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PNE AG Governance Information 2012

Sep 9, 2012

334_cgr_2012-09-09_61a865ec-87db-4658-85a8-1684d05f8a45.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG :

Vorstand und Aufsichtsrat der PNE WIND AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Fassung vom 15. Mai 2012) seit dem 24. August 2011, dem Datum der letztjährigen Entsprechenserklärung, bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden wird:

1. Vereinbarung einer Abfindungsobergrenze (Ziffer 4.2.3 des Kodex)

Der Kodex empfiehlt, in den Vorstandsverträgen eine Obergrenze für Abfindungen zu vereinbaren, die im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund an das Vorstandsmitglied zu zahlen sind. Die alten, vor Inkrafttreten dieser Empfehlung abgeschlossenen Verträge von Vorstandsmitgliedern der PNE WIND AG enthielten keine derartige Regelung. Mittlerweile ist jedoch in sämtlichen geltenden Vorstandsverträgen die betreffende Kodexempfehlung berücksichtigt.

2. Ausrichtung der erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung (Ziffer 5.4.6 des Kodex)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Gesamtvergütung, die fixe und variable Bestandteile enthält, wie sie von der Hauptversammlung in der Satzung festgeschrieben wurden. Eine erfolgsorientierte Vergütung, die auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthält, wurde dabei von der Hauptversammlung nicht vorgesehen; vielmehr richtet sich die erfolgsorientierte Vergütung ausschließlich nach einer Ergebniskennziffer des jeweils letzten Geschäftsjahres.

3. Öffentliche Zugänglichkeit von Zwischenberichten binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Ziffer 7.1.2 des Kodex)

Die PNE WIND AG hat ihren Halbjahresfinanzbericht 2012 ausnahmsweise erst nach Ablauf von mehr als 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht, um absehbare wesentliche Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums noch berücksichtigen und so mit dem Halbjahresfinanzbericht ein klares Bild von der tatsächlichen Lage der Gesellschaft vermitteln zu können. Wie bei den diesem Halbjahresfinanzbericht vorangegangenen Zwischenberichten soll jedoch auch bei künftigen Zwischenberichten der empfohlene Zeitraum von 45 Tagen für die öffentliche Zugänglichmachung wieder eingehalten werden, sofern nicht besondere Umstände eine erneute Abweichung angezeigt sein lassen.

Cuxhaven, 28. August 2012