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PIERER Mobility AG

Annual Report Mar 30, 2020

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Annual Report

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PIERER MOBILITY AG JAHRESFINANZBERICHT 2019

KENNZAHLEN

ERTRAGSKENNZAHLEN 1) 2015 2016 2017 2018 2019
Umsatz in m€ 1.223,6 1.343,0 1.533,0 1.559,6 1.520,1
EBITDA in m€ 178,4 198,4 218,9 252,5 240,8
EBIT in m€ 112,9 122,3 132,5 161,2 131,7
Ergebnis nach Steuern in m€ 65,0 89,0 83,9 114,2 95,7
EBITDA-Marge in Prozent 14,6% 14,8% 14,3% 16,2% 15,8%
EBIT-Marge in Prozent 9,2% 9,1% 8,6% 10,3% 8,7%
BILANZKENNZAHLEN 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019
Bilanzsumme in m€ 1.175,9 1.423,8 1.465,2 1.353,9 1.613,9
Eigenkapital in m€ 386,6 454,9 528,6 550,8 618,6
Eigenkapitalquote in Prozent 32,9% 32,0% 36,1% 40,7% 38,3%
Working Capital Employed 2) in m€ 243,3 245,2 238,4 245,3 274,2
Nettoverschuldung 3) in m€ 387,4 364,6 375,0 323,3 395,8
Gearing 4) in Prozent 100,2% 80,1% 70,9% 58,7% 64,0%
CASH-FLOW UND INVESTITIONEN 2015 2016 2017 2018 2019
Cash-Flow aus Betriebstätigkeit in m€ 106,9 167,8 161,3 85,5 257,4
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in m€ -110,1 -158,8 -154,0 -102,1 -165,7
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in m€ 50,7 139,2 -118,0 -63,3 -20,6
Investitionen 1) 5) in m€ 133,0 144,4 178,6 183,6 164,9
MITARBEITER 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019
Mitarbeiterstand zum Stichtag 1) 6) Anzahl 4.553 5.069 5.887 4.303 4.368
WERTSCHAFFUNG 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019
ROCE (Return on Capital Employed) 7) in Prozent 14,2% 13,9% 13,9% 16,6% 12,7%
ROE (Return on Equity) 8) in Prozent 17,2% 21,2% 17,1% 21,2% 16,4%
ROIC (Return on Invested Capital) 9) in Prozent 11,0% 11,7% 10,4% 13,6% 10,6%
BÖRSENKENNZAHLEN 10) - 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019
Kurs per 31.12.;
Börse SIX Swiss Exchange 11)
in CHF - 5,35 7,39 60,60 54,00
Anzahl der Aktien 11) in m Stk. - 225,39 225,39 22,54 22,54
Marktkapitalisierung 12) in m CHF - 1.205,82 1.665,61 1.365,84 1.217,09
Ergebnis je Aktie 13) in € - 2,31 1,98 2,99 2,42
Buchwert je Aktie 13) 14) in € - 20,18 23,45 24,44 27,45

1) Vorjahre beinhalten auch den aufgegebenen Geschäftsbereich (Pankl-Gruppe)

2) Working Capital Employed = Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3) Nettoverschuldung = Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig, langfristig) - Zahlungsmittel 4) Gearing = Nettoverschuldung / Eigenkapital

5) Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten laut

Anlagespiegel, ohne Erstanwendungseffekt aus IFRS 16 per 1.1.2019

6) Mitarbeiterstand zum Stichtag (inklusive Leiharbeiter)

7) ROCE = EBIT/ durchschnittliches Capital Employed, Capital Employed = Sachanlagen + Firmenwert + Immaterielle Vermögenswerte + Working Capital Employed

8) ROE = Ergebnis nach Steuern / durchschnittliches Eigenkapital

9) ROIC = NOPAT / durchschnittliches Capital Employed; NOPAT = EBIT - Steuern

10) seit 14.11.2016 Notierung an der Börse SIX Swiss Exchange

11) Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 im April 2018

12) Berechnung beinhaltet auch 108.015 Stück eigene Aktien per 31.12.2019

13) Berechnung für 2016 und 2017 an die Aktienanzahl nach Aktiensplit im Verhältnis 10:1 angepasst 14) Eigenkapital/ Anzahl der Aktien

HIGHLIGHTS 2019 4
KONZERNSTRUKTUR 6
VORWORT DES VORSTANDES 8
ORGANE DER GESELLSCHAFT 10
BERICHT DES AUFSICHTSRATES 11
KTM
Größter Europäischer Motorradhersteller
Motorsport
14
18
HUSQVARNA MOTORCYCLES
Einzigartige Geschichte und Erfolg auf zwei Rädern
Motorsport
20
24
GASGAS
Offroad-Leidenschaft
26
WP
Leistungsbestimmende Komponenten für die schnellsten Zwei- und Vierräder
28
E-MOBILITÄT 30
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG 32
KTM TECHNOLOGIES
Driven by the new
36
MITARBEITER 39
NACHHALTIGKEIT 42
AKTIE & INVESTOR RELATIONS 44
AUSBLICK & STRATEGIE 47
CORPORATE GOVERNANCE 2019 NACH ÖCGK 49
CORPORATE GOVERNANCE RLCG DER SIX SWISS EXCHANGE 62
LAGEBERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS 83
KONZERNABSCHLUSS 97
KONZERNANHANG 106
BESTÄTIGUNGSVERMERK 174
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES 179

HIGHLIGHTS 2019 FORTFÜHRUNG DES STARKEN WACHSTUMS UND MARKTANTEILSGEWINNE

Umbenennung der KTM Industries AG – Europas führender Powered Two Wheeler Hersteller – in PIERER Mobility AG

Neuntes Rekordjahr in Folge! Weitere Absatzsteigerung im Geschäftsjahr 2019

  • 280.099 verkaufte Motorräder (+7% gegenüber 2018)
  • 234.449 KTM und 45.650 HUSQVARNA Motorräder

KTM und Bajaj vereinbaren neue Elektrofahrzeug Allianz

Entwicklung einer gemeinsamen Zweiradplattform (48 Volt) für PTW Elektrofahrzeuge im Leistungsbereich zwischen 3 und 10 kW für die Serienproduktion in Indien in 2022

Marktanteilsgewinne in den USA und Indien – Marktanteil in Europa auf hohem Niveau

11,3% Marktanteil in den wichtigen Motorradmärkten (+30 Basispunkte)

Zulassungen: Europa +8,9%, Nordamerika +3,6%, Indien +37,0%

Marktanteil: Europa 11,8% (-20 Basispunkte), Nordamerika 9,7% (+60 Basispunkte), Indien 7,3% (+280 Basispunkte)

Übernahme des australischen Importeurs in Q3/2019

GASGAS Motorcycles – als dritte Motorradmarke

Vollkonsolidierung des E-Bicycle Bereiches (PEXCO) bereits im Dezember 2019

KO NZERN S T RU K T UR VOM 31.12.2019 VEREINFACHTE DARSTELLUNG

VORWORT DES VORSTANDES

Die PIERER Mobility-Gruppe blickt auf ein spannendes Geschäftsjahr 2019 zurück. Durch die konsequent verfolgte Umsetzung der globalen Produktstrategie und die Expansion auf allen Kontinenten konnte die Gruppe sowohl den Umsatz als auch den Absatz erneut steigern und somit auch im Jahr 2019 ein neuerliches Rekordniveau erreichen. Unter Berücksichtigung der von unserem Partner Bajaj in Indien verkauften Motorräder wurden weltweit über 280.000 Sportmotorräder der Marken KTM und Husqvarna Motorcycles verkauft und die Marktposition in den wesentlichen Motorradmärkten (> 120cc) weiter ausgebaut.

Im Rahmen eines Serienentwicklungsprojekts für PTW ("Powered two wheeler") Elektrofahrzeuge im Niedrigvoltbereich (48 Volt), das gemeinsam mit dem indischen Partner Bajaj entwickelt wurde, werden ab 2022 unter den Marken beider Partner im Leistungsbereich 3 und 10 kW verschiedene Produktvarianten im Segment der Elektro-Scooter erzeugt. Im Bereich der Elektromobilität konnte mit der vollständigen Übernahme der PEXCO GmbH ein wichtiger Schritt gesetzt werden, um am attraktiven Marktwachstum im E-Bicycle Bereich zu partizipieren. Mit der Übernahme der spanischen Offroad-Marke GASGAS, die im vierten Quartal erfolgte, ist die Gruppe nun auch im Segment von Trial Motorrädern vertreten und vervollständigt damit das Offroad Portfolio. Durch die Beteiligung an der AVOCODO GmbH ist die Gruppe hinkünftig noch breiter aufgestellt, wenn es um digitale Lösungen und Individualentwicklungen, zum Beispiel für mobile Anwendungen, geht.

Neben wichtigen Serienanläufen, beispielsweise die KTM 790 ADVENTURE / R, wurde im Juni das erste elektrische Niedervolt-Motorrad, das Husqvarna Minicycle EE 5, auf den Markt gebracht und somit der erste Schritt in die Zukunft der Elektromobilität gesetzt. Im September präsentierte KTM offiziell die KTM SX-E 5, das neue Elektromotorrad für Junioren. Auch war es im abgelaufenen Geschäftsjahr gelungen, die Zulieferstruktur zu stabilisieren und das im Vorjahr eingeleitete umfangreiche Effizienzprogramm konsequent weiterzuführen.

Hervorzuheben sind auch die Erfolge im Motorsport. Neben dem 18. Sieg in Folge bei der Rallye Dakar, den Motocross- und SuperEnduro-Weltmeistertiteln sowie den Herstellertiteln unter anderem bei SuperEnduro und Supercross lag der Schwerpunkt auf der dritten Saison in der Moto-GPTM, hier erstmalig vertreten mit vier KTM Motorrädern.

€ 1.353,9 Mio. im Vorjahr. * * Sämtliche Ertragszahlen beziehen sich zur besseren Vergleichbarkeit auf den fortgeführten Geschäftsbereich

GESCHÄFTSVERLAUF

Die Gruppe zählt mit ihren Motorradmarken KTM, Husqvarna Motorcycles und GASGAS im Premium-Segment zu den Technologieführern und konnte im abgelaufenen Jahr mit einem Zulassungsplus von 14,5% den Gesamtmarkt outperformen. In Europa ist der Gesamtmarkt im letzten Jahr um rund 8,9% gewachsen. KTM ist es gelungen, im gleichen Zeitraum, den hohen Marktanteil bei ca. 12% zu halten. Trotz rückläufigem US Gesamtmarkt (-2,7%) in Jahr 2019 erhöhte KTM die Zulassungen um 3,6% und steigerte den Marktanteil zum Jahresende auf 9,7%. Am australischen und kanadischen Markt konnten ebenfalls starke Zuwächse verzeichnet werden. In dem für KTM wichtigsten Zukunftsmarkt Indien nahmen die KTM-Zulassungen im Geschäftsjahr um über 35% im Vergleich zum Vorjahr zu und der Marktanteil stieg von 4,5% auf rund 7,3%.

Diese Erfolge sind auch auf eine Vielzahl an erfolgreich in Serienproduktion übergeleiteten Modelle der Konzernmarken KTM und Husqvarna Motorcycles zurückzuführen. Neben der KTM 790 ADVENTURE und 790 ADVENTURE R, die überarbeiteten Mittelklasse-Modelle KTM 690 SMC R und KTM 690 ENDURO R sowie der Husqvarna SVARTPILEN 701, dem Schwestermodell der im Vorjahr in Serienproduktion gegangenen Husqvarna VITPILEN 701, standen auch der Start der Serienproduktion der beiden Elektro-Bike Modelle KTM SX-E 5 und Husqvarna EE 5 im Vordergrund. Ein Beweis dieser Bemühungen ist die Auszeichnung beim US-BIZ AWARD 2020 in der Kategorie Innovation für das erste Freeride-E-Motorrad (KTM FREERIDE E) und für die elektrischen Mini-Motorräder. Das Forschungsjahr 2019 konnte weiters mit dem Hochlauf der strategisch wichtigen KTM 390 ADVENTURE, dem ersten von KTM global erhältlichen Travel-Modell im Street-Einstiegssegment, zu einem besonders erfolgreichen Abschluss gebracht werden.

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die PIERER Mobility-Gruppe einen Rekordumsatz von € 1.520,1 Mio. (+4%) und setzte ihr Wachstum weiter fort. KTM baute ihre führende Position als größter europäischer Motorradhersteller weiter aus und konnte einen Rekordabsatz von insgesamt 280.099 Motorrädern erzielen (rund +7%). Das Betriebsergebnis steigerte sich auf € 131,7 Mio. (+2,3%) nach € 128,7 Mio. im Vorjahr und das Ergebnis nach Steuern erhöhte sich von € 85,2 Mio. auf € 95,7 Mio. Die Bilanzsumme belief sich zum 31.12. bei einer Eigenkapitalquote von 38,3% auf € 1.613,9 Mio. nach

MITARBEITER

Zum Geschäftsjahresende beschäftigte die PIERER Mobility-Gruppe 4.368 Mitarbeiter, davon 3.639 in Österreich (rund 83%). Rund 18% der gesamten Belegschaft sind in der Forschung & Entwicklung tätig. Die Gruppe verstärkt im Rahmen der KTM_academy die duale Ausbildung, mit dem Ziel, die derzeit 160 in Ausbildung befindlichen Lehrlinge auf 180 zu erhöhen sowie die Mitarbeiterausbildung weiter zu verstärken.

INVESTITIONEN

2019 wurden für den weiteren Wachstumskurs rund € 121 Mio. in Produktentwicklung und Werkzeuge investiert. Die nachhaltig hohen Investitionen in die Serienproduktentwicklung stellen einen der wesentlichen Erfolgsfaktoren der PIERER Mobility-Gruppe dar.

Nach dem Ausbau des Forschungs- und Entwicklungszentrums mit einer Nutzfläche von über 19.000m² am Standort Mattighofen wurde auch die Erweiterung der F&E-Infrastruktur fortgesetzt. Zudem wurde Ende 2019 für den weiteren Ausbau der E-Mobility-Aktivitäten auch mit der Erweiterung der Standortinfrastruktur in Anif bei Salzburg begonnen. Durch das intensive Investitionsprogramm der vergangenen Jahre in Kapazitäten und Infrastruktur und die Verlagerung der kleinvolumigen Husqvarna Straßenmodelle zum strategischen Partner Bajaj sind die erforderlichen Produktionskapazitäten in Österreich für die nächsten Jahre abgesichert.

STRATEGISCHE PARTNERSCHAFTEN

Die Markteinführung weiterer Husqvarna Straßenmodelle und die offensive Marktstrategie in den Emerging-Markets stellen einen wichtigen Schwerpunkt für 2020 dar. Die Ende 2019 erfolgreich durchgeführte Verlagerung der Produktion der Husqvarna Straßenmotorräder (bis 400 ccm) zum strategischen Partner Bajaj gibt KTM zusätzlich die Möglichkeit, Einstiegsmotorräder der Marke Husqvarna Motorcycles zu wettbewerbsfähigen Herstellkosten zu produzieren und damit die Absätze in den Emerging Markets weiter zu steigern. Steigerungen von Absatz und Umsatz werden daher vor allem in der ASEAN Region und in Indien erwartet. Ab Ende 2020 sollen im chinesischen Hangzhou mit dem chinesischen Joint Venture Partner CFMOTO Motorräder der Mittelklasse für den chinesischen Markt produziert werden.

LISTING BÖRSE FRANKFURT

Seit März 2020 notieren die PIERER Mobility AG-Aktien auch im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Das Ziel dieser Maßnahme ist eine Erhöhung der Handelsliquidität der Aktien im Euroraum.

AUSBLICK

Die PIERER Mobility-Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, trotz eines herausfordernden Marktumfeldes, ihre Marktanteile in den globalen Motorradmärkten weiter auszubauen. Die GASGAS Motorradsparte wird als dritte Motorradmarke im Konzern integriert. Zudem wird ein starker Fokus auf den Ausbau und die Entwicklung des Händlernetzes gelegt.

Die E-Bicycle Aktivitäten (PEXCO) werden in der im Jänner 2020 neu gegründeten HUSQVARNA E-Bicycles GmbH gebündelt. In dieser Division wird für das Geschäftsjahr 2020 ein Umsatz von mehr als € 100 Mio. erwartet. Weiters ist beabsichtigt, sich auch im Elektro-Powered Two Wheeler-Segment zu einem bedeutenden internationalen Player zu entwickeln.

Der Vorstand beobachtet aktuell sehr genau die durch den Corona Virus ausgelösten Auswirkungen auf die globale Wirtschaft sowie die Verunsicherung der Bevölkerung. Die sich aus der Corona Krise ergebenden Risiken für das Unternehmen, die Zulieferkette bzw. den Absatzmarkt werden engstens verfolgt. Auf Störungen des Geschäftsbetriebes wird durch die Einleitung von gezielten Maßnahmen laufend agiert. Das Ausmaß der durch diese mittlerweile globale Krise verursachten Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur ist derzeit noch nicht abschätzbar.

Für das Geschäftsjahr 2022 bestätigt PIERER Mobility AG das Absatzziel von 400.000 Motorrädern. Zudem hat sich KTM das Ziel gesetzt, Husqvarna Motorcycles zum drittgrößten europäischen Motorradhersteller zu entwickeln.

Wels, im März 2020

DI Stefan Pierer

Vorsitzender des Vorstandes

O RG A N E DER GESELLSCHAFT

DI Stefan Pierer CEO Bestellt bis 31.12.2023

Mag. Friedrich Roithner CFO Bestellt bis 31.12.2023

Ing. Mag. Hubert Trunkenpolz Bestellt bis 31.12.2023

Mag. Viktor Sigl, MBA Bestellt ab 19.12.2019 Bestellt bis 31.12.2023

VORSTAND AUFSICHTSRAT

Josef Blazicek Aufsichtsratsvorsitzender

Gewählt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2020 beschließt

Dr. Ernst Chalupsky Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden

Gewählt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2020 beschließt

Ing. Alfred Hörtenhuber Mitglied

Gewählt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2022 beschließt

Mag. Klaus Rinnerberger Mitglied

Gewählt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2019 beschließt

BERICH T DES AUFSICHTSRATES

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

erneut blickt die PIERER Mobility AG (vormals KTM Industries AG) auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. KTM konnte Absatz und Umsatz steigern und in den wesentlichen Motorradmärkten (> 120cc) mit einem Zulassungsplus von +14,5 Prozent den Gesamtmarkt, der im gleichen Zeitraum um über 6 Prozent gesunken ist, outperformen und ihre Marktposition weiter ausbauen. Die Umsetzung der globalen Produktstrategie sowie die Expansion in weitere asiatische und südamerikanische Märkte wurde im vergangenen Jahr konsequent weiterverfolgt und durch die Übernahme des australischen Importeurs wurde die Marktpräsenz in Australien und Neuseeland weiter gestärkt. Die strategische Allianz mit dem indischen Partner Bajaj wurde weiter vertieft und auf Ebene der KTM AG ein Serienentwicklungsprojekt für PTW ("Powered two wheeler") Elektrofahrzeuge im Leistungsbereich zwischen 3 und 10 kW (48 Volt) gestartet. Mit der vollständigen Übernahme der PEXCO GmbH ist es gelungen, in den attraktiven E-Bicycle Markt einzusteigen und auch hier eine gewichtige Rolle einzunehmen. Durch die mehrheitliche Übernahme der spanischen Offroad-Marke GASGAS ist die Gruppe nun auch im Segment von Trial Motorrädern vertreten.

Der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, war in den grundlegenden Entscheidungen frühzeitig involviert und hat den Vorstand beratend begleitet. Der Vorstand der PIERER Mobility AG hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 regelmäßig im Rahmen der laufenden Berichterstattung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie in allen Sitzungen anhand ausführlicher Berichte über die Geschäfts- und Finanzlage, über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft einschließlich ihrer Konzernunternehmen berichtet. Einzelne Bereiche wurden vertiefend in den vom Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüssen behandelt, die wiederum dem Gesamtaufsichtsrat über ihre Tätigkeiten berichtet haben.

Über besondere Vorgänge wurde zusätzlich informiert. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat mit allen erforderlichen Informationen versorgt und entscheidungsnotwendige Unterlagen bereitgestellt. Anlass zu besonderen Prüfungsmaßnahmen bestand nicht.

Im Geschäftsjahr 2019 standen unter anderem die Fokussierung auf die Zwei-Rad-Industrie, der Start der gemeinsamen Elektro- Plattform mit dem indischen Partner Bajaj Auto sowie die vollständige Übernahme des E-Bicycle/Fahrrad Bereichs mit der Beteiligung an der PEXCO GmbH, der Erwerb der spanischen Motorradmarke GASGAS und die Fortführung

des umfangreichen Effizienzprogramms im Vordergrund. Zwischen den Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand in ständigem Kontakt und ließ sich fortlaufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung, den Stand der Projekte sowie über sonstige wichtige Ereignisse und Entscheidungen informieren – auch in persönlichen Gesprächen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Oktober 2019 wurde über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 AktG und die Veräußerung eigener Aktien sowie die Umbenennung der Gesellschaft in PIERER Mobility AG beschlossen.

SCHWERPUNKTE DER SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat kam im Berichtsjahr zu fünf Sitzungen zusammen. Zusätzlich gab es weitere telefonische Abstimmungsgespräche sowie Beschlussfassungen im elektronischen, fernmündlichen oder schriftlichen Verfahren.

In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit der Überwachung der Arbeit des Vorstandes, hat sich vom Vorstand über Projekte sowie den Geschäftsverlauf und die Geschäftsplanung unter Einbezug der nicht finanziellen Leistungsindikatoren informieren lassen und hat den Vorstand auch bei wesentlichen strategischen Weichenstellungen beratend begleitet. Weiters befasste sich der Aufsichtsrat auch mit der Corporate Governance des Unternehmens sowie dem Compliance Management. Die Auseinandersetzung mit gesetzlichen Neuerungen bildete einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit.

In seiner ersten Sitzung am 19. März 2019 hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit der Erörterung und Beschlussfassung über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und der Prüfung des Konzernabschlusses 2018, der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen für die ordentliche Hauptversammlung sowie den Corporate Governance Bericht, den Nachhaltigkeitsbericht (Nichtfinanzieller Bericht gem. § 267a UGB) und der externen Evaluierung über die Einhaltung der Corporate Governance Vorgaben, die durch die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH durchgeführt wurde, befasst. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 25. April 2019 wurden im Wesentlichen die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie der Geschäftsverlauf der Konzernunternehmen im ersten Quartal 2019 erörtert. Weiters wurde über Kapitalmarktthemen und den Finanzstatus berichtet. Die Schwerpunkte der Sitzung vom 23. Juli 2019

bildeten der Geschäftsverlauf des ersten Halbjahres 2019 und der Ausblick auf das Gesamtjahr der PIERER Mobility -Gruppe, die Berichte der Konzernunternehmen, Kapitalmarktthemen und der Finanzstatus. In der Aufsichtsratssitzung vom 29. Oktober 2019 wurde über die Geschäftsentwicklung (Q1-Q3/2019) sowie den Ausblick auf das Gesamtjahr der PIERER Mobility -Gruppe berichtet. Ein weiteres Thema betraf den Entschluss des Vorstandes, gestützt auf den Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Oktober 2019, ein Rückkaufprogramm zu lancieren, um bis zu 7,404% (entsprechend 20% des Free Floats) des Grundkapitals von PIERER Mobility AG zurückzukaufen. Die erworbenen Inhaberaktien können sowohl als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen (Akquisitionsfinanzierung), zur Weiterveräußerung, als auch zur Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung eigener Aktien verwendet werden. Weiters wurde über die Konzernunternehmen und den Finanzstatus berichtet. Die letzte Sitzung des Berichtsjahres 2019 fand am 19. Dezember 2019 statt und behandelte den Geschäftsverlauf nach 11 Monaten und den Ausblick auf das gesamte Geschäftsjahr 2019. Weiters wurde das Budget 2020 vorgelegt und diskutiert, jedoch nicht zum Beschluss gebracht. Aufgrund der vorzeitigen vollständigen Übernahme des E-Bicycle/Fahrrad Bereichs (PEXCO) in die Gruppe musste sowohl das Budget als auch die Mittelfristplanung überarbeitet und in einer außerordentlichen Sitzung in 2020 zum Beschluss vorgelegt werden. In der Sitzung vom 19.12.2019 hat der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG Mag. Viktor Sigl, MBA als zusätzliches Vorstandsmitglied der PIERER Mobility AG bestellt. Weiters wurde über die Konzernunternehmen und den Finanzstatus berichtet.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat im Geschäftsjahr 2019 an mindestens der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagement-Systems, ferner die Abschlussprüfung, die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie dessen Leistungen einschließlich der Beauftragung von zusätzlich erbrachten Nichtprüfungsleistungen. Der Prüfungsausschuss bestand im Geschäftsjahr 2019 aus drei Mitgliedern. Ausschussvorsitzender war das Aufsichtsratsmitglied Mag. Klaus Rinnerberger (Finanzexperte). Zudem gehörten dem Prüfungsausschuss im Berichtsjahr 2019 der Aufsichtsratsvorsitzende Josef Blazicek und der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Ernst Chalupsky an. Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen zusammen. Im Prüfungsausschuss wurden einzelne Sachgebiete vertiefend behandelt und anschließend dem Aufsichtsrat berichtet. Weiters stand der Prüfungsausschuss unterjährig mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer im laufenden Austausch zu den wesentlichen Themen zu Jahres- und Konzernabschluss. Insbesondere wurden Gespräche mit dem Abschlussprüfer zu Status und wesentlichen Themen der Abschlussprüfung geführt. Vom Vorstand wurden regelmäßig zusätzliche Auskünfte zu den Vorstandsberichten verlangt und Empfehlungen ausgesprochen. Die Schwerpunkte in der Sitzung vom März 2019 waren die eingehende Erörterung aller Themen in Zusammenhang mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2018. Zudem wurde die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss 2019 initiiert, die vom Aufsichtsrat – gestützt auf die

Empfehlung des Prüfungsausschusses – der Hauptversammlung am 25. April 2019 als Wahlvorschlag unterbreitet wurde. In der Sitzung im Dezember 2019 gab der Abschlussprüfer eine Übersicht zum geplanten Ablauf sowie zu den Schwerpunkten der Prüfung für das Geschäftsjahr 2019.

Da sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus nicht mehr als sechs Mitgliedern zusammensetzt, werden die Aufgaben des Vergütungs- und Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS SOWIE LAGEBERICHT

Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, ("KPMG") wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der PIERER Mobility AG am 25. April 2019 zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte KPMG den Auftrag zur Prüfung erteilt. Sowohl der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 als auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, geprüft. Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben und der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der Gesellschaft – jeweils für das Geschäftsjahr 2019 – wurden mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 vermittelt sowie dass die Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften steht und der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht.

Der Abschlussprüfer bestätigte auch, dass der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme für das abgelaufene Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) vermittelt und der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht.

Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers (einschließlich des "Zusätzlichen Berichtes an den Prüfungsausschuss über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß Art 11 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 zum 31. Dezember 2019") wurden im Prüfungsausschuss in der auf den 20. März 2020 vorgezogenen Sitzung eingehend mit den Prüfern behandelt und im Anschluss gemeinsam mit den vom Vorstand aufgestellten Lageberichten sowie dem Corporate Governance Bericht und dem Nachhaltigkeitsbericht (nichtfinanzieller Bericht) dem Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs 1 AktG vorgelegt. Der Abschlussprüfer berichtete in der Prüfungsausschusssitzung über die Ergebnisse seiner Prüfung. Dessen Erläuterungen, insbesondere zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns, wurden ausführlich diskutiert. Sämtliche

Fragen des Prüfungsausschusses wurden beantwortet. Zudem konnte sich der Prüfungsausschuss davon überzeugen, dass seitens des Abschlussprüfers keine Befangenheitsumstände vorlagen. Auch über sonstige Leistungen, die von KPMG außerhalb der Abschlussprüfung erbracht wurden, fand ein Informationsaustausch seitens des Prüfungsausschusses statt. Der Prüfungsausschuss hat den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht erörtert und geprüft. Sämtliche Fragen dazu wurden vom Vorstand beantwortet. Eine externe Auditierung des nichtfinanziellen Berichts ist nicht erfolgt.

Der Prüfungsausschuss hat sich in seinem Bericht an den Aufsichtsrat dem Ergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und ist nach der von ihm vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate Governance Berichtes und des Nachhaltigkeitsberichtes für das Geschäftsjahr 2019 zum abschließenden Ergebnis gelangt, dass die geprüften Unterlagen gesetzmäßig und richtig sind, die vom Vorstand getroffenen bilanzpolitischen Entscheidungen wirtschaftlich und zweckmäßig sind und kein Anlass zur Beanstandung gegeben ist.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Bericht des Prüfungsausschusses und damit auch dem Ergebnis der Abschlussprüfung an. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Beurteilung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der vom Vorstand im Konzernlagebericht und Lagebericht zum Ausdruck gebrachten Einschätzung überein. Sämtliche Fragen des Aufsichtsrates wurden vom Abschlussprüfer und vom Vorstand beantwortet. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate Governance Berichtes und des Nachhaltigkeitsberichtes für das Geschäftsjahr 2019 ist kein Anlass zur Beanstandung gegeben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt, der damit gem. § 96 Abs. 4 AktG festgestellt ist. Er nimmt den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht jeweils für das Geschäftsjahr 2019 zustimmend zur Kenntnis. Auch im Geschäftsjahr 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat Augenmerk auf die Weiterentwicklung der Corporate Governance bei der PIERER Mobility AG gelegt. Der Aufsichtsrat hat den Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und genehmigt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2019 erzielten Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an.

Weiters wurde auf Empfehlung des Prüfungsausschusses ein Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 für die 23. ordentliche Hauptversammlung vorbereitet. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, wird als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr vom 01. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 vorgeschlagen.

Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Rennsportteam für ihren Einsatz und ihren Beitrag zum erfreulichen Unternehmensergebnis im abgeschlossenen Geschäftsjahr. Der Dank gilt auch den Aktionären, Kunden und Partnern, die ihr Vertrauen in die Gesellschaft setzten und damit wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen haben.

Wels, im März 2020

Vorsitzender des Aufsichtsrates

G RÖ S S T ER EURO PÄ ISCHER MOTORRADHERSTELLER

Die KTM AG ist der führende Powered Two-Wheeler-Hersteller in Europa von Premiumfahrzeugen mit dem klaren Ziel, über kontinuierliches Wachstum die Vorreiterrolle in Bezug auf Technologie, Verkauf und Image in der Motorradwelt weiter auszubauen. Innovation lautet das Schlüsselwort in der stetigen Entwicklung von marktgerechten und sicheren Produkten in höchster Qualität. Sämtliche Antriebe als hochwertigste Schlüsselkomponente der Motorräder, seien es hocheffiziente Verbrennungs- oder neuartige Elektromotoren, werden eigens entwickelt, hergestellt und garantieren die Identität der Motorräder der Marken KTM und Husqvarna Motorcycles. Die eindrucksvolle und in der gesamten Motorradwelt unerreichte Erfolgsbilanz im Rennsport ist der beste Beweis für die hohe technische Kompetenz und die Qualität der Produkte von KTM, Husqvarna Motorcycles und WP.

Seit der Gründung 1953 hat KTM in mehr als sechs Jahrzehnten Erfahrung in der Zweiradwelt gesammelt, diese bewusst am Standort Mattighofen fest verankert und über ununterbrochene Investitionen für weiteres Wachstum eingesetzt. Von einer in der weltweiten Motorradindustrie einzigartigen starken Know-how Basis gelingt es dem Konzern, über immer neue und noch bessere Motorradentwicklungen die Spitzenposition in Europa zu festigen.

Bis zum Geschäftsjahr 2022 hat sich KTM einen jährlichen Absatz von 400.000 Motorrädern zum Ziel gesetzt. Die Strategie, mit der diese Zielvorgabe erreicht werden soll, besteht in der Maximierung der Synergien und Ressourcen bei den bestehenden Marken, Prozessen und der Infrastruktur innerhalb der Gruppe.

WELTWEITE MARKEN-EXPANSION

Der Unternehmenserfolg der KTM AG begründet sich neben der herausragenden Produktstärke darauf, die zentralen Werte ihrer wichtigsten Marken zu stärken und diese zielgerecht und nachhaltig zu kommunizieren. KTM besitzt hierbei eine unverwechselbare Markenpersönlichkeit und eine starke Präsenz im weltweiten Wettbewerb. Die global stark wahr genommene Leitphilosophie "READY TO RACE" ist dabei viel mehr nur als begleitender Slogan. Sie ist zentraler Dreh- und Angelpunkt aller Bemühungen. Jede Aktivität und jedes Produkt wird streng an den vier Markenwerten PURITY, PERFORMANCE, ADVENTURE und EXTREME gemessen. Weiterhin verkörpert diese eindeutige Markenpositionierung die überragende Schnelligkeit und Motivation, die globalen vorhandenen Expansionsmöglichkeiten zu suchen – und sofort über gezielte Maßnahmen umzusetzen.

Die wachsende globale Präsenz der KTM-Marke, ihr anhaltender Fokus auf dem Motorsport und die beeindruckenden Zugewinne im Street-Segment tragen allesamt zur kontinuierlichen Expansion der Marke auf dem Weltmarkt bei. Mit der erfolgreichen Markteinführung der neuen Modelle 790 ADVENTURE und 790 ADVENTURE R gelang KTM ein entscheidender Schritt bei der Erschließung neuer Zielgruppen.

MOTORSPORT ALS ZENTRALES KOMMUNIKATIONSINSTRUMENT

Neben der anhaltenden Dominanz im Bereich der internationalen Offroad-Meisterschaften, hat sich KTM mittlerweile zu einer hoch angesehenen Marke auch im Straßenrennsport entwickelt. Bereits 2018 wurden in der extrem hartumkämpften und prestigeträchtigsten MotoGPTM-Weltmeisterschaft beachtliche Ergebnisse erkämpft. 2019 gelang es, dank außergewöhnlicher Bemühungen, den Abstand zur Weltspitze weiter zu verkürzen und den Anspruch sich auch hier als Siegermarke zu etablieren, weiter voran zu treiben.

Die ehrgeizigen Unternehmensziele gehen daher auch zukünftig Hand in Hand mit der Motorsportstrategie, hat diese doch einen direkten Effekt auf die globalen Vertriebsaktivitäten. Motorsport ist und bleibt das zentrale Instrument zur Kommunikation der Marke und zur Steigerung ihrer Bekanntheit.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG ALS TREIBENDE INNOVATIONSKRAFT

Ein zentrales Element der Unternehmensstrategie ist die direkte Übernahme erfolgreicher Technologien aus dem Rennsport in Serienprodukte. Siege einzufahren, gehört zur Unternehmenskultur, die in die Produkte und alle anderen Aktivitäten einfließt. Wesentliche Elemente der langfristigen Wachstumsstrategie von KTM bestehen im weiteren Ausbau des Produktportfolios und dem Öffnen neuer Nischen und Märkte. Dementsprechend wird nachhaltig auf Forschung und Entwicklung fokussiert, auch um im internationalen Technologie-Wettstreit gerüstet zu sein. Führende Zulieferer im Hochtechnologiebereich als auch die KTM AG profitieren beidseitig von Kooperationen bei der Vorserienentwicklung. KTM hat als Entwicklungspartner für hochleistungsfähige Fahrassistenzsysteme eine führende Position inne.

Jedes Jahr wachsen zudem die Bemühungen, die Qualität des Unternehmens auch in das gesamte Vertriebsnetz zu überführen. Die Stärkung regionaler Handelsstrukturen über intensive Schulungsmaßnahmen ist längst zu einem wichtigen Geschäftselement geworden.

Als zukunftsorientiertes Unternehmen vermarktet die KTM AG erfolgreich Produkte, die mit hoher handwerklicher Kompetenz entwickelt wurden. Mit ihrer langen Geschichte und dem einzigartigen, auch für die Produkte nutzbarem Motorsport-Programm, setzt die KTM AG kontinuierlich alles daran, stets die höchsten Entwicklungsstandards erfolgreich einzusetzen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und weiter in globale Märkte vorzudringen. Innovation lautet das ausschlaggebende Kriterium für die Erreichung dieser Vision.

NEUE KÄUFERGRUPPEN DURCH HUSQVARNA MOTORCYCLES

Einen deutlichen Anteil am steigenden Geschäftsergebnis hat die erfolgreiche Integration von Husqvarna Motorcycles. Eine klare Positionierung und Differenzierung der Marke sowie der mit großer Energie voran getriebene Aufbau einer umfassenden Modellpalette im Offroad- und Streetsegment, stärken das gesamte Geschäftsmodell. Der Verkauf von Husqvarna Motorcycles zielt auf neue Käufergruppen ab und generiert neue Mitglieder für die KTM AG-Familie.

ENTWICKLUNG IM VIERRADSEGMENT

Der Bau des KTM-Sportwagens X-Bow zeigt, dass die KTM AG in der Lage ist, neue Produktreihen außerhalb ihres Motorrad-Kerngeschäfts zu entwickeln und aufzubauen. Dabei ist die Erfahrung, die beim Bau von Fahrzeugen in Leichtbauweise gewonnen wurde, für die Entwicklung neuer Fahrzeugkonzepte von unschätzbarem Wert. Auch hier gilt "READY TO RACE". Ein eigener Markenpokal als auch siegfähige GT4-Rennautos sind logische Spin-offs der Entwicklung im Vierradgeschäft.

READY TO RACE

P U R I T Y PERFORMANCE

KTM 790 Adventure MY19

VORREITER BEI DER ENTWICKLUNG VON E-ANTRIEBEN

Mit Blick auf aktuelle und zukünftige Szenarien der Mobilität spielt die KTM AG eine führende Rolle bei der innovativen Entwicklung von Elektroantrieben. Die Entwicklung des elektrischen Hochleistungsmotorrads KTM FREERIDE E hat das Potenzial aufgezeigt und bewiesen. Auf Grundlage dieser Forschung entwickelt die KTM AG über eigens geschaffenen Strukturen Technologien, die alternative Formen der Mobilität im städtischen Raum für vielfältige Anwendungen unterstützen. Im gesamten Produktangebot werden Fahrzeuge mit rein elektrischen Antriebslösungen an Bedeutung gewinnen.

MOTORSPORT

Der Leitspruch READY TO RACE steht im Zentrum der Philosophie, des Charakters und der Leidenschaft von KTM. In den Kategorien Enduro, Motocross, Rally, Rennstrecke und Supercross hat KTM mehr als 300 FIM-Weltmeistertitel gesammelt und seine Präsenz in den letzten Jahren mit Hilfe von sechs Kernprinzipien gefestigt: Führungsqualität, die besten Leute in den richtigen Positionen, optimale Innovation und Performance-Technologien für die Rennstrecke, technische Schlüssel-Partnerschaften, eine gemeinsame Überzeugung und Einstellung und das Investieren in Athleten. Mit der stetigen Unterstützung hervorragender Partner wie Red Bull, WP Suspension, Pankl Racing Systems AG, Motorex und Akrapovič streben KTM-Rennteams nach Ruhm und Spitzenleistungen. Dieser Anspruch hat das Unternehmen zu einer der aktuell proaktivsten und erfolgreichsten Sportmotorrad-Marken der Welt gemacht.

MOTOCROSS

Die allerersten kompetitiven Erfolge konnte KTM im Motocross-Sport für sich verbuchen. Der Russe Gennadij Moiseev errang 1974 den ersten Weltmeistertitel für KTM. In den darauffolgenden 20 Jahren haben Heinz Kinigadner, Trampas Parker, Shayne King und Joel Smets mit ihren Titeln weitere wichtige Kapitel in der Renngeschichte des Unternehmens hinzugefügt. Bis zur Jahrhundertwende hatte KTM ihre Stellung als starke Kraft in der FIM-Weltmeisterschaft, der AMA Motocross-Serie sowie anderen Serien in aller Welt zementiert. Seit der Einführung der MX2-Klasse im Jahr 2004 gewann KTM mit der KTM 250 SX-F, dank acht verschiedenen Fahrern, alle bis auf vier MX2-Titel. 2010 stieß Tony Cairoli zum Red Bull KTM Factory Racing-Team und bescherte KTM mit dem ersten Titel in der Königsklasse, der MXGP. Sowohl Cairoli, mit der KTM 350 SX-F und der KTM 450 SX-F, als auch Teamkollege Jeffrey Herlings – vierfacher Weltmeister mit Red Bull KTM Factory Racing – setzten das Erbe für KTM an der Spitze der MXGP-Weltmeisterschaft fort. Im Jahr 2020 wird der MX2-Weltmeister der Jahre 2018 und 2019, Jorge Prado, zu ihnen stoßen. Cairoli, Herlings und Prado – gemeinsam tragen sie 15 Weltmeistertitel – bekommen den Rookie of the Year 2019 Tom Vialle (sieben Podestplätze in seiner ersten Saison) sowie den Debütanten Rene Hofer zur Seite gestellt.

ENDURO | OFFROAD | RALLY

Auch in den Kategorien Enduro, Offroad und Rally sollten weitere Titel folgen. Viele Namen drückten den Ergebnislisten ihren Stempel auf und hatten Einfluss auf die Entwicklung der österreichischen Maschinen, damit diese weiterhin ihre jeweiligen Klassen dominieren. KTMs Speed und Zuverlässigkeit beim wahrscheinlich härtesten Offroad-Rennen von allen – der Dakar Rally – resultierte im Laufe der Jahre in einem Rekord: 18 Siege in Folge mit acht verschiedenen Fahrern. Auch im Jahr 2020 setzt KTM sein Engagement in der WESS Enduro-Weltmeisterschaft fort. Gefahren werden Classic und Hard Enduro-Rennen, die die Fahrer vor verschiedene Herausforderungen stellen, um am Ende den besten Enduro-Fahrer der Welt zu krönen. Weiters plant KTM, seinen 2019er-Titel in der relativ jungen FIM Cross-Country-Rallies-Weltmeisterschaft durch Sam Sunderland zu verteidigen.

ROAD RACING

Die RC8 sorgte in nationalen Superbike-Meisterschaften für Furore. Als sich KTM entschloss, die höchsten Stufen des Straßen- und Grand-Prix-Rennsports anzugehen, war der Grundstein für herausragende Leistungen gelegt. Die KTM-2-Takt-Technologie verhalf der Marke zu insgesamt 22 Siegen in den 125-cm³- und 250-cm³-Klassen der Jahre 2004 bis 2008. Als im Jahr 2012 die Moto3™ aus der Taufe gehoben wurde, kehrte KTM in die kleineren Hubraumklassen zurück und gewann gleich seine erste Saison mit Sandro Cortese. Mit der RC4 kämpft KTM bei der Moto3™ seither jedes Jahr um die Krone. Auch in der Moto2™ errang KTM in den Jahren 2017 und 2018 jeweils mindestens 9 Siege. Nach einem schwierigen Saisonstart im Jahr 2019 holte Brad Binder fünf beeindruckende Siege und wurde Zweiter in der Serie.

2020 ist das vierte Jahr von KTM in der MotoGP ™. Die RC16 wurde der Welt im Jahr 2016 vorgestellt und feierte ihr Wild-Card-Debüt beim spanischen Grand Prix. Auf der gleichen Strecke bescherte Pol Espargaro KTM im Jahr 2018 seinen ersten Podestplatz – ein riesiger Meilenstein für das gewaltige Motorsport-Projekt. Dank der Partnerschaft mit dem Red Bull KTM Tech3-Team waren 2019 vier RC16s am Start und die Defizite zu den besten Teams und Fahrern (mit wesentlich mehr Erfahrung in der MotoGPTM) wurden nach und nach abgebaut, was zu einigen Top-Ten-Resultaten führte. Zusammen mit einem Testprogramm mit MotoGPTM-Legende Dani Pedrosa sowie dem Finnen Mika Kallio und einer Struktur, durch die aufregende junge Talente über den neuen Northern Talent Cup und die Red Bull MotoGPTM-Rookies in den Grand-Prix-Sport aufsteigen können, hat KTM ebenfalls bestens dafür vorgesorgt, seine unglaublichen Erfolge fortsetzen zu können. Der Weg in die Königsklasse – die KTM GP Academy – wird auch künftig mit vielversprechenden Athleten, Meilensteinen und jeder Menge spannender Action gefüllt sein.

Cooper Webb / KTM 450 SX-F, 17th Rd. Supercross 2019 - Las Vegas, NV (USA), Foto: Simon Cudby

Erzbergrodeo 2019 – Eisenerz (AUT), Foto: Future7Media

EI NZIG A RT IG E G ESCHICH T E U N D ERFO LG AUF ZWEI RÄDERN

Mit einer weit über einhundertjährigen Geschichte fußt die Marke Husqvarna auf einer außergewöhnlich bewegten Tradition – setzt aber in der schnellen Motorradwelt getreu dem Markenversprechen "PIONEERING SINCE 1903" auf eigenständige wie progressive Lösungen.

Hinter der starken Marke steckt eine klare Zielsetzung: Über einen weiterhin konsequenten Ausbau der Produktpalette mit komplett neuen Modellen im Straßenund Offroadbereich, wird sich Husqvarna Motorcycles bis 2022 zum drittgrößten europäischen Hersteller entwickeln. Seit Husqvarna Motorcycles im Jahr 2013 Teil der KTM AG geworden ist, konnte die Struktur innerhalb kürzester Zeit mit beeindruckenden jährlichen Wachstumszahlen glänzen. Nach nur einem Jahr in der KTM AG erzielte Husqvarna Motorcycles 2014 Verkaufszahlen für Offroad-Modelle, die einen Rekord in der 111-jährigen Firmengeschichte darstellen. Nach der Einführung neuer straßentauglicher Modelle gelang es Husqvarna Motorcycles, auch im Folgejahr weiter zu expandieren und den nächsten Rekordumsatz sicher zu stellen.

MARKENBOTSCHAFT DURCH UNGEFILTERTEN FAHRSPASS FÜR EINEN GRÖSSEREN KUNDENKREIS

Die Markenwerte PREMIUM, PIONEERING und SWEDISH ROOTS als Leitkompass der Marke sorgen für ein starkes Profil als auch für eine klare Differenzierung. Weiter verpflichtet sich Husqvarna dem Anspruch, Kunden in aller Welt den ungefilterten Fahrspaß von hochwertigen Produkten zugänglich zu machen. Dies schließt auch intensive Bemühungen ein, um den Kundenkreis stetig zu erweitern, offen zu sein für die globalen Effekte im Bereich Mobilität – ohne dabei jedoch die klaren definierten Kernbotschaften von Husqvarna Motorcycles zu verwässern.

Die Stärkung der Markenbekanntheit ist ein zentraler Bestandteil der aktuellen Strategie, die durch den Ausbau des Händlernetzes und die konsequente Verbesserung des globalen Vertriebs flankiert wird. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Händlernetzes ist darauf ausgerichtet, den Bekanntheitsgrad der Marke und die Nachfrage global zu fördern. Angesichts vieler unerschlossener Märkte, Bereiche und Kundensegmente außerhalb der traditionellen Offroad-Fahrergemeinde wird dieses stetig expandierende globale Netzwerk weiteren Zugang zur Marke eröffnen, um das volle Potenzial der großen Marke nachhaltig zu erfahren.

NACH ERFOLGEN IM OFFROAD-MOTORSPORT EINSTIEG IN DIE MOTO3

Husqvarna Motorcycles beweist zudem das sich elementar traditionelle Werte und Wettbewerb nicht ausschließen. Speziell im wichtigen US-amerikanischen Markt, der zudem die weltweit hochklassigsten Rennserien im Offroad-Motorradsport ausrichtet, zählt die Marke zu den führenden Mitstreitern. Der Gewinn der AMA-Supercross Weltmeisterschaft durch Jason Anderson ging als bedeutender Meilenstein in die lange Unternehmensgeschichte ein.

Neben dem umfassenden Engagement in den weltweit beachteten Disziplinen "Rally" und "Extreme Enduro" sieht sich die Marke gleichfalls zu einer starken Präsenz im Bereich des Straßenrennsports verpflichtet. Dem konsequenten Entwicklungsplan in das Straßenmotorrad-Segment und der damit verbundenen Steigerung der Markenbekanntheit folgt die Entscheidung, die innovative und fortschrittliche Marke mit Beginn der Saison 2020 gleichfalls in das Rennen um die Straßenweltmeisterschaft der Moto3-Kartegorie zu schicken.

HOCHKLASSIGE UND INNOVATIVE PRODUKTPALETTE

Das eindeutige Bekenntnis die Marke Husqvarna Motorcycles weltweit auch als lebendigen und kompetenten Hersteller im Straßenbereich zu etablieren, zieht einen klaren Fokus in der Produktentwicklung nach sich. Als Pionier, kombiniert mit einer sehr zugänglichen, unaufdringlichen und verbindlichen Markenpersönlichkeit, kann sich Husqvarna Motorcycles für ein größeres und allgemeineres Zielpublikum öffnen und sich jenseits der traditionellen Straßenmotorradfahrer neue Kundenkreise erschließen. Die "Real Street"-Reihe mit den Modellreihen VITPILEN und SVARTPILEN sind erste Säulen der Produktstrategie, hinter der sich aktuell bereits vier individuelle, hochklassige Motorräder mit begeisternder Designsprache zeigen. Insgesamt zielt die Markenstrategie

darauf, den Street-Fokus im Anbetracht der großen möglichen Steigerungspotenziale zu schärfen. Gleichzeitig wird das Engagement und die Präsenz der Marke in der Offroad-Welt gesichert und über Innovation weiter gestärkt.

Der Weg zur Strategieumsetzung ist dabei typisch Husqvarna: Hochentwickelte Technik trifft auf Authentizität – gepaart mit einem klaren Design für ein modernes und kompromissloses Fahrerlebnis. Seit der Enthüllung der ersten Konzeptbikes (VITPILEN 401 und SVARTPILEN 401) im Jahr 2014 folgte die Realisierung der beachtlichen Reihe an Straßenmodellen. Nach der erfolgreichen Einführung von VITPILEN 401 und SVARTPILEN 401 sowie der ebenfalls 2018 präsentierten VITPILEN 701, folgte 2019 in Form der SVARTPILEN 701 die nächste Neuheit im Real Street-Bereich.

Um die immense Bedeutung der Nachwuchsförderung auch im Bereich Offroad zu unterstreichen, präsentierte das Unternehmen ebenfalls hier eine gravierende Produktinnovation. Der Husqvarna EE 5 Mini Motocross kommt trotz ihres geringen Gewichts als Einsteiger-Kinderbike eine schwerwiegende Rolle zu. Dank einem in Eigenregie entwickelten, rein elektrischen Antrieb mitsamt fortschrittlichster Steuerungselektronik, untermauert die EE 5 das Markenversprechen Pionierleistungen in die Motorradwelt zu bringen.

Atemberaubende Studien, wie die mit Designpreisen gewürdigte 701 Aero auf Basis der VITPILEN, stimulieren die Phantasie der weltweiten Community und geben bereits heute einen vielversprechenden Einblick in die dynamischen Zukunftsaktivitäten der schnell an Bedeutung gewinnenden Marke.

Foto: H. Mitterbauer

MOTORSPORT

Der Motorsport ist fester Bestandteil der 116-jährigen Geschichte von Husqvarna Motorcycles und wird auch weiterhin eine treibende Kraft in der Entwicklung von klassenführenden Serienmotorrädern darstellen. Husqvarna Motorcycles ist nach wie vor fest entschlossen, auf höchstem Niveau des Zweirad-Motorsports Erfolge zu erzielen.

FACTORY RACING

Das Rockstar Energy Husqvarna Factory Racing-Team wurde vor vier Jahren ins Leben gerufen und bescherte Husqvarna Motorcycles im Jahr 2018 einige der wichtigsten Erfolge der Unternehmensgeschichte, unter anderem die Titel in der AMA 450SX- und der 250SX East Region-Meisterschaft des Jahres 2018.

SUPERCROSS | MOTOCROSS

Um einer umwerfenden Saison in der AMA Supercross-Serie die Krone aufzusetzen, schrieb Jason Anderson Geschichte, indem er sich den Sieg in der AMA 450SX-Meisterschaft – und damit den ersten seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1903 – sicherte. Nachdem sich Husqvarna Motorcycles im Jahr 2017 mit dem Sieg der AMA 250SX East Region- und der AMA 250MX-Meisterschaft in der 250-cm³-Klasse als dominante Kraft etabliert hatte, verteidigte Zach Osborne seinen Supercross-Titel und gewann 2018 seine zweite AMA 250SX East Region-Meisterschaft in Folge.

Als Speerspitze des Engagements von Husqvarna Motorcycles in der FIM-Motocross-Weltmeisterschaft sicherte sich Thomas Kjer-Olsen den zweiten Platz in der MX2-Weltmeisterschaft 2019. In der MXGP-Weltmeisterschaft erzielten die FC 450-Fahrer Pauls Jonass und Arminas Jasikonis den sechsten und siebten Platz.

ENDURO | OFFROAD | RALLY

Auf ihren Husqvarna FR 450 Rally lieferten sich Pablo Quintanilla und Andrew Short 2019 zahlreiche Schlachten mit der Konkurrenz und beendeten die Saison mit einem Doppelsieg bei der Rally du Maroc. Bei der Rallye Dakar 2019 bescherte der zweifache FIM Cross-Country-Rallies-Weltmeister Quintanilla dem Husqvarna-Team einen soliden vierten Platz, bevor er sich – nach einer Verletzungspause – mit dem Sieg der Atacama Rally zurückmeldete. Short erkämpfte sich seinerseits einen beeindruckenden sechsten Platz in Dakar und gewann den letzten Lauf zur FIM Cross-Country-Rallies-Weltmeisterschaft in Marokko, womit er sich zum Vize-Weltmeister krönte.

Als Teil eines starken Teams in der World Enduro Super Series schrieb Billy Bolt 2018 Geschichte, indem er mit seiner Husqvarna den ersten WESS-Weltmeistertitel der Geschichte errang. Husqvarna Motorcycles brachte auch 2019 ein Weltklasse-Team an den Start der aus unterschiedlichen Kategorien bestehenden WESS und feierte mit Alfredo Gomez den zweiten Platz im Endklassement. Zusätzlich dazu gewann Graham Jarvis zum fünften Mal das legendäre ErzbergRodeo.

Für den amtierenden AMA EnduroCross-Champion Colton Haaker hätte die aktuelle Saison in dieser Indoor-Enduro-Serie nicht besser verlaufen können. Er holte sich den Titel in der FIM SuperEnduro-Meisterschaft 2019, den bereits dritten FIM-Weltmeistertitel seiner Karriere. Haaker sicherte sich außerdem den AMA EnduroCross-Titel 2019.

ROAD RACING

Im Jahr 2020 kehrt Husqvarna Motorcycles in den internationalen Rundstrecken-Rennsport und die FIM Moto3TM-Weltmeisterschaft zurück. Auf zwei Husqvarna FR 250 GP-Maschinen wird das Max Racing Team von Max Biaggi den Italiener Romano Fenati und den Spanier Alonso Lopez ins Rennen schicken.

Graham Jarvis, Erzbergrodeo 2019 – Eisenerz (AUT), Foto: Future7Media

GASGAS OFFROAD-LEIDENSCHAFT

GASGAS-Motorräder verkörpern einen aufregenden, dennoch zugänglichen Einstieg in die Performance-Offroad-Motorradwelt. GASGAS hat ein reiches, zugleich stolzes Erbe im Offroad-Motorradrennsport sowie bei Trial-Wettbewerben und verfügt über einen ausgeprägten, spanischen Stil mit einem verlockenden, bodenständigen Charakter. Diese Grundhaltung spiegelt sich in einer robusten Produktlinie wider, die darauf ausgerichtet ist, das größtmögliche Fahrerlebnis zu bieten.

DIE WURZELN

GASGAS ist aus der Asche legendärer Trial-Marken entstanden und spielt seit Ende der 1980er Jahre eine zentrale Rolle bei Trial Wettbewerben. Dank seiner Zweitakt-Motorentechnologie gilt GASGAS als führendes Unternehmen bei Trial-Motorräder. Der Fokus der technischen Weiterentwicklung liegt auf dem Enduround Motocross-Segment.

DER GASGAS MOTORRADFAHRER

GASGAS zielt auf Benutzerfreundlichkeit, möchte alle Motorradfahrer ansprechen, die ihre Leidenschaft für das Motorradfahren teilen wollen. Diese, von der Community geprägte Einstellung zeugt von einer pulsierenden und verspielten GASGAS Persönlichkeit.

OFFROAD-MOTORRADERLEBNIS FÜR ALLE

Trotz weitreichender und wettbewerbsintensiver Kompetenzen im Motorsport will GASGAS auch anderen Motorradfahrern die Möglichkeit bieten, sich dem GAGGAS Motorraderlebnis anzuschließen und die Freude an der Fahrt zu teilen. Sowohl neue als auch alte Fahrer sind beim Offroad-Motorradfahren gleichermaßen willkommen – um mehr Spaß zu haben und "Gas zu geben"!

Mit den GASGAS Modellen wird das Offroad-Angebot der PIERER Mobility-Gruppe optimal ergänzt. Durch die Erweiterung des Produktportfolios können neue Nischen und Märkte erschlossen sowie ein lückenloser Kunden-Lebenszyklus gesichert werden. All das sind wesentliche Elemente, um zur langfristigen Wachstumsstrategie der Gruppe beizutragen.

PRODUKTPORTFOLIO

  • Trial
  • Sportminicycles (Kids/Junior)
  • Offroad (Motocross, Cross Country, Enduro)

EC 350F MY21 MC 450F MY21

TXT Racing Action

L EIS T U N G SBES T I M M E N DE KO M P O N E N T E N F ÜR DIE SCH N EL L S T E N Z W EI - U N D VIERRÄDER

Die WP SUSPENSION GmbH ist einer der weltweit führenden Hersteller leistungsstarker Fahrwerkskomponenten im Powered Two-Wheeler- aber auch Sportwagenbereich. Herausragende Expertise genießt die stetig wachsende Unternehmung bei innovativen und im Motorsport erfolgreich eingesetzten Federelementen.

Im Zuge der Integration der WP-Gruppe in die KTM AG wurde 2018 die Leitgesellschaft in "KTM Components GmbH" (vormals "WP Performance Systems GmbH") umbenannt. Die starke Marke WP mit der weltweiten Anerkennung als entwicklungsstarker Spezialist blieb erhalten. Über kontinuierlich enge Vernetzung innerhalb der Gruppe, gelang es auch im jüngsten Geschäftsjahr noch mehr Synergiepotentiale zu nutzen, was zu einer deutlichen Effizienzsteigerung des global agierenden Konzerns beitragen konnte.

INNOVATIONEN IN DER PRODUKTENTWICKLUNG

"INNOVATION & PERFORMANCE" stehen bei WP im Mittelpunkt, wobei Leistung eine besonders wichtige Rolle bei der Markenaktivität spielt. Mit hochwertigen Komponenten sollen sowohl die Ansprüche von Rennfahrern als auch von "normalen" Bikern erfüllt werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und sich in einem stark umkämpften Markt behaupten zu können, unternimmt WP intensive Bemühungen in den Bereichen Innovation sowie Forschung und Entwicklung. Die Ressourcen in diesem entscheidenden Feld werden auch im Geschäftsjahr 2020 nachhaltig verstärkt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Marke ihren globalen Vorsprung in allen Offroad-Segmenten ausbaut und weiters starke signifikante Steigerungen im Bereich "Street" erreicht. Herausragend auf der Produktseite ist neben weiter optimierten Federelementen für den Spitzenbereich im Offroad-Sport, eine völlig neuartige Vorderradgabel für den Einsatz im Top-end Superbike Segment – erste Einsätze sind im Jahr 2020 geplant.

Nicht nur auf der Rennstrecke, sondern auch im Alltag durchgeführte Tests und Entwicklungen ermöglichen es WP, vom Rennsport inspirierten Input in Street- und Offroad-Leistung zu überführen und somit intelligentere und überraschendere Technologien bereitzustellen.

MOTORSPORTERFOLGE

Die Anstrengungen und Investitionen zahlen sich aus. Nach zahlreichen Erfolgen im Offroad-Sport, fasst WP verstärkt Fuß auf der Straße und steigt 2012 in die MotoGPTM ein. Hier unterstützt der Fahrwerkshersteller die KTM-Werksteams in allen Klassen und gewann mit dem Team von Aki Ajo in den Jahren 2015 und 2016 den Weltmeistertitel in der Moto2.

Auch in der aktuellen Ära der Klassen Moto3 und Moto2 beweisen die mit WP ausgerüsteten Teams und Fahrer Siegfähigkeit. Aaron Canet mit Rennsiegen in der kleinsten Grand-Prix Klasse als auch erneut Brad Binder im Kampf um die Weltmeisterschaft in der leistungsdichten Moto2-Kategorie, beweisen das überragende Know-how bei diesen entscheidenden Komponenten.

AUSBAU UND WEITERENTWICKLUNG DES VERTRIEBS

Zentraler Aspekt der Unternehmensentwicklung ist die stetige, quali- und quantitative Weiterentwicklung des Vertriebs. Alleine 2019 wuchs das WP Authorized Center-Netzwerk um 45 auf jetzt 120 internationale Vertriebs- und Servicestützpunkte. Ein Meilenstein von dem vor allem die anspruchsvollen Kunden entscheidend profitieren. 84 WP Authorized Center befinden sich aktuell in Europa.

Intensive Headquarter-Schulungen, mit denen das Know-how und die Fachkenntnisse der Mitarbeiter der Authorized Center ausgebaut werden sollen, unterstützen den Anspruch auf ein erreichbares und kompetentes Vertriebssystems. Aktuell expandiert das WP Netzwerk in weitere, im Sinne der Motorradindustrie bedeutende Märkte. Während in Kolumbien einen neue Importeursstruktur geschaffen werden konnte, anerkennt WP die Bedeutung des japanischen Marktes, durch eine komplette Integration in die hiesige KTM Tochtergesellschaft.

GESCHÄFTSZIEL & AUSBLICK

Am großen Ziel, den Kunden in den Hauptfokus aller Bemühungen zu setzen, hält das Unternehmen in 2020 weiter fest. Auch die weitere Stärkung des Bewusstseins für die Marke wird als zentrale Aufgabe der Struktur festgeschrieben. Die weitere Steigerung der Nachfrage nach WP-Pro-Komponenten als nachhaltige, leistungsstarke Aftermarket-Lösung für Motorräder ist die zentrale Aufgabe der Vertriebs- und Marketing-Organisation. Mit gewachsenen Strukturen im Bereich der Entwicklung als auch der Einsatz eines konsequenten Produktmanagements, gelingt es schneller auf die Bedürfnisse des Marktes zu reagieren und das komplette Produktportfolio umfassend zu optimieren.

Entsprechend wird das Geschäftsziel für 2020 darin bestehen, einen besseren Zugang zu WP-Produkten und WP-Fachwissen zu gewährleisten und das Authorized Center-Netzwerk sowie das Produktportfolio im Straßenbereich weiter auszubauen. Diesem Ziel wird auch im kommenden Jahr mit einem nochmals erweiterten Engagement in der IDM (Internationale Deutsche Motorradmeisterschaft) Rechnung getragen, nachdem 2019 bereits sechs Teams technische Unterstützung erhielten. Die leistungsstarken PRO COMPONENT-Fahrwerke sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre schon jedem 15. Kunden zum perfekten und erfolgreichen Fahrerlebnis in den relevanten Segmenten verhelfen.

E-MOBILITÄT

Die Schweinfurter PEXCO GmbH wurde im Juli 2017 von Susanne und Felix Puello, zusammen mit Stefan Pierer und der PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) gegründet und ist ein europaweit agierender Anbieter von Elektrorädern sowie Fahrrädern. Die klare Vision: ein Global Player in der Mobilitätswelt von heute und morgen zu werden. Von null auf hundert ist das Unternehmen in nur knapp zwei Jahren durchgestartet und es wurden die beiden Marken Husqvarna E-Bicycles und R RAYMON zum Leben erweckt. R RAYMON bietet sowohl Fahrräder als auch E-Bikes für unterschiedliche Zielgruppen: Von Kinderrädern bis hin zu Rennrädern, von City-E-Bikes bis hin zu sportlichen E-MTBs.

HUSQVARNA E-BICYCLES

Husqvarna ist mit 122 Jahren eine der ältesten Fahrradmarken der Welt. Vor über einem Jahrhundert wurde im schwedischen Huskvarna ein kleines Stück Mobilitätsgeschichte geschrieben, das Rad sprichwörtlich neu erfunden. Und seit 2017 steht es nun nicht mehr still. Die Produktpalette umfasst heute die ganze Bandbreite in Sachen E-Mobility. Von der City bis zum Trail können alle Untergründe auf dem passenden Husqvarna E-Bike gemeistert werden. Und auch in Sachen Design geht Husqvarna E-Bicycles einen neuen Weg. Alle E-Bikes der Kollektion sind reduziert nordisch gestaltet, mit charakteristischer Silhouette und hohem Wiedererkennungswert. Der Blick des Betrachters wird immer auf das Herzstück eines jeden E-Bikes gelenkt: die Antriebseinheit. Und damit ist auch die Brücke zu Husqvarna Motorcycles geschlagen.

EXPANSIONSKURS

Im Dezember 2019 wurde die PEXCO GmbH vollständig von der österreichischen PIERER Mobility AG übernommen und die E-Bicycle Aktivitäten in der in 2020 neu gegründeten Husqvarna E-Bicycles GmbH gebündelt. Mit dieser Maßnahme wird das Thema E-Mobility auf ein nächstes Level gehoben. Mit diesem Schritt wurde auch die positive Unternehmensentwicklung ganz entscheidend beschleunigt und der starke (internationale) Expansionskurs der Marken Husqvarna E-Bicycles sowie R RAYMON kann fortgeführt werden. Weitere, relevante Märkte, wie etwa Spanien oder USA sollen ebenfalls in den Fokus rücken.

NEUE MOBILITÄTSKONZEPTE

Ziel ist es, Innovations- sowie Entwicklungspotenziale im Bereich der Elektromobilität voll auszuschöpfen und als Global Player mit starken Marken den wachsenden Markt mitzugestalten und Marktanteile zu sichern. Zudem sollen unternehmenseigene Synergien in branchenübergreifenden Innovationsprojekten stärker ausgespielt werden. Das E-Bike ist ein Archetyp der Elektromobilität – es gibt aber noch zahlreiche, weitere Ausprägungen, die für alle Parteien spannende Möglichkeiten bieten.

