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PEARL Gold AG

Annual Report Jan 13, 2021

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Annual Report

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Finanzbericht: 27397828

PEARL GOLD AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

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2018

EUR
2017

EUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 1,00 1
1,00 1
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 12.450.000,00 12.450.000
2. Sonstige Vermögensgegenstände 555.246,00 555.246
13.005.246,00 13.005.246
II. Guthaben bei Kreditinstituten 63.253,87 165.276
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 29.480.132,88 29.282.411
42.548.633,75 42.452.934
PASSIVA
2018

EUR
2017

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000.000,00 25.000.000
II. Kapitalrücklage 178.307.680,00 178.307.680
III. Verlustvortrag -232.590.090,51 -232.397.982
IV. Jahresfehlbetrag -197.722,37 -192.108
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 29.480.132,88 29.282.411
0,00 0
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 41.771.542,30 41.672.501
41.771.542,30 41.672.501
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 534.359,88 534.360
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 75.266,43 75.266
3. Sonstige Verbindlichkeiten 167.465,14 170.806
777.091,45 780.433
42.548.633,75 42.452.934

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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2018

EUR
2017

EUR
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 29.066,73 0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 226.789,10 192.108,24
3. Ergebnis nach Steuern -197.722,37 -192.108,24
4. Jahresfehlbetrag -197.722,37 -192.108,24

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2018

PEARL GOLD AG, Kurfürstendamm 213, 10719 Berlin

Beim Handelsregister Frankfurt am Main

geführt unter

HRB: 84285

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat mit Datum vom 10. Juni 2016 aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Insolvenzantrag gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 InsO gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2016 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter der Gesellschaft wurde Herr Rechtsanwalt Fabio Algari bestellt.

Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens umgehend damit begonnen, einen oder mehrere Investoren zu finden, um mit diesen ein Sanierungskonzept mit oder ohne Insolvenzplan aufzustellen. Außerdem hat der Insolvenzverwalter die DMT GmbH & Co. KG, Essen, ein Mitglied des TÜV NORD (hiernach "DMT"), damit beauftragt, ein Gutachten über die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände der Pearl Gold AG zu erstellen, nämlich der Ansprüche auf Goldlieferung gegen die Wassoul'Or S.A., zum 03. August 2019 umbenannt in FABOULA GOLD S.A., sowie die Gesellschaftsanteile an selbiger. Dem Insolvenzverwalter ist es letztlich im Jahr 2018 gelungen, auf Grundlage des Wertgutachtens ein Sanierungskonzept zu erstellen. Das Sanierungskonzept konnte am 11. September 2018 der Gläubigerversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Gläubigerversammlung hat dem Sanierungskonzept an diesem Tag zugestimmt.

Der wesentliche Teil des Sanierungskonzepts besteht darin, einen Teil der Goldlieferrechte der Schuldnerin an die mittlerweile gewonnene Investorengesellschaft Mali National Gold S.A. (MNG) in zwei Tranchen und mit einem Abschlag von 20 % auf den von der DMT im Gutachten vom Januar 2018 festgelegten Wert im Gesamtwert von EUR 10.500.000,00 zu veräußern.

Die Veräußerung eines Teils der Goldlieferrechte führte am 28. Mai 2019 zu einem ersten unmittelbaren und unwiderrufbaren Barmittelzufluss von EUR 500.000,00 (erste Tranche) und dient zur Bezahlung der Honorare für die Erstellung und die Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2019 sowie die Erstellung der Steuererklärungen für die Jahre 2015 bis 2019.

Die zweite Tranche von EUR 10.000.000,00 wurde auf drei gesonderte Treuhandkonten (zwecks Vermeidung von Negativzinsen) eingezahlt. Der endgültige Zufluss der zweiten Tranche ist geknüpft an die aufschiebende Bedingung der Sanierung der Gesellschaft durch den Insolvenzplan. Der Insolvenzverwalter hat diesen Insolvenzplan erstellt. Er basiert auf der Prämisse, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Der Erlös für den Verkauf von Goldlieferrechten an die MNG wird genutzt, um die Verfahrenskosten zu begleichen und die Insolvenzforderungen anteilig zu befriedigen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb fortsetzen, bis ihr aus dem Betrieb der Goldmine substantielle Einkünfte zufließen werden. Dieser Insolvenzplan stellt die Gläubiger im Vergleich zur Zerschlagung des Unternehmens besser, da im Falle des Regelverfahrens Massearmut bestünde.

Der Insolvenzplan vom 18. Juli 2019 wurde den Gläubigern durch den Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 19. Juli 2019 zugesandt. Am 29. Juli 2019 fand beim zuständigen Amtsgericht der Abstimmungs- und Erörterungstermin über den Insolvenzplan statt. Mit Beschluss vom 23. August 2019 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Insolvenzplan bestätigt. Am 06. September 2019 wurde gegen diesen Beschluss durch den Gläubiger und ehemaligen Vorstand Herrn Michael Reza Pacha beim Amtsgericht Frankfurt am Main sofortige Beschwerde erhoben. Die sofortige Beschwerde wurde mit Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2020 zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde nicht zugelassen. Der Insolvenzplan ist damit zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses bereits in Kraft getreten. Der Insolvenzverwalter hat im Anschluss daran sämtliche Auflagen aus dem Insolvenzplan erfüllt, und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht/​Insolvenzgericht Frankfurt steht unmittelbar bevor.

Der Jahresabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Werterhellende Tatbestände bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurden berücksichtigt.

Der Jahresabschluss der PEARL GOLD AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 3 in Verbindung mit § 264d HGB als große Kapitalgesellschaft, da ihre Aktien an einem regulierten Markt i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Positionen erfolgt auf Basis der allgemeinen Bestimmungen gemäß §§ 246 bis 256 HGB sowie der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 288 HGB.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige betriebsgewöhnliche Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

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Beteiligungen zu Anschaffungskosten.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und ebenso wie die Guthaben bei Kreditinstituten mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungsbildung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB ist im folgenden Anlagenspiegel dargestellt:

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2018

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Stand 01.01.2018

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
Abschreibungen

EUR
Stand 31.12.2018

EUR
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen
Beteiligungen 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00
1,00 0,00 0,00 0,00 1,00

Der Wert der Beteiligung an der FABOULA GOLD S.A. wurde bereits zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2013 auf EUR 1,00 abgeschrieben. Die Beurteilung, ob für die Beteiligung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist, basierte auf einer Barwertbetrachtung der zu erwartenden Dividenden.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten einen Sachleistungsanspruch gegenüber der FABOULA GOLD S.A., welcher auf die physische Lieferung von Gold gerichtet ist. Der Anspruch wurde im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung im März 2012 in die Gesellschaft eingebracht. Die Forderung auf Lieferung von 41.500 Feinunzen Gold zum Abschlussstichtag (31. Dezember 2017: 41.500) wurde mit EUR 300,00 pro Feinunze Gold bewertet, da dieser Preis im Januar und April 2014 auch erzielt wurde. Somit beträgt der Bilanzansatz zum 31. Dezember 2018 EUR 12.450.000,00.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden zum 31. Dezember 2017 Forderungen gegen den Aktionär Martagon Investments Ltd (hiernach auch "Martagon") in Höhe von EUR 555.000,00 ausgewiesen, wovon Tranchen von jeweils EUR 255.000,00 zum 01. August 2014, 01. Dezember 2014 und 01. Juni 2015 fällig geworden waren sowie weitere EUR 45.000,00 zum 01. November 2015. Die Forderung war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 ausgeglichen. Ein Betrag von EUR 255.000,00 war im Jahre 2017 gezahlt worden, im Hinblick auf die weiteren EUR 555.000,00 einigten sich der Insolvenzverwalter und die Martagon im Oktober 2019 darauf, den Vertrag einvernehmlich aufzuheben. Entsprechend sind die verkauften und unter aufschiebender Bedingung abgetretenen Goldlieferrechte im Oktober 2019 wieder in das Gesellschaftsvermögen zurückgeflossen (ausgewiesen unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen).

Weiterhin weist die Gesellschaft unter dieser Bilanzposition Beträge für noch nicht vereinnahmte Vorsteuererstattungen über EUR 246,00 (Vorjahr: EUR 246,00) aus.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird nicht verzinst.

Latente Steuern ergäben sich ausschließlich aus steuerlichen Verlustvorträgen der Gesellschaft. Auf eine Aktivierung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde verzichtet.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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Bezeichnung 01.01.2018

EUR
Zuführung

EUR
Inanspruchnahme

EUR
Auflösung

EUR
Umgliederung

EUR
31.12.2018

EUR
RSt Aliou Boubacar Diallo 10.580.236,09 0,00 0,00 0,00 0,00 10.580.236,09
RSt Sodinaf S.A. Bamako 10.580.236,09 0,00 0,00 0,00 0,00 10.580.236,09
RSt Pièces d'Or Mansa Moussa S.A. 18.090.670,86 0,00 0,00 0,00 0,00 18.090.670,86
RSt Pacha 73.864,12 0,00 0,00 0,00 0,00 73.864,12
RSt AGP 875.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 875.000,00
Bußgeld BaFin für 2015 65.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 65.000,00
Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung 409.229,31 100.000,00 958,50 0,00 0,00 508.270,81
Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht 1.650,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.650,00
RSt. Kosten vorl. Insolvenzverfahren 996.614,33 0,00 0,00 0,00 0,00 996.614,33
41.672.500,80 100.000,00 958,50 0,00 0,00 41.771.542,30

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Schadensersatzforderungen des Unternehmers Aliou Boubacar Diallo, der Sodinaf S.A., Bamako, und der Pièces d'Or Mansa Moussa S.A., Bamako. Zu diesem Schadensersatz wurde die Gesellschaft durch das Handelsgericht Bamako im August 2015 verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Vorstand der Pearl Gold AG Anfang 2015 aus nichtigen Gründen eine Kontenpfändung der obengenannten Person und der beiden Firmen habe vornehmen lassen. Der den Betroffenen dadurch entstandene Schaden beläuft sich laut der Gerichtsurteile auf TEUR 39.251. Die Geschädigten haben ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Die Forderungen waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bereits als Insolvenzforderungen festgestellt. Die Forderungen waren somit zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht beglichen und unterfallen als Insolvenzforderung dem Insolvenzplan.

Der ehemalige Vorstand der Gesellschaft, Herr Pacha, macht ebenfalls Forderungen, und zwar in Höhe von TEUR 4.267 gegen die Gesellschaft geltend. Diese Forderungen hat Herr Pacha in voller Höhe zur Insolvenztabelle angemeldet. Die Forderungen wurden jedoch vom Insolvenzverwalter bestritten und sind es zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses immer noch. Für die in diesem Zusammenhang entstehenden Rechts- und Beratungskosten hat die Gesellschaft eine Rückstellung von insgesamt TEUR 74 gebildet.

Aus dem Verkauf von Goldlieferrechten über 4.000 Feinunzen zum Preis von EUR 175,00 pro Feinunze an die luxemburgische African Gold Partners S.A. im Geschäftsjahr 2015 hat die African Gold Partners S.A. EUR 700.000,00 an die Gesellschaft überwiesen. Im März 2016 hat die African Gold Partners S.A. EUR 175.000,00 für den Ankauf von Goldlieferrechten über weitere 1.000 Feinunzen zum Preis von EUR 175,00 pro Feinunze an die Gesellschaft überwiesen. Nach Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters ist das gesamte Vertragswerk sittenwidrig und daher nichtig. Da die Gesellschaft diese Goldlieferrechte letztlich nicht rechtswirksam an die African Gold Partners S.A. übertragen hat, ist in Höhe des erhaltenen Gesamtbetrages zum Bilanzstichtag per 31.12.2018 eine entsprechende Rückstellung auszuweisen.

In dem zwischen der African Gold Partners S.A. und dem Insolvenzverwalter am 25. September 2020 abgeschlossen Vergleich hat die African Gold Partners S.A. auf alle Ansprüche aus diesem Verkaufsgeschäft gegenüber der Pearl Gold verzichtet. Zudem hat die African Gold Partners S.A. ihre zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bereits vollständig zurückgenommen. Im Jahr des Zustandekommens des Vergleiches ist die Rückstellung ertragswirksam aufzulösen. Auf die Ausführungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf Seite - 8 - wird verwiesen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht leitete in den Jahren 2014 bis 2016 fünf Bußgeldverfahren gegen die Gesellschaft ein, und zwar wegen der verspäteten Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung (Verfahrenseinleitung: Februar 2014, Einstellung: Juli 2019), der Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2013 (Verfahrenseinleitung: April 2016, Einstellung: Juli 2019), 2014 (Verfahrenseinleitung: 2014, Einstellung: Juni 2020) und 2015 (Verfahrenseinleitung: 2015, Bußgeldbescheid: Mai 2020) sowie der Bekanntmachung betreffend die Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 (Verfahrenseinleitung: September 2016, Einstellung: Juni 2020). Am 28. Mai 2020 erging ein Bußgeldbescheid der BaFin für die verspätete Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichtes für das Geschäftsjahr 2015 über TEUR 55 zzgl. einer Gebühr von TEUR 3. Der Bußgeldbescheid ist bestandskräftig, die Forderung ist im August 2020 ausgeglichen worden. Die weiteren oben genannten Bußgeldverfahren wurden ohne Verhängung eines Bußgeldes eingestellt. Weitere Bußgeldverfahren sind zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses nicht anhängig; Anhaltspunkte für die Einleitung weiterer Bußgeldverfahren bestehen ebenfalls nicht. Für die im Zusammenhang mit den Bußgeldverfahren stehenden Rechts- und Beratungskosten hat die Gesellschaft bereits im Geschäftsjahr 2015 zusätzlich TEUR 7 zurückgestellt.

