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PNE AG Annual Report 2017

May 11, 2018

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Annual Report

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PNE WIND AG

Cuxhaven

PNE WIND AG: Jahresabschluss 2017

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

die PNE WIND AG hat das Geschäftsjahr 2017 sowohl operativ wie auch finanziell erfolgreich abschließen können. Wichtige operative Erfolge waren der Verkauf des Offshore-Projekts "Atlantis 1" sowie der Zuschlag, den das von uns entwickelte Offshore-Projekt "Gode Wind 3" in der ersten deutschen Ausschreibung für Windparks auf See erhielt. Bei den Windparks an Land ist die Fertigstellung des Projekts "Kührstedt /Alfstedt" mit 43 MW hervorzuheben. Dieser Windpark ist seit Ende 2017 in Betrieb und gehört zum Volumen des neuen europäischen Windparkportfolios, in dem bis 2020 Windparks mit rund 200 MW gebündelt werden sollen. Ende 2017 konnte der bis dahin von der PNE WIND AG gehaltene 20-prozentige Anteil am bisherigen Windparkportfolio an eine Tochtergesellschaft der Allianz Global Investors veräußert werden. Der Erlös dieses Verkaufs erleichtert die Finanzierung und damit den Aufbau des neuen Portfolios. PNE WIND übernimmt außerdem für 20 Jahre die Betriebsführung der Windparks und sichert damit laufende Erlöse. Sehr erfreulich hat sich auch das Auslandsgeschäft entwickelt. In Frankreich wurden erneut Windparks fertiggestellt und mit dem Bau weiterer Projekte begonnen. In Schweden und den USA konnten genehmigte Windparks erfolgreich verkauft werden. In der Türkei haben wir mit einem Projekt von 70 MW die Ausschreibung gewonnen.

Der Vorstand mit seinem Vorsitzenden Markus Lesser, Finanzvorstand Jörg Klowat und dem Vorstand für das operative Geschäft, Kurt Stürken, hat nicht nur diese Entwicklungen vorangetrieben, sondern auch eine erweiterte strategische Ausrichtung der Gesellschaft erarbeitet. Dazu gehören unter anderem die Identifikation neuer Märkte, die Erweiterung der von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen sowie die Entwicklung von kombinierten Wind / Photovoltaikprojekten sowie Power-to-Gas-Lösungen. Zur erweiterten Strategie zählt außerdem die Entwicklung von "Insellösungen" für die Energieversorgung von Kommunen, Gewerbe oder Industrie mit dezentralen Angeboten. Auf der erfolgreichen Basis der Entwicklung von Windparkprojekten wird sich die PNE WIND AG damit zu einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien, einem "Clean Solution Provider", weiterentwickeln.

Weichenstellungen erfolgten ferner in der Hauptversammlung am 31. Mai 2017, in der Dr. Jens Kruse, Marcel Egger und Florian Schuhbauer mit deutlichen Voten in den Aufsichtsrat gewählt wurden. Der bisherige Vorsitzende, Alexis Fries, sowie die Aufsichtsratsmitglieder Christoph Gross und Wilken Freiherr von Hodenberg schieden aus dem Aufsichtsrat aus. Zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurde Per Hornung Pedersen gewählt.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2017 zu insgesamt 13 ordentlichen Sitzungen zusammengetreten, und zwar am 19. Januar, 1. März, 22. März, 6. April (telefonisch), 5. Mai, 30. Mai, 31. Mai, 23. Juni, 28. August, 29. August, 12. September, 7. November und 7. Dezember 2017. Die Aufsichtsratsmitglieder haben mit Ausnahme von Herrn Egger, der zu einer Sitzung verhindert war, an allen Sitzungen teilgenommen. Die Sitzungen und Telefonkonferenzen erfolgten vor dem 31. Mai 2017 in der damaligen Zusammensetzung des Aufsichtsrats, danach in der Zusammensetzung, die sich aus den Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 ergeben hatte.

Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sämtliche seit dem 31. Mai 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats ebenso wie die am 31. Mai 2017 ausgeschiedenen Alexis Fries, Christoph Gross und Wilken Freiherr von Hodenberg unabhängig.

Im Mai 2017 hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 Satz 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, auf 1/ 6 (16,67 Prozent) festgelegt. Das Ziel, dass Frauen 1 / 6 der Aufsichtsratsmitglieder stellen sollen, ist mit der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrates erreicht.

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Jens Kruse, Marcel Egger und Florian Schuhbauer im Rahmen der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 erfolgte jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des Aufsichtsrates beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, wird dabei nicht mitgerechnet. Der bisherige Vorsitzende Alexis Fries, Christoph Gross und Wilken Freiherr von Hodenberg schieden mit Ablauf der Hauptversammlung 2017 aus dem Aufsichtsrat aus. Ihnen gilt ein Dank für die ebenso fachkundige wie engagierte Mitarbeit im Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung am 31. Mai 2017 beschloss ferner die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016. Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet.

Der Personalausschuss tagte jeweils gemeinsam mit dem Nominierungsausschuss. Sie traten im Geschäftsjahr 2017 am 1. März, 21. März, 3. April, und 10. Oktober zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Themen der Sitzungen waren unter anderem die Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder sowie die Sondierung des Marktes und die Erarbeitung von Vorschlägen für die Wahlen zum Aufsichtsrat.

Das Audit Committee (Prüfungsausschuss) trat am 21. März, 5. Mai (telefonisch), 7. August (telefonisch) und 7. November 2017 zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Gegenstand dieser Sitzungen waren die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, die Erörterung des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen des Jahres 2017 sowie diesbezügliche Empfehlungen an den Aufsichtsrat, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch schriftliche und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie über die geplante Geschäftspolitik und weitere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, speziell in der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, informiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben über diese Themenkomplexe ausführlich beraten. Der Aufsichtsrat hat zusätzlich Einsicht in die Bücher, Schriften und Vermögensaufstellungen genommen und diese geprüft. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auch auf der künftigen Liquiditätsplanung und der Finanzierungsstruktur der PNE WIND AG und des Konzerns. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig in Einzelgesprächen vom Vorstand informieren lassen.

Der Aufsichtsrat hat die aufgrund von Bestimmungen des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen eingehend geprüft und im Wege der Beschlussfassung entschieden.

Schwerpunkte der Tätigkeit und Themenstellungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 waren:

die Berichterstattung und die Beratungen über den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016
die Vorbereitung der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017
die Berichterstattung über die Entwicklung der laufenden und geplanten Geschäfte
die Berichterstattung und Beratung bezüglich der unternehmensstrategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Analyse der Aktionärsstruktur
die Beratung über Auswirkungen, die sich aus den Veränderungen der Märkte für Erneuerbare Energien ergeben
die Beschlussfassung über die Abgabe der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Besonders intensiv befasste sich der Aufsichtsrat dabei mit der künftigen Ausrichtung des Geschäftsmodells und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens.

Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden, noch erkennbar aufgetreten.

Der Jahresabschluss der PNE WIND AG, der Konzernabschluss sowie die Berichte über die Lage der PNE WIND AG und des Konzerns sind vom Vorstand zeitnah aufgestellt worden. Der von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 gewählte Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat diese zusammen mit der Buchführung geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss sowie zum Konzernabschluss erteilt.

Der Vorstand hat zusätzlich einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Vermerk für den Bericht erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat am 24. Juli 2017 erteilt. Entsprechend der Empfehlungen in Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat vor der Erteilung des Prüfauftrags eine Erklärung des Abschlussprüfers darüber eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der dem Aufsichtsrat durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

Der Aufsichtsrat hat dem Abschlussprüfer Schwerpunktthemen für die Abschlussprüfung der PNE WIND AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 vorgegeben.

Der Jahresabschluss für die PNE WIND AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht 2017 der PNE WIND AG, der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und die Prüfberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 21. März 2018 vor. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Audit Committee am 20. März 2018 sowie in der Bilanzsitzung von den Mitgliedern des Aufsichtsrats umfassend geprüft und erörtert. Der Vorsitzende des Audit Committee hat dem Gesamtaufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nebst dessen Prüfbericht im Prüfungsausschuss gegeben. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats sowie auch an der vorausgegangenen Sitzung des Audit Committee haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen berichtet und gingen dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters] und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Es bestanden keine Einwände. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden im Anschluss an die Berichterstattung vom Vorstand und dem Abschlussprüfer vollständig beantwortet. Der Aufsichtsrat hat nach eigener umfassender Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, und des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands] sowie auf Basis der Empfehlungen des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Aufsichtsrat billigt daher den zum 31. Dezember 2017 aufgestellten Jahresabschluss der PNE WIND AG und den zum 31. Dezember 2017 aufgestellten Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und sich diesem angeschlossen. Darüber hinaus erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung auch gegen die Schlusserklärung des Vorstands im Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Die Regeln und Hindernisse, die eine Übernahme und Ausübung von Kontrolle der Gesellschaft durch Dritte erschweren können, sind vom Aufsichtsrat überprüft und bewertet worden. Der Aufsichtsrat hält diese für ausreichend.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PNE WIND AG für ihre besonders engagierte, verantwortungsvolle und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2017.

Cuxhaven, 21. März 2018

Per Hornung Pedersen, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017

der PNE WIND AG, Cuxhaven

1. Markt / gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Windenergie hat sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Stütze der Stromerzeugung entwickelt. Der jährliche Kapazitätszuwachs ist dabei in einigen der weltweit wichtigsten Volkswirtschaften höher als bei jeder anderen Art der Energieproduktion. Seit 2000 hat die kumulierte installierte Leistung kontinuierlich zugenommen. In 2017 wurden weltweit 52.575 MW zusätzliche Windenergieleistung installiert, insgesamt sind damit bereits 539.581 MW am Netz1 . Das jährliche Investitionsvolumen in diesem Bereich beläuft sich auf mehrere zehn Milliarden Euro und sorgt gemeinsam mit starken Wachstumsperspektiven dafür, dass immer mehr internationale Mischkonzerne in den Markt eintreten. Dies führt wiederum zu einer Beschleunigung bei Innovationen. Energiespeicherlösungen und weitere Investitionen in die Stromnetze sorgen für eine zusätzliche Entfaltung des Potenzials dieser Industrie.

Der deutsche Windenergiemarkt verzeichnete 2017 erneut einen Zuwachs: Ende des Jahres waren Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 56.164 MW (im Vorjahr: 50.018 MW) in Betrieb - davon 50.777 MW an Land (onshore) und weitere 5.387 MW auf See (offshore). 1.792 Windenergieanlagen (2016: 1.624) mit einer Nennleistung von 5.333 MW (2016: 4.625 MW) wurden an Land neu in Betrieb genommen, weitere 222 Anlagen (2016: 156) mit rund 1.250 MW (2016: 818 MW) Nennleistung auf See. Gleichzeitig wurden an Land 387 alte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 467 MW abgebaut.2

Der Bau von Windparks auf See soll in Deutschland langfristig fortgesetzt werden. Die Windenergie auf See soll in Deutschland auf rund 6.500 MW im Jahr 2020 und auf 15.000 MW bis zum Jahr 2030 ausgebaut werden.3

Auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) wurde die Windenergie weiter ausgebaut: Nach Angaben des europäischen Windenergieverbands (WindEurope) erhöhte sich die installierte Windenergie-Nennleistung an Land und auf See auf insgesamt 169.300 MW (im Vorjahr: 153.730 MW). Von dem Zubau entfielen 12.526 MW auf onshore und 3.154 MW auf offshore.4

Verbesserungen an der Windturbinen-Technologie haben deren Energieausbeute bezogen auf die Investsumme deutlich gesteigert - bei gleichzeitig geringeren Aufwendungen für Betrieb und Wartung. Durch die damit einhergehende Kostenreduktion ist Windstrom auf einigen Märkten bereits konkurrenzfähig zu fossilen Energieträgern.

Diese Entwicklungen belegen die Möglichkeiten von PNE WIND. Um auf den globalen Windmärkten optimal positioniert zu sein, konzentriert sich die Gruppe auf die Entwicklung, die Errichtung sowie den Verkauf und den Betrieb von Windparks in ausgewählten Kernmärkten.

1 Global Wind Energy Council (GWEC)

2 Deutsche WindGuard: Status des Windenergieausbaus an Landin Deutschland 2017 / Status des Offshore-Windenergieausbaus in Deutschland 2017

3 Windenergie auf See Gesetz (WindSeeG) 2017

4 WindEurope Wind in Power 2017

2. Politische Rahmenbedingungen

Die Märkte, in denen PNE WIND aktiv ist, entwickeln sich derzeit unterschiedlich. Während einige weiter gewachsen sind, war in anderen eine Abschwächung zu verzeichnen, die in erster Linie auf Unsicherheiten aufgrund sich ändernder politischer Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Die Technik zur Stromerzeugung aus Windenergie hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt und Kosten für Herstellung von Anlagen und Betrieb dieser sind gesunken, dennoch bleibt in vielen Märkten eine Abhängigkeit von politischen Vorgaben bestehen - insbesondere für einen gesicherten Marktzugang, auch um sich gegen konventionelle, teilweise verdeckt subventionierte Energieerzeugung durchzusetzen. Anders als bei den sauberen Energien spiegeln sich bei konventionellen Energieträgern die tatsächlichen Gestehungskosten, einschließlich der Kosten für Umweltverschmutzung oder für den Rückbau und die Endlagerung atomarer Abfälle, nur in geringem Umfang in den Strom-Verkaufspreisen wider. Somit ist weiterhin die Politik gefordert, für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Energieerzeugungsarten zu sorgen.

Ein weiterer Impuls für den Ausbau sauberer Energien weltweit ist von den Weltklimakonferenzen 2015 in Paris und 2016 in Marrakesch ausgegangen, die sich darauf verständigte, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen. Dieses Ziel wird nur durch den verstärkten Ausbau der sauberen Energien zu erreichen sein.

EU-Ziele

Der Förderung der Stromerzeugung aus sauberen Energiequellen kommt in der Europäischen Union (EU] aus Gründen der Sicherheit und der Diversifizierung der Energieversorgung, des Umweltschutzes sowie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts eine der höchsten Prioritäten zu. Die Richtlinie 2009 / 28 / EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus sauberen Quellen sieht ehrgeizige Ziele für alle Mitgliedstaaten vor, damit die EU bis 2020 einen Anteil von 20 Prozent am Endenergieverbrauch aus sauberen Quellen erreicht.

Im Oktober 2014 hat die Europäische Union neuen Rahmenrichtlinien für Klima und Energie im Zeitraum zwischen 2020 und 2030 zugestimmt, auf denen das 2016 beschlossene "Winterpaket" ab 2020 aufbaut. Diese bauen auf dem bisherigen bis 2020 beschlossenen Rahmen auf und beziehen die längerfristige Zielsetzung der EU ein, den Ausstoß von Treibhausgasen bezogen auf den Stand von 1990 bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent zu vermindern. Ein wesentlicher Punkt der Rahmenrichtlinie ist der Ausbau des Anteils der sauberen Energien am Energieverbrauch auf 27 Prozent bis zum Jahr 2030. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedsstaaten, die EU-Ziele in nationale Politik umzusetzen. Derzeit diskutieren EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat über die Fortschreibung der Ziele.

Deutschland

Windenergie an Land (onshore) (EEG 2017)

Zum 1. Januar 2017 trat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) in Kraft. Im EEG 2017 gilt die Vorgabe, den Anteil des Stroms aus sauberen Energien an der Stromerzeugung von derzeit ca. 33 Prozent bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 Prozent auszubauen. Im Jahr 2050 soll der Anteil der sauberen Energien an der Stromversorgung mindestens 80 Prozent betragen.

Allerdings brachte die Gesetzesreform auch einen Systemwechsel. Seit Anfang 2017 erfolgt die Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland über Ausschreibungen. Dabei werden von der Bundesnetzagentur für Windparks an Land in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils 2.800 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Anschließend sieht das Gesetz eine Erhöhung der jährlichen Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto vor. Repowering-Projekte sind in dem Ausschreibungsvolumen einbezogen.

Windparks an Land, die bis Ende 2016 eine Genehmigung erhielten und in 2017 oder 2018 in Betrieb genommen werden, können noch die gesetzlich festgelegte Vergütung erhalten (Übergangsregel des EEG 2014), ohne an der Ausschreibung teilnehmen zu müssen.

Aufgrund des schleppenden Ausbaus des Übertragungsnetzes ist der Windenergieausbau in sogenannten Netzengpass-Regionen in Norddeutschland vorübergehend auf jährlich 902 MW begrenzt.

Die Ergebnisse der in 2017 durchgeführten Ausschreibungen für Windenergie an Land haben gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen sogenannte "Bürgerenergiegesellschaften" deutlich bevorzugen. Diese können sich an den Ausschreibungen beteiligen, auch wenn keine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG] vorliegt und haben eine deutlich längere Frist für die Realisierung ihrer Projekte und somit einen Wettbewerbsvorteil. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert, indem er für die ersten beiden Ausschreibungen in 2018 diese Sonderregelungen ausgesetzt hat und diskutiert eine Verlängerung dieser Aussetzung.

Windenergie auf See (offshore) - Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Ebenfalls am 1. Januar 2017 trat das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG] in Kraft. Für die Windenergie auf See hält das neue WindSeeG an dem Ausbauziel von 15 GW bis zum Jahr 2030 fest. Um dieses Ziel zu erreichen, ist in den Jahren 2021 und 2022 ein Zubau von 500 MW und anschließend ein jährliches Zubauvolumen von 700 MW bis 2025 vorgesehen.

Windparks auf See, die bis Ende 2020 in Betrieb genommen werden, können noch die gesetzlich festgelegte Vergütung beziehen (Übergangsregel des EEG 2014).

Für Windparks auf See, die nach 2020 in Betrieb gehen wollen, sieht das Gesetz, wie auch bei Windparks an Land, eine Umstellung auf Ausschreibungen vor. Diese soll in zwei Schritten erfolgen: Windparks auf See, welche zwischen 2021 und 2025 in Betrieb genommen werden, haben über zwei Ausschreibungsrunden in 2017 und 2018 im Umfang von jeweils 1.550 MW die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Teilnehmen dürfen an diesem sogenannten Übergangssystem Windparks, für die vor dem 1. August 2016 nach der Seeanlagenverordnung eine Genehmigung erteilt worden ist oder ein Plan festgestellt wurde bzw. ein Erörterungstermin nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt worden ist. Die von PNE WIND entwickelten und die bereits verkauften Projekte "Atlantis I" (Verkauf Anfang 2017) sowie "Gode Wind" 3 und 4, an deren Entwicklung PNE WIND als Dienstleister weiter beteiligt ist, erfüllen dieses Kriterium. Das von PNE WIND entwickelte Projekt "Gode Wind 3" erhielt in 2017 einen Zuschlag.

Mit dem 1. Januar 2017 endeten sämtliche laufenden Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See, soweit die Projekte nicht unter den oben genannten Anwendungsbereich der Ausschreibungen für bestehende Projekte fielen. Diese Gesetzesänderung betraf u.a. die PNE WIND-Projekte "Atlantis" II und III, "Jules Verne", "Nemo", "Nautilus I" sowie "Nautilus II / HTOD5", für das PNE WIND als Dienstleister tätig war. Bezüglich der Auswirkungen auf die Projekte verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel 11 "Risiko- und Chancenbericht".

Nach Ablauf der genannten Übergangsregeln in 2025 sollen Flächen im Rahmen der Umstellung auf das "zentrale Modell" künftig staatlich voruntersucht und ausgeschrieben werden.

Bulgarien

In 2012 hat die Regierung die Vergütungen für in Windenergieanlagen erzeugten Strom erheblich reduziert und erschwert seitdem die Weiterentwicklung von Windenergieprojekten. In 2015 erfolgte eine weitere Gesetzesänderung, wonach neu errichtete Windenergieanlagen zukünftig den Strom ausschließlich am freien Markt veräußern müssen.

Frankreich

Mit dem 2015 in Kraft getretenen Energiewende-Gesetz bekräftigen französische Regierung und Parlament ihre ambitionierten Ziele über 2020 hinaus. Die konkreten Ausbauziele für die Windenergie wurden in 2016 auf 15,0 GW bis 2018 und 21,8 bis 26 GW bis 2023 festgelegt. Um dem von der EU vorgegebenen Rahmen der Förderpolitik zu entsprechen, werden seit 2017 auch in Frankreich die Fördertarife durch nationale Ausschreibungen vergeben. Da aber in Frankreich die Zuordnung des Tarifes zu dem jeweiligen Windpark nicht erst bei Inbetriebnahme erfolgt, sondern bereits frühzeitig kurz nach Einreichung des Bauantrages beantragt werden kann, werden in Frankreich in diesem Jahr und in den folgenden Jahren noch viele Windparks auf Basis des alten Tarifsystems realisiert werden. Aufgrund der ambitionierten Ausbauziele der französischen Regierung ist aber zu erwarten, dass sich der Wettbewerb und der entsprechende Preisdruck in Grenzen halten.

Großbritannien

Seit der Energiemarktreform 2014 wird Windenergie direkt an der Strombörse vermarktet. Zusätzliche Ausgleichszahlungen werden durch Ausschreibungen vergeben. Besonders windstarke Standorte sind heute bereits ohne Förderung wettbewerbsfähig zur konventionellen Stromerzeugung. Die Auswirkungen der britischen Entscheidung zum Austritt aus der Europäischen Union (Brexit) auf den dortigen Windenergiemarkt und die Energiepolitik können derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Italien

Seit 2012 besteht die verpflichtende Direktvermarktung mit einer zusätzlichen Förderung, die durch Ausschreibungen vergeben wird. Die nationale Energiestrategie "SEN 2017" sieht vor, den Anteil der sauberen Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 55 Prozent auszubauen. Um den Ausbau zu beschleunigen, plant die Regierung, den regulatorischen Rahmen dahingehend anzupassen, dass zukünftig auch direkte Stromabnahmeverträge mit Unternehmen zu attraktiven Konditionen möglich werden.

Polen

In 2016 wurde das polnische Erneuerbare-Energien-Gesetz neu reguliert und ein Ausschreibungsverfahren eingeführt. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Windenergieprojekten haben sich in den letzten Jahren in einigen Punkten verschlechtert. Die EU-Vorgaben für den Klimaschutz und die volkswirtschaftlichen Perspektiven sprechen aber für einen weiteren Ausbau der sauberen Energien in Polen. Zudem versprechen die guten Windbedingungen zunehmend auch eine wettbewerbsfähige Vermarktung ohne Förderung. Aktuell gibt es Bestrebungen der Regierung, die Rahmenbedingungen wieder zu verbessern.

Rumänien

Mit gesetzlichen Änderungen wurde 2014 die Zahl der "grünen Zertifikate", die an Energieerzeuger ausgegeben werden, reduziert und damit die Bedingungen für Windpark-Projekte verschlechtert. Seit längerer Zeit gibt es in Rumänien sowie zwischen Rumänien und der EU-Kommission erhebliche politische Diskussionen über eine positive Änderung des Vergütungssystems für saubere Energien. Es bleibt abzuwarten, ob die derzeitige Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringt. Andererseits lassen steigende Strompreise und ein gutes Wirtschaftswachstum einen steigenden Energiebedarf erwarten.

