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PNE AG Annual Report 2018

Apr 18, 2019

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Annual Report

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PNE AG

Cuxhaven

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bericht des Aufsichtsrates

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

die PNE AG hat das Geschäftsjahr 2018 strukturell und operativ erfolgreich abgeschlossen. Die daraus resultierenden positiven Konzern-Ergebnisse (EBITDA und EBIT) wurden jedoch von unvorhergesehenen Wertberichtigungen auf drei von fünf teilentwickelte Projekte auf See beeinträchtigt. Hintergrund ist der am 31. Januar 2019 letztmalig erörterte Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019. Die Realisierung der beiden Projekte "Atlantis" II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben ist für drei Offshore-Projekte weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die erfolgte bilanzielle Neueinschätzung des Vorstands ist. Ungeachtet dessen gehen der Vorstand und Aufsichtsrat weiterhin davon aus, dass der in 2017 eingereichten Verfassungsbeschwerde stattgegeben und sie für alle fünf Projekte erfolgreich abgeschlossen wird. Wichtige operative Erfolge waren die Zuschläge für Projekte bei Ausschreibungen in Polen, die Verkäufe von Projekten in Frankreich und Polen, aber auch die Fertigstellung verschiedener Windparks sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Aus den in der Vergangenheit veräußerten Windparkprojekten auf See erhielten wir Meilensteinzahlungen. Schließlich konnte auch die Unternehmensfinanzierung auf eine neue, verbesserte Basis gestellt werden: Die 100-Millionen-Euro-Anleihe mit einem Kupon von 8 Prozent wurde zurückgezahlt und eine neue Anleihe im Volumen von 50 Mio. Euro bei einem Kupon von 4 Prozent aufgenommen.

Mit der von der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 beschlossenen und kurz danach umgesetzten Umfirmierung in PNE AG und dem Claim "pure new energy" machen wir deutlich, dass das Unternehmen jetzt erheblich breiter aufgestellt ist und eine erweiterte strategische Ausrichtung verfolgt.

Der Vorstand mit seinem Vorsitzenden Markus Lesser, Finanzvorstand Jörg Klowat und dem Vorstand für das operative Geschäft, Kurt Stürken, hat nicht nur diese Entwicklungen vorangetrieben, sondern auch an der Umsetzung der erweiterten Strategie der Gesellschaft gearbeitet. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, diese strategische Ausrichtung mittels des Programms "Scale up" in 2019 mit Inhalten zu füllen. Dazu gehören die Vorbereitung des Eintritts in neue Märkte, die Erweiterung der von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen sowie die Entwicklung von kombinierten Wind-/Photovoltaikprojekten sowie Power-to-Gas-Lösungen. Auf der erfolgreichen Basis der Entwicklung von Windparkprojekten, die Kerngeschäft bleibt, entwickelt sich die PNE AG damit zu einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien, einem "Clean Energy Solution Provider", weiter.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2018 zu insgesamt 12 ordentlichen Sitzungen zusammengetreten, und zwar am 19. Januar, 21. Februar (telefonisch), 21. März, 23. April (telefonisch), 24. Mai (telefonisch), 5. Juni, 6. Juni, 8. August (telefonisch), 14. August (telefonisch), 26. September, 24. Oktober (telefonisch) und 6. Dezember 2018. Die Aufsichtsratsmitglieder haben mit Ausnahme von Frau Dr. Niklas und Herrn Dr. Kruse, die jeweils zu einer Sitzung verhindert waren, an allen Sitzungen teilgenommen.

Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates sind sämtliche seit dem 31. Mai 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates unabhängig.

Im Mai 2017 hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 Satz 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, auf 1/6 (16,67 Prozent) festgelegt. Das Ziel, dass Frauen 1/6 der Aufsichtsratsmitglieder stellen sollen, war mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2018 erreicht und soll ab der Hauptversammlung 2019 wieder erreicht werden.

Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrates, Frau Dr. Isabella Niklas, hat ihr Aufsichtsratsmandat zum 31. Dezember 2018 auf Grund ihrer beruflichen Veränderung niedergelegt. Frau Dr. Niklas bekleidet seit dem 1. Mai 2018 die Position der Sprecherin der Geschäftsführung in der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV). Ihr gilt ein Dank für die ebenso fachkundige wie engagierte Mitarbeit im Aufsichtsrat.

Die Hauptversammlung am 6. Juni 2018 beschloss die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017. Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet.

Der Personalausschuss tagte jeweils gemeinsam mit dem Nominierungsausschuss. Sie traten im Geschäftsjahr 2018 am 20. März, 13. April, 31. Mai (telefonisch), 5. Juni, 9. Oktober, 18. Oktober, 30. Oktober und 5. Dezember 2018 zu insgesamt acht Sitzungen zusammen. Themen der Sitzungen waren unter anderem die Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder, die Organisationsstruktur zur Unterstützung des strategischen Programms "Scale up", die Erarbeitung von Vorschlägen für die Wahlen zum Aufsichtsrat und die Effizienzprüfung in Form einer Selbstevaluierung.

Das Audit Committee (Prüfungsausschuss) trat am 20. März, 8. Mai (telefonisch), 8. August (telefonisch), 15. Oktober (telefonisch) und 6. November 2018 zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. Gegenstand dieser Sitzungen waren die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, die Erörterung des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen des Jahres 2018 sowie diesbezügliche Empfehlungen an den Aufsichtsrat, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Weiter befasste sich das Audit Committee mit dem Auswahlverfahren zur Bestellung des künftigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und verantwortete diesen Prozess von der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens über die öffentliche Ausschreibung bis zur Empfehlung an den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch schriftliche und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie über die geplante Geschäftspolitik und weitere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, speziell in der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, informiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben über diese Themenkomplexe ausführlich beraten. Der Aufsichtsrat hat zusätzlich Einsicht in die Bücher, Schriften und Vermögensaufstellungen genommen und diese geprüft. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auch auf der künftigen Liquiditätsplanung und der Finanzierungsstruktur der PNE AG und des Konzerns. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig in Einzelgesprächen vom Vorstand informieren lassen.

Der Aufsichtsrat hat die aufgrund von Bestimmungen des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen eingehend geprüft und im Wege der Beschlussfassung entschieden.

Schwerpunkte der Tätigkeit und Themenstellungen des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2018 waren:

die Berichterstattung und die Beratungen über den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017
die Vorbereitung der Hauptversammlung vom 6. Juni 2018
das Auswahlverfahren zur Bestellung des künftigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
die mittelfristige Unternehmensplanung der PNE-Gruppe
die Berichterstattung über die Entwicklung der laufenden und geplanten Geschäfte
die Beratung und Beschlussfassung zum Aktienrückkaufprogramm
die Berichterstattung und Beratung bezüglich der unternehmensstrategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Analyse der Aktionärsstruktur
die Beratung über Auswirkungen, die sich aus den Veränderungen der Märkte für Erneuerbare Energien ergeben
die Beschlussfassung über die Abgabe der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Besonders intensiv befasste sich der Aufsichtsrat dabei mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und der künftigen Ausrichtung des Geschäftsmodells.

Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrates sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden, noch erkennbar aufgetreten.

Der Aufsichtsrat verabschiedete weiterhin seine Entsprechenserklärung. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat über weitere Vorstandsangelegenheiten.

Der Jahresabschluss der PNE AG, der Konzernabschluss sowie die Berichte über die Lage der PNE AG und des Konzerns sind vom Vorstand zeitnah aufgestellt worden. Der von der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 gewählte Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat diese zusammen mit der Buchführung geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss sowie zum zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht erteilt.

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat am 23. Juli 2018 erteilt. Entsprechend den Empfehlungen in Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat vor der Erteilung des Prüfauftrags eine Erklärung des Abschlussprüfers darüber eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der dem Aufsichtsrat durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

Der Aufsichtsrat hat dem Abschlussprüfer Schwerpunktthemen für die Abschlussprüfung der PNE AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 vorgegeben.

Der Jahresabschluss für die PNE AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht 2018 der PNE AG und die Prüfberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 22. März 2019 vor. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Audit Committee am 19. März 2019 sowie in der Bilanzsitzung von den Mitgliedern des Aufsichtsrates umfassend geprüft und erörtert. Der Vorsitzende des Audit Committee hat dem Gesamtaufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses im Prüfungsausschuss gegeben. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates sowie auch an der vorausgegangenen Sitzung des Audit Committee haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen berichtet und gingen dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Es bestanden keine Einwände. Alle Fragen des Aufsichtsrates wurden im Anschluss an die Berichterstattung vom Vorstand und dem Abschlussprüfer vollständig beantwortet. Der Aufsichtsrat hat nach eigener umfassender Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts sowie auf Basis der Empfehlungen des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Aufsichtsrat billigt daher den zum 31. Dezember 2018 aufgestellten Jahresabschluss der PNE AG und den zum 31. Dezember 2018 aufgestellten Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und sich diesem angeschlossen.

Die Regeln und Hindernisse, die eine Übernahme und Ausübung von Kontrolle der Gesellschaft durch Dritte erschweren können, sind vom Aufsichtsrat überprüft und bewertet worden. Der Aufsichtsrat hält insoweit keine Änderungen für erforderlich.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PNE AG für ihre besonders engagierte, verantwortungsvolle und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2018.

Cuxhaven, 22. März 2019

Per Hornung Pedersen, Vorsitzender des Aufsichtsrates

ZUSAMMENGEFASSTER LAGE- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018

DER PNE AG (VORMALS PNE WIND AG), CUXHAVEN

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Die Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem 31. Dezember 2017 durch die erstmalige Einbeziehung von Gesellschaften, die Veränderung der Anteilsquoten an Gesellschaften und die Endkonsolidierung von veräußerten Gesellschaften verändert. Ein wesentlicher Punkt war die Übernahme der restlichen Anteile an der WKN AG und deren Formwechsel in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Nähere Informationen hierzu finden sich im Konzernanhang unter dem Kapitel "Konsolidierungskreis".

1.1 GESCHÄFTSMODELL

Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Derzeit ist die PNE-Gruppe mit diesem Geschäftsmodell in 13 Ländern auf drei Kontinenten tätig. Auf dieser erfolgreichen Basis entwickelt sie sich weiter zu einem "Clean Energy Solution Provider", einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien. Das umfasst künftig neben dem Wind auch die Entwicklung von Photovoltaikprojekten im In- und Ausland. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von sauberen Kraftwerken, die Wind, Sonne und Speicher nutzen. So definieren sich auch unsere Produkte: Projektentwicklung Windenergie, Projektentwicklung Photovoltaik und Projektentwicklung Hybridlösungen. Dabei beschäftigen wir uns auch mit der Entwicklung von Power-to-Gas-Lösungen. Neben diesen Produkten werden zukünftig auch Dienstleistungen in Projekten sowie rund um Lieferung sauberen Stroms verstärkt Teil unseres Angebotes sein, das für unsere Kunden deutlich ausgeweitet wird. Zu den Dienstleistungen zählen Finanzdienstleistungen, Baumanagement, Windplanungsleistungen/Windmessungen, Betriebsmanagement und Energy Supply Services. Hier entwickeln wir uns zu einem starken Partner unserer Kunden über den gesamten Lebenszyklus von Wind- und Photovoltaikparks.

1.2 ZIELE UND STRATEGIE

Unser wesentliches Ziel für die kommenden Jahre ist die Umsetzung der neuen strategischen Ausrichtung unseres Geschäftsmodells, das einen erweiterten Fokus in Bezug auf Technologien, Märkte sowie ein deutlich erweitertes Dienstleistungsangebot vorsieht. Damit wollen wir sowohl eine Verbesserung als auch eine Verstetigung der im Projektgeschäft naturgemäß sehr volatilen Ergebnisse erreichen. Dies wird künftig vor allem am Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zu messen sein, da wir aufgrund der Bündelung von Windparks zu großen Portfolien phasenweise mehr Projekte als bisher im Eigenbetrieb haben werden. Weiterhin bleibt das Betriebsergebnis (EBIT) im Konzern und in der PNE AG als Kenngröße bestehen. Eine weitere Kenngröße zur Erreichung unserer Ziele ist der Bestand an nationalen und internationalen Projekten in der Bearbeitung ("Projektpipeline"), der stetig ausgebaut werden soll. Gemessen wird der Erfolg auch daran, wie es uns gelingt in neue Märkte und für PNE neue Technologien, wie etwa die Photovoltaik, einzusteigen und dort unser Geschäftsmodell umzusetzen. Schließlich ist der Ausbau der von uns angebotenen Dienstleistungen eine weitere Kennziffer für das Erreichen unserer Ziele. Eine Effizienzsteigerung erwarten wir durch die durchgängige Organisation über Gesellschaftsgrenzen innerhalb der PNE-Gruppe hinweg.

1.3 STEUERUNGSSYSTEM

Die Steuerung der PNE-Gruppe erfolgt über regelmäßige Erörterungen zwischen dem Vorstand und den Unternehmenseinheiten. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der PNE-Gruppe gewährleistet werden. Bei wesentlichen ergebnisrelevanten Veränderungen wird unverzüglich an den Vorstand berichtet. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt.

Ausgangspunkt für die Steuerung des Gesamtkonzerns bzw. der Unternehmenseinheiten sind die Zielvorgaben des Vorstands, die sich aus Vision, Mission und der Gesamtstrategie der PNE-Gruppe ableiten. Ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele und Vorgaben ist die Gesamtheit an internen Regelungen der PNE-Gruppe.

Die Unternehmenseinheiten berichten monatlich über aktuelle Entwicklungen bzw. Zielabweichungen. Darüber hinaus werden operative Frühindikatoren kontinuierlich analysiert.

Zwischen Vorstand und den Geschäftsbereichen findet regelmäßig ein Austausch statt, bei dem ein Überblick über die jeweils aktuelle Marktsituation gegeben wird. Darüber hinaus werden im Verlauf des Jahres u. a. Schwerpunktthemen wie die Festlegung der Strategie und deren systematische Umsetzung im Rahmen der Jahres- und Mittelfristplanung sowie die Zielvereinbarung und Zielerreichung diskutiert.

Die Steuerung der Aktivitäten unserer operativen Einheiten erfolgt auf Basis der genannten Steuerungskennzahlen; dabei kommt den Ergebnisgrößen EBIT und in der Zukunft verstärkt das EBITDA, vor dem Hintergrund des Portfolioaufbaus bis 2020, eine besondere Bedeutung zu, da diese aus unserer Sicht die geeigneten Größen zur Beurteilung der Ertragskraft der PNE-Gruppe sind. Weiterhin wird als nichtfinanzielle Steuerungsgröße im Konzern die Projektpipeline (siehe "Überblick über den Stand der Projektaktivitäten an Land der PNE-Gruppe in MW") verwendet. Auf der Basis der Steuerungskennzahlen i m Konzern mit dem EBIT (Betriebsergebnis lt. Konzern -Gesamtergebnisrechnung), dem EBITDA (Konzern-EBIT zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte) und der Projektpipeline sowie bei der PNE AG mit dem EBIT (Betriebsergebnis lt. Gewinn- und Verlustrechnung) erfolgt in der PNE AG und der PNE-Gruppe der Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS

Im Jahr 2018 hat sich der Geschäftsverlauf erfreulich entwickelt. Projekte mit einem Volumen von 235,7 Megawatt (MW) konnten fertiggestellt, in Bau genommen oder verkauft werden. Damit liegt die Projektrealisierung auf dem Niveau des Vorjahres.

Mit der Umfirmierung in PNE AG und dem Claim "pure new energy" haben wir auch nach außen deutlich gemacht, dass sich die Gesellschaft über die Windenergie hinaus zu einem noch breiter aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien weiterentwickelt. Dabei geht es sowohl um die Entwicklung von Photovoltaikprojekten als auch um Lösungen im Power-to-Gas-Bereich.

Die Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Strategie durch den "Scale-up"-Prozess haben wir geschaffen. Zum einen wurden durch die Ablösung der 100-Millionen-Euro Unternehmensanleihe und die Ausgabe der neuen Unternehmensanleihe im Volumen von 50,0 Mio. Euro mit einem halbierten Kupon von 4 Prozent die Zinslast signifikant verringert und die Mittel zur Umsetzung der Strategie eingeworben. Zum anderen wurden durch die Übernahme aller Anteile der WKN AG und deren formwechselnde Umwandlung in die WKN GmbH die strukturellen Bedingungen geschaffen, um noch effizienter zusammen zu arbeiten. Darüber hinaus wurden Produktgruppen auch im Servicebereich gebildet, die Organisation geändert und die Prozesse und Tools entwickelt, um eine übergreifende und gezielte Zusammenarbeit aller Gesellschaften in der PNE-Gruppe zu gewährleisten.

Die PNE AG hat Wertberichtigungen auf drei von fünf an einer Verfassungsbeschwerde beteiligten Offshore-Gesellschaften bzw. deren Vorräte aufgrund einer bilanziellen Neueinschätzung in Höhe von rund 10,8 Mio. Euro vorgenommen. Bei dem erwarteten Erfolg der Verfassungsbeschwerde geht die Gesellschaft mittlerweile von einem Schadensersatzanspruch aus. Dieser kann jedoch nicht innerhalb des Vorratsvermögens bilanziert werden. Damit wurde die Guidance für das Konzern-EBITDA von 20 - 26 Mio. Euro und die Guidance für das Konzern-EBIT von 10 - 16 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 nicht erreicht. Im Konzern hat die PNE AG unter Berücksichtigung der Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2018 ein EBITDA von rund 16,5 Mio. Euro und ein EBIT von rund 7,8 Mio. Euro ausgewiesen (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage"). Operativ, das heißt bereinigt um diesen nicht Cash wirksamen Sondereffekt, hat die PNE AG das obere Ende ihrer Guidance sowohl beim EBITDA (rund 27,2 Mio. Euro) als auch beim EBIT (rund 18,5 Mio. Euro) jeweils übertroffen.

Das Ziel "Projektpipeline" konnte im Konzern erreicht werden, da die Pipeline, also der Bestand von Windparkprojekten in den verschiedenen Phasen der Entwicklung, bis Ende 2018 (4.883 MW) gegenüber dem Vorjahr (4.741 MW) gesteigert werden konnte.

Auf Einzelebene der PNE AG wurde die Jahresguidance, es war ein positives EBIT im unteren einstelligen Millionenbereich geplant, mit einem erzielten EBIT-Ergebnis von -7,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 aufgrund von außerordentlichen Offshore-Wertberichtigungen verfehlt (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage").

2.2 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Erneuerbare Energien und dabei vor allem Windenergie und Photovoltaik haben sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Stütze der Stromerzeugung entwickelt. Der jährliche Kapazitätszuwachs ist in einigen der weltweit wichtigsten Volkswirtschaften höher als bei jeder anderen Art der Energieproduktion. Seit 2000 hat die kumulierte installierte Leistung Erneuerbarer Energien kontinuierlich zugenommen. Dies zeigt sich vor allem an der Entwicklung der Windenergie und der Photovoltaik. Nach Angaben der International Renewable Energy Agency (IRENA)1hat sich die weltweit installierte Nennleistung Erneuerbarer Energien im Zeitraum von 2008 bis 2017 mehr als verdoppelt. In diesem Jahrzehnt stieg die weltweit installierte Kapazität der Windenergie demnach von 114.799 MW auf 513.939 MW und die der Photovoltaik von 14.630 MW auf 385.674 MW. Der Zubau dauerte auch in 2018 an.

1 Renewable Capacity Statistics 2018

In 2018 wurden weltweit 51,3 Gigawatt (GW) (im Vorjahr: 52,5 GW) zusätzliche Windenergieleistung installiert, insgesamt sind damit bereits 591 GW (im Vorjahr: 539 GW) am Netz2. Das jährliche Investitionsvolumen in diesem Bereich beläuft sich auf mehrere zehn Milliarden Euro. Auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) wurde die Windenergie weiter ausgebaut: Nach Angaben des europäischen Windenergieverbands (WindEurope) erhöhte sich die installierte Windenergie-Nennleistung an Land und auf See auf insgesamt 178,8 GW (im Vorjahr: 169,3 GW). Davon wurden an Land 7,4 GW (im Vorjahr: 12,5 GW) und auf See 2,6 GW (im Vorjahr: 2,6 GW) zugebaut.3

Der deutsche Windenergiemarkt verzeichnete 2018 einen gegenüber den Vorjahren abgeschwächten Zubau: Ende des Jahres waren Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 59.313 MW (im Vorjahr: 56.164 MW) in Betrieb - davon 52.931 MW an Land (onshore) und weitere 6.382 MW auf See (offshore). 743 Windenergieanlagen (im Vorjahr: 1.792) mit einer Nennleistung von 2.402 MW (im Vorjahr: 5.333 MW) wurden an Land neu in Betrieb genommen, weitere 136 Anlagen (im Vorjahr: 222) mit rund 969 MW (im Vorjahr: 1.250 MW) Nennleistung auf See. Gleichzeitig wurden an Land 205 alte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 249 MW abgebaut.4

Verbesserungen an der Windturbinen-Technologie haben deren Energieausbeute bezogen auf die Investitionssumme deutlich gesteigert - bei gleichzeitig geringeren Aufwendungen für Betrieb und Wartung. Durch die damit einhergehende Kostenreduktion ist Windstrom auf einigen Märkten bereits konkurrenzfähig zu fossilen Energieträgern.

Ebenfalls ist Photovoltaik bereits in einigen Märkten konkurrenzfähig zu fossilen Energieträgern. Das zeigt sich auch am weltweit anhaltenden Ausbau der Photovoltaik, der neben dem Ausbau der Windenergie wesentlich zur Steigerung der Kapazitäten der Erneuerbaren Energien beiträgt.

Diese Entwicklungen belegen die Möglichkeiten von PNE. Um auf den globalen Märkten optimal positioniert zu sein, konzentriert sich die Gruppe auf die Entwicklung, die Errichtung sowie den Verkauf und den Betrieb von Windparks und Photovoltaikparks in ausgewählten Kernmärkten.

2 Global Wind Energy Council (GWEC)

3 WindEurope Wind in Power 2018

4 Deutsche WindGuard: Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland 2018/ Status des Offshore-Windenergieausbaus in Deutschland 2018

2.3 POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Märkte, in denen PNE aktiv ist, entwickeln sich derzeit unterschiedlich. Während einige Märkte weiter gewachsen sind, war in anderen eine Abschwächung zu verzeichnen, die in erster Linie auf Unsicherheiten aufgrund sich ändernder politischer Rahmen bedingungen, wie etwa die Einführung von Ausschreibungssystemen, zurückzuführen ist. Die Technik zur Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt und die Kosten für Herstellung von Anlagen und Betrieb der Anlagen sind gesunken. Dennoch bleibt in vielen Märkten eine Abhängigkeit von politischen Vorgaben bestehen - insbesondere für einen gesicherten Marktzugang, auch um sich gegen konventionelle, teilweise verdeckt subventionierte Energieerzeugung durchzusetzen. Anders als bei den Erneuerbaren Energien spiegeln sich bei konventionellen Energieträgern die tatsächlichen Gestehungskosten, einschließlich der Kosten für Umweltverschmutzung oder für den Rückbau und die Endlagerung atomarer Abfälle, nur in geringem Umfang in den Strom-Verkaufspreisen wider. Somit ist weiterhin die Politik gefordert, für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Formen der Energieerzeugung zu sorgen.

Ein weiterer Impuls für den Ausbau sauberer Energien weltweit ist von den Weltklimakonferenzen, zuletzt 2018 in Katowice ausgegangen. Das Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen, wird nur durch den verstärkten Ausbau der sauberen Energien zu erreichen sein.

EU-Ziele

Der Ausbau Erneuerbarer Energien gehört zu den zentralen Bausteinen der europäischen Klima- und Energiepolitik. Im Jahr 2018 haben sich die europäischen Gesetzgeber, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat auf ein Gesetzespaket für den energie- und klimapolitischen Rahmen bis 2030, das sogenannte "Saubere Energien für alle Europäer"-Paket, geeinigt. Dieses verfolgt das Ziel, bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 32 Prozent zu erhöhen. Mit dem Paket "Saubere Energien für alle Europäer" können nun die Weichen für eine künftige Erneuerbare Energieversorgung gelegt und der Innovations- und Zukunftsindustriestandort Europa ausgebaut werden. Die Bestimmungen der Richtlinie sind bis spätestens Mitte 2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Hierbei bleibt den Mitgliedstaaten entsprechend nationaler Gegebenheiten ein gewisser Spielraum.

Unter anderem sind die Mitgliedstaaten zukünftig verpflichtet, alle zehn Jahre nationale Energie- und Klimapläne (NECP) zu erstellen und der Kommission vorzulegen. Darin müssen sie angeben, welchen Beitrag sie zur gemeinsamen Erreichung des EU-Ziels für den 32 Prozent-EE-Anteil im Jahr 2030 leisten werden, und zwar durch nationale Planungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen, zum Ausbau Erneuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Reform und Integration der Energiemärkte sowie zu Vorhaben zur Forschung und Innovation. Mit diesen Plänen sollen die nationalen und europäischen energie- und klimapolitischen Maßnahmen und Politiken aufeinander abgestimmt werden, um die Energieunionziele bei der Dekarbonisierung, dem Energiebinnenmarkt, der Energiesicherheit und Effizienz sowie bei Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Bis Ende 2019 müssen die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen NECP für den Zeitraum bis 2030 vorlegen. Zur Überprüfung, ob die jeweiligen Maßnahmen im geplanten Umfang realisiert wurden, müssen die EU-Mitgliedstaaten alle zwei Jahre, beginnend am 15. März 2023, Berichte an die Kommission zur Bewertung vorlegen.

Bereits in 2014 wurde im übergeordneten klima- und energiepolitischen Rahmen für 2030 ein CO2-Emissionsziel von -40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 für alle Sektoren politisch beschlossen. In den Plänen, die die Mitgliedstaaten nun erstellen und vorlegen müssen, sind nationale Ziele und Zielsetzungen aufzuführen, unterlegt mit Maßnahmen, Annahmen und Abschätzungen der Auswirkungen, um die europäischen Ziele zu erreichen.

Deutschland

Windenergie an Land (onshore)

Zu Beginn des Jahres 2018 verständigten sich CDU, CSU und SPD auf einen Entwurf zum Koalitionsvertrag und bekannten sich darin erneut zu den vereinbarten Klimazielen für alle Sektoren. Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein Erneuerbare Energien-Anteil in Höhe von 65 Prozent bis 2030 festgeschrieben - auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken. Zur Erreichung dieser Klimaziele einigte man sich deshalb auf die Ausschreibung von zusätzlichen Sondervolumina in den Ausschreibungsrunden, mit denen über alle Technologien hinweg insgesamt 8 bis 10 Mio. Tonnen (t) CO2eingespart werden sollen.

Mit dem sogenannten Energiesammelgesetz, das Ende Dezember 2018 in Kraft trat, hat die Bundesregierung damit begonnen, die energiepolitische Agenda ihres Koalitionsvertrages umzusetzen. Hierin hat der Gesetzgeber für Windenergie an Land die Ausschreibungsvolumina in den Jahren 2019, 2020 und 2021 mit insgesamt 4.000 MW zusätzlich deutlich angehoben. Die Umsetzungsfrist für Zuschläge aus den regulären Gebotsrunden im Jahr 2019 wurde auf 24 Monate verkürzt. Bei den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergie an Land und Solaranlagen beträgt das Ausschreibungsvolumen in den Jahren 2019 bis 2021 jeweils 400 MW jährlich und bei den Innovationsausschreibungen 250 MW im Jahr 2019, 400 MW im Jahr 2020 und 500 MW im Jahr 2021.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht nunmehr den verpflichtenden Einsatz bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung für grundsätzlich alle Windenergieanlagen, also Neu- und Bestandsanlagen, an Land mit einer Gesamthöhe von mindestens 100 Meter (m) ab dem 1. Juli 2020 vor. Die Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung erfolgt technologieoffen. Die Betreiber von Windenergieanlagen sind somit grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche technische Lösung sie verwenden. Eine Befreiung vom Einsatz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung kann insbesondere für kleine Windparks beantragt werden, wenn der Einsatz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Bundesnetzagentur kann zudem abweichende Festlegungen, unter anderem zur Umsetzungsfrist, treffen, wenn technische Lösungen am Markt nicht angeboten werden. Wird gegen die Pflicht zum Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verstoßen, reduziert sich der anzulegende Wert und damit die Vergütung auf null für den Zeitraum des Verstoßes.

Die Mechanik der Höchstpreisfestsetzung wird wie bisher im EEG 2017 geregelt. Dies bedeutet, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum 1. Dezember jedes Jahres den Höchstpreis für das folgende Kalenderjahr festlegen kann. Für das Jahr 2019 wurde dieser auf 6,2 Cent/Kilowattstunde (kWh) festgelegt.

Mit einer Änderung am EEG im Bereich Bürgerenergie reagierte die Bundesregierung im Jahr 2018 bereits vor dem Beschluss des Energiesammelgesetzes auf eine drohende Ausbaulücke bei Windenergieprojekten an Land. So dürfen an regulären Ausschreibungen nur solche Projekte teilnehmen, die eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung vorweisen können. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Jahr 2020 und soll eine wettbewerbliche Gleichstellung der Projekte, durch beispielsweise identische Realisierungsfristen, bewirken und den kontinuierlichen Ausbau von Wind an Land gewährleisten. Bereits Mitte 2018 hatte die Bundesregierung auf den drohenden Fadenriss beim Ausbau von Windenergie an Land reagiert und mit einem kurzfristig anberaumten Moratorium dieses Bürgerenergieprivileg ausgesetzt.

Für Windenergie an Land gab es im Jahr 2018 vier Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von insgesamt rund 2.800 MW, wobei bei den Gebotsterminen Februar, Mai und August fast alle zuschlagsfähigen Gebote bedient werden konnten. Lediglich in der vierten Ausschreibungsrunde im Oktober betrug die teilnehmende und bezuschlagte Menge nur rund die Hälfte des in dieser Runde ausgeschriebenen Volumens.

Windenergie auf See (offshore) -Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Am 1. Januar 2017 trat das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in Kraft. Für die Windenergie auf See hält das neue WindSeeG an dem Ausbauziel von 15 GW bis zum Jahr 2030 fest. Um dieses Ziel zu erreichen, ist in den Jahren 2021 und 2022 ein Zubau von 500 MW und anschließend ein jährliches Zubauvolumen von 700 MW bis 2025 vorgesehen.

Windparks auf See, die bis Ende 2020 in Betrieb genommen werden, können noch die gesetzlich festgelegte Vergütung beziehen (Übergangsregel des EEG 2014).

Für Windparks auf See, die nach 2020 in Betrieb gehen wollen, sieht das Gesetz, wie auch bei Windparks an Land, eine Umstellung auf Ausschreibungen vor. Diese erfolgt in zwei Schritten: Windparks auf See, welche zwischen 2021 und 2025 in Betrieb genommen werden, hatten über zwei Ausschreibungsrunden in 2017 und 2018 im Umfang von jeweils 1.550 MW die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Teilnehmen durften an diesem sogenannten Übergangssystem Windparks, für die vor dem 1. August 2016 nach der Seeanlagenverordnung eine Genehmigung erteilt worden ist oder ein Plan festgestellt wurde bzw. ein Erörterungstermin nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt worden ist. Die von PNE entwickelten Projekte "Gode Wind 3" und "Gode Wind 4" erhielten in 2017 bzw. 2018 jeweils einen Zuschlag.

Mit dem 1. Januar 2017 endeten sämtliche laufenden Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See, soweit die Projekte nicht unter den oben genannten Anwendungsbereich der Ausschreibungen für bestehende Projekte fielen. Diese Gesetzesänderung betraf u. a. die PNE-Projekte "Atlantis" II und III, "Jules Verne", "Nemo", "Nautilus I" sowie "Nautilus II/HTOD5", für das PNE als Dienstleister tätig war. Zwischenzeitlich wurde am 31. Januar 2019 letztmalig der Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018) erörtert. Bezüglich der Auswirkungen auf die Projekte verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel 8 "Risiko- und Chancenbericht".

Nach Ablauf der genannten Übergangsregeln in 2025 sollen Flächen im Rahmen der Umstellung auf das "zentrale Modell" künftig staatlich voruntersucht und ausgeschrieben werden. Ab dem Jahr 2021 wird dann jährlich ein Volumen von 700 bis 900 MW ausgeschrieben für Windparks auf See, welche zwischen 2026 und 2030 in Betrieb genommen werden.

Bulgarien

In 2012 hat die Regierung die Vergütungen für in Windenergieanlagen erzeugten Strom erheblich reduziert und erschwert seitdem die Weiterentwicklung von Windenergieprojekten. In 2015 erfolgte eine weitere Gesetzesänderung, wonach neu errichtete Windenergieanlagen nunmehr den Strom ausschließlich am freien Markt veräußern müssen.

Frankreich

Mit dem 2015 in Kraft getretenen Energiewende-Gesetz bekräftigen die französische Regierung und das Parlament ihre ambitionierten Ziele über 2020 hinaus. Die konkreten Ausbauziele für die Windenergie wurden in 2018 auf 24,6 GW bis 2023 neu justiert. Um dem von der EU vorgegebenen Rahmen der Förderpolitik zu entsprechen, werden seit 2017 in Frankreich die Fördertarife durch nationale Ausschreibungen vergeben. Aufgrund der ambitionierten Ausbauziele der französischen Regierung ist aber zu erwarten, dass sich der Wettbewerb und der entsprechende Preisdruck in Grenzen halten. Aktuell werden in Frankreich noch viele Windparks mit der alten Einspeisevergütung realisiert, weil diese frühzeitig gesichert werden konnte.

Ausschreibungen sind in Frankreich auch für Photovoltaikprojekte weiter vorgesehen. Damit sollen die Einführung beschleunigt und die Kosten gesenkt werden. Konkret vorgeschlagen ist ein sechsjähriges Ausschreibungsprogramm für Photovoltaik. In 2019 ist Vergabe von 2,7 GW und in den nächsten fünf Jahren von 2,9 GW pro Jahr für Dach- und Freiflächenanlagen vorgesehen. In 2019 sollen im zweiten und vierten Quartal zwei Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Volumina von 800 MW und 1 GW durchgeführt werden. In den folgenden fünf Jahren werden zweimal jährlich Ausschreibungen über 1 GW für Freiflächenanlagen stattfinden.

Großbritannien

Seit der Energiemarktreform 2014 wird Windenergie direkt an der Strombörse vermarktet. Zusätzliche Ausgleichszahlungen werden durch Ausschreibungen vergeben. Besonders windstarke Standorte sind heute bereits ohne Förderung wettbewerbsfähig zur konventionellen Stromerzeugung. Die Auswirkungen der britischen Entscheidung zum Austritt aus der EU (Brexit) auf den dortigen Windenergiemarkt und die Energiepolitik können derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Italien

Seit 2012 besteht die verpflichtende Direktvermarktung mit einer zusätzlichen Förderung, die durch Ausschreibungen vergeben wird. Die nationale Energiestrategie "SEN 2017" sieht vor, den Anteil der sauberen Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 55 Prozent auszubauen. Diese wurde auch von der aktuellen Regierung fast unverändert übernommen. Von 2019 bis 2021 sind erneut Ausschreibungen für Windenergie- und Photovoltaikprojekte mit mehr als 1 MW Nennleistung geplant. Ausgeschrieben werden sollen Projekte in einem Umfang bis zu 4,8 GW. Darüber hinaus sind auch direkte Stromabnahmeverträge (PPAs) mit Unternehmen zu attraktiven Konditionen möglich.

Kanada

In Kanada sind die regulatorischen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen vielfältig und in den einzelnen kanadischen Provinzen unterschiedlich geregelt. Dabei beziehen sich die Genehmigungsprozesse hauptsächlich auf Baulandpolitik, umweltrelevante Themen sowie den Netzanschluss. Der Markt für saubere Energien in Kanada entwickelt sich zögerlich.

Polen

In 2016 wurde das polnische Erneuerbare-Energien-Gesetz neu reguliert und ein Ausschreibungsverfahren eingeführt. Bei Ausschreibungen in 2018 erhielten zwei von PNE entwickelte Windparkprojekte Zuschläge. Die EU-Vorgaben für den Klimaschutz und die volkswirtschaftlichen Perspektiven sprechen für einen weiteren Ausbau der sauberen Energien in Polen.

Rumänien

Bisher basiert der Markt für Windenergie in Rumänien auf einem System von "grünen Zertifikaten". Seit längerer Zeit gibt es in Rumänien sowie zwischen Rumänien und der EU-Kommission erhebliche politische Diskussionen über eine positive Änderung des Vergütungssystems für saubere Energien. Derzeit wird über ein Festpreissystem diskutiert, in dem die Differenz zwischen Festpreis und dem Marktpreis für Strom aus Erneuerbaren Energien ausgeglichen werden könnte. Ebenso wird in der Regierung diskutiert, inwieweit der freie Abschluss von PPAs künftig möglich sein könnte. Andererseits lassen steigende Strompreise und ein gutes Wirtschaftswachstum einen steigenden Energiebedarf erwarten. Dies würde ein erhebliches Potenzial für die Erneuerbaren Energien bedeuten. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringt.

Schweden

Die Förderung der Windenergie erfolgt in Schweden durch ein Quotensystem mit grünen Zertifikaten, die sowohl in Schweden als auch in Norwegen gehandelt werden können, wobei der überwiegende Teil der Erlöse einer Windparkinvestition aus reinen Strommarkterlösen erfolgt. Die derzeitige schwedische Regierung hat das Ziel formuliert, langfristig 100 Prozent der Energie Schwedens aus sauberen Quellen erzeugen zu wollen.

Südafrika

Mit dem "Renewable Energy Independent Power Producer Programme" (REIPPP) hat die Regierung ein Ausschreibungssystem eingeführt, in dem langfristige Stromabnahmeverträge versteigert werden.

Türkei

Der Windenergiemarkt in der Türkei basiert auf einem System von staatlich garantierten Einspeisevergütungen und Ausschreibungen. Daneben wurde 2013 ein Lizensierungsverfahren für Netzeinspeisekapazitäten vorgestellt, welches die Zugänge zu den einzelnen Netzeinspeisepunkten im Rahmen eines Auktionsverfahrens ermöglicht.

In 2017 wurden zwei Ausschreibungen für Windenergie durchgeführt mit einem Volumen von 3.000 MW (YEKDEM-Ausschreibung) und 1.000 MW (YEKA-Ausschreibung). PNE erhielt dabei in einer regionalen Ausschreibung mit 260 MW den Zuschlag für ein 71 MW-Projekt. Weitere Ausschreibungen sind vorgesehen, wobei die Zeitpunkte noch nicht offiziell bestätigt wurden.

Die PNE sieht weiterhin gute Gründe dafür, dass die Türkei saubere Energien und dabei insbesondere die Windenergie fördern und schnell ausbauen wird. Die Vorbereitung weiterer Ausschreibungen für saubere Energien durch die türkischen Behörden stärkt diese Einschätzung.

Ungarn

Der wichtigste politische Fördermechanismus in Ungarn ist ein System von Einspeisevergütungen. Trotz dieses Programms ist die Entwicklung der Windenergie in Ungarn aufgrund der unzureichenden Vergabe von Stromnetzkapazitäten seit Jahren beschränkt.

USA

In den USA dominiert das System der steuerlichen Fördermechanismen "Production Tax Credits" (PTC). Ende 2015 wurde diese Regelung bis Ende 2020 erneut verlängert, also für weitere fünf Jahre, unterliegt aber einer jährlichen Degression von 20 Prozent seit 2016. Projekte, die durch Baubeginn oder dem Kauf von PTC-Material vor 2017 qualifiziert wurden, erhalten 100 Prozent der Vergütung, wenn sie vor dem Ablauf des Jahres 2020 (innerhalb von vier Jahren) ihren kaufmännischen Betrieb aufgenommen haben. Dieser Vorteil reduziert sich um 20 Prozent für jedes Jahr nach 2016, in dem der Qualifikationsmeilenstein erreicht wurde bzw. wird.

Die Steuerreform von 2017 änderte die PTC-Regelungen zwar nicht, aber die Verminderung der Steuersätze von 35 Prozent auf 21 Prozent und das Inkrafttreten anderer Regelungen wie der sogenannten "Verrechnungspreissteuer" "Base Erosion Anti-Abuse Tax" (BEAT) werden die steuerlichen Vorteile, die aus den PTC gezogen werden können, verringern.

Die US-amerikanische Meeresenergiebehörde "United States Bureau of Ocean Energy Management" (BOEM) arbeitet derzeit daran, Flächen für Windparks auf See in den bundesstaatlich kontrollierten Küstengewässern zu verpachten. Dazu wurde in 2018 eine Ausschreibung für drei Flächen auf dem Meer vor der US-amerikanischen Ostküste (Massachussetts) durchgeführt, die mit Zuschlägen für Gebote von zusammen 405 Mio. US-Dollar endete. PNE beteiligte sich an der Ausschreibung.

Einschätzung zur Marktentwicklung

Insgesamt befinden sich die internationalen Märkte weiterhin in einem Wandel, an den sich die Aktivitäten der PNE-Gruppe anpassen müssen, um Risiken zu minimieren und neue Chancen zu erarbeiten. Während die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Ungarn, Bulgarien und Rumänien schwierig bleiben, sind sie in Frankreich, Schweden, Polen und den USA besser geworden. Für den wirtschaftlichen Ausbau der Photovoltaik sind die Rahmenbedingungen in ausgewählten Märkten gegeben. Der Vorstand ist zuversichtlich, durch die erweiterte Unternehmensstrategie und weitere Internationalisierung unter anderem in Europa und auf neuen Märkten in Lateinamerika bzw. Südamerika die Unternehmensentwicklung positiv voranbringen zu können.

2.4 GESCHÄFTSVERLAUF

Zusammenfassung

Das operative Geschäft der PNE-Gruppe war im Geschäftsjahr 2018 von der Entwicklung und Realisierung von Windparks an Land geprägt. Windparkprojekte mit 142,5 MW konnten in Betrieb genommen oder die Rechte daran verkauft werden. Insgesamt wurden Rechte an sechs Windparkprojekten in Frankreich, Polen und Italien veräußert. Weitere Projekte mit einer geplanten Nennleistung von zusammen 93,2 MW befanden sich zum 31. Dezember 2018 in Deutschland, Schweden und Frankreich in Bau; darunter ein Projekt (25,2 MW), das die PNE-Gruppe als Dienstleister betreut. Die Nennleistung der Projekte, die fertiggestellt, veräußert oder mit deren Bau begonnen wurde, summiert sich auf 235,7 MW (im Vorjahr: 233,6 MW). Darunter befanden sich auch Projekte, die von PNE als Dienstleister betreut wurden. Bei einem angenommenen mittleren Investitionsvolumen von rund 1,4 bis 1,8 Mio. Euro pro installiertem MW Nennleistung hat PNE damit Investitionen von rund 330 bis 424 Mio. Euro (im Vorjahr: 327 bis 420 Mio. Euro) initiiert.

