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PNE AG Annual Report 2019

Apr 28, 2020

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Annual Report

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PNE AG

Cuxhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

vor der Darstellung des Geschäftsjahres 2019 möchten wir mitteilen, dass der Aufsichtsrat aufgrund der aktuellen und möglichen Entwicklungen rund um den COVID-19 Virus im ständigen Kontakt mit dem Vorstand der Gesellschaft steht. Aufsichtsrat und Vorstand nehmen die Herausforderungen dieser Situation sehr ernst. Der Aufsichtsrat überstützt die ergriffenen Maßnahmen des Vorstands um die Auswirkungen auf Shareholder und alle Stakeholder möglichst gering zu halten. Zurzeit gehen wir mittel- und langfristig nicht von einer wesentlichen Beeinflussung des Geschäftes der PNE aus.

Die PNE AG hat das Geschäftsjahr 2019 strukturell und operativ erfolgreich abgeschlossen. Die daraus resultierenden positiven Konzernergebnisse (EBITDA und EBIT) sind erfreulich. Operativ hat sich die PNE AG durch den Eintritt in den Markt Panama sowie durch die Ausweitung des Angebots an Dienstleistungen rund um Projekte mit sauberer Energie weiterentwickelt. Wichtige operative Erfolge waren auch die erhaltenen Zuschläge für Windenergieprojekte bei Ausschreibungen in Deutschland und Polen, die Verkäufe von Projekten in Schweden und Polen, aber auch die Fertigstellung verschiedener Windparks sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Intern hat der Vorstand neue effektive Strukturen geschaffen, um die Erweiterung des Geschäftsmodells zügig voranzubringen.

Der Vorstand mit seinem Vorsitzenden Markus Lesser, Finanzvorstand Jörg Klowat und bis September 2019 auch dem Vorstand für das operative Geschäft, Kurt Stürken, hat nicht nur diese Entwicklungen vorangetrieben, sondern auch an der Umsetzung der erweiterten Strategie der Gesellschaft gearbeitet. Diese strategische Ausrichtung mittels des Programms "Scale up" wurde mit Inhalten gefüllt. Dazu gehören der Eintritt von PNE in den Markt Panama, die Erweiterung der von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen sowie die Entwicklung von kombinierten Wind-/ Photovoltaikprojekten sowie Power-to-Gas-Lösungen. Auf der erfolgreichen Basis der Entwicklung von Windparkprojekten, die weiterhin Kerngeschäft sind, entwickelt sich die PNE AG damit zu einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien, einem "Clean Energy Solution Provider".

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2019 zu insgesamt 18 ordentlichen Sitzungen zusammengetreten, und zwar am 23. Januar, 20. März, 5. April (telefonisch), 21. Mai, 22. Mai, 5. August (telefonisch), 19. August (telefonisch), 30. August (telefonisch), 5. September, 6. September, 17. September, 1. Oktober (telefonisch), 9. Oktober (telefonisch), 10. Oktober (telefonisch), 10. November (telefonisch), 11. November (telefonisch), 29. November (telefonisch) und 10. Dezember 2019. Die Aufsichtsratsmitglieder haben mit Ausnahme von Herrn Egger, der zu einer Sitzung verhindert war, an allen Sitzungen teilgenommen.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten des Aufsichtsrats in 2019 war die Befassung mit einem Übernahmeangebot der Photon Management GmbH, Frankfurt. Die zur Morgan Stanley Infrastructure Partners zählende Photon Management GmbH hat am 10. Oktober 2019 ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre der PNE AG angekündigt und am 31. Oktober 2019 die entsprechende Angebotsunterlage zu der beabsichtigten Übernahme veröffentlicht.

Die Angebotsunterlage wurde dem Vorstand der PNE AG am 31. Oktober 2019 übermittelt. Der Vorstand hat die Angebotsunterlage am selben Tag dem Aufsichtsrat zugeleitet. Aufsichtsrat und Vorstand haben sich dann intensiv mit dem Angebot befasst und dazu eine gemeinsame begründete Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme haben Vorstand und Aufsichtsrat jeweils am 11. November 2019 beschlossen und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sämtliche amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig.

Im Mai 2017 hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 Satz 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, auf 1/6 (16,67 Prozent) festgelegt. Das Ziel, dass Frauen 1/6 der Aufsichtsratsmitglieder stellen sollen, war mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats erreicht.

Die Hauptversammlung am 22. Mai 2019 wählte Frau Dr. Susanna Zapreva neu in den Aufsichtsrat. Sie folgte damit auf Frau Dr. Isabella Niklas, die ihr Aufsichtsratsmandat zum 31. Dezember 2018 auf Grund beruflicher Veränderung niedergelegt hatte. Die Hauptversammlung beschloss die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018. Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet.

Der Personalausschuss tagte jeweils gemeinsam mit dem Nominierungsausschuss. Sie traten im Geschäftsjahr 2019 am 13. Februar, 19. März, 20. März, 15. April, 5. Mai (telefonisch), 12. Juli (telefonisch) und 17. September 2019 zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen. Themen der Sitzungen waren unter anderem

die Erneuerung der Vorstandsverträge, die Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder,
die Verkleinerung des Vorstands von drei auf zwei Mitglieder,
die Organisationsstruktur zur Unterstützung des strategischen Programms "Scale up",
die Erarbeitung von Vorschlägen für die Wahlen zum Aufsichtsrat und
die Effizienzprüfung in Form einer Selbstevaluierung.

Das Audit Committee (Prüfungsausschuss) trat am 1. März (telefonisch), 8. März (telefonisch), 14. März (telefonisch), 19. März, 8. Mai (telefonisch), 6. August (telefonisch), und 4. November 2019 zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen. Gegenstand dieser Sitzungen waren die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, die Erörterung des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen des Jahres 2019 sowie diesbezügliche Empfehlungen an den Aufsichtsrat, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch schriftliche und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie über die geplante Geschäftspolitik und weitere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, speziell in der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, informiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben über diese Themenkomplexe ausführlich beraten. Der Aufsichtsrat hat zusätzlich Einsicht in die Bücher, Schriften und Vermögensaufstellungen genommen und diese geprüft. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auch auf der künftigen Liquiditätsplanung und der Finanzierungsstruktur der PNE AG und des Konzerns. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig in Einzelgesprächen vom Vorstand informieren lassen.

Der Aufsichtsrat hat die aufgrund von Bestimmungen des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen eingehend geprüft und im Wege der Beschlussfassung entschieden.

Schwerpunkte der Tätigkeit und Themenstellungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren:

die Berichterstattung und die Beratungen über den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018
die Vorbereitung der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019
die mittelfristige Unternehmensplanung der PNE-Gruppe
die Berichterstattung über die Entwicklung der laufenden und geplanten Geschäfte
die Erneuerung der Vorstandsverträge von Herrn Markus Lesser und Herrn Jörg Klowat
die Beratung und Stellungnahme zum Übernahmeangebot einer Gesellschaft von Morgan Stanley Infrastructure Partners
die Berichterstattung und Beratung bezüglich der unternehmens strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Analyse der Aktionärsstruktur
die Beratung über Auswirkungen, die sich aus den Veränderungen der Märkte für Erneuerbare Energien ergeben
die Beschlussfassung über die Abgabe der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Besonders intensiv befasste sich der Aufsichtsrat dabei mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und der künftigen Ausrichtung des Geschäftsmodells sowie mit dem Übernahmeangebot.

Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden noch erkennbar aufgetreten.

Der Aufsichtsrat verabschiedete weiterhin die Entsprechenserklärung. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat über weitere Vorstandsangelegenheiten.

Der Jahresabschluss der PNE AG, der Konzernabschluss sowie die Berichte über die Lage der PNE AG und des Konzerns sind vom Vorstand zeitnah aufgestellt worden. Der von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 gewählte Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat diese zusammen mit der Buchführung geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss sowie zum zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht erteilt.

Der Vorstand hat zusätzlich einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Vermerk für den Bericht erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat am 8. August 2019 erteilt. Entsprechend den Empfehlungen in Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat vor der Erteilung des Prüfauftrags eine Erklärung des Abschlussprüfers darüber eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der dem Aufsichtsrat durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

Der Aufsichtsrat hat dem Abschlussprüfer Schwerpunktthemen für die Abschlussprüfung der PNE AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 vorgegeben.

Der Jahresabschluss für die PNE AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht 2019 der PNE AG, der Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und die Prüfberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 19. März 2020 vor. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Audit Committee am 18. März 2020 sowie in der Bilanzsitzung von den Mitgliedern des Aufsichtsrats umfassend geprüft und erörtert. Der Vorsitzende des Audit Committee hat dem Gesamtaufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nebst dessen Prüfbericht im Prüfungsausschuss gegeben. Vertreter des Abschlussprüfers haben an der Sitzung über die Berichterstattung zum Abschluss teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen berichtet und gingen dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Es bestanden keine Einwände. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden im Anschluss an die Berichterstattung vom Vorstand und dem Abschlussprüfer vollständig beantwortet. Der Aufsichtsrat hat nach eigener umfassender Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands) sowie auf Basis der Empfehlungen des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Aufsichtsrat billigt daher den zum 31. Dezember 2019 aufgestellten Jahresabschluss der PNE AG und den zum 31. Dezember 2019 aufgestellten Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und sich diesem angeschlossen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat auch der Schlusserklärung des Vorstands im Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen angeschlossen.

Die Regeln und Hindernisse, die eine Übernahme und Ausübung von Kontrolle der Gesellschaft durch Dritte erschweren können, sind vom Aufsichtsrat überprüft und bewertet worden. Der Aufsichtsrat hält insoweit keine Änderungen für erforderlich.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PNE AG für ihre besonders engagierte, verantwortungsvolle und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2019.

Cuxhaven, 19. März 2020

Per Hornung Pedersen

Vorsitzender des Aufsichtsrats

ZUSAMMENGEFASSTER LAGE- UND KONZERNLAGEBERICHT

DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Die Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem 31. Dezember 2018 durch die erstmalige Einbeziehung von Gesellschaften und die Endkonsolidierung von veräußerten Gesellschaften verändert. Nähere Informationen hierzu finden sich im Konzernanhang unter dem Kapitel "Konsolidierungskreis".

1.1 GESCHÄFTSMODELL

Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Im Berichtszeitraum trat die PNE-Gruppe auch in den Markt in Panama ein und beschloss ihre Aktivitäten in Bulgarien und Ungarn in 2020 einzustellen, so dass die PNE-Gruppe dann in 12 Ländern auf drei Kontinenten operativ tätig ist. Auf dieser erfolgreichen Basis entwickelt sie sich weiter zu einem "Clean Energy Solution Provider", einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien. Das umfasst jetzt neben dem Wind auch die Entwicklung von Photovoltaikprojekten im In- und Ausland. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von sauberen Kraftwerken, die Wind, Sonne und Speicher nutzen. So definieren sich auch unsere Produkte: Projektentwicklung Windenergie, Projektentwicklung Photovoltaik und Projektentwicklung Hybridlösungen. Dabei beschäftigen wir uns auch mit der Entwicklung von Power-to-Gas-Lösungen. Neben diesen Produkten sind auch Dienstleistungen in Projekten sowie rund um die Lieferung sauberen Stroms verstärkt Teil unseres Angebotes, das für unsere Kunden deutlich ausgeweitet wurde. Zu den Dienstleistungen zählen unter anderem Finanzdienstleistungen, Baumanagement, Windplanungsleistungen / Windmessungen, Betriebsmanagement und Energy Supply Services. Hier entwickeln wir uns zu einem starken Partner unserer Kunden über den gesamten Lebenszyklus von Wind- und Photovoltaikparks.

1.2 ZIELE UND STRATEGIE

Wir entwickeln die PNE-Gruppe sowie unsere Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich weiter. Mit der neuen strategischen Ausrichtung unseres Geschäftsmodells, das einen erweiterten Fokus in Bezug auf Technologien, Märkte sowie ein deutlich erweitertes Dienstleistungsangebot vorsieht, sind wir im Geschäftsjahr 2019 bereits deutlich vorangekommen. Damit wollen wir sowohl eine Verbesserung als auch eine Verstetigung der im Projektgeschäft naturgemäß sehr volatilen Ergebnisse erreichen. Dies ist vor allem am Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zu messen, da wir aufgrund der Bündelung von Windparks zu Portfolien kontinuierlich Projekte bis zu einem möglichen Verkauf im Eigenbetrieb haben werden. Weiterhin bleibt das Betriebsergebnis (EBIT) im Konzern als zweite finanzielle Kenngröße bestehen. Um die Ergebnisse im Konzern optimieren zu können, wird das operative Geschäft auf die Bereiche/Gesellschaften im Konzern unterjährig zugeordnet. Vor diesem Hintergrund ist die Planbarkeit der Ergebnisse je Gesellschaft eingeschränkt. Die PNE AG plant daher ab 2020 intern das Ergebnis vor Steuern (EBT) als Steuerungsgröße zu verwenden und einen Ergebnisabführungsvertrag mit der WKN GmbH in 2020 abzuschließen. Eine weitere Kenngröße zur Erreichung unserer Ziele ist der Bestand an nationalen und internationalen Projekten in der Bearbeitung ("Projektpipeline"), der stetig ausgebaut werden soll. Gemessen wird der Erfolg auch daran, wie es uns gelingt in neue Märkte und für PNE neue Technologien, wie etwa die Photovoltaik, einzusteigen und dort unser Geschäftsmodell umzusetzen. Schließlich ist der Ausbau der von uns angebotenen Dienstleistungen ein wichtiger Meilenstein für das Erreichen unserer Ziele. Eine Effizienzsteigerung erwarten wir durch die durchgängige Organisation über Gesellschaftsgrenzen innerhalb der PNE-Gruppe hinweg, was ebenfalls die Argumentation der Konsolidierung der Kennzahlen auf Konzernebene unterstützt.

1.3 STEUERUNGSSYSTEM

Die Steuerung der PNE-Gruppe erfolgt über regelmäßige Erörterungen zwischen dem Vorstand und den Unternehmenseinheiten. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der PNE-Gruppe gewährleistet werden. Bei wesentlichen ergebnisrelevanten Veränderungen wird unverzüglich an den Vorstand berichtet. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt.

Ausgangspunkt für die Steuerung des Gesamtkonzerns bzw. der Unternehmenseinheiten sind die Zielvorgaben des Vorstands, die sich aus Vision, Mission und der Gesamtstrategie der PNE-Gruppe ableiten. Ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele und Vorgaben ist die Gesamtheit an internen Regelungen der PNE-Gruppe.

Die Unternehmenseinheiten berichten monatlich über aktuelle Entwicklungen bzw. Zielabweichungen. Darüber hinaus werden operative Frühindikatoren kontinuierlich analysiert.

Zwischen Vorstand und den Geschäftsbereichen findet regelmäßig ein Austausch statt, bei dem ein Überblick über die jeweils aktuelle Marktsituation gegeben wird. Darüber hinaus werden im Verlauf des Jahres u. a. Schwerpunktthemen wie die Festlegung der Strategie und deren systematische Umsetzung im Rahmen der Jahres- und Mittelfristplanung sowie die Zielvereinbarung und Zielerreichung diskutiert.

Die Steuerung der Aktivitäten unserer operativen Einheiten erfolgt auf Basis der genannten Steuerungskennzahlen; dabei kommt vorrangig der Ergebnisgröße EBITDA, vor dem Hintergrund der Portfolioaufbaus, und weiterhin das EBIT auf Konzernebene eine besondere Bedeutung zu, da diese aus unserer Sicht die geeigneten Größen zur Beurteilung der Ertragskraft der PNE-Gruppe sind. Weiterhin wird als nichtfinanzielle Steuerungsgröße im Konzern die Projektpipeline (siehe "Überblick über den Stand der Projektaktivitäten an Land der PNE-Gruppe in MW und MWp") verwendet. Auf der Basis der Steuerungskennzahlen im Konzern mit dem EBITDA (Konzern-EBIT zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte), dem EBIT (Betriebsergebnis lt. Konzern-Gesamtergebnisrechnung) und der Projektpipeline sowie bei der PNE AG ab 2020 mit dem EBT (Ergebnis Ertragsteuern und sonstigen vor Steuern) erfolgt in der PNE AG und der PNE-Gruppe der Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf, wobei der prognostizierte Geschäftsverlauf des Konzerns, aus oben beschriebenem Grund (siehe 1.2. Ziele und Strategie), entscheidend ist.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS

Im Jahr 2019 hat sich der Geschäftsverlauf weiter erfreulich entwickelt. Projekte mit einem Volumen von 450,8 Megawatt (MW) (im Vorjahr: 235,7 MW) konnten fertiggestellt, in Bau genommen oder verkauft werden. Damit liegt die Projektrealisierung deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Wesentlicher Grund dafür waren die Verkäufe großer Windparkprojekte in Polen und Schweden.

Entsprechend dem Claim "pure new energy" haben wir die Gesellschaft über die Windenergie hinaus zu einem noch breiter aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien weiterentwickelt. Zusätzlich zum Kerngeschäft der Projektierung von Windparks an Land und auf See haben wir mit der Entwicklung von Photovoltaikprojekten sowie Lösungen im Power-to-GasBereich begonnen.

Die Voraussetzungen zur weiteren Umsetzung dieser Strategie durch den ..Scale-Up''-Prozess haben wir geschaffen. Nachdem im Vorjahr bereits die Unternehmensfinanzierung durch die Unternehmensanleihe im Volumen von 50,0 Mio. Euro mittelfristig gesichert wurde, haben wir im Berichtszeitraum die internen Strukturen neu ausgerichtet. Daran angepasst wurde die Segmentberichterstattung auf die drei Segmente "Projektentwicklung", "Stromerzeugung" und "Services" umgestellt. Dies spiegelt den gegenwärtigen Stand der Konzernaktivitäten besser wider.

Die Guidance für das Konzern-EBITDA von 25 bis 30 Mio. Euro und die Guidance für das Konzern-EBIT von 15 bis 20 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 wurden erreicht bzw. übertroffen. Im Konzern wurde für das Geschäftsjahr 2019 ein EBITDA von rund 31,6 Mio. Euro und ein EBIT von rund 19,0 Mio. Euro erzielt.

Das Ziel "Projektpipeline" konnte im Konzern erreicht werden, da die "Pipeline", also der Bestand von Windparkprojekten in den verschiedenen Phasen der Entwicklung, bis Ende 2019 (MW) gegenüber dem Vorjahr von 4.883 MW um 352 MW auf 5.235 MW gesteigert werden konnte.

Auf Einzelebene der PNE AG wurde die Jahresguidance, es war ein positives EBIT im unteren einstelligen Millionenbereich geplant, mit einem erzielten EBIT-Ergebnis von -6,2 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 nicht erreicht, was im Wesentlichen an der Optimierung der Ergebnisse im Konzern lag, da dafür das operative Geschäft auf die Bereiche/Gesellschaften im Konzern unterjährig zugeordnet wurde.

2.2 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Erneuerbare Energien und dabei vor allem Windenergie und Photovoltaik haben sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Stütze der Stromerzeugung entwickelt. Der jährliche Kapazitätszuwachs ist in einigen der weltweit wichtigsten Volkswirtschaften höher als bei jeder anderen Art der Energieproduktion. Seit 2000 hat die kumulierte installierte Leistung Erneuerbarer Energien kontinuierlich zugenommen. Dies zeigt sich vor allem an der Entwicklung der Windenergie und der Photovoltaik. Nach Angaben der International Renewable Energy Agency (IRENA) 1 hat sich die weltweit installierte Nennleistung Erneuerbarer Energien im Zeitraum von 2009 bis 2018 sehr positiv entwickelt. In diesem Jahrzehnt stieg die weltweit installierte Kapazität der Windenergie demnach von 150.096 MW auf 563.726 MW und die der Photovoltaik von 22.606 MW auf 480.357 MW. Der Zubau dauerte auch in 2019 an.

Das jährliche Investitionsvolumen in diesem Bereich beläuft sich auf mehrere zehn Milliarden Euro. Auch in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurde die Windenergie weiter ausgebaut: Nach Angaben des europäischen Windenergieverbands (WindEurope) erhöhte sich die installierte Windenergie-Nennleistung an Land und auf See auf insgesamt 192,2 GW (im Vorjahr: 178,8 GW). Davon wurden an Land 9,5 GW (im Vorjahr: 7,4 GW) und auf See 3,6 GW (im Vorjahr: 2,6 GW) zugebaut 2 .

Der deutsche Windenergiemarkt verzeichnete 2019 gegenüber den Vorjahren einen deutlichen Einbruch beim Zubau an Land jedoch einen Zuwachs auf See: Ende des Jahres waren Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 61.428 MW (im Vorjahr: 59.313 MW) in Betrieb -davon 53.912 MW (im Vorjahr: 52.931 MW) an Land (onshore) und weitere 7.516 MW (im Vorjahr: 6.382 MW) auf See (offshore). 325 Windenergieanlagen (im Vorjahr: 743) mit einer Nennleistung von 1.078 MW (im Vorjahr: 2.402 MW) wurden an Land neu in Betrieb genommen,

1 Renewable Capacity Statistics 2019

2 WindEurope Wind in Power 2019

weitere 160 Anlagen (im Vorjahr: 136) mit rund 1.111 MW (im Vorjahr: 969 MW) Nennleistung auf See. Gleichzeitig wurden an Land 82 (im Vorjahr: 205) alte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 97 MW (im Vorjahr: 249 MW) abgebaut 3 .

Verbesserungen an der Windturbinen-Technologie haben deren Energieausbeute bezogen auf die Investitionssumme deutlich gesteigert -bei gleichzeitig geringeren Aufwendungen für Betrieb und Wartung. Durch die damit einhergehende Kostenreduktion ist Strom aus Windenergie und Photovoltaik auf einigen Märkten bereits konkurrenzfähig zu fossilen Energieträgern. Das zeigt sich auch am weltweit anhaltenden Ausbau der Photovoltaik, der neben dem Ausbau der Windenergie wesentlich zur Steigerung der Kapazitäten der Erneuerbaren Energien beiträgt.

Diese Entwicklungen belegen die Möglichkeiten von PNE. Um auf den globalen Märkten optimal positioniert zu sein, konzentriert sich die Gruppe auf die Entwicklung, die Errichtung sowie den Verkauf und den Betrieb von Windparks und Photovoltaikparks in ausgewählten Kernmärkten. Darüber hinaus werden erste Hybridprojekte entwickelt, in denen Wind und Photovoltaik kombiniert werden sollen.

2.3 POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Märkte, in denen PNE aktiv ist, entwickeln sich derzeit unterschiedlich. Während einige Märkte weiter gewachsen sind, war in anderen eine Abschwächung zu verzeichnen, die in erster Linie auf Unsicherheiten aufgrund sich ändernder politischer Rahmenbedingungen, wie etwa die Einführung von Ausschreibungssystemen, zurückzuführen ist. Die Technik zur Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt und die Kosten für Herstellung von Anlagen und Betrieb der Anlagen sind gesunken. Dennoch bleibt in vielen Märkten eine Abhängigkeit von politischen Vorgaben bestehen -insbesondere für einen gesicherten Marktzugang, auch um sich gegen konventionelle, teilweise verdeckt subventionierte Energieerzeugung durchzusetzen. Anders als bei den Erneuerbaren Energien spiegeln sich bei konventionellen Energieträgern die tatsächlichen Gestehungskosten, einschließlich der Kosten für Umweltverschmutzung oder für den Rückbau und die Endlagerung atomarer Abfälle, nur in geringem Umfang in den Strom-Verkaufspreisen wider. Somit ist weiterhin die Politik gefordert, für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Formen der Energieerzeugung zu sorgen.

3 Deutsche WindGuard: Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland 2019/Status des Offshore-Windenergieausbaus in Deutschland 2019

Ein weiterer Impuls für den Ausbau sauberer Energien weltweit ist von den Weltklimakonferenzen, zuletzt im Dezember 2019 in Madrid ausgegangen. Das Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen, wird nur durch den verstärkten Ausbau der sauberen Energien zu erreichen sein.

EU-Ziele

Der Ausbau Erneuerbarer Energien gehört zu den zentralen Bausteinen der Europäischen Klima- und Energiepolitik. Diese Politik wird neu fokussiert, nachdem die neue EU-Kommission im November 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat. Ein Kernpunkt ist dabei der "Green Deal" mit dem die EU-Kommission ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050 erreichen will. Ob und wie das gelingen kann, wird derzeit in der Europäischen Union zwischen der Kommission, dem Parlament und den Mitgliedstaaten diskutiert. Zu erreichen sein wird das Ziel jedoch nur über einen kontinuierlichen und deutlichen Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien.

Bereits im Jahr 2018 hatten sich die Europäischen Gesetzgeber, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat auf ein Gesetzespaket für den energie- und klimapolitischen Rahmen bis 2030, das sogenannte "Saubere Energien für alle Europäer"-Paket, geeinigt. Dieses verfolgt das Ziel, bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 32 Prozent zu erhöhen. Die Bestimmungen der Richtlinie sind bis spätestens Mitte 2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Hierbei bleibt den Mitgliedstaaten entsprechend nationaler Gegebenheiten ein gewisser Spielraum.

Unter anderem sind die Mitgliedstaaten zukünftig verpflichtet, alle zehn Jahre nationale Energie- und Klimapläne (NECP) zu erstellen und der Kommission vorzulegen. Mit diesen Plänen sollen die nationalen und Europäischen energie- und klimapolitischen Maßnahmen und Politiken aufeinander abgestimmt werden, um die Energieunionziele bei der Dekarbonisierung, dem Energiebinnenmarkt, der Energiesicherheit und Effizienz sowie bei Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.

Deutschland

Windenergie an Land [onshore)

Als erste Regierung weltweit hat die Bundesregierung in einem Klimaschutzgesetz die nationalen Klimaziele verbindlich festgeschrieben. Es ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten und sieht unter anderem vor, die Treibhausgasemissionen in Deutschland schrittweise um mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030 zu verringern. Als langfristiges Ziel hat die Bundesregierung die Treibhausgasneutralität bis 2050 in dem Gesetz mit aufgenommen.

Im Klimaschutzgesetz wird unter anderem festgelegt, wie die Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen in den einzelnen Wirtschaftssektoren umgesetzt und überwacht werden sollen. In dem sogenannten Klimaschutzprogramm wurden dafür konkrete Vorhaben definiert, mit denen Deutschland seine Klimaziele für das Jahr 2030 erreichen will, unter anderem durch öffentliche Investitionen und umfassende Förderprogramme, ordnungsrechtliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel der verbindliche Kohleausstiegspfad sowie eine neu eingeführte CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Wärme.

Für die Windenergie sieht das Klimapaket konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Windenergieausbaus an Land vor. So sollen beispielsweise Hemmnisse in der Planung abgebaut und dadurch bisher langfristige Genehmigungsverfahren zukünftig vereinfacht und damit beschleunigt werden. Die insgesamt 18 Maßnahmen wurden vom Bundeswirtschaftsministerium zur Ausarbeitung und Konkretisierung an die jeweiligen Ressorts verteilt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichtes liegen noch keine Detailinformationen vor.

Mit dem sogenannten Energiesammelgesetz, das Ende Dezember 2018 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber für Windenergie an Land die Ausschreibungsvolumina in den Jahren 2019, 2020 und 2021 festgelegt. Darüber hinaus sind gemeinsame Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaikanlagen vorgesehen.

Für Windenergie an Land gab es im Jahr 2019 sechs Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von insgesamt 3.675 MW, wobei bei fünf Terminen die Gebotsvolumina deutlich unter den ausgeschriebenen Werten lagen. Lediglich in der Ausschreibungsrunde im Dezember wurde das Ausschreibungsvolumen ausgeschöpft.

Windenergie auf See [offshore) -Windenergie-auf-See-Gesetz [WindSeeG)

Am 1. Januar 2017 trat das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in Kraft. Für die Windenergie auf See hält das neue WindSeeG an dem Ausbauziel von 15 Gigawatt (GW) bis zum Jahr 2030 fest. Um dieses Ziel zu erreichen, ist in den Jahren 2021 und 2022 ein Zubau von 500 MW und anschließend ein jährliches Zubauvolumen von 700 MW bis 2025 vorgesehen.

Windparks auf See, die bis Ende 2020 in Betrieb genommen werden, können noch die gesetzlich festgelegte Vergütung beziehen (Übergangsregel des EEG 2014).

Für Windparks auf See, die nach 2020 in Betrieb gehen wollen, sieht das Gesetz, wie auch bei Windparks an Land, eine Umstellung auf Ausschreibungen vor. Diese erfolgt in zwei Schritten: Windparks auf See, welche zwischen 2021 und 2025 in Betrieb genommen werden, hatten über zwei Ausschreibungsrunden in 2017 und 2018 im Umfang von jeweils 1.550 MW die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Teilnehmen durften an diesem sogenannten Übergangssystem Windparks, für die vor dem 1. August 2016 nach der Seeanlagenverordnung eine Genehmigung erteilt worden ist oder ein Plan festgestellt wurde bzw. ein Erörterungstermin nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt worden ist. Die von PNE entwickelten Projekte "Gode Wind 3" und "Gode Wind 4" erhielten in 2017 bzw. 2018 jeweils einen Zuschlag.

