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Pasona Group Inc. Audit Report / Information 2018

Mar 9, 2020

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Audit Report / Information

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Publication

parson AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

#### Aktiva
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 423.998,50 70.322,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.648,00 13.141,00
II. Sachanlagen 416.350,50 57.181,50
B. Umlaufvermögen 573.837,27 665.692,73
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 511.149,91 453.835,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.687,36 211.856,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.059,75 5.491,13
Summe Aktiva 1.006.895,52 741.506,36
#### Passiva
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 385.154,88 362.867,45
I. gezeichnetes Kapital 80.000,00 80.000,00
II. Gewinnvortrag 282.867,45 265.729,60
III. Jahresüberschuss 22.287,43 17.137,85
B. Rückstellungen 272.121,89 312.721,29
C. Verbindlichkeiten 349.618,75 65.917,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 99.618,75 65.917,62
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 250.000,00 0,00
Summe Passiva 1.006.895,52 741.506,36

Anhang

parson AG, Hamburg

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch und der ergänzenden Vorschriften für Aktiengesellschaften aufgestellt. Da es sich bei dem Unternehmen um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB handelt, wurden dabei die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen, soweit ein Verzicht hierauf nicht zweckdienlich erschien.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze; Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dabei kam regelmäßig die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Hiervon abweichend wurden geringwertige Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens mit Anschaffungskosten in Höhe von bis zu 150 € aus Vereinfachungsgründen nicht aktiviert. Für im Jahr 2018 angeschaffte geringwertige Gegenstände mit Anschaffungskosten von über 150 € bis zu 1000 € wurde ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich zum Nennwert. Um dem allgemeinen Verlustrisiko Rechnung zu tragen, wurde eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. In den bilanzierten sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere ein Ausgleichsposten aus der Umwandlung sowie Beitragserstattungsansprüche sowie Aufwandserstattungsforderungen gegen Träger der Sozialversicherung enthalten.

Die Gesellschaft ist gem. § 274a Nr. 4 HGB von der Steuerlatenzierungspflicht befreit.

Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden, da für Gewerbe- und Körperschaftsteuervorauszahlungen ausreichten, um die Ertragsteuerlast des Veranlagungs- und Erhebungszeitraums 2018 abzudecken; sonstige Rückstellungen wurden für Urlaubskosten und Überstundenvergütungsansprüche von Mitarbeitern, für Tantiemen und Archivkosten sowie für Buchführungs-, Steuerdeklarations- und Jahresabschlusskosten passiviert. Die Rückstellungshöhe entsprach jeweils dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert angesetzt. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten aus Umsatz- und Lohnsteuerverbindlichkeiten enthalten.

3. Ausichtsrat; Geschäftsführung und Vertretung

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2018

Herr Dirk Lindberg (als Vorsitzender), Rechtsanwalt,

Herr Dr. Hartwig Parson, Ökonom, und

Herr Stefan Müller, EDV-Fachmann,

an.

Die Geschäftsführung und die Vertretung wurden und werden vom Alleinvorstand, Frau Ulrike Parson, Dipl.-Übersetzerin, Hamburg, ausgeübt.

sonstige Berichtsbestandteile

Hamburg, den 28. Februar 2020

gez. Dipl.-Übersetzerin Ulrike Parson, Vorstand

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2020 festgestellt.