Schweden

Die Förderung der Windenergie erfolgt in Schweden durch ein Quotensystem mit grünen Zertifikaten, die sowohl in Schweden als auch in Norwegen gehandelt werden können. Die derzeitige schwedische Regierung hat das Ziel formuliert, langfristig 100 Prozent der Energie Schwedens aus sauberen Quellen erzeugen zu wollen.

Südafrika

Mit dem "Renewable Energy Independent Power Producer Programme" (REIPPP) hat die Regierung ein Ausschreibungssystem eingeführt, in dem langfristige Stromabnahmeverträge versteigert werden.

Türkei

Der Windenergiemarkt in der Türkei basiert auf einem System von staatlich garantierten Einspeisevergütungen. Daneben wurde 2013 ein Lizensierungsverfahren für Netzeinspeisekapazitäten vorgestellt, welches die Zugänge zu den einzelnen Netzeinspeisepunkten im Rahmen eines Auktionsverfahrens ermöglicht.

In 2017 wurden zwei Ausschreibungen für Windenergie durchgeführt mit einem Volumen von 3.000 MW (YEKDEM-Ausschreibung) und 1.000 MW (YEKA-Ausschreibung). PNE WIND erhielt dabei in einer regionalen Ausschreibung mit 260 MW den Zuschlag für ein 71 MW-Projekt. Für 2018 sind weitere Ausschreibungen vorgesehen, wobei die Zeitpunkte noch nicht offiziell bestätigt wurden.

In der Türkei gab es nach dem Putschversuch vom Juli 2016 politische Unsicherheiten. Seitdem hat sich die Lage wieder beruhigt. Die PNE WIND sieht weiterhin gute Gründe dafür, dass die Türkei saubere Energien und dabei insbesondere die Windenergie fördern und schnell ausbauen wird. Die Vorbereitung weiterer Ausschreibungen für saubere Energien durch die türkischen Behörden stärkt diese Einschätzung.

Ungarn

Der wichtigste politische Fördermechanismus in Ungarn ist ein System von Einspeisevergütungen. Trotz dieses Programms ist die Entwicklung der Windenergie in Ungarn aufgrund der unzureichenden Vergabe von Stromnetzkapazitäten seit Jahren beschränkt.

USA / Kanada

In den USA dominiert das System der steuerlichen Fördermechanismen "Production Tax Credits (PTC)". Ende 2015 wurde diese Regelung bis Ende 2020 erneut verlängert, also für weitere fünf Jahre. Dieses unterliegt aber einer jährlichen Degression von 20 Prozent jedes Jahr nach 2016. Projekte die durch Baubeginn oder dem Kauf von PTC Material vor 2017 qualifiziert wurden, erhalten 100 Prozent der Vergütung, wenn sie vor dem Ablauf des Jahres 2020 (innerhalb von vier Jahren] ihren kaufmännischen Betrieb aufgenommen haben. Dieser Vorteil reduziert sich um 20 Prozent für jedes Jahr nach 2016, in dem der Qualifikationsmeilenstein erreicht wurde bzw. wird.

Die Steuerreform von 2017 ändert die PTC-Regelungen zwar nicht, aber die Verminderung der Steuersätze von 35 Prozent auf 21 Prozent und das Inkrafttreten anderer Regelungen wie der Base Erosion Anti-Abuse Tax (BEAT] werden die steuerlichen Vorteile, die aus den PTC gezogen werden können, verringern.

Die US-amerikanische Meeresenergiebehörde "United States Bureau of Ocean Energy Management (BOEM)" arbeitet derzeit daran, Flächen für Windparks auf See in den bundesstaatlich kontrollierten Küstengewässern zu verpachten. PNE WIND hat sich bei der BOEM initiativ um fünf Windparkflächen auf See beworben und erwartet in 2018 die Rückmeldung der BOEM, ob diese Flächen durch PNE WIND weiterentwickelt werden können

In Kanada sind die regulatorischen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen vielfältig und in den einzelnen kanadischen Provinzen unterschiedlich geregelt. Dabei beziehen sich die Genehmigungsprozesse hauptsächlich auf kommunale Baulandpolitik, umweltrelevante Themen sowie verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit dem Netzanschluss. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist dabei von besonderer Bedeutung. Besonders schwierig sind die Erlangung des Netzanschlusses und die Erfüllung der Netzanschlussbedingungen. Der Markt für saubere Energien in Kanada entwickelt sich daher nur zögerlich.

Einschätzung

Insgesamt befinden sich die internationalen Märkte derzeit in einem Wandel, an den sich die Aktivitäten der PNE WIND anpassen müssen, um Risiken zu minimieren und neue Chancen zu erarbeiten. Während sich die Rahmenbedingungen in Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Polen in den vergangenen Jahren verschlechtert haben, sind sie in Frankreich, Schweden und USA besser geworden. Der Vorstand ist zuversichtlich, durch eine Fokussierung der Unternehmensstrategie einerseits und weitere Internationalisierung unter anderem auf neuen Märkten in Lateinamerika und im mittleren Osten andererseits die Unternehmensentwicklung positiv voranbringen zu können.

3. Unternehmensstruktur

Die Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2017 gegenüber dem 31. Dezember 2016 durch die erstmalige Einbeziehung von Gesellschaften, die Veränderung der Anteilsquoten an Gesellschaften und die Endkonsolidierung von veräußerten Gesellschaften verändert. Nähere Informationen hierzu finden sich im Konzernanhang unter dem Kapitel "Konsolidierungskreis".

4. Organisation und Mitarbeiter

Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2017 im Jahresdurchschnitt einschließlich der Vorstände 362 Personen (im Vorjahr: 358) beschäftigt . Die Mitarbeiter der Beteiligungsunternehmen sind in dieser Zahl enthalten. Von diesen Mitarbeitern (einschließlich Vorstände und Auszubildende) waren im Jahresdurchschnitt 152 (im Vorjahr: 148) Mitarbeiter bei der PNE WIND AG beschäftigt .

Zum 31. Dezember 2017 waren im Konzern einschließlich der Vorstände 369 Personen beschäftigt (per 31. Dezember 2016: 356 Personen). Davon waren 214 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2016: 206 Personen) bei den Tochtergesellschaften der PNE WIND AG beschäftigt; davon 159 Personen (per 31. Dezember 2016: 158 Personen) bei inländischen und 55 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2016: 48 Personen) bei ausländischen Tochtergesellschaften.

Die vorhandene Mitarbeiterzahl wird laufend überprüft, um für die weitere Entwicklung des Konzerns vorbereitet zu sein.

5. Überblick Geschäftstätigkeit

Zusammenfassung

Die international tätige PNE WIND ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Auf dieser erfolgreichen Basis entwickelt sie sich weiter zu einem "Clean Energy Solution Provider", einem Anbieter von Lösungen für saubere Energie. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum schon bisher alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von Windparks. Aus dieser starken Position heraus entwickelt sich PNE WIND weiter. Neben der Windenergie werden zukünftig Photovoltaik, Speicherung und die Power-to-Gas-Technologie mit einem Schwerpunkt bei Wasserstoff Teil unseres Angebotes sein.

Im Geschäftsjahr 2017 war das operative Geschäft der PNE WIND von der Entwicklung und Realisierung von Windparks an Land, von Projektverkäufen sowie von Erfolgen bei Windenergie auf See geprägt. Insgesamt hat PNE WIND im Geschäftsjahr 2017 in Deutschland, Frankreich, Schweden und den USA Windparks an Land mit 233,6 MW Nennleistung fertiggestellt, mit deren Bau begonnen oder die Projektrechte veräußert. Außerdem wurde ein Windpark auf See mit geplant 584 MW veräußert.

In Deutschland und in Frankreich wurden in 2017 Windparks an Land mit einer Nennleistung von zusammen 89,7 MW errichtet und in Betrieb genommen. Zum 31. Dezember 2017 befanden sich in Deutschland, Frankreich und Schweden Windparks mit zusammen rund 51,9 MW in Bau.

Deutlich positiv hat sich das Geschäft im Ausland entwickelt. Veräußert werden konnten im Berichtszeitraum der Windpark "Vivaldi Springtime" (80 MW] in Montana / USA, das schwedische Windparkprojekt "Laxaskogen" (25,2 MW], das sich in Bau befindet, sowie das französische Windparkprojekt "Riaucourt" (12 MW] und der in 2017 fertiggestellte französische Windpark "Longeves" (9 MW].

Im Bereich Windenergie auf See konnte das Projekt "Atlantis I" im Berichtszeitraum an Vattenfall veräußert werden. Das von PNE WIND entwickelte und bereits veräußerte Offshore-Projekt "Gode Wind 3" erhielt im Zuge der ersten deutschen Offshore-Ausschreibung als eines von vier Projekten einen Zuschlag.

Für das Ende 2016 anteilig (80 Prozent] verkaufte 142 MW-Projektportfolio konnte im dritten Quartal 2017 eine Optimierung der Projektfinanzierungen der Windparks durchgeführt werden. Aufgrund fixierter Regelungen im Verkaufsvertrag konnte PNE WIND durch Refinanzierung eine erhebliche Steigerung des Wertes des Portfolios erzielen und damit einhergehend eine nachträgliche Kaufpreiszahlung vereinnahmen. Ende 2017 wurden auch die bis dahin verbliebenen 20 Prozent der Portfolio-Anteile veräußert.

Die Entwicklung der Segmente im Einzelnen: Segment Projektierung von Windkraftanlagen

Teilbereich Windkraft an Land

Die Entwicklung und Realisierung von Windpark-Projekten an Land (onshore) wurde in 2017 sowohl in Deutschland als auch in den Auslandsmärkten, in denen PNE WIND über Tochtergesellschaften oder Joint Ventures tätig ist, kontinuierlich fortgeführt.

Überblick über den Stand der Onshore-Projektaktivitäten an Land von PNE WIND per 31. Dezember 2017 in MW:

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Land I-II III IV Total MW
Deutschland 1.403 97 10 1.510
Bulgarien 121 0 0 121
Frankreich 351 102 10 463
Großbritannien 43 0 0 43
Italien 102 14 0 116
Kanada 505 0 0 505
Polen 223 42 0 265
Rumänien 54 102 0 156
Südafrika 200 30 0 230
Schweden 0 158 0 158
Türkei 629 71 0 700
Ungarn 0 42 0 42
USA 232 200 0 432
Total 3.863 858 20 4.741

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Phase I - II \= Erkundung und Entwicklung
Phase III \= Planung
Phase IV \= Errichtung bis Übergabe

Deutschland

In Deutschland bearbeitete PNE WIND zum 31. Dezember 2017 Windparkprojekte mit einer Nennleistung von rund 1.510 MW in den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung.

Davon befand sich zum 31. Dezember 2017 der Windpark "Looft" mit einer Nennleistung von rund 16,5 MW in Bau und soll im ersten Halbjahr 2018 fertiggestellt werden.

Die Windparks "Kührstedt-Alfstedt" (rd. 43 MW) in Niedersachsen, "Kirchengel" (9,9 MW) in Thüringen sowie zwei Windenergieanlagen im Repoweringprojekt "Altenbruch" (6 MW) wurden in 2017 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Windparks "Kührstedt-Alfstedt" sind für das im Aufbau befindliche neue internationale Portfolio vorgesehen.

Im Berichtszeitraum wurden Projektrechte im Volumen von 14,1 MW an Projektpartner veräußert. Projektrechte im Volumen von 8 MW hat PNE WIND von Projektpartnern übernommen.

Zur Erweiterung des Geschäftsmodells im Sinne einer verstärkten Erbringung von Dienstleitungen wird als erstes Projekt der Windpark "Wangerland" in Niedersachsen (34 MW) mit einem umfassenden Dienstleitungspaket betreut. PNE WIND erbringt Baumanagement, Projektentwicklungsleistungen und Projektfinanzierungsleistung.

Um Windparks in Deutschland an Land nach der Genehmigung zeitnah realisieren zu können, steht PNE WIND ständig mit verschiedenen namhaften Herstellern von Windenergieanlagen in Kontakt. Mit den Herstellern Enercon, Senvion (vormals Repower), Nordex und Vestas wurden außerdem zum Teil langfristige Wartungsverträge für bereits errichtete Windenergieanlagen abgeschlossen.

Internationale Aktivitäten:

Auch im Ausland wurde von PNE WIND das Kerngeschäft der Projektentwicklung kontinuierlich weitergeführt. In den USA, in Schweden und in Frankreich konnten im Berichtszeitraum die Rechte an Windparkprojekten erfolgreich vermarktet und teilweise mit dem Bau begonnen werden. Damit gewinnt das Auslandsgeschäft der Windparkprojektierung zunehmend an Bedeutung.

Bulgarien:

Die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Bulgarien machen es schwer, Windparks dort rentabel zu errichten und zu betreiben. Für die von PNE WIND bearbeiteten Windparks werden die erreichten Projektrechte weiterhin mit möglichst geringen Kosten erhalten, um Möglichkeiten der Vermarktung zu sichern.

Frankreich:

Der Windpark "Sommette-Eaucourt" (21,6 MW) wurde Ende des Jahres für John Laing Investments Ltd. fertiggestellt. Auch der Windpark "Saint-Martin-L'Ars" (10,3 MW) wurde an denselben Investor verkauft und soll durch WKN als Generalunternehmerin (EPC-Contractor) im ersten Halbjahr 2018 fertiggestellt werden.

Der Windpark "Longeves" (9 MW] wurde in 2017 an den französischen Infrastrukturfonds Fund Quaero Capital verkauft und Ende des Jahres in Betrieb genommen. Im Dezember 2017 kaufte Quaero auch die Projektrechte an dem Windpark "Riaucourt" (12 MW].

Darüber hinaus wurde das Engagement in Frankreich wesentlich intensiviert; die Gesamtnennleistung der bearbeiteten Projekte konnte um 15 Prozent auf rund 463 MW gesteigert werden.

Großbritannien:

Die Anteile an der britischen Tochtergesellschaft PNE WIND UK Ltd. und damit die von ihr entwickelte Projekt-Pipeline wurden in 2015 an Brookfield verkauft. Weitere Meilenstein-Zahlungen sind abhängig von Projektfortschritten bis 2021 vereinbart. Brookfield arbeitet an der weiteren Entwicklung der Windpark-Projekte. Die Auswirkungen der britischen Entscheidung zum Austritt aus der Europäischen Union (Brexit] auf den dortigen Windenergiemarkt und die Energiepolitik können derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Seit dem Verkauf der Tochtergesellschaft bearbeitet PNE WIND nur noch einen Windpark in Großbritannien. Der schottische Windpark "Sallachy" war 2015 trotz weitreichender Unterstützung von Gemeinden und Politikern vom Energieminister abgelehnt worden. Weiterhin werden Optionen zur Weiterführung des Projektes geprüft. Eine Option ist die Verringerung der Nennleistung auf 43 MW. Bei dieser Größe liegt die Entscheidung zum Bau ausschließlich beim lokalen Council. Mehrere potentielle Partner haben Angebote gemacht, das Projekt gemeinsam umzusetzen. Damit wird die Wahrscheinlichkeit, doch noch eine Genehmigung zu erhalten, deutlich höher eingeschätzt.

Italien:

In Italien verfügt PNE WIND zum Ende des Berichtszeitraums über Betriebs- und Umweltgenehmigungen für vier Windparks mit zusammen rund 116 MW Nennleistung.

Aufgrund der in Italien bisher nur schleppend durchgeführten Ausschreibungen, ist damit zu rechnen, dass die Beteiligung auch an künftigen Ausschreibungen sehr groß sein wird.

Polen:

In Polen wird die Direktvermarktung des Stroms aus sauberen Energien diskutiert, nachdem die aktuelle Regierung die Ausschreibungen nicht wie angekündigt durchführt. Die zwei WKN-Windparks "Jasna" (132 MW] und "Barwice" (42 MW] sind genehmigt und haben wettbewerbsfähigen Stromgestehungskosten und damit eine mögliche Chance für Direktstromabnahmeverträge.

Rumänien:

In Rumänien wurde die Entwicklung von Windparks durch PNE WIND mit minimierten Kosten fortgesetzt. Änderungen des Vergütungssystems sorgten in 2013 und 2014 für Unsicherheit. Seitdem haben sich die politischen Rahmenbedingungen für die Windenergie kaum verändert. Steigende Strompreise und gute Windverhältnisse führen jedoch zu zunehmend besseren Voraussetzungen für die Realisierung von Windparkprojekten. In Rumänien werden von PNE WIND derzeit Windparkprojekte mit einer Nennleistung von bis zu 156 MW im fortgeschrittenen Stadium der Entwicklung bearbeitet. Für zwei dieser Projekte mit einer Nennleistung von insgesamt 102 MW wurden bereits die Genehmigungen erteilt. Die Vermarktung der Projekte ist jedoch aufgrund der regulatorischen Unsicherheiten schwierig.

Schweden:

Ende September 2017 konnte das schwedische Windenergieprojekt "Laxaskogen" an eine private deutsche Investorengruppe verkauft werden. Der Windpark mit sieben Anlagen und einer Nennleistung von 25,2 MW wird im Süden Schwedens errichtet. Die Inbetriebnahme ist für das erste Quartal 2019 geplant. Die zu PNE WIND gehörende WKN AG zeichnet für den Bau des Windparks verantwortlich, der von der schwedischen WKN-Kooperation VKS Vindkraft Sverige AB entwickelt wurde.

Südafrika:

Das Projekt "Banna Ba Pifhu" (30 MW) wurde in 2015 von der WKN-Gruppe im Rahmen eines bedingten Kaufvertrages (Conditional SPA) an einen Investor veräußert, welcher mit diesem Projekt an der Ausschreibung im November 2015 teilgenommen hat. Die Bekanntgabe der Ergebnisse hat sich verschoben und wird nunmehr in 2018 erwartet.

Türkei:

Ende 2017 führte der staatliche Netzbetreiber TEIAS den zweiten Teil einer Ausschreibung von 3.000 MW Windkapazität durch. PNE WIND nahm über die türkische Tochtergesellschaft mit einem Projekt in der windreichen Canakkale Region in der Westtürkei an dieser Runde teil. Der bisherige Partner in der türkischen Tochtergesellschaft, die STEAG GmbH, signalisierte, an der Ausschreibung nicht teilnehmen zu wollen. Daher hat PNE WIND die von der STEAG GmbH gehaltenen Anteile an der PNE WIND Yenilibir Enerjiler Ltd. und damit an den darin gehaltenen sechs Projekten zurückgekauft. In der Ausschreibung erhielt PNE WIND für das Projekt "Köseler" (71,4 MW) einen Zuschlag.

Der staatliche Netzbetreiber TEIAS bereitet für 2018 die nächste Ausschreibung für Windenergie vor. PNE WIND sieht weiterhin gute Gründe dafür, dass die Türkei saubere Energien und dabei insbesondere die Windenergie fördern und schnell ausbauen wird. Dafür sprechen unter anderem die Stabilität der Stromnetze, die hohe Abhängigkeit von Gaslieferungen aus dem Ausland aber auch der prognostizierte weiter steigende Bedarf an elektrischer Energie. Die Vorbereitung weiterer Ausschreibungen für saubere Energien durch die türkischen Behörden stärkt diese Einschätzung.

Ungarn:

Die ungarische Regierung blockiert seit einiger Zeit den weiteren Ausbau unter anderem der Windenergie. Daher hat unser verbliebenes ungarisches Tochterunternehmen seine Aktivitäten minimiert und wartet darauf, dass sich die Rahmenbedingungen aufgrund von EU-Vorgaben wieder verbessern.

USA / Kanada:

In den USA hat die Windkraft Nord USA Inc., ein Unternehmen der zu PNE WIND gehörenden WKN AG, die Projektrechte "Vivaldi Springtime" an die Pattern Energy Group 2 LP ("Pattern Development"] verkauft. Pattern Development ist eines der führenden Unternehmen in der Entwicklung von Erneuerbaren-Energien- und Stromnetz-Projekten und hat bislang über 4.000 Megawatt Windprojekte entwickelt, finanziert und in Betrieb genommen. Die Rechte des 80-Megawatt-Projektes "Vivaldi Springtime" im US-Bundesstaat Montana wurden baureif inklusive des Power-Purchase-Agreements (PPA/ Stromabnahmevertrag] und des Netzanschlusses verkauft. Der Baubeginn ist durch Pattern Development in 2017 erfolgt, die Inbetriebnahme soll in 2018 erfolgen. Die Vertragspartner haben darüber hinaus eine Option für eine Erweiterung des Projektes vereinbart.

Das Windpark-Projekt "Chilocco", für das bereits in 2013 erste Arbeiten angelaufen waren um die aktuellen PTC-Regelungen zu sichern, wurde mit einer geplanten Nennleistung rund 200 MW weiter bearbeitet.

Darüber hinaus werden derzeit mehrere Windpark-Projekte in den USA für die erforderlichen Genehmigungen zum Bau und Betrieb vorbereitet.

In Kanada arbeitet PNE WIND derzeit an sieben Windpark-Projekten, die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden.

Projektierung von Windkraftanlagen an Land gesamt:

Insgesamt bearbeiteten die Unternehmen der PNE WIND zum 31. Dezember 2017 in Deutschland sowie in den Auslandsmärkten, in denen sie mit Tochtergesellschaften oder über Joint Ventures tätig sind, Windpark-Projekte mit rund 4.741 MW zu errichtender Nennleistung in unterschiedlichen Phasen des mehrjährigen Entwicklungsprozesses.

Teilbereich Windenergie auf See Zusammenfassung

Die hohe Kompetenz des Offshore-Bereichs der PNE WIND zeigt sich in sichtbaren Erfolgen auf See: Das in der Nordsee gelegene Windparkprojekt "Atlantis I" wurde im Januar 2017 an den schwedischen Energiekonzern Vattenfall veräußert. Das Projekt "Atlantis I" wurde nach Zahlung eines Betrages im unteren zweistelligen Millionenbereich übergeben. Über Meilensteinzahlungen profitiert PNE WIND zusätzlich an einer weiteren Wertsteigerung des Projekts infolge der Weiterentwicklung durch Vattenfall. Wie schon bei den bereits früher veräußerten Offshore-Projekten "Borkum Riffgrund" und "Gode Wind" soll PNE WIND auch bei "Atlantis I" langfristig als Dienstleister an der weiteren Entwicklung beteiligt bleiben.

Bei der ersten deutschen Ausschreibung für Offshore-Windparks erhielt das von PNE WIND entwickelte Projekt "Gode Wind 3" als eines von vier Projekten einen Zuschlag.

Drei von PNE WIND entwickelte und nach der Genehmigung veräußerte Windparks auf See wurden bereits von den Käufern errichtet und in Betrieb genommen: "Borkum Riffgrund 1" sowie "Gode Wind 1" und 2 mit zusammen 894 MW Nennleistung. Für das ebenfalls von PNE WIND entwickelte und veräußerte Projekt "Borkum Riffgrund 2" hat DONG Energy als Käufer in 2016 die Entscheidung zur Finanzierung und zur voraussichtlichen Inbetriebnahme in 2019 getroffen.