Der E-Mobility-Markt birgt große Wachstumspotenziale: E-Bikes stehen für eine gesunde, nachhaltige und individuelle Fortbewegung. Sie sind ein zunehmend wichtiger Baustein moderner Mobilitätskonzepte. Gerade die Beliebtheit von E-Bikes wächst dynamisch und hat inzwischen alle Modellgruppen im Fahrradsektor erfasst. Sie erlauben längere Wegstrecken und höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und

R RAYMON TOURRAY E 6.0

HUSQVARNA GRAN URBAN 6

HUSQVARNA HARD CROSS X

FO RSCHU N G & ENTWICKLUNG

Für die KTM AG, als technologiegetriebenen Premiumhersteller im Sportmotorrad-Segment, steht der Bereich Forschung- und Entwicklung (F&E) seit Jahren besonders im Fokus unserer Aktivitäten. Unser konstant hohes Engagement im Entwicklungsbereich ist Teil unserer DNA und stellt eine wesentliche Säule unseres Erfolgs dar. Als Resultat unserer progressiven F&E-Strategie entstehen innovative Produkte, die den hohen Erwartungen unserer Kunden hinsichtlich Technologie und Qualität gerecht werden. Gleichzeitig ermöglicht es uns, nachhaltig neue Märkte zu erschließen.

Besonderes hohe Priorität ordnen wir dabei der frühzeitigen Erkennung von Trends im Powered-Two-Wheeler (PTW) Segment und der Weiterentwicklung unserer Produkte hinsichtlich technischer und funktioneller Aspekte zu. Gleichzeitig betreiben wir hohen Aufwand zur Verfolgung und Umsetzung der Kundenanforderungen in unseren Produkten und Dienstleistungen, um unsere technologische Vorreiterrolle weiter auszubauen und eine marktnahe Entwicklungsstrategie gewährleisten zu können.

Dank unserer global agierenden Forschungs- und Entwicklungsorganisation verfügen wir über ein leistungsstarkes Portfolio an hoch qualifizierten Entwicklungsressourcen – etwa im Bereich Konstruktion, Berechnung und Simulation. Darüber hinaus können wir durch unseren hauseigenen Maschinen- und Anlagenpark, der für die Produktion, den Aufbau und die Erprobung neu entwickelter Prototypen eingesetzt wird, schnell auf die Anforderungen unserer Produktentwicklung reagieren. Neben unserem primären Ziel, die Produkt- und Technologieentwicklung voranzutreiben, haben wir uns im vergangenen Wirtschaftsjahr weiterhin intensiv mit der Steigerung unserer Produktentwicklungs-Effizienz durch Evaluierung und Weiterentwicklung unserer Prozesslandschaft befasst.

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 zeichnete sich erneut durch eine Vielzahl an erfolgreich in Serienproduktion übergeleiteter Modelle der Konzernmarken KTM und Husqvarna Motorcycles aus. So konnte zu Jahresbeginn mit der KTM 790 ADVENTURE / R bereits der zweite Serienanlauf eines Modells gestartet werden, das auf der erst im Vorjahr erschlossenen Reihenzweizylinder-Plattform basiert. Zur Vervollständigung der Modellpalette im für die KTM AG strategisch wichtigen Mittelklassesegment wurde im Rahmen der EICMA 2019 ein weiteres Modellderivat, die KTM 890 DUKE R, erstmals vorgestellt. Weitere Meilensteine des ersten Quartals stellen die einem umfassenden Technologieupdate unterzogenen und hinsichtlich ihres Designs deutlich überarbeiteten Mittelklasse-Modelle KTM 690 SMC R und KTM 690 ENDURO R dar. Zusammen mit der ebenfalls im ersten Quartal vorgestellten Husqvarna SVARTPILEN 701, dem Schwestermodell der im Vorjahr in Serienproduktion übergeleiteten Husqvarna VITPILEN 701, besetzen sie das für die KTM AG seit ihrem Eintritt in den Street-Bereich wichtige Nischensegment der Einzylinder-Mittelklasse.

Unsere Erfolgsgeschichte basiert auf zahlreichen eindrucksvollen Siegen im Offroad-Motorsport. Gerade deshalb arbeiten wir unermüdlich an der Weiterentwicklung unserer Offroad-Competition Modelle. Zu den Höhepunkten des zweiten und dritten Quartals gehörte daher die Serienproduktionsüberleitung unserer neu entwickelten KTM und Husqvarna Motorcycles Enduro Modelle im Fullsize-Offroad Segment. Unserem Markenleitsatz "Ready to Race" folgend, wurden diese, neben einer umfassenden Prototypenerprobung, auch im Rahmen unseres weltweiten Motorsportengagements unter härtesten Bedingungen validiert und geprüft. Die jüngste Modellgeneration unserer Fullsize-Offroad-Plattform ist Ergebnis einer ausgeklügelten Plattformstrategie, deren primäres Ziel es ist, die Performance aller verbauten Komponenten zu optimieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Material- und Kosteneffizienz zu gewährleisten.

Das vierte Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres umfasste eine Reihe weiterer Modellhochläufe aus den Offroad- und Street-Segmenten. Besonders hervorzuheben ist die Serienproduktionsüberleitung der beiden Zero-Emission Modelle KTM SX-E 5 und Husqvarna EE 5. Die beiden rein elektrisch angetriebenen Offroad-Competition Modelle bündeln das Know-How unserer langjährigen, intensiven F&E-Programme im Bereich elektrischer Traktionsantriebe sowie der Batteriezellforschung und erweitern das Portfolio emissionsneutraler Powersport-Modelle der Marken KTM und Husqvarna Motorcycles im Einstiegssegment. Das Forschungsjahr 2019 konnte mit dem Serienhochlauf der strategisch wichtigen KTM 390 ADVENTURE, dem ersten bei KTM global erhältlichen Travel-Modell im Street-Einstiegssegment, zu einem besonders erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Basierend auf der ebenfalls einem umfassenden Technologieupdate unterzogenen Plattform der KTM Duke und Husqvarna Vitpilen Modelle im Einstiegssegment vervollständigt das Modell die Palette der global erfolgreichen KTM Travel Modelle.

Im Rahmen der EICMA, der europäischen Leitmesse für die gesamte Motorrad- und Zubehörindustrie, wurde ein Ausblick auf jene Neuentwicklungen gewährt, deren Serienanlauf für das kommende Geschäftsjahr 2020 geplant ist. Neben der zuvor erwähnten KTM 890 DUKE R, die als performance-orientiertes Pendant zur bereits am Markt etablierten KTM 790 DUKE dient, konnte insbesondere mit der von Grund auf neu entwickelten KTM 1290 SUPER DUKE R besonderes Aufsehen erregt werden.

Die Entwicklung, Erprobung und Serienüberleitung des performanceorientierten Naked Bikes im Street-Premiumsegment zählt zu den aufwändigsten F&E-Projekten der letzten Jahre und markiert einmal mehr die Spitze des gegenwärtigen Technologie-Standards im Motorradsegment.

Der Forschungs- und Entwicklungsbereich der KTM AG ist mit dezentralen Standorten in Europa (Österreich, Deutschland, Spanien), Amerika und Kolumbien global organisiert. Die zentrale Steuerung der Entwicklungsprogramme erfolgt weiterhin im F&E-Hauptquartier in Mattighofen, wo ein Großteil der hoch qualifizierten Mitarbeiter aus dem Forschungs- und Entwicklungsbereich angesiedelt ist. Das Forschungs- und Entwicklungszentrum am Hauptsitz in Mattighofen ist ein Innovationsstandort mit einer Nutzfläche von über 19.000m², an dem richtungsweisende Produkte für das Powersport-Segment konzipiert, entwickelt und mit modernsten Mitteln erprobt werden. Wir verstehen es als unsere Mission, neue Standards im Motorradsegment zu setzen – insbesondere im Bereich der Sicherheit, Performance und Technologie, um unseren Endkunden ein begeisterndes und emotionales Produkterlebnis bieten zu können.

Während das Geschäftsjahr 2018 vor allem durch den Abschluss der Bau- und Installationsarbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung der Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur am Standort Mattighofen geprägt war, lag der Fokus des vergangenen Geschäftsjahres auf der nachhaltigen Modernisierung der bestehenden Gebäudeteile. Um die infrastrukturellen Gegebenheiten des Bestandsgebäudes an die deutlich veränderten Anforderungen moderner Produkt- und Technologieentwicklung zu adaptieren, wurden weitreichende Arbeiten am Bereich der Arbeitsplatzergonomie und der technischen Gebäudeausstattung vorgenommen. Durch unsere umfassenden Infrastrukturinvestitionen im F&E-Bereich stellen wir auch in Zukunft eine zeitgemäße Produktentwicklung unter deutlich geänderten Bedingungen sicher.

Die Entwicklung, Erprobung und Serienüberleitung neuer Konzepte im besonders technologiegetriebenen Motorrad-Premiumsegment erfordert ein stetig wachsendes interdisziplinäres Team von Spezialisten aus verschiedenen Disziplinen, was sich erneut gestiegenen Mitarbeiterzahlen des Forschungs- und Entwicklungsbereichs wiederspiegelt.

Zum Stichtag 31.12.2019 beschäftigte die PIERER Mobility-Gruppe 789 Mitarbeiter (+16,4% zum Vorjahr), das entspricht 18,1% der gesamten Belegschaft im Bereich Forschung und Entwicklung. Operativ, ohne Nebeneffekt aus der Aktivierung und Abschreibung von Entwicklungsaufwendungen, wurden 9,1% des Gesamtumsatzes für den Bereich Forschung und Entwicklung aufgewendet.

KTM TECHNOLOGIES DRIVEN BY THE NEW

Wie sieht die Mobilität von morgen aus? Welche Trends, Technologien und Antriebe bewegen uns in Zukunft? Und wie lassen sich diese wirtschaftlich in Serie realisieren? Als Konzept- und Technologieentwickler mit ausgeprägtem Leichtbau- und Gesamtfahrzeug-Know-how findet die KTM Technologies serien- und markttaugliche Lösungen für Ihre Auftraggeber. Besonders im Bereich der leichten E-Mobilität ist das Unternehmen bestens aufgestellt.

Am Standort in Anif bei Salzburg unterstützt die KTM Technologies Beteiligungen der PIERER Mobility-Gruppe sowie ausgewählte Drittkunden. Neben der KTM AG als größtem Einzelkunden zählen insbesondere Automotive-OEMs sowie Unternehmen aus den Branchen Maschinenbau, Luftfahrt, Elektronik, Medizintechnik und Sportartikel zum Kundenkreis. Die breit gefächerten Kompetenzen reichen von der Werkstofftechnik, Konstruktion, Simulation, Elektrik/Elektronik, Software bis hin zum Prototypenbau und Erprobung.

Begonnen hat alles 2007 mit einer Handvoll Mitarbeiter und der Entwicklung des Supersportwagens KTM X-BOW. Direkt im Anschluss an diesen Meilenstein wurde 2008 der Grundstein für die KTM Technologies als Dienstleistungsunternehmen gelegt. Gleich zu Beginn konnte sich das auf Leichtbau spezialisierte Team am XL1, dem 1-Liter-Auto von Volkswagen, beweisen. Seitdem folgten viele anspruchsvolle Projekte ganz nach der KTM-Markenphilosophie "Ready to Race", so dass das Unternehmen mittlerweile auf rund 120 hochqualifizierte Mitarbeiter angewachsen ist.

Das Geschäftsmodell der KTM Technologies beruht darauf, "Neuland" für den Kunden zu entdecken und gemeinsam mit ihm die Zukunft zu gestalten sowie neue Benchmarks zu setzen. Durch die branchenübergreifenden Aktivitäten profitieren Kunden von einem breiten Know-how und den Möglichkeiten des Technologietransfers. Vor dem Hintergrund eines sehr leistungsstarken Netzwerks innerhalb der PIERER Mobility-Gruppe entwickelt und forscht KTM Technologies an vorderster Front mit externen Partnern und Hochschulen.

SPEZIALISTEN DER ELEKTROMOBILITÄT

Konsequent baut die KTM Technologies ihre Kompetenzen im Bereich der E-Mobilität aus. So wurden im letzten Jahr diverse 2Rad-Fahrzeugkonzepte mit elektrischem Antrieb und Plattformen für Antrieb und Batterie entwickelt. Die Entwicklungsaktivitäten sind vielfältig und reichen von E-Bikes und leichten Motorrädern über Fahrzeuge für die urbane Mobilität wie E-Scooter bis hin zu autonomen Drohnen für den Waren- und Personentransport.

Die Herausforderungen bei der Entwicklung von E-Fahrzeugen sind vielschichtig. KTM Technologies besitzt vielfältige Erfahrung, wenn es darum geht, Komponenten zu qualifizieren und den knappen Bauraum maximal auszunutzen, um ein Gesamtfahrzeug mit hohem Kundennutzen zu entwerfen. Wirtschaftlicher Leichtbau ist ein weiterer wichtiger Baustein, um Fahrzeuge mit ihren schweren Batterien fahrdynamisch attraktiv zu gestalten.

Wichtig für die Auslegung des Elektroantriebs ist die Reichweitenmaximierung, welche durch moderne Simulationsmethoden in Verbindung mit speziellen Prüfständen für elektrische Antriebssysteme erzielt wird. Zur Bewertung unterschiedlicher Konzepte werden jeweils geeignete Simulationsmethoden herangezogen, ebenso für die identifizierten mechanischen, thermischen und elektromagnetischen Anforderungen. Nicht zuletzt spielt die funktionale Sicherheit des E/E Systems eine große Rolle, welche als europäischer Standard innerhalb der Entwicklungskompetenz der KTM Technologies die Grundlage darstellt.

Im Bereich der Komponentenentwicklung werden effiziente und skalierbare Antriebs- und Batteriearchitekturen entwickelt, die eine modulare Nutzung ermöglichen. Dazu gehört auch die Entwicklung der essentiellen Steuerungselektronik und Software für unterschiedliche Applikationen. Im Bereich der Mensch-Maschine-Schnittstellen (HMI) werden moderne Interaktions- und Informationskonzepte entwickelt, die auf einer zukunftsorientierten Digitalisierungsstrategie aufbauen.

Um die Entwicklungen unter realistischen Bedingungen zu erproben, werden vollfunktionale Prototypen in den eigenen Werkstätten aufgebaut und in Betrieb genommen. Gestützt durch ein breites Portfolio an Prüfständen, Messaufnehmern, Datenloggern und Analysetools können die Prototypen abgestimmt, getestet und validiert werden.

LEICHTBAU- UND WERKSTOFF-KNOW-HOW

KTM Technologies gehört zu den weltweit führenden Spezialisten, wenn es um den Einsatz von Verbundwerkstoffen oder kombinierten (hybriden) Werksstofflösungen sowie additive Fertigung geht. Das Alleinstellungsmerkmal ist die Beherrschung des gesamten Produktentstehungsprozesses von der Technologie- und Bauteilentwicklung, Struktur- und Verfahrenssimulation bis hin zur wirtschaftlichen Industrialisierung.

Auf Grund des branchenübergreifenden Trends zur Energieeinsparung und Nachhaltigkeit gibt es eine wachsende Nachfrage nach neuen Leichtbaulösungen. Diesen Anforderungen entsprechend steht der möglichst zielgerichtete Einsatz von Werkstoffen im Fokus der Technologieentwicklung, ganz nach dem Motto "das richtige Material an der richtigen Stelle". Das bedeutet oftmals, dass Hochleistungswerkstoffe nur in Lastpfaden oder an Stellen höchster Beanspruchung zum Einsatz kommen. Damit lassen sich hohe mechanische Performance, hoher Integrationsgrad sowie integrierte Funktionselemente sehr kosteneffizient in einem Prozess verwirklichen.

Anwendungsbeispiele sind hybride Fahrgastzellen für automotive Anwendungen sowie strukturelle und semistrukturelle Anwendungen für Motorräder. Die Skidplates der KTM Offroad-Motorräder in Carbon-Composite-Hybrid-Bauweise wurde 2019 mit dem globalen sowie nordamerikanischen Innovation-Award der weltgrößten Composite Gesellschaft "JEC" gleich doppelt ausgezeichnet.

Welches Potential in der Carbon-Composites Technologie steckt, konnte 2019 auch eindrucksvoll durch den Einsatz einer hoch integrierten Carbon Schwinge im MotoGP Bike von KTM demonstriert werden.

HIGH-END-SIMULATION

Eine große Stärke von KTM Technologies ist die Expertise für komplexe und realitätsnahe Hochleistungssimulationen. Dies umfasst verschiedenste statische und hochdynamische Aufgabenstellungen wie Strukturauslegung, nummerische Optimierung sowie Crash-, Aerodynamik- und Thermodynamiksimulation. Entwicklungen können damit in einer frühen Phase virtuell und ohne Hardware ausgelegt und optimiert werden. Dadurch können Entwicklungszeiten verkürzt, Risiken minimiert, Produkteigenschaften verbessert und Kosten reduziert werden.

Optimierungstools ermöglichen es zudem, Strukturen mit höchster Leichtbaugüte zu entwickeln und gleichzeitig Fertigungs- und Kostenaspekte mit zu berücksichtigen. Die entwickelten Prototypen sowie die Teilsysteme und Komponenten werden dabei in den unterschiedlichen Entwicklungsständen zu Validierungszwecken eingesetzt und die Simulationsmodelle und -methoden damit kontinuierlich erweitert und verbessert. Für die Entwicklung von additiv gefertigten Bauteilen im 3D-Druck-Verfahren wurde eine eigene Methodik und Software entwickelt, welche es erstmals ermöglicht, die Konstruktionspotentiale zellulärer Strukturen gezielt zu nutzen.

MITARBEITER ERFOLGSFAK TOR DER PIERER MOBILITY-GRUPPE

BESCHÄFTIGUNGSENTWICKLUNG

Im Jahr 2019 waren bei der PIERER Mobility-Gruppe rund 83% der Beschäftigten in Österreich tätig. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten betrug rund 23%. Die Gruppe verstärkt im Rahmen der KTM_academy die duale Ausbildung, mit dem Ziel, die derzeit 160 in Ausbildung befindlichen Lehrlinge auf 180 zu erhöhen sowie die Mitarbeiterausbildung weiter zu verstärken. Zum 31.12.2019 beschäftigte die Gruppe 4.368 Mitarbeiter, davon 3.639 in Österreich.

AUS- UND WEITERBILDUNG

Qualifizierte Mitarbeiter zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden, ist besonders im nichturbanen Bereich eine große Herausforderung. In der PIERER Mobility-Gruppe ist jeder Mitarbeiter ein Teil des großen Teams, das mit Engagement und Begeisterung den Erfolg des Unternehmens vorantreibt. Attraktive Arbeitsplätze mit spannenden Aufgabenstellungen und hervorragende Weiterbildungs- und Aufstiegschancen geben Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und weiter auszubauen.

Ganz bewusst hat PIERER Mobility ihre Mitarbeiter als vierte Erfolgssäule neben Globalisierung, Innovation und Marken im Unternehmen definiert und baut intensiv diese Säule durch die Erweiterung der Aus- und Weiterbildungsangebote aus.

In den operativen Gesellschaften der Gruppe werden Aus- und Weiterbildung durch den Besuch von externen Trainings und von Inhouse Trainings, die speziell auf die Bedarfe der Mitarbeiter zugeschnitten sind, gewährleistet. Zum Beispiel für Produktionsmitarbeiter und für Führungskräfte in der Produktion gibt es Schulungen mit individuellen Lean-Management-Inhalten. Im Jahr 2019 wurde auch mit einem speziell für KTM konzipierten Führungskräftelehrgang gestartet

Zur Förderung von Frauen in MINT Berufen, hat die KTM AG bereits mehrere Maßnahmen gesetzt (Girl's Day, technische Lehre), die laufend ausgebaut werden. KTM lädt jedes Jahr interessierte Mädchen ein, um einen Einblick in die technische Ausbildung des Unternehmens zu gewinnen. Darüber hinaus werden von den Beteilungen der PIERER Mobility-Gruppe gemeinsame Projekte mit Universitäten und Fachhochschulen angestrebt. Diese reichen von diversen Forschungsprojekten und Aktivitäten im

Rahmen gemeinsamer Studienarbeiten bis hin zu speziellen akademischen Lehrgängen (LIMAK) sowie Wirtschaft-Wissenschaft-Kooperationen (JKU). Durch diese Aktivitäten wird neben aktuellen Themen wie zum Beispiel der Nachhaltigkeit auch eine engere Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten forciert, um den Fachkräftemangel entgegenzuwirken und bei Bedarf gemeinsame Maßnahmen zu setzen.

LEHRLINGE

Einen wesentlichen Aspekt der Personalstrategie bildet die Lehrlingsausbildung, da die Mitarbeiter maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Deshalb investiert KTM in den kommenden Jahren rund € 2,5 Mio. in den Ausbau ihrer Lehrwerkstatt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Anzahl der Lehrlinge von aktuell 160 auf 200 innerhalb der nächsten beiden Jahre deutlich zu steigern. Die KTM AG ist mittlerweile der größte Ausbildungsbetrieb in der Region. Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 waren rund 160 Lehrlinge (Vorjahr: rund 140) beschäftigt, ausgebildet wurde in 12 Lehrberufen. Es ist ein zentrales Anliegen, Lehrlinge im Anschluss an ihre Ausbildung weiter zu beschäftigen. Damit sichert sich das Unternehmen den Bedarf an Fachkräften und trägt gleichzeitig dazu bei, jungen Menschen einen guten Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Im Jahr 2019 wurden bei der KTM AG 34 ausgelernte Mitarbeiter in unterschiedlichen Fachbereichen integriert.

Grundpfeiler der Lehrlingsausbildung ist die eigene Lehrwerkstatt (KTM_academy). Hier wird die Grundausbildung aller technischen Lehrberufe und Spezialausbildungen durchgeführt und ermöglicht es den zukünftigen Facharbeitern, den Betrieb bestmöglich kennenzulernen. Die Lehrlinge rotieren durch die unterschiedlichen Fachabteilungen, in denen sie ausgebildet werden. Auf die fachliche und didaktische Qualifikation sowie die soziale Kompetenz der Lehrlingsausbilder wird großer Wert gelegt.

Mit der Dualen Akademie hat KTM ein einzigartiges Trainee-Programm ins Leben gerufen und bildet dort interessierte AHS-Maturanten, die sofort in die Berufswelt einsteigen möchten, zu topqualifizierten Mitarbeitern aus. Die Ausbildung dauert 2,5 Jahre und endet mit dem Lehrabschluss. Um ihre sprachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen zu verbessern, ermöglicht KTM Lehrlingen über die Einrichtung IFA (Internationaler Fachkräfte Austausch) ein Auslandspraktika, bei dem sie mit ihrem Fachwissen vor Ort Kleinbetriebe unterstützen.

FAMILIE & BERUF

Im Sinne einer modernen und flexiblen Arbeitswelt ermöglicht die PIERER Mobility-Gruppe als attraktiver Arbeitgeber Mitarbeitern, die Arbeitszeiten und den Arbeitsort besser an die persönlichen und betrieblichen Bedürfnisse anzupassen. Deshalb ist das Unternehmen bemüht, die Rückkehr der Mitarbeiter in den Betrieb auch nach der Geburt eines Kindes bzw. nach der Karenz zu unterstützen. So gibt es zum Beispiel in zwei KTM Krabbelstuben für Kinder (1-3 Jahre) eine pädagogische Betreuung. Zudem wurde in 2019 mit der neuen Gleitzeitvereinbarung ein großer Schritt im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung gesetzt, um gemäß der aktuellen Lebenssituation und den Beruf mit familiären Anforderungen vereinbar zu gestalten. Eine weitere Maßnahme ist die Option, von zu Hause aus zu arbeiten ("Homeoffice"), sofern betriebliche Erfordernisse nicht beeinträchtigt werden. Um Wegzeiten zu verkürzen, können Mitarbeiter darüber hinaus neben den Arbeitsplätzen in Mattighofen und Munderfing auch die Büros von KTM in Wels und in Anif bei Salzburg genutzt werden.

ARBEITSSICHERHEIT & MITARBEITERGESUNDHEIT

Die PIERER Mobility-Gruppe ist bemüht, die Sicherheit der Mitarbeiter jederzeit zu gewährleisten. Für entsprechende Verbesserungsmaßnahmen werden die Unfälle in Ursache, Art, Anzahl, Ort/Bereich und Ausfalltage des betroffenen Mitarbeiters statistisch erhoben. Um eine ständige Verbesserung im Bereich der Gesundheit und Sicherheit zu erreichen, werden unter anderem präventiv durchgeführte Maßnahmen (unter anderem durch verpflichtende Sicherheitsunterweisungen und Schulungen) hinsichtlich allgemeiner Sicherheit am Arbeitsplatz, Brandschutz, Maschinensicherheit, die betriebliche Gesundheitsförderung sowie Maßnahmen zur Sicherstellung von geeigneten Arbeitsplätzen (Beleuchtung, Höhenbestimmungen, Schutzausrüstungen, individuelle Sitzlösungen, spezielle IT-Hardware, Anordnung der Arbeitsmittel, Einsatz von Arbeitshilfen inklusive) getätigt.

DIVERSITÄT

Die PIERER Mobility-Gruppe legt besonderen Wert darauf, dass alle Mitarbeiter fair und respektvoll behandelt werden. Um dem Risiko von Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, schaffen wir ein Arbeitsklima, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist, in dem jeder Einzelne mit Würde und Respekt behandelt wird, in dem Personen aus verschiedensten Kulturbereichen und mit unterschiedlichem persönlichem Hintergrund geschätzt werden. Als internationaler Konzern schätzt PIERER Mobility die Vielfalt, die in der Herkunft, der Kultur, der Sprache und den Ideen der Mitarbeiter zum Ausdruck kommt.

Zur Förderung und Unterstützung der Integration ausländischer Mitarbeiter besteht eine Zusammenarbeit mit "Hotspot Innviertel" und mit ITG (Innovations- und Technologietransfer Salzburg GmbH). Zudem werden aktiv Maßnahmen zur Integration auf allen Ebenen gesetzt. Hierzu werden definierte Arbeitsplätze an Menschen mit körperlichen und /oder geistigen Beeinträchtigungen vergeben. Zum 31.12.2019 waren insgesamt 37 Menschen mit Beeinträchtigung in der PIERER Mobility-Gruppe angestellt.

NACHHALTIGKEIT BEI PIERER MOBILIT Y

Basis unseres Nachhaltigkeitsverständnisses bildet die erstmals im Geschäftsjahr 2017 durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse, die unter Einbezug ausgewählter Mitarbeiter der Tochtergesellschaften erstellt wurde. In weiterer Folge dienten die Ergebnisse ebenfalls zur Bestimmung der wesentlichen Inhalte für den Nachhaltigkeitsbericht 2019. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse haben wir diejenigen Themen identifiziert, welche die wesentlichen Auswirkungen aus unserer Tätigkeit darstellen sowie für unseren langfristigen Geschäftserfolg relevant sind. Im Geschäftsjahr 2018 fand eine neuerliche Bewertung der Themenfelder mit folgendem Ergebnis statt:

Wesentliche Themen der PIERER Mobility AG

  • Forschung & Entwicklung
  • Business Compliance und Fairness im Umgang mit Geschäftspartnern (inkl. Lieferanten)
  • Produktqualität und -sicherheit
  • Umweltaspekte entlang des Produktlebenszyklus
  • Arbeitssicherheit und Mitarbeitergesundheit
  • Mitarbeiter Aus- und Weiterbildung

Auf Basis unserer laufenden unterjährigen Kommunikation mit unseren Stakeholdern überprüfen wir die wesentlichen Themen seither zumindest jährlich auf deren Aktualität. Im Geschäftsjahr 2019 konnten die Themen unverändert bestätigt werden. Die ausführliche Beschreibung der einzelnen Themen sowie entsprechenden Aktivitäten und Prozesse finden sich im nichtfinanziellen Teil, der auch dieses Jahr als separater Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht und online verfügbar ist unter https://www.pierermobility.com/investor-relations/berichte/

UNSERE STAKEHOLDER

Durch die wachsende Präsenz unserer Produkte aus den verschiedenen Unternehmensbereichen – insbesondere jener unter den Marken KTM, HUSQVARNA Motorcycles & E-Bicycles und GASGAS sind wir auf dem Weltmarkt mit verschiedenen Anspruchsgruppen konfrontiert. Eine proaktive Kommunikation und die Einbindung relevanter Stakeholder sind für die PIERER Mobility von entscheidender Bedeutung, um unsere marktführende Stellung zu bewahren und auf das volatile Marktumfeld unserer Produkte und Dienstleistungen möglichst zeitnah reagieren zu können.

WERTSCHÖPFUNGSKETTE

Als Hersteller von Motorrädern für den Offroad- und Street-Bereich integriert die PIERER Mobility-Gruppe einen weitreichenden Teil der Wertschöpfungskette. Diese beginnt bei der Produktentstehung im Bereich der Forschung und Entwicklung und reicht vom Einkauf, über die Produktion, die zum Teil auch intern erfolgt, den Vertrieb bis hin zur Produktnutzung im beruflichen oder privaten Bereich.

UNSER BEITRAG ZU DEN SDGS

Die PIERER Mobility-Gruppe möchte mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen sowie nachteilige Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit der gesamten Gruppe auf die im Fokus stehenden Themen und Zielsetzungen vermeiden. Hierzu wurden diejenigen SDGs ausgewählt, welche aufgrund unserer derzeitigen Aktivitäten im besonderen Fokus stehen und auch hinkünftig schwerpunktmäßig behandelt werden sollen:

SDG 3 – GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN

Als Produktionsunternehmen trägt die PIERER Mobility-Gruppe eine besondere Verantwortung gegenüber der Sicherheit und der Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Durch kontinuierliche Verbesserungen im Bereich der Arbeitssicherheit und der Einführung neuer Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zielen darauf ab, zu SDG3 beizutragen.

SDG 4 – HOCHWERTIGE BILDUNG

Die PIERER Mobility-Gruppe leistet mit ihren Initiativen zur Aus- und Weiterbildung potentieller und bestehender Mitarbeiter einen wertvollen Beitrag zum SDG 4, das hochwertige Bildung und ständiges Lernen zum Ziel hat. Als einer der größten Lehrlingsausbildner der Region bieten wir vor allem jungen Menschen weitreichende Möglichkeiten.

SDG 8 – MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM

Die PIERER Mobility-Gruppe gilt als Technologievorreiter im Premium-Motorradsegment und ist gleichzeitig einer der größten Arbeitgeber Oberösterreichs. PIERER Mobility trägt damit zum dauerhaften Wirtschaftswachstum bei und sieht es dabei als selbstverständlich an, menschenwürdige Arbeit zu fördern.

SDG 9 – INDUSTRIE, INNOVATION UND INFRASTRUKTUR

Als Innovationsführer im Sportmotorrad-Bereich richtet die PIERER Mobility-Gruppe traditionell hohes Augenmerk auf seine Innovationskultur. So wurden in den vergangenen Wirtschaftsjahren erhebliche Investitionen in den Forschungs- und Entwicklungsstandorten der Unternehmensgruppe getätigt.

SDG 13 – MAßNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ

Die PIERER Mobility-Gruppe ist sich ihres Beitrages zum Klimawandel durch ihre Geschäftstätigkeit bewusst und unterstützt das SDG 13 durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels.

Ein wichtiger Aspekt in der Entwicklung der (straßenzugelassenen = homologierten) Fahrzeuge ist die Reduktion der Emissionen durch Abgas- und Lärm, die etwa durch den Verbrennungsprozess an sich auch durch allfällige Verdunstungsemissionen der im Fahrzeug enthaltenen Kohlenwasserstoffe (= Kraftstoff) entstehen. Auf Grund langjähriger und intensiver Entwicklungsaufwendungen im Bereich elektrischer Traktionssysteme für Powered Two Wheeler (PTW) konnte neben ersten am Markt erhältlichen Produkten auch eine substanzielle Technologieplattform erarbeitet werden, die in den Folgejahren die Markteinführung weiterer, mit erneuerbarer Energie betriebenen Fahrzeuge ermöglicht.

SCHWERPUNKTE DER NACHHALTIGKEITSAKTIVITÄTEN IN 2019

Forschung & Entwicklung

Nach der Erweiterung der F&E-Infrastruktur in 2018, wurde im vergangenen Jahr parallel zur primären Produkt- und Technologieentwicklung auf die Modernisierung der bestehenden Gebäudeteile in Mattighofen fokussiert, um eine zeitgemäße Produktentwicklung unter deutlich geänderten Bedingungen auch in Zukunft sicherstellen zu können. Zudem wurde für den weiteren Ausbau der E-Mobility-Aktivitäten am Standort in Anif bei Salzburg ebenfalls mit den Umbauarbeiten für die Infrastrukturerweiterung begonnen.

Arbeitssicherheit

In der Verbesserung der Arbeitssicherheit und Mitarbeitergesundheit sowie zur Verringerung der Arbeitsunfälle wurden bei der KTM AG unter anderem folgende Maßnahmen zusätzlich umgesetzt: Ergonomische Weiterentwicklung der Arbeitsplätze in allen Produktionsbereichen sowie ausgewählten Büroarbeitsplätzen, Implementierung einer Hebebühne in der Fahrzeugassemblierung, Anpassung der Produktionsabläufe und technischen Ausstattung der Produktionslinien, Verbreitung der Gehwege, Optimierung der Arbeitsabläufe sowie organisatorischer Änderungen im Lagerbereich und in der Rahmenfertigung. Im Bereich der Gesundheitsförderung lag der Fokus auf die Burnout-Prävention und -Unterstützung.

Aus- und Weiterbildung

Das Projekt "KTM Operations System (KOS) in der Produktion hat sich einen Kontinuierlichen Verbesserungs-Prozess (KVP) zum Ziel gesetzt, dass die Abläufe im Sinne der Sauberkeit, Ordnung und Verschwendung präventiv bzw. effizienter gestaltet werden. KOS soll im Sinne von Schulungen und Projekten gleiche Handlungsmuster im Unternehmen in "Führung" sowie "Standards" mit sich bringen.

Aktive Zusammenarbeit mit diversen Hochschulen und Universitäten in Rahmen von Forschungsprojekten und Studienarbeiten – zum Beispiel aktuell mit der JKU – Johannes Kepler Universität im Fachgebiet der additiven Fertigung. Zudem wurden mit der LIMAK – Austrian Business School neue Karrieremöglichkeiten für Mitarbeiter gestartet. Das Angebot sind ein KTM Young Pioneers College und ein exklusiver KTM Digital Intrapreneurship MBA.

Produktnutzung

In 2019 wurden auch die Entwicklung und Vorentwicklung neuer Technologien zur Emissionsreduktion erfolgreich weiter vorangetrieben – wie zum Beispiel die Erprobung neuer Strategien zur Reduktion der Rohemissionen und zur Abgasnachbehandlung an weiten Teilen der Motorenplattformen. Das ist ein notwendiger Schritt, um die Konformität unserer Modellpalette gegenüber zukünftigen Homologationsregulativen und Abgasnormen weiterhin wahren zu können. Darüber hinaus konnte in 2019 am Standort Mattighofen ein Akustikrollenprüfstand in Betrieb genommen werden, der zur wesentlichen Qualitätsverbesserung im Bereich der Geräuschentwicklung und somit zur Reduktion der Lärmemissionen der Produkte beiträgt.

Im Forschungs- und Entwicklungsbereich engagiert sich die Gruppe intensiv für die Sicherheit der Motorradfahrer und arbeitet an zukunftsweisenden Lösungen in diesem Bereich. Ein Beispiel hierfür ist die "Fahrzeug zu Fahrzeug (V2V) – Kommunikation", die für die Vermeidung von Unfällen großes Potenzial bietet. Die Erarbeitung der technischen Lösung wird unter anderem auch durch die Mitarbeit im Car2Car und Connected Motorcycle Consortium vorangetrieben.

AK TIE & INVESTOR RELATIONS

Das aktuelle Grundkapital in der Höhe von € 22.538.674 ist eingeteilt in 22.538.674 auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stammaktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Seit dem 14. November 2016 sind die Aktien der PIERER Mobility AG im International Reporting Standard der SIX Swiss Exchange primärkotiert. Am 29. März 2017 wurden die Aktien der PIERER Mobility AG in den Swiss Performance Index (SPI) der SIX Swiss Exchange aufgenommen. Die Aktien der PIERER Mobility AG notieren auch weiterhin an der Wiener Börse. Nach dem Rückzug vom prime market Segment der Wiener Börse wurden die Aktien der PIERER Mobility AG zunächst im Segment "standard market" gehandelt; seit dem 28. April 2017 notieren die Aktien im Segment "standard market auction".

Seit dem 22. Oktober 2019 werden die Aktien, nach der Umbenennung der KTM Industries AG in PIERER Mobility AG, unter dem Wertpapierkürzel PMAG (vormals KTMI) an der Börse gehandelt. Die ISIN AT0000KTMI02 (schweizerische Valorennummer: 41860974) ist unverändert geblieben.

LISTING BÖRSE FRANKFURT

Die PIERER Mobility AG hat am 3. März 2020 die Notierung ihrer Aktien auch im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Das Ziel dieser Maßnahme ist eine Erhöhung der Handelsliquidität der Aktien im Euroraum. Begleitet wurde die Zulassung zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse von der MainFirst Bank AG, die auch als Designated Sponsor im Xetra-Handel agiert. Spezialist am Handelsplatz der Frankfurter Wertpapierbörse ist die Baader Bank AG.

ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-AKTIE

Die PIERER Mobility-Aktie startete am 14. November 2016 erstmals mit einem Eröffnungskurs von CHF 4,90* in den Handel an der SIX Swiss Exchange. Die Aktie schloss am letzten Handelstag des Geschäftsjahres 2019 (30.12.2019) bei CHF 54,0. Der höchste Schlusskurs an der SIX Swiss Exchange lag im Berichtsjahr bei CHF 65,2; der niedrigste bei CHF 49,9. Die Marktkapitalisierung betrug per 31.12.2019 CHF 1.217,1 Mio.

* Kurs je Aktie vor Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 im April 2018

RESEARCH COVERAGE

Die Betreuung der PIERER Mobility AG durch Investmentbanken ist ein wichtiger Bestandteil in der umfassenden Investor-Relations-Tätigkeit des Unternehmens und ist von besonderer Bedeutung für die Wahrnehmung und Einschätzung der PMAG-Aktie bei Investoren. Vor diesem Hintergrund gibt es nun neben dem bestehenden Coverage durch die Bank Vontobel AG drei neue Analystenhäuser. Die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) hat ihre ausführliche Erstanalyse im Juni 2019 mit der Empfehlung "Buy" veröffentlicht und setzt ihr Rating zur PMAG-Aktie konstant auf "Buy". Die Edison Group sieht in ihrer Bewertung vom 4. Februar 2020 einen Spielraum für eine Kurssteigerung (bestehendes Kerngeschäft plus E-Motorräder und räumt dem Zukunftsmarkt der E-Bikes ein zusätzliches Potential ein). Die Bank Vontobel AG veröffentlichte ihre umfassende Erstanalyse im Februar 2017 mit der Empfehlung "Hold". Seit Oktober 2017 ist das Rating zur PIERER Mobility AG von Vontobel konstant auf "Buy" gesetzt. Die MainFirst AG in Frankfurt hat ihre ausführliche Erstanalyse am 4. März 2020 veröffentlicht.

RÜCKKAUF EIGENER AKTIEN

Die PIERER Mobility AG hat, gestützt auf den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Oktober 2019, am 22. Oktober 2019 einen Rückkauf eigener Inhaberaktien zum Marktpreis über die ordentliche Handelslinie begonnen. Das Rückkaufprogramm wird von der Bank Vontobel AG durchgeführt und dauert bis längstens 21. Oktober 2021. Basierend auf dem aktuellen Grundkapital der Gesellschaft umfasst der beschlossene Rückkauf eigener Inhaberaktien maximal 1.668.763 Inhaberaktien bzw. bis zu 7,404% des Grundkapitals (entsprechend 20% des Free Floats). Die erworbenen Inhaberaktien können als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen (Akquisitionsfinanzierung) verwendet, weiterveräußert oder zur Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden. Derzeit liegt kein Beschluss über die Art der Verwendung der erworbenen eigenen Aktien vor.

DIVIDENDE

Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 30. April 2020 die Ausschüttung einer Dividende von € 0,30 je Aktie vorschlagen. Im Hinblick auf ein Ergebnis je Aktie von € 2,42 bedeutet das eine Ausschüttungsquote von 12,4%. Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2019 108.015 Stück eigene Aktien. Diese Aktien sind gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht dividendenberechtigt. Die Zahl der dividendenberechtigten Aktien beträgt zum 31.12.2019 somit 22.430.659 Stück Aktien. Die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung bzw. bis zum Dividendenstichtag noch verändern. Bei 22.430.659 dividendenberechtigten Aktien wird somit ein Betrag in Höhe von rund € 6,73 Mio. ausgeschüttet.

INVESTOR RELATIONS AKTIVITÄTEN

Das Management der PIERER Mobility AG ist bemüht, eine transparente, zeitnahe und umfassende Informations- und Kommunikationspolitik mit den Kapitalmarktteilnehmern sowie der breiten Öffentlichkeit zu führen. Daher wird in regelmäßigen Abständen über die wirtschaftliche Lage sowie über die künftige Entwicklung der PIERER Mobility-Gruppe informiert. Um Transparenz, Service und Aktualität zu gewährleisten werden alle Finanzberichte, Pressemeldungen, Ad-Hoc-Meldungen, Stimmrechtsmitteilungen sowie Unternehmenspräsentationen auf der Website des Unternehmens www.pierermobility.com veröffentlicht und stehen damit allen Aktionären zeitgleich zur Verfügung. Zudem wurden in 2019 die Veranstaltungen für Investoren intensiviert.

AKTIONÄRSSTRUKTUR ZUM 31.12.2019

Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Streubesitz auf rund 39,1% erhöht. Die Pierer Industrie AG hält derzeit eine Beteiligung in Höhe von rund 60,9% des Grundkapitals der Gesellschaft.

Streubesitz 39,1% Pierer Industrie AG 60,9%

WEITERE INFORMATIONEN ZUR PIERER MOBILITY-AKTIE

Investor Relations Mag. Michaela Friepeß
Telefon +43 7242 69 402
Fax +43 7242 69 402 109
E-Mail [email protected]
Website www.pierermobility.com
ISIN AT0000KTMI02
Valorennummer (Schweiz) 41860974
Wertpapierkürzel PMAG
Bloomberg PMAG SE, PMAG GY
Reuters PMAG.S
Aktiengattung Stammaktie lautend auf Inhaber

AUSBLICK & STRATEGIE ABSATZZIEL VON 400.000 MOTORRÄDERN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022 BESTÄTIGT

Marktführerschaft in Europa

Fokus auf den Ausbau des Händlernetzes (B2B Business)

Offensive Marktstrategie in den Emerging Markets

Markteinführung der HUSQVARNA Strassenmodelle

Vollständige Eingliederung der Husqvarna E-Bicycle Division – Ausweitung des Vertriebes auf Europa, Nordamerika und Australien durch bestehende Händlerstruktur

Erweiterung der Produktpalette der Elektromotorräder um weitere Modelle

Vollständige Integration der GASGAS Motorräder

Globale Produktionskapazitäten

  • Erfolgreicher Produktionsstart der HUSQVARNA Modelllinie 401 in Indien (Produktionsstart 01/2020)
  • Entwicklung des Joint-Ventures in China verläuft plangemäß

Fortführung des nachhaltigen Effizienzprogrammes

Starker Fokus auf Free-Cash-Flow Generierung

CORPORATE GOVERNANCE 2019 NACH ÖSTERREICHISCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (ÖCGK)

01 BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN
CORPORATE GOVERNANCE KODEX (ÖCGK) 50
02 ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANE UND ORGANBEZÜGE 51
Arbeitsweise des Vorstands 51
Zusammensetzung des Vorstands 52
Arbeitsweise des Aufsichtsrates 54
Zusammensetzung des Aufsichtsrates 55
Ausschüsse des Aufsichtsrates und ihre Mitglieder 55
Unabhängigkeit des Aufsichtsrates 56
Vergütungsbericht 57
03 MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON FRAUEN 59
04 BESCHREIBUNG DES DIVERSITÄTSKONZEPTS 59
05 PRÜFUNGEN UND EXTERNE EVALUIERUNG 61
06 VERÄNDERUNGEN NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG 61

BERICHT GEMÄSS DER RICHTLINIE CORPORATE GOVERNANCE RLCG DER SIX SWISS EXCHANGE ....................... 62

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 2019

01 BE K E N N T N I S ZU M Ö S T E RREI CH I S CH E N CORPORATE GOVERNANCE KODEX (ÖCGK)

Mit dem Österreichischen Corporate Governance-Kodex wird inländischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden.

Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit dem Jahr 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance-Bericht basiert auf dem Status der Kodex-Revision vom Jänner 2020, wobei darauf hingewiesen wird, dass die im Jänner 2020 neu aufgenommenen Bestimmungen zur Vergütungspolitik und zum Vergütungsbericht hinsichtlich des Geschäftsjahres 2019 noch nicht anwendbar sind. Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at in der jeweils aktuell gültigen Fassung öffentlich zugänglich.

Die PIERER Mobility AG (vormals KTM Industries AG) bekennt sich uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate Governance-Kodex in der geltenden Fassung. Dieses Bekenntnis ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der PIERER Mobility AG mit dem Ziel, das Vertrauen der Aktionärinnen und Aktionäre zu stärken und die hohen unternehmensinternen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards der PIERER Mobility AG weiter kontinuierlich zu optimieren.

Der Corporate Governance Bericht des Geschäftsjahres 2019 ist auf der Homepage der Gesellschaft (www.pierermobility.com) unter der Rubrik Investor Relations > Corporate Governance > Corporate Governance Bericht öffentlich zugänglich.

Aufgrund dieses Bekenntnisses hat die PIERER Mobility AG nicht nur den gesetzlichen Anforderungen ("L-Regel") zu genügen. Vielmehr bewirkt diese freiwillige Selbstverpflichtung, dass sie die Nichteinhaltung von C-Regeln ("Comply or Explain") – das sind Regeln, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen – zu begründen hat. Im Sinn dieser Systematik des ÖCGK hat die PIERER Mobility AG die Abweichung von den C-Regeln des ÖCGK wie folgt erklärt:

"C-Regel 18": Im Hinblick auf die Unternehmensgröße wurde keine eigene Stabstelle "Interne Revision" eingerichtet. Es ist jedoch eine interne Kontroll- und Reportingsystematik aufgesetzt, die den Vorstand in die Lage versetzt, Risiken zu erkennen und rasch darauf zu reagieren. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Prüfungsausschuss, wird regelmäßig über die internen Kontrollmechanismen und das Risikomanagement im Konzern informiert. Weitere Informationen zum Risikomanagement finden sich im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019.

"C-Regeln 27 und 30": Die variablen Jahresvergütungskomponenten sind der Höhe nach nicht begrenzt und hängen von Erfolgskennzahlen von Gesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe ab. Eine Veröffentlichung zu allen Details der Vorstandsbezüge, insbesondere zu den einzelnen Leistungskriterien der variablen Vergütung, wird nicht vorgenommen, weil diese Informationen, zusätzlich zu den bereits im Corporate Governance Bericht veröffentlichten Informationen, nach Ansicht der Gesellschaft den Aktionären keine besonderen kapitalmarktrelevanten Informationen bringen würde.

"C-Regel 36": Der Aufsichtsrat ist bestrebt, seine Organisation, Arbeitsweise und Effizienz ständig zu verbessern. Eine explizite Selbstevaluierung hat im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht stattgefunden.

"C-Regeln 39, 41, und 43": Da der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG im Geschäftsjahr 2019 aus nur vier Mitgliedern bestand, wurde auf die Einrichtung eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses sowie eines eigenen Ausschusses, der zu Entscheidungen in dringenden Fällen befugt ist, verzichtet, da dies zu keiner Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit geführt hätte. Die Aufgaben des Nominierungs- und Vergütungsausschusses werden vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Aktionäre nicht gesondert in der Hauptversammlung über die Grundsätze des Vergütungssystems unterrichtet. Die entsprechenden Informationen sind im Corporate Governance Bericht enthalten.

"C-Regel 49": Der Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrates, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten, wird gesetzeskonform vom Aufsichtsrat genehmigt. Von einer Veröffentlichung wird jedoch aufgrund der damit zusammenhängenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Abstand genommen. Im

Übrigen enthält der Anhang zum Konzernabschluss Angaben zu "Erläuterungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie zu den Organen", in welchen die Entgelte für Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat enthalten sind.

"C-Regel 83": Das Risikomanagementsystem ist in der PIERER Mobility AG Gruppe auf unterschiedlichen Ebenen eingerichtet. Das betriebsspezifische Risikomanagementsystem ist direkt auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften eingerichtet. Die Überwachung des Risikomanagementsystems der Beteiligungsgesellschaften erfolgt aufgrund der Holdingfunktion der Gesellschaft im Rahmen des beteiligungsspezifischen Risikomanagements. Regel 83 wird daher nur insoweit nicht entsprochen, als eine Beurteilung des Risikomanagements durch den Abschlussprüfer nicht erfolgt.

Darüber hinaus ist die PIERER Mobility AG auch darauf bedacht, nicht nur den Mindestanforderungen, sondern auch allen R-Regeln ("Recommendation", Empfehlungen) des ÖCGK ausnahmslos zu entsprechen.

Das Unternehmen fühlt sich zu Transparenz und der Zielsetzung "True and Fair View" für alle Eigentümer verpflichtet. Alle relevanten Informationen veröffentlichen wir im Geschäftsbericht, im Halbjahresbericht, auf der Unternehmenswebsite und im Rahmen unserer laufenden Pressearbeit. Die Berichte werden nach international anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung (IFRS) erstellt. Die PIERER Mobility AG informiert ihre Aktionäre mit Adhoc- oder Pressemeldungen zu allen unternehmensrelevanten Themen. Auf wichtige Termine weisen wir im Finanzkalender hin. Sämtliche Informationen werden auf der Website unter der Rubrik "Investor Relations" oder "Newsroom" veröffentlicht. Sie stehen damit allen Aktionären zeitgleich zur Verfügung.

Die Gesellschaft hat 22.538.674 Stammaktien ausgegeben. Es existieren keine Vorzugsaktien oder Einschränkungen für die Stammaktien. Das Prinzip "One share – one vote" kommt somit voll zum Tragen. Gemäß österreichischem Übernahmegesetz ist sichergestellt, dass im Falle eines Übernahmeangebotes (öffentliches Pflichtangebot) jeder Aktionär den gleichen Preis für seine Aktien erhält. Die Aktionärsstruktur der PIERER Mobility AG ist im Abschnitt "Aktie & Investor Relations" des Geschäftsberichtes dargestellt.

02 ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANE UND ORGANBEZÜGE

Die Organe der PIERER Mobility AG setzen sich aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmäßigen Abständen und basiert auf einer offenen und transparenten Diskussion.

ARBEITSWEISE DES VORSTANDS:

Der Vorstand der PIERER Mobility AG bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder agieren auf der Grundlage des Gesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands, welche die Regeln der Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder sowie die Geschäftsverteilung im Vorstand festlegen.

Die Abstimmung innerhalb des Vorstands erfolgt in regelmäßigen Sitzungen aber auch in Gestalt eines informellen Informationsaustausches. In den Vorstandssitzungen werden das laufende Geschäft und die unternehmensstrategischen Themen besprochen. Ebenso werden die jeweils anstehenden Maßnahmen der Leitung und Geschäftsführung abgestimmt, die von den geschäftsordnungsgemäß zuständigen Vorstandsmitgliedern umzusetzen sind.

Die Geschäftsordnung unterwirft den Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder umfassenden Informations- und Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und normiert einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.

Der Vorstand der PIERER Mobility AG setzte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen (Regel 16):

Name
Geburtsjahr
Funktion Erstbestellung Ende der laufenden
Funktionsperiode
Verantwortungsbereiche
DI Stefan Pierer
geb. 1956
Vorstandsmitglied
(CEO)
2. Juni 2015 31. Dezember 2023 strategische und operative Gesamtleitung
strategisches/operatives Management der
KTM-Gruppe
Mag. Friedrich Roithner
geb. 1963
Vorstandsmitglied
(CFO)
2. Juni 2015 31. Dezember 2023 Finanzen
(Konzern)Rechnungswesen
Steuerangelegenheiten
Rechtsangelegenheiten
Mag. Hubert Trunkenpolz
geb.1962
Vorstandsmitglied 1. Jänner 2018 31. Dezember 2023 Vertrieb
Marketing
Kundendienst
DI Harald Plöckinger
geb. 1961
Vorstandsmitglied *) 1. Jänner 2018 28. Februar 2019 Produktion
Einkauf
Logistik
Business Development
Mag. Viktor Sigl, MBA
geb.1974
Vorstandsmitglied 19. Dezember 2019 31. Dezember 2023 Personal, Organisation und IT in der
KTM-Gruppe

*) die Verantwortungsbereiche von DI Harald Plöckinger werden auf Vorstandsebene der KTM AG abgedeckt

DI STEFAN PIERER (CEO)

Beruflicher Werdegang:

Nach dem Abschluss seiner Ausbildung an der Montanuniversität Leoben (Betriebs- und Energiewirtschaft) begann Stefan Pierer seine Karriere 1982 bei der HOVAL GmbH in Marchtrenk als Vertriebsassistent und später als Vertriebsleiter und Prokurist. 1987 gründete er die PIERER Mobility-Gruppe, in der er als Aktionär und Vorstand tätig ist. Seit 1992 ist er Aktionär und Vorstand der KTM-Gruppe, ab 2011 Aufbau der Pierer Industrie AG, deren Alleinaktionär und Vorstandsvorsitzender er ist.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

Vorstandsvorsitzender der KTM AG

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

  • Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl Racing Systems AG
  • Aufsichtsratsmitglied der SHW AG
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl SHW Industries AG
  • Aufsichtsratsmitglied der Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Westpark Wels AG
  • Verwaltungsrat der swisspartners Group AG
  • Verwaltungsrat der Pierer Swiss AG

MAG. FRIEDRICH ROITHNER (CFO)

Beruflicher Werdegang:

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johannes Kepler Universität Linz begann Friedrich Roithner seine Karriere bei der Ernst & Young GmbH. Nach drei Jahren wechselte er zur Austria Metall AG, wo er bis 2006 (davon ab 2002 im Vorstand) tätig war. Seit Ende 2007 ist Friedrich Roithner im Management der PIERER Mobility-Gruppe tätig. Von März 2008 bis Juni 2010 war Friedrich Roithner Vorstand der Unternehmens Invest AG.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

  • Aufsichtsratsvorsitzender der KTM AG
  • Aufsichtsratsvorsitzender der KTM Components GmbH
  • Aufsichtsratsvorsitzender der abatec group AG

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

  • Aufsichtsratsmitglied der Pankl Racing Systems AG
  • Aufsichtsratsmitglied der SHW AG
  • Aufsichtsratsmitglied der Pankl SHW Industries AG
  • Aufsichtsratsmitglied der Westpark Wels AG

MAG. HUBERT TRUNKENPOLZ

Beruflicher Werdegang:

Im Anschluss an sein Studium an der Johannes Kepler Universität Linz (Betriebswirtschaftslehre), begann Hubert Trunkenpolz seine Karriere bei der ISA Audivisual Communication Corp. als Marketing Manager und später bei der TRUMAG als Sales Manager / Geschäftsführer. Seit 1992 ist er für die CROSS-Gruppe (nunmehr PIERER Mobility-Gruppe) tätig und seit 2004 Vorstand in der KTM Gruppe. Seit 2007 ist Hubert Trunkenpolz auch Mitglied des Vorstandes der KTM AG und seit 2018 ist er im Vorstand der PIERER Mobility AG.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

Vorstandsmitglied der KTM AG

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften: Keine.

DI HARALD PLÖCKINGER

Beruflicher Werdegang:

Harald Plöckinger beendete seine Ausbildung an der Technischen Universität Graz (Maschinenbau) und begann seine Karriere bei der BMW-Gruppe im Bereich Motorenentwicklung. Im Zeitraum von 1990 bis 2004 war er als Prokurist, Produktionsleiter, Leiter der strategischen Planung und anschließend als Geschäftsführer bei Bombardier-Rotax tätig. Seit 2004 war Harald Plöckinger als Vorstand in der KTM Gruppe sowie seit 2007 auch als Vorstandsmitglied der KTM AG tätig. In der Zeit vom 1. Jänner 2018 bis zum 28. Februar 2019 war er Vorstandsmitglied der PIERER Mobility AG.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

Vorstandsmitglied der KTM AG (bis zum 28.2.2019)

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

  • Aufsichtsratsmitglied der Pankl Racing Systems AG (bis zum 26.4.2019)
  • Aufsichtsratsmitglied der eww ag

MAG. VIKTOR SIGL, MBA

Beruflicher Werdegang:

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johannes Kepler Universität in Linz begann Viktor Sigl seine berufliche Karriere bei der KPMG im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Nach Absolvierung der Steuerberatungsprüfung sowie eines MBA Programms an der University of Toronto, wechselte Viktor Sigl 2005 zur voestalpine AG, wo er den Bereich Corporate Tax & Finance Advisory leitete. Vor seinem Wechsel zur KTM GROUP war er kaufmännischer Geschäftsführer im Bereich der internationalen Industriemontage. Seit 19. Dezember 2019 ist Viktor Sigl Vorstand der PIERER Mobility AG.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

  • Vorstandsmitglied der KTM AG
  • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der KTM Components GmbH

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

Keine.

ARBEITSWEISE DES AUFSICHTSRATES:

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung, ÖCGK und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten gewissenhaft wahrgenommen. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse des Aufsichtsrats sind im Sinn des ÖCGK frei und unabhängig. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen und somit jeweils mindestens eine pro Quartal (Regel C-36 des ÖCGK) abgehalten. Die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund zwei bis zweieinhalb Stunden. Weiters fanden zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses statt; die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund eine Stunde. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2019 in seinen Sitzungen regelmäßig mit der Überwachung der Projekte, dem Geschäftsverlauf und der Geschäftsplanung (Vorschau, Budget und Mehrjahresplanung) unter Einbezug der nicht finanziellen Leistungsindikatoren.

Weiters hat sich der Aufsichtsrat in den Sitzungen der Erörterung und Beschlussfassung über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2018, der Prüfung des Konzernabschlusses 2018, der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen für die 22. ordentliche Hauptversammlung und die außerordentliche Hauptversammlung vom 4. Oktober 2019 in der über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Veräußerung eigener Aktien sowie über die Umbenennung der Gesellschaft in PIERER Mobility AG beschlossen wurde, dem Finanzstatus sowie Vorstandsangelegenheiten gewidmet. Im Detail wird auch auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019 verwiesen.

Weiters beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Compliance Management sowie mit der Corporate Governance des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat hat entsprechend den Satzungsbestimmungen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter gewählt und entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung einen Prüfungsausschuss bestellt.

Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten 14 Tage vor jeder Sitzung die mit dem Vorsitzenden abgestimmte Tagesordnung und umfassende Informationen zu den Tagesordnungspunkten. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende des Aufsichtsrates die Frist verkürzen, sofern alle Mitglieder des Aufsichtsrates nachweislich verständigt wurden. Im Falle der Verkürzung der Frist dürfen, falls nicht alle Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend oder vertreten sind, nur jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, die für die verkürzte Einberufung ursächlich waren.

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Aufsichtsrats ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder, jedenfalls aber drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Sitzung persönlich teilnehmen.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrates den Ausschlag.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, vom Vorstand jederzeit schriftliche Berichte über Angelegenheiten der Gesellschaft und Belange der Geschäftsführung zu verlangen. An den Sitzungen des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses nimmt grundsätzlich auch der Vorstand teil, sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrates nicht anderes bestimmt. Die Mitglieder des Vorstands haben kein Stimmrecht.

In der Aufsichtsratssitzung erläutern die Mitglieder des Vorstandes umfassend den Geschäftsverlauf und die personelle und finanzielle Entwicklung der Unternehmensgruppe. Die Beratung mit dem Vorstand und der Mitglieder untereinander nimmt breiten Raum ein. Die Beschlussfassung zu Investitionen, Akquisitionen und anderen Anträgen gemäß der Geschäftsordnung des Vorstandes bilden einen weiteren Schwerpunkt jeder Aufsichtsratssitzung.

Die vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse erfüllen ihre Aufgaben im Namen des Aufsichtsrates. Jedem Ausschuss müssen mindestens 2 Mitglieder angehören. Für jeden gebildeten Ausschuss bestellt der Aufsichtsrat ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden. Für die Einberufung, die Sitzungen und die Beschlussfassung eines Ausschusses gilt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat kann auch ein einzelnes Mitglied mit der Aufsicht und Prüfung einzelner Geschäftsvorgänge beauftragen. Dieses Aufsichtsratsmitglied hat über seine Tätigkeit dem Aufsichtsrat zu berichten.

Es wurden keine Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats geschlossen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen (Regel C-48 des ÖCGK).

Weiters hat der Prüfungsausschuss die Rechnungslegungsprozesse (einschließlich der Konzernrechnungslegung), die Abschlussprüfung (einschließlich der Konzernabschlussprüfung) und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risi-komanagementsystems sowie des Revisionssystems überwacht. Der Prüfungsausschuss hat Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) bis zu einer Höhe von TEUR 900 pro Geschäftsjahr genehmigt. Die Genehmigung gilt für das Geschäftsjahr 2020 und wird vom Prüfungsausschuss bei Bedarf adaptiert. Einmal jährlich wird dem Prüfungsausschuss über die tatsächlich erbrachten Nichtprüfungsleistungen berichtet. Schließlich wurde auch die Unabhängigkeit und Tätigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen geprüft und überwacht.

Im Übrigen wird zur Arbeitsweise des Aufsichtsrates auf den Bericht des Aufsichtsrates verwiesen.

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATES:

Name
Geburtsjahr
Funktion Erstbestellung Ende der laufenden Funk
tionsperiode
Weitere Aufsichtsratsmandate
oder vergleichbare Funktionen in anderen
in- und ausländischen börsenotierten
Gesellschaften
Josef Blazicek
geb. 1964
Aufsichtsrats
vorsitzender
2008 Hauptversammlung die
über das Geschäftsjahr
2020 beschließt
All for One Steeb AG (Deutschland)
SHW AG (Deutschland)
Dr. Ernst Chalupsky
geb. 1954
Stellvertreter des
Vorsitzenden des
Aufsichtsrates
2014 Hauptversammlung die
über das Geschäftsjahr
2020 beschließt
Keine
Mag. Klaus Rinnerberger
geb. 1964
Mitglied des
Aufsichtsrates
2015 Hauptversammlung die
über das Geschäftsjahr
2019 beschließt
SHW AG (Deutschland)
Ing. Alfred Hörtenhuber
geb. 1955
Mitglied des
Aufsichtsrates
2018 Hauptversammlung die
über das Geschäftsjahr
2022 beschließt
SHW AG (Deutschland)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:

AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATES UND DEREN MITGLIEDER:

Der Prüfungsausschuss der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

Mag. Klaus Rinnerberger

Vorsitzender, Finanzexperte

Josef Blazicek

Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Ernst Chalupsky

Mitglied

Der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichtsund Kontrollfunktionen wahrnimmt.

Der Prüfungsausschuss ist für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Gewinnverwendungsvorschlags und des Lageberichts sowie die Prüfung des Konzernabschlusses und des Corporate Governance-Berichts zuständig. Der Prüfungsausschuss hat einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für dessen Wahl vor. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Regel C-81a des ÖCGK mit dem Abschlussprüfer in einer Besprechung die Abwicklung der wechselseitigen Kommunikation festzulegen.

Der Prüfungsausschuss der PIERER Mobility AG ist im Geschäftsjahr 2019 zu zwei Sitzungen zusammengekommen, an der auch ein Vertreter des Wirtschafsprüfers teilgenommen hat.

Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als 6 Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben des Vergütungs- und Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen.

UNABHÄNGIGKEIT DES AUFSICHTSRATES:

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitgliedes zu beeinflussen.

Dr. Ernst Chalupsky ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH. Die PIERER Mobility-Gruppe wird von der Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Rechtsangelegenheiten beraten. Die Beratungsleistungen werden zu marktüblichen Bedingungen in Anspruch genommen.

Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird anhand folgender Leitlinien definiert:

  • Kriterium 1: Das Aufsichtsratsmitglied war in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstandes oder leitender Angestellter der PIERER Mobility AG oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft.
  • Kriterium 2: Das Aufsichtsratsmitglied unterhält beziehungsweise unterhielt im letzten Jahr zum Unternehmen oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
  • Kriterium 3: Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft.
  • Kriterium 4: Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstand in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der PIERER Mobility AG Aufsichtsratsmitglied ist.
  • Kriterium 5: Das Aufsichtsratsmitglied gehört nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
  • Kriterium 6: Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitgliedes des Unternehmens oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Gemäß Regel C-54 ÖCGK soll dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder dessen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der C-Regel 54 wurde erfüllt, da kein Mitglied des Aufsichtsrates Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertritt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der PIERER Mobility AG bekennen sich zu den Kriterien der Unabhängigkeit gemäß Regel C-53 und deklarieren sich als unabhängig.

VERGÜTUNGSBERICHT:

Bei der Festlegung der Gesamtbezüge für die Mitglieder des Vorstandes hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitgliedes, zur Lage der Gesellschaft und zu der üblichen Vergütung stehen und langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung berücksichtigt werden.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands resultiert aus privatrechtlichen Vereinbarungen, die zwischen dem Mitglied des Vorstandes und der Gesellschaft, die dabei durch den Aufsichtsrat vertreten wird, abgeschlossen werden.

Keines der derzeitigen Vorstandsmitglieder bezieht eine direkte Vergütung von der Gesellschaft. Das Vorstandsmitglied DI Stefan Pierer ist auf der Grundlage eines zwischen der Pierer Konzerngesellschaft mbH und der KTM AG bestehenden Überlassungsvertrages tätig. Zwischen dem Vorstandsmitglied Mag. Friedrich Roithner und der Pierer Industrie AG besteht ein entsprechender Vorstandsanstellungsvertrag. Einen Teil der im Rahmen seiner Vergütung auf Ebene der Pierer Industrie AG entstehenden Kosten werden im Rahmen eines zwischen der Pierer Industrie AG und der Gesellschaft abgeschlossenen Überlassungsvertrages von der Gesellschaft getragen. Hinsichtlich der übrigen Vorstandsmitgliedern Mag. Hubert Trunkenpolz und Mag. Viktor Sigl bestehen jeweils entsprechende Vorstandsanstellungsverträge mit der KTM AG.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der PIERER Mobility AG enthält fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile der Vergütung werden im Vorhinein einzelvertraglich festgelegt, knüpfen an messbare, nachthaltige, langfristige und mehrjährige Leistungskriterien an und verleiten nicht zum Eingehen unangemessener Risiken. Die variablen Bestandteile der Vergütung sind der Höhe nach nicht begrenzt und hängen für das Geschäftsjahr 2019 von den Erfolgskennzahlen EBIT, EBT und Free Cash-Flow1 der PIERER Mobility-Gruppe bzw. deren Gesellschaften ab. In Bezug auf die verschiedenen Mitglieder des Vorstands zielen die einzelvertraglich festgelegten variablen Vergütungsbestandteile jeweils auf unterschiedliche Erfolgskennzahlen ab (siehe Tabelle oben auf Seite 58). Die Gewichtung der einzelnen Parameter der variablen Bestandteile der Vergütung unterliegt dem freien Ermessen und wird zwischen der Gesellschaft, dem Aufsichtsrat und dem jeweiligen Vorstandmitglied individuell festgelegt.