Im operativen Geschäft gewinnen die internationalen Märkte der Projektentwicklung für die PNE AG neben dem deutschen Markt weiter an Bedeutung. Bei der in 2018 in Polen durchgeführten Ausschreibung für Windenergieprojekte über rund 1.000 MW erhielten zwei von der PNE-Gruppe entwickelte Projekte mit 174 MW den Zuschlag.

Auch in der Entwicklung von Projekten auf See gab es Fortschritte. Im Juni 2018 konnte PNE für das Projekt "Gode Wind 3", welches bereits im April 2017 erfolgreich an der ersten deutschen Ausschreibung für Windenergie auf See teilgenommen hat, im Zuge des Baufortschritts eine weitere Meilensteinzahlung von 4,1 Mio. Euro verbuchen. Das von PNE entwickelte Projekt "Gode Wind 4" erhielt bei der zweiten deutschen Ausschreibung für Windparks auf See in 2018 als eines von sechs Projekten ebenfalls einen Zuschlag.

Bei dem ebenfalls von PNE entwickelten und veräußerten Projekt "Borkum Riffgrund 2" hat 0rsted (vormals DONG Energy) den Bau weitestgehend abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat PNE im September 2018 eine Meilensteinzahlung in Höhe von rund 4,1 Mio. Euro erhalten.

Es wurden seit 2017 auch Werte geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Diese stehen steht im Zusammenhang mit dem Aufbau unseres "Windparkportfolios 2020" im Eigenbesitz. Die in diesem Portfolio bisher aufgelaufenen - auf Konzernebene noch nicht realisierten - Gewinne vor Steuern betragen seit 2017 rund 21,0 Mio. Euro (davon rund 8,7 Mio. Euro in 2018). Mit einem Portfolio von Projekten im Eigenbesitz werden komplette oder teilweise Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten verschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen.

Die erfolgreichen operativen Tätigkeiten, ohne die zeitlich nach hinten verschobenen Ergebnisse aus dem Aufbau des "Windparkportfolios 2020" und die Offshore-Wertberichtigungen (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage"), führten im Konzern zu einem Konzern-EBIT von rund 7,8 Mio. Euro und einem Konzern-EBITDA von rund 16,5 Mio. Euro. Die Guidance für das Konzern-EBIT (10 bis 16 Mio. Euro) wurde somit ebenso verfehlt wie die Guidance für das Konzern-EBITDA (20 bis 26 Mio. Euro) für das Geschäftsjahr 2018 (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage").

Auf Einzelebene der PNE AG wurde die Jahresguidance, es war ein positives EBIT im unteren einstelligen Millionenbereich geplant, mit einem erzielten EBIT-Ergebnis von rund -7,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 aufgrund von außerordentlichen Wertberichtigungen verfehlt (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage").

Die Entwicklung der Segmente im Einzelnen:

Segment Projektierung von Windenergieanlagen Teilbereich Windenergie an Land

Die Entwicklung und Realisierung von Windparkprojekten an Land wurde in 2018 sowohl in Deutschland als auch in den Auslandsmärkten, in denen PNE über Tochtergesellschaften oder Joint Ventures tätig ist, kontinuierlich fortgeführt.

Überblick über den Stand der Projektaktivitäten an Land der PNE-Gruppe per 31. Dezember 2018 in MW:

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Land Phase I - II Phase III Phase IV Total MW
Deutschland 1.407 200 49 1.656
Bulgarien 121 0 0 121
Frankreich 355 149 0 504
Großbritannien 43 0 0 43
Italien 70 14 0 84
Kanada 505 0 0 505
Polen 92 132 0 224
Rumänien 54 102 0 156
Südafrika 230 30 0 260
Schweden 0 158 0 158
Türkei 629 71 0 700
Ungarn 0 42 0 42
USA 232 198 0 430
Total 3.738 1.096 49 4.883

Phase I - II = Erkundung und Entwicklung

Phase III = Planung

Phase IV = Errichtung bis Übergabe

Projektentwicklung Deutschland

In Deutschland bearbeitete die PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2018 Windparks an Land mit einer Nennleistung von rund 1.656 MW in den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung.

Abgeschlossen werden konnten im Geschäftsjahr 2018 in Deutschland drei Projekte. Dazu zählt der Bau des Repoweringprojektes "Looft" (fünf Windenergieanlagen mit zusammen 16,5 MW Nennleistung), bei dem PNE als Dienstleister tätig war. Ebenfalls als Dienstleister wurde das Windparkprojekt "Wangerland" (10,7 MW) betreut, das als Bürgerwindpark errichtet wurde. Hier erbrachte die PNE-Gruppe Dienstleistungen bei der Projektentwicklung, dem Baumanagement und der Finanzierung. Zum Jahresende 2018 wurde das verkaufte Windenergieprojekt "Groß Niendorf" (7,7 MW) nach lediglich dreimonatiger Bauzeit in Betrieb genommen.

In Bau befanden sich zum 31. Dezember 2018 in Deutschland drei Windparkprojekte mit zusammen 48,8 MW Nennleistung, die in 2018 erfolgreich an Ausschreibungen teilgenommen hatten. Dabei handelt es sich neben dem Projekt "Gerdau-Repowering" mit 21,6 MW um den Windpark "Schlenzer" (Brandenburg) mit 6,5 MW sowie um den Windpark "Kittlitz" (Schleswig-Holstein) mit 20,7 MW.

In dem niedersächsischen Windpark "Gerdau-Repowering" wurden 13 Windenergieanlagen ersetzt, die dort ab 2001 von der PNE-Gruppe errichtet worden waren. Die komplette Inbetriebnahme erfolgte im Januar 2019. PNE betreibt den Windpark im Rahmen des "Windparkportfolios 2020", in dem Portfolio sollen vornehmlich deutsche und französische Windparks mit bis zu max. 200 MW gebündelt werden. In dem Portfolio werden seit der Inbetriebnahme von "Gerdau-Repowering" Windparks mit 64,8 MW Nennleistung betrieben.

Um Windparks in Deutschland an Land nach der Genehmigung zeitnah realisieren zu können, steht PNE ständig mit verschiedenen namhaften Herstellern von Windenergieanlagen in Kontakt. Mit den Herstellern Vestas, Nordex, Siemens, Enercon, Senvion (vormals Repower) wurden außerdem zum Teil langfristige Wartungsverträge für bereits errichtete Windenergieanlagen abgeschlossen.

Projektentwicklung internationale Aktivitäten

Auch im Ausland wurde von PNE das Kerngeschäft der Projektentwicklung erfolgreich weitergeführt. In Schweden, Frankreich, Italien und Polen konnten im Berichtszeitraum die Rechte an Windparkprojekten erfolgreich vermarktet und teilweise mit dem Bau der verkauften Projekte begonnen werden.

Bulgarien

Die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Bulgarien machen es weiterhin schwer, Windparks dort rentabel zu errichten und zu betreiben. Für die von PNE bearbeiteten Windparks werden die erreichten Projektrechte weiterhin mit möglichst geringen Kosten erhalten, um Möglichkeiten der Vermarktung zu sichern.

Frankreich

Sehr erfolgreich ist die PNE-Gruppe auf dem französischen Markt. In 2018 konnten in Frankreich die Rechte an vier Windparkprojekten mit insgesamt 39,2 MW Nennleistung verkauft werden.

Davon wurden drei Projekte mit 27,2 MW kurz vor Ende des Geschäftsjahres 2018 an Quaero European Infrastructure Fund veräußert. Der Windpark "Dameraucourt" umfasst sechs Windenergieanlagen und der Windpark "Dargies II" drei Windenergieanlagen. Beide liegen im windreichen Norden Frankreichs. Das dritte veräußerte Projekt "Maisonnais" besteht aus drei Windenergieanlagen und befindet sich in der Region Nouvelle Aquitaine im Westen Frankreichs. Außerdem wurden die Rechte des Projekts "Riaucourt" (12 MW) im Berichtszeitraum veräußert.

Der bereits früher veräußerte Windpark "St. Martin-L'Ars" (10,2 MW) mit fünf Windenergieanlagen wurde komplett errichtet und in Betrieb genommen. In Bau befand sich zum Ende des Berichtszeitraums der Windpark "Lapierre", in dem acht Windenergieanlagen mit einer Gesamtnennleistung von 19,2 MW errichtet werden. Dieses Projekt wurde Ende 2018 veräußert.

Zum 31. Dezember 2018 wurden in Frankreich Projekte mit einer geplanten Nennleistung von rund 504 MW in verschiedenen Phasen der Projektentwicklung bearbeitet. Damit konnte der Bestand an Projekten trotz der Verkäufe und Fertigstellung erneut gesteigert werden.

Großbritannien

Die Anteile an der ehemaligen britischen Tochtergesellschaft "PNE WIND UK Ltd." und damit die von ihr entwickelte Projektpipeline wurden in 2015 an Brookfield verkauft. Weitere Meilensteinzahlungen sind abhängig von Projektfortschritten bis 2021 vereinbart. Brookfield arbeitet an der weiteren Entwicklung der Windparkprojekte. Inwiefern Meilensteinzahlungen in der Zukunft noch erzielt werden können und ob diese vom aktuellen Brexit-Geschehen beeinflusst werden, ist derzeit nicht absehbar.

Seit dem Verkauf der Tochtergesellschaft bearbeitet PNE nur noch einen Windpark in Großbritannien. Der schottische Windpark "Sallachy" war 2015 trotz weitreichender Unterstützung von Gemeinden und Politikern vom Energieminister abgelehnt worden. Weiterhin werden Optionen zur Weiterführung des Projektes geprüft.

Italien

In Italien konnte kurz vor Ende des Geschäftsjahres 2018 der Anteil an einem Windparkprojekt (16,2 MW) veräußert werden. In Italien verfügt PNE daher zum Ende des Berichtszeitraums über Betriebs- und Umweltgenehmigungen für vier Windparks mit zusammen rund 84 MW Nennleistung.

Aufgrund der in Italien bisher nur schleppend durchgeführten Ausschreibungen, ist damit zu rechnen, dass die Beteiligung auch an künftigen Ausschreibungen sehr groß und der Markt weiter schwierig sein wird.

Polen

Der polnische Markt ist wieder angesprungen. Bei der im November 2018 abgeschlossenen polnischen Ausschreibung für Windenergieprojekte erhielten zwei von der PNE-Gruppe entwickelte Projekte den Zuschlag. Damit hat PNE einen großen Erfolg erzielt und sicherte sich rund 17 Prozent des bezuschlagten Volumens. In den Windparks "Barwice" (42 MW) und "Jasna" (132 MW) können Windenergieanlagen mit insgesamt 174 MW Nennleistung errichtet werden. Beide Projekte waren bereits im Vorfeld der Ausschreibung bis zur Baureife entwickelt worden.

Die Projektrechte am Windpark "Barwice" wurden noch im Geschäftsjahr 2018 veräußert. Für das Projekt "Barwice" übernimmt die PNE-Gruppe die Bauleitung im Auftrag des Investors. Zusätzlich wird die PNE-Gruppe nach der Fertigstellung des Windparks für dessen technische Betriebsführung verantwortlich sein. Mit dem Bau soll in 2019 begonnen werden.

Rumänien

In Rumänien wurde die Entwicklung von Windparks durch PNE mit minimierten Kosten fortgesetzt. Änderungen des Vergütungssystems in 2013 und 2014 sorgen weiterhin für Unsicherheit. Steigende Strompreise und gute Windverhältnisse führen jedoch zu zunehmend besseren Voraussetzungen für die Realisierung von Windparkprojekten. In Rumänien werden von PNE derzeit Windparkprojekte mit einer Nennleistung von bis zu 156 MW im fortgeschrittenen Stadium der Entwicklung bearbeitet. Die Projekte werden auf effizientere Windenergieanlagen umgeplant. Ebenso wurde mit der Entwicklung von Photovoltaikprojekten begonnen. Die Vermarktung der Projekte ist jedoch aufgrund der regulatorischen Unsicherheiten im Augenblick schwierig.

Südafrika

In Südafrika werden Projekte mit bis zu 260 MW Nennleistung in unterschiedlichen Phasen der Projektentwicklung bearbeitet. Besonders weit entwickelt ist das Projekt "Banna Ba Pifhu" (30 MW), das nach der Aufhebung früherer Ausschreibungen an der nächsten Ausschreibung für Windenergieprojekte teilnehmen soll.

Schweden

In Schweden befindet sich das von der PNE-Gruppe entwickelte und in 2017 verkaufte Projekt "Laxaskogen" (25,2 MW) im Bau. Die Bauphase wird von PNE im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages betreut. Die Inbetriebnahme ist für das erste Quartal 2019 geplant. Auch mit diesem Projekt verfolgt PNE die Strategie, den Anteil von Dienstleistungen zu erhöhen. Weitere Projekte mit rund 158 MW Nennleistung werden in Schweden derzeit entwickelt.

Türkei

Ende 2017 führte der staatliche Netzbetreiber TEIAS den zweiten Teil einer Ausschreibung von 3.000 MW Windkapazität durch. In der Ausschreibung erhielt PNE für das Projekt "Köseler" (71,4 MW) einen Zuschlag. Im August 2018 hat PNE die Vorlizenz von der Energieregulierungsbehörde EPDK erhalten. Damit wurden Einspeisekapazität und das Projektgebiet gesichert. Außerdem begann damit die 36-monatige Frist für die weitere Entwicklung, um das Projekt baureif zu genehmigen bzw. die Betriebslizenz zu beantragen.

Ziel ist es weiterhin, den PNE-Projektbestand in Vorbereitung der Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen weiter zu entwickeln und entsprechende Vorlizenzanträge zu stellen. Darüber hinaus wird das Genehmigungsverfahren für das Projekt "Köseler" intensiv verfolgt.

Ungarn

Die ungarische Regierung blockiert seit einiger Zeit den weiteren Ausbau unter anderem der Windenergie. Daher hat unser ungarisches Tochterunternehmen seine Aktivitäten minimiert und wartet darauf, dass sich die Rahmenbedingungen aufgrund von EU-Vorgaben wieder verbessern.

USA/Kanada

In den USA hat die Windkraft Nord USA Inc., ein Unternehmen der zur PNE-Gruppe gehörenden WKN, die Projektrechte "Vivaldi Springtime" in 2017 an die Pattern Energy Group 2 LP ("Pattern Development") verkauft. Das Projekt wurde in 2018 errichtet und in Betrieb genommen.

Das Windparkprojekt "Chilocco" wurde mit einer geplanten Nennleistung von rund 200 MW weiter bearbeitet, entwickelt und genehmigt.

Darüber hinaus werden derzeit mehrere Windparkprojekte in den USA für die erforderlichen Genehmigungen zum Bau und Betrieb vorbereitet.

In Kanada arbeitet PNE derzeit an fünf Windparkprojekten, die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden.

Projektierung von Windenergieanlagen an Land gesamt

Insgesamt bearbeiteten die Unternehmen der PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2018 in Deutschland sowie in den Auslandsmärkten, in denen sie mit Tochtergesellschaften oder über Joint Ventures tätig sind, Windparkprojekte mit rund 4.883 MW zu errichtender Nennleistung in unterschiedlichen Phasen des mehrjährigen Entwicklungsprozesses.

Teilbereich Windenergie auf See

Deutschland

Die hohe Kompetenz der PNE-Projektentwicklung auf See zeigt sich in sichtbaren Erfolgen: PNE konnte in den vergangenen Jahren bereits acht Windparkprojekte auf See nach der Entwicklung veräußern. Hierzu gehören die Projekte "Atlantis I", "Borkum Riffgrund" und "Gode Wind". Bei den zuletzt genannten Projekten soll PNE auch weiterhin als Dienstleister tätig sein.

Drei von PNE entwickelte und nach der Genehmigung veräußerte Windparks auf See wurden bereits von den Käufern errichtet und in Betrieb genommen: "Borkum Riffgrund 1" sowie "Gode Wind 1" und "Gode Wind 2" mit zusammen 894 MW Nennleistung. Bei dem ebenfalls von PNE entwickelten und veräußerten Projekt "Borkum Riffgrund 2" hat 0rsted (vormals DONG Energy) den Bau weitestgehend abgeschlossen. Die vollständige Inbetriebnahme soll in 2019 erfolgen. In diesem Zusammenhang hat PNE im dritten Quartal 2018 eine Meilensteinzahlung in Höhe von rund 4,1 Mio. Euro erhalten.

Bei der ersten deutschen Ausschreibung für Windparks auf See in 2017 erhielt das von PNE entwickelte Projekt "Gode Wind 3" als eines von vier Projekten einen Zuschlag. Im zweiten Quartal 2018 konnte die PNE für das Projekt "Gode Wind 3" eine weitere Meilensteinzahlung von 4,1 Mio. Euro im Zuge des Projektfortschritts verbuchen. Weiterhin erhielt das von PNE entwickelte Projekt "Gode Wind 4" bei der zweiten deutschen Ausschreibung für Windparks auf See in 2018 als eines von sechs Projekten ebenfalls einen Zuschlag.

Überblick über die Referenzen des Bereiches Windenergie auf See von PNE per 31. Dezember 2018:

Verkaufte Projekte

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Zone Projekte Phase WEA Total MW
1 Borkum Riffgrund 1 8 78 312
1 Borkum Riffgrund 2 6 56 448
1 Gode Wind 1 & 2 8/8 55 + 42 582
1 Gode Wind 3 & 4 5/5 30 242
2 Atlantis I 3 73 584
4 HTOD5 (Nautilus II) 2 68 476
Total 402 2.644

Phase 1 = Projektfindungsphase

Phase 2 = Antragskonferenz erfolgt

Phase 3 = Erörterungstermin erfolgt

Phase 4 = Genehmigung bzw. Planfeststellungsbeschluss erteilt

Phase 5 = Zusage des Netzanschlusses erfolgt

Phase 6 = Investitionsentscheidungen erfolgt

Phase 7 = im Bau

Phase 8 = in Betrieb

Durch die 2016 beschlossenen Änderungen des EEG und das neue WindSeeG haben sich die Risiken für weitere Offshore-Projekte, die von PNE entwickelt werden, zum Jahresende 2016 deutlich erhöht. Am 31. Januar 2019 wurde letztmalig der Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018) erörtert. Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. PNE, die Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH (STRABAG-Konzern) und International Mainstream Renewable Power Limited haben - über ihre betroffenen Projektgesellschaften - Ende Juli 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen einige der neuen gesetzlichen Regelungen eingereicht. Weitere Ausführungen zu den Risiken finden sich im Risiko- und Chancenbericht.

Im Bereich Windenergie auf See prüft PNE auch Möglichkeiten zur Erzeugung von anderen Energieträgern wie etwa Wasserstoff auf See. Hierzu werden grundlegende Berechnungen und Untersuchungen durchgeführt, auf deren Basis bei positiver Perspektive mögliche weitergehende Projektaktivitäten stattfinden können.

Windenergie auf See international

PNE prüft weiterhin die Möglichkeit des Einstiegs in die Entwicklung von Meereswindparks vor den Küsten der USA. Die US-amerikanische Meeresenergiebehörde "United States Bureau of Ocean Energy Management" (BOEM) arbeitet derzeit daran, weitere Flächen für Windparks auf See in den bundesstaatlich kontrollierten Küstengewässern zu verpachten. In 2018 wurde eine Ausschreibung für drei Flächen vor der US-amerikanischen Ostküste (Massachusetts) durchgeführt. Diese endete mit Zuschlägen für Gebote von zusammen 405 Mio. US-Dollar. Dies belegt den Wert von Windprojekten auf See vor der US-Küste und zeigt, dass sich dieser Markt künftig weiter entwickeln wird. PNE beteiligte sich als eines von elf Unternehmen an der Ausschreibung.

Projektierung Photovoltaik

Photovoltaik ist in den vergangenen Jahren immer kostengünstiger und damit auch in der Stromerzeugung marktfähiger geworden. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Photovoltaikprojekten sind zudem in vielen Ländern gegeben. Daher ist die Entwicklung von Photovoltaikprojekten Bestandteil der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells. Derzeit werden zahlreiche Märkte konkret geprüft. Besonderes Augenmerk liegt dabei zunächst auf Deutschland, Frankreich und Rumänien.

Segment Stromerzeugung

Im Segment Stromerzeugung sind alle Aktivitäten von Konzernunternehmen gebündelt, die unmittelbar mit der Erzeugung von Elektrizität aus sauberen Energien befasst sind. Dieser Bereich beinhaltet im Wesentlichen die von PNE selbst betriebenen Windparks "Laubuseschbach", "Gerdau-Repowering", "Pülfringen/ Erfeld" und "Kührstedt-Alfstedt" mit einer Nennleistung von zusammen rund 76,9 MW sowie das Holzheizkraftwerk (HKW) in Silbitz. Außerdem umfasst das Segment Anteile an Kommanditgesellschaften, in denen künftige Windparks an Land umgesetzt werden sollen.

Bis zum erfolgreichen Verkauf von Windparks und der Übergabe an die Betreiber werden im Segment Stromerzeugung im Rahmen der Segmentberichterstattung laufende Einnahmen dieser Windparks ausgewiesen.

Das Segment Stromerzeugung hat im Geschäftsjahr 2018 ein EBITDA von 13,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,2 Mio. Euro) und EBIT von 7,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) erreicht. Wesentlicher Grund für die Veränderung der Ergebnisse ist, dass die Anzahl der bereits seit 1. Januar 2018 im Eigenbetrieb befindlichen Windenergieanlagen größer war als im Vorjahr am 1. Januar 2017 und daher in 2018 eine höhere Strommenge produziert werden konnte.

2.5 ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

2.5.1 Ertragslage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Entwicklung im Konzern

Der PNE-Konzern erzielte gemäß IFRS im Geschäftsjahr 2018 eine Gesamtleistung von 111,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 186,9 Mio. Euro). Davon entfallen 91,4 Mio. Euro auf Umsatzerlöse (im Vorjahr: 114,1 Mio. Euro), 15,1 Mio. Euro auf Bestandsveränderungen (im Vorjahr: 63,3 Mio. Euro) sowie 5,3 Mio. Euro auf sonstige betriebliche Erträge (im Vorjahr: 9,5 Mio. Euro).

Der Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Umsatzart im Projektgeschäft zurückzuführen. Verkauft der Konzern seine Projekte "Turn-Key", also schlüsselfertig, dann wird ein hoher Umsatz, auch aufgrund des Einkaufs von Windenergieanlagen, erzielt. Beim Verkauf von Projektrechten werden im Konzern im Verhältnis zum "Turn-Key""-Umsatz hingegen nur niedrige Umsätze erzielt. Insbesondere in internationalen Märkten wird der Verkauf von Projektrechten aus Gründen der Risikominimierung bevorzugt angewandt. Die operativen Ergebnisse liegen bei beiden Verkaufsarten aber dicht beieinander da die wesentliche Leistung der Konzerngesellschaften in der Projektentwicklungsleistung liegt. Die "echte" Leistung des Konzerns zeigt sich bei der Betrachtung der Nennleistung der Projekte, die fertiggestellt, veräußert oder mit deren Bau begonnen wurde. Diese summierte sich in 2018 auf 235,7 MW (im Vorjahr: 233,6 MW) auf. Bei einem angenommenen mittleren Investitionsvolumen von rund 1,4 bis 1,8 Mio. Euro pro installiertem MW Nennleistung für Windenergieprojekte hat PNE damit Investitionen von rund 330 bis 424 Mio. Euro (im Vorjahr: 327 bis 420 Mio. Euro) initiiert und liegt somit bei der Leistung im Bereich des Vorjahres.

Im Geschäftsjahr 2018, wie auch im Vorjahr, wurden die erbrachten Leistungen für die im Eigenbesitz befindlichen Projekte über die Bestandsveränderungen gezeigt.

Erläuterung: Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt wurden, erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gem. IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgte dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führte dementsprechend zu keiner Verringerung der Bestandsveränderung.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden u. a. die Auflösung von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen, Weiterberechnungen, Erträge aus dem Sachbezug für Kfz-Nutzung und die Auflösung des Investitionszuschusses für den Stammsitz in Cuxhaven abgebildet.

Die Aktivitäten des Konzerns in der Projektentwicklung im In- und Ausland, an Land wie auf See, spiegeln sich auch in den Aufwandspositionen wider. Der Konzern-Gesamtleistung steht ein Materialaufwand von 36,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 108,4 Mio. Euro) gegenüber. Die im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Konzern liegt darin begründet, wie Projekte im Geschäftsjahr verkauft wurden, entweder als "Turn-Key"-Projekt (hoher Materialaufwand) oder als Projektrecht (niedriger Materialaufwand) (siehe dazu auch die Erläuterung zu dem Rückgang der Umsatzerlöse). Im Geschäftsjahr 2018 wurden gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 mehr Projektrechte als "Turn-Key"-Projekte verkauft, was ein Grund für die niedrigere Materialaufwandsquote ist. Weiterhin stehen den Umsätzen (ohne konzerninterne Umsätze) aus dem Segment "Stromerzeugung" (eigene Windparks und das HKW "Silbitz") mit 12,2 Mio. Euro in 2018 (im Vorjahr: 7,6 Mio. Euro) teilweise keine Materialaufwendungen gegenüber, sondern Aufwandspositionen in Form von Abschreibungen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Pachten etc.). Ein weiterer Grund für das Verhältnis ist in den Offshore-Meilensteinzahlungen für "Gode Wind 3" (4,1 Mio. Euro) und für "Borkum Riffgrund 2" (rund 4,1 Mio. Euro) begründet, da kein bzw. nur ein geringfügiger sonstiger betrieblicher Aufwand den Umsätzen gegenübersteht.

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 27,8 Mio. Euro im Konzern und stieg gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode (25,8 Mio. Euro) um 2,0 Mio. Euro an. Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2018 ist im Konzern auf 390 Personen angestiegen (per 31. Dezember 2017: 369 Mitarbeiter). In diesen Zahlen ist der Vorstand jeweils mit 3 Mitgliedern enthalten. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl ist insbesondere auf Anpassungen der Organisation an die neue Strategie und Unternehmenszukäufe zurückzuführen, was zu einem erhöhten Personalaufwand gegenüber 2017 führte. Ein weiterer Grund für den Anstieg des Personalaufwands sind die gestiegenen Einstiegsgehälter und die variablen Vergütungen für Mitarbeiter, die für qualifiziertes Personal marktüblich bezahlt werden müssen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Konzern in Höhe von 20,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 24,1 Mio. Euro) gliedern sich im Wesentlichen auf in:

Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 4,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 5,4 Mio. Euro),
Werbe- und Reisekosten in Höhe von 2,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,2 Mio. Euro),
Versicherungen und Beiträge in Höhe von 1,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,1 Mio. Euro),
Kraftfahrzeugkosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,5 Mio. Euro),
Reparatur und Instandhaltungsaufwand im Wesentlichen bei den Portfolioprojekten und dem HKW "Silbitz" in Höhe von 2,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,4 Mio. Euro)
Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen, ebenfalls im Wesentlichen angefallen bei den Portfolioprojekten, in Höhe von 2,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,5 Mio. Euro),
Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,6 Mio. Euro),
EDV-Kosten in Höhe von 0,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,5 Mio. Euro),
Abschluss- und Prüfungskosten inkl. Steuerberatung in Höhe von 1,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,0 Mio. Euro),
Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 0,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,5 Mio. Euro),
Aufwendungen aus Verlusten aus Anlagenabgängen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).

Mit dem weiteren Aufbau und dem laufenden Betrieb der im Konzern befindlichen Windparks (Segment "Stromerzeugung") erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Posten "Reparatur und Instandhaltungsaufwand" sowie "Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen". Weitere Kostenpositionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten gegenüber dem Vorjahr gehalten oder reduziert werden.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund der durchschnittlich höheren Anzahl an Windenergieanlagen im Konzern (Segment "Stromerzeugung") gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 8,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 5,5 Mio. Euro).

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Wertberichtigungen auf drei von fünf an einer Verfassungsbeschwerde beteiligten Offshore-Gesellschaften bzw. deren Vorräte aufgrund einer bilanziellen Neueinschätzung in Höhe von rund 10,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) vorgenommen. Die Wertberichtigungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns unter der Position "Wertminderungen auf Offshore-Vorräte" ausgewiesen. Die von den Wertberichtigungen betroffenen Vorräte beziehen sich auf die Projekte "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo" in der Zone 4 der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Hintergrund für die Neueinschätzung der Projektvorräte im Konzern ist der am 31. Januar 2019 letztmalig der erörterte Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018). Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW hinaus vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo", die in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die erfolgte bilanzielle Neueinschätzung ist. Ungeachtet dessen geht die Gesellschaft weiterhin davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde für alle fünf Projekte erfolgreich sein wird. Im Erfolgsfall würde sich dann nach derzeitiger Einschätzung für die drei betroffenen Projekte "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo" ein ergebniswirksamer Schadensersatzanspruch in Höhe von 10,8 Mio. Euro ergeben, der allerdings nicht vor einer entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung ergebniswirksam würde.

Die Zinsaufwendungen veränderten sich im Konzern gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur geringfügig von 10,7 Mio. Euro auf 10,6 Mio. Euro. Aufgrund der Rückführung der Anleihe 2013/2018 (100,0 Mio. Euro/8 Prozent Zinsen) im Mai 2018 bei gleichzeitiger Neufinanzierung des Konzerns durch die Anleihe 2018/2023 (50,0 Mio. Euro/4 Prozent Zinsen) ebenfalls im Mai 2018 konnte der Zinsaufwand bei der Unternehmensfinanzierung aus Anleihen gesenkt werden. Einen gegenläufigen Effekt gegenüber dem Vorjahr erzeugt der Zinsaufwand auf Grundlage der höheren Anzahl an eigenen Windparks im Konzern und deren Projektfinanzierungen (Segment "Stromerzeugung").

Es wurden seit 2017 Werte geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Dies steht im Zusammenhang mit dem Aufbau unseres "Windparkportfolios 2020" im Eigenbesitz. Die in diesem Portfolio bisher aufgelaufenen - auf Konzernebene noch nicht realisierten - Gewinne vor Steuern betragen seit 2017 rund 21,0 Mio. Euro (davon rund 8,7 Mio. Euro in 2018). Mit einem Portfolio von Projekten im Eigenbesitz werden komplette oder teilweise Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten verschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen.

Auf Konzernebene wurden im Geschäftsjahr 2018, ohne die zeitlich nach hinten verschobenen Ergebnisse aus dem Aufbau des "Windparkportfolios 2020", folgende Ergebnisse erzielt:

ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA = EBIT zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte) in Höhe von 16,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 28,6 Mio. Euro),
ein Betriebsergebnis (EBIT = entspricht dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Betriebsergebnis") von 7,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 23,1 Mio. Euro) und
ein Ergebnis vor Steuern (EBT = entspricht dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Ergebnis vor Steuern") in Höhe von -2,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 14,1 Mio. Euro).

Das Konzern-Ergebnis nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis belief sich auf -1,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 17,1 Mio. Euro). Das unverwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie belief sich auf -0,01 Euro (im Vorjahr: 0,22 Euro) und das verwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie auf -0,01 Euro (im Vorjahr: 0,22 Euro).

Unter Berücksichtigung des Geschäftsergebnisses, der Dividendenausschüttung und des Abgangs von Minderheitsbeteiligungen im Zuge der Anteilserhöhung an der WKN AG (jetzt WKN GmbH) veränderte sich der Bilanzgewinn im Konzern im Berichtszeitraum auf 77,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 84,9 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Dividende in Höhe von 3,1 Mio. Euro aus dem vorhandenen Bilanzgewinn ausgeschüttet.

Bei den im Konzern konsolidierten Tochtergesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2018 die wesentlichen Umsätze aus Managementvergütung und Serviceleistungen in Höhe von 7,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,2 Mio. Euro), aus Umspannwerknutzungsentgelt in Höhe von 3,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,1 Mio. Euro) und aus Stromverkaufserlösen im Bereich Stromerzeugung (ohne konzerninterne Umsätze) in Höhe von 12,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,6 Mio. Euro) erzielt. Der Teil-Konzern WKN GmbH wurde nach IFRS mit folgenden Werten (vor Konsolidierungseffekten) im Konzern der PNE AG einbezogen:

WKN Teilkonzern

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in Mio. EUR 1.1. - 31.12.2018 1.1. - 31.12.2017
Umsatzerlöse 60,0 59,7
Gesamtleistung 60,5 61,0
Personalaufwand 10,7 9,3
Sonstiger betrieblicher Aufwand 8,2 11,0
EBIT 15,9 9,3
Mitarbeiterzahl per 31.12. des Jahres 143 MA 141 MA

Entwicklung in der PNE AG (Zahlen nach HGB-Einzelabschluss)

Von der Gesamtleistung im Konzern entfielen auf die PNE AG 34,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 133,8 Mio. Euro). Die Gesamtleistung der PNE AG setzt sich aus Umsatzerlösen in Höhe von 19,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 93,9 Mio. Euro), aus Bestandsveränderungen in Höhe von 4,5 Mio. Euro (im Vorjahr: -0,4 Mio. Euro) und aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 10,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 40,3 Mio. Euro) zusammen.

Der Rückgang des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr liegt begründet in der geringeren Anzahl an "Turn-Key"-Projektumsetzungen bzw. -verkäufen im Geschäftsjahr 2018 gegenüber 2017.

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich bei der PNE AG im Wesentlichen aus den Meilensteinzahlungen für die Offshore-Projekte "Gode Wind 3" und "Borkum Riffgrund 2" zusammen (in Summe rund 8,2 Mio. Euro).

Im Vorjahr stammten die wesentlichen sonstigen betrieblichen Erträge aus dem Gewinn des Verkaufs der restlichen Anteile (20 %) und einer erhaltenen nachträglichen Kaufpreiszahlung für die in 2016 bereits verkauften Anteile (80 %) an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH sowie aus der Veräußerung der Anteile des Offshore-Windparkprojekts "Atlantis I".

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden zudem die Auflösung von Rückstellungen und sonstige Erträge wie z. B. Gutschriften, Weiterberechnungen, Auflösung des Investitionszuschusses des Stammsitzes in Cuxhaven und Erträge aus dem Sachbezug für Kfz-Nutzung erfasst.

Im Einzelabschluss der PNE AG betrug der Materialaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 12,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 78,9 Mio. Euro). Der Materialaufwand setzt sich im Wesentlichen aus den Kosten für die Windenergieanlagen und den Baukosten für die Infrastrukturleistungen der umgesetzten bzw. im Bau befindlichen Windparkprojekte zusammen. Der Rückgang des Materialaufwands hängt mit der geringeren Umsetzung von "Turn-Key"-Projekten gegenüber der Vorjahreszahl zusammen.

Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2018 auf 11,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 11,7 Mio. Euro). Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2018 hat sich in der PNE AG auf 154 Personen verändert (per 31. Dezember 2017: 155 Mitarbeiter). In den Personalzahlen ist der Vorstand mit 3 Mitgliedern enthalten.

Im Einzelabschluss der PNE AG wurden im Geschäftsjahr 2018 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, in Höhe von 8,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) vorgenommen (siehe dazu auch die Erläuterungen zur Vermögenslage der PNE AG).

Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der sonstige betriebliche Aufwand im Geschäftsjahr 2018 auf 8,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,1 Mio. Euro). Im Wesentlichen hat sich der sonstige betriebliche Aufwand erhöht, da für die Aufnahme der Anleihe 2018/2023 Kapitalerhöhungskosten von rund 1,7 Mio. Euro in 2018 angefallen sind. Ein Teil dieser Kosten (0,1 Mio. Euro) wird im Finanzergebnis ausgewiesen, da die anteilige vorzeitige Ablösung der Anleihe 2013/2018 als Zinsaufwand gebucht wurde.

Die PNE AG wies im Geschäftsjahr 2018 ein Betriebsergebnis (EBIT = entspricht dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Betriebsergebnis") von -7,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 35,5 Mio. Euro) aus.

Im Einzelabschluss der PNE AG wurden im Geschäftsjahr 2018 Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 3,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) vorgenommen (siehe dazu auch die Erläuterungen zur Vermögenslage der PNE AG).

Die Zinsaufwendungen reduzierten sich bei der PNE AG gegenüber dem Vorjahr und betrugen 5,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,5 Mio. Euro) und sind im Wesentlichen für die Zinsen der Anleihe 2013/2018 und der Anleihe 2018/2023 angefallen. Die Reduzierung der Zinsen liegt an der Umfinanzierung im Mai 2018 durch Rückführung der Anleihe 2013/2018 (100,0 Mio. Euro/8 Prozent Zinsen) und Neuaufnahme der Anleihe 2018/2023 (50,0 Mio. Euro/4 Prozent Zinsen).

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 2,2 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro.

Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Bilanzgewinn der PNE AG auf 114,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 130,9 Mio. Euro). Der Jahresfehlbetrag der PNE AG belief sich auf -9,9 Mio. Euro (im Vorjahr: Jahresüberschuss 32,6 Mio. Euro). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft lag bei -0,13 Euro (im Vorjahr: 0,43 Euro) und das verwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft bei -0,12 Euro (im Vorjahr: 0,42 Euro).

2.5.2 Finanzlage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Entwicklung im Konzern

Das Finanzmanagement der PNE AG und des PNE-Konzerns ist darauf ausgerichtet, ausreichend Liquidität

für die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit bereitzustellen,
um die Voraussetzungen zur Umsetzung der Strategieerweiterung zu schaffen sowie
um den Risiken aus dem Projektgeschäft zu begegnen.

Die Finanzierung erfolgt dabei auf Ebene der jeweiligen Projektgesellschaften in Form von Darlehen sowie auf Ebene der PNE AG u. a. durch die Emission von Anleihen. Derivative Finanzinstrumente wie Zins-Swaps werden in der Regel nur auf Ebene der Projektgesellschaften eingesetzt, um Zinsrisiken variabel verzinslicher Darlehen abzusichern. Zum 31. Dezember 2018 bestanden derivative Finanzinstrumente in Bezug auf die Projektfinanzierungen "Kührstedt", "Gerdau-Repowering" und "Kittlitz III".

Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Lage des Konzerns gibt die Kapitalflussrechnung Aufschluss. Zum 31. Dezember 2018 stand den Konzernunternehmen eine Liquidität inkl. Kreditlinien für Projektzwischenfinanzierungen in Höhe von 157,8 Mio. Euro zur Verfügung, die in Höhe von 10,0 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (im Vorjahr: 225,6 Mio. Euro, davon 1,1 Mio. Euro verpfändet).

Die zur Verfügung stehende Liquidität gliedert sich auf in

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 129,1 Mio. Euro,
zur Verfügung stehende Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. Euro,
zur Verfügung stehende Projekteigenkapitalzwischenfinanzierungen in Höhe von 16,4 Mio. Euro und
zur Verfügung stehende Projektfremdkapitalzwischenfinanzierungen in Höhe von 2,3 Mio. Euro.

Die PNE AG und die WKN GmbH verfügten zum 31. Dezember 2018 über Betriebsmittellinien in Höhe von 10,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 0,0 Mio. Euro) und Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale in Höhe von 23,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 0,0 Mio. Euro). Die Betriebsmittellinie war per 31. Dezember 2018 mit 0,0 Mio. Euro in Anspruch genommen und die Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale waren per 31. Dezember 2018 mit 3,9 Mio. Euro in Anspruch genommen.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -28,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 22,6 Mio. Euro) war im Wesentlichen geprägt

von dem Konzern-Ergebnis des Berichtjahres,
von der Weiterentwicklung der Projektpipeline und der Realisierung von Windparkprojekten, welche sich in den Veränderungen bei den Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten abzeichnen und im Wesentlichen durch Projektzwischenfinanzierungen finanziert wurden (siehe auch Cashflow aus Finanzierungstätigkeit).

Beim Cashflow aus der Investitionstätigkeit wurden im Berichtszeitraum Aus- bzw. Einzahlungen für Investitionen bzw. Desinvestitionen in das Konzernanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von in Summe -4,3 Mio. Euro (im Vorjahr: in Summe -69,6 Mio. Euro) getätigt bzw. erhalten. Die Investitionen in Sachanlagen bezogen sich im Geschäftsjahr 2018 und im Vorjahr im Wesentlichen auf Investitionen für die Umsetzung der Windparks für das im Aufbau befindliche "Windparkportfolio 2020" und in Umspannwerke für diese Windparkprojekte.

Aus- und Einzahlungen aus Käufen und Verkäufen von konsolidierten Einheiten wurden im laufenden Geschäftsjahr nicht getätigt. Im Vorjahr betraf dies den Kauf der Anteile der HKW Silbitz GmbH & Co. KG sowie den Verkauf der Anteile an der PNE WIND Atlantis I GmbH. Der Erwerb der restlichen Anteile an der WKN GmbH im Geschäftsjahr 2018 wird in der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Die Ein- und Auszahlungen aus Verkäufen und Käufen von Finanzanlagen wurden in Höhe von in Summe 0,5 Mio. Euro (im Vorjahr: in Summe 32,7 Mio. Euro) erhalten bzw. getätigt. Hier war im Vorjahr im Wesentlichen die Einnahme aus dem Verkauf der bis dahin im Konzern gehaltenen Anteile (20 Prozent) an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH enthalten.

Im Berichtszeitraum war der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -32,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 49,9 Mio. Euro) im Wesentlichen geprägt durch

die Tilgung der Anleihe 2013/2018 in Höhe von -100,0 Mio. Euro,
die Neuaufnahme der Anleihe 2018/2023 in Höhe von 50,0 Mio. Euro,
die Kapitalerhöhungskosten in Verbindung mit der Anleihe 2018/2023 in Höhe von -1,7 Mio. Euro,
den Rückkauf von rund 2,2 Mio. eigenen Aktien zu insgesamt -5,8 Mio. Euro,
die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten in Höhe von -6,4 Mio. Euro,
die Dividendenzahlung in Höhe von -3,1 Mio. Euro,
die Inanspruchnahme von Bankkrediten in Höhe von 42,5 Mio. Euro, die im Wesentlichen zur Projektfinanzierung der Windparkprojekte für das im Aufbau befindliche Windparkportfolio verwendet wurden,
den Erwerb der restlichen Anteile an der WKN GmbH in Höhe von -8,2 Mio. Euro.

Teilschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe 2014/2019 wurden im Berichtszeitraum in 1.777 Aktien gewandelt. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 betrug das Grundkapital der PNE AG somit 76.557.803,00 Euro.

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 verfügte der Konzern über einen Finanzmittelfonds in Höhe von insgesamt 129,1 Mio. Euro, der in Höhe von 10,0 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (im Vorjahr: 194,0 Mio. Euro, davon 1,1 Mio. Euro verpfändet).

Entwicklung in der PNE AG

Der PNE AG stand zum 31. Dezember 2018 eine Liquidität in Höhe von 83,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 156,8 Mio. Euro, davon 0,5 Mio. Euro verpfändet) zur Verfügung, die in Höhe von 8,3 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist.

Die Finanzlage der PNE AG war im Geschäftsjahr 2018 insbesondere geprägt

durch den negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -13,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 33,9 Mio. Euro) im Wesentlichen aufgrund des Kaufs der restlichen Anteile an der WKN GmbH und der Investitionen in die Kapitalrücklage der PNE WIND West Europe GmbH zur Übernahme der Anteile und der Einzahlung von Eigenkapital durch die PNE WIND West Europe GmbH bei den Windparkgesellschaften für den eigenen Betrieb (im Vorjahr hing der positive Cashflow mit dem Verkauf der restlichen Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH zusammen),
sowie durch den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 5,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 12,6 Mio. Euro) und
den negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -64,2 Mio. Euro (im Vorjahr: -17,8 Mio. Euro), welcher im Wesentlichen aus der Rückführung der Anleihe 2013/2018 entstanden ist.

2.5.3 Vermögenslage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Entwicklung im Konzern

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in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Aktiva
Summe der langfristigen Vermögenswerte 179,7 184,9
Immaterielle Vermögenswerte 65,1 66,8
Sachanlagen 96,1 103,9
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2,0 2,5
Latente Steuern 16,5 11,7
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 272,9 308,4
Vorräte 117,3 86,4
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 25,1 26,8
Steuerforderungen 1,4 1,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 129,1 194,0
Bilanzsumme 452,6 493,3

Zum Stichtag betrug die Konzernbilanzsumme der PNE AG insgesamt 452,6 Mio. Euro. Damit hat sich der Wert um -8,3 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2017 verändert.

Die langfristigen Vermögenswerte nahmen insgesamt von 184,9 Mio. Euro zum Jahresende 2017 auf aktuell 179,7 Mio. Euro ab.

Zum 31. Dezember 2018 summierten sich die immateriellen Vermögenswerte auf 65,1 Mio. Euro und reduzierten sich damit um rund 1,7 Mio. Euro gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2017. Die mit Abstand größten Einzelposten dieser Position sind dabei die Firmenwerte in Höhe von 63,4 Mio. Euro (davon Projektierung von Windenergieanlagen PNE 23,0 Mio. Euro und Projektierung von Windenergieanlagen WKN 40,2 Mio. Euro).

Im selben Zeitraum veränderten sich die Sachanlagen um -7,8 Mio. Euro auf 96,1 Mio. Euro (31. Dezember 2017: 103,9 Mio. Euro). Hierunter fallen im Wesentlichen

Grundstücke und Bauten (11,4 Mio. Euro ohne Grundstücke und Bauten von "Silbitz"),
im Besitz oder im Bau befindliche Umspannwerke (13,2 Mio. Euro),
die technischen Anlagen und Maschinen des HKW "Silbitz" (3,2 Mio. Euro inkl. Grundstücke und Bauten in Höhe von 2,7 Mio. Euro), des Windparks "Pülfringen" (1,1 Mio. Euro) sowie der drei Windparks "Kührstedt" (59,8 Mio. Euro).

Die Veränderung der Sachanlagen ist im Wesentlichen auf das Projektportfolio und die damit einhergehenden Abschreibungen auf die Sachanlagen der Windparks zurückzuführen. Ein weiterer Grund sind die Finanzierungen der Windparkprojekte "Kührstedt", die teilweise durch öffentliche KfW-Darlehen erfolgten, die zu einem Zinssatz unter dem Marktzinssatz gewährt wurden. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert der Darlehen in Höhe von 4,2 Mio. Euro wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte (Windenergieanlagen) saldiert und werden über die Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte erfolgswirksam erfasst (in 2018: Abschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro).

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten war im Berichtszeitraum eine Veränderung von 308,4 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 272,9 Mio. Euro per 31. Dezember 2018 zu verzeichnen. Im Wesentlichen ist diese Veränderung auf den Anstieg des Vorratsvermögens (+30,9 Mio. Euro) und die Reduzierung der Zahlungsmittel (-64,9 Mio. Euro) zurückzuführen. Das Vorratsvermögen ist angestiegen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Projektpipeline und den geleisteten Anzahlungen bei den Projekten im Bau, bei gleichzeitiger Wertberichtigung auf Offshore-Vorräte in Höhe von rund -10,8 Mio. Euro. Die Reduzierung der Zahlungsmittel ist im Wesentlichen begründet in der Rückführung der Anleihe 2013/2018 (100,0 Mio. Euro). Von den kurzfristigen Vermögenswerten entfallen 6,4 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2017: 5,1 Mio. Euro).

Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen erhöhten sich von 83,4 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 90,0 Mio. Euro per 31. Dezember 2018.

Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf:

Offshore-Projekte (15,1 Mio. Euro),
Onshore-Projekte Inland (37,1 Mio. Euro),
Onshore-Projekte Ausland (37,8 Mio. Euro).

Die in den Vorratsbeständen befindlichen geleisteten Anzahlungen für im Bau befindliche Onshore-Projekte haben sich von 2,9 Mio. Euro um 24,3 Mio. Euro auf 27,2 Mio. Euro erhöht.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen 129,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018, die in Höhe von 10,0 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet sind (per 31. Dezember 2017: 194,0 Mio. Euro, davon 1,1 Mio. Euro verpfändet).

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in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Passiva
Eigenkapital 216,3 235,2
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand 0,8 0,9
Rückstellungen 9,2 5,9
Langfristige Verbindlichkeiten 140,1 77,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten 67,7 156,4
Abgegrenzte Umsatzerlöse 18,5 17,9
Bilanzsumme 452,6 493,3

Das Konzern-Eigenkapital verringerte sich zum 31. Dezember 2018 von 235,2 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 216,3 Mio. Euro. Die Verringerung liegt begründet im negativen Konzern-Ergebnis (-2,4 Mio. Euro) des Geschäftsjahres und den Effekten aus der Dividendenausschüttung (-3,1 Mio. Euro), dem Rückkauf der eigenen Aktien (-5,8 Mio. Euro) und den Veränderungen im Konzern-Eigenkapital im Zuge der Anteilserhöhung an der WKN GmbH (-8,2 Mio. Euro).

Der Kauf der restlichen rund 17 % der Anteile an der WKN stellt eine mehrheitswahrende Aufstockung der Beteiligung dar. Nach IFRS 10.23 wird bei dieser Transaktion zwischen Eigentümern lediglich die Verteilung der Residualansprüche der Eigentümergruppen berührt, so dass eine Wertverschiebung zwischen Mehrheitsgesellschaftern und Minderheiten im Eigenkapital stattfindet. Die Bilanzansätze der Vermögenswerte und Schulden bleiben unverändert.

Die Eigenkapitalquote des Konzerns betrug zum 31. Dezember 2018 ca. 48 Prozent (per 31. Dezember 2017: ca. 48 Prozent).

Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 77,0 Mio. Euro Ende 2017 auf 140,1 Mio. Euro Ende 2018. Die Position besteht hauptsächlich aus Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 136,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 72,8 Mio. Euro). In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist die im Mai 2018 platzierte Anleihe (50,0 Mio. Euro/4 Prozent Zinsen pro Jahr) mit einem Buchwert von 48,5 Mio. Euro enthalten. Der Unterschiedsbetrag von rund 1,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018) zum platzierten Wert der Anleihe betrifft die Transaktionskosten der Anleihe. Nach IFRS werden die Transaktionskosten mit den Verbindlichkeiten aus der Anleihe verrechnet und über die Laufzeit der Anleihe als "Zinsaufwand" wieder erfasst. Darüber hinaus sind langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Volumen von 86,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 66,0 Mio. Euro) enthalten.

Am 31. Dezember 2018 betrug die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der PNE AG 76.557.803 Stück, davon befanden sich zum Stichtag 2.189.853 Aktien (im Vorjahr: 0 Aktien) im Besitz der PNE AG. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 1.777 Aktien ist auf Wandlungen aus der Teilschuldverschreibung zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2018 veränderten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 156,4 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 67,7 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den zum 31. Dezember 2017 erfolgten Ausweis der 100,0 Mio. Euro Anleihe 2013/2018 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten, welche im Mai 2018 zurückgeführt wurde. In den kurzfristigen Verbindlichkeiten ist zudem die im Geschäftsjahr 2014 ausgegebene Wandelanleihe 2014/2019 mit 6,5 Mio. Euro enthalten. Die in dieser Position enthaltenen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich aufgrund der Aufnahme von Fremdkapitalzwischenfinanzierungen für im Bau befindliche Windparks an Land von 6,4 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 18,3 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum veränderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 25,3 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 14,9 Mio. Euro.

Im Wesentlichen sind in den Kreditverbindlichkeiten (lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten) enthalten:

die Finanzierung des Gebäudes der PNE AG am Unternehmenssitz in Cuxhaven (valutiert per 31. Dezember 2018: 2,3 Mio. Euro, davon langfristig 2,2 Mio. Euro),
die non-recourse Projektfinanzierung des Windparks "Pülfringen" (valutiert per 31. Dezember 2018: 1,8 Mio. Euro, davon langfristig 1,4 Mio. Euro),
die non-recourse Projektfinanzierung des Windparks "Gerdau-Repowering" (valutiert per 31. Dezember 2018: 21,7 Mio. Euro, davon langfristig 18,8 Mio. Euro),
die non-recourse Projektfinanzierungen der Windparks "Kührstedt-Alfstedt", "Kührstedt-Alfstedt A" und "Kührstedt-Alfstedt B" (valutiert per 31. Dezember 2018: 61,5 Mio. Euro, davon langfristig 56,9 Mio. Euro),
die anteilige Eigenkapitalzwischenfinanzierung der Windparks "Kührstedt-Alfstedt" (valutiert per 31. Dezember 2018: 8,6 Mio. Euro, davon langfristig 8,4 Mio. Euro) und
die non-recourse Projektzwischenfinanzierung des Windparks "Kittlitz III" (valutiert per 31. Dezember 2018: 10,1 Mio. Euro, davon langfristig 0,0 Mio. Euro).

Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel betrug die Nettoverschuldung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) am 31. Dezember 2018 somit -33,7 Mio. Euro (31. Dezember 2017: Nettoliquidität +14,1 Mio. Euro).

Entwicklung in der PNE AG

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in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,1
Sachanlagen 11,0 11,5
Finanzanlagen 107,9 91,2
Vorräte 30,8 10,2
Forderungen und sonstige Aktiva 109,6 140,0
Flüssige Mittel 83,7 156,8
Bilanzsumme 343,1 409,8

Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,1 Mio. Euro), den Sachanlagen in Höhe von 11,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 11,5 Mio. Euro) und den Finanzanlagen in Höhe von 107,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 91,2 Mio. Euro). Die Veränderungen bei den Finanzanlagen beruhen im Wesentlichen auf

dem Kauf der restlichen Anteile an der WKN GmbH (8,2 Mio. Euro),
den Einzahlungen in die Kapitalrücklage der PNE WIND West Europe GmbH zur Einzahlung von Eigenkapital in die Windparkprojekte "Kührstedt-Alfstedt" (11,9 Mio. Euro) und
den Abschreibungen auf die Anteile an drei Offshore-Gesellschaften (-3,5 Mio. Euro).

Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus den Vorräten in Höhe von 30,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,2 Mio. Euro), davon unfertige Erzeugnisse in Höhe von 14,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,0 Mio. Euro) und geleistete Anzahlungen in Höhe von 16,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) sowie den Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von 109,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 140,0 Mio. Euro). Von den Forderungen und sonstigen Aktiva entfallen wiederum 0,5 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Vorjahr: 1,2 Mio. Euro), 106,5 Mio. Euro auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (im Vorjahr: 137,3 Mio. Euro) und 2,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) auf sonstige Vermögensgegenstände. In der Veränderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von -8,4 Mio. Euro enthalten.

Die Barmittel beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 83,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 156,8 Mio. Euro) und reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen wegen der Rückführung der Anleihe 2013/2018 (100,0 Mio. Euro).

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in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Passiva
Eigenkapital 247,1 265,9
Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,8 0,9
Rückstellungen 7,8 12,8
Verbindlichkeiten 87,3 130,1
Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,1
Bilanzsumme 343,1 409,8

Das Eigenkapital der PNE AG belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2018 auf 247,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 265,9 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote der PNE AG betrug zum 31. Dezember 2018 ca. 72 Prozent (per 31. Dezember 2017 ca. 65 Prozent). Das Eigenkapital reduzierte sich im Wesentlichen aufgrund des Jahresfehlbetrags (-9,9 Mio. Euro), welcher durch die Offshore-Abschreibungen wesentlich beeinflusst wurde, des Rückkaufs der eigenen Anteile (-5,8 Mio. Euro) und der Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2018 (-3,1 Mio. Euro).

Am 31. Dezember 2018 betrug die Gesamtzahl der Aktien der PNE AG 76.557.803 Stück, davon befanden sich zum Stichtag 2.189.853 Aktien (im Vorjahr: 0 Aktien) im Besitz der PNE AG. Die Veränderung der ausgegebenen Aktien gegenüber dem Vorjahr um 1.777 Aktien ist auf Wandlungen aus der Teilschuldverschreibung zurückzuführen.

Die wesentlichen Positionen auf der Passivseite betreffen die Verbindlichkeiten in Höhe von 87,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 130,1 Mio. Euro). Diese gliedern sich im Wesentlichen in

die in 2018 ausgegebene Anleihe 2018/2023 in Höhe von 50,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 100,0 Mio. Euro/Anleihe 2013/2018),
die in 2014 begebene Wandelanleihe 2014/2019 in Höhe von 6,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,6 Mio. Euro),
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 4,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,5 Mio. Euro),
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 15,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro),
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,8 Mio. Euro) sowie
die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 8,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,7 Mio. Euro).

Die wesentlichen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Verbindung mit Windparkprojekten in Höhe von 4,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 8,4 Mio. Euro), sowie Rückstellungen für variable Vergütungen der Vorstände und leitenden Mitarbeiter in Höhe von 2,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 1,9 Mio. Euro).

3. VERTRIEB UND MARKETING

Der Vertrieb der Windparkprojekte, die an Land errichtet werden, stützt sich erfolgreich auf den Direktverkauf an Einzel- und Großinvestoren. Mit diesem Direktvertrieb hat PNE seit Jahren positive Erfahrungen und wird diesen bewährten Vertriebsweg daher auch weiterhin verfolgen. Die Bündelung von Projekten und deren Entwicklung bis zu einer möglichst hohen Werthaltigkeit hat sich aber bereits zuvor bewährt. Dabei ist der Verkauf größerer Projektportfolien möglich, wenn es dafür auf Investorenseite Interesse gibt, wie die Verkäufe z. B.

in 2012 mit dem Offshore-Portfolioverkauf "Gode Wind",
in 2015 mit dem Onshore-Projektpipelineverkauf "UK" oder
in 2016 mit dem Onshore-Portfolioverkauf "YieldCo"

gezeigt haben.

Dieser erfolgreiche Weg soll auch künftig beschritten werden.

4. ENTWICKLUNG UND INNOVATIONEN

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb des operativen Geschäftszwecks Projektentwicklung fanden im Konzern der PNE AG im Berichtszeitraum nicht statt.

5. MITARBEITER

Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2018 im Jahresdurchschnitt einschließlich der Vorstände 369 Personen (im Vorjahr: 362) beschäftigt. Die Mitarbeiter der Beteiligungsunternehmen sind in dieser Zahl enthalten. Von diesen Mitarbeitern (einschließlich Vorstände und Auszubildende) waren im Jahresdurchschnitt 151 (im Vorjahr: 152) Mitarbeiter bei der PNE AG beschäftigt.

Zum 31. Dezember 2018 waren im Konzern einschließlich der Vorstände 390 Personen beschäftigt (per 31. Dezember 2017: 369 Personen). Davon waren 236 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2017: 214 Personen) bei den Tochtergesellschaften der PNE AG beschäftigt; davon wiederum 178 Personen (per 31. Dezember 2017: 159 Personen) bei inländischen und 58 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2017: 55 Personen) bei ausländischen Tochtergesellschaften.

Die vorhandene Mitarbeiterzahl wird laufend überprüft, um für die weitere Entwicklung des Konzerns vorbereitet zu sein.

6. IMMATERIELLE UNTERNEHMENSWERTE/ NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Der Erfolg bei der Entwicklung von Windparkprojekten an Land und auf See basiert wesentlich auf dem Wissen und den Erfahrungen langjähriger qualifizierter Mitarbeiter sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen an einem Projekt Beteiligten. Dabei sind unsere Mitarbeiter besonders gefordert: Ihre Kreativität und individuelles Vorgehen sind häufig die Schlüssel zur Lösung der oft komplexen Fragestellungen während der Entwicklung eines Windparks. Der Wert eines Windparkprojektes, von dem dann wieder der unternehmerische Erfolg der PNE AG und des Konzerns abhängt, wird im Wesentlichen in der Planungsphase bis zum Erreichen der Genehmigung geschaffen. Hierzu können wir auf die Fähigkeiten und Erfahrungen unserer in der Regel langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Sie verfügen nicht nur über eine hervorragende Expertise in der Branche, sondern sind darüber hinaus auch sehr gut vernetzt. So wird sichergestellt, dass in allen Phasen der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung aber auch beim Betrieb von Windparkprojekten auf hohe Fachkompetenz vertraut werden kann.

Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, dass die Potenziale unserer Mitarbeiter durch eine effektive interne Organisation und ein hohes Maß an Eigenverantwortung optimal genutzt werden können. Regelmäßige Bewertungen der Mitarbeiter und ihrer Aufgaben ermöglichen es uns, leistungsorientiert und auf die jeweiligen Aufgaben speziell zugeschnittene Anforderungsprofile immer wieder anzupassen. Auf diese Weise können hohe Standards in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen erreicht und gehalten werden. Durch die Sicherstellung der Qualifizierung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter sowie die laufende Optimierung der Verfahrensprozesse soll unsere Expertise im Markt weiter gestärkt werden.

Aus der Praxis heraus haben wir langjährige Erfahrungen in der Projektentwicklung in Prozesse übergeführt, die es uns ermöglichen, zielgerichtet und intensiv von der Standortakquisition über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Windparks bis hin zum Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, das sogenannte "Repowering", alle Phasen der Windparkprojektierung erfolgreich zu planen, durchzuführen und abzuschließen.

Bei der internationalen Expansion und der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells um andere saubere Energien, Speichertechnologien und Power-to-Gas-Lösungen wissen wir um die große Bedeutung erfahrener Partner. Daher gilt der Grundsatz, dass wir möglichst nur dann in neue Märkte eintreten, wenn wir dies gemeinsam mit dort gut vernetzten Partnern machen können. Auch hier gilt der Grundsatz der fachlich-qualifizierten und von Vertrauen getragenen Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und an einem Projekt Beteiligten.

Wichtig ist außerdem die Pflege des in vielen Jahren aufgebauten Netzwerkes von Partnern und Unterstützern unseres Geschäftes. Da die Windparkprojektierung im Wesentlichen auf politischen Rahmenbedingungen basiert, arbeiten wir eng und intensiv mit Branchenverbänden zusammen und pflegen den ständigen Dialog. Den direkten Dialog suchen und pflegen die Projektverantwortlichen von PNE auch mit allen an einem Vorhaben Beteiligten, von den Grundeigentümern und Anliegern über die Kommunalpolitik bis hin zu den beteiligten Behörden.

Mit der kontinuierlichen Ausbildung und Qualifizierung junger Menschen sichern wir Ausbildungsplätze und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. In der Regel bleiben die jungen Mitarbeiter auch nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung im Unternehmen.

Unseren Mitarbeitern bieten wir laufend interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten an, damit sie ihre Qualifikationen erhalten und ausbauen können. Wichtig sind uns zudem auch der Erfahrungsaustausch und die Stärkung der internen standortübergreifenden Kommunikation. Daher hat der Vorstand in 2018 beschlossen, ein Softwaretool zur effizienteren Teamkommunikation sowie eine Mitarbeiter-APP einzuführen.

Mit den von uns projektierten und betriebenen Windparks und den künftigen Projekten für saubere Energien leisten wir national wie international einen erheblichen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen Abgasen und damit zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur. Die Stromerzeugung aus sauberen Energien wie der Windenergie leistet jedoch nicht nur positive Umweltbeiträge, sondern trägt auch dazu bei, die begrenzten Vorräte fossiler Energieträger zu schonen. Volkswirtschaftlich wirkt sich positiv aus, dass die Stromerzeugung dezentral erfolgt und damit teure Importe von Energieträgern vermindert und vermieden werden. Die Wertschöpfung findet dort statt, wo Strom aus sauberen Energien erzeugt wird. Somit sichern die von uns projektierten und in Betrieb genommenen Projekte eine ökologisch sinnvolle und ökonomisch richtige Stromerzeugung.

7. NACHTRAGSBERICHT

Der Nachtragsbericht zu den wesentlichen Auswirkungen nach Ende des Berichtszeitraums findet sich im Konzernanhang unter "9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag".

8. RISIKO- UND CHANCENBERICHT

BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES IKS/RMS DER MUTTERGESELLSCHAFT UND DES GESAMTKONZERNS

Internes Kontrollsystem (IKS)

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden.

Im Rahmen der Implementierung des IKS haben wir die einzelnen Funktionsbereiche der Gesellschaft und des Konzerns einer sorgfältigen Analyse unterzogen und entsprechend der Wahrscheinlichkeit und der Möglichkeit eines Schadenseintritts bewertet.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen bzw. den vorgenommenen Bewertungen haben wir den Aufbau der einzelnen Einheiten organisiert. Daneben haben wir die Arbeitsabläufe an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst. Beispielsweise achten wir auf eine konsequente Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus legen wir besonderen Wert auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Gleichzeitig haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut.

Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des IKS finden in allen Funktionsbereichen der Muttergesellschaft und des Gesamtkonzerns Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des IKS stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.

Neben diesen im System implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte überwacht.

WESENTLICHE MERKMALE DES RECHNUNGS-LEGUNGSBEZOGENEN INTERNEN KONTROLL-UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)-Rechnungslegungsprozess ist es, sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie (konzern)internen Richtlinien erfolgt und dadurch den Adressaten des Konzern- und des Einzelabschlusses zutreffende und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür hat PNE ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das alle dafür relevanten Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen umfasst.

Das interne Kontrollsystem besteht aus den Bereichen Steuerung und Überwachung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat (hier insbesondere der Prüfungsausschuss) sind mit prozessunabhängigen Prüfungsmaßnahmen in das interne Überwachungssystem eingebunden.

Für spezielle fachliche Fragestellungen und komplexe Bilanzierungssachverhalte fungiert das Konzernrechnungswesen als zentraler Ansprechpartner. Falls erforderlich, wird auf externe Sachverständige (Wirtschaftsprüfer, qualifizierte Gutachter etc.) zurückgegriffen.

Darüber hinaus werden die rechnungslegungsbezogenen Kontrollen durch das Controlling des Konzerns durchgeführt. Alle Posten und wesentlichen Konten der Gewinn- und Verlustrechnungen, der Bilanzen des Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit und Plausibilität überprüft. In Abhängigkeit davon, wie die rechnungslegungsbezogenen Daten durch das Rechnungswesen erstellt werden, erfolgen die Kontrollen monatlich oder quartalsweise.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist Bestandteil des Risikomanagements des Konzerns. Die für die Richtigkeit der rechnungslegungsbezogenen Daten relevanten Risiken werden von dem für den Risikobereich Finanzen zuständigen Risikobeauftragten überwacht und quartalsweise vom Risikomanagementgremium identifiziert, dokumentiert und beurteilt. Geeignete Maßnahmen zum Monitoring sowie zur Risikooptimierung von rechnungslegungsbezogenen Risiken sind durch das Risikomanagement des Konzerns eingerichtet.

Risikomanagement

Die Risikopolitik des Konzerns und der Gesellschaft ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand des Konzerns sowie der Gesellschaft zu sichern und gleichzeitig deren Werte systematisch und kontinuierlich zu steigern. Das Risikomanagement ist weitgehend in die vorhandene Unternehmensorganisation integriert. Damit können Doppeltätigkeiten und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen vermieden werden. So wird auch sichergestellt, dass die zentralen Risiken regelmäßig in den Führungsebenen behandelt werden.

Die Risikostrategie basiert auf einer Bewertung der Risiken und der mit ihnen verbundenen Chancen. In den Kernkompetenzfeldern des Konzerns und der Gesellschaft gehen wir angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- und/oder Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen - soweit dies möglich ist - vermieden. Hinzu kommt, dass es sich bei einem großen Teil der Risiken um projekt- und/oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den jeweiligen Abteilungen und Bereichen behandelt werden. Dies hat sich bewährt.

Im "Risikomanagementhandbuch" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden unter Beachtung klar definierter Kategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten, der bedeutenden assoziierten Unternehmen sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe bewertet. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert.

Die einzelnen Risiken werden im Rahmen der internen Risikoberichterstattung innerhalb des Konzerns anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkung klassifiziert.

Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit

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Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0 % - 5 % Sehr gering
6 % - 20 % Gering
21 % - 50 % Mittel
51 % - 100 % Hoch

Klassifizierung nach Auswirkungsgrad

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Erwartete Auswirkung

in TEUR
Grad der Auswirkung
T€ 0 bis T€ 250 Niedrig
>T€ 250 bis T€ 1.000 Moderat
>T€ 1.000 bis T€ 2.000 Wesentlich
>T€ 2.000 bis T€ 40.000 Gravierend

Aus der Kombination der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit und der erwarteten Auswirkung des Risikos erfolgt die Klassifizierung des Risikos im Sinne der Definition des Risikomanagements in "hoch", "mittel" und "gering".

Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Absicherung von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht. Das zentrale Risikomanagement berichtet regelmäßig über die identifizierten Risiken an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten.

Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Prozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting erfolgt von der Mitarbeiterebene bis in den Vorstand. Mögliche Risiken werden somit bereits auf der Arbeitsebene erkannt und zeitnah in den Teams, Abteilungen und Bereichen diskutiert und bewertet. Gegebenenfalls werden auf dieser Ebene bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zum Umgang mit den Risiken dem Vorstand oder von diesem dem Aufsichtsrat vorgelegt. Bei grundlegenden und bereichsübergreifenden Risiken werden zudem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßigen Abstimmungen oder nach Bedarf Lösungen für solche Fragestellungen zu erarbeiten.

Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der (Konzern-)Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch werden frühzeitig wichtige Informationen über potenziell mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung/Auflösung von Rückstellungen gewonnen.

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer vorbildlichen Handlungsweise in allen geschäftlichen Belangen werden verantwortliche Mitarbeiter gezielt in Fragen der Compliance geschult.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv verfolgt:

Mögliche Risiken, die sich aus Änderungen von Gesetzen und Verordnungen für unser operatives Geschäft in der Windparkprojektierung ergeben können.
Mögliche Risiken, die sich aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz ergeben können.
Mögliche Risiken, die sich aus fehlenden Netzkapazitäten im In- und Ausland ergeben können.
Mögliche technische Risiken, die sich aus dem Eigenbetrieb von Windparks ergeben und die daraus erwarteten Ergebnisse negativ beeinflussen könnten.
Einen besonderen Stellenwert haben die Bemühungen um die Einhaltung der Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung. Risiken können sich jedoch aus der Nichteinhaltung der Regeln und der internen Richtlinien durch Einzelne ergeben.

EINSCHÄTZUNG VON RISIKEN UND CHANCEN

Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotenzial der Risiken nach Einschätzung des Vorstands, mit Ausnahme der im nachfolgenden Text erwähnten Veränderungen, gegenüber dem 31. Dezember 2017 nicht wesentlich verändert. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Konzerns und der PNE AG sind aus Sicht des Vorstands angesichts der weltweiten Entwicklung des Klimaschutzes und des Ausbaus der Windenergie sowie den zu erwartenden Meilensteinzahlungen aus bereits erfolgten Projektverkäufen gut. Somit ist nach Einschätzung des Vorstands auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Auf Grundlage der positiven wirtschaftlichen Lage per 31. Dezember 2018 stellt kein Einzelrisiko eine wesentliche Gefahr für den Konzern dar, auch wenn Risiken finanzielle Auswirkungen im oberen einstelligen (das Risiko aus der Betriebsprüfung bei der WKN GmbH) bis im unteren zweistelligen Millionenbereich haben könnten (das Risiko von Wertberichtigung der Offshore-Vorräte) und folglich als hoch klassifiziert werden. Somit sind aus Sicht des Vorstands bestandsgefährdende Risiken aktuell nicht ersichtlich.

Allgemeine Faktoren

Der Konzern und mit ihm die konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch die Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Durch das interne Risikomanagementsystem minimiert die Gesellschaft die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und geht sie nur dann ein, wenn ein entsprechender Mehrwert für das Unternehmen bei beherrschbarem Risiko geschaffen werden kann. Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Aufbauend auf der Analyse der vorhandenen Kernprozesse erfolgt eine Bewertung der erfassten Risiken. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt regelmäßig. Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, hat sich die Einschätzung der jeweiligen Risiken gegenüber dem 31. Dezember 2017 nicht wesentlich geändert. Mit der Umsetzung der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells auch auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien können sich weitere Risiken ergeben.

Allgemeine Erläuterung zur Einschätzung der Risiken

Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, wird das jeweilige Risiko mit einer sehr geringen bis geringen Eintrittswahrscheinlichkeit sowie einer niedrigen bis moderaten Auswirkung auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE AG und des Konzerns eingestuft. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von 0 bis 1 Mio. Euro auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Diese Risiken würden nach der Risikoklassifizierung mit gering bis mittel einzustufen sein. Die wesentlichen Risiken sind jeweils am Anfang der Kapitel beschrieben.

Risiken aus operativer Tätigkeit

Ein typisches Risiko ist das Genehmigungsrisiko von Projekten in etablierten und auch neuen Märkten. Bei zeitlichen Verzögerungen der Genehmigungen, bei negativen Ergebnissen von Ausschreibungen oder wenn sich durch marktbasierte Fördermechanismen das Angebot-Nachfrageverhältnis wesentlich verschiebt, können sich Verschiebungen in den Liquiditätsflüssen, höhere Anzahlungserfordernisse und Ausfälle von geplanten Mittelrückflüssen ergeben. Außerdem können Projekte in diesen Fällen unwirtschaftlich werden, was zu Ausbuchungen von bereits aktivierten unfertigen Erzeugnissen führen kann. Neben dem Vorratsvermögen kann dieses Risiko auch die Werthaltigkeit der Forderungen betreffen. Risiken bestehen für Bilanzwerte für On- sowie Offshore-Projekte im In- und Ausland, sollten Projekte unwirtschaftlich werden bzw. eine Realisierung nicht möglich sein. Die operativen Chancen in der Projektierung von Windparks an Land und auf See können jedoch nur realisiert werden, wenn solche unternehmerischen Risiken in Kauf genommen werden.

Zeitliche Verzögerungen können sich in der Projektumsetzung unter anderem wegen der heutzutage notwendigen intensiven Umweltverträglichkeitsprüfungen, des ungewissen Zeitpunkts der Erteilung von Genehmigungen und Netzanschlusszusagen, möglicher Widersprüche/Klagen gegen bereits erteilte Genehmigungen oder durch Verbandsklagen, der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Windenergieanlagen oder der rechtzeitigen Verfügbarkeit sonstiger für die Errichtung eines Windparks erforderlicher Voraussetzungen und Komponenten ergeben. Durch ein umfangreiches Projektcontrolling versucht die Gesellschaft, diesen komplexen Anforderungen zeitgerecht Rechnung zu tragen.

Die Zahl der für die Errichtung von Saubere-Energien-Kraftwerken geeigneten Standorte in Deutschland ist begrenzt. Dies kann in Zukunft zu einem verstärkten Wettbewerb um diese Standorte und damit erhöhten Akquisitionskosten sowie zu höheren Betriebskosten, wie z. B. Nutzungsentschädigungen, führen, die den erzielbaren Deckungsbeitrag entsprechend mindern würden.

Im Zuge der Projektrealisierung bleibt die Gesellschaft darauf angewiesen, den aus zukünftig entstehenden oder zukünftig fällig werdenden Verbindlichkeiten resultierenden Kapitalbedarf zu decken. Außerdem könnte weiterer Kapitalbedarf entstehen, wenn und soweit die PNE AG aus von ihr unmittelbar oder mittelbar gegebenen Bürgschaften oder vergleichbaren Zusagen in Anspruch genommen werden sollte oder sich sonstige in diesem Abschnitt beschriebene Risiken realisieren sollten.

Ein Risiko für die künftige Entwicklung liegt - wie bei allen Unternehmen, die Projekte mit sauberen Energien entwickeln - im Bereich der Finanzierung und des Vertriebs von Projekten. Um dem zu begegnen, hat PNE bereits seit mehreren Jahren auf den Vertriebsweg "Einzel- und Großinvestoren" sowie außerdem auf den Aufbau und Vertrieb von Portfolien mit Windparks, die bereits in Betrieb genommen wurden, gesetzt. Negative Auswirkungen steigender Zinssätze auf die Projektvermarktung können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da steigende Zinsen eine Erhöhung der Projektkosten zur Folge haben. Zudem können steigende Kapitalmarktzinsen gleichzeitig zu sinkenden Verkaufspreisen führen, da die Anforderungen der Einzel- und Großinvestoren an eine Projektverzinsung in diesem Fall steigen dürften. Weiterhin könnten sich bei einer Finanzkrise und einer daraus resultierenden Zurückhaltung der Banken Projektfinanzierungen für die Projektrealisierung als Risiko darstellen.

Risiken der Finanzierung bestehen auf Seiten der Partnerunternehmen (0rsted vormals DONG Energy, Vattenfall) auch für die Offshore-Windparkprojekte. Je nach Projektfortschritt stehen der PNE AG noch Zahlungen für die Projekte "Atlantis I" sowie "Gode Wind 4" zu. Die Käufer der Projekte haben bisher noch keine Entscheidungen, die Projekte bauen zu wollen, getroffen. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Projekte realisiert werden und dass noch Zahlungen der PNE AG zufließen.

Risiken für die Weiterentwicklung und Realisierung von Projekten durch Partnerunternehmen bestehen auch aus dem 2015 erfolgten Verkauf der Projektpipeline in Großbritannien. Aus diesem Verkauf können noch Meilensteinzahlungen erhalten werden. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass diese Meilensteinzahlungen erfolgen, da diese unter anderem von den Marktbedingungen (z. B. Auswirkung des Brexit) und der Aktivität des Käufers abhängig sind.

Ein Lieferantenrisiko im Bereich Windenergieanlagen ergibt sich aus der weltweiten Nachfrage im Verhältnis zu den vorhandenen Kapazitäten. Lieferengpässe bei steigender internationaler Nachfrage können nicht ausgeschlossen werden. Solche Lieferengpässe könnten zu verzögerter Realisierung von Windparkprojekten führen. Die Gesellschaft legt daher großen Wert auf den möglichst frühzeitigen Abschluss von Lieferverträgen mit namhaften Herstellern von Windenergieanlagen sowie Zulieferern (z. B. Fundamente) und die Vereinbarung der fristgerechten Lieferung.

In der PNE-Gruppe gibt es Joint-Venture-Gesellschaften, die Auslandsaktivitäten bereits eingegangen sind oder künftig gegebenenfalls eingehen werden, und daher Risiken darstellen können. Es besteht das Risiko, dass die Zusammenarbeit mit Partnern bereits bestehender Joint Ventures scheitert, etwa im Falle des Ausstiegs eines Joint-Venture-Partners mit der Folge, dass die Beziehungen und Kenntnisse des Joint-Venture-Partners über den betreffenden Auslandsmarkt nicht mehr genutzt werden können oder es zum Stillstand oder Scheitern bereits begonnener ausländischer Windparkprojekte kommt. Auch könnte es - insbesondere dann, wenn sich die von dem Joint-Venture-Unternehmen bearbeiteten Projekte nicht wie zunächst geplant realisieren lassen - zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Joint-Venture-Partner kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass in der Bilanz der PNE-Gruppe Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz bzw. auf das Vorratsvermögen der betreffenden Joint-Venture-Gesellschaft erfolgen müssen. All dies kann die Tätigkeit der Gesellschaft in dem betreffenden Auslandsmarkt deutlich erschweren und im ungünstigsten Fall sogar zu einem vollständigen Scheitern der Aktivität in diesem Land führen.

Die Bewertung von Projekten zur Nutzung sauberer Energien ist u. a. von der Einschätzung der künftigen Entwicklung der Strompreise in den Zielmärkten abhängig. Veränderungen in der Strompreisentwicklung können zu Veränderungen der Marktsituation führen.

PNE veröffentlicht Prognosen für die Unternehmensziele. Diese Prognosen sind auf Basis der Planung des Konzerns getroffen worden. Sollten sich Planungsannahmen im Zeitverlauf ändern, könnte dies dazu führen, dass die veröffentlichte Prognose nicht erreicht wird. Die Verfehlung einer veröffentlichten Prognose könnte für die Gesellschaft bzw. den Aktienkurs nachteilige Auswirkungen haben.

Die in der Bilanz enthaltenen Firmenwerte müssen zum Ende eines jeden Jahres mittels eines Impairmenttests auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Sollte sich in der Zukunft ein Impairment ergeben, hätte dies Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns.

Die PNE AG hat ein Rating der Creditreform erhalten, welches zuletzt im März 2018 erneuert wurde. Negative Änderungen der Ratingeinstufung durch das Ratingunternehmen können bei einem Projektierer aufgrund der langfristigen Projektentwicklungszeiten bei unvorhergesehenen kurzfristigen Veränderungen im Umfeld eintreten. Dies könnte möglicherweise negative Auswirkungen auf Refinanzierungskosten der Gesellschaft haben.

Zins-, Finanzierungs- und Währungsrisiken

Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da die Konzernunternehmen Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufnehmen. Das Risiko wird durch den Konzern gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Dies erfolgt unter Verwendung von Zinsswaps. Die Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig beurteilt, um sie auf die Zinserwartung und die gewünschte Risikobereitschaft abzustimmen. Danach werden dann die Sicherungsstrategien ausgewählt.

Der Konzern vergibt kurz- und langfristige Darlehen. Alle vergebenen Darlehen werden mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Dies gilt auch für die Darlehen an assoziierte Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen, so dass für die Darlehnslaufzeiten mit keinen materiellen Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft zu rechnen ist.

Aus der Ausgabe der Anleihe 2018/2023 und den in den Anleihebedingungen enthaltenen Covenants zur Eigenkapitalquote kann es aufgrund der Nichteinhaltung der Covenants zu erhöhten Zinszahlungen vor fristgemäßem Ablauf der Anleihe kommen. Die Anleihe wird Anfang Mai 2023 zur Rückzahlung fällig.

Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte wird durch angemessene Wertberichtigungen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten Rechnung getragen. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei originären Finanzinstrumenten werden verschiedene Sicherungsmaßnahmen getroffen, wie z. B. die Einholung von Sicherheiten und Bürgschaften, wenn dies auf Grund von Bonitätsprüfungen angemessen erscheint.

Der PNE-Gruppe zur Verfügung gestellte Finanzierungsmittel unterliegen teilweise einer variablen Verzinsung, die überwiegend an den 3-Monats-EURIBOR bzw. den EONIA gekoppelt sind. Die Gesellschaften haben sich nur teilweise gegen steigende kurzfristige Zinsen abgesichert.

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherzustellen, wird eine revolvierende Liquiditätsplanung erstellt, welche die Liquiditätszu- und Liquiditätsabflüsse sowohl auf kurzfristige als auch auf mittel- und langfristige Sicht abbildet. Liquiditätsrisiken, das operative Geschäft unterjährig finanzieren zu können, bestehen insbesondere, wenn sich Closings bei Projektverkäufen im Rahmen des Direktverkaufs an externe Investoren verzögern sollten.

Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus finanziellen Verbindlichkeiten in Fremdwährung und aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Zum Jahresende bestehen kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Konzern, die aus Sicht der Gesellschaft zu keinem wesentlichen Risiko führen.

Aus den Projekten im internationalen Bereich können sich mittel- und langfristig Währungsrisiken ergeben. Im operativen Bereich resultieren Fremdwährungsrisiken vorrangig daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als dem Euro abgewickelt werden können. Im Investitionsbereich können sich Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ergeben. Die Konzerngesellschaften versuchen, soweit möglich Transaktionen in Euro abzuwickeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist geplant, soweit möglich und wirtschaftlich, die Absicherung wesentlicher konzernexterner Fremdwährungsgeschäfte durch Währungssicherungsgeschäfte rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen vorzunehmen.

Politische Risiken/Marktrisiken

Durch die 2016 beschlossenen Änderungen des EEG und das neue WindSeeG haben sich die Risiken für weitere Projekte auf See, die von PNE entwickelt werden, zum Jahresende 2016 deutlich erhöht. Durch die vorgenannten Gesetzesänderungen kann die Realisierung der Projekte deutlich verzögert oder vollkommen verhindert werden. Laut zweier Rechtsgutachten sind Teile des WindSeeG verfassungswidrig. Insbesondere werden durch das Gesetz gutgläubig getätigte Investitionen ohne Entschädigungsvorschrift durch eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung entwertet. Basierend auf dieser Einschätzung ist der Vorstand der PNE AG der Auffassung, dass das Gesetz in diesen Teilen verfassungswidrig ist und keinen Bestand haben wird. Die PNE AG, die Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH (STRABAG-Konzern) und die International Mainstream Renewable Power Limited haben - über ihre betroffenen Projektgesellschaften - Ende Juli 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen einige der neuen gesetzlichen Regelungen eingereicht. Am 31. Januar 2019 wurde letztmalig der Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018) erörtert. Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo", die in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die jetzt erfolgte bilanzielle Neueinschätzung mit einer Ergebnisbelastung von 10,8 Mio. Euro per 31. Dezember 2018 ist. Auf die Vorräte der Offshore-Projekte "Atlantis II" und "Atlantis III" wurden entsprechend der oben aufgeführten Situation keine Wertberichtigungen vorgenommen. In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 sind nach den Wertberichtigungen auf die Vermögenswerte von den Projekten "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo" Vermögenswerte in Höhe von 14,3 Mio. Euro und Rückstellungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro der Offshore-Projekte "Atlantis II" und "Atlantis III" ausgewiesen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird für diese Projektwerte als gering bis mittel angesehen, die Auswirkung bei einem Eintritt als gravierend. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von bis zu 13,2 Mio. Euro auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Das Risiko ist daher im Sinne der Definition des Risikomanagements mit "hoch" zu klassifizieren.

Unkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland oder den Auslandsmärkten der PNE. Der Vorstand der PNE AG ist der Ansicht, dass Windparks zu den aktuell gültigen oder in Ausschreibungen zu erzielenden Vergütungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich projektiert und betrieben werden können. Dennoch werden die Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen PNE tätig ist oder zukünftig sein möchte, kontinuierlich überprüft, um auf mögliche Veränderungen zeitnah reagieren und somit Risiken mindern zu können.

Die politischen Risiken und die Marktrisiken im Ausland können Auswirkungen auf die geplanten Projektrealisierungen in den nächsten Jahren haben. Die PNE AG und ihre Tochtergesellschaften beobachten die aktuellen Entwicklungen im Ausland intensiv, um mögliche Veränderungen der Marktlage oder der politischen Ausrichtung frühzeitig erkennen und rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Bei abrupten Änderungen der Vergütungssysteme sowie bei gesetzgeberischen rückwirkenden Eingriffen können sich aufgrund der mehrjährigen Projektentwicklungszyklen gleichwohl Risiken für die PNE-Gruppe verwirklichen.

Rechtliche Risiken

Alle erkennbaren Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Dazu zählen auch Risiken aus noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.

Steuerliche Risiken

Es bestehen steuerliche Risiken aus der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2010 bis 2013. Diese Prüfung ist noch nicht final abgeschlossen. Auf Basis der Gespräche zwischen der Geschäftsführung der WKN GmbH sowie deren Steuerberatern auf der einen Seite und der Finanzbehörde auf der anderen Seite bestehen unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung einzelner Sachverhalte. Mögliche Feststellungen der Betriebsprüfung könnten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WKN GmbH und des PNE-Konzerns im einstelligen Millionen Bereich haben. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstands geht der Vorstand der PNE AG weiterhin davon aus, dass die steuerliche Abbildung der Sachverhalte zutreffend erfolgt ist. Für einzelne ausgewählte Sachverhalte, die im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffen wurden, wurde gleichwohl vorsorglich eine Rückstellung in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro gebildet. Für den wirtschaftlich überwiegenden Teil der im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffenen Sachverhalte sieht der Vorstand dagegen unverändert keinen Anlass, in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 eine Rückstellung zu erfassen. Sollte die Betriebsprüfung negativ ausgehen, würde die Gesellschaft gegen die den wirtschaftlich überwiegenden Teil der Sachverhalte betreffenden Bescheid Klage erheben. Selbst bei Bildung einer Rückstellung in Höhe über alle Sachverhalte der Betriebsprüfung würde dies keine Auswirkung auf die veröffentlichte Guidance für 2018 haben, da mögliche Ergebnisauswirkungen im Steuer- und Zinsaufwand und damit außerhalb des EBITs ausgewiesen werden würden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering angesehen, die Auswirkung bei einem Eintritt als gravierend. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von bis zu weiteren 7 Mio. Euro, neben den bereits getätigten Rückstellungen, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Das Risiko ist daher im Sinne der Definition des Risikomanagements mit "hoch" zu klassifizieren.

Die PNE AG und ihre Tochter- sowie sonstige Konzerngesellschaften sind derzeit in 13 Ländern tätig und unterliegen damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen in diesen Bereichen können zu einem höheren Steueraufwand und zu höheren Steuerzahlungen führen. Außerdem können Änderungen der steuerlichen Gesetze und Regelungen auch Einfluss auf Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie die aktiven und passiven latenten Steuern haben. PNE agiert in Ländern mit komplexen steuerlichen Regelungen, die unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Zukünftige Auslegungen und Entwicklungen steuerlicher Gesetze und Regelungen könnten Steuerverbindlichkeiten, Rentabilität und Geschäftsbetrieb beeinflussen. Um diese Risiken zu minimieren, wird konzernübergreifend laufend mit länderspezifischen Steuerberatern zusammengearbeitet und die aktuelle Steuersituation analysiert.

Chancen

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2018 Wertberichtigungen auf die Offshore-Vorräte für die Projekte "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo" in Höhe von 10,8 Mio. Euro vorgenommen. Der Vorstand der PNE AG ist weiterhin der Meinung, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaften gewonnen werden kann. Im Erfolgsfall würde sich dann nach derzeitiger Einschätzung für die drei betroffenen Projekte "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo" ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 10,8 Mio. Euro ergeben, der allerdings nicht vor einer entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung ergebniswirksam würde.

Als Projektierer von Windparks an Land und auf See agiert PNE in einem internationalen Wachstumsmarkt. Unabhängige Studien gehen aufgrund der Endlichkeit der fossilen Energieträger, dem Zwang zur Verminderung von Klimaschadstoffen sowie dem Bedarf an sicheren Energiequellen von weiterhin hohen Zuwachsraten der Windenergie in den kommenden Jahren aus. Der erfolgreiche Abschluss der Weltklimakonferenzen 2015 in Paris und 2018 in Kattowitz zeigt, dass die Notwendigkeit einer Energiewende weltweit erkannt worden ist. Die Unternehmen in der PNE-Gruppe verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Markt über die Voraussetzungen und die Erfahrungen, um von dieser Entwicklung langfristig zu profitieren.

Die ständige Weiterentwicklung des Geschäftsmodells setzte die PNE AG unter anderem mit einer Tochtergesellschaft fort, in der erneut, nach der erfolgreichen Umsetzung des ersten Windparkportfolios in den Jahren 2014 - 2016, fertiggestellte und in Betrieb genommene Windparks an Land mit einer Gesamtleistung von bis zu max. 200 MW bis 2020 gebündelt werden sollen. Die PNE bleibt vorerst direkt beteiligt und profitiert somit von künftigen Erträgen sowie dem Betriebsmanagement. Bereits beim vorherigen Portfolio hat sich gezeigt, dass dieser Weg erfolgreich beschritten werden kann.

Besondere Chancen liegen in den Auslandsaktivitäten des Konzerns sowie in möglichen neuen Märkten und in der Erweiterung des Geschäftsmodells auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien sowie neue Märkte. PNE ist bereits in einer Reihe attraktiver Wachstumsmärkte tätig. Dabei erfolgt die Expansion primär in Länder mit stabilen politischen Rahmenbedingungen und mit verlässlichen Vergütungs- und Förderregeln oder auch in Länder mit einem vergleichsweise hohen Marktpotenzial. Dazu zählen neue Märkte mit einem stark steigenden Strombedarf. Um die jeweiligen örtlichen Bedingungen hinreichend zu berücksichtigen, erfolgt der Markteintritt vielfach in Kooperation mit einem lokalen Partner. Diese Art der Internationalisierung hat sich als kosteneffiziente und erfolgversprechende Strategie bewährt. Auch künftig wird PNE diesen bewährten Weg der selektiven Auslandsexpansion weiter verfolgen und vorhandene Marktchancen entschlossen nutzen.

Die Kernkompetenz von PNE liegt in der Projektentwicklung, dem Bau und dem Betrieb sowie Repowering von Windprojekten auf hohem internationalem Niveau. Diese Kompetenz kann auch in weiteren Auslandsmärkten mit Ausbaupotenzial genutzt werden. Solche Märkte werden daher kontinuierlich beobachtet und die Chancen für einen Markteintritt sorgfältig geprüft.

Neben den Chancen der Internationalisierung stehen die Perspektiven, die der etablierte deutsche Markt für Windenergie sowohl an Land wie auch auf See weiterhin bietet. Die Klimaziele der Bundesregierung und die Notwendigkeit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erfordern den beschleunigten Ausbau von Windparks an Land wie auf See. PNE zeichnet sich dadurch aus, dass sie bereits sechs Windparkprojekte auf See durch den gesamten Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führte. Drei dieser Windparks sind von den Käufern bereits komplett errichtet und in Betrieb genommen worden. Ein weiterer wurde weitgehend errichtet und soll in 2019 vollständig in Betrieb genommen werden. In der Projektentwicklung auf See wurde seit Jahren eine hohe Kompetenz entwickelt, die auch auf internationale Märkte übertragen werden kann. Daher prüfen wir die Möglichkeiten der Entwicklung von Windparks auf See in den USA, aber auch in anderen Ländern.

Das Wachstum des Windenergiesektors in Deutschland bietet außerdem erhöhte Perspektiven bei der Erbringung von Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus von Windpark-Assets. PNE versteht sich als verlässlicher Partner der Entwickler und Betreiber von Windparks und betreut diese oftmals auch nach erfolgter Übergabe im technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement. Dieser Bereich wird zielstrebig weiter ausgebaut. Daher wurden auch bereits Dienstleistungen in der Projektentwicklung, im Baumanagement und bei der Projektfinanzierung erbracht.

Mit der energy consult GmbH hat sich die Gruppe beim technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement stark aufgestellt. Windenergieanlagen mit rund 1.500 MW Nennleistung, eine Vielzahl an Umspannwerken sowie auch Photovoltaikanlagen werden betreut. Mit Sitz in Cuxhaven und ihrer Betriebsstätte in Husum ist die energy consult GmbH sowohl auf dem deutschen Markt als auch international im technischen Betriebsmanagement präsent.

Optimierte Strategie

Die seit langem erfolgreiche Tätigkeit in diesen Geschäftsfeldern ist die gute Basis für eine strategische Optimierung der Konzernaktivitäten.

Weltweit wächst die Nachfrage nach sauberen Energien und einer gesicherten Stromversorgung. Diesen Entwicklungen trägt PNE mit einer Ausweitung des operativen Geschäfts Rechnung und will als "Clean Energy Solution Provider" die Chancen aus der Wandlung der Märkte nutzen. Die strategische Weiterentwicklung umfasst nahezu die gesamte Wertschöpfungskette der sauberen Erneuerbaren Energien. Aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks an Land und auf See werden künftig auch Projekte und Lösungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von sauberen Energien Kraftwerken entwickelt und realisiert. Das ist Kern der neuen, erweiterten strategischen Ausrichtung.

Projektentwicklung und Portfolio

Projektentwicklung bleibt das Kerngeschäft. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung von Qualitätsprojekten, der Aufbau eines neuen europäischen Windparkportfolios mit bis zu max. 200 MW bis 2020 ("Windparkportfolio 2020") und technologieübergreifende Projekte.

Technologien

Neben der Windenergie sollen künftig auch Photovoltaik, Speicherung und Power-to-Gas wesentliche Bausteine der Unternehmensstrategie sein. Damit wird der Einstieg in die Segmente Mobilität und Wärme aus sauberen Energien (Sektorenkopplung) geplant. Dazu gehört die Entwicklung von Power-to-Gas-Projekten unter anderem bei der Erzeugung von Wasserstoff. In der Verbindung von Windparks, Photovoltaikanlagen und Speichern will PNE künftig auch Kraftwerke und Insellösungen also autarke saubere Energieanlagen, die unabhängig vom Stromnetz sind, entwickeln.

Märkte

Neben den etablierten Märkten in Europa und Amerika für Windenergie wie Deutschland, Frankreich oder USA rücken für PNE künftig auch neue Märkte etwa in Lateinamerika, im mittleren und fernen Osten sowie in Afrika in den Fokus, wenn sie ein großes Potenzial für die Entwicklung von sauberen Energien besitzen. Solche Märkte zeichnen sich durch einen stark steigenden Energiebedarf aus. Kooperationen mit erfahrenen Partnern gewährleisten sichere Markteinstiege in diesen Ländern.

Dienstleistungen

Zusätzliche Dienstleistungen etwa beim Betriebsmanagement und weitere Finanzierungslösungen für Projekte der sauberen Energien stehen ebenfalls für eine Ausweitung der Aktivitäten von PNE. Auch anorganisches Wachstum durch Kooperationen, Beteiligungen oder Übernahmen von Unternehmen aus der Service-, der Photovoltaik-, der Batterie- und Speicherbranche ist möglich.

Die Optimierung von Windparks steht ebenso auf der Agenda wie Dienstleistungen für Projekte auf See, die Ausweitung des Betriebsmanagements für Windparks und Umspannwerke auch auf Photovoltaikprojekte und der Aufbau von technologieübergreifendem Know-how.

Energy Supply Management

Zusätzlich soll ein weiteres Margenpotenzial durch die Optimierung der Vermarktung von Strom und Gas aus sauberen Energien erschlossen werden.

Umsetzung/Smart Development

Wir verfügen über erfahrene und spezialisierte Mitarbeiter, um die Strategie umzusetzen. Mit einem integrierten Projektansatz werden bereits Geschäftsmöglichkeiten mit neuen Produkten sowie in neuen Märkten entwickelt. Dabei sollen verschiedene saubere Energien und Speichertechnologien kombiniert, der Eintritt sowie der Austritt in neue Märkte beschleunigt, die Zeitspanne bis zu einem Projekterfolg verkürzt und hohe Vorleistungen in Projekten vermieden werden.

Risikominimierung und neue Potenziale

Mit dieser neuen Strategie minimieren wir Marktrisiken, eröffnen der PNE neue Potenziale und Märkte. Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung der Strategie gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg der durchschnittlichen operativen Ergebnisse und zur Verstetigung der bisher sehr volatilen Ergebnisse führen. Mit dem Programm "Scale up" setzen wir weiter auf unsere Kernkompetenzen und eröffnen uns weitere Teile der Wertschöpfungskette.

9. PROGNOSEBERICHT

Die PNE-Gruppe vereint als international tätiger und einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer Verantwortung. Dabei bearbeitet sie bisher die Wertschöpfungskette rund um Windparks von der Entwicklung, Projektierung, Realisierung und dem Vertrieb über den Betrieb von Windparks und Umspannwerken bis hin zum Repowering - also dem Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue auf dem aktuellen Stand der Technik. Die dabei erworbenen hohen Kompetenzen bieten wir auch Dritten als Dienstleistungen an. Diese Öffnung gegenüber Kunden ist auch Bestandteil der strategischen Ausrichtung zu einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien - einem "Clean Energy Solution Provider".

Wir wollen Projekte mit einer hohen Qualität, die internationale Standards erfüllt und eine gesicherte Projektfinanzierung auf internationalem Niveau möglich macht, entwickeln. Erreicht wird eine solche Projektqualität durch die Sicherstellung der Prognose für den Projektzeitplan und den Kostenrahmen von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme.

Nach dem erfolgreichen Aufbau und Verkauf eines ersten Windparkportfolios verfolgen wir das Ziel, bis 2020 ein neues europäisches Portfolio mit Windparks von insgesamt bis zu max. 200 MW zu realisieren ("Windparkportfolio 2020"). Das Portfolio soll vorrangig Windparks in Deutschland und Frankreich umfassen. Der Aufbau des neuen Portfolios kann durch selbstentwickelte Windparkprojekte, den Zukauf von Altwindparks zum späteren Repowering und den verstärkten Ankauf von teilentwickelten Projekten erfolgen. Zum Portfolio 2020 zählt auch der repowerte Windpark "Gerdau-Repowering", der zum Jahresende 2018 komplett errichtet und teilweise in Betrieb genommen war. In dem Portfolio werden seit der Inbetriebnahme von "Gerdau-Repowering" Windparks mit jetzt 64,8 MW Nennleistung betrieben. Ein weiteres Projekt befand sich zum Berichtszeitpunkt in Bau. Bis der Aufbau des neuen Portfolios abgeschlossen ist, werden fertiggestellte Windparks in einer Tochtergesellschaft gebündelt, um durch den Stromverkauf laufende Erträge zu erzielen.

Darüber hinaus ist die Verbindung von Kraftwerken mit sauberen Energien und Speichertechnologien ein Zukunftsthema. Wir haben daher die strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe im Zuge der Umsetzung unserer Strategie mittels des Programms "Scale up" erweitert. Das operative Geschäft wird neu ausgerichtet und die Aktivitäten national wie international auf eine deutlich breitere Basis gestellt. Ziel ist es, PNE vom Spezialisten für Windparks zum breit aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien weiterzuentwickeln. Grundzüge dieser erweiterten Strategie eines "Clean Energy Solution Provider" sind die Ausweitung des Service-Angebots und die Erschließung neuer Märkte sowie Technologien. Mit dieser Erweiterung des erfolgreichen Geschäftsmodells, sollen die Volatilität der Erträge zu verringert und neue Margenpotenziale erschlossen werden.

Wir reagieren mit der neuen strategischen Ausrichtung auf Veränderungen in den Märkten der sauberen Energien. Während saubere Energien weltweit in den kommenden Jahren dynamisch wachsen werden, sind in einzelnen, etablierten Märkten gegenläufige Entwicklungen zu beobachten. Förderungen für Windenergie werden gekürzt und Vergütungssysteme auf Ausschreibungen oder andere Marktmechanismen umgestellt und der Zubau der Windenergie in manchen Ländern dadurch begrenzt. Das verschärft den Wettbewerbsdruck. Die Optimierung der Kosten rund um ein Projekt gewinnt daher immer mehr an Bedeutung.

Diesen Entwicklungen trägt PNE mit der Ausweitung des operativen Geschäfts Rechnung und will als "Clean Energy Solution Provider" die Chancen aus der Wandlung der Märkte nutzen. Aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks werden künftig auch Projekte und Lösungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Kraftwerken mit sauberen Energien entwickelt und realisiert. Dabei haben wir auch Photovoltaikprojekte und Hybridlösungen sowie Speichertechnologien im Blick. Das ist Kern der neuen strategischen Ausrichtung.

Damit minimieren wir Marktrisiken, eröffnen PNE neue Potenziale und Märkte und werden mittelfristig vor allem die bisher volatilen Ergebnisse verstetigen. Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung des Programms "Scale up" gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg des durchschnittlichen operativen Ergebnisses (EBIT) führen.

Die nachfolgenden Prognosen beruhen auf den Ergebnissen

aus der Umsetzung der operativ geplanten Projekte im In- und Ausland (Onshore, Offshore, Photovoltaik),
aus dem Dienstleistungs- und Servicegeschäft sowie
aus dem Stromerzeugungsgeschäft.

Im Geschäftsjahr 2019 werden wir weitere Vorleistungen im unteren einstelligen Millionenbereich für die strategische Erweiterung des Geschäftsmodells und die Vorbereitung des Eintritts in neue Märkte haben, rechnen aber dennoch mit einem deutlich positiven EBITDA im Konzern in Höhe von 25 bis 30 Mio. Euro und mit einem EBIT in Höhe von 15 bis 20 Mio. Euro. In diesen Ergebnissen sind keine Gewinne aus Projekten berücksichtigt, die in 2019 für das im Aufbau befindliche "Windparkportfolio 2020" errichtet werden sollen.

Die MW-Zahlen der Projektpipeline sollen auch im Geschäftsjahr 2019 im Konzern mindestens gegenüber dem 31. Dezember 2018 (rund 4.900 MW) konstant gehalten werden.

Die PNE AG erwartet für das Geschäftsjahr 2019 auf EBIT-Basis ein positives Ergebnis in einer Größenordnung im unteren einstelligen Millionenbereich.

10. SONSTIGE ANGABEN

10.1 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Angaben zu Beziehungen mit "nahestehenden Personen" finden sich im Konzernanhang unter "X. Sonstige Angaben" Punkt 4.

10.2 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289f BZW. § 315d HGB)

Die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

10.3 ERGÄNZENDE ANGABEN NACH § 289a ABS. 1 HGB UND § 315a ABS. 1 HGB (ÜBERNAHMERICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ)

Kapitalverhältnisse

Die PNE AG hat zum 31. Dezember 2018 insgesamt 76.557.803 Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro ausgegeben. Am 31. Dezember 2018 betrug der Anteil nicht meldepflichtiger Aktienbestände (weniger als 3 Prozent des Grundkapitals) rund 75,7 Prozent. Von einem Aktionär bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 die Meldung einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte.

Die Aktien der Gesellschaft unterliegen nur in den gesetzlich geregelten Fällen und nicht satzungsgemäß Beschränkungen bezüglich des Stimmrechts oder der Übertragung. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht vorhanden. Eine Stimmrechtskontrolle durch die Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital ist nicht gegeben.

Aktionärsrechte und -pflichten

Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu.

Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung.

Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine über § 84 AktG hinausgehenden Regelungen.

Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Somit bedarf auch die Änderung der Satzung gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 15 Absatz 2 der Satzung in der Regel eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer einfachen Stimmenmehrheit; in bestimmten Fällen ist allerdings eine Stimmenmehrheit von 75 Prozent für die Änderung der Satzung erforderlich.

Zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung der Aufsichtsrat berechtigt.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 30. Mai 2022 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkaptals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über-oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent überoder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen "Öffentliches Erwerbsangebot") kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapital zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 %igen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

Von der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 erteilten Ermächtigung, eigene Aktien zu erwerben, hat die Gesellschaft im Berichtszeitraum erstmals Gebrauch gemacht. Mit Angebotsunterlage vom 8. November 2018 hat sie ein an alle Aktionäre gerichtetes Aktienrückkaufangebot unterbreitet, insgesamt bis zu 2.190.000 Aktien innerhalb einer Preisspanne von 2,25 Euro bis 2,74 Euro zu erwerben. Im Zuge der Durchführung des Aktienrückkaufangebots hat die Gesellschaft anschließend insgesamt 2.189.853 eigene Aktien zu einem Preis von 2,65 Euro je Aktie oder niedriger - je nachdem, zu welchen Konditionen der jeweilige Aktionär der Gesellschaft Aktien angedient hat - erworben.

Zudem hat die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals Wandel-und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 Euro mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 7.750.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2012). Von der im Rahmen des Bedingten Kapitals II/2012 erteilten Ermächtigung, die am 14. Mai 2017 infolge Zeitablaufs erloschen ist, hatte der Vorstand im Jahr 2014 durch Begebung der Wandelanleihe 2014/2019 Gebrauch gemacht.

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") auszugeben. Die Schuldverschreibungen können nach dieser Ermächtigung einen Gesamtnennbetrag von bis zu 80.000.000,00 Euro und eine Laufzeit von längstens 20 Jahre haben. Den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen können Wandlungs- und/oder Optionsrechte auf insgesamt bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft entsprechend einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 20.000.000,00 Euro eingeräumt werden. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um weitere bis zu 20.000.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Von der im Rahmen des Bedingten Kapitals 2017 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 38.250.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum ebenfalls keinen Gebrauch gemacht.

Zum 31. Dezember 2018 bestand das Genehmigte Kapital 2017 daher noch in voller Höhe von 38.250.000,00 Euro.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sowie Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Wandelanleihe 2014/2019

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Wandelanleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Anleiheschuldnerin die vorzeitige Rückzahlung seiner Wandelteilschuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden, zu verlangen. Ein Kontrollwechsel liegt in diesem Zusammenhang vor, wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Anleiheschuldnerin erlangt oder erlangen, wobei Kontrolle (i) direktes oder indirektes (im Sinne von § 34 WpHG, bis 2. Januar 2018 § 22 WpHG) rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum von insgesamt mehr als 30 Prozent der Stimmrechte der Anleiheschuldnerin oder (ii) bei einem öffentlichen Angebot für Aktien der Anleiheschuldnerin den Fall, dass die Aktien, die sich bereits in der Kontrolle des Bieters befinden, und die Aktien, für die bereits das Angebot angenommen wurde, zusammen mehr als 30 Prozent der Stimmrechte der Anleiheschuldnerin gewähren oder (iii) der Verkauf oder die Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Anleiheschuldnerin durch diese an bzw. auf eine andere Person oder Personen bedeutet.

Im Falle eines Kontrollwechsels wird nach Maßgabe der Anleihebedingungen zudem der Wandlungspreis für die Ausübung der Wandlungsrechte innerhalb einer bestimmten Frist angepasst.

Unternehmensanleihe 2018/2023

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen.

IKB Darlehensvertrag mit der PNE WIND West Europe GmbH

Tritt ein Kontrollwechsel im Sinne des Vertrags ein, hat die IKB Deutsche Industriebank AG als Darlehensgeberin nach Maßgabe des Darlehensvertrags das Recht, den Darlehensvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Kontrollwechsel meint nach dem Vertrag, dass die PNE AG als Bürge des Darlehensvertrags nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Geschäftsanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer hält oder eine natürliche oder juristische Person mindestens 30,1 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der PNE AG als Bürgen halten.

Weitere Vereinbarungen

Darüber hinaus haben weder die PNE AG noch die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften weitere wesentliche Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG (bis 2. Januar 2018 § 21 WpHG) mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt gemäß des jeweiligen Anstellungsvertrags für die restliche Vertragslaufzeit zu; es ist mit Vertragsbeendigung ohne Abzinsung in einem Betrag auszuzahlen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Tantieme bis Vertragsende zu. Dabei ist - jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung - die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt nach § 5 Abs. 1 des jeweiligen Anstellungsvertrags.

10.4 VERGÜTUNGSBERICHT

Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf zusammen TEUR 2.884 (im Vorjahr: TEUR 2.668).

Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 TEUR 530 (im Vorjahr: TEUR 530) betragen.

Nach der Satzung erhält der Vorsitzende TEUR 120, sein Stellvertreter TEUR 90, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 60 als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 1 pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von TEUR 30 und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses TEUR 15 als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrates erhalten eine zusätzliche Vergütung von TEUR 20. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates beläuft sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 630 (im Vorjahr: TEUR 622). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder.

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in TEUR Fixe Vergütung 2018 Sitzungsgeld 2018 Gesamtbezüge 2018
Herr Pedersen 140,0 18,0 158,0
Herr Kruse 105,0 16,0 121,0
Herr Egger 90,0 16,0 106,0
Frau Niklas 75,0 15,0 90,0
Herr Rohardt 60,0 18,0 78,0
Herr Schuhbauer 60,0 17,0 77,0
530,0 100,0 630,0

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge (inkl. abgegrenzter Verbindlichkeiten für Tantiemen) bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von TEUR 2.254 (im Vorjahr: TEUR 2.046).

Die Werte in den nachfolgenden Tabellen unter den aufgeführten Begriffen "gewährte Zuwendungen" spiegeln alle in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten Leistungen, welche zum Teil erst im folgenden Jahr liquiditätswirksam werden, wider. Hingegen sind die Werte, die unter dem Begriff "Zufluss" aufgeführt werden, im jeweiligen Geschäftsjahr liquiditätswirksam geworden und betreffen somit zum Teil Aufwendungen aus dem Vorjahreszeitraum (z. B. Rückstellung für variable Vergütungen, die im Folgejahr zur Auszahlung führen).

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Gewährte Zuwendungen Gesamtvorstand Zufluss Gesamtvorstand
in TEUR 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 885 885 885 885 885 885
Nebenleistungen 76 79 79 79 76 79
Summe 961 964 964 964 961 964
Einjährige variable Vergütung 598 560 0 598 342 598
Mehrjährige variable Vergütung 487 730 0 730 357 487
davon Zeitraum 2016 - 2018 0 0 0 0 357 0
davon Zeitraum 2017 - 2019 487 0 0 0 0 487
davon Zeitraum 2018 - 2020 0 730 0 730 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 1.085 1.290 0 1.328 699 1.085
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 2.046 2.254 964 2.292 1.660 2.049

Die Vorstandsgehälter setzen sich aus einem fixen und variablen Gehaltsanteil zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil besteht aus dem Festgehalt sowie Nebenleistungen (Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen) sowie dem geldwerten Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen. Er wird monatlich ausgezahlt. Der variable Gehaltsbestandteil der Vorstandsgehälter ist aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil. Der kurzfristige Teil ist an die Erreichung bestimmter Ziele im laufenden Geschäftsjahr und der langfristige Teil an die Erreichung von Zielen über mehrere Jahre gebunden. Der langfristige Teil der variablen Vergütung beträgt 55 Prozent und der kurzfristige Anteil 45 Prozent vom möglichen variablen Gehalt. Der Aufsichtsrat vereinbart die kurz- und langfristigen Ziele mit dem Vorstand. Als kurzfristiges Ziel wurde aktuell das zu erwartende Konzern EBT im nächsten Geschäftsjahr festgelegt. Sollte das kurzfristige Ziel nicht zu 100 Prozent erreicht werden, so wird der Anteil dieses Ziels an der kurzfristigen variablen Vergütung nicht oder nur anteilig im Verhältnis der Zielerreichung ausbezahlt. Als langfristige Ziele sind Kennzahlen festgelegt, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fördern sollen, wie z. B. ein zu erwartendes Konzern EBT eines Dreijahreszeitraumes. Der variable, an mehrjährige Ziele gebundene Gehaltsbestandteil wird jeweils für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr ausbezahlt, jedoch mit dem Vorbehalt der Rückforderung bei Nichterreichung des langfristigen Ziels über mehrere Jahre bzw. der Verrechnung mit den dann fälligen Ansprüchen. Die Vorstandsgehälter unterliegen jeweils einem Cap zur Gesamtvergütung pro Jahr. Zur Vergütung der Vorstände werden fixe und variable Vergütungen aus Konzerntätigkeiten, z. B. Aufsichtsratsvergütungen bei Tochtergesellschaften, in die Berechnung für den Cap bei der Vorstandsvergütung mit einbezogen. Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrecht berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG (bis 2. Januar 2018 § 21 WpHG) mittteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt für die restliche Vertragslaufzeit zu, jedoch in jedem Fall beschränkt auf einen Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent einer im Rahmen des Angebots erreichten Steigerung des Unternehmenswerts zu. Dabei ist - jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung - die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt.

Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder.

Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Corporate Governance Kodex ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
Markus Lesser Markus Lesser
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Vorstand (CEO) Vorstand (CEO)
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Vorstand seit 1.4.2011 Vorstand seit 1.4.2011
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in TEUR 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 350 350 350 350 350 350
Nebenleistungen 24 24 24 24 24 24
Summe 374 374 374 374 374 374
Einjährige variable Vergütung 236 215 0 236 158 236
Mehrjährige variable Vergütung 193 289 0 289 192 193
davon Zeitraum 2016 - 2018 0 0 0 0 192 0
davon Zeitraum 2017 - 2019 193 0 0 0 0 193
davon Zeitraum 2018 - 2020 0 289 0 289 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 429 504 0 525 350 429
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 803 878 374 899 724 803

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
Jörg Klowat Jörg Klowat
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Finanzvorstand (CFO) Finanzvorstand (CFO)
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Vorstand seit 1.4.2011 Vorstand seit 1.4.2011
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in TEUR 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 315 315 315 315 315 315
Nebenleistungen 32 32 32 32 32 32
Summe 347 347 347 347 347 347
Einjährige variable Vergütung 213 196 0 213 135 213
Mehrjährige variable Vergütung 173 260 0 260 165 173
davon Zeitraum 2016 - 2018 0 0 0 0 165 0
davon Zeitraum 2017 - 2019 173 0 0 0 0 173
davon Zeitraum 2018 - 2020 0 260 0 260 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 386 456 0 473 300 386
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 733 803 347 820 647 733

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
Kurt Stürken Kurt Stürken
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Vorstand (COO) Vorstand (COO)
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Vorstand seit 16.9.2016 Vorstand seit 16.9.2016
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in TEUR 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
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Festvergütung 220 220 220 220 220 220
Nebenleistungen 20 23 23 23 20 23
Summe 240 243 243 243 240 243
Einjährige variable Vergütung 149 149 0 149 49 149
Mehrjährige variable Vergütung 121 181 0 181 0 121
davon Zeitraum 2016 - 2018 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2017 - 2019 121 0 0 0 0 121
davon Zeitraum 2018 - 2020 0 181 0 181 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 270 330 0 330 49 270
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 510 573 243 573 289 513

Cuxhaven, 22. März 2019

Der Vorstand

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG (IFRS) DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018

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in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Anhang 2018 2017
1. Umsatzerlöse VI.1. 91.379 114.076
2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen V.4. 15.056 63.331
3. Sonstige betriebliche Erträge VI.2. 5.348 9.483
4. Gesamtleistung 111.782 186.891
5. Materialaufwand -36.696 -108.381
6. Personalaufwand VI.3. -27.780 -25.789
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen IV.3./V. 1./V.2. -8.680 -5.466
8. Wertminderungen auf Offshore-Vorräte V.4 -10.753 0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.4. -20.056 -24.097
10. Wertminderungsaufwand Geschäfts- oder Firmenwerte IV.3./V. 1. -28 -28
11. Betriebsergebnis 7.789 23.129
12. Erträge aus Beteiligungen 107 147
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge VI.5. 787 619
14. Erträge von assoziierten Unternehmen 0 1.002
15. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens -26 -85
16. Aufwendungen aus Verlustübernahme von assoziierten Unternehmen -66 -42
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen VI.6. -10.593 -10.709
18. Ergebnis vor Steuern -2.002 14.061
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.7. 50 330
20. Sonstige Steuern -453 -156
21. Konzernjahresfehlbetrag/-überschuss vor nicht beherrschenden Anteilen -2.405 14.235
22. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis V.7. -1.361 -2.840
23. Konzernjahresfehlbetrag/-überschuss -1.044 17.075
Übriges Ergebnis / Posten, die möglicherweise zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
24. Währungsdifferenzen 523 90
25. Sonstige 0 0
26. Übriges Ergebnis der Periode (nach Steuern) 523 90
27. Gesamtergebnis der Periode -1.882 14.325
Zurechnung des Konzernjahresergebnisses der Periode
Anteilseigner der Muttergesellschaft -1.044 17.075
Anteile anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis -1.361 -2.840
-2.405 14.235
Zurechnung des Gesamtergebnisses der Periode
Anteilseigner der Muttergesellschaft -521 17.165
Anteile anderer Gesellschafter am Gesamtergebnis -1.361 -2.840
-1.882 14.325
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (unverwässert) (in 1.000) VI.8. 76.454 76.556
Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus dem fortzuführenden Geschäft (in EUR) -0,01 0,22
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (verwässert) (in 1.000) VI.8. 78.640 78.709
Verwässertes Ergebnis je Aktie aus dem fortzuführenden Geschäft (in EUR) -0,01 0,22

Konzernbilanz (IFRS) zum 31. Dezember 2018

DER PNE AG, CUXHAVEN

Aktiva

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in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Anhang Stand am 31.12.18 Stand am 31.12.17
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte IV.1./IV.3./V.1.
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.699 3.444
2. Geschäfts- oder Firmenwert 63.353 63.381
65.053 66.825
II. Sachanlagen IV.2./IV. 3./V.2.
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.077 14.379
2. Technische Anlagen und Maschinen 79.190 87.142
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.434 2.330
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 428 21
96.130 103.872
III. Langfristige finanzielle Vermögenswerte IV.5./V.3.
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 65 27
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 456 475
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.266 1.785
4. Sonstige Ausleihungen 178 178
5. Sonstige langfristige Darlehensforderungen 27 26
1.991 2.490
IV. Latente Steuern IV.6./VI.7. 16.549 11.718
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte IV. 7./V.4. 117.343 86.361
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte IV.9./V.6.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.355 5.119
2. Kurzfristige sonstige Darlehensforderungen 2.321 61
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.234 4.455
4. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 156 642
5. Übrige Vermögenswerte 12.026 16.548
25.092 26.826
III. Steuerforderungen 1.376 1.208
IV. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente IV. 10. 129.071 193.984
452.606 493.285
Passiva
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Anhang Stand am 31.12.18 Stand am 31.12.17
A. Eigenkapital V.6.
I. Gezeichnetes Kapital 76.558 76.556
II. Kapitalrücklage 82.292 82.288
III. Eigene Anteile -5.803 0
IV. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 5 5
2. Andere Gewinnrücklagen 46 46
51 51
V. Fremdwährungsrücklage -385 -908
VI. Konzernbilanzgewinn 77.499 84.911
VII.Nicht beherrschende Anteile V.7. -13.938 -7.679
216.273 235.220
B. Langfristige Schulden
I. Sonstige Rückstellungen IV. 12./V.10. 1.060 1.060
II. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand IV. 14./V.8. 808 855
III. Langfristige Finanzverbindlichkeiten IV.13./V.11.
1. Anleihen 48.549 6.357
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 86.148 65.965
3. Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.554 0
4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 404 429
136.656 72.751
IV. Latente Steuerverbindlichkeiten IV. 6./VI.7. 3.464 4.247
C. Kurzfristige Schulden
I. Steuerrückstellungen V.9. 5.306 2.154
II. Sonstige Rückstellungen IV. 12./V. 10. 2.828 2.704
III. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten IV. 13./V. 11.
1. Anleihen 6.460 99.459
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.289 6.383
3. Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.133 1.087
4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 250 179
26.131 107.109
IV. Sonstige Verbindlichkeiten IV. 13./V. 12.
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.945 25.295
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 242 490
3. Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen und solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 613 1.347
4. Abgegrenzte Umsatzerlöse 18.521 17.894
5. Abgegrenzte Verbindlichkeiten 15.726 13.456
6. Übrige Verbindlichkeiten 8.108 8.701
58.155 67.183
V. Steuerverbindlichkeiten 1.924 2
452.606 493.285

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG (IFRS) DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DEN ZEITRAUM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018

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in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Anhang 2018 2017
Konzernjahresergebnis -2.405 14.235
-/+ Ertragsteuerertrag/-aufwand VI.7. -50 -330
-/+ Gezahlte/Erhaltene Ertragsteuern -2.412 -1.360
-/+ Zinserträge und -aufwendungen VI.5./VI.6. 9.806 10.091
- Gezahlte Zinsen -7.317 -9.506
+ Erhaltene Zinsen 787 618
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen und langfristige finanzielle Vermögenswerte 8.734 5.579
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen V.10. 3.276 2.584
+/- Wertminderung von Offshore-Vorräten 10.753 0
-/+ Zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 713 -5.273
- Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus der Endkonsolidierung III.2. -600 -5.999
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte sowie anderer Aktiva IV. 7./V.4. -43.766 -7.070
+/- Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Teilgewinnrealisierung IV. 7./IV. 10./V.3./V.5. 1.499 9.759
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva IV. 13./V. 11./V. 12. -7.256 9.303
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -28.237 22.630
+ Einzahlungen aus Abgängen der immateriellen Vermögenswerte 0 9
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 179 445
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und in immaterielle Vermögenswerte V.1./V.2. -4.564 -70.015
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 616 33.970
- Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -39 -1.239
+ Einzahlungen aus Verkäufen von konsolidierten Einheiten III.2. 0 18.115
- Auszahlungen für Investitionen in konsolidierte Einheiten 0 -7.535
Cashflow aus Investitionstätigkeit -3.808 -26.250
+ Einzahlungen aus der Ausgabe von Anleihen 50.000 0
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten V. 13. 42.500 61.240
- Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Anteile V.7. -5.803 0
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen -100.000 0
- Auszahlungen für Transaktionskosten bei der Ausgabe von Anleihen -1.650 0
- Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen -8.221 0
- Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten V. 13. -6.359 -2.134
- Auszahlung für Dividende -3.062 -9.187
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -32.595 49.919
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -64.640 46.299
+ Konsolidierungskreisbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds -274 -1
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode IV.10./VII.1. 193.985 147.686
Finanzmittelfonds am Ende der Periode* IV.10./VII.1. 129.071 193.984
V. 13. 9.980 1.054

* davon als Sicherheit verpfändet

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (IFRS) DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

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in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Anteile Gewinnrücklagen Fremdwährungsrücklage Konzernbilanzergebnis
Stand zum 1.1.2017 76.556 82.288 0 51 -997 76.883
Konzernjahresergebnis 2017 0 0 0 0 0 17.075
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 90 90
Gesamtergebnis 2017 0 0 0 0 90 17.165
Dividende 0 0 0 0 0 -9.187
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 0 140
Stand zum 31.12.2017 76.556 82.288 0 51 -908 84.911
Konzernjahresergebnis 2018 0 0 0 0 0 -1.044
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 523 0
Gesamtergebnis 2018 0 0 0 0 523 -1.044
Dividende 0 0 0 0 0 -3.062
Erwerb eigener Anteile 0 0 -5.803 0 0 0
Wandlung der Wandelanleihe 2014/2019 2 4 0 0 0 0
Veränderung im Rahmen der Beteiligungserhöhung an der WKN GmbH 0 0 0 0 0 -3.313
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 0 7
Stand zum 31.12.2018 76.558 82.292 -5.803 51 -385 77.499

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in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital gesamt
Stand zum 1.1.2017 234.781 -5.393 229.388
Konzernjahresergebnis 2017 17.075 -2.840 14.235
Sonstiges Ergebnis 90 0 90
Gesamtergebnis 2017 17.165 -2.840 14.325
Dividende -9.187 0 -9.187
Sonstige Veränderungen 140 554 694
Stand zum 31.12.2017 242.899 -7.679 235.220
Konzernjahresergebnis 2018 -1.044 -1.361 -2.405
Sonstiges Ergebnis 523 0 523
Gesamtergebnis 2018 -521 -1.361 -1.882
Dividende -3.062 0 -3.062
Erwerb eigener Anteile -5.803 0 -5.803
Wandlung der Wandelanleihe 2014/2019 5 0 5
Veränderung im Rahmen der Beteiligungserhöhung an der WKN GmbH -3.313 -4.898 -8.211
Sonstige Veränderungen 7 0 7
Stand zum 31.12.2018 230.211 -13.938 216.273

ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS (IFRS) DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

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Anschaffungs-/Herstellungskosten
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 1.1.2018 Zugänge Umgliederungen Abgänge Währungsdifferenzen Stand am 31.12.18
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.531 332 0 382 -9 9.472
2. Geschäfts- oder Firmenwert 147.771 0 0 0 0 147.771
157.302 332 0 382 -9 157.243
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20.701 197 0 0 0 20.898
2. Technische Anlagen und Maschinen 118.358 2.344 33 5.123 -106 115.507
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.921 1.061 221 1.487 2 5.718
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 25 662 -254 0 0 432
145.005 4.264 0 6.610 -104 142.555
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.709 94 0 30 0 6.773
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 1.337 0 0 19 0 1.318
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.785 10 0 529 0 1.266
4. Sonstige Ausleihungen 216 0 0 0 0 216
10.046 104 0 577 0 9.573
312.353 4.699 0 7.569 -113 309.370