Überblick über die Referenzen des Offshore-Bereiches von PNE WIND per 31. Dezember 2017:

Verkaufte Projekte

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Zone Projekte Phase WEA Total MW
1 Borkum Riffgrund 1 8 78 312
1 Borkum Riffgrund 2 6 56 448
1 Gode Wind 1 & 2 8 / 8 55 + 42 582
1 Gode Wind 3 & 4 5 / 4 14 + 42 450
2 Atlantis I 3 73 584
4 HTOD5 (Nautilus II) 2 68 476
Total 428 2.852

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Phase 1 \= Projektfindungsphase
Phase 2 \= Antragskonferenz erfolgt
Phase 3 \= Erörterungstermin erfolgt
Phase 4 \= Genehmigung bzw. Planfeststellungsbeschluss erteilt
Phase 5 \= Zusage des Netzanschlusses erfolgt
Phase 6 \= Investitionsentscheidungen erfolgt
Phase 7 \= im Bau
Phase 8 \= in Betrieb

Davon bereits fertiggestellte Projekte

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Zone Projekte Phase WEA Total MW
1 Borkum Riffgrund 1 In Betrieb 78 312
1 Gode Wind 1 In Betrieb 55 330
1 Gode Wind 2 In Betrieb 42 252
Total 175 894

Durch die 2016 beschlossenen Änderungen des EEG und das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) haben sich die Risiken für weitere Offshore-Projekte, die von PNE WIND entwickelt werden, zum Jahresende 2016 deutlich erhöht. Seitdem hat es keine weiteren Veränderungen gegeben. Weitere Ausführungen zu den Risiken finden sich im Risiko- und Chancenbericht. PNE WIND, die Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH (STRABAG-Konzern) und International Mainstream Renewable Power Limited haben - über ihre betroffenen Projektgesellschaften - Ende Juli 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen einige der neuen gesetzlichen Regelungen eingereicht.

Unabhängig vom Windenergie-auf-See-Gesetz sowie von möglichem Schadensersatz und einer Verfassungswidrigkeit des Gesetzes entwickelt PNE WIND seit einiger Zeit Lösungen für eine alternative Verwendung von Offshore-Gebieten in der Nordsee.

Im Bereich Windenergie auf See prüft PNE WIND auch Möglichkeiten zur Erzeugung von anderen Energieträgern wie etwa Wasserstoff auf See. Hierzu werden grundlegende Berechnungen und Untersuchungen durchgeführt, auf deren Basis bei positiver Perspektive mögliche weitergehende Projektaktivitäten stattfinden können.

Windenergie auf See international

PNE WIND prüft die Möglichkeit von Meereswindparks vor den USA-Küsten. Die US-amerikanische Meeresenergiebehörde "United States Bureau of Ocean Energy Management (BOEM]" arbeitet derzeit daran, weitere Flächen für Windparks auf See in den bundesstaatlich kontrollierten Küstengewässern zu verpachten. PNE WIND hat sich bei der BOEM initiativ um fünf Windparkflächen auf See beworben und erwartet in 2018 die Rückmeldung der BOEM, ob diese Flächen durch PNE WIND weiterentwickelt werden können. Dass Windparks vor den Küsten der USA möglich sind, zeigt sich daran, dass der erste US-amerikanische Windpark auf See im Juli 2017 in Betrieb genommen wurde.

Segment Stromerzeugung

Im Segment Stromerzeugung sind alle Aktivitäten von Konzernunternehmen gebündelt, die unmittelbar mit der Erzeugung von Elektrizität aus sauberen Energien befasst sind. Dieser Bereich beinhaltet unter anderem die von PNE WIND selbst betriebenen Windparks "Laubuseschbach", "Gerdau-Schwienau", "Pülfringen" und das zum Ende des Geschäftsjahres in Betrieb genommene Projekt "Kührstedt-Alfstedt" mit einer Nennleistung von zusammen rund 69 MW sowie die PNE Biomasse GmbH, die per Geschäftsbesorgungsvertrag das Personal für das Holzheizkraftwerk in Silbitz stellt, welches ebenfalls in diesem Segment erfasst wird. Außerdem umfasst das Segment Anteile an Kommanditgesellschaften, in denen künftige Onshore-Windpark-Projekte umgesetzt werden sollen.

Bis zum erfolgreichen Verkauf von Windparks und der Übergabe an die Betreiber werden im Segment Stromerzeugung im Rahmen der Segmentberichterstattung laufende Einnahmen dieser Windparks ausgewiesen.

Die PNE WIND AG hatte den an der Betreibergesellschaft des HKW Silbitz beteiligten Kommanditisten vertraglich zugesagt, deren Kommanditanteile Anfang 2017 zu einem Preis in Höhe von 110 Prozent des Nominalbetrags zurück zu erwerben. Im Januar 2017 ist die PNE WIND AG dieser vertraglichen Zusage nachgekommen und hat die Anteile an der HKW Silbitz GmbH & Co. KG zu einem Preis von rund 7,5 Mio. Euro übernommen.

Das Segment Stromerzeugung hat im Geschäftsjahr 2017 ein EBIT von 1,1 Mio. Euro (im Vorjahr 8,7 Mio. Euro] erreicht. Bis zum Zeitpunkt des Verkaufs Ende Dezember 2016 war das 142 MW-Windpark-Portfolio mit seinen Ergebnisbeiträgen im Segment Stromerzeugung noch enthalten und macht somit den entscheidenden Unterschied zum diesjährigen EBIT-Ergebnis des Berichtszeitraums aus.

6. Wirtschaftsbericht

Die im Folgenden aufgeführten Zahlen wurden für den Konzern nach IFRS und für die PNE WIND AG sowie deren inländischen Tochtergesellschaften nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und dargestellt.

Erläuterung

Die PNE WIND AG hat mit Vertrag vom 9. Dezember 2016 80 Prozent der Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH an die AREF II Wind Germany I GmbH veräußert. Das Closing ist am 29. Dezember 2016 erfolgt. Im entsprechenden Verkaufsvertrag wurde u. a. ein Earn-Out für die Optimierung der Projektfinanzierungen vereinbart. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Earn-Outs wurde vom Management im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 aufgrund der Unsicherheiten über die Entwicklung der Finanzmärkte in Bezug auf Laufzeiten und Zinsen zunächst auf eine Wahrscheinlichkeit von 0 Prozent geschätzt.

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 resultierte aus dieser Transaktion eine Übergangskonsolidierung von der Vollkonsolidierung zu einer at equity Einbeziehung der PNE WIND Partners Deutschland GmbH. In diesem Zusammenhang wurden die zurückbehaltenen Anteile gem. IFRS 10.25 mit dem fair value, der aus dem Verkaufspreis - ohne Berücksichtigung der Earn Out-Komponente - für die veräußerten 80 Prozent der Anteile abgeleitet wurde, bewertet und der entsprechende Ertrag aus der Neubewertung unter den sonstigen Erträgen erfasst.

Im Berichtszeitraum 2017 konnte die Umfinanzierung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Optimierung der Finanzierungsstruktur beinhaltete eine Erhöhung der Fremdkapitalquote und Kostenreduzierungen im Portfolio und führte, bei einer gleichbleibenden Rendite für den Käufer der Anteile vor und nach der Optimierung, zu einer nachträglichen Erhöhung des letztjährigen Unternehmenswertes von rd. 330 Mio. Euro auf einen Unternehmenswert von rd. 360 Mio. Euro. Aufgrund der Unternehmenswertsteigerung hat die PNE WIND AG eine nachträgliche Kaufpreiszahlung von rd. 21,4 Mio. Euro im 3. Quartal 2017 vereinnahmen können, welche im Konzern in den Umsatzerlösen enthalten ist.

Der angepasste fair value der zurückbehaltenen Anteile stellt eine Schätzungsänderung gem. IAS 8.34 dar, die gem. IAS 8.36 im laufenden Ergebnis des Berichtszeitraums 2017 zu erfassen ist. Analog zum Vorgehen bei der ursprünglichen Bilanzierung im Geschäftsjahr 2016 ist der Ertrag in Höhe von rd. EUR 5,4 Mio. im sonstigen Ertrag zu erfassen.

a. Umsatz und Ertragslage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Der PNE WIND AG-Konzern erzielte gemäß IFRS im Geschäftsjahr 2017 eine Gesamtleistung von 186,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 259,2 Mio. Euro). Davon entfallen 114,1 Mio. Euro auf Umsatzerlöse (im Vorjahr: 248,6 Mio. Euro), 63,3 Mio. Euro auf Bestandsveränderungen (im Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) sowie 9,5 Mio. Euro auf sonstige betriebliche Erträge (im Vorjahr: 9,1 Mio. Euro). Der Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf den in 2016 erfolgten Verkauf der Anteile (80 %) an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH und die damit einhergehende Realisierung aus in den Vorjahren in diesem Zusammenhang eliminierten konzerninternen Umsätze zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden die erbrachten Leistungen für die im Eigenbesitz befindlichen Projekte über die Bestandsveränderungen gezeigt, was die Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen erklärt.

Erläuterung:

Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt wurden, erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gem. IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgte dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führte dementsprechend zu keiner Verringerung der Bestandsveränderung.

Von der Gesamtleistung im Konzern entfielen auf die PNE WIND AG 133,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 116,6 Mio. Euro]. Die Gesamtleistung der PNE WIND AG setzt sich aus Umsatzerlösen in Höhe von 93,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 73,6 Mio. Euro], aus Bestandsveränderungen in Höhe von -0,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,4 Mio. Euro] und aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 40,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 39,6 Mio. Euro] zusammen. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich bei der PNE WIND AG im Wesentlichen aus dem Gewinn aus dem Verkauf der Anteile (20 %) und der erhaltenen nachträglichen Kaufpreiszahlung für die in 2016 verkauften Anteile (80 %] an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH (nach IFRS erfolgt der Ausweis im Konzern unter der Position "Umsatzerlöse") und der Veräußerung der Anteile des Offshore-Windpark-Projekts "Atlantis I" zusammen. Zudem werden dort die Auflösung von Rückstellungen und sonstige Erträge wie z.B. Gutschriften, Weiterberechnungen, Auflösung des Investitionszuschusses und Erträge aus dem Sachbezug für Kfz-Nutzung erfasst.

Die Aktivitäten des Konzerns in der Projektentwicklung im In- und Ausland, onshore wie offshore, spiegeln sich auch in den Aufwandspositionen wider. Der Konzern-Gesamtleistung steht ein Materialaufwand von 108,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 97,0 Mio. Euro) gegenüber. Die im Vergleich zum Vorjahr höhere Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Konzern liegt darin begründet, dass sich im Vorjahr die eliminierten internen Erträge aus der Projektentwicklung und Umsetzung der Vorjahre mit dem Verkauf des Projekt-Portfolios realisiert hatten. Zudem war der zusätzliche Ertrag aus dem Verkauf der Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH in 2016 enthalten. Dieser Ertrag war entstanden, da der Verkaufswert der Anteile über dem Buchwert der Anteile lag, und spiegelte sich ebenfalls in den Umsätzen wider. Diesen Sachverhalten standen im Vorjahr keine oder nur im Verhältnis unwesentliche Materialaufwendungen gegenüber.

Im Einzelabschluss der PNE WIND AG betrug der Materialaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 78,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 52,5 Mio. Euro). Der Materialaufwand ist im Wesentlichen aus den Kosten für die Windenergieanlagen und den Baukosten für die Infrastrukturleistungen der umgesetzten bzw. im Bau befindlichen Windparkprojekte entstanden.

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf 25,8 Mio. Euro im Konzern und blieb damit ungefähr auf dem Wert der Vorjahresperiode (25,4 Mio. Euro). Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2017 ist im Konzern auf 369 Personen angestiegen (per 31. Dezember 2016: 356 Mitarbeiter). Der Anstieg der Mitarbeiterzahl ist insbesondere auf Anpassungen der Organisation an die neue Strategie zurückzuführen.

Im Einzelabschluss der PNE WIND AG belief sich der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2017 auf 11,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,9 Mio. Euro). Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2017 hat sich in der PNE WIND AG auf 155 Personen erhöht (per 31. Dezember 2016: 150 Mitarbeiter).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Konzern in Höhe von 24,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 26,9 Mio. Euro) gliedern sich im Wesentlichen auf in

Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 5,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,9 Mio. Euro),
Werbe- und Reisekosten in Höhe von 2,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,4 Mio. Euro),
Versicherungen und Beiträge in Höhe von 1,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,4 Mio. Euro),
Kraftfahrzeugkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,5 Mio. Euro),
Reparatur und Instandhaltungsaufwand im Wesentlichen bei den Portfolio-Projekten und dem HKW "Silbitz" in Höhe von 1,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,3 Mio. Euro),
Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen, ebenfalls im Wesentlichen angefallen bei den Portfolio-Projekten, in Höhe von 1,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,6 Mio. Euro),
Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,5 Mio. Euro),
EDV-Kosten in Höhe von 0,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,4 Mio. Euro),
Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Forderungsverlusten in Höhe von 2,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,3 Mio. Euro).

Im Einzelabschluss der PNE WIND AG belief sich der sonstige betriebliche Aufwand im Geschäftsjahr 2017 auf 7,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 9,4 Mio. Euro).

Beim Vergleich der Abschreibungen und Zinsen in 2017 gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 sind wesentliche Veränderungen darauf zurückzuführen, dass in 2016 bis zum Verkauf des ProjektPortfolios im Eigenbetrieb Windparks mit 142 MW, sowie weitere Windparks mit 26 MW (Laubuseschbach, Gerdau und Pülfringen) und in 2017 Windparks mit nur rund 69 MW im Konzern enthalten waren.

Die Abschreibungen reduzierten sich im Wesentlichen aufgrund der geringeren Anzahl an Windparks im Konzern gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 5,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 12,9 Mio. Euro).

Die Zinsaufwendungen reduzierten sich im Konzern gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 17,3 Mio. Euro auf 10,7 Mio. Euro. Im Wesentlichen sind die Zinsen und ähnliche Aufwendungen aufgrund der geringeren Anzahl an Windparks im Bestand im Konzern und deren Projektfinanzierungen gesunken.

Die Zinsaufwendungen reduzierten sich bei der PNE WIND AG nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr und betrugen 8,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,9 Mio. Euro) und sind im Wesentlichen für die Zinsen der Anleihe 2013 / 2018 angefallen.

Auf Konzernebene wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Betriebsergebnis (EBIT - entspricht dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Betriebsergebnis") von 23,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 97,0 Mio. Euro) und ein Ergebnis vor Steuern (EBT - entspricht dem in der Konzern Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Ergebnis vor Steuern") in Höhe von 14,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 81,6 Mio. Euro) erzielt. Das Konzern-Ergebnis nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis belief sich auf 17,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 69,0 Mio. Euro). Das unverwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie belief sich auf 0,22 Euro (im Vorjahr: 0,90 Euro) und das verwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie auf 0,22 Euro (im Vorjahr: 0,88 Euro).

Die PNE WIND AG wies im Geschäftsjahr 2017 ein Betriebsergebnis (EBIT - entspricht dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Betriebsergebnis") von 35,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 43,2 Mio. Euro] und ein Ergebnis vor Steuern (EBT - entspricht dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile "Ergebnis vor Steuern") von 33,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 41,0 Mio. Euro) aus.

Aufgrund des positiven Geschäftsergebnisses erhöhte sich der Bilanzgewinn im Konzern im Berichtszeitraum auf 84,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 76,9 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine Dividende (inkl. Sonderdividende) in Höhe von 9,2 Mio. Euro aus dem vorhandenen Bilanzgewinn ausgeschüttet. Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Bilanzgewinn der PNE WIND AG auf 130,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 107,5 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss der PNE WIND AG belief sich auf 32,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 40,0 Mio. Euro). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft lag bei 0,43 Euro (im Vorjahr: 0,52 Euro] und das verwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft bei 0,42 Euro (im Vorjahr: 0,51 Euro).

Bei den im Konzern konsolidierten Tochtergesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2017 die wesentlichen Umsätze aus Managementvergütung und Serviceleistungen in Höhe von 6,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,0 Mio. Euro), aus Umspannwerknutzungsentgelt in Höhe von 3,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,8 Mio. Euro] und aus Stromverkaufserlösen im Bereich Stromerzeugung in Höhe von 8,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 26,3 Mio. Euro) erzielt. Der Teil-Konzern WKN AG wurde nach IFRS mit folgenden Werten (vor Konsolidierungseffekten) im Konzern der PNE WIND AG einbezogen:

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WKN Teilkonzern

(in Mio. EUR)
01.01-31.12 2017 01.01-31.12 2016
Umsatzerlöse 59,7 59,3
Gesamtleistung 61,0 66,9
Personalaufwand 9,3 10,1
Sonstiger betrieblicher Aufwand 11,0 9,4
EBIT 9,3 -3,5
Mitarbeiterzahl per 31.12. des Jahres 141 MA 135 MA

b. Finanzlage / Liquidität

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Das Finanzmanagement der PNE WIND AG und des PNE WIND Konzerns ist darauf ausgerichtet, ausreichend Liquidität

für die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit bereitzustellen,
um die Voraussetzungen zur Umsetzung der Strategieerweiterung zu schaffen sowie
um den Risiken aus dem Projektgeschäft zu begegnen.

Die Finanzierung erfolgt dabei auf Ebene der jeweiligen Projektgesellschaften in Form von Darlehen sowie auf Ebene der PNE WIND AG u.a. durch die Emission von Anleihen. Derivative Finanzinstrumente wie Zins-Swaps werden in der Regel nur auf Ebene der Projektgesellschaften eingesetzt, um Zinsrisiken variabel verzinslicher Darlehen abzusichern. Zum 31. Dezember 2017 bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.

Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Lage des Konzerns gibt die Kapitalflussrechnung Aufschluss. Zum 31. Dezember 2017 stand den Konzernunternehmen eine Liquidität inklusive Kreditlinien für Projektzwischenfinanzierungen in Höhe von 225,6 Mio. Euro zur Verfügung, die in Höhe von 1,1 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (im Vorjahr: 177,1 Mio. Euro, davon 0,1 Mio. Euro verpfändet).

Die zur Verfügung stehende Liquidität gliedert sich auf in

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 194,0 Mio. Euro,
zur Verfügung stehende Projekteigenkapitalzwischenfinanzierungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro und
zur Verfügung stehende Projektfremdkapitalzwischenfinanzierungen in Höhe von 6,6 Mio. Euro.

Die PNE WIND AG und die WKN AG verfügten zum 31. Dezember 2017 über keine Betriebsmittellinien (per 31. Dezember 2016: 10 Mio. Euro) und keine Linie für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale (per 31. Dezember 2016: 10 Mio. Euro). Die im Vorjahr bestandenen Linien sind vertragsgemäß Ende 2017 ausgelaufen.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 22,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 64,4 Mio. Euro) war im Wesentlichen geprägt

von dem Konzernergebnis des Berichtjahres,
von der Weiterentwicklung der Projektpipeline und der Realisierung von Windpark-Projekten, welche sich in den Veränderungen bei den Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten abzeichnen und im Wesentlichen durch Projektzwischenfinanzierungen finanziert wurden (siehe auch Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit),
von dem Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus der Endkonsolidierung, z. B. der PNE WIND Atlantis I GmbH (im Vorjahr betraf dies die PNE WIND Partners Deutschland GmbH), welcher aufgrund von Bilanzierungsregeln nicht im Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit, sondern im Cash Flow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen wird.

Beim Cash Flow aus der Investitionstätigkeit wurden im Berichtszeitraum Ein- bzw. Auszahlungen für Investitionen in das Konzernanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von in Summe -69,6 Mio. Euro (im Vorjahr in Summe -105,6 Mio. Euro] erhalten bzw. getätigt. Ein- und Auszahlungen aus Verkäufen und Käufen von konsolidierten Einheiten wurden in Höhe von in Summe 10,6 Mio. Euro (im Vorjahr: in Summe 102,9 Mio. Euro) erhalten bzw. getätigt. Im Geschäftsjahr 2017 betraf dies im Wesentlichen den Kauf der Anteile der HKW Silbitz GmbH & Co. KG sowie den Verkauf der Anteile an der PNE WIND Atlantis I GmbH (im Vorjahr betraf es im Wesentlichen den Verkauf der Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH]. Die Investitionen in Sachanlagen bezogen sich im Wesentlichen auf Investitionen für die Umsetzung der Windparks für das im Aufbau befindliche Windparkportfolio und in Umspannwerke für diese Windparkprojekte. Die Ein- und Auszahlungen aus Verkäufen und Käufen von Finanzanlagen wurden in Höhe von in Summe 32,7 Mio. Euro (im Vorjahr: in Summe 0,4 Mio. Euro] erhalten bzw. getätigt. Hier ist im Wesentlichen die Einnahme aus dem Verkauf der bis dahin im Konzern gehaltenen Anteile (20 Prozent] an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH enthalten.

Im Berichtszeitraum war der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 49,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 20,1 Mio. Euro] im Wesentlichen geprägt durch

die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten in Höhe von -2,1 Mio. Euro,
die Dividendenzahlung in Höhe von -9,2 Mio. Euro,
die Inanspruchnahme von Bankkrediten in Höhe von 61,2 Mio. Euro, die im Wesentlichen zur Projektfinanzierung der Windparkprojekte für das im Aufbau befindliche Windparkportfolio verwendet wurden.

Wandlungen von Teilschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe 2014 / 2019 hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 betrug das Grundkapital der PNE WIND AG somit unverändert 76.556.026,00 Euro.

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 verfügte der Konzern über einen Finanzmittelfonds in Höhe von insgesamt 194,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 147,7 Mio. Euro).

Der PNE WIND AG stand zum 31. Dezember 2017 eine Liquidität in Höhe von 156,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 128,1 Mio. Euro, davon 0,1 Mio. Euro verpfändet) zur Verfügung, die in Höhe von 0,5 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist.

Die Finanzlage der PNE WIND AG war im Geschäftsjahr 2017 insbesondere durch den positiven Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 33,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 73,6 Mio. Euro) im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Verkauf der restlichen Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH (20 Prozent), sowie durch den positiven Cash Flow aus der laufenden

Geschäftstätigkeit in Höhe von 12,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,3 Mio. Euro) geprägt. Diese Mittelzuflüsse wurden insbesondere zur Finanzierung des negativen Cash Flows aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -17,8 Mio. Euro (im Vorjahr: -11,3 Mio. Euro) verwendet.

c. Vermögenslage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

a. Konzern

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in Mio. EUR 31.12.2017 31.12.2016
Aktiva
Summe der langfristigen Vermögenswerte 184,9 142,2
Immaterielle Vermögenswerte 66,8 67,4
Sachanlagen 103,9 39,2
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2,5 28,5
Latente Steuern 11,7 7,1
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 308,4 289,8
Vorräte 86,4 112,9
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 26,8 28,4
Steuerforderungen 1,2 0,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 194,0 147,7
Bilanzsumme 493,3 432,0

Zum Stichtag betrug die Konzern-Bilanzsumme der PNE WIND AG insgesamt 493,3 Mio. Euro. Damit ist der Wert um 14,2 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2016 gestiegen.

