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PIERER Mobility AG Annual Report 2024

May 28, 2025

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PIERER Mobility AG Jahresfinanzbericht | 2024 KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-1

INHALTSVERZEICHNIS

1 ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE ................................................................... 3
1.1 DAS UNTERNEHMEN ........................................................................................................ 3
1.2 SANIERUNGSVERFAHREN KTM AG, KTM COMPONENTS GMBH UND KTM FORSCHUNGS & ENTWICKLUNGS GMBH ..................................................................... 3
1.3 VERÄNDERUNGEN BEI BETEILIGUNGEN ...................................................................... 5
1.4 AKTIVITÄTEN UND ERFOLGE IM RENNSPORT ............................................................. 6
2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG ................................................. 7
2.1 VOLKSWIRTSCHAFT ......................................................................................................... 7
2.2 MOTORRADMARKT ........................................................................................................... 8
2.3 FAHRRADMARKT .............................................................................................................. 8
3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN .................................................................................. 9
3.1 KONZERNKENNZAHLEN .................................................................................................. 9
3.2 GESCHÄFTSENTWICKLUNG UND ANALYSE DER ERTRAGSKENNZAHLEN ............ 10
3.3 BILANZANALYSE ............................................................................................................. 13
3.4 LIQUIDITÄTSANALYSE .................................................................................................... 14
3.5 INVESTITIONEN ............................................................................................................... 14
4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG ........................................................................................... 15
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN ................................................................................ 16
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)............................................................... 34
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL ................................................................................................ 49
4.4 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT ......................... 60
4.5 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS .................................................... 65
4.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE .............................. 79
4.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER .............................................................. 85
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG ......................................................................... 91
4.9 ANHANG ........................................................................................................................... 97
5 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E) UND NEUE MODELLE ........................................... 106
5.1 ORGANISATION ............................................................................................................. 106
5.2 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAKTIVITÄTEN ............................................... 106
5.3 AUSBLICK 2025 UND DARÜBER HINAUS ................................................................... 109
5.4 NEUE MOTORRAD-MODELLE ....................................................................................... 110
5.5 NEUE FAHRRAD-MODELLE .......................................................................................... 112
6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT .......................................................................................... 113
6.1 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM .................................................................................... 113
6.2 Enterprise Risk Management (ERM) ............................................................................... 113
6.3 DARSTELLUNG VON CHANCEN, RISIKEN SOWIE GETROFFENEN MASSNAHMEN ............................................................................................................... 114
7 ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB.............................................................................. 123
8 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS § 243a (ABS 2) UGB ................................................................................................................. 127
8.1 KONTROLLUMFELD ...................................................................................................... 127
8.2 RISIKOBEURTEILUNG .................................................................................................. 128
8.3 KONTROLLMASSNAHMEN ........................................................................................... 128
8.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG ................................................................... 128
9 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG ........................................................................ 129
10 AUSBLICK ................................................................................................................................. 129
10.1 GESCHÄFTSENTWICKLUNG ....................................................................................... 129
10.2 MOTORSPORT............................................................................................................... 130
10.3 INVESTITIONEN ............................................................................................................. 131
10.4 FINANZIERUNGSSITUATION ........................................................................................ 131

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-3

1 ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE

1.1 DAS UNTERNEHMEN

Die PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft der KTM AG, einem der führenden Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna und GASGAS unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die Hochleistungskomponenten der Marke WP und die speziellen KTM X-BOW Hochleistungssportwagen. Husqvarna und GASGAS Elektrofahrräder sowie Fahrräder der Marke Felt komplementieren das Zweiradsortiment der PIERER Mobility-Gruppe (die „Gruppe“). Die Aktien der PIERER Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange in Zürich primärkotiert und zusätzlich im Segment prime market der Wiener Börse gelistet.

1.2 SANIERUNGSVERFAHREN KTM AG, KTM COMPONENTS GMBH UND KTM FORSCHUNGS & ENTWICKLUNGS GMBH

SITUATION UND STATUS DES SANIERUNGSVERFAHRENS

Die KTM AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG und war im H1 2024 für mehr als 95 % des Umsatzes der PIERER Mobility-Gruppe verantwortlich. Im November 2024 wurde im Zuge der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2025 klar, dass die KTM einen signifikanten zusätzlichen Liquiditätsbedarf abzudecken hatte. Trotz intensiver Bemühungen, die Situation zusammen mit Gläubigern und Geldgebern außergerichtlich zu lösen, musste am 29. November ein gerichtliches „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“ über das Vermögen der KTM AG sowie ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH beantragt werden. Ziel des Verfahrens war es, sich mit den Gläubigern innerhalb des gesetzlich vorgesehen Zeitrahmens, konkret bis zum 25. Februar 2025, auf einen Sanierungsplan zu einigen und die KTM-Gruppe nach Genehmigung und Erfüllung dieses Plans fortzuführen.

Neben den Verhandlungen mit den Gläubigern initiierte die Gruppe eine Reihe von Maßnahmen zur kurzfristigen Kostensenkung und langfristigen Redimensionierung der Produktion in Österreich. Es wurde entschieden, die Produktion in Mattighofen/Munderfing ab 13. Dezember 2024 bis März 2025 zu unterbrechen und danach im Einschichtbetrieb (zuvor im Zweischichtbetrieb) fortzuführen. Diese Maßnahme ging einher mit einem weiteren Personalabbau und einer temporären (für die Zeit der Produktionsunterbrechung) Arbeitszeitreduktion von standardmäßig 38,5 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden. Neben den kurzfristigen Kostensenkungen unterstützte diese Maßnahme den beschleunigten Abbau der hohen Lagerstände. Weitere Informationen zu den im Zuge des Sanierungsprozesses eingeleiteten Maßnahmen können dem Kapitel „Ereignisse nach dem Bilanzierungsstichtag“ entnommen werden.

Die Gläubiger nahmen am 25. Februar 2025 die Sanierungspläne der drei Gesellschaften an. Mit den Gläubigern der KTM AG wurde eine Kassaquote von 30 % vereinbart, die bis zum 23. Mai 2025 dem Sanierungsverwalter zu hinterlegen war. Das Gericht wird voraussichtlich im Juni 2025 die Sanierungspläne bestätigen. Nach Eintritt der Rechtskraft sind die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie der beiden Tochtergesellschaften jeweils beendet.

Der Bilanzierung im Konzernanhang sowie die Berichterstattung im nachstehenden Konzernlagebericht erfolgten unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung der KTM. Diese Einschätzung beruht auf aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Sanierungsverfahren. Damit geht mit dem Sanierungsverfahren grundsätzlich keine Änderung der angewandten Grundsätze der Rechnungslegung und von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einher.

Der entstehende Sanierungsgewinn von 70 % der angemeldeten Gläubiger-Forderungen kann durch die KTM-Gruppe erst mit rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht und seiner darin enthaltenen Voraussetzungen realisiert werden. Das Sanierungsverfahren hat zum Bilanzstichtag nicht den jeweiligen Charakter und auch die Fristigkeiten der ausgewiesenen Schulden geändert und die schuldbefreiende Wirkung des Sanierungsplans ist erst im Geschäftsjahr 2025 bilanziell zu erfassen.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-4# WESENTLICHE GRÜNDE FÜR ERÖFFNUNG DES INSOLVENZRECHTLICHEN SANIERUNGSVERFAHRENS ÜBER DIE KTM AG

Die Ursachen der Insolvenz der KTM AG sind auf eine Aneinanderreihung mehrerer Umstände zurückzuführen und kann nicht auf einen einzelnen Sachverhalt reduziert werden.

Hohe Lagerbestände bei den Händlern bei nachlaufend hoher Produktion

Das Motorradgeschäft der KTM-Gruppe war bis Ende des Jahres 2023 von stetig steigenden Produktions- und Absatzmengen und folglich steigenden Umsätzen gekennzeichnet. Damit einhergehend wurden die Produktionskapazitäten laufend erweitert und gesteigert. Da die Verkäufe der Händler an Endkunden im Jahr 2023 nicht im selben Ausmaß wie die Absätze der KTM-Gruppe an die Händler gesteigert werden konnten, kam es Ende des Jahres 2023 zu einem hohen Händlerlagerbestand. Das Jahr 2024 war gemessen an den Endkundenverkäufen ein gutes Jahr für die KTM-Gruppe, allerdings zeichnen die Absatzzahlen der KTM-Gruppe ein herausforderndes Bild. So blieb der erzielte Umsatz hinter den Erwartungen, da die Händler und Importeure aufgrund der Überlieferung der beiden vorangegangenen Jahre keine weiteren Mengen aufnehmen konnten und die KTM-Gruppe in der Folge nur eingeschränkt Umsätze erzielen konnte. Die Endkundennachfrage wurde also verstärkt aus den Lagerbeständen von Händlern und Importeuren bedient. In den USA herrschte eine allgemein rückläufige Nachfrage nach Motorrädern und die wirtschaftliche Entwicklung in Europa war unerwartet und weitgehend schwach. Die KTM-Gruppe entschied daher, im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2024 alle Verkaufsmaßnahmen, die lange Zahlungsziele aufwiesen, einzustellen.

Umfassende Händlerfinanzierung

Die Verkaufsmengen des Jahres 2023 konnten nur durch Gewährung von besonders langen Zahlungszielen von 270 bis gegen Ende sogar 360 Tagen erreicht werden. Diese äußerst langen Zahlungsziele haben dazu geführt, dass sich der Working Capital-Bedarf nahezu verdoppelt hat. Darüber hinaus mussten die Zinsen für diese langen Finanzierungszeiträume getragen werden.

Anstieg der Produktionskosten in Österreich

Der mit Abstand größte Produktionsstandort der Gruppe ist Mattighofen/Munderfing. In den letzten drei Jahren stiegen in Österreich die Lohn- und Gehaltskosten nicht zuletzt aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen um rund 25 % und die Materialkosten um rund 15 %. Dies führte am Weltmarkt zu Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus führten die gesenkten Produktionsmengen zu einer unzureichenden Deckung der Fixkosten. Kostensteigerungen konnten nur teilweise an Endkunden weitergegeben werden, was insgesamt zu sinkenden Deckungsbeiträgen führte.

Hohe Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Umfang und Komplexität des Produktportfolios

Aufgrund des Wachstums der letzten Jahre und der verfolgten Mehrmarkenstrategie entstand in der KTM-Gruppe ein vielfältiges Produktportfolio mit mehreren Marken. Dies zog einen enormen Aufwand für Forschung und Entwicklung (F&E) nach sich. Alleine in den letzten beiden Jahren stiegen die aktivierten F&E-Aufwendungen um € 288 Mio.

Verhältnismäßig hohe Ausgaben für den Motorsport

Der Motorsport ist für die KTM-Gruppe in mehrfacher Hinsicht bedeutend. Zum einen werden im Motorsport für die KTM-Gruppe wesentliche Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Motorräder gewonnen und neue Technologien und Entwicklungen unter Extrembedingungen erprobt. Zum anderen untermauern Rennsporterfolge gegenüber den Endkunden die Markenpositionierung und tragen zur KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-5 Markenbekanntheit sowie -schärfung bei. Dennoch waren die Ausgaben für das Motorsport- Engagement verhältnismäßig hoch.

Verlustbringende Geschäftsbereiche: PIERER New Mobility und MV Agusta

Während der Corona-Pandemie stieg die Nachfrage nach Fahrrädern rasant an, was zu einer Überhitzung am Fahrradmarkt und Verwerfungen in der gesamten Lieferkette führte. Als Ergebnis daraus erreichten die Lagerbestände Höchstwerte. Die Rückführung dieser Bestände auf ein Normalniveau dauert bei gleichzeitig massivem Druck auf die Verkaufspreise weiter an. Auf der Kundenseite führten die gestiegenen Lebenshaltungskosten im Kernmarkt Europa zu einem Kaufkraftverlust. Dies bewirkte einen Nachfragerückgang bei Premium-(Elektro-)Fahrrädern. Der entstehende Liquiditätsbedarf aus der resultierenden Verlustsituation des PIERER New Mobility Teilkonzerns wurde im Wesentlichen von der KTM AG gedeckt. Die KTM-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 das im Teilkonzern der PIERER New Mobility GmbH gebündelte Geschäft mit New Mobility-Produkten per 1. Juni 2024 an die PIERER Mobility AG veräußert. Dabei bestanden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 Finanzforderungen der KTM AG gegen die PIERER New Mobility GmbH im Umfang von € 372,00 Mio.

In den Geschäftsjahren 2022 und 2024 erwarb die KTM AG in zwei Schritten insgesamt 50,1 % der Anteile an dem defizitären Motorradhersteller MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien. Ziel war es, das Produktionsvolumen derart zu erhöhen und die Produktpalette dermaßen anzupassen, dass möglichst rasch die Gewinnzone erreicht werden kann. Die geschlossenen Verträge sahen eine Working Capital- Finanzierung und eine Ausgleichsleistung zur Stützung der Verlustsituation der MV Agusta Motor S.p.A. vor. Die dafür nötige Liquidität von rund € 220 Mio. wurde letztlich von der KTM AG aufgebracht.

Instabile Finanzierungsstruktur

Im Herbst 2024 zeichnete sich ab, dass die Schwellenwerte der Financial Covenants zum Jahresende voraussichtlich nicht eingehalten werden können. Der Anstieg des Working Capital führte dazu, dass Finanzierungsrahmen im Zusammenhang mit Working Capital-Kreditlinien, Factoring oder Supply Chain Financing vollständig in Anspruch genommen wurden. Innerhalb der bestehenden Linien konnten daher nicht ausreichend neue Mittel aufgenommen werden. In Summe kam es bei KTM innerhalb der letzten 18 Monate zu einem Anstieg der Nettoverschuldung, betrachtet exklusive der Forderungen aus Finanzierungstätigkeit, von € 444,8 Mio. auf € 1.607,1 Mio. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den oben beschriebenen Bereichen der Finanzierung des PIERER New Mobility-Teilkonzerns (ca. € 331 Mio.), den MV Agusta-Finanzierungen (ca. € 217 Mio.), dem Anstieg der Investitionen in Forschung und Entwicklung und dem Aufbau des Working Capitals über Working Capital-Finanzierungen von ca. € 508 Mio.

1.3 VERÄNDERUNGEN BEI BETEILIGUNGEN

Die bisherige Beteiligung der KTM AG an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, wurde im März 2024 auf 50,1 % aufgestockt und die Gesellschaft wurde so zu einem vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 fasste der Vorstand der KTM AG den Beschluss, die gehaltenen Anteile an sämtlichen MV Agusta-Gesellschaften im Geschäftsjahr 2025 zu veräußern. Die zugehörigen Vermögenswerte und Schulden wurden als Veräußerungsgruppe nach den Vorschriften von IFRS 5 bewertet und separat ausgewiesen.

Die PIERER Green Energy GmbH wurde von der PIERER Industrie AG, Wels, mit Wirkung zum 1. Juni 2024 erworben. Gleichzeitig wurde die Gesellschaft mit der KTM Immobilien GmbH verschmolzen. Die PB Invest GmbH wurde von der KTM Components GmbH mit rechtswirksamem Vertrag vom 2. September 2024 von der PIERER Industrie AG erworben. Die PB Invest GmbH war eine Holdinggesellschaft, deren einziger wesentlicher Vermögenswert die 100%ige Beteiligung an der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH war. Daher wurde die PB Invest GmbH zum Erwerbszeitpunkt mit KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-6 der KTM Components GmbH verschmolzen und die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH wurde zu einem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der KTM-Gruppe. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung war der 1. September 2024. Am 13. Dezember 2024 hat die Geschäftsführung der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH einen Antrag auf Konkursverfahren gestellt. Mit dem Konkursverfahren ging der Verlust der Kontrolle i. S. v. IFRS 10 einher, da die Gesellschaft seither von einem gerichtlich bestellten Masseverwalter liquidiert wird. Die KTM-Gruppe hat die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH vor diesem Hintergrund vereinfachend per 1. Dezember 2024 entkonsolidiert, da im Zeitraum zwischen 1. und 13. Dezember 2024 keine wesentlichen Transaktionen oder Veränderungen an der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH eingetreten sind. Zu den weiteren Veränderungen bei Beteiligungen verweisen wir auf Anhangsangabe 9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“.

1.4 AKTIVITÄTEN UND ERFOLGE IM RENNSPORT

20 WELTMEISTERTITEL UND VIELE PRESTIGETRÄCHTIGE ERFOLGE IM JAHR 2024

Die PIERER Mobility-Gruppe war in der MotoGP TM mit zwei Werksteams vertreten: Red Bull KTM Factory Racing und Red Bull GASGAS Tech 3. Für beide war die Saison 2024 herausfordernd, aber erfolgreich. Für das Red Bull KTM Factory Racing-Team erreichte Brad Binder einen Grand-Prix- und einen Sprint- Podiumsplatz in Katar. In der Gesamtwertung wurde er mit Platz 5 bester MotoGP Pilot des PIERER Mobility Aufgebots. Entwicklungsfahrer und MotoGP Legende Dani Pedrosa trat im Sprint von Jerez mit einer Wildcard an und feierte einen beeindruckenden Podiumsplatz. KTM beendete die MotoGP Saison mit Platz 2 in der Konstrukteurswertung. Das Red Bull GASGAS Tech3-Team und Pedro Acosta sorgten für Aufsehen in der MotoGP: Acosta sicherte sich als „Rookie of the Year 2024“ fünf Podiumsplätze bei Grand Prix und vier bei Sprint- Rennen. Mit seinem dritten Platz beim GP von Portugal wurde er zum drittjüngsten Podiumsfahrer in der MotoGP-Geschichte (19 Jahre). Er wechselt 2025 ins Red Bull KTM Factory Racing Team. Das Tech3-Team kehrt in der Saison 2025 zu den ikonischen orangen Farben von Red Bull KTM Tech3 zurück. Die Fahrer werden Enea Bastianini und Maverick Viñales sein. In der Moto3 Weltmeisterschaft dominierte der Kolumbianer David Alonso für CFMOTO KTM. Mit 14 Saisonsiegen brach er den Rekord der meisten Siege pro Saison.# KONZERNLAGEBERICHT 2024

2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG

2.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 haben länger angehalten als ursprünglich angenommen. Das Wachstum in der Eurozone war weiterhin gering, wobei sich insbesondere der wichtige deutsche Markt in einer Rezession befand. In den USA war die Kaufkraft der Konsumenten aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und infolge der langen Phase teurer Konsumkredite weiterhin niedrig. Die Aussichten für die Weltwirtschaft sind nach wie vor eingetrübt. Die Auswirkungen des seit 2022 andauernden russisch-ukrainischen Krieges, die jüngsten Entwicklungen des Krieges im Nahen Osten und die dort anhaltenden Spannungen sowie die deutlich höheren Inflationsraten haben neben anderen Faktoren zu einer Verlangsamung der Weltwirtschaft geführt. Obwohl das globale Wirtschaftswachstum davon unverändert belastet ist, hat die Weltwirtschaft als Ganzes eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit gezeigt. Dabei gibt es aber regional und national erhebliche Unterschiede. Die neue US-Administration hat im Frühjahr 2025 umfangreiche und signifikante Einfuhrzölle implementiert, die alle wesentlichen Wirtschaftsregionen weltweit betreffen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist nicht absehbar, wie viel Bestand diese neuen Zölle haben werden und welche Gegenmaßnahmen von anderen Wirtschaftsräumen gesetzt werden. Ebenfalls unklar ist, ob es durch die Zölle zu neuen Handelsallianzen kommen wird. Es ist zu erwarten, dass durch Zölle die Preise für die Konsumenten steigen und das verfügbare Einkommen der Privathaushalte sinkt. Weiters haben die USA Bemühungen unternommen, den Krieg in der Ukraine zu beenden. Dies ging einher mit einem Zurückfahren der Militärhilfen für die Ukraine. Die Europäischen Union hat darauf geantwortet und will bis zu € 800 Milliarden für die Aufrüstung mobilisieren. Die EU-Defizitgrenzen sollen zugunsten einer Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten gelockert werden. Neben diesen zwei Themen bergen insbesondere die Lage im Nahen und Mittleren Osten (insbesondere in und um Israel bzw. in Zusammenhang mit dem Atomprogramm im Iran und Unsicherheiten der Transportroute durch den Golf von Aden) sowie die Spannungen zwischen China und Taiwan Risiken.

IWF-WACHSTUMSPROGNOSE

2025 2026
Weltwirtschaft 2,8 % 3,0 %
Fortgeschrittene Volkswirtschaften 1,4 % 1,5 %
Eurozone 0,8 % 1,2 %
Deutschland 0,0 % 0,9 %
USA 1,8 % 1,7 %
Schwellen- und Entwicklungsländer 3,7 % 3,9 %
China 4,0 % 4,0 %
Indien 6,2 % 6,3 %

1) IWF (Internationaler Währungsfonds), World Economic Outlook, April 2025

2.2 MOTORRADMARKT

Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die Zulassungszahlen um 7 % (+245.000 Motorräder). Dabei zeigen die unterschiedlichen Regionen ein deutlich differenziertes Bild. In Europa stieg der Markt, gemessen an Neuzulassungen (d.h. exklusive Motocrossmodelle), auf mehr als 900.000 Motorräder an (+14,3 %), wobei hier ein Einmaleffekt von Tageszulassungen Ende des Jahres 2024 auf Grund der Umstellung der Euro-Homologation zum 1. Jänner 2025 enthalten ist. Der Effekt der Tageszulassungen in Europa kann auf knapp 10 Prozentpunkte geschätzt werden, was das reale Wachstum des europäischen Motorradmarktes auf etwa 4 – 5 % verringert. Dementsprechend ist das Zulassungsplus speziell in den Zuwachsraten der europäischen Kernmärkte Deutschland (+20,2 %), Italien (+15,0 %) und Spanien (+18,3 %) auffällig. Der Marktanteil der KTM-Gruppe stieg von 10,5 % auf 11,1 % (gemessen an den drei Kernmarken KTM, Husqvarna und GASGAS). In Nordamerika sank der Absatz (im Gegensatz zu Europa inklusive Motocrossmodelle) um 1,8 % auf 475.000 verkauften Einheiten. Der Marktanteil der drei Kernmarken der KTM-Gruppe sank im Geschäftsjahr 2024 von 12,8 % auf 11,3 %. Speziell in den absatzstarken Monaten August und September sank die Nachfrage in den USA um 8,1 % (August) bzw. um sogar 14,6 % (September). Das Segment der margenstarken Offroadmotorräder geriet in den USA zusätzlich unter Druck (-6,8 %). Weiterhin rückläufig (-3,8 %) zeigt sich die Entwicklung des australischen und neuseeländischen Marktes. Er umfasst ein Volumen von in Summe 65.000 Motorrädern. Der Marktanteil von KTM, Husqvarna und GASGAS sank auf 18,6 % (Vorjahr: 21,0 %). Der relevante indische Motorradmarkt (S2/S3-Segment) befand sich im Jahr 2024 abermals deutlich im Aufschwung (+10,8 %) und wies ein Volumen von ca. 1,35 Millionen verkauften Motorrädern auf. Dabei setzte der strategische Partner Bajaj in Indien über 60.000 Motorräder der Marken KTM und Husqvarna ab. Der Marktanteil dieser Marken ging auf 4,5 % zurück (Vorjahr: 5,3 %). Der asiatische Raum war im Jahr 2024 von deutlichen Verlusten geprägt (-17,7 %), wobei die Märkte in Thailand (-22,3 %) und China (Premium-Importeurmarkt; -28,8 %) in besonderem Maße betroffen waren. In Japan (Motorräder >250ccm) belief sich der Rückgang auf lediglich 2,6 % und fiel damit merklich geringer aus. Der Marktanteil der KTM-Kernmarken ist in dieser wichtigen Wachstumsregion dennoch auf 5,1 % (Vorjahr 4,4 %) gestiegen, was auf eine marktbezogene Outperformance der KTM- Marken hindeutet. Insbesondere in China erhöhte sich der Marktanteil der KTM-Marken im Jahr 2024 auf 11,3 % (Vorjahr: 8,5 %). Zusätzlich haben die globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten den Motorradmarkt im Jahr 2024 erheblich beeinträchtigt. Faktoren wie schwankende Wechselkurse, steigende Produktionskosten und Unterbrechungen in der Lieferkette haben eine für Hersteller und Verbraucher gleichermaßen herausfordernde Umgebung geschaffen. Diese Unsicherheiten haben zu vorsichtigen Ausgaben- und Investitionsentscheidungen in verschiedenen Regionen geführt, was die Marktdynamik weiter beeinflusst hat.

2.3 FAHRRADMARKT

Während der Corona-Pandemie stieg die Nachfrage nach Fahrrädern rasant an, was zu einer Überhitzung am Fahrradmarkt und Verwerfungen in der gesamten Lieferkette führte. Als Ergebnis daraus erreichten die Lagerbestände Höchstwerte. Die Rückführung dieser Bestände auf ein Normalniveau dauert bei gleichzeitig massivem Druck auf die Verkaufspreise weiter an. Auf der Kundenseite führten die gestiegenen Lebenshaltungskosten im Kernmarkt Europa zu einem Kaufkraftverlust. Dies bewirkte einen Nachfragerückgang bei Premium-Elektrofahrrädern und -Fahrrädern.

3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

3.1 KONZERNKENNZAHLEN

Wenn nicht anders angegeben, alle Werte in m€. Erklärungen zu den Alternative Performance Measures finden sich im Glossar.

ERTRAGSKENNZAHLEN

Kennzahl 2023 2024
Umsatz 2.661 1.879 -29,4 %
EBITDA 324 -481 >-100,0 %
EBITDA-Marge 12,2 % -25,6 % -37,7 PP
EBIT 160 -1.184 >-100,0 %
EBIT-Marge 6,0 % -63,0 % -69,0 PP
Periodenergebnis 76 -1.080 >-100,0 %
Ergebnis je Aktie (€) 2,37 -29,30 >-100,0 %

SEGMENTERGEBNISSE

Segment Kennzahl 2023 2024
Motorrad Umsatz 2.416 1.804 -25,4 %
EBITDA 371 -221 >-100,0 %
EBITDA-Marge 15,4 % -12,2 % -27,6 PP
EBIT 214 -887 >-100,0 %
EBIT-Marge 8,9 % -49,2 % -58,1 PP
Fahrrad Umsatz 241 111 -53,7°%
EBITDA -42 -256 >-100,0 %
EBITDA-Marge -17,4 % -230,0 % -212,6 PP
EBIT -47 -291 >-100,0 %
EBIT-Marge -19,6 % -261,1 % -241,5 PP

BILANZKENNZAHLEN ZUM 31. DEZ

Kennzahl 2023 2024
Bilanzsumme 2.953 2.396 -18,9 %
Eigenkapital 909 -194 >-100,0 %
Eigenkapitalquote 30,8 % -8,1 % -38,9 PP
Working Capital Employed 531 525 -1,1 %
Nettoverschuldung 776 1.643 >100,0 %
Gearing 85,3 % 847,9 % 762,6 PP

CASHFLOW UND INVESTITIONEN

Kennzahl 2023 2024
Cashflow aus Betriebstätigkeit -111 -436 >-100,0 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit -302 -341 -12,7 %
Free Cashflow -413 -777 88,0 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 399 695 74,3 %
Investitionen 284 233 -18,0 %

3.2 GESCHÄFTSENTWICKLUNG UND ANALYSE DER ERTRAGSKENNZAHLEN

ABSATZENTWICKLUNG

Die Gesamtabsatzzahlen von Motorrädern und (Elektro-)Fahrrädern der PIERER Mobility-Gruppe stellen sich wie folgt dar:

Motorräder

Im Geschäftsjahr 2024 verkaufte die Gruppe 292.497 Motorräder (-21,5 %). Diese Zahl inkludiert die vom Partner Bajaj in Indien und Indonesien verkauften Motorräder der Marken KTM und Husqvarna. Vom Gesamtabsatz entfielen 212.685 Stück auf die Marke KTM (-22,8 %), 50.977 Stück auf die Marke Husqvarna (-21,9 %), 18.814 Stück auf die Marke GASGAS (-31,5 %) und 3.748 Stück auf die Marke MV Agusta (+102,4 %). Zudem setzte die Gruppe 6.273 Motorräder der Marke CFMOTO ab (+150,6 %). Auf die Marke KTM entfielen somit 72,7 % aller verkauften Motorräder, auf Husqvarna 17,4 %, auf GASGAS 6,4 %, auf CFMOTO 2,1 % und auf MV Agusta 1,3 %.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-11

Der Absatz von Motorrädern mit Elektroantrieb war auf niedrigem Niveau rückläufig. Es wurden weltweit 5.889 Stück verkauft (-12,4 %), fast ausschließlich (96,3 %) im Offroad-Marktsegment. Das bedeutet, dass 2,0 % der insgesamt abgesetzten Motorräder einen Elektroantrieb hatten. Alle relevanten Märkte wiesen einen Rückgang der Verkaufszahlen auf. Hervorzuheben ist dabei der Rückgang in Europa um 18,7 % (-25.549 Stück) und in Nordamerika um 27,5 % (-26.963 Stück). 37,9 % der Motorräder setzte die Gruppe in Europa ab (+1,3 Prozentpunkte zum Vorjahr), 24,3 % in Nordamerika inkl. Mexiko (-2,0 Prozentpunkte zum Vorjahr) und 21,2 % über den Partner Bajaj in Indien und Indonesien (+3,4 Prozentpunkte zum Vorjahr). Weitere 16,6 % (-2,7 Prozentpunkte zum Vorjahr) wurden in anderen Regionen abgesetzt.

Fahrräder

Im Geschäftsjahr 2024 verkaufte die Gruppe 106.311 Fahrräder (-31,8 %). Auf der einen Seite trennte sich die Gruppe Ende des Jahres 2023 von der Marke R Raymon, deren Anteil am Gesamtabsatz 66,9 % betrug (104.336 Stück). Zudem wurde das Geschäft mit Johansson Elektrolastenrädern zum 1. Oktober 2024 verkauft. Davon setzte die Gruppe im Jahr 2024 3.639 Stück ab (Vorjahr: 189 Stück). Auf der anderen Seite steigerten im Geschäftsjahr 2024 die verbliebenen Kernmarken ihren Absatz: Husqvarna E-Bicycles (+104,1 %), GASGAS (+227,2 %) und Felt (+67,9 %). Als Konsequenz sank der Absatz von Elektrofahrrädern um lediglich 32,5 % auf 66.880 Stück und der von Fahrrädern um 30,5 % auf 39.431 Stück. 58,9 % der verkauften Elektrofahrräder waren der Marke Husqvarna E-Bicycles und 37,5 % der Marke GASGAS. Bei den Fahrrädern entfiel fast der gesamte Absatz (91,3 %) auf die Marke Felt. Regional betrachtet stellte im Geschäftsjahr 2024 Europa, hier insbesondere die DACH-Region, den größten Absatzmarkt dar.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-12

ERGEBNISANALYSE

Segment Motorrad

Im Geschäftsjahr 2024 konnte im Motorrad-Segment ein Umsatz von € 1.803,8 Mio. (Vorjahr: € 2.416,4 Mio.) erzielt werden (-25,4 % gegenüber Vorjahr). Das EBITDA beträgt im Geschäftsjahr 2024 € -220,6 Mio. (Vorjahr: € 371,0 Mio.) und das EBIT liegt bei € -887,1 Mio. (Vorjahr: € 214,4 Mio.). Dies entspricht einer EBITDA-Marge von -12,2 % (Vorjahr: 15,4 %) und einer EBIT-Marge von -49,2 % (Vorjahr: 8,9 %). In Europa fiel der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresniveau auf € 982,5 Mio. (Vorjahr: € 1.229,0 Mio.) an, was einem Umsatzanteil von 54,5 % entspricht (Vorjahr: 50,9 %). In Nordamerika verzeichnete der Motorradbereich einen Umsatz von € 517,0 Mio. (Vorjahr: € 754,4 Mio.). Damit wurden 28,7 % des Umsatzes in Nordamerika erzielt (Vorjahr: 31,2 %). In den übrigen Ländern sank der Umsatz leicht gegenüber dem Vorjahr um 29,7 % auf € 304,3 Mio. Der Umsatzanteil in den übrigen Ländern beträgt 16,9 % (Vorjahr: 17,9 %).

Segment Fahrrad

Im Geschäftsjahr 2024 konnte in der Fahrrad-Division ein Umsatz in Höhe von € 111,5 Mio. erzielt werden (Vorjahr: € 240,7 Mio.). Dies bedeutet einen Umsatzverlust von 53,7 % im Jahresvergleich. Das EBITDA lag im Jahr 2024 bei € -256,4 Mio. (Vorjahr: € -41,8 Mio.) und das EBIT bei € -291,1 Mio. (Vorjahr: € -47,1 Mio.).

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-13

3.3 BILANZANALYSE

Die Bilanzstruktur der PIERER Mobility-Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:

31. Dezember 2023 Anteil 31. Dezember 2024 Anteil
Langfristige Vermögenswerte 1.333,8 m€ 45,2 % 947,5 m€ 39,5 %
Kurzfristige Vermögenswerte 1.615,4 m€ 54,7 % 1.241,7 m€ 51,8 %
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 3,7 m€ 0,1 % 206,7 m€ 8,7 %
Vermögenswerte 2.952,9 m€ 100,0% 2.395,8 m€ 100,0%
Eigenkapital 909,3 m€ 30,8 % -193,7 m€ -8,1 %
Langfristige Schulden 1.130,0 m€ 38,3 % 196,1 m€ 8,2 %
Kurzfristige Schulden 913,6 m€ 30,9 % 2.326,3 m€ 97,1 %
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen 0,0 m€ 0,0 % 67,2 m€ 2,8 %
Eigenkapital und Schulden 2.952,9 m€ 100,0% 2.395,8 m€ 100,0%

Die Bilanzsumme der PIERER Mobility-Gruppe sank gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 von € 2.952,9 Mio. auf € 2.395,8 Mio. (-18,9 %). Das langfristige Vermögen verringert sich um € 386,3 Mio. (-29,0 %) auf € 947,5 Mio. (Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf vorgenommene Wertminderungen im Zuge des Wertminderungstests nach den Vorgaben von IAS 36 zurückzuführen: Zum einen wurde der bilanzierte Firmenwert vollständig wertgemindert (€ -131,7 Mio.), zum anderen wurden aus diesem Test Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (insbesondere Entwicklungskosten) pro rata wertgemindert (€ -226,7 Mio.). So sanken die Sachanlagen um € 114,6 Mio. und die immateriellen Vermögenswerte um € 192,3 Mio. Die latenten Steueransprüche stiegen im Geschäftsjahr 2024 um € 74,2 Mio. im Wesentlichen aufgrund der Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge. Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich insbesondere die Vorräte um € 239,4 Mio. Andererseits betreffen die wesentlichen Änderungen die Reduktion der Zahlungsmittel in Höhe von € 95,6 Mio. Dies führte insgesamt zu einer Reduktion der kurzfristigen Vermögenswerte um 23,1 % auf € 1.241,7 Mio. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um € 1.640,7 Mio. auf € 1.712,8 Mio. Der Anstieg resultiert vorrangig aus den aufgenommenen kurzfristigen Mitteln zur Deckung des festgestellten Finanzierungsbedarfs, der schließlich zu den insolvenzrechtlichen Vorgängen geführt hat. Zur Erläuterung der Hintergründe sei an dieser Stelle auf die Ausführungen unter Punkt 1.2 „Sanierungsverfahren KTM AG, KTM Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH“ verwiesen. Die langfristigen Schulden sanken um 82,7 % auf € 196,1 Mio. bedingt im Wesentlichen durch Anpassung der Fristigkeiten bei den Finanzverbindlichkeiten. Das Eigenkapital verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 um € -1.103,0 Mio. auf € -193,7 Mio.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-14

3.4 LIQUIDITÄTSANALYSE

Der Cash-Flow aus dem operativen Bereich lag im Geschäftsjahr 2024 bei € -436,0 Mio. und damit deutlich unter dem Vorjahreswert von € -110,9 Mio., wofür insbesondere die negative Ergebnisentwicklung hauptverantwortlich war. Der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionen betrug € - 340,5 Mio. und liegt insgesamt über dem Vorjahreswert von € -302,1 Mio. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aufgrund der höheren Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen und nach der at-Equity Methode bilanzierten Unternehmen (Effekt € -57,7 Mio.). Der Free Cash-Flow beläuft sich folglich bei € -776,5 Mio. (Vorjahr: € -413,0 Mio.). Nach Berücksichtigung des Cash-Flows aus Finanzierungsaktivitäten in Höhe von € 694,7 Mio. verringerten sich die liquiden Mittel im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um € 87,4 Mio. (inklusive Fremdwährungseffekte von € -5,6 Mio.) auf € 171,6 Mio.

3.5 INVESTITIONEN

Im laufenden Geschäftsjahr wurden in der PIERER Mobility-Gruppe Gesamtinvestitionen in Höhe von € 272,0 Mio. (Vorjahr: € 316,5 Mio.) inklusive IFRS 16 Leasingzugänge in Höhe von € 39,2 Mio. (Vorjahr: € 32,5 Mio.) getätigt. Die Investitionen ohne Leasingprojekte verteilen sich auf Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge), Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände wie folgt: Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie gewohnt hohe Investitionen in Serienentwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge) vorgenommen. Der Anteil an den Investitionen in Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge) zu den Gesamtinvestitionen betragen 75 % und liegen somit über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 69 %). Die hohen Investitionen in die Serienproduktentwicklung stellen einen der wesentlichen Erfolgsfaktoren der PIERER Mobility-Gruppe dar. Auch die Investitionen in die Infrastruktur (Sachanlagen) lagen mit 15 % leicht unter dem Vorjahresniveau von 20 %. Weitere 10 % (Vorjahr: 11 %) entfielen auf immaterielle Vermögensgegenstände (IT, Lizenzen). Wesentliche Investitionsprojekte in 2024 sind wie in den Vorjahren vor allem Entwicklungsprojekte und der Kauf von Werkzeugen und Anlagen.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-15

4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG

Diese nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts im Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde in Vorbereitung auf die Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Es wird gemäß ESRS 1.136 auf die Angabe von Vergleichsinformationen verzichtet. Zudem umfasst die Erklärung Informationen und Kennzahlen der PIERER Mobility AG auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852. Die wesentlichen Themen der PIERER Mobility AG werden gemäß NaDiVeG in folgenden Kapiteln genauer behandelt:

  • Umweltinformationen (Umweltbelange): E1 und E5;
  • Sozialinformationen (Soziale und Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschrechten): S1, S2 und S4;
  • Governance-Informationen (Achtung von Menschrechten, Bekämpfung von Korruption und Bestechung): G1.

Inhaltsverzeichnis

4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
UMWELTINFORMATIONEN
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL
4.4 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
SOZIALINFORMATIONEN
4.5 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
4.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
4.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-16

4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN

GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG

BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Die PIERER Mobility AG erstellte die nichtfinanzielle Erklärung auf konsolidierter Basis. Der Konsolidierungskreis für die nichtfinanzielle Erklärung entspricht mit den unten angeführten Ausnahmen dem des Konzernabschlusses 2024 (siehe Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel“ des Konzernanhangs).# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-17

BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Bei der Zusammenstellung der nichtfinanziellen Erklärung achtete die Gruppe auf die Vollständigkeit und Korrektheit der angegebenen Daten. Nach Möglichkeit nutzte sie Primärdaten zur Berechnung quantitativer Angaben in Bezug auf die eigenen Geschäftstätigkeiten. Aufgrund der eingeschränkten Datenverfügbarkeit in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und deren hoher Komplexität konnte zur Berechnung der Kennzahlen bisher nur eingeschränkt auf Primärdaten zurückgegriffen werden. Folglich wurden meist Annahmen und Schätzungen getroffen.

Von besonders hoher Ergebnisunsicherheit betroffen sind quantitative Angaben zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel Scope 3-THG-Emissionen oder die erwartete Lebensdauer der Produkte der Gruppe im Vergleich zu Branchendaten. Weitere Informationen zur Berechnung und Schätzung der Angaben sowie deren Sicherheit finden sich in Verbindung mit den angegebenen Daten in den Abschnitten zu den Berechnungsgrundsätzen und -Annahmen.

Darüber hinaus mussten zum Teil Hochrechnungen auf Basis von Headcount oder Fertigungszahlen durchgeführt werden. Dies traf insbesondere auf Kennzahlen bei E1 und E5 zu sowie für Gesellschaften mit weniger als 50 Mitarbeitern. Aber auch in anderen Bereichen wurde bei Unvollständigkeit der Daten auf Hochrechnungen zurückgegriffen. Weitere Informationen zu den Hochrechnungen finden sich in den Abschnitten zu den Berechnungsgrundsätzen und -Annahmen.

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformation

Die Unternehmensgruppe berichtet in vorliegender nichtfinanzieller Erklärung erstmalig in Übereinstimmung mit den ESRS. Daraus ergibt sich eine wesentliche Änderung im Vergleich zur früheren Berichterstattung im Rahmen eines separaten Nachhaltigkeitsberichts (nichtfinanzieller Bericht gemäß § 267a UGB), welcher in Übereinstimmung mit den Anforderungen der GRI-Standards (Global Reporting Initiative) erfolgte. Diese Umstellung bedingte mehrere Änderungen hinsichtlich der Prozesse und Methoden der Berichterstattung sowie in Bezug auf die zu erhebenden Datenpunkte.

Aufgrund der eingeschränkten Vergleichbarkeit der Informationen mit den Angaben in Vorperioden wird in dieser nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2024 auf die Angabe von Vorjahresvergleichswerten verzichtet.

Bei der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurde der Vorgehensweise des Vorjahres gefolgt. Aufgrund von Neubewertungen oder neuen Erkenntnissen wurden geringfügige Anpassungen der berichteten Zahlen vorgenommen. Diese werden im Kapitel 4.2 dieses Lageberichts zur EU-Taxonomie beschrieben.

Allgemeine Information hinsichtlich der offengelegten Kennzahlen und Informationen

Die im vorliegenden Bericht offengelegten Kennzahlen wurden von keiner externen Stelle (mit Ausnahme der Wirtschaftsprüfung) validiert.

Die Verbrauchsdaten der Motorräder, welche zur Ermittlung der Scope 3.11 THG-Emissionen herangezogen wurden, basieren auf mittels World-harmonised Motorcycle Test Cycle (WMTC) ermittelten Daten. Die Erhebung dieser Werte wird durch den TÜV Rheinland überwacht. Dieser sowie das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt überprüfen die erhobenen Werte und stellen einen Bericht aus. Für weitere Informationen siehe E1-6 sowie die Beschreibung der Berechnungsgrundsätze und -Annahmen in Bezug auf ESRS E1.

Die MDR-A Anforderungen nach ESRS 2 wurden nur für wesentliche Maßnahmen vollständig umgesetzt.

Der gesamte Produktentstehungsprozess in der Motorradherstellung – von der Marktanalyse, der Produktidee, dem Designstudium, der Konstruktion und Entwicklung, der Zusammenarbeit mit den Zulieferbetrieben und der Serienbeschaffung von Komponenten, der Teilefertigung und dem Zusammenbau von Motor und Fahrzeug bis hin zu der Verpackung und dem Versand – wird von einem integrierten Managementsystem nach ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 erfasst und mit dem KTM- Prozessmanagementsystem gesteuert.

Der Zertifizierungsumfang der ISO 9001:2015 umfasst die Produktionsstandorte in Mattighofen, Munderfing und Graz, die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, KTM Informatics GmbH, die Logistikstandorte in Munderfing und Schalchen als auch die in Mattighofen und Graz ansässigen Vertriebsgesellschaften.

Der Zertifizierungsumfang der ISO 14001:2015 umfasste neben den Unternehmensbereichen an den österreichischen Produktions- und Logistikstandorten der KTM AG in Munderfing und Mattighofen auch die KTM Components GmbH und die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-18

Information zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gruppe und deren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsaktivitäten

Die KTM AG ist eine wesentliche Tochtergesellschaft der Konzernholding PIERER Mobility AG. Am 29. November 2024 wurden über die KTM AG und zwei ihrer Tochtergesellschaften Sanierungsverfahren eröffnet. Diese Verfahren wirkten sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Lage der Avocodo GmbH und der PIERER E-Commerce GmbH aus und führten in der Folge zur Insolvenzeröffnung über diese beiden Gesellschaften im Jänner 2025. Vor diesem Hintergrund richtete sich der Fokus der Vorstandsmitglieder der PIERER Mobility AG, die zugleich auch dem Vorstand der KTM AG angehören, vorrangig auf die Fortführung insbesondere der KTM-Gruppe.

GOVERNANCE

GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die PIERER Mobility AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Diese Rechtsform sieht ein duales System vor, d.h. auf Organebene die Trennung von Geschäftsführung (Vorstand) und Kontrolle (Aufsichtsrat). Der Vorstand setzte sich zum 31. Dezember 2024 aus Stefan Pierer (CEO) und Gottfried Neumeister (Co-CEO) zusammen; der Aufsichtsrat umfasste sechs Personen. Beide Organe verfügen über keine Vertretung von Arbeitnehmern und anderen Arbeitskräften.

Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmäßigen Abständen und basiert auf einer offenen und transparenten Diskussion. Der Vorstand der PIERER Mobility AG leitet unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so, wie es das Unternehmenswohl unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie das öffentliche Interesse erfordert.

Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Für gewisse, im österreichischen Aktiengesetz (AktG), in der Satzung und der Geschäftsordnung bestimmte Geschäftsfälle hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen.

Die Regeln für korrekte Unternehmensführung werden unter anderem durch den Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) definiert, zu dem sich die PIERER Mobility AG bekennt. Als in der Schweiz börsennotierte Gesellschaft unterliegt die PIERER Mobility AG außerdem den Regelungen der schweizerischen Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange („Schweizer Corporate Governance Richtlinie“).

Vorstand und Aufsichtsrat stellten sich per 31. Dezember 2024 wie folgt dar:

Vorstand

Stefan Pierer ist seit 2. Juni 2015 im Vorstand der PIERER Mobility AG. 1987 gründete er die heutige PIERER Mobility-Beteiligungsgruppe, in der er als Mehrheitsaktionär und Vorstand tätig ist. Seit 1992 ist er Aktionär und Vorstand der KTM AG.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-19

Er verantwortet die Bereiche: Strategie, Forschung und Entwicklung, Produktmanagement, Produktion, Qualitätsmanagement, Lieferketten-Management, Einkauf, IT, Nachhaltigkeit, Personal, Immobilien, Motorsport und X-BOW. Gottfried Neumeister ist seit 1. September 2024 Co-CEO der PIERER Mobility AG. Er war von März 2012 bis Juni 2023 in leitenden Positionen, unter anderem als Co-CEO, bei der DO & CO Aktiengesellschaft tätig. Zuvor hat Herr Neumeister gemeinsam mit Niki Lauda flyniki gegründet und war als Geschäftsführer für den erfolgreichen Aufbau des Luftfahrtgeschäfts (bis zum Verkauf an die Air Berlin) verantwortlich. Er verantwortet die Bereiche: Globaler Vertrieb, Marketing, PG&A, Kundendienst, Brand Management, Finanzen und Steuern, Risikomanagement, Unternehmenskommunikation, Investor Relations, Nachhaltigkeit, Recht und Joint Ventures.

Aufsichtsrat

Josef Blazicek war von 2008 bis 2025 Mitglied des Aufsichtsrats, von 2015 als Vorsitzender. Als Wertpapier- und Kapitalmarktspezialist war er bis zum Jahr 2000 im Bankensektor tätig. Seit dem Jahr ist Josef Blazicek Gesellschafter in der QINO Gruppe/Ocean Consulting GmbH. Josef Blazicek übt Aufsichtsratsmandate in verschiedenen Konzerngesellschaften der Pierer-Gruppe aus.

Rajiv Bajaj ist seit dem Jahr 2022 Mitglied des Aufsichtsrats und dessen stellvertretender Vorsitzender. Er ist Master of Science in Manufacturing Systems Engineering und startete seine Karriere bei Bajaj Auto Ltd. im Jahr 1990 in der Abteilung „Streamlines Manufacturing Systems“. 1995 wechselte Herr Bajaj die Abteilung und arbeitete als General Manager und Vice President in der Abteilung „R + D and Engineering“. Im Jahr 2000 begann er als stellvertretender Geschäftsführer mit der Neuausrichtung der Marketing-, Vertriebs- und Serviceschnittstellen und förderte Exportinitiativen. Herr Bajaj ist seit dem Jahr 2005 Geschäftsführer der Bajaj Auto Ltd.

Iris Filzwieser ist seit dem Jahr 2022 Mitglied des Aufsichtsrats. Die promovierte Montanwissenschaftlerin ist u.a. Gründerin und Geschäftsführerin der METTOP GmbH, Präsidentin des Austrian Cooperativ Research, im Leitungsbeirat der Deltaakademie, Montanuniversität Leoben, Jurymitglied der österreichischen Forschungsgesellschaft FFG, Mitglied der Delegiertenversammlung des Wissenschaftsfonds FWF sowie Ratsmitglied der Technischen Universität Wien.

Michaela Friepeß ist seit dem Jahr 2022 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach dem Studium der Handelswissenschaften begann sie als Financial Analyst sowie im Bereich Business Development bei der GE Capital Bank in Wien und in Paris. Im September 2003 wechselte sie in die Pierer-Gruppe. Frau Friepeß verfügt über umfassende Praxiserfahrung und Spezialisierung im Bereich Kapitalmarkt, Corporate Governance, Compliance und Nachhaltigkeit. Zuletzt war sie Mitglied des Vorstands der Pierer Industrie AG, wo sie bis Oktober 2024 die Bereiche Investor Relations, Compliance und Nachhaltigkeit verantwortete. Frau Friepeß ist in der Pierer Konzerngesellschaft mbH als Prokuristin tätig.

Srinivasan Ravikumar ist seit dem Jahr 2022 Mitglied des Aufsichtsrats. Er startete seine Karriere bei Bajaj Auto Ltd. im Jahr 1984 in der Abteilung Corporate Finance. 1994 übernahm er die Leitung der Abteilung Business Development. Derzeit ist Srinivasan Ravikumar als Chief Business Development Officer tätig und für die Abteilung Business Development & Assurance verantwortlich. Außerdem ist er Mitglied des Corporate Management Committee, Investment Committee und Foreign Exchange Management Committee von Bajaj Auto Ltd. Zu seinem Verantwortungsbereich zählen Corporate Strategy, Business Development, Foreign Collaborations sowie IP-Management.

Friedrich Roithner ist seit dem Jahr 2023 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaft war Friedrich Roithner bei einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien als Revisionsassistent tätig. Ab 1992 war Friedrich Roithner bei der Austria Metall AG tätig, wo er von 2002 bis 2006 Mitglied des Vorstands war. Er wechselte im Jahr 2007 in die CROSS-Gruppe (heutige PIERER Mobility-Gruppe) und war von 2010 bis 2023 als Mitglied des Vorstands tätig, von 2015 bis 2023 als CFO.

Zusammensetzung und Diversität

Im Vorstand:

Auswahlkriterien für Mitglieder des Vorstands sind die fachliche Qualifikation, Führungsqualitäten und bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über das Unternehmen. Alter und Geschlecht einer Person spielen bei der Entscheidung über die Besetzung des Vorstands keine Rolle und führen weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung im Auswahlverfahren. Die Mitglieder des Vorstands sind ausschließlich männlich (Frauenanteil von 0 %) sowie aus den Geburtsjahrgängen 1956 und 1977.

Im Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat wird mit fachlich und persönlich qualifizierten Personen besetzt. Dabei ist auf eine im Hinblick auf die Struktur und die Geschäftsfelder der Gruppe fachlich ausgewogene Zusammensetzung zu achten. Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats sind im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur angemessen zu berücksichtigen. Für den Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen mit mindestens sechs Mitgliedern sieht das österreichische Recht 2 eine verpflichtende Geschlechterquote von 30 % vor. Der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG setzt sich aus zwei Frauen und vier Männern zusammen (Frauenanteil von 33 %). Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind aus Geburtsjahrgängen von 1957 bis 1972. Vier Personen sind österreichische und zwei indische Staatsbürger.

2 Siehe: Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G), 2017

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-20

Zudem schreibt das Diversitätskonzept der Gruppe für den Aufsichtsrat Folgendes vor:

  • Dem Aufsichtsrat muss mindestens ein Finanzexperte angehören. Diese Anforderung wird von Friedrich Roithner erfüllt.
  • Dem Aufsichtsrat sollen insgesamt möglichst zwei Mitglieder angehören, die über internationale Erfahrung oder besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für die PIERER Mobility-Gruppe wichtigen Märkten außerhalb Österreichs verfügen. Diese Anforderung wird von Rajiv Bajaj und Srinivasan Ravikumar erfüllt.
  • Dem Aufsichtsrat soll insgesamt möglichst ein Mitglied angehören, das aufgrund seiner Vorerfahrungen die PIERER Mobility AG im Detail kennt. Diese Anforderung wird von Josef Blazicek, Michaela Friepeß und Friedrich Roithner erfüllt.
  • Dem Aufsichtsrat soll insgesamt möglichst ein Mitglied angehören, das aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnisse ESG Know-how innerhalb der PIERER Mobility-Gruppe transferiert. Diese Anforderung wird von Michaela Friepeß und Iris Filzwieser erfüllt.

Einige Mitglieder des Aufsichtsrats üben Managementfunktionen in anderen Unternehmen aus, bei denen sie sich ebenfalls mit den Implikationen der europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen auseinandersetzen. Zudem erweitern sie ihr nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen durch diverse Schulungsmöglichkeiten und laufende Informationen zu aktuellen Entwicklungen. Definierte Schulungsmaßnahmen gibt es für Aufsichtsmitglieder derzeit noch nicht.

Die Einbindung des Prüfungsausschusses und des Ausschusses für Compliance, Investor Relations (IR) und Nachhaltigkeit (ESG) in die Strukturierung und Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung wird im Abschnitt „Ausschüsse des Aufsichtsrats“ beschrieben.

Zur Definition der Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats zieht die PIERER Mobility AG den Österreichischen Corporate Governance Kodex heran. Demzufolge sind von den sechs Mitgliedern des Aufsichtsrats vier unabhängig gemäß C-Regel 53 (67 %) und stehen somit in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen materiellen Interessenkonflikt begründe. Darüber hinaus ist ein Mitglied unabhängig gemäß C-Regel 54 (17 %).

Kanäle zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten

Sustainability Steering Committee (SSC):

Auf Ebene der PIERER Mobility AG wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Sustainability Steering Committee (SSC) eingerichtet. Es wird vom Lead ESG & Risk Management sowie dem Nachhaltigkeits-Team der Pierer Industrie AG geleitet und umfasst Vertreter der wesentlichen Fachbereiche der PIERER Mobility AG. Damit ist sowohl gewährleistet, dass die Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) aus dem Bereich Nachhaltigkeit transparent gemacht und gemonitort werden als auch die Koordination mit der übergeordneten Pierer Industrie AG sichergestellt. Zwischen den Leitern des SSC und anlassbezogen weiteren Teilnehmern, wie zum Beispiel die Vorsitzende des Ausschusses für Compliance, IR und ESG, findet ein Abstimmungsmeeting („ESG-Abstimmung“) mindestens zweiwöchentlich statt.

Eine Aufgabe des SSC ist die Umsetzung der CSRD/ESRS in der PIERER Mobility-Gruppe. Das ESG-Management-Team, dessen Leitung im SSC vertreten ist, koordiniert die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auf operativer Ebene und war für die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verantwortlich. Im Zuge des Analyseprozesses setzte es sich folglich intensiver mit den wesentlichen IROs der Gruppe auseinander. Das Team verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich der Nachhaltigkeit und detailliertes Fachwissen. Das SSC bereitet die notwendigen Informationen für den Vorstand der PIERER Mobility AG vor. Für die Themen der Nachhaltigkeit, inklusive der Definition von Maßnahmen und Ziele, ist auf operativer Ebene jedes Vorstandsmitglied in seinen eigenen Geschäftsbereichen zuständig.

Ausschüsse des Aufsichtsrats:

Der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG verfügt über drei Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Ausschuss für Compliance, IR und ESG. Der Prüfungsausschuss ist u.a. für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Lageberichts zuständig. Die nichtfinanzielle Erklärung ist ab dem Geschäftsjahr 2024 Bestandteil des Lageberichts.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-21

Dies impliziert die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung. Der Ausschuss für Compliance, IR und ESG befasst sich ebenfalls mit den Themen der Nachhaltigkeit und informiert sich regelmäßig, ob die von der PIERER Mobility AG verfolgten Ziele in den Bereichen Compliance, IR und ESG erfüllt werden. Hierzu nimmt zumindest ein Vertreter dieser Ausschüsse an den in der Regel zweiwöchentlichen ESG-Abstimmungen teil. Die Ausschüsse sind somit zeitnah über die Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit und den Prozess der Strukturierung und Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung informiert und können ihrer Kontrollfunktion auch unterjährig nachkommen.

Steuerung durch die Vorstände:

Nachhaltigkeitsaspekte berühren weite Teile des unternehmerischen Planens und Handelns in der PIERER Mobility-Gruppe. Die Mitglieder des Vorstands werden (direkt und indirekt) durch das SSC, die weiteren Vorstandsmitglieder der KTM AG und deren Bereichsleiter zu den relevanten Nachhaltigkeitsaspekten in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich informiert. Definierte Schulungsmaßnahmen gibt es für den Vorstand derzeit noch nicht. Dennoch stehen den Mitgliedern des Vorstands bei Bedarf verschiedene Experten, sowohl aus dem Unternehmen als auch Externe zur Verfügung. Zudem ist im Vorstand das notwendige Fachwissen im Hinblick auf Komponente der Nachhaltigkeit auch durch Ausübung von Managementfunktionen in anderen Unternehmen vorhanden. Darüber hinaus erfolgt – unterjährig wie zum Beispiel im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse – ein Austausch mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, insbesondere des Prüfungsausschusses und des Ausschusses für Compliance, IR und ESG. Weitere Informationen zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten finden sich in Abschnitt GOV-2.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

In der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 legte der Vorsitzende, Josef Blazicek, sein Aufsichtsmandat zurück, und Herr Stephan Zöchling wurde in das Gremium gewählt. In der folgenden Aufsichtsratssitzung vom selben Tag wurde Herr Zöchling als neuer Aufsichtsratsvorsitzender gewählt und die Ausschüsse des Aufsichtsrats neu besetzt. Am 23. Jänner 2025 übergab Stefan Pierer die Rolle des CEO an Gottfried Neumeister. Herr Pierer übernahm die Rolle des Co-CEO.

GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Die wesentlichen IROs der PIERER Mobility-Gruppe und deren Management werden in den ESG- Abstimmungen und Fachgesprächen der Bereichsleiter mit den Ausschüssen, Verwaltungs- und Leitungsorganen besprochen. Weitere Informationen zu den Abstimmungsmeetings finden sich im Abschnitt GOV-1 „Kanäle zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten“.

Die wesentlichen IROs (siehe SBM-3) fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und in zugehörige Transaktionsentscheidungen ein. Da beinahe alle identifizierten wesentlichen Themen bereits in der Vergangenheit relevant waren (siehe zum Beispiel den freiwillig geprüften Nachhaltigkeitsbericht 2023 3 ), werden sie von der PIERER Mobility-Gruppe in der Regel auf operativer Ebene behandelt. Bei strategi- schen und relevanten operativen Entscheidungen werden sie in den Gesamtkontext einbezogen. Im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Strategie ist auf Abschnitt SBM-1 zu verweisen.

Die wesentlichen Risiken und Chancen wurden im Zuge der Wesentlichkeitsana- lyse durch das Risikomanagement identifiziert (siehe IRO-1) und stehen somit in direktem Zusammen- hang mit dem Risikomanagementprozess. Dieser umfasst die Berichterstattung an den Vorstand der KTM AG und wird durch diesen und den Konzernvorstand der PIERER Mobility AG überwacht. Weitere Angaben zum Prozess finden sich im Lagebericht im Abschnitt 6 Chancen- und Risikobericht.

Neben den laufend bearbeiteten Nachhaltigkeitsthemen befassten sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im Geschäftsjahr 2024 intensiver mit Themen rund um den Klimaschutz, insbesondere im Zuge der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie, und mit Implikationen der Personalstrategie und der Mitarbeiterzufriedenheit. Mitglieder des Ausschusses für Compliance, (IR) und ESG des Aufsichtsrats (siehe GOV-1) waren in die Arbeit des SSC eingebunden. Sie haben sich zudem vom Vorstand über Projekte sowie den Geschäftsverlauf und die Geschäftsplanung unter Einbezug der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren informieren lassen und den Vorstand auch bei wesentlichen strategischen Entscheidungen beratend

3 Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-22

begleitet. Weiters befasste sich der Aufsichtsrat auch mit der Corporate Governance des Unternehmens sowie dem Compliance Management. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2024 mit regulatorischen Neuerungen und aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Themenbereich Nachhaltigkeit. Vor der Offenlegung der nichtfinanziellen Erklärung wird diese dem Ausschuss für Compliance, IR und ESG, dem Prüfungsausschuss und schließlich dem Gesamtaufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt.

GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Bei der variablen Vergütung des Vorstands werden ausschließlich finanzielle Kennzahlen (somit keine spezifischen nachhaltigkeitsbezogenen Ziele und/oder Auswirkungen) berücksichtigt. Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats basieren auf der in der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungspolitik. Die konkreten Parameter für die Vorstandsvergütung sind zwischen jedem Mitglied des Vorstands auf der einen Seite und dem Unternehmen, vertreten durch den Aufsichtsrat, vereinbart. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Vergütungsausschuss befasst sich mit allgemeinen Fragen zur Vergütung des Vorstands. Der Aufsichtsrat erachtet die festgelegten Vergütungsregelungen als geeignet für den Vorstand der PIERER Mobility AG. Durch die spezielle Aktionärsstruktur des Unternehmens – mit einem im Vorstand und Aufsichtsrat repräsentierten Kernaktionär – sind vom Vorstand keine kurzfristigen Gewinnmaximierungen zulasten der langfristigen Performance des Unternehmens zu erwarten. Vielmehr geht der Aufsichtsrat von einem ganzheitlichen Ansatz des Vorstands aus, bei dem nichtfinanzielle Belange immanent für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung sind, welche den unternehmerischen Bestand und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells gewährleisten.

Die Aufsichtsratsvergütung besteht ausschließlich aus einem Sitzungsgeld für Aufsichts- und Ausschusssitzungen. Zur Garantie einer unbefangenen Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat werden den Aufsichtsratsmitgliedern keine variablen Vergütungen gewährt.

GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, welche in vorliegender nichtfinanzieller Erklärung beschrieben werden.

KERNELEMENTE DER SORGFALTSPFLICHT ABSCHNITTE IN DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Einbeziehung betroffener Interessensträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 MDR-P: Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S1-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
ESRS S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
ESRS S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S4-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
ESRS G1-1: Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
ESRS G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Maßnahmen zum Umgang mit negativen Auswirkungen „Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“-Abschnitte in den einzelnen Kapiteln zu den themenbezogenen Standards
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation „Kennzahlen und Ziele“-Abschnitte in den einzelnen Kapiteln zu den themenbezogenen Standards

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-23

GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das interne Kontrollsystem der Gruppe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die Aufgabe,# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-24

SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Die PIERER Mobility AG ist die Obergesellschaft der PIERER Mobility-Gruppe. Sie gehört zu den füh- renden Motorradherstellern Europas mit dem Fokus auf das Premiumsegment. Die Gruppe gliederte sich bis zur Eröffnung des Sanierungsverfahrens in die strategischen Kernbereiche (i) „Motorrad“, (ii) „Fahrrad“, (iii) „Design, F&E“, (iv) „Digitale Transformation, IT“ und (v) „Motorsport“. Zentrale Standorte für die Motorradproduktion befinden sich in Österreich, Italien und Spanien. Zusätzlich existieren stra- tegische Partnerschaften mit Unternehmen in Indien (Bajaj) und China (CFMOTO). Die Gruppe beschäf- tigte zum Stichtag 31. Dezember 2024 5.310 Mitarbeiter, davon 4.805 in Europa und 349 in Nordame- rika (inkl. Mexiko). Die genaue Verteilung der Mitarbeiter nach Ländern ist im Abschnitt S1-6 dargestellt.

Wertschöpfungskette

Die Wertschöpfungskette der PIERER Mobility-Gruppe ist global aufgebaut und weit verzweigt. Zentrale Inputparameter umfassen Materialien, Halbfertigteile und Fertigteile beispielsweise zur Assemblierung der Motorräder. Bei den eingekauften Waren handelt es sich größtenteils um Produkte aus Stahl, Aluminium, Kunststoffe sowie Gummi. Zur Verpackung und zum Versand werden häufig Mehrwegge- stelle oder Kartonagen verwendet. Weitere Informationen zu den Stoffströmen finden sich im Abschnitt E5-4. Aufgrund der Komplexität der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist es nur schwer möglich die eingekauften Waren bis zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen. Zentrale Prozessschritte in der vorgela- gerten Wertschöpfungskette sind jedoch der Rohstoffabbau sowie die Verarbeitung zu Primär- und Se- kundärprodukten sowie Transport und Lagerprozesse. Ferner ist die Wiederaufbereitung von End-of- Life-Produkten und die Rückführungen in den Kreislauf ein Teil der vor- und der nachgelagerten Wert- schöpfungskette der Produkte. Ein Großteil des Einkaufsvolumens für die Motorradserienproduktion an den österreichischen Standorten stammt aus Europa (85 %). Als OEM (Original Equipment Manufacturer) arbeitet die Gruppe eng mit ihren großteils langjährigen Partnern zusammen.

Die Gruppe bietet ihren Kunden, Investoren und Interessensträgern Nutzen in folgenden Bereichen:

  • Herstellung und Vertrieb von Premiummotorrädern der Marken KTM, Husqvarna, GASGAS und MV Agusta
  • Angebot von Elektrofahrrädern der Marken Husqvarna, GASGAS und Fahrrädern der Marke Felt
  • Angebot von IT-Lösungen und Online-Marketing-Produkten
  • Metallgussteile (bis Konkurs der VMG am 13. Dezember 2024)
  • Arbeitsplätze mit hohen Sicherheitsstandards
  • Mitarbeiter-Benefits
  • Dividenden und Zinsen auf Fremdkapitalfinanzierungen

Den größten Umsatzanteil erwirtschaftete die Gruppe im Jahr 2024 im Motorrad-Segment, weshalb der Fokus dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Motorradassemblierung liegt. Die PIERER Mobility-Gruppe vertreibt ihre Produkte und Dienstleistungen in zahlreichen Ländern über ein weltweites Händlernetzwerk. Die größten Absatzmärkte befinden sich in Europa, Nordamerika (inkl. Mexiko) und Indien/Indonesien (über Bajaj). Wesentliche Änderungen bei den Absatzmärkten waren im Geschäftsjahr 2024 nicht beobachtbar. Neben dem Händlernetzwerk arbeitet die Gruppe mit zahlreichen Vertragswerkstätten zusammen, welche fachgerecht Reparaturen und Instandhaltungen durchführen können und somit die Lebensdauer der Fahrzeuge verlängern können. Nach dem Lebensende der Produkte ist von deren Demontage auszugehen. Bestimmte Rohstoffe, wie zum Beispiel Metalle können anschließend dem Materialkreislauf wiederzugeführt werden.

Nachhaltigkeitspositionierung

Ein primäres Nachhaltigkeitsziel der Gruppe ist es, zur Dekarbonisierung beizutragen. Hierzu wurde im Geschäftsjahr 2024 mit der Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie für die eigenen Geschäftstä- tigkeiten unter Einbezug der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette begonnen. Diese umfasst die Unternehmensstandorte in verschiedenen Regionen und Treibhausgasemissionen aller drei Scopes des Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll). Aufgrund der komplexen, teilweise auch mehrstufigen, global weitverzweigten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette können aus geographischer Sicht weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten erwartet werden. Fokus der Dekarbonisie- rungsstrategie liegt auf dem Motorradsegment, dem der größte Anteil der THG-Emissionen zuzurech- nen ist. Bereits in der Vergangenheit wurden Maßnahmen zur Emissionsreduktion der Motorräder um- gesetzt. Beispielsweise wurden batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge entwickelt und auf dem Markt eingeführt. Weiterer Teil des Unternehmenskonzepts war 2024 der Vertrieb von Elektrofahrrädern und Fahrrädern, welche eine emissionsarme Verkehrstechnologie darstellen. Dennoch sieht die Gruppe die nächsten Schritte in Richtung Dekarbonisierung sowie die zugehörigen, gesellschaftlichen Entwicklun- gen als Herausforderung, weshalb zukünftig weitere Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Zum Teil werden diese in E1-3 beschrieben. Auf weitere Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wird in den Ab- schnitten zu SBM-3 in den themenbezogenen Standards eingegangen.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-25

SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessensträger

Durch die Präsenz der Produkte aus den verschiedenen Unternehmensbereichen hat die Gruppe auf dem Weltmarkt verschiedene Anspruchsgruppen. Deren Interessen und Haltungen werden möglichst ausgewogen berücksichtigt. Die Gruppe ist stets bemüht, einen kontinuierlichen Dialog mit ihren Stakeholdern zu führen. Die nachhaltigkeitsbezogenen Ergebnisse des Stakeholder-Dialogs werden in den Geschäftsprozessen und in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe berücksichtigt sowie in Abstimmungs- Meetings, welche in GOV-1 und GOV-2 beschrieben sind, besprochen. Die Erkenntnisse der Stakeholder-Einbindung fließen in die Entscheidungen des Managements ein und spielen in ihrem Handeln eine relevante Rolle. Daraus abgeleitet werden Maßnahmen wie zum Beispiel die langfristige Erhaltung von Arbeitsplätzen, welche die Rolle und die Bekanntheit der Gruppe als attraktiver und einer der größten Arbeitergeber der Region unterstreichen; die sukzessive Reduktion der Emissionen insbesondere in Scope 3 und hier primär in der Nutzungsphase der Motorräder, welche die Bestrebungen und die gesetzten ersten Schritte hinsichtlich Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie markieren; oder korrekte und transparente Governance der Geschäftsbeziehungen in den weltweiten Märkten, in denen die Gruppe tätig ist.

WICHTIGSTE STAKEHOLDER EINBEZUG ZWECK ERGEBNISSE

| Mitarbeiter und deren Vertretungen | Mitarbeitergespräche, Schulungen, Betriebsversammlungen, Arbeitnehmervertretungen, Informationsveranstaltungen, schriftliche und mündliche Geschäftskorrespondenz, Intranet, PITBOARD | Die PIERER Mobility legt auf die Interessen ihrer Mitarbeiter Wert und versucht, diese im Rahmen der Wirtschaftlichkeit umzusetzen. Die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten hat stets höchste Priorität und wird bei allen Prozessen berücksichtigt. Durch den Einbezug haben die Mitarbeiter und deren Vertretungen die Möglichkeit sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und ihr Wissen beizutragen. Bei weitreichenden Entscheidungen werden stets Vertreter von Arbeitnehmervertretungen miteinbezogen, um die Interessen der Mitarbeiter bestmöglich berücksichtigen zu können. |# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-26

Stakeholderdialog

Stakeholdergruppe Kommunikationskanäle und -methoden Ziele und Zweck des Austauschs
Anwender (Endnutzer) Customer Experience Camps & Adventure Rallies, Austausch mit Händlern, Marktforschung, Testrides, Software/Tools, Produktdatenblätter, Websites, Soziale Medien, schriftliche und mündliche Geschäftskorrespondenz Durch den Einbezug der Anwender soll ein besseres Verständnis zu den Erwartungen und Anforderungen dieser gewonnen werden. Gleichzeitig erhalten die Anwender Informationen über für sie relevante Entwicklungen. Die Anforderungen und Rückmeldungen der Kunden fließen in zukünftige Produktentwicklungen ein. Produktqualität und -sicherheit haben einen hohen Stellenwert.
Lieferanten Messen, Online-Tools, schriftliche und mündliche Geschäftskorrespondenz, Lieferantenbesuche Lieferanten bilden eine wichtige Säule im täglichen Geschäft der Gruppe. Durch den regelmäßigen Austausch werden sie unterstützt, und zugleich sichergestellt, dass Anforderungen der Gruppe umgesetzt werden. Darüber hinaus bilden Lieferanten die Schnittstelle zur vorgelagerten Wertschöpfungskette. Durch den Austausch mit den Lieferanten können langfristige Geschäftsbeziehungen aufgebaut werden. Wenn möglich, wird auf eine lokale Beschaffungsstrategie geachtet.
Händler Messen, Produktvorstellungen, Software-Lösungen, schriftliche und mündliche Geschäftskorrespondenz Die Händler bilden die Schnittstelle zu den Endkunden. Durch den Austausch soll sowohl ein Einblick in die Anforderungen und Herausforderungen der Händler als auch die der Kunden gewonnen werden. Aufgrund der besonderen Position in der nachgelagerten Wertschöpfungskette stellen die Händler eine relevante Stakeholdergruppe dar. Sie werden zum Beispiel durch Software-Lösungen und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.
Kapitalmarkt Finanzberichte (halbjährlich, jährlich), Hauptversammlung, ESG-Ratings, Veranstaltungen und Roadshows, persönliche Gespräche, Mitgliedschaft und Mitarbeit in (inter)nationalen Initiativen (z.B. CIRA, IR-Club Schweiz), Website, Social Media, schriftliche und mündliche Geschäftskorrespondenz, Finanzmedien Der primäre Zweck der Informationsvermittlung liegt in der Offenlegung von (kurs-)relevanten Informationen für die Kapitalmarktvertreter. Kapitalmarktvertreter werden mehrmals jährlich über aktuelle Entwicklungen bezüglich der Gruppe informiert. Das Investor Relations-Team steht zudem laufend für Fragen und bei Anliegen zur Verfügung. Kapitalmarktvertreter haben die Möglichkeit bei themen- und anlassbezogenen Treffen ihre Interessen und Erwartungen zu kommunizieren – diese Inputs fließen u.a. in die Weiterentwicklung der Kommunikationsmittel/-kanäle (wie z.B. Berichte, IR-Präsentationen, Website) ein. Durch das Bereitstellen von Informationen für ESG-Ratings können sich die Kapitalmarktvertreter ein unabhängiges Bild über die Leistungen der Gruppe verschaffen – gleichzeitig trägt der aktive Austausch (mit Ratingagenturen, Peers, Branchenvertretern) zu einer Verbesserung des Scores bei (weitere Informationen zu den Ratings finden sich nach dieser Tabelle).
Politik, Netzwerke und Verbände Vertreter des Unternehmens in Netzwerken und Verbänden Die Gruppe ist in verschiedenen Netzwerken und Verbänden vertreten, um den Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen und Organisationen sicherzustellen. Ziel ist der gegenseitige Know-how-Austausch und die Nutzung von Synergien. Verband der Europäischen Motorradhersteller (ACEM, Stefan Pierer als Vizepräsident); Präsidentschaft (Stefan Pierer) bei der Industriellenvereinigung Oberösterreich; an den Standorten der Gruppe ist das Management in regelmäßigem Austausch zu relevanten lokalen/regionalen Regierungsvertretern und Behörden (Bereitstellen von Unternehmensdaten, Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht); Teilnahme beim Verein z.l.ö. – zukunft.lehre.österreich; Kooperation mit Hotspot (Lebensraum) Innviertel und Innovations- und Technologietransfer Salzburg; Teil des Regionalbeirats beim Arbeitsmarktservice (AMS) in Braunau; Kooperation mit Arbeitsmedizinischer Dienst; Delta Akademie der Montanuniversität Leoben (Stefan Pierer als Leitungsbeirat); Die ESG-Aktivitäten werden durch die Mitgliedschaft bei „respACT-austrian business council for sustainable development“ intensiviert.

Die Gruppe legt im Code of Conduct (siehe Abschnitt G1-1) Grundsätze zum fairen, vertrauensvollen und respektvollen Miteinander und der Einhaltung der Menschenrechte für sich und ihre Geschäftspartner fest. Der Anwendungsbereich des Code of Conduct umfasst somit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette und soll zum Schutz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beitragen. Es fand kein expliziter Einbezug dieser Arbeitskräfte statt. Die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden indirekt über die Value Chain Risk Analysis berücksichtigt. Ferner können sie ihre Anliegen über das Whistleblower-System an die Gruppe melden. Weitere Informationen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden sich im Abschnitt ESRS S2.

Die Verbraucher und Endnutzer bilden eine weitere wichtige Stakeholdergruppe. Ihre Interessen fließen unter anderem in das Produkt- und Qualitätsmanagement und somit in das Geschäftsmodell der Gruppe ein. Es wird auf die Rechte der Verbraucher und Endnutzer, ihrer Menschenrechte einbezogen, geachtet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Verbrauchern und Endnutzern finden sich im Abschnitt ESRS S4.

ESG-Ratings

ESG-Ratings dienen der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen oder Institutionen, indem sie deren Exposition gegenüber ESG-Risiken und Auswirkungen auf das soziale und ökologische Umfeld dieser betrachten⁴. Wie die PIERER Mobility-Gruppe von verschiedenen ESG-Ratingagenturen für ihre Nachhaltigkeitsleistung bewertet wird, zeigen die Scores in der nachfolgenden Tabelle (Basis der Bewertung waren Daten des Geschäftsjahrs 2023). Weiterführende Informationen zu den ESG-Ratings finden sich auf der Unternehmenswebsite⁵.

RATING SCORE UPDATE
EthiFinance (vormals Gaïa Research) 60 31.Oktober 2024
Inrate C+ 25. Juni 2024
S&P Global CSA 46 18. Dezember 2024
Sustainalytics 10,4 23. Mai 2024

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden 32 IROs als wesentlich identifiziert. Sie werden in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung genauer beschrieben. Zur leichteren Lesbarkeit werden die IROs detaillierter in den jeweiligen ESRS-Kapiteln dargestellt. Die identifizierten IROs werden großteils durch die ESRS-Angabepflichten abgedeckt. Individuelle, unternehmensspezifische Indikatoren wurden ergänzend eingesetzt und tragen zu einem umfassenderen Bild bei (zu finden in E1, E5, S1, S2, S4, G1). Diese unternehmensspezifischen Angaben wurden in den Kapiteln zu den themenbezogenen Standards gesondert gekennzeichnet. Es wurden keine IROs identifiziert, welche ausschließlich mithilfe von unternehmensspezifischen Angaben dargestellt wurden.

Folgende IROs wurden im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bewertet:

⁴ Europäische Kommission (2024), ESG rating activities, verfügbar unter: https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/esg-rating-activities_en#:~:text=Ratings%20on%20environmental%2C%20social%20and,on%20people%20and%20the%20environment

⁵ Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/esg-ratings

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-28

ESRS THEMA IRO # IRO BETRIFFT PRIMÄR
E1 Klimawandel
Klimaschutz 01 Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) OO
02 Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 3) VC
03 Regulatorische Neuerungen im Nachhaltigkeitsbereich mit Fokus auf die Bekämpfung des Klimawandels VC
Anpassung an den Klimawandel 04 Transitorische Risiken durch die Entwicklung hin zu einer treibhausgasarmen Gesellschaft, wie z.B. sinkende Akzeptanz für Verbrennungsmotoren VC
Energie 05 Verbrauch von nichterneuerbaren Energien in der Produktion der Fahrzeuge OO
06 Verbrauch von nichterneuerbaren Energien in der Produktnutzungsphase der Fahrzeuge VC
07 Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (Mattighofen, Munderfing) OO
08 Abhängigkeit von zuverlässiger Energieversorgung für die Produktions- und Assemblierungstätigkeiten OO
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung 09 Verbrauch von Primär- und Sekundärmaterialien in den Produktionsprozessen OO
10 Risiko von Verzögerungen in der Lieferkette und eingeschränkte Materialverfügbarkeit VC
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen 11 Langfristige Bindung von Ressourcen in Produkten und nicht vollständig geschlossener Ressourcenkreislauf VC
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Sichere Beschäftigung 12 Durch Umstrukturierungen kann es zu Unsicherheiten, Kündigungen und Unzufriedenheit kommen OO
13 Temporäre Arbeitszeitreduktion OO
14 Personalrisiko und Fachkräftemangel OO
Verbesserung der Arbeitsbedingungen 15 Auftreten schwerer Arbeitsunfälle in Produktion und bei Testfahrten OO
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 16 Sicherung der Zukunftsperspektiven und Kompetenzentwicklung von Mitarbeitern durch Weiterbildungsangebote OO
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle 17 Interkulturelle Zusammenarbeit und individuelle Weiterentwicklung OO
18 Geschlechterungleichheiten in Bezahlung und Führungspositionen OO
Datenschutz 19 Gefahr des Datenverlusts oder Datenmissbrauchs OO
Data Security, Datenschutz 20 Verletzung von Datenschutzvorschriften und daraus folgender Strafzahlungen OO

⁶ OO: Own Operations, eigene Geschäftstätigkeiten; VC: Value Chain, Wertschöpfungskette

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-29

S2 Arbeitskräfte in# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-30

Änderungen bei der nichtfinanziellen Erklärung

Die Gruppe erstellte im Geschäftsjahr 2024 erstmalig eine nichtfinanzielle Erklärung nach den Anforderungen der ESRS. Die Wesentlichkeitsanalyse 2023 orientierte sich bereits an dem in den ESRS vorgegebenen Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen IROs. Die vollständige Umsetzung erfolgte im Geschäftsjahr 2024. Größte Neuerung war die Identifikation der relevanten Inhalte in einer höheren Detailtiefe der IROs anstelle der bis dahin aggregierten Betrachtung wesentlicher Themen. Daher ist ein Vergleich der Analysen und ihrer Ergebnisse nur eingeschränkt möglich. Im Geschäftsjahr 2024 gab es folgende Änderungen bei den wesentlichen Themen und IROs im Vergleich zum Vorjahr:
* Kreislaufwirtschaft und Ressourcenabfluss als neue wesentliche Themen, Abfall ist kein wesentliches Thema mehr,
* Erstmalige Identifikation von IROs zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette,
* Neue IROs bezüglich Unternehmensführung aufgrund der detaillierteren Aufgliederung identifiziert.

Die Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die zugrundeliegende Stakeholder-Einbeziehung (wie zum Bespiel Fokusinterviews) für die Ermittlung der IROs ist im Geschäftsjahr 2027 geplant. Bedarfsgegeben kann der Rhythmus verkürzt werden.

MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN

IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Wesentliche Themen

Zur Identifikation der wesentlichen Themen wurde im Jahr 2024 eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Sie gliederte sich in die Inside-Out und die Outside-In Perspektive. Die Inside-Out Perspektive betrachtet den Einfluss der Gruppe auf ihr Umfeld und basierte auf einem Impact Assessment durch das ESG-Management-Team. Die Outside-In Perspektive beschreibt den Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf die Gruppe. Hierbei lag der Fokus auf finanziellen Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten, ermittelt und bewertet vom Risikomanagement-Team. Somit wurden Nachhaltigkeitsrisiken auf die gleiche Weise wie sonstige Risiken des Unternehmens evaluiert. Der Erhebungsprozess wurde in den Risikomanagementprozess integriert und speist sich aus dessen Erkenntnissen. Im gesamten Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wurde durch den regelmäßigen Austausch zwischen ESG- und Risikomanagement sichergestellt, dass wechselseitige Einflüsse berücksichtigt werden konnten.

  1. Kontextanalyse der PIERER Mobility-Gruppe
  2. Identifikation von IROs entlang der Wertschöpfungsketten und Bereiche des Unternehmens
  3. Bewertung der ermittelten IROs in verschiedenen Zeithorizonten

Kontextanalyse

Im Zuge der Kontextanalyse wurden die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten sowie eigenen Aktivitäten und Standorte der Gruppe bestmöglich hinsichtlich potenzieller IROs evaluiert. Zudem erfolgten Analysen der Peer-Gruppe und der Anforderungen sektorspezifischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards. Die Einbindung der Stakeholder (zum Beispiel Mitarbeiter, Kapitalmarkt) geschah in Form von Fokusinterviews und Fachgesprächen. Die Identifikation der IROs basierte auf der Long List des ESRS 1 AR 16. Ergänzt wurden die Themen mit den Erkenntnissen der Kontextanalyse. Weiters wurden öffentlich zugängliche Studien und Analysen¹ herangezogen, um IROs zu identifizieren und in einem späteren Analyseschritt zu bewerten. Abgeschlossen wurde dieser Schritt durch eine erste Selektion an Themen und IROs, welche mit der Gruppe in Verbindung stehen.