Die Vergütungspolitik wird vom Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen überprüft. Ein externes Benchmarking der Vergütung bzw. Vergütungsstruktur erfolgt nicht.

Die Mitglieder des Vorstands haben Anspruch auf einen Firmenwagen. Eine Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz im Todesfall und bei Invalidität, eine private Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht der Vorstandsmitglieder ab, die aus Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden Dritter resultiert. Es besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche wegen Vermögensschäden Dritter oder der Gesellschaft aufgrund von Pflichtverletzungen als Organmitglied der Gesellschaft. Die Kosten für diese Versicherungen trägt die Gesellschaft.

Für konzerninterne Mandate und Funktionen werden keine zusätzlichen Entgelte gewährt.

Bei vorzeitiger Abberufung ohne wichtigen Grund sind die fixen Grundbezüge für die Vertragsdauer auszuzahlen. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen mit dem Vorstand hinsichtlich betrieblicher Altersversorgung. Zudem unterliegen sie grundsätzlich dem System der "Abfertigung Neu".

Es bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche anteilsbasierende Vergütungssysteme. Es besteht eine D&O-Versicherung, welche neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat auch die Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften umfasst.

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder inklusive erfolgsabhängiger Komponenten belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 2,91 Mio. (Vorjahr: EUR 2,75 Mio.). Den wichtigsten Berechnungsparameter der variablen Vergütung bildet – neben der mit dem Vorstandsmitglied individuell vereinbarten leistungsbezogenen Zielerreichung – auch die Entwicklung einzelner Erfolgskennzahlen der Gruppe. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Darlehen, Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstandes gewährt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bestanden keine Darlehen, Kredite oder Vorschüsse an aktuelle oder frühere Mitglieder des Vorstandes. An Mitgliedern des Vorstandes nahestehende Personen wurden im Geschäftsjahr 2019 keine marktunüblichen Vergütungen ausgereicht und keine Darlehen oder Kredite gewährt.

1 Der Free Cash-Flow Wert errechnet sich aus der Summe des Konzern-Cash-Flows aus dem operativen Bereich abzüglich des Konzern-Cash-Flows aus Investitionsaktivitäten.

FIX FIX VARIABEL VARIABEL GESAMT
in EUR in % in EUR in %
DI Stefan Pierer **) 404.107,66 32 863.785,90 1) 68 1.267.893,56
Mag. Friedrich Roithner *) 178.810,03 29 431.892,95 2) 71 610.702,97
Mag. Hubert Trunkenpolz **) 373.067,00 40 566.055,00 1) 60 939.122,00
DI Harald Plöckinger (Zeitraum 1.1. bis 28.2.2019) **) 52.606,16 100 0 1) 0 52.606,16
Mag. Viktor Sigl (ab 19.12.2019) **) 12.535,21 33 25.097,30 1) 67 37.632,51
Gesamt 1.021.126,06 35 1.886.831,15 65 2.907.957,21

*) Mag. Friedrich Roithner wird von der Pierer Industrie AG im Wege einer Überlassung an die PIERER Mobility AG weiterverrechnet.

**) Das Gehalt wird von der KTM AG getragen.

1) Der variable Bestandteil der Vergütung basiert auf dem EBT-Wert und dem Free Cash Flow der KTM-Gruppe (gewichtet) 2) Der variable Bestandteil der Vergütung basiert auf dem EBIT-Wert der PIERER Mobility-Gruppe.

Weiters ergaben Bezüge für Mitglieder des Vorstandes aus Vorperioden eine Gutschrift in Höhe von TEUR 177. Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine Dienstzeitaufwendungen nach IFRS.

Die Höhe der Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder wird im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr von der Hauptversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist vom Vorstand zu unterbreiten. Bei der Erstellung des Beschlussvorschlages sowie bei der Beschlussfassung in der Hauptversammlung gilt grundsätzlich freies Ermessen, wobei allerdings der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung zu tragen ist. Sofern Aufsichtsratsmitglieder auch Aktionäre der Gesellschaft sind, unterliegen sie bei der Abstimmung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung keinem Stimmverbot.

Für das Geschäftsjahr 2018 wurde im Rahmen der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2019 die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates in Höhe von EUR 62.000 beschlossen. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden als Gesamtbezüge (Vergütungen für Sitzungen des Aufsichtsrats sowie des Prüfungsausschusses) aller Aufsichtsratsmitglieder EUR 57.000 aufwandswirksam berücksichtigt. Mitglieder des Aufsichtsrats, die während eines Geschäftsjahrs in den Aufsichtsrat gewählt werden oder ausscheiden, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer tatsächlichen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat pro rata temporis.

Der Vorstand wird der einzuberufenden 23. ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtvergütung in dieser Höhe vorschlagen. Die individuelle Aufteilung soll sich – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung – wie folgt darstellen:

Josef Blazicek
Vorsitzender des Aufsichtsrates
19.000
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Dr. Ernst Chalupsky
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
14.000
Mitglied des Prüfungsausschusses
Mag. Klaus Rinnerberger
Mitglied des Aufsichtsrates
14.000
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Ing. Alfred Hörtenhuber
Mitglied des Aufsichtsrates
10.000
Gesamt
57.000
AUFSICHTSRATSMITGLIED FUNKTION VERGÜTUNG
in EUR

Zusätzlich zur jährlichen Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Barauslagenersatz für tatsächlich angefallene Spesen. Weiters sind die Mitglieder des Aufsichtsrats bis zu einer bestimmten Höchstbetragsgrenze durch eine Manager-Haftpflichtversicherung der Gesellschaft geschützt, welche die persönliche Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Fall einer fahrlässigen Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit als Organ der Gesellschaft abdeckt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Darlehen, Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Aufsichtsrates gewährt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bestanden keine Darlehen, Kredite oder Vorschüsse an aktuelle oder frühere Mitglieder des Aufsichtsrates. An Mitgliedern des Aufsichtsrates nahestehende Personen wurden im Geschäftsjahr 2019 keine marktunüblichen Vergütungen ausgereicht und keine Darlehen oder Kredite gewährt. Darüber hinaus wurde im Jahr 2019 keine (sonstige) Vergütung an Mitglieder des Aufsichtsrats bezahlt. Sonstige Geschäftsbeziehungen mit Aufsichtsratsmitgliedern bestanden nicht.

0 3 M A S S N A H M E N ZU R FÖ RD E RU N G VO N F R A U E N

Die Gesellschaft ist davon überzeugt, dass vielfältige Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Effektivität und Innovationskraft verfügen als geschlechtermäßig homogen zusammengesetzte Gruppen. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens. Die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern sowie deren Chancengleichheit am Arbeitsplatz für die PIERER Mobility AG selbstverständlich.

PIERER Mobility AG unterstützt und fördert die Anstellung von Frauen, insbesondere im technischen Bereich. Als Hürde erweist sich, dass viele Führungspositionen eine technische Ausbildung erfordern und in vielen Ländern immer noch deutlich weniger Frauen als Männer technische Berufe ergreifen sowie technische Studien absolvieren.

Zur Förderung von Frauen in MINT Berufen, hat die KTM AG bereits Maßnahmen gesetzt (Girl's Day, technische Lehre), die in Zukunft laufend ausgebaut werden. Durch die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitsgestaltung wird auch hinkünftig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – was derzeit überwiegend Frauen betrifft – und damit die Rückkehr und die dauerhafte Bindung an das Unternehmen ermöglicht. Aufgrund der neuen Gleitzeitvereinbarung seit Mitte des Berichtsjahres wurde ein großer Schritt im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung gesetzt, um gemäß der aktuellen Lebenssituation den Beruf mit familiären Anforderungen vereinbar zu gestalten.

0 4 BE S CH REI BU N G D E S DI V E RS I TÄT S KO N ZE P T S

Der Anteil an Frauen am gesamten Mitarbeiterstand betrug per 31. Dezember 2019 23%. Derzeit sind weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat Frauen vertreten. In leitenden Stellungen sind in der PIERER Mobility AG 14% Frauen (+3% zum Vorjahr) vertreten.

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder sowie auf eine im Hinblick auf die Struktur und das Geschäftsfeld der Gesellschaft fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters sind Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur sowie bei börsenotierten Gesellschaften auch im Hinblick auf die Internationalität der Mitglieder angemessen zu berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats ein Diversitätskonzept gemäß § 243c Abs 2 Z 2a UGB verabschiedet, das folgendes vorsieht:

BESETZUNG DES VORSTANDS

Konzept:

  • Die Auswahl von Kandidaten für eine Vorstandsposition erfolgt aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, ihrer Führungsqualitäten und bisherigen Leistungen sowie ihrer Kenntnisse über das Unternehmen.
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über eine langjährige Erfahrung auf den Gebieten Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Finanzen verfügen.
  • Alter und Geschlecht einer Person spielen bei der Entscheidung über die Besetzung des Vorstands keine Rolle und führen weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung im Auswahlverfahren.
  • Mindestens zwei Mitglieder des Vorstands sollen eine technische Berufsausbildung absolviert haben.

Ziele:

Ziel des Diversitätskonzepts ist es, dass der Vorstand mit Persönlichkeiten besetzt ist, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Berufs- und Lebenserfahrungen gegenseitig ergänzen. Es soll sichergestellt sein, dass der Vorstand in seiner Gesamtheit über ein Höchstmaß an Erfahrung und fachlicher Qualifikation verfügt, um die PIERER Mobility-Gruppe erfolgreich zu führen und optimale Ergebnisse zu erreichen.

Umsetzung:

Über die Besetzung von Vorstandspositionen entscheidet der Aufsichtsrat anhand der im Diversitätskonzept festgelegten Kriterien unter Berücksichtigung der Unternehmensinteressen.

Ergebnisse im Berichtszeitraum:

Im Geschäftsjahr 2019 ist DI Harald Plöckinger als Vorstandsmitglied aus der PIERER Mobility AG ausgeschieden und Herr Mag. Viktor Sigl, MBA als neues Vorstandsmitglied hinzugekommen. Die Verantwortungsbereiche von DI Harald Plöckinger werden auf Vorstandsebene der KTM AG abgedeckt. Der Vorstand besteht zum Ende des Geschäftsjahres 2019 aus 4 Mitgliedern, die die Anforderungen des Konzepts erfüllen.

BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Konzept:

  • Der Aufsichtsrat wird mit fachlich und persönlich qualifizierten Personen besetzt. Dabei ist auf eine im Hinblick auf die Struktur und die Geschäftsfelder der PIERER Mobility-Gruppe fachlich ausgewogene Zusammensetzung zu achten. Dem Aufsichtsrat muss mindestens ein Finanzexperte angehören.
  • Dem Aufsichtsrat sollen insgesamt möglichst 2 Mitglieder angehören, die über internationale Erfahrung oder besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für die PIERER Mobility-Gruppe wichtigen Märkten außerhalb Österreichs verfügen.
  • Dem Aufsichtsrat soll insgesamt möglichst ein Mitglied angehören, das aufgrund seiner Vorerfahrungen die PIERER Mobility AG im Detail kennt.
  • Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats sind im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur angemessen zu berücksichtigen. Mit zunehmender Anzahl an Aufsichtsratsmitglieder ist in erhöhtem Maß auf diese Kriterien zu achten.

Ziele:

Ziel des Diversitätskonzepts ist es, dass der Aufsichtsrat mit Persönlichkeiten besetzt ist, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Berufs- und Lebenserfahrungen gegenseitig ergänzen. Es soll sichergestellt sein, dass der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über ein Höchstmaß an Erfahrung und fachlicher Qualifikation verfügt, um die Geschäftstätigkeit der PIERER Mobility AG und der PIERER Mobility-Gruppe kritisch und aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln zu überwachen.

Umsetzung:

Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen die im Diversitätskonzept festgelegten Kriterien berücksichtigen. Die Besetzungsziele des Aufsichtsrats beschränken die Hauptversammlung jedoch nicht in ihrer Wahlfreiheit.

Ergebnisse im Berichtszeitraum:

Im Geschäftsjahr 2019 ist es zu keinen Änderungen im Aufsichtsrat gekommen. Der Aufsichtsrat besteht zum Ende des Geschäftsjahres 2019 aus 4 Mitgliedern, die den Anforderungen des Konzepts entsprechen.

05 P RÜ F U N G E N U N D E X T E RN E E VA L U I E RU N G

Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, FN 269725 f, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, wurde von der 22. ordentlichen Hauptversammlung zum Konzern- und Einzelabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 bestellt. Neben dieser Tätigkeit ist KPMG mit ihren weltweiten Partnerbüros vereinzelt auch im Bereich der Steuer- und Finanzberatung für den Konzern tätig. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer setzen sich zusammen aus: Konzernabschlussprüfung (inkl. Teilkonzerne) und Jahresabschlussprüfung aller Einzelgesellschaften EUR 461 (Vorjahr: TEUR 456). Sonstige Leistungen betragen EUR 69. Die Zahlen beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich des Konzerns (Vorjahreszahlen wurden angepasst).

Gemäß C-Regel 62 ÖCGK hat die Gesellschaft regelmäßig im Abstand von drei Jahren eine externe Institution mit der Evaluierung zur Einhaltung der C-Regeln des Kodex zu beauftragen. PIERER Mobility AG hat zuletzt die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH mit der Evaluierung für das Geschäftsjahr 2018 beauftragt. Der vollständige Bericht einschließlich der Ergebnisse der Evaluierung vom Geschäftsjahr 2018 ist auf der Homepage der Gesellschaft (www.pierermobility.com) unter der Rubrik Investor Relations > Corporate Governance > Evaluierung abrufbar.

Die nächste externe Evaluierung wird im Jahr 2022 über das Geschäftsjahr 2021 durchgeführt werden.

0 6 VERÄNDERUNGEN NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Die PIERER Mobility AG hat am 3. März 2020 die Notierung ihrer Aktien auch im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen.

Wels, im März 2020

Der Vorstand

Dipl.-Ing. Stefan Pierer, CEO Mag. Friedrich Roithner, CFO Mag. Hubert Trunkenpolz Mag. Viktor Sigl, MBA

BERICHT GEMÄSS DER RICHTLINIE CORPORATE GOVERNANCE RLCG DER SIX SWISS EXCHANGE

Die PIERER Mobility AG (vormals KTM Industries AG) unterliegt als in der Schweiz börsennotierte österreichische Gesellschaft zwingend den Regelungen der schweizerischen Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange ("Schweizer Corporate Governance-Richtlinie"). Die Schweizer Corporate Governance-Richtlinie ist verfügbar unter https://www.six-exchange-regulation.com/dam/downloads/regulation/admission-manual/directives/06_16-DCG_de.pdf.

Die PIERER Mobility AG weist darauf hin, dass die Gesellschaft nach österreichischem Recht errichtet wurde und daher die Bezeichnung der Gesellschaftsorgane und ihre Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten von den Schweizer Vorschriften abweichen. In Folge werden ausschließlich die Begrifflichkeiten der österreichischen Rechtsordnung verwendet. Gesellschaften, die nicht nach Schweizer Obligationenrecht verfasst sind, haben die Bestimmungen der Schweizer Corporate Governance-Richtlinie, die in engem Bezug zum schweizerischen Obligationenrecht formuliert sind, analog zu erfüllen. Entsprechend folgt eine kurze Beschreibung der Eigenheiten der österreichischen Organisationsstruktur:

  • Vorstand: Dem Vorstand obliegen die eigenverantwortliche Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft; er besitzt das Geschäftsführungsund Vertretungsmonopol. Der Vorstand unterliegt keinen Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrats, sondern agiert eigenverantwortlich und weisungsfrei. Lediglich für die Vornahme bestimmter außergewöhnlicher Geschäfte hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen. Wo die Schweizer Corporate Governance Richtlinie Angaben zur Geschäftsleitung verlangt, werden analog Angaben zum Vorstand gemacht. Die Funktion des Vorstands entspricht jedoch nicht genau derjenigen der Schweizer Geschäftsleitung.
  • Aufsichtsrat: Dem Aufsichtsrat sind die Bestellung und die Abberufung des Vorstands sowie insbesondere auch dessen Überwachung zugewiesen. Bestimmte Rechtsgeschäfte bedürfen überdies seiner Zustimmung. Wo die Schweizer Corporate Governance-Richtlinie Angaben zum Verwaltungsrat verlangt, werden analog Angaben zum Aufsichtsrat gemacht. Die Funktion des Aufsichtsrats entspricht jedoch nicht genau derjenigen des Schweizer Verwaltungsrates.
  • Hauptversammlung: Der Hauptversammlung als dem obersten willensbildenden Organ der Gesellschaft obliegt die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Bestellung des Abschlussprüfers. Wo die Schweizer Corporate Governance-Richtlinie Angaben zur Generalversammlung verlangt, werden analog Angaben zur Hauptversammlung gemacht. Bezüglich dieser beiden Institute bestehen Unterschiede zwischen der österreichischen und der schweizerischen Rechtsordnung.

1. KO N ZE RN S T RU K T U R U N D A K T I O N A RI AT

1.1. KONZERNSTRUKTUR

Die PIERER Mobility AG mit Sitz in 4600 Wels, Edisonstraße 1, Österreich ist seit dem 14. November 2016 an der SIX Swiss Exchange primärkotiert (ISIN: AT0000820659, Valorennummer: 504.289). Das Grundkapital der PIERER Mobility AG beträgt EUR 22.538.674 und ist eingeteilt in 22.538.674 auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist.

Geschäftsgegenstand der PIERER Mobility AG ist insbesondere die Ausübung der Tätigkeit einer Holdinggesellschaft, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Industrieunternehmen und von Unternehmen und Beteiligungen an Industrieunternehmen, die Leitung der zur PIERER Mobility-Gruppe gehörenden Unternehmen und Beteiligungen und die Erbringung von Dienstleistungen für diese (Konzerndienstleistungen) sowie allgemein die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung. Dieser Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird in § 2 der Satzung festgelegt, die auf der Webseite der PIERER Mobility AG abrufbar (https://www.pierermobility.com/wp-content/uploads/2019/10/Satzung_PIERER-Mobility-AG_04.10.2019.pdf).

Die Unternehmensführung der PIERER Mobility-Gruppe wird durch ein Managementteam realisiert, das Bereichsverantwortliche umfasst, die für die Führung eines Produktbereichs im Rahmen der vom Vorstand vorgegebenen Strategie verantwortlich sind. Sie berichten direkt an den Vorstand der PIERER Mobility AG.

Die PIERER Mobility AG ist ihrerseits die Obergesellschaft der PIERER Mobility-Gruppe. Die PIERER Mobility-Gruppe ist Europas führender "Powered Two-Wheeler-Hersteller mit dem Fokus auf hochinnovative Premium-Motorräder und Elektromo-bilität für Zweiräder. Die PIERER Mobility-Gruppe gliedert sich in die strategischen Kernbereiche (i) Fahrzeug (Powered Two Wheelers) mit ihrer Beteiligung an der KTM AG, (ii) Design, Konzeptentwicklung und Digitalisierung mit den Beteiligungen an der KTM Technologies GmbH, der KTM Innovation GmbH, der KISKA GmbH und der Avocodo GmbH und (iii) e-Bicycles mit der Beteiligung an der PEXCO GmbH.

Eine Beschreibung der Konzernstruktur und der Geschäftssegmente der PIERER Mobility AG ist in folgenden Abschnitten des Konzernanhangs (I.1. Angaben zum Unternehmen) auf der Seite 106 sowie im Geschäftsbericht unter "Konzernstruktur" auf der Seite 7 enthalten.

KTM AG

Die KTM AG hat ihren Sitz in Mattighofen, Österreich. Das Grundkapital der KTM AG beträgt EUR 10.845.000. An der KTM AG ist die PIERER Mobility AG zu rund 51,7% beteiligt.

In der KTM AG sind neben der KTM Sportmotorcycle GmbH, die Husqvarna Motorcycles GmbH, die W Verwaltungs AG, die KTM Sportcar GmbH, die WP Suspension GmbH, die GASGAS Motorcycles GmbH, die KTM Immobilien GmbH, sowie die Beteiligungen an den Vertriebsgesellschaften der KTM-Gruppe und der Husqvarna-Gruppe zusammengefasst.

Die KTM AG ist ein weltweit tätiger Hersteller von Fahrzeugen im Offroad- und Straßen-Bereich. Die Produkte der KTM AG werden unter den Marken "KTM", "HUSQVARNA Motorcycles", GASGAS (ab 2020) vertrieben. Die KTM AG entwickelt, produziert und vertreibt leistungsstarke und rennsporttaugliche Fahrzeuge für den Offroad- und Straßenbereich. Darüber hinaus umfasst das Produktportfolio auch noch Kleinmotorräder, den KTM-X-BOW und Markenzubehör (Ersatzteile, technisches Zubehör und Bekleidung).

Mit über 40 Vertriebstochtergesellschaften und Joint Ventures in China und auf den Philippinen betreuen die Mitarbeiter der KTM AG weltweit mehr als 2.900 unabhängige Händler und Importeure der beiden Marken.

Die KTM Components-Gruppe entwickelt, erzeugt und vertreibt unter der Marke "WP" folgende leistungsstarken Fahrwerkskomponenten für Motorräder und Fahrzeuge: (i) Federungselemente, (ii) Rahmenfertigung und verwandte Stahlschweissbaugruppen, (iii) Auspuffsysteme und (iv) Kühlsysteme.

KTM Technologies / KTM Innovation / Kiska / Avocodo

Die KTM Technologies GmbH entwickelt innovative Produktkonzepte und setzt den Schwerpunkt auf neue Technologien für Sportmotorräder und zukunftsträchtige Mobilitätslösungen. Darüber hinaus ist das Unternehmen auf die Konzeptentwicklung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen und Plattformen spezialisiert.

Die KTM Innovation GmbH beschäftigt sich mit digitaler Transformation und Innovation für das Kernprodukt. Dabei werden unterschiedliche Technologiefelder wie Künstliche Intelligenz, Big Data, Blockchain und Business Modeling betrieben.

Die Kiska GmbH ist als größtes unabhängiges und eigentümergeführtes Designunternehmen in Europa in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Consultancy rund um die Themen Marketing, Marke und Design, Transportation Design, Product Design und Environmental Design.

Die Avocodo GmbH ist ein auf digitale Strategie, mobile Anwendungen, Webapplikationen und Business-Lösungen spezialisierter Software- und IT-Anbieter.

e-Bicycles

Die PEXCO GmbH legt den Fokus auf Entwicklungen im Bereich E-Mobility und den Vertrieb von E-Bicycles sowie Fahrrädern. Unter ihrem Dach sind zwei Marken angesiedelt: Husqvarna E-Bicycles und R RAYMON

Aufstellung der aktiven nichtkotierten Tochtergesellschaften

Eine detaillierte Aufstellung der aktiven nichtkotierten Tochtergesellschaften der PIERER Mobility AG ist dem Beteiligungsspiegel (Seiten 171-173) zu entnehmen.

1.2. BEDEUTENDE AKTIONÄRE

Die Aktionärsstruktur der PIERER Mobility AG setzt sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

Pierer-Gruppe:
Pierer Industrie AG 60,87%
Streubesitz 39,13%

Die Pierer-Gruppe hält somit zum Stichtag 31. Dezember 2019 rund 60,9% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIERER Mobility AG.

Der PIERER Mobility AG sind keine anderen Aktionäre bekannt, die, direkt oder indirekt, mehr als 3 Prozent der Stimmrechte PIERER Mobility AG halten.

Meldungen von bedeutenden Aktionären bzw. Aktionärsgruppen, welche im Sinne von Artikel 120 ff Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) an die PIERER Mobility AG und die Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange AG erfolgt sind, können auf der Veröffentlichungsplattform der Offenlegungsstelle https://www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html eingesehen werden.

1.3 KREUZBETEILIGUNGEN

Es existieren keine Kreuzbeteiligungen.

2. KAPITALSTRUKTUR

2.1 KAPITAL

Das Grundkapital der PIERER Mobility AG beträgt zum Stichtag EUR 22.538.674 und ist zur Gänze aufgebracht. Das Grundkapital der PIERER Mobility AG ist in 22.538.674 auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert.

Die Aktien gewähren die nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt insbesondere das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Ausschüttungen sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.

Die PIERER Mobility AG verfügt zum Stichtag 31. Dezember 2019 sowohl über ein bedingtes, als auch über ein genehmigtes Kapital.

2.2 GENEHMIGTES UND BEDINGTES KAPITAL IM BESONDEREN

Genehmigtes Kapital:

Die PIERER Mobility AG verfügt zum Stichtag über ein genehmigtes Kapital.2 Die entsprechende Satzungsbestimmung in § 5 Genehmigtes Kapital lautet:

§ 5 Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 26.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 22.538.674,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und /oder Sacheinlagen um bis zu EUR 11.269.337,00 durch Ausgabe von bis zu 11.269.337 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 33.808.011,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten.

  • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
    • (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt,
    • (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
    • (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und /oder
    • (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Bedingtes Kapital:

Die Hauptversammlung der PIERER Mobility AG hat am 27. April 2017 ein bedingtes Kapital beschlossen.3 In der Hauptversammlung vom 27. April 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • a) Die Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 01.04.2022 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150.000.000,00, die auch das Bezugs- und /oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 25.000.000 Aktien der Gesellschaft einräumen können und /oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben.
  • b) Für die Bedienung der Umtausch- und /oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital und /oder eigene Aktien verwenden.
  • c) Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.
  • d) Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen.
  • e) Die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 25.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und /oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.

Die entsprechende Satzungsbestimmung in § 5a Bedingtes Kapital lautet:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 25.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten

3 Quelle: Satzung der PIERER Mobility AG, die auf der Webseite abrufbar ist: https://www.pierermobility.com/wp-content/uploads/2019/10/Satzung_PIERER-Mobility-AG_04.10.2019.pdf

der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.

2.3 KAPITALVERÄNDERUNGEN DER LETZTEN DREI BERICHTSJAHRE

Die Summe des Konzerneigenkapitals der PIERER Mobility AG betrug, zum 31. Dezember 2017 EUR 528,6 Mio., zum 31. Dezember 2018 EUR 550,8 Mio. und zum 31. Dezember 2019 EUR 618,6 Informationen über die Veränderung des Eigenkapitals sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung des Geschäftsberichts dargelegt (Seiten 104-105).

In der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG vom 26. April 2018 wurde eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 beschlossen. Neben der Einziehung von 2 Aktien zur Glättung des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft erfolgte eine Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1. Dadurch reduzierte sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien von 225.386.742 Stück auf 22.538.674 Stück. Das Grundkapital veränderte sich dadurch von EUR 225.386.742 auf EUR 22.538.674.

In der außerordentlichen Hauptversammlung der PIERER Mobility AG vom 4. Oktober 2019 wurde der Beschluss gefasst, ein Aktienrückkaufprogramm zu lancieren und bis zu 7.404% (entsprechend 20% des Free Floats) des Grundkapitals von PIERER Mobility AG zurückzukaufen. Die erworbenen Inhaberaktien können sowohl als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, zur Weiterveräußerung als auch zur Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung eigener Aktien verwendet werden. Der Rückkauf eigener Inhaberaktien wurde am 22. Oktober 2019 aufgenommen und dauert bis längstens 21. Oktober 2021. Die Bank Vontobel AG wurde von PIERER Mobility AG beauftragt, diesen Aktienrückkauf durchzuführen.

2.4 / 2.5 AKTIEN UND PARTIZIPATIONSSCHEINE /GENUSSSCHEINE

Das Grundkapital der PIERER Mobility AG beträgt zum Stichtag EUR 22.538.674 und ist zur Gänze aufgebracht. Das Grundkapital der PIERER Mobility AG ist in 22.538.674 auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert.

Die PIERER Mobility AG hat weder Partizipations- noch Genussscheine ausgegeben.

Mit den Aktien der PIERER Mobility AG sind folgende Rechte verbunden:

Vermögensrechte:

Dividendenrechte/Recht auf Beteiligung am Gewinn

Jeder Aktionär hat Anspruch auf Ausschüttung einer Dividende aus dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Reingewinn. Die Hauptversammlung der PIERER Mobility AG ist aufgrund ihrer Satzungsbestimmungen 4 dazu berechtigt, den Bilanzgewinn ganz oder teilweise von der Verteilung auszuschließen. Beschließt demnach die Hauptversammlung den Gewinn von der Verteilung auszuschließen, hat der Aktionär keinen Anspruch darauf, selbst wenn die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr Gewinne erwirtschaftet hat und sie in der Bilanz ausgewiesen sind.

Die Anteile der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. Diesbezüglich bestehen keine Beschränkungen für gebietsfremde Wertpapierinhaber. Dividenden, die binnen 30 Jahren nach Fälligkeit nicht behoben werden, verfallen zu Gunsten der freien Rücklage der Gesellschaft. Die Beschlussfassung über die Ausschüttung von Dividenden für ein Geschäftsjahr auf die Aktien der Gesellschaft obliegt der ordentlichen Hauptversammlung des darauffolgenden Geschäftsjahres, die auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat entscheidet. Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn, wie er in dem von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Gesellschaft nach UGB ausgewiesen ist, gezahlt werden. Bei der Ermittlung des zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrags ist der Jahresüberschuss um Gewinn- und Verlustvorträge des Vorjahres sowie Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Rücklagen zu korrigieren. Kraft Gesetzes sind bestimmte Rücklagen zu bilden, die bei der Berechnung des zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinns abgezogen werden müssen.

Von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden werden in Übereinstimmung mit den Regeln des jeweiligen Clearingsystems unter Abzug von Kapitalertragssteuer ausgezahlt, da die dividendenberechtigten Aktien in einem Clearingsystem verwahrt werden.

4 Die Satzung ist auf der Webseite der PIERER Mobility AG abrufbar: https://www.pierermobility.com/wp-content/uploads/2019/10/Satzung_PIERER-Mobility-AG_04.10.2019.pdf

Vorzugsrechte bei Angeboten zur Zeichnung von Aktien derselben Kategorie

Jeder Aktionär kann bei einer Kapitalerhöhung die Zuteilung von so vielen Aktien begehren, wie es seinem bisherigen Anteil entspricht. Das Bezugsrecht dient dazu, dass der Aktionär einerseits das Ausmaß seiner bisherigen Beteiligung hält (Verwässerungsschutz) und andererseits sichert das Bezugsrecht den Wert der bisherigen Beteiligung des Aktionärs (Vermögensschutz). Das Bezugsrecht kann durch einen Hauptversammlungsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals ausgeschlossen werden. Für einen Bezugsrechtsausschluss muss ein sachlicher Grund vorliegen.

Recht auf Beteiligung am Saldo im Falle einer Liquidation

Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf das nach der Berichtigung aller Schulden verbleibende Vermögen (Liquidationserlös) im Zuge der Abwicklung (Liquidation). Der Aktionär ist insofern Gläubiger der Gesellschaft; der Anspruch ist gerichtlich durchsetzbar. Der Liquidationserlös ist unter den Aktionären im Verhältnis ihres Aktienbesitzes aufzuteilen und muss nicht zwingend in Geld bestehen, sondern kann auch in Sachwerten ausgeschüttet werden.

Die Bestimmungen über die Auflösung der Gesellschaft richten sich nach dem österreichischen Aktiengesetz.

Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung:

Teilnahmerecht

Jeder Aktionär hat das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen, da die Aktionäre ihre Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach dem Anteilsbesitz jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10 a des österreichischen Aktiengesetzes, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss. Ein Aktionär muss nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, er kann sich auch durch einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter vertreten lassen oder eine Ermächtigung zur Stimmrechtsausübung erteilen.

Antragsrechte

Gemäß § 109 des österreichischen Aktiengesetzes können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die antragsstellenden Aktionäre müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor einer ordentlichen Hauptversammlung, ansonsten spätestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung zugehen (§ 109 Abs 2 des österreichischen Aktiengesetzes).

Gemäß § 110 des österreichischen Aktiengesetzes können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 des österreichischen Aktiengesetzes.

Gemäß § 119 des österreichischen Aktiengesetzes ist jeder Aktionär berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Die Anträge, die in der Hauptversammlung gestellt werden, müssen nicht begründet werden.

Auskunfts- bzw. Fragerecht

Gemäß § 118 des österreichischen Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht dient der Information über die Lage der Gesellschaft und als Grundlage für die Entscheidungsfindung der Gesellschaft.

Grundsätzlich ist nur der Vorstand und nicht der Aufsichtsrat, mit Ausnahme von Angelegenheiten, die nur den Aufsichtsrat betreffen, zur Auskunft verpflichtet.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Rederecht

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung seine Meinung zu äußern. Die Hauptversammlung ist das Informations- und Diskussionsforum der Aktionäre. Die Redezeit kann vom Leiter der Hauptversammlung von Anfang an oder je nach Bedarf beschränkt werden. Das Rederecht als solches darf nicht vollkommen beseitigt werden.

Stimmrechte

Jeder Aktionär hat ein Stimmrecht in der Hauptversammlung entsprechend der Höhe seiner Beteiligung. Die Satzung 5 kann einem Aktionär generell nicht mehr Stimmen einräumen, als er Anteilsbesitz hat, allerdings ist die Beschränkung des Stimmrechts ab einer bestimmten Beteiligungshöhe zulässig. Der Aktionär hat drei Möglichkeiten, sein Stimmrecht auszuüben: Er kann für einen Antrag oder gegen einen Antrag stimmen oder sich der Stimme enthalten. In bestimmten Fällen der Befangenheit des Aktionärs ruht das Stimmrecht für die konkrete Beschlussfassung.

Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und in jenen Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

Widerspruchsrecht

Das österreichische Aktiengesetz normiert an verschiedenen Stellen die Möglichkeit oder Pflicht eines Aktionärs, als Voraussetzung zur Wahrung oder Durchsetzung seiner Rechte Widerspruch zu erheben (z.B. Widerspruch gegen die Ausgabe von Gewinnanteilsscheinen, Widerspruch gegen die Niederschrift über die Hauptversammlung, Widerspruch gegen Umwandlungsbeschluss).

Anfechtungsrecht

Jeder Aktionär ist berechtigt, Hauptversammlungsbeschlüsse anzufechten, wobei eine Anfechtung die nachträgliche Aufhebung eines wirksam zustande gekommenen Beschlusses bewirken kann. Anfechtbar sind alle Beschlüsse, die Gesetze oder die Satzung 6 verletzen, aber keine Nichtigkeit begründen. Aktionäre haben Widerspruch zu Protokoll zu erheben, um anfechtungsberechtigt zu sein.

2.6 BESCHRÄNKUNG DER ÜBERTRAGBARKEIT UND NOMINEE-EINTRAGUNGEN

Die PIERER Mobility AG hat nur Inhaberaktien ausstehend. Es gibt weder eine Beschränkung der Übertragbarkeit noch gesellschaftliche Regeln zu Nominee-Eintragungen.

2.7 WANDELANLEIHEN UND OPTIONEN

Die PIERER Mobility AG hat weder Wandel- noch Optionsrechte ausgegeben.

3. A U F S I CH T S R AT

3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.4 MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS, WEITERE TÄTIGKEITEN UND INTERESSENBINDUNGEN, KREUZVERFLECHTUNGEN, WAHL UND AMTSZEIT

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Hauptversammlung einzeln gewählten Mitgliedern und so vielen Arbeitnehmervertretern, wie gemäß § 110 Abs 1 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes erforderlich. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr in dem das einzelne Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet.

Mitglieder eines Aufsichtsrates einer österreichischen Aktiengesellschaft gelten im Sinne der schweizerischen Rechtsterminologie als nicht-exekutive Organmitglieder.

Name
Geburtsjahr
Funktion für die
PIERER Mobility AG
Erstbestellung Ende der laufenden Funk
tionsperiode
Führungsaufgaben für eine Konzerngesell
schaft der PIERER Mobility AG
Josef Blazicek
geb. 1964
Aufsichtsrats
vorsitzender
2008 Hauptversammlung die
über das Geschäftsjahr
2020 beschließt
Dr. Ernst Chalupsky
geb. 1954
Stellvertreter des
Vorsitzenden des
Aufsichtsrates
2014 Hauptversammlung die
über das Geschäftsjahr
2020 beschließt
KTM AG (Österreich)
(Aufsichtsratsmitglied)
Mag. Klaus Rinnerberger
geb. 1964
Mitglied des
Aufsichtsrates
2015 Hauptversammlung die
über das Geschäftsjahr
2019 beschließt
Ing. Alfred Hörtenhuber
geb. 1955
Mitglied des
Aufsichtsrates
2018 Hauptversammlung die
über das Geschäftsjahr
2022 beschließt

Der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG bestand im Geschäftsjahr 2019 aus vier Mitgliedern und setzte sich wie folgt zusammen:

Josef Blazicek (geb. 1964), österreichischer Staatsbürger, war nach Abschluss der Matura als Unternehmer tätig. Er begann seine Karriere bei der GIRO Credit Bank der Österreichischen Sparkassen AG im Bereich International Sales. Ab 1989 war er Leiter der Trading Abteilung der ERSTE BANK AG, bis er im Jahr 1991 dieselbe Funktion bei der INVESTMENTBANK AUSTRIA AG übernahm, wo er unter anderem Mitglied der Bank Austria Securities Ltd. in New York war. Zwischen 1997 und 2000 war Josef Blazicek als Head of Syndications für die ICE Securities Ltd. in London beschäftigt. Danach folgte bis zum Jahr 2003 die Tätigkeit als Geschäftsführender Gesellschafter der OCEAN Equities Ltd. in London. Seit 2000 ist er in der QINO Gruppe in verschiedenen führenden Funktionen tätig. Zudem ist Josef Blazicek stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierer Industrie AG (Österreich).

Im Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Josef Blazicek seit dem Jahr 2008 vertreten. Derzeit übt Josef Blazicek die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden der PIERER Mobility AG aus. Die laufende Funktionsperiode endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Dr. Ernst Chalupsky, M.B.L.-HSG (geb. 1954), österreichischer Staatsbürger, ist Rechtsanwalt und Partner der international vertretenen Rechtsanwaltskanzlei SCWP Schindhelm. Dr. Ernst Chalupsky ist nach Abschluss seines Studiums an der Johannes Kepler Universität Linz und seiner Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten oberösterreichischen Sozietät seit 1982 als Rechtsanwalt in Wels tätig. Bis zur Fusion mit Saxinger & Baumann zu SCWP im Jahre 2000 war Dr. Ernst Chalupsky als Partner in der Sozietät Chalupsky & Gumpoldsberger in Wels tätig. 1996/1997 absolvierte Dr. Ernst Chalupsky an der Universität St. Gallen das Masterstudium "Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht". Zudem ist Dr. Ernst Chalupsky Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierer Industrie AG (Österreich).

Im Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Dr. Ernst Chalupsky seit dem Jahr 2014 vertreten. Derzeit übt Dr. Ernst Chalupsky die Funktion des Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden der PIERER Mobility AG aus. Die laufende Funktionsperiode endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Dr. Ernst Chalupsky ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH. Die PIERER Mobility-Gruppe wird von der Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Rechtsangelegenheiten beraten. Die Beratungsleistungen werden zu marktüblichen Bedingungen in Anspruch genommen.

Mag. Klaus Rinnerberger (geb. 1964), österreichischer Staatsbürger, begann 1987 nach Abschluss des Jurastudiums in Wien seine berufliche Laufbahn als Auditor und Consultant bei Arthur Andersen & Co. Danach nahm er diverse Führungsfunktionen in der Automobilindustrie, u.a. als Mitglied des Vorstandes der Magna Automobiltechnik AG sowie der Magna Steyr AG ein. 2009 wechselte er in den Vorstand der Polytec Holding AG und hatte nach Herauslösung der Peguform aus der Polytec bis Dezember 2011 die Rolle des CEO der Peguform Gruppe inne. Zudem ist Mag. Klaus Rinnerberger auch Vorstandsmitglied der Pierer Industrie AG (Österreich).

Im Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Mag. Klaus Rinnerberger seit dem Jahr 2015 vertreten. Die laufende Funktionsperiode endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Ing. Alfred Hörtenhuber (geb. 1955), österreichischer Staatsbürger, begann nach der Matura im Jahr 1975 seine berufliche Karriere bei der K. Rosenbauer KG in Leonding als Vertriebsassistent und später Exportleiter für Westeuropa. Er absolvierte berufsbegleitende Managementausbildungen am MSZG St. Gallen und am IMD Lausanne. 1985 trat er in die Miba-Gruppe zuerst als Marketingleiter, ab 1990 als Vorstand für Marketing, Forschung und Entwicklung in der Miba Sintermetall AG ein. 1998 wurde er CEO der Miba Friction Group und Mitglied des Vorstands in der Miba Holding AG. Seit dem 6. Februar 2008 ist Alfred Hörtenhuber im Management der PIERER Mobility-Gruppe tätig. Herr Ing. Alfred Hörtenhuber war in der Zeit vom 2. Juni 2015 bis zum 31. Dezember 2017 Vorstandsmitglieder PIERER Mobility AG. Zudem war Ing. Alfred Hörtenhuber im Geschäftsjahr 2019 auch Vorstandsmitglied der Pierer Industrie AG.

Im Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Ing. Alfred Hörtenhuber seit dem 26. April 2018 vertreten. Die laufende Funktionsperiode endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Die nachfolgende Tabelle enthält die Namen der Unternehmen und Gesellschaften, bei denen die aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats der PIERER Mobility AG – nach Kenntnis der Gesellschaft – während der letzten drei Berichtsperioden Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner waren. Aus der Spalte "noch aufrecht" ergibt sich jeweils, ob die Mitgliedschaft in diesen Organen oder als Partner noch weiter fortbesteht:

AUFSICHTSRAT GESELLSCHAFT POSITION NOCH AUFRECHT
Josef Blazicek
PIERER Mobility AG AR-Vorsitzender Ja
KTM AG AR-Vorsitzender / stellvertretender Vorsitzender Nein
All for One Steeb AG AR-Vorsitzender Ja
Pierer Industrie AG AR-Mitglied /stellvertretender Vorsitzender Ja
Pankl Racing Systems AG AR-Mitglied /stellvertretender Vorsitzender Ja
QINO Group Holding AG (vormals Swissburg AG) Verwaltungsrat Nein
QINO AG (vormals QINO CAPITAL PARTNERS AG,
Gesellschaft gelöscht)
Verwaltungsrat Nein
QINO JB LTD Geschäftsführender Gesellschafter Ja
QINO PIPE ONE LTD Executive Director Ja
QCP Swiss AG Verwaltungsrat Nein
W Verwaltungs AG AR-Vorsitzender Nein
OCEAN Consulting GmbH Gesellschafter Ja
Qino Asset Management & Advisory Ltd.
(in Liquidation)
Executive Director Nein
BEKO Engineering & Informatik GmbH AR-Mitglied Nein
Pankl SHW Industries AG AR-Mitglied /stellvertretender Vorsitzender Ja
AUFSICHTSRAT GESELLSCHAFT POSITION NOCH AUFRECHT
Pankl Vermögensverwaltung AG
(Gesellschaft gelöscht)
AR-Mitglied Nein
SHW AG AR-Mitglied Ja
Dr. Ernst Chalupsky
PIERER Mobility AG AR-Mitglied /stellvertretender Vorsitzender Ja
Pierer Industrie AG AR-Vorsitzender Ja
KTM AG AR-Mitglied Ja
Westpark Wels AG AR-Mitglied Ja
TGW Logistics Group GmbH AR-Mitglied / stellvertretender Vorsitzender Ja
MCGA Beteiligungs- und verwaltungs-GmbH Gesellschafter/Geschäftsführer Ja
Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte
GmbH
Gesellschafter/Geschäftsführer Ja
W Verwaltungs AG AR-Mitglied /stellvertretender Vorsitzender Nein
Privatstiftung Herman Greiner Vorstand Ja
TGW Future Privatstiftung Vorstand Ja
MAGELLAN - Privatstiftung Vorstandsvorsitzender Ja
GIRASOL Privatstiftung Vorstand Ja
Pankl SHW Industries AG AR-Mitglied Ja
Mag. Klaus Rinnerberger
PIERER Mobility AG AR-Mitglied Ja
Pierer Industrie AG Vorstand Ja
W Verwaltungs AG AR-Mitglied Nein
PF Beteiligungsverwaltungs GmbH Geschäftsführer Ja
Pankl SHW Industries AG Vorstand Ja
SHW AG AR-Vorsitzender Ja
Pankl Racing Systems AG AR-Mitglied Ja
Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH AR-Vorsitzender Ja
Schachinger Logistik Holding GmbH Leiter des Beirates Ja
Ing. Alfred Hörtenhuber
PIERER Mobility AG AR-Mitglied
Vorstand
Ja
Nein
Pierer Industrie AG (Österreich) Vorstand Nein
SHW AG (Deutschland) AR-Mitglied /stellvertretender Vorsitzender Ja
Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH AR-Mitglied /stellvertretender Vorsitzender Ja
WP Components GmbH Geschäftsführer Nein
KinderPalliativNetzwerk GmbH Gesellschafter Ja
KTM Components GmbH Geschäftsführer Nein
WP Immobilien GmbH Geschäftsführer Nein
W Verwaltungs AG Geschäftsführer/ Vorstand Nein
Pankl Vermögensverwaltung AG
(Gesellschaft gelöscht)
AR-Mitglied Nein
Pankl Racing Systems AG AR-Mitglied Ja

Darüber hinaus bestehen für die Mitglieder des Aufsichtsrates keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten, Interessenbindungen und Kreuzverflechtungen.

3.5.1 Aufgabenteilung im Aufsichtsrat

Es wird auf die Ausführungen des Corporate Governance Berichtes nach den Bestimmungen des ÖCGK verwiesen (Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Seite 55).

3.5.2 Personelle Zusammensetzung sämtlicher Aufsichtsratsausschüsse, deren Aufgaben und Kompetenzabgrenzung

Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss gebildet. Die Aufgaben eines Vergütungsausschusses und eines Nominierungsausschusses werden aus Effizienzgründen vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen, da der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG aus nicht mehr als 6 Mitgliedern besteht.

Es wird auf die Ausführungen des Corporate Governance Berichtes nach den Bestimmungen des ÖCGK verwiesen (Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Mitglieder, Seiten 55-56).

3.5.3 Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse

Es wird auf die Ausführungen des Corporate Governance Berichtes nach den Bestimmungen des ÖCGK verwiesen (Arbeitsweise des Aufsichtsrats, Seiten 54-55).

3.6 KOMPETENZREGELUNG

Der Vorstand einer österreichischen Aktiengesellschaft leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Ein Weisungsrecht des Aufsichtsrates oder der Hauptversammlung besteht daher nicht. Allerdings hat der Vorstand nach dem österreichischen Aktiengesetz vor dem Abschluss bestimmter außergewöhnlicher Geschäfte die Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

Dem Aufsichtsrat obliegen die Bestellung und die Abberufung des Vorstands sowie insbesondere die Überprüfung der laufenden Geschäftstätigkeit des Vorstandes. Zu diesem Zweck informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig über seine Tätigkeit.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen und somit jeweils mindestens eine pro Quartal abgehalten. Die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund zwei bis zweieinhalb Stunden. Weiters fanden zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses statt; die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund eine Stunde (siehe dazu auch Corporate Governance Bericht nach den Bestimmungen des ÖCGK, Arbeitsweise des Aufsichtsrats, Seiten 54-55).

3.7 INFORMATIONS- UND KONTROLLINSTRUMENTE GEGENÜBER DEM VORSTAND

Die PIERER Mobility AG verfügt über ein kein eigenes Risikomanagement-System. Im Hinblick auf die Unternehmensgröße wurde keine eigene Stabstelle "Interne Revision" eingerichtet. Es ist jedoch eine interne Kontroll- und Reportingsystematik aufgesetzt, die den Vorstand in die Lage versetzt, Risiken zu erkennen und rasch darauf zu reagieren. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Prüfungsausschuss, wird regelmäßig über die internen Kontrollmechanismen und das Risikomanagement im Konzern informiert.

Im Rahmen der internen Kontroll- und Reportingsystematik werden die erkennbaren Risiken in zahlreichen Bereichen des Unternehmens laufend erhoben und bewertet; die wesentlichen Ergebnisse werden vom Vorstand beurteilt und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Weitere Informationen zum Risikomanagement finden sich im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019.

Das Management-Informations-System der Gesellschaft bündelt eine Vielzahl von leistungsmessenden Indikatoren aus verschiedenen Bereichen der PIERER Mobility-Gruppe sowie umfassende finanzielle Informationen und stellt diese dem Management der Gesellschaft zeitnah in aufbereiteter Weise elektronisch zur Verfügung. Der Aufsichtsrat erhält monatliche sowie quartalsweise Berichte auf Basis von Informationen im Management-Informations-System.

4. VO R S TA N D

4.1 / 4.2 MITGLIEDER DES VORSTANDS, WEITERE TÄTIGKEITEN UND INTERESSENBINDUNGEN

Soweit nachfolgend nichts Gegenteiliges aufgeführt ist, existieren bezüglich der Mitglieder des Vorstands keine weiteren aufführungspflichtigen Tätigkeiten und Interessenbindungen.

Der Vorstand der PIERER Mobility AG setzte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:

NAME
GEBURTSJAHR
FUNKTION ERSTBESTELLUNG ENDE DER LAUFENDEN
FUNKTIONSPERIODE
VERANTWORTUNGSBEREICHE
DI Stefan Pierer
geb. 1956
Vorstandsmitglied
(CEO)
2. Juni 2015 31. Dezember 2023 strategische und operative Gesamtleitung
strategisches/operatives Management der
KTM-Gruppe
Mag. Friedrich Roithner
geb. 1963
Vorstandsmitglied
(CFO)
2. Juni 2015 31. Dezember 2023 Finanzen
(Konzern)Rechnungswesen
Steuerangelegenheiten
Rechtsangelegenheiten
Mag. Hubert Trunkenpolz
geb. 1962
Vorstandsmitglied 1. Jänner 2018 31. Dezember 2023 Vertrieb
Marketing
Kundendienst
DI Harald Plöckinger
geb. 1961
Vorstandsmitglied *) 1. Jänner 2018 28. Februar 2019 Produktion
Einkauf
Logistik
Business Development
Mag. Viktor Sigl
geb. 1974
Vorstandsmitglied 19. Dezember 2019 31. Dezember 2023 Personal, Organisation und IT in der
KTM-Gruppe

*) die Verantwortungsbereiche von DI Harald Plöckinger werden auf Vorstandsebene der KTM AG abgedeckt

DI STEFAN PIERER (geb. 1956), österreichischer Staatsbürger, begann seine Karriere 1982 bei der HOVAL GmbH, nach dem Abschluss seiner Ausbildung an der Montanuniversität Leoben (Betriebs- und Energiewirtschaft), in Marchtrenk. Dort war DI Stefan Pierer als Vertriebsassistent und später als Vertriebsleiter für Oberösterreich und als Prokurist tätig. 1987 gründete DI Stefan Pierer die nunmehrige PIERER Mobility-Gruppe. Die PIERER Mobility-Gruppe ist eine österreichische Industriebeteiligungsgruppe, die sich sowohl strategisch als auch operativ auf den Motorrad- und Fahrzeugindustriesektor konzentriert. DI Stefan Pierer ist Vorstandsvorsitzender der PIERER Mobility AG.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

Vorstandsvorsitzender der KTM AG

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

  • Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl Racing Systems AG
  • Aufsichtsratsmitglied der SHW AG
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl SHW Industries AG
  • Aufsichtsratsmitglied der Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Westpark Wels AG
  • Verwaltungsrat der swisspartners Group AG
  • Verwaltungsrat der Pierer Swiss AG

MAG. FRIEDRICH ROITHNER (geb. 1963), österreichischer Staatsbürger, war nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Linz bei einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei als Revisionsassistent (Schwerpunkt Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung) tätig. Ab 1992 war Mag. Friedrich Roithner bei der Austria Metall AG tätig, wo er von 2002 bis 2006 Mitglied des Vorstandes war. Seit Ende 2007 ist Friedrich Roithner im Management der PIERER Mobility-Gruppe tätig. Mag. Friedrich Roithner ist Finanzvorstand der PIERER Mobility AG.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

  • Aufsichtsratsvorsitzender der KTM AG
  • Aufsichtsratsvorsitzender der KTM Components GmbH
  • Aufsichtsratsvorsitzender der abatec group AG

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

  • Aufsichtsratsmitglied der Pankl Racing Systems AG
  • Aufsichtsratsmitglied der SHW AG
  • Aufsichtsratsmitglied der Pankl SHW Industries AG
  • Aufsichtsrat der Westpark Wels AG

MAG. HUBERT TRUNKENPOLZ (geb. 1962), österreichischer Staatsbürger, begann im Anschluss an sein Studium an der Johannes Kepler Universität Linz (Betriebswirtschaftslehre) seine Karriere bei der ISA Audivisual Communication Corp. als Marketing Manager und später bei der TRUMAG als Sales Manager/Geschäftsführer. Seit 1992 ist er für die CROSS-Gruppe (nunmehr PIERER Mobility-Gruppe) tätig und seit 2004 Vorstand in der KTM Gruppe. Seit 2007 ist Hubert Trunkenpolz auch Mitglied des Vorstandes der KTM AG und seit 2018 ist er im Vorstand der PIERER Mobility AG.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

Vorstandsmitglied der KTM AG

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften: Keine.

DI HARALD PLÖCKINGER (geb. 1961), österreichischer Staatsbürger, beendete seine Ausbildung an der Technischen Universität Graz (Maschinenbau) und begann seine Karriere bei der BMW-Gruppe im Bereich Motorenentwicklung. Im Zeitraum von 1990 bis 2004 war er als Prokurist, Produktionsleiter, Leiter der strategischen Planung und anschließend als Geschäftsführer bei Bombardier-Rotax tätig. Seit 2004 war Harald Plöckinger als Vorstand in der KTM Gruppe sowie seit 2007 auch als Vorstandsmitglied der KTM AG tätig. In der Zeit vom 1. Jänner 2018 bis zum 28. Februar 2019 war er Vorstandsmitglied der PIERER Mobility AG.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

  • Vorstandsmitglied der KTM AG (bis zum 28.2.2019)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der KTM Components GmbH (bis zum 28.2.2019)

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

  • Aufsichtsratsmitglied der Pankl Racing Systems AG (bis zum 26.4.2019)
  • Aufsichtsratsmitglied der eww ag

MAG. VIKTOR SIGL (geb.1974), österreichischer Staatsbürger, beendete sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johannes Kepler Universität in Linz begann seine berufliche Karriere bei der KPMG im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Nach Absolvierung der Steuerberatungsprüfung sowie eines MBA Programms an der University of Toronto, wechselte Viktor Sigl 2005 zur voestalpine AG, wo er den Bereich Corporate Tax & Finance Advisory leitete. Vor seinem Wechsel zur KTM GROUP war er kaufmännischer Geschäftsführer im Bereich der internationalen Industriemontage. Seit 19. Dezember 2019 ist Viktor Sigl Vorstand der PIERER Mobility AG.

Weitere wesentliche Funktionen im Konzern:

  • Vorstandsmitglied der KTM AG
  • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der KTM Components GmbH

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

Keine.

Die nachfolgende Tabelle enthält die Namen der Unternehmen und Gesellschaften, bei denen die aktuellen Mitglieder des Vorstands – nach Kenntnis der Gesellschaft – während der letzten fünf Jahre Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner waren. Aus der Spalte "noch aufrecht" ergibt sich jeweils, ob die Mitgliedschaft in diesen Organen oder als Partner noch weiter fortbesteht:

VORSTAND GESELLSCHAFT POSITION NOCH AUFRECHT
DI Stefan Pierer
PIERER Mobility AG Vorstandsmitglied
AR-Vorsitzender
Ja
Nein
W Verwaltungs AG AR-Mitglied Ja
Pierer Konzerngesellschaft mbH Gesellschafter/Geschäftsführer Ja
KTM AG Vorstandsvorsitzender Ja
KTM Immobilien GmbH
(vormals KTM Motorrad AG)
Vorstandsvorsitzender Nein
Pierer Industrie AG Vorstandsmitglied Ja
Pierer Beteiligungs GmbH Geschäftsführer Ja
K KraftFahrZeug Holding GmbH
(Gesellschaft gelöscht)
Geschäftsführer Nein
PF Beteiligungsverwaltungs GmbH Geschäftsführer Ja
PIERER Immobilien GmbH Geschäftsführer Ja
PS GmbH (Gesellschaft gelöscht) Geschäftsführer Nein
Pierer Immobilien GmbH & Co KG Geschäftsführer der Komplementärin PIERER
Immobilien GmbH
Ja
UIAG Beteiligungs GmbH (vormals RK Invest
Holding GmbH)
Geschäftsführer Nein
SP GmbH (Gesellschaft gelöscht) Geschäftsführer Nein
Wohnbau-west Bauträger Gesellschaft m.b.H. Geschäftsführer Ja
ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft AR-Mitglied Nein
BF HOLDING AG AR-Vorsitzender Nein
Pankl Racing Systems AG AR-Vorsitzender Ja
Westpark Wels AG (vormals: Wirtschaftspark
Wels Errichtungs- und
Betriebs-Aktiengesellschaft)
AR-Vorsitzender Ja
Privatstiftung Christina Vorstandsvorsitzender Ja
Österreichische DESIGN Privatstiftung (Gesell
schaft gelöscht)
Vorstandsvorsitzender Nein
Stossier Privatstiftung Vorstandsvorsitzender Ja
Swisspartners AG Verwaltungsrat Ja
Pierer Swiss AG Verwaltungsrat Ja
QINO AG (vormals QINO CAPITAL PARTNERS AG,
Gesellschaft gelöscht)
Verwaltungsrat Nein
QCP Swiss AG Verwaltungsrat Nein
KTM Components GmbH AR-Mitglied /stellvertretender Vorsitzender Nein
Pierer Liegenschaft GmbH Gesellschafter/ Geschäftsführer Ja /Ja
PIERER IMMOREAL GmbH Gesellschafter/ Geschäftsführer Nein /Ja
Pankl Vermögensverwaltung AG
(Gesellschaft gelöscht)
AR-Vorsitzender Nein
P Immobilienverwaltung GmbH Geschäftsführer Ja
VORSTAND GESELLSCHAFT POSITION NOCH AUFRECHT
SHW AG AR-Mitglied Ja
Pankl SHW Industries AG
(vormals Pankl SHW Industries GmbH)
AR-Vorsitzender
Geschäftsführer
Ja
Nein
Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH AR-Mitglied Ja
PB Gastro GmbH Geschäftsführer Ja
KTM Components GmbH AR-Mitglied Nein
KISKA GmbH Geschäftsführer Ja
Mag. Friedrich Roithner
PIERER Mobility AG Vorstandsmitglied Ja
W Verwaltungs AG
(vormals WP AG, vormals CROSS Motorsport
Systems GmbH)
AR-Vorsitzender
AR-Mitglied /stellvertretender Vorsitzender
Vorstand
Ja
Nein
Nein
KTM AG AR-Vorsitzender Ja
Pierer Industrie AG Vorstandsmitglied Ja
Pierer Beteiligungs GmbH Geschäftsführer Ja
K KraftFahrZeug Holding GmbH
(Gesellschaft gelöscht)
Geschäftsführer Nein
Durmont Teppichbodenfabrik GmbH
(nunmehr AGM Durmont Austria GmbH)
Geschäftsführer Nein
PF Beteiligungsverwaltungs GmbH Geschäftsführer Ja
Pankl Racing Systems AG AR-Mitglied Ja
BF HOLDING AG AR-Mitglied Nein
Westpark Wels AG (vormals: Wirtschaftspark
Wels Errichtungs- und
Betriebs-Aktiengesellschaft)
AR-Mitglied Ja
KTM Components GmbH AR-Vorsitzender Ja
PIERER IMMOREAL GmbH Geschäftsführer Ja
SHW AG AR-Mitglied Ja
Pankl SHW Industries AG
(vormals Pankl SHW Industries GmbH)
AR-Mitglied
Geschäftsführer
Ja
Nein
abatec group AG AR-Vorsitzender Ja
Mag. Hubert Trunkenpolz
PIERER Mobility AG Vorstandsmitglied Ja
KTM AG Vorstandsmitglied Ja
Husqvarna Motorcycles GmbH Geschäftsführer Ja
KTM Sportcar GmbH Geschäftsführer Ja
KTM Sportmotorcycle GmbH Geschäftsführer Ja
KTM Österreich GmbH Geschäftsführer Nein
TRUE Management & Investment GmbH Geschäftsführer/Gesellschafter Ja
KTM Immobilien GmbH (vormals KTM
Motorrad AG)
Vorstandsmitglied Nein
W Verwaltungs AG AR-Mitglied / stellvertretender Vorsitzender Ja
GASGAS Motorcycles GmbH Geschäftsführer Ja
KTM Sportmotorcycle Deutschland GmbH Geschäftsführer Ja
VORSTAND GESELLSCHAFT POSITION NOCH AUFRECHT
Husqvarna Motorcycles Deutschland GmbH Geschäftsführer Ja
KTM Canada, Inc. Geschäftsführer Ja
KTM North America, Inc. Geschäftsführer Ja
Husqvarna Motorcycles North America, Inc. Geschäftsführer Ja
Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co.,
Ltd.
Vorstandsmitglied Ja
KTM Japan K.K. Geschäftsführer Ja
DI Harald Plöckinger
PIERER Mobility AG Vorstandsmitglied Nein
KTM AG Vorstandsmitglied Nein
W Verwaltungs AG Vorstandsmitglied
AR-Vorsitzender
Nein
Nein
KTM Immobilien GmbH Geschäftsführer Nein
(vormals KTM Motorrad AG, vormals
KTM-Sportmotorcycle AG)
Vorstandsmitglied Nein
KTM Logistikzentrum GmbH Geschäftsführer Nein
KTM Components GmbH AR-Vorsitzender Nein
Pankl Racing Systems AG AR-Mitglied Nein
eww ag AR-Mitglied Ja
Wels Strom AG AR-Mitglied Nein
KTM Sportcar GmbH Geschäftsführer Nein
Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co.,
Ltd.
Vorstandsmitglied Nein
KTM-Sportmotorcycle India Private Limited Geschäftsführer Nein
Mag. Viktor Sigl
PIERER Mobility AG Vorstandsmitglied Ja
KTM AG Vorstandsmitglied Ja
KTM Immobilien GmbH (vormals KTM Motorrad
AG, vormals KTM-Sportmotorcycle AG)
Geschäftsführer
Vorstandsmitglied
Ja
Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co.,
Ltd.
AR-Mitglied Ja
W Verwaltungs AG
(vormals WP AG, vormals CROSS Motorsport
Systems GmbH)
Vorstandsmitglied Ja
KTM North America Inc. Geschäftsführer Ja
KTM Components GmbH AR-Mitglied / stellvertretender Vorsitzender Ja
KTM Sportmotorcycle GmbH Geschäftsführer Ja
KTM Österreich GmbH Geschäftsführer Ja
Husqvarna Motorcycles GmbH Geschäftsführer Ja
KTM Logistikzentrum GmbH Geschäftsführer Ja
KTM Beteiligungs GmbH Geschäftsführer Ja
GASGAS Motorcycles GmbH Geschäftsführer Ja

4.3 MANAGEMENTVERTRÄGE

Es existieren keine Managementverträge.

5. ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN

5.1 INHALT UND FESTSETZUNGSVERFAHREN DER ENTSCHÄDIGUNGEN UND DER BETEILIGUNGSPROGRAMME

Es wird auf die Ausführungen des Corporate Governance Berichtes nach den Bestimmungen des ÖCGK verwiesen (Vergütungsbericht, Seiten 57-59).

Es besteht kein Programm, das es Mitarbeitern aller Stufen oder Organen der Gesellschaft ermöglicht, Beteiligungen an der Gesellschaft zu erwerben.

5.2 VERGÜTUNGSBERICHT ANALOG ZU ART. 14 BIS 16 VERORDNUNG GEGEN ÜBERMÄSSIGE VERGÜTUNGEN BEI BÖRSENKOTIERTEN AKTIENGE-SELLSCHAFTEN (VEGÜV)

Es wird auf die Ausführungen des Corporate Governance Berichtes nach den Bestimmungen des ÖCGK verwiesen (Vergütungsbericht, Seiten 57-59). An ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes wurde im Berichtsjahr 2019 keinerlei Vergütungen geleistet oder sonstige geldwerte Vorteil gewährt.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der PIERER Mobility AG hielten zum Stichtag Aktien der Gesellschaft:

PERSON UNMITTELBARER
AKTIENBESITZ
MITTELBARER
AKTIENBESITZ
ANZAHL
AKTIEN
STIMMRECHTE
IN %*
DI Stefan Pierer Nein Ja** 13.719.724 60,87%
Mag. Friedrich Roithner Ja Nein 139.748 0,62%
Mag. Hubert Trunkenpolz Ja Nein 112.700 0,50%
Mag. Viktor Sigl Ja Nein 52.500 0,23%
Josef Blazicek Ja Ja 145.000 0,64%
Dr. Ernst Chalupsky Ja Nein 26.463 0,12%
Ing. Alfred Hörtenhuber Ja Nein 40.300 0,18%
Mag. Klaus Rinnerberger Ja Nein 139.748 0,62%

* gerundet ** über die Pierer Industries AG

6. M I T W I RK U N G S RECH T E D E R A K T I O N Ä RE

6.1 STIMMRECHTSBESCHRÄNKUNG UND -VERTRETUNG

Die PIERER Mobility AG hat 22.538.674 Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Es existieren keine Vorzugsaktien oder Einschränkungen für die ausgegebenen Stückaktien. Das Prinzip "One share – one vote" kommt somit zum Tragen. Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden, sowie der PIERER Mobility AG übermittelt werden und von dieser aufbewahrt oder nachprüfbar festgehalten werden.

Es bestehen sohin weder statutarische Stimmrechtsbeschränkungen noch Gruppenklauseln noch Regeln zur Gewährung von Ausnahmen.

6.2 STATUTARISCHE QUOREN

Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und in jenen Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

Die Satzung 7 der PIERER Mobility AG sieht keine gegenüber dem österreichischen Aktiengesetz höheren Stimmerfordernisse vor.

