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Philomaxcap AG Annual Report 2018

May 21, 2019

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Annual Report

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Phicomm AG

Unterhaching

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Lagebericht

Grundlagen

Die Phicomm AG ist eine Aktiengesellschaft deutscher Rechtsform und seit 21. Februar 2000 im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) notiert. Die Vorgängergesellschaft H5 B5 Media AG wurde am 7. März 1997 in München gegründet. Später firmierte sie unter Omiris AG (2010), FinData Group AG (2015) und FD Group AG (2016).

Nach Durchführung eines Pflichtangebots hält die PHICOMM TECHNOLOGY (HONGKONG) CO., LIMITED, Hongkong, China seit 8. Dezember 2016 einen Anteilsbesitz von 78,77 % an der Gesellschaft. Auch nach der Kapitalerhöhung Januar 2018, die am 9. Februar 2018 in das Handelsregister eingetragen wurde, ist dieser Anteil unverändert. Der Streubesitz beträgt jedoch nach der Kapitalerhöhung nur noch 10,61 %. Infolge eines durchgeführten Kaduzierungsverfahrens befinden sich bei der Gesellschaft 10,61 % der Anteile, die zur Veräußerung vorgesehen sind.

Im Rahmen der oben genannten Kapitalerhöhung vom Januar 2018 zeichneten Aktionäre der Gesellschaft neue Aktien im Wert von ca. Euro 1,1 Mio. Dieser Betrag wurde in voller Höhe auf Konten einer damals bereits von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sonderverwalteten Bank eingezahlt, die mit der Durchführung der Kapitalerhöhung beauftragt war. Wenige Tage später, vor Auszahlung des Zeichnungsbetrags, schloss die BaFin diese Bank. Mittlerweile befindet sie sich unter Insolvenzverwaltung. Bislang sind der Phicomm AG lediglich TEuro 100 seitens der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zugeflossen; über die Höhe und den Eintritt weiterer Zahlungen durch den Insolvenzverwalter kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

Die Phicomm AG befindet sich seitdem in einer finanziell sehr angespannten Situation.

Geschäftsmodell

Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens ist unverändert die Produktion, die Beratung, der Kauf, der Verkauf und der Vertrieb von Medien aller Art einschließlich deren Nebenprodukte, die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen und die Geschäftsführung in anderen Gesellschaften, die in derselben Branche tätig sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeglicher Art beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Strategie und Ziele

Vor dem Hintergrund der geringen Kapitalausstattung sowie noch nicht klar kommunizierter Absichten des Großaktionärs wurde von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine neue Strategie festgelegt.

Konkrete Strategien und Ziele werden erst nach Erhalt der Finanzmittel aus der Kapitalerhöhung festgelegt.

Die Phicomm AG ist weiterhin rechtlich und wirtschaftlich unabhängig und nicht in den Konzern des Mehrheitsaktionärs eingebunden.

Steuerungssystem

Als finanzielle Leistungsindikatoren werden Umsatzerlös, Cash-Flow, Erträge aus Beteiligungen, Liquidität sowie Jahresergebnis definiert.

Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden künftig Kunden- sowie Mitarbeiterzufriedenheit verfolgt.

Das gesamte Steuerungssystem wird skalierend mit der Größe des Unternehmens kontinuierlich ausgebaut.

Nichtfinanzielle Erklärung

Aufgrund der geringen Kapitalausstattung sowie des äußerst überschaubaren Geschäftsbetriebs, kann zu den gemäß § 289c HGB geforderten Aspekten keine sinnvolle Stellung bezogen werden.

Konzepte zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen wurden noch nicht entwickelt. Selbstverständlich würden Menschenrechtsverletzungen und Korruption bzw. Bestechung bekämpft werden, sollten sich hierzu Ansatzpunkte ergeben.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich zwar das neunte Jahr in Folge, jedoch mit einer auf 1,5 % gesunkenen Wachstumsrate.