¹ Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention: https://whc.unesco.org/en/interactive-map/; Aqueduct Water Risk Atlas: https://www.wri.org/data/aqueduct-water-risk-atlas; Swiss Re rds4c: https://identity.swissre.com/; CICES: cices.eu; FEMA’s international survey on motorcycle emissions: https://www.femamotorcycling.eu/wp- content/uploads/documents_library/web_results_emissions_survey_fema2021.pdf

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-31

Bewertung der IROs

Als Nächstes folgte die Bewertung der Wesentlichkeit der einzelnen IROs. Die Bewertung der Auswirkungen erfolgte hinsichtlich der Kriterien Ausmaß, Umfang, Reversibilität und Wahrscheinlichkeit auf jeweils einer fünfstufigen Skala, welche mit qualitativen und quantitativen Kenngrößen definiert wurde. Im Falle positiver IROs entfiel das Kriterium der Reversibilität ersatzlos. Bei tatsächlichen Auswirkungen oder Auswirkungen mit Bezug auf die Menschenrechte wurde eine Wahrscheinlichkeit von 100 % angenommen. Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgte hinsichtlich des Ausmaßes und der Wahrscheinlichkeit – ebenfalls auf fünfstufigen Skalen – und berücksichtigte sowohl Implikationen der wesentlichen Auswirkungen sowie von Abhängigkeitssituationen. Die Grundlage für die Bewertung bildete das Risikomanagement der Unternehmensgruppe, welches Risiken und Chancen mit Hilfe verschiedener Simulationsmodelle und Verteilungen (z.B. Binomialverteilung, PERT-Verteilung) bewertet. Durch diese Integration wird sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken gleichermaßen wie andere Risiken des Unternehmens betrachtet werden. Sowohl die Auswirkungen als auch die Risiken und Chancen wurden für die jeweils anwendbaren Zeithorizonte spezifisch bewertet. Der Zeitraum mit der höchsten Bewertung war für die nachfolgende Kategorisierung in wesentliche und nicht wesentliche IROs auf Basis einer Wesentlichkeitsgrenze ausschlaggebend. Für die Kategorisierung als wesentlich war es ausreichend, wenn das Thema aus der Inside-Out oder der Outside-In Perspektive den Schwellenwert der Wesentlichkeit überstieg. Die in GOV-5 beschriebenen internen Kontrollen wurden auch für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse angewandt.

KRITERIUM ZUGRUNDELIEGENDE FRAGESTELLUNGEN
Auswirkungen Ausmaß (Scale) Wie sehr beeinflusst die Auswirkung die Umwelt, betroffene Personen oder die Gesellschaft unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen? Geplante Maßnahmen wurden nicht berücksichtigt.

Die identifizierten, wesentlichen IROs fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell ein. Weitere Informationen zum Umgang mit den wesentlichen IROs auf Ebene der Verwaltungs- und Leitungsorgane finden sich in den Abschnitten GOV-1 und GOV-2. Bisher wurden keine wesentlichen Änderungen am Geschäftsmodell aufgrund der IROs umgesetzt. Der Einfluss wesentlicher Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell wird unter anderem im Zuge einer Szenarioanalyse (z.B. der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse) durch das Risikomanagement der Gruppe bewertet. Die Analysen fokussierten sich auf den kurzfristigen Zeithorizont. Bei Risiken und Chancen, welche langfristig schlagend werden, wurde ergänzend eine Analyse von langfristigen Einflüssen auf das Geschäftsmodell durchgeführt. Der jeweilige Einfluss auf das Geschäftsmodell durch die einzelnen Risiken und Chancen, sowie der Umgang mit diesen und den wesentlichen Auswirkungen wird den Beschreibungen dieser in den Kapiteln zu den themenbezogenen Standards dargestellt. Für Informationen zur allgemeinen Unternehmensstrategie und -Resilienz wird auf die Abschnitte BP-2 und SBM-1 verwiesen. Die aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen spiegeln sich im Wesentlichen in der Gewinn- und Verlustrechnung (v.a. Umsätze im Motorrad-Segment, Betriebsausgaben) sowie in den Investitionsausgaben der Gruppe wider und werden auch im Zuge der Risikobewertung verprobt. In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass die Gruppe im Geschäftsjahr 2024 € 27,8 Mio. in die Forschung und Entwicklung von alternativen Antriebstechnologien investierte, um die Auswirkungen von IROs 03 und 04 steuern zu können. Zudem werden (potenzielle) klimabezogene Auswirkungen auf den Konzernabschluss evaluiert. Wie im Konzernabschluss 2024 unter “7. Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ im Konzernanhang 2024 angegeben, erfolgt u.a. eine Berücksichtigung klimabezogener Faktoren im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten.

| | der Wert -schöp - fungskette | Arbeitsbedingungen | Potenziell schlechte Arbeitsbedingun- gen in bestimmten Branchen der vor- gelagerten Wertschöpfungskette | X | Vertragliche Bedin- gungen mit direkten Geschäftspartnern und Mindestanfor- derungen hinsicht- lich der ESG-Leis- tung insbesondere an Lieferanten | Sonstige arbeitsbezogene Rechte | Potenzielles Auftreten von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in bestimmten Branchen der vorgelagerten Wertschöpfungskette | X | S4 | Verbraucher und Endnutzer | Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern | Produktmängel können zu Sicherheitsrisiken führen | X | Forschung und Entwicklung, Kundenser- vicetätigkeiten | Finanzielle Risiken aufgrund von Produktmängeln | X | Innovation neuer Technologien zum Schutz der Endnutzer und anderer Verkehrsteilnehmer | X | X | Kundenzufriedenheit | Kundenzufriedenheit, erhöhte Weiterverkaufs- und Weiterempfehlungsrate | X | Datenschutz | Gefahr des Datenverlustes oder Datenmissbrauchs | X | X | Data Security, Datenschutz | Risiko der Verletzung von Datenschutzvorschriften und daraus resultierenden Strafzahlungen | X | X | G1 | Unternehmensführung | Unternehmenskultur | Förderung einer verantwortungsbewussten Unternehmenskultur | X | X | Bewusstseins- bildung, Transparenz | Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken | Quotenbasierte Zahlungen von Lieferanten im Zuge des Sanierungsverfahrens | X | Endet mit/nach Abschluss des Sanierungsver- fahrens bzw. in dessen Nachgang | Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) | Stärkung des Vertrauens und Sicherheitsgefühls von Hinweisgebern | X | X | Bewusstseins- bildung, Transparenz | Korruption und Bestechung | Risiko von finanziellen Verlusten durch Korruptions- und Bestechungsfälle | X | X | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 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Wie groß ist die Tragweite gemessen an geografischen Skalen oder Anzahl betroffener Personen?

Reversibilität

Wie leicht kann der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden?

Risiken und Chancen

Ausmaß

Wie groß und schwerwiegend ist das Risiko oder die Chance unter Berücksichtigung bestehender Maßnahmen?

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Wahrscheinlichkeit

Wie wahrscheinlich ist das Eintreten der Auswirkung, des Risikos oder der Chance innerhalb eines festgelegten Zeitraums?

Ergänzungen aufgrund der themenbezogenen Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse

E1- Klimawandel

Die Gruppe trägt als Hersteller von motorbetriebenen Fahrzeugen durch den Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel bei. Ein Großteil der THG-Emissionen entsteht in der nachgelagerten Wertschöpfungskette – konkret in der Nutzungsphase der Fahrzeuge (Scope 3.11 des Greenhouse Gas Protocol, GHG-Protocol). Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der THG-Emissionen berücksichtigte die Gruppe THG-Bilanzen der Vorjahre und konnte somit primäre Emissionstreiber identifizieren. Weitere Informationen zur aktuellen THG-Bilanz finden sich in Abschnitt E1-6. Ferner wurden externe Faktoren, wie der gesellschaftliche und regulatorische Wandel berücksichtigt. Bei der Ermittlung klimabedingter physischer Risiken stütze sich die Gruppe auf die im Geschäftsjahr 2023 durchgeführte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse auf Standortebene. Zur Analyse der physischen klimabedingten Auswirkungen auf das Unternehmen (chronisch und akut) wurde eine spezielle Software-Lösung verwendet. Zunächst wurde bewertet, welche physischen Klimarisiken (z.B. Hitze, starke Niederschläge, Hochwasser) potentiell Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnten. Zu den möglichen Schadensfällen zählen Schäden an der Infrastruktur der Gruppe sowie Produktionsunterbrechungen aufgrund von physischen Klimaereignissen. Anschließend wurden produktionsrelevante Standorte der PIERER Mobility-Gruppe (v.a. Werke und Lager) sowie Standorte strategischer Partner hinsichtlich ihrer derzeitigen sowie zukünftigen Exposition gegenüber physischen Klimarisiken analysiert. Es wurden die Zeiträume bis 2030 und bis 2060 sowie die Klimaszenarien SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5 berücksichtigt. Grund für die Auswahl der Zeithorizonte und Klimaszenarien waren zum einen externe Faktoren, wie zum Beispiel verbindliche Vorgaben in KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-32 Regularien oder Verträgen. Zum anderen erlauben diese einen breit gefächerten Blick auf mögliche Risiken, da jeweils Randpositionen betrachtet werden. Die Klimaszenarien definieren sich wie nachfolgend 8 :

  • SSP1-2.6: Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2070
  • SSP2-4.5: keine Veränderung der CO2-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts im Vergleich zur derzeitigen Emissionsintensität
  • SSP5-8.5: Verdopplung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050

Im Zuge der Analyse wurden die potenzielle Exposition und bestehende Abhilfemaßnahmen evaluiert. Allen ermittelten physischen Klimarisiken wurden Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen zugeordnet. Die bereits implementierten Abhilfemaßnahmen reduzieren die Auswirkungen der Klimarisiken erheblich, sodass vorerst kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Klimabedingte Übergangsrisiken und -Chancen wurden im Risikomanagementprozess über verschiedene Zeiträume hinweg berücksichtigt. Auf die Betrachtung von Klimaszenarien wurde hierbei verzichtet, da die Methoden des Risikomanagements bereits einen differenzierten Blick erlauben. Allerdings berücksichtigten die Bewertungen die aktuelle klimapolitische Situation in der europäischen Union, welche am Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet ist. Fokus der Analyse lag auf potenziell betroffenen Geschäftstätigkeiten, wobei die Analyse im Zuge der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie noch vertieft werden soll. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich in der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht.

E2 – Umweltverschmutzung

Bei der Bewertung der IROs im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung wurde das Vorhandensein von Abfallmanagementsystemen berücksichtigt. Es wurden die verwendeten gefährlichen Arbeits- und Betriebsstoffe analysiert und in besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe unterteilt. Unter Einbezug verschiedener Fachbereiche und Stakeholder wurden die Präventivmaßnahmen, welche ein Austreten der Stoffe verhindern sollen, betrachtet. Fokus der Analyse lag auf den Produktionsstandorten der Gruppe in Mattighofen und Munderfing. Des Weiteren wurden alle produzierenden Standorte hinsichtlich ihrer Entfernung zu besonders schützenswerten Umweltgebieten überprüft 9 . Bei Standorten, welche sich in der Nähe dieser Gebiete befanden, waren bereits in der Vergangenheit ergänzende Schutzmaßnahmen implementiert worden. Lokale Gemeinschaften wurden am Standort Munderfing in Form von Fokusinterviews konsultiert.

E3 – Wasser- und Meeresressourcen

Die Unternehmensgruppe führte eine datenbankgestützte Standortanalyse bezüglich möglicher Wasserrisiken durch. Bei Standorten in Gebieten mit erhöhtem Wasserrisiko wurde deren Wassermanagement unter Berücksichtigung der Tätigkeiten am Standort analysiert. Dabei handelte es sich um Standorte in Indien, den USA und auf den Philippinen. Beim Standort in den USA handelt es sich um einen Bürostandort. Auf den Philippinen wurden Assemblierungstätigkeiten durchgeführt. Beide Tätigkeiten sind nicht wasserintensiv, weshalb Auswirkungen und Risiken als nicht wesentlich bewertet wurden. Am Standort des strategischen Partners in Indien hat dieser ein umfassendes Wassermanagement implementiert. Lokale Gemeinschaften wurden lediglich am Standort Munderfing in Form von Fokusinterviews konsultiert. Es wurden keine wesentlichen IROs im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen identifiziert.

8 Für weitere Informationen siehe: IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team: H. Lee and J. Romero (eds.). IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6- 9789291691647.
9 Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention: https://whc.unesco.org/en/interactive-map/; KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-33

E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Die Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme basierte auf einer datengestützten Standortanalyse, welche auf mehreren Datenbanken 10 basierte und die Identifikation von Standorten in der Nähe von besonders schützenswerten Umweltgebieten bezweckte. Es wurde ein Standort (Varese, Italien) in der Nähe eines besonders schützenswerten identifiziert. Dieser hatte bereits ausreichende Schutzmaßnahmen gegen mögliche Auswirkungen auf die schützenswerte Umwelt umgesetzt, sodass kurz-, mittel- und langfristig keine negativen Einflüsse auf das Gebiet erwartet werden. Ergänzend berücksichtigte die Gruppe Auswirkungen durch die Gewinnung von Rohstoffen auf die biologische Vielfalt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen wurde durch das Risikomanagement auf Basis der Common International Classification of Ecosystem Services (CICES) V.5.2 11 in Betracht gezogen. Es wurde eine Abhängigkeit von den Ökosystemdienstleistungen 3.1.1.1 und 6.1.1.1 festgestellt. Eine gravierende Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen, sowohl kurzfristig als auch langfristig wird jedoch als unwahrscheinlich eingestuft und die Abhängigkeit somit als nicht wesentlich bewertet. Weitere Risiken und Chancen wurden nicht betrachtet. Lokale Gemeinschaften wurden nicht konsultiert.

E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Zur Ermittlung wesentlicher IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft betrachtete die Gruppe ihre verschiedenen Geschäftstätigkeiten und die Ressourcenzu- und -abflüsse im Vorjahr. Für den Ressourcenzufluss wurden dabei die Herstellung der Fahrzeuge und Zuflüsse zum Metallguss als relevant identifiziert. Die Fahrzeuge sind auch hinsichtlich des Ressourcenabflusses und der Kreislaufwirtschaft relevant. Im Geschäftsjahr 2024 beschaffte die Gruppe verschiedene Rohstoffe und Materialen, darunter Stahl, Aluminium, Kunststoff und Gummi. Eine Analyse der eingesetzten Materialien nach Gewicht findet sich im Abschnitt E5-4. Lokale Gemeinschaften wurden nicht konsultiert.

G1 – Unternehmensführung

Mit Ausnahme des Managements der Lieferantenbeziehungen existieren in der Unternehmensführung keine signifikanten, relevanten Unterschiede zwischen den Gesellschaften, Standorten oder Geschäftstätigkeiten der Gruppe. Auf eine Unterscheidung nach Standort, Tätigkeit, Sektor oder Struktur der Transaktion zur Ermittlung der wesentlichen IROs im Zusammenhang mit der Unternehmensführung wurde demnach verzichtet, da die möglichen IROs in Bezug auf Governance bei der PIERER Mobility AG holistisch von der Rechtsabteilung betrachtet und definiert werden. Bei Analyse des Managements der Lieferantenbeziehungen wurde die wirtschaftliche Lage der jeweiligen Gesellschaften in Betracht gezogen. IROs wurden spezifisch für die Gesellschaften im Sanierungsverfahren identifiziert.

IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Für die Sicherstellung einer umfassenden Berichterstattung wurde ein Mapping der ESRS-Datenpunkte mit den wesentlichen IROs durchgeführt 12 . Datenpunkten, denen keine wesentlichen IROs zugeordnet werden konnten, wurden hinsichtlich ihrer Relevanz für die Gruppe und für ihre Stakeholder analysiert und gegebenenfalls ebenfalls berichtet. Eine Übersicht mit den in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung thematisierten Angabepflichten findet sich im Anhang zu dieser nichtfinanziellen Erklärung.Des Weiteren beinhaltet die nichtfinanzielle Erklärung Informationen aufgrund weiterer EU- Rechtsvorschriften. Die diesbezüglich erstellte Zusammenfassung ist ebenfalls im Anhang der nichtfinanziellen Erklärung.
10 Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention: https://whc.unesco.org/en/interactive-map/;
11 Verfügbar unter: https://cices.eu/
12 Dabei wurden die Anforderungen der ID 177 des EFRAG SR TEG Meetings (01. 07.2024) bezüglich des Mappings von wesentlichen Themen mit Offenlegungspflichten berücksichtigt.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-34

4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)

Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan on Sustainable Finance) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine wesentliche Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund trat Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO, Verordnung (EU) 2020/852) in Kraft, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig gelten. Ergänzend dazu hat die Europäische Kommission verschiedene delegierte Verordnungen erlassen, insbesondere den „Disclosures Delegated Act“ (EU) 2021/2178, den „Environmental Delegated Act“ (EU) 2023/2486 (Umweltziele 3 bis 6) und den „Climate Delegated Act“ (EU) 2021/2139 iVm (EU) 2023/2485 (Umweltziele 1 bis 2).

Die EU-Taxonomie enthält folgende sechs Umweltziele:
4. Klimaschutz;
5. Anpassung an den Klimawandel;
6. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
7. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
8. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
9. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Bei der Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten wird zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität unterschieden. Eine Wirtschaftstätigkeit ist taxonomiefähig, wenn sie im Katalog der Taxonomie-VO erfasst wird und somit potenziell zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele beitragen kann. Für die Taxonomiekonformität ist die kumulative Prüfung und Erfüllung der drei folgenden Bedingungen nachzuweisen:
* Die Wirtschaftstätigkeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele.
* Sie führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der anderen (eines oder mehrerer) Umweltziele – „Do No Significant Harm“ (DNSH).
* Die Mindeststandards hinsichtlich sozialer Kriterien und Kriterien im Bereich Governance werden eingehalten – Mindestschutz.

Über die Ergebnisse der Klassifizierung ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten. Dabei sind definierte Kennzahlen in Bezug auf Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) auszuweisen. Da die Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten für die jeweiligen Umweltziele der Taxonomie-VO sukzessive veröffentlicht wurden, galten in den vorangegangenen Geschäftsjahren Berichtserleichterungen. Für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt erstmals die Berichterstattung über die Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität für alle sechs Umweltziele vollumfänglich.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-35

BERICHTERSTATTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024

Aufgrund von Art. 8 Z. 1 der VO iVm § 243b bzw. § 267a UGB ist die PIERER Mobility AG dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 245a Abs. 1 UGB wurde der Konzernabschluss der PIERER Mobility AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 nach den IFRS aufgestellt. Die zur Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge basieren auf den mittels Vollkonsolidierung berichteten Zahlen. Demzufolge sind Unternehmen, welche nach der Equity-Methode bilanziert wurden, nicht berücksichtigt. Der Konsolidierungskreis entspricht jenem der Finanzberichterstattung (für weitere Informationen siehe Kapitel II. „Konsolidierungskreis“ und XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs 2024).

Der Prozess zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Taxonomie-VO basiert auf der bereits im Geschäftsjahr 2023 angewendeten Bewertungsmethodik. Sie beinhaltet Kriterien für die eindeutige Zuordnung der eigenen Wirtschaftsaktivitäten zu den in der Taxonomie-VO gelisteten Wirtschaftstätigkeiten. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde die Methodik des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2024 fortgeführt. Dies spiegelt sich in den Anteilen der taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben wider. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden erstmals sämtliche Umweltziele auf Taxonomiekonformität überprüft.

Aufgrund von Investitionen, beispielsweise in den Bereichen Abfallwirtschaft und Gebäudeenergieeffizienz, wurden zudem neue, nicht umsatzbezogene Wirtschaftstätigkeiten identifiziert (zum Beispiel CE 2.7. „Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“, CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“). Darüber hinaus konnten die unter den Betriebsausgaben ausgewiesenen Diensträder (nach vollständiger Erbringung der Konformitätsnachweise) erstmals als taxonomiekonform ausgewiesen werden. Sie fallen unter die Wirtschaftstätigkeit CCM 6.4. „Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik“.

Die Bearbeitung der Anforderungen aus der Taxonomie-VO erfolgte primär durch den Bereich ESG- Management in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Controlling, Accounting und Investor Relations. Bedarfsbezogen wurden weitere Bereiche involviert (zum Beispiel das Immobilienmanagement, das Qualitätsmanagement und die Rechtsabteilung). Die Feststellung der Taxonomiefähigkeit und -konformität erfolgte in folgenden Prozessschritten:
1. Abgrenzung der einzubeziehenden Unternehmen
2. Analyse umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
3. Analyse nicht umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
4. Zuordnung der Aktivitäten zu den Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomiefähigkeit)
5. Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag
6. Nachweiserbringung des DNSH-Kriteriums
7. Einhaltung der sozialen Mindestschutzkriterien
8. Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen
9. Konsolidierung
10. Berichterstattung inklusive Meldebögen

Regulatorische Entwicklungen und Klarstellungen zur Auslegung seitens der EU können in Zukunft zu Anpassungsbedarf und entsprechenden Erläuterungen bei der Berichterstattung gemäß Taxonomie-VO führen. Bei etwaigen Änderungen in der Bewertungsmethodik werden im Sinne der Vergleichbarkeit auch die Vergleichszahlen der Vorperiode neu berechnet.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-36

WIRTSCHAFTSAKTIVITÄTEN

Die Analyse der Wirtschaftsaktivitäten unterteilte sich in die Betrachtung der umsatzbezogenen und der nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten:
* Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten generieren einen Umsatz für das Unternehmen und umfassen das gesamte Produktportfolio sowie die damit verbundenen Investitionen und Kosten.
* Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich auf Investitionen und Kosten, die nicht mit dem Geschäftsmodell und den Umsätzen in Verbindung stehen, jedoch im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.

Ein wesentlicher Faktor für die Analyse und Klassifizierung der umsatzbezogenen Aktivitäten bestand insbesondere im Mobilitätsbereich der Gruppe in der Unterscheidung des Geschäftsmodells und der Antriebstechnologie. Das Geschäftsmodell wird dabei in „Handel“ und „Herstellung/Assemblierung“ unterteilt. Wurden Produkte zugekauft und ohne wesentliche Änderung wieder verkauft, erfolgte eine Zuweisung zum Geschäftsmodell „Handel“ und demzufolge eine Ausweisung als nicht taxonomiefähig (siehe Abschnitt „Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten“). Die Differenzierung der Antriebstechnologie in Verbrennungsmotor und batterieelektrisch betriebene Kraftfahrzeuge ist für die Prüfung der Taxonomiekonformität bedeutend und wird im Abschnitt „Konformitätsbedingungen“ genauer erläutert.

Im Falle der PIERER Mobility-Gruppe wurden folgende Wirtschaftsaktivitäten analysiert:

Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten

Das Geschäft der Gruppe umfasst die Entwicklung, Herstellung/Assemblierung und den Vertrieb von zwei- und vierrädrigen Kraftfahrzeugen. Alle Aktivitäten, die damit in direkter Verbindung stehen, wurden dem Umweltziel „Klimaschutz“ und in weiterer Folge der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO 2 -armen Verkehrstechnologien“ zugeordnet. Damit erfolgte die Klassifizierung der zwei- und vierrädrigen Kraftfahrzeuge als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit. Ausgenommen von der Zuordnung zu der Wirtschaftstätigkeit sind Fahrzeuge, die durch Partner der Gruppe assembliert oder extern bezogen werden und als Handelsware identifiziert wurden.

Einen weiteren Wirtschaftszweig stellt der Handel mit (Elektro-)Fahrrädern dar. Diese Produkte werden größtenteils zu Handelszwecken bezogen und wurden somit nicht der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO 2 -armen Verkehrstechnologien“ zugeordnet. Infolge des Verkaufs des Geschäfts mit Johansson Lastenrädern zum 1. Oktober 2024 wurden die Lastenräder ebenfalls vollständig von der Zuordnung ausgeschlossen.

Produkte, welche nicht direkt einer Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten, wurden als nicht taxonomiefähig klassifiziert. Darunter fiel unter anderem der Verkauf von PG&A-Artikeln, die zu Handelszwecken bezogen werden, sowie von Fahrwerkskomponenten und deren technischem Zubehör (zum Beispiel Produkte der Marke WP), da durch diese eine Verbesserung der Umweltleistung nicht gegeben ist. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit Leistungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie digitale Transformation, die größtenteils für interne Zwecke in Anspruch genommen werden.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-37

Leistungen an Dritte in diesen Bereichen konnten keiner Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden und wurden demnach als nicht taxonomiefähig ausgewiesen. Der Wirtschaftszweig Motorsport wurde ebenfalls als nicht taxonomiefähig klassifiziert. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden somit folgende wesentliche umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung mit der Taxonomie-VO analysiert:

CODE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT BESCHREIBUNG
CCM 1) 3.3. Herstellung von CO 2 -armen Verkehrstechnologien Assemblierung und Verkauf von Kraftfahrzeugen

1) CCM: Climate change mitigation (Klimaschutz)

Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten

Die Analyse der nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten basiert im ersten Schritt auf Gesprächen mit den Fachabteilungen, wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich Immobilienmanagement lag. Im Rahmen der weiteren Analyse wurde die eindeutige Zuordenbarkeit der Kosten zur jeweiligen Wirtschaftsaktivität geprüft, um eine Doppelzählung in der Berechnung auszuschließen. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden folgende wesentliche nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung mit der Taxonomie-VO analysiert:

CODE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT BESCHREIBUNG
CE 1) 2.7. 2) Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle Karopackmaschine (siehe Abschnitt E5-2)
CCM 6.4. Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
CCM 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personen- kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.6. Güterbeförderung im Straßenverkehr
CCM 6.13. 2) Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik
CCM 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
CCM 7.5. 2) Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
CCM 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
CCM 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

1) CE: Transition to a circular economy (Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft)
2) Im Berichtsjahr 2024 als neue Wirtschaftstätigkeiten identifiziert. Im Vorjahr wurde das CAFM dem Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ (Wirtschaftstätigkeit CE 4.1. „Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen“) zugewiesen. Aufgrund einer Neubewertung (für weitere Informationen siehe Abschnitt E1-3) erfolgte die Zuordnung des CAFM im Geschäftsjahr 2024 zum Umweltziel „Klimaschutz“ (Wirtschaftstätigkeit CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“).

KONFORMITÄTSBEDINGUNGEN

Wesentlicher Beitrag

Um die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“ zu prüfen, erfolgte für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO 2 -armen Verkehrstechnologien“ eine Klassifizierung der Kraftfahrzeuge nach den Antriebstechnologien Verbrennungsmotor und batterieelektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Fahrzeuge im Motorradsegment (Fahrzeuge der Klasse L) leisten ausschließlich mit einer CO 2 -Abgasemission von 0 g CO 2 e/km einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels. Personenkraftfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse M1) dürfen bis 31. Dezember 2025 höchstens eine CO 2 -Emission von 50 g CO 2 /km ausstoßen, um die Anforderungen zu erfüllen. Anhand dieser Bewertungskriterien trifft es ausschließlich auf die batterieelektrisch betriebenen Motorräder der PIERER Mobility-Gruppe zu.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-38

Die nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten für das Umweltziel „Klimaschutz“ erfüllen die jeweili-
gen technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel. Ausnahmen stel-
len die Dienstfahrzeuge und Lastkraftwagen des Fuhrparks (Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5. „Beförde-
rung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ und CCM 6.6. „Güterbeför-
derung im Straßenverkehr“) sowie die gesamten Aktivitäten aus der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.7. „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ dar. Ein taxonomiekonformer Anteil konnte für diese drei Wirtschaftstä-
tigkeiten nicht ausgewiesen werden, da entweder die entsprechenden Nachweise fehlten oder die Anforderungen an einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel nicht erfüllt werden konnten.

Die Karopackmaschine schreddert Kartonagenabfälle und bereitet diese zur Wiederverwendung als Füllmaterial für den Versand auf. Dadurch können die bisher verwendeten, zugekauften Füllmaterialien zu einem Großteil ersetzt werden. Die Maschine wurde der Wirtschaftstätigkeit CE 2.7. „Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“ zugeordnet und erfüllt die Anforderungen für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“. Gemäß der Bekanntmachung C/2023/267 der Europäischen Kommission können Anforderungen aus den technischen Bewertungskriterien entfallen bzw. als erfüllt betrachtet werden, wenn die Wirtschaftstätigkeit nicht in den Anwendungsbereich der formulierten Anforderungen fällt. Nach eingehender Prüfung der Karopackmaschine (zum Beispiel Analyse der Tätigkeit und Kapazität) wurde festgestellt, dass die Maschine nicht in den Anwendungsbereich der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallbehandlung (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147) fällt. Nichtsdestotrotz wurde anhand des innerbetrieblichen Abfallwirtschaftskonzepts und -managements eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung nachgewiesen.

Do No Significant Harm (DNSH)

Das DNSH-Kriterium wurde für alle Wirtschaftstätigkeiten, welche die technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel erfüllten, geprüft. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ hat die PIERER Mobility-Gruppe eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt. Im Zuge der Analyse wurden die Klimaauswirkungen auf die für die Wirtschaftstätigkeiten relevanten Standorte untersucht. Zunächst wurden die physischen Klimaauswirkungen hinsichtlich ihres potenziellen Einflusses auf die Wirtschaftstätigkeiten überprüft und anschließend mittels Klimaprojektionen aktuelle und zukünftige Klimarisiken an den ausgewählten Standorten identifiziert. Abschließend wurden Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeiten und Abhilfemaßnahmen zugeordnet. Für weitere Informationen wird auf den Abschnitt IRO-1 verwiesen.

Um eine Beeinträchtigung der weiteren Umweltziele ausschließen zu können, wurden die entsprechenden Anforderungen analysiert und bei Bedarf Informationen und Nachweise erbracht. Sind keine Nachweise erforderlich oder fällt die Wirtschaftstätigkeit nicht in den Anwendungsbereich der formulierten Anforderungen des DNSH- Kriteriums, ist die Anforderung als erfüllt zu betrachten. Die Prüfung des DNSH-Kriteriums ergab, dass die Aktivitäten aus den folgenden Wirtschaftstätigkeiten die Anforderungen der Taxonomie-VO erfüllten und kein weiteres Umweltziel erheblich negativ beeinflusst wurde:

  • CE 2.7. „Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“ 13
  • CCM 6.4. „Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik“
  • CCM 6.13. „Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik“ 14
  • CCM 7.4. „Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)“
  • CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“
  • CCM 7.6. „Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“

13 Verweis auf Bekanntmachung C/2023/267 der Europäischen Kommission: Anforderungen des DNSH-Kriteriums für das Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ werden als erfüllt betrachtet, da die Aktivität nicht in den Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1147 fällt und es sich bei der Maschine um keine Kunststoffrecyclinganlage handelt.
14 Verweis auf Bekanntmachung C/2023/267 der Europäischen Kommission: Anforderungen des DNSH-Kriteriums für die Umweltziele „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ und „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ werden als erfüllt betrachtet, da bei den Aktivitäten keine wesentlichen Bau- und Abbruchabfälle sowie Lärm-, Staub-, oder Schadstoffemissionen entstehen.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-39

Die Gruppe konnte die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung des DNSH-Kriteriums für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO 2 -armen Verkehrstechnologien“ nicht vollständig erbringen. Daher wurde für diese Wirtschaftstätigkeit keine Taxonomiekonformität erreicht.

Mindestschutz

Abschließend ist sicherzustellen, dass Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO- Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta stehen. Dies wird durch den Code of Conduct der PIERER Mobility-Gruppe gewährleistet, welcher die Rahmenbedingungen für ihr wirtschaftliches Handeln regelt und die Grundlage jeglicher Zusammenarbeit innerhalb und mit externen Partnern der Gruppe bildet.Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht setzt sich die Gruppe zudem mit relevanten Risiken auseinander, wie zum Beispiel in Bezug auf die Menschenrechte (einschließlich Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeits- und Verbraucherrechte), auf Bestechung, Bestechungsaufforderung und Erpressung, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb. Diese Bemühungen erstrecken sich über alle Unternehmensstandorte und die Lieferketten, um potenzielle Auswirkungen auf diese Bereiche zu identifizieren und zu adressieren. Weitere Informationen zur Sorgfaltspflicht der PIERER Mobility AG sind im Abschnitt GOV-4 verfügbar.

BERECHNUNG DER KENNZAHLEN

In die Berechnung der Kennzahlen gemäß Taxonomie-VO wurden alle vollkonsolidierten Gesellschaften einbezogen. Doppelzählungen wurden vermieden, da die Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit entweder direkt oder auf Basis einer geeigneten Aufschlüsselung erfolgte.

Umsatz-Kennzahl

Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen des Geschäftsjahres. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dieser Position ausgewiesenen Beträge stellen die Basis für die Umsatzerlöse (Nenner) dar.

UMSATZERLÖSE (m€) 2023 1) 2024
Umsätze aus Kundenverträgen 2.647,9 1.866,9
Sonstige Umsatzerlöse 13,3 12,1
Gesamt 2.661,2 1.879,0

1) Beträge wurden derart gerundet, dass die Summen der Zeilen der Gesamtsumme entsprechen.

Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 von € 1.879,0 Mio. (2023: € 2.661,2 Mio.) (siehe Kapitel 3.1 “Konzernkennzahlen“ im Konzernlagebericht 2024) bilden gemäß Taxonomie-VO den Nenner der Umsatz-Kennzahl der Gruppe. Durch eine Detailanalyse der Umsatzerlöse erfolgte die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Die jeweils zugeordneten Anteile bilden den Zähler der Umsatzerlöse der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2024. Zwei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge wurden unabhängig von ihrer Antriebstechnologie der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO 2 -armen Verkehrstechnologien“ zugeordnet und als taxonomiefähig ausgewiesen. In der Berechnung des taxonomiefähigen Umsatzes nicht berücksichtigt wurden Wirtschaftsaktivitäten, welche keiner in der Taxonomie-VO aufgeführten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten und daher als nicht taxonomiefähig bewertet wurden. Dies betrifft beispielsweise den Verkauf von Fahrzeugen aus ausgelagerter Produktion oder den Handel mit PG&A- KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-40 Produkten. Eine Taxonomiekonformität für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO 2 - armen Verkehrstechnologien" konnte in weiterer Folge nicht festgestellt werden, da die Konformitätsbedingungen nicht vollumfänglich erfüllt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatzrückgang von rund 29 % (für weitere Details siehe Kapitel 3.2 „Geschäftsentwicklung und Analyse der Ertragskennzahlen“ im Konzernlagebericht 2024). Dieser wirkte sich auf die Höhe der taxonomiefähigen Umsätze aus, hatte jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes am Gesamtumsatz der PIERER Mobility AG (2024: 62,36 %, 2023: 64,48 %).

CapEx-Kennzahl

Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme CapEx gibt den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx) an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Investitionsausgaben (Nenner) die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Außerdem enthält der Nenner auch Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren (Anwendung von IFRS (IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16) oder nationalen Rechnungslegungsmethoden, falls IFRS nicht angewendet werden). Zugänge zum Goodwill sind nicht in die Berechnung miteinzubeziehen.

INVESTITIONSAUSGABEN (m€) 2023 1) 2024
IAS 16 Sachanlagen 96,8 206,9
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte 170,5 204,7
IFRS 16 Leasingverhältnisse 32,5 44,6
Gesamt 299,8 456,2

1) Die Werte für „IAS 16 Sachanlagen“ und „IFRS 16 Leasingverhältnisse“ des Geschäftsjahres 2023 wurden im Berichtsjahr 2024 aufgrund einer korrigierten Zuordnung in der Tabelle angepasst. Die Anpassungen waren minimal und führten zu keiner Änderung der Gesamtsumme der Investitionsausgaben im Geschäftsjahr 2023.

Die Nenner der CapEx-Kennzahl der Gruppe bilden für das Geschäftsjahr 2024 somit die Zugänge zu den materiellen und immateriellen Vermögenswerten sowie die Zugänge aus aktivierten Nutzungsrechten an den vorher genannten Vermögenswerten in Höhe von € 456,2 Mio. (2023: € 299,8 Mio.) (siehe Zugänge, Konsolidierungskreisänderungen und Umbuchungen in den Anhangsangaben 24. „Immaterielle Vermögenswerte“ und 25. „Sachanlagen“ 15 ). Darin enthalten sind Zugänge aus Konsolidierungskreisänderungen, welche im Geschäftsjahr 2024 € 193,9 Mio. (2023: € 0,1 Mio.) betrugen (zum Beispiel MV Agusta; für Details zu den Entwicklungen im Konsolidierungskreis siehe Anhangsangabe 9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“). Nicht enthalten sind Zugänge aus Anzahlungen an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von € 69,1 Mio. (2023: € 32,6 Mio.). Diesbezügliche Umbuchungen in das Sachanlagevermögen und in die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von € 47,4 Mio. (2023: € 12,5 Mio.) bzw. € 9,6 Mio. (€ 3,2 Mio.) wurden hingegen bei der Berechnung berücksichtigt.

Zur Berechnung des Zählers wurde eine Detailanalyse der Investitionsausgaben des Nenners durchgeführt, wobei im ersten Schritt die Bestimmung der Taxonomiefähigkeit durch die Zuordnung der Investitionsausgaben zu den Wirtschaftstätigkeiten erfolgte. Im zweiten Schritt wurden die taxonomiefähigen Investitionsausgaben auf Taxonomiekonformität überprüft. Dabei finden sich im Zähler Investitionsausgaben für Wirtschaftsaktivitäten, welche entweder mit einer taxonomiefähigen 15 Die Beträge aus den Umbuchungen und Konsolidierungskreisänderungen, die in den Anhangsangaben 24. „Immaterielle Vermögenswerte“ und 25. „Sachanlagen“ zum Konzernabschluss 2024 ausgewiesen sind, lassen sich nicht direkt auf den Nenner der CapEx-Kennzahl überleiten. Beispielsweise wurden im Sinne der Taxonomie-Verordnung als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aus den Umbuchungen sowie Abgänge aus den Konsolidierungskreisänderungen nicht im Nenner der CapEx-Kennzahl berücksichtigt. KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-41 bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden sind oder einen Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit darstellen. Investitionen, die keiner Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten (zum Beispiel unbebaute Grundstücke und Krabbelstube), wurden als nicht taxonomiefähig ausgewiesen. Investitionen verbunden mit der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO 2 -armen Verkehrstechnologien“ umfassen alle Tätigkeiten, die in Verbindung mit einer umsatzgenerierenden Aktivität stehen. Hierzu zählen beispielsweise Produktionsanlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, aktivierte Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeuge. Als nicht taxonomiefähig wurden Investitionen klassifiziert, welche direkt einer nicht taxonomiefähigen umsatzbezogenen Aktivität (zum Beispiel Motorsport, PG&A) zugeordnet wurden. Investitionen verbunden mit Fahrrädern wurden wie im Vorjahr als taxonomiefähig identifiziert, da bei eigener Produktion die Ausweisung als taxonomiefähiger Umsatz möglich wäre. Aufgrund der unvollständigen Erfüllung der Konformitätsbedingungen konnten für die Investitionsausgaben verbunden mit der Herstellung von Kraftfahrzeugen keine taxonomiekonformen Anteile ausgewiesen werden. Ebenso konnte für die Investitionen in den Bereichen Beförderung mit Kraftfahrzeugen (Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5. „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ sowie CCM 6.6. „Güterbeförderung im Straßenverkehr“) und CCM 7.7. „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ keine Taxonomiekonformität ausgewiesen werden, da die Konformitätsbedingungen nicht vollumfänglich erfüllt wurden. Alle Aktivitäten aus den folgenden Wirtschaftstätigkeiten leisten einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“ und wurden nach erfolgreicher Prüfung der Konformitätsbedingungen als taxonomiekonform ausgewiesen:
* Investitionsausgaben für Photovoltaikanlagen und in Verbindung mit der Errichtung eines konzerneigenen Energierings zur Erhöhung der Eigenquote aus der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.6. „Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“ zugerechnet.
* Für Investitionen in Systeme zur effizienteren Energienutzung in Gebäuden erfolgte die Zuteilung zur Wirtschaftstätigkeit CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“.
* Die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und die direkt damit verbundenen Kosten (z.B. Grabungsarbeiten) wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.4. „Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)“ zugeordnet.
* Kosten für die Bereitstellung neuer Fahrradständer sowie die Umrüstung der Ladestationen für Pool-Elektrofahrräder zur Förderung einer umweltfreundlichen Mitarbeitermobilität wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM 6.13. „Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik“ zugeteilt.

Die Karopackmaschine, welche der Wirtschaftstätigkeit CE 2.7.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-42

„Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“ zugeordnet wurde, stellt einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ dar. Investitionsausgaben für die Karopackmaschine wurden als taxonomiekonform ausgewiesen, da die Konformitätsbedingungen erfüllt wurden. Der Vergleich der Geschäftsjahre 2023 und 2024 zeigt eine Steigerung der Investitionen des Nenners gemäß Taxonomie-VO, die vor allem auf Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse zurückzuführen ist. Bei Betrachtung der Anteile der taxonomiefähigen Investitionsausgaben an den Investitionsausgaben des Nenners ist im Vergleich zum Vorjahr der Anteil des nicht taxonomiekonformen CapEx leicht gesunken (2024: 93,00 %, 2023: 94,07 %), während der Anteil des taxonomiekonformen CapEx leicht gestiegen ist (2024: 0,87 %, 2023: 0,30 %).

OpEx-Kennzahl

Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme OpEx gibt den Anteil der Betriebsausgaben (OpEx) im Sinne der Taxonomie-VO an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Betriebsausgaben (Nenner) die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse (Short-Term-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder Dritte, die notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten (zum Beispiel Kosten für Reinigung).

BETRIEBSAUSGABEN (m€)

2023 2024
1) Kurzfristiges Leasing 26,0 34,3
Wartung und Reparatur 21,1 17,8
Sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens 2,7 2,7
Gesamt 49,8 54,8

1) Beträge wurden derart gerundet, dass die Summen der Zeilen der Gesamtsumme entsprechen.

Für die Berechnung des Nenners der OpEx-Kennzahl der Gruppe wurden die Betriebsausgaben für kurzfristige Miete und kurzfristiges Leasing, Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie sämtliche Kosten der Reinigung als andere direkte Ausgaben in Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens einbezogen. Die Betriebsausgaben im Nenner belaufen sich für das Geschäftsjahr 2024 auf € 54,8 Mio. (2023: € 49,8 Mio.).

Der Zähler ergab sich aus der Analyse der Ausgaben der für den Nenner genannten Konten und deren Zuordnung zu den Wirtschaftstätigkeiten, wodurch zuerst die Taxonomiefähigkeit bestimmt wurde. Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben wurden danach auf Taxonomiekonformität überprüft. Dabei wurde die gleiche Bewertungsmethodik und -logik wie bei den Investitionsausgaben angewandt. Der größte Anteil der taxonomiefähigen Betriebsausgaben ist verbunden mit der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien“, da diese Kosten die fortlaufende Funktionsfähigkeit des Unternehmens gewährleisten. Weiters wurden Kosten für das kurzfristige Leasing im Bereich der Beförderung mit Kraftfahrzeugen (Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5. „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ und CCM 6.6. „Güterbeförderung im Straßenverkehr“) sowie Kosten verbunden mit der Instandhaltung der zugehörigen Fahrzeuge als taxonomiefähig klassifiziert. Für die taxonomiefähigen Betriebsausgaben der drei Wirtschaftstätigkeiten konnten keine taxonomiekonformen Anteile ausgewiesen werden, da entweder die entsprechenden Nachweise fehlten oder der wesentliche Beitrag zu einem Umweltziel nicht erfüllt wurde.

Kosten aus dem Erwerb von Diensträdern für Mitarbeiter (Fahrrad-Leasing), die bilanziell als Vermögenswerte von geringem Wert einzustufen sind, wurden als Betriebskosten ausgewiesen und der Wirtschaftstätigkeit CCM 6.4. „Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik“ zugerechnet. Mit dieser Wirtschaftstätigkeit leistete die Gruppe einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“. Im Geschäftsjahr 2024 konnten für die Diensträder alle Nachweise zur Erfüllung der Konformitätsbedingungen erbracht werden, was eine Änderung im Vorjahresvergleich darstellt. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 gab es im Berichtsjahr 2024 keine wesentlichen betraglichen Änderungen. Bei Betrachtung der Anteile der taxonomiefähigen Betriebsausgaben an den Betriebsausgaben des Nenners ist im Vergleich zum Vorjahr der Anteil des nicht taxonomiekonformen OpEx leicht gesunken (2024: 90,34 %, 2023: 91,63 %), während der Anteil des taxonomiekonformen OpEx leicht gestiegen ist (2024: 0,67 %, 2023: 0,00 %).

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-43

EU-TAXONOMIE: MELDEBÖGEN GEMÄSS DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2023/2486

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI UMSATZ

1) Geschäftsjahr 2024

| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | | | | ```markdown
360,8 | 79,08 % | EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL | 77,68 %
7,7 | 1,69 % | EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL | 3,58 %
1,6 | 0,35 % | EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL | 1,02 %
54,2 | 11,88 % | EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL | 11,75 %
0,0 | 0,00 % | - | - | - | - | - | 0,03 %
424,3 | 93,00 % | 93,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 94,07 %
428,2 | 93,87 % | 93,82 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,05 % | 0,00 % | 94,37 %
28,0 | 6,13 % |
456,2 | 100,00 % |

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-46

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI OPEX (Teil 1)

Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OpEx (3) OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) OpEx, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
in m€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.4. 0,4 0,67 % J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 0,00 % E T
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,4 0,67 % 0,67 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % -
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,00 % 0,00 % - - - - - -

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-47

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI OPEX (Teil 2)

Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OpEx (3) OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) OpEx, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
in m€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL
Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien CCM 3.3. 46,8 85,34 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 85,15 %
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.4. 0,0 0,00 % - - - - - - - 0,36 %
Beförderung mit Motorrädern, Personen- kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5. 2,7 4,91 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 5,58 %
Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM 6.6. 0,1 0,10 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,55 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 49,5 90,34 % 90,34 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 91,63 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 49,9 91,01 % 91,01 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 91,63 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 4,9 8,99 %
Gesamt 54,8 100,00 %

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-48

UMSATZANTEIL/ GESAMTUMSATZ CAPEX-ANTEIL/ GESAMT-CAPEX OPEX-ANTEIL/ GESAMT-OPEX
in % Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0,00 % 62,36 % 0,82 %
CCA - - -
WTR - - -
CE - - 0,05 %
PPC - - -
BIO - - -

EU-TAXONOMIE: MELDEBOGEN GEMÄSS DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2022/1214

Durch den delegierten Rechtsakt zu Atom und Erdgas, welcher die EU-Taxonomie-VO erweitert hat, wird nur die erste Tabelle aus dem Anhang 7 berichtet. Nach derzeitiger Interpretation der Rechtslage müssen die weiteren Meldebögen nicht befüllt und veröffentlicht werden, wenn im Meldebogen 1 alles mit "Nein" beantwortet ist.

MELDEBOGEN 1 TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE UND FOSSILES GAS

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft- Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-49

4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL

STRATEGIE

E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz

Derzeit befindet sich ein Übergangsplan für den Klimaschutz in Arbeit. Ziel ist es, den Übergangsplan im Geschäftsjahr 2025 zu finalisieren und in der nächsten Nachhaltigkeitserklärung offenzulegen.

ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN ZEITHORIZONT KURZFRISTIG MITTELFRISTIG LANGFRISTIG
Klimaschutz
01 Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) An den Standorten der PIERER Mobility-Gruppe entstehen Treibhausgasemissionen, welche zum Klimawandel beitragen. Negativ (OO) X X X
02 Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 3) In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der Gruppe entstehen Treibhausgasemissionen, welche zum Klimawandel beitragen. Der überwiegende Anteil der Emissionen wird dabei in der Nutzungsphase der Fahrzeuge ausgestoßen (Scope 3.11). Negativ (VC) X X X
03 Regulatorische Neuerungen im Nachhaltigkeitsbereich mit Fokus auf die Bekämpfung des Klimawandels Bereits veröffentlichte oder noch in Entwicklung befindliche sowie zukünftige regulatorische Neuerungen können eine Anpassung des Geschäftsmodells der PIERER Mobility erfordern und stellen ein klimabezogenes Übergangsrisiko dar. Risiko (OO)
Anpassung an den Klimawandel
04 Transitorische Risiken durch die Entwicklung hin zu einer treibhausgasarmen Gesellschaft, wie z.B. sinkende Akzeptanz für Verbrennungsmotoren Gesellschaftliche Entwicklungen aufgrund des Klimawandels und eines wachsenden Umweltbewusstseins können eine Anpassung des Geschäftsmodells der PIERER Mobility erfordern und stellen ein klimabezogenes Übergangsrisiko dar. Risiko (OO, VC)
Energie
05 Verbrauch von nichterneuerbaren Energien in der Produktion der Fahrzeuge An den Standorten und v.a. in der Assemblierung der Fahrzeuge werden (nicht)erneuerbare Energien verbraucht. Negativ (OO) X X X
06 Verbrauch von nichterneuerbaren Energien in der Produktnutzungsphase der Fahrzeuge Der Betrieb der Verbrennungsmotoren findet überwiegend mit fossilen Brennstoffen statt.
```# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-50

E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Umweltpolitik

Die Umweltpolitik bildet den Rahmen für umweltgerechtes Handeln in der Gruppe. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf der Website der PIERER Mobility AG veröffentlicht, wo sie für interne und externe Stakeholder jederzeit abrufbar ist 16 . Die Umweltpolitik wurde im Rahmen des nach ISO 14001:2015 zertifizierten Umweltmanagementsystems erstellt und gilt für definierte Unternehmen an den Standorten Mattighofen, Munderfing und Schalchen. Die Verantwortung auf oberster Ebene liegt beim zuständigen Vorstand der KTM AG.

Die Umweltpolitik beschreibt Themen wie Ressourcenmanagement, das Bekenntnis zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften (Umwelt-, Arbeitsschutz- und klimarelevante Gesetze, Verordnungen, Regularien und behördliche Auflagen), die Einbeziehung ökologischer Kriterien in der Beschaffung und den Umgang mit Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus hinweg. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)

Die VMG produzierte Aluminiumgussteile in Premiumqualität. Die Qualitäts- und Umweltpolitik der VMG umfasste den Umgang des Unternehmens mit umwelt- und klimarelevanten Sachverhalten sowie die Einhaltung hoher Qualitätsansprüche und die Erfüllung von Kundenerwartungen. Das Umweltmanagement der VMG wurde nach ISO 14001:2015 zertifiziert und von einer beauftragten Person betreut. Auf oberster Ebene zeigt sich die Geschäftsführung der VMG verantwortlich. Die Politik war auf der Unternehmenswebsite abrufbar. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)

Umweltbericht

Der im Intranet zugängliche Umweltbericht umfasst die Unternehmensstandorte der KTM AG im Geltungsbereich der ISO 14001 und wird regelmäßig aktualisiert. Der Bericht beschreibt die Umweltleistung der zertifizierten Gesellschaften beispielsweise hinsichtlich Stoff- und Materialströmen, dem Energiemanagement und Emissionen in die Umwelt. Ziele, Maßnahmen und Handlungsgrundsätze zur Verbesserung der Umweltleistung werden festgelegt. Auf oberster Ebene ist der zuständige Vorstand der KTM AG für den internen Umweltbericht verantwortlich. Erstellt wird der Bericht durch das Qualitätsmanagement der Gruppe. (IRO 01, 03, 05, 08)

Code of Conduct

Der Code of Conduct der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Grundlage für eine verantwortungsbewusste und ethische Unternehmenskultur. Er gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Organmitglieder sowie für Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden und Berater (gemeinsam als „Geschäftspartner“ bezeichnet). Zudem ist er die Basis für die Geschäftsbeziehungen mit allen Geschäftspartnern (insbesondere Lieferanten) und integraler Vertragsbestandteil. Er beschreibt unter anderem den grundlegenden Umgang der Gruppe mit Nachhaltigkeit, Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Weitere Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich in Abschnitt G1-1. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)

16 Verfügbar unter: hps://www.pierermobility.com/nachhalgkeit/publikaonen

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-51

E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

Eine Quantifizierung der erzielten und erwarteten Reduktion der Treibhausgasemissionen durch die ergriffenen Maßnahmen war im Geschäftsjahr 2024 nicht möglich. Im Zuge der Erarbeitung des Übergangsplans für den Klimawandel wird diese erarbeitet und folglich voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Dem Management der wesentlichen IROs im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Anpassung an den Klimawandel wurden finanzielle, personelle, organisationale und materielle Ressourcen zugewiesen, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.

Maßnahmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung

Im Zuge der steigenden Treibhausgasemissionen in der Erdatmosphäre und des voranschreitenden Klimawandels ist sich die PIERER Mobility-Gruppe ihrer Verantwortung bewusst, zur Dekarbonisierung beizutragen. Dabei setzt die Gruppe auf Technologieoffenheit und forscht zur treibhausgasarmen Entwicklung bestehender und neuer Systeme. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06)

  • „LiONESS“: In Kooperation mit verschiedenen Forschungspartnern arbeitet KTM an energieeffizienten und sicheren Weiterentwicklungen von Batterien für Fahrzeuge der Klasse L. Das von der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) geförderte Projekt „LiONESS“ zielt darauf ab, neue Simulations- und Messmethoden zu entwickeln. Ausgehend von einer multidisziplinären Bewertung ermöglichen sie die Optimierung dieser Batteriesysteme unter Berücksichtigung von Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Energiedichte, der thermischen Stabilität und der Recyclingfähigkeit der Batterien. Ebenfalls werden Potentiale zur Zweitnutzung der Batterien betrachtet. KTM ist für das Produktmanagement und die Überführung der erzielten Entwicklungen und Methoden in das Unternehmen verantwortlich. Ebenso sollen die im Rahmen des Projektes konzipierten Nachhaltigkeitsanforderungen in die allgemeinen Produktanforderungen integriert werden. Das Projekt startete im März 2024 und soll im Jänner 2027 abgeschlossen werden.

  • „EMotion“: Das vierjährige Forschungsprojekt „EMotion“ fand seinen Abschluss im ersten Quartal 2024. Das Projekt zielte auf die Entwicklung energieeffizienter, elektrischer L-Kategorie-Fahrzeuge ab. Es wurden zwei Prototypen (4 kW und 8 kW) entwickelt, die in verschiedenen Bereichen wie Leichtbau, Effizienz des Antriebsstrang und benutzerorientiertes HMI (Human Maschine Interface) Fortschritte zeigten. In der finalen Projektphase stand der Feldversuch der Fahrzeuge unter realen Bedingungen im Vordergrund. Die Tests an den Fahrzeugen zeigten eine Reduktion des Energieverbrauchs in der Nutzung durch Eco-Coaching Ansätze, wie zum Beispiel Rekuperationsstrategien. Das erarbeitete Know-how und alle gewonnenen Erkenntnisse werden für die weitere Entwicklungsarbeit an Serienfahrzeugen und bei verschiedenen Arbeitsprozessen eingesetzt.

  • H2Genset-Testbetrieb: Die Gruppe erprobte im Geschäftsjahr 2024 die Nutzung von mobilen Stromerzeugern, die mit Wasserstoff betrieben werden. Ein möglicher Anwendungsbereich ist auf Offroad-Strecken. Dort ist eine ausreichende Stromversorgung zum Laden von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nicht immer gewährleistet. Durch die mobile Wasserstoff-Brennstoffzelle kann Strom aus Wasserstoff gewonnen und somit die Abhängigkeit von lokaler Infrastruktur reduziert werden. Im Test wurde grüner Wasserstoff verwendet, sodass ein umweltfreundlicher Betrieb des Stromerzeugers möglich war. Es gelang zu zeigen, dass die Ladung mehrerer Fahrzeuge gleichzeitig durch diesen möglich ist. Besonders positiv ist neben der Emissionsfreiheit die im Vergleich zu Dieselaggregaten geringe Lärmbelästigung durch die Wasserstoff-Brennstoffzelle. Zukünftig könnte der H2Genset-Stromerzeuger bei Testfahrten und Rennen zum Einsatz kommen.

  • „LENS“: KTM ist aktiver Partner des im Rahmen des „Horizon Europe“ Forschungs- und Innovationsprogramms geförderten Forschungsprojektes LENS. Das dreijährige Forschungsprojekt (September 2022 – August 2025) unterstützt Behörden, Städte und Gesetzgeber bei der Ausarbeitung geeigneter Maßnahmen, um die Lärm- und Luftemissionen von Fahrzeugen der L-Kategorie zu verringern. Es werden Interventionen und Best Practices zur Bekämpfung der Lärm- und Schadstoffemissionen von Leichtfahrzeugen entwickelt und gefördert. Darüber hinaus werden Vorschläge für Vorschriften zur Leistungsverbesserung künftiger Fahrzeuge ausgearbeitet, einschließlich der Emissionskontrolle unter realen Fahrbedingungen und der regulatorischen Durchsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Manipulationssicherheit.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-52

Der Beitrag von KTM im abgelaufenen Berichtsjahr umfasste die Bereitstellung von Testmotorrädern und vorhandener Expertise, sowie die Unterstützung der Projektpartner bei der Ausarbeitung der Ergebnisberichte.

Austauschbare Batteriesysteme:

Die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH engagiert sich als Teil der PIERER Mobility-Gruppe weiterhin als Gründungsmitglied im Swappable Batteries Motorcycle Consortium (SBMC). Ziel des Konsortiums ist es, den Einsatz von Elektro-Leichtfahrzeugen der L-Kategorie durch austauschbare Batterien zu erleichtern und die Entwicklung und den Einsatz von Ladeinfrastruktur dafür voranzutreiben. Durch gemeinsame Batteriespezifikationen wird die Einführung austauschbarer Batteriestationen erleichtert. Dies wird als Schlüssel für die Entwicklung der Niederspannungs-Elektromobilität angesehen. Während sich die Aktivitäten im Jahr 2023 hauptsächlich auf den Bau und die Validierung von Funktionsprototypen konzentrierten, umfassten die Aktivitäten 2024 den Transfer der Entwicklungsergebnisse in Standardisierungsaktivitäten auf CEN und ISO-Ebene. Ein weiterer Fokus lag auf der Vorbereitung von Feldversuchen in Zusammenarbeit mit Batterieherstellern und Betreibern von Batteriewechselstationen. Die Forschungsabteilung von KTM ist auch Partner im von der EU im Rahmen des „Horizon Europe“ geförderten Projektes „Stan4SWAP“. Im Zuge dessen soll bis November 2025 eine Standardisierungs-Roadmap für Batteriewechselsysteme bei L-Kategorie-Fahrzeugen erstellt werden.

Batterieelektrisch betriebene Motorräder

Die PIERER Mobility-Gruppe betreibt seit längerer Zeit Forschung zu alternativen Antriebstechnologien, wie zum Beispiel batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Die Gruppe vertreibt diese unter ihren Kernmarken KTM, Husqvarna und GASGAS. Hierbei untergliedern sich die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in die Bereiche High Volt (> 60 Volt) und Low Volt (< 60 Volt). Im Geschäftsjahr 2024 angefallene Entwicklungskosten für die batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge wurden der Wirtschaftstätigkeit „3.3 Herstellung von CO 2 -armen Verkehrstechnologien“ nach EU-Taxonomie-Verordnung zugeordnet und als taxonomiefähig ausgewiesen. (IRO 02, 03, 04)

KTM FREERIDE E:

Im Niedervoltbereich wurde im Geschäftsjahr 2024 die vollständig überarbeitete 2025 KTM FREERIDE E präsentiert, welche ab den Geschäftsjahr 2025 zum Verkauf angeboten wird. Der neu entwickelte Lithium-Ionen-Akku verfügt über eine Kapazität von 5,5 kWh und kann leicht getauscht werden. Eine vollständige Batterieladung ist bei einer herkömmlichen Haushaltsstromversorgung in etwa acht Stunden möglich und erlaubt eine Enduro-Fahrzeit von bis zu drei Stunden. Ab dem Modelljahr 2026 soll eine vollständige Ladung mittels 3,3kW Charger innerhalb von zwei Stunden möglich sein. Die Lebensdauer der Lithium-Ionen-Batterien beträgt mehr als 1.000 Ladezyklen bevor sie auf 80 % SoH (State-of-Health) sinkt. Die KTM Freeride E verfügt über eine Straßenzulassung und darf mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden.

GASGAS TXE (in Entwicklung):

In Zukunft liegt ein Fokus der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf der Weiterentwicklung des Modells GASGAS TXE, welches bereits bei der TrailGP in Rennsituationen zum Einsatz kommt. Besonders im Vergleich mit anderen Elektromotorrädern ist, dass dieses Modell mit Getriebe, Gängen, einer mechanischen Kupplung sowie einer Schwungmasse entwickelt wird. Es wird erwartet, dass die GASGAS TXE mittelfristig zum Produktportfolio der Gruppe hinzugefügt werden kann.

KTM E9 (in Entwicklung):

Die in Entwicklung befindliche KTM E9 stellt eine Synergie aus Elektrofahrrad und e-Motocross dar und soll somit eine neue Zielgruppe ansprechen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein erster Prototyp des Fahrzeugs gebaut und sowohl im Feld als auch auf dem Prüfstand getestet. Im Jahr 2025 soll die Entwicklung zur Serienreife gebracht werden und anschließend in die Produktion übergehen. Die KTM E9 wird als emissions- und geräuscharmes Offroad-Fahrzeug zur Verfügung stehen, für das keine Fahrerlaubnis benötigt wird.

Aktivitäten bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren

Die Umsetzung der EU5+ Emissionsnorm für die Offroad- und Straßenmotorräder der Gruppe wurde abgeschlossen. Alle ab dem Geschäftsjahr 2025 in Europa neu zugelassenen Fahrzeuge erfüllen die EU5+ Anforderungen. (IRO 02, 03, 06)

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-53

Maßnahmen aus dem Bereich Immobilienmanagement

Um die Klima- und Umweltauswirkungen an ihren Standorten zu reduzieren, setzt die Gruppe Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Fokus der Aktivitäten liegt auf den Standorten der Gruppe in Mattighofen, Munderfing und Schalchen, wobei aber auch an anderen Standorten Maßnahmen gesetzt werden. (IRO 01, 02, 03, 05, 07, 08)

Smart Meter, Energiemanagement & CAFM:

Die PIERER Mobility-Gruppe verfügt an den österreichischen Produktionsstandorten und an ausgewählten weiteren Standorten über ein Smart Meter-Netzwerk, das laufend weiter ausgebaut werden soll. Die Smart Meter zeichnen detaillierte Energie- und Verbrauchsdaten auf. Diese werden an eine Energiemanagementsoftware übertragen und sollen zu einem effizienteren Energieeinsatz beitragen. Das im Geschäftsjahr 2024 neu implementierte Computer-Aided Facility Management (CAFM) unterstützt diesen Prozess. Durch die Einführung des CAFM ist ein effizienteres Facility Management möglich. In Kombination verbessern die Maßnahmen die Datenverfügbarkeit und bilden die Grundlage für Effizienz- und Energiesparmaßnahmen, welche zukünftig zu einer Reduktion der THG-Emissionen im Scope 1 und 2 führen sollen. Die Investitionen wurden als taxonomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“ ausgewiesen.

Erneuerbare Energie aus Photovoltaik:

Im Geschäftsjahr 2024 wurden am Standort Munderfing Photovoltaik-Module auf den Dachflächen des KTM-Motorsportgebäudes (ca. 375 kWp) und eines Logistikzentrums (ca. 3.705 kWp) in Betrieb genommen. Der daraus gewonnene elektrische Strom wird über den konzerneigenen Energiering an die angebundenen Betriebsgebäude der Gruppe verteilt, was im Geschäftsjahr 2024 zu einer hohen Eigenverbrauchsquote von 80 % führte. Die Investitionen wurden als taxonomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“ ausgewiesen.

Umrüstung auf LED-Leuchten:

Die sukzessive Installation von LED-Leuchten steigert die Energieeffizienz der Gruppe. Im Geschäftsjahr 2024 wurden an den Standorten in Mattighofen, Munderfing, Schalchen und Anif neue LED-Leuchten eingebaut. Gleichzeitig werden intelligente Beleuchtungskonzepte installiert, die eine nutzungsspezifische Beleuchtung ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen den Energieverbrauch für die Beleuchtung laufend reduzieren und tragen zur Kosteneffizienz bei.

Fahrrad- und E-Ladeinfrastruktur:

Zur Förderung einer umweltfreundlicheren Mitarbeitermobilität wurden im Geschäftsjahr 2024 120 Fahrrad- und 12 Scooter-Stellplätze am Standort Mattighofen geschaffen. Außerdem wurde die Ladeinfrastruktur für die Pool-Elektrofahrräder und die batterieelektrisch betriebenen Dienstfahrzeuge verbessert. Diese Maßnahmen können sich reduzierend auf die Scope 3-THG-Emissionen der Gruppe auswirken. Die Investitionen wurden als taxonomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“ ausgewiesen.

Weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung

Effizienzsteigerungen sind eine zentrale Methode zur Reduktion des Ressourceneinsatzes und der THG-Emissionen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende Maßnahmen implementiert (IRO 01, 02, 03, 05, 08):

Adaptive Control and Monitoring (ACM)-Suite:

Um in der Motorenproduktion Energie, Zeit und Ressourcen sparen zu können, implementierte die Gruppe im Geschäftsjahr 2024 die ACM-Suite von Siemens. Das System erkennt die Auslastung verknüpfter Maschinen und optimiert deren Vorschubgeschwindigkeit. Dadurch ist eine Reduktion der Bearbeitungszeit je Bauteil um ca. 10 % möglich. Eingesetzt wird die Technologie an Fräsmaschinen zur Fertigung der Motorengehäuse, Zylinderköpfe und Zylinder. Neben Effizienzsteigerungen und der Verringerung des Energieverbrauchs je Stück, ermöglicht das Software-Paket auch die Überwachung der verwendeten Werkzeuge.

Kalttest der Motoren:

Durch die Einführung von Kalttests bei der Motorenprüfung können der Treibstoffverbrauch, Wartungsaufwände, Geräuschemissionen und Zykluszeiten im Vergleich zum Warmtest reduziert werden. Bei der neuen Testmethode werden die Motoren nicht mehr mit Treibstoff betrieben. Der Motor wird lediglich mit dem Asynchonmotor durchgedreht und anschließend werden die Gänge bei der Starterprüfung durchgeschalten. Die Fehlererkennung ist mit jener der Warmmethode vergleichbar, sodass die Produktqualität weiterhin gesichert werden kann. Derzeit werden ausgewählte Motormodelle mit dem Kalttest überprüft. Ob weitere Modelle umgestellt werden, wird im Geschäftsjahr 2025 entschieden.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-54

Maßnahmen im Bereich des Aluminiumgusses am Standort Vöcklabruck

Treibhausgasarm produziertes Aluminium:

Für den Aluminiumguss am Standort in Vöcklabruck wurde ausschließlich Aluminium verwendet, das mit Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde.

Effizienzsteigerungen:

Zur Emissionsreduktion bei der Herstellung von Gießkernen wurden im Geschäftsjahr 2024 alternative Materialien untersucht. Ergänzend wurden die Maschinenparameter angepasst, was eine Reduktion der verbrauchten Chemikalien und Emissionen ermöglichte. Zudem konnte im Bereich Aluminiumguss flexibel auf Veränderungen der Auftragslage und Auslastung reagiert werden. Bei geringerer Auslastung wurden Maschinen abgeschaltet, was mit einer Reduktion des Energieverbrauchs einherging.# KENNZAHLEN UND ZIELE

E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Mit der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie entwickelt die Gruppe Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Gemeinsam mit der Strategie werden die Ziele voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.

E1-5 Energieverbrauch und Energiemix

ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX EINHEIT 2024 (1)
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen MWh 0,00
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen MWh 13.214,16
Brennstoffverbrauch aus Erdgas MWh 32.048,97
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen MWh 1.311,00
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen MWh 2.449,00
Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1 – 5) MWh 49.028,88
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch 63,34 %
Brennstoffverbrauch aus nuklearen Quellen MWh 270,65
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch 0,35 %
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) MWh 561,51
Verbrauch aus erworbener oder erhaltender Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen MWh 24.316,35
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt MWh 3.232,46
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 8 – 10) MWh 28.110,32
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch 36,31 %
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) MWh 77.409,84

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-55

Erzeugung von Energie

ENERGIEQUELLE EINHEIT 2024
Erneuerbare Quellen (Photovoltaik) MWh 4.276,87
Nicht erneuerbare Quellen MWh 0,00

Die Energieintensität aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 0,04 MWh/k€. Die durchschnittlichen CO 2 -Emissionen der berichteten Motorradfahrzeugflotte in Höhe von 325.907 Stück betrugen im Jahr 2024 96,12 g/km 17 (interne Berechnung PIERER Mobility AG). Erstmalig wurden auch nicht zulassungsfähige Modelle inkludiert, weshalb ein Anstieg des durchschnittlichen Verbrauchs im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten ist. Unter Ausschluss der nicht zulassungsfähigen Modelle ergab sich ein durchschnittlicher Ausstoß von 79,01 g/km (2023: 80,11 g/km). Somit reduzierte sich der CO 2 -Ausstoß der zulassungsfähigen Modelle um 2,77 % im Vergleich zum Basisjahr 2016 (2023: 1,42 %). Ein Vergleich der gesamten Flotte inklusive der nicht zulassungsfähigen Modelle ist nicht möglich, da die nicht zulassungsfähigen Modelle nicht für das Basisjahr erfasst wurden. Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch der zulassungsfähigen Modelle ist im Vergleich zu 2023 um 0,05 l/100km gesunken und lag im Geschäftsjahr 2024 bei 3,37 l/100km 18 . Der durchschnittliche Flottenverbrauch aller Modelle lag bei 4,13 l/100km. Der Flottenverbrauch der zulassungsfähigen Modelle konnte im Vergleich zum Basisjahr 2016 um 3,63 % reduziert werden (2016: 3,5l/100km).

Anteil Zweiräder ohne Verbrennungsmotor und Investitionen in F&E für alternative Antriebstechnologien (unternehmensspezifische Kennzahlen)

Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 75.852 Stück (Vorjahr: 116.410) E-Motorräder, Elektrofahrräder und e-Scooter verkauft. Der Anteil aller verkauften Zweiräder ohne Verbrennungsmotor betrug 33,9 % 19 .

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E)

EINHEIT 2024
Anzahl Mitarbeiter in der F&E Personen 1.173
Anteil Mitarbeiter in der F&E 22,1 %
F&E Investitionen (gerundet, Entwicklungskosten inkl. Werkzeuge) m€ 175
davon Investitionen in alternative Antriebstechnologien m€ 27,8
F&E-Aufwendungen vom Umsatz 12,5 %

17 Seit 01/2016 müssen alle L-Kategorie Fahrzeuge in der EU nach dem neuen Typprüfzyklus WMTC zugelassen werden. Dies betrifft alle zwei-, drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge gemäß Artikel 4 und Anhang I (Enduro-Krafträder (L3e-AxE(x=1, 2 oder3))), Trail-Krafträder (L3-AxT(x= 1, 2 oder 3)))und schwere Gelände-Quads (L7e- B)) der EU-Verordnung 2013/168/EU, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden. Der Flottenwert setzt sich auf Basis der homologierten Prüfwerte lt. WMTC zusammen
18 Der Verbrauch setzt sich auf Basis von homologierten Prüfwerten lt. WMTC zusammen.
19 Im Geschäftsjahr 2023 waren Electric-Balance-Bikes in der Aufstellung inkludiert. Aufgrund einer systemseitigen Prozessanpassung wurden diese in der Aufstellung 2024 nicht ausgewiesen. Der Wert für 2024 enthält Elektromotorräder, Elektrofahrräder, e-Scooter und Non-Elektrofahrräder.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-56

E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen

SCOPE-1-TREIBHAUSGASEMISSIONEN

EINHEIT 2024
Scope-1-THG-Bruttoemissionen t CO 2 e 13.172,63
davon THG-Emissionen vollkonsolidierter Unternehmen t CO 2 e 12.778,83
davon THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit operativer Kontrolle t CO 2 e 393,80
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen 0,19 %

SCOPE-2-TREIBHAUSGASEMISSIONEN

EINHEIT 2024
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen t CO 2 e 5.739,10
davon THG-Emissionen vollkonsolidierter Unternehmen t CO 2 e 3.885,27
davon THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit operativer Kontrolle t CO 2 e 1.853,83
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen t CO 2 e 3.396,63
davon THG-Emissionen vollkonsolidierter Unternehmen t CO 2 e 1.542,79
davon THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit operativer Kontrolle t CO 2 e 1.853,83

SIGNIFIKANTE SCOPE-3-TREIBHAUSGASEMISSIONEN

EINHEIT 2024
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Bruttoemissionen t CO 2 e 1.647.470,40
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen t CO 2 e 285.666,53
2 Investitionsgüter t CO 2 e 26 494,11
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) t CO 2 e Nicht wesentlich
4 vorgelagerter Transport und Vertrieb t CO 2 e 82.519,56
5 Abfallaufkommen in Betrieben t CO 2 e Nicht wesentlich
6 Geschäftsreisen t CO 2 e Nicht wesentlich
7 Pendelnde Arbeitnehmer t CO 2 e Nicht wesentlich
8 vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter t CO 2 e Nicht relevant
9 nachgelagerter Transport t CO 2 e Nicht relevant
10 Verarbeitung verkaufter Produkte t CO 2 e Nicht relevant
11 Verwendung verkaufter Produkte t CO 2 e 1.252.790,20
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer t CO 2 e Nicht wesentlich
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter t CO 2 e Nicht relevant
14 Franchise t CO 2 e Nicht relevant
15 Investitionen t CO 2 e Nicht wesentlich

THG-EMISSIONEN INSGESAMT

EINHEIT 2024
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) t CO 2 e 1.666.382,14
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) t CO 2 e 1.664.039,66

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-57

THG-INTENSITÄT PRO NETTOERLÖS

EINHEIT 2024
THG-Gesamtemission (standortbezogen) pro Nettoerlös t CO 2 e / k€ 0,89
THG-Gesamtemission (marktbezogen) pro Nettoerlös t CO 2 e / k€ 0,89

BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN

Grundsätze und Annahmen zu E1-5 Energieverbrauch und Energiemix

DATENPUNKT, ANGABE BESCHREIBUNG
Energieverbrauch und Energiemix der PIERER Mobility-Gruppe (E1-5 37 a-c, 38 a-e, 39) Aufgrund der Komplexität der Unternehmensstruktur wurde ein bimodaler Ansatz zur Berechnung der Energieverbräuche genutzt. Verbräuche und Aktivitäten an den Standorten der relevantesten Tochterunternehmen (Auswahlkriterien: Personalstand > 49 zum Stichtag 31. Dezember 2024 oder produzierendes Unternehmen) wurden direkt erfasst. Verbräuche und Aktivitäten an den Standorten aller weiteren Töchter wurden mittels Hochrechnungen auf Basis der erhobenen Daten der intern vergleichbaren Unternehmen errechnet. Waren die verfügbaren Verbrauchs- und Aktivitätsdaten unvollständig, wurden diese ebenfalls mittels Hochrechnungen ermittelt. Energieverbräuche assoziierter Unternehmen und von Investments wurden nicht in der Berechnung berücksichtigt. Je nach Standort basierten die erhobenen Daten auf Rechnungen oder Zählerständen sowie internen Auswertungen. Bei den Hochrechnungen wurde darauf geachtet, vergleichbare Unternehmen als Basis zu verwenden. Verbräuche der VMG sowie jene am Standort in Graz, wurden anhand von Vorjahreszahlen geschätzt. Wobei jene der VMG aufgrund von Konsolidierungsänderungen nur für drei Monate in die Bilanz der Gruppe einbezogen wurden.
CO 2 -Emissionen und Kraftstoffverbrauch der Produkte nach WMTC- Zyklus (unternehmens- spezifische Angabe) Die Berechnung für CO 2 -Emissionen und Verbräuchen der verkauften Fahrzeugflotte basiert auf den Vorgaben und Annahmen des World-harmonised Motorcycle Test Cycle (WMTC). Diese Methode wurde gewählt, weil damit ein weltweit harmonisierter Ansatz vorliegt. Zuvor basierten die Berechnungen auf den Vorgaben und Annahmen des New European Driving Cycle (NEDC) bzw. der Selbstverpflichtung der ACEM (European Association of Motorcycle Manufacturers). Mit der Einführung des WMTC-Prüfzyklus und der Abgasnorm Euro 4 zum 1. Jänner 2016 wurde das Berichtjahr 2016 als Basisjahr gewählt. Zum besseren Verständnis wird der Fahrzeugverbrauch nicht in Joule, sondern wie üblich in l/100km angegeben. Erstmalig wurden im Geschäftsjahr 2024 auch nicht zulassungsfähige Modelle in der Berechnung berücksichtigt.
Energieintensität der Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (E1-5 40) Zur Ermittlung der Energieintensität pro Nettoerlös in Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren wurde der Klassifikation der ESRS gefolgt.

Grundsätze und Annahmen

E1-6 THG-Bruttoemissionen

DATENPUNKT, ANGABE BESCHREIBUNG THG-Bruttoemissionen, allgemeine Angaben
Grundlage zur Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) der Gruppe waren die Vorgaben des GHG-Protokolls. Es wurde auf die Verwendung von Emissionsfak- toren geachtet, welche die klimawirksamen Treibhausgase CO 2 , CH 4 , N 2 O, HFKW, PFC, SF 6 und NF 3 , zusammengefasst als CO 2 e, berücksichtigen. Weitere Informationen zu den verwendeten Emissionsfaktoren finden sich in direkter Verbindung mit den Scopes. Aufgrund der Komplexität der Unternehmensstruktur wurde analog zum Energiebedarf (E1- 37 a-c, 38a-e, 39) ein bimodaler Ansatz zur Berechnung der THG-Emissionen genutzt. THG-Emissionen assoziierter Unternehmen wurden in der Bilanz berücksichtigt, wobei nach Unternehmen mit und ohne operative Kontrolle unter Berücksichtigung der Position der Unternehmen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette unterschieden wurde. Investments (<20 % Beteiligung) ohne operative Kontrolle, welche kein Teil der Wertschöpfungskette der Gruppe sind, wurden als nicht wesentlich für die THG-Bilanz bewertet und somit nicht berücksichtigt.

Datengenauigkeit und Ergebnissicherheit:

Aufgrund der Verwendung von Hochrechnungen, Sektordurchschnittsdaten sowie von Emissionsfaktoren unterliegt die THG-Bilanz einer Ungenauigkeit. Die getroffenen Annahmen werden in nachfolgenden Abschnitten detaillierter beschrieben.

Scope-1- Treibhausgas- emissionen (E1-6 48a-b, 50a-b)

Die Scope-1-THG-Emissionen umfassen Emissionen, welche direkt durch die Gruppe emittiert werden (Verbrennungsprozesse). Hierzu zählen Emissionen aus lokalen Heizungsanlagen, den Prüfständen, von Kühlmitteln und durch den Fuhrpark der Gruppe. Für die Berechnung der THG-Emissionen wurden Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums für Energiesicherheit und Net Zero (Department for Energy Security and Net Zero (DESNZ)) verwendet. In der Scope-1-Bilanz wurden auch Emissionen, welche regulierten Emissionshandelssystemen unterliegen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich lediglich um 0,19 % der gesamten Scope-1-THG-Emissionen. Für diese Emissionen wurde der im Emissionshandelssystem hinterlegte Emissionsfaktor verwendet. Biogene Emissionen wurden durch die Wahl der Emissionsfaktoren berücksichtigt oder gesondert berechnet (z.B. Pellets). Letztere beliefen sich auf 12,03 t CO 2 e.

Scope-2- Treibhausgas- emissionen (E1-6 49a-b, 50 a-b)

Die THG-Emissionen des Scope 2 wurden sowohl mittels der marktbasierten als auch der standortbasierten Methode ermittelt. Zu den Emissionsquellen zählen die Stromverbräuche der Gruppe. Es wurde nach Möglichkeit auf die Nutzung marktspezifischer Emissionsfaktoren für die marktbasierte Methode geachtet. An den österreichischen Standorten der Gruppe wurde zum Teil vertraglich festgehalten, dass es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen handelt. Teils ist die Herkunft der Elektrizität nicht vertraglich geregelt, jedoch weist der Stromanbieter im Nachgang den bezogenen Strom als erneuerbar aus. Dementsprechend wurden die marktbasierten Emissionsfaktoren angepasst. Für die weiteren Standorte sind keine marktbasierten Emissionsfaktoren verfügbar, weshalb die Emissionsfaktoren der standortbasierten Methode übernommen wurden. Es wurden für 23 % der verbrauchten Energie (in kWh) bei der marktbasierten Methode standortbasierte Emissionsfaktoren verwendet. Für die standortbasierte Methode wurde auf DESNZ-Emissionsfaktoren und Faktoren der Datenbank für Industriedesign und technische Materialien (Industrial Design & Engineering MATerials database (IDEMAT)) zurückgegriffen. Die Datenbank weist den Anteil an biogenen Emissionen nicht getrennt aus, weshalb diese nicht gesondert berichtet werden können.

Scope-3- Treibhausgas- emissionen (E1-6 51)

Die Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen basiert auf Aktivitätsdaten der PIERER Mobility-Gruppe und damit verbundener Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Es wurden keine konkreten Emissionsdaten (0 %) der Lieferanten zur Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen verwendet. Biogene Emissionen werden berichtet. Nach einer Schätzung der THG-Emissionen je Sub-Scope wurde eine Wesentlichkeitsgrenze von 1 % der gesamten Scope-3-THG-Emissionen eingezogen. Es wurden somit nur Sub-Scopes, welche mehr als 1 % der Scope-3-THG-Emissionen ausmachen, berichtet und in die Gesamtbilanz eingezogen. Darüber hinaus wurde die Relevanz der Sub-Scopes für einzelne Gesellschaften berücksichtigt und diese ggf. für Teilbereiche als nicht relevant identifiziert.

3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen

Zur Ermittlung der THG-Emission in Verbindung mit eingekauften Waren und Dienstleistun- gen wurde methodisch zwischen dem Serieneinkauf für die Motorradproduktion und dem Nicht-Serieneinkauf unterschieden. Zusätzlich wurden Warenströme von Produkten, die zu Handelszwecken bezogen werden mittels stückzahlenbasierter Hochrechnungen erfasst. Die THG-Emission des Serieneinkaufs wurden basierend auf Warengruppen mit DESNZ-

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-59

20 Die Emissionsfaktoren wurden online abgerufen unter: https://carbonsaver.org/tools/carbon_factors_database.php und IDEMAT-Emissionsfaktoren und Faktoren des deutschen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berechnet (Durchschnittsdaten-Methode). Aufgrund komplexer Berechnungen liegen die Informationen nach Warengruppen der KTM-Gruppe zum Zeit- punkt der Berichtsveröffentlichung noch nicht vor. Aus diesem Grund wurden zur Berech- nung entsprechender THG-Emissionen Vorjahresdaten verwendet und anhand der produ- zierten Stückzahlen angepasst. Zur Berechnung der Emissionen des Nicht-Serieneinkaufs wurde der Ausgaben-basierte Ansatz mittels Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Department for Environment Food & Rural Affairs (DEFRA)) 20 gewählt.

3.2 Investitions- güter

THG-Emissionen aus Investitionsgütern wurden mittels des Ausgaben-basierten Ansatzes auf Basis der CapEx-Daten (ohne Leasingverhältnisse) berechnet. Hierzu wurden DEFRA- Emissionsfaktoren verwendet.

3.3 Tätigkeiten im Zusammen- hang mit Brenn- stoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten)

Scope 3.3 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der gesamten Scope 3-THG-Emissionen

3.4 vorgela- gerter Transport und Vertrieb

THG-Emissionen durch Transport- und Logistikprozesse wurden mittels des Ausgaben-basierten Ansatzes auf Basis der entsprechenden Kosten berechnet. Hierzu wurden DEFRA-Emissionsfaktoren verwendet.

3.5 Abfallauf- kommen in Betrieben

Scope 3.5 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der gesamten Scope-3-THG-Emissionen

3.6 Geschäfts- reisen

Scope 3.6 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der gesamten Scope-3-THG-Emissionen.

3.7 Pendelnde Arbeitnehmer

Die geschätzten THG-Emissionen lagen unter 1 % der gesamten Scope-3-Emissionen.

3.8 vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

THG-Emissionen aus dem Betrieb von geleasten Wirtschaftsgütern wurden bereits in Scope 1 und 2 berücksichtigt.

3.9 nach- gelagerter Transport

Nachgelagert finden keine relevanten Transporte der Produkte der Gruppe statt. Entstehende Emissionen sind der Produktnutzungsphase (Scope 3.11) zuzuordnen oder werden bereits in Scope 3.4 berichtet.

3.10 Verarbei- tung verkaufter Produkte

Es findet keine relevante Weiterverarbeitung der verkauften Produkte statt. Entsprechend dem GHG-Protokoll werden keine Emissionen in dieser Kategorie berichtet.

3.11 Ver- wendung verkaufter Produkte

Es wurden Emissionen der verkauften Motorräder, Elektrofahrräder und Pkw berechnet. Für Erstere erfolgte die direkte Erfassung des Energiebedarfs in l/100km bzw. kWh/100km mittels des WMTC-Zyklus. Es wurden DESNZ-Emissionsfaktoren verwendet und auf die Erfassung von Well-to-Wheel-Emissionen geachtet. THG-Emissionen von Elektrofahrrädern und Pkw wurden anhand der Durchschnittsdaten-Methode mit Emissionsfaktoren von Mobitool (v 3.0) berechnet. Zur Berechnung der THG-Emissionen in der Produktnutzungsphase wurden zum Teil Annahmen hinsichtlich der Lebensfahrleistung der Fahrzeuge getroffen. Für nicht-homologierte Fahrzeuge wurden darüber hinaus Annahmen hinsichtlich des Verbrauchs in l/100km bzw. kWh/100km getroffen.

3.12 Behand- lung von Produkten am Ende der Lebensdauer

Scope 3.12 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der gesamten Scope-3-THG-Emissionen

3.13 Nach- gelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

Das Angebot von Leasinggütern durch die Unternehmensgruppe stellt keinen wesentlichen Geschäftszweig dar. Daraus resultierende Einnahmen sind im Vergleich zum Gesamtumsatz gering, weshalb Scope 3.13 als nicht wesentlich bewertet und somit daraus entstehende THG-Emissionen nicht ausgewiesen werden.

3.14 Franchise

Die Gruppe hat kein Franchising.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-60

4.4 ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Strategie (ESRS 2 SBM-3)

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Zeithorizont Thema IRO Wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
Ressourcen- zuflüsse, einschließ- lich Ressourcen- nutzung 09 Verbrauch von Primär- und Sekundärmaterialien in den Produktionsprozessen Zur Herstellung der Produkte der PIERER Mobility-Gruppe sind Primär- und Sekundärmaterialien notwendig, wie z.B. Aluminium, Stahl und Kunststoffe. Negativ (VC) X X
10 Risiko von Verzögerungen in der Lieferkette und eingeschränkte Materialverfügbarkeit Verzögerungen in der Lieferkette und eingeschränkte Material- verfügbarkeit können den Produktionsprozess verzögern. Risiko (VC, OO)
Ressourcen- abflüsse im Zusammen- hang mit Produkten und Dienst- leistungen 11 Langfristige Bindung von Ressourcen in Produkten und nicht vollständig geschlossener Ressourcenkreislauf Wertvolle Ressourcen und Rohstoffe sind langfristig in den Produkten der Gruppe gebunden. Nach Ende des Produktlebenszyklus kann nicht garantiert werden, dass alle Rohstoffe vollständig in den Kreislauf zurückgeführt werden. Negativ (OO, VC) X X

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Code of Conduct
Der Code of Conduct bildet die Grundlage für eine verantwortungsbewusste und ethische Unternehmenskultur und ist für Mitarbeiter, Führungskräfte, Organmitglieder und Geschäftspartner verbindlich. Er beschreibt unter anderem den grundlegenden Umgang der Gruppe mit Konfliktmineralien, Chemikalien und Schadstoffen. Weitere Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt G1-1. (IRO 09, 10, 11)

3.15 Investitionen
THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit Beteiligungen ≥ 20 % (siehe BP-1) wurden in Scope 3.15 zusammengefasst. THG-Emissionen der Kiska GmbH und der LX media GmbH wurden mittels eines Schlüssels auf Basis des Headcounts erfasst und anteilsmäßig in Scope 3.15 einbezogen. Zur Berechnung der THG-Emissionen der Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycle Co., Ltd, Hangzhou City wurde auf Basis der produzierten Stückzahlen ein Schlüssel berechnet und die Emissionen anteilsmäßig angegeben. Scope 3.15 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der gesamten Scope-3-THG-Emissionen.

Treibhausgasintensität der Produkte (E1-6 54)
Zur Ermittlung der THG-Intensität pro Nettoerlös wurden die THG-Gesamtemissionen (standortbasiert und marktbasiert) unter Berücksichtigung aller Geschäftszweige als Nenner genutzt. Der Zähler setzt sich zusammen aus den gesamten Nettoumsatzerlösen wie in Kapitel III. „Segmentberichterstattung“ des Konzernanhangs 2024 angegeben.

Umweltpolitik und interner Umweltbericht
Die im Rahmen der ISO 14001-Zertifizierung erstellte Umweltpolitik und der dazugehörige interne Umweltbericht beschreiben die Überwachung von Stoffströmen und den Umgang mit Ressourcen. Weitere Informationen (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeiten, wesentlichen Inhalten, Anwendungsbereichen und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt E1-2. Gleiches gilt für die Qualitäts- und Umweltpolitik der konzerninternen Aluminiumgießerei VMG. (IRO 09, 11)

Bisher gehen die Konzepte der Gruppe nicht konkret auf die Abkehr der Nutzung von Primärrohstoffen, einschließlich der Zunahme der Nutzung sekundärer (recycelter) Ressourcen ein.

Richtlinie zur verantwortungsbewussten Beschaffung von Rohstoffen im Bereich Aluminiumguss
Die Konzerngesellschaft VMG lehnte die Verwendung von Materialien ab, die rechtswidrig oder ethisch verwerflich unter unzumutbaren Bedingungen erzeugt wurden und hatte dies in ihrer Richtlinie zur verantwortungsbewussten Beschaffung von Rohstoffen festgelegt. Ebenso verzichtete sie auf die Nutzung von Rohstoffen mit Konfliktmineralien, die von Embargos oder Einfuhrbeschränkungen betroffen sind. Die intern zugängliche Richtlinie wurde auf Ebene der Geschäftsführung der VMG verantwortet. (IRO 09)

E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die Schonung natürlicher Ressourcen ist ein vielseitiger Prozess und kann aus verschiedenen Perspek-tiven betrachtet werden: dem Produktdesign, dem Einsatz von Materialien und aus Prozess-sicht. Das entsprechende Design der Motor- und Fahrräder der Gruppe fördert deren Reparaturfähigkeit und Wie-derverwendbarkeit. Der Tausch oder die Wartung einzelner Komponenten kann die Produktnutzung ver-längern. Die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der Produkte bieten den Kunden und Werk-stätten Informationen über einzuhaltende Service-Intervalle. Zusätzlich erhalten die Vertragswerkstätten regel-mäßige Schulungen, um die notwendigen Arbeiten fachgerecht durchführen zu können. Weitere Infor-mationen hierzu finden sich im Abschnitt S4 Kennzahlen und Ziele.

Durch die Verwendung alternativer Rohstoffe (wie zum Beispiel Sekundärkunststoffe) kann die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Nutzung von Sekundärrohstoffen
Die PIERER Mobility-Gruppe ist bestrebt, Klima- und Umweltauswirkungen ihrer Produkte bereits beim Design und für den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. So entstehen langlebigere, leicht zu reparierende Produkte, die am Ende ihrer Nutzung in möglichst wiederverwendbare oder recyclebare Teile und Materialien zerlegt werden können. (IRO 09, 10, 11)

  • Verwendung von Recycling-Kunststoffen: Um den Recyclinganteil der Produkte zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, wurden im Geschäftsjahr 2024 die verbauten Kunststoffbauteile analysiert und in drei Anforderungsklassen unterteilt. Ziel war es, Bauteile zu identifizieren, die aus am Markt verfügbaren Recyclingkunststoffen hergestellt werden können, ohne die mechanischen und optischen Eigenschaften dieser Bauteile zu beeinträchtigen. Bisher konnten Prototypenbauteile eines Kunststoff-Rahmenschutzes aus ökologisch und ökonomisch vorteilhaften, recycelten Kunststoffen gefertigt werden. Diese Prototypen werden am Prüfstand und im Fahrversuch Tests unterzogen.
  • Closed-Loop Recycling Kunststoffe: Das Projekt „Closed-Loop Recycling Kunststoffe“ ist als Weiterentwicklung der allgemeinen Analyse zur Verwendung von Recyclingkunststoffen zu verstehen und wurde ebenfalls im Geschäftsjahr 2024 gestartet. Die bereits erstellte Untergliederung der in den Serienprodukten verbauten Kunststoffbauteile in Anforderungsklassen dient auch beim Closed-Loop Recycling als Grundlage. Ziel ist es, geeignete Bauteile zu identifizieren, welche relevante Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel Materialtyp, Farbe, Kombinierbarkeit mit anderen Materialien und Demontierbarkeit. Es wurden hausintern verfügbare Materialquellen identifiziert, die für die Rückführung in den Kreislauf geeignet sind und in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. In Zusammenarbeit mit externen Partnern konnten die identifizierten Kunststoffabfälle in einem Recycling-Prozess zu Kunststoff-Compound für die erneute Verwendung in der Bauteilfertigung verarbeitet werden. Im nächsten Schritt wurde das Kunststoff-Compound zu neuen Bauteilen verarbeitet. Die Bauteile befinden sich in der Material-

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-62

und Bauteilprüfung im Labor und im Fahrversuch. Das Projekt soll primär Erkenntnisse zur technischen Umsetzbarkeit des Closed-Loop Verfahrens liefern.

Ressourcenschonung in den Produktions- und Entwicklungsprozessen
Zur Entwicklung und Herstellung von Motorradkomponenten und bei der Assemblierung werden Ressourcen, wie zum Beispiel Energie und Metalle, verbraucht. Die Gruppe setzt laufend Maßnahmen, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.

  • Karopackmaschine: Nach dem Probebetrieb der Karopackmaschine im Jahr 2023 wurde diese im Geschäftsjahr 2024 in die laufenden Prozesse der Gruppe integriert. Die Maschine am Standort in Mattighofen schreddert Kartonagenabfälle und bereitet diese zur Wiederverwendung als Füllmaterial für den Versand auf. Dadurch können die gewöhnlich verwendeten, zugekauften Füllmaterialien zu einem Großteil ersetzt werden. Im Geschäftsjahr 2024 entstandene Investitionen wurden als taxonomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“ ausgewiesen. (IRO 09, 10, 11)
  • Förderung von Systemsimulationen: Der F&E-Bereich erarbeitet verschiedene Simulationsme-thoden, die einen Beitrag zur Ressourcenschonung und Reduktion von Treibhausgasemissionen im Entwicklungsprozess leisten können. Durch die computergestützte Bauteilabsicherung, die Funktionsüberprüfung und Optimierungen im Entwicklungsprozess werden zukünftig weniger phy-sische Prototypen benötigt. Das führt zu einer Reduktion des Material- und Energieverbrauchs. Auch in der Produktion kann durch das virtuell optimierte Motorrad und dessen Komponenten der Ressourcenverbrauch reduziert werden. Schließlich ermöglichen Simulationen Langzeitbetrach-tungen für die Entwicklung langlebigerer Produkte, wodurch der Bedarf an Ersatzteilen und Neu-produktionen verringert werden kann. Im Rahmen eines Entwicklungsprojekts befindet sich ein um-fassender virtueller Prototyp (Digital Twin) in Entwicklung. Dieser kann den Ressourcenverbrauch weiter minimieren, indem Simulationen besser vernetzt und weiter mit Tests und physischen Prototypen synchronisiert werden. Aufgrund der Komplexität des Digital Twins ist dessen Einsatz erst in einigen Jahren (mittel- bis langfristiger Zeithorizont) zu erwarten. (IRO 09, 11)
  • Verpackungsmanagement: Die Optimierung der Materialflüsse, sowohl zu der als auch von der Produktion in Mattighofen und Munderfing, stellt einen zentralen Aspekt effizienter Ver- und Entsorgungsprozesse dar.# KONZERNLAGEBERICHT 2024

E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft definiert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.

E5-4 Ressourcenzuflüsse

Eingesetzte Materialien nach Gewicht (unternehmensspezifische Angabe)

MATERIAL EINHEIT 2024
Stahl t 15.188,49
Aluminium t 14.085,50
Kartonagen t 5.324,96
Kunststoff t 3.573,99
Gummi t 1.995,78
Elektronik t 799,13
Carbon 21 t 348,18
Kupfer t 274,43
Akkumulatoren 22 t 264,72
Textil t 134,32
Gesamt t 41.989,49

ESRS E5-4, 31a-c

EINHEIT 2024
Gesamtgewicht verwendeter Produkte und Materialien t 41.989,49
Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig beschafft wurden am Gesamtgewicht % 0,00
Gewicht verwendeter wiederverwendeter oder recycelter sekundärer Komponenten, Produkte oder Materialien t 16.520,73
Anteil verwendeter wiederverwendeter oder recycelte sekundäre Komponenten, Produkte oder Materialien % 39,34

E5-5 Ressourcenabflüsse

Kernaktivität der Unternehmensgruppe ist die Assemblierung von zwei- und vierrädrigen Kraftfahrzeugen. Beide Verkehrsmittel verfügen über eine mehrjährige Lebensdauer bei normaler Nutzung, sind reparierbar und können demontiert werden. Somit kann ein Großteil der verwendeten Materialien in den Kreislauf zurückgeführt werden. Sowohl bei den Motorrädern als auch bei den Pkw wird auf eine Leichtbauweise geachtet. Weiters finden sich (Elektro-)Fahrräder und IT-Lösungen im Produktportfolio der Gruppe.

ESRS E5-5, 36a-c

Die erwartete Lebens- und Nutzungsdauer der Fahrzeuge der Gruppe ist von der Nutzungsart und den Instandhaltungstätigkeiten der Kunden abhängig und kann somit stark variieren. Bei Straßenmotorrä-dern erwartet die Gruppe eine Lebensfahrleistung von ca. 70.000 Kilometern, bei Offroad-Motorrädern von ca. 10.000 Kilometern. Bei den Elektrofahrrädern wird eine Lebensfahrleistung von 10.000 – 12.000 Kilometern erwartet. Ähnliche Werte sind in auch im Branchenvergleich beobachtbar. Die Branchenver-gleichswerte basieren auf Schätzungen und Onlinerecherchen und unterliegen somit einer großen Un-sicherheit. Die erwartete Lebensfahrleistung der Pkw der Gruppe beträgt ca. 14.000 Kilometer. Ein 21 Die Zahl repräsentiert lediglich das Gewicht der Carbonkomponenten an Fahrrädern. 22 Die angegebene Zahl repräsentiert lediglich das Gewicht der Akkumulatoren der Elektrofahrräder. Akkumulatoren der Motoren sind in der Materialgruppe Elektronik angeführt.

Branchenvergleich ist hier nicht möglich, da kaum vergleichbare Produkte (Hochleistungssportwagen mit Straßenzulassung) auf dem Markt verfügbar sind. Die Fahrzeuge der Gruppe können gut repariert werden. Ersatzteile sind verfügbar. Zur Verlängerung der Lebensdauer der Produkte trägt auch das geschulte Händler- und Werkstattnetzwerk der Gruppe bei. Weitere Informationen zu diesem finden sich im Abschnitt S4-4 und den zugehörigen Kennzahlen und Zielen. In etwa 91,8 % der Produkte und ihrer Verpackungen (nicht berücksichtigt sind Mehrwegverpackungen) sind recycelbar.

BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN

| ESRS ANGABE- PFLICHT PARAGRAF | DATENPUNKT, ANGABE # KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-66

Risiko (OO) 23 Es wurden keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele in Bezug auf die temporäre Arbeitszeit- und Entgeltreduktion festgelegt, da es sich um eine zeitlich begrenzte Auswirkung handelt. 24 Weitere Informationen zum Gender-Pay-Gap inklusive der Berechnungsweise finden sich in S1-16.

Bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und bei der Berichterstattung im Zuge der „ESRS 2 Allgemeine Angaben“ wurden die Arbeitskräfte der Gruppe berücksichtigt. Identifiziert wurden die potenziell betroffenen eigenen Arbeitskräfte im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe IRO-1), wobei die Tätigkeiten, das Arbeitsumfeld und die Merkmale der Arbeitskräfte berücksichtigt wurden. Bei der Analyse wurden unter anderem Gespräche mit Experten des Personalmanagements und mit Arbeitnehmervertretern geführt, um ein besseres Verständnis der potenziellen Auswirkungen zu gewinnen. Es ergaben sich keine negativen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte aufgrund von Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten, da die Gruppe bisher noch keine Übergangspläne finalisiert hat (siehe auch Abschnitt E1-1). Die Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 5.310 Personen, davon 2.129 im Arbeiterbereich und 3.358 im Angestelltenbereich. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 wurden alle bis auf vier in der Unternehmensgruppe tätigen Leiharbeitskräfte abgebaut, sodass insbesondere IRO 12 auch auf diese Beschäftigtengruppe zutrifft. Weitere Informationen zu den Arbeitskräften finden sich im Abschnitt „S1- 6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens“.

Information zu der aktuellen, wirtschaftlichen Situation

Bei der PIERER Mobility-Gruppe ist aufgrund des im November 2024 eingeleiteten Sanierungsverfahrens ihrer Kernbeteiligung KTM AG (und zweier Tochtergesellschaften) eine Spezialsituation entstanden. Innerhalb von 90 Tagen (bis Ende Februar 2025) war mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren. Durch eine Redimensionierung der PIERER Mobility-Gruppe soll der Bestand der Gruppe gesichert werden. Im Zuge der Umstrukturierungen kam es zu einer Reduktion des Produktionsvolumens und des Personalstands, woraus sich Unsicherheiten und Unzufriedenheiten in der eigenen Belegschaft ergeben können.

MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN S1-1

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens

Die PIERER Mobility-Gruppe hat nachfolgende Konzepte in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit ihren Arbeitskräften festgelegt. Die Gruppe achtet die Menschenrechte und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein. Die Mitarbeiter können sich jederzeit an ihre Führungskräfte, den Betriebsrat, die Betriebsärzte, den Arbeitspsychologen, die Personal- oder die Rechtsabteilung, die Sicherheitsfachkräfte richten oder über das Hinweisgeber-System kommunizieren.

Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie

Die PIERER Mobility-Gruppe strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen und Prozesse bestmöglich vor Gesundheits- oder Verletzungsgefahren geschützt sind. Die Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst die wichtigsten Grundsätze und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Zudem wurden zahlreiche Sicherheitstrainings und -schulungen etabliert, um das Sicherheitsniveau hochzuhalten und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie ist auf der Website der Gruppe zugänglich 25 . Für die zielgerichtete Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter der KTM-Gruppe ist das Health & Safety Team verantwortlich. Es wird von Sicherheitsfachkräften sowie arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Fachdienstleistern unterstützt. Auf oberster Ebene sind die Vorstände oder die Geschäftsführung für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Der Arbeitsschutz am Produktionsstandort in Vöcklabruck (Aluminiumguss) basierte auf dem Prinzip Vermeidung/Minimierung der Gefahr vor der Umsetzung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen und wurde durch die interne Arbeitsschutzrichtlinie der VMG beschrieben. Die Richtlinie beschrieb die Vermeidung von Gefahren, den Umgang mit Chemikalien und die Organisation des Arbeitsschutzes. Für diese interne Richtlinie war die Geschäftsführung von VMG verantwortlich. (IRO 14, 15)

25 Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-67

Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie

Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie regelt, wie Diversität innerhalb der Gruppe gelebt und gefördert werden soll und wie den verschiedenen Formen der Diskriminierung und Belästigung vorgebeugt wird. Dabei beschränkt sich die Richtlinie nicht auf die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, sondern berücksichtigt explizit auch arbeitsbedingte Settings sowie Online-Situationen. Sie gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Organmitglieder weltweit. Die Richtlinie definiert relevante Begriffe und unterstützt die Mitarbeiter bei der Identifikation von unangemessenen Verhaltensweisen. Als mögliche Gründe für Diskriminierung werden Nationalität, Hautfarbe, ethnische oder nationale Abstammung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit, Alter, Weltanschauung, Kultur, Gesundheitszustand oder andere Aspekte, die durch lokale Gesetze geregelt sind, genannt. Sollte es zu Verstößen gegen die Richtlinie kommen, werden Meldeoptionen aufgezeigt, wie zum Beispiel die interne Compliance-Anlaufstelle oder das Hinweisgebersystem. Dabei ist die Gruppe stets bestrebt, eine lückenlose Vertraulichkeit zu gewährleisten. Keinem Arbeitnehmer sollen Nachteile entstehen, wenn er im guten Glauben einen Verstoß im Sinne der Richtlinie meldet. Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie ist auf der Unternehmenswebsite abrufbar 26 . Für die Umsetzung der Richtlinie sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 14, 17, 18)

Richtlinie zur Verwendung des Hinweisgebersystems 27

Die im Intranet zugängliche interne Richtlinie für Hinweisgeber dient der Prozessstrukturierung und schützt den Hinweisgeber bei der Meldung im Rahmen des Hinweisgebersystems. In der Richtlinie sind der Meldeprozess sowie Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die Richtlinie wird von der Rechtsabteilung der Gruppe erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für deren Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 12, 14, 19, 20)

Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel

Die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel 28 fasst das Vorgehen zur Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der Gruppe zusammen. Als Begleitdokument des Code of Conduct gilt die Erklärung auch für Vertragspartner und soll somit auch in der Wertschöpfungskette wirken. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung der Menschenrechte. Weitere Informationen zu dieser Richtlinie (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeit und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt S2-1. (IRO 12, 14)

Code of Conduct

Der Code of Conduct der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Grundlage für eine verantwortungsbewusste und ethische Unternehmenskultur, die für alle Mitarbeiter, Führungskräfte, Organmitglieder sowie externe Vertragspartner verbindlich ist. Er beschreibt unter anderem Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte, Diversität, faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Zwangs- und Pflichtarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Die PIERER Mobility- Gruppe verpflichtet sich und ihre Geschäftspartner zur Einhaltung der jeweils gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Regularien sowie der ILO-Kernarbeitsnormen (insbesondere ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, ILO 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, ILO 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit). Weitere Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt G1-1.# KONZERNLAGEBERICHT 2024

L-68 Datenschutzmanagement-System

Die PIERER Mobility-Gruppe hat eine umfassende Datenschutzstrategie entwickelt, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Die im Intranet zugängliche Strategie umfasst viele verschiedene Aspekte des Datenschutzes, die anhand spezifischer Guidelines genauer erläutert werden. Die Datenschutzstrategie erstreckt sich bestmöglich auch auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette und alle relevanten geografischen Regionen. Sie wird vom Datenschutz-Team der Gruppe betreut. Für ihre Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. Teil der Strategie ist die interne Datenschutzrichtlinie für Mitarbeiter, welche sämtliche Datenverarbeitungstätigkeiten der Gruppe insbesondere in Bezug auf alle personenbezogenen Daten der aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter, Führungskräfte und Organmitglieder regelt. Auch der Code of Conduct (siehe oben und in Abschnitt G1- 1 bezüglich Verfügbarkeiten, Verantwortlichkeiten und Anwendungsbereich) geht auf die Datenschutzvorschriften ein. Die Ausrichtung an der strengen europäischen Datenschutzgrundverordnung und anderen relevanten nationalen und internationalen Standards stellt sicher, dass die Gruppe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Regelmäßige Schulungen, Aktualisierungen und Übermittlung der Richtlinien gewährleisten, dass sowohl interne als auch externe Interessengruppen die Datenschutzanforderungen verstehen und einhalten.

(IRO 19, 20)

Informationssicherheitsrahmenrichtlinie

Die interne Informationssicherheitsrahmenrichtlinie der Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2024 umfassend überarbeitet und orientiert sich an den Anforderungen der ISO 27001. Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der PIERER Mobility-Gruppe sowie für verbundene Einheiten und Dritte, die mit entsprechenden Informationssystemen arbeiten, wie auch für alle an die Netzwerke der PIERER Mobility AG angeschlossenen Systeme (z.B.: Mobil- und Netzwerkgeräte). Die Richtlinie dient als Rahmenwerk zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Gruppe. Informationssicherheit ist ein wesentlicher Teil des Datenschutzes. Neben der Beschreibung der Security Governance enthält die Richtlinie Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Security, wie zum Beispiel die Verhinderung von Datenlecks, ein Identitäts- und Zugriffsmanagement, ein Informationsrisikomanagement sowie die Entwicklung sicherer Software. Für die Umsetzung dieser Richtlinie zeigt sich das IT Security & Risk Management Team verantwortlich. Spezifiziert wird die im Intranet zugängliche Informationssicherheitsrahmenrichtlinie durch weitere Dokumente, wie zum Beispiel die Leitlinie zur Datenklassifikation, die Richtlinie zur Sicherheitsgovernance oder das IT-Notfallhandbuch.

(IRO 19, 20)

S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

In der Gruppe werden 73,6 % der Gesamtbelegschaft (Headcount) durch die Betriebsräte der KTM AG, KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH und KTM Components GmbH vertreten. Sie werden bei personalbezogenen, weitreichenden Entwicklungen in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Mitarbeiter können sich jederzeit mit ihren Anliegen an die Betriebsräte wenden und von diesen beraten und vertreten lassen. Zudem können die Mitarbeiter jederzeit ihre Anliegen an ihre Führungskräfte die Betriebsärzte, die Personal- oder die Rechtsabteilung und die Sicherheitsfachkräfte richten oder über das Hinweisgeber-System kommunizieren. Ergänzend finden im Angestelltenbereich 29 jährlich Performance Talks statt, welchem dem strukturierten Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften dienen. Die Performance Talks werden durch die Personalabteilung koordiniert. Weitere Informationen zu den Performance Talks finden sich in Abschnitt S1-13.

98,8 % der Arbeitnehmer der Gruppe werden durch Tarifverträge abgedeckt oder verfügen über Verträge mit tarifvertragsähnlichen Bedingungen. Diese regeln die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Tochtergesellschaft Avocodo GmbH führte im Jänner 2024 in Zusammenarbeit mit dem ASZ (dem Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Zentrum in Linz GmbH) eine anonyme Online- Mitarbeiterbefragung unter ihren festangestellten Mitarbeitern durch (Rücklaufquote: 69,4 %). Evaluiert wurden Arbeitsbedingungen, psychische Gesundheit am Arbeitsplatz sowie eine allgemeine Mitarbeiterumfrage. Die Auswertung zeigte, dass die Avocodo bei 25 von 26 Fragen bessere Bewertungen als der Branchendurchschnitt erzielen konnte. Die Umfrageergebnisse wurden der Geschäftsführung der Avocodo GmbH präsentiert. Als Themenbereich mit Verbesserungspotentialen wurde die interne Kommunikation identifiziert. Zur Ermittlung und Definition gemeinsamer Werte fand im Sommer 2024 ein Kick-off-Workshop unter dem Motto “NextGen Avocodo” statt.

29 Der Performance Talk richtet sich an Mitarbeiter im Angestelltenbereich in Österreich.

S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Die PIERER Mobility-Gruppe ist bemüht negative Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeiter zu vermeiden. Entsprechende Maßnahmen werden im Abschnitt ESRS S1-4 beschrieben. Darüber hinaus können die Arbeitskräfte Bedenken jederzeit zum Beispiel an ihre Führungskräfte, den Betriebsrat, die Betriebsärzte, die Personal- oder die Rechtsabteilung und die Sicherheitsfachkräfte richten oder über das Hinweisgeber-System kommunizieren. Informationen zu diesen Meldemöglichkeiten, wie zum Beispiel die interne Richtlinie zum Hinweisgeber-System oder die konkreten Kontaktadressen wurden im Intranet zugänglich gemacht. Auf das Hinweisgeber-Systeme wurde spezifisch in einer Mitarbeiterinformation (Intranetpost, PITBOARD-Beitrag) sowie im E-Learning Compliance & Code of Conduct hingewiesen, was zur internen Bekanntheit des Systems beitragen soll. Außerdem wird der Code of Conduct, welcher auf das Hinweisgeber-System verweist, allen Mitarbeitern bei Vertragsunterzeichnung übermittelt, sowie bei Änderungen der Inhalte des Code of Conduct auf diesen hingewiesen. Der Schutz der Hinweisgeber ist fest in den Unternehmensprinzipien verankert. Die Beschwerden werden je nach Art der Meldung und des Meldekanals priorisiert bearbeitet und nachverfolgt. Die Rechtsabteilung überwacht die eingehenden Meldungen an das Hinweisgeber-System, wodurch die Wirksamkeit des Systems sichergestellt werden kann. Weitere Informationen zum Hinweisgeber-System inklusive des Nachverfolgungsprozesses durch die Rechtsabteilung oder bei Bedarf durch externe Experten finden sich in den Abschnitten G1-1 und G1-3. Mitarbeiter am Produktionsstandort Vöcklabruck konnten Hinweise zudem über einen Briefkasten (anonym) einbringen. Im Zuge des Sanierungsverfahrens kam es zu negativen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte der Gruppe. Die Prozesse wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich und den Betriebsräten begleitet, welche die Arbeitskräfte unterstützten und die negativen Auswirkungen verminderten. Auf die Vermeidung von Härtefällen wurde geachtet.

S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Die Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Schulungs- und Weiterbildungsangebote und Diversität und Chancengleichheit wurden durch die Personalabteilung der Gruppe ermittelt und umgesetzt. Die internen Fachexperten berücksichtigen bei der Maßnahmenidentifikation sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Anforderungen und Hinweise der Fachabteilungen. Maßnahmen zum Datenschutz werden durch die Rechtsabteilung identifiziert und betreut, wohingegen die IT die Maßnahmen zur Datensicherheit verantwortet. Die verantwortlichen Abteilungen sind ferner für die Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen zuständig. Dies geschieht beispielsweise in Form von Wissensüberprüfungen zum Abschluss von Schulungen oder im Falle der Cybersecurity-Maßnahmen durch die Auswertung der Fake-Phishing- Mails. Nach Absolvierung von systemtechnisch angelegten Schulungen haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Training hinsichtlich der Inhalte und Methoden sowie der Praxisrelevanz zu bewerten. Dies dient der Überwachung der Wirksamkeit der Trainings. Eine hohe Bewertung der Praxisrelevanz deutet auf eine gute Anwendbarkeit der Trainings im Arbeitsalltag der Arbeitskräfte hin. Weiters dienen die jährlich stattfindenden Performance Talks als Feedbackmöglichkeit. Dem Management der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen zugeordnet, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.

Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen & Mitarbeiterzufriedenheit

Die PIERER Mobility sieht sich den Mitarbeitern gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Dabei wird ein Fokus auf faire und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen gelegt. Die Maßnahmen werden durch die Personalabteilung gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Verbesserungsvorschlägen stets an die Personalabteilung wenden.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-70

Kultur

Um die Umstrukturierungen im Unternehmen bestmöglich zu begleiten, setzt die Gruppe auf eine widerstandsfähige Kultur. Interne Experten für Organisationsentwicklung arbeiten eng mit Teams und Führungskräften zusammen, um Lösungen für Herausforderungen in Bezug auf Struktur, Team- und Wissensmanagement zu erarbeiten. Das umfasst insbesondere die Reflexionsarbeit zu Aufgaben und Abläufen in den Teams, Moderation von Workshops wie z.B. Prozessanalysen und die aktive Förderung des Austausches im Team und über das Team hinaus mit seinen Schnittstellen. Basierend auf aktuellen Modellen und Interventionen werden Workshopsettings erarbeitet, die den größtmöglichen Erfolg erzielen. Diese werden laufend in den aktuellen Umstrukturierungsprozessen eingesetzt.

  • Ausweitung des neuen Vergütungsmodells: Die Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023 ein Pilotprojekt für eine Überstundenpauschale eingeführt und 2024 weiter ausgerollt. Die Pauschale schafft Transparenz über die Vergütung von Überstunden und führt zu einer quartalsweisen Auszahlung. Erbrachte Überstunden werden täglich erfasst und anschließend vierteljährlich vergütet. Dies stellt sicher, dass Mitarbeiter fair und angemessen für ihre zusätzlich erbrachte Leistung entschädigt werden.
  • Erhöhung Verpflegungszuschuss: In verschiedenen Bereichen der KTM AG sowie der KTM Components GmbH wird aufgrund einer Vereinbarung zwischen Betriebsrat und betrieblicher Vertretung pro aktivem Arbeitstag ein Verpflegungszuschuss gewährt. Dieser wurde im August 2024 von € 2,00 auf € 2,50 erhöht. Ziel dabei ist die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber und die damit verbundene Mitarbeiterbindung und Wertschätzung.
  • Im Zuge des Sanierungsverfahrens der KTM AG kam es zu negativen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte der Gruppe. Die Prozesse wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich und den Betriebsräten begleitet, welche die Arbeitskräfte unterstützten. Auf die Vermeidung von Härtefällen wurde geachtet. Diese sowie die weiteren in diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmen sollen zur Verminderung der negativen Auswirkungen beitragen.

Maßnahmen zur Förderung von Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz (IRO 14, 15)

Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, eine hohe Arbeitssicherheitsleistung an allen Standorten und in allen Geschäftsbereichen zu erreichen. Essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen und Prozessen hinsichtlich ihrer Sicherheit, welche auch der Überwachung und Nachverfolgung von Maßnahmen dient. Bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Neben den regelmäßig stattfindenden Untersuchungen finden fallbezogene Analysen von Unfällen und Beinaheunfällen statt, um weiterhin die Sicherheit an den Arbeitsplätzen gewährleisten zu können. Ergänzend zu den standardisierten Maßnahmen zur Mitarbeitersicherheit und -gesundheit (diese sind in der veröffentlichten Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der PIERER Mobility AG zusammengefasst, siehe Abschnitt S1-1), wurden nachfolgende Maßnahmen im Geschäftsjahr 2024 umgesetzt:

  • Health-and-Safety-Software: Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Implementierung der Health-and- Safety-Software (umfasst die Module: Arbeitssicherheit, Ereignis-/Unfallmanagement, Gefahrstoffmanagement) fortgeführt und die zugehörigen Prozesse wurden schrittweise in den Regelbetrieb überführt. Dieses Managementsystem dient zur Digitalisierung der Dokumentation von Aktivitäten im Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Mitarbeitersicherheit. Dadurch soll eine systematische Verbesserung und zentrale Steuerung gewährleistet und der personelle Ressourcenaufwand reduziert werden. Die Projektleitung liegt beim Human Resources Project Management Office. Der Roll-out an den österreichischen Standorten in Mattighofen, Munderfing, Schalchen und Anif ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant.
  • Verbesserung der Ergonomie: Laufend werden Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Ergonomie der Arbeitsplätze umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2024 konnten beispielsweise die Überarbeitung von Gabelfertigungsprozessen im Komponentenwerk oder die Verbesserung von Logistikprozessen im Motorenwerk abgeschlossen werden.
  • Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung: Die Tochtergesellschaft Avocodo GmbH (Softwareentwicklung) ist seit 2013 mit dem Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ausgezeichnet. Die vierte Rezertifizierung für den Zeitraum 2025 – 2027 erfolgte im Geschäftsjahr 2024, was das kontinuierliche Engagement der Avocodo für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter unterstreicht.
  • Health Months: Im Berichtsjahr 2024 entwickelte die Avocodo ein neues Konzept, um ausgewählte Gesundheitsthemen (z.B. Psyche, Ernährung, Bewegung) monatsweise in den Fokus zu rücken. Diese sogenannten “Health Months” dienten dazu, die körperliche und mentale Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, das Bewusstsein für dieses wichtige Thema zu schärfen und die Gemeinschaft innerhalb des Arbeitsumfeldes und darüber hinaus zu stärken.
  • Schulungen und Trainings: Die stete Weiterentwicklung und Adaption relevanter Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an betriebliche Erfordernisse ist ein wichtiger Baustein in der PIERER Mobility-Gruppe. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende Trainings an betriebliche Erfordernisse angepasst und werden fortan durchgeführt:
  • Neu konzipierte Hochvoltschulungen wurden im Geschäftsjahr 2024 in einen zentralen Schulungsprozess überführt und sollen zur Umsetzung von Sicherheitsstandards bei der Tätigkeit mit Elektrofahrzeugen beitragen.
  • Das Pilotprojekt “Ergonomie-Workshop für Bildschirmarbeitsplätze” konnte erfolgreich durchgeführt werden und wird ab 2025 in das Regelprogramm aufgenommen. Damit konnte eine weitere Maßnahme initiiert werden, um Muskel- und Skeletterkrankungen präventiv entgegenzuwirken.
  • Ein spezielles Führungskräfte-Training für Teilbereiche der Gruppe (vorrangig in der Produktion und in den Werkstätten) ist in der Konzeptionsphase und soll 2025 umgesetzt werden. Ziel ist es, Bewusstsein für Verantwortung zu schaffen.
  • Unterweisung Gefahrgut: im Geschäftsjahr 2024 wurde ein neuer Online-Kurs zu den Grundlagen des Gefahrenguttransports und den geltenden Vorschriften implementiert. Lernziele sind der Umgang mit gefährlichen Gütern und die Verbesserung der Arbeitssicherheit. Die jährliche Teilnahme an diesem Onlinekurs ist für alle Mitarbeiter verpflichtend, die direkt oder indirekt an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Durch die Digitalisierung des Trainings können die Inhalte nicht nur in mehreren Sprachen bereitgestellt werden, sondern auch zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

„Lehre statt Leere“ zur Unterstützung der Lehrlinge während der Lehrzeit

Die PIERER Mobility AG legt Wert darauf, bereits während der Lehre einen aktiven Beitrag für die psychische Gesundheit der Lehrlinge zu leisten. Seit November 2024 wird Lehrlingen und Ausbildnern an den österreichischen Standorten erstmalig die Konsultation eines Lehrlings- Coachings angeboten. Einmal pro Woche stehen externe, geschulte Berater bei allgemeinen Schwierigkeiten oder Problemen mit der Selbstorganisation zur Verfügung. Ziel ist es, dass die Lehrlinge die Herausforderungen einer anspruchsvollen Ausbildung und des Heranwachsens gut meistern. Das Programm wird vollumfänglich durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und dessen ausführende Partner gefördert.

Schulungs- & Weiterbildungsangebote

Die PIERER Mobility-Gruppe verfolgt den Ansatz, durch Weiterbildungsangebote interne Karrierewege und lebenslanges Lernen zu fördern. Die Maßnahmen werden durch das Team der KTM_academy gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder Verbesserungsvorschlägen stets an das Team wenden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende neue Angebote implementiert (IRO 14, 16):

  • Kompetenzorientierung: In den Jahren 2023 und 2024 beschäftigte sich ein intradisziplinäres Projektteam der KTM über einen Zeitraum von 12 Monaten mit dem Thema „Kompetenzen“ und folgenden Fragestellungen: „Welche Fähigkeiten und Kompetenzen sind rollenübergreifend im Unternehmen erforderlich“ und „Wie zeigen sich diese Fähigkeiten im Verhalten“. Es wurden Interviews geführt, aktuelle Stellenausschreibungen analysiert und eine Benchmark- Analyse durchgeführt. Als Ergebnis konnten 14 Kompetenzen identifiziert werden, die im Rahmen des jährlichen Mitarbeitergesprächs zur Definition von persönlichen Zielen herangezogen werden.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-72

  • Leading through Change – Führungskräfte in unsicheren Zeiten stärken: In der sich ständig verändernden Geschäftswelt ist die Fähigkeit, Veränderungen effektiv zu führen, von entscheidender Bedeutung. Die KTM_academy bietet dazu eine dreiteilige Webinar-Reihe unter dem Titel “Leading through Change” an, welche freiwillig und zeitunabhängig von den Führungskräften absolviert werden kann. Ziel ist es, Führungskräfte zu stärken und ihnen Werkzeuge für die Führung in Krisen- und Veränderungszeiten an die Hand zu geben.
  • ProjectNET – Netzwerk für Projektleiter: Im Juni 2024 organisierte die KTM_academy erstmals eine Netzwerkveranstaltung für Projektleiter. Primäres Ziel dieser Veranstaltung waren der gegenseitige Austausch zu praktischen Fragestellungen und der Aufbau eines interdisziplinären, unternehmensinternen Netzwerks. Gemeinsam wurden aktuelle Themen gesammelt und das Spannungsfeld zwischen agiler und klassischer Welt aus der Praxis thematisiert. Danach folgte die Ausarbeitung in Kleingruppen, wie die PMOs die Projektleiter bei dieser Aufgabe unterstützen können. Insgesamt nahmen 39 Projektleiter aus verschiedenen Unternehmensbereichen teil.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-73

Maßnahmen zur Förderung von Lehrlingen

  • Auslandspraktika: Lehrlinge haben bereits während ihrer Ausbildungszeit die Möglichkeit, Berufserfahrung im Ausland zu sammeln. So werden ihnen ab dem zweiten Lehrjahr mehrwöchige Auslandspraktika sowohl innerhalb der Gruppe als auch bei anderen Unternehmen angeboten. Im Geschäftsjahr 2024 begannen sieben Lehrlinge ein Auslandspraktikum. Durch die Auslandspraktika sollen neben der Erweiterung von fachlichen Kenntnissen auch die Englischkenntnisse verbessert und der interkulturelle Wissensaustausch zwischen den Lehrlingen gefördert werden.
  • „Lehrlings-Hackathon“ und „Austrian Skills“: Um den Lehrlingen stets neue Impulse in der Ausbildung zu geben, engagiert sich die Gruppe in regionalen und überregionalen Wettbewerben. Beim „Lehrlings-Hackathon“ nahmen drei Lehrlinge der Gruppe teil und beschäftigten sich mit dem Thema App-Programmierung. Sie belegten den 2. Platz in der Gesamtwertung und siegten in der Kategorie „Community Award“. Eine weitere Möglichkeit, ihr Können bundesweit unter Beweis zu stellen, bekommen die Lehrlinge voraussichtlich im November 2025 im Rahmen der Berufsmeisterschaften „Austrian Skills“ in der Sparte „Motorradtechnik“. Die Konzerntochter KTM AG beteiligt sich auch an der Konzeption und Ausgestaltung des Wettbewerbs und legt dabei großen Wert auf das Thema Compliance.

Maßnahmen zur Förderung von Diversität & Chancengleichheit

Die Gruppe legt besonderen Wert darauf, dass alle Mitarbeiter fair und respektvoll behandelt werden. Soziale Gerechtigkeit soll gefördert werden, während Diskriminierung und Ungleichheit bekämpft und vermieden werden sollen. Die Maßnahmen werden durch die Personalabteilung gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder Verbesserungsvorschlägen stets an die Personalabteilung wenden. (IRO 14, 17, 18)

  • Überarbeitung der Führungsstruktur: Ab Frühjahr 2024 wurde die Führungsstruktur im gesamten Unternehmen adaptiert. Ziel der Umstrukturierung war eine Verschlankung der Organisation mit flacheren, klar definierten Hierarchien, um die Effizienz zu steigern und für künftige Herausforderungen effizienter aufgestellt zu sein. Auch die Sicherstellung von Fairness, Transparenz und Vergleichbarkeit im Unternehmen standen im Mittelpunkt der Umstrukturierung. Die Führungsebenen wurden anhand quantitativer und qualitativer Kriterien neu definiert.
  • Job Architecture: Nach der Datensammlung, -aufbereitung und -validierung im Jahr 2023, wurde im Geschäftsjahr 2024 mit der Umsetzung der Job Architecture in der PIERER Mobility-Gruppe gestartet. Dabei handelt es sich um eine Kategorisierung der Arbeitsplätze in 16 Job-Familien und 12 Hierarchieebenen. Das ermöglicht die Vergleichbarkeit von Positionen mit branchenverwandten Unternehmen und erleichtert die Standardisierung von internen Prozessen. Die Job Architecture soll zum Beispiel in den Bereichen strategische Personalplanung, Karriereentwicklung und Vergütung zu einer besseren und objektiveren Vergleichbarkeit führen und somit den Fairnessgrad erhöhen.
  • Angebote für internationale Mitarbeiter: Welcome to Austria: Seit 2024 bietet die Gruppe für neue Mitarbeiter aus dem Ausland die Online-Kursreihe „Welcome to Austria“ an. In drei E-Learning-Einheiten wird Wissenswertes zur gesetzlichen Orientierung und zur Integration in Österreich vermittelt. Ziel ist es, den neuen Mitarbeitern das Ankommen in Österreich zu erleichtern und bereits vorab vor ihrem ersten Arbeitstag viele offene Fragen zu beantworten. Im Geschäftsjahr 2024 absolvierten 66 Mitarbeiter einen der Kurse.
  • Girls' Day: Um künftigen Arbeitnehmerinnen neue Berufsfelder näherbringen zu können, beteiligte sich die Gruppe auch im Geschäftsjahr 2024 am EUREGIO Girls’ Day. Im April 2024 konnten 15 junge Frauen Einblicke in die Metall- und Kfz-Technik gewinnen und praktische Erfahrungen in ausgewählten technischen Prozessschritten sammeln.
  • Sommerferienbetreuung: Seit vier Jahren bietet die Gruppe in Kooperation mit den Kinderfreunden und der Volksschule Schalchen eine kostenlose Kinderbetreuung in den Sommerferien an. Im Geschäftsjahr 2024 nahmen in Summe 50 Kinder am Ferienprogramm teil, das auch Einblicke in die Lehrwerkstatt und die KTM Motohall bot. Das Angebot soll Eltern die Berufstätigkeit während der Sommerferien erleichtern und richtet sich primär an Mitarbeiter an den Standorten Mattighofen, Munderfing und Schalchen.

Maßnahmen zum Datenschutz

Mit dem obligatorisch, jährlich zu absolvierenden E-Learning „Data Privacy“ werden alle teilnehmenden Mitarbeiter über die Datenschutzanforderungen informiert. Das E-Learning wurde im Jahr 2024 vollständig überarbeitet, um allen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Teilnahme wird jährlich ausgewertet, um gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu ergreifen. Neben dem verpflichtenden E-Learning bietet die Gruppe bei Bedarf zusätzliche Fortbildungen an, um spezifische Anforderungen und Szenarien, die über die Inhalte des „Data Privacy“-E-Learnings hinausgehen, abzudecken. Die Schulungen werden durch Audits und Risikobewertungen ergänzt. Die Datenschutzmaßnahmen der Gruppe wurden präventiv ergriffen, um hohe Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen. Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen Personen wesentlich in ihrem Recht auf Datenschutz geschädigt wurden. Die Einführung des verpflichtenden E-Learnings sowie die regelmäßige Anpassung der Richtlinien dienen daher der proaktiven Verhinderung derartiger Fälle. (IRO 19, 20)

Maßnahmen im Bereich Cybersecurity

Die Gruppe begegnet IT- und Cyberrisiken durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen, den Einsatz aktueller Technologien und ein mehrstufiges Sicherheitskonzept. (IRO 19, 20)

  • Informationssicherheitsrichtlinien: Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Informationssicherheitsrichtlinien der Gruppe grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Die Richtlinien werden derzeit auf die einzelnen Unternehmensbereiche ausgerollt. In einem nächsten Schritt sollen Schulungen zur Informationssicherheitsrahmenrichtlinie stattfinden. Diese werden in bestehende IT-Security-Awareness-Schulungen integriert.
  • Security Operation Center (SOC): Im Geschäftsjahr 2024 begann die Gruppe mit einer Überarbeitung des SOC, die voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen sein wird. Ein SOC dient der Vereinheitlichung und Koordination von Technologien und Prozessen für die Cybersicherheit. Mit dem Anbieterwechsel und der Ausweitung des Anwendungsbereichs kann die Cybersecurity der Gruppe verbessert werden.
  • Anti-Phishing: Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter der Gruppe wurden im Geschäftsjahr 2024 IT-Security-Awareness Schulungen durchgeführt und relevante Informationen im Intranet veröffentlicht. Zur Bewusstseinsbildung simulierte das IT-Security-Team Phishing-E-Mails als praxisnahe Übung für Mitarbeiter. In den E-Mail-Postfächern wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Phish-Alert-Button freigeschaltet, sodass verdächtige E-Mails in einem Regelprozess analysiert und bei Bedarf gelöscht werden können.
  • TISAX-2 Zertifizierung: Im August 2024 wurden die Standorte Thalheim und die Hauptverwaltung der IT am Standort in Mattighofen gemäß den Anforderungen von TISAX-2 (Trusted Information Security Assessment Exchange) rezertifiziert. Die Zertifizierung gilt für drei Jahre und zeigt die hohen IT-Sicherheitsstandards in der Gruppe.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-74

KENNZAHLEN UND ZIELE

S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens definiert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Beispiele hinsichtlich der Überwachung der Maßnahmen sind in Abschnitt S1-4 zu finden. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.

S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens

Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte die PIERER Mobility 5.310 Arbeitnehmer, davon 4.805 in Europa und 349 in Nordamerika. Die korrespondierende Zahl im Konzernabschluss 2024 findet sich in der Anhangsangabe 22. „Mitarbeiter“. Im Geschäftsjahr verließen insgesamt 1.043 Arbeitnehmer die Gruppe. Dies entspricht einer Fluktuation von 18,6 %. Grund für die Fluktuation ist zum Teil die Arbeitnehmerreduktion im Zuge des Sanierungsverfahrens der KTM AG. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich in Abschnitt SBM-2 im Kapitel zu ESRS 2 sowie im Abschnitt zu SBM-3 in diesem themenbezogenen Standard.

ESRS S1-6, 50 a

GESCHLECHT ZAHL DER ARBEITNEHMER (PERSONEN)
Männlich 3.976
Weiblich 1.334
Divers 0
Keine Angaben 0
Gesamtzahl der Arbeitnehmer 5.310

ESRS S1-6, 50 a

LAND ANZAHL MITARBEITER (PERSONEN)
Österreich 4.099
USA 306
Italien 277
Spanien 175
Deutschland 86
Australien 47
Sonstige 320

Somit sind 77,2 % der gesamten Belegschaft in Österreich beschäftigt.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-75

S1-9 Diversitätskennzahlen

ESRS S1-9, 64a

GESCHLECHT ZAHL DER ARBEITNEHMER IN FÜHRUNGSPOSITIONEN (PERSONEN) ANTEIL DER ARBEITNEHMER IN FÜHRUNGSPOSITIONEN
Männlich 86 90,5 %
Weiblich 9 9,5 %
Divers 0 0,0 %
Nicht angegeben 0 0,0 %
Gesamt 95

ESRS S1-9, 64b

ALTERSGRUPPEN ANZAHL DER ARBEITNEHMER (PERSONEN) ANTEIL DER ARBEITNEHMER
< 30 Jahren 1.343 25,3 %
30 – 50 Jahre 3.053 57,5 %
> 50 Jahre 914 17,2 %

S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

ESRS S1-13, 83a

GESCHLECHT ARBEITNEHMER MIT REGELMÄSSIGER LAUFBAHNBEURTEILUNG (PERSONEN) ANTEIL DER ARBEITNEHMER (GESAMT) MIT REGELMÄSSIGER LAUFBAHNBEURTEILUNG
Männlich 1.473 37,0 %
Weiblich 497 37,6 %
Divers 0 0,0 %
Nicht angegeben 0 0,0 %
Gesamt 1.970 37,1 %

ESRS S1-13, 83b

GESCHLECHT DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL SCHULUNGSSTUNDEN PRO JAHR (STUNDEN)
Männlich 24,5
Weiblich 25,9
Divers 0,0
Nicht angegeben 0,0
Gesamt 24,8

Unternehmensspezifische Angabe: zu Datenschutz geschulte Personen

SCHULUNGSWEISE ANZAHL ZU DATENSCHUTZ GESCHULTE ARBEITNEHMER (PERSONEN) ANTEIL ZU DATENSCHUTZ GESCHULTE ARBEITNEHMER
Zu Datenschutz Geschulte 3.763 70,9 %

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-76

S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Zum Stichtag 31.12.2024 waren 73,7 % der Arbeitnehmer der Gruppe von einem Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt. Das entspricht allen Arbeitnehmern an den österreichischen Standorten mit Ausnahme der Standorte der Avocodo GmbH, PIERER Innovation GmbH.

ESRS S1-14, 88b-d

DATENPUNKT EINHEIT ARBEITNEHMER (ANZAHL) FREMDARBEITSKRÄFTE (ANZAHL)
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen Anzahl 0 0
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Erkrankungen Anzahl 0 0
Meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankungen Anzahl 0 0
Meldepflichtige arbeitsbedingte Arbeitsunfälle Anzahl 43 0
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle
Meldepfl. Unfälle / 1.000.000 Arbeitsstunden 3,9 0

ESRS S1-14, 88e

ARBEITSBEDINGTE AUSFALLTAGE NACH GRÜNDEN ANZAHL DER AUSFALLTAGE (ARBEITNEHMER) ANZAHL DER AUSFALLTAGE (FREMDARBEITSKRÄFTE)
Grund 1: arbeitsbedingte Verletzungen infolge von Arbeitsunfällen 849 n/a
Grund 2: Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen 0 n/a
Grund 3: arbeitsbedingte Erkrankungen 0 n/a
Grund 4: Todesfälle infolge arbeitsbedingter Erkrankungen 0 n/a
Gesamt 849 7

S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

ESRS S1-16, 97a-b

  • VERGÜTUNGSKENNZAHL 2024
    • Gender-Pay-Gap (österreichische Standorte): 18,9 %
    • Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer in Österreich: 25,9 : 1

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap), definiert als der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Lohnniveau von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern, ausgedrückt als Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnniveaus der männlichen Arbeitnehmer betrug in Österreich 18,9 %. Zu einem Großteil ist dieses durch Positionen innerhalb der Gruppe sowie Teilzeitregelungen erklärbar. Außerhalb Österreichs lagen nicht alle Daten vollständig vor, sodass Annahmen hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Gehaltsverteilungen je Funktionsbereich getroffen werden mussten, weshalb sich ein Gender-Pay-Gap in Höhe von -5,7 % ergab. Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer in Österreich (ohne der am höchsten bezahlten Einzelperson) betrug 25,9 : 1. Wie auch beim Gender-Pay-Gap lagen bei den nicht-österreichischen Gesellschaften nicht alle Daten vor, weshalb erneut Schätzungen hinsichtlich der Gehaltsverteilungen getroffen werden mussten. Es wurde der Median je Land vom Durchschnittseinkommen je Funktionsbereich berechnet und je Headcount gewichtet. Dieser Wert wurde ins Verhältnis zur Vergütung der höchstbezahlten Person (diese wird in Österreich vergütet) gesetzt. Das Verhältnis der höchstbezahlten Person zu allen nicht-österreichischen Arbeitnehmer betrug 25,3 : 1.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-77

Es wird daran gearbeitet, den Gender-Pay-Gap und das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung für die nicht-österreichischen Gesellschaften (< 30 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer) analog zur Vorgehensweise bei den österreichischen Gesellschaften zu berechnen, um zukünftig eine Gesamtzahl für den Konzern zu berichten. Detailliertere Beschreibungen der Berechnungsmethoden finden sich in 3. Berechnungsgrundsätze und -Annahmen dieses Themenstandards.

S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

ESRS S1-17, 102-104

DATENPUNKT EINHEIT 2024
Gesamtanzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung Anzahl 3
Zahl der Beschwerden, die über Kanäle und ggf. nationale Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden (exklusive der gemeldeten Fälle von Diskriminierung und Belästigung) Anzahl 5
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfällen und Beschwerden aufgrund von Diskriminierung 0
Anzahl der schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschenrechte Anzahl 0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Fällen in Bezug auf Menschenrechte 0

BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN

ESRS ANGABE- PFLICHT PARAGRAF DATENPUNKT, ANGABE BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN

Allgemeine Information zu den quantitativen Datenpunkten bezüglich der Arbeitnehmer der PIERER Mobility-Gruppe

Die Auswertungen erfolgten, falls nicht anders angege- ben, aus dem ERP-System der Gruppe. Ausgenommen davon sind Gesellschaften ohne ERP-Zugang (Dealer- Center Digital GmbH, KTM Motohall GmbH). Die Daten dieser Gesellschaften wurden nach Möglichkeit manuell hinzugefügt. Weitere Informationen hierzu finden sich in den folgenden Zeilen. Mit Ausnahme der Fluktuations- quote basieren alle Angaben und Berechnungen auf Daten des Stichtags 31. Dezember 2024. Der Headcount beinhaltet sechs externe Arbeitskräfte, davon sind vier Leiharbeitskräfte und zwei Stiftungslehrlinge.

S1-6 50a Arbeitnehmer nach Geschlecht und Land

Bisher hat kein Arbeitnehmer sein Geschlecht als „divers“ angegeben. Diese Auswahlmöglichkeit besteht global. Das Geschlecht wurde bei allen Arbeitnehmern erfasst. Daten der DealerCenter Digital GmbH und der KTM Motohall GmbH wurden manuell zum Headcount hinzugerechnet.

S1-6 50b Arbeitnehmer nach Vertragsart

Befristete Dienstverträge wurden mit freien Dienstnehmern, Praktikanten, Ferialmitarbeitern und Leiharbeitern abgeschlossen. Alle weiteren Arbeitnehmer verfügten über dauerhafte Dienstverträge. Die Gruppe beschäftigt keine Abrufkräfte (definiert als Arbeitnehmer ohne ein garantiertes Minimum an Arbeitsstunden). Daten der DealerCenter Digital GmbH und der KTM Motohall GmbH wurden manuell zum Headcount hinzugerechnet.

S1-6 50c Mitarbeiterfluktu- ation

Die Definition der Fluktuation schließt natürliche Fluktuation mit ein. Austritte aufgrund des Auslaufens befristeter Dienstverträge wurden nicht berücksichtigt. Die Quote der Mitarbeiterfluktuation wurde auf Basis der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl im Geschäftsjahr 2024 berechnet.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-78

S1-9 66a Geschlechter- verteilung in Führungsebenen

Die verwendete Definition von Führungskräften umfasst Vor- stände (exkl. Vorstände der PIERER Mobility AG), Geschäfts- führer, Bereichsleiter und Teilbereichsleiter. Es wurden aus- schließlich Gesellschaften mit ERP-Zugang berücksichtigt.

S1-9 66b Verteilung der Arbeitnehmer nach Altersgruppen

Siehe allgemeine Informationen zu den quantitativen Datenpunkten bezüglich der Arbeitnehmer der Gruppe. Daten der DealerCenter Digital GmbH wurden manuell addiert.

S1-13 83a Arbeitnehmer mit regelmäßiger Laufbahnbeurtei- lung

Die Performance Talks werden im ERP-System erfasst. Sie sind für Arbeitnehmer im Angestelltenbereich in Österreich jährlich durchzuführen. Zusätzlich findet regelmäßig ein Feedback-Gespräch mit den Lehrlingen statt. Die Zahl repräsentiert die Summe durchgeführter Performance Talks und Lehrlinge mit Feedback-Gespräch.

S1-13 83b Schulungsstunden pro Arbeitnehmer

Die Überwachung der erfolgreich absolvierten Schulungen er- folgt online durch das KTM_academy Team sowie durch das ERP-System der Gruppe. Zur Berechnung der durchschnittli- chen Schulungsstunden pro Arbeitnehmer nach Geschlecht wurde die Gesamtzahl der Schulungsstunden je Geschlecht aufsummiert und durch den geschlechtsspezifischen Headcount geteilt. Es wurden ausschließlich Gesellschaften mit ERP-Zugang berücksichtigt.

Unternehmensspe- zifische Angabe Schulungszahlen zu Datenschutz

Die Überwachung der erfolgreich absolvierten Schulungen zu Datenschutz erfolgt online durch das KTM_academy Team sowie durch das ERP-System der Gruppe. Das System sen- det Einladungen an alle Mitarbeiter. Es wurden ausschließlich Gesellschaften mit ERP-Zugang berücksichtigt.

S1-14 88a Management für Gesundheit und Sicherheit

Die Gruppe hat ein Managementsystem für Gesundheit und Arbeitssicherheit an den österreichischen Standorten (ausge- nommen der Standorte der Avocodo GmbH und PIERER In- novation GmbH). Alle Arbeitnehmer an den inkludierten Standorten sind von diesem Managementsystem abgedeckt.

S1-14 88b, d, e Kennzahlen der Arbeitssicherheit

Die Erfassung der Kennzahlen erfolgt mit Hilfe eines dezidierten Tools für die österreichischen Gesellschaften (exkl. Avocodo GmbH und PIERER Innovation GmbH), welches zur Erhebung und Auswertung der Unfallzahlen genutzt wird.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-79

MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN

S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Die Daten für die ausgeschlossenen sowie die internationalen Gesellschaften wurden basierend auf dem Headcount hochgerechnet und die Gesamtzahl berichtet. Zukünftig wird daran gearbeitet, die Kennzahlen zu S1-14 für die Gesellschaften, welche nicht vom Tool abgedeckt wurden (<30 % der Gesamtanzahl der Arbeitnehmer) zu erheben. Aktuell ist dazu noch eine Schätzung enthalten. Die Zahlen für Fremdarbeitskräfte wurden nicht hochgerechnet, da diese im Geschäftsjahr fast vollständig abgebaut wurden.

S1-14 88c Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle

Die Erfassung der Kennzahlen erfolgt mit Hilfe eines dezidierten Tools für die österreichischen Gesellschaften (exkl. Avocodo GmbH und PIERER Innovation GmbH), welches zur Erhebung und Auswertung der Unfallzahlen genutzt wird. Für die Berechnung der Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle wurde die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle durch die Gesamtzahl der von den Arbeitskräften geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit 1.000.000 geteilt. Die Anzahl an Arbeitsstunden für die Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle wurde mittels des ERP-Systems erfasst.

S1-16 97a Gender-Pay-Gap

Die Erfassung der geschlechtsspezifischen Gesamtgehälter und -löhne (unter Berücksichtigung aller Ein- und Austritte) sowie Arbeitsstunden der österreichischen Gesellschaften (exkl. KTM Motohall GmbH und DealerCenter Digital GmbH; betrifft: 0,4 % der gesamten Arbeitskräfte) erfolgte mittels des ERP-Systems. Für alle weiteren Länder (außer KTM Sportmotorcycle India Private Limited; betrifft: 0,5 % der gesamten Arbeitskräfte) wurden Löhne und Gehälter je Funktionsbereich ebenfalls mittels des ERP-Systems ausgewertet und je Geschlecht mittels Verhältnis des Anteils an Frauen / Männern gewichtet. Berücksichtigt wurden Bruttogehälter und -löhne (inkl. Prämien, Zulagen etc.) sowie Sachbezüge. Darüber hinaus konnte bei den nicht-österreichischen Standorten zur Berechnung des Gender-Pay-Gaps lediglich die jeweils durchschnittliche nationale Normalarbeitszeit (unter Berücksichtigung von Teilzeitregelungen) verwendet werden. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle wurde als Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnniveaus der männlichen Arbeitnehmer berechnet.

S1-16 97b Verdienstgefälle zwischen allen Arbeitnehmern und der am höchsten bezahlten Person

Die Auswertung der Löhne und Gehälter österreichischer Gesellschaften (unter Berücksichtigung aller Ein- und Austritte) erfolgte mit Hilfe des ERP-Systems der Gruppe (ausgenommen KTM Motohall GmbH, DealerCenter Digital GmbH; betrifft: 0,4 % der gesamten Arbeitskräfte). Bei der Berechnung der Gesamtvergütung wurden Bruttogehälter und -löhne (inkl. Prämien, Zulagen, etc.) sowie Sachbezüge berücksichtigt und der Median der jährlichen Gesamtvergütung der Arbeitnehmer berechnet. Dieser Wert wurde ins Verhältnis zur Gesamtvergütung der höchst bezahlten Person gesetzt. Für die weiteren Standorte außerhalb von Österreich wurde der Median je Land vom Durchschnittseinkommen je Funktionsbereich berechnet und je Headcount gewichtet. Dieser Wert wurde ins Verhältnis zur Vergütung der höchstbezahlten Person (diese wird in Österreich vergütet) gesetzt.

S1-17 103 a – d, 104 a, b Diskriminierungsfälle und schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte

Die Überwachung der Meldesysteme in Bezug auf Diskriminierung und die Überwachung der schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschenrechte erfolgt durch die Rechtsabteilung. Als Gründe für die drei genannten Diskriminierungsvorfälle wurde zweimal Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft der Person und einmal Belästigung angegeben.

4.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE STRATEGIE

ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
THEMA IRO ZEITHORIZONT WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN KURZFRISTIG MITTELFRISTIG LANGFRISTIG
Arbeitsbedingungen 21 Potenziell schlechte Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen der vorgelagerten Wertschöpfungskette Es kann zu Arbeitsschutzmängel, Diskriminierung/Ungleichheit und/oder unangemessener Entlohnung in bestimmten Branchen (v.a. Textil- und Elektro- und Elektronikbranche) der vorgelagerten Wertschöpfungskette kommen. (systemisch) Negativ (VC) X X
Sonstige arbeitsbezogene Rechte 22 Potenzielles Auftreten von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in bestimmten Branchen der vorgelagerten Wertschöpfungskette Es kann zu Zwangsarbeit und/oder Kinderarbeit in bestimmten Branchen (v.a. Textil- und Elektro- und Elektronikbranche) der vorgelagerten Wertschöpfungskette kommen. (systemisch) Negativ (VC) X X

Bei den identifizierten negativen Auswirkungen handelt es sich um Auswirkungen, welche potenziell in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der PIERER Mobility-Gruppe auftreten können. Sie wurden im Zuge einer Value Chain Risk Analysis identifiziert (weitere Informationen finden sich in Abschnitt S2-4).

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-80

MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN

S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel

Die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel fasst das Vorgehen der Gruppe zur Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der Unternehmensgruppe zusammen und soll auch für ihre Wertschöpfungskette gelten. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung der Menschenrechte, welche zum Beispiel durch den Code of Conduct geschützt werden sollen. Ergänzend hat die Gruppe eine Nachhaltigkeitsbewertung für ihre Lieferanten etabliert und stellt Nachhaltigkeitsanforderungen an die Vertragspartner. Als Begleitdokument des Code of Conduct (siehe Abschnitt G1-1) ist die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenrechte für alle Vertragspartner verbindlich und auf der PIERER Mobility-Website veröffentlicht ³⁰. Die Erklärung wird regelmäßig von der Rechtsabteilung der Gruppe überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den hohen Standards zu entsprechen. Die Umsetzung der Erklärung wird durch die Fachbereiche, die zuständigen Führungskräfte und letztlich die Geschäftsführung sichergestellt. (IRO 21, 22)

Interne Richtlinie zum Hinweisgeber-System

Die Unternehmensgruppe hat ein globales Hinweisgeber-System (siehe Abschnitt G1-1 für Informationen zu den Inhalten der internen Richtlinie, deren Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten) eingerichtet, das für Mitarbeiter und Dritte zugänglich ist. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette können sich jederzeit an das Hinweisgebersystem wenden. Zur besseren Überwachung der Nachhaltigkeit in der vorgelagerten Lieferkette nutzte die Gruppe im Geschäftsjahr 2024 die Plattform SupplierAssurance. Der dort hinterlegte Selbstauskunftsfragenbogen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Lieferanten inkludiert Fragen zum Umgang mit Menschenrechten und Arbeitsbedingungen. (IRO 22)

Code of Conduct

Der Code of Conduct ist das zentrale Dokument zur Regelung von Verhaltensweisen der PIERER Mobility und ihrer Geschäftspartner – inklusive der Lieferanten der Unternehmensgruppe – und verbietet jegliche Form der Kinder- oder Zwangsarbeit. Er beschreibt unter anderem Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte, Respekt, Integrität, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Die PIERER Mobility-Gruppe verpflichtet sich und ihre Geschäftspartner zur Einhaltung der jeweils gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Regularien sowie der ILO-Kernarbeitsnormen (insbesondere ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, ILO 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, ILO 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit). Weitere Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten und Bezüge zu internationalen Standards und Richtlinien) finden sich in Abschnitt G1-1. (IRO 21, 22)

Sollte es trotz der Präventionsmaßnahmen zu Verstößen gegen den Code of Conduct oder die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel kommen, werden seitens der PIERER Mobility-Gruppe angemessene Maßnahmen eingeleitet. Zentrales Ziel ist, Verstöße zu beheben und zu verhindern sowie die Nachhaltigkeitsperformance der Geschäftspartner aktiv und wirksam zu verbessern. In schwerwiegenden Fällen oder bei Verweigerung der Maßnahmen behält sich die Gruppe vor, die laufende Geschäftsbeziehung zu beenden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in der vor- und nachgelagerten Lieferkette gemeldet. Weitere Maßnahmen in Bezug auf die Rechte und Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften in der vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette finden sich in Abschnitt S2-3.

S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Die Gruppe verfügt derzeit über kein Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen. Die potenziellen Auswirkungen in der ³⁰ Online verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-81

Wertschöpfungskette wurden mittels der Value Chain Risk Analysis ermittelt (für weitere Informationen siehe S2-4), welche als indirekter Einbezug der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette angesehen werden. Darüber hinaus können sich die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette jederzeit an das etablierte Hinweisgeber-System (siehe G1-1) wenden. Alle eingehenden Hinweise werden individuell geprüft und bei Bedarf Folgemaßnahmen abgeleitet.# S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Meldemöglichkeiten für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie weitere Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung des Code of Conduct werden im Detail im Abschnitt G1-1 beschrieben. Die Meldemöglichkeiten sind für Mitarbeiter und Dritte, inklusive Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zugänglich. Die Nachverfolgung vorgebrachter und gemeldeter Probleme wird ebenfalls im Abschnitt G1-1 detailliert beschrieben und wird von der Rechtsabteilung der Gruppe koordiniert. Die in G1-1 beschriebene interne Richtlinie zum Hinweisgeber-System definiert Regelungen zum Schutz der Hinweisgeber. Es gibt derzeit keine Verfahren, mit welchen die Verfügbarkeit der Verfahren am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gefördert wird. Bisher wurden die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nicht explizit in die Implementierung der Meldekanäle einbezogen.

S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

  • Value Chain Risk Analysis: Zur frühzeitigen Erkennung von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken in der Wertschöpfungskette analysiert die Gruppe ihre Wertschöpfungskette bestmöglich. Diese Analyse wurde im Berichtsjahr 2024 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Neben dem abstrakten Risiko, das auf öffentlich zugänglichen Indizes und Studien zu Branchen- und Länderrisiken basiert, wird nun auch ein konkretes Risiko berücksichtigt. Letzteres setzt sich aus stakeholderspezifischen Indikatoren zusammen und erlaubt ein differenzierteres Bild auf die Risiken in der Wertschöpfungskette. Zusätzlich erfolgte eine Ausweitung des Analyseumfangs. Neben der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden nun auch die eigenen Geschäftsbereiche und die nachgelagerte Wertschöpfungskette soweit möglich berücksichtigt. Der Fokus der Analyse liegt auf den direkten vor- und nachgelagerten Geschäftspartnern der Gruppe. (IRO 21, 22)
  • Schulung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine neue Schulung zur CSDDD mit ihren Anwendungsbereichen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen erarbeitet, um die betroffenen Mitarbeiter im Einkauf und dem Qualitätsmanagement auf den Umgang mit der Richtlinie vorzubereiten. Die CSDDD beschreibt die Sorgfaltspflichten von Organisationen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Zusätzlich werden im Rahmen der Schulung die bereits ergriffenen Maßnahmen der Gruppe erläutert und mit der CSDDD verknüpft. Die Schulung wird durch ein Quiz abgeschlossen, welches die Lernerfolge überprüft. (IRO 21, 22)

Die Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und Verbesserung ihrer Bemühungen damit sie ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte gerecht wird. Die Gruppe nimmt Meldungen, welche über das Hinweisgebersystem eingehen, ernst und verfolgt diese nach. Bisher sind keine Meldungen von Verstößen eingegangen sind, welche zu rechtlich relevanten Compliance-Fällen geführt haben. Die Maßnahmen werden durch interne Experten im Einkauf, der Rechtsabteilung und im Qualitätsmanagement identifiziert und betreut. Sollte es trotz der beschriebenen Maßnahmen zu Verletzungen des Code of Conduct oder anderer relevanter, vereinbarter Compliance- Richtlinien kommen, behält sich die Gruppe vor geeignete Maßnahmen durchzusetzen. Diese werden in S2-1 beschrieben. Der Code of Conduct bildet die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln der PIERER Mobility-Gruppe und ihrer Geschäftspartner und trägt zur Vermeidung von negativen Auswirkungen der Tätigkeiten der Gruppe auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bei. Dem Management der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen zugeordnet, sodass die oben angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-82

KENNZAHLEN UND ZIELE

S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Bisher hat die Gruppe keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gesetzt. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.

Unternehmensspezifische Angaben

  • Einkauf: Bei den identifizierten Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette handelte es sich um potenzielle, negative Auswirkungen, welche im Zuge der Value Chain Risk Analysis identifiziert wurden. Die Analyse berücksichtigte bestmöglich die Wahrscheinlichkeit mangelhafter Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, welche in der Textil- und Elektro- und Elektronikbranche am größten war. Des Weiteren war das identifizierte Risiko für Kinderarbeit in der Textilbranche am größten. Die Analyse zeigte weiter, dass das Risiko für mangelhafte Arbeitsbedingungen sowie Kinder- und Zwangsarbeit ist in europäischen Ländern geringer ist als in anderen Weltregionen. Ein Großteil des gesamten Einkaufsvolumens der Bauteile für die Motorrad-Serienproduktion an den europäischen Standorten stammt aus Europa. Das Einkaufsvolumen für die Serienproduktion belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf ca. € 803 Mio. – geografische Aufteilung: 26 % aus Österreich, 61 % aus Österreich/Deutschland/Italien und 85 % aus Europa. Das Einkaufsvolumen von indirektem Material und Dienstleistungen für die Werke in Österreich betrug im Geschäftsjahr 2024 ca. € 207 Mio. Der überwiegende Teil wurde innerhalb Österreichs beschafft: 62 % innerhalb Österreichs, 81 % innerhalb Österreich/Deutschland/Italien und 97 % innerhalb Europas. Durch den hohen Anteil am Serieneinkauf aus Europa kann das Risiko mangelhafter Arbeitsbedingungen somit verringert werden. (IRO 21, 22)

    Einkaufsvolumen je Kontinent (Serieneinkauf)
    | Kontinent | Anteil |
    |---------------|--------|
    | Europa | 85 % |
    | Asien | 12 % |
    | Nordamerika | 2 % |

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-83

Einkaufsvolumen in Europa (Serieneinkauf)

Die Ermittlung lieferantenspezifischer Risiken mittels der Value Chain Risk Analysis ermöglicht der Gruppe die Einstufung ihrer Lieferanten nach deren ESG-Leistung in Relation zum Beschaffungsvolumen: Lieferanten mit unbedeutendem, geringem, mittlerem, hohem oder sehr hohem Risiko. Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich folgende Verteilung:

Gesamtrisiken in der vorgelagerten Lieferkette (nach Anteil Beschaffungsvolumen) (IRO 21, 22)

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-84

Gemeldete Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (ESRS S2-4, 36)

DATENPUNKT 2024
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette 0
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die zu compliance- relevanten Fällen geführt haben 0

BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN

ESRS ANGABE- PFICHT PARAGRAF DATENPUNKT, ANGABE BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS S2-4 36 Geographische Verteilung des Einkaufsvolumens (unternehmensspezifische Angabe) Die Auswertung erfolgt mittels des ERP-Systems der Gruppe. Es wird unterschieden in Serieneinkauf, Nichtserieneinkauf und Einkauf für das Fahrradsegment der Gruppe.
Bewertung des ESG-Risikos der Lieferanten (unternehmensspezifische Angabe) Basis für die Kategorisierung der Lieferanten ist die Value Chain Risk Analysis unter Berücksichtigung des abstrakten und konkreten Risikos.
ESRS S2-4 36 Gemeldete Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct Ausgewertet wurden Fälle, welche über das Hinweisgebersystem der Gruppe eingegangen sind. Dieses wird durch die Rechtsabteilung überwacht. Die Rechtsabteilung dient auch als Kontakt für die nationale Kontaktstelle im Zusammenhang mit den OECD- Leitsätzen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Beschwerden über die Kontaktstelle an die Gruppe weitergegeben.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-85

4.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER

STRATEGIE

ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

THEMA IRO ZEITHORIZONT WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern 23 KURZFRISTIG MITTELFRISTIG LANGFRISTIG Produktmängel können zu Sicherheitsrisiken führen Produktmängel an den Mobilitätsprodukten der PIERER Mobility-Gruppe können zu Verkehrsunfällen und Verletzungen der Nutzer und anderer Verkehrsteilnehmer führen. (systemisch) Negativ (VC) X X X
24 Finanzielle Risiken aufgrund von Produktmängeln Produktmängel erhöhen das Klagerisiko. Darüber hinaus können Schadenersatzzahlungen, Kosten in Zusammen- hang mit Rückrufaktionen und Reputationsschäden sowie weitere finanzielle Schäden entstehen. Risiko (OO, VC)
25 Innovation neuer Technologien zum Schutz der Endnutzer und anderer Verkehrsteilnehmer Die Gruppe forscht kontinuierlich an neuen Technologien, um den Sicherheitsstandard ihrer Mobilitätsprodukte zu erhöhen. Dies kann sich positiv auf die Endnutzer und andere Verkehrsteilnehmer auswirken, indem die Verkehrssicherheit erhöht wird. Positiv (OO, VC) X X X
Kundenzufriedenheit 26 Kundenzufriedenheit, erhöhte Weiterverkaufs- und Weiterempfehlungsrate Eine hohe Kundenzufriedenheit erhöht die Weiterverkaufs- und Weiterempfehlungsrate. Chance (VC)
Datenschutz 27 Gefahr des Datenverlustes oder Datenmissbrauchs Durch potentiellen Datenverlust und Datenmissbrauch kann es zur Verletzung der Rechte von Betroffenen kommen.

MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN

S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Qualitätspolitik

Die Qualitätspolitik der Gruppe bildet die Grundlage des Qualitätsmanagements auf Ebene der KTM AG und bekräftigt den Fokus auf die vom Unternehmen festgelegten vier Säulen: Innovation, Globalisierung, Marken und Menschen. Besonderer Fokus wird auf die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter gelegt. Die Qualitätspolitik wird regelmäßig aktualisiert und gilt für die Unternehmen im Geltungsbereich der ISO 9001 an den Standorten Mattighofen, Munderfing, Schalchen und Graz. Weitere Informationen zur Qualitätspolitik (z.B. zu deren Verfügbarkeit oder Verantwortlichkeiten) finden sich in Abschnitt E1-2. Detailliertere Informationen (Verfügbarkeiten, Inhalte, Anwendungsbereich und Verantwortlichkeiten) zur Qualitäts- und Umweltpolitik der Aluminiumgießerei am Standort Vöcklabruck finden sich im Abschnitt E1-2. (IRO 23, 24, 26)

Code of Conduct

Der Code of Conduct ist das zentrale Dokument zur Regelung von Verhaltensweisen der PIERER Mobility und ihrer Geschäftspartner. Er beschreibt unter anderem Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte, Respekt und Integrität. Insbesondere finden die „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zur verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln Anwendung“ sowie die ILO-Kernarbeitsnormen (v.a. ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, ILO 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, ILO 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit) Anwendung. Die Gruppe und ihre Geschäftspartner billigen keine Verletzung von Menschenrechten. Weitere Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich in Abschnitt G1-1. (IRO 23, 24, 25, 26, 27, 28)

Der Gruppe sind keine Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct und somit der darin angeführten internationalen Standards in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bekannt. Verfahren zur Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer finden sich in G1-1 sowie den SBM-3-Abschnitten dieses Themenstandards und des ESRS 2.

Cybersecurity Policy

Die Cybersecurity Policy beschreibt das Cybersecurity Management System (CSMS) der Gruppe und legt Verantwortlichkeiten fest. Besonderer Fokus wird dabei auf die Identifikation und Bewertung von Risiken gelegt. Das CSMS verfolgt das Ziel, alle Serienfahrzeuge der Gruppe über ihren gesamten Lebenszyklus vor Cyber-Security-Risiken zu schützen (siehe dazu auch S4-4). Auf der obersten Ebene zeigen sich die Vorstände der PIERER Mobility-Gruppe für die im Intranet zugängliche Policy verantwortlich. (IRO 27, 28)

S4-2 Verfahren zur Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer in Bezug auf Auswirkungen

Die Ansichten der Verbraucher und Endnutzer werden in Unternehmensentscheidungen miteinbezogen. Beispielsweise ist der Kundenservice der Gruppe im Austausch mit den Händlern und Werkstätten, welche in direktem Kontakt mit den Verbrauchern und Endnutzern (v.a. Motorradfahren und Fahrradfahrer) stehen. Zusätzlich organisiert die Gruppe jährlich Veranstaltungen wie Trainings (Straße, Offroad, Rennstrecken) oder Tourenfahrten, wodurch der direkte Kontakt zu den Motorradfahrern hergestellt werden kann. Darüber hinaus besteht der Austausch mit den Verbrauchern und Endnutzern über Newsletter und soziale Medien. Alle Verbraucher und Endnutzer können jederzeit ihre Anliegen an das Hinweisgebersystem der Gruppe richten (weitere Informationen zur Verfügbarkeit des Systems, dessen Anwendungsbereich und Verantwortlichkeiten finden sich in G1-1). Die Sichtweisen und Anforderungen der Verbraucher und Endnutzer werden in den Produktspezifika berücksichtigt.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-87

S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können

Meldemöglichkeiten für die Verbraucher und Endnutzer sowie weitere Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung des Code of Conduct sind im Abschnitt G1-1 detailliert beschrieben. Der Code of Conduct ist auf der Website der Gruppe veröffentlicht und somit für die Verbraucher und Endnutzer jederzeit zugänglich. Das Hinweisgebersystem, welches in G1-1 ebenfalls beschrieben wird, ist für alle Interessierten zugänglich. Ergänzend wurde auf den Websites der Kernmarken eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung von potenziellen Cybersicherheitslücken eingerichtet. Die Meldemöglichkeiten stehen Mitarbeitern und Dritten, inklusive Verbraucher und Endnutzer offen. Es gibt derzeit keine Verfahren, mit denen die Verfügbarkeit der Verfahren für die Verbraucher und Endnutzer gefördert wird. Ebenso wurden bisher die Verbraucher und Endnutzer nicht explizit in den Implementierungsprozess der Meldekanäle einbezogen. Maßnahmen zur Reduktion negativer Auswirkungen und zur Förderung positiver Auswirkungen finden sich in Abschnitt S4-4.

S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Die Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und Verbesserung ihrer Bemühungen ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte nachzukommen. Dazu gehört auch die Herstellung sicherer Produkte. Die Maßnahmen wurden auf Basis der langjährigen Erfahrung der Unternehmensgruppe im Bereich der Mobilität sowie durch die Analyse rechtlicher Anforderungen identifiziert und erarbeitet. Durch die laufenden Forschung- und Entwicklungstätigkeiten können Eigenschaften der Motorräder verbessert werden, sodass negative Auswirkungen auf die Verbraucher und Endnutzer verringert werden und positive Auswirkungen erwirkt werden können. Im Geschäftsjahr wurden der Gruppe keine Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct und somit der Verletzung von Menschenrechten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet. Für das Management der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.

Qualitätsmanagement

Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, besonders sichere und hochqualitative Produkte herzustellen. Eine hohe Qualität ermöglicht eine zuverlässige und sichere Produktnutzung. Diese wird durch ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem an relevanten Standorten (z. B. Produktion, Logistik sowie Forschung und Entwicklung) der KTM-Gruppe sichergestellt. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen fokussieren sich auf die Produktionsstandorte in Österreich und Spanien. (IRO 23, 24, 26)

  • Laufende Maßnahmen des Qualitätsmanagements: Zur Sicherung einer hohen Produktqualität und der frühzeitigen Erkennung von Nichtkonformitäten setzt das Qualitätsmanagement eine Reihe von Maßnahmen um: regelmäßige interne System-, Prozess- und Produktaudits, fertigungsbegleitende Prüfungen, die Durchführung von FMEAs (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalysen) sowie die Erstellung von Produktionslenkungsplänen. Werden Abweichungen in den Produkt-, Prozess- und Systemaudits festgestellt, erfolgt die unmittelbare Meldung an den entsprechenden Fachbereich. Ursachenanalysen und Korrekturmaßnahmen werden durch diesen durchgeführt bzw. umgesetzt und bei Bedarf in Folgeaudits neu bewertet. Überdies verantwortet das Qualitätsmanagement die Dokumentenlenkung, das Prozess- und Wissensmanagement und die Koordination von Qualitätssteuerkreisen, die ebenfalls zur kontinuierlichen Verbesserung der Produktqualität beitragen.
  • Assemblierungsprozess & End-of-Line-Test: Jede Fahrzeugkomponente wird nach einem Prüfplan durch erfahrene und geschulte Mitarbeiter überprüft. Im Zuge der Fahrzeugassemblierung werden 100 % aller Motorräder einem End-of-Line-Test unterzogen (Prüfstandlauf). Dieser Prozessschritt ist systemtechnisch abgesichert, sodass kein Fahrzeug ohne Freigabe die Produktion verlassen kann. Wird ein Fehler im Assemblierungsprozess entdeckt, wird er vom Nachmontagepersonal im ERP-System erfasst und anschließend korrigiert.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-88

Die Daten werden täglich ausgewertet und den relevanten Mitarbeitern sowie dem Management zur Verfügung gestellt. Wird eine systematische Nichteinhaltung der Produktkonformität festgestellt, werden fallspezifisch Ursachenanalysen durchgeführt.

  • Lieferantenmanagement: Neben der Überwachung der eigenen Fertigungsprozesse ist auch die Qualitätssicherung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette relevant. Diese wird laufend durch ein systematisches Lieferantenmanagement inklusive Lieferantenbewertungen und -audits gefördert. Ergänzend führt die Gruppe Wareneingangsprüfungen durch, um mögliche Abweichungen frühzeitig erkennen zu können. Bei Abweichungen wird ein Maßnahmenplan erarbeitet und umgesetzt, welcher auch der Maßnahmennachverfolgung dient.

Verbesserung der Kundenzufriedenheit durch den Kundendienst

Die Kundenansprüche haben sich in den letzten Jahren aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung stark verändert. Um den Erwartungen weiterhin gerecht zu werden, wurden im Geschäftsjahr 2024 die Kundendienstaktivitäten für alle Marken weiter ausgebaut. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des Kundendienstes und des Qualitätsmanagements werden unter anderem durch die Erfassung der Garantieanträge überwacht. (IRO 23, 24, 26)

  • Verlängerte Herstellergarantie: Die Verlängerung der 24-monatigen Herstellergarantie für ausgewählte Straßenmodelle (LC8c-Modelle sowie LC8 Street- und Travel-Modelle) um weitere 12 oder 24 Monate aus dem Jahr 2023 wurde auch im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt, um das Vertrauen in die Produktzuverlässigkeit und das Image der Premiummarken zu stärken. Kunden müssen dazu lediglich einen Servicetermin bei einer Vertragswerkstatt wahrnehmen. Weitere Informationen hierzu finden die Verbraucher und Endnutzer auf den Marken-Webseiten der Gruppe 31. Diese Maßnahme kann Abhilfe bei negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und Endnutzer schaffen.
  • Interne Task Force für Kundenzufriedenheit: Im Geschäftsjahr 2024 wurde in der Unternehmensgruppe eine bereichsübergreifende Task Force zum Thema Kundenzufriedenheit eingerichtet 32. Führungskräfte aus Forschung und Entwicklung, Qualitätsmanagement und Kundendienst arbeiten proaktiv an Initiativen, die sich positiv auf die Kundenzufriedenheit auswirken. Es werden technische und strukturelle Herausforderungen identifiziert, analysiert und Lösungsansätze erarbeitet.
  • Schulungen für Zweiradtechniker: Die Verbesserungsmaßnahmen des Vorjahres betreffend Zugang zur KTM-Servicewelt wurden im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt. Gezielt wurden neue Händler und Techniker im effizienten und korrekten Umgang mit den Produkten, Technologien, Systemen und Prozessen geschult (weitere Informationen zu den Schulungen finden sich im Abschnitt Kennzahlen und Ziele dieses Themenstandards). Das Schulungsangebot wird jährlich überarbeitet und hinsichtlich aktueller Modelle aktualisiert. Im Laufe des Jahres 2024 wurden darüber hinaus mehrere Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt, insbesondere:
    • Erweiterung des Schulungskonzepts um Produkt- und Verkaufsschulungen
    • Verbesserte Lösung zur Zuordnung der Schulungsunterlagen zu den relevanten Zielgruppen
    • Einführung eines Frühwarnsystems für die abteilungsübergreifende Projektüberwachung zur rechtzeitigen Lieferung von Schulungsmaterialien
    • Überarbeitung des SAP-Schulungsberichts zur besseren Darstellung von marktspezifischen Anforderungen
  • Werkstatt-Evaluierungen: Als wichtiges Steuerungsinstrument zur Sicherstellung der Werkstattqualität des Fachhandels und damit der Servicezufriedenheit der Kunden wurden die Werkstattevaluierungen für Hauptabsatzmärkte in Europa auch im Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt. Diese laufenden Evaluierungen konzentrieren sich auf die Servicezufriedenheit der Kunden und umfassen vier Bereiche, die alle erfüllt werden müssen. Sechs verschiedene Kennzahlen zur Servicequalität, Umsetzung von Marktaktionen und Kundenbindung dienen der quantifizierbaren Bewertung der Werkstattperformance. Sie sind ein wichtiges Steuerungs-instrument, um Trends frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls reagieren zu können.

31 Beispielsweise: https://www.ktm.com/de-at/service/warranty.html, https://www.husqvarna-motorcycles.com/de-at/service/extended-warranty.html
32 Es wurde bisher kein Enddatum für die Taskforce definiert. Diese soll vorerst auf unbestimmte Zeit fortbestehen.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-89

Forschung und Entwicklung für mehr Produktsicherheit

Der Forschungs- und Entwicklungsbereich der Gruppe arbeitet an Lösungen zur Steigerung der Produkt- und Fahrsicherheit, welche nach Abschluss der F&E-Tätigkeiten in den Motorrädern der Gruppe verbaut werden können und somit den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen. Zum Teil sind auch Nachrüstungen bereits verkaufter Modelle möglich. (IRO 25, 26)

  • Unfallvermeidung durch Funkkontakt: Im Rahmen der Mitgliedschaft im CMC (Connected Motorcycle Consortium) arbeitete die Forschungs- und Entwicklungsabteilung weiterhin mit anderen Motorrad- und Pkw-Herstellern an der Analyse von Unfallszenarien und deren Vermeidung mithilfe von Funkkommunikation. Die nächste Fahrzeuggeneration ist für die Nachrüstung der Funktechnologie vorbereitet. Fokus der Forschungstätigkeiten im Geschäftsjahr 2024 waren die Ermittlung von Reaktionszeiten und die Ableitung notwendiger Warnzeiten. Ausstehend ist weiterhin eine Einigung bezüglich des Funkstandards. Sobald vorhanden, können Motorräder der Gruppe mit der neuen Technologie ausgerüstet werden, wodurch die Sicherheit der Endnutzer erhöht wird.
  • Akustische Warnmeldungen: Das Projekt zu akustisch perfekt wahrnehmbaren Warnmeldungen für alle Altersgruppen in Zusammenarbeit mit der Universität Dresden konnte im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen werden. Die optischen Warnmeldungen auf dem Dashboard werden zukünftig durch leichter wahrnehmbare, akustische Meldungen ergänzt. Mit der zunehmenden Verbreitung von Headsets erwartet die Gruppe einen wachsenden Nutzerkreis und somit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Umsetzung bei ausgewählten Serienfahrzeugen ist mit der neuen Elektronikgeneration geplant.
  • SOS-Signal: Nach Unfällen kann eine schnelle und effiziente Hilfe entscheidend sein. Um das Auffinden von Verunglückten zu erleichtern, entwickelte die Gruppe im Geschäftsjahr 2024 akustische und optische SOS-Signale, die nach Unfällen automatisch ausgelöst werden. Damit werden Passanten und Rettungsorganisationen aufmerksam gemacht und schneller zur Unfallstelle geleitet. Gleichzeitig kann das Risiko von Folgeunfällen reduziert werden.

IT- Sicherheit der Produkte

Neben den in Abschnitt S1-4 beschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Cybersecurity der Systeme der Gruppe, fokussiert sich diese auch auf die IT-Security der Motorräder. (IRO 26, 27, 28)

Nach dem geltenden europäischen Recht muss die Sicherheit der IT-Systeme in Fahrzeugen erhöht und ein strengerer Cybersecurity-Schutz gewährleistet werden. Eine Regelung, die für eine Typgenehmigung den Nachweis der Cybersecurity für den gesamten Produktlebenszyklus einfordert, ist derzeit nur für vierrädrige Fahrzeuge in Kraft. Die RED DA (Radio Equipment Directive der Europäischen Union) sieht ab August 2025 die entsprechenden Komponenten auch in motorisierten Zweirädern (Motorräder, Elektrofahrräder) vor. Zusätzliche Regularien hinsichtlich Cybersecurity – Cyber Resilience Act (CRA), UNECE R155 – werden ab 2027 für motorisierte Zweiräder umsetzungspflichtig.

  • Cybersecurity Management System (CSMS): Wie bereits in der Cybersecurity Policy festgelegt, implementiert die PIERER Mobility ein CSMS nach ISO/SAE 21434, um die gesetzlichen Anforderungen bei Inkrafttreten zu erfüllen. Das CSMS wird vom Vehicle Security Team betreut, welches eng mit Verantwortlichen aus der Forschung und Entwicklung zusammenarbeitet. Das System soll bis 2027 vollständig aufgebaut werden und sicherstellen, dass neu entwickelte Komponenten den EU-Anforderungen entsprechen. Für das Management der Anforderungen mit den bestehenden und neuen Lieferanten wurde eine einheitliche Cybersecurity-Schnittstelle geschaffen, die sukzessive ausgerollt wird.
  • Vulnerabilitätsmanagement: Die Gruppe ist stets bemüht die besten verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Dennoch können Schwachstellen in Produkten, Dienstleistungen oder Systemen nicht ausgeschlossen werden. Um potenzielle IT-Risiken frühzeitig zu erkennen, hat die Gruppe ein Vulnerabilitätsmanagementsystem implementiert. Dieses regelt laufend die Überwachung externer Entwicklungen und steuert den Umgang mit Warnmeldungen, die über verschiedene Kommunikationskanäle eingehen können, wie zum Bespiel über ein spezifisches Tool zur Risikoidentifikation oder durch Meldungen aus der Forschung und Entwicklung.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-90

KENNZAHLEN UND ZIELE S4-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Die PIERER Mobility-Gruppe hat bisher keine Ziele in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern festgelegt. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.

Unternehmensspezifische Angaben

  • Rückrufe: Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Produktrückrufe aufgrund von Mängeln. Weiterführende Informationen zu den Rückrufen (auch aus den Vorjahren) finden sich auf den Produkt-Websites 33. Als zusätzliches Sicherheitsfeature kann sich jeder KTM, Husqvarna und GASGAS Motorradbesitzer auf der entsprechende Produkt-Webseite unter „Service und Safety Check“ 34 informieren, ob sein Fahrzeug von einem Rückruf oder einer Sicherheitswarnung betroffen ist.# KONZERNLAGEBERICHT 2024

4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG

ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

| ZEITHORIZONT | THEMA | IRO | WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN ## G1-1 – Management von Geschäftsbeziehungen

Geschäftspartner sind ebenfalls verpflichtet, Entscheidungen ausschließlich auf sachlicher Basis zu treffen, wie es im Code of Conduct festgelegt ist. Die Richtlinie wird von der Rechtsabteilung der Gruppe erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für die Förderung der Umsetzung sind die Fachbereiche oder die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. Sie richtet sich konkret an die eignen Arbeitskräfte des Unternehmens und deren internes und externes Handeln. (IRO 32)

Richtlinie 37 zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems

Die im Intranet verfügbare Richtlinie für Hinweisgeber dient der Prozessstrukturierung und schützt den Hinweisgeber bei der Meldung im Rahmen des Hinweisgebersystems. In der Richtlinie sind der Meldeprozess sowie Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die Richtlinie wird von der Rechtsabteilung der Gruppe erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für deren Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 29, 30, 32)

Weitere Informationen zur Begründung, Entwicklung und Förderung der internen Unternehmenskultur finden sich im Abschnitt S1-4, Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen & Mitarbeiterzufriedenheit sowie im Abschnitt S1-4, Schulungs- und Weiterbildungsangebote.

G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Die Gruppe hat Standardeinkaufsbedingungen festgelegt, welche die Beschaffung und Zahlung inklusive verbundener Bedingungen wie zum Beispiel Qualität regeln. Dabei unterscheidet die Gruppe nicht nach Größe der Lieferanten. Ergänzend können spezifische Vereinbarungen mit den Lieferanten getroffen werden. Das Lieferantenmanagement erfolgt über ein Tool. Zur Überwachung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsleistung in der Lieferkette dient der Gruppe die Value Chain Risk Analysis, welche im Abschnitt S2-4 genauer beschrieben wird. Ein Teil der Erfassung des konkreten Risikos erfolgte über eine Selbstauskunft der Lieferanten in einer dezidierten Software-Lösung. Die ökologische und soziale Nachhaltigkeitsbewertung der Lieferanten fließt in die Lieferantenauswahl ein zum Beispiel im Zuge der Lieferantenbewertung oder der Warengruppenstrategie der Gruppe.

G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Aktualisierung des Code of Conduct und verbundene Richtlinie:

Im Jahr 2024 wurde der Code of Conduct inklusive der Inhalte zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung und verbundene Richtlinien aktualisiert und überarbeitet. Der Code of Conduct ist verpflichtend von allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern einzuhalten. Das E-Learning „Compliance und Code of Conduct“ muss von allen Mitarbeitern jährlich absolviert werden und unterstützt die Mitarbeiter in dessen Umsetzung. Im Jahr 2025 soll das zugehörige E-Learning überarbeitet und aktualisiert werden, um weiterhin den aktuellen Anforderungen zu entsprechen. Die Aktualisierung der Guidelines, Richtlinien und weiterer Online-Schulungen wird in Zukunft ebenfalls fortgeführt, um auf Veränderungen im Umfeld der Gruppe reagieren zu können.

37 Hinweis: Die Richtlinie ist ein internes Dokument, das Hinweisgeber-System ist auch für externe Melder zugänglich. Weitere Informationen finden sich unter: https://pierermobility.integrityline.com/

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-94

Korruption und Bestechung können bereits im Kleinen beginnen, weswegen die Gruppe einen präventiven Ansatz verfolgt: Potenziell können alle Mitarbeiter der Gruppe mit entsprechenden Risiken in Berührung kommen, unabhängig von Funktion oder Bereich. Aus diesem Grund richtet sich das E-Learning an alle systemseitig angebundenen Mitarbeitenden der Gruppe. Die Zahlen zu den Führungskräften umfassen auch die Vorstände der Gruppe. Darüber hinaus werden Vorstände und Aufsichtsräte unterjährig zu allen genannten Punkten geschult.

Maßnahmen zur Förderung des Hinweisgeber-Systems:

Um die Nutzung des Hinweisgeber-Systems weiter zu fördern, wurde im Jahr 2024 ein zusätzlicher Meldekanal eingerichtet, der es auch externen Geschäftspartnern und Dritten ermöglicht, (anonym) Meldungen abzugeben. Dieser wurde über den Code of Conduct öffentlich zugänglich gemacht. Die Überwachung und Auswertung der gemeldeten Fälle erfolgt durch die Rechtsabteilung direkt im System, um eine effiziente Kontrolle und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Nachverfolgung von Meldungen und zur Veröffentlichung der zugehörigen Richtlinien finden sich in Abschnitt G1-1. Diese Maßnahmen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen, die Prävention von Korruption und Bestechung weiter zu verbessern und die Unternehmenspolitik noch wirksamer zu gestalten. Rückmeldungen der Mitarbeiter, die über die Meldekanäle eingehen, geben Einblicke in das Vertrauen in die Unternehmenskultur und die ethische Geschäftsführung.

KENNZAHLEN UND ZIELE

Zur Bewertung der Leistung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche interne Richtlinien und Vorgaben hat die Gruppe spezifische Parameter definiert. Diese ermöglichen eine Überwachung der Fortschritte, insbesondere in den Bereichen Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgebern sowie Prävention von Korruption und Bestechung. Die festgelegten Kennzahlen und Ziele der Gruppe stehen in direktem Zusammenhang mit dem Code of Conduct und den zugehörigen Richtlinien und sollen eine verantwortungsbewusste Unternehmenskultur, den Schutz von Hinweisgebern sowie die Prävention von Korruption und Bestechung gewährleisten. Konkret wurden eine Steigerung der Absolventenzahl des E-Learnings Code of Conduct und Compliance sowie die Überarbeitung des Trainings als Ziele festgelegt. Regelmäßige Audits und Evaluierungen tragen zur Sicherstellung der Einhaltung von Compliance-Richtlinien bei. Diese Validierungen erhöhen die Glaubwürdigkeit und Datenverlässlichkeit, die zur Bewertung der Zielerreichung herangezogen werden.

### EIGENE ARBEITSKRÄFTE (OHNE FÜHRUNGSKRÄFTE) FÜHRUNGSKRÄFTE
Abdeckung durch Schulung
Insgesamt 5.215
Geschulte Personen insgesamt 3.481
Anteil 66,8 %
Schulungsmethode und Dauer
Computerbasierte Schulungen Ca. 1h
Häufigkeit
Wie häufig sind die Schulungen erforderlich? Jährlich
Behandelte Themen
Definition von Compliance x
Code of Conduct und Unternehmenskultur x
Menschenrechte, Respekt und Integrität, Diversität, faire Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit x
Fairer Wettbewerb und Kartellverbot x
Interessenskonflikte, Umgang mit Unternehmenseigentum und Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz x
Korruption und Bestechung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Exportkontrolle x
Einfluss des Code of Conduct auf Geschäftsbeziehungen x
Folgen der Nichteinhaltung von Compliance-Vorschriften x

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-95

G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Verstöße gegen Korruptions- und/oder Bestechungsvorschriften oder andere Compliance-Fälle festgestellt, die rechtliche Verfahren nach sich gezogen hätten. Es gab keine Fälle, die disziplinären Folgen oder gar eine Entlassung nach sich gezogen haben. Es mussten keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen beendet oder nicht verlängert werden. Auch wurden keine öffentlichen Gerichtsverfahren wegen Korruption oder Bestechung eingeleitet oder abgeschlossen. ESRS G1-4, 24-25

DATENPUNKT EINHEIT 2024
Anzahl der Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Anzahl 0
Höhe der Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0
Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption und Bestechung Anzahl 0
Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption und Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden Anzahl 0
Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartnern, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden Anzahl 0

Diese Abwesenheit von Verstößen spiegelt die Wirksamkeit der präventiven Maßnahmen wider, die durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme unterstützt werden. Insbesondere das jährlich verpflichtend zu absolvierende E-Learning zu Compliance und Code of Conduct stellt sicher, dass alle Mitarbeiter die Unternehmensrichtlinien kennen und anwenden können. Im Berichtszeitraum absolvierten 66,5 % der Mitarbeiter diese Online-Schulung erfolgreich. Ziel ist es, die Absolventenzahl der Schulung im Geschäftsjahr 2025 zu steigern. Eine zusätzliche Zielsetzung ist die umfangreiche Überarbeitung des E-Learnings Compliance und Code of Conduct im Geschäftsjahr 2025, um dieses praxisnaher und noch verständlicher für alle Mitarbeiter der Gruppe zu gestalten. (IRO 29, 31 32)

Kennzahlen und Ziele bezüglich des Hinweisgeber-Systems (unternehmensspezifische Angabe)

Im Jahr 2024 wurden 17 Fälle über das Hinweisgeber-System gemeldet, davon waren 17 nicht compliance-relevant. Durch die Ausweitung des Systems auch an Dritte soll in Zukunft eine bessere Integrität gelebt werden. Eine zunehmende Nutzung deutet auf eine gute Akzeptanz des Systems und ein Vertrauen der Hinweisgebern hin.

G1-6 – Zahlungspraktiken

Die Gruppe hat Standardzahlungsbedingungen in ihren Einkaufsbedingungen 38 festgelegt. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt demnach die Rechnungsbegleichung innerhalb von 90 Tagen ab dem Eingang der Rechnung auf das hinterlegte Bankkonto. Ergänzend können spezifische Vereinbarungen mit den Lieferanten getroffen werden. Zahlungen wurden in der Regel fristgerecht (unter Berücksichtigung von Skonto) getätigt. Vereinzelt kam es im Geschäftsjahr 2024 zu Zahlungsaufschiebungen, wo Rechnungen nach Fälligkeit bezahlt wurden. Durchschnittlich wurden bis zur Eröffnung des Sanierungsverfahren 86 Tage zur Begleichung von Rechnungen benötigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Gerichtsverfahren gegen die Gruppe aufgrund von Zahlungsverzug eröffnet.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-96

BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN

ESRS ANGABE- PFLICHT PARAGRAF DATENPUNKT, ANGABE BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
G1-3 21 Informationen zur Schulung zu Korruption und Bestechung Die Überwachung der erfolgreich absolvierten Schulungen zur Prävention von Korruption und Bestechung erfolgt online durch das E-Learning System des Unternehmens. Das System sendet Einladungen an alle, am E-Learning System angebundenen Mitarbeiter. Die Tochtergesellschaft DealerCenter Digital GmbH wurde in der Auswertung nicht berücksichtigt.
G1-4 24a Rechtliche Schritte in Folge von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungs- vorschriften Die Überwachung von rechtlichen Schritten in Folge von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften erfolgt durch die Rechtsabteilung.
G1-4 25a Bestätigte Fälle von Korruption und Bestechung Die Überwachung von Korruptions- und Bestechungsvorfällen erfolgt durch die Rechtsabteilung
G1-4 Kennzahlen bezüglich des Hinweisgebersystems (unternehmensspezifische Angabe) Die Überwachung des Hinweisgeber-Systems erfolgt durch die Rechtsabteilung. Das System ist für interne und externe Stakeholder zugänglich.
G1-6 33a Zahlungszeiträume Die Berechnung der durchschnittlichen Zeit in Tagen zur Begleichung von Rechnungen wurde ausschließlich für den Zeitraum bis zum 31.10.2024 der KTM AG durchgeführt. Grund für die Wahl des Zeitraums ist die Eröffnung des Sanierungsverfahrens im November 2024. Zur Berechnung wurde der durchschnittliche Verbindlichkeitsstand aus Lieferungen und Leistungen mit 365 Tagen multipliziert und anschließend durch die Aufwendungen für den Materialzukauf inkl. USt dividiert.
G1-6 33b Standardzahlungs- bedingungen Die Standardzahlungsbedingungen sind in den Einkaufsbedingungen der Gruppe definiert. Aufgrund der im November 2024 eröffneten Sanierungsverfahren der KTM AG und zwei ihrer Tochtergesellschaften ist eine Auswertung des Prozentsatzes der Zahlungen, bei denen die Standardbedingungen angewandt werden, aktuell nicht möglich. Außerdem werden häufig mit den Lieferanten individuelle Zahlungsziele vereinbart, wodurch die Aussagekraft der Zahl gemindert werden würde.
G1-6 33c Gerichtsverfahren aufgrund von Zahlungsverzug Die Überwachung von rechtlichen Schritten in Folge von Zahlungsverzug wird durch die Rechtsabteilung überwacht.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-97

4.9 ANHANG

ESRS-INDEX (ESRS 2 IRO-2) ANGABEPFLICHTEN KAPITEL AUSLASSUNG, ERKLÄRUNG
ESRS 2 – Allgemeine Angaben BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung BP-1
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen BP-2 Die Angaben finden sich im Kapitel ESRS 2 BP-2 sowie in den Kapiteln in den Themenstandards.
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane GOV-1
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen GOV-2
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme GOV-3
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht GOV-4
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung GOV-5
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette SBM-1
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträger SBM-2
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell SBM-3 Die Angaben finden sich im Kapitel ESRS 2 SBM-3 sowie in den Kapiteln in den Themenstandards.
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten IRO-2
ESRS E1 - Klimawandel E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz E1-1
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-2
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten E1-3
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-4
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix E1-5
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtreduktionen E1-6
E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
Anwendung der Möglichkeit zur schrittweisen Einführung nach ESRS 1 Anlage C

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-98

ANGABEPFLICHTEN KAPITEL AUSLASSUNG, ERKLÄRUNG
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-4 Ressourcenzuflüsse
E5-5 Ressourcenabflüsse
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendung der Möglichkeit zur schrittweisen Einführung nach ESRS 1 Anlage C
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Anwendung der Möglichkeit zur schrittweisen Einführung nach ESRS 1 Anlage C
S1-9 Diversitätskennzahlen
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-99

ANGABEPFLICHTEN KAPITEL AUSLASSUNG, ERKLÄRUNG
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Aus- wirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Aus- wirkungen auf die Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung we- sentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS G1 Unternehmensführung ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
G1-2 Management der Beziehung zu Lieferanten
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
G1-4 Korruptions- und Bestechungsfälle
G1-6

LISTE DER DATENPUNKTE IN GENERELLEN UND THEMENBEZOGENEN STANDARDS, DIE SICH AUS ANDEREN EU-RECHTSVORSCHRIFTEN ERGEBEN (ESRS 2 ANLAGE B)

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Wesent- lich SFDR- Referenz Säule-3-Referenz Benchmark- Verordnungsreferenz EU- Klimagesetz
ESRS 2 GOV-1 Geschlech- tervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Ja
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Ja Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Ja
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Ja Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verord- nung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Ja Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Ja Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Ja Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Ja Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g Ja Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Über- gangsrisiko im Zu- sammenhang mit dem Klimawandel: Kreditquali- tät der Risikopositionen nach Sektoren, Emis- sionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
ESRS E1-4 THG- Emissions- reduktionsziele Absatz 34 Ja Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 Ja Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Ja Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Ja Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-6 THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamt- emissionen Absatz 44 Ja Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditquali- tät der Risikopositionen nach Sektoren, Emissio- nen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Ja Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verord- nung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 - Zertifikate Absatz 56 Nein Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 Ja Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a
ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c Ja Artikel 449a der Verord- nung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c Ja Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlage- buch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energie- effizienz der Sicherheiten
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 Ja Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/2016, Anhang II

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-101

ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR- Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28

  • Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1
  • Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2
  • Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2
  • Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9

  • Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13

  • Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14

  • Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c

  • Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E3-4 Gesamt- wasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29

  • Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i

  • Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1

ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe b

  • Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe c

  • Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b

  • Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c

  • Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d

  • Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d

  • Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2

ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39

  • Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-103

ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f

  • Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3

ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g

  • Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3

ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20

  • Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1

ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventio- nen 1 bis 8 der Internationa- len Arbeitsorganisation be- handelt werden, Absatz 21

  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämp- fung des Menschenhandels Absatz 22

  • Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3

ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23

  • Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3

ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c

  • Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3

ESRS S1-14 Zahl der To- desfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c

  • Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3

ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e

  • Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3

ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a

  • Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1

ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b

  • Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3

ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a

  • Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3

ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a

  • Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-104

ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebli- ches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b

  • Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3

ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17

  • Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1

ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18

  • Indikatoren Nr.# KONZERNLAGEBERICHT 2024

L-105

| | | Absatz | Ja/Nein | Indikator # KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-108

Das Forschungsprojekt „EMotion“ fand im Geschäftsjahr 2024 seinen erfolgreichen Abschluss. In vier Projektjahren konnten zwei Prototypen energieeffizienter, elektrischer L-Kategorie-Fahrzeuge entwickelt und getestet werden. Berücksichtigt wurden dabei Kriterien wie zum Beispiel Leichtbau und Effizienz. Das erarbeitete Know-how und alle Erkenntnisse, die durch das innovative Projekt gewonnen wurden, werden für die weitere Entwicklungsarbeit an Serienfahrzeugen und bei verschiedenen Arbeitsprozessen eingesetzt.

Darüber hinaus war die Gruppe im Geschäftsjahr 2024 weiter im Swappable Batteries Motorcycle Consortium (SBMC) tätig. Ziel des Konsortiums ist es, den Einsatz von Elektro-Leichtfahrzeugen der L- Kategorie durch austauschbare Batterien zu erleichtern und die Entwicklung und den Einsatz von dafür relevanter Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Durch gemeinsame Batteriespezifikationen wird die Einführung von Stationen zum Austausch entsprechender Batterien erleichtert. Die Tätigkeiten werden durch das von der EU geförderte Projekt „Stan4SWAP“ ergänzt. Im Zuge dessen soll bis November 2025 eine Standardisierungs-Roadmap für den Batteriewechsel von Kategorie-L-Fahrzeugen erarbeitet werden.

ENTWICKLUNGEN IM BEREICH GERÄUSCH- UND SCHADSTOFFEMISSIONEN

Das Lärmemissionsverhalten von Motorrädern hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Akzeptanzkriterium für diese Fahrzeugkategorie entwickelt. Während der Gerägel für straßenzugelassene Motorräder durch internationale Homologationsstandards vorgegeben und zunehmend gesenkt wird, gibt es für Offroad-Sportmotorräder keine einheitliche Regulation. Mit dem EU-Projekt „LENS“ wird das Ziel verfolgt, Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Neben Best Practice-Beispielen werden auch Vorschläge für Vorschriften zur Verbesserung der Leistung künftiger Fahrzeuge ausgearbeitet. Der Projektabschluss ist im Geschäftsjahr 2025 nach dreijähriger Projektdauer geplant. Der Beitrag der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr umfasste die Bereitstellung von Testmotorrädern und Expertise sowie Unterstützung der Partner bei Ausarbeitung der Ergebnisberichte.

Die seit mehreren Jahren geplante Umsetzung der EU5+ Emissionsanforderung für die Offroad- und Street-Modelle fand im Geschäftsjahr 2024 ihren Abschluss. Zukünftig erfüllen alle in Europa neu zugelassenen Modelle diese EU5+-Anforderungen.

Im Geschäftsjahr konnte die Entwicklung des automatisierten Schaltgetriebes (AMT) durch die Gruppe abgeschlossen werden. Ab dem Modelljahr 2025 soll dieses in ausgewählten Premium-Modellen zum Einsatz kommen. Das AMT gibt dem Fahrer die Möglichkeit, flexibel zwischen manuellem oder automatisiertem Modus zu wählen. Je nach ausgewähltem Schaltmodus erfolgt der Wechsel in den nächsten Gang automatisch oder manuell per Schalthebel oder Schaltwippe. In beiden Moden ist für das Anfahren und den Gangwechsel keine manuelle Kupplungsaktivierung erforderlich. Im Automatikmodus kann zusätzlich zwischen Komfort- und Sportmodus gewählt werden.

In der MotoGP™ wurde bereits in der Saison 2024 ein Anteil nicht-fossiler Treibstoffe von 40 % verwendet. Ab 2027 wird dieser Prozentsatz auf 100 % erhöht. Die Erprobung im Motorsport und der daraus resultierende und folgende Technologietransfer in die Serienanwendung ist ein wichtiger Pfeiler, um Innovation aus dem Rennsport in zukünftige Modelle der Gruppe einfließen zu lassen. Hiermit wird auch eine schrittweise Einführung von E-Fuels und damit eine graduelle Dekarbonisierung in der Fahrzeugflotte möglich.

FUNKTIONALER WERKSTOFFEINSATZ

Der Einsatz hochwertiger Materialien in allen Fahrzeugen, die darin begründete Reduktion des Fahrzeuggewichts und das damit einhergehende Potential zur Verbrauchs- und Emissionsreduktion sowie Verbesserung der Fahreigenschaften sind eine weitere Säule der verfolgten Entwicklungsphilosophie. Im Bereich der Materialforschung lag der Fokus im Geschäftsjahr 2024 auf der Entwicklung eines Katalogs zur Analyse von Anforderungen an bestehende und potenziell künftig verwendete Materialien. Eingesetzte Kunststoffbauteile wurden dabei verschiedenen Kategorien zugeordnet. Basierend auf den Anforderungen wurden Bauteile identifiziert, die potenziell aus recycelten Kunststoffen hergestellt werden können. Erste Prototypen befinden sich in der Testphase. Bei positiven Ergebnissen der Material- und Bauteilprüfungen und dem somit erfolgten Nachweis der technischen Umsetzbarkeit, können die recycelten Kunststoffe für den zukünftigen Serieneinsatz freigegeben werden. Auf dem Projekt aufbauend werden auch interne Materialquellen für Sekundärkunststoffe analysiert und ein Ansatz für Closed-Loop-Recycling erarbeitet.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-109

SICHERHEITS- UND ASSISTENZSYSTEME

Mit der Einführung neuartiger Sicherheits- und Komfortfunktionen im Fahrzeug ging in den letzten Jahren eine deutliche Erhöhung der Komplexität des Elektrik-/Elektronik-Systems von Motorrädern einher. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die überarbeiteten radarbasierten Assistenzsysteme in Kooperation mit Bosch vorgestellt. Das Frontradarsystem namens Adaptive Cruise Control (ACC) bietet eine Vielzahl von Vorteilen im Bereich Fahrkomfort und Sicherheit und ermöglicht beispielsweise das Einhalten von Abständen zu vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern. Dem Fahrer stehen drei verschiedene Fahreinstellungen zur Verfügung: „Dynamic“ mit schneller Reaktion auf verändernde Verkehrsbedingungen, „Komfort“ für gleichmäßige Anpassungen an Geschwindigkeitsveränderungen sowie „Gruppenfahrt“, die die Fahrt in größeren Motorradgruppen ermöglicht und mit seitlichem Versatz auf das nächste Objekt fokussiert. Zusätzlich bietet das ACC unter anderem einen Überholassistenten, eine Kurvengeschwindigkeitsregelung, Bremsassistenten und Kollisionswarnungen.

Das Projekt zu akustisch optimiert wahrnehmbaren Warnmeldungen für alle Altersgruppen wurde im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen und zum Patent angemeldet. Dabei beschäftigte sich das F&E-Team mit akustischen Warnmeldungen, die es dem Fahrer ermöglichen werden, eine kritische Situation rechtzeitig zu erkennen, um darauf ebenfalls rechtzeitig reagieren zu können. Diese neuen Erkenntnisse und Entwicklungen entstanden durch die Zusammenarbeit mit der Universität Dresden. Mit der zunehmenden Verbreitung von Headsets erwartet die Gruppe einen großen Nutzerkreis und somit eine Verbesserung der Sicherheit bei den Endkunden.

Sollte es dennoch zu Unfallsituationen kommen, erarbeitet die Gruppe ein SOS-Signal, welches das schnelle Auffinden des verunglückten Motorradfahrers erleichtern soll. Ziel ist es, durch akustische und optische Signale die Aufmerksamkeit von Passanten und Rettungsorganisationen zu erregen und diese schneller und präziser zur Unfallstelle zu leiten.

5.3 AUSBLICK 2025 UND DARÜBER HINAUS

Die unternehmensweiten Digitalisierungsinitiativen werden sich weiterhin mit dem Einfluss von Künstlicher Intelligenz, dem Ausbau von Konnektivität und der Stärkung des Händlernetzes mit B2B2C-Technologien beschäftigen. Zukünftig wird eine End-to-End-Datenkette entlang des Produkt-Lebens- und Kunden-Bindungszyklus erarbeitet, die der Serviceorientierung und dem Ansatz der Kundenzentrierung folgt und die Datenqualität und -verfügbarkeit für die Gruppe und den Motorradfahrer steigern wird. Weiterhin wird die Gruppe die Effizienzsteigerung in den Wertschöpfungsprozessen priorisieren sowie Trends und Technologien aktiv beobachten. Über die KTM Technologies GmbH und mit ihren laufenden neuen Projekten im Drittkundensegment kann zudem ein permanenter Aufbau von Know-how zum Thema Leichtbau, Composite, Antriebstechnologien und Elektromobilität sichergestellt werden.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-110

5.4 NEUE MOTORRAD-MODELLE

Die KTM DUKE-Baureihe feierte im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums brachte KTM drei neue und stark überarbeitete Motorradmodelle auf den Markt:

  • KTM 390 DUKE
    Mit ihrem unverwechselbaren Styling bietet sie das Leistungsgewicht in ihrer Klasse.
  • KTM 990 DUKE
    Sie besticht mit vielen technischen Innovationen, einem neuen Motor und Chassis.
  • KTM 1390 SUPER DUKE R und KTM 1390 SUPER DUKE R EVO
    Sie bilden die Königsklasse der Hyper Naked Bikes und bieten eine verbesserte Spitzenleistung mit gewohnt aggressiver Ausrichtung im Design.

Weitere neue Motorräder sind:

  • KTM RC 8C 2024
    Dieses Motorrad erfüllt die Anforderungen leistungsorientierter Fahrer und erfahrener Trackracer gleichermaßen.
  • KTM 250 SX-F Adamo Edition 2025
    Dieses Sammlerstück ist in limitierter Anzahl erhältlich und Andrea Adamo, dem MX2-Weltmeister von 2023, gewidmet.

Darüber hinaus gab es bei neuen Generationen bestehender Modelle zahlreiche Verbesserungen:

  • KTM XC- und XC-F-Baureihe 2025
    Hier trugen mehrere technische Updates zu Verbesserungen des Fahrverhaltens und zur Gewichtsreduktion bei.
  • KTM 450 Rally Replica 2025
    Dieses Motorrad ist von der Rallye Dakar bekannt und ein Symbol für Rally-Raid-Meisterschaften. Es erhielt die bislang umfassendsten Updates.
  • KTM EXC Modellpalette 2025 (2- und 4-Takt-Enduro-Baureihe)
    Hier kam es insbesondere beim Fahrwerk zu umfangreichen Verbesserungen.
  • KTM 125 XC-W 2025
    Dieses Motorrad wurde speziell für die Junior Enduro Kategorie wieder eingeführt.
  • EXC Champion Editions
    Diese limitierte Modellreihe feiert den langjährigen Rennerfolg und die KTM-Weltmeister in der Partnerschaft mit Red Bull.
  • 300 XC-W und 350 XC-F Factory Edition
    Diese limitierten Modelle bieten die beste Plattform für Offroad-Rennen durch wettbewerbsorientierte Spezifikationen, wie sie vom KTM Factory Racing Team verwendet werden.
  • Freeride E
    Diese neue Generation des elektrischen Freizeit-Enduros bietet eine deutlich erhöhte Reichweite mit einer WMTC-Bewertung von 137 km, ein leichtes Chassis und kontrollierbare Leistung durch wählbare Fahr- und Rekuperationsmodi.

Darüber hinaus wurden auf der Motorradmesse EICMA in Mailand weitere neue KTM Straßenmodelle vorgestellt.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-111

HUSQVARNA

Vitpilen- und Svartpilen-Baureihen 2024

Seit der Markteinführung 2018 wurden alle Maschinen mit neuen Motoren, einem neuen Chassis, erstklassiger Technologie und im neuen Stil komplett überarbeitet.

Svartpilen 801

Dieses außergewöhnliche, Scrambler inspirierte Bike setzt einen neuen Standard für mittelschwere Straßenmodelle durch einen Fokus auf zugängliche Leistung und herausragende Qualität.

Vitpilen 801

Dieses Roadster-Modell setzt einen neuen Standard für Mittelgewichts-Straßenmodelle mit Schwerpunkt auf sportlicher Leistung und herausragender Qualität. Durch einen neuen charakteristischen Scheinwerfer und auffällige Farben hebt es sich von der Konkurrenz ab.

Norden 901 Expedition

EU5+ und ein Farb- und Grafik-Update zeichnen dieses Premium-Modell in der Husqvarna Street-Reihe aus.

TC 150 und TC 300

Diese zwei neuen 2-Takt-Maschinen komplettieren die Motocross-Palette von Husqvarna für 2025.

TE 125

Nach der Wiedereinführung dieses komplett überarbeiteten Motorrads umfasst die Enduro- Modellpalette 2025 jeweils vier 2-Takt- und 4-Takt-Motorräder.

TE 300 / FE 350 PRO

Diese Modelle in limitierter Auflage bieten die beste Plattform für Enduro-Rennen durch wettbewerbsorientierte Spezifikationen, wie sie von Billy Bolt und dem Husqvarna Factory Racing Team auch verwendet werden.

Pioneer

Dieses neue elektrische Freizeit-Enduro bietet lautlosen Spaß mit einer WMTC-Reichweite von 137 km, einem integrierten Ladegerät und kontrollierbarer Leistung durch wählbare Fahr- und Rekuperationsmodi.

Heritage-Modelle

Diese Modellreihe in limitierter Auflage feiert das langjährige Markenerbe mit von den 1980er Jahren inspirierten Grafiken in einem charakteristischen Blau.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-112

GASGAS

TXE

Dieser Prototyp eines Trial-Bike mit Elektroantrieb ist 2024 erstmals in der TrialGP-Weltmeisterschaft an den Start gegangen.

TXT GP- und TXT Racing-Reihe 2025

Alle sechs Modelle der Trial-Bikes sind mit leistungsfähigeren Bauteilen ausgestattet.

MC 150 und MC 300

Mit diesen neuen 2-Takt-Maschinen vervollständigte GASGAS die Motocross-Linie 2025.

EC 125

Mit Einführung dieser 2-Takt-Maschine hat GASGAS die Enduro-Modellpalette für 2025 auf sieben Motorräder erweitert.

EC 300 GP

Dieses Modell in limitierter Auflage bietet wettbewerbsorientierte Spezifikationen und feiert das Rennsport-Erbe von GASGAS im Enduro-Segment.

KTM SX-E 5 / Husqvarna EE 5 / GASGAS MC-E 5

Die neuen Generationen des elektrischen Sportminicycles bieten durch eine integrierte Wasserkühlung 30 % mehr Fahrzeit im höchsten Leistungsmodus und haben ein neues Design, um mit der besten Plattform mit Verbrenner-Konkurrenten bei Junior-Wettbewerben anzutreten.

MV AGUSTA

Enduro Veloce

Diese neue, exklusive und leistungsstarke Reiseenduro besticht mit ihrem unverwechselbaren, dynamischen Charakter und einer harmonischen Linienführung.

F3 Competizione

Diese einzigartige Maschine zeichnet pure Sportlichkeit, ästhetische Raffinesse und technische Exzellenz aus. Sie ist eine Hommage an das Rennsportkonzept und soll den Standard im Supersport- Segment neu definieren.

5.5 NEUE FAHRRAD-MODELLE

PIERER New Mobility stellte auf der EUROBIKE in Frankfurt die neuen Modelle und Produktentwicklungen der Marken Husqvarna und GASGAS vor. Husqvarna war mit ihren neuen E-Bike-Modellen vertreten: Neben dem Grand Towner 6, welcher mit dem Enviolo-System ausgestattet ist, wurden der Crosser, der Tourer und der Young Cross, ein E-Mountainbike für Kinder, vorgestellt. GASGAS zeigte die ECC und MXC-Reihe aus der neuen E-Mountainbike-Generation sowie die stylischen Allround-Cruiser, das MOTO 1 und MOTO 2.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-113

6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

6.1 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Der Hauptzweck des Risikomanagements der PIERER Mobility-Gruppe besteht in der Sicherung und Stärkung des Unternehmens durch eine rechtzeitige, vollständige und transparente Einschätzung der finanziellen, operativen und strategischen Chancen und Risiken. Die Gruppe verfügt über ein Enterprise Risk Management System, welches die konzernweiten Chancen und Risiken nach Fachbereichen und gegebenenfalls geografischen Bereichen zentral erhebt. Die operative Verantwortung und die Bewertung der konzernweiten Chancen und Risiken erfolgt durch die Abteilung „Risk Management & Dealer Financing“ der KTM AG, die auch für die Koordination zuständig ist und in welcher das ESG-Management verankert ist, und dem lokalen Management. Diese berichten direkt an den Vorstand der KTM AG und werden von diesem und dem Konzernvorstand der PIERER Mobility AG überwacht. Eine präventive Analyse möglicher Ereignisse ist ebenfalls Aufgabe des Risikomanagements. Darüber hinaus gilt es, Chancen und Risiken aktiv zu steuern und entsprechende Maßnahmen mit den betroffenen Unternehmensbereichen zu definieren und zu evaluieren.

6.2 ENTERPRISE RISK MANAGEMENT (ERM)

Das ERM der Gruppe stellt einen kontinuierlichen, mehrstufigen Prozess zur Steuerung aller operativen und strategischen Chancen und Risiken sicher. Dieser Prozess kombiniert Elemente aus dem Bottom- Up- und Top-Down-Ansatz und umfasst die Identifikation und Bewertung von Chancen und Risiken ebenso, wie die Maßnahmendefinition sowie die Überwachung und Berichterstattung. Dies bildet die Grundlage für ein konzernweit einheitliches Berichtswesen. Im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements werden in diesem Prozess auch die mit den Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) verbundenen Chancen und Risiken berücksichtigt.

CHANCEN- UND RISIKOSTEUERUNG

Hauptziel der Chancen- und Risikosteuerung ist die aktive, kontinuierliche und kontrollierte Beeinflussung von Chancen und Risiken. Dabei werden die Unternehmensstrategie und Fragen der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Der Umgang mit den Risiken und Chancen wird fallspezifisch definiert. Risiken können minimiert, vermieden oder im Einzelfall bewusst eingegangen werden. Chancen werden bewertet und bei positivem Ergebnis durch proaktives Handeln und gezielten Investitionen genutzt. Welche der genannten Strategien gewählt wird, legt der Risikoeigner fest. Danach erfolgt eine fortlaufende Bewertung der Strategie. Das Risikomanagement wird regelmäßig informiert. Chancen und Risiken in Bezug auf Themen der Nachhaltigkeit werden in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Fachabteilung gesteuert. Dieser Prozess wird insbesondere von den oberen und mittleren Managementebenen der KTM AG durchgeführt und u.a. vom Vorstand der PIERER Mobility AG überwacht.

IDENTIFIKATION UND BEWERTUNG

Das ERM identifiziert und bewertet im Rahmen des Prozesses grundsätzlich Chancen und Risiken gleichermaßen. Dabei wird zwischen kurzfristigen Chancen und Risiken mit einem Zeithorizont von bis zu einem Jahr und langfristigen, strategischen Chancen und Risiken mit einem Zeitraum von fünf Jahren und mehr unterschieden. Somit werden auch ESG-relevante Chancen und Risiken mit einem längeren Zeithorizont identifiziert und adäquat bewertet.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-114

Nach der strukturierten Identifikation aller Chancen und Risiken erfolgt eine Konsolidierung des Gesamtrisikoinventar. Aus einer Monte-Carlo-Simulation ergeben sich die Gesamtrisikoposition sowie die erforderlichen Kennzahlen. Darüber hinaus werden die größten Chancen und Risiken des Konzerns identifiziert und bewertet.

BERICHTERSTATTUNG UND ÜBERWACHUNG

Im Zuge des ERM-Prozesses wurde eine umfassende Berichterstattung implementiert. Das Risikomanagement berichtet hierbei direkt an den Vorstand der KTM AG. Für diesen und den Konzernvorstand der PIERER Mobility AG wird zusätzlich zur weiteren Überwachung regelmäßig ein Report samt Aggregation auf Konzernebene über die Gesamtrisikolage erstellt. Des Weiteren werden der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat über den Status Quo und die Fortschritte informiert.

AD-HOC-BERICHTERSTATTUNG RELEVANTER RISIKEN

Bei Veränderungen der Risikolage erfolgt eine Ad-hoc-Berichterstattung durch die Risikoeigner an das Risikomanagement-Team und in weiterer Folge an den Vorstand der KTM AG. Dies erlaubt eine zeitnahe und transparente Einschätzung der aktuellen Gesamtrisikosituation. Im Jahr 2024 war eine Zunahme von Ad-hoc-Berichterstattungen zu beobachten.

6.3 DARSTELLUNG VON CHANCEN, RISIKEN SOWIE GETROFFENEN MASSNAHMEN

Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die wesentlichen identifizierten Chancen, Risiken und Maßnahmen für das Jahr 2024. Die im Laufe des zweiten Halbjahres eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen führten zu einem unerwartet hohen Markt- und Absatzrisiko in den Kernmärkten, wodurch auch geplante Maßnahmen stärker als erwartet beeinflusst wurden. Für das Geschäftsjahr 2025 wurde für die KTM AG ein bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko aufgrund des Markt- und Absatzrisikos sowie des hohen Lagerbestands identifiziert. Am 29. November 2024 beantragten die KTM AG und ihre Tochterunternehmen KTM Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH gerichtliche Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Der danach erarbeitete Sanierungsplan wurde am 25. Februar 2025 von den Gläubigern angenommen. Zur Finanzierung der vereinbarten Kassaquote von 30 %, die eine aufschiebende Bedingung für den erfolgreichen Abschluss der Sanierungsverfahren darstellte, konnten Finanzmittel im dreistelligen Millionenbereich aufgebracht werden. Die Bestätigung des Eintritts der Rechtskraft der Sanierungspläne wird für Mitte Juni 2025 erwartet. Nach Eintritt der Rechtskraft sind die Sanierungsverfahren beendet. Zur weiteren Erläuterung finanzieller Risiken aus den Sanierungsverfahren und der daraus resultierenden Darstellung im Konzernabschluss sei an dieser Stelle auf die ausführlicheren Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-115

Chancen/Risiken Beschreibung Maßnahmen

BRANCHE

Regulierungen

• Nationale und internationale gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Absatzländern beeinflussen sowohl für Off-road- als auch für Street-Motorräder deren technische Ausführung, den Fahrzeugimport, die Fahrzeugzulassung und die Fahrzeugverwendung (z.B.: regionale Emissionsvorschriften, Regelungen zur Fahrerlaubnis/ Führerschein und Diskussionen über die Regulierung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in der EU)
• Klimaschutzbemühungen können zu einer Verschärfung und Ausweitung oder zu neuen Regulierungen mit Auswirkungen auf die technische Ausführung und die Verwendung von Fahrzeugen (z.B.: Absenkung von Grenzwerten für Abgasemissionen und Fahrgeräusch und lokalen Fahrverboten in Städten) führen
• Steigender Forschungs- und Entwicklungsbedarf zur Einhaltung bestehender und zukünftiger Vorschriften
• Regulatorische Maßnahmen wie z. B. Umweltzonen oder andere klima- und luftqualitätsbedingte lokale Fahrverbote könnten Motorräder als verbrauchärmere Alternative zum Pkw attraktiver machen
• Durch eine Marktsegmentierung wird sichergestellt, dass bereits im Produktentstehungsprozess die relevanten Regulierungen optimal berücksichtigt werden.
• Die zusätzliche Überwachung und Steuerung durch die Abteilung „Regulatory Affairs“ unterstützt die frühzeitige Identifikation und cross-funktionale Bewertung von Risiken inklusive Reporting und Vorschlagswesen für Gegenmaßnahmen - sowohl operativ als auch strategisch.
• Als ACEM-Mitglied (European Association of Motorcycle Manufacturers) auf Ebene der KTM AG unterstützt die PIERER Mobility AG die Strategie zur Dekarbonisierung. Sie orientiert sich an den Zielen des europäischen Green Deal und des Klimaschutzgesetzes sowie der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität der Europäischen Kommission.
• Entwicklung emissionsarmer/-freier Antriebssysteme und Produkte

Produkt- und Technologieentwicklung

• Technologien können sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und externer Einflüsse als unwirtschaftlich erweisen.
• Technische Innovationen (zum Beispiel die Entwicklung alternativer Antriebstechnologien) und die Markteinführung neuer Produkte – sowohl durch die PIERER Mobility-Gruppe als auch durch Wettbewerber – können die Marktposition sowie die Technologie- und Innovationsposition beeinflussen.
• Strategisches Produktmanagement innerhalb der Organisation.
• Einführung einer Produktliniensteuerung.
• Globale F&E Organisation.
• Zunehmender Einsatz digitaler Hilfsmittel und Prozesse zur effizienten Ressourcennutzung.
• Bewährter Produktentstehungsprozess.
• Entwicklung von emissionsärmeren/-freien Antriebssystemen und Produkten

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-116

Chancen/Risiken Beschreibung Maßnahmen

MARKT

Verändertes Kundenverhalten

• Anhaltende Inflation und wirtschaftliche Unsicherheit können zu einer Konsumzurückhaltung der Kunden führen.
• Kaufentscheidungen in einzelnen Ländern können durch die Umstrukturierung und die damit verbundene Berichterstattung beeinflusst werden.
• Der Übergang zu neuen (emissionsärmeren/emissionsfreien) Technologien kann das bestehende Marktgefüge verändern, geeignete Strategien können die Chancen zur Erschließung neuer Marktanteile erhöhen.
• Hohe Qualitätsstandards, Verbesserung der (End)Kundenbetreuung und klare Positionierung im Premiumsegment.
• Erweiterung der Zusammenarbeit mit strategischen Entwicklungspartnern.
• Weiterentwicklung und Fokussierung der strategischen Partnerschaften im Produktionsbereich des Mittelklassesegments.
• Berücksichtigung von Kundenanforderungen im Produktentstehungsprozess zur Abdeckung der Kundenbedürfnisse.

Markt- und Absatzentwicklungen

• Aus der aktuellen Wirtschaftslage ergibt sich ein anhaltendes Absatzrisiko, welches auch 2025 anhalten wird.
• Die erhöhten Leitzinsen in den Kernmärkten erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Rezession und reduzieren insbesondere in den USA das verfügbare Haushaltseinkommen von Privatpersonen.
• Das volatile Marktumfeld wird zusätzlich durch geopolitische sowie länderspezifische, politische Einflüsse geprägt.
• Die wichtigsten Einzelabsatzmärkte der KTM AG sind Europa, die USA und Indien. Absatzmöglichkeiten sind jedoch generell von der allgemeinen konjunkturellen Lage in den Ländern und Regionen sowie möglicher politisch motivierter Handelsbeschränkungen abhängig.
• Ein späterer Produktionsstart der Modelle für 2025 aufgrund der Betriebsunterbrechung und die damit verbundenen Herausforderungen können die erwarteten Absatzzahlen beeinflussen.
• Stringentes Kostenmanagement im gesamten Konzern.
• Reduktion der in Mattighofen produzierten Einheiten.
• Intensivierung der Zusammenarbeit mit strategischen Partnern.
• Langfristig erfolgreiche Marktstrategie – KTM AG als einer der führenden Motorradhersteller Europas mit Fokus auf das Kerngeschäft.
• Strategische Händlernetzentwicklung.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-117

Chancen/Risiken Beschreibung Maßnahmen

Zollbestimmungen

• Mögliche Handelskonflikte zwischen der EU, den USA und China, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, führen zu veränderten Zollbestimmungen, die zu höheren Kosten und eingeschränkter Verfügbarkeit von Produkten oder Warengruppen (wie zum Beispiel Aluminium) führen können.
• Kurzfristige und rückwirkende Änderungen der Zollvorschriften können zu zusätzlichen Gebühren/Kosten führen.
• Optimierung der Lieferkette, Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Lieferanten und Weiterentwicklung bestehender strategischer Partnerschaften.

IT Cyber Crime

• Die Zahl der Cyber-Angriffe auf große Unternehmen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei stellen insbesondere (Spear-)Phishing und Ransomware ein unverändert hohes Gefahrenpotenzial dar.
• Weiterentwicklung der internen Notfall- & Krisenorganisation.
• „Cyber Security“ Awarenessmaßnahmen.
• IT-Security- und Riskmanagement-System zur Identifikation und Steuerung der Informationssicherheitsrisiken.
• Cybersecurity Management Systems zur Steuerung von fahrzeugspezifischen IT-Risiken.

System- und ServiceVerfügbarkeit

• Die Verfügbarkeit von Systemen oder Services kann beeinträchtigt sein und somit den Produktionsprozess beeinflussen.
• Regelmäßige IT-Security- & Risk-Assessments zur Identifizierung und Steuerung von Risiken.

Regulative Anforderungen

• Nationale und internationale Regularien betreffen zunehmend auch die IT- & Informationssicherheitsbereiche (z.B.: NIS2).
• Durch zusätzliche und frühzeitige Maßnahmen wird die Einhaltung bestehender bzw. zukünftiger nationaler und internationaler Regelungen in Bezug auf IT & Information- sicherheit sichergestellt.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-118

Chancen/Risiken Beschreibung Maßnahmen

FINANZEN

Finanzrisiko, Risiken der Bilanzerstellung

Für weitere Ausführungen, einschließlich der konkreten Maßnahmen zur Miti- gierung von Risiken durch den Einsatz von Finanzinstrumenten (Hedging von Fremdwährungspositionen mit Futures, Swaps, etc.) wird auf Anhangsangabe 39. „Finanzielle Risiken“ verwiesen.

Forderungsausfall

• Anhaltend erhöhte Zinsen sowie niedrige Absatzzahlen erhöhen den Druck auf die Händler. Dies kann zu vermehrten Forderungsausfällen führen.
• Enge Abstimmung mit den Händlern und Unterstützung mit gezielten Programmen.
• Bankgarantien zur Absicherung.
• Strategische Händlernetzentwicklung.

HR Workforce

• Die Attraktivität und das allgemeine Image des Arbeitgebers sowie die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheits- schutz haben einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidungen von Arbeitnehmern und Bewerbern, dies kann zu Vor- oder Nachteilen bei der Mitarbeiterbindung, aber auch beim Wettkampf um Talente am Arbeitsmarkt führen.
• Schlüsselkräfte könnten das Unternehmen verlassen.
• Personalentwicklung & Trainingsangebote zur Weiterbildung von Führungs- kräften und Projektleiter.
• Programme für internationale Talente.
• Umfassendes Lehrlingsausbildungsprogramm in der eigenen Lehrwerkstätte.
• Stetige Weiterentwicklung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Personalkosten

• Durch Kollektivvertragsver- handlungen oder infolge von makroökonomischen Entwick- lungen können die Personalkosten stärker steigen als geplant.
• Laufendes Monitoring von Personalkosten.
• Anpassung des Personalstands.
• Intensivierung von strategischen Partnerschaften.

Kulturwandel

• Ein anhaltender Zustand der Unsicherheit infolge des Sanierungsverfahren und der damit verbundenen Restrukturierungen der Organisation.
• Der Zustand der Unsicherheit hat weiter Auswirkungen auf die Identifikation mit der Organisation und das Vertrauen in die Führung.
• Änderungen bei der unternehmensinternen Kultur.
• Fokus auf Governance und Compliance.
• Unterstützung und Begleitung der Führungskräfte.
• Verstärkte Kommunikation und Sichtbarkeit der Führung.
• Interne Unterstützung bei der Organisationsentwicklung.
• Anpassung der Organisations- und Führungsstruktur.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-119

Chancen/Risiken Beschreibung Maßnahmen

BESCHAFFUNG UND PRODUKTION

Materialien und Rohstoffe

• Politische Exportbeschränkun- gen und Zölle können sich negativ auf die Preisentwicklung von Materialien und Rohstoffen auswirken.
• Makroökonomische Entwicklungen oder klimabedingte Maßnahmen können sich negativ auf die Preise energieintensiver Ressourcen wie Stahl und Aluminium auswirken (verstärkter Einsatz von derzeit noch stark limitierten erneuerbaren Energien, höhere Anforderungen an die Stahlproduktion, Umstellung von Produktionssystemen, Anforderungen an den Einsatz von Rezyklaten etc.).
• Ein stark# KONZERNLAGEBERICHT 2024

Chancen/Risiken

Logistik und Lieferkette

  • Engpässe oder Verzögerungen in der Logistik können zu Beeinträchtigungen der Produktion führen
  • Politisch motivierte Unruhen (zum Beispiel am Golf von Aden, beim Suezkanal oder in der Taiwanstraße) können sich negativ auf die Versorgungssituation und Logistikkosten auswirken
  • Ausfallrisiken von Lieferanten können kurz- bis mittelfristig zu Versorgungsengpässen führen
  • Das Sanierungsverfahren und damit verbundene Liquiditätsrisiko führt auf Zuliefererseite zu einem erhöhten Ausfallrisiko, welches sich in weiterer Folge auf die gesamte Supply Chain auswirken kann

Maßnahmen

  • Flexibilität im implementierten Produktionslayout garantiert schnelle Anpassung der Produktionspläne
  • Langfristige Zusammenarbeit mit bestehenden Lieferpartnern sowie sorgfältige Auswahl leistungsfähiger neuer Lieferanten
  • Pflege der Lieferantenbeziehungen
  • Förderung kurzer Lieferketten und lokaler Beschaffungsstrategien zur Verkürzung/ Sicherung der Lieferzeiten
  • Verstärktes Risikomanagement in der Lieferkette
  • Durchgängige Unterzeichnung der Einkaufsbedingungen mit den Lieferanten
  • Nutzung alternativer Lieferketten und entsprechende Aktivitäten zur Reduktion der anfallenden Kosten
  • Absicherung durch den Einsatz von „Second Sources“ oder zusätzlichen Lieferketten für kritische Warengruppen
  • Logistische Beschaffungsstruktur zur Minimierung von Transportwegen und die Anpassung der damit verbundenen Kosten

Betriebsstoffe (insb. Strom und tech. Gas)

  • Die Versorgung mit Strom, Gas und sonstigen Energieträgern ist für den Produktionsbetrieb essenziell
  • Aufgrund aktueller multipler Krisenherde kann es zur Beeinträchtigung der Energieversorgung und damit verbundene Preisschwankungen kommen

Maßnahmen

  • Photovoltaikanlagen zur eigenen Stromerzeugung
  • Fortlaufende Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen
  • Teilnahme an (Bürger)-Energiegemeinschaften, sofern formell umsetzbar

Betriebs- anlagen

  • Beeinträchtigung der Verfügbarkeit von Anlagen durch technische Störungen oder externe Einflüsse wie zum Beispiel Stürme, Hochwasser oder sonstige Naturgefahren. Solche Ereignisse können den Produktionsprozess beeinflussen.

Maßnahmen

  • Wartungspläne und optimierte Instandhaltungsstrategie
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Notfall- und Krisenmanagement
  • Versicherungen

SONSTIGE

Produktqualität und -haftung

  • Als Hersteller von Premium-produkten ist die Qualität ein wesentliches Merkmal, auf das sich die PIERER Mobility fokussiert
  • Produkthaftungsfälle und damit verbundene Strafen stellen vor allem auf dem US-amerikanischen Markt aufgrund des Rechtssystems ein Risiko dar
  • Neben bisher bestehenden möglichen Ursachen für produktbezogene Klagen könnten durch klimawandelbedingte Regulierungen weitere rechtliche Risiken hinzukommen

Maßnahmen

  • Sicherstellung hoher Qualitätsstandards durch geeignete Lieferantenauswahlverfahren sowie den Einsatz von Qualitäts- und Prozessmanagementsystemen und Audits
  • Versicherungen

Klima- und Umweltrisiken und Chancen

Für weitere Informationen wird hier auf die nichtfinanzielle Erklärung (Abschnitt 4 dieses Lageberichts) verwiesen. Relevante Informationen finden sich jeweils zu Beginn der Kapitel E1 und E5 sowie in den entsprechenden Abschnitten zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Strategische Chancen und Risiken

  • Strategische Ausrichtung mit Fokus auf das Kerngeschäft Motorräder, verbunden mit einer starken Markenidentität, bieten eine solide Basis für zukünftiges Wachstum
  • Verschlechterte Produktionsbedingungen in Europa (Kosten, Regularien, Arbeitsmarkt) führen zu Wettbewerbsnachteilen.
  • Durch die Nutzung außereuropäischer Produktionsstandorte kann den Wettbewerbsnachteilen eines europäischen Standorts entgegengewirkt sowie Entwicklungs- und Industrialisierungsprozesse beschleunigt werden.
  • Durch die strategische Restrukturierung hat KTM das Potenzial, gestärkt aus der Krise hervorzugehen
  • Fokus auf das Premium-segment und Nutzung der eigenen Innovationskraft
  • Teilverlagerungen der Produktion und von F&E-Aktivitäten zu den globalen Partnern wie z.B. Bajaj Auto (Indien)

Maßnahmen

  • Fokus auf das Kerngeschäft Motorräder
  • Nutzung außereuropäischer Produktionsstandorte
  • Fokus auf das Premium-Segment und Nutzung der eigenen Innovationskraft
  • Teilverlagerungen der Produktion und von F&E-Aktivitäten zu den globalen Partnern

Compliance Risiken

Allgemeine Herausforderungen im Compliance-Bereich:

  • Verstoß gegen die im Code of Conduct definierten Mindeststandards
  • Verstoß gegen nationale und/oder internationale Gesetze
  • Herausforderungen bei eigenen Geschäftsaktivitäten und in der Lieferkette

Fokusthemen:

  • Menschenrechte, Respekt, Integrität, Diversität, ethische Rekrutierung, faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit
  • Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz, Tierschutz
  • Fairer Wettbewerb, Kartellverbot
  • Korruption, Bestechung, Einladungen, Geschenke
  • Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Exportkontrolle
  • Steuern, Steuerstrategie, Steuercompliance, internationale Steuerrichtlinien
  • Interessenskonflikte, Verbot von Insiderhandel, politische Aktivitäten, Spenden, Sponsoring
  • Umgang mit Unternehmenseigentum und -vermögen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Datenschutz, geistiges Eigentum, KI-Tools
  • Lieferkettencompliance
  • Umgang mit Konfliktmineralien, Chemikalien, Schadstoffen

Maßnahmen zur Compliance-Sicherung:

  • Einhaltung des Code of Conduct
  • Einbezug der Mitarbeiterinteressen durch Mitarbeitervertretungen
  • Überprüfung von Fortschritten
  • Implementierung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte
  • Ausbau der ESG-Plattform "SupplierAssurance" (NQC)
  • Festlegung von Mindestanforderungen als Grundlage für Lieferantenbeziehungen
  • Sicherstellung des Mindestbeschäftigungsalters
  • Durchführung jährlicher Schulungen und Sensibilisierungsprogramme
  • Verfügbarkeit von Whistleblowing-Kanälen, Ausweitung des anonymen Hinweisgebersystems auf Dritte
  • Automatisiertes Compliance E-Learning

7 ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB

  1. Das Grundkapital beträgt EUR 33.796.535 und ist in 33.796.535 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt den gleichen Anteil am Grundkapital und die gewöhnlichen Aktionärsrechte gemäß österreichischem Aktiengesetz. Dazu zählen das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende und das Recht auf Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Sämtliche Aktien der PIERER Mobility AG sind seit dem 14. November 2016 an der SIX Swiss Exchange (SIX) im International Reporting Standard hauptkotiert (ISIN AT0000KTMI02). Seit dem 1. März 2022 sind die Aktien zusätzlich an der Wiener Börse (Amtlicher Handel) gelistet. Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu keiner Änderung des Grundkapitals. Da die PIERER Mobility AG auch keine eigenen Aktien erwarb oder veräußerte, hielt die Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 keine eigenen Aktien.
  2. Zwischen der Pierer Konzerngesellschaft mbH, der Pierer Industrie AG und der Pierer Bajaj AG einerseits (die „Pierer-Gruppe“) sowie der Bajaj Auto Ltd. und Bajaj Auto International Holdings B.V. andererseits (die „Bajaj-Gruppe“) besteht seit 29. September 2021 ein Syndikatsvertrag (der „Syndikatsvertrag 2021“). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der beiden Unternehmensgruppen in Bezug auf die Beteiligung der Pierer Industrie AG und der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der Pierer Bajaj AG als Mehrheitsaktionärin der PIERER Mobility AG. Der Syndikatsvertrag 2021 sieht vor, dass eine etwaige Übertragung des Eigentums von Aktien der PIERER Mobility AG der Zustimmung der von Bajaj nominierten Aufsichtsratsmitglieder der Pierer Bajaj AG bedarf. Die Pierer Bajaj AG, die wirtschaftlich Herrn DI Stefan Pierer zuzurechnen ist, unterliegt somit in Bezug auf Aktien an der PIERER Mobility AG Veräußerungsbeschränkungen. Dem Vorstand sind keine weiteren Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
  3. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestand per 31. Dezember 2024 folgende Beteiligung am Kapital der PIERER Mobility AG, die zumindest 10 von Hundert betragen:
    • Pierer Bajaj AG: 74,94 % (direkte Beteiligung);
    • Pierer Konzerngesellschaft mbH: 0,09 % (direkte Beteiligung) und 74,94 % (indirekte Beteiligung).
  4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
  5. Es bestehen derzeit keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
  6. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung.
  7. Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen: Dargestellt werden in einem ersten Schritt die Möglichkeiten, die zum Stichtag 31. Dezember 2024 aufrecht waren. Die Änderungen der genannten Instrumente nach dem Bilanzstichtag sind am Ende dieses Punktes beschrieben (siehe dazu auch das Kapitel zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag): Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29.# KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-124

April 2022 erteilten Ermächtigung und gleichzeitig beschlossenen Satzungsänderung enthält die Satzung der Gesellschaft als § 5 „Genehmigtes Kapital“ folgende Bestimmung: a) Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 29.04.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 33.796.535,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von bis zu 16.898.267 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 50.694.802,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und / oder (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. c) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Aufgrund des von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 geschaffenen bedingten Kapitals und der dazu beschlossenen Satzungsänderung enthielt die Satzung der Gesellschaft zum Bilanzstichtag als § 5a „Bedingtes Kapital“ folgende Bestimmung: Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 4.375.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.375.000 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 21.04.2023, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und / oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung einer eventuell begebenen Wandelschuldverschreibung und darf ausdrücklich nur so weit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und / oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient zur Ausgabe von neuen Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 21. April 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden. Diese von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 eingeräumte Ermächtigung Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG auszugeben, wurde bisher nicht ausgenutzt. Von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurden im Hinblick auf den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien zudem folgende Beschlüsse gefasst: a) Der Vorstand ist gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechtes der Aktionäre zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den durchschnittlichen ungewichteten Börseschlusskurs an der SIX Swiss Exchange der vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundenen Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. b) Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Nach dem Bilanzstichtag kam es zu wesentlichen Änderungen der Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen: Die PIERER Mobility-Gruppe befindet sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Insbesondere auf der Ebene der KTM AG war kurzfristig eine Kapitalzufuhr zur Erfüllung der Quote im Sanierungsplan erforderlich. Die Aufnahme von frischem Kapital stellte somit eine Schlüsselherausforderung der PIERER Mobility AG dar, um ihre wesentliche Tochtergesellschaft, die KTM AG, unterstützend mit Finanzmittel auszustatten. Die in der Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2023) wurde daher in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 widerrufen und eine neue Ermächtigung sowie ein neues Bedingtes Kapital 2025, das künftig 50 % des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen soll, beschlossen. Dadurch wurde dem Vorstand die notwendige Flexibilität gegeben, um kurzfristig auf Finanzierungs- und / oder Liquiditätsanforderungen der PIERER Mobility-Gruppe reagieren zu können. Die außerordentliche Hauptversammlung beschloss am 27. Jänner 2025 hinsichtlich des Ausschlusses des Bezugsrechts Folgendes (zu Tagesordnungspunkt 2): a) Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. April 2028 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 27. Jänner 2030 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 900.000.000,00 die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 16.898.267 Aktien der Gesellschaft einräumen können und / oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und / oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft. c) Für die Bedienung der Umtausch- und / oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital und/oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden. d) Der Vorstand darf im Rahmen dieser Ermächtigung Finanzinstrumente, die dem Gläubiger Bezugsrechte auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen, nur insoweit begeben, als bei Ausübung sämtlicher Bezugsrechte dieser Finanzinstrumente und unter Berücksichtigung sämtlicher Aktien, die auch aus dem Genehmigten Kapital 2022 (wie in der Hauptversammlung vom 29. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossen) ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen, nicht mehr als 16.898.267 neue Aktien der Gesellschaft geschaffen werden. e) Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. Der Ausgabebetrag der bei Wandlung (Ausübung des Umtausch- und / oder Bezugsrechts) auszugebenden Aktien und das Umtausch- und / oder Bezugsverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrags); der Ausgabebetrag der auszugebenden Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. f) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 Abs 4 AktG ist ausgeschlossen. Des Weiteren wurden in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 folgende Beschlüsse – hinsichtlich der bedingten Kapitalerhöhung gefasst (zu Tagesordnungspunkt 3): a) Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-125

April 2023 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung mit Ermächtigung zur Ausgabe von bis zu 4.375.000 Aktien gegen Sacheinlagen, die zur Bedienung von Finanzinstrumenten berechtigen, einschließlich Wandel- und/oder Bezugsrechten und zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 4.375.000.000,00 (Bedingtes Kapital 2023, § 5a der Satzung).

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-126

Hauptversammlung vom 29. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossen) ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen, nicht mehr als 16.898.267 neue Aktien der Gesellschaft geschaffen werden. e) Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. Der Ausgabebetrag der bei Wandlung (Ausübung des Umtausch- und / oder Bezugsrechts) auszugebenden Aktien und das Umtausch- und / oder Bezugsverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrags); der Ausgabebetrag der auszugebenden Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. f) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 Abs 4 AktG ist ausgeschlossen. Des Weiteren wurden in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 folgende Beschlüsse – hinsichtlich der bedingten Kapitalerhöhung gefasst (zu Tagesordnungspunkt 3): a) Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung mit Ermächtigung zur Ausgabe von bis zu 4.375.000 Aktien gegen Sacheinlagen, die zur Bedienung von Finanzinstrumenten berechtigen, einschließlich Wandel- und/oder Bezugsrechten und zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 4.375.000.000,00 (Bedingtes Kapital 2023, § 5a der Satzung).# KONZERNLAGEBERICHT 2024

8 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS (§ 243A (ABS 2) UGB)

Das interne Kontrollsystem der PIERER Mobility-Gruppe hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen sicherzustellen. In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden international anerkannte Rahmenwerke für Interne Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework) berücksichtigt.

Das System umfasst:
* Konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung
* Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme
* Systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen
* Prozessunabhängige Kontrollen
* Management von Risiken der Bilanzerstellung

Die Gruppe setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen Kontrollsystems. Dazu erfolgt regelmäßig eine Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess- und Datenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Im Folgenden werden die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess dargestellt.

8.1 KONTROLLUMFELD

Die Organisationsstruktur der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das interne Kontrollsystem im Unternehmen. Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-) Rechnungswesen bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den unterschiedlichen Führungs- und Hierarchieebenen des Konzerns. Dies betrifft einerseits die Konzernzentrale in Wels sowie die österreichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften. Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen Gesellschafts- und Standortstrukturen wird durch die Zentralisierung von wesentlichen Unternehmensfunktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen Standorten (insbesondere in Mattighofen) begegnet. Insbesondere hervorzuheben für die Verantwortlichkeit von Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sind hier die Bereiche Finance, Controlling und Risk Management & Dealer Financing, die eng miteinander abgestimmt die Finanzzahlen erarbeiten und direkt unter dem Vorstand der KTM AG bzw. dem Konzernvorstand angesiedelt sind. Die Verwaltung, Organisation und Verantwortung dieser drei angeführten Unternehmensbereiche obliegt den jeweiligen Bereichsleitern. Die Strategiesetzung und Überwachung der Umsetzung liegt im Aufgabenbereich des Vorstands der KTM AG bzw. des Konzernvorstand.

In der Ablauforganisation setzt die Gruppe auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein starkes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und die Rechnungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger, in enger Abstimmung der zuständigen Verantwortungsbereiche angepasst. Die Berichterstattung mit den zugehörigen Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwachung der Einhaltung der rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen Bereichsmanagements.

8.2 RISIKOBEURTEILUNG

Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement erhoben und überwacht sowie im Risikomanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind. Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnun-gen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko, unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unbe-rechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.

Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräte. Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.

8.3 KONTROLLMASSNAHMEN

Die Gruppe hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert. Wesentliches Element ist dabei, neben prozessunabhängigen externen Kontrollmechanismen, das Prinzip der Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstellung wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und korrigiert werden.

Die Gruppe sucht stets nach technisch-automatisierten Lösungen, um so bestehende Kontrollmechanismen zu verbessern bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt einerseits auf ganzheitlichen, den Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf detaillierten Anwendungsautomatismen wie beispielsweise bei der Abschlusserstellung sowie in der laufenden Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichterstattung. In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte Kontrollen integriert, die unter anderem die falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die vollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Geschäftsvorfälle entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der Konsolidierung unterstützen sollen. Im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der Rechnungslegung sowie den ständig steigenden technischen Möglichkeiten führt die Gruppe regelmäßig IT-gestützte Analysen der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige aufgetretene Kontrollschwächen zu erkennen und anschließend zu beseitigen.

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT- Berechtigungen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte Prüfungen statt, wie z.B. die automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.

8.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG

Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-) Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei den verantwortlichen Führungskräften und Prozessverantwortlichen. In die Beurteilung der Wirksamkeit fließen neben den Ergebnissen aus der unternehmensinternen Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z. B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder von externen IT-Security Audits, sowie des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses ein.# Schwächen im Kontrollsystem werden unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkung auf die Rechnungslegungsprozesse behoben. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung ge- stellt werden, wurde im Konzern auch ein umfangreiches Internes Berichtswesen implementiert, das je nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und verteilt wird. Ziel ist es, über die verfolgte Standardisierung in der internen Berichterstattung Abweichungsanalysen zu verein- fachen, Risiken im Berichtsprozess zu erkennen und strategische Entscheidungen zu ermöglichen. Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse, sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von Limits, insbesondere in Bezug auf das finanzielle Volumen bezogen gestaffelte Freigabeerfordernisse bis hin zur obersten Vorstandsebene, und Handlungsabläufe zur Begrenzung finanzieller Risiken, z.B. die Analyse der finanziellen Stabilität von Lieferanten, sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben. Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf präzisen Informationen über die Prozesse für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in komprimierter Berichtsform an das Management übermittelt werden, von ihm analysiert, bewertet und kommentiert werden. Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in der Rechnungslegung unterrichtet. Bei wesentlichen Veränderungen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an den Vorstand und gegebenenfalls an den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit.

9 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Für die Ausführungen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird auf Kapitel XI. „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ des Konzernanhangs verwiesen.

10 AUSBLICK

10.1 GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Mit fristgerechter Hinterlegung der Kassaquote und zugehöriger gerichtlicher Bestätigung des Sanierungsplans konnten die KTM AG, die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH sowie die KTM Components GmbH ihre Sanierungsverfahren erfolgreich abschließen. Der Fortbestand der KTM- Gruppe konnte damit gewährleistet werden, wenngleich weiterhin Unsicherheiten bestehen, wie nachstehend angeführt. Seitens der Geschäftsführung bestanden zu keinem Zeitpunkt im Laufe der Sanierungsverfahren Zweifel an ihrem erfolgreichen Abschluss.

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-130

Nichtsdestoweniger bestehen Unsicherheiten, da die Fortbestandsprognose bestimmten Annahmen und Faktoren unterliegt, die auf dem Eintritt von Umständen beruhen, die außerhalb der Kontrolle der KTM-Gruppe liegen. Nennenswert sind insbesondere erwartete makroökonomischen Rahmenbedingungen. Wie einleitend unter den Erläuterungen zum Sanierungsverfahren ausgeführt, stellen diese Umstände eine wesentliche Unsicherheit dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der KTM-Gruppe zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. In diesem Fall ist die KTM- Gruppe dann möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ihre Vermögenswerte zu realisieren und ihre Schulden zu begleichen.

Zumindest für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die Gruppe ein weiterhin herausforderndes wirtschaftliches Umfeld. Dies äußert sich bereits in den erwarteten wirtschaftlichen Wachstumszahlen in den Kernmärkten Europa und den USA, wobei die Unsicherheiten hinsichtlich der aktuellen politischen Entwicklungen und auch der Verhängung von US-amerikanischen Einfuhrzöllen auf Produkte der Gruppe erheblich zugenommen haben. Zusätzlich zu den hohen Lohnabschlüssen und den Folgen der anhaltend erhöhten Inflationsraten wird erwartet, dass die Zinssätze im Wesentlichen auf dem bisherigen erhöhten Niveau verbleiben. In Summe betreffen die resultierenden Volatilitäten insbesondere die Umsatzerwartungen der Gruppe in den USA und Europa.

Trotz des schwierigen Umfelds verfügt die Gruppe über treue Kunden. Es herrscht große Nachfrage nach den im Herbst 2024 vorgestellten Motorrad-Modellen. Dennoch liegt die oberste Priorität im Abbau der Lagerbestände. Zur Erreichung dieses Ziels werden die Produktionskapazitäten auch im Geschäfts- jahr 2025 noch weiter reduziert und entsprechend an der Nachfrage kalibriert, sodass aber zeitgleich auch ausreichend neue Modelle bei den Händlern verfügbar sind. Aufgrund dieser Maßnahmen erwartet die Gruppe bis zum Jahresende 2025 eine Normalisierung ihres und auch des Lagerbestands bei den Händlern. Damit im Einklang steht das Ziel des Managements, die bisherige produktbezogene Push-Strategie im Verkauf über die Gewährung von Discounts hin zu einer Pull-Strategie zu entwickeln, bei der die Kundennachfrage über gezielte Werbemaßnahmen gesteigert werden soll.

Aufgrund des anhaltend herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds geht der Vorstand für das Ge-schäftsjahr 2025 von einem Umsatz unter dem Niveau des letzten Geschäftsjahres aus. Zugleich be-nötigen einige der gesetzten Kostensenkungsmaßnahmen mehr Zeit von ihrer Umsetzung bis hin zu ihrer Wirkung, sodass erst für das Geschäftsjahr 2027 von einem positiven EBIT – ausgenommen das Geschäftsjahr 2025, das aufgrund des erwarteten Sanierungsgewinns ein positives EBIT ausweisen wird – ausgegangen wird. Mit dem von den zukünftigen Investoren erwarteten eingebrachten Kapital sowie der Freisetzung des Working Capital und der Realisierung des Sanierungsgewinns im Geschäfts-jahr 2025 kann der Fortbestand der KTM-Gruppe bis hin zur Wieder-Erreichung positiver operativer Erträge im Geschäftsjahr 2027 erwartet werden.

Strategische Zielsetzung ist es, eine stärkere Fokus-sierung auf das Kerngeschäft Motorräder mit seinen Premiummarken KTM, GASGAS und Husqvarna zu legen. Die Marke MV Agusta sowie die zugehörigen Gesellschaften und Geschäftsbeziehungen sind bereits im vorliegenden Konzernabschluss und -lagebericht als zur Veräußerung gehalten klassifiziert; die Geschäftsleitung geht von einer endgültigen Abwicklung des Verkaufs im zweiten Quartal 2025 aus. Darüber hinaus wird auch daran gearbeitet, das Geschäft der KTM Sportcar GmbH und damit des X-BOW zu veräußern. Die Geschäftstätigkeiten der PIERER New Mobility GmbH und ihrer Tochtergesell-schaften sollen bis zum Jahresende 2025 ebenfalls eingestellt werden.

Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Abschlusses des Sanierungsverfahrens der KTM AG und der gesetzten Maßnahmen zur Fokussierung und Redimensionierung geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die Gruppe damit über eine stabile operative und finanzielle Basis verfügt.

10.2 MOTORSPORT

Die KTM-Gruppe verzeichnete einen der erfolgreichsten Starts in eine Motorsport-Saison. Der Gewinn der Rally Dakar zu Beginn des Jahres 2024 stellte den ersten Höhepunkt dar, gefolgt vom Superenduro-Weltmeistertitel mit sieben von möglichen sieben Siegen. Daran schlossen sich der Gewinn von fünf von möglichen fünf Motocross MX-2 WM-Läufen, acht Supercross-Siege sowie zwei Siege von vier

KONZERNLAGEBERICHT 2024 L-131

Rennen in der Moto 3. Sowohl in der Motocross-, der Supercross- und Moto 3-Konstrukteurswertung führt die KTM-Gruppe. Die verfolgte Fokussierung zeigt sich auch in der MotoGP: Das orange Farbschema wird wieder die MotoGP-Präsenz der KTM-Gruppe im Jahr 2025 präsentieren. Der Red Bull KTM Tech3-Kader wird mit den Grand-Prix-Gewinnern Enea Bastianini und Maverick Viñales das Red Bull KTM Factory Racing-Team ergänzen. Der 26-jährige Italiener und der 29-jährige Spanier werden in der Saison 2025 im Rahmen einer mehrjährigen Vereinbarung mit einer kompletten KTM RC16-Werksmaschine ausgestattet und bilden zusammen mit den Stars Brad Binder und Pedro Acosta ein orangefarbenes Red Bull-Quartett.

10.3 INVESTITIONEN

Durch die in den letzten Jahren getätigten Investitionen wurden die erforderlichen Produktionskapazitäten für die kommenden Jahre gesichert. Die avisierten Investitionen wurden vor diesem Hintergrund einer umfassenden Bewertung mit dem Ziel der Analyse ihrer strategischen Relevanz und operativen Notwendigkeit unterzogen. Es wird erwartet, dass hierdurch die Investitionen bis zur Erreichung operativer Profitabilität merklich gesenkt werden können, ohne die Unternehmenssubstanz oder Zukunftsfähigkeit einzuschränken. Der Fokus der Investitionen wird jedoch weiterhin auf der (Weiter-)Entwicklung bestehender und neuer Modelle liegen.

10.4 FINANZIERUNGSSITUATION

Für den erfolgreichen Abschluss des Sanierungsverfahrens brauchte die KTM-Gruppe frisches Kapital von Investoren. Im Zuge dessen hat die Bajaj-Gruppe über die bestehenden konzernalen Verflechtungen mit der PIERER Mobility -Gruppe Finanzmittel in Höhe von insgesamt € 800 Mio. zur Verfügung gestellt. Davon sind der KTM-Gruppe bis 26. Mai 2025 folgende Finanzmittel zugeflossen:

  • Restrukturierungsdarlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren, d. h. bis zum 30. Dezember 2028, in Höhe von € 450 Mio. durch die Bajaj Auto International Holdings BV, Niederlande;
  • Einlösung bestehender Forderungen aus Finanzierungstätigkeit der KTM AG gegenüber der PIERER New Mobility GmbH durch die PIERER Mobility AG in Höhe von € 200 Mio.

Der erfolgreiche Abschluss des Sanierungsverfahrens verringerte die Nettofinanzverschuldung der KTM-Gruppe deutlich. Ziel ist es, nach der laufenden Redimensionierung der KTM-Gruppe die Nettofinanzverschuldung auf ein nachhaltig gesundes Niveau zu bringen.

Wels, 27. Mai 2025

Der Vorstand

Mag. Gottfried Neumeister (CEO)

Dipl.-Ing.# PIERER Mobility AG

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024

Beilage I/1

Anhang

Nr. TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Vermögenswerte:
Langfristige Vermögenswerte:
Firmenwert 23 131.735 0
Immaterielle Vermögenswerte 24 668.967 476.707
Sachanlagen 25 483.886 369.299
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 26 33.870 14.130
Latente Steueransprüche 27 9.934 84.126
Sonstige langfristige Vermögenswerte 28 5.436 3.248
1.333.828 947.510
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte 29 857.255 617.852
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30 350.801 289.422
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 31 146.087 154.719
Steuererstattungsansprüche 2.272 16.262
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 32 258.972 163.407
1.615.387 1.241.662
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 33 3.700 206.662
2.952.915 2.395.834

Beilage I/2

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024

Nr. TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Eigenkapital und Schulden:
Eigenkapital:
Grundkapital 34 33.797 33.797
Kapitalrücklagen 34 9.949 9.949
Sonstige Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn/-verlust 34 860.515 -240.509
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 904.261 -196.763
Nicht beherrschende Anteile 34 5.012 3.014
909.273 -193.749
Langfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 35 962.849 93.353
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 36 27.967 26.907
Latente Steuerschulden 27 120.665 893
Andere langfristige Schulden 37 18.517 74.924
1.129.998 196.077
Kurzfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 35 72.049 1.712.769
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 37 676.978 381.857
Rückstellungen 38 21.871 91.715
Steuerschulden 1.824 2.959
Andere kurzfristige Schulden 37 140.922 136.973
913.644 2.326.273
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen 33 0 67.233
2.952.915 2.395.834

Beilage I/3

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis 31.12.2024

Nr. TEUR 2023 2024
Umsatzerlöse 10 2.661.210 1.879.021
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 11 -1.977.117 -1.929.980
Bruttoergebnis vom Umsatz 684.093 -50.959
Vertriebs- und Rennsportaufwendungen 12 -289.838 -299.368
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 13 -53.764 -80.437
Verwaltungsaufwendungen 14 -185.742 -197.130
Sonstige betriebliche Aufwendungen 15 -799 -57.033
Aufwendungen für Wertminderungen nach IAS 36 15, 23 0 -360.660
Aufwendungen für Wertminderungen nach IFRS 5 15, 33 0 -147.311
Sonstige betriebliche Erträge 16 3.736 17.703
Ergebnis aus at-Equity Beteiligungen 17 2.338 -9.022
Ergebnis der betr. Tätigkeit 160.024 -1.184.217
Zinserträge 18 10.669 25.837
Zinsaufwendungen 18 -73.940 -123.641
Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis 18 -4.620 5.423
Ergebnis vor Steuern 92.133 -1.276.598
Ertragsteuern 19 -15.720 196.691
Ergebnis des Geschäftsjahres 76.413 -1.079.907
davon Eigentümer des Mutterunternehmens 80.183 -990.265
davon Nicht beherrschende Gesellschafter -3.770 -89.642
Unverwässertes (=verwässertes) Ergebnis je Aktie (EUR) 20 2,37 -29,30

Beilage I/4

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis 31.12.2024

Nr. TEUR 2023 2024
Ergebnis des Geschäftsjahres 76.413 -1.079.907
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können
Fremdwährungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen 34 -4.195 3.560
Fremdwährungsumrechnung aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 26, 34 -1.051 488
Bewertung Cash-Flow-Hedges 34 -9.851 -8.154
Latente Steuer auf die Bewertung von Cash-Flow-Hedges 34 2.340 1.921
-12.757 -2.185
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 34, 36 -485 670
Steuereffekt 34 112 -154
-373 516
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -13.130 -1.669
Gesamtergebnis 63.283 -1.081.576
davon Eigentümer des Mutterunternehmens 67.053 -991.934
davon Nicht beherrschende Gesellschafter -3.770 -89.642

Beilage I/5

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis 31.12.2024

Nr. TEUR 2023 2024
Betriebstätigkeit
Ergebnis des Geschäftsjahres 76.413 -1.079.907
+ (-) Zinsaufwendungen / Zinserträge 18 63.271 97.805
+ Steueraufwendungen 19 15.720 -196.691
+ Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 23, 24, 25 163.504 703.434
+ (-) Dotierung (Auflösung) von langfristigen Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 240 -582
(-) + Gewinne (Verluste) aus der Equity-Konsolidierung 17 -2.338 9.022
(-) + Gewinne (Verluste) aus dem Abgang von Anlagevermögen 24, 25 0 109.453
+ (-) Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Erträge) VI 8.731 177.095
+ Zinseinzahlungen 9.630 28.293
- Zinsauszahlungen -67.623 -109.989
- Steuerzahlungen -10.457 -17.292
+ Erhaltene Dividenden 943 599
Brutto Cash-Flow 258.034 -278.760
- (+) Erhöhung (Verminderung) von Vorräten -224.004 90.849
- (+) Erhöhung (Verminderung) von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen, sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten -39.986 19.295
+ (-) Erhöhung (Verminderung) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und anderen kurz- und langfristigen Schulden -104.895 -267.346
Erhöhung (Verminderung) des Nettoumlaufvermögens -368.885 -157.202
Cash-Flow aus Betriebstätigkeit -110.851 -435.962
Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 24, 25 -312.950 -263.301
- Auszahlungen für den Erwerb von nach der at-Equity Methode bilanzierten Unternehmen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten 9, 26 0 -12.490
+ Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 13.124 3.774
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von nach der at-Equity Methode bilanzierten Unternehmen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten 26 932 0
- Erwerb von Tochterunternehmen 9 -1.609 -45.222
- Auszahlungen aus sonstigen Vermögenswerten -1.637 -23.271
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -302.140 -340.510
Free Cash-Flow -412.991 -776.472
Finanzierungstätigkeit
- Dividendenzahlungen an Dritte -68.093 -17.653
- Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 34 -214 0
+ Einzahlungen von Eigenkapital in vollkonsolidierte Gesellschaften von nicht beherrschenden Gesellschaftern 34 2.556 0
+ Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten 35, VI 504.175 47.031
- Tilgung Schuldscheindarlehen 35, VI -24.027 0
- Tilgung Forschungsdarlehen VI -2.400 -28.824
- Rückzahlung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten VI 0 -1.200
- Tilgung Leasingverbindlichkeiten VI, 45 -25.158 -22.612
+ (-) Veränderung sonstiger kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten VI 11.823 717.935
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit 398.662 694.677
Gesamt Cash-Flow -14.329 -81.795
+ Anfangsbestand der liquiden Mittel im Konzern 278.738 258.972
+ Veränderung durch Fremdwährungseffekte -5.437 -5.607
Endbestand der liquiden Mittel im Konzern 258.972 171.570

Beilage I/6

Der Endbestand an liquiden Mitteln der Gruppe in oben angegebener Kapitalflussrechnung entspricht nicht dem in der Konzernbilanz gezeigten Endbestand. Grund hierfür ist der in der Veräußerungsgruppe der MV Agusta-Gesellschaften gehaltene Bestand an liquiden Mitteln nach Maßgabe von IFRS 5. Zur Erläuterung der Veräußerungsgruppe sei auf die Erläuterungen unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ verwiesen.

Beilage I/7

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

| Rücklagen | Ausgleichs- posten nach IFRS 9 | Anteile nicht be- herrschender Gesellschafter | Konzern- Kapital-eigen- kapital gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2024 | | | | | | | |
| Grund- kapital | Konzern- kapital | Rück- lagen einschließlich Konzern- bilanzgewinn | Währungs- umrechnung | Gesamt | Stand am 1. Jänner 2024 | | |
| 33.797 | 9.949 | 855.024 | 8.435 | -2.944 | 904.261 | 5.012 | 909.273 |
| Änderung der Bilanzierung von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (NCI Put-Optionen) | 0 | 0 | 3.250 | 0 | 0 | 3.250 | -3.250 | 0 |
| Stand am 1. Jänner 2024 (angepasst) | 33.797 | 9.949 | 858.274 | 8.435 | -2.944 | 907.511 | 1.762 | 909.273 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 0 | 0 | -990.265 | 0 | 0 | -990.265 | -89.642 | -1.079.907 |
| Sonstiges Ergebnis | 34 | 0 | 0 | 516 | -6.233 | 4.048 | -1.669 | 0 | -1.669 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | -989.749 | -6.233 | 4.048 | -991.934 | -89.642 | -1.081.576 |
| Transaktionen mit Anteilseignern | | | | | | | | |
| Dividenden an Dritte | 20, 34 | 0 | 0 | -16.899 | 0 | 0 | -16.899 | -754 | -17.653 |
| Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen | 34 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -65 | -65 |
| Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert | 0 | 0 | 0 | -121 | 0 | -121 | 0 | -121 |
| Optionen auf nicht beherrschende Anteile | 37 | 0 | 0 | -95.574 | 0 | 0 | -95.574 | 41.743 | -53.831 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 49.968 | 49.968 |
| Sonstiges | | 0 | 0 | 254 | 0 | 0 | 254 | 2 | 256 |
| Stand am 31. Dezember 2024 | 33.797 | 9.949 | -243.694 | 2.081 | 1.104 | -196.763 | 3.014 | -193.749 |

| Rücklagen | Ausgleichs- posten nach IFRS 9 | Anteile nicht be- herrschender Gesellschafter | Konzern- Kapital-eigen- kapital gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner | | | | | | | |
| Grund- kapital | Konzern- kapital | Rück- lagen einschließlich Konzern- bilanzgewinn | Währungs- umrechnung | Gesamt | Stand am 1. Jänner | | |# KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024

I. Allgemeine Angaben

1. Angaben zum Unternehmen

Die PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft von KTM AG, einem führenden Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna, GASGAS und MV Agusta unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die Hochleistungskomponenten der Marke WP und die speziellen KTM X-BOW Hochleistungssportwagen. Husqvarna und GASGAS Elektrofahrräder sowie Fahrräder der Marke Felt komplettieren das Zweiradsortiment von PIERER Mobility.

Jänner 2023 33.797
Ergebnis des Geschäftsjahres 0
Sonstiges Ergebnis 34
Gesamtergebnis 0
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte 20, 34 0
Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 34 0
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert 0
Optionen auf nicht beherrschende Anteile 37 0
Kapitalerhöhung von nicht beherrschenden Gesellschaftern ohne Änderung der Anteilsverhältnisse 34 0
Konsolidierungskreisänderungen 9 0
Sonstiges 0
Stand am 31. Dezember 2023 33.797
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens worden sind Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens worden sind

2. Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren von wesentlicher Tochterunternehmen

3. Grundsätze der Rechnungslegung

4. Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

5. Neu angewendete Standards und Interpretationen

6. Zukünftig anzuwendende Standards und Interpretationen

7. Schätzungen und Ermessensentscheidungen

II. Konsolidierungskreis

8. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden

9. Veränderungen im Konsolidierungskreis

III. Segmentberichterstattung

IV. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung

10. Umsatzerlöse

11. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

12. Vertriebs- und Rennsportaufwendungen

13. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

14. Verwaltungsaufwendungen

15. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen

16. Sonstige betriebliche Erträge

17. Ergebnis aus At-Equity Beteiligungen

18. Finanz- und Beteiligungsergebnis

19. Ertragsteuern

20. Ergebnis je Aktie und Vorschlag für die Ergebnisverwendung

21. Aufwendungen für den Abschlussprüfer

22. Mitarbeiter

V. Erläuterungen zur Konzernbilanz

23. Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36

24. Immaterielle Vermögenswerte

25. Sachanlagen

26. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

27. Latente Steueransprüche

28. Sonstige langfristige Vermögenswerte

29. Vorräte

30. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31. Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte

32. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

33. Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und Veräusserungsgruppen

34. Konzerneigenkapital

35. Finanzverbindlichkeiten

36. Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer

37. Andere kurz- und langfristige Schulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

38. Rückstellungen

VI. Angaben zur Kapitalflussrechnung

VII. Risikobericht

39. Finanzielle Risiken

VIII. Finanzinstrumente und Kapitalmanagement

40. Grundlagen

41. Einstufung und beizulegende Zeitwerte

42. Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

43. Hedging

44. Kapitalmanagement

IX. Leasingverhältnisse

45. Leasingverhältnisse als Leasingnehmer (IFRS 16)

46. Leasingverhältnisse als Leasinggeber (IFRS 16)

X. Erläuterungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Organen

47. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

48. Organe der PIERER Mobility AG

49. Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge

XI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

XII. Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)

XIII. Freigabe des Konzernabschlusses

Beilage I/10

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024

I. ALLGEMEINE ANGABEN

  1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft von KTM AG, einem führenden Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna, GASGAS und MV Agusta unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die Hochleistungskomponenten der Marke WP und die speziellen KTM X-BOW Hochleistungssportwagen. Husqvarna und GASGAS Elektrofahrräder sowie Fahrräder der Marke Felt komplettieren das Zweiradsortiment von PIERER Mobility.# PIERER Mobility AG

Bis ins Geschäftsjahr 2024 wurde die PIERER Mobility AG von der PIERER Industrie AG, Wels, sowie der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, in ihre Konzernabschlüsse einbezogen. Sämtliche Unternehmen, die in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH einbezogen und von der Pierer Konzerngesellschaft mbH beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, sind als nahestehende Unternehmen in der Kategorie „Gesellschafter nahe Unternehmen“ ausgewiesen. Der Konzernabschluss der PIERER Mobility AG wird beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer FN 78112 x hinterlegt. Der Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH wird beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer FN 134766 k hinterlegt. Die Aktien der PIERER Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange in Zürich primärkotiert und zusätzlich im Prime Market der Wiener Börse gelistet.

2. INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT INSOLVENZVERFAHREN VON WESENTLICHER TOCHTERUNTERNEHMEN

Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH

Die KTM AG, samt ihrer Tochterunternehmen stellt den wesentlichen Teilbereich des Konzerns dar. Per 29. November 2024 hat der Vorstand der KTM AG nach Prüfung der Alternativen den Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG (Aktenzeichen 17 S 56/24b) und ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH (Aktenzeichen 17 S 59/24v) und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH (Aktenzeichen 17 S 62/24k) beim Landesgericht Ried im Innkreis, Österreich, eingereicht. Ziel des Verfahrens war es, einen Sanierungsplan mit den Gläubigern zu vereinbaren und die Gruppe nach Genehmigung dieses Plans fortzuführen. Ermöglicht werden sollte dies unter anderem durch eine Redimensionierung der Gruppe zur nachhaltigen Sicherung ihres Fortbestands. Den Gläubigern dieser drei genannten Gesellschaften wurde schließlich eine Sanierungsquote von 30 % als Kassaquote, zahlbar bis 23. Mai 2025, angeboten. Oben angeführter Sanierungsplan wurde schließlich am 25. Februar 2025 von den Gläubigern mehrheitlich angenommen. Es wurden keine Rechtsmittel seitens der Gläubiger eingelegt, weshalb die Festlegung der 30 %-igen Sanierungsquote rechtlich nicht mehr angefochten werden kann. Die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden am 23. Mai 2025 durch Hinterlegung der 30 %-igen Kassaquote vom 22. Mai 2025 im Umfang von TEUR 525.000 durch die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans formal abgeschlossen. Der endgültige Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist gemäß § 260 IO. Das Management schätzt auf Basis der Auskünfte von Rechtsexperten die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Beilage I/11 Rekurses als gering ein, wenngleich ein Rekurs ein Ergebnis außerhalb der Kontrolle des Unternehmens darstellt. Im unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Rekurses könnte es zu einer wesentlichen Verzögerung des Abschlusses des Sanierungsverfahrens und gegebenenfalls sogar zu wesentlichen Änderungen der Restrukturierungsbedingungen kommen. Dies könnte gegebenenfalls auch die Einschätzung der Annahme der Unternehmensfortführung durch das Management beeinflussen und zu weiteren Anpassungen des Konzernabschlusses führen.

Annahme zur Unternehmensfortführung

Dieser Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Das Management geht davon aus, dass der Fortbestand des Unternehmens aufgrund folgender, wesentlicher Annahmen überwiegend wahrscheinlich ist:

  • Die PIERER Mobility AG, konnte die Investorensuche erfolgreich abschließen und ein Finanzierungsvolumen von gesamt TEUR 800.000 sicherstellen.
  • Durch die Sicherstellung der Finanzierung wurde die gerichtlich festgelegte Quote von 30 % von der Gesellschaft vollständig am 22. Mai 2025 hinterlegt und der Sanierungsplan daraufhin vom Gericht bestätigt.
  • Das Management schätzt auf Basis der Auskünfte von Rechtsexperten die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Rekurses als gering ein, wenngleich ein Rekurs ein Ergebnis außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und somit eine wesentliche Unsicherheit darstellt.
  • Das Management der PIERER Mobility AG, sowie das Management von Pierer New Mobility GmbH, KTM AG sowie ausgewählter Tochtergesellschaften haben Fortbestehensprognosen für die jeweiligen Gesellschaften bzw. (Teil-)Konzerne erstellt. Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit der Fortbestehensprognose hat das Management unabhängige Experten beauftragt, bei der Erstellung der Fortbestehensprognosen zu unterstützen bzw. diese zu überprüfen.
  • Die in der Fortbestehungsprognose dargestellte Cashflow-Planung für die nächsten 18 Monate zeigt eine nach Ansicht des Managements angemessene Liquiditätsreserve. Die erfolgreiche und planungsgetreue Umsetzung der Fortbestehensprognose ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet und unterliegt exogenen und endogenen Faktoren.
  • Die wesentlichen Annahmen zur erfolgreichen Umsetzung der Fortbestehensprognose sind unter anderem:
  • Fortbestand der Einzelunternehmen der Gruppe, insbesondere der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH als auch der Vertriebstöchter. Diese sind für die kurzfristige Zahlungsfähigkeit von wesentlicher Relevanz;
    • Solvente Abwicklung der Pierer New Mobility und planmäßige Realisierbarkeit der zum Stichtag noch vorhandenen Warenbestände;
    • Wiederaufnahme der internen Leistungsbeziehungen einschließlich der Verrechnungen zwischen den Konzerngesellschaften;
    • Uneingeschränktes Beibehalten der bestehenden Finanzierungen seitens sämtlicher Kapitalgeber zu den vereinbarten bzw. aktuellen Bedingungen
    • Planmäßige Realisierbarkeit der entsprechenden wesentlichen Planprämissen, insbesondere der Wiederherstellung der Ertragskraft und der Umsetzung wesentlicher Einsparungsmaßnahmen.

Wenngleich das Management sowie die unabhängigen Experten bei Eintritt der Planungsprämissen davon ausgehen, dass die Fortführungsannahme überwiegend wahrscheinlich ist, unterliegen bestimmte Annahmen und Faktoren wesentlichen Unsicherheiten, da sie auf dem Eintritt von Umständen beruhen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dazu zählen insbesondere die zur Wiederherstellung der Ertragskraft erwarteten makroökonomischen Rahmenbedingungen, die zumindest mittelfristige Bereitstellung der gewährten Finanzierungen sowie die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen durch die Kapitalgeber. Diese Umstände stellen somit eine wesentliche Unsicherheit dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. In diesem Fall ist die Gesellschaft dann möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ihre Vermögenswerte zu realisieren und ihre Schulden zu begleichen.

Beilage I/12

Das Management reagiert auf diese wesentlichen Unsicherheiten mit verstärkter Überwachung der Umsetzung des Sanierungskonzeptes sowie zusätzlichen Initiativen zur Reduktion von Kosten und zur Steigerung der Ertragskraft. Im Geschäftsjahr 2025 konnte das Unternehmen bereits Erfolge bei der Wiederherstellung der Ertragskraft erzielen und Einsparungsmaßnahmen in wesentlichem Umfang umsetzen. Die erforderliche Verschiebung der zu Jahresbeginn geplanten Wiederaufnahme der vollen Produktion am Standort Mattighofen ab April 2025 wurde im Rahmen der Fortbestehensprognose des Managements berücksichtigt und hatte keine nachteiligen Auswirkungen auf die Cashflow-Planung zu der zum Bilanzstichtag aufgestellten Planungsrechnung.

Auswirkung des Sanierungsverfahrens auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024

Auf Basis der von der Geschäftsführung getroffenen Einschätzungen geht mit dem Sanierungsverfahren grundsätzlich keine Änderung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einher (siehe obenstehende Erläuterungen zur Annahme zur Unternehmensfortführung). Der aufgrund des Abschlusses des Sanierungsverfahrens entstehende Sanierungsgewinn von 70 % der angemeldeten Gläubigerforderungen kann durch die Gruppe erst mit Rechtskraft des Sanierungsplans und somit erst im Geschäftsjahr 2025 realisiert werden (siehe Abschnitt XI „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“). Aufgrund des aufrechten Sanierungsverfahrens zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 und der damit verbundenen rechtlichen Wirkung stellt die Gruppe die vormals langfristigen Finanzverbindlichkeiten, die dem Sanierungsverfahren unterliegen, als kurzfristig dar. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und dem Ansatz von Schulden wurden die im Jahr 2024 eröffneten Sanierungsverfahren sowohl von den beschriebenen Unternehmen der KTM-Gruppe als auch der nachstehend beschriebenen Konzerngesellschaft und deren Folgewirkungen auf Basis der aktuellen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung berücksichtigt, wenn gleich die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans am 23. Mai 2025 und die damit einhergehende Entschuldung Ereignisse nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die zum 31. Dezember 2024 bestehenden erhöhten Unsicherheiten in Bezug auf die Planungsannahmen wurden durch Anwendung von Sicherheitsabschlägen insbesondere bei der Bewertung von Vorräten und nicht-finanziellen Vermögenswerten berücksichtigt. Soweit sich aus dem Sanierungsverfahren spezifische Bilanzierungsmaßnahmen ergeben haben, sind diese an den entsprechenden Stellen im Konzernabschluss und -lagebericht erläutert.

Insolvenzverfahren weiterer Konzerngesellschaften der Gruppe

Die Geschäftsführung der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH hat am 13. Dezember 2024 einen Antrag auf ein Konkursverfahren beim Landgericht Wels (Aktenzeichen 20 S 140/24z) gestellt.# GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG UND ANGABEN GEMÄSS KONSOLIDIERTER FINANZBERICHT

3. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG

Die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2024 wurden in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), soweit sie in der Europäischen Union angewendet werden, erstellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs 1 UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) erfüllt. Der Abschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, wobei diesbezüglich auf die Ausführungen unter Punkt 2 „Laufendes Sanierungsverfahren, Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren“ verwiesen wird.

Die Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Rechnungslegungsvorschriften zugrunde. Diese sind mit Ausnahme neu angewandter Standards und untenstehend beschriebener Anpassung der Bilanzierung hinsichtlich geschriebener Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile ident mit jenen des Geschäftsjahres 2023 und wurden von allen einbezogenen Unternehmen angewendet. Die Einzelabschlüsse aller Tochterunternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Der Konzernabschluss wird in der funktionalen Währung der Muttergesellschaft, dem Euro, aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit auf Abweichungen nicht gesondert hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (TEUR) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können. Die Konzern-Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterteilt. Der Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Umsatzkostenverfahren zugrunde. Die Konzern-Kapitalflussrechnung ist nach der indirekten Methode erstellt. Sämtliche kurzfristige Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag bzw. eines Geschäftszyklus realisiert oder erfüllt. Alle anderen Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich außerhalb dieses Zeitraumes realisiert oder erfüllt.

4. ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Im vorliegenden Konzernabschluss kam es mit Ausnahme der neu angewandten Standards und der Anpassung der geschriebenen Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile zu keiner weiteren Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die KTM-Gruppe die Bilanzierung von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (NCI Put-Optionen) angepasst. Die Anpassung erfolgte aufgrund des unter Punkt 9 „Veränderungen im Konsolidierungskreis“ beschriebenen Erwerbs der MV Agusta Motor S.p.A., da die bisher vorhandene NCI Put-Option und die in ihrem Zusammenhang angesetzte Optionsverbindlichkeit von untergeordneter Bedeutung war.

Um eine bessere und genauere Darstellung von NCI Put-Optionen im Konzernabschluss sicherzustellen, wurde die Bilanzierung wie folgt angepasst. Bisher wurde eine finanzielle Verbindlichkeit für die kündbaren nicht beherrschenden Anteile angesetzt und weiterhin die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital ausgewiesen. Die angepasste Darstellung folgt der sogenannten Methode der Teilgewinnrealisierung, wonach die Put Optionen der Minderheitsgesellschafter unterjährig als Eigenkapitalgeber des Konzerns betrachtet und daher bei der Gewinnverwendung entsprechend mitberücksichtigt werden. Zu jedem Stichtag werden die entsprechenden nicht beherrschenden Anteile erfolgsneutral gegen die Kaufpreisverbindlichkeit und das Eigenkapital ausgebucht. Die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital werden innerhalb des Eigenkapitals von dem Posten „nicht beherrschende Anteile“ in den Posten „Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn“ umgegliedert. Zum 31. Dezember 2023 führt dies zu einer Umgliederung in Höhe von TEUR 3.250 (zum 31. Dezember 2022: TEUR 5.296). Da sich die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf diesen Punkt beschränkt, ist die Gruppe der Ansicht, dass die Aufnahme einer dritten Spalte in der Bilanz keinen zusätzlichen Informationsnutzen für den Abschluss darstellt.

Die Änderung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

TEUR 31.12.2023 (angepasst) 31.12.2023 (nicht angepasst) 1.1.2023 (angepasst) 1.1.2023 (nicht angepasst)
Grundkapital 33.797 33.797 33.797 33.797
Kapitalrücklagen 9.949 9.949 9.949 9.949
Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn 855.024 858.274 845.432 850.725
Sonstige Rücklagen 5.491 5.491 18.557 18.557
Den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbares Eigenkapital 904.261 907.511 907.735 913.031
Nicht beherrschende Anteile 5.012 1.762 6.661 1.365
Eigenkapital Gesamt 909.273 909.273 914.396 914.396

5. NEU ANGEWENDETE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Folgende Tabelle zeigt die erstmalig verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die auch bereits von der EU-Kommission zum 31. Dezember 2024 übernommen wurden:

Alle geänderten Standards und Interpretationen sind für die PIERER Mobility-Gruppe nicht relevant oder haben keinen wesentlichen Einfluss.

6. ZUKÜNFTIG ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Folgende Tabelle zeigt die bereits von der EU-Kommission übernommenen Änderungen von Standards und Interpretationen, welche jedoch zum Bilanzstichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und auch nicht vorzeitig angewendet wurden:

Veröffentlicht durch das IASB Erste Anwendung 1. Jänner 2024 Neue Standards und Interpretationen
31. Oktober 2022 Änderung an IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig und langfristige Schulden (einschließlich Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens sowie langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants)
22. September 2022 Änderungen zu IFRS 16 Leasing – Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion
25. Mai 2023 Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 – Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Supplier Finance Arrangements)

Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, welche aber im Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen:

Von den zukünftig anzuwendenden Standards bzw. Interpretationen werden keine wesentlichen materiellen Änderungen von bilanzierten Vermögenswerten, Schulden oder sonstigen Angaben im Konzernabschluss erwartet. Eine Ausnahme stellt lediglich die Erstanwendung von IFRS 18 dar. Von der Gruppe werden hier aktuell die möglichen Auswirkungen des neuen Standards, insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für management performance measures bewertet. Die Gruppe prüft auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden. Die PIERER Mobility-Gruppe geht davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss aufgrund der zukünftig anzuwendenden Standards ergeben werden.

Veröffentlicht durch das IASB Erste Anwendung 1. Jänner 2025 Neue oder geänderte Standards und Interpretationen
Änderungen an IAS 21 – Auswirkungen von Wechsel-

7. SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN

Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr beeinflussen. Bei der Vornahme von Schätzungen berücksichtigt der Vorstand Erfahrungswerte und aktuelle Prognosen. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen, wenn sich angenommene Parameter entgegen der Erwartung entwickeln. Bei Bekanntwerden neuer Gegebenheiten werden diese entsprechend berücksichtigt und bisherige Annahmen angepasst.

  • Insbesondere werden Annahmen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer getroffen. Aufgrund des im Geschäftsjahr 2024 festgestellten Wertminderungsbedarfs war zum Bilanzstichtag kein Firmenwert angesetzt (Vorjahr: TEUR 131.735). Darüber hinaus wirkte sich jener Wertminderungsbedarf auch auf die bilanzierten Marken aus: Zum Bilanzstichtag waren die Marken „KTM“ in Höhe von TEUR 61.103 (Vorjahr: TEUR 61.103, keine Auswirkung des Wertminderungsbedarfs) und „GASGAS“ in Höhe von TEUR 10.355 (Vorjahr: TEUR 13.346) bilanziert. Die Marke „KTM“ wurde im Geschäftsjahr 2024 aufgrund eines im Rahmen eines# August 2023 kursänderungen - Fehlende Umtauschbarkeit Neue oder geänderte Standards Anwendungszeit- Veröffentlicht EU-Endorse- und Interpretationen punkt IASB durch das IASB ment?
Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben - Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 1.1.2026 30.5.2024 Nein
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 1.1.2027 9.4.2024 Nein
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 1.1.2027 9.5.2024 Nein
Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben 1.1.2027 18.12.2024 Nein
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen

Beilage I/16

Wertgutachtens ermittelten, den Buchwert übersteigenden Liquidationswerts nicht wertgemindert. Die im Geschäftsjahr 2024 erworbene und angesetzte Marke „MV Agusta“ wurde aufgrund der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten einer Wertberichtigung unterzogen und vollständig wertgemindert. Zudem wurde die Marke „FELT“ in Höhe von TEUR 3.700 vollständig abgeschrieben. Weitere Erläuterungen sind Punkt 24 „Immaterielle Vermögenswerte“, Punkt 23 „Firmenwert“ sowie Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ zu entnehmen. Darüber hinaus finden sich weitere Informationen zu vorgenommenen Wertminderungen auch in Punkt 15 „Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen“ und Punkt 25 „Sachanlagen“.

• Latente Steueransprüche auf nicht verfallbare steuerliche Verlustvorträge werden unter der Annahme angesetzt, dass zukünftig ausreichend steuerliches Einkommen zur Verwertung der steuerlichen Verlustvorträge erwirtschaftet wird. Bei Unsicherheiten in den Annahmen werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Zum 31. Dezember 2024 wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 207.461 (Vorjahr: TEUR 19.968) aktiviert, welche im Jahr 2025 mit dem Sanierungsgewinn unter der Voraussetzung der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht verrechnet werden. Nach § 23a Abs. 2 KStG ist bei Vorliegen von Sanierungsgewinnen, die durch Erfüllung der Sanierungsplanquote nach Abschluss eines Sanierungsplanes entstanden sind, die Körperschaftssteuer insoweit nicht festzusetzen, als sie den der Sanierungsplanquote entsprechenden Betrag übersteigt. Von einer Festsetzung der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Steuer (=Differenzbetrag) ist in jenem Ausmaß Abstand zu nehmen, welches sich durch Anwendung des dem Forderungsnachlass entsprechenden Prozentsatzes (100 % abzüglich Sanierungsplanquote) auf diesen Differenzbetrag ergibt (Nichtfestsetzungsbetrag). Weitere Details zu den latenten Steuern sind den Erläuterungen unter Punkt 27 „Latente Steueransprüche“ zu entnehmen.

• Im Rahmen des Cashflow-Hedge-Accountings werden Einschätzungen zu Eintritt und Höhe von künftigen Zahlungsströmen getroffen. Die Planung künftiger Zahlungsströme leitet sich aus der Absatz- und Bestellmengenplanung ab, wird monatlich auf die Zielerreichung überprüft und mit Erfahrungswerten aus der Vergangenheit verplausibilisiert. Aufgrund der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens wurden die Sicherungsgeschäfte durch die Kreditinstitute, mit denen die diesen Hedging-Beziehungen zugrunde liegenden Derivate abgeschlossen wurden, gekündigt. Hierdurch entstanden für die Gruppe zusätzliche zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge von in Summe TEUR -2.716. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 verfügt die Gruppe über einige verbleibende Fremdwährungsderivate in Cashflow-Hedge-Beziehungen. Details zu den Sensitivitäten, die für Währungs- und Zinsrisiken bestehen, sind den Erläuterungen in Punkt VII. „Finanzielle Risiken“ zu entnehmen.

• Daneben bestehen Schätzungsunsicherheiten beim Ansatz und der Bewertung von Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer. Es werden Annahmen zu den folgenden Faktoren getroffen: Erwartungswerte, demografische Annahmen wie das Pensionsalter von Frauen / Männern und Mitarbeiterfluktuation sowie finanzielle Annahmen wie Rechnungszinssatz und künftige Lohn- und Gehaltstrends. Zum Bilanzstichtag waren Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 26.907 (Vorjahr: TEUR 27.967) angesetzt. Weiterführende Informationen sind den Erläuterungen unter dem Punkt 36. „Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer“ zu entnehmen.

• Bei den Rückstellungen werden Schätzungen zur Beurteilung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und vom voraussichtlichen Betrag für die Bewertung der Verpflichtung vorgenommen. Diese Annahmen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen. Aufgrund von Erfahrungswerten wurde ein direkter Zusammenhang pro Produktgruppe zwischen angefallenen Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen und den Umsatzerlösen festgestellt. Der Vorstand geht aufgrund der langjährigen Erfahrungswerte davon aus, dass diese Beziehung konstant bleibt. Der durchschnittliche Prozentsatz der Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den Umsatzerlösen wird mehrmals jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ergibt sich somit als ein über einen dreijährigen Beobachtungszeitraum ermittelten durchschnittlichen Anteil der Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den Umsatzerlösen. Zum 31. Dezember 2024 wurden Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen in Höhe von TEUR 15.524 (Vorjahr: TEUR 20.523) angesetzt. Darüber hinaus wurde

Beilage I/17

aufgrund des Sanierungsverfahrens eine Restrukturierungsrückstellung in Höhe von TEUR 31.424 (Vorjahr: TEUR 0) gebildet. Diese umfasst insbesondere Kosten externer Berater, der Sanierungsverwalter sowie bedingt angemeldete Schadenersatzforderungen. Bei der Berechnung der Höhe der Rückstellung für Schadenersatzforderungen wurde eine Realisierungsquote von 50 % auf den Gesamtbetrag angenommen, da zum Bilanzstichtag keine präzisere Einschätzung vorgenommen werden kann, welche dieser Schadenersatzforderungen durch die Gruppe und von den Sanierungsverwaltern akzeptiert werden wird. Die Entwicklung der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen ist dem Punkt 38 „Rückstellungen“ zu entnehmen.

• Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, sowie der Nutzungsdauern dieser Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements.

• Leasingverhältnisse
Bei Leasingverhältnissen werden Einschätzungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer und zu Zinssätzen getroffen. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird analog zu derjenigen nicht-geleaster Vermögenswerte angenommen, da sich ihr betrieblicher Gebrauch nicht voneinander unterscheidet. Im Wesentlichen entspricht die angenommene wirtschaftliche Nutzungsdauer dabei der Laufzeit des Leasingvertrags. Die verwendeten Zinssätze basieren auf an dem externen Rating der PIERER Mobility AG orientierten Zins-Swapkurven unterschiedlicher Währungen und Laufzeiten, die entsprechend der Dauer der Leasingverhältnisse zugrunde gelegt wurden. Weitere Angaben dazu sind unter Punkt 25 „Sachanlagen“ sowie unter Punkt 45 „Leasingverhältnisse als Leasingnehmer“ zu finden.

• Bei den Vorräten bestehen Schätzungen im Zusammenhang mit Verbrauchsfolgeverfahren und Reichweitenanalysen. Zusätzlich werden auf Einzelfallbasis Wertberichtigungserfordernisse aufgrund langer Lagerdauer und eingeschränkter Absatzmöglichkeiten erfasst. Aufgrund der im Zuge des Sanierungsverfahrens offenkundig gewordenen Risiken ergibt sich eine wesentliche zukünftige Unsicherheit in der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts nach IAS 2 und damit der Bewertung des Vorratsvermögens, denen die bisherig angewandte Ermittlungsmethodik nicht vollständig gerecht wird. Als wesentliche erhöhte Unsicherheiten, die sich in der Bewertung des Vorratsvermögens niederschlagen, können insbesondere das Gelingen des Abbaus der hohen Lagerstände über Werbe- und Rabattaktionen sowie eine erhöhte Variabilität der Kundennachfrage, die aufgrund der insolvenzrechtlichen Vorgänge hinsichtlich ihrer Kaufentscheidungen verunsichert sein können, bspw. wegen der Aufrechterhaltung von Garantieleistungen, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen u. ä., angeführt werden. Die Gruppe hat vor diesem Hintergrund im Geschäftsjahr 2024 einen zusätzlichen Wertminderungsbedarf des Vorratsvermögens erfasst. Da eine detailliertere Zuordnung aufgrund der Außerordentlichkeit der insolvenzrechtlichen Vorgänge nicht möglich ist, wurde die bisherige Bewertungsmethodik pauschalisiert angepasst und die zusätzliche Belastung über die regelmäßig vorgenommene, auf Erfahrungswerten basierende Modelljahrabwertung abgebildet. Um die oben angeführten Risiken zu reflektieren, wurde ein Management Overlay zusätzlich zum bisherigen Bewertungsschema angewandt, wonach die angewandte Heuristik der Modelljahrabwertung von einer fortgeschritteneren Alterung des zugrundeliegenden Bestandes an Motorrad-Fertigwaren ausgeht. Insgesamt wurde dadurch der Motorrad-Fertigwarenbestand um TEUR 13.961 stärker abgewertet.

• Ferner befindet sich die PIERER New Mobility Deutschland GmbH in einem laufenden Verfahren der steuerlichen Betriebsprüfung in Deutschland. Aufgrund von durch die Betriebsprüfung festgestellter Forderungen besteht für die Gesellschaft grundsätzlich das Risiko einer Steuernachzahlung. Die PIERER New Mobility GmbH erachtet die von der Finanzverwaltung gestellte Forderung als unbegründet. Vor diesem Hintergrund werden derzeit die Handlungsalternativen, insbesondere ein grenzübergreifendes Verständigungsverfahren zwischen den Finanzverwaltungen von Deutschland und Österreich, sondiert. Aufgrund der aus Sicht der PIERER New Mobility GmbH unbegründeten Forderungsstellung und einem als gering eingeschätzten Risiko zur Entrichtung einer Steuernachzahlung wurde dieser Sachverhalt im Konzernabschluss 2024 nicht erfasst.Beilage I/18

Folgende Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden in der PIERER Mobility-Gruppe getroffen:

  • Entwicklungskosten
    Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf Annahmen des Managements zur Einschätzung des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens der getätigten Aufwendungen und der technischen Machbarkeit des entwickelten Produktes oder Verfahrens sowie dessen Marktgängigkeit.

  • Ausbuchung von Forderungen im Rahmen von ABS- und Factoring-Vereinbarungen
    Es werden Einschätzungen über die Ausbuchungsvoraussetzungen des IFRS 9 getroffen. Nähere Details sind dem Kapitel VIII. „Finanzinstrumente und Kapitalmanagement“ zu entnehmen.

  • Supplier Finance
    Es werden Einschätzungen über den Ausweis der Verbindlichkeiten im Rahmen des Supplier Finance Programmes getroffen, wobei das Lieferantenfinanzierungsprogramm aufgrund der insolvenzrechtlichen Vorgänge eingestellt wurde. Weitere Angaben dazu siehe Punkt 37. „Andere kurz- und langfristige Schulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“.

  • Konsolidierung
    Bei der Festlegung, ob Beherrschung gemäß IFRS 10 vorliegt, übt das Management Ermessensentscheidungen bei der Bestimmung der relevanten Aktivitäten der Tochterunternehmen sowie der Festlegung, ob der Konzern aufgrund bestehender Rechte an den Tochterunternehmen gegenwärtig über die Fähigkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken aus. Die KTM AG sowie deren Tochterunternehmen befanden sich zum 31.12.2024 in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (siehe dazu Note 2). Aufgrund des laufenden Sanierungsverfahrens und der zum Bilanzstichtag noch fehlenden finanziellen Mittel der PIERER Mobility AG hat das Management beurteilt, ob es für PIERER Mobility zum 31.12.2024 finanzielle Barrieren gibt, die sie an der Ausübung ihrer Rechte hindern. Zum Bilanzstichtag schätzte das Management der PIERER Mobility AG, einen erfolgreichen Abschluss des Sanierungsverfahrens der KTM AG unter Beibehaltung der Kontrolle der PIERER Mobility AG als überwiegend wahrscheinlich ein. Die nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Umstände, wie die Annahme der Quote durch die Gläubiger sowie die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans bestätigen aus Sicht des Managements die zum Bilanzstichtag getroffene Einschätzung. Aufgrund dieser Tatsachen kam das Management zum Schluss, dass eine Entkonsolidierung und Erfassung eines Entkonsolidierungserfolges zum Bilanzstichtag und eine erneute Konsolidierung der KTM AG und ihrer Tochtergesellschaften innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes zu keiner sachgerechten Darstellung des Sachverhalts führen würden. Das Management der Pie- rer Mobility AG hat sich daher entschieden die KTM AG und ihre Tochtergesellschaften zum 31.12.2024 weiterhin als vollkonsolidierte Gesellschaften im Konzernabschluss darzustellen und die Vorgehensweise im Anhang offenzulegen.

Auswirkungen von klimabezogenen Aspekten auf die Rechnungslegung
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses hat das Management die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt, insbesondere im Zusammenhang mit den Angaben in der Risikoberichterstattung, in der nicht-finanziellen Berichterstattung und den erklärten Nachhaltigkeitszielen der Gruppe. Diese Überlegungen ergaben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ermessensentscheidungen und Schätzungen der Finanzberichterstattung. Dies steht auch im Einklang mit der Einschätzung des Managements, dass der Klimawandel voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Beurteilung der Unternehmensfortführung im Rahmen der Abschlusserstellung haben wird. Folgende konkrete Punkte wurden berücksichtigt:

  • Die Gruppe investiert weiterhin in neue Technologien, darunter die Entwicklung von elektrischen Platt- formen, neuer klimaneutraler Antriebs-formen und in die Weiterentwicklung von Batterietechnologien für Zweiräder.

Beilage I/19

  • Die Gruppe investiert weiterhin in Lösungen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort für unsere Anlagen.

  • Das Management hat die Auswirkungen des Klimawandels auf eine Reihe wichtiger Schätzungen im Jahresabschluss berücksichtigt, darunter

    • die Schätzungen zukünftiger Cashflows, die bei Werthaltigkeitsbeurteilungen bzw. der Beur- teilung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, verwendet werden;
    • des Buchwerts langfristiger Vermögenswerte (z. B. immaterielle Vermögenswerte und Ge- schäfts- oder Firmenwert);
    • die Schätzungen der zukünftigen Rentabilität, die in unserer Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen verwendet wurden; und
    • die langfristigen Annahmen zur Identifikation und Ermittlung von Rückbau- oder Ersatzver- pflichtungen.

II. KONSOLIDIERUNGSKREIS

  1. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND -METHODEN

In den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG werden alle Tochterunternehmen im Wege der Vollkon- solidierung einbezogen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Betrag für die nicht beherrschenden Anteile wird – sofern nicht anders angegeben – mit dem anteiligen Reinvermögen am erworbenen Unterneh- men ohne Firmenwertkomponente erfasst. Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind in der Bilanzposition „Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen“ ausgewiesen. Die Berichtswährung der PIERER Mobility-Gruppe ist der Euro. Die Tochterunternehmen sowie die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen stellen die Jahresabschlüsse in ihrer funktionalen Währung auf. Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltene Vermögenswerte und Schulden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem durchschnitt- lichen Devisenkurs des Geschäftsjahres umgerechnet.

Folgende für die PIERER Mobility-Gruppe wesentli- che Kurse wurden für die Währungsumrechnung in die Berichtswährung herangezogen:

Stichtagskurs 31.12.2024 Stichtagskurs 31.12.2023 Durchschnittskurs 2024 Durchschnittskurs 2023
US-Dollar 1,0389 1,1050 1,0808 1,0829
Schweizer Franken 0,9412 0,9260 0,9534 0,9717
Japanischer Yen 163,0600 156,3300 164,0558 153,1758
Südafrikanischer Rand 19,6188 20,3477 19,8325 20,0410
Mexikanischer Peso 21,5504 18,7231 20,0134 19,0658
Australischer Dollar 1,6772 1,6263 1,6438 1,6347
Chinesischer Renminbi 7,5833 7,8509 7,7733 7,6839

Beilage I/20

  1. VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS

Alle Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der PIERER Mobility AG stehen, sind in den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Die Anzahl der Unterneh- men im Konsolidierungskreis hat sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt:

Vollkonsolidierte Gesellschaften At Equity Gesellschaften
Stand zum 31.12.2022 76 5
Konsolidierungskreiszugänge 4 0
Konsolidierungskreisabgänge 0 -1
Stand zum 31.12.2023 80 4
Konsolidierungskreiszugänge 9 2
Konsolidierungskreisabgänge -10 -1
Abgänge durch Verschmelzung -8 0
Stand zum 31.12.2024 79 5
davon ausländische Unternehmen 54 2

Die PIERER Mobility AG, als Mutterunternehmen der PIERER Mobility-Gruppe, wurde in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie deren Erstkonsolidie- rungszeitpunkte sind im Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ angeführt.

ÄNDERUNGEN VOLLKONSOLIDIERTER GESELLSCHAFTEN

MV Agusta Motor S.p.A.
Der Vorstand der Gruppe hat bereits bei erstmaliger Unternehmensbeteiligung die strategische Entscheidung getroffen, die der Gruppe im Rahmen des Kooperationsvertrages mit der MV Agusta Motor S.p.A. eingeräumte Call-Option bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auszuüben und im Frühjahr 2026 weitere 25,0% an der MV Agusta Motor S.p.A. zu erwerben. Im Februar 2024 haben beide Parteien vereinbart, dass diese Call-Option sofort ausgeübt werden kann, wodurch sich der Anteil der Gruppe an der bisher At Equity gehaltenen MV Agusta Motor S.p.A. auf 50,1% erhöht. Die Vereinbarung wurde im März 2024 vollzogen, womit MV Agusta Motor S.p.A. zum 1. März 2024 ein vollkonsolidiertes Tochterunternehmen der Gruppe wurde. Die MV Agusta Motor S.p.A. hält 100% der Anteile an ihren Tochtergesellschaften Centro Stile MV Agusta S.r.l., Borgo Maggiore, San Marino, und MV Agusta USA LLC, Pennsylvania, Vereinigte Staaten. Diese Toch- tergesellschaften wurden ebenfalls im Rahmen der Erstkonsolidierung durch die Gruppe einbezogen. Darüber hinaus hält die MV Agusta Motor S.p.A. 100% der Anteile an der MV AGUSTA Operations GmbH, Köln, Deutschland, die sich seit Februar 2024 in Liquidation befindet. Aufgrund der daraus resultierenden Einschrän- kungen der Beherrschung und der Unwesentlichkeit der Gesellschaft wurde diese nicht in den Konsolidie- rungskreis der Gruppe einbezogen. Bis zum 29. Februar 2024 wurde der Anteil an der MV Agusta Motor S.p.A. in der Gruppe nach der Equity- Methode bilanziert, da der gehaltene Anteil nur 25,1% betrug. Unmittelbar vor Erlangung der Beherrschung sind diese bisherigen Anteile mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten. Daraus resultiert ein Ertrag von TEUR 16.339, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Zugleich erfolgte eine erfolgswirksame Erfassung anlässlich der Erfüllung bestehender Geschäftsbeziehungen (pre-existing relati- onship) aufgrund von Bewertungsvorgängen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 4.177) so- wie über darauf basierende erfasste latente Steuererträgen (TEUR 961). Der vereinbarte Kaufpreis betrug TEUR 45.000 (davon TEUR 35.000 in bar und TEUR 10.000 in Aktien der PIERER Mobility AG) zuzüglich TEUR 70 Devisentransaktionssteuer und einer Kaufpreisnachzahlung von mindestens TEUR 5.000.# Beilage I/21

Die nachträgliche Kaufpreiszahlung ist abhängig von der Entwicklung des Unternehmenswertes des erworbenen Unternehmens anhand eines EBITDA-Multiples auf Basis des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2026. Bei der Kaufpreisermittlung wurde diese Earn-Out-Verbindlichkeit aufgrund der aktuellen Planungen mit einem Betrag von TEUR 4.242 berücksichtigt. Die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen beinhalten Put-Optionen für die verbleibenden nicht beherrschenden Anteile, bei denen die Gruppe Stillhalter ist. Der Wert ist abhängig von der zukünftigen Entwicklung der MV Agusta Motor S.p.A., insbesondere der Entwicklung des Unternehmenswertes des erworbenen Unternehmens anhand eines EBITDA-Multiples.

Die Gruppe bilanziert dieses Andienungsrecht der Minderheitsgesellschafter nach der Teilgewinnrealisierungsmethode, wonach den Minderheitsgesellschaftern ein Anteil am Ergebnis zugewiesen und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Gleichzeitig werden die entsprechenden nicht beherrschenden Anteile zu jedem Bilanzstichtag erfolgsneutral gegen die Kaufpreisverbindlichkeit und das Eigenkapital ausgebucht. Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung belief sich die entsprechende finanzielle Verbindlichkeit aus dieser Put-Option nach zugrunde gelegter Planung auf TEUR 50.711.

Die Transaktion wurde nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 unter Anwendung der Full-Goodwill-Methode bilanziert. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der MV Agusta Motor S.p.A. und ihrer Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (zum 1. März 2024) stellen sich wie folgt dar:

TEUR
Langfristige Vermögenswerte 88094
Kurzfristige Vermögenswerte 33511
Davon Forderungen gegenüber konsolidierten Tochterunternehmen 1341
Langfristige Verbindlichkeiten 13279
Kurzfristige Verbindlichkeiten 44700
Davon Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Tochterunternehmen 25405
Nettovermögen 63626
Fair Value der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile 27575
Erfüllung bestehender Geschäftsbeziehungen (pre-existing relationship) 12311
Zahlungsmittel 35070
Eigenkapitalinstrumente 10000
Kaufpreisverbindlichkeit 4242
Übertragene Gegenleistung 89198
Nicht beherrschende Anteile 50711
Nettovermögen -63626
Firmenwert 76283
Gezahlte Gegenleistung -45070
Zugegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 707
Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb -44363

Der oben ausgewiesene Firmenwert (Full-Goodwill-Methode) in Höhe von TEUR 76.283 resultiert aus dem Ertragspotenzial des Unternehmens, das nach IFRS nicht auf einzeln aktivierbare Posten zu verteilen ist. Der Firmenwert ist grundsätzlich der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „KTM“ zugeordnet. Aufgrund der zeitlichen Nähe zwischen Erstkonsolidierung und der Klassifizierung als Veräußerungsgruppe im Sinne von IFRS 5, dem Umfang der Transaktion selbst sowie der fehlenden Verwertbarkeit der sachlich-ökonomischen Synergien daraus wurde der Firmenwert im Geschäftsjahr 2024 im Rahmen der Veräußerungsgruppe erfasst und bewertet. Die entsprechenden Folgen hieraus, insbesondere der Wertminderung dieses Firmenwerts, sind unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ ausführlicher beschrieben.

Beilage I/22

Mit der Vollkonsolidierung hat die Gruppe auch die Marke „MV Agusta“ zur Gänze erworben. Der beizulegende Zeitwert der Marke belief sich auf TEUR 37.982. Weiterhin hat die Gruppe bereits bestehende Beziehungen (pre-existing relationships) zur MV Agusta Motor S.p.A. berücksichtigt, was zu einem Aufwand in Höhe von TEUR 4.177 aufgrund der Neubewertung dieser bereits bestehenden Beziehungen sowie zu einer Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes in Höhe von TEUR 20.166 führte. Der entstandene Aufwand wurde unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht (siehe oben). Im Rahmen der Akquisition wurden Zeitwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.947 und sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Höhe von TEUR 14.741 übernommen. Die voraussichtlich uneinbringlichen Forderungen werden als unwesentlich angesehen.

Die MV Agusta Motor S.p.A. und ihre Tochterunternehmen trugen seit Vollkonsolidierung mit TEUR 3.944 zum Konzernumsatz und mit TEUR 1.901 zum Periodenergebnis (vor Konsolidierungseffekten) bei. Hätte der Erwerb bereits zum 1. Januar 2024 stattgefunden, wäre der Beitrag zum Konzernumsatz unverändert geblieben und der Beitrag zum Periodenergebnis belief sich auf TEUR 2.787. Der unveränderte Effekt auf den Konzernumsatz ist darauf zurückzuführen, dass die MV Agusta S.p.A. vor der Vollkonsolidierung ausschließlich Umsätze mit Tochtergesellschaften der Gruppe erzielt hat.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 fasste der Vorstand der KTM AG den Beschluss, die gehaltenen Anteile an sämtlichen MV Agusta-Gesellschaften im Geschäftsjahr 2025 zu veräußern. Ihre Vermögenswerte und Schulden wurden als Veräußerungsgruppe nach den Vorschriften von IFRS 5 bewertet und separiert. Die zugehörigen Informationen finden sich unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“.

FELT Bicycles GmbH

PIERER New Mobility hat mit Kaufvertrag vom 1. Juli 2024 50,1% der Anteile an der FELT Bicycles GmbH von der Pierer 2 Radbeteiligungs GmbH erworben. Die FELT Bicycles GmbH und deren 100%ige Beteiligung an der FELT Bicycles North America Inc. mit Sitz in Kalifornien, USA, wurde bisher von der PIERER New Mobility GmbH mit einem Anteil von 19,9% nach der Equity-Methode gehalten. Der Kaufpreis betrug TEUR 1.904 und wurde per Banküberweisung gezahlt.

Die Transaktion wurde nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 unter Anwendung der Partial-Goodwill-Methode bilanziert. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der FELT Bicycles GmbH und ihrer Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (zum 1. Juli 2024) stellen sich wie folgt dar:

Beilage I/23

TEUR
Langfristige Vermögenswerte 3700
Kurzfristige Vermögenswerte 20887
Langfristige Verbindlichkeiten 29
Kurzfristige Verbindlichkeiten 21088
Nettovermögen 3471
Fair Value der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile 643
Zahlungsmittel 1904
Übertragene Gegenleistung 2547
Nicht beherrschende Anteile 1041
Nettovermögen -3471
Firmenwert 117
Gezahlte Gegenleistung -1904
Zugegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 43
Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb -1861

Der oben ausgewiesene Firmenwert (Partial-Goodwill-Methode) in Höhe von TEUR 117 resultiert aus dem Ertragspotenzial des Unternehmens, das nach IFRS nicht auf einzeln aktivierbare Posten zu verteilen ist. Der Firmenwert ist zur Gänze der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „PNM“ zugeordnet. Mit der Vollkonsolidierung hat die PIERER Mobility Gruppe auch die Marke „FELT“ vollständig erworben. Der beizulegende Zeitwert der Marke belief sich auf TEUR 3.700. Im Rahmen der Akquisition wurden Zeitwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2 und sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.463 übernommen. Die voraussichtlich uneinbringlichen Forderungen werden als unwesentlich angesehen.

Die FELT Bicycles GmbH und ihr Tochterunternehmen trugen seit Vollkonsolidierung mit TEUR 8.362 zum Konzernumsatz und mit TEUR 549 zum Periodenergebnis (vor Konsolidierungseffekten) bei. Hätte der Erwerb bereits zum 1. Jänner 2024 stattgefunden, wäre der Beitrag zum Konzernumsatz unverändert geblieben und der Beitrag zum Periodenergebnis belief sich auf TEUR 219. Der unveränderte Effekt auf den Konzernumsatz ist darauf zurückzuführen, dass die FELT Bicycles GmbH und ihr Tochterunternehmen ihre operative Tätigkeit erst nach der Vollkonsolidierung aufnahmen.

Darüber hinaus hat die FELT Bicycles GmbH zum 1. September 2024 100% der Anteile an der unmittelbar zuvor neu gegründeten FELT Bicycles Espana S.L.U, Barcelona, Spanien, erworben. Hieraus entstanden keine wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Sonstige

Die gesamten Anteile an der Pierer Green Energy GmbH wurden von der Pierer Industrie AG, Wels, mit Wirkung zum 1. Juni 2024 erworben, der Kaufpreis betrug TEUR 250. Unmittelbar nach der Erstkonsolidierung wurde die Pierer Green Energy GmbH auf die KTM Immobilien GmbH verschmolzen.

Die gesamten Anteile an der PB Invest GmbH wurde von der KTM Components GmbH mit rechtswirksamen Vertrag mit Wirkung zum 1. September 2024 von der PIERER Industrie AG erworben. Die PB Invest GmbH hielt auch einen Anteil von 100% an der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH. Beide Unternehmen wurden daher von der Gruppe vollkonsolidiert. Der Kaufpreis belief sich auf TEUR 600. Unmittelbar nach der Erstkonsolidierung wurde die PB Invest GmbH auf die KTM Components GmbH verschmolzen.

Am 13. Dezember 2024 hat die Geschäftsführung der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH einen Antrag auf Konkursverfahren beim Landesgericht Wels (Aktenzeichen 20 S 140/24z) gestellt. Mit dem Konkursverfahren ging der Verlust der von der Gruppe ausgeübten Kontrolle i.S.v. IFRS 10 einher. Die Gruppe hat die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH vor diesem Hintergrund vereinfachend per 1. Dezember 2024 entkonsolidiert.

Beilage I/24

Sonstige Konsolidierungskreisveränderungen

Im Zuge der strategischen Entscheidung zur Restrukturierung und Neuausrichtung der PIERER New Mobility GmbH wurden die Vertriebstöchter der Fahrrad-Division, die PIERER New Mobility Suisse GmbH, die PIERER New Mobility Espana S.L., die PIERER New Mobility France SAS, die PIERER New Mobility Italia S.r.l. und PIERER New Mobility Benelux SA im ersten Halbjahr 2024 mit den KTM-Vertriebstöchtern in den jeweiligen Ländern verschmolzen. Ebenso wurde die PIERER New Mobility Scandinavia AB, Örebro, Schweden mit 25. Juli 2024 mit einer der KTM-Vertriebstöchter verschmolzen.# ÄNDERUNGEN AT-EQUITY EINBEZOGENER GESELLSCHAFTEN

Mit Vertrag vom 4. Oktober 2024 wurden 49,0 % der Anteile an der PIERER IMMOREAL GmbH, Wels, Österreich von der Pierer Konzerngesellschaft mbH erworben. Der Kaufpreis belief sich auf TEUR 10.879. Zugleich wurden Finanzforderungen gegen die PIERER IMMOREAL GmbH im Umfang von TEUR 24.689 von der PIERER Industrie AG abgelöst. Die Gruppe übt aufgrund der faktischen Gegebenheiten maßgeblichen Einfluss aus, daher wird die Gesellschaft nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Aufgrund der zeitlichen Nähe und unwesentlicher Bewegungen in der Zwischenzeit wird im Konzernabschluss der 1. Oktober 2024 als Zugangsdatum der Beteiligung herangezogen.

III. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

In der PIERER Mobility AG erfolgt die Steuerung der Geschäftstätigkeit auf Basis der beiden Unternehmensbereiche „Motorrad“ und „Fahrrad“. Die einzelnen Unternehmensbereiche werden separat geführt und an die PIERER Mobility AG gemäß den IFRS Rechnungslegungsvorschriften berichtet. Der für den Segmentbericht relevante Hauptentscheidungsträger ist der Gesamtvorstand der PIERER Mobility AG. Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß den internen Berichten mit den Segmenten Motorrad, Fahrrad sowie Sonstige.

MOTORRAD:

Das Segment „Motorrad“ umfasst die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Motorrädern unter den Marken „KTM“, „Husqvarna Motorcycles“ und „GASGAS“ sowie Komponenten der Marke „WP“. Das Segment Motorrad umfasst zum 31. Dezember 2024 62 in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaften in Österreich, den USA, Japan, Südafrika, Mexiko, Indien, Australien und Neuseeland sowie in verschiedenen anderen Ländern in Europa und Asien. Darüber werden auch Beteiligungen an Assemblierungsgesellschaften auf den Philippinen und in China gehalten.

FAHRRAD:

Die PIERER New Mobility GmbH samt Tochtergesellschaften bildet das Segment „Fahrrad“ der PIERER Mobility-Gruppe. Mit den Marken „Husqvarna E-Bicycles“, „GASGAS Bicycles“ und „FELT Bicycles“ liegt der Fokus auf der Entwicklung, Herstellung und dem Handel mit Elektrofahrrädern und Fahrrädern. Insgesamt umfasst das Segment 11 vollkonsolidierte Gesellschaften.

SONSTIGE:

Im Bereich „Sonstige“ werden die PIERER Mobility AG, die PIERER Innovation GmbH, die Avocodo GmbH, die PIERER E-Commerce GmbH, die PIERER E-Commerce North America Inc., die DealerCenter Digital GmbH sowie die Platin 1483 GmbH zusammenfassend dargestellt.

Keines der Segmente weist eine Abhängigkeit von externen Kunden im Sinne des IFRS 8.34 auf. Lieferungen und Leistungen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.

Die Segmentsteuerungsgröße EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Die Investitionen betreffen Anlagenzugänge aus dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Leasingzugänge gemäß IFRS 16). Das nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnis ist gemäß der Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im EBIT enthalten. Das Working Capital Employed entspricht der Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag. Die Nettoverschuldung entspricht der Summe der kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) abzüglich der Zahlungsmittel zum Stichtag.

Die Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2024 und 2023 teilen sich auf die beschriebenen Segmente wie folgt auf:

Motorrad Fahrrad Sonstige Konsolidierung GESAMT TEUR
2024
Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse innerhalb der Segmente) 1.803.716 111.487 66.584 -102.766 1.879.021
Umsatzerlöse extern 1.763.841 111.093 4.087 0 1.879.021
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -887.121 -291.096 -2.689 -3.311 -1.184.217 1)
Investitionen 231.237 1.295 261 0 232.793
Abschreibungen -666.562 -34.723 -4.168 2.019 -703.434
davon Wertminderungen nach IAS 36 -334.684 -25.976 0 0 -360.660
davon Wertminderungen nach IFRS 5 -147.311 0 0 0 -147.311
Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden -1.772 -217 0 -7.033 -9.022
Bilanzsumme 2.323.364 194.529 -705.279 583.220 2.395.834
Eigenkapital -138.492 -306.691 -909.721 1.161.155 -193.749
Working Capital Employed 443.763 88.873 6.110 -13.329 525.417
Nettoverschuldung -1.607.117 -376.945 336.955 4.392 -1.642.715
2023 Motorrad Fahrrad Sonstige Konsolidierung GESAMT TEUR
Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse innerhalb der Segmente) 2.416.376 240.741 62.410 -58.317 2.661.210
Umsatzerlöse extern 2.415.979 240.681 4.550 0 2.661.210
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 214.442 -47.070 -8.030 682 160.024 1)
Investitionen 256.458 26.996 504 0 283.958
Abschreibungen -156.507 -5.227 -3.408 1.638 -163.504
davon Wertminderungen nach IAS 36 0 0 0 0 0
davon Wertminderungen nach IFRS 5 0 0 0 0 0
Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 1.632 0 0 706 2.338
Bilanzsumme 2.777.303 408.114 78.694 -311.196 2.952.915
Eigenkapital 930.245 -3.765 283.657 -300.864 909.273
Working Capital Employed 375.820 147.770 5.410 2.078 531.078
Nettoverschuldung -771.573 -222.519 217.095 1.071 -775.926

1) Exklusive IFRS 16 (Leasing); die Leasingzugänge betrugen in 2024 TEUR 39.241 (Vorjahr: TEUR 32.546)

Beilage I/25

INFORMATIONEN ÜBER GEOGRAFISCHE GEBIETE:

Das langfristige Vermögen (ohne Steueransprüche und Finanzinstrumente), gegliedert nach geografischen Gebieten, stellt sich wie folgt dar:

Langfristige Vermögenswerte TEUR
31.12.2024
Österreich 761.066
Europa (ohne Österreich) 3.479
Nordamerika inkl. Mexiko 92.273
Sonstige 3.318
SUMME 860.136

Die Gliederung der Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten kann Punkt 10. „Umsatzerlöse“ entnommen werden.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

10. UMSATZERLÖSE

Umsatzerlöse werden grundsätzlich nach dem Gefahrenübergang gemäß Geschäftsbedingungen (Incoterms) bzw. nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung abzüglich Skonti, Kundenboni und Rabatte erfasst. Die Aufteilung nach geografischen Bereichen der Außenumsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden. Die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2023 2024
Österreich 107.545 81.139
Europa (ohne Österreich) 1.340.260 941.341
Nordamerika und Mexico 776.022 545.448
Sonstige 437.383 311.093
2.661.210 1.879.021

Variable Gegenleistungen wie Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti werden als Erlösminderungen der Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Verpflichtungen für variable Gegenleistungen werden als vertragliche Verpflichtungen im Sinne des IFRS 15 ausgewiesen. Die vertraglichen Verpflichtungen für variable Gegenleistungen betreffend Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti betragen zum 31. Dezember 2024 TEUR 46.744 (31.12.2023: TEUR 60.956).

Da Garantieleistungen nicht separat verkauft werden, stellen diese lediglich eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Da diese Garantieleistungen weder zeitlich noch inhaltlich über die gesetzlichen bzw. branchentypischen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehen, handelt es sich hier um eine sogenannte assurance-type Gewährleistung, welche keine separate Leistungsverpflichtung darstellt. Dementsprechend werden die Garantieleistungen weiterhin in Übereinstimmung mit IAS 37 erfasst.

Beilage I/27

11. HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE ERBRACHTEN LEISTUNGEN

Die Herstellungskosten des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2023 2024
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 1.727.180 1.487.058
Personalaufwand 152.082 134.256
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 68.164 81.666
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 34.329 49.716
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge -4.638 177.284
1.977.117 1.929.980

In den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind Erträge aus Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 846 (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von TEUR 22.136) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen des Geschäftsjahres 2024 finden sich TEUR 101.853 aufgrund der Einstellung von Entwicklungsprojekten im Zuge strategischer Neuausrichtungen (Vorjahr: sonstige Projekteinstellungen im Umfang von TEUR 2.619).

12. VERTRIEBS- UND RENNSPORTAUFWENDUNGEN

Die Vertriebs- und Rennsportaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2023 2024
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 46.120 44.098
Personalaufwand 122.943 119.506
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 13.881 12.977
Sonstige betriebliche Aufwendungen 157.516 175.468
Sponsorgelder und sonstige betriebliche Erträge -50.622 -52.681
289.838 299.368

13. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2023 2024
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 11.016 10.311
Personalaufwand 40.682 43.915
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 8.179 8.255
Sonstige betriebliche Aufwendungen 27.617 48.625
Fördergelder und sonstige betriebliche Erträge -33.730 -30.669
53.764 80.437

Die in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen dargestellten Aufwandsarten umfassen Forschungs- sowie nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Der Personalaufwand ohne Effekte aus den aktivierten Entwicklungskosten beträgt TEUR 116.134 (Vorjahr: TEUR 109.329). Insgesamt betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (vor aktivierten Entwicklungskosten) TEUR 235.096 (Vorjahr: TEUR 244.371) und somit 12,5 % (Vorjahr: 9,2 %) vom Umsatz.

Beilage I/28

14.# VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN

Die Verwaltungsaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2023 2024
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 3.569 11.146
Personalaufwand 71.852 80.892
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 38.951 42.308
Sonstige betriebliche Aufwendungen 78.595 69.023
Sonstige betriebliche Erträge -7.225 -6.239
185.742 197.130

15. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND WERTMINDERUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Wertminderungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2023 2024
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0 -10.369
Übrige sonstige Aufwendungen -799 -46.664
Sonstige betriebliche Aufwendungen -799 -57.033
Aufwendungen mit Wertminderungen nach IAS 36 0 -360.660
Aufwendungen mit Wertminderungen nach IFRS 5 0 -147.311
Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen 0 -507.971
GESAMT -799 -565.004

Die Aufwendungen aus den Veränderungen im Konsolidierungskreis betreffen in Höhe von TEUR 6.192 Aufwendungen aus der Entkonsolidierung der im Konkursverfahren befindlichen Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH, sowie in Höhe von TEUR 4.177 Aufwendungen aus Erfüllung bestehender Geschäftsbeziehungen (pre-existing relationship) im Zuge der Erstkonsolidierung der MV Agusta Motor S.p.A.

Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2024 verschiedene Aufwendungen, die unter anderem im Zusammenhang mit dem Sanierungsverfahren entstanden und den anderen Teilbereichen nicht zugeordnet werden konnten. Im Wesentlichen handelt es sich um Aufwendungen aus Rechts-, Unternehmens- und Rechnungslegungsberatung (TEUR 18.869), Aufwendungen aus im Zuge des Sanierungsverfahrens bedingt angemeldeten Schadensfällen, die in der gebildeten Restrukturierungsrückstellung enthalten sind (TEUR 12.804), sowie Personalaufwendungen (TEUR 6.380) und Bankspesen (TEUR 2.850). Im Vorjahr bestand dieser Posten im Wesentlichen aus Bankspesen.

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen enthalten TEUR 147.311 aus der Klassifizierung von Vermögenswerten als zur Veräußerung gehalten und Veräußerungsgruppen sowie TEUR 360.660 aus dem durchgeführten Wertminderungstest nach IAS 36. Hinsichtlich der auf die Veräußerungsgruppe entfallenden Wertminderung finden sich unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ weitere Informationen. Für eine detailliertere Darstellung der Aufteilung des Wertminderungsbedarfs nach IAS 36 sei auf Punkt 23 „Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“ verwiesen. Da es sich dabei um eine pro-rata-Wertminderung von Vermögenswerten der gesamten CGU „KTM“ und der CGU Beilage I/29 „PIERER New Mobility“ handelt, würde eine Zuteilung auf die übrigen Funktionsbereiche die verursachungsgerechte Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Ansicht der Gruppe verzerren. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich ebenfalls unter Punkt 23 „Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“.

16. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige betriebliche Erträge werden realisiert, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus dem zugrunde liegenden Vertrag wahrscheinlich ist und es eine verlässliche Bestimmung der Erträge gibt. Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns belaufen sich auf insgesamt TEUR 17.703 (Vorjahr: TEUR 3.736). Diese betreffen im Geschäftsjahr 2024 größtenteils die erfolgswirksame Aufwertung der bislang At Equity-gehaltenen Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A. in Höhe von TEUR 16.339.

17. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BETEILIGUNGEN

Der Gewinn- / Verlustanteil von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als gesonderter Posten im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Beteiligungen, die als wesentliche Lieferanten oder Kunden in die operative Geschäftstätigkeit der PIERER Mobility-Gruppe eingebunden sind.

Das Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR 2023 2024
Kiska GmbH 706 -7.033
KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. -199 -799
China Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd. 6.993 -832
MV Agusta MOTOR SPA -5.162 34
Sonstige 0 -392
2.338 -9.022

Der deutliche Rückgang im übernommenen Ergebnis der Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd., lässt sich auf die Forderungsabschreibungen in Höhe von 70% der Gesellschaft auf Forderungen insbesondere gegenüber der im Sanierungsverfahren befindlichen KTM AG zurückführen. Die MV Agusta Motor S.p.A. wurde per 1. März 2024 in die Vollkonsolidierung überführt. Das At-Equity Ergebnis der Kiska GmbH beinhaltet Abschreibungen an der Gesellschaft in Höhe von TEUR 6.142.

18. FINANZ- UND BETEILIGUNGSERGEBNIS

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR 2023 2024
Zinserträge 10.669 25.837
Zinsaufwendungen -73.940 -123.641
Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis -4.620 5.423
-67.891 -92.381

Beilage I/30

Das sonstige Finanz- und Beteiligungsergebnis des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR 2023 2024
Fremdwährungsbewertung Bankguthaben -3.495 630
Fremdwährungsbewertung gegebener Darlehen -1.955 3.216
Absicherungskosten 830 1.718
Bewertung Zinsswap 0 -139
Sonstiges 0 -2
-4.620 5.423

19. ERTRAGSTEUERN

Die Ertragsteueraufwände und -erträge des Konzerns teilen sich wie folgt in laufende und latente Steuern auf:

TEUR 2023 2024
Laufende Steuer -12.982 -6.982
davon aus Vorjahren 1.185 -2.601
Latente Steuern -2.738 203.673
-15.720 196.691

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die österreichischen Gesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe unterliegen einem Körperschaftsteuersatz von 23%. Zum 31.12.2024 sind aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der inländischen Gesellschaften in Höhe von TEUR 206.742 angesetzt. Die zugrunde liegenden Verlustvorträge sind im Jahr 2025 mit dem Sanierungsgewinn zu verrechnen. Die Veränderung der latenten Steuern in Bezug auf inländische Verlustvorträge in Höhe von TEUR 187.825 ergibt sich aus der Ausbuchung der zum Vorstichtag aktivierten aktiven latenten Steuern auf interne Verlustvorträge gegenüber der ehemaligen Gruppenträgerin in Höhe von TEUR 18.817 sowie der Aktivierung der latenten Steuern auf den laufenden Verlust in Höhe von TEUR 206.742.

Bis zum 31.12.2023 bildete die PIERER Mobility AG, Wels mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, eine Gruppe im Sinn des Körperschaftsteuerrechts. Seit dem Geschäftsjahr 2024 ist die PIERER Mobility AG, Wels, Gruppenträger einer Gruppe im Sinn des Körperschaftssteuerrechts. Der steuerliche Ertragsausgleich zwischen dem Gruppenträger und dem Gruppenmitglied ist in der Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt. Wird dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied ein positives Einkommen zugerechnet, so beträgt die positive Steuerumlage 23 % des zugerechneten positiven Einkommens. Im Falle der Zurechnung von Verlusten erhält das Gruppenmitglied keine Steuerumlage. Nicht verrechenbare Verluste werden für das Gruppenmitglied zur Verrechnung mit seinen positiven oder mit positiven Gesamtgruppenergebnissen in der Zukunft evident gehalten.

Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen oder verabschiedeten Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragssteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 9 % bis 36,0 %.

Eine Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steuerertrag bzw. Steueraufwand des Geschäftsjahres (Anwendung des Konzernsteuersatzes in Höhe von 23 % (Vorjahr: 24 %) auf das Ergebnis vor Steuern) und dem tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand kann wie folgt dargestellt werden:

Beilage I/31

TEUR 2023 2024
Ergebnis vor Ertragsteuern 92.133 -1.276.598
Erwarteter Steueraufwand / -ertrag -22.112 293.618
Nicht temporäre Differenzen und sonstige steuerliche Hinzurechnungen -1.381 6.750
Ansatz / Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen -2.764 -89.869
Steuern aus Vorperioden 750 -20.838
Effekte ausländischer Steuersätze -839 2.498
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 809 -1.986
Investitionsbegünstigungen 8.546 6.924
Steuersatzänderungen 1.271 0
Sonstiges 0 -406
-15.720 196.691

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Wertminderungsbuchungen aufgrund der Bilanzierung nach IAS 36 erfasst, welche aufgrund abweichender ausländischer Steuersätze Auswirkungen auf die Steuerquote nach sich ziehen. Die Effekte ausländischer Steuersätze enthalten TEUR -2.737 aus der Wertminderung. Weiters enthält die Position „nichttemporäre Differenzen“ eine Auswirkung in Höhe von TEUR -47.389 aus Wertminderungen des Firmenwerts. Unter den nichttemporären Differenzen sind darüber hinaus gegenläufige Effekte aus konzerninterne Beteiligungsabschreibungen bzw. Abschreibungen konzerninterner Forderungen in Höhe von TEUR 45.868 enthalten. Die Überleitungsposition „Ansatz / Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen“ resultiert aus laufenden Verlusten und abzugsfähigen temporären Differenzen von Gesellschaften außerhalb der österreichischen Steuergruppe, auf die mangels Werthaltigkeit keine aktiven latenten Steuern bilanziert werden. Die Steuern aus Vorperioden betreffen im Wesentlichen Effekte in Zusammenhang mit der Änderung der österreichischen Gruppenstruktur.

Globale Mindestbesteuerung

Der Konzern ist in verschiedenen Ländern tätig, die neue Gesetze zur Einführung der globalen Mindeststeuer erlassen haben, insbesondere in Österreich, wo die oberste Muttergesellschaft der Gruppe ihren Sitz hat. Die Gruppe geht davon aus, dass sie in Bezug auf ihre Tätigkeiten in der Schweiz und in Bulgarien, wo die gesetzliche Steuersatz unter 15 % liegt, sowie in Singapur, wo die Besteuerung einen Steuerfreibetrag vorsieht, der den effektiven Steuersatz unserer Tochtergesellschaft auf unter 15 % senkt, der Mindeststeuer unterliegt. Da das neue Steuergesetz in Österreich ab dem 1.# Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden diese Bestimmung für die Erstellung des Konzernabschlusses 2024 angewendet. Gewinne aus den Tätigkeiten des Konzerns in der Schweiz, Bulgarien und Singapur unterliegen der Mindeststeuer, wobei die darauf entfallene Steuer einen für den Konzern unwesentlichen Betrag darstellt. Der Konzern wendet die vorübergehende verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an und erfasst etwaig entstehende Steuern in Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung als tatsächlichen Steueraufwand /-ertrag zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt.

Beilage I/32

20. ERGEBNIS JE AKTIE UND VORSCHLAG FÜR DIE ERGEBNISVERWENDUNG

Das Ergebnis je Aktie betrug im laufenden Geschäftsjahr 2024 EUR -29,30 (Vorjahr: EUR 2,37) und berechnet sich wie folgt:

2023 2024
Ergebnis - Eigentümer des Mutterunternehmens (in TEUR) 80.183 -990.265
Gesamtaktienanzahl (Stück) 33.796.535 33.796.535
Auswirkung eigener und neuer Aktien (Stück) 0 0
Gewichteter Durchschnitt der Aktien 33.796.535 33.796.535
Unverwässertes (=verwässertes) Ergebnis je Aktie (EUR) 2,37 -29,30

Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Einzelabschluss der PIERER Mobility AG zum 31. Dezember 2024 die Basis für die Dividendenausschüttung. Für das Geschäftsjahr 2024 wird vorgeschlagen, keine Dividende auszuschütten. Vom Bilanzgewinn 2023 wurde eine Dividende in Höhe von TEUR 16.899 ausgeschüttet.

21. AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Die auf die Berichtsperiode entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH (Vorjahr: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR
2023 2024
Jahresabschlussprüfung aller Einzelgesellschaften sowie Konzernabschlussprüfung 635 744
Sonstige Bestätigungsleistungen 77 0
Sonstige Leistungen 74 0
Summe 786 744

22. MITARBEITER

Der Mitarbeiterstand wird jeweils inklusive Leiharbeiter und externen Dienstnehmern dargestellt:

Stand am 1.1.2024 6.184
Veränderungen im Geschäftsjahr -874
Stand am 31.12.2024 5.310

Zum 31.Dezember 2024 waren 3.290 Angestellte (Vorjahr: 3.553) und 2.020 Arbeiter (Vorjahr: 2.631) beschäftigt. Zum 31.Dezember 2024 sind 4.099 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.970) in Österreich und 1.211 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.214) im Ausland beschäftigt. Durchschnittlich beschäftigte die Gruppe 5.887 Mitarbeiter (Vorjahr: 6.268), davon 3.482 Angestellte (Vorjahr: 3.486) und 2.406 Arbeiter (Vorjahr: 2.782). Der gesamte Personalaufwand im Geschäftsjahr 2024, ohne Effekte aus der Aktivierung von Entwicklungskosten, beträgt TEUR 450.788 (Vorjahr: TEUR 456.206).

V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

23. FIRMENWERT UND WERTHALTIGKEITSTEST NACH IAS 36

Firmenwerte werden gemäß IAS 36 „Wertminderungen“ nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Für das Geschäftsjahr 2024 ergab der durchgeführte Werthaltigkeitstest einen Bedarf für Wertminderungen bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „PIERER New Mobility“ (im Vorjahr: kein Wertminderungsbedarf). Das betriebsnotwendige Vermögen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird dabei mit ihrem Nutzungswert verglichen und auf den niedrigeren Nutzungswert abgeschrieben, soweit nicht ein höherer beizulegender Zeitwert abzüglich Verkaufskosten vorliegt. Der Nutzungswert wird unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode unter Annahme eines Vorsteuer-WACC von 9,5 % (2023: 11,1 %) für „KTM“. Für die CGU „PIERER New Mobility“ wurde ein Nachsteuer-WACC von 8,1 % (2023: 8,6 %) herangezogen, da der Vorsteuer-WACC nicht aussagekräftig ist.

Die Prognose der Zahlungsströme basiert auf den vom Management freigegebenen Finanzbudgets bzw. Vorschrechnungen unter Berücksichtigung der mittelfristigen Strategieziele. Die Mittelfristplanung umfasst einen detaillierteren Planungshorizont von fünf Jahren und basiert auf internen Annahmen über die zukünftigen Absatz-, Preis- und Kostenentwicklungen, die zukünftige Erschließung neuer Märkte sowie die Zusammensetzung des Produktmixes. Daran anschließend wurde bei der CGU „KTM“ eine Grobplanungsphase von drei Jahren hinzugezogen, da zum Ende der Detailplanungsphase aufgrund des Sanierungsverfahrens in der KTM-Gruppe von keinem eingeschwungenen Zustand ausgegangen werden kann. Dabei wurde eine konservative Umsatzentwicklung unter den letzten Perioden der Detailplanungsphase angenommen und die EBIT-Marge der letzten Detailplanungsperiode gleich-bleibend fortgeführt. Die Abschreibungen und das investierte Kapital wurden aneinander angeglichen. Anschließend wurde der Zahlungsstrom der letzten Grobplanungsperiode herangezogen, um die geschätzten Zahlungsströme jenseits dieser Periode durch Extrapolation zu ermitteln, wobei eine konstante Weiterentwicklung unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1 % und der Unternehmensfortführung angenommen wird. Die getroffenen Annahmen beruhen im Wesentlichen auf den langjährigen Erfahrungswerten, der historischen Entwicklung sowie der Einschätzung des Managements. Die Plausibilität der Annahmen wurde darüber hinaus im Zuge des Sanierungsverfahrens von externen Dritten hinsichtlich ihrer Plausibilität analysiert und beurteilt, wobei die Ergebnisse hieraus wiederum in die Geschäftsplanung mit eingeflossen sind.

Da der so ermittelte Wertminderungsaufwand beläuft sich für die CGU „KTM“ im aktuellen Geschäftsjahr auf TEUR 334.684 (Vorjahr: TEUR 0) und für die CGU „PIERER New Mobility“ auf TEUR 25.976. Dieser ist zunächst dem Firmenwert der CGU „KTM“ und der CGU „PIERER New Mobility“ zuzuordnen, sodass dieser vollständig wertgemindert wurde. Der übersteigende Betrag wurde pro rata auf die Buchwerte der im Scope von IAS 36 befindlichen Vermögenswerte aufgeteilt.

Die Aufgliederung der Firmenwerte sowie deren Aufteilung auf die jeweiligen CGUs stellt sich wie folgt dar:

Beilage I/34

TEUR 2023 2024
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1. 150.632 151.725
Abgänge 0 -4.509
Konsolidierungskreisänderungen 1.567 79.341
Währungsumrechnung -474 -384
Stand am 31.12. 151.725 226.173
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1. 19.977 19.990
Wertminderungen 0 206.232
Währungsumrechnung 13 -49
Stand am 31.12. 19.990 226.173
Buchwert am 31.12. 131.735 0
KTM 109.766 0
PIERER New Mobility 19.457 0
Sonstige 2.512 0

Der festgestellte Wertminderungsaufwand für die CGU „KTM“ des Geschäftsjahres 2024 wurde wie folgt verteilt:

TEUR 31.12.2024
Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 334.684
Firmenwert 109.399
Pro rata verteilter Wertminderungsaufwand 225.285
Sach anlagen 105.933
Grundstücke 11.502
Gebäude 49.083
Maschinen 25.742
Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.946
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 5.660
Immaterielle Vermögenswerte 119.352
Entwicklungskosten 101.818
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 4.723
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 9.820
Markenrechte 2.991

Der festgestellte Wertminderungsaufwand für die CGU „PIERER New Mobility“ des Geschäftsjahres 2024 wurde wie folgt verteilt:

Beilage I/35

TEUR 31.12.2024
Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 25.976
Firmenwert 19.577
Pro rata verteilter Wertminderungsaufwand 6.399