Den Rückstellungen für Abschlusserstellung und -prüfung wurden im Geschäftsjahr 2018 TEUR 100 zugeführt. TEUR 1 wurden Inanspruch genommen.

Für die Kosten des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurden bereits zum Bilanzstichtag der Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft TEUR 997 für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Gerichtskosten in die sonstigen Rückstellungen eingestellt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien

Zum 31. Dezember 2018 waren keine eigenen Aktien im Bestand.

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital von EUR 25.000.000,00 ist eingeteilt in:

25.000.000,00 Stück Stammaktien zum Nennwert von je EUR 1,00, entspricht EUR 25.000.000,00.

Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 246,00 (Vorjahr: EUR 555.246,00).

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum Bilanzstichtag per 31.12.2018 auf EUR 777.091,45 (Vorjahr: EUR 780.432,74) und haben - wie bereits zum 31.12.2017 - ausnahmslos eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

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Posten der Ergebnisverwendung Beträge

in EUR
Jahresfehlbetrag 197.722,37
Verlustvortrag aus dem Vorjahr 232.590.090,51
\= Bilanzverlust 232.787.812,88

Die Gesellschaft ist überschuldet und weist zum Bilanzstichtag per 31.12.2018 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 29.480.132,88 (Vorjahr EUR 29.282.410,51) aus.

Entwicklung der Kapitalrücklagen

Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich keine Veränderungen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die Sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 0). Sie bestehen ausschließlich aus einem verlorenen Zuschuss zur Finanzierung eines Schadensersatzprozesess gegen den ehmaligen Vorstand Herrn Reza Pacha.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 227 betreffen im Geschäftsjahr 2018 mit TEUR 100 Abschluss- und Prüfungskosten. TEUR 45 betreffen das Honorar für die Erstellung des Gutachtens über die Werthaltigkeit der Pearl Gold gehörenden Anteile an der Wassoul'Or/​Faboula sowie der Goldlieferrechte. Für andere im Geschäftsjahr 2018 in Anspruch genommene Fremdleistungen wurden TEUR 81 aufgewendet. Im Vorjahr beliefen sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf TEUR 192.

Außerordentliche Erträge

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2018 keine außerordentlichen Erträge zu verzeichnen.

Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen

Periodenfremde Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2018 nicht angefallen.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Mitarbeiter beschäftigt.

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats:

Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr Frau Julia Boutonnet, Genf, Schweiz, als alleiniger Vorstand an. Frau Julia Boutonnet bezog im Jahr 2018 keine Vergütung.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr folgende Personen an:

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1.) Gregor Hubler, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (Vorsitzender des Aufsichtsrates),
2.) Robert G. Faissal, Toronto, Kanada, (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzender),
3.) Christian Naville Genf, Schweiz,
4.) Louis Couriol, Ruoen, Frankreich, ab dem 17. Januar 2018,
5.) Ifra Diakité, Bamako, Mali, ab dem 17. Januar 2018,
6.) Dr. Amadou Baba Sy, Bamako, Mali, ab dem 17. Januar 2018.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben keine Vergütungen bezogen.

Angabe von Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften von mindestens 5 % der Stimmrechte

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

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Firmenname /​ Sitz Anteilshöhe
Wassoul'Or SA/​ nunmehr: FABOULA GOLD SA, Bamako (Republik Mali) 25,00 %

Die FABOULA GOLD S.A. stellt ihre Jahresabschlüsse in CFA (Franc der Finanzgemeinschaft Afrikas; CFA 656 = EUR 1,00) auf. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Die Jahresabschlüsse der FABOULA GOLD S.A. liegen der Pearl Gold AG für die Jahre 2018 bis 2019 vor. Das Eigenkapital der FABOULA GOLD S.A. stellt sich - für die Jahre bis einschließlich 2019 - zu den Bilanzstichtagen am jeweiligen 31. Dezember wie folgt dar:

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2018 2019
CFA EUR (Kurs 0,001525) CFA EUR (Kurs 0,001524)
--- --- --- --- ---
gezeichneten Kapital 2.200.000.000 3.355.000,00 2.200.000.000 3.352.800,00
Verlustvortrag -1.223.513.915 -1.865.858,72 -18.562.024.869 -28.288.525,90
Jahresergebnis -18.385.805.779 -28.038.353,81 -21.552.778.213 -32.846.434,00
Summe Eigenkapital -17.409.319.694 -26.549.212,53 -37.914.803.082 -57.782.159,90

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Beteiligungsgesellschaft Wassoul'Or S.A./​nunmehr: FABOULA GOLD S.A., an deren Grundkapital die Gesellschaft einen Anteil von 25 % hält, hat der Gesellschaft am 31. August 2012 ein zinsloses Darlehen in Höhe von TEUR 200 gewährt. Dieses Darlehen valutierte zum 31. Dezember 2018 noch mit TEUR 75. Die Forderung war zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses in Höhe von EUR 75.266,43 bereits als Insolvenzforderung festgestellt. Die Forderung war somit bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht beglichen und unterfällt als Insolvenzforderung dem Insolvenzplan.

Es wurde im Januar 2014 ein sog. "Domizilierungsvertrag" mit der Belmont Legal - Reinmüller & Cie Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB geschlossen, in der Lutz Hartmann, Vorstand der Gesellschaft bis zum 17. Juli 2014, Partner war und ist. Danach konnte die Gesellschaft ihren Sitz in den Kanzleiräumen haben, Sekretariatsarbeiten und Telekommunikation in Anspruch nehmen. Die Monatspauschale für die Leistungen betrug angabegemäß EUR 800,00 netto. Der Vertrag bestand zum 31. Dezember 2014 noch; die Monatspauschale wurde ab Januar 2015 auf EUR 5.000,00 netto angehoben Dieser Vertrag wurde von dem Insolvenzverwalter gekündigt.

Die damalige Aktionärin Matterhorn Fund Ltd. gewährte der Gesellschaft im Juli 2013 ein Darlehen von TEUR 150. In den Jahresabschluss 2013 war die Summe fälschlich als "außerordentliche Erträge" bzw. "Ertragszuschüsse von Gesellschaftern" aufgenommen worden. Im Sommer 2014 ging die Darlehensforderung auf die Aktionärin Martagon Investments Ltd. über. Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 10. Dezember 2014 kündigte die Martagon das Darlehen zum 20. Dezember 2014 und forderte Rückzahlung; sie machte diese mittels hilfsweiser Aufrechnung in einem Rechtsstreit mit der Gesellschaft (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 3-15 O 170/​14) geltend. Das erstinstanzliche Urteil vom 17. November 2015, berichtigt am 15. Dezember 2015, lehnte die Aufrechnung ab. Das Berufungsverfahren (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5 U 170/​15) ruhte, nachdem der Insolvenzverwalter es aufgenommen hatte. Die Forderung war zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bereits als Insolvenzforderung in Höhe von EUR 163.627,72 incl. aufgelaufener Zinsen festgestellt. Die Forderung war somit bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht beglichen und unterfällt als Insolvenzforderung dem Insolvenzplan.

Die Aktionärin Martagon Investments Ltd. kaufte unter dem 08. April 2014 von der Gesellschaft Goldlieferrechte über 2.700 Feinunzen zum Preise von TEUR 810, abzuwickeln in vier Schritten zum 01. August und 01. Dezember 2014 sowie 01. Juni 2015 (jeweils 850 Feinunzen und TEUR 255), schließlich zum 01. November 2015 (150 Feinunzen und TEUR 45). Nach Ausbleiben der ersten Kaufpreisrate verklagte die Gesellschaft die Martagon auf Zahlung (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 3-15 O 170/​14). Sie erhielt ein stattgebendes erstinstanzliches Urteil vom 17. November 2015, berichtigt am 15. Dezember 2015. Das Berufungsverfahren (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5 U 170/​15) ruhte, nachdem der Insolvenzverwalter es aufgenommen hatte. Der Insolvenzverwalter und die Martagon verglichen sich dahingehend, dass der Leistungsaustausch der ersten Stufe erfolgen sollte, was in 2017 auch geschah, und hoben den Vertrag im Übrigen im Oktober 2019 einvernehmlich auf.

Die luxemburgische African Gold Partners S.A. kaufte unter dem 27. Februar 2015 von der Gesellschaft Goldlieferrechte über 10.000 Feinunzen zum Preis von EUR 1,75 Mio. oder EUR 175,00 pro Feinunze. Der Kaufvertrag sah eine sofortige Abwicklung vor. Allerdings sind, ausweislich der bei der Gesellschaft vorhandenen Unterlagen, lediglich Tranchen von dreimal 1.000 Feinunzen (27. Februar und 07. November 2015, 27. Februar 2016) und einmal 2.000 Feinunzen (23. März 2015) abgewickelt worden. Die Kaufpreiszahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 875 sind nicht dem Gesellschaftskonto gutgeschrieben worden, sondern sollen auf ein von der Anwaltskanzlei Belmont Legal geführtes Anderkonto geflossen sein; eine genaue Zuordnung zu der Käuferin wie den Einzeltransaktionen ist der Gesellschaft daher nicht möglich. Nach übereinstimmender Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters, der Gesellschaft wie auch der Bevollmächtigten des damaligen Alleinvorstandes, Herrn Pacha, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat, ist der Vertrag sittenwidrig und nichtig. Denn nicht nur ist der Kaufpreis extrem niedrig, anders als in den Kaufverträgen mit der Martagon trug die Gesellschaft auch weiterhin das Risiko der Nichtlieferung durch die Wassoul'Or und übernahm darüber hinaus umfangreiche Garantien. Aufgrund dieser Konditionen geht die Gesellschaft davon aus, dass es sich um ein Geschäft mit einem nahestehenden Unternehmen handelt; die näheren Zusammenhänge sind derzeit noch Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen. Nach Eröffnung der Insolvenz meldete die African Gold Partners S.A. Insolvenzforderungen in Höhe von insgesamt EUR 8.226.528,71 an, nahm die Anmeldung jedoch später wieder zurück. Entsprechend der oben dargelegten Rechtsauffassung sind die unter den - nichtigen - Kaufvertrag mit der African Gold Partners S.A. fallenden Goldlieferrechte damit niemals aus dem Gesellschaftsvermögen abgeflossen. Vorsorglich vereinbarte der Insolvenzverwalter unter dem 25. September 2020 eine rückwirkende Rückübertragung der Goldlieferrechte.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 60 und gliedert sich wie folgt:

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Honorar des Abschlussprüfers TEUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 80,00
b) andere Bestätigungsleistungen 0,00
c) Steuerberatungsleistung 0,00
d) sonstige Leistungen 0,00

Der Posten "Abschlussprüfungsleistungen" umfasst die Honorare für die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 197.722,37.

Auf neue Rechnung werden EUR 232.787.812,88 vorgetragen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag per 31.12.2018 keine sonstige finanziellen Verpflichtungen.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand war ermächtigt, bis zum 1. Juni 2016 das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft um höchstens EUR 10.000.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Stamm- oder stimmrechtslosen Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.

Am 16. Februar 2012 wurde vom Vorstand beschlossen und durch den Aufsichtsrat genehmigt, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 5.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Nennwert von je EUR 1,00 um EUR 5.000.000,00 auf EUR 25.000.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde am 20. März 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

Eine weitere Kapitalerhöhung wurde bis zum Auslaufen der Ermächtigung zum 1. Juni 2016 nicht durchgeführt. Das genehmigte Kapital beträgt zum Bilanzstichtag per 31.12.2018 somit noch EUR 0,00.

Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 WpHG a.F. und § 33 WpHG

Die Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1a WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 4,95 % (1.238.413 Stimmrechte) betragen hat.

Die Matterhorn Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1a WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 7,92 % (1.980.000 Stimmrechte) betragen hat.

Die Sequoia Diversified Growth Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1a WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 9,22 % (2.305.550 Stimmrechte) betragen hat.

Die Nemo Asset Management Limited, Road Town, Tortola, Britsche Jungferninseln, hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1a WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 17,14 % (4.285.550 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihr 17,14 % (4.285.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. und 17,14 % (4.285.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG a.F. zuzurechnen gewesen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, sind ihr dabei Stimmrechte zugerechnet worden: - Matterhorn Fund Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

Herr Olivier Couriol, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1a WpHG a.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 22,10 % (5.523.963 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 22,10 % (5.523.963 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. und 17,14 % (4.285.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG a.F. zuzurechnen gewesen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, sind ihm dabei Stimmrechte zugerechnet worden: - Matterhorn Fund Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: - Martagon Investments Limited; - Nemo Asset Management Limited; Matterhorn Fund Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

Die Horizon Energy LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1a WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, die Schwellen von 3,00, 5,00, 10,00, 15,00 und 20,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 22,40 % (5.600.000 Stimmrechte) betragent hat. Davon sind Herrn Rashed Saif Jaber Al Suwaidi 22,40 % (5.600.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zuzurechnen gewesen.

Herrn Rashed Saif Jaber Al Suwaidi, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1a WpHG a.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, die Schwellen von 3,00, 5,00, 10,00, 15,00 und 20,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 22,40 % (5.600.000 Stimmrechte) betragen hat. Die Herrn Rashed Saif Jaber Al Suwaidi zugerechneten Stimmrechte sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil 3,00, 5,00, 10,00, 15,00 und 20,00 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: - Horizon Energy LLC, Abu Dhabi).

Herr Robert Boutonnet, Schweiz, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1a WpHG a.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 4,89 % (1.221.991 Stimmrechte) betragen hat.