Die langfristigen Vermögenswerte nahmen insgesamt von 142,2 Mio. Euro zum Jahresende 2016 auf aktuell 184,9 Mio. Euro zu. Zum 31. Dezember 2017 summierten sich die immateriellen Vermögenswerte auf 66,8 Mio. Euro und reduzierten sich damit um rd. 0,6 Mio. Euro gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2016. Die mit Abstand größten Einzelposten dieser Position sind dabei die Firmenwerte in Höhe von 63,4 Mio. Euro (davon Projektierung von Windenergieanlagen PNE 23,0 Mio. Euro und Projektierung von Windenergieanlagen WKN 40,2 Mio. Euro). Im selben Zeitraum erhöhten sich die Sachanlagen, im Wesentlichen aufgrund Fertigstellung der für das Windparkportfolio vorgesehenen drei Windparks Kührstedt, um 64,7 Mio. Euro auf 103,9 Mio. Euro (31. Dezember 2016: 39,2 Mio. Euro). Hierunter fallen im Wesentlichen Grundstücke und Bauten (11,6 Mio. Euro ohne Grundstücke und Bauten von "Silbitz"), im Besitz oder im Bau befindliche Umspannwerke (13,0 Mio. Euro), die technischen Anlagen und Maschinen des Holzheizkraftwerks Silbitz (3,5 Mio. Euro inklusive Grundstücke und Bauten in Höhe von 2,8 Mio. Euro], der Windparks Gerdau und Pülfringen (6,0 Mio. Euro) sowie der drei Windparks Kührstedt (66,4 Mio. Euro]. Die Veränderung der Sachanlagen ist im Wesentlichen auf das Projekt-Portfolio und die damit einhergehenden zugegangenen Sachanlagen der Windparks zurückzuführen.

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten war im Berichtszeitraum ein Anstieg von 289,8 Mio. Euro (31. Dezember 2016] auf 308,4 Mio. Euro per 31. Dezember 2017 zu verzeichnen. Im Wesentlichen ist diese Veränderung auf die Reduzierung des Vorratsvermögens (-26,5 Mio. Euro] und dem Anstieg der Zahlungsmittel (+46,3 Mio. Euro) zurückzuführen. Von den kurzfristigen Vermögenswerten entfallen 5,1 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2016: 13,2 Mio. Euro).

Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen reduzierten sich von 105,0 Mio. Euro (31. Dezember 2016] auf 83,4 Mio. Euro.

Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf

Offshore-Projekte (23,9 Mio. Euro),
Onshore-Projekte Inland (20,3 Mio. Euro),
Onshore-Projekte Ausland (39,2 Mio. Euro).

Die in den Vorratsbeständen befindlichen geleisteten Anzahlungen für im Bau befindliche Onshore-Projekte haben sich von 7,9 Mio. Euro um 5,0 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro verringert.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen 194,0 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017 (per 31. Dezember 2016: 147,7 Mio. Euro).

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in Mio. EUR 31.12.2017 31.12.2016
Passiva
Eigenkapital 235,2 229,4
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand 0,9 0,9
Rückstellungen 5,9 11,9
Langfristige Verbindlichkeiten 77,0 119,9
Kurzfristige Verbindlichkeiten 156,4 53,6
Abgegrenzte Umsatzerlöse 17,9 16,3
Bilanzsumme 493,3 432,0

Auf der Passivseite erhöhte sich das Konzerneigenkapital von 229,4 Mio. Euro (31. Dezember 2016) auf 235,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017. Bedingt war diese Entwicklung im Wesentlichen durch das Ergebnis des Konzerns und den gegenläufigen Effekt durch die Dividendenausschüttung im Geschäftsjahr 2017. Die Eigenkapitalquote des Konzerns betrug zum 31. Dezember 2017 ca. 48 Prozent (per 31. Dezember 2016: ca. 53 Prozent) und die Fremdkapitalquote ca. 52 Prozent (per 31. Dezember 2016: ca. 47 Prozent).

Die langfristigen Verbindlichkeiten reduzierten sich von 119,9 Mio. Euro Ende 2016 auf 77,0 Mio. Euro. Die Position besteht hauptsächlich aus Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 72,8 Mio. Euro (per 31. Dezember 2016: 116,5 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2016 befand sich noch die Verbindlichkeit aus der im Mai und September 2013 begebenen Unternehmensanleihe in Höhe von 100,0 Mio. Euro (Buchwert 31.12.2016: 98,3 Mio. Euro) unter den langfristigen Verbindlichkeiten. Aufgrund der Fälligkeit Ende Mai 2018 wird diese jetzt unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten (Buchwert 31.12.2017: 99,5 Mio. Euro) ausgewiesen. In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist die im Geschäftsjahr 2014 ausgegebene Wandelanleihe 2014 / 2019 mit 6,4 Mio. Euro enthalten. Darüber hinaus sind langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Volumen von 66,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2016: 11,3 Mio. Euro) enthalten.

Im Wesentlichen sind in den Kreditverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) enthalten:

die Projektfinanzierung des Holzheizkraftwerks (HKW) Silbitz (valutiert per 31.12.17: 0,7 Mio. Euro, davon langfristig 0,0 Mio. Euro),
die Finanzierung des Gebäudes der PNE WIND AG am Unternehmenssitz in Cuxhaven (valutiert per 31.12.17: 2,5 Mio. Euro, davon langfristig 2,3 Mio. Euro),
die Projektfinanzierungen der Windparks Gerdau-Schwienau und Pülfringen (valutiert per 31.12.17: 7,0 Mio. Euro, davon langfristig 5,8 Mio. Euro) und
die Projektfinanzierungen der Windparks Kührstedt-Alfstedt, Kührstedt-Alfstedt A und Kührstedt-Alfstedt B (valutiert per 31.12.17: 61,2 Mio. Euro, davon langfristig 57,1 Mio. Euro).

Am 31. Dezember 2017 betrug die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der PNE WIND AG unverändert 76.556.026 Stück.

Im Geschäftsjahr 2017 veränderten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 53,6 Mio. Euro (31. Dezember 2016) auf 156,4 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den jetzigen Ausweis der 100 Mio. Euro Unternehmensanleihe unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die in dieser Position enthaltenen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich aufgrund der Aufnahme von Fremdkapitalzwischenfinanzierungen für im Bau befindliche Onshore-Windparks von 2,2 Mio. Euro (31. Dezember 2016) auf 6,4 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum veränderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 15,7 Mio. Euro (31. Dezember 2016) auf 25,3 Mio. Euro.

Die PNE WIND AG hatte den an der Betreibergesellschaft des HKW Silbitz beteiligten Kommanditisten vertraglich zugesagt, deren Kommanditanteile Anfang 2017 zu einem Preis in Höhe von 110 Prozent des Nominalbetrags zurück zu erwerben. Im Januar 2017 ist die PNE WIND AG dieser vertraglichen Zusage nachgekommen und hat die Anteile an der HKW Silbitz GmbH & Co. KG zu einem Preis von rund 7,5 Mio. Euro übernommen. Diese Finanzverbindlichkeit war Ende 2016 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel betrug die Nettoliquidität (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) am 31. Dezember 2017 somit 14,1 Mio. Euro (31. Dezember 2016: 20,1 Mio. Euro).

b. PNE WIND AG

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in Mio. EUR 31.12.2017 31.12.2016
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,0
Sachanlagen 11,5 11,8
Finanzlagen 91,2 102,8
Vorräte 10,2 13,1
Forderungen und sonstige Aktiva 140,0 122,8
Flüssige Mittel 156,8 128,1
Bilanzsumme 409,8 378,6

Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro), den Sachanlagen in Höhe von 11,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 11,8 Mio. Euro) und den Finanzanlagen in Höhe von 91,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 102,8 Mio. Euro). Die Veränderungen bei den Finanzanlagen beruhen im Wesentlichen auf den Verkauf des 20-prozentigen Anteils an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH im Dezember 2017, die Investition in die Anteile an der HKW Silbitz GmbH & Co. KG sowie auf die vorgenommenen Abschreibungen.

Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus den Vorräten in Höhe von 10,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 13,1 Mio. Euro], davon unfertige Leistungen in Höhe von 10,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,5 Mio. Euro) und geleistete Anzahlungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,6 Mio. Euro) sowie den Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von 140,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 122,8 Mio. Euro]. Von den Forderungen und sonstigen Aktiva entfallen wiederum 1,2 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Vorjahr: 10,5 Mio. Euro), 137,3 Mio. Euro auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (im Vorjahr: 109,7 Mio. Euro) und 1,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,8 Mio. Euro) auf sonstige Vermögensgegenstände.

Die Barmittel beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 156,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 128,1 Mio. Euro).

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in Mio. EUR 31.12.2017 31.12.2016
Passiva
Eigenkapital 265,9 242,5
Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,9 0,9
Rückstellungen 12,8 9,3
Verbindlichkeiten 130,1 125,8
Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,1
Bilanzsumme 409,8 378,6

Das Eigenkapital der PNE WIND AG belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf 265,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 242,5 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote der PNE WIND AG betrug zum 31. Dezember 2017 ca. 65 Prozent (per 31. Dezember 2016 ca. 64 Prozent) und die Fremdkapitalquote ca. 35 Prozent (per 31. Dezember 2016 ca. 36 Prozent).

Am 31. Dezember 2017 betrug die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der PNE WIND AG unverändert 76.556.026 Stück.

Die wesentlichen Positionen auf der Passivseite betreffen die Verbindlichkeiten in Höhe von 130,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 125,8 Mio. Euro). Diese gliedern sich im Wesentlichen in die in 2013 ausgegebene Unternehmensanleihe in Höhe von 100,0 Mio. Euro, die in 2014 begebene Wandelanleihe 2014 / 2019 in Höhe von 6,6 Mio. Euro, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 2,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,6 Mio. Euro), erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 0,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,6 Mio. Euro), die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,9 Mio. Euro) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 7,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,2 Mio. Euro).

Die wesentlichen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Verbindung mit Windparkprojekten in Höhe von 8,4 Mio. Euro (per 31. Dezember 2016: 5,5 Mio. Euro), sowie Rückstellungen für variable Vergütungen der Vorstände und leitenden Mitarbeiter in Höhe von 1,9 Mio. Euro (per 31. Dezember 2016: 1,6 Mio. Euro).

7. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Angaben zu Beziehungen mit "nahestehenden Personen" finden sich im Konzernanhang unter "X. Sonstige Angaben" Punkt 4.

8. Vertriebund Marketing

Der Vertrieb der Windpark-Projekte, die an Land errichtet werden, stützt sich erfolgreich auf den Direktverkauf an Einzel- und Großinvestoren. Mit diesem Direktvertrieb hat PNE WIND seit Jahren positive Erfahrungen und wird diesen bewährten Vertriebsweg daher auch weiterhin verfolgen. Dabei ist auch der Verkauf größerer Projektportfolien möglich, wenn es dafür auf Investorenseite Interesse gibt.

Ein solcher Verkauf eines 142 MW großen Projektportfolios konnte im Geschäftsjahr 2016 mit einem Verkauf von 80 Prozent der Anteile erfolgreich durchgeführt und im Geschäftsjahr 2017 mit dem Verkauf der zunächst verbliebenen 20 Prozent Anteile abgeschlossen werden. Außerdem konnten im Geschäftsjahr 2017 Windparkprojekte in Frankreich, Schweden und den USA erfolgreich vermarktet werden.

Die Bündelung von Projekten und deren Entwicklung bis zu einer möglichst hohen Werthaltigkeit hat sich auch zuvor bereits bewährt. So konnten 2012 mehrere Offshore-Projekte in einem Paket und 2015 das britische Tochterunternehmen mit der dort entwickelten Projekt-Pipeline erfolgreich vermarktet werden.

Dieser erfolgreiche Weg soll auch künftig beschritten werden.

9. Entwicklung und Innovationen

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb des operativen Geschäftszwecks Projektentwicklung fanden im Konzern der PNE WIND AG im Berichtszeitraum nicht statt.

10. Immaterielle Unternehmenswerte / Nachhaltige Entwicklung

Der Erfolg bei der Entwicklung von Windpark-Projekten an Land und auf See basiert wesentlich auf dem Wissen und den Erfahrungen langjähriger qualifizierter Mitarbeiter sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen an einem Projekt Beteiligten. Dabei sind unsere Mitarbeiter besonders gefordert: Ihre Kreativität und individuelles Vorgehen sind häufig die Schlüssel zur Lösung der oft komplexen Fragestellungen während der Entwicklung eines Windparks. Der Wert eines Windpark-Projektes, von dem dann wieder der unternehmerische Erfolg der PNE WIND AG und des Konzerns abhängt, wird im Wesentlichen in der Planungsphase bis zum Erreichen der Genehmigung geschaffen. Hierzu können wir auf die Fähigkeiten und Erfahrungen unserer in der Regel langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Sie verfügen nicht nur über eine hervorragende Expertise in der Branche, sondern sind darüber hinaus auch sehr gut vernetzt. So wird sichergestellt, dass in allen Phasen der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung aber auch beim Betrieb von Windpark-Projekten auf hohe Fachkompetenz vertraut werden kann.

Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, dass die Potenziale unserer Mitarbeiter durch eine effektive interne Organisation und ein hohes Maß an Eigenverantwortung optimal genutzt werden können. Regelmäßige Bewertungen der Mitarbeiter und ihrer Aufgaben ermöglichen es uns, leistungsorientiert und auf die jeweiligen Aufgaben speziell zugeschnittene Anforderungsprofile immer wieder anzupassen. Auf diese Weise können hohe Standards in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen erreicht und gehalten werden. Durch die Sicherstellung der Qualifizierung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter sowie die laufende Optimierung der Verfahrensprozesse soll unsere Expertise im Markt weiter gestärkt werden.

Aus der Praxis heraus haben wir langjährige Erfahrungen in der Projektentwicklung in Prozesse übergeführt, die es uns ermöglichen, zielgerichtet und intensiv von der Standortakquisition über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Windparks bis hin zum Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, das sogenannte "Repowering", alle Phasen der Windpark-Projektierung erfolgreich zu planen, durchzuführen und abzuschließen.

Bei der internationalen Expansion und der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells um andere saubere Energien, Speichertechnologien und Power-to-Gas-Lösungen wissen wir um die große Bedeutung erfahrener Partner. Daher gilt der Grundsatz, dass wir möglichst nur dann in neue Märkte eintreten, wenn wir dies gemeinsam mit dort gut vernetzten Partnern machen können. Auch hier gilt der Grundsatz der fachlich-qualifizierten und von Vertrauen getragenen Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und an einem Projekt Beteiligten.

Wichtig ist außerdem die Pflege des in vielen Jahren aufgebauten Netzwerkes von Partnern und Unterstützern unseres Geschäftes. Da die Windpark-Projektierung im Wesentlichen auf politischen Rahmenbedingungen basiert, arbeiten wir eng und intensiv mit Branchenverbänden zusammen und pflegen den ständigen Dialog. Den direkten Dialog suchen und pflegen die Projektverantwortlichen von PNE WIND auch mit allen an einem Vorhaben Beteiligten, von den Grundeigentümern und Anliegern über die Kommunalpolitik bis hin zu den beteiligten Behörden.

Mit der kontinuierlichen Ausbildung und Qualifizierung junger Menschen sichern wir Ausbildungsplätze und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. In der Regel bleiben die jungen Mitarbeiter auch nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung im Unternehmen.

Mit den von uns projektierten und betriebenen Windparks und den künftigen Projekten für saubere Energie leisten wir national wie international einen erheblichen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen Abgasen und damit zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur. Die Stromerzeugung aus sauberen Energien wie der Windenergie leistet jedoch nicht nur positive Umweltbeiträge, sondern trägt auch dazu bei, die begrenzten Vorräte fossiler Energieträger zu schonen. Volkswirtschaftlich wirkt sich positiv aus, dass die Stromerzeugung dezentral erfolgt und damit teure Importe von Energieträgern vermindert und vermieden werden. Die Wertschöpfung findet dort statt, wo Strom aus sauberen Energien erzeugt wird. Somit sichern die von uns projektierten und in Betrieb genommenen Projekte eine ökologisch sinnvolle und ökonomisch richtige Stromerzeugung.

11. Risiko- und Chancenbericht

Allgemeine Faktoren

Der Konzern und mit ihm die konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch die Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Durch das interne Risikomanagementsystem minimiert die Gesellschaft die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und geht sie nur dann ein, wenn ein entsprechender Mehrwert für das Unternehmen bei beherrschbarem Risiko geschaffen werden kann. Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Aufbauend auf der Analyse der vorhandenen Kernprozesse erfolgt eine Bewertung der erfassten Risiken. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt regelmäßig. Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, hat sich die Einschätzung der jeweiligen Risiken gegenüber dem 31. Dezember 2016 nicht wesentlich geändert. Mit Umsetzung der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells auch auf weitere sauberen Energien und Speichertechnologien können sich weitere Risiken ergeben.

Risiken aus operativer Tätigkeit

Ein wesentliches Risiko ist das Genehmigungsrisiko von Projekten. Bei zeitlichen Verzögerungen der Genehmigungen, bei negativen Ergebnissen von Ausschreibungen oder wenn sich durch marktbasierte Fördermechanismen das Angebot-Nachfrageverhältnis wesentlich verschiebt, können sich Verschiebungen in den Liquiditätsflüssen, höhere Anzahlungserfordernisse und Ausfälle von geplanten Mittelrückflüssen ergeben. Außerdem können Projekte in diesen Fällen unwirtschaftlich werden, was zu Ausbuchungen von bereits aktivierten unfertigen Erzeugnissen führen kann. Neben dem Vorratsvermögen kann dieses Risiko auch die Werthaltigkeit der Forderungen betreffen. Risiken bestehen für Bilanzwerte für On- sowie Offshore Projekte im In- und Ausland, sollten Projekte unwirtschaftlich werden bzw. eine Realisierung nicht möglich sein. Die operativen Chancen in der Projektierung von Windparks an Land und auf See können jedoch nur realisiert werden, wenn solche unternehmerischen Risiken in Kauf genommen werden.

Zeitliche Verzögerungen können sich in der Projektumsetzung unter anderem wegen des ungewissen Zeitpunkts der Erteilung von Genehmigungen und Netzanschlusszusagen, möglicher Widersprüche / Klagen gegen bereits erteilte Genehmigungen, der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Windenergieanlagen oder der rechtzeitigen Verfügbarkeit sonstiger für die Errichtung eines Windparks erforderlicher Voraussetzungen und Komponenten ergeben. Durch ein umfangreiches Projektcontrolling versucht die Gesellschaft, diesen komplexen Anforderungen zeitgerecht Rechnung zu tragen.

Die Zahl der für die Errichtung von saubere Energien Kraftwerken geeigneten Standorte in Deutschland ist begrenzt. Dies kann in Zukunft zu einem verstärkten Wettbewerb um diese Standorte und damit erhöhten Akquisitionskosten sowie zu höheren Betriebskosten, wie z. B. Nutzungsentschädigungen, führen, die den erzielbaren Deckungsbeitrag entsprechend mindern würden.

Im Zuge der Projektrealisierung bleibt die Gesellschaft darauf angewiesen, den aus zukünftig entstehenden oder zukünftig fällig werdenden Verbindlichkeiten resultierenden Kapitalbedarf zu decken. Außerdem könnte weiterer Kapitalbedarf entstehen, wenn und soweit die PNE WIND AG aus von ihr unmittelbar oder mittelbar gegebenen Bürgschaften oder vergleichbaren Zusagen in Anspruch genommen werden sollte oder sich sonstige in diesem Abschnitt beschriebene Risiken realisieren sollten.

Ein Risiko für die künftige Entwicklung liegt - wie bei allen Unternehmen, die Projekte mit sauberen Energien entwickeln - im Bereich der Finanzierung und des Vertriebs von Projekten. Um dem zu begegnen, hat PNE WIND bereits seit mehreren Jahren auf den Vertriebsweg "Einzel- und Großinvestoren" sowie außerdem auf den Aufbau und Vertrieb von Portfolien mit Windparks, die bereits in Betrieb genommen wurden, gesetzt. Negative Auswirkungen steigender Zinssätze auf die Projektvermarktung können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da steigende Zinsen eine Erhöhung der Projektkosten zur Folge haben. Zudem können steigende Kapitalmarktzinsen gleichzeitig zu sinkenden Verkaufspreisen führen, da die Anforderungen der Einzel- und Großinvestoren an eine Projektverzinsung in diesem Fall steigen dürften. Weiterhin könnten sich bei einer Finanzkrise und einer daraus resultierenden Zurückhaltung der Banken Projektfinanzierungen für die Projektrealisierung als Risiko darstellen.

Der PNE WIND-Gruppe zur Verfügung gestellte Finanzierungsmittel unterliegen teilweise einer variablen Verzinsung, die überwiegend an den 3-Monats-EURIBOR, bzw. den EONIA gekoppelt sind. Die Gesellschaften haben sich nur teilweise gegen steigende kurzfristige Zinsen abgesichert.

Liquiditätsrisiken, das operative Geschäft unterjährig finanzieren zu können, bestehen insbesondere, wenn sich Closings bei Projektverkäufen im Rahmen des Direktverkaufs an externe Investoren verzögern sollten. Diese Liquiditätsrisiken werden zwar als gering eingestuft, hätten beim Eintreten jedoch Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE WIND AG und des Konzerns.

Risiken der Finanzierung bestehen auf Seiten der Partnerunternehmen (Oersted vormals DONG Energy, Vattenfall) auch für die Offshore-Windpark-Projekte. Je nach Projektfortschritt stehen der PNE WIND AG noch Zahlungen für die Projekte "Atlantis I" sowie "Gode Wind" 3 und 4 zu. Die Käufer der Projekte haben bisher noch keine Entscheidungen, die Projekte bauen zu wollen, getroffen. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Projekte realisiert werden und dass die noch zustehenden Zahlungen der PNE WIND AG zufließen.

Risiken für die Weiterentwicklung und Realisierung von Projekten durch Partnerunternehmen bestehen auch aus dem 2015 erfolgten Verkauf der Projektpipeline in Großbritannien. Aus diesem Verkauf können noch Meilensteinzahlungen erhalten werden. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass diese Meilensteinzahlungen wie erwartet vollständig erfolgen, da diese unter anderem von den Marktbedingungen und der Aktivität des Käufers abhängig sind.

Ein Lieferantenrisiko im Bereich Windenergieanlagen ergibt sich aus der weltweiten Nachfrage im Verhältnis zu den vorhandenen Kapazitäten. Lieferengpässe bei steigender internationaler Nachfrage können nicht ausgeschlossen werden. Solche Lieferengpässe könnten zu verzögerter Realisierung von Windpark-Projekten führen. Die Gesellschaft legt daher großen Wert auf den möglichst frühzeitigen Abschluss von Lieferverträgen mit namhaften Herstellern von Windenergieanlagen sowie Zulieferern (z. B. Fundamente) und die Vereinbarung der fristgerechten Lieferung.

Aus den Projekten im internationalen Bereich können sich mittel- und langfristig Währungsrisiken ergeben. Im operativen Bereich resultieren Fremdwährungsrisiken vorrangig daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als dem Euro abgewickelt werden können. Im Investitionsbereich können sich Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ergeben. Es ist geplant, soweit möglich und wirtschaftlich, die Absicherung wesentlicher konzernexterner Fremdwährungsgeschäfte durch Währungssicherungsgeschäfte rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen vorzunehmen.