Anfang des Jahres 2018 verzeichneten die meisten internationalen Aktienmärkte neue Rekordstände, konnten diese Gewinne jedoch nur kurz halten und schlossen zum Jahresende überwiegend tief im Minus. Für den DAX errechnete sich mit minus 18% der größte Jahresverlust seit der Finanzkrise 2008.

Die EZB beließ den Leitzins über das gesamte Jahr hinweg bei 0,00 %. Der Strafzins für Einlagen der Banken verblieb ebenfalls unverändert bei minus 0,40 %. Die indirekte Staatsfinanzierung wird von den Notenbanken des Euro-Raums fortgesetzt.

Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft beschäftigte sich mit der eigenen Liquiditätssicherung sowie Vorbereitungen zum Aufbau eines neuen Geschäftsbetriebs.

Vermögenslage / Investitionen

Die Gesellschaft verfügt unverändert über Anlagevermögen in Form von Wertpapieren in Höhe von TEuro 59.

Die liquiden Mittel ermäßigten sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 102. (Die Insolvenzforderungen gegen die Emissionsbank in Höhe von nominal TEuro 1.029 wurden von Kontoguthaben zu zweifelhaften Forderungen umgebucht und um insgesamt TEuro 864 wertberichtigt.)

Ertragslage

Die Phicomm AG erzielte keine Umsatzerlöse (Vorjahr TEuro 47).

Die Erträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens beliefen sich wie im Vorjahr auf TEuro 3.

Ebenfalls unverändert stellten sich die Personalkosten mit TEuro 55 sowie die laufenden betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEuro 63 dar.

In der Position Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind TEuro 864 Einzelwertberichtigungen auf Kontoguthaben und sonstige Ansprüche gegen die mittlerweile unter Insolvenzverwaltung stehende Emissionsbank der Kapitalerhöhung Januar 2018 enthalten. Die zu erwartende Insolvenzquote sowie der Zeitpunkt der Auszahlung der Forderungen kann derzeit nur grob prognostiziert werden. Vom Insolvenzverwalter ist hierzu keine Aussage zu erlangen.

Das Geschäftsjahr 2018 schloss daher mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEuro 979 (Vorjahr: TEuro 113) ab. Ohne die Einzelwertberichtigungen hätte sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEuro 115 ergeben.

Finanzlage / Liquidität

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug hauptsächlich aufgrund der aktuell nicht realisierbaren Forderungen gegen die insolvente Emissionsbank minus TEuro 1.184 (Vorjahr plus TEuro 21). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich mangels getätigter Investition unverändert auf TEuro 0. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug infolge der Kapitalerhöhung vom Januar 2018 TEuro 1.126. In Summe ermäßigte sich der Finanzmittelfonds um TEuro 58 (Vorjahr Erhöhung um TEuro 21).

Die ausschließlich auf Tagesgeldkonten angelegten, verfügbaren liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 102 (Vorjahr TEuro 159).

Kapitalstruktur

Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. Die Gesellschaft hat keine Kreditlinien vereinbart und es bestehen keine langfristigen Verbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote errechnet sich mit 89 % (Vorjahr 65 %).

Bericht zur Kapitalerhöhung Januar 2018

Im Januar 2018 fand eine Bezugsrechtskapitalerhöhung statt, bei der 703.617 neue Stückaktien im Kreise der bestehenden Aktionäre im Gesamtwert von Euro 1.125.787 (Euro 1,60 je Aktie) platziert wurden. Unmittelbar nach Einzahlung der Aktionärsgelder belegte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Vorabend des Registereintrags der Kapitalerhöhung die Emissionsbank mit einem Moratorium. Zu diesem Zeitpunkt befand sich vom Großaktionär der komplette Zeichnungsbetrag sowie von der Emissionsbank 25 Cent je Aktie auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto. Die restlichen Einzahlungen der Aktionäre befanden sich auf einem internen Abwicklungskonto der Bank.

Aufforderungen zur Auszahlung der Zeichnungsbeträge wurden von der Bank nicht mehr bearbeitet. Die BaFin verweigerte sich jeglicher Stellungnahme und beantragte wenige Tage später die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emissionsbank, welches schließlich per 13. März 2018 eröffnet wurde.

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken erstattete mit mehreren Wochen Verspätung am 17. Mai 2018 schlussendlich Euro 100.000 aus dem Guthaben des Kapitalerhöhungssonderkontos. Der verbliebene Restbetrag wurde von der Gesellschaft im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht. Hiervon erkannte der zuständige Insolvenzverwalter bislang lediglich Euro 827.340 an (Guthaben auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto, das sich in Höhe von Euro 824.150 auf die Kapitalerhöhung bezieht). Weitere Euro 201.637 (von der Emissionsbank auf internen Konten vereinnahmte, aber nicht umgebuchte Gelder aus der Zeichnung) wurden vom Insolvenzverwalter vorläufig bestritten. Die Insolvenzquote sowie der Zeitpunkt der Auszahlung der Forderungen kann derzeit schlecht prognostiziert werden. Vom Insolvenzverwalter ist hierzu keine Aussage zu erlangen. Aufgrund der unklaren Situation wurden im vorliegenden Jahresabschluss die Kontoguthaben um 80% sowie die weiteren Forderungen vollständig einzelwertberichtigt. Diese Wertberichtigungen belaufen sich auf Euro 661.872 bzw. Euro 201.637 und damit in Summe auf Euro 863.509 - sie finden sich in der Position Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.

Das Kaduzierungsverfahren gemäß § 64 AktG bzgl. Stück 149.361 nicht voll eingezahlter Aktien wurde unabhängig vom Insolvenzantrag der BaFin eingeleitet. Dieses Vorgehen ist gemäß § 182 Abs. 4 AktG Voraussetzung für künftige Kapitalerhöhungen. Die Emissionsbank bzw. ihr Insolvenzverwalter haben trotz Aufforderungen im Bundesanzeiger vom 21. Februar 2018, 5. März 2018, 5. April 2018 und 3. Mai 2018 ihre ausstehende Bareinlage bisher nicht in vollem Umfang geleistet. Die Nachfrist zur Einzahlung lief zum 8. Juni 2018 erfolglos ab. Daher wurde die Emissionsbank durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 12. Juni 2018 ihrer Aktien und von ihr geleisteter Einzahlungen zugunsten der Gesellschaft für verlustig erklärt.

Gemäß § 65 Absatz 3 AktG sollen diese jungen Aktien anderweitig veräußert werden. Aufgrund der schwierigen Situation der Gesellschaft und daraus folgender Illiquidität des Börsenhandels wurden noch keine Maßnahmen zur Veräußerung ergriffen.

Vorstand und Aufsichtsrat prüfen weiterhin alle erdenklichen Optionen im Umgang mit dieser im deutschen Kapitalmarkt bislang einmaligen Situation.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Aufgrund der geringen Kapitalausstattung sowie des unklaren wirtschaftlichen Ergebnisses der Kapitalerhöhung vom Januar 2018 ist keine präzise Prognose möglich.

Auf Basis der bisherigen Tätigkeit unterliegen die Umsatzerlöse einer geringen Planungssicherheit. Finanzanlagen generieren nur geringe Ausschüttungen.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass die notwendigen Aufwendungen des Geschäftsbetriebs nicht in jedem Berichtszeitraum erwirtschaftet werden können. Dies ist Folge der nicht prognostizierbaren Umsatzerlöse und Erträge aus Wertpapieren.

Aus denselben Gründen kann noch keine Prognose über die nicht finanziellen Leistungsindikatoren abgegeben werden.

Für das abgelaufene Jahr wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. TEuro 100 (ohne Effekte einer Neuausrichtung und buchhalterischen Folgen aus der Insolvenz der Emissionsbank) prognostiziert. Dieser Wert wurde mit einem operativen Jahresverlust von TEuro 115 (Jahresfehlbetrag ohne Wertberichtigungen auf Forderungen gegen die Emissionsbank) leicht überschritten.