Die Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 05. November 2012 die Schwelle von 3,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,39 % (847.000 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Credit Suisse Group AG 3,39 % (847.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zuzurechnen gewesen. Der Credit Suisse Group AG zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: -Credit Suisse AG - Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd.

Die Credit Suisse AG, Zürich, Schweiz hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 05. November 2012 die Schwelle von 3,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,39 % (847.000 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Credit Suisse AG 3,39 % (847.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zuzurechnen gewesen. Der Credit Suisse AG zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: - Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd.

Die Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd., Hamilton HM 12, Bermuda hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 05. November 2012 die Schwelle von 3,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,39 % (847.000 Stimmrechte) betragen hat.

Die Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 26. November 2012 die Schwelle von 3,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,09 % (22.413 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Olivier Couriol, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 26. November 2012 die Schwelle von 20,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 17,23 % (4.307.963 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 17,23 % (4.307.963 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. und 17,14 % (4.285.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG a.F. zuzurechnen gewesen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr betragen hat, sind ihm Stimmrechte zugerechnet worden: Matterhorn Fund Limited;- Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: - Nemo Asset Management Limited; - Matterhorn Fund Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

Die Horizon Resources GmbH (noch firmierend unter TALK FM Content Agency GmbH), Kitzbühel, Österreich hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 24. März 2013 die Schwellen von 3,00, 5,00, 10,00, 15,00 und 20,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 22,4 % (5.600.000 Stimmrechte) betragen hat.

Davon sind der Horizon Energy LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate sowie Herrn Rashed Saif Jaber Al Suwaidi, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 22,4 % (5.600.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zuzurechnen gewesen.

Die Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juni 2013 die Schwelle von 3,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,96 % (739.256 Stimmrechte) betragen hat. Diese 2,96 % (entspricht 739.256 Stimmrechten) sind der Credit Suisse Group AG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zugerechnet worden.

Die Credit Suisse AG, Zürich, Schweiz hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juni 2013 die Schwelle von 3,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,96 % (739.256 Stimmrechte) betragen hat. Diese 2,96 % (entspricht 739.256 Stimmrechten) sind der Credit Suisse AG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zugerechnet worden.

Die Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd., Hamilton HM 12, Bermuda hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juni 2013 die Schwelle von 3,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,96 % (739.256 Stimmrechte) betragen hat.

Die Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 06. Januar 2014 die Schwellen von 3,00 und 5,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,83 % (1.457.000 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG a.F. 2,98 % (entspricht 745.000 Stimmrechten), und 2,85 % (entspricht: 712.000 Stimmrechten) mittelbar gehaltene Finanz-/​ sonstige Instrumente nach § 25 WpHG a.F. gewesen; die Kette der kontrollierten Unternehmen lautete: Credit Suisse AG, Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd.; es handelte sich um Wertpapierleihe, die Rückforderungsansprüche konnten jederzeit fällig werden.

Die Credit Suisse AG, Zürich, Schweiz hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 06. Januar 2014 die Schwellen von 3,00 und 5,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,83 % (1.457.000 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG a.F. 2,98 % (entspricht 745.000 Stimmrechten), und 2,85 % (entspricht: 712.000 Stimmrechten) Finanz-/​ sonstige Instrumente nach § 25 WpHG a.F. gewesen, wovon 1,47 % (entspricht: 367.000 Stimmrechten) mittelbar gehalten worden sind; die Kette der kontrollierten Unternehmen lautete: Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd.; es handelte sich um Wertpapierleihe, die Rückforderungsansprüche konnten jederzeit fällig werden.

Die Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 09. Januar 2014 die Schwelle von 5,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,47 % (1.117.000 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG a.F. 2,98 % (entspricht 745.000 Stimmrechten), und 1,49 % (entspricht: 372.000 Stimmrechten) mittelbar gehaltene Finanz-/​ sonstige Instrumente nach § 25 WpHG a.F. gewesen; die Kette der kontrollierten Unternehmen lautete: Credit Suisse AG, Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd.; es handelte sich um Wertpapierleihe, die Rückforderungsansprüche konnten jederzeit fällig werden.

Die Credit Suisse AG, Zürich, Schweiz hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 09. Januar 2014 die Schwelle von 5,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,47 % (1.117.000 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG a.F. 2,98 % (entspricht 745.000 Stimmrechten), und 1,49 % (entspricht: 372.000 Stimmrechten) Finanz-/​ sonstige Instrumente nach § 25 WpHG a.F. gewesen, wovon wiederum 1,47 % (entspricht: 367.000 Stimmrechten) mittelbar gehalten worden sind; die Kette der kontrollierten Unternehmen lautete: Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd.; es handelte sich um Wertpapierleihe, die Rückforderungsansprüche konnten jederzeit fällig werden.

KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 30. Januar 2014 die Schwelle von 3,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,00 % (1.000.000 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Michel Pacha, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 30. Januar 2014 die Schwelle von 3,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,00 % (1.000.000 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 4,00 % (1.000.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: - KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED.

Herr Olivier Couriol, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 17. September 2014 die Schwelle von 20,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 20,16 % (5.039.583 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 20,16 % (5.039.583 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. und hiervon gleichzeitig 9,22 % (2.305.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG a.F. zuzurechnen gewesen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, sind ihm dabei Stimmrechte zugerechnet worden: - Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: - Martagon Investments Limited; - Nemo Asset Management Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

Die Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 17. September 2014 die Schwellen von 3,00 % und 5,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 8,15 % (2.037.133 Stimmrechte) betragen hat.

Die Matterhorn Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 17. September 2014 die Schwellen von 5,00 % und 3,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) betragen hat.

Die Nemo Asset Management Ltd., Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 17. September 2014 die Schwelle von 15,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 12,01 % (3.002.450 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihr 9,22 % (2.305.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. und gleichzeitig 9,22 % (2.305.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG a.F. zuzurechnen gewesen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, sind ihr Stimmrechte zugerechnet worden: - Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

Frau Julia Gruaz (nunmehr Boutonnet), Genf, Schweiz, hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 04. Juni 2015 die Schwelle von 3,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,89 % (1.221.991 Stimmrechte) betragen hat. Diese 4,89 % (1.221.991 Stimmrechte) sind Frau Julia Gruaz nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG a.F. i.V.m. § 22 Abs. 4 WpHG a.F. von Herrn Robert Boutonnet zugerechnet worden. Mit Ablauf der Hauptversammlung der PEARL GOLD AG am 12. Juni 2015 hat der Stimmrechtsanteil von Frau Gruaz 0,00 % (0 Stimmrechte) betragen.

Die Horizon Resources GmbH, Kitzbühel, Österreich hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 18. April 2016 die Schwellen von 3,00, 5,00, 10,00, 15,00 und 20,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) betragen hat.

Die Horizon Energy LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 18. April 2016 die Schwellen von 3,00, 5,00, 10,00, 15,00 und 20,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Rashed Saif Jaber Al Suwaidi, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 18. April 2016 die Schwellen von 3,00, 5,00, 10,00, 15,00 und 20,00 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Aliou Boubacar Diallo, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 18. April 2016 die Schwellen von 3,00, 5,00, 10,00, 15,00 und 20,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 23,2262 % (5.806.550 Stimmrechte) betragen hat. Davon hält Herr Diallo 22,78 % (entspricht: 5.695.550 Stimmrechten) selbst; die Kette der kontrollierten Unternehmen lautete: Sodinaf S.A.

Frau Julia Boutonnet, Vorstand der Gesellschaft, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 15. März 2019 die Schwelle von 3,00 % überschritten hat und an diesem Tag 4,89 % (1.222.991 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Romain Boutonnet hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 15. März 2019 die Schwelle von 3,00 % überschritten hat und an diesem Tag 4,89 % (1.221.991 Stimmrechte) betragen hat.

Frau Julia Boutonnet, Vorstand der Gesellschaft, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 03. Februar 2020 die Schwelle von 3,00 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,45 % (611.996 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Romain Boutonnet hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 03. Februar 2020 die Schwelle von 3,00 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,44 % (610.995 Stimmrechte) betragen hat.

KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 19. März 2020 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,01 % (1.252.667 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Michael Reza Pacha, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 19. März 2020 die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,01 % (1.252.667 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,01 % (1.252.667 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr betragen hat, gehalten worden: - KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses sind dem Unternehmen folgende Aktieninhaber mit folgenden Aktienbeständen zu den einzelnen Bilanzstichtagen bekannt:

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31.12.2014 31.12.2015
Aktionär Anzahl der Aktien prozentualer Anteil am gezeichneten Kapital Anzahl der Aktien prozentualer Anteil am gezeichneten Kapital
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Horizon Resources GmbH, Kitzbühl, Österreich 5.600.000 22,40% 5.600.000 22,40%
Diallo, Aliou Boubacar
KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 1.000.000 4,00% 1.052.667 4,21%
Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 2.037.133 8,15% 2.037.133 8,15%
Sequoia Diversified Growth Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln 2.305.550 9,22% 2.305.550 9,22%
Boutonnet, Robert Joseph 1.221.991 4,89% 1.221.991 4,89%
Boutonnet, Julia - 0,00% - 0,00%
Boutonnet, Romain - 0,00% - 0,00%
Sonstige 12.835.326 51,34% 12.782.659 51,13%
Gesamt 25.000.000 100,00% 25.000.000 100,00%

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12.10.2016 31.12.2016
Aktionär Anzahl der Aktien prozentualer Anteil am gezeichneten Kapital Anzahl der Aktien prozentualer Anteil am gezeichneten Kapital
--- --- --- --- ---
Horizon Resources GmbH, Kitzbühl, Österreich - 0,00% - 0,00%
Diallo, Aliou Boubacar 5.695.550 0,227822 5.695.550 0,227822
KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 1.052.667 4,21% 1.052.667 4,21%
Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 2.221.702 8,89% 2.221.702 8,89%
Sequoia Diversified Growth Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln 2.305.550 9,22% 2.305.550 9,22%
Boutonnet, Robert Joseph 1.221.991 4,89% 1.221.991 4,89%
Boutonnet, Julia - 0,00% - 0,00%
Boutonnet, Romain - 0,00% - 0,00%
Sonstige 12.502.540 50,01% 12.502.540 50,01%
Gesamt 25.000.000 100,00% 25.000.000 100,00%

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31.12.2017 31.12.2018
Aktionär Anzahl der Aktien prozentualer Anteil am gezeichneten Kapital Anzahl der Aktien prozentualer Anteil am gezeichneten Kapital
--- --- --- --- ---
Horizon Resources GmbH, Kitzbühl, Österreich - 0,00% - 0,00%
Diallo, Aliou Boubacar 5.695.550 0,227822 5.695.550 0,227822
KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 1.052.667 4,21% 1.052.667 4,21%
Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 2.315.482 9,26% 2.315.482 9,26%
Sequoia Diversified Growth Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln 2.305.550 9,22% 2.305.550 9,22%
Boutonnet, Robert Joseph 1.221.991 4,89% 1.221.991 4,89%
Boutonnet, Julia (Vorstand) - 0,00% - 0,00%
Boutonnet, Romain - 0,00% - 0,00%
Sonstige 12.408.760 49,64% 12.408.760 49,64%
Gesamt 25.000.000 100,00% 25.000.000 100,00%

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31.12.2019 31.10.2020
Aktionär Anzahl der Aktien prozentualer Anteil am gezeichneten Kapital Anzahl der Aktien prozentualer Anteil am gezeichneten Kapital
--- --- --- --- ---
Horizon Resources GmbH, Kitzbühl, Österreich - 0,00% - 0,00%
Diallo, Aliou Boubacar 5.695.550 0,227822 5.695.550 0,227822
KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 1.052.667 4,21% 1.252.667 5,01%
Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 2.369.482 9,48% 2.369.482 9,48%
Sequoia Diversified Growth Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln 2.305.550 9,22% 2.305.550 9,22%
Boutonnet, Robert Joseph - 0,00% - 0,00%
Boutonnet, Julia (Vorstand) 1.222.991 4,89% 611.996 2,45%
Boutonnet, Romain 1.221.991 4,89% 610.995 2,44%
Sonstige 11.131.769 44,53% 12.153.760 48,62%
Gesamt 25.000.000 100,00% 25.000.000 100,00%

Angaben über die Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2018 wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht.

Frankfurt am Main, 30. November 2020

gez. Der Insolvenzverwalter

KAPITALFLUSSRECHNUNG

vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

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01.01.2018 - 31.12.2018

EUR
01.01.2017 - 31.12.2017

EUR
Periodenergebnis -197.722,37 -192.108,24
+/​- Zu-/​Abnahme der Rückstellungen 99.041,50 100.000,00
-/​+ Zu-/​Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -3.341,29 257.059,00
+/​- Zu-/​Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 0,00 -13.339,09
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -102.022,16 151.611,67
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 0,00 0,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) -102.022,16 151.611,67
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 165.276,03 13.664,36
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 63.253,87 165.276,03

Eigenkapitalspiegel

zum 31. Dezember 2018

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Gezeichnetes Kapital

EUR
Kapitalrücklage

EUR
Erwirtschaftetes Eigenkapital

EUR
Gesamt

EUR
Stand am 01.01.2017 25.000.000,00 178.307.680,00 -232.397.982,27 -29.090.302,27
Periodenergebnis -192.108,24 -192.108,24
Saldo zum 31.12.2017 25.000.000,00 178.307.680,00 -232.590.090,51 -29.282.410,51
Periodenergebnis -197.722,37 -197.722,37
Saldo zum 31.12.2018 25.000.000,00 178.307.680,00 -232.787.812,88 -29.480.132,88

Struktur

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

A.) Grundlage des Unternehmens

1) Geschäftsmodell

2) Steuerungssysteme

B.) Wirtschaftsbericht

1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2) Geschäftsverlauf (incl. wirtschaftliche Situation der Wassoul'Or S.A./​Faboula Gold S.A.)