In der PNE WIND-Gruppe gibt es Joint Venture-Gesellschaften, die Auslandsaktivitäten bereits eingegangen sind oder künftig gegebenenfalls eingehen werden, und daher Risiken darstellen können. Es besteht das Risiko, dass die Zusammenarbeit mit Partnern bereits bestehender Joint Ventures scheitert, etwa im Falle des Ausstiegs eines Joint Venture Partners mit der Folge, dass die Beziehungen und Kenntnisse des Joint Venture Partners über den betreffenden Auslandsmarkt nicht mehr genutzt werden können oder es zum Stillstand oder Scheitern bereits begonnener ausländischer Windparkprojekte kommt. Auch könnte es - insbesondere dann, wenn sich die von dem Joint Venture Unternehmen bearbeiteten Projekte nicht wie zunächst geplant realisieren lassen - zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Joint Venture Partner kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass in der Bilanz der PNE WIND-Gruppe Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz bzw. auf das Vorratsvermögen der betreffenden Joint Venture-Gesellschaft erfolgen müssen. All dies kann die Tätigkeit der Gesellschaft in dem betreffenden Auslandsmarkt deutlich erschweren und im ungünstigsten Fall sogar zu einem vollständigen Scheitern der Aktivität in diesem Land führen. Dies hätte Auswirkungen auf die zukünftigen Ergebnisse der PNE WIND-Gruppe.

Die Bewertung von Projekten zur Nutzung sauberer Energien ist u. a. von der Einschätzung der künftigen Entwicklung der Strompreise in den Zielmärkten abhängig. Veränderungen in der Strompreisentwicklung können zu Veränderungen der Marktsituation führen.

PNE WIND plant und entwickelt im Ausland sowohl in etablierten Märkten als künftig auch in Schwellenländern Projekte, welche in der Planung des Konzerns mit den entsprechenden Erträgen aus der jeweiligen Windparkkonfiguration enthalten sind. Sollten Investoren im Ausland grundsätzliche Änderungen, z. B. eine Veränderung der Zahl oder des Typs der Windenergieanlagen, als Bedingung für den Kauf des Projekts fordern und der PNE WIND-Gruppe keine weiteren geeigneten Investoren zur Verfügung stehen, so könnte dies beim Projekt und damit bei den wirtschaftlichen Kennzahlen der PNE WIND-Gruppe zu Wertberichtigungen auf das Vorratsvermögen führen, die für die PNE WIND-Gruppe nicht geplante negative Ergebnisse nach sich ziehen könnten.

PNE WIND veröffentlicht Prognosen für ihre Unternehmensziele. Diese Prognosen sind auf Basis der Planung des Konzerns getroffen worden. Sollten sich Planungsannahmen im Zeitverlauf ändern, könnte dies dazu führen, dass die veröffentlichte Prognose nicht erreicht wird. Die Verfehlung einer veröffentlichten Prognose könnte für die Gesellschaft bzw. den Aktienkurs nachteilige Auswirkungen haben.

Aus dem Risiko von langfristigen Darlehensverpflichtungen und daraus bestehenden Zinszahlungen werden zur Absicherung in Einzelfällen Zinssicherungsgeschäfte (SWAPs) abgeschlossen, welche bei negativer Zinsentwicklung zu einer zusätzlichen Liquiditätsbelastung für die Gesellschaft werden können.

Aus der Ausgabe der Anleihe 2013 / 2018 und den in den Anleihebedingungen enthaltenen Covenants zur Eigenkapitalquote kann es aufgrund der Nichteinhaltung der Covenants zu erhöhten Zinszahlungen oder einem Kündigungsrecht der Anleihezeichner vor fristgemäßem Ablauf der Anleihe kommen. Die Anleihe wird zu Ende Mai 2018 zur Rückzahlung fällig, daher hätte eine erhöhte Zinszahlung für die Anleihe sowie eine Kündigung der Anleihe keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE WIND AG.

Aus dem Erwerb der Mehrheitsanteile an der WKN AG im Jahr 2013 ist bei der Erstkonsolidierung ein Firmenwert in Höhe von rd. 40,2 Mio. Euro im Konzern entstanden, welcher zum Ende eines jeden Jahres auf seine Werthaltigkeit mittels eines Impairmenttest überprüft werden muss. Sollte sich in der Zukunft ein Impairment ergeben, hätte dies Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns.

Die PNE WIND AG hat ein Rating der Creditreform erhalten, welches zuletzt im April 2017 erneuert wurde. Negative Änderungen der Ratingeinstufung durch das Ratingunternehmen können bei einem Projektierer aufgrund der langfristigen Projektentwicklungszeiten bei unvorhergesehenen kurzfristigen Veränderungen im Umfeld eintreten. Dies könnte möglicherweise negative Auswirkungen auf Refinanzierungskosten der Gesellschaft haben.

Politische Risiken / Marktrisiken

Unkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland oder den Auslandsmärkten der PNE WIND. Der Vorstand der PNE WIND AG ist der Ansicht, dass Windparks zu den aktuell gültigen oder in Ausschreibungen zu erzielenden Vergütungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich projektiert und betrieben werden können. Dennoch werden die Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen PNE WIND tätig ist, kontinuierlich überprüft, um auf mögliche Veränderungen zeitnah reagieren und somit Risiken mindern zu können.

Durch die 2016 beschlossenen Änderungen des EEG und das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) haben sich die Risiken für weitere Offshore-Projekte, die von PNE WIND entwickelt werden, zum Jahresende 2016 deutlich erhöht. Seitdem hat es keine weiteren Veränderungen gegeben. Durch die vorgenannten Gesetzesänderungen kann die Realisierung der Projekte deutlich verzögert oder vollkommen verhindert werden. Laut zweier Rechtsgutachten sind Teile des WindSeeG verfassungswidrig. Insbesondere werden durch das Gesetz gutgläubig getätigte Investitionen ohne Entschädigungsvorschrift durch eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung entwertet. Basierend auf dieser Einschätzung ist der Vorstand der PNE WIND AG der Auffassung, dass das Gesetz in diesen Teilen verfassungswidrig ist und keinen Bestand haben wird. Darüber hinaus geht der Vorstand davon aus, dass eine Verfassungsbeschwerde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zumindest einen Ersatz des der PNE WIND AG entstandenen Schadens und damit einer Erstattung der bereits angefallenen Aufwendungen zur Folge hätte. Die PNE WIND AG, die Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH (STRABAG-Konzern) und die International Mainstream Renewable Power Limited haben -über ihre betroffenen Projektgesellschaften - Ende Juli 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen einige der neuen gesetzlichen Regelungen eingereicht.

Zum 31. Dezember 2017 hat der Vorstand aufgrund der vorstehend beschriebenen bestehenden Möglichkeiten keine Wertberichtigung auf die Vermögenswerte der möglicherweise betroffenen Offshore-Projekte "Nemo", "Nautilus", "Jules Verne"" Atlantis II - III" vorgenommen. Sollte sich ergeben, dass die Gesellschaft entgegen der aktuellen Auffassung des Vorstands keinen Anspruch auf einen Schadensersatz für bereits getätigte Investitionen bei diesen Offshore-Projekten hat, auch sonst keine entsprechende Kompensationsleistungen erhält sowie die alternativen Verwendungsmöglichkeiten der Offshore-Projekte nicht verwirklicht werden können, so wäre gegebenenfalls eine Wertberichtigung der Vermögenswerte vorzunehmen. In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017 sind Vermögenswerte in Höhe von 23,7 Mio. Euro und Rückstellungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro der möglicherweise betroffenen Offshore-Projekte ausgewiesen.

Das polnische Parlament hat eine deutlich verschärfte Abstandsregelung für Windenergieanlagen verabschiedet. Das Gesetz sieht verbindliche Abstände von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern und schützenswerten Naturgebieten und Nationalparks von zehnfacher Gesamthöhe der Windenergieanlage (Nabenhöhe plus Rotorlänge] vor. Dies kann die Entwicklung und Vermarktung weiterer Windparks in Polen deutlich erschweren. Für bereits genehmigte Projekte gilt diese Regelung nicht, wenn eine Betriebsgenehmigung bis Juli 2019 erteilt wird. Anderenfalls verliert dann auch die Baugenehmigung ihre Gültigkeit.

Die politischen Risiken und die Marktrisiken im Ausland - insbesondere in Schwellenländern -können Auswirkungen auf die geplanten Projektrealisierungen in den nächsten Jahren haben. Die PNE WIND AG und ihre Tochtergesellschaften beobachten die aktuellen Entwicklungen im Ausland intensiv, um mögliche Veränderungen der Marktlage oder der politischen Ausrichtung frühzeitig erkennen und rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Bei abrupten Änderungen der Vergütungssysteme sowie bei gesetzgeberischen rückwirkenden Eingriffen können sich aufgrund der mehrjährigen Projektentwicklungszyklen gleichwohl Risiken für die PNE WIND-Gruppe verwirklichen.

Rechtliche Risiken

Alle erkennbaren Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Der Vorstand schätzt die Risiken als überschaubar ein und geht derzeit davon aus, dass sie keinen nennenswerten negativen Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben werden. Dazu zählen auch Risiken aus noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.

Steuerliche Risiken

Die PNE WIND AG und ihre Tochter- sowie sonstige Konzerngesellschaften sind derzeit in Asien, Süd- und Nordamerika, Europa und Afrika tätig und unterliegen damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen in diesen Bereichen können zu einem höheren Steueraufwand und zu höheren Steuerzahlungen führen. Außerdem können Änderungen der steuerlichen Gesetze und Regelungen auch Einfluss auf Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie die aktiven und passiven latenten Steuern haben. PNE WIND agiert in Ländern mit komplexen steuerlichen Regelungen, die unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Zukünftige Auslegungen und Entwicklungen steuerlicher Gesetze und Regelungen könnten Steuerverbindlichkeiten, Rentabilität und Geschäftsbetrieb beeinflussen. Um diese Risiken zu minimieren, wird konzernübergreifend laufend mit länderspezifischen Steuerberatern zusammengearbeitet und die aktuelle Steuersituation analysiert.

Es bestehen steuerliche Risiken aus der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Außenprüfung bei der WKN AG für die Jahre 2010 bis 2013. Diese Prüfung ist auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final abgeschlossen und es liegen noch keine Betriebsprüfungsberichte oder Entwürfe von Betriebsprüfungsberichten vor. Entsprechend sind auch noch keine angepassten Steuerbescheide ergangen. Auf Basis der Gespräche zwischen dem Vorstand der WKN AG sowie deren Steuerberatern auf der einen Seite und der Finanzbehörde auf der anderen Seite bestehen unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung einzelner Sachverhalte. Mögliche Feststellungen der Betriebsprüfung könnten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WKN AG und des PNE WIND Konzerns im einstelligen bis zu einem unteren zweistelligen Millionen Bereich haben. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstands geht der Vorstand der PNE WIND AG weiterhin davon aus, dass die steuerliche Abbildung der Sachverhalte zutreffend erfolgt ist. Für einzelne ausgewählte Sachverhalte, die im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffen wurden, wurde gleichwohl vorsorglich eine Rückstellung in Höhe von rund 0,9 Mio. Euro gebildet. Für den wirtschaftlich überwiegenden Teil der im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffenen Sachverhalte sieht der Vorstand dagegen unverändert keinen Anlass, in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017 eine Rückstellung zu erfassen. Sollte die Betriebsprüfung negativ ausgehen und zu Belastungen über die gebildete Rückstellung hinaus führen, würde eine Auswirkung auf die veröffentlichte Guidance auch dann nicht eintreten, da mögliche Ergebnisauswirkungen im Steueraufwand und damit außerhalb des EBITs ausgewiesen werden würden.

Chancen

Als Projektierer von Onshore- und Offshore-Windparks agiert PNE WIND in einem internationalen Wachstumsmarkt. Unabhängige Studien gehen aufgrund der Endlichkeit der fossilen Energieträger, dem Zwang zur Verminderung von Klimaschadstoffen sowie dem Bedarf an sicheren Energiequellen von weiterhin hohen Zuwachsraten der Windenergie in den kommenden Jahren aus. Der erfolgreiche Abschluss der Weltklimakonferenz im Dezember 2015 in Paris mit der Zielsetzung, einen Anstieg der Durchschnittstemperaturen um mehr als 2 Grad gegenüber dem Stand von 1990 zu verhindern, zeigt, dass die Notwendigkeit einer Energiewende weltweit erkannt worden ist. Die Unternehmen in der PNE WIND-Gruppe verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Markt über die Voraussetzungen und die Erfahrungen, um von dieser Entwicklung langfristig zu profitieren.

Die ständige Weiterentwicklung des Geschäftsmodells setzte die PNE WIND AG mit der Gründung einer Tochtergesellschaft fort, in der erneut, nach der erfolgreichen Umsetzung des ersten Windpark-Portfolios in den Jahren 2014-2016, fertiggestellte und in Betrieb genommene Windparks an Land mit einer Gesamtleistung von rund 200 MW bis 2020 gebündelt werden sollen. Die PNE WIND bleibt vorerst direkt beteiligt und profitiert somit von künftigen Erträgen sowie dem Betriebsmanagement und hat bei einem möglichen späteren kompletten oder anteiligen Verkauf die Chance auf Hebung von zusätzlichen Gewinnen. Bereits beim vorherigen Portfolio hat sich gezeigt, dass dieser Weg erfolgreich beschritten werden kann.

Besondere Chancen liegen in den Auslandsaktivitäten des Konzerns sowie in möglichen neuen Märkten und in der Erweiterung des Geschäftsmodells auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien sowie neue Märkte. PNE WIND ist bereits in einer Reihe attraktiver Wachstumsmärkte tätig. Dabei erfolgt die Expansion primär in Länder mit stabilen politischen Rahmenbedingungen und mit verlässlichen Vergütungs- und Förderregeln oder auch in Länder mit einem vergleichsweise hohen Marktpotential. Dazu zählen auch Schwellenländer mit einem stark steigenden Strombedarf. Um die jeweiligen örtlichen Bedingungen hinreichend zu berücksichtigen, erfolgt der Markteintritt vielfach in Kooperation mit einem lokalen Partner. Diese Art der Internationalisierung hat sich als kosteneffiziente und erfolgversprechende Strategie bewährt. Auch künftig wird PNE WIND diesen bewährten Weg der selektiven Auslandsexpansion weiterverfolgen und vorhandene Marktchancen entschlossen nutzen.

Die Kernkompetenz von PNE WIND liegt in der Projektentwicklung, dem Bau und dem Betrieb sowie Repowering von Windprojekten auf hohem internationalen Niveau. Diese Kompetenz kann auch in weiteren Auslandsmärkten mit Ausbaupotential genutzt werden. Solche Märkte werden daher kontinuierlich beobachtet und die Chancen für einen Markteintritt sorgfältig geprüft.

Neben den Chancen der Internationalisierung stehen die Perspektiven, die der etablierte deutsche Markt für Windenergie sowohl an Land wie auch auf See weiterhin bietet. Die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung und die Notwendigkeit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erfordern den beschleunigten Ausbau von Windparks an Land wie auf See. PNE WIND zeichnet sich dadurch aus, dass sie bereits sechs Windpark-Projekte auf See durch den gesamten Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führte. Drei dieser Windparks sind von den Käufern bereits komplett errichtet und in Betrieb genommen worden. Ein weiterer steht kurz vor dem Baubeginn. Im Offshore-Bereich wurde eine hohe Kompetenz entwickelt, die auch auf internationale Märkte übertragen werden kann. Daher prüfen wir die Möglichkeiten der Entwicklung von Windparks auf See in den USA, aber auch in anderen Ländern.

Das Wachstum des Windenergie-Sektors in Deutschland bietet außerdem erhöhte Perspektiven bei der Erbringung von Dienstleistungen. PNE WIND versteht sich als verlässlicher Partner der Betreiber von Windparks und betreut diese oftmals auch nach erfolgter Übergabe im technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement. Dieser Bereich wird zielstrebig weiter ausgebaut. Mit der energy consult GmbH hat sich die Gruppe in diesem Geschäftsbereich stark aufgestellt. Windenergieanlagen mit mehr als 1.500 MW Nennleistung, eine Vielzahl an Umspannwerken sowie auch Photovoltaikanlagen werden betreut. Mit Sitz in Cuxhaven und ihrer Betriebsstätte in Husum ist die energy consult GmbH sowohl auf dem deutschen Markt als auch international im technischen Betriebsmanagement präsent.

Optimierte Strategie:

Die seit langem erfolgreiche Tätigkeit in diesen Geschäftsfeldern ist die gute Basis für eine strategische Optimierung der Konzernaktivitäten.

Weltweit wächst die Nachfrage nach sauberen Energien und einer gesicherten Stromversorgung. Diesen Entwicklungen trägt PNE WIND mit einer Ausweitung des operativen Geschäfts Rechnung und will als "Clean Energy Solution Provider" die Chancen aus der Wandlung der Märkte nutzen. Die strategische Weiterentwicklung umfasst nahezu die gesamte Wertschöpfungskette der sauberen Energien. Aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks an Land und auf See werden künftig auch Projekte und Lösungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von sauberen Energien Kraftwerken entwickelt und realisiert. Das ist Kern der neuen, im November 2017 vorgestellten Strategie.

Projektentwicklung und Portfolio

Projektentwicklung bleibt das Kerngeschäft. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung von Qualitätsprojekten, der Aufbau eines neuen europäischen Windpark-Portfolios mit rund 200 MW bis 2020 (Windparkportfolio 2020) und technologieübergreifende Projekte sowie weitere Servicedienstleistungen.

Technologien

Neben der Windenergie sollen künftig auch Photovoltaik, Speicherung und Power-to-Gas wesentliche Bausteine der Unternehmensstrategie sein. Damit wird der Einstieg in die Segmente Mobilität und Wärme aus sauberen Energien (Sektorenkopplung) geplant. Dazu gehört die Entwicklung von Power-to-Gas-Projekten mit einem Schwerpunkt bei der Erzeugung von Wasserstoff. In der Verbindung von Windparks, Photovoltaikanlagen und Speichern will PNE WIND künftig auch Kraftwerke und Insellösungen also autarke saubere Energieanlagen, die unabhängig vom Stromnetz sind, entwickeln. Die 2017 begonnene Kooperation mit der VPC GmbH, Ingenieurdienstleister für Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen, ist ein erster Schritt.

Märkte

Neben den etablierten Märkten in Europa und Amerika für Windenergie wie Deutschland, Frankreich oder USA rücken für PNE WIND künftig auch Schwellenländer etwa in Lateinamerika, im mittleren und fernen Osten sowie in Afrika, die ein großes Potential für die Entwicklung von sauberen Energien besitzen, in den Fokus. Diese zeichnen sich durch einen stark steigenden Energiebedarf aus. Kooperationen mit erfahrenen Partnern gewährleisten sichere Markteinstiege in diesen Ländern.

Dienstleistungen

Zusätzliche Dienstleistungen etwa beim Betriebsmanagement und weitere Finanzierungslösungen für Projekte der sauberen Energien stehen ebenfalls für eine Ausweitung der Aktivitäten von PNE WIND. Auch anorganisches Wachstum durch Kooperationen, Beteiligungen oder Übernahmen von Unternehmen aus Service-, der Photovoltaik-, der Batterie- und Speicherbranche ist möglich.

Die Optimierung von Windparks steht ebenso auf der Agenda wie Offshore-Dienstleistungen, die Ausweitung des Betriebsmanagements für Windparks und Umspannwerke auch auf Photovoltaik-projekte und der Aufbau von technologieübergreifendem Knowhow.

Energy Supply Management

Zusätzlich soll ein weiteres Margenpotential durch die Optimierung der Vermarktung von Strom und Gas aus sauberen Energien erschlossen werden.

Umsetzung / Smart Development

Wir verfügen über erfahrene und spezialisierte Mitarbeiter, um die Strategie umzusetzen. Mit einem integrierten Projektansatz werden bereits Geschäftsmöglichkeiten mit neuen Produkten sowie in neuen Märkten entwickelt. Dabei sollen verschiedene saubere Energien und Speichertechnologien kombiniert, der Eintritt sowie der Austritt in neue Märkte beschleunigt, die Zeitspanne bis zu einem Projekterfolg verkürzt und hohe Vorleistungen in Projekten vermieden werden.

Risikominimierung und neue Potenziale

Mit dieser neuen Strategie minimieren wir Marktrisiken, eröffnen der PNE WIND neue Potenziale und Märkte und werden mittelfristig vor allem die bisher sehr volatilen Ergebnisse verstetigen. Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung der Strategie gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg des durchschnittlichen operativen Ergebnisses (EBIT] und einer Verringerung der Volatilität führen. Mit der Strategie "Scale up" setzen wir weiter auf unsere Kernkompetenzen und eröffnen uns weitere Teile der Wertschöpfungskette.

Einschätzung:

Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotential der Risiken nach Einschätzung des Vorstandes, mit Ausnahme der im Text erwähnten Veränderungen, gegenüber dem 31. Dezember 2016 nicht wesentlich verändert. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens sind aus Sicht des Vorstandes angesichts der weltweiten Entwicklung des Klimaschutzes und des Ausbaus der Windenergie und den zu erwartenden Meilenstein-Zahlungen aus bereits erfolgten Projekt-Verkäufen gut. Somit ist nach Einschätzung des Vorstandes auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Auf Grundlage der positiven wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft per 31. Dezember 2017 stellt kein Einzelrisiko eine wesentliche Gefahr für den Konzern dar, auch wenn Risiken Auswirkungen im unteren zweistelligen Millionen Bereich haben könnten (z.B. Risiko Wertberichtigung Vorräte Offshore, Risiko Betriebsprüfung WKN AG]. Somit sind aus Sicht des Vorstands bestandsgefährdende Risiken aktuell nicht ersichtlich.

12. Steuerungssystem

Die Steuerung der PNE WIND-Gruppe erfolgt über regelmäßige Erörterungen zwischen dem Vorstand und den Unternehmenseinheiten; Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der PNE WIND-Gruppe gewährleistet werden. Bei wesentlichen ergebnisrelevanten Veränderungen wird unverzüglich an den Vorstand berichtet.

Ausgangspunkt für die Steuerung des Gesamtkonzerns bzw. der Unternehmenseinheiten sind die Zielvorgaben des Vorstands, die sich aus Vision, Mission und der Gesamtstrategie der PNE WIND-Gruppe ableiten. Ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele und Vorgaben ist die Gesamtheit an internen Regelungen der PNE WIND-Gruppe.

Die Unternehmenseinheiten berichten monatlich über aktuelle Entwicklungen bzw. Zielabweichungen. Darüber hinaus werden operative Frühindikatoren kontinuierlich analysiert.

Zwischen Vorstand und den Geschäftsbereichen findet regelmäßig ein Austausch statt, in denen ein Überblick über die jeweils aktuelle Marktsituation gegeben wird. Darüber hinaus werden im Verlauf des Jahres u. a. Schwerpunktthemen wie die Festlegung der Strategie und deren systematische Umsetzung im Rahmen der Jahres- und Mittelfristplanung sowie die Zielvereinbarung und Zielerreichung diskutiert.