6.3 / 6.4 EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG, TRAKTANDIERUNG

Die Bestimmungen über die Einberufung der Hauptversammlung weichen nicht von den Bestimmungen des österreichischen Aktiengesetzes ab.8

Die Einberufung ist spätestens am 28. Tag vor einer ordentlichen Hauptversammlung, ansonsten spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung bekannt zu machen. Die Einberufung wird im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" veröffentlicht, über ein europäisches Verbreitungssystem bekannt gemacht und auf der Webseite der PIERER Mobility AG zur Verfügung gestellt.

Die Hauptversammlung wird in der Regel durch den Vorstand der Aktiengesellschaft einberufen.

Daneben hat der Vorstand die Hauptversammlung einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Vorlage der Tagesordnung und eines Beschlussvorschlags zu jedem Tagesordnungspunkt verlangen und ihr Verlangen begründen. Abweichend von dieser gesetzlichen Bestimmung, kann die Satzung das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, an eine weniger strenge Form oder an den Besitz eines geringeren Anteils am Grundkapital knüpfen. Die Satzung der PIERER Mobility AG sieht derzeit keine von den gesetzlichen Anforderungen abweichenden Bestimmungen vor.9 Die antragstellenden Aktionäre müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein und die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Wenn die Einberufung nicht vom Vorstand ausgeht, ist dieser zur notwendigen Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Einberufung und Vorbereitung der Hauptversammlung verpflichtet.

6.5 AKTIENBUCH

Die PIERER Mobility AG hat lediglich Inhaberaktien ausstehend und führt demzufolge kein Aktienbuch.

7. KO N T RO L LW ECH S E L U N D A B W E H RM A S S N A H M E N

7.1 ANGEBOTSPFLICHT

Auf die PIERER Mobility AG sind aufgrund der Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel der Wiener Börse die Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes anwendbar. Das österreichische Übernahmegesetz kennt sowohl verpflichtende als auch freiwillige Übernahmeangebote.

Pflichtangebote

Erlangt ein Bieter (allein oder mit gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern) eine kontrollierende Beteiligung an einer börsenotierten österreichischen Gesellschaft, muss er den übrigen Aktionären ein Pflichtangebot nach dem Übernahmegesetz stellen. Eine kontrollierende Beteiligung hält, wer 30% oder mehr der ständig stimmberechtigten Aktien des börsenotierten Unternehmens direkt oder indirekt kontrolliert.

Erwirbt ein Aktionär, der zwar über eine kontrollierende Beteiligung verfügt, jedoch nicht mehr als 50% der stimmberechtigten Aktien auf sich vereint, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten zusätzlich mindestens 2% der Stimmrechte der Gesellschaft, löst dies ebenfalls eine Angebotspflicht für alle Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft aus (creeping-in).

Wird ein kontrollrelevanter Schwellenwert erreicht, ist dies unverzüglich der Übernahmekommission mitzuteilen; die Angebotsunterlage ist der Übernahmekommission binnen 20 Börsetagen ab Kontrollerlangung anzuzeigen.

Die kontrollrelevanten Schwellenwerte können nicht nur durch einzelne Aktionäre, sondern auch durch gemeinsam vorgehende Rechtsträger erreicht werden. Die Melde- und Angebotspflicht kann daher etwa auch durch den Abschluss von Syndikatsverträgen oder sonstige Absprachen ausgelöst werden. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung der gemeinsam vorgehenden Gesellschafter ist dafür nicht erforderlich.

7 Die Satzung ist auf der Webseite der PIERER Mobility AG abrufbar: https://www.pierermobility.com/wp-content/uploads/2019/10/Satzung_PIERER-Mobility-AG_04.10.2019.pdf

8 Siehe dazu die Satzung auf der Webseite der PIERER Mobility AG: https://www.pierermobility.com/wp-content/uploads/2019/10/Satzung_PIERER-Mobility-AG_04.10.2019.pdf

9 Die Satzung ist auf der Webseite der PIERER Mobility AG abrufbar: https://www.pierermobility.com/wp-content/uploads/2019/10/Satzung_PIERER-Mobility-AG_04.10.2019.pdf

Bei der Berechnung der kontrollrelevanten Schwellenwerte unbeachtet bleiben eigene Aktien, bei denen die Stimmrechte ruhen.

Das Übernahmegesetz kennt auch verschiedene Ausnahmen von der Verpflichtung, ein Pflichtangebot zu stellen. In diesen Fällen ist der Sachverhalt der Übernahmekommission nur anzuzeigen.

Um die Interessen der Aktionäre zu schützen, sieht das Übernahmegesetz vor, dass bei einem Pflichtangebot eine doppelte Untergrenze für den Angebotspreis eingehalten werden muss: Der Angebotspreis darf einerseits nicht unter der höchsten Gegenleistung liegen, die der Bieter (oder ein mit ihm gemeinsam vorgehender Rechtsträger) in den letzten zwölf Monaten vor dem Übernahmeangebot für Aktien der Zielgesellschaft leistete. Andererseits darf der Angebotspreis auch nicht unter dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Börsekurs der Aktien der Zielgesellschaft in den letzten sechs Monaten liegen.

Freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung

Ein solches Angebot kann von einem Bieter veröffentlicht werden, der zwar keine kontrollierende Beteiligung an der Zielgesellschaft hält, eine solche Beteiligung aber anstrebt. Die Bestimmungen über die Pflichtangebote, auch hinsichtlich des Mindestpreises, sind sinngemäß anzuwenden.

Angebote, durch die der Bieter eine kontrollierende Beteiligung erlangen könnte, sind kraft Gesetzes dadurch bedingt, dass dem Bieter im Rahmen des Angebots Annahmeerklärungen zugehen, die mehr als 50% der ständig stimmberechtigten Aktien umfassen, die Gegenstand des Angebots sind.

Freiwilliges Angebot

Ein freiwilliges Angebot liegt vor, wenn das Angebot weder Rechtsfolge noch Mittel zur Herbeiführung eines Kontrollwechsels ist. Das freiwillige Angebot wird in der Praxis häufig von bestehenden Kontrollaktionären eingesetzt, um den Streubesitz zu verringern. Beim freiwilligen Angebot ist der Bieter bei der Festsetzung des Angebotspreises keiner gesetzlichen Preisregelung unterworfen und kann daher den Angebotspreis frei bestimmen.

7.2 KONTROLLWECHSELKLAUSELN

Zum Stichtag hat sich die Unternehmensleitung (Vorstand und Aufsichtsrat) nicht durch mit besonderen vertraglichen Vereinbarungen gegen eine unerwünschte Übernahme geschützt.

8 . RE V I S I O N S S T E L L E

8.1 DAUER DES MANDATS UND AMTSDAUER DES VERANTWORTLICHEN PRÜFUNGSPARTNERS

Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, wurde von der 22. ordentlichen Hauptversammlung zum Konzern- und Einzelabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. Erstmals zum Konzern- und Einzelabschlussprüfer der Gesellschaft wurde die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 1.10.2014 - 31.12.2014 bestellt.

Der verantwortliche Prüfungspartner ist Dr. Helge Löffler, er trat sein Amt erstmals für das Geschäftsjahr 1.1.2019 - 31.12.2019 an.

8.2 REVISIONSHONORAR

Es wird auf die Ausführungen des Corporate Governance Berichtes nach den Bestimmungen des ÖCGK verwiesen (Prüfungen und Externe Evaluierung, Seite 61).

8.3 ZUSÄTZLICHE HONORARE

Es wird auf die Ausführungen des Corporate Governance Berichtes nach den Bestimmungen des ÖCGK verwiesen (Prüfungen und Externe Evaluierung, Seite 61).

8.4 AUFSICHTS- UND KONTROLLINSTRUMENTE GEGENÜBER DEM ABSCHLUSSPRÜFER

Der Wirtschaftsprüfer hat im Berichtsjahr an jeweils zwei Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses teilgenommen. Der Wirtschaftsprüfer wird durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht und in regelmäßigen Abständen beurteilt.

Der Prüfungsausschuss hat einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erarbeiten und bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für dessen Wahl vor. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer in einer Besprechung die Abwicklung der wechselseitigen Kommunikation festzulegen. Der Prüfungsausschuss hat weiters Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) zu genehmigen. Schließlich werden auch die Unabhängigkeit und die Tätigkeiten des Abschlussprüfers insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen geprüft und überwacht.

Die Vergütung des Wirtschaftsprüfers wird regelmäßig auf Marktüblichkeit überprüft. Der verantwortliche Prüfungspartner für die Gesellschaft rotiert jeweils alle 7 Jahre (interne Rotation). Infolge der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse muss die PIERER Mobility AG spätestens für das Geschäftsjahr 2024 den Abschlussprüfer wechseln (externe Rotation).

9. INFORMATIONSPOLITIK

Die Gesellschaft unterhält im Sinne einer dauernden Informationsquelle auf der Internetseite https://www.pierermobility.com/investor-relations/uebersicht/ einen Investor Relations Bereich, der jedermann zugänglich ist. Dort sind alle wichtigen Informationen sowie Dokumente über den Geschäftsverlauf und den Aktienkurs (Kursdaten, Aktionärsstruktur, Berichte, Finanzkalender, Dokumente für die Hauptversammlungen) abrufbar.

Mit Wirkung vom 2. Mai 2017 wechselten die Aktien der Gesellschaft im Amtlichen Handel der Wiener Börse AG in das Marktsegement standard market auction. Dies führte dazu, dass nur mehr die Jahresfinanzberichte sowie Halbjahresfinanzberichte erstellt und veröffentlicht werden müssen.

Aufgrund der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Amtlichen Handel, Marktsegment standard market auction, der Wiener Börse, wurden im Geschäftsjahr 2019 Jahresfinanzberichte sowie Halbjahresfinanzberichte der PIERER Mobility AG erstellt und in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Der Jahresfinanzbericht ist spätestens innerhalb von vier Monaten nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen und auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen (https://www.pierermobility.com/investor-relations/berichte/). Die Halbjahresberichte haben die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres zu umfassen und sind spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen und auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen (https://www.pierermobility.com/investor-relations/berichte/). Die Geschäftsberichte können auch in gedruckter Version verfügbar gemacht werden oder über die Homepage der Oesterreichischen Kontrollbank http://issuerinfo.oekb.at/startpage.html abgerufen werden.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, einen Anschluss an ein geeignetes elektronisch betriebenes europaweites Informationsverbreitungssystem zu unterhalten und die gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu veröffentlichenden Insider-Informationen und Director's Dealings-Meldungen über dieses System in deutscher und englischer Sprache zu verbreiten. Kursrelevante Ereignisse werden zeitgerecht über die Medien und auf der Website publiziert. Die Insider-Informationen der PIERER Mobility AG sind auf den Webseiten https://www.pierermobility.com/newsroom/news/ sowie unter http://issuerinfo.oekb.at/startpage.html verfügbar und können weiters unter https://www.pierermobility.com/investor-relations/ir-kontakt/ (Investor Relations Push Verteiler Anmeldung) bezogen werden.

Der Finanzkalender der PIERER Mobility AG, der die wesentlichen zeitlichen Eckdaten des laufenden Geschäftsjahres ausweist, ist unter dem Link https://www.pierermobility.com/investor-relations/finanzkalender/ abrufbar.

Informationen über die Corporate Governance der PIERER Mobility AG (Unabhängigkeitskriterien der Aufsichtsratsmitglieder, Compliance-Richtlinie, Corporate Governance Berichte, Director's Dealing Meldungen und Stimmrechtsmitteilungen) sind auf der Webseite unter https://www.pierermobility.com/investor-relations/corporate-governance/ abrufbar.

Die Kontaktinformationen der Gesellschaft finden sich im Impressum am Ende dieses Geschäftsberichtes.

L AG EBERICH T ZUM KONZERN-ABSCHLUSS

1. ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE 84
2. WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG 85
3. FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN 86
4. NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 89
5. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG & NEUE MODELLE 90
6. RISIKOBERICHT UND FINANZINSTRUMENTE 91
7. ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB 93
8. AUSBLICK 95

L AGEBERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS P E R 31.12. 2019 D E R P I E RE R M O BI L I T Y A G , W E L S

1. ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE

DAS UNTERNEHMEN

Die PIERER Mobility-Gruppe (vormals: KTM Industries-Gruppe) ist Europas führender "Powered Two-Wheeler"-Hersteller ("PTW"). Mit ihren weltweit bekannten Motorradmarken KTM, HUSQVARNA Motorcycles und der im vierten Quartal erfolgten mehrheitlichen Übernahme der spanischen Offroad-Marke GASGAS zählt sie insbesondere im Premium-Segment zu den Technologie- und Marktführern.

Das Produktportfolio der PIERER Mobility-Gruppe umfasst neben Fahrzeugen, die mit Verbrennungsmotoren der neuesten Generation ausgestattet sind, auch emissionsneutrale Fahrzeuge mit innovativen Elektroantrieben wie die KTM Freeride E, den Elektro Minicycles sowie E-Bikes der Marken Husqvarna E-Bicycles und R Raymon. Mit der im Dezember 2019 erfolgten vollständigen Übernahme des Elektro Bicycle Geschäftes der in Deutschland ansässigen PEXCO GmbH wurde ein wichtiger Wachstumsschritt im Bereich der Elektromobilität gesetzt, um am attraktiven Marktwachstum im E-Bicycle Bereich zu partizipieren. Mittelfristig ist es beabsichtigt, sich in diesem Bereich zu einem bedeutenden international tätigen Player zu entwickeln.

Da sich unter dem Dach der PIERER Mobility-Gruppe neben der Kernmarke "KTM" auch weitere aufstrebende Marken wie zum Beispiel Husqvarna Motorcycles befinden, die einen immer wichtigeren Stellenwert im Konzern einnehmen, wurde im Zuge der außerordentlichen Hauptversammlung am 4. Oktober 2019 die Umbenennung der KTM Industries AG in PIERER Mobility AG beschlossen. In dieser Hauptversammlung wurde der Vorstand weiters ermächtigt vom Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Rückkaufprogramm durchzuführen.

Der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG verlängerte die im Frühjahr 2020 auslaufenden Vorstandsverträge von Stefan Pierer, Friedrich Roithner und Hubert Trunkenpolz im Dezember 2018 vorzeitig um fünf Jahre. Mit 28. Februar 2019 schied Harald Plöckinger aus dem Vorstand der PIERER Mobility AG aus. Viktor Sigl, Vorstandsmitglied der KTM AG, wurde mit 20. Dezember 2019 zusätzlich in den Vorstand der PIERER Mobility AG berufen.

ABSATZ- UND UMSATZENTWICKLUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2019

Im Geschäftsjahr 2019 konnte die PIERER Mobility AG ihr Wachstum weiter fortsetzen und erzielte einen Rekordumsatz von € 1.520,1 Mio. Das entspricht einer Steigerung von € 57,9 Mio. bzw. 4,0% zum Vorjahr 1. Unter Berücksichtigung der vom KTM-Partner Bajaj in Indien verkauften Motorräder, erzielte die Gruppe einen Rekordabsatz von insgesamt 280.099 Motorrädern. Mit 234.449 verkauften KTM Motorrädern und 45.650 verkauften Husqvarna Motorrädern wurde der Absatz um rund 7% gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Für den weiteren Wachstumskurs wurden 2019 rund € 121 Mio. in Produktentwicklung (inkl. Werkzeuge) investiert.

Die Umsetzung der globalen Produktstrategie sowie die Expansion in weitere asiatische und südamerikanische Märkte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr konsequent weiterverfolgt.

MARKTPOSITION WEITER AUSGEBAUT – PRÄSENZ IN AUSTRALIEN VERSTÄRKT

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die PIERER Mobility-Gruppe mit ihren Marken KTM und Husqvarna Motorcycles in den wichtigsten Motorradmärkten (> 120cc) mit einem Zulassungsplus von +14,5% den Gesamtmarkt (-6,3%) outperformed und ihre Marktposition weiter ausgebaut.

In Europa ist der Gesamtmarkt im Geschäftsjahr 2019 um rund 8,9% gewachsen. Im gleichen Zeitraum ist es KTM gelungen, den hohen Marktanteil bei ca. 12% zu halten. Im US Markt, der im Geschäftsjahr 2019 rückläufig war (-2,7%) konnte sich KTM erfolgreich positionieren. KTM erhöhte die Zulassungen um 3,6% und steigerte somit den Marktanteil zum 31. Dezember 2019 auf 9,7%. In den für KTM wichtigsten Zukunftsmarkt Indien nahmen die KTM-Zulassungen im Geschäftsjahr um über 35% im Vergleich zum Vorjahr zu. Der Marktanteil stieg von 4,5% auf rund 7,3%.

Durch die 100%ige Übernahme der KTM Australia Holding Pty Ltd. (vormals: Motorcycle Distributors Australia Pty Ltd.) wurde die Marktpräsenz in Australien und Neuseeland – dem drittgrößten Markt der Welt – weiter gestärkt. Aufgrund einer Marktoffensive konnten in diesen wichtigen Märkten im abgelaufenen Geschäftsjahr 15.343 KTM- und Husqvarna-Motorräder verkauft werden.

ELEKTROFAHRZEUG-ALLIANZ MIT BAJAJ

Im abgelaufenen Geschäftsjahr starteten die PIERER Mobility-Gruppe und Bajaj Auto Ltd. ein Serienentwicklungsprojekt für PTW ("Powered two wheeler") Elektrofahrzeuge im Leistungsbereich zwischen 3 und 10 kW (48 Volt). Die Plattform wird unter den Marken beider Partner verschiedene Produktvarianten – Roller, Moped, Mofa – unterstützen. Die Serienproduktion wird bis 2022 am Produktionsstandort von Bajaj in Pune / Indien beginnen. Als Pionier in der Elektromobilität für Zweiräder im Niedrigvoltbereich (48 Volt) schafft die PIERER Mobility-Gruppe damit die optimalen Voraussetzungen gemeinsam mit ihrem strategischen Partner Bajaj eine global führende Rolle einzunehmen.

NEUE BETEILIGUNGEN

Die PIERER Mobility-Gruppe beteiligte sich im Mai 2019 zu 70% an der AVOCODO GmbH. Der Full Service Provider ist ein Spezialist für mobile Anwendungen, Webapplikationen und Business-Lösungen, insbesondere wenn es um digitale Lösungen und Individualentwicklungen geht.

Im Oktober 2019 vereinbarten KTM und Black Toro Capital eine industrielle Zusammenarbeit mit der bekannten spanischen Motorradmarke GASGAS unter der Führung der KTM. Die Kooperation bedeutet für beide Partner den Beginn einer erfolgreichen Zukunft für die etablierte und international bekannte Marke GASGAS. Neben den Trial- und Enduro-Motorrädern von GASGAS werden neue Modelle entwickelt. Im Rahmen des Joint-Venture wird die Produktion von GASGAS-Trial-Produkten in Girona / Spanien fortgesetzt. Mit der Übernahme eines Marktführers von Trial Motorrädern ist es gelungen, in diesen Bereich neu einzusteigen.

MOTORSPORT

Hervorzuheben sind auch die sensationellen Erfolge im Motorsport, die 2019 einen weiteren Meilenstein in der Geschichte der KTM AG bedeuten. Red Bull-KTM Werksfahrer Toby Price sicherte mit seiner neuen KTM 450 RALLY dem österreichischen Hersteller bereits den 18. Sieg in Folge bei der Rallye Dakar. Auch im Jahr 2019 hat KTM massiv in den Motorsport investiert und legt den Schwerpunkt auf die dritte Saison in der MotoGP™. Erstmals wurde mit dem Red Bull KTM Tech 3 Team ein Satellitenteam ausgestattet, sodass in Summe vier KTM Motorräder an der Moto GP teilnehmen. Mit der Moto2- und Moto3-Rennserie ist KTM somit in allen Rennserien vertreten. Mit der Vertragsverlängerung von Dorna Sports zur Teilnahme an der MotoGPTM wurde die Präsenz in der Königsklasse bis mindestens 2026 gesichert. In der Moto2-Rennserie zog sich KTM zum Jahresende von der Teilnahme als Moto2™ Chassis-Hersteller zurück. Ab dem Jahr 2020 liegt der Fokus auf der MotoGP™ und Moto3™-Kategorie, auch mit dem Ziel, mit der Marke Husqvarna Motorcycles in die Leichtgewichtsklasse zurückzukehren.

2. WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG

Nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Jänner 2020 wird die Weltwirtschaftsleistung in 2020 um 3,3% wachsen. Für Industrieländer wird ein Wachstum von 1,6% für 2020 sowie für das Jahr 2021 prognostiziert. Für die Euro-Zone wird eine Entwicklung von 1,3% für 2020 erwartet. Für das Jahr 2021 prognostiziert der IWF ein weltweites Wachstum von 3,4%, wobei für die Eurozone ein Wachstum von 1,4% erwartet wird.

Für Schwellen- und Entwicklungsländer wird ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 4,4% für das Jahr 2020 sowie 4,6% für das Jahr 2021 erwartet. Für China wird ein Wachstum von 6,0% für 2020 sowie von 5,8% für 2021 prognostiziert. Für Indien wird ebenfalls eine große Entwicklung erwartet, da mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von 5,8% für 2020 und mit 6,5% für 2021 gerechnet wird.

Der europäische Motorradmarkt2 verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr mit rund 614.000 zugelassenen Fahrzeugen einen Anstieg von 8,9%. Das Wachstum ist vorwiegend auf die Entwicklung in den Märkten Spanien (+25,4%), Frankreich (+16,8%), Italien (+9,60%) sowie Deutschland (+5,8%) zurückzuführen. KTM und Husqvarna konnten ihren Marktanteil bei den straßenzugelassenen Motorrädern in Europa bei 11,8% (-0,2 Prozentpunkte zum Vorjahr) konstant halten. Einen Zuwachs bei den Marktanteilen konnten vor allem Großbritannien (+0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr) und Deutschland (+0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr) vorweisen. Die Fahrzeuge der Marke KTM konnten in einem schwierigen Marktumfeld in den wichtigen Märkten wie Deutschland (+0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr), Großbritannien (+0,6 Prozentpunkte zum Vorjahr) und Schweden (+0,2 Prozentpunkte zum Vorjahr) die Marktanteile steigern. Am europäischen Gesamtmarkt beträgt der Marktanteil von KTM 9,6% (Vorjahr: 9,7%).

2 Motorräder = 120ccm ohne Motocross, Scooters und ATV's, inkl. Elektromotorräder in den Märkten DE, FR, IT, UK, ES, NL, AT, CH, FI

Die Marktanteile von Husqvarna Motorcycles konnten in den Märkten Niederlande (+0,5 Prozentpunkte zum Vorjahr) und Belgien (+0,2 Prozentpunkte zum Vorjahr) gesteigert werden. Am europäischen Gesamtmarkt beträgt der Marktanteil von Husqvarna 2,3% (Vorjahr: 2,3%).

Die Zulassungen am US-Motorradmarkt3 entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 mit rund 373.000 Fahrzeugen leicht rückläufig (Vorjahr: 383.000 Fahrzeuge). KTM und Husqvarna konnten trotz des schrumpfenden Gesamtmarktes den Marktanteil in den USA deutlich ausbauen. KTM konnte die Marktanteile am US-Gesamtmarkt gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte auf 6,9% steigern. Husqvarna steigerte seine Marktanteile um 0,2 Prozentpunkte auf 2,5% am US-Gesamtmarkt.

In Australien und Kanada konnten ebenfalls starke Zuwächse verzeichnet werden. KTM und Husqvarna erreichen in Australien einen Marktanteil von 15,8% (+1,8 Prozentpunkte zum Vorjahr). Am kanadischen Markt konnte ein Anteil von 12,4% (+1,3 Prozentpunkte zum Vorjahr) verzeichnet werden.

3 Motorräder = 120ccm inklusive Motocross, ohne Scooters und ATV's, inkl. Elektromotorräder

3. F I N A N ZI E L L E L EI S T U N G S I N DI K ATO RE N

ERTRAGSKENNZAHLEN1) 2019 2018 VDG. IN%
Umsatzerlöse in € Mio. 1.520,1 1.462,2 4,0%
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) in € Mio. 240,8 211,0 14,1%
EBITDA-Marge in% 15,8% 14,4%
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) in € Mio. 131,7 128,7 2,3%
EBIT-Marge in% 8,7% 8,8%
Ergebnis nach Steuern in € Mio. 95,7 85,2 12,4%
Ergebnis nach Minderheiten in € Mio. 54,5 41,1 32,6%
BILANZKENNZAHLEN 31.12.2019 31.12.2018 VDG. IN%
Bilanzsumme in € Mio. 1.613,9 1.353,9 19,2%
Eigenkapital in € Mio. 618,6 550,8 12,3%
Eigenkapitalquote in% 38,3% 40,7%
Working Capital Employed 2) in € Mio. 274,2 245,3 11,8%
Nettoverschuldung 3) in € Mio. 395,8 323,3 22,4%
Gearing 4) in% 64,0% 58,7%
CASH-FLOW UND INVESTITIONEN 2019 2018 VDG. in%
Cash-Flow aus Betriebstätigkeit in € Mio. 257,4 85,5 >100%
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in € Mio. -165,7 -102,1 62,3%
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in € Mio. -20,6 -63,3 -67,4%
Investitionen 1) 5) in € Mio. 164,9 167,6 -1,6%
MITARBEITER 31.12.2019 31.12.2018 VDG. in%
Mitarbeiter 6) Anzahl 4.368 4.303 1,5%
WERTSCHAFFUNG 31.12.2019 31.12.2018
ROCE (Return on Capital Employed) 7) in% 12,7% 16,6%
ROE (Return on Equity) 8) in% 16,4% 21,2%
ROIC (Return on Invested Capital) 9) in% 10,6% 13,6%
1) Fortgeführter Geschäftsbereich des Konzerns (Vorjahr ohne Pankl-Gruppe) Erstanwendungseffekt aus IFRS 16 per 1.1.2019

2) Working Capital Employed = Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3) Nettoverschuldung = Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig, langfristig) - Zahlungsmittel

4) Gearing = Nettoverschuldung / Eigenkapital

5) Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten laut Anlagespiegel; ohne

6) Mitarbeiterstand zum Stichtag (inklusive Leiharbeiter)

7) ROCE: EBIT/ durchschnittliches Capital Employed; Capital Employed = Sachanlagen + Firmenwert + Immaterielle Vermögenswerte + Working Capital Employed

8) ROE = Ergebnis nach Steuern / durchschnittliches Eigenkapital

9) ROIC = NOPAT/ durchschnittliches Capital Employed; NOPAT = EBIT - Steuern

GESCHÄFTSENTWICKLUNG UND ANALYSE DER ERTRAGSKENNZAHLEN

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die PIERER Mobility-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von € 1.520,1 Mio. (+4,0%) nach € 1.462,2 Mio. im Vorjahr. Rund 95% der Umsatzerlöse wurden außerhalb Österreichs erzielt. Regional betrachtet entfielen etwa 54% des Umsatzes auf Europa (-2% zum Vorjahr), 26% auf Nordamerika inkl. Mexiko (+1% zum Vorjahr) und 20% auf den Rest der Welt (+1% zum Vorjahr).

Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) liegt mit € 240,8 Mio. um rund 14% über dem Vorjahr. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) in Höhe von € 131,7 Mio. ist um 2,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Die operativen Zahlen beinhalten den Erstkonsolidierungseffekt der PEXCO GmbH in Höhe von € 10,4 Mio. aufgrund der Aufwertung der vor Erlangung der Beherrschung gehaltenen Anteile auf den Fair Value. Erfreulich zeigte sich zudem das Ergebnis nach Minderheiten mit € 54,5 Mio. (+32,6% zum Vorjahr).

Alle beschriebenen Ertragskennzahlen des Konzerns beziehen sich zur besseren Vergleichbarkeit auf den fortgeführten Geschäftsbereich (d.h. ohne der im Juni 2018 verkauften Pankl-Gruppe und damit verbundenen Entkonsolidierungseffekten).

Aufgrund des Abgangs der Pankl-Gruppe stellt die KTM AG als fortgeführter Geschäftsbereich des Konzerns nunmehr den Hauptbereich der PIERER Mobility-Gruppe.

KTM AG

Das Geschäftsjahr 2019 geht als weiteres Rekordjahr in die KTM-Geschichte ein. Durch die konsequent verfolgte Umsetzung der globalen Produktstrategie konnte KTM sowohl den Umsatz als auch den Absatz erneut steigern und somit auch im Jahr 2019 ein neuerliches Rekordniveau erreichen. KTM zählt somit seit Jahren zu den am schnellsten wachsenden Motorradmarken der Welt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte ein Umsatz von € 1.512,9 Mio. erreicht werden. Somit verzeichnete die KTM AG eine Steigerung um 4,0%.

Der Absatz konnte in 2019 – unter Berücksichtigung der in Indien und Indonesien von unserem Partner Bajaj verkauften Modelle – auf 280.099 (+7,1% zum Vorjahr) gesteigert werden. Rund 38% der Motorräder wurden in Europa abgesetzt. Weitere 24% über Partner Bajaj in Indien und Indonesien verkauft, 18% in Nordamerika inkl. Mexiko und 20% in den restlichen Regionen der Welt.

Damit erzielte KTM im Geschäftsjahr 2019 ein EBITDA von € 229,0 Mio. (+8,6% zum Vorjahr) und ein EBIT von € 121,3 Mio. (-6,1% zum Vorjahr). Das Ergebnis nach Steuern verringerte sich von € 89,8 Mio. auf € 84,6 Mio.

ABSATZ NACH REGIONEN GJ 2019

  • 38% Europa
  • 18% Nordamerika (inkl. Mexiko)
  • 24% Indien / Indonesien (über Bajaj)
  • 20% Rest der Welt

UMSATZ NACH REGIONEN GJ 2019

  • 54% Europa 26% Nordamerika
  • (inkl. Mexiko)
  • 20% Rest der Welt

BILANZANALYSE

Die Bilanzstruktur der PIERER Mobility-Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:

2019 2018
Mio. € in% Mio. € in%
Langfristige Vermögenswerte 877,9 54,4% 744,6 55,0%
Kurzfristige Vermögenswerte 736,0 45,6% 609,3 45,0%
Vermögenswerte 1.613,9 100,0% 1.353,9 100,0%
Eigenkapital 618,6 38,3% 550,8 40,7%
Langfristige Schulden 588,7 36,5% 434,8 32,1%
Kurzfristige Schulden 406,6 25,2% 368,3 27,2%
Eigenkapital und Schulden 1.613,9 100,0% 1.353,9 100,0%

Die Bilanzsumme der PIERER Mobility-Gruppe erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um € 260,0 Mio. bzw. 19,2% auf € 1.613,9 Mio.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich 2019 insgesamt um € 133,3 Mio. auf € 877,9 Mio. (+17,9%). Durch die Erstanwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" wurden erstmalig Right-of-Use Vermögenswerte in Höhe von € 38,9 Mio. aktivseitig innerhalb der Sachanlagen bilanziert. Aufgrund der Erstkonsolidierung der KTM Australia Holding Pty Ltd und der PEXCO GmbH stiegen die langfristigen Vermögenswerte um € 57,5 Mio. Weiters erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte aus der Nettoaktivierung von Entwicklungskosten in Höhe von rund € 53 Mio.

Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte um € 126,8 Mio. bzw. rund 21% ist vollständig auf die Übernahme der kurzfristigen Vermögenswerte im Rahmen der Erstkonsolidierung der KTM Australia Holding Pty Ltd sowie der PEXCO GmbH zurückzuführen. Bereinigt um die beiden Erstkonsolidierungen liegt das kurzfristige Vermögen leicht unter Vorjahresniveau.

Die langfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um € 153,8 Mio. (+35,4%). Der Anstieg ist im Wesentlichen aufgrund der Aufnahme eines Darlehens der europäischen Investitionsbank in Höhe von € 120 Mio. sowie der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 und der damit verbundenen Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von € 38,9 Mio. zurückzuführen.

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich insgesamt um € 38,3 Mio. bzw. 10,4%. Bereinigt um die Übernahme der kurzfristigen Schulden der beiden Gesellschaften KTM Australia Holding Pty Ltd und der PEXCO GmbH zum Erstkonsolidierungszeitpunkt liegen die kurzfristigen Schulden um rund 23% unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass ein zwischen Konzernunternehmen bestehendes Supplier Finance Programm zum 31. Dezember 2019 nicht in Anspruch genommen wurde (Vorjahr: € 36,9 Mio.).

Das Eigenkapital erhöhte sich im Geschäftsjahr um € 67,9 Mio. von € 550,8 Mio. auf € 618,6 Mio. Zum einen wurde durch das Ergebnis nach Steuern in Höhe von € 95,7 Mio. das Eigenkapital gestärkt, zum anderen führten Dividendenzahlungen in Höhe von € 20,2 Mio. sowie der Kauf eigener Aktien in Höhe von € 5,2 Mio. zu einer Verringerung des Eigenkapitals. Die sonstigen Effekte betreffen im Wesentlichen die ergebnisneutrale Erfassung von Fremdwährungsdifferenzen, die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Die zum 31.12.2019 ausgewiesene Eigenkapitalquote liegt mit 38,3% aufgrund der erörterten Bilanzverlängerung unter dem Vorjahreswert von 40,7%.

LIQUIDITÄTSANALYSE

Der Cash-Flow aus dem operativen Bereich lag im Geschäftsjahr 2019 bei € 257,4 Mio. und damit deutlich über dem Vorjahreswert von € 85,5 Mio., wofür insbesondere die geplante Reduzierung im Working Capital hauptverantwortlich war. Die im Vorjahr erhöhte Kapitalbindung im Working Capital, bedingt durch kurzfristige Produktionsplanverschiebungen am Jahresende, konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder auf Normalniveau zurückgeführt werden.

Der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionen betrug € -165,7 Mio. und liegt insgesamt über dem Vorjahreswert von € -102,1 Mio. Die Vorjahreszahl ist aufgrund von Einzahlungen aus dem Verkauf der Pankl-Gruppe in Höhe von € 58,5 Mio. (inklusive abgegangener Zahlungsmittel der Pankl-Gruppe in Höhe von € 9,1 Mio.) positiv beeinflusst. Die Auszahlungen für den Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten liegen mit € -149,8 Mio. unter dem Vorjahreswert von € -158,3 Mio.

Der Free Cash-Flow konnte dadurch im Geschäftsjahr 2019 um € 108,3 Mio. von € -16,7 Mio. auf € 91,6 Mio. deutlich gesteigert werden und entspricht rund 6% der Umsatzerlöse.

Nach Berücksichtigung des Cash-Flows aus Finanzierungsaktivitäten in Höhe von € -20,6 Mio. erhöhten sich die liquiden Mittel im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um € 71,5 Mio. (inklusive Fremdwährungseffekte von € 0,5 Mio.) auf € 160,9 Mio. Der Finanzierungs-Cash-Flow war neben Dividendenzahlungen in Höhe von € -20,2 Mio. sowie dem Kauf eigener Aktien in Höhe von € -5,2 Mio. durch die Aufnahme langfristiger Darlehen in Höhe von € 134,9 Mio. und der Rückführung von Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasing) in Höhe von € 129,9 Mio. geprägt.

INVESTITIONEN

Im laufenden Geschäftsjahr wurden in der PIERER Mobility-Gruppe Gesamtinvestitionen in Höhe von € 164,9 Mio4 getätigt (Vorjahr: € 167,6 Mio. – exklusive Pankl-Gruppe in Höhe von € 16,0 Mio.).

Die Investitionen verteilen sich auf Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge), Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände wie folgt5 :

Der Anteil an Investitionen in Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge) zu den Gesamtinvestitionen stieg zur Vergleichsperiode von 63% auf 73%. Die nachhaltig hohen Investitionen in Serienproduktentwicklung stellen einen der wesentlichen Erfolgsfaktoren der PIERER Mobility-Gruppe dar. Die Investitionen in die Infrastruktur (Sachanlagen) machen 20% (Vorjahr: 30%) der Gesamtinvestitionen aus. Aufgrund des in den letzten Jahren erfolgten intensiven Investitionsprogrammes reduzierten sich die Investitionen in die Infrastruktur im laufenden Geschäftsjahr. Weitere 7% entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände (IT, Lizenzen).

4. NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG

Die Gesellschaft erstellte für die PIERER Mobility-Gruppe einen konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 267a UGB für das Geschäftsjahr 2019, welcher Angaben zu Konzepten, nichtfinanziellen Risiken, Due Diligence Prozessen sowie Ergebnissen und Leistungsindikatoren hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung von Menschenrechten, sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung, enthält. Dieser Bericht wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG geprüft und ist online verfügbar unter https://www.pierermobility.com/investorrelations/berichte/.

4 ohne Right-of-Use-Zugänge aus Erstanwendung IFRS 16 von € 38,9 Mio.

5 zur besseren Vergleichbarkeit bezogen auf den fortgeführten Geschäftsbereich des Konzerns

5. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG & NEUE MODELLE

Der Aufwand für Forschung und Entwicklung (vor Aktivierung von Entwicklungsleistungen) des fortgeführten Geschäftsbereichs lag im Geschäftsjahr 2019 in der PIERER Mobility-Gruppe bei € 138,5 Mio. (Vorjahr: € 126,5 Mio.). Die Produkte aller Konzernunternehmen bewegen sich in einem sehr anspruchsvollen Leistungsniveau, weshalb von den Kunden eine permanente Entwicklung und Weiterentwicklung gefordert wird. Der Produktlebenszyklus ist je nach Kunde stark abweichend.

In der Forschungs- und Entwicklungsabteilung beschäftigte die PIERER Mobility-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 zum Stichtag 31.12. 789 Mitarbeiter (Vorjahr: 678 Mitarbeiter), das entspricht 18,1% der gesamten Belegschaft. Rund 7,9% des Gesamtumsatzes wurden in die Forschung und Entwicklung investiert (+0,7 Prozentpunkte zum Vorjahr).

Besonders hohe Priorität wird dabei der frühzeitigen Erkennung von Trends im Powered-Two-Wheeler (PTW) Segment und der Weiterentwicklung unserer Produkte hinsichtlich technischer und funktioneller Aspekte zugeordnet. Gleichzeitig betreiben wir hohen Aufwand zur Verfolgung und Umsetzung der Kundenanforderungen in den Produkten und Dienstleistungen der KTM, um die technologische Vorreiterrolle weiter auszubauen und eine marktnahe Entwicklungsstrategie gewährleisten zu können. Die in Anif ansässige KTM Technologies GmbH gehört mit ihren Mitarbeitern zu den führenden Spezialisten in der Konzeption und Entwicklung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb. In Forschungs- und Entwicklungsprojekten wird an der Verbesserung von Mobilitätslösungen gearbeitet. Die breit gefächerten Kompetenzen reichen von der Werkstofftechnik, Konstruktion, Simulation, Elektrik/Elektronik, Software bis hin zum Prototypenbau und zur Erprobung.

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 zeichnete sich erneut durch eine Vielzahl an erfolgreich in Serienproduktion übergeleiteten Modelle der Konzernmarken KTM und Husqvarna Motorcycles aus. So konnte zu Jahresbeginn mit der KTM 790 ADVENTURE / R bereits der zweite Serienanlauf eines Modells gestartet werden. Zur Vervollständigung der Modellpalette im strategisch wichtigen Mittelklassesegment wurde im Rahmen der EICMA 2019, der europäischen Leitmesse für die gesamte Motorrad- und Zubehörindustrie, die KTM 890 DUKE R erstmals vorgestellt. Weitere Meilensteine des ersten Quartals stellen im Street-Bereich die umfassend in Technologie und Design überarbeiteten Mittelklasse-Modelle KTM 690 SMC R und KTM 690 ENDURO R dar. Zusammen mit der ebenfalls im ersten Quartal vorgestellten Husqvarna SVARTPILEN 701, dem Schwestermodell der im Vorjahr in Serienproduktion gegangenen Husqvarna VITPILEN 701, besetzen sie das wichtige Nischensegment der Einzylinder-Mittelklasse. Die neue KTM SX-Motocross Modellreihe des Jahres 2020, von der KTM 50 SX bis zur KTM 450 SX-F, erfuhren Verbesserungen und Performance-Überarbeitungen. Weiters wurde die am Markt führende EXC-Baureihe optimiert. Diese neue Generation des Modelljahres 2020 konnte im Mai 2019 vorgestellt werden.

Zu den Höhepunkten des zweiten und dritten Quartals gehörte die Serienproduktionsüberleitung der neu entwickelten KTM und Husqvarna Motorcycles Enduro Modelle im Fullsize-Offroad Segment. Die jüngste Modellgeneration der Fullsize-Offroad-Plattform ist Ergebnis einer ausgeklügelten Plattformstrategie, deren primäres Ziel es ist, die Performance aller verbauten Komponenten zu optimieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Material- und Kosteneffizienz zu gewährleisten.

Das vierte Quartal umfasste eine Reihe weiterer Modellhochläufe aus den Offroad- und Street-Segmenten wie zum Beispiel der Start der Serienproduktion der beiden Elektro-Bike Modelle KTM SX-E 5 und Husqvarna EE 5. Diese rein elektrisch angetriebenen Offroad-Competition Modelle bündeln das Know-How unserer langjährigen, intensiven F&E-Programme im Bereich elektrischer Traktionsantriebe sowie der Batteriezellforschung und erweitern das Portfolio emissionsneutraler Powersport-Modelle der Marken KTM und Husqvarna Motorcycles im Einstiegssegment. Das Forschungsjahr 2019 konnte weiters mit dem Hochlauf der strategisch wichtigen KTM 390 ADVENTURE, dem ersten global erhältlichen Travel-Modell im Street-Einstiegssegment, zu einem besonders erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Basierend auf der ebenfalls einem umfassenden Technologieupdate unterzogenen Plattform der KTM Duke und Husqvarna Vitpilen Modelle im Einstiegssegment vervollständigt das Modell die Palette der global erfolgreichen KTM Travel Modelle.

Im Rahmen der EICMA wurde ein Ausblick auf jene Neuentwicklungen gewährt, deren Serienanläufe für das kommende Geschäftsjahr 2020 geplant sind. Neben der zuvor erwähnten KTM 890 DUKE R, die als performance-orientiertes Pendant zur bereits am Markt etablierten KTM 790 DUKE dient, konnte insbesondere mit der von Grund auf neu entwickelten KTM 1290 SUPER DUKE R besonderes Aufsehen erregt werden. Die Entwicklung, Erprobung und Serienüberleitung des performance-orientierten Naked Bikes im Street-Premiumsegment zählt zu den aufwändigsten F&E-Projekten der letzten Jahre und markiert einmal mehr die Spitze des gegenwärtigen Technologie-Standards im Motorradsegment.

Parallel zur Entwicklung neuer Modelle und technischem Zubehör wurde auch die Erweiterung der F&E-Infrastruktur am Standort Mattighofen intensiv fortgesetzt. Die zentrale Steuerung der Entwicklungsprogramme erfolgt im F&E-Hauptquartier in Mattighofen, wo ein Großteil der hoch qualifizierten F&E-Mitarbeiter angesiedelt ist. Das Forschungs- und Entwicklungszentrum ist ein Innovationsstandort mit einer Nutzfläche von über 19.000 m²,

an dem richtungsweisende Produkte für das Powersport-Segment konzipiert, entwickelt und mit modernsten Mitteln erprobt werden. Zudem wurde Ende 2019 für den weiteren Ausbau der E-Mobility-Aktivitäten auch mit der Erweiterung der Standortinfrastruktur in Anif bei Salzburg begonnen. Die Fertigstellung der Umbauarbeiten ist für Ende 2020 geplant.

6. RISIKOBERICHT UND FINANZINSTRUMENTE

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Zweck dieses Berichts ist es, eine Übersicht darüber zu geben, wie interne Abläufe in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess organisiert werden.

EINLEITUNG

Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess des PIERER Mobility-Konzerns und insbesondere der KTM-Gruppe umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sowie der Einhaltung rechtlicher Vorschriften in Österreich und bei den internationalen Gesellschaften. Die klare Definition von Verantwortungsbereichen sowie systematische Kontrollen ermöglichen eine frühzeitige Risikoerkennung und gewährleisten eine ordnungsmäßige Rechnungslegung.

Für die Beschreibung der wesentlichen Merkmale wird die Struktur des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herangezogen. Das COSO-Rahmenwerk besteht aus fünf zusammenhängenden Komponenten: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinsicht auf die Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf die Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.

KONTROLLUMFELD

Die Funktionen der Bereiche Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt und die Aufgaben und Verantwortungen geteilt. Die Bereiche Treasury und Business Process Finance sind in den operativen Bereichen der Gruppe angesiedelt, wobei auch hier die Aufgaben und Verantwortungen klar aufgeteilt sind. Im Bereich Rechnungswesen setzt sich die Organisation aus dem Rechnungswesen im Headquarter, sowie aus den Teams der einzelnen Tochterunternehmen zusammen.

Die Aufgaben des Rechnungswesens bestehen in der zeitgerechten, vollständigen und ordnungsmäßen Erfassung von Geschäftsfällen und deren Darstellung in Monats- und Jahresabschlüssen im PIERER Mobility-Konzern.

Belege werden überwiegend elektronisch erfasst und dokumentiert weiterverarbeitet. Die Eingangsrechnungen werden von den Lieferanten vorwiegend elektronisch übermittelt, die Belege in der Buchhaltung vorerfasst und zur Freigabe elektronisch, an die zur Freigabe berechtigten Personen, weitergeleitet. Um eine lückenlose Dokumentation des Freigabeprozesses zu erhalten, wird der gesamte Freigabeprozess in einen elektronischen Workflow abgewickelt.

Die Ablauforganisation des Monatsabschlusses erfolgt nach einem strikten Zeitplan. Die Termine werden für ein Geschäftsjahr und für alle Gesellschaften erstellt und konzernweit kommuniziert. Zur vollständigen und richtigen Abbildung aller bilanzierungsrelevanten Sachverhalte, ist das Rechnungswesen ständig in enger Abstimmung mit den unterschiedlichsten Fachbereichen. Neben der laufenden Abstimmung erfolgt auch ein Informationsaustausch zu neuen Geschäftsprozessen, strukturellen und strategischen Veränderungen, sowie zu Rechtsstreitigkeiten.

RISIKOBEURTEILUNG

Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das Management erhoben und überwacht. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.

Die Risiken in diesem Bereich umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnungen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko, unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unberechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.

Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräten. Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.

KONTROLLMASSNAHMEN

Zusätzlich zum Vorstand umfasst das allgemeine Kontrollumfeld auch die mittlere Managementebene wie z.B. Bereichs- und Abteilungsleiter.

Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstellung, wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle, sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichtserstattung.

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP Software finden automatisierte Prüfungen statt, wie z.B. die automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.

Weitere Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der periodischen Monatsberichte durch das Management bis hin zur spezifischen Analyse von Konten und der laufenden Prozesse im Rechnungswesen.

Im Bereich der Stammdaten (z.B. Kontenplan, Kundendaten, Lieferantendaten, usw.) sind zentrale Anlage- und Änderungsprozesse definiert und implementiert worden.

Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip angewendet (z.B. Rechnungs- und Zahlungsfreigabe). Diese klar definierten Überprüfungsmechanismen ermöglichen eine frühzeitige Risikoerkennung. Zusätzlich wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und internationaler Rechnungslegungsvorschriften steht.

INFORMATION UND KOMMUNIKATION

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche der Führungsebenen zur Verfügung gestellt werden, wurde im Konzern auch ein umfangreiches internes Berichtswesen implementiert, das je nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen aggregationstiefen erstellt und verteilt wird. Das interne Berichtswesen umfasst neben Bilanz, GuV und Cash-Flow auch Profitcenter- und Produktmargenanalysen.

Darüber hinaus werden regelmäßig Diskussionen betreffend des Berichtswesens zwischen Vorstand und Bereichsleiter geführt. Die Diskussionen haben zum Ziel, die Identifizierung und die Kommunikation von Schwachstellen und Verbesserungspotentiale sicherzustellen.

Außerdem werden die Mitarbeiter des Rechnungswesens laufend in Hinblick auf Neuerungen in der Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen und minimieren zu können.

ÜBERWACHUNG

Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentlichen Risiken aus dem operativen Geschäft. Dieser Prozess wird insbesondere von den oberen und mittleren Managementebenen der KTM AG durchgeführt und vom Vorstand der PIERER Mobility AG überwacht. Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse, sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von Limits und Handlungsabläufen zur Begrenzung finanzieller Risiken, sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.

Im Konzern gibt es, einen über alle Hierarchieebenen implementierten Planungs- und Berichtsprozess. Dieser dient als Frühwarnsystem und als Basis für die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen. Verantwortlich für die Erstellung und Kommunikation der Berichte sind das Controlling und Group Accounting. Das interne Kontrollsystem basiert auf genauen Informationen über die Prozesse für die Rechnungslegung und Finanzberichtserstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse mit ein. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse die in komprimierter Berichtsform an das Management übermittelt werden von ihm analysiert, bewertet und kommentiert werden.

CORONA VIRUS

Der Vorstand beobachtet aktuell sehr genau die durch den Corona Virus ausgelösten Auswirkungen auf die globale Wirtschaft sowie die Verunsicherung der Bevölkerung. Sich daraus ergebende mögliche Risiken für das Unternehmen, die Zulieferkette bzw. den Absatzmarkt werden engstens verfolgt. Auf allfällige Störungen des Geschäftsbetriebes wird durch die Einleitung von gezielten Maßnahmen umgehend reagiert. Das Ausmaß der durch diese mittlerweile globale Krise verursachten Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur ist derzeit noch nicht abschätzbar.

FINANZINSTRUMENTE

Für weitere Ausführungen zum Risikobericht sowie zu Finanzinstrumenten verweisen wird auf den Konzernanhang (Kapitel VII und VIII) der PIERER Mobility AG.

7. ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB

    1. Das Grundkapital beträgt EUR 22.538.674. Es ist zerlegt in 22.538.674 Stück auf Inhaber lautende, Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stammaktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Die Aktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind zum Handel an der Wiener Börse zugelassen. Seit dem 14. November 2016 notieren die Aktien der Gesellschaft auch an der SIX SWISS EXCHANGE (Zürich, Schweiz). Im Geschäftsjahr 2019 wurden 108.015 Stück eigene Aktien erworben, welche vom Nennkapital in Höhe von EUR 108.015 abgezogen wurden. Die Veränderung der nicht gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 202.848.066,00 um EUR 5.111.702,09 auf EUR 197.736.363,91 resultiert aus dem Erwerb von 108.015 Stück eigenen Aktien.
    1. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
    1. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestand per 31. Dezember 2019 folgende direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital der PIERER Mobility AG, die zumindest 10 von Hundert betragen:

Pierer Industrie AG: 60,87%

    1. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. Es bestehen derzeit keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
    1. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
    1. Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
    2. In der Hauptversammlung vom 27. April 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
    3. a) Die Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 01.04.2022 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150.000.000,00, die auch das Bezugs- und /oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 25.000.000 Aktien der Gesellschaft einräumen können und /oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben.
  • b) Für die Bedienung der Umtausch- und /oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital und /oder eigene Aktien verwenden.
  • c) Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.
  • d) Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen.
  • e) Die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 25.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und /oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
  • f) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsenwerktage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch Tochterunternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
  • g) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
  • h) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gem. § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzten. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.
  • i) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem. § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
  • In der Hauptversammlung vom 26. April 2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
  • a) Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 26.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 22.538.674,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und /oder Sacheinlagen um bis zu EUR 11.269.337,00 durch Ausgabe von bis zu 11.269.337 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 33.808.011,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten.
  • b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
    • (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt,
  • (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
  • (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und /oder
  • (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Oktober 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechtes der Aktionäre zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den durchschnittlichen ungewichteten Börseschlusskurs an der SIX Swiss Exchange der vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundener Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
  • b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechtes) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.
    1. Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden seitens der Gesellschaft nicht bekannt gegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde.
    1. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

8 . AUSBLICK

GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Zielsetzung der PIERER Mobility-Gruppe ist es, die Marktanteile in den globalen Motorradmärkten – trotz eines herausfordernden Marktumfeldes – weiter auszubauen und die GASGAS Motorradsparte als dritte Marke in den Konzern zu integrieren. Zudem legt das Unternehmen auch einen starken Fokus auf den Ausbau und die Entwicklung des Händlernetzes (B2B-Business), um die Marktführerschaft in Europa zu erreichen.

Die Integration der E-Bicycle Aktivitäten (PEXCO) in die im Jänner 2020 neu gegründete HUSQVARNA E-Bicycles GmbH wird umgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2020 wird mit einem Umsatz von mehr als € 100 Mio. gerechnet. Mittelfristig ist es beabsichtigt, sich in diesem Bereich zu einem bedeutenden internationalen Player im Bereich der e-Mobility zu entwickeln.

Für das Geschäftsjahr 2020 wird mit einem Umsatzwachstum zwischen 8 – 10% gerechnet. Aufgrund des Aufbaus des Elektro-Zweirad Bereichs sowie der Integration der dritten Motorradmarke GASGAS, wird für das Geschäftsjahr 2020 mit einer EBIT-Marge zwischen 6 – 8% vorübergehend gerechnet. Durch das weiterhin auf hohem Niveau liegende operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) wird auch für das Geschäftsjahr 2020 mit einem positiven Free Cash-Flow zwischen € 45 bis 55 Mio. gerechnet. Nachhaltig wird mit einem positiven Free Cash-Flow zwischen 3 – 5% des Umsatzes gerechnet. Mögliche Auswirkungen aus der Corona Krise können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewertet werden.

Die Markteinführung weiterer Husqvarna Straßenmodelle und die offensive Marktstrategie in den Emerging-Markets stellt einen wichtigen Schwerpunkt für 2020 dar. Die Ende 2019 stattgefundene Verlagerung der Produktion der Husqvarna Straßenmotorräder (bis 400 ccm) zum strategischen Partner Bajaj gibt KTM zusätzlich die Möglichkeit, Einstiegsmotorräder der Marke Husqvarna Motorcycles zu wettbewerbsfähigen Herstellkosten zu produzieren und damit die Absätze in den Emerging Markets weiter zu steigern. Steigerungen von Absatz und Umsatz werden daher vor allem in der ASEAN Region und Indien erwartet. Ab Ende 2020 sollen im chinesischen Hangzhou mit dem chinesischen Joint Venture Partner CFMOTO Motorräder der Mittelklasse für den chinesischen Markt produziert werden.

Für 2022 bestätigt die PIERER Mobility AG das Absatzziel von 400.000 Motorrädern. Zudem hat sich KTM das Ziel gesetzt, Husqvarna Motorcycles zum drittgrößten europäischen Motorradhersteller zu entwickeln.

MOTORSPORT

Auch in 2020 wird KTM wieder in den Motorsport investieren. Neben den bekannten Rennserien aus dem Offroad Bereich und der Rallye Dakar wird der Schwerpunkt auf der vierten Saison in der MotoGP liegen.

INVESTITIONEN

Durch das intensive Investitionsprogramm der vergangenen Jahre in Kapazitäten und Infrastruktur und durch die Verlagerung der kleinvolumigen Husqvarna Straßenmodelle zum strategischen Partner Bajaj sind die erforderlichen Produktionskapazitäten in Österreich für die nächsten Jahre abgesichert. Die Investitionsschwerpunkte für 2020 umfassen insbesondere neue Entwicklungsprojekte. Die Investitionen in die Forschung & Entwicklung werden auf dem hohen Niveau der Vorjahre liegen.

FINANZLAGE

Die Liquiditäts- und Finanzierungssituation wurde im Geschäftsjahr 2019 weiter gestärkt. Für das Geschäftsjahr 2020 stehen zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungen diverse Betriebsmittel-Kreditlinien in ausreichender Höhe zur Verfügung. Im Geschäftsjahr 2020 wird weiterhin ein Fokus auf die Generierung von Free Cash-Flows und nachhaltige Effizienzsteigerungen gelegt.

LISTING AN DER FRANKFURTER BÖRSE (GENERAL STANDARD)

Um die Handelsliquidität der Aktien im Euroraum zu erhöhen wurden die PIERER Mobility AG - Aktien auch zum Handel im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse im März 2020 zugelassen. Nach Vollzug des Listings im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird eine Beendigung der Notierung der Aktien im Amtlichen Handel der Wiener Börse angestrebt. Die Primärkotierung an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange bleibt unverändert weiter bestehen.

Wels, am 6. März 2020

Der Vorstand der PIERER Mobility AG

Dipl.-Ing. Stefan Pierer Mag. Friedrich Roithner Mag. Ing. Hubert Trunkenpolz Mag. Viktor Sigl, MBA

KONZERNABSCHLUSS

KONZERNABSCHLUSS

Konzernbilanz 98
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 100
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 101
Konzernkapitalflussrechnung 102
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 104
KONZERNANHANG 106
I. ALLGEMEINE ANGABEN 106
1.
Angaben zum Unternehmen 106
2.
Grundsätze der Rechnungslegung 106
3.
Neu angewendete Standards und Interpretationen 107
4.
Zukünftig anzuwendende Standards und
Interpretationen 110
5.
Schätzungen und Unsicherheiten bei
Ermessensentscheidungen und Annahmen 110
II. KONSOLIDIERUNGSKREIS 112
6.
Konsolidierungsgrundsätze und -methoden 112
7.
Veränderungen im Konsolidierungskreis 113
III. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 118
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG 119
8.
Umsatzerlöse 119
9.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse
erbrachten Leistungen 120
10. Vertriebs- und Rennsportaufwendungen 120
11. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 121
12. Verwaltungsaufwendungen 121
13. Sonstige betriebliche Aufwendungen 122
14. Sonstige betriebliche Erträge 122
15. Ergebnis aus At-Equity Beteiligungen 122
16. Finanz- und Beteiligungsergebnis 123
17. Ertragsteuern 123
18. Ergebnis je Aktie und Vorschlag für die
Ergebnisverwendung 124
19. Aufwendungen für den Abschlussprüfer 125
20. Mitarbeiter 125
V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ 125
21. Sachanlagen 125
22. Immaterielle Vermögenswerte 127
23. Firmenwert 129
24. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 130
25. Latente Steueransprüche 131
26. Sonstige langfristige Vermögenswerte 133
27. Vorräte 133
28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 134
29. Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte . 135
30. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 135
31. Konzerneigenkapital 135
32. Finanzverbindlichkeiten 138
33. Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 139
34. Andere kurz- und langfristige Schulden 141
35. Rückstellungen 142
VI. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG 142
VII. RISIKOBERICHT 143
36. Risikomanagement 143
37. Marktrisiken 143
38. Branchenspezifische Risiken 144
39. IT-Risiken 145
40. Finanzielle Risiken 145
41. Sonstige Risiken 151
VIII. FINANZINSTRUMENTE UND KAPITALMANAGEMENT 151
42. Grundlagen 151
43. Einstufung und beizulegende Zeitwerte 153
44. Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten
und Verbindlichkeiten 158
45. Hedging 159
46. Kapitalmanagement 164
IX. LEASINGVERHÄLTNISSE 165
47. Leasingverhältnisse als Leasingnehmer (IFRS 16) 165
48. Leasingverhältnisse als Leasinggeber (IFRS 16) 167
X. ERLÄUTERUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND
PERSONEN SOWIE ZU DEN ORGANEN 167
49. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen
und Personen 167
50. Organe der PIERER Mobility AG 169
51. Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge 170
XI. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG 170
XII. KONZERNUNTERNEHMEN (BETEILIGUNGSSPIEGEL) 171
XIII. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES 173

KO N ZE RN BI L A N Z ZUM 31. DEZEMBER 2019

TEUR Anhang- Nr. 31.12.2019 31.12.2018
Vermögenswerte:
Langfristige Vermögenswerte:
Sachanlagen 21 326.497 283.353
Firmenwert 23 130.311 96.172
Immaterielle Vermögenswerte 22 391.954 326.561
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 24 13.628 26.138
Latente Steueransprüche 25 10.000 3.026
Sonstige langfristige Vermögenswerte 26 5.470 9.354
877.860 744.604
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte 27 321.642 286.530
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28 175.196 149.357
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 29 73.230 70.539
Steuererstattungsansprüche 5.100 13.499
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30 160.864 89.347
736.032 609.272
1.613.892 1.353.876
TEUR Anhang- Nr. 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital und Schulden:
Eigenkapital:
Grundkapital 31 22.539 22.539
Kapitalrücklagen 31 9.949 9.949
Sonstige Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn 31 305.829 264.933
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 338.317 297.421
Nicht beherrschende Anteile 31 280.316 253.355
618.633 550.776
Langfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 32 470.309 339.449
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 33 29.347 25.036
Latente Steuerschulden 25 79.464 63.039
Andere langfristige Schulden 34 9.537 7.303
588.657 434.827
Kurzfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 32 86.358 73.163
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 222.628 190.611
Rückstellungen 35 16.957 14.731
Steuerschulden 2.957 2.864
Andere kurzfristige Schulden 34 77.702 86.904
406.602 368.273
1.613.892 1.353.876

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1.1.2019 BIS 31.12.2019

TEUR Anhang
Nr.
2019 2018
Fortgeführter
Geschäfts
Fortgeführter
Geschäfts
Aufgegebener Geschäftsbereich
(IFRS 5)
GESAMT
bereich des
Konzerns
bereich des
Konzerns
Laufende
Geschäfts
tätigkeit
Ergebnis aus
dem Verkauf
Umsatzerlöse 8 1.520.135 1.462.231 97.342 0 1.559.573
Herstellungskosten der zur
Erzielung der Umsatzerlöse
erbrachten Leistungen 1)
9 -1.074.120 -1.031.064 -66.018 0 -1.097.082
Bruttoergebnis vom Umsatz 446.015 431.167 31.324 0 462.491
Vertriebs- und Rennsport
aufwendungen 1)
10 -214.893 -185.942 -6.335 0 -192.277
Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen 1)
11 -23.690 -27.198 -8.067 0 -35.265
Verwaltungsaufwendungen 1) 12 -84.208 -85.026 -12.704 0 -97.730
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1) 13 -1.415 -112 -122 0 -234
Sonstige betriebliche Erträge 1) 14 11.381 766 2.194 26.150 29.110
Ergebnis aus at-Equity Beteiligungen 15 -1.484 -4.925 0 0 -4.925
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 131.706 128.730 6.290 26.150 161.170
Zinserträge 16 3.026 3.443 32 0 3.475
Zinsaufwendungen 16 -16.974 -18.495 -885 0 -19.380
Sonstiges Finanz- und
Beteiligungsergebnis
16 78 -1.363 -437 0 -1.800
Ergebnis vor Steuern 117.836 112.315 5.000 26.150 143.465
Ertragsteuern 17 -22.124 -27.132 352 -2.500 -29.280
Ergebnis des Geschäftsjahres 95.712 85.183 5.352 23.650 114.185
davon Eigentümer des
Mutterunternehmens
54.495 41.097 5.334 21.037 67.468
davon Nicht beherrschende
Gesellschafter
41.217 44.086 18 2.613 46.717
Unverwässertes (=verwässertes)
Ergebnis je Aktie (EUR)
18 2,42 1,82 0,24 0,93 2,99

Ausweis Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IAS 1

1) Vorjahresbetrag angepasst, siehe Anhang Punkt 2. "Grundsätze der Rechnungslegung"

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1.1.2019 BIS 31.12.2019

TEUR Anhang
Nr.
2019 2018
Fortgeführter
Geschäfts
Fortgeführter
Geschäfts
Aufgegebener Geschäftsbereich
(IFRS 5)
GESAMT
bereich des
Konzerns
bereich des
Konzerns
Laufende
Geschäfts
tätigkeit
Ergebnis aus
dem Verkauf
Ergebnis des Geschäftsjahres 95.712 85.183 5.352 23.650 114.185
Posten, die in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert wurden oder anschlie
ßend umgegliedert werden können
Fremdwährungsumrechnung
ausländischer Tochterunternehmen
31 1.159 631 644 -1.371 -96
Fremdwährungsumrechnung aus
nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen
24, 31 -152 -121 0 0 -121
Bewertung Cashflow-Hedges von
Tochterunternehmen
31 -1.021 -2.847 0 0 -2.847
Bewertung Cashflow-Hedges aus
nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen
24, 31 121 0 0 0 0
Latente Steuer auf die Bewertung von
Cashflow-Hedges
31 255 712 0 0 712
362 -1.625 644 -1.371 -2.352
Posten, die nicht in den Gewinn oder
Verlust umgegliedert werden können
Neubewertung der Nettoschuld
aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen
31, 33 -2.747 -1.126 0 0 -1.126
Steuereffekt 31 687 282 0 0 282
-2.060 -845 0 0 -845
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -1.698 -2.470 644 -1.371 -3.197
Gesamtergebnis 94.014 82.713 5.996 22.279 110.988
davon Eigentümer des
Mutterunternehmens
53.671 39.845 5.983 23.561 69.389
davon Nicht beherrschende
Gesellschafter
40.343 42.868 13 -1.282 41.599

Ausweis Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IAS 1

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1.1.2019 BIS 31.12.2019

TEUR Anhang- Nr. 2019 2018
Betriebstätigkeit
Ergebnis des Geschäftsjahres 95.712 114.185
+ (-) Zinsaufwendungen / Zinserträge 16 13.948 15.905
+ Steueraufwendungen 17 22.124 29.280
+ Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 21, 22 109.084 91.317
+ (-) Dotierung (Auflösung) von langfristigen Verpflichtungen für Leistungen an
Arbeitnehmer
1.339 1.194
(-) + Gewinne (Verluste) aus der Equity-Konsolidierung 15 1.484 4.925
(-) + Gewinne (Verluste) aus dem Verkauf von Anlagevermögen 971 -215
+ (-) Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Erträge) VI -35.733 -37.950
+ Zinseinzahlungen 2.958 3.476
- Zinsauszahlungen -16.368 -18.508
- Steuerzahlungen -10.424 -35.623
+ Erhaltene Dividenden 997 234
Brutto Cash-Flow 186.092 168.220
- (+) Erhöhung (Verminderung) von Vorräten 58.451 -57.552
- (+) Erhöhung (Verminderung) von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Vorauszahlungen, sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten
12.989 -26.068
+ (-) Erhöhung (Verminderung) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Vorauszahlungen und anderen kurz- und langfristigen Schulden
-152 858
Erhöhung (Verminderung) des Nettoumlaufvermögens 71.288 -82.762
Cash-Flow aus Betriebstätigkeit 257.380 85.458
davon aufgegebener Geschäftsbereich 0 -7.853
TEUR Anhang- Nr. 2019 2018
Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 21, 22 -149.797 -158.292
- Auszahlungen für den Erwerb von nach der at-Equity Methode bilanzierten
Unternehmen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten
24 -7.195 -8.671
+ Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 433 9.727
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von nach der at-Equity Methode bilanzierten
Unternehmen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten
7, 24 5.853 3.680
+ (-) Änderungen Konsolidierungskreis 7 -19.462 57.056
+ (-) Ein-/Auszahlungen aus sonstigen Vermögenswerten 4.433 -5.618
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -165.735 -102.118
davon aufgegebener Geschäftsbereich 0 42.636
Free Cash-Flow 91.645 -16.660
Finanzierungstätigkeit
- Dividendenzahlungen an Dritte -20.151 -18.569
- Kauf eigene Aktien 31 -5.220 0
+ (-) Veräußerung / Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 31 -240 -6.195
+ Aufnahme Schuldscheindarlehen 32, VI 0 134.595
+ Aufnahme Forschungsdarlehen 32, VI 119.880 0
+ Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten VI 15.000 32.147
- Tilgung Anleihe VI 0 -57.800
- Tilgung Schuldscheindarlehen VI 0 -45.000
- Tilgung Forschungsdarlehen VI -18.750 -18.750
- Rückzahlung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten VI -10.491 -65.633
- Tilgung Leasingverbindlichkeiten VI -15.021 -2.606
+ (-) Veränderung sonstiger kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten VI -85.630 -15.444
+ (-) Veränderung aus übriger Finanzierungstätigkeit 0 -81
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit -20.623 -63.336
davon aufgegebener Geschäftsbereich 0 14.356
Gesamt Cash-Flow 71.022 -79.996
+ Anfangsbestand der liquiden Mittel im Konzern 89.347 169.068
+ Veränderung durch Fremdwährungseffekte 495 275
Endbestand der liquiden Mittel im Konzern 160.864 89.347

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

TEUR Anhang-Nr.
Stand am 1. Jänner 2019
Ergebnis des Geschäftsjahres
Sonstiges Ergebnis 31
Gesamtergebnis
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte 18, 31
Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 31
Konsolidierungskreisänderungen 7
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind
Kauf eigene Anteile 31
Sonstiges
Stand am 31. Dezember 2019
TEUR Anhang-Nr.
Stand am 1. Jänner 2018
Anpassungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15
Anpassungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9
Stand am 1. Jänner 2018 nach Anpassungen
Ergebnis des Geschäftsjahres
Sonstiges Ergebnis 31
Gesamtergebnis
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte 18, 31
Ewige Anleihe 7
Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 31
Kapitalmaßnahmen 31
Entkonsolidierung Pankl Racing Systems AG 7
Sonstiges
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Grund
kapital
Kapital
rück
lagen
Ewige
Anleihe
(Perpetual
Bond)
einschließlich Rücklagen
Konzern
bilanzgewinn
Rücklage
nach
IFRS 9
Ausgleichs
posten
Währungs
umrechnung
Rücklage
für eigene
Anteile
Gesamt Anteile
nicht be
herrschen
der Gesell
schafter
Konzern
eigen
kapital
Gesamt
22.539 9.949 0 264.556 699 -322 0 297.421 253.355 550.776
0 0 0 54.495 0 0 0 54.495 41.217 95.712
0 0 0 -1.065 -274 515 0 -824 -874 -1.698
0 0 0 53.430 -274 515 0 53.671 40.343 94.014
0 0 0 -6.762 0 0 0 -6.762 -13.389 -20.151
0 0 0 -103 0 0 0 -103 -137 -240
0 0 0 0 0 0 0 0 702 702
0 0 0 0 -565 0 0 -565 -528 -1.093
0 0 0 0 0 0 -5.220 -5.220 0 -5.220
0
0
0 -135 0 10 0 -125 -30
22.539 9.949 0 310.986
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
-140 203 -5.220 338.317 280.316
Grund
kapital
Kapital
rück
lagen
Ewige
Anleihe
(Perpetual
Bond)
Rücklagen
einschließlich
Konzern
bilanzgewinn
Rücklage
nach
IFRS 9
Ausgleichs
posten
Währungs
umrechnung
Rücklage
für eigene
Anteile
Gesamt Anteile
nicht be
herrschen
der Gesell
schafter
-155
618.633
Konzern
eigen
kapital
Gesamt
225.387 9.949 69.453 15.166 1.769 -3.759 0 317.965 210.614
0 0 0 597 0 0 0 597 53 528.579
650
0 0 0 57 0 0 0 57 -16
225.387 9.949 69.453 15.820 1.769 -3.759 0 318.619 210.651 41
529.270
0 0 0 67.468 0 0 0 67.468 46.717 114.185
0 0 0 -446 -1.070 3.437 0 1.921 -5.118
0 0 0 67.022 -1.070 3.437 0 69.389 41.599
0 0 0 -6.762 0 0 0 -6.762 -11.807 -3.197
110.988
-18.569
0 0
-60.000
-2.877 0 0 0 -62.877 0 -62.877
0 0 0 -21.078 0 0 0 -21.078 14.883 -6.195

Entkonsolidierung Pankl Racing Systems AG 7 0 0 -9.453 9.453 0 0 0 0 -2.242 -2.242 Sonstiges 0 0 0 131 0 0 0 131 271 402 Stand am 31. Dezember 2018 22.539 9.949 0 264.556 699 -322 0 297.421 253.355 550.776

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

I. ALLGEMEINE ANGABEN

1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die PIERER Mobility-Gruppe (vormals: KTM Industries-Gruppe) ist der größte europäische Motorradhersteller mit dem Fokus auf hochinnovative Sportmotorräder und Elektromobilität.