Sachanlagen 2.344
Gebäude 446
Maschinen 1.326
Betriebs- und Geschäftsausstattung 572
Immaterielle Vermögenswerte 4.055
Markenrechte 3.700
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 355

Wie bereits unter Punkt 15. „Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen“ ausgeführt, hat die Gruppe obigen Wertminderungsaufwand von TEUR 360.660 vollständig unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. als separater Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die nach IAS 36 geforderte pro rata-Aufteilung der Wertminderung führt unserer Ansicht nach zu keiner verursachungsgerechten Zuteilung der Wertminderung auf die einzelnen Vermögenswerte. Aus diesem Grund schätzt die Gruppe den Informationsnutzen für den Berichtsleser in der aktuellen Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung höher ein als im Falle einer Zuteilung dieses Wertminderungsaufwands zu den einzelnen Funktionsbereichen. Würde dennoch unter Heranziehung verschiedener Annahmen versucht, eine Zuteilung dieses Wertminderungsaufwands zu den Funktionsbereichen vorzunehmen, ergäbe sich folgende hypothetische Aufteilung:

TEUR 31.12.2024
Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 360.660
Den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet 360.660
Vereinfachende Zuteilung im Falle verursachungsgerechter Zuordenbarkeit
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 194.049
Vertriebs- und Rennsportaufwendungen 395
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 80
Infrastruktur- und Verwaltungsaufwendungen 25.390
Sonstige betriebliche Aufwendungen 140.746

24. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Immaterialle Vermögenswerte werden analog dem Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:

Jahre Nutzungsdauer
Software 3 - 5
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 5

Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes in eine Forschungs-, Entwicklungs- und Modellpflegephase. In der Forschungs- und Modellpflegephase angefallene Kosten werden sofort ergebniswirksam erfasst. Ausgaben in der Entwicklungsphase werden als

Beilage I/36

immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn die Kriterien nach IAS 38.57 erfüllt sind.# Die Bewertung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen.

Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von im Wesentlichen fünf Jahren. Die Nutzungsdauer von fünf Jahren, die insbesondere bei den aktivierten Entwicklungskosten herangezogen wird, basiert auf Erfahrungswerten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Produktlebenszyklen. Die planmäßige Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten, die eindeutig bestimmten Produkten oder Verfahren zugeordnet werden können, erfolgt mit dem Beginn der Serienproduktion.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 135.392 (Vorjahr: TEUR 156.877) aktiviert sowie insgesamt TEUR 183.637, davon TEUR 101.818 aus Wertminderung nach IAS 36 (Vorjahr: TEUR 68.164, davon TEUR 0 aus Wertminderung nach IAS 36) abgeschrieben. Zum 31.12.2024 sind Entwicklungskosten mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 352.879 (Vorjahr: TEUR 506.666) in den immateriellen Vermögenswerten enthalten.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, wie die im Rahmen der durch Kaufpreisallokationen angesetzten Marken „KTM“ in Höhe von TEUR 61.103 (Vorjahr: TEUR 61.103) und „GASGAS“ in Höhe von TEUR 10.355 (Vorjahr: TEUR 13.346) werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen und allfällige notwendige Wertminderungen ergebniswirksam berücksichtigt. Der Vorstand geht von einer unbestimmten Nutzungsdauer der Marken aus, da die Rechte in den relevanten Absatzmärkten keinen zeitlichen, rechtlichen oder vertraglichen Einschränkungen unterliegen und aufgrund der nachhaltigen Bekanntheit der Marken auch keine wirtschaftliche Entwertung vorliegt.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden oben angeführte Marken im Zuge des Werthaltigkeitstests um TEUR 2.991 wertgemindert. Die Marke „KTM“ wurde im Geschäftsjahr 2024 aufgrund eines im Rahmen eines Wertgutachtens ermittelten, den Buchwert übersteigenden Liquidationswerts nicht wertgemindert.

Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 sowie im Geschäftsjahr 2023 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:

Beilage I/37

TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie daraus abgeleitete Lizenzen Kundenstamm, Markenwerte, Anzahlungen Entwicklungs- kosten Geleistete Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2024 101.666 767.811 33.613 903.090
Zugänge 4.965 135.392 19.970 160.327
Abgänge -17.460 -165.292 -600 -183.352
Konsolidierungskreisänderungen 12.789 41.982 612 55.383
Währungsumrechnung 41 -2 0 39
Umbuchungen 9.597 0 -9.771 -174
Stand am 31.12.2024 111.598 779.891 43.824 935.313
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2024 75.103 159.020 0 234.123
Zugänge 17.907 88.210 8 106.125
Wertminderungen 1.830 146.490 9.838 158.158
Abgänge -14.123 -38.282 -17 -52.422
Konsolidierungskreisänderungen 12.455 120 -8 12.567
Währungsumrechnung 24 -4 1 21
Umbuchungen 34 0 0 34
Stand am 31.12.2024 93.230 355.554 9.822 458.606
Buchwert:
Stand am 31.12.2024 18.368 424.337 34.002 476.707
Stand am 31.12.2023 26.563 608.791 33.613 668.967

Beilage I/38

TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie daraus abgeleitete Lizenzen Kundenstamm, Markenwerte, Anzahlungen Entwicklungs- kosten Geleistete Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2023 90.640 675.834 14.561 781.035
Zugänge 9.081 158.177 22.241 189.499
Abgänge -1.240 -66.193 -146 -67.579
Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 0
Währungsumrechnung -34 -7 0 -41
Umbuchungen 3.219 0 -3.043 176
Stand am 31.12.2023 101.666 767.811 33.613 903.090
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2023 62.059 148.620 0 210.679
Zugänge 13.968 69.864 0 83.832
Abgänge -909 -59.462 0 -60.371
Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 0
Währungsumrechnung -15 -2 0 -17
Umbuchungen 0 0 0 0
Stand am 31.12.2023 75.103 159.020 0 234.123
Buchwert:
Stand am 31.12.2023 26.563 608.791 33.613 668.967
Stand am 31.12.2022 28.581 527.214 14.561 570.356

Die KTM AG hat mit Übertragungsvereinbarung vom 17.09.2013 das Lizenzrecht für die Nutzung der Marke „Husqvarna“ von der PIERER Industrie AG um TEUR 10.000 erworben. Das Lizenzrecht wird planmäßig über die Restnutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben.

Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten wurden in der Kapitalflussrechnung um TEUR 38.483 (Vorjahr: TEUR 33.381) hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Entwicklungskosten nicht nutzungsbereiter Vermögenswerte im Volumen von TEUR 101.835 (Vorjahr: TEUR 2.625) wertgemindert. Ursächlich für die Einstellung der zugrundeliegenden Entwicklungsprojekte zeichneten sich insbesondere die Veränderung des wirtschaftlichen Umfelds sowie die insolvenzrechtlichen Vorgänge im Zuge des Sanierungsverfahrens und entsprechender unternehmerischer Neuausrichtungen.

Aus der Anwendung des IAS 36 ergab sich im Geschäftsjahr 2024 ein Wertminderungsaufwand, der in Höhe von TEUR 119.352 – nach Wertminderung vorhandener Firmenwerte – auf die immateriellen Vermögenswerte pro rata verteilt wurde (Geschäftsjahr 2023: kein Wertminderungsbedarf festgestellt). Im Wesentlichen betraf diese Verteilung die Entwicklungskosten: Im Geschäftsjahr 2024 wurde den Entwicklungskosten nicht nutzungsbereiter Vermögenswerte eine Wertminderung nach IAS 36 von TEUR 46.923 zugewiesen. In Summe belief sich die Wertminderung nach IAS 36 innerhalb der Entwicklungskosten auf TEUR 101.818 (Vorjahr: TEUR 0). Eine entsprechende Aufstellung findet sich unter Punkt 23 „Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“.

25. SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:

Nutzungsdauer (Jahre)
Gebäude 10 - 50
Technische Anlagen und Maschinen 2 - 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10

Die Ermittlung der oben angegebenen wirtschaftlichen Nutzungsdauern basiert im Wesentlichen auf den Erfahrungswerten zur Abnutzung der zugrundeliegenden Vermögenswerte im Rahmen ihres betrieblichen Gebrauchs. Die obige Angabe zur Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde im Vergleich zum Vorjahr vom Zeitraum 3-8 Jahre auf nun 3-10 Jahre geändert. Dieser neu angeführte Zeitraum gibt die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Vermögenswerte aus Sicht der Gruppe treffender wieder und führt zu keinen Änderungen der dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden die Einzelkosten einschließlich zurechenbarer Material- und Fertigungsgemeinkosten erfasst. Finanzierungskosten, die sich bei direkter Zurechnung von Fremdkapital bzw. die sich bei Anwendung eines durchschnittlichen Kapitalisierungszinssatzes auf die angefallenen Aufwendungen ergeben, werden mangels qualifizierten Vermögenswerten gemäß IAS 23 nicht aktiviert.

Investitionszuwendungen der öffentlichen Hand sind gemäß IAS 20 als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln. Dabei wird die Nettomethode nach IAS 20.24 (Kürzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten mit der Folge niedrigerer Abschreibungsverrechnung) angewendet.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Zugänge in Summe um TEUR 12.594 (Vorjahr: TEUR 14.282) reduziert, davon betreffend aktivierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 12.570 (Vorjahr: TEUR 13.684).

Die Aufgliederung der Sachanlagen und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 sowie im Geschäftsjahr 2023 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:

Beilage I/40

TEUR Grundstücke Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2024 52.731 351.511 336.627 191.724 18.629 951.222
Zugänge 1.887 21.128 24.094 17.888 49.167 114.164
Abgänge -39 -38.418 -111.753 -22.965 -6.142 -179.317
Konsolidierungskreisänderungen 39 33.580 96.838 8.595 10.527 149.579
Währungsumrechnung 847 2.824 11 1.838 277 5.797
Umbuchungen 0 3.745 38.221 5.003 -47.202 -233
Umgliederung zur Veräußerung gehalten -3.735 -27.027 -466 -796 0 -32.024
Stand am 31.12.2024 51.730 347.343 383.572 201.287 25.256 1.009.188
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2024 1.032 109.580 234.389 122.335 0 467.336
Zugänge 270 21.795 42.853 26.996 1 91.915
Wertminderungen 11.541 63.022 41.516 15.229 9.342 140.650
Abgänge -39 -36.687 -107.736 -21.086 -3.890 -169.438
Konsolidierungskreisänderungen 0 18.115 83.426 7.726 208 109.475
Währungsumrechnung 0 572 -6 1.111 -2 1.675
Umbuchungen 0 -21 0 -146 0 -167
Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 -1.108 -108 -341 0 -1.557
Stand am 31.12.2024 12.804 175.268 294.334 151.824 5.659 639.889
Buchwert:
Stand am 31.12.2024 38.926 172.075 89.238 49.463 19.597 369.299
Stand am 31.12.2023 51.699 241.931 102.238 69.389 18.629 483.886

Beilage I/41

TEUR Grundstücke Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2023 49.328 323.605 304.099 172.244 21.456 870.732
Zugänge 3.884 33.632 44.204 34.975 10.310 127.005
Abgänge 0 -7.374 -19.216 -15.976 -409 -42.975
Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 116 0 116
Währungsumrechnung -481 -1.861 -5 -1.064 -53 -3.464
Umbuchungen 0 3.509 7.545 1.429 -12.675 -192
Stand am 31.12.2023 52.731 351.511 336.627 191.724 18.629 951.222
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2023 781 94.959 220.475 110.805 0 427.020
Zugänge 252 20.208 32.714 26.498 0 79.672
Abgänge 0 -5.176 -18.799 -14.460 0 -38.435
Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 74 0 74
Währungsumrechnung -1 -411 -1 -582 0 -995
Umbuchungen 0 0 0 0 0 0
Stand am31.12.2023 1.032 109.580 234.389 122.335 0 467.336
Buchwert: Stand am 31.12.2023 51.699 241.931 102.238 69.389 18.629 483.886
Stand am 31.12.2022 48.547 228.646 83.624 61.439 21.456 443.712

In den Zugängen zu den Sachanlagen sind Investitionen in Höhe von TEUR 39.241 (Vorjahr: TEUR 32.546) als Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten, welche zum Bilanzstichtag nicht zahlungswirksam waren. Für weitere Details verweisen wir auf Punkt 45. „Leasingverhältnisse als Leasingnehmer“. Die Zugänge bei den sonstigen Sachanlagen wurden in der Konzern-Kapitalflussrechnung um TEUR -5.646 (Vorjahr: TEUR - 4.389) hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert. Zum Bilanzstichtag sind Sachanlagen in Höhe von TEUR 103.500 (Vorjahr: TEUR 103.500) durch grundbü- cherlich eingetragene sowie hinterlegte Pfandbestellungsurkunden vor allem für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besichert. Aus der Anwendung des IAS 36 ergab sich im Geschäftsjahr 2024 ein Wertminderungsaufwand, der in Höhe von TEUR 108.277 auf die Sachanlagen pro rata verteilt wurde (Geschäftsjahr 2023: kein Wertminderungs- bedarf festgestellt). Eine entsprechende Aufstellung findet sich unter Punkt 23 „Firmenwert und Werthaltig- keitstest nach IAS 36“. Darüber hinaus wurden Wertminderung auf Sachanlagen im Zuge der Klassifizierung der MV Agusta-Gesellschaften als zur Veräußerung gehalten in Höhe von TEUR 32.373 erfasst. Weitere In- formationen hierzu finden sich unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräuße- rungsgruppen“.

26. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN

Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen handelt es sich um assoziierte Unternehmen und keine Gemeinschaftsunternehmen. Die Anteile an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogen werden, werden einzeln als unwesentlich betrachtet. Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beilage I/42 Finanzanlagen sind per 31. Dezember 2024 die Kiska GmbH, die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., die CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd., die LX Media GmbH und die PIERER IMMOREAL GmbH. Die Veränderungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen können dem Punkt 9. „Veränderun- gen im Konsolidierungskreis“ entnommen werden. Die Kiska GmbH ist ein Designunternehmen, welches Leistungen im Bereich Entwicklung und Design erbringt. Der Bilanzstichtag der Kiska GmbH ist der 31. März, der vor dem Erwerb der Beteiligung festgelegt wurde. Eine Änderung des Abschlussstichtags wird aufgrund von Wesentlichkeitsüberlegungen nicht angestrebt. Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde jeweils ein ungeprüfter Zwischenabschluss zum 31. Dezember herangezogen. Im laufenden Geschäftsjahr 2024 wurden Wertminderungen an der Gesellschaft in Höhe von TEUR 6.142 vorgenommen. Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. wurde im Juni 2016 gemeinsam mit dem Partner Ayala Corp. gegründet. Die Gesellschaft hat Mitte 2017 die CKD (completely-knocked-down) Assemblierung für KTM-Mo- torräder auf den Philippinen begonnen. Das KTM-Joint Venture in China mit dem Partner CFMOTO wurde im Geschäftsjahr 2018 unter dem Namen „Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd.“ gegründet. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 ihre operative Tätigkeit aufgenommen. Im chinesischen Hangzhou werden Motorräder der Mittelklasse produ- ziert. Die KTM Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023 die Zusammenarbeit mit CFMOTO intensiviert und die Pro- duktion im gemeinsamen Joint Venture erweitert. Im Geschäftsjahr 2022 wurde eine Kooperationsvereinbarung mit dem italienischen Motorradhersteller MV Agusta abgeschlossen. Im Rahmen jener Kooperationsvereinbarung hat die KTM AG zum 15. November 2022 25,1 % der Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A. mit Sitz in Varese, Italien, erworben. Ferner hat die Gruppe Anfang März 2024 weitere Anteile in Höhe von 25,0 % an der MV Agusta S.p.A. über eine vorzeitige Ausübung einer vereinbarten Call-Option erworben. Damit wurde die MV Agusta Motor S.p.A. unterjährig ein vollkonso- lidiertes Tochterunternehmen der Gruppe, ihre Ergebnisse der Monate Jänner und Februar 2024 sind jedoch noch Teil der At Equity-Bilanzierung. Mit Vertrag vom 4. Oktober 2024 hat die KTM AG 49,0 % der Anteile an der PIERER IMMOREAL GmbH, Wels, Österreich, von der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, Österreich, erworben. Zum Bilanzstichtag waren die Anteile als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wie unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ näher erläutert.

Die Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

TEUR 2023 2024
Beteiligungsbuchwert Stand 1.1. 33.341 33.870
Erwerb von Anteilen 0 14.679
Konsolidierungskreisänderungen (sukzessiver Erwerb) 0 -11.066
Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten 0 -10.748
Verkauf von Anteilen -946 -3.753
Anteiliges Jahresergebnis (abzüglich Zwischenergebniseliminierungen) 2.338 -2.736
Sonstige Zwischenergebniseliminierungen 1.131 214
Wertberichtigung Beteiligungen 0 -6.286
Sonstiges Ergebnis -1.051 488
Ausschüttung -943 -599
Sonstiges 0 67
Beteiligungsbuchwert Stand 31.12. 33.870 14.130

Beilage I/43

27. LATENTE STEUERANSPRÜCHE

Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung ihrer zeitnahen Realisierbar- keit gebildet. Aktive und passive latente Steuerposten werden bei gleicher Steuerhoheit und ähnlicher Fristig- keit saldiert ausgewiesen. Für die Unterschiede der steuerlichen Basis von vollkonsolidierten oder at-Equity- bewerteten Anteilen zum entsprechenden konzernalen Eigenkapital werden nur latente Steuern abgegrenzt, wenn eine Realisierung in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. Der Berechnung liegt der im jeweiligen Land übliche Ertragssteuersatz zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der Wertdifferenz zu Grunde.

Insgesamt errechnen sich die aktiven und passiven latenten Steuern aus folgenden Bilanzposten:

TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Aktive latente Steuern:
Vorräte 11.709 13.970
Finanzanlagen 61 48.776
Personalverbindlichkeiten 2.888 2.498
Rückstellungen 259 544
Verbindlichkeiten 15.172 17.368
30.089 83.156
Saldierung -40.123 -206.491
Verlustvorträge 19.968 207.461
9.934 84.126
Passive latente Steuern:
Forderungen uns sonstige kurzfristige Vermögenswerte -2.034 -108.607
Immaterielle Vermögenswerte -158.754 -98.777
-160.788 -207.384
Saldierung 40.123 206.491
-120.665 -893

Die temporären Unterschiede der passiven latenten Steuern im Posten „Immaterielle Vermögenswerte“ resul- tieren im Wesentlichen aus den steuerlich nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sowie aus Unter- schieden durch den Ansatz der Marke „KTM“. Die aktiven latenten Steuern auf Finanzanlagen betreffen – analog des Vorjahres – größtenteils offene Sie- bentel gemäß § 12 Abs 3 Z 2 öKStG (österreichisches Steuergesetz). Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden offene Siebentel aus Vorjahren in Höhe von TEUR 197 einkommensmindernd berücksichtigt. Für alle offenen Siebentel Abschreibungen wurden gemäß § 12 öKStG aktive latente Steuern angesetzt, da die Voraussetzun- gen des IAS 12.34 ff erfüllt werden. Weiters bestehen aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der österreichischen PIERER Mobility AG Gruppe in Höhe von TEUR 206.742 (Vorjahr: TEUR 19.968) sowie der KTM Australien-Subgruppe in Höhe von TEUR 719 (Vorjahr: TEUR 0). Für weitere Ausführungen, insbesondere die Zusammenhänge mit dem Sanierungs- verfahren, sei auf Punkt 19 „Ertragsteuern“ verwiesen.

Die in der PIERER Mobility-Gruppe vorhandenen und aktivierten steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt zusammengefasst werden:

Beilage I/44

TEUR 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024
aktive latente davon nicht an- aktive latente Verlustvortrag
Verlustvortrag gesetzter Verlustvortrag Steuer
PIERER Mobility AG 898.880 0 898.880 206.742
PIERER E-Commerce GmbH 2.338 -2.338 0 0
Avocodo GmbH 4.924 -4.924 0 0
Pierer Innovation GmbH 1.187 -1.187 0 0
Sonstige 278.578 -276.179 2.399 719
1.185.907 -284.628 901.279 207.461
TEUR 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023
Verlustvortrag davon nicht verbleibender angesetzt Verlustvortrag
Verlustvortrag Steuer
PIERER Mobility AG 85.202 -85.202 0 0
PIERER E-Commerce GmbH 11.506 -11.506 0 0
Sonstige 86.817 0 86.817 19.968
183.525 -96.708 86.817 19.968

Der steuerliche Verlust in Österreich ist unbegrenzt vortragsfähig. Abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste (einschließlich offene Sie- bentelabschreibungen und Zinsvorträge) auf welche keine aktiven latenten Steuern aktiviert wurden, belaufen sich auf TEUR 328.259 (Vorjahr: TEUR 96.708). Weiters wurden auf Verlustvorträge von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 86.155 (Vorjahr: 2.829) keine aktiven latenten Steuern gebildet. Davon sind Verluste in Höhe von TEUR 85.606 (Vorjahr: TEUR 2.200) auf unbestimmte Zeit vortragsfähig und Verluste in Höhe von TEUR 549 (Vorjahr: TEUR 629) bis zu 5 Jahre vortragsfähig. Zum 31. Dezember 2024 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steu- erlichen Bestimmungen die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten re- sultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben bzw. die Umkehrung der Unterschiede vom Konzern gesteuert werden kann. Weiters ist davon auszugehen, dass die Unterschiede zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben, da keine Veräußerung dieser Beteiligungen geplant ist. In Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wurden gemäß IAS 12.39 für zu versteuernde temporäre Differenzen in der Höhe von TEUR 2.681 (Vorjahr: TEUR 5.068) keine latenten Steuerabgrenzungen gebildet.# Beilage I/45

Latente Steuern

Die latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

TEUR 2023 2024
Latente Steuern (netto) am 1.1. -110.646 -110.731
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -11.109
Erfolgswirksam erfasste latente Steuern -2.738 203.673
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern 2.452 1.767
Im Eigenkapital erfasste latente Steuern 92 36
Erfolgsneutral erfasste latente Steuern aus Umgliederung (Vorjahr) 62 63
Fremdwährung 47 -466
Latente Steuern (netto) am 31.12. -110.731 83.233

28. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Forderungen aus Finanzierungstätigkeiten 2.597 347
Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen 515 515
Übrige 2.324 2.385
Summe 5.436 3.247

Die übrigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kautionen und Vorauszahlungen an Lieferanten.

29. VORRÄTE

Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:

TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 174.633 96.859
Unfertige Erzeugnisse 35.754 31.465
Fertige Erzeugnisse und Waren 646.868 489.528
Summe 857.255 617.852
TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Vorratsbestand brutto 909.411 770.272
- Wertberichtigungen -52.156 -152.420
Vorratsbestand netto 857.255 617.852

Hinsichtlich der zugrundeliegenden Einschätzungen zur Bewertung der Vorräte sei auf die Erläuterungen unter Punkt 7 „Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ verwiesen.

30. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind um die Einzelwertberichtigun- gen in Höhe von TEUR 27.957 (Vorjahr: TEUR 7.406) vermindert.

Beilage I/46

Wertberichtigungen auf Forderungen

TEUR Stand am 1.1.2023 Stand am 31.12.2023 = 1.1.2024 Stand am 31.12.2024
Zuführungen Einzelwertberichtigung 3.430 22.458 27.957
Zuführung Wertberichtigung für erwartete Verluste 111 493
Vorauszahlungen auf Vorräte und sonstige Vorauszahlungen
Stand am 1.1.2023 5.049
Währungsumrechnung -94 80
Verbrauch -305 -1.582
Auflösungen -785 -1.107
Umgliederung zur Veräußerung gehalten -75
Konsolidierungskreisänderungen 284
Stand am 31.12.2023 7.406
Stand am 31.12.2024 27.957

Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betru-
gen TEUR 2.122 (Vorjahr: TEUR 112).

31. KURZFRISTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Förderungen werden berücksichtigt, sobald Sicherheit besteht, dass diese der PIERER Mobility-Gruppe zu-
fließen werden und die Gruppe den gestellten Anforderungen entsprechen kann.

TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 15.666 6
Asset Backed Securities Finanzierungen (ABS) / Factoring Finanzierungen 22.733 39.875
Forderungen gegenüber gesellschafternahen Unternehmen 53 2.731
Sonstige 12.403 16.420
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 50.855 59.032
Förderungen 26.288 25.769
Forderungen gegenüber Finanzämtern 24.441 26.473
Vorsteuerforderungen (aus Organschaftsverrechnung mit der Pierer Industrie AG) 8.583 3.600
Anzahlungen auf Vorräte und sonstige Vorauszahlungen 35.782 34.373
Sonstige 138 5.472
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 95.232 95.687
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 146.087 154.719

Die im Zusammenhang mit dem bestehenden ABS- und Factoring-Programm verkauften Forderungen werden nach den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausgebucht. Im Rahmen des ABS-Programms werden monatlich revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem maximalen Volumen von TEUR 350.000 (Vorjahr: TEUR 350.000) verkauft. Im Juni 2024 hat die KTM Gruppe mit der Landesbank Baden-Württemberg ein hierzu ähnliches Factoring-Programm aufgesetzt, dessen Auslaufen jedoch im Zuge

Beilage I/47

des Sanierungsverfahrens beschlossen wurde. Weitere Informationen zum ABS- und Factoring-Programm finden sich unter Punkt 41 „Einstufung und beizulegende Zeitwerte“.

32. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Kassenbestände, Bankguthaben, Schecks sowie maximal drei Monate laufende Festgelder (vom Erwerbszeitpunkt gerechnet). Für weitere Details zur Verän-
derung des Cash-Standes verweisen wir auf die Angaben zur Kapitalflussrechnung im Kapitel VI des Kon-
zernanhanges. Darüber hinaus umfasst auch die Veräußerungsgruppe Zahlungsmittel und -äquivalente, wie unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“.

33. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE UND VERÄUSSERUNGSGRUPPEN

Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 fasste der Vorstand einige Entscheidungen zur Veräußerung verschiede-
ner langfristiger Vermögenswerte und zugehöriger Schulden, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gruppe (betrifft das Segment Motorrad) nachfolgend tabellarisch, anschließend erläuternd dargestellt werden.

Beilage I/48

Übersicht sämtlicher zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und zugehöriger Schulden

31.12.2024 TEUR PIERER & MAXCOM MOBILITY GmbH PIERER IMMOREAL OOD MV Agusta Summe
Langfristige Vermögenswerte:
Sachanlagen 30.467 0 0 30.467
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 0 10.704 0 10.704
Latente Steueransprüche 0 0 21.792 21.792
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Forderungen 0 24.689 289 24.977
Summe 30.467 35.392 22.080 87.940
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte 0 0 76.912 76.912
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 8.784 8.784
Vorauszahlungen 0 0 768 768
Steuererstattungsansprüche 0 0 545 545
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Forderungen 0 0 23.550 23.550
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 8.162 8.162
Summe 0 0 118.722 118.722
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 30.467 35.392 140.802 206.662
Langfristige Schulden:
Finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 435 435
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 0 0 847 847
Latente Steuerschulden 0 0 0 0
Andere langfristige Schulden 0 0 1.864 1.864
Summe 0 0 3.146 3.146
Kurzfristige Schulden:
Finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 29.899 29.899
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 21.507 21.507
Rückstellungen 0 0 8.991 8.991
Steuerschulden 0 0 754 754
Vorauszahlungen 0 0 380 380
Andere kurzfristige Schulden 0 0 2.557 2.557
Summe 0 0 64.087 64.087
Schulden i.Z.m. zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 0 0 67.233 67.233

Gebäude, Ausstattung und Grundstück der PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD

Nicht zuletzt aufgrund des vollständigen Rückzugs der PIERER Mobility AG aus dem Geschäft der PIERER New Mobility GmbH traf der Vorstand der KTM AG die Entscheidung, das erbaute Gebäude, das Grundstück und die zugehörigen Vermögenswerte der PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien, zu veräußern. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 waren die Verhandlungen mit einem potentiellen Käufer bereits weit fortge-
schritten, sodass von einer hinreichenden Sicherheit des Verkaufs im Laufe des Geschäftsjahres 2025 ausge-
gangen werden kann. Aufgrund des ausgehandelten Kaufpreises wurde für das Gebäude mit zugehöriger Aus-
stattung sowie das Grundstück zum 31. Dezember 2024 ein Fair Value von TEUR 35.000 ermittelt (bisheriger Buchwert: TEUR 30.467). Aufgrund der Überschreitung des Buchwerts durch den Fair Value musste nach den Regelungen des IFRS 5 kein Bewertungsunterschied erfasst werden. Die zugehörigen Vermögenswerte wurden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert.

Beilage I/49

At Equity-Anteile an der PIERER IMMOREAL GmbH und zugehörige Finanzforderungen

Darüber hinaus wurde die am 4. Oktober 2024 erworbene Beteiligung in Höhe von 49,0 % der Anteile an der PIERER IMMOREAL GmbH, Wels, Österreich, zum Bilanzstichtag als zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert bilanziert. Der Verkauf der Anteile erfolgte am 3. Jänner 2025 zurück an den ursprünglichen Verkäufer, die Pierer Konzerngesellschaft mbH. Der Kaufpreis entsprach dem ursprünglichen Kaufpreis durch die KTM AG (TEUR 10.879). Es bestand kein Abwertungsbedarf nach den Vorgaben von IFRS 5, da aufgrund der über die At Equity-Methode anteilig übernommenen Verluste der PIERER IMMOREAL GmbH der Buchwert der Finanzanlage (TEUR 10.704) unter dem Fair Value (TEUR 10.879) liegt. Zugleich wurden Finanzforderungen gegen die PIERER IMMOREAL GmbH im Umfang von TEUR 24.689 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, da sie zusammen mit den Anteilen im Oktober 2024 erworben und schließlich auch zusammen mit den Anteilen im Januar 2025 wieder veräußert wurden.

MV Agusta

Auch die Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, sowie die Anteile an den sonstigen MV Agusta-
Gesellschaften der KTM-Gruppe waren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 Gegenstand laufender Verhand-
lungen über ihre Veräußerung. Die Veräußerung galt zum Bilanzstichtag als hochwahrscheinlich, gab die PIE-
RER Mobility AG am 31. Jänner 2025 schließlich bekannt, dass eine entsprechende Vereinbarung mit dem bis-
herigen Minderheitengesellschafter der MV Agusta Motor S.p.A., der Art of Mobility S.A., getroffen werden konnte. Der Verkauf soll noch im ersten Halbjahr 2025 final abgeschlossen werden. Die Verkaufsvereinbarung umfasst folgende Gesellschaften und ihre Vermögenswerte und Schulden, die zu einer Veräußerungsgruppe zusammengefasst sind:

  • MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen, Österreich;
  • MV Agusta Services S.r.l., Meran, Italien;
  • MV Agusta Motorcycles North America, Inc., Murrieta, CA, USA;
  • MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien;
  • Centro Stile MV Agusta S.r.l., Borgo Maggiore, San Marino;
  • MV Agusta USA LLC, Pennsylvania, United States.

Bei dieser Veräußerungsgruppe sind Wertminderungsaufwendungen zum einen auf einen aktivierten Firmenwert (TEUR 76.283, siehe dazu auch Punkt 9 „Veränderungen im Konsolidierungskreis“) sowie auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte auf den niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten (TEUR 71.028) entstanden, die unter den Aufwendungen für Wertminderungen nach IFRS 5 erfasst wurden.Damit wurde das abnutzbare Anlagevermögen oben genannter Gesellschaften auf Null abgewertet. Es sind keine kumulativen Erträge oder Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, im sonstigen Ergebnis enthalten. Die Vermögenswerte und zugehörige Schulden der Veräußerungsgruppe „MV Agusta“ per 31. Dezember 2024 können obenstehender einleitender Tabelle entnommen werden. Die angeführten, in der Veräußerungsgruppe enthaltenen Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente stellen einen Überleitungsposten zum in der Cash-flow-Rechnung ermittelten Cash-Endbestand dar.

34. KONZERNEIGENKAPITAL

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr 2024 und im Geschäftsjahr 2023 ist in der Beilage I/7 dargestellt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 33.796.535 und ist in 33.796.535 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert, aufgeteilt. Die Aktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Beilage I/50 Dividende sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Alle Anteile wurden voll eingezahlt. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Grundkapital entspricht dem Ausweis im Einzelabschluss der PIERER Mobility AG.

In der Rücklage nach IFRS 9 ist die Cash-Flow-Hedge-Rücklage enthalten. Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld. Die Rücklage für Kosten der Absicherung zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, das sich auf das Forward-Element des Devisentermingeschäfts bezieht. Diese werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und wie die Gewinne und Verluste in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften bilanziert. Die Entwicklung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage und der Rücklage für Kosten der Absicherung wird unter dem Punkt 43. „Hedging“ erläutert.

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen:

TEUR 2024 KTM AG Sonstige Gesamt
Umsatzerlöse 1.802.554 76.467 1.879.021
Gewinn/Verlust -1.083.001 3.094 -1.079.907
Sonstiges Ergebnis -1.695 26 -1.669
Gesamtergebnis -1.084.696 3.120 -1.081.576
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn/Verlust -89.896 254 -89.642
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis -89.896 254 -89.642
Langfristige Vermögenswerte 1.023.980 -76.470 947.510
Kurzfristige Vermögenswerte 1.298.073 150.251 1.448.324
Langfristige Schulden -192.831 -3.246 -196.077
Kurzfristige Schulden -2.269.275 -124.231 -2.393.506
Nettovermögen -140.053 -53.696 -193.749
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 1.692 1.322 3.014
Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit -418.956 -17.006 -435.962
Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -338.971 -1.539 -340.510
Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit 696.684 -2.007 694.677
Gesamt Cash-Flow -61.243 -20.552 -81.795
Dividenden an nicht beherrschende Anteile 754 0 754

Beilage I/51

In den nicht beherrschenden Anteilen der KTM AG sind nicht beherrschende Anteile von Tochterunternehmen der KTM AG enthalten und betreffen die Gesellschaften CERO Design Studio S.L., KTM MOTOHALL GmbH, MV Agusta Motorcycles GmbH und die PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD. Darüber hinaus wurden die nicht beherrschenden Anteile durch die Erstkonsolidierung der MV Agusta Motor S.p.A. und ihrer Tochterunternehmen um TEUR 50.711 im Zuge der Erstkonsolidierung erhöht. Das Eigenkapital und die nicht beherrschenden Anteile wurden ferner auch aufgrund bestehender NCI Put-Optionen verändert. Diesbezüglich hat die Gruppe ihre Bilanzierungsmethode verändert, wie in Punkt 4 „Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ ausführlich erläutert. Demnach erfolgt eine vollständige Ausbuchung der betroffenen NCI bei zeitgleicher Einbuchung der Optionsverbindlichkeit mit dem Eigenkapital als Verrechnungsposition. Zu den Beteiligungshöhen verweisen wir auf den Beteiligungsspiegel im Kapitel XII.

Die Auswirkungen der Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen sowie die Veränderung an dem den Anteilseignern zurechenbaren Eigenkapital während des Geschäftsjahres stellt sich wie folgt dar:

TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Erworbener (-) bzw. abgegangener (+) Buchwert nicht beherrschender Anteile 0 65
Erhaltener (+) / gezahlter (-) Kaufpreis an nicht beherrschende Anteilseigner 214 0
Im Eigenkapital erfasster Unterschiedsbetrag 214 65
2023 KTM AG Sonstige Gesamt
Umsatzerlöse 2.657.157 4.053 2.661.210
Gewinn/Verlust 94.249 -17.836 76.413
Sonstiges Ergebnis -13.080 -50 -13.130
Gesamtergebnis 81.169 -17.886 63.283
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn/Verlust -4.612 842 -3.770
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis -4.612 842 -3.770
Langfristige Vermögenswerte 1.268.966 64.862 1.333.828
Kurzfristige Vermögenswerte 1.547.203 71.884 1.619.087
Langfristige Schulden -1.081.711 -48.287 -1.129.998
Kurzfristige Schulden -894.346 -19.298 -913.644
Nettovermögen 840.112 69.161 909.273
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 3.690 1.322 5.012
Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit -102.840 -8.011 -110.851
Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -308.158 6.018 -302.140
Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit 384.256 14.406 398.662
Gesamt Cash-Flow -26.742 12.413 -14.329
Dividenden an nicht beherrschende Anteile 500 0 500

Beilage I/52

Das sonstige Ergebnis nach Steuern entwickelte sich im Konzerneigenkapital wie folgt:

TEUR Rücklage nach IFRS 9 Rücklagen inklusive Bilanzgewinn Währungsumrechnungsdifferenzen Anteile Hauptgesellschaft Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Konzern-eigenkapital Gesamt
2024
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 4.048 4.048 0 4.048 4.048
Absicherung von Zahlungsströmen -6.233 0 0 -6.233 0 -6.233 -6.233
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 0 516 0 516 0 516 516
-6.233 516 4.048 -1.669 0 -1.669 -1.669
2023
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 -5.246 -5.246 0 -5.246 -5.246
Absicherung von Zahlungsströmen -7.511 0 0 -7.511 0 -7.511 -7.511
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 0 -373 0 -373 0 -373 -373
-7.511 -373 -5.246 -13.130 0 -13.130 -13.130

35. FINANZVERBINDLICHKEITEN

TEUR Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr
31.12.2024
Schuldscheindarlehen 495.000 495.000 495.000 0
Namensschuldverschreibung 110.000 110.000 110.000 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 359.445 359.445 330.613 28.832
Verbindlichkeiten aus Factoring Programm zwischen Konzernunternehmen 63.415 63.415 63.415 0
Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm zwischen Konzernunternehmen 15.871 15.871 15.871 0
Leasingverbindlichkeiten 87.796 87.796 23.275 64.521
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 674.595 674.595 674.595 0
Summe Finanzverbindlichkeiten 1.806.122 1.806.122 1.712.769 93.353

Beilage I/53

TEUR Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr
31.12.2023
Schuldscheindarlehen 495.000 493.680 0 493.680
Namensschuldverschreibung 110.000 109.630 0 109.630
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 335.820 335.820 29.892 305.928
Verbindlichkeiten aus Factoring Programm zwischen Konzernunternehmen 5.373 5.373 5.373 0
Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm zwischen Konzernunternehmen 4.904 4.904 4.904 0
Leasingverbindlichkeiten 73.282 73.282 19.671 53.611
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 12.209 12.209 12.209 0
Summe Finanzverbindlichkeiten 1.036.588 1.034.898 72.049 962.849

Aufgrund der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens der KTM AG am 29. November 2024 kam es seither zu keinen weiteren Zins- oder Tilgungszahlungen, da sie über die angebotene Sanierungsquote, konkret als Kassaquote, bedient werden. Das Sanierungsverfahren hatte überdies zur Folge, dass abgegrenzte Transaktionskosten aufzulösen waren. Betreffend die im Sanierungsverfahren befindlichen Gesellschaften wurden die Fristigkeiten finanzieller Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Leasingverbindlichkeiten im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf kurzfristige Positionen umgegliedert. Eine analoge Umgliederung unterblieb bei den Leasingverbindlichkeiten, da diese von den Gläubigern im Wesentlichen bedingt angemeldet wurden. Führt also die Gruppe die Leasingverhältnisse fort, so sind die Leasingverbindlichkeiten nicht Bestandteil der Sanierungsquote und die ursprünglichen Zahlungsziele werden beibehalten. Da es sich bei den gegenständlichen geleasten Vermögenswerten um im Wesentlichen betriebsnotwendiges Vermögen handelt, geht die Gruppe von einer entsprechenden Weiterführung der Leasingverhältnisse aus. Erst mit erfolgreicher Beendigung des Sanierungsverfahrens tritt die schuldbefreiende Wirkung von den finanziellen Verbindlichkeiten rechtskräftig ein.

Im April 2024 hat die Gruppe ein Investitionsdarlehen zur Finanzierung des Anteilserwerb an der MV Agusta Motor S.p.A. bei der Raiffeisen Bank International AG in Höhe von TEUR 35.000 aufgenommen. Im Juni 2024 wurde ein Darlehen von der Oberbank AG in Höhe von TEUR 3.500 aufgenommen, welches das über den Erwerb der PIERER Green Energy GmbH zugegangene Darlehen über dieselbe Höhe ablöste. Darüber hinaus wurden TEUR 17.059 an Forschungsdarlehen im Geschäftsjahr 2024 getilgt. Die Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 zahlreiche kurzfristige Finanzmittel zur Deckung des Liquiditätsbedarfs aufgenommen.Hervorzuheben sind insbesondere die Aufnahme von Mitteln über Exportwechselkredite (TEUR 88.737) sowie Betriebsmittel- und Working Capital-Linien (TEUR 553.839). Darüber hinaus wurde Fremdkapital über das Lieferantenfinanzierungsprogramm aufgenommen, indem hier- über innerkonzernliche Fakturen zwischen Tochterunternehmen der Gruppe bevorschusst abgerufen wurden. Das Lieferantenfinanzierungsprogramm wurde im Zuge der Eröffnung des Sanierungsverfahrens eingestellt. Da die bei Fälligkeit an die Lieferanten der Gruppe durch die Kreditinstitute, mit denen das Programm abge- schlossen wurde, bevorschussten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von der Gruppe nicht beglichen werden konnten, wurden diese Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzver- bindlichkeiten der Gruppe. Der Betrag belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 54.721, davon TEUR 15.391 aus regulären Beziehungen von Konzernunternehmen und TEUR 39.330 aus Beziehungen zwischen Konzernunternehmen, die sich im Sanierungsverfahren befinden – konkret der KTM AG, der KTM Compo- nents GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH (Vorjahr: TEUR 0). Für weiterführende Erläu- terungen sei auf Punkt 37 „Andere kurz- und langfristige Schulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ verwiesen.

Beilage I/54

36. VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich aus Verpflichtungen für Abfertigungen und Jubiläumsgeldern zusammen:

31.12.2023 31.12.2024
Abfertigungen 20.548 19.618
Jubiläumsgelder 7.419 7.289
Gesamt 27.967 26.907

Besonderheiten im Zuge des Sanierungsverfahrens

Durch die Eröffnung des Sanierungsverfahrens vom 29. November 2024 der KTM AG, der KTM Components GmbH und der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH ergeben sich einige Besonderheiten in der Bilanzie- rung der Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer, die insbesondere auf nationalrechtliche Vorschriften zurückgehen, wie nachfolgend erläutert.

Die Gehälter für November sowie die anteiligen offenen Sonderzah- lungen wurden vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) übernommen und in voller Höhe, d. h. mit ihrem Erfüllungs- betrag, als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Gemäß § 25 Abs 1c IO wurden auf Basis der Sanierungspläne Kündigungen im Ausmaß von 200 Mitarbeitern der KTM AG und 50 Mitarbeitern der KTM Components GmbH innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses (29.11.2024) mit Zustimmung des Sanierungsverwalters ge- plant. Als weitere Kündigungen innerhalb eines Monats gemäß § 25 Abs 1b Satz 2 IO nach der Berichtstag- satzung (20.12.2024) waren vorgesehen: 200 Mitarbeiter der KTM AG, 250 Mitarbeiter der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH und 50 Mitarbeiter der KTM Components GmbH.

Die daraus resultierenden Ansprüche der gekündigten Mitarbeiter, u. a. Gehälter und Abfertigungen, wurden je nach Kündigungszeitpunkt bilanziell unterschiedlich behandelt: Ansprüche aus Kündigungen bis zum 31.12.2024 wurden aufgrund ihres fixen Charakters als Verbindlichkeit angesetzt, während Ansprüche aus Kündigungen zwischen dem 01.01.2025 und dem 19.01.2025 aufgrund Unklarheiten der Höhe und des Fäl- ligkeitszeitpunkts nach als Rückstellung im Konzernabschluss zum 31.12.2024 erfasst wurden. Des Weiteren erfolgte eine erfolgsneutrale Umgliederung der zum Insolvenzeröffnungszeitpunkt bestehenden Rückstellungen für Ansprüche der gekündigten Mitarbeiter in die Verbindlichkeiten. Hintergrund ist die Über- nahme der Verpflichtung durch den IEF. Rückstellungen für Ansprüche, deren Anspruchsgrundlage durch die Kündigung entfallen sind, bspw. bei Jubiläumsgeldern, wurden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die PIERER Mobility-Gruppe zudem verpflichtet, an alle MitarbeiterInnen in Österreich, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, bei Kündigung durch den Dienst- geber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Die Höhe dieser leistungsori- entierten Verpflichtung ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Für alle nach dem 31. Dezember 2002 begründeten Arbeitsverhältnisse in Österreich zahlt die Gesellschaft monatlich 1,53 % des Bruttomonatsgehaltes in eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhält- nisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Die Gesellschaft ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet, welche in jenem Geschäftsjahr im Aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet wurden (beitragsorientierte Verpflichtung).

Für Mitarbeiter von österreichischen Konzernunternehmen, die ab dem 1. Jänner 2003 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, wurden Beiträge für Abfertigungen an eine ge- setzliche Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 1,53 % des Lohnes bzw. Gehaltes einbezahlt. Im abgelaufe- nen Geschäftsjahr wurden Beiträge von insgesamt TEUR 4.688 (Vorjahr: TEUR 3.595) gezahlt.

Beilage I/55

Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich im Ge- schäftsjahr wie folgt:

31.12.2023 31.12.2024
Anwartschaftsbarwert:
Stand am 1.1. 19.548 20.548
Dienstzeitaufwand 509 416
Zinsaufwand 793 960
Erfolgte Zahlungen -861 -1.233
Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (sonstiges Ergebnis) 485 670
Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 -847
Sonstiges 74 -896
Stand am 31.12. 20.548 19.618

Die gewichteten Restlaufzeiten (Duration) der Abfertigungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 betragen 9 Jahre (Vorjahr: 10 Jahre).

Der versicherungsmathematische Gewinn / Verlust setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:

31.12.2023 31.12.2024
Änderung von Erwartungswerten 174 234
Änderung demografischer Annahmen 2 38
Änderung finanzieller Annahmen 309 398
Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust 485 670

Die Bewertung der Verpflichtung liegen folgende Annahmen zugrunde:

Parameter 31.12.2023 31.12.2024
Rechnungszinssatz 3,51% 3,41%
Lohn- / Gehaltstrend 3,50% 2,75%
Pensionsalter (Jahre) Frauen / Männer mit Übergangsregelung 65 Jahre 65 Jahre

Der Rechnungszins wurde unter der Berücksichtigung der durchschnittlichen Laufzeiten und durchschnittli- chen Restlebenserwartung festgesetzt. Der Abzinsungssatz ist die Rendite, die am Abschlussstichtag für erst- rangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt wird. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezi- fisch ermittelt und alters- / dienstzeitabhängig berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Bewertun- gen liegen länderspezifische Sterbetafeln zu Grunde. Als Pensionseintrittsalter wurde das gesetzliche Pensi- onseintrittsalter je Land gewählt.

Eine Änderung (+/- 0,5 Prozentpunkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn- / Gehaltstrend“ hätte zum 31. Dezember 2024 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:

Beilage I/56

Parameter Änderung -0,50% Änderung +0,50%
Rechnungszinssatz 4,6% -4,3%
Lohn- / Gehaltstrend -4,3% 4,6%

Eine Änderung (+/- 0,5 Prozentpunkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn- / Gehaltstrend“ hätte zum 31. Dezember 2023 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:

Parameter Änderung -0,50% Änderung +0,50%
Rechnungszinssatz 4,9% -4,5%
Lohn- / Gehaltstrend -4,6% 4,9%

Jubiläumsgelder

Aufgrund von kollektivvertraglichen Vereinbarungen sind die Gesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe ver- pflichtet, an MitarbeiterInnen in Österreich Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienst- jahre (ab 25 Dienstjahren) zu leisten (leistungsorientierte Verpflichtung). Die Zinsen werden im sonstigen Fi- nanzergebnis erfasst.

Die Verpflichtungen für Ansprüche aus Jubiläumsgeldern entwickelten sich wie folgt:

31.12.2023 31.12.2024
Stand am 1.1. 6.606 7.419
Dienstzeitaufwand 601 587
Zinsaufwand 288 371
Erfolgte Zahlungen -160 -111
Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (erfolgswirksam) 84 -245
Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 12
Sonstiges 0 -744
Stand am 31.12. 7.419 7.289

In den Abgängen im Geschäftsjahr 2024 sind aus den oben beschriebenen Folgen der Austritte im Zuge des Insolvenzverfahrens TEUR 86 enthalten.

37. ANDERE KURZ- UND LANGFRISTIGE SCHULDEN UND VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die anderen langfristigen Schulden setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2024
Kautionen 10.881 7.338
Optionen auf nicht beherrschende Anteile 5.816 61.445
Kaufpreisverbindlichkeiten 0 4.616
Sonstige finanzielle Schulden 3 118
Andere langfristige finanzielle Schulden 16.700 73.517
Andere langfristige nicht finanzielle Schulden 1.817 1.408
Andere langfristige Schulden 18.517 74.925

Beilage I/57

Die Optionen auf nicht beherrschende Anteile betreffen zum einen aus der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, sowie zum anderen die PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien. Sie begründen sich auf den geschlossenen Vertragswerken. Im Zuge dessen erfolgt eine erfolgsneutrale Umgliederung zwischen Eigenkapital, nicht beherrschenden Anteilen und Finanzverbindlichkeiten, wie ausführlicher unter Punkt 4 „Än- derung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ erläutert.## 37. Sonstige Finanzschulden

Die anderen kurzfristigen Schulden setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

TEUR
31.12.2023
Umsatzboni 54.230
Preisnachlässe 6.726
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 2.590
Sonstige finanzielle Schulden 9.342
Andere kurzfristige finanzielle Schulden 72.888
Personalverbindlichkeiten 49.117
Vorauszahlungen 5.178
Verbindlichkeiten Finanzämter 10.049
Sonstige nicht finanzielle Schulden 3.690
Andere kurzfristige nicht finanzielle Schulden 68.034
Andere kurzfristige Schulden 140.922

In den kurzfristigen Personalverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten für nicht konsumierte Urlaube, Verbindlichkeiten für Mitarbeiterprämien, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskrankenkassen sowie Verbindlichkeiten aus Löhnen enthalten.

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen:

Unternehmen der PIERER Mobility-Gruppe hatten bis zur Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG mit zwei Kreditinstituten revolvierende Programme zur Finanzierung von Lieferantenverbindlichkeiten (Supplier Finance Programme) aufgesetzt. Lieferanten wurde damit die Möglichkeit eröffnet, ihre Forderungen gegenüber der PIERER Mobility-Gruppe vor Fälligkeit an das Kreditinstitut zu verkaufen. In dieser Vereinbarung stimmte das Kreditinstitut zu, von der PIERER Mobility-Gruppe geschuldete Rechnungsbeträge an teilnehmende Lieferanten zu bezahlen und später einen Ausgleich hierfür von der PIERER Mobility-Gruppe zu erhalten. PIERER Mobility-Gruppe wurde nicht von der ursprünglichen rechtlichen Verpflichtung entbunden. Sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht kam es zu keiner wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen und zu keiner wesentlichen Verlängerung der Zahlungsziele. Für die PIERER Mobility-Gruppe fielen keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an das jeweilige Kreditinstitut an.

Da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach, wurden die ursprünglichen Verbindlichkeiten nicht ausgebucht, sondern weiterhin unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gezeigt. Alle den Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen unterliegenden Verbindlichkeiten wurden und werden zum 31. Dezember 2024 bzw. 2023 als kurzfristig ausgewiesen. Die Lieferantenfinanzierungsprogramme wurden mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens Mitte November eingestellt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 sind nur noch diejenigen Beträge Teil des Lieferantenfinanzierungsprogramms der PIERER Mobility-Gruppe, für die Lieferanten bereits die Möglichkeit der vorzeitigen Begleichung ihrer Forderungen durch die Kreditinstitute in Anspruch genommen haben. Vor diesem Hintergrund sind der PIERER Mobility-Gruppe aus den Lieferantenfinanzierungsprogrammen auch Finanzverbindlichkeiten entstanden, die jedoch obenstehende Einschätzung und Beschreibung der Programme nicht beeinflussen. Dies betrifft folgende Sachverhalte, die spezifische Gründe aufweisen:

  • Zum einen wurden vor Eröffnung des Sanierungsverfahrens innerkonzernliche Fakturen zwischen Tochterunternehmen der PIERER Mobility-Gruppe den Lieferantenfinanzierungsprogrammen zugeführt und von den Kreditinstituten bevorschusst. Aus konzernaler Sicht wurde damit verzinsliches Fremdkapital aufgenommen und der PIERER Mobility-Gruppe ging die entsprechende Liquidität zu. Der Betrag beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres 2024 auf TEUR 15.871 (Vorjahr: TEUR 0).
  • Zum anderen wurden die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen im Zuge der Eröffnung des Sanierungsverfahrens eingestellt. Da die bei Fälligkeit an die Lieferanten der PIERER Mobility-Gruppe durch die Kreditinstitute, mit denen das Programm abgeschlossen wurde, bevorschussten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von der PIERER Mobility-Gruppe nicht beglichen werden konnten, wurden diese Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzverbindlichkeiten der PIERER Mobility-Gruppe. Der Betrag beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 39.330 (Vorjahr: TEUR 0).

Alle den Supplier Finance Programmen unterliegenden Verbindlichkeiten werden zum 31.Dezember 2024 bzw. 2023 als kurzfristig ausgewiesen. Von diesen Supplier Finance Programmen sind zum 31. Dezember 2024 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 59.204 (Vorjahr: TEUR 349.065) betroffen. Dies entspricht 15,5% (Vorjahr: 51,6%) der gesamten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag. Dieser Rückgang begründet sich zum einen darin, dass die Einkaufsvolumina des Fahrrad-Segments im Geschäftsjahr 2024 deutlich reduziert wurden (zum Bilanzstichtag im Lieferantenfinanzierungsprogramm: TEUR 26.705; im Vorjahr: TEUR 119.140). Zum anderen wurden die Lieferantenfinanzierungsprogramme mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens im Motorrad-Segment Mitte November eingestellt, wie obenstehend erläutert. Weiterführende Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden.

TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die Gegenstand von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind
Ausgewiesen als Teil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 59.204 349.065
Davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, für die die Lieferanten bereits Zahlungen vom Finanzdienstleister erhalten haben 59.204 -
Ausgewiesen als Teil der sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten 39.330 -
Davon sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits Zahlungen vom Finanzdienstleister erhalten haben 39.330 -
Bandbreite der Zahlungsziele (in Tagen nach Rechnungsdatum)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind 10-90 -
Vergleichbare Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Gegenstand von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind 45-90 -

Die PIERER Mobility-Gruppe hat von den Möglichkeiten der Erleichterung bei der erstmaligen Anwendung der Standardanpassung „Änderungen zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen“ Gebrauch gemacht und auf Vergleichsinformationen für das erste Jahr der Anwendung verzichtet.

Die Zahlungen eines Kreditinstituts an einen Lieferanten, der Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung ist, sind für die PIERER Mobility-Gruppe bilanziell unbeachtlich und nicht zahlungswirksam. Die Zahlungen an das jeweilige Kreditinstitut sind im Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit enthalten, weil sie weiterhin Teil des normalen betrieblichen Zyklus der PIERER Mobility-Gruppe sind und ihr wesentlicher Charakter betrieblich bleibt, sie also Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen.

Beilage I/59

TEUR Stand am 01.01.2024 Zuführungen Auflösungen Verbrauch Konsolidierungskreisänderung Stand am 31.12.2024
Kurzfristige Rückstellungen:
Rückstellungen für Garantien und Gewährleistung 20.523 15.492 0 -21.110 619 15.524
Rückstellungen für Restrukturierung 0 31.424 0 0 0 31.424
Rückstellungen für Prozesse 1.199 1.540 0 -8.347 7.726 2.118
Sonstige Rückstellungen 149 40.540 0 -206 2.166 42.649
21.871 88.996 0 -29.663 10.511 91.715

38. RÜCKSTELLUNGEN

Der Konzern bildet Rückstellungen für Garantien und Gewährleistung für bekannte, zu erwartende Einzelfälle. Die erwarteten Aufwendungen basieren vor allem auf früheren Erfahrungen und werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte ergebniswirksam gebildet. Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist mit Unsicherheiten verbunden, wodurch es in der Zukunft zu einer Anpassung der gebildeten Rückstellungen kommen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Aufwendungen für diese Maßnahmen die hierfür gebildeten Rückstellungen in nicht vorhersehbarer Weise übersteigen oder unterschreiten. Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Die im Geschäftsjahr 2024 neu gebildeten Rückstellungen für Restrukturierung betreffen im Wesentlichen erwartete Aufwendungen für insbesondere externe Beratungsleistungen im Zuge des Sanierungsverfahrens, für die Bezüge der Sanierungsverwalter sowie für bedingt angemeldete Schadenersatzforderungen. Bei der Berechnung der Höhe der Rückstellung für Schadenersatzforderungen wurde eine Realisierungsquote von 50 % auf den Gesamtbetrag angenommen, da zum Bilanzstichtag keine präzisere Einschätzung vorgenommen werden kann, welche dieser Schadenersatzforderungen durch die Gruppe und von den Sanierungsverwaltern akzeptiert werden wird.

VI. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Veränderungen der in der Kapitalflussrechnung dargestellten Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte neutralisiert werden. In den sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Erträgen) sind im Wesentlichen Bewertungen von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte sowie noch nicht zahlungswirksame Erträge aus Förderungen enthalten. Wesentliche Sondereffekte im Geschäftsjahr 2024 der sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen betreffen größtenteils Wertberichtigungen von Vorräten sowie die aufgrund des Sanierungsverfahrens gebildete Restrukturierungsrückstellung; weiterführende Informationen siehe Punkt 7. „Schätzungen und Ermessensentscheidungen.“ Die Auswirkungen von Konsolidierungskreisänderungen wurden eliminiert und sind im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen.

Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Finanzschulden und den in der Kapitalflussrechnung dargestellten Werten kann wie folgt dargestellt werden:

Beilage I/60

VII. RISIKOBERICHT

39.# FINANZIELLE RISIKEN

Die PIERER Mobility-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transaktionen Kredit-, Markt-, Währungs- sowie Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über Risiken informiert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können. Die Grundsätze des Finanzrisikomanagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem Konzern-Treasury.

Im Geschäftsjahr 2024 führten insbesondere die Liquiditätsrisiken und schließlich die fehlende Liquidität der KTM AG zur Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens. Damit wurden die Ziele des Finanzrisikomanagements der PIERER Mobility-Gruppe, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität sicherzustellen, verfehlt.

Die Sanierungspläne der Gesellschaften KTM AG, KTM Forschungs- und Entwicklungs GmbH sowie KTM Components GmbH wurden schließlich am 25. Februar 2025 von den Gläubigern gerichtlich angenommen. Der entstehende Sanierungsgewinn von 70 % der angemeldeten Gläubiger-Forderungen kann durch die PIERER Mobility-Gruppe erst mit rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht und seiner darin enthaltenen Voraussetzungen realisiert werden; erst dies stellt aufgrund der nationalen insolvenzrechtlichen Vorschriften den wertbegründenden Rechtsakt dar. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 stellt die Gruppe die vormals langfristigen Finanzverbindlichkeiten, die dem Sanierungsverfahren unterliegen, aufgrund ihrer damit einhergehenden rechtlichen Klassifizierung als kurzfristig dar. Die schuldbefreiende Wirkung des Sanierungsplans ist indes erst im Geschäftsjahr 2025 bilanziell zu erfassen.

Die erfolgreiche und planungsgetreue Umsetzung der Fortbestehensprognose ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet und unterliegt exogenen und endogenen Faktoren. Dieser Konzernabschluss wird unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und im Einklang damit auch der Konzernlagebericht. Diese Einschätzung beruht auf verschiedenen Gründen, insbesondere jedoch der fristgerechten Hinterlegung der Sanierungsquote, wie unter Punkt 2 „Laufendes Sanierungsverfahren, Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren“ näher erläutert. Diesen Ausführungen können auch weitere Hintergründe hierzu entnommen werden.

Die Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens, insbesondere der KTM AG, hatte zur Folge, dass die in Sicherungsbeziehungen eingesetzten Derivate von den anbietenden Kreditinstituten terminiert wurden. Damit wurden alle Cashflow-Hedge-Beziehungen der PIERER Mobility-Gruppe, die auf Zinsderivaten beruhten, beendet. Die PIERER Mobility-Gruppe hat die gebildeten Rücklagen im Eigenkapital ergebniswirksam recycled, da die Sicherungsbeziehung Schwankungen variabler Zinssätze aufgenommener Darlehen und Kredite absicherte und aufgrund des Sanierungsverfahrens die daraus resultierenden künftigen Cashflows nicht mehr eintreten werden. Cashflow-Hedge-Sicherungen auf fremde Währungen, die in erster Linie in den Vertriebstöchtern KTM Sportmotorcycle GmbH und Husqvarna Mobility GmbH sowie deren Töchter eingesetzt wurden, blieben von der Kündigung durch die Kreditinstitute unberührt.

Darüber hinaus verfügte die PIERER Mobility-Gruppe über einen Cashflow-Hedge auf das Zinsänderungsrisiko auf die Fremdwährung USD von künftigem Umsatzvolumen in den USA. Das zugrundeliegende Sicherungsgeschäft wurde von der PIERER Mobility-Gruppe bereits im Oktober 2024, vor Eröffnung des Sanierungsverfahrens, gekündigt. Da die PIERER Mobility-Gruppe weiterhin mit dem Eintritt der zugrunde gelegten Cashflows, d. h. den Umsatzerlösen in den USA, rechnet, konnte die zugehörige Rücklage im Eigenkapital nicht mit Terminierung des Sicherungsgeschäfts ergebniswirksam erfasst werden. Die PIERER Mobility-Gruppe erfasst diese GuV-wirksame Umgliederung ratierlich über die eigentliche Restlaufzeit des Sicherungsgeschäfts bis April 2025.

Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten

TEUR Buchwert 1.1.2024 Zahlungswirksame Veränderung Zahlungsunwirksame Veränderung Erwerb Umgliederung Konsolidierungskreis Transaktionskosten Abgrenzung Buchwert 31.12.2024
Kurzfristige Finanzschulden 52.378 687.911 0 933.478 5.417 0 10.310 1.689.494 -
Langfristige Finanzschulden 909.238 47.031 0 -933.478 3.500 2.542 0 28.833 -
Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) 19.671 -22.612 0 26.775 -559 0 0 23.275 -
Leasingverbindlichkeiten (langfristig) 53.611 0 37.006 -26.775 1.072 0 -393 64.521 -
Summe 1.034.898 712.330 37.006 0 9.430 2.542 9.917 1.806.123 -
TEUR Buchwert 1.1.2023 Zahlungswirksame Veränderung Zahlungsunwirksame Veränderung Erwerb Umgliederung Konsolidierungskreis Transaktionskosten Abgrenzung Buchwert 31.12.2023
Kurzfristige Finanzschulden 54.842 -14.604 0 7.708 0 0 4.432 52.378 -
Langfristige Finanzschulden 412.523 504.175 0 -7.708 0 248 0 909.238 -
Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) 21.793 -25.158 0 23.036 0 0 0 19.671 -
Leasingverbindlichkeiten (langfristig) 46.097 0 30.650 -23.036 0 0 -100 53.611 -
Summe 535.255 464.413 30.650 0 0 248 4.332 1.034.898 -

Beilage I/61

WÄHRUNGSRISIKEN

Als weltweit tätiges Unternehmen ist die PIERER Mobility-Gruppe von weltwirtschaftlichen Rahmendaten wie der Veränderung von Währungsparitäten oder den Entwicklungen auf den Finanzmärkten beeinflusst. Insbesondere die Wechselkursentwicklung des US-Dollars, der im Fremdwährungsrisiko das höchste Einzelrisiko darstellt, ist für die Umsatz- und Ertragsentwicklung von Bedeutung. Durch die zunehmende Bedeutung des USD im Einkauf wird das Fremdwährungsrisiko beim USD wesentlich verringert („natural hedge“). Im Geschäftsjahr 2024 wurden rund 25 % der Umsätze (Vorjahr: 26 %) in US-Dollar erzielt. Durch Währungssicherungsmaßnahmen, insbesondere Hedging-Strategien, können diese Währungsverschiebungen weitestgehend zumindest über ein Modelljahr ausgeglichen werden.

Währungsrisiken bestehen für den Konzern weiters, sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer anderen als der lokalen Währung der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften des Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung und finanzieren sich weitgehend in lokaler Währung. Veranlagungen erfolgen überwiegend in der Landeswährung der anlegenden Konzerngesellschaft. Aus diesen Gründen ergeben sich zumeist natürlich geschlossene Währungspositionen.

Beilage I/62

Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Währungssicherungsgeschäften sind:

  • Auswirkungen des Kreditrisikos der Gegenparteien und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Devisenterminkontrakte, die sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Zahlungsströme, die auf Änderung der Wechselkurse zurückzuführen sind, widerspiegeln, und
  • Änderungen des Transaktionszeitpunkts der abgesicherten Grundgeschäfte.

Für das Währungsrisiko wird eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei werden Effekte aus der Änderung des Wechselkurses um +/- 10 % auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital aufgezeigt. Als Basis wurden die betroffenen Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten des Konzerns sowie künftige Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung zum Bilanzstichtag sowie die für das Geschäftsjahr 2025 geplanten Ein- und Verkäufe in Fremdwährung herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 23 % verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Zinssätze, konstant bleiben.

Bei der Analyse wurden jene Währungsrisiken von Finanzinstrumenten, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind, einbezogen. Währungsrisiken aus Euro-Positionen in Tochterunternehmen, deren funktionale Währung vom Euro abweicht, wurden dem Währungsrisiko der funktionalen Währung des jeweiligen Tochterunternehmens zugerechnet. Risiken aus Fremdwährungspositionen abseits vom Euro wurden auf Konzernebene aggregiert. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung blieben unberücksichtigt.

Die PIERER Mobility-Gruppe legt der Analyse folgende Annahmen zugrunde:

  • Für die Sensitivität des Gewinnes und Verlustes werden Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten des Konzerns, sowie künftige Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung berücksichtigt, die nicht in der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft bilanziert sind. Ebenfalls werden die offenen Derivate des Cash-Flow-Hedges herangezogen, deren Grundgeschäft zum Bilanzstichtag bereits realisiert ist (ergebniswirksam).
  • Für die Sensitivität des sonstigen Ergebnisses werden offene Derivate des Cash-Flow-Hedges berücksichtigt, deren Grundgeschäft zum Bilanzstichtag noch nicht realisiert ist (nicht ergebniswirksam). Die Nominale der offenen Derivate entspricht dem Exposure.

ZINSÄNDERUNGSRISIKEN

Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig teilweise variabel verzinst. Das Risiko besteht demnach im steigenden Zinsaufwand bzw. sinkenden Zinsertrag, die sich aus einer nachteiligen Veränderung der Marktzinsen ergeben. Die untenstehenden Angaben beziehen sich auf Eigenschaften von Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag und lassen den Ausgang des Sanierungsverfahrens der betroffenen Gesellschaften als wertbegründenden Sachverhalt im Geschäftsjahr 2025 außer Acht.

Wie einleitend bereits erläutert, zog die Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens die Terminierung von in Sicherungsbeziehungen eingesetzten Derivate durch die anbietenden Kreditinstitute nach sich.## Cashflow-Hedge-Sicherungen auf fremde Währungen, die in erster Linie in den Vertriebstöchtern KTM Erhöhung (+) / Verminderung (-) Aufwertung um 10% Abwertung um 10% TEUR 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -20.905 -33.302 25.550 40.702 Veränderung der währungsbezogenen Cash-Flow-Hedge-Rücklage 0 6.866 0 -8.392 Veränderung des Eigenkapitals -20.905 -26.436 25.550 32.310

Beilage I/63

Sportmotorcycle GmbH und Husqvarna Mobility GmbH sowie deren Töchter eingesetzt wurden, blieben von der Kündigung durch die Kreditinstitute unberührt. Die bisher eingesetzten Zinsswaps zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken waren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 nicht mehr aufrecht. Zinsänderungsrisiken resultieren somit im Wesentlichen aus originären variabel verzinsten Finanzinstrumenten (Cash-Flow-Risiko). Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsniveaus auf Ergebnis (nach Steuern) und Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 23 % verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.

Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Zinssicherungen sind:

  • Einfluss des Kreditrisikos der Gegenpartei und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Zinsderivate, der sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Zahlungsströme, die auf Änderungen der Zinssätze zurückzuführen sind, widerspiegelt, und
  • Unterschiede bei den Parametern (z.B. Zinsanpassungstermine) zwischen den Derivaten und den gesicherten Grundgeschäften

Für das Zinsrisiko wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei werden die Änderungen des Zinssatzes um +/- 50 Basispunkte auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital aufgezeigt.

Erhöhung (+) / Verminderung (-) Erhöhung um 50 BP Verringerung um 50 BP
TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -5.691 -2.362
Veränderung der zinsbezogenen Cash-Flow-Hedge-Rücklage 0 1.113
Veränderung des Eigenkapitals -5.691 -1.249

AUSFALLRISIKEN (KREDIT- BZW. BONITÄTSRISIKEN)

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die gewährten maximalen Zahlungsziele im Geschäfts- wie auch im Vorjahr beliefen sich auf eine Höchstspanne von 270 bis, gegen Ende des Geschäftsjahres 2024 sogar, 360 Tage. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Buchwerte gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Mit Ausnahme der unter Punkt 42. des Konzernanhangs beschriebenen Aufrechnungsvereinbarung, gibt es zusätzlich keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko bei Forderungen gegenüber Kunden kann in einer Gesamtbetrachtung unverändert als gering eingeschätzt werden, da die Bonität neuer und bestehender Kunden laufend geprüft wird und Sicherheiten gefordert werden. Das Risikomanagement führt eine Analyse und Beurteilung von Neukunden durch. Zunächst werden diese individuell hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit analysiert und es werden konzernweit standardisierte Verträge mit Kunden abgeschlossen. Die Analyse umfasst externe Ratings, soweit erhältlich, sowie Jahresabschlüsse, Auskünfte von Kreditagenturen und Bankauskünfte. Es werden für jeden Kunden Verkaufslimits festgelegt und laufend überprüft. Alle Umsätze, die über diese Limits hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Risikomanagements. Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Kunden werden in der Gruppe durch bankmäßige Sicherheiten (Garantien, Akkreditive) abgesichert. In internen Richtlinien werden die Ausfallrisiken festgelegt und darauf aufbauend laufend kontrolliert. Es bestehen weitgehend langjährige Geschäftsbeziehungen mit Händlern und Importeuren. Durch eine laufende Überwachung des Ausfallsrisikos bzw. der Bonität der Kunden wird jede Forderung individuell auf den Bedarf einer Wertberichtigung überprüft.

Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2024 wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

TEUR Nicht überfällig In der Bonität beeinträchtigt In der Bonität beeinträchtigt Summe
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 220.448 0 220.448
Überfällig 1-30 Tage 34.188 0 34.188
Überfällig 31-60 Tage 5.446 0 5.446
Überfällig 61-90 Tage 4.583 0 4.583
Überfällig > 90 Tage 3.309 49.460 52.769
Gesamter Bruttobuchwert 267.974 49.460 317.434
Wertminderung -794 -27.218 -28.012
Summe 267.180 22.242 289.422

Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2023 wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

TEUR Nicht überfällig In der Bonität beeinträchtigt In der Bonität beeinträchtigt Summe
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 297.836 0 297.836
Überfällig 1-30 Tage 18.404 0 18.404
Überfällig 31-60 Tage 11.213 0 11.213
Überfällig 61-90 Tage 3.145 0 3.145
Überfällig > 90 Tage 16.594 10.916 27.510
Gesamter Bruttobuchwert 347.192 10.916 358.108
Wertminderung -301 -7.006 -7.307
Summe 346.892 3.910 350.801

Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes für nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden in der PIERER Mobility-Gruppe die Ausfälle der letzten Jahre evaluiert. Die Analyse hat ergeben, dass nur ein unwesentliches Risiko für Forderungen mit einer gewissen Überfälligkeit besteht. Die Einschätzung der Verlustquoten basiert auf historischen Ausfallquoten bezogen auf Überfälligkeiten und unter Bedachtnahme von zukunftsorientierten Informationen. Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der finanziellen Liefer- und sonstigen Forderungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Es liegen keine Konzentrationsrisiken vor.

Beilage I/65

Einschätzung der erwarteten Kreditverluste

Auf Basis der in der Vergangenheit tatsächlich beobachteten Ausfälle wurde eine durchschnittliche Ausfallquote von 0,2 % (Vorjahr: 0,07 %) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelt. Die Erhöhung geht im Wesentlichen darauf zurück, dass makroökonomische Unsicherheiten und ein anhaltend erhöhtes Zinsniveau zu einem schwierigen Marktumfeld geführt haben. Ein zusätzliches Risiko begründet das insolvenzrechtliche Sanierungsverfahren insbesondere der KTM AG, was nicht nur Zahlungsschwierigkeiten der KTM-Gruppe gegenüber Händlern nach sich zieht, sondern auch Unsicherheiten der Endkunden bzgl. angebotenen Garantieleistungen, Produktzuverlässigkeit, Versorgung mit Ersatzteilen, Reputationsschäden u.Ä. Vor diesem Hintergrund wurde die Risikoprämie für zukunftsbezogene Entwicklungen für das Geschäftsjahr 2024 angepasst. Es wurde eine Zuführung von TEUR 493 (Vorjahr: TEUR 111) zur Wertberichtigung für erwartete Verluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Die Wertminderung für erwartete Verluste per 31. Dezember 2024 beträgt in der PIERER Mobility-Gruppe insgesamt TEUR 794 (Vorjahr: TEUR 301).

Entwicklung der Wertberichtigungen

Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Anhang unter Punkt 30. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ beschrieben.

Zahlungsmittel und -äquivalente, sonstige Vermögenswerte und Derivate

Kreditverluste von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden auf Basis durchschnittlicher Ausfallquoten und des Ratings des Instrumentes ermittelt. Eine signifikante Änderung des Kreditrisikos wird auf Basis von Rating und Zahlungsverzug bestimmt. Unter Berücksichtigung der Kurzfristigkeit dieser Positionen und angesichts des guten Ratings der Banken geht der Konzern davon aus, dass es sich bei diesen Beständen um Finanzinstrumente mit niedrigem Ausfallrisiko handelt und die erwarteten Verluste nicht wesentlich sind. Bei den derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert ist das Ausfallrisiko auf deren Wiederbeschaffungskosten beschränkt, wobei das Ausfallrisiko als gering eingestuft werden kann, da es sich bei den Vertragspartnern ausschließlich um Banken mit hoher Bonität handelt. Es gibt keine Hinweise auf zusätzliche Wertminderungserfordernisse für finanzielle Vermögenswerte.

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Wie einleitend in diesem Kapitel bereits beschrieben, führten insbesondere die Liquiditätsrisiken und schließlich die fehlende Liquidität der KTM AG zur Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens im Geschäftsjahr 2024. Die Liquiditätsrisiken der PIERER Mobility-Gruppe liegen in erster Linie darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Planannahmen liegen. Diesem Risiko begegnete die PIERER Mobility-Gruppe durch Vorhaltung einer Liquiditätsreserve in Form von ungenutzten Kreditlinien und bei Bedarf in Form von Barbeständen bei Banken von hoher Bonität. Aufgrund der langanhaltenden Phase erzielter Umsatzerlöse unter erwarteten Niveaus konnte die KTM AG die notwendige Liquidität nicht mehr durch weitere Fremdmittel vorhalten und gewährleisten. Wie in Punkt 41 beschrieben, nimmt der Konzern an einem Factoring-Programm teil, dessen Zweck es ist, eine effiziente Zahlungsabwicklung und Zwischenfinanzierung zu ermöglichen.Diese ermöglicht dem Konzern, die Zahlungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu zentralisieren und gleichzeitig Flexibilität bei der Liquiditätssteuerung zu erhalten. Das Sanierungsverfahren hat das mit dem Factoring-Programm verbundene Liquiditätsrisiko in Bezug auf die bereits angekauften Forderungen nicht erhöht, da auch durch die zwischenzeitliche Kündigung bestimmter Programme durch den Finanzdienstleister angekaufte Forderungen nicht fällig gestellt wurden, sondern Zahlungseingänge aus den ordnungsgemäß angekauften Beilage I/66 Forderungen an den Finanzdienstleister weiterzuleiten sind, sodass dieser Vorgang grundsätzlich liquiditätsneutral ist. Die weiterhin bestehenden Factoring-Verträge enthalten unter anderem außerordentliche Kündigungsklauseln, die in bestimmten Fällen (z. B. bei einem Insolvenzverfahren oder Kontrollwechsel) wirksam werden. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung können sich für die Gruppe Liquiditätsrisiken ergeben, da keine neuen Forderungen mehr über dieses Programm verkauft werden können und ggf. alternative Maßnahmen gesetzt werden müssen, um die bestehende Flexibilität bei der Liquiditätssteuerung wiederzuerlangen. Mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG wurden auch in Kreditvereinbarungen enthaltene Covenants gegenstandslos. Die Kreditvereinbarungen der Pierer Mobility AG enthalten Covenants, die eine vorzeitige Fälligstellung ermöglichen. Die Gesellschaft hat vor dem Stichtag Standstill-Vereinbarungen mit den Kreditgebern abgeschlossen, damit wurde die Fälligstellung bis zum 31. Mai 2025 ausgesetzt. Die Schulden sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 als kurzfristig eingestuft. Die Rückzahlung erfolgt aus den vorhandenen liquiden Mitteln bis zum 31. Mai 2025. Die künftige Sicherstellung der Liquidität der KTM-Gruppe nach erfolgreichem Abschluss des Sanierungsverfahrens soll maßgeblich durch einen Eigenkapitalzuschuss sowie eine erforderliche Anschlussfinanzierung als Restrukturierungsdarlehen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat die Geschäftsführung nicht zuletzt im Zuge des Sanierungsverfahrens verschiedene Maßnahmen initiiert und umgesetzt, um künftige Liquiditätsrisiken zu minimieren. Anzuführen sind insbesondere Anpassungen von Produktionskapazitäten und -steuerung, Kostensenkungs- sowie Absatzmaßnahmen. Darüber hinaus wird eine direkte Cashflow-Planung auf wöchentlicher Basis durchgeführt und es erfolgt eine strenge Ausgabenkontrolle über unternehmensinterne Freigabeprozesse vor dem Hintergrund der Analyse betriebsnotwendiger Transaktionen. Der Free Cashflow stellt eine wesentliche Steuerungsgröße der PIERER Mobility-Gruppe dar. Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie nachstehend dargestellt zusammen. Dabei beziehen sich die Angaben zu Zahlungszielen auf den Status der vertraglichen Verpflichtungen per 31. Dezember 2024; aufgrund des Insolvenzverfahrens wurden die dem Verfahren unterliegenden Schulden nach gesetzlichen Vorgaben sofort fällig gestellt, allerdings ihr Vollzug sowie ihre Verzinsung ausgesetzt. Beilage I/67

TEUR Buchwert 31.12.2024 Cash-Flows 2025 Zinsen fix Cash-Flows 2025 Zinsen variabel Cash-Flows 2025 Tilgung Cash-Flows 2026 bis 2029 Zinsen fix Cash-Flows 2026 bis 2029 Zinsen variabel Cash-Flows 2026 bis 2029 Tilgung Cash-Flows ab 2030 Zinsen fix Cash-Flows ab 2030 Zinsen variabel Cash-Flows ab 2030 Tilgung
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind 188 0 0 188 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 34 0 0 34 0 0 0 0 0 0
Summe 222 0 0 222 0 0 0 0 0 0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 1.718.326 14.494 21.904 913.833 42.775 53.404 481.487 32.794 12.207 340.226
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 381.857 0 0 381.857 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 129.115 0 0 129.115 0 0 0 0 0 0
Summe 2.229.298 14.494 21.904 1.424.805 42.775 53.404 481.487 32.794 12.207 340.226
Summe 2.229.520 14.494 21.904 1.425.027 42.775 53.404 481.487 32.794 12.207 340.226

1) Davon im Insolvenzverfahren: Finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 943.488; Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnis-sen unter bedingter Forderungsanmeldung TEUR 58.380; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 196.411; Schuldscheindarlehen TEUR 495.000; andere kurz- und langfristige finanzielle Schulden TEUR 174

Beilage I/68

TEUR Buchwert 31.12.2023 Cash-Flows 2024 Zinsen fix Cash-Flows 2024 Zinsen variabel Cash-Flows 2024 Tilgung Cash-Flows 2025 bis 2028 Zinsen fix Cash-Flows 2025 bis 2028 Zinsen variabel Cash-Flows 2025 bis 2028 Tilgung Cash-Flows ab 2029 Zinsen fix Cash-Flows ab 2029 Zinsen variabel Cash-Flows ab 2029 Tilgung
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind 419 0 0 419 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 1.707 0 0 1.707 0 0 0 0 0 0
Summe 2.126 0 0 2.126 0 0 0 0 0 0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 961.616 14.447 26.773 45.743 47.971 75.308 560.402 34.031 18.810 350.806
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 676.978 0 0 676.978 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 87.462 0 0 87.462 0 0 0 0 0 0
Summe 1.726.056 14.447 26.773 810.183 47.971 75.308 560.402 34.031 18.810 350.806
Summe 1.728.182 14.447 26.773 812.309 47.971 75.308 560.402 34.031 18.810 350.806

Beilage I/69

VIII. FINANZINSTRUMENTE UND KAPITALMANAGEMENT

40. GRUNDLAGEN

Die PIERER Mobility-Gruppe hält originäre und derivative Finanzinstrumente. Zu den originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Finanzverbindlichkeiten. Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz bzw. aus dem Konzernanhang. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung von bestehenden Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken verwendet. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist im Konzern entsprechenden Bewilligungs- und Kontrollverfahren unterworfen. Die Bindung an ein

Grundgeschäft ist zwingend erforderlich, Handelsgeschäfte sind nicht zulässig. Die Erfassung der Käufe und Verkäufe sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zum Erfüllungstag. Mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG wurde der überwiegende Teil der gehaltenen Derivate von den Finanzdienstleistern gekündigt, wie einleitend zu Kapitel VII „Risikobericht“ erläutert. Dies erklärt im Wesentlichen die deutlichen Veränderungen bei den Darstellungen in diesem nachfolgenden Kapitel.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Kategorisierung wird in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme sowie des zugrunde liegenden Geschäftsmodelles durchgeführt. Dabei werden folgende Bewertungskategorien durch IFRS 9 abgebildet:

  • AC-Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode
  • FVOCI-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst
  • FVPL-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst

Bei Eigenkapitalinstrumenten (wie z.B. Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen) kann die FVOCI-Option ausgeübt werden. Das

führt dazu, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst werden und die im sonstigen Ergebnis angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nachfolgend nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können. Sofern diese Option nicht ausgeübt wird, erfolgt eine Zuordnung in die FVPL-Kategorie, wobei alle Änderungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert und in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsforderungen werden umgerechnet mit dem Stichtagskurs. Finanzielle Forderungen sind der Kategorie „at amortized cost“ zugeordnet und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Jener Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Teil des ABS bzw. Factoring Programme ist, wird der Kategorie Fair Value through Profit and Loss (FVPL) zugeordnet. Finanzielle Schulden werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Schulden sind der Kategorie „at amortized cost“ zugeordnet. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode verteilt und im Finanzergebnis erfasst. Die im Zusammenhang mit aufgenommen Finanzierungen angefallenen Geldbeschaffungskosten un-ter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam amortisiert. Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet.

Beilage I/70

Sämtliche Finanzinstrumente der Kategorie FVPL werden aufgrund der Kriterien von IFRS 9 (Geschäftsmodell bzw. SPPI-Test) zwingend ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Von der Ausübung der Fair Value Option wurde nicht Gebrauch gemacht.# 40. ERWARTETE UND TATSÄCHLICHE KREDITVERLUSTE (EXPECTED CREDIT LOSSES)

Wertminderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine wesentliche Finanzierungskomponente auf. Daher wird das vereinfachte Verfahren zur Ermittlung des Expected Credit Loss angewendet, wonach für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Diese beträgt bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weniger als zwölf Monate und entspricht daher dem 12-Monats-Verlust. Betragsmäßige Erläuterungen finden sich unter Punkt 39. „Finanzielle Risiken“. Um den Expected Credit Loss zu bestimmen, wurden historische Ausfallsdaten zu Forderungen der letzten acht bis zehn Jahre erhoben und nach geografischen Regionen segmentiert. Weiters werden aktuelle wirtschaftliche Faktoren und Prognosen berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten werden dann vorgenommen, wenn sie als uneinbringlich oder zum Teil uneinbringlich angesehen werden. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch oder erheblicher Zahlungsverzug der Kunden. Die Einzelwertberichtigungen setzen sich aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen, von denen keine allein betrachtet wesentlich ist. Eine direkte Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nur, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen (insbesondere im Insolvenzfall). Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung durch Anpassung des Wertberichtigungskontos rückgängig gemacht.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden gemäß IFRS 9 angewendet. Nach IFRS 9 können der Zeitwert einer Option, die Terminkomponente eines Terminkontrakts sowie eventuelle Fremdwährung-Basis-Spreads von der Designation eines Finanzinstruments als Sicherungsinstrument ausgenommen werden und als Kosten der Absicherung bilanziert werden. Dabei werden Wertschwankungen, dieser wahlweise nicht designierten Komponenten, als Absicherungskosten im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Ergebniswirkung des Grundgeschäftes in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

41. EINSTUFUNG UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE

Der Zeitwert eines Finanzinstruments wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf aktiven Märkten ermittelt (Stufe 1). Soweit keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument verfügbar sind, erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes mittels Bewertungsmethoden, deren wesentliche Parameter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Ansonsten erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3). Umgliederungen zwischen den Stufen werden zum Ende der Berichtsperiode berücksichtigt. Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den Stufen.

Folgende Tabelle zeigt die Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes verwendet wird sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.

Beilage I/71

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Devisentermingeschäfte und Zinsswaps Die beizulegenden Zeitwerte basieren auf den mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle bestimmten Marktwerten (abgezinste Cash-Flows). Diese werden regelmäßig verplausibilisiert. Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Sonstige finanzielle Vermögenswerter (Wertpapiere) Zur Bewertung von Wertpapieren wird der aktuelle Börsenkurs am Bilanzstichtag herangezogen. Nicht anwendbar Nicht anwendbar

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren
Schuldscheindarlehen, Finanzielle Verbindlichkeiten, NCI Put-Optionen und Kaufpreisverbindlichkeiten Abgezinste Cash-Flows Risikoaufschlag für eigenes Bonitätsrisiko
Wert basierend auf vertraglichen Vereinbarungen zu Ausübungspreisen Planwerte von Zielvereinbarungen

Beilage I/72

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten (aktivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

TEUR

Beizulegender Zeitwert Fair Value - 31.12.2024 Buchwert 31.12.2024 Gesamt Amortised Cost Fair Value through OCI Fair Value through OCI (ohne recycling) FVOCI Hedging Instruments FVPL Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind (Fair Value - Hedge) - - - - - - - - - -
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 6 6 - 6 6 - - - - 6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.424 8.424 - - 8.424 8.424 - - - 8.424
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 215 215 - - 215 215 - - - 215
Summe 8.645 8.645
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 163.406 163.406 - - - - - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 280.999 280.999 - - - - - - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - 65.659 65.659 - - - - - - -
Summe 510.064
Gesamt Summe 518.709

Beilage I/73

Die im Zusammenhang mit dem bestehenden ABS- und Factoring-Programm verkauften Forderungen werden nach den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausgebucht. Im Rahmen des ABS-Programms werden monatlich revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem maximalen Volumen von TEUR 350.000 (Vorjahr: TEUR 350.000) verkauft. Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gruppe darüber hinaus ein neues Factoring-Programm gestartet, welches jedoch im Zuge des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens durch den Finanzdienstleister aufgekündigt wurde, wodurch keine neuen Forderungen hierüber mehr angekauft werden und dessen Restbestände mit Zahlungseingang der Forderungen beim Finanzdienstleister aufgelöst werden. Per 31.Dezember 2024 wurden über dieses Programm TEUR 27.406 an Forderungen ausgebucht.

TEUR

Beizulegender Zeitwert Fair Value - 31.12.2023 Buchwert 31.12.2023 Gesamt Amortised Cost Fair Value through OCI Fair Value through OCI (ohne recycling) FVOCI Hedging Instruments FVPL Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind (Fair Value - Hedge) 4.685 4.685 - 4.685 4.685 - - - - 4.685
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 10.981 10.981 - 10.981 10.981 - - - - 10.981
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.939 17.939 - - 17.939 17.939 - - - 17.939
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 216 216 - - 216 216 - - - 216
Summe 33.821 33.821
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 258.972 258.972 - - - - - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 332.862 332.862 - - - - - - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - 40.410 40.410 - - - - - - -
Summe 632.244
Gesamt Summe 666.065

Beilage I/74

Zum Bilanzstichtag wurden in Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 251.339 (Vorjahr: TEUR 432.867) an Dritte verkauft. Bis zu einer vertraglich definierten Höhe trägt die Gruppe weiterhin ein Risiko aus kreditrisikobedingten Ausfällen. Zum Stichtag 31.Dezember 2024 beträgt das hieraus resultierende maximale Verlustrisiko TEUR 2.648 (Vorjahr: TEUR 8.459). Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der erwartete Verlust grundlegend aufwandswirksam als Verbindlichkeit verbucht. Der Buchwert des anhaltenden Engagements beträgt zum 31.Dezember 2024 TEUR 2.648 (Vorjahr: TEUR 8.459) und ist unter den anderen kurzfristigen Schulden ausgewiesen. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert des anhaltenden Engagements. In der Berichtsperiode wurden aus dem anhaltenden Engagement TEUR -842 (Vorjahr: TEUR 197) und kumuliert seit Transaktionsbeginn TEUR 2.648 (Vorjahr: TEUR 8.459) erfolgswirksam erfasst. Der Rückgang an verkauften Forderungen ist im Wesentlichen damit zu begründen, dass im Geschäftsjahr 2024 die Volumina verkaufter Forderungen aufgrund geringerer Umsatzerlöse und erhöhter Zinslasten hieraus reduziert wurden. Die Gruppe übt keine Beherrschung über die ABS- bzw. Factoring-Beteiligungsunternehmen aus, da die Gruppe über keine bestehenden Rechte verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten der Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Dazu zählen insbesondere die Auswahl und Finanzierung der anzukaufenden Forderungen sowie die Betreibung notleidender Forderungen.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Schulden (passivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Der beizulegende Zeitwert derjenigen Schulden, die dem Insolvenzverfahren unterliegen, wurde vereinfachend näherungsweise ermittelt, indem 30 % des Buchwerts angenommen wurde.# Grund für diese Annäherung stellt das zum Bilanzstichtag verfolgte Angebot der Unternehmensführung an die Gläubiger zur Entrichtung einer 30 %igen Kassaquote dar, welcher mit 25. Februar 2025 von den Gläubigern akzeptiert wurde. Unterbleibt die untenstehende Angabe zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, insbesondere betreffend das Vorjahr, so stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.

Beilage I/75

1) Bewertung erfolgt nicht über OCI, sondern über die sonstigen Rücklagen im Eigenkapital, weitere Ausführungen siehe Punkt 37.
2) Davon im Insolvenzverfahren: Finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 943.488; Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unter bedingter Forderungsanmeldung TEUR 58.380; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 196.411; Schuldscheindarlehen TEUR 495.000; andere kurz- und langfristige finanzielle Schulden TEUR 174

Beizulegender Zeitwert Fair Value - 31.12.2024 Buchwert Fair Value - 31.12.2024 Stufe 1 FVOCI (ohne recycling) Stufe 2 FVOCI Stufe 3 FVPL Gesamt AC Amortised Cost Hedging Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind 188 188 - 188 - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 34 34 - 34 - - -
Summe 222 222 - 222 - - -
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten²
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 712.236 - - - 1.718.326 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - 381.857 -
Optionen auf nicht beherrschende Anteile¹ - - - - 61.445 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) - - - - 67.670 -
Summe 712.236 - - - 2.229.298 -
Gesamt Summe 2.229.520

Beilage I/76

1) Bewertung erfolgt nicht über OCI, sondern über die sonstigen Rücklagen im Eigenkapital, weitere Ausführungen siehe Punkt 37.

Beizulegender Zeitwert Fair Value - 31.12.2023 Buchwert Fair Value - 31.12.2023 Stufe 1 FVOCI (ohne recycling) Stufe 2 FVOCI Stufe 3 FVPL Gesamt AC Amortised Cost Hedging Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind 419 419 - 419 - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 1.707 1.707 - 1.707 - - -
Summe 2.126 2.126 - 2.126 - - -
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten²
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 979.384 - - - 961.616 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - 676.978 -
Optionen auf nicht beherrschende Anteile¹ - - - - 5.816 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) - - - - 81.646 -
Summe 979.384 - - - 1.726.056 -
Gesamt Summe 1.728.182

Beilage I/77

Zinsen TEUR aus Fair Value Bewertung aus Folge ergebnis aus Wertberichtigung aus Abgang aus Fremdwährungsbewertung (Summe) Nettoergebnis
2024
Finanzielle Vermögenswerte
Amortised Cost (AC) -25.755 0 -26.967 0 630 -582 -51.671
Fair Value through OCI (FVOCI) Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0 0
Fair Value through PL (FVPL) Eigenkapitalinstrumente 0 -139 0 0 0 0 -139
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -118.164 0 0 0 3.216 0 -114.948
Amortised Cost (AC)
Summe -143.919 -139 -26.967 0 3.846 -582 -166.758
Zinsen TEUR aus Fair Value Bewertung aus Folge ergebnis aus Wertberichtigung aus Abgang aus Fremdwährungsbewertung (Summe) Nettoergebnis
2023
Finanzielle Vermögenswerte
Amortised Cost (AC) -10.669 0 -2.812 0 -3.494 4.363 -12.612
Fair Value through OCI (FVOCI) Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0 0
Fair Value through PL (FVPL) Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -76.708 0 0 0 -1.955 0 -78.663
Amortised Cost (AC)
Summe -87.377 0 -2.812 0 -5.449 4.363 -91.275

Das Nettoergebnis aus den Finanzinstrumenten nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 enthält Nettogewinne / -Verluste, Gesamtzinserträge / -Aufwendungen sowie Minderungsverluste und setzt sich wie folgt zusammen: Die Veränderungen der Wertberichtigung und der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten (Amortised Cost) sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der jeweiligen Gemeinkostenbereiche ausgewiesen. Die restlichen Komponenten des Nettoergebnisses sind in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen enthalten.

42. AUFRECHNUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN

Der Konzern schließt mit Banken Aufrechnungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Derivaten ab. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. In bestimmten Fällen – zum Beispiel, wenn ein Kreditereignis wie ein Ausfall eintritt – werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. Eine Saldierung in der Bilanz wird nicht vorgenommen, da es in der Regel nicht zu einem Nettoausgleich mehrerer Transaktionen aus derartigen Rahmenverträgen kommt.

Beilage I/78

Die folgenden Tabellen zeigen tatsächlich aufgerechnete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie nicht aufgerechnete Beträge, die zwar Gegenstand einer Aufrechnungsvereinbarung sind, aber die Aufrechnungskriterien nach IFRS nicht erfüllen.

Nettobeträge TEUR

Finanzielle Vermögenswerte (brutto) Aufgerechnete bilanzielle Beträge (brutto) Effekt von finanzielle Vermögenswerte (netto) Aufrechnungsrahmenvereinbarungen
Finanzielle Vermögenswerte 2024
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 6 0 6 0
Zinsswaps 0 0 0 0
Summe 6 0 6 0
Finanzielle Vermögenswerte 2023
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 4.238 0 4.238 -1.630
Zinsswaps 11.428 0 11.428 0
Summe 15.666 0 15.666 -1.630

TEUR

Finanzielle Schulden (brutto) Aufgerechnete bilanzielle Beträge (brutto) Effekt von finanzielle Schulden (netto) Aufrechnungsrahmenvereinbarungen
Finanzielle Schulden 2024
Sonstige finanzielle Schulden - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 222 0 222 0
Zinsswaps 0 0 0 0
Summe 222 0 222 0
Finanzielle Schulden 2023
Sonstige finanzielle Schulden - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 2.590 0 2.590 -1.630
Zinsswaps 0 0 0 0
Summe 2.590 0 2.590 -1.630

Beilage I/79

43. HEDGING

Die vom Konzern abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps) werden zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist es, die Differenziertheit von Cash-flows aus künftigen Transaktionen auszugleichen. Als Grundlage zur Planung der künftigen Zahlungsflüsse dienen die voraussichtlichen Umsatzerlöse und Materialeinkäufe in Fremdwährung. Mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG wurde der überwiegende Teil der gehaltenen Derivate von den Finanzdienstleistern gekündigt, wie einleitend zu Kapitel VII „Risikobericht“ erläutert. An dieser Stelle sei auf die dortigen Ausführungen verwiesen, die auch die Auswirkungen auf die Cashflow-Hedge-Beziehungen der Gruppe beziehen. Der Konzern erfasst grundsätzlich nur die Veränderung der Kassakurskomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Absicherung von Zahlungsströmen. Die Veränderung der Terminkomponente wird separat als Kosten der Absicherung bilanziert und in eine Rücklage für Absicherungskosten ins Eigenkapital eingestellt bzw. bei Ergebniswirkung des Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (als Teil des Finanzergebnisses). Im Einklang mit konzerninternen Vereinbarungen (siehe Punkt 40 „Grundlagen“ zur Erläuterung) wendet die Gruppe auf gehaltene derivative Finanzinstrumente die Regeln des „Cashflow-Hedge-Accountings“ gemäß IFRS 9 an. Aufgrund der Kündigung aller Sicherungsgeschäfte, die auf Zinsderivaten beruhen, durch die jeweiligen Finanzdienstleister im Zuge der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG wurden die im Eigenkapital gebildeten Rücklagen im Geschäftsjahr 2024 erfolgswirksam erfasst. Ausgenommen hiervon ist ein Cashflow-Hedge auf das Zinsänderungsrisiko auf die Fremdwährung USD von künftigem Umsatzvolumen in den USA: Bei diesem geht die Gruppe weiterhin vom Eintritt der zugrunde gelegten Cashflows, d.h. den Umsatzerlösen in den USA, aus, sodass die Gruppe eine ratierliche, erfolgswirksame Erfassung über die eigentliche Restlaufzeit des Sicherungsgeschäfts bis April 2025 vornimmt.# Finanzberichte

Anhang

Die wesentlichen Vertragskriterien gesicherter Grundgeschäfte und verwendeter Sicherungsinstrumente sind grundsätzlich identisch, jedoch gegenläufig ausgestaltet („Critical Terms Match“), sodass ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Sicherungsbeziehung gewährleistet ist. Zum 31.Dezember 2024 (als auch im Vorjahr) bestehen keine derivativen Finanzinstrumente, bei denen keine Sicherungsbeziehung hergestellt werden konnte. Für die Effektivitätsmessung bei Währungsabsicherungen werden Grund- und Sicherungsgeschäfte je abge- sichertem Risiko in Laufzeitbänder zusammengefasst. Die Laufzeitbänder sollten höchstens ein Quartal um- fassen. Die prospektive Effektivität wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung beurteilt und zu jedem Bewer- tungsstichtag sowie im Falle signifikanter Änderung der Rahmenbedingungen, die die Kriterien zur Effektivi- tätsbeurteilung beeinflussen, überprüft. Bei Zinsabsicherungen erfolgt die Messung der prospektiven Effekti- vität anhand einer Sensitivitätsanalyse und der retrospektive Effektivitätstest unter Anwendung der Dollar- Offset-Methode. Die Basis zur Bewertung der Derivate bilden die zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktdaten (Zinssatz, Wech- selkurse, etc.). Zur Bewertung von Devisentermingeschäften wird der Terminkurs am Bilanzstichtag herange- zog- en. Bei vorliegenden positiven Marktwerten wird durch ein Credit Value Adjustment (CVA) die Bonität des Vertragspartners in die Bewertung miteinbezogen. Bei negativen Marktwerten wird ein Debit Value Adjustment (DVA) abgeschlagen, um das eigene Ausfallsrisiko zu berücksichtigen. Zur Schätzung der Bewertung werden eigene Modelle verwendet. Diese werden mittels Bankbewertungen verplausibilisiert. Beilage I/80 Nachfolgende als Sicherungsinstrumente eingesetzte, derivative Finanzinstrumente wurden zum 31.De- zember 2024 bzw. 31.Dezember 2023 eingesetzt: Aufgrund der Folgen der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG werden per 31.Dezember 2024, mit oben beschriebener Ausnahme, im Rahmen des Cashflow-Hedge- Accountings lediglich zukünftige operative Fremdwährungszahlungsströme, deren Ein-/Ausgang in den nächs- ten zwölf Monaten geplant wird, abgesichert. Zum Bilanzstichtag stellen sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundge- schäft designiert sind, wie folgt dar.

31.12.2024

Währung Nominalbetrag in 1000 Marktwerte Brutto in TEUR Exposures bis 1 Jahr in TEUR Laufzeit Durchschnittskurs Durch- schnittskurs
Devisentermingeschäfte
GBP 11.500 -216 11.500 0,85 0
CHF 2.500 0 2.500 0,93 0
Nominalbetrag in 1000 Marktwerte in TEUR Laufzeit bis 1 Jahr Laufzeit Durchschnittszinssatz Durch- schnittszinssatz
Zinsswaps (Payer) 0 0 0 0,00%

31.12.2023

Währung Nominalbetrag in 1000 Marktwerte Brutto in TEUR Exposures bis 1 Jahr in TEUR Laufzeit Durchschnittskurs Durch- schnittskurs
Devisentermingeschäfte
USD 137.000 3.076 131.715 1,08 0
JPY 6.600.000 -511 -38.510 155,69 0
CAD 65.000 522 71.074 1,45 0
GBP 37.000 -93 101.892 0,88 0
CHF 37.000 -1.503 35.156 0,95 0
CNY 132.000 138 -58.675 7,89 0
Nominalbetrag in 1000 Marktwerte in TEUR Laufzeit bis 1 Jahr Laufzeit Durchschnittszinssatz Durch- schnittszinssatz
Zinsswaps (Payer) 164.706 11.428 0 0,00%

Beilage I/81

TEUR Rücklage für die Rücklage für In der Rücklage für die Absicherung von Zah- Absicherung von Kosten der Ab- lungsströmen verbleibende Salden aus Siche- Zahlungsströmen sicherung rungsbeziehungen, bei denen die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr ange- wendet wird

31.12.2024

Wechselkursrisiko Verkäufe und Forderungen Wechselkursrisiko Käufe von Vorräten Zinssatzänderungsrisiko Variabel verzinste Instrumente Summe
0 0 1.965 1.965

31.12.2023

Wechselkursrisiko Verkäufe und Forderungen Wechselkursrisiko Käufe von Vorräten Zinssatzänderungsrisiko Variabel verzinste Instrumente Summe
-621 136 8.986 8.501

Die zum Bilanzstichtag designierten Sicherungsgeschäfte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2024

Posten in der Bilanz, in der das Sicherungsinstrument enthalten ist Nominalbetrag in TEUR Vermögenswerte in TEUR Schulden in TEUR
Wechselkursrisiko
Devisentermingeschäfte - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Verkäufe und Forderungen 15.823 6 -222
Andere kurzfristige Schulden
Devisentermingeschäfte - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Käufe von Vorräten 0 0 0
Andere kurzfristige Schulden
Zinssatzänderungsrisiko
Zinsswaps - Andere kurzfristige Vermögenswerte 0 0 0
Summe 15.823 6 -222

31.12.2023

Posten in der Bilanz, in der das Sicherungsinstrument enthalten ist Nominalbetrag in TEUR Vermögenswerte in TEUR Schulden in TEUR
Wechselkursrisiko
Devisentermingeschäfte - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Verkäufe und Forderungen 235.018 3.772 -1.719
Andere kurzfristige Schulden
Devisentermingeschäfte - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Käufe von Vorräten 75.765 466 -871
Andere kurzfristige Schulden
Zinssatzänderungsrisiko
Zinsswaps - Andere kurzfristige Vermögenswerte 164.706 11.428 0
Summe 475.489 15.666 -2.590

Beilage I/82

Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage und die Rücklage für Absicherungskosten (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt: Zum 31.Dezember 2024 resultiert aus ineffektiven Bestandteilen der als Cash-Flow-Hedges klassifizierten derivativen Finanzinstrumente ein Nettoergebnis (nach Steuern) in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).

TEUR Rücklage für Cash-Flow Hedge-Rücklage Summe Absicherungskosten
Stand am 1.1.2023 -541 16.677
Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Umsatzerlösen - Währungsrisiko) 541 -2.639
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis - Währungsrisiko) 0 0
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis - Zinsrisiko) 0 929
Vorräte
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Vorräten / Herstellungskosten - Währungsrisiko) 0 -309
Veränderung im beizulegenden Zeitwert
Zugang – Zinsrisiko 0 -5.667
Zugang – Währungsrisiko -177 -494
Cash-Flow-Hedge-Rücklage aus Erstkonsolidierung 0 0
Stand am 31.12.2023 = Stand am 1.1.2024 -177 8.497
Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Umsatzerlösen - Währungsrisiko) 177 613
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis - Währungsrisiko) 0 0
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis - Zinsrisiko) 0 -4.013
Vorräte
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Vorräten / Herstellungskosten - Währungsrisiko) -121 -121
Veränderung im beizulegenden Zeitwert
Zugang – Zinsrisiko 0 -3.011
Zugang – Währungsrisiko 0 0
Cash-Flow-Hedge-Rücklage aus Erstkonsolidierung 0 0
Stand am 31.12.2024 0 1.965

Beilage I/83

DEVISENTERMINGESCHÄFTE

Die von der PIERER Mobility-Gruppe abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden zur Absicherung künftig beabsichtigter Umsätze und Materialaufwendungen in Fremdwährungen gegen das Risiko von Wechselkursschwankungen abgeschlossen.

ZINSSWAPS

Die Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG führte zu einer Kün- digung der Sicherungsgeschäfte durch die jeweiligen Finanzdienstleister und damit zu einer Beendigung sämt- licher Cashflow-Hedge Beziehungen der Gruppe, die auf Zinsderivaten beruhen. In der Folge wurden die ge- bildeten Rücklagen im Eigenkapital erfolgswirksam erfasst. Die bilanzielle Ausnahme hiervon wurde obenste- hend bereits beschrieben, in deren Rahmen eine ratierliche Auflösung vorzunehmen ist. Per 31.Dezember 2024 beläuft sich der aus diesem Titel erfasste Restbetrag in den Rücklagen des Eigenkapitals auf TEUR 1.493.

44. KAPITALMANAGEMENT

Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine adäquate Kapitalbasis zu erhalten, damit eine der Risikosi- tuation des Unternehmens entsprechende Rendite für die Gesellschafter erzielt, die zukünftige Entwicklung des Unternehmens gefördert und auch für andere Interessensgruppen Nutzen gestiftet werden kann. Wie bereits in Kapitel VII „Risikobericht“ angeführt, wurde im Zuge der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanie- rungsverfahrens auch diese grundlegende Zielsetzung verfehlt. Mit dem am 29. November 2024 eröffneten Sanierungsverfahren tritt die Befriedigung der Gläubigerinteressen in den Vordergrund. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Konzerneigenkapital nach IFRS. Es soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse ope- rieren können. Zum Bilanzstichtag betrug die Konzerneigenkapitalquote -8,1% (Vorjahr: 30,8 %). Die Verän- derung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Der entstehende Sanierungsgewinn von 70% der angemeldeten Gläubigerforderungen kann durch die Gruppe erst mit rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht und seiner darin enthal- tenen Voraussetzungen realisiert werden. Die treuhänderische Hinterlegung der Kassaquote von 30 % ist am 22. Mai 2025 erfolgt. Hierzu bedarf es noch eines entsprechenden positiven Gerichtsbeschlusses, der für Mitte Juni 2025 erwartet wird. Erst dieser Gerichtsbeschluss stellt aufgrund der nationalen insolvenzrechtlichen Vor- schriften den wertbegründenden Rechtsakt dar. Die Strategie der PIERER Mobility-Gruppe zielt darauf ab, dass die PIERER Mobility AG und die anderen Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Die Steuerung des Kapitalmanagements erfolgt im Wesentlichen anhand der Kennzahlen Eigenkapitalquote, Net- toschuldung, Gearing sowie der dynamischen Verschuldung.# Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:

TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Eigenkapital 909.273 -193.749
Bilanzsumme 2.952.915 2.395.834
Eigenkapitalquote 30,8% -8,1%

Die Nettoverschuldung definiert sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Anleihen, Krediten, Leasingverbindlichkeiten sowie sonstige verzinsliche Schulden) abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Zielsetzung liegt dabei in der langfristigen Liquiditätssicherung, der effizienten Inanspruchnahme von Fremdfinanzierungen sowie der finanziellen Risikobegrenzung bei gleichzeitiger Optimierung der Rendite.

Beilage I/84

TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 962.849 93.353
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 72.049 1.712.769
Summe Finanzverbindlichkeiten 1.034.898 1.806.122
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -258.972 -163.407
Nettoverschuldung 775.926 1.642.715

Die Kennzahlen „Gearing“ (Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital) sowie die Kennzahl „dynamische Verschuldung“ (Verhältnis Nettoverschuldung zum EBITDA) für die Überwachung des Kapitals stellen sich wie folgt dar:

TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Eigenkapital 909.273 -193.749
Nettoverschuldung 775.926 1.642.715
Gearing 85,3% -847,9%
TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Nettoverschuldung 775.926 1.642.715
EBITDA 323.528 -480.783
Dynamische Verschuldung 2,4 -3,4

IX. LEASINGVERHÄLTNISSE

45. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER (IFRS 16)

Die PIERER Mobility-Gruppe hat für die Nutzung von Grundstücken, Betriebs- und Verwaltungsgebäude bzw. Büroräumlichkeiten und Lagerplätzen, Maschinen (u.a. CNC-Maschinen) sowie im Bereich des Fuhrparks Miet- und Leasingverträge abgeschlossen. Die PIERER Mobility-Gruppe mietet weiters IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Diese Miet- und Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat das Wahlrecht nach IFRS 16.5 -.8 in Anspruch genommen und für diese Miet- und Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten erfasst.

Weiters werden Leasingverträge für Werkzeuge (Spezialleasing) und Maschinen mit einer Laufzeit von grundsätzlich 3 - 10 Jahren abgeschlossen. Mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens der KTM AG, KTM Components GmbH sowie KTM Forschungs- und Entwicklungs GmbH wurden grundlegend auch Leasingverbindlichkeiten dieser drei Gesellschaften, analog zu den sonstigen finanziellen Schulden, nach gesetzlichen Vorgaben sofort fällig gestellt, allerdings auch ihr Vollzug sowie ihre Verzinsung ausgesetzt. Da es sich bei den zugrundeliegenden Leasinggegenständen um für die Gruppe betriebsnotwendiger Vermögenswerte handelt, beabsichtigt die Gruppe, im Wesentlichen alle Leasingverträge fortzuführen. Vor diesem Hintergrund wurden die zugehörigen Forderungen der Gläubiger lediglich bedingt angemeldet, d. h. der Gläubigeranspruch erlischt im Wesentlichen, führt die Gruppe die Leasingverträge fort. Auf untenstehende Darstellung zu zukünftigen Mindestleasing-, Zins- und dem Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen hat dies jedoch keinen Einfluss.

Beilage I/85

Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten

Der Buchwert der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:

In den Abschreibungen auf Nutzungsrechte sind im Geschäftsjahr 2024 Wertminderungen aufgrund des Werthaltigkeitstests nach IAS 36 in Höhe von TEUR 17.673 enthalten (Vorjahr: TEUR 0).

Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:

TEUR Künftige Mindestleasingzahlungen Zinszahlungen Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen
2024
< 1 Jahr 25.651 2.363 23.288
> 1 bis 5 Jahre 53.815 4.412 49.403
> 5 Jahre 18.931 3.827 15.104
GESAMT 98.397 10.602 87.795
TEUR Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Maschinen GESAMT
2024
Stand zum 1.1. 29.755 19.611 21.078 70.444
- Abschreibungen -11.133 -6.313 -8.008 -25.454
- Wertminderungen -7.368 -7.016 -4.576 -18.960
+ Zugänge zu Nutzungsrechten 16.224 18.567 6.822 41.613
- Abgänge von Nutzungsrechten -1.329 -723 -1.362 -3.414
+/- Währungseffekte, Umgliederungen -302 -1 -210 -513
Buchwert 31.12.2024 25.847 24.125 13.744 63.716
TEUR Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Maschinen GESAMT
2023
Stand zum 1.1. 33.361 15.498 16.130 64.989
- Abschreibungen -11.139 -5.720 -8.185 -25.044
+ Zugänge zu Nutzungsrechten 9.302 9.839 13.405 32.546
- Abgänge von Nutzungsrechten -1.659 -6 -220 -1.885
+/- Währungseffekte, Umgliederungen -110 0 -52 -162
Buchwert 31.12.2023 29.755 19.611 21.078 70.444

Beilage I/86

TEUR Künftige Mindestleasingzahlungen Zinszahlungen Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen
2023
< 1 Jahr 21.541 1.870 19.671
> 1 bis 5 Jahre 44.519 3.395 41.123
> 5 Jahre 15.938 3.451 12.487
GESAMT 81.998 8.716 73.281

Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden in der Konzernbilanz unter den Finanzverbindlichkeiten, siehe Punkt 35., ausgewiesen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge

Die Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert betreffen Miet- und Leasingverträge für IT-Ausstattung. In der Kapitalflussrechnung wurden Nettozahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse in der Höhe von TEUR 57.562 (Vorjahr: TEUR 51.676) erfasst. Im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten wurden Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 22.640 (Vorjahr: TEUR 25.139) dargestellt. Die restlichen TEUR 34.922 (Vorjahr: TEUR 26.537) betreffen kurzfristige und geringerwertige Leasingverhältnisse sowie Zinsaufwendungen und Erträge aus Untermietverhältnissen von Nutzungsrechten und sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit dargestellt.

Verlängerungsoptionen

Einige Miet- und Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Miet- und Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.

2024 - Leasingvereinbarungen TEUR
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 3.908
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 245
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 5.978
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 25.281
2023 - Leasingvereinbarungen TEUR
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 1.923
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 245
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 6.636
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 18.223

Beilage I/87

46. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER (IFRS 16)

Aus Leasinggebersicht werden sämtliche Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese so gestaltet sind, dass die PIERER Mobility-Gruppe im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen behält. Hiervon ausgenommen ist ein Untermietverhältnis, das der Konzern als Finanzierungsleasingverhältnis einstuft. Dieses betrifft die Untervermietung eines Gebäudes, das als Nutzungsrecht in den Sachanlagen ausgewiesen wurde. Im Geschäftsjahr 2024 wurde kein Untermietverhältnis neu abgeschlossen und bilanziert. Weiters hat der Konzern im Jahr 2024 Zinserträge auf Leasingforderungen in der Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 10) erfasst. Die Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen betragen per 31. Dezember 2024 TEUR 767 (Vorjahr: TEUR 767). Davon sind TEUR 253 (Vorjahr: TEUR 253) in unter einem Jahr und TEUR 514 (Vorjahr: TEUR 514) in 1-5 Jahren fällig.

X. ERLÄUTERUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN SOWIE ORGANEN

47. GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nach den Vorschriften des IAS 24 sind Angaben über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu machen. Die Aktien der PIERER Mobility AG werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 zu 74,94% von der Pierer Bajaj AG gehalten, welche zu 50,10 % im Besitz der Pierer Industrie AG ist. Die weiteren 49,9% werden von der Bajaj Auto International Holdings B.V., ein Tochterunternehmen der Bajaj Auto Ltd., gehalten. Weiters hält die Pierer Konzerngesellschaft mbH 0,09% der Aktien an der PIERER Mobility AG. Die Pierer Industrie AG wird zu 100,00 % von der Pierer Konzerngesellschaft mbH gehalten. Alleiniger Gesellschafter der Pierer Konzerngesellschaft mbH ist Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer.

Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer übte folgende wesentliche Organfunktionen im Pierer Konzerngesellschaft mbH- Konzern zum 31. Dezember 2024 aus:

  • Vorstandsvorsitzender der Pierer Industrie AG, Wels
  • Vorstandsvorsitzender der Pierer Bajaj AG, Wels
  • Vorstandsmitglied der PIERER Mobility AG, Wels
  • Vorstandsmitglied der KTM AG, Mattighofen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl AG, Kapfenberg
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
  • Aufsichtsratsmitglied der SHW AG, Aalen, Deutschland

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden im PIERER Mobility-Konzern nach „Gesellschafternahe Unternehmen“, „Assoziierte Unternehmen“ und „Sonstige Unternehmen“ gruppiert. Bis ins Geschäftsjahr 2024 wurde die PIERER Mobility AG von der PIERER Industrie AG, Wels, sowie der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, in ihre Konzernabschlüsse einbezogen.# 48. ORGANE DER PIERER MOBILITY AG

49. VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSBEZÜGE

Die Vergütung für den Vorstand 2024 der PIERER Mobility AG beinhaltet Gehälter, Sachleistungen, Prä- mien, Abfertigungen sowie Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse und betrug TEUR 2.607 (Vorjahr: TEUR 4.822). Weiters ergaben Bezüge für Mitglieder des Vorstandes aus Vorperioden keine Nach- zahlung. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung für den Vor- stand und es wurden im Geschäftsjahr 2024 keine Pensionskassenzahlungen an den Vorstand geleistet.

Für das Geschäftsjahr 2024 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2025) wird eine Vergütung an den Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG von insgesamt TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 22) vorgeschlagen. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrats der PIERER Mobility AG.

ZAHLEN UND TABELLEN

Sämtliche Unternehmen, die in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH einbezogen und von der Pierer Konzerngesellschaft mbH beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, sind als nahestehende Unternehmen in der Ka- tegorie „Gesellschafternahe Unternehmen“ ausgewiesen. Beilage I/88

Assoziierte Unternehmen können dem Beteiligungsspiegel (siehe Kapitel XII) entnommen werden und betref- fen alle nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.

Als sonstige Unternehmen werden alle Unternehmen definiert, welche vom Key-Management beherrscht wer- den. Als Key-Management definiert die PIERER Mobility AG prinzipiell Mitglieder des Vorstandes und Auf- sichtsrates und gegebenenfalls weitere Manager in Schlüsselpositionen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Konzerns ausüben können. Zudem werden auch Familienangehörige des Key-Managements und deren Unternehmen berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2024 und im Vorjahr gab es keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen (ausgenommen Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge, siehe Punkt 49.). Die Geschäftsvorfälle mit nahestehen- den Unternehmen stellen sich gemäß der beschriebenen Gruppierung wie folgt dar:

Gesellschafternahe Unternehmen Assoziierte Unternehmen Sonstige Unternehmen
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024
Forderungen 23.055 46.352 7.487
Verbindlichkeiten -10.349 -8.667 -7.405
Erlöse 6.281 89.411 5.547
Aufwendungen -104.645 -152.823 -84.393
Dividende -12.514 -50.583 0

Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgten zu marktüblichen Bedingungen. Wesent- liche Geschäftsbeziehungen werden nachfolgend erläutert:

GESELLSCHAFTERNAHE UNTERNEHMEN:

Die PIERER Mobility AG bildet seit der Veranlagung 2024 eine eigene Steuergruppe gemäß § 9 KStG und ist nicht mehr Mitglied der Steuergruppe der Pierer Konzerngesellschaft mbH im Sinne des österreichischen Kör- perschaftssteuergesetzes. Seit dem Geschäftsjahr 2024 ist nun auch die KTM-Gruppe Teil dieser Steuer- gruppe. Weiters wurde im Geschäftsjahr 2024 die USt-Organschaft im Zuge des insolvenzrechtlichen Sanie- rungsverfahrens für die KTM-Gruppe aufgekündigt. Des Weiteren sind zum Bilanzstichtag Forderungen aus Steuerumlagen gegenüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 4.932) sowie Forderungen aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber der PIERER Industrie AG in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 8.583) offen. Insgesamt besteht zum 31.12.2024 eine offene Forderung in Höhe von TEUR 13.806 (im Vorjahr: TEUR 4.932) gegenüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH.

Im Geschäftsjahr 2024 erhielt die Pierer Bajaj AG Dividenden in Höhe von TEUR 12.503 (Vorjahr: TEUR 49.982), die Pierer Konzerngesellschaft mbH Dividenden in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 601) von der PIERER Mobility AG aus dem Bilanzgewinn des vorangegangenen Geschäftsjahrs.

Aufwandsseitig betreffen die Transaktionen mit gesellschafternahen Unternehmen größtenteils die Pankl Ra- cing-Gruppe sowie in einem geringeren Ausmaß die abatec-Gruppe, welche für die PIERER Mobility-Gruppe als Lieferanten von Zukaufteilen fungieren. Die Pankl Racing-Gruppe und die abatec-Gruppe sind Teil des Pierer Industrie-Konzerns. Weiters entstanden im Geschäftsjahr 2024 Aufwendungen gegenüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH und der Pierer Industrie AG aus der Weiterverrechnung von Leistungen. Größten- teils betreffen diese Aufwendungen Konzernumlagen gegenüber der Pierer Industrie AG.

ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN:

Für Entwicklungs- und Designleistungen sowie Leistungen im Bereich Markenentwicklung der Kiska GmbH sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 20.166 (Vorjahr: TEUR 19.795) ange- fallen. Gegenüber der Kiska GmbH bestanden zum 31. Dezember 2024 offene Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.389 (Vorjahr: TEUR 1.573). Beilage I/89

Die vormals At Equity-gehaltenen Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, wurden im Ge- schäftsjahr 2024 erhöht, sodass das Unternehmen zu einem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der KTM AG wurde. Dies erklärt den deutlichen Rückgang der Aufwendungen gegenüber assoziierten Unternehmen.

Weitere Transaktionen mit assoziierten Unternehmen betreffen die nachfolgend erläuterten Gesellschaften mit der jeweils beschriebenen laufenden operativen Geschäftsbeziehung.

Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. wurde im Juni 2016 gemeinsam mit dem Partner Ayala Corp. gegründet. Die Gesellschaft übernimmt seit Mitte 2017 die CKD (Completely-Knocked-Down) Assemblierung für KTM-Motorräder auf den Philippinen. Der Gruppe entstanden hieraus im Geschäftsjahr 2024 Erlöse in Höhe von TEUR 2.269 (Vorjahr: TEUR 12.334) und Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.837 (Vorjahr: TEUR 14.714).

Das Joint Venture in China mit dem Partner CF Moto wurde im Geschäftsjahr 2018 unter dem Namen „Zheji- ang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd.“ gegründet. Seit 2021 werden im chinesischen Hangzhou Mo- torräder der Mittelklasse produziert. Der Gruppe entstanden mit dem Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 Erlöse in Höhe von TEUR 3.208 (Vorjahr: TEUR 13.057) und Aufwendungen in Höhe von TEUR 56.390 (Vor-jahr: TEUR 58.490).

Die im Vorjahr als assoziiertes Unternehmen gehaltene MV Agusta Motor S.p.A. wurde aufgrund einer Erhö- hung der Anteile von 25,1 % auf 50,1 % mit 1. März 2024 erstkonsolidiert und in den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG einbezogen.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gruppe mit Vertrag vom 4. Oktober 2024 49,0 % der Anteile an der PIERER IMMOREAL GmbH von der Pierer Konzerngesellschaft mbH erworben. Der Geschäftszweig der Gesellschaft ist die Immobilienentwicklung und -verwaltung. Der Kaufpreis betrug TEUR 10.879. Zugleich wurden Finanz- forderungen gegen die PIERER IMMOREAL GmbH im Umfang von TEUR 24.689 abgelöst. Zum 31. Dezem- ber 2024 waren die Anteile und die Finanzforderungen als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Für weitere Erläuterungen sei auf Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ sowie Punkt XI „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ verwiesen. Im Geschäftsjahr 2024 entstanden der Gruppe in Summe gegenüber der PIERER IMMOREAL GmbH Aufwendungen in Höhe von TEUR 5.459 (Vor-jahr: TEUR 6.873).

SONSTIGE UNTERNEHMEN:

Seit dem Jahr 2007 besteht eine Kooperation mit der indischen Bajaj-Gruppe. Die Bajaj-Gruppe ist der zweit- größte Motorradhersteller in Indien mit einem Absatz von rd. 4,3 Mio. Motorrädern und Three-Wheelern im letzten Geschäftsjahr (Bilanzstichtag 31. März 2024). Den Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet die ge- meinsame Entwicklung von Street-Motorrädern im Einstiegssegment, welche in Indien produziert und unter der Marke KTM von beiden Unternehmen in ihren Stammmärkten vertrieben werden.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der PIERER Mobility AG, Herr Rajiv Bajaj, ist Managing Director und CEO der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien. Das Aufsichtsratsmitglied der PIERER Mobility AG Herr Srinivasan Ravikumar ist Director der Bajaj Auto International Holdings B.V., Amsterdam, Niederlande, und President of Business Development and Assurance der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien.

Nach einer Vereinfa- chung der Beteiligungsstruktur im Geschäftsjahr 2021 hält die Bajaj Auto International Holdings B.V., ein Toch- terunternehmen der Bajaj Auto Ltd., nunmehr 49,9 % an der Pierer Bajaj AG, welche wiederrum Mehrheitsei- gentümer an der PIERER Mobility AG ist.

Gegenüber der Bajaj Auto Ltd. bestehen zum 31.12.2024 Verbind- lichkeiten in Höhe von TEUR 5.157 (Vorjahr: TEUR 7.033). Weiters wurden mit der Bajaj Auto Ltd. im Ge- schäftsjahr 2024 Aufwendungen in Höhe von TEUR 151.015 (Vorjahr: TEUR 218.787) und Erträge in Höhe von TEUR 5.681 (Vorjahr: TEUR 6.992) im Wesentlichen aus dem Einkauf von Street-Motorrädern und Parts erzielt.

An Händler (KTM Braumandl GmbH, MX – KTM Kini GmbH, SO Regensburg GmbH, KTM Wien GmbH) er- folgten fremdübliche Lieferungen von Motorrädern und Ersatzteilen. Erlöse bzw. Forderungen gegenüber Beilage I/90 sonstigen Unternehmen betreffen größtenteils Transaktionen mit diesen Händlern. Die Minderheitenanteile an den Händlern werden über die Pierer Industrie AG gehalten.

ORGANE DER PIERER MOBILITY AG

Als jeweils kollektivvertretungsbefugte Vorstandsmitglieder waren nachstehende Herren bestellt:

  • Mag. Gottfried N e u m e i s t e r (seit 1.9.2024)
  • Dipl.-Ing. Stefan P i e r e r , Co-CEO
  • Mag. Ing. Hubert T r u n k e n p o l z (bis 31.10.2024)
  • Mag. Viktor S i g l, MBA, CFO (bis 11.7.2024)
  • Mag. Florian K e c h t (bis 31.10.2024)
  • Mag. Alex P i e r e r (bis 31.10.2024)
  • Dipl.-VW. Rudolf W i e s b e c k (bis 31.10.2024)

Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren nachstehende Damen und Herren bestellt:

  • Mag. Stephan Z ö c h l i n g , Vorsitzender (seit 7.2.2025)
  • Josef B l a z i c e k , Vorsitzender (bis 27.1.2025)
  • Rajiv B a j a j , Stellvertreter des Vorsitzenden
  • Dipl. Ing. Dr. Iris F i l z w i e s e r
  • Mag. Michaela F r i e p e ß
  • Srinivasan R a v i k u m a r
  • Mag. Friedrich R o i t h n e r

XI.# EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Ereignisse nach dem 31. Dezember 2024, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden materiell sind, sind entweder im vorliegenden Abschluss berücksichtigt oder nicht bekannt. Wie bereits unter Abschnitt I „Allgemeine Angaben“ erläutert, wurde der zugrundeliegende Sanierungsplan der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs und Entwicklungs GmbH am 25. Februar 2025 von der erforderlichen Mehrheit der Gläubiger angenommen. Die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden folglich am 23. Mai 2025 durch Hinterlegung der 30 %-igen Kassaquote vom 22. Mai 2025 im Umfang von TEUR 525.000 durch die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans formal abgeschlossen. Der endgültige Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist gemäß § 260 IO. Nach Eintritt der Rechtskraft ergibt sich für die Gruppe ein voraussichtlicher Restrukturierungsgewinn von ca. TEUR 1.200.000. Dieser wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2025 in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst werden. Für Beilage I/91 weitere Angaben zur Einschätzung der Wahrscheinlichkeit durch das Management in Bezug auf einen möglichen Rekurs siehe genannten Abschnitt I.

Im Zuge der Vorbereitungen für die Allokation der für die Erfüllung der Sanierungsquote benötigten Mittel hat die Bajaj-Gruppe über die bestehenden konzernalen Verflechtungen der PIERER Mobility AG-Gruppe Finanzmittel in Höhe von TEUR 800.000 zur Verfügung gestellt. Davon sind der Gruppe bis 26. Mai 2025 folgende Finanzmittel zugeflossen:

  • Finanzierungsdarlehen an PIERER Mobility AG in Höhe von TEUR 350.000 mit einer Laufzeit von jeweils 3 Jahren ab Zuflussdatum in 5 Tranchen wie folgt:
    1. Tranche: TEUR 50.000 am 28. Februar 2025
    2. Tranche: TEUR 50.000 am 31. März 2025
    3. Tranche: TEUR 50.000 am 3. April 2025
    4. Tranche: TEUR 50.000 am 15. Mai 2025
    5. Tranche: TEUR 150.000 am 22. Mai 2025

Die Finanzierungsdarlehen wurden mit Erklärung vom 21. Mai 2025 zur Gänze nachrangig gestellt.

  • Restrukturierungsdarlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren, d. h. bis zum 30.12.2028, in Höhe von TEUR 450.000 durch die Bajaj Auto International Holdings BV, Niederlande;
  • Einlösung bestehender Forderungen aus Finanzierungstätigkeit der KTM AG gegenüber der PIERER New Mobility GmbH durch die PIERER Mobility AG in Höhe von TEUR 200.000.

Darüber hinaus beabsichtigt die Bajaj-Gruppe, die Anteile an der PIERER Bajaj AG vollständig zu übernehmen. Dazu wurde am 22. Mai 2025 eine Call-Optionsvereinbarung zwischen der PIERER Industrie AG und der Bajaj Auto International Holdings BV geschlossen, die der Bajaj Auto International Holdings BV ermöglicht, bis Ende Mai 2026 die von der PIERER Industrie AG gehaltenen Anteile von 50,1 % an der PIERER Bajaj AG zu erwerben und somit indirekt die Kontrolle über die PIERER Mobility AG und folglich auch über die KTM-Gruppe zu erlangen. Ein derartiger Kontrollwechsel erfordert regulatorische Freigaben. Erst nach Vorliegen sämtlicher regulatorischer Freigaben können Aktien unter dieser Call-Option an die Bajaj Auto International Holdings BV übertragen werden.

Die Gruppe hat mit den Mitteln neben der Sanierungsplan-Quote unter anderem die Wiederaufnahme der Produktion per 17. März 2025 finanziert, um die vorhandenen Restbestände fertig zu produzieren. Beginnend mit 1. Mai 2025 hat die Gruppe abermals die Produktion ausgesetzt. Ursächlich hierfür zeichnen sich vor allem lange Lieferzeiten bestimmter produktionskritischer Rohmaterialien bzw. Komponenten, die mangels rechtzeitigem Zugang zu freier Liquidität bei Lieferanten nicht nachbestellt werden konnten. Trotz intensiver Bemühungen konnten diese Produktionsfaktoren auch nicht anderweitig substituiert werden, sodass ein nochmaliges Aussetzen der Produktion unumgänglich wurde.

Im Laufe des Sanierungsverfahrens erfuhr der Vorstand der KTM AG im Geschäftsjahr 2025 weitere weitreichende Veränderungen. So wurde die Vorstandschaft auf nunmehr zwei Personen reduziert, namentlich Herrn Mag. Gottfried Neumeister und Frau Mag. Verena Schneglberger-Grossmann. Ferner scheidet Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer nach vollständigem Abschluss des Sanierungsverfahrens im Juni 2025 auch aus dem Vorstand der PIERER Mobility AG aus. Der Aufsichtsrat beruft auch hier ebenfalls Frau Mag. Verena Schneglberger-Grossmann als neues Vorstandsmitglied.

Am 03.01.2025 wurde der zur Veräußerung gehaltene Anteil an der PIERER IMMOREAL GmbH an die Pierer Konzerngesellschaft mbH veräußert. Die Gruppe realisierte hieraus einen Ertrag von TEUR 175, da der Verkaufspreis mit dem ursprünglichen Kaufpreis fixiert wurde und die Gruppe die Anteile in 2024 nach Maßgabe der Equity-Methode bewertete. Zugleich wurden die ebenfalls zur Veräußerung gehaltenen Finanzforderungen im Umfang von TEUR 24.689 rückgeführt. Beilage I/92

Ferner wurden im März 2025 die ebenfalls zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte der PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien, zum Kaufpreis von TEUR 35.000 veräußert. Der Gruppe gingen diese Finanzmittel im März 2025 zu und wurden augenblicklich auf ein treuhänderisches Konto überwiesen, mit welchem die ausstehenden Bankdarlehen der PIERER & MAXCOM Mobility OOD bei der DSK Bank (Stand per 31.03.2025: TEUR 37.705) größtenteils getilgt werden sollen. Der realisierte Veräußerungserfolg beläuft sich auf TEUR 4.385. Dieser Veräußerungserfolg weicht um TEUR 148 von dem zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 erwarteten Wert ab, da eine detaillierte Aufstellung gekaufter Vermögenswerte erst nachträglich erstellt und vereinbart wurde. Nicht-veräußerte Vermögenswerte betreffen insbesondere geleaste Nutzfahrzeuge sowie IT-Ausstattung.

Am 7. Jänner 2025 wurde für die beiden Tochtergesellschaften Avocodo GmbH und Pierer E-Commerce GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung im Landesgericht Linz bzw. Ried eröffnet. Das Eigenkapital der Avocodo GmbH belief sich per 31.12.2024 bei TEUR -2.840. Das Eigenkapital der Pierer E-Commerce GmbH betrug per 31.12.2024 TEUR -981. Beilage I/93

XII. KONZERNUNTERNEHMEN (BETEILIGUNGS- SPIEGEL)

Der Beteiligungsspiegel enthält alle Gesellschaften, die neben den Mutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden.

Gesellschaft Erstkonsolidierungszeitpunkt Anteilshöhe (%) 31.12.24 Konsolidierungsart 31.12.24 Anteilshöhe (%) 31.12.23 Konsolidierungsart 31.12.23
Vollkonsolidierte Gesellschaften:
KTM AG, Mattighofen 31.5.2005 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM Immobilien GmbH, Mattighofen 31.5.2005 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM North America, Inc., Murrieta, CA, USA 31.5.2005 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM-Motorsports Inc., Murrieta, CA, USA 31.5.2005 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Japan K.K., Tokyo, Japan 31.5.2005 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportcar GmbH, Mattighofen 31.5.2005 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM Motorcycles S.A. Pty. Ltd., Midrand, Südafrika 1.3.2009 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportmotorcycle Mexico C.V. de S.A., Lerma, Mexiko 1.6.2009 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen 31.3.2011 100,00 KVI 100,00 KVI
PIERER New Mobility Scandinavia AB, Örebro, Schweden 31.12.2013 - - 100,00 KVA
KTM-Sportmotorcycle India Private Limited, Pune, Indien 1.6.2012 100,00 KVA 100,00 KVA
Husqvarna Mobility Motorcycles GmbH (vormals: Husqvarna Motorcycles GmbH), Mattighofen 1.1.2013 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM Sportmotorcycle Deutschland GmbH, Ursensollen, Deutschland 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Switzerland Ltd., Frauenfeld, Schweiz 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportmotorcycle UK Ltd., Northamptonshire, Großbritannien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM-Sportmotorcycle Espana S.L., Terrassa, Spanien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportmotorcycle France SAS, Saint-Priest, Frankreich 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportmotorcycle Italia S.r.l., Meran, Italien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM-Sportmotorcycle Nederland B.V., Malden, Niederlande 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportmotorcycle Scandinavia AB, Örebro, Schweden 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportmotorcycle Benelux S.A., Gembloux, Belgien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Canada Inc., Chambly, Kanada 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA

Beilage I/94

Gesellschaft Erstkonsolidierungszeitpunkt Anteilshöhe (%) 31.12.24 Konsolidierungsart 31.12.24 Anteilshöhe (%) 31.12.23 Konsolidierungsart 31.12.23
KTM Sportmotorcycle Hungária Kft., Budapest, Ungarn 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Central East Europe s.r.o., Bratislava, Slowakei 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Österreich GmbH, Mattighofen 31.12.2013 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM Nordic Oy, Vantaa, Finnland 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportmotorcycle d.o.o., Marburg, Slowenien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Czech Republic s.r.o., Pilsen, Tschechien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Sportmotorcycle SEA PTE. Ltd., Singapur, Singapur 1.1.2014 100,00 KVA 100,00 KVA
Husqvarna Motorcycles North America, Inc. (vormals: Husqvarna Motorcycles North America, Inc.), Murrieta, CA, USA 1.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
Husqvarna Motorsports, Inc., Murrieta, CA, USA 1.4.2015 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen 16.9.2016 100,00 KVI 100,00 KVI
WP Suspension GmbH, Mattighofen 30.11.2016 100,00 KVI 100,00 KVI
WP Suspension North America, Inc., Murrieta, CA, USA 31.8.2017 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM do Brasil Ltda., Sao Paulo, Brasilien 31.12.2017 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Components GmbH, Munderfing 30.11.2007 100,00 KVI 100,00 KVI
Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH, Vöcklabruck 1) - 100,00 - -
WP Immobilien GmbH, Munderfing 30.4.2005 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM Beteiligungs GmbH, Mattighofen 30.4.2018 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM Australia Holding Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Australia Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 100,00 KVA 100,00 KVA
HQVA Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Motorcycles Distributers NZ Limited
Beilage I/95
Gesellschaft Erstkonsolidierungszeitpunkt Anteilshöhe % Konsolidierungsart Anteilshöhe % Konsolidierungsart
:-------------------------------------------------------------- :--------------------------- :------------ :----------------- :------------ :-----------------
GASGAS GmbH (vormals: GASGAS Motorcycles GmbH), Mattighofen 31.10.2019 100,00 KVI 100,00 KVI
GASGAS Motorcycles Espana S.L.U.,Terrassa, Spanien 1.1.2020 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen 1.1.2020 90,00 KVI 90,00 KVI
CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen 25.6.2022 100,00 KVI 100,00 KVI
PIERER IMMOREAL NORTH AMERICA LLC., Murrieta, CA, USA 7.7.2022 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM (SHANGHAI) MOTO CO., LTD., Shanghai, China 15.7.2022 100,00 KVA 100,00 KVA
MV Agusta Motor S.P.A., Varese, Italien 1.3.2024 50,10 KVA 25,10 KEA
Centro Stile MV Agusta S.r.l., Borgo Magiore, Italien 1.3.2024 50,10 KVA - -
MV Agusta USA LLC, Pennsylvania, USA 1.3.2024 50,10 KVA - -
MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen, Österreich 21.9.2022 74,90 KVI 74,90 KVI
MV Agusta Motorcycles North America, Inc., Murrieta, CA, USA 30.9.2022 100,00 KVA 100,00 KVA
MV Agusta Services S.r.l., Meran, Italien 24.10.2022 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER Produktion GmbH, Munderfing 26.11.2022 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM Informatics GmbH, Mattighofen 13.7.2023 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen 18.3.2021 100,00 KVI 100,00 KVI
Cero Design Studio S.L., Barcelona, Spanien 1.10.2019 50,01 KVA 50,01 KVA
KTM Racing GmbH, Mattighofen 29.2.2020 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM-Racing AG, Frauenfeld, Schweiz 31.5.2005 100,00 KVA 100,00 KVA
KTM Racing North America Inc., Murrieta, CA, USA 16.6.2023 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien 1.1.2022 50,00 KVA 50,00 KVA
PIERER New Mobility GmbH, Munderfing 25.2.2020 100,00 KVI 100,00 KVI
PIERER New Mobility Deutschland GmbH, Schweinfurt, Deutschland 31.12.2019 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER New Mobility Suisse GmbH, Frauenfeld, Schweiz 31.12.2019 - - 100,00 KVA
PIERER New Mobility Espana S.L., Terrassa, Spanien 31.12.2013 - - 100,00 KVA
PIERER New Mobility France SAS, Saint-Priest, Frankreich 31.12.2013 - - 100,00 KVA
PIERER New Mobility Italia S.r.l., Meran, Italien 31.12.2013 - - 100,00 KVA
PIERER New Mobility North America, Inc., Murrieta, CA, USA 1.10.2020 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER New Mobility UK Ltd., Northamptonshire, Großbritannien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER New Mobility Benelux SA, Gembloux, Belgien 29.11.2021 - - 100,00 KVA
PIERER New Mobility Asia Ltd., Taichung City, Taiwan 25.5.2022 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER NEW MOBILITY AUSTRALIA PTY LTD, Prestons, Australien 13.10.2022 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER NEW MOBILITY BULGARIA OOD, Plowdiw, Bulgarien 30.3.2023 100,00 KVA - -

Beilage I/96
| Gesellschaft | Erstkonsolidierungszeitpunkt | Anteilshöhe % | Konsolidierungsart | Anteilshöhe % | Konsolidierungsart |
| :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- |
| PIERER New Mobility S.A. Pty. Ltd. (vormals: Husqvarna Motorcycles S.A. Pty. Ltd.), Midrand, Südafrika | 1.4.2015 | 100,00 KVA | | 100,00 KVA | |
| Felt Bicycles GmbH, Munderfing | 1.7.2024 | 70,00 KVI | | - | - |
| Felt Bicycles North America Inc., Murrieta, CA, USA | 1.7.2024 | 100,00 KVA | | - | - |
| Felt Bicycles Espana S.L.U., Barcelona, Spanien | 1.9.2024 | 100,00 KVA | | - | - |
| PIERER E-Commerce GmbH, Munderfing | 31.12.2016 | 100,00 KVI | | 100,00 KVI | |
| PIERER E-Commerce North America Inc., Murrieta, CA, USA | 21.6.2022 | 100,00 KVA | | 100,00 KVA | |
| KTM Technologies GmbH, Anif | 1.10.2008 | 100,00 KVI | | 100,00 KVI | |
| PIERER Innovation GmbH, Wels | 31.3.2018 | 100,00 KVI | | 100,00 KVI | |
| DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutschland | 31.7.2021 | 75,46 KVA | | 75,46 KVA | |
| Avocodo GmbH, Linz | 30.4.2019 | 100,00 KVI | | 100,00 KVI | |
| 2) Platin 1483. GmbH, Schweinfurt, Deutschland | 31.12.2019 | 100,00 KVA | | 100,00 KVA | |

Assoziierte Unternehmen:
* Kiska GmbH, Anif - 50,00KEI 50,00 KEI
* 3) PIERER Immoreal GmbH, Wels - 49,00KEI - -
* Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd., Hangzhou City, Zhejiang, China - 49,00KEA 49,00 KEA
* KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Binan, Laguna, Philippinen - 40,00KEA 40,00 KEA
* LX Media GmbH, Wels - 20,00KEI 74,00 KVI

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte:
* AC styria Mobilitätscluster GmbH, Grambach - 12,33- 12,33 -

1) Gesellschaft befindet sich im Konkursverfahren
2) Gesellschaft befindet sich in Liquidation
3) Kaufvertrag wird im Jänner 2025 rückabgewickelt

Legende:
* KVI Vollkonsolidierung, Inland
* KVA Vollkonsolidierung, Ausland
* KEI Einbeziehung At-Equity, Inland
* KEA Einbeziehung At-Equity, Ausland

Beilage I/97

XIII. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES

Der Konzernabschluss wird im Mai 2025 (Vorjahr: 20.3.2024) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.

Wels, am 27. Mai 2025

Der Vorstand der PIERER Mobility AG

Mag. Gottfried Neumeister, CEO
Dipl.-Ing. Stefan Pierer, Co-CEO

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG, Wels, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung

Die KTM AG, als wesentlichstes Tochterunternehmen der PIERER Mobility AG sowie zwei ihrer Tochterunternehmen befanden sich zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung iSd österreichischen Insolvenzordnung. Der Erlag des Erfordernisses für die 30-%ige Barquote und die Verfahrenskosten beim Sanierungsverwalter erfolgte am 22. Mai 2025. Unter Berücksichtigung der Rekursfrist werden die Insolvenzgläubiger die zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen erforderliche 30-%ige Barquote voraussichtlich binnen 14 Tagen erhalten. Der Vorstand schätzt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Rekurses als gering ein, dennoch bleibt das Ergebnis außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft. Im Fall eines erfolgreichen Rekurses könnte es zu wesentlichen Änderungen der Restrukturierungsbedingungen kommen, wodurch sich auch Anpassungen des Konzernabschlusses ergeben können. Darüber hinaus basiert die Annahme der Unternehmensfortführung auf einer Fortbestehensprognose, deren Umsetzung von endogenen und exogenen Faktoren abhängt, die teilweise außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, und deren Entwicklung bedeutsam für die Erfüllung der Fortbestehensprognose ist. Dazu zählen unter anderem die makroökonomische Volatilität und die Einhaltung von mit Kapitalgebern vereinbarten Bedingungen. Diese Umstände stellen wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung dar. Zu den diesbezüglichen Ausführungen des Vorstands verweisen wir auf die Abschnitte „Annahme zur Unternehmensfortführung“ und „Auswirkung des Sanierungsverfahrens auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024“ im Kapitel „2. Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren von wesentlichen Tochterunternehmen“ des Anhangs zum Konzernabschluss. Der Vorstand kam bei seiner Evaluierung zu dem Schluss, dass die Annahme der Unternehmensfortführung als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist. Unser Bestätigungsvermerk ist in Bezug auf diese Umstände nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem in Abschnitt „Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung“ beschriebenen Sachverhalt haben wir unten beschriebene Sachverhalte bestimmt, die als besonders wichtige Prüfungssachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk zu kommunizieren sind.

  1. Ansatz und Ausbuchung von Entwicklungskosten
  2. Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „Pierer New Mobility“

  3. Ansatz und Ausbuchung von Entwicklungskosten

Sachverhalt und Problemstellung
Im Konzernabschluss zum 31.
```# Dezember 2024 werden aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von MEUR 353 unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen und stellen daher einen wesentlichen Teil des Vermögens des Konzerns dar. Im Geschäftsjahr 2024 hat der Konzern Entwicklungskosten in Höhe von MEUR 135 aktiviert. Aufgrund des am 29. November 2024 eröffneten Sanierungsverfahrens der KTM AG und der damit verbundenen Restrukturierung hat das Management beschlossen bestimmte Entwicklungsprojekte nicht mehr fortzuführen und in diesem Zuge Entwicklungskosten nicht nutzungsbereiter Vermögenswerte im Volumen von MEUR 102 ausgebucht. Wir verweisen auf die Angaben zu Entwicklungskosten im Konzernanhang unter „24. Immaterielle Vermögenswerte“.