Die Liquidität belief sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 102. Ursprünglich sollte nach Umsetzung der Barkapitalerhöhung vom Januar 2018 die Liquidität / das Umlaufvermögen auf über Euro 1 Mio. anwachsen.

Aufgrund des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emissionsbank können derzeit keine präzisen Angaben zum wirtschaftlichen Ergebnis der Kapitalmaßnahme gemacht werden. Es ist damit zu planen, dass der Gesellschaft mittelfristig keine Liquidität aus dem Insolvenzverfahren zufließen wird.

Für das laufende Jahr 2019 plant die Gesellschaft erneut mit einem Verlust in Höhe von ca. TEuro 100.

Der mit diesem Verlust verbundene Zahlungsmittelabfluss kann voraussichtlich durch die vorhandene Liquidität, Veräußerung der Wertpapiere des Anlagevermögens und Veräußerung der kaduzierten Aktien abgedeckt werden.

Chancenbericht

Die Chancen der Phicomm AG hängen im Wesentlichen von einer (erfolgreichen) Neuausrichtung ab und werden erst ab diesem Zeitpunkt Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entfalten.

Risikobericht

Die Phicomm AG hat ein System der Risikoüberwachung und -steuerung mit dem Ziel aufgebaut, bestehende Risiken zu beherrschen und künftige Risiken frühzeitig zu erkennen.

Die Gesellschaft beschäftigte sich bislang überwiegend mit der Verwaltung ihres eigenen Vermögens, dabei wurde freie Liquidität auf Tagesgeldkonten angelegt und kein Fremdkapital eingesetzt. Deshalb liegen keine besonderen Risiken durch Zinsschwankungen vor. Währungsrisiken, Marktrisiken oder gesamtwirtschaftlichen Risiken sieht sich die Phicomm AG nur in geringem Umfang ausgesetzt.

Auf Gesellschaftsebene werden außer dem Vorstand keine Mitarbeiter beschäftigt, was ein gewisses Schlüsselpersonenrisiko zur Folge hat. Die enge Abstimmung mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie Zugriff auf externe Branchen-Expertise lassen dieses Risiko als beherrschbar eingrenzen.

Die Gesellschaft hat mit der PHICOMM TECHNOLOGY seit dem vorletzten Jahr eine Mehrheitsaktionärin, die über mehr als 75 % des gezeichneten Kapitals und der Stimmrechte verfügt. Dies eröffnet der Mehrheitsaktionärin die Möglichkeit, nahezu alle Beschlussfassungen der Gesellschaft auf Hauptversammlungen allein zu fassen und damit faktische Gewalt zur Einflussnahme auf die Gesellschaft.

Die Erträge sind derzeit noch nicht geeignet, die unabdingbaren Kosten des Geschäftsbetriebs abzudecken.

Liquiditätsrisiken bestehen im Grundsatz aufgrund der überschaubaren Geschäfts- und Investitionstätigkeit keine. Die Finanzanlagen sind sämtlich börsennotiert und können daher im Bedarfsfall kurzfristig liquidiert werden. Bei den Finanzanlagen ist aus der Zweckbestimmung des Erwerbs heraus eine zukünftig geringe Volatilität zu erwarten. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass sich die Börsenkurse der Wertpapiere negativ entwickeln und dadurch Verluste entstehen können. Fortlaufende Kursbeobachtungen sollen dieses Risiko minimieren.

Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer Zulassung zum Regulierten Markt umfangreiche regulatorische Anforderungen einzuhalten. Hieraus können sich rechtliche Risiken ergeben, denen mit einer frühzeitigen Reaktion auf künftige Gesetzgebungsverfahren vorgebeugt wird.

Es bestehen keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

Die dargelegten Risiken aus dem Geschäftsbetrieb haben sich im Vergleich zum Vorjahr - ohne Berücksichtigung des Sondereffekts aus der Kapitalerhöhung - nicht wesentlich verändert.

