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OVB Holding AG — Audit Report / Information 2020
Apr 23, 2021
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Audit Report / Information
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Publication
OVB Vermögensberatung AG
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht 2020
der OVB Vermögensberatung AG
Grundlagen der Gesellschaft
Geschäftsmodell der OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der europaweit tätigen und börsennotierten OVB Holding AG. Seit Gründung im Jahr 1970 steht die langfristige, themenübergreifende Finanzberatung privater Haushalte im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit.
Das Unternehmen bedient mit Produkten namhafter Produktpartner die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden, von der Existenzsicherung und der Absicherung von Sach- und Vermögenswerten bis zu Altersvorsorge und Vermögensauf- und -ausbau.
Produktpartner der OVB Vermögensberatung AG sind rund 30 namhafte und leistungsstarke Produktgeber – vorrangig aus den Bereichen Versicherungen, Banken und Investmentgesellschaften.
Die Basis der themenübergreifenden lebensbegleitenden Kundenberatung bildet ein umfassendes und bewährtes Konzept: Grundlage der Beratung ist die Aufnahme und Analyse der finanziellen Situation des Kunden. Insbesondere erfragt der Finanzvermittler die Wünsche und Ziele des Kunden und entwickelt daraus vor dem Hintergrund der persönlichen finanziellen Möglichkeiten eine individuell passende Lösung. OVB möchte ihre Kunden über viele Jahre begleiten. Um die Finanzplanung der Kunden immer wieder an die jeweils aktuellen Lebensumstände anzupassen, finden regelmäßige Servicegespräche statt. So entstehen für die Kunden bedarfsgerechte, auf die jeweilige Lebensphase zugeschnittene Absicherungs- und Vorsorgekonzepte. Die aktuelle COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen bei den persönlichen Beratungsgesprächen haben den Ausbau der notwendigen technischen Voraussetzungen für eine digital unterstützte Beratung beschleunigt. Dank gezielter Investitionen stehen komplette Lösungen für eine Videoberatung und einen digitalen Online-Geschäftsabschluss zur Verfügung.
Die Zahl der registrierten Finanzvermittler betrug zum Ende des Berichtsjahres 1.242 (Vorjahr: 1.295). Sie betreuen 609.432 Kunden (Vorjahr: 612.982 Kunden).
Steuerungssystem
Leitung und Überwachung der Gesellschaft
Der Vorstand der OVB Vermögensberatung AG führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher Verantwortung. Zum 31. Dezember 2020 bestand der Vorstand aus zwei Mitgliedern.
| Geschäftsverteilung Vorstandsressorts zum 31. Dezember 2020 | |
|---|---|
| Vertrieb sowie Partner und Produkte (CSO/CPO) | Finanzen und Verwaltung (CFO/COO) |
| --- | --- |
| Christian Höfel | Frank Burow |
Frank Burow wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in den Vorstand der Konzernmutter OVB Holding AG berufen und hat sein Vorstandsmandat zum 31. Dezember 2020 niedergelegt, um sich fortan auf seine Aufgaben auf Konzernebene zu konzentrieren. Ihm folgte in der Funktion des CFO und COO zum 1. Januar 2021 Harald Wild.
Dem Aufsichtsrat der OVB Vermögensberatung AG gehörten bis zum Ende des Berichtsjahres drei Mitglieder an: Mario Freis (Aufsichtsratsvorsitzender), Marlies Hirschberg-Tafel (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende) sowie Oskar Heitz. Herr Heitz hat sein Mandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 niedergelegt. Zu seinem Nachfolger wurde in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Januar 2021 Frank Burow gewählt.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands, überwacht und berät diesen bei der Leitung des Unternehmens und erörtert mit ihm regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung, Strategie und Risiken.
Unternehmenssteuerung
Die Unternehmenssteuerung gliedert sich in einen strategischen und einen operativen Teil. Im Bereich des strategischen Controllings verknüpft eine Mehrjahresplanung mit einem Zeithorizont von fünf Jahren die Unternehmensstrategie mit konkreten quantitativen und qualitativen Zielsetzungen.
Ein regelmäßiger Know-how-Austausch – sowohl mit dem gesamten Vertriebsteam als auch mit den Führungskräften – trägt zu einer vernetzten Steuerung der Finanzvermittler bei.
Das operative Controlling unterstützt die Steuerung des laufenden Geschäfts der OVB Vermögensberatung AG. Wesentliche finanzielle Ziel- und Steuerungsgrößen der Gesellschaft sind der Umsatz (Gesamtvertriebsleistung) und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).
Neben diesen monetären Kennzahlen dienen auch nichtfinanzielle Indikatoren wie die Anzahl der registrierten Finanzvermittler und die Zahl der Bestandskunden als Anhaltspunkte für den operativen Geschäftserfolg.
Ein monatliches Kostencontrolling, dessen Ergebnisse in die Investitions- und Finanzplanung der OVB Vermögensberatung AG einfließen, analysiert die Entwicklung der Ein- und Ausgabenseite.
Zielvorgaben des Vorstands bilden die Eckwerte der strategischen Mehrjahresplanung und der operativen Jahresplanung in Bezug auf Umsatz, Kosten und Ergebnis. Der Planungsprozess der Kostenstellenverantwortlichen erfährt Risikoanpassungen durch den Vorstand. Die OVB Vermögensberatung AG erstellt zum Halbjahr eine aktualisierte Hochrechnung für das Geschäftsjahr.
Ziele und Strategien
Die OVB Vermögensberatung AG möchte ihre Marktposition im deutschen Markt festigen und ausweiten, indem sie neue Kunden gewinnt und bestehende Kundenverbindungen zu einer noch umfassenderen Betreuung nutzt.
Die Gesellschaft bietet ihren Kunden eine systematische und themenübergreifende Finanzvermittlung an, die den Kunden durch alle Lebensabschnitte begleitet, um ihm so einen möglichst hohen und dauerhaften Nutzen bieten zu können. Das Unternehmen sieht sich für mögliche Risiken in Verbindung mit einer weitergehenden Regulierung des deutschen Finanzdienstleistungsmarktes gut aufgestellt. 50 Jahre Erfahrung im deutschen Markt, die Kompetenz der Vermittler sowie die solide finanzielle Ausstattung werden es nach Ansicht der OVB ermöglichen, mit gestiegenen regulatorische Anforderungen umzugehen.
Zudem hat die OVB Holding AG als Muttergesellschaft des Unternehmens vor dem Hintergrund absehbarer Veränderungen im Umfeld und bei den Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit die mittelfristige Strategie »OVB Evolution 2022« entwickelt und setzt sie seit 2017 konsequent um. Diese umfasst die vier elementaren Bausteine – Potenzialausschöpfung, Digitalisierung, Modernisierung und Expansion – und wird von vielfältigen strategischen Maßnahmen untermauert.
Die OVB Vermögensberatung AG geht davon aus, dass der Gesetzgeber die regulatorischen Anforderungen zukünftig weiter erhöhen und damit die Konsolidierung im Markt vorantreiben wird. Die Gesellschaft ist bereit, dabei eine aktive Rolle einzunehmen.
In Deutschland leben mehr als 80 Millionen Menschen. Aufgrund einer zunehmenden Bedeutung eigenverantwortlicher Vorsorge der Bevölkerung und des daraus ableitbaren Bedarfs an persönlicher Beratung bietet der Beruf des Finanzvermittlers gute Perspektiven. OVB setzt bei der Gewinnung neuer Finanzvermittler darauf, leistungsbereite Menschen für die verantwortungsvolle Dienstleistung des Finanzvermittlers zu gewinnen und zu qualifizieren, um den wachsenden Bedarf der Menschen nach qualifizierter themenübergreifender Finanzberatung zu decken.
Die konstante Weiterentwicklung der Qualifizierungsmaßnahmen ist Teil der Strategie der OVB Deutschland. Der mögliche Start im Zweitberuf stellt dabei eine zukunftsfähige Einstiegsoption dar.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Deutschland, die größte Volkswirtschaft Europas musste 2020 pandemiebedingt einen wirtschaftlichen Rückschlag um gut 5 Prozent hinnehmen. Nach einer zehnjährigen Wachstumsphase ist die deutsche Wirtschaft damit 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie in eine tiefe Rezession geraten, vergleichbar mit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Das öffentliche und wirtschaftliche Leben wurde durch die COVID-19-Pandemie in Mitleidenschaft gezogen, was nahezu alle Wirtschaftsbereiche traf. Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen, die zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie verzeichneten. Besonders stark verringerten sich die privaten Konsumausgaben und die Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen.
Aufgrund massiver staatlicher Unterstützungsmaßnahmen konnte ein starker Anstieg der Unternehmensinsolvenzen und der Arbeitslosigkeit um den Preis einer kräftig ausgeweiteten Staatsverschuldung bisher verhindert werden.
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld in Deutschland war im Jahr 2020 auch für den Absatz von Finanzprodukten sehr stark vom Verlauf der Covid-19-Pandemie geprägt. Die zur Eindämmung der Pandemie im Frühjahr und im Herbst verfügten Einschränkungen der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten verursachten einen erheblichen Rückgang der Wirtschaftsleistung. Umfangreiche staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, Gewerbe und Dienstleistungssektor sowie die geldpolitischen Maßnahmen der Zentralbanken wirkten einem noch stärkeren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegen. Dennoch sanken die verfügbaren Einkommen vieler privater Haushalte. Zugleich steigt weiterhin der Bedarf an eigenverantwortlicher finanzieller Vorsorge.
Darüber hinaus traf der Absatz von Finanzprodukten weiterhin auf ein herausforderndes Umfeld. Während Kreditnehmer und Bauherren von niedrigen Kreditzinsen profitieren, stellt die anhaltende Niedrigzinsphase vorsorgewillige Kunden vor große Herausforderungen. Die Unternehmen der Versicherungsbranche haben ihr Produktangebot an das Niedrigzinsumfeld angepasst. Produkte mit Überschussberechtigung und klassischen Zinsgarantien, die nur noch eine geringe Rendite aufweisen, werden kaum noch angeboten. Besonders die Altersvorsorge mit Immobilien und Aktien steht im Mittelpunkt des Anlegerinteresses. Nachgefragt werden Direktinvestition in Fonds und fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherungen. Hier ist besonders die fondsgebundene Rentenversicherung mit einer garantierten lebenslangen Rente hervorzuheben. Die damit verbundenen Anlagerisiken werden mit modernen Instrumenten des Risikomanagements begrenzt. So bleiben Anlagespielräume, die es ermöglichen, bei begrenzten Risiken attraktive Renditen für die Anleger zu erzielen. Zusätzlich sieht OVB ein erhebliches Wachstum bei Produkten, die biometrische Risiken wie Tod, Invalidität, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit abdecken.
OVB ist der Überzeugung, dass der Bedarf an themenübergreifend kompetenter und umfassender persönlicher Beratung in allen Finanzfragen steigt: Das Produktangebot ist für private Haushalte kaum überschaubar, staatliche Förderungsmodalitäten sind nur schwer verständlich. Zudem müssen einmal getroffene Finanzentscheidungen mit Blick auf sich verändernde Bedürfnisse und Lebenssituationen regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.
Damit bietet der Markt der privaten Absicherung und Vorsorge aus OVB Sicht trotz des gegenwärtig herausfordernden Umfelds langfristiges Marktpotenzial und gute Wachstumschancen.
Geschäftsverlauf
Die Themen Existenzsicherung, Absicherung von Sach- und Vermögenswerten sowie Altersvorsorge und Vermögensauf- und -ausbau bilden die Schwerpunkte der Vermittlungstätigkeit von OVB im deutschen Markt.
Zusammensetzung des Neugeschäfts 2020 (2019)

Die Produktnachfrage war breit gestreut: 29,0 Prozent des Neugeschäfts entfielen auf fondsgebundene Vorsorgeprodukte (Vorjahr: 24,7 Prozent), 15,2 Prozent auf sonstige Vorsorgeprodukte (Vorjahr: 16,1 Prozent), 14,0 Prozent auf Sach-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen (Vorjahr: 14,1 Prozent) und 17,8 Prozent auf Produkte im Bereich Bausparen/Finanzierungen (Vorjahr: 21,0 Prozent). Der Anteil des Absatzes von Investmentfonds am Neugeschäft blieb mit 6,5 Prozent nahezu unverändert (Vorjahr: 6,2 Prozent).
Die für die OVB Vermögensberatung AG in Deutschland tätigen selbstständigen Finanzvermittler sind, soweit sie Versicherungen vermitteln, im deutschen Versicherungsvermittlerregister registriert. Für die Gesellschaft waren Ende 2020 1.242 Finanzvermittler tätig, nach 1.295 Finanzvermittlern ein Jahr zuvor.
Die Zahl der Angestellten (ohne Vorstand inklusive Auszubildende) nahm gegenüber dem Vorjahr von durchschnittlich 97 Personen auf 100 Personen zu. Die Zahl der Kunden betrug zum Ende des Berichtsjahres 609.432 Kunden, nach 612.982 Kunden Ende 2019.
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020 Erträge aus Vermittlungen in Höhe von 63,4 Mio. Euro. Dies entspricht einem leichten Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 64,0 Mio. Euro.
Ertragslage
Die im Geschäftsjahr 2020 erzielten Erträge aus Vermittlungen betrugen 63,4 Mio. Euro nach 64,0 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT (Betriebsergebnis) erreichte 8,1 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro).
Die Aufwendungen für Vermittlungen nahmen von 41,8 auf 41,0 Mio. Euro ab.
Der Personalaufwand reduzierte sich von 6,6 Mio. Euro im Vorjahr auf 6,4 Mio. Euro im Berichtszeitraum. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 8,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,9 Mio. Euro).
Die EBIT-Marge erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich von 11,7 auf 12,8 Prozent.
Die OVB Vermögensberatung AG weist aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags mit der OVB Holding AG selbst keinen Jahresüberschuss aus.
Das im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete und abgeführte Ergebnis beläuft sich auf 8,1 Mio. Euro nach 7,8 Mio. Euro im Vorjahr.
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der OVB Vermögensberatung AG zum 31. Dezember 2020 stieg gegenüber dem Vorjahr von 47,5 Mio. Euro auf 49,4 Mio. Euro.
Mit einem Anteil von 28,6 Prozent (14,1 Mio. Euro) stellen die sonstigen Vermögensgegenstände einen wesentlichen Teil der Aktiva dar.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) bestehen fast ausschließlich gegenüber den Produktpartnern der OVB Vermögensberatung AG.
Nach der Saldierung mit Guthaben bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Aufgrund der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, deren Bestand zum Bilanzstichtag 2020 bei 20,0 Mio. Euro lag, stand während des Berichtsjahres stets ausreichende Liquidität zur Verfügung.
Vergleich der prognostizierten und tatsächlichen Entwicklung
Im Prognosebericht des Lageberichts 2019 der Gesellschaft ging der Vorstand der OVB Vermögensberatung AG von leicht höheren Erträgen aus Vermittlungen und einem operativen Ergebnis moderat unter Vorjahr aus, da man von einem anhaltenden Druck auf die Vertriebsprovisionen ausging. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat OVB EUR 1,3 Mio. in die Eigenstornoreserven zugeführt, da aufgrund der Pandemie mittelfristig mit steigenden Vertragsstornierungen zur rechnen ist. Die zusätzliche Zuführung zu der Eigenstornosreserve ging sowohl zu Lasten der Erträge aus Vermittlungen als auch zu Lasten des operativen Ergebnisses (EBIT). Die Umsatzerlöse sanken infolgedessen leicht um 1,1 Prozent. Aufgrund gezielte Investitionen in die Digitalisierung der administrations- und vertriebsbezogenen Geschäftsprozesse war die Gesellschaft in der Lage, die beratungs- und verkaufsbezogenen Aktivitäten auch ohne die sonst übliche Präsenz beim Kunden umfassend auszuüben. Auch sämtliche Administrationsprozesse konnten – größtenteils aus dem Homeoffice – sichergestellt werden. Entsprechend reduzierten sich unter anderem die Aufwendungen für Veranstaltungen, Seminare und Dienstreisen. Das operative Ergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 8,1 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro).
Gesamtaussage
Die Geschäftsentwicklung der OVB Vermögensberatung AG im Jahr 2020 verlief vor dem Hintergrund der erheblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie insgesamt zufriedenstellend. Die finanzielle Situation der Gesellschaft stellt sich solide dar.
Aus Sicht des Vorstands ist das Geschäftsmodell intakt und bietet mittelfristig Wachstumspotenzial.
Risikobericht
Grundsätze und Ziele des Risikomanagements
Unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit der Übernahme von Risiken verbunden. Risiko heißt für die OVB Vermögensberatung AG die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne.
Diese Gefahr kann durch interne oder externe Faktoren ausgelöst werden. Auftretende Risiken sollen so früh wie möglich erkannt werden, um schnell und angemessen darauf reagieren zu können.
Struktur und Prozess des Risikomanagements
Das Risikomanagement der OVB Vermögensberatung AG ist in das Planungs- und Controllingsystem des Konzerns OVB Holding AG eingebettet.
Der Vorstand legt die Geschäfts- und Risikostrategie und die hieraus abgeleitete Risikobereitschaft unter Beachtung der Risikotragfähigkeit fest. Aus dieser werden Rahmenbedingungen für das Eingehen von Risiken und das Risikomanagement abgeleitet.
Im Rahmen der Unternehmensplanung schätzt die Gesellschaft die potenziellen Risiken im Vorfeld wesentlicher Geschäftsentscheidungen ein, während das Berichtswesen eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation ermöglichen soll.
Sowohl die Organisation des Risikomanagements als auch die verwendeten Methoden und die implementierten Prozesse sind schriftlich dokumentiert und stehen in einem Handbuch allen verantwortlichen Mitarbeitern der Gesellschaft zur Verfügung.
Integraler Bestandteil des Risikomanagements ist das an aktuelle Entwicklungen angepasste Risikofrüherkennungssystem, das die identifizierten Einzelrisiken in Risikokategorien zusammenfasst und jedem Risiko einen Risikoverantwortlichen zuordnet. Im Rahmen des Risikoreportings wurden Schwellenwerte und Meldewege definiert.
Risikokontrolle und Risikosteuerung erfolgen durch standardisierte Prozesse. Risikoanalysen werden auf Ebene der OVB Vermögensberatung AG und der einzelnen Verantwortungsbereiche durchgeführt.
Die verschiedenen Abteilungen des Unternehmens berichten regelmäßig an den zentralen Risikoverantwortlichen der OVB Holding AG, der die Informationen zu einer laufenden, bei Bedarf sofortigen Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Konzernmutter verdichtet.
Regelmäßige Abstimmungen mit den Finanzvermittlern ergänzen dieses Früherkennungssystem. Über Ad-hoc-Risiken wird der zentrale Risikoverantwortliche des Konzerns unmittelbar unterrichtet.
Weiterentwicklung des Risikomanagements
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems ist eine wichtige Voraussetzung für die Möglichkeit der zeitnahen Reaktion auf sich ändernde Rahmenbedingungen, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OVB Vermögensberatung AG haben können.
Auf Konzernebene wurden neben der Risikoinventur alle Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung von Risiken im Jahresverlauf 2020 im Rahmen der jährlichen Überprüfung vor dem Hintergrund interner und externer Entwicklungen analysiert, angepasst und ergänzt.
Nachfolgend werden die Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, beschrieben.
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Das Geschäftsumfeld der OVB Vermögensberatung AG wird durch Veränderungen in den ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Die Gesellschaft beobachtet die politischen, regulatorischen, ökonomischen und konjunkturellen Entwicklungen des deutschen Marktes und nutzt externe Marktanalysen sowie das Know-how externer Experten und Analysten, um ihre strategische und operative Ausrichtung vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen zu überprüfen.
Risiken aus der Entwicklung unternehmensspezifischer Wertfaktoren
Neben den Leistungsindikatoren Umsatz und operativem Ergebnis (EBIT) geben auch unternehmensspezifische Faktoren wie die Entwicklung der Vermittlerzahlen, die Anzahl der Kunden sowie die Struktur und Qualität des Beratungs- und Vermittlungsgeschäfts Anhaltspunkte für den geschäftlichen Erfolg des Unternehmens.
Die derzeit bestehenden Risiken für die Geschäftsentwicklung der OVB Vermögensberatung AG sind vielfältig: Zum einen hemmen immer noch temporäre Kontaktbeschränkungen im Zuge des Wiederanstiegs der Infektionszahlen die Durchführung persönlicher und vertrauensvoller Beratungsgespräche zwischen den OVB Finanzvermittlern und den Kunden. Zum anderen wirkt sich die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Rezession belastend auf die Einkommenssituation der privaten Haushalte aus. Es bestehen unverändert Unsicherheiten hinsichtlich Dauer und Ausmaß dieser Belastungen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der OVB.
Daneben wird die OVB Geschäftsentwicklung vor allem durch Branchenrisiken und finanzwirtschaftliche Risiken beeinflusst. Die Altersvorsorge bewegt sich in einem Marktumfeld, das durch die COVID-19-Pandemie noch herausfordernder geworden ist.
In einer aktuellen Umfragen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) aus November 2020 vertritt eine Mehrheit der Befragten die Meinung, dass die gegenwärtige Krise mit wirtschaftlichen Unsicherheiten, die zum Beispiel durch Kurzarbeit, Einnahmeausfälle bei Selbstständigen oder drohende Arbeitslosigkeit während der Pandemie entstanden sind, zu einem veränderten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung beiträgt, sodass Risikovorsorge an Bedeutung gewinnt. Die Befragung DIA Deutschland-Trend Vorsorge aus Dezember 2020, bei der jeweils zum Ende eines Jahres Personen aus ganz Deutschland zwischen 18 und 64 Jahren befragt werden, führte zu folgenden Ergebnissen: Im Vergleich zu den Vorjahren setzte sich, gefragt, ob man ausreichend vorgesorgt habe, ein absteigender Trend fort. Während 2017 noch 36 Prozent der Befragten angaben, dass sie ausreichend vorgesorgt haben, sank dieser Wert kontinuierlich auf aktuell 28 Prozent. Der Anteil der Befragten, die angaben, nicht ausreichend vorgesorgt zu haben, dies aber in den nächsten zwölf Monaten nicht tun werden, lag im Vorjahr noch bei 39 Prozent (davor bei 30 bzw. 37 Prozent). Aktuell liegt dieser Wert bei 47 Prozent. Der Anteil der Befragten, die angaben, zwar nicht genügend vorgesorgt zu haben, jedoch in den nächsten 12 Monaten etwas unternehmen zu wollen, lag im Dezember 2020 mit 25 Prozent am niedrigsten. Zwischen 2017 und 2019 lag dieser Wert bei 29 bis 35 Prozent.
Eine Verteilung der Geschäftstätigkeit auf verschiedenste Produkte, die der Existenzsicherung und der Absicherung von Sach- und Vermögenswerten sowie folgend der Altersvorsorge und dem Vermögensauf- und -ausbau dienen, wirkt den zuvor beschriebenen Risiken – zumindest in Teilbereichen – entgegen. Insgesamt sieht die Gesellschaft aufgrund der nach wie vor bestehenden Notwendigkeit zur eigenverantwortlichen Vorsorge und auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Deutschland Bedarf für die OVB Dienstleistung und ausreichend Potenzial für Neugeschäft.
Die Gewinnung und nachhaltige Bindung einer ausreichenden Zahl von Finanzvermittlern sind für den wirtschaftlichen Erfolg und das weitere Wachstum der OVB Vermögensberatung AG entscheidend, um der demografischen Entwicklung, von der auch die Branche der Vermittler betroffen ist, entgegenzuwirken.
Die Entwicklung der Vermittlerzahlen ist Gegenstand des Berichtswesens der Gesellschaft. Eine mögliche Fluktuation von Vermittlern in einer sich konsolidierenden Branche birgt zugleich Chancen als auch Risiken in sich.
Die Gesellschaft sieht sich aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung sowohl in der Lage, einer möglichen Beraterfluktuation entgegenzuwirken als auch neue Finanzvermittler an sich zu binden.
Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel ein wettbewerbsfähiges Provisionsmodell sowie eine transparente Vertragsgestaltung für die Vermittler. Zugleich legt die Gesellschaft großen Wert auf die Aus- und stetige Weiterbildung ihrer Finanzvermittler.
Branchenbezogene Risiken
Branchentypische Risiken der OVB Vermögensberatung AG ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit Veränderungen der Märkte für Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Kapitalanlage und Finanzierungen. Dabei spielen steuer- und sozialpolitische Rahmenbedingungen, Einflüsse des Kapitalmarktes und regulatorische Anforderungen an die Vermittlungstätigkeit in Deutschland eine wesentliche Rolle. Einen wesentlichen Einfluss auf den Wettbewerb im Markt für Finanzdienstleistungen in Deutschland haben die regulatorischen Rahmenbedingungen.
Auch vor dem Hintergrund staatlicher Förderung für die private und betriebliche Altersvorsorge, des sinkenden Rentenniveaus und der steigenden Lebenserwartung beobachtet OVB auch weiterhin eine Zurückhaltung der Verbraucher beim Abschluss insbesondere langlaufender Verträge.
Risiken in Verbindung mit einer weitergehenden Regulierung des Finanzdienstleistungsmarktes, die insbesondere das Ziel eines erhöhten Anlegerschutzes verfolgen, beobachtet die Gesellschaft – insbesondere auf Ebene des Konzerns, dem sie angehört – kontinuierlich.
Die politischen Entscheidungsprozesse werden analysiert, um frühzeitig Auswirkungen auf das Geschäftsmodell sowie auf die strategische Positionierung im deutschen Markt beurteilen zu können. Ergänzend dazu werden die Veränderungen und Entwicklungen beobachtet und daraus Entscheidungen für die zukünftige strategische Positionierung der OVB Vermögensberatung AG abgeleitet. Die Gesellschaft sieht sich für die anstehenden Veränderungen gerüstet.
Die Anforderungen aus der Richtlinie (EU) 2016/97 (IDD = Versicherungsvertriebs-Richtlinie) und der MIFID-II-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU), die ein vereinheitlichtes Anforderungsniveau für die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten in der EU vorsehen und deren Zielsetzung neben einer Förderung der Marktintegration eine Stärkung des Verbraucherschutzes ist, sind umgesetzt.
Technische Unterstützung und standardisierte Prozesse unterstützen den Vermittler in seiner täglichen Arbeit und geben Raum für eine umfassende und zielgerichtete Beratung. Nicht nur für Zwecke der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen verfügt OVB über ein Compliance-Management-System, welches laufend darauf hinwirkt, dass sämtliche regulatorischen Anforderungen angemessen eingehalten werden. Da die europäischen Richtlinien Evaluierungsaufträge normieren, kann grundsätzlich eine weitergehende Regulierung des Finanzdienstleistungsmarktes nicht ausgeschlossen werden. So entsprechen eine Ausweitung des Anlegerschutzes durch zusätzliche Transparenz-, Kundeninformations- und Beratungsdokumentationsanforderungen dem Erwartungshorizont. Einen neuen Aspekt auch für die klassische Provisionsberatung stellen nicht zuletzt die Pflichten zur Offenlegung von Kosten und Provisionen dar.
Das Gesetzesvorhaben zur Deckelung der Provisionen in der Lebensversicherung geriet lange Zeit ins Stocken, da die Politik vor dem Hintergrund der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie andere Prioritäten gesetzt hat.
Aktuell hat das Bundesfinanzministerium einen Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgelegt, indem die Deckelung von Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung geregelt werden soll. Ob mit einem Inkrafttreten der geplanten Deckelung noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen ist, ist derzeit unklar. Im Falle des Inkrafttretens wird das Gesetz unmittelbare Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit der OVB Vermögensberatung AG haben.
Auch wenn die Bundesregierung an ihrem Plan zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festhält, geht die OVB derzeit davon aus, dass dieses Gesetzesvorhaben zumindest in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wird. Die Gesellschaft bereitet sich auf das Inkrafttreten des Gesetzes vor, um die damit verbundenen Vorgaben zu erfüllen.
Die OVB Vermögensberatung AG als Konzernunternehmen der OVB Holding AG geht aufgrund der breiten europäischen Aufstellung des Konzern und der langjährigen Erfahrung ihrer Mitarbeiter und ihrer hohen Finanzkraft davon aus, steigende regulatorische Anforderungen besser und effizienter erfüllen zu können als kleinere Akteure am Markt. Im Ergebnis können hieraus für die Gesellschaft Vorteile im Wettbewerb und bei der Konsolidierung der Branche resultieren.
Die Gesellschaft vermittelt Finanzprodukte von Versicherungen, Investmentgesellschaften und Bausparkassen. Die mit der Produktauswahl verbundenen Risiken begrenzen wir durch die Zusammenarbeit mit renommierten und erfahrenen Produktanbietern auf Basis einer langfristig angelegten Partnerschaft. Durch eine ständige Marktbeobachtung identifiziert die Gesellschaft Kundenbedürfnisse und Markttrends, die sie in Zusammenarbeit mit den Produktpartnern mit auf die Kundenwünsche zugeschnittenen Produkten bedient.
Risiken aus der rückläufigen Attraktivität ihrer Produkte begegnet die Gesellschaft durch fortlaufende Beobachtung der Kundenresonanz sowie Marktbeobachtung.
Durch ständigen Austausch mit Führungskräften des Vertriebs können deren Erfahrungen und Vorschläge zur Verbesserung und zum Ausbau des OVB Produktportfolios und der damit verbundenen Serviceleistungen verwendet werden.
Eine Verringerung des Absatzes einzelner Produkte kann die OVB durch den verstärkten Absatz anderer Produkte kompensieren.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Ausfallrisiken können sich aus Forderungen gegenüber Geschäftspartnern sowie aus der Gewährung von Provisionsvorschüssen und Provisionsrückbelastungen gegenüber den Vermittlern ergeben.
In Einzelfällen werden, zur Überbrückung des Zeitraums bis zum Zahlungseingang durch die Produktgeber, erwirtschaftete aber noch nicht vereinnahmte Provisionen an die Finanzvermittler gezahlt.
Risiken aus Forderungsausfällen begegnet das Unternehmen durch ein risikoorientiertes Forderungsmanagement und sorgfältige Auswahl ihrer Geschäfts- und Produktpartner.
Auf Forderungen, die aus heutiger Sicht risikobehaftet sind, bildet die Gesellschaft entsprechende Wertberichtigungen. Aufgrund der höher erwarteten Ausfallquoten in Folge der COVID-19-Pandemie hat OVB zusätzliche Wertberichtigungen auf die Forderungen an die Finanzvermittler von TEUR 100 vorgenommen. Die gebildeten Wertberichtigungen berücksichtigen die wesentlichen Informationen über die Bonität der Schuldner und zu erwartende verrechenbare Provisionseinnahmen. Die Ausfallquote der Forderungen für das Berichtsjahr beträgt 3,0 Prozent (Vorjahr: 3,4 Prozent).
Für Stornorisiken sorgt das Unternehmen durch entsprechende Rückstellungen vor, deren Höhe sich an dem im Haftungszeitraum zugeflossenen Provisionsaufkommen sowie nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu erwartenden Provisionsrückforderungen bemisst.
Risiken bei der Anlage liquider Mittel begrenzt die Gesellschaft durch strenge Bonitätsanforderungen und ein konservatives Management der Kapitalanlagen unter konsequenter Beachtung strikter Anlagekriterien. Anlagehorizont, -volumen und Emittenten werden variiert.
Die OVB Vermögensberatung AG unterhält Geschäftsbeziehungen zu mehreren Banken, die unterschiedlichen Bankensystemen angehören. Die Gesellschaft beobachtet das Standing dieser Banken genau und legt, sofern verfügbar, unter anderem externe Ratings zugrunde.
Marktrisiken sind Gefahren eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussender Parameter eintreten kann.
Zu den Marktpreisrisiken zählen Zinsrisiken, Währungsrisiken und Aktienkursrisiken. Im Bestand befindliche Fonds können durch Marktpreisschwankungen oder Bonitätsveränderungen einem Kursrisiko ausgesetzt sein.
Über eine laufende Überwachung ihres Portfolios identifiziert und begrenzt die Gesellschaft mögliche Ergebnisauswirkungen von Kursschwankungen. Dies kann auch eine kurzfristige, vollständige Liquidation von Positionen umfassen, insbesondere wenn keine geordneten Marktverhältnisse mehr gegeben sind.
Währungsrisiken spielen bei der OVB Vermögensberatung AG eine untergeordnete Rolle.
Liquiditätsrisiken sind bei der Gesellschaft gering, da das operative Geschäft aus dem laufenden Cashflow finanziert wird. Die Steuerung der Liquidität und Anlage überschüssiger Liquidität wird durch regelmäßige Liquiditätsberichte unterstützt.
Betriebliche Risiken
OVB greift zur Abwicklung der Geschäftsabläufe auf interne Mitarbeiter und externe Dienstleister sowie auf technische und bauliche Einrichtungen zurück.
Für die Arbeitsabläufe zur Abwicklung und Abrechnung der Geschäftsvorfälle sind verbindliche Regeln definiert. Mitarbeiter, die mit vertraulichen Daten operieren, verpflichten sich zur Einhaltung verbindlicher Vorschriften und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den entsprechenden Daten.
Der Schutz der Selbstbestimmung über eigene Personendaten und der Privatsphäre ist OVB ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Datenschutzes und der Datensicherheit erhoben, verarbeitet und genutzt.
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten seit Mai 2018 in allen Staaten der Europäischen Union grundsätzlich die gleichen Standards.
Der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO hat die Gesellschaft dadurch Rechnung getragen, dass sie auch auf Kapazitäten des Konzerns zurückgegriffen hat.
Dabei wurden die seitens der EU-DSGVO ausgelösten Pflichten und Risiken analysiert und in Fortführung der bereits bestehenden Datenschutzkultur risikobasiert erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um den Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten insbesondere der Beschäftigten, Kunden, Finanzdienstleister und übriger Geschäftspartner gemäß geltendem Datenschutzrecht zu gewährleisten. Die ordnungsgemäße Umsetzung wurde extern geprüft. Neben der Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO investiert OVB fortlaufend in die Sicherheit ihrer Systeme. Schließlich ermöglicht die zunehmende Digitalisierung nicht nur neue, innovative Anwendungen, sondern es entstehen zugleich auch neue Bedrohungen, wie zum Beispiel durch Hackerangriffe. Das Risiko von Verstößen gegen interne und externe Vorschriften begrenzt OVB durch eine Trennung in Management- und Kontrollfunktionen. Durch einen angemessenen Versicherungsschutz sichert sich OVB gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab.
Im Zusammenhang mit der Ausweitung von Video Conferencing für Vertriebs- und Innendienstaufgaben ergeben sich zu beachtende datenschutzrechtliche Vorkehrungen und Auflagen. Diesem Aspekt wurde durch entsprechende Präventions- und Schutzmaßnahmen Rechnung getragen, deren Gewährleistung und Umsetzung ein kontinuierlicher Prozess ist.
IT-Risiken
Die IT-Strukturen des Unternehmens sind weitgehend standardisiert. Um potentielle Ausfälle, Datenverlust, Datenmanipulationen wurde die IT-Struktur in die IT-Struktur der Obergesellschaft eingebunden. Um unerlaubten Zugriff auf das IT-Netz zu verhindern, setzt die OVB aktuelle, fallweise branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter ein. Diese wird im Bedarfsfalle durch unternehmensspezifische Eigenentwicklungen, die kontinuierlicher Qualitätskontrolle unterliegen, ergänzt. Virtualisierung, redundante Backup-Systeme und Datenbank-Cluster sowie eine definierte Notfallplanung sichern den Datenbestand und gewährleisten die Verfügbarkeit. Im Berichtszeitraum wurde zusätzlich eine Second Site, also eine Kopie der IT-Infrastruktur an einem zweiten Standort, für das OVB EU-Rechenzentrum, an das auch die OVB Vermögensberatung AG angeschlossen ist, in Betrieb genommen. Die IT-Systeme sind durch spezielle Zugangs- und Berechtigungskonzepte sowie eine wirksame und laufend aktualisierte und verhaltensbasierte Antivirensoftware geschützt.
Die Risiken aus Cyberangriffen haben sich in den vergangenen Jahren generell deutlich erhöht. Medien zufolge steigt nicht nur die Anzahl der Angriffe auf Unternehmen, sondern auch deren „Qualität“.
OVB muss auch zukünftig mit professionellen Cyberangriffen rechnen, bei denen versucht wird, Daten und Prozesse von OVB auszuspionieren, um einen Vermögens- und Imageschaden auszulösen. Um dem entgegenzuwirken hat OVB einen Chief Information Security Officer bestellt, der sich den stetig neuen Herausforderungen zum Schutz der Daten von OVB widmet. Zudem wendet OVB präventive Schutzmaßnahmen mittels Hard- und Software an, um sich vor den steigenden Risiken bestmöglich zu schützen.
Die IT-Unterstützung seitens des Konzerns hat in der aktuellen Situation der COVID-19-Pandemie einen wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit und der Vertriebsaktivitäten der OVB geleistet.
Frühzeitig war die standortunabhängige Durchführung von administrations- und vertriebsbezogenen Geschäftsprozessen in der OVB Vermögensberatung AG sichergestellt und war dadurch in der Lage, die beratungs- und verkaufsbezogenen Aktivitäten ohne die sonst übliche Präsenz beim Kunden umfassend auszuüben und auch sämtliche Administrationsprozesse – größtenteils aus dem Homeoffice – zu gewährleisten. Der IT-Support – überwiegend in Form von Video Conferencing und breitflächiger Zurverfügungstellung digitaler Unterschriften – funktioniert seit Umsetzung stabil und ohne Einschränkungen und wird vom Außen- und Innendienst intensiv genutzt. Diese Form der IT-Unterstützung wird situationsbedingt fortgesetzt und steht im Einklang mit den konzernweiten strategischen IT-Kernprojekten.
Die Bedeutung der IT für die Betriebs- und Vertriebsfähigkeit ist gewachsen. Durch die Auswahl marktführender Standard-Software, ein intensives Monitoring der Funktionsfähigkeit sowie des First- und Second-Level-Supports für den Vertrieb und den Innendienst sind die IT-Risiken im Wesentlichen nicht gestiegen.
Reputationsrisiken
Reputationsrisiken sind jene Risiken, die aus einem Ansehensverlust der gesamten Branche, von der Gesellschaft selbst oder einer oder mehrerer operativer Einheiten, zum Beispiel bei Kunden, Geschäftspartnern oder der Öffentlichkeit, erwachsen. Die Beratung zu Finanzprodukten und ihre Vermittlung werden in der Öffentlichkeit von Fall zu Fall kritisch hinterfragt. Die OVB Vermögensberatung AG ist insbesondere der Gefahr ausgesetzt, dass zum Beispiel wegen der Geltendmachung von Haftungsansprüchen aufgrund einer fehlerhaften oder vermeintlich fehlerhaften Beratung durch Finanzvermittler oder über vertriebene Produkte und durch die öffentliche Berichterstattung darüber das öffentliche Vertrauen in das Unternehmen negativ beeinflusst wird. Darüber hinaus kann menschliches Fehlverhalten selbst bei strikten internen Anweisungen und Vorgaben nicht völlig ausgeschlossen werden.
OVB verfolgt und analysiert derartige Einzelfälle mit dem Ziel, einen eventuellen Imageschaden durch präventive Maßnahmen gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Ausbildungsstandards entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden laufend weiterentwickelt sowie an sich verändernde gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst.
Die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Vermittlungsgespräche sowie strenge Auswahlkriterien für die Aufnahme neuer Produktgeber und Produkte unterstützen diese Zielsetzung.
Haftungsrisiken aus der Vermittlung
Eine kontinuierliche Sensibilisierung und Weiterbildung unserer Finanzvermittler mit Blick auf eine bedarfsgerechte Vermittlung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation und Protokollierung der Kundengespräche tragen dazu bei, potenzielle Risiken zu minimieren. Die öffentliche und umfängliche Diskussion um die Qualität der Finanzvermittlung in Deutschland generell sowie weiteres Regulierungsbestreben auf nationaler und europäischer Ebene kann zu zusätzlichen Risiken führen. Die Gesellschaft verfolgt diese Entwicklungen intensiv, um rechtzeitig mögliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell zu erkennen und erforderliche Anpassungen einleiten zu können.
Rechtliche Risiken
Um Rechtsrisiken zu begegnen, sichert sich die Gesellschaft durch eine umfassende Beratung sowohl durch ihre internen Fachleute als auch durch externe Rechtsanwälte und Berater im Vorfeld von Entscheidungen und bei der Gestaltung der Geschäftsprozesse ab. Risiken aus möglichen Fehlern bei der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten begegnet OVB durch laufende Begleitung und Bewertung durch die Rechtsabteilung. Derzeit bestehen Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kapitalanlageprodukten. Diesen stehen ausreichende Rückstellungen gegenüber. Im Weiteren reduziert OVB das Haftungsrisiko über eine ausreichend bemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Steuerung der Rechtsrisiken wird durch die Rechtsabteilung koordiniert. Deren Aufgabe besteht neben der Beratung bei Unternehmensentscheidungen und der Gestaltung von Geschäftsprozessen auch in der Begleitung und Bewertung von laufenden Rechtstreitigkeiten.
Steuerliche Risiken
Aus sich verändernden steuerlichen Rahmenbedingungen für Vermittlungsleistungen können sich für OVB steuerliche Risiken ergeben.
Das Unternehmen beobachtet sich abzeichnende Entwicklungen im deutschen Steuerrecht, insbesondere auch mögliche regulatorische Eingriffe in die steuerliche Behandlung unseres Vertriebsmodells fortlaufend und analysiert sie hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Unternehmen. Steuerliche Anforderungen an das Unternehmen überwachen interne und externe Fachleute in Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen und den von den Finanzverwaltungen dazu ergangenen Anweisungen.
Zusammenfassung der Risiken
Im Wesentlichen ist die Geschäftsentwicklung der OVB Vermögensberatung AG durch Branchenrisiken und finanzwirtschaftliche Risiken beeinflusst. Das eingesetzte Reporting unterstützt die Überwachung, Steuerung und Kontrolle unserer Risiken aus laufender und zukünftiger Entwicklung und ermöglicht eine frühzeitige Reaktion.
Die Risikosituation der Vermögensberatung AG ist weiterhin beherrschbar. Eine Gesamtbetrachtung der Risiken ergibt, dass die OVB Vermögensberatung AG sich im Geschäftsjahr 2020 stets im Rahmen ihrer ökonomischen Risikotragfähigkeit bewegt hat.
Für die wesentlichen, derzeit erkennbaren Risiken hat das Unternehmen eine ausreichende Risikovorsorge getroffen. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht zu erkennen und werden auch für das Geschäftsjahr 2021 derzeit nicht erwartet.
Die dargestellten Risiken sind nicht notwendigerweise die einzigen Risiken, denen die OVB Vermögensberatung AG ausgesetzt ist. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die jetzt noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens ebenfalls beeinträchtigen und einen negativen Einfluss auf die im nachfolgenden Ausblick abgegebenen Prognosen haben.
Chancenbericht
Die OVB Vermögensberatung AG geht davon aus, dass die Nachfrage nach ihren Dienstleistungen und den von OVB vermittelten Finanz- und Versicherungsprodukten auch in den kommenden Jahren anhalten wird.
Der demografische Wandel erhöht den Reformdruck für umlagefinanzierte soziale Sicherungssysteme. Das gesetzliche Rentenniveau wird voraussichtlich weiter sinken. Auch die Lebenserwartung, die die Menschen vielfach unterschätzen, wird weiter steigen. Die steigende Rentenlücke ist in das Bewusstsein der Menschen gerückt.
Staatlich geförderte Produkte bleiben für die Kundenzielgruppe der privaten Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen unverändert interessant. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland seit dem Sommer 2017 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) weiter in den Fokus der Arbeitgeber und Verbraucher gerückt und wird noch stärker steuer- und sozialversicherungsrechtlich gefördert.
Die bAV soll damit als zentraler Altersvorsorgebaustein neben der gesetzlichen Rente weiter etabliert werden, was zumindest diesen Teil der Altersvorsorge nachhaltig positiv beeinflussen sollte.
Das anhaltende Niedrigzinsumfeld stellt eine Herausforderung in der Kundenberatung und -betreuung dar. Privatkunden sollten in der Beratung über Alternativen zu niedrig verzinslichen Anlageformen informiert werden. Nicht zuletzt rückt eine Optimierung der Haushaltskosten als Beratungsansatz vermehrt in das Blickfeld.
Damit wächst der Bedarf nach Orientierungshilfen durch qualifizierte und verantwortungsvolle Finanzvermittler in Finanzfragen. Zeiten von Kurzarbeit und drohender Arbeitslosigkeit bergen die Chance, neue Finanzvermittler für eine Tätigkeit für OVB zu gewinnen.
Die Gesellschaft erkennt auch weiterhin Chancen für positive Impulse auf die zukünftige Umsatzentwicklung.
Die OVB Vermögensberatung AG arbeitet kontinuierlich daran, Effizienzsteigerungen durch die Verbesserung interner Abläufe in Kombination mit der Modernisierung der IT zu erzielen.
Dabei profitiert sie von europaweiten IT-Projektierungen zur Einführung einer gemeinsamen Applikationslandschaft. Dahingehende Anstrengungen wird die Gesellschaft auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Gleichzeitig nutzt die Gesellschaft verstärkt die Digitalisierung, um ihre Vermittler im Beratungsprozess zu unterstützen und zu entlasten.
Prognosebericht
Für die volkswirtschaftliche Entwicklung in Deutschland geht die OVB Vermögensberatung AG für 2021 davon aus, dass der wirtschaftliche Rückschlag durch die Pandemie voraussichtlich zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit führen wird. Die Einkommen der privaten Haushalte dürften damit in Summe sinken. Das verringert ihren Spielraum für die private finanzielle Vorsorge und Absicherung und kann zu steigenden Stornierungen im Vertragsbestand führen. Die Auswirkungen der Pandemie werden die Finanzdienstleistungsbranche voraussichtlich etwas nachgelagert treffen. Staatliche und privatwirtschaftliche Stützungsmaßnahmen wie beispielsweise finanzielle Überbrückungshilfen oder die Aussetzung von Versicherungsprämienzahlungen für die Kunden wirken aktuell positiv auf die Umsatzentwicklung im Finanzdienstleistungssektor. Mittelfristig werden steigende Arbeitslosenzahlen und ein Anstieg der Insolvenzen erwartet, was die Bonität der Neu- und Bestandskunden belasten dürfte.
Unter der Voraussetzung, dass weitreichende Impfkampagnen die Verbreitung des Virus wirksam eindämmen und Mutationen zu keinen neuen Infektionswellen führen, prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IWF) für Deutschland ein Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund prognostiziert der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Erträge aus Vermittlungen auf Vorjahresniveau sowie einen leichten Rückgang des operativen Ergebnisses.
Köln, den 25. Februar 2021
Christian Höfel
Harald Wild
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
| € | € | Vorjahr € |
|
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 321.392,00 | 380.238,00 | |
| 321.392,00 | 380.238,00 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 617.008,00 | 349.588,00 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Genossenschaftsanteile | 2.200,00 | 2.200,00 | |
| 2. sonstige Ausleihungen | 5.000.000,00 | 5.000.000,00 | |
| 5.002.200,00 | 5.002.200,00 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.814.205,38 | 2.137.944,88 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.819,51 | 34.421,05 | |
| 3. sonstige Vermögensgegenstände | 14.119.805,55 | 13.790.227,48 | |
| 16.940.830,44 | 15.962.593,41 | ||
| II. Wertpapiere | |||
| sonstige Wertpapiere | 6.418.088,81 | 6.484.333,86 | |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 19.986.044,32 | 19.172.389,06 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 114.790,04 | 113.384,48 | |
| 49.400.353,61 | 47.464.726,81 | ||
| PASSIVA | |||
| € | € | Vorjahr € |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 10.000.000,00 | 10.000.000,00 | |
| II. Gewinnrücklagen | |||
| - gesetzliche Rücklage | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 | |
| 11.000.000,00 | 11.000.000,00 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 10.000,00 | 5.718,28 | |
| 2. sonstige Rückstellungen | 12.155.425,04 | 10.793.106,52 | |
| 12.165.425,04 | 10.798.824,80 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17.332.468,63 | 17.038.910,06 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.314.185,17 | ||
| 8.234.336,93 | |||
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 588.274,77 | 366.655,02 | |
| - davon aus Steuern € 105.056,44 (Vorj.: € 117.979,88) | |||
| 26.234.928,57 | 25.639.902,01 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 26.000,00 | |
| 49.400.353,61 | 47.464.726,81 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| € | € | Vorjahr € |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 63.360.404,82 | 64.044.792,99 | |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 1.147.094,92 | 967.412,47 | |
| 3. Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 40.963.586,94 | 41.756.248,05 | |
| 4. Rohergebnis | 23.543.912,80 | 23.255.957,41 | |
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 5.461.039,21 | 5.624.074,21 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 961.456,40 | 990.959,56 | |
| - davon für Altersversorgung: € 19.728,99 (Vorj.: € 23.352,23) | |||
| 6.422.495,61 | 6.615.033,77 | ||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 333.904,60 | 292.532,42 | |
| 7. sonstige betriebliche Aufwendungen | 8.651.483,71 | 8.889.925,09 | |
| 8. Betriebsergebnis | 8.136.028,88 | 7.458.466,13 | |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 159.542,14 | 175.524,63 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: € 0,00 (Vorj.: € 0,00) | |||
| 10. Abschreibungen (Zuschreibungen) auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 86.317,89 | 195.580,60 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 65.548,75 | 67.924,27 | |
| - davon an verbundene Unternehmen: € 0,00 (Vorj.: € 0,00) | |||
| - davon Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen: € 30.161,00 (Vorj.: € 40.921,07) | |||
| 12. Ergebnis vor sonstigen Steuern und vor Gewinnabführung | 7.675,50 | 303.180,96 | |
| 13. sonstige Steuern | 2.827,00 | 2.273,00 | |
| 14. Abgeführte Gewinne auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags | 4.848,50 | 300.907,96 | |
| 15. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
der OVB Vermögensberatung AG, Köln
I. Allgemeine Angaben
Die OVB Vermögensberatung AG hat ihren Sitz in Köln, ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (HRB 52311) und zum 31. Dezember 2020 nach den Kriterien des § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB eine große Kapitalgesellschaft.
Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Aufgrund des seit dem 1. Januar 2008 bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vom 27. Februar 2008 zwischen der OVB Holding AG und der OVB Vermögensberatung AG wird kein gesonderter Jahresüberschuss ausgewiesen. Das abzuführende Jahresergebnis wurde als Verpflichtung gegenüber der OVB Holding AG erfasst. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der OVB Holding AG bestehen keine eigene Steuerpflicht der Gesellschaft und kein gesonderter Ausweis von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
II. Wesentliche Ereignisse der Berichtsperiode
Die Berichtsperiode war geprägt durch die Ausbreitung der Corona-Pandemie.
Zum Bilanzstichtag ergeben sich für die OVB Vermögensberatung AG Auswirkungen der Corona-Pandemie auf einzelne Bilanzposten, insbesondere auf die Bewertung der Forderungen an Finanzvermittler sowie die Einschätzung des zukünftigen Stornoverhaltens der Versicherungsnehmer und damit einhergehend die Bewertung der Rückstellungen für Stornorisiken sowie die Bewertung von Finanzinstrumenten.
Stornorisiken
Die OVB Vermögensberatung AG erwartet, dass sich infolge der durch die Coronakrise ausgelösten Rezession Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit sowie die Einkommenssituation der privaten Haushalte und damit einhergehend auf die Bereitschaft und die Fähigkeit zur persönlichen finanziellen Vorsorge ergeben, die sich wiederum auf das Stornierungsverhalten der Versicherungsnehmer auswirken könnten. Vor diesem Hintergrund hat die OVB Vermögensberatung AG im Berichtsjahr ihre Schätzung der erwarteten Stornoquote in Abhängigkeit vom Schweregrad der Pandemie im Jahresverlauf auf Basis einer Management-Schätzung sukzessive erhöht. Dadurch erhöhte sich die Rückstellung für Stornorisiken zum 31.12.2020 um insgesamt EUR 1,3 Mio. auf EUR 7,2 Mio.
Forderungen an Finanzvermittler
Die Wertberichtigungen auf Forderungen an Finanzvermittler wurden aufgrund der durch die Corona-Pandemie von der OVB Vermögensberatung AG erwarteten höheren Ausfallwahrscheinlichkeiten durch einen pauschalen Aufschlag um EUR 0,2 Mio. erhöht.
III. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird gemäß §§ 242 ff., 264 ff. des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften für Aktiengesellschaften aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Bilanz wird nach dem in § 266 HGB kodifiziertem Schema gegliedert.
Abweichend vom Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB ist der Posten "Genossenschaftsanteile“ aus Gründen der Klarheit eingefügt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB sowie mit Ergänzungen durch § 277 Abs. 3 HGB für die Aufwendungen aus dem Gewinnabführungsvertrag aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten entsprechend jeweils den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Teil der auf die Zugänge entfallenden und in Rechnung gestellten Umsatzsteuer. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear berechnet. Dabei wurden folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |
|---|---|
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3 bis 10 Jahre |
| Sachanlagen | |
|---|---|
| Fahrzeuge | 4 bis 6 Jahre |
| Büromöbel | 10 bis 13 Jahre |
| übrige Büroausstattung | 5 bis 10 Jahre |
| EDV-Hardware und Peripheriegeräte | 3 bis 5 Jahre |
| Großrechner | 5 bis 7 Jahre |
| Büromaschinen | 5 Jahre |
| Mietereinbauten | über die Dauer des Mietvertrags |
Im Geschäftsjahr angeschaffte immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens werden pro rata temporis abgeschrieben. Abgänge des beweglichen Anlagevermögens werden bis zu ihrem Abgang ebenfalls pro rata temporis abgeschrieben.
Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 (netto) werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang erfasst. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 250 (netto) werden sofort in voller Höhe als Aufwendungen erfasst.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Das gemilderte Niederstwertprinzip wird angewendet. Im Berichtsjahr erfolgten keine außerplanmäßigen Abschreibungen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Für erkennbare Risiken sind Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen gebildet worden.
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von 11,8 Mio. Euro enthalten, deren Laufzeiten länger als 1 Jahr betragen. Diese beinhalten hinterlegte Stornoreserven bei Produktpartnern.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Kurswert angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen. Bei einem Kreditinstitut werden - wie in den Vorjahren - laufende Guthaben und laufende Verbindlichkeiten (Kontokorrentkonten) miteinander saldiert. Insgesamt wurden Bankguthaben in Höhe von TEUR 9.769 mit Bankverbindlichkeiten von TEUR 2.629 aufgerechnet.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ausschließlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Dieser wird zum Nennwert ausgewiesen.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Jubiläumsrückstellungen T€ 181 (i.Vj. TEUR 186) und Altersteilzeitverpflichtungen TEUR 48 (i.Vj. TEUR 85).
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,44 % und eines Gehaltstrends von 2,0 % auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsrückstände der Gesellschaft.
Die Bewertung der Verpflichtungen zu Jubiläumsleistungen erfolgt nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode“ unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,60 %, eines Gehalts- und Anwartschaftstrend von 2,0 % und unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 7,0 %.
Die Rückstellungen für Stornorisiken ermitteln sich aufgrund historischer Stornoquoten und unter Berücksichtigung der Haftungsquote sowie dem zeitlichen Anfall des Stornos. Die Rückstellungen für Stornorisiken wurden nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Aufgrund des seit 1.1.2008 bestehenden Organschaftsverhältnisses mit der OVB Holding AG (Organträgerin), erfolgt der Ansatz von latenten Steuern jedoch grundsätzlich nur im Jahresabschluss der Organträgerin als Steuersubjekt. Ein Ansatz bei der OVB Vermögensberatung AG (Organgesellschaft) entfällt daher.
Die Verbindlichkeiten sind zu Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zu Posten des Jahresabschlusses
I. 1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel in der Anlage dieses Anhangs zu entnehmen.
IV. 2. Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen überwiegend Forderungen gegen Produktpartner aus der Vermittlungstätigkeit in Höhe von TEUR 31 und haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen und betreffen Forderungen gegen Schwestergesellschaften. Sie enthalten keine Posten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen Produktpartner aus hinterlegter Stornoreserve in Höhe von TEUR 11.765 und einer Restlaufzeit von über einem Jahr.
Die sonstigen Wertpapiere beinhalten Anteile an Investmentvermögen bestehend aus Aktien-, Misch- und Rentenfonds sowie Bankenanleihen.
Von den Guthaben bei Kreditinstituten unterliegt ein Betrag in Höhe von TEUR 1.907 (i.Vj. TEUR 1.665) Verfügungsbeschränkungen der Banken.
IV. 3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist in 10.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien (rechnerischer Nennwert je € 1,00) eingeteilt.
Die Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr 2020 nicht verändert. Die gesetzliche Rücklage beträgt unverändert € 1.000.000.
IV. 4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für:
| 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|
| Stornorisiken | T€ | 7.216 | 5.852 |
| abzurechnende Provisionen | T€ | 2.308 | 1.577 |
| Personal | T€ | 548 | 865 |
| Haftungsrisiken | T€ | 200 | 264 |
| Verpflichtungen aus Leistungswettbewerben | T€ | 512 | 340 |
IV. 5. Verbindlichkeiten
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 26.235 (i.Vj. TEUR 25.640) haben Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 8.314 eine Restlaufzeit von:
| ≤ 1 Jahr TEUR |
>1 Jahr TEUR |
davon >5 Jahre TEUR |
|
|---|---|---|---|
| 8.314 | 0 | 0 | |
| (i. Vj. 8.234) | (i.Vj. 0) | (i.Vj. 0) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten (i.Vj. überwiegend) Verbindlichkeiten gegenüber der OVB Holding AG im Zusammenhang mit der Verpflichtung aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag nach Verrechnung mit laufenden Forderungen. Die Ergebnisabführung beträgt für das Jahr 2020 TEUR 8.141 (i.Vj. TEUR 7.759).
Sämtliche übrige Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
IV. 6. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse betreffen fast ausschließlich Provisionen aus Vermittlungsgeschäften im Inland.
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Vereinnahmung verjährter Verbindlichkeiten gegenüber Außendienstmitarbeitern (TEUR 91), um einen Erstattungsanspruch aus Renovierungsmaßnahmen (TEUR 263), um Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen (TEUR 246), um Erträge aus abgeschriebenen Forderungen (TEUR 73), sowie um Auflösungen von Rückstellungen (TEUR 279). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsrisiken (TEUR 33), sonstige Rückzahlungsverpflichtungen (T€ 127), sowie Auflösung von Personalrückstellungen (TEUR 51). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine periodenfremden Erträge enthalten.
Den Umsatzerlösen stehen die Aufwendungen für bezogene Leistungen gegenüber, welche überwiegend die Provisionen für Handelsvertreter beinhalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Wettbewerbe, Seminare, Reisekosten und Werbeaufwendungen in Höhe von TEUR 1.025, Raumaufwand (TEUR 1.153 , EDV-Kosten (TEUR 2.389), Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten (TEUR 611), Telefon- und Portokosten (TEUR 386), Aufwendungen für Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen (TEUR 593), sowie die Leistungsumlage und Gemeinkosten gegenüber der OVB Holding AG (TEUR 919). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 27 enthalten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Gemeinkosten für 2019.
V. Sonstige Angaben
I.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Aus abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen bestehen zum 31. Dezember 2020 folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
| ≤ 1 Jahr TEUR |
>1 Jahr TEUR |
davon >5 Jahre TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Miet- und Leasingverträge | 945 | 902 | 6.480 |
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:
| TEUR | 438 | (i.Vj. 528) | Gewährte Pfandrechte (davon Bürgschaft TEUR 10) | (i.Vj. TEUR 10) |
| TEUR | 429 | (i.Vj. 437) | Übernommene Bürgschaften (davon TEUR 131 für Sicherung ATZ) | (i.Vj. TEUR 131) |
| TEUR | 867 | (i.Vj. 965) |
Hierfür wurden keine Rückstellungen gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme auf Grund der Bonität der Hauptschuldner nicht gerechnet wird.
V. 2. Vorstand
Vorstandsmitglieder waren in 2020:
| Herr Frank Burow, Vorstand Finanzen & Verwaltung (bis 31. Dezember 2020) | |
| Herr Christian Höfel, Vorstand Vertrieb, Partner und Produkte |
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands inklusive der von der Muttergesellschaft direkt an Vorstandsmitglieder gezahlten Bezüge, welche in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen als Leistungsumlage erfasst sind, belaufen sich in 2020 auf TEUR 398.
Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde Herr Harald Wild zum Vorstand Finanzen & Verwaltung bestellt.
V. 3. Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglieder waren in 2020:
| Mario Freis, - Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands (CEO) der OVB Holding AG, Köln |
|
| Marlies Hirschberg-Tafel, - Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats-Diplom-Mathematikerin im Ruhestand, zuvor Mitglied des Vorstands der SIGNAL IDUNA Gruppe |
|
| Oskar Heitz, (bis 31.12.2020) Vorstand Finanzen (CFO) der OVB Holding AG, Köln (bis 31.12.2020) |
Zu seinem Nachfolger wurde in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Januar 2021 Herr Frank Burow gewählt.
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr T€ 7.
V. 4. Honorare des Abschlussprüfers
In 2020 sind TEUR 60 (davon für 2019 TEUR 0) an Honoraren ausschließlich für Abschlussprüfungsleistungen vom Abschlussprüfer berechnet worden.
V. 5. Angabe der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 100 Mitarbeiter (Vj. 97 Mitarbeiter) (ohne Auszubildende und ohne Vorstand) beschäftigt. Davon waren 6 Mitarbeiter (Vj. 5 Mitarbeiter) leitende Angestellte.
V. 6. Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
V. 7. Konzernabschluss
Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die OVB Holding AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 34649). Die Gesellschaft wird in diesen Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist im Internet unter www.ovb.eu/Investor-Relations zugänglich oder bei der Gesellschaft erhältlich.
Die SIGNAL IDUNA Gruppe ist mehrheitlich an der OVB Holding AG beteiligt. Die SIGNAL IDUNA Gruppe stellt einen Gleichordnungsvertragskonzern dar. Die Obergesellschaften des Gleichordnungsvertragskonzerns sind:
| • | SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G., Dortmund |
| • | SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G., Hamburg |
| • | SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a. G., Dortmund |
V.8. Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft
Der Gesellschaft ist von der OVB Holding AG das Bestehen einer Beteiligung in Höhe von 100% der Aktien gemäß § 20 AktG mitgeteilt worden.
