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PIERER Mobility AG

AGM Information Feb 4, 2021

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AGM Information

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DGAP-News: PIERER MobilityAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 04.02.2021 / 15:19 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

PIERERMobilityAG FN78112 x mit demSitz inWels ISIN:AT0000KTMI02

Einladung zu der am Freitag, 26. Februar 2021 um11:00 Uhr in der KTMMotohall, KTMPlatz1, 5230 Mattighofen, stattfindenden

außerordentlichenHauptversammlung

I. ABHALTUNGALSVIRTUELLEHAUPTVERSAMMLUNGOHNEPHYSISCHEPRÄSENZDERAKTIONÄRE

1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) undGesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung(COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum SchutzderAktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung auch für diese außerordentliche Hauptversammlung inAnspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der PIERER MobilityAGam 26. Februar 2021 wird aufGrundlage von § 1Abs 2 COVID-19-GesGin der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als ,virtuelle Hauptversammlung' durchgeführt.

Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der PIERER MobilityAGam 26. Februar 2021 Aktionäre undderenVertreter nicht physischanwesendsein können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.

Die Hauptversammlung findet unter physischerAnwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 5230 Mattighofen, KTMPlatz1, statt.

Die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesVführt zu Modifikationen im sonst gewohntenAblauf der Hauptversammlung sowie in derAusübung der Rechte derAktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das RechtAnträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von denAktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübtwerden, und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse [email protected].

2. Übertragungder HauptversammlungimInternet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesViVm § 102Abs 4AktGvollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3Abs 4 COVID-19-GesVund § 102Abs 4AktG.

AlleAktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 26. Februar 2021 ab ca. 11:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.pierermobility.com (unter Investor Relations / Hauptversammlung) als virtuelle Hauptversammlung verfolgen. EineAnmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alleAktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen derAktionäre zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102Abs 3 Z2AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102Abs 3 Z3AktGund § 126AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatzvon technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3Abs 3 iVm § 2Abs 4 COVID-19-GesV(,Teilnahmeinformation') hingewiesen. Diese wird spätestens am 05. Februar 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pierermobility.com zugänglich gemacht.

II. TAGESORDNUNG

1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8

  1. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung durch Neuaufnahme des § 17 hinsichtlich einer Opting Out-Klausel gemäß schweizerischem Übernahmerecht

III. UNTERLAGENZURHAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNGVONINFORMATIONENAUFDERINTERNETSEITE

Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 05. Februar 2021 im Internet unter www.pierermobility.com unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich und abrufbar:

  • Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3Abs 3 iVm § 2Abs 4 COVID-19- GesV(,Teilnahmeinformation')

  • Beschlussvorschläge Vorstand undAufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten

  • Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Satzungsänderung
  • Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter
  • Formulare für den Widerruf einer Vollmacht
  • Frageformular
  • vollständiger Text dieser Einberufung

IV. NACHWEISSTICHTAGUNDALLGEMEINEVORAUSSETZUNGENFÜRDIETEILNAHMEANDERHAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zurAusübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesVgeltend zu machen sind, richtet sich nach demAnteilsbesitzam Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach demAnteilsbesitzam Dienstag, dem16. Februar 2021, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt,wer an diesem StichtagAktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien:

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Februar 2021 ausschließlich unter einer der nachgenanntenAdressen zugehen muss: Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76 Per Post oder PIERER MobilityAG Boten: zHFrau Mag. Michaela Friepeß Edisonstraße 1 4600 Wels,Oberösterreich oder

per E-Mail: [email protected],wobei die Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. per SWIFT:GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISINAT0000KTMI02 im Text angeben

Link zur Erstellung einer Depotbestätigung nach § 10 aAktG(nur für depotführende Kreditinstitute): https://www.hauptversammlung.at/\_hvatnew/coh.php?hv=5104&lang=d

Depotbestätigunggemäß§ 10a AktG:

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECDauszustellen und hat folgendeAngaben zu enthalten:

-Angaben über denAussteller: Name/Firma undAnschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

-Angaben über denAktionär: Name/Firma,Anschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

-Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien (ISINAT0000KTMI02) des Aktionärs,

  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 16. Februar 2021, 24:00 Uhr, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Ohne rechtzeitigbei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigungkanndie Bestellungeines besonderenStimmrechtsvertreters nichtwirksamerfolgen. DieAktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und dieAusstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. DieAktionäre werden durch eineAnmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;Aktionäre können deshalb über ihreAktien auch nach erfolgterAnmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

V. BESTELLUNGEINESUNABHÄNGIGENSTIMMRECHTSVERTRETERSALSBESONDEREVORAUSSETZUNGFÜRDASTEILNAHME- UND FRAGERECHTUNDDASDABEI EINZUHALTENDEVERFAHREN

JederAktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt IV. nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Pierer MobilityAGam 26. Februar 2021 können gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesVnur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

1. Notar Dr. Claus Lumerding

c/o Öffentliche Notare Mag. Huemer &Dr. Lumerding Stadtplatz19, 5230 Mattighofen Tel: +43 7742 2237 E-Mail: [email protected]

2. Dr. Michael Knap

c/o IVAInteressenverband fürAnleger Feldmühlgasse 22/4,A-1130 Wien Tel: +43 664 213 87 40 E-Mail: [email protected]

  1. Rechtsanwalt Mag. PhilippStossier

4. Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M.

c/o TaylorWessing e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH Schwarzenbergplatz7, 1030 Wien Tel: +43 1 716 55 0 E-Mail: [email protected]

JederAktionär kann eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.

Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten dieses Vollmachtsformular zu verwenden.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Regelungen zu beachten.

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.