Mit dem 1. Januar 2017 endeten sämtliche laufenden Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See, soweit die Projekte nicht unter den oben genannten Anwendungsbereich der Ausschreibungen für bestehende Projekte fielen. Diese Gesetzesänderung betraf u. a die PNE-Projekte "Atlantis II und III", "Jules Verne", "Nemo", "Nautilus I" sowie "Nautilus II / HTOD5", für das PNE als Dienstleister tätig war. Zwischenzeitlich wurde am 28. Juni 2019 der finale Flächenentwicklungsplan 2019 veröffentlicht. Bezüglich der Auswirkungen auf die Projekte verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel 8 "Risiko- und Chancenbericht".

Nach Ablauf der genannten Übergangsregeln in 2025 sollen Flächen im Rahmen der Umstellung auf das "zentrale Modell" künftig staatlich voruntersucht und ausgeschrieben werden. Ab dem Jahr 2021 wird dann jährlich ein Volumen von 700 bis 900 MW ausgeschrieben für Windparks auf See, welche zwischen 2026 und 2030 in Betrieb genommen werden.

Mittlerweile hat sich die Bundesregierung in ihrem am 8. Oktober 2019 veröffentlichten "Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050" auf ein Ausbauziel der Windenergie auf See von 20 GW bis 2030 festgelegt. Die gesetzliche Verankerung soll in 2020 erfolgen.

Bulgarien

In 2012 hat die Regierung die Vergütungen für in Windenergieanlagen erzeugten Strom erheblich reduziert und erschwert seitdem die Weiterentwicklung von Windenergieprojekten. In 2015 erfolgte eine weitere Gesetzesänderung, wonach neu errichtete Windenergieanlagen nunmehr den Strom ausschließlich am freien Markt veräußern müssen. Die PNE AG hat Ende 2019 beschlossen in Bulgarien vorläufig operativ nicht mehr aktiv zu werden und alle Aktivitäten vollständig einzustellen. Die Abwicklung erfolgt in 2020.

Frankreich

Mit dem 2015 in Kraft getretenen Energiewende-Gesetz bekräftigen die französische Regierung und das Parlament ihre ambitionierten Ziele über 2020 hinaus. Die konkreten Ausbauziele für die Windenergie wurden in 2018 auf 24,6 GW bis 2023 neu justiert. Um dem von der EU vorgegebenen Rahmen der Förderpolitik zu entsprechen, werden seit 2017 in Frankreich die Fördertarife durch nationale Ausschreibungen vergeben. Aufgrund der ambitionierten Ausbauziele der französischen Regierung ist aber zu erwarten, dass sich der Wettbewerb und der entsprechende Preisdruck in Grenzen halten.

Ausschreibungen sind in Frankreich auch für Photovoltaikprojekte weiter vorgesehen. Damit soll die Einführung beschleunigt und die Kosten gesenkt werden. Konkret vorgeschlagen ist ein sechsjähriges Ausschreibungsprogramm für Photovoltaik. Ab 2020 sollen in den folgenden fünf Jahren zweimal jährlich Ausschreibungen über 1 GW für Freiflächenanlagen stattfinden.

Großbritannien

Seit der Energiemarktreform 2014 wird Windenergie direkt an der Strombörse vermarktet. Zusätzliche Ausgleichszahlungen werden durch Ausschreibungen vergeben. Besonders windstarke Standorte sind heute bereits ohne Förderung wettbewerbsfähig zur konventionellen Stromerzeugung. Die Auswirkungen der britischen Entscheidung zum Austritt aus der EU (Brexit) auf den dortigen Windenergiemarkt und die Energiepolitik können bis heute noch nicht abschließend beurteilt werden.

Italien

Seit 2012 besteht die verpflichtende Direktvermarktung mit einer zusätzlichen Förderung, die durch Ausschreibungen vergeben wird. Die nationale Energiestrategie "SEN 2017" sieht vor, den Anteil der sauberen Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 55 Prozent auszubauen. Diese wurde auch von der aktuellen Regierung fast unverändert übernommen. Es sind weitere Ausschreibungen für Windenergie- und Photovoltaikprojekte geplant. Darüber hinaus sind auch direkte Stromabnahmeverträge (PPAs) mit Unternehmen zu attraktiven Konditionen möglich.

Kanada

In Kanada sind die regulatorischen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen vielfältig und in den einzelnen kanadischen Provinzen unterschiedlich geregelt. Dabei beziehen sich die Genehmigungsprozesse hauptsächlich auf Baulandpolitik, umweltrelevante Themen sowie den Netzanschluss. Der Markt für saubere Energien in Kanada entwickelt sich noch zögerlich, allerdings fördert die Bundesregierung zunehmend den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Polen

In Polen wird der Ausbau Erneuerbarer Energien durch Ausschreibungen reguliert. An der Ausschreibung in 2019 nahm die PNE mit einem Projekt und mit zwei weiteren Projekten in einer Kooperation erfolgreich teil. Die EU-Vorgaben für den Klimaschutz und die volkswirtschaftlichen Perspektiven sprechen für einen weiteren Ausbau der sauberen Energien in Polen. Es wird eine Veränderung der Genehmigungsverfahren erwartet, die diesen Ausbau möglich machen soll.

Rumänien

Bisher basiert der Markt für Windenergie in Rumänien auf einem System von "grünen Zertifikaten". Seit längerer Zeit gibt es in Rumänien sowie zwischen Rumänien und der EU-Kommission erhebliche politische Diskussionen über eine positive Änderung des Vergütungssystems für saubere Energien. Derzeit wird über ein Festpreissystem diskutiert, in dem die Differenz zwischen Festpreis und dem Marktpreis für Strom aus Erneuerbaren Energien ausgeglichen werden könnte. Ebenso hat die Regierung beschlossen, dass der freie Abschluss von PPAs künftig möglich sein soll. Steigender Energiebedarf und ein gutes Wirtschaftswachstum lassen höhere Strompreise erwarten. Dies würde ein erhebliches Potenzial für die Erneuerbaren Energien bedeuten.

Schweden

Die Vergütung bei schwedischen Windparkprojekten erfolgt im Wesentlichen auf reinen Strommarkterlösen. Mit einem geringeren Anteil tragen grüne Zertifikate zur Erlössituation bei. Die derzeitige schwedische Regierung hat das Ziel formuliert, langfristig 100 Prozent der Energie Schwedens aus sauberen Quellen erzeugen zu wollen.

Südafrika

Mit dem "Renewable Energy Independent Power Producer Programme" (REIPPP) hat die Regierung ein Ausschreibungssystem eingeführt, in dem langfristige Stromabnahmeverträge versteigert werden. In 2019 hat die Regierung den "Integrated Ressource Plan" verabschiedet, in dem von 2022 bis 2030 jährlich 1.600 MW installierte Leistung durch Windkraftanlagen vorgesehen sind.

Türkei

Der Windenergiemarkt in der Türkei basiert auf einem System von staatlich garantierten Einspeisevergütungen und Ausschreibungen. Daneben wurde 2013 ein Lizensierungsverfahren für Netzeinspeisekapazitäten vorgestellt, welches die Zugänge zu den einzelnen Netzeinspeisepunkten im Rahmen eines Auktionsverfahrens ermöglicht.

In 2017 wurden zwei Ausschreibungen für Windenergie durchgeführt mit einem Volumen von 3.000 MW (YEKDEM-Ausschreibung) und 1.000 MW (YEKA-Ausschreibung). PNE erhielt dabei in einer regionalen Ausschreibung mit 260 MW den Zuschlag für ein 71 MW-Projekt. Ein weiterer Antragstermin für insgesamt 2.000 MW ist für April 2020 vorgesehen. Weitere Ausschreibungen für Windenergie an Land und auf See im Bereich YEKA sind vorgesehen, wobei die Zeitpunkte noch nicht offiziell bekanntgegeben wurden.

Die PNE sieht weiterhin gute Gründe dafür, dass die Türkei Erneuerbare Energien und dabei insbesondere die Windenergie fördern und schnell ausbauen wird. Die Regierung sieht die Nutzung Erneuerbarer Energien als ein wichtiges Instrument zur Reduzierung des Außerhandelsdefizits und der Abhängigkeit von Öl und Gas. Die Vorbereitung weiterer Ausschreibungen für saubere Energien durch die türkischen Behörden stärkt diese Einschätzung.

Ungarn

Die Entwicklung der Windenergie in Ungarn ist aufgrund der unzureichenden Vergabe von Stromnetzkapazitäten seit Jahren beschränkt. Die PNE AG hat Ende 2019 beschlossen in Ungarn vorläufig operativ nicht mehr aktiv zu werden und alle Aktivitäten vollständig einzustellen. Die Abwicklung erfolgt in 2020.

USA

In den USA dominiert das System der steuerlichen Fördermechanismen "Production Tax Credits" (PTC). Ende 2015 wurde diese Regelung bis Ende 2020 erneut verlängert, also für weitere fünf Jahre, unterliegt aber einer jährlichen Degression von 20 Prozent seit 2016. Projekte, die durch Baubeginn oder dem Kauf von PTC Material vor 2017 qualifiziert wurden, erhalten 100 Prozent der Vergütung, wenn sie vor dem Ablauf des Jahres 2020 (innerhalb von vier Jahren) ihren kaufmännischen Betrieb aufgenommen haben.

Die Steuerreform von 2017 änderte die PTC-Regelungen zwar nicht, aber die Verminderung der Steuersätze von 35 Prozent auf 21 Prozent und das Inkrafttreten anderer Regelungen wie der sogenannten "Verrechnungspreissteuer" "Base Erosion Anti-Abuse Tax" (BEAT) werden die steuerlichen Vorteile, die aus den PTC gezogen werden können, verringern.

Die US-amerikanische Meeresenergiebehörde "United States Bureau of Ocean Energy Management" (BOEM) arbeitet derzeit daran, Flächen für Windparks auf See in den bundesstaatlich kontrollierten Küstengewässern zu verpachten. Dazu wurde in 2018 eine Ausschreibung für drei Flächen auf dem Meer vor der US-amerikanischen Ostküste (Massachussetts) durchgeführt, die mit Zuschlägen für Gebote von zusammen 405 Mio. US-Dollar endete. PNE beteiligte sich an der Ausschreibung.

Einschätzung zur Marktentwicklung

Insgesamt befinden sich die internationalen Märkte weiterhin in einem Wandel, an den sich die Aktivitäten der PNE-Gruppe anpassen müssen, um Risiken zu minimieren und neue Chancen zu erarbeiten. Während die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Rumänien und den USA schwierig bleiben, sind sie in Frankreich, Schweden und Polen besser geworden. Für den wirtschaftlichen Ausbau der Photovoltaik sind die Rahmenbedingungen in ausgewählten Märkten, wie Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien und den USA gegeben. Der Vorstand ist zuversichtlich, durch die erweiterte Unternehmensstrategie und weitere Internationalisierung unter anderem in Europa und auf neuen Märkten wie zum Beispiel in Lateinamerika die Unternehmensentwicklung positiv voranbringen zu können.

2.4 GESCHÄFTSVERLAUF

Zusammenfassung der operativen Entwicklung

Das operative Geschäft der PNE-Gruppe war im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen geprägt von der Windparkprojektierung sowie der strategischen Weiterentwicklung auch im Bereich Photovoltaik und dem weiteren Ausbau von Dienstleistungen. Ein operativer Schwerpunkt ist weiterhin die Entwicklung, Realisierung, Betrieb und der Verkauf von Windparkprojekten an Land. Darüber hinaus wird mit dem Eigenbetrieb von Windenergieanlagen eine umweltschonende Stromerzeugung zu ökonomisch nachhaltigen Bedingungen betrieben.

Insgesamt hat die PNE im Berichtszeitraum Projekte mit rund 450,8 MW (im Vorjahr: 235,7 MW) fertiggestellt, verkauft oder mit deren Bau begonnen. Besonders bemerkenswert ist der zu Beginn des Berichtszeitraums erfolgte Verkauf von Windparkprojekten in Schweden und Polen mit zusammen 245 MW, für die PNE im Auftrag der Käufer das Baumanagement übernommen hat und sie später im Betrieb betreuen wird. Darüber hinaus wurden in Italien die Rechte an Projekten mit zusammen 44,4 MW Nennleistung veräußert.

Fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden im Geschäftsjahr 2019 sieben Windparkprojekte mit zusammen 100,4 MW (im Vorjahr: 72,5 MW) in Deutschland, Frankreich und Schweden.

Aufgrund der Fertigstellung von Projekten und des Erwerbs eines Projektes im Berichtszeitraum hat sich die Nennleistung der im Eigenbetrieb befindlichen Windparks von 76,9 MW auf 130,1 MW erhöht. Weitere Windparks befinden sich im Bau und in den Genehmigungsverfahren.

In Bau befanden sich zum 31. Dezember 2019 in Deutschland, Polen und Schweden vier Windparks. In diesen Windparks werden insgesamt 84 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von zusammen 303,8 MW (im Vorjahr: 93,2 MW) errichtet. Vier dieser Projekte mit 303,8 MW wurden bereits verkauft. Für diese ist PNE im Rahmen des Baumanagements als Dienstleister für die Käufer tätig.

Im vierten Quartal 2019 nahmen Windparkprojekte in Deutschland und Polen erfolgreich an Ausschreibungen teil. Dabei konnten Zuschläge für 30,1 MW in Deutschland und 94,8 MW in Polen erreicht werden.

Im ersten Quartal 2019 hat PNE die Geschäftstätigkeit durch den Eintritt in den Markt in Panama ausgeweitet. PNE prüft die Möglichkeit, von Panama aus auch in anderen Märkten in Mittel- und Südamerika tätig zu werden.

Weiter ausgebaut wurde die Kompetenz bei Dienstleistungen rund um Windenergieanlagen. Das Konzernunternehmen "MEB Safety Services GmbH" (MEB) übernahm im Berichtszeitraum Materialbestände und Personal der "argus GmbH", die auf Dienstleistungen bei der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen spezialisiert ist. Ende 2019 hat der zur PNE-Gruppe gehörende Windparkmanager "energy consult GmbH" die "Rope Access Solutions GmbH" (RAS) in Bremen übernommen und in die Tochtergesellschaft MEB integriert. RAS ist ein Spezialdienstleister im Bereich Seilzugangstechnik und bietet neben Rotorblatt- und Turmarbeiten an Windenergieanlagen auch für andere Industriebereiche Dienstleistungen für Arbeiten in Höhen und Tiefen an. Weitere Schwerpunkte sind die Ausbildung und Schulung im Bereich seilunterstützende Arbeitstechniken sowie der Verkauf von Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.

Mit dem Gewinn erster Verträge für das Betriebsmanagement von Windparks in Frankreich, Polen und Schweden gelang es der zur PNE-Gruppe gehörenden "energy consult" in 2019 weitere Märkte zu erschließen. Damit baut die PNE-Gruppe als Dienstleister ihr internationales Geschäft deutlich aus. Insgesamt betreut PNE derzeit Windparks mit mehr als 1.600 MW Nennleistung.

Bisher war "energy consult" neben dem deutschen Markt bereits in Italien tätig und betreut dort Windparks mit einer Gesamtnennleistung von 122 MW. In Frankreich und Schweden werden seit Anfang des Jahres Windenergieanlagen mit einer Gesamtnennleistung von 44,4 MW gemanagt. In Polen wird "energy consult" zudem das Betriebsmanagement für weitere 42 MW übernehmen. In Schweden wird nach Inbetriebnahme im Jahr 2020 das Betriebsmanagement für insgesamt 138,6 MW durchgeführt.

Es wurden seit 2017 auch Werte geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Diese stehen im Zusammenhang mit dem Aufbau unseres Windparkportfolios im Eigenbesitz. Die in diesem Portfolio bisher aufgelaufenen -auf Konzernebene noch nicht realisierten - Gewinne vor Steuern betragen seit 2017 rund 31,7 Mio. Euro. Mit einem Portfolio von Projekten im Eigenbesitz werden komplette oder teilweise Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten verschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen. Ob diese Gewinne bei einem Verkauf in der Zukunft auch so wie aktuell kalkuliert erzielt werden können, hängt davon ab, dass die unterstellten Marktbedingungen der Projektkalkulationen (z. B. Renditeerwartung der Investoren) sich nicht verändern (siehe dazu auch die Ausführungen im Kapitel 8 "Risiko- und Chancenbericht"). Sofern die Projekte langfristig im Eigenbesitz des Konzerns gehalten werden, erfolgt jährlich ein anteiliger Ausweis der bisher nicht realisierten Gewinne vor Steuern über die Betriebslaufzeit der Projekte im Konzern. Hintergrund dafür ist der betragsmäßig niedrigere Abschreibungswert auf die technischen Anlagen auf Konzernebene, aufgrund der vorgenommenen Zwischengewinneliminierung im Konzern, gegenüber des Abschreibungsbetrags auf Einzelebene der Projektgesellschaften.

Die erfolgreichen operativen Tätigkeiten, ohne die zeitlich nach hinten verschobenen Ergebnisse aus dem Aufbau des "Windparkportfolios 2020", führten im Konzern zu einem Konzern-EBITDA von rund 31,6 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 16,5 Mio. Euro) und einem Konzern-EBIT von rund 19,0 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 7,8 Mio. Euro). Die Guidance für das Konzern-EBIT (15 bis 20 Mio. Euro) wurde somit ebenso erreicht wie die Guidance für das Konzern-EBITDA (25 bis 30 Mio. Euro) für das Geschäftsjahr 2019 (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 "Ertrag-, Finanz- und Vermögenslage".

Auf Einzelebene der PNE AG wurde ein EBIT-Ergebnis von rund -6,2 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen. Im Wesentlichen lag das an der Optimierung der Ergebnisse im Konzern, da dafür das operative Geschäft auf die Bereiche/Gesellschaften im Konzern unterjährig zugeordnet wurde. (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 "Ertrag-, Finanz- und Vermögenslage").

Die Entwicklung der Segmente im Einzelnen:

Segment "Projektentwicklung"

Windenergie an Land

Die Entwicklung und Realisierung von Windparkprojekten an Land wurde in 2019 sowohl in Deutschland als auch in den Auslandsmärkten, in denen PNE über Tochtergesellschaften oder Joint Ventures tätig ist, kontinuierlich fortgeführt.

Überblick über den Stand der Projektaktivitäten Windenergie an Land der PNE-Gruppe per 31. Dezember 2019 in MW:

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Land Phase I - II Phase III Phase IV Total MW Verkauft Dienstleister
Deutschland 1.251 361 0 1.612 20
Bulgarien 121 0 0 121 0
Frankreich 271 261 0 532 0
Großbritannien 43 0 0 43 0
Italien 40 0 0 40 0
Kanada 505 0 0 505 0
Panama 352 0 0 352 0
Polen 92 19 0 111 174
Rumänien 54 102 0 156 0
Südafrika 500 30 0 530 0
Schweden 0 59 0 59 113
Türkei 629 71 0 700 0
Ungarn 0 42 0 42 0
USA 266 166 0 432 0
Total 4.124 1.111 0 5.235 307

Phase I - II = Erkundung und Entwicklung

Phase III = Planung

Phase IV = Errichtung bis Übergabe

Verkauft/Dienstleistungen = Diese Spalte führt bereits verkaufte Projekte auf, in denen die PNE aktuell Baumanagementleistungen erbringt

Windenergie an Land national

In Deutschland bearbeitete die PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2019 Windparks mit einer Nennleistung von rund 1.612 MW (im Vorjahr: 1.656 MW) in den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung.

Vier Projekte konnten im Berichtszeitraum fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Dies sind die Windparks "Gerdau-Repowering" (Niedersachsen) mit sechs Windenergieanlagen (WEA) (21,6 MW), "Schlenzer" (Brandenburg) mit zwei.

Weitere vier Windparkprojekte mit 43,8 MW nahmen in 2019 erfolgreich an Ausschreibungen teil: "Katzenstirn" (17,5 MW), "Kleinbüllesheim" (4,7 MW), "Langstedt" (12,6 MW) und "Willerstedt" (9,0 MW). Zudem wurde der Windpark "Lentföhrden" mit 8,4 MW noch Ende 2019 genehmigt. Aus der Pipeline befinden sich weitere Projekte im Genehmigungsverfahren.

Fortschritte gibt es auch beim Aufbau eines Windparkportfolios, in dem Windparks mit 95,7 MW Nennleistung gebündelt wurden. Für das Portfolio wurden im Berichtszeitraum die Projekte "Gerdau-Repowering" (21,6 MW, Niedersachsen), "Schlenzer" (6,5 MW, Brandenburg), "Kittlitz" (17,2 MW, Brandenburg) und "Neuenwalde" (7,2 MW, Niedersachsen) in Betrieb genommen. Damit sind jetzt Windparks mit 95,7 MW des Portfolios in Betrieb. Diese Windparks sollen weiterhin im Eigenbetrieb gehalten werden.

Um Windparks in Deutschland an Land nach der Genehmigung zeitnah realisieren zu können, steht PNE ständig mit verschiedenen namhaften Herstellern von Windenergieanlagen in Kontakt. Mit den Herstellern Vestas, Nordex, Siemens und Enercon wurden außerdem zum Teil langfristige Wartungsverträge für bereits errichtete Windenergieanlagen abgeschlossen.

Windenergie an Land international

Auch im Ausland wurde von PNE das Kerngeschäft der Projektentwicklung erfolgreich weitergeführt. In Frankreich, Italien, Polen und Schweden konnten im Berichtszeitraum die Rechte an Windparkprojekten erfolgreich vermarktet und teilweise mit dem Bau der verkauften Projekte begonnen werden.

Bulgarien

Die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Bulgarien machen es weiterhin schwer, Windparks dort rentabel zu errichten und zu betreiben. Vor diesem Hintergrund hat PNE Ende 2019 beschlossen in Bulgarien vorläufig operativ nicht mehr aktiv zu werden und alle Aktivitäten vollständig einzustellen. Die Abwicklung erfolgt in 2020.

Frankreich

Zum 31. Dezember 2019 wurden in Frankreich Projekte mit einer geplanten Nennleistung von rund 532 MW (im Vorjahr: 504 MW) in verschiedenen Phasen der Projektentwicklung bearbeitet. Damit konnte der Bestand an Projekten trotz der Verkäufe und Fertigstellung erneut gesteigert werden. Abgeschlossen wurde der Bau des bereits früher veräußerten Windparks "Laperriere", mit acht Windenergieanlagen (19,2 MW).

Großbritannien

Die Anteile an der ehemaligen britischen Tochtergesellschaft "PNE WIND UK Ltd." und damit die von ihr entwickelte Projektpipeline wurden in 2015 an Brookfield verkauft. Weitere Meilensteinzahlungen sind abhängig von Projektfortschritten bis 2021 vereinbart. Brookfield arbeitet an der weiteren Entwicklung der Windparkprojekte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Meilensteinzahlungen in der Zukunft noch erzielt werden können, ist stark gesunken, da die Auswirkungen der britischen Entscheidung zum Austritt aus der EU (Brexit) auf den dortigen Windenergiemarkt und die Energiepolitik bis heute noch nicht abschließend beurteilt werden können.

Seit dem Verkauf der Tochtergesellschaft bearbeitet PNE nur noch einen Windpark in Großbritannien. Der schottische Windpark "Sallachy" war 2015 trotz weitreichender Unterstützung von Gemeinden und Politikern vom Energieminister abgelehnt worden. Das Projekt wurde im Berichtszeitraum weiterentwickelt und regelmäßig auf Verkaufsmöglichkeiten geprüft.

Italien

Zwei Projektrechte mit 44,4 MW konnte PNE im Berichtszeitraum in Italien verkaufen. In Italien verfügt PNE zum Ende des Berichtszeitraums somit noch über eine Betriebs- und Umweltgenehmigung von einem Windpark mit 40 MW Nennleistung. Die Projektrechte an diesem Windpark sollen kurzfristig veräußert werden. Aufgrund der in Italien bisher nur schleppend durchgeführten Ausschreibungen ist damit zu rechnen, dass die Beteiligung an künftigen Ausschreibungen sehr groß und der Markt weiter schwierig sein wird. Vor diesem Hintergrund hat die PNE beschlossen nach dem Verkauf des letzten Projektrechts vorläufig seine operativen Aktivitäten im Windbereich in Italien einzustellen und sich auf die Aktivitäten im Photovoltaikbereich zu konzentrieren.

Panama

Im Februar 2019 ist PNE in den lateinamerikanischen Markt für Erneuerbare Energien eingetreten. Panama soll das Eingangstor des PNE-Konzerns für die Entwicklung des Geschäftes in dieser Region werden. Im Rahmen der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells hat PNE die Erschließung ausländischer Märkte als einen der wichtigen Eckpfeiler der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung definiert.

Über Tochtergesellschaften wurden in Panama fünf Projekte von der innoVent Central America S.A., Panama, einer Tochtergesellschaft der innoVent GmbH in Varel, Deutschland, übernommen. Zum Teil befinden sich die Projekte mit insgesamt bis zu 352 MW bereits in einer sehr fortgeschrittenen Phase der Entwicklung. Sie werden von uns jetzt optimiert und weiterentwickelt.

PNE setzt in Panama auf den sich entwickelnden Markt für Erneuerbare Energien. Die Vermarktung des in den Projekten nach der Inbetriebnahme erzeugten Stroms soll über privatrechtliche direkte Stromlieferungsverträge (PPA) erfolgen.

Polen

Nachdem Ende 2018 das Projekt "Barwice" (42 MW) veräußert werden konnte wurde im Berichtszeitraum mit dem Bau begonnen. Im Berichtszeitraum wurde ebenfalls das Windparkprojekt "Jasna" (132 MW) veräußert, mit dessen Bau ebenfalls begonnen wurde. Auch für dieses Projekt hat PNE im Auftrag des Käufers das Baumanagement übernommen und wird den Windpark anschließend in der Betriebsphase weiter betreuen.

Ende 2019 hat PNE ein Projekt in Polen erworben und sich die Rechte an zwei weiteren Projekten unter bestimmten Voraussetzungen, die vom Verkäufer noch zu erfüllen waren, gesichert (aus diesem Grund wurden die zwei Projekte noch nicht in der Projektpipeline mit aufgeführt). Alle drei Projekte mit zusammen rund 94,8 MW haben im Dezember 2019 an der Ausschreibung erfolgreich teilgenommen und Zuschläge erhalten.

Rumänien

In Rumänien wurde die Entwicklung von Windparks durch PNE mit minimierten Kosten fortgesetzt. Steigende Strompreise, die Möglichkeit nunmehr PPAs abzuschließen und gute Windverhältnisse führen jedoch zu zunehmend besseren Voraussetzungen für die Realisierung von Windparkprojekten. In Rumänien werden von PNE derzeit Windparkprojekte mit einer Nennleistung von bis zu 156 MW im fortgeschrittenen Stadium der Entwicklung bearbeitet. Die Projekte werden auf effizientere Windenergieanlagen umgeplant. Die Vermarktung der Projekte ist jedoch aufgrund von regulatorischen Unsicherheiten im Augenblick schwierig.

Schweden

In Schweden konnte bereits im ersten Quartal 2019 das von der PNE-Gruppe entwickelte und in 2017 veräußerte Windparkprojekt "Laxaskogen" (25,2 MW) komplett errichtet und in Betrieb genommen werden. Die Bauphase wurde von PNE im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit dem Käufer des Windparks betreut.

Im zweiten Quartal 2019 wurde das Projekt "Malarberget" (113 MW) veräußert. Dieses Projekt befindet sich derzeit in Bau. Im Auftrag des Käufers hat PNE für den Windpark das Baumanagement übernommen und wird ihn anschließend in der Betriebsphase weiter betreuen.

Südafrika

In Südafrika werden Projekte mit bis zu 530 MW Nennleistung in unterschiedlichen Phasen der Projektentwicklung bearbeitet. Besonders weit entwickelt ist das Projekt "Banna Ba Pifhu" (30 MW), das nach der Aufhebung früherer Ausschreibungen an der nächsten Ausschreibung für Windenergieprojekte teilnehmen soll. Für das Projekt "Paulputs" konnte die PNE-Gruppe zusammen mit ihrem Joint Venture WKN windcurrent im Dezember 2019 die Umweltgenehmigung für 75 Windenergieanlagen mit einem maximalen Rotordurchmesser von 180 Meter erwirken.

Türkei

Ende 2017 führte der staatliche Netzbetreiber TEIAS den zweiten Teil einer Ausschreibung von 3.000 MW Windkapazität durch. In der Ausschreibung erhielt PNE für das Projekt "Köseler" (71,4 MW) einen Zuschlag. Im August 2018 hat PNE die Vorlizenz von der Energieregulierungsbehörde EPDK erhalten. Damit wurden Einspeisekapazität und das Projektgebiet gesichert. Außerdem begann damit die 36-monatige Frist für die weitere Entwicklung, um das Projekt baureif zu genehmigen bzw. die Betriebslizenz zu beantragen.

Ziel ist es weiterhin, den PNE-Projektbestand in Vorbereitung der Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen weiter zu entwickeln und entsprechende Vorlizenzanträge zu stellen. Darüber hinaus wird das Genehmigungsverfahren für das Projekt "Köseler" weiterhin verfolgt. Auf Grund von behördenbedingten Gründen ist es zu einer Verzögerung der Projektentwicklung gekommen. Die Frist für die Projektentwicklung bis zum Erreichen der Baureife wurde entsprechend verlängert.