Mit ihren weltweit bekannten Motorradmarken KTM, Husqvarna Motorcycles und GASGAS zählt sie insbesondere bei den Premium-Motorrädern jeweils zu den Technologie- und Marktführern. Im vierten Quartal 2019 vereinbarten KTM und Black Toro Capital eine industrielle Zusammenarbeit mit der bekannten spanischen Motorradmarke GASGAS unter der Führung der KTM. GASGAS wird als weitere Marke neben KTM und Husqvarna Motorcycles dem starken Vertriebsnetz der PIERER Mobility-Gruppe angehören.

Mit der vollständigen Übernahme der PEXCO GmbH wurde ein weiterer Wachstumsschritt im Bereich der Elektromobilität gesetzt, um am attraktiven Marktwachstum im E-Bicycle Bereich zu partizipieren.

Die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) hat ihren Sitz in 4600 Wels, Edisonstraße 1, und ist in das Firmenbuch beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer FN 78112 x eingetragen. Am 4. Oktober 2019 wurde im Zuge einer außerordentlichen Hauptversammlung die Umbenennung der KTM Industries AG auf PIERER Mobility AG beschlossen. Die Gesellschaft steht mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels (oberstes Konzernmutterunternehmen), und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer FN 134766 k hinterlegt und stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis dar.

Die Aktien der PIERER Mobility AG sind im "Swiss Performance Index (SPI)" der SIX Swiss Exchange in Zürich sowie an der Wiener Börse im Segment "standard market auction" und seit 3. März 2020 auch im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

2. G RU N D S ÄT ZE D E R RECH N U N G S L EG U N G

Der Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), soweit sie in der Europäischen Union angewendet werden, erstellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs1 UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) erfüllt.

Der Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Rechnungslegungsvorschriften zugrunde. Diese Vorschriften wurden von allen einbezogenen Unternehmen angewendet. Die einbezogenen Unternehmen haben ihre Jahresabschlüsse zum Konzernbilanzstichtag 31.12. aufgestellt.

Die einbezogenen Abschlüsse aller wesentlichen, nach nationalen Vorschriften prüfungspflichtigen vollkonsolidierten in- und ausländischen Unternehmen wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Der Konzernabschluss wird in der funktionalen Währung der Muttergesellschaft, dem Euro, aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit auf Abweichungen nicht gesondert hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (TEUR) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können. Durch die Anwendung von automatisierten Rechnungshilfen können bei Summierung von gerundeten Beträgen und bei Prozentangaben ebenfalls Rundungsdifferenzen auftreten.

Im Rahmen eines Projektes zur Optimierung von Abläufen in der Kostenrechnung und im Controlling im Hinblick auf die erweiterten Vorstandsagenden sowie auf das darauf aufbauende innerbetriebliche Organisationskonzept kam es zu einer Überarbeitung und Verfeinerung des Kostenmonitorings. Um dem operativen Steuerungskonzept des Konzerns Rechnung zu tragen, kam es im Zuge des Projektes auch zu einer Neuzuordnung bestimmter Kostenstellen für das Berichtswesen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden aus diesem Grund die Vorjahresbeträge in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt angepasst:

Produktspezifische Garantieaufwendungen werden ab 2019 in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ausgewiesen. Aus diesem Grund wurde der Vorjahresbetrag der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen um TEUR 29.943 sowie die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 396 erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um TEUR 29.547 reduziert.

  • Lizenzgebühren für die Marke Husqvarna werden ab 2019 in den Vertriebs- und Rennsportaufwendungen ausgewiesen. Zuvor erfolgte der Ausweis in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen. Daher wurden im vorliegenden Abschluss die Vorjahresbeträge um TEUR 5.282 korrigiert.
  • Materialentnahmen für den Bereich Motorsport werden ab 2019 ebenfalls in den Vertriebs- und Rennsportaufwendungen ausgewiesen. Zuvor erfolgte der Ausweis in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen. Daher wurden im vorliegenden Abschluss die Vorjahresbeträge um TEUR 7.466 korrigiert.
  • Diverse Gemeinkosten außerhalb der Fertigungs- und Materialgemeinkosten werden ab 2019 in den entsprechenden Bereichen (Vertriebs- und Rennsportaufwendungen, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Verwaltungsaufwendungen) ausgewiesen. Zuvor erfolgte der Ausweis in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen. Daher wurde im vorliegenden Abschluss der Vorjahresbetrag der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen um TEUR 15.439 korrigiert und in die Vertriebs- und Rennsportaufwendungen (TEUR 6.126) sowie in die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (TEUR 93) und die Verwaltungsaufwendungen (TEUR 9.220) umgegliedert.
  • Diverse Infrastrukturaufwendungen werden ab 2019 in den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Zuvor erfolgte der Ausweis in den Vertriebsund Rennsportaufwendungen. Daher wurde im vorliegenden Abschluss der Vorjahresbetrag um TEUR 4.759 korrigiert.

3. NEU ANGEWENDETE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Folgende Tabelle zeigt die erstmalig verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die auch bereits von der EU-Kommission zum 31.12.2019 übernommen wurden:

Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch das IASB
1. Jänner 2019
Änderungen zu IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen
Vorfälligkeitsentschädigung
12. Oktober 2017
IFRIC 23: Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung 7. Juni 2017
Jährliche Verbesserungen zu IFRS 2015-2017: Änderungen zu IFRS 3, IFRS 11,
IAS 12 und IAS 23
12. Dezember 2017
Änderungen zu IAS 19: Plananpassung, -kürzungen oder -abgeltungen 7. Februar 2018
Änderungen zu IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
12. Oktober 2017
IFRS 16 Leasingverhältnisse 13. Jänner 2016

Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 hat Auswirkungen auf den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG. Alle weiteren geänderten Standards und Interpretationen sind für die PIERER Mobility-Gruppe nicht relevant bzw. haben keinen wesentlichen Einfluss.

Erstanwendung IFRS 16:

Bilanzierung als Leasingnehmer:

IFRS 16 regelt die Identifizierung sowie Ansatz, Bewertung, Ausweis und Angabepflichten zu Leasingvereinbarungen. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt maximal zwölf Monate oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert (es besteht jeweils ein Wahlrecht zur Anwendung).

Im Konzernabschluss der PIERER Mobility AG wird IFRS 16 ab dem 1. Jänner 2019 modifiziert rückwirkend angewendet. Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2018 wurden daher nicht angepasst. Die PIERER Mobility-Gruppe hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:

  • Bei Leasingverträgen, die innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Erstanwendung (d.h. bis 31. Dezember 2019) auslaufen oder der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist (zum Beispiel IT-Ausstattung), wurden weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt.
  • Die erstmalige Aktivierung des Nutzungsrechtes (right-of-use asset) wird in Höhe der Leasingverbindlichkeit vorgenommen, sodass die Leasingverbindlichkeit per 1. Jänner 2019 dem Nutzungsrecht entspricht.
  • Die Nichtberücksichtigung anfänglicher direkter Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.
  • Die rückwirkende Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen.

Der Konzern hat sich dazu entschieden, Leasingverträge, die vor dem Übergangszeitpunkt abgeschlossen und bereits gemäß IAS 17 bilanziert wurden, nicht erneut dahingehend zu prüfen, ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ein Leasingverhältnis ist, sondern die bisherige unter IAS 17 getroffene Einschätzung beizubehalten.

Der unmittelbar vor der Erstanwendung des IFRS 16 erfasste Buchwert von als Finanzierungsleasing eingestuften Vermögenswerten sowie der Buchwert der zugehörigen Leasingverbindlichkeiten nach IAS 17 wird als erstmaliger Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 angesetzt.

Zur Ermittlung des Barwertes der Leasingzahlungen wurde als Laufzeit der unkündbare Zeitraum des Leasingverhältnisses herangezogen. Bei der Bestimmung der Laufzeit berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn deren Ausübung hinreichend sicher ist.

Bilanzierung als Leasinggeber:

Der Konzern vermietet einige seiner Immobilien unter. Nach IAS 17 wurden diese Haupt- und Unterleasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 16 werden die Nutzungsrechte aus dem Hauptleasingverhältnis in den Sachanlagen als Gebäude ausgewiesen. Der Konzern hat die Einstufung der Untermietverträge auf Grundlage des Nutzungsrechtes und nicht des zugrunde liegenden Vermögenswertes vorgenommen und ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich nach IFRS 16 um Operating-Leasingverhältnisse handelt. Zudem hat der Konzern in 2019 zwei Unterleasingverhältnisse abgeschlossen, welche als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft wurden.

Auswirkungen auf den Konzernabschluss:

Mit Erstanwendung des IFRS 16 erfasst der Konzern Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasing klassifizierte Leasingverhältnisse. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. Jänner 2019 bewertet. Dieser wurde anhand von vergleichbaren externen Finanzierungen mit ähnlicher Laufzeit und landesbzw. währungsspezifischen Anpassungen bestimmt. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Jänner 2019 angewendet wurde, beträgt 1,9%.

Die erstmalige Aktivierung von Leasingverhältnissen führt zu einem Anstieg der Buchwerte der langfristigen Vermögenswerte sowie zu einem Anstieg der finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von € 38,9 Mio. per 1. Jänner 2019. Darüber hinaus wurde der bisherig erfasste Leasingaufwand durch eine Abschreibung des Nutzungsrechtes und Zinsaufwandes der Leasingverbindlichkeit ersetzt. Zudem verbesserte sich aufgrund der geänderten Ausweisvorschriften erwartungsgemäß das EBITDA und der Cash-Flow aus Betriebstätigkeit.

Folgende Tabelle zeigt die Ableitung der per 31. Dezember 2018 angegebenen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen auf die per 1. Jänner 2019 bilanzierten Leasingverbindlichkeiten:

TEUR
Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen 71.972
Mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasinggebers zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 abgezinst 69.669
+ zum 31. Dezember 2018 bilanzierte Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 19.016
- Kurzfristige Leasingverhältnisse, die linear als Aufwand erfasst werden -819
- Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die linear als Aufwand erfasst werden -15.392
- Anpassungen aufgrund Verkürzung von Vertragslaufzeiten -14.476
- Anpassungen aufgrund von Änderungen von Indices oder (Zins-)Sätzen, die sich auf variable Zahlungen auswirken -141
+ Sonstiges 24
Am 1. Jänner 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten 57.881
davon erstmalig bilanzierte Leasingverbindlichkeiten aufgrund IFRS 16 38.865
davon bereits bilanzierte Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing gem. IAS 17 19.016

Leasingverpflichtungen bestehen vor allem in den Bereichen Fuhrparkleasing, Miete von Geschäfts- und Büroflächen sowie Miete von Maschinen und technischen Anlagen.

Nachfolgende Tabelle zeigt die bilanziellen Auswirkungen aufgrund des ab 2019 verpflichtend anzuwendenden IFRS 16 mit Auswirkungen auf den Konzernabschluss der PIERER Mobility-Gruppe per 31. Dezember 2019:

Konzern-Bilanz
TEUR
31.12.2019
Berichtet
Anpassungen
IFRS 16
31.12.2019
ohne Anwendung IFRS 16
Kurzfristige Vermögenswerte 736.032 0 736.032
Sachanlagen 326.497 37.122 289.375
Sonstige 551.363 880 550.483
Langfristige Vermögenswerte 877.860 38.002 839.858
VERMÖGENSWERTE 1.613.892 38.002 1.575.890
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 86.358 8.753 77.605
Sonstige 320.244 0 320.244
Kurzfristige Schulden 406.602 8.753 397.849
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 470.309 30.005 440.304
Sonstige 118.348 -70 118.418
Langfristige Schulden 588.657 29.935 558.722
Eigenkapital 618.633 -686 619.319
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 1.613.892 38.002 1.575.890

Die in den Sachanlagen erstmalig aktivierten Nutzungsrechte beziehen sich auf folgende Arten von Vermögenswerten (Darstellung ohne den bereits gemäß Vorjahr zu bilanzierenden Finanzierungsleasingverhältnisse):

TEUR 31.12.2019 01.01.2019
Grundstücke und Gebäude 28.072 28.807
Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. Kraftfahrzeuge) 8.255 8.205
Technische Anlagen und Maschinen 795 1.853
SUMME 37.122 38.865

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste die PIERER Mobility-Gruppe im laufenden Geschäftsjahr insgesamt € 9,4 Mio. Abschreibungen und € 0,8 Mio. Zinsen anstatt von Mietaufwendungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16. Demzufolge verbesserte sich das EBITDA um € 9,4 Mio. von € 231,4 Mio. auf € 240,8 Mio.

In der Kapitalflussrechnung verbesserte sich einerseits der Cash-Flow aus Betriebstätigkeit um € 9,4 Mio. auf € 257,4 Mio. Andererseits verringerte sich der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit um denselben Betrag auf € -20,6 Mio., da die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten im Finanzierungs-Cash-Flow ausgewiesen wird. Die Zinskomponente in Höhe von € -0,8 Mio. wird in den Zinszahlungen im operativen Cash-Flow ausgewiesen.

4. ZUKÜNFTIG ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Folgende Tabelle zeigt die bereits von der EU-Kommission übernommenen Änderungen von Standards und Interpretationen, welche jedoch zum Bilanzstichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und auch nicht vorzeitig angewendet wurden:

Erstmalige Anwendung Neue oder geänderte Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch das IASB
1. Jänner 2020
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – Definitionen von Wesentlichkeit 31. Oktober 2018
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur
Rechnungslegung
29. März 2018
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 – Reform der Referenzzinssätze 26. September 2019

Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, welche aber im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen:

Neue oder geänderte Standards
und Interpretationen
Anwendungs
zeitpunkt IASB
Veröffentlicht
durch das IASB
EU-Endorsement?
IFRS 17 Versicherungsverträge 1.1.2021 18.5.2017 Nein
Änderungen an IFRS 3 – Definitionen eines Geschäftsbetriebs 1.1.2020 22.10.2018 Nein
IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig 1.1.2022 23.1.2020 Nein

Die PIERER Mobility-Gruppe geht davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss aufgrund der zukünftig anzuwendenden Standards ergeben werden.

5. SCHÄTZUNGEN UND UNSICHERHEITEN BEI ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND AN - NAHMEN

Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr beeinflussen. Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten des Vorstandes. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen, wenn sich angenommene Parameter entgegen der Erwartung entwickeln. Bei Bekanntwerden neuer Gegebenheiten werden diese entsprechend berücksichtigt und bisherige Annahmen angepasst.

Insbesondere werden Annahmen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer getroffen. Zum Bilanzstichtag waren Firmenwerte in Höhe von TEUR 130.311 (Vorjahr: TEUR 96.172) sowie die Marke "KTM" in Höhe von TEUR 61.103 (Vorjahr: TEUR 61.103) angesetzt. Weiterführende Informationen zu den Werthaltigkeitstests sind Punkt 23. "Firmenwert" zu entnehmen.

  • Latente Steueransprüche auf nicht verfallbare steuerliche Verlustvorträge werden unter der Annahme angesetzt, dass zukünftig ausreichend steuerliches Einkommen zur Verwertung der steuerlichen Verlustvorträge erwirtschaftet wird. Bei Unsicherheiten in den Annahmen werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Zum 31.12.2019 wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 5.688 (Vorjahr: TEUR 2.845) aktiviert. Aufgrund der aktuellen Steuerplanung geht das Management von einer Verwertung der zum 31.12.2019 angesetzten Verlustvorträge innerhalb der nächsten fünf Jahre aus. Weitere Details zu den latenten Steuern sind den Erläuterungen unter Punkt 25. "Latente Steueransprüche" zu entnehmen.
  • Im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings werden Einschätzungen zum Eintritt von künftigen Zahlungsströmen getroffen. Auch im Hinblick von Schätzungsunsicherheiten der künftigen Transaktionen bezüglich etwaig bevorstehender Wirtschaftsverlangsamungen und eventueller Auswirkungen auf die Cash-Flow-Hedges werden berücksichtigt. Die Planung künftiger Zahlungsströme leitet sich aus der Absatz- und Bestellmengenplanung ab, wird monatlich auf die Zielerreichung überprüft und mit Erfahrungswerten aus der Vergangenheit verplausibilisiert. Gemäß der internen Währungsabsicherungsrichtlinie werden Fremdwährungsabsicherungen grundsätzlich rollierend für eine Reichweite von bis zu 18 Monaten abgeschlossen. Die Sicherungsquote der einzelnen Währungen wird von der Planungsunsicherheit im jeweiligen Markt, der Volatilität der Währung und den Sicherungskosten abhängig gemacht. Auf Basis der Bedeutung von Währungen (Volumen, Ergebnisrelevanz) werden Gruppierungen vorgenommen, woraus sich unterschiedliche Vorgehensweisen ergeben. Die Sicherungsquote pro Währung darf jedoch maximal 80% des Fremdwährungsexposures nicht übersteigen. Details zu den Sensitivitäten, die für Währungs- und Zinsrisiken bestehen, sind den Erläuterungen im Risikobericht unter Punkt 40. "Finanzielle Risiken" zu entnehmen.
  • Daneben bestehen Schätzungsunsicherheiten beim Ansatz und der Bewertung von Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer. Es werden Annahmen zu den folgenden Faktoren getroffen: Erwartungswerte, demografische Annahmen wie das Pensionsalter von Frauen /Männern und Mitarbeiterfluktuation sowie finanzielle Annahmen wie Rechnungszinssatz und künftige Lohn- und Gehaltstrends. Zum Bilanzstichtag waren Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 29.347 (Vorjahr: TEUR 25.036) angesetzt. Weiterführende Informationen sind dem Punkt 33. "Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer" zu entnehmen.
  • Bei den Rückstellungen bestehen Schätzungen, um Eintrittswahrscheinlichkeiten zu beurteilen und um den voraussichtlichen Betrag für die Bewertung der Verpflichtung zu ermitteln. Diese Annahmen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen. Aufgrund von Erfahrungswerten wurde ein direkter Zusammenhang pro Produktgruppe zwischen angefallenen Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den Umsatzerlösen festgestellt. Der Vorstand geht aufgrund von langjährigen Erfahrungswerten aus, dass diese Beziehung konstant bleibt. Der durchschnittliche Prozentsatz der Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den Umsatzerlösen wird mehrmals jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ergibt sich somit als einen, über einen dreijährigen Beobachtungszeitraum ermittelten durchschnittlichen Anteil der Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den Umsatzerlösen. Zum 31.12.2019 wurden Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen in Höhe von TEUR 12.448 (Vorjahr: TEUR 11.996) angesetzt.
  • Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, sowie der Nutzungsdauern dieser Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements.

Folgende Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden in der PIERER Mobility-Gruppe getroffen:

Leasingverhältnisse

Es werden Einschätzungen über die Laufzeit- und Zinssatzschätzungen getroffen. Weitere Angaben dazu sind unter Punkt 21. "Sachanlagen" sowie unter Punkt 47. "Leasingverhältnisse" zu finden.

  • Ausbuchung von Forderungen im Rahmen von ABS- und Factoring-Vereinbarungen Es werden Einschätzungen über die Ausbuchungsvoraussetzungen des IFRS 9 getroffen. Nähere Details sind dem Kapitel VIII. "Finanzinstrumente und Kapitalmanagement" zu entnehmen.
  • Investment Property

Das KTM-Logistikzentrum wird seit dem Geschäftsjahr 2019 ausschließlich vom KTM-Konzern selbst genutzt. Bei den Untermietverhältnissen in der Vergangenheit an konzernfremde Mieter handelte es sich um Unternehmen mit langfristigen Liefer- bzw. Dienstleistungsbeziehungen zur KTM-Gruppe und stellten einen ausgelagerten Teil der Wertschöpfungskette von KTM dar. Da die Vermietung nicht der Absicht der Erzielung von Mieteinnahmen diente, sondern aus betrieblichem Interesse erfolgte, wurde auch jener Teil, der an konzernfremde Dritte vermietet wurde, unter den Sachanlagen ausgewiesen und nicht als Investment Property eingestuft.

Supplier Finance

Es werden Einschätzungen über den Ausweis der Verbindlichkeiten im Rahmen des Supplier Finance Programmes getroffen. Die KTM AG und die KTM Components GmbH haben mit einem österreichischen Kreditinstitut ein revolvierendes Programm zur Finanzierung von Lieferantenverbindlichkeiten (Supplier Finance Programm) aufgesetzt. Im Rahmen dieses Programmes bietet das Kreditinstitut Lieferanten die Möglichkeit an, ihre Forderungen gegenüber der KTM AG bzw. der KTM Components GmbH vor Fälligkeit von dem Kreditinstitut diskontieren und auszahlen zu lassen. Da die Finanzierungskosten auf der guten Bonität der KTM-Gruppe beruhen, bietet dieses Programm für die teilnehmenden Lieferanten eine kostengünstige Möglichkeit ihre Forderungen gegenüber der KTM AG bzw. der KTM Components GmbH vorzeitig getilgt zu bekommen und somit ihr Working Capital zu optimieren. Die KTM AG und die KTM Components GmbH tilgen die Verbindlichkeit bei Fälligkeit laut Rechnung durch Zahlung an das Kreditinstitut.

Das Programm wurde sowohl auf zivilrechtliche Aspekte als auch hinsichtlich der Bestimmungen des IFRS 9 geprüft. Es entsteht keine rechtliche Entbindung von der ursprünglichen Verpflichtung, da sich aus Sicht der KTM AG und KTM Components GmbH nur die Person des Gläubigers ändert, der Inhalt der Verpflichtung jedoch unverändert bleibt. Weiters entsteht durch das Programm keine neue (zusätzliche) Verpflichtung der KTM AG gegenüber dem Kreditinstitut. Da das Programm weder quantitativ noch qualitativ zu wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen führt, erfolgt der Ausweis der betroffenen konzernfremden Verbindlichkeiten in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der Ausweis der Cash-Flows im Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit.

Neben konzernfremden Lieferanten hat die KTM AG auch mit dem Tochterunternehmen KTM Components GmbH ein solches Programm abgeschlossen. Aus Sicht der KTM-Gruppe ist kein Leistungsaustausch erfolgt, sondern es sind lediglich Fremdmittel aufgenommen worden, welche unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Der Ausweis der Cash-Flows erfolgt im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit. Zum 31.12.2019 betragen die Verbindlichkeiten aus diesem Programm insgesamt TEUR 62.986 (Vorjahr: TEUR 87.753), davon werden zum 31.12.2019 im Konzernabschluss der KTM AG die Beziehungen zwischen Konzernunternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 36.906) als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten dargestellt.

Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf Annahmen des Managements zur Einschätzung des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens der getätigten Aufwendungen und der technischen Machbarkeit des entwickelten Produktes oder Verfahrens sowie dessen Marktgängigkeit.

II. KONSOLIDIERUNGSKREIS

6. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND -METHODEN

In den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG werden alle Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Betrag für die nicht beherrschenden Anteile wird – sofern nicht anders angegeben – mit dem anteiligen Reinvermögen am erworbenen Unternehmen ohne Firmenwertkomponente erfasst.

Die Anteile der PIERER Mobility-Gruppe an nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen.

Die Berichtswährung der PIERER Mobility-Gruppe ist der Euro. Die Tochterunternehmen sowie die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen stellen die Jahresabschlüsse in ihrer funktionalen Währung auf. Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltene Vermögenswerte und Schulden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem durchschnittlichen Devisenkurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Folgende für die PIERER Mobility-Gruppe wesentlichen Kurse wurden für die Währungsumrechnung in die Berichtswährung herangezogen:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2019 31.12.2018 2019 2018
US-Dollar 1,1234 1,1450 1,1195 1,1793
Britisches Pfund 0,8508 0,8945 0,8759 0,8860
Schweizer Franken 1,0854 1,1269 1,1111 1,1516
Japanischer Yen 121,9400 125,8500 121,9592 130,0058
Südafrikanischer Rand 15,7773 16,4594 16,1701 15,6166
Mexikanischer Peso 21,2202 22,4921 21,6082 22,6526
Australischer Dollar 1,5995 1,6220 1,6177 1,5832

7. VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS

Alle Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der PIERER Mobility AG stehen, sind in den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 einbezogen. Die Anzahl der Unternehmen im Konsolidierungskreis hat sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:

Vollkonsolidierte Gesellschaften At Equity Gesellschaften
Stand zum 31.12.2018 53 11
Konsolidierungskreiszugänge 12 0
Konsolidierungskreisabgänge -2 -8
Stand zum 31.12.2019 63 3
davon ausländische Unternehmen 45 2

Die PIERER Mobility AG, als Mutterunternehmen der PIERER Mobility-Gruppe, wurde in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie deren Erstkonsolidierungszeitpunkte sind im Kapitel XII. "Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)" angeführt.

ÄNDERUNGEN VOLLKONSOLIDIERTER GESELLSCHAFTEN

Konsolidierungskreiszugänge:

Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 hat die KTM Sportmotorcycle GmbH 74% der Anteile an der KTM Australia Holding Pty Ltd, West Perth, Australien, erworben und damit ihre Anteile von 26% auf 100% erhöht. Folglich wird die Gesellschaft ab dem 1. Juli 2019 vollkonsolidiert. Die KTM Australia Holding Pty Ltd umfasst auch die Tochtergesellschaften KTM Australia Pty Ltd (vormals: Butmac Pty Ltd), Welshpool, Australien, HQVA Pty Ltd, West Perth, Australien sowie die KTM Motorcycle Distributors NZ Limited, Wellington Central, Neuseeland, welche bisher als Generalimporteure für den australischen und neuseeländischen Markt fungierten. Durch die vollständige Übernahme der Firmenanteile werden die Vertriebstöchter in Australien und Neuseeland unterstützt sowie die Präsenz auf dem australischen und neuseeländischen Markt – dem drittgrößten der Welt – ab dem zweiten Halbjahr 2019 zusätzlich verstärkt. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der KTM Australia Holding Pty Ltd stellen sich bei Erlangung der Beherrschung wie folgt dar:

TEUR

Langfristige Vermögenswerte 4.400
Kurzfristige Vermögenswerte 68.695
Langfristige Verbindlichkeiten -856
Kurzfristige Verbindlichkeiten -71.350
Nettovermögen 889
Fair Value der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile -3.469
Bereits enthaltenes sonstiges Ergebnis 264
Firmenwert 12.190
Gegenleistung -9.874
Erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.939
Netto-Abfluss aus der Akquisition -5.935

Der Firmenwert in Höhe von TEUR 12.190 ergibt sich aus dem Ergebnispotential der Gesellschaft und wird in voller Höhe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KTM" zugeordnet. Die bisher gehaltenen Anteile wurden nach der Equity-Methode einbezogen. Unmittelbar vor Erlangen der Beherrschung wurden die bisherigen Anteile mit deren beizulegendem Zeitwert neu bewertet. Daraus ergibt sich ein Aufwand in Höhe von TEUR 629, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Im Rahmen des Unternehmenserwerbes wurden beizulegende Zeitwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.369 und sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Höhe von TEUR 965 übernommen. Dies entspricht im Wesentlichen den Bruttobeträgen der Forderungen. Im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb verbundene Kosten in Höhe von TEUR 167 wurden in den Verwaltungsaufwendungen erfasst. In den sechs Monaten bis zum 31. Dezember 2019 trug die KTM Australia Holding Pty Ltd zu den Konzernumsatzerlösen mit TEUR 61.093 und zum Konzerngewinn mit TEUR 5.300 bei. Hätte der Erwerb am 1. Jänner 2019 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Vorstands bei TEUR 1.557.068 und der Konzerngewinn für das Geschäftsjahr 2019 bei TEUR 97.618 gelegen.

Mit Wirkung zum 23. Dezember 2019 wurden weitere 60% der Anteile an der PEXCO GmbH, Schweinfurt, Deutschland von der Pierer Industrie AG, Wels erworben. Die Pierer Industrie AG hielt zum Verkaufszeitpunkt 20% direkt an der PEXCO GmbH und weitere 40% indirekt über ihre 100% Tochtergesellschaft Platin 1483. GmbH, Schweinfurt, Deutschland, welche im Rahmen der vollständigen Übernahme der PEXCO durch die PIERER Mobility AG miterworben wurde. Damit hält die PIERER Mobility AG zum Stichtag 31.12.2019 100% (60% direkt und 40% indirekt) an der PEXCO GmbH. Durch den Kauf der PEXCO GmbH wurden auch die drei Tochtergesellschaften, die PEXCO Italia S.r.l, Meran, Italien, die PEXCO Suisse GmbH, Frauenfeld, Schweiz sowie die PEXCO France SAS, Saint Priest, Frankreich mit Ende des Jahres 2019 Teil des Konsolidierungskreises der PIERER Mobility-Gruppe. Durch den Erwerb ist nun ein weiterer Schritt in Richtung Wachstum und Internationalisierung in der Zwei-Rad-Elektromobilität im Konzern gesetzt, um am attraktiven Marktwachstum im E-Bicycle Bereich zu partizipieren. Folgende Vermögenswerte und Schulden sind zugegangen:

TEUR

Langfristige Vermögenswerte 21.473
Kurzfristige Vermögenswerte 59.666
Langfristige Verbindlichkeiten -12.587
Kurzfristige Verbindlichkeiten -53.241
Nettovermögen 15.311
Fair Value der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile -13.495
Firmenwert 19.457
Gegenleistung -21.273
Kaufpreisverbindlichkeiten 1.778
Erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6.562
Netto-Abfluss aus der Akquisition -12.933

Der Firmenwert in Höhe von TEUR 19.457 ergibt sich aus dem Ergebnispotential der Gesellschaft. Die bisher gehaltenen Anteile wurden nach der Equity-Methode einbezogen. Unmittelbar vor Erlangen der Beherrschung werden die bisherigen Anteile mit deren beizulegendem Zeitwert neu bewertet. Daraus ergibt sich ein Ertrag in Höhe von TEUR 10.359, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Im Rahmen des Unternehmenserwerbes wurden beizulegende Zeitwerte für Kundenbeziehungen in Höhe von TEUR 12.421 und darauf entfallene passive latente Steuern in Höhe von TEUR 3.528 identifiziert. Weiters wurden beizulegende Zeitwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 12.937 und sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Höhe von TEUR 3.790 übernommen. Die Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen betrugen TEUR 17.157, davon werden voraussichtlich TEUR 430 uneinbringlich sein. Im Geschäftsjahr 2019 trug die PEXCO GmbH zu den Konzernumsatzerlösen mit TEUR 0 und zum Konzerngewinn mit TEUR -1.616 bei. Hätte der Erwerb am 1. Jänner 2019 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse bei TEUR 1.595.726 und der Konzerngewinn bei TEUR 93.288 gelegen.

Weitere Konsolidierungskreiszugänge werden nachfolgend zusammengefasst:

Im ersten Halbjahr wurden mit Wirkung zum 9. Mai 2019 70% der Anteile an der Avocodo GmbH von der Pierer Industrie AG erworben. Der im Rahmen der Erstkonsolidierung bilanzierte Firmenwert in Höhe von TEUR 945 ergibt sich aus dem Ergebnispotential der Gesellschaft. Im Rahmen des Unternehmenserwerbes wurden beizulegende Zeitwerte für kurzfristige Forderungen in Höhe von TEUR 370 übernommen. Unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 317 und dem Kaufpreis in Höhe von TEUR 1.357 ergibt sich ein Netto-Abfluss aus der Akquisition in Höhe von TEUR 1.040. Im Eigenkapital sind Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von TEUR 177 zugegangen.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 hat die KTM AG 24,01% der Anteile an der Cero Design Studio S.L., Barcelona, Spanien, erworben und damit ihre Beteiligung von 26% auf 50,01% erhöht. Demzufolge wird die Gesellschaft ab dem 1. Oktober 2019 vollkonsolidiert. Der im Rahmen der Erstkonsolidierung bilanzierte Firmenwert in Höhe von TEUR 1.340 wird in voller Höhe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KTM" zugeordnet. Die bisher gehaltenen Anteile wurden nach der Equity-Methode einbezogen. Unmittelbar vor Erlangen der Beherrschung wurden die bisherigen Anteile mit deren beizulegendem Zeitwert neu bewertet. Daraus ergibt sich ein Ertrag in Höhe von TEUR 593, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Im Rahmen des Unternehmenserwerbes wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 600 und sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Höhe von TEUR 33 übernommen. Im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb verbundene Kosten in Höhe von TEUR 15 wurden in den Verwaltungsaufwendungen erfasst. Unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 664 ergibt sich ein Netto-Abfluss aus der Akquisition in Höhe von TEUR 336. Der Zugang nicht beherrschender Anteile beträgt TEUR 528.

Im Oktober 2019 wurde die GASGAS Motorcycles GmbH mit Sitz in Mattighofen neu gegründet und erstkonsolidiert. Im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung verbundene Kosten in Höhe von TEUR 18 wurden in den Verwaltungsaufwendungen erfasst.

Wenn innerhalb eines Jahres von den jeweiligen Erwerbszeitpunkten der oben beschriebenen Erstkonsolidierungen neue Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden haben (insbesondere aufgrund post-merger Integration) und die zu Berichtigungen der vorstehenden Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung des Unternehmenserwerbs angepasst.

Konsolidierungskreisabgänge:

Die in der KTM-Gruppe gehaltenen Anteile an der KTM Components (Dalian) Co., Ltd., Dalian, China wurden im Juli 2019 vollständig an die Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg, veräußert. Die Entkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte mit 1. Juli 2019. Folgende Vermögenswerte und Schulden wurden entkonsolidiert:

TEUR
Anlagevermögen -3.452
Zahlungsmittel und sonstige kurzfristige Vermögenswerte -3.114
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -922
Vermögenswerte -7.488
Langfristige Verbindlichkeiten 803
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.951
Andere kurzfristige Schulden 224
Schulden 4.978
Abgegangene Nettovermögenswerte -2.510

Die angeführten Werte entsprechen den Buchwerten zum Entkonsolidierungszeitpunkt. Die erhaltene Gegenleistung aus der Veräußerung der Anteile beträgt TEUR 1.000. Im Zuge der Veräußerung der Anteile wurde ein vorteilhafter Vertrag im Zusammenhang mit der zukünftigen Lieferbeziehung in Höhe von TEUR 765 aktiviert. In diesem Zusammenhang wurde bei der Entkonsolidierung eine Gutschrift an die KTM AG in Höhe von TEUR 475 berücksichtigt. Es entstand daher ein Veräußerungsverlust in Höhe von TEUR 277, welcher unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurde. Da die KTM AG 99,87% der Anteile an der KTM-Components-Gruppe hält, kommt es zu einem Abgang von nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von TEUR 3. Der Netto-Zufluss aus der Veräußerung ist im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen und setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR Erhaltenes Entgelt 1.000 Abgegangene Zahlungsmittel -629

Netto-Zufluss aus der Veräußerung 371

Weiters wurden mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 die von der KTM Components GmbH gehaltenen Anteile an der Fuhrmann Erodiertechnik GmbH, Munderfing, in Höhe von 100% veräußert. Insgesamt sind Nettovermögenswerte in Höhe von TEUR 128 abgegangen. Die erhaltene Gegenleistung aus der Veräußerung der Anteile beträgt TEUR 500. Aktivierte Kundenbeziehungen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 491 wurden zur Gänze abgeschrieben. Der resultierende Veräußerungsverlust in Höhe von TEUR 118 wird unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Netto-Zufluss aus der Veräußerung beträgt TEUR 411.

Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5) 2018 – Verkauf Pankl Racing Systems AG

Die PIERER Mobility AG hat im Juni 2018 sämtliche Anteile an der Pankl Racing Systems AG zu einem Kaufpreis von € 130,5 Mio. an die Pierer Industrie-Gruppe verkauft. Durch den Verkauf der Pankl-Gruppe wurde die strategische und finanzielle Basis für die noch stärkere Fokussierung der PIERER Mobility-Gruppe auf die Zwei-Rad-Industrie, insbesondere die Entwicklung der Elektromobilität, in den nächsten Jahren gelegt. Im Zuge des Verkaufes sind 10 vollkonsolidierte Gesellschaften der Pankl-Gruppe im Vorjahr abgegangen.

Die Pankl-Gruppe stellte einen abgrenzbaren wesentlichen Geschäftszweig des Konzerns dar und wurde deshalb als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 im Konzernabschluss dargestellt.

Im Rahmen der Unterteilung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzern-Gesamtergebnisrechnung in fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereich, wurde der fortgeführte Geschäftsbereich der PIERER Mobility-Gruppe so dargestellt, wie er nachhaltig fortbestehen wird. Folgende wesentliche Punkte ergaben sich im Rahmen der Unterteilung in fortgeführter bzw. aufgegebener Geschäftsbereich in der PIERER Mobility-Gruppe:

  • Der Gewinn aus der Verkaufstransaktion ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen des aufgegebenen Geschäftsbereiches im EBIT enthalten.
  • Steuerbelastungen und Steuerentlastungen, die im Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich und seiner Veräußerung anfallen bzw. durch diese ausgelöst wurden, sind dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet.
  • Da die Pankl-Gruppe als Zulieferer von Zukaufteilen für die KTM-Gruppe fungiert, wurden die konzerninternen Aufwendungen des ersten Halbjahres in der KTM-Gruppe um € 12,1 Mio. (Vorjahr: € 15,4 Mio.) aufgrund der erwartungsgemäß fortbestehenden Beziehung im fortgeführten Bereich erhöht. Die Aufwendungen wurden andererseits im aufgegebenen Bereich entsprechend vermindert.

In der Konzern-Kapitalflussrechnung der PIERER Mobility-Gruppe erfolgten die Angaben zum aufgegebenen Geschäftsbereich mittels Davon-Vermerk. Das wesentliche Zuordnungsthema ergab sich für den Ausweis des Zahlungsmittelflusses aus dem Verkauf der Pankl-Gruppe. Der Cash-Zugang wurde dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet und ist im Davon-Vermerk des Investitions-Cash-Flows in Höhe von € 58,5 Mio. enthalten.

Folgende Vermögenswerte und Schulden sind abgegangen:

TEUR 30.6.2018
Langfristige Vermögenswerte -137.484
Kurzfristige Vermögenswerte -110.822
Vermögenswerte -248.306
Langfristige Schulden 103.552
Kurzfristige Schulden 36.775
Schulden 140.327
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 2.242
Abgegangene Nettovermögenswerte -105.737
Verkaufspreis 130.517
Entkonsolidierungserfolg 1) 24.780
1) Inklusive der Umgliederung der Fremdwährungsdifferenzen von der Gesamtergebnisrechnung in die Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von TEUR 1.371 ergibt sich ein Gesamteffekt vor Steuern von

TEUR 26.150.

Der Zahlungsmittelzufluss aus der Veräußerung ergibt sich wie folgt:

TEUR 30.06.2018
Verkaufspreis 130.517
Abgegangene Zahlungsmittel -9.142
Verrechnung Perpetual Bond inklusive Zinsen -62.877
Netto-Zufluss aus der Veräußerung 58.498

Für weitere Details zu den einzelnen Posten der Bilanz verweisen wir auf den Konzernabschluss per 31. Dezember 2018 unter Punkt 7. Veränderungen im Konsolidierungskreis.

ÄNDERUNGEN AT-EQUITY EINBEZOGENER GESELLSCHAFTEN

Mit Wirkung zum 30. Juni 2019 hat die KTM AG 39% der Anteile an der KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen, zu einem Kaufpreis von TEUR 5.676 an die PIERER IMMOREAL GmbH veräußert. Der daraus entstandene Veräußerungsgewinn in Höhe von TEUR 184 ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 19. März 2019 wurden die Anteile an der KTM Braumandl GmbH, Wels, MX - KTM Kini GmbH, Wiesing, KTM Regensburg GmbH, Regensburg, Deutschland sowie der KTM Wien GmbH, Vösendorf, in Höhe von jeweils 26% zu einem Kaufpreis von insgesamt TEUR 177 an die Pierer Industrie AG veräußert. Die Kaufpreise entsprachen dem anteiligen Eigenkapital, sodass kein Veräußerungsgewinn oder -verlust entstand.

Weitere Änderungen betreffen Gesellschaften, welche nun im Konzernabschluss vollkonsolidiert werden (siehe Ausführungen oben unter "Konsolidierungskreiszugänge").

III. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

In der PIERER Mobility AG erfolgt die Steuerung der Geschäftstätigkeit auf Basis der einzelnen Unternehmensgruppen (KTM-Gruppe, Husqvarna E-Bicycles, PANKL-Gruppe bis Veräußerung). Die einzelnen Unternehmensgruppen werden separat geführt und an die PIERER Mobility AG gemäß den IFRS Rechnungslegungsvorschriften berichtet. Der für den Segmentbericht relevante Hauptentscheidungsträger ist der Gesamtvorstand der PIERER Mobility AG. Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß den internen Berichten mit den Segmenten KTM, Husqvarna E-Bicycles, PANKL (bis Veräußerung) sowie Sonstige.

KTM:

Die KTM-Gruppe betreibt die Entwicklung, Erzeugung und den Vertrieb von motorisierten Freizeitgeräten (Power Sports), insbesondere unter den Marken "KTM", "Husqvarna Motorcycles" und "WP". Die KTM-Gruppe umfasst zum 31. Dezember 2019 54 in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaften in Österreich, den USA, Japan, Südafrika, Mexiko, Indien, Australien und Neuseeland sowie in verschiedenen anderen Ländern in Europa und Asien. Darüber hinaus hält die KTM Gruppe Beteiligungen an Assemblierungsgesellschaften auf den Philippinen und China.

Husqvarna E-Bicycles:

Die PEXCO GmbH samt Tochtergesellschaften wurde im Dezember 2019 vollständig übernommen und bildet ab 2019 ein eigenes Segment. Mit den beiden Marken Husqvarna E-Bicycles und R RAYMON liegt der Fokus auf der Entwicklung, Herstellung und den Handel mit E-Bikes und Fahrrädern. Da die Erstkonsolidierung per 31.12.2019 erfolgte betrifft das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit den Erstkonsolidierungseffekt aufgrund einer Aufwertung der bisherigen "At-Equity"-Anteile auf den Fair Value sowie das "At-Equity"-Ergebnis des Geschäftsjahres 2019. Die übernommenen Bilanzwerte beinhalten auch die im Rahmen der Erstkonsolidierung übernommenen stillen Reserven ohne Firmenwert.

PANKL (aufgegeben):

Die Pankl-Gruppe ist ein international führender Hersteller von mechanischen Systemen im Hochtechnologiebereich für dynamische Komponenten in den weltweiten Nischenmärkten der Rennsport-, Luxusautomobil- und Luftfahrtindustrie. Die Pankl-Gruppe wurde im Juni 2018 entkonsolidiert. Folglich sind die Ertragskennzahlen im ersten Halbjahr des Vorjahres 2018 noch enthalten, die Bilanzwerte sind zum 30. Juni 2018 abgegangen. Der Entkonsolidierungserfolg aus dem Verkauf der Pankl-Gruppe ist in der Segmentberichterstattung im Bereich "Pankl (aufgegeben)" enthalten.

Sonstige:

Im Bereich "Sonstige" werden die PIERER Mobility AG, die KTM Technologies GmbH, die KTM Innovation GmbH, die Avocodo GmbH (seit Mai 2019) und die PF Beteiligungsverwaltungs GmbH zusammenfassend dargestellt.

Keines der Segmente weist eine Abhängigkeit von externen Kunden im Sinn des IFRS 8.34 auf. Lieferungen und Leistungen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die Segmentsteuerungsgröße EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Die Investitionen betreffen Anlagenzugänge aus dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Vermögensgegenständen. Das nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnis ist gemäß der Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im EBIT enthalten. Die Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2019 und 2018 teilen sich auf die beschriebenen Segmente wie folgt auf:

2019
TEUR
KTM Husqvarna
E-Bicycles
Sonstige Konsolidierung GESAMT
Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse innerhalb der
Segmente)
1.512.879 0 35.717 -28.461 1.520.135
Umsatzerlöse extern 1.512.805 0 7.330 0 1.520.135
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 121.293 8.743 991 679 131.706
Investitionen 162.900 0 2.020 0 164.920
Abschreibungen 107.677 0 1.410 0 109.087
2019
TEUR
KTM Husqvarna
E-Bicycles
Sonstige Konsolidierung GESAMT
Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
-718 -1.616 0 850 -1.484
Bilanzsumme 1.492.212 81.139 289.378 -248.837 1.613.892
Eigenkapital 605.913 15.311 237.679 -240.270 618.633
2018 KTM PANKL1)
(aufgegeben)
Sonstige Konsolidierung GESAMT
TEUR
Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse innerhalb der
Segmente)
1.454.745 110.163 27.906 -33.241 1.559.573
Umsatzerlöse extern 1.454.263 97.342 7.968 0 1.559.573

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 129.193 32.440 -117 -346 161.170

Investitionen 166.795 16.002 793 0 183.590 Abschreibungen 81.712 9.085 520 0 91.317

-4.706 0 0 -219 -4.925

Bilanzsumme 1.301.854 0 290.191 -238.169 1.353.876
Eigenkapital 550.707 0 233.037 -232.968 550.776

Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die nach der

Equity-Methode bilanziert werden

1) 1.1. bis 30.6.2018 (6 Monate)

IV. E RL Ä U T E RU N G E N ZU R KO N ZE RN - G E W I N N - U N D VERLUSTRECHNUNG

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

8 . U M S AT ZE RL Ö S E

Umsatzerlöse werden grundsätzlich nach dem Gefahrenübergang gemäß Geschäftsbedingungen (Incoterms) bzw. nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung abzüglich Skonti, Kundenboni und Rabatte erfasst.

Die PIERER Mobility-Gruppe erzielte einen Gesamtumsatz von TEUR 1.520.135 (Vorjahr: TEUR 1.559.573). Der fortgeführte Geschäftsbereich des Konzerns erzielte einen Umsatz von TEUR 1.520.135 (Vorjahr: TEUR 1.462.231) und der aufgegebene Geschäftsbereich einen Umsatz von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 97.342).

Die Aufteilung nach geografischen Bereichen der Außenumsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden. Die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen für den fortgeführten Geschäftsbereich des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Europa 819.132 819.222
Nordamerika 393.600 366.847
Sonstige 307.403 276.162
1.520.135 1.462.231

Variable Gegenleistungen wie Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti werden als Erlösminderungen der Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Verpflichtungen für variable Gegenleistungen werden als vertragliche Verpflichtungen im Sinne des IFRS 15 ausgewiesen. Die vertraglichen Verpflichtungen für variable Gegenleistungen betreffend Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti und betragen zum 31.12.2019 € 23,3 Mio. (31.12.2018: € 23,5 Mio.).

Da Garantieleistungen nicht separat verkauft werden, stellen diese lediglich eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Da diese Garantieleistungen weder zeitlich noch inhaltlich über die gesetzlichen bzw. branchentypischen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehen, handelt es sich hier um eine sogenannte assurance-type Gewährleistung, welche keine separate Leistungsverpflichtung darstellt. Dementsprechend werden die Garantieleistungen weiterhin in Übereinstimmung mit IAS 37 erfasst.

Aufgrund einer Anpassung der Händlerverträge ab dem 1.1.2019 werden die Erlöse aus der Transportkostenverrechnung sowie die korrespondierenden Aufwendungen nunmehr in den Vertriebs- und Rennsportaufwendungen ausgewiesen. Zuvor erfolgte der Ausweis in den Umsatzerlösen bzw. den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen.

9. H E R S T E L L U N G S KO S T E N D E R ZU R E R ZI E L U N G D E R U M S AT ZE RL Ö S E E RBR A CH T E N LEISTUNGEN

Die Herstellungskosten belaufen sich auf insgesamt TEUR 1.074.120 (Vorjahr: TEUR 1.097.082). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich entfallen TEUR 1.074.120 (Vorjahr: TEUR 1.031.064) und den aufgegebenen Geschäftsbereich TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 66.018).

Die Herstellungskosten des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 870.905 838.457
Personalaufwand 99.447 102.038
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 44.889 32.558
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und sonstige immaterielle
Vermögenswerte
25.320 23.845
Sonstige betriebliche Aufwendungen 33.559 34.166
1.074.120 1.031.064

In den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind Erträge aus Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 3.260 (Vorjahr: TEUR 6.702) enthalten, die nicht aus der Bewertung von Finanzinstrumenten stammen und über den Gewinn oder Verlust zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

10. VERTRIEBS- UND RENNSPORTAUFWENDUNGEN

Die Vertriebs- und Rennsportaufwendungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 214.893 (Vorjahr: TEUR 192.277). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich entfallen TEUR 214.893 (Vorjahr: TEUR 185.942) und den aufgegebenen Geschäftsbereich TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 6.335).

Die Vertriebs- und Rennsportaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 34.417 40.466
Personalaufwand 74.490 66.753
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 8.479 3.647
Sonstige betriebliche Aufwendungen 131.681 107.755
Sponsorgelder und sonstige betriebliche Erträge -34.174 -32.679
214.893 185.942

11. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 23.690 (Vorjahr: TEUR 35.265). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich entfallen TEUR 23.690 (Vorjahr: TEUR 27.198) und den aufgegebenen Geschäftsbereich TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 8.067).

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 8.426 5.473
Personalaufwand 24.138 22.347
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 6.985 4.951
Sonstige betriebliche Aufwendungen 388 12.942
Fördergelder und sonstige betriebliche Erträge -16.247 -18.515
23.690 27.198

Die in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs dargestellten Aufwandsarten umfassen Forschungssowie nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Der Personalaufwand ohne Effekte aus den aktivierten Entwicklungskosten beträgt TEUR 62.758 (Vorjahr: TEUR 54.912).

Insgesamt betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (vor aktivierten Entwicklungskosten) des fortgeführten Geschäftsbereichs TEUR 138.520 (Vorjahr: TEUR 126.539) und somit rund 9,1% (Vorjahr: 8,7%) vom Umsatz.

12. VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN

Die Verwaltungsaufwendungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 84.208 (Vorjahr: TEUR 97.730). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich entfallen TEUR 84.208 (Vorjahr: TEUR 85.026) und den aufgegebenen Geschäftsbereich TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 12.704).

Die Verwaltungsaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 7.248 4.208
Personalaufwand 40.494 36.298
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 23.414 15.822
Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.556 30.368
Sonstige betriebliche Erträge -1.504 -1.670
84.208 85.026

13. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 1.415 (Vorjahr: TEUR 234). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich entfallen TEUR 1.415 (Vorjahr: TEUR 112) und den aufgegebenen Geschäftsbereich TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 122).

Im laufenden Geschäftsjahr betreffen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen Auswirkungen aufgrund von Konsolidierungskreisänderungen in Höhe von TEUR 1.024. Diese betreffen die Entkonsolidierung der KTM Components (Dalian) Co. Ltd. sowie der Fuhrmann Erodiertechnik GmbH und die Erstkonsolidierung der KTM Australia Holding Pty Ltd.

Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten unter anderem Bankspesen.

14. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige betriebliche Erträge werden realisiert, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus dem zugrunde liegenden Vertrag wahrscheinlich ist und es eine verlässliche Bestimmung der Erträge gibt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf insgesamt TEUR 11.381 (Vorjahr: TEUR 29.110). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich entfallen TEUR 11.381 (Vorjahr: TEUR 766) und den aufgegebenen Geschäftsbereich TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 28.344). Der aufgegebene Geschäftsbereich beinhaltet im Vorjahr den Entkonsolidierungserfolg aus dem Verkauf der Pankl-Gruppe in Höhe von TEUR 26.150 (inklusive Fremdwährungseffekte in Höhe von TEUR 1.371, welche aus der Gesamtergebnisrechnung in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden).

Die sonstigen betrieblichen Erträge des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Erträge aus dem Abgang von Anlagen 114 234
Veränderungen im Konsolidierungskreis 11.136 6
Übrige sonstige Erträge 131 526
11.381 766

Die Veränderungen im Konsolidierungskreis des laufenden Geschäftsjahres betreffen im Wesentlichen die Aufwertung des vor Erlangung der Beherrschung bestehenden At-Equity Anteils der PEXCO GmbH auf den Fair Value im Rahmen der Erstkonsolidierung der Gesellschaft in Höhe von TEUR 10.359.

15. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BETEILIGUNGEN

Der Gewinn-/ Verlustanteil von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als gesonderter Posten im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Beteiligungen, die als wesentliche Lieferanten oder Kunden in die operative Geschäftstätigkeit der PIERER Mobility-Gruppe eingebunden sind.

Das Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Kiska GmbH 850 271
KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. 56 -302
KTM Australia Holding Pty Ltd. -426 -3.289
PEXCO GmbH -1.616 -490
China Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd. -423 -969
KTM Motohall GmbH -232 -118
Vier Flagshipstores und sonstige 307 -28
-1.484 -4.925

Aufgrund der Vollkonsolidierung der KTM Australia Holding Pty Ltd per 1. Juli 2019 bezieht sich der Ergebnisanteil der Gesellschaft auf das erste Halbjahr 2019. Die Cero Design Studio S.L. wurde mit 1. Oktober 2019 vollkonsolidiert. Der Ergebnisanteil betrifft den Zeitraum 1. Jänner bis 30. September 2019. Das At-Equity Ergebnis der PEXCO GmbH betrifft das gesamte Jahr 2019, da die Erstkonsolidierung der Gesellschaft Ende Dezember 2019 erfolgte.

16. FINANZ- UND BETEILIGUNGSERGEBNIS

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis beläuft sich auf insgesamt TEUR -13.870 (Vorjahr: TEUR -17.705). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich entfallen TEUR -13.870 (Vorjahr: TEUR -16.415) und den aufgegebenen Geschäftsbereich TEUR 0 (Vorjahr: TEUR -1.290).

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Zinserträge 3.026 3.443
Zinsaufwendungen -16.974 -18.495
Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis 78 -1.363
-13.870 -16.415

Das sonstige Finanz- und Beteiligungsergebnis des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Fremdwährungsbewertung Bankguthaben 40 -1.260
Absicherungskosten -50 -202
Erträge/ Verluste aus sonstigen Beteiligungen 88 99
78 -1.363

17. ERTRAGSTEUERN

Die Ertragsteuern belaufen sich auf insgesamt TEUR 22.124 (Vorjahr: TEUR 29.280). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich entfallen TEUR 22.124 (Vorjahr: TEUR 27.132) und den aufgegebenen Geschäftsbereich TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 2.148). Die Ertragsteueraufwände und -erträge des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns teilen sich wie folgt in laufende und latente Steuern auf:

TEUR 2019 2018
Laufende Steuern -8.671 -14.541
Latente Steuern -13.453 -12.591
-22.124 -27.132

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die österreichischen Gesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe unterliegen einem Körperschaftsteuersatz von 25,0%. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen oder verabschiedeten Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragssteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 9,0% bis 36,3%. Eine Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steueraufwand des Geschäftsjahres (Anwendung des Konzernsteuersatzes in Höhe von 25,0% auf das Ergebnis vor Steuern) und dem tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand kann für den fortgeführten Geschäftsbereich des Konzerns wie folgt dargestellt werden:

TEUR 2019 2018
Ergebnis vor Ertragsteuern 117.836 112.315
Erwarteter Steueraufwand /-ertrag -29.459 -28.079
Nicht temporäre Differenzen und sonstige steuerliche Hinzurechnungen -1.370 -2.081
Ansatz/Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen 0 203
Nicht steuerbare Ergebnisse aus Konsolidierungskreisänderungen 3.026 -222
Steuern aus Vorperioden 2.347 -1.030
Effekte ausländischer Steuersätze -462 -271
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen -210 -407
Investitionsbegünstigungen 4.002 4.588
Sonstiges 2 167
-22.124 -27.132

18. ERGEBNIS JE AKTIE UND VORSCHLAG FÜR DIE ERGEBNISVERWENDUNG

Das Ergebnis je Aktie betrug im laufenden Geschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 2,42 (Vorjahr: EUR 2,99). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich entfallen EUR 2,42 (Vorjahr: EUR 1,82) und den aufgegebenen Geschäftsbereich EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1,17). Das Ergebnis je Aktie des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns berechnet sich wie folgt:

2019 2018
Ergebnis - Eigentümer des Mutterunternehmens (in TEUR) 54.495 41.097
Gesamt Aktienanzahl (Stück) 22.538.674 22.538.674
Auswirkung eigener Aktien (Stück) -11.539 0
Gewichteter Durchschnitt der Aktien 22.527.135 22.538.674
Unverwässertes (=verwässertes) Ergebnis je Aktie (EUR) 2,42 1,82

Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Einzelabschluss der PIERER Mobility AG zum 31.12.2019 die Basis für die Dividendenausschüttung.

Für das Geschäftsjahr 2019 wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn der PIERER Mobility AG in Höhe von TEUR 86.242, eine Dividende von EUR 0,3 je Aktie (entspricht insgesamt TEUR 6.729) auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Vom Bilanzgewinn 2018 wurde eine Dividende in Höhe von TEUR 6.762 ausgeschüttet.

19. AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Die auf die Berichtsperiode entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft setzen sich für den fortgeführten Geschäftsbereich wie folgt zusammen:

TEUR 2019 2018
Jahresabschlussprüfung aller Einzelgesellschaften sowie Konzernabschlussprüfung 461 456
Sonstige Bestätigungsleistungen 11 16
Sonstige Leistungen 69 37
541 509

20. MITARBEITER

Der Mitarbeiterstand wird jeweils inklusive Leiharbeiter und externen Dienstnehmern dargestellt:

Stand am 1.1.2019 4.303
Veränderungen im Geschäftsjahr 65
Stand am 31.12.2019 4.368

Zum 31.12.2019 waren 2.439 Angestellte (Vorjahr: 2.109) und 1.929 Arbeiter (Vorjahr: 2.194) beschäftigt. Zum 31.12.2019 sind 3.639 Mitarbeiter (Vorjahr: 3.625) in Österreich und 729 Mitarbeiter (Vorjahr: 678) im Ausland beschäftigt. Durchschnittlich beschäftigte die Gruppe 4.369 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.321, bezogen auf fortgeführten Bereich), davon 2.309 Angestellte (Vorjahr: 2.132) und 2.061 Arbeiter (Vorjahr: 2.189).

Der gesamte Personalaufwand im Geschäftsjahr 2019, ohne Effekte aus der Aktivierung von Entwicklungskosten, beträgt TEUR 277.189 (Vorjahr: TEUR 309.976). Auf den fortgeführten Geschäftsbereich des Konzerns entfallen TEUR 277.189 (Vorjahr: TEUR 265.834) und den aufgegebenen Geschäftsbereich TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 44.142).

V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

21. SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:

Jahre Nutzungsdauer
Gebäude 10 - 50
Technische Anlagen und Maschinen 2 - 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 13

Für die ab dem 1.1.2019 unter den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte (IFRS 16) liegt die Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren.

Die Aufgliederung der Sachanlagen und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 sowie im Geschäftsjahr 2018 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:

TEUR Grund
stücke
Gebäude Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
in Bau
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2019 17.445 183.533 226.875 92.601 13.739 534.193
Zugänge aus Erstanwendung IFRS 16 6.720 22.087 1.853 8.205 0 38.865
Zugänge laufend 0 4.477 25.411 16.529 8.448 54.865
Abgänge -513 -2.184 -1.154 -2.771 0 -6.622
Konsolidierungskreisänderungen 0 5.527 -2.631 2.034 -293 4.637
Währungsumrechnung 1 445 7 265 13 731
Umbuchungen -557 -93 5.748 6.644 -11.597 145
Stand am 31.12.2019 23.096 213.792 256.109 123.507 10.310 626.814
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2019 20 39.275 155.375 56.170 0 250.840
Zugänge 156 10.201 24.869 17.855 0 53.081
Abgänge 0 -526 -740 -2.169 0 -3.435
Konsolidierungskreisänderungen 0 827 -1.350 34 0 -489
Währungsumrechnung 0 120 4 196 0 320
Umbuchungen 0 0 0 0 0 0
Stand am 31.12.2019 176 49.897 178.158 72.086 0 300.317
Buchwert:
Stand am 31.12.2019 22.920 163.895 77.951 51.421 10.310 326.497
Stand am 31.12.2018 17.425 144.258 71.500 36.431 13.739 283.353
TEUR Grund
stücke
Gebäude Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
in Bau
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2018 23.918 216.960 339.108 103.141 29.626 712.753
Zugänge 740 12.383 39.787 19.018 18.194 90.122
Abgänge -3.713 -7.534 -10.347 -9.107 -321 -31.022
Konsolidierungskreisänderungen -4.180 -50.457 -154.221 -22.391 -7.951 -239.200
Währungsumrechnung 4 483 453 545 78 1.563
Umbuchungen 676 11.698 12.095 1.395 -25.887 -23
Stand am 31.12.2018 17.445 183.533 226.875 92.601 13.739 534.193
TEUR Grund
stücke
Gebäude Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
in Bau
Summe
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2018
64 55.947 231.839 67.579 0 355.429
Zugänge 0 6.773 28.866 12.054 0 47.693
Abgänge 0 -2.278 -9.971 -7.761 0 -20.010
Konsolidierungskreisänderungen -44 -21.363 -95.741 -16.145 0 -133.293
Währungsumrechnung 0 201 382 438 0 1.021
Umbuchungen 0 -5 0 5 0 0
Stand am 31.12.2018 20 39.275 155.375 56.170 0 250.840
Buchwert:
Stand am 31.12.2018 17.425 144.258 71.500 36.431 13.739 283.353
Stand am 31.12.2017 23.854 161.013 107.269 35.562 29.626 357.324

In den Zugängen zu Sachanlagen sind Investitionen in Höhe von TEUR 54.862 (Vorjahr: TEUR 18.529) als Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten, welche zum Bilanzstichtag nicht zahlungswirksam waren. Für weitere Details verweisen wir auf Punkt 47. "Leasingverhältnisse als Leasingnehmer". Die Zugänge bei den sonstigen Sachanlagen wurden in der Konzern-Kapitalflussrechnung um TEUR 1.106 (Vorjahr: TEUR 327) hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.

