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Park & Bellheimer AG

Annual Report Jun 29, 2015

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Annual Report

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BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Die PARK & Bellheimer AG und ihre Tochtergesellschaften bilden eine Unternehmensgruppe, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken befasst. Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben, die zum Teil für die betrieblichen Zwecke der Produktion und des Vertriebs von Bier- und alkoholfreien Getränken genutzt, zum Teil aber auch nicht betriebsnotwendiges Vermögen darstellen und für Vermietungs- und Wertsteigerungszwecke verwendet werden.

Die PARK & Bellheimer AG ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sie hält 100 % der Kommanditanteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Des Weiteren ist sie zu 100 % an der Bellheimer Mineralquellen GmbH, der Badisch Mäxle Vertriebs GmbH und der PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH beteiligt. Letztere hält die Komplementäranteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG.

Der Vorstand der PARK & Bellheimer AG besteht derzeit aus einer Person, Herrn Roald Pauli. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Ziele und Strategie

Kernbestandteil unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment an Bieren, Biermisch- und alkoholfreien Getränken. Diese Basis bildet langfristig unsere Geschäftsgrundlage, die wir mit attraktiven Spezialitäten in der Zukunft weiter ausbauen möchten. Wir verfolgen damit das Ziel unsere Kunden mit einem breiten Sortiment an eigenen Produkten weitestgehend aus einer Hand zu bedienen.

Innerhalb der Sortimente liegen im Rahmen der Vertriebsstrategie ein besonderer Focus auf den Bereichen Weizenbiere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier wollen wir uns langfristig mit entsprechenden Zuwachsraten besser als unser Marktumfeld entwickeln. Für die Park & Bellheimer Gruppe streben wir langfristig ein organisches Umsatzwachstum mit eigenen Produkten von jährlich 2,5 % an.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat sich im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr spürbar verbessert. Das Bruttoinlandsprodukt ist im abgelaufenen Jahr 2014 um 1,5 % gestiegen nachdem es im Vorjahr mit einer Zuwachsrate von 0,1 % praktisch stagnierte. Die Zunahme des Bruttoinlandsproduktes resultierte aus einer stärkeren Auslandsnachfrage insbesondere nach Investitionsgütern sowie von deutlich stärkeren Impulsen des privaten Konsums. Der private Konsum entwickelt sich zusehends zu einem Wachstumstreiber der deutschen Wirtschaft. Hier schlagen sich die positiven Rahmbedingungen wie die geringe Arbeitslosigkeit, das hohe Beschäftigungsniveau in Deutschland sowie die niedrige Inflationsrate positiv nieder.

Der Arbeitsmarkt in Deutschland zeigte sich damit auch im abgelaufenen Jahr 2014 in einer robusten Verfassung. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich im Jahr 2014 um 0,9 % auf 42,6 Mio. Beschäftigte.

Der Gesamtbierabsatz in Deutschland hat sich im abgelaufenen Jahr 2014 stabilisiert. Mit rund 95,6 Mio. hl lag der Bierabsatz um 1,0 % über dem Vorjahresvergleichswert. Während die Inlandsnachfrage mit 0,4 % nur moderat gesteigert wurde lagen die Exportlieferungen mit 4,4 % deutlich über der Vorjahresmenge. Trotz der aufgehellten Absatzsituation im Jahr 2014 bleibt die Situation der Brauwirtschaft insgesamt angespannt, da die Inlandsnachfrage durch die klimatischen Verhältnisse im 1. Halbjahr 2014 sowie der Fußballweltmeisterschaft positiv beeinflusst wurde.

Bei den bestehenden hohen Produktionsüberkapazitäten in unserer Branche bestimmt der Absatz- und Preisdruck unverändert unser Marktsegment. Der damit einhergehende Preis- und Verdrängungswettbewerb beeinflusste auch im Jahr 2014 die Brauwirtschaft entsprechend.

Der Absatz an Mineralwasser und Mineralbrunnenerfrischungsgetränken lag im abgelaufenen Jahr 2014 um 1,4 % über der Vorjahresvergleichsmenge.

Erfreulicherweise hat sich im Berichtsjahr der Absatzanteil der Glasmehrwegverpackung um 0,3 Prozentpunkte auf 23,7 % erhöht, nachdem im Vorjahr sich dieses Gebindesegment stabilisieren konnte. Unverändert dominiert jedoch das PET-Einweggebinde mit einem Anteil von 46,8 % den Gesamtmarkt an alkoholfreien Getränken.

Geschäftsverlauf unserer Unternehmensgruppe

Im Geschäftsjahr 2014 konnten wir den Getränkeabsatz an eigenen Produkten mit einer Zuwachsrate von rund 6,5 % spürbar ausbauen. Von dieser positiven Absatzentwicklung profitierten alle unsere Kernmarken, insbesondere unsere Weißbiermarke Valentins sowie der Mineralwasserbereich unter der Marke "Bellaris". Dabei lag die Zuwachsrate unserer Marke "Bellaris" deutlich über der Wachstumsrate des Gesamtmarktes.

Die Umsatzerlöse konnten wir im Berichtsjahr 2014 um 4,5 % über den Vorjahresvergleichswert steigern. Durch die höheren Absatzanteile an eigenen alkoholfreien Getränken im Berichtsjahr verlief die Umsatzsteigerung etwas unterhalb der Absatzentwicklung.

Die Absatzentwicklung nach Kundenarten verlief im Geschäftsjahr 2014 differenziert. Der Absatzzuwachs im Berichtsjahr hat sich auf die Kundenarten Lebensmittelhandel und Exportlieferungen verteilt. Dagegen liegt der Getränkeabsatz im Bereich der Gastronomie auf dem Niveau des Vorjahres.

Konzernergebnis und Ergebnis je Aktie

Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
EBIT* 490 606
EBITDA** 2.021 2.149
Zinsergebnis -317 -319
Ergebnis
vor
Steuern
(EBT)
173 287
+/-
Steuern
-58 -169
Konzernjahresüberschuss 115 118
Anzahl
Aktien
5.000.000 5.000.000
Ergebnis
je
Aktie
EUR
0,02
EUR
0,02

* definiert als Ergebnis vor Ertragsteuern - Erträge aus Ausleihungen - Zinserträge + Zinsaufwendungen

** definiert als EBIT + Abschreibungen auf immaterielle, Sach- und Finanzanlagen

Ertragslage Konzern

Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
Umsatzerlöse 18.255 17.474
+/-
Bestandsveränderungen
-77 -61
+
Sonstige
betriebliche
Erträge
978 1.609
-
Materialaufwand
-4.677 -4.606
Rohergebnis 14.479 14.416
-
Planmäßige
Abschreibungen
-1.474 -1.479
-
Personalaufwand
und
sonstige
betriebliche
Aufwendungen
-12.458 -12.267
Betriebsergebnis 547 670
-
Finanzergebnis
-374 -383
Ergebnis
der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
173 287
+/-
Steuern
-58 -169
Unternehmensergebnis 115 118

Die Umsatzerlöse enthalten keine Verbrauchsteuern. Die im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr angefallene Biersteuer wird mit den Umsatzerlösen verrechnet. Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich mit eigenen Produkten im hochwertigen Markensegment erzielt. Diese konnten wir im Berichtsjahr um 4,5 % auf TEUR 18.255 steigern. Der Umsatz des Jahres 2014 wurde dabei überwiegend in unseren regionalen Kernabsatzgebieten erzielt. Der Auslandsanteil an den Umsatzerlösen lag im Berichtsjahr bei rund 9 %.

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Berichtsjahres umfassen im Wesentlichen Erträge aus gewährten Lieferrechten und Schadenserstattungen, Erträge aus Zuschreibungen zu finanziellen Vermögenswerten, periodenfremde Erträge sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die Materialaufwandsquote verringerte sich im Berichtsjahr um 0,8 Prozentpunkte auf 25,6 %.

Der Personalaufwand zusammen mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 12.458 wird im Berichtsjahr um TEUR 191 über dem Vorjahresvergleichwert ausgewiesen. Der darin enthaltene Personalaufwand von TEUR 7.685 liegt dabei um TEUR 208 über den Vorjahresaufwendungen.

Der Mehraufwand bei den Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 208 resultiert in erster Linie aus der vereinbarten Tariferhöhung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend die Vertriebskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung sowie Verwaltungskosten.

Vermögens- und Finanzlage Konzern

31.12.2014 31.12.2013
TEUR % TEUR %
Immaterielle
Vermögenswerte
708 3,5 574 3,0
Sachanlagen 9.713 48,3 8.455 43,7
Als
Finanzinvestitionen
gehaltene
Immobilien
2.342 11,6 2.342 12,1
Andere
finanzielle
Vermögenswerte
1.144 5,7 1.173 6,1
Summe
langfristiger
Vermögenswerte
13.907 69,1 12.544 64,9
Vorräte 2.225 11,1 2.212 11,4
Forderungen
und
sonstige
Vermögenswerte
2.383 11,8 1.771 9,1
Zahlungsmittel
und
Zahlungsmitteläquivalente
1.609 8,0 2.833 14,6
Summe
kurzfristiger
Vermögenswerte
6.217 30,9 6.816 35,1
Summe
Vermögenswerte
20.124 100,0 19.360 100,0
Eigenkapital 8.511 42,3 8.482 43,8
Langfristige
Schulden
7.400 36,8 6.855 35,4
Kurzfristige
Schulden
4.213 20,9 4.023 20,8
Summe
Eigenkapital
und
Schulden
20.124 100,0 19.360 100,0

Die Investitionen des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 3.346 (Vorjahr: TEUR 1.868) verteilen sich mit TEUR 194 (Vorjahr: TEUR 78) auf immaterielle Vermögenswerte, mit TEUR 2.678 (Vorjahr: TEUR 1.591) auf Sachanlagen und mit TEUR 474 (Vorjahr: TEUR 199) auf andere finanzielle Vermögenswerte. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bildete die Neuanschaffung von Lastkraftwagen und von Kühlanhänger für unseren Fuhrpark, die Erneuerung der Kälteerzeugung an unserem Produktionsstandort in Pirmasens, der Austausch der Flascheninspektionsmaschine sowie die Anschaffung von Emballagen. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen erhöhte sich im Berichtsjahr um 4,2 %-Punkte auf 69,1 %.

Die kurzfristigen Vermögensgegenstände verminderten sich entsprechend gegenüber dem Vorjahresvergleichsstichtag auf 30,9 % des Gesamtvermögens. Ursächlich hierfür ist in erster Linie ein niedrigerer Bestand an Zahlungsmittel bei höheren Forderungen und sonstigen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2014.

Das Konzerneigenkapital wird zum 31. Dezember 2014 mit TEUR 8.511 ausgewiesen. Durch die Verlängerung der Bilanzsumme verminderte sich die Eigenkapitalquote zum Berichtsstichtag um 1,5 %-Punkte auf 42,3 %.

Das Eigenkapital finanziert die langfristigen Vermögenswerte zu 61,2 % (Vorjahr: 67,6 %). Das Eigenkapital deckt zusammen mit den langfristigen Schulden die langfristigen Vermögenswerte zu 114,4 % (Vorjahr: 122,3 %).

Die Finanzlage der PARK & Bellheimer-Gruppe stellt sich anhand der Zahlungsströme aus der Zusammenfassung der Kapitalflussrechnung wie folgt dar:

Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
Cashflow
aus
laufender
Geschäftstätigkeit
1.257 893
Cashflow
aus
der
Investitionstätigkeit
-2.859 -1.193
Cashflow
aus
der
Finanzierungstätigkeit
378 -543
Zahlungswirksame
Veränderungen
des
Finanzmittelbestandes
-1.224 -843
Finanzmittelbestand
am
Anfang
der
Periode
2.833 3.676
Finanzmittelbestand
am
Ende
der
Periode
1.609 2.833

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -TEUR 2.859 wird nicht vollständig durch den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 1.257 und dem positiven Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 378 gedeckt. Dadurch verminderte sich der Finanzmittelbestand im Berichtsjahr um TEUR 1.224 auf TEUR 1.609 zum 31. Dezember 2014.

Der Finanzmittelbestand am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 1.609 setzt sich zusammen aus den Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.585 sowie dem Scheck- und Kassenbestand von TEUR 24.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Konzern zieht für die interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz und Ausstoß pro Mitarbeiter (ohne Auszubildende) heran.

Der Umsatz pro Mitarbeiter erhöhte sich im Berichtsjahr um 4,5 % auf TEUR 129,5. Der Ausstoß pro Mitarbeiter erhöhte sich um 8,5 % auf 1.857 hl pro Mitarbeiter.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Im Konzern standen im Geschäftsjahresdurchschnitt 141 (Vorjahr: 141) Mitarbeiter, davon drei Mitarbeiter bei der PARK & Bellheimer AG, in einem Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus befanden sich im Berichtsjahr 10 (Vorjahr: 8) Personen in einer Berufsausbildung.

Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt 21,3 Jahre. Die Mitarbeiterfluktuation ist dementsprechend als gering einzustufen.

Wir möchten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gezeigte Einsatzbereitschaft zur Bewältigung der Aufgaben in dem schwierigen Wettbewerbsumfeld unseren besonderen Dank aussprechen.

Unser Dank gilt auch unseren Arbeitnehmervertretungen für die Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und des Unternehmens.

Nachtragsbericht

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Ein guter Start ins neue Jahr stützt den positiven Konjunkturausblick für 2015. Prognosen zufolge soll im Jahr 2015 das Bruttoinlandsprodukt um rund 1,6 % zulegen. Wegen der robusten Verfassung des Arbeitsmarktes und gestiegener Reallöhnen wird der private Konsum eine wesentliche Konjunkturstütze darstellen. Wachstumstreiber im Jahr 2015 werden darüber hinaus die Exportlieferungen wegen der konjunkturellen Erholung der Eurozone sein.

Für das Jahr 2015 planen wir mit Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2,2 Mio. Euro.

Nach einem insgesamt erfolgreichen Jahr 2014 mit einer Zuwachsrate beim Umsatz von 4,5 % rechnen wir für das Gesamtjahr 2015 mit einem Umsatzzuwachs in Höhe von 1,5 bis 2 %. Diese Zuwachsrate soll in erster Linie aus den Bereichen alkoholfreie Getränke, Weizenbiere und Auslandlieferungen erzielt werden.

Wir rechnen aufgrund der prognostizierten höheren Umsatzerlöse mit einem verbesserten Jahresergebnis für das Jahr 2015.

Chancen- und Risikobericht

Die PARK & Bellheimer-Gruppe ist in der Herstellung von Bier und alkoholfreien Getränken tätig. Beide Produktkategorien werden nach wie vor mit einem veränderten Verbraucherverhalten konfrontiert. Risiken in der Geschäftsentwicklung sehen wir daher in der zunehmenden Nachfrage nach Produkten im unteren Preissegment, die zu Lasten der Entwicklung ertragsstarker Markenartikel gehen. Der Verlust an Wertschöpfung kann die Folge solcher Konsumverschiebungen sein. Aus den unverändert hohen Produktionsüberkapazitäten der Brauindustrie wird auch in der Zukunft unsere Branche einem starken Preis- und Verdrängungswettbewerb ausgesetzt bleiben.

Aus der Zusammenarbeit mit den von rückläufigen Umsätzen betroffenen Betrieben der Gastronomie können finanzielle Risiken aus der längerfristigen Anpachtung dieser Objekte entstehen. Um die Risiken in diesem Bereich zu reduzieren, werden nur in Ausnahmefällen Gastronomieobjekte durch die PARK & Bellheimer-Gruppe angepachtet.

Dem mit der Absatzsicherung verbundenen allgemeinen Investitionsrisiko aus der Vergabe von Darlehen beziehungsweise Gewährung sonstiger Finanzierungshilfen an die Gastronomie begegnen wir durch die sorgfältige Prüfung unserer Vertragspartner. Dennoch lassen sich Risiken in diesem Bereich nicht vollständig ausschließen; diese halten wir jedoch für vertretbar.

Im Bereich der Materialbeschaffung sind die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über mittelfristige Lieferkontrakte für das Geschäftsjahr 2015 weitestgehend gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wurde dadurch reduziert.

Die Geschäftsentwicklung der PARK & Bellheimer AG hängt wesentlich von der 100 %-igen Tochtergesellschaft, PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, ab.

Neben dem branchenbedingten Risiko bei der Beurteilung der zukünftigen Geschäftsentwicklung sehen wir für die kommenden beiden Jahre Potenzial für organisches Wachstum unseres Unternehmens.

Kernpfeiler unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens, die wir seit Jahren für unsere Marken im Bierbereich wie auch für unsere Marke im alkoholfreien Segment verfolgen. Die Bedeutung der Regionalität nimmt bei den Verbrauchern stetig zu. Hier spielen die Produktqualität sowie das Vertrauen der Verbraucher in die Herkunft der angebotenen Produkte eine zentrale Rolle.

Diese Anforderungen bilden wir im Unternehmen sowohl im Herstellungsprozess als auch in unserer Markenkommunikation authentisch ab. Bei der Herstellung unserer Produkte setzen wir höchste Qualitätsansprüche sowohl bei der Auswahl der Rohstoffe als auch im eigentlichen Verarbeitungsprozess um.

Bei der Umsetzung unserer Vertriebsstrategie legen wir einen besonderen Focus auf die Wachstumsbereiche Weizenbier, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier bauen wir die Distribution in unserem Kernabsatzgebiet systematisch aus. Dabei werden wir uns gezielt mit weiteren Getränkespezialitäten auch zukünftig von unserem Wettbewerbsumfeld differenzieren.

Als Komplettanbieter von hochwertigen Bieren, Bierspezialitäten sowie alkoholfreien Erfrischungsgetränken können wir unsere Kunden mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment aus einer Hand bedienen.

Wir sind daher überzeugt, dass sich auf Basis unserer Unternehmensstrategie unser Brauereiunternehmen in der angestammten Region "Pfalz" auch in der Zukunft positiv und erfolgreich entwickeln wird.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen, durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Demgegenüber werden keine derivative Finanzinstrumente im Bestand des Konzerns gehalten.

Zur Steuerung der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, beschließt die Unternehmensleitung bezogen auf die Risikoarten jeweils entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsrisiko

Der Konzern ist keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.

Währungsrisiko

Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.

Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Rohstoffpreisrisiko

Für das Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.

Aufgrund der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,8 Mio.) wird zum 31. Dezember 2014 kein Liquiditätsrisiko gesehen.

Kapitalsteuerung

Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.

Pirmasens, den 31. März 2015

Der Vorstand

Roald Pauli

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014

31.12.2014 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2013
Anhang EURO EURO Anhang EURO EURO
5.1. Immaterielle
Vermögenswerte
707.807 574.196 5.8.
5.8.
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
5.000.000
5.650.582
5.000.000
5.650.582
5.2. Sachanlagen 9.713.593 8.454.579 Cashflow
Hedge
Rücklage
0 0
5.3. Als
Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien
2.341.500 2.341.500 Gewinnrücklage
Kumulierte
Periodenergebnisse
der
Vorjahre
245.834
-2.500.715
331.837
-2.618.379
5.4. Andere
finanzielle
Vermögenswerte
1.144.179 1.173.417 Periodenergebnis
Eigenkapital
115.109
8.510.810
117.663
8.481.704
5.10. Rückstellungen
für
Pensionen
und
ähnliche
Verpflichtungen
552.350 409.945
Langfristige
Vermögenswerte
13.907.079 12.543.691 5.11. Sonstige
Rückstellungen
42.913 41.574
5.5. Vorräte 2.225.032 2.212.078 5.12. Finanzschulden 3.740.627 3.453.886
5.6. Sonstige
Forderungen
und
Vermögenswerte
2.383.037 1.770.897 5.16. Verbindlichkeiten
gegenüber
Gesellschafter
2.505.858 2.347.628
5.7. Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
1.608.702 2.833.178 5.15. Sonstige langfristige
Verbindlichkeiten
288.638 356.079
Kurzfristige
Vermögenswerte
6.216.771 6.816.153 6.8. Latente
Steuerschulden
269.460 246.078
Langfristige
Schulden
7.399.846 6.855.190
5.11. Sonstige
Rückstellungen
1.537.163 1.379.312
5.12. Finanzschulden 640.014 482.520
5.14. Verbindlichkeiten
aus
Lieferungen
und
Leistungen
768.215 945.431
5.13. Sonstige
Verbindlichkeiten
1.267.803 1.215.689
Kurzfristige
Schulden
4.213.195 4.022.951
Summe
Vermögenswerte
20.123.851 19.359.845 Summe
Eigenkapital und
Schulden
20.123.851 19.359.845

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Anhang 01.01.-31.12.2014
EURO
01.01.-31.12.2013
EURO
6.1 Umsatzerlöse 18.255.275 17.473.600
6.2 Sonstige betriebliche Erträge 977.653 1.548.341
Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
-77.479 -60.605
6.3 Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
4.392.092
284.828
4.313.383
292.325
6.4 Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
6.349.439
1.335.541
6.135.294
1.342.077
6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
1.473.642 1.478.739
6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.654.677 4.661.240
Sonstige Steuern 118.246 128.859
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern 546.984 670.024
6.7 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 30.455 34.521
6.7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.406 9.708
6.7 Abschreibungen auf Finanzanlagen 56.615 64.480
6.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 356.121 363.039
Ergebnis vor Ertragsteuern 173.109 286.734
Tatsächliche Ertragsteuern 0 0
6.8 Latente Steuern 58.000 169.071
Jahresüberschuss 115.109 117.663
Ergebnis je Aktie
- unverwässert und verwässert, bezogen auf den den Stammaktionären des
Mutterunternehmens zurechenbaren Periodengewinn
0,02 0,02
Sonstiges Ergebnis
Posten, die zukünftig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung -120.621 -34.200
Ertragsteuern, die auf Posten entfallen, welche nicht nachträglich
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
34.618 9.815
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern -86.003 -24.385
Gesamtergebnis 29.106 93.278

Konzern-Kapitalflussrechnung

für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

2014 2013
TEUR TEUR
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis nach Steuern 115 118
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 1.474 1.479
Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte 57 65
Wertänderungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 0 -980
Veränderung der langfristigen Rückstellungen 144 23
Veränderung der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (Gesellschafterdarlehen) 158 149
Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge / Aufwendungen aus latenten Steuern -63 169
Gewinn aus Anlagenabgängen -35 -85
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen 158 -169
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens -751 124
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.257 893
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 22 137
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.678 -1.591
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 18 0
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -194 -78
Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte -474 -199
Einzahlungen aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten 446 538
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.859 -1.193
Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzkrediten 925 5
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -482 -484
Auszahlungen aus der Tilgung von sonstigen Verbindlichkeiten -65 -64
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 378 -543
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -1.224 -843
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 2.833 3.676
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.609 2.833

Zusatzangaben:

Gezahlte Zinsen 194 148
Erhaltene Zinsen 10 42
Gezahlte Ertragsteuern 0 0

Der Finanzmittelbestand entspricht den Guthaben bei Kreditinstituten, dem Scheck- und Kassenbestand abzüglich kurzfristiger Kontokorrentverbindlichkeiten.

PARK & Bellheimer AG

Pirmasens

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2014

Anhang 5.8. 5.8. 5.9.
Gezeichnetes Kapital- Gewinn- kumuliertes Konzern
Kapital rücklage rücklage Konzerngesamt- eigenkapital
TEUR TEUR TEUR ergebnis
TEUR
TEUR
Stand 1. Januar 2013 5.000 5.650 356 -2.618 8.388
Jahresüberschuss 0 0 0 118 118
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 0 0 -24 0 -24
Stand 31. Dezember 2013 5.000 5.650 332 -2.500 8.482
Jahresüberschuss 0 0 0 115 115
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 0 0 -86 0 -86
Stand 31. Dezember 2014 5.000 5.650 246 -2.385 8.511

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

1 INFORMATION ZUM UNTERNEHMEN

Die PARK & Bellheimer AG ("die Gesellschaft") hat ihren Sitz in 66953 Pirmasens, Deutschland, Zweibrücker Straße 4; sie ist im Handelsregister von Zweibrücken unter HRB Nr. 21001 eingetragen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen befassen sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken (AfG). Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben.

Oberstes Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt, ist die PARK & Bellheimer AG.

Maßgeblicher Gesellschafter der PARK & Bellheimer AG ist aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 15. Juli 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Herr Roald Pauli mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 75 Prozent.

2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der PARK & Bellheimer AG zum 31. Dezember 2014 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die IFRS umfassen die International Financial Reporting Standards (IFRS) – vormals International Accounting Standards (IAS) – sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) – vormals Standing Interpretations Committee (SIC).

Abschlussstichtag der PARK & Bellheimer AG und aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Kalenderjahres.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es ist geplant, dass der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 nach Genehmigung des Aufsichtsrates auf der Sitzung vom 18. Juni 2015 zur Veröffentlichung freigegeben wird.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.

Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. Außerdem weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode aus, wenn er eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend angewendet oder Posten im Abschluss rückwirkend angepasst oder umgliedert.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der PARK & Bellheimer AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2014. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

  • Ø Die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),
  • Ø Eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
  • Ø Die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:

  • Ø Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten,
  • Ø Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren,
  • Ø Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Auf-

PARK & Bellheimer AG Anlage 1.6 / 3

wendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurden werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zum dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne herrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Ø Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens,
  • Ø Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen,
  • Ø Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen,
  • Ø Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung
  • Ø Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung,
  • Ø Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. –fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Ø Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte.

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

2.3.1 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Anschließend wird er bei der Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt.

Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallenden Finanzinstruments wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden gemäß IAS 39 entweder erfolgswirksam oder als Änderung des sonstigen Ergebnisses erfasst. Wenn die bedingte Gegenleistung nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fällt, wird sie in Übereinstimmung mit dem einschlägigen IFRS bewertet. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Abgeltung wird im Eigenkapital erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

2.3.2 Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert sein Vermögen und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen wenn:

  • Ø Die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb diese Zeitraums gehalten wird,
  • Ø der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • Ø die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • Ø Die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
  • Ø die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • Ø die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • Ø das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und – schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

2.3.3 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, und nicht-finanzielle Vermögenswerte, beispielsweise als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind unter 7.7 Finanzinstrumente aufgeführt.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall in dessen Rahmen den Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:

  • Ø Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder
  • Ø vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen andere Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jeden nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

  • Ø Stufe 1- in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
  • Ø Stufe 2 Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
  • Ø Stufe 3 Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Der Konzern legt die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende (beispielsweise bei als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilen und nicht börsennotierten, zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten) und nicht wiederkehrende (beispielsweise bei zur Ausschüttung gehaltenen Vermögenswerten aus aufgegebenen Geschäftsbereichen) Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest.

Externe Wertgutachter werden für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte, wie Immobilien und zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte, sowie wesentlicher Schulden, wie bedingter Gegenleistungen, hinzugezogen. Die Entscheidung, ob externe Wertgutachter beauftragt werden sollen, wird jährlich vom Vorstand getroffen, nachdem er dies mit dem Aufsichtsrat des Unternehmens besprochen und dessen Zustimmung eingeholt hat. Auswahlkriterien sind beispielsweise die Marktkenntnis, Reputation, Unabhängigkeit und die Einhaltung professioneller Standards.