VI. HINWEISAUFDIERECHTEDERAKTIONÄREGEMÄSS§§ 109, 110, 118 UND119 AKTGNACHMASSGABEDERCOVID-19-GESV

Ergänzungder TagesordnungdurchAktionäre nach§ 109 AktG:

Aktionäre, derenAnteile zusammen 5%des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber dieserAktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnungdieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 07. Februar 2021 der Gesellschaft an derAdresse Edisonstraße 1, 4600 Wels, zHFrau Mag. Michaela Friepeß, zugeht. DerAntrag muss schriftlich, dh in Unterschriftsform durch Beifügung einer Unterschrift in rechtsverbindlicher Weise, an die Gesellschaft übermitteltwerden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, in der bestätigtwird, dass die antragstellendenAktionäre seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber derAktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge zur Tagesordnungnach§ 110 AktG:

Aktionäre, derenAnteile zusammen 1%des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17. Februar 2021 der Gesellschaft entweder per Telefaxan +43 (0) 1/8900-500-76, per Post an PIERER MobilityAG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an [email protected],wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Es muss klar zumAusdruck gebrachtwerden, dass das Bestreben derAktionäre darauf gerichtet ist, nicht bloß die Gesellschaft, sondern über die Internetseite der Gesellschaft auch ihre Mitaktionäre vorweg über einen beabsichtigtenAntrag und dessen Gründe zu informieren. Für den Nachweis derAktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Der Beschlussvorschlag muss sich auf einen konkreten Tagesordnungspunkt beziehen. Er muss begründet sein und darf nicht zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen. Der Beschlussvorschlag muss unter anderem auch dann nicht auf der Internetseite veröffentlichtwerden, wenn er eine Beleidigung (§ 115 StGB) oder dergleichen enthält. Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht nach§ 118 AktG:

JedemAktionär ist auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. DieAuskunft darf auch verweigertwerden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118AktGauch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlungvon denAktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse [email protected] ausgeübtwerden kann.

DieAktionäre werden gebeten, alle Fragenbereits imVorfeldin Textformper E-Mail an dieAdresse [email protected] zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 23. Februar 2021 bei der Gesellschaft einlangen.

Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars,welches spätestens am 05. Februar 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pierermobility.com abrufbar ist.

Nochmals wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118AktGwährend der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft an die E-Mail Adresse [email protected] ausgeübtwerden kann.

Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

Genauere Informationen und Modalitäten zurAusübung des Auskunftsrechts derAktionäre gem § 118AktGwerden in der Teilnahmeinformationfestgelegt.

Antragsrecht gemäß§ 119 AktG:

JederAktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVdurch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem TagesordnungspunktAnträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

Weitere Informationen und Modalitäten zurAusübung des Antragsrechts derAktionäre gemäß § 119AktGwerden in der Teilnahmeinformationfestgelegt.

VII. INFORMATIONZUMDATENSCHUTZFÜRAKTIONÄRE

Die PIERER MobilityAGverarbeitet personenbezogene Daten vonAktionären oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die ,Teilnehmer'), insbesondere Name,Anschrift,Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots,Anzahl derAktien, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, aufGrundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen dieAusübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die PIERER MobilityAGerhält diese Daten unter anderem aus den Depotbankformularen oder von den Teilnehmern selbst anlässlich der Anmeldung zur Hauptversammlung und/oder Erteilung von Vollmachten. Die Teilnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, der PIERER MobilityAGdie erforderlichenAngaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Für die Verarbeitung ist die PIERER MobilityAGdie verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen gemäßArtikel 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung bzw. die Wahrung von berechtigten Interessen des Unternehmens oder eines Dritten im Sinne des Artikel 6 (1) f) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister undAuftragsverarbeiter der PIERER MobilityAG,welche zum Zweck derAusrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der PIERER MobilityAGnur solche personenbezogenen Daten,welche für dieAusführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der PIERER MobilityAG. In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die PIERER MobilityAGauch personenbezogene Daten vonAktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, das Firmenbuch, etc.

Die Daten der der Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben gesetzlichenAufbewahrungs- und Dokumentationsfristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen können, zu berücksichtigen.

Jeder Teilnehmer hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.

Diese Rechte können Teilnehmer gegenüber der PIERER MobilityAGunentgeltlich über folgende Kontaktdaten geltend machen: PIERERMobilityAG

Edisonstraße 1 4600 Wels,Österreich E-Mail:[email protected]

Zudem steht den Teilnehmern ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nachArtikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Weitere Informationen zum Datenschutzsind auf der Internetseite der PIERER MobilityAGwww.pierermobility.com zu finden.

VIII.GESAMTZAHLDERAKTIENUNDDERSTIMMRECHTEZUMZEITPUNKTDEREINBERUFUNG

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR22.538.674,00 in 22.538.674 auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. JedeAktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 193.340 eigeneAktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigtenAktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 22.345.334 Stück. Es besteht nur eineAktiengattung.

ZumAblauf der Hauptversammlung wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pierermobility.com ab dem 05. Februar 2021 zugänglich sein wird, hingewiesen.

Wels, im Februar 2021 Der Vorstand

04.02.2021 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchivunter http://www.dgap.de

Sprache:
Unternehmen:
Deutsch
PIERER MobilityAG
Edisonstrasse 1
4600 Wels
Österreich
Telefon:
E-Mail:
Internet:
ISIN:
WKN:
Börsen:
+43 (0) 7242 69 402
[email protected]
www.pierermobility.com
AT0000KTMI02
A2JKHY
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PMAG, Bloomberg: PMAGSE, PMAGGYReuters: PMAG.S

Ende der Mitteilung DGAPNews-Service

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