Zum Bilanzstichtag sind Sachanlagen in Höhe von TEUR 58.700 (Vorjahr: TEUR 58.700) durch grundbücherlich eingetragene sowie hinterlegte Pfandbestellungsurkunden vor allem für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besichert.

22. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Immaterielle Vermögenswerte werden analog dem Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:

Jahre Nutzungsdauer
Software 2 - 5
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 5

Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes in eine Forschungs-, Entwicklungs- und Modellpflegephase. In der Forschungs- und Modellpflegephase angefallene Kosten werden sofort ergebniswirksam erfasst. Die planmäßige Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten, die eindeutig Projekten zugeordnet werden können, erfolgt mit dem Beginn der Serienproduktion.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 98.567 (Vorjahr: TEUR 81.049) aktiviert sowie insgesamt TEUR 44.889 (Vorjahr: TEUR 32.558) abgeschrieben. Zum 31.12.2019 sind Entwicklungskosten mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 283.294 (Vorjahr: TEUR 230.228) in den immateriellen Vermögenswerten enthalten.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, wie die im Rahmen der ursprünglichen Kaufpreisallokation angesetzte Marke "KTM" in Höhe von TEUR 61.103, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Vorstand geht von einer unbestimmten Nutzungsdauer der Marke "KTM" aus, da die Rechte in den relevanten Absatzmärkten keinen zeitlichen, rechtlichen oder vertraglichen Einschränkungen unterliegen und aufgrund der nachhaltigen Bekanntheit der Marke auch keine wirtschaftliche Entwertung vorliegt. Die Marke "KTM" ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KTM" zugeordnet. Da die Marke keine Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests des Firmenwertes "KTM" (siehe Punkt 23. "Firmenwert").

Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 sowie im Geschäftsjahr 2018 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:

TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen
Kundenstamm,
Markenwerte,
Entwicklungskosten
Geleistete
Anzahlungen
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2019 57.555 381.312 4.287 443.154
Zugänge 6.361 98.567 5.127 110.055
Abgänge -420 -10.119 0 -10.539
Konsolidierungskreisänderungen -7 11.808 0 11.801
Währungsumrechnung 13 0 -4 9
Umbuchungen 3.791 0 -3.936 -145
Stand am 31.12.2019 67.293 481.568 5.474 554.335
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2019 27.163 89.430 0 116.593
Zugänge 11.053 44.950 0 56.003
Abgänge -420 -9.507 0 -9.927
Konsolidierungskreisänderungen -166 -123 0 -289
Währungsumrechnung 1 0 0 1
Umbuchungen 0 0 0 0
Stand am 31.12.2019 37.631 124.750 0 162.381
Buchwert:
Stand am 31.12.2019 29.662 356.818 5.474 391.954
Stand am 31.12.2018 30.392 291.882 4.287 326.561
TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen
Kundenstamm,
Markenwerte,
Entwicklungskosten
Geleistete
Anzahlungen
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2018 59.129 317.358 5.184 381.671
Zugänge 8.259 81.049 4.160 93.468
Abgänge -8.279 0 0 -8.279
Konsolidierungskreisänderungen -6.667 -17.096 0 -23.763
Währungsumrechnung 32 1 0 33
Umbuchungen 5.081 0 -5.057 24
Stand am 31.12.2018 57.555 381.312 4.287 443.154
TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen
Kundenstamm,
Markenwerte,
Entwicklungskosten
Geleistete
Anzahlungen
Summe
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2018 29.471 72.611 0 102.082
Zugänge 10.576 33.048 0 43.624
Abgänge -8.239 0 0 -8.239
Konsolidierungskreisänderungen -4.648 -16.230 0 -20.878
Währungsumrechnung 3 1 0 4
Umbuchungen 0 0 0 0
Stand am 31.12.2018 27.163 89.430 0 116.593
Buchwert:
Stand am 31.12.2018 30.392 291.882 4.287 326.561
Stand am 31.12.2017 29.658 244.747 5.184 279.589

Im laufenden Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten eines nicht nutzungsbereiten Vermögenswertes in Höhe von TEUR 612 (Vorjahr: TEUR 0) aufgrund der Einstellung des Projektes wertgemindert.

Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten wurden in der Kapitalflussrechnung um TEUR -232 (Vorjahr: TEUR -7.096) hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.

23. FIRMENWERT

Der Konzern ermittelt den erzielbaren Betrag grundsätzlich auf Basis des Nutzungswertes, welcher den Barwert der zukünftigen geschätzten Cash-Flows vor Steuern darstellt.

Die dem Wertminderungstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KTM" zu Grunde liegenden Cash-Flows basieren auf der letztgültigen Mittelfristplanung, welche einen Planungshorizont von drei Jahren umfasst. Nach dem Detailplanungszeitraum werden die Cash-Flows der letzten Detailplanungsperiode als Basis für die Errechnung einer ewigen Rente herangezogen, wobei kein Wachstumsabschlag auf den Diskontsatz verwendet wird. Als Diskontierungszinssatz wurde ein gewogener Kapitalkostensatz (WACC) vor Steuern in Höhe von 9,2% (Vorjahr: 9,4%) herangezogen. Die Ermittlung erfolgte auf Basis extern verfügbarer Kapitalmarktdaten. Die Mittelfristplanung basiert auf internen Annahmen über die zukünftigen Absatz-, Preis- und Kostenentwicklungen, die zukünftige Erschließung neuer Märkte sowie die Zusammensetzung des Produktmixes. Die Annahmen beruhen im Wesentlichen auf den langjährigen Erfahrungswerten und der Einschätzung des Managements. Bei sonst gleich bleibenden Bedingungen hätte eine Erhöhung des Vorsteuer WACC auf 12,9% (Vorjahr: 14,2%) oder die Verringerung der künftig geplanten EBITs um 29,3% (Vorjahr: 34,2%) zur Folge, dass der Buchwert der CGU dem erzielbaren Betrag entspricht.

Die Aufgliederung der Firmenwerte und seine Entwicklung sowie deren Aufteilung auf die jeweiligen CGUs stellt sich wie folgt dar:

TEUR 2019 2018
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1. 116.141 140.171
Konsolidierungskreisänderungen 33.931 -24.124
Währungsumrechnung 217 94
Stand am 31.12. 150.289 116.141
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1. 19.969 23.046
Konsolidierungskreisänderungen 0 -3.078
Währungsumrechnung 9 1
Stand am 31.12. 19.978 19.969
Buchwert am 31.12. 130.311 96.172
KTM 109.909 96.172
PEXCO 19.457 -

Die PEXCO GmbH wurde per 23.12.2019 erworben. Aufgrund der zeitlichen Nähe des Erwerbes zum Bilanzstichtag wurde der erzielbare Betrag zum 31.12.2019 auf Basis des Kaufpreises (= Fair Value) ermittelt und lag über dem Buchwert.

24. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN

Die Anteile an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogen werden, werden einzeln als unwesentlich betrachtet. Die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind per 31.12.2019 die Kiska GmbH, die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. und die CFMOTO-KTM-R2R Motorcycles Co., Ltd. Die Abgänge von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen können dem Punkt 7. entnommen werden.

Die Kiska GmbH ist ein Designunternehmen, welches Leistungen im Bereich Entwicklung und Design erbringt. Der Bilanzstichtag der Kiska GmbH ist der 31. März, der vor dem Erwerb der Beteiligung festgelegt wurde. Eine Änderung des Abschlussstichtags wird aufgrund von Wesentlichkeitsüberlegungen nicht angestrebt. Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde jeweils ein ungeprüfter Zwischenabschluss zum 31. Dezember herangezogen. Die PIERER Mobility AG hält 50% an der Gesellschaft.

Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. wurde im Juni 2016 gemeinsam mit dem Partner Ayala Corp. gegründet. Die Gesellschaft hat Mitte 2017 die CKD (completely-knocked-down) Assemblierung für KTM-Motorräder auf den Philippinen begonnen. Die Beteiligung der KTM-Gruppe beträgt 34%.

Das KTM-Joint Venture in China mit dem Partner CF Moto wurde im Geschäftsjahr 2018 unter dem Namen "Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd." gegründet. Die Gesellschaft ist noch nicht operativ tätig. Ab 2021 sollen im chinesischen Hangzhou Motorräder der Mittelklasse produziert werden. Die Beteiligung der KTM-Gruppe beträgt 49%.

Die Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

TEUR 2019 2018
Beteiligungsbuchwert Stand 1.1. 26.138 15.050
Erwerb von Anteilen 0 16.091
Konsolidierungskreisänderungen (sukzessiver Erwerb) -3.699 0
Abgang von Anteilen -5.621 0
Anteiliges Jahresergebnis -1.484 -4.925
Ausweisänderung (einfache Beteiligung) -1.455 0
Sonstiges Ergebnis -31 -121
Ausschüttung -997 -221
Sonstiges 777 264
Beteiligungsbuchwert Stand 31.12. 13.628 26.138

25. LATENTE STEUERANSPRÜCHE

Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung ihrer zeitnahen Realisierbarkeit gebildet. Aktive und passive latente Steuerposten werden bei gleicher Steuerhoheit und ähnlicher Fristigkeit saldiert ausgewiesen. Für die Unterschiede der steuerlichen Basis von vollkonsolidierten oder at-Equity bewerteten Anteilen zum entsprechenden konzernalen Eigenkapital werden nur latente Steuern abgegrenzt, wenn eine Realisierung in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist.

Insgesamt errechnen sich die aktiven und passiven latenten Steuern aus folgenden Bilanzposten:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Aktive latente Steuern:
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte 8.075 7.353
Langfristige Vermögenswerte:
Anlagevermögen 547 373
Verlustvorträge 5.688 2.845
Personalverbindlichkeiten 4.525 3.603
Rückstellungen 3.125 2.237
Verbindlichkeiten 1.087 837
23.047 17.248
Saldierung -13.047 -14.222
10.000 3.026
TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Passive latente Steuern:
Kurzfristige Vermögenswerte -641 -743
Langfristige Vermögenswerte -91.807 -76.472
Sonstige -63 -46
-92.511 -77.261
Saldierung 13.047 14.222
-79.464 -63.039

In den aktiven Steuerlatenzen sind in den langfristigen Vermögenswerten Beträge für offene Siebentel aus steuerlichen Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen gemäß § 12 Abs 3 Z 2 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz) in Höhe von TEUR 2.255 (Vorjahr: TEUR 1.609) enthalten.

Die temporären Unterschiede der passiven latenten Steuern im Posten "Langfristige Vermögenswerte" resultieren im Wesentlichen aus den steuerlich nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sowie aus quasipermanenten Unterschieden durch den Ansatz der Marke "KTM".

Zum 31. Dezember 2019 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben bzw. die Umkehrung der Unterschiede vom Konzern gesteuert werden kann. Weiters war davon auszugehen, dass die Unterschiede zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben bzw. die Umkehrung der Unterschiede vom Konzern gesteuert werden kann.

In Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wurden gemäß IAS 12.39 für zu versteuernde temporäre Differenzen in der Höhe von TEUR 401.422 (Vorjahr: TEUR 314.280) keine latenten Steuerabgrenzungen gebildet.

Die latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

TEUR 2019 2018
Latente Steuern (netto) am 1.1. -60.013 -45.972
Veränderung Konsolidierungskreis 2.666 -3.807
Erfolgswirksam erfasste latente Steuern -13.453 -11.276
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern 942 994
Im Eigenkapital erfasste latente Steuern 364 0
Fremdwährung 30 48
Latente Steuern (netto) am 31.12. -69.464 -60.013

Die in der PIERER Mobility-Gruppe vorhandenen und aktivierten steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt zusammengefasst werden:

TEUR Verlustvortrag
31.12.2019
davon wertberichtigt
31.12.2019
verbleibender
Verlustvortrag
31.12.2019
aktive latente Steuer
31.12.2019
PIERER Mobility AG 53.871 -53.871 0 0
PF Beteiligungsverwaltungs GmbH 11.472 -11.472 0 0
Sonstige 3.252 -976 2.276 2.276
68.595 -66.319 2.276 2.276
TEUR Verlustvortrag
31.12.2018
davon wertberichtigt
31.12.2018
verbleibender
Verlustvortrag
31.12.2018
aktive latente Steuer
31.12.2018
PIERER Mobility AG 65.964 -65.964 0 0
PF Beteiligungsverwaltungs GmbH 10.835 -10.835 0 0
Sonstige 4.542 -1.697 2.845 2.845
81.341 -78.496 2.845 2.845

Sonstige betreffen in Höhe von TEUR 2.276 (Vorjahr: TEUR 2.845) einen künftig resultierenden Steuervorteil aus dem Liquidationsverlust der WP Suspension B.V. Dieser kann ab Liquidationszeitpunkt über sieben Jahre verteilt geltend gemacht werden.

Abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste (einschließlich offene Siebtelabschreibungen) auf welche keine aktiven latenten Steuern aktiviert wurden, belaufen sich auf TEUR 67.474 (Vorjahr: TEUR 86.478). Die Wertberichtigung der Verlustvorträge und temporären Differenzen wurde in der Höhe vorgenommen, in der eine mittelfristige Realisierung der latenten Steueransprüche aus heutiger Sicht als nicht hinreichend sicher angenommen werden kann.

26. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Finanzierungstätigkeiten 2.452 9.127
Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen 880 0
Übrige 2.138 227
5.470 9.354

Die übrigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten unter anderem den Beteiligungsansatz an der KTM MOTOHALL GmbH und der AC styria Mobilitätscluster GmbH, welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden.

27. VORRÄTE

Als Verbrauchsfolgeverfahren wendet der Konzern ein Durchschnittspreisverfahren an. Zudem wird bei eingeschränkter Verwendbarkeit von Vorräten eine Abwertung auf Basis einer Reichweitenanalyse erfasst. Zusätzlich wird auf Einzelfallbasis der wirtschaftliche Nutzen des vorhandenen Vorratsvermögens überprüft und gegebenenfalls eine zusätzliche Wertberichtigung aufgrund langer Lagerdauer oder eingeschränkter Absatzmöglichkeiten vorgenommen.

Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 66.714 71.573
Unfertige Erzeugnisse 30.063 21.947
Fertige Erzeugnisse und Waren 224.865 193.010
321.642 286.530
TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Vorratsbestand brutto 346.074 309.680
- Wertberichtigungen -24.432 -23.150
Vorratsbestand netto 321.642 286.530

Der Buchwert der auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert abgewerteten Vorräte beläuft sich auf TEUR 67.939 (Vorjahr: TEUR 57.926).

28. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind um die Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 2.921 (Vorjahr: TEUR 1.741) vermindert.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Stand am 1.1.2018 2.878
Anpassung aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 -13
Veränderungen Konsolidierungskreis -472
Währungsumrechnung -6
Zuführungen Einzelwertberichtigung 558
Zuführungen Wertberichtigung für erwartete Verluste 42
Verbrauch -303
Auflösungen -943
Stand am 31.12.2018 = 1.1.2019 1.741
Veränderungen Konsolidierungskreis 430
Währungsumrechnung 8
Zuführungen Einzelwertberichtigung 1.239
Verbrauch -48
Auflösungen -449
Stand am 31.12.2019 2.921

Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 75).

Vertragsvermögenswerte (contract assets) werden in der PIERER Mobility-Gruppe in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen und lassen sich wie folgt überleiten:

Contract Assets TEUR
Stand 1.1.2019 1.332
Umbuchung zu Kundenforderungen -415
Auflösung -917
Stand 31.12.2019 0

Bei den Vertragsvermögenswerten im Vorjahr handelte es sich um Verträge über die Auftragsfertigung von Produkten, bei welchen der Kunde die Beherrschung über die Güter während der Produktherstellung erlangte. Im Geschäftsjahr 2019 wurden aufgrund des auslaufenden Geschäftsmodells keine Vertragsvermögenswerte erfasst.

29. KURZFRISTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Förderungen werden berücksichtigt, sobald Sicherheit besteht, dass diese der PIERER Mobility-Gruppe zufließen werden und die Gruppe den gestellten Anforderungen entsprechen kann.

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 2.750 3.653
Asset Backed Securities Finanzierungen (ABS) 11.271 6.564
Forderungen gegenüber Gesellschafter nahen Unternehmen 8.182 173
Sonstige 7.925 7.887
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 30.128 18.277
Förderungen 14.753 27.630
Forderungen gegenüber Finanzämtern 2.045 1.543
Vorsteuerforderungen (aus Organschaftsverrechnung mit der Pierer Industrie AG) 4.251 5.704
Anzahlungen auf Vorräte und sonstige Vorauszahlungen 18.925 17.351
Sonstige 3.128 34
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 43.102 52.262
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 73.230 70.539

30. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Kassenbestände, Bankguthaben, Schecks sowie maximal drei Monate laufende Festgelder (vom Erwerbszeitpunkt gerechnet) und werden zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Weitere Details zur Veränderung des Cash-Standes verweisen wir auf die Angaben zur Kapitalflussrechnung im Kapitel VI des Konzernanhanges.

31. KONZERNEIGENKAPITAL

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2018 ist auf den Seiten 104 - 105 dargestellt.

In der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom 26. April 2018 wurde über die vereinfachte Kapitalherabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien von EUR 225.386.742 auf EUR 225.386.740 Beschluss gefasst. Diese Herabsetzung wurde durch die Einziehung von 2 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie vorgenommen. Diese Kapitalherabsetzung diente ausschließlich dem Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen. Des Weiteren wurde die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740 auf EUR 22.538.674 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung von EUR 202.848.066 in eine nicht gebundene Rücklage beschlossen. Nach Durchführung dieser Beschlüsse beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 22.538.674 und ist in 22.538.674 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert, aufgeteilt. Die Aktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Alle Anteile wurden voll eingezahlt. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Grundkapital entspricht dem Ausweis im Einzelabschluss der PIERER Mobility AG.

Im laufenden Geschäftsjahr wurden 108.015 Stück eigene Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 5.220 gekauft. Die Rücklage für eigene Anteile beträgt zum Bilanzstichtag TEUR -5.220.

In der Rücklage nach IFRS 9 ist die Cash-Flow-Hedge-Rücklage enthalten. Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder nicht finanziellen Schuld.

Die Rücklage für Kosten der Absicherung zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, das sich auf das Forward-Element des Devisentermingeschäfts bezieht. Diese werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und ähnlich wie die Gewinne und Verluste in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften bilanziert.

Die Entwicklung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage und der Rücklage für Kosten der Absicherung wird unter dem Punkt 45. "Hedging" erläutert.

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen:

2019
TEUR
KTM AG Pankl Racing
Systems AG
Sonstige Gesamt
Prozentsatz nicht beherrschender Anteile zum Stichtag 48,29% -
Umsatzerlöse 1.512.879 - 7.256 1.520.135
Gewinn 84.644 - 11.068 95.712
Sonstiges Ergebnis -1.819 - 121 -1.698
Gesamtergebnis 82.825 - 11.189 94.014
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 40.927 - 290 41.217
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis -874 - 0 -874
Langfristige Vermögenswerte 800.883 - 76.977 877.860
Kurzfristige Vermögenswerte 661.987 - 74.045 736.032
Langfristige Schulden -544.315 - -44.342 -588.657
Kurzfristige Schulden -340.277 - -66.325 -406.602
Nettovermögen 578.278 - 40.355 618.633
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 279.501 - 815 280.316
Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit 250.454 - 6.926 257.380
Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -143.642 - -22.093 -165.735
Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit -21.446 - 823 -20.623
Gesamt Cash-Flow 85.366 - -14.344 71.022
Dividenden an nicht beherrschende Anteile 13.077 - 312 13.389
2018
TEUR
KTM AG Pankl Racing
Systems AG
(bis Verkauf
im Juni 2018)
Sonstige Gesamt
Prozentsatz nicht beherrschender Anteile zum Stichtag 48,31% 1,77%
Umsatzerlöse 1.454.745 110.163 -5.335 1.559.573
Gewinn 89.770 5.352 19.063 114.185
Sonstiges Ergebnis -2.470 644 -1.371 -3.197
Gesamtergebnis 87.300 5.996 17.692 110.988
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 43.663 18 3.036 46.717
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis -1.185 -5 -3.928 -5.118
Langfristige Vermögenswerte 702.313 0 42.291 744.604
Kurzfristige Vermögenswerte 570.199 0 39.073 609.272
Langfristige Schulden -392.592 0 -42.235 -434.827
Kurzfristige Schulden -357.007 0 -11.266 -368.273
Nettovermögen 522.913 0 27.863 550.776
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 252.644 0 711 253.355
Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit 73.415 2.806 9.237 85.458
Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -179.637 -15.862 93.381 -102.118
Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit 25.240 12.499 -101.075 -63.336
Gesamt Cash-Flow -80.982 -557 1.543 -79.996
Dividenden an nicht beherrschende Anteile 11.774 33 0 11.807

Die Auswirkungen der Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen sowie die Veränderung an dem den Anteilseignern zurechenbaren Eigenkapital während des Geschäftsjahres stellt sich wie folgt dar:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Erworbener (-) bzw. abgegangener (+) Buchwert nicht beherrschender Anteile 137 -14.883
Erhaltener (+)/ gezahlter (-) Kaufpreis an nicht beherrschende Anteilseigner -240 -6.195
Im Eigenkapital erfasster Unterschiedsbetrag -103 -21.078

Aufgrund des konzerninternen Verkaufes der KTM Components-Gruppe an die KTM AG kam es im Vorjahr zu einer Verschiebung zwischen dem Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von TEUR 19.307. Dadurch verringerten sich im Vorjahr die Anteile an der KTM Components-Gruppe von 88,26% (direkt und indirekt) auf 51,62%.

Das sonstige Ergebnis nach Steuern entwickelte sich im Konzerneigenkapital wie folgt:

TEUR Rücklage
nach IFRS 9
Rücklagen
inklusive
Bilanzgewinn
Währungs
umrechnung
Anteile Haupt
gesellschafter
Anteile nicht
beherrschender
Gesellschafter
Konzern
eigenkapital
Gesamt
2019
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 515 515 492 1.007
Absicherung von Zahlungsströmen -274 0 0 -274 -371 -645
Neubewertung der Nettoschuld aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
0 -1.065 0 -1.065 -995 -2.060
-274 -1.065 515 -824 -874 -1.698
2018
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 3.437 3.437 -3.654 -217
Absicherung von Zahlungsströmen -1.070 0 0 -1.070 -1.065 -2.135
Neubewertung der Nettoschuld aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
0 -446 0 -446 -399 -845
-1.070 -446 3.437 1.921 -5.118 -3.197

32. FINANZVERBINDLICHKEITEN

TEUR 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019
Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr
Schuldscheindarlehen 234.500 233.970 6.000 227.970
Namensschuldverschreibung 30.000 30.000 0 30.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 223.247 223.247 56.454 166.793
Verbindlichkeiten aus Factoring Programm
zwischen Konzernunternehmen
4.839 4.839 4.839 0
Leasingverbindlichkeiten 62.132 62.132 16.586 45.546
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 2.479 2.479 2.479 0
Summe Finanzverbindlichkeiten 557.197 556.667 86.358 470.309
TEUR 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2018
Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr
Schuldscheindarlehen 234.500 233.871 0 233.871
Namensschuldverschreibung 30.000 30.000 0 30.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 90.426 90.426 28.955 61.471
Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm 36.906 36.906 36.906 0
zwischen Konzernunternehmen
Leasingverbindlichkeiten 19.016 19.016 4.909 14.107
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 2.393 2.393 2.393 0
Summe Finanzverbindlichkeiten 413.241 412.612 73.163 339.449

Die PIERER Mobility AG hat im Juli 2015 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 56.500 und einer Laufzeit von fünf und sieben Jahren begeben. Im Jänner 2017 wurde ein Teilbetrag des Schuldscheindarlehens in Höhe von TEUR 32.000, davon TEUR 25.500 mit Laufzeit 5 Jahren und TEUR 6.500 mit Laufzeit 7 Jahren, vorzeitig getilgt. Mit Kündigungsschreiben vom 13. Juli 2018 mit Wirkung zum 17. Juli 2018 sowie Kündigungsschreiben vom 4. Oktober 2018 mit Wirkung zum 8. Oktober 2018 wurde ein Teilbetrag des Schuldscheindarlehens in Höhe von insgesamt TEUR 12.500 mit einer Laufzeit von 5 Jahren vorzeitig rückgeführt.

Im Juni 2016 wurde von der KTM AG zur Refinanzierung der im April 2017 getilgten Anleihe ein Schuldscheindarlehen mit einem Emissionsvolumen von TEUR 120.000 und einer Laufzeit von fünf, sieben bzw. zehn Jahren platziert. Im Juni 2018 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von TEUR 135.000 und Laufzeiten von sieben und zehn Jahren erfolgreich platziert. Weiters wurden TEUR 32.500 des im Jahr 2016 begebenen Schuldscheindarlehens vorzeitig getilgt.

Im ersten Quartal 2019 wurde das im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossene Darlehen mit der Europäischen Investitionsbank über TEUR 120.000 gezogen.

33. VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich aus Verpflichtungen für Abfertigungen und Jubiläumsgeldern zusammen:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Abfertigungen 22.501 20.119
Jubiläumsgelder 6.846 4.917
29.347 25.036

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die PIERER Mobility-Gruppe zudem verpflichtet, an alle MitarbeiterInnen in Österreich, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat, bei Kündigung durch den Dienstgeber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Die Höhe dieser leistungsorientierten Verpflichtung ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Für alle nach dem 31.12.2002 begründeten Arbeitsverhältnisse in Österreich zahlt die Gesellschaft monatlich 1,53% des Bruttomonatsgehaltes in eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Die Gesellschaft ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet, welche in jenem Geschäftsjahr im Aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet wurden (beitragsorientierte Verpflichtung). Für Mitarbeiter von österreichischen Konzernunternehmen, die ab dem 1.1.2003 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, wurden Beiträge für Abfertigungen an eine gesetzliche Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 1,53% des Lohnes bzw. Gehaltes einbezahlt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Beiträge von insgesamt TEUR 2.171 (Vorjahr: TEUR 2.311) gezahlt.

Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Anwartschaftsbarwert:
Stand am 1.1. 20.119 20.268
Dienstzeitaufwand 811 878
Zinsaufwand 382 346
Erfolgte Zahlungen -889 -460
Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (sonstiges Ergebnis) 2.747 1.126
Konsolidierungskreisänderung -247 -1.672
Sonstiges -422 -367
Stand am 31.12. 22.501 20.119

Die gewichteten Restlaufzeiten (Duration) der Abfertigungsverpflichtungen zum 31.12.2019 betragen 13 Jahre (Vorjahr: 14 Jahre).

Der versicherungsmathematische Gewinn / Verlust setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Änderung von Erwartungswerten 214 174
Änderung demografischer Annahmen 10 293
Änderung finanzieller Annahmen 2.523 659
Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust 2.747 1.126

Der Bewertung der Verpflichtung liegen folgende Annahmen zugrunde:

31.12.2019 31.12.2018
Rechnungszinssatz 1,10% 2,00%
Lohn-/Gehaltstrend 2,75% 2,75%
Pensionsalter (Jahre) Frauen /Männer mit Übergangsregelung 62 - 65 Jahre 62 - 65 Jahre

Der Rechnungszins wurde unter der Berücksichtigung der durchschnittlichen Laufzeiten und durchschnittlichen Restlebenserwartung festgesetzt. Der Abzinsungssatz ist die Rendite, die am Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt wird. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt und alters-/ dienstzeitabhängig berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Bewertungen liegen länderspezifische Sterbetafeln zu Grunde. Als Pensionseintrittsalter wurde das gesetzliche Pensionseintrittsalter je Land gewählt.

Eine Änderung (+/- 0,5%-Punkte) der Parameter "Rechnungszinssatz" und "Lohn-/Gehaltstrend" hätte zum 31.12.2019 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:

Parameter Änderung
-0,50%
Änderung
+0,50%
Rechnungszinssatz 6,9% -6,4%
Lohn-/Gehaltstrend -6,3% 6,7%

Eine Änderung (+/- 0,5%-Punkte) der Parameter "Rechnungszinssatz" und "Lohn-/ Gehaltstrend" hätte zum 31.12.2018 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:

Parameter Änderung
-0,50%
Änderung
+0,50%
Rechnungszinssatz 6,9% -6,4%
Lohn-/Gehaltstrend -6,3% 6,8%

Aufgrund von kollektivvertraglichen Vereinbarungen sind die Gesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe verpflichtet, an MitarbeiterInnen in Österreich Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre (ab 25 Dienstjahren) zu leisten (leistungsorientierte Verpflichtung). Die Zinsen werden im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Die Verpflichtungen für Ansprüche aus Jubiläumsgeldern entwickelten sich wie folgt:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Stand am 1.1. 4.917 3.733
Dienstzeitaufwand 502 383
Zinsaufwand 98 74
Erfolgte Zahlungen -73 -32
Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (erfolgswirksam) 1.403 758
Sonstiges -1 1
Stand am 31.12. 6.846 4.917

34. ANDERE KURZ- UND LANGFRISTIGE SCHULDEN

Die anderen langfristigen Schulden setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Kautionen = Andere langfristige finanzielle Schulden 7.325 6.796
Andere langfristige nicht finanzielle Schulden 2.212 507
Andere langfristige Schulden 9.537 7.303

Die anderen kurzfristigen Schulden setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Umsatzboni 20.773 22.067
Preisnachlässe 2.524 1.287
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 1.910 1.163
Kaufpreisverbindlichkeit Zukauf Kiska GmbH 0 6.000
Sonstige finanzielle Schulden 7.502 7.122
Andere kurzfristige finanzielle Schulden 32.709 37.639
Personalverbindlichkeiten 35.075 37.142
Vorauszahlungen 2.757 5.507
Verbindlichkeiten Finanzämter 6.638 6.493
Sonstige nicht finanzielle Schulden 523 123
Andere kurzfristige nicht finanzielle Schulden 44.993 49.265
Andere kurzfristige Schulden 77.702 86.904

In den kurzfristigen Personalverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten für nicht konsumierte Urlaube, Verbindlichkeiten für Mitarbeiterprämien, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskrankenkasse sowie Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern enthalten.

35. RÜCKSTELLUNGEN

Der Konzern bildet Rückstellungen für Garantien und Gewährleistung für bekannte, zu erwartende Einzelfälle. Die erwarteten Aufwendungen basieren vor allem auf früheren Erfahrungen und werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte ergebniswirksam gebildet.

Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist mit Unsicherheiten verbunden, wodurch es in der Zukunft zu einer Anpassung der gebildeten Rückstellungen kommen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Aufwendungen für diese Maßnahmen die hierfür gebildeten Rückstellungen in nicht vorhersehbarer Weise übersteigen oder unterschreiten.

Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

TEUR Stand am
01.01.2019
Zuführungen Auflösungen Verbrauch Konsolidier
ungskreis
änderung
Stand am
31.12.2019
Kurzfristige Rückstellungen:
Rückstellungen für Garantien und
Gewährleistung
11.996 11.960 0 -11.563 55 12.448
Rückstellungen für Prozesse 478 63 -90 -199 0 252
Sonstige Rückstellungen 2.257 187 -128 -129 2.070 4.257
14.731 12.210 -218 -11.891 2.125 16.957

VI. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Veränderungen der in der Kapitalflussrechnung dargestellten Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte neutralisiert werden. In den sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Erträge) sind im Wesentlichen Bewertungen von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte, noch nicht zahlungswirksame Erträge aus Förderungen sowie Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von bisherig gehaltenen Anteilen. Die übrigen Auswirkungen von Konsolidierungskreisänderungen wurden eliminiert und sind im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen.

Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Finanzschulden und den in der Kapitalflussrechnung dargestellten Werten kann wie folgt dargestellt werden:

TEUR Buchwert Zahlungs
wirksame
Veränderung
Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert
1.1.2019 Erwerb Umglie-
derung
Konsolidie
rungskreis
änderungen
Trans
aktions
kosten
Abgrenzung
Zinsen
31.12.2019
Kurzfristige
Finanzschulden
68.254 -114.873 0 35.569 80.809 0 12 69.772
Langfristige
Finanzschulden
325.342 134.880 0 -35.569 0 100 9 424.763
Leasingverbindlichkeiten
(kurzfristig)
4.909 -15.021 0 25.368 1.330 0 0 16.586
Leasingverbindlichkeiten
(langfristig)
14.107 0 53.633 -25.368 3.174 0 0 45.546
Summe 412.612 4.986 53.633 0 85.313 100 21 556.667
TEUR Buchwert Zahlungs
wirksame
Veränderung
Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert
1.1.2018 Erwerb Umglie-
derung
Konsolidie
rungskreis
änderungen
Trans
aktions
kosten
Abgrenzung
Zinsen
31.12.2018
Kurzfristige
Finanzschulden
170.481 -106.171 0 18.993 -15.301 0 251 68.254
Langfristige
Finanzschulden
370.460 70.282 0 -18.993 -96.841 169 266 325.342
Leasingverbindlichkeiten
(kurzfristig)
1.013 -1.013 0 4.909 0 0 0 4.909
Leasingverbindlichkeiten
(langfristig)
2.081 -1.592 18.528 -4.909 0 0 0 14.107
Summe 544.035 -38.494 18.528 0 -112.142 169 517 412.612

VII. RISIKOBERICHT

36. RISIKOMANAGEMENT

Als weltweit agierender Konzern ist die PIERER Mobility-Gruppe mit einer Vielzahl von möglichen Risiken konfrontiert, die durch ein umfassendes Risikomanagementsystem überwacht werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig über Risiken informiert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können. Das Management setzt rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Absicherung von Risiken.

In den Rechnungslegungsprozess ist ein dem Unternehmen angepasstes internes Kontrollsystem integriert, das Grundprinzipien wie Funktionstrennung und Vier-Augen-Prinzip beinhaltet. Durch interne und externe Überprüfungen wird sichergestellt, dass die Prozesse ständig verbessert und optimiert werden. Weiters besteht ein konzerneinheitliches Berichtswesen zur laufenden Kontrolle und Steuerung des Risikomanagement-Prozesses.

Eine kontinuierliche Fortsetzung des Wachstums ist von unterschiedlichen Faktoren wie etwa Nachfrageverhalten, Produktentwicklung, Wechselkursentwicklungen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Absatzmärkten, Einkaufspreisen von Zulieferteilen oder Mitarbeiterentwicklung abhängig. Durch verstärkte Marktforschungsaktivitäten und eine darauf abgestimmte Modellpolitik wird den Gegebenheiten eines rasch ändernden Marktumfeldes Rechnung getragen.

Die Ertragslage der PIERER Mobility AG (als Einzelgesellschaft) ist geprägt von Aufwendungen im Zusammenhang mit aufgenommenen Finanzierungen, Beteiligungserwerben sowie Projektaufwendungen und hängt wesentlich von der Dividendenpolitik ihrer Beteiligungsgesellschaften ab. Die Beteiligung an der KTM-Gruppe stellt derzeit die größte und wesentlichste Beteiligung dar.

Gemäß den Anforderungen des § 243 c UGB wurde ein Corporate Governance-Bericht erstellt. Wir verweisen diesbezüglich auf die Veröffentlichung im Geschäftsbericht der PIERER Mobility AG bzw. auf die Website der PIERER Mobility AG.

37. MARKTRISIKEN

KONJUNKTURELLES RISIKO

Die KTM-Gruppe ist schwerpunktmäßig in der Motorradbranche tätig. Die Absatzmöglichkeiten von Motorrädern sind von der allgemeinen konjunkturellen Lage in den Ländern und Regionen bestimmt, in denen Motorradproduzenten tätig sind. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, ist die Motorradbranche generell zyklisch und unterliegt zudem starken Nachfrageschwankungen. Durch entsprechende Marktforschungen und -prognosen, welche in der Planung berücksichtigt werden, wird dem Risiko entgegengewirkt.

WETTBEWERB UND PREISDRUCK

Der Motorradmarkt in Industriestaaten ist von intensivem Wettbewerb geprägt, wobei die stärksten Konkurrenten von KTM vier japanische, drei europäische und in geringem Ausmaß ein amerikanischer Hersteller sind und manche von ihnen größere finanzielle Ressourcen, höhere Absatzzahlen und Marktanteile besitzen. Im Straßenmotorradmarkt herrscht zudem ein hoher Preisdruck und neu hinzukommende Mitbewerber versuchen mittels Niedrigpreisstrategie den Markteintritt zu schaffen. Durch die erfolgreiche Marktstrategie von KTM konnte die Marktführerschaft in Europa erreicht werden.

ABSATZRISIKO

Die größten Einzelabsatzmärkte der KTM stellen der europäische sowie der US-amerikanische Markt dar. Ein Einbruch dieser Märkte könnte nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der KTM haben. Der Markteintritt der KTM in neue Märkte stellt im Wesentlichen ein Kostenrisiko dar, da in manchen dieser Märkte die Absatzentwicklung sowie die politischen Rahmenbedingungen schwer einschätzbar sind. Durch die Zusammenarbeit mit dem strategischen Partner Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien, wird gemeinsam weiterhin konsequent an der Umsetzung einer globalen Produktstrategie gearbeitet.

38. BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN

BESCHRÄNKUNGEN DES MOTORRADFAHRENS

Der Umsatz der KTM-Gruppe hängt unter anderem von den Einsatzmöglichkeiten ihrer Motorräder im Gelände ab und wird daher erheblich von nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Absatzländern beeinflusst, die den Geländemotorsport, Motorradzulassungen und Lenkerberechtigungen regeln.

BESCHAFFUNGSRISIKO

Das Beschaffungsrisiko der KTM-Gruppe liegt im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen der nationalen und internationalen Märkte im Wesentlichen darin, im Fall von Lieferanteninsolvenzen oder Lieferungsengpässen rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilebereitstellung einzuleiten. Daher ist KTM nur indirekt von diesem Risiko betroffen. Zur Risikominimierung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der Materialien wird bei KTM großer Wert auf eine sorgfältige Auswahl neuer Lieferanten nach festgelegten Kriterien und die nachhaltige Zusammenarbeit bzw. deren Weiterentwicklung mit bereits bestehenden, langjährig ausgerichteten und stabilen Lieferantenbeziehungen gelegt. Da die Qualität der KTM-Produkte wesentlich von der Qualität und den Eigenschaften der zu beschaffenden Subkomponenten geprägt ist, wird insbesondere auf Bonität, Betriebseinrichtungen und Produktionsprozesse der Lieferanten geachtet. Durch entsprechendes Monitoring wird die lückenlose Teileverfügbarkeit sichergestellt.

FORSCHUNG- UND ENTWICKLUNG, RENNSPORT

Technische Innovationen und die Einführung neuer Produkte sind maßgeblich für die Stellung im Wettbewerb verantwortlich. Dazu müssen neue Trends rechtzeitig erkannt werden. Um dem Risiko entgegenzuwirken, ist es wichtig, die Innovationsfähigkeit der eigenen Produkte zu gewährleisten.

KTM legt daher großen Wert auf die frühzeitige Erkennung von Trends im Motorradbereich, auf Forschung und Entwicklung im technischen und funktionellen Bereich sowie auf die Erforschung der Wünsche der Kunden, um eine innovative und marktnahe Produktentwicklung zu erreichen. Die Leistungen im Rennsport sind für das Unternehmen nicht nur als Marketinginstrument von großer Bedeutung, sondern bilden auch die Grundlage für die Produktentwicklung und sind Maßstab für die Serienentwicklung. Aus der Möglichkeit, Produkte unter Rennbedingungen bei Rennsportereignissen zu testen, werden wertvolle Erfahrungen gewonnen. Weiters werden technische Neuerungen vor der Serieneinführung einer umfassenden Prüfung durch das Qualitätsmanagementsystem unterzogen, um technische Fehler mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung weitestgehend auszuschließen.

PRODUKTHAFTUNGSRISIKO

Die PIERER Mobility-Gruppe ist im Geschäftsumfeld auch Schadenersatzforderungen aufgrund von Unfällen und Verletzungen ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die USA, wo Ansprüche in Produkthaftungsfällen mit höheren Haftungssummen geltend gemacht werden. Zur Absicherung dieser Risiken bestehen entsprechende Versicherungen.

39. IT-RISIKEN

ln der PIERER Mobility-Gruppe wird ein lT Security und Riskmanagement-System mit dem Ziel betrieben, unternehmensrelevante Risiken im Bereich lnformationssicherheit erkennen und steuern zu können. Darüber hinaus werden, sowohl für den Kunden, als auch für den Vorstand sowie für die jeweilige Geschäftsführung beteiligter Gesellschaften der Nachweis der Ordnungsmäßigkeit und Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Umgang und Einsatz von Informationen und Einrichtungen zur Informationsverarbeitung erbracht und dokumentiert.

Den stetig wachsenden IT- und Cyberrisiken werden durch eine laufende Weiterentwicklung der IT Sicherheitsmaßnahmen und Einsatz aktueller IT Sicherheitstechnologien begegnet. Ein mehrstufiges technisches Konzept unter Verwendung aktueller Sicherheitsfeatures wie ein Intrusion Prevention System und zusätzlicher davor oder intern betriebener security technischer Systeme werden Cyber Angriffe abgewehrt. Zusätzlich werden verhaltensbasierende Security Lösungen eingesetzt, um sicherheitstechnische Auffälligkeiten zu erkennen. Vorkommnisse werden mit einem Malware Incident Response Prozess erkannt und behandelt. Parallel werden regelmäßige externe und interne Schwachstellenanalysen durchgeführt und mit einem etablierten Patch und Updatemanagement Prozess entgegnet. Regelmäßige externe und interne Sicherheitsaudits werden über Maßnahmen im Risikomanagement dokumentiert, bewertet, priorisiert und danach einer Lösung zugeführt.

Für alle Nutzer der lT-Systeme wird das für den Einsatz der lT im Rahmen ihrer Funktion erforderliche Wissen und Bewusstsein durch globale regelmäßige IT Security Sensibilisierungsschulungen sichergestellt. Diese werden präventiv und nachvollziehbar durchgeführt.

Der hohe Qualitätsstandard, den wir bei unseren Produkten haben, gilt auch für den Bereich Datensicherheit und Datenschutz.

40. FINANZIELLE RISIKEN

Die PIERER Mobility-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transaktionen, Kredit-, Markt-, Währungs- und Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über Risiken informiert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können.

Die Grundsätze des Finanzrisikomanagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem Konzerntreasury. Die PIERER Mobility-Gruppe setzt zur Absicherung der nachfolgend beschriebenen Finanzrisiken derivative Finanzinstrumente ein mit dem Ziel, die Absicherung der operativen Zahlungsströme gegen Schwankungen der Wechselkurse und /oder Zinssätze sicherzustellen. Der Sicherungshorizont umfasst in der Regel die aktuell offenen Posten sowie geplante Transaktionen in den nächsten 12 bis 18 Monaten. In Ausnahmefällen können in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat auch längerfristige strategische Sicherungspositionen eingegangen werden.

WÄHRUNGSRISIKEN

Als weltweit tätiges Unternehmen ist die PIERER Mobility-Gruppe von weltwirtschaftlichen Rahmendaten wie der Veränderung von Währungsparitäten oder den Entwicklungen auf den Finanzmärkten beeinflusst. Insbesondere die Wechselkursentwicklung des US-Dollars, der im Fremdwährungsrisiko der KTM das höchste Einzelrisiko darstellt, ist dabei für die Umsatz- und Ertragsentwicklung des Unternehmens von Bedeutung. Im Geschäftsjahr 2019 hat die KTM rund 25% der Umsätze (Vorjahr: 25%) in US-Dollar erzielt. Durch Währungssicherungsmaßnahmen, insbesondere Hedging-Strategien, können diese Währungsverschiebungen weitestgehend zumindest über ein Modelljahr ausgeglichen werden.

Währungsrisiken bestehen für den Konzern weiters, sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer anderen als der lokalen Währung der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften des Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung und finanzieren sich weitgehend in lokaler Währung. Veranlagungen erfolgen überwiegend in der Landeswährung der anlegenden Konzerngesellschaft. Aus diesen Gründen ergeben sich zumeist natürlich geschlossene Währungspositionen.

Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Währungssicherungsgeschäften sind:

  • die Auswirkungen des Kreditrisikos der Gegenparteien und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Devisenterminkontrakte, die sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Zahlungsströme widerspiegeln, die auf Änderung der Wechselkurse zurückzuführen sind.
  • Änderungen des Zeitpunkts der abgesicherten Geschäfte.

Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf Ergebnis (nach Steuern) und Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen sowie die für das Geschäftsjahr 2020 geplanten Ein- und Verkäufe in Fremdwährung. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 25% verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Zinssätze, konstant bleiben. Bei der Analyse wurden jene Währungsrisiken von Finanzinstrumenten, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind, einbezogen.

Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse werden Effekte aus der Änderung des Wechselkurses um +/- 10% auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital aufgezeigt.

Die PIERER Mobility-Gruppe legt der Analyse folgende Annahmen zu Grunde:

  • Für die Sensitivität des Gewinnes und Verlustes werden Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten des Konzerns, sowie künftige Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung berücksichtigt, die nicht in der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft bilanziert sind. Ebenfalls werden die offenen Derivate des Cash-Flow-Hedges herangezogen, deren Grundgeschäft zum Bilanzstichtag bereits realisiert ist (ergebniswirksam).
  • Für die Sensitivität des sonstigen Ergebnisses werden offene Derivate des Cash-Flow-Hedges berücksichtigt, deren Grundgeschäft zum Bilanzstichtag noch nicht realisiert ist (nicht ergebniswirksam). Die Nominale der offenen Derivate entspricht dem Exposure.
Erhöhung (+)/ Verminderung (-) Aufwertung um 10% Abwertung um 10%
TEUR 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -13.172 -15.760 16.098 19.262
Veränderung der währungsbezogenen Cash-Flow-Hedge-Rücklage 5.882 2.454 -5.521 -3.083
Veränderung des Eigenkapitals -7.290 -13.306 10.577 16.179

ZINSÄNDERUNGSRISIKEN

Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig vor allem variabel verzinst. Das Risiko besteht demnach in steigenden Aufwandszinsen bzw. sinkenden Ertragszinsen, die sich aus einer nachteiligen Veränderung der Marktzinsen ergeben.

Die PIERER Mobility-Gruppe ist teilweise variabel refinanziert und unterliegt somit dem Risiko von Zinsschwankungen am Markt. Dem Risiko wird durch regelmäßige Beobachtung des Geld- und Kapitalmarktes sowie durch den teilweisen Einsatz von Zinsswaps (fixed interest rate payer swaps) Rechnung getragen. Im Rahmen der abgeschlossenen Zinsswaps erhält das Unternehmen variable Zinsen und zahlt im Gegenzug fixe Zinsen auf die abgeschlossenen Nominalen.

Zinsänderungsrisiken resultieren somit im Wesentlichen aus originären variabel verzinsten Finanzinstrumenten (Cash-Flow-Risiko). Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsniveaus auf Ergebnis (nach Steuern) und Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 25% verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.

Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Zinssicherungen sind:

  • Einfluss des Kreditrisikos der Gegenpartei und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Zinsderivate, der sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Zahlungsströme widerspiegelt, die auf Änderungen der Zinssätze zurückzuführen sind
  • Unterschiede bei den Zinsanpassungsterminen zwischen den Derivaten und den gesicherten Grundgeschäften

Für das Zinsrisiko wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Eine Veränderung um 50 Basispunkte hätte folgende Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital:

Erhöhung (+)/ Verminderung (-) Erhöhung um 50 BP Verringerung um 50 BP
TEUR 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -880 -473 422 474
Veränderung der zinsbezogenen Cash-Flow-Hedge-Rücklage -14 -58 14 59
Veränderung des Eigenkapitals -894 -531 436 533

AUSFALLRISIKEN (KREDIT- BZW. BONITÄTSRISIKEN)

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Buchwerte gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Mit Ausnahme der unter Punkt 44. des Konzernanhangs beschriebenen Aufrechnungsvereinbarung, gibt es zusätzlich keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte

Das Ausfallrisiko bei Forderungen gegenüber Kunden kann als gering eingeschätzt werden, da die Bonität neuer und bestehender Kunden laufend geprüft wird und Sicherheiten gefordert werden.

Das Risikomanagement führt eine Analyse und Beurteilung von Neukunden durch. Zunächst werden diese individuell hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit analysiert und es werden konzernweit standardisierte Verträge mit Kunden abgeschlossen. Die Analyse umfasst externe Ratings, soweit erhältlich, sowie Jahresabschlüsse, Auskünfte von Kreditagenturen, sowie Bankauskünfte. Es werden für jeden Kunden Verkaufslimits festgelegt und laufend überprüft. Alle Umsätze, die über diese Limits hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Risikomanagements.

Ausfallrisiken werden einerseits durch Kreditversicherungen und andererseits durch bankmäßige Sicherheiten (Garantien, Akkreditive) weitgehend abgesichert. In internen Richtlinien werden die Ausfallrisiken festgelegt und kontrolliert.

Es bestehen weitgehend langjährige Geschäftsbeziehungen mit Händlern und Importeuren. Durch eine laufende Überwachung des Ausfallrisikos bzw. der Bonität der Kunden wird jede Forderung individuell auf den Bedarf einer Wertberichtigung überprüft.

Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inkl. Vertragsvermögenswerte) zum 31.12.2019 wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inkl. Vertragsvermögenswerte
TEUR
Nicht in der Bonität
beeinträchtigt
In der Bonität
beeinträchtigt
Summe
Nicht überfällig 152.402 0 152.402
Überfällig 1-30 Tage 14.760 0 14.760
Überfällig 31-60 Tage 1.924 0 1.924
Überfällig 61-90 Tage 1.168 0 1.168
Überfällig > 90 Tage 4.571 3.293 7.864
Gesamter Bruttobuchwert 174.825 3.293 178.117
Wertminderung -528 -2.393 -2.921
Summe 174.296 900 175.196

Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inkl. Vertragsvermögenswerte) zum 31.12.2018 wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inkl. Vertragsvermögenswerte
TEUR
Nicht in der Bonität
beeinträchtigt
In der Bonität
beeinträchtigt
Summe
Nicht überfällig 125.496 0 125.496
Überfällig 1-30 Tage 19.586 0 19.586
Überfällig 31-60 Tage 1.004 0 1.004
Überfällig 61-90 Tage 324 0 324
Überfällig > 90 Tage 2.560 2.128 4.688
Gesamter Bruttobuchwert 148.970 2.128 151.098
Wertminderung -98 -1.643 -1.741
Summe 148.872 485 149.357

Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes für nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden in der PIERER Mobility-Gruppe die Ausfälle der letzten Jahre evaluiert. Die Analyse hat ergeben, dass nur ein unwesentliches Risiko für Forderungen mit einer gewissen Überfälligkeit besteht. Die Einschätzung der Verlustquoten basiert auf historischen Ausfallsquoten bezogen auf Überfälligkeiten und unter Bedachtnahme von zukunftsorientierten Informationen.

Einschätzung der erwarteten Kreditverluste

Auf Basis der in der Vergangenheit tatsächlich beobachteten Ausfälle wurde eine durchschnittliche Ausfallsquote von 0,06% (Vorjahr: 0,06%) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für den fortgeführten Geschäftsbereich ermittelt. Es wurde eine Zuführung von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 42) erfasst. Zudem sind aufgrund von Erstkonsolidierungen TEUR 430 zugegangen. Der Stand von Wertminderungen für erwartete Verluste per 31.12.2019 beträgt somit TEUR 528 (Vorjahr: TEUR 98).

Entwicklung der Wertberichtigungen

Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inkl. Vertragsvermögenswerte) werden im Anhang unter Punkt 28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beschrieben.

ZAHLUNGSMITTEL UND -ÄQUIVALENTE, SONSTIGE VERMÖGENSWERTE UND DERIVATE

Kreditverluste von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden grundsätzlich nach der gleichen Methode ermittelt wie für Schuldtitel. Unter Berücksichtigung der Kurzfristigkeit dieser Position und angesichts des guten Ratings der Banken geht der Konzern davon aus, dass es sich bei diesen Beständen um Finanzinstrumente mit niedrigem Ausfallrisiko handelt und die erwarteten Verluste vernachlässigbar sind.

Das Ausfallrisiko bei den anderen auf der Aktivseite dargestellten Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Schuldner bester Bonität handelt.

Bei den derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert ist das Ausfallrisiko auf deren Wiederbeschaffungskosten beschränkt, wobei das Ausfallrisiko als gering eingestuft werden kann, da es sich bei den Vertragspartnern ausschließlich um Banken mit hoher Bonität handelt.

Es gibt keine Hinweise auf zusätzliche Wertminderungserfordernisse für finanzielle Vermögenswerte.

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Ein wesentliches Ziel des Finanzrisikomanagements in der PIERER Mobility-Gruppe ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität sicherzustellen. Liquiditätsrisiken liegen insbesondere auch darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Planannahmen liegen. Zu diesem Zweck wird eine Liquiditätsreserve in Form von ungenützten Kreditlinien (Bar- und Avalkredite) und bei Bedarf in Form von Barbeständen bei Banken von hoher Bonität vorgehalten. Der Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird allerhöchste Priorität beigemessen. Darüber hinaus ist die Maximierung des Free Cash-Flows durch Kostensenkungsmaßnahmen, proaktives Working-Capital-Management sowie reduzierte Investitionsausgaben eine wesentliche Steuerungsgröße. Es liegen aus heutiger Sicht ausreichende Zusagen zur Bonität unserer strategischen Finanzpartner und somit zur Absicherung der kurzfristigen Liquiditätsreserven vor.

Der langfristige Liquiditätsbedarf wird durch die Begebung von Schuldscheindarlehen sowie von der Aufnahme von Bankkrediten sichergestellt.

Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cash-Flows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR Buchwert Cash-Flows 2020 Cash-Flows 2021 bis 2024 Cash-Flows ab 2025
31.12.2019 Zinsen
fix
Zinsen
variabel
Tilgung Zinsen
fix
Zinsen
variabel
Tilgung Zinsen
fix
Zinsen
variabel
Tilgung
Zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Verbindlich
keiten
Beizulegender Zeitwert -
Sicherungsinstrumente
Sonstige finanzielle Verbindlich
keiten - Derivate mit negativem
Marktwert, die bereits Forderun
gen zugewiesen sind
312 0 0 312 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlich
keiten - Derivate mit negativem
Marktwert (Cash Flow Hedge)
1.598 102 0 1.402 63 0 0 0 0 0
Summe 1.910 102 0 1.714 63 0 0 0 0 0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Verbindlich
keiten
Zu fortgeführten Anschaffungs
kosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 494.535 5.401 1.406 69.772 15.342 3.017 100.328 10.400 2.664 324.437
Verbindlichkeiten Leasingver
hältnisse
62.132 0 868 16.586 0 1.764 35.530 0 3.565 10.016
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
222.628 0 0 222.628 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlich
keiten (kurz- und langfristig)
38.124 0 0 38.124 0 0 0 0 0 0
Summe 817.419 5.401 2.274 347.110 15.342 4.781 135.858 10.400 6.229 334.453
Summe 819.329 5.503 2.274 348.824 15.405 4.781 135.858 10.400 6.229 334.453
TEUR Buchwert Cash-Flows 2019 Cash-Flows 2020 bis 2023 Cash-Flows ab 2024
31.12.2018 Zinsen
fix
Zinsen
variabel
Tilgung Zinsen
fix
Zinsen
variabel
Tilgung Zinsen
fix
Zinsen
variabel
Tilgung
Zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Verbindlich
keiten
Beizulegender Zeitwert -
Sicherungsinstrumente
Sonstige finanzielle Verbindlich
keiten - Derivate mit negativem
Marktwert, die bereits Forderun
gen zugewiesen sind
89 0 0 89 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlich
keiten - Derivate mit negativem
Marktwert (Cash Flow Hedge)
1.074 185 0 1.074 164 0 0 0 0 0
Summe 1.163 185 0 1.163 164 0 0 0 0 0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Verbindlich
keiten
Zu fortgeführten Anschaffungs
kosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 393.596 5.201 943 68.254 17.565 2.985 87.263 10.553 2.042 238.689
Verbindlichkeiten Finanzierungs
leasing
19.016 0 162 4.909 0 230 14.107 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
190.611 0 0 190.611 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlich
keiten (kurz- und langfristig)
43.272 0 0 43.272 0 0 0 0 0 0
Summe 646.495 5.201 1.105 307.046 17.565 3.215 101.370 10.553 2.042 238.689
Summe 647.658 5.386 1.105 308.209 17.729 3.215 101.370 10.553 2.042 238.689

Einbezogen wurden alle Finanzinstrumente, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue finanzielle Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Bei den laufenden Betriebsmittelkrediten wurde eine durchschnittliche Restlaufzeit von 12 Monaten unterstellt; diese Kredite werden aber regelmäßig prolongiert und stehen - wirtschaftlich betrachtet - länger zur Verfügung. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem Bilanzstichtag gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.

41. SONSTIGE RISIKEN

RISIKEN DURCH RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Da die PIERER Mobility-Gruppe ihre Motorräder in einer Vielzahl von Ländern vertreibt, ist sie dem Risiko der Veränderung von nationalen Vorschriften, Lizenzbedingungen, Steuern, Handelsbeschränkungen, Preisen, Einkommen und Devisenbeschränkungen, ferner dem Risiko von politischer, sozialer und ökonomischer Instabilität, Inflation und Zinsschwankungen, ausgesetzt. Für den Straßeneinsatz zugelassene Motorräder müssen entsprechende Lärm- und Abgasemissionsbestimmungen erfüllen, um am Markt des jeweiligen Landes zugelassen zu werden. Auch die Einsatzmöglichkeiten von Motorrädern im Gelände werden erheblich von nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Absatzländern beeinflusst. Um dem Risiko entgegenzuwirken, werden die jeweiligen länderspezifischen Regelungen vor dem Markteintritt eingehend überprüft und laufend weiterhin überwacht, um bei Änderungen rechtzeitig handeln zu können.

BETRIEBLICHES UND UMWELTRISIKO

Obwohl eine 100%ige Risikoausschließung bei Naturgewalten nicht möglich ist, versuchen die Unternehmen der PIERER Mobility-Gruppe das Risiko, dass Produktionsabläufe beeinträchtigt werden können, durch geeignete Notfallpläne und Versicherungen zu minimieren.

PERSONELLE RISIKEN

Insbesondere in Hinblick auf den Wachstumskurs können sich Risiken aus dem Ausscheiden von Schlüsselkräften aus dem Unternehmen ergeben. Durch ein effizientes Personalmanagement sowie der stetigen Weiterführung von Personalentwicklungsprogrammen wird dem Risiko des Ausscheidens von Führungskräften entgegengewirkt.

Das Risiko des Fachkräftemangels wird durch ein umfassendes Lehrlingsausbildungsprogramm in einer eigenen Lehrwerkstätte minimiert. Ziel ist die Rekrutierung von Mitarbeitern aus der Region und eine langfristige Bindung an das Unternehmen.

VIII. FINANZINSTRUMENTE UND KAPITALMANAGEMENT

42. GRUNDLAGEN

Die PIERER Mobility-Gruppe hält originäre und derivative Finanzinstrumente. Zu den originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Finanzverbindlichkeiten. Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz bzw. aus dem Konzernanhang. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung von bestehenden Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken verwendet. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist im Konzern entsprechenden Bewilligungs- und Kontrollverfahren unterworfen. Die Bindung an ein Grundgeschäft ist zwingend erforderlich, Handelsgeschäfte sind nicht zulässig.

Die Erfassung der Käufe und Verkäufe sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zum Erfüllungstag. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt im Zugangszeitpunkt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Die Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN:

Die Kategorisierung wird in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme sowie des zugrunde liegenden Geschäftsmodelles durchgeführt. Dabei werden folgende Bewertungskategorien durch IFRS 9 abgebildet:

  • AC-Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode
  • FVOCI-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst
  • FVPL-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst

Bei Eigenkapitalinstrumenten (wie z.B. Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen) kann die FVOCI-Option ausgeübt werden. Das führt dazu, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst werden und die im sonstigen Ergebnis angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nachfolgend nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können. Sofern diese Option nicht ausgeübt wird, erfolgt eine Zuordnung in die FVPL-Kategorie, wobei alle Änderungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert und in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsforderungen werden umgerechnet mit dem Stichtagskurs, abzüglich aufgrund von erkennbaren Risiken notwendigen Wertminderungen, angesetzt. Finanzielle Forderungen sind der Kategorie "at amortized cost" zugeordnet und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Jener Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Teil des ABS-Programmes ist, wird der Kategorie Fair Value through Profit and Loss (FVPL) zugeordnet.

Finanzielle Schulden werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Schulden sind der Kategorie "at amortized cost" zugeordnet. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode verteilt und im Finanzergebnis erfasst. Die im Zusammenhang mit Anleihen angefallenen Emissionskosten werden über die Laufzeit verteilt angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet.

Sämtliche Finanzinstrumente der Kategorie FVPL werden aufgrund der Kriterien von IFRS 9 (Geschäftsmodell bzw. SPPI-Test) zwingend ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Von der Ausübung der Fair Value Option wurde nicht Gebrauch gemacht.

Wertminderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine wesentliche Finanzierungskomponente auf. Daher wird das vereinfachte Verfahren zur Ermittlung des Expected Credit Loss angewendet, wonach für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Diese beträgt bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weniger als zwölf Monate und entspricht daher dem 12-Monats-Verlust.

Um den Expected Credit Loss zu bestimmen wurden historische Ausfallsdaten zu Forderungen der letzten acht bis zehn Jahre erhoben und nach geografischen Regionen segmentiert. Weiters werden aktuelle wirtschaftliche Faktoren und Prognosen berücksichtigt.

Einzelwertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten werden dann vorgenommen, wenn sie als uneinbringlich oder zum Teil uneinbringlich angesehen werden. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch oder erheblicher Zahlungsverzug der Kunden. Die Einzelwertberichtigungen setzen sich aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen, von denen keine allein betrachtet wesentlich ist. Eine direkte Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nur, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen (insbesondere im Insolvenzfall). Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung durch Anpassung des Wertberichtigungskontos rückgängig gemacht.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

IFRS 9 führt das Konzept der Kosten der Absicherung ein. Nach IFRS 9 können der Zeitwert einer Option, die Terminkomponente eines Terminkontrakts sowie eventuelle Fremdwährungs-Basis-Spreads von der Designation eines Finanzinstruments als Sicherungsinstrument ausgenommen werden und als Kosten der Absicherung bilanziert werden. Dabei werden Wertschwankungen dieser wahlweise nicht designierten Komponenten als Absicherungskosten im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Ergebniswirkung des Grundgeschäftes in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

43. EINSTUFUNG UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE

Der Zeitwert eines Finanzinstruments wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf aktiven Märkten ermittelt (Stufe 1). Soweit keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument verfügbar sind, erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes mittels Bewertungsmethoden, deren wesentliche Parameter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Ansonsten erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3).

Umgliederungen zwischen den Stufen werden zum Ende der Berichtsperiode berücksichtigt. Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den Stufen.

Folgende Tabelle zeigt die Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes verwendet wird sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht
beobachtbare Inputfaktoren
Zusammenhang zwischen
wesentlichen, nicht beobachtbaren
Inputfaktoren und der Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert
Devisentermingeschäfte und
Zinsswaps
Die beizulegenden Zeitwerte basieren
auf den mittels anerkannter finanz
mathematischer Modelle bestimmten
Marktwerten (abgezinste Cash-Flows).
Diese werden regelmäßig
verplausibilisiert.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Wertpapiere Zur Bewertung von Wertpapieren wird
der aktuelle Börsenkurs am Bilanz
stichtag herangezogen.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare
Inputfaktoren
Schuldscheindarlehen,
Finanzielle
Verbindlichkeiten
Abgezinste Cash-Flows Risikoaufschlag für eigenes
Bonitätsrisiko

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten (aktivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

TEUR
Buchwert Kategorie Fair-Value
31.12.2019 IFRS 9 31.12.2019
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert,
die bereits Forderungen zugewiesen sind
131 FVPL 131
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 1.422 FVOCI 1.422
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.209 FVPL 6.209
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 2.873 FVOCI / FVPL 2.873
Summe 10.635
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 160.864 AC -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 168.987 AC -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 31.172 AC -
Summe 361.023
Gesamt Summe 371.658
TEUR
Buchwert
31.12.2018
Kategorie
IFRS 9
Fair-Value
31.12.2018
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert,
die bereits Forderungen zugewiesen sind
514 FVPL 514
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 3.139 FVOCI 3.139
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.143 FVPL -
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 215 FVOCI 215
Summe 13.011
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 89.347 AC -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 140.214 AC -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 23.763 AC -
Summe 253.324
Gesamt Summe 266.335

Die im Zusammenhang mit dem bestehenden ABS-Programm verkauften Forderungen werden entsprechend den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausgebucht. Im Rahmen des ABS-Programms werden monatlich revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem maximalen Volumen von TEUR 185.000 (Vorjahr: TEUR 120.000) verkauft. Zum Bilanzstichtag wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 149.090 (Vorjahr: TEUR 124.073) an Dritte verkauft. Bis zu einer vertraglich definierten Höhe trägt KTM weiterhin ein Risiko aus kreditrisikobedingten Ausfällen. Zum Stichtag 31.12.2019 beträgt das hieraus resultierende maximale Verlustrisiko TEUR 1.035 (Vorjahr: TEUR 867).

Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2019
Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
- 131 - -
-
- 131
- 1.422 - -
-
- 1.422
6.209 6.209 - -
-
6.209 -
1.676 2.873 - -
1.676
1.197

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten (aktivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemes-

Summe 10.635

Summe 361.023 Gesamt Summe 371.658

Summe 253.324 Gesamt Summe 266.335

Die im Zusammenhang mit dem bestehenden ABS-Programm verkauften Forderungen werden entsprechend den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausgebucht. Im Rahmen des ABS-Programms werden monatlich revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem maximalen Volumen von TEUR 185.000 (Vorjahr: TEUR 120.000) verkauft. Zum Bilanzstichtag wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 149.090 (Vorjahr: TEUR 124.073) an Dritte verkauft. Bis zu einer vertraglich definierten Höhe trägt KTM weiterhin ein Risiko aus kreditrisikobedingten Ausfällen. Zum Stichtag 31.12.2019 beträgt das hieraus resultierende maximale Verlustrisiko TEUR 1.035 (Vorjahr: TEUR 867).