Durch die Insolvenz der Emissionsbank stehen der Gesellschaft wesentliche liquide Mittel nicht zur Verfügung. Sollte es im Geschäftsjahr 2019 nicht zu einer Zuführung von liquiden Mitteln durch die Aktionäre kommen, ist von einem bestandsgefährdenden Risiko auszugehen; eine Fortführung der Gesellschaft kann dann nicht verlässlich zugesichert werden. Als Maßnahmen hinsichtlich dieses Risikos wurden bereits mehrfach Gespräche mit dem Mehrheitsaktionär zur Hingabe eines Darlehens in ausreichender Höhe geführt.

Das System der Risikoüberwachung und -steuerung wird skalierend mit der Größe des Unternehmens weiter ausgebaut. Die Identifikation von Risiken, die Bewertung ihres betragsmäßigen Volumens sowie die Bewertung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sollen negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragssituation der Gesellschaft beherrschbar machen.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf die Rechnungslegung

Die Phicomm AG verfügt über ein System der Risikoüberwachung und -steuerung, um bestehende Risiken zu beherrschen und künftige Risiken frühzeitig zu erkennen. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 91 Abs. 2 AktG) besteht im Wesentlichen aus der Überwachung der Wertpapierpositionen und der Liquidität zu den jeweiligen Rechnungslegungsstichtagen.

Derzeit sind diese Systeme aufgrund der nicht ausgeprägten Organisationsstrukturen maßgeblich vom Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat geprägt.

Die Rechnungslegung wird direkt vom Vorstand unter fallweiser Hinzuziehung von Beratern vorgenommen. Ebenso kümmert sich der Einzelvorstand unmittelbar um die bilanziell richtige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten und deren Übernahme in die externe Rechnungslegung. Für die Jahresabschlussarbeiten werden vom Vorstand die wesentlichen Bewertungen vorgenommen. Eine interne Revision besteht aufgrund der Größe der Gesellschaft nicht.

Vergütungssystem

Der Alleinvorstand erhielt im Geschäftsjahr Gesamtbezüge im Sinne von § 285 Nr. 9 HGB über TEuro 55 als ausschließlich erfolgsunabhängige Vergütung. Darin enthalten sind Aufwendungen in Höhe von TEuro 5 als Beitrag für Versorgungskassen, es bestehen keine weiteren Zusagen im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr eine jährliche erfolgsunabhängige Vergütung von TEuro 5 pro Aufsichtsratsmitglied. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde eine Rückstellung für Aufsichtsratsvergütungen über TEuro 15 gebildet. Den Aufsichtsratsmitgliedern wird die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende Mehrwertsteuer erstattet.

Sonstige Angaben (§ 289a HGB)

Die Angaben zu Kapital und Aktien befinden sich im Anhang.

Folgende Mitteilungen über Beteiligungen, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, liegen der Gesellschaft vor:

Die Phicomm (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 8. Dezember 2016 78,77 % beträgt.

Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist in § 84 AktG sowie in der Gesellschaftssatzung geregelt. Der Vorstand der Gesellschaft besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Über die Bestellung der Vorstandsmitglieder, den Widerruf der Bestellung sowie den Abschluss der Anstellungsverträge und sonstiger Verträge mit den Vorstandsmitgliedern entscheidet der Aufsichtsrat. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen im Falle eines Kontrollwechsels.

Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat ermächtigt. Darüber hinaus gelten die Regelungen des Aktiengesetzes.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB wird auf der Website der Gesellschaft unter http://phicomm-ag.de/16.html zugänglich gemacht.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand hat gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen gesonderten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG darin wie folgt: „Es wurden keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen, die die Gesellschaft benachteiligen".