3) Lage

3.1) Ertragslage

3.2) Finanzlage

a. Kapitalstruktur

b. Investitionen

c. Liquidität

3.3) Vermögenslage

4) Finanzielle Leistungsindikatoren

C.) Nachtragsbericht

D.) Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1) Prognosebericht

2) Risikobericht

2.1) Bestandsgefährdende Risiken

2.2) Risiken nach Wiederaufnahme der Goldförderung durch Wassoul'Or/​Faboula

a. Umfeld- und Branchenrisiken

b. Unternehmensstrategische Risiken

c. Operative Risiken

d. Personalrisiken

e. Finanzrisiken

f. Technische Risiken

3) Chancenbericht

4) Risikomanagementsystem

5) Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

E.) Vergütungssystem

F.) Erklärung zur Unternehmensführung

G.) Übernahmerelevante Daten

A.) Grundlage des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die PEARL GOLD AG (nachfolgend "Pearl Gold") ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Pearl Gold ist ein in 2009 wirtschaftlich neu gegründetes Unternehmen. Seit September 2012 ist sie am General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Gegenstand des Unternehmens ist:

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"Der direkte und indirekte Erwerb und die Entwicklung von Beteiligungen und Konzessionen an ausländischen Bergbauunternehmen, insbesondere im Bereich der Förderung von Gold- und anderen Edelmetallen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und Projektentwicklungsleistungen auf dem Gebiet der Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Gewinnung von Gold und anderen Edelmetallen sowie auf dem Gebiet der Finanzierung solcher Vorhaben.
"Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung und Verwirklichung des Gegenstandes gemäß Absatz 1 notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann hierzu insbesondere Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen."

Die Gesellschaft hat zu keinem Zeitpunkt Angestellte beschäftigt.

Konkret betätigt sich Pearl Gold als Investor in Goldabbauprojekten in Afrika. Zu diesem Zweck hat Pearl Gold als Holding-Gesellschaft im Jahre 2010 25 % der Anteile an Wassoul'Or S.A., Bamako, Republik Mali (im August 2019 umbenannt in FABOULA GOLD S.A., daher nachfolgend "Wassoul'Or/​Faboula") erworben. Diese Beteiligung stellte bis zum März 2012 das wesentliche Asset von Pearl Gold dar.

Wassoul'Or/​Faboula ist eine nach malischem Recht gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Bamako (Mali). Die Gesellschaft ist im Handelsregister von Bamako, das von dem Cour d'Appel (Handelsgericht) von Bamako geführt wird, unter der No. 2002.B.03.74 registriert und hat ein Grundkapital von Francs CFA 2.200.000.000,00 (CFA 656 = EUR 1,00). Die Gesellschaft ist im Zuge der Bemühungen der Republik Mali zur Exploration und zum Abbau vorhandener Bodenschätze, insbesondere von Edelmetallen, im Jahre 2002 entstanden. Nach positivem Abschluss der Prospektion abgegrenzter Abbaugebiete von insgesamt ca. 100 qkm Größe in der Region Faboula sowie Erstellung einer Machbarkeitsstudie hinsichtlich der identifizierten Goldvorkommen auf einem Teilgebiet von ca. 2 qkm hat die malische Gesellschaft SODINAF S.A., Bamako, Republik Mali (nachfolgend "Sodinaf") im Jahr 1997 für das Gesamtgebiet der Konzession Abbaurechte mit einer Laufzeit von 30 Jahren von der Republik Mali erworben. Diese Rechte wurden im Jahr 2005 auf Wassoul'Or/​Faboula übertragen. Die Übertragung wurde von der Regierung von Mali für die Restlaufzeit der Lizenz bestätigt. Dem lokalen Recht entsprechend wurden der Republik Mali 20 % der Anteile an der Minengesellschaft Wassoul'Or/​Faboula eingeräumt, neben ursprünglich 80 % für die Sodinaf.

Mit Vertrag vom 31.05.2005 wurden 770 Wassoul'Or/​Faboula-Aktien, entsprechend 70 % des Grundkapitals, an den Fonds Or Mansa Moussa/​Mansa Moussa Gold Fund (nachfolgend "MMGF") mit Sitz in Montreal, Kanada, abgetreten. Der MMGF wurde seit Anmeldung vom 04.10.2005 unter der No. 3363265268 beim Registraire des enterprises (Unternehmensregister) von Quebec geführt. Der Geschäftszweck des MMGF bestand darin, "Investitionen im Goldmarkt in Form der Gewährung von Gold-Darlehen an Gold-Produzenten und durch Gold-Käufe bei Gold-Produzenten" zu tätigen. Die Wassoul'Or/​Faboula verpflichtete sich in der am 05.04.2005 geschlossenen "Convention relative au financement du projet Kodiéran", dem MMGF 150.000 Feinunzen Gold zu liefern. Als Gegenleistung dafür wurde der Wassoul'Or/​Faboula vom MMGF die Finanzierung technischer Anlagen zur Goldgewinnung zugesagt.

Im Laufe des Jahres 2010 erwarb Pearl Gold in zweimaliger Kapitalerhöhung auf EUR 20 Mio. insgesamt 275 Aktien oder 25 % des Kapitals der Wassoul'Or/​Faboula von MMGF.

Im Jahr 2011 gingen die Finanzierungspflichten für die Mine wie auch die Goldlieferrechte von MMGF auf die Sodinaf über. Im März 2012 hat Pearl Gold durch Sacheinlage Goldlieferrechte von Sodinaf erworben, mithin ein Recht, von Wassoul'Or/​Faboula die Lieferung von insgesamt 48.000 Feinunzen Gold zu verlangen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses verfügt Pearl Gold noch über Ansprüche auf die Lieferung von 31.973 Feinunzen Gold. Dabei sind Veräußerungen im Zuge des Insolvenzplanes bereits einbezogen.

Auf Grund der Tatsache, dass Pearl Gold ihr Management und ihre finanziellen Ressourcen vollständig auf die Entwicklungen der Wassoul'Or/​Faboula sowie die Bewältigung der Insolvenz konzentrieren musste, wurden im Jahr 2018 und den Folgejahren keine weiteren Projekte verfolgt.

Da die Beteiligung an der Wassoul'Or/​Faboula das wesentliche Asset der Gesellschaft darstellt, beeinträchtigte die Stilllegung der Mine auch die operative Geschäftstätigkeit der Pearl Gold AG ganz erheblich und trug zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen dieses Lageberichts keine bzw. ggfs. nur kurze Ausführungen zu folgenden Punkten gemacht:

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Prognose der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren und Vergleich mit den Ist-Werten des aktuellen Geschäftsjahres,
Quantifizierung der dargestellten Risiken im Rahmen des Risikoberichts
Details zu den Merkmalen des Risikomanagementsystems (Zielen, Strategien, Strukturen, Prozesse)
Ausführungen zum internen Kontrollsystem.

2. Steuerungssysteme

Im Geschäftsjahr 2018 sind die Rechnungslegungs- und Controlling-Funktionen vom Insolvenzverwalter wahrgenommen worden. Pearl Gold verfügt über keine regelmäßigen operativen Einkünfte. Da der Minenbetrieb der Beteiligungsgesellschaft Wassoul'Or/​Faboula im September 2013 vorübergehend eingestellt wurde und bis heute weit unterhalb der vollen Kapazität liegt, die Gesellschaft zudem Gegenstand eines insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens wurde, wurden im Jahr 2018 und den Folgejahren weder die seitens Pearl Gold gegenüber Wassoul'Or/​Faboula bestehenden Goldlieferrechte bedient, noch Dividendenausschüttungen realisiert. Daher erfolgt die Steuerung der Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter auf der Basis Cash-Flow-orientierter Kennzahlen, hierbei werden den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen die erwarteten Zahlungsmittelabflüsse zeitlich gegenübergestellt.

Auf der Mittelzuflussseite sind hier insbesondere die Planung und Überwachung des Geldeingangs aus dem Verkauf von Goldlieferrechten an Dritte zu nennen.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist für die Gesellschaft mittelbar nur insoweit von Bedeutung, als diese den Goldpreis bzw. die Preise für Produktionsfaktoren der Wassoul'Or/​Faboula beeinflusst. Der Goldpreis schwankte im Berichtsjahr 2018 zwischen USD 1.176,20 pro Feinunze und USD 1.355,90 pro Feinunze; zu Jahresende 2018 lag er bei USD 1.278,30 pro Feinunze. Seit Jahresanfang 2018 hat sich der Goldpreis wie in der nachfolgenden Darstellung gezeigt entwickelt:

Seit dem Jahre 2016 ist ein unregelmäßiger Preisanstieg zu beobachten. Ab dem 3. Quartal 2018 hat sich diese Preisentwicklung beschleunigt. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im ersten Quartal 2020 hat sich der Goldpreis weiter stark erhöht. So lag im März 2020 der Preis unter USD 1.500 pro Feinunze, stieg im August 2020 auf über USD 2.000 pro Feinunze und liegt Anfang September 2020 noch über USD 1.900 pro Feinunze.

Absatzmärkte für Gold bleiben in der Regel stabil, so dass nicht mit einem massiven Überangebot mit verbundenem Preisverfall gerechnet werden kann und weiterhin ein unmittelbarer Absatz über die üblichen Handelsplätze jederzeit gesichert ist.

2. Geschäftsverlauf

Der Pearl Gold stehen zwei Sitze im Verwaltungsrat der Wassoul'Or/​Faboula zu. Seit 2018 nehmen der Insolvenzverwalter, Herr Algari, und der Vorstand Frau Boutonnet die zwei der Pearl Gold zustehenden Sitze ein.

Nach Angaben des damaligen Vorstands von Pearl Gold schieden zum 31. August 2017 die Herren Robert Goninon, Pierre Roux und Konstantin von Klitzing aus dem Aufsichtsrat aus. Mit Ablauf des 16. November 2017 traten alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates sowie der Alleinvorstand Michael Reza Pacha von ihren Ämtern zurück.

Die von dem Vorstand auf den 17. November 2017 einberufene ordentliche Hauptversammlung 2014 endete ohne Beschlussfassung, da der gerichtlich bestellte Versammlungsleiter zu dem Ergebnis kam, dass die Einladung an schweren Rechtsmängeln leide, so dass eine rechtmäßige und wirksame Beschlussfassung nicht möglich sei.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestellte auf den Antrag mehrerer Aktionäre mit Beschluss vom 11. Dezember 2017 die Herren Christian Naville, Gregor Hubler und Robert G. Faissal gemäß § 104 Abs. 1 Aktiengesetz zu Mitgliedern des Aufsichtsrates. Sie wählten Frau Julia Boutonnet zum Vorstand.

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd, Nemo Asset Management Ltd. und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. erwirkten eine Ermächtigung gemäß § 122 Abs. 3 AktG und führten am 17. Januar 2018 eine Hauptversammlung durch. Dabei wurden die Herren Christian Naville, Gregor Hubler, Robert G. Faissal, Louis Couriol, Ifra Diakité und Dr. Amadou Baba Sy zu Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt. Die Nichtigkeits- und Anfechtungsklage der Aktionärin KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED gegen einen Beschluss der Hauptversammlung wurde vom Landgericht Frankfurt am Main am 21. März 2019 abgewiesen; das Urteil ist rechtskräftig.

Dr. Amadou Baba Sy trat am 21. Januar 2020 aus dem Aufsichtsrat zurück.

3. Lage

Die Gesellschaft hat unter dem 10. Juni 2016 beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Insolvenzantrag gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Mit Gerichtsbeschluss vom 13. Oktober 2016 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter der Gesellschaft wurde Herr Rechtsanwalt Fabio Algari bestellt.

Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens umgehend damit begonnen, einen oder mehrere Investoren zu finden, um mit diesen ein Sanierungskonzept mit oder ohne Insolvenzplan aufzustellen. Außerdem hat der Insolvenzverwalter die DMT GmbH & Co. KG ("DMT"), ein Mitglied des TÜV NORD, damit beauftragt, ein Gutachten über die Werthaltigkeit der Pearl Gold gehörenden Anteile an der Wassoul'Or/​Faboula sowie der Goldlieferrechte zu erstellen. Dem Insolvenzverwalter ist es im Jahr 2018 gelungen, auf Grundlage des Wertgutachtens ein Sanierungskonzept zu erstellen. Die Gläubigerversammlung stimmte dem Sanierungskonzept am 11. September 2018 zu. Vorgesehen war, einen Teil der Goldlieferrechte der Schuldnerin mit einem Abschlag von 20 % des von der DMT im Gutachten vom Januar 2018 festgelegten Wertes zu veräußern.

Im Folgejahr 2019 gelang es dem Insolvenzverwalter, an die Investorengesellschaft Mali National Gold S.A. (nachfolgend "MNG") in zwei Tranchen Goldlieferrechte für 11.377 Feinunzen für einen Kaufpreis von EUR 10.500.000,00 zu veräußern. Die Veräußerung führte am 28. Mai 2019 zu einem unmittelbaren und unwiderruflichen Barmittelzufluss von EUR 500.000,00 (erste Tranche) und dient zur Bezahlung der Honorare für die Erstellung und der Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2019 sowie der Erstellung der Steuererklärungen für die Jahre 2015 bis 2019.

Die zweite Tranche von EUR 10.000.000,00 wurde auf drei gesonderte Treuhandkonten (zwecks Vermeidung von Negativzinsen) eingezahlt. Der endgültige Zufluss der zweiten Tranche ist geknüpft an die aufschiebende Bedingung der Sanierung der Gesellschaft durch den Insolvenzplan. Der Insolvenzverwalter hat diesen Insolvenzplan erstellt. Dieser Insolvenzplan stellt die Gläubiger im Vergleich zur Zerschlagung des Unternehmens besser.