2.3.4 Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer und Biersteuer bleiben unberücksichtigt.

Werbekostenzuschüsse werden nur dann als Vertriebsaufwand ausgewiesen, wenn die PARK & Bellheimer-Gruppe einen identifizierbaren, von den verkauften Produkten abgrenzbaren Vorteil für seine Zahlungen erhält und die PARK & Bellheimer-Gruppe den beizulegenden Wert der erhaltenen Leistungen verlässlich bestimmen kann. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird vermutet, dass die Zuwendungen an den Kunden eine Kürzung des Verkaufspreises darstellen und werden dann als Umsatzkürzung ausgewiesen. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.

Zinserträge

Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit den geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüssen, die über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).

Mieterträge

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden über die Laufzeit der Mietverhältnisse monatlich erfasst.

2.3.5 Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Wertansätzen und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Steueransprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung von abzugsfähigen temporären Differenzen und bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren durch Verrechnung mit passiven latenten Steuern oder zukünftigen positiven steuerlichen Einkommen ergeben, werden bilanziert. Bei der Verrechnung mit passiven Differenzen wird berücksichtigt, dass manche Verlustvorträge aufgrund des Konzeptes der Mindestbesteuerung nur beschränkt in der Zukunft verrechnet werden können. Für die Realisierung von aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen wird ein Planungshorizont von fünf Jahren zugrunde gelegt.

Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der latenten Steuern temporäre Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Zum Ansatz kommen die kombinierten Ertragsteuersätze, deren Gültigkeit für die Periode, in der sich die jeweiligen temporären Differenzen umkehren, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, welche für die einzelnen Gesellschaften zum Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst, mit Ausnahme folgender Fälle: Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Umsatzerlöse werden nach Abzug der Biersteuer erfasst.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Konzernbilanz unter sonstige Forderungen bzw. Schulden erfasst.

2.3.6 Sachanlagen

Sachanlagen, mit Ausnahme der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, werden gemäß IAS 16.30 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) bilanziert.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende geschätzte konzerneinheitliche wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude 30
bis
50
Jahre
Technische
Anlagen
und
Maschinen
10
bis
20
Jahre
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung
4
bis
10
Jahre

Vermögenswerte mit einem Anschaffungswert bis EUR 150,00, mit Ausnahme von Emballagen (Flaschen, Kästen, Fässern und Paletten) sowie von Absatzstättenausstattungen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsaufwand erfasst.

Die Abschreibung der Emballagen erfolgt im Wesentlichen planmäßig linear über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren, die Absatzstättenausstattung über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Bei Durchführung einer größeren Wartung werden die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Eine Sachanlage wird entweder beim Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wurde, erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können und für einen beträchtlichen Zeitraum erforderlich sind, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

Geleaste Sachanlagen, die aufgrund der Klassifikation des jeweiligen Leasingvertrages als Finanzleasingvertrag als wirtschaftliches Eigentum der Gesellschaft aktiviert werden, werden gemäß IAS 17 bilanziert und in den Folgeperioden gemäß planmäßiger Abschreibung über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere Mindestleasingperiode fortgeführt. Weitere Erläuterungen sind bei der Darstellung der Leasingverhältnisse gegeben.

2.3.7 Immaterielle Vermögenswerte

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich der kumulierten planmäßigen linearen Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Hierbei werden die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vor. Abschreibungsperiode und Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Soweit notwendig, werden Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) berücksichtigt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden unter dem Aufwandsposten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

Aktivierte Bierlieferungsrechte werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Software wird über einen Zeitraum von fünf bis neun Jahren, sonstige Rechte über eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschrieben.

2.3.8 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes

Zu jeden Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. des Konzerns unterzogen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags unter Anwendung der Regularien des IAS 36 auf der Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die eine angemesssene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.

Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten wird auf Basis von Markttransaktionen oder von geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern ermittelt. Ergibt die Überprüfung der Wertansätze, dass bilanzierte Wertminderungen in der Vergangenheit nicht mehr fortbestehen, so erfolgt eine Zuschreibung bis zu den Wertansätzen, die sich unter Verwendung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätten.

2.3.9 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestitionen gemäß IAS 40 gehaltenen Immobilien umfassen zwei Objekte, die zur Erzielung langfristiger Mieteinnahmen und der Unterstützung des Vertriebs dienen. Darüber hinaus werden eine Wohn- und eine ehemalige Brauereiimmobilie unter diesem Posten ausgewiesen, die als nicht betriebsnotwendiges Vermögen an konzernexterne Parteien vermietet oder zu Zwecken der Wertsteigerung gehalten werden.

Die Immobilien werden zum Abschlussstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert spiegelt die Marktbedingungen am Bilanzstichtag wider. Gewinne oder Verluste aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung erfasst.

Der Verkehrswert wird anhand sachverständiger Bewertungen von Vergleichspreisen und Marktdaten durch die PARK & Bellheimer AG ermittelt.

Für die Durchführung von Werthaltigkeitstests (Impairmenttests) werden die zusammengefassten Buchwerte für Grund, Boden und Gebäude den Verkehrswerten der Objekte gegenübergestellt.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen bei ihrer Veräußerung erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden im Jahr der Stilllegung oder der Veräußerung erfasst.

2.3.10 Leasingverhältnisse

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und fordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird in Übereinstimmung mit IAS 17 beurteilt.

Konzern als Leasingnehmer

Leasingverhältnisse werden als Finance Lease klassifiziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum des Gegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, unabhängig davon, ob auch das Eigentumsrecht übertragen wird.

Vermögenswerte aus einem Finance Lease werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder, wenn geringer, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen im Anlagevermögen aktiviert und planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Ebenfalls in Höhe des Barwerts der Mindestleasingzahlungen wird eine Verbindlichkeit passiviert. Leasingverbindlichkeiten werden unter "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" bzw. "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden vom Leasingnehmer als Kapitalrückzahlung und Finanzaufwand behandelt.

Verbleiben Risiken und Chancen im Wesentlichen beim Leasinggeber, so handelt es sich um ein Operating Lease-Verhältnis. Der Leasingnehmer bilanziert nicht das Leasingobjekt, sondern berücksichtigt lediglich die Leasingzahlungen als Aufwand. Alle zu leistenden Zahlungen werden grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst, es sei denn eine andere Systematik entspricht eher dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Leasingnehmer.

Konzern als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingvertrags entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses korrespondierend zu den Mieterträgen als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden.

2.3.11 Finanzinstrumente

Die Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten Buchwerten bewertet. Dem mit den Ausleihungen verbundenen Ausfallrisiko wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Ausleihung in voller Höhe einzuziehen. Ausleihungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Zum Abschlussstichtag lagen keine bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte vor. Die Option Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz "als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" einzustufen, wurde nicht in Anspruch genommen.

Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind, sind in der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" enthalten. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherungsinstrument eingestuft wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Finanzschulden werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Finanzschulden werden hierbei berücksichtigt und mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der zugrunde liegenden Schuld amortisiert. Die Fair Value Option wird bezüglich finanzieller Schulden nicht angewandt.

2.3.12 Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden unter Berücksichtigung niedrigerer Nettoveräußerungswerte mit ihren Herstellungskosten in Ansatz gebracht; diese enthalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die Gemeinkosten der produktionsbezogenen Kostenstellen.

Der Nettoveräußerungserlös ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

2.3.13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen qualifiziert und mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten werden unter anderem Pfandforderungen, Ansprüche aus Zinsabrechnungen, sowie Steuer- und Schadenserstattungsansprüche erfasst. Der Ansatz dieser Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch den Ansatz von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderung in voller Höhe einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

2.3.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel in der Bilanz umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung enthält neben dem Kassenbestand und den Bankguthaben auch die gegebenenfalls in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

2.3.15 Pensionsrückstellungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach IAS 19. Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Neubewertungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Nettozinsen (auf den Konzern nicht anwendbar), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in den Folgeperioden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:

  • Ø Dem Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder
  • Ø Dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt.

Die Nettozinsen werden durch die Anwendung des Abzinsungssatzes auf Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten folgende Bestandteile:

  • Ø Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand, sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder –kürzung)
  • Ø Nettozinsaufwand oder –ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert
  • Ø Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögens

Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer" aus. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert.

Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar.

2.3.16 Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Vermögensabfluss aus dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und sich zuverlässig ermitteln beziehungsweise schätzen lässt. In Bezug auf erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen erfolgt der Ansatz als Rückstellung unter Berücksichtigung der Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts. Ist die Wirkung des Zinseffektes wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.

2.3.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

2.3.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich aufgenommener Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten) werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst wird.

2.3.19 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.

Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Der beizulegende Zeitwert von Zinsswapkontrakten wird unter Bezugnahme auf die Marktwerte ähnlicher Instrumente ermittelt.

Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:

  • · als Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswertes oder einer bilanzierten Schuld oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung (außer Währungsrisiko) handelt, oder
  • · als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Schuld oder mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko oder dem Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Sicherungsbeziehungen.

2.4 Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Geänderte Standards und Interpretationen

Der Konzern hat im aktuellen Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten neuen bzw. geänderten Standards erstmalig angewandt.

Neue und überarbeitete Standards im Hinblick auf die Konsolidierung, gemeinsame Vereinbarungen, assoziierte Unternehmen und Anhangangaben

Im Mai 2011 wurde durch das IASB ein Paket von fünf Standards veröffentlicht:

  • · IFRS 10 Konzernabschlüsse,
  • · IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen,
  • · IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen,
  • · IAS 27 (2011) Einzelabschlüsse,
  • · IAS 28 (2011) Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Im Juni 2012 wurden Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht, um den Regelungsgehalt bestimmter Übergangsleitlinien zu deren Erstanwendung klarzustellen.

Die IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sehen eine verpflichtende Anwendung dieser Vorschriften für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Damit weichen die in der EU angewandten IFRS von den Vorschriften des IASB ab.

Die wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieser Standards werden nachfolgend dargestellt.

Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 10

IFRS 10 ersetzt die bisher geltenden Regelungen über Konzernabschlüsse in IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse und SIC-12 KonsolidierungZweckgesellschaften. Mit IFRS 10 schreibt das IASB den Beherrschungsansatz nunmehr als einheitliches Prinzip fest. Beherrschung liegt nach IFRS 10 dann vor, wenn die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • (a) Ein Unternehmen muss über das Beteiligungsunternehmen Macht ausüben können;
  • (b) es muss schwankenden Renditen aus seiner Beteiligung ausgesetzt sein und
  • (c) es muss die Renditen aufgrund seiner Macht der Höhe nach beeinflussen können.

Bisher wurde Beherrschung definiert als die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. IFRS 10 enthält zusätzliche Anwendungsleitlinien, die darlegen, wann ein Unternehmen die Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen ausüben kann. Die darin enthaltenen Leitlinien zur Frage, ob oder wann ein Unternehmen, das weniger als 50 % der Stimmrechte besitzt, trotzdem die Beherrschung ausüben kann, haben keine Relevanz für den Konzernabschluss der Gesellschaft.

Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 11

IFRS 11 ersetzt IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen sowie SIC-13 Gemeinschaftlich geführte EinheitenNicht-monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen. IFRS 11 regelt die Klassifizierung von gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung wird als eine vertragliche Übereinkunft definiert, bei der zwei oder mehr Parteien gemeinschaftliche Führung ausüben. In IFRS 11 wird nur noch in zwei Arten von gemeinsamen Vereinbarungen unterschieden – gemeinschaftliche Tätigkeit und Gemeinschaftsunternehmen. Die Klassifizierung einer gemeinsamen Vereinbarung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder als Gemeinschaftsunternehmen hängt von den Rechten und Pflichten ab, die den Parteien der Vereinbarung zuwachsen. Dabei sind die Struktur, die rechtliche Form der Vereinbarung, die von den Parteien der Vereinbarung festgelegten Vertragsbedingungen und gegebenenfalls sonstige relevante Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn zwei

oder mehr Unternehmen eine Vereinbarung treffen, bei der sie unmittelbar Rechte aus den Vermögenswerten und Pflichten aus den Verbindlichkeiten haben. Ein Gemeinschaftsunternehmen wird als eine gemeinsame Vereinbarung definiert, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Unternehmens, an dem sie beteiligt sind, haben. Der bisherige IAS 31 sah drei Typen von Gemeinschaftsunternehmen vor - gemeinschaftlich geführte Unternehmen, gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten und gemeinschaftlich geführte Vermögenswerte. Die Klassifizierung der Gemeinschaftsunternehmen nach IAS 31 basierte im Wesentlichen auf der rechtlichen Form der Vereinbarung (z.B. wurde ein Gemeinschaftsunternehmen, das in Form einer separaten rechtlichen Einheit geführt wird, als gemeinschaftlich geführtes Unternehmen bilanziert).

Die Bilanzierung von gemeinschaftlicher Tätigkeit und Gemeinschaftsunternehmen ist unterschiedlich. Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen sind unter Anwendung der Equity-Methode bilanziell zu erfassen (die Quotenkonsolidierung ist nicht mehr zulässig). Die Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten erfolgt dergestalt, dass jeder gemeinsame Betreiber seine Vermögenswerte (einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten), seine Verbindlichkeiten (einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich eingegangenen Verbindlichkeiten), seine Erlöse (einschließlich seines Anteils an den Erlösen aus dem Verkauf der Erzeugnisse oder Dienstleistungen der gemeinsamen Vereinbarung) und seine Aufwendungen (einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich entstandenen Aufwendungen) erfasst. Dabei sind diese Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erlöse und Aufwendungen in Übereinstimmung mit den für diese jeweils maßgeblichen IFRS zu bilanzieren.

Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 12

IFRS 12 bündelt die Anhangangaben zu Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und/oder nicht konsolidierten strukturierten Einheiten in einem Standard. Grundsätzlich hat IFRS 12 zu keinen weitgehenderen Angaben im Konzernabschluss der Gesellschaft geführt.

Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27

Die Änderungen an IFRS 10 definieren eine Investmentgesellschaft. Wenn ein Unternehmen die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllt, darf es seine Tochterunternehmen nicht konsolidieren, sondern muss seine Beteiligungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten.

Ein Unternehmen gilt als Investmentgesellschaft, wenn es die folgenden Merkmale erfüllt:

  • · Es erhält Kapital von einem oder mehreren Anlegern zu dem Zweck, für diese Anleger Investitionen vorzunehmen und zu steuern.
  • · Es verpflichtet sich gegenüber den Anlegern auf einen Geschäftszweck, der darin liegt, Investitionen nur mit dem Ziel der Kapitalvermehrung, der Erwirtschaftung von Investitionserträgen oder beidem vorzunehmen.
  • · Es bemisst und evaluiert die Leistung von im Wesentlichen allen seinen Investitionen auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts.

Die Folgeänderungen an IFRS 12 und IAS 27 beinhalten neue Angabepflichten für Investmentgesellschaften.

Der Vorstand sieht aus diesen Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da die Gesellschaft die Definition einer Investmentgesellschaft nicht erfüllt.

Auswirkungen aus der Anwendung der Änderung an IAS 32

Die Änderungen an IAS 32 klären bestehende Anwendungsprobleme im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden. Insbesondere stellen die Änderungen die Bedeutungen der Begriffe "gegenwärtiges durchsetzbares Recht zur Saldierung" und "gleichzeitige Realisation und Erfüllung" klar.

Der Vorstand erwartet aus der Anwendung dieser Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern keine finanziellen Vermögenswerte und Schulden aufweist, für die eine Saldierung zulässig ist.

Auswirkungen aus der Anwendung der Änderung an IAS 36

Die Änderungen stellen eine Korrektur von Angabevorschriften dar, die im Zusammenhang mit IFRS 13 umfassender als beabsichtigt geändert wurden. Dabei geht es um wertgeminderte Vermögenswerte, bei denen der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht. Derzeit ist der erzielbare Betrag unabhängig vom Vorliegen einer Wertminderung anzugeben. Die Korrektur grenzt die Angabevorschrift nunmehr auf tatsächliche Wertminderungsfälle ein, weitet die notwendigen Angaben in diesen Fällen jedoch weiter aus.

Der Vorstand geht davon aus, dass die Änderungen außer im Einzelfall möglicher zusätzlicher Angaben keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.

Auswirkungen aus der Anwendung der Änderung an IAS 39

Durch die Änderungen bleiben Derivate trotz einer Novation unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert. Unter einer Novation werden Sachverhalte verstanden, bei denen die ursprünglichen Vertragsparteien eines Derivats sich darüber einigen, dass ein Zentralkontrahent ihre ursprüngliche Gegenpartei ersetzen soll und somit der Zentralkontrahent jeweils die Gegenpartei bildet. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass die Einschaltung einer zentralen Gegenpartei infolge rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen vorgenommen wird. Zudem dürfen Änderungen der vertraglichen Regelungen nur solche Bereiche betreffen, die im Rahmen der Novation notwendig sind. Zielsetzung der Änderungen ist die Vermeidung von Auswirkungen auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen als Konsequenz der Ausbuchung des Derivats bei Umstellung des Vertrags auf eine zentrale Gegenpartei.

Der Vorstand geht nicht davon aus, dass die Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden, da bestehende Derivate im Konzern keinen gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen zur Umstellung auf eine zentrale Gegenpartei unterliegen.

2.5 Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden beziehungsweise von der Europäischen Union noch nicht anerkannt sind. Der Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Diese Standards und Interpretationen werden zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umgesetzt.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2010-2012)

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

Es werden folgende Änderungen umgesetzt:

  • · IFRS 2: Die Änderung beinhaltet eine Klarstellung der Definition von "Ausübungsbedingungen" (vesting conditions), indem separate Definitionen für "Leistungsbedingungen" (performance conditions) sowie "Dienstbedingungen" (service conditions) in Anhang A des Standards aufgenommen werden.
  • · IFRS 3: Die Änderung stellt klar, dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer bedingten Gegenleistung als eine Schuld oder als Eigenkapital basierend auf den Definitionen eines Eigenkapitalinstruments und einer finanziellen Verbindlichkeit in IAS 32 einzustufen ist. Darüber hinaus wird für sämtliche nicht als Eigenkapital eingestufte bedingte Gegenleistungen eine Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Buchung sämtlicher resultierender Effekt im Gewinn oder Verlust festgeschrieben.

  • · IFRS 8: Gemäß der Änderung des IFRS 8 müssen künftig die von der Geschäftsführung bei der Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente zugrunde gelegten Überlegungen offen gelegt werden. Darüber hinaus wird eine Überleitungsrechnung der Segmentvermögenswerte auf die entsprechenden Beträge in der Bilanz verpflichtend, sofern Angaben zu den Segmentvermögenswerten auch Teil der Finanzinformationen sind, die regelmäßig an die verantwortliche Unternehmensinstanz (chief operating decision maker) berichtet werden.

  • · IFRS 13: Durch eine Änderung der "Basis for Conclusions" des IFRS 13 wird klargestellt, dass der IASB mit den aus IFRS 13 resultierenden Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 nicht die Möglichkeit beseitigen wollte, bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten im Fall von Unwesentlichkeit auf eine Abzinsung zu verzichten.
  • · IAS 16/IAS 38:Die Änderung stellt klar, wie bei Anwendung des Neubewertungsmodells gemäß IAS 16.35 beziehungsweise IAS 38.80 die historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten als auch die kumulierten Abschreibungen zum Bewertungszeitpunkt zu ermitteln sind.
  • · IAS 24: Die Änderung erweitert die Definition der "nahestehenden Unternehmen und Personen" um Unternehmen, die selbst oder über eines ihrer Konzernunternehmen Leistungen des Managements in Schlüsselpositionen für das Berichtsunternehmen erbringen, ohne dass auf andere Weise eine Näheverhältnis im Sinne des IAS 24 zwischen den beiden Unternehmen besteht (sog "Management-Entities"). Für die für erbrachte Leistungen der "Management-Entity" beim berichtenden Unternehmen erfassten Aufwendungen werden gesonderte Angaben gemäß einem neu eingefügten Paragrafen 18A gefordert.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2011-2013)

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

Es werden folgende Änderungen umgesetzt:

  • · IFRS 1: Durch eine Änderung der "Basis for Conclusions" wird die Bedeutung von "Zeitpunkt des Inkrafttretens" (effective date) im Zusammenhang mit IFRS 1 klargestellt. Sofern von einem Standard im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS zwei veröffentlichte Versionen existieren, nämlich eine derzeit geltende und eine, erst künftig zwingend, jedoch bereits jetzt freiwillig frühzeitig anwendbare, soll es demnach IFRS-Erstanwendern freistehen, eine der beiden Versionen anzuwenden. Die gewählte Standardversion ist dann - vorbehaltlich abweichender Regelungen in IFRS 1 - jedoch zwingend auf sämtliche im Abschluss dargestellten Perioden anzuwenden.
  • · IFRS 3 Die Änderung formuliert die bestehende Ausnahme von Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) vom Anwendungsbereich des IFRS 3 neu. Damit wird zum einen klargestellt, dass die Ausnahme für sämtliche gemeinsame Tätigkeiten (Joint arrangements) im Sinne des IFRS 11 gilt, zum anderen wird klargestellt, dass sich die Ausnahme nur auf die Abschlüsse des Gemeinschaftsunternehmens oder der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst und nicht auf die Bilanzierung bei den an der gemeinsamen Tätigkeit beteiligten Parteien bezieht.
  • · IFRS 13: IFRS 13.48 gestattet es Unternehmen, die eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis ihres Nettomarktrisikos oder -ausfallrisikos steuert, den beizulegenden Zeitwert dieser Gruppe in Übereinstimmung damit zu ermitteln, wie Marktteilnehmer die Nettorisikoposition am Bewertungsstichtag bewerten würden (sog. portfolio exception). Durch die vorgeschlagene Änderung wird klargestellt, dass sich diese Ausnahme zur Bestimmung eines beizulegenden Zeitwerts auf sämtliche Verträge im Anwendungsbereich des IAS 39 oder des IFRS 9 bezieht, selbst wenn diese nicht die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit des

IAS 32 erfüllen (wie z. B. bestimmte Verträge zum Kauf und Verkauf nicht finanzieller Posten, die durch einen Ausgleich in bar oder anderen Finanzinstrumenten erfüllt werden können).

· IAS 40: Die Änderung stellt klar, dass der Anwendungsbereich des IAS 40 und des IFRS 3 unabhängig voneinander sind, d. h. sich in keinem Fall gegenseitig ausschließen. Insofern ist jede Anschaffung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf Basis der Kriterien des IFRS 3 daraufhin zu untersuchen, ob es sich um die Anschaffung eines einzelnen Vermögenswerts, einer Gruppe von Vermögenswerten oder einen Geschäftsbetrieb (business) im Anwendungsbereich des IFRS 3 handelt. Darüber hinaus sind die Kriterien des IAS 40.7ff. anzuwenden, um festzustellen, ob es sich um als Finanzinvestition gehaltene Immobilien oder um vom Eigentümer selbstgenutzte Immobilien handelt.

Änderung des IAS 19 zur Bilanzierung von Mitarbeiterbeiträgen im Rahmen leistungsorientierter Pensionszusagen

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

IAS 19 sieht vor, Arbeitnehmerbeiträge, die in den formalen Regelungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans festgelegt und an Arbeitsleistungen geknüpft sind, den Dienstzeiträumen als negative Leistungen zuzuordnen. Diese Vorgabe folgt grundsätzlich dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method), also der Projektion von (in diesem Fall negativen) Leistungen und deren Zuordnung auf die Erdienenszeiträume (project and prorate). Während es vor Inkrafttreten der aktuellen Fassung des IAS 19 gängige Praxis war, Arbeitnehmerbeiträge bei Einzahlung in der geleisteten Höhe in der Versorgungsverpflichtung zu berücksichtigen, kann es dadurch bei Anwendung der geltenden Fassung möglicherweise erforderlich sein, sehr komplexe Berechnungen vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der nunmehr veröffentlichten Anpassung ist es zulässig, an Arbeitsleistungen anknüpfende Arbeitnehmerbeiträge, die nicht an die Anzahl von Dienstjahren gekoppelt sind, weiterhin in der Periode zu erfassen, in der die korrespondierende Arbeitsleistung erbracht wird, ohne der beschriebenen Berechnungs- und Verteilungsmethode unter Anwendung der "projected unit credit method" zu folgen.

Änderung des IFRS 11 in Bezug auf den Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Die Änderung stellt klar, dass Erwerbe und Hinzuerwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb (business) im Sinne des IFRS 3 darstellen, nach den Prinzipien für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen des IFRS 3 und anderer anwendbarer IFRS zu bilanzieren sind, soweit diese nicht Konflikt mit Regelungen des IFRS 11 stehen. Allerdings werden bei Hinzuerwerb von Anteilen unter Beibehaltung gemeinsamer Kontrolle die bislang gehaltenen Anteile nicht neubewertet. Die Änderungen gelten nicht, sofern das Berichtsunternehmen und die daran beteiligten Parteien unter gemeinsamer Beherrschung (common control) des gleichen obersten beherrschenden Unternehmens stehen.

Änderungen an IAS 16 und IAS 38 zur Zulässigkeit umsatzbasierter Abschreibungsmethoden

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Die Änderung an IAS 16 stellt klar, dass eine Abschreibung von Sachanlagen auf Basis von Umsatzerlösen der durch sie hergestellten Güter nicht sachgerecht ist, da die Umsatzerlöse nicht nur vom Verbrauch des Vermögenswerts, sondern auch von weiteren Faktoren wie beispielsweise Absatzmenge, Preis oder Inflation abhängig sind. Grundsätzlich wird diese Klarstellung auch in IAS 38 für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer aufgenommen. Jedoch wird vom IASB in dieser Hinsicht zusätzlich eine widerlegbare Vermutung eingeführt. Demnach ist eine

umsatzabhängige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer in folgenden zwei Ausnahmefällen zulässig:

  • · Der "Wert" des Vermögenswerts lässt sich direkt durch den erwirtschafteten Umsatz ausdrücken oder
  • · Es kann nachgewiesen werden, dass zwischen den erzielten Umsatzerlösen und dem Werteverzehr des immateriellen Vermögenswerts eine starke Korrelation besteht.

Sowohl für Sachanlagen als auch für immaterielle Vermögenswerte wird weiterhin klargestellt, dass ein Rückgang der Absatzpreise von mit ihnen produzierten Gütern und Dienstleistungen ein Indiz für deren wirtschaftliche Veralterung und damit ein Hinweis auf einen Rückgang des wirtschaftlichen Nutzenpotenzials der für die Herstellung notwendigen Vermögenswerte sein kann.

Änderungen an IAS 16 und IAS 41 zur Bilanzierung produzierender Pflanzen (bearer plants)

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Die Änderung stellt klar, dass "produzierende Pflanzen" wie z. B. Weinstücke, Olivenbäume sowie Tee- oder Baumwollpflanzen bis zum Zeitpunkt ihrer Produktionsreife analog selbsterstellter Sachanlagen - zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und danach nach den Vorschriften des IAS 16 wahlweise mittels dem Anschaffungskostenoder dem Neubewertungsmodell zu bilanzieren sind. Eine Bilanzierung nach den Vorschriften des IAS 41 ist künftig nicht mehr zulässig. Die auf den produzierenden Pflanzen wachsenden Produkte werden weiterhin nach IAS 41 bilanziert.

