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Performance One AG Audit Report / Information 2021

May 12, 2023

5443_rns_2023-05-12_f5642527-ab4a-43e1-bf47-c31ca26847a8.html

Audit Report / Information

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Finanzbericht: 32396833

Performance One AG

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

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#### Aktiva
31.12.2021

EUR
31.12.2020

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 1.038.906,76 782.120,76
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 455.010,00 407.350,00
II. Sachanlagen 23.244,00 19.743,00
III. Finanzanlagen 560.652,76 355.027,76
B. Umlaufvermögen 3.190.398,86 2.551.919,15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.760.038,74 1.315.153,98
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 430.360,12 1.236.765,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 83.359,93 19.788,11
Aktiva 4.312.665,55 3.353.828,02

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#### Passiva
31.12.2021

EUR
31.12.2020

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 300.443,32 1.373.207,54
I. ausgegebenes Kapital 680.069,00 52.313,00
1. Gezeichnetes Kapital 705.016,00 54.232,00
2. Eigene Anteile -24.947,00 -1.919,00
II. Kapitalrücklage 346.952,65 346.952,65
III. Gewinnrücklagen 346.185,89
IV. Gewinn-/​Verlustvortrag 618.105,76
V. Jahresfehlbetrag 1.072.764,22 -355.836,13
B. Rückstellungen 258.649,00 352.695,00
C. Verbindlichkeiten 3.747.805,21 1.627.925,48
D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.768,02
Passiva 4.312.665,55 3.353.828,02

Anhang

I. Allgemeines 

Die  Performance  One  AG hat  ihren  Sitz  in  Mannheim  und  ist  eingetragen  in  das  Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der HRB Nummer 720021.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde auf der Grundlage der  handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften sowie der ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going- Concern-Prämisse) gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß  §§ 266 Abs. 1 Satz 2, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen.

Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz und der Gewinn-  und Verlustrechnung, sondern im Anhang vorgenommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des  Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wurde ausgeübt. Aktiviert wurden die direkt zurechenbaren Herstellungskosten für die Entwicklung von Software ab dem Zeitpunkt, zu  dem  eine  hinreichende Marktfähigkeit  des Softwareprodukts erreicht  war. Vor diesem Zeitpunkt anfallende Entwicklungskosten wurden aufwandswirksam erfasst. Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen  Vermögensgegenstände werden zu  Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen   oder, falls erforderlich, dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der  betriebsgewöhnlichen  Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren.

Geringwertige Vermögensgegenstände (Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00) werden im  Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die als Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei nachhaltiger Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit  dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für die zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das  allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine  Pauschalwertberichtigung gebildet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als  aktive  Rechnungsabgrenzungsposten sind  Ausgaben  vor  dem  Abschlussstichtag  angesetzt,  soweit  sie  Aufwand  für  einen  bestimmten  Zeitraum  nach  diesem  Zeitpunkt  darstellen.

Das Eigenkapital wird zum Nominalwert bilanziert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten nur nicht veranlagte Steuern aus dem Vorjahr.

Sonstige   Rückstellungen   werden   für  ungewisse  Verbindlichkeiten   mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1  HGB gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Fälligkeit bis zu einem Jahr.

Die Gesellschaft hält 24.947 Stück eigene Anteile mit einem Gesamtbetrag in Höhe von  24.947 EUR (entspricht 3,54 % des Grundkapitals). Die eigenen Anteile wurden im Jahr 2020 erworben, um sie Mitarbeitern auf der Grundlage eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms  zum Erwerb anzubieten.