Die Steuerung der Aktivitäten unserer operativen Einheiten erfolgt auf Basis der genannten Steuerungskennzahl; dabei kommt den Ergebnisgrößen EBIT und in der Zukunft EBITDA, vor dem Hintergrund des Portfolioaufbaus bis 2020, eine besondere Bedeutung zu, da diese aus unserer Sicht die geeigneten Größe zur Beurteilung der Ertragskraft der PNE WIND-Gruppe sind. Weiterhin wird als nichtfinanzielle Steuerungsgröße die Projektierungspipeline verwendet. Auf der Basis der Steuerungskennzahlen EBIT (Betriebsergebnis lt. Konzern-Gesamtergebnisrechnung bzw. bei der PNE WIND AG lt. Gewinn- und Verlustrechnung), EBITDA (Konzern-EBIT zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen bzw. bei der PNE WIND AG EBIT zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen) und Projektierungspipeline erfolgt in der PNE WIND-Gruppe der Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf. Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 wurde die Prognose für das Konzern-EBIT für das Geschäftsjahr erreicht bzw. übertroffen. Gleichzeitig konnte auch die Steuerungskennzahl "Projektierungspipeline" erreicht werden, da die Pipeline ungefähr gleich groß war Ende 2017 wie Ende 2016.

13. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS / RMS der Muttergesellschaft und des Gesamtkonzerns

Internes Kontrollsystem (IKS)

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden.

Im Rahmen der Implementierung des IKS haben wir die einzelnen Funktionsbereiche der Gesellschaft und des Konzerns einer sorgfältigen Analyse unterzogen und entsprechend der Wahrscheinlichkeit und der Möglichkeit eines Schadenseintritts bewertet.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen bzw. den vorgenommenen Bewertungen haben wir den Aufbau der einzelnen Einheiten organisiert. Daneben haben wir die Arbeitsabläufe an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst. Beispielsweise achten wir auf eine konsequente Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus legen wir besonderen Wert auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Gleichzeitig haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut.

Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des IKS finden in allen Funktionsbereichen der Muttergesellschaft und des Gesamtkonzerns Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des Internen Kontrollsystems stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.

Neben diesen im System implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte überwacht.

Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-] Rechnungslegungsprozess ist es, sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den International Financial Reporting Standards (IFRS)sowie (konzern)internen Richtlinien erfolgt und dadurch den Adressaten des Konzern- und des Einzelabschlusses zutreffende und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür hat PNE WIND ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das alle dafür relevanten Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen umfasst.

Das interne Kontrollsystem besteht aus den Bereichen Steuerung und Überwachung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat (hier insbesondere der Prüfungsausschuss) sind mit prozessunabhängigen Prüfungsmaßnahmen in das interne Überwachungssystem eingebunden.

Für spezielle fachliche Fragestellungen und komplexe Bilanzierungssachverhalte fungiert das Konzernrechnungswesen als zentraler Ansprechpartner. Falls erforderlich, wird auf externe Sachverständige (Wirtschaftsprüfer, qualifizierte Gutachter etc.) zurückgegriffen.

Darüber hinaus werden die rechnungslegungsbezogenen Kontrollen durch das Controlling des Konzerns durchgeführt. Alle Posten und wesentlichen Konten der Gewinn- und Verlustrechnungen, der Bilanzen des Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit und Plausibilität überprüft. In Abhängigkeit davon, wie die rechnungslegungsbezogenen Daten durch das Rechnungswesen erstellt werden, erfolgen die Kontrollen monatlich oder quartalsweise.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist Bestandteil des Risikomanagements des Konzerns. Die für die Richtigkeit der rechnungslegungsbezogenen Daten relevanten Risiken werden von dem für den Risikobereich Finanzen zuständigen Risikobeauftragten überwacht und quartalsweise vom Risikomanagementgremium identifiziert, dokumentiert und beurteilt. Geeignete Maßnahmen zum Monitoring sowie zur Risikooptimierung von rechnungslegungsbezogenen Risiken sind durch das Risikomanagement des Konzerns eingerichtet.

Risikomanagement (RMS)

Die Risikopolitik des Konzerns und der Gesellschaft ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand des Konzerns sowie der Gesellschaft zu sichern und gleichzeitig deren Werte systematisch und kontinuierlich zu steigern.

Die Risikostrategie basiert auf einer Bewertung der Risiken und der mit ihnen verbundenen Chancen. In den Kernkompetenzfeldern des Konzerns und der Gesellschaft gehen wir angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern-und / oder Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen - soweit dies möglich ist - vermieden.

Im "Risikomanagementhandbuch" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden unter Beachtung klar definierter Kategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten, der bedeutenden assoziierten Unternehmen sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe bewertet. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert.

Die einzelnen Risiken werden im Rahmen der internen Risikoberichterstattung innerhalb des Konzerns anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkung klassifiziert.

Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit

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Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0 % bis 5 % Sehr gering
6 % bis 20 % Gering
21 % bis 50 % Mittel
51 % bis 100 % Hoch

Klassifizierung nach Auswirkungsgrad

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Erwartete Auswirkung

in TEUR
Grad der Auswirkung
T EUR 0 bis T EUR 250 Niedrig
>T EUR 250 bis T EUR 1.000 Moderat
>T EUR 1.000 bis T EUR 2.000 Wesentlich
>T EUR 2.000 bis T EUR 40.000 Gravierend

Aus der Kombination der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit und der erwarteten Auswirkung des Risikos erfolgt die Klassifizierung des Risikos in hoch, mittel und gering.

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Auswirkung Klassifizierung
Gravierend Mittel Hoch Hoch Hoch
Wesentlich Mittel Mittel Hoch Hoch
Moderat Gering Mittel Mittel Hoch
Niedrig Gering Gering Mittel Mittel
Eintrittswahrscheinlichkeit Sehr gering Gering Mittel Hoch

Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Absicherung von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht. Das zentrale Risikomanagement berichtet regelmäßig über die identifizierten Risiken an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten.

Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der (Konzern-]Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch werden frühzeitig wichtige Informationen über potentiell mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung / Auflösung von Rückstellungen gewonnen.

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer vorbildlichen Handlungsweise in allen geschäftlichen Belangen werden verantwortliche Mitarbeiter gezielt in Fragen der Compliance geschult.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv verfolgt:

Mögliche Risiken, die sich aus Änderungen von Gesetzen und Verordnungen für unser operatives Geschäft in der Windpark-Projektierung ergeben können.
Mögliche Risiken, die sich aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz ergeben können.
Mögliche Risiken, die sich aus fehlenden Netzkapazitäten im In- und Ausland ergeben können.
Mögliche technische Risiken, die sich aus dem Eigenbetrieb von Windparks ergeben und die daraus erwarteten Ergebnisse negativ beeinflussen könnten.
Einen besonderen Stellenwert haben die Bemühungen um Einhaltung der Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung. Risiken können sich jedoch aus der Nichteinhaltung der Regeln und der internen Richtlinien durch Einzelne ergeben.

14. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f bzw. §315d HGB)

Die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB ist auf unserer Internetseite www.pnewind.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

15. Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 8. Februar 2017 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass die PNE WIND AG bei jedem der in diesem Bericht aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das jeweilige Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten hat."

16. Ergänzende Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)

Kapitalverhältnisse

Die PNE WIND AG hat zum 31. Dezember 2017 insgesamt 76.556.026 Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro ausgegeben. Am 31. Dezember 2017 betrug der Anteil nicht meldepflichtiger Aktienbestände (weniger als 3 Prozent des Grundkapitals) rund 82 Prozent. Eine direkte oder indirekte Beteiligung, die den Wert von 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet, wurde zum Stichtag 31. Dezember 2017 nicht gemeldet.

Die Aktien der Gesellschaft unterliegen nur in den gesetzlich geregelten Fällen und nicht satzungsgemäß Beschränkungen bezüglich des Stimmrechts oder der Übertragung. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht vorhanden. Eine Stimmrechtskontrolle durch die Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital ist nicht gegeben.

Aktionärsrechte und -pflichten

Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu.

Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung.

Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die von ihr zu bestellenden Mitglieder des Aufsichtsrats und den Abschlussprüfer; sie entscheidet über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, über Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien sowie gegebenenfalls über die Durchführung von Sonderprüfungen, über vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und über eine Auflösung der Gesellschaft.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung jeweils für höchstens fünf Jahre ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Zudem kann er einen Vorsitzenden des Vorstands sowie Stellvertreter ernennen.

Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Gemäß § 179 Abs. 2 AktG bedarf ein satzungsändernder Beschluss der Hauptversammlung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.

Zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung der Aufsichtsrat berechtigt. Ferner ist der Aufsichtsrat ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung eines bedingten Kapitals anzupassen sowie die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 und, falls das Genehmigte Kapital 2017 bis zum 30. Mai 2022 nicht vollständig ausgenutzt worden ist, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist jeweils anzupassen.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 30. Mai 2022 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkaptals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem] an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent überoder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen "Öffentliches Erwerbsangebot") kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär] sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapitals zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 prozentigen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungsund / oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

Von der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 erteilten Ermächtigung, eigene Aktien zu erwerben, hat die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2017 keinen Gebrauch gemacht. Auch von der zuvor bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die dem Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 erteilt worden war und die im Zuge der Erteilung der Ermächtigung mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 aufgehoben wurde, machte der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch.

Zudem hat die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 Euro mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 7.750.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/ 2012). Von der im Rahmen des Bedingten Kapitals II / 2012 erteilten Ermächtigung, die am 14. Mai 2017 infolge Zeitablaufs erloschen ist, hatte der Vorstand im Jahr 2014 durch Begebung der Wandelanleihe 2014 / 2019 Gebrauch gemacht.

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") auszugeben. Die Schuldverschreibungen können nach dieser Ermächtigung einen Gesamtnennbetrag von bis zu 80.000.000,00 Euro und eine Laufzeit von längstens 20 Jahre haben. Den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen können Wandlungs- und / oder Optionsrechte auf insgesamt bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft entsprechend einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 20.000.000,00 Euro eingeräumt werden. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um weitere bis zu 20.000.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Von der im Rahmen des Bedingten Kapitals 2017 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 38.250.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum ebenfalls keinen Gebrauch gemacht.

Zum 31. Dezember 2017 bestand das Genehmigte Kapital 2017 daher noch in voller Höhe von 38.250.000,00 Euro.

Die zuvor bestehende Ermächtigung über ein genehmigtes Kapital, welche die Hauptversammlung mit Beschluss vom 22. Mai 2013 erteilt hatte, wurde im Zuge des Beschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2017 aufgehoben. Von dieser vorausgegangenen Ermächtigung hatte der Vorstand zweimal, nämlich im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015, Gebrauch gemacht.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sowie Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Unternehmensanleihe 2013 / 2018

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE WIND AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen.

Wandelanleihe 2014 / 2019

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Wandelanleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE WIND AG als Anleiheschuldnerin die vorzeitige Rückzahlung seiner Wandelteilschuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden, zu verlangen. Ein Kontrollwechsel liegt in diesem Zusammenhang vor, wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Anleiheschuldnerin erlangt oder erlangen, wobei Kontrolle (i] direktes oder indirektes (im Sinne von § 22 WpHG, seit 3.1.2018 § 34 WpHG) rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum von insgesamt mehr als 30 Prozent der Stimmrechte der Anleiheschuldnerin oder (ii) bei einem öffentlichen Angebot für Aktien der Anleiheschuldnerin den Fall, dass die Aktien, die sich bereits in der Kontrolle des Bieters befinden, und die Aktien, für die bereits das Angebot angenommen wurde, zusammen mehr als 30 Prozent der Stimmrechte der Anleiheschuldnerin gewähren oder (iii) der Verkauf oder die Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Anleiheschuldnerin durch diese an bzw. auf eine andere Person oder Personen bedeutet.

Im Falle eines Kontrollwechsels wird nach Maßgabe der Anleihebedingungen zudem der Wandlungspreis für die Ausübung der Wandlungsrechte innerhalb einer bestimmten Frist angepasst.

IKB Darlehensvertrag mit der PNE WIND West Europe GmbH

Tritt ein Kontrollwechsel im Sinne des Vertrags ein, hat die IKB Deutsche Industriebank AG als Darlehensgeberin nach Maßgabe des Darlehensvertrags das Recht, den Darlehensvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Kontrollwechsel meint nach dem Vertrag, dass die PNE WIND AG als Bürge des Darlehensvertrags nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Geschäftsanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer hält oder eine natürliche oder juristische Person mindestens 30,1 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der PNE WIND AG als Bürgen halten.

Weitere Vereinbarungen

Darüber hinaus haben weder die PNE WIND AG noch die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften weitere wesentliche Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 21 WpHG (seit 3.1.2018 § 33 WpHG) mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt gemäß des jeweiligen Anstellungsvertrags für die restliche Vertragslaufzeit zu; es ist mit Vertragsbeendigung ohne Abzinsung in einem Betrag auszuzahlen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Tantieme bis Vertragsende zu. Dabei ist - jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung - die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt nach § 5 Abs. 1 des jeweiligen Anstellungsvertrags.

17. Vergütungsbericht

Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf zusammen TEUR 2.668 (im Vorjahr: TEUR 2.690).

Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 TEUR 530 (i. V. TEUR 461) betragen.

Nach der Satzung erhält der Vorsitzende TEUR 120, sein Stellvertreter TEUR 90, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 60 als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 1 pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von TEUR 30 und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses TEUR 15 als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche Vergütung von TEUR 20. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 622 (i. V. TEUR 528). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder.

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in TEUR Fixe Vergütung 2017 Sitzungsgeld 2017 Gesamtbezüge 2017
Herr Pedersen 112,9 15,0 127,9
Frau Niklas 75,0 15,0 90,0
Herr Rohardt 60,0 16,0 76,0
Herr Kruse 61,3 8,0 69,3
Herr Fries 58,3 8,0 66,3
Herr Egger 52,5 7,0 59,5
Herr Freiherr von Hodenberg 37,5 8,0 45,5
Herr Groß 37,5 7,0 44,5
Herr Schuhbauer 35,0 8,0 43,0
Gesamtvergütung 530,0 92,0 622,0

Die Mitglieder des Vorstandes erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Gesamtbezüge (inkl. abgegrenzter Verbindlichkeiten für Tantiemen) bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von TEUR 2.046 (i. Vj. TEUR 2.162).

Die Werte in den nachfolgenden Tabellen unter den aufgeführten Begriffen "gewährte Zuwendungen" spiegeln alle in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten Leistungen, welche zum Teil erst im folgenden Jahr liquiditätswirksam werden, wider. Hingegen sind die Werte, die unter dem Begriff "Zufluss" aufgeführt werden, im jeweiligen Geschäftsjahr liquiditätswirksam geworden und betreffen somit zum Teil Aufwendungen aus dem Vorjahreszeitraum (z. B. Rückstellungen für variable Vergütungen, die im Folgejahr zur Auszahlungen führen).

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Gesamter Vorstand Gesamter Vorstand
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2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
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Festvergütung 1.321 885 885 885 1.321 885
Nebenleistungen 61 76 76 76 61 76
Summe 1.382 961 961 961 1.382 961
Einjährige variable Vergütung 342 598 0 598 168 342
Mehrjährige variable Vergütung 357 487 0 730 308 357
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 308 0
davon Zeitraum 2016-2018 357 0 0 0 0 357
davon Zeitraum 2017-2019 0 487 0 730 0 0
Sonstiges 81 0 0 0 81 0
Summe 780 1.085 0 1.328 557 699
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 2.162 2.046 961 2.289 1.939 1.660

Die Vorstandsgehälter setzen sich aus einem fixen und variablen Gehaltsanteil zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil besteht aus dem Festgehalt sowie Nebenleistungen (Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen) sowie dem geldwerten Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen. Er wird monatlich ausgezahlt. Der variable Gehaltsbestandteil der Vorstandsgehälter ist aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil. Der kurzfristige Teil ist an die Erreichung bestimmter Ziele im laufenden Geschäftsjahr und der langfristige Teil an die Erreichung von Zielen über mehrere Jahre gebunden. Der langfristige Teil der variablen Vergütung beträgt 55 Prozent und der kurzfristige Anteil 45 Prozent vom möglichen variablen Gehalt. Der Aufsichtsrat vereinbart die kurz- und langfristigen Ziele mit dem Vorstand. Als kurzfristiges Ziel wurde aktuell das zu erwartende Konzern EBT im nächsten Geschäftsjahr festgelegt. Sollte das kurzfristige Ziel nicht zu 100 Prozent erreicht werden, so wird der Anteil dieses Ziels an der kurzfristigen variablen Vergütung nicht oder nur anteilig im Verhältnis der Zielerreichung ausbezahlt. Als langfristige Ziele sind Kennzahlen festgelegt, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fördern sollen, wie z.B. ein zu erwartendes Konzern EBT eines Dreijahreszeitraumes. Der variable, an mehrjährige Ziele gebundene Gehaltsbestandteil wird jeweils für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr ausbezahlt, jedoch mit dem Vorbehalt der Rückforderung bei Nichterreichung des langfristigen Ziels über mehrere Jahre bzw. der Verrechnung mit den dann fälligen Ansprüchen. Die Vorstandsgehälter unterliegen jeweils einem Cap zur Gesamtvergütung pro Jahr. Zur Vergütung der Vorstände werden fixe und variable Vergütungen aus Konzerntätigkeiten, z. B. Aufsichtsratsvergütungen bei Tochtergesellschaften, in die Berechnung für den Cap bei der Vorstandsvergütung mit einbezogen. Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrecht berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 21 WpHG (seit 3.1.2018 § 33 WpHG) mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt für die restliche Vertragslaufzeit zu, jedoch in jedem Fall beschränkt auf einen Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent einer im Rahmen des Angebots erreichten Steigerung des Unternehmenswerts zu. Dabei ist - jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung - die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt.

Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder.

Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Corporate Governance Kodex ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Markus Lesser Vorstandsvorsitzender (CEO) Markus Lesser Vorstandsvorsitzender (CEO)
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2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
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Festvergütung 322 350 350 350 322 350
Nebenleistungen 24 24 24 24 24 24
Summe 346 374 374 374 346 374
Einjährige variable Vergütung 158 236 0 236 78 158
Mehrjährige variable Vergütung 192 193 0 289 143 192
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 143 0
davon Zeitraum 2016-2018 192 0 0 0 0 192
davon Zeitraum 2017-2019 0 193 0 289 0 0
Sonstiges 35 0 0 0 35 0
Summe 385 429 0 525 256 350
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 731 803 374 899 602 724

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Jörg Klowat Finanzvorstand (CFO) Jörg Klowat Finanzvorstand (CFO)
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2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
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Festvergütung 330 315 315 315 330 315
Nebenleistungen 31 32 32 32 31 32
Summe 361 347 347 347 361 347
Einjährige variable Vergütung 135 213 0 213 90 135
Mehrjährige variable Vergütung 165 173 0 260 165 165
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 165 0
davon Zeitraum 2016-2018 165 0 0 0 0 165
davon Zeitraum 2017-2019 0 173 0 260 0 0
Sonstiges 46 0 0 0 46 0
Summe 346 386 0 473 301 300
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 707 733 347 820 662 647

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Kurt Stürken Vorstand (COO) Kurt Stürken Vorstand (COO)
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2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
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Festvergütung 64 220 220 220 64 220
Nebenleistungen 6 20 20 20 6 20
Summe 70 240 240 240 70 240
Einjährige variable Vergütung 49 149 0 149 0 49
Mehrjährige variable Vergütung 0 121 0 181 0 0
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2016-2018 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2017-2019 0 121 0 181 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 49 270 0 330 0 49
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 119 510 240 570 70 289

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Per Hornung Pedersen Ex-Vorstand Per Hornung Pedersen Ex-Vorstand
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2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
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Festvergütung 605 0 0 0 605 0
Nebenleistungen 0 0 0 0 0 0
Summe 605 0 0 0 605 0
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2016-2018 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2017-2019 0 0 0 0 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0 0
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 605 0 0 0 605 0

18. Ausblick / Prognose

Ausblick / Prognose

PNE WIND vereint als international tätiger Windenergie-Pionier aus Deutschland und einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer Verantwortung. Dabei bearbeitet sie bisher die Wertschöpfungskette rund um Windparks von der Entwicklung, Projektierung, Realisierung und dem Vertrieb über den Betrieb von Windparks und Umspannwerken bis hin zum Repowering - also dem Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue auf dem aktuellen Stand der Technik.

Wir wollen Projekte mit einer hohen Qualität, die internationale Standards erfüllt und eine gesicherte Projekt-Finanzierung auf internationalem Niveau möglich macht, entwickeln. Möglich ist eine solche Projekt-Qualität durch die Sicherstellung der Prognose für den Projektzeitplan und den Kostenrahmen von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme.

Nach dem erfolgreichen Aufbau und Verkauf eines ersten Windpark-Portfolios verfolgen wir das Ziel, bis 2020 ein neues europäisches Portfolio mit Windparks von insgesamt rund 200 MW zu realisieren (Windparkportfolio 2020]. Das Portfolio soll vorrangig Windparks in Deutschland und Frankreich umfassen. Der Aufbau des neuen Portfolios kann durch selbstentwickelte Windpark-Projekte, den Zukauf von Altwindparks zum späteren Repowering und den verstärkten Ankauf von teilentwickelten Projekten erfolgen. Ein erster 43 MW-Windpark für dieses Portfolio wurde bereits in 2017 errichtet und in Betrieb genommen. Bis der Aufbau des neuen Portfolios abgeschlossen ist, werden fertiggestellte Windparks in einer Tochtergesellschaft gebündelt, um durch den Stromverkauf laufende Erträge zu erzielen.

Darüber hinaus ist die Verbindung von Kraftwerken mit sauberen Energien und Speichertechnologien ein Zukunftsthema. Wir haben daher die strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe erweitert. Das operative Geschäft wird neu ausgerichtet und die Aktivitäten national wie international auf eine deutlich breitere Basis gestellt. Ziel ist es, PNE WIND vom Spezialisten für Windparks zum Anbieter von Lösungen für saubere Energie weiterzuentwickeln. Grundzüge dieser erweiterten Strategie eines "Clean Energy Solution Provider" sind die Ausweitung des Serviceangebots und die Erschließung neuer Märkte sowie Technologien. Mit dieser Erweiterung des erfolgreichen Geschäftsmodells, sollen die Volatilität der Erträge zu verringert und neue Margenpotentiale erschlossen werden.

Wir reagieren mit der neuen strategischen Ausrichtung auf Veränderungen in den Märkten der sauberen Energien. Während saubere Energien weltweit in den kommenden Jahren dynamisch wachsen werden, sind in einzelnen, etablierten Märkten gegenläufige Entwicklungen zu beobachten. Förderungen für Windenergie werden gekürzt und Vergütungssysteme auf Ausschreibungen oder andere Marktmechanismen umgestellt und der Zubau der Windenergie in manchen Ländern dadurch begrenzt. Das verschärft den Wettbewerbsdruck. Die Optimierung der Kosten rund um ein Projekt gewinnt daher immer mehr an Bedeutung.

Diesen Entwicklungen trägt PNE WIND mit der Ausweitung des operativen Geschäfts Rechnung und will als "Clean Energy Solution Provider" die Chancen aus der Wandlung der Märkte nutzen. Aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks werden künftig auch Projekte und Lösungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Kraftwerken mit sauberen Energien entwickelt und realisiert. Das ist Kern der neuen, im November 2017 vorgestellten Strategie.