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 zur Erfassung von Gewinn/Verlust bei Veräußerung an/Einbringung von Vermögenswerten in eigene assoziierte Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Die Änderungen beseitigen eine bislang bestehende Inkonsistenz zwischen den Regelungen des IFRS 10 und des IAS 28 in Bezug auf die Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. Einbringung in eigene assoziierte Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen. Hiernach ist zukünftig eine Gewinn- beziehungsweise Verlustrealisation beim Investor in voller Höhe immer dann vorzunehmen, wenn die Transaktion einen Geschäftsbetrieb (business) im Sinne des IFRS 3 betrifft. Ist dies nicht der Fall, sondern betrifft die Transaktion Vermögenswerte, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, ist lediglich der anteilige Erfolg (in Höhe des Anteils der anderen Investoren) zu erfassen.

Änderungen an IAS 27 zur Anwendung der Equity-Methode in IFRS-Einzelabschlüssen

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Durch die Änderungen können Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss künftig auch nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Neuer Standard (IFRS 14) zur Beibehaltungsmöglichkeit bilanzierter regulatorischer Abgrenzungsposten durch erstmalige IFRS-Anwender

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Mit IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten wird einem Unternehmen, das ein IFRS-Erstanwender ist, gestattet, mit einigen begrenzten Einschränkungen, regulatorische Abgrenzungsposten weiter zu bilanzieren, die es nach seinen vorher angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen im seinem Abschluss erfasst hat. Dies gilt sowohl im ersten IFRS-Abschluss als auch in den Folgeabschlüssen. Regulatorische Abgrenzungsposten und Veränderungen in ihnen müssen in der Darstellung der Finanzlage und in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis separat ausgewiesen werden.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2012-2014)

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Es werden folgende Änderungen umgesetzt:

· IFRS 5: Es wird klargestellt, dass eine direkte Umklassifizierung von "als zur Veräußerung gehalten" in "als zur Ausschüttung an Eigentümer vorgesehen", nicht zu einer Beendigung der diesbezüglichen Einstufungs-, Darstellungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 5 führt. Lediglich in den Fällen, in denen die Kriterien zur Klassifizierung als "zur Veräußerung verfügbar" oder "zur Ausschüttung an Eigentümer vorgesehen" nicht mehr erfüllt werden, ohne dass ein direkter Wechsel zwischen den beiden Kategorien stattfindet, sind die Bewertungsregelungen des IFRS 5.27-29 anzuwenden, die nunmehr auch explizit für zuvor als "zur Ausschüttung an Eigentümer eingestufte Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gelten.

  • · IFRS 7: Es werden zwei Änderungen vorgenommen:
  • Servicing-Vereinbarungen: Es wird klargestellt, dass Servicing-Vereinbarungen (Inkasso, Mahnwesen etc.), bei denen das veräußernde Unternehmen noch einen Anteil an den Chancen oder Risiken aus der Performance der verkauften Forderungen behält, ein anhaltendes Engagement (continuing involvement) im Sinne der Angabevorschriften des IFRS 7 begründen. Die Vorschrift ist prospektiv, kann jedoch wahlweise retrospektiv angewendet werden. Dies gilt auch für erstmalige Anwender der IFRS gemäß IFRS 1.
  • Zwischenbericht: Es wird klargestellt, dass aus den Änderungen an IFRS 7 bzgl. Angaben zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden keine expliziten Angabepflichten für Zwischenberichte resultieren. Nichtsdestotrotz sind die zusätzlichen Angaben in verkürzten Zwischenberichten nach IAS 34 zu geben, wenn dies von IAS 34 gefordert wird (z. B. aufgrund der Regelung des IAS 34.15 ff., wonach alle notwendigen Erläuterungen von Ereignissen und Geschäftsvorfällen, die erheblich für das Verständnis der Veränderungen, die seit Ende des letzten Geschäftsjahres bei der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten sind, erforderlich sind).
  • · IAS 19: Es wird klargestellt, dass bei der Bestimmung des Zinssatzes, der zur Abzinsung leistungsorientierter Pensionsverpflichtungen herangezogen wird, die Tiefe des Marktes für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen bzw. - sofern für diese kein liquider Markt vorliegt - Staatsanleihen auf "Währungsbasis" (z. B. gesamte Eurozone) und nicht auf Landesbasis zu beurteilen ist.
  • · IAS 34: Die Änderung stellt, dass es sich bei Informationen "an anderer Stelle des Zwischenberichts" um Informationen handeln kann, die sich entweder direkt an anderer Stelle des Zwischenberichts oder in anderen Dokumenten, auf die im Zwischenbericht referenziert wird, befinden. Voraussetzung für Letzteres ist jedoch, dass die anderen Dokumente den Adressaten des Zwischenberichts zur gleichen Zeit und zu den gleichen Bedingungen zugänglich sind wie der Zwischenbericht selber.

Neuer Standard (IFRS 15) zur Umsatzrealisierung

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

Die neuen Regelungen und Definitionen zur Umsatzrealisierung ersetzen künftig sowohl die Inhalte des IAS 18, Umsatzerlöse, als auch des IAS 11, Fertigungsaufträge sowie zugehöriger Interpretationen.

Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.

Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Zur Ermittlung der zu realisierenden Umsatzerlöse sieht der neue Standard ein fünfstufiges Schema vor:

  • · Stufe 1: Identifizierung des Kundenvertrags
  • · Stufe 2: Identifizierung der im Kundenvertrag enthaltenen separaten Leistungsverpflichtungen
  • · Stufe 3: Bestimmung des Transaktionspreises
  • · Stufe 4: Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen
  • · Stufe 5: Realisierung von Umsatz in Höhe des zugeordneten anteiligen Transaktionspreises, sobald die vereinbarte Leistung erbracht wurde bzw. der Kunde die Verfügungsmacht darüber erlangt hat.

Der neue IFRS 15 beinhaltet auch zahlreiche Angabepflichten zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten von Umsatzerlösen sowie aus Kundenverträgen resultierenden Zahlungsströmen.

IFRS 9 "Finanzinstrumente"

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

Eine frühere freiwillige Anwendung ist möglich, sofern alle Teile des neuen Standards gleichzeitig früher angewendet werden. Eine Ausnahme besteht für Unternehmen, die erste Teile des Standards bereits vor dem 1. Februar 2015 angewendet haben. Diese besitzen die Option, die einzelnen Teile des Standards in Phasen anzuwenden.

Die vollständige Fassung des IFRS 9 ersetzt im Wesentlichen die Vorschriften des IAS 39. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Kategorisierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Hier besteht lediglich zu Beginn das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Weiterhin gibt es jetzt ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste, das das Modell des IAS 39, das auf eingetretenen Verlusten basiert, ersetzt.

Für finanzielle Verbindlichkeiten hat sich die Kategorisierung und Bewertung grundsätzlich nicht geändert. Die einzige Ausnahme betrifft die Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, für die Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind.

IFRS 9 erleichtert die Vorschriften zur Messung der Hedge-Effektivität, in dem der quantitative Effektivitätstest grundsätzlich entfällt. Erforderlich ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Zudem muss das Sicherungsverhältnis dem entsprechen, das die Geschäftsführung tatsächlich für Zwecke des Risikomanagements nutzt. Eine zeitgleiche Dokumentation ist nach wie vor erforderlich, unterscheidet sich aber von der derzeit nach IAS 39 erstellten Dokumentation.

3 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden von der Unternehmensleitung Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Abschluss beeinflussen. Diese Ermessensentscheidungen werden bei den jeweiligen Bilanzpositionen erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen waren im Geschäftsjahr 2014 nicht zu treffen.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden von der Unternehmensleitung Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet, die sich auf Ausweis und Höhe der Bilanzierung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie der Angabe von Eventualforderungen und -schulden ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Marktbewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die Annahmen bezüglich der Werthaltigkeit des Sachanlagevermögens sowie die Bewertung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Die Art des Vermögenswertes und der Schulden, deren Buchwerte am Bilanzstichtag sowie die getroffenen Schätzungen sind aus den Angaben in den jeweiligen Erläuterungen in diesem Anhang ersichtlich.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

4 KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den vorliegenden Konzernabschluss werden neben der PARK & Bellheimer AG alle Unternehmen einbezogen, die die PARK & Bellheimer AG direkt oder indirekt beherrscht.

Auf dieser Grundlage wurden neben dem Konzernmutterunternehmen die folgenden Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital
für Konsolidierungs
zeitraum in %
PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, Pirmasens 100,00
PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH, Pirmasens 100,00
Bellheimer Mineralquellen GmbH, Bellheim 100,00
Badisch Mäxle Vertriebs GmbH 100,00

Über das Vermögen nachfolgender Tochtergesellschaft wurde in der Vergangenheit das Insolvenzverfahren eröffnet. Wegen erheblicher und andauernder Beschränkung der Rechte der Muttergesellschaft wird diese Gesellschaft bereits seit Beginn des ersten Konzerngeschäftsjahres der PARK & Bellheimer AG (1. Januar 2007) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Name und Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital
in %
Bellheimer Privatbrauerei K. Silbernagel AG i.I., Bellheim 100,00

Gegenüber dem Vorjahr hat sich hinsichtlich der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften keine eine Veränderung ergeben.

5 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

5.1 Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Software Bierlieferungs Summe
und
sonstige
Rechte
TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
am
1.1.2013
438 2.330 2.768
Zugänge 6 72 78
Abgänge 0 0 0
Anschaffungskosten
am
31.12.2013
444 2.402 2.846
Zugänge 6 188 194
Abgänge 17 0 17
Anschaffungskosten
am
31.12.2014
433 2.590 3.023
Abschreibungen
am
1.1.2013
291 1.908 2.199
Abschreibungen
Geschäftsjahr
2013
64 9 73
Abgänge 0 0 0
Abschreibungen
am
31.12.2013
355 1.917 2.272
Abschreibungen
Geschäftsjahr
2014
40 14 54
Abgänge 11 0 11
Abschreibungen
am
31.12.2014
384 1.931 2.315
Buchwerte
am
31.12.2013
89 485 574
Buchwerte
am
31.12.2014
49 659 708

Zum Bilanzstichtag bestanden ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.

Die Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" enthalten.

5.2 Sachanlagen

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten am 1.1.2013 19.273 17.247 27.223 16 63.759
Zugänge 0 496 849 246 1.591
Abgänge 0 0 258 0 258
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Anschaffungskosten am 31.12.2013 19.273 17.743 27.814 262 65.092
Zugänge 11 430 2.226 11 2.678
Abgänge 0 0 15 0 15
Umbuchungen 0 62 0 -62 0
Anschaffungskosten am 31.12.2014 19.284 18.235 30.025 211 67.755
Abschreibungen am 1.1.2013 17.891 16.143 21.403 0 55.437
Abschreibungen Geschäftsjahr 2013 90 100 1.216 0 1.406
Abgänge 0 0 206 0 206
Abschreibungen am 31.12.2013 17.981 16.243 22.413 0 56.637
Abschreibungen Geschäftsjahr 2014 124 114 1.182 0 1.420
Abgänge 0 0 15 0 15
Abschreibungen am 31.12.2014 18.105 16.357 23.580 0 58.042
Buchwerte am 31.12.2013 1.292 1.500 5.401 262 8.455
Buchwerte am 31.12.2014 1.179 1.878 6.445 211 9.713

Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb von Sachanlagen.

Die Abschreibungen der Sachanlagen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" enthalten.

5.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Stand
1.
Januar
2.342 1.362
Nettogewinn
aus
der
Anpassung
auf
den
beizulegenden
Zeitwert
0 980
Stand
31. Dezember
2.342 2.342

Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich wie im Vorjahr um:

  • eine stillgelegte Betriebsstätte in Zweibrücken mit einer Grundstücksfläche von 33.685 qm,
  • eine vermietete Brauereigaststätte mit einer Grundstücksfläche von 1.710 qm,
  • zwei Wohnhäuser, davon ein Wohnhaus mit Gaststätte, mit einer Grundstücksfläche von zusammen 2.725 qm,
  • sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen von 16.604 qm.

Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag angesetzt. Dabei erfolgte die Bewertung zu den Stichtagen 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2013 zum Zeitwert auf der Grundlage eigener Berechnungen.

Die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts im vorangegangenen Geschäftsjahr betrifft die stillgelegte Betriebsstätte in Zweibrücken sowie eine vermietete Brauereigaststätte. Ausschlaggebend für die Anpassung im Vorjahr waren die deutlich höheren Mieteinnahmen, die sich auf den Ertragswert positiv ausgewirkt haben.

Die Bestimmung der Zeitwerte der Mietwohngrundstücke, der vermieteten Brauereigaststätte sowie der vermietete Teilbereich des ehemaligen Betriebsgeländes In Zweibrücken zu den jeweiligen Bilanzstichtagen erfolgte anhand des Ertragswertverfahrens, indem mittels vertraglich vereinbarter Mieten, am Standort erzielbarer Marktmieten, der Schätzung der Restnutzungsdauer der Immobilien und unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten Marktzinssatzes eine Abzinsung der zukünftig zu erzielenden Mieteinnahmen aus den bewerteten Immobilien auf den Bilanzstichtag zur Bestimmung des Ertragswerts vorgenommen wurde. Dabei erfolgte die Bestimmung der Bewertungsparameter weitestgehend auf beobachtbaren und vergleichbaren Marktdaten.

Der Berechnung wurde wie im Vorjahr ein Zinssatz zwischen 6,0 % und 6,5 % zugrunde gelegt.

Der zum 31. Dezember 2014 bilanzierte, nicht bebauter Teil der ehemaligen Betriebsstätte in Zweibrücken wurde mit 35 % des Bodenrichtwertes für voll erschlossenes Bauerwartungsland angesetzt.

In den verwandten Parametern (z. B. Mieterträge und Diskontierungszinssätze) sind Ermessensspielräume enthalten, die bei anderer Einschätzung zu abweichenden beizulegenden Zeitwerten führen können.

Die aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erzielten Erträge und Aufwendungen stellen sich für die Geschäftsjahre 2014 und 2013 wie folgt dar:

2014
TEUR
2013
TEUR
Mieteinnahmen 187 129
Betriebliche
Aufwendungen
(inklusive
Instand
haltungskosten), die
den
als
Finanzinvestitionen
gehaltenen
Immobilien
direkt
zugerechnet
werden
können, mit
denen
im
Geschäftsjahr
Mieteinnahmen
erzielt
wurden
43 53
144 76

Zum Geschäftsjahresende bestehen auf mehreren Immobilien Grundschulden in Höhe des valutierenden Darlehensbetrages von TEUR 1.640 (Vorjahr: TEUR 1.823), zu denen unter anderen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die mit einem Marktwert von TEUR 450 (Vorjahr: TEUR 450) zum Bilanzstichtag bewertet wurden, zählen.

Nachfolgend sind Einzelheiten und Angaben zu den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien des Konzerns zum 31. Dezember 2014 dargestellt.

Beizulegender
Zeitwert zum
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 31.12.20 14
TEUR TEUR TEUR TEUR
Gewerbliche Immobilien in
Deutschland 0 2.342 0 2.342

5.4 Andere finanzielle Vermögenswerte

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Sonstige
Ausleihungen
1.144 1.173

Die sonstigen Ausleihungen betreffen überwiegend Finanzierungsleistungen für Absatzstätten. Diese haben eine Darlehenslaufzeit von drei bis zehn Jahren und werden im Durchschnitt mit einem Zins von 2,6 % (Vorjahr: 2,5 %) verzinst.

Die ausgewiesenen Ausleihungen zum Bilanzstichtag haben zu den ausgewiesenen Zeitpunkten folgende Überfälligkeiten:

zum Abschluss- davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemin
Bruttowert der abzgl. stichtag davon: zum dert und in den folgenden Zeitbändern überfällig:
Sonstigen Abschluss
Ausleihungen einzelwert- nicht wertge- stichtag weder über- über- über- über- über
vor Wert- berichtigte minderte wertgemindert fällig fällig fällig fällig fällig
berichtigungen Ausleihungen Ausleihungen noch überfällig 1 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 bis 180 Tage über 180 Tage
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2014 1.325 -277 1.048 1.032 0 1 1 1 13
31.12.2013 1.433 -428 1.005 995 2 0 0 0 8

Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Ausleihungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der Ausleihungen.

Insbesondere im Rahmen der Vergabe von Kundendarlehen hat das Unternehmen branchenübliche Sicherheiten in Form von Grundschulden, Sicherungsübereignungen und anderen Vermögenswerten erhalten. Darüber hinaus bestehen Eigentumsvorbehaltsklauseln. Weitere wesentliche, das Ausfallrisiko mindernde Vereinbarungen existieren nicht. Im Berichtsjahr hat die PARK & Bellheimer-Gruppe keine nennenswerten Sicherungsinventarien erworben.

Die Wertberichtigungen auf sonstige Ausleihungen haben sich wie folgt entwickelt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Stand
Wertberichtigungen
am
1. Januar
250 423
Zuführungen 58 65
Verbrauch -119 -177
Auflösungen -17 -61
Stand
Wertberichtigungen
am
31.
Dezember
172 250

Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Zuführungen
zu
Einzelwertberichtigungen
-58 -65
Summe
Aufwendungen
-58 -65
Zinserträge
Ausleihungen
30 35
Erträge
aus
Auflösungen
von
Wertberichtigungen
17 61
Erträge
aus
dem
Zahlungseingang
von
abgeschriebenen
Forderungen
56 66
Summe
der
Erträge
103 162
Nettogewinn
Ausleihungen
45 97

5.5 Vorräte

2014
TEUR
2013
TEUR
Roh-, Hilfs-
und
Betriebsstoffe
(bewertet
zu
Anschaffungskosten)
1.109 1.090
Unfertige
Erzeugnisse
(bewertet
zu
Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten)
340 429
Fertige
Erzeugnisse
(bewertet
zu
Anschaffungs
bzw. Herstellungskosten)
776 693
Summe
der
Vorräte
(bewertet
zu
Anshaffungs-
bzw.
Herstellungskosten) 2.225 2.212

Im Geschäftsjahr 2014 sowie im Vorjahr sind keine Wertminderungen auf Vorräte ergebniswirksam erfasst worden. Die zum Stichtag bilanzierten Vorräte wurden während des Geschäftsjahres an die VR-Bank Südpfalz sicherungsübereignet. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der übereigneten Vorräte, die als Sicherheiten für ein

Darlehen gestellt wurden, auf TEUR 1.061 (Vorjahr: TEUR 1.244). Der Buchwert der diesen Vorräten gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 886 (Vorjahr: TEUR 1.037).

5.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
1.445 1.241
Sonstige
Forderungen
und
Vermögenswerte
938 530
2.383 1.771

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten neben Forderungen aus Getränkelieferungen auch Miet- und Pachtforderungen.

Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. Dezember 2014 wie auch zum 31. Dezember 2013 in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wie folgt aufgegliedert:

zum Abschluss- davon: zum davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemin
Bruttowert der abzgl. stichtag Abschluss dert und in den folgenden Zeitbändern überfällig:
Forderungen einzelwert- nicht wertge- stichtag weder weniger zwischen zwischen zwischen mehr als
vor Wertbe- berichtigte minderte wertgemindert als 31 und 61 und 91 und 180 Tage
richtigung Forderungen Forderungen noch überfällig 30 Tage 60 Tagen 90 Tagen 180 Tagen
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2014 1.471 -188 1.283 922 269 41 41 10 0
31.12.2013 1.348 -165 1.183 806 353 8 0 16 0

Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Den wahrscheinlich eintretenden Forderungsausfällen wurde zum 31. Dezember 2014 mit Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 84 (31. Dezember 2013: TEUR 107) Rechnung getragen.

Während des Geschäftsjahres wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Globalabtretung an die VR-Bank Südpfalz als Sicherheit für ein Darlehen abgetreten. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der abgetretenen Forderungen auf TEUR 1.061 (Vorjahr: TEUR 1.244). Der Buchwert der diesen Forderungen gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 886 (Vorjahr: TEUR 1.037).

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Stand
Wertberichtigungen
am
1.
Januar
107 104
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
7
-13
-17
28
-9
-16
Stand
Wertberichtigungen
am
31. Dezember
84 107

Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Zuführungen
zu
Einzelwertberichtigungen
-7 -28
Summe
Aufwendungen
-7 -28
Erträge
aus
Auflösungen
von
Wertberichtigungen
17 16
Erträge
aus
dem
Zahlungseingang
von
abgeschriebenen
Forderungen
0 0
Summe
Erträge
17 16
Nettoverlust/-gewinn
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
10 -12

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

31.12.2014 31.12.2013
TEUR
TEUR
vor Wert
Wert
vor Wert Wert
berichtigung berichtigung berichtigung berichtigung
Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern 543 430 519 430
Forderungen Ausgleichsbetrag Mindermengen 144 31 124 22
Vergütungsvorauszahlungen 119 0 14
Pfandforderungen Handelsware 95 0 85
Debitorische Kreditoren 25 0 33
Zinsforderungen auf Ausleihungen 24 10 32 9
Übrige 459 0 184
1.409 471 991 461

Bei den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten werden zum 31. Dezember 2014 Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 471 (31. Dezember 2013: TEUR 461) angesetzt. Diese werden direkt auf den jeweiligen Forderungskonten erfasst.

In den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind keine solchen enthalten, die überfällig und nicht wertberichtigt sind. Mit Ausnahme der Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern sind sämtliche sonstigen Forderungen und Vermögenswerte von TEUR 755 finanzielle Vermögenswerte (Vorjahr: TEUR 441).

Die Wertberichtigungen auf die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Stand
Wertberichtigungen
am
1.
Januar
461 483
Zuführungen 21 7
Verbrauch -1 -11
Auflösungen -10 -18
Stand
Wertberichtigungen
am
31. Dezember
471 461

5.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel bestehen überwiegend aus Guthaben bei Kreditinstituten.

5.8 Grundkapital und Kapitalrücklage

Das Grundkapital beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert EUR 5.000.000,00 und ist eingeteilt in 5.000.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), die voll eingezahlt wurden und auf den Inhaber lauten.

Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2014 von TEUR 5.651 hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.

Die Gewinnrücklage beinhaltet die gesetzliche Rücklage der PARK & Bellheimer AG.

Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres keine Dividende vorgeschlagen, beschlossen oder ausgeschüttet.

5.9 Gewinnrücklagen

2014 2013
TEUR TEUR
Gewinnrücklagen 246 332
Stand
zum
01.01.
332 356
Sonstiges
Ergebnis
nach
Ertragsteuern
aus
der
Neubewertung
der
leistungsorientierten
Verpflichtung
-86 -24
Stand
zum
31.
Dezember
246 332

5.10 Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren, nicht kumulierenden rückzahlbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Stammaktien, welche nach der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten in Stammaktien ausgegeben würden, geteilt. Da es bei der PARK & Bellheimer AG keine potenziellen Stammaktien gibt, ist das unverwässerte und verwässerte Ergebnis gleich.

Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

2014
TEUR
2013
TEUR
Den
Inhabern
von
Stammaktien
des
Mutterunternehmens
zuzurechnendes
Ergebnis
115 118
Stück
in
Tausend
Stück
in
Tausend
Gewichtete
durchschnittliche
Anzahl
an
Stammaktien
zur
Berechnung
des
unverwässerten
und
verwässerten
Ergebnisses
je
Aktie
5.000 5.000

In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen der Gesellschaft mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

5.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen enthalten die Zusagen für die betriebliche Altersversorgung ausgewählter anspruchsberechtigter Personen oder deren Hinterbliebener aufgrund einzelvertraglicher Versorgungszusagen. Die begünstigten Personen haben in der Regel Anspruch auf eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige Altersrente bei Erreichen des Ruhestandsalters von 65 Jahren. Sonstige Leistungen werden nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse nicht gewährt.

Die bis zum 31. August 2003 bestehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaften und -verpflichtungen wurden vom Pensions-Sicherungs-Verein aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft übernommen.

Damit verblieben im Konzern die Pensionsanwartschaften aktiver Mitarbeiter, die zum 31. August 2003 die Unverfallbarkeitsfristen noch nicht erfüllt hatten, sowie die ab dem 31. August 2003 entstehenden Pensionsanwartschaften aktiver Mitarbeiter, deren unverfallbare Anwartschaften bis zum 31. August 2003 vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen wurden.

Die aktuellste versicherungsmathematische Bewertung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wurde zum 31. Dezember 2014 von Herrn Dipl. Math. Fritz Renhard Zeuner durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, der dazugehörige Dienstzeitaufwand und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurden nach der Projected Unit Credit Method ermittelt.

Der Bewertung liegen die Generationstafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie nachfolgend dokumentierte Rechnungsparameter zu Grunde:

Angaben
in
%
2014 2013
Rechnungszinsfuß 2,20 3,50
Erwartete
Rentenentwicklung
1,50 1,50

Da es sich bei den Rentenzusagen durchweg um Festbetragszusagen handelt, wurden Anwartschaftssteigerungen bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen nicht berücksichtigt.

Im Gesamtergebnis sind hinsichtlich dieser leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:

Laufender
Dienstzeitaufwand
Nettozinsaufwand
-8
-14
-9
-14
In
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
erfasste
Komponente
der
leistungsorientierten
Kosten
-22 -23
Neubewertung
der
Nettoschuld
aus
dem
leistungsorientierten
Plan
Versicherungsmathematische
Gewinne
und
Verluste
aus
der
Änderung
der
demographischen
Annahmen
-22 2
Versicherungsmathematische
Gewinne
und
Verluste
aus
der
Änderung
der
finanziellen
Annahmen
-99 -36
Im
sonstigen
Ergebnis
erfasste
Komponenten
der
leistungsorientierten
Kosten
-121 -34
Summe -143 -57

Die Neubewertung der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan ist im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs), den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (Past Service Costs) sowie für die Zinskomponente im "Personalaufwand".

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Nettoschuld
aus
der
leistungsorientierten
Verpflichtung
552 409

Die Veränderung im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen des laufenden Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:

2014 2013
TEUR TEUR
Stand
am
1.
Januar
409 352
Dienstzeitaufwand 8 9
Zinsaufwand 14 14
Gewinne
(-)
und
Verluste
(+)
aus
der
Neubewertung:
Versicherungsmathematische
Gewinne
und
Verluste
aus
der
Änderung
der
demographischen
Annahmen
22 -2
Versicherungsmathematische
Gewinne
und
Verluste
aus
der
Änderung
der
finanziellen
Annahmen
99 36
Stand
am
31. Dezember
552 409

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesene Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.