Unterhaching, den 26. April 2019

Robert Zeiss, Vorstand

Bilanz

Aktiva

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31.12.2018

Euro
31.12.2017

Euro
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 59.400 59.400
B. Umlaufvermögen
I. 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 1.017
2. Sonstige Vermögensgegenstände 166.302 3.402
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 101.628 159.493
327.330 223.312
Passiva
31.12.2018

Euro
31.12.2017

Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.407.234 703.617
II. Kapitalrücklage 422.170 0
III. Bilanzverlust - 1.536.699 - 557.709
292.705 145.908
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 30.728 31.400
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.190 45.298
2. sonstige Verbindlichkeiten 706 706
327.330 223.312

Gewinn- und Verlustrechnung

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Geschäftsjahr

Euro
Vorjahr

Euro
1. Umsatzerlöse 0 46.535
2. Sonstige betriebliche Erträge 0 1.756
3. Materialaufwand 0 - 46.018
4. Personalaufwand - 54.754 - 54.682
a. Gehälter - 49.882 - 49.882
b. Aufwendungen für Altersversorgung - 4.872 - 4.800
5. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens -863.509 0
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 63.376 - 63.086
7. Erträge aus Beteiligungen 2.640 2.640
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9 68
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 - 1
10. Ergebnis nach Steuern - 978.990 - 112.788
11. Jahresfehlbetrag - 978.990 - 112.788
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr - 557.709 - 444.921
13. Bilanzverlust - 1.536.699 - 557.709

Eigenkapitalspiegel

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Eigenkapitalspiegel Gezeichnetes Kapital

Euro
Kapitalrücklage

Euro
Bilanzverlust

Euro
Gesamt

Euro
31. Dezember 2015 703.617 0 -351.251 352.366
Jahresfehlbetrag 2016 -93.670 -93.670
31. Dezember 2016 703.617 0 -444.921 258.696
Jahresfehlbetrag 2017 -112.788 -112.788
31. Dezember 2017 703.617 0 -557.709 145.908
Ausgabe von jungen Aktien 703.617 703.617
Agio aus Kapitalerhöhung 422.170 422.170
Jahresfehlbetrag 2018 -978.990 -978.990
31. Dezember 2018 1.407.234 422.170 -1.536.699 292.705

Kapitalflussrechnung

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Geschäftsjahr

Euro
Vorjahr

Euro
1. Periodenergebnis - 978.990 - 112.788
2. Zunahme / Abnahme der Rückstellungen - 672 14.650
3. Abnahme / Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 161.883 74.200
4. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 42.107 45.292
5. Zinsaufwendungen / Zinserträge - 9 - 68
6. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit - 1.183.661 21.286
7. Erhaltene Zinsen 9 68
8. Cashflow aus der Investitionstätigkeit 9 68
9. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern 1.125.787 0
10. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.125.787 0
11. Veränderung des Finanzmittelfonds - 57.865 21.354
12. Finanzmittelfonds am 1. Januar 159.493 138.139
13. Finanzmittelfonds am 31. Dezember 101.628 159.493
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 101.628 159.493
abzgl. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
101.628 159.493

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Phicomm AG mit Sitz in Unterhaching und Geschäftsanschrift Innere Wiener Str. 14, 81667 München, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 235614 eingetragen. Bis August 2017 war sie unter der Firma "FD Group AG" mit Satzungssitz Frankfurt am Main im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 103340 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuches und der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB und demnach prüfungspflichtig. Es wird kein Konzernabschluss erstellt und die Gesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 sowie 275 Abs. 2 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Auf Grundlage der Finanzplanung der Gesellschaft stehen voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2019 ausreichende liquide Mittel zur Deckung ihrer Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Für die mittelfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs bedarf es der weiteren Zuführung von Kapital und Liquidität.

Die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.

Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt, gegebenenfalls um Abschreibungen gemindert.

Bei dem Anlagevermögen handelt es sich um Finanzanlagen, die zu Anschaffungskosten bewertet werden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel werden mit dem Nominalwert, gegebenenfalls um Wertberichtigungen vermindert, bilanziert.

Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und sonstige Risiken in Höhe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem Umfang gebildet.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

Erläuterungen zur Bilanz

Bei dem Anlagevermögen handelt es sich um die folgenden Finanzanlagen:

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Anschaffungskosten
01.01.2018

Euro
Zugänge

Euro
Abgänge

Euro
31.12.2018

Euro
--- --- --- --- ---
Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 59.400 0 0 59.400
59.400 0 0 59.400

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Abschreibungen
01.01.2018

Euro
Zugänge

Euro
Abgänge

Euro
31.12.2018

Euro
--- --- --- --- ---
Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 0 0 0 0
0 0 0 0

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Buchwerte
31.12.2018

Euro
31.12.2017

Euro
--- --- ---
Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 59.400 59.400
59.400 59.400

Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens handelte es sich um börsengehandelte Aktien, die langfristig gehalten werden sollen. Die Wertpapiere werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Der Buchwert der Wertpapiere beläuft sich auf TEuro 59, der Börsenwert zum Bilanzstichtag betrug TEuro 67.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens beinhalten Forderungen gegen die Insolvenzmasse der Emissionsbank aus der Kapitalerhöhung vom Januar 2018 und gegen das Finanzamt aus Steuerüberzahlungen und anrechenbaren Steuern. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen die Insolvenzmasse der Emissionsbank wurden um TEuro 864 wertberichtigt, ein Zeitpunkt der Erfüllung ist nicht absehbar. Der Bilanzansatz mit TEuro 165 ergibt sich aus einem verbindlichen Kaufangebot einer auf Forderungserwerb spezialisierten Gesellschaft. Über die Annahme dieses Kaufangebots wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Das Guthaben bei Kreditinstituten betrifft Giro- sowie Tagesgeldkonten mit täglicher Verfügbarkeit.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag Euro 1.407.234 und ist eingeteilt in 1.407.234 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückstammaktien. Es hat sich im Geschäftsjahr um Euro 703.617 aus einer im Januar 2018 durchgeführten Barkapitalerhöhung erhöht. Die Zahl der ausgegebenen Aktien sowie die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt aktuell 1.257.873. Jede ausgegebene Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 149.361 nicht voll eingezahlte Aktien aus dem Kaduzierungsverfahren, die zur Veräußerung vorgesehen sind.

Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien.

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17. August 2017 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu Euro 700.000 beschlossen. Das Grundkapital kann demnach mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. August 2022 einmalig oder mehrmalig gegen Bar- und / oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge oder bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft oder wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, auszuschließen.

Die Rückstellungen wurden für Abschlussprüferkosten, für Steuerberatung und Veröffentlichungspflichten des Jahresabschlusses sowie für Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder gebildet.

Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fällt ein Betrag in Höhe von TEuro 3 zugleich unter den Posten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen abzuführende Lohnsteuern. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr keine Umsatzerlöse. Die Erträge aus Beteiligungen des Anlagevermögens beliefen sich auf TEuro 3.

Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens betragen TEuro 864 und betreffen Wertberichtigungen des Kontoguthabens und sonstiger Ansprüche gegen die mittlerweile unter Insolvenzverwaltung stehende Emissionsbank aus der Kapitalerhöhung vom Januar 2018.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entstanden in Höhe von TEuro 48 für Börsennotiz & Pflichtpublizität, Hauptversammlung, Umsetzung der Kapitalerhöhung sowie Abschlussprüfung und weiterhin in Höhe von TEuro 15 für Aufsichtsratsvergütung.

Periodenfremde Erträge oder Aufwände ergaben sich keine.

Organe der Gesellschaft

Der Vorstand ist im Berichtszeitraum mit nur einer Person besetzt:

· Robert Zeiss, Dipl.-Kaufmann

Robert Zeiss ist Mitglied des Aufsichtsrats der Syrakus Holding AG, Bremen.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtszeitraum unverändert wie folgt zusammen:

· Jiawei Shen, Mitglied der Geschäftsleitung der Phicomm Europe GmbH, Vorsitz

· Andreas Geisler, Rechtsanwalt, selbständiger Steuerberater, stv. Vorsitz

· Franziska Raabs-Gast, Assistenz der Geschäftsleitung der Phicomm Europe GmbH

Franziska Raabs-Gast legte das Mandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 nieder. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Januar 2019 wurde die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf vier erweitert. Aktuell setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

· Jiawei Shen, Mitglied der Geschäftsleitung der Phicomm Europe GmbH, Vorsitz

· Andreas Geisler, Rechtsanwalt, selbständiger Steuerberater, stv. Vorsitz

· Hong Li, Finance Director of Phicomm Technology (Hongkong) Co., Ltd.