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Kumulierte Abschreibungen
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 1.1.2018 Zugänge Abgänge Währungsdifferenzen Stand am 31.12.18
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.087 1.799 105 -8 7.773
2. Geschäfts- oder Firmenwert 84.390 28 0 0 84.418
90.477 1.827 105 -8 92.191
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.322 499 0 0 6.821
2. Technische Anlagen und Maschinen 31.215 5.739 562 -76 36.316
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.591 644 954 2 3.284
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4 0 0 0 4
41.133 6.882 1.516 -74 46.425
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.682 26 0 0 6.708
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 862 0 0 0 862
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0 0
4. Sonstige Ausleihungen 38 0 0 0 38
7.582 26 0 0 7.608
139.191 8.734 1.621 -81 146.223

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Buchwerte
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.18 Stand am 31.12.17
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.699 3.444
2. Geschäfts- oder Firmenwert 63.353 63.381
65.053 66.825
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.077 14.379
2. Technische Anlagen und Maschinen 79.190 87.142
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.434 2.330
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 428 21
96.130 103.872
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 65 27
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 456 475
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.266 1.785
4. Sonstige Ausleihungen 178 178
1.965 2.464
163.147 173.161

ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS (IFRS) DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

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Anschaffungs-/Herstellungskosten
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 1.1.2017 Veränderungen des Konsolidierungskreises Zugänge Umgliederungen Abgänge Währungsdifferenzen
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.337 23 251 0 77 -2
2. Geschäfts- oder Firmenwert 147.777 0 0 0 0 -6
157.114 23 251 0 77 -8
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20.668 0 33 0 0 -1
2. Technische Anlagen und Maschinen 49.058 202 68.991 341 86 -148
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.931 0 460 117 577 -10
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 163 0 338 -458 0 -18
75.820 202 69.822 0 663 -177
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.623 0 88 0 2 0
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 28.056 0 374 0 27.093 0
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.092 0 750 0 58 0
4. Sonstige Ausleihungen 153 0 104 0 41 0
35.924 0 1.316 0 27.194 0
268.858 225 71.389 0 27.933 -185

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Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.17 Stand am 1.1.2017 Veränderungen des Konsolidierungskreises
--- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.531 5.345 22
2. Geschäfts- oder Firmenwert 147.771 84.368 0
157.302 89.713 22
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20.701 5.813 0
2. Technische Anlagen und Maschinen 118.358 27.387 184
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.921 3.385 0
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 25 4 0
145.005 36.590 184
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.709 6.597 0
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 1.337 862 0
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.785 0 0
4. Sonstige Ausleihungen 216 38 0
10.046 7.497 0
312.353 133.800 206

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Kumulierte Abschreibungen
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Zugänge Abgänge Währungsdifferenzen
--- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 789 69 0
2. Geschäfts- oder Firmenwert 28 0 -6
817 69 -6
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 508 0 0
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.783 28 -111
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 386 171 -9
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0
4.677 198 -120
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 85 0 0
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 0 0 0
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0
4. Sonstige Ausleihungen 0 0 0
85 0 0
5.579 267 -126

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.17 Stand am 31.12.17 Stand am 31.12.16
--- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.087 3.444 3.991
2. Geschäfts- oder Firmenwert 84.390 63.381 63.409
90.477 66.825 67.400
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.322 14.379 14.855
2. Technische Anlagen und Maschinen 31.215 87.142 21.670
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.591 2.330 2.545
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4 21 159
41.133 103.872 39.230
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.682 27 26
2. Anteile an assoziierten Unternehmen 862 475 27.194
3. Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 1.785 1.092
4. Sonstige Ausleihungen 38 178 115
7.582 2.464 28.427
139.191 173.161 135.057

DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

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Projektierung Windkraftanlagen Stromerzeugung Konsolidierung
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) 2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse extern 79.196 106.526 12.183 7.550 0 0
Umsatzerlöse intern 18.891 81.361 5.070 722 -23.960 -82.083
Bestandsveränderungen 7.804 -158 0 0 7.252 63.489
Sonstige betriebliche Erträge 4.216 9.232 1.633 1.553 -502 -1.302
Gesamtleistung 110.107 196.961 18.886 9.826 -17.210 -19.896
Abschreibungen -2.851 -2.368 -5.858 -3.126 0 0
Betriebsergebnis 9.113 31.012 7.386 1.111 -8.710 -8.993
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.112 5.816 136 5 -5.461 -5.203
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -12.679 -15.367 -3.375 -545 5.461 5.203
Steueraufwand und -ertrag -2.119 -2.310 -444 -58 2.613 2.698
Investitionen 11.908 4.391 915 74.398 0 0
Segmentvermögen 536.417 599.187 132.845 115.249 -216.657 -221.152
Segmentschulden1 367.066 401.001 118.706 116.670 -249.439 -259.606
Segmenteigenkapital 169.351 198.186 14.139 -1.420 32.783 38.453

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PNE AG Konzern
in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) 2018 2017
--- --- ---
Umsatzerlöse extern 91.379 114.076
Umsatzerlöse intern 0 0
Bestandsveränderungen 15.056 63.331
Sonstige betriebliche Erträge 5.348 9.483
Gesamtleistung 111.782 186.891
Abschreibungen -8.708 -5.494
Betriebsergebnis 7.789 23.129
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 787 618
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -10.593 -10.709
Steueraufwand und -ertrag 50 330
Investitionen 12.823 78.789
Segmentvermögen 452.606 493.285
Segmentschulden1 236.332 258.065
Segmenteigenkapital 216.273 235.220

1 Die abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden den Segmentschulden zugeordnet.

AUFSTELLUNG DER IN DEN KONZERNABSCHLUSS EINBEZOGENEN GESELLSCHAFTEN UND AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES DER PNE AG (VORMALS PNE WIND AG), CUXHAVEN, ZUM 31. DEZEMBER 2018

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Gesellschaft Sitz Beteiligungsquote Vorjahr

(%)
Beteiligungsquote

(%)
I. Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
1 PNE WIND Betriebsführungs GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
2 PNE Biomasse GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
3 PNE WIND Netzprojekt GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
4 PNE WIND Laubuseschbach GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
5 PNE WIND Grundstücks GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
6 PNE WIND Jules Verne GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
7 PNE WIND Nemo GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
8 PNE WIND Nautilus GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
9 PNE Erneuerbare Energien Offshore I GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
10 PNE Erneuerbare Energien Offshore II GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
11 PNE WIND Atlantis II GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
12 PNE WIND Atlantis III GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
13 Wind Kapital Invest Verwaltungs GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
14 Wind Kapital Invest GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
15 PNE WIND Verwaltungs GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
16 energy consult GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
17 energy consult Prüfgesellschaft GmbH Husum 100,00 100,00
18 PNE WIND Park Kührstedt- Alfstedt A GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
19 PNE WIND Park Kührstedt- Alfstedt B GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
20 PNE WIND Park Kührstedt Alfstedt GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
21 PNE WIND Park Schlenzer GmbH & Co. KG Cuxhaven 0,00 100,00
22 PNE WIND Park Wahlsdorf GmbH & Co. KG Cuxhaven 0,00 100,00
23 PNE WIND Park XIX GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
24 PNE WIND Park Calau II B GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
25 PNE WIND Ausland GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
26 PNE USA Inc. (vormals PNE WIND USA Inc.) Chicago, USA 100,00 100,00
27 PNE Development LLC (vormals PNE WIND Development LLC) Chicago, USA 100,00 100,00
28 Chilocco WIND FARM LLC Chicago, USA 100,00 100,00
29 PNE WIND Central States LLC Minnesota, USA 100,00 100,00
30 Underwood Windfarm LLC Minnesota, USA 100,00 100,00
31 Butte Windfarm LLC Minnesota, USA 100,00 100,00
32 Burleigh Wind LLC Chicago, USA 100,00 100,00
33 PNE Canada Inc. (vormals PNE WIND Canada Inc.) New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
34 NH North Hungarian Windfarm Kft. Budapest, Ungarn 100,00 100,00
35 PNE WIND Yenilenebilir Enerjiler Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
36 PNE WIND Elektrik Üretim Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
37 PNE WIND Bati Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
38 PNE WIND Güney Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
39 PNE WIND Kuzey Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. Ankara, Türkei 100,00 100,00
40 S.C. PNE WIND Romania Energy Holding S.R.L Bukarest, Rumänien 80,00 80,00
41 S.C. PNE WIND Romania S.R.L Bukarest, Rumänien 100,00 100,00
42 S.C. PNE WIND MVI S.R.L Bukarest, Rumänien 100,00 100,00
43 S.C. EVN WINDPOWER DEVELOP-MENT & CONSTRUCTION S.R.L. Bukarest, Rumänien 100,00 100,00
44 PNE WIND Bulgaria EOOD Sofia, Bulgarien 100,00 100,00
45 PNE Santa Cruz GmbH (vormals PNE Americas I GmbH) Cuxhaven 0,00 100,00
46 PNE Central America I GmbH Cuxhaven 0,00 100,00
47 HKW Silbitz GmbH & Co. KG Silbitz 100,00 100,00
48 WKN GmbH (vormals WKN AG) Husum 83,10 100,00
49 Windkraft Nord USA, Inc. Chicago, USA 100,00 100,00
50 WKN Italia s.r.l. Catania/ Sizilien, Italien 100,00 100,00
51 Aero Sol s.r.l Catania/ Sizilien, Italien 100,00 100,00
52 Aero-Tanna s.r.l. Catania/ Sizilien, Italien 100,00 100,00
53 ATS Energia s.r.l. Torremaggiore/ Foggia, Italien 70,00 70,00
54 WKN France S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
55 Sevivon Sp. z o.o. Koszalin, Polen 80,00 80,00
56 VKS Vindkraft Sverige AB Motala, Schweden 80,00 80,00
57 WKN Windcurrent SA (Pty) Ltd. Wilderness, Südafrika 80,00 80,00
58 NordStrom New Energy GmbH Husum 100,00 100,00
59 NordStrom Solar GmbH Husum 100,00 100,00
60 NordStrom Bioenergie GmbH Husum 100,00 100,00
61 BGZ Fondsverwaltung GmbH Husum 100,00 100,00
62 WKN Sallachy Ltd. Glasgow, Großbritannien 100,00 100,00
63 Windpark Gerdau-Schwienau GmbH & Co. KG Cuxhaven 89,79 91,03
64 Windpark Pülfringen GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
65 PNE WIND Middle East GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
66 PNE WIND Middle East Verwaltungs GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
67 PNE WIND West Europe GmbH Husum 100,00 100,00
68 PNE WIND West Europe Verwaltungs GmbH Husum 100,00 100,00
69 PNE WIND Türkei HoldCo I GmbH Cuxhaven 100,00 100,00
70 Pavana GmbH Husum 100,00 100,00
71 MEB Safety Service GmbH Bremen 0,00 100,00
72 WKN WERTEWIND GmbH Husum 100,00 100,00
73 WKN Windpark Kittlitz III GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
II. Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften
1 PNE WIND Infrastruktur Calau II GmbH Cuxhaven 25,00 25,00
2 PNE WIND Park III GmbH & Co. KG Cuxhaven 25,00 25,00
3 Windpark Altenbruch GmbH Cuxhaven 50,00 50,00
III. Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung
1 Pilger Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
2 Climax Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
3 Watson Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
4 Wadena Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
5 Eston Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
6 Whiska Wind Farm Inc. New Brunswick, Kanada 100,00 100,00
7 PNE Solar USA LLC Chicago, USA 0,00 100,00
8 Gladstone New Energy LLC New Mexico, USA 0,00 100,00
9 Pure New Energy LATAM S.A. Panama-Stadt, Panama 0,00 100,00
10 Santa Cruz Wind S.A. Panama-Stadt, Panama 0,00 100,00
11 Altiplano Power S.A. Panama-Stadt, Panama 0,00 100,00
12 Los Pinos Power S.A. Panama-Stadt, Panama 0,00 100,00
13 Las Honduras S.A. Panama-Stadt, Panama 0,00 100,00
14 Los Manglares Power S.A. Panama-Stadt, Panama 0,00 100,00
15 Netzanschluss Genthin GbR Nielebock 52,00 52,00
16 ATS Energia PE Sant'Agata s.r.l. Torremaggiore/ Foggia, Italien 52,00 52,00
17 ATS Energia PE Fiorentino s.r.l. Torremaggiore/ Foggia, Italien 52,00 52,00
18 ATS Energia PE Florio s.r.l. Torremaggiore/ Foggia, Italien 52,00 52,00
19 ATS Energia PE Valle s.r.l. Torremaggiore/ Foggia, Italien 52,00 52,00
20 WKN PE Piombino s.r.l. Catania/ Sizilien, Italien 71,90 7i,90
21 WKN Basilicata Development PE1 s.r.l. Catania/ Sizilien, Italien 100,00 100,00
22 WKN Basilicata Development PE2 s.r.l. Catania/ Sizilien, Italien 100,00 100,00
23 WKN PE Polidon s.r.l. Catania/ Sizilien, Italien 100,00 100,00
24 Parc Eolien des Grands Champs S.A.S.U. Nantes, Frankreich 100,00 100,00
25 SAS la Haie Perron Nantes, Frankreich 100,00 100,00
26 SAS Parc Eolien d'Ermenonville de la Grande Nantes, Frankreich 100,00 100,00
27 SAS Parc Eolien de La Fosse Descroix Nantes, Frankreich 100,00 100,00
28 SAS Parc Eolien de La Plaine de la Minée Nantes, Frankreich 100,00 100,00
29 SAS Parc Eolien de Pierre-Morains Nantes, Frankreich 100,00 100,00
30 SAS Parc Eolien de Vill'Aire Nantes, Frankreich 100,00 100,00
31 SAS Parc Eolien des Hauts Poiriers Nantes, Frankreich 100,00 100,00
32 SAS Parc Eolien des Monts de Chalus Nantes, Frankreich 100,00 100,00
33 SAS Parc Eolien de la Cote des Moulins Nantes, Frankreich 100,00 100,00
34 SAS Parc Eolin de la Coutanciere Nantes, Frankreich 100,00 100,00
35 AIRE PARC S.A.S.U. Nantes, Frankreich 0,00 100,00
36 PARC EOLIEN DE CHABROL S.A.S.U. Nantes, Frankreich 0,00 100,00
37 PARC EOLIEN DE LA VALLEE BLEUE S.A.S.U. Nantes, Frankreich 0,00 100,00
38 PARC EOLIEN DE L'ARGONNE MEUSIENNE S.A.S.U. Nantes, Frankreich 0,00 100,00
39 PARC EOLIEN DE SAINT-AUBIN-DU-PLAIN S.A.S.U. Nantes, Frankreich 0,00 100,00
40 PARC EOLIEN DES CHAUMES CARREES S.A.S.U. Nantes, Frankreich 0,00 100,00
41 Windfarm Polska III Sp. z o.o. Koszalin, Polen 60,00 74,00
42 Windfarm Polska IV Sp. z o.o. Koszalin, Polen 80,00 100,00
43 Windfarm Polska V Sp. z o.o. Koszalin, Polen 58,00 74,00
44 Windfarm Zomar Sp. z o.o. Koszalin, Polen 57,00 74,00
45 Vindpark Hultema i Motala AB Motala, Schweden 80,00 80,00
46 Vindpark Mâlarberget i Norberg AB Motala, Schweden 80,00 80,00
47 Vindpark Norrberget i Sala AB Motala, Schweden 80,00 80,00
48 Vindpark Nashult i Hogsby AB Motala, Schweden 80,00 80,00
49 Banna Ba Pifhu Wind Farm (Pty) Ltd. Wilderness, Südafrika 80,00 80,00
50 Ubuntu Wind Farm (Pty) Ltd. Wilderness, Südafrika 80,00 80,00
51 Highlands North Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. (vormals Phemba PV (RF) PTY) Ltd.) Wilderness, Südafrika 80,00 80,00
52 Broadlands Solar PV Park (Pty) Ltd. Wilderness, Südafrika 80,00 80,00
53 Highlands South Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. (vormals Windchills SPV (RF) (PTY) Ltd.) Wilderness, Südafrika 80,00 80,00
54 Haga Haga Wind Farm (RF) (Pty) Ltd Wilderness, Südafrika 80,00 80,00
55 Highlands Central Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. Wilderness, Südafrika 0,00 80,00
56 Paulputs Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. Wilderness, Südafrika 0,00 80,00
57 Putsonderwater Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. Wilderness, Südafrika 0,00 80,00
58 Pofadder Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. Wilderness, Südafrika 0,00 80,00
59 Aberdeen Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. Wilderness, Südafrika 0,00 80,00
60 WKN Turkey GmbH Husum 100,00 100,00
61 WKN Windkraft Nord Beteiligungs-GmbH Husum 100,00 100,00
62 Windpark Meerhof Verwaltungsgesellschaft mbH Husum 100,00 100,00
63 Zukunftsenergien Beteiligungs-GmbH Husum 100,00 100,00
64 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Daberkow KG Husum 100,00 100,00
65 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Steffenshagen KG Husum 100,00 100,00
66 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Immenrode KG Husum 100,00 100,00
67 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Oelsig II KG Husum 100,00 100,00
68 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Weinstraße II KG Husum 100,00 100,00
69 WKN Windpark Beerfelde GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
70 WKN Windpark Kirchheilingen GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
71 WKN Windpark Zinndorf II GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
72 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Bebensee KG Husum 100,00 100,00
73 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Berkenthin KG Husum 100,00 100,00
74 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Hamwarde KG Husum 100,00 100,00
75 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kuhs-Sarmstorf KG Husum 100,00 100,00
76 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kollow KG Husum 100,00 100,00
77 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kleinbüllesheim KG Husum 100,00 100,00
78 Windpark Rositz GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
79 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kannawurf KG Husum 100,00 100,00
80 Windpark Brilon GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
81 WKN Windpark Groß Oesingen GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
82 WKN Windpark Großbrembach GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
83 WKN Windpark Hamwarde GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
84 WKN Windpark Lütau GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
85 WKN Windpark Großenehrich GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
86 WKN Windpark Christianshöhe GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
87 WKN Windpark Cornberg GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
88 WKN Windpark Wölsickendorf-Wollenberg GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
89 WKN Windpark Karstädt IV GmbH & Co. KG Husum 100,00 100,00
90 WKN Windpark Parum Dümmer GmbH & Co. KG (vormals WKN Windpark 61 GmbH & Co. KG) Husum 100,00 100,00
91 NordStrom Beteiligungsgesellschaft mbH Husum 100,00 100,00
92 NordStrom Bioenergie Beteiligungsgesellschaft mbH Husum 100,00 100,00
93 REE GmbH Husum 100,00 100,00
94 GREENWIND GmbH Husum 100,00 100,00
95 EWEG Europäische Windenergie- Entwicklungsgesellschaft mbH Husum 100,00 100,00
96 IWC Bulgaria Project EOOD Dobrich, Bulgarien 100,00 100,00
97 IWC Bulgaria 4 EOOD Dobrich, Bulgarien 100,00 100,00
98 Innovative Wind Concepts GmbH Husum 100,00 100,00
99 PNE WIND Park Nordleda A GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
100 PNE WIND Park Nordleda B GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
101 PNE WIND Park XIV GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
102 PNE WIND Park XV GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
103 PNE WIND Park XVI GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
104 PNE WIND Park XVII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
105 PNE WIND Park XVIII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
106 PNE WIND Park XX GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
107 PNE WIND Park XXI GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
108 PNE WIND Park XXII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
109 PNE WIND Park XXIII GmbH & Co. KG Cuxhaven 100,00 100,00
IV. Nicht einbezogene assoziierte Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung
1 Windpark Köhlen GmbH Oldenburg 50,00 50,00
2 Elbe-Weser-Windkraft GmbH Cuxhaven 50,00 50,00
3 STEAG ve PNE WIND Rüzgar Enerjisi Üretim A.S. Ankara, Türkei 50,00 50,00
4 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Milda KG Husum 50,00 50,00
5 EVN Energieversorgung Nord GmbH & Co. KG Husum 50,00 50,00
6 Windpark Gebstedt GmbH & Co. KG Husum 50,00 50,00

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Gesellschaft Eigenkapital

TEUR
Jahresergebnis

TEUR
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
I. Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
1 PNE WIND Betriebsführungs GmbH 834 -4301 31.12.98
2 PNE Biomasse GmbH -117 -311 23.04.00
3 PNE WIND Netzprojekt GmbH 866 06 01.01.02
4 PNE WIND Laubuseschbach GmbH & Co. KG -131 -151 29.12.04
5 PNE WIND Grundstücks GmbH 144 131 01.12.00
6 PNE WIND Jules Verne GmbH 997 -92 30.06.10
7 PNE WIND Nemo GmbH 997 -92 30.06.10
8 PNE WIND Nautilus GmbH 997 -92 30.06.10
9 PNE Erneuerbare Energien Offshore I GmbH 57 -221 24.11.16
10 PNE Erneuerbare Energien Offshore II GmbH 57 -221 24.11.16
11 PNE WIND Atlantis II GmbH 2 -91 18.06.13
12 PNE WIND Atlantis III GmbH 2 -91 18.06.13
13 Wind Kapital Invest Verwaltungs GmbH 77 -31 16.07.11
14 Wind Kapital Invest GmbH & Co. KG -42 -51 16.07.11
15 PNE WIND Verwaltungs GmbH 58 51 21.11.12
16 energy consult GmbH 332 06 11.12.13
17 energy consult Prüfgesellschaft GmbH 172 791 11.08.17
18 PNE WIND Park Kührstedt- Alfstedt A GmbH & Co. KG 10.905 -3261 01.04.13
19 PNE WIND Park Kührstedt- Alfstedt B GmbH & Co. KG 1.509 -1351 01.04.13
20 PNE WIND Park Kührstedt Alfstedt GmbH & Co. KG 7.030 -2941 31.03.17
21 PNE WIND Park Schlenzer GmbH & Co. KG -3 -61 25.04.18
22 PNE WIND Park Wahlsdorf GmbH & Co. KG -3 -51 25.04.18
23 PNE WIND Park XIX GmbH & Co. KG -40 -401 01.04.18
24 PNE WIND Park Calau II B GmbH & Co. KG -20 -62 01.04.13
25 PNE WIND Ausland GmbH -1.324 391 16.11.07
26 PNE USA Inc. (vormals PNE WIND USA Inc.) -10.632 -4661 27.10.08
27 PNE Development LLC (vormals PNE WIND Development LLC) -1.697 1.3871 29.07.11
28 Chilocco WIND FARM LLC -506 -221 01.10.12
29 PNE WIND Central States LLC -1.254 -311 01.10.09
30 Underwood Windfarm LLC -286 -31 01.10.09
31 Butte Windfarm LLC -2.076 -51 01.10.09
32 Burleigh Wind LLC -1.972 -1.9151 01.01.18
33 PNE Canada Inc. (vormals PNE WIND Canada Inc.) -817 -1251 26.01.10
34 NH North Hungarian Windfarm Kft. 52 71 07.08.08
35 PNE WIND Yenilenebilir Enerjiler Ltd. 1.356 1221 08.12.17
36 PNE WIND Elektrik Üretim Ltd. -2.805 -1.0431 20.02.15
37 PNE WIND Bati Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. -147 -941 16.09.15
38 PNE WIND Güney Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. -252 -1401 16.09.15
39 PNE WIND Kuzey Rüzgari Elektrik Üretim Ltd. -159 -1321 10.10.16
40 S.C. PNE WIND Romania Energy Holding S.R.L 38 -631 10.05.12
41 S.C. PNE WIND Romania S.R.L 149 -6991 27.11.08
42 S.C. PNE WIND MVI S.R.L 33 -521 31.08.12
43 S.C. EVN WINDPOWER DEVELOP-MENT & CONSTRUCTION S.R.L. 120 -1491 14.11.12
44 PNE WIND Bulgaria EOOD -3.165 -1171 09.11.10
45 PNE Santa Cruz GmbH (vormals PNE Americas I GmbH) 96 -41 09.08.18
46 PNE Central America I GmbH 97 -31 04.07.18
47 HKW Silbitz GmbH & Co. KG -1.595 9321 01.09.09
48 WKN GmbH (vormals WKN AG) 39.124 -4.5791 04.07.13
49 Windkraft Nord USA, Inc. -219 1.3401 04.07.13
50 WKN Italia s.r.l. -400 -2.7551 04.07.13
51 Aero Sol s.r.l -253 -3.7831 04.07.13
52 Aero-Tanna s.r.l. 356 -721 04.07.13
53 ATS Energia s.r.l. 266 -1611 04.07.13
54 WKN France S.A.S.U. 11.202 7.6461 04.07.13
55 Sevivon Sp. z o.o. -18.254 -2.7431 04.07.13
56 VKS Vindkraft Sverige AB 1.186 -4401 04.07.13
57 WKN Windcurrent SA (Pty) Ltd. -3.562 -8391 04.07.13
58 NordStrom New Energy GmbH 823 04 04.07.13
59 NordStrom Solar GmbH 551 101 04.07.13
60 NordStrom Bioenergie GmbH -980 -61 04.07.13
61 BGZ Fondsverwaltung GmbH 207 04 04.07.13
62 WKN Sallachy Ltd. -1.073 -2362 01.07.15
63 Windpark Gerdau-Schwienau GmbH & Co. KG -64 4.6321 01.10.16
64 Windpark Pülfringen GmbH & Co. KG -3.725 -2311 01.10.16
65 PNE WIND Middle East GmbH 41 -381 22.02.17
66 PNE WIND Middle East Verwaltungs GmbH 20 01 06.07.17
67 PNE WIND West Europe GmbH 11.775 -6351 12.06.17
68 PNE WIND West Europe Verwaltungs GmbH 16 -51 10.07.17
69 PNE WIND Türkei HoldCo I GmbH 3.356 -61 30.05.17
70 Pavana GmbH 826 1431 30.09.17
71 MEB Safety Service GmbH -37 -1371 01.11.18
72 WKN WERTEWIND GmbH -65 -291 30.06.18
73 WKN Windpark Kittlitz III GmbH & Co. KG -240 -2411 01.07.18
II. Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften
1 PNE WIND Infrastruktur Calau II GmbH 19 02 01.04.13
2 PNE WIND Park III GmbH & Co. KG -23 -142 01.04.13
3 Windpark Altenbruch GmbH 888 -342 01.10.16
III. Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung
1 Pilger Wind Farm Inc. 0 02
2 Climax Wind Farm Inc. 0 02
3 Watson Wind Farm Inc. 0 02
4 Wadena Wind Farm Inc. 0 02
5 Eston Wind Farm Inc. 0 02
6 Whiska Wind Farm Inc. 0 02
7 PNE Solar USA LLC k. A. k. A.5
8 Gladstone New Energy LLC k. A. k. A.5
9 Pure New Energy LATAM S.A. k. A. k. A.5
10 Santa Cruz Wind S.A. k. A. k. A.5
11 Altiplano Power S.A. k. A. k. A.5
12 Los Pinos Power S.A. k. A. k. A.5
13 Las Honduras S.A. k. A. k. A.5
14 Los Manglares Power S.A. k. A. k. A.5
15 Netzanschluss Genthin GbR 10 292
16 ATS Energia PE Sant'Agata s.r.l. -3 -31
17 ATS Energia PE Fiorentino s.r.l. 3 -32
18 ATS Energia PE Florio s.r.l. 3 -32
19 ATS Energia PE Valle s.r.l. 3 -32
20 WKN PE Piombino s.r.l. 11 -42
21 WKN Basilicata Development PE1 s.r.l. 7 -32
22 WKN Basilicata Development PE2 s.r.l. 7 -32
23 WKN PE Polidon s.r.l. 7 -32
24 Parc Eolien des Grands Champs S.A.S.U. -65 -82
25 SAS la Haie Perron -61 -82
26 SAS Parc Eolien d'Ermenonville de la Grande -38 -72
27 SAS Parc Eolien de La Fosse Descroix k. A. k. A.5
28 SAS Parc Eolien de La Plaine de la Minée k. A. k. A.5
29 SAS Parc Eolien de Pierre-Morains k. A. k. A.5
30 SAS Parc Eolien de Vill'Aire k. A. k. A.5
31 SAS Parc Eolien des Hauts Poiriers k. A. k. A.5
32 SAS Parc Eolien des Monts de Chalus k. A. k. A.5
33 SAS Parc Eolien de la Cote des Moulins -23 -62
34 SAS Parc Eolin de la Coutanciere -23 -62
35 AIRE PARC S.A.S.U. k. A. k. A.5
36 PARC EOLIEN DE CHABROL S.A.S.U. k. A. k. A.5
37 PARC EOLIEN DE LA VALLEE BLEUE S.A.S.U. k. A. k. A.5
38 PARC EOLIEN DE L'ARGONNE MEUSIENNE S.A.S.U. k. A. k. A.5
39 PARC EOLIEN DE SAINT-AUBIN-DU-PLAIN S.A.S.U. k. A. k. A.5
40 PARC EOLIEN DES CHAUMES CARREES S.A.S.U. k. A. k. A.5
41 Windfarm Polska III Sp. z o.o. -2.022 -4822
42 Windfarm Polska IV Sp. z o.o. -306 -402
43 Windfarm Polska V Sp. z o.o. -128 -172
44 Windfarm Zomar Sp. z o.o. -73 -92
45 Vindpark Hultema i Motala AB 5 02
46 Vindpark Mâlarberget i Norberg AB 5 02
47 Vindpark Norrberget i Sala AB 5 02
48 Vindpark Nashult i Hogsby AB 5 02
49 Banna Ba Pifhu Wind Farm (Pty) Ltd. -4 -11
50 Ubuntu Wind Farm (Pty) Ltd. 0 01
51 Highlands North Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. (vormals Phemba PV (RF) PTY) Ltd.) k. A. k. A.5
52 Broadlands Solar PV Park (Pty) Ltd. k. A. k. A.5
53 Highlands South Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. (vormals Windchills SPV (RF) (PTY) Ltd.) k. A. k. A.5
54 Haga Haga Wind Farm (RF) (Pty) Ltd k. A. k. A.5
55 Highlands Central Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. k. A. k. A.5
56 Paulputs Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. k. A. k. A.5
57 Putsonderwater Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. k. A. k. A.5
58 Pofadder Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. k. A. k. A.5
59 Aberdeen Wind Energy Facility (RF) (PTY) Ltd. k. A. k. A.5
60 WKN Turkey GmbH -364 -32
61 WKN Windkraft Nord Beteiligungs-GmbH 29 372
62 Windpark Meerhof Verwaltungsgesellschaft mbH 19 -22
63 Zukunftsenergien Beteiligungs-GmbH 4 02
64 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Daberkow KG k. A. k. A.5
65 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Steffenshagen KG k. A. k. A.5
66 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Immenrode KG k. A. k. A.5
67 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Oelsig II KG k. A. k. A.5
68 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Weinstraße II KG k. A. k. A.5
69 WKN Windpark Beerfelde GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
70 WKN Windpark Kirchheilingen GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
71 WKN Windpark Zinndorf II GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
72 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Bebensee KG k. A. k. A.5
73 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Berkenthin KG k. A. k. A.5
74 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Hamwarde KG k. A. k. A.5
75 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kuhs-Sarmstorf KG k. A. k. A.5
76 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kollow KG k. A. k. A.5
77 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kleinbüllesheim KG k. A. k. A.5
78 Windpark Rositz GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
79 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Kannawurf KG k. A. k. A.5
80 Windpark Brilon GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
81 WKN Windpark Groß Oesingen GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
82 WKN Windpark Großbrembach GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
83 WKN Windpark Hamwarde GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
84 WKN Windpark Lütau GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
85 WKN Windpark Großenehrich GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
86 WKN Windpark Christianshöhe GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
87 WKN Windpark Cornberg GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
88 WKN Windpark Wölsickendorf-Wollenberg GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
89 WKN Windpark Karstädt IV GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
90 WKN Windpark Parum Dümmer GmbH & Co. KG (vormals WKN Windpark 61 GmbH & Co. KG) k. A. k. A.5
91 NordStrom Beteiligungsgesellschaft mbH 47 22
92 NordStrom Bioenergie Beteiligungsgesellschaft mbH 19 -12
93 REE GmbH 62 37
94 GREENWIND GmbH 44 27
95 EWEG Europäische Windenergie- Entwicklungsgesellschaft mbH 19 -12
96 IWC Bulgaria Project EOOD -5.004 -52
97 IWC Bulgaria 4 EOOD 4 12
98 Innovative Wind Concepts GmbH 96 -233
99 PNE WIND Park Nordleda A GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
100 PNE WIND Park Nordleda B GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
101 PNE WIND Park XIV GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
102 PNE WIND Park XV GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
103 PNE WIND Park XVI GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
104 PNE WIND Park XVII GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
105 PNE WIND Park XVIII GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
106 PNE WIND Park XX GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
107 PNE WIND Park XXI GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
108 PNE WIND Park XXII GmbH & Co. KG k. A. k. A.5
109 PNE WIND Park XXIII GmbH & Co. KG k. A. k. A.
IV. Nicht einbezogene assoziierte Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung
1 Windpark Köhlen GmbH 1.457 -412
2 Elbe-Weser-Windkraft GmbH 17 -42
3 STEAG ve PNE WIND Rüzgar Enerjisi Üretim A.S. -85 -452
4 WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Milda KG 9 02
5 EVN Energieversorgung Nord GmbH & Co. KG -284 -32
6 Windpark Gebstedt GmbH & Co. KG k. A. k. A.5

1 gem. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

2 gem. vorläufigem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

3 gem. vorläufigem Jahresabschluss zum 30. September 2018

4 nach Ergebnisabführung an WKN GmbH

5 bisher keine Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs

6 nach Ergebnisabführung an PNE AG

7 gem. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018

DER PNE AG (VORMALS PNE WIND AG), CUXHAVEN

I. HANDELSREGISTER UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS

Die PNE AG (im Folgenden auch "Gesellschaft") hat ihren Sitz in Cuxhaven, Peter-Henlein-Straße 2-4, Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 110360 in das Handelsregister beim Amtsgericht Tostedt eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft umfassten im Berichtsjahr im Wesentlichen die Projektierung, Errichtung und den Betrieb von Windparks und Umspannwerken zur Stromerzeugung sowie den Service von Windkraftanlagen.

II. ALLGEMEINE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

1. GOING CONCERN

Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens möglicherweise gefährden könnten, wird im Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen.

2. KONZERNABSCHLUSS

Der Konzernabschluss der PNE AG wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Vom IASB verabschiedete neue Standards werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewendet, wie sie in der EU zu berücksichtigen sind.

Soweit nichts anderes angegeben ist, wird der vorstehende Konzernabschluss in Euro (EUR) aufgestellt und grundsätzlich auf Tausend Euro (Tsd. Euro) gerundet. Aufgrund dieser Rundungen kann es bei Darstellungen innerhalb dieses IFRS-Konzernanhangs möglich sein, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren.

Der Konzernabschluss entspricht den Anforderungen des § 315e HGB.

Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Grunde. Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind einzelne Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden.

Der vom Vorstand zum 31. Dezember 2018 aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht wurde in der Vorstandssitzung am 11. März 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.

Der zum 31. Dezember 2018 aufgestellte Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht.

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 die nachfolgend aufgeführten Änderungen von IFRS-Standards erstmalig angewendet. Hieraus haben sich - sofern nicht unter der Tabelle anders beschrieben - keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

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Standard/Interpretation Datum des EU-Endorsement Anwendungspflicht in der EU
IFRS 9: Neuer Standard "Finanzinstrumente": Einordnung und Bewertung von Finanzinstrumenten 22.11.2016 1.1.2018
IFRS 15: Neuer Standard "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" 22.9.2016 1.1.2018

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Standard/Interpretation Datum des EU-Endorsement Anwendungspflicht in der EU
Klarstellung zu IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" 31.10.2017 1.1.2018
Änderungen an IFRS 2: Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen 26.2.2018 1.1.2018
Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" in Verbindung mit IFRS 4 3.11.2017 1.1.2018
Änderungen an IAS 40: Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 14.3.2018 1.1.2018
Jährliches Verbesserungsprojekt "Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle" 7.2.2018 1.1.2017/ 1.1.2018
IFRIC 22: neue Interpretation "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen" 28.3.2018 1.1.2018
IFRIC 23: Neue Interpretation "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" 23.10.2018 1.1.2019

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 9 ersetzt die Vorschriften von IAS 39, die den Ansatz, die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten sowie die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte betreffen. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften nach IFRS 9 wurden Vergleichszahlen nicht rückwirkend angepasst.

Klassifizierung und Bewertung

Ab 1. Januar 2018 stuft der Konzern seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:

Amortized Cost (AC)
Fair Value through OCI (FVOCI)
Fair Value through Profit or Loss (FVPL)

Die Kategorisierung gem. IFRS 9 richtet sich dabei für Schuldinstrumente nach dem Geschäftsmodell und der Art der Zahlungsströme für den jeweiligen finanziellen Vermögenswert. Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC). Sofern der finanzielle Vermögenswert, bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung gehalten wird, wird dieser erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI). Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen.

Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorien "AC" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in der Kategorie "FVPL" bewertet.

Für Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, übt der Konzern das Wahlrecht aus, diese unwiderruflich erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu bewerten. Direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen im beizulegenden Zeitwert werden zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zum Fair Value bewertet, wenn sie zu Handelszwecken gehalten werden oder eine bedingte Gegenleistung aus einem Unternehmenserwerb i. S. d. IFRS 3 darstellen. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten werden wie nach IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Aus der Anwendung des IFRS 9 ergeben sich keine Umklassifizierungen für finanzielle Verbindlichkeiten.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen Informationen zu Finanzinstrumenten zum Zeitpunkt der Erstanwendung (zum 31. Dezember 2017 bzw. 1. Januar 2018), unter Angabe der Kategorien, der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten. Hierzu werden für finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 dargestellt:

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in TEUR Kategorie gem. IAS 39 Kategorie gem. IFRS 9 Gesamt Fair Value
Per 31.12.2017/1.1.2018 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR AC 193.984 193.984
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR AC 5.119 5.119
Kurzfristige sonstige Darlehensforderung LaR AC 61 61
Forderungen gegen verbundene Unternehmen LaR AC 4.455 4.455
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht LaR AC 642 642
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen AfS FVOCI 27 27
Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AfS FVOCI 1.785 1.785
Sonstige Ausleihungen LaR AC 178 178
Sonstige langfristige Darlehensforderungen LaR AC 26 26
206.277 206.277
Summe AC 204.466 204.466
Summe FVOCI 1.812 1.812

LaR = Kredite und Forderungen

AfS = zur Veräußerung verfügbaren finanzielle Vermögenswerte

AC =fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

FVOC= zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Wertänderung im OCI)

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in TEUR Kategorie gem. IAS 39 Kategorie gem. IFRS 9 Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Per 31.12.2017/1.1.2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC AC 25.295 25.295 0 0
Festverzinslich
Anleihen FLAC AC 105.816 99.459 6.357 0
Verb. gegenüber Kreditinstituten FLAC AC 72.349 6.383 20.383 45.583
Sonstige Finanzverbindlichkeiten FLAC AC 1.087 1.087 0 0
Verb. aus Leasingverhältnissen FLAC AC 608 179 429 0
205.155 132.403 27.169 45.583

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in TEUR Fair Value
Per 31.12.2017/1.1.2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.295
Festverzinslich
Anleihen 107.933
Verb. gegenüber Kreditinstituten 74.370
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.087
Verb. aus Leasingverhältnissen 608
209.293

FLAC = Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

AC = zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Wertminderungen

Ab 1. Januar 2018 beurteilt der Konzern auf zukunftsgerich-teter Basis die mit Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verbundenen erwarteten Kreditverluste (expected loss Modell). Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Dabei werden grds. die erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren, bestimmt. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos erfolgt eine Ermittlung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, demzufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab der erstmaligen Erfassung der Forderungen zu erfassen sind.

Aus der Anwendung des expected loss Modells ergaben sich keine Änderungen in der Höhe der Wertminderungen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich auf Basis der historischen Ausfallquoten und zukunftsgerichteter Informationen nur eine unwesentlich höhere Ausfallquote auf zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte ergibt.

IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15 ersetzt IAS 18, IAS 11 sowie alle umsatzbezogenen Interpretationen und ist für fast alle Verträge mit Kunden anwendbar - die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge.

Der Konzern hat die modifiziert retrospektive Übergangsmethode angewendet, so dass die Anpassung der Vorjahreszahlen unterbleibt. Aus der in der Berichtsperiode erstmaligen Anwendung dieses Standards resultieren für keinen Abschlussposten Anpassungsbeträge, die sich im Vergleich zu den vor der Änderung geltenden Bestimmungen in IAS 11, IAS 18 und den dazugehörigen Interpretationen ergeben könnten.

Nach IFRS 15 ist Umsatz bei der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen zu realisieren, d. h. bei der Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden. Enthält ein Vertrag mehrere Leistungsverpflichtungen, ist der Transaktionspreis eines Vertrags auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Da im Falle mehrerer Leistungsverpflichtungen diese jeweils zu ihrem Einzelveräußerungspreis verkauft werden, ergeben sich aus dieser Aufteilung keine Änderungen durch IFRS 15.

Kontrolle über zugesagte Güter oder Dienstleistungen kann zeitpunkt- oder zeitraumbezogen auf Kunden übertragen werden.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Erbringung der Dienstleistung beim Kunden realisiert.

Falls die Leistung des Konzerns einen Vermögenswert erstellt, der keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den Konzern aufweist, und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistung vorliegt, erfolgt die Übertragung der Kontrolle und somit die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen gemäß dem Fertigstellungsgrad. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Aufträge wird dabei anhand der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen ermittelt, die mit dem gesamten erwarteten Leistungsvolumen verglichen werden. Von Subunternehmern erbrachte Leistungen werden bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrades berücksichtigt. Insgesamt wird der Fertigstellungsgrad projektindividuell anhand der erbrachten Leistungen ermittelt.

Insgesamt ergaben sich aus der Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen zum 1. Januar 2018.

IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

IFRIC 23 wurde im Geschäftsjahr 2018 vorzeitig angewendet, da es sich um eine Klarstellung handelte, haben sich hieraus keine Auswirkungen ergeben.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte, teilweise von der EU noch nicht übernommene Rechnungslegungsnormen, nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:

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Standard/Interpretation Datum des EU-Endorsement (vorr.) Anwendungspflicht in der EU
IFRS 16: Neuer Standard "Leasingverhältnisse" 31.10.2017 1.1.2019
IFRS 17: Neuer Standard "Versicherungsverträge" Noch nicht übernommen 1.1.2022
Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebes Noch nicht übernommen 1.1.2020
Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 22.3.2018 1.1.2019
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Offen Verschoben1
Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit Noch nicht übernommen 1.1.2020
Änderungen an IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung Noch nicht übernommen 1.1.2019
Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 8.2.2019 1.1.2019
Jährliches Verbesserungsprojekt "Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle" Noch nicht übernommen 1.1.2019

1 DasIASB hat den Zeitpunkt der Erstanwendung am 15. Dezember 2015 auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die Anwendungspflicht in der EU stellt dabei den Zeitpunkt dar, in dem die neue Rechnungslegungsvorschrift voraussichtlich erstmals bei der PNE AG berücksichtigt wird. Der Konzern wendete keinen neuen Standard, keine neue Interpretation oder Änderung an einem Standard vorzeitig in 2018 an.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

IFRS 16 regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den Vorgängerstandard IAS 17. Nach dem neuen Standard besteht nunmehr eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Demzufolge bilanzieren Leasingnehmer künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. right-of-use asset) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Dabei sind die Regelungen des IFRS 16 auf jeden Vertrag einzeln anzuwenden. Leasinggeber und Leasingnehmer haben allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, anstelle einer Einzelbetrachtung Portfolien anzuwenden, auf die dann die Regelungen des IFRS 16 angewendet werden. Zudem bestehen einzelne Erleichterungswahlrechte für Leasingnehmer in Hinblick auf kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte.

Für Leasinggeber besteht auch nach dem neuen Standard unverändert eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverträgen.

IFRS 16 sieht neben Änderungen in der Bilanzierung auch eine Ausweitung der Angabepflichten sowohl für Leasinggeber als auch für Leasingnehmer vor.

Die PNE-Gruppe wird erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16 bilanzieren. Aufgrund der erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in gleicher Höhe wird sich die Bilanzsumme nach vorläufiger Schätzung um rund 36,0 bis 38,0 Mio. Euro erhöhen. Der Anstieg der Finanzschulden wirkt sich negativ auf die Nettoliquidität der PNE-Gruppe aus. Ein wesentlicher Effekt auf das Eigenkapital wird nicht erwartet. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, nach der Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse vollständig im operativen Ergebnis gezeigt wurden, werden nach IFRS 16 nur noch die Abschreibungen auf die Nutzungsrechte dem Operativen Ergebnis zugerechnet. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Auf Basis der zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverhältnisse wird sich voraussichtlich im Operativen Ergebnis (Konzern-EBIT) eine Verbesserung im Bereich von 0,6 bis 0,7 Mio. Euro ergeben. Auf das Ergebnis vor Steuern (EBT) wird sich voraussichtlich eine Verschlechterung von -0,3 bis -0,4 Mio. Euro ergeben. Auf eine weitere detaillierte Darstellung von neuen oder geänderten Standards bzw. Interpretationen wird im Folgenden verzichtet, da die Auswirkungen aus ihrer erstmaligen Anwendung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein werden.

III. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

1. KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss werden im Wege der Vollkonsolidierung alle Unternehmen einbezogen, über welche die Konzernobergesellschaft die Beherrschung ausübt. Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens ist dann gegeben, wenn ein Investor schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. In den Konsolidierungskreis werden auch Windparkbetreibergesellschaften, die aufgrund dieser Kriterien vom Mutterunternehmen oder damit verbundenen Unternehmen beherrscht werden, einbezogen.

Im Berichtszeitraum wurden folgende Gesellschaften erstmalig in den Konzernkreis einbezogen (in Klammern Erstkonsolidierungszeitpunkt, Anteilshöhe und Segmentzuordnung):

1. PNE WIND Park Schlenzer GmbH & Co. KG, Cuxhaven (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 25. April 2018), (Segment Stromerzeugung) (Gekauft),

2. PNE WIND Park Wahlsdorf GmbH & Co. KG, Cuxhaven (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 25. April 2018), (Segment Stromerzeugung) (Gekauft),

3. PNE WIND Park XIX GmbH & Co. KG, Cuxhaven (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. April 2018), (Segment Stromerzeugung) (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

4. Burleigh Wind LLC, Chicago, USA (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2018), (Segment Projektierung von Windkraftanlagen) (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

5. PNE Santa Cruz GmbH, Cuxhaven (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 9. August 2018), (Segment Projektierung von Windkraftanlagen) (Gegründet),

6. PNE Central America I GmbH, Cuxhaven (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 4. Juli 2018), (Segment Projektierung von Windkraftanlagen) (Gegründet),

7. MEB Safety Services GmbH, Bremen (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. November 2018), (Segment Projektierung von Windkraftanlagen) (Gegründet),

8. WKN WERTEWIND GmbH, Husum (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 30. Juni 2018), (Segment Projektierung von Windkraftanlagen) (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung"),

9. WKN Windpark Kittlitz III GmbH & Co. KG, Husum (100 Prozent, Erstkonsolidierung zum 1. Juli 2018), (Segment Projektierung von Windkraftanlagen) (Umgegliedert von "Nicht einbezogene Gesellschaften aufgrund unwesentlicher Bedeutung").

Eine Umgliederung von Tochterunternehmen, von "Nicht einbezogene Unternehmen aufgrund unwesentlicher Bedeutung" zur Vollkonsolidierung wird generell vorgenommen sobald klar ist, dass die Projektierungsphase in naher Zukunft beginnt.

Gegenstand der Unternehmen Nr. 1-4 und 9 ist die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen in Form von Windparks sowie die Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie.

Gegenstand der Unternehmen Nr. 5 und 6 ist die Ausübung der Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen, der Erwerb und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien im In- und Ausland.

Gegenstand des Unternehmens Nr. 7 ist die Durchführung von Prüfungen, Wartungen und Begutachtungen von technischen Geräten und Anlagen, insbesondere solche zur Erzeugung von erneuerbaren Energien.

Gegenstand des Unternehmens Nr. 8 ist die Entwicklung, Realisierung und Betrieb regenerativer Energieprojekte, Planung und Betrieb von Stromversorgungseinrichtungen zur Nutzung sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien.

Die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften Nr. 1-9 waren zum Erstkonsolidierungszeitpunkt für die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage unwesentlich.

Im Berichtszeitraum veränderte sich die Anteilsquote bei den folgenden Gesellschaften, die in den Konzernkreis einbezogen werden bzw. im Vorjahr einbezogen wurden:

WKN GmbH (vormals WKN AG), Husum (von 83,1 Prozent auf 100 Prozent, Segment Projektierung von Windkraftanlagen).

Durch die Veränderung der Anteilsquote hat sich keine Veränderung der Konsolidierungsmethode, sondern lediglich eine Veränderung der nicht beherrschenden Anteile von rund -4,9 Mio. Euro ergeben. Das gezahlte Entgelt für den Erwerb der Anteile betrug rund 8,2 Mio. Euro. Der Unterschiedsbetrag wurde direkt im Eigenkapital erfasst.

Windpark Gerdau-Schwienau GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (von 89,79 Prozent auf 91,03 Prozent, Segment Stromerzeugung).

Durch die Veränderung der Anteilsquote hat sich keine Veränderung der Konsolidierungsmethode, sondern lediglich eine Veränderung der nicht beherrschenden Anteile ergeben. Das gezahlte Entgelt für den Erwerb der Anteile betrug rund 6 Tsd. Euro. Der Unterschiedsbetrag zum Buchwert wurde direkt im Eigenkapital erfasst.

Im Geschäftsjahr 2018 sind 8 Gesellschaften, die in den Konzern einbezogen wurden, auf konsolidierte Gesellschaften verschmolzen worden.

Folgende Gesellschaften sind auf die PNE WIND Middle East GmbH, Cuxhaven (Segment Projektierung von Windkraftanlagen) verschmolzen worden:

1. PNE WIND Middle East Alpha I GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (Segment Projektierung von Windkraftanlagen),

2. PNE WIND Middle East Alpha II GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (Segment Projektierung von Windkraftanlagen),

3. PNE WIND Middle East Beta I GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (Segment Projektierung von Windkraftanlagen),

4. PNE WIND Middle East Beta II GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (Segment Projektierung von Windkraftanlagen),

5. PNE WIND Middle East RE One GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (Segment Projektierung von Windkraftanlagen),

6. PNE WIND Middle East RE Two GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (Segment Projektierung von Windkraftanlagen),

7. PNE WIND Middle East Service GmbH & Co. KG, Cuxhaven, (Segment Projektierung von Windkraftanlagen).

Weiterhin ist die PNE WIND PARK Dobrudzha, Sofia, (Segment Projektierung von Windkraftanlagen) auf die PNE WIND Bulgaria EOOD, Sofia, (Segment Projektierung von Windkraftanlagen) angewachsen.

Aus den Verschmelzungen und der Anwachsung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Danach umfasst der Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2018 neben der PNE AG die weiteren in der "Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften" unter Punkt I "Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften" und unter Punkt II "Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten Gesellschaften" aufgeführten Unternehmen.

Gesellschaften, die nicht im Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2018 einbezogen wurden, sind in der "Aufstellung der in den Konzernabschuss einbezogenen Gesellschaften und Aufstellung des Anteilsbesitzes" unter dem Punkt III "Nicht einbezogene Unternehmen aufgrund unwesentlicher Bedeutung" und Punkt IV "Nicht einbezogene assoziierte Unternehmen aufgrund unwesentlicher Bedeutung" aufgeführt.

2. ANTEILSVERÄUSSERUNGEN

Im Berichtszeitraum sind folgende Gesellschaften bzw. Anteile an Gesellschaften veräußert worden:

1. 100 Prozent der Anteile an der WKN Windpark Groß Niendorf GmbH & Co. KG, Husum (Abgang aus dem Segment Projektierung von Windkraftanlagen),

2. 100 Prozent der Anteile an der Parc Eolien de Haie de Useroles S.A.S.U., Nantes, Frankreich (Abgang aus dem Segment Projektierung von Windkraftanlagen).

Zu 1. Der Verkaufspreis für 100 Prozent der Gesellschaftsanteile an der WKN Windpark Groß Niendorf GmbH & Co. KG betrug inkl. der Rückführung der Gesellschafterdarlehen rund 5,7 Mio. Euro.

Durch die Entkonsolidierung der WKN Windpark Groß Niendorf GmbH & Co. KG sind Vermögenswerte aus dem Konzern in Höhe von insgesamt rund 17,9 Mio. Euro, die im Wesentlichen aus den technischen Anlagen des Projekts bestanden, sowie Schulden und Rückstellungen aus dem Konzern in Höhe von rund 12,6 Mio. Euro zzgl. der Gesellschafterdarlehen in Höhe von rund 5,3 Mio. Euro abgegangen. Aus der Entkonsolidierung der Gesellschaft ergab sich ein Ertrag von rd. 0,0 Mio. Euro. Das erhaltene Entgelt für die Veräußerung der Gesellschaft betrug rund 0,4 Mio. Euro, zzgl. der Rückführung der Gesellschafterdarlehen (zusammen rund 5,7 Mio. Euro). Die im Rahmen der Transaktion abgegangenen Zahlungsmittel der Gesellschaft betrugen rund 245 Tsd. Euro. Der Veräußerungsgewinn ist in den Umsatzerlösen im Konzern enthalten.

Zu 2. Der Verkaufspreis für 100 Prozent der Gesellschaftsanteile an der Parc Eolien de Haie de Useroles S.A.S.U. betrug rund 0,0 Mio. Euro.

Durch die Entkonsolidierung der Parc Eolien de Haie de Useroles S.A.S.U. sind Vermögenswerte aus dem Konzern in Höhe von insgesamt rund 40,2 Mio. Euro, die im Wesentlichen aus den technischen Anlagen des Projekts bestanden, sowie Schulden und Rückstellungen aus dem Konzern in Höhe von rund 37,7 Mio. Euro zzgl. der Gesellschafterdarlehen in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro abgegangen. Aus der Entkonsolidierung der Gesellschaft ergab sich ein Ertrag von rund 0,2 Mio. Euro. Das erhaltene Entgelt für die Veräußerung der Gesellschaft betrug rund 0,0 Mio. Euro, zzgl. der Rückführung der Gesellschafterdarlehen (zusammen rd. 2,3 Mio. Euro). Die im Rahmen der Transaktion abgegangenen Zahlungsmittel der Gesellschaft betrugen rund 29 Tsd. Euro. Der Veräußerungsgewinn ist in den Umsatzerlösen im Konzern enthalten.

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in TEUR WKN Windpark Groß Niendorf GmbH & Co. KG Parc Eolien de Haie de Useroles S.A.S.U.
1. Gesamte erhaltene Gegenleistung* 5.651 2.286
2. Abgegangene Vermögenswerte und Schulden*
Kurzfristige Vermögenswerte 1.369 5.922
Langfristige Vermögenswerte 16.563 34.288
Kurzfristige Verbindlichkeiten -104 -4.125
Langfristige Verbindlichkeiten -17.823 -35.852
Veräußertes Nettovermögen* 5 233
3. Veräußerungsgewinn/-verlust*
Erhaltene Gegenleistung 5.651 2.286
Aufgegebenes Nettovermögen -5 -233
Veräußerungsgewinn/-verlust* 5.646 2.053
4. Nettozahlungmittelfluss*
Durch Zahlungsmittel beglichener Veräußerungspreis* 5.651 2.286
Abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel -245 -29
Nettozahlungsmittelfluss aus der Veräußerung* 5.406 2.257

* Inkl. Rückführung von Konzerndarlehen

Im Rahmen des Verkaufs von Projektgesellschaften sind bestehende Projektfinanzierungen Bestandteil des Kaufvertrages.

3. KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Grundlage für den Konzernabschluss sind die zum 31. Dezember 2018 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellten, teilweise von Abschlussprüfern testierten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften.

Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen Eigenkapital im Erwerbszeitpunkt. Das Eigenkapital ermittelt sich dabei als Saldo der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden im Erwerbszeitpunkt (vollständige Neubewertung).

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Werden Beteiligungsquoten bereits konsolidierter Unternehmen (ohne Kontrollerlangung oder Kontrollverlust) erweitert oder reduziert, erfolgt dies ergebnisneutral zu Gunsten bzw. zu Lasten der nicht beherrschenden Anteile innerhalb des Eigenkapitals.

Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.

Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Bei assoziierten Unternehmen übt der Konzern in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 Prozent und 50 Prozent einen maßgeblichen Einfluss aus. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich festgelegte, gemeinsame Ausübung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten gemeinschaftlich erfolgen.

Bei Beteiligungen, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen sind, wird der Buchwert jährlich um die dem KonzernKapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode werden Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals werden einschließlich außerplanmäßiger Abschreibungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts im Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen berücksichtigt. Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste waren bei diesen Gesellschaften unbedeutend.

Wesentliche konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den zu konsolidierenden Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden, soweit sie wesentlich sind, eliminiert und bei der Steuerabgrenzung berücksichtigt.

IV. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften des Konzerns originär nach den national geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Abschlüsse aller einbezogenen Unternehmen werden auf der Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einbezogen. Die entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse (HB I) werden in IFRS-konforme Jahresabschlüsse (HB II) übergeleitet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des IASB erfordert bei einigen Positionen, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern bei den Sachanlagen (siehe Abschnitt V. 2.), die Bewertung des Vorratsvermögens (siehe Abschnitt V. 4.), die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen (siehe Abschnitt V. 10.), die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen bei latenten Steuern (siehe Abschnitt VI. 7.) sowie die Festlegung von Cash Flows, Wachstumsraten und Diskontierungsfaktoren im Zusammenhang mit Wertminderungsprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte (siehe Abschnitt V. 1.).

Die verwendeten Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf Erfahrungswerte, die während der zurückliegenden Geschäftstätigkeit des PNE-Konzerns gesammelt werden konnten, und orientieren sich an im jeweiligen Markt öffentlich zugänglichen relevanten Erwartungen. Somit können die verwendeten Annahmen und Schätzungen grundsätzlich nicht von allgemeinen Markterwartungen und damit bei zukunftsorientierten Werten am Markt ablesbaren Preisentwicklungen abweichen. Das maximale Risiko einer vollständigen Wertabweichung wird durch die jeweiligen bilanzierten Buchwerte der immateriellen und materiellen sowie finanziellen Vermögenswerte repräsentiert. Für eine Darstellung der durch die verwendeten Annahmen und Schätzungen hervorgerufenen historischen Wertentwicklung der Vermögenswerte wird insbesondere auf den Anlagenspiegel verwiesen.

Die tatsächlich eintretenden Werte und Wertentwicklungen können jedoch von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis ergebniswirksam berücksichtigt.

1. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Konzessionen, Schutzrechte und Lizenzen werden zu Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Auf Grund ihrer endlich bestimmbaren Nutzungsdauer werden sie um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel zwei bis vier Jahre. Soweit notwendig, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die bei späterem dauerhaftem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird. Außerplanmäßige Wertkorrekturen (Minderungen und Mehrungen) waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Nach IFRS 3 werden Geschäfts- und Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung nicht planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 ("impairment only approach") vorgenommen.

2. SACHANLAGEN

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 waren nicht erforderlich.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:

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in Jahren
Gebäude einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20 bis 50
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10

Wesentliche Restwerte waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen.

Vermögenswerte, die im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen gehalten werden, werden über ihre erwartete Nutzungsdauer auf die gleiche Art und Weise wie im Eigentum des Konzerns stehende Vermögenswerte abgeschrieben. Besteht jedoch keine hinreichende Sicherheit, dass das Eigentum am Ende des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer übergeht, werden die Vermögenswerte über die kürzere Dauer aus Laufzeit des Leasingverhältnisses und erwarteter Nutzungsdauer abgeschrieben.

Fremdkapitalkosten werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordneten Fremdkapitalkosten werden aktiviert.

3. WERTMINDERUNG VON IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND SACHANLAGEN

Zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf für in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar bzw. ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes vorgeschrieben, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuell erforderlichen Wertminderungsaufwands zu ermitteln. Ist die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Vermögenswerte individuell nicht möglich, werden zusammen eingesetzte Vermögenswerte zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst, auf deren Ebene Zahlungsströme abschätzbar sind. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus dem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme aus diesem Vermögenswert bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Zugrundelegung eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes vor Steuern auf den Barwert abgezinst. Ergebniswirksam erfasste Abwertungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter der Position "Wertminderungsaufwand Geschäfts- oder Firmenwerte" ausgewiesen.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen (mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte), wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung beziehungsweise Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswertes wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre. Wertaufholungen auf Abschreibungen, die im Rahmen von Wertminderungsprüfungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert erfasst wurden, dürfen nicht vorgenommen werden.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich zum 31. Dezember oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Anzeichen vorliegen, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Eine eventuelle Wertminderung wird sofort aufwandswirksam als Bestandteil der Abschreibungen erfasst.

Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfes auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welche dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, mit dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen.

Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der zurechenbare Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes in die Berechnung des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung einbezogen.

4. LEASINGVERTRÄGE

Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing-verhältnisse klassifiziert. Der Konzern tritt ausschließlich als Leasingnehmer im Rahmen von Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen auf.

Im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses als Leasingnehmer gehaltene Vermögenswerte werden zu Beginn des Leasingverhältnisses als Vermögenswerte mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder, falls dieser niedriger ist, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wird innerhalb der Konzernbilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasingverhältnissen ausgewiesen.

Die Leasingzahlungen werden so in Zinsaufwendungen und Tilgung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Nutzenverlauf für den Konzern.

5. LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte werden überwiegend zu Anschaffungskosten angesetzt, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert, da es sich um Investitionen in Eigenkapitalinstrumente handelt, für die kein notierter Marktpreis zur Verfügung steht.

Die Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden at-equity in den Konzern einbezogen.

Aus den assoziierten Unternehmen resultieren Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von 66 Tsd. Euro (im Vorjahr: 42 Tsd. Euro) und Erträge in Höhe von 0 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.002 Tsd. Euro).

6. LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden nach der "liability method" entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss angesetzt. Für die steuerlich nicht abzugsfähige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wird keine latente Steuerschuld angesetzt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden grundsätzlich mit den landesspezifischen Steuersätzen für die einzelnen Konzernunternehmen ermittelt.

Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung stehen wird.

Aktive und passive latente Steuern werden in der Konzernbilanz saldiert ausgewiesen, sofern ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

7. VORRÄTE

Die Vorräte werden grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Darüber hinaus werden die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordneten Fremdkapitalkosten aktiviert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Veräußerungserlös abzüglich geschätzter Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.

8. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.

9. FINANZINSTRUMENTE

Finanzielle Vermögenswerte setzen sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen, erworbenen Eigenkapitaltiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten sowie ggfs. Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen.

Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden nach der Methode der Bilanzierung zum Handelstag bilanziert, das heißt zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eingegangen ist.

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt jeweils auf Basis des Geschäftsmodells und der Charakteristika der Zahlungsströme. Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte grundsätzlich in die folgenden Bewertungskategorien ein:

Amortized Cost (AC): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins-und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Fair Value through OCI (FVOCI): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen. " Fair Value through Profit or Loss (FVPL): Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bewertet.

Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, übt der Konzern das Wahlrecht aus, diese unwiderruflich erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu bewerten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um strategische Finanzinvestitionen und der Konzern hält diese Klassifizierung für aussagekräftiger. Direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen im beizulegenden Zeitwert werden zum Zeitpunkt der Ausgliederung nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die in die Kategorie FVOCI eingestuften Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zu Anschaffungskosten bewertet, da diese eine geeignete Schätzung des Fair Values darstellen. Für sie bestand am Bilanzstichtag keine Verkaufsabsicht.

Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte wird eine bilanzielle Vorsorge für erwartete Kreditverluste erfasst.

Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst.

Die erwarteten Verlustquoten resultieren aus den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 36 Monaten vor dem 31. Dezember 2018 bzw. dem 1. Januar 2018 und den entsprechenden historischen Ausfällen in diesen Perioden. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden auswirken, die Forderungen begleichen zu können.

Ist nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben, werden Forderungen aus Lieferungen ausgebucht. Als Indikatoren für diese Einschätzung zählen u. a. das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten oder für mehr als 30 Tage Zahlungsverzug vertragliche Zahlungen zu leisten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen aus dem Projektierungsgeschäft und aus den Service-Gesellschaften. Die Forderungen aus dem Projektierungsgeschäft weisen Verlustquoten von Null auf, da ein Verkauf eines Windparks lediglich an Investoren mit einer gesicherten Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalausstattung über die gesamte Laufzeit des Parks erfolgt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von Service-Gesellschaften sind die Verlustquoten sehr gering.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet"; daher wurde die in der Periode erfasste Wertberichtigung auf die erwarteten 12-Monats- Kreditverluste begrenzt. Instrumente gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet", wenn das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Emittent jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen.

PNE berücksichtigt bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und stets das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko für den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit selbigem im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Bei diesem Vergleich werden angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden interne (und ggfs. externe) Bonitätsbewertungen, tatsächliche oder erwartete signifikante Änderungen der Ertragslage des Kreditnehmers sowie signifikante Erhöhungen des Ausfallrisikos bei anderen Finanzinstrumenten desselben Kreditnehmers als Indikatoren herangezogen.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen wurden.

Zinserträge werden periodengerecht unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode abgegrenzt.

Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus Wandelschuldverschreibungen, Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Finanzverbindlichkeiten sowie Derivaten mit negativen beizulegenden Zeitwerten zusammen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit sie nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, wie z. B. Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert oder Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenserwerben.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren und Informationen klassifiziert und in (Bewertungs-) Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für die Gesamtbewertung und zwar nach der niedrigsten Stufe, deren Input für die Bewertung als Ganzes erheblich ist. Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren:

Stufe 1 - die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert übernommenen) Preise

Stufe 2 - Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen

Stufe 3 - nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren).

Die Ermittlung des beizulegenden sämtlicher in der Konzernbilanz erfassten und in diesem Anhang erläuterten Finanzinstrumente beruht auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 2. Durch die Verwendung beobachtbarer Marktparameter weicht die Bewertung nicht von allgemeinen Marktannahmen ab. Die beizulegenden Zeitwerte in den Stufen 2 wurden in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt.

Weitere erfasste Finanzinstrumente verfügen weder über an Märkten notierte Preise noch über vergleichbare Transaktionen, die zu ihrer verlässlichen Wertermittlung herangezogen werden könnten, so dass sie zu ihren (historischen) Anschaffungskosten ausgewiesen werden.

Im Einzelnen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen.

10. RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden für sämtliche externen Verpflichtungen gebildet, soweit die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Daneben werden Drohverlustrückstellungen für sog. "onerous contracts" entsprechend der Vorschriften von IAS 37 gebildet.

Bei der Bewertung der Rückstellung wird der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite unterschiedlicher Werte deren Erwartungswert, angesetzt. Die Ermittlung und Bewertung erfolgt, sofern möglich, anhand vertraglicher Vereinbarungen; ansonsten basieren die Berechnungen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Schätzungen des Vorstands.

Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt, die Abzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die dem Risiko und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen.

Der Konzern verfügt neben gesetzlichen Pensionsverpflichtungen in sehr geringem Umfang über betriebliche Pensionspläne in Form von beitragsorientierten Zusagen. Zahlungen für beitragsorientierte Zusagen werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst.

Rückstellungen für erwartete Belastungen aus Rückbauverpflichtungen stellen Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dazugehöriger Vermögenswerte dar. Die Bildung der Rückstellung ist insofern bei der Erstbewertung erfolgsneutral vorzunehmen.

11. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der künftigen Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit bilanziert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich zu marktgerechten Konditionen verzinst.

Eventualverbindlichkeiten sind nicht in der Bilanz ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Bürgschaften; eine Aufstellung der am Bilanzstichtag bestehenden Eventualverbindlichkeiten erfolgt unter Gliederungspunkt X. 2.

12. ABGEGRENZTE ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden im Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Nominalbetrag erfolgsneutral in einem separaten Posten erfasst und entsprechend der Abschreibungen der geförderten Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

13. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

14. UMSATZERLÖSE

PNE realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, d. h., wenn dieser die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen hieraus zieht. Dabei ist Voraussetzung, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und der Erhalt der Gegenleistung wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem PNE voraussichtlich berechtigt ist.

Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt.

Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für den Kunden oder PNE resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst.

Enthalten Verträge mehrere Leistungsverpflichtungen, werden diese jeweils zu ihrem Einzelveräußerungspreis verkauft. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Bei Vertragsabschluss wird bestimmt, ob die Umsatzrealisierung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum zu erfolgen hat.

Umsatzerlöse aus der Projektierung von Windkraftanlagen

PNE projektiert und errichtet Windkraftanlagen an Land und auf See. Umsatzerlöse aus der Errichtung von Windkraftanlagen werden zeitraumbezogen realisiert, wenn eines der Kriterien des IFRS 15.35 erfüllt wird. In diesen Fällen werden Umsatzerlöse über einen bestimmten Zeitraum nach der Percentage-of-Completion-Methode (Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) realisiert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades basiert dabei auf den erbrachten Leistungen, die mit dem gesamten erwarteten Leistungsvolumen verglichen werden. Von Subunternehmern erbrachte Leistungen werden bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrades berücksichtigt. Insgesamt wird der Fertigstellungsgrad projektindividuell anhand der erbrachten Leistungen ermittelt. Im Rahmen der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrades von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist, demnach können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern.

Wenn keines der Kriterien in IFRS 15.35 erfüllt ist, werden die Umsatzerlöse aus der Errichtung von Windparks zu dem Zeitpunkt realisiert, an dem die Verfügungsmacht über den Windpark an den Kunden übergeht. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises erfasst.

Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, wenn der Kunde den Windpark erwirbt und diesen bei Übergabe abnimmt.

Umsatzerlöse bei Dienstleistungen und aus Umspannwerkentgelten

PNE erbringt Dienstleistungen in Form von Management und Service-Leistungen für Windkraftanlagen. Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden linear über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Erhaltene Vorauszahlungen (von max. 1 Jahr) werden unter den Verbindlichkeiten im Posten abgegrenzte Umsatzerlöse ausgewiesen und linear aufgelöst. Beinhaltet ein Vertrag einen festen Stundensatz, werden die Erlöse in der Höhe erfasst, in der PNE einen Anspruch auf Rechnungstellung hat.

Umsätze aus Umspannwerken resultieren aus Umsätzen aus Umspannwerkanschlussentgelten sowie Umspannwerknutzungsentgelten.

Umspannwerkanschlussentgelte werden für einen Zeitraum von ca. 20-25 Jahren vom Kunden im Voraus bezahlt und unter Berücksichtigung einer Finanzierungskomponente werden die Umsätze über die Vertragslaufzeit linear realisiert. Umsatzerlöse aus Umspannwerknutzungsentgelten werden in Höhe der vertraglich vereinbarten Beträge monatlich abgerechnet und erzielt.

Die Rechnungstellung und Zahlung für Umspannwerkanschlussentgelte erfolgt zum Großteil im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Ausweis dieser Vorauszahlungen erfolgt unter den Verbindlichkeiten als abgegrenzte Umsatzerlöse.

Für die Umspannwerknutzungsentgelte und die übrigen Dienstleistungen werden die Rechnungen gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise marktübliche Standardzahlungsbedingungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung vor.

Umsatzerlöse bei Stromerzeugung

Der Konzern produziert Strom aus dem laufenden Betrieb von Windparks sowie eines Holzheizkraftwerks, speist diesen in Stromnetze ein und erhält dafür Umsatzerlöse.

Umsatzerlöse aus Stromlieferungen werden zeitraumbezogen anhand der outputbasierten Messmethode mengengenau laufend entsprechend der Leistungserbringung realisiert. Da der in Rechnung gestellte Betrag der Leistungserbringung entspricht, wendet PNE die Vereinfachungsregel an, die Umsätze in Höhe der in Rechnung gestellten Beträge zu erfassen.

Die Rechnungstellung an Kunden erfolgt gemäß den vertraglichen Bedingungen und sieht dabei üblicherweise marktübliche Standardzahlungsbedingungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung vor.

15. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt, der Berichtswährung und funktionale Währung der Muttergesellschaft ist.

Transaktionen in Fremdwährung werden zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion in die jeweils funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von bzw. an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist, welche Teile einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind und welche in der Rücklage aus Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst werden, werden bei Abgang der Nettoinvestition erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung des Eigenkapitals erfolgt zu historischen Kursen.

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (EUR) umzurechnen, wobei die am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Die entstandenen Umrechnungsdifferenzen werden als Bestandteil des Eigenkapitals in die Rücklage aus der Währungsumrechnung eingestellt. Bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden diese Beträge erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung des Eigenkapitals erfolgt zu historischen Kursen.

Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebes behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.

V. BILANZ

Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Werte des Anlagevermögens wird auf den Konzernanlagespiegel verwiesen. Hinsichtlich der Verfügungsbeschränkungen von Vermögenswerten des Anlagevermögens wird auf Punkt V. 2. "Sachanlagevermögen" verwiesen.

1. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die immateriellen Vermögenswerte betreffen mit 63.353 Tsd. Euro (im Vorjahr: 63.381 Tsd. Euro) Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften.

Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte

Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.

Der künftig erzielbare Betrag wurde als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less cost to sell) definiert.

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Projektierung von Windkraftanlagen WKN" wurden die zukünftigen Cash Flows aus detaillierten Planungen für die nächsten 3 Jahre abgeleitet (Hierarchiestufe 3). Für den Zeitraum danach wurde kein Wachstumsabschlag berücksichtigt. Der für die Diskontierung der prognostizierten Cash Flows verwendete durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern beträgt für die Detailplanungsphase und für den anschließenden Zeitraum 9,86 Prozent (im Vorjahr: 8,19 Prozent).

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Projektierung von Windkraftanlagen PNE" wurden die zukünftigen Cash Flows aus detaillierten Planungen für die nächsten 3 Jahre abgeleitet (Hierarchiestufe 3). Für den Zeitraum danach wurde kein Wachstumsabschlag berücksichtigt. Der für die Diskontierung der prognostizierten Cash Flows verwendete durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern beträgt für die Detailplanungsphase und für den anschließenden Zeitraum 9,54 Prozent (im Vorjahr: 8,23 Prozent).

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Stromerzeugung" wurden die zukünftigen Cash Flows aus detaillierten Planungen für die nächsten 3 Jahre abgeleitet (Hierarchiestufe 3). Für den Zeitraum danach wurde eine kumulierte Planung über die jeweilige erwartete Restnutzungsdauer bis 2026 zu Grunde gelegt. Der für die Diskontierung der prognostizierten Cash Flows verwendete durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern beträgt für die Detailplanungsphase und für den anschließenden Zeitraum 4,47 Prozent (im Vorjahr: 4,12 Prozent).

Wesentliche Grundannahmen für die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten der Geschäftseinheiten zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017:

Projektierung von Windkraftanlagen WKN und PNE

Geplante Bruttogewinnmargen - Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen, die in vorhergehenden Geschäftsjahren erzielt wurden, ermittelt und unter Berücksichtigung der erwarteten Effizienzsteigerung erhöht.

Zur Ermittlung des zukünftigen Cash Flows werden von den so ermittelten Bruttogewinnen die zu erwartenden operativen Kosten abgezogen. Finanzierungskosten und Steuern bleiben unberücksichtigt. Der danach verbleibende Betrag stellt die Ausgangsbasis der Diskontierung dar.

Durchschnittlich gewichteter Kapitalkostensatz - Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten erfolgte durch Anwendung des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die Kosten des Fremdkapitals vor Steuern wurden mit einem Zinssatz von 2,17 Prozent (im Vorjahr: 2,07 Prozent) angesetzt.

Ergebnis der Wertminderungstests und Sensitivitäten

Der erzielbare Betrag der CGU Laubuseschbach (Stromerzeugung) liegt unterhalb des Buchwertes der Vermögenswerte der CGU, so dass eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 28 Tsd. Euro für diesen Windpark vorgenommen wurde.

Für die beiden CGUs Projektierung von Windkraftanlagen PNE und WKN wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Für die CGU Projektierung von Windkraftanlagen WKN ist die Geschäftsführung der Ansicht, dass keine vernünftige Veränderung der Grundannahmen, auf denen die Bestimmung des erzielbaren Betrages basiert, zu einem Wertminderungsbedarf führen würde. Hinsichtlich der CGU Projektierung von Windkraftanlagen PNE schätzt die Geschäftsführung, dass eine Veränderung des Zinssatzes um 1 Prozent dazu führen würde, dass die Summe der Buchwerte den erzielbaren Betrag der CGU um 5.434 Tsd. Euro übersteigt.

Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte, die den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet wurden:

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Projektierung von Windkraftanlagen PNE Projektierung von Windkraftanlagen WKN Stromerzeugung
in TEUR 2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes 23.032 23.032 40.207 40.207 114 142

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Summe
in TEUR 2018 2017
--- --- ---
Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes 63.353 63.381

2. SACHANLAGEN

Unter den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind LIDAR-Windmessgeräte mit Nettoanschaffungskosten in Höhe von 1.604 Tsd. Euro (im Vorjahr: 928 Tsd. Euro) aktiviert. Die Geräte wurden im Rahmen eines Sale-and-Lease-back-Vertrages für einen Zeitraum von 60 Monaten gemietet und gehen mit Beendigung des Vertragsverhältnisses in das Eigentum der Mieterin über. Die zugehörigen Mindestleasingverpflichtungen sowie die Barwerte der Mindestleasingverpflichtungen sind unter den Finanzverbindlichkeiten dargestellt. Ein bei der Veräußerung erwirtschafteter Gewinn wird über die Vertragslaufzeit abgegrenzt.

In 2016 wurde im Rahmen einer Sale-and-Lease-back-Vereinbarung Grundstück und Gebäude veräußert. Zu den künftigen Mietzahlungen siehe Punkt "X. Sonstige Angaben".

Die Gesellschaft hat in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 Windparks in Eigenbesitz/Portfolioprojekte gebaut und in Betrieb genommen. Diese Projekte wurden unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt, daher erfolgte der Ausweis dieser Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gemäß IAS 16 als Anlagevermögen. Bis zur Entscheidung zur externen Veräußerung oder zum eigenen Betrieb erfolgte der Ausweis gemäß IAS 2 im Vorratsvermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgte dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führte dementsprechend zu keiner Verringerung der Bestandsveränderung.

Die Finanzierungen der Windparkprojekte erfolgen teilweise durch öffentliche KfW-Darlehen. Diese Darlehen wurden im Rahmen des Erwerbs mit der Effektivzinsmethode bewertet. Die Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Nominalwert der Darlehen von aktuell 3.647 Tsd. Euro wird über die Laufzeit der Darlehen erfolgswirksam erfasst.

Verfügungsbeschränkungen bestehen wie im Vorjahr in Bezug auf das Verwaltungsgebäude inkl. Grundstück in Cuxhaven. Es besteht eine eingetragene Grundschuld in Höhe von 4.170 Tsd. Euro.

3. LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten neben den Beteiligungen der Gesellschaft an assoziierten Unternehmen (inkl. Gemeinschaftsunternehmen) in Höhe von 456 Tsd. Euro (im Vorjahr: 475 Tsd. Euro) diejenigen Anteile an verbundenen Unternehmen, die wegen ihrer geringen Bedeutung nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, in Höhe von 65 Tsd. Euro (im Vorjahr: 27 Tsd. Euro). Die Beteiligungen sollen auf langfristige Sicht nicht veräußert werden. Darüber hinaus sind in dem Posten Ausleihungen in Höhe von 178 Tsd. Euro (im Vorjahr: 178 Tsd. Euro) und sonstige Darlehensforderungen in Höhe von 27 Tsd. Euro (im Vorjahr: 26 Tsd. Euro) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Wertminderungen in Höhe von 26 Tsd. Euro (im Vorjahr: 28 Tsd. Euro) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte vorgenommen.

Die Veränderung der Beteiligungsbuchwerte resultieren im Wesentlichen aus dem Abgang der Beteiligung (529 Tsd. Euro) an der Umspannwerksgesellschaft Stadorf GbR, welche mit Beendigung der operativen Tätigkeit des Windparks Gerdau-Schwienau veräußert wurde. Hierbei entsprach der beizulegende Zeitwert der Beteiligung dem Buchwert.

Zur Kategorisierung und Bewertung der Finanzinstrumente siehe Tz. V. 6.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsunternehmen, weil auf der Basis von vertraglichen Vereinbarungen eine gemeinschaftliche Beherrschung gegeben ist.

Anteile an assoziierten Unternehmen sind in diesem Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen der in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen (für Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode vom Konzern entsprechend angepasst).

Einzelheiten zur Windpark Altenbruch GmbH als wesentliches assoziiertes Unternehmen des Konzerns sind den folgenden Tabellen zu entnehmen:

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Assoziierte Unternehmen Hauptgeschäft Sitz Beteiligungs- und Stimmrechtsquote
31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- ---
Windpark Altenbruch GmbH Stromerzeugung aus Windenergie Cuxhaven 50 % 50 %

Überleitungsrechnung von den dargestellten zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung an der Windpark Altenbruch GmbH im Konzernabschluss:

Windpark Altenbruch GmbH

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Nettoreinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens 887 897
Beteiligungsquote des Konzerns 50 % 50 %
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
Erhaltene Dividende 0 0
Buchwert der Konzernbeteiligung 444 449

Windpark Altenbruch GmbH

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Kurzfristige Vermögenswerte 130 75
Langfristige Vermögenswerte 772 829
Kurzfristige Schulden -15 -7
Langfristige Schulden 0 0

Windpark Altenbruch GmbH

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in TEUR 2018 2017
Umsatzerlöse 26 46
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen -34 -8
Nachsteuerergebnis aus aufgegebenen Bereichen 0 0
Jahresüberschuss -34 -8
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -34 -8
Vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividende 0 0

Zusammengefasste Informationen für assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Summe der Buchwerte der Konzernanteile an diesen Unternehmen 12 26

4. VORRÄTE

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 195 104
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 89.993 83.375
Fertige Erzeugnisse und Waren 2 2
Geleistete Anzahlungen 27.153 2.881
117.343 86.361

Die Gesellschaft hat in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 Windparks in Eigenbesitz/Portfolio-Projekte gebaut und in Betrieb genommen. Diese Projekte wurden unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt, daher erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gemäß IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung der Assets erfolgte aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen.

Die insgesamt im Geschäftsjahr 2018 erfassten Wertminderungen der Vorräte betragen 13.770 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.251 Tsd. Euro).

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Wertminderungen der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert in Höhe von 3.117 Tsd. Euro (im Vorjahr: 7.251 Tsd. Euro) als Aufwand in den Bestandsveränderungen erfasst. Die Wertminderungen entfallen in Höhe von 520 Tsd. Euro (im Vorjahr: 2.698 Tsd. Euro) auf das Inland und in Höhe von 2.597 Tsd. Euro (im Vorjahr: 4.553 Tsd. Euro) auf das Ausland. Die Wertminderungen wurden im Wesentlichen vorgenommen, da Sachverhalte dazu geführt haben, dass einige Projekte nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar sind und die vorhandenen Vermögenswerte wertberichtigt werden mussten.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden zudem aufgrund geänderter regulatorischer Rahmenbedingungen Wertminderungen auf die Vorräte von Offshore-Projekten in Höhe von 10.753 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro) vorgenommen. Der Aufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Wertminderungen auf Offshore-Vorräte" enthalten. Die von den Wertberichtigungen betroffenen Vorräte beziehen sich auf die Offshore-Projekte "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo" in der Zone 4 der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Hintergrund für die Neueinschätzung der Werthaltigkeit der Projektvorräte im Konzern ist der am 31. Januar 2019 letztmalig erörterte Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018). Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte "Atlantis" II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte "Jules Verne", "Nautilus" und "Nemo", die in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die jetzt erfolgte Wertberichtigung ist.

Insgesamt wurden angefallene Kosten für Vorräte in Höhe von 15.056 Tsd. Euro (im Vorjahr: 63.331 Tsd. Euro) aufwandswirksam erfasst.

In den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sind Vermögenswerte in Höhe von 47.544 Tsd. Euro (im Vorjahr: 71.027 Tsd. Euro) enthalten, die voraussichtlich nach mehr als zwölf Monaten realisiert bzw. erfüllt werden.

Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf

Offshore-Projekte (15,1 Mio. Euro),
Onshore-Projekte Inland (37,1 Mio. Euro),
Onshore-Projekte Ausland (37,8 Mio. Euro).

Die unfertigen Leistungen erhöhten sich im Rahmen der Weiterentwicklung der Pipeline und der in zum Jahresende im Bau befindlichen Projekte von 83.375 Tsd. Euro (31. Dezember 2017) auf 89.993 Tsd. Euro.

5. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und darauf gebildeten Wertminderungen betreffen ausschließlich Forderungen aus Verträgen mit Kunden.

Eine Risikovorsorge für nicht wertgeminderte Forderungen (Stufe 2) wurde nicht gebildet, weil die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen gegenüber durchfinanzierten Windparkbetreibergesellschaften (bei Forderungen aus der Projektierung oder Generalunternehmerschaft) oder laufenden Windparks (bei Forderungen aus Dienstleistungen) mit laufenden Einnahmen bestehen.