Ungarn

Die ungarische Regierung blockiert seit einiger Zeit den weiteren Ausbau unter anderem der Windenergie. Vor diesem Hintergrund hat PNE Ende 2019 beschlossen in Ungarn vorläufig operativ nicht mehr aktiv zu werden und alle Aktivitäten vollständig einzustellen. Die Abwicklung erfolgt in 2020.

USA/ Kanada

In den USA wurden die Rechte an dem von PNE entwickelten Windparkprojekt "Burleigh" veräußert. Das Projekt "Burleigh" befindet sich im amerikanischen Bundesstaat North Dakota. Es umfasste Landpachtverträge von über 15.000 Hektar mit privaten Landbesitzern. Das Projekt befand sich zudem in der Warteposition für den Netzanschluss für 298 MW.

Das Windparkprojekt "Chilocco" wurde mit einer geplanten Nennleistung von jetzt rund 166 MW weiterentwickelt.

Darüber hinaus werden derzeit mehrere Windparkprojekte in den USA für die erforderlichen Genehmigungen zum Bau und Betrieb vorbereitet.

In Kanada arbeitet PNE derzeit an fünf Windparkprojekten, die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden.

Projektentwicklung von Windenergie an Land gesamt

Insgesamt bearbeiteten die Unternehmen der PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2019 in Deutschland sowie in den Auslandsmärkten, in denen sie mit Tochtergesellschaften oder über Joint Ventures tätig sind, Windparkprojekte mit rund 5.235 MW (im Vorjahr: 4.883 MW) zu errichtender Nennleistung in unterschiedlichen Phasen des mehrjährigen Entwicklungsprozesses. Dies ist die Basis der künftigen Entwicklung im Bereich Windenergie an Land.

Windenergie auf See

Windenergie auf See national

Die hohe Kompetenz der PNE-Projektentwicklung auf See führt zu sichtbaren Erfolgen: PNE konnte in den vergangenen Jahren bereits acht Windparkprojekte auf See nach der Entwicklung veräußern. Hierzu gehören die Projekte "Atlantis I", "Borkum Riffgrund" und "Gode Wind". PNE ist weiterhin für die veräußerten Projekte als Dienstleister tätig.

Vier von PNE entwickelte und nach der Genehmigung veräußerte Windparks auf See wurden bereits von den Käufern errichtet und in Betrieb genommen: "Borkum Riffgrund 1", "Gode Wind 1" sowie "Gode Wind 2" und zuletzt in 2019 "Borkum Riffgrund 2" mit zusammen 1.344 MW Nennleistung.

Überblick über die Referenzen des Bereiches Windenergie auf See von PNE per 31. Dezember 2019:

Verkaufte Projekte

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Zone Projekte Phase WEA Total MW
1 Borkum Riffgrund 1 8 78 312
1 Borkum Riffgrund 2 8 56 448
1 Gode Wind 1 & 2 8 / 8 55 + 42 582
1 Gode Wind 3 & 4 5 / 5 30 242
2 Atlantis I 3 73 584
4 HTOD5 (Nautilus II) 2 68 476
Total 402 2.644

Phase 1 = Projektfindungsphase

Phase 2 = Antragskonferenz erfolgt

Phase 3 = Erörterungstermin erfolgt

Phase 4 = Genehmigung bzw. Planfeststellungsbeschluss erteilt

Phase 5 = Zusage des Netzanschlusses erfolgt

Phase 6 = Investitionsentscheidungen erfolgt

Phase 7 = im Bau

Phase 8 = in Betrieb

Im Bereich Windenergie auf See prüft PNE auch Möglichkeiten zur Erzeugung von anderen Energieträgern wie etwa Wasserstoff auf See. Hierzu werden grundlegende Berechnungen und Untersuchungen durchgeführt, auf deren Basis bei positiver Perspektive mögliche weitergehende Projektaktivitäten stattfinden können.

Windenergie auf See international

PNE prüft weiterhin die Möglichkeit des Einstiegs in die Entwicklung von Meereswindparks vor den Küsten der USA. Dafür wurde eine Gesellschaft gegründet und in Boston ein Büro eingerichtet. Die US-amerikanische Meeresenergiebehörde "United States Bureau of Ocean Energy Management" (BOEM) arbeitet derzeit daran, weitere Flächen für Windparks auf See in den bundesstaatlich kontrollierten Küstengewässern zu verpachten. In 2018 wurde eine Ausschreibung für drei Flächen vor der US-amerikanischen Ostküste (Massachusetts) durchgeführt. Diese endete mit Zuschlägen für Gebote von zusammen 405 Mio. US-Dollar. Dies belegt den Wert von Windprojekten auf See vor der US-Küste und zeigt, dass sich dieser Markt künftig weiter entwickeln wird. PNE beteiligte sich als eines von elf Unternehmen an der Ausschreibung. Derzeit bereitet PNE sich auf zukünftige Ausschreibungen vor.

Photovoltaik national und International

Photovoltaik ist in den vergangenen Jahren immer kostengünstiger und damit auch in der Stromerzeugung marktfähiger geworden.

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Photovoltaikprojekten sind zudem in vielen Ländern gegeben. Daher ist die Entwicklung von Photovoltaikprojekten Bestandteil der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells der PNE AG. Derzeit werden zahlreiche Märkte konkret geprüft und erste Sicherungen von Rechten vorgenommen. Besonderes Augenmerk liegt dabei zunächst auf Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien und den USA sowie weiteren internationalen Märkten.

Überblick über den Stand der Projektaktivitäten Photovoltaik der PNE-Gruppe per 31. Dezember 2019 in MWp:

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Land Phase I - II Phase III Phase IV Total MWp
Deutschland 10 0 0 10
Rumänien 112 0 0 112
USA 1 0 0 1
Total 123 0 0 123

Phase I - II = Erkundung und Entwicklung

Phase III = Planung

Phase IV = Errichtung bis Übergabe

Ergebnisse des Segments "Projektentwicklung"

Das Segment "Projektentwicklung" hat im Geschäftsjahr 2019

eine Gesamtleistung von 154,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 98,2 Mio. Euro),
ein EBITDA von 25,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,9 Mio. Euro) und
ein EBIT von 23,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,6 Mio. Euro) erreicht.

Segment "Services"

Im Segment "Services" wird zusammenfassend über Dienstleistungen berichtet. Hierzu zählen unter anderem technisches und kaufmännisches Betriebsmanagement, Baumanagement, Umspannwerksdienstleistungen, Windmessungen, Finanzierungs- und Stromvermarktungsdienstleistungen.

Das internationale Geschäft des Betriebsmanagements wurde im Berichtszeitraum durch neue Aktivitäten in Frankreich, Polen und Schweden ausgeweitet.

Im schwedischen Windpark "Laxaskogen", der von PNE entwickelt und verkauft wurde, haben Konzernunternehmen bis zur Inbetriebnahme Dienstleistungen im Baumanagement erbracht. Mit diesem Projekt setzte PNE einmal mehr erfolgreich die Strategie um, den Anteil von Dienstleistungen zu erhöhen. Dies ist auch bei dem im zweiten Quartal 2019 verkauften schwedischen Projekt "Malarberget", das sich derzeit in Bau befindet, der Fall. Auch die polnischen Projekte "Barwice" und "Jasna", die von Konzernunternehmen entwickelt, erfolgreich durch die Ausschreibung geführt und verkauft ("Barwice" Ende 2018, "Jasna" im April 2019) wurden, befinden sich in Bau. Für diese Projekte werden während der Bau- und der Betriebsphase ebenfalls Dienstleistungen erbracht.

Ergebnisse des Segments "Services"

Das Segment "Services" hat im Geschäftsjahr 2019

eine Gesamtleistung von 18,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 11,9 Mio. Euro)
ein EBITDA von 5,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,0 Mio. Euro) und
ein EBIT von 2,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,6 Mio. Euro) erreicht.

Die Investitionen in und die Neugestaltung des Segments "Services" führten im Wesentlichen im Berichtszeitraum 2019 gegenüber dem Berichtszeitraum 2018 zu den veränderten Ergebnissen.

Segment "Stromerzeugung"

Im Segment "Stromerzeugung" sind alle Aktivitäten von Konzernunternehmen gebündelt, die unmittelbar mit der Erzeugung von Elektrizität aus sauberen Energien befasst sind. Dieser Bereich beinhaltet im Wesentlichen die von PNE selbst betriebenen Windparks "Laubuseschbach", "Gerdau-Repowering", "Pülfringen", "Erfeld", "Kührstedt-Alfstedt", "Schlenzer", "Kittlitz", "Neuenwalde" und den für ein Repowering vorgesehenen Windpark "Papenrode" mit einer Nennleistung von zusammen rund 130,1 MW sowie das Holzheizkraftwerk in Silbitz mit rund 5,6 MW. Außerdem umfasst das Segment Anteile an Kommanditgesellschaften, in denen künftige Projekte umgesetzt werden sollen.

Bis zum erfolgreichen Verkauf von Windparks und der Übergabe an die Betreiber werden im Segment "Stromerzeugung" im Rahmen der Segmentberichterstattung laufende Einnahmen dieser Projekte ausgewiesen.

Ergebnis des Segments "Stromerzeugung"

Das Segment "Stromerzeugung" hat im Geschäftsjahr 2019

eine Gesamtleistung von 19,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 18,2 Mio. Euro)
ein EBITDA von 14,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 13,9 Mio. Euro) und
ein EBIT von 6,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,1 Mio. Euro) erzielt.

Im Vorjahr enthielten die Ergebnisse den Verkauf der Projektrechte "Gerdau Schwienau" innerhalb des Konzerns an ein anderes Segment ("Projektentwicklung") (rund 4,2 Mio. Euro). Dieser Windpark war dem Segment "Stromerzeugung" zugeordnet und somit wurden auch die Ergebnisse aus dem Verkauf der Projektrechte im Segment "Stromerzeugung" ausgewiesen. Im Wesentlichen sind die Ergebnisse des Segments daher, trotz der größeren Anzahl an im Eigenbestand befindlichen MW, niedriger ausgefallen als im Vorjahresberichtszeitraums.

2.5 ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich. Die Angaben und Zahlen zu den Segmenten sind aufgrund der Neugestaltung der Segmente nur noch teilweise mit dem Vorjahr vergleichbar.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

IFRS 16 regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den Vorgängerstandard IAS 17. Nach dem neuen Standard besteht nunmehr eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Demzufolge bilanzieren Leasingnehmer künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. right-of-use asset) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Es handelt sich bei den "Leasingverhältnissen" im PNE-Konzern u. a. um Leasingverträge (z. B. KfZ-Leasing), Mietverträge (z. B. für das Gebäude in Husum) und Pachtverträge (z. B. im Zusammenhang mit dem "Windparkportfolio 2020").

Die PNE-Gruppe hat erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16 bilanziert. Aufgrund der erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, die in den Bilanzpositionen "kurzfristige und langfristige Finanzverbindlichkeiten" ausgewiesen werden, hat sich die Bilanzsumme um rund 39,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019 erhöht. Der Anstieg der Finanzschulden wirkt sich negativ auf die Nettoliquidität der PNE-Gruppe aus. Aufgrund der Erhöhung der Bilanzsumme durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16, bei fast gleichgebliebenem Eigenkapital gegenüber dem 31. Dezember 2018, reduzierte sich die Eigenkapitalquote im Konzern aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 um rund 2 bis 3 Prozent. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, nach der Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse vollständig im operativen Ergebnis gezeigt wurden (im Berichtszeitraum: rund 3,4 Mio. Euro), werden nach IFRS 16 nur noch die Abschreibungen auf die Nutzungsrechte dem operativen Ergebnis zugerechnet (im Berichtszeitraum: rund 2,8 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten werden im Finanzergebnis ausgewiesen (im Berichtszeitraum: rund 0,9 Mio. Euro). Auf Basis der zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverhältnisse hat sich auf das Konzern-EBITDA des Berichtszeitraums eine Verbesserung im Bereich von rund 3,4 Mio. Euro und auf das Konzern-EBIT eine Verbesserung von rund 0,6 Mio. Euro ergeben. Auf das Ergebnis vor Steuern (EBT) hat sich eine Verschlechterung von rund -0,3 Mio. Euro ergeben. In diesen Positionen der Gesamtergebnisrechnung ist dadurch ein Vergleich mit dem Vorjahr nur teilweise möglich.

Veränderte Segmentberichterstattung

Die Ermittlung und Darstellung der Segmentberichterstattung zum 31. Dezember 2019 hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2018 verändert.

Die strategische Erweiterung des Geschäftsmodells mittels des Konzepts "Scale up" hat Auswirkungen auch auf die Segmente und die Segmentberichterstattung. Die Segmente sind auf jetzt drei erweitert worden: "Projektentwicklung", "Services" und "Stromerzeugung".

Im Segment "Projektentwicklung" wird über Windkraft an Land national und international, Windkraft auf See national und international, Photovoltaik national und international sowie weitere Projekte berichtet.

Im Segment "Services" wird zusammenfassend über Dienstleistungen berichtet. Hierzu zählen unter anderem technisches und kaufmännisches Betriebsmanagement, Baumanagement, Umspannwerksdienstleistungen, Windmessungen, Finanzierungs- und Stromvermarktungsdienstleistungen.

Im Segment "Stromerzeugung" bleiben wie bisher alle Aktivitäten von Konzernunternehmen gebündelt, die unmittelbar mit der Erzeugung von Elektrizität aus sauberen Energien befasst sind.

2.5.1 Ertragslage

Entwicklung im Konzern

Der PNE-Konzern erzielte gemäß IFRS im Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtleistung von 174,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 111,8 Mio. Euro). Davon entfallen 132,8 Mio. Euro auf Umsatzerlöse (im Vorjahr: 91.4 Mio. Euro), 36,6 Mio. Euro auf Bestandsveränderungen (im Vorjahr: 15,1 Mio. Euro) sowie 4,7 Mio. Euro auf sonstige betriebliche Erträge (im Vorjahr: 5,3 Mio. Euro).

Die höheren Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen auf die Umsatzart im Projektgeschäft zurückzuführen. Verkauft der Konzern seine Projekte "Turn-Key", also schlüsselfertig, dann wird ein hoher Umsatz, auch aufgrund des Einkaufs von Windenergieanlagen, erzielt. Beim Verkauf von Projektrechten werden im Konzern im Verhältnis zum "Turn-Key"-Umsatz hingegen nur niedrige Umsätze erzielt. Insbesondere in internationalen Märkten wird der Verkauf von Projektrechten aus Gründen der Risikominimierung bevorzugt angewandt. Die operativen Ergebnisse liegen bei beiden Verkaufsarten aber dicht beieinander da die wesentliche Leistung der Konzerngesellschaften in der Projektentwicklungsleistung liegt. Die "echte" Leistung des Konzerns zeigt sich bei der Betrachtung der Nennleistung der Projekte, die fertiggestellt, veräußert oder mit deren Bau begonnen wurde. Diese summierte sich in 2019 auf 450,8 MW (im Vorjahr: 235,7 MW) auf. Bei einem angenommenen mittleren Investitionsvolumen von rund 1,4 bis 1,8 Mio. Euro pro installiertem MW Nennleistung für Windenergieprojekte hat PNE damit Investitionen von rund 631 bis 811 Mio. Euro (im Vorjahr: 330 bis 424 Mio. Euro) initiiert und liegt somit bei der Leistung über dem Wert des Vorjahres.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden:

im Segment "Projektentwicklung" interne Umsätze an ein anderes Segment von 61,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 18,0 Mio. Euro) u. a. für Generalunternehmer- und Projektentwicklungsleistungen für die eigenen Windparks "Gerdau-Repowering", "Kittlitz III", "Neuenwalde" und "Schlenzer" sowie externe Umsätze von 100,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 68.8 Mio. Euro) u. a. aus Projektverkäufen in Polen, Schweden und den USA, aus vertraglichen Meilensteinzahlungen von im In- und Ausland bereits in 2018 verkauften Windparkprojekten, z. B. in Frankeich, sowie von Projektentwicklungs- und Generalunternehmerleistungen bei aktuellen Windparkprojekten im In- und Ausland abgerechnet.
im Segment "Services" externe Umsätze von 15,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) abgerechnet. Die Wesentlichen Umsätze wurden aus kaufmännischem und technischem Betriebsmanagement und aus Umspannwerksdienstleistungen erzielt.
im Segment "Stromerzeugung" im Berichtszeitraum rund 16,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 12,2 Mio. Euro) an externen Umsätzen erzielt. Im Wesentlichen entfielen diese Umsätze auf die Stromerlöse des Windparkportfolios im Eigenbestand, des Repoweringprojekts "Papenrode" sowie auf die Umsätze des Holzheizkraftwerks in Silbitz. Ein wesentlicher Grund für die höheren Umsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist, dass die Anzahl der bereits seit 1. Januar 2019 im Eigenbetrieb befindlichen Windenergieanlagen größer war als im Vorjahr am 1. Januar 2018 und daher in 2019 eine größere Strommenge produziert werden konnte.

Im Geschäftsjahr 2019, wie auch im Vorjahr, wurden die erbrachten Leistungen für die im Eigenbesitz befindlichen Projekte über die Bestandsveränderungen gezeigt.

Erläuterung: Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt wurden, erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gem. IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgte dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führte dementsprechend zu keiner Verringerung der Bestandsveränderung.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden u. a. die Auflösung von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen, Weiterberechnungen und die Auflösung des Investitionszuschusses für den Stammsitz in Cuxhaven abgebildet.

Die Aktivitäten des Konzerns in der Projektentwicklung im In- und Ausland, an Land wie auf See, spiegeln sich auch in den Aufwandspositionen wider. Der Konzern-Gesamtleistung steht ein Materialaufwand von 93,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 36,7 Mio. Euro) gegenüber. Die im Vergleich zum Vorjahr höhere Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Konzern liegt darin begründet, wie Projekte im Geschäftsjahr verkauft wurden, entweder als "Turn-Key"-Projekt (hoher Materialaufwand) oder als Projektrecht (niedriger Materialaufwand) (siehe dazu auch die Erläuterung zu der Erhöhung der Umsatzerlöse). Im Geschäftsjahr 2019 wurden gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 weniger Projektrechte als "Turn-Key"-Projekte verkauft bzw. für den Eigenbetrieb gebaut, was ein Grund für die höhere Materialaufwandsquote ist.

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 30,6 Mio. Euro im Konzern und stieg gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode (27,8 Mio. Euro) um 2,8 Mio. Euro an. Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2019 ist im Konzern auf 427 Personen angestiegen (per 31. Dezember 2018: 390 Mitarbeiter). In diesen Zahlen ist der Vorstand mit 2 Mitgliedern (im Vorjahr: 3 Mitglieder) enthalten. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl ist insbesondere auf Anpassungen der Organisation an die neue Strategie und Geschäftsübernahmen zurückzuführen, was zu einem erhöhten Personalaufwand gegenüber 2018 führte. Ein weiterer Grund für den Anstieg des Personalaufwands sind die gestiegenen Einstiegsgehälter und die variablen Vergütungen für Mitarbeiter, die für qualifiziertes Personal marktüblich bezahlt werden müssen.

Die erstmalige Anwendung des "IFRS 16 Leasingverhältnisse" in 2019 hat Auswirkungen auf die Werte der Abschreibungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen und des Zinsaufwands in der Gesamtergebnisrechnung. In 2019 wurden sonstige betriebliche

Aufwendungen von rund 3,4 Mio. Euro an Leasingaufwendungen aufgrund des IFRS 16-Standards nicht ausgewiesen, dafür wurden rund 2,8 Mio. Euro Abschreibungen und rund 0,9 Mio. Euro Zinsaufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erhöhten sich aufgrund

der durchschnittlich höheren Anzahl an Windenergieanlagen im Konzern (Segment "Stromerzeugung": 7,7 Mio. Euro gegenüber 5,9 Mio. Euro in 2018) gegenüber dem Vorjahreszeitraum,
der Anwendung des "IFRS 16 Leasingverhältnisse" sowie
der Abschreibungen auf die Investitionen (z. B. Windmessmasten) im Segment "Services" (2,8 Mio. Euro gegenüber 1,5 Mio. Euro in 2018)

auf 12,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,7 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Konzern in Höhe von 18,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 20,1 Mio. Euro) liegen im Konzern unter dem Vorjahreswert (im Wesentlichen bedingt durch die Anwendung des IFRS 16) und gliedern sich im Wesentlichen auf in:

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in Mio. EUR 1.1. - 31.12.2019 1.1. - 31.12.2018
Rechts- und Beratungsaufwand 6,7 4,2
Werbe- und Reisekostenaufwand 2,5 2,1
Versicherungen und Beiträge 1,0 1,0
Kraftfahrzeugkosten 1,2 1,2
Reparatur und Instandhaltung 2,5 2,0
Miet-, Pacht- und Leasingaufwand 0,1 2,8
Aufsichtsratsvergütung 0,6 0,6
EDV-Kosten 0,8 0,5
Abschluss- und Prüfungskosten inkl. Steuerberatung 0,9 1,0
Verluste aus Anlagenabgängen 0,1 0,3

Der Anstieg der Rechts- und Beratungskosten ist im Wesentlichen auf die Kosten im Zusammenhang mit dem "Übernahmeangebot durch Morgan Stanley Infrastructure Partners" u. a. für die rechtliche Beratung und die Erstellung einer "Fairness Opinion" zurück zu führen. Hierbei handelte es sich um einen einmaligen Vorgang, der im Vorjahr nicht vorgekommen war.

Mit dem weiteren Aufbau und dem laufenden Betrieb der im Konzern befindlichen Windparks, dem Repoweringprojekt "Papenrode" und dem HKW "Silbitz" (Segment "Stromerzeugung") erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Posten "Reparatur und Instandhaltungsaufwand". Weitere Kostenpositionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen gehalten oder reduziert werden.

Die Veränderung der "Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen" ist im Wesentlichen auf die erstmalige Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zurückzuführen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen veränderten sich im Konzern gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 10,6 Mio. Euro auf 12,3 Mio. Euro. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen fielen im Wesentlichen an im Zusammenhang mit

der Anleihe 2018/2023 (2,0 Mio. Euro),
der Eigen- und Fremdfinanzierungen von Windparkprojekten und der PNE WIND West Europe GmbH (2,7 Mio. Euro),
der Anwendung des IFRS 16 "Leasing" (0,9 Mio. Euro) und
der Bewertung der abgeschlossenen Zins-SWAPs im Rahmen der Projektfinanzierungen von Windparkprojekten (inkl. Wertänderungen aus unterjährig abgegangenen SWAPs) (4,3 Mio. Euro).

Es wurden seit 2017 Werte geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Dies steht im Zusammenhang mit dem Aufbau unseres Windparkportfolios im Eigenbesitz. Die in diesem Portfolio bisher aufgelaufenen -auf Konzernebene noch nicht realisierten - Gewinne vor Steuern betragen seit 2017 rund 31,7 Mio. Euro. Mit einem Portfolio von Projekten im Eigenbesitz werden komplette oder teilweise Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten verschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen.

Auf Konzernebene wurden im Geschäftsjahr 2019, ohne die zeitlich nach hinten verschobenen Ergebnisse aus dem Aufbau eines "Windparkportfolios 2020", folgende Ergebnisse erzielt:

ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA = EBIT zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte) in Höhe von 31,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 16,5 Mio. Euro),
ein Betriebsergebnis (EBIT = entspricht dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Betriebsergebnis") von 19,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,8 Mio. Euro).

Das Konzern-Ergebnis nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis belief sich auf 0,7 Mio. Euro (im Vorjahr: -1,0 Mio. Euro). Das unverwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie belief sich auf 0,01 Euro (im Vorjahr: -0,01 Euro) und das verwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie auf 0,01 Euro (im Vorjahr: -0,01 Euro).

Unter Berücksichtigung des Geschäftsergebnisses, der Dividendenausschüttung und der Ausgabe von eigenen Aktien im Rahmen der Wandlung der Anleihe 2014 / 2019 veränderte sich der Bilanzgewinn im Konzern im Berichtszeitraum auf 75,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 77,5 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Dividende in Höhe von 3,0 Mio. Euro aus dem vorhandenen Bilanzgewinn ausgeschüttet.

Entwicklung in der PNE AG [Zahlen nach HGB-Einzelabschluss)

Von der Gesamtleistung im Konzern entfielen auf die PNE AG 54,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 34,6 Mio. Euro). Die Gesamtleistung der PNE AG setzt sich aus Umsatzerlösen in Höhe von 51,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 19,8 Mio. Euro), aus Bestandsveränderungen in Höhe von 1,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,5 Mio. Euro) und aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 2,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) zusammen.

Die höheren Umsätze gegenüber dem Vorjahr liegen begründet in der höheren Anzahl an "Turn-Key"-Projektumsetzungen bzw. -verkäufen im Geschäftsjahr 2019 gegenüber 2018.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden die Auflösung von Rückstellungen und sonstige Erträge wie z. B. Gutschriften, Weiterberechnungen, Auflösung des Investitionszuschusses des Stammsitzes in Cuxhaven und Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen erfasst.

Im Vorjahr stammten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen aus den Meilensteinzahlungen für die Offshore-Projekte "Gode Wind 3" und "Borkum Riffgrund 2" zusammen (in Summe rund 8,2 Mio. Euro).

Im Einzelabschluss der PNE AG betrug der Materialaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 37,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 12,2 Mio. Euro). Der Materialaufwand setzt sich im Wesentlichen aus den Kosten für die Windenergieanlagen und den Baukosten für die Infrastrukturleistungen der umgesetzten bzw. im Bau befindlichen Windparkprojekte zusammen. Die Erhöhung des Materialaufwands hängt mit der höheren Umsetzung von "Turn-Key"-Projekten gegenüber der Vorjahreszahl zusammen.

Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2019 auf 13,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 11,9 Mio. Euro). Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2019 hat sich in der PNE AG auf 167 Personen verändert (per 31. Dezember 2018: 154 Mitarbeiter). In den Personalzahlen ist der Vorstand mit 2 Mitgliedern (im Vorjahr: 3 Mitglieder) enthalten.

Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der sonstige betriebliche Aufwand im Geschäftsjahr 2019 auf 10,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,4 Mio. Euro). Im Wesentlichen hat sich der sonstige betriebliche Aufwand im Zusammenhang mit dem "Übernahmeangebot durch Morgan Stanley Infrastructure Partners" u. a. für die rechtliche Beratung und die Erstellung einer "Fairness Opinion" erhöht. Hierbei handelte es sich um einen einmaligen Vorgang, der im Vorjahr nicht vorgekommen war.

Die PNE AG wies im Geschäftsjahr 2019 ein Betriebsergebnis (EBIT -entspricht dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Betriebsergebnis") von -6,2 Mio. Euro (im Vorjahr: -7,0 Mio. Euro) aus.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen reduzierten sich bei der PNE AG gegenüber dem Vorjahr und betrugen 2,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 5,2 Mio. Euro) und sind im Wesentlichen für die Zinsen der Anleihe 2018/2023 angefallen. Die Reduzierung der Zinsen liegt im Wesentlichen an der Umfinanzierung im Mai 2018 durch Rückführung der Anleihe 2013/2018 (100,0 Mio. Euro / 8 Prozent Zinsen) und Neuaufnahme der Anleihe 2018/2023 (50,0 Mio. Euro / 4 Prozent Zinsen).

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 1,7 Mio. Euro auf 2,2 Mio. Euro. Zurückzuführen ist diese Erhöhung im Wesentlichen auf den um rund 0,5 Mio. Euro höheren Gewinn in der PNE WIND Netzprojekt GmbH gegenüber dem Vorjahr, welcher per Gewinnabführungsvertrag der PNE AG zugerechnet wird.

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Bilanzgewinn der PNE AG auf 111,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 114,3 Mio. Euro). Der Jahresfehlbetrag der PNE AG belief sich auf -2,9 Mio. Euro (im Vorjahr: Jahresüberschuss -9,9 Mio. Euro). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft lag bei -0,04 Euro (im Vorjahr: -0,13 Euro) und das verwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft bei -0,04 Euro (im Vorjahr: -0,12 Euro).

2.5.2 Finanzlage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Entwicklung im Konzern

Das Finanzmanagement der PNE AG und des PNE-Konzerns ist darauf ausgerichtet, ausreichend Liquidität

für die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit bereitzustellen,
um die Voraussetzungen zur Umsetzung der Strategieerweiterung zu schaffen sowie
um den Risiken aus dem Projektgeschäft zu begegnen.

Die Finanzierung erfolgt dabei auf Ebene der jeweiligen Projektgesellschaften in Form von Darlehen sowie auf Ebene der PNE AG u. a. durch die Emission von Anleihen. Derivative Finanzinstrumente wie Zins-Swaps werden in der Regel nur auf Ebene der Projektgesellschaften eingesetzt, um Zinsrisiken variabel verzinslicher Darlehen abzusichern. Zum 31. Dezember 2019 bestanden derivative Finanzinstrumente in Bezug auf mehrere Projektfinanzierungen der Windparks im Konzern.

Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Lage des Konzerns gibt die Kapitalflussrechnung Aufschluss. Zum 31. Dezember 2019 stand den Konzernunternehmen eine Liquidität inkl. Kreditlinien für Projektzwischenfinanzierungen in Höhe von 139,3 Mio. Euro zur Verfügung, die in Höhe von 6,5 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (per 31. Dezember 2018: 157,8 Mio. Euro, davon 10,0 Mio. Euro verpfändet).