Damit minimieren wir Marktrisiken, eröffnen PNE WIND neue Potenziale und Märkte und werden mittelfristig vor allem die bisher volatilen Ergebnisse verstetigen. Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung der Strategie (Scale-Up) gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg des durchschnittlichen operativen Ergebnisses (EBIT) führen.

Im Geschäftsjahr 2018 erwarten wir zwar Vorleistungen in Höhe von rund 3 Mio. Euro für die strategische Erweiterung des Geschäftsmodells und die Vorbereitung des Eintritts in neue Märkte, rechnen aber dennoch mit einem deutlich positiven EBIT im Konzern in Höhe von 10 bis 16 Mio. Euro im Konzern. Das EBITDA im Konzern wird nach der Prognose in einer Spanne zwischen 20 bis 26 Mio. Euro erwartet. In diesen Ergebnissen sind keine Gewinne aus Projekten berücksichtigt, die in 2018 für das im Aufbau befindliche "Windparkportfolio 2020" errichtet werden sollen. Die PNE WIND AG erwartet für das Geschäftsjahr 2018 auf EBIT-Basis ein positives Ergebnis aus dem operativen Bereich in einer Größenordnung im unteren einstelligen Millionenbereich. Die MW-Zahlen der Projektierungspipeline sollen auch im Geschäftsjahr 2018 im Konzern mindestens konstant gehalten werden.

Cuxhaven, 20. März 2018

PNE WIND AG

Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2017

der PNE WIND AG, Cuxhaven

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(Rundungsdifferenzen möglich) 2017

in EUR
2016

in TEUR
1. Umsatzerlöse 93.922.369,21 73.606
2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen -436.215,81 3.352
3. Sonstige betriebliche Erträge 40.322.263,85 39.625
4. Gesamtleistung 133.808.417,25 116.583
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren -54.751.121,89 -39.344
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -24.101.253,23 -13.138
-78.852.375,12 -52.482
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -10.436.990,44 -9.768
b) Soziale Abgaben -1.229.872,22 -1.109
-11.666.862,66 -10.877
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -678.371,90 -638
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -7.070.404,52 -9.367
9. Betriebsergebnis 35.540.403,05 43.219
10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 2.191.857,96 1.658
11. Erträge aus Beteiligungen 9.939,39 342
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.045.155,74 4.662
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen -28.000,00 -28
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.525.652,28 -8.895
15. Ergebnis vor Steuern 33.233.703,86 40.958
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -563.404,00 -863
17. Ergebnis nach Steuern 32.670.299,86 40.096
18. Sonstige Steuern -58.062,40 -57
19. Jahresüberschuss 32.612.237,46 40.039
20. Gewinnvortrag 107.471.103,89 70.495
21. Dividende -9.186.723,12 -3.062
22. Bilanzgewinn 130.896.618,23 107.471
Ergebnis je Aktie (unverwässert) 0,43 0,52
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) (in Tausend) 76.556 76.556
Ergebnis je Aktie (verwässert) 0,42 0,51
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) (in Tausend) 78.709 78.615

Bilanz (HGB) zum 31. Dezember 2017

der PNE WIND AG, Cuxhaven

Aktiva

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(Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.2017

in EUR
Stand am 31.12.2016

in TEUR
A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 135.276,17 37
135.276,17 37
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.545.147,93 10.952
2. Technische Anlagen und Maschinen 584.418,24 630
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 323.472,55 237
11.453.038,72 11.819
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 88.968.927,52 81.309
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.450.075,58 1.450
3. Beteiligungen 801.575,78 20.060
91.220.578,88 102.819
Anlagevermögen, gesamt 102.808.893,77 114.675
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Erzeugnisse 10.048.990,34 10.485
2. Waren 2.252,36 2
3. Geleistete Anzahlungen 145.500,00 2.566
10.196.742,70 13.053
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.181.808,87 10.549
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 137.319.285,47 109.666
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 1.353
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.356.325,18 759
139.857.419,52 122.327
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 156.809.232,28 128.106
Umlaufvermögen, gesamt 306.863.394,50 263.486
C. Rechnungsabgrenzungsposten 149.095,05 445
Aktiva gesamt 409.821.383,32 378.606
Passiva
(Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.2017

in EUR
Stand am 31.12.2016

in TEUR
A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 76.556.026,00 76.556
Bedingtes Kapital: EUR 20.000.000,00 (i. V. EUR 5.760.566,00)
II. Kapitalrücklage 58.430.110,17 58.430
III. Bilanzgewinn 130.896.618,23 107.471
Eigenkapital, gesamt 265.882.754,40 242.457
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 855.178,14 902
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 306.324,00 252
2. Sonstige Rückstellungen 12.476.279,43 9.004
12.782.603,43 9.256
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 106.556.641,30 106.557
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.485.596,48 2.621
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 4.572
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.808.493,45 2.881
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.725.701,43 6.204
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 59,50 18
7. Sonstige Verbindlichkeiten 6.657.482,19 3.063
Verbindlichkeiten, gesamt 130.233.974,35 125.916
E. Rechnungsabgrenzungsposten 66.873,00 75
Passiva, gesamt 409.821.383,32 378.606

Kapitalfluss-Rechnung (HGB) für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2017

der PNE WIND AG, Cuxhaven

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in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) 2017 2016
Jahresergebnis 32.612 40.039
+/ - Zinsaufwendungen / Zinserträge 4.480 4.233
! + Sonstige Beteiligungserträge / - verluste und Ergebnis aus Gewinnabführungs (-)/ Verlustübernahme -2.202 -2.000
+/ - Ertragsteueraufwand / - ertrag 563 862
- Ertragsteuerzahlungen -813 -1.197
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens 678 638
+ Abschreibungen auf Finanzanlagen 28 28
+/ - Zu- / Abnahme der Rückstellungen 3.526 -6.983
+ / - Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -45 1
- Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -17.053 -26.547
+ / - Ab- / Zunahme der Vorräte sowie anderer Aktiva -22.960 -2.648
- / + Ab- / Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.367 -7.125
/ + Ab- / Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 4.445 6.976
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 12.626 6.278
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 9 1
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in Sachanlagen -419 -242
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 37.508 109.533
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -8.885 -40.704
+ Erhaltene Zinsen 4.045 4.662
+/ - Erhaltene Dividenden / Gewinnabführung / Verlustübernahme 1.667 342
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 33.925 73.592
- Auszahlung Dividende -9.187 -3.062
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -135 -131
- Gezahlte Zinsen -8.526 -8.154
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -17.848 -11.347
Zahlungswirksame Veränderung der Finanzmittel (< = 3 Monate) 28.703 68.523
+ Finanzmittel (< = 3 Monate) am Anfang der Periode 128.106 59.583
Finanzmittelfonds am Ende der Periode* 156.809 128.106
Ergänzende Angaben: Der Wert der Finanzmittel entspricht zum 31.12.der Bilanzposition "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten"

*davon als Sicherheit verpfändet 543 98

Eigenkapitalspiegel (HGB) der PNE WIND AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Bilanzgewinn / -verlust Eigenkapital gesamt
Stand zum 1. Januar 2016 76.555.434,00 58.428.806,83 70.494.808,74 205.479.049,57
Wandelschuldverschreibung 2014 / 2019 592,00 1.303,34 0,00 1.895,34
Dividendenzahlung 0,00 0,00 -3.062.217,36 -3.062.217,36
Jahresüberschuss 2016 0,00 0,00 40.038.512,51 40.038.512,51
Stand zum 31. Dezember 2016 76.556.026,00 58.430.110,17 107.471.103,89 242.457.240,06
Dividendenzahlung 0,00 0,00 -9.186.723,12 -9.186.723,12
Jahresüberschuss 2017 0,00 0,00 32.612.237,46 32.612.237,46
Stand zum 31. Dezember 2017 76.556.026,00 58.430.110,17 130.896.618,23 265.882.754,40

Anlagespiegel (HGB) der PNE WIND AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr 2017

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in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) Anschaffungs- Herstellungskosten
Stand am 1.1.2017 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2017
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I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 525.960,49 137.804,99 18.155,94 645.609,54
525.960,49 137.804,99 18.155,94 645.609,54
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" 16.985.011,24 0,00 0,00 16.985.011,24
2. Technische Anlagen und Maschinen 823.354,84 0,00 0,00 823.354,84
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.977.818,88 280.849,79 136.079,99 2.122.588,68
19.786.184,96 280.849,79 136.079,99 19.930.954,76
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 84.311.493,49 8.135.000,00 446.610,66 91.999.882,83
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.450.105,58 0,00 30,00 1.450.075,58
3. Beteiligungen 20.059.861,98 750.000,00 20.008.286,20 801.575,78
105.821.461,05 8.885.000,00 20.454.926,86 94.251.534,19
126.133.606,50 9.303.654,78 20.609.162,79 114.828.098,49

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in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2017 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2017
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I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 489.119,22 39.370,09 18.155,94 510.333,37
489.119,22 39.370,09 18.155,94 510.333,37
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" 6.032.990,98 406.872,33 0,00 6.439.863,31
2. Technische Anlagen und Maschinen 192.905,56 46.031,04 0,00 238.936,60
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.740.565,79 186.098,44 127.548,10 1.799.116,13
7.966.462,33 639.001,81 127.548,10 8.477.916,04
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.002.955,31 28.000,00 0,00 3.030.955,31
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
3.002.955,31 28.000,00 0,00 3.030.955,31
11.458.536,86 706.371,90 145.704,04 12.019.204,72

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in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) Buchwerte
Stand am 31.12.2017 Stand am 31.12.2016
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I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 135.276,17 36.841,27
135.276,17 36.841,27
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" 10.545.147,93 10.952.020,26
2. Technische Anlagen und Maschinen 584.418,24 630.449,28
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 323.472,55 237.253,09
11.453.038,72 11.819.722,63
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 88.968.927,52 81.308.538,18
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.450.075,58 1.450.105,58
3. Beteiligungen 801.575,78 20.059.861,98
91.220.578,88 102.818.505,74
102.808.893,77 114.675.069,64

Verbindlichkeitenspiegel (HGB)

der PNE WIND AG, Cuxhaven, zum 31. Dezember 2017

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in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) (Vorjahreszahl in Klammern) Restlaufzeit
Art der Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr ein bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre Gesamtbetrag Sicherheiten
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1. Anleihen 100.000.000,00 6.556.641,30 0,00 106.556.641,30 Keine
(0,00) (106.556.641,90) (0,00) (106.556.641,90)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 140.257,61 612.645,89 1.732.692,98 2.485.596,48 1. Eingetragene Grundschuld i.H.v. TEUR 3.170 auf dem Objekt Peter-Henlein-Str. 2 - 4, Cuxhaven.

Zum 31.12.2017 sind TEUR 2.486 in Anspruch genommen.

2. Abtretung der Mietansprüche bzgl. Objekt "Peter-Henlein-Str. 2 - 4, Cuxhaven.
(135.441,00) (591.604,33) (1.893.974,77) (2.621.020,10)
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Keine
(4.572.366,89) (0,00) (0,00) (4.572.366,89)
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.808.493,45 0,00 0,00 6.808.493,45 Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
(2.881.465,96) (0,00) (0,00) (2.881.465,96)
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.725.701,43 0,00 0,00 7.725.701,43 Keine
(6.203.467,14) (0,00) (0,00) (6.203.467,14)
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen 59,50 0,00 0,00 59,50 Keine
(17.850,00) (0,00) (0,00) (17.850,00)
7. Sonstige Verbindlichkeiten 6.657.482,19 0,00 0,00 6.657.482,19 Keine
(3.063.315,74) (0,00) (0,00) (3.063.315,74)
davon aus Steuern: EUR 5.909.627,08 (i. V. TEUR 2.322)
davon aus sozialer Sicherheit: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0)
Gesamtsumme 121.331.994,18 7.169.287,19 1.732.692,98 130.233.974,35
(16.873.906,73) (107.148.246,23) (1.893.974,77) (125.916.127,73)

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

der PNE WIND AG, Cuxhaven, eingetragen in das Handelsregister B des Amtsgerichts Tostedt unter der Nummer HRB 110360

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und die ergänzenden Vorschriften des AktG angewandt worden.

Die Darstellung, die Gliederung, der Ansatz und die Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und Lizenzen und ähnliche Rechte und Werte sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, sofern es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter bis EUR 410,00 sofort abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Unverzinsliche oder unterverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bewertet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In den Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.

Die Waren wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Sie sind mit dem Nennbetrag bewertet worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Zeitpunkt der Entstehung mit dem Kurs am Stichtag des Geschäftsvorfalls sowie zum Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden erhaltene Pachtzahlungen abgegrenzt und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

B. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens möglicherweise gefährden könnten, wird im Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen.

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel] ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Die gesondert dargestellte Aufstellung des Anteilsbesitzes ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr; enthalten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 14.424 (i. V. TEUR 1.056] und Darlehen in Höhe von TEUR 122.895 (i. V. TEUR 108.610].

Sämtliche Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr; enthalten waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4 und Darlehen in Höhe von TEUR 1.349.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Unter den Guthaben bei Kreditinstituten sind Tages- und Festgelder in Höhe von TEUR 154.279 (i. V. TEUR 123.084) ausgewiesen. Es sind Guthaben in Höhe von TEUR 543 (i. V. TEUR 98) als Sicherheit für Avalkredite an Kreditinstitute verpfändet.

4. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 1. Januar 2017 EUR 76.556.026,00 (i. V. EUR 76.555.434,00), eingeteilt in 76.556.026 (i. V. 76.555.434) Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Im Berichtszeitraum hat sich das Grundkapital der Gesellschaft nicht geändert. Am Bilanzstichtag betrug das Grundkapital der Gesellschaft daher unverändert EUR 76.556.026,00, eingeteilt in 76.556.026 Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Genehmigtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 38.250.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären mit den nachfolgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wobei das Bezugsrecht den Aktionären auch mittelbar gemäß § 186 Absatz 5 AktG gewährt werden kann. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Betrag, der 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG). Auf diese vorgenannte 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Weiter wurde der Vorstand für einen Teilbetrag von bis zu insgesamt € 15.300.000,00 ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,

sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen - auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt, sowie
um Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- und/oder Optionsrechts als Aktionär zustehen würde.

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt nur in dem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebene oder veräußerte Aktien der Gesellschaft entfällt bzw. auf den sich Instrumente oder Rechte beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden und den Bezug von Aktien der Gesellschaft, auch aus bedingtem Kapital, ermöglichen, insgesamt 20 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigungen bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet.

Schließlich sieht die Ermächtigung über das Genehmigte Kapital 2017 vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags entscheidet.

Das Genehmigte Kapital 2017 wurde am 17. August 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Von dem Genehmigten Kapital 2017 machte der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch. Auch von dem zuvor bestehenden Genehmigten Kapital, in Höhe von EUR 4.290.305, das die Hauptversammlung mit Beschluss vom 31. Mai 2017 im Zuge der Ermächtigung über das Genehmigte Kapital 2017 aufgehoben hat, machte der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch.

Das Genehmigte Kapital betrug somit zum 31. Dezember 2017 EUR 38.250.000,00.

Bedingtes Kapital II/2012

Die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu EUR 7.750.000,00 beschlossen:

Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 7.750.000,00, eingeteilt in bis zu 7.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2012]. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 bis zum 14. Mai 2017 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 11. September 2014 und Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag Gebrauch gemacht und beschlossen, eine Wandelanleihe (die "Wandelanleihe 2014/2019") von bis zu EUR 25.575.000,00 zu begeben. Die Wandelteilschuldverschreibungen wurden zu einem Kurs von 100 Prozent ausgegeben. Der Wandlungspreis je künftig durch Ausübung des Wandlungsrechts erworbener Aktie liegt vorbehaltlich einer späteren Anpassung bei EUR 3,30. Die Wandelanleihe wurde im Umfang von EUR 6.565.132,20 gezeichnet. Dies entspricht Bezugsrechten auf bis zu 1.989.434 neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00. Unter Berücksichtigung der mit der Wandelanleihe 2014/2019 eingeräumten Bezugsrechte wurde das bedingte Kapital II/2012 damit insgesamt in Höhe bis zu EUR 1.989.434,00 teilweise ausgenutzt. Im verbleibenden Umfang von bis zu EUR 5.760.566,00 erfolgte im Berichtszeitraum keine Ausnutzung. Am 14. Mai 2017 ist die Ermächtigung zur Ausnutzung des Bedingten Kapitals II/2012 infolge Zeitablaufs erloschen, sodass eine Ausnutzung des verbliebenen Umfangs des Bedingten Kapitals II/2012 und die entsprechende Einräumung von Bezugsrechten nicht mehr möglich sind.

Im Berichtszeitraum wurden keine Wandlungsrechte ausgeübt (i. V. 576) und daher keine neuen Aktien (i. V. 592) aus dem bedingten Kapital II/2012 ausgegeben.

Bedingtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat darüber hinaus eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu EUR 20.000.000,00 beschlossen:

Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 20.000.000,00, eingeteilt in bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenen anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten aus begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 %igen Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 bis zum 30. Mai 2022 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und von § 60 Absatz 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Von der Ermächtigung über das Bedingte Kapital 2017 hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Eigene Anteile

Zum 31. Dezember 2017 hielt die Gesellschaft wie im Vorjahr keine eigenen Aktien. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft keine eigenen Aktien gekauft oder verkauft.

Kapitalrücklage

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in EUR 2017 2016
Stand am 1.1. 58.430.110,17 58.428.806,83
Wandelschuldverschreibungen 2014/19 0,00 1.303,34
Stand am 31.12. 58.430.110,17 58.430.110,17

Im Geschäftsjahr 2017 wurde kein Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Eigenkapitals (Eigenkapitalspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

5. Sonderposten für Investitionszuschüsse

Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2000 Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt TEUR 1.746 für den Anbau eines Bürogebäudes, die Erweiterung des Geschäftsgebäudes und dessen Einrichtung erhalten.

Die Auflösung der Investitionszuschüsse orientiert sich an der Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von TEUR 47 (i. V. TEUR 47) aufgelöst.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für ausstehende Rechnungen für Windparkprojekte (TEUR 8.419), für Tantiemen und Sonderzahlungen (TEUR 1.948), für Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 534) sowie für Prozesskosten (TEUR 480).

7. Anleihen

Wandelanleihe 2014/2019

Auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat der Vorstand am 11. September 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, bis zu 7.750.000 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 3,30 und somit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.575.000,00 zu begeben. Sodann hat die Gesellschaft durch Beschluss des Vorstands vom 1. Oktober 2014 insgesamt 1.989.434 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 3,30 und somit einem Gesamtnennbetrag von EUR 6.565.132,20 begeben. Die Wandelanleihe 2014/2019 wurde am 9. Oktober 2014 zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Wandelteilschuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch eine Inhaberdauerglobalurkunde verbrieft. Die Laufzeit der Wandelanleihe begann am 10. Oktober 2014 und endet am 10. Oktober 2019. Die Wandelteilschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrags mit 3,75 Prozent p. a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt wurden oder das Wandlungsrecht rechtswirksam ausgeübt worden ist. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich am 10. Januar, 10. April, 10. Juni und 10. Oktober eines jeden Jahres, erstmals am 10. Januar 2015, zahlbar. Jeder Anleihegläubiger hat nach Maßgabe der Anleihebedingungen das unentziehbare Recht, seine Wandelteilschuldverschreibungen in stimmberechtigte, auf den Namen lautende Stückaktien der PNE WIND AG umzutauschen. Je eine Wandelteilschuldverschreibung berechtigt vorbehaltlich einer etwaigen Anpassung des Wandlungspreises zum Umtausch in je eine auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft. Zur Sicherung der Wandlungsrechte dient das Bedingte Kapital II/2012 (vergleiche hierzu oben unter 7.). Das Wandlungsrecht kann jederzeit, allerdings nicht innerhalb bestimmter, in den Anleihebedingungen festgelegter Nichtausübungszeiträume ausgeübt werden.

Die Anleihebedingungen sehen ferner Kündigungsrechte, Bestimmungen über die Anpassung des Wandlungspreises bei Verschmelzungen und Kontrollwechsel, Verwässerungsschutzklauseln und eine Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger vor.

Im Berichtsjahr wurden keine Wandlungsrechte aus Wandelteilschuldverschreibungen (i. V. 576) ausgenutzt und keine neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital II/2012 ausgeübt (i. V. 592).

Die Wandelanleihe 2014/2019 ist in voller Höhe konvertibel.

Unternehmensanleihe 2013/2018

Zur Finanzierung von Maßnahmen des externen und des internen Wachstums, insbesondere zur Finanzierung des Erwerbs der Unternehmensbeteiligung an der WKN AG, Husum, und für allgemeine Geschäftszwecke hat die PNE WIND AG im Mai 2013 eine Unternehmensanleihe in Höhe von EUR 66.338.000,00 begeben. Diese Unternehmensanleihe wurde im September 2013 im Rahmen einer Privatplatzierung auf ein Volumen von EUR 100 Mio. aufgestockt. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2013/2018 sind am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und nehmen seit September 2013 am Prime Standard für Unternehmensanleihen teil.

Die Schuldverschreibungen werden mit Wirkung vom 14. Mai 2013 (einschließlich) bis zum 1. Juni 2018 (ausschließlich) in Höhe von 8 Prozent verzinst. Die Zinsen sind mit Ausnahme der ersten Zinsperiode halbjährlich nachträglich jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres zahlbar.

Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die PNE WIND AG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 1. Juni 2018 zum Nennbetrag zurückzuzahlen.

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE WIND AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen.

8. Verbindlichkeiten

Die gesondert dargestellte Entwicklung der Verbindlichkeiten sowie deren Restlaufzeiten und Besicherung (Verbindlichkeitenspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.227 (i. V. TEUR 6.018) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 499 (i. V. TEUR 185) ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf sonstige Verbindlichkeiten.

9. Latente Steuern

Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von sonstigen Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.

Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 30,0 %.

Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. In 2017 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.

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in TEUR 31.12.2017
aktive latente Steuern passive latente Steuern
--- --- ---
Finanzanlagen 110 0
Forderungen 20 0
Übrige Aktiva 0 0
Sonstige Rückstellungen 41 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
171 0
Verlustvorträge 1.389 0
Entnahme aus Genussrechtskapital 0 0
Wertberichtigungen auf Verlustvorträge -1.389 0
171 0
Saldierungsfähiger Anteil 0,00 0
Latente Steuern 171 0

II. Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:

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in TEUR 2017 2016
Planung, Errichtung und Verkauf von
- Onshore-Windparkprojekten 90.734 69.715
- Offshore-Windparkprojekten 2.080 2.173
Holzlieferungen 0 736
Erlöse mit verbundenen Unternehmen 750 666
Übrige 358 316
Stand am 31.12. 93.922 73.606

Sämtliche Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr im Inland erzielt.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 38.450 sowie Weiterberechnungen, die Auflösung des Investitionszuschusses und Erträge aus dem Sachbezug für die Kfz-Nutzung enthalten.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung in Höhe von TEUR 38.450 enthalten. Diese resultieren aus der Veräußerung der restlichen 20 % Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH in Höhe von TEUR 13.899, einer nachträglichen Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf der ersten 80 % der Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH (Verkauf in 2016] in Höhe von TEUR 21.397 sowie in Höhe von TEUR 3.154 aus der Veräußerung der Anteile an der PNE WIND Atlantis I GmbH.