31. Dezember
2014
31. Dezember 2013
Effekte
in
TEUR
Erhöhung Minderung Erhöhung Minderung
Rechnungszins
(0,5%
Veränderung) 48 -56 34 -40
Rentenentwicklung
(0,5%
Veränderung)
-38 34 -26 22

5.12 Sonstige Rückstellungen

Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 stellt sich wie folgt dar:

Stand am
01.01.2013
TEUR
Inanspruch-
nahme
TEUR
Zuführungen
TEUR
Auflösungen
TEUR
Stand am
31.12.2013
TEUR
41 0 1 0 42
41 0 1 0 42
1.204 1.204 1.157 0 1.157
191 98 5 0 98
110 106 80 4 80
27 0 2 0 29
7 0 0 0 7
9 3 8 6 8
1.379
1.589 1.411 1.253 10 1.421
Stand am
01.01.2014
Inanspruch- Auflösungen Stand am
31.12.2014
TEUR
42 0 0 0 42
42 0 0 0 42
1.431
0
71
29
7
8 7 0 1 0
1.379 1.242 1.502 101 1.538
1.580
1.548
TEUR
1.157
98
80
29
7
1.411
TEUR
1.057
98
80
0
0
1.252
nahme Zuführungen
TEUR
1.431
0
71
0
0
1.421
1.242
1.502
10
TEUR
100
0
0
0
0
101

Die Pfandrückstellungen beinhalten das zum Bilanzstichtag absehbare Risiko zukünftiger Zahlungen aus am Abschlussstichtag bestehenden Pfandverpflichtungen. Die Höhe der Rückstellungen wurde anhand von Absatzstatistiken für eigenes Mehrweggebinde entsprechend dem Pfandwert und den zugrunde liegenden Umlaufgeschwindigkeiten ermittelt. Der Rückstellungsverbrauch wird im Wesentlichen im nächsten Geschäftsjahr anfallen.

Die Rückstellung für Restrukturierung deckt überwiegend die Restzahlungen für Abfindungen aus einem Mitarbeiterabbau ab.

Die Rückstellung für Bodensanierung betrifft Kosten der Altlastenbeseitigung auf der ehemaligen Betriebstankstelle der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG.

5.13 Finanzschulden

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
davon
in
1
bis
5
Jahren
fällig
2.519 2.028
davon
nach
5
Jahren
fällig
1.222 1.426
Summe
langfristige
Finanzschulden
3.741 3.454
Summe
kurzfristige
Finanzschulden
640 482
Summe
Finanzschulden
4.381 3.936
Finanzierende Bank Bilanzierter Betrag
in TEUR
Tilgung p.a.
in TEUR
Effektiver Zinssatz Fälligkeit
31.12.2014 31.12.2013
VR - Bank Südpfalz
- Ratentilgungs-
darlehen
886 1.037 159 3,65% 30.09.2020
Sparkasse Südliche Weinstraße
- Ratentilgungs-
darlehen
1.640 1.823 Annuität 2,95% 31.12.2022
Mercedes Benz AG
- Ratentilgungs
1.555 776 Annuität 3,6%
darlehen
Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz
300 300 Endfällig 4,0% 31.03.2021

In den Finanzschulden sind folgende Bankdarlehen enthalten:

Im Berichtsjahr wurden Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen in Höhe von TEUR 925 aufgenommen. Die zum 31. Dezember 2013 bilanzierten Finanzschulden in Höhe von TEUR 3.936 wurden zusammen mit der Neuaufnahme im GJ2014 in Höhe von TEUR 925 im Berichtsjahr mit TEUR 482 planmäßig getilgt.

5.14 Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Kreditorische
Debitoren
555 476
Resturlaubsansprüche 176 181
Biersteuer 82 82
Überstunden-
und
Gleitzeitguthaben
65 70
Sonstige
Steuern
64 98
Aufsichtsratsvergütungen 38 38
Sonstiges 288 271
Kurzfristige
sonstige
Verbindlichkeiten
1.268 1.216
Summe
sonstige
Verbindlichkeiten
1.268 1.216

Mit Ausnahme der Steuerverpflichtungen sind sämtliche sonstige Verbindlichkeiten finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 1.022 (Vorjahr: TEUR 1.036).

5.15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfassen den offenen Verpflichtungsumfang aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

5.16 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Sonstige
langfristige
Verbindlichkeiten
289 356

Die langfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014 in Höhe von TEUR 289 bestehen mit TEUR 200 gegenüber Mitarbeitern und mit TEUR 89 aus Mietkaufverpflichtungen.

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes der Investitions- und Kreditbank Rheinland – Pfalz haben die Mitarbeiter dem Unternehmen ein Betrag von TEUR 200 bis zum 31. März 2021 zur Verfügung gestellt. Im Berichtsjahr wurden diese Verbindlichkeiten mit 5 % verzinst. Über den Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 200 bestehen Rangrücktrittvereinbarungen der Mitarbeiter gegenüber sämtlichen Gläubigern der Gesellschaft.

5.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
2.506 2.348

Im Rahmen des Management-Buy-Outs wurden Forderungen der Actris Brauereibetriebsveräußerungs AG (vormals: Eichbaum-Brauereien AG) in Höhe von TEUR 3.300 durch Herrn Roald Pauli erworben. Diese Forderung wird mit 1 % verzinst. Über den Forderungsbetrag von TEUR 3.300 nebst Zinsen bis zum 31. Dezember 2014 in Höhe von TEUR 142 wurde ein Rangrücktritt bis zum 30. September 2020 gegenüber sämtlichen Gläubigern der PARK & Bellheimer GmbH & Co. KG erklärt.

Aufgrund der Modifikation des Gesellschafterdarlehens wurde die Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifikation in Höhe von TEUR 1.899 eingebucht. Der beizulegende Zeitwert wurde durch Abzinsung des Darlehens unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6,74 % ermittelt. Der Differenzbetrag zwischen beizulegendem Zeitwert und ursprünglichem Buchwert in Höhe von TEUR 1.401 wurde gemäß IAS 1.109 in die Kapitalrücklage eingestellt. Im Berichtsjahr wurde die Verbindlichkeit mit TEUR 158 aufgezinst.

5.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualforderungen und verbindlichkeiten

Leasing

Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2014 keine Gegenstände des Anlagevermögens im Leasingbestand.

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen 3 und 5 Jahren und enthalten keine Verlängerungsoptionen.

Beim Operating-Leasing werden die Leasingraten in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

2014 2013
TEUR TEUR
Innerhalb
eines
Jahres
88 88
Zwischen
einem
und
fünf
Jahren
80 92
168 180

Im Geschäftsjahr 2014 sind Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 98) geleistet worden.

Verpflichtungen / Ansprüche aus Mietverträgen Konzern als Leasingnehmer und Leasinggeber

Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit unserer Branche bestehen finanzielle Verpflichtungen aus der Anpachtung von einer Gaststätte.

Das angepachtete Objekt wird an einen Betreiber vermietet und dient dem Vertriebsweg Gastronomie zur Absatzsicherung.

Zum Bilanzstichtag bestehen nachfolgend ausgewiesene Vertragsverpflichtungen / Ansprüche aus der Anpachtung des Gaststättenobjektes:

Mietauf-
wendungen
Miet-
erträge
Mietauf-
wendungen
Miet
erträge
2014 2013
TEUR TEUR TEUR TEUR
Innerhalb
eines
Jahres
16 16 21 21
Zwischen
einem
und
fünf
Jahren
0 0 5 5
16 16 26 26

Im Geschäftsjahr wurden Zahlungen aus Mietverhältnissen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 21) als Aufwand erfasst. Ferner hat der Konzern Zahlungen aus Untermietverhältnissen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 21) erfolgswirksam vereinnahmt.

Verpflichtungen aus Rohstoffkontrakten

Der Malz- und Hopfenbedarf des Brauereibetriebes wird über Lieferkontrakte gesichert.

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Vertragsverpflichtungen:

Vertragsverpflichtungen aus Lieferungen:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Innerhalb
eines
Jahres
1.000 1.171
Zwischen
einem
und
fünf
Jahren
0 0
1.000 1.171

6 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECH-NUNG

6.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2014 2013
TEUR TEUR
Bier
abzüglich
Biersteuer
13.719 13.047
alkoholfreie
Getränke
3.976 3.846
Sonstige
Erlöse
560 581
18.255 17.474

Unter den sonstigen Erlösen im Konzern werden im Wesentlichen Mieterlöse sowie Erlöse aus Anfallerzeugnissen des Brauereibetriebes erfasst.

2014 2013
TEUR TEUR
Inland 16.620 16.221
Ausland 1.635 1.253
18.255 17.474

Nach geografisch bestimmten Märkten verteilen sich die Umsatzerlöse wie folgt:

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt in einer Geschäftseinheit mit einem Betätigungsfeld. Die primären Steuerungsgrößen, die der Vorstand zu Entscheidungen heranzieht, sind das Betriebsergebnis, der Getränkeausstoß und die Umsatzerlöse. Über die Ressourcenallokation in der Produktion wird basierend auf der gesamten Kapazität der Abfüllanlagen entschieden. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich durch die Tätigkeit als Getränkehersteller erwirtschaftet. Sie beinhalten Erlöse aus dem Verkauf von Bier (Eigenbier, Lohnbrau, Handelsware) sowie von AfG (Mineralwasser, Süßgetränke, Handelsware), die in Deutschland und im Ausland generiert werden. Da sämtliche Abfüllanlagen je nach Bedarf für das gesamte Getränkesortiment zum Einsatz kommen können, gibt es kein angemessenes Aufteilungskriterium, um die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen z. B. Kundengruppen oder Getränkearten zuzuordnen. Damit entfällt die Segmentberichterstattung, da das Unternehmen als ein Ein-Segment-Unternehmen geführt wird.

Eine besondere Abhängigkeit von wichtigen Großkunden ist nicht gegeben.

6.2 Sonstige betriebliche Erträge

2014
TEUR
2013
TEUR
Erträge
aus
Minderbezug
120 127
Erträge
aus
Zuschreibungen
von
finanziellen
Vermögenswerten 17 61
Erträge
aus
der
Auflösung
von
Rückstellungen
101 10
Erträge
aus
der
Auflösung
von
Wertberichtigungen
des
Umlaufvermögens
27 34
Erträge
aus
Wertänderungen
der
als
Finanzinvestitionen
gehaltenen
Immobilien
0 980
Mieterträge 42 40
Erträge
aus
dem
Zahlungseingang
von
abgeschriebenen
Forderungen
56 66
Buchgewinn
aus
Anlageabgängen
35 85
Periodenfremde
Erträge
85 12
Schadensersatzansprüche 270 8
Übrige
betriebliche
Erträge
225 186
978 1.609

Die Erträge aus Zuschreibungen von finanziellen Vermögenswerten erfassen ausschließlich die Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Ausleihungen.

Unter dem Posten "Übrige betriebliche Erträge" werden vor allem Erträge aus der kurzfristigen Überlassung von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen von Veranstaltungen, aperiodische Erträge sowie Erträge aus verschiedenen anderen Leistungen zusammengefasst.

Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um nachträglich vereinnahmte Erträge aus dem Jahr 2013.

6.3 Materialaufwand

2014
TEUR
2013
TEUR
Aufwendungen
für
Roh-,
Hilfs-
und
Betriebsstoffe
und
für
bezogene
Waren
4.392 4.313
Aufwendungen
für
bezogene
Leistungen
285
4.677
292
4.605

Die Position Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfasst die Aufwendungen für sämtliche Braustoffe, die Betriebsstoffe für die Energieversorgung, die Aufwendungen für Abfüllmaterialien, für den Bezug von fremden Waren sowie die Aufwendungen für die Herstellung von Süßgetränken.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten Lohnverarbeitungen von Dritten und Aufwendungen für die Anmietung von Absatzstätten.

6.4 Personalaufwand und Mitarbeiter

2014
TEUR
2013
TEUR
Löhne
und
Gehälter
6.349 6.135
Soziale
Abgaben
und
Aufwendungen
für
Altersversorgung
1.336 1.342
7.685 7.477

Der Arbeitgeberanteil zu der gesetzlichen Rentenversicherung betrug im Berichtsjahr TEUR 574 (Vorjahr: TEUR 556).

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar (Quartalsdurchschnitt):

2014 2013
Gewerbliche
Arbeitnehmer
98 96
Angestellte 43
141
45
141
Auszubildende 10 8
151 149

6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenwerte und auf Sachanlagen

2014
TEUR
2013
TEUR
Pl
anmä
ßige
Absc
hreibungen
1.474 1.479
1.474 1.479

6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

2014 2013
TEUR TEUR
Vertriebskosten 2.198 2.091
Wartung
und
Instandhaltung
853 868
Verwaltungskosten 689 721
Sonstige
Fremdleistungen
389 363
Abschreibungen
Warenforderungen
48 64
Betriebsstoffe
Fuhrpark
319 338
Mietaufwendungen
fürInventar
und
Geschäftsausstattung
115 122
Sonstige
Steuern
118 129
Übrige 44 94
4.773 4.790

6.7 Finanzergebnis

2014
TEUR
2013
TEUR
Erträge
aus
Ausleihungen
des
Finanz
anlagevermögens 30 35
Sonstige
Zinsen
und
ähnliche
Erträge
8 10
Abschreibungen
auf
Finanzanlagen
-57 -64
Zinsen
und
ähnliche
Aufwendungen
-356 -363
-375 -382

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen ausschließlich Kundenausleihungen. Die Zinsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 111 (Vorjahr: TEUR 139) sowie den Zinsaufwand aus der Aufzinsung des Gesellschafterdarlehens von TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 149).

6.8 Ertragsteuern

Für die Ermittlung der latenten Steueransprüche und -schulden werden die im Geschäftsjahr 2014 gültigen Steuersätze zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der latenten Steuern wird ein kombinierter Ertragsteuersatz für Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt. In Bezug auf die Gewerbeertragsteuer wurde ein gewichteter Hebesatz der Gemeinden für die beiden Produktionsstandorte in Bellheim und Pirmasens bestimmt. Der für die Bewertung der latenten Steuern zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich wie im Vorjahr auf 28,7 %.

Im Gewinn oder Verlust erfasste Steuern

2014 2013
TEUR TEUR
Laufende
Steuererträge
(-)/-aufwendungen
(+)
des
Geschäftsjahres
0 0
aus
Vorjahren
0 0
0 0
Latente
Steuererträge
(-)/-aufwendungen
(+)
aus
bilanziellen
Veränderungen
+124 +367
aus
Verlustvorträgen
-66 -208
+58 +169
Steueraufwand
(+)/-ertrag
(-)
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
+58 +169
Im
sonstigen
Ergebnis
erfasste
Steuern
2014 2013
TEUR TEUR
Laufende
Steuererträge
(-)/-aufwendungen
(+)
0 0
Latente
Steuererträge
(-)/-aufwendungen
(+)
Steueraufwand
(+)/-ertrag
(-)
im
Sonstigen
Ergebnis
-
35
-
10
-
35
-10
Verpflichtung
aus
der
Neubewertung
der
leistungsorientierten
-
35
-10

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 und das Vorjahr setzt sich wie folgt zusammen:

2014
TEUR
2013
TEUR
Jahresergebnis
vor
Ertragsteuern
173 287
Erwarteter
Steueraufwand
28,7
%
(Vorjahr:
Steuerertrag
28,7
%)
-50 -82
Auswirkungen
steuerlich
nicht
abziehbarer
Aufwendungen
5 17
Veränderungen
erfasster
abzugsfähiger
temporärer
Differenzen
-13 -104
Sonstige 0 0
-58 -169

Zum 31. Dezember 2014 bestehen innerhalb des Konzerns Verlustvorträge in Höhe von TEUR 0 für körperschaftsteuerliche Zwecke (Vorjahr TEUR 0), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt werden. Alle Verlustvorträge des Konzerns haben nach der aktuellen Steuergesetzgebung einen unbeschränkten Verlustvortragszeitraum.

Die PARK & Bellheimer-Gruppe hat keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge über den Betrag des passivischen Überhangs der sonstigen Steuerlatenzen hinaus gebildet.

Die latenten Steuern zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2013 haben sich aus den folgenden Bilanzpositionen abgeleitet:

Akt. Pas. Akt. Pas.
latente latente latente latente
Steuern Steuern Steuern Steuern
31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 26 20
Sachanlagen 685 569
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 672 672
Andere finanziellen Vermögenswerte 0 7
Vermögensgegenstände 0 3
Rückstellungen für Pensionen 86 50
Sonstige Rückstellungen 4 3
Sonstige Verbindlichkeiten 45 43
Derivative Finanzinstrumente 0 0
Steuerliche Verlustvorträge 987 921
1.118 1.387 1.021 1.267
-1.118 -1.387 -1.021 -1.267
-269 -246

Der Steueraufwand (-) bzw. Steuerertrag (+) aus latenten Steuern zum 31. Dezember 2014 ist dem laufenden Ergebnis (Jahresergebnis) sowie dem sonstigen Ergebnis wie folgt zuzuordnen:

Steuer-
aufwand (-) /
-ertrag (+)
laufendes
Ergebnis
TEUR
Steuer
aufwand (-) /
-ertrag (+)
sonstiges
Ergebnis
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte -6 0
Sachanlagen -116 0
Andere finanziellen Vermögenswerte -7 0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände 3 0
Rückstellungen für Pensionen 1 35
Sonstige Rückstellungen -1 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2 0
Steuerliche Verlustvorträge 66 0
Steueraufwand (-) / -ertrag (+) -58 35

Eine Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern wurde nur vorgenommen, sofern es sich um die gleiche Steuerart und um den gleichen Steuerschuldner handelt.

7 SONSTIGE ANGABEN

7.1 Beziehungen zu nahestehenden Personen

Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Verkäufe an und Käufe von sowie Dienstleistungen von bzw. für nahestehende Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen keinerlei Garantien. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2014 bestehen keine Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen.

Vergütungen der Personen in Schlüsselpositionen des Managements

Schlüsselpositionen des Managements betreffen ausschließlich den Vorstand. Herr Roald Pauli erhält als Mitglied des Vorstands von der PARK & Bellheimer AG insgesamt eine Vergütung in Höhe von TEUR 84 p.a. Bei der Vergütung handelt es sich ausschließlich um eine erfolgsunabhängige Vergütung. Im Geschäftsjahr 2014 wurden an den Vorstand Euro 84.000,-- vergütet.

Transaktionen mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen

Verträge mit dem Gesellschafter

Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter Herrn Roald Pauli in Höhe von EUR 3.300.000,-- wird mit 1 % verzinst. Hierfür sind im Geschäftsjahr 2014 Zinsen in Höhe von EUR 34.085,-- angefallen. Über den Gesamtbetrag nebst Zinsen von EUR 3.442.578,-- wurde von Herrn Pauli ein Nachrang bis zum 30. September 2020 gegenüber allen anderen Gläubigern erklärt.

Darüber hinaus gab es keine weiteren Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2014.

7.2 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr belaufen sich im PARK & Bellheimer-Konzern auf EUR 37.500,00 (Vorjahr: EUR 37.500,00).

7.3 Mitteilungen nach § 21 WpHG i.V.m. § 160 AktG

Der Gesellschaft wurden folgende Beteiligungen mitgeteilt:

"Herr Roald Pauli, Hockenheim, hat am 15. Juli 2010 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PARK & Bellheimer AG am 09. Juli 2010 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% überschritten hat und nun 81,29% beträgt."

"Frau Sabine Pauli, Hockenheim, hat am 26. Juni 2013 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Park & Bellheimer AG am 25. Juni 2013 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,29 % (das entspricht 314.311 Stimmrechten) betragen hat.

7.4 Honorare des Abschlussprüfers

Für das Geschäftsjahr 2014 wurde für den Abschlussprüfer und seine inländischen verbundenen Unternehmen ein Gesamthonorar von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 59) als Aufwand erfasst, welches sich wie folgt aufteilt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 59 59
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Summe 59 59

7.5 Befreiung einer Personenhandelsgesellschaft

Die PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, die eine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a (1) HGB ist und die in den Abschluss der PARK & Bellheimer-Konzern einbezogen wird, hat die Befreiungsoption in Bezug auf Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und Lageberichtes nach § 264b HGB in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

7.6 Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen zinsbedingte Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsrisiko

Der Park & Bellheimer Konzern hat ausschließlich längerfristige Darlehen mit festen Zinssätzen über die gesamte Darlehenslaufzeit aufgenommen. Damit ist der Konzern keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.

Währungsrisiko

Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.

Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.

Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und bestimmten derivativen Finanzinstrumenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Rohstoffpreisrisiko

Für das Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.

Zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

Fälligkeit
Geschäftsjahr zum
31.12.2013
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 2 Jahre
TEUR
2 bis 3 Jahre
TEUR
3 bis 4 Jahre
TEUR
4 bis 5 Jahre
TEUR
mehr als 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Finanzschulden 482 493 505 516 514 1.426 3.936
Zinsen auf Finanzschulden 117 102 86 71 53 84 513
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter
0 0 0 0 0 3.300 3.300
Zinsen auf Verbindlichkeiten
Gesellschafter
0 0 0 0 0 345 345
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
945 0 0 0 0 0 945
Sonstige Verbindlichkeiten 1.216 67 71 18 0 200 1.572
Zinsen auf so. Verbindlichkeiten 23 19 16 13 13 29 113
Fälligkeit
Geschäftsjahr zum
31.12.2014
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 2 Jahre
TEUR
2 bis 3 Jahre
TEUR
3 bis 4 Jahre
TEUR
4 bis 5 Jahre
TEUR
mehr als 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Finanzschulden 640 654 669 669 524 1.222 4.378
Zinsen auf Finanzschulden 119 100 81 62 45 47 454
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter
0 0 0 0 0 3.300 3.300
Zinsen auf Verbindlichkeiten
Gesellschafter
0 0 0 0 0 345 345
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
768 0 0 0 0 0 768
Sonstige Verbindlichkeiten 1.267 71 18 0 0 200 1.556
Zinsen auf so. Verbindlichkeiten 19 16 13 13 13 16 90

Kapitalsteuerung

Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.

Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, eine gute Eigenkapitalquote aufrechtzuerhalten. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.

Die langfristige Sicherung der Selbstfinanzierung basiert auf einer angemessenen Eigenkapitalausstattung. Zum 31. Dezember 2014 bzw. zum 31. Dezember 2013 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

7.7 Finanzinstrumente

Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2013 beziehungsweise zum 31. Dezember 2014.

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2013

Bewertung nach IAS 39
fortgeführte
Bewertungs Anschaffungs Verbindlichkeiten aus beizulegender
kategorie Buchwert kosten Zeitwert Finanzierungs-Leasing Zeitwert
nach IAS 39 31.12.2013 31.12.2013 31.12.2013 31.12.2013 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente
lar 2.833 2.833 2.833
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige For
derungen und Vermögenswerte lar 1.682 1.682 1.682
Andere finanzielle Vermögenswerte
Ausleihungen lar 1.173 1.173 1.173
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden flac 3.936 3.936 3.936
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter flac 2.348 2.348 2.348
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen flac 945 945 945
Sonstige Verbindlichkeiten flac 1.392 1.392 1.392
Derivative Finanzinstrumente fvtpl 0 0 0
Davon aggregiert nach Bewertungs
kategorien: 5.688 5.688
Forderungen und Kredite lar
(lar: Loans-and-Receivables)
Finanzielle Verbindlichkeiten, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden (fvtpl: Financial liabilities
at Fair Value Through Profit or Loss) fvtpl 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert werden flac 8.621 8.621
(flac: Financial liabilities Measured
at amortised Cost)

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2014

Bewertung nach IAS 39
fortgeführte
Bewertungs Anschaffungs Verbindlichkeiten aus beizulegender
kategorie Buchwert kosten Zeitwert Finanzierungs-Leasing Zeitwert
nach IAS 39 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente lar 1.609 1.609 1.609
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige For
derungen und Vermögenswerte lar 2.200 2.200 2.200
Andere finanzielle Vermögenswerte
Ausleihungen lar 1.144 1.144 1.144
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden flac 4.379 4.379 4.379
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter flac 2.506 2.506 2.506
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen flac 768 768 768
Sonstige Verbindlichkeiten flac 1.410 1.410 1.410
Derivative Finanzinstrumente fvtpl 0 0 0
Davon aggregiert nach Bewertungs
kategorien:
Forderungen und Kredite lar 4.953 4.953
(lar: Loans-and-Receivables)
Finanzielle Verbindlichkeiten, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden (fvtpl: Financial liabilities
at Fair Value Through Profit or Loss) fvtpl 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert werden flac 9.063 9.063
(flac: Financial liabilities Measured
at amortised Cost)

Beizulegender Zeitwert

Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Verbindlichkeiten entsprechen hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Instrumente ihrem Buchwert.

Für derivative Finanzinstrumente werden die Marktwerte mit Barwert- und Optionspreismodellen berechnet. Als Eingangsparameter für diese Modelle werden die am Bilanzstichtag festgestellten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zum 31. Dezember 2014 entsprachen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ihren beizulegenden Zeitwerten.

Der beizulegende Zeitwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wird, sofern verfügbar, auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt. In bestimmten Fällen wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung einer Bewertungsmethode ermittelt.

7.8 Organe der Gesellschaft

AUFSICHTSRAT:

DIPL.-KFM. MICHAEL KRANICH,

Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG

Kaufmann,

Managing Director der aeris CAPITAL AG, Pfäffikon (Schweiz)

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bei folgenden Gesellschaften:

  • ZetVisions AG, Heidelberg
  • Leonardo Venture GmbH & KGaA, Mannheim

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:

  • JK Wohnbau AG, München
  • VRMagic Holding AG, Mannheim

Vorsitzender des Beirats bei folgender Gesellschaft:

  • Epple Holding GmbH, Heidelberg

DIPL.-BETRIEBSWIRT ERIC SCHÄFFER,

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG

Geschäftsführender Gesellschafter der Oppacher Mineralquellen GmbH & Co. KG, Oppach

Geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH, Meißen

DR. BERNHARD MATHEIS

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens

Vorsitzender des Aufsichtsrates bei folgenden städtischen Gesellschaften:

  • Rheinberger Besitz GmbH, Pirmasens
  • Rheinberger Verwaltungs GmbH, Pirmasens
  • Stadtentwicklung Pirmasens GmbH, Pirmasens und deren Tochtergesellschaften.

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden privaten Gesellschaften:

  • Pfalzenergie GmbH, Kaiserslautern
  • Volksbank, Pirmasens
  • DRK Rettungsdienst GmbH Südpfalz, Landau

DR. FRITZ BRECHTEL,

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Landrat des Landkreises Germersheim, Rülzheim

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:

  • Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), Karlsruhe
  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Mannheim
  • Wohnbau Wörth, Wörth

Verwaltungsratvorsitzender bei folgender Gesellschaft:

  • Sparkasse Germersheim-Kandel, Kandel

Verwaltungsratmitglied bei folgenden Gesellschaften:

  • Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim
  • Pfälzische Pensionsanstalt, Bad Dürkheim

MICHAEL REICHLING, *)

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG Elektromeister Bruttogehalt TEUR 49 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 10

ANDREAS KURZ *)

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG Betriebsschlosser Bruttogehalt TEUR 40 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 8

*) Arbeitnehmervertreter

Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr betragen TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 38).

ROALD PAULI, Kaufmann Vorstand

7.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.