Die zur Verfügung stehende Liquidität gliedert sich auf in

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 111,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 129,1 Mio. Euro),
zur Verfügung stehende Betriebsmittellinien in Höhe von 1,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 10,0 Mio. Euro),
zur Verfügung stehende Projekteigenkapitalzwischenfinanzierungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 16,4 Mio. Euro) und
zur Verfügung stehende Projektfremdkapitalzwischenfinanzierungen in Höhe von 23,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 2,3 Mio. Euro).

Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2019 über Betriebsmittellinien in Höhe von 10,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 10,0 Mio. Euro) und Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale in Höhe von 14,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 23,3 Mio. Euro). Die Betriebsmittellinie war per 31. Dezember 2019 mit 8,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 0,0 Mio. Euro) in Anspruch genommen und die Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale waren per 31. Dezember 2019 mit 1,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 3,9 Mio. Euro) in Anspruch genommen.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 35,4 Mio. Euro (im Vorjahr: -28,2 Mio. Euro) war im Wesentlichen geprägt

von dem Konzern-Ergebnis des Berichtjahres,
von der Weiterentwicklung der Projektpipeline und der Realisierung von Windparkprojekten, welche sich in den Veränderungen bei den Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten abzeichnen und im Wesentlichen durch Projektzwischenfinanzierungen finanziert wurden (siehe auch Cashflow aus Finanzierungstätigkeit).

Beim Cashflow aus der Investitionstätigkeit wurden im Berichtszeitraum Einzahlungen für Investitionen in das Konzernanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von in Summe -77,8 Mio. Euro (im Vorjahr in Summe: -4,3 Mio. Euro) erhalten. Die Investitionen in Sachanlagen bezogen sich im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr im Wesentlichen auf Investitionen für die Umsetzung der Windparks für das im Aufbau befindliche Windparkportfolio (Segment "Stromerzeugung") und in Umspannwerke für diese Windparkprojekte (Segment "Services").

Aus- und Einzahlungen aus Käufen und Verkäufen von konsolidierten Einheiten wurden im laufenden Geschäftsjahr nicht getätigt.

Die Ein- und Auszahlungen aus Verkäufen und Käufen von Finanzanlagen wurden in Höhe von in Summe -0,1 Mio. Euro (im Vorjahr: in Summe 0,5 Mio. Euro) erhalten bzw. getätigt.

Im Berichtszeitraum war der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 40,2 Mio. Euro (im Vorjahr: -32,6 Mio. Euro) im Wesentlichen geprägt durch

die Ausgabe von eigenen Aktien in Höhe von 5,7 Mio. Euro,
die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten in Höhe von -5,3 Mio. Euro,
die Dividendenzahlung in Höhe von -3,0 Mio. Euro,
die Inanspruchnahme von Bankkrediten in Höhe von 47,0 Mio. Euro, die im Wesentlichen zur Projektfinanzierung der Windparkprojekte im Eigenbestand verwendet wurden,
die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (nach IFRS 16 als Auszahlung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit darzustellen) in Höhe von -3,4 Mio. Euro.

Teilschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe 2014 / 2019 wurden im Berichtszeitraum in 45.531 Aktien gewandelt. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der PNE AG somit 76.603.334,00 Euro (per 31. Dezember 2018: 76.557.803,00 Euro).

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 verfügte der Konzern über einen Finanzmittelfonds in Höhe von insgesamt 111,9 Mio. Euro, der in Höhe von 6,5 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (per 31. Dezember 2018: 129,1 Mio. Euro, davon 10,0 Mio. Euro verpfändet).

Entwicklung in der PNE AG

Der PNE AG stand zum 31. Dezember 2019 eine Liquidität in Höhe von 72,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 83,7 Mio. Euro, davon 8,3 Mio. Euro verpfändet) zur Verfügung, die in Höhe von 0,3 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist.

Die Finanzlage der PNE AG war im Geschäftsjahr 2019 insbesondere geprägt

durch den negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -16,0 Mio. Euro (im Vorjahr: -13,9 Mio. Euro) im Wesentlichen aufgrund der Investitionen in die Kapitalrücklage der PNE WIND West Europe GmbH zur Übernahme der Anteile und der Einzahlung von Eigenkapital durch die PNE WIND West Europe GmbH bei den Windparkgesellschaften für den eigenen Betrieb und die Investitionen in die Assets des Repoweringprojekts "Papenrode", welches in der PNE Power Generation GmbH betrieben wird,
sowie durch den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 5,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 5,0 Mio. Euro) und
dem leicht negativem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -0,7 Mio. Euro (im Vorjahr: -64,2 Mio. Euro/ im Vorjahr hing der negative Cashflow im Wesentlichen mit der Rückführung der Anleihe 2013/2018 zusammen).

2.5.3 Vermögenslage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Entwicklung im Konzern

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in Mio. EUR 31.12.2019 31.12.2018
Aktiva
Summe der langfristigen Vermögenswerte 300,6 179,7
Immaterielle Vermögenswerte 64,7 65,1
Sachanlagen 174,1 96,1
Nutzungsrechte 39,4 0,0
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2,0 2,0
Latente Steuern 20,4 16,5
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 267,0 272,9
Vorräte 101,4 117,3
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 51,7 25,1
Steuerforderungen 2,0 1,4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 111,9 129,1
Bilanzsumme 567,6 452,6

Zum Stichtag betrug die Konzernbilanzsumme der PNE AG insgesamt 567,6 Mio. Euro. Damit hat sich der Wert um rund +25 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2018 verändert.

Die langfristigen Vermögenswerte nahmen insgesamt von 179,7 Mio. Euro zum Jahresende 2018 auf aktuell 300,6 Mio. Euro zu.

Zum 31. Dezember 2019 summierten sich die immateriellen Vermögenswerte auf 64,7 Mio. Euro und veränderten sich damit um rund -0,4 Mio. Euro gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2018. Die mit Abstand größten Einzelposten dieser Position sind dabei die Firmenwerte in Höhe von 63,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 63,4 Mio. Euro). Aufgrund der Neuordnung der Segmentdarstellung ab 1. Januar 2019 entfallen von den Firmenwerten 52,8 Mio. Euro auf das Segment "Projektentwicklung", 10,4 Mio. Euro auf das Segment "Services" und 0,1 Mio. Euro auf das Segment "Stromerzeugung" (im Vorjahr: Projektierung von Windenergieanlagen PNE 23,0 Mio. Euro, Projektierung von Windenergieanlagen WKN 40,2 Mio. Euro und Stromerzeugung 0,2 Mio. Euro).

Im selben Zeitraum veränderten sich die Sachanlagen um + 78,0 Mio. Euro auf 174,1 Mio. Euro (31. Dezember 2018: 96,1 Mio. Euro). Hierunter fallen im Wesentlichen

Grundstücke und Bauten (11,2 Mio. Euro ohne Grundstücke und Bauten von "Silbitz"),
im Besitz oder im Bau befindliche Umspannwerke (13,2 Mio. Euro),
die technischen Anlagen und Maschinen
des HKW "Silbitz" (2,9 Mio. Euro inkl. Grundstücke und Bauten in Höhe von 2,6 Mio. Euro),
des Windparks "Pülfringen" (0,8 Mio. Euro),
der drei Windparks "Kührstedt" (56,6 Mio. Euro),
des Windparks "Gerdau-Repowering" (29,1 Mio. Euro),
des Windparks "Neuenwalde" (8,7 Mio. Euro),
des Windparks "Schlenzer" (11,1 Mio. Euro),
des Windparks "Kittlitz" (28,6 Mio. Euro) und
des Repoweringwindparks "Papenrode" (8,5 Mio. Euro),
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (2,5 Mio. Euro).

Der Anstieg der Sachanlagen ist im Wesentlichen auf das "wachsende" Windparkportfolio bei einhergehenden Abschreibungen auf die Sachanlagen der Windparks zurückzuführen. Ein weiterer Grund sind die Finanzierungen der Windparkprojekte im Eigenbetrieb, die teilweise durch öffentliche KfW-Darlehen erfolgten, die zu einem Zinssatz unter dem Marktzinssatz gewährt wurden. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert der Darlehen in Höhe von 4,7 Mio. Euro wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte (Windenergieanlagen) saldiert und werden über die Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte erfolgswirksam erfasst (in 2019: Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro).

IFRS 16 regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den Vorgängerstandard IAS 17. Nach dem neuen Standard besteht nunmehr eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Demzufolge bilanzieren Leasingnehmer künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. right-of-use asset) entweder im Anlagevermögen unter der Bilanzposition "Nutzungsrechte" (langfristige Vermögenswerte wie z. B. Windparks im Eigenbetrieb oder für den Eigenbetrieb geplante Windparks) oder unter der Bilanzposition "Vorräte" (kurzfristige Vermögenswerte wie z. B. Windparkprojekte die während oder nach dem Bau verkauft werden sollen). Es handelt sich bei den "Nutzungsrechten" im PNE-Konzern u. a.um Rechte aus Leasingverträgen (z. B. KfZ-Leasing), Mietverträgen (z. B. für das Gebäude in Husum) und Pachtverträgen (z. B. im Zusammenhang mit den Windparks im eigenen Bestand oder Windparks im Bau). Zum 31. Dezember 2019 wurden im Konzern right-of-use assets unter den Nutzungsrechten in Höhe von 39,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 0,0 Mio. Euro) ausgewiesen. In den Vorräten waren zum 31. Dezember 2019 keine right-of-use assets ausgewiesen (per 31. Dezember 2018: 0,0 Mio. Euro).

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten war im Berichtszeitraum eine Veränderung von 272,9 Mio. Euro (31. Dezember 2018) auf 267,0 Mio. Euro per 31. Dezember 2019 zu verzeichnen. Im Wesentlichen ist diese Veränderung auf die Veränderung der Forderungen und sonstige Vermögenswerten (+26,6 Mio. Euro) und der Zahlungsmittel (-17,2 Mio. Euro) zurückzuführen. Von den kurzfristigen Vermögenswerten entfallen 34,3 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2018: 6,4 Mio. Euro), die im Wesentlichen aus Projektabrechnungen für Projektentwicklungs- und Generalunternehmerleistungen für Windparks zum Jahresende stammen und die größtenteils im 1. Quartal 2020 ausgeglichen werden sollen.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen veränderten sich von 90,0 Mio. Euro (31. Dezember 2018) auf 77,6 Mio. Euro per 31. Dezember 2019.

Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf:

Projekte auf See (16,5 Mio. Euro),
Projekte an Land national (33,8 Mio. Euro),
Projekte an Land international (27,3 Mio. Euro).

Die in den Vorratsbeständen befindlichen geleisteten Anzahlungen für im Bau befindliche Onshore-Projekte haben sich von 27,2 Mio. Euro um -3,8 Mio. Euro auf 23,4 Mio. Euro verändert.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen 111,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019, die in Höhe von 6,5 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet sind (per 31. Dezember 2018: 129,1 Mio. Euro, davon 10,0 Mio. Euro verpfändet).

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in Mio. EUR 31.12.2019 31.12.2018
Passiva
Eigenkapital 220,0 216,3
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand 0,8 0,8
Rückstellungen 9,4 9,2

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in Mio. EUR 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Verbindlichkeiten 232,2 140,1
Kurzfristige Verbindlichkeiten 84,9 67,7
Abgegrenzte Umsatzerlöse 20,3 18,5
Bilanzsumme 567,6 452,6

Das Konzerneigenkapital veränderte sich zum 31. Dezember 2019 von 216,3 Mio. Euro (31. Dezember 2018) auf 220,0 Mio. Euro. Die Veränderung liegt im Wesentlichen begründet im positiven Konzernergebnis des Geschäftsjahres (+1,3 Mio. Euro), den Effekten aus der Dividendenausschüttung (-3,0 Mio. Euro) und der Ausgabe der Eigenen Aktien im Zusammenhang mit der Wandlung der Wandelanleihe 2014/2019 (+5,7 Mio. Euro). Der Bestand an eigenen Aktien hat sich durch die Ausgabe für die Wandlungen der Wandelanleihe 2014/2019 bis zum 31. Dezember 2020 von 2.189.853 Aktien (Bestand 31. Dezember 2018) um 1.923.050 Aktien auf 266.803 Aktien reduziert.

Die Eigenkapitalquote des Konzerns betrug zum 31. Dezember 2019 ca. 39 Prozent (per 31. Dezember 2018: ca. 48 Prozent).

Die langfristigen Verbindlichkeiten veränderten sich von 140,1 Mio. Euro Ende 2018 auf 232,2 Mio. Euro in 2019. Die Position besteht hauptsächlich aus Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 226,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 136,7 Mio. Euro). In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist die im Mai 2018 platzierte Anleihe (50,0 Mio. Euro / 4 Prozent Zinsen pro Jahr) mit einem Buchwert von 48,9 Mio. Euro enthalten. Der Unterschiedsbetrag von rund 1,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2019) zum platzierten Wert der Anleihe betrifft die Transaktionskosten der Anleihe. Nach IFRS werden die Transaktionskosten mit den Verbindlichkeiten aus der Anleihe verrechnet und über die Laufzeit der Anleihe als "Zinsaufwand" wieder erfasst. Darüber hinaus sind langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Volumen von 135,6 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 86,1 Mio. Euro) enthalten. Die wesentlichsten langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen die "non-recourse" Projektfinanzierungen der Windparks im eigenen Bestand. Zudem führt die erstmalige Anwendung des "IFRS 16 Leasingverhältnisse" zu einer Veränderung der Finanzverbindlichkeiten am 31. Dezember 2019 gegenüber dem 31. Dezember 2018. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 werden rund 37,2 Mio. Euro Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unter den langfristigen Verbindlichkeiten und rund 3,1 Mio. Euro unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: jeweils 0,0 Mio. Euro) ausgewiesen.

Am 31. Dezember 2019 betrug die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der PNE AG 76.603.334 Stück (per 31. Dezember 2018: 76.557.803 Stück). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr um 45.531 Aktien ist auf Wandlungen aus der Unternehmensanleihe 2014/2019 zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2019 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 2.189.853) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 1.923.050 eigene Aktien für die Ausnutzung von Wandlungsrechten der Unternehmensanleihe 2014/2019 verwendet.

Im Geschäftsjahr 2019 veränderten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 67,7 Mio. Euro (31. Dezember 2018) auf 84,9 Mio. Euro. In dieser Bilanzposition sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten. Diese veränderten sich u. a.aufgrund der Umfinanzierung von Projektzwischenfinanzierungen in langfristige Projektfinanzierungen für im Konzern befindliche Windparks von 18,3 Mio. Euro (31. Dezember 2018) auf 10,3 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum veränderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 14,9 Mio. Euro (31. Dezember 2018) auf 35,3 Mio. Euro, die im Wesentlichen von Subunternehmern aus Projektabrechnungen für Windparks zum Jahresende stammen und zum größten Teil zum Zeitpunkt des Eingangs der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wie oben unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beschrieben, ausgeglichen werden sollen.

Es wurden "non-recourse" Fremdkapitalfinanzierungen in Höhe von rund 36,0 Mio. Euro sowie rund 10,9 Mio. Euro aus der vorhandenen Projekteigenkapitalzwischenfinanzierungslinie im Berichtszeitraum aufgenommen und trugen so zu den oben geschilderten Veränderungen bei den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei.

Im Wesentlichen sind in den Kreditverbindlichkeiten (lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten) enthalten:

die Finanzierung des Gebäudes der PNE AG am Unternehmenssitz in Cuxhaven (valutiert per 31. Dezember 2019: 2,2 Mio. Euro, davon langfristig 2,0 Mio. Euro),
die non-recourse Projektfinanzierung des Windparks "Pülfringen" (valutiert per 31. Dezember 2019: 1,4 Mio. Euro, davon langfristig 1,0 Mio. Euro),
die non-recourse Projektfinanzierung des Windparks "Gerdau-Repowering" (valutiert per 31. Dezember 2019: 21,9 Mio. Euro, davon langfristig 20,3 Mio. Euro),
die non-recourse Projektfinanzierungen der Windparks "Kührstedt-Alfstedt", "Kührstedt-Alfstedt A" und "Kührstedt-Alfstedt B" (valutiert per 31. Dezember 2019: 56,9 Mio. Euro, davon langfristig 52,7 Mio. Euro),
die non-recourse Projektfinanzierung des Windparks "Kittlitz" (valutiert per 31. Dezember 2019: 23,8 Mio. Euro, davon langfristig 22,2 Mio. Euro),
die non-recourse Projektfinanzierung des Windparks "Neuenwalde" (valutiert per 31. Dezember 2019: 10,9 Mio. Euro, davon langfristig 10,4 Mio. Euro),
die non-recourse Projektfinanzierung des Windparks "Schlenzer" (valutiert per 31. Dezember 2019: 11,2 Mio. Euro, davon langfristig 10,5 Mio. Euro),
die anteilige Eigenkapitalzwischenfinanzierung der Windparks im eigenen Bestand "Gerdau-Repowering", "Kittlitz", "Kührstedt-Alfstedt", "Neuenwalde" und "Schlenzer" (valutiert per 31. Dezember 2019: 15,0 Mio. Euro, davon langfristig 15,0 Mio. Euro) und
die anteilige Eigenkapitalzwischenfinanzierung des Repoweringwindparks "Papenrode" (valutiert per 31. Dezember 2019: 4,5 Mio. Euro, davon langfristig 3,4 Mio. Euro).

Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel betrug die Nettoverschuldung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) am 31. Dezember 2019 somit -129,0 Mio. Euro (31. Dezember 2018: Nettoverschuldung -33,7 Mio. Euro).

Entwicklung in der PNE AG

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in Mio. EUR 31.12.2019 31.12.2018
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,1
Sachanlagen 10,7 11,0
Finanzanlagen 129,2 107,9
Vorräte 17,4 30,8
Forderungen und sonstige Aktiva 92,4 109,6
Flüssige Mittel 72,7 83,7
Bilanzsumme 322,5 343,1

Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 0,1 Mio. Euro), den Sachanlagen in Höhe von 10,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 11,0 Mio. Euro) und den Finanzanlagen in Höhe von 129,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 107,9 Mio. Euro).

Die Veränderungen bei den Finanzanlagen beruhen im Wesentlichen auf

den Einzahlungen in die Kapitalrücklage der PNE WIND West Europe GmbH zur Einzahlung von Eigenkapital in die Windparkprojekte "Gerdau-Repowering", "Kittlitz", "Neuenwalde" und "Schlenzer" (16,4 Mio. Euro) und
der Einzahlung in die Kapitalrücklage der PNE Power Generation GmbH zur anteiligen Finanzierung der Assets des Repoweringwindparks "Papenrode" (4,9 Mio. Euro).

Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus den Vorräten in Höhe von 17,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 30,8 Mio. Euro), davon unfertige Erzeugnisse in Höhe von 16,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 14,6 Mio. Euro) und geleistete Anzahlungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 16,2 Mio. Euro) sowie den Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von 92,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 109,6 Mio. Euro). Von den Forderungen und sonstigen Aktiva entfallen wiederum 1,1 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (per 31. Dezember 2018: 0,5 Mio. Euro), 88,0 Mio. Euro auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (per 31. Dezember 2018: 106,5 Mio. Euro) und 3,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 2,5 Mio. Euro) auf sonstige Vermögensgegenstände.

Die Barmittel beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 72,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 83,7 Mio. Euro).

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in Mio. EUR 31.12.2019 31.12.2018
Passiva
Eigenkapital 247,0 247,1
Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,8 0,8
Rückstellungen 8,6 7,8
Verbindlichkeiten 66,0 87,3
Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,1
Bilanzsumme 322,5 343,1

Das Eigenkapital der PNE AG belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2018 auf 247,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 247,1 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote der PNE AG betrug zum 31. Dezember 2019 ca. 77 Prozent (per 31. Dezember 2018 ca. 72 Prozent). Das Eigenkapital veränderte sich im Wesentlichen aufgrund des Jahresfehlbetrags (-2,9 Mio. Euro), sowie durch die Ausgabe der eigenen Anteile im Zusammenhang mit der Wandlung der Teilschuldverschreibung 2014/2019 (+5,7 Mio. Euro) und der Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2019 (-3,0 Mio. Euro).

Am 31. Dezember 2019 betrug die Gesamtzahl der Aktien der PNE AG 76.603.334 Stück (per 31. Dezember 2018: 76.557.803 Stück). Die Veränderung der ausgegebenen Aktien gegenüber dem Vorjahr um 45.531 Aktien ist auf Wandlungen aus der Teilschuldverschreibung 2014 / 2019 zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2019 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 2.189.853) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 1.923.050 eigene Aktien für die Ausnutzung von Wandlungsrechten der Unternehmensanleihe 2014/2019 verwendet.

Die wesentlichen Positionen auf der Passivseite betreffen die Verbindlichkeiten in Höhe von 66,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 87,3 Mio. Euro). Diese gliedern sich im Wesentlichen in

die Anleihe 2018/2023 in Höhe von 50,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 50 Mio. Euro),
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 3,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 4,0 Mio. Euro),
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 0,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 15,2 Mio. Euro),
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 1,1 Mio. Euro) sowie
die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 8,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 8,8 Mio. Euro).

Die wesentlichen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Verbindung mit Windparkprojekten in Höhe von 3,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 4,1 Mio. Euro), sowie Rückstellungen für variable Vergütungen der Vorstände und leitenden Mitarbeiter in Höhe von 2,2 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018: 2,1 Mio. Euro).

3. VERTRIEB UND MARKETING

Der Vertrieb der Erneuerbaren Energien Kraftwerke, die an Land errichtet werden, stützt sich erfolgreich auf den Direktverkauf an Einzel- und Großinvestoren. Mit diesem Direktvertrieb hat PNE seit Jahren positive Erfahrungen und wird diesen bewährten Vertriebsweg daher auch weiterhin verfolgen. Die Bündelung von Projekten und deren Entwicklung bis zu einer möglichst hohen Werthaltigkeit hat sich aber bereits zuvor bewährt. Dabei ist der Verkauf größerer Projektportfolien möglich, wenn es dafür auf Investorenseite Interesse gibt, wie die Verkäufe z. B.

in 2012 mit dem Offshore-Portfolioverkauf "Gode Wind",
in 2015 mit dem Onshore-Projektpipelineverkauf "UK" oder
in 2016 mit dem Onshore-Portfolioverkauf "YieldCo"

gezeigt haben.

Dieser erfolgreiche Weg soll auch künftig in Einzelfällen beschritten werden.

Auch im Dienstleistungsbereich ist der Direktvertrieb ein Geschäftsmodell, das zunehmende Bedeutung erlangt. Die zunehmend breitere Aufstellung der PNE-Gruppe im Dienstleistungsbereich erfordert künftig vermehrte Anstrengungen, um die Kunden direkt zu erreichen und über diese Angebote zu informieren. Dazu zählen neben Anzeigenwerbung und gedruckten Produktinformationen auch die Darstellung des Dienstleistungsangebotes auf der Internetseite, per Social Media sowie auf Messen. Die PNE AG hat sich frühzeitig diesem Thema gewidmet und bietet beispielsweise passgenaue PPA-Modelle (PPA = Power Purchase Agreement) für die Stromvermarktung außerhalb des EEG an. Diese sind insbesondere interessant für Windenergieanlagen, die der Fixvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Förderung) herausfallen. Im Mai 2019 konnte der erste direkte Stromliefervertrag für einen deutschen Windpark abgeschlossen werden.

PNE sieht hier künftig Potenzial für Neugeschäft, da allein im Jahr 2020 die EEG-Förderung für Zahlreiche alte Windparks ausläuft.

4. ENTWICKLUNG UND INNOVATIONEN

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb des operativen Geschäftszwecks Projektentwicklung fanden im Konzern der PNE AG im Berichtszeitraum nicht statt.

5. MITARBEITER

Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2019 im Jahresdurchschnitt einschließlich der Vorstände 397 Personen (im Vorjahr: 369) beschäftigt. Von diesen Mitarbeitern (einschließlich Vorstände und Auszubildende) waren im Jahresdurchschnitt 158 (im Vorjahr: 151) Mitarbeiter bei der PNE AG beschäftigt.

Zum 31. Dezember 2019 waren im Konzern einschließlich der Vorstände 427 Personen beschäftigt (per 31. Dezember 2018: 390 Personen). Von den Konzernmitarbeiten waren

166 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2018: 154 Mitarbeiter) direkt bei PNE AG und
261 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2018: 236 Personen) bei den Tochtergesellschaften der PNE AG beschäftigt.

Aufgeteilt auf das In- und Ausland sind

354 Personen (per 31. Dezember 2018: 332 Personen) bei inländischen und
73 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2018: 58 Personen) bei ausländischen Gesellschaften des Konzerns beschäftigt.

Die vorhandene Mitarbeiterzahl wird laufend überprüft, um für die weitere Entwicklung des Konzerns vorbereitet zu sein.

6. IMMATERIELLE UNTERNEHMENSWERTE / NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Der Erfolg bei der Entwicklung von Windparkprojekten an Land und auf See basiert wesentlich auf dem Wissen und den Erfahrungen langjähriger qualifizierter Mitarbeiter sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen an einem Projekt Beteiligten. Dabei sind unsere Mitarbeiter besonders gefordert: Ihre Kreativität und individuelles Vorgehen sind häufig die Schlüssel zur Lösung der oft komplexen Fragestellungen während der Entwicklung eines Windparks. Der Wert eines Projektes, von dem dann wieder der unternehmerische Erfolg der PNE AG und des Konzerns abhängt, wird im Wesentlichen in der Planungsphase bis zum Erreichen der Genehmigung geschaffen. Hierzu können wir auf die Fähigkeiten und Erfahrungen unserer in der Regel langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Sie verfügen nicht nur über eine hervorragende Expertise in der Branche, sondern sind darüber hinaus auch sehr gut vernetzt. So wird sichergestellt, dass in allen Phasen der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung aber auch beim Betrieb von Windpark- oder Photovoltaikprojekten auf hohe Fachkompetenz vertraut werden kann.

Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, dass die Potenziale unserer Mitarbeiter durch eine effektive interne Organisation und ein hohes Maß an Eigenverantwortung optimal genutzt werden können. Regelmäßige Bewertungen der Mitarbeiter und ihrer Aufgaben ermöglichen es uns, leistungsorientiert und auf die jeweiligen Aufgaben speziell zugeschnittene Anforderungsprofile immer wieder anzupassen. Auf diese Weise können hohe Standards in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen erreicht und gehalten werden. Durch die Sicherstellung der Qualifizierung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter sowie die laufende Optimierung der Verfahrensprozesse soll unsere Expertise im Markt weiter gestärkt werden.

Aus der Praxis heraus haben wir langjährige Erfahrungen in der Projektentwicklung in Prozesse übergeführt, die es uns ermöglichen, zielgerichtet und intensiv von der Standortakquisition über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Windparks bis hin zum Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, das sogenannte "Repowering", alle Phasen der Windparkprojektierung erfolgreich zu planen, durchzuführen und abzuschließen.

Bei der internationalen Expansion und der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells um andere saubere Energien, Speichertechnologien und Power-to-Gas-Lösungen wissen wir um die große Bedeutung erfahrener Partner. Daher gilt der Grundsatz, dass wir möglichst nur dann in neue Märkte eintreten, wenn wir dies gemeinsam mit dort gut vernetzten Partnern machen können. Auch hier gilt der Grundsatz der fachlichqualifizierten und von Vertrauen getragenen Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und an einem Projekt Beteiligten.

Wichtig ist außerdem die Pflege des in vielen Jahren aufgebauten Netzwerkes von Partnern und Unterstützern unseres Geschäftes. Da die Windparkprojektierung ebenso wie die Entwicklung von Photovoltaikprojekten im Wesentlichen auf politischen Rahmenbedingungen basiert, arbeiten wir eng und intensiv mit Branchenverbänden zusammen und pflegen den ständigen Dialog. Den direkten Dialog suchen und pflegen die Projektverantwortlichen von PNE auch mit allen an einem Vorhaben Beteiligten, von den Grundeigentümern und Anliegern über die Kommunalpolitik bis hin zu den beteiligten Behörden.

Mit der kontinuierlichen Ausbildung und Qualifizierung junger Menschen sichern wir Ausbildungsplätze und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. In der Regel bleiben die jungen Mitarbeiter auch nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung im Unternehmen.

Unseren Mitarbeitern bieten wir laufend interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten an, damit sie ihre Qualifikationen erhalten und ausbauen können. Wichtig sind uns zudem auch der Erfahrungsaustausch und die Stärkung der internen standortübergreifenden Kommunikation, die im Konzern mittels einer Software zur effizienteren Teamkommunikation sowie einer Mitarbeiter-APP ermöglicht wird.

Mit den von uns projektierten und betriebenen Windparks und den künftigen Projekten für saubere Energien leisten wir national wie international einen erheblichen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen Abgasen und damit zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur. Die Stromerzeugung aus sauberen Energien wie der Windenergie oder der Photovoltaik leistet jedoch nicht nur positive Umweltbeiträge, sondern trägt auch dazu bei, die begrenzten Vorräte fossiler Energieträger zu schonen. Volkswirtschaftlich wirkt sich positiv aus, dass die Stromerzeugung dezentral erfolgt und damit teure Importe von Energieträgern vermindert und vermieden werden. Die Wertschöpfung findet dort statt, wo Strom aus sauberen Energien erzeugt wird. Somit sichern die von uns projektierten und in Betrieb genommenen Projekte eine ökologisch sinnvolle und ökonomisch richtige Stromerzeugung.