Der Insolvenzplan wurde den Gläubigern durch den Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 19. Juli 2019 zugestellt. Am 29. Juli 2019 fand beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt am Main der Abstimmungs- und Erörterungstermin über den Insolvenzplan statt. Mit Beschluss vom 23. August 2019 hat das Amtsgericht den Insolvenzplan bestätigt. Am 06. September 2019 wurde gegen diesen Beschluss durch den Gläubiger und ehemaligen Vorstand Herrn Michael Reza Pacha sofortige Beschwerde erhoben. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Beschwerde mit Beschluss vom 10. Juni 2020 zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, die Bestätigung des Insolvenzplanes ist damit rechtskräftig, die Bedingung zur Auszahlung der zweiten Tranche war erfüllt. Der Insolvenzverwalter hat im Anschluss daran sämtliche Auflagen aus dem Insolvenzplan erfüllt, und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht/​Insolvenzgericht Frankfurt steht unmittelbar bevor.

3.1 Ertragslage

Erlöse aus der primären Geschäftstätigkeit "Goldgewinnung" bei Wassoul'Or/​Faboula werden erst realisierbar sein, nachdem ein neuer Finanzierungs- und Umstrukturierungsplan für die Wassoul'Or/​Faboula aufgestellt und umgesetzt wurde. In ihrer Position als Anteilseignerin der Wassoul'Or/​Faboula ist Pearl Gold nur an Gewinnen beteiligt, welche als Dividende ausgeschüttet werden.

Wassoul'Or/​Faboula hatte den 12-monatigen Probebetrieb einer Abbauanlage mit einer Kapazität von 1.000 t/​Tag in 2008 erfolgreich abgeschlossen. Seit 2010 wurde der Ausbau der Kapazität auf 11.000 t/​Tag betrieben. Aufgrund verschiedener Umstände kam es zu einer leichten Verzögerung des Produktionsstarts, der im ersten Quartal 2012 abgeschlossen war. Ursprünglich sollte der Start noch in 2011 stattfinden. Danach befand sich die Anlage im Prozess der Abnahme von den Herstellern der einzelnen Maschinen sowie von dem Generalunternehmer.

Der Betrieb der Gewinnungsanlage in Kodiéran erfüllte nicht die Erwartungen, trotz erfolgreichen Probelaufes der Pilotanlagen. Dies führte im September 2013 zur Einstellung der Förderung, mit den Zielen, sich auf eine Fehleranalyse zu konzentrieren, Umbau der Gewinnungsanlage und Suche nach geeigneter Finanzierung. Verschiedene hochqualifizierte Bergbau- und Aufbereitungsexperten haben die Produktionsstätte in Kodiéran besichtigt und den Erzkörper, den aktuellen Abbauplan und die Industrieanlagen vor Ort analysiert.

Im Jahr 2014 leitete Wassoul'Or/​Faboula ein insolvenzrechtliches Schutzschirmverfahren bei dem Amtsgericht Bamako mit dem Ziel ein, die Gesellschaft vor einer drohenden Insolvenz zu schützen. Für die Dauer des Verfahrens können die Gläubiger nicht in das Vermögen der Wassoul'Or/​Faboula vollstrecken. Das Gericht überprüfte währenddessen, wie die Erfolgsaussichten einer Restrukturierung zu beurteilen sind. Ergebnis dieses Verfahrens war, dass der Wassoul'Or/​Faboula ein Zeitraum von zwei Jahren zur Restrukturierung und zur Tilgung ihrer Schulden gewährt wurde.

Gleichzeitig steht Pearl Gold in engem Kontakt zu den malischen Behörden, um die Interessen ihrer Aktionäre im Umstrukturierungsprozess vollständig gewahrt zu wissen.

Inzwischen hat Faboula unter ihrer neuen Mehrheitsgesellschafterin MNG eine technoökonomische Bewertung mit dazugehörigen Geschäftsplan vorgestellt. Diese Planung wurde von der DMT geprüft. DMT vertritt die Meinung, dass der Geschäftsplan für Faboula trotz einiger Unklarheiten als realistisch angesehen werden kann. Ein positiver Geschäftsausblick kann daraus abgeleitet werden. Schlüssel zu Wirtschaftlichkeit und Gewinn bleibt eine funktionierende Aufbereitung und Gewinnung des Goldes.

Goldlieferungen an Pearl Gold waren der Wassoul'Or/​Faboula im Jahr 2018, wie schon im Vorjahr, und bis heute nicht möglich, sodass keine weiteren Einnahmen von der Wassoul'Or/​Faboula hieraus erzielt werden konnten und solange nicht zu erwarten sind, wie Bergbau und Gewinnung von dieser nicht deutlich erhöht werden.

Die "sonstigen betrieblichen Erträge" betreffen mit TEUR 29 ausschließlich einen verlorenen Zuschuss zur Prozessfinanzierung zur Führung eines Schadensersatzprozesses gegen den ehemaligen Vorstand Herrn Reza Pacha. Im Vorjahr hatte die Pearl Gold keine sonstigen betrieblichen Erträge.

Die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" in Höhe von TEUR 227 betreffen im Jahr 2018 mit TEUR 100 im Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten. TEUR 44 betreffen das Honorar für die Erstellung des Gutachtens über die Werthaltigkeit der Pearl Gold gehörenden Anteile an der Wassoul'Or/​Faboula sowie der Goldlieferrechte. Für andere in Anspruch genommene Fremdleistungen wurden im Geschäftsjahr 2018 T€ 83 aufgewendet. Im Vorjahr beliefen sich die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" auf TEUR 192.

Mangels anderer Erträge und weiterer Aufwendungen resultiert daraus im Jahr 2018 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 197.722,37 (Vorjahr: TEUR 192.108,24).

Obwohl eine Ausweitung der Projektentwicklung geplant war, konnte Pearl Gold dies auf Grund der problematischen Beteiligung an Wassoul'Or/​Faboula nicht umsetzen.

3.2 Finanzlage

a. Kapitalstruktur

Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2018 beträgt -69,29 Prozent (Vorjahr: - 68,66 Prozent).

Das Fremdkapital betrifft unverändert im Wesentlichen Rückstellungen aus Schadensersatzforderungen. Bankverbindlichkeiten bestanden zum Stichtag keine.

b. Investitionen/​Aktiva

Die 25 %-ige Beteiligung an Wassoul'Or/​Faboula, welche im Jahr 2010 zu jeweils 12,5 % im Wege der Sachkapitalerhöhung bzw. des Kaufs zugegangen sind, wurde zum 31. Dezember 2013 auf EUR 1,00 abgewertet trotz positiver Machbarkeitsstudie und erfolgreichem Pilotabbau - und -gewinnung.

Davor wurde die Beteiligung zu Anschaffungskosten (EUR 140,1 Mio.) bewertet. Die Beurteilung, ob eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist, basierte bisher auf einer Discounted Cash Flow orientierten Betrachtung der Wassoul'Or/​Faboula. Die Bewertung wurde auf eine Barwertbetrachtung der erwarteten Dividende umgestellt (vgl. unten, 3.3). Die Geschäftsführung entschied, da mittelfristig keine Dividendenzahlungen aus der Beteiligung zu erwarten sind, die Beteiligung an Wassoul'Or/​Faboula vollumfänglich abzuschreiben.

Darüber hinaus sind von der oben beschriebenen Situation auch die unter den "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" ausgewiesenen Goldlieferrechte betroffen. Der Goldlieferungsanspruch wurde im Geschäftsjahr 2014 mit dem Preis bewertet, den die Gesellschaft bei einem teilweisen Verkauf dieser Lieferung erzielen konnte. Dieser belief sich im Januar 2014 auf EUR 300,00 pro Feinunze. Für die zum 31. Dezember 2018 im Vermögen der Gesellschaft verbliebenen Ansprüche auf Lieferung von 41.500 Feinunzen ergibt sich daher ein Wert von TEUR 12.450.

c. Liquidität

Kapitalflussrechnung:

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01.01.2018 - 31.12.2018 01.01.2017 - 31.12.2017
EUR EUR
--- --- ---
Periodenergebnis -197.722,37 -192.108,24
+/​- Zu-/​Abnahme der Rückstellungen 99.041,50 100.000,00
-/​+ Zu-/​Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -3.341,29 257.059,00
+/​- Zu-/​Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 0,00 -13.339,09
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -102.022,16 151.611,67
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 0,00 0,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) -102.022,16 151.611,67
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 165.276,03 13.664,36
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 63.253,87 165.276,03

Im Jahr 2018 befand sich das Vermögen der Gesellschaft unter Insolvenzverwaltung. Eine von dem Insolvenzverwalter beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kam zu dem Ergebnis, dass Pearl Gold bereits in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 zahlungsunfähig war. Ein korrigierter Finanzstatus für die Quartalsenden I/​2014 bis III/​2016 ergab jeweils Fehlbeträge zwischen EUR 60.656,44 und EUR 455.115,47. In einem Urteil vom 6. Juli 2020 stellte auch das Landgericht Frankfurt am Main fest, dass jedenfalls zum 30. September 2014 Zahlungsunfähigkeit bestand. Der damalige Vorstand, Herr Pacha, wurde verurteilt, zum Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 Aktiengesetz) EUR 927.932,24 an den Insolvenzverwalter zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die verfügbaren liquiden Mittel der Gesellschaft auf TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 165). Dem standen allerdings weit höhere fällige Verbindlichkeiten gegenüber (siehe vorangegangener Absatz).

Aus laufender Geschäftstätigkeit ergaben sich im Berichtsjahr 2018 Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 102. Mittelabflüsse für Investitionen gab es nicht.

Aktiva

Die "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" (Ansprüche aus Goldlieferrechten) betragen zum Ende des Geschäftsjahres 2018 TEUR 12.450 (Vorjahr: TEUR 12.450).

Die "sonstigen Vermögensgegenstände" betragen unverändert zum Vorjahr TEUR 555 und bestanden zum Bilanzstichtag 31.12.2018 zum überwiegenden Teil aus Kaufpreisforderungen wegen Goldlieferrechten.

Passiva

Die "sonstigen Rückstellungen" (TEUR 41.772, Vorjahr: TEUR 41.673) beinhalten im Wesentlichen von Gläubigerseite zur Insolvenztabelle angemeldete Ansprüche auf Schadensersatzleistungen. Die Verbindlichkeiten (TEUR 777, Vorjahr: TEUR 780) beinhalten überwiegend Verbindlichkeiten aus bezogenen Leistungen.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stellt sich im Zeitpunkt der Abfassung des Lageberichts günstiger dar als im Zeitpunkt des Bilanzstichtages.

3.3 Vermögenslage

Die "Bilanzsumme" liegt bei TEUR 42.549 (Vorjahr: TEUR 42.453). Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2018 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 29.480 (Vorjahr: TEUR 29.282) aus.

Das "Gesamtanlagevermögen" beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 1,00 (Vorjahr: EUR 1,00). Die "Abschreibungen auf das Anlagevermögen" im Jahr 2018 betragen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Die 25 %-ige Beteiligung an der Wassoul'Or/​Faboula wurde im Geschäftsjahr 2013 außerplanmäßig auf einen Euro abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte auf Basis einer Barwertbetrachtung der erwarteten Dividende. Dieser Wert wird im Geschäftsjahr 2018 beibehalten.

Die "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" (Ansprüche aus Goldlieferrechten) betragen zum Ende des Geschäftsjahres TEUR 12.450 (Vorjahr: TEUR 12.450). Dieser Goldlieferungsanspruch über 41.500 Feinunzen (Vorjahr: 41.500 Feinunzen) wurde mit dem Preis bewertet, den die Gesellschaft bei einem teilweisen Verkauf der Lieferrechte im Januar 2014 erzielen konnte.

Die "sonstigen Vermögensgegenstände" belaufen sich aufgrund der zum Ende des Berichtsjahres noch offenen Forderungen aus der Veräußerung von Goldlieferrechten in Höhe von TEUR 555 auf insgesamt TEUR 555 (Vorjahr: TEUR 555).

Die "Kapitalrücklage" beträgt TEUR 178.308 (Vorjahr: TEUR 178.308).

Die "sonstigen Rückstellungen" haben sich von TEUR 41.673 im Vorjahr auf TEUR 41.772 zum Ende des Geschäftsjahres erhöht. Der Hauptposten der Rückstellungen entfällt auf die Rückstellung für Schadensersatzleistungen i.H.v. TEUR 39.251 (Vorjahr: TEUR 39.251).

Die "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" belaufen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2018 - wie im Vorjahr - auf TEUR 534. Die Gläubiger haben ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet, sie sind zum größten Teil festgestellt.

Die "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" belaufen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2018 - wie im Vorjahr - auf TEUR 75. Die Gläubigerin Wassoul'Or/​Faboula hat ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet, sie ist festgestellt.

