Pre-Annual General Meeting Information • Jan 29, 2013
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Download Source FileBRAIN FORCE HOLDING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
BRAIN FORCE HOLDING AG: Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung am
28. Februar 2013
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung
ist der Emittent verantwortlich.
BRAIN FORCE HOLDING AG
Wien, FN 78112 x
ISIN AT0000820659
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
15. ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING AG
am Donnerstag, dem 28. Februar 2013, um 10.00 Uhr,
im Reitersaal der OeKB, Strauchgasse 3, 1010 Wien.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum
30.9.2012 mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands, dem
Corporate Governance-Bericht und dem vom Aufsichtsrat erstatteten
Bericht über das Geschäftsjahr 2011/2012.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011/2012.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011/2012.
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012/2013.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 4 Grundkapital
und Aktien, 7 Zusammensetzung des Aufsichtsrates, 8 Innere Ordnung des
Aufsichtsrates, 12 Teilnahmeberechtigung und 13 Stimmrecht, Beschlüsse,
Vorsitz, insbesondere zur Anpassung an geänderte gesetzliche
Bestimmungen - Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 sowie zur
Neuregelung der Bestimmungen über die innere Ordnung des Aufsichtsrats
Beschlussfassung über
a- die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65
Abs. 1 Z 4 und 8 AktG,
b- die Ermächtigung des Vorstands für die Veräußerung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen,
c- die Ermächtigung des Vorstands, die eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen,
d- die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 2.3.2011 zum 6. Punkt der Tagesordnung.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 7. Februar 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.brainforce.com zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate Governance-Bericht,
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Erwerb eigener Aktien 2013,
Bezugsrechtsausschluss,
Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 7. Februar 2013 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser
(CFO), zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Februar 2013
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 263 09 09 - 40 oder an
1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser (CFO), oder per E-Mail
[email protected] zugeht, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.brainforce.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 18. Februar 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 25. Februar 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder BRAIN FORCE HOLDING AG
Boten z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO)
Am Hof 4
1010 Wien,
Per Telefax: +43 (0)1 263 09 09 - 40
Per E-Mail: [email protected]; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist.
BRAIN FORCE HOLDING AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114
Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT)
entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax
und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da BRAIN FORCE HOLDING AG bei
früheren Hauptversammlungen SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg
angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen
Gebrauch gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000820659,
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 18. Februar 2013 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post BRAIN FORCE HOLDING AG
z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO)
Am Hof 4
1010 Wien,
Per Telefax: +43 (0)1 263 09 09 - 40
Per E-Mail: [email protected]; wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
27. Februar 2013 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft
übersandten Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.brainforce.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 15.386.742 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Wien, im Jänner 2013
Der Vorstand
29.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: BRAIN FORCE HOLDING AG
Am Hof 4/ 4. Stock
A-1010 Wien
Österreich
Telefon: +43 (0) 1 2630909-0
Fax: +43 (0) 1 2630909-40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.brainforce.com
ISIN: AT0000820659
WKN: 919331
Börsen: Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
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