Die periodenfremden Erträge in Höhe von TEUR 1.330 (i. V. TEUR 414) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 6 (i. V. TEUR 222) sowie die Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen bzw. Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 1.209 (i. V. TEUR 143).

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 14 (i. V. TEUR 5) enthalten.

4. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen in Höhe von TEUR 3.872 (i. V. TEUR 4.293) verbundene Unternehmen.

6. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen waren in voller Höhe außerplanmäßig.

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 181 (i. V. TEUR 153) verbundene Unternehmen sowie in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 386) Aufzinsungen von Rückstellungen.

C. Sonstige Angaben

1. Beteiligungsverhältnisse

Die gesondert dargestellten Beteiligungsverhältnisse sind integraler Bestandteil des Anhangs und zeigen, an welchen Unternehmen die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der Kapitalgesellschaft gehalten wird.

2. Personal

Im Berichtsjahr waren bei der PNE WIND AG durchschnittlich 149 Mitarbeiter (i. V. 145 Mitarbeiter) beschäftigt (ohne Vorstände, mit 12 Auszubildenden).

3. Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen in Höhe von TEUR 1.123, die in Höhe von TEUR 472 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen und im Übrigen eine solche zwischen einem und fünf Jahren. Diese Maßnahmen dienen der Entlastung des Refinanzierungsvolumens, wodurch sich Spielräume für weitere Investitionsmöglichkeiten ergeben. Wesentliche Risiken aus diesen Geschäften werden nicht gesehen.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum Bilanzstichtag Haftungsverhältnisse aus der Bereitstellung von Bürgschaften für:

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in TEUR 2017 2016
Holzheizkraftwerk Silbitz GmbH & Co. KG 676 1.353
Zahlungspflichtigen von Konzernunternehmen 5.875 7.152
Sonstige 48 68
6.599 8.573

Die Haftungsverhältnisse entfallen in Höhe von TEUR 6.551 (i.Vj.: TEUR 8.505) auf verbundene Unternehmen.

Zugunsten von Windparkkommanditgesellschaften sowie für weitere verbundene Unternehmen wurden Patronatserklärungen dahingehend abgegeben, dass die Gesellschaften mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um jederzeit ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften für ein Darlehen der Holzheizkraftwerk Silbitz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 676. Die Holzheizkraftwerk Silbitz GmbH & Co. KG hat bislang alle Raten fristgerecht zurückgezahlt, so dass davon auszugehen ist, dass sie die Verpflichtung auch weiterhin vertragsmäßig erfüllen wird. Mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist derzeit nicht zu rechnen.

Das Risiko einer Inanspruchnahme aus Bürgschaften sowie aus Patronatserklärungen für die Tochtergesellschaften wird aufgrund ihrer guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft.

Zudem bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Bestellobligo bezüglich des Kaufs von Windkraftanlagen bei Vorlieferanten (netto TEUR 4.068)

5. Deutscher Corporate Governance Kodex.

Der Corporate Governance Kodex ist eine gesetzliche Richtlinie zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland. Er fasst die international wie national anerkannten Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung zusammen. Ziel der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern. Einmal jährlich müssen Vorstand und Aufsichtsrat eine Erklärung abgeben, in der sie erklären, in wie weit den Regeln des Corporate Governance Kodex entsprochen wird.

Die letzte Entsprechenserklärung wurde im September 2017 abgegeben.

Die Entsprechenserklärung ist auf unserer Internetseite www.pnewind.com im Bereich "Investor Relations" unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

6. Derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag waren keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

7. Honorare für den Abschlussprüfer

Vom Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2017 folgendes Honorar berechnet:

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in TEUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 2391
b) Andere Bestätigungsleistungen 0
c) Sonstige Leistungen 16
255

1 Davon für das vorherige Geschäftsjahr: TEUR 58

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet auch Honorare für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie Honorare für die Durchführung freiwilliger Abschlussprüfungen von Konzernunternehmen.

8. Organe

Aufsichtsrat

Herr Alexis Fries, Pfaffhausen, Schweiz, selbstständiger Management-Berater, Diplom-Physiker (Vorsitzender) (bis 31. Mai 2017)
Herr Wilken Freiherr von Hodenberg, Hamburg, selbstständiger Rechtsanwalt (stellvertretender Vorsitzender) (bis 31. Mai 2017)
Herr Christoph Gross, Mainz, selbstständiger Wirtschaftsprüfer (bis 31. Mai 2017)
Herr Per Hornung Pedersen, Hamburg, selbstständiger Unternehmensberater (Vorsitzender) (Vorsitzender seit 31. Mai 2017)
Herr Dr. Jens Kruse, Hamburg, Leiter Corporate Finance bei der M.M. Warburg & Co., Hamburg, (stellvertretender Vorsitzender)(seit 31. Mai 2017)
Herr Marcel Egger, Apensen, Mitglied der Gruppengeschäftsführung der EUROGATE-Gruppe (seit 31. Mai 2017)
Frau Dr. Isabella Niklas, Hamburg, Rechtsanwältin in der Sozietät Osborne Clarke, Hamburg
Herr Andreas M. Rohardt, Hermannsburg, geschäftsführender Gesellschafter der ARO greenenergy GmbH, Hermannsburg
Herr Florian Schuhbauer, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der Active Ownership Advisors GmbH, Frankfurt am Main (seit 31. Mai 2017)

Herr Per Hornung Pedersen ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

SE Blue Renewables, Kopenhagen, Dänemark, (Aufsichtsratsvorsitzender) (bis 31.8.2017)
Suzlon Energy Ltd., Mumbai, Indien
Sea Tower AS, Oslo, Norwegen

Herr Dr. Jens Kruse ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Biesterfeld AG, Hamburg
MAX AUTOMATION AG, Düsseldorf, (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Herr Marcel Egger ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg

EUROGATE Tanger S.A., Tanger, Marokko

Mitglied des Board of Directors (konzerninterne Mandate der EUROGATE-Gruppe) der:

NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co, Bremerhaven
MSC Gate Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven
LISCONT Operadores de Contentores S.A., Lissabon, Portugal
EUROGATE Container Terminal Limassol Limited, Limassol, Zypern
OOO Ust-Luga Container Terminal, Ust-Luga, Russland

Herr Andreas M. Rohardt ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

SOEX GROUP, Ahrensburg, (Vorsitzender des Beirates)

Herr Florian Schuhbauer ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Active Ownership Capital S.a r.l., Luxemburg
Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg
exceet Group SE, Luxemburg

Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 TEUR 530 (i. V. TEUR 461) betragen. Nach der Satzung erhält der Vorsitzende TEUR 120, sein Stellvertreter TEUR 90, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 60 als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 1 pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von TEUR 30 und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses TEUR 15 als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche Vergütung von TEUR 20. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 622 (i. V. TEUR 528). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder.

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in TEUR Fixe Vergütung 2017 Sitzungsgeld 2017 Gesamtbezüge 2017
Herr Pedersen 112,9 15,0 127,9
Frau Niklas 75,0 15,0 90,0
Herr Rohardt 60,0 16,0 76,0
Herr Kruse 61,3 8,0 69,3
Herr Fries 58,3 8,0 66,3
Herr Egger 52,5 7,0 59,5
Herr Freiherr von Hodenberg 37,5 8,0 45,5
Herr Groß 37,5 7,0 44,5
Herr Schuhbauer 35,0 8,0 43,0
530,0 92,0 622,0

Vorstand

Herr Markus Lesser, Kaarst, (Vorsitzender) (CEO)
Herr Jörg Klowat, Cuxhaven, (CFO)
Herr Kurt Stürken, Hamburg, (COO)

Herr Markus Lesser ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

WKN AG, Husum, (Aufsichtsratsvorsitzender)
RenCon GmbH, Kaarst

Herr Jörg Klowat ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

WKN AG, Husum (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Herr Kurt Stürken ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Vindstyrka i Trelleborg AB, Eslöv, Schweden
Lejesta Kraft AB, Eslöv, Schweden
Sturken GmbH, Salzhausen

Die Mitglieder des Vorstandes erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Gesamtbezüge bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von TEUR 2.046 (i. V. TEUR 2.162).

Die Werte in den nachfolgenden Tabellen unter den aufgeführten Begriffen "gewährte Zuwendungen" spiegeln alle in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten Leistungen, welche zum Teil erst im folgenden Jahr liquiditätswirksam werden, wider. Hingegen sind die Werte, die unter dem Begriff "Zufluss" aufgeführt werden, im jeweiligen Geschäftsjahr liquiditätswirksam geworden und betreffen somit zum Teil Aufwendungen aus dem Vorjahreszeitraum (z.B. Rückstellungen für variable Vergütungen, die im Folgejahr zu Auszahlungen führen).

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Gesamter Vorstand Gesamter Vorstand
--- --- --- --- --- --- ---
2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 1.321 885 885 885 1.321 885
Nebenleistungen 61 76 76 76 61 76
Summe 1.382 961 961 961 1.382 961
Einjährige variable Vergütung 342 598 0 598 168 342
Mehrjährige variable Vergütung 357 487 0 730 308 357
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 308 0
davon Zeitraum 2016-2018 357 0 0 0 0 357
davon Zeitraum 2017-2019 0 487 0 730 0 0
Sonstiges 81 0 0 0 81 0
Summe 780 1.085 0 1.328 557 699
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 2.162 2.046 961 2.289 1.939 1.660

Die Vorstandsgehälter setzen sich aus einem fixen und variablen Gehaltsanteil zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil besteht aus dem Festgehalt sowie Nebenleistungen (Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen) sowie dem geldwerten Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen. Er wird monatlich ausgezahlt. Der variable Gehaltsbestandteil der Vorstandsgehälter ist aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil. Der kurzfristige Teil ist an die Erreichung bestimmter Ziele im laufenden Geschäftsjahr und der langfristige Teil an die Erreichung von Zielen über mehrere Jahre gebunden. Der langfristige Teil der variablen Vergütung beträgt 55 Prozent und der kurzfristige Anteil 45 Prozent vom möglichen variablen Gehalt. Der Aufsichtsrat vereinbart die kurz- und langfristigen Ziele mit dem Vorstand. Als kurzfristiges Ziel wurde aktuell das zu erwartende Konzern EBT im nächsten Geschäftsjahr festgelegt. Sollte das kurzfristige Ziel nicht zu 100 Prozent erreicht werden, so wird der Anteil dieses Ziels an der kurzfristigen variablen Vergütung nicht oder nur anteilig im Verhältnis der Zielerreichung ausbezahlt. Als langfristige Ziele sind Kennzahlen festgelegt, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fördern sollen, wie z.B. ein zu erwartendes Konzern EBT eines Dreijahreszeitraumes. Der variable, an mehrjährige Ziele gebundene Gehaltsbestandteil wird jeweils für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr ausbezahlt, jedoch mit dem Vorbehalt der Rückforderung bei Nichterreichung des langfristigen Ziels über mehrere Jahre bzw. der Verrechnung mit den dann fälligen Ansprüchen. Die Vorstandsgehälter unterliegen jeweils einem Cap zur Gesamtvergütung pro Jahr. Zur Vergütung der Vorstände werden fixe und variable Vergütungen aus Konzerntätigkeiten, z.B. Aufsichtsratsvergütungen bei Tochtergesellschaften, in die Berechnung für den Cap bei der Vorstandsvergütung mit einbezogen. Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, dass sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet] mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 21 WpHG (seit 3.1.2018 § 33 WpHG] mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt für die restliche Vertragslaufzeit zu, jedoch in jedem Fall beschränkt auf einen Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent einer im Rahmen des Angebots erreichten Steigerung des Unternehmenswerts zu. Dabei ist - jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung - die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt.

Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder.

Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Corporate Governance Kodex ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Markus Lesser Vorstandsvorsitzender (CEO) Markus Lesser Vorstandsvorsitzender (CEO)
--- --- --- --- --- --- ---
2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 322 350 350 350 322 350
Nebenleistungen 24 24 24 24 24 24
Summe 346 374 374 374 346 374
Einjährige variable Vergütung 158 236 0 236 78 158
Mehrjährige variable Vergütung 192 193 0 289 143 192
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 143 0
davon Zeitraum 2016-2018 192 0 0 0 0 192
davon Zeitraum 2017-2019 0 193 0 289 0 0
Sonstiges 35 0 0 0 35 0
Summe 385 429 0 525 256 350
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 731 803 374 899 602 724

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Jörg Klowat Finanzvorstand (CFO) Jörg Klowat Finanzvorstand (CFO)
--- --- --- --- --- --- ---
2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 330 315 315 315 330 315
Nebenleistungen 31 32 32 32 31 32
Summe 361 347 347 347 361 347
Einjährige variable Vergütung 135 213 0 213 90 135
Mehrjährige variable Vergütung 165 173 0 260 165 165
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 165 0
davon Zeitraum 2016-2018 165 0 0 0 0 165
davon Zeitraum 2017-2019 0 173 0 260 0 0
Sonstiges 46 0 0 0 46 0
Summe 346 386 0 473 301 300
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 707 733 347 820 662 647

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Kurt Stürken Vorstand (COO) Kurt Stürken Vorstand (COO)
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2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 64 220 220 220 64 220
Nebenleistungen 6 20 20 20 6 20
Summe 70 240 240 240 70 240
Einjährige variable Vergütung 49 149 0 149 0 49
Mehrjährige variable Vergütung 0 121 0 181 0 0
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2016-2018 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2017-2019 0 121 0 181 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 49 270 0 330 0 49
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 119 510 240 570 70 289

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Gewährte Zuwendungen Zufluss
in TEUR Per Hornung Pedersen Ex-Vorstand Per Hornung Pedersen Ex-Vorstand
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2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2016 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 605 0 0 0 605 0
Nebenleistungen 0 0 0 0 0 0
Summe 605 0 0 0 605 0
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2014-2016 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2016-2018 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2017-2019 0 0 0 0 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0 0
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 605 0 0 0 605 0

9. Transaktionen mit nahestehenden Personen

Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich keine Transaktionen mit nahestehenden Personen.

10. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG / Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG (seit 3.1.2018 § 39 Abs. 1 WpHG)

Zum Bilanzstichtag 2017 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 21 Abs. 1 WpHG (seit 3.1.2018 § 39 Abs. 1 WpHG) mitgeteilt und wie folgt nach § 26 Abs. 1 WpHG (seit 3.1.2018 § 40 Abs. 1 WpHG) veröffentlicht worden sind:

Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns am 26. August 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 26. August 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,15 % (das entspricht 2.413.000 von 76.553.439 Stimmrechten) beträgt.

Herr Volker Friedrichsen hat uns am 13. Februar 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 8. Februar 2017 die Schwellen von 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,0 % (das entspricht 0 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt. Dies erfolgte als Konzernmitteilung aufgrund Veräußerung von Stimmrechten durch Tochterunternehmen Volker-Friedrichsen Beteiligungs-GmbH.

Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 8. Februar 2017 die Schwellen von 3 %, 5 % und 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 12,71 % (das entspricht 9.730.000 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 13. Februar 2017 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 9,14 % (das entspricht 6.995.460 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Die LRI Invest S.A., Mumsbach, Luxemburg, hat uns am 15. Februar 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 13. Februar 2017 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,59 % (das entspricht 2.750.000 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten] beträgt.

Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Deutschland, hat uns am 9. März 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die ihr zuzurechnenden Gesamtstimmrechtsanteile an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 3. März 2017 die Schwelle von 10 % überschritten haben und zu diesem Tag 10,006 % betragen. Dies setzt sich zusammen aus 7.281.039 Stimmrechten (9,51 %), die nach § 22 WpHG (seit 3.1.2018 § 34 WpHG) zuzurechnen sind, sowie weiteren Instrumenten im Volumen von 379.500 Stimmrechten (0,50 %) im Sinne des § 25 Abs.1 Nr. 2 WpHG (seit 3.1.2018 § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG).

Die LRI Invest S.A., Mumsbach, Luxemburg, hat uns am 21. März 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 17. März 2017 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,94 % (das entspricht 2.250.000 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten] beträgt.

Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Deutschland, hat uns am 22. März 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die ihr zuzurechnenden Gesamtstimmrechtsanteile an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 16. März 2017 die Schwelle von 10 % unterschritten haben und zu diesem Tag 9,89 % betragen. Dies setzt sich zusammen aus 7.022.384 Stimmrechten (9,17 %), die nach § 22 WpHG zuzurechnen sind, sowie weiteren Instrumenten im Volumen von 547.500 Stimmrechten (0,72 %] im Sinne des § 25 Abs.1 Nr. 2 WpHG.

Herr Florian Schuhbauer hat uns am 22. März 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm über Active Ownership Fund SCS nach § 22 WpHG zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 17. März 2017 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,67 % (das entspricht 3.578.636 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Herr Klaus Röhrig hat uns am 22. März 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm über Active Ownership Fund SCS nach § 22 WpHG zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 17. März 2017 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,67 % (das entspricht 3.578.636 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Herr Florian Schuhbauer hat uns am 22. März 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm über Active Ownership Fund SCS nach § 22 WpHG zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland am 21. März 2017 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,08 % (das entspricht 3.885.383 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Herr Klaus Röhrig hat uns am 22. März 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm über Active Ownership Fund SCS nach § 22 WpHG zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 21. März 2017 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,08 % (das entspricht 3.885.383 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

11. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat am 31. Dezember 2017

Von den Organen der Gesellschaft wurden am 31. Dezember 2017 Aktien der Gesellschaft wie folgt gehalten:

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Herr Jörg Klowat, Cuxhaven 100.000 Aktien (i. V. 100.000 Aktien)
Herr Markus Lesser, Kaarst 24.000 Aktien (i. V. 24.000 Aktien)

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates hielt am 31. Dezember 2017 Herr Marcel Egger 20.000 Aktien der Gesellschaft. Dem Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Florian Schuhbauer, waren am 31. Dezember 2017 über den Active Ownership Funds SICAV-FIS SCS 3.885.383 Aktien der Gesellschaft zuzurechnen. Dies sind insgesamt 3.905.383 Aktien der Gesellschaft.

12. Konzernabschluss

Die PNE WIND AG erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), der im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Unternehmensregister hinterlegt wird.

13. Wesentliche Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums

Ereignisse mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hat es nach Ende des Berichtszeitraums nicht gegeben.

14. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der PNE WIND AG in Höhe von EUR 130.896.618,23 eine vierprozentige Dividende auf den rechnerischen Anteil am Grundkapital der für das Geschäftsjahr 2017 gewinnbezugsberechtigten Aktien auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Cuxhaven, 20. März 2018

PNE WIND AG

gez. Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender

gez. Jörg Klowat, Vorstand

gez. Kurt Stürken, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die PNE WIND AG, Cuxhaven

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der PNE WIND AG, Cuxhaven, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der PNE WIND AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO"] unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW] festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f] EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Werthaltigkeit der Anteile an der WKN AG, Husum

2. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windpark-projekten

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a. Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss)

b. Prüferisches Vorgehen

1. Werthaltigkeit der Anteile an der WKN AG, Husum

a. Unter dem Bilanzposten "Anteile an verbundene Unternehmen" werden die Anteile an der WKN AG in Höhe von TEUR 76.203 ausgewiesen Dies entspricht den Anschaffungskosten und 18,6 % der Bilanzsumme.

Bei den regelmäßig durchgeführten Werthaltigkeitstests für bedeutende Finanzanlagen werden die Buchwerte der Anteile an der WKN AG dem beizulegenden Wert gegenübergestellt. Die Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile an der WKN AG erfolgte durch einen von den gesetzlichen Vertretern der PNE WIND AG beauftragten neutralen Gutachter, der eine Stellungnahme zur Werthaltigkeitsbetrachtung nach den Grundsätzen des IDW S 1 i.d.F. 2008 sowie der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 10 erstellt hat. Im Rahmen der Stellungnahme erfolgte die Ermittlung des beizulegenden Wertes auf Basis eines Ertragswertverfahrens, wobei die zu kapitalisierenden zukünftigen Erträge aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Konzernplanung der WKN AG abgeleitet und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wurden. Die Abzinsung erfolgte mittels der spezifischen Eigenkapitalkosten.

der gesetzlichen Vertreter des WKN Konzerns sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund, der betragsmäßigen Bedeutung der Anteile sowie aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu der Bewertung der Finanzanlagen sind im Abschnitt "A. Rechnungslegungsgrundsätze" des Anhangs enthalten.

b. Im Rahmen unserer Prüfung des Sachverhalts haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue der Vergangenheit gemacht. Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Liquidität sowie der Angemessenheit und Realisierbarkeit der Unternehmensplanung der WKN AG durch die gesetzlichen Vertreter der PNE WIND AG sowie die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Tätigkeit des von den gesetzlichen Vertretern der PNE WIND AG beauftragten Sachverständigen verwertet. Dazu haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des Sachverständigen überzeugt. Im Hinblick auf die Beurteilung der Angemessenheit der Annahmen, Verfahren und Modelle des Bewertungsverfahrens haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Valuation Services einbezogen, mit deren Unterstützung wir auch das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests und die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes beurteilt haben. Des Weiteren haben wir zur Beurteilung der für die Bewertung verwendeten künftigen Erträge einen Abgleich mit den aktuellen Planwerten aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat genehmigten Dreijahresplanung des WKN-Konzerns vorgenommen und diese plausibilisiert. Zudem haben wir sämtliche Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle eingesehen.

2. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten

a.In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 93.922 ausgewiesen. Hiervon entfallen TEUR 92.814 auf die Planung und Errichtung sowie den Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten.

Die Umsatzerlöse aus der Planung und der Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten resultieren teilweise aus komplexen vertraglichen Gestaltungen. Daher sowie auf Grund der wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss handelt es sich bei der Realisierung dieser Umsatzerlöse um einen Sachverhalt von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten sind in Abschnitt "B.II.1 Umsatzerlöse" des Anhangs enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten in Abschnitt "11 Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b.Im Rahmen unserer Prüfung haben wir aufbauend auf unseren Kenntnissen aus den Vorjahresprüfungen sowie über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft die Aufbau- und Ablauforganisation des Projektierungsprozesses im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen geprüft. Darüber hinaus haben wir die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung für sämtliche wesentlichen Transaktionen anhand der Verträge, Rechnungen und Abnahmeprotokolle und sonstiger Leistungsnachweise sowie unter Rückgriff auf Zahlungsnachweise geprüft.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht hingewiesen wird,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB und
alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen

Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am ,vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der PNE WIND AG, Cuxhaven, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Durchführung eines Workshops zur Darstellung der generellen Neuerungen im Rahmen der Einführung der neuen IFRS-Standards IFRS 9 "Financial Instruments", IFRS 15 "Revenues from Contracts with Customers" sowie IFRS 16 "Leases".

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Patrick Wendlandt.

Hamburg , 20. März 2018

**Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Dr. Probst, Wirtschaftsprüfer, German Public Auditor

gez. Wendlandt, Wirtschaftsprüfer, German Public Auditor

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss der PNE WIND AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

PNE WIND AG

Vorstand

Markus Lesser

Jörg Klowat

Kurt Stürken