Pirmasens, den 31. März 2015

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der PARK & Bellheimer AG aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Freising-Weihenstephan, 18. Juni 2015

Landestreuhand Weihenstephan GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(A. Funken) (J. Welter)

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Die PARK & Bellheimer AG und ihre Tochtergesellschaften bilden eine Unternehmensgruppe, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken befasst. Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben, die zum Teil für die betrieblichen Zwecke der Produktion und des Vertriebs von Bier- und alkoholfreien Getränken genutzt, zum Teil aber auch nicht betriebsnotwendiges Vermögen darstellen und für Vermietungs- und Wertsteigerungszwecke verwendet werden.

Die PARK & Bellheimer AG ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sie hält 100 % der Kommanditanteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Des Weiteren ist sie zu 100 % an der Bellheimer Mineralquellen GmbH, der Badisch Mäxle Vertriebs GmbH und der PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH beteiligt. Letztere hält die Komplementäranteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG.

Der Vorstand der PARK & Bellheimer AG besteht derzeit aus einer Person, Herrn Roald Pauli. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Ziele und Strategie

Kernbestandteil unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment an Bieren, Biermisch- und alkoholfreien Getränken. Diese Basis bildet langfristig unsere Geschäftsgrundlage, die wir mit attraktiven Spezialitäten in der Zukunft weiter ausbauen möchten. Wir verfolgen damit das Ziel unsere Kunden mit einem breiten Sortiment an eigenen Produkten weitestgehend aus einer Hand zu bedienen.

Innerhalb der Sortimente liegen im Rahmen der Vertriebsstrategie ein besonderer Focus auf den Bereichen Weizenbiere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier wollen wir uns langfristig mit entsprechenden Zuwachsraten besser als unser Marktumfeld entwickeln. Für die Park & Bellheimer Gruppe streben wir langfristig ein organisches Umsatzwachstum mit eigenen Produkten von jährlich 2,5 % an.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat sich im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr spürbar verbessert. Das Bruttoinlandsprodukt ist im abgelaufenen Jahr 2014 um 1,5 % gestiegen nachdem es im Vorjahr mit einer Zuwachsrate von 0,1 % praktisch stagnierte. Die Zunahme des Bruttoinlandsproduktes resultierte aus einer stärkeren Auslandsnachfrage insbesondere nach Investitionsgütern sowie von deutlich stärkeren Impulsen des privaten Konsums. Der private Konsum entwickelt sich zusehends zu einem Wachstumstreiber der deutschen Wirtschaft. Hier schlagen sich die positiven Rahmbedingungen wie die geringe Arbeitslosigkeit, das hohe Beschäftigungsniveau in Deutschland sowie die niedrige Inflationsrate positiv nieder.

Der Arbeitsmarkt in Deutschland zeigte sich damit auch im abgelaufenen Jahr 2014 in einer robusten Verfassung. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich im Jahr 2014 um 0,9 % auf 42,6 Mio. Beschäftigte.

Der Gesamtbierabsatz in Deutschland hat sich im abgelaufenen Jahr 2014 stabilisiert. Mit rund 95,6 Mio. hl lag der Bierabsatz um 1,0 % über dem Vorjahresvergleichswert. Während die Inlandsnachfrage mit 0,4 % nur moderat gesteigert wurde lagen die Exportlieferungen mit 4,4 % deutlich über der Vorjahresmenge. Trotz der aufgehellten Absatzsituation im Jahr 2014 bleibt die Situation der Brauwirtschaft insgesamt angespannt, da die Inlandsnachfrage durch die klimatischen Verhältnisse im 1. Halbjahr 2014 sowie der Fußballweltmeisterschaft positiv beeinflusst wurde.

Bei den bestehenden hohen Produktionsüberkapazitäten in unserer Branche bestimmt der Absatz- und Preisdruck unverändert unser Marktsegment. Der damit einhergehende Preis- und Verdrängungswettbewerb beeinflusste auch im Jahr 2014 die Brauwirtschaft entsprechend.

Der Absatz an Mineralwasser und Mineralbrunnenerfrischungsgetränken lag im abgelaufenen Jahr 2014 um 1,4 % über der Vorjahresvergleichsmenge.

Erfreulicherweise hat sich im Berichtsjahr der Absatzanteil der Glasmehrwegverpackung um 0,3 Prozentpunkte auf 23,7 % erhöht, nachdem im Vorjahr sich dieses Gebindesegment stabilisieren konnte. Unverändert dominiert jedoch das PET-Einweggebinde mit einem Anteil von 46,8 % den Gesamtmarkt an alkoholfreien Getränken.

Geschäftsverlauf unserer Unternehmensgruppe

Im Geschäftsjahr 2014 konnten wir den Getränkeabsatz an eigenen Produkten mit einer Zuwachsrate von rund 6,5 % spürbar ausbauen. Von dieser positiven Absatzentwicklung profitierten alle unsere Kernmarken, insbesondere unsere Weißbiermarke Valentins sowie der Mineralwasserbereich unter der Marke "Bellaris". Dabei lag die Zuwachsrate unserer Marke "Bellaris" deutlich über der Wachstumsrate des Gesamtmarktes.

Die Umsatzerlöse konnten wir im Berichtsjahr 2014 um 4,5 % über den Vorjahresvergleichswert steigern. Durch die höheren Absatzanteile an eigenen alkoholfreien Getränken im Berichtsjahr verlief die Umsatzsteigerung etwas unterhalb der Absatzentwicklung.

Die Absatzentwicklung nach Kundenarten verlief im Geschäftsjahr 2014 differenziert. Der Absatzzuwachs im Berichtsjahr hat sich auf die Kundenarten Lebensmittelhandel und Exportlieferungen verteilt. Dagegen liegt der Getränkeabsatz im Bereich der Gastronomie auf dem Niveau des Vorjahres.

Konzernergebnis und Ergebnis je Aktie

Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
EBIT* 490 606
EBITDA** 2.021 2.149
Zinsergebnis -317 -319
Ergebnis
vor
Steuern
(EBT)
173 287
+/-
Steuern
-58 -169
Konzernjahresüberschuss 115 118
Anzahl
Aktien
5.000.000 5.000.000
Ergebnis
je
Aktie
EUR
0,02
EUR
0,02

* definiert als Ergebnis vor Ertragsteuern - Erträge aus Ausleihungen - Zinserträge + Zinsaufwendungen

** definiert als EBIT + Abschreibungen auf immaterielle, Sach- und Finanzanlagen

Ertragslage Konzern

Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
Umsatzerlöse 18.255 17.474
+/-
Bestandsveränderungen
-77 -61
+
Sonstige
betriebliche
Erträge
978 1.609
-
Materialaufwand
-4.677 -4.606
Rohergebnis 14.479 14.416
-
Planmäßige
Abschreibungen
-1.474 -1.479
-
Personalaufwand
und
sonstige
betriebliche
Aufwendungen
-12.458 -12.267
Betriebsergebnis 547 670
-
Finanzergebnis
-374 -383
Ergebnis
der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
173 287
+/-
Steuern
-58 -169
Unternehmensergebnis 115 118

Die Umsatzerlöse enthalten keine Verbrauchsteuern. Die im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr angefallene Biersteuer wird mit den Umsatzerlösen verrechnet. Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich mit eigenen Produkten im hochwertigen Markensegment erzielt. Diese konnten wir im Berichtsjahr um 4,5 % auf TEUR 18.255 steigern. Der Umsatz des Jahres 2014 wurde dabei überwiegend in unseren regionalen Kernabsatzgebieten erzielt. Der Auslandsanteil an den Umsatzerlösen lag im Berichtsjahr bei rund 9 %.

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Berichtsjahres umfassen im Wesentlichen Erträge aus gewährten Lieferrechten und Schadenserstattungen, Erträge aus Zuschreibungen zu finanziellen Vermögenswerten, periodenfremde Erträge sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die Materialaufwandsquote verringerte sich im Berichtsjahr um 0,8 Prozentpunkte auf 25,6 %.

Der Personalaufwand zusammen mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 12.458 wird im Berichtsjahr um TEUR 191 über dem Vorjahresvergleichwert ausgewiesen. Der darin enthaltene Personalaufwand von TEUR 7.685 liegt dabei um TEUR 208 über den Vorjahresaufwendungen.

Der Mehraufwand bei den Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 208 resultiert in erster Linie aus der vereinbarten Tariferhöhung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend die Vertriebskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung sowie Verwaltungskosten.

Vermögens- und Finanzlage Konzern

31.12.2014 31.12.2013
TEUR % TEUR %
Immaterielle
Vermögenswerte
708 3,5 574 3,0
Sachanlagen 9.713 48,3 8.455 43,7
Als
Finanzinvestitionen
gehaltene
Immobilien
2.342 11,6 2.342 12,1
Andere
finanzielle
Vermögenswerte
1.144 5,7 1.173 6,1
Summe
langfristiger
Vermögenswerte
13.907 69,1 12.544 64,9
Vorräte 2.225 11,1 2.212 11,4
Forderungen
und
sonstige
Vermögenswerte
2.383 11,8 1.771 9,1
Zahlungsmittel
und
Zahlungsmitteläquivalente
1.609 8,0 2.833 14,6
Summe
kurzfristiger
Vermögenswerte
6.217 30,9 6.816 35,1
Summe
Vermögenswerte
20.124 100,0 19.360 100,0
Eigenkapital 8.511 42,3 8.482 43,8
Langfristige
Schulden
7.400 36,8 6.855 35,4
Kurzfristige
Schulden
4.213 20,9 4.023 20,8
Summe
Eigenkapital
und
Schulden
20.124 100,0 19.360 100,0

Die Investitionen des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 3.346 (Vorjahr: TEUR 1.868) verteilen sich mit TEUR 194 (Vorjahr: TEUR 78) auf immaterielle Vermögenswerte, mit TEUR 2.678 (Vorjahr: TEUR 1.591) auf Sachanlagen und mit TEUR 474 (Vorjahr: TEUR 199) auf andere finanzielle Vermögenswerte. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bildete die Neuanschaffung von Lastkraftwagen und von Kühlanhänger für unseren Fuhrpark, die Erneuerung der Kälteerzeugung an unserem Produktionsstandort in Pirmasens, der Austausch der Flascheninspektionsmaschine sowie die Anschaffung von Emballagen. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen erhöhte sich im Berichtsjahr um 4,2 %-Punkte auf 69,1 %.

Die kurzfristigen Vermögensgegenstände verminderten sich entsprechend gegenüber dem Vorjahresvergleichsstichtag auf 30,9 % des Gesamtvermögens. Ursächlich hierfür ist in erster Linie ein niedrigerer Bestand an Zahlungsmittel bei höheren Forderungen und sonstigen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2014.

Das Konzerneigenkapital wird zum 31. Dezember 2014 mit TEUR 8.511 ausgewiesen. Durch die Verlängerung der Bilanzsumme verminderte sich die Eigenkapitalquote zum Berichtsstichtag um 1,5 %-Punkte auf 42,3 %.

Das Eigenkapital finanziert die langfristigen Vermögenswerte zu 61,2 % (Vorjahr: 67,6 %). Das Eigenkapital deckt zusammen mit den langfristigen Schulden die langfristigen Vermögenswerte zu 114,4 % (Vorjahr: 122,3 %).

Die Finanzlage der PARK & Bellheimer-Gruppe stellt sich anhand der Zahlungsströme aus der Zusammenfassung der Kapitalflussrechnung wie folgt dar:

Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
Cashflow
aus
laufender
Geschäftstätigkeit
1.257 893
Cashflow
aus
der
Investitionstätigkeit
-2.859 -1.193
Cashflow
aus
der
Finanzierungstätigkeit
378 -543
Zahlungswirksame
Veränderungen
des
Finanzmittelbestandes
-1.224 -843
Finanzmittelbestand
am
Anfang
der
Periode
2.833 3.676
Finanzmittelbestand
am
Ende
der
Periode
1.609 2.833

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -TEUR 2.859 wird nicht vollständig durch den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 1.257 und dem positiven Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 378 gedeckt. Dadurch verminderte sich der Finanzmittelbestand im Berichtsjahr um TEUR 1.224 auf TEUR 1.609 zum 31. Dezember 2014.

Der Finanzmittelbestand am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 1.609 setzt sich zusammen aus den Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.585 sowie dem Scheck- und Kassenbestand von TEUR 24.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Konzern zieht für die interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz und Ausstoß pro Mitarbeiter (ohne Auszubildende) heran.

Der Umsatz pro Mitarbeiter erhöhte sich im Berichtsjahr um 4,5 % auf TEUR 129,5. Der Ausstoß pro Mitarbeiter erhöhte sich um 8,5 % auf 1.857 hl pro Mitarbeiter.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Im Konzern standen im Geschäftsjahresdurchschnitt 141 (Vorjahr: 141) Mitarbeiter, davon drei Mitarbeiter bei der PARK & Bellheimer AG, in einem Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus befanden sich im Berichtsjahr 10 (Vorjahr: 8) Personen in einer Berufsausbildung.

Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt 21,3 Jahre. Die Mitarbeiterfluktuation ist dementsprechend als gering einzustufen.

Wir möchten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gezeigte Einsatzbereitschaft zur Bewältigung der Aufgaben in dem schwierigen Wettbewerbsumfeld unseren besonderen Dank aussprechen.

Unser Dank gilt auch unseren Arbeitnehmervertretungen für die Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und des Unternehmens.

Nachtragsbericht

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Ein guter Start ins neue Jahr stützt den positiven Konjunkturausblick für 2015. Prognosen zufolge soll im Jahr 2015 das Bruttoinlandsprodukt um rund 1,6 % zulegen. Wegen der robusten Verfassung des Arbeitsmarktes und gestiegener Reallöhnen wird der private Konsum eine wesentliche Konjunkturstütze darstellen. Wachstumstreiber im Jahr 2015 werden darüber hinaus die Exportlieferungen wegen der konjunkturellen Erholung der Eurozone sein.

Für das Jahr 2015 planen wir mit Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2,2 Mio. Euro.

Nach einem insgesamt erfolgreichen Jahr 2014 mit einer Zuwachsrate beim Umsatz von 4,5 % rechnen wir für das Gesamtjahr 2015 mit einem Umsatzzuwachs in Höhe von 1,5 bis 2 %. Diese Zuwachsrate soll in erster Linie aus den Bereichen alkoholfreie Getränke, Weizenbiere und Auslandlieferungen erzielt werden.

Wir rechnen aufgrund der prognostizierten höheren Umsatzerlöse mit einem verbesserten Jahresergebnis für das Jahr 2015.

Chancen- und Risikobericht

Die PARK & Bellheimer-Gruppe ist in der Herstellung von Bier und alkoholfreien Getränken tätig. Beide Produktkategorien werden nach wie vor mit einem veränderten Verbraucherverhalten konfrontiert. Risiken in der Geschäftsentwicklung sehen wir daher in der zunehmenden Nachfrage nach Produkten im unteren Preissegment, die zu Lasten der Entwicklung ertragsstarker Markenartikel gehen. Der Verlust an Wertschöpfung kann die Folge solcher Konsumverschiebungen sein. Aus den unverändert hohen Produktionsüberkapazitäten der Brauindustrie wird auch in der Zukunft unsere Branche einem starken Preis- und Verdrängungswettbewerb ausgesetzt bleiben.

Aus der Zusammenarbeit mit den von rückläufigen Umsätzen betroffenen Betrieben der Gastronomie können finanzielle Risiken aus der längerfristigen Anpachtung dieser Objekte entstehen. Um die Risiken in diesem Bereich zu reduzieren, werden nur in Ausnahmefällen Gastronomieobjekte durch die PARK & Bellheimer-Gruppe angepachtet.

Dem mit der Absatzsicherung verbundenen allgemeinen Investitionsrisiko aus der Vergabe von Darlehen beziehungsweise Gewährung sonstiger Finanzierungshilfen an die Gastronomie begegnen wir durch die sorgfältige Prüfung unserer Vertragspartner. Dennoch lassen sich Risiken in diesem Bereich nicht vollständig ausschließen; diese halten wir jedoch für vertretbar.

Im Bereich der Materialbeschaffung sind die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über mittelfristige Lieferkontrakte für das Geschäftsjahr 2015 weitestgehend gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wurde dadurch reduziert.

Die Geschäftsentwicklung der PARK & Bellheimer AG hängt wesentlich von der 100 %-igen Tochtergesellschaft, PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, ab.

Neben dem branchenbedingten Risiko bei der Beurteilung der zukünftigen Geschäftsentwicklung sehen wir für die kommenden beiden Jahre Potenzial für organisches Wachstum unseres Unternehmens.

Kernpfeiler unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens, die wir seit Jahren für unsere Marken im Bierbereich wie auch für unsere Marke im alkoholfreien Segment verfolgen. Die Bedeutung der Regionalität nimmt bei den Verbrauchern stetig zu. Hier spielen die Produktqualität sowie das Vertrauen der Verbraucher in die Herkunft der angebotenen Produkte eine zentrale Rolle.

Diese Anforderungen bilden wir im Unternehmen sowohl im Herstellungsprozess als auch in unserer Markenkommunikation authentisch ab. Bei der Herstellung unserer Produkte setzen wir höchste Qualitätsansprüche sowohl bei der Auswahl der Rohstoffe als auch im eigentlichen Verarbeitungsprozess um.

Bei der Umsetzung unserer Vertriebsstrategie legen wir einen besonderen Focus auf die Wachstumsbereiche Weizenbier, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier bauen wir die Distribution in unserem Kernabsatzgebiet systematisch aus. Dabei werden wir uns gezielt mit weiteren Getränkespezialitäten auch zukünftig von unserem Wettbewerbsumfeld differenzieren.

Als Komplettanbieter von hochwertigen Bieren, Bierspezialitäten sowie alkoholfreien Erfrischungsgetränken können wir unsere Kunden mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment aus einer Hand bedienen.

Wir sind daher überzeugt, dass sich auf Basis unserer Unternehmensstrategie unser Brauereiunternehmen in der angestammten Region "Pfalz" auch in der Zukunft positiv und erfolgreich entwickeln wird.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen, durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Demgegenüber werden keine derivative Finanzinstrumente im Bestand des Konzerns gehalten.

Zur Steuerung der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, beschließt die Unternehmensleitung bezogen auf die Risikoarten jeweils entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsrisiko

Der Konzern ist keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.

Währungsrisiko

Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.

Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Rohstoffpreisrisiko

Für das Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.

Aufgrund der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,8 Mio.) wird zum 31. Dezember 2014 kein Liquiditätsrisiko gesehen.

Kapitalsteuerung

Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.

Pirmasens, den 31. März 2015

Der Vorstand

Roald Pauli

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014

31.12.2014 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2013
Anhang EURO EURO Anhang EURO EURO
5.1. Immaterielle
Vermögenswerte
707.807 574.196 5.8.
5.8.
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
5.000.000
5.650.582
5.000.000
5.650.582
5.2. Sachanlagen 9.713.593 8.454.579 Cashflow
Hedge
Rücklage
0 0
5.3. Als
Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien
2.341.500 2.341.500 Gewinnrücklage
Kumulierte
Periodenergebnisse
der
Vorjahre
245.834
-2.500.715
331.837
-2.618.379
5.4. Andere
finanzielle
Vermögenswerte
1.144.179 1.173.417 Periodenergebnis
Eigenkapital
115.109
8.510.810
117.663
8.481.704
5.10. Rückstellungen
für
Pensionen
und
ähnliche
Verpflichtungen
552.350 409.945
Langfristige
Vermögenswerte
13.907.079 12.543.691 5.11. Sonstige
Rückstellungen
42.913 41.574
5.5. Vorräte 2.225.032 2.212.078 5.12. Finanzschulden 3.740.627 3.453.886
5.6. Sonstige
Forderungen
und
Vermögenswerte
2.383.037 1.770.897 5.16. Verbindlichkeiten
gegenüber
Gesellschafter
2.505.858 2.347.628
5.7. Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
1.608.702 2.833.178 5.15. Sonstige langfristige
Verbindlichkeiten
288.638 356.079
Kurzfristige
Vermögenswerte
6.216.771 6.816.153 6.8. Latente
Steuerschulden
269.460 246.078
Langfristige
Schulden
7.399.846 6.855.190
5.11. Sonstige
Rückstellungen
1.537.163 1.379.312
5.12. Finanzschulden 640.014 482.520
5.14. Verbindlichkeiten
aus
Lieferungen
und
Leistungen
768.215 945.431
5.13. Sonstige
Verbindlichkeiten
1.267.803 1.215.689
Kurzfristige
Schulden
4.213.195 4.022.951
Summe
Vermögenswerte
20.123.851 19.359.845 Summe
Eigenkapital und
Schulden
20.123.851 19.359.845

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Anhang 01.01.-31.12.2014
EURO
01.01.-31.12.2013
EURO
6.1 Umsatzerlöse 18.255.275 17.473.600
6.2 Sonstige betriebliche Erträge 977.653 1.548.341
Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
-77.479 -60.605
6.3 Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
4.392.092
284.828
4.313.383
292.325
6.4 Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
6.349.439
1.335.541
6.135.294
1.342.077
6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
1.473.642 1.478.739
6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.654.677 4.661.240
Sonstige Steuern 118.246 128.859
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern 546.984 670.024
6.7 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 30.455 34.521
6.7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.406 9.708
6.7 Abschreibungen auf Finanzanlagen 56.615 64.480
6.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 356.121 363.039
Ergebnis vor Ertragsteuern 173.109 286.734
Tatsächliche Ertragsteuern 0 0
6.8 Latente Steuern 58.000 169.071
Jahresüberschuss 115.109 117.663
Ergebnis je Aktie
- unverwässert und verwässert, bezogen auf den den Stammaktionären des
Mutterunternehmens zurechenbaren Periodengewinn
0,02 0,02
Sonstiges Ergebnis
Posten, die zukünftig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung -120.621 -34.200
Ertragsteuern, die auf Posten entfallen, welche nicht nachträglich
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
34.618 9.815
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern -86.003 -24.385
Gesamtergebnis 29.106 93.278

Konzern-Kapitalflussrechnung

für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

2014 2013
TEUR TEUR
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis nach Steuern 115 118
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 1.474 1.479
Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte 57 65
Wertänderungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 0 -980
Veränderung der langfristigen Rückstellungen 144 23
Veränderung der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (Gesellschafterdarlehen) 158 149
Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge / Aufwendungen aus latenten Steuern -63 169
Gewinn aus Anlagenabgängen -35 -85
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen 158 -169
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens -751 124
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.257 893
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 22 137
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.678 -1.591
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 18 0
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -194 -78
Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte -474 -199
Einzahlungen aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten 446 538
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.859 -1.193
Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzkrediten 925 5
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -482 -484
Auszahlungen aus der Tilgung von sonstigen Verbindlichkeiten -65 -64
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 378 -543
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -1.224 -843
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 2.833 3.676
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.609 2.833

Zusatzangaben:

Gezahlte Zinsen 194 148
Erhaltene Zinsen 10 42
Gezahlte Ertragsteuern 0 0

Der Finanzmittelbestand entspricht den Guthaben bei Kreditinstituten, dem Scheck- und Kassenbestand abzüglich kurzfristiger Kontokorrentverbindlichkeiten.

PARK & Bellheimer AG

Pirmasens

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2014

Anhang 5.8. 5.8. 5.9.
Gezeichnetes Kapital- Gewinn- kumuliertes Konzern
Kapital rücklage rücklage Konzerngesamt- eigenkapital
TEUR TEUR TEUR ergebnis
TEUR
TEUR
Stand 1. Januar 2013 5.000 5.650 356 -2.618 8.388
Jahresüberschuss 0 0 0 118 118
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 0 0 -24 0 -24
Stand 31. Dezember 2013 5.000 5.650 332 -2.500 8.482
Jahresüberschuss 0 0 0 115 115
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 0 0 -86 0 -86
Stand 31. Dezember 2014 5.000 5.650 246 -2.385 8.511

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

1 INFORMATION ZUM UNTERNEHMEN

Die PARK & Bellheimer AG ("die Gesellschaft") hat ihren Sitz in 66953 Pirmasens, Deutschland, Zweibrücker Straße 4; sie ist im Handelsregister von Zweibrücken unter HRB Nr. 21001 eingetragen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen befassen sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken (AfG). Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben.

Oberstes Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt, ist die PARK & Bellheimer AG.

Maßgeblicher Gesellschafter der PARK & Bellheimer AG ist aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 15. Juli 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Herr Roald Pauli mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 75 Prozent.

2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der PARK & Bellheimer AG zum 31. Dezember 2014 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die IFRS umfassen die International Financial Reporting Standards (IFRS) – vormals International Accounting Standards (IAS) – sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) – vormals Standing Interpretations Committee (SIC).

Abschlussstichtag der PARK & Bellheimer AG und aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Kalenderjahres.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es ist geplant, dass der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 nach Genehmigung des Aufsichtsrates auf der Sitzung vom 18. Juni 2015 zur Veröffentlichung freigegeben wird.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.

Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. Außerdem weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode aus, wenn er eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend angewendet oder Posten im Abschluss rückwirkend angepasst oder umgliedert.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der PARK & Bellheimer AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2014. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

  • Ø Die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),
  • Ø Eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
  • Ø Die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:

  • Ø Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten,
  • Ø Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren,
  • Ø Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Auf-

PARK & Bellheimer AG Anlage 1.6 / 3

wendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurden werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zum dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne herrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Ø Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens,
  • Ø Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen,
  • Ø Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen,
  • Ø Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung
  • Ø Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung,
  • Ø Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. –fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Ø Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte.

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

2.3.1 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Anschließend wird er bei der Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt.

Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallenden Finanzinstruments wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden gemäß IAS 39 entweder erfolgswirksam oder als Änderung des sonstigen Ergebnisses erfasst. Wenn die bedingte Gegenleistung nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fällt, wird sie in Übereinstimmung mit dem einschlägigen IFRS bewertet. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Abgeltung wird im Eigenkapital erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

2.3.2 Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert sein Vermögen und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen wenn:

  • Ø Die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb diese Zeitraums gehalten wird,
  • Ø der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • Ø die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • Ø Die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
  • Ø die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • Ø die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • Ø das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und – schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

2.3.3 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, und nicht-finanzielle Vermögenswerte, beispielsweise als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind unter 7.7 Finanzinstrumente aufgeführt.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall in dessen Rahmen den Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:

  • Ø Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder
  • Ø vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen andere Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jeden nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

  • Ø Stufe 1- in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
  • Ø Stufe 2 Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
  • Ø Stufe 3 Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Der Konzern legt die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende (beispielsweise bei als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilen und nicht börsennotierten, zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten) und nicht wiederkehrende (beispielsweise bei zur Ausschüttung gehaltenen Vermögenswerten aus aufgegebenen Geschäftsbereichen) Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest.

Externe Wertgutachter werden für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte, wie Immobilien und zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte, sowie wesentlicher Schulden, wie bedingter Gegenleistungen, hinzugezogen. Die Entscheidung, ob externe Wertgutachter beauftragt werden sollen, wird jährlich vom Vorstand getroffen, nachdem er dies mit dem Aufsichtsrat des Unternehmens besprochen und dessen Zustimmung eingeholt hat. Auswahlkriterien sind beispielsweise die Marktkenntnis, Reputation, Unabhängigkeit und die Einhaltung professioneller Standards.