Köln, den 25. Februar 2021
Christian Höfel
Harald Wild
Entwicklung des Anlagevermögens
| Historische Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 € |
Zugang € |
Abgang € |
Umbuchungen € |
Stand 31.12.2020 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.390.212,36 | 103.185,61 | 0,00 | 0,00 | 3.493.397,97 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 1.215.212,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.215.212,00 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4.605.424,36 | 103.185,61 | 0,00 | 0,00 | 4.708.609,97 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.079.844,19 | 446.567,99 | 36.650,21 | 0,00 | 3.489.761,97 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3.079.844,19 | 446.567,99 | 36.650,21 | 0,00 | 3.489.761,97 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Genossenschaftsanteile | 2.200,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.200,00 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 5.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.000.000,00 |
| 5.002.200,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.002.200,00 | |
| Anlagevermögen gesamt | 12.687.468,55 | 549.753,60 | 36.650,21 | 0,00 | 13.200.571,94 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 € |
Zugang € |
Abgang € |
Stand 31.12.2020 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.009.974,36 | 162.031,61 | 0,00 | 3.172.005,97 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 1.215.212,00 | 0,00 | 0,00 | 1.215.212,00 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4.225.186,36 | 162.031,61 | 0,00 | 4.387.217,97 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.730.256,19 | 171.872,99 | 29.375,21 | 2.872.753,97 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.730.256,19 | 171.872,99 | 29.375,21 | 2.872.753,97 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Genossenschaftsanteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Anlagevermögen gesamt | 6.955.442,55 | 333.904,60 | 29.375,21 | 7.259.971,94 |
| Buchwert | ||
|---|---|---|
| 31.12.2020 € |
31.12.2019 € |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 321.392,00 | 380.238,00 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0,00 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 |
| 321.392,00 | 380.238,00 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 617.008,00 | 349.588,00 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 |
| 617.008,00 | 349.588,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Genossenschaftsanteile | 2.200,00 | 2.200,00 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 5.000.000,00 | 5.000.000,00 |
| 5.002.200,00 | 5.002.200,00 | |
| Anlagevermögen gesamt | 5.940.600,00 | 5.732.026,00 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die OVB Vermögensberatung AG, Köln
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der OVB Vermögensberatung AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OVB Vermögensberatung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 26. Februar 2021
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Michael Peters, Wirtschaftsprüfer
ppa. Nadine Keuntje, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 18. März 2021 festgestellt.
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher, elektronischer und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Insbesondere hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig ausführlich mit der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung sowie der Strategie und Planung der Gesellschaft befasst. In sämtliche Entscheidungen, die für die OVB Vermögensberatung AG von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Alle wesentlichen Finanzkennzahlen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand quartalsweise berichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planzahlen wurden dem Aufsichtsrat seitens des Vorstands im Einzelnen erläutert. Auch die Risikolage des Unternehmens wurde vierteljährlich ausführlich dargestellt. Die Risikoberichte umfassten die aktuelle Risikolage der Gesellschaft mit Blick auf Ertrags- und Vermögenslage, Vertrieb, Produkte, Markt, Wettbewerb, regulatorisches Umfeld sowie Verwaltung und Support. Situationsbedingt hat sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr durchweg mit den Herausforderungen und Folgen der COVID-19-Pandemie befasst. Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und der Vertriebsaktivitäten wurden regelmäßig erörtert. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem auch mit den Auswirkungen bereits beschlossener oder zu erwartender gesetzlicher Änderungen auf Produktabsatz und Provisionen. Auch zwischen den Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden persönlich über wesentliche Themen informiert und erforderlichenfalls dessen Rat eingeholt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens einschließlich der Planung, die Geschäfts- und Risikostrategie und andere grundsätzliche Fragen der operativen Unternehmensführung, das Risikomanagement, insbesondere die wesentlichen Risiken der Gesellschaft, Geschäfte und Ereignisse von erheblicher Bedeutung und die Entwicklungen bei Finanzvermittlern und Mitarbeitern stets informiert.
Über Angelegenheiten, die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung der ausdrücklichen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Vorstand den Aufsichtsrat frühzeitig unterrichtet und diese dem Aufsichtsrat fristgemäß zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hatte somit stets die Möglichkeit, sich mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und Anregungen einzubringen, bevor er nach sorgfältiger Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben hat. In dringenden Einzelfällen erfolgte die Beschlussfassung mit Einverständnis aller Aufsichtsratsmitglieder auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch.
Sitzungen und Themen des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat in vier ordentlichen Sitzungen – am 16. März, 3. Juni, 9. September und 4. Dezember – sowie einer Sondersitzung am 13. November 2021 eingehend mit den mündlichen und schriftlichen Berichten sowie den Beschlussvorlagen des Vorstands befasst. Pandemiebedingt wurden dabei alle Sitzungen im Wege der Videokonferenz durchgeführt. Sofern zwischen den Sitzungen erforderlich, wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.
Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Sitzungen teilgenommen. Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte.
Bilanzsitzung am 16. März 2020
In dieser Sitzung stand der Jahresabschluss 2019 im Vordergrund. Der Aufsichtsrat befasste sich mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der OVB Vermögensberatung AG und billigte nach intensiver Erörterung mit dem Abschlussprüfer und eigener sorgfältiger Prüfung den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren zudem der detaillierte Bericht des Vorstands zum Geschäftsverlauf 2019, die Erörterung und Verabschiedung des Berichts des Aufsichtsrats sowie der Tagesordnung und der Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Bericht zum Risikomanagement per 31. Dezember 2019, dem jährlichen Bericht der Internen Revision sowie mit dem Jahresbericht des Chief Compliance Officers. Im Weiteren erfolgten Wiederbestellungen der beiden Vorstandsmitglieder Frank Burow und Christian Höfel und es wurden die jeweiligen variablen Vergütungsanteile der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 auf Basis der ermittelten Zielerreichung festgelegt.
Sitzung am 3. Juni 2020
Am 3. Juni 2020 ließ sich der Aufsichtsrat zunächst eingehend zur Lage des Unternehmens nach dem ersten Quartal 2020 einschließlich aktueller operativer und finanzieller Kennziffern sowie Entwicklungen bei Partnern und Produkten berichten. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat auf Basis des Risiko-Quartalsberichts zum 31. März 2020 mit der Risikolage der Gesellschaft befasst. Der Vorstand berichtete zudem zu den Umsetzungsvorbereitungen der vom Bundeskabinett beschlossenen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Finanzanlagenvermittler. Darüber hinaus standen vertriebliche Themen sowie die Nachfolgeplanung für die Funktion des COO/CIO auf der Agenda.
Sitzung am 9. September 2020
In der Aufsichtsratssitzung am 9. September 2020 hat der Vorstand den Aufsichtsrat auf Basis der Vertriebs- und Finanzanalyse zum 30. Juni 2020 ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens informiert. Zudem wurde auf Basis des Risiko-Quartalsberichts zum 30. Juni 2020 die Risikolage der Gesellschaft eingehend erörtert.
Sondersitzung am 13. November 2020
In einer Sondersitzung am 13. November 2020 stand die Erörterung des Strategie-Reviews 2020 der OVB Deutschland im Fokus.
Sitzung am 4. Dezember 2020
In dieser Sitzung berichtete der Vorstand u.a. auf Basis der Vertriebs- und Finanzanalyse detailliert über den Geschäftsverlauf nach Ablauf des dritten Quartals 2020. Anschließend erörterte der Aufsichtsrat anhand des Risiko-Quartalsberichts zum 30. September 2020 eingehend die Risikolage der Gesellschaft und befasste sich mit der Mehrjahresplanung 2021 bis 2025. Im Weiteren stand nochmals das Strategie-Review auf der Agenda.
Prüfung des Jahresabschlusses 2020
Die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und den Lagebericht der OVB Vermögensberatung AG für das Geschäftsjahr 2020 geprüft. Der Abschlussprüfer hat hierzu einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschluss, der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2021, an der auch der Abschlussprüfer teilgenommen hat, umfassend erörtert. Der Abschlussprüfer hat – ergänzend zu dem schriftlichen Bericht, der dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Sitzung vorlag – ausführlich zum Ablauf und dem Ergebnis der Prüfung vorgetragen und stand für die Beantwortung ergänzender Fragen der Mitglieder zur Verfügung.
Nach eigener Prüfung und eingehender Erörterung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts hat der Aufsichtsrat der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den Jahresabschluss 2020 gebilligt. Dieser ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Ferner wurde die Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft inklusive der Beschlussvorschläge verabschiedet. Der Aufsichtsrat nahm den Entwurf der Einladungsbekanntmachung zur Kenntnis, stimmte den darin enthaltenen Beschlussvorschlägen des Vorstands zu und beschloss überdies, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Jahresabschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Das Aufsichtsratsmitglied Oskar Heitz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 niedergelegt, da er zum Jahresbeginn 2021 in den Ruhestand eingetreten ist. Der Aufsichtsrat der OVB Holding AG dankt Herrn Heitz für sein langjähriges Engagement und die im Aufsichtsrat geleistete Arbeit.
Die Hauptversammlung der OVB Vermögensberatung hat im Wege der Ergänzungswahl Herrn Frank Burow, seit Jahresbeginn 2021 Vorstandsmitglied der OVB Holding AG, für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrats, d.h. bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
Das Vorstandsmitglied Frank Burow ist im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden, um sich fortan auf seine Aufgaben auf Konzernebene zu konzentrieren. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Burow für seine erfolgreiche Tätigkeit als Vorstandsmitglied der OVB Vermögensberatung.
Im Dezember wurde Herr Harald Wild mit Wirkung zum 1. Januar 2021 vom Aufsichtsrat als Nachfolger von Herrn Burow zum Vorstandsmitglied bestellt. Er verantwortet die Ressorts IT, Verwaltung und Finanzen.
Dank des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, allen Finanzvermittlerinnen und Finanzvermittlern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und die im Geschäftsjahr 2020 unter herausfordernden Rahmenbedingungen geleistete Arbeit.
Köln, den 18. März 2021
Für den Aufsichtsrat
Mario Freis, Vorsitzender