An den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Eigentumsvorbehalte in geschäftsüblichen Umfang vereinbart, darüber hinaus wurden keine weiteren Sicherheiten vereinbart.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen die kurzfristigen sonstigen Darlehensforderungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, assoziierte Unternehmen und solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Unter den kurzfristigen sonstigen Darlehensforderungen sind von der PNE AG und der WKN GmbH an veräußerte Windparkprojektgesellschaften ausgegebene Darlehen ausgewiesen.

Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, assoziierte Unternehmen und solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind kurzfristige sonstige finanzielle Forderungen, welche im Wesentlichen Darlehensforderungen umfassen, ausgewiesen.

Eine Risikovorsorge für nicht wertgeminderte Darlehen (Stufen 1 und 2) wurde nicht gebildet, da diese Darlehen gegenüber nicht konsolidierten durchfinanzierten Windparkbetreibergesellschaften bzw. Windparks mit laufenden Einnahmen bestehen. Bereits bestehende Wertminderungen auf Darlehen (Stufe 3) resultieren aus Änderungen in der Vergangenheit in den gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmter Länder, in denen die darlehensnehmenden Gesellschaften operieren, infolgedessen sich niedrigere als erwartete Einnahmen ergeben haben. Alle Wertminderungen wurden in vergangenen Perioden gebildet und es bestehen derzeit keine Anzeichen, dass ähnliche regulatorische Veränderungen, welche einen Wertminderungsbedarf bestehender Darlehen zur Folge hätten, eintreten könnten.

Es wurden keine Sicherheiten für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte vereinbart.

Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten gem. IFRS 7

Die Kreditverluste der nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell (Simplified Approach) bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der nach dem generellen Wertminderungsmodell (General Approach) bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

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General Approach
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Simplified Approach Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Stand 1.1.2018 - - 3.991 335 4.326
Transfer nach Stufe 1 - - - - -
Transfer nach Stufe 2 - - - - -
Transfer nach Stufe 3 - - - - -
Finanzielle Vermögenswerte, die in der Berichtsperiode ausgebucht wurden - - - -75 -75
Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte - - - - -
Wertberichtigungen - - - 21 21
Auflösungen - - -817 -260 -1.077
Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen - - - - -
Stand 31.12.2018 - - 3.174 21 3.195

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Berichtsjahr dar:

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General Approach
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Simplified Approach Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Stand 1.1.2018 5.159 3.991 5.454 14.604
Transfer nach Stufe 1 - - - - -
Transfer nach Stufe 2 - - - - -
Transfer nach Stufe 3 - - - 89 89
Neu ausgereichte oder erworbene und ausgebuchte finanz. Vermögenswerte 1.552 - -817 833 1.568
Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen - - - - -
Stand 31.12.2018 6.711 - 3.174 6.376 16.261

Die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte nach Ausfallrisiko-Ratingklassen stellen sich wie folgt dar:

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General Approach
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Simplified Approach
--- --- --- --- ---
AusfallrisikoRatingklasse 1 6.711 - - 6.287
AusfallrisikoRatingklasse 2 - - - -
AusfallrisikoRatingklasse 3 - - 3.174 89
Gesamt 6.711 - 3.174 6.376

Finanzinstrumente mit der Ratingklasse 1 unterliegen keinem signifikanten Ausfallrisiko. Finanzinstrumente mit der Ratingklasse 2 unterliegen einem erhöhten Ausfallrisikomanagement. Finanzinstrumente der Ratingklasse 3 umfassen wertgeminderte Finanzinstrumente.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, unter Angabe der Kategorien, die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher finanzieller Vermögenswerte:

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in TEUR Kategorie gem. IFRS 9 Gesamt Fair Value
Per 31.12.2018
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 129.071 129.071
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 6.355 6.355
Kurzfristige sonstige Darlehensforderung AC 2.321 2.321
Forderungen gegen verbundene Unternehmen AC 4.234 4.234
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AC 156 156
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen FVOCI 65 65
Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht FVOCI 1.266 1.266
Sonstige Ausleihungen AC 178 178
Sonstige langfristige Darlehensforderungen AC 27 27
143.672 143.672
Summe AC 142.342 142.342
Summe FVOCI 1.331 1.331
Per 31.12.2017/1.1.2018 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 193.984 193.984
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 5.119 5.119
Kurzfristige sonstige Darlehensforderung AC 61 61
Forderungen gegen verbundene Unternehmen AC 4.455 4.455
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AC 642 642
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen FVOCI 27 27
Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht FVOCI 1.785 1.785
Sonstige Ausleihungen AC 178 178
Sonstige langfristige Darlehensforderungen AC 26 26
206.277 206.277
Summe AC 204.466 204.466
Summe FVOCI 1.812 1.812

AC = zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

FVOCI = zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Wertänderung im OCI)

Die in die Kategorie FVOCI eingestuften Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden in Höhe von 1.331 Tsd. Euro (31. Dezember 2017: 1.812 Tsd. Euro) zu Anschaffungskosten, welche eine geeignete Schätzung des Fair Values darstellen, bewertet. Nettoergebnisse und Dividenden entfallen aktuell auf die Kategorie "FVOCI" nicht.

Bei den finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" (AC) entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd den beizulegenden Zeitwerten. Nettoergebnisse entfallen auf diese in Höhe von 21 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.450 Tsd. Euro) auf Wertminderungen, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden, sowie in Höhe von 731 Tsd. Euro (im Vorjahr: 393 Tsd. Euro) auf Zinserträge, welche im Finanzergebnis ausgewiesen werden.

Übrige Vermögenswerte

Unter den übrigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen ausgewiesen.

6. EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 1. Januar 2018 76.556.026,00 Euro (im Vorjahr: 76.556.026,00 Euro), eingeteilt in 76.556.026 (im Vorjahr: 76.556.026) Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie.

Im Berichtszeitraum hat sich das Grundkapital der Gesellschaft aufgrund von Wandlungen aus der Wandelschuldverschreibung 2014/2019 erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals infolge der Ausübung von Wandlungsrechten erfolgte aus dem Bedingten Kapital II/2012. Aus der Wandlung von Teilschuldverschreibungen entstanden 1.777 neue Aktien im Geschäftsjahr. Am Bilanzstichtag betrug das Grundkapital der Gesellschaft daher 76.557.803,00 Euro, eingeteilt in 76.557.803 Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie.

Genehmigtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 38.250.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären mit den nachfolgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wobei das Bezugsrecht den Aktionären auch mittelbar gemäß § 186 Absatz 5 AktG gewährt werden kann. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG). Auf diese vorgenannte 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Weiter wurde der Vorstand für einen Teilbetrag von bis zu insgesamt 15.300.000,00 Euro ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,

sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt, sowie
um Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- und/oder Optionsrechts als Aktionär zustehen würde.

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt nur in dem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebene oder veräußerte Aktien der Gesellschaft entfällt bzw. auf den sich Instrumente oder Rechte beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden und den Bezug von Aktien der Gesellschaft, auch aus bedingtem Kapital, ermöglichen, insgesamt 20 Prozent des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigungen bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet.

Schließlich sieht die Ermächtigung über das Genehmigte Kapital 2017 vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags entscheidet.

Das Genehmigte Kapital 2017 wurde am 17. August 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Von dem Genehmigten Kapital 2017 machte der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch.

Das Genehmigte Kapital betrug somit zum 31. Dezember 2018 38.250.000,00 Euro.

Bedingtes Kapital II/2012

Die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu 7.750.000,00 Euro beschlossen:

Das Grundkapital ist um weitere bis zu 7.750.000,00 Euro, eingeteilt in bis zu 7.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem 100 %oigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 bis zum 14. Mai 2017 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 11. September 2014 und Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag Gebrauch gemacht und beschlossen, eine Wandelanleihe (die "Wandelanleihe 2014/2019") von bis zu 25.575.000,00 Euro zu begeben. Die Wandelteilschuldverschreibungen wurden zu einem Kurs von 100 Prozent ausgegeben. Der Wandlungspreis je künftig durch Ausübung des Wandlungsrechts erworbener Aktie liegt vorbehaltlich einer späteren Anpassung bei 3,30 Euro. Die Wandelanleihe wurde im Umfang von 6.565.132,20 Euro gezeichnet. Dies entspricht Bezugsrechten auf bis zu 1.989.434 neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro. Unter Berücksichtigung der mit der Wandelanleihe 2014/2019 eingeräumten Bezugsrechte wurde das bedingte Kapital II/2012 damit insgesamt in Höhe bis zu 1.989.434,00 Euro teilweise ausgenutzt. Im verbleibenden Umfang von bis zu 5.760.566,00 Euro erfolgte keine Ausnutzung. Am 14. Mai 2017 ist die Ermächtigung zur Ausnutzung des Bedingten Kapitals II/2012 infolge Zeitablaufs erloschen, sodass eine Ausnutzung des verbliebenen Umfangs des Bedingten Kapitals II/2012 und die entsprechende Einräumung von Bezugsrechten nicht mehr möglich sind.

Im Berichtszeitraum wurden Wandlungsrechte für 1.777 Aktien ausgeübt (im Vorjahr: 0) und daher 1.777 neue Aktien (im Vorjahr: 0) aus dem bedingten Kapital II/2012 ausgegeben.

Bedingtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat darüber hinaus eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu 20.000.000,00 Euro beschlossen:

Das Grundkapital ist um weitere bis zu 20.000.000,00 Euro, eingeteilt in bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenen anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten aus begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 °%igen Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 bis zum 30. Mai 2022 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und von § 60 Absatz 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Von der Ermächtigung über das Bedingte Kapital 2017 hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Eigene Anteile

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 30. Mai 2022 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkaptals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen "Öffentliches Erwerbsangebot") kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapital zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzen beträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 %igen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

Von der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 erteilten Ermächtigung, eigene Aktien zu erwerben, hat die Gesellschaft im Berichtszeitraum erstmals Gebrauch gemacht. Mit Angebotsunterlage vom 8. November 2018 hat sie ein an alle Aktionäre gerichtetes Aktienrückkaufangebot unterbreitet, insgesamt bis zu 2.190.000 Aktien innerhalb einer Preisspanne von 2,25 Euro bis 2,74 Euro zu erwerben. Im Zuge der Durchführung des Aktienrückkaufangebots hat die Gesellschaft anschließend insgesamt 2.189.853 eigene Aktien zu einem Preis von 2,65 Euro je Aktie oder niedriger - je nachdem, zu welchen Konditionen der jeweilige Aktionär der Gesellschaft Aktien angedient hat - erworben.

Zum 31. Dezember 2018 hielt die Gesellschaft 2.189.853 (im Vorjahr: 0) eigene Aktien, die im Berichtsjahr für 5.803.110,45 Euro gekauft wurden.

Kapitalrücklage

In der Kapitalrücklage sind das Agio der ausgegebenen Aktien sowie der Eigenkapitalanteil der Wandelschuldverschreibung enthalten.

Fremdwährungsrücklage

In der Fremdwährungsrücklage sind Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns enthalten.

Konzernbilanzergebnis

Im Konzernbilanzergebnis kumulieren sich die Gewinne und Verluste. Im Rahmen der Dividendenzahlung 2018 wurden aus dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der PNE AG ausgewiesenen Bilanzgewinn 3.062 Tsd. Euro Dividende (0,04 Euro je Aktie] an die Aktionäre ausgeschüttet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der PNE AG in Höhe von 114.337.541,04 Euro (im Vorjahr: 130.896.618,23 Euro] eine vierprozentige Dividende (0,04 Euro je Aktie] auf den rechnerischen Anteil am Grundkapital der für das Geschäftsjahr 2018 gewinnbezugsberechtigten Aktien auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

7. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE

Aus der Kapitalkonsolidierung von Gesellschaften sowie den Ergebnissen aus laufenden und vergangenen Geschäftsjahren resultieren kumuliert Nicht beherrschende Anteile in Höhe von -13.938 Tsd. Euro (im Vorjahr: -7.679 Tsd. Euro).

Die nachfolgende Tabelle enthält Einzelheiten zu den nicht 100 % igen Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen.

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Name des Tochterunternehmens Sitz Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn/Verlust Kumulierte nicht beherrschende Anteile
in TEUR 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
WKN Teilkonzern
davon Sevivon s.p.z.o.o. Polen 20,00 % 20,00 % -644 -483 -3.911
davon ATS Energia s.r.l. Italien 22,21 % 22,21 % -48 -32 -6.082
davon VKS Vindkraft Svergie Schweden 20,00 % 20,00 % -74 337 -556
davon WKN Windcurrent S.A. Südafrika 20,00 % 20,00 % -246 -533 -1.402
Sonstige -349 -2.129 -1.987
Gesamtsumme der nicht beherrschenden Anteile -1.361 -2.840 -13.938

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Name des Tochterunternehmens Kumulierte nicht beherrschende Anteile
in TEUR 31.12.2017
--- ---
WKN Teilkonzern
davon Sevivon s.p.z.o.o. -3.267
davon ATS Energia s.r.l. -6.034
davon VKS Vindkraft Svergie -482
davon WKN Windcurrent S.A. -1.157
Sonstige 3.261
Gesamtsumme der nicht beherrschenden Anteile -7.679

Die zusammenfassenden Finanzinformationen hinsichtlich der Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, sind nachfolgend angegeben. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.

WKN Teilkonzern

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Kurzfristige Vermögenswerte 103.503 84.696
Langfristige Vermögenswerte 20.661 21.477
Kurzfristige Schulden 73.217 68.096
Langfristige Schulden 2.494 1.070
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 60.328 47.147
Nicht beherrschende Gesellschafter -11.875 -10.140

WKN Teilkonzern

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in TEUR 2018 2017
Gesamtleistung 62.872 63.514
Aufwendungen 52.171 58.790
Jahresüberschuss 10.701 4.724
davon:
Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallender Jahresüberschuss 11.713 7.904
Auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallender Jahresüberschuss -1.012 -3.179
Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Sonstiges Ergebnis 0 0
Auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallendes Sonstiges Ergebnis 0 0

WKN Teilkonzern

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in TEUR 2018 2017
Sonstiges Ergebnis 0 0
Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Gesamtergebnis 11.713 7.904
Auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallendes Gesamtergebnis -1.012 -3.179
Gesamtergebnis 10.701 4.724

WKN Teilkonzern

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
An die nicht beherrschenden Gesellschafter gezahlte Dividenden 0 0
Nettozahlungsströme aus betrieblicher Tätigkeit -1.852 13.898
Nettozahlungsströme aus Investitionstätigkeit -332 116
Nettozahlungsströme aus Finanzierungstätigkeit 9.940 -640
Nettozahlungsströme gesamt 7.756 13.374

8. ABGEGRENZTE ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2000 Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt 1.746 Tsd. Euro für den Anbau eines Bürogebäudes, die Erweiterung des Geschäftsgebäudes und dessen Einrichtung erhalten.

Die Auflösung der Investitionszuschüsse orientiert sich an der Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Vermögenswerte. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 47 Tsd. Euro (im Vorjahr: 47 Tsd. Euro) aufgelöst.

9. STEUERRÜCKSTELLUNGEN

Die Steuerrückstellungen enthalten laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die für abgelaufene Geschäftsjahre sowie für das Geschäftsjahr 2018 gebildet wurden.

Es bestehen steuerliche Risiken aus der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2010 bis 2013. Diese Prüfung ist noch nicht final abgeschlossen. Auf Basis der Gespräche zwischen der Geschäftsführung der WKN GmbH sowie deren Steuerberatern auf der einen Seite und der Finanzbehörde auf der anderen Seite bestehen unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung einzelner Sachverhalte. Mögliche Feststellungen der Betriebsprüfung könnten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WKN GmbH und des PNE-Konzerns im einstelligen Millionen-Bereich haben. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstands geht der Vorstand der PNE AG weiterhin davon aus, dass die steuerliche Abbildung der Sachverhalte zutreffend erfolgt ist. Für einzelne ausgewählte Sachverhalte, die im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffen wurden, wurde gleichwohlvorsorglich eine Rückstellung in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro gebildet. Für den wirtschaftlich überwiegenden Teil der im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffenen Sachverhalte sieht der Vorstand dagegen unverändert keinen Anlass, in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 eine Rückstellung zu erfassen. Sollte die Betriebsprüfung zu Nachforderungen von Seiten des Finanzamts führen, würde die WKN GmbH gegen die den wirtschaftlich überwiegenden Teil der Sachverhalte betreffenden Bescheid Klage erheben. Selbst bei Bildung einer Rückstellung in Höhe über alle Sachverhalte der Betriebsprüfung würde dies keine Auswirkung auf die veröffentlichte Guidance für 2018 haben, da mögliche Ergebnisauswirkungen im Steueraufwand und damit außerhalb des EBITs ausgewiesen werden würden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering angesehen, die Auswirkung bei einem Eintritt als gravierend. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von bis zu weiteren 7 Mio. Euro, neben den bereits getätigten Rückstellungen, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Das Risiko ist daher im Sinne der Definition des Risikomanagement mit "hoch" zu klassifizieren.

10. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 1.1.2018 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2018
Variabler Kaufpreisbestandteil Atlantis I-III 1.060 0 0 0 1.060
Prozesskosten 974 89 425 35 495
Übrige 1.729 0 673 1.277 2.333
3.763 89 1.098 1.312 3.888

Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich in Höhe von 2,3 Mio. Euro im Wesentlichen um langfristige Rückbauverpflichtungen, die auf die Windparks im Eigenbestand entfallen, und ansonsten um kurzfristige Rückstellungen.

Die Höhe variabler Kaufpreisbestandteile aus dem Erwerb von Offshore-Projekten wird zum Zeitpunkt des Erstansatzes geschätzt und in den Vorräten sowie Rückstellungen erfasst. Die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der variablen Kaufpreisbestandteile, die keine Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, ist gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zu bewerten. Der Konzern erfasst die Veränderung der variablen Kaufpreisbestandteile aus dem Erwerb der Offshore-Windparks korrespondierend im Vorratsvermögen. Zum 31. Dezember 2018 wird eine abgezinste Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von rund 1,1Mio. Euro (im Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) ausgewiesen.

II. FINANZVERBINDLICHKEITEN

Der Ausweis betrifft ausgegebene Wandelschuldverschreibungen und Unternehmensanleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie Derivate.

Die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf bzw. haben den folgenden beizulegenden Zeitwert:

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in TEUR Kategorie gem. IFRS 9 Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Fair Value
Per 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 14.945 14.945 0 0 14.945
Festverzinslich
Anleihen AC 55.009 6.460 48.549 0 56.983
Verb. gegenüber Kreditinstituten AC 94.352 8.204 27.510 58.638 95.826
Sonstige Finanzverbindlichkeiten AC 1.478 1.057 275 146 1.478
Verb. aus Leasingverhältnissen AC 654 250 404 0 654
Variabel verzinslich
Verb. gegenüber Kreditinstituten AC 10.085 10.085 0 0 10.085
Derivate
Zinsswap FVPL 1.209 76 302 831 1.209
177.732 41.077 77.040 59.615 181.180
Per 31.12.2017/1.1.2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 25.295 25.295 0 0 25.295
Festverzinslich
Anleihen AC 105.816 99.459 6.357 0 107.933
Verb. gegenüber Kreditinstituten AC 72.349 6.383 20.383 45.583 74.370
Sonstige Finanzverbindlichkeiten AC 1.087 1.087 0 0 1.087
Verb. aus Leasingverhältnissen AC 608 179 429 0 608
205.155 132.403 27.169 45.583 209.293

AC = zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

FVPL = erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Die beizulegenden Zeitwerte der in den Tabellen aufgeführten Finanzinstrumente wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und der nachstehend dargestellten Methoden und Annahmen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsmodellen basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Verwendung von beobachtbaren aktuellen Marktpreisen für ähnliche Instrumente bestimmt (Stufe 2). Im aktuellen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen.

Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der sonstigen Finanzverbindlichkeiten werden aktuelle Zinssätze herangezogen, zu denen vergleichbare Darlehen mit identischen Fristigkeiten zum Bilanzstichtag hätten aufgenommen werden können.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Anleihen basiert auf beobachtbaren Preisnotierungen zum Bilanzstichtag.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps basierte auf Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und den geschätzten kontrahierten Zinssätzen, welche anhand der Zinsstrukturkurve zum Stichtag diskontiert werden.

Es wird angenommen, dass bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Finanzverbindlichkeiten die beizulegenden Zeitwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeiten den Buchwerten dieser Finanzinstrumente entsprechen. Auch bei den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen entsprechen die Buchwerte wegen einer kurzfristigen Restlaufzeit oder insgesamt geringfügigen Beträgen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.

Die Nettoergebnisse der finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bestehen ausschließlich aus Zinsen in Höhe von 7.934 Tsd. Euro (im Vorjahr: 9.282 Tsd. Euro), die im Finanzierungsaufwand enthalten sind.

Das Nettoergebnis der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzverbindlichkeiten resultiert aus der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von 1.209 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro). Der Ausweis erfolgt unter der Gewinn- und Verlustrechnungsposition "Zinsen und ähnliche Aufwendungen".

Die nachstehende Tabelle analysiert die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns in die jeweiligen Laufzeitbänder:

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in TEUR Summe vertragliche Cashflows bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Buchwert
Per 31.12.2018
Verb. aus Lieferungen und Leistungen 14.945 14.945 0 0 14.945
Anleihen 65.205 7.987 57.218 0 55.009
Verb. ggü Kreditinstituten 124.202 20.143 33.388 70.671 104.437
Sonstige Finanzverb. 1.567 1.101 316 150 1.478
Verb. aus Leasingverhältnissen 704 270 434 0 654
Zinsswap 1.209 76 302 831 1.209
207.832 44.522 91.658 71.652 177.732
Per 31.12.2017
Verb. aus Lieferungen und Leistungen 25.295 25.295 0 0 25.295
Anleihe 109.578 103.025 6.553 0 105.816
Verb. ggü Kreditinstituten 85.559 7.901 25.254 52.404 72.349
Sonstige Finanzverb. 1.120 1.120 0 0 1.087
Verb. aus Leasingverhältnissen 658 197 461 0 608
222.210 137.538 32.268 52.404 205.155

Die Tabelle analysiert die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns in die jeweiligen Laufzeitbänder, basierend auf ihren vertraglichen Laufzeiten für:

(a) alle nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, und

(b) derivativen Finanzinstrumente, die auf Nettobasis abgerechnet werden und deren vertragliche Fälligkeiten wesentlich für ein Verständnis des zeitlichen Anfalls der Cashflows sind.

Bei den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die vertraglichen nicht abgezinsten Cashflows. Innerhalb von 12 Monaten fällige Salden entsprechen deren Buchwerten, da der Einfluss der Abzinsung nicht signifikant ist. Bei Zinsswaps wurden die Cashflows unter Verwendung der Terminzinssätze geschätzt, die am Ende der Berichtsperiode galten.

Anleihen

Die Anleihen haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Wandelanleihe 2014
Stand 1.1. 6.357 6.255
Gewandelt 5 0
Aufzinsung 108 102
Stand 31.12. 6.460 6.357
Anleihe 2013
Stand 1.1. 99.459 98.271
Aufzinsung 541 1.188
Zurückgezahlt 100.000 0
Stand 31.12. 0 99.459
Anleihe 2018
Stand 1.1. 0 0
Ausgegeben 48.350 0
Aufzinsung 199 0
Stand 31.12. 48.549 0
Gesamt 55.009 105.816

Wandelanleihe 2014/2019

Auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat der Vorstand am 11. September 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, bis zu 7.750.000 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je 3,30 Euro und somit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 25.575.000,00 Euro zu begeben. Sodann hat die Gesellschaft durch Beschluss des Vorstands vom 1. Oktober 2014 insgesamt 1.989.434 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je 3,30 Euro und somit einem Gesamtnennbetrag von 6.565.132,20 Euro begeben. Die Wandelanleihe 2014/2019 wurde am 9. Oktober 2014 zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Wandelteilschuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch eine Inhaberdauerglobalurkunde verbrieft. Die Laufzeit der Wandelanleihe begann am 10. Oktober 2014 und endet am 10. Oktober 2019. Die Wandelteilschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrags mit 3,75 Prozent p. a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt wurden oder das Wandlungsrecht rechtswirksam ausgeübt worden ist. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich am 10. Januar, 10. April, 10. Juni und 10. Oktober eines jeden Jahres, erstmals am 10. Januar 2015, zahlbar. Jeder Anleihegläubiger hat nach Maßgabe der Anleihebedingungen das unentziehbare Recht, seine Wandelteilschuldverschreibungen in stimmberechtigte, auf den Namen lautende Stückaktien der PNE AG umzutauschen. Je eine Wandelteilschuldverschreibung berechtigt vorbehaltlich einer etwaigen Anpassung des Wandlungspreises zum Umtausch in je eine auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft. Zur Sicherung der Wandlungsrechte dient das Bedingte Kapital II/2012 (vergleiche hierzu oben unter 6.). Das Wandlungsrecht kann jederzeit, allerdings nicht innerhalb bestimmter, in den Anleihebedingungen festgelegter Nichtausübungszeiträume ausgeübt werden. Die Anleihebedingungen sehen ferner Kündigungsrechte, Bestimmungen über die Anpassung des Wandlungspreises bei Verschmelzungen und Kontrollwechsel, Verwässerungsschutzklauseln und eine Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger vor.

Im Berichtsjahr wurden Wandlungsrechte aus Wandelteilschuldverschreibungen für 1.777 Aktien (im Vorjahr: 0) ausgenutzt und 1.777 neue Aktien aus dem Bedingten Kapital II/2012 ausgeübt (im Vorjahr: 0).

Die Wandelanleihe 2014/2019 ist in voller Höhe konvertibel.

Unternehmensanleihe 2013/2018

Zur Finanzierung von Maßnahmen des externen und des internen Wachstums, insbesondere zur Finanzierung des Erwerbs der Unternehmensbeteiligung an der WKN GmbH, Husum, und für allgemeine Geschäftszwecke hat die PNE AG im Mai 2013 eine Unternehmensanleihe in Höhe von 66.338.000,00 Euro begeben. Diese Unternehmensanleihe wurde im September 2013 im Rahmen einer Privatplatzierung auf ein Volumen von 100 Mio. Euro aufgestockt. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2013/2018 waren am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und nahmen seit September 2013 am Prime Standard für Unternehmensanleihen teil.

Die Schuldverschreibungen wurden in Höhe von 8 Prozent p.a. verzinst. Entsprechend den Anleihebedingungen hat die PNE AG sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen am 1. Juni 2018 zum Nennbetrag zurückgezahlt. Im Rahmen eines öffentlichen Umtauschangebots, das die PNE AG zuvor unterbreitet hatte, wurde den Anleihegläubigern außerdem unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2013/2018 in Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 umzutauschen. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus der Unternehmensanleihe 2013/2018 sind somit im Juni 2018 vollständig zurückgeführt worden.

Unternehmensanleihe 2018/2023

Für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und des Aufbaus eines neuen europäischen Windpark-Portfolios, der Finanzierung von Investitionen zur Erweiterung der Wertschöpfungskette sowie zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung hat die PNE AG im Mai 2018 eine Unternehmensanleihe im Volumen von 50.000.000,00 Euro begeben. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 sind seit dem 2. Mai 2018 in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Die Schuldverschreibungen werden mit Wirkung vom 2. Mai 2018 (einschließlich) bis zum 2. Mai 2023 (ausschließlich) in Höhe von 4 Prozent p. a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 2. Mai eines jeden Jahres zahlbar. Nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen kann sich der Zinssatz abhängig von der Eigenkapitalquote, die sich aus der Konzernbilanz der Gesellschaft ergibt, um bis zu 2,5 Prozentpunkte erhöhen.

Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die PNE AG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 2. Mai 2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Gemäß den Anleihebedingungen hat die PNE AG jedoch unter anderem das Recht, frühestens ab dem 2. Mai 2021 Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens 5.000.000,00 Euro vorzeitig zurückzuzahlen, wobei in einem solchen Fall der Rückzahlungsbetrag höher als der Nennbetrag ist.

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Zinssätze für die festverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen zwischen 1,35 Prozent und 5,34 Prozent. Bei den variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist das Unternehmen einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Zinssätze hierfür lagen 2018 von 7,24 Prozent bis zu 12,00 Prozent (Kontokorrentzinssatz). Die variablen Zinssätze werden in Abständen von weniger als einem Jahr angepasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Laufzeiten bis 2032.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 107.643 Tsd. Euro (im Vorjahr: 71.376 Tsd. Euro) gesichert durch:

1. Eingetragene Grundschuld i. H. v. 4.170 Tsd. Euro auf dem Objekt Peter-Henlein-Str. 2-4, Cuxhaven (valutierter Betrag 4.045 Tsd. Euro (im Vorjahr: 2.486 Tsd. Euro))

2. Abtretung der Mietansprüche bzgl. Objekt Peter-Henlein-Str. 2-4, Cuxhaven

3. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Windpark Pülfringen sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag 1.761 Tsd. Euro (im Vorjahr: 2.126 Tsd. Euro))

4. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit den Windparks Kührstedt A, Kührstedt B und Kührstedt Bederkesa sowie Abtretung aller Forderungen dieser Windparks (valutierter Betrag 61.458 Tsd. Euro (im Vorjahr: 61.213 Tsd. Euro))

5. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Windpark Gerdau-Repowering sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag 21.686 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro))

6. Sicherungsabtretung aller Rechte aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Windpark Kittlitz III sowie Abtretung aller Forderungen dieses Windparks (valutierter Betrag 10.122 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro))

7. Sicherungsabtretung durch Verpfändung der Anteile der PNE WIND West Europe GmbH im Rahmen der anteiligen Eigenkapitalzwischenfinanzierung des "Windparkportfolios 2020" (valutierter Betrag 8.570 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro)).

Zum 31. Dezember 2018 standen dem Konzern zudem

eine nicht in Anspruch genommene Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro)
nicht in Anspruch genommene Kreditlinien für Projektzwischenfinanzierung von rund 2,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,6 Mio. Euro)
eine Kreditlinie in Höhe von noch 16,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 25,0 Mio. Euro) für die Eigenkapitalfinanzierung für das im Aufbau befindliche Windparkportfolio zur Verfügung.

Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2018 zudem über Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale in Höhe von 23,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 0 Mio. Euro). Die Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale waren per 31. Dezember 2018 mit 3,9 Mio. Euro in Anspruch genommen.

Zum Bilanzstichtag lagen keine Verzugs- oder sonstigen Leistungsstörungen bei Zinsen oder Tilgung vor und es wird nicht von einer Inanspruchnahme der gegebenen Sicherheiten ausgegangen.

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthalten in Höhe von 1,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) Derivate (Zinsswaps).

Zum Bilanzstichtag lagen keine Verzugs- oder sonstigen Leistungsstörungen bei Zinsen oder Tilgung vor.

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

Der Konzern hat für verschiedene Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung Finanzierungsleasingverhältnisse und Mietkaufverträge abgeschlossen. Die Verträge beinhalten keine Verlängerungsoptionen, Kaufoptionen oder Preisanpassungsklauseln.

Die Nettobuchwerte der Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing von 1.323 Tsd. Euro (im Vorjahr: 665 Tsd. Euro) entfallen in voller Höhe auf technische Anlagen und Maschinen.

Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen und Mietkaufverträgen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden:

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Mindestleasingzahlungen Barwert der Mindestleasingzahlungen
in TEUR 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen:
Mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr 265 200 250 179
Mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 416 466 404 429
Mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 0 0 0
681 666 654 608
abzüglich:
Zukünftige Finanzierungskosten -27 -58
Barwert der Leasingverpflichtungen 654 608
Zur Rückzahlung innerhalb von 12 Monaten fälliger Betrag (unter den kfr. Schulden ausgewiesen) 250 179
Zur Rückzahlung nach mehr als 12 Monaten fälliger Betrag 404 429

Überleitung von Schulden aus Finanzierungstätigkeit

Die nachfolgende Überleitungsrechnung stellt die Veränderungen zwischen Eröffnungsbilanzwert und Schlussbilanzwert von Schulden aus Finanzierungstätigkeit dar - sowohl zahlungswirksame als auch nicht zahlungswirksame Veränderungen.

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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in TEUR Eröffnungsbilanzwert per 1.1.2018 Cashflow (zahlungswirksame Veränderung) Erwerb von Unternehmen Änderungen des Fair Value Änderung aus Zinseffekt Übrige
--- --- --- --- --- --- ---
Anleihen 105.816 -51.650 - - 848 -5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 72.349 36.141 - - -4.164 111
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.087 - - 1.209 - 391
Leasingverbindlichkeiten 608 - - - - 46
Schulden aus Finanzierungstätigkeit 179.860 -15.509 0 1.209 -3.316 543

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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in TEUR Schlussbilanzwert per 31.12.2018
--- ---
Anleihen 55.009
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 104.437
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2.687
Leasingverbindlichkeiten 654
Schulden aus Finanzierungstätigkeit 162.787

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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in TEUR Eröffnungsbilanzwert per 1.1.2017 Cashflow (zahlungswirksame Veränderung) Erwerb von Unternehmen Änderungen des Fair Value Änderung aus Zinseffekt Übrige
--- --- --- --- --- --- ---
Anleihen 104.526 0 - - 1.290 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.496 59.106 - - - -253
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 9.254 - -7.535 - - -632
Leasingverbindlichkeiten 346 -179 - - - 441
Schulden aus Finanzierungstätigkeit 127.622 58.927 -7.535 0 1.290 -444

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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in TEUR Schlussbilanzwert per 31.12.2017
--- ---
Anleihen 105.816
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 72.349
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.087
Leasingverbindlichkeiten 608
Schulden aus Finanzierungstätigkeit 179.860

12. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Abgegrenzte Umsatzerlöse

Der Posten in Höhe von 18.521 Tsd. Euro (im Vorjahr: 17.894 Tsd. Euro) resultiert im Wesentlichen aus von Windparkbetreibergesellschaften geleisteten Vorauszahlungen für die Nutzung von Umspannwerken. Diese abgegrenzten Umsatzerlöse entsprechen Vertragsverbindlichkeiten gem. IFRS 15 und werden über die Laufzeit der Nutzungsverträge (20 bis 25 Jahre) ertragswirksam aufgelöst.

Übrige Verbindlichkeiten

Unter den übrigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro (im Vorjahr: rund 6,6 Mio. Euro) enthalten.

13. FINANZINSTRUMENTE UND GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS

Der Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.

Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich für Sicherungszwecke eingesetzt, d. h. für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Der Konzern wendet kein Hedge Accounting an.

Die Grundzüge der Finanzpolitik werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen der Abteilung Finanzen und Controlling. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird. Die Grundsätze des Risikomanagements wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Risikokategorien im Sinne von IFRS 7

Kreditrisiko

Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte wird durch angemessene Wertberichtigungen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten Rechnung getragen. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei originären Finanzinstrumenten werden verschiedene Sicherungsmaßnahmen getroffen, wie z. B. Einholung von Sicherheiten oder Bürgschaften, wenn dies auf Grund von Bonitätsprüfungen angemessen erscheint. Bei den weder überfälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko als gering angesehen.

Das maximale Ausfallrisiko wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert) wiedergegeben. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernden Vereinbarungen (wie Aufrechnungsvereinbarungen) vor.

Liquiditätsrisiko

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherzustellen, wird eine revolvierende Liquiditätsplanung erstellt, welche die Liquiditätszu- und Liquiditätsabflüsse sowohl auf kurzfristige als auch auf mittel- und langfristige Sicht abbildet.

Die Fristigkeitenanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist unter Tz. V. 11. Finanzverbindlichkeiten abgebildet.

Marktrisiko

Im Bereich der Marktpreisrisiken ist der Konzern Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken ausgesetzt.

Währungsrisiken

Die Währungskursrisiken des Konzerns resultieren primär aus der operativen Tätigkeit und Investitionen. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cash-Flows des Konzerns wesentlich beeinflussen.

Im operativen Bereich resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass bilanziell erfasste, aber auch geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung (EUR) abgewickelt werden.

Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus finanziellen Verbindlichkeiten in Fremdwährung und aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Zum Jahresende bestehen kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Konzern, die aus Sicht der Gesellschaft zu keinem wesentlichen Risiko führen.

Fremdwährungsrisiken im Investitionsbereich resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen.

Zur Sicherung gegen wesentliche Fremdwährungsrisiken wird der Konzern bei Bedarf Devisenderivate in Form von Devisentermingeschäften und Devisenoptionsgeschäften einsetzen. Mittels dieser Devisenderivate werden die Zahlungen bis maximal ein Jahr im Voraus gesichert. Der Konzern war zum Abschlussstichtag keinen wesentlichen Währungskursrisiken im operativen Bereich ausgesetzt. Sicherungsgeschäfte gegen Fremdwährungsrisiken waren zum Bilanzstichtag daher nicht abgeschlossen worden.

Gemäß IFRS 7 erstellt der Konzern Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Der Konzern ist aufgrund geringer Fremdwährungsvermögenswerte und -schulden keinem wesentlichen Währungsrisiko ausgesetzt. Andere, für den Konzern relevante Währungen als in Euro lagen in unwesentlichen Höhen zum Bilanzstichtag in Britischem Pfund und Amerikanischem Dollar vor.

Zinsrisiken

Der Konzern unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Unter Berücksichtigung der gegebenen und der geplanten Schuldenstruktur setzt der Konzern grundsätzlich Zinsderivate (Zinsswaps, Zinscaps) ein, um Zinsänderungsrisiken entgegenzuwirken.

Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit neu aufgenommenen Krediten Zinsswaps abgeschlossen, weil aus geschäftspolitischer Sicht der richtige Zeitpunkt für den Abschluss der Zinsswaps vorlag.

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte im Rahmen von Cash-Flow-Hedges gegen Zinsänderungen designiert sind, aus und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.
Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das Zinsergebnis (Bewertungsergebnis aus der Anpassung der finanziellen Vermögenswerte an den beizulegenden Zeitwert) und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätten sich keine Effekte in Bezug auf eine Neubewertungsrücklage im Eigenkapital ergeben. Darüber hinaus wäre das Zinsergebnis um 113 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro) niedriger/höher gewesen.

Sonstige Preisrisiken

IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage.

Zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 hatte die Gesellschaft keine wesentlichen, sonstigen Preisrisiken unterliegenden Finanzinstrumente im Bestand.

Risikokonzentrationen

Über die allgemeinen (Kapitalmarkt-)Marktrisiken hinaus, bestehen aus Sicht des Managements keine wesentlichen Risikokonzentrationen.

Zeitwerte

Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Konzerns umfassen in erster Linie Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Kontokorrentkredite und langfristige Darlehen.

Der Buchwert der Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentkredite kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.

Der Zeitwert der langfristigen Schulden beruht auf den derzeit verfügbaren Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil.

In Abhängigkeit vom Marktwert am Bilanzstichtag werden derivative Finanzinstrumente als sonstiger Vermögenswert (bei positivem Marktwert) oder als sonstige Verbindlichkeit (bei negativem Marktwert) ausgewiesen.

Kapitalmanagement

Die Ziele des Kapitalmanagements der Gesellschaft liegen

in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung,
in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals sowie
in der Aufrechterhaltung einer optimalen, die Kapitalkosten möglichst gering haltenden Kapitalstruktur.

Um die Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten oder zu verändern, gibt die Gesellschaft je nach Erfordernis neue Anteile heraus, nimmt Verbindlichkeiten auf oder veräußert Vermögenswerte, um Verbindlichkeiten zu tilgen.

Die Überwachung der Kapitalstruktur erfolgt auf Basis des Verschuldungsgrades, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften, sonstige Finanzverbindlichkeiten) abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Das Gesamtkapital besteht aus dem Eigenkapital zuzüglich Nettofremdkapital.

Einzelne Gesellschaften des Segments Stromerzeugung unterliegen Vorgaben hinsichtlich ihrer Liquiditätsreserven durch Banken, die zwar bei der Überwachung der Kapitalstruktur berücksichtigt werden, in der Summe jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Kapitalstruktur und ihrer Verfügbarkeit auf Konzernebene haben.

Die Strategie der Gesellschaft besteht darin, einen Verschuldungsgrad bis zu 70 Prozent einzugehen, um weiterhin Zugang zu Fremdkapital zu vertretbaren Kosten durch Beibehaltung eines guten Kreditratings zu gewährleisten.

Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel betrug die Nettoverschuldung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) am 31. Dezember 2018 somit -33,7 Mio. Euro (31. Dezember 2017: Nettoliquidität +14,1 Mio. Euro).

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Finanzschulden 162.787 179.860
./. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 129.071 193.984
\= Nettofremdkapital 33.716 -14.124
+ Eigenkapital 216.273 235.220
\= Gesamtkapital 249.989 221.096
Verschuldungsgrad 13,49 % -6,39 %

Die im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Strategie zur Überwachung der Kapitalstruktur hat insofern ihre Ziele weiterhin erreicht, als dass sowohl der Verschuldungsgrad nicht überschritten wurde sowie auch sämtliche externen Vorgaben der Liquiditätssicherung eingehalten wurden.

VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. UMSATZERLÖSE

Die Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach den Produkt- und Leistungsbereichen im Konzern. Es erfolgten im Berichtszeitraum im Wesentlichen Umsätze aus dem Geschäftsbereich Projektierung von Windkraftanlagen, Management und Serviceleistungen von Windkraftanlagen sowie Umsätze aus Umspannwerknutzungsentgelt. Im Geschäftsbereich Stromerzeugung wurden im Wesentlichen Umsätze aus dem Verkauf von Strom aus dem laufenden Betrieb von Windparks und des Holzheizkraftwerks Silbitz erzielt.

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in TEUR 2018 2017
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 83.209 90.011
Sonstige Erlösquellen 8.170 24.065
Summe Umsatzerlöse 91.379 114.076

Der Konzern erwirtschaftet Erlöse aus der Übertragung von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen sowohl zeitraum- als auch zeitpunktbezogen in den folgenden wesentlichen Produkt- und Leistungsbereichen und geographischen Regionen:

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in TEUR 2018
Projektierung
--- --- --- --- ---
Inland Ausland Stromerzeugung Gesamt
--- --- --- --- ---
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 41.649 29.377 12.183 83.209
Sonstige Erlöse 8.170 0 0 8.170
Umsatzerlöse 49.819 29.377 12.183 91.379
von den Erlösen aus Verträgen mit Kunden im Segment Projektierung von Windkraftanlagen entfallen auf:
Projektierung von Windkraftanlagen 30.338 29.377
Management und Serviceleistungen 7.944 0
Umspannwerknutzungsentgelt 3.367 0
Zeitpunkt der Erlöserfassung
zu einem bestimmten Zeitpunkt 30.338 29.377 0 59.715
über einen bestimmten Zeitraum 11.311 0 12.183 23.494

Sonstige Erlösquellen beziehen sich insbesondere auf gem. IFRS 10 erfasste Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Unternehmen, welche im Projektierungsgeschäft tätig sind.