Der Bilanzgewinn setzt sich folgendermaßen zusammen:

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31.12.2021 31.12.2020
Zusammensetzung EUR EUR
--- --- ---
Jahresfehlbetrag (Vorjahr:
Jahresüberschuss) -1.072.764,22 355.836,13
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 973.941,89 618.105,76
Einstellung in die anderen
Gewinnrücklagen -973.941,89 0,00
Bilanzverlust (Vorjahr: Bilanzgewinn) -1.072.764,22 973.941,89

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 1.359.254,88 EUR (Vorjahr: 448.976,18 EUR). Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von 431.250 EUR. Im Übrigen haben sämtliche Verbindlichkeiten wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

IV. Ergänzende Angaben

1. Anteilsbesitz

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Anteil am Eigenkapital Jahresergebnis
Name und Sitz der Gesellschaft Kapital 31.12.2021 2021
in % EUR EUR
PERREK GmbH, Mannheim 80 118.229,20 12.381,67
PERFORMANCE ONE BRAIN GmbH, Mannheim 76 -55.477,64 -104.607,68
PERFORMANCE ONE TOUCH GmbH, Mannheim 100 -161.554,65 -159.475,43
PERFORMANCE ONE HEART GmbH, Mannheim 75 116.830,28 -139.347,03
E-Health Evolutions GmbH, Mannheim 75 98.817,89 -114.932,11

Am 27. September 2021 wurden 5 % der Anteile an der PERFORMANCE ONE HEART GmbH verkauft, so dass sich der Anteil des Mutterunternehmens von 80 % auf 75 % minderte.

2. Kapitalerhöhung

Das Grundkapital setzt sich zusammen aus 705.016 Stückaktien (Vorjahr: 54.232), die auf den  Namen lauten, mit einem rechnerischen Betrag je Aktie von 1,00 EUR. Die Erhöhung des  Grundkapitals im Geschäftsjahr 2021 um 650.784,00 EUR resultierte aus einer Kapitalerhöhung  aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 ff. AktG durch Beschluss der Hauptversammlung vom  26. August 2021. Die insgesamt 650.784 neuen Aktien wurden an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:12 ausgegeben, sodass auf jede bestehende Aktie 12 neue Aktien fallen. Die  Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung eines Teilbetrags (650.784,00 EUR) aus der  ebenfalls am 26. August 2021 beschlossenen Zuführung des Bilanzgewinns des Vorjahres in  Höhe von 973.941,89 EUR in die Gewinnrücklagen.

An der Kapitalerhöhung vom 26. August 2021 haben gemäß § 215 Abs. 1 AktG auch die im  Vorjahr von den Mitgliedern des Vorstands erworbenen eigenen Aktien teilgenommen. Der  Nennbetrag der neuen eigenen Aktien in Höhe von 23.028 EUR, der wie der Nennbetrag der  erworbenen  eigenen  Aktien  (1.919 EUR)  offen  vom Grundkapital  abzusetzen  ist,  wurde  erfolgsneutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

3. Anzahl Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 70 Arbeitnehmer (Vorjahr: 69 Arbeitnehmer).

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrugen am Bilanzstichtag TEUR 245 (Vorjahr: TEUR 347) und betreffen Miet- und Leasingverträge.

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Mit Fälligkeit bis Mit Fälligkeit über
1 Jahr 1 Jahr
EUR EUR
Kfz-Leasing 18.465 2.029
(24.455) (16.169)
Miete 73.296 146.592
(83.496) (219.888)
Jobräder 2.568 2.471
(2.487) (985)
Summe 94.329 151.092
(110.438) (237.042)

5. Gewährte Vorschüsse an Organmitglieder

Gegenüber dem Vorstand Herrn Reinhardt bestehen Forderungen aus einem Verrechnungskonto in Höhe von TEUR 10.

Unterschrift des Vorstands

Mannheim, den 8. Juli 2022

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​     _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Tobias Reinhardt       Denis Lademann 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2022 festgestellt.

Bescheinigung des unabhängigen Abschlussprüfers

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 276 und 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir am 15. Juli 2022 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Performance One AG, Mannheim

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Performance One AG, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Heidelberg, den 15. Juli 2022

FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Stefan Tichy                                     Marcus Dietz Wirtschaftsprüfer                                    Wirtschaftsprüfer Steuerberater                                         Steuerberater