2.3.4 Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer und Biersteuer bleiben unberücksichtigt.

Werbekostenzuschüsse werden nur dann als Vertriebsaufwand ausgewiesen, wenn die PARK & Bellheimer-Gruppe einen identifizierbaren, von den verkauften Produkten abgrenzbaren Vorteil für seine Zahlungen erhält und die PARK & Bellheimer-Gruppe den beizulegenden Wert der erhaltenen Leistungen verlässlich bestimmen kann. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird vermutet, dass die Zuwendungen an den Kunden eine Kürzung des Verkaufspreises darstellen und werden dann als Umsatzkürzung ausgewiesen. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.

Zinserträge

Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit den geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüssen, die über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).

Mieterträge

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden über die Laufzeit der Mietverhältnisse monatlich erfasst.

2.3.5 Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Wertansätzen und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Steueransprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung von abzugsfähigen temporären Differenzen und bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren durch Verrechnung mit passiven latenten Steuern oder zukünftigen positiven steuerlichen Einkommen ergeben, werden bilanziert. Bei der Verrechnung mit passiven Differenzen wird berücksichtigt, dass manche Verlustvorträge aufgrund des Konzeptes der Mindestbesteuerung nur beschränkt in der Zukunft verrechnet werden können. Für die Realisierung von aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen wird ein Planungshorizont von fünf Jahren zugrunde gelegt.

Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der latenten Steuern temporäre Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Zum Ansatz kommen die kombinierten Ertragsteuersätze, deren Gültigkeit für die Periode, in der sich die jeweiligen temporären Differenzen umkehren, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, welche für die einzelnen Gesellschaften zum Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst, mit Ausnahme folgender Fälle: Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Umsatzerlöse werden nach Abzug der Biersteuer erfasst.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Konzernbilanz unter sonstige Forderungen bzw. Schulden erfasst.

2.3.6 Sachanlagen

Sachanlagen, mit Ausnahme der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, werden gemäß IAS 16.30 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) bilanziert.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende geschätzte konzerneinheitliche wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude 30
bis
50
Jahre
Technische
Anlagen
und
Maschinen
10
bis
20
Jahre
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung
4
bis
10
Jahre

Vermögenswerte mit einem Anschaffungswert bis EUR 150,00, mit Ausnahme von Emballagen (Flaschen, Kästen, Fässern und Paletten) sowie von Absatzstättenausstattungen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsaufwand erfasst.

Die Abschreibung der Emballagen erfolgt im Wesentlichen planmäßig linear über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren, die Absatzstättenausstattung über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Bei Durchführung einer größeren Wartung werden die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Eine Sachanlage wird entweder beim Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wurde, erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können und für einen beträchtlichen Zeitraum erforderlich sind, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

Geleaste Sachanlagen, die aufgrund der Klassifikation des jeweiligen Leasingvertrages als Finanzleasingvertrag als wirtschaftliches Eigentum der Gesellschaft aktiviert werden, werden gemäß IAS 17 bilanziert und in den Folgeperioden gemäß planmäßiger Abschreibung über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere Mindestleasingperiode fortgeführt. Weitere Erläuterungen sind bei der Darstellung der Leasingverhältnisse gegeben.

2.3.7 Immaterielle Vermögenswerte

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich der kumulierten planmäßigen linearen Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Hierbei werden die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vor. Abschreibungsperiode und Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Soweit notwendig, werden Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) berücksichtigt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden unter dem Aufwandsposten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

Aktivierte Bierlieferungsrechte werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Software wird über einen Zeitraum von fünf bis neun Jahren, sonstige Rechte über eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschrieben.

2.3.8 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes

Zu jeden Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. des Konzerns unterzogen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags unter Anwendung der Regularien des IAS 36 auf der Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die eine angemesssene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.

Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten wird auf Basis von Markttransaktionen oder von geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern ermittelt. Ergibt die Überprüfung der Wertansätze, dass bilanzierte Wertminderungen in der Vergangenheit nicht mehr fortbestehen, so erfolgt eine Zuschreibung bis zu den Wertansätzen, die sich unter Verwendung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätten.

2.3.9 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestitionen gemäß IAS 40 gehaltenen Immobilien umfassen zwei Objekte, die zur Erzielung langfristiger Mieteinnahmen und der Unterstützung des Vertriebs dienen. Darüber hinaus werden eine Wohn- und eine ehemalige Brauereiimmobilie unter diesem Posten ausgewiesen, die als nicht betriebsnotwendiges Vermögen an konzernexterne Parteien vermietet oder zu Zwecken der Wertsteigerung gehalten werden.

Die Immobilien werden zum Abschlussstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert spiegelt die Marktbedingungen am Bilanzstichtag wider. Gewinne oder Verluste aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung erfasst.

Der Verkehrswert wird anhand sachverständiger Bewertungen von Vergleichspreisen und Marktdaten durch die PARK & Bellheimer AG ermittelt.

Für die Durchführung von Werthaltigkeitstests (Impairmenttests) werden die zusammengefassten Buchwerte für Grund, Boden und Gebäude den Verkehrswerten der Objekte gegenübergestellt.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen bei ihrer Veräußerung erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden im Jahr der Stilllegung oder der Veräußerung erfasst.

2.3.10 Leasingverhältnisse

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und fordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird in Übereinstimmung mit IAS 17 beurteilt.

Konzern als Leasingnehmer

Leasingverhältnisse werden als Finance Lease klassifiziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum des Gegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, unabhängig davon, ob auch das Eigentumsrecht übertragen wird.

Vermögenswerte aus einem Finance Lease werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder, wenn geringer, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen im Anlagevermögen aktiviert und planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Ebenfalls in Höhe des Barwerts der Mindestleasingzahlungen wird eine Verbindlichkeit passiviert. Leasingverbindlichkeiten werden unter "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" bzw. "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden vom Leasingnehmer als Kapitalrückzahlung und Finanzaufwand behandelt.

Verbleiben Risiken und Chancen im Wesentlichen beim Leasinggeber, so handelt es sich um ein Operating Lease-Verhältnis. Der Leasingnehmer bilanziert nicht das Leasingobjekt, sondern berücksichtigt lediglich die Leasingzahlungen als Aufwand. Alle zu leistenden Zahlungen werden grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst, es sei denn eine andere Systematik entspricht eher dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Leasingnehmer.

Konzern als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingvertrags entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses korrespondierend zu den Mieterträgen als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden.

2.3.11 Finanzinstrumente

Die Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten Buchwerten bewertet. Dem mit den Ausleihungen verbundenen Ausfallrisiko wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Ausleihung in voller Höhe einzuziehen. Ausleihungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Zum Abschlussstichtag lagen keine bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte vor. Die Option Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz "als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" einzustufen, wurde nicht in Anspruch genommen.

Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind, sind in der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" enthalten. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherungsinstrument eingestuft wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Finanzschulden werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Finanzschulden werden hierbei berücksichtigt und mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der zugrunde liegenden Schuld amortisiert. Die Fair Value Option wird bezüglich finanzieller Schulden nicht angewandt.

2.3.12 Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden unter Berücksichtigung niedrigerer Nettoveräußerungswerte mit ihren Herstellungskosten in Ansatz gebracht; diese enthalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die Gemeinkosten der produktionsbezogenen Kostenstellen.

Der Nettoveräußerungserlös ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

2.3.13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen qualifiziert und mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten werden unter anderem Pfandforderungen, Ansprüche aus Zinsabrechnungen, sowie Steuer- und Schadenserstattungsansprüche erfasst. Der Ansatz dieser Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch den Ansatz von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderung in voller Höhe einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

2.3.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel in der Bilanz umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung enthält neben dem Kassenbestand und den Bankguthaben auch die gegebenenfalls in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

2.3.15 Pensionsrückstellungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach IAS 19. Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Neubewertungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Nettozinsen (auf den Konzern nicht anwendbar), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in den Folgeperioden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:

  • Ø Dem Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder
  • Ø Dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt.

Die Nettozinsen werden durch die Anwendung des Abzinsungssatzes auf Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten folgende Bestandteile:

  • Ø Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand, sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder –kürzung)
  • Ø Nettozinsaufwand oder –ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert
  • Ø Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögens

Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer" aus. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert.

Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar.

2.3.16 Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Vermögensabfluss aus dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und sich zuverlässig ermitteln beziehungsweise schätzen lässt. In Bezug auf erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen erfolgt der Ansatz als Rückstellung unter Berücksichtigung der Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts. Ist die Wirkung des Zinseffektes wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.

2.3.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

2.3.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich aufgenommener Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten) werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst wird.

2.3.19 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.

Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Der beizulegende Zeitwert von Zinsswapkontrakten wird unter Bezugnahme auf die Marktwerte ähnlicher Instrumente ermittelt.

Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:

  • · als Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswertes oder einer bilanzierten Schuld oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung (außer Währungsrisiko) handelt, oder
  • · als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Schuld oder mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko oder dem Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Sicherungsbeziehungen.

2.4 Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Geänderte Standards und Interpretationen

Der Konzern hat im aktuellen Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten neuen bzw. geänderten Standards erstmalig angewandt.

Neue und überarbeitete Standards im Hinblick auf die Konsolidierung, gemeinsame Vereinbarungen, assoziierte Unternehmen und Anhangangaben

Im Mai 2011 wurde durch das IASB ein Paket von fünf Standards veröffentlicht:

  • · IFRS 10 Konzernabschlüsse,
  • · IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen,
  • · IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen,
  • · IAS 27 (2011) Einzelabschlüsse,
  • · IAS 28 (2011) Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Im Juni 2012 wurden Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht, um den Regelungsgehalt bestimmter Übergangsleitlinien zu deren Erstanwendung klarzustellen.

Die IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sehen eine verpflichtende Anwendung dieser Vorschriften für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Damit weichen die in der EU angewandten IFRS von den Vorschriften des IASB ab.

Die wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieser Standards werden nachfolgend dargestellt.

Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 10

IFRS 10 ersetzt die bisher geltenden Regelungen über Konzernabschlüsse in IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse und SIC-12 KonsolidierungZweckgesellschaften. Mit IFRS 10 schreibt das IASB den Beherrschungsansatz nunmehr als einheitliches Prinzip fest. Beherrschung liegt nach IFRS 10 dann vor, wenn die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • (a) Ein Unternehmen muss über das Beteiligungsunternehmen Macht ausüben können;
  • (b) es muss schwankenden Renditen aus seiner Beteiligung ausgesetzt sein und
  • (c) es muss die Renditen aufgrund seiner Macht der Höhe nach beeinflussen können.

Bisher wurde Beherrschung definiert als die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. IFRS 10 enthält zusätzliche Anwendungsleitlinien, die darlegen, wann ein Unternehmen die Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen ausüben kann. Die darin enthaltenen Leitlinien zur Frage, ob oder wann ein Unternehmen, das weniger als 50 % der Stimmrechte besitzt, trotzdem die Beherrschung ausüben kann, haben keine Relevanz für den Konzernabschluss der Gesellschaft.

Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 11

IFRS 11 ersetzt IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen sowie SIC-13 Gemeinschaftlich geführte EinheitenNicht-monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen. IFRS 11 regelt die Klassifizierung von gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung wird als eine vertragliche Übereinkunft definiert, bei der zwei oder mehr Parteien gemeinschaftliche Führung ausüben. In IFRS 11 wird nur noch in zwei Arten von gemeinsamen Vereinbarungen unterschieden – gemeinschaftliche Tätigkeit und Gemeinschaftsunternehmen. Die Klassifizierung einer gemeinsamen Vereinbarung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder als Gemeinschaftsunternehmen hängt von den Rechten und Pflichten ab, die den Parteien der Vereinbarung zuwachsen. Dabei sind die Struktur, die rechtliche Form der Vereinbarung, die von den Parteien der Vereinbarung festgelegten Vertragsbedingungen und gegebenenfalls sonstige relevante Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn zwei

oder mehr Unternehmen eine Vereinbarung treffen, bei der sie unmittelbar Rechte aus den Vermögenswerten und Pflichten aus den Verbindlichkeiten haben. Ein Gemeinschaftsunternehmen wird als eine gemeinsame Vereinbarung definiert, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Unternehmens, an dem sie beteiligt sind, haben. Der bisherige IAS 31 sah drei Typen von Gemeinschaftsunternehmen vor - gemeinschaftlich geführte Unternehmen, gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten und gemeinschaftlich geführte Vermögenswerte. Die Klassifizierung der Gemeinschaftsunternehmen nach IAS 31 basierte im Wesentlichen auf der rechtlichen Form der Vereinbarung (z.B. wurde ein Gemeinschaftsunternehmen, das in Form einer separaten rechtlichen Einheit geführt wird, als gemeinschaftlich geführtes Unternehmen bilanziert).

Die Bilanzierung von gemeinschaftlicher Tätigkeit und Gemeinschaftsunternehmen ist unterschiedlich. Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen sind unter Anwendung der Equity-Methode bilanziell zu erfassen (die Quotenkonsolidierung ist nicht mehr zulässig). Die Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten erfolgt dergestalt, dass jeder gemeinsame Betreiber seine Vermögenswerte (einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten), seine Verbindlichkeiten (einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich eingegangenen Verbindlichkeiten), seine Erlöse (einschließlich seines Anteils an den Erlösen aus dem Verkauf der Erzeugnisse oder Dienstleistungen der gemeinsamen Vereinbarung) und seine Aufwendungen (einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich entstandenen Aufwendungen) erfasst. Dabei sind diese Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erlöse und Aufwendungen in Übereinstimmung mit den für diese jeweils maßgeblichen IFRS zu bilanzieren.

Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 12

IFRS 12 bündelt die Anhangangaben zu Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und/oder nicht konsolidierten strukturierten Einheiten in einem Standard. Grundsätzlich hat IFRS 12 zu keinen weitgehenderen Angaben im Konzernabschluss der Gesellschaft geführt.

Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27

Die Änderungen an IFRS 10 definieren eine Investmentgesellschaft. Wenn ein Unternehmen die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllt, darf es seine Tochterunternehmen nicht konsolidieren, sondern muss seine Beteiligungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten.

Ein Unternehmen gilt als Investmentgesellschaft, wenn es die folgenden Merkmale erfüllt:

  • · Es erhält Kapital von einem oder mehreren Anlegern zu dem Zweck, für diese Anleger Investitionen vorzunehmen und zu steuern.
  • · Es verpflichtet sich gegenüber den Anlegern auf einen Geschäftszweck, der darin liegt, Investitionen nur mit dem Ziel der Kapitalvermehrung, der Erwirtschaftung von Investitionserträgen oder beidem vorzunehmen.
  • · Es bemisst und evaluiert die Leistung von im Wesentlichen allen seinen Investitionen auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts.

Die Folgeänderungen an IFRS 12 und IAS 27 beinhalten neue Angabepflichten für Investmentgesellschaften.

Der Vorstand sieht aus diesen Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da die Gesellschaft die Definition einer Investmentgesellschaft nicht erfüllt.

Auswirkungen aus der Anwendung der Änderung an IAS 32

Die Änderungen an IAS 32 klären bestehende Anwendungsprobleme im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden. Insbesondere stellen die Änderungen die Bedeutungen der Begriffe "gegenwärtiges durchsetzbares Recht zur Saldierung" und "gleichzeitige Realisation und Erfüllung" klar.

Der Vorstand erwartet aus der Anwendung dieser Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern keine finanziellen Vermögenswerte und Schulden aufweist, für die eine Saldierung zulässig ist.

Auswirkungen aus der Anwendung der Änderung an IAS 36

Die Änderungen stellen eine Korrektur von Angabevorschriften dar, die im Zusammenhang mit IFRS 13 umfassender als beabsichtigt geändert wurden. Dabei geht es um wertgeminderte Vermögenswerte, bei denen der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht. Derzeit ist der erzielbare Betrag unabhängig vom Vorliegen einer Wertminderung anzugeben. Die Korrektur grenzt die Angabevorschrift nunmehr auf tatsächliche Wertminderungsfälle ein, weitet die notwendigen Angaben in diesen Fällen jedoch weiter aus.

Der Vorstand geht davon aus, dass die Änderungen außer im Einzelfall möglicher zusätzlicher Angaben keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.

Auswirkungen aus der Anwendung der Änderung an IAS 39

Durch die Änderungen bleiben Derivate trotz einer Novation unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert. Unter einer Novation werden Sachverhalte verstanden, bei denen die ursprünglichen Vertragsparteien eines Derivats sich darüber einigen, dass ein Zentralkontrahent ihre ursprüngliche Gegenpartei ersetzen soll und somit der Zentralkontrahent jeweils die Gegenpartei bildet. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass die Einschaltung einer zentralen Gegenpartei infolge rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen vorgenommen wird. Zudem dürfen Änderungen der vertraglichen Regelungen nur solche Bereiche betreffen, die im Rahmen der Novation notwendig sind. Zielsetzung der Änderungen ist die Vermeidung von Auswirkungen auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen als Konsequenz der Ausbuchung des Derivats bei Umstellung des Vertrags auf eine zentrale Gegenpartei.

Der Vorstand geht nicht davon aus, dass die Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden, da bestehende Derivate im Konzern keinen gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen zur Umstellung auf eine zentrale Gegenpartei unterliegen.

2.5 Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden beziehungsweise von der Europäischen Union noch nicht anerkannt sind. Der Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Diese Standards und Interpretationen werden zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umgesetzt.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2010-2012)

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

Es werden folgende Änderungen umgesetzt:

  • · IFRS 2: Die Änderung beinhaltet eine Klarstellung der Definition von "Ausübungsbedingungen" (vesting conditions), indem separate Definitionen für "Leistungsbedingungen" (performance conditions) sowie "Dienstbedingungen" (service conditions) in Anhang A des Standards aufgenommen werden.
  • · IFRS 3: Die Änderung stellt klar, dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer bedingten Gegenleistung als eine Schuld oder als Eigenkapital basierend auf den Definitionen eines Eigenkapitalinstruments und einer finanziellen Verbindlichkeit in IAS 32 einzustufen ist. Darüber hinaus wird für sämtliche nicht als Eigenkapital eingestufte bedingte Gegenleistungen eine Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Buchung sämtlicher resultierender Effekt im Gewinn oder Verlust festgeschrieben.

  • · IFRS 8: Gemäß der Änderung des IFRS 8 müssen künftig die von der Geschäftsführung bei der Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente zugrunde gelegten Überlegungen offen gelegt werden. Darüber hinaus wird eine Überleitungsrechnung der Segmentvermögenswerte auf die entsprechenden Beträge in der Bilanz verpflichtend, sofern Angaben zu den Segmentvermögenswerten auch Teil der Finanzinformationen sind, die regelmäßig an die verantwortliche Unternehmensinstanz (chief operating decision maker) berichtet werden.

  • · IFRS 13: Durch eine Änderung der "Basis for Conclusions" des IFRS 13 wird klargestellt, dass der IASB mit den aus IFRS 13 resultierenden Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 nicht die Möglichkeit beseitigen wollte, bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten im Fall von Unwesentlichkeit auf eine Abzinsung zu verzichten.
  • · IAS 16/IAS 38:Die Änderung stellt klar, wie bei Anwendung des Neubewertungsmodells gemäß IAS 16.35 beziehungsweise IAS 38.80 die historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten als auch die kumulierten Abschreibungen zum Bewertungszeitpunkt zu ermitteln sind.
  • · IAS 24: Die Änderung erweitert die Definition der "nahestehenden Unternehmen und Personen" um Unternehmen, die selbst oder über eines ihrer Konzernunternehmen Leistungen des Managements in Schlüsselpositionen für das Berichtsunternehmen erbringen, ohne dass auf andere Weise eine Näheverhältnis im Sinne des IAS 24 zwischen den beiden Unternehmen besteht (sog "Management-Entities"). Für die für erbrachte Leistungen der "Management-Entity" beim berichtenden Unternehmen erfassten Aufwendungen werden gesonderte Angaben gemäß einem neu eingefügten Paragrafen 18A gefordert.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2011-2013)

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

Es werden folgende Änderungen umgesetzt:

  • · IFRS 1: Durch eine Änderung der "Basis for Conclusions" wird die Bedeutung von "Zeitpunkt des Inkrafttretens" (effective date) im Zusammenhang mit IFRS 1 klargestellt. Sofern von einem Standard im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS zwei veröffentlichte Versionen existieren, nämlich eine derzeit geltende und eine, erst künftig zwingend, jedoch bereits jetzt freiwillig frühzeitig anwendbare, soll es demnach IFRS-Erstanwendern freistehen, eine der beiden Versionen anzuwenden. Die gewählte Standardversion ist dann - vorbehaltlich abweichender Regelungen in IFRS 1 - jedoch zwingend auf sämtliche im Abschluss dargestellten Perioden anzuwenden.
  • · IFRS 3 Die Änderung formuliert die bestehende Ausnahme von Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) vom Anwendungsbereich des IFRS 3 neu. Damit wird zum einen klargestellt, dass die Ausnahme für sämtliche gemeinsame Tätigkeiten (Joint arrangements) im Sinne des IFRS 11 gilt, zum anderen wird klargestellt, dass sich die Ausnahme nur auf die Abschlüsse des Gemeinschaftsunternehmens oder der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst und nicht auf die Bilanzierung bei den an der gemeinsamen Tätigkeit beteiligten Parteien bezieht.
  • · IFRS 13: IFRS 13.48 gestattet es Unternehmen, die eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis ihres Nettomarktrisikos oder -ausfallrisikos steuert, den beizulegenden Zeitwert dieser Gruppe in Übereinstimmung damit zu ermitteln, wie Marktteilnehmer die Nettorisikoposition am Bewertungsstichtag bewerten würden (sog. portfolio exception). Durch die vorgeschlagene Änderung wird klargestellt, dass sich diese Ausnahme zur Bestimmung eines beizulegenden Zeitwerts auf sämtliche Verträge im Anwendungsbereich des IAS 39 oder des IFRS 9 bezieht, selbst wenn diese nicht die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit des

IAS 32 erfüllen (wie z. B. bestimmte Verträge zum Kauf und Verkauf nicht finanzieller Posten, die durch einen Ausgleich in bar oder anderen Finanzinstrumenten erfüllt werden können).

· IAS 40: Die Änderung stellt klar, dass der Anwendungsbereich des IAS 40 und des IFRS 3 unabhängig voneinander sind, d. h. sich in keinem Fall gegenseitig ausschließen. Insofern ist jede Anschaffung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf Basis der Kriterien des IFRS 3 daraufhin zu untersuchen, ob es sich um die Anschaffung eines einzelnen Vermögenswerts, einer Gruppe von Vermögenswerten oder einen Geschäftsbetrieb (business) im Anwendungsbereich des IFRS 3 handelt. Darüber hinaus sind die Kriterien des IAS 40.7ff. anzuwenden, um festzustellen, ob es sich um als Finanzinvestition gehaltene Immobilien oder um vom Eigentümer selbstgenutzte Immobilien handelt.

Änderung des IAS 19 zur Bilanzierung von Mitarbeiterbeiträgen im Rahmen leistungsorientierter Pensionszusagen

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

IAS 19 sieht vor, Arbeitnehmerbeiträge, die in den formalen Regelungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans festgelegt und an Arbeitsleistungen geknüpft sind, den Dienstzeiträumen als negative Leistungen zuzuordnen. Diese Vorgabe folgt grundsätzlich dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method), also der Projektion von (in diesem Fall negativen) Leistungen und deren Zuordnung auf die Erdienenszeiträume (project and prorate). Während es vor Inkrafttreten der aktuellen Fassung des IAS 19 gängige Praxis war, Arbeitnehmerbeiträge bei Einzahlung in der geleisteten Höhe in der Versorgungsverpflichtung zu berücksichtigen, kann es dadurch bei Anwendung der geltenden Fassung möglicherweise erforderlich sein, sehr komplexe Berechnungen vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der nunmehr veröffentlichten Anpassung ist es zulässig, an Arbeitsleistungen anknüpfende Arbeitnehmerbeiträge, die nicht an die Anzahl von Dienstjahren gekoppelt sind, weiterhin in der Periode zu erfassen, in der die korrespondierende Arbeitsleistung erbracht wird, ohne der beschriebenen Berechnungs- und Verteilungsmethode unter Anwendung der "projected unit credit method" zu folgen.

Änderung des IFRS 11 in Bezug auf den Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Die Änderung stellt klar, dass Erwerbe und Hinzuerwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb (business) im Sinne des IFRS 3 darstellen, nach den Prinzipien für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen des IFRS 3 und anderer anwendbarer IFRS zu bilanzieren sind, soweit diese nicht Konflikt mit Regelungen des IFRS 11 stehen. Allerdings werden bei Hinzuerwerb von Anteilen unter Beibehaltung gemeinsamer Kontrolle die bislang gehaltenen Anteile nicht neubewertet. Die Änderungen gelten nicht, sofern das Berichtsunternehmen und die daran beteiligten Parteien unter gemeinsamer Beherrschung (common control) des gleichen obersten beherrschenden Unternehmens stehen.

Änderungen an IAS 16 und IAS 38 zur Zulässigkeit umsatzbasierter Abschreibungsmethoden

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Die Änderung an IAS 16 stellt klar, dass eine Abschreibung von Sachanlagen auf Basis von Umsatzerlösen der durch sie hergestellten Güter nicht sachgerecht ist, da die Umsatzerlöse nicht nur vom Verbrauch des Vermögenswerts, sondern auch von weiteren Faktoren wie beispielsweise Absatzmenge, Preis oder Inflation abhängig sind. Grundsätzlich wird diese Klarstellung auch in IAS 38 für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer aufgenommen. Jedoch wird vom IASB in dieser Hinsicht zusätzlich eine widerlegbare Vermutung eingeführt. Demnach ist eine

umsatzabhängige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer in folgenden zwei Ausnahmefällen zulässig:

  • · Der "Wert" des Vermögenswerts lässt sich direkt durch den erwirtschafteten Umsatz ausdrücken oder
  • · Es kann nachgewiesen werden, dass zwischen den erzielten Umsatzerlösen und dem Werteverzehr des immateriellen Vermögenswerts eine starke Korrelation besteht.

Sowohl für Sachanlagen als auch für immaterielle Vermögenswerte wird weiterhin klargestellt, dass ein Rückgang der Absatzpreise von mit ihnen produzierten Gütern und Dienstleistungen ein Indiz für deren wirtschaftliche Veralterung und damit ein Hinweis auf einen Rückgang des wirtschaftlichen Nutzenpotenzials der für die Herstellung notwendigen Vermögenswerte sein kann.

Änderungen an IAS 16 und IAS 41 zur Bilanzierung produzierender Pflanzen (bearer plants)

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Die Änderung stellt klar, dass "produzierende Pflanzen" wie z. B. Weinstücke, Olivenbäume sowie Tee- oder Baumwollpflanzen bis zum Zeitpunkt ihrer Produktionsreife analog selbsterstellter Sachanlagen - zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und danach nach den Vorschriften des IAS 16 wahlweise mittels dem Anschaffungskostenoder dem Neubewertungsmodell zu bilanzieren sind. Eine Bilanzierung nach den Vorschriften des IAS 41 ist künftig nicht mehr zulässig. Die auf den produzierenden Pflanzen wachsenden Produkte werden weiterhin nach IAS 41 bilanziert.