7. NACHTRAGSBERICHT

Der Nachtragsbericht zu den wesentlichen Auswirkungen nach Ende des Berichtszeitraums findet sich im Konzernanhang unter X. Sonstige Angaben "8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag".

8. RISIKO- UND CHANCENBERICHT

BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES IKS / RMS DER MUTTERGESELLSCHAFT UND DES GESAMTKONZERNS

Internes Kontrollsystem (IKS)

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden.

Im Rahmen der Implementierung des IKS haben wir die einzelnen Funktionsbereiche der Gesellschaft und des Konzerns einer sorgfältigen Analyse unterzogen und entsprechend der Wahrscheinlichkeit und der Möglichkeit eines Schadenseintritts bewertet.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen bzw. den vorgenommenen Bewertungen haben wir den Aufbau der einzelnen Einheiten organisiert. Daneben haben wir die Arbeitsabläufe an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst. Beispielsweise achten wir auf eine konsequente Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus legen wir besonderen Wert auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Gleichzeitig haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des IKS finden in allen Funktionsbereichen der Muttergesellschaft und des Gesamtkonzerns Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des IKS stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.

Neben diesen im System implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte überwacht.

WESENTLICHE MERKMALE DES RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENEN INTERNEN KONTROLL-UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)-Rechnungslegungsprozess ist es, sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie (konzern)internen Richtlinien erfolgt und dadurch den Adressaten des Konzern- und des Einzelabschlusses zutreffende und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür hat PNE ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das alle dafür relevanten Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen umfasst.

Das interne Kontrollsystem besteht aus den Bereichen Steuerung und Überwachung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat (hier insbesondere der Prüfungsausschuss) sind mit prozessunabhängigen Prüfungsmaßnahmen in das interne Überwachungssystem eingebunden.

Für spezielle fachliche Fragestellungen und komplexe Bilanzierungssachverhalte fungiert das Konzernrechnungswesen als zentraler Ansprechpartner. Falls erforderlich, wird auf externe Sachverständige (Wirtschaftsprüfer, qualifizierte Gutachter etc.) zurückgegriffen.

Darüber hinaus werden die rechnungslegungsbezogenen Kontrollen durch das Controlling des Konzerns durchgeführt. Alle Posten und wesentlichen Konten der Gewinn- und Verlustrechnungen, der Bilanzen des Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit und Plausibilität überprüft. In Abhängigkeit davon, wie die rechnungslegungsbezogenen Daten durch das Rechnungswesen erstellt werden, erfolgen die Kontrollen monatlich oder quartalsweise.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist Bestandteil des Risikomanagements des Konzerns. Die für die Richtigkeit der rechnungslegungsbezogenen Daten relevanten Risiken werden von dem für den Risikobereich Finanzen zuständigen Risikobeauftragten überwacht und quartalsweise vom Risikomanagementgremium identifiziert, dokumentiert und beurteilt. Geeignete Maßnahmen zum Monitoring sowie zur Risikooptimierung von rechnungslegungsbezogenen Risiken sind durch das Risikomanagement des Konzerns eingerichtet.

Risikomanagement

Die Risikopolitik des Konzerns und der Gesellschaft ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand des Konzerns sowie der Gesellschaft zu sichern und gleichzeitig deren Werte systematisch und kontinuierlich zu steigern. Das Risikomanagement ist weitgehend in die vorhandene Unternehmensorganisation integriert. Damit können Doppeltätigkeiten und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen vermieden werden. So wird auch sichergestellt, dass die zentralen Risiken regelmäßig in den Führungsebenen behandelt werden.

Die Risikostrategie basiert auf einer Bewertung der Risiken und der mit ihnen verbundenen Chancen. In den Kernkompetenzfeldern des Konzerns und der Gesellschaft gehen wir angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- und / oder Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen -soweit dies möglich ist -vermieden. Hinzu kommt, dass es sich bei einem großen Teil der Risiken um projekt- und / oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den jeweiligen Abteilungen und Bereichen behandelt werden. Dies hat sich bewährt.

Im "Risikomanagementhandbuch" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden unter Beachtung klar definierter Kategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten, der bedeutenden assoziierten Unternehmen sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe bewertet. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert.

Die einzelnen Risiken werden im Rahmen der internen Risikoberichterstattung innerhalb des Konzerns anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkung klassifiziert.

Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit

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Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0 % bis 5 % Sehr gering
6 % bis 20 % Gering
21 % bis 50 % Mittel
51 % bis 100 % Hoch

Klassifizierung nach Auswirkungsgrad

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Erwartete Auswirkung

in TEUR
Grad der Auswirkung
T€ 0 bis T€ 250 Niedrig
>T€ 250 bis T€ 1.000 Moderat
>T€ 1.000 bis T€ 2.000 Wesentlich
>T€ 2.000 bis T€ 40.000 Gravierend

Aus der Kombination der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit und der erwarteten Auswirkung des Risikos erfolgt die Klassifizierung des Risikos im Sinne der Definition des Risikomanagements in "hoch", "mittel" und "gering".

Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Absicherung von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht. Das zentrale Risikomanagement berichtet regelmäßig über die identifizierten Risiken an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten.

Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Prozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting erfolgt von der Mitarbeiterebene bis in den Vorstand. Mögliche Risiken werden somit bereits auf der Arbeitsebene erkannt und zeitnah in den Teams, Abteilungen und Bereichen diskutiert und bewertet. Gegebenenfalls werden auf dieser Ebene bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zum Umgang mit den Risiken dem Vorstand oder von diesem dem Aufsichtsrat vorgelegt. Bei grundlegenden und bereichsübergreifenden Risiken werden zudem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßigen Abstimmungen oder nach Bedarf Lösungen für solche Fragestellungen zu erarbeiten.

Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der (Konzern-)Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch werden frühzeitig wichtige Informationen über potenziell mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung / Auflösung von Rückstellungen gewonnen.

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer vorbildlichen Handlungsweise in allen geschäftlichen Belangen werden verantwortliche Mitarbeiter gezielt in Fragen der Compliance geschult.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv verfolgt:

Die Auswirkungen des Aktienerwerbs durch die Photon Management GmbH mit den Schwellen zur Ausübungsmöglichkeit von Kündigungsrechten von Finanzierungsverträgen, falls aufgrund eines Kontrollwechsels die Schwellenwerte überschritten sind oder noch überschritten werden könnten.
Mögliche Risiken, die sich aus der laufenden Verfassungsbeschwerde gegen das Windenergie-auf-See-Gesetz ergeben können.
Risiken, die sich aus der laufenden Betriebsprüfung bei der WKN GmbH ergeben können.
Mögliche Risiken, die sich aus fehlenden Netzkapazitäten im In- und Ausland ergeben können.
Mögliche technische Risiken, die sich aus dem Eigenbetrieb von Windparks ergeben und die daraus erwarteten Ergebnisse negativ beeinflussen könnten.
Einen besonderen Stellenwert haben die Bemühungen um die Einhaltung der Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung. Risiken können sich jedoch aus der Nichteinhaltung der Regeln und der internen Richtlinien durch Einzelne ergeben.

EINSCHÄTZUNG VON RISIKEN UND CHANCEN

Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotenzial der Risiken nach Einschätzung des Vorstands, mit Ausnahme der im nachfolgenden Text erwähnten Veränderungen, gegenüber dem 31. Dezember 2018 nicht wesentlich verändert. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Konzerns und der PNE AG sind aus Sicht des Vorstands angesichts der weltweiten Entwicklung des Klimaschutzes und des Ausbaus der Wind- und Photovoltaikenergie sowie der gut gefüllten Projektpipeline für Windenergie- und Photovoltaikprojekte gut. Somit ist nach Einschätzung des Vorstands auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Auf Grundlage der positiven wirtschaftlichen Lage per 31. Dezember 2019 stellt kein Einzelrisiko eine wesentliche Gefahr für den Konzern dar auch wenn Risiken finanzielle Auswirkungen im oberen einstelligen (das Risiko aus der Betriebsprüfung bei der WKN GmbH) b is im unteren zweistelligen Millionenbereich haben könnten (das Risiko von Wertberichtigung der Offshore-Vorräte oder die Ausübung von Kündigungsrechten von Finanzierungsverträgen aufgrund eines Kontrollwechsels) und folglich als hoch klassifiziert werden. Somit sind aus Sicht des Vorstands bestandsgefährdende Risiken aktuell nicht ersichtlich.

Allgemeine Faktoren

Der Konzern und mit ihm die konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch die Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Durch das interne Risikomanagementsystem minimiert die Gesellschaft die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und geht sie nur dann ein, wenn ein entsprechender Mehrwert für das Unternehmen bei beherrschbarem Risiko geschaffen werden kann. Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Aufbauend auf der Analyse der vorhandenen Kernprozesse erfolgt eine Bewertung der erfassten Risiken. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt regelmäßig. Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, hat sich die Einschätzung der jeweiligen Risiken gegenüber dem 31. Dezember 2018 nicht wesentlich geändert. Mit der Umsetzung der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells auch auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien können sich weitere Risiken ergeben.

Allgemeine Erläuterung zur Einschätzung der Risiken

Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, wird das jeweilige Risiko mit einer sehr geringen bis geringen Eintrittswahrscheinlichkeit sowie einer niedrigen bis moderaten Auswirkung auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE AG und des Konzerns eingestuft. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von 0 bis 1 Mio. Euro auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Diese Risiken würden nach der Risikoklassifizierung mit gering bis mittel einzustufen sein. Die wesentlichen Risiken sind jeweils am Anfang der Kapitel beschrieben.

Risiken aus operativer Tätigkeit

Ein typisches Risiko ist das Genehmigungsrisiko von Projekten in etablierten und auch neuen Märkten. Bei zeitlichen Verzögerungen der Genehmigungen, bei negativen Ergebnissen von Ausschreibungen oder wenn sich durch marktbasierte Fördermechanismen das Angebot-Nachfrageverhältnis wesentlich verschiebt, können sich Verschiebungen in den Liquiditätsflüssen, höhere Anzahlungserfordernisse und Ausfälle von geplanten Mittelrückflüssen ergeben. Außerdem können Projekte in diesen Fällen unwirtschaftlich werden, was zu Ausbuchungen von bereits aktivierten unfertigen Erzeugnissen führen kann. Neben dem Vorratsvermögen kann dieses Risiko auch die Werthaltigkeit der Forderungen betreffen. Risiken bestehen für Bilanzwerte für Projekte an Land und auf See im In- und Ausland, wenn Projekte unwirtschaftlich werden bzw. eine Realisierung nicht möglich sein sollte. Die operativen Chancen in der Projektierung von Windparks an Land und auf See bzw. Photovoltaikanlagen an Land können jedoch nur realisiert werden, wenn solche unternehmerischen Risiken in Kauf genommen werden.

Zeitliche Verzögerungen können sich in der Projektumsetzung unter anderem wegen der heutzutage notwendigen intensiven Umweltverträglichkeitsprüfungen, des ungewissen Zeitpunkts der Erteilung von Genehmigungen und Netzanschlusszusagen, möglicher Widersprüche/Klagen gegen bereits erteilte Genehmigungen oder durch Verbandsklagen, der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Windenergieanlagen oder Solarpanels oder der rechtzeitigen Verfügbarkeit sonstiger für die Errichtung eines Wind- oder Photovoltaikparks erforderlicher Voraussetzungen und Komponenten ergeben. Durch ein umfangreiches Projektcontrolling versucht die Gesellschaft, diesen komplexen Anforderungen zeitgerecht Rechnung zu tragen.

Die Zahl der für die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Kraftwerken geeigneten Standorte in Deutschland ist begrenzt. Dies kann in Zukunft zu einem verstärkten Wettbewerb um diese Standorte und damit erhöhten Akquisitionskosten sowie zu höheren Betriebskosten, wie z. B. Nutzungsentschädigungen, führen, die den erzielbaren Deckungsbeitrag entsprechend mindern würden.

Im Zuge der Projektrealisierung bleibt die Gesellschaft darauf angewiesen, den aus zukünftig entstehenden oder zukünftig fällig werdenden Verbindlichkeiten resultierenden Kapitalbedarf zu decken. Außerdem könnte weiterer Kapitalbedarf entstehen, wenn und soweit die PNE AG aus von ihr unmittelbar oder mittelbar gegebenen Bürgschaften oder vergleichbaren Zusagen in Anspruch genommen werden sollte oder sich sonstige in diesem Abschnitt beschriebene Risiken realisieren sollten.

Ein Risiko für die künftige Entwicklung liegt -wie bei allen Unternehmen, die Projekte mit sauberen Energien entwickeln -im Bereich der Finanzierung und des Vertriebs von Projekten. Um dem zu begegnen, hat PNE bereits seit mehreren Jahren auf den Vertriebsweg "Einzel- und Großinvestoren" sowie außerdem auf den Aufbau und Vertrieb von Portfolien mit Windparks, die bereits in Betrieb genommen wurden, gesetzt. Negative Auswirkungen steigender Zinssätze auf die Projektvermarktung können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da steigende Zinsen eine Erhöhung der Projektkosten zur Folge haben. Zudem können steigende Kapitalmarktzinsen gleichzeitig zu sinkenden Verkaufspreisen führen, da die Anforderungen der Einzel- und Großinvestoren an eine Projektverzinsung in diesem Fall steigen dürften. Weiterhin könnten sich bei einer Finanzkrise und einer daraus resultierenden Zurückhaltung der Banken Projektfinanzierungen für die Projektrealisierung als Risiko darstellen.

Risiken der Finanzierung bestehen auf Seiten der Partnerunternehmen (0rsted vormals DONG Energy, Vattenfall) auch für die Offshore-Windparkprojekte. Je nach Projektfortschritt stehen der PNE AG noch Zahlungen für die Projekte "Atlantis I" sowie "Gode Wind 4" zu. Die Käufer der Projekte haben bisher noch keine Entscheidungen, die Projekte bauen zu wollen, getroffen. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Projekte realisiert werden und dass noch Zahlungen der PNE AG zufließen.

Risiken für die Weiterentwicklung und Realisierung von Projekten durch Partnerunternehmen bestehen auch aus dem 2015 erfolgten Verkauf der Projektpipeline in Großbritannien. Aus diesem Verkauf können noch Meilensteinzahlungen erhalten werden. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass diese Meilensteinzahlungen erfolgen, da diese unter anderem von den Marktbedingungen (z. B. Auswirkung des Brexit) und der Aktivität des Käufers abhängig sind.

Ein Lieferantenrisiko im Bereich Windenergieanlagen ergibt sich aus der weltweiten Nachfrage im Verhältnis zu den vorhandenen Kapazitäten. Lieferengpässe bei steigender internationaler Nachfrage können nicht ausgeschlossen werden. Solche Lieferengpässe könnten zu verzögerter Realisierung von Windparkprojekten führen. Die Gesellschaft legt daher großen Wert auf den möglichst frühzeitigen Abschluss von Lieferverträgen mit namhaften Herstellern von Windenergieanlagen sowie Zulieferern (z. B. Fundamente) und die Vereinbarung der fristgerechten Lieferung. Im Bereich Photovoltaik bestehen deutlich geringere Lieferantenrisiken. Länderspezifische und saisonale Modulengpässe beispielsweise sind größtenteils bekannt und hängen im Wesentlichen von Anlagengröße und verfügbarer Zeit zur baulichen Fertigstellung ab.

In der PNE-Gruppe gibt es Joint-Venture-Gesellschaften, die Auslandsaktivitäten bereits eingegangen sind oder künftig gegebenenfalls eingehen werden, und daher Risiken darstellen können. Es besteht das Risiko, dass die Zusammenarbeit mit Partnern bereits bestehender Joint Ventures scheitert, etwa im Falle des Ausstiegs eines Joint-Venture-Partners mit der Folge, dass die Beziehungen und Kenntnisse des Joint-Venture-Partners über den betreffenden Auslandsmarkt nicht mehr genutzt werden können oder es zum Stillstand oder Scheitern bereits begonnener ausländischer Windparkprojekte kommt. Auch könnte es -insbesondere dann, wenn sich die von dem Joint-Venture-Unternehmen bearbeiteten Projekte nicht wie zunächst geplant realisieren lassen -zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Joint-Venture-Partner kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass in der Bilanz der PNE-Gruppe Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz bzw. auf das Vorratsvermögen der betreffenden Joint-Venture-Gesellschaft erfolgen müssen. All dies kann die Tätigkeit der Gesellschaft in dem betreffenden Auslandsmarkt deutlich erschweren und im ungünstigsten Fall sogar zu einem vollständigen Scheitern der Aktivität in diesem Land führen.

Die Bewertung von Projekten zur Nutzung sauberer Energien ist u. a. von der Einschätzung der künftigen Entwicklung der Strompreise in den Zielmärkten abhängig. Veränderungen in der Strompreisentwicklung können zu Veränderungen der Marktsituation führen.

PNE veröffentlicht Prognosen für die Unternehmensziele des Konzerns. Diese Prognosen sind auf Basis der Planung des Konzerns getroffen worden. Sollten sich Planungsannahmen im Zeitverlauf ändern, könnte dies dazu führen, dass die veröffentlichte Prognose nicht erreicht wird. Die Verfehlung einer veröffentlichten Prognose könnte für die Gesellschaft bzw. den Aktienkurs nachteilige Auswirkungen haben.

Die in der Bilanz enthaltenen Firmenwerte müssen zum Ende eines jeden Jahres mittels eines Impairmenttests auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Sollte sich in der Zukunft ein Impairment ergeben, hätte dies Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns.

Die PNE AG hat ein Rating der Creditreform erhalten, welches zuletzt im April 2019 erneuert wurde. Negative Änderungen der Ratingeinstufung durch das Ratingunternehmen können bei einem Projektierer aufgrund der langfristigen Projektentwicklungszeiten bei unvorhergesehenen kurzfristigen Veränderungen im Umfeld eintreten. Dies könnte möglicherweise negative Auswirkungen auf Refinanzierungskosten der Gesellschaft haben.

Zins-, Finanzierungs- und Währungsrisiken

Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da die Konzernunternehmen Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufnehmen. Das Risiko wird durch den Konzern gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Dies erfolgt unter Verwendung von Zinsswaps. Die Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig beurteilt, um sie auf die Zinserwartung und die gewünschte Risikobereitschaft abzustimmen. Danach werden dann die Sicherungsstrategien ausgewählt.

Der Konzern vergibt kurz- und langfristige Darlehen. Alle vergebenen Darlehen werden mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Dies gilt auch für die Darlehen an assoziierte Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen, so dass für die Darlehenslaufzeiten mit keinen materiellen Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft zu rechnen ist.

Aus der Ausgabe der Anleihe 2018 / 2023 und den in den Anleihebedingungen enthaltenen Covenants zur Eigenkapitalquote kann es aufgrund der Nichteinhaltung der Covenants zu erhöhten Zinszahlungen vor fristgemäßem Ablauf der Anleihe kommen. Die Anleihe wird Anfang Mai 2023 zur Rückzahlung fällig. Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" hat sich die Eigenkapitalquote um einen unteren einstelligen Prozentbereich negativ verändert, was aus heutiger Sicht zu keinem erhöhten Risiko führt.

Zum Ende des Berichtszeitraums hielt die von dem US-Unternehmen Morgan Stanley kontrollierte Photon Management GmbH mehr als 30 Prozent der Aktien (Stimmrechte) der PNE AG aber weniger als 50 Prozent. Die Überschreitung der Grenze von 30 Prozent eröffnet den Gläubigern der Anleihe und den Kreditgebern unter bestimmten Finanzierungsverträgen ein Kündigungsrecht. Offen ist, in welchem Umfang dies wahrgenommen wird. Erwirbt die Photon Management GmbH über 50 Prozent der Aktien, würde dies weitere Kündigungsmöglichkeiten unter Kreditverträgen zur Fremdfinanzierung und Avalverträgen eröffnen (siehe jeweils auch Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums).

Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte wird durch angemessene Wertberichtigungen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten Rechnung getragen. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei originären Finanzinstrumenten werden verschiedene Sicherungsmaßnahmen getroffen, wie z. B. die Einholung von Sicherheiten und Bürgschaften, wenn dies auf Grund von Bonitätsprüfungen angemessen erscheint.

Der PNE-Gruppe zur Verfügung gestellte Finanzierungsmittel unterliegen teilweise einer variablen Verzinsung, die überwiegend an den 3-Monats-EURIBOR bzw. den EONIA gekoppelt sind. Die Gesellschaften haben sich nur teilweise gegen steigende kurzfristige Zinsen abgesichert.

Der PNE-Gruppe zur Verfügung stehenden liquiden Mittel unterliegen teilweise einer negativen Verzinsung auf den Bankkonten der Gesellschaften. Die Gesellschaften versuchen eine negative Verzinsung durch Geldanlagen im kurz- und mittelfristigen Anlagebereich, welche zum Teil keine negative Verzinsung mit sich bringen, zu vermeiden.

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherzustellen, wird eine revolvierende Liquiditätsplanung erstellt, welche die Liquiditätszu- und Liquiditätsabflüsse sowohl auf kurzfristige als auch auf mittel- und langfristige Sicht abbildet. Liquiditätsrisiken, das operative Geschäft unterjährig finanzieren zu können, bestehen insbesondere, wenn sich Closings bei Projektverkäufen im Rahmen des Direktverkaufs an externe Investoren verzögern sollten.

Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus finanziellen Verbindlichkeiten in Fremdwährung und aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Zum Jahresende bestehen kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Konzern, die aus Sicht der Gesellschaft zu keinem wesentlichen Risiko führen.

Aus den Projekten im internationalen Bereich können sich mittelund langfristig Währungsrisiken ergeben. Im operativen Bereich resultieren Fremdwährungsrisiken vorrangig daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als dem Euro abgewickelt werden können. Im Investitionsbereich können sich Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ergeben. Die Konzerngesellschaften versuchen, soweit möglich Transaktionen in Euro abzuwickeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist geplant, soweit möglich und wirtschaftlich, die Absicherung wesentlicher konzernexterner Fremdwährungsgeschäfte durch Währungssicherungsgeschäfte rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen vorzunehmen.

Politische Risiken / Marktrisiken

Durch die 2016 beschlossenen Änderungen des EEG und das neue WindSeeG haben sich die Risiken für weitere Projekte auf See, die von PNE entwickelt werden, zum Jahresende 2016 deutlich erhöht. Durch die vorgenannten Gesetzesänderungen wurde die Realisierung der Projekte deutlich verzögert oder könnte vollkommen verhindert werden. Laut zweier Rechtsgutachten sind Teile des WindSeeG verfassungswidrig. Insbesondere werden durch das Gesetz gutgläubig getätigte Investitionen ohne Entschädigungsvorschrift durch eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung entwertet. Basierend auf dieser Einschätzung ist der Vorstand der PNE AG der Auffassung, dass das Gesetz in diesen Teilen verfassungswidrig ist und keinen Bestand haben wird. Die PNE AG, die Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH (STRABAG-Konzern) und die International Mainstream Renewable Power Limited haben - über ihre betroffenen Projektgesellschaften - Ende Juli 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen einige der neuen gesetzlichen Regelungen eingereicht. Am 31. Januar 2019 wurde letztmalig der Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018) erörtert. Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte "Atlantis" II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo", die in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen. Auf die Vorräte der Offshore-Projekte "Atlantis II" und "Atlantis III" wurden entsprechend der oben aufgeführten Situation bisher keine Wertberichtigungen vorgenommen. In der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019 sind Vermögenswerte in Höhe von 15,5 Mio. Euro und Rückstellungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro der Offshore-Projekte "Atlantis II" und "Atlantis III" ausgewiesen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos wird für diese Projektwerte als gering bis mittel angesehen, die Auswirkung bei einem Eintritt als gravierend. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von bis zu 14,4 Mio. Euro auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Das Risiko ist daher im Sinne der Definition des Risikomanagements mit "hoch" zu klassifizieren.

Unkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland oder den Auslandsmärkten der PNE. Der Vorstand der PNE AG ist der Ansicht, dass Wind- und Photovoltaikparks zu den aktuell gültigen oder in Ausschreibungen zu erzielenden Vergütungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich projektiert und betrieben werden können. Dennoch werden die Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen PNE tätig ist oder zukünftig sein möchte, kontinuierlich überprüft, um auf mögliche Veränderungen zeitnah reagieren und somit Risiken mindern zu können.

In 2020 ist die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgesehen. Veränderungen am bisherigen regulatorischen Rahmen können sich auf das operative Geschäft auswirken.

Die politischen Risiken und die Marktrisiken im Ausland können Auswirkungen auf die geplanten Projektrealisierungen in den nächsten Jahren haben. Die PNE AG und ihre Tochtergesellschaften beobachten die aktuellen Entwicklungen im Ausland intensiv, um mögliche Veränderungen der Marktlage oder der politischen Ausrichtung frühzeitig erkennen und rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Bei abrupten Änderungen der Vergütungssysteme sowie bei gesetzgeberischen rückwirkenden Eingriffen können sich aufgrund der mehrjährigen Projektentwicklungszyklen gleichwohl Risiken für die PNE-Gruppe verwirklichen.

Gesundheitliche Risiken

Gesundheitliche Risiken wie Epidemien oder Pandemien können sich auf das operative Geschäft auswirken, indem sie zu Verzögerungen in Genehmigungsprozessen und bei der Projektrealisierung führen. Dies kann in Extremfällen durch Verzögerungen zum Verlust von Genehmigungen oder Ausschreibungszuschlägen führen. Aktuell erwartet die Gesellschaft allerdings nur zeitliche Verzögerungen und damit Verschiebungen innerhalb des Jahres 2020 von einem Jahr in das nächste Jahr (2020 nach 2021 oder 2021 nach 2022). Sollten solche Ereignisse erhebliche Auswirkungen auf die allgemeine Wirtschafts- und Finanzsituation haben, kann dies zudem auch zu einem Investorenrisiko und höhere Renditeanforderungen von Investoren führen.

Konkret hat die Gesellschaft von verschiedenen Herstellern von Windenergieanlagen Mitteilungen erhalten, dass sich die Lieferung von Windenergieanlagen oder Ersatzteilen verschieben könnte. Diese würden teilweise in China produziert. Dort sei es aufgrund des Ausbruches des COVID-19-Viruses (Coronavirus) zu Produktionseinschränkungen durch die zeitweise Schließung von Produktionseinrichtungen gekommen.

Der Konzern ist derzeit finanziell so gut aufgestellt, dass eventuelle Ausfälle von Einnahmen keinen wesentlichen Einfluss auf die kurz- und mittelfristige Fortführung der Geschäftstätigkeit (going concern) hätten. Eine mögliche Auswirkung auf die Konzern-Guidance könnte jedoch bei Verschiebung von Projektverkäufen (Segment "Projektentwicklung") oder Einnahmeverschiebungen im Segment "Services" nicht ausgeschlossen werden.

Die Gesellschaft informiert sich laufend über vorhandene oder bevorstehende gesundheitliche Risiken und reagiert auf mögliche Auswirkungen für die Mitarbeiter. Unter anderem besteht die Möglichkeit im Home Office zu arbeiten. In Einzelfällen können, wie derzeit der Fall, Reisen in Länder mit hoher Ansteckungsgefahr untersagt und die Anordnung, große Menschenmassen zu meiden, angeordnet werden.

Rechtliche Risiken

Alle erkennbaren Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Dazu zählen auch Risiken aus noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.

Steuerliche Risiken

Es bestehen steuerliche Risiken aus der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2010 bis 2013 und 2014 bis 2016. Diese Prüfungen sind noch nicht final abgeschlossen. Auf Basis der Gespräche zwischen der Geschäftsführung der WKN GmbH sowie deren Steuerberatern auf der einen Seite und der Finanzbehörde auf der anderen Seite bestehen unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung einzelner Sachverhalte der Jahre 2010 bis 2013. Mögliche Feststellungen der Betriebsprüfung 2010 bis 2013 könnten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WKN GmbH und des PNE-Konzerns im einstelligen Millionen Bereich haben. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstands geht der Vorstand der PNE AG weiterhin davon aus, dass die steuerliche Abbildung der Sachverhalte zutreffend erfolgt ist. Für einzelne ausgewählte Sachverhalte, die im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffen wurden, wurden die Steuern gezahlt. Für den wirtschaftlich überwiegenden Teil der im Rahmen der Betriebsprüfung 2010 bis 2013 aufgegriffenen Sachverhalte sieht der Vorstand dagegen unverändert keinen Anlass, in der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019 eine Rückstellung zu erfassen. Sollte die Betriebsprüfung 2010 bis 2013 negativ ausgehen, würde die Gesellschaft gegen die den wirtschaftlich überwiegenden Teil der Sachverhalte betreffenden Bescheid Klage erheben. Selbst bei Bildung einer Rückstellung in Höhe über alle Sachverhalte der Betriebsprüfung würde dies keine Auswirkung auf die veröffentlichte Guidance haben, da mögliche Ergebnisauswirkungen im Steuer- und Zinsaufwand und damit außerhalb des EBITDAs und des EBITs ausgewiesen werden würden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering angesehen, die Auswirkung bei einem Eintritt als gravierend. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von bis zu weiteren 7,1 Mio. Euro, neben den bereits getätigten Rückstellungen, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Das Risiko ist daher im Sinne der Definition des Risikomanagements mit "hoch" zu klassifizieren.