Sonstige finanzielle Vermögenswerte 23.763 AC - - - - - 23.763 - - - -

senen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

-
-
-
168.987
-
-
-
-
AC
-
-
AC
-
-
-
-
-
31.172
-
-
-
-
AC
-
-
Buchwert 31.12.2018
Gesamt Stufe 3 AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVOCI FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
514 - - - - - 514
3.139 - - - - - 3.139
9.143 - - - - 9.143 -
215 215 - - 215 - -
- - 89.347 - - - -
-
- - 140.214 - - -

Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der erwartete Verlust aufwandswirksam als Verbindlichkeit verbucht. Der Buchwert des anhaltenden Engagements beträgt zum 31.12.2019 TEUR 1.035 (Vorjahr: TEUR 867) und ist unter den anderen kurzfristigen Schulden ausgewiesen. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert des anhaltenden Engagements. In der Berichtsperiode wurden aus dem anhaltenden Engagement TEUR -169 (Vorjahr: TEUR 329) und kumuliert seit Transaktionsbeginn TEUR 1.035 (Vorjahr: TEUR 867) erfolgswirksam erfasst.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Schulden (passivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

TEUR
Buchwert Kategorie Fair-Value
31.12.2019 IFRS 9 31.12.2019
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert,
die bereits Forderungen zugewiesen sind
312 FVPL 312
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 1.598 FVOCI 1.598
Summe 1.910
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 494.535 AC 509.601
Verbindlichkeiten Leasingverhältnisse 62.132 AC -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 222.628 AC -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 38.124 AC -
Summe 817.419
Gesamt Summe 819.329
TEUR Buchwert Kategorie Fair-Value
31.12.2018 IFRS 9 31.12.2018
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, 89 FVPL 89
die bereits Forderungen zugewiesen sind
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 1.074 FVOCI 1.074
Summe 1.163
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 393.596 AC 402.644
Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing 19.016 AC -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 190.611 AC -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 43.272 AC -
Summe 646.495
Gesamt Summe 647.658
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2019
Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
312 - 312 - - - - 312
1.598 - 1.598 - - - - 1.598
- 509.601 509.601 494.535 - - -
- - - 62.132 - - -
- - - 222.628 - - -
- - - 38.124 - - -

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Schulden (passivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden

Zeitwert darstellt.

Summe 817.419 Gesamt Summe 819.329

Summe 646.495 Gesamt Summe 647.658

Buchwert 31.12.2018 Beizulegender Zeitwert
AC
FVOCI
FVOCI
FVPL
Amortised
Fair Value
Fair Value
Fair Value
Cost
through OCI
through OCI
through P&L
(ohne recycling)
Gesamt Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1
89
-
-
-
-
- 89 -
-
-
-
-
1.074 - 1.074 -
393.596
-
-
-
402.644 402.644 - -
AC
-
-
-
-
-
19.016
-
-
-
-
AC
-
-
-
-
-
190.611
-
-
-
-
AC
-
-
-
-
-
43.272
-
-
-
-
393.596
AC
402.644 - - 402.644 402.644 393.596 - - - -
19.016
190.611

Das Nettoergebnis aus den Finanzinstrumenten nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 enthält Nettogewinne/-Verluste, Gesamtzinserträge/-Aufwendungen sowie Minderungsverluste und setzt sich wie folgt zusammen:

2019
TEUR
aus Zinsen aus der Folge
bewertung
zum Fair Value
aus Wertbe
richtigung
aus Abgangs
ergebnis
aus Fremd
währungsbe
wertung
Netto
ergebnis
(Summe)
Finanzielle Vermögenswerte -
Amortised Cost AC)
3.026 0 -790 -100 23 2.159
Fair Value through OCI (FVOCI) -
Eigenkapitalinstrumente
70 0 0 10 0 80
Fair Value through PL (FVPL) -
Eigenkapitalinstrumente
0 3 0 6 0 9
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -
Amortised Cost (AC)
-16.280 0 0 0 0 -16.280
Summe -13.184 3 -790 -84 23 -14.032
2018
TEUR
aus Zinsen aus der Folge
bewertung
zum Fair Value
aus Wertbe
richtigung
aus Abgangs
ergebnis
aus Fremd
währungsbe
wertung
Netto
ergebnis
(Summe)
Finanzielle Vermögenswerte -
Amortised Cost AC)
3.476 0 395 -75 -663 3.133
Fair Value through OCI (FVOCI) -
Eigenkapitalinstrumente
57 0 0 40 0 97
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -
Amortised Cost (AC)
-18.547 0 0 0 0 -18.547
Summe -15.014 0 395 -35 -663 -15.317

Die Veränderungen der Wertberichtigung und der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten (Amortised Cost; Vorjahr: Kredite und Forderungen) sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der jeweiligen Gemeinkostenbereiche ausgewiesen. Die restlichen Komponenten des Nettoergebnisses sind in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen enthalten.

44. AUFRECHNUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN

Der Konzern schließt mit Banken Aufrechnungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Derivaten ab. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. In bestimmten Fällen – zum Beispiel, wenn ein Kreditereignis wie ein Ausfall eintritt – werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. Eine Saldierung in der Bilanz wird nicht vorgenommen, da es in der Regel nicht zu einem Nettoausgleich mehrerer Transaktionen aus derartigen Rahmenverträgen kommt.

Die folgenden Tabellen zeigen tatsächlich aufgerechnete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie nicht aufgerechnete Beträge, die zwar Gegenstand einer Aufrechnungsvereinbarung sind, aber die Aufrechnungskriterien nach IFRS nicht erfüllen.

TEUR Finanzielle
Vermögens
werte
(brutto)
Aufgerechnete
bilanzielle
Beträge
(brutto)
Bilanzierte
finanzielle
Vermögens
werte (netto)
Effekt von
Aufrechnungs
rahmenverein
barungen
Nettobeträge
Finanzielle Vermögenswerte 2019
Sonstige finanzielle Vermögenswerte -
Derivate mit positivem Marktwert, die bereits
Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 1.553 0 1.553 -513 1.040
Summe 1.553 0 1.553 -513 1.040
Finanzielle Vermögenswerte 2018
Sonstige finanzielle Vermögenswerte -
Derivate mit positivem Marktwert, die bereits
Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 3.653 0 3.653 -161 3.492
Summe 3.653 0 3.653 -161 3.492
TEUR Finanzielle
Schulden
(brutto)
Aufgerechnete
bilanzielle
Beträge
(brutto)
Bilanzierte
finanzielle
Schulden
(netto)
Effekt von
Aufrechnungs
rahmenverein
barungen
Nettobeträge
Finanzielle Schulden 2019
Sonstige finanzielle Schulden - Derivate mit
negativem Marktwert, die bereits Forderungen
zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 1.714 0 1.714 -513 1.200
Zinsswaps 196 0 196 0 196
Summe 1.910 0 1.910 -513 1.396
Finanzielle Schulden 2018
Sonstige finanzielle Schulden -
Derivate mit negativem Marktwert, die bereits
Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 785 0 785 -161 624
Zinsswaps 378 0 378 0 378
Summe 1.163 0 1.163 -161 1.002

45. HEDGING

Die vom Konzern abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps) werden zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist die Differenziertheit von Cash-Flows aus künftigen Transaktionen auszugleichen. Als Grundlage zur Planung der künftigen Zahlungsflüsse dienen die voraussichtlichen Umsatzerlöse und Materialeinkäufe in Fremdwährung.

Derivate werden nach IFRS 9 grundsätzlich zu Marktwerten bewertet. Der PIERER Mobility-Konzern wendet auf diese derivativen Finanzinstrumente die Regeln des "Cash-Flow-Hedge-Accountings" gemäß IFRS 9 an.

Die wesentlichen Vertragskriterien des gesicherten Grundgeschäftes und des Sicherungsinstrumentes sind identisch jedoch gegenläufig ausgestaltet ("critical terms match"), sodass ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Sicherungsbeziehung gewährleistet ist.

Ein Cash-Flow-Hedge liegt vor, wenn variable Zahlungsströme aus bilanzierten Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten und erwartete Geschäftsvorfälle, die einem Marktpreisrisiko unterliegen, abgesichert werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Cash-Flow-Hedge vor, ist der effektive Teil der Marktwertänderungen von Sicherungsinstrumenten ergebnisneutral im Konzerneigenkapital zu erfassen, die ergebniswirksame Erfassung erfolgt erst bei Eintritt des gesicherten Grundgeschäftes. Bei den eingesetzten Fremdwährungsabsicherungen wird in der Folge die Marktwertveränderung der Derivate ergebniswirksam im Gewinn oder Verlust erfasst. Ab diesem Zeitpunkt stehen der Marktwertveränderung die Stichtagskursbewertung der Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten aus der Lieferung bzw. Leistung gegenüber. Etwaige Ergebnisveränderungen aus der Ineffektivität der derivativen Finanzinstrumente werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Für die Effektivitätsmessung bei Währungsabsicherungen werden Grund- und Sicherungsgeschäfte je abgesichertem Risiko in Laufzeitbänder zusammengefasst. Die Laufzeitbänder sollten höchstens ein Quartal umfassen. Die prospektive Effektivität wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung beurteilt und zu jedem Bewertungsstichtag sowie im Falle signifikanter Änderung der Rahmenbedingungen – welche die Kriterien zur Effektivitätsbeurteilung beeinflussen – überprüft. Bei Zinsabsicherungen erfolgt die Messung der prospektiven Effektivität anhand einer Sensitivitätsanalyse und der retrospektive Effektivitätstest unter Anwendung der Dollar-Offset-Methode.

Die Bewertung der Derivate erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert und wird anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden ermittelt. Die Basis dazu bilden die zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktdaten (Zinssatz, Wechselkurse, etc.). Zur Bewertung von Devisentermingeschäften wird der Terminkurs am Bilanzstichtag herangezogen. Bei vorliegenden positiven Marktwerten wird durch ein Credit Value Adjustment (CVA) die Bonität des Vertragspartners in die Bewertung miteinbezogen. Bei negativen Marktwerten wird ein Debit Value Adjustment (DVA) abgeschlagen, um das eigene Ausfallrisiko zu berücksichtigen. Zur Schätzung der Bewertung werden eigene Modelle verwendet. Diese werden mittels Bankbewertungen verplausibilisiert.

Der Konzern erfasst nur die Veränderung der Kassakurskomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Absicherung von Zahlungsströmen. Die Veränderung der Terminkomponente wird separat als Kosten der Absicherung (Cost of Hedging) bilanziert und in eine Rücklage für Absicherungskosten (Cost of Hedging) ins Eigenkapital eingestellt bzw. bei Ergebniswirkung des Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Finanzergebnis).

31.12.2019 Währung Nominalbetrag
in 1000
Landeswährung
Marktwerte
in TEUR
jährliche
Exposures
in TEUR
Laufzeit
bis 1 Jahr
Durch
schnitts
kurs
Laufzeit
1- 5 Jahre
Durch
schnitts
kurs
Devisentermin USD 70.846 957 133.112 70.846 1,12 - -
geschäfte JPY 340.000 12 -31.876 340.000 122,35 - -
CAD 5.300 -60 39.581 5.300 1,49 - -
GBP 58.100 -944 72.602 58.100 0,87 - -
CHF 14.480 -107 20.727 14.480 1,09 - -
SEK - - 27.557 - - - -
PLN 27.000 -63 14.499 27.000 4,33 - -
NOK - - 11.568 - - - -
CZK - - 13.313 - - - -
ZAR 10.000 1 19.437 10.000 15,84 - -
CNY 30.000 95 -6.059 30.000 8,09 - -

Nachfolgende als Sicherungsinstrumente eingesetzte, derivative Finanzinstrumente werden zum 31.12.2019 bzw. 31.12.2018 eingesetzt:

Nominalbetrag
in 1000
Landeswährung
Marktwerte
in TEUR
Exposures
in TEUR
Laufzeit
bis 1 Jahr
Durch
schnitts
zinssatz
Laufzeit
1- 5 Jahre
Durch
schnitts
zinssatz
Zinsswaps (Payer) 10.611 -196 0 8.385 0,74% 2.226 2,11%
31.12.2018 Währung Nominalbetrag
in 1000
Landeswährung
Marktwerte
in TEUR
jährliche
Exposures
in TEUR
Laufzeit
bis 1 Jahr
Durch
schnitts
kurs
Laufzeit
1- 5 Jahre
Durch
schnitts
kurs
Devisentermin USD - - - - - - -
geschäfte JPY 3.296.186 1.319 39.668 3.296.186 132,19 - -
CAD 24.800 690 40.128 24.800 1,51 - -
GBP 47.200 652 82.994 47.200 0,89 - -
CHF 13.300 -115 16.474 13.300 1,14 - -
SEK 83.000 -45 26.813 83.000 10,32 - -
PLN 16.500 63 13.393 16.500 4,26 - -
NOK 25.500 125 11.079 25.500 9,54 - -
CZK 84.000 41 12.536 84.000 25,65 - -
ZAR - - - - - - -
CNY 40.165 139 6.059 40.165 8,19 - -
Nominalbetrag
in 1000
Landeswährung
Marktwerte
in TEUR
Exposures
in TEUR
Laufzeit
bis 1 Jahr
Durch
schnitts
zinssatz
Laufzeit
1- 5 Jahre
Durch
schnitts
zinssatz
Zinsswaps (Payer) 18.988 -378 - 8.377 0,74% 10.611 1,03%

Im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings werden sowohl variable zukünftige Zinszahlungsströme aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis 2020 bzw. bis 2023 als auch zukünftige operative Fremdwährungszahlungsströme, deren Ein-/ Ausgang in den nächsten 12 Monaten geplant wird, abgesichert.

Zum 31.12.2019 (als auch im Vorjahr) bestehen keine derivativen Finanzinstrumente, bei denen keine Sicherungsbeziehung hergestellt werden konnte.

Zum Bilanzstichtag stellen sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft designiert sind, wie folgt dar.

TEUR Rücklage für die
Absicherung von
Zahlungsströmen
Rücklage
für Kosten der
Absicherung
In der Rücklage für die Absicherung von Zahlungs
strömen verbleibende Salden aus Sicherungs
beziehungen, bei denen die Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird
31.12.2019
Wechselkursrisiko
Verkäufe und Forderungen 220 -314 0
Käufe von Vorräten 192 0 0
Zinssatzänderungsrisiko
Variabel verzinste Instrumente -134 0 0
Summe 278 -314 0
TEUR Rücklage für die
Absicherung von
Zahlungsströmen
Rücklage
für Kosten der
Absicherung
In der Rücklage für die Absicherung von Zahlungs
strömen verbleibende Salden aus Sicherungs
beziehungen, bei denen die Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird
31.12.2018
Wechselkursrisiko
Verkäufe und Forderungen 1.174 -284 0
Käufe von Vorräten 1.182 0 0
Zinssatzänderungsrisiko
Variabel verzinste Instrumente -60
0
0
Summe 2.296 -284 0
Die zum Bilanzstichtag designierten Sicherungsgeschäfte setzten sich wie folgt zusammen:
TEUR Nominalbetrag Buchwert
Vermögenswerte
Schulden Posten in der Bilanz, in der das
Sicherungsinstrument enthalten ist
31.12.2019
Wechselkursrisiko
Devisentermingeschäfte -
Verkäufe und Forderungen
131.979 1.155 -1.714 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte,
Andere kurzfristige Schulden
Devisentermingeschäfte -
Käufe von Vorräten
24.741 451 0 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte,
Andere kurzfristige Schulden
Zinssatzänderungsrisiko
Zinsswaps 10.611 0 -196 Andere kurzfristige Schulden
Summe 167.331 1.606 -1.910
31.12.2018
Wechselkursrisiko
Devisentermingeschäfte -
Verkäufe und Forderungen
98.437 2.195 -785 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte,
Andere kurzfristige Schulden
Devisentermingeschäfte -
Käufe von Vorräten
30.376 1.458 0 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte,
Andere kurzfristige Schulden
Zinssatzänderungsrisiko
Zinsswaps 18.988 0 -378 Andere kurzfristige Schulden
Summe 147.801 3.653 -1.163

Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage und die Rücklage für Absicherungskosten (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt:

TEUR Rücklage für
Absicherungs
kosten
Cash-Flow
Hedge-Rücklage
Summe
Stand am 1.1.2018 0 3.833 3.833
Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert
wurde
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Umsatzerlösen -
Währungsrisiko)
0 -5.485 -5.485
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis -
Währungsrisiko)
202 0 202
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis -
Zinsrisiko)
0 226 226
Vorräte
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Vorräten /
Herstellungskosten - Währungsrisiko)
0 1.121 1.121
Veränderung im beizulegenden Zeitwert
Zugang – Zinsrisiko 0 -86 -86
Zugang – Währungsrisiko -486 2.268 1.782
Cash-Flow-Hedge-Rücklage aus Erstkonsolidierung 0 105 105
Stand am 31.12.2018 = Stand am 1.1.2019 -284 1.983 1.699
Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert
wurde
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Umsatzerlösen -
Währungsrisiko)
0 -1.174 -1.174
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis -
Währungsrisiko)
284 0 284
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis -
Zinsrisiko)
0 159 159
Vorräte
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Vorräten /
Herstellungskosten - Währungsrisiko)
0 -1.093 -1.093
Veränderung im beizulegenden Zeitwert
Zugang – Zinsrisiko 0 80 80
Zugang – Währungsrisiko -314 323 9
Cash-Flow-Hedge-Rücklage aus Erstkonsolidierung 0 0 0
Stand am 31.12.2019 -314 278 -36

Zum 31.12.2019 resultiert aus ineffektiven Bestandteilen der als Cash-Flow-Hedges klassifizierten derivativen Finanzinstrumente ein Nettoergebnis (nach Steuern) in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).

DEVISENTERMINGESCHÄFTE

Die von der PIERER Mobility-Gruppe abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden zur Absicherung künftig beabsichtigter Umsätze und Materialaufwendungen in Fremdwährungen gegen das Risiko von Wechselkursschwankungen abgeschlossen.

ZINSSWAPS

Um das Zinsrisiko hinsichtlich variabler Verzinsungen zu steuern, wurden im Geschäftsjahr 2013 amortisierende Zinsswaps mit einer Nominalen von TEUR 8.882 und einer Laufzeit von 10 Jahren, bzw. im Geschäftsjahr 2014 amortisierende Zinsswaps mit einer Nominalen von TEUR 30.000 und einer Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen.

Zum 31.12.2019 betrug der offene Nominalbetrag TEUR 10.611 (Vorjahr: TEUR 18.988).

46. KAPITALMANAGEMENT

Die Zielsetzung des Konzerns ist es, eine starke Kapitalstruktur beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Kapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden, die an die Halter der Stammaktien ausgeschüttet werden.

Die Strategie der PIERER Mobility-Gruppe zielt darauf ab, dass die PIERER Mobility AG und die anderen Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Die Steuerung des Kapitalmanagements erfolgt im Wesentlichen anhand der Kennzahlen Eigenkapitalquote, Nettoverschuldung, Gearing sowie der dynamischen Verschuldung. Einige Darlehensverträge enthalten Financial Covenants, hinsichtlich Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldung deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung der Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle Financial Covenants erfüllt.

Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital 618.633 550.776
Bilanzsumme 1.613.892 1.353.876
Eigenkapitalquote 38,3% 40,7%

Die Nettoverschuldung definiert sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Anleihen, Krediten, Leasingverbindlichkeiten sowie sonstige verzinsliche Schulden) abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Zielsetzung liegt dabei in der langfristigen Liquiditätssicherung, der effizienten Inanspruchnahme von Fremdfinanzierungen sowie der finanziellen Risikobegrenzung bei gleichzeitiger Optimierung der Rendite.

TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 470.309 339.449
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 86.358 73.163
556.667 412.612
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -160.864 -89.347
Nettoverschuldung 395.803 323.265

TEUR 31.12.2019 31.12.2018 Eigenkapital 618.633 550.776 Nettoverschuldung 395.803 323.265 Gearing 64,0% 58,7% TEUR 31.12.2019 31.12.2018 Nettoverschuldung 395.803 323.265 EBITDA (fortgeführter Geschäftsbereich) 240.793 210.962 Dynamische Verschuldung 1,6 1,5

Die Kennzahlen "Gearing" (Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital) sowie die Kennzahl "dynamische Verschuldung" (Verhältnis Nettoverschuldung zum EBITDA) für die Überwachung des Kapitals stellen sich wie folgt dar:

IX. LEASINGVERHÄLTNISSE

47. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER (IFRS 16)

Die PIERER Mobility-Gruppe hat für die Nutzung von Grundstücken, Betriebs- und Verwaltungsgebäude bzw. Büroräumlichkeiten und Lagerplätzen, Maschinen (u.a. CNC-Maschinen) sowie im Bereich des Fuhrparks Miet- und Leasingverträge abgeschlossen.

Die PIERER Mobility-Gruppe mietet weiters IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Diese Miet- und Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat das Wahlrecht nach IFRS 16 in Anspruch genommen und für diese Miet- und Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten erfasst.

Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden Finanzierungsleasingverträge für Werkzeuge (Spezialleasing) und Maschinen mit einer Laufzeit von grundsätzlich 3-10 Jahren abgeschlossen.

Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten

TEUR Grundstücke und
Gebäude
Maschinen Betriebs- und
Geschäftsausstattung
GESAMT
2019
Stand zum 1.1. 28.807 14.215 14.706 57.728
- Abschreibungen -4.929 -5.008 -5.619 -15.556
+ Zugänge zu Nutzungsrechten 6.416 7.074 7.672 21.163
- Abgänge von Nutzungsrechten -2.221 -478 -456 -3.155
Buchwert 31.12.2019 28.073 15.803 16.303 60.180
2018
Anschaffungskosten 0 22.132 0 22.132
- Kumulierte Abschreibungen 0 -3.269 0 -3.269
Buchwert 0 18.863 0 18.863

Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:

TEUR Künftige
Mindestleasingzahlungen
Zinszahlungen Barwert der künftigen
Mindestleasingzahlungen
2019
< 1 Jahr 17.453 867 16.586
> 1 bis 5 Jahre 37.294 1.764 35.530
> 5 Jahre 13.581 3.565 10.016
GESAMT 68.328 6.196 62.132
2018
< 1 Jahr 5.071 162 4.909
> 1 bis 5 Jahre 14.337 230 14.107
> 5 Jahre 0 0 0
GESAMT 19.408 392 19.016

Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden in der Konzernbilanz unter den Finanzverbindlichkeiten, siehe Punkt 32., ausgewiesen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge

2019 - Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 TEUR
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 1.017
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 213
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 4.365
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen
kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert
6.976
2018 - Operating-Leasingverhältnisse nach IAS 17 TEUR
Miet- und Leasingaufwand 19.235

Die Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert betreffen Miet- und Leasingverträge für IT-Ausstattung.

In der Kapitalflussrechnung wurden Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse in der Höhe von TEUR 27.166 erfasst, davon betreffen TEUR 15.021 Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten und TEUR 12.145 kurzfristige und geringerwertige Leasingverhältnisse sowie Zinsaufwendungen und Erträge aus Untermietverhältnissen von Nutzungsrechten.

Verlängerungsoptionen

Einige Miet- und Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Miet- und Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.

48. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER (IFRS 16)

Aus Leasinggebersicht werden sämtliche Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen.

Hiervon ausgenommen sind zwei Untermietverhältnisse, welche der Konzern als Finanzierungsleasingverhältnis einstuft. Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern Gebäude untervermietet, welche als Nutzungsrecht in den Sachanlagen ausgewiesen wurden.

In 2019 hat der Konzern einen das Gebäude betreffenden Verlust aus dem Abgang eines Nutzungsrechtes in Höhe von TEUR 99 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weiters hat der Konzern in 2019 Zinserträge auf Leasingforderungen in der Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 0) erfasst. Die Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen betragen per 31. Dezember 2019 TEUR 880. Davon sind TEUR 290 in unter einem Jahr fällig, TEUR 293 in 2 Jahren fällig und TEUR 297 in 3 Jahren fällig. Im Vorjahr hatte der Konzern nach IAS 17 keine Finanzierungsleasingvereinbarungen als Leasinggeber.

X . E RL Ä U T E RU N G E N ZU N A H E S T E H E N D E N U N T E RN E H M E N UND PERSONEN SOWIE ZU DEN ORGANEN

49. GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nach den Vorschriften des IAS 24 sind Angaben über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu machen.

Die Aktien der PIERER Mobility AG werden zum Stichtag 31. Dezember 2019 zu 60,87% von der Pierer Industrie AG gehalten, welche zu 100% im Besitz der Pierer Konzerngesellschaft mbH ist. Alleiniger Gesellschafter der Pierer Konzerngesellschaft mbH ist Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer.

Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer übte folgende wesentliche Organfunktionen im Pierer Konzerngesellschaft mbH-Konzern zum 31.12.2019 aus:

  • Vorstandsvorsitzender der Pierer Industrie AG, Wels
  • Vorstandsvorsitzender der PIERER Mobility AG, Wels
  • Vorstandsvorsitzender der KTM AG, Mattighofen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl SHW Industries AG, Kapfenberg
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
  • Aufsichtsratsmitglied der SHW AG, Aalen, Deutschland
  • Aufsichtsratsvorsitzender der WESTPARK WELS AG, Wels

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden im PIERER Mobility-Konzern nach "Gesellschafter nahe Unternehmen", "Assoziierte Unternehmen" und "sonstige Unternehmen" gruppiert.

Die PIERER Mobility AG steht mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, dem obersten Konzernmutterunternehmen, und deren Tochterunternehmen in einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Sämtliche Unternehmen, die in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH einbezogen und von der Pierer Konzerngesellschaft mbH beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, sind als nahestehende Unternehmen in der Kategorie "Gesellschafter nahe Unternehmen" ausgewiesen.

Assoziierte Unternehmen können dem Beteiligungsspiegel (siehe Kapitel XII) entnommen werden und betreffen alle nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.

Als sonstige Unternehmen werden alle Unternehmen definiert, welche vom Key-Management beherrscht werden. Als Key-Management definiert die PIERER Mobility AG prinzipiell Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates und gegebenenfalls weitere Manager in Schlüsselpositionen, die einen maßgeblichen Einfluss an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen auf den Konzern ausüben können. Zudem werden auch Familienangehörige des Key-Managements und deren Unternehmen berücksichtigt.

TEUR Gesellschafter nahe Unternehmen Assoziierte Unternehmen Sonstige Unternehmen 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 Forderungen 19.103 19.215 2.338 35.776 5.588 730 Verbindlichkeiten -3.110 -2.244 -5.959 -2.921 -521 -11.032 Erlöse 14.450 10.115 10.353 102.501 8.075 744 Aufwendungen -57.910 -33.760 -26.543 -26.289 -88.258 -93.461 Dividende -4.192 -7.135 0 0 0 0

Im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr gab es keine Transaktionen mit nahestehenden Personen (ausgenommen Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge, siehe Punkt 51.). Die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen stellen sich gemäß der beschriebenen Gruppierung wie folgt dar:

Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgten zu marktüblichen Bedingungen. Wesentliche Geschäftsbeziehungen werden nachfolgend erläutert:

GESELLSCHAFTER NAHE UNTERNEHMEN:

Die PIERER Mobility AG ist seit Veranlagung 2014 Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels. Die KTM AG ist seit 2017 Mitglied dieser Steuergruppe im Sinne des österreichischen Körperschaftssteuergesetzes. Die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Die zu leistenden Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied wurde in Form von einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt. Steuerliche Verluste werden auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaften evident gehalten und können auf dieser Ebene mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden.

Im Geschäftsjahr 2019 sind mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH insgesamt Aufwendungen in Höhe von TEUR 5.628 entstanden (Vorjahr: TEUR 14.789). Zum Bilanzstichtag bestehen offene Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 869 (Vorjahr: TEUR 1.358) und offene Forderungen in Höhe von TEUR 8.872 (Vorjahr: TEUR 13.014).

Seit 1. Oktober 2018 bildet die Pierer Industrie AG, Wels eine Organschaft im umsatzsteuerlichen Sinn mit der PIERER Mobility-Gruppe. Zum Bilanzstichtag sind Forderungen aus Umsatzsteuerguthaben in Höhe von TEUR 4.251 (Vorjahr: TEUR 5.704) offen.

Im Geschäftsjahr 2019 erhielt die PIERER Industrie AG Dividenden von der PIERER Mobility AG in Höhe von TEUR 4.192 (Vorjahr Pierer Konzerngesellschaft mbH: TEUR 4.258) aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr 2018. Im Rahmen des Pankl-Verkaufs wurden die im Vorjahr angefallenen Zinsen (Dividenden) aus dem von der Pierer Industrie AG gezeichneten Perpetual Bond in Höhe von TEUR 2.877 mit dem Verkaufspreis gegengerechnet (siehe auch Punkt 7. des Anhanges).

Weitere Transaktionen mit Gesellschafternahen Unternehmen betreffen aufwandsseitig größtenteils die Pankl-Gruppe, welche für die KTM-Gruppe als Zulieferer von Zukaufteilen fungiert. Die Pankl-Gruppe ist seit 30. Juni 2018 Teil des Pierer Industrie-Konzerns und somit aus Sicht der PIERER Mobility-Gruppe ein nahestehendes Unternehmen gemäß IAS 24.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 wurden die von der KTM Components GmbH gehaltenen Anteile an der KTM Components (Dalian) Co., Ltd., Dalian, China in Höhe von 100% zu einem Kaufpreis von TEUR 1.000 an die Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg, veräußert.

Zudem verkaufte die KTM AG, mit Wirkung zum 30. Juni 2019, 39% der Anteile an der KTM MOTOHALL GmbH, zu einem Kaufpreis von TEUR 5.676 an die PIERER IMMOREAL GmbH.

ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN:

Für Leistungen der Kiska GmbH sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 15.168 (Vorjahr: TEUR 17.778) angefallen. Gegenüber der Kiska GmbH bestanden zum 31.12.2019 offene Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.379 (Vorjahr: TEUR 2.875). Weitere Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Transaktionen mit der KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Philippinen.

Die Erlöse gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen im Wesentlichen Transaktionen mit der KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc.. Die Erlöse des Vorjahres betreffen überwiegend Lieferungen und Leistungen an die KTM Australia Holding Pty Ltd.

SONSTIGE UNTERNEHMEN:

Seit dem Jahr 2007 besteht eine Kooperation mit der indischen Bajaj-Gruppe. Die Bajaj-Gruppe ist der zweitgrößte Motorradhersteller in Indien mit einem Absatz von ca. 5,0 Mio. Motorrädern und Three-Wheelern im letzten Geschäftsjahr (Bilanzstichtag 31.3.2019). Den Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet die gemeinsame Entwicklung von Street-Motorrädern im Einstiegssegment, welche in Indien produziert und unter der Marke KTM von beiden Unternehmen in ihren Stammmärkten vertrieben werden.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Rajiv Bajaj, ist Vorstandsvorsitzender und Managing Director der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Srinivasan Ravikumar ist Director der Bajaj Auto International Holdings B.V., Amsterdam, Niederlande und President of Business Development and Assurance der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien. Die Bajaj Auto International Holdings B.V., Amsterdam, Niederlande, ein Tochterunternehmen der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien, hält zum 31.12.2019 47,99 % an der KTM AG. Gegenüber der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien, besteht zum 31.12.2019 eine Forderung in Höhe von TEUR 3.211 (Vorjahr: Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 5.029). Die Aufwendungen der Kategorie "Sonstige Unternehmen" betreffen größtenteils die Bajaj Auto Ltd.

Die PIERER Mobility AG hat im Dezember 2018 einen 24% Anteil an der Kiska GmbH von der Kiska Holding GmbH, Anif erworben, und hält zum 31.12.2018 50% an der Kiska GmbH. Gegenüber der Kiska Holding GmbH bestanden zum 31.12.2018 offene Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 6.000, welche im Jänner 2019 bezahlt wurden.

An Händler (KTM Braumandl GmbH, MX – KTM Kini GmbH, KTM Regensburg GmbH, KTM Wien Gmbh), an denen die KTM-Gruppe bis zum Geschäftsjahr 2019 Minderheitenanteile hielt und die als nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen bilanziert wurden, erfolgten fremdübliche Lieferungen von Motorrädern und Ersatzteilen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden diese Anteile an die Pierer Industrie AG zu einem Kaufpreis von TEUR 177 veräußert. Transaktionen mit diesen Gesellschaften werden ab 2019 unter Sonstige ausgewiesen.

50. ORGANE DER PIERER MOBILITY AG

Als jeweils kollektivvertretungsbefugte Vorstandsmitglieder waren nachstehende Herren bestellt:

Dipl.-Ing. Stefan P i e r e r , CEO Mag. Friedrich R o i t h n e r , CFO Mag. Ing. Hubert T r u n k e n p o l z, CSO Mag. Viktor S i g l, MBA (seit 19.12.2019) Dipl. Ing. Harald P l ö c k i n g e r (bis 28.2.2019)

Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren nachstehende Herren bestellt: Josef B l a z i c e k , Vorsitzender Dr. Ernst C h a l u p s k y , Stellvertreter des Vorsitzenden Mag. Klaus R i n n e r b e r g e r Ing. Alfred H ö r t e n h u b e r

51. VO R S TA N D S - U N D A U F S I CH T S R AT S BE ZÜ G E

Die Vergütung für den Vorstand 2019 der PIERER Mobility AG beinhaltet Gehälter, Sachleistungen, Prämien, Abfertigungen sowie Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse und betrug TEUR 2.908 (Vorjahr: TEUR 2.745). Weiters ergaben Bezüge für Mitglieder des Vorstandes aus Vorperioden eine Gutschrift in Höhe von TEUR 177. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung für den Vorstand und es wurden im Geschäftsjahr 2019 keine Pensionskassenzahlungen an den Vorstand geleistet. Die Dienstzeitaufwendungen nach IFRS betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 419).

Für das Geschäftsjahr 2019 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2020) wird eine Vergütung an den Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG von insgesamt TEUR 57 (Vorjahr: TEUR 62) vorgeschlagen.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrats der PIERER Mobility AG.

XI. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Die PIERER Mobility AG hat am 3. März 2020 die Notierung ihrer Aktien auch im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen.

Mit Wirkung zum 1. Jänner 2020 hat die KTM Immobilien GmbH 80% der Anteile an der KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen, erworben und damit ihre Anteile von 10% auf 90% erhöht. Daher wird die KTM MOTOHALL GmbH mit 1.1.2020 vollkonsolidiert. Aufgrund der erst nach dem Bilanzstichtag getroffenen Vereinbarungen sind aus zeitlichen Gründen im Einklang mit IFRS 3 sämtliche unten genannten Positionen als vorläufig zu betrachten. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der KTM MOTOHALL GmbH stellen sich bei Erlangung der Beherrschung (wirksam im Geschäftsjahr 2020) wie folgt dar:

TEUR

Langfristige Vermögenswerte 44.095
Kurzfristige Vermögenswerte 1.351
Langfristige Verbindlichkeiten -18.872
Kurzfristige Verbindlichkeiten -24.990
Nettovermögen 1.584
Zugang nicht beherrschende Anteile -158
Fair Value der bisher bilanzierten Anteile -1.455
Firmenwert 110
Gegenleistung -80
Erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 403
Netto-Abfluss aus der Akquisition 323

Die bisher gehaltenen Anteile wurden nach IFRS 9 bereits zum Fair Value bewertet. Der Firmenwert in Höhe von TEUR 110 ergibt sich aus dem Ergebnispotential der Gesellschaft, welches gemäß IFRS nicht individuell aktivierungsfähigen Positionen zuzuordnen ist. Der Firmenwert wird in voller Höhe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KTM" zugeordnet. Im Rahmen des Unternehmenserwerbes werden beizulegende Zeitwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 869 übernommen. Die voraussichtlich uneinbringlichen Forderungen sind als unwesentlich zu betrachten.

Weitere Ereignisse nach dem 31.12.2019, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden materiell sind, sind entweder im vorliegenden Abschluss berücksichtigt oder nicht bekannt.

XII. KONZERNUNTERNEHMEN (BETEILIGUNGSSPIEGEL)

Der Beteiligungsspiegel enthält alle Gesellschaften, die neben den Mutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden.

Gesellschaft Erstkonso 31.12.19 31.12.18
liederungs
zeitpunkt
Anteilshöhe Konsolidie Anteilshöhe Konsolidie
Vollkonsolidierte Gesellschaften: % rungsart % rungsart
KTM AG, Mattighofen 31.5.2005 51,71 KVI 51,69 KVI
KTM Immobilien GmbH, Mattighofen 31.5.2005 51,71 KVI 51,69 KVI
KTM North America, Inc., Amherst, Ohio, USA 31.5.2005 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM-Motorsports Inc., Amherst, Ohio, USA 31.5.2005 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Japan K.K., Tokyo, Japan 31.5.2005 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM-Racing AG, Frauenfeld, Schweiz 31.5.2005 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Sportcar GmbH, Mattighofen 31.5.2005 51,71 KVI 51,69 KVI
KTM Motorcycles S.A. Pty. Ltd., Northriding, Südafrika 1.3.2009 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Sportmotorcycle Mexico C.V. de S.A., Lerma, Mexiko 1.6.2009 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen 31.3.2011 51,71 KVI 51,69 KVI
KTM-Sportmotorcycle India Private Limited, Pune, Indien 1.6.2012 51,71 KVA 51,69 KVA
Husqvarna Motorcycles GmbH, Mattighofen 1.1.2013 51,71 KVI 51,69 KVI
KTM Sportmotorcycle Deutschland GmbH, Ursensollen, 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
Deutschland
KTM Switzerland Ltd., Frauenfeld, Schweiz 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Sportmotorcycle UK Ltd., Brackley, Großbritannien 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM-Sportmotorcycle Espana S.L., Terrassa, Spanien 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Sportmotorcycle France SAS, Saint Priest, Frankreich 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Sportmotorcycle Italia S.r.l., Meran, Italien 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM-Sportmotorcycle Nederland B.V., Malden, Niederlande 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Sportmotorcycle Scandinavia AB, Örebro, Schweden 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM-Sportmotorcycle Belgium S.A., Gembloux, (vormals:
Wavre), Belgien
31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Canada Inc., Chambly, (vormals: St-Bruno), Kanada 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Hungária Kft., Budapest (vormals: Törökbalint), Ungarn 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Central East Europe s.r.o., Bratislava, Slowakei 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Österreich GmbH, Mattighofen 31.12.2013 51,71 KVI 51,69 KVI
KTM Nordic Oy, Vantaa, Finnland 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Sportmotorcycle d.o.o., Marburg, Slowenien 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Czech Republic s.r.o., Pilsen, Tschechien 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Sportmotorcycle SEA PTE. Ltd., Singapur, Singapur 1.1.2014 51,71 KVA 51,69 KVA
Husqvarna Motorcycles Italia S.r.l., Meran, Italien 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
Husqvarna Motorcycles Deutschland GmbH, Ursensollen,
Deutschland
31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
Husqvarna Motorcycles Espana S.L., Terrassa, Spanien 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
Husqvarna Motorcycles UK Ltd., Brackley, Großbritannien 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
Husqvarna Motorcycles France SAS, Saint Priest, Frankreich 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
Gesellschaft Erstkonso 31.12.19 31.12.18
liederungs
zeitpunkt
Anteilshöhe
%
Konsolidie
rungsart
Anteilshöhe
%
Konsolidie
rungsart
HQV Motorcycles Scandinavia AB, Örebro, Schweden 31.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
Husqvarna Motorcycles North America, Inc., Murrieta, CA,
USA
1.12.2013 51,71 KVA 51,69 KVA
Husqvarna Motorsports, Inc., Murrieta, CA, USA 1.4.2015 51,71 KVA 51,69 KVA
Husqvarna Motorcycles S.A. Pty. Ltd., Northriding, Südafrika 1.4.2015 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen 16.9.2016 51,71 KVI 51,69 KVI
WP Suspension GmbH, Mattighofen 30.11.2016 51,71 KVI 51,69 KVI
KTM Sportmotorcycle MEA DMCC, Dubai 30.11.2016 51,71 KVA 51,69 KVA
WP Suspension North America, Inc., Murrieta, CA, USA 31.8.2017 51,71 KVA 51,69 KVA
KTM do Brasil Ltda., Sao Paulo, Brasilien 31.12.2017 51,71 KVA 51,69 KVA
W Verwaltungs AG, Mattighofen 30.6.2005 51,64 KVI 51,62 KVI
KTM Components GmbH, Munderfing 30.11.2007 51,64 KVI 51,62 KVI
WP Immobilien GmbH, Munderfing 30.4.2005 51,64 KVI 51,62 KVI
WP Components GmbH, Munderfing 31.12.2009 51,64 KVI 51,62 KVI
KTM Components (Dalian) Co., Ltd., (vormals: WP Cooling
Systems (Dalian) Co. Ltd.), Dalian, China
31.12.2017 - - 51,62 KVA
Fuhrmann Erodiertechnik GmbH, Munderfing 1.1.2018 - - 51,62 KVI
KTM Beteiligungs GmbH, Mattighofen 30.4.2018 51,71 KVI 51,69 KVI
KTM Australia Holding Pty Ltd. (vormals: Motorcycle Distri
butors Australia Pty Ltd.), West Perth, Australien
1.7.2019 51,71 KVA 13,44 KEA
KTM Australia Pty Ltd. (vormals: Butmatic Pty Ltd.), Welsh
pool, Australien
1.7.2019 51,71 KVA - -
HQVA Pty Ltd., West Perth, Australien 1.7.2019 51,71 KVA - -
KTM Motorcycles Distributers NZ Limited Wellington Central,
Neuseeland
1.7.2019 51,71 KVA - -
Cero Design Studio S.L., Barcelona, Spanien 1.10.2019 25,86 KVA 13,44 KEA
GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen 31.10.2019 51,71 KVI - -
PF Beteiligungsverwaltungs GmbH, Wels 31.12.2016 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM Technologies GmbH, Anif 1.10.2019 74,00 KVI 74,00 KVI
KTM Innovation GmbH, Wels 31.3.2018 100,00 KVI 74,00 KVI
Avocodo GmbH, Linz 30.4.2019 70,00 KVI - -
Platin 1483. GmbH, Schweinfurt, Deutschland 31.12.2019 100,00 KVA - -
PEXCO GmbH, Schweinfurt, Deutschland 31.12.2019 100,00 KVA 40,00 KEA
PEXCO Italia S.r.l, Meran, Italien 31.12.2019 100,00 KVA - -
PEXCO Suisse GmbH, Frauenfeld, Schweiz 31.12.2019 100,00 KVA - -
PEXCO France SAS, Saint Priest, Frankreich 31.12.2019 100,00 KVA - -

Assoziierte Unternehmen:

Philippinen KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Binan, Laguna, - 17,58 KEA 17,57 KEA
KTM Wien GmbH, Vösendorf - - - 13,44 KEI
KTM Braumandl GmbH, Wels - - - 13,44 KEI
MX - KTM Kini GmbH, Wiesing - - - 13,44 KEI
KTM Regensburg GmbH, Regensburg, Deutschland - - - 13,44 KEA
Gesellschaft Erstkonso
liederungs
zeitpunkt
31.12.19 31.12.18
Anteilshöhe
%
Konsolidie
rungsart
Anteilshöhe
%
Konsolidie
rungsart
China Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd.,
Hangzhou City, Zhejiang (vormals: Zhejiang Province), China
- 25,34 KEA 25,33 KEA
Kiska GmbH, Anif - 50,00 KEI 50,00 KEI
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte:
Wethje Immobilien GmbH, Vilshofen-Pleinting, Deutschland - 6,00 - 6,00 -
AC styria Mobilitätscluster GmbH, Grambach - 12,33 - 12,33 -
KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen - 5,17 - 25,33 KEI

Legende: KVI Vollkonsolidierung, Inland KEI Einbeziehung at-equity, Inland KVA Vollkonsolidierung, Ausland KEA Einbeziehung at-equity, Ausland

XIII. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES

Der Konzernabschluss wird am 26.3.2020 (Vorjahr: 19.3.2019) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.

Wels, am 6. März 2020

Der Vorstand der PIERER Mobility AG

Dipl.-Ing. Stefan Pierer Mag. Friedrich Roithner Mag. Ing. Hubert Trunkenpolz Mag. Viktor Sigl, MBA

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der

PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

WERTHALTIGKEIT FIRMENWERT UND MARKE KTM AG

Siehe Konzernabschluss Note 22 und Note 23.

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der PIERER Mobility AG werden für die zahlungsmittelgenerierende Einheit KTM AG ein Firmenwert in Höhe von 109,9 Mio EUR sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von 61,1 Mio EUR ausgewiesen. Die PIERER Mobility AG überprüft daher mindestens einmal jährlich und bei Vorliegen von Anhaltspunkten die zahlungsmittelgenerierende Einheit KTM AG auf Wertminderung.

Hierfür ermittelt die PIERER Mobility AG den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit KTM AG anhand eines Discounted-Cashflow-Verfahrens. Das Ergebnis des Werthaltigkeitstests ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelflüsse (unter Berücksichtigung von künftigen Umsatzwachstum, Ergebnismargen und langfristigen Wachstumsraten) sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Das Ergebnis der Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte beruht daher wesentlich auf Schätzungen des Managements und ist folglich mit Unsicherheiten behaftet.

Für den Konzernabschluss besteht damit das Risiko, dass nicht angemessene Schätzungen eine wesentliche Auswirkung auf den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit KTM AG und damit den Wertansatz von Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in der Konzernbilanz und das operative Ergebnis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung haben können.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit KTM AG wie folgt beurteilt:

  • Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Mittelfristplanung abgeglichen.
  • Darüber hinaus haben wir die Annahmen über Wachstumsraten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen leitenden Personen im Unternehmen erörtert und erhoben, wie die historischen Erfahrungen die Planung des Managements beeinflussen. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Zusätzlich haben wir die Methodik der durchgeführten Wertminderungstests sowie der Ermittlung der Kapitalkostensätze unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben unsere Bewertungsspezialisten mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
  • Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen zum Firmenwert und zur Marke im Konzernabschluss sachgerecht sind.

ERSTKONSOLIDIERUNG UND KAUFPREISALLOKATION

Siehe Konzernabschluss Note 7 "Veränderungen im Konsolidierungskreis"

Das Risiko für den Abschluss

Die PIERER Mobility AG hielt bisher 26 % der Anteile an der Motorcycle Distributors Australia Pty Ltd (nunmehr KTM Australia Holding Pty Ltd) sowie 40 % der Anteile an der PEXCO GmbH. Mit Wirkung zum Stichtag vom 1. Juli 2019 erwarb die PIERER Mobility AG die restlichen 74 % Anteile an der Motorcycle Distributors Australia Pty Ltd. Die restlichen 60 % der Anteile an der PEXCO GmbH erwarb die PIERER Mobility AG mit Wirkung zum 23. Dezember 2019. Dadurch erlangte die PIERER Mobility AG Beherrschung über die Motorcycle Distributors Australia Pty Ltd sowie die PEXCO GmbH.

Die bisher gehaltenen Anteile an erworbenen Gesellschaften sind nach IFRS 3 zum beizulegenden Zeitwert am Tag des Erwerbs anzusetzen. Das Ergebnis aus der Neubewertung der bisher gehaltenen Eigenkapitalanteile beträgt 9,7 Mio EUR und ist im operativen Ergebnis erfasst.

Die Zuordnung der übertragenen Gegenleistung und des beizulegenden Zeitwertes der bisher gehaltenen Anteile zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden führte im Rahmen der Kaufpreisallokation der PEXCO GmbH zum Ansatz von Kundenbeziehungen in Höhe von 12,4 Mio EUR. Darüber hinaus kam es bei PEXCO GmbH und Motorcycle Distributors Australia Pty Ltd zum Ansatz eines Firmenwertes.

Der im Zuge der Kaufpreisallokation durchgeführten Bewertung der Kundenbeziehungen liegen Einschätzungen des Managements zu den wesentlichen Bewertungsannahmen wie Kapitalkosten, Umsatz- und Margenentwicklung und erwartete Wechselraten zugrunde.

Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die bisher gehaltene Anteile nicht angemessen bewertet sind und die wesentlichen erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden nicht vollständig identifiziert oder fehlerhaft bewertet sind. Zudem besteht das Risiko, dass die Angaben im Konzernanhang zum Erwerb nicht vollständig und sachgerecht sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Wir haben uns durch Befragungen des Managements und anderer Mitarbeiter der PIERER Mobility AG sowie durch Einsicht in die relevanten Verträge ein Verständnis von den Erwerbstransaktionen verschafft. Die Gesamtkaufpreise haben wir mit den zugrunde liegenden Kaufverträgen und den Zahlungsnachweisen abgestimmt.
  • Des Weiteren haben wir gewürdigt, ob die vorgenommene Identifikation der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden die Anforderungen des IFRS 3 erfüllt. Dies umfasst unter anderem die Beurteilung, ob die angesetzten immateriellen Vermögenswerte zutreffend identifiziert und bewertet und Wertanpassungen von Vermögenswerten und Schulden angemessen ermittelt wurden.
  • Für die Kaufpreisallokation der PEXCO GmbH haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt, ob das verwendete Bewertungsverfahren inklusive der Ableitung der gewichteten Kapitalkostensätze für die Kundenbeziehungen mit den relevanten Bewertungsgrundsätzen im Einklang steht. Die für die Bewertung der Kundenbeziehungen herangezogenen Planannahmen haben wir mit den Planungsverantwortlichen erörtert und erhoben, ob externe Informationen und Erfahrungen der Vergangenheit adäquat berücksichtigt wurden.
  • Darüber hinaus haben wir uns von der korrekten Abbildung der Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss der PIERER Mobility AG überzeugt. Dabei haben wir auch beurteilt, ob die Anhangangaben zu den Erwerben vollständig und sachgerecht sind.

V E R A N T W O R T L I CH K E I T E N D E R G E S E T ZL I CH E N V E R T RE T E R UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

V E R A N T W O R T L I CH K E I T E N D E S A B S CH L U S S P RÜ F E R S F Ü R DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-

menstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

S O N S T I G E G E S E T ZL I CH E U N D A N D E RE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 29. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Helge Löffler.

Linz, am 6. März 2020

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Helge Löffler Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG DES VORSTANDES

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wels, im März 2020

Der Vorstand der PIERER Mobility AG

Dipl.-Ing. Stefan Pierer Mag. Friedrich Roithner Mag. Ing. Hubert Trunkenpolz Mag. Viktor Sigl, MBA

FINANZKALENDER

30. Januar 2020 Veröffentlichung vorläufiger Jahreszahlen 2019 (nach Börsenschluss)
30. März 2020 Veröffentlichung Jahresfinanzbericht 2019
20. April 2020 Nachweisstichtag Hauptversammlung
30. April 2020 23. ordentliche Hauptversammlung (voraussichtlich)
7. Mai 2020 Ex-Dividenden-Tag
8. Mai 2020 Nachweisstichtag "Dividenden" (Record Date)
11. Mai 2020 Dividenden-Zahltag
31. August 2020 Bericht zum 1. Halbjahr 2020 (nach Börsenschluss)

IMPRESSUM

Eigentümer, Herausgeber und Verleger PIERER Mobility AG Edisonstraße 1 4600 Wels, Österreich FN 78112 x/Landes- und Handelsgericht Wels

KONTAKT

Mag. Michaela Friepeß Investor Relations Telefon: +43 7242 69 402 E-Mail: [email protected] Website: www.pierermobility.com

Grafische Umsetzung: Grafik-Buero Elena Gratzer, 4615 Holzhausen, www.grafik-buero.at

Fotos: KTM-Archiv, Husqvarna-Archiv, WP-Archiv, Husqvarna E-Bicycles-/PEXCO-Archiv, GASGAS-Archiv, Titelbild: Red Bull KTM MotoGP Team Presentation 2020 / Foto: ©Sebas Romero. Der vorliegende Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Richtigkeit der Daten überprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben geringfügige Rechendifferenzen bzw. Satz- und Druckfehler auftreten können. Personenbezogene Begriffe wie "Mitarbeiter" oder "Arbeitnehmer" werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet.

Dieser Bericht und die darin enthaltenen zukunftsweisenden Angaben wurden auf Basis aller während der Erstellung zur Verfügung stehenden Daten und Informationen erstellt. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in diesem Bericht angegebenen zukunftsbezogenen Aussagen aufgrund unterschiedlicher Faktoren abweichen können.

Dieser Geschäftsbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.

SIEGE & ERFOLGE 2019

KTM

WELT- UND US-MEISTERSCHAFTEN

AMA 450SX Supercross World Champion Cooper Webb (USA) FIM 85cc Junior Motocross World Champion Valerio Lata (ITA) FIM MX2 Motocross World Champion Jorge Prado (ESP) FIM Cross-Country Rallies World Champion Sam Sunderland (GBR) FIM Junior Cross-Country Rallies Luciano Benavides (ARG) FIM Women's Cross-Country Rallies Laia Sanz (ESP) WESS Enduro World Championship Manuel Lettenbichler (GER)

HERSTELLERTITEL

FIM SuperEnduro World Championship AMA Supercross 450SX FIM 85cc World Championship FIM MX2 World Championship Cross-Country Rallies World Championship

MOTORSPORT ERGEBNISSE

FIM SuperEnduro World Championship Cody Webb (2. Platz) Taddy Blazusiak (3. Platz)

Dakar Rallye Toby Price (1. Platz) Matthias Walkner (2. Platz) Sam Sunderland (3. Platz)

MotoGP Pol Espargaro (11. Platz)

Moto2 Brad Binder (2. Platz)

Moto3 Aron Canet (2. Platz) Celestino Vietti (6. Platz)

FIM Motocross World Championship

Jorge Prado – MX2 (1. Platz) Tom Vialle – MX2 (4. Platz) Glenn Coldenhoff – MXGP (3. Platz)

FIM Motocross of Nations Glenn Coldenhoff – Team Netherlands (1. Platz) Jeffrey Herlings – Team Netherlands (1. Platz)

Extreme Enduro (Wins)

Manuel Lettenbichler (1. Platz) – Red Bull Romaniacs, RO Manuel Lettenbichler (1. Platz) – GetzenRodeo, GER

French Beach Race Series Nathan Watson (1. Platz)

FIM International Six Days Enduro Kailub Russell – Team USA (1. Platz)

Taylor Robert – Team USA (1. Platz) Josep Garcia – Team Spain (4. Platz)

AMA 450MX Pro Motocross Championship Marvin Musquin (3. Platz) Cooper Webb (6. Platz)

HUSQVARNA MOTORCYCLE

WELT- UND US-MEISTERSCHAFTEN

FIM SuperEnduro World Champion Colton Haaker

FIM 125cc Junior Motocross World Champion Mattia Guadagnini

MOTORSPORT ERGEBNISSE

FIM SuperEnduro World Championship Colton Haaker (1. Platz) Alfredo Gomez (5. Platz)

FIM Cross Country Rallies World Championship Andrew Short (2. Platz) Pablo Quintanilla (7. Platz)

FIM Motocross World Championship Thomas Kjer Olsen – MX2 (2. Platz) Jed Beaton – MX2 (12. Platz) Pauls Jonass – MXGP (6. Platz) Arminas Jasikonis – MXGP (7. Platz)

FIM Motocross of Nations Zach Osborne – Team USA (6. Platz) Jason Anderson – Team USA (6. Platz) Pauls Jonass – Team Latvia (8. Platz) Thomas Kjer Olsen – Team Denmark (10. Platz)

World Enduro Super Series Alfredo Gomez (2. Platz) Graham Jarvis (5. Platz) Billy Bolt (9. Platz)

Extreme Enduro

Graham Jarvis (1. Platz) – Erzbergrodeo Hare Scramble, AUT Graham Jarvis (1. Platz) – Hixpania Hard Enduro, ESP Alfredo Gomez (2. Platz) – Hixpania Hard Enduro, ESP Alfredo Gomez (2. Platz) – Romaniacs, RO Graham Jarvis (3. Platz) – Romaniacs, RO Alfredo Gomez (2. Platz) – GetzenRodeo, GER

AMA 450SX Supercross Championship Dean Wilson (6. Platz) Zach Osborne (14. Platz)

AMA 250SX Supercross Championship Michael Mosiman (6. Platz) 250SX West Jordan Bailey (10. Platz) 250SX East

AMA 450MX Pro Motocross Championship Jason Anderson (4. Platz) Zach Osborne (5. Platz) Dean Wilson (13. Platz)

AMA 250MX Pro Motocross Championship Michael Mosiman (8. Platz) Jordan Bailey (15. Platz)

PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels

Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva
31.12.2019
EUR
31.12.2018
TEUR
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Vorteile sowie
daraus abgeleitete Lizenzen
11.349,27 19
II. Sachanlagen:
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 451.373,51 506
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
(davon Umgründungsmehrwert
EUR 57.253.610,76; Vorjahr: TEUR 57.254)
336.737.489,49 309.616
2. Ausleihungen an verbun
denen Unternehmen 6.000.000,00 0
3. Beteiligungen 9.701.000,00 14.724
4. Ausleihungen an Unternehmen mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0,00 6.000
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 206.032,20 206
352.644.521,69 330.547
353.107.244,47 331.071
B. Umlaufvermögen:
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.394,33 11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 6.135.168,41 9.293
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 601.525,96 401
3. Forderungen gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 1.059
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 355.414,07 746
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 301.956,03 293
5. Wertpapiere und Anteile 1.194.288,76 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
7.698.265,57 11.109
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.585.275,04 25.903
12.283.540,61 37.011
C. Rechnungsabgrenzungsposten 62.872,47 63
365.453.657,55 368.146

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
TEUR
A. Eigenkapital:
I. Eingefordertes und einbezahltes
Nennkapital (Grundkapital):
1. Gezeichnetes Nennkapital (Grundkapital) 22.538.674,00 22.539
2. Eigene Anteile -108.015,00 0
22.430.659,00 22.539
II. Kapitalrücklagen:
1. Gebundene 10.057.108,87 9.949
2. Nicht gebundene 197.736.363,91 202.848
207.793.472,78 212.797
III. Gewinnrücklage:
Gesetzliche Rücklage 2.253.867,40 2.254
IV. Bilanzgewinn (davon Gewinnvortrag
EUR 70.361.030,38; Vorjahr: TEUR 18.377) 86.242.405,56 77.123
318.720.404,74 314.713
B. Rückstellungen:
1. Abfertigungsrückstellung 54.900,00 153
2. Sonstige Rückstellungen 2.718.614,36 3.034
2.773.514,36 3.187
C. Verbindlichkeiten:
1. Schuldscheindarlehen 12.000.000,00 12.000
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.000.000,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.000.000,00 12.000
2. Namensschuldverschreibungen 30.000.000,00 30.000
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 30.000.000,00 30.000
3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,05 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,05 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 82.234,69 527
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 82.234,69 527
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 807.490,15 36
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 807.490,15 36
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
6. Sonstige Verbindlichkeiten 1.070.013,56 7.528
davon aus Steuern 27.359,09 84
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 28.921,41 31
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 785.276,13 7.252
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 284.737,43 276
43.959.738,45 50.091
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.675.001,02 7.814
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 36.284.737,43 42.276
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 155
365.453.657,55 368.146

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019

2019 2018
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 14.077.693,01 15.149
2. Sonstige betriebliche Erträge:
a) Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen 16.472,60 0
b) Übrige 197.374,01 0
213.846,61 0
3. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen:
Aufwendungen für bezogene Leistungen -10.173.797,33 -9.837
4. Personalaufwand:
a) Gehälter -1.098.412,05 -1.964
b) Soziale Aufwendungen -292.079,21 -360
davon für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -36.384,73 -69
davon für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -233.655,74 -267
-1.390.491,26 -2.324
5. Abschreibungen:
Auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -75.350,44 -72
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen:
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern
vom Einkommen und vom Ertrag fallen
-7.336,83 -23
b) Übrige -3.593.114,06 -5.630
-3.600.450,89 -5.652
7. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 6
(Betriebsergebnis) (Übertrag)
-948.550,30 -2.736
2019 2018
EUR TEUR
Übertrag: -948.550,30 -2.736
8. Erträge aus Beteiligungen (davon aus
verbundenen Unternehmen
EUR 14.906.640,00; Vorjahr: TEUR 16.745)
15.790.077,50 16.953
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 142.175,18; Vorjahr: TEUR 351)
142.916,74 373
10. Erträge aus dem Abgang von und der
Zuschreibung zu Finanzanlagen und
Wertpapieren des Umlaufvermögens
6.407,51 52.310
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon
betreffend verbundene Unternehmen
EUR 0,00; Vorjahr: TEUR 1.493)
-1.494.461,27 -5.428
12. Zwischensumme aus Z 8 bis Z 11 (Finanzergebnis) 14.444.940,48 64.207
13. Ergebnis vor Steuern 13.496.390,18 61.470
14. Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag (aus Steuerumlage)
2.493.000,00 -2.500
15. Ergebnis nach Steuern =
Jahresüberschuss
15.989.390,18 58.970
16. Zuweisung zu Kapitalrücklagen -108.015,00 0
17. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0,00 -225
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 70.361.030,38 18.377
19. Bilanzgewinn 86.242.405,56 77.123

Anhang für das Geschäftsjahr 2019 der PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels

I. Anwendung der unternehmensrechtlichen Vorschriften und allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der gegenwärtigen Fassung aufgestellt worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht.

Bei der Gesellschaft handelt es sich gemäß § 221 Abs 3 2. Satz UGB um eine große Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinn des § 244 UGB und hat einen Konzernabschluss, der beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer FN 78112 x hinterlegt wird, aufzustellen.

Die Gesellschaft steht mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels (oberstes Konzernmutterunternehmen), und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer FN 134766 k hinterlegt und stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis dar.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Der Liquiditätsplan der PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) sieht in den 12 Monaten nach dem Bilanzerstellungszeitpunkt keinen zusätzlichen Finanzierungsbedarf vor. Sämtliche Tilgungen, Zinszahlungen und operativen Aufwendungen können aus den liquiden Mitteln gedeckt werden.

Die operativen Gesellschaften der PIERER Mobility AG-Gruppe sind eigenständig mittel- und langfristig finanziert.

Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden.

Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2019 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 3 bis 4 Jahren abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände und geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert unter je EUR 400,00) werden sofort als Aufwand erfasst.

Beilage I/7

Sachanlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 400,00) werden im Zugangsjahr aktiviert und voll abgeschrieben.

Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundlegung folgender Nutzungsdauern:

Nutzungsdauer
in Jahren
Büro und Geschäftsausstattung 3 - 10
Investitionen in Fremdgebäude i10

Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.

Finanzanlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen – soweit diese notwendig sind, um dauernden Wertminderungen Rechnung zu tragen – angesetzt. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens werden im Anlassfall auf ihre Werthaltigkeit untersucht. Im Geschäftsjahr 2019 wurde der Anteil an der KTM AG von der Gesellschaft einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Im Geschäftsjahr 2019 lag bei mehreren Anteilen ein Anlassfall für eine Werthaltigkeitsprüfung vor. Auslöser einer anlassbezogenen Überprüfung insbesondere eine statische Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital zum Bilanzstichtag. Anlassbezogene Bewertungen werden auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen und von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig sind, durchgeführt. Für Anteile die kurz vor dem Bilanzstichtag erworben wurden, bildet der Kaufpreis die Grundlage für die geführte Werthaltigkeitsprüfung. Bei der Werthaltigkeitsprüfung ergaben sich keine Abwertungserfordernisse.

Beilage I/8

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag, vermindert um notwendige Wertberichtigungen angesetzt.

Die Abfertigungsrückstellungen betreffen vertraglich vereinbarte Abfertigungen und werden vereinfachend nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,1 % (Vorjahr: 2,0 %) und geplanten Gehaltserhöhungen von 2,75 % (Vorjahr: 2,8 %) ermittelt. Der Ansammlungszeitraum läuft bis zum Ende der vertraglichen Vereinbarung.

Der Rechnungszinssatz für Abfertigungsrückstellungen wird aus dem 10-jährigen Durchschnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgeleitet.

Die Zinsaufwendungen betreffend Abfertigungsrückstellungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im betreffenden betrieblichen Aufwand erfasst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (vergleiche Anlage 1 zum Anhang).

Die Finanzanlagen haben sich insbesondere durch folgende Transaktionen verändert:

Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 24.4.2019 hat die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) 26 % Anteile an der Tochtergesellschaft KTM Innovation GmbH, Wels, erworben. Zum Stichtag hält die Gesellschaft 100 % Anteile an der KTM Innovation GmbH, Wels.

Die Gesellschaft hat im laufenden Geschäftsjahr 1.722 Stück Aktien an der KTM AG erworben.

Der Gesamte Umgründungsmehrwert in Höhe von EUR 57.253.610,76 (Vorjahr: TEUR 57.254) wird dem Tochterunternehmen KTM AG, Mattighofen, zugeordnet.

Zum Stichtag hält die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels, 51,71 % Anteile an der KTM AG, Mattighofen.

Mit Notariatsakt vom 9.5.2019 hat die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels, 70 % Anteile an der Avocodo GmbH, Linz, erworben.

An der Wethje Immobilien GmbH, Vilshofen-Pleinting, Deutschland, hält die Gesellschaft unverändert 6 % Anteile.

Zum Stichtag hält die Gesellschaft nun 50 % Anteile an der Kiska GmbH, Anif.

Die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels, hält zum Stichtag 31.12.2019 unverändert 74 % Anteile an der KTM Technologies GmbH, Anif.

Mit Geschäftsanteilskaufvertrag vom 23.12.2019 hat die Gesellschaft einerseits 20 % Anteile an der PEXCO GmbH, Schweinfurt, Deutschland, erworben und die Anteile damit von 40 % auf 60 % erhöht und andererseits 100 % Anteile an der Platin 1483. GmbH, Schweinfurt, Deutschland, erworben. Die Platin 1483. GmbH, Schweinfurt, Deutschland, ist zu 40 % an der PEXCO GmbH, Schweinfurt, Deutschland, beteiligt.

Die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels, hält unverändert 12,33 % Anteile an der AC styria Mobilitätscluster GmbH, Grambach.

Die Ausleihung an verbundenen Unternehmen resultiert in Höhe von EUR 6.000.000,00 gegenüber der PEXCO GmbH, Schweinfurt, Deutschland.

Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und keine Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen sowie keine Abschreibungen auf Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens vorgenommen. Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen besteht auf Grund von langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen für das Geschäftsjahr 2020 eine Verpflichtung von EUR 403.622,64 (Vorjahr: TEUR 380). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für die nächsten 5 Jahre beträgt EUR 1.802.621,09 (Vorjahr: TEUR 1.764).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Finanzierungsforderungen in Höhe von EUR 4.993.091,92 (Vorjahr: TEUR 401), Forderungen aus laufenden Verrechnungen und sonstige Forderungen in Höhe von EUR 1.133.497,39 (Vorjahr: TEUR 2.592), Forderungen aus Steuern in Höhe von EUR 8.579,10 (Vorjahr: TEUR 0) sowie Forderungen aus Steuerumlagen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 6.300).