· Baowei Guo, Director of Phicomm Technology (Hongkong) Co., Ltd.

Andreas Geisler ist stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Blaulicht Communications AG, München. Alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats sind nicht Mitglied weiterer Aufsichtsräte oder Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im gesamten Jahresverlauf außer dem Vorstand keine weiteren Mitarbeiter.

Der Gesellschaft gingen keine Meldungen nach § 33 WpHG oder Art. 19 MMVO zu.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEuro 15 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen nicht.

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass die steuerliche Betreuung weiterhin entgeltlich von der vom Aufsichtsratsmitglied geführten Kanzlei Geisler, München, vorgenommen wird. Gründe sind Kontinuität und Kostenkontrolle. Im Jahre 2018 wurden keine Rechnungen gestellt. Interessenkonflikte sind nicht ersichtlich. Darüber hinaus wurden keine Geschäfte mit der Gesellschaft nahe stehenden Personen getätigt.

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde abgegeben und ist auf der Website der Gesellschaft unter http://phicomm-ag.de/16.html öffentlich zugänglich.

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine wesentlichen wirtschaftlichen Ereignisse ergeben.

Unterhaching, den 26. April 2019

Robert Zeiss, Vorstand

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Unterhaching, den 26. April 2019

Robert Zeiss, Vorstand

Versagungsvermerk

An die Phicomm AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen

Wir waren beauftragt, den Jahresabschluss der Phicomm AG, Unterhaching, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der Phicomm AG, Unterhaching, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 zu prüfen. Die im Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Jahresabschluss und dem beigefügten Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk.

Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen

Die Forderungen der Gesellschaft gegen die Emissionsbank aus der Kapitalerhöhung vom Januar 2018, die am 9. Februar 2018 im Handelsregister eingetragen wurde, beträgt zum 31. Dezember 2018 nominal EUR 1.028.977. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte für die Emissionsbank am 13. Februar 2018 Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren wurde bereits in 2018 eröffnet. Die Forderungen wurden ordnungsgemäß zur Insolvenztabelle angemeldet. Davon wurden vom Insolvenzverwalter EUR 827.340 anerkannt und EUR 201.637 bestritten.

Der Vorstand der Gesellschaft hat die bestrittene Forderung vollständig einzelwertberichtigt. Zur vom Insolvenzverwalter anerkannten Forderung in Höhe von EUR 827.340 hat der Vorstand eine Wertberichtigung in Höhe von 80% gebildet.

Somit sind in der Bilanz der Gesellschaft die Forderungen mit einem Betrag von EUR 165.468

nach Wertberichtigung erfasst; das entspricht mehr als 50 % der Bilanzsumme der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018.

Der Insolvenzverwalter konnte mit 1. Sachstandsbericht vom 11. Januar 2019 weder zur weiteren Dauer des Verfahrens noch zu einer Quotenerwartung Stellung nehmen.

Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, in welcher Höhe die betroffenen Forderungen in ihrem Wert zu berichtigen sind. Die Forderungen könnten, wie sie im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 abgebildet sind, zu niedrig oder auch zu hoch dotiert sein. Dies wirkt sich ebenso auf die zugehörigen Angaben im Jahresabschluss aus.

Dieser Sachverhalt hat umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang sowie auf die Angaben im Risikobericht des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die Gesellschaft in einer sehr angespannten Liquiditätssituation befindet. Wie dort dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 07.08.2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31.12.2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Phicomm AG, Unterhaching, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Versagungsvermerk enthaltene Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben keine weiteren Leistungen, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Daniel Feichtner.

München, den 30.04.2019

Moore Stephens KPWT AG

Thomas Ziegler, Wirtschaftsprüfer

Daniel Feichtner, Wirtschaftsprüfer