Die "sonstigen Verbindlichkeiten" belaufen sich auf TEUR 167 und betreffen mit TEUR 164 ein Darlehen, welches die Pearl Gold im Jahr 2013 von ihrer Aktionärin, der Martagon Investments Ltd., Dubai, erhalten hat. Die Darlehensverbindlichkeiten haben sich zum Ende des Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Gläubigerin Martagon Investments Ltd. hat ihre Forderung ebenfalls zur Insolvenztabelle angemeldet. Die Forderung ist festgestellt. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit TEUR 3 ausschließlich Umsatzsteuerverbindlichkeiten.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Gesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft. Die einzige Beteiligung besteht - wie bereits oben ausgeführt - aus der 25 %-igen Beteiligung an der Wassoul'Or/​Faboula. Damit war die Gesellschaft zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität auf die Dividenden aus dieser Beteiligung angewiesen. Mit der Einstellung des Minenbetriebs der Wassoul'Or/​Faboula im September 2013 und dem damit einhergehenden zumindest mittelfristigen Ausfall von Dividendenzahlungen standen der Gesellschaft nicht mehr ausreichend Zahlungszuflüsse für die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebes und zur Begleichung der vom Vorstand veranlassten Ausgaben zur Verfügung. Dem Vorstand gelang es nicht, die fehlenden flüssigen Mittel durch Verkäufe von Goldlieferrechten aufzufangen. Im Geschäftsjahr 2018 befand sich die Gesellschaft daher im Insolvenzverfahren.

Nach der vorübergehenden Einstellung des Geschäftsbetriebes bei der Wassoul'Or/​Faboula im Herbst 2013 hat mittlerweile Faboula eine technoökonomische Bewertung mit dazugehörigem Geschäftsplan vorgestellt. Der Geschäftsplan kann trotz einiger Unklarheiten als realistisch angesehen werden und führt zu einem positiven Geschäftsausblick. Schlüssel zu Wirtschaftlichkeit und Gewinn bleibt eine funktionierende Aufbereitung und Gewinnung des Goldes.

C) Nachtragsbericht

Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung zu nennen:

- Auch nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 ist es der Wassoul'Or/​Faboula bis heute nicht gelungen, die Mine in Kodiéran mit Gewinn in Betrieb zu nehmen. Der neue (2019) Mehrheitsgesellschafter MNG hat mit der Erstellung der technoökonomischen Studie den ersten Schritt zur Wiederaufnahme des Bergwerkes gemacht. Die technisch korrekte Umsetzung der Pläne wird erforderlich sein, um letztendlich nachhaltig Gewinne zu erzielen. Bergbaubetriebe in der Nachbarschaft und in anderen Teilen Malis erzielen beträchtliche Gewinne besonders mit Blick auf die derzeitig hohen Goldpreise.

Im Übrigen verweisen wir auf die geschlossene Darstellung der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag in Abschnitt 3.1 "Ertragslage" sowie auf den Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2018.

D) Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1) Prognosebericht

Die wirtschaftliche Lage von Pearl Gold wird auch in Zukunft zentral mit der wirtschaftlichen Entwicklung bei Wassoul'Or/​Faboula verbunden sein. Der Vorstand erhofft sich, dass alle beteiligten Parteien zusammenwirken, um den Erfolg der Wassoul'Or/​Faboula sicherzustellen.

Seit der Entscheidung der Wassoul'Or/​Faboula im zweiten Halbjahr 2013, die Mine stillzulegen, bis ein neues technisches Konzept ausgearbeitet und die notwendige Finanzierung gesichert ist, fand im Jahr 2018 und in den Folgejahren keine weitere Goldförderung statt. Von April 2017 bis Juni 2019 wurden 1.039,5 kg Gold (ca. 33.420 Feinunzen) produziert, mit sehr schwankenden Produktionskosten. Der neue Mehrheitsgesellschafter MNG hat mit der Erstellung der technoökonomischen Studie den ersten Schritt zur Wiederaufnahme des Bergwerkes gemacht. Die technisch korrekte Umsetzung der Pläne wird erforderlich sein, um letztendlich nachhaltig Gewinne zu erzielen. Darüber hinaus müssen eine angemessene Geschäftsleitung und technisches Personal für Wassoul'Or/​Faboula gefunden werden.

2) Risikobericht

Chancen und Risiken von Pearl Gold resultieren im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Wassoul'Or/​Faboula und können deshalb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit deren Goldförderungsaktivitäten verglichen werden. Daher werden im Folgenden auch die Chancen und Risiken der Wassoul'Or/​Faboula dargestellt.

2.1) Bestandsgefährdende Risiken

Die beiden wesentlichen Assets von Pearl Gold, nämlich die Beteiligung an der Wassoul'Or/​Faboula sowie die Goldlieferrechte, hängen vollständig von dem Bestand und dem Erfolg der Wassoul'Or/​Faboula ab.

Im Jahr 2018 befand sich die Gesellschaft im Insolvenzverfahren. Bis Wassoul'Or/​Faboula das operative Geschäft in Mali hochfährt und dadurch ausreichende Dividendenzahlungen an Pearl Gold leisten beziehungsweise die verbleibenden Goldlieferrechte bedienen kann, hängt die weitere Entwicklung und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft von der Erfüllung bereits kontrahierter Verkäufe von Goldlieferrechten ab, soweit keine alternative Finanzierung, z.B. durch Gesellschafterdarlehen oder Ertragszuschüsse, gefunden werden kann.

Die im neuen Geschäftsplan dargestellten Umsätze und Ergebnisse der Faboula sollten zu erheblichen Erträgen bei Pearl Gold führen, die wiederum als Dividenden dienen, oder weitere Projekte finanzieren können. Die heutige Planung von Pearl Gold geht davon aus, dass sich bestehende Kontrakte hinsichtlich des Verkaufs von Goldlieferrechten realisieren lassen und dass mittelfristig die Wassoul'Or/​Faboula in der Lage sein wird, die Produktion auszuweiten und ihren Verpflichtungen gegenüber Pearl Gold nachzukommen.

2.2) Risiken nach Ausbau der Goldförderung durch Wassoul'Or/​Faboula

Die nachfolgenden Ausführungen kommen erst recht zum Tragen, sobald die Produktion in der Mine Kodiéran der Wassoul'Or/​Faboula annähernd volle Kapazität erreicht. Alle Erklärungen basieren auf den Informationen, die Pearl Gold von der Geschäftsführung der Wassoul'Or/​Faboula erhalten hat, von den Besichtigungen vor Ort sowie der Expertise von DMT.

a) Umfeld- und Branchenrisiken

Politische, soziale und regulatorische Risiken

In Entwicklungsländern wie Mali herrscht nicht die politische und soziale Stabilität, die vielen hochentwickelten Industrieländern zugeschrieben wird. In der Vergangenheit war auch in Mali zeitweise eine aktive Einflussnahme der Politik auf die Privatwirtschaft zu verzeichnen. Allerdings waren die 15 Jahre vor März 2012 von relativer politischer Stabilität und einer sich fortentwickelnden Demokratisierung geprägt. Dieses hat sich seit dem 22. März 2012 und dem an diesem Tag erfolgten Militärputsch in Mali geändert. Das politische Vakuum haben terroristische Gruppen im Norden Malis dazu genutzt, mit viel Gewalt und Schreckensherrschaft ein nicht kontrolliertes Gebiet nördlich der Stadt Mopti zu errichten. Die Situation im Norden Malis ist wegen der geographischen Entfernung für die Wassoul'Or/​Faboula, die im Südwesten des Landes hin zur Grenze von Guinea liegt, nicht von erheblicher Bedeutung, jedoch besserte sich die Lage auch, nachdem im Januar 2013 französische Truppen zusammen mit einer gemeinsamen afrikanischen Truppe eingegriffen haben und eine Befreiung und teilweise Befriedung des Nordens erreicht haben. Das Eingreifen des Militärs im Jahre 2012 hat zu weiteren Schwierigkeiten geführt, da aufgrund des erheblichen Kraftstoffbedarfs des Militärs zeitweise der Dieselkraftstoff für die Eigengeneration von Strom nicht zur Verfügung stand. Die Situation normalisierte sich anschließend graduell, ohne als absolut sicher zu bewerten zu sein. Der Militärputsch vom August 2020 hat das politische Leben des Landes erneut durcheinandergebracht. Allerdings zeichnet sich bisher nicht ab, dass das Militär in den Minenbetrieb eingreift. Zudem wird davon ausgegangen, dass europäischer, insbesondere französischer, Einfluss eine gewichtige Rolle bei einer dauerhaften politischen Lösung spielen wird.

Allgemeine Risiken, die mit dem Bergbau in Entwicklungsländern, wie im folgenden Zitat aus einem Artikel aus dem Internet (Verisk Maplecroft Apr. 21, 2016 - http:/​/​www.mining.com/​web/​security-threats-unable-to-take-shine-off-mali-gold/​) klar wird:

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Despite this period of regional jihad and massive political upheaval, several international mining firms have continued to operate relatively unhindered in the gold-rich regions of Kayes and Sikasso in the south of the country. Indeed, gold mining in Mali is becoming ever more attractive following a series of positive developments for the sector.

Die politische Situation in Bamako könnte für Wassoul'Or/​Faboula nicht unerheblich sein. Es ist anzumerken, dass keine der zahlreichen Regierungen, die Militär-Junta eingeschlossen, irgendwelche Bestrebungen gezeigt hat, etwas an der rechtlichen Situation der Minen zu ändern. Sicherlich gibt es immer wieder Diskussionen um Änderungen am Minenrecht oder um die Erhöhung des Anteils des Staates an Minen, zu konkreten Maßnahmen haben diese jedoch bisher nicht geführt. Die inzwischen wieder stabil arbeitende Regierung arbeitet mit allen Investoren eng zusammen und es konnten keine Vorbehalte erkannt werden. Gerade die Erfahrung der Jahre 2012 und 2013 zeigt, dass dies auch für politisch instabile Zeiten gilt.

Darüber hinaus stellt Korruption nach wie vor ein Problem in Mali dar. Sollten sich die politischen Verhältnisse in Mali ändern, kann nicht ausgeschlossen werden, dass daraus negative Konsequenzen für Wassoul'Or/​Faboula und deren Geschäftstätigkeit erwachsen würden. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn Mali für längere Zeit von internationalen Hilfsprogrammen ausgeschlossen bliebe. Diese sind aber sogar stärker als früher nach der Krise im Jahr 2012 wieder angelaufen.

Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Stimmung in der Politik sowie in der Bevölkerung gegen die Bergbauindustrie wenden könnte, beispielsweise aufgrund einer vermeintlichen Umweltzerstörung durch Bergbauunternehmen. Einerseits arbeitet die Mine derzeit nicht mit voller Kapazität, andererseits dürfte Wassoul'Or/​Faboula aufgrund von oft eingesetzten Standardverfahren ein geringes Risiko aufweisen. Sonstige Bergwerksbetreiber in Mali suchen eine verstärkte Einbindung der Bevölkerung. So ist auch Pearl Gold bemüht, ein gutes Verhältnis zu lokalen Behörden sowie der lokalen Bevölkerung aufzubauen und zu erhalten. Die zeitweilige Stillegung der Mine hat hier sicherlich zu Spannungen geführt, da die lokale Bevölkerung auf Arbeitsplätze und Einkommen hofft. Eine zeitnahe Ausdehnung der Arbeit dürfte hier jedoch zur Beruhigung und zu einem besseren Verhältnis führen. Pearl Gold hat großes Interesse daran, dieses positive Verhältnis durch einen engen Kontakt zu allen Beteiligten wiederzuerlangen. Insbesondere soll dies durch einen engen Kontakt mit den Interessengruppen geschehen.

Der Abbau von Gold in der Republik Mali ist von der Erteilung einer entsprechenden Konzession abhängig. Wassoul'Or/​Faboula verfügt über eine solche Konzession mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab dem Jahr 1997. Da der Abbau der geschätzten Goldvorkommen nach den derzeitigen Planungen mindestens 10 Jahre in Anspruch nehmen wird, würde nach derzeitiger Planung eine Verlängerung der Konzession erforderlich werden, besonders auch mit Blick auf noch nicht erfasste Ressourcen und Reserven.

Markt-/​Branchenbezogene Risiken

Der wesentliche Teil der Erträge von Pearl Gold bzw. Wassoul'Or/​Faboula wird aus der Veräußerung des geförderten Goldes resultieren. Dementsprechend hängen die zukünftige Ertragslage der Gesellschaft und die Wirtschaftlichkeit des Goldabbaus bei erfolgreicher Aufnahme der kommerziellen Goldförderung wesentlich vom erzielbaren Goldpreis ab. Selbst wenn der Goldpreis in den letzten Jahren gelitten hat, bleibt er doch deutlich über USD 1.000 pro Feinunze (siehe auch Figure 1). Insbesondere vor dem Hintergrund der Schuldenprobleme vieler starker Wirtschaftsregionen (USA, Japan und EU) und den damit verbundenen Risiken im Hinblick auf das Weltfinanzsystem ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Anlegernachfrage nach Gold und damit dessen Preis weiter wesentlich verringert. Diese Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Geschäftsführung grundsätzlich als Chance für Pearl Gold zu betrachten.

Gold wird neben Anlagezwecken auch in der industriellen Produktion (insbesondere von Schmuck und Elektronik) benötigt. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen verschlechtern und zu einem Rückgang des Konsums sowie der industriellen Produktion führen, so kann insoweit auch ein Rückgang der Nachfrage nach Gold nicht ausgeschlossen werden.

b) Unternehmensstrategische Risiken

Abgesehen von der untergeordneten Beratungstätigkeit beschränkt sich die Geschäftstätigkeit von Wassoul'Or/​Faboula und damit mittelbar auch diejenige von Pearl Gold auf ein einziges Produkt (Gold) und eine einzige geographische Region (Mali). Daneben gewährt die bestehende 25 %-ige Beteiligung nur begrenzten Einfluss auf das Management der Wassoul'Or/​Faboula. Sollten sich die Ergebnisse aus der Goldproduktion der Wassoul'Or/​Faboula nicht wie erwartet entwickeln, kann dieses nicht mit positiven Ergebnissen aus anderen Geschäftsbereichen ausgeglichen werden.