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultierten im Vorjahr aus Finanzierungsforderungen in Höhe von TEUR 1.000 sowie Forderungen aus laufenden Verrechnungen und sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 59.

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 355.414,07 (Vorjahr: TEUR 746) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Versicherungsleistungen für ehemalige Mitarbeiterin in Höhe von EUR 284.737,42 (Vorjahr: TEUR 276), Forderungen aus Steuern in Höhe von EUR 818,78 (Vorjahr: TEUR 37) sowie Forderungen aus laufenden Verrechnungen in Höhe von EUR 984,32 (Vorjahr: TEUR 416).

Eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital)

Das eingeforderte und einbezahlte Nennkapital (Grundkapital) der Gesellschaft resultiert in Höhe von EUR 22.538.674,00 und ist in 22.538.674 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert, aufgeteilt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 108.015 Stück eigene Aktien erworben, welche vom Nennkapital in Höhe von EUR 108.015,00 abgezogen wurden.

Die Aktien der Gesellschaft notieren an der Wiener, an der Frankfurter sowie an der Schweizer Börse.

Das genehmigte Kapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 11.269.337,00 (Vorjahr: TEUR 11.269). Der Vorstand wurde bis 26.4.2023 ermächtigt gemäß § 169 AktG das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu weitere EUR 11.269.337,00 durch Ausgabe von bis zu 11.269.337 Stück neue, auf Inhaber oder Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Barund/oder Sacheinlage – allenfalls in mehrere Tranchen – erhöhen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.

Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) vom 4.10.2019 hat der Vorstand entschieden, ein Rückkaufprogramm zu lancieren und bis zu 7,404 % (entsprechend 20 % des Free Floats) des Grundkapitals zurückzukaufen. Basierend darauf umfasst der beschlossene Rückkauf eigener Inhaberaktien maximal 1.668.763 Inhaberaktien. Zum Stichtag hat die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) 108.015 Stück eigene Aktien erworben.

Die Veränderung der nicht gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 202.848.066,00 um EUR 5.111.702,09 auf EUR 197.736.363,91 resultiert aus dem Erwerb von 108.105 Stück eigenen Aktien.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 2.718.614,36 (Vorjahr: TEUR 3.034) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prämien in Höhe von EUR 268.620,00 (Vorjahr: TEUR 566), Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 230.900,00 (Vorjahr: TEUR 290), Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube und Zeitguthaben in Höhe von EUR 46.794,36 (Vorjahr: TEUR 56), sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR 115.300,00 (Vorjahr: TEUR 60), Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 57.000,00 (Vorjahr: TEUR 62) sowie für Haftungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Beteiligungsportfolio in Höhe von EUR 2.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 2.000).

Beilage I/12

Verbindlichkeiten

Die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) hat im Juli 2015 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 56.500.000,00 begeben, welches in Höhe von TEUR 44.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und in Höhe von TEUR 12.500 mit einer Laufzeit von 7 Jahren abgeschlossen wurde. Mit Kündigungsschreiben vom 13.12.2016 mit Wirkung zum 16.1.2017 wurde ein Teilbetrag des Schuldscheindarlehens in Höhe von TEUR 32.000, davon TEUR 25.500 mit Laufzeit 5 Jahren und TEUR 6.500 mit Laufzeit 7 Jahren, rückgeführt. Mit Kündigungsschreiben vom 13.7.2018 mit Wirkung zum 17.7.2018 sowie Kündigungsschreiben vom 4.10.2018 mit Wirkung zum 8.10.2018 wurde ein Teilbetrag des Schuldscheindarlehens in Höhe von insgesamt TEUR 12.500 mit einer Laufzeit 5 Jahren vorzeitig rückgeführt. Das Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 12.000 wird mit einem fixen Zinssatz verzinst.

Am 17.7.2015 hat die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) eine Namensschuldverschreibung in Höhe von EUR 30.000.000,00 mit einer fixen Verzinsung und einer Laufzeit von 10 Jahren begeben.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 807.490,15 (Vorjahr: TEUR 36) betreffen im Wesentlichen sonstige Leistungen in Höhe von EUR 807.490,15 (Vorjahr: TEUR 4). Im Vorjahr waren weiters Verbindlichkeiten aus Finanzierung in Höhe von TEUR 32 enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.070.013,56 (Vorjahr: TEUR 7.528) betreffen im Wesentlichen Zinsen aus den begebenen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen in Höhe von EUR 687.649,30 (Vorjahr: TEUR 688), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 40.274,84 (Vorjahr: TEUR 436) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 342.089,42 (Vorjahr: TEUR 404). Im Vorjahr resultieren weiters Kaufpreisverbindlichkeit aus Beteiligungserwerb in Höhe von TEUR 6.000.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 284.737,43 (Vorjahr: TEUR 276) mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.

Im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Aufwendungen in Höhe von EUR 785.276,13 (Vorjahr: TEUR 7.252) enthalten, die nach dem Stichtag zahlungswirksam werden.

Haftungsverhältnisse

Für einen Bankkredit der PEXCO GmbH, Schweinfurt, Deutschland, gegenüber der UniCredit Bank Austria AG, Wien, sowie Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz, hat die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels, eine Haftungsgarantie mit einem Höchstbetrag von EUR 35.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 35.000) abgegeben. Zum Stichtag resultiert ein Haftungsbetrag in Höhe von EUR 27.000.000,00.

Weiters hat die Gesellschaft für die PEXCO GmbH, Schweinfurt, Deutschland gegenüber der UniCredit Bank Austria AG, Wien, aus Verpflichtungen gegenüber Lieferanten eine Garantie bis zu einem Höchstbetrag von EUR 15.000.000,00 abgegeben. Der aushaftende Betrag gegenüber Lieferanten resultiert zum Stichtag in Höhe von EUR 7.847.879,66.

Die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) hat für die PEXCO GmbH, Schweinfurt, Deutschland, gegenüber der YAMAHA MOTOR CO., LTD, Japan, eine Zahlungsgarantie bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20.000.000,00 abgegeben. Zum Stichtag resultiert ein Haftungsbetrag in Höhe von EUR 4.716.593,08.

IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten die Weiterverrechnungen laufender Projekte und Erlöse für Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr wurden im Inland EUR 13.556.283,10 (Vorjahr: TEUR 14.934), in anderen EU Ländern EUR 521.409,91 (Vorjahr: TEUR 215) erzielt.

Personalaufwand

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betreffen in Höhe von EUR 20.996,04 (Vorjahr: TEUR 30) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen setzen sich wie folgt zusammen:

2019 2018
EUR EUR
Vorstände Mitarbeitervorsorgekasse 0,00 9.683,40
Veränderung Abfertigungsrückstellung Vorstände 0,00 20.800,00
Sonstige Arbeitnehmer 36.384,73 38.381,45
36.384,73 68.864,85

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für konzerninterne Dienstleistungen, Aufwendungen für Vorstandstätigkeiten, Steuerberatungsaufwand, Rechts- und Beratungsaufwand sowie Aufwendungen für Haftungen und Risiken Beteiligungsportfolio.

Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 15.790.077,50 (Vorjahr: TEUR 16.953) betreffen Dividendenerträge, davon aus verbundenen Unternehmen EUR 14.906.640,00 (Vorjahr: TEUR 16.745).

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von EUR 142.916,74 (Vorjahr: TEUR 373) betreffen im Wesentlichen Zinsen aus Darlehen.

Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die Erträge resultieren in Höhe von EUR 6.407,51 aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie im Vorjahr aus dem Abgang von Finanzanlagen TEUR 52.310.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Gesellschaft ist seit der Veranlagung 2014 Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels.

Die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Die zu leistenden Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied wurde in Form von einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die voraussichtlich an die Gruppenträger zu zahlende Steuerumlage in Höhe von 25 %.

Die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels, ist seit 1.10.2018 Gruppenmitglied einer Organschaft im umsatzsteuerlichen Sinn, die von der Pierer Industrie AG, Wels, gebildet wird.

Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder):

Pierer Industrie AG, Wels (Gruppenträger) PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels KTM Technologies GmbH, Anif KTM AG, Mattighofen KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen KTM Österreich GmbH, Mattighofen KTM Sportcar GmbH, Mattighofen KTM Immobilien GmbH, Mattighofen KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen Husqvarna Motorcycles GmbH, Mattighofen Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg Pankl Systems Austria GmbH, Kapfenberg Pankl Aerospace Systems Europe GmbH, Kapfenberg KTM Components GmbH, Munderfing WP Immobilien GmbH, Munderfing WP Components GmbH, Munderfing WP Suspension GmbH, Mattighofen KTM Innovation GmbH, Wels Avocodo GmbH, Linz

Es existieren temporäre Unterschiede zwischen steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansätzen im Wesentlichen auf Grund von Bewertungsunterschieden im Sachanlagevermögen und bei der Bewertung von Personalrückstellungen. Da zum Bilanzstichtag weder passive latente Steuern zur Gegenverrechnung, als auch substantielle Hinweise für die Rechtfertigung eines Ansatzes aktiver latenter Steuern vorliegen, wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt.

Mitarbeiter

(im Jahresdurchschnitt)

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 13 (Vorjahr: 15) Angestellte, davon 2 (Vorjahr: 3) Teilzeitbeschäftigte.

Da der Abschlussprüfer der Gesellschaft auch Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) ist, wird hinsichtlich der auf das Geschäftsjahr 2019 entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer auf die entsprechenden Angaben im Konzernanhang dieser Gesellschaft verwiesen.

V. Finanzrisikomanagement

Ein wesentliches Ziel des Finanzrisikomanagements in der PIERER Mobility AG-Gruppe ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird eine Liquiditätsreserve in Form von ungenützten Kreditlinien (Bar- und Avalkredite) und bei Bedarf in Form von Barbeständen bei Banken von hoher Bonität vorgehalten.

Der langfristige Liquiditätsbedarf der Gruppe wurde durch die Emission von Schuldscheindarlehen sowie Namensschuldverschreibungen sichergestellt.

Die operativen Gesellschaften sind durch kurz- bzw langfristige Finanzierungen selbst finanziert.

Die PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) hat im Juli 2015 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 56.500 und einer Laufzeit von fünf und sieben Jahren begeben. Im Jänner 2017 wurde ein Teilbetrag des Schuldscheindarlehens in Höhe von TEUR 32.000, davon TEUR 25.500 mit Laufzeit 5 Jahren und TEUR 6.500 mit Laufzeit 7 Jahren, vorzeitig getilgt. Mit Kündigungsschreiben vom 13.7.2018 mit Wirkung zum 17.7.2018 sowie Kündigungsschreiben vom 4.10.2018 mit Wirkung zum 8.10.2018 wurde ein Teilbetrag des Schuldscheindarlehens in Höhe von insgesamt TEUR 12.500 mit einer Laufzeit von 5 Jahren vorzeitig rückgeführt.

Im Juni 2016 wurde von der KTM AG zur Refinanzierung der im April 2017 getilgten Anleihe ein Schuldscheindarlehen mit einem Emissionsvolumen von TEUR 120.000 und einer Laufzeit von fünf, sieben bzw. zehn Jahren platziert. Im Juni 2018 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von TEUR 135.000 und Laufzeiten von sieben und zehn Jahren erfolgreich platziert. Weiters wurden TEUR 32.500 des im Jahr 2016 begebenen Schuldscheindarlehens vorzeitig getilgt.

VI. Ergänzende Angaben

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 86.242.405,56 eine Dividende von EUR 0,30 je Aktie, das sind in Summe EUR 6.729.197,76 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.

Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2019 die nachstehenden Herren bestellt:

Josef B l a z i c e k (Vorsitzender) Dr. Ernst C h a l u p s k y (Stellvertreter des Vorsitzenden) Mag. Klaus R i n n e r b e r g e r Ing. Alfred H ö r t e n h u b e r

Im Geschäftsjahr 2019 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats Vergütungen in Höhe von TEUR 57 (Vorjahr: TEUR 62). Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr 2019 Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 1.879 (Vorjahr: TEUR 2.640), davon wurden für Tätigkeiten der Vorstände innerhalb des Konzerns TEUR 1.216 (Vorjahr: TEUR 1.747) weiterverrechnet. Im Vorjahr wurden Verbindlichkeiten für Tätigkeiten der Vorstände in Höhe von TEUR 1.960 ausgewiesen, davon wurden im Geschäftsjahr 2019 TEUR 1.783 verrechnet und der Differenzbetrag in Höhe von TEUR 177 wurde gutgeschrieben.

Als kollektiv vertretungsbefugte Vorstandsmitglieder waren im Geschäftsjahr 2019 die nachstehenden Herren bestellt:

Dipl.-Ing. Stefan P i e r e r , CEO Dipl.-Ing. Harald P l ö c k i n g e r (bis zum 28.2.2019) Mag. Friedrich R o i t h n e r , CFO Mag. Ing. Hubert T r u n k e n p o l z , CSO Mag. Viktor S i g l (seit 19.12.2019)

Wels, am 6. März 2020

Der Vorstand

Mag. Ing. Hubert Trunkenpolz, CSO Mag. Viktor Sigl

Dipl.-Ing. Stefan Pierer, CEO Mag. Friedrich Roithner, CFO

Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel Anlage 2 zum Anhang: Beteiligungsliste zum Anhang

PIERER Mobility AG (vormals: Anlage 1KTM Industries AG), Wels

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
Stand am
1.1.2019
Zugänge Abgänge Umbuch-
ungen
31.12.2019
Stand am
Stand am
1.1.2019
gänge
Zu-
gänge
Ab-
31.12.2019
Stand am
31.12.2019
Stand am
31.12.2018
Stand am
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermö
gensgegenstände:
I.
Konzessionen, gewerb
liche Schutzrechte und
Vorteile sowie daraus
ähnliche Rechte und
abgeleitete Lizenzen
Sachanlagen:
II.
371.869,71 0,00 262.834,89 0,00 109.034,82 352.876,05 7.644,16 262.834,66 97.685,55 11.349,27 18.993,66
schäftsausstattung
Betriebs- und Ge
Andere Anlagen,
1.363.010,97 13.523,21 70.570,13 0,00 1.305.964,05 857.453,88 67.706,28 70.569,62 854.590,54 451.373,51 505.557,09
Finanzanlagen:
III.
denen Unternehmen
Anteile an verbun
1.
324.866.371,42 22.097.683,92
1)
0,00 5.023.434,15 351.987.489,49 15.250.000,00 0,00 0,00 15.250.000,00 1)
336.737.489,49
309.616.371,42
bundenen Unternehmen
Ausleihungen an ver
2.
0,00 0,00 0,00 6.000.000,00 6.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000.000,00 0,00
Beteiligungen
3.
14.724.434,15 0,00 0,00 -5.023.434,15 9.701.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.701.000,00 14.724.434,15
denen ein Beteiligungs
Unternehmen mit
verhältnis besteht
Ausleihungen an
4.
6.000.000,00 0,00 0,00 -6.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000.000,00
Wertpapiere (Wert
lagevermögens
rechte) des An
5.
266.031,20 0,00 0,00 0,00 266.031,20 59.999,00 0,00 0,00 59.999,00 206.032,20 206.032,20
345.856.836,77 22.097.683,92 0,00 0,00 367.954.520,69 15.309.999,00 0,00 0,00 15.309.999,00 352.644.521,69 330.546.837,77
347.591.717,45 22.111.207,13 333.405,02 0,00 369.369.519,56 16.520.328,93 75.350,44 333.404,28 16.262.275,09 353.107.244,47 331.071.388,52

1) davon Umgründungsmehrwert zum 1.1.2019 sowie 31.12.2019 EUR 57.253.610,76

Beteiligungsliste

Die Gesellschaft hält bei folgenden Unternehmen mindestens 20,00 % Anteilsbesitz:

Ergebnis des
letzten
Kapital- Geschäfts
anteil Eigenkapital jahres
1)
Beteiligungsunternehmen % Stichtag EUR EUR
Verbundene Unternehmen:
PF Beteiligungsver
waltungs GmbH, Wels 100,00 31.12.2019 150.713,44 74.713,18
KTM Technologies GmbH, Anif 74,00 31.12.2019 2.007.209,28 764.372,90
KTM Innovation GmbH, Wels 100,00 31.12.2019 408.958,17 261.521,39
KTM AG, Mattighofen 51,71 31.12.2019 318.368.982,19 16.505.546,08
PEXCO GmbH, Schweinfurt,
Deutschland 60,00 31.12.2019 3.480.224,00 -5.644.158,00
Platin 1483. GmbH, Schweinfurt,
Deutschland 100,00 31.12.2018 5.186.785,23 36.908,80
Avocodo GmbH, Linz 70,00 31.12.2019 1.109.384,99 717.198,12
Beteiligungen:
Kiska GmbH, Anif 50,00 31.3.2019 5.209.673,67 1.671.936,23

1) Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Lagebericht

per 31.12.2019 der PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels

Da diese Gesellschaft eine geschäftsleitende Holdinggesellschaft ist, beinhaltet der Lagebericht neben den Informationen des Einzelabschlusses auf Basis UGB (Teil 1) auch die Informationen des Konzernabschlusses auf Basis IFRS (Teil 2).

I) Einzelabschluss der PIERER Mobility AG (nach UGB):

A. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens

Das Geschäftsjahr für den Einzelabschluss der PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) umfasst den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2019.

Die PIERER Mobility AG besitzt zum Abschlussstichtag eine Mehrheitsbeteiligung an der KTM AG (51,7%). Zum Stichtag 31.12.2019 hält die PIERER Mobility AG unverändert 100% der Anteile an der PF Beteiligungsverwaltungs GmbH sowie 12,33% an der AC styria Mobilitätscluster GmbH. An der Kiska GmbH hält die Gesellschaft unverändert 50% und an der KTM Technologies GmbH 74%. Ende April 2019 hat die PIERER Mobility AG 26% der Anteile an der KTM Innovation GmbH, Wels, erworben und hält somit 100% an der Gesellschaft. Im Mai 2019 hat die PIERER Mobility AG 70% der Anteile an der Avocodo GmbH, Linz, erworben. Weiters wurden im Dezember 2019 die Anteile an der Pexco GmbH von 40% auf 60% aufgestockt und 100% der Anteile an der Platin1483. GmbH, die wiederum 40% an der Pexco GmbH hält, erworben.

Da die PIERER Mobility AG im Wesentlichen die Aufgaben einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft erfüllt, wird im Lagebericht auch auf die Entwicklungen des Geschäftsjahres 2019 ihrer Tochtergesellschaften sowie des Konzerns insgesamt eingegangen.

B. Ertrags- und Vermögenslage

1. Ergebnisanalyse

Die PIERER Mobility AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von € 16,0 Mio. (Vorjahr: € 59,0 Mio.) erzielt. Positiv wirkten sich im Wesentlichen Dividendenerträge aus den Beteiligungsunternehmen in Höhe von € 15,8 Mio. aus. Negativ wirkten sich vor allem die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus. Diese betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für konzerninterne Dienstleistungen, Aufwendungen für Vorstandstätigkeiten, Steuerberatungsaufwand sowie Rechts- und Beratungsaufwand.

2. Bilanzanalyse

Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 in Höhe von € 368,1 Mio (Vorjahr: € 365,5 Mio) blieb nahezu unverändert. Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2019 auf € 353,1 Mio. erhöht (Vorjahr: € 331,1 Mio.) und ist im Wesentlichen auf die Aufstockung der Anteile an der KTM Innovation GmbH, der Erwerb der Anteile an der Avocodo GmbH sowie die vollständige Übernahme der Anteile an der Pexco GmbH und der Platin 1483. GmbH zurückzuführen. Die Beteiligungen verringerten sich auf € 9,7 Mio. (Vorjahr: T€ 14,7).

Das Umlaufvermögen hat sich im Geschäftsjahr 2019 auf € 12,3 Mio. verringert (Vorjahr: € 37,0 Mio.) und ist im Wesentlichen auf die Reduzierung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und die Reduzierung der liquiden Mittel zurückzuführen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen zum Stichtag € 6,1 Mio. (Vorjahr: € 9,3 Mio.) und betreffen im Wesentlichen Finanzierungsforderungen sowie Forderungen aus laufenden Verrechnungen und sonstigen Forderungen.

Das Eigenkapital hat sich leicht erhöht und beträgt zum Stichtag € 318,7 Mio. (Vorjahr: € 314,7 Mio.). Die Eigenkapitalquote beträgt 87,2% und liegt somit auf einem sehr hohen Niveau.

Die Verbindlichkeiten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter reduziert und lagen zum 31.12.2019 bei € 44,0 Mio. (Vorjahr: € 50,1 Mio.). Von den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten betreffen € 12,0 Mio. (Vorjahr: € 12,0 Mio.) Schuldscheindarlehen, € 30,0 Mio. (Vorjahr: € 30,0 Mio.) Namensschuldverschreibungen, € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,5 Mio.) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie € 1,1 Mio. (Vorjahr: € 7,5 Mio.) sonstige Verbindlichkeiten.

C. Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 13 (Vorjahr: 15) MitarbeiterInnen.

LAGEBERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS PER 31.12.2019

DER PIERER MOBILITY AG, WELS

1.ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE

Das Unternehmen

Die PIERER Mobility-Gruppe (vormals: KTM Industries-Gruppe) ist Europas führender "Powered Two-Wheeler"-Hersteller ("PTW"). Mit ihren weltweit bekannten Motorradmarken KTM, HUSQVARNA Motorcycles und der im vierten Quartal erfolgten mehrheitlichen Übernahme der spanischen Offroad-Marke GASGAS zählt sie insbesondere im Premium-Segment zu den Technologie- und Marktführern.

Das Produktportfolio der PIERER Mobility-Gruppe umfasst neben Fahrzeugen, die mit Verbrennungsmotoren der neuesten Generation ausgestattet sind, auch emissionsneutrale Fahrzeuge mit innovativen Elektroantrieben wie die KTM Freeride E, den Elektro Minicycles sowie E-Bikes der Marken Husqvarna E-Bicycles und R Raymon. Mit der im Dezember 2019 erfolgten vollständigen Übernahme des Elektro Bicycle Geschäftes der in Deutschland ansässigen PEXCO GmbH wurde ein wichtiger Wachstumsschritt im Bereich der Elektromobilität gesetzt, um am attraktiven Marktwachstum im E-Bicycle Bereich zu partizipieren. Mittelfristig ist es beabsichtigt, sich in diesem Bereich zu einem bedeutenden international tätigen Player zu entwickeln.

Da sich unter dem Dach der PIERER Mobility-Gruppe neben der Kernmarke "KTM" auch weitere aufstrebende Marken wie zum Bespiel Husqvarna Motorcycles befinden, die einen immer wichtigeren Stellenwert im Konzern einnehmen, wurde im Zuge der außerordentlichen Hauptversammlung am 4. Oktober 2019 die Umbenennung der KTM Industries AG in PIERER Mobility AG beschlossen. In dieser Hauptversammlung wurde der Vorstand weiters ermächtigt vom Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Rückkaufprogramm durchzuführen.

Der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG verlängerte die im Frühjahr 2020 auslaufenden Vorstandsverträge von Stefan Pierer, Friedrich Roithner und Hubert Trunkenpolz im Dezember 2018 vorzeitig um fünf Jahre. Mit 28. Februar 2019 schied Harald Plöckinger aus dem Vorstand der PIERER Mobility AG aus. Viktor Sigl, Vorstandsmitglied der KTM AG, wurde mit 20. Dezember 2019 zusätzlich in den Vorstand der PIERER Mobility AG berufen.

Absatz- und Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2019

Im Geschäftsjahr 2019 konnte die PIERER Mobility AG ihr Wachstum weiter fortsetzen und erzielte einen Rekordumsatz von € 1.520,1 Mio. Das entspricht einer Steigerung von € 57,9 Mio. bzw. 4,0% zum Vorjahr1 . Unter Berücksichtigung der vom KTM-Partner Bajaj in Indien verkauften Motorräder, erzielte die Gruppe einen Rekordabsatz von insgesamt 280.099 Motorrädern. Mit 234.449 verkauften KTM Motorrädern und 45.650 verkauften Husqvarna Motorrädern wurde der Absatz um rund 7% gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Für den weiteren Wachstumskurs wurden 2019 rund € 121 Mio. in Produktentwicklung (inkl. Werkzeuge) investiert.

Die Umsetzung der globalen Produktstrategie sowie die Expansion in weitere asiatische und südamerikanische Märkte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr konsequent weiterverfolgt.

1 zur besseren Vergleichbarkeit bezogen auf den fortgeführten Geschäftsbereich des Konzerns (ohne Pankl-Gruppe).

Marktposition weiter ausgebaut – Präsenz in Australien verstärkt

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die PIERER Mobility-Gruppe mit ihren Marken KTM und Husqvarna Motorcycles in den wichtigsten Motorradmärkten (> 120cc) mit einem Zulassungsplus von +14,5% den Gesamtmarkt (-6,3%) outperformed und ihre Marktposition weiter ausgebaut.

In Europa ist der Gesamtmarkt im Geschäftsjahr 2019 um rund 8,9% gewachsen. Im gleichen Zeitraum ist es KTM gelungen, den hohen Marktanteil bei ca. 12% zu halten. Im US Markt, der im Geschäftsjahr 2019 rückläufig war (-2,7%) konnte sich KTM erfolgreich positionieren. KTM erhöhte die Zulassungen um 3,6% und steigerte somit den Marktanteil zum 31. Dezember 2019 auf 9,7%. In den für KTM wichtigsten Zukunftsmarkt Indien nahmen die KTM-Zulassungen im Geschäftsjahr um über 35% im Vergleich zum Vorjahr zu. Der Marktanteil stieg von 4,5% auf rund 7,3%.

Durch die 100%ige Übernahme der KTM Australia Holding Pty Ltd. (vormals: Motorcycle Distributors Australia Pty Ltd.) wurde die Marktpräsenz in Australien und Neuseeland – dem drittgrößten Markt der Welt – weiter gestärkt. Aufgrund einer Marktoffensive konnten in diesen wichtigen Märkten im abgelaufenen Geschäftsjahr 15.343 KTM- und Husqvarna-Motorräder verkauft werden.

Elektrofahrzeug-Allianz mit Bajaj

Im abgelaufenen Geschäftsjahr starteten die PIERER Mobility-Gruppe und Bajaj Auto Ltd. ein Serienentwicklungsprojekt für PTW ("Powered two wheeler") Elektrofahrzeuge im Leistungsbereich zwischen 3 und 10 kW (48 Volt). Die Plattform wird unter den Marken beider Partner verschiedene Produktvarianten – Roller, Moped, Mofa – unterstützen. Die Serienproduktion wird bis 2022 am Produktionsstandort von Bajaj in Pune / Indien beginnen. Als Pionier in der Elektromobilität für Zweiräder im Niedrigvoltbereich (48 Volt) schafft die PIERER Mobility-Gruppe damit die optimalen Voraussetzungen gemeinsam mit ihrem strategischen Partner Bajaj eine global führende Rolle einzunehmen.

Neue Beteiligungen

Die PIERER Mobility-Gruppe beteiligte sich im Mai 2019 zu 70% an der AVOCODO GmbH. Der Full Service Provider ist ein Spezialist für mobile Anwendungen, Webapplikationen und Business-Lösungen, insbesondere wenn es um digitale Lösungen und Individualentwicklungen geht.

Im Oktober 2019 vereinbarten KTM und Black Toro Capital eine industrielle Zusammenarbeit mit der bekannten spanischen Motorradmarke GASGAS unter der Führung der KTM. Die Kooperation bedeutet für beide Partner den Beginn einer erfolgreichen Zukunft für die etablierte und international bekannte Marke GASGAS. Neben den Trial- und Enduro-Motorrädern von GASGAS werden neue Modelle entwickelt. Im Rahmen des Joint-Venture wird die Produktion von GASGAS-Trail-Produkten in Girona / Spanien fortgesetzt. Mit der Übernahme eines Marktführers von Trial Motorrädern ist es gelungen, in diesen Bereich neu einzusteigen.

Motorsport

Hervorzuheben sind auch die sensationellen Erfolge im Motorsport, die 2019 einen weiteren Meilenstein in der Geschichte der KTM AG bedeuten. Red Bull-KTM Werksfahrer Toby Price sicherte mit seiner neuen KTM 450 RALLY dem österreichischen Hersteller bereits den 18. Sieg in Folge bei der Rallye Dakar. Auch im Jahr 2019 hat KTM massiv in den Motorsport investiert und legt den Schwerpunkt auf die dritte Saison in der MotoGP™. Erstmals wurde mit dem Red Bull KTM Tech 3 Team ein Satellitenteam ausgestattet, sodass in Summe vier KTM Motorräder an der Moto GP teilnehmen. Mit der Moto2- und Moto3-Rennserie ist KTM somit in allen Rennserien vertreten. Mit der Vertragsverlängerung von Dorna Sports zur Teilnahme an der MotoGPTM wurde die Präsenz in der Königsklasse bis mindestens 2026 gesichert. In der Moto2-Rennserie zog sich KTM zum Jahresende von der Teilnahme als Moto2™ Chassis-Hersteller zurück. Ab dem Jahr 2020 liegt der Fokus auf der MotoGP™ und Moto3™-Kategorie, auch mit dem Ziel, mit der Marke Husqvarna Motorcycles in die Leichtgewichtsklasse zurückzukehren.

2.WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKT-ENTWICKLUNG

Nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Jänner 2020 wird die Weltwirtschaftsleistung in 2020 um 3,3% wachsen. Für Industrieländer wird ein Wachstum von 1,6% für 2020 sowie für das Jahr 2021 prognostiziert. Für die Euro-Zone wird eine Entwicklung von 1,3% für 2020 erwartet. Für das Jahr 2021 prognostiziert der IWF ein weltweites Wachstum von 3,4%, wobei für die Eurozone ein Wachstum von 1,4% erwartet wird.

Für Schwellen- und Entwicklungsländer wird ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 4,4% für das Jahr 2020 sowie 4,6% für das Jahr 2021 erwartet. Für China wird ein Wachstum von 6,0% für 2020 sowie von 5,8% für 2021 prognostiziert. Für Indien wird ebenfalls eine große Entwicklung erwartet, da mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von 5,8% für 2020 und mit 6,5% für 2021 gerechnet wird.

Der europäische Motorradmarkt2 verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr mit rund 614.000 zugelassenen Fahrzeugen einen Anstieg von 8,9%. Das Wachstum ist vorwiegend auf die Entwicklung in den Märkten Spanien (+25,4%), Frankreich (+16,8%), Italien (+9,60%) sowie Deutschland (+5,8%) zurückzuführen. KTM und Husqvarna konnten ihren Marktanteil bei den straßenzugelassenen Motorrädern in Europa bei 11,8% (-0,2 Prozentpunkte zum Vorjahr) konstant halten. Einen Zuwachs bei den Marktanteilen konnten vor allem Großbritannien (+0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr) und Deutschland (+0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr) vorweisen. Die Fahrzeuge der Marke KTM konnten in einem schwierigen Marktumfeld in den wichtigen Märkten wie Deutschland (+0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr), Großbritannien (+0,6 Prozentpunkte zum Vorjahr) und Schweden (+0,2 Prozentpunkte zum Vorjahr) die Marktanteile steigern. Am europäischen Gesamtmarkt beträgt der Marktanteil von KTM 9,6% (Vorjahr: 9,7%). Die Marktanteile von Husqvarna Motorcycles konnten in den Märkten Niederlande (+0,5 Prozentpunkte zum Vorjahr) und Belgien (+0,2 Prozentpunkte zum Vorjahr) gesteigert werden. Am europäischen Gesamtmarkt beträgt der Marktanteil von Husqvarna 2,3% (Vorjahr: 2,3%).

Die Zulassungen am US-Motorradmarkt3 entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 mit rund 373.000 Fahrzeugen leicht rückläufig (Vorjahr: 383.000 Fahrzeuge). KTM und Husqvarna konnten trotz des schrumpfenden Gesamtmarktes den Marktanteil in den USA deutlich ausbauen. KTM konnte die Marktanteile am US-Gesamtmarkt gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte auf 6,9% steigern. Husqvarna steigerte seine Marktanteile um 0,2 Prozentpunkte auf 2,5% am US-Gesamtmarkt.

In Australien und Kanada konnten ebenfalls starke Zuwächse verzeichnet werden. KTM und Husqvarna erreichen in Australien einen Marktanteil von 15,8% (+1,8 Prozentpunkte zum Vorjahr). Am kanadischen Markt konnte ein Anteil von 12,4% (+1,3 Prozentpunkte zum Vorjahr) verzeichnet werden.

2 Motorräder = 120ccm ohne Motocross, Scooters und ATV's, inkl. Elektromotorräder in den Märkten DE, FR, IT, UK, ES, NL, AT, CH, FI

3 Motorräder = 120ccm inklusive Motocross, ohne Scooters und ATV's, inkl. Elektromotorräder

3.FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

ERTRAGSKENNZAHLEN1) 2019 2018 VDG. IN %
Umsatzerlöse in € Mio. 1.520,1 1.462,2 4,0%
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) in € Mio. 240,8 211,0 14,1%
EBITDA-Marge in % 15,8% 14,4%
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) in € Mio. 131,7 128,7 2,3%
EBIT-Marge in % 8,7% 8,8%
Ergebnis nach Steuern in € Mio. 95,7 85,2 12,4%
Ergebnis nach Minderheiten in € Mio. 54,5 41,1 32,6%
BILANZKENNZAHLEN 31.12.2019 31.12.2018 VDG. IN %
Bilanzsumme in € Mio. 1.613,9 1.353,9 19,2%
Eigenkapital in € Mio. 618,6 550,8 12,3%
Eigenkapitalquote in % 38,3% 40,7%
Working Capital Employed 2) in € Mio. 274,2 245,3 11,8%
Nettoverschuldung 3) in € Mio. 395,8 323,3 22,4%
Gearing 4) in % 64,0% 58,7%
CASH-FLOW UND INVESTITIONEN 2019 2018 Vdg. in %
Cash-Flow aus Betriebstätigkeit in € Mio. 257,4 85,5 >100%
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in € Mio. -165,7 -102,1 62,3%
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in € Mio. -20,6 -63,3 -67,4%
Investitionen 1) 5) in € Mio. 164,9 167,6 -1,6%
MITARBEITER 31.12.2019 31.12.2018 Vdg. in %
Mitarbeiter 6) Anzahl 4.368 4.303 1,5%
WERTSCHAFFUNG 31.12.2019 31.12.2018
ROCE (Return on Capital Employed) 7) in % 12,7% 16,6%
ROE (Return on Equity) 8) in % 16,4% 21,2%
ROIC (Return on Invested Capital) 9) in % 10,6% 13,6%

1) Fortgeführter Geschäftsbereich des Konzerns (Vorjahr ohne Pankl-Gruppe)

2) Working Capital Employed = Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3) Nettoverschuldung = Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig, langfristig) - Zahlungsmittel

4) Gearing = Nettoverschuldung / Eigenkapital

5) Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten laut Anlagespiegel; ohne Erstanwendungseffekt aus IFRS 16 per 1.1.2019

6) Mitarbeiterstand zum Stichtag (inklusive Leiharbeiter)

7) ROCE: EBIT / durchschnittliches Capital Employed; Capital Employed = Sachanlagen + Firmenwert + Immaterielle Vermögenswerte + Working Capital Employed

8) ROE = Ergebnis nach Steuern / durchschnittliches Eigenkapital

9) ROIC = NOPAT / durchschnittliches Capital Employed; NOPAT = EBIT - Steuern

GESCHÄFTSENTWICKLUNG UND ANALYSE DER ERTRAGSKENNZAHLEN

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die PIERER Mobility-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von € 1.520,1 Mio. (+4,0%) nach € 1.462,2 Mio. im Vorjahr. Rund 95% der Umsatzerlöse wurden außerhalb Österreichs erzielt. Regional betrachtet entfielen etwa 54% des Umsatzes auf Europa (-2% zum Vorjahr), 26% auf Nordamerika inkl. Mexiko (+1% zum Vorjahr) und 20% auf den Rest der Welt (+1% zum Vorjahr).

Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) liegt mit € 240,8 Mio. um rund 14% über dem Vorjahr. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) in Höhe von € 131,7 Mio. ist um 2,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Die operativen Zahlen beinhalten den Erstkonsolidierungseffekt der PEXCO GmbH in Höhe von € 10,4 Mio. aufgrund der Aufwertung der vor Erlangung der Beherrschung gehaltenen Anteile auf den Fair Value. Erfreulich zeigte sich zudem das Ergebnis nach Minderheiten mit € 54,5 Mio. (+32,6% zum Vorjahr).

Alle beschriebenen Ertragskennzahlen des Konzerns beziehen sich zur besseren Vergleichbarkeit auf den fortgeführten Geschäftsbereich (d.h. ohne der im Juni 2018 verkauften Pankl-Gruppe und damit verbundenen Entkonsolidierungseffekten).

Aufgrund des Abgangs der Pankl-Gruppe stellt die KTM AG als fortgeführter Geschäftsbereich des Konzerns nunmehr den Hauptbereich der PIERER Mobility-Gruppe.

KTM AG

Das Geschäftsjahr 2019 geht als weiteres Rekordjahr in die KTM-Geschichte ein. Durch die konsequent verfolgte Umsetzung der globalen Produktstrategie konnte KTM sowohl den Umsatz als auch den Absatz erneut steigern und somit auch im Jahr 2019 ein neuerliches Rekordniveau erreichen. KTM zählt somit seit Jahren zu den am schnellsten wachsenden Motorradmarken der Welt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte ein Umsatz von € 1.512,9 Mio. erreicht werden. Somit verzeichnete die KTM AG eine Steigerung um 4,0%.

Der Absatz konnte in 2019 – unter Berücksichtigung der in Indien und Indonesien von unserem Partner Bajaj verkauften Modelle – auf 280.099 (+7,1% zum Vorjahr) gesteigert werden. Rund 38% der Motorräder wurden in Europa abgesetzt. Weitere 24% über Partner Bajaj in Indien und Indonesien verkauft, 18% in Nordamerika inkl. Mexiko und 20% in den restlichen Regionen der Welt.

Damit erzielte KTM im Geschäftsjahr 2019 ein EBITDA von € 229,0 Mio. (+8,6% zum Vorjahr) und ein EBIT von € 121,3 Mio. (-6,1% zum Vorjahr). Das Ergebnis nach Steuern verringerte sich von € 89,8 Mio. auf € 84,6 Mio.

BILANZANALYSE

2019 2018
Mio. € in % Mio. € in %
Langfristige Vermögenswerte 877,9 54,4% 744,6 55,0%
Kurzfristige Vermögenswerte 736,0 45,6% 609,3 45,0%
Vermögenswerte 1.613,9 100,0% 1.353,9 100,0%
Eigenkapital 618,6 38,3% 550,8 40,7%
Langfristige Schulden 588,7 36,5% 434,8 32,1%
Kurzfristige Schulden 406,6 25,2% 368,3 27,2%
Eigenkapital und Schulden 1.613,9 100,0% 1.353,9 100,0%

Die Bilanzstruktur der PIERER Mobility-Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:

Die Bilanzsumme der PIERER Mobility-Gruppe erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um € 260,0 Mio. bzw. 19,2% auf € 1.613,9 Mio.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich 2019 insgesamt um € 133,3 Mio. auf € 877,9 Mio. (+17,9%). Durch die Erstanwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" wurden erstmalig Right-of-Use Vermögenswerte in Höhe von € 38,9 Mio. aktivseitig innerhalb der Sachanlagen bilanziert. Aufgrund der Erstkonsolidierung der KTM Australia Holding Pty Ltd und der PEXCO GmbH stiegen die langfristigen Vermögenswerte um € 57,5 Mio. Weiters erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte aus der Nettoaktivierung von Entwicklungskosten in Höhe von rund € 53 Mio.

Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte um € 126,8 Mio. bzw. rund 21% ist vollständig auf die Übernahme der kurzfristigen Vermögenswerte im Rahmen der Erstkonsolidierung der KTM Australia Holding Pty Ltd sowie der PEXCO GmbH zurückzuführen. Bereinigt um die beiden Erstkonsolidierungen liegt das kurzfristige Vermögen leicht unter Vorjahresniveau.

Die langfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um € 153,8 Mio. (+35,4%). Der Anstieg ist im Wesentlichen aufgrund der Aufnahme eines Darlehens der europäischen Investitionsbank in Höhe von € 120 Mio. sowie der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 und der damit verbundenen Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von € 38,9 Mio. zurückzuführen.

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich insgesamt um € 38,3 Mio. bzw. 10,4%. Bereinigt um die Übernahme der kurzfristigen Schulden der beiden Gesellschaften KTM Australia Holding Pty Ltd und der PEXCO GmbH zum Erstkonsolidierungszeitpunkt liegen die kurzfristigen Schulden um rund 23% unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass ein zwischen Konzernunternehmen bestehendes Supplier Finance Programm zum 31. Dezember 2019 nicht in Anspruch genommen wurde (Vorjahr: € 36,9 Mio.).

Das Eigenkapital erhöhte sich im Geschäftsjahr um € 67,9 Mio. von € 550,8 Mio. auf € 618,6 Mio. Zum einen wurde durch das Ergebnis nach Steuern in Höhe von € 95,7 Mio. das Eigenkapital gestärkt, zum anderen führten Dividendenzahlungen in Höhe von € 20,2 Mio. sowie der Kauf eigener Aktien in Höhe von € 5,2 Mio. zu einer Verringerung des Eigenkapitals. Die sonstigen Effekte betreffen im Wesentlichen die ergebnisneutrale Erfassung von Fremdwährungsdifferenzen, die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Die zum 31.12.2019 ausgewiesene Eigenkapitalquote liegt mit 38,3% aufgrund der erörterten Bilanzverlängerung unter dem Vorjahreswert von 40,7%.

LIQUIDITÄTSANALYSE

Der Cash-Flow aus dem operativen Bereich lag im Geschäftsjahr 2019 bei € 257,4 Mio. und damit deutlich über dem Vorjahreswert von € 85,5 Mio., wofür insbesondere die geplante Reduzierung im Working Capital hauptverantwortlich war. Die im Vorjahr erhöhte Kapitalbindung im Working Capital, bedingt durch kurzfristige Produktionsplanverschiebungen am Jahresende, konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder auf Normalniveau zurückgeführt werden.

Der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionen betrug € -165,7 Mio. und liegt insgesamt über dem Vorjahreswert von € -102,1 Mio. Die Vorjahreszahl ist aufgrund von Einzahlungen aus dem Verkauf der Pankl-Gruppe in Höhe von € 58,5 Mio. (inklusive abgegangener Zahlungsmittel der Pankl-Gruppe in Höhe von € 9,1 Mio.) positiv beeinflusst. Die Auszahlungen für den Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten liegen mit € -149,8 Mio. unter dem Vorjahreswert von € -158,3 Mio.

Der Free Cash-Flow konnte dadurch im Geschäftsjahr 2019 um € 108,3 Mio. von € -16,7 Mio. auf € 91,6 Mio. deutlich gesteigert werden und entspricht rund 6% der Umsatzerlöse.

Nach Berücksichtigung des Cash-Flows aus Finanzierungsaktivitäten in Höhe von € -20,6 Mio. erhöhten sich die liquiden Mittel im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um € 71,5 Mio. (inklusive Fremdwährungseffekte von € 0,5 Mio.) auf € 160,9 Mio. Der Finanzierungs-Cash-Flow war neben Dividendenzahlungen in Höhe von € - 20,2 Mio. sowie dem Kauf eigener Aktien in Höhe von € -5,2 Mio. durch die Aufnahme langfristiger Darlehen in Höhe von € 134,9 Mio. und der Rückführung von Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasing) in Höhe von € 129,9 Mio. geprägt.

INVESTITIONEN

Im laufenden Geschäftsjahr wurden in der PIERER Mobility-Gruppe Gesamtinvestitionen in Höhe von € 164,9 Mio.4 getätigt (Vorjahr: € 167,6 Mio. – exklusive Pankl-Gruppe in Höhe von € 16,0 Mio.).

Die Investitionen verteilen sich auf Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge), Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände wie folgt5 :

Der Anteil an Investitionen in Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge) zu den Gesamtinvestitionen stieg zur Vergleichsperiode von 63% auf 73%. Die nachhaltig hohen Investitionen in Serienproduktentwicklung stellen einen der wesentlichen Erfolgsfaktoren der PIERER Mobility-Gruppe dar. Die Investitionen in die Infrastruktur (Sachanlagen) machen 20% (Vorjahr: 30%) der Gesamtinvestitionen aus. Aufgrund des in den letzten Jahren

4 ohne Right-of-Use-Zugänge aus Erstanwendung IFRS 16 von € 38,9 Mio.

5 zur besseren Vergleichbarkeit bezogen auf den fortgeführten Geschäftsbereich des Konzerns

erfolgten intensiven Investitionsprogrammes reduzierten sich die Investitionen in die Infrastruktur im laufenden Geschäftsjahr. Weitere 7% entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände (IT, Lizenzen).

4.NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG

Die Gesellschaft erstellte für die PIERER Mobility-Gruppe einen konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 267a UGB für das Geschäftsjahr 2019, welcher Angaben zu Konzepten, nichtfinanziellen Risiken, Due Diligence Prozessen sowie Ergebnissen und Leistungsindikatoren hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung von Menschenrechten, sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung, enthält. Dieser Bericht wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG geprüft und ist online verfügbar unter https://www.pierermobility.com/investor-relations/berichte/.

5. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG & NEUE MODELLE

Der Aufwand für Forschung und Entwicklung (vor Aktivierung von Entwicklungsleistungen) des fortgeführten Geschäftsbereichs lag im Geschäftsjahr 2019 in der PIERER Mobility-Gruppe bei € 138,5 Mio. (Vorjahr: € 126,5 Mio.). Die Produkte aller Konzernunternehmen bewegen sich in einem sehr anspruchsvollen Leistungsniveau, weshalb von den Kunden eine permanente Entwicklung und Weiterentwicklung gefordert wird. Der Produktlebenszyklus ist je nach Kunde stark abweichend.

In der Forschungs- und Entwicklungsabteilung beschäftigte die PIERER Mobility-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 zum Stichtag 31.12. 789 Mitarbeiter (Vorjahr: 678 Mitarbeiter), das entspricht 18,1% der gesamten Belegschaft. Rund 7,9% des Gesamtumsatzes wurden in die Forschung und Entwicklung investiert (+0,7 Prozentpunkte zum Vorjahr).

Besonders hohe Priorität wird dabei der frühzeitigen Erkennung von Trends im Powered-Two-Wheeler (PTW) Segment und der Weiterentwicklung unserer Produkte hinsichtlich technischer und funktioneller Aspekte zugeordnet. Gleichzeitig betreiben wir hohen Aufwand zur Verfolgung und Umsetzung der Kundenanforderungen in den Produkten und Dienstleistungen der KTM, um die technologische Vorreiterrolle weiter auszubauen und eine marktnahe Entwicklungsstrategie gewährleisten zu können. Die in Anif ansässige KTM Technologies GmbH gehört mit ihren Mitarbeitern zu den führenden Spezialisten in der Konzeption und Entwicklung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb. In Forschungs- und Entwicklungsprojekten wird an der Verbesserung von Mobilitätslösungen gearbeitet. Die breit gefächerten Kompetenzen reichen von der Werkstofftechnik, Konstruktion, Simulation, Elektrik/Elektronik, Software bis hin zum Prototypenbau und zur Erprobung.

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 zeichnete sich erneut durch eine Vielzahl an erfolgreich in Serienproduktion übergeleiteten Modelle der Konzernmarken KTM und Husqvarna Motorcycles aus. So konnte zu Jahresbeginn mit der KTM 790 ADVENTURE / R bereits der zweite Serienanlauf eines Modells gestartet werden. Zur Vervollständigung der Modellpalette im strategisch wichtigen Mittelklassesegment wurde im Rahmen der EICMA 2019, der europäischen Leitmesse für die gesamte Motorrad- und Zubehörindustrie, die KTM 890 DUKE R erstmals vorgestellt. Weitere Meilensteine des ersten Quartals stellen im Street-Bereich die umfassend in Technologie und Design überarbeiteten Mittelklasse-Modelle KTM 690 SMC R und KTM 690 ENDURO R dar. Zusammen mit der ebenfalls im ersten Quartal vorgestellten Husqvarna SVARTPILEN 701, dem Schwestermodell der im Vorjahr in Serienproduktion gegangenen Husqvarna VITPILEN 701, besetzen sie das wichtige Nischensegment der Einzylinder-Mittelklasse. Die neue KTM SX-Motocross Modellreihe des Jahres 2020, von der KTM 50 SX bis zur KTM 450 SX-F, erfuhren Verbesserungen und Performance-Überarbeitungen. Weiters wurde die am Markt führende EXC-Baureihe optimiert. Diese neue Generation des Modelljahres 2020 konnte im Mai 2019 vorgestellt werden.

Zu den Höhepunkten des zweiten und dritten Quartals gehörte die Serienproduktionsüberleitung der neu entwickelten KTM und Husqvarna Motorcycles Enduro Modelle im Fullsize-Offroad Segment. Die jüngste Modellgeneration der Fullsize-Offroad-Plattform ist Ergebnis einer ausgeklügelten Plattformstrategie, deren primäres Ziel es ist, die Performance aller verbauten Komponenten zu optimieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Material- und Kosteneffizienz zu gewährleisten.

Das vierte Quartal umfasste eine Reihe weiterer Modellhochläufe aus den Offroad- und Street-Segmenten wie zum Beispiel der Start der Serienproduktion der beiden Elektro-Bike Modelle KTM SX-E 5 und Husqvarna EE 5. Diese rein elektrisch angetriebenen Offroad-Competition Modelle bündeln das Know-How unserer langjährigen, intensiven F&E-Programme im Bereich elektrischer Traktionsantriebe sowie der Batteriezellforschung und erweitern das Portfolio emissionsneutraler Powersport-Modelle der Marken KTM und Husqvarna Motorcycles im Einstiegssegment. Das Forschungsjahr 2019 konnte weiters mit dem Hochlauf der strategisch wichtigen KTM 390 ADVENTURE, dem ersten global erhältlichen Travel-Modell im Street-Einstiegssegment, zu einem besonders erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Basierend auf der ebenfalls einem umfassenden Technologieupdate unterzogenen Plattform der KTM Duke und Husqvarna Vitpilen Modelle im Einstiegssegment vervollständigt das Modell die Palette der global erfolgreichen KTM Travel Modelle.

Im Rahmen der EICMA wurde ein Ausblick auf jene Neuentwicklungen gewährt, deren Serienanläufe für das kommende Geschäftsjahr 2020 geplant sind. Neben der zuvor erwähnten KTM 890 DUKE R, die als performance-orientiertes Pendant zur bereits am Markt etablierten KTM 790 DUKE dient, konnte insbesondere mit der von Grund auf neu entwickelten KTM 1290 SUPER DUKE R besonderes Aufsehen erregt werden. Die Entwicklung, Erprobung und Serienüberleitung des performance-orientierten Naked Bikes im Street-Premiumsegment zählt zu den aufwändigsten F&E-Projekten der letzten Jahre und markiert einmal mehr die Spitze des gegenwärtigen Technologie-Standards im Motorradsegment.

Parallel zur Entwicklung neuer Modelle und technischem Zubehör wurde auch die Erweiterung der F&E-Infrastruktur am Standort Mattighofen intensiv fortgesetzt. Die zentrale Steuerung der Entwicklungsprogramme erfolgt im F&E-Hauptquartier in Mattighofen, wo ein Großteil der hoch qualifizierten F&E-Mitarbeiter angesiedelt ist. Das Forschungs- und Entwicklungszentrum ist ein Innovationsstandort mit einer Nutzfläche von über 19.000 m², an dem richtungsweisende Produkte für das Powersport-Segment konzipiert, entwickelt und mit modernsten Mitteln erprobt werden. Zudem wurde Ende 2019 für den weiteren Ausbau der E-Mobility-Aktivitäten auch mit der Erweiterung der Standortinfrastruktur in Anif bei Salzburg begonnen. Die Fertigstellung der Umbauarbeiten ist für Ende 2020 geplant.

6.RISIKOBERICHT UND FINANZINSTRUMENTE

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Zweck dieses Berichts ist es, eine Übersicht darüber zu geben, wie interne Abläufe in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess organisiert werden.

EINLEITUNG

Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess des PIERER Mobility-Konzerns und insbesondere der KTM-Gruppe umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sowie der Einhaltung rechtlicher Vorschriften in Österreich und bei den internationalen Gesellschaften. Die klare Definition von Verantwortungsbereichen sowie systematische Kontrollen ermöglichen eine frühzeitige Risikoerkennung und gewährleisten eine ordnungsmäßige Rechnungslegung.

Für die Beschreibung der wesentlichen Merkmale wird die Struktur des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herangezogen. Das COSO-Rahmenwerk besteht aus fünf zusammenhängenden Komponenten: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinsicht auf die Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf die Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.

KONTROLLUMFELD

Die Funktionen der Bereiche Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt und die Aufgaben und Verantwortungen geteilt. Die Bereiche Treasury und Business Process Finance sind in den operativen Bereichen der Gruppe angesiedelt, wobei auch hier die Aufgaben und Verantwortungen klar aufgeteilt sind. Im Bereich Rechnungswesen setzt sich die Organisation aus dem Rechnungswesen im Headquarter, sowie aus den Teams der einzelnen Tochterunternehmen zusammen.

Die Aufgaben des Rechnungswesens bestehen in der zeitgerechten, vollständigen und ordnungsmäßen Erfassung von Geschäftsfällen und deren Darstellung in Monats- und Jahresabschlüssen im PIERER Mobility-Konzern.

Belege werden überwiegend elektronisch erfasst und dokumentiert weiterverarbeitet. Die Eingangsrechnungen werden von den Lieferanten vorwiegend elektronisch übermittelt, die Belege in der Buchhaltung vorerfasst und zur Freigabe elektronisch, an die zur Freigabe berechtigten Personen, weitergeleitet. Um eine lückenlose Dokumentation des Freigabeprozesses zu erhalten, wird der gesamte Freigabeprozess in einen elektronischen Workflow abgewickelt.

Die Ablauforganisation des Monatsabschlusses erfolgt nach einem strikten Zeitplan. Die Termine werden für ein Geschäftsjahr und für alle Gesellschaften erstellt und konzernweit kommuniziert. Zur vollständigen und richtigen Abbildung aller bilanzierungsrelevanten Sachverhalte, ist das Rechnungswesen ständig in enger Abstimmung mit den unterschiedlichsten Fachbereichen. Neben der laufenden Abstimmung erfolgt auch ein Informationsaustausch zu neuen Geschäftsprozessen, strukturellen und strategischen Veränderungen, sowie zu Rechtsstreitigkeiten.

RISIKOBEURTEILUNG

Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das Management erhoben und überwacht. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.

Die Risiken in diesem Bereich umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnungen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen, unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unberechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.

Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräten. Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.

KONTROLLMASSNAHMEN

Zusätzlich zum Vorstand umfasst das allgemeine Kontrollumfeld auch die mittlere Managementebene wie z.B. Bereichs - und Abteilungsleiter.

Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgereichten und richtigen Bilanzerstellung, wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle, sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichtserstattung.

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP Software finden automatisierte Prüfungen statt, wie z.B. die automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.

Weitere Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der periodischen Monatsberichte durch das Management bis hin zur spezifischen Analyse von Konten und der laufenden Prozesse im Rechnungswesen.

Im Bereich der Stammdaten (z.B. Kontenplan, Kundendaten, Lieferantendaten, usw.) sind zentrale Anlageund Änderungsprozesse definiert und implementiert worden.

Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip angewendet (z.B. Rechnungsund Zahlungsfreigabe). Diese klar definierten Überprüfungsmechanismen ermöglichen eine frühzeitige Risikoerkennung. Zusätzlich wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und internationaler Rechnungslegungsvorschriften steht.

INFORMATION UND KOMMUNIKATION

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche der Führungsebenen zur Verfügung gestellt werden, wurde im Konzern auch ein umfangreiches internes Berichtswesen implementiert, das je nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen aggregationstiefen erstellt und verteilt wird. Das interne Berichtswesen umfasst neben Bilanz, GuV und Cash-Flow auch Profitcenter- und Produktmargenanalysen.

Darüber hinaus werden regelmäßig Diskussionen betreffend des Berichtswesens zwischen Vorstand und Bereichsleiter geführt. Die Diskussionen haben zum Ziel, die Identifizierung und die Kommunikation von Schwachstellen und Verbesserungspotentiale sicherzustellen.

Außerdem werden die Mitarbeiter des Rechnungswesens laufend in Hinblick auf Neuerungen in der Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen und minimieren zu können.

ÜBERWACHUNG

Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentlichen Risiken aus dem operativen Geschäft. Dieser Prozess wird insbesondere von den oberen und mittleren Managementebenen der KTM AG durchgeführt und vom Vorstand der PIERER Mobility AG überwacht. Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse, sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von Limits und Handlungsabläufen zur Begrenzung finanzieller Risiken, sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.

Im Konzern gibt es, einen über alle Hierarchieebenen implementierten Planungs- und Berichtsprozess. Dieser dient als Frühwarnsystem und als Basis für die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen. Verantwortlich für die Erstellung und Kommunikation der Berichte sind das Controlling und Group Accounting. Das interne Kontrollsystem basiert auf genauen Informationen über die Prozesse für die Rechnungslegung und Finanzberichtserstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse mit

ein. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse die in komprimierter Berichtsform an das Management übermittelt werden von ihm analysiert, bewertet und kommentiert werden.

CORONA VIRUS

Der Vorstand beobachtet aktuell sehr genau die durch den Corona Virus ausgelösten Auswirkungen auf die globale Wirtschaft sowie die Verunsicherung der Bevölkerung. Sich daraus ergebende mögliche Risiken für das Unternehmen, die Zulieferkette bzw. den Absatzmarkt werden engstens verfolgt. Auf allfällige Störungen des Geschäftsbetriebes wird durch die Einleitung von gezielten Maßnahmen umgehend reagiert. Das Ausmaß der durch diese mittlerweile globale Krise verursachten Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur ist derzeit noch nicht abschätzbar.

FINANZINSTRUMENTE

Für weitere Ausführungen zum Risikobericht sowie zu Finanzinstrumenten verweisen wird auf den Konzernanhang (Kapitel VII und VIII) der PIERER Mobility AG.

7.ANGABEN GEMÄß § 243A (ABS 1) UGB

    1. Das Grundkapital beträgt EUR 22.538.674. Es ist zerlegt in 22.538.674 Stück auf Inhaber lautende, Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stammaktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Die Aktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind zum Handel an der Wiener Börse zugelassen. Seit dem 14. November 2016 notieren die Aktien der Gesellschaft auch an der SIX SWISS EXCHANGE (Zürich, Schweiz). Im Geschäftsjahr 2019 wurden 108.015 Stück eigene Aktien erworben, welche vom Nennkapital in Höhe von EUR 108.015 abgezogen wurden. Die Veränderung der nicht gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 202.848.066,00 um EUR 5.111.702,09 auf EUR 197.736.363,91 resultiert aus dem Erwerb von 108.015 Stück eigenen Aktien.
    1. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
    1. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestand per 31. Dezember 2019 folgende direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital der PIERER Mobility AG, die zumindest 10 von Hundert betragen:

Pierer Industries AG: 60,87%

    1. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. Es bestehen derzeit keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
    1. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
    1. Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

In der Hauptversammlung vom 27. April 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

a) Die Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 01.04.2022 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150.000.000,00, die auch das Bezugs- und / oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 25.000.000 Aktien der Gesellschaft einräumen können und / oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben.

  • b) Für die Bedienung der Umtausch- und / oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital und / oder eigene Aktien verwenden.
  • c) Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.
  • d) Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen.
  • e) Die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 25.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und / oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
  • f) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsenwerktage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch Tochterunternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
  • g) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
  • h) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gem. § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzten. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.
  • i) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem. §

65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

In der Hauptversammlung vom 26. April 2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • a) Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 26.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 22.538.674,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 11.269.337,00 durch Ausgabe von bis zu 11.269.337 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 33.808.011,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten.
  • b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
    • (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt,
    • (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
    • (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und / oder
    • (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Oktober 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechtes der Aktionäre zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den durchschnittlichen ungewichteten Börseschlusskurs an der SIX Swiss Exchange der vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundener Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
  • b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechtes) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.
    1. Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden seitens der Gesellschaft nicht bekannt gegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde.
    1. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

8.AUSBLICK

GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Zielsetzung der PIERER Mobility-Gruppe ist es, die Marktanteile in den globalen Motorradmärkten – trotz eines herausfordernden Marktumfeldes – weiter auszubauen und die GASGAS Motorradsparte als dritte Marke in den Konzern zu integrieren. Zudem legt das Unternehmen auch einen starken Fokus auf den Ausbau und die Entwicklung des Händlernetzes (B2B-Business), um die Marktführerschaft in Europa zu erreichen.

Die Integration der E-Bicycle Aktivitäten (PEXCO) in die im Jänner 2020 neu gegründete HUSQVARNA E-Bicycles GmbH wird umgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2020 wird mit einem Umsatz von mehr als € 100 Mio. gerechnet. Mittelfristig ist es beabsichtigt, sich in diesem Bereich zu einem bedeutenden internationalen Player im Bereich der e-Mobility zu entwickeln.

Für das Geschäftsjahr 2020 wird mit einem Umsatzwachstum zwischen 8 – 10% gerechnet. Aufgrund des Aufbaus des Elektro-Zweirad Bereichs sowie der Integration der dritten Motorradmarke GASGAS, wird für das Geschäftsjahr 2020 mit einer EBIT-Marge zwischen 6 – 8% vorübergehend gerechnet. Durch das weiterhin auf hohem Niveau liegende operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) wird auch für das Geschäftsjahr 2020 mit einem positiven Free Cash-Flow zwischen € 45 bis 55 Mio. gerechnet. Nachhaltig wird mit einem positiven Free Cash-Flow zwischen 3 – 5% des Umsatzes gerechnet. Mögliche Auswirkungen aus der Corona Krise können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewertet werden.

Die Markteinführung weiterer Husqvarna Straßenmodelle und die offensive Marktstrategie in den Emerging-Markets stellt einen wichtigen Schwerpunkt für 2020 dar. Die Ende 2019 stattgefundene Verlagerung der Produktion der Husqvarna Straßenmotorräder (bis 400 ccm) zum strategischen Partner Bajaj gibt KTM zusätzlich die Möglichkeit, Einstiegsmotorräder der Marke Husqvarna Motorcycles zu wettbewerbsfähigen Herstellkosten zu produzieren und damit die Absätze in den Emerging Markets weiter zu steigern. Steigerungen von Absatz und Umsatz werden daher vor allem in der ASEAN Region und Indien erwartet. Ab Ende 2020 sollen im chinesischen Hangzhou mit dem chinesischen Joint Venture Partner CFMOTO Motorräder der Mittelklasse für den chinesischen Markt produziert werden.

Für 2022 bestätigt die PIERER Mobility AG das Absatzziel von 400.000 Motorrädern. Zudem hat sich KTM das Ziel gesetzt, Husqvarna Motorcycles zum drittgrößten europäischen Motorradhersteller zu entwickeln.

MOTORSPORT

Auch in 2020 wird KTM wieder in den Motorsport investieren. Neben den bekannten Rennserien aus dem Offroad Bereich und der Rallye Dakar wird der Schwerpunkt auf der vierten Saison in der MotoGP liegen.

INVESTITIONEN

Durch das intensive Investitionsprogramm der vergangenen Jahre in Kapazitäten und Infrastruktur und durch die Verlagerung der kleinvolumigen Husqvarna Straßenmodelle zum strategischen Partner Bajaj sind die erforderlichen Produktionskapazitäten in Österreich für die nächsten Jahre abgesichert. Die Investitionsschwerpunkte für 2020 umfassen insbesondere neue Entwicklungsprojekte. Die Investitionen in die Forschung & Entwicklung werden auf dem hohen Niveau der Vorjahre liegen.

FINANZLAGE

Die Liquiditäts- und Finanzierungssituation wurde im Geschäftsjahr 2019 weiter gestärkt. Für das Geschäftsjahr 2020 stehen zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungen diverse Betriebsmittel-Kreditlinien in ausreichender Höhe zur Verfügung. Im Geschäftsjahr 2020 wird weiterhin ein Fokus auf die Generierung von Free Cash-Flows und nachhaltige Effizienzsteigerungen gelegt.

LISTING AN DER FRANKFURTER BÖRSE (GENERAL STANDARD)

Um die Handelsliquidität der Aktien im Euroraum zu erhöhen wurden die PIERER Mobility AG - Aktien auch zum Handel im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse im März 2020 zugelassen. Nach Vollzug des Listings im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird eine Beendigung der Notierung der Aktien im Amtlichen Handel der Wiener Börse angestrebt. Die Primärkotierung an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange bleibt unverändert weiter bestehen.

Wels, am 6. März 2020

Der Vorstand der PIERER Mobility AG

Dipl.-Ing. Stefan Pierer Mag. Friedrich Roithner

Mag. Ing. Hubert Trunkenpolz Mag. Viktor Sigl, MBA

4. Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG), Wels,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an der KTM AG als verbundenes Unternehmen

Siehe Anhang "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Erläuterungen zur Bilanz".

Das Risiko für den Abschluss

Die Anteile an der KTM AG einschließlich Umgründungsmehrwert mit einem Bilanzausweis in Höhe von 308,6 Mio EUR stellen rund 84 % des ausgewiesenen Vermögens im Jahresabschluss der PIERER Mobility AG (vormals: KTM Industries AG) zum 31. Dezember 2019 dar.

Aufgrund der statischen Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft den Anteil an der KTM AG einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes der Anteile erfolgte auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen. Das Ergebnis des Werthaltigkeitstests ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelflüsse (unter Berücksichtigung von künftigen Umsatzwachstum, Ergebnismargen und langfristigen Wachstumsraten) sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Das Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfung beruht daher auf Schätzungen des Managements und ist folglich mit Unsicherheiten behaftet.

Für den Jahresabschluss besteht damit das Risiko einer Überbewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit des Anteils an der KTM AG wie folgt beurteilt:

  • Zum Bilanzstichtag haben wir überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
  • Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Mittelfristplanung abgeglichen.
  • Darüber hinaus haben wir die Annahmen über Wachstumsraten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen leitenden Personen im Unternehmen erörtert und erhoben, wie die historischen Erfahrungen die Planung des Managements beeinflussen. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Zusätzlich haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten die Methodik der durchgeführten Wertminderungstests sowie die Ermittlung der Kapitalkostensätze nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben unsere Bewertungsspezialisten mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

— Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 29. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Helge Löffler.

Linz, am 6. März 2020

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Helge Löffler Wirtschaftsprüfer

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