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 zur Erfassung von Gewinn/Verlust bei Veräußerung an/Einbringung von Vermögenswerten in eigene assoziierte Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Die Änderungen beseitigen eine bislang bestehende Inkonsistenz zwischen den Regelungen des IFRS 10 und des IAS 28 in Bezug auf die Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. Einbringung in eigene assoziierte Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen. Hiernach ist zukünftig eine Gewinn- beziehungsweise Verlustrealisation beim Investor in voller Höhe immer dann vorzunehmen, wenn die Transaktion einen Geschäftsbetrieb (business) im Sinne des IFRS 3 betrifft. Ist dies nicht der Fall, sondern betrifft die Transaktion Vermögenswerte, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, ist lediglich der anteilige Erfolg (in Höhe des Anteils der anderen Investoren) zu erfassen.

Änderungen an IAS 27 zur Anwendung der Equity-Methode in IFRS-Einzelabschlüssen

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Durch die Änderungen können Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss künftig auch nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Neuer Standard (IFRS 14) zur Beibehaltungsmöglichkeit bilanzierter regulatorischer Abgrenzungsposten durch erstmalige IFRS-Anwender

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Mit IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten wird einem Unternehmen, das ein IFRS-Erstanwender ist, gestattet, mit einigen begrenzten Einschränkungen, regulatorische Abgrenzungsposten weiter zu bilanzieren, die es nach seinen vorher angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen im seinem Abschluss erfasst hat. Dies gilt sowohl im ersten IFRS-Abschluss als auch in den Folgeabschlüssen. Regulatorische Abgrenzungsposten und Veränderungen in ihnen müssen in der Darstellung der Finanzlage und in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis separat ausgewiesen werden.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2012-2014)

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Es werden folgende Änderungen umgesetzt:

· IFRS 5: Es wird klargestellt, dass eine direkte Umklassifizierung von "als zur Veräußerung gehalten" in "als zur Ausschüttung an Eigentümer vorgesehen", nicht zu einer Beendigung der diesbezüglichen Einstufungs-, Darstellungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 5 führt. Lediglich in den Fällen, in denen die Kriterien zur Klassifizierung als "zur Veräußerung verfügbar" oder "zur Ausschüttung an Eigentümer vorgesehen" nicht mehr erfüllt werden, ohne dass ein direkter Wechsel zwischen den beiden Kategorien stattfindet, sind die Bewertungsregelungen des IFRS 5.27-29 anzuwenden, die nunmehr auch explizit für zuvor als "zur Ausschüttung an Eigentümer eingestufte Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gelten.

  • · IFRS 7: Es werden zwei Änderungen vorgenommen:
  • Servicing-Vereinbarungen: Es wird klargestellt, dass Servicing-Vereinbarungen (Inkasso, Mahnwesen etc.), bei denen das veräußernde Unternehmen noch einen Anteil an den Chancen oder Risiken aus der Performance der verkauften Forderungen behält, ein anhaltendes Engagement (continuing involvement) im Sinne der Angabevorschriften des IFRS 7 begründen. Die Vorschrift ist prospektiv, kann jedoch wahlweise retrospektiv angewendet werden. Dies gilt auch für erstmalige Anwender der IFRS gemäß IFRS 1.
  • Zwischenbericht: Es wird klargestellt, dass aus den Änderungen an IFRS 7 bzgl. Angaben zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden keine expliziten Angabepflichten für Zwischenberichte resultieren. Nichtsdestotrotz sind die zusätzlichen Angaben in verkürzten Zwischenberichten nach IAS 34 zu geben, wenn dies von IAS 34 gefordert wird (z. B. aufgrund der Regelung des IAS 34.15 ff., wonach alle notwendigen Erläuterungen von Ereignissen und Geschäftsvorfällen, die erheblich für das Verständnis der Veränderungen, die seit Ende des letzten Geschäftsjahres bei der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten sind, erforderlich sind).
  • · IAS 19: Es wird klargestellt, dass bei der Bestimmung des Zinssatzes, der zur Abzinsung leistungsorientierter Pensionsverpflichtungen herangezogen wird, die Tiefe des Marktes für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen bzw. - sofern für diese kein liquider Markt vorliegt - Staatsanleihen auf "Währungsbasis" (z. B. gesamte Eurozone) und nicht auf Landesbasis zu beurteilen ist.
  • · IAS 34: Die Änderung stellt, dass es sich bei Informationen "an anderer Stelle des Zwischenberichts" um Informationen handeln kann, die sich entweder direkt an anderer Stelle des Zwischenberichts oder in anderen Dokumenten, auf die im Zwischenbericht referenziert wird, befinden. Voraussetzung für Letzteres ist jedoch, dass die anderen Dokumente den Adressaten des Zwischenberichts zur gleichen Zeit und zu den gleichen Bedingungen zugänglich sind wie der Zwischenbericht selber.

Neuer Standard (IFRS 15) zur Umsatzrealisierung

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

Die neuen Regelungen und Definitionen zur Umsatzrealisierung ersetzen künftig sowohl die Inhalte des IAS 18, Umsatzerlöse, als auch des IAS 11, Fertigungsaufträge sowie zugehöriger Interpretationen.

Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.

Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Zur Ermittlung der zu realisierenden Umsatzerlöse sieht der neue Standard ein fünfstufiges Schema vor:

  • · Stufe 1: Identifizierung des Kundenvertrags
  • · Stufe 2: Identifizierung der im Kundenvertrag enthaltenen separaten Leistungsverpflichtungen
  • · Stufe 3: Bestimmung des Transaktionspreises
  • · Stufe 4: Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen
  • · Stufe 5: Realisierung von Umsatz in Höhe des zugeordneten anteiligen Transaktionspreises, sobald die vereinbarte Leistung erbracht wurde bzw. der Kunde die Verfügungsmacht darüber erlangt hat.

Der neue IFRS 15 beinhaltet auch zahlreiche Angabepflichten zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten von Umsatzerlösen sowie aus Kundenverträgen resultierenden Zahlungsströmen.

IFRS 9 "Finanzinstrumente"

Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

Eine frühere freiwillige Anwendung ist möglich, sofern alle Teile des neuen Standards gleichzeitig früher angewendet werden. Eine Ausnahme besteht für Unternehmen, die erste Teile des Standards bereits vor dem 1. Februar 2015 angewendet haben. Diese besitzen die Option, die einzelnen Teile des Standards in Phasen anzuwenden.

Die vollständige Fassung des IFRS 9 ersetzt im Wesentlichen die Vorschriften des IAS 39. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Kategorisierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Hier besteht lediglich zu Beginn das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Weiterhin gibt es jetzt ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste, das das Modell des IAS 39, das auf eingetretenen Verlusten basiert, ersetzt.

Für finanzielle Verbindlichkeiten hat sich die Kategorisierung und Bewertung grundsätzlich nicht geändert. Die einzige Ausnahme betrifft die Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, für die Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind.

IFRS 9 erleichtert die Vorschriften zur Messung der Hedge-Effektivität, in dem der quantitative Effektivitätstest grundsätzlich entfällt. Erforderlich ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Zudem muss das Sicherungsverhältnis dem entsprechen, das die Geschäftsführung tatsächlich für Zwecke des Risikomanagements nutzt. Eine zeitgleiche Dokumentation ist nach wie vor erforderlich, unterscheidet sich aber von der derzeit nach IAS 39 erstellten Dokumentation.

3 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden von der Unternehmensleitung Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Abschluss beeinflussen. Diese Ermessensentscheidungen werden bei den jeweiligen Bilanzpositionen erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen waren im Geschäftsjahr 2014 nicht zu treffen.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden von der Unternehmensleitung Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet, die sich auf Ausweis und Höhe der Bilanzierung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie der Angabe von Eventualforderungen und -schulden ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Marktbewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die Annahmen bezüglich der Werthaltigkeit des Sachanlagevermögens sowie die Bewertung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Die Art des Vermögenswertes und der Schulden, deren Buchwerte am Bilanzstichtag sowie die getroffenen Schätzungen sind aus den Angaben in den jeweiligen Erläuterungen in diesem Anhang ersichtlich.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

4 KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den vorliegenden Konzernabschluss werden neben der PARK & Bellheimer AG alle Unternehmen einbezogen, die die PARK & Bellheimer AG direkt oder indirekt beherrscht.

Auf dieser Grundlage wurden neben dem Konzernmutterunternehmen die folgenden Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital
für Konsolidierungs
zeitraum in %
PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, Pirmasens 100,00
PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH, Pirmasens 100,00
Bellheimer Mineralquellen GmbH, Bellheim 100,00
Badisch Mäxle Vertriebs GmbH 100,00

Über das Vermögen nachfolgender Tochtergesellschaft wurde in der Vergangenheit das Insolvenzverfahren eröffnet. Wegen erheblicher und andauernder Beschränkung der Rechte der Muttergesellschaft wird diese Gesellschaft bereits seit Beginn des ersten Konzerngeschäftsjahres der PARK & Bellheimer AG (1. Januar 2007) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Name und Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital
in %
Bellheimer Privatbrauerei K. Silbernagel AG i.I., Bellheim 100,00

Gegenüber dem Vorjahr hat sich hinsichtlich der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften keine eine Veränderung ergeben.

5 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

5.1 Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Software Bierlieferungs Summe
und
sonstige
Rechte
TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
am
1.1.2013
438 2.330 2.768
Zugänge 6 72 78
Abgänge 0 0 0
Anschaffungskosten
am
31.12.2013
444 2.402 2.846
Zugänge 6 188 194
Abgänge 17 0 17
Anschaffungskosten
am
31.12.2014
433 2.590 3.023
Abschreibungen
am
1.1.2013
291 1.908 2.199
Abschreibungen
Geschäftsjahr
2013
64 9 73
Abgänge 0 0 0
Abschreibungen
am
31.12.2013
355 1.917 2.272
Abschreibungen
Geschäftsjahr
2014
40 14 54
Abgänge 11 0 11
Abschreibungen
am
31.12.2014
384 1.931 2.315
Buchwerte
am
31.12.2013
89 485 574
Buchwerte
am
31.12.2014
49 659 708

Zum Bilanzstichtag bestanden ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.

Die Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" enthalten.

5.2 Sachanlagen

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten am 1.1.2013 19.273 17.247 27.223 16 63.759
Zugänge 0 496 849 246 1.591
Abgänge 0 0 258 0 258
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Anschaffungskosten am 31.12.2013 19.273 17.743 27.814 262 65.092
Zugänge 11 430 2.226 11 2.678
Abgänge 0 0 15 0 15
Umbuchungen 0 62 0 -62 0
Anschaffungskosten am 31.12.2014 19.284 18.235 30.025 211 67.755
Abschreibungen am 1.1.2013 17.891 16.143 21.403 0 55.437
Abschreibungen Geschäftsjahr 2013 90 100 1.216 0 1.406
Abgänge 0 0 206 0 206
Abschreibungen am 31.12.2013 17.981 16.243 22.413 0 56.637
Abschreibungen Geschäftsjahr 2014 124 114 1.182 0 1.420
Abgänge 0 0 15 0 15
Abschreibungen am 31.12.2014 18.105 16.357 23.580 0 58.042
Buchwerte am 31.12.2013 1.292 1.500 5.401 262 8.455
Buchwerte am 31.12.2014 1.179 1.878 6.445 211 9.713

Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb von Sachanlagen.

Die Abschreibungen der Sachanlagen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" enthalten.

5.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Stand
1.
Januar
2.342 1.362
Nettogewinn
aus
der
Anpassung
auf
den
beizulegenden
Zeitwert
0 980
Stand
31. Dezember
2.342 2.342

Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich wie im Vorjahr um:

  • eine stillgelegte Betriebsstätte in Zweibrücken mit einer Grundstücksfläche von 33.685 qm,
  • eine vermietete Brauereigaststätte mit einer Grundstücksfläche von 1.710 qm,
  • zwei Wohnhäuser, davon ein Wohnhaus mit Gaststätte, mit einer Grundstücksfläche von zusammen 2.725 qm,
  • sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen von 16.604 qm.

Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag angesetzt. Dabei erfolgte die Bewertung zu den Stichtagen 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2013 zum Zeitwert auf der Grundlage eigener Berechnungen.

Die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts im vorangegangenen Geschäftsjahr betrifft die stillgelegte Betriebsstätte in Zweibrücken sowie eine vermietete Brauereigaststätte. Ausschlaggebend für die Anpassung im Vorjahr waren die deutlich höheren Mieteinnahmen, die sich auf den Ertragswert positiv ausgewirkt haben.

Die Bestimmung der Zeitwerte der Mietwohngrundstücke, der vermieteten Brauereigaststätte sowie der vermietete Teilbereich des ehemaligen Betriebsgeländes In Zweibrücken zu den jeweiligen Bilanzstichtagen erfolgte anhand des Ertragswertverfahrens, indem mittels vertraglich vereinbarter Mieten, am Standort erzielbarer Marktmieten, der Schätzung der Restnutzungsdauer der Immobilien und unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten Marktzinssatzes eine Abzinsung der zukünftig zu erzielenden Mieteinnahmen aus den bewerteten Immobilien auf den Bilanzstichtag zur Bestimmung des Ertragswerts vorgenommen wurde. Dabei erfolgte die Bestimmung der Bewertungsparameter weitestgehend auf beobachtbaren und vergleichbaren Marktdaten.

Der Berechnung wurde wie im Vorjahr ein Zinssatz zwischen 6,0 % und 6,5 % zugrunde gelegt.

Der zum 31. Dezember 2014 bilanzierte, nicht bebauter Teil der ehemaligen Betriebsstätte in Zweibrücken wurde mit 35 % des Bodenrichtwertes für voll erschlossenes Bauerwartungsland angesetzt.

In den verwandten Parametern (z. B. Mieterträge und Diskontierungszinssätze) sind Ermessensspielräume enthalten, die bei anderer Einschätzung zu abweichenden beizulegenden Zeitwerten führen können.

Die aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erzielten Erträge und Aufwendungen stellen sich für die Geschäftsjahre 2014 und 2013 wie folgt dar:

2014
TEUR
2013
TEUR
Mieteinnahmen 187 129
Betriebliche
Aufwendungen
(inklusive
Instand
haltungskosten), die
den
als
Finanzinvestitionen
gehaltenen
Immobilien
direkt
zugerechnet
werden
können, mit
denen
im
Geschäftsjahr
Mieteinnahmen
erzielt
wurden
43 53
144 76

Zum Geschäftsjahresende bestehen auf mehreren Immobilien Grundschulden in Höhe des valutierenden Darlehensbetrages von TEUR 1.640 (Vorjahr: TEUR 1.823), zu denen unter anderen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die mit einem Marktwert von TEUR 450 (Vorjahr: TEUR 450) zum Bilanzstichtag bewertet wurden, zählen.

Nachfolgend sind Einzelheiten und Angaben zu den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien des Konzerns zum 31. Dezember 2014 dargestellt.

Beizulegender
Zeitwert zum
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 31.12.20 14
TEUR TEUR TEUR TEUR
Gewerbliche Immobilien in
Deutschland 0 2.342 0 2.342

5.4 Andere finanzielle Vermögenswerte

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Sonstige
Ausleihungen
1.144 1.173

Die sonstigen Ausleihungen betreffen überwiegend Finanzierungsleistungen für Absatzstätten. Diese haben eine Darlehenslaufzeit von drei bis zehn Jahren und werden im Durchschnitt mit einem Zins von 2,6 % (Vorjahr: 2,5 %) verzinst.

Die ausgewiesenen Ausleihungen zum Bilanzstichtag haben zu den ausgewiesenen Zeitpunkten folgende Überfälligkeiten:

zum Abschluss- davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemin
Bruttowert der abzgl. stichtag davon: zum dert und in den folgenden Zeitbändern überfällig:
Sonstigen Abschluss
Ausleihungen einzelwert- nicht wertge- stichtag weder über- über- über- über- über
vor Wert- berichtigte minderte wertgemindert fällig fällig fällig fällig fällig
berichtigungen Ausleihungen Ausleihungen noch überfällig 1 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 bis 180 Tage über 180 Tage
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2014 1.325 -277 1.048 1.032 0 1 1 1 13
31.12.2013 1.433 -428 1.005 995 2 0 0 0 8

Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Ausleihungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der Ausleihungen.

Insbesondere im Rahmen der Vergabe von Kundendarlehen hat das Unternehmen branchenübliche Sicherheiten in Form von Grundschulden, Sicherungsübereignungen und anderen Vermögenswerten erhalten. Darüber hinaus bestehen Eigentumsvorbehaltsklauseln. Weitere wesentliche, das Ausfallrisiko mindernde Vereinbarungen existieren nicht. Im Berichtsjahr hat die PARK & Bellheimer-Gruppe keine nennenswerten Sicherungsinventarien erworben.

Die Wertberichtigungen auf sonstige Ausleihungen haben sich wie folgt entwickelt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Stand
Wertberichtigungen
am
1. Januar
250 423
Zuführungen 58 65
Verbrauch -119 -177
Auflösungen -17 -61
Stand
Wertberichtigungen
am
31.
Dezember
172 250

Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Zuführungen
zu
Einzelwertberichtigungen
-58 -65
Summe
Aufwendungen
-58 -65
Zinserträge
Ausleihungen
30 35
Erträge
aus
Auflösungen
von
Wertberichtigungen
17 61
Erträge
aus
dem
Zahlungseingang
von
abgeschriebenen
Forderungen
56 66
Summe
der
Erträge
103 162
Nettogewinn
Ausleihungen
45 97

5.5 Vorräte

2014
TEUR
2013
TEUR
Roh-, Hilfs-
und
Betriebsstoffe
(bewertet
zu
Anschaffungskosten)
1.109 1.090
Unfertige
Erzeugnisse
(bewertet
zu
Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten)
340 429
Fertige
Erzeugnisse
(bewertet
zu
Anschaffungs
bzw. Herstellungskosten)
776 693
Summe
der
Vorräte
(bewertet
zu
Anshaffungs-
bzw.
Herstellungskosten) 2.225 2.212

Im Geschäftsjahr 2014 sowie im Vorjahr sind keine Wertminderungen auf Vorräte ergebniswirksam erfasst worden. Die zum Stichtag bilanzierten Vorräte wurden während des Geschäftsjahres an die VR-Bank Südpfalz sicherungsübereignet. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der übereigneten Vorräte, die als Sicherheiten für ein

Darlehen gestellt wurden, auf TEUR 1.061 (Vorjahr: TEUR 1.244). Der Buchwert der diesen Vorräten gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 886 (Vorjahr: TEUR 1.037).

5.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
1.445 1.241
Sonstige
Forderungen
und
Vermögenswerte
938 530
2.383 1.771

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten neben Forderungen aus Getränkelieferungen auch Miet- und Pachtforderungen.

Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. Dezember 2014 wie auch zum 31. Dezember 2013 in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wie folgt aufgegliedert:

zum Abschluss- davon: zum davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemin
Bruttowert der abzgl. stichtag Abschluss dert und in den folgenden Zeitbändern überfällig:
Forderungen einzelwert- nicht wertge- stichtag weder weniger zwischen zwischen zwischen mehr als
vor Wertbe- berichtigte minderte wertgemindert als 31 und 61 und 91 und 180 Tage
richtigung Forderungen Forderungen noch überfällig 30 Tage 60 Tagen 90 Tagen 180 Tagen
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2014 1.471 -188 1.283 922 269 41 41 10 0
31.12.2013 1.348 -165 1.183 806 353 8 0 16 0

Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Den wahrscheinlich eintretenden Forderungsausfällen wurde zum 31. Dezember 2014 mit Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 84 (31. Dezember 2013: TEUR 107) Rechnung getragen.

Während des Geschäftsjahres wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Globalabtretung an die VR-Bank Südpfalz als Sicherheit für ein Darlehen abgetreten. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der abgetretenen Forderungen auf TEUR 1.061 (Vorjahr: TEUR 1.244). Der Buchwert der diesen Forderungen gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 886 (Vorjahr: TEUR 1.037).

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Stand
Wertberichtigungen
am
1.
Januar
107 104
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
7
-13
-17
28
-9
-16
Stand
Wertberichtigungen
am
31. Dezember
84 107

Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Zuführungen
zu
Einzelwertberichtigungen
-7 -28
Summe
Aufwendungen
-7 -28
Erträge
aus
Auflösungen
von
Wertberichtigungen
17 16
Erträge
aus
dem
Zahlungseingang
von
abgeschriebenen
Forderungen
0 0
Summe
Erträge
17 16
Nettoverlust/-gewinn
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen
10 -12

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
vor Wert Wert vor Wert Wert
berichtigung berichtigung berichtigung berichtigung
Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern 543 430 519 430
Forderungen Ausgleichsbetrag Mindermengen 144 31 124 22
Vergütungsvorauszahlungen 119 0 14
Pfandforderungen Handelsware 95 0 85
Debitorische Kreditoren 25 0 33
Zinsforderungen auf Ausleihungen 24 10 32 9
Übrige 459 0 184
1.409 471 991 461

Bei den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten werden zum 31. Dezember 2014 Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 471 (31. Dezember 2013: TEUR 461) angesetzt. Diese werden direkt auf den jeweiligen Forderungskonten erfasst.

In den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind keine solchen enthalten, die überfällig und nicht wertberichtigt sind. Mit Ausnahme der Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern sind sämtliche sonstigen Forderungen und Vermögenswerte von TEUR 755 finanzielle Vermögenswerte (Vorjahr: TEUR 441).

Die Wertberichtigungen auf die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Stand
Wertberichtigungen
am
1.
Januar
461 483
Zuführungen 21 7
Verbrauch -1 -11
Auflösungen -10 -18
Stand
Wertberichtigungen
am
31. Dezember
471 461

5.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel bestehen überwiegend aus Guthaben bei Kreditinstituten.

5.8 Grundkapital und Kapitalrücklage

Das Grundkapital beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert EUR 5.000.000,00 und ist eingeteilt in 5.000.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), die voll eingezahlt wurden und auf den Inhaber lauten.

Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2014 von TEUR 5.651 hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.

Die Gewinnrücklage beinhaltet die gesetzliche Rücklage der PARK & Bellheimer AG.

Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres keine Dividende vorgeschlagen, beschlossen oder ausgeschüttet.

5.9 Gewinnrücklagen

2014 2013
TEUR TEUR
Gewinnrücklagen 246 332
Stand
zum
01.01.
332 356
Sonstiges
Ergebnis
nach
Ertragsteuern
aus
der
Neubewertung
der
leistungsorientierten
Verpflichtung
-86 -24
Stand
zum
31.
Dezember
246 332

5.10 Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren, nicht kumulierenden rückzahlbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Stammaktien, welche nach der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten in Stammaktien ausgegeben würden, geteilt. Da es bei der PARK & Bellheimer AG keine potenziellen Stammaktien gibt, ist das unverwässerte und verwässerte Ergebnis gleich.

Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

2014
TEUR
2013
TEUR
Den
Inhabern
von
Stammaktien
des
Mutterunternehmens
zuzurechnendes
Ergebnis
115 118
Stück
in
Tausend
Stück
in
Tausend
Gewichtete
durchschnittliche
Anzahl
an
Stammaktien
zur
Berechnung
des
unverwässerten
und
verwässerten
Ergebnisses
je
Aktie
5.000 5.000

In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen der Gesellschaft mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

5.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen enthalten die Zusagen für die betriebliche Altersversorgung ausgewählter anspruchsberechtigter Personen oder deren Hinterbliebener aufgrund einzelvertraglicher Versorgungszusagen. Die begünstigten Personen haben in der Regel Anspruch auf eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige Altersrente bei Erreichen des Ruhestandsalters von 65 Jahren. Sonstige Leistungen werden nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse nicht gewährt.

Die bis zum 31. August 2003 bestehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaften und -verpflichtungen wurden vom Pensions-Sicherungs-Verein aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft übernommen.

Damit verblieben im Konzern die Pensionsanwartschaften aktiver Mitarbeiter, die zum 31. August 2003 die Unverfallbarkeitsfristen noch nicht erfüllt hatten, sowie die ab dem 31. August 2003 entstehenden Pensionsanwartschaften aktiver Mitarbeiter, deren unverfallbare Anwartschaften bis zum 31. August 2003 vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen wurden.

Die aktuellste versicherungsmathematische Bewertung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wurde zum 31. Dezember 2014 von Herrn Dipl. Math. Fritz Renhard Zeuner durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, der dazugehörige Dienstzeitaufwand und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurden nach der Projected Unit Credit Method ermittelt.

Der Bewertung liegen die Generationstafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie nachfolgend dokumentierte Rechnungsparameter zu Grunde:

Angaben
in
%
2014 2013
Rechnungszinsfuß 2,20 3,50
Erwartete
Rentenentwicklung
1,50 1,50

Da es sich bei den Rentenzusagen durchweg um Festbetragszusagen handelt, wurden Anwartschaftssteigerungen bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen nicht berücksichtigt.

Im Gesamtergebnis sind hinsichtlich dieser leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:

Laufender
Dienstzeitaufwand
Nettozinsaufwand
-8
-14
-9
-14
In
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
erfasste
Komponente
der
leistungsorientierten
Kosten
-22 -23
Neubewertung
der
Nettoschuld
aus
dem
leistungsorientierten
Plan
Versicherungsmathematische
Gewinne
und
Verluste
aus
der
Änderung
der
demographischen
Annahmen
-22 2
Versicherungsmathematische
Gewinne
und
Verluste
aus
der
Änderung
der
finanziellen
Annahmen
-99 -36
Im
sonstigen
Ergebnis
erfasste
Komponenten
der
leistungsorientierten
Kosten
-121 -34
Summe -143 -57

Die Neubewertung der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan ist im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs), den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (Past Service Costs) sowie für die Zinskomponente im "Personalaufwand".

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Nettoschuld
aus
der
leistungsorientierten
Verpflichtung
552 409

Die Veränderung im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen des laufenden Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:

2014 2013
TEUR TEUR
Stand
am
1.
Januar
409 352
Dienstzeitaufwand 8 9
Zinsaufwand 14 14
Gewinne
(-)
und
Verluste
(+)
aus
der
Neubewertung:
Versicherungsmathematische
Gewinne
und
Verluste
aus
der
Änderung
der
demographischen
Annahmen
22 -2
Versicherungsmathematische
Gewinne
und
Verluste
aus
der
Änderung
der
finanziellen
Annahmen
99 36
Stand
am
31. Dezember
552 409

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesene Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.