Der neue Geschäftsplan der Wassoul'Or/​Faboula sieht durchschnittliche Betriebskosten von USD 630 pro Feinunze Gold (Gesamtlebensdauer) vor. Das mag nach Auffassung der DMT leicht unterschätzt sein, zumal einige Kostenfaktoren fehlen und Unvorhergesehenes nicht berücksichtigt worden ist. Es ist festzustellen, dass solche Betriebskosten auch von anderen Bergwerksbetreibern in Westafrika erreicht werden. Gesamtkosten können ca. 25 % höher sein als reine Betriebskosten. Dennoch ergeben sich bei den derzeitigen Goldpreisen eine sehr hohe Marge und ein großes Gewinnpotenzial.

c) Operative Risiken

Bergbauspezifische Risiken

Ökonomischer Erfolg von Wassoul'Or/​Faboula hängt wie bei allen Goldbergwerken maßgebend von der Qualität und Quantität der Goldvorkommen ab, für welche die Gesellschaft über die Abbaurechte verfügt. Für die Lagerstätte Kodiéran liegen belastbare Machbarkeitsstudien vor, die positive Geschäftsausblicke ermittelt haben, die durch die neue technoökonomische Studie von Faboula bestätigt worden sind.

Die Zahlen können jedoch naturgemäß lediglich Schätzungen auf der Basis von Testverfahren und Erfahrungen darstellen und sind als solche mit Unsicherheiten behaftet. Das gilt sowohl in quantitativer (Größe des Goldvorkommens) als auch in qualitativer Hinsicht (z.B. Reinheitsgrad, Gesteinsbeschaffenheit).

Sollten die tatsächlichen Verhältnisse negativ von den Erwartungen abweichen, können sich negative Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit des Abbaus ergeben. Konkrete Risiken sind insoweit derzeit nicht ersichtlich. Die aktuellen Zahlen lassen nicht auf eine Erhöhung dieses Risikos schließen. Aktuellere Gutachten, über die die Gesellschaft in Pressemitteilungen berichtet hat, bestätigen in weiten Teilen die bisherigen Annahmen.

Energieversorgung

Die Energieversorgung der Goldmine ist durch Dieselgeneratoren vor Ort gesichert. Schwierigkeiten kann es durch Versorgungsprobleme mit Diesel oder mangelnde Instandhaltung kommen.

d) Personalrisiken

Es besteht das Risiko, nicht in ausreichendem Maße fähige und erfahrene leitende Mitarbeiter und Ingenieure für die Bewältigung des anstehenden Restrukturierungsprozesses der Wassoul'Or/​Faboula zu finden.

e) Technische Risiken

Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit und Gewinn bleibt eine funktionierende Aufbereitung und Gewinnung. Dazu muss die Aufbereitungsanlage erneuert und ergänzt werden wie in der technoökonomischen Studie angesprochen und vorgesehen.

3) Chancenbericht

Der Insolvenzverwalter ist der Überzeugung, dass das Goldvorkommen Kodiéran erhebliche Potentiale birgt. Die Entscheidung des Gerichts in Bamako, eine Restrukturierung durchzuführen, hat es dem Management der Wassoul'Or/​Faboula ermöglicht, ohne den Druck der Gläubiger an einer tragfähigen Lösung zu arbeiten und die Produktion in Kodiéran wiederaufzunehmen. Der Einstieg eines neuen Investors in die Minengesellschaft und seine Entwicklungspläne führen zu einem positiven Ausblick und lassen Erträge für die Pearl Gold erwarten. Die in der näheren Umgebung liegenden Goldminen anderer Betreiber fördern bereits seit dem Jahr 2014 wieder uneingeschränkt Gold. Eine Beeinträchtigung der dort durchgeführten Arbeiten ist nicht festzustellen. Mit der Durchführung des Insolvenzplanes wird die Pearl Gold von Altschulden befreit. Sie kann nach Aufhebung der Insolvenz erhebliche Steuererstattungen erwarten; zudem sind die Aussichten für eine Veräußerung von Goldlieferrechten gestiegen.

4) Risikomanagementsystem

Der Insolvenzverwalter hat die relevanten Risikobereiche detailliert an den obigen Kapiteln entlang definiert. Diese Risikofaktoren werden in regelmäßigen Abständen überprüft und gewichtet und die Einschätzung des Insolvenzverwalters dazu dokumentiert.

In Bezug auf die Rechnungslegung im Geschäftsjahr 2018 ist das Kontroll- und Risikomanagementsystem den tatsächlichen Gegebenheiten von Pearl Gold angepasst. Die Buchhaltung wird durch den Insolvenzverwalter wahrgenommen. Der Insolvenzverwalter prüft in regelmäßigen Abständen die Buchhaltung sowie die Zahlungsein- und Zahlungsausgänge. Weitere Maßnahmen erscheinen bei dem aktuellen Umfang der Rechnungslegung als Beteiligungsunternehmen mit nur sehr geringem Buchungsvolumen nicht angebracht.

Trotz Risikofrüherkennungssystem ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die 25 % Beteiligung nur begrenzten Einfluss auf das Management der Wassoul'Or/​Faboula gewährt und Pearl Gold auf das Wohlwollen und die Kompetenz des Managements der Wassoul'Or/​Faboula angewiesen ist. Im Rahmen dieser eingeschränkten Möglichkeiten ist jedoch immer eine sehr intensive Präsenz vor Ort sichergestellt worden.

5) Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 über Rechte auf die Lieferung von 41.500 Feinunzen Gold gegen die Wassoul'Or/​Faboula (Stichtag zum 31. Dezember 2019: 42.808 Feinunzen, heute: 31.973 Feinunzen). Hieraus ergeben sich einerseits ein Marktpreisrisiko bezüglich der Veränderung des Goldpreises und ein Ausfallrisiko bezüglich des Anspruchsgegners.

Die Gesellschaft beobachtet die Entwicklung des Goldpreises regelmäßig. Die Entwicklung des Goldpreises hat einen direkten Einfluss auf den Wert der Goldlieferrechte. Das Risiko bezüglich der Lieferfähigkeit der Wassoul'Or/​Faboula hat sich im Geschäftsjahr 2018 und seitdem realisiert, da keine Lieferungen erfolgten. Die mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Liquidität durchgeführten Verkäufe von Lieferrechten an Dritte waren nur mit einem erheblichen Abschlag möglich. Die Bewertung der Goldlieferrechte erfolgte daher im Jahresabschluss 2014 auf der Basis des Verkaufspreises, welcher im Laufe des Geschäftsjahres 2014 realisiert werden konnte mit EUR 300,00 pro Feinunze. Dieser Wert ist im Jahresabschluss 2018 beibehalten worden.

Hinsichtlich des Beteiligungsmanagements verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt zum Risikomanagementsystem.

E) Vergütungssystem

Vergütung des Vorstandes

Frau Julia Boutonnet, Alleinvorstand seit Dezember 2017, erhält keine Vergütung.

F) Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung gemäß § 289f HGB ist auf der Homepage der Gesellschaft hinterlegt und kann dort eingesehen werden. (www.pearlgoldag.com)

G) Übernahmerelevante Daten

Angaben nach § 289a HGB und erläuternder Bericht

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Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:

Das Grundkapital von Pearl Gold zum 31. Dezember 2018 und bis heute betrug EUR 25.000.000,00 und war eingeteilt in 25.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR. Eine Stammaktie gewährt jeweils eine Stimme.

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Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch soweit sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben, sind dem Vorstand nicht bekannt.

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Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Uns sind die folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Pearl Gold bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

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31. Dezember 2018:

5.806.550 Aktien = 23,23 Prozent: Aliou Boubacar Diallo für 5.695.550 eigene Aktien = 22,78 Prozent, Zurechnung von Sodinaf S.A. 111.000 Aktien = 0,44 Prozent;
5.361.032 Aktien = 21,44 Prozent: zugerechnet Herrn Olivier Couriol von Martagon Investments Ltd. (2.315.482 Aktien = 9,26 Prozent) sowie Nemo Asset Management Ltd. (3.045.550 Aktien = 12,18 Prozent, davon 740.000 eigene Aktien = 2,96 Prozent und 2.305.550 Aktien = 9,22 Prozent zugerechnet von Sequoia Diversified Growth Fund Ltd.)

31. Dezember 2019:

5.806.550 Aktien = 23,23 Prozent: Aliou Boubacar Diallo für 5.695.550 eigene Aktien = 22,78 Prozent, Zurechnung von Sodinaf S.A. 111.000 Aktien = 0,44 Prozent;
5.415.032 Aktien = 21,66 Prozent: zugerechnet Herrn Olivier Couriol von Martagon Investments Ltd. (2.369.482 Aktien = 9,48 Prozent) sowie Nemo Asset Management Ltd. (3.045.550 Aktien = 12,18 Prozent, davon 740.000 eigene Aktien = 2,96 Prozent und 2.305.550 Aktien = 9,22 Prozent zugerechnet von Sequoia Diversified Growth Fund Ltd.)

30. Oktober 2020:

5.806.550 Aktien = 23,23 Prozent: Aliou Boubacar Diallo für 5.695.550 eigene Aktien = 22,78 Prozent, Zurechnung von Sodinaf S.A. 111.000 Aktien = 0,44 Prozent;
5.415.032 Aktien = 21,66 Prozent: zugerechnet Herrn Olivier Couriol von Martagon Investments Ltd. (2.369.482 Aktien = 9,48 Prozent) sowie Nemo Asset Management Ltd. (3.045.550 Aktien = 12,18 Prozent, davon 740.000 eigene Aktien = 2,96 Prozent und 2.305.550 Aktien = 9,22 Prozent zugerechnet von Sequoia Diversified Growth Fund Ltd.)

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Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen:

Kein Pearl Gold-Aktionär verfügt über Sonderrechte, die ihm Kontrollbefugnisse verleihen.

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Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:

Pearl Gold beschäftigt keine Arbeitnehmer.

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Pearl Gold beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Die Voraussetzungen für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie die Änderung der Satzung richten sich nach den einschlägigen Regelungen des Aktiengesetzes. Nach der Satzung von Pearl Gold besteht unser Vorstand aus einer oder mehreren Personen, die gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat für eine Zeit von maximal fünf Jahren bestellt werden. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, kann der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden und ein Mitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Die Bestellung zum Vorstand kann gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat widerrufen werden, wenn in Bezug auf das Vorstandsmitglied ein wichtiger Grund, etwa eine grobe Pflichtverletzung, vorliegt. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so kann gemäß § 85 AktG in dringenden Fällen eine gerichtliche Bestellung erfolgen.

Die Änderung unserer Satzung erfolgt gemäß §§ 179, 133 AktG durch einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 18 Abs. 4 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen worden.

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Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Im Geschäftsjahr 2018 bestand kein Recht des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

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Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.

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Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind:

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.

Frankfurt am Main, 30. November 2020

Der Insolvenzverwalter

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Pearl Gold AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlagen für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

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Bewertung des Finanzanlagevermögens
Bewertung der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Vollständigkeit und Bewertung von Gläubigeransprüchen
Beurteilung von Going Concern

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

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a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitere Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Bewertung des Finanzanlagevermögens

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a) Im Jahresabschluss der Pearl Gold AG wird unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" eine Beteiligung an der Goldminengesellschaft Faboula Gold SA (ehemals "Wassoul'Or SA") in Mali mit einem Erinnerungswert von EUR 1,00 ausgewiesen.

Die ursprünglichen Anschaffungskosten dieser Beteiligung betrugen EUR 140,1 Mio. Nachdem die Goldförderung seitens der Minengesellschaft im September 2013 eingestellt worden war, die Minengesellschaft ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Bamako, Mali, im Jahr 2014 eingeleitet hatte und die Umstrukturierungsbemühungen in der Folgezeit zu keiner Verbesserung der Lage der Minengesellschaft geführt hatten, beschloss der Vorstand der Pearl Gold, die Beteiligung an der Wassoul'Or im geänderten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 (aufgestellt am 19. Februar 2016) vollständig auf EUR 1,00 abzuschreiben.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Beteiligung erfolgte bis 2012 auf Basis einer Discounted Cash Flow orientierten Betrachtung der Minengesellschaft Wassoul'Or/​Faboula und wurde ab dem Jahresabschluss 2013 auf eine Barwertbetrachtung der erwarteten Dividende umgestellt.

Da der Minenbetrieb der Beteiligungsgesellschaft Wassoul'Or/​Faboula im September 2013 vorübergehend eingestellt wurde und bis heute weit unterhalb der vollen Kapazität liegt, wurden seither seitens der Pearl Gold AG keine Dividendenerträge erzielt, was zu der oben dargestellten außerplanmäßigen Abschreibung der Beteiligung geführt hat.
b) Wir haben uns davon überzeugt, dass das verwendete Bewertungsverfahren angemessen ist und zu einer im Wesentlichen sachgerechten Ableitung des Beteiligungswerts führt.

Darüber hinaus haben wir die Plausibilität der zugrunde liegenden Planungen beurteilt. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf die Gutachten eines Sachverständigen, die uns vorliegenden Planungen und Jahresabschlüsse der Minengesellschaft sowie auf umfangreiche Erläuterungen des Insolvenzverwalters und der im Verfahren beteiligten Rechtsanwälte gestützt.

Voraussetzungen für eine Wertaufholung der Beteiligung sind die Ausstattung der Minengesellschaft mit neuem Kapital, die Wiederaufnahme des Betriebs der Minengesellschaft und die nachhaltige, ausreichende sowie wirtschaftliche Förderung von Gold, die Verabschiedung und Umsetzung eines Restrukturierungsplans sowie die Beendigung des Insolvenzverfahren der Pearl Gold AG.