Vertraglich vereinbarte Umsatzvolumina aus Service- und Dienstleistungen, die zum 31. Dezember 2018 auf noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen entfallen, werden unter Berücksichtigung erwarteter Erlösminderungen voraussichtlich wie folgt erfolgswirksam:

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in TEUR
Ausstehender Transaktionspreis zum 31. Dezember 2018 67.450
davon erlöswirksam in bis zu 1 Jahr 6.986
davon erlöswirksam zwischen 1 und 5 Jahren 20.364
davon erlöswirksam in mehr als 5 Jahren 40.100

Die Veränderung der abgegrenzten Umsatzerlöse (Vertragsverbindlichkeiten) zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2018 ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:

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in TEUR
Vertragsverbindlichkeiten zum 1.1.2018 17.894
Zuführung 1.839
Realisierter Umsatz des lfd. Jahres, der in den Vertragsverbindlichkeiten zum 1.1. enthalten war -1.212
Vertragsverbindlichkeiten zum 31.12.2018 18.521

Vertragsverbindlichkeiten ergeben sich im Wesentlichen aus von Windparkbetreibergesellschaften geleisteten Vorauszahlungen für die Nutzung von Umspannwerken und aus Vorauszahlungen für Service-Leistungen.

2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen folgende Einmaleffekte enthalten:

Die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen betrug in Höhe von 1.077 Tsd. Euro (im Vorjahr: 112 Tsd. Euro).
Im Geschäftsjahr 2018 konnten abgegrenzte Verbindlichkeiten in Höhe von 1.697 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.160 Tsd. Euro) aufgelöst werden, da die Gründe zur Passivierung nicht mehr bestanden.
Erträge aus Ausgleichszahlungen bei laufenden Windparkprojekten von Anlagenherstellern in Höhe von 501 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro).
Im Vorjahr stammte der wesentliche Teil der sonstigen betrieblichen Erträge aus der Aufwertung des Unternehmenswerts der PNE WIND Partners Deutschland GmbH (der Anteil der PNE AG betrug zu diesem Zeitpunkt 20 Prozent) von rund 330 Mio. Euro auf rund 360 Mio. Euro. Die Aufwertung erfolgte aufgrund einer Optimierung der Finanzierungen der Windparks. Im Konzern konnte in 2017 ein Ertrag in Höhe von 5.362 Tsd. Euro aus diesem Vorgang verbucht werden.

3. PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018 2017
Löhne und Gehälter 24.008 22.417
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 3.772 3.372
27.780 25.789
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 366 362
Personalaufwand je Mitarbeiter 76 71

Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne nach IAS 19 betrugen im Geschäftsjahr 2018 1.387 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.293 Tsd. Euro).

4. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen folgende Aufwendungen:

Rechts- und Beratungskosten 4.188 Tsd. Euro (im Vorjahr: 5.438 Tsd. Euro)
Miet-, Pacht- und Leasingkosten 2.765 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.497 Tsd. Euro)
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 21 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.450 Tsd. Euro)
Verluste aus Anlagenabgängen 286 Tsd. Euro (im Vorjahr: 66 Tsd. Euro)
Werbe- und Reisekosten 2.136 Tsd. Euro (im Vorjahr: 2.185 Tsd. Euro)
Reparatur/Instandhaltungskosten (im Wesentlichen "Silbitz" und die Windparkprojekte im Konzern) 1.962 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.539 Tsd. Euro)
Kraftfahrzeugkosten 1.237 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.506 Tsd. Euro)
Versicherungen und Beiträge 1.037 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.142 Tsd. Euro)
Abschluss- und Prüfungskosten inkl. Steuerberatung 987 Tsd. Euro (im Vorjahr: 955 Tsd. Euro)
Aufsichtsratsvergütungen 630 Tsd. Euro (im Vorjahr: 622 Tsd. Euro)
EDV-Kosten 453 Tsd. Euro (im Vorjahr: 475 Tsd. Euro)

5. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE

In den Zinserträgen sind Darlehens- und Kontokorrentzinsen in Höhe von 731 Tsd. Euro (im Vorjahr: 393 Tsd. Euro) enthalten.

6. ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen

Zinsen auf die Anleihe 2013/2018 von 3.286 Tsd. Euro (im Vorjahr: 8.000 Tsd. Euro),
Zinsen auf die Anleihe 2018/2023 von 1.336 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro),
Zinsen auf die Wandelschuldverschreibung 2014/2019 mit 246 Tsd. Euro (im Vorjahr: 246 Tsd. Euro),
Darlehens- und Kontokorrentzinsen mit 3.066 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.036 Tsd. Euro)
die Aufzinsung der Transaktionskosten der Anleihen und der Wandelschuldverschreibung mit 744 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.290 Tsd. Euro)
Wertänderungen derivativer Finanzinstrumente mit 1.209 Tsd. Euro (im Vorjahr: 0 Tsd. Euro)

enthalten.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden bei einem Kapitalisierungssatz von 3,0 Prozent (im Vorjahr: 2,67 Prozent) Fremdkapitalzinsen in Höhe von 21 Tsd. Euro (im Vorjahr: 210 Tsd. Euro) und bei einem Kapitalisierungssatz von 8,0 Prozent (im Vorjahr: 8,0 Prozent) Fremdkapitalzinsen in Höhe von 997 Tsd. Euro (im Vorjahr: 910 Tsd. Euro) aktiviert.

7. ERTRAGSTEUERN

Der Ertragsteuerertrag setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018 2017
Laufende Steuern 5.584 2.482
Latente Steuern
aus Konsolidierungseffekten und HBII-Anpassungen -2.790 -3.149
aus Einzelabschlüssen -2.844 337
-5.634 -2.812
-50 -330

Unter den laufenden Steueraufwendungen werden bei den inländischen Gesellschaften Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sowie bei den ausländischen Gesellschaften vergleichbare ertragsabhängige Steuern ausgewiesen.

Für die inländischen Gesellschaften betrug die Körperschaftsteuer 15 Prozent, der Solidaritätszuschlag betrug unverändert 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer belief sich damit die Gesamtsteuerbelastung der inländischen Gesellschaften auf rund 30 Prozent.

Bei den Auslandsgesellschaften kommen die individuellen landesspezifischen Steuersätze zur Anwendung.

Wesentliche Änderungen des Steueraufwandes durch Änderung der jeweiligen nationalen Steuersätze ergaben sich nicht.

Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über geschätzte steuerliche Verlustvorträge im Inland von ca. 96 Mio. Euro (im Vorjahr: ca. 91 Mio. Euro) sowie im Ausland von ca. 60 Mio. Euro (im Vorjahr: ca. 59 Mio. Euro) zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen. Ein latenter Steueranspruch auf diese Verluste wurde in Höhe von 2.190 Tsd. Euro erfasst (im Vorjahr: 2.588 Tsd. Euro) und in Höhe von 1.389 Tsd. Euro wertberichtigt. Angesichts der Verlustsituation in der Vergangenheit (Ausland) sowie der weitestgehenden Steuerfreiheit auf Verkäufe von Anteilen an Kapitalgesellschaften in Deutschland werden lediglich latente Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe des Betrags aktiviert, der künftig sicher durch positive zu versteuernde Ergebnisdifferenzen realisiert werden kann. Die Verluste im Inland können für unbegrenzte Zeit vorgetragen werden. Für die wesentlichen Verluste in den USA gilt, dass die Verlustnutzung in den USA auf 12 bzw. 20 Jahre beschränkt ist. Auf Verlustvorträge im Inland von 91 Mio. Euro (im Vorjahr: 86 Mio. Euro) und im Ausland von 58 Mio. Euro (im Vorjahr: 59 Mio. Euro) sind keine latenten Steuern angesetzt worden.

Nachfolgende Tabelle zeigt eine Überleitung des rechnerischen auf den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuerertrag:

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in TEUR 2018 2017
Konzernergebnis vor Ertragsteuern -2.455 13.905
Steuersatz 30,0 % 30,0 %
Ertragsteueraufwand - rechnerisch -737 4.172
Unterschiedlicher Steuersatz 677 0
Hinzurechnungen/Kürzungen (Gewerbesteuer) 158 0
Steuererstattung aus Verlustrücktrag -170 -211
Nichtansatz von latenten Steuern 7.300 2.716
Nutzung von Verlustvorträgen -826 -972
Steuerfreie Veräußerungsgewinne und sonstige steuerfreie Erträge -6.405 -6.974
Periodenfremder Steueraufwand/-ertrag 247 40
Nichtabziehbare Aufwendungen -147 -105
Nichtabziehbare Aufwendungen -147 1.005
Ausgewiesener Steuerertrag -50 -330

Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden mit den landesspezifischen Steuersätzen ermittelt. Da die Wesentlichen mit Steuerlatenzen behafteten Sachverhalte im Inland begründet sind, wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 30,0 Prozent (im Vorjahr: 30,0 Prozent) angenommen.

Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzpositionen:

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31.12.2018 31.12.2017
in TEUR aktive latente Steuern passive latente Steuern aktive latente Steuern passive latente Steuern
--- --- --- --- ---
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1.556 0 1.213 0
Vorräte 4.885 2.462 962 1.378
Sachanlagevermögen 8.145 305 8.152 2.510
Immaterielle Vermögenswerte 520 238 732 725
Verbindlichkeiten 493 463 0 222
Sonstige Rückstellungen 153 0 50 1
15.752 3.468 11.109 4.836
Verlustvorträge 2.190 0 2.588 0
Übrige Konsolidierungseffekte inkl. Wertberichtigungen -1.389 0 -1.389 0
16.553 3.468 12.308 4.836
Saldierungsfähiger Anteil -4 -4 -590 -590
Latente Steuern 16.549 3.464 11.718 4.246

8. ERGEBNIS JE AKTIE

Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Die Anzahl der Aktien betrug im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt 76.454 Tausend Namensstückaktien (im Vorjahr: 76.556 Tausend Namensstückaktien).

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt damit -0,01 Euro je Aktie (im Vorjahr: 0,22 Euro je Aktie).

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2018 2017
Konzernjahresfehlbetrag (Vorjahr: Konzernjahresüberschuss] (in TEUR) -1.044 17.075
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (in Tausend) 76.454 76.556
Ergebnis je Aktie (in EUR) -0,01 0,22

Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:

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in TEUR 2018 2017
Konzernergebnis vor Eliminierung von Verwässerungseffekten (in TEUR) -1.044 17.075
- Zinsaufwendungen auf Wandelschuldverschreibung (in TEUR) 246 246
Ergebnis nach Eliminierung (in TEUR) -798 17.321
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien vor Verwässerungseffekten (in Tausend) 76.454 76.556
+ gewogener Durchschnitt wandelbarer Aktien (in Tausend) 2.186 2.153
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien nach Verwässerungseffekten (in Tausend) 78.640 78.709
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) -0,01 0,22

VII. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode aufgestellt.

1. FINANZMITTELFONDS

Der Finanzmittelfonds entspricht der in der Bilanz ausgewiesenen Position "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente".

2. ÜBERLEITUNG ZWISCHEN BETRÄGEN IN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG UND DER BILANZ

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Zahlungsmittelbestand im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer Tätigkeit, Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Auswirkungen von Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert.

3. NICHT-ZAHLUNGSWIRKSAME EFFEKTE

In der Kapitalflussrechnung werden in der Nettodarstellung 713 Tsd. Euro (im Vorjahr: -5.273 Tsd. Euro) als nicht-zahlungswirksame Effekte ausgewiesen. Dieser Wert setzt sich im Wesentlichen zusammen aus

Währungsdifferenzen in Höhe von 523 Tsd. Euro (im Vorjahr: -89 Tsd. Euro)

Im Vorjahr bezogen sich die nicht-zahlungswirksamen Effekte im Wesentlichen auf einen Ertrag in Höhe von 5.362 Tsd. Euro aus der Aufwertung des Unternehmenswerts der PNE WIND Partners Deutschland GmbH (der Anteil der PNE AG betrug zu diesem Zeitpunkt 20 Prozent) von rund 330 Mio. Euro auf rund 360 Mio. Euro.

Ein weiterer nicht-zahlungswirksamer Effekt im Geschäftsjahr 2018 wird gesondert unter "Wertminderungen von Offshore-Vorräten" in Höhe von 10.753 Tsd. Euro ausgewiesen.

VIII. ERLÄUTERUNGEN ZUR EIGENKAPITALVERÄNDE-RUNGSRECHNUNG

TRANSAKTIONSKOSTEN

Es sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Transaktionskosten entstanden.

IX. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die operativen Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft umfassten im Berichtsjahr im Wesentlichen die fokussierte Projektierung, Errichtung und den Betrieb von Windparks und Umspannwerken zur Stromerzeugung, den Service von Windkraftanlagen und die Eigenkapitaleinwerbung für Windparkbetreibergesellschaften. Darüber hinaus wird auch eine umweltschonende Stromerzeugung zu ökonomisch nachhaltigen Bedingungen betrieben.

In den Geschäftsjahren 2017 und 2018 hat die Gesellschaft Windparks in Deutschland projektiert, errichtet und diese Windparks vorerst im eigenen Besitz gehalten. Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt werden, erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern im Segment Stromerzeugung.

Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlage zur Bestimmung des Segmentberichtsformats der PNE AG. Danach wird in die beiden Bereiche Projektierung von Windkraftanlagen und Stromerzeugung unterschieden.

Den Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften des PNE AG-Konzerns liegen grundsätzlich Preise zu Grunde, die auch mit Dritten vereinbart werden. Die interne Berichterstattung, der die Segmentberichterstattung zu Grunde liegt, basiert ausschließlich auf Werten der in diesem Konzernabschluss erläuterten IFRS-Rechnungslegung des Konzerns. Sowohl Onshore- wie Offshore-Windkraftanlagen werden nach einem einheitlichen Prozessablauf projektiert.

Die Umsatzerlöse mit externen Kunden und das Segmentvermögen der Segmente "Projektierung von Windkraftanlagen" und "Stromerzeugung" entfallen im Wesentlichen auf Deutschland und Frankreich. Im Segment "Projektierung von Windkraftanlagen" werden Umsatzerlöse mit externen Kunden realisiert, die mehr als 10 Prozent der gesamten Umsatzerlöse betragen. Im Berichtsjahr wurden mit einem Kunden rund 13,4 Mio. Euro Umsätze generiert, welche dem Inlandsbereich zugeordnet werden können. Weitere Umsätze mit Kunden, die dem Auslandsbereich zugeordnet werden können, wurden mit einem Kunden in Höhe von rund 9,6 Mio. Euro generiert. Kein weiterer einzelner Kunde hat 10 Prozent oder mehr zum Konzernumsatz beigetragen. Im Vorjahr wurden mit einem Kunden rund 22,9 Mio. Euro Umsätze, mit einem weiteren Kunden Umsätze von rund 13,3 Mio. Euro und mit einem dritten Kunden rund 12,9 Mio. Euro generiert, welche dem Inlandsbereich zugeordnet wurden. Weitere Umsätze mit Kunden, die dem Auslandsbereich zugeordnet werden können, wurden mit einem Kunden in Höhe von rund 11,7 Mio. Euro generiert.

Langfristige Vermögenswerte werden regional wie folgt eingesetzt:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Deutschland 162.872 172.675
Übrige Länder 302 512
163.174 173.187

Im Segment Projektierung von Windkraftanlagen konzentriert sich ein jeweils wesentlicher Anteil der externen Erlöse auf Kunden, mit denen langfristige und nachhaltige Geschäftsbeziehungen gepflegt werden. Der im Segment Stromerzeugung produzierte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Der Anteil am Periodenergebnis der assoziierten Unternehmen, die mit der "at-equity"-Methode erfasst wurden, ist in Höhe von 20 Tsd. Euro (im Vorjahr: -451 Tsd. Euro) im Segment "Projektierung von Windkraftanlagen" und in Höhe von 46 Tsd. Euro (im Vorjahr: 1.411 Tsd. Euro) im Segment "Stromerzeugung" enthalten.

X. SONSTIGE ANGABEN

1. OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSE

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen in Höhe von 5.936 Tsd. Euro (im Vorjahr: 6.001 Tsd. Euro).

Wesentlicher Bestandteil dieser sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist in Höhe von 4.398 Tsd. Euro (im Vorjahr: 4.374 Tsd. Euro) die Anmietung eines Bürogebäudes, welches in 2016 im Rahmen eines Sale-and-Lease-back-Vertrages veräußert wurde. Das Mietverhältnis hat eine Laufzeit ab 2017 von fünfzehn Jahren und nach Ablauf dieses Zeitraums zwei Optionen zur Verlängerung des Leasingverhältnisses um jeweils fünf Jahre. Darüber hinaus besteht für die Gesellschaft nach zehn Jahren einmalig ein einseitiges Sonderkündigungsrecht. Die an den Vermieter gezahlte Miete wird in regelmäßigen Abständen auf der Basis eines Preisindizes an die Marktmiete angepasst, und der Konzern ist nicht am Restwert der Grundstücke und Gebäude beteiligt. Demzufolge wurde bestimmt, dass im Wesentlichen alle Risiken und Chancen der Grundstücke und Gebäude beim Vermieter liegen. Die Gesellschaft hat das Recht zur Untervermietung. Insgesamt vierzehn Untermieter haben 46 Prozent der Nutzfläche des Gebäudes gemietet. Die Untermietverträge aus den Jahren vor 2017 haben jeweils eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei den neuen Untermietern, die ab 2017 im Gebäude aufgenommen wurden, sind unbefristete Mietverträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten abgeschlossen worden. Bei den Untermietern handelt es sich um zwei Unternehmen der PNE AG- Gruppe, zwei der WKN-Gruppe sowie zehn konzernfremde Unternehmen. Die jährlichen Mieteinnahmen belaufen sich auf 327 Tsd. Euro.

Die übrigen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Kfz-Leasing und Bürotechnik-Leasingverträgen.

Die Fälligkeit der Miet- und Leasingverpflichtungen gliedert sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Miet- und Leasingverpflichtungen
Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.243 1.203
Restlaufzeit 1-5 Jahre 2.749 2.852
Restlaufzeit über 5 Jahre 1.944 1.946
5.936 6.001

2. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Es bestehen zum Bilanzstichtag Haftungsverhältnisse aus der Bereitstellung von Bürgschaften für:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Diverse Windkraftprojekte 44.021 20.518
Übrige 463 466
44.484 20.984

Die WKN GmbH hat Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe von 25.766 Tsd. Euro (im Vorjahr: 14.010 Tsd. Euro) für eigene Geschäfte und das Geschäft von Tochtergesellschaften ausgegeben. Diesen Vertragserfüllungsbürgschaften liegen Verträge zugrunde, die die WKN GmbH für Bauleistungen innerhalb von Generalunternehmerverträgen gegeben hat oder sie zu Bauleistungen in der Zukunft verpflichtet (z. B. Rückbau eines Windmessmastes) und die planmäßig abgearbeitet werden. Die Bürgschaften dienen der Absicherung der Vertragsparteien. Eine Inanspruchnahme ist aus derzeitiger Sicht nicht zu erwarten, da die zugrunde liegenden Verpflichtungen noch nicht eingetreten bzw. keine baulichen Mängel aufgetreten sind.

Eine Inanspruchnahme aus den weiteren ausgegebenen Bürgschaften in Höhe von 18.718 Tsd. Euro (im Vorjahr: 6.974 Tsd. Euro) ist ebenfalls aus derzeitiger Sicht nicht zu erwarten.

Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo betreffend Windkraftanlagen in Höhe von netto 16.695 Tsd. Euro (im Vorjahr: 6.585 Tsd. Euro). Das Bestellobligo ist in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig.

Weiterhin bestehen aus Zusammenarbeit bei der Projektentwicklung im Ausland sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 115 Tsd. Euro (im Vorjahr: 26 Tsd. Euro).

Wesentliche Risiken aus diesen Geschäften werden nicht gesehen.

3. ANNAHMEN DES MANAGEMENTS ÜBER ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN UND ANDERE BEWERTUNGSUNSICHERHEITEN

Die Gesellschaften der PNE-Gruppe sind bei Entwicklung, Projektierung und Betrieb von Windparks onshore und offshore in 13 Ländern auf drei Kontinenten aktiv. Die Rahmenbedingungen verändern sich fortlaufend. Einerseits wird der Ausbau Erneuerbarer Energien mit dem im November 2016 in Kraft getretenen Klimaschutzabkommen von Paris (COP 21) weltweit einen Aufschwung erleben.

Andererseits führen Marktveränderungen durch verschiedene politische Entwicklungen, aber auch die latente Bankenkrise zu regulatorischen Unsicherheiten. Zu Details der Unsicherheiten zukünftiger Entwicklungen und den strategischen Zielen der PNE AG wird an dieser Stelle zusätzlich auf die Ausführungen in Punkt 8 "Risiko- und Chancenbericht" im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht verwiesen.

4. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Bzgl. der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der PNE AG und ihrer Tochterunternehmen verweisen wir auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes.

Aufsichtsratsmitglieder der WKN AG waren bis zur formwechselnden Umwandlung in die WKN GmbH am 3. September 2018 die folgenden Personen:

Markus Lesser, CEO der PNE AG,
Jörg Klowat, CFO der PNE AG,
Thorsten Fastenau, Generalbevollmächtigter der PNE AG.

Der Aufsichtsrat der WKN AG hat im Geschäftsjahr 2018 bis zum Formwechsel insgesamt 5 Sitzungen (im Vorjahr: 9 Sitzungen) abgehalten und dafür Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt netto 15 Tsd. Euro (im Vorjahr: 27 Tsd. Euro) und eine fixe Vergütung von 36 Tsd. Euro (im Vorjahr: 54 Tsd. Euro) erhalten.

Die Vergütung und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrats und der Vorstände sind unter Gliederungspunkt X. 5 erläutert.

5. ANGABEN ZUM AUFSICHTSRAT UND ZUM VORSTAND

Aufsichtsrat

Herr Per Hornung Pedersen, Hamburg, selbstständiger Unternehmensberater (Vorsitzender)
Herr Dr. Jens Kruse, Hamburg, Leiter Corporate Finance bei der M.M. Warburg & Co. (AG & Co.) KGaA, Hamburg, (stellvertretender Vorsitzender)
Herr Marcel Egger, Apensen, Mitglied der Gruppengeschäftsführung der EUROGATE-Gruppe
Frau Dr. Isabella Niklas, Hamburg, Rechtsanwältin in der Sozietät Osborne Clarke, Hamburg (bis 30. April 2018), Sprecherin der Geschäftsführung, Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement GmbH (HGV) (ab 1. Mai 2018) (Mitglied des Aufsichtsrats bis 31. Dezember 2018)
Herr Andreas M. Rohardt, Hermannsburg, geschäftsführender Gesellschafter der ARO greenergy GmbH, Hermannsburg
Herr Florian Schuhbauer, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der Active Ownership Advisors GmbH, Frankfurt am Main

Herr Per Hornung Pedersen ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Suzlon Energy Ltd., Mumbai, Indien
Sea Tower AS, Oslo, Norwegen

Herr Dr. Jens Kruse ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Biesterfeld AG, Hamburg
MAX Automation SE (vormals MAX Automation AG), Düsseldorf, (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis 29. Januar 2019; Verwaltungsratsvorsitzender seit 29. Januar 2019)

Herr Marcel Egger ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg " EUROGATE Tanger S.A., Tanger, Marokko (bis 22. Dezember 2018)
Mitglied des Board of Directors (konzerninterne Mandate der EUROGATE-Gruppe) der:
NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co, Bremerhaven
MSC Gate Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven
LISCONT Operadores de Contentores S.A., Lissabon, Portugal
EUROGATE Container Terminal Limassol Limited, Limassol, Zypern
OOO Ust-Luga Container Terminal, Ust-Luga, Russland

Herr Florian Schuhbauer ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Active Ownership Capital S.a r.l., Luxemburg
Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg
exceet Group SE, Luxemburg

Herr Andreas M. Rohardt ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

SOEX GROUP, Ahrensburg, (Vorsitzender des Beirates)

Frau Dr. Isabella Niklas ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Hamburg (seit 31. August 2018)
HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, Hamburg (seit 19. Juli 2018)
HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (Vorsitzende) (12. Juni bis 3. Juli 2018)
HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (Vorsitzende) (12. Juni bis 3. Juli 2018)
HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg 1 (12. Juni bis 6. August 2018)
SNH Stromnetz Hamburg GmbH, Hamburg (seit 9. August 2018)
VWH Vattenfall Wärme Hamburg, Hamburg (seit 1. September 2018)
SBH Schulbau Hamburg, Hamburg (Verwaltungsrat, seit 23. August 2018)
HHLA Hamburger Hafen- und Logistik Aktiengesellschaft (Aufsichtsrat, seit 12. Juni 2018)

Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 530 Tsd. Euro (im Vorjahr: 530 Tsd. Euro) betragen. Nach der Satzung erhält der Vorsitzende 120 Tsd. Euro, sein Stellvertreter 90 Tsd. Euro, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates 60 Tsd. Euro als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied 1 Tsd. Euro pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von 30 Tsd. Euro und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses 15 Tsd. Euro als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche Vergütung von 20 Tsd. Euro. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich im Geschäftsjahr 2018 auf 630 Tsd. Euro (im Vorjahr: 622 Tsd. Euro). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder.

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in TEUR Fixe Vergütung 2018 Sitzungsgeld 2018 Gesamtbezüge 2018
Herr Pedersen 140,0 18,0 158,0
Herr Kruse 105,0 16,0 121,0
Herr Egger 90,0 16,0 106,0
Frau Niklas 75,0 15,0 90,0
Herr Rohardt 60,0 18,0 78,0
Herr Schuhbauer 60,0 17,0 77,0
530,0 100,0 630,0

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates hielt am 31. Dezember 2018 Herr Marcel Egger 40.000 Aktien der Gesellschaft. Dem Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Florian Schuhbauer, waren am 31. Dezember 2018 über den Active Ownership Funds SICAV-FIS SCS 3.885.383 Aktien der Gesellschaft zuzurechnen. Dies sind insgesamt 3.925.383 Aktien der Gesellschaft.

Vorstand

Herr Markus Lesser, Korschenbroich, (Vorsitzender) (CEO)
Herr Jörg Klowat, Cuxhaven, (CFO)
Herr Kurt Stürken, Hamburg, (COO)

Herr Markus Lesser ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

WKN AG (inzwischen WKN GmbH), Husum, (Aufsichtsratsvorsitzender) (bis 3. September 2018)
RenCon GmbH, Korschenbroich

Herr Jörg Klowat ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

WKN AG (inzwischen WKN GmbH), Husum (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) (bis 3. September 2018)

Herr Kurt Stürken ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Vindstyrka i Trelleborg AB, Eslöv, Schweden
Lejesta Kraft AB, Eslöv, Schweden
Sturken GmbH, Salzhausen

Die Mitglieder des Vorstandes erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge (inkl. abgegrenzter Verbindlichkeiten für Tantiemen) bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von 2.254 Tsd. Euro (im Vorjahr: 2.046 Tsd. Euro).

Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder.

Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex ist im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht unter Punkt 10.4 "Vergütungsbericht" dargestellt.

Von den Vorständen der Gesellschaft wurden am 31. Dezember 2018 Aktien der Gesellschaft wie folgt gehalten:

Herr Jörg Klowat, Cuxhaven 80.000 Aktien (im Vorjahr: 100.000 Aktien)
Herr Markus Lesser, Korschenbroich 24.000 Aktien (im Vorjahr: 24.000 Aktien)

ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR DEUTSCHE MUTTERUNTERNEHMEN IM IFRS KONZERNABSCHLUSS GEMÄSS § 315e HGB

6. HONORARE FÜR DEN KONZERN-ABSCHLUSSPRÜFER

Vom Konzernabschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2018 folgendes Honorar berechnet:

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in TEUR
Abschlussprüfungsleistungen (Einzel- und Konzernabschluss) 6531
Andere Bestätigungsleistungen 106
Sonstige Leistungen 16
775

1 Davon für das vorherige Geschäftsjahr: 136 Tsd. Euro

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet auch Honorare für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie Honorare für die Durchführung freiwilliger Abschlussprüfungen von Konzernunternehmen.

7. DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Der Corporate Governance Kodex ist eine gesetzliche Richtlinie zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland. Er fasst die international wie national anerkannten Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung zusammen. Ziel der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern. Einmal jährlich müssen Vorstand und Aufsichtsrat eine Erklärung abgeben, in der sie erklären, in wie weit den Regeln des Corporate Governance Kodex entsprochen wird.

Die letzte Entsprechenserklärung wurde im September 2018 abgegeben.

Die Entsprechenserklärung ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

8. ANGABEN ZUM PERSONALBESTAND Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

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in TEUR 2018 2017
Leitende Angestellte (ohne Vorstand PNE WIND AG) 60 59
Angestellte 277 272
Gewerbliche Arbeitnehmer 29 28
366 359

9. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Ereignisse mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hat es nach Ende des Berichtszeitraums nicht gegeben.

Cuxhaven, 22. März 2019

PNE AG

gez. Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender

gez. Jörg Klowat, Vorstand

gez. Kurt Stürken, Vorstand

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

PNE AG

Vorstand

Markus Lesser

Jörg Klowat

Kurt Stürken

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die PNE AG (vormals PNE WIND AG), Cuxhaven

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der PNE AG (vormals PNE WIND AG), Cuxhaven, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der KonzernKapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der PNE AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der genannten mit der Erklärung zur Unternehmensführung zusammengefassten Konzernerklärung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Goodwill-Impairment-Test

2. Werthaltigkeit der Offshore-Projektvorräte

3. Werthaltigkeit der Onshore-Projektvorräte im Ausland

4. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von On-shore- und Offshore-Windparkprojekten

5. Steuerrisiken aus Ertragsteuern

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Goodwill-Impairment-Test

a) Unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 63,4 Mio. (entspricht 14,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jeweils zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Bei diesen Werthaltigkeitstests werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten den erzielbaren Beträgen gegenübergestellt. Die Durchführung der Werthaltigkeitstests erfolgte durch einen von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten unabhängigen Berater, der gutachterliche Stellungnahmen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 40 erstellt hat. Die Bewertungen erfolgten mittels Bewertungsmodellen nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftetet. Vor diesem Hintergrund, der betragsmäßigen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "IV.1 Immaterielle Vermögenswerte", "IV.3 Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" sowie "V.1 Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung des Sachverhalts haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue in der Vergangenheit gemacht. Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen bezüglich des Unternehmensplanungsprozesses überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Liquidität sowie der Angemessenheit und Realisierbarkeit der Unternehmensplanung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch die gesetzlichen Vertreter der PNE AG zwecks Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Tätigkeit des von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten Sachverständigen verwertet. Dazu haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des Sachverständigen überzeugt. Im Hinblick auf die Beurteilung der Angemessenheit der Annahmen, Verfahren und Modelle des Bewertungsverfahrens haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Valuation Services einbezogen, mit deren Unterstützung wir auch das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests und die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") und die Berechnungsschemata beurteilt haben. Des Weiteren haben wir zur Beurteilung der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einen Abgleich mit den aktuellen Planwerten aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat genehmigten Dreijahresplanung vorgenommen und diese plausibilisiert. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben können, haben wir ergänzend die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen beurteilt. Zudem haben wir sämtliche Protokolle von Sitzungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats eingesehen und die dort erfolgten Diskussionen und Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in unsere Plausibilisierung einbezogen.

2. Werthaltigkeit der Offshore-Projektvorräte

a) In dem Bilanzposten "Vorräte" werden nach Vornahme von Wertberichtigungen in Höhe von EUR 10,8 Mio. unfertige Leistungen aus in Entwicklung befindlichen Offshore-Windparks in Höhe von EUR 15,0 Mio. (entspricht 3,3 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Windparks beliefen sich auf EUR 25,8 Mio.

Nach Veröffentlichung des im Oktober 2018 auf Basis des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ergangenen und im Januar 2019 erörterten finalen Entwurfs des Flächenentwicklungsplans hat der Vorstand eine Neueinschätzung der Werthaltigkeit der Projektvorräte auf Basis des Flächenentwicklungsplans vorgenommen, die zu einer vollständigen Wertberichtigung (EUR 10,8 Mio.) der in Zone 4 gelegenen Projekte "Nemo", "Nautilus" und "Jules Verne" geführt hat. Demgegenüber hält der Vorstand eine Realisierung der in der Zone 3 gelegenen Projekte "Atlantis II" und "Atlantis III" weiterhin für wahrscheinlich, so dass bei diesen Projekten keine Wertberichtigungen vorgenommen wurden.

Vor dem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der betroffenen unfertigen Leistungen sowie der in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter abhängigen Beurteilung der Werthaltigkeit war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den betroffenen unfertigen Leistungen sind in den Abschnitten "IV.7 Vorräte" und "V.4 Vorräte" sowie "X.3 Annahmen des Managements über zukünftige Entwicklungen und andere Bewertungsunsicherheiten" des Konzernanhangs enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen in Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b) Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen in Bezug auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Offshore-Projektvorräte überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit der im Konzernabschluss ausgewiesenen Projektvorräte durch die gesetzlichen Vertreter.

Grundlage unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen war zunächst die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu den Auswirkungen des finalen Entwurfs des Flächenentwicklungsplans auf die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung der Offshore-Projekte. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Auswirkungen des finalen Entwurfs des Flächenentwicklungsplans auf die Realisierungsaussichten der Offshore-Projekte ausführlich mit den gesetzlichen Vertretern der PNE AG und dem Bereichsleiter Offshore der PNE AG erörtert. Wir haben zur rechtlichen Würdigung der Sachverhalte und der seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Einschätzungen einen Rechtsanwalt von Deloitte Legal in unsere Prüfung einbezogen.

Ferner haben wir die diesbezüglichen Angaben im Konzernanhang auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

3. Werthaltigkeit der Onshore-Projektvorräte im Ausland

a) In dem Bilanzposten "Vorräte" sind unfertige Leistungen aus den in Entwicklung befindlichen Onshore-Windparkprojekten in Höhe von EUR 74,9 Mio. (entspricht 16,5 % der Konzernbilanzsumme) enthalten. Hiervon entfallen EUR 37,8 Mio. auf Onshore-Projektvorräte im Ausland.

Der Erfolg der von der PNE-Gruppe projektierten Onshore-Windparkprojekte ist insbesondere von der jeweiligen Einspeisevergütung abhängig, die die Rentabilität der Projekte in den einzelnen Ländern maßgeblich beeinflusst. Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen in Ländern, in denen der PNE-Konzern tätig ist, (z. B. Änderungen der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung) haben einen erheblichen Einfluss auf die Bewertung der bilanzierten unfertigen Leistungen. Darüber hinaus können Projekte aufgrund fehlender Genehmigungen, einer nicht erfolgreichen Teilnahme an im Ausland in der Regel erforderlichen Ausschreibungen zur Sicherung von Einspeisevergütungen und zeitlichen Verzögerungen unwirtschaftlich werden sowie zu Liquiditätsengpässen führen und die notwendigen Mittelrückflüsse gefährden. Hieraus ergeben sich jeweils Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Projektvorräte. Die Einschätzung der Werthaltigkeit der Onshore-Windparkprojekte durch die gesetzlichen Vertreter der PNE AG ist vor dem Hintergrund häufiger regulatorischer Änderungen und einer geringeren Erfahrung mit Projekten im Ausland in hohem Maße ermessenbehaftet.

Vor dem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der unfertigen Leistungen sowie der in hohem Maße ermessenbehafteten Beurteilungen der Werthaltigkeit durch die gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den betroffenen unfertigen Leistungen sind in den Abschnitten "IV.7 Vorräte" und "V.4 Vorräte" sowie "X.3 Annahmen des Managements über zukünftige Entwicklungen und andere Bewertungsunsicherheiten" des Konzernanhangs enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen in Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b) Im Rahmen unserer Prüfung des Sachverhalts haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation zur Vorratsbewertung im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit der im Konzernabschluss ausgewiesenen Projektvorräte durch die gesetzlichen Vertreter.

Wir haben die Werthaltigkeit der Projektvorräte im Ausland als bedeutsames Risiko festgelegt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir das prüferische Vorgehen der ausländischen Teilbereichsprüfer durch eigene Inaugenscheinnahmen ausgewählter Onshore-Projekte sowie telefonisch und vor Ort erfolgte Erörterungen mit den Teilbereichsprüfern beurteilt. Zudem haben wir die Berichterstattung der Teilbereichsprüfer einer kritischen Durchsicht unterzogen.

Darüber hinaus haben wir die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen für ausländische Projektvorräte mit den gesetzlichen Vertretern der PNE AG sowie der jeweiligen Konzernunternehmen diskutiert.

Weiterhin haben wir die Auskünfte der gesetzlichen Vertreter der PNE AG über die Realisierungsfähigkeit von ausländischen Onshore-Projekten in Stichproben auf Basis von durch Konzerngesellschaften erstellten Planungen und Projektkalkulationen beurteilt.

Wir haben ebenfalls sämtliche Protokolle von Sitzungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats sowie die Protokolle der regelmäßigen Besprechungen der Projektverantwortlichen hinsichtlich möglicher Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf eingesehen.

4. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten

a) In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 91,4 Mio. ausgewiesen. Hiervon entfallen EUR 79,1 Mio. auf die Planung und Errichtung sowie den Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten.

Da die Umsatzerlöse aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten teilweise aus komplexen vertraglichen Gestaltungen resultieren und darüber hinaus infolge der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 neu gewürdigt werden mussten, handelt es sich im Rahmen unserer Prüfung um einen Sachverhalt von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten sind in den Abschnitten "IV.14 Umsatzerlöse" und "VI.1 Umsatzerlöse" des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung der Umsatzerlöse haben wir auf Konzernebene, aufbauend auf unseren Erkenntnissen aus den Vorjahresabschlussprüfungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gesellschaft, die Aufbau- und Ablauforganisation des Projektierungsprozesses im Hinblick auf Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen geprüft.

Dabei stand die Analyse der vertraglichen Grundlagen sowie von Vertragskonditionen vor dem Hintergrund der Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 für sämtliche wesentlichen Transaktionen im Mittelpunkt. Weiterhin wurde das Vorliegen der Kriterien zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung gewürdigt. Unsere Prüfungshandlungen erstreckten sich daher insbesondere auf die zugrunde liegenden Verträge, Rechnungen und Abnahmeprotokolle und sonstige Leistungs- und Zahlungsnachweise. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung die diesbezüglichen Prüfungsergebnisse der ausländischen Teilbereichsprüfer mit diesen erörtert. Zudem haben wir besonders komplexe Sachverhalte unter Einbezug interner IFRS-Spezialisten im Hinblick auf die Abbildung im Konzernabschluss nach den Anforderungen der IFRS beurteilt. Ferner haben wir die diesbezüglichen Angaben im Konzernanhang auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

5. Steuerrisiken aus Ertragsteuern

a) Aus der laufenden steuerlichen Außenprüfung bei der WKN GMBH für die Jahre 2010 bis 2013 ergeben sich in Bezug auf mögliche Feststellungen und daraus resultierenden Steuernach- und Zinszahlungen Risiken für den PNE-Konzern. Im Januar 2019 hat eine Schlussbesprechung mit der Finanzbehörde stattgefunden. Nach dem Ergebnis der Schlussbesprechung zwischen den gesetzlichen Vertretern der WKN GmbH sowie deren Steuerberatern auf der einen Seite und der Finanzbehörde auf der anderen Seite, bestehen weiterhin unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung einzelner Sachverhalte. Steuerbescheide für die betroffenen Veranlagungszeiträume sind bis zum Ende unserer Prüfung nicht ergangen.

Die gesetzlichen Vertreter der PNE AG sehen für den überwiegenden Teil der im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung aufgegriffenen Sachverhalte unverändert keinen Anlass, in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 eine Rückstellung zu bilden und haben für einzelne - im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung aufgegriffene - Sachverhalte, über die im Rahmen der Schlussbesprechung Einigkeit erzielt wurde, Rückstellungen in Höhe von insgesamt rund EUR 1,2 Mio. gebildet. Vor dem Hintergrund der Komplexität steuerlicher Beurteilungen von Sachverhalten sowie der möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des PNE-Konzerns im mittleren einstelligen Millionenbereich war die Bilanzierung und Bewertung dieser Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den steuerlichen Risiken sind in Abschnitt "V.9 Steuerrückstellungen" des Konzernanhangs sowie Abschnitt "8. Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b) Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit der eingerichteten Kontrollen in Bezug auf die Beurteilung der im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung aufgegriffenen Sachverhalte überprüft. Dies betrifft insbesondere die - unter Rückgriff auf steuerliche Berater - erfolgte Beurteilung und Einschätzung der Risiken durch die gesetzlichen Vertreter der PNE AG und der WKN GmbH.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Ergebnisse der von den gesetzlichen Vertretern der WKN GmbH zur Erstellung von steuerlichen Einschätzungen der Risiken beauftragten Sachverständigen verwendet. Dafür haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität der Sachverständigen überzeugt. Darüber hinaus haben wir die Stellungnahmen der Sachverständigen durchgesehen, nachvollzogen und gewürdigt und die hierauf basierende Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zum Verfahrensausgang beurteilt. Zu diesem Zweck haben wir Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens sowie den gesetzlichen Vertretern der WKN GmbH und den steuerlichen Beratern der WKN GmbH geführt. In unsere Prüfungshandlungen haben wir interne Spezialisten unserer Steuerabteilung sowie interne IFRS-Spezialisten einbezogen.

Die Angaben im Konzernanhang haben wir auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht hingewiesen wird,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss bzw. nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Juni 2018 mündlich vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Konzernabschlussprüfer der PNE AG, Cuxhaven, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:

Ausreichung eines Comfort Letters im Zusammenhang mit einer Unternehmensanleihe
Teilnahme an der Hauptversammlung 2018
Durchführung eines Workshops zur Darstellung der generellen Neuerungen im Rahmen der Einführung des neuen IFRS-Standards IFRS 16 "Leases".

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Arno Probst."

Hamburg, den 22. März 2019

**Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Christian Dinter, Wirtschaftsprüfer

Dr. Arno Probst, Wirtschaftsprüfer