Forschungskosten werden als Aufwand behandelt, während Entwicklungskosten für künftige Serienprodukte aktiviert werden, sofern die Ansatzvoraussetzungen nach den IFRS erfüllt sind. Wesentliche Voraussetzungen für einen Ansatz von Entwicklungskosten als Vermögenswerte sind die Umsetzbarkeit der Entwicklungsprojekte (u.a. die Möglichkeit der technischen Realisierung, die Absicht zur Fertigstellung sowie die Fähigkeit zur Nutzung) sowie die erwartete Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens.

Die Beurteilung der Projektumsetzbarkeit – auch in Zusammenhang mit der unternehmerischen Neuausrichtung und der damit verbundenen Einstellung von einzelnen Entwicklungsprojekten – spielte insbesondere aufgrund des laufenden Sanierungsverfahrens der Tochtergesellschaft KTM AG eine wesentliche Rolle bei der Bilanzierung und ist mit erhöhten Ermessensspielräumen behaftet. Der Nachweis der Erfüllung der Ansatzvoraussetzungen ist ermessensbehaftet und erfordert Einschätzungen des Managements. Daher haben wir den Ansatz und die Ausbuchung von Entwicklungskosten als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben den Ansatz und die Ausbuchung von Entwicklungskosten beurteilt und dabei insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Wir haben ein Verständnis über den Prozess des Managements zur Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten und der Evaluierung der Ansatzvoraussetzungen von Entwicklungskosten erlangt.
  • Wir haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der prozessbezogenen Schlüsselkontrollen des Managements über den Ansatz sowie über die Ausbuchung von Entwicklungskosten aufgrund der Einstellung von Entwicklungsprojekten evaluiert und in die Dokumentation zur Projektumsetzbarkeit des Managements Einsicht genommen.
  • Wir haben die Angemessenheit der aktivierten Ausgaben auf Stichprobenbasis durch Abgleich mit externen Rechnungen und internen Zeiterfassungen abgeglichen. Die hierbei zur Anwendung gelangten Stundensätze wurden verplausibilisiert.
  • Wir haben beurteilt, ob die vorgenommene Ausbuchung der Entwicklungskosten mit den IFRS in Einklang steht.

2. Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „Pierer New Mobility“

Sachverhalt und Problemstellung

Im Geschäftsjahr 2024 hat der Konzern Anhaltspunkte für eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „Pierer New Mobility“ identifiziert und jeweils den erzielbaren Betrag gem. IFRS für die beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt. Auf dieser Basis wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „KTM“ ein Wertminderungsaufwand in Höhe von MEUR 335 (davon MEUR 110 Firmenwert) und für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Pierer New Mobility“ ein Wertminderungsaufwand von MEUR 26 Mio EUR (davon MEUR 20 Firmenwert) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wir verweisen auf die Angaben zum Werthaltigkeitstest im Konzernanhang unter „23. Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“.

Die Bewertung des erzielbaren Betrags von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erfordert Annahmen und Schätzungen, wie beispielsweise die Schätzung der künftigen Einzahlungsüberschüsse sowie die Festlegung des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes. Daher haben wir die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „Pierer New Mobility“ als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die vom Unternehmen erstellten Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:

  • Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die Annahmen über Wachstumsraten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen leitenden Personen im Unternehmen sowie den vom Management hinzugezogenen Experten erörtert. Die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten haben wir mit der aktuellen Fortbestehensprognose des Managements sowie den Berichten der Experten abgestimmt.
  • Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit der Fortbestehensprognose hat das Management unabhängige Experten beauftragt, bei der Erstellung der Fortbestehensprognose zu unterstützen bzw. diese einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen. Für die vom Management hinzugezogenen Experten haben wir die Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität beurteilt, ein Verständnis deren Tätigkeit erlangt sowie die Eignung der Tätigkeit der Experten als Prüfungsnachweis für unsere aussagebezogenen Prüfungs-handlungen gewürdigt. Folglich haben wir die in den Berichten der Experten dargestellten Analysen und Ergebnisse zur Angemessenheit der Planungsrechnungen bei unseren Schlussfolgerungen berücksichtigt.
  • Wir haben eine Analyse der durch das Management der KTM AG und der PIERER New Mobility GmbH angesetzten Umsatz- und Ergebnisannahmen durchgeführt und beurteilt, ob die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnisse und Umsätze bei der Bestimmung der Planungsannahmen angemessen berücksichtigt wurden.
  • Wir haben die Methodik der durchgeführten Werthaltigkeitstests nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben unsere Bewertungsspezialisten mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft. Weiters haben unsere Bewertungsspezialisten Sensitivitätsanalysen und zusätzliche Szenariorechnungen durchgeführt, um die Auswirkungen von Änderungen sowie zusätzlicher Szenarien in den wesentlichen Annahmen zu bewerten.
  • Zudem haben wir den im Konzernabschluss erfassten Wertminderungsaufwand von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit den Ergebnissen der Wertminderungstests abgeglichen und überprüft, ob die Erfassung der Wertminderungen den Vorgaben der IFRS entspricht.
  • Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen zu den Wertminderungen sowie den Werthaltigkeitstests der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „Pierer New Mobility“ im Konzernabschluss sachgerecht sind.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahreskonzernabschluss

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 des Konzerns wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 14. März 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Konzernabschluss erteilt hat.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzern-Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Geschäftsbericht (ohne den Bericht des Aufsichtsrates) haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.# Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Aktionäre der Pierer Mobility AG

Bericht zum Konzernabschluss

Urteil

Wir haben den Konzernabschluss der Pierer Mobility AG und ihrer Tochtergesellschaften (der „Konzern“) geprüft, der die Bilanz zum 31. Dezember 2024, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Veränderung des Eigenkapitals und die Kapitalflussrechnung für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige ergänzende Angaben enthält.

Nach unserer Beurteilung hat der oben genannte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Pierer Mobility AG und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ergebnisse für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den EU-Verordnungen und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA) erfordern, vermittelt.

Grundlage für unser Urteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Vorschriften sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Berichts näher beschrieben. Wir sind unabhängig vom Konzern in Übereinstimmung mit den europäischen und österreichischen Vorschriften und haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Überzeugung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu bilden.

Wesentliche Prüfungssachverhalte

Wesentliche Prüfungssachverhalte sind jene Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des laufenden Geschäftsjahres waren. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

(Hinweis: Im ursprünglichen Text wurden keine spezifischen wesentlichen Prüfungssachverhalte aufgeführt. Dies ist der Bereich, in dem diese normalerweise detailliert beschrieben würden.)

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung zuständigen Organe für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den EU-Verordnungen und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, sowie dafür verantwortlich, die internen Kontrollen zu gestalten, um diese Aufstellung zu ermöglichen. Dies schließt die Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems ein, das für die Aufstellung eines Konzernabschlusses, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, relevant ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, darauf hinzuweisen, falls dies zutrifft, und die Rechnungslegungsgrundsätze der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, sofern sie nicht beabsichtigen, den Konzern zu liquidieren oder die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine realistische Alternative dazu haben.

Die für die Überwachung zuständigen Organe sind für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns verantwortlich.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Ergänzung

Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Abschnitte „Sanierungsverfahren KTM AG, KTM Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH“ sowie Kapitel „6. Chancen- und Risikobericht“ im Konzernlagebericht, die die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreiben. Weiters verweisen wir auf Abschnitt „10. Ausblick“ im Konzernlagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 1. Juli 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember 2024 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Matthias Kunsch.

Wien, 27. Mai 2025

Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

Dr. Matthias Kunsch
Wirtschaftsprüfer

Qualifiziert elektronisch signiert:

Datum:

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

kpmg

Pierer Mobility AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024

  1. Mai 2025

1

Zusicherungsvermerk über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt 4 enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 267a UGB (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2024 der Pierer Mobility AG, Wels (im Folgenden auch kurz „Pierer Mobility“ oder „Gesellschaft“ genannt), durchgeführt.# Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung

Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt 4 enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit:

  • den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (267a UGB),
  • den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), und
  • den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“),

sowie

  • der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

kpmg
Pierer Mobility AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
27. Mai 2025
2

Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im „Jahresfinanzbericht 2024“, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst:

  • die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
  • die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (267a UGB) einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
  • die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO, sowie
  • die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.

Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

kpmg
Pierer Mobility AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
27. Mai 2025
3

Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.

Verantwortung des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung

Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören:

  • die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben;
  • die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

kpmg
Pierer Mobility AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
27. Mai 2025
4

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung. Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.# Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024

Vorgehensweise bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit

Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:

  • Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind.
  • Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
  • Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (267a UGB), sowie den ESRS stehen.
  • Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
  • Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
  • Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht ab.
  • Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteter Informationen.
  • Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen

Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/).

Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.

Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt 4 enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Alexander Gall.

Linz, 27. Mai 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Alexander Gall
Wirtschaftsprüfer

Glossar

Begriff Erläuterung
ACEM (European Association of Motorcycle Manufacturers) Verband der europäischen Motorradhersteller
AktG Österreichisches Aktiengesetz
Anhangsangabe Angabe im Anhang zum Konzernabschluss 2024
ccm (cubic centimeter) Kubikzentimeter
CCM (Climate Change Mitigation) Code-Kürzel in Bezug auf die Taxonomie-VO für: Klimaschutz
CE (Transition to a Circular Economy) Code-Kürzel in Bezug auf die Taxonomie-VO für: Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
CEO (Chief Executive Officer) Vorstandsvorsitzender
CFO (Chief Financial Officer) Vorstand für Finanzen
CO₂ Chemische Formel für Kohlendioxid
CO₂e CO₂-Äquivalent
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) Organhaftpflichtversicherung
DACH-Region Die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz
DNSH (Do Not Significantly Harm) Keine erhebliche Beeinträchtigung
EBIT (Earnings Before Interest and Tax) Operative Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern = Betriebsergebnis gemäß IFRS
EBIT-Marge EBIT / Umsatz
EBITDA (Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization) Operatives Ergebnis vor Abschreibungen
EBITDA-Marge EBITDA / Umsatz
EBT (Earnings Before Tax) Ergebnis vor Ertragsteuern
Eigenkapitalquote Eigenkapital (gesamt) / Bilanzsumme
Ergebnis je Aktie Den Eigentümern der Muttergesellschaft zurechenbares Periodenergebnis / Anzahl der Aktien in Umlauf (gewichteter Durchschnitt)
ESRS (European Sustainability Reporting Standards) Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
F&E Forschung und Entwicklung
FCF Free Cashflow
Free Cashflow Cashflow aus Betriebstätigkeit + Cashflow aus Investitionstätigkeit
Gearing Nettoverschuldung / Eigenkapital (gesamt)
GRI (Global Reporting Initiative) Gemeinnützige Stiftung, die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet hat
Gruppe PIERER Mobility-Gruppe
IASB (International Accounting Standards Board) Unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die IFRS entwickelt und verabschiedet
IFRS (International Financial Reporting Standards) Internationale Rechnungslegungs-Standards
Investitionen Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, Investitionen in Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge) gemäß Anlagespiegel, ohne Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16
IRO (Impacts, Risks, Opportunities) Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung
KTM Kronreif-Trunkenpolz-Mattighofen
k€ Tausend Euro
m€ Millionen Euro
Nettoverschuldung Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige) - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
ÖCGK Österreichischen Corporate Governance Kodex
PG&A (Parts, Garments, and Accessories) Teile, Bekleidung und Zubehör
PP Prozentpunkt(e)
RLCG Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange
SIX Swiss Exchange Schweizer Börse
SPI Swiss Performance Index, ein Aktienindex der SIX Swiss Exchange
t Metrische Tonne (Gewichtsmaß)
TEUR Tausend Euro
THG Treibhausgas
UGB Österreichisches Unternehmensgesetzbuch
Working Capital Employed Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Bilanz PIERER Mobility AG

€ 31.12.2024 € 31.12.2023
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 10.676,69 32.030,03
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 163.097,71 223.078,82
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 598.044,26 1.282.171.289,54
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 250.000,00 250.000,00
3. Beteiligungen 1.768.678,11 9.701.000,00
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 206.031,20 206.031,20
2.822.753,57 1.292.328.320,74
2.996.527,97 1.292.583.429,59
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.199,62 9.097,35
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.176.594,28 13.612.698,93
davon aus Lieferungen und Leistungen 1.960.412,13 2.169.773,92
davon sonstige 1.216.182,15 11.442.925,01
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 74.372,27 0,00
davon sonstige 74.372,27 0,00
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 25.784,88 27.939,94
3.291.951,05 13.649.736,22
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.379.728,67 28.689.110,37
4.671.679,72 42.338.846,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.042,65 35.776,75
D. Aktive latente Steuern 184.496.736,21 0,00
Summe Aktiva 192.187.986,55 1.334.958.052,93
€ 31.12.2024 € 31.12.2023
Passiva
A. Negatives Eigenkapital, Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital 33.796.535,00 33.796.535,00
übernommenes Grundkapital 33.796.535,00 33.796.535,00
einbezahltes Grundkapital 33.796.535,00 33.796.535,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 0,00 9.949.093,87
2. nicht gebundene 0,00 1.091.905.445,97
0,00 1.101.854.539,84
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen 0,00 3.379.653,50
IV. Bilanzverlust/-gewinn -434.207.321,09 162.464.113,45
davon Gewinnvortrag 145.565.845,95 119.578.563,58
-400.410.786,09 1.301.494.841,79
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 184.961.075,29 0,00
davon Rückstellungen für latente Steuern 184.953.575,29 0,00
2. sonstige Rückstellungen 360.322.335,00 413.070,00
545.283.410,29 413.070,00
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen und Schuldverschreibungen 30.000.000,00 30.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 30.000.000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 30.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.153.036,46 1.876.393,79
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.153.036,46 1.876.393,79
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.600.082,65 566.331,95
davon aus Lieferungen und Leistungen 1.305.563,58 562.831,95
davon sonstige 12.294.519,07 3.500,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 13.600.082,65 566.331,95
4. sonstige Verbindlichkeiten 562.243,24 607.415,40
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 1.781,33
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 562.243,24 607.415,40
47.315.362,35 33.050.141,14
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 47.315.362,35 3.050.141,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 30.000.000,00
Summe Passiva 192.187.986,55 1.334.958.052,93

Gewinn- und Verlustrechnung PIERER Mobility AG

€ 2024 € 2023
1. Umsatzerlöse 20.482.571,37 22.925.584,18
2.
## Gewinn- und Verlustrechnung
€ 2024 € 2023
--- ---
sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 1.966.507,38
b) übrige 0,00 87.200,00
0,00 2.053.707,38
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -13.968.139,99 -17.120.967,22
4. Personalaufwand
a) Gehälter 0,00 -80.887,92
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -83.367,12 -85.411,61
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen fallen -8.093,78 -11.125,66
b) übrige -10.140.976,50 -16.771.902,10
10.149.070,28 16.783.027,76
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) -3.718.006,02 -9.091.002,95
8. Erträge aus Beteiligungen 598.897,00 12.621.404,00
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 16.125,64 14.399,35
davon aus verbundenen Unternehmen 16.125,64 14.399,35
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 604.780,15 1.496.145,26
davon aus verbundenen Unternehmen 431.833,49 1.363.971,59
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen -1.681.659.070,61 0,00
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen -1.681.659.070,61 0,00
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -1.671.985.390,72 0,00
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.522.547,46 -1.179.000,04
davon betreffend verbundene Unternehmen -343.547,35 0,00
13. Zwischensumme aus Z 8 bis 12 (Finanzergebnis) -1.681.961.815,28 12.952.948,57
14. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 13) -1.685.679.821,30 3.861.945,62
15. Steuern vom Einkommen 672.460,92 -3.500,00
davon latente Steuern -456.839,08 0,00
davon Erträge aus Steuergutschriften 1.132.800,00 0,00
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied 4.000,00 0,00
davon weiterverrechnet vom Gruppenträger -7.500,00 -3.500,00
16. Sonderposten aus Einbringung 0,00 39.027.104,25
17. Ergebnis nach Steuern -1.685.007.360,38 42.885.549,87
18. Jahresfehlbetrag/-überschuss -1.685.007.360,38 42.885.549,87
19. Auflösung von Kapitalrücklagen 1.101.854.539,84 0,00
20. Auflösung von Gewinnrücklagen 3.379.653,50 0,00
21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 145.565.845,95 119.578.563,58
22. Bilanzverlust/-gewinn -434.207.321,09 162.464.113,45

Anhang PIERER Mobility AG

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB. Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, die unter mehrere Posten der Bilanz fallen, wurde die Zugehörigkeit zu anderen Posten im Anhang angegeben. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt. Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des §244 UGB und hat einen Konzernabschluss, der beim Landesgericht Wels unter der Nummer FN 78112x hinterlegt wird, aufzustellen. Die Gesellschaft ist bis ins Geschäfsjahr 2024 ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG (§ 115 GmbHG) und wird in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH einbezogen. Sämtliche Unternehmen die in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH mit einbezogen werden, sind in der PIERER Mobility AG als verbundenes Unternehmen ausgewiesen.

Anlagevermögen

Immaterielles Anlagevermögen

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren
Software 3

Seite 1


Anhang PIERER Mobility AG

Sachanlagen

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 1 000,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 20

Finanzanlagen

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen – soweit diese notwendig sind, um dauernden Wertminderungen Rechnung zu tragen – angesetzt. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens werden im Anlassfall auf ihre Werthaltigkeit untersucht. Anlassbezogene Bewertungen werden auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen und von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig sind, durchgeführt. Für Anteile die kurz vor dem Bilanzstichtag erworben wurden, bildet der Kaufpreis die Grundlage für die geführte Werthaltigkeitsprüfung. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden, sofern keine Umsatzplanungen vorlagen, auf das anteilige Eigenkapital abgewertet.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

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Anhang PIERER Mobility AG

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Laufendes Sanierungsverfahren, Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren von Tochtergesellschaften

Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH

Per 29. November 2024 hat der Vorstand der KTM AG nach Prüfung der Alternativen den Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG (Aktenzeichen 17 S 56/24b) und ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH (Aktenzeichen 17 S 59/24v) und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH (Aktenzeichen 17 S 62/24k) beim Landesgericht Ried im Innkreis, Österreich, eingereicht. Ziel des Verfahrens war es, einen Sanierungsplan mit den Gläubigern zu vereinbaren und die Gruppe nach Genehmigung dieses Plans fortzuführen. Ermöglicht werden sollte dies unter anderem durch eine Redimensionierung der Gruppe zur nachhaltigen Sicherung ihres Fortbestands. Den Gläubigern dieser drei genannten Gesellschaften wurde schließlich eine Sanierungsquote von 30 % als Kassaquote, zahlbar bis 23. Mai 2025, angeboten. Oben angeführter Sanierungsplan wurde schließlich am 25. Februar 2025 von den Gläubigern mehrheitlich angenommen. Es wurden keine Rechtsmittel seitens der Gläubiger eingelegt, weshalb die Festlegung der 30 %-igen Sanierungsquote rechtlich nicht mehr angefochten werden kann. Die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden am 23. Mai 2025 durch Hinterlegung der 30 %-igen Kassaquote vom 22. Mai 2025 im Umfang von TEUR 525.000 durch die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans formal abgeschlossen. Der endgültige Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist gemäß § 260 IO. Das Management schätzt auf Basis der Auskünfte von Rechtsexperten die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Rekurses als gering ein, wenngleich ein Rekurs ein Ergebnis außerhalb der Kontrolle des Unternehmens darstellt. Im unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Rekurses könnte es zu einer wesentlichen Verzögerung des Abschlusses des Sanierungsverfahrens und gegebenenfalls sogar zu wesentlichen Änderungen der Restrukturierungsbedingungen kommen. Dies könnte gegebenenfalls auch die Einschätzung der Annahme der Unternehmensfortführung durch das Management beeinflussen und zu weiteren Anpassungen des Jahresabschlusses führen.

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Anhang PIERER Mobility AG

Annahme zur Unternehmensfortführung der PIERER Mobility AG

Dieser Jahresabschluss der PIERER Mobility AG wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.# Anhang PIERER Mobility AG

Das Management geht davon aus, dass der Fortbestand des Unternehmens aufgrund folgender, wesentlicher Annahmen überwiegend wahrscheinlich ist: Der Mehrheitsgesellschafter der PIERER Mobility AG, die Pierer Bajaj AG und deren Aktionär Bajaj Auto International Holdings B.V. haben der Gesellschaft bis zum 23.05.2025 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 350 000 000,00 zur Verfügung gestellt. Somit besteht auf Ebene der PIERER Mobility AG eine Fremdkapitalzufuhr in Höhe von EUR 350.000.000,00. Dieses Darlehen wird entsprechend verzinst und weist eine Laufzeit von 3 Jahre auf. Die Zinsen des Darlehens sind nur zahlbar, wenn es die finanzielle Situation der PIERER Mobility AG zulässt. Die Pierer Bajaj AG hat für das Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 350 000 000,00 eine Nachrangigkeitserklärung gemäß § 67 Abs. 3 IO abgegeben. Da die PIERER Bajaj AG als Darlehensgeber zugesagt hat, das Darlehen über EUR 350 000 000,00 nur zurückzufordern, wenn dies die wirtschaftliche Situation der PIERER Mobility AG zulässt, und die Zinsen des Darlehens von PIERER Mobility AG auch nur in diesem Fall geleistet werden müssen, sieht das Management den positiven Fortbestand der PIERER Mobility AG. Die Annahme der Unternehmensfortführung der PIERER Mobility hängt in einem wesentlichen Ausmaß von der Fortführung ihrer wesentlichsten Tochterunternehmen der KTM AG (Gruppe) und dem Liquidationserlös der Pierer New Mobility ab und ist dementsprechend wesentlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen.

Annahme zur Unternehmensfortführung der Tochtergesellschaften

Dieser Jahresabschluss wird weiters unter der Annahme der Unternehmensfortführung der KTM AG aufgestellt. Das Management geht davon aus, dass der Fortbestand des Unternehmens aufgrund folgender, wesentlicher Annahmen überwiegend wahrscheinlich ist: Die PIERER Mobility AG, konnte die Investorensuche erfolgreich abschließen und ein Finanzierungsvolumen von gesamt TEUR 800.000 sicherstellen. Durch die Sicherstellung der Finanzierung wurde die gerichtlich festgelegte Quote von 30 % von der Gesellschaft vollständig am 22. Mai 2025 hinterlegt und der Sanierungsplan daraufhin vom Gericht bestätigt. Das Management schätzt auf Basis der Auskünfte von Rechtsexperten die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Rekurses als gering ein, wenngleich ein Rekurs ein Ergebnis außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und somit eine wesentliche Unsicherheit darstellt. Das Management hat eine Fortbestehensprognose erstellt. Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit der Fortbestehensprognose hat das Management unabhängige Experten beauftragt, bei der Erstellung Fortbestehensprognose zu unterstützen bzw. diese zu überprüfen. Die in der Fortbestehungsprognose dargestellte Cashflow-Planung für die nächsten 18 Monate zeigt eine dauerhafte Liquiditätsreserve von über TEUR 100.000. Die erfolgreiche und planungsgetreue Umsetzung der Fortbestehensprognose ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet und unterliegt exogenen Seite 4 . Anhang PIERER Mobility AG und endogenen Faktoren. Die wesentlichen Annahmen zur erfolgreichen Umsetzung der Fortbestehensprognose sind unter anderem:
* Fortbestand der Einzelunternehmen der Gruppe, insbesondere der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH als auch der Vertriebstöchter. Diese sind für die kurzfristige Zahlungsfähigkeit von wesentlicher Relevanz;
* Solvente Abwicklung der Pierer New Mobility und planmäßige Realisierbarkeit der zum Stichtag noch vorhandenen Warenbestände;
* Wiederaufnahme der internen Leistungsbeziehungen einschließlich der Verrechnungen zwischen den Konzerngesellschaften;
* Uneingeschränktes Beibehalten der bestehenden Finanzierungen seitens sämtlicher Kapitalgeber zu den vereinbarten bzw. aktuellen Bedingungen
* Planmäßige Realisierbarkeit der entsprechenden wesentlichen Planprämissen, insbesondere der Wiederherstellung der Ertragskraft und der Umsetzung wesentlicher Einsparungsmaßnahmen.

Wenngleich das Management sowie die unabhängigen Experten bei Eintritt der Planungsprämissen davon ausgehen, dass die Fortführungsannahme überwiegend wahrscheinlich ist, unterliegen bestimmte Annahmen und Faktoren wesentlichen Unsicherheiten, da sie auf dem Eintritt von Umständen beruhen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dazu zählen insbesondere die zur Wiederherstellung der Ertragskraft erwarteten makroökonomischen Rahmenbedingungen, die zumindest mittelfristige Bereitstellung der gewährten Finanzierungen sowie die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen durch die Kapitalgeber. Diese Umstände stellen somit eine wesentliche Unsicherheit dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. In diesem Fall ist die Gesellschaft dann möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ihre Vermögenswerte zu realisieren und ihre Schulden zu begleichen. Das Management reagiert auf diese wesentlichen Unsicherheiten mit verstärkter Überwachung der Umsetzung des Sanierungskonzeptes der Tochtergesellschaften sowie zusätzlichen Initiativen zur Reduktion von Kosten und zur Steigerung der Ertragskraft. Im Geschäftsjahr 2025 konnte das Unternehmen bereits Erfolge bei der Wiederherstellung der Ertragskraft erzielen und Einsparungsmaßnahmen in wesentlichem Umfang umsetzen. Trotz der erforderlichen Verschiebung der zu Jahresbeginn geplanten Wiederaufnahme der vollen Produktion am Standort Mattighofen ab April 2025 zeigt die angepasste Liquiditätsvorschau deutliche Verbesserungen im Vergleich zur ursprünglichen Planungsrechnung.

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Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:

Anlagevermögen Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen kumuliert 1.1.2024 Abschreibungen 31.12.2024 Zuschreibungen Abgänge 1.1.2024 Abgänge 31.12.2024 Buchwert 31.12.2024
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 173 094,82 0,00 141 064,79 21 353,34 0,00 32 030,03 173 094,82 0,00 162 418,13 0,00
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 346 244,14 2 032,67 1 123 165,32 62 013,78 996,00 223 078,82 1 347 280,81 996,00 1 184 183,10 0,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1 313 696 797,76 392 153 503,44 31 525 508,22 1 671 985 390,72 0,00 1 282 171 289,54 1 704 108 943,20 0,00 1 703 510 898,94 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 250 000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 000,00 250 000,00 0,00 0,00 0,00
Beteiligungen 9 701 000,00 0,00 0,00 9 673 679,89 0,00 9 701 000,00 11 442 358,00 0,00 9 673 679,89 0,00
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 266 031,20 0,00 60 000,00 0,00 0,00 206 031,20 266 031,20 0,00 60 000,00 0,00
Summe Anlagenspiegel 1 325 433 167,92 392 155 536,11 32 849 738,33 1 681 742 437,73 996,00 1 292 583 429,59 1 717 587 708,03 996,00 1 714 591 180,06 0,00

In den Sachanlagen sind geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von EUR 996,00 (Vorjahr: EUR 455,00) enthalten, welche im lfd. Geschäftsjahr in Höhe von EUR 996,00 (Vorjahr: EUR 455,00) als Zu- und Abgang dargestellt werden. Die Finanzanlagen haben sich insbesondere durch folgende Transaktionen verändert: Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 8.4.2024 hat die PIERER Mobility AG 100% Anteile an der KTM Technologies GmbH, Wels erworben. Mit Einbringungsvertrag vom 19.4.2024 hat die PIERER Mobility AG als Sacheinlage 100% Anteile an der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH sowie 100% Anteile an der KTM Racing GmbH in die KTM AG eingebracht. Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 16.5.2024 sowie Nachtrag zum Kauf- und Abtretungsvertrag vom 27.6.2024 hat die PIERER Mobility AG 100% Anteile an der PIERER New Mobility GmbH, Munderfing erworben. Mit Beschluss vom 23.12.2024 wurde eine Kapitalerhöhung in der LX media GmbH beschlossen. Die PIERER Mobility AG hat auf ihr Bezugsrecht verzichtet, sodass sich ihre Geschäftsanteile von 74% auf 20% reduziert haben.

Seite 6 . Anhang PIERER Mobility AG

Die PIERER Mobility AG als Alleinaktionär der KTM AG hält zum Stichtag 10.652.191 Stk. Aktien (100% Anteile). Der gesamte Umgründungsmehrwert in Höhe von EUR 1,00 (Vorjahr: TEUR 57 254) wird dem Tochterunternehmen KTM AG, Mattighofen, zugeordnet. Im laufenden Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1 671 985 390,72 (Vorjahr: EUR 0,00) sowie außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen in Höhe von EUR 9 673 679,89 (Vorjahr: EUR 0,00) vorgenommen Die Ausleihungen in Höhe von EUR 250 000,00 (Vorjahr: EUR 250 000,00) haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 3 176 594,28 (Vorjahr: EUR 13 612 698,93) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus laufenden Verrechnungen EUR 1 960 412,13 (Vorjahr: EUR 2 169 773,92 ), Forderungen aus der Abgeltung des Liquiditätsvorteils aufgrund der Beendigung der Körperschaftsteuergruppe in Höhe von EUR 1 132 800,00 (Vorjahr: EUR 0,00) Forderungen aus Finanzierungsdarlehen und sonstige Verrechnungen in Höhe von EUR 79 382,15 (Vorjahr: EUR 764 219,01) sowie Forderungen aus Dividendenanspruch in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 10 678 706,00).# Anhang

PIERER Mobility AG

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 25.784,88 (Vorjahr: EUR 27.939,94) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Gutschriften zu Lieferverbindlichkeiten in Höhe von EUR 24.339,43 (Vorjahr: EUR 0,00) sowie Forderungen aus geleisteten Anzahlungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 27.030,74). Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:

31.12.2024 31.12.2023
Offene Siebentel aus Teilwertabschreibungen gemäß § 12 Abs 3 Z 2 6.457.939,72 0,00
Steuerliche Verlustvorträge 795.701.782,93 0,00
802.159.722,65 0,00
Daraus resultieren latente Steuern (23 %) 184.496.736,21 0,00

In Höhe der aktiven latenten Steuern besteht gemäß § 235 UGB eine Ausschüttungssperre.

Seite 7 . Anhang PIERER Mobility AG

Eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital)

Das eingeforderte und einbezahlte Nennkapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt EUR 33.796.535,00 (Vorjahr: EUR 33.796.535,00) und ist in 33.796.535 Stück (Vorjahr: 33.796.535 Stück) auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert, aufgeteilt. Zum Stichtag hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 29.04.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 33.796.535,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von bis zu 16.898.267 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 50.694.802,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Seit dem 14. November 2016 sind die Aktien der PIERER Mobility AG im International Reporting Standard der SIX Swiss Exchange primärkotiert. Am 29. März 2017 wurden die Aktien der PIERER Mobility AG in den Swiss Performance Index (SPI) der SIX Swiss Exchange aufgenommen. Seit dem 1. März 2022 notieren die Aktien der PIERER Mobility AG auch im prime market, dem Top-Segment des Amtlichen Handels der Wiener Börse. Das Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wurde am 18. Oktober 2022 (letzter Handelstag) beendet. Zudem wurde die Aktien der PIERER Mobility AG ebenfalls am 19. September 2022 in den ATX Global Players Index (ATX GP) der Wiener Börse aufgenommen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.101.854.539,84 (Vorjahr: EUR 1.101.854.539,84) wurde im Geschäftsjahr zur Gänze aufgelöst.

Gewinnrücklage

Die gesetzliche Gewinnrücklage in Höhe von EUR 3.379.653,50 (Vorjahr: EUR 3.379.653,50) wurde im Geschäftsjahr zur Gänze aufgelöst.

Negatives Eigenkapital, Eigenkapital

Die PIERER Mobility AG weist zum Bilanzstichtag 31.12.2024 ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR -400.410.786,09 (Vorjahr positives Eigenkapital von EUR 1.301.494.841,79) aus. Der Rückgang des Eigenkapitals um EUR 1.701.905.627,88 im Geschäftsjahr 2024 resultiert im Wesentlichen aus den Aufwendungen aus Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie der Erfassung einer Rückstellung für drohende Verluste aus der Einlösung von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Das Management hat zur Feststellung der insolvenzrechtlichen Überschuldung eine Fortbestehensprognose erstellt. Diese basiert auf der Annahme, dass sowohl das Eigenkapital also auch die finanzielle Situation durch verschiedene Maßnahmen stabilisiert wird. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem die Bereitstellung von zusätzlichem Kapital durch die Mehrheitsgesellschafterin Pierer Bajaj AG. Zum 23.05.2025 hat die Gesellschaft bereits Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 350.000.000,00 erhalten. Zudem basiert die Fortbestehensprognose auf der erfolgreichen Sanierung der KTM AG und dem geplanten Ausstieg aus dem Fahrradsegment. Weiteres erwartet das Management im Prognosezeitraum keine wesentlichen Zahlungsmittelabflüsse aus zum Abschlussstichtag nicht bilanzierten Schulden und Eventualverbindlichkeiten. Dadurch ist die Gesellschaft in der Lage ihre Zahlungsverpflichtungen im Prognosezeitraum zu erfüllen.

Seite 8 . Anhang PIERER Mobility AG

Rückstellungen

Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:

Stand 1.1.2024 Verwendung Zuweisung Stand 31.12.2024
1. Steuerrückstellungen
Rückstellung für Körperschaftsteuer 0,00 0,00 7.500,00 7.500,00
Rückstellung für latente Steuern 0,00 0,00 184.953.575,29 184.953.575,29
0,00 0,00 184.961.075,29 184.961.075,29
2. sonstige Rückstellungen
Rückstellung für Rechtsberatungskosten 45.000,00 45.000,00 28.635,00 28.635,00
Rückstellung für Wirtschaftsprüfung 162.600,00 162.600,00 182.550,00 182.550,00
Rückstellung für Steuerberatung 95.000,00 95.000,00 57.150,00 57.150,00
Rückstellungen für Garantien 0,00 0,00 360.000.000,00 360.000.000,00
Sonstige Rückstellungen 110.470,00 110.470,00 54.000,00 54.000,00
413.070,00 413.070,00 360.322.335,00 360.322.335,00
Summe Rückstellungen 413.070,00 413.070,00 545.283.410,29 545.283.410,29

Entsprechend der abgeschlossenen Steuerumlageverträge bestehen für laufende Verluste einzelner Gruppenmitglieder interne Verlustvorträge. Entsprechend der auf Ebene der Gruppenmitglieder als werthaltig erachteten internen Verlustvorträge ist in der Bilanz der PIERER Mobility AG eine Steuerrückstellung in der Höhe von EUR 184.953.575,29 (Vorjahr: EUR 0,00) bilanziert.

Die PIERER Mobility AG hat am 1.07.2024 eine Garantie für die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung der PIERER New Mobility GmbH, Munderfing, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 360.000.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) zuzüglich der vereinbarten Zinsen, Nebengebühren und Kosten an die KTM AG abgegeben. Aus dieser Verpflichtung wurden per 31.12.2024 EUR 360.000.000,00 als Rückstellung eingebucht.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 54.000,00 (Vorjahr: EUR 110.470,00) betreffen Rückstellung für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 20.000,00 (Vorjahr: EUR 22.000,00) sowie Rückstellung für den Jahresbericht in Höhe von EUR 34.000,00 (Vorjahr: EUR 88.470,00).

Verbindlichkeiten

Am 17.7.2015 hat die PIERER Mobility AG eine Namensschuldverschreibung in Höhe von EUR 30.000.000,00 mit einer fixen Laufzeit von 10 Jahren begeben.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 13.600.082,65 (Vorjahr: EUR 566.331,95) betreffen im Wesentlichen eine Kaufpreisverbindlichkeit an KTM AG im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung Pierer New Mobility GmbH in Höhe von EUR 12.294.519,07 (EUR 0,00) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und sonstige Leistungen in Höhe von EUR 1.305.563,58 (Vorjahr: EUR 562.831,95).

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 562.243,24 (Vorjahr: EUR 607.415,40) betreffen im Wesentlichen Zinsen Namensschuldverschreibungen in Höhe von EUR 542.663,04 (Vorjahr: EUR 542.663,04), Verbindlichkeiten aus der Abgrenzung von Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 19.580,20 (Vorjahr: EUR 60.069,48) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 4.682,88) enthalten.

Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 562.243,24 (Vorjahr: EUR 607.415,40) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Seite 9 . Anhang PIERER Mobility AG

Haftungsverhältnisse und sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen

Die PIERER Mobility AG hat für die DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutschland gegenüber der RLB OÖ, aus Verpflichtungen gegenüber Lieferanten eine Garantie bis zu einem Höchstbetrag von EUR 500.000,00 (Vorjahr: EUR 500.000,00) abgegeben.

Die PIERER Mobility AG hat am 1.08.2024 gegenüber der Erste Group Bank AG die Erklärung abgegeben, für direkte und indirekte Beteiligungen im Zusammenhang mit dem ErsteConfirming Programm ihre Rechte als 100%ige Konzernmutter in einer solchen Weise auszuüben, sodass diese im Sinne einer ordentlichen kaufmännischen Praxis finanziell so ausgestattet sind, ihre Verbindlichkeiten aus der Erste Confirming Geschäftsbeziehung fristgerecht erfüllen können.

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

des folgenden Geschäftsjahres des folgenden Geschäftsjahres der folgenden fünf Geschäftsjahre der folgenden fünf Geschäftsjahre
2024 2023 2024 2023
EUR TEUR EUR TEUR
Verpflichtungen aus Mietverträgen 2.064.166,92 2.360 8.381.391,96 11.802

Seite 10 . Anhang PIERER Mobility AG

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen bzw. haben sich wie folgt entwickelt (Angaben in TEUR):

2024 2023
TEUR TEUR
Umsatzerlöse
Erlöse Inland 20.472 22.907
Erlöse EU 10.18 20.483
22.926

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für konzerninterne Dienstleistungen und Umlagen, Aufwendungen für Vorstandstätigkeiten, Steuerberatungsaufwand sowie Rechts- und Beratungsaufwand. Bezüglich der Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird § 238 (1) Z 18 UGB in Anspruch genommen.

Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 598.897,00 (Vorjahr: EUR 12.621.404,00) betreffen Dividendenerträge, davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 11.678.706,00).# Anhang

PIERER Mobility AG

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von EUR 604.780,15 (Vorjahr: EUR 1.496.145,26) betreffen im Wesentlichen Zinsen aus Darlehen und Bankzinsen.

Aufwendungen aus Finanzanlagen
Die Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von EUR 1.681.659.070,61 (Vorjahr: EUR 0,00) betreffen in Höhe von EUR 1.671.985.390,72 (Vorjahr: EUR 0,00) Abschreibungen gegenüber verbundene Unternehmen und in Höhe von EUR 9.673.679,89 (Vorjahr: EUR 0,00) Abschreibungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Steuern vom Einkommen
Mit dem am 31.12.2023 in Österreich in Kraft getretenen Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“) wurden die OECD-Mustervorschriften sowie entsprechende EU-Richtlinien zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) im österreichischen Recht umgesetzt. Das MinBestG ist für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, anzuwenden. Da die Gesellschaft dem Konsolidierungskreis der Pierer Konzerngesellschaft mbH Wels angehört, der die maßgeblichen Umsatzschwellen gemäß MinBestG überschreitet, unterliegt die Gesellschaft seit dem 1.1.2024 den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

Seite 11.

Anhang

PIERER Mobility AG

Im laufenden Geschäftsjahr wurde kein Steueraufwand nach dem MinBestG bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen erfasst. Nach derzeitigem Stand der Kenntnisse wird auch für Folgejahre nicht mit einer wesentlichen Steuermehrbelastung resultierend aus dem MinBestG bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen gerechnet.

Die Gesellschaft war von Veranlagung 2014 bis 2023 Gruppenmitglied der Gruppe der Pierer Konzerngesellschaft mbH iSd § 9 KStG. Mit einvernehmlicher Beendigung vom 19.12.2024 wurde die Gruppen- und Steuerausgleichsvereinbarung vom 18.8.2014 per 31.12.2023 gelöst. Seit der Veranlagung 2024 ist die Gesellschaft Gruppenträger iSd § 9 KStG.

Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder):

  • PIERER Mobility AG, Wels (Gruppenträger)
  • KTM AG, Mattighofen
  • KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen
  • KTM Racing GmbH, Munderfing
  • GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen
  • KTM Components GmbH, Munderfing
  • WP Suspension GmbH, Mattighofen
  • KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen
  • KTM Österreich GmbH, Mattighofen
  • KTM Sportcar GmbH, Mattighofen
  • KTM Immobilien GmbH, Mattighofen
  • WP Immobilien GmbH, Munderfing
  • KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen
  • KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen
  • Husqvarna Motorcycles GmbH, Mattighofen
  • CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen
  • MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen
  • PIERER Produktion GmbH, Munderfing
  • KTM Informatics GmbH, Mattighofen

Der steuerliche Ertragsausgleich zwischen dem Gruppenträger und dem Gruppenmitglied ist in der Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt. Die PIERER Mobility AG ist Gruppenträgerin der Steuergruppe der KTM AG und diverser inländischer Tochterunternehmen. Diese ermittelt ihr steuerliches Einkommen unter Berücksichtigung der steuerlichen Ergebnisse der ihr untergeordneten Gruppenmitglieder (KTM-Gruppeneinkommen). Dieses saldierte KTM-Gruppeneinkommen wird von der KTM AG an die PIERER Mobility AG weitergeleitet. Die von der KTM AG zu leistende Steuerumlage ermittelt sich auf Basis des saldierten KTM-Gruppeneinkommens. Die Steuerumlagenzahlung sowie die Zurechnung eines (positiven oder negativen) Einkommens der KTM AG und deren Tochterunternehmen an die PIERER Mobility AG erfolgt ausschließlich von der KTM AG. Wird dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied ein positives Einkommen zugerechnet, so beträgt die positive Steuerumlage 23 % des zugerechneten positiven Einkommens. Im Falle der Zurechnung von Verlusten erhält das Gruppenmitglied keine Steuerumlage. Nicht verrechenbare Verluste werden für das Gruppenmitglied zur Verrechnung mit seinen positiven oder mit positiven Gesamtgruppenergebnissen in der Zukunft evident gehalten.

Seite 12.

Anhang

PIERER Mobility AG

Auf Grund der Verwertung von Gruppenverlusten wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Steuerrückstellung gemäß § 198 Abs 9 UGB in Höhe von EUR 184.953.575,29 (Vorjahr: EUR 0,00) gebildet. Aufgrund der Beendigung der Unternehmensgruppe mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH hat die PIERER Mobility AG eine Ausgleichszahlung gemäß Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung in Höhe von EUR 1.132.800,00 (Vorjahr: EUR 0,00) erhalten.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde auf Grund der Verwertung von Gruppenverlusten eine Steuerrückstellung gemäß § 198 Abs. 9 UGB in Höhe von EUR 7.500,00 (Vorjahr: EUR 0,00) gebildet.

Die Pierer Mobility AG, Wels, ist seit 1.10.2018 Gruppenmitglied einer Organschaft im umsatzsteuerlichen Sinn, die von der Pierer Industrie AG, Wels, gebildet wird.

Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder):

  • Pierer Industrie AG, Wels (Gruppenträger)
  • PIERER Mobility AG, Wels
  • PIERER New Mobility GmbH (vorm. PIERER E-Bikes GmbH), Munderfing
  • KTM Technologies GmbH, Anif
  • PIERER Innovation GmbH, Wels
  • Pankl AG, Kapfenberg
  • Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
  • Pankl Immobilienverwaltung GmbH, Kapfenberg
  • Pankl Aerospace Systems Europe GmbH, Kapfenberg
  • Krenhof GmbH, Köflach
  • FELT Bicycles GmbH, Munderfing

Folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder) sind im November 2024 aus der Unternehmensgruppe ausgeschieden:

  • KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen
  • KTM Österreich GmbH, Mattighofen
  • KTM Sportcar GmbH, Mattighofen
  • KTM Immobilien GmbH, Mattighofen
  • KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen
  • KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen
  • Husqvarna Motorcycles GmbH, Mattighofen
  • KTM Components GmbH, Munderfing
  • WP Immobilien GmbH, Munderfing
  • WP Suspension GmbH, Mattighofen
  • GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen
  • KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen
  • KTM Racing GmbH, Munderfing

Seite 13.

Anhang

PIERER Mobility AG

  • CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen
  • MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen
  • PIERER Produktion GmbH, Munderfing
  • KTM Informatics GmbH, Mattighofen
  • Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH, Vöcklabruck

Folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder) sind im Dezember 2024 aus der Unternehmensgruppe ausgeschieden:

  • Avocodo GmbH, Linz
  • PIERER E-Commerce GmbH, Munderfing
  • LX media GmbH, Wels

Sonderposten aus Einbringung
Der im Vorjahr ausgewiesene Sonderposten aus Einbringung betraf die Einbringung der 100% Tochtergesellschaften KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH sowie der KTM Racing GmbH von der KTM AG in die Gesellschaft.

Sonstige Angaben

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Es wurden keine Kredite an Vorstände und Aufsichtsräte gegeben. Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.

Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust in Höhe von EUR -434.207.321,09 auf neue Rechnung vorzutragen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ereignisse nach dem 31. Dezember 2024, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden materiell sind, sind entweder im vorliegenden Abschluss berücksichtigt oder nicht bekannt.

Wie bereits unter Abschnitt "Laufendes Sanierungsverfahren, Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren von Tochtergesellschaften" erläutert, wurde der zugrundeliegende Sanierungsplan der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs und Entwicklungs GmbH am 25. Februar 2025 von der erforderlichen Mehrheit der Gläubiger angenommen. Die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden folglich am 23. Mai 2025 durch Hinterlegung der 30 %-igen Kassaquote vom 22. Mai 2025 im Umfang von TEUR 525.000 durch die gerichtliche Bestätigung des

Seite 14.

Anhang

PIERER Mobility AG

Sanierungsplans formal abgeschlossen. Der endgültige Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist gemäß § 260 IO. Nach Eintritt der Rechtskraft ergibt sich für die Gruppe ein voraussichtlicher Restrukturierungsgewinn von ca. TEUR 1.200.000. Dieser wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2025 in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst werden. Für weitere Angaben zur Einschätzung der Wahrscheinlichkeit durch das Management in Bezug auf einen möglichen Rekurs siehe genannten Abschnitt "Laufendes Sanierungsverfahren, Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren von Tochtergesellschaften".

Im Zuge der Vorbereitungen für die Allokation der für die Erfüllung der Sanierungsquote benötigten Mittel hat die Bajaj-Gruppe über die bestehenden konzernalen Verflechtungen der PIERER Mobility AG-Gruppe Finanzmittel in Höhe von TEUR 800.000 zur Verfügung gestellt. Davon sind der Gruppe bis 26. Mai 2025 folgende Finanzmittel zugeflossen:

Finanzierungsdarlehen an PIERER Mobility AG in Höhe von TEUR 350.000 mit einer Laufzeit von jeweils 3 Jahren ab Zuflussdatum in 5 Tranchen wie folgt:

  1. Tranche: TEUR 50.000 am 28.02.2025
  2. Tranche: TEUR 50.000 am 31.03.2025
  3. Tranche: TEUR 50.000 am 03.04.2025
  4. Tranche: TEUR 50.000 am 15.05.2025
  5. Tranche: TEUR 150.000 am 22.05.2025

Die Finanzierungsdarlehen wurden mit Erklärung vom 21.05.2025 zur Gänze nachrangig gestellt.

Restrukturierungsdarlehen an KTM AG mit einer Laufzeit von 3 Jahren, d. h. bis zum 30.12.2028, in Höhe von TEUR 450.000 durch die Bajaj Auto International Holdings BV, Niederlande

Darüber hinaus beabsichtigt die Bajaj-Gruppe, die Anteile an der PIERER Bajaj AG vollständig zu übernehmen. Dazu wurde am 22. Mai 2025 eine Call-Optionsvereinbarung zwischen der PIERER Industrie AG und der Bajaj Auto International Holdings BV geschlossen, die der Bajaj Auto International Holdings BV ermöglicht, bis Ende Mai 2026 die von der PIERER Industrie AG gehaltenen Anteile von 50,1 % an der PIERER Bajaj AG zu erwerben und somit indirekt die Kontrolle über die PIERER Mobility AG und folglich auch über die KTM-Gruppe zu erlangen. Ein derartiger Kontrollwechsel erfordert regulatorische Freigaben.# Anhang

PIERER Mobility AG

Erst nach Vorliegen sämtlicher regulatorischer Freigaben können Aktien unter dieser Call-Option an die Bajaj Auto International Holdings BV übertragen werden. Die Gruppe hat mit den Mitteln neben der Sanierungsplan-Quote unter anderem die Wiederaufnahme der Produktion per 17. März 2025 finanziert, um die vorhandenen Restbestände fertig zu produzieren. Beginnend mit 1. Mai 2025 hat die Gruppe abermals die Produktion ausgesetzt. Ursächlich hierfür zeichnen sich vor allem lange Lieferzeiten bestimmter produktionskritischer Rohmaterialien bzw. Komponenten, die mangels rechtzeitigem Zugang zu freier Liquidität bei Lieferanten nicht nachbestellt werden konnten. Trotz intensiver Bemühungen konnten diese Produktionsfaktoren auch nicht anderweitig substituiert werden, sodass ein nochmaliges Aussetzen der Produktion unumgänglich wurde.

Seite 15 . Anhang PIERER Mobility AG

Im Laufe des Sanierungsverfahrens erfuhr der Vorstand der PIERER Mobility AG sowie KTM AG im Geschäftsjahr 2025 weitere weitreichende Veränderungen. So wurde die Vorstandschaft auf nunmehr zwei Personen reduziert, namentlich Herrn Mag. Gottfried Neumeister und Frau Mag. Verena Schneglberger-Grossmann. Ferner scheidet Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer nach vollständigem Abschluss des Sanierungsverfahrens im Juni 2025 auch aus dem Vorstand der PIERER Mobility AG aus. Am 7. Jänner 2025 wurde für die beiden Tochtergesellschaften Avocodo GmbH und Pierer E-Commerce GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung im Landesgericht Linz bzw. Ried eröffnet. Das Eigenkapital der Avocodo GmbH belief sich per 31.12.2024 bei TEUR -2.833. Das Eigenkapital der Pierer E-Commerce GmbH betrug per 31.12.2024 TEUR -976.

Unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt

Gemäß § 238 Abs.1 Z 7 und 8 UGB wird wie folgt berichtet:

  • Name des Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH, FN 134766k
  • Sitz des Mutterunternehmens: Wels, Österreich
  • Ort der Offenlegung: Landesgericht Wels

Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft

Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsräte tätig:

  • Josef Blazicek (Vorsitzender) bis Jänner 2025
  • Rajiv Bajaj (Stellvertreter des Vorsitzenden)
  • Srinivasan Ravikumar (Mitglied)
  • Mag. Michaela Friepeß (Mitglied)
  • Dipl.-Ing. Dr. Iris Filzwieser (Mitglied)
  • Mag. Friedrich Roithner (Mitglied)
  • Stephan Zöchling (Vorsitzender) seit Februar 2025

Der Aufsichtsrat erhält für den Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2024 Vergütungen in Höhe von EUR 20 000,00 (Vorjahr: EUR 22 000,00), der als Vorschlag in der nächsten Hauptversammlung eingebracht wird.

Seite 16 . Anhang PIERER Mobility AG

Beteiligungen

Firmenname Firmensitz Eigenkapital Anteil in % Letztes Ergebnis Bilanzstichtag
KTM AG 5230 Mattighofen -393 543 051,17 100,0 -809 707 075,89 31.12.2024
PIERER Innovation GmbH 4600 Wels 58 972,47 100,0 -2 558 972,02 31.12.2024
Avocodo GmbH 4020 Linz -2 833 120,63 100,0 -4 938 189,77 31.12.2024
PIERER E-Commerce GmbH 5222 Munderfing -976 397,37 100,0 -1 086 002,51 31.12.2024
Platin 1483. GmbH (in Liqu.) 97424 Schweinfurt, Dtl. 217 715,65 100,0 -271,46 30.04.2022
PIERER New Mobility GmbH 5222 Munderfing -297 131 332,46 100,0 -301 290 117,54 31.12.2024
KTM Technologies GmbH 5081 Anif 324 241,79 100,0 -287 886,34 31.12.2024
Kiska GmbH 5081 Anif 6 270 677,14 50,0 1 711 562,79 31.03.2024
LX media GmbH 4600 Wels 338 903,75 20,0 30 401,72 31.12.2024

Seite 18 . zum 31.12.2024

PIERER Mobility AG

ANLAGENSPIEGEL

Anschaffungs-/Herstellungskosten Buchwerte
Stand 1.1.2024 Zugänge Abgänge
Umbuchungen Stand 31.12.2024 Stand 1.1.2024
Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge
Stand 31.12.2024 Stand 1.1.2024 Stand 31.12.2024
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 173.094,82 0,00 0,00
0,00 173.094,82 141.064,79
21.353,34 0,00 0,00
162.418,13 32.030,03 10.676,69
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.346.244,14 2.032,67 996,00
0,00 1.347.280,81 1.123.165,32
62.013,78 0,00 996,00
1.184.183,10 223.078,82 163.097,71
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.313.696.797,76 392.153.503,44 0,00
-1.741.358,00 1.704.108.943,20 31.525.508,22
1.671.985.390,72 0,00 0,00
1.703.510.898,94 1.282.171.289,54 598.044,26
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 250.000,00 0,00 0,00
0,00 250.000,00 0,00
0,00 0,00 0,00
0,00 250.000,00 250.000,00
3. Beteiligungen 9.701.000,00 0,00 0,00
1.741.358,00 11.442.358,00 0,00
9.673.679,89 0,00 0,00
9.673.679,89 9.701.000,00 1.768.678,11
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 266.031,20 0,00 0,00
0,00 266.031,20 60.000,00
0,00 0,00 0,00
0,00 206.031,20 206.031,20
1.323.913.828,96 392.153.503,44 0,00
0,00 1.716.067.332,40 31.585.508,22
1.681.659.070,61 0,00 0,00
1.713.244.578,83 1.292.328.320,74 2.822.753,57
SUMME ANLAGENSPIEGEL 1.325.433.167,92 392.155.536,11 996,00
0,00 1.717.587.708,03 32.849.738,33
1.681.742.437,73 0,00 996,00
1.714.591.180,06 1.292.583.429,59 2.996.527,97

Seite 19 .

Lagebericht

PIERER Mobility AG

Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2024 der PIERER Mobility AG, Wels

Das Geschäftsjahr für den Einzelabschluss der PIERER Mobility AG umfasst den Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2024.

DAS UNTERNEHMEN

Die PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft der KTM AG, einem der führenden Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna und GASGAS unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die Hochleistungskomponenten der Marke WP und die speziellen KTM X-BOW Hochleistungssportwagen. Husqvarna und GASGAS Elektrofahrräder sowie Fahrräder der Marke Felt komplementieren das Zweiradsortiment der PIERER Mobility-Gruppe (die "Gruppe"). Die Aktien der PIERER Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange in Zürich primärkotiert und zusätzlich im Segment prime market der Wiener Börse gelistet. Die PIERER Mobility AG ist Alleinaktionärin der KTM AG und hält 10.678.706 Stk. Aktien (100% Anteile). Zum Stichtag 31.12.2024 hält die PIERER Mobility AG unverändert 100% an der PIERER Innovation GmbH, 100% an der PIERER E-Commerce GmbH und 100% an der Avocodo GmbH. Seit 19.04.2024 hält die PIERER Mobility AG direkt 100% an der KTM Forschungs- und Entwicklungs GmbH sowie 100% an der KTM Racing GmbH, die in die KTM AG eingebracht wurden. Die PIERER Mobility AG hält seit 16.05.2024 direkt 100% an der PIERER New Mobility AG. An der Kiska GmbH hält die Gesellschaft unverändert 50% sowie an der AC styria Mobilitätscluster GmbH 12,33%. Die Anteile an der LX media GmbH haben sich von 74% auf 20% reduziert. Da die PIERER Mobility AG im Wesentlichen die Aufgaben einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft erfüllt, wird im Lagebericht auch auf die Entwicklungen des Geschäftsjahres 2024 ihrer Tochtergesellschaften sowie des Konzerns insgesamt eingegangen.

Lage der Gesellschaft

Dieser Jahresabschluss der PIERER Mobility AG wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Das Management geht davon aus, dass der Fortbestand des Unternehmens aufgrund folgender, wesentlicher Annahmen überwiegend wahrscheinlich ist: Der Mehrheitsgesellschafter der PIERER Mobility AG, die Pierer Bajaj AG und deren Aktionär Bajaj Auto International Holdings B.V. haben der Gesellschaft bis zum 23.05.2025 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 350 000 000,00 zur Verfügung gestellt. Somit besteht auf Ebene der PIERER Mobility AG eine Fremdkapitalzufuhr in Höhe von EUR 350.000.000,00. Dieses Darlehen wird entsprechend verzinst und weist eine Laufzeit von 3 Jahre auf. Die Zinsen des Darlehens sind nur zahlbar, wenn es die finanzielle Situation der PIERER Mobility AG zulässt. Die Pierer Bajaj AG hat für das Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 350 000 000,00 eine Nachrangig-

Seite 1 .

Lagebericht PIERER Mobility AG

keitserklärung gemäß § 67 Abs. 3 IO abgegeben. Da die PIERER Bajaj AG als Darlehensgeber zugesagt hat, das Darlehen über EUR 350 000 000,00 nur zurückzufordern, wenn dies die wirtschaftliche Situation der PIERER Mobility AG zulässt, und die Zinsen des Darlehens von PIERER Mobility AG auch nur in diesem Fall geleistet werden müssen, sieht das Management den positiven Fortbestand der PIERER Mobility AG. Die Annahme der Unternehmensfortführung der PIERER Mobility hängt in einem wesentlichen Ausmaß von der Fortführung ihrer wesentlichsten Tochterunternehmen der KTM AG (Gruppe) und dem Liquidationserlös der Pierer New Mobility ab und ist dementsprechend wesentlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen.

Situation und Status des Sanierungsverfahrens wesentlicher Tochtergesellschaften

Die KTM AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG und war im H1 2024 für mehr als 95% des Umsatzes der PIERER Mobility-Gruppe verantwortlich. Im November 2024 wurde im Zuge der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2025 klar, dass die KTM einen signifikanten zusätzlichen Liquiditätsbedarf abzudecken hatte. Trotz intensiver Bemühungen, die Situation zusammen mit Gläubigern und Geldgebern außergerichtlich zu lösen, musste am 29. November 2024 ein gerichtliches „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“ über das Vermögen der KTM AG sowie ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH beantragt werden. Ziel des Verfahrens war es, sich mit den Gläubigern innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitrahmens, konkret bis zum 25. Februar 2025, auf einen Sanierungsplan zu einigen und die KTM Gruppe nach Genehmigung und Erfüllung dieses Plans fortzuführen. Neben den Verhandlungen mit den Gläubigern initiierte die Gruppe eine Reihe von Maßnahmen zur kurzfristigen Kostensenkung und langfristigen Redimensionierung der Produktion in Österreich. Es wurde entschieden, die Produktion in Mattighofen/Munderfing ab 13. Dezember 2024 bis März 2025 zu unterbrechen und danach im Einschichtbetrieb (zuvor im Zweischichtbetrieb) fortzuführen.# Lagebericht PIERER Mobility AG

Diese Maßnahme ging einher mit einem weiteren Personalabbau und einer temporären (für die Zeit der Produktionsunterbrechung) Arbeitszeitreduktion von standardmäßig 38,5 Wochenstunden auf 30,0 Wochenstunden). Neben den kurzfristigen Kostensenkungen unterstützte diese Maßnahme den beschleunigten Abbau der hohen Lagerstände. Die Gläubiger nahmen am 25. Februar 2025 die Sanierungspläne der drei Gesellschaften an. Mit den Gläubigern der KTM AG wurde eine Kassaquote von 30% vereinbart, die bis zum 23. Mai 2025 dem Sanierungsverwalter zu hinterlegen ist. Die Kassaquote von 30% wurde fristgerecht hinterlegt, das Gericht wird voraussichtlich im Juni 2025 den Sanierungsplan bestätigen. Nach Eintritt der Rechtskraft ist das Sanierungsverfahren der KTM AG beendet. Der Bilanzierung sowie die Berichterstattung im nachstehenden Lagebericht erfolgten unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung der PIERER Mobility AG. Diese Einschätzung beruht auf aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Sanierungsverfahren. Damit geht mit dem Sanierungsverfahren grundsätzlich keine Änderung der angewandten Grundsätze der Rechnungslegung und von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einher.

Seite 2 . Lagebericht PIERER Mobility AG

GESCHÄFTSVERLAUF WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG

Volkswirtschaft

Die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 haben länger angehalten als ursprünglich angenommen. Das Wachstum in der Eurozone war weiterhin gering, wobei sich insbesondere der wichtige deutsche Markt in einer Rezession befand. In den USA war die Kaufkraft der Konsumenten aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und infolge der langen Phase teurer Konsumkredite weiterhin niedrig. Die Aussichten für die Weltwirtschaft sind nach wie vor eingetrübt. Die Auswirkungen des seit 2022 andauernden russisch-ukrainischen Krieges, die jüngsten Entwicklungen des Krieges im Nahen Osten und die dort anhaltenden Spannungen sowie die deutlich höheren Inflationsraten haben neben anderen Faktoren zu einer Verlangsamung der Weltwirtschaft geführt. Obwohl das globale Wirtschaftswachstum davon unverändert belastet ist, hat die Weltwirtschaft als Ganzes eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit gezeigt. Dabei gibt es aber regional und national erhebliche Unterschiede. Die neue US-Administration hat im Frühjahr 2025 umfangreiche und signifikante Einfuhrzölle implementiert, die alle wesentlichen Wirtschaftsregionen weltweit betreffen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist nicht absehbar, wie viel Bestand diese neuen Zölle haben werden und welche Gegenmaßnahmen von anderen Wirtschaftsräumen gesetzt werden. Ebenfalls unklar ist, ob es durch die Zölle zu neuen Handelsallianzen kommen wird. Es ist zu erwarten, dass durch Zölle die Preise für die Konsumenten steigen und das verfügbare Einkommen der Privathaushalte sinkt. Weiters haben die USA Bemühungen unternommen, den Krieg in der Ukraine zu beenden. Dies ging einher mit einem Zurückfahren der Militärhilfen für die Ukraine. Die Europäischen Union hat darauf geantwortet und will bis zu € 800 Milliarden für die Aufrüstung mobilisieren. Die EU-Defizitgrenzen sollen zugunsten einer Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten gelockert werden. Neben diesen zwei Themen bergen insbesondere die Lage im Nahen und Mittleren Osten (insbesondere in und um Israel bzw. in Zusammenhang mit dem Atomprogramm im Iran und Unsicherheiten der Transportroute durch den Golf von Aden) sowie die Spannungen zwischen China und Taiwan Risiken.

IWF-WACHSTUMSPROGNOSE

2025 2026
Weltwirtschaft 2,8 % 3,0 %
Fortgeschrittene Volkswirtschaften 1,4 % 1,5 %
Eurozone 0,8 % 1,2 %
Deutschland 0,0 % 0,9 %
USA 1,8 % 1,7 %
Schwellen- und Entwicklungsländer 3,7 % 3,9 %
China 4,0 % 4,0 %
Indien 6,2 % 6,3 %

1) IWF (Internationaler Währungsfonds), World Economic Outlook, April 2025

Seite 3 . Lagebericht PIERER Mobility AG

Bilanzanalyse

Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 in Höhe von TEUR 189.983 (Vorjahr: TEUR 1.334.958) hat sich um TEUR 1.144.975 reduziert. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.289.506, den Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 12.641 sowie den Rückgang der liquiden Mittel um TEUR 27.309 zurückzuführen. Im GJ 2024 wurden erstmalig aktiv latente Steuern in Höhe von TEUR 184.497 gebildet, die sich positiv auf die Bilanzsumme ausgewirkt haben. Das Anlagevermögen in Höhe von TEUR 2.997 (Vorjahr: TEUR 1.292.583) hat sich im Wesentlichen durch die außerordentliche Abschreibung von Beteiligungen vermindert. Das Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 4.671 (Vorjahr: TEUR 42.339) hat sich im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 37.668 reduziert und ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie der liquiden Mittel zurückzuführen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen zum Stichtag TEUR 3.177 (Vorjahr: TEUR 13.613) und betreffen im Wesentlichen Forderungen aus laufenden Verrechnungen und sonstigen Forderungen. Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 27.309 vermindert. Das Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.301.495 auf ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR -400.411 gesunken. Die Veränderung ergibt sich aus dem Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR -1.685.007 sowie der Gewinnausschüttung in Höhe von TEUR 16.898. Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 545.283 (Vorjahr: TEUR 413) haben sich im Wesentlichen aufgrund einer latenten Steuerrückstellung in Höhe von TEUR 184.961 sowie einer Garantierückstellung in Höhe von TEUR 360.000 erhöht. Die Verbindlichkeiten haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht und lagen zum 31.12.2024 bei TEUR 47.315 (Vorjahr: TEUR 33.050). Der Anstieg der Verbindlichkeiten betrifft im Wesentlichen die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 13.034 im Zusammenhang mit einer Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von TEUR 12.295 an KTM AG betreffend dem Erwerb der PIERER New Mobility GmbH.

Seite 4 . Lagebericht PIERER Mobility AG

Liquiditätsanalyse

Die liquiden Mittel sind per 31.12.2024 um TEUR 27.309 auf TEUR 1.380 gesunken. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 78.384 auf TEUR 8.935 gesunken. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -31.641 (Vorjahr: TEUR -1.560) und ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Finanzanlagen und sonstige Finanzinvestitionen in Höhe von TEUR -32.154, sowie auf die positive Veränderung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 589 zurückzuführen. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR -4.604 (Vorjahr: TEUR -67.593). Die Veränderung betrifft die Tilgung von Finanzierungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 12.295 sowie Gewinnausschüttungen in Höhe von TEUR -16.898.

Ergebnisanalyse

Die PIERER Mobility AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von TEUR 1.685.007 (Vorjahr: TEUR 42.886 Jahresüberschuss) erzielt. Negativ wirkten sich vor allem die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.681.659 sowie der Rückgang von Dividendenerträgen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von TEUR 12.023 aus. Positiv wirkte sich vor allem der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 6.634 aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 10.149 (Vorjahr: TEUR 16.783) betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für konzerninterne Dienstleistungen und Umlagen, Aufwendungen für Vorstandstätigkeiten, Steuerberatungsaufwand sowie Rechts- und Beratungsaufwand.

Seite 5 . Lagebericht PIERER Mobility AG

LAGE DER GESELLSCHAFT

Vermögenslage

31.12.2024 31.12.2023 +/- TEUR +/- %
kurzfristiges Umlaufvermögen
Lieferforderungen 15 9 6 67,1
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.177 13.613 -10.436 -76,7
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 74 0 74 k. A.
sonstige Forderungen 26 28 -2 -7,7
flüssige Mittel 1.380 28.689 -27.309 -95,2
Rechnungsabgrenzungsposten 23 36 -13 -35,6
Aktive latente Steuern 184.497 0 184.497 k. A.
189.191 42.375 146.816 346,5
kurzfristiges Fremdkapital
kurzfristige Rückstellungen 545.283 413 544.870 >999,9
Anleihen 30.000 0 30.000 k. A.
Lieferverbindlichkeiten 3.153 1.876 1.277 68,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.600 566 13.034 >999,9
sonstige Verbindlichkeiten 562 607 -45 -7,4
592.599 3.463 589.136 >999,9
Working Capital (Netto-Umlaufvermögen) -403.407 38.911 -442.319 k. A.
Anlagevermögen
Immaterielles Vermögen 11 32 -21 -66,7
Sachanlagen 163 223 -60 -26,9
Finanzanlagen 2.823 1.292.328 -1.289.506 -99,8
2.997 1.292.583 -1.289.587 -99,8
langfristiges Fremdkapital
Anleihen 0 30.000 -30.000 -100,0
Reinvermögen (Eigenkapital) -400.411 1.301.495 -1.701.906 k. A.
Grundkapital 33.797 33.797 0 0,0
Kapitalrücklagen 0 1.101.855 -1.101.855 -100,0
Gewinnrücklagen 0 3.380 -3.380 -100,0
Bilanzverlust/-gewinn -434.207 162.464 -596.671 k. A.
-400.411 1.301.495 -1.701.906 k. A.
Summe Eigenkapital -400.411 1.301.495 -1.701.906 k. A.
Summe Fremdkapital 592.599 33.463 559.136 >999,9
Bilanzsumme 192.188 1.334.958 -1.142.770 -85,6

Seite 6 .# Lagebericht PIERER Mobility AG

Finanzlage

Verschuldungsgrad

31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022
Verschuldungsgrad in % -147,45 2,57 2,78

Kapitalflussrechnung

2024 2023
TEUR TEUR
Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 9.753 78.384
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -30.936 -1.560
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit -6.126 -67.593
zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -27.309 9.231
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 28.689 19.459
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.380 28.689

Ertragslage

2024 2023 +/-
TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 20.483 22.926 -2.443
Betriebsleistung 20.483 22.926 -2.443
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen -13.968 -17.121 3.153
Rohertrag I 6.514 5.805 710
Personalaufwand 0 -81 81
Rohertrag II 6.514 5.724 791
sonstige betriebliche Erträge 0 2.054 -2.054
sonstige betriebliche Aufwendungen -10.149 -16.783 6.634
Finanzerträge 1.220 14.132 -12.912
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) -2.415 5.126 -7.541
Abschreibungen -83 -85 2
Abschreibungen aus Finanzanlagen -1.681 659 0
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -1.684 157 5.041
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.523 -1.179 -344
Ergebnis vor Steuern (EBT) -1.685 680 3.862
Steuern vom Einkommen 672 -4.676
Sonderposten aus Einbringung 0 39.027 -39.027
Jahresfehlbetrag/-überschuss -1.685.007 42.886 -1.727.893
Veränderung von Rücklagen 1.105.234 0 1.105.234
Jahresergebnis inkl. Auflösung von Rücklagen -579.773 42.886 -622.659

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Lagebericht PIERER Mobility AG

Umsatzrentabilität

Die Umsatzrentabilität entspricht dem Verhältnis aus Ergebnis vor Steuern und den Umsatzerlösen.

Berechnung:

$$ \frac{\text{Ergebnis vor Steuern (EBT)}}{\text{Umsatzerlöse}} \times 100 $$

2024 2023
-8.229,8 % 16,9 %

Eigenkapitalrentabilität

Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich aus dem Verhältnis des Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 13) zum Eigenkapital.

Berechnung:

$$ \frac{\text{Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 13)}}{\text{Eigenkapital zum 1.1. des GJ}} \times 100 $$

2024 2023
-129,5 % 0,3 %

Gesamtkapitalrentabilität

Die Gesamtkapitalrentabilität ergibt sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern zum Gesamtkapital.

Berechnung:

$$ \frac{\text{Ergebnis vor Zinsen und Steuern}}{\text{Gesamtkapital zum 1.1. des GJ}} \times 100 $$

2024 2023
-126,2 % 0,4 %

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Lagebericht PIERER Mobility AG

NICHT - FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS § 243a (ABS 2) UGB

Das interne Kontrollsystem der PIERER Mobility AG hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen sicherzustellen.

In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden international anerkannte Rahmenwerke für Interne Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework) berücksichtigt.

Das System umfasst:

  • Konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung
  • Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme
  • Systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen
  • Prozessunabhängige Kontrollen
  • Management von Risiken der Bilanzerstellung

Die Gesellschaft setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen Kontrollsystems. Dazu erfolgt regelmäßig eine Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess- und Datenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Im Folgenden werden die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess dargestellt.

KONTROLLUMFELD

Die Organisationsstruktur der PIERER Mobility AG bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das interne Kontrollsystem im Unternehmen. Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-) Rechnungswesen bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den unterschiedlichen Führungs- und Hierarchieebenen der Gesellschaft. Dies betrifft einerseits die Konzernzentrale in Wels sowie die österreichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften. Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen Gesellschafts- und Standortstrukturen wird durch die Zentralisierung von wesentlichen Unternehmensfunktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen Standorten (insbesondere in Mattighofen) begegnet. Insbesondere hervorzuheben für die Verantwortlichkeit von Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sind hier die Bereiche Finance, Controlling und Risk Management & Dealer Financing, die eng miteinander abgestimmt die Finanzzahlen erarbeiten und direkt unter dem Vorstand der KTM AG bzw. dem Konzernvorstand angesiedelt sind. Die Verwaltung, Organisation und Verantwortung dieser drei angeführten Unternehmensbereiche obliegt den jeweiligen Bereichsleitern. Die Strategiesetzung und Überwachung der Umsetzung liegt im Aufgabenbereich des Vorstands der PIERER Mobility AG.

In der Ablauforganisation setzt die PIERER Mobility AG auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein starkes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und die Rechnungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger, in enger Abstimmung der zuständigen Verantwortungsbereiche angepasst. Die Berichterstattung mit den zugehörigen Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwachung der Einhaltung der rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen Bereichsmanagements.

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Lagebericht PIERER Mobility AG

RISIKOBEURTEILUNG

Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement erhoben und überwacht sowie im Risikomanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind. Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnungen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko, unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unberechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust. Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Jahresabschlusses zu: Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen sowie Beteiligungen. Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.

KONTROLLMASSNAHMEN

Die Gesellschaft hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert. Wesentliches Element ist dabei, neben prozessunabhängigen externen Kontrollmechanismen, das Prinzip der Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstellung wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Die Gesellschaft sucht stets nach technisch-automatisierten Lösungen, um so bestehende Kontrollmechanismen zu verbessern bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt einerseits auf ganzheitlichen, den Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf detaillierten Anwendungsautomatismen wie beispielsweise bei der Abschlusserstellung sowie in der laufenden Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichterstattung. In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte Kontrollen integriert, die unter anderem die falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die vollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Geschäftsvorfälle entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der Konsolidierung unterstützen sollen. Im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der Rechnungslegung sowie den ständig steigenden technischen Möglichkeiten führt die Gruppe regelmäßig IT-gestützte Analysen der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige aufgetretene Kontrollschwächen zu erkennen und anschließend zu beseitigen. Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte Prüfungen statt, wie z.B. die automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.

Seite 10

Lagebericht PIERER Mobility AG

KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG

Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-) Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei den verantwortlichen Führungskräften und Prozessverantwortlichen.# RISIKOBERICHT

Die PIERER Mobility AG begab im Juli 2015 Namensschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 30.000, die am 17.07.2025 endfällig sind. Die Namenschuldverschreibungen wurden auf Grund des Sanierungsverfahrens bei KTM mit Schreiben vom 27.11.2024 mit sofortiger Wirkung von den Gläubigern außerordentlich gekündigt und die Rückzahlung bis 29.11.2024 gefordert. Die PIERER Mobility AG hat mit den Gläubigern vorerst einen Standstillvereinbarung bis 31.05.2025 vereinbart.

Die PIERER Mobility AG hat am 01.07.2024 eine Garantie für die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung der PIERER New Mobility GmbH, Munderfing, bis zu einem Höchstbetrag von TEUR 360.000 (Vorjahr: TEUR 0) zuzüglich der vereinbarten Zinsen, Nebengebühren und Kosten an die KTM AG abgegeben. Aus dieser Verpflichtung wurden per 31.12.2024 TEUR 360.000 als Rückstellung eingebucht.

Die PIERER Mobility AG hat am 1.08.2024 gegenüber der Erste Group Bank AG als 100%ige Konzernmutter für direkte und indirekte Beteiligungen von ihr eine Zusage zur finanzielle Ausstattung im Zusammenhang mit dem ErsteConfirming Programm abgegeben, sodass diese ihre Verbindlichkeiten aus der Erste Confirming Geschäftsbeziehung fristgerecht erfüllen können.

Seite 11 . Lagebericht PIERER Mobility AG

Am 29. November 2024 beantragten die KTM AG und ihre Tochterunternehmen KTM Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH gerichtliche Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Der danach erarbeitete Sanierungsplan wurde am 25. Februar 2025 von den Gläubigern angenommen. Zur Finanzierung der vereinbarten Kassaquote von 30 %, die eine aufschiebende Bedingung für den erfolgreichen Abschluss der Sanierungsverfahren darstellte, konnten Finanzmittel im dreistelligen Millionenbereich aufgebracht werden. Die Bestätigung des Eintritts der Rechtskraft der Sanierungspläne wird für Mitte Juni 2025 erwartet. Nach Eintritt der Rechtskraft sind die Sanierungsverfahren beendet.

Zur weiteren Erläuterung finanzieller Risiken aus den Sanierungsverfahren und der daraus resultierenden Darstellung im Einzelabschluss sei an dieser Stelle auf die ausführlicheren Erläuterungen im Anhang im Kapitel "Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH" sowie "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen.

Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

In der Position Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Abschlussstichtag keine Fremdwährungsvaluten oder Schecks enthalten. Fremdwährungskredite sind derzeit keine aushaftend.

Ausfallsrisiken für den Bankguthabenbestand schalten wir aus, indem wir unsere Mittel nur bei Banken bester Bonität veranlagen und unseren Zahlungsverkehr nur über solche abwickeln.

Forderungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden laufend überwacht. Für Lieferungen und Leistungen innerhalb der Gesellschaften der PIERER Gruppe bestehen laufend Gegenverrechnungen mit Gruppen- Verbindlichkeiten. Daher sind diese Forderungen nicht gesondert abgesichert.

Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen notieren ausschließlich in Euro, daher ist kein Währungsrisiko gegeben, größere Beträge in Fremdwährung würden mittels Devisentermingeschäft abgesichert werden. In GJ 2024 waren keine Absicherungen erforderlich.

Liquiditätsrisiko: Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich jederzeit Finanzmittel beschaffen zu können, um eingegangene Verbindlichkeiten zu begleichen. Das Unternehmen begegnet diesem Risiko mit einem wöchentlichen Liquiditätsstatus.

Zinsänderungsrisiko: Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten, anderen Bilanzposten und/oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Marktzinssätzen ergibt. Ein Zinsänderungsrisiko besteht hinsichtlich der Finanzierungsvereinbarungen mit den Kreditinstituten. Aufgrund der aktuell abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen besteht kein Zinsänderungsrisiko im Zusammenhang mit einer Anpassung der Marktzinssätze, da ein Fixzinssatz bis Ende der Laufzeit vereinbart wurde.

Seite 12 . Lagebericht PIERER Mobility AG

VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT

Die zukünftige Entwicklung der PIERER Mobility AG ist von mehreren entscheidenden Faktoren geprägt. Die Gesellschaft steht vor der Herausforderung, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Sanierungsverfahrens (mit Eigenverwaltung) der größten Beteiligung KTM AG zu bewältigen. Dieses Ereignis hat zu einer Wertberichtigung der Finanzanlagen geführt, die ein negatives Ergebnis und entsprechendes negatives Eigenkapital im Geschäftsjahr 2024 nach sich zog. Um diese finanzielle Belastung auszugleichen, wurde durch die Pierer Bajaj AG ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 350.000 im Jahr 2025 gewährt. Die Planung des Managements zeigt eine positive Tendenz in den Folgejahren des Planungszeitraums, obwohl das Ergebnis am Ende der Planungsperiode weiterhin negativ bleibt. Der langfristige Fortbestand der PIERER Mobility AG hängt von der erfolgreichen Restrukturierung der KTM AG und der Fähigkeit ab, Dividenden zu vereinnahmen oder Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen zu erzielen. Es ist entscheidend, dass die geplanten Kapitalmaßnahmen, einschließlich einer Kapitalerhöhung und der Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital, erfolgreich umgesetzt werden, um die finanzielle Stabilität der Gesellschaft zu sichern. Die Fortbestehensprognose basiert auf der Annahme, dass diese Maßnahmen rechtzeitig durchgeführt werden und die Restrukturierung der Tochtergesellschaften erfolgreich ist.

Die weitere Entwicklung der PIERER Mobility AG ist sehr stark abhängig von der Entwicklung der Tochtergesellschaft KTM AG. Zumindest für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die PIERER Mobility Gruppe ein weiterhin herausforderndes wirtschaftliches Umfeld. Dies äußert sich bereits in den erwarteten wirtschaftlichen Wachstumszahlen in den Kernmärkten Europa und den USA, wobei die Unsicherheiten hinsichtlich der aktuellen politischen Entwicklungen und auch der Verhängung von US-amerikanischen Einfuhrzöllen auf Produkte der Gruppe erheblich zugenommen haben. Zusätzlich zu den hohen Lohnabschlüssen und den Folgen der anhaltend erhöhten Inflationsraten wird erwartet, dass die Zinssätze im Wesentlichen auf dem bisherigen erhöhten Niveau verbleiben. In Summe betreffen die resultierenden Volatilitäten insbesondere die Umsatzerwartungen der Gruppe in den USA und Europa.

Die zukünftige Entwicklung der PIERER New Mobility GmbH ist durch mehrere strategische und finanzielle Maßnahmen geprägt. Im Jahr 2025 ist ein Eigenkapitalzuschuss durch die PIERER Mobility AG geplant, um das negative Eigenkapital zu kompensieren. Die Situation in Bulgarien konnte durch den Verkauf der Immobilie sowie Rückführungen an das Joint Venture in Bulgarien zur Gänze getilgt werden. Als vorerst letzten Schritt in Bulgarien ist die Auflösung der Geschäftsbeziehung mit Maxcom geplant. Die Gesellschaft plant, ihre Geschäftstätigkeit im Jahr 2025 durch den Lagerabverkauf zu beenden. Bis Ende 2027 werden Aufwendungen für den Betrieb des Kundenservice erwartet, um Gewährleistungsverpflichtungen zu erfüllen. Zahlungen aus einer Beteiligungsveräußerung sind bis 2030 vorgesehen. Die Mitarbeiterzahl wird weiter sinken, sodass geplant ist nur mehr essentiell wichtige Mitarbeiter, insbesondere die Kundenservice Abteilung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gewährleistung zu halten.

Seite 13 .# Lagebericht PIERER Mobility AG

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft keine (Vorjahr: 0) MitarbeiterInnen.

Forschung und Entwicklung

Aufgrund der Geschäftstätigkeit, der einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft, ist der Bereich Forschung nicht anwendbar.

Bestehende Zweigniederlassungen

Es gibt keine Zweigniederlassungen

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Lagebericht PIERER Mobility AG

ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB

  1. Das Grundkapital beträgt EUR 33.796.535 und ist in 33.796.535 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt den gleichen Anteil am Grundkapital und die gewöhnlichen Aktionärsrechte gemäß österreichischem Aktiengesetz. Dazu zählen das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende und das Recht auf Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Sämtliche Aktien der PIERER Mobility AG sind seit dem 14. November 2016 an der SIX Swiss Exchange (SIX) im International Reporting Standard hauptkotiert (ISIN AT0000KTMI02). Seit dem 1. März 2022 sind die Aktien zusätzlich an der Wiener Börse (Amtlicher Handel) gelistet. Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu keiner Änderung des Grundkapitals. Da die PIERER Mobility AG auch keine eigenen Aktien erwarb oder veräußerte, hielt die Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 keine eigenen Aktien.

  2. Zwischen der Pierer Konzerngesellschaft mbH, der Pierer Industrie AG und der Pierer Bajaj AG einerseits (die „Pierer-Gruppe“) sowie der Bajaj Auto Ltd. und Bajaj Auto International Holdings B.V. andererseits (die „Bajaj-Gruppe“) besteht seit 29. September 2021 ein Syndikatsvertrag (der „Syndikatsvertrag 2021“). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der beiden Unternehmensgruppen in Bezug auf die Beteiligung der Pierer Industrie AG und der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der Pierer Bajaj AG als Mehrheitsaktionärin der PIERER Mobility AG. Der Syndikatsvertrag 2021 sieht vor, dass eine etwaige Übertragung des Eigentums von Aktien der PIERER Mobility AG der Zustimmung der von Bajaj nominierten Aufsichtsratsmitglieder der Pierer Bajaj AG bedarf. Die Pierer Bajaj AG, die wirtschaftlich Herrn DI Stefan Pierer zuzurechnen ist, unterliegt somit in Bezug auf Aktien an der PIERER Mobility AG Veräußerungsbeschränkungen. Dem Vorstand sind keine weiteren Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

  3. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestand per 31. Dezember 2024 folgende Beteiligung am Kapital der PIERER Mobility AG, die zumindest 10 von Hundert betragen:

    • Pierer Bajaj AG: 74,94 % (direkte Beteiligung)
    • Pierer Konzerngesellschaft mbH: 0,09 % (direkte Beteiligung) und 74,94 % (indirekte Beteiligung)
  4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

  5. Es bestehen derzeit keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.

  6. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung.

  7. Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
    Dargestellt werden in einem ersten Schritt die Möglichkeiten, die zum Stichtag 31. Dezember 2024 aufrecht waren. Die Änderungen der genannten Instrumente nach dem Bilanzstichtag sind am Ende dieses Punktes beschrieben (siehe dazu auch das Kapitel zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag):
    Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. April 2022 erteilten Ermächtigung und gleichzeitig beschlossenen Satzungsänderung enthält die Satzung der Gesellschaft als § 5 „Genehmigtes Kapital“ folgende Bestimmung:

Seite 15

Lagebericht PIERER Mobility AG

a) Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 29.04.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 33.796.535,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von bis zu 16.898.267 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 50.694.802,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
(i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt,
(ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
(iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und / oder
(iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.

c) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Aufgrund des von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 geschaffenen bedingten Kapitals und der dazu beschlossenen Satzungsänderung enthielt die Satzung der Gesellschaft zum Bilanzstichtag als § 5a „Bedingtes Kapital“ folgende Bestimmung:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 4.375.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.375.000 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 21.04.2023, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und / oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungs- verfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung einer eventuell begebenen Wandelschuldverschreibung und darf ausdrücklich nur so weit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und / oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Seite 16

Lagebericht PIERER Mobility AG

Diese bedingte Kapitalerhöhung dient zur Ausgabe von neuen Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 21. April 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden. Diese von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 eingeräumte Ermächtigung Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG auszugeben, wurde bisher nicht ausgenutzt.

Von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurden im Hinblick auf den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien zudem folgende Beschlüsse gefasst:

a) Der Vorstand ist gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechtes der Aktionäre zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den durchschnittlichen ungewichteten Börseschlusskurs an der SIX Swiss Exchange der vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundenen Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

b) Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.

Nach dem Bilanzstichtag kam es zu wesentlichen Änderungen der Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen: Die PIERER Mobility-Gruppe befindet sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Insbesondere auf der Ebene der KTM AG ist kurzfristig eine Kapitalzufuhr zur Erfüllung der Quote im Sanierungsplan erforderlich. Die Aufnahme von Fremd- und Eigenkapital stellt somit eine Schlüsselherausforderung der PIERER Mobility AG dar, um ihre wesentliche Tochtergesellschaft, die KTM AG, unterstützend mit Kapital auszustatten. Die in der Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2023) wurde daher in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27.# Jänner 2025 widerrufen und eine neue Ermächtigung sowie ein neues Bedingtes Kapital 2025, das künftig 50 % des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen soll, beschlossen. Dadurch wurde dem Vorstand die notwendige Flexibilität gegeben, um kurzfristig auf Finanzierungs- und / oder Liquiditätsanforderungen der PIERER Mobility-Gruppe reagieren zu können.

Seite 17 . Lagebericht PIERER Mobility AG

Die außerordentliche Hauptversammlung beschloss am 27. Jänner 2025 hinsichtlich des Ausschlusses des Bezugsrechts Folgendes (zu Tagesordnungspunkt 2):

a) Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. April 2028 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 27. Jänner 2030 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 900.000.000,00 die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 16.898.267 Aktien der Gesellschaft einräumen können und / oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und / oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.

c) Für die Bedienung der Umtausch- und / oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital und/oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.

d) Der Vorstand darf im Rahmen dieser Ermächtigung Finanzinstrumente, die dem Gläubiger Bezugsrechte auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen, nur insoweit begeben, als bei Ausübung sämtlicher Bezugsrechte dieser Finanzinstrumente und unter Berücksichtigung sämtlicher Aktien, die auch aus dem Genehmigten Kapital 2022 (wie in der Hauptversammlung vom 29. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossen) ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen, nicht mehr als 16.898.267 neue Aktien der Gesellschaft geschaffen werden.

e) Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. Der Ausgabebetrag der bei Wandlung (Ausübung des Umtausch- und / oder Bezugsrechts) auszugebenden Aktien und das Umtausch- und / oder Bezugsverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrags); der Ausgabebetrag der auszugebenden Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

f) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 Abs 4 AktG ist ausgeschlossen.

Des Weiteren wurden in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 folgende Beschlüsse – hinsichtlich der bedingten Kapitalerhöhung gefasst (zu Tagesordnungspunkt 3):

a) Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 4.375.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.375.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG.

Seite 18

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der PIERER Mobility AG, Wels, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung

Die KTM AG sowie zwei weitere Tochterunternehmen befanden sich zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung iSd österreichischen Insolvenzordnung. Der Erlag des Erfordernisses für die 30-%ige Barquote und die Verfahrenskosten beim Sanierungsverwalter erfolgte am 22. Mai 2025. Unter Berücksichtigung der Rekursfrist werden die Insolvenzgläubiger die zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen erforderliche 30-%ige Barquote voraussichtlich binnen 14 Tagen erhalten. Der Vorstand schätzt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Rekurses als gering ein, dennoch bleibt das Ergebnis außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft. Im Fall eines erfolgreichen Rekurses könnte es zu wesentlichen Änderungen der Restrukturierungsbedingungen kommen, wodurch sich auch Anpassungen des Jahresabschlusses ergeben können. Darüber hinaus basiert die Annahme der Unternehmensfortführung auf einer Fortbestehensprognose, deren Umsetzung von endogenen und exogenen Faktoren abhängt, die teilweise außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, und deren Entwicklung bedeutsam für die Erfüllung der Fortbestehensprognose ist. Dazu zählen unter anderem die makroökonomische Volatilität und die Einhaltung von mit Kapitalgebern vereinbarten Bedingungen. Diese Umstände stellen wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung dar. Zu den diesbezüglichen Ausführungen des Vorstands verweisen wir auf die Abschnitte „Annahme zur Unternehmensfortführung der PIERER Mobility AG“, „Annahme zur Unternehmensfortführung der Tochtergesellschaften“ und „negatives Eigenkapital, Eigenkapital“ im Anhang des Jahresabschlusses. Der Vorstand kam bei seiner Evaluierung zu dem Schluss, dass die Annahme der Unternehmensfortführung als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist. Unser Bestätigungsvermerk ist in Bezug auf diese Umstände nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem in Abschnitt „Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung“ beschriebenen Sachverhalt haben wir unten beschriebenen Sachverhalt bestimmt, der als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt in unserem Bestätigungsvermerk zu kommunizieren ist.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Sachverhalt und Problemstellung

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gesellschaft Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Anteile an verbundenen Unternehmen identifiziert und jeweils den beizulegenden Wert ermittelt. Auf dieser Basis wurde ein Wertminderungsaufwand in Höhe von MEUR 1.672 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden „Finanzanlagen“ sowie Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung „Aufwendungen aus Finanzanlagen“. Die Bewertung des beizulegenden Werts von Finanzanlagevermögen erfordert Annahmen und Schätzungen, wie beispielsweise die Schätzung der künftigen Einzahlungsüberschüsse sowie die Festlegung des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes. Daher haben wir die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die vom Unternehmen erstellten Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:

  • Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die Annahmen über Wachstumsraten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen leitenden Personen im Unternehmen sowie den vom Management hinzugezogenen Experten erörtert. Die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten haben wir mit der aktuellen Fortbestehensprognose des Managements sowie den Berichten der Experten abgestimmt.
  • Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit der Fortbestehensprognose hat das Management unabhängige Experten beauftragt, bei der Erstellung der Fortbestehensprognose zu unterstützen bzw. diese einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen.# Für die vom Management hinzugezogenen Experten haben wir die Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität beurteilt, ein Verständnis von deren Tätigkeit erlangt sowie die Eignung der Tätigkeit der Experten als Prüfungsnachweis für unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen gewürdigt. Folglich haben wir die in den Berichten der Experten dargestellten Analysen und Ergebnisse zur Angemessenheit der Planungsrechnungen bei unseren Schlussfolgerungen berücksichtigt.

  • Wir haben eine Analyse der durch das Management angesetzten Umsatz- und Ergebnis- annahmen durchgeführt und beurteilt, ob die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnisse und Umsätze bei der Bestimmung der Planungsannahmen angemessen berücksichtigt wurden.

  • Wir haben die Methodik der durchgeführten Werthaltigkeitstests nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben unsere Bewertungsspezialisten mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
  • Zudem haben wir den im Jahresabschluss erfassten Wertminderungsaufwand mit den Ergebnissen der Werthaltigkeitstests abgeglichen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Gesellschaft wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 14. März 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Jahresabschluss erteilt hat.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil bein- haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs- handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs- nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs- urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft- setzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort- führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs- nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger- weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs- vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Ergänzung

Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Abschnitte „Lage der Gesellschaft“ und „Situation und Status des Sanierungsverfahrens wesentlicher Tochtergesellschaften“ sowie „Risikobericht“ im Lage- bericht, die die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreiben. Weiters verweisen wir auf den Abschnitt „Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft“ im Lagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2024 als Abschlussprüfer für das am 31.# BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT DER PIERER MOBILITY AG

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Aktionärinnen und Aktionäre der PIERER Mobility AG

Bestätigungsvermerk

Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

Wir haben den Jahresabschluss der PIERER Mobility AG und den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG und ihrer Tochtergesellschaften (der „Konzern“) für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr geprüft, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Kapitalflussrechnung und den dazugehörigen Anhangangaben besteht.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Konzernabschlusses, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und des Konzerns in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, vermittelt. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, das für die Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Konzernabschlusses relevant ist, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen, sei es durch Betrug oder Irrtum, ist. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden und -prinzipien sowie für die Vornahme angemessener Schätzungen.

Die gesetzlichen Vertreter sind darüber hinaus verantwortlich für die Aufstellung eines Lageberichts, der die tatsächlichen Verhältnisse, die wesentlichen Vorgänge während des Geschäftsjahres sowie die sich abzeichnenden künftigen Verhältnisse darstellt und die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung beschreibt.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Verantwortung ist es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung ein Prüfungsurteil über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Prüfungsstandards durchgeführt. Diese Standards erfordern, dass wir die berufsrechtlichen Anforderungen einhalten und unsere Abschlussprüfung so planen und durchführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob der Jahresabschluss und der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind.

Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss und im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und Anlassdaten. Die ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von der Beurteilung des Prüfers, einschließlich der Risikobewertung wesentlicher falscher Darstellungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, sei es durch Betrug oder Irrtum, ab. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Konzernabschlusses relevant ist, das richtig und ohne wesentliche falsche Darstellungen ist, um Prüfungshandlungen durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Stichhaltigkeit der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen sowie eine Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung gemäß § 274 UGB bzw. Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 537/2014 sind der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der PIERER Mobility AG für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und vermitteln unter Beachtung dieser Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und des Konzerns.

Bericht über andere gesetzliche und behördliche Anforderungen

Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung eines Lageberichts, der die tatsächlichen Verhältnisse, die wesentlichen Vorgänge während des Geschäftsjahres sowie die sich abzeichnenden künftigen Verhältnisse darstellt und die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung beschreibt. Wir haben die Übereinstimmung des Lageberichts mit dem geprüften Jahresabschluss, seine Gesetzeskonformität und seine Gesamtdarstellung beurteilt. Auf der Grundlage der bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des Verständnisses über das Unternehmen und seine Verhältnisse halten wir den Lagebericht für gesetzeskonform und in allen wesentlichen Belangen für die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse, der wesentlichen Vorgänge während des Geschäftsjahres sowie der sich abzeichnenden künftigen Verhältnisse des Unternehmens und des Konzerns für angemessen.

Ergänzende Bestätigungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

Wir haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH wurde mit Schreiben des Prüfungsausschusses vom 1. Juli 2024 mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember 2024 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Matthias Kunsch.

Wien, 27. Mai 2025

Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

Dr. Matthias Kunsch
Wirtschaftsprüfer

Qualifiziert elektronisch signiert:

Datum:

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS GEMÄSS § 124 ABS. 1 Z 3 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wels, im Mai 2025

Der Vorstand der PIERER Mobility AG

Mag. Gottfried Neumeister (CEO)
Dipl.-Ing. Stefan Pierer (Co-CEO)

ALLGEMEINE UNTERNEHMENSDATEN

  • Berichtendes Unternehmen: PIERER Mobility AG
  • Sitz des Unternehmens: Österreich
  • Rechtsform des Unternehmens: Aktiengesellschaft
  • Land in dem das Unternehmen als juristische Person eingetragen ist: Österreich
  • Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes: Edisonstraße 1, 4600 Wels
  • Hauptsitz der Geschäftstätigkeit: Edisonstraße 1, 4600 Wels
  • Name des Mutterunternehmens: Pierer Bajaj AG
  • Name des obersten Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH
  • Geschäftstätigkeit: Die PIERER Mobility AG ist die Leitgesellschaft eines führenden europäischen Motorradherstellers. Das Unternehmen berichtet in den Segmenten Motorrad, Fahrrad und Sonstige.

KONTAKT

Mag. Hans Lang und Mag. a Melinda Busáné Bellér
Investor Relations | Compliance | Sustainability
E-Mail: [email protected]
Website: www.pierermobility.com

HAFTUNGSHINWEIS

Der vorliegende Bericht
* wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Richtigkeit der Daten überprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben geringfügige Rechendifferenzen sowie Satz- und Druckfehler auftreten können. Personenbezogene Begriffe wie „Mitarbeiter“ oder „Arbeitnehmer“ werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet.
* enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund unterschiedlicher Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Weder PIERER Mobility AG noch eine andere Person übernehmen eine Haftung für solche zukunftsbezogenen Aussagen. Die PIERER Mobility AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter Annahmen oder Erwartungen aktualisieren.
* erscheint in deutscher und englischer Sprache. Maßgeblich ist die deutschsprachige Version.
* enthält Ergebnisse des laufenden Geschäftsjahres, die weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden.
* stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere der PIERER Mobility AG zu kaufen oder zu verkaufen.

IMPRESSUM

Eigentümer, Herausgeber und Verleger:
PIERER Mobility AG
Edisonstraße 1, 4600 Wels, Österreich
FN 78112 x / Landes- und Handelsgericht Wels

Cover: Dakar Rallye 2025, Saudi-Arabien, Daniel Sanders
©EDO BAUER

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Betrag in Tsd. € Aus-
ge-
ge-
benes
Kapital
Kapital-
rück-
lage
Gewinn-
rück-
lage
Reserve aus
Finanz-
derivate
und
Ergebnis
sonstiger
finanzieller
Vermögens-
werte
Reserve aus
Wäh-
rungs-
um-
rech-
nung
Eigen-
kapital
Gesamt
Nicht-
ent-
rische
Inter-
essen
Gesamt-
eigen-
kapital
Stand am 31. Dezember 2023 20.367 82.228 191.469 2.467 11.405 307.936 56.472 364.408
Veränderung aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) - - - - - - - -
Kumulierter Effekt zum Datum der erstmaligen Anwendung - - - - - - - -
Ergebnis nach Anpassung zum Datum der erstmaligen Anwendung 20.367 82.228 191.469 2.467 11.405 307.936 56.472 364.408
Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024
Periodenergebnis 125.635 876 1.231 127.742 12.310 140.052
Sonstiges Ergebnis
Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zuw. Zeitwert (eigenkapitalnahe erfolgswirksame Aus- schwankungen) 5.656 5.656 - 5.656
Ergebnis aus dem Erfolg von Cashflow-Derivaten 3.368 3.368 - 3.368
Ergebnis aus Umrechnung von Auslandswerk- einsammlungen 5.895 5.895 - 5.895
Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2024 125.635 9.900 7.126 142.661 12.310 154.971
Transaktionen mit Eigentümern:
Dividendenzahlung -40.000 -40.000 - -40.000
Effekte aus Kapitalmaßnahmen
Ausübung von Optionen 6.186 - - - - 6.186 - 6.186
Stand am 31. Dezember 2024 26.553 82.228 277.104 12.367 18.531 416.783 68.782 485.565
Betrag in Tsd. € Aus-
ge-
benes
Kapital
Kapital-
rück-
lage
Gewinn-
rück-
lage
Reserve aus
Finanz-
derivate
und
Ergebnis
sonstiger
finanzieller
Vermögens-
werte
Reserve aus
Wäh-
rungs-
um-
rech-
nung
Eigen-
kapital
Gesamt
Nicht-
ent-
rische
Inter-
essen
Gesamt-
eigen-
kapital
Stand am 31. Dezember 2022 20.367 82.228 161.731 -4.500 10.449 270.275 45.135 315.410
Veränderung aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) - - - - - - - -
Kumulierter Effekt zum Datum der erstmaligen Anwendung - - - - - - - -
Ergebnis nach Anpassung zum Datum der erstmaligen Anwendung 20.367 82.228 161.731 -4.500 10.449 270.275 45.135 315.410
Ergebnis für das Geschäftsjahr 2023
Periodenergebnis 29.738 -2.045 956 28.649 11.337 39.986
Sonstiges Ergebnis
Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zuw. Zeitwert (eigenkapitalnahe erfolgswirksame Aus- schwankungen) 2.467 2.467 - 2.467
Ergebnis aus dem Erfolg von Cashflow-Derivaten -4.512 -4.512 - -4.512
Ergebnis aus Umrechnung von Auslandswerk- einsammlungen 1.056 1.056 - 1.056
Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2023 29.738 -4.590 2.012 27.160 11.337 38.497
Transaktionen mit Eigentümern:
Dividendenzahlung - - - -
Effekte aus Kapitalmaßnahmen
Ausübung von Optionen - - - - - - - -
Stand am 31. Dezember 2023 20.367 82.228 191.469 2.467 11.405 307.936 56.472 364.408
# Consolidated Statements of Changes in Equity
2023-01-01 to 2023-12-31 2022-12-31
ifrs-full:RetainedEarningsMember 5299008 TBI1EUJJSWP89
PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember 5299008 TBI1EUJJSWP89
ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 5299008 TBI1EUJJSWP89
ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 5299008 TBI1EUJJSWP89
ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 5299008 TBI1EUJJSWP89
iso4217:EUR
iso4217:EUR
xbrli:shares
```