31. Dezember
2014
31. Dezember 2013
Effekte
in
TEUR
Erhöhung Minderung Erhöhung Minderung
Rechnungszins
(0,5%
Veränderung) 48 -56 34 -40
Rentenentwicklung
(0,5%
Veränderung)
-38 34 -26 22

5.12 Sonstige Rückstellungen

Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 stellt sich wie folgt dar:

Stand am
01.01.2013
TEUR
Inanspruch-
nahme
TEUR
Zuführungen
TEUR
Auflösungen
TEUR
Stand am
31.12.2013
TEUR
41 0 1 0 42
41 0 1 0 42
1.204 1.204 1.157 0 1.157
191 98 5 0 98
110 106 80 4 80
27 0 2 0 29
7 0 0 0 7
9 3 8 6 8
1.379
1.589 1.411 1.253 10 1.421
Stand am
01.01.2014
Inanspruch- Auflösungen Stand am
31.12.2014
TEUR
42 0 0 0 42
42 0 0 0 42
1.431
0
71
29
7
8 7 0 1 0
1.379 1.242 1.502 101 1.538
1.580
1.548
TEUR
1.157
98
80
29
7
1.411
TEUR
1.057
98
80
0
0
1.252
nahme Zuführungen
TEUR
1.431
0
71
0
0
1.421
1.242
1.502
10
TEUR
100
0
0
0
0
101

Die Pfandrückstellungen beinhalten das zum Bilanzstichtag absehbare Risiko zukünftiger Zahlungen aus am Abschlussstichtag bestehenden Pfandverpflichtungen. Die Höhe der Rückstellungen wurde anhand von Absatzstatistiken für eigenes Mehrweggebinde entsprechend dem Pfandwert und den zugrunde liegenden Umlaufgeschwindigkeiten ermittelt. Der Rückstellungsverbrauch wird im Wesentlichen im nächsten Geschäftsjahr anfallen.

Die Rückstellung für Restrukturierung deckt überwiegend die Restzahlungen für Abfindungen aus einem Mitarbeiterabbau ab.

Die Rückstellung für Bodensanierung betrifft Kosten der Altlastenbeseitigung auf der ehemaligen Betriebstankstelle der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG.

5.13 Finanzschulden

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
davon
in
1
bis
5
Jahren
fällig
2.519 2.028
davon
nach
5
Jahren
fällig
1.222 1.426
Summe
langfristige
Finanzschulden
3.741 3.454
Summe
kurzfristige
Finanzschulden
640 482
Summe
Finanzschulden
4.381 3.936
Finanzierende Bank Bilanzierter Betrag
in TEUR
Tilgung p.a.
in TEUR
Effektiver Zinssatz Fälligkeit
31.12.2014 31.12.2013
VR - Bank Südpfalz
- Ratentilgungs-
darlehen
886 1.037 159 3,65% 30.09.2020
Sparkasse Südliche Weinstraße
- Ratentilgungs-
darlehen
1.640 1.823 Annuität 2,95% 31.12.2022
Mercedes Benz AG
- Ratentilgungs
1.555 776 Annuität 3,6%
darlehen
Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz
300 300 Endfällig 4,0% 31.03.2021

In den Finanzschulden sind folgende Bankdarlehen enthalten:

Im Berichtsjahr wurden Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen in Höhe von TEUR 925 aufgenommen. Die zum 31. Dezember 2013 bilanzierten Finanzschulden in Höhe von TEUR 3.936 wurden zusammen mit der Neuaufnahme im GJ2014 in Höhe von TEUR 925 im Berichtsjahr mit TEUR 482 planmäßig getilgt.

5.14 Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Kreditorische
Debitoren
555 476
Resturlaubsansprüche 176 181
Biersteuer 82 82
Überstunden-
und
Gleitzeitguthaben
65 70
Sonstige
Steuern
64 98
Aufsichtsratsvergütungen 38 38
Sonstiges 288 271
Kurzfristige
sonstige
Verbindlichkeiten
1.268 1.216
Summe
sonstige
Verbindlichkeiten
1.268 1.216

Mit Ausnahme der Steuerverpflichtungen sind sämtliche sonstige Verbindlichkeiten finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 1.022 (Vorjahr: TEUR 1.036).

5.15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfassen den offenen Verpflichtungsumfang aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

5.16 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Sonstige
langfristige
Verbindlichkeiten
289 356

Die langfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014 in Höhe von TEUR 289 bestehen mit TEUR 200 gegenüber Mitarbeitern und mit TEUR 89 aus Mietkaufverpflichtungen.

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes der Investitions- und Kreditbank Rheinland – Pfalz haben die Mitarbeiter dem Unternehmen ein Betrag von TEUR 200 bis zum 31. März 2021 zur Verfügung gestellt. Im Berichtsjahr wurden diese Verbindlichkeiten mit 5 % verzinst. Über den Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 200 bestehen Rangrücktrittvereinbarungen der Mitarbeiter gegenüber sämtlichen Gläubigern der Gesellschaft.

5.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
2.506 2.348

Im Rahmen des Management-Buy-Outs wurden Forderungen der Actris Brauereibetriebsveräußerungs AG (vormals: Eichbaum-Brauereien AG) in Höhe von TEUR 3.300 durch Herrn Roald Pauli erworben. Diese Forderung wird mit 1 % verzinst. Über den Forderungsbetrag von TEUR 3.300 nebst Zinsen bis zum 31. Dezember 2014 in Höhe von TEUR 142 wurde ein Rangrücktritt bis zum 30. September 2020 gegenüber sämtlichen Gläubigern der PARK & Bellheimer GmbH & Co. KG erklärt.

Aufgrund der Modifikation des Gesellschafterdarlehens wurde die Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifikation in Höhe von TEUR 1.899 eingebucht. Der beizulegende Zeitwert wurde durch Abzinsung des Darlehens unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6,74 % ermittelt. Der Differenzbetrag zwischen beizulegendem Zeitwert und ursprünglichem Buchwert in Höhe von TEUR 1.401 wurde gemäß IAS 1.109 in die Kapitalrücklage eingestellt. Im Berichtsjahr wurde die Verbindlichkeit mit TEUR 158 aufgezinst.

5.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualforderungen und verbindlichkeiten

Leasing

Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2014 keine Gegenstände des Anlagevermögens im Leasingbestand.

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen 3 und 5 Jahren und enthalten keine Verlängerungsoptionen.

Beim Operating-Leasing werden die Leasingraten in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

2014 2013
TEUR TEUR
Innerhalb
eines
Jahres
88 88
Zwischen
einem
und
fünf
Jahren
80 92
168 180

Im Geschäftsjahr 2014 sind Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 98) geleistet worden.

Verpflichtungen / Ansprüche aus Mietverträgen Konzern als Leasingnehmer und Leasinggeber

Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit unserer Branche bestehen finanzielle Verpflichtungen aus der Anpachtung von einer Gaststätte.

Das angepachtete Objekt wird an einen Betreiber vermietet und dient dem Vertriebsweg Gastronomie zur Absatzsicherung.

Zum Bilanzstichtag bestehen nachfolgend ausgewiesene Vertragsverpflichtungen / Ansprüche aus der Anpachtung des Gaststättenobjektes:

Mietauf-
wendungen
Miet-
erträge
Mietauf-
wendungen
Miet
erträge
2014 2013
TEUR TEUR TEUR TEUR
Innerhalb
eines
Jahres
16 16 21 21
Zwischen
einem
und
fünf
Jahren
0 0 5 5
16 16 26 26

Im Geschäftsjahr wurden Zahlungen aus Mietverhältnissen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 21) als Aufwand erfasst. Ferner hat der Konzern Zahlungen aus Untermietverhältnissen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 21) erfolgswirksam vereinnahmt.

Verpflichtungen aus Rohstoffkontrakten

Der Malz- und Hopfenbedarf des Brauereibetriebes wird über Lieferkontrakte gesichert.

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Vertragsverpflichtungen:

Vertragsverpflichtungen aus Lieferungen:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Innerhalb
eines
Jahres
1.000 1.171
Zwischen
einem
und
fünf
Jahren
0 0
1.000 1.171

6 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECH-NUNG

6.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2014 2013
TEUR TEUR
Bier
abzüglich
Biersteuer
13.719 13.047
alkoholfreie
Getränke
3.976 3.846
Sonstige
Erlöse
560 581
18.255 17.474

Unter den sonstigen Erlösen im Konzern werden im Wesentlichen Mieterlöse sowie Erlöse aus Anfallerzeugnissen des Brauereibetriebes erfasst.

2014 2013
TEUR TEUR
Inland 16.620 16.221
Ausland 1.635 1.253
18.255 17.474

Nach geografisch bestimmten Märkten verteilen sich die Umsatzerlöse wie folgt:

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt in einer Geschäftseinheit mit einem Betätigungsfeld. Die primären Steuerungsgrößen, die der Vorstand zu Entscheidungen heranzieht, sind das Betriebsergebnis, der Getränkeausstoß und die Umsatzerlöse. Über die Ressourcenallokation in der Produktion wird basierend auf der gesamten Kapazität der Abfüllanlagen entschieden. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich durch die Tätigkeit als Getränkehersteller erwirtschaftet. Sie beinhalten Erlöse aus dem Verkauf von Bier (Eigenbier, Lohnbrau, Handelsware) sowie von AfG (Mineralwasser, Süßgetränke, Handelsware), die in Deutschland und im Ausland generiert werden. Da sämtliche Abfüllanlagen je nach Bedarf für das gesamte Getränkesortiment zum Einsatz kommen können, gibt es kein angemessenes Aufteilungskriterium, um die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen z. B. Kundengruppen oder Getränkearten zuzuordnen. Damit entfällt die Segmentberichterstattung, da das Unternehmen als ein Ein-Segment-Unternehmen geführt wird.

Eine besondere Abhängigkeit von wichtigen Großkunden ist nicht gegeben.

6.2 Sonstige betriebliche Erträge

2014
TEUR
2013
TEUR
Erträge
aus
Minderbezug
120 127
Erträge
aus
Zuschreibungen
von
finanziellen
Vermögenswerten 17 61
Erträge
aus
der
Auflösung
von
Rückstellungen
101 10
Erträge
aus
der
Auflösung
von
Wertberichtigungen
des
Umlaufvermögens
27 34
Erträge
aus
Wertänderungen
der
als
Finanzinvestitionen
gehaltenen
Immobilien
0 980
Mieterträge 42 40
Erträge
aus
dem
Zahlungseingang
von
abgeschriebenen
Forderungen
56 66
Buchgewinn
aus
Anlageabgängen
35 85
Periodenfremde
Erträge
85 12
Schadensersatzansprüche 270 8
Übrige
betriebliche
Erträge
225 186
978 1.609

Die Erträge aus Zuschreibungen von finanziellen Vermögenswerten erfassen ausschließlich die Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Ausleihungen.

Unter dem Posten "Übrige betriebliche Erträge" werden vor allem Erträge aus der kurzfristigen Überlassung von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen von Veranstaltungen, aperiodische Erträge sowie Erträge aus verschiedenen anderen Leistungen zusammengefasst.

Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um nachträglich vereinnahmte Erträge aus dem Jahr 2013.

6.3 Materialaufwand

2014
TEUR
2013
TEUR
Aufwendungen
für
Roh-,
Hilfs-
und
Betriebsstoffe
und
für
bezogene
Waren
4.392 4.313
Aufwendungen
für
bezogene
Leistungen
285
4.677
292
4.605

Die Position Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfasst die Aufwendungen für sämtliche Braustoffe, die Betriebsstoffe für die Energieversorgung, die Aufwendungen für Abfüllmaterialien, für den Bezug von fremden Waren sowie die Aufwendungen für die Herstellung von Süßgetränken.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten Lohnverarbeitungen von Dritten und Aufwendungen für die Anmietung von Absatzstätten.

6.4 Personalaufwand und Mitarbeiter

2014
TEUR
2013
TEUR
Löhne
und
Gehälter
6.349 6.135
Soziale
Abgaben
und
Aufwendungen
für
Altersversorgung
1.336 1.342
7.685 7.477

Der Arbeitgeberanteil zu der gesetzlichen Rentenversicherung betrug im Berichtsjahr TEUR 574 (Vorjahr: TEUR 556).

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar (Quartalsdurchschnitt):

2014 2013
Gewerbliche
Arbeitnehmer
98 96
Angestellte 43
141
45
141
Auszubildende 10 8
151 149

6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenwerte und auf Sachanlagen

2014
TEUR
2013
TEUR
Pl
anmä
ßige
Absc
hreibungen
1.474 1.479
1.474 1.479

6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

2014 2013
TEUR TEUR
Vertriebskosten 2.198 2.091
Wartung
und
Instandhaltung
853 868
Verwaltungskosten 689 721
Sonstige
Fremdleistungen
389 363
Abschreibungen
Warenforderungen
48 64
Betriebsstoffe
Fuhrpark
319 338
Mietaufwendungen
fürInventar
und
Geschäftsausstattung
115 122
Sonstige
Steuern
118 129
Übrige 44 94
4.773 4.790

6.7 Finanzergebnis

2014
TEUR
2013
TEUR
Erträge
aus
Ausleihungen
des
Finanz
anlagevermögens 30 35
Sonstige
Zinsen
und
ähnliche
Erträge
8 10
Abschreibungen
auf
Finanzanlagen
-57 -64
Zinsen
und
ähnliche
Aufwendungen
-356 -363
-375 -382

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen ausschließlich Kundenausleihungen. Die Zinsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 111 (Vorjahr: TEUR 139) sowie den Zinsaufwand aus der Aufzinsung des Gesellschafterdarlehens von TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 149).

6.8 Ertragsteuern

Für die Ermittlung der latenten Steueransprüche und -schulden werden die im Geschäftsjahr 2014 gültigen Steuersätze zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der latenten Steuern wird ein kombinierter Ertragsteuersatz für Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt. In Bezug auf die Gewerbeertragsteuer wurde ein gewichteter Hebesatz der Gemeinden für die beiden Produktionsstandorte in Bellheim und Pirmasens bestimmt. Der für die Bewertung der latenten Steuern zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich wie im Vorjahr auf 28,7 %.

Im Gewinn oder Verlust erfasste Steuern

2014 2013
TEUR TEUR
Laufende
Steuererträge
(-)/-aufwendungen
(+)
des
Geschäftsjahres
0 0
aus
Vorjahren
0 0
0 0
Latente
Steuererträge
(-)/-aufwendungen
(+)
aus
bilanziellen
Veränderungen
+124 +367
aus
Verlustvorträgen
-66 -208
+58 +169
Steueraufwand
(+)/-ertrag
(-)
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
+58 +169
Im
sonstigen
Ergebnis
erfasste
Steuern
2014 2013
TEUR TEUR
Laufende
Steuererträge
(-)/-aufwendungen
(+)
0 0
Latente
Steuererträge
(-)/-aufwendungen
(+)
Steueraufwand
(+)/-ertrag
(-)
im
Sonstigen
Ergebnis
-
35
-
10
-
35
-10
Verpflichtung
aus
der
Neubewertung
der
leistungsorientierten
-
35
-10

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 und das Vorjahr setzt sich wie folgt zusammen:

2014
TEUR
2013
TEUR
Jahresergebnis
vor
Ertragsteuern
173 287
Erwarteter
Steueraufwand
28,7
%
(Vorjahr:
Steuerertrag
28,7
%)
-50 -82
Auswirkungen
steuerlich
nicht
abziehbarer
Aufwendungen
5 17
Veränderungen
erfasster
abzugsfähiger
temporärer
Differenzen
-13 -104
Sonstige 0 0
-58 -169

Zum 31. Dezember 2014 bestehen innerhalb des Konzerns Verlustvorträge in Höhe von TEUR 0 für körperschaftsteuerliche Zwecke (Vorjahr TEUR 0), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt werden. Alle Verlustvorträge des Konzerns haben nach der aktuellen Steuergesetzgebung einen unbeschränkten Verlustvortragszeitraum.

Die PARK & Bellheimer-Gruppe hat keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge über den Betrag des passivischen Überhangs der sonstigen Steuerlatenzen hinaus gebildet.

Die latenten Steuern zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2013 haben sich aus den folgenden Bilanzpositionen abgeleitet:

Akt. Pas. Akt. Pas.
latente latente latente latente
Steuern Steuern Steuern Steuern
31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 26 20
Sachanlagen 685 569
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 672 672
Andere finanziellen Vermögenswerte 0 7
Vermögensgegenstände 0 3
Rückstellungen für Pensionen 86 50
Sonstige Rückstellungen 4 3
Sonstige Verbindlichkeiten 45 43
Derivative Finanzinstrumente 0 0
Steuerliche Verlustvorträge 987 921
1.118 1.387 1.021 1.267
-1.118 -1.387 -1.021 -1.267
-269 -246

Der Steueraufwand (-) bzw. Steuerertrag (+) aus latenten Steuern zum 31. Dezember 2014 ist dem laufenden Ergebnis (Jahresergebnis) sowie dem sonstigen Ergebnis wie folgt zuzuordnen:

Steuer-
aufwand (-) /
-ertrag (+)
laufendes
Ergebnis
TEUR
Steuer
aufwand (-) /
-ertrag (+)
sonstiges
Ergebnis
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte -6 0
Sachanlagen -116 0
Andere finanziellen Vermögenswerte -7 0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände 3 0
Rückstellungen für Pensionen 1 35
Sonstige Rückstellungen -1 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2 0
Steuerliche Verlustvorträge 66 0
Steueraufwand (-) / -ertrag (+) -58 35

Eine Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern wurde nur vorgenommen, sofern es sich um die gleiche Steuerart und um den gleichen Steuerschuldner handelt.

7 SONSTIGE ANGABEN

7.1 Beziehungen zu nahestehenden Personen

Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Verkäufe an und Käufe von sowie Dienstleistungen von bzw. für nahestehende Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen keinerlei Garantien. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2014 bestehen keine Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen.

Vergütungen der Personen in Schlüsselpositionen des Managements

Schlüsselpositionen des Managements betreffen ausschließlich den Vorstand. Herr Roald Pauli erhält als Mitglied des Vorstands von der PARK & Bellheimer AG insgesamt eine Vergütung in Höhe von TEUR 84 p.a. Bei der Vergütung handelt es sich ausschließlich um eine erfolgsunabhängige Vergütung. Im Geschäftsjahr 2014 wurden an den Vorstand Euro 84.000,-- vergütet.

Transaktionen mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen

Verträge mit dem Gesellschafter

Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter Herrn Roald Pauli in Höhe von EUR 3.300.000,-- wird mit 1 % verzinst. Hierfür sind im Geschäftsjahr 2014 Zinsen in Höhe von EUR 34.085,-- angefallen. Über den Gesamtbetrag nebst Zinsen von EUR 3.442.578,-- wurde von Herrn Pauli ein Nachrang bis zum 30. September 2020 gegenüber allen anderen Gläubigern erklärt.

Darüber hinaus gab es keine weiteren Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2014.

7.2 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr belaufen sich im PARK & Bellheimer-Konzern auf EUR 37.500,00 (Vorjahr: EUR 37.500,00).

7.3 Mitteilungen nach § 21 WpHG i.V.m. § 160 AktG

Der Gesellschaft wurden folgende Beteiligungen mitgeteilt:

"Herr Roald Pauli, Hockenheim, hat am 15. Juli 2010 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PARK & Bellheimer AG am 09. Juli 2010 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% überschritten hat und nun 81,29% beträgt."

"Frau Sabine Pauli, Hockenheim, hat am 26. Juni 2013 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Park & Bellheimer AG am 25. Juni 2013 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,29 % (das entspricht 314.311 Stimmrechten) betragen hat.

7.4 Honorare des Abschlussprüfers

Für das Geschäftsjahr 2014 wurde für den Abschlussprüfer und seine inländischen verbundenen Unternehmen ein Gesamthonorar von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 59) als Aufwand erfasst, welches sich wie folgt aufteilt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 59 59
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Summe 59 59

7.5 Befreiung einer Personenhandelsgesellschaft

Die PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, die eine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a (1) HGB ist und die in den Abschluss der PARK & Bellheimer-Konzern einbezogen wird, hat die Befreiungsoption in Bezug auf Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und Lageberichtes nach § 264b HGB in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

7.6 Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen zinsbedingte Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsrisiko

Der Park & Bellheimer Konzern hat ausschließlich längerfristige Darlehen mit festen Zinssätzen über die gesamte Darlehenslaufzeit aufgenommen. Damit ist der Konzern keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.

Währungsrisiko

Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.

Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.

Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und bestimmten derivativen Finanzinstrumenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Rohstoffpreisrisiko

Für das Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.

Zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

Fälligkeit
Geschäftsjahr zum
31.12.2013
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 2 Jahre
TEUR
2 bis 3 Jahre
TEUR
3 bis 4 Jahre
TEUR
4 bis 5 Jahre
TEUR
mehr als 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Finanzschulden 482 493 505 516 514 1.426 3.936
Zinsen auf Finanzschulden 117 102 86 71 53 84 513
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter
0 0 0 0 0 3.300 3.300
Zinsen auf Verbindlichkeiten
Gesellschafter
0 0 0 0 0 345 345
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
945 0 0 0 0 0 945
Sonstige Verbindlichkeiten 1.216 67 71 18 0 200 1.572
Zinsen auf so. Verbindlichkeiten 23 19 16 13 13 29 113
Fälligkeit
Geschäftsjahr zum
31.12.2014
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 2 Jahre
TEUR
2 bis 3 Jahre
TEUR
3 bis 4 Jahre
TEUR
4 bis 5 Jahre
TEUR
mehr als 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Finanzschulden 640 654 669 669 524 1.222 4.378
Zinsen auf Finanzschulden 119 100 81 62 45 47 454
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter
0 0 0 0 0 3.300 3.300
Zinsen auf Verbindlichkeiten
Gesellschafter
0 0 0 0 0 345 345
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
768 0 0 0 0 0 768
Sonstige Verbindlichkeiten 1.267 71 18 0 0 200 1.556
Zinsen auf so. Verbindlichkeiten 19 16 13 13 13 16 90

Kapitalsteuerung

Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.

Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, eine gute Eigenkapitalquote aufrechtzuerhalten. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.

Die langfristige Sicherung der Selbstfinanzierung basiert auf einer angemessenen Eigenkapitalausstattung. Zum 31. Dezember 2014 bzw. zum 31. Dezember 2013 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

7.7 Finanzinstrumente

Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2013 beziehungsweise zum 31. Dezember 2014.

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2013

Bewertung nach IAS 39
fortgeführte
Bewertungs Anschaffungs Verbindlichkeiten aus beizulegender
kategorie Buchwert kosten Zeitwert Finanzierungs-Leasing Zeitwert
nach IAS 39 31.12.2013 31.12.2013 31.12.2013 31.12.2013 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente
lar 2.833 2.833 2.833
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige For
derungen und Vermögenswerte lar 1.682 1.682 1.682
Andere finanzielle Vermögenswerte
Ausleihungen lar 1.173 1.173 1.173
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden flac 3.936 3.936 3.936
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter flac 2.348 2.348 2.348
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen flac 945 945 945
Sonstige Verbindlichkeiten flac 1.392 1.392 1.392
Derivative Finanzinstrumente fvtpl 0 0 0
Davon aggregiert nach Bewertungs
kategorien: 5.688 5.688
Forderungen und Kredite lar
(lar: Loans-and-Receivables)
Finanzielle Verbindlichkeiten, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden (fvtpl: Financial liabilities
at Fair Value Through Profit or Loss) fvtpl 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert werden flac 8.621 8.621
(flac: Financial liabilities Measured
at amortised Cost)

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2014

Bewertung nach IAS 39
fortgeführte
Bewertungs Anschaffungs Verbindlichkeiten aus beizulegender
kategorie Buchwert kosten Zeitwert Finanzierungs-Leasing Zeitwert
nach IAS 39 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente lar 1.609 1.609 1.609
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige For
derungen und Vermögenswerte lar 2.200 2.200 2.200
Andere finanzielle Vermögenswerte
Ausleihungen lar 1.144 1.144 1.144
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden flac 4.379 4.379 4.379
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter flac 2.506 2.506 2.506
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen flac 768 768 768
Sonstige Verbindlichkeiten flac 1.410 1.410 1.410
Derivative Finanzinstrumente fvtpl 0 0 0
Davon aggregiert nach Bewertungs
kategorien:
Forderungen und Kredite lar 4.953 4.953
(lar: Loans-and-Receivables)
Finanzielle Verbindlichkeiten, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden (fvtpl: Financial liabilities
at Fair Value Through Profit or Loss) fvtpl 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert werden flac 9.063 9.063
(flac: Financial liabilities Measured
at amortised Cost)

Beizulegender Zeitwert

Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Verbindlichkeiten entsprechen hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Instrumente ihrem Buchwert.

Für derivative Finanzinstrumente werden die Marktwerte mit Barwert- und Optionspreismodellen berechnet. Als Eingangsparameter für diese Modelle werden die am Bilanzstichtag festgestellten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zum 31. Dezember 2014 entsprachen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ihren beizulegenden Zeitwerten.

Der beizulegende Zeitwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wird, sofern verfügbar, auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt. In bestimmten Fällen wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung einer Bewertungsmethode ermittelt.

7.8 Organe der Gesellschaft

AUFSICHTSRAT:

DIPL.-KFM. MICHAEL KRANICH,

Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG

Kaufmann,

Managing Director der aeris CAPITAL AG, Pfäffikon (Schweiz)

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bei folgenden Gesellschaften:

  • ZetVisions AG, Heidelberg
  • Leonardo Venture GmbH & KGaA, Mannheim

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:

  • JK Wohnbau AG, München
  • VRMagic Holding AG, Mannheim

Vorsitzender des Beirats bei folgender Gesellschaft:

  • Epple Holding GmbH, Heidelberg

DIPL.-BETRIEBSWIRT ERIC SCHÄFFER,

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG

Geschäftsführender Gesellschafter der Oppacher Mineralquellen GmbH & Co. KG, Oppach

Geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH, Meißen

DR. BERNHARD MATHEIS

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens

Vorsitzender des Aufsichtsrates bei folgenden städtischen Gesellschaften:

  • Rheinberger Besitz GmbH, Pirmasens
  • Rheinberger Verwaltungs GmbH, Pirmasens
  • Stadtentwicklung Pirmasens GmbH, Pirmasens und deren Tochtergesellschaften.

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden privaten Gesellschaften:

  • Pfalzenergie GmbH, Kaiserslautern
  • Volksbank, Pirmasens
  • DRK Rettungsdienst GmbH Südpfalz, Landau

DR. FRITZ BRECHTEL,

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Landrat des Landkreises Germersheim, Rülzheim

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:

  • Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), Karlsruhe
  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Mannheim
  • Wohnbau Wörth, Wörth

Verwaltungsratvorsitzender bei folgender Gesellschaft:

  • Sparkasse Germersheim-Kandel, Kandel

Verwaltungsratmitglied bei folgenden Gesellschaften:

  • Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim
  • Pfälzische Pensionsanstalt, Bad Dürkheim

MICHAEL REICHLING, *)

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG Elektromeister Bruttogehalt TEUR 49 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 10

ANDREAS KURZ *)

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG Betriebsschlosser Bruttogehalt TEUR 40 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 8

*) Arbeitnehmervertreter

Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr betragen TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 38).

ROALD PAULI, Kaufmann Vorstand

7.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.

Pirmasens, den 31. März 2015

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der PARK & Bellheimer AG aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Freising-Weihenstephan, 18. Juni 2015

Landestreuhand Weihenstephan GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(A. Funken) (J. Welter)

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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