Die PNE AG und ihre Tochter- sowie sonstige Konzerngesellschaften sind derzeit in Ländern auf drei Kontinenten tätig und unterliegen damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen in diesen Bereichen können zu einem höheren Steueraufwand und zu höheren Steuerzahlungen führen. Außerdem können Änderungen der steuerlichen Gesetze und Regelungen auch Einfluss auf Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie die aktiven und passiven latenten Steuern haben. PNE agiert in Ländern mit komplexen steuerlichen Regelungen, die unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Zukünftige Auslegungen und Entwicklungen steuerlicher Gesetze und Regelungen könnten Steuerverbindlichkeiten, Rentabilität und Geschäftsbetrieb beeinflussen. Um diese Risiken zu minimieren, wird konzernübergreifend laufend mit länderspezifischen Steuerberatern zusammengearbeitet und die aktuelle Steuersituation analysiert.

Chancen

Als Projektierer von Windparks an Land und auf See sowie von Photovoltaikparks an Land agiert PNE in einem internationalen Wachstumsmarkt. Unabhängige Studien gehen aufgrund der Endlichkeit der fossilen Energieträger, dem Zwang zur Verminderung von Klimaschadstoffen sowie dem Bedarf an sicheren Energiequellen von weiterhin hohen Zuwachsraten der Windenergie in den kommenden Jahren aus. Der erfolgreiche Abschluss der Weltklimakonferenzen 2015 in Paris und 2018 in Kattowitz zeigt, dass die Notwendigkeit einer Energiewende weltweit erkannt worden ist. Die Unternehmen in der PNE-Gruppe verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Markt über die Voraussetzungen und die Erfahrungen, um von dieser Entwicklung langfristig zu profitieren.

Die ständige Weiterentwicklung des Geschäftsmodells setzte die PNE AG unter anderem mit einer Tochtergesellschaft fort, in der erneut, nach der erfolgreichen Umsetzung des ersten Windparkportfolios in den Jahren 2014-2016, fertiggestellte und in Betrieb genommene Windparks an Land mit einer Gesamtleistung von 95,7 MW bis 2020 gebündelt wurden. Die PNE bleibt vorerst direkt beteiligt und profitiert somit von künftigen Erträgen sowie dem Betriebsmanagement.

Besondere Chancen liegen in den Auslandsaktivitäten des Konzerns sowie in möglichen neuen Märkten und in der Erweiterung des Geschäftsmodells auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien sowie neue Märkte. PNE ist bereits in einer Reihe attraktiver Wachstumsmärkte tätig. Dabei erfolgt die Expansion primär in Länder mit stabilen politischen Rahmenbedingungen und mit verlässlichen Vergütungs- und Förderregeln oder auch in Länder mit einem vergleichsweise hohen Marktpotenzial. Dazu zählen neue Märkte mit einem stark steigenden Strombedarf. Um die jeweiligen örtlichen Bedingungen hinreichend zu berücksichtigen, erfolgt der Markteintritt vielfach in Kooperation mit einem lokalen Partner. Diese Art der Internationalisierung hat sich als kosteneffiziente und erfolgversprechende Strategie bewährt. Auch künftig wird PNE diesen bewährten Weg der selektiven Auslandsexpansion weiter verfolgen und vorhandene Marktchancen entschlossen nutzen.

Die Kernkompetenz von PNE liegt in der Projektentwicklung, dem Bau und dem Betrieb sowie Repowering von Windprojekten und der Projektentwicklung von Photovoltaikanlagen auf hohem internationalem Niveau. Diese Kompetenz kann auch in weiteren Auslandsmärkten mit Ausbaupotenzial genutzt werden. Solche Märkte werden daher kontinuierlich beobachtet und die Chancen für einen Markteintritt sorgfältig geprüft.

Neben den Chancen der Internationalisierung stehen die Perspektiven, die der etablierte deutsche Markt für Windenergie sowohl an Land wie auch auf See und für Photovoltaik an Land weiterhin bietet. Die Klimaziele der Bundesregierung und die Notwendigkeit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erfordern den beschleunigten Ausbau von Erneuerbare Energien Projekten an Land wie auf See. PNE zeichnet sich dadurch aus, dass sie bereits sechs Windparkprojekte auf See durch den gesamten Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führte. Vier dieser Windparks sind von den Käufern bereits komplett errichtet und in Betrieb genommen worden. In der Projektentwicklung auf See wurde seit Jahren eine hohe Kompetenz entwickelt, die auch auf internationale Märkte übertragen werden kann. Daher prüfen wir die Möglichkeiten der Entwicklung von Windparks auf See in den USA, aber auch in anderen Ländern.

Das Wachstum des Windenergiesektors in Deutschland bietet außerdem erhöhte Perspektiven bei der Erbringung von Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus von Windpark-Assets. PNE versteht sich als verlässlicher Partner der Entwickler und Betreiber von Windparks und betreut diese oftmals auch nach erfolgter Übergabe im technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement. Dieser Bereich wird zielstrebig weiter ausgebaut. Daher wurden auch bereits Dienstleistungen in der Projektentwicklung, im Baumanagement und bei der Projektfinanzierung erbracht.

Mit der energy consult GmbH hat sich die Gruppe beim technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement stark aufgestellt. Windenergieanlagen mit mehr als 1.600 MW Nennleistung, eine Vielzahl an Umspannwerken sowie auch einige Photovoltaikanlagen werden betreut. Mit Sitz in Cuxhaven und ihrer Betriebsstätte in Husum ist die energy consult GmbH sowohl auf dem deutschen Markt als auch international im technischen Betriebsmanagement präsent.

Optimierte Strategie

Die seit langem erfolgreiche Tätigkeit in diesen Geschäftsfeldern ist die gute Basis für eine strategische Optimierung der Konzernaktivitäten.

Weltweit wächst die Nachfrage nach sauberen Energien und einer gesicherten Stromversorgung. Diesen Entwicklungen trägt PNE mit einer Ausweitung des operativen Geschäfts Rechnung und will als "Clean Energy Solution Provider" die Chancen aus der Wandlung der Märkte nutzen. Die strategische Weiterentwicklung umfasst nahezu die gesamte Wertschöpfungskette der sauberen Erneuerbaren Energien. Aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks an Land und auf See sowie von Photovoltaikanlagen werden künftig auch Projekte und Lösungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von sauberen Energien Kraftwerken entwickelt und realisiert. Das ist Kern der neuen, erweiterten strategischen Ausrichtung.

Projektentwicklung und Portfolio

Projektentwicklung bleibt das Kerngeschäft. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung von Qualitätsprojekten, der erfolgreiche Aufbau eines eigenen Windparkportfolios und technologieübergreifende Projekte.

Technologien

Neben der Windenergie sollen künftig auch Photovoltaik, Speicherung und Power-to-Gas wesentliche Bausteine der Unternehmensstrategie sein. Damit wird der Einstieg in die Segmente Mobilität und Wärme aus sauberen Energien (Sektorenkopplung) geplant. Dazu gehört auch die Entwicklung von Power-to-Gas-Projekten unter anderem bei der Erzeugung von Wasserstoff. In der Verbindung von Windparks, Photovoltaikanlagen und Speichern will PNE künftig auch Kraftwerke und Insellösungen also autarke saubere Energieanlagen, die unabhängig vom Stromnetz sind, entwickeln.

Märkte

Neben den etablierten Märkten in Europa und Amerika für Windenergie wie Deutschland, Frankreich oder USA rücken für PNE künftig auch neue Märkte etwa in Lateinamerika, im mittleren und fernen Osten sowie in Afrika in den Fokus, wenn sie ein großes Potenzial für die Entwicklung von sauberen Energien besitzen. Solche Märkte zeichnen sich durch einen stark steigenden Energiebedarf aus. Kooperationen mit erfahrenen Partnern gewährleisten sichere Markteinstiege in diesen Ländern.

Dienstleistungen

Zusätzliche Dienstleistungen etwa beim Betriebsmanagement und weitere Finanzierungslösungen für Projekte der sauberen Energien stehen ebenfalls für eine Ausweitung der Aktivitäten von PNE. Auch anorganisches Wachstum durch Kooperationen, Beteiligungen oder Übernahmen von Unternehmen aus der Service-, der Photovoltaik-, der Batterie- und Speicherbranche ist möglich. Die Optimierung von Windparks steht ebenso auf der Agenda wie Dienstleistungen für Projekte auf See, die Ausweitung des Betriebsmanagements für Windparks und Umspannwerke auch auf Photovoltaikprojekte und der Aufbau von technologieübergreifendem Know-how.

Energy Supply Management

Zusätzlich soll ein weiteres Margenpotenzial durch die Optimierung der Vermarktung von Strom und Gas aus sauberen Energien erschlossen werden. Erste Abschlüsse wurden in 2019 bereits getätigt.

Umsetzung / Smart Development

Wir verfügen über erfahrene und spezialisierte Mitarbeiter, um die Strategie umzusetzen. Mit einem integrierten Projektansatz werden bereits Geschäftsmöglichkeiten mit neuen Produkten sowie in neuen Märkten entwickelt. Dabei sollen verschiedene saubere Energien und Speichertechnologien kombiniert, der Eintritt sowie der Austritt in neue Märkte beschleunigt, die Zeitspanne bis zu einem Projekterfolg verkürzt und hohe Vorleistungen in Projekten vermieden werden.

Risikominimierung und neue Potenziale

Mit dieser neuen Strategie minimieren wir Marktrisiken, eröffnen der PNE neue Potenziale und Märkte. Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung der Strategie gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg der durchschnittlichen operativen Ergebnisse und zur Verstetigung der bisher sehr volatilen Ergebnisse führen. Mit dem Programm "Scale up" setzen wir weiter auf unsere Kernkompetenzen und eröffnen uns weitere Teile der Wertschöpfungskette.

9. PROGNOSEBERICHT

Die PNE-Gruppe ist ein international tätiger und einer der erfahrensten Projektierer von Projekten für saubere Energien an Land und auf See. Dabei vereinen wir wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer Verantwortung. Wir bearbeiten die Wertschöpfungskette von der Entwicklung, Projektierung, Realisierung und dem Vertrieb über den Betrieb von Wind- und Photovoltaikparks und Umspannwerken bis hin zum Repowering - also dem Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue auf dem aktuellen Stand der Technik. Die dabei erworbenen Kompetenzen bieten wir auch Dritten als Dienstleistung an. Diese Öffnung gegenüber Kunden ist Bestandteil der strategischen Ausrichtung zu einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien -einem "Clean Energy Solution Provider".

Wir wollen Projekte entwickeln, deren hohe Qualität internationale Standards erfüllt und eine gesicherte Projektfinanzierung auf internationalem Niveau möglich macht. Erreicht wird eine solche Projektqualität durch die Sicherstellung der Prognose für den Projektzeitplan und den Kostenrahmen von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme.

Nach dem erfolgreichen Aufbau von Windparks in den letzten Jahren haben wir das Ziel erreicht, ein neues Portfolio mit Windparks von insgesamt 130,1 MW zu realisieren. Diese fertiggestellten Windparks werden im Eigenbetrieb gehalten, um durch den Stromverkauf laufende Erträge zu erzielen.

Darüber hinaus ist die Verbindung von Kraftwerken mit sauberen Energien und Speichertechnologien ein Zukunftsthema. Wir haben daher die strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe mittels des Konzepts "Scale up" erweitert. Das operative Geschäft wird neu ausgerichtet und die Aktivitäten werden national wie international auf eine deutlich breitere Basis gestellt. Unser Ziel ist es, PNE vom Spezialisten für Windparks zum breit aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien weiterzuentwickeln. Grundzüge dieser erweiterten Strategie eines "Clean Energy Solution Provider" sind die Ausweitung des Service-Angebots und die Erschließung neuer Märkte sowie Technologien.

Wir reagieren mit der neuen strategischen Ausrichtung auf Veränderungen in den Märkten der sauberen Energien. Während saubere Energien weltweit in den kommenden Jahren dynamisch wachsen werden, sind in einzelnen, etablierten Märkten gegenläufige Entwicklungen zu beobachten. Förderungen für Windenergie werden gekürzt, Vergütungssysteme auf Ausschreibungen (zunehmend werden Stromabnahmeverträge von Einzelunternehmen ausgeschrieben) oder andere Marktmechanismen umgestellt und der Zubau der Windenergie in manchen Ländern dadurch begrenzt. Das verschärft den Wettbewerbsdruck. Die Optimierung der Kosten rund um ein Projekt gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Dabei haben wir auch Photovoltaikprojekte und Hybridlösungen sowie Speichertechnologien im Blick.

Mit dieser breiteren Aufstellung minimieren wir Marktrisiken, eröffnen PNE neue Potenziale und Märkte und werden mittelfristig vor allem die bisher volatilen Ergebnisse verstetigen.

Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung des Programms "Scale up" gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg des durchschnittlichen operativen Ergebnisses (EBIT) führen. Dieses strategische Ziel soll durch den verstärkten Eigenbetrieb von Windparks bereits vorzeitig ab 2022 anvisiert werden.

Die nachfolgenden Prognosen beruhen auf den Ergebnissen

aus der Umsetzung der operativ geplanten Projekte im In- und Ausland (Onshore, Offshore, Photovoltaik),
aus dem Dienstleistungs- und Servicegeschäft sowie
aus dem Stromerzeugungsgeschäft.

Im Geschäftsjahr 2020 werden wir weitere Vorleistungen im unteren einstelligen Millionenbereich für die strategische Erweiterung des Geschäftsmodells und die Vorbereitung des Eintritts in neue Märkte erbringen. Aufgrund der derzeitigen weltweiten Ausbreitung vom "Coronavirus" müssen wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019 im März 2020 davon ausgehen, dass es im operativen Geschäft zu Verschiebungen von Projektrechtsverkäufen und Projektumsetzungen von 2020 nach 2021 und von 2021 nach 2022 kommen kann. Dennoch rechnen wir für unsere Guidance des Geschäftsjahres 2020 mit einem positiven EBITDA im Konzern in Höhe von 15 bis 20 Mio. Euro und mit einem EBIT in Höhe von 5 bis 10 Mio. Euro.

Die MW-Zahlen der Projektpipeline Windenergie an Land sollen auch im Geschäftsjahr 2020 im Konzern mindestens gegenüber dem 31. Dezember 2019 (rund 5.200 MW) konstant gehalten werden.

Ab 2020 wird die PNE AG auf Basis des EBTs die operativen Einheiten steuern. Die PNE AG erwartet für das Geschäftsjahr 2020 auf EBT-Basis (Ergebnis vor Ertragsteuern und sonstigen Steuern) ein positives Ergebnis in einer Größenordnung im Bereich von 50 bis 60 Mio. Euro. In diesem Ergebnis ist auch das geplante Ergebnis der WKN GmbH aus dem in 2020 geplanten Ergebnisabführungsvertrag mit der PNE AG enthalten.

10. SONSTIGE ANGABEN

10.1 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Angaben zu Beziehungen mit "nahestehenden Personen" finden sich im Konzernanhang unter "X. Sonstige Angaben" Punkt 3.

10.2 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289f BZW. § 315d HGB)

Die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

10.3 BERICHT DES VORSTANDS ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG für den Zeitraum vom 27. November bis zum 31. Dezember 2019 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass die PNE AG bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die jeweiligen Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat."

10.4 ERGÄNZENDE ANGABEN NACH § 289a ABS. 1 HGB UND § 315a ABS. 1 HGB (ÜBERNAHMERICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ)

Kapitalverhältnisse

Die PNE AG hat zum 31. Dezember 2019 insgesamt 76.603.334 Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro ausgegeben. Am 31. Dezember 2019 betrug der Anteil nicht meldepflichtiger Aktienbestände (weniger als 3 Prozent des Grundkapitals) rund 47,0 Prozent. Von einem Aktionär (Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA) bestand zum Stichtag 31. Dezember 2019 die Meldung einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte.

Die Aktien der Gesellschaft unterliegen nur in den gesetzlich geregelten Fällen und nicht satzungsgemäß Beschränkungen bezüglich des Stimmrechts oder der Übertragung. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht vorhanden. Eine Stimmrechtskontrolle durch die Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital ist nicht gegeben.

Aktionärsrechte und -pflichten

Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu.

Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung.

Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine über § 84 AktG hinausgehenden Regelungen.

Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Somit bedarf auch die Änderung der Satzung gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 15 Absatz 2 der Satzung in der Regel eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer einfachen Stimmenmehrheit; in bestimmten Fällen ist allerdings eine Stimmenmehrheit von 75 Prozent für die Änderung der Satzung erforderlich.

Zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung der Aufsichtsrat berechtigt.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder -falls dieser Betrag geringer ist -des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkaptals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent über -oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen "Öffentliches Erwerbsangebot") kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapital zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder -falls dieser Wert geringer ist -des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen -auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100prozentigen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und / oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß den vorstehend beschriebenen Ermächtigungen verwendet werden.

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien unter Wahrung des Gebots der Angemessenheit der Vergütung dazu zu verwenden, die Aktien gegenwärtigen und / oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen als Vergütungsbestandteil in Form einer Aktientantieme zuzusagen oder zu übertragen. Dies muss mit der Maßgabe erfolgen, dass die weitere Übertragung der Aktien durch das jeweilige Mitglied des Vorstands binnen einer Frist von mindestens vier Jahren ab der Zusage bzw. Übertragung (Sperrfrist) ebenso wenig zulässig ist wie die Eingehung von Sicherungsgeschäften, durch die das wirtschaftliche Risiko aus dem Kursverlauf für den Zeitraum der Sperrfrist teilweise oder vollständig auf Dritte übertragen wird. Bei der Zusage bzw. Übertragung ist für Aktien jeweils der aktuelle Börsenkurs -auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden zeitnahen Durchschnittsbetrachtung -zugrunde zu legen. Auch diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Ebenso ist das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß dieser dem Aufsichtsrat erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Im Berichtszeitraum hat weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat von der durch die Hauptversammlung am 22. Mai 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch gemacht. Ebenso haben Vorstand und Aufsichtsrat von der im Berichtszeitraum zuvor noch bestehenden, von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 erteilten und durch Beschluss von 22. Mai 2019 aufgehobenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien keinen Gebrauch gemacht.

Zum 31. Dezember 2019 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 2.189.853) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 1.923.050 eigene Aktien für die Ausnutzung von Wandlungsrechten der Unternehmensanleihe 2014/2019 verwendet.

Zudem hat die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 Euro mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 7.750.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II / 2012). Von der im Rahmen des Bedingten Kapitals II / 2012 erteilten Ermächtigung, die am 14. Mai 2017 infolge Zeitablaufs erloschen ist, hatte der Vorstand im Jahr 2014 durch Begebung der Wandelanleihe 2014 / 2019 Gebrauch gemacht. Im Berichtszeitraum wurden Wandlungsrechte für 45.531 Aktien ausgeübt (im Vorjahr: 1.777) und daher 45.531 neuen Aktien (im Vorjahr: 1.777) aus dem bedingten Kapital II/2012 ausgegeben. Nach der Ausübung dieser Wandlungsrechte bestehen keine im Rahmen der Wandelanleihe 2014/2019 eingeräumten und noch ausstehenden Bezugsrechte mehr, sodass eine weitere Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital II/2012 nicht mehr möglich ist.

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") auszugeben. Die Schuldverschreibungen können nach dieser Ermächtigung einen Gesamtnennbetrag von bis zu 80.000.000,00 Euro und eine Laufzeit von längstens 20 Jahre haben. Den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen können Wandlungs- und / oder Optionsrechte auf insgesamt bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft entsprechend einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 20.000.000,00 Euro eingeräumt werden. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um weitere bis zu 20.000.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Von der im Rahmen des Bedingten Kapitals 2017 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 38.250.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum ebenfalls keinen Gebrauch gemacht.

Zum 31. Dezember 2019 bestand das Genehmigte Kapital 2017 daher noch in voller Höhe von 38.250.000,00 Euro.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sowie Entschädigungs-Vereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Unternehmensanleihe 2018 / 2023

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen.

Am 19. Dezember 2019 hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass am 17. Dezember 2019 ein solcher Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen eingetreten ist. Hintergrund war, dass die von Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten, kontrollierte Photon Management GmbH, Frankfurt am Main, bekannt gemacht hat, dass sie seit dem 12. Dezember 2019, 24:00 Uhr, rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümerin einer solchen Anzahl von Aktien war, auf die mehr als 30 Prozent der Stimmrechte entfallen. Aufgrund des somit eingetretenen Kontrollwechsels hat die Gesellschaft den Gläubigern der Unternehmensanleihe 2018 / 2023 das in den Anleihebedingungen vorgesehene Kontrollwechsel-Kündigungsrecht eingeräumt. Das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht kann von jedem Anleihegläubiger durch Abgabe einer ordnungsgemäßen Ausübungserklärung mit Wirkung zum 6. Februar 2020 ausgeübt werden, wobei die Ausübungserklärung bis spätestens zum 27. Januar 2020, 24:00 Uhr, an die Zahlstelle übermittelt werden muss.

IKB Darlehensverträge mit der PNE WIND West Europe GmbH und der PNE Power Generation GmbH

Tritt ein Kontrollwechsel im Sinne der Verträge ein, hat die IKB Deutsche Industriebank AG als Darlehensgeberin nach Maßgabe der Darlehensverträge das Recht, den jeweiligen Darlehensvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Kontrollwechsel meint nach den Verträgen, dass die PNE AG als Bürge des jeweiligen Darlehensvertrags nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Geschäftsanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer hält oder eine natürliche oder juristische Person mindestens 30,1 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der PNE AG als Bürgen halten.

Fremdfinanzierungsverträge Windparkprojekte und Avallinien im Konzern

Ein Kontrollwechsel im Sinne der Verträge bei Überschreitung der Grenze von 50 Prozent eröffnet den Kreditgebern unter bestimmten Fremdfinanzierungsverträgen für Windparkprojekte und Bürgschaftslinien der PNE AG und WKN GmbH ein Kündigungsrecht.

Weitere Vereinbarungen

Darüber hinaus haben weder die PNE AG noch die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften weitere wesentliche Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG (bis 2. Januar 2018 § 21 WpHG) mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt gemäß des jeweiligen Anstellungsvertrags für die restliche Vertragslaufzeit zu; es ist mit Vertragsbeendigung ohne Abzinsung in einem Betrag auszuzahlen. Erfolgt ein Kontrollwechsel, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 100 Prozent der zu erwartenden Tantieme bis Vertragsende zu. Die zu leistenden Zahlungen an die Vorstandsmitglieder sind jedoch in jedem Fall auf 150 Prozent des Abfindungs-Caps (die zweifache Höhe der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied im letzten vollen Geschäftsjahr -einschließlich der in diesem Geschäftsjahr geleisteten Tantiemezahlungen für vorangegangene Geschäftsjahre -tatsächlich zugeflossene Gesamtvergütung zzgl. der für langfristige Tantiemeanteile gebildeten Rückstellungen / Verbindlichkeiten) begrenzt.

10.5 VERGÜTUNGSBERICHT

Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 TEUR 511 (im Vorjahr: TEUR 530) betragen.

Nach der Satzung erhält der Vorsitzende TEUR 120, sein Stellvertreter TEUR 90, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats TEUR 60 als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 1 pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von TEUR 30 und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses TEUR 15 als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche Vergütung von TEUR 20. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 640 (im Vorjahr: TEUR 630). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder.

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in TEUR Fixe Vergütung 2019 Sitzungsgeld 2019 Gesamtbezüge 2019
Herr Pedersen 140,0 22,0 162,0
Herr Dr. Kruse 105,0 24,0 129,0
Herr Egger 90,0 23,0 113,0
Herr Schuhbauer 66,3 23,0 89,3
Herr Rohardt 60,0 22,0 82,0
Frau Dr. Zapreva 50,0 15,0 65,0
511,3 129,0 640,3

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge (inkl. abgegrenzter Verbindlichkeiten für Tantiemen) bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von TEUR 2.269 (im Vorjahr: TEUR 2.254).

Die Werte in den nachfolgenden Tabellen unter den aufgeführten Begriffen "gewährte Zuwendungen" spiegeln alle in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten Leistungen, welche zum Teil erst im folgenden Jahr liquiditätswirksam werden, wider. Hingegen sind die Werte, die unter dem Begriff "Zufluss" aufgeführt werden, im jeweiligen Geschäftsjahr liquiditätswirksam geworden und betreffen somit zum Teil Aufwendungen aus dem Vorjahreszeitraum (z. B. Rückstellung für variable Vergütungen, die im Folgejahr zur Auszahlung führen).

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
Gesamtvorstand Gesamtvorstand
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 885 821 821 821 885 821
Nebenleistungen 79 76 76 76 79 76
Summe 964 897 897 897 964 897
Einjährige variable Vergütung 560 554 0 554 598 664
Mehrjährige variable Vergütung 730 818 0 818 487 876
davon Zeitraum 2017-2019 0 183 0 183 487 60
davon Zeitraum 2018-2020 730 0 0 0 0 730
davon Zeitraum 2019-2021 0 635 0 635 0 86
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 1.290 1.372 0 1.372 1.085 1.540
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 2.254 2.269 897 2.269 2.049 2.437

Die Vorstandsgehälter setzen sich aus einem fixen und variablen Gehaltsanteil zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil besteht aus dem Festgehalt sowie Nebenleistungen (im Wesentlichen Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen) sowie dem geldwerten Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen. Er wird monatlich ausgezahlt. Der variable Gehaltsbestandteil der Vorstandsgehälter ist aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil. Der kurzfristige Teil ist an die Erreichung bestimmter Ziele im laufenden Geschäftsjahr und der langfristige Teil an die Erreichung von Zielen über mehrere Jahre gebunden. Der langfristige Teil der variablen Vergütung beträgt 55 Prozent und der kurzfristige Anteil 45 Prozent vom möglichen variablen Gehalt (ab 1. Januar 2020: 60 Prozent langfristiger und 40 Prozent kurzfristiger Anteil). Der Aufsichtsrat vereinbart die kurz- und langfristigen Ziele mit dem Vorstand. Als kurzfristiges Ziel wurde bisher das zu erwartende Konzern EBIT oder EBT im nächsten Geschäftsjahr festgelegt (ab 1. Januar 2020: ein kurzfristiges Finanzkennzahlenziel wie das zu erwartende Konzern EBITDA, Konzern EBIT oder Konzern EBT im nächsten Geschäftsjahr und ein bis zwei weitere jeweils zu definierende persönliche Ziele). Sollte das kurzfristige Ziel nicht zu 100 Prozent erreicht werden, so wird der Anteil dieses Ziels an der kurzfristigen variablen Vergütung nicht oder nur anteilig im Verhältnis der Zielerreichung ausbezahlt (ab 1. Januar 2020: die kurzfristigen persönlichen Ziele können nur zu 100 Prozent erreicht oder nicht erreicht werden, das Ziel der Finanzkennzahl kann auch anteilig erreicht werden). Als langfristige Ziele sind Kennzahlen festgelegt, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fördern sollen, wie z. B. Finanzkennzahlen wie ein zu erwartendes Konzern EBITDA, Konzern EBIT oder Konzern EBT eines Dreijahreszeitraumes (ab 1. Januar 2020: neben den aufgeführten Finanzkennzahlen ist zudem der durchschnittliche gewichtete Aktienkurs zum Ende des 3-jährigen Bemessungszeitraums als langfristiges Ziel in den Vorstandsverträgen enthalten). Der variable, an mehrjährige Ziele gebundene Gehaltsbestandteil wird jeweils für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr ausbezahlt, jedoch mit dem Vorbehalt der vollständigen oder teilweisen Rückforderung je nach Grad der Nichterreichung des langfristigen Ziels über mehrere Jahre; die Rückforderung kann auch durch Verrechnung mit den dann fälligen Ansprüchen erfolgen. Bei einer Zielerreichung von mehr als 100 Prozent erfolgt sowohl bei den kurzfristigen als auch den langfristigen Zielen eine zusätzliche Bonuszahlung oder gegebenenfalls -im Falle des langfristigen Ziels der Aktienkursentwicklung -eine Sonderzahlung. Die Vorstandsgehälter unterliegen jeweils einem Cap zur Gesamtvergütung pro Jahr. Zur Vergütung der Vorstände werden fixe und variable Vergütungen aus Konzerntätigkeiten, z. B. Aufsichtsratsvergütungen bei Tochtergesellschaften, in die Berechnung für den Cap bei der Vorstandsvergütung mit einbezogen. Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG (bis 2. Januar 2018 § 21 WpHG) mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt gemäß des jeweiligen Anstellungsvertrags für die restliche Vertragslaufzeit zu; es ist mit Vertragsbeendigung ohne Abzinsung in einem Betrag auszuzahlen. Erfolgt der Kontrollwechsel, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 100 Prozent der zu erwartenden Tantieme bis Vertragsende zu. Die zu leistenden Zahlungen an die Vorstandsmitglieder sind jedoch in jedem Fall auf 150 Prozent des Abfindungs-Caps (die zweifache Höhe der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied im letzten vollen Geschäftsjahr -einschließlich der in diesem Geschäftsjahr geleisteten Tantiemezahlungen für vorangegangene Geschäftsjahre -tatsächlich zugeflossene Gesamtvergütung zzgl. der für langfristige Tantiemeanteile gebildeten Rückstellungen / Verbindlichkeiten) begrenzt.

Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder.

Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Corporate Governance Kodex ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
Markus Lesser Markus Lesser
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Vorstand (CEO) Vorstand (CEO)
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Vorstand seit 1.4.2011 Vorstand seit 1.4.2011
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in TEUR 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
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Festvergütung 350 350 350 350 350 350
Nebenleistungen 24 25 25 25 24 25
Summe 374 375 375 375 374 375
Einjährige variable Vergütung 215 236 0 236 236 215
Mehrjährige variable Vergütung 289 352 0 352 193 289
davon Zeitraum 2017-2019 0 63 0 63 193 0
davon Zeitraum 2018-2020 289 0 0 0 0 289
davon Zeitraum 2019-2021 0 289 0 289 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 504 588 0 588 429 504
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 878 963 375 963 803 879

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
Jörg Klowat Jörg Klowat
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Finanzvorstand (CFO) Finanzvorstand (CFO)
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Vorstand seit 1.4.2011 Vorstand seit 1.4.2011
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in TEUR 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
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Festvergütung 315 315 315 315 315 315
Nebenleistungen 32 33 33 33 32 33
Summe 347 348 348 348 347 348
Einjährige variable Vergütung 196 213 0 213 213 195
Mehrjährige variable Vergütung 260 320 0 320 173 260
davon Zeitraum 2017-2019 0 60 0 60 173 0
davon Zeitraum 2018-2020 260 0 0 0 0 260
davon Zeitraum 2019-2021 0 260 0 260 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 456 533 0 533 386 455
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 803 881 348 881 733 803

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
Kurt Stürken Kurt Stürken
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Vorstand (COO) Vorstand (COO)
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Vorstand seit 16.9.2016 Vorstand seit 16.9.2016
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bis 15.9.2019 bis 15.9.2019
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in TEUR 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
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Festvergütung 220 156 156 156 220 156
Nebenleistungen 23 18 18 18 23 18
Summe 243 174 174 174 243 174
Einjährige variable Vergütung 149 105 0 105 149 254
Mehrjährige variable Vergütung 181 146 0 146 121 327
davon Zeitraum 2017-2019 0 60 0 60 121 60
davon Zeitraum 2018-2020 181 0 0 0 0 181
davon Zeitraum 2019-2021 0 86 0 86 0 86
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 330 251 0 251 270 581
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 573 425 174 425 513 755

Cuxhaven, 19. März 2020

Der Vorstand

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (HGB) FÜR DEN ZEITRAUM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

DER PNE AG, CUXHAVEN

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(Rundungsdifferenzen möglich) 2019

in EUR
2018

in TEUR
1. Umsatzerlöse 50.985.611,15 19.779
2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen 1.730.667,18 4.511
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.027.081,17 10.280
4. Gesamtleistung 54.743.359,50 34.571
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren -30.220.973,02 -5.532
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -6.794.216,50 -6.690
-37.015.189,52 -12.222
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -11.673.523,20 -10.617
b) Soziale Abgaben -1.407.467,54 -1.279
-13.080.990,74 -11.896
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -588.208,32 -566
8. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 -8.438
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -10.299.018,12 -8.444
10. Betriebsergebnis -6.240.047,20 -6.995
11. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 2.181.057,18 1.736
12. Erträge aus Beteiligungen 0,00 24
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.878.500,88 4.155
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen -26.000,00 -3.513
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.548.219,93 -5.246
16. Ergebnis vor Steuern -2.754.709,07 -9.840
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -122.629,51 78
18. Ergebnis nach Steuern -2.877.338,58 -9.761
19. Sonstige Steuern -59.344,67 -122
20. Jahresfehlüberschuss/-fehlbetrag -2.936.683,25 -9.884
21. Gewinnvortrag 114.337.541,04 130.897
22. Dividende -2.974.718,00 -3.062
23. Entnahme für den Erwerb eigener Anteile 0,00 -3.613
24. Einstellung aus der Ausgabe eigener Anteile 3.173.032,50 0
25. Bilanzgewinn 111.599.172,29 114.338
Ergebnis je Aktie (unverwässert) -0,04 EUR -0,13 EUR
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) (in Tausend) 74.845 76.454
Ergebnis je Aktie (verwässert) -0,04 EUR -0,12 EUR
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) (in Tausend) 74.845 78.640

BILANZ (HGB) ZUM 31. DEZEMBER 2019

DER PNE AG, CUXHAVEN

Aktiva

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(Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.19

in EUR
Stand am 31.12.18

in TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 121.469,91 100
121.469,91 100
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.897.003,32 10.215
2. Technische Anlagen und Maschinen 492.356,26 538
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 315.444,65 284
10.704.804,23 11.037
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 126.925.305,79 105.645
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.449.865,58 1.450
3. Beteiligungen 801.575,78 802
129.176.747,15 107.897
Anlagevermögen, gesamt 140.003.021,29 119.035
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Erzeugnisse 16.290.813,55 14.560
2. Waren 1.354,49 2
3. Geleistete Anzahlungen 1.116.000,00 16.213
17.408.168,04 30.775
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.070.432,90 482
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 87.965.882,82 106.517
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0
4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.228.532,28 2.460
92.264.848,00 109.458
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 72.652.370,47 83.709
Umlaufvermögen, gesamt 182.325.386,51 223.943
C. Rechnungsabgrenzungsposten 154.453,13 159
Aktiva, gesamt 322.482.860,93 343.136
Passiva
(Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.19

In EUR
Stand am 31.12.18

IN TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital 76.603.334,00 76.558
Eigene Anteile -266.803,00 -2.190
Bedingtes Kapital: EUR 20.000.000,00 (i.V. EUR 20.000.000,00)
II. Kapitalrücklage 59.094.989,68 58.434
III. Bilanzgewinn 111.599.172,29 114.338
Eigenkapital, gesamt 247.030.692,97 247.139
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 761.241,28 808
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 37.667,00 38
2. Sonstige Rückstellungen 8.604.829,03 7.731
8.642.496,03 7.769
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 50.000.000,00 56.551
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.900.128,33 4.045
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 15.212
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.148.351,46 1.113
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.342.171,62 8.777
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0
7. Sonstige Verbindlichkeiten 1.606.358,24 1.662
Verbindlichkeiten, gesamt 65.997.009,65 87.361
E. Rechnungsabgrenzungsposten 51.421,00 59
Passiva, gesamt 322.482.860,93 343.136

KAPITALFLUSSRECHNUNG (HGB) FÜR DEN ZEITRAUM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

DER PNE AG, CUXHAVEN

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Alle Angaben in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) 2019 2018
Jahresergebnis -2.937 -9.884
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge -1.330 1.091
-/+ Sonstige Beteiligungserträge/-verluste und Ergebnis aus Gewinnabführungs (-)/Verlustübernahme -2.181 -1.760
+/- Ertragsteueraufwand /-ertrag 123 -78
- Ertragsteuerzahlungen 0 32
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens 588 566
+ Abschreibungen auf Finanzanlagen 26 3.513
+ Abschreibungen auf Umlaufvermögen 0 8.438
+/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen 874 -5.014
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -52 -47
- Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 0
+/- Ab-/Zunahme der Vorräte sowie anderer Aktiva 31.475 263
-/+ Ab-/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -589 700
-/+ Ab-/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -20.340 7.214
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 5.657 5.034
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 3
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in Sachanlagen -277 -118
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -21.306 -11.968
- Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 0 -8.221
+ Erhaltene Zinsen 3.879 4.155
+/- Erhaltene Dividenden / Gewinnabführung/ Verlustübernahme 1.736 2.216
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -15.968 -13.933
+ Einzahlung aus der Ausgabe von eigenen Anteilen 5.669 0
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen 0 50.000
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 0 1.700
- Auszahlung Dividende -2.974 -3.062
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen -748 -100.000
- Auszahlungen aus dem Rückkauf von eigenen Anteilen 0 -5.803
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -145 -140
- Gezahlte Zinsen -2.548 -5.246
- Auszahlungen aus außerordentlichen Posten (Kapitalerhöhungskosten) 0 -1.650
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -746 -64.201
Zahlungswirksame Veränderung der Finanzmittel (< = 3 Monate) -11.057 -73.100
+ Finanzmittel (< = 3 Monate) am Anfang der Periode 83.709 156.809
Finanzmittel am Ende der Periode * 72.652 83.709

Ergänzende Angaben: Der Wert der Finanzmittel entspricht zum 31.12. der Bilanzposition "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten"

* davon als Sicherheit verpfändet 2019: 316 TEUR; 2018: 8.266 TEUR

EIGENKAPITALSPIEGEL (HGB) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

DER PNE AG, CUXHAVEN

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Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile
--- --- --- ---
in EUR Stammaktien Stammaktien Summe
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Stand zum 1.1.2018 76.556.026,00 0,00 76.556.026,00
Kapitalerhöhung/ -herabsetzung
Erwerb/ Veräußerung eigener Anteile 0,00 -2.189.853,00 -2.189.853,00
Ausschüttung 0,00 0,00 0,00
Wandelschuldverschreibung 2014/2019 1.777,00 0,00 1.777,00
Jahresüberschuss 2018 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12.2018 /1.1.2019 76.557.803,00 -2.189.853,00 74.367.950,00
Kapitalerhöhung/ -herabsetzung
Erwerb/ Veräußerung eigener Anteile 0,00 1.923.050,00 1.923.050,00
Ausschüttung 0,00 0,00 0,00
Wandelschuldverschreibung 2014/2019 45.531,00 0,00 45.531,00
Jahresüberschuss 2019 0,00 0,00 0,00
Stand zum 31.12. 2019 76.603.334,00 -266.803,00 76.336.531,00

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Rücklagen
Kapitalrücklage
--- --- --- ---
in EUR nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB Bilanzgewinn/-verlust Gesamteigenkapital
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Stand zum 1.1.2018 58.430.110,17 130.896.618,23 265.882.754,40
Kapitalerhöhung/ -herabsetzung
Erwerb/ Veräußerung eigener Anteile 0,00 -3.613.257,45 -5.803.1 10,45
Ausschüttung 0,00 -3.062.241,04 -3.062.241,04
Wandelschuldverschreibung 2014/2019 3.548,85 0,00 5.325,85
Jahresüberschuss 2018 0,00 -9.883.578,70 -9.883.578,70
Stand am 31.12.2018 /1.1.2019 58.433.659,02 114.337.541,04 247.139.150,06
Kapitalerhöhung/ -herabsetzung
Erwerb/ Veräußerung eigener Anteile 572.558,50 3.173.032,50 5.668.641,00
Ausschüttung 0,00 -2.974.718,00 -2.974.718,00
Wandelschuldverschreibung 2014/2019 88.772,16 0,00 134.303,16
Jahresüberschuss 2019 0,00 -2.936.683,25 -2.936.683,25
Stand zum 31.12. 2019 59.094.989,68 111.599.172,29 247.030.692,97

ANLAGENSPIEGEL (HGB) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

DER PNE AG, CUXHAVEN

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Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 1.1.2019 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.19 Stand am 1.1.2019 Zugänge
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 631.015,44 60.981,88 1.679,84 690.317,48 530.518,32 40.009,09
631.015,44 60.981,88 1.679,84 690.317,48 530.518,32 40.009,09
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17.052.51 1,24 89.629,14 0,00 17.142.140,38 6.837.440,87 407.696,19
2. Technische Anlagen und Maschinen 823.354,84 0,00 0,00 823.354,84 284.967,60 46.030,98
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.937.837,46 125.932,19 42.562,35 2.021.207,30 1.653.852,94 94.472,06
19.813.703,54 215.561,33 42.562,35 19.986.702,52 8.776.261,41 548.199,23
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1 12.189.295,23 21.306.400,00 0,00 133.495.695,23 6.544.389,44 26.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.450.135,58 0,00 270,00 1.449.865,58 0,00 0,00
3. Beteiligungen 801.575,78 0,00 0,00 801.575,78 0,00 0,00
114.441.006,59 21.306.400,00 270,00 135.747.136,59 6.544.389,44 26.000,00
134.885.725,57 21.582.943,21 44.512,19 156.424.156,59 15.851.169,17 614.208,32

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) Abgänge Stand am 31.12.19 Stand am 31.12.19 Stand am 31.12.18
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.679,84 568.847,57 121.469,91 100.497,12
1.679,84 568.847,57 121.469,91 100.497,12
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 7.245.137,06 9.897.003,32 10.215.070,37
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 330.998,58 492.356,26 538.387,24
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 42.562,35 1.705.762,65 315.444,65 283.984,52
42.562,35 9.281.898,29 10.704.804,23 11.037.442,13
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 6.570.389,44 126.925.305,79 105.644.905,79
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 1.449.865,58 1.450.135,58
3. Beteiligungen 0,00 0,00 801.575,78 801.575,78
0,00 6.570.389,44 129.176.747,15 107.896.617,15
44.242,19 16.421.135,30 140.003.021,29 119.034.556,40

VERBINDLICHKEITENSPIEGEL (HGB) ZUM 31. DEZEMBER 2019

DER PNE AG, CUXHAVEN

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in EUR Restlaufzeiten
(Rundungsdifferenzen möglich)
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(Vorjahreszahlen in Klammern) bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag Sicherheiten
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Art der Verbindlichkeiten
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1. Anleihen 0,00 50.000.000,00 0,00 50.000.000,00 Keine
(6.551.315,10) (50.000.000,00) (0,00) (56.551.315,10)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 150.411,06 657.000,79 3.092.716,48 3.900.128,33 1. Eingetragene Grundschuld i.H.v. TEUR 4.170 auf dem Objekt Peter-Henlein-Str 2-4, Cuxhaven. Zum 31.12.2019 sind TEUR 3.900 in Anspruch genommen.
(145.245,52) (634.435,84) (3.265.674,90) (4.045.356,26) 2. Abtretung der Mietansprüche bzgl. Objekt Peter-Henlein-Str 2-4, Cuxhaven.
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Keine
(15.21 1.800,00) (0,00) (0,00) (15.21 1.800,00)
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.148.351,46 0,00 0,00 2.148.351,46 Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
(1.1 12.825,32) (0,00) (0,00) (1.1 12.825,32)
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.342.171,62 0,00 0,00 8.342.171,62 Keine
(8.777.385,49) (0,00) (0,00) (8.777.385,49)
6. Sonstige Verbindlichkeiten Keine
davon aus Steuern: EUR 174.239,09 (i. V. TEUR 261) 1.606.358,24 0,00 0,00 1.606.358,24
davon aus sozialer Sicherheit: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0) (1.662.127,27) (0,00) (0,00) (1.662.127,27)
Gesamtsumme 12.247.292,38 50.657.000,79 3.092.716,48 65.997.009,65
(33.460.698,70) (50.634.435,84) (3.265.674,90) (87.360.809,44)

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

DER PNE AG, CUXHAVEN

EINGETRAGEN IN DAS HANDELSREGISTER B DES AMTSGERICHTS TOSTEDT UNTER DER NUMMER HRB 110360

A. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und die ergänzenden Vorschriften des AktG angewandt worden.

Die Darstellung, die Gliederung, der Ansatz und die Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und Lizenzen und ähnliche Rechte und Werte sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) nach der linearen Methode.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, sofern es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Gebäude der Gesellschaft werden über 10 bis 50 Jahre abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 sofort abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Unverzinsliche oder unterverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bewertet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In den Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.

Die Waren wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Sie sind mit dem Nennbetrag bewertet worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Zeitpunkt der Entstehung mit dem Kurs am Stichtag des Geschäftsvorfalls sowie zum Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden erhaltene Pachtzahlungen abgegrenzt und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Umlaufvermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

B.ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

I. BILANZ

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Die gesondert dargestellte Aufstellung des Anteilsbesitzes ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr; enthalten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.551 (im Vorjahr: TEUR 2.127) und Darlehen in Höhe von TEUR 82.415 (im Vorjahr: TEUR 104.390).

Sämtliche Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Unter den Guthaben bei Kreditinstituten sind Tages- und Festgelder in Höhe von TEUR 26.000 (im Vorjahr: TEUR 49.000) ausgewiesen. Es sind Guthaben in Höhe von TEUR 316 (im Vorjahr: TEUR 8.266) als Sicherheit für Avalkredite an Kreditinstitute verpfändet.

4. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 1. Januar 2019 EUR 76.557.803,00 (im Vorjahr: EUR 76.556.026,00), eingeteilt in 76.557.803 (im Vorjahr: 76.556.026) Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Im Berichtszeitraum hat sich das Grundkapital der Gesellschaft aufgrund von Wandlungen aus der Wandelschuldverschreibung 2014/2019 erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals infolge der Ausübung von Wandlungsrechten erfolgte aus dem Bedingten Kapital II/2012. Aus der Wandlung von Teilschuldverschreibungen entstanden 45.531 neue Aktien im Geschäftsjahr. Am Bilanzstichtag betrug das Grundkapital der Gesellschaft daher EUR 76.603.334,00, eingeteilt in 76.603.334 Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Genehmigtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 38.250.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären mit den nachfolgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wobei das Bezugsrecht den Aktionären auch mittelbar gemäß § 186 Absatz 5 AktG gewährt werden kann. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Betrag, der 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder -falls dieser Wert geringer ist -im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG). Auf diese vorgenannte 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Weiter wurde der Vorstand für einen Teilbetrag von bis zu insgesamt € 15.300.000,00 ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,

sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen -auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt, sowie
um Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- und/oder Optionsrechts als Aktionär zustehen würde.

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt nur in dem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebene oder veräußerte Aktien der Gesellschaft entfällt bzw. auf den sich Instrumente oder Rechte beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden und den Bezug von Aktien der Gesellschaft, auch aus bedingtem Kapital, ermöglichen, insgesamt 20 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder -falls dieser Wert geringer ist -im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigungen bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet.

Schließlich sieht die Ermächtigung über das Genehmigte Kapital 2017 vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags entscheidet.

Das Genehmigte Kapital 2017 wurde am 17. August 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Von dem Genehmigten Kapital 2017 machte der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch.

Das Genehmigte Kapital betrug somit zum 31. Dezember 2019 EUR 38.250.000,00.

Bedingtes Kapital II/2012

Die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu EUR 7.750.000,00 beschlossen:

Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 7.750.000,00, eingeteilt in bis zu 7.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 bis zum 14. Mai 2017 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 11. September 2014 und Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag Gebrauch gemacht und beschlossen, eine Wandelanleihe (die "Wandelanleihe 2014/2019") von bis zu EUR 25.575.000,00 zu begeben. Die Wandelteilschuldverschreibungen wurden zu einem Kurs von 100 Prozent ausgegeben. Der Wandlungspreis je künftig durch Ausübung des Wandlungsrechts erworbener Aktie liegt vorbehaltlich einer späteren Anpassung bei EUR 3,30. Die Wandelanleihe wurde im Umfang von EUR 6.565.132,20 gezeichnet. Dies entspricht Bezugsrechten auf bis zu 1.989.434 neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00. Unter Berücksichtigung der mit der Wandelanleihe 2014/2019 eingeräumten Bezugsrechte wurde das bedingte Kapital II/2012 damit insgesamt in Höhe bis zu EUR 1.989.434,00 teilweise ausgenutzt. Im verbleibenden Umfang von bis zu EUR 5.760.566,00 erfolgte keine Ausnutzung. Am 14. Mai 2017 ist die Ermächtigung zur Ausnutzung des Bedingten Kapitals II/2012 infolge Zeitablaufs erloschen, sodass eine Ausnutzung des verbliebenen Umfangs des Bedingten Kapitals II/2012 und die entsprechende Einräumung von Bezugsrechten nicht mehr möglich sind.

Im Berichtszeitraum wurden Wandlungsrechte für 45.531 Aktien ausgeübt (im Vorjahr: 1.777) und daher 45.531 neuen Aktien (im Vorjahr: 1.777) aus dem bedingten Kapital II/2012 ausgegeben. Nach der Ausübung dieser Wandlungsrechte bestehen keine im Rahmen der Wandelanleihe 2014/2019 eingeräumten und noch ausstehenden Bezugsrechte mehr, sodass eine weitere Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital II/2012 nicht mehr möglich ist.

Bedingtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat darüber hinaus eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu EUR 20.000.000,00 beschlossen:

Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 20.000.000,00, eingeteilt in bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenen anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten aus begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100%igen Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 bis zum 30. Mai 2022 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und von § 60 Absatz 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Von der Ermächtigung über das Bedingte Kapital 2017 hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Eigene Anteile

Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder -falls dieser Betrag geringer ist -des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkaptals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen "Öffentliches Erwerbsangebot") kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapitals zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder -falls dieser Wert geringer ist -des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen -auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 prozentigen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß den vorstehend beschriebenen Ermächtigungen verwendet werden.

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien unter Wahrung des Gebots der Angemessenheit der Vergütung dazu zu verwenden, die Aktien gegenwärtigen und/oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen als Vergütungsbestandteil in Form einer Aktientantieme zuzusagen oder zu übertragen. Dies muss mit der Maßgabe erfolgen, dass die weitere Übertragung der Aktien durch das jeweilige Mitglied des Vorstands binnen einer Frist von mindestens vier Jahren ab der Zusage bzw. Übertragung (Sperrfrist) ebenso wenig zulässig ist wie die Eingehung von Sicherungsgeschäften, durch die das wirtschaftliche Risiko aus dem Kursverlauf für den Zeitraum der Sperrfrist teilweise oder vollständig auf Dritte übertragen wird. Bei der Zusage bzw. Übertragung ist für Aktien jeweils der aktuelle Börsenkurs -auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden zeitnahen Durchschnittsbetrachtung -zugrunde zu legen. Auch diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Ebenso ist das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen, wie eigene Aktien gemäß dieser dem Aufsichtsrat erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Im Berichtszeitraum hat weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat von der durch die Hauptversammlung am 22. Mai 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch gemacht. Ebenso haben Vorstand und Aufsichtsrat von der im Berichtszeitraum zuvor noch bestehenden, von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 erteilten und durch Beschluss von 22. Mai 2019 aufgehobenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien keinen Gebrauch gemacht.

Zum 31. Dezember 2019 hielt die Gesellschaft 266.803 (im Vorjahr: 2.189.853) eigene Aktien, die sie im Jahr 2018 unter Ausnutzung der seinerzeit bestehenden Ermächtigung auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten Aktienrückkaufangebots erworben hat. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 1.923.050 eigene Aktien für die Ausnutzung von Wandlungsrechten der Unternehmensanleihe 2014/2019 verwendet.

Kapitalrücklage

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2019

EUR
2018

EUR
Stand am 1.1. 58.433.659,02 58.430.110,17
Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 88.772,16 3.548,85
Gewinn aus der Ausgabe von eigenen Anteilen 572.558,50 0,00
Stand am 31.12. 59.094.989,68 58.433.659,02

Der Gewinn aus der Ausgabe von eigenen Anteilen stellt den Gewinn aus der Verwendung für die Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit der Wandlung der Unternehmensanleihe 2014/2019 dar.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Betrag in Höhe von EUR 661.330,66 in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Eigenkapitals (Eigenkapitalspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

5. Sonderposten für Investitionszuschüsse

Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2000 Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt TEUR 1.746 für den Anbau eines Bürogebäudes, die Erweiterung des Geschäftsgebäudes und dessen Einrichtung erhalten.

Die Auflösung der Investitionszuschüsse orientiert sich an der Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von TEUR 47 (im Vorjahr: TEUR 47) aufgelöst.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für ausstehende Rechnungen für Windparkprojekte (TEUR 3.944), für sonstige ausstehende Rechnungen (TEUR 1.274), für Tantiemen und Sonderzahlungen (TEUR 2.217), für Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 511), für Urlaub (TEUR 243) sowie für Prozesskosten (TEUR 151).

7. Anleihen

Wandelanleihe 2014/2019

Auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat der Vorstand am 11. September 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, bis zu 7.750.000 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 3,30 und somit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.575.000,00 zu begeben. Sodann hat die Gesellschaft durch Beschluss des Vorstands vom 1. Oktober 2014 insgesamt 1.989.434 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 3,30 und somit einem Gesamtnennbetrag von EUR 6.565.132,20 begeben. Die Wandelanleihe 2014/2019 wurde am 9. Oktober 2014 zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Wandelteilschuldverschreibungen wurden für ihre gesamte Laufzeit durch eine Inhaberdauerglobalurkunde verbrieft. Die Laufzeit der Wandelanleihe begann am 10. Oktober 2014 und endete am 10. Oktober 2019. Die Wandelteilschuldverschreibungen wurden in Höhe ihres Nennbetrags mit 3,75 Prozent p. a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt wurden oder das Wandlungsrecht rechtswirksam ausgeübt worden ist. Jeder Anleihegläubiger hatte nach Maßgabe der Anleihebedingungen das unentziehbare Recht, seine Wandelteilschuldverschreibungen in stimmberechtigte, auf den Namen lautende Stückaktien der PNE AG umzutauschen. Je eine Wandelteilschuldverschreibung berechtigte vorbehaltlich einer etwaigen Anpassung des Wandlungspreises zum Umtausch in je eine auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft. Zur Sicherung der Wandlungsrechte diente das Bedingte Kapital II/2012 (vergleiche hierzu oben unter 4.).

Bis zum Ende der Laufzeit der Wandelanleihe 2014/2019 am 10. Oktober 2019 wurden insgesamt 1.762.653 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 5.816.754,90 Euro in Aktien der Gesellschaft gewandelt, davon wurden 1.758.469 Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 5.802.947,70 Euro im Geschäftsjahr 2019 gewandelt.

Der Großteil der ausgeübten Wandlungsrechte wurde mit eigenen Aktien bedient, die die PNE AG Ende 2018 zurückgekauft hatte. Durch den Rückkauf der Aktien und deren Verwendung für die Bedienung von Wandlungsrechten konnte eine Erhöhung der Aktienzahl und somit eine Verwässerung der Aktionäre weitgehend vermieden werden. Insgesamt wurden 1.923.050 eigene Aktien für die Bedienung von Wandlungsrechten eingesetzt (davon 1.923.050 eigene Aktien für im Berichtszeitraum ausgeübte Wandlungsrechte). Die verbliebenen während der Laufzeit ausgeübten Wandlungsrechte wurden mit 49.888 neuen Aktien bedient; davon wurden im Berichtszeitraum 45.531 neue Aktien ausgegeben. Nicht in Aktien gewandelte Wandelschuldverschreibungen wurden zum Ende der Laufzeit im Volumen von 748.377,30 Euro zum Nennwert zurückgezahlt.

Unternehmensanleihe 2018/2023

Für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und des Aufbaus eines neuen europäischen Windpark-Portfolios, der Finanzierung von Investitionen zur Erweiterung der Wertschöpfungskette sowie zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung hat die PNE AG im Mai 2018 eine Unternehmensanleihe im Volumen von EUR 50.000.000,00 begeben. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 sind seit dem 2. Mai 2018 in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Die Schuldverschreibungen werden mit Wirkung vom 2. Mai 2018 (einschließlich) bis zum 2. Mai 2023 (ausschließlich) in Höhe von 4 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 2. Mai eines jeden Jahres zahlbar. Nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen kann sich der Zinssatz abhängig von der Eigenkapitalquote, die sich aus der Konzernbilanz der Gesellschaft ergibt, um bis zu 2,5 Prozentpunkte erhöhen.

Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die PNE AG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 2. Mai 2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Gemäß den Anleihebedingungen hat die PNE AG jedoch unter anderem das Recht, frühestens ab dem 2. Mai 2021 Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 5.000.000,00 vorzeitig zurückzuzahlen, wobei in einem solchen Fall der Rückzahlungsbetrag höher als der Nennbetrag ist.

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen.

Am 19. Dezember 2019 hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass am 17. Dezember 2019 ein solcher Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen eingetreten ist. Hintergrund war, dass die von Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten, kontrollierte Photon Management GmbH, Frankfurt am Main, bekannt gemacht hat, dass sie seit dem 12. Dezember 2019, 24:00 Uhr, rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümerin einer solchen Anzahl von Aktien war, auf die mehr als 30 Prozent der Stimmrechte entfallen. Aufgrund des somit eingetretenen Kontrollwechsels hat die Gesellschaft den Gläubigern der Unternehmensanleihe 2018/2023 das in den Anleihebedingungen vorgesehene Kontrollwechsel-Kündigungsrecht eingeräumt. Das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht kann von jedem Anleihegläubiger durch Abgabe einer ordnungsgemäßen Ausübungserklärung mit Wirkung zum 6. Februar 2020 ausgeübt werden, wobei die Ausübungserklärung bis spätestens zum 27. Januar 2020, 24:00 Uhr, an die Zahlstelle übermittelt werden muss.

8. Verbindlichkeiten

Die gesondert dargestellte Entwicklung der Verbindlichkeiten und Anleihen sowie deren Restlaufzeiten und Besicherung (Verbindlichkeitenspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.094 (im Vorjahr: TEUR 7.853) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 248 (im Vorjahr: TEUR 924) ausgewiesen.

9. Latente Steuern

Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von sonstigen Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.

Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 30,0 %.

Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. In 2019 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.

