AGM Information • Apr 9, 2009
AGM Information
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Wien, FN 78112x
zu der am Donnerstag, den 14. Mai 2009 um 10.00 Uhr im NH Hotel, A 1220 Wien, Wagramer Straße 21 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG (die "Gesellschaft") mit folgender
Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, ihre Konzernunternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder außerhalb davon erfolgen.
b) die Ermächtigung des Vorstandes für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre nur dann ausgeschlossen werden kann, wenn diese Aktien als Gegenleistung im Rahmen eines Erwerbes von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes ausgegeben werden. Diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden und gilt für die c) die Ermächtigung des Vorstandes, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Die Geschäftsjahre beginnen jeweils am 1. (ersten) Oktober und enden am darauf folgenden 30. (dreißigsten) September".
c. Ergänzung der Satzung um § 16 "Sprachregelung" wie folgt: "§ 16 Sprachregelung
Depotbestätigungen müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Ebenso sind rechtswirksame schriftliche Mitteilungen von Aktionären bzw. von Kreditinstituten in deutscher oder englischer Sprache an die Gesellschaft zu richten.
Die Verhandlungssprache in der Hauptversammlung ist Deutsch."
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 12 der Satzung jene Aktionäre berechtigt, die bis
ihre Aktien bei einem österreichischen oder deutschen Notar, bei der Hauptniederlassung einer Bank, die ihren Hauptsitz im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes hat oder bei der Gesellschaft während der Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung bei anderen Kreditunternehmungen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bei der Gesellschaft, A-1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse 22, einzureichen und werden zudem ersucht, die Hinterlegungsverzeichnisse vorab per Telefax an die Gesellschaft, z.H. Herrn Dr. Andreas Popp, Fax-Nummer +43/1/263 09 09-40, zu übermitteln.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.386.742 und ist eingeteilt in 15.386.742 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass 15.386.742 Stimmrechte bestehen. Jeder Aktionär, der sich gemäß den obigen Regelungen rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet hat, ist berechtigt, selbst oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht, die von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, legitimierten Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine gesetzlichen Aktionärsrechte (insb. Fragerecht und Stimmrecht) auszuüben.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 samt Anhang und Lagebericht des Vorstandes, der IFRS-
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und ein Entwurf der Satzung, der die der Hauptversammlung vorgeschlagenen Satzungsänderungen enthält, liegen ab Dienstag, den 14. April 2009 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft auf. Auf Verlangen wird jedem Aktionär entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Geschäftsbericht kann von der Homepage der Gesellschaft unter http://www.brainforce.com abgerufen werden.
Wien, im April 2009
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