Diese Voraussetzungen waren bis zur Unterzeichnung des vorliegenden Jahresabschlusses nicht vollständig gegeben, so dass keine Wertaufholung vorgenommen wurde.
c) Die Angaben der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs sowie in den Kapiteln 3.2 "Finanzlage" und 3.3 "Vermögenslage" des Lageberichts enthalten.

Bewertung der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

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a) Im Jahresabschluss der Pearl Gold AG wird unter dem Bilanzposten "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" zum 31. Dezember 2018 eine Forderung in Höhe von EUR 12,45 Mio. ausgewiesen. Diese Forderung beinhaltet Ansprüche der Pearl Gold gegen die Faboula Gold S.A. (ehemals Wassoul'Or S.A.) auf die Lieferung von Goldunzen (Goldlieferrechte). Die historischen Anschaffungskosten der Forderung lagen bei rund EUR 63 Mio.

Zum 31. Dezember 2013 wurde die Forderung außerplanmäßig auf EUR 13,86 Mio. abgeschrieben. Durch Verkäufe einzelner Lieferrechte in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 ging der Bilanzansatz auf EUR 12,45 Mio. zurück.

Der Abwertung im Jahresabschluss 2013 lag eine Bewertung der Lieferrechte mit EUR 300 pro Feinunze Gold zugrunde, da zum damaligen Zeitpunkt Verhandlungen über den Verkauf von Goldlieferrechten auf Basis dieses Betrags geführt worden waren und im Januar 2014 auch auf dieser Basis vollzogen wurden.

Die im Jahresabschluss 2013 vorgenommene Abwertung auf 300 EUR/​Feinunze wurde im Jahresabschluss 2018 beibehalten.
b) Wir haben uns durch Einsicht in Verträge sowie in Prüfungsberichte zur Sachkapitalerhöhung und zum Vorjahresabschluss von der Existenz und der Angemessenheit der Bewertung der Lieferrechte überzeugt.

Die im Jahresabschluss 2013 vorgenommene Abwertung der Lieferrechte auf 300 EUR/​Feinunze wurde im Jahresabschluss 2018 beibehalten, da der Wert der Lieferrechte angesichts des derzeit hohen Goldpreises aktuell weniger vom Goldpreis abhängt, sondern im Wesentlichen von der Frage, ob und inwieweit diese Lieferrechte bedient werden können.

Solange die Mine nicht ihren regulären Betrieb aufgenommen hat und nachhaltig Gold fördert und solange die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Mali weiter widrig sind, besteht unverändert eine Unsicherheit hinsichtlich der Lieferfähigkeit der Minengesellschaft Faboula Gold S.A. (ehemals Wassoul'Or) und damit der Werthaltigkeit der Ansprüche der Pearl Gold AG gegen die Minengesellschaft in Form der Lieferrechte.

Das Risiko, dass die Lieferrechte seitens der Minengesellschaft nicht bedient werden können, hatte sich im Laufe des Jahres 2013 konkretisiert, da die Wassoul'Or ihren Lieferverpflichtungen nicht nachgekommen ist und dazu auch bis heute nicht in der Lage ist. Daher lagen keine Gründe für eine Zuschreibung vor.

Da sich die Lage sowohl der Pearl Gold AG nach zwischenzeitlicher Verabschiedung des Insolvenzplans sowie der Minengesellschaft nach Einstieg eines neuen Investors im Jahr 2019 inzwischen jedoch verbessert hat, weitere Lieferrechte im Jahr 2019 zu einem Preis über dem o.g. Bewertungspreis veräußert werden konnten und die Fähigkeit der Mine, Gold in ausreichendem Umfang zu fördern, um die Lieferrechte bedienen zu können, von einem externen Gutachter bescheinigt wurde, lagen auch keine Gründe für eine weitere Abwertung der Forderung vor.
c) Die Angaben der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit sind in den Abschnitten "Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung" und "Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen" des Anhangs enthalten. Weitere Angaben hierzu finden sich im Kapitel 3.3 "Vermögenslage" des Lageberichts.

Vollständigkeit und Bewertung von Gläubigeransprüchen

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a) Gemäß Beschluss des Insolvenzgerichtes war der Insolvenzverwalter beauftragt worden, sämtliche Gläubiger der Pearl Gold AG aufzufordern, ihre Ansprüche aus Leistungszeiträumen bis zum Stichtag der Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle anzumelden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurden daraufhin von Gläubigerseite Forderungen in Höhe von EUR 53,7 Mio. gegen die Gesellschaft geltend gemacht. Diese Ansprüche wurden zum Teil vom Insolvenzverwalter bestritten, zum Teil sind rechtliche Verfahren anhängig.

Der wesentliche Teil resultiert aus den Ansprüchen eines Hauptgesellschafters, die sich (direkt und indirekt über andere Gläubiger) auf insgesamt EUR 39,3 Mio. belaufen.
b) Im Rahmen der Abschlussprüfung haben uns die Anmeldungen der Gläubiger zur Insolvenztabelle sowie die Insolvenztabelle vorgelegen. Wir haben die Tabelle auf Basis der Anmeldungen auf Vollständigkeit überprüft und hinsichtlich der bestrittenen Ansprüche mit dem Insolvenzverwalter die Gründe für die Anfechtung diskutiert und hierzu ggfs. weitere Unterlagen eingesehen.

Die Ansprüche eines Hauptgesellschafters ergeben sich aus geltend gemachten Schadenersatzansprüchen, die in einem erstinstanzlichen Urteil des Handelsgerichts Bamako im August 2015 bestätigt wurden.
c) Die Angaben der Gesellschaft zu den im Berichtsjahr passivierten Gläubigeransprüchen sind im Abschnitt "Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten. Weitere Angaben hierzu finden sich im Kapitel 3.1 "Ertragslage" des Lageberichts.

Beurteilung von Going Concern

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a) Am 10. Juni 2016 stellten die gesetzlichen Vertreter der Pearl Gold AG einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Am 13. Oktober 2016 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pearl Gold AG eröffnet. Trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Gesellschaft weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und hält weiterhin die Beteiligung an der malischen Minengesellschaft Wassoul'Or S.A. (inzwischen Faboula Gold S.A.). Zudem verfügte die Pearl Gold AG weiterhin über Goldlieferrechte aus der Wassoul'Or S.A., die während des Insolvenzverfahrens weiter verwaltet werden. Im Jahr 2019 wurde ein Insolvenzplan erstellt und bei dem zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Ziel des Insolvenzplanes war die "Revitalisierung des Geschäftsbetriebes der Pearl Gold AG bei gleichzeitiger Sanierung des Rechtsträgers". Die Gesellschaft sollte durch diese Regelung die Möglichkeit erhalten, nach erfolgreicher Sanierung ihren Geschäftsbetrieb außerhalb des Insolvenzverfahrens fortzuführen. Der Insolvenzplan wurde den Gläubigern durch den Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 19. Juli 2019 zugestellt. Am 29. Juli 2019 fand beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt am Main der Abstimmungs- und Erörterungstermin über den Insolvenzplan statt. Mit Beschluss vom 23. August 2019 hat das Amtsgericht den Insolvenzplan bestätigt. Die am 6. September 2019 von einem Gläubiger gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde wurde vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10. Juni 2020 zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, die Bestätigung des Insolvenzplanes ist damit rechtskräftig. Der Insolvenzverwalter hat im Anschluss daran sämtliche Auflagen aus dem Insolvenzplan erfüllt und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht/​Insolvenzgericht Frankfurt steht unmittelbar bevor.
b) Wir haben die Auswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft sowie die vorliegende Planung auf die Going-Concern-Prämisse für die Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und danach beurteilt. Am 10. Juni 2016 stellten die gesetzlichen Vertreter der Pearl Gold AG einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Am 13. Oktober 2016 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pearl Gold AG eröffnet. Trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Gesellschaft weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Zudem übte die Pearl Gold AG vor und übt auch während des Insolvenzverfahrens ein finanzielles Engagement über das Halten einer Beteiligung an der malischen Minengesellschaft Wassoul'Or S.A. (inzwischen Faboula Gold S.A.) sowie die Verwaltung von Goldlieferrechten aus der malischen Wassoul'Or S.A. derart aus, dass von einer Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden kann. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens hat nicht zum Eintritt von Umständen geführt, die der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächlich entgegenstehen. Auch haben weder die Inhaber (im Vorfeld des Insolvenzverfahrens die Aktionäre), noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gläubigerversammlung oder der Insolvenzverwalter durch einen Beschluss ihren Willen zur Einstellung der Unternehmenstätigkeit nach außen getragen. Das Insolvenzverfahren wurde genutzt, um einen konkreten Sanierungsinsolvenzplan herauszuarbeiten, der durch das Insolvenzgericht und die Mehrheit der Gläubiger bestätigt wurde und zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses bereits in Kraft getreten ist. Die aktuelle Planung von Pearl Gold geht davon aus, dass sich bestehende Kontrakte hinsichtlich des Verkaufs von Goldlieferrechten realisieren lassen und dass mittelfristig die Wassoul'Or/​Faboula in der Lage sein wird, die Produktion auszuweiten und ihren Verpflichtungen gegenüber Pearl Gold nachzukommen sowie Dividenden zu zahlen.
c) Die Angaben der Gesellschaft zur Beurteilung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung sind in den Abschnitten "Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss" des Anhangs enthalten. Weitere Angaben hierzu finden sich im Kapitel D.2.1 "Bestandsgefährdende Risiken" des Lageberichts.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen

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den Corporate Governance Bericht auf Basis der Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom November 2020,
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB vom November 2020.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Insolvenzverwalters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Insolvenzverwalter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Insolvenzverwalter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Insolvenzverwalter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Insolvenzverwalter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Insolvenzverwalter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Insolvenzverwalter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Insolvenzverwalter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Insolvenzverwalter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Insolvenzverwalter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender und geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Insolvenzverwalter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen können.

Wir erörtern mit dem Insolvenzverwalter unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Insolvenzverwalter eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Insolvenzverwalter erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden vom Amtsgericht Frankfurt am Main am 11. September 2019 als Abschlussprüfer bestellt und am 26. September 2019 vom Insolvenzverwalter beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jürgen Bechtold."

Stuttgart, den 30. November 2020

Baker Tilly GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Düsseldorf)

Peter Schill, Wirtschaftsprüfer

Jürgen Bechtold, Wirtschaftsprüfer

Pearl Gold, Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

PEARL GOLD AG

Versicherung des Insolvenzverwalters gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Frankfurt am Main, den 30. November 2020

Fabio Algari, Insolvenzverwalter

Bericht des Aufsichtsrates 2018

Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD AG setzte sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt zusammen:

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Gregor Hubler (Vorsitzender);
Robert G. Faissal (stellvertretender Vorsitzender);
Christian Naville;
Louis Couriol, ab 17. Januar 2018;
Ifra Diakité, ab 17. Januar 2018;
Dr. Amadou Baba Sy, ab 17. Januar 2018.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat befasste sich umfassend mit der operativen sowie strategischen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hielt eine telefonische Sitzung am 29. Januar 2018 ab und traf Entscheidungen im Umlaufverfahren.

Im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet, da die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dies noch nicht erforderlich machte.

Zur Diskussion und Entscheidung standen im Geschäftsjahr 2018 zahlreiche Sachthemen sowie zustimmungspflichtige Maßnahmen. Zustimmungspflichtige Sachverhalte sowie grundsätzliche strategische Fragen wurden besonders ausführlich behandelt.

Neben der Zusammenarbeit aufgrund besonderer Kontrollaufgaben hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend durch mündliche und schriftliche Berichte und Ergebnisrechnungen informiert. Er hat auf den Aufsichtsratssitzungen ausführlich die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung, die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung sowie alle bedeutsamen Geschäfte und Maßnahmen dargelegt. Der Aufsichtsrat hat alle Berichte mit dem Vorstand beraten, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Entscheidungen getroffen und den Vorstand auch in Fragen der Planung und Strategie beraten.

Zu besonderen Geschäftsvorgängen wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen umfassend in Kenntnis gesetzt und bei gebotenen Einzelfällen in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig zu allen wichtigen Entwicklungen und anstehenden Entscheidungen. In begründeten Einzelfällen hat der Aufsichtsrat externe Sachverständige zur Beratung hinzugezogen.

Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat vollständig und zeitgerecht nachgekommen und hat dem Aufsichtsrat die nach Satzung genehmigungspflichtigen Geschäfte vorgelegt. Der Aufsichtsrat ist von der Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand überzeugt. Weiter hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Organisation der Gesellschaft und des Unternehmens erörtert und ist von der Leistungsfähigkeit dieser Organisation und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand überzeugt.

Im Geschäftsjahr 2018 schwerpunktmäßig besprochene Themen waren die Schwierigkeiten bei der Inbetriebsetzung der Kodiéran-Mine, das Sanierungsverfahren ("concordat") der Wassoul'Or S.A., die politische Situation in Mali sowie das Insolvenzverfahren der Gesellschaft selbst.

Auf Antrag des Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 11. September 2019 (HRB 84285, Fall 36) die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.

Der Abschlussprüfer hat den Abschluss zum 31. Dezember 2018 sowie den Lagebericht der PEARL GOLD AG geprüft und am 30. November 2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Insolvenzverwalter hat den Jahresabschluss gemäß § 172 AktG analog i.V.m. § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO festgestellt. Der Aufsichtsrat war aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft nicht berufen, den vom Insolvenzverwalter auf- und festgestellten Jahresabschluss oder den Lagebericht zu prüfen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.

Für den Aufsichtsrat

Gregor Hubler, Vorsitzender des Aufsichtsrates

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