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aktive latente Steuern passive latente Steuern
31.12.2019
--- --- ---
TEUR TEUR
--- --- ---
Sachanlagen 35 0
Finanzanlagen 2.765 0
Forderungen 173 0
Übrige Aktiva 11 0
Sonstige Rückstellungen 41 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
3.025 0
Verlustvorträge 1.389 0
Wertberichtigungen auf Verlustvorträge -1.389 0
3.025 0
Saldierungsfähiger Anteil 0 0
Latente Steuern 3.025 0

II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Planung, Errichtung und Verkauf von
- Onshore-Windparkprojekten 21.152 17.627
- Offshore-Windparkprojekten 678 1.071
Erlöse mit verbundenen Unternehmen 28.763 931
Übrige 393 150
50.986 19.779

Sämtliche Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr im Inland erzielt.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen die Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen sowie Weiterberechnungen, die Auflösung des Investitionszuschusses und Erträge aus dem Sachbezug für die Kfz-Nutzung enthalten.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen waren im Vorjahr Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung in Höhe von TEUR 8.181 enthalten. Diese resultieren aus vertraglichen Meilensteinzahlungen für die Offshore-Projektgesellschaften der Projekte Gode Wind 2 und Borkum Riffgrund 2.

Weiter waren Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (im Vorjahr: TEUR 1) enthalten.

Die periodenfremden Erträge in Höhe von TEUR 1.221 (im Vorjahr: TEUR 1.401) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 6 (im Vorjahr: TEUR 329) sowie die Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen bzw. Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 1.188 (im Vorjahr: TEUR 1.051).

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (im Vorjahr: TEUR 10) enthalten.

Weiter waren Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 2 (im Vorjahr: TEUR 2) enthalten.

4. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen in Höhe von TEUR 3.831 (im Vorjahr: TEUR 3.799) verbundene Unternehmen.

6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten

Bei außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen und Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, handelt es sich um Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung.

Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine Abschreibungen die die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (im Vorjahr: TEUR 11.923).

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 206 (im Vorjahr: TEUR 206) verbundene Unternehmen.

8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in Höhe von TEUR 7 (im Vorjahr: TEUR 235) periodenfremde Erträge.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Beteiligungsverhältnisse

Die gesondert dargestellten Beteiligungsverhältnisse sind integraler Bestandteil des Anhangs und zeigen, an welchen Unternehmen die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der Kapitalgesellschaft gehalten wird.

2. Personal

Im Berichtsjahr waren bei der PNE AG durchschnittlich 156 Mitarbeiter (im Vorjahr: 148 Mitarbeiter) beschäftigt (ohne Vorstände).

3. Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen in Höhe von TEUR 4.371 (im Vorjahr: TEUR 1.114), die in Höhe von TEUR 856 (im Vorjahr: TEUR 475) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen und im Übrigen eine solche zwischen einem und fünf Jahren. Diese Maßnahmen dienen der Entlastung des Refinanzierungsvolumens, wodurch sich Spielräume für weitere Investitionsmöglichkeiten ergeben. Wesentliche Risiken aus diesen Geschäften werden nicht gesehen.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum Bilanzstichtag Haftungsverhältnisse aus der Bereitstellung von Bürgschaften für:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Diverse Windkraftprojekte 9.555 5.875
Sonstige 73 15
9.628 5.890

Die Haftungsverhältnisse entfallen in Höhe von TEUR 8.978 (im Vorjahr: TEUR 5.875) auf verbundene Unternehmen.

Zugunsten von Windparkkommanditgesellschaften sowie für weitere verbundene Unternehmen wurden Patronatserklärungen dahingehend abgegeben, dass die Gesellschaften mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um jederzeit ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Das Risiko einer Inanspruchnahme aus Bürgschaften sowie aus Patronatserklärungen für die Tochtergesellschaften wird aufgrund ihrer guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft.

Zudem bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Bestellobligo bezüglich des Kaufs von Windkraftanlagen bei Vorlieferanten in Höhe von netto TEUR 1.201 (im Vorjahr: TEUR 9.007).

5. Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Corporate Governance Kodex ist eine gesetzliche Richtlinie zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland. Er fasst die international wie national anerkannten Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung zusammen. Ziel der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern. Einmal jährlich müssen Vorstand und Aufsichtsrat eine Erklärung abgeben, in der sie erklären, in wie weit den Regeln des Corporate Governance Kodex entsprochen wird.

Die letzte Entsprechenserklärung wurde im September 2019 abgegeben.

Die Entsprechenserklärung ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

6. Derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag waren keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

7. Honorare für den Abschlussprüfer

Vom Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2019 folgendes Honorar berechnet:

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TEUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 218 1)
b) Andere Bestätigungsleistungen 0
c) Sonstige Leistungen 7
225

1) Davon für das vorherige Geschäftsjahr: TEUR 35

Das Honorar für Abschlussprüferleistungen der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betraf vor allem die Prüfung des Jahresabschlusses und anteilig die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Prüfung des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts. Zudem erfolgte eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts.

Die sonstigen Leistungen betrafen die Organisationsberatung in Verbindung mit der Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15.

8. Organe

Aufsichtsrat

Herr Per Hornung Pedersen, Hamburg, selbstständiger Unternehmensberater (Vorsitzender)
Herr Dr. Jens Kruse, Hamburg, Leiter Corporate Finance bei der M.M. Warburg & Co. (AG & Co.) KGaA, Hamburg, (stellvertretender Vorsitzender)
Herr Marcel Egger, Apensen, Mitglied der Gruppengeschäftsführung der EUROGATE-Gruppe
Frau Dr. Susanna Zapreva, Hannover, Vorstandsvorsitzende der enercity AG (seit 22. Mai 2019)
Herr Andreas M. Rohardt, Hermannsburg, geschäftsführender Gesellschafter der ARO greenergy GmbH, Hermannsburg
Herr Florian Schuhbauer, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der Active Ownership Advisors GmbH, Frankfurt am Main, und der Active Ownership Capital S.a r.l., Luxemburg

Herr Per Hornung Pedersen ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Suzlon Energy Ltd., Mumbai, Indien
Sea Tower AS, Oslo, Norwegen

Herr Dr. Jens Kruse ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Biesterfeld AG, Hamburg
MAX Automation SE, Düsseldorf, (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis 29. Januar 2019 und ab 17. Mai 2019; Verwaltungsratsvorsitzender von 29. Januar 2019 bis 17. Mai 2019)

Herr Marcel Egger ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg (bis 18. Juni 2019)
Mitglied des Board of Directors (konzerninterne Mandate der EUROGATE-Gruppe) der:
NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co, Bremerhaven
MSC Gate Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven
LISCONT Operadores de Contentores S.A., Lissabon, Portugal
EUROGATE Container Terminal Limassol Limited, Limassol, Zypern
OOO Ust-Luga Container Terminal, Ust-Luga, Russland

Herr Florian Schuhbauer ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg
exceet Group SE, Luxemburg
NFON AG (seit 12.Dezember 2019), München

Herr Andreas M. Rohardt ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

SOEX GROUP, Ahrensburg, (Vorsitzender des Beirates)

Frau Dr. Susanna Zapreva ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Gesellschafterausschuss der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München
Aufsichtsrat Stadtwerke Garbsen GmbH, Garbsen
Aufsichtsrat Stadtwerke Wunstorf GmbH, Wunstorf

Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 TEUR 511 (im Vorjahr: TEUR 530) betragen.

Nach der Satzung erhält der Vorsitzende TEUR 120, sein Stellvertreter TEUR 90, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 60 als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 1 pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von TEUR 30 und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses TEUR 15 als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche Vergütung von TEUR 20. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 640 (im Vorjahr: TEUR 630). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder.

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in TEUR Fixe Vergütung 2019 Sitzunggeld 2019 Gesamtbezüge 2019
Herr Pedersen 140,0 22,0 162,0
Herr Dr. Kruse 105,0 24,0 129,0
Herr Egger 90,0 23,0 113,0
Herr Schuhbauer 66,3 23,0 89,3
Herr Rohardt 60,0 22,0 82,0
Frau Dr. Zapreva 50,0 15,0 65,0
511,3 129,0 640,3

Vorstand

Herr Markus Lesser, Korschenbroich, (Vorsitzender) (CEO)

Herr Jörg Klowat, Cuxhaven, (CFO)

Herr Kurt Stürken, Hamburg, (COO) (bis 15. September 2019)

Herr Markus Lesser ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

RenCon GmbH, Korschenbroich

Die Mitglieder des Vorstandes erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge (inkl. abgegrenzter Verbindlichkeiten für Tantiemen) bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von TEUR 2.269 (im Vorjahr: TEUR 2.254).

Die Werte in den nachfolgenden Tabellen unter den aufgeführten Begriffen "gewährte Zuwendungen" spiegeln alle in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten Leistungen, welche zum Teil erst im folgenden Jahr liquiditätswirksam werden, wider. Hingegen sind die Werte, die unter dem Begriff "Zufluss" aufgeführt werden, im jeweiligen Geschäftsjahr liquiditätswirksam geworden und betreffen somit zum Teil Aufwendungen aus dem Vorjahreszeitraum (z.B. Rückstellung für variable Vergütungen, die im Folgejahr zur Auszahlung führen).

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Gewährte Zuwendungen

(in TEUR)
Zufluss

(in TEUR)
Gesamtvorstand Gesamtvorstand
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 885 821 821 821 885 821
Nebenleistungen 79 76 76 76 79 76
Summe 964 897 897 897 964 897
Einjährige variable Vergütung 560 554 0 554 598 664
Mehrjährige variable Vergütung 730 818 0 818 487 876
davon Zeitraum 2017 - 2019 0 183 0 183 487 60
davon Zeitraum 2018 - 2020 730 0 0 0 0 730
davon Zeitraum 2019 - 2021 0 635 0 635 0 86
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 1.290 1.372 0 1.372 1.085 1.540
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 2.254 2.269 897 2.269 2.049 2.437

Die Vorstandsgehälter setzen sich aus einem fixen und variablen Gehaltsanteil zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil besteht aus dem Festgehalt sowie Nebenleistungen (im Wesentlichen Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen) sowie dem geldwerten Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen. Er wird monatlich ausgezahlt. Der variable Gehaltsbestandteil der Vorstandsgehälter ist aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil. Der kurzfristige Teil ist an die Erreichung bestimmter Ziele im laufenden Geschäftsjahr und der langfristige Teil an die Erreichung von Zielen über mehrere Jahre gebunden. Der langfristige Teil der variablen Vergütung beträgt 55 Prozent und der kurzfristige Anteil 45 Prozent vom möglichen variablen Gehalt (ab 1. Januar 2020: 60 Prozent langfristiger und 40 Prozent kurzfristiger Anteil). Der Aufsichtsrat vereinbart die kurz- und langfristigen Ziele mit dem Vorstand. Als kurzfristiges Ziel wurde bisher das zu erwartende Konzern EBIT oder EBT im nächsten Geschäftsjahr festgelegt (ab 1. Januar 2020: ein kurzfristiges Finanzkennzahlenziel wie das zu erwartende Konzern EBITDA, Konzern EBIT oder Konzern EBT im nächsten Geschäftsjahr und ein bis zwei weitere jeweils zu definierende persönliche Ziele). Sollte das kurzfristige Ziel nicht zu 100 Prozent erreicht werden, so wird der Anteil dieses Ziels an der kurzfristigen variablen Vergütung nicht oder nur anteilig im Verhältnis der Zielerreichung ausbezahlt (ab 1. Januar 2020: die kurzfristigen persönlichen Ziele können nur zu 100 Prozent erreicht oder nicht erreicht werden, das Ziel der Finanzkennzahl kann auch anteilig erreicht werden). Als langfristige Ziele sind Kennzahlen festgelegt, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fördern sollen, wie z.B. Finanzkennzahlen wie ein zu erwartendes Konzern EBITDA, Konzern EBIT oder Konzern EBT eines Dreijahreszeitraumes (ab 1. Januar 2020: neben den aufgeführten Finanzkennzahlen ist zudem der durchschnittliche gewichtete Aktienkurs zum Ende des 3-jährigen Bemessungszeitraums als langfristiges Ziel in den Vorstandsverträgen enthalten). Der variable, an mehrjährige Ziele gebundene Gehaltsbestandteil wird jeweils für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr ausbezahlt, jedoch mit dem Vorbehalt der vollständigen oder teilweisen Rückforderung je nach Grad der Nichterreichung des langfristigen Ziels über mehrere Jahre; die Rückforderung kann auch durch Verrechnung mit den dann fälligen Ansprüchen erfolgen. Bei einer Zielerreichung von mehr als 100 Prozent erfolgt sowohl bei den kurzfristigen als auch den langfristigen Zielen eine zusätzliche Bonuszahlung oder gegebenenfalls -im Falle des langfristigen Ziels der Aktienkursentwicklung -eine Sonderzahlung. Die Vorstandsgehälter unterliegen jeweils einem Cap zur Gesamtvergütung pro Jahr. Zur Vergütung der Vorstände werden fixe und variable Vergütungen aus Konzerntätigkeiten, z.B. Aufsichtsratsvergütungen bei Tochtergesellschaften, in die Berechnung für den Cap bei der Vorstandsvergütung mit einbezogen. Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG (bis 2. Januar 2018 § 21 WpHG) mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt gemäß des jeweiligen Anstellungsvertrags für die restliche Vertragslaufzeit zu; es ist mit Vertragsbeendigung ohne Abzinsung in einem Betrag auszuzahlen. Erfolgt der Kontrollwechsel, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 100 Prozent der zu erwartenden Tantieme bis Vertragsende zu. Die zu leistenden Zahlungen an die Vorstandsmitglieder sind jedoch in jedem Fall auf 150 Prozent des Abfindungs-Caps (die zweifache Höhe der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied im letzten vollen Geschäftsjahr -einschließlich der in diesem Geschäftsjahr geleisteten Tantiemezahlungen für vorangegangene Geschäftsjahre -tatsächlich zugeflossene Gesamtvergütung zzgl. der für langfristige Tantiemeanteile gebildeten Rückstellungen/Verbindlichkeiten) begrenzt.

Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder.

Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Corporate Governance Kodex ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

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Gewährte Zuwendungen

(in TEUR)
Zufluss

(in TEUR)
Markus Lesser Markus Lesser
--- --- --- --- --- --- ---
Vorstand (CEO) Vorstand (CEO)
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR Vorstand seit 1.4.2011 Vorstand seit 1.4.2011
--- --- --- --- --- --- ---
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 350 350 350 350 350 350
Nebenleistungen 24 25 25 25 24 25
Summe 374 375 375 375 374 375
Einjährige variable Vergütung 215 236 0 236 236 215
Mehrjährige variable Vergütung 289 352 0 352 193 289
davon Zeitraum 2017 - 2019 0 63 0 63 193 0
davon Zeitraum 2018 - 2020 289 0 0 0 0 289
davon Zeitraum 2019 - 2021 0 289 0 289 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 504 588 0 588 429 504
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 878 963 375 963 803 879

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Gewährte Zuwendungen

(in TEUR)
Zufluss

(in TEUR)
Jörg Klowat Jörg Klowat
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Finanzvorstand (CFO) Finanzvorstand (CFO)
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR Vorstand seit 1.4.2011 Vorstand seit 1.4.2011
--- --- --- --- --- --- ---
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 315 315 315 315 315 315
Nebenleistungen 32 33 33 33 32 33
Summe 347 348 348 348 347 348
Einjährige variable Vergütung 196 213 0 213 213 195
Mehrjährige variable Vergütung 260 320 0 320 173 260
davon Zeitraum 2017 - 2019 0 60 0 60 173 0
davon Zeitraum 2018 - 2020 260 0 0 0 0 260
davon Zeitraum 2019 - 2021 0 260 0 260 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 456 533 0 533 386 455
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 803 881 348 881 733 803

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Gewährte Zuwendungen

(in TEUR)
Zufluss

(in TEUR)
Kurt Stürken Kurt Stürken
--- --- --- --- --- --- ---
Vorstand (COO) Vorstand (COO)
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR Vorstand seit 16.9.2016 bis 15.9.2019 Vorstand seit 16.9.2016 bis 15.09.2019
--- --- --- --- --- --- ---
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 220 156 156 156 220 156
Nebenleistungen 23 18 18 18 23 18
Summe 243 174 174 174 243 174
Einjährige variable Vergütung 149 105 0 105 149 254
Mehrjährige variable Vergütung 181 146 0 146 121 327
davon Zeitraum 2017 - 2019 0 60 0 60 121 60
davon Zeitraum 2018 - 2020 181 0 0 0 0 181
davon Zeitraum 2019 - 2021 0 86 0 86 0 86
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 330 251 0 251 270 581
Versorgungsaulwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 573 425 174 425 513 755

9. Transaktionen mit nahestehenden Personen

Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich keine Transaktionen mit nahestehenden Personen.

10. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG / Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 WpHG

Im Geschäftsjahr 2019 erhielt die PNE AG Mitteilungen über Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und wie folgt nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind:

Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Deutschland, hat uns am 3. Juli 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 1. Juli 2019 die Schwellen von 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,18 % (das entspricht 135.000 von insgesamt 76.559.742 Stimmrechten) beträgt.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 4. Juli 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 1. Juli 2019 die Schwellen von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 12,18 % (das entspricht 9.324.803 Anteile von 76.559.742 Stimmrechten) beträgt.

Herr Wilhelm K. T. Zours hat uns im Rahmen einer freiwilligen Konzernmitteilung wegen Schwellenberührung nur auf Ebene eines Tochterunternehmens am 8. August 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 2. August 2019 zu diesem Tag 3,55 % (das entspricht 2.715.203 Anteile von 76.559.742 Stimmrechten) beträgt.

Herr Klaus Röhrig hat uns im Rahmen einer freiwilligen Konzernmitteilung wegen Schwellenberührung nur auf Ebene eines Tochterunternehmens am 2. Oktober 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm über Active Ownership Fund SCS nach § 34 WpHG zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 1. Oktober 2019 zu diesem Tag 5,08 % (das entspricht 3.885.383 von insgesamt 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Herr Florian Schuhbauer hat uns im Rahmen einer freiwilligen Konzernmitteilung wegen Schwellenberührung nur auf Ebene eines Tochterunternehmens am 2. Oktober 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm über Active Ownership Fund SCS nach § 34 WpHG zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 1. Oktober 2019 zu diesem Tag 5,08 % (das entspricht 3.885.383 von insgesamt 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 15. Oktober 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 9. Oktober 2019 die Schwellen von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 11,21 % (das entspricht 8.588.233 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns im Rahmen einer freiwilligen Konzernmitteilung wegen Schwellenberührung nur auf Ebene eines Tochterunternehmens am 16. Oktober 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 10. Oktober 2019 die Schwellen von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 11,21 % (das entspricht 8.588.233 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, USA, hat uns am 21. Oktober 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 15. Oktober 2019 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,45 % (das entspricht 2.640.628 von insgesamt 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, USA, hat uns am 25. Oktober 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 21. Oktober 2019 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,39 % (das entspricht 2.596.882 von insgesamt 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 31. Oktober 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 28. Oktober 2019 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 15,21 % (das entspricht 11.652.842 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 8. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 5. November 2019 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 16,83 % (das entspricht 12.888.891 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 13. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 8. November 2019 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 19,36 % (das entspricht 14.827.749 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 13. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 11. November 2019 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 % (das entspricht 3.878.037 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 15. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 12. November 2019 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 20,60 % (das entspricht 15.783.850 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 18. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 13. November 2019 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 21,35 % (das entspricht 16.355.435 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 19. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 1. Juli 2019 die Schwellen von 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,79 % (das entspricht 607.758 Anteile von 76.559.742 Stimmrechten) beträgt.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 20. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 15. November 2019 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 21,90 % (das entspricht 16.777.199 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Herr Wilhelm K. T. Zours hat uns im Rahmen einer freiwilligen Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens am 29. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 27. November 2019 zu diesem Tag 3,68 % (das entspricht 2.815.203 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns am 29. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 27. November 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 29. November 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,31 % (das entspricht 4.064.270 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 2. Dezember 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 27. November 2019 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,63 % (das entspricht 21.165.602 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 4. Dezember 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 29. November 2019 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,12 % (das entspricht 3.918.494 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns im Rahmen einer freiwilligen Konzernmitteilung wegen Schwellenberührung auf Ebene eines Tochterunternehmens am 4. Dezember 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 2. Dezember 2019 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,09 % (das entspricht 3.901.704 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 10. Dezember 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 6. Dezember 2019 die Schwellen von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,04 % (das entspricht 33.700 Anteile von 76.603.334 Stimmrechten) beträgt.

11. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat am 31. Dezember 2019

Von den Organen der Gesellschaft wurden am 31. Dezember 2019 Aktien der Gesellschaft wie folgt gehalten:

Vorstand:

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Herr Jörg Klowat, Cuxhaven 0 Aktien (im Vorjahr: 80.000 Aktien)
Herr Markus Lesser, Korschenbroich 0 Aktien (im Vorjahr: 24.000 Aktien)

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates hielt am 31. Dezember 2019 kein Aufsichtsratsmitglied Aktien der Gesellschaft. Dem Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Florian Schuhbauer, waren am 31. Dezember 2019 über den Active Ownership Funds SICAV-FIS SCS 6.633.433 Aktien der Gesellschaft zuzurechnen.

Dies sind für Vorstand und Aufsichtsrat zusammen insgesamt 6.633.433 Aktien der Gesellschaft.

12. Konzernabschluss

Die PNE AG erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), der im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Unternehmensregister hinterlegt wird.

13. Wesentliche Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums

Die durch eine "Change-of-control"-Klausel (Anteilsbesitz von über 30 Prozent der PNE AG Aktien) in den Verträgen mit der IKB Bank mögliche Kündigung der Eigenkapitalzwischenfinanzierungen wurden nicht durch die IKB Bank vorgenommen. Die mögliche Kündigung der im Geschäftsjahr 2018 ausgegebenen Anleihe 2018/2023 wurde in Höhe von TEUR 418 von den Anleihegläubigern nach dem Bilanzstichtag genutzt.

In Deutschland und weltweit kam es 2020 zu einer Ausbreitung vom COVID-19-Viruses (Coronavirus), welches kurz- und mittelfristige Auswirkungen auf die weltweite wirtschaftliche Entwicklung haben wird. Aus Sicht der Gesellschaft können die Auswirkungen im kurzfristigen Bereich zu Verschiebungen bei Projektrechtsverkäufen und Projektumsetzungen in den Jahren 2020 und 2021 führen und damit Einfluss auf das operative Geschäftsergebnis haben. Zum aktuellen Zeitpunkt, mit Veröffentlichung des Jahresberichts 2019, geht die Gesellschaft davon aus, dass mittel- bis langfristig der COVID-19-Viruses (Coronavirus) jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf das operative Geschäft der Gesellschaft haben wird.

Weitere Ereignisse mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hat es nach Ende des Berichtszeitraums nicht gegeben.

14. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der PNE AG in Höhe von EUR 111.559.172,29 eine Dividende in Höhe von EUR 0,04 für das Geschäftsjahr 2019 je dividendenberechtigter Stückaktie des Geschäftsjahres 2019 auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Cuxhaven, 19. März 2020

PNE AG

gez. Markus Lesser, Vorsitzender des Vorstands

gez. Jörg Klowat, Vorstand

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss der PNE AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

PNE AG

Vorstand

Markus Lesser

Jörg Klowat

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die PNE AG, Cuxhaven

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der PNE AG, Cuxhaven,-bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der PNE AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten mit der Konzernerklärung zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Werthaltigkeit der Anteile an der WKN GmbH, Husum

2. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten

3. Werthaltigkeit des Gesamtengagements bei Offshore-Windparkprojektgesellschaften

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Werthaltigkeit der Anteile an der WKN GmbH, Husum

a) Unter dem Bilanzposten "Anteile an verbundene Unternehmen" werden die Anteile an der WKN GmbH in Höhe von TEUR 84.423 ausgewiesen Dies entspricht den Anschaffungskosten und 26,0 % der Bilanzsumme.

Bei den regelmäßig durchgeführten Werthaltigkeitstests für bedeutende Finanzanlagen werden die Buchwerte der Anteile an der WKN GmbH dem beizulegenden Wert gegenübergesteflt. Die Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile an der WKN GmbH erfolgte durch einen von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten neutralen Gutachter, der eine Stellungnahme zur Werthaltigkeitsbetrachtung nach den Grundsätzen des IDW S 1 i. d. F. 2008 sowie der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 10 erstellt hat. Im Rahmen der Stellungnahme erfolgte die Ermittlung des beizulegenden Wertes auf Basis eines Ertragswertverfahrens, wobei die zu kapitalisierenden zukünftigen Erträge aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und von der Gesellschafterversammlung genehmigten Konzernplanung der WKN GmbH abgeleitet und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wurden. Die Abzinsung erfolgte mittels der spezifischen Eigenkapitalkosten.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in erheblichem Maße von der Einschätzung künftiger Erträge der gesetzlichen Vertreter der WKN GmbH sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund, der betragsmäßigen Bedeutung der Anteile sowie aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu der Bewertung der Finanzanlagen sind im Abschnitt "A. Rechnungslegungsgrundsätze" des Anhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung des Sachverhalts haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue der Vergangenheit gemacht. Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Liquidität sowie der Angemessenheit und Realisierbarkeit der Unternehmensplanung der WKN GmbH durch die gesetzlichen Vertreter der PNE AG sowie die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Tätigkeit des von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten Sachverständigen verwertet. Dazu haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des Sachverständigen überzeugt. Im Hinblick auf die Beurteilung der Angemessenheit der Annahmen, Verfahren und Modelle des Bewertungsverfahrens haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Valuation Services einbezogen, mit deren Unterstützung wir auch das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests und die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes beurteilt haben. Des Weiteren haben wir zur Beurteilung der für die Bewertung verwendeten künftigen Erträge einen Abgleich mit den aktuellen Planwerten aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und von der Gesellschafterversammlung genehmigten Dreijahresplanung der WKN GmbH vorgenommen und diese plausibilisiert. Zudem haben wir sämtliche Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle eingesehen.

2. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten

a) In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 50.986 ausgewiesen. Hiervon entfallen TEUR 21.830 auf die Planung und Errichtung sowie den Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten.

Die Umsatzerlöse aus der Planung und der Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten resultieren teilweise aus komplexen vertraglichen Gestaltungen. Daher sowie auf Grund der wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss handelt es sich bei der Realisierung dieser Umsatzerlöse um einen Sachverhalt von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten sind in Abschnitt "B.II.1 Umsatzerlöse" des Anhangs enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten in Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir aufbauend auf unseren Kenntnissen aus den Vorjahresprüfungen sowie über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft die Aufbau- und Ablauforganisation des Projektierungsprozesses im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen geprüft. Darüber hinaus haben wir die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung für sämtliche wesentlichen Transaktionen anhand der Verträge, Rechnungen und Abnahmeprotokolle und sonstiger Leistungsnachweise sowie unter Rückgriff auf Zahlungsnachweise geprüft.

3. Werthaltigkeit des Gesamtengagements bei Offshore-Windpark Projektgesellschaften

a) Die Gesellschaft hat Anteile an Offshore-Windparkprojektgesellschaften, denen sie zur Finanzierung der Projektentwicklung Darlehen gewährt hat. Nach Veröffentlichung des im Oktober 2018 auf Basis des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ergangenen und im Januar 2019 erörterten finalen Entwurfs des Flächenentwicklungsplans haben die gesetzlichen Vertreter eine Neueinschätzung der Werthaltigkeit des Gesamtengagements in Offshore-Windparkprojektgesellschaften vorgenommen, die zu einer vollständigen Wertberichtigung der in Zone 4 gelegenen Projekte "Nemo", "Nautilus" und "Jules Verne" zum 31. Dezember 2018 geführt hat. Daraufhin wurden die entsprechenden Anteile an den verbundenen Unternehmen und die Darlehensforderungen gegen die betroffenen Projektgesellschaften in Höhe von insgesamt EUR 11,9 Mio. aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zum 31. Dezember 2018 abgeschrieben. Das Gesamtengagement in Offshore-Windparkprojektgesellschaften zum 31. Dezember 2019 beträgt nach den vorgenommenen Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt EUR 15,1 Mio., (4,7 % der Bilanzsumme), bestehend aus Anteilen (EUR 0,4 Mio.) und Darlehen (EUR 14,7 Mio.). Der endgültige Flächenentwicklungsplan vom 28. Juni 2019 hat zu keiner abweichenden Einschätzung geführt. Vor dem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der betroffenen Anteile und Forderungen sowie der in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter abhängigen Beurteilung der Werthaltigkeit des Gesamtengagements war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Risiken in Bezug auf die Werthaltigkeit der Anteile und Forderungen aus dem Offshore Engagement sind in Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b) Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen in Bezug auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile und Darlehensforderungen überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit durch die gesetzlichen Vertreter.

Grundlage für unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen war zunächst die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu den Auswirkungen des endgültigen Flächenentwicklungsplans auf die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung der Offshore-Projekte. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Auswirkungen des Flächenentwicklungsplans auf die Realisierungsaussichten der Offshore-Projekte ausführlich mit den gesetzlichen Vertretern der PNE AG und dem Bereichsleiter Offshore der PNE AG erörtert. Wir haben zur rechtlichen Würdigung dazu und der seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Einschätzungen einen Rechtsanwalt von Deloitte Legal in unsere Prüfung einbezogen. Auf dieser Basis haben wir die seitens der gesetzlichen Vertreter vorgenommene Einschätzung des Gesamtengagements (Anteile und Darlehensforderungen) in den betroffenen Projektgesellschaften beurteilt.

Ferner haben wir die Angaben im Anhang auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss bzw. nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der PNE AG, Cuxhaven, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Arno Probst.

Hamburg, den 19. März 2020

**Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Christian Dinter, Wirtschaftsprüfer

Dr. Arno Probst, Wirtschaftsprüfer