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Paul Hartmann AG Audit Report / Information 2014

Jul 19, 2016

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Audit Report / Information

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Publication

### Hartmann AG

#### Leer

### Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

### Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

der folgende Bericht informiert gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014.

Der Aufsichtsrat der Hartmann AG hat in diesem Jahr die ihm nach Gesetz obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft beraten und überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2014 mit dem Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Themen im Zusammenhang mit der Führung der Gesellschaft zeitnah und umfassend informieren lassen. Davon umfasst war insbesondere die Berichterstattung über die Strategie, die Investitionen und Finanzierungen, das Risikomanagement und die Unternehmensplanung sowie zu zahlreichen aktuellen Themen, die für die Hartmann AG von Bedeutung waren, insbesondere die Restrukturierung und das Stillhalteabkommen mit den Banken betreffend. Auf der Grundlage entsprechender, regelmäßiger Berichte des Vorstands und im Rahmen von Einzelgesprächen hat der Aufsichtsrat ferner bedeutende Geschäftsvorfälle mit dem Vorstand erörtert und wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage sowie wesentliche Geschäftsvorgänge informiert.

Soweit Maßnahmen des Vorstands eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderten, wurde dieser frühzeitig informiert. Der Aufsichtsrat hat den zugrundeliegenden Beschlussvorschlägen nach ausführlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung erteilt.

Im Geschäftsjahr 2014 fanden insgesamt drei Sitzungen des Aufsichtsratsplenums statt.

In seiner Sitzung am 21.12 2015 billigte der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung der Abschlussunterlagen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Hartmann AG für das Geschäftsjahr 2014; der Jahresabschluss war damit festgestellt. Weiterhin wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 festgestellt und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung zugestimmt.

In der Hauptversammlung wurde die Deloitte & Touche GmbH, Hamburg, zum Abschlussprüfer bestellt. Anschließend erteilte der Aufsichtsrat den Prüfungsauftrag.

Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellte Jahresabschluss und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014 der Hartmann AG sind unter Einbeziehung der Buchführung von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 317 HGB geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Vorstand der Hartmann AG hat ferner gemäß § 312 AktG für die Zeit der Abhängigkeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt.

Die Hartmann AG erklärt, dass bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen im Geschäftsjahr 2014 nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.“

Der Abschlussprüfer, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat auch den Abhängigkeitsbericht geprüft und über das Ergebnis seiner Prüfung folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Die Berichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Leer, den 21.12.2015

Alfred Hartmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats