Annual Report (ESEF) • Apr 30, 2021
Preview not available for this file type.
Download Source File| 2020 | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz in T€ | 181.340 | 242.435 | 242.390 |
| EBITDA in T€ | 13.768 | 31.473 | 32.622 |
| EBITDA-Marge | 7,6 % | 13,0 % | 13,5 % |
| Betriebsergebnis in T€ | –5.921 | 12.154 | 14.893 |
| Betriebsergebnis-Marge | –3,3 % | 5,0 % | 6,1 % |
| Ergebnis vor Steuern in T€ | –6.442 | 13.363 | 13.683 |
| Return on Sales (ROS) | –3,6 % | 5,5 % | 5,6 % |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in T€ | 12.873 | 25.316 | 28.941 |
| Investitionen in T€ | 21.877 | 27.369 | 36.784 |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | 834 | 872 | 845 |
| Bilanzsumme in T€ | 200.963 | 215.462 | 196.492 |
| Eigenkapital in T€ | 67.658 | 89.343 | 84.856 |
| Eigenkapitalquote | 33,7 % | 41,5 % | 43,2 % |
| 2020 | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Bezogen auf Gesamtzahl der Aktien | |||
| Anzahl der Aktien per 31.12.¹ Stück | 2.839.381 | 2.839.381 | 2.839.381 |
| Dividende je Aktie in € ² | 1,00 | 2,00 |
| 2020 | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Stammaktien (ISIN AT0000758008) | |||
| Anzahl der Aktien per 31.12.¹ Stück | 2.412.829 | 2.412.829 | 2.412.829 |
| Höchstkurs in € | 138,00 | 139,00 | 120,00 |
| Tiefstkurs in € | 116,00 | 110,00 | 81,00 |
| Schlusskurs per 31.12. in € | 135,00 | 132,00 | 115,00 |
| Durchschnittskurs in € | 124,35 | 125,54 | 105,37 |
| Kursentwicklung im Geschäftsjahr | 2,27 % | 14,78 % | 9,52 % |
| Dividende je Aktie in € | 0,00² | 1,00 | 2,00 |
| Dividendenrendite³ | 0,00 %² | 1,59 % | 1,90 % |
| 2020 | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Vorzugsaktien (ISIN AT0000758032) | |||
| Anzahl der Aktien per 31.12. Stück | 426.552 | 426.552 | 426.552 |
| Höchstkurs in € | 87,00 | 90,00 | 91,00 |
| Tiefstkurs in € | 67,00 | 71,50 | 72,50 |
| Schlusskurs per 31.12. in € | 76,00 | 85,00 | 83,00 |
| Durchschnittskurs in € | 74,32 | 82,29 | 79,68 |
| Kursentwicklung im Geschäftsjahr | –10,59 % | 2,41 % | 5,14 % |
| Dividende je Aktie in € | 0,77 | 1,00 | 2,00 |
| Dividendenrendite³ | 1,04 % | 2,43 % | 2,51 % |
¹ Inklusive der im Jahr 2018 erworbenen 173.884 Stück eigene Stammaktien
² Laut Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG soll für das Geschäftsjahr 2020 nur die Vorzugsdividende für Vorzugsaktien ausgeschüttet werden.
³ Bezogen auf den Durchschnittskurs
02 Das Unternehmen
02 Corporate Governance-Bericht
08 Bericht des Aufsichtsrates
10 Informationen zu den Aktien
11 Konzernabschluss
12 Konzernlagebericht
30 Konzernbilanz
32 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
33 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
34 Konzern-Kapitalflussrechnung
36 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
38 Anhang zum Konzernabschluss
90 Bestätigungsvermerk
96 Erklärung des Vorstandes zum Konzernabschluss
97 Jahresabschluss
98 Lagebericht
108 Bilanz
110 Gewinn- und Verlustrechnung
112 Anhang zum Jahresabschluss
125 Bestätigungsvermerk
130 Erklärung des Vorstandes zum Jahresabschluss
131 Finanzkalender
für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 der Ottakringer Getränke AG, Wien
Die Ottakringer Getränke AG ist verpflichtet, einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu erstellen. Da der konsolidierte Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b UGB im Wesentlichen dem Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB entspricht, werden diese beiden Berichte gemäß § 267b UGB in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst.
Die Ottakringer Getränke AG erfüllt auf freiwilliger Basis einen Großteil der Vorschriften des an der Wiener Börse allgemein anerkannten Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Die jeweils aktuell gültige Fassung des ÖCGK ist unter www.corporate-governance.at abrufbar. Die vom ÖCGK verfolgte Zielsetzung einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle ist für die Ottakringer Getränke AG ein Selbstverständnis und entspricht dem Leitbild und den Managementprinzipien der Ottakringer Gruppe.
Zahlreiche Vorschriften des ÖCGK sind mittlerweile im Aktiengesetz, Börsegesetz, Unternehmensgesetzbuch und anderen gesetzlichen Bestimmungen aufgenommen worden, die von allen börsennotierten Gesellschaften verpflichtend anzuwenden sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) gewährleistet ein hohes Maß an Transparenz.
Die Ottakringer Getränke AG hat daher beschlossen, sich dem ÖCGK nicht zu unterwerfen, da sich nach Ansicht der Gesellschaft die Vorschriften des Kodex, die nicht aufgrund österreichischer Gesetze verpflichtend anzuwenden sind, primär an der Interessenlage internationaler und institutioneller Investoren orientieren, die jedoch nicht zu den Aktionären der Ottakringer Getränke AG zählen und den erhöhten Aufwand bei einer Vollanwendung des Kodex, insbesondere die erhöhten Dokumentations- und Prüfungspflichten, nicht rechtfertigen. Die Gesellschaft wird die weitere Entwicklung des ÖCGK sowie ihrer Aktionärsstruktur verfolgen und eine mögliche Anwendung des ÖCGK laufend evaluieren.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft gemäß dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsordnung. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat erfolgt grundsätzlich quartalsweise, bei wesentlichen Ereignissen unverzüglich.
Bei den zur Ottakringer Gruppe gehörenden Gesellschaften werden die Überwachungsaufgaben im Rahmen der Gesellschaftersitzungen bzw., falls ein Beirat bestellt ist, im Rahmen der Beiratssitzungen ausgeübt. Bei wesentlichen Gesellschaften finden monatliche Abstimmungstermine mit den Geschäftsführern statt.# Wesentliche Ereignisse
Wesentliche Ereignisse werden von sämtlichen Konzerngesellschaften unverzüglich an den Vorstand der Ottakringer Getränke AG berichtet.
Ende der Vorstand
| Jahrgang | Erstbestellung | Funktionsperiode |
|---|---|---|
| Dr. Alfred Hudler, Vorstandssprecher | 1959 | 2018 |
| Zuständig für Strategie, New Business, Marketing & Sales, Öffentlichkeitsarbeit, Human Resources, IT & Organisation, Recht & Compliance, Immobilien | ||
| Doris Krejcarek | 1968 | 2017 |
| Zuständig für Controlling, Rechnungs- wesen, Treasury & Risk, Stammdaten- management, Einkauf, Technik, Interne Revision, Risikomanagement |
Dr. Alfred Hudler übte folgende Organfunktionen in konzernexternen Aktiengesellschaften aus:
– Mitglied des Aufsichtsrates der Altstoff Recycling Austria AG, Wien
Der Aufsichtsrat besteht aus den nachfolgend angeführten Mitgliedern:
Ende der Aufsichtsrat
| Jahrgang | Erstbestellung | Funktionsperiode |
|---|---|---|
| Christiane Wenckheim, EMCCC, Wien | 1965 | 2015 |
| Vorsitzende – Keine Aufsichtsratsvergütung – Keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften | ||
| Mag. Siegfried Menz, Wien | 1952 | 2018 |
| Stellvertreter der Vorsitzenden – Keine Aufsichtsratsvergütung – Keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften | ||
| Dkfm. Dr. Herbert Werner, Altaussee | 1948 | 1998 |
| Mitglied des Aufsichtsrates – Aufsichtsratsvergütung € 15.000 p.a. – Keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften – Organfunktion im Ottakringer Konzern: Vorsitzender des Aufsichtsrates der Innstadt AG, Passau/Deutschland |
Ende der Aufsichtsrat
| Jahrgang | Erstbestellung | Funktionsperiode |
|---|---|---|
| Dipl.-Ing. Johann Marihart, Limberg | 1950 | 1998 |
| Mitglied des Aufsichtsrates – Aufsichtsratsvergütung € 15.000 p.a. – Keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften | ||
| Mag. Thomas Polanyí, Wien | 1965 | 2015 |
| Mitglied des Aufsichtsrates – Aufsichtsratsvergütung € 15.000 p.a. – Keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften | ||
| Mag. Maria Zesch, Wien | 1973 | 24.6.2020 |
| Mitglied des Aufsichtsrates – Keine Aufsichtsratsvergütung – Keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften | ||
| Florian Gschwandtner, Linz | 1983 | 24.6.2020 |
| Mitglied des Aufsichtsrates – Keine Aufsichtsratsvergütung – Keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften |
Der Aufsichtsrat berät und überwacht kontinuierlich den Vorstand. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat mündlich in Form eines monatlich stattfindenden Jour Fixe mit der Aufsichts- ratsvorsitzenden. Weiters erfolgt eine regelmäßige (das heißt zumindest quartalsmäßige, bei wesentlichen Ereignissen unverzügliche) schriftliche Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung sowie über Geschäfte, die der Beschluss- fassung des Gesamtvorstandes unterliegen. Zu wichtigen Themen wurden Beratungsgremien eingerichtet, die sich aus einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates, des Vorstandes sowie aus weiteren Führungskräften der Ottakringer Gruppe zusammensetzen. Aufgabe der Beratungsgremien ist es, die zuständigen Organe zu beraten und Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Aktuell sind Beratungsgremien für Unternehmens- strategie, Unternehmenskultur und Fit for Future eingerichtet. Aufsichtsratssitzungen finden mindestens viermal jährlich statt. Mindestens zweimal jährlich berichtet der Vorstand in Aufsichtsratssitzungen gemeinsam mit den Geschäftsführern der wichtigsten Tochtergesellschaften. Sämtliche relevanten Ereignisse werden in offener Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besprochen. Der Aufsichtsrat war in alle kompetenzrelevanten Sachverhalte ein- gebunden und hat, soweit erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Entscheidungen getroffen. Im Rahmen von sechs Sitzungen des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die Über- wachung der laufenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gemäß § 92 (4a) AktG wahrnimmt. Derzeit wird die Funktion des Prüfungs- ausschusses vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Der Vorsitzende des Prüfungs- ausschusses ist seit dem 24.6.2020 Mag. Thomas Polanyí, der auch der Finanzexperte des Ausschusses ist. Bis 24.6.2020 war Dkfm. Dr. Herber Werner Vorsitzender des Prüfungs- ausschusses. Stellvertreter des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist Herr Mag. Siegfried Menz. Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2020 insgesamt dreimal zusammen und ist in diesen Sitzungen den Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gemäß § 92 (4a) AktG nachgekommen. Neben dem Prüfungsausschuss bestehen keine weiteren Ausschüsse.
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten fixe, erfolgsunabhängige (Grundgehalt) und variable (erfolgsabhängige) Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge und andere Vorteile. Die variablen Vergütungen sind mit sechs Bruttomonatsgehältern gedeckelt und bemessen sich nach finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden. Im Geschäftsjahr 2020 wurden an Herrn Dr. Alfred Hudler fixe Bezüge von € 431.550,00 und Prämien für das Vorjahr in Höhe von € 100.283,00, insgesamt somit € 531.833,00, ausbezahlt. An Frau Doris Krejcarek wurden fixe Bezüge von € 281.204,00 und Prämien für das Vorjahr in Höhe von € 63.986,00, insgesamt somit € 345.190,00, ausbezahlt. Für den Vorstand gibt es keine gesonderten Vereinbarungen bezüglich der Altersvorsorge und der Beendigung der Vorstandstätigkeit. Wie für alle anderen Beschäftigten werden für die Vorstände gehaltsabhängige Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt. Die Beiträge für das Geschäftsjahr 2020 betrugen insgesamt € 13.682,00. Entsprechend dem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehenden beitragsorientierten Pensionsmodell werden auch für die Mitglieder des Vorstandes Beiträge in eine betriebliche Kollektivversicherung ein- gezahlt, für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt € 30.358,00. Jedem Vorstandsmitglied steht ein Dienstwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden darf. Die Gehälter der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften enthalten fixe und variable Bestandteile, wobei für die variablen Bestandteile individuelle Obergrenzen festgelegt sind. Die Höhe der variablen Gehaltsbestandteile ist von der Erreichung von Konzern-, Unternehmens- und individuellen Zielen abhängig.
Für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften gibt es keine gesonderten Vereinbarungen bezüglich der Altersvorsorge und der Beendigung der Tätigkeit, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes hinausgehen. Entsprechend dem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehenden beitragsorientierten Pensionsmodell werden Beiträge in eine betriebliche Kollektivversicherung eingezahlt.
Die Ottakringer Getränke AG legt größten Wert auf Gleichbehandlung der Geschlechter im Rekrutierungsprozess, in der Besetzung von Führungskräften sowie in sämtlichen Bereichen des Dienstverhältnisses, ohne eigens als „Maßnahmen zur Förderung von Frauen“ bezeichnete Maßnahmen vorzuschreiben. Dieser Grundsatz gilt für die gesamte Ottakringer Gruppe. In zahlreichen Bereichen konnten sich Frauen erfolgreich für die Übernahme von Führungs- funktionen qualifizieren. Der Frauenanteil bei den Führungskräften (Vorstand, Geschäftsführer und Abteilungsleiter) der Ottakringer Gruppe beträgt 29 %.
Für die Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates wird folgendes Diversitäts- konzept verfolgt:
Es werden fachliche und persönliche Qualifikationen, insbesondere Führungsqualitäten, berufliche Erfahrungen und die bisherigen Leistungen für das Unternehmen bzw. die Ottakringer Gruppe berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Vorstandes soll hinsichtlich Qualifikationen, Alter, Herkunft und Geschlecht ausgewogen sein, alle notwendigen Bereiche abdecken und eine zukunftsträchtige Entwicklung der Ottakringer Gruppe sicherstellen. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch den Aufsichtsrat. Im Berichtszeitraum gab es keine Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstandes.
Es werden fachliche und persönliche Qualifikationen – unter Berücksichtigung der Geschäfts- tätigkeit und der Zielmärkte der Ottakringer Gruppe – berücksichtigt. Der Aufsichtsrat soll aus Mitgliedern bestehen, die über Branchen- und Industrieerfahrung, Finanzexpertise und strategisches Know-how sowie Erfahrungen im Digitalisierungsbereich verfügen. Die Zusammen- setzung des Aufsichtsrates soll hinsichtlich Qualifikationen, Alter, Herkunft und Geschlecht ausgewogen sein, alle notwendigen Bereiche abdecken und eine zukunftsträchtige Entwicklung der Ottakringer Gruppe sicherstellen. Die Bestellung des Aufsichtsrates erfolgt durch die Hauptversammlung, Wahlvorschläge an die Hauptversammlung sollen das Diversitätskonzept erfüllen. Die im Geschäftsjahr 2020 erfolg- ten Neuwahlen in den Aufsichtsrat haben dem Diversitätskonzept entsprochen.
Wien, am 23. April 2021
Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG
Dr. Alfred Hudler
Vorstandssprecher
Doris Krejcarek
Vorstand
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von sechs Sitzungen wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2020 dreimal getagt. Der Aufsichtsrat ist vom Vorstand über die Entwicklung und Lage des Unternehmens sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge regelmäßig unterrichtet worden.# Bericht des Aufsichtsrates der Ottakringer Getränke AG für das Geschäftsjahr 2020
Anhand der Berichte und Auskünfte des Vorstandes hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht, Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung eingehend beraten und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Prüfungsausschuss ist seinen Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gemäß § 92 (4a) AktG nachgekommen. Die Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstand berieten regelmäßig wesentliche Fragen der Unternehmensentwicklung.
In der Hauptversammlung vom 24.6.2020 wurde Herr Mag. Siegfried Menz wieder in den Aufsichtsrat gewählt, Frau Mag. Maria Zesch und Herr Florian Gschwandtner wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 24.6.2020 wurde Herr Mag. Siegfried Menz wieder zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Frau Christiane Wenckheim, EMCCC, ist unverändert Vorsitzende des Aufsichtsrates geblieben. Die Aufsichtsräte Dipl.-Ing. Johann Marihart und Dkfm. Dr. Herbert Werner sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 24.6.2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
In der konstituierenden Sitzung des Prüfungsausschusses am 24.6.2020 wurde Herr Mag. Thomas Polanyí, der auch Finanzexperte des Ausschusses ist, zum Vorsitzenden gewählt. Stellvertretender Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unverändert Mag. Siegfried Menz. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates zusammen.
Der Jahresabschluss 2020 der Ottakringer Getränke AG, bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang samt Lagebericht wurde gemäß den österreichischen Rechnungslegungsbestimmungen erstellt, durch die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie der zusätzliche Bericht (gemäß Art. 11 der EU-Verordnung Nr. 537/2014) an den Prüfungsausschuss über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 wurden im Prüfungsausschuss am 26.4.2021 eingehend mit dem Abschlussprüfer behandelt und in der anschließenden Sitzung dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Der Aufsichtsrat hat in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss 2020 nach einer Prüfung der Unterlagen, die zu keiner Beanstandung geführt hat, in seiner Sitzung vom 26.4.2021 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 96 (4) AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem vom Vorstand erstellten Gewinnverwendungsvorschlag an.
Der Konzernabschluss 2020, bestehend aus der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung sowie Konzernanhang samt Konzernlagebericht wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und durch die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie der zusätzliche Bericht (gemäß Art. 11 der EU-Verordnung Nr. 537/2014) an den Prüfungsausschuss über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 wurden im Prüfungsausschuss am 26.4.2021 eingehend mit dem Abschlussprüfer behandelt und in der anschließenden Sitzung dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermittelt der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Abschlussprüfer bestätigt, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und erteilt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Aufsichtsrat hat sich in Übereinstimmung mit dem Prüfungsausschuss dem Ergebnis der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer angeschlossen. Weiters wurden dem Prüfungsausschuss der Corporate Governance-Bericht sowie der gesonderte konsolidierte, nicht-finanzielle Bericht gemäß 267a UGB (Nachhaltigkeitsbericht) vorgelegt. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative) und den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Die Prüfung der genannten Berichte durch den Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat stimmt dem Corporate Governance-Bericht und dem Nachhaltigkeitsbericht zu.
Der Aufsichtsrat schlägt in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.
Wien, 26. April 2021
Für den Aufsichtsrat
Christiane Wenckheim, EMCCC
Vorsitzende
145
135
125
115
105
Q1 Q2 Q3 Q4
135,00
95
85
75
65
55
Q1 Q2 Q3 Q4
76,00
Der Ottakringer Getränke AG-Konzern (kurz: Ottakringer Gruppe) ist in den Geschäftsfeldern Bier, Alkoholfrei sowie Getränkehandel tätig. Die wichtigsten Konzerngesellschaften sind die Ottakringer Getränke AG als Muttergesellschaft, die Ottakringer Brauerei GmbH, die Vöslauer Mineralwasser GmbH sowie die Del Fabro Kolarik GmbH.
Die zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie angeordnete Schließung der Gastronomie hatte negative Auswirkungen auf den österreichischen Biermarkt. Der Gesamtmarkt in Österreich war rückläufig, der massive Rückgang in der Gastronomie konnte auch durch die Zuwächse im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) nicht wettgemacht werden. Der Bierausstoß von in Österreich gebrautem Bier (inklusive alkoholfreiem Bier) ist im Vergleich zum Vorjahr um 4 % auf rund 8.268.000 Hektoliter (rund minus 342.000 Hektoliter) zurückgegangen. Der massive Rückgang in der Gastronomie zeigt sich im Verkauf von Fassbier, der sich im Vergleich zum Vorjahr fast halbiert hat (–46 %). Durch die Zuwächse im LEH ist der Verkauf von 0,5 Liter-Mehrwegflaschen um 11 % und von 0,5 Liter-Dosen um 7 % gestiegen.¹
Insgesamt ist der Verkauf von Bier im klassischen österreichischen LEH um 13 % gestiegen, wobei die Zuwächse in Wien nur 7 % betragen.²
Bei den Biersorten zeigt sich, dass jene Sorten, die überwiegend durch die Gastronomie verkauft werden, stark verloren haben (zum Beispiel Pils, Spezial- und Vollbiere mit Rückgängen zwischen 14 % und 24 %). Die beliebteste Biersorte in Österreich ist unverändert Lager-/Markenbier mit einem Marktanteil von 68 % (Absatz +1 % im Vergleich zum Vorjahr).
Verkaufszahlen in HL
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Bier (inklusive alkoholfreies Bier) | |||
| Inland | 403.600 | 457.800 | –11,8 % |
| Export | 22.700 | 11.400 | 99,1 % |
| Bier gesamt | 426.300 | 469.200 | –9,1 % |
| Alkoholfreie Getränke | 75.600 | 136.500 | –44,6 % |
| Gesamtverkauf | 501.900 | 605.700 | –17,1 % |
¹ Quelle: Verband der Brauereien Österreichs
² Quelle: AC Nielsen
Kennzahlen in T€
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Segmentumsatz | 57.857 | 73.854 | –21,7 % |
| Betriebsergebnis | –1.681 | 2.094 | –180,3 % |
| Betriebsergebnis-Marge in % | –2,9 % | 2,8 % |
Der Geschäftsverlauf war stark negativ durch Covid-19 und den damit verbundenen Einschränkungen geprägt. Vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden im Geschäftsfeld Bier rund 40 % des Absatzes in der Gastronomie erwirtschaftet. Im Geschäftsjahr 2020 war die Gastronomie über die Dauer von fünf Monaten vollständig geschlossen, die Nachtgastronomie über die Dauer von rund zehn Monaten. Das Eventgeschäft ist vollständig eingebrochen. In den geöffneten Sommermonaten und im Frühherbst hat die Wiener Gastronomie, der Kernmarkt in diesem Geschäftsfeld, auch durch das Ausbleiben der Touristen nicht das gewohnte Niveau erreichen können. Der Einbruch im Gastronomiemarkt konnte auch durch Zuwächse im LEH nicht wettgemacht werden.
Zur Gegensteuerung des Absatz- und Umsatzrückganges wurden unverzüglich Maßnahmen gesetzt. Es wurde Kurzarbeit eingeführt, Urlaubsstände und Überstunden abgebaut und der Personalaufwand reduziert.Insbesondere durch Kürzungen im Werbeaufwand und geringere Logistikaufwendungen konnten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringert werden. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Covid-19-Förderungen Umsatzersatz und Verlustersatz beantragt. Die Covid-19-Förderungen und -Zuschüsse für Verlustersatz, Umsatzersatz und Kurzarbeit betragen für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt T€ 2.758 und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Trotz dieser Maßnahmen war es nicht möglich, den Umsatzrückgang von rund 22 % und die damit verbundene Reduktion im Rohertrag abzufangen, wodurch das Betriebsergebnis mit T€ –1.681 (2019: T€ 2.094) negativ ausgefallen ist.
Der Mineralwassermarkt verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr im klassischen Lebensmitteleinzelhandel (LEH) einen Absatzrückgang von insgesamt rund 4 %. Die Covid-19-bedingten „Hamsterkäufe“ Ende des ersten Quartals 2020 waren Vorziehkäufe ohne bleibenden Wachstumseffekt für das Jahr 2020. Der Absatz im sogenannten Vorratsmarkt (Verkauf von Mineralwasser in 1,5 Liter-Flaschen) ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 2 % zurückgegangen. Der Convenience-Markt (Kleingebinde) war aufgrund der Covid-19-bedingten Ausgangsbeschränkungen mit rund 19 % rückläufig. Zulegen konnte wiederum das Pfandgebinde mit einem Plus von rund 6 % im Jahr 2020.¹
Der schon länger andauernde rückläufige Trend im Near Water-Bereich hat sich durch Covid-19 weiter verstärkt. Der Rückgang im Jahr 2020 betrug –11 %. Zuwächse im LEH gab es hingegen beim Absatz von Limonaden (+6 %).¹
¹ Quelle: AC Nielsen
| Verkaufszahlen in HL | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Mineralwasser | |||
| Inland | 1.761.200 | 2.002.000 | –12,0 % |
| Export | 160.900 | 231.000 | –30,3 % |
| Mineralwasser gesamt | 1.922.100 | 2.233.000 | –13,9 % |
| Near Water und Limonaden | 490.800 | 539.100 | –9,0 % |
| Gesamtverkauf | 2.412.900 | 2.772.100 | –13,0 % |
| Kennzahlen in T€ | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Segmentumsatz | 82.902 | 101.138 | –18,0 % |
| Betriebsergebnis | 3.800 | 12.511 | –69,6 % |
| Betriebsergebnis-Marge in % | 4,6 % | 12,4 % |
Die durch Covid-19 verursachte Krise hatte auch negative Auswirkungen auf das Geschäftsfeld Alkoholfrei. Entsprechend der Marktentwicklung war der Absatz im LEH rückläufig. Die Schließungen in der Gastronomie und Hotellerie sowie die Einstellung des Fluglinienverkehrs führten zu einem weiteren Absatzrückgang. Insgesamt verringerte sich der Absatz im Geschäftsfeld Alkoholfrei um 13 % gegenüber dem Vorjahr.
Da höherpreisige Convenience- und Gastronomie-Produkte stärker vom Absatzrückgang betroffen sind und sich auch die Lohnabfüllungen reduziert haben, ist der Segmentumsatz um 18 % zurückgegangen.
Die Rückgänge im Umsatz und Rohertrag konnten durch Einsparungen, insbesondere im Personal- und Werbeaufwand, sowie durch geringere Logistikaufwendungen, teilweise wettgemacht werden. Auch in diesem Geschäftsfeld wurde Kurzarbeit eingeführt. Die erhaltenen Zuschüsse betrugen T€ 290 und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Im Geschäftsfeld Alkoholfrei konnte ein positives Betriebsergebnis von T€ 3.800 (2019: T€ 12.511) erzielt werden.
¹ Quelle: Verband Deutscher Mineralbrunnen
Die im Geschäftsfeld Getränkehandel tätigen Konzerngesellschaften beliefern als Getränkevollsortimenter im Wesentlichen Kunden aus der Gastronomie und Hotellerie sowie Getränkefachhändler. Der Lebensmitteleinzelhandel ist in diesem Geschäftsfeld nur von untergeordneter Bedeutung. Die zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie angeordneten Maßnahmen (mehrmonatige Schließung der Gastronomie und Hotellerie sowie Einschränkungen in der Mobilität) führten im Geschäftsjahr 2020 zu einem wirtschaftlichen Einbruch in diesem Geschäftsfeld.
| Verkaufszahlen in HL | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Bier (inklusive alkoholfreies Bier) | 114.200 | 162.500 | –29,7 % |
| Alkoholfreie Getränke | 64.800 | 109.500 | –40,8 % |
| Sonstige Getränke | 14.000 | 26.500 | –47,2 % |
| Gesamtverkauf | 193.000 | 298.500 | –35,3 % |
| Kennzahlen in T€ | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Segmentumsatz | 49.293 | 82.784 | –40,5 % |
| Betriebsergebnis | –5.391 | –936 | |
| Betriebsergebnis-Marge in % | –10,9 % | –1,1 % |
Die Kunden im Geschäftsfeld Getränkehandel sind in Branchen tätig, die am stärksten von den Covid-19-Maßnahmen betroffen sind: Gastronomie und Nachtgastronomie sowie Hotellerie, mit dem Kernmarkt Wien. Unmittelbar nach Abschluss der Zusammenführung der beiden Wiener Standorte Ende des ersten Quartals 2020 erreichte die Covid-19-Pandemie ihren ersten Höhepunkt und es konnten die erwarteten Synergien nicht realisiert werden. Durch die Rückgänge im Städtetourismus wurde auch in den geöffneten Sommermonaten und im Frühherbst nicht das gewohnte Niveau erreicht, bevor der zweite Lockdown ab November 2020 zu neuerlichen Schließungen bei der Gastronomie und Hotellerie führte. Trotz unmittelbar eingeleiteter Gegenmaßnahmen, wie Einführung von Kurzarbeit, Restrukturierung des Logistikbereiches mit Reduktionen im Personalaufwand sowie Kürzung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, konnten die Einbrüche in Absatz, Umsatz und Rohertrag nicht aufgefangen werden. Im Rahmen der Covid-19-Förderungen wurden von sämtlichen Gesellschaften in diesem Geschäftsfeld Covid-19-Förderungen beantragt. Die gesamten abgegrenzten Covid-19-Förderungen und -Zuschüsse für Fixkostenzuschüsse, Umsatzersatz, Verlustersatz sowie Kurzarbeit betrugen für das Geschäftsjahr 2020 T€ 5.504 und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der in diesem Geschäftsfeld ausgewiesenen Firmenwerte führte zu einer Abwertung von T€ –425. Im Geschäftsfeld Getränkehandel beträgt der Verlust im Betriebsergebnis insgesamt T€ –5.391 (2019: T€ –936).
¹ Quelle: AC Nielsen
| Verkaufszahlen in HL | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Bier (inklusive alkoholfreies Bier) | |||
| Inland | 508.700 | 600.400 | –15,3 % |
| Export | 22.700 | 11.400 | 99,1 % |
| Bier gesamt | 531.400 | 611.800 | –13,1 % |
| Mineralwasser | |||
| Inland | 1.761.200 | 2.002.000 | –12,0 % |
| Export | 160.900 | 231.000 | –30,3 % |
| Mineralwasser gesamt | 1.922.100 | 2.233.000 | –13,9 % |
| Near Water, Limonaden und Sonstiges | 582.400 | 688.600 | –15,4 % |
| Gesamtverkauf | 3.035.900 | 3.533.400 | –14,1 % |
| Kennzahlen in T€ | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Segmentumsatz | 181.340 | 242.435 | –25,2 % |
| Betriebsergebnis | –5.921 | 12.154 | –148,7 % |
| Betriebsergebnis-Marge in % | –3,3 % | 5,0 % |
Bei den angeführten Verkaufszahlen handelt es sich um konsolidierte Verkaufsziffern, das heißt, Verkäufe zwischen den Geschäftsfeldern sind in dieser Darstellung bereinigt dargestellt.
Der Ausbruch von Covid-19 in Österreich zu Beginn des ersten Halbjahres 2020 hat zu einem Einbruch der Wirtschaft geführt und ab Mitte März 2020 auch die Ottakringer Gruppe stark getroffen. Von den zur Bekämpfung der Pandemie gesetzten Maßnahmen, wie die Schließungen der Gastronomie und Hotellerie, dem Verbot von Großveranstaltungen, Einschränkungen in der Mobilität sowie im Flugverkehr, sind sämtliche Geschäftsfelder der Ottakringer Gruppe betroffen. Den größten Umsatzeinbruch gibt es im Geschäftsfeld Getränkehandel (–41 %), im Geschäftsfeld Bier beträgt der Umsatzrückgang –22 % und im Geschäftsfeld Alkoholfrei –18 %. Insgesamt ist der Konzernumsatz um 25 % eingebrochen.
Zur Gegensteuerung wurden in allen Geschäftsfeldern unverzüglich Maßnahmen zur Aufwandsreduktion gesetzt. Darüber hinaus wurde Kurzarbeit eingeführt und Covid-19-Förderungen von den betroffenen Konzerngesellschaften beantragt. Die Zuschüsse für Kurzarbeit sowie für Fixkostenersatz, Umsatzersatz und Verlustersatz betrugen für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt T€ 8.709 und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Trotz dieser Maßnahmen konnte im Berichtsjahr der Umsatzrückgang von 25 % sowie der Rückgang im Rohertrag nicht ausgeglichen werden und der Verlust im Betriebsergebnis beträgt T€ –5.921 (2019: Gewinn in Höhe von T€ 12.154) mit einer negativen Marge von –3,3 % (2019: 5,0 %). Dieser Verlust resultiert überwiegend aus dem Geschäftsfeld Getränkehandel (T€ –5.391; 2019: T€ –936). Einzig das Geschäftsfeld Alkoholfrei konnte ein positives Segment- ergebnis von T€ 3.800 (2019: T€ 12.511) erzielen. Der Verlust im Geschäftsfeld Bier beträgt T€ –1.681 (2019: Gewinn von T€ 2.094).
Das Finanzergebnis ist mit T€ –521 negativ (2019: T€ 1.209). Der Rückgang resultiert überwiegend aus geringeren Erträgen aus der Zeitwertbewertung der Investmentfondsanteile (Reduktion von T€ 1.592). Das Ergebnis von Steuern ist mit T€ –6.442 negativ (2019: T€ 13.363), die Kennzahl Return on Sales beträgt –3,6 % (2019: 5,5 %). Unter den Ertragsteuern ist ein Ertrag von T€ 1.323 (2019: Aufwand T€ 3.815) ausgewiesen, der im Wesentlichen aus einer Gutschrift vom Gruppenträger der steuerlichen Unternehmensgruppe für die Verluste resultiert. Dadurch reduziert sich der Verlust im Periodenergebnis auf T€ –5.119 (2019: Periodengewinn T€ 9.548).
Mit den Minderheitsgesellschaftern der Del Fabro Kolarik GmbH wurden im September und Oktober 2020 Optionsvereinbarungen über den Erwerb von insgesamt 38,2 % der Anteile an der Del Fabro Kolarik GmbH abgeschlossen. Aufgrund der Ausgestaltung der Optionsvereinbarungen ist eine Verbindlichkeit in Höhe der Mindestausübungspreise von T€ 14.000 eigenkapitalmindernd (Reduktion der nicht beherrschenden Anteile sowie der Rücklagen) zu bilanzieren.Dies sowie die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 und das negative Konzernergebnis 2020 führten zu einer Reduktion im Eigenkapital von T€ 89.343 auf T€ 67.658. Die Eigenkapitalquote ist von 41,5 % auf 33,7 % zurückgegangen. Die Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity) ist aufgrund des negativen Periodenergebnisses mit –6,5 % negativ (2019: 11,0 %). Aufgrund des Covid-19-bedingten Rückganges im Geschäftsvolumen sind die Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stark zurückgegangen und führten zu einer Reduktion der Bilanzsumme. Diese ist von T€ 215.462 auf T€ 200.963 gesunken. Der Rückgang im Periodenergebnis zeigt sich auch im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, der sich von T€ 25.316 auf T€ 12.873 reduzierte.
Durch geringere Investitionen im Jahr 2020 sowie dem Verkauf von Investmentfondsanteilen hat sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit von T€ –26.133 auf T€ –15.045 reduziert, wobei folgende Investitionen getätigt wurden:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.333 | 6.291 |
| Sachanlagen | 15.420 | 20.194 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 1.987 | 0 |
| Übrige Finanzanlagen | 1.137 | 884 |
| Gesamt | 21.877 | 27.369 |
Hierbei handelt es sich um die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Die Zugänge für Nutzungsrechte, die gemäß IFRS 16 zu bilanzieren sind, betragen T€ 1.722 und sind in der Tabelle der Investitionen nicht berücksichtigt.
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 18
Unter „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ist der Erwerb einer Liegenschaft mit Gebäude ausgewiesen, die für die Erweiterung des Brauereiareals genutzt werden soll, aber noch für einige Jahre an den Verkäufer vermietet wird.
Die Investitionen in Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 791 | 4.419 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 4.993 | 4.054 |
| Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung inklusive Marktinvestitionen | 6.033 | 9.545 |
| Anzahlungen und Anlagen in Bau | 3.603 | 2.176 |
| Gesamt | 15.420 | 20.194 |
Die Investitionen in übrige Finanzanlagen in Höhe von T€ 1.137 (2019: T€ 884) betreffen ausschließlich an Kunden vergebene Darlehen.
Im Wesentlichen zur Finanzierung der Investitionen sind die Nettofinanzschulden von T€ 37.245 auf T€ 47.913 angestiegen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt T€ 1.789 (2019: T€ 490).
Kennzahlenübersicht Ottakringer Gruppe
| 2020 | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz in M€ | 181,34 | 242,43 | 242,39 |
| EBITDA in M€ | 13,77 | 31,47 | 32,62 |
| Abschreibungen in M€ | 19,69 | 19,32 | 17,73 |
| Betriebsergebnis in M€ | –5,92 | 12,15 | 14,89 |
| EBITDA-Marge | 7,6 % | 13,0 % | 13,5 % |
| Betriebsergebnis-Marge | –3,3 % | 5,0 % | 6,1 % |
| Ergebnis vor Steuern in M€ | –6,44 | 13,36 | 13,68 |
| Return on Sales (ROS) | –3,6 % | 5,5 % | 5,6 % |
| Return on Equity (ROE) | –6,5 % | 11,0 % | 10,6 % |
| Nettofinanzschulden in M€ | 47,91 | 37,25 | 31,50 |
| Eigenkapital in M€ | 67,66 | 89,34 | 84,86 |
| Eigenkapitalquote | 33,7 % | 41,5 % | 43,2 % |
Konzernlagebericht 19
Die Ottakringer Gruppe erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 267a UGB. Nachfolgend sind Arbeitnehmerbelange und Umweltbelange auszugsweise dargelegt.
2020 beschäftigte die Ottakringer Gruppe im Durchschnitt 834 Mitarbeiter (2019: 872 Mitarbeiter), die sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche verteilen:
| Mitarbeiter | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Geschäftsbereich Bier | 184 | 185 |
| Geschäftsbereich Alkoholfrei | 234 | 241 |
| Geschäftsbereich Getränkehandel | 338 | 365 |
| Geschäftsbereich Holding | 78 | 81 |
| Gesamt | 834 | 872 |
Für den Erfolg der Gruppe sind qualifizierte, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von großer Bedeutung. Es ist ein erklärtes Ziel, dies durch entsprechende Maßnahmen entsprechend zu fördern.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein besonderes Anliegen. Zahlreiche Gesellschaften der Ottakringer Gruppe haben das Audit „Beruf und Familie“ durchlaufen und das staatliche Gütezeichen als familienfreundlicher Arbeitgeber erhalten.
Freiwillige Sozialleistungen: Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und zu motivieren, werden zahlreiche freiwillige Sozialleistungen – wie zum Beispiel eine Betriebskantine, Gratisgetränke und die Förderung von Freizeit- und Sportaktivitäten – angeboten. Nach einer fünfjährigen Unternehmenszugehörigkeit wird zur Altersvorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einiger Unternehmen der Ottakringer Gruppe in eine betriebliche Kollektivversicherung eingezahlt.
Arbeitssicherheit und Gesundheit: Um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, werden Vorsorgeuntersuchungen, ein jährliches Impfprogramm sowie regelmäßige Beratungen durch den Arbeitsmediziner angeboten. Zur Prävention von Arbeitsunfällen gibt es entsprechende organisatorische Vorkehrungen sowie regelmäßige Beratungen durch externe Experten zu spezifischen Gefahrenthemen. Weiters besteht ein Meldesystem für Beinaheunfälle. Unverzüglich nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzt, die von Handhygiene, Abstandsregelungen, Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis zu Home-Office reichen. Zur Förderung der Work-Life-Balance werden professionelle Beratungsleistungen angeboten.
Aus- und Weiterbildung: Im Rahmen des internen Aus- und Weiterbildungsprogramms wird der jährliche Bildungsbedarf erhoben, um daraus ein vielfältiges Angebot abzuleiten. In Folge der Covid-19-Pandemie wurde das Aus- und Weiterbildungsprogramm überarbeitet und Distance Learning bzw. E-Learning angeboten. Darüber hinaus wird der Besuch von externen Aus- und Weiterbildungen gefördert. Auf die Ausbildung von Lehrlingen wird besonders viel Wert gelegt.
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 20
Erhaltende Auszeichnungen, Qualitätssiegel und Zertifikate sowie folgende Kennzahlen dienen der Messung der gesetzten Maßnahmen:
| 2020 | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Fluktuationsrate | 19 % | 18 % | 19 % |
| Durchschnittliche Krankenstandstage | 13 Tage | 13 Tage | 11 Tage |
Für die Ottakringer Gruppe gehören nachhaltiges Wirtschaften und der sparsame Umgang mit Ressourcen zum Selbstverständnis, Klima- und Ressourcenschutz werden als wesentliche Ziele verfolgt.
Oberstes Ziel ist es, die durch die Gruppe verursachten CO2-Emissionen zu reduzieren. Dies soll durch eine effiziente Logistik, ressourcenschonende Produktion, Einsparungen von Verpackungsmaterialien und Kraftstoff sowie durch Effizienzsteigerungen der Produktionsanlagen umgesetzt werden.
Durch die Umstellung des gesamten PET-Sortiments auf 100 % rePET (recyceltes PET), weiteren Materialreduktionen sowie der Unterstützung von Klimaschutzprojekten zur Kompensation von CO2-Emissionen ist die Produktion bei der Vöslauer Mineralwasser GmbH seit 2020 CO2-neutral. Bei der Ottakringer Brauerei GmbH soll im Jahr 2021 eine CO2-neutrale Produktion erreicht werden.
In den Produktionsbereichen wird laufend daran gearbeitet, den Energie- und Wasserverbrauch zu reduzieren. Im Jahr 2020 wurde die gesamte Unternehmensgruppe auf Ökostrom umgestellt und durch ein modernes Abfallwirtschaftskonzept konnte ein hoher Recyclinganteil erzielt werden.
Im Eigenfuhrpark wird der Anteil von Elektrofahrzeugen sowie von LKW nach Euro 6-Norm laufend erhöht.
Die voraussichtliche Entwicklung der Ottakringer Gruppe im Jahr 2021 ist maßgeblich von der Dauer der Covid-19-Pandemie beeinflusst und wann die zur Bekämpfung der Pandemie gesetzten Maßnahmen aufgehoben werden können. Dies wird im Wesentlichen auch von der Immunisierung der Bevölkerung durch Impfungen abhängig sein. Aus heutiger Sicht ist frühestens Mitte Mai 2021 mit ersten Öffnungsschritten in der Gastronomie und Hotellerie zu rechnen, wobei nicht von einer vollständigen Öffnung ohne Einschränkungen auszugehen ist. Noch nicht abschätzbar sind die Öffnungsszenarien für die Nachtgastronomie sowie die Vorgangsweise bezüglich Großveranstaltungen. Auch die Entwicklung im Tourismus ist derzeit schwer vorhersehbar, insbesondere bezüglich Reisebeschränkungen für ausländische Touristen.
Für die Einschätzung der Entwicklung für das Jahr 2021 wird weiters angenommen, dass es nach der schrittweisen Öffnung zu keinem weiteren Lockdown kommt. Weiters muss davon ausgegangen werden, dass durch die langen Schließungen Gastronomiebetriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und dadurch im Jahr 2021 ein erhöhtes Ausfallsrisiko entstehen könnte.
Für die produzierenden Geschäftsfelder wird davon ausgegangen, dass die unter Punkt 2.2 angeführten Risiken von Produktionseinschränkungen nicht schlagend werden.
Für das Geschäftsfeld Bier ist Wien der Kernmarkt. Teile der Wiener Gastronomie und Hotellerie sind wesentlich vom Tourismus abhängig und der Städtetourismus wird auch in den Sommermonaten des Jahres 2021 unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie leiden. Das Eventgeschäft wird das gesamte Jahr 2021 von Einschränkungen betroffen sein. Im Lebensmitteleinzelhandel wird allerdings mit einer Umsatzsteigerung im Vergleich zum Jahr 2020 gerechnet. Insgesamt wird im Geschäftsfeld Bier für das Jahr 2021 ein Umsatzanstieg erwartet. Ziel ist es, inklusive der möglichen Covid-19-Förderungen und -Zuschüsse ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erreichen. Dies erfordert die bereits im Jahr 2020 eingeleiteten Kosteneinsparungen konsequent fortzusetzen.
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt in diesem Geschäftsfeld im Lebensmitteleinzelhandel. Dennoch wird auch dieses Geschäftsfeld von den Einschränkungen in der Gastronomie und im Tourismus betroffen sein. Das Luftliniengeschäft wird auch 2021 unter den Reisebeschränkungen leiden.
Konzernlagebericht 21Die Entwicklung des Verkaufs von höherpreisigen Convenience-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel wird vom Ausmaß und der Dauer der Mobilitätsbeschränkungen abhängig sein. Insbesondere durch Zuwächse im Lebensmitteleinzelhandel wird für das Geschäftsfeld Alkoholfrei für das Geschäftsjahr 2021 mit einer Verbesserung im Umsatz und einer Steigerung des Gewinnes im Betriebsergebnis gerechnet. Dies wird aber auch von der Wetter-situation in den für den Verkauf von Mineralwasser wichtigen Sommermonaten abhängig sein.
Geschäftsfeld Getränkehandel
Dieses Geschäftsfeld ist am stärksten von der Krise betroffen, da der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie liegt – mit Wien als Kernmarkt und mit zahlreichen Kunden aus der Nachtgastronomie. Bezüglich der Umsatzentwicklung ist für das Jahr 2021 von keiner Verbesserung gegenüber 2020 zu rechnen. Auch wird das Betriebsergebnis negativ sein. Aufgrund der im Jahr 2020 bereits umgesetzten Einsparungsmaßnahmen und dem dadurch reduzierten Kostenniveau sowie weiterer Covid-19-Förderungen und Zuschüsse wird der Verlust aber geringer als im Jahr 2020 ausfallen.
Aufgrund der erwarteten Entwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern wird insgesamt für die Ottakringer Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 mit einem Anstieg im Umsatz gerechnet, mit dem Ziel, ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erreichen.
Die Ottakringer Gruppe unterliegt nachfolgend angeführten wesentlichen Risiken und Ungewissheiten:
Die Handelskonzentration am österreichischen Markt stellt ein systemimmanentes Risiko der Getränkeindustrie dar. Diesem Risiko wird durch die konsequente Pflege der starken Marken „Ottakringer“ und „Vöslauer“ sowie durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert.
Die für die Produktion benötigten Rohstoffe, Energie und Materialien sind starken Preisschwankungen ausgesetzt. Darüber hinaus besteht das Risiko von Angebotsengpässen im Rohstoffbereich. Diesen Beschaffungsrisiken wird teils mit Vorkontrakten gegengesteuert.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Put- und Call-Optionen mit den Minderheitsgesellschaftern der Del Fabro Kolarik GmbH abgeschlossen. Es wird auf die diesbezüglichen Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen. Zum Bilanzstichtag sind keine weiteren derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Das Risiko einer Zinssatzänderung besteht für Finanzanlagen und Finanzschulden. Durch das Treasury erfolgt eine ständige Beobachtung und Bewertung der Zinsentwicklung, damit rechtzeitig auf negative Entwicklungen reagiert werden kann. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Die Finanzschulden sind zu 30,7 % (2019: 36,4 %) fix und zu 69,3 % (2019: 63,6 %) variabel verzinst.
Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere und Ausleihungen (Kundendarlehen) sowie die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallsrisiko. Das Ausfallsrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch bestehende Kreditversicherungen reduziert, wobei jedoch nur ein Teil der Forderungen versichert ist. Nicht versichert sind die Ausleihungen an Kunden. Das daraus resultierende Ausfallsrisiko reduziert sich durch die Verteilung auf eine große Anzahl von Kunden. Durch ein konsequentes Forderungsmanagement wird das Kreditrisiko weiter reduziert. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarktes. Durch eine konservative Veranlagungsstrategie sowie eine laufende Überwachung der Entwicklung der Wertpapiere wird versucht, das Risiko so weit wie möglich zu reduzieren.
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können. Aufgrund der kurzfristig veräußerbaren Wertpapiere sowie der nicht ausgenutzten Kreditlinien kann dieses Risiko als gering eingestuft werden. Die laufende Optimierung der Liquidität erfolgt im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings und des Working Capital Managements.
Risiken aus fremden Währungen bestehen, sofern Forderungen und Verbindlichkeiten in anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft abgewickelt werden. Zum Stichtag lag kein Fremdwährungsrisiko vor.
Die Gesellschaft hat zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen Wertpapiere verpfändet. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für den Fall, dass das betroffene verbundene Unternehmen die Bankverbindlichkeiten nicht tilgen kann.
Im Rahmen von Belieferungsverträgen werden Haftungen für Bankkredite von Kunden übernommen. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für notleidende Bankkredite von Kunden. Dieses Risiko ist nicht versichert, reduziert sich jedoch durch die Verteilung auf eine große Anzahl von Kunden. Sämtliche Haftungen sind als Eventualverbindlichkeiten im Konzernanhang dargestellt.
Durch den Ausbruch der Covid-19-Pandemie und die zur Verhinderung der Ausbreitung in Österreich und Europa gesetzten Maßnahmen bestehen folgende Risiken:
Der Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit lag auch in diesem Jahr im Bereich der Produkt- und Verpackungsinnovationen sowie der Optimierung der Produktionsabläufe mit dem Ziel der Effizienzsteigerung und der Reduktion des Ressourcen- und Energieverbrauchs.
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen beim Vorstand der Ottakringer Getränke AG.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Ottakringer Gruppe besteht aus allen vom Vorstand und dem Management vorgegebenen Grundsätzen, Regelungen und Abläufen, die dazu dienen:
– die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern,
– die betriebliche Leistungsfähigkeit zu steigern,
– die erteilten Kompetenzen einzuhalten,
– die vorgegebenen Budgets einzuhalten,
– die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten,
– die für die Gesellschaft maßgeblichen rechtlichen Vorschriften einzuhalten sowie
– das Management bei der Überwachungsaufgabe zu unterstützen.
Das IKS gewährleistet die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der internen Abläufe und bietet dem Management eine verlässliche Grundlage für dessen Entscheidungen. Das IKS ist direkt in die Organisation eingebunden und nicht Aufgabenbereich einer speziellen Abteilung, wobei die interne Revision die Einhaltung und Wirksamkeit des IKS überprüft. Die Grundlage des IKS ist ein durchgängiges „Vier-Augen-Prinzip“.
Das Konzernrechnungswesen sowie das Rechnungswesen für die wichtigsten vollkonsolidierten Konzerngesellschaften (externes Berichtswesen) wird von der zentralen Organisationseinheit „Rechnungswesen“ entsprechend den unternehmensrechtlichen und sonstigen relevanten Vorschriften geführt. Die Erfassung, Buchung und Bilanzierung aller Geschäftsfälle der wesentlichen vollkonsolidierten Gesellschaften erfolgt mit der Software SAP, die auch zahlreiche IT-unterstützte Kontrollmaßnahmen bietet. Das implementierte Berechtigungskonzept sieht vor, dass die für den Zahlungsverkehr zuständigen Abteilungen Rechnungswesen und Treasury keine zahlungsrelevanten Stammdaten verändern können. Im Fakturierungsprozess werden nicht fakturierte Lieferungen in einem Fehlerprotokoll aufgezeichnet. Bei der Prüfung der Eingangsrechnungen gewährleistet die Verknüpfung von Bestellung, Wareneingang und Eingangsrechnung eine durch- gängige Rechnungsprüfung.
Der Konzernabschluss wird mit der Konsolidierungssoftware „IDLKONSIS“ erstellt, wobei die Datenübertragung in das Konsolidierungssystem automatisiert über eine Datenschnittstelle erfolgt. Durch die zentrale Führung des Rechnungswesens ist gewährleistet, dass die Bilanzierung und Berichterstattung konzerneinheitlich durchgeführt werden. Die konzerneinheitliche Bilanzierung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden vom Konzernabschlussprüfer jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
Die Organisationseinheiten „Controlling“ sind für das interne Berichtswesen verantwortlich. Das Controlling ist dezentral organisiert, das heißt, die wichtigsten Konzerngesellschaften verfügen über eigene Controlling-Abteilungen.# 5. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2020 unverändert € 20.634.585,82 und ist in folgende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt:
| Aktiengattung | Anzahl | Anteil am Grundkapital | Stück in € |
|---|---|---|---|
| Stammaktien | 2.412.829 | 17.534.711,64 | |
| Vorzugsaktien | 426.552 | 3.099.874,18 | |
| Gesamt | 2.839.381 | 20.634.585,82 |
Die Stammaktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der jeweils von der Hauptversammlung auf Basis des nach österreichischem Recht (UGB) erstellten Einzelabschlusses der Muttergesellschaft beschlossenen Dividende sowie auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.
Mit den Vorzugsaktien ist kein Stimmrecht und kein Umtauschrecht verbunden, ansonsten gewähren sie die gleichen Rechte wie die Stammaktien. Die Vorzugsaktien erhalten vor den Stammaktien aus dem Bilanzgewinn alljährlich eine Vorzugsdividende von 10,5 % des anteiligen Grundkapitals, sofern dies von der Hauptversammlung beschlossen wird. Wenn die Vorzugsaktien die Vorzugsdividende nicht erhalten, steht im Folgejahr den Vorzugsaktien ein Stimmrecht zu, bis der Rückstand an Vorzugsdividende nachgezahlt ist.
Im Jahr 2018 hat die Ottakringer Getränke AG, im Rahmen eines freiwilligen Teilangebotes, 173.884 Stück eigene Stammaktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von 7,21 % der Stimmrechte und einem Anteil von 6,12 % des Grundkapitals. Der Gesamtkaufpreis betrug € 17.388.400,00.
Zum 31.12.2020 hält die Gesellschaft unverändert zum Vorjahr 173.884 Stück eigene Stammaktien.
Folgende Gesellschaften sind zum 31.12.2020 mit mehr als 10 % am Grundkapital der Ottakringer Getränke AG beteiligt:
| Gesellschaft | Anteil am Grundkapital |
|---|---|
| Ottakringer Holding AG | 88,28 % |
Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.6.2019 ist der Vorstand bis 26.6.2024 ermächtigt,
Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2016 ist der Vorstand bis zum 24.6.2021 gemäß § 65 Abs. 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden, insbesondere zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung oder als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 letzter Satz in Verbindung mit § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Wien, am 23. April 2021
Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG
Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek
Vorstandssprecher Vorstand
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | Anhang | in € | in T€ | |
|---|---|---|---|---|---|
| A. Langfristige Vermögenswerte | |||||
| I. Immaterielle Vermögenswerte | 16.564.487,49 | 2.1 | 18.986 | ||
| II. Sachanlagen | 119.169.541,05 | 2.2 | 116.671 | ||
| III. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 1.977.400,00 | 2.2 | 0 | ||
| IV. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 5.024.445,86 | 2.3 | 5.027 | ||
| V. Übrige Finanzanlagen | 11.728.130,26 | 2.4 | 15.659 | ||
| VI. Sonstige langfristige Vermögenswerte | 3.253.685,37 | 2.5 | 4.213 | ||
| 157.717.690,03 | 160.556 | ||||
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| I. Vorräte | 16.359.636,90 | 2.6 | 18.137 | ||
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14.983.862,15 | 2.7 | 29.473 | ||
| III. Ertragsteuerforderungen | 6.939,00 | 2.16 | 47 | ||
| IV. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 11.590.292,32 | 2.8 | 6.561 | ||
| V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 304.911,33 | 688 | |||
| 43.245.641,70 | 54.906 | ||||
| Summe Aktiva | 200.963.331,73 | 215.462 |
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | Anhang | in € | in T€ | |
|---|---|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | |||||
| I. Grundkapital | 20.634.585,82 | 20.634 | |||
| II. Rücklagen | 64.386.962,20 | 78.296 | |||
| III. Eigene Anteile | –17.388.400,00 | –17.388 | |||
| IV. Eigenkapital der Gesellschafter der Ottakringer Getränke AG | 67.633.148,02 | 2.9 | 81.542 | ||
| V. Nicht beherrschende Anteile | 25.230,39 | 2.10 | 7.801 | ||
| 67.658.378,41 | 89.343 | ||||
| B. Langfristige Schulden | |||||
| I. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 7.966.174,25 | 2.11 | 8.350 | ||
| II. Latente Steuern | 1.071.185,54 | 2.12 | 1.450 | ||
| III. Finanzschulden langfristig | 11.674.085,12 | 2.13 | 17.878 | ||
| IV. Leasingverbindlichkeiten langfristig | 7.155.885,78 | 2.14 | 6.886 | ||
| V. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1.070.133,24 | 2.15 | 1.121 | ||
| 28.937.463,93 | 35.685 | ||||
| C. Kurzfristige Schulden | |||||
| I. Finanzschulden kurzfristig | 46.598.691,09 | 2.13 | 34.476 | ||
| II. Leasingverbindlichkeiten kurzfristig | 1.550.035,93 | 2.14 | 1.559 | ||
| III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.135.457,21 | 18.199 | |||
| IV. Ertragsteuerverbindlichkeiten | 833.684,66 | 2.16 | 247 | ||
| V. Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 7.064.490,00 | 2.17 | 7.429 |
| Anhang | 01-12 2020 | 01-12 2019 | |
|---|---|---|---|
| in € | in T€ | ||
| 2.19 | 1. Umsatzerlöse | 181.339.906,80 | 242.435 |
| 2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | –403.677,83 | 128 | |
| 3. Aktivierte Eigenleistungen | 126.081,98 | 199 | |
| 2.20 | 4. Sonstige betriebliche Erträge | 14.583.798,77 | 6.558 |
| 2.21 | 5. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen | –73.717.476,43 | –98.759 |
| 2.22 | 6. Personalaufwand | –50.083.351,69 | –53.554 |
| 2.1, 2.2 | 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | –19.263.603,65 | –19.319 |
| 2.1 | 8. Wertminderung Immaterielle Vermögenswerte | –425.000,00 | 0 |
| 2.23 | 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | –58.077.619,99 | –65.534 |
| 10. Zwischensumme aus Z1 bis Z9 (Betriebsergebnis) | –5.920.942,04 | 12.154 | |
| 2.3 | 11. ErgebnisanteileanUnternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern | 307.329,92 | 338 |
| 2.24 | 12. Finanzerträge | 497.507,83 | 1.999 |
| 2.25 | 13. Finanzaufwendungen | –1.325.727,65 | –1.128 |
| 14. Zwischensumme aus Z11 bis Z13 (Finanzergebnis) | –520.889,90 | 1.209 | |
| 15. Ergebnis vor Steuern | –6.441.831,94 | 13.363 | |
| 2.16 | 16. Ertragsteuern | 1.322.750,79 | –3.815 |
| 17. Periodenergebnis | –5.119.081,15 | 9.548 | |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend | –1.111.657,90 | –241 | |
| davon auf Gesellschafter der Ottakringer Getränke AG entfallend (Konzernergebnis) | –4.007.423,25 | 9.789 | |
| 2.26 | Ergebnis je Aktie | –1,94 € | 3,67 € |
| 01-12 2020 | 01-12 2019 | |
|---|---|---|
| in € | in T€ | |
| 1. Periodenergebnis | –5.119.081,15 | 9.548 |
| 2. Ergebnisneutrale Veränderung gemäß IAS 19R | 132.985,00 | –639 |
| 3. Darauf entfallende Ertragsteuern | –33.246,25 | 160 |
| 4. Summe aus Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (Z2 bis Z3) | 99.738,75 | –479 |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend | 0,00 | –18 |
| 5. Summe sonstiges Ergebnis (Z4) | 99.738,75 | –479 |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend | 0,00 | –18 |
| Konzerngesamtergebnis (Z1 und Z5) | –5.019.342,40 | 9.069 |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend | –1.111.657,90 | –259 |
| davon auf Gesellschafter der Ottakringer Getränke AG entfallend | –3.907.684,50 | 9.328 |
| Anhang | 01-12 2020 | 01-12 2019 | |
|---|---|---|---|
| in T€ | in T€ | ||
| 2.27 | Periodenergebnis | –5.119 | 9.548 |
| 2.16 | Erfolgswirksam erfasste Ertragsteuern | –1.323 | 3.815 |
| 2.1, 2.2 | Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 19.689 | 19.318 |
| 2.4 | Abschreibung sonstiger langfristiger Vermögenswerte | 438 | 374 |
| 2.24 | ZeitwertbewertungderWertpapiere | –242 | –1.832 |
| 2.3 | ErgebnisanteileanUnternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | –307 | –338 |
| 2.25 | Zinsaufwendungen | 774 | 733 |
| 2.24 | Zinserträge | –113 | –119 |
| 2.20, 2.23 | Gewinne/VerlusteausdemVerkauf langfristiger Vermögenswerte | –88 | –276 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 169 | –16 | |
| 2.6 | Veränderung von Vorräten | 1.778 | –1.659 |
| 2.5, 2.7,2.8 | Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten | 9.176 | 558 |
| 2.15, 2.17 | Veränderung von Rückstellungen | –614 | –1.202 |
| 2.15, 2.18 | Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | –12.222 | 1.130 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 11.996 | 30.034 | |
| Zahlungen/RückzahlungenvonErtragsteuern | 1.538 | –4.104 | |
| 2.25 | GezahlteZinsen | –774 | –733 |
| 2.24 | ErhalteneZinsen | 113 | 119 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 12.873 | 25.316 |
| Anhang | 01-12 2020 | 01-12 2019 | |
|---|---|---|---|
| in T€ | in T€ | ||
| 2.1, 2.2 | Einzahlungen aus Abgängen immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen | 807 | 794 |
| 2.4 | Einzahlungen aus Abgängen übriger Finanzanlagen | 5.277 | 674 |
| 2.5, 2.8 | ZuflüsseausLeasingvereinbarungen | 670 | 701 |
| Erhaltene Dividenden von Gemeinschaftsunternehmen | 310 | 0 | |
| 2.1, 2.2 | Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | –20.972 | –27.418 |
| 2.4 | Auszahlungen für Investitionen in übrige Finanzanlagen | –1.137 | –884 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –15.045 | –26.133 | |
| 2.13 | Rückzahlungen von Darlehen, KontokorrentkreditenundFixvorlagen | –2.641 | –1.930 |
| 2.13 | EinzahlungausKontokorrentkreditenundFixvorlagen | 6.630 | 7.097 |
| 2.13 | EinzahlungenausKreditenvonverbundenenUnternehmen | 1.930 | 2.080 |
| 2.13 | Rückzahlungen aus Krediten vonverbundenenUnternehmen | –10 | 0 |
| 2.1, 2.14 | AbflüsseausLeasingvereinbarungen | –1.455 | –1.252 |
| Gezahlte Dividenden | –2.665 | –5.505 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 1.789 | 490 | |
| Veränderung des Zahlungsmittelbestandes | –383 | –327 | |
| ZahlungsmittelbestandamAnfangderPeriode | 688 | 1.015 | |
| ZahlungsmittelbestandamEndederPeriode | 305 | 688 | |
| Veränderung des Zahlungsmittelbestandes | –383 | –327 |
| Anhang | Grund- kapital | Kapital- rücklagen | Gewinn- rücklagen | Ergebnis- neutrale Ver- änderungen gemäß IAS 19R | Summe Rücklagen | Eigene Anteile | Eigenkapital der Gesell- schafterder Ottakringer Getränke AG | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | |
| Stand 31.12.2018 | 20.634 | 24.791 | 48.997 | –412 | 73.376 | –17.388 | 76.622 | 8.234 | 84.856 |
| Anpassungen gemäß IFRS 16 | 0 | 0 | 924 | 0 | 924 | 0 | 924 | 0 | 924 |
| Stand 1.1.2019 | 20.634 | 24.791 | 49.921 | –412 | 74.300 | –17.388 | 77.546 | 8.234 | 85.780 |
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | –5.331 | 0 | –5.331 | 0 | –5.331 | –174 | –5.505 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 9.789 | 0 | 9.789 | 0 | 9.789 | –241 | 9.548 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | –462 | –462 | 0 | –462 | –18 | –480 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 9.789 | –462 | 9.327 | 0 | 9.327 | –259 | 9.068 |
| Stand 31.12.2019 = 1.1.2020 | 20.634 | 24.791 | 54.379 | –874 | 78.296 | –17.388 | 81.542 | 7.801 | 89.343 |
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | –2.665 | 0 | –2.665 | 0 | –2.665 | 0 | –2.665 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | –4.007 | 0 | –4.007 | 0 | –4.007 | –1.112 | –5.119 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 99 | 99 | 0 | 99 | 0 | 99 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | –4.007 | 99 | –3.908 | 0 | –3.908 | –1.112 | –5.020 |
| Veränderung von nicht beherrschenden Anteilen ohne Kontrollwechsel | 0 | 0 | –7.336 | 0 | –7.336 | 0 | –7.336 | –6.664 | –14.000 |
| Stand 31.12.2020 | 20.634 | 24.791 | 40.371 | –775 | 64.387 | –17.388 | 67.633 | 25 | 67.658 |
| Anhang | Grund- kapital | Kapital- rücklagen | Gewinn- rücklagen | Ergebnis- neutrale Ver- änderungen gemäß IAS 19R | Summe Rücklagen | Eigene Anteile | Eigenkapital der Gesell- schafterder Ottakringer Getränke AG | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | |
| Stand 31.12.2018 | 20.634 | 24.791 | 48.997 | –412 | 73.376 | –17.388 | 76.622 | 8.234 | 84.856 |
| Anpassungen gemäß IFRS 16 | 0 | 0 | 924 | 0 | 924 | 0 | 924 | 0 | 924 |
| Stand 1.1.2019 | 20.634 | 24.791 | 49.921 | –412 | 74.300 | –17.388 | 77.546 | 8.234 | 85.780 |
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | –5.331 | 0 | –5.331 | 0 | –5.331 | –174 | –5.505 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 9.789 | 0 | 9.789 | 0 | 9.789 | –241 | 9.548 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | –462 | –462 | 0 | –462 | –18 | –480 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 9.789 | –462 | 9.327 | 0 | 9.327 | –259 | 9.068 |
| Stand 31.12.2019 = 1.1.2020 | 20.634 | 24.791 | 54.379 | –874 | 78.296 | –17.388 | 81.542 | 7.801 | 89.343 |
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | –2.665 | 0 | –2.665 | 0 | –2.665 | 0 | –2.665 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | –4.007 | 0 | –4.007 | 0 | –4.007 | –1.112 | –5.119 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 99 | 99 | 0 | 99 | 0 | 99 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | –4.007 | 99 | –3.908 | 0 | –3.908 | –1.112 | –5.020 |
| Veränderung von nicht beherrschenden Anteilen ohne Kontrollwechsel | 0 | 0 | –7.336 | 0 | –7.336 | 0 | –7.336 | –6.664 | –14.000 |
| Stand 31.12.2020 | 20.634 | 24.791 | 40.371 | –775 | 64.387 | –17.388 | 67.633 | 25 | 67.658 |
Die Ottakringer Getränke AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in 1160 Wien, OttakringerPlatz1Ottakringer Platz 1,eingetragenunterFN84925sbeimHandelsgerichtWien(Ersteintragungvom30.10.1984)und ist die Muttergesellschaft des Ottakringer Getränke AG-Konzerns (kurz: Ottakringer Gruppe). Die wichtigsten Gesellschaften sind die Ottakringer Brauerei GmbH, die Vöslauer Mineralwasser GmbH sowie die Del Fabro Kolarik GmbH. Die unmittelbare Muttergesellschaft der Ottakringer Getränke AG ist die Ottakringer Holding AG, Wien. Mehrheits- eigentümer der Ottakringer Holding AG ist die Wenckheim Holding AG, Wien, in deren Konzernabschluss die Ottakringer Gruppe einbezogen ist. Die Ottakringer Getränke AG ist für die zentralen Führungs- und Steuerungsaufgaben der Ottakringer Gruppe zuständig. Die Bereiche Einkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Human Resources, IT & Organisation, Fuhrparkmanagement, Recht, Treasury & Risk sowie Risikomanagement und interne Revision werden von der Ottakringer Getränke AG für die gesamte Ottakringer Gruppe gemanagt. Die Ottakringer Gruppe ist in den strategischen Geschäftsfeldern Bier, Alkoholfrei sowie Getränkehandel tätig. Die wesentlichen Absatzmärkte liegen in Österreich.
DerKonzernabschlussderOttakringerGruppezum31.12.2020wurdeunterAnwendungvon§245aAbs. 1UGB aufgestellt,verpflichtendinÜbereinstimmungmitdenvomInternationalAccountingStandardsBoard(„IASB") herausgegebenenInternationalFinancialReportingStandards(„IFRS"),einschließlichderbereitsanzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee („IFRIC“), wie sie in derEUanzuwendensind,dadieAktienderMuttergesellschaftanderWienerBörsegehandeltwerden.Erumfasstdie Muttergesellschaft Ottakringer Getränke AG, Wien, und die von ihr beherrschten Tochtergesellschaften. Der Konzern- abschlussstehtinÜbereinstimmungmitdenRichtlinienderEuropäischenUnionzurKonzernrechnungslegung.
Neuebzw. geänderteStandardsundInterpretationenwerdenabdemZeitpunktdesInkrafttretensangewendet. DieAuswirkungen,soferndiesewesentlichsind,werdennachfolgendbzw. imKonzernanhangbeidenentsprechenden Posten erläutert.# Anhang zum Konzernabschluss der Ottakringer Getränke AG für das Geschäftsjahr 2020
¹ Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen
Folgende ab dem 1.1.2020 verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen haben keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:
| Standards/Interpretation | Inhalt | Geltend ab¹ |
|---|---|---|
| Änderungen zu IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC 32 | Aktualisierung dieser Verlautbarungen im Hinblick auf darin enthaltene Verweise auf das Rahmenkonzept oder zwecks Klarstellung, auf welche Version des Rahmenkonzeptes sie sich beziehen. | 1.1.2020 |
| Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 1.1.2020 |
| Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 | Auswirkung der Reform der Referenzzinssätze | 1.1.2020 |
| Änderungen zu IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebes | 1.1.2020 |
Die nachfolgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet und von der EU übernommen, sind aber im Geschäftsjahr 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden:
| Standards/Interpretation | Inhalt | Geltend ab¹ |
|---|---|---|
| Änderungen zu IFRS 16 | Covid-19-bezogene Mieterleichterungen | 1.6.2020 |
| Änderungen zu IFRS 4 | Verschiebung von IFRS 9 | 1.1.2021 |
| Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 | Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) | 1.1.2021 |
Diese Regelungen wurden nicht vorzeitig angewendet und werden erst dann angewendet, wenn diese erstmalig verpflichtend anzuwenden sind. Aus der erstmaligen Anwendung sind keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten.
| Standards/Interpretation | Inhalt | Geltend ab¹ |
|---|---|---|
| Änderungen zu IAS 16 | Erträge vor der beabsichtigten Nutzung | 1.1.2022 |
| Änderungen zu IAS 37 | Belastende Verträge: Kosten der Vertragserfüllung | 1.1.2022 |
| Änderungen zu IFRS 3 | Referenz zum Framework | 1.1.2022 |
| IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 | Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018–2020) | 1.1.2022 |
| Änderungen zu IAS 1 | Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen/ Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig | 1.1.2023 |
| IAS 8 | Definition von Rechnungslegungsschätzungen | 1.1.2023 |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1.1.2023 |
¹ Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen
Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Die Angaben für 2020 betreffen den Bilanzstichtag 31.12.2020 bzw. die Periode vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020. Die Angaben für 2019 betreffen den Bilanzstichtag 31.12.2019 bzw. die Periode vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2019.
Die Freigabe des Konzernabschlusses erfolgt durch den Vorstand der Ottakringer Getränke AG mit Unterschriftsdatum.
Die Abschlüsse aller wesentlichen oder nach nationalen Vorschriften prüfungspflichtigen vollkonsolidierten in- und ausländischen Gesellschaften wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Der Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegen die einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften der Ottakringer Gruppe zugrunde.
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend werden elf inländische Gesellschaften, die unter Beherrschung der Gesellschaft stehen, vollkonsolidiert.
Während des Jahres erworbene Gesellschaften werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, zu dem die Beherrschung über die Vermögenswerte und die Geschäfte tatsächlich auf den Konzern übergegangen ist. Abgegangene Geschäftsbereiche werden mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Beherrschung endkonsolidiert.
| Gesellschaft | Sitz | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Anteil | Konsolidierung¹ | Anteil | Konsolidierung¹ | ||
| Muttergesellschaft | |||||
| Ottakringer Getränke AG | |||||
| Tochtergesellschaften | |||||
| Ottakringer Brauerei GmbH | Wien, Österreich | 100,0 % | VK | 100,0 % | VK |
| Ottakringer Betriebe- und DienstleistungsgmbH | Wien, Österreich | 100,0 % | VK | 100,0 % | VK |
| Neogast Cafe und Restaurant GmbH | Wien, Österreich | 100,0 % | VK | 100,0 % | VK |
| Perfect Drinks GmbH | Wien, Österreich | 100,0 % | VK | 100,0 % | VK |
| Vöslauer Mineralwasser GmbH | Wien, Österreich | 100,0 % | VK | 100,0 % | VK |
| Vöslauer Thermalbad GmbH | Wien, Österreich | 100,0 % | VK | 100,0 % | VK |
| PET to PET Recycling Österreich GmbH | Müllendorf, Österreich | 20,0 % | EK | 20,0 % | EK |
| Trinkservice GmbH VGV | Wien, Österreich | 100,0 % | VK | 100,0 % | VK |
| Del Fabro Kolarik GmbH | Wien, Österreich | 61,8 % | VK | 61,8 % | VK |
| Wieser, Kolarik & Leeb GmbH | Piesendorf, Österreich | 100,0 % | VK | 100,0 % | VK |
| Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. | Ybbs, Österreich | 100,0 % | VK | 100,0 % | VK |
| Gastromedia GmbH | Wien, Österreich | 55,0 % | VK | 55,0 % | VK |
| Del Fabro GmbH | Wien, Österreich | 50,0 % | EK | 50,0 % | EK |
| Innstadt AG | Passau, Deutschland | 49,0 % | EK | 49,0 % | EK |
¹ Konsolidierungsmethoden: VK = Vollkonsolidierung; EK = Equity-Konsolidierung
Der Bilanzstichtag von sämtlichen einbezogenen Gesellschaften ist der 31.12. Die Yppenplatz 4 GmbH wird mangels Wesentlichkeit nicht konsolidiert.
Mit den Minderheitsgesellschaftern (nicht beherrschende Anteile) der Del Fabro Kolarik GmbH wurden im September und Oktober 2020 Optionsvereinbarungen über den Erwerb von insgesamt 38,2 % der Anteile an der Del Fabro Kolarik GmbH abgeschlossen. Gemäß den Optionsvereinbarungen hat die Ottakringer Getränke AG das Recht bis zum 31.1.2029 insgesamt 38,2 % der Anteile an der Del Fabro Kolarik GmbH zu den in den Optionsvereinbarungen definierten Ausübungspreisen zu erwerben (Call-Optionen), wobei sich diese Frist unter bestimmten Bedingungen verlängern kann. Die Minderheitsgesellschafter haben das Recht, bis zum 31.12.2028 ihre Anteile an die Ottakringer Getränke AG zu den in den Optionsvereinbarungen definierten Ausübungspreisen zu verkaufen (Put-Optionen), wobei sich diese Frist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls verlängern kann.
In der Tabelle „Konsolidierungskreis“ sind die Anteile der Ottakringer Getränke AG an der Del Fabro Kolarik GmbH mit dem zum Stichtag gültigen zivilrechtlichen Anteilsbesitz dargestellt, das heißt unverändert mit 61,8 %. Aufgrund der Ausgestaltung der Optionsvereinbarungen werden die nicht beherrschenden Anteile nicht mehr im Eigenkapital ausgewiesen, sondern es erfolgt eine Erfassung einer Verbindlichkeit gegenüber den optionsberechtigten Gesellschaftern. Soweit der Wert der Verbindlichkeit, die sich aus dem Ausübungspreis unter Berücksichtigung von Mindestkaufpreisen ergibt, die in den nicht beherrschenden Anteilen bisher erfassten Beträge übersteigt, wird der übersteigende Betrag anlässlich der Umbuchung mit den Gewinnrücklagen verrechnet. In der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ist dieser Vorgang in der Zeile „Veränderung von nicht beherrschenden Anteilen ohne Kontrollwechsel“ dargestellt.
Die Konsolidierung erfolgt nach den Bestimmungen des IFRS 3. Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Dabei werden die Gegenleistungen für den Erwerb der Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen mit dem jeweils anteiligen Reinvermögen, basierend auf den Zeitwerten der übernommenen Vermögenswerte und Schulden dieser Unternehmen, zum Zeitpunkt des Erwerbes bzw. des Überganges der Kontrolle verrechnet.
Immaterielle Vermögenswerte werden, soweit identifizierbar, einer eigenständigen Bilanzierung zugeführt und planmäßig abgeschrieben. Der verbleibende Firmenwert wird auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit aufgeteilt und mindestens einmal jährlich auf dieser Ebene auf Werthaltigkeit getestet.
Im Falle eines Überschusses des erworbenen anteiligen Reinvermögens über die Anschaffungskosten sind sowohl die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten als auch die Anschaffungskosten nochmals zu bewerten. Ein bestehender Überschuss ist danach erfolgswirksam zu erfassen.
Für die nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften gelten die gleichen Bewertungsgrundsätze wie im Rahmen der Vollkonsolidierung.
Für ab- bzw. aufgegebene Geschäftsbereiche werden die Regelungen des IFRS 5 angewendet. Das Ergebnis aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Ottakringer Konzerns gesondert dargestellt. In den Jahren 2020 und 2019 wurden keine Geschäftsbereiche ab- bzw. aufgegeben.
Alle konzerninternen Transaktionen und damit zusammenhängende Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden ebenfalls ausgeschieden. Bei nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften wird auf eine Zwischenergebniseliminierung aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeutung ist.
Im Geschäftsjahr 2020 gab es, wie im Vorjahr, keine Änderung im Konsolidierungskreis.
In den Jahresabschlüssen der Konzerngesellschaften werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung bewertet. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2020 gab es, wie im Vorjahr, keine wesentlichen erfolgswirksam zu erfassende Kursgewinne und -verluste.
Im Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Da sämtliche Tochterunternehmen ihre Geschäfte selbstständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung die funktionale Währung. Die Berichtswährung ist Euro.
Die Umrechnung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt zum Mittelkurs am Bilanzstichtag, die Werte der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.# Anhang zum Konzernabschluss
Im Geschäftsjahr 2020 gab es, wie im Vorjahr, keine Konzerngesellschaft, die den Jahresabschluss in einer ausländischen Währung erstellt hat.
Der Ausbruch von Covid-19 in Österreich zu Beginn des ersten Halbjahres 2020 hat zu einem Einbruch der Wirtschaft geführt und ab Mitte März 2020 auch die Ottakringer Gruppe stark getroffen. Von den zur Bekämpfung der Pandemie gesetzten Maßnahmen, wie Schließungen der Gastronomie und Hotellerie, dem Verbot von Großveranstaltungen, Einschränkungen in der Mobilität sowie im Flugverkehr, sind sämtliche Geschäftsfelder der Ottakringer Gruppe betroffen und führten zu einem Einbruch im Konzernumsatz und Rohertrag. Um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu gefährden und auch Produktionseinschränkungen durch Infektionen von Mitarbeitern zu verhindern, wurde unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie ein Krisenstab eingerichtet und ein umfangreiches Sicherheitskonzept eingeführt. Im Verwaltungs- und Vertriebsbereich ist es in kürzester Zeit gelungen, mobiles Arbeiten (Home Office) zu ermöglichen. Für Bereiche, in denen mobiles Arbeiten nicht möglich ist, insbesondere in Produktion und Lager, wurden Abstandsregelungen, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und verstärkte Hygienemaßnahmen eingeführt. Es ist zu keinen Produktionseinschränkungen aufgrund von Infektionsfällen gekommen. Auch gab es keine Unterbrechungen in der Lieferkette.
Auf das Konzernbetriebsergebnis hat sich die Covid-19-Pandemie wie folgt ausgewirkt:
Die Summe der negativen Auswirkungen beträgt insgesamt T€ –37.800.
Zur Kompensation dieser Auswirkungen wurden nachfolgend angeführte Gegenmaßnahmen gesetzt:
Es wurde Kurzarbeit eingeführt und die Gesellschaften der Unternehmensgruppe haben Covid-19-Förderungen für Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Verlustersatz beantragt. Die Ottakringer Gruppe hat für Kurzarbeit Zuschüsse in Höhe von T€ 3.972, für die anderen Covid-19-Förderungen T€ 4.737 beantragt, insgesamt somit T€ 8.709. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Sofern diese Zuschüsse und Förderungen zum 31.12.2020 noch nicht ausbezahlt wurden, sind diese unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Darüber hinaus wurde der Logistikbereich restrukturiert, Urlaubsstände und Überstunden abgebaut und dadurch eine Reduktion im Personalaufwand in Höhe von T€ 3.470 erreicht. Insbesondere durch Einsparungen im Werbeaufwand und bei den sonstigen Dienstleistungen sowie geringeren Aufwendungen für Logistik und Biersteuer reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um rund T€ 7.500.
Die Summe der positiven Effekte der gesetzten Gegenmaßnahmen, inklusive der Covid-19-Förderungen und -Zuschüsse, beträgt rund T€ 19.700. Dadurch konnten die negativen Covid-19-Effekte von T€ –37.800 auf rund T€ –18.100 reduziert werden. Dies entspricht auch ungefähr dem Rückgang im Betriebsergebnis.
Zur Liquiditätssicherung wurden die Kreditlinien bei den Banken ausgeweitet und Investitionen soweit wie möglich reduziert.
Die durch Covid-19 ausgelöste Krise wurde als Anhaltspunkt auf eine Wertminderung eingestuft. Bereits zum 30.6.2020 wurden für sämtliche zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Firmenwerte zugeordnet sind, Wertminderungstests vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass der Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H.“ um T€ 425 abgewertet wurde. Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Wieser, Kolarik & Leeb GmbH“ und „Neogast Cafe und Restaurant GmbH“ wurden keine Wertminderungen festgestellt. Darüber hinaus wurden auch für die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Ottakringer Brauerei GmbH“, „Vöslauer Mineralwasser GmbH“ und „Del Fabro Kolarik GmbH“ Wertminderungstests durchgeführt, wobei keine Wertminderungen festgestellt wurden. Sämtliche Wertminderungstests wurden im vierten Quartal 2020 wiederholt, wobei keine weiteren Wertminderungen festgestellt wurden.
Die Covid-19-Pandemie wird auch im Jahr 2021 negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ottakringer Gruppe haben. Das Ausmaß dieser Auswirkungen ist von der Dauer der Covid-19-Pandemie abhängig und ist derzeit nicht zuverlässig abschätzbar. Die Ottakringer Gruppe verfügt aus heutiger Sicht über ausreichende Liquiditätsreserven bzw. nicht ausgenutzte Kreditlinien und es werden keine Unsicherheiten im Fortbestand der Unternehmensgruppe gesehen. Der Konzernabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Die planmäßige Abschreibung orientiert sich an der bestimmbaren Nutzungsdauer. Firmenwerte sind nicht planmäßig abzuschreiben.
Sachanlagen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung von Sachanlagen werden erfolgswirksam verrechnet. In späteren Perioden für einen Vermögenswert anfallende Kosten werden nur dann aktiviert, wenn sie zu einer wesentlichen Erhöhung der künftigen Nutzungsmöglichkeit des Vermögenswertes führen, zum Beispiel durch erweiterte Einsatzmöglichkeiten oder eine signifikante Verlängerung der Nutzungsdauer.
Die Finanzierungskosten für die Anschaffung bzw. Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten werden aktiviert, wenn sich die Periode zwischen Anschaffungs- bzw. Herstellungsbeginn und Inbetriebnahme über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt.
Als Finanzinvestitionen werden Immobilien ausgewiesen, die der Erzielung von Mieterlösen dienen. Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen. Die Abschreibungen werden gemeinsam mit den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen unter dem Posten „Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ ausgewiesen.
Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte und der abnutzbaren Sachanlagen erfolgt linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstandes. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr folgende Nutzungsdauern angenommen:
| Nutzungsdauer |
|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
| Rechte und Lizenzen¹ |
| Kundenstock |
| Sachanlagen |
| Bauten, einschließlich Bauten auf fremdem Grund |
| Technische Anlagen und Maschinen |
| Andere Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und |
| Geschäftsausstattung |
Über das Ausmaß der planmäßigen Abschreibungen hinausgehende wesentliche Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen (IAS 36) berücksichtigt. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen, ausgenommen davon sind Firmenwerte.
Bei Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung erfolgt der Wertansatz der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen nach der in Punkt 1.7.4 dargestellten Methode.
Für Zugänge bis zum 31.5.2020 wurden, wie in den Vorjahren, bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswertes die Abschreibung mit einem vollen Jahresbetrag angesetzt. Dies Vorgangsweise wurde per 1.6.2020 geändert. Zugänge ab dem 1.6.2020 werden auf Monatsbasis planmäßig abgeschrieben.
Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter jeweils € 400,00 (geringwertige Vermögensgegenstände) werden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens sofort als Abgang behandelt.
Nach der Equity-Methode werden Beteiligungen bewertet, bei denen die Ottakringer Gruppe einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Diese Beteiligungen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. In Folgeperioden erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil der Ottakringer Gruppe am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens.
Wertpapiere werden abhängig von der Klassifizierung nach IFRS 9 bewertet. Bei den vorhandenen Wertpapieren handelt es sich fast ausschließlich um Investmentfondsanteile, die über ein Kündigungs- bzw. Rückgaberecht verfügen und werden als Investment in ein Fremdkapitalinstrument eingestuft. Da die Zahlungsstromkriterien (ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungsströme) nicht erfüllt werden, erfolgt nach IFRS 9 die Klassifizierung als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, Wertänderungen werden über die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.
Kundendarlehen werden mit dem Barwert bilanziert. Die Barwertdifferenz im Zugangsjahr wird als Belieferungsrecht aktiviert. Für erkennbare Risiken werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
¹ Bei Belieferungsrechten erfolgt die Abschreibung über die Vertragsdauer.# Allgemeine Angaben
Sonstige Beteiligungen, bei denen der Marktwert nicht ohne erheblichen Aufwand feststellbar ist, sind mit den Anschaffungskosten bilanziert, sofern diese bezüglich ihrer Höhe nicht wesentlich sind.
Vermögenswerte, die von der Definition der Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 umfasst sind, werden, abhängig von der jeweiligen Klassifizierung, nach den Bestimmungen des IFRS 9 bewertet. Vermögenswerte, die nicht von der Definition der Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 umfasst sind, werden bei Vorliegen von Indikatoren und Firmenwerten mindestens einmal jährlich (zum gleichen Zeitpunkt) nach den Bestimmungen des IAS 36 zu Wertminderungen beurteilt. Anzeichen für eine Wertminderung sind dann gegeben, wenn in Folge eines oder mehrerer Ereignisse ein objektiver Hinweis vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme des jeweiligen Vermögenswertes negativ verändert haben.
Bei Vorliegen solcher Anzeichen und bei Firmenwerten mindestens einmal jährlich wird der Nutzungswert oder der Zeitwert für die betroffenen Vermögenswerte ermittelt. Liegt dieser Wert unter dem für diese Vermögenswerte angesetzten Buchwert, erfolgt eine Wertminderung auf diesen Wert.
Der Nutzungswert wird als Barwert der geschätzten künftigen Mittelüberschüsse aus der Verwendung der betroffenen Vermögenswerte unter Zugrundelegung eines marktüblichen Zinssatzes ermittelt. Kann für die betroffenen Vermögenswerte kein eigenständiger Mittelüberschuss ermittelt werden, werden diese in die nächste größere Einheit, für die ein eigenständiger Überschuss ermittelt werden kann (zahlungsmittelgenerierende Einheit), einbezogen.
Der Zeitwert entspricht dem für den betroffenen Vermögenswert am Markt unter unabhängigen Dritten erzielbaren Erlös, abzüglich anfallender Veräußerungskosten.
Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zur Höhe der fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Davon ausgenommen sind Firmenwerte, die dem Zuschreibungsverbot nach IAS 36.124 unterliegen.
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Gegenstand in den erforderlichen Zustand und an den jeweiligen Ort zu bringen. Die Herstellungskosten beinhalten alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der in Zusammenhang mit der Herstellung angefallenen Gemeinkosten auf Basis einer normalen Auslastung der Produktionsanlagen.
Die Kosten pro Einheit werden bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Diese werden additiv aufgrund angefallener Materialkosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten (inklusive anteiliger Verwaltungs-gemeinkosten der Produktion) ermittelt. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt, da die Kriterien nach IAS 23 nicht erfüllt sind.
Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlösen, abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten noch anfallenden Herstellungs- und Vertriebskosten.
Anhang zum Konzernabschluss
Die Bewertung der Kundendarlehen erfolgt nach einem Drei-Stufenmodell.
Für die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen gegenüber Kunden wird das vereinfachte Wertminderungsmodell angewendet, in dem die erwarteten Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden. Die Nettowerte der Forderungen, die nicht von einer Einzelwertberichtigung umfasst sind, werden über eine Bewertungsmatrix einer pauschalen Einzelwertberichtigung zugeführt, wobei die nachfolgend angeführten Verlustquoten angesetzt werden.
In Folge der Covid-19-Pandemie wird zukünftig mit höheren Verlustquoten gerechnet und es erfolgte eine Anpassung gegenüber dem Vorjahr.
| Erwartete Verlustquote | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig | 0 % | 0 % |
| Überfällig bis 60 Tage | 4 % | 0 % |
| Überfällig 61 bis 90 Tage | 25 % | 25 % |
| Überfällig 91 bis 120 Tage | 50 % | 50 % |
| Überfällig mehr als 120 Tage | 100 % | 100 % |
Für Mitarbeiter von einigen Gesellschaften der Ottakringer Gruppe besteht ein beitragsorientiertes Pensionsmodell. Dieses Modell sieht vor, dass für die betroffenen Mitarbeiter ab Vollendung des fünften Dienstjahres 1,0 % der Sozialversicherungsbeitragsgrundlage bzw. 5,0 % der Höchstbeitragsgrundlage, wenn diese überschritten wird, in eine betriebliche Kollektivversicherung einbezahlt werden. Im Jahr 2020 wurden für 130 Arbeiter (2019: 127 Arbeiter) und 195 Angestellte (2019: 194 Angestellte) Beiträge geleistet.
Nach österreichischem Arbeitsrecht ist die Gesellschaft verpflichtet, für Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2003 in die Gesellschaft eingetreten sind, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Eintritt in den Ruhestand eine einmalige Abfertigung zu zahlen. Mitarbeiter, die freiwillig ausscheiden oder aus gutem Grund entlassen werden, haben keinen Anspruch auf eine solche Abfertigungszahlung.
Die Abfertigungszahlung ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsbezügen. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Über diese gesetzlichen Verpflichtungen hinaus bestehen in der Ottakringer Gruppe keine vertraglich vereinbarten Abfertigungsverpflichtungen. Aus den Abfertigungsverpflichtungen bestehen nach Einschätzung des Managements keine außergewöhnlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen, über die gemäß IAS 19.139b zu berichten sind.
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected Unit Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen nach einem versicherungsmathematischen Verfahren über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter ange sammelt. Es handelt sich dabei um einen Defined Benefit Plan. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch Gutachten eines Versicherungsmathematikers. Gemäß IAS 19 (überarbeitet 2011) sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Abfertigungsverpflichtungen erfolgsneutral zu erfassen und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung darzustellen.
Den Berechnungen zum 31.12.2020 liegen ein Rechnungszinsfuß von 0,9 % (2019: 1,2 %) sowie eine voraussichtliche Steigerung der Bemessungsgrundlage von 2,0 % (2019: 2,0 %) zugrunde, wobei kein Fluktuationsabschlag angesetzt wurde. Das Pensionsantrittsalter beträgt für Frauen 60 bis 65 Jahre (abhängig vom Geburtsdatum) und für Männer 65 Jahre. Für die Berechnung werden die Sterbetafeln von AVÖ 2018-P (2019: AVÖ 2018-P) verwendet.
Für Arbeitsverhältnisse, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem 31.12.2002 liegt, sind die Vorschriften der „Abfertigung neu“ anzuwenden. Das neue Abfertigungssystem bedeutet für den Arbeitnehmer für jeden Leistungsmonat eines Arbeitsverhältnisses und auch für bestimmte Nichtleistungszeiten einen unabhängig von der Dauer und von der Art der künftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverfallbaren Anspruch auf Geldleistung. Es handelt sich dabei um einen beitragsorientierten Plan, bei dem die Übertragung der Vermögenswerte zur Bedeckung der Verpflichtung an eine Mitarbeitervorsorgekasse erfolgt. Die laufenden Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse sind unter den Aufwendungen für Abfertigungen ausgewiesen.
Aufgrund der jeweiligen kollektivvertraglichen Vereinbarungen sind Gesellschaften der Ottakringer Gruppe verpflichtet, an Mitarbeiter Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre (ab 20 bzw. 25 Dienstjahren) zu leisten. Für diese Verpflichtung wurde eine Rückstellung gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellung erfolgt grundsätzlich nach den für die Abfertigungsverpflichtungen angewendeten Methoden und Annahmen, wobei ein dienstzeitabhängiger Fluktuationsabschlag zwischen 0 % und 26 % (2019: 0 % und 26 %) berücksichtigt wird.
Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn für die Gesellschaft eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.# 1.7.9 Ertragsteuern
Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz berechnete Ertragsteuer („tatsächliche Steuern"), Steuern aus Vorperioden und die Veränderung der latenten Steuern, sofern diese nicht in Verbindung mit Unternehmenszusammenschlüssen, einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten stehen. Die laufenden Steuern ergeben sich aus dem errechneten steuerpflichtigen Einkommen und dem anwendbaren Steuertarif.
Die Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt nach der Balance Sheet Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im IFRS-Konzernabschluss und deren bei den einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Weiters wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwertes und mit Beteiligungen an kontrollierten Gesellschaften zusammenhängende temporäre Unterschiede. Aktive Steuerabgrenzungen werden wertberichtigt, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist. Für die Ermittlung der Abgrenzung werden die bei der Auflösung der Unterschiede erwarteten künftigen Steuersätze angewendet. Zukünftige Steuersätze werden berücksichtigt, wenn die Steuersatzänderung zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits beschlossen ist.
Der Ermittlung der Steuerabgrenzung wurde folgender Steuersatz zugrunde gelegt:
– Österreich: 25,0 % (2019: 25,0 %)
Gemäß IAS 12.74 werden latente Steueransprüche und -schulden je Gesellschaft saldiert ausgewiesen. Weiters werden die latenten Steueransprüche und -schulden der österreichischen Gesellschaften saldiert, da es sich um Ansprüche und Schulden gegenüber derselben Finanzbehörde handelt.
Seit dem Jahr 2005 sind die Ottakringer Getränke AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften Gruppenmitglieder der steuerlichen Unternehmensgruppe der Ottakringer Holding AG (Gruppenträger). Bezüglich weiterer Erläuterungen zur Gruppenbesteuerung wird auf Punkt 2.16 verwiesen.
Mit den Minderheitsgesellschaftern der Del Fabro Kolarik GmbH abgeschlossene Optionsvereinbarungen, die zu keiner Änderung des Kontrollverhältnisses führen, werden nach den nachfolgend dargestellten Grundsätzen bilanziert. Es handelt sich bei der Ottakringer Getränke AG um Call-Optionen auf den Erwerb weiterer Anteile und bei den Put-Optionen um die Verpflichtung, die Anteile der Minderheitsgesellschafter zu übernehmen. Im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Vereinbarungen wurden keine Entgelte für die Einräumung der Optionen vereinbart.
Call-Optionen der Ottakringer Getränke AG werden als sonstiger Vermögenswert aktiviert, wenn der Ausübungspreis der Option unter dem Fair Value der optionsgegenständlichen Anteile liegt. Wird die Option in späteren Perioden ausgeübt, wird der Fair Value im Ausübungszeitpunkt als Teil der Gegenleistung für den Erwerb der nicht beherrschenden Anteile erfasst. Wird die Option nicht ausgeübt, kommt es zu einer erfolgswirksamen Ausbuchung.
Put-Optionen der nicht beherrschenden Anteile führen zu einer Umqualifizierung der nicht beherrschenden Anteile vom Eigen- in das Fremdkapital. Die Erfassung der Verbindlichkeit erfolgt zum Fair Value. Änderungen in der Höhe der Put-Verbindlichkeit werden in der Folgebewertung erfolgswirksam erfasst.
Im Falle einer Kombination von Call-Option des Erwerbers und Put-Option des Veräußerers wird ein Erwerb der Anteile (im Sinne eines sofortigen Überganges des wirtschaftlichen Eigentums an den optionsgegenständlichen Anteilen) bilanziert, wenn die Ausübungsbedingungen beider Optionen im Wesentlichen gleich sind.
Die Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird als Transaktion zwischen Eigentümern behandelt. Die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der nicht beherrschenden Anteile wird direkt im Eigenkapital (Verrechnung mit Gewinnrücklagen) erfasst.
Der erstmalige Ansatz finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt abhängig von der Einstufung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert, wenn diese zu Handelszwecken gehalten werden. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung nach der effektiven Zinsenmethode verteilt und im Finanzergebnis erfasst.
Anhang zum Konzernabschluss 49
In der Ottakringer Gruppe gibt es folgende Leasingverhältnisse, für die IFRS 16 als Leasingnehmer und teilweise als Leasinggeber angewendet wird:
Bei Vertragsbeginn erfolgt die Beurteilung, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Zur Beurteilung, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, wird die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde gelegt.
Zu Nutzungsbeginn werden alle Leasingverhältnisse, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten und Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert, als Nutzungsrecht und als Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen in der Bilanz erfasst. Enthält eine Vereinbarung sowohl Leasingkomponenten als auch Nicht-Leasingkomponenten, erfolgt eine Aufteilung der Leasingzahlungen auf die beiden Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelveräußerungspreise und die Nicht-Leasingzahlungen werden im Aufwand erfasst.
Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen über die hinreichend sichere Nutzungsperiode erfasst. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Barwertermittlung erfolgt durch Abzinsung der zukünftigen Leasingzahlungen mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses. Wenn dieser nicht bekannt oder bestimmbar ist, mit dem adäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingverhältnisses. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert nach der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Zinssatzänderung verändern, wenn die Schätzungen zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie angepasst werden oder wenn die Einschätzungen über die Ausübung von Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen geändert werden oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.
Allgemeine Angaben 50
Anhang zum Konzernabschluss
Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts entsprechen grundsätzlich der Höhe der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig linear abgeschrieben und gegebenenfalls um außerplanmäßige Wertminderungen angepasst. Für die bilanzierten Nutzungsrechte wurden Nutzungsdauern von 38 bis 179 Monaten angesetzt.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Finanzierungsleasingvertrag wird der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als Forderung gegenüber dem Leasingnehmer bilanziert. Bei Vorliegen eines Sub-Leasingverhältnisses werden die im Rahmen des Head-Leasingverhältnisses aktivierten Nutzungsrechte als Abgang erfasst.# 1.7.13 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Kundenverträge werden gemäß IFRS 15 unter Anwendung des Fünf-Stufenmodells bilanziert. Nach Identifikation des Vertrages mit dem Kunden und der Leistungsverpflichtungen erfolgt die Bestimmung des Transaktionspreises. Die Kundenverträge beinhalten in der Regel nur eine Leistungsverpflichtung (Lieferung oder Erbringung einer Dienstleistung), wodurch eine Verteilung des Transaktionspreises nicht erforderlich ist. Die Umsatzrealisierung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Erlöse aus Kundenverträge resultieren bei der Ottakringer Gruppe überwiegend aus Warenlieferungen von Getränken, in geringerem Ausmaß auch aus der Erbringung von Dienstleistungen. Umsätze aus Lieferungen werden realisiert, wenn der Kunde die Kontrolle über die gelieferte Ware erhält. Dies erfolgt im Regelfall bei der Übergabe. Umsätze aus Dienstleistungen werden in dem Umfang realisiert, in dem die Leistung zum Stichtag erbracht worden ist.
Die Bestimmung der Transaktionspreise erfolgt laut Preislisten bzw. nach den vereinbarten Preisen. Nachträgliche Preisminderungen, wie zum Beispiel Quartals- oder Jahresboni, werden erlösmindernd erfasst. Es bestehen keine vertraglichen Rücknahmeverpflichtungen.
Zahlungen an Kunden werden nach ihrem Grund analysiert und entsprechend einer der nachfolgenden Möglichkeiten erfasst:
– Aktivierung als Belieferungsrecht: Bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt eine Aktivierung und planmäßige Abschreibung über die Vertragslaufzeit.
– Transaktionspreisminderung: Zahlungen an Kunden ohne eigenständige Gegenleistung durch den Kunden oder keine verlässliche Bestimmbarkeit des Fair Values der Gegenleistung werden erlösmindernd erfasst. Hierunter fallen beispielsweise Listungsbeiträge und Werbekostenzuschüsse.
– Erfassung als Aufwand: Bei Vorliegen einer eigenständigen Gegenleistung durch den Kunden zum Fair Value erfolgt eine aufwandswirksame Erfassung, wenn die Voraussetzungen für die Erfassung als Belieferungsrecht nicht gegeben sind.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen können sich erheblich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Die sich in der Zukunft tatsächlich ergebenden Werte können von den Schätzungen und Annahmen abweichen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen, für die ein Risiko besteht, dass in zukünftigen Perioden wesentliche Anpassungen von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sind, werden nachfolgend erläutert.
Die Folgebewertung abnutzbarer immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen erfordert Schätzungen und Annahmen bezüglich der Ermittlung der Nutzungsdauer und planmäßigen Abschreibungen. Diese Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten und Beurteilungen des Managements. Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben und jährlichen Werthaltigkeitstests unterzogen. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitstests sind zahlreiche Annahmen und Schätzungen vorzunehmen, insbesondere über die zukünftig erwarteten Cashflows, Abzinsungssätze und Wachstumsraten. Bezüglich der Details zu den durchgeführten Werthaltigkeitstests wird auf die Punkte 2.1 und 2.2 verwiesen.
IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten sowie die Bewertung von Leasingforderungen beeinflussen. Diese beinhalten unter anderem die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der Verträge und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströme herangezogen wird. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom$\text{risikofreien Zinssatz der zugrundeliegenden Laufzeit, angepasst um Risikozuschläge, abgeleitet.}$ Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung von IFRS 16. Die Nutzungsdauer von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls diese nicht vertraglich definiert sind, unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern Ermessensentscheidungen, die periodisch überprüft werden.
Die Bewertung erfolgt auf Basis der einzelnen Vermögenswerte sowie auf Grundlage einer Bewertungsmatrix. Dies erfordert Schätzungen über die Wahrscheinlichkeit und Höhe des zu erwartenden Zahlungseinganges. Die Schätzungen bezüglich der einzelnen Vermögenswerte erfolgen auf Grundlage der Erfahrungen mit den Kunden, deren Bonität sowie unter Berücksichtigung allfällig erhaltener Sicherheiten. Die Schätzungen im Rahmen der Bewertungsmatrix erfolgen unter Berücksichtigung der Ausfallswahrscheinlichkeit sowie der Überfälligkeit.
Die Bewertung der Vorräte erfordert Schätzungen im Hinblick auf die erzielbaren Veräußerungspreise und die bis zum Absatz noch anfallenden Herstellungs- und Vertriebskosten.
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden für die gesetzlichen Verpflichtungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und für kollektivvertragliche Ansprüche für Jubiläumsgelder bilanziert. Die Bewertung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Fluktuationsraten und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Beim Ansatz und der Bewertung von sonstigen Rückstellungen bestehen Schätzungsunsicherheiten über das Vorliegen der Verpflichtung sowie über die Höhe des zu erwartenden Mittelabflusses.
Bei den Pfandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten, die bei der Rücknahme von bepfandetem Gebinde (Kisten, Flaschen und Fässer) bezahlt werden. Die Höhe der bilanzierten Verbindlichkeiten wird jährlich über geschätzte Umschlagshäufigkeiten verplausibilisiert. Festgestellte Differenzen werden ertragswirksam erfasst.
Die Berechnung latenter Steuerschulden erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die nach aktueller Rechtslage zum Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die temporären Differenzen wieder ausgleichen werden. Steuersatzänderungen können dazu führen, dass die Berechnung der latenten Steuern angepasst werden muss.
Die vorgenommenen Schätzungen und Annahmen werden vom Management jährlich überprüft. Vorgenommene Änderungen sind, sofern wesentlich, bei den einzelnen Posten erläutert. Änderungen führen zu einer erfolgswirksamen Anpassung der Wertansätze in der laufenden Berichtsperiode, ausgenommen es handelt sich um Sachverhalte, die unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen sind.
| in T€ | Rechte und Lizenzen | Kunden- stock | Firmen- wert | Geleistete Anzahlungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | |||||
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1.1.2020 | 38.586 | 5.055 | 4.785 | 816 | 49.242 |
| Zugänge | 3.077 | 0 | 0 | 256 | 3.333 |
| Abgänge | 3.868 | 0 | 0 | 0 | 3.868 |
| Umbuchungen | 801 | 0 | 0 | –801 | 0 |
| Stand 31.12.2020 | 38.596 | 5.055 | 4.785 | 271 | 48.707 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 1.1.2020 | 26.555 | 3.702 | 0 | 0 | 30.257 |
| Zugänge | 4.433 | 550 | 0 | 0 | 4.983 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 425 | 0 | 425 |
| Abgänge | 3.522 | 0 | 0 | 0 | 3.522 |
| Stand 31.12.2020 | 27.466 | 4.252 | 425 | 0 | 32.143 |
| Buchwert | |||||
| Stand 31.12.2020 | 11.130 | 803 | 4.360 | 271 | 16.564 |
| in T€ | Rechte und Lizenzen | Kunden- stock | Firmen- wert | Geleistete Anzahlungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | |||||
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1.1.2019 | 37.065 | 5.055 | 4.785 | 583 | 47.488 |
| Zugänge | 5.496 | 0 | 0 | 795 | 6.291 |
| Abgänge | 4.435 | 0 | 0 | 0 | 4.435 |
| Umbuchungen | 460 | 0 | 0 | –562 | –102 |
| Stand 31.12.2019 | 38.586 | 5.055 | 4.785 | 816 | 49.242 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 1.1.2019 | 25.924 | 3.151 | 0 | 0 | 29.075 |
| Zugänge | 4.740 | 551 | 0 | 0 | 5.291 |
| Abgänge | 4.110 | 0 | 0 | 0 | 4.110 |
| Stand 31.12.2019 | 26.554 | 3.702 | 0 | 0 | 30.256 |
| Buchwert | |||||
| Stand 31.12.2019 | 12.032 | 1.353 | 4.785 | 816 | 18.986 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurde der Firmenwert aus dem Erwerb der Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. (Geschäftsfeld Getränkehandel) um T€ –425 abgewertet. Im Vorjahr wurden keine Wertminderungen erfasst.
Die zum 31.12.2020 bilanzierten Firmenwerte resultieren aus dem Erwerb der Wieser, Kolarik & Leeb GmbH im Jahr 2012, der Neogast Cafe und Restaurant GmbH im Jahr 2015 und aus dem Erwerb der Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. im Jahr 2016 und gliedern sich wie folgt auf:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Erwerb Wieser, Kolarik & Leeb GmbH | 1.528 | 1.528 |
| Erwerb Neogast Cafe und Restaurant GmbH | 2.451 | 2.451 |
| Erwerb Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. | 381 | 806 |
| Bilanzierte Firmenwerte | 4.360 | 4.785 |
Der Firmenwert aus dem Erwerb der Wieser, Kolarik & Leeb GmbH ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Wieser, Kolarik & Leeb GmbH“ zugeordnet. Bei der Überprüfung des Firmenwertes zum 30.6.2020 sowie am Ende des vierten Quartals 2020 wurden keine Wertminderungen festgestellt.
Bei der Überprüfung des Firmenwertes wurden die zukünftigen Free Cashflows für die Jahre 2021 bis 2025 berechnet. Diese Berechnung erfolgt auf Basis der vorliegenden Planungen für das Jahr 2021 sowie einer adaptieren Mittelfristplanung für die Jahre 2022 bis 2025. Covid-19-bedingt wurden für das Jahr 2021 mehrere Planungsszenarien erstellt. Für den Wertminderungstest wurde ein „Worst Case“-Planungsszenario (bezogen auf das Ergebnis sowie die Free Cashflows) unterstellt, da die Wieser, Kolarik & Leeb GmbH fast ausschließlich Kunden aus den Bereichen Gastronomie und Tourismus beliefert.Dies sind Geschäftsbereiche, die massiv von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie betroffen sind. Aufbauend auf den Planungsszenarien für 2021 wurde die ursprüngliche Mittelfristplanung um Covid-19-Einflüsse adaptiert. In der Planung wird davon ausgegangen, dass erst in den Jahren 2023 und 2024 wieder das Umsatz- und Ergebnisniveau des Jahres 2019 (letztes Geschäftsjahr vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie) erreicht werden kann. Die Planung erfolgte auf Basis der Erfahrungswerte unter Berücksichtigung der Covid-19-Effekte und der daraus abgeleiteten zukünftigen Erwartung des Managements. Ausgehend von einer reduzierten Umsatzplanung für das Jahr 2021 wird für den Planungszeitraum von einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von rund 3 % (2019: rund 2 %) ausgegangen (bezogen auf das Jahr 2019).
54 Anhang zum Konzernabschluss
Der Free Cashflow für die ewige Rente wurde aus dieser vorliegenden Planung abgeleitet, wobei die Investitionen in gleicher Höhe wie die geplanten Abschreibungen angesetzt wurden. Die ermittelten Free Cashflows wurden mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) abgezinst und den bilanzierten Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gegenübergestellt. Für die Jahre 2021 bis 2025 wurde ein WACC von 7,71 % (2019: 7,50 %) angesetzt, für die Abzinsung der ewigen Rente 7,21 % (2019: 7,00 %, das heißt eine Wachstumsrate von 0,5 % unverändert zum Vorjahr). Die Wachstumsrate wurde am unteren Ende einer auf Erfahrungswerten basierender Bandbreite angesetzt.
Der Firmenwert aus dem Erwerb der Neogast Cafe und Restaurant GmbH ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Neogast Cafe und Restaurant GmbH“ zugeordnet. Bei der Überprüfung des Firmenwertes zum 30.6.2020 sowie am Ende des vierten Quartals 2020 wurden keine Wertminderungen festgestellt.
Die Neogast Cafe und Restaurant GmbH wurde erworben, um ein Gastronomielokal anzumieten und an einen Lokalbetreiber zu verpachten sowie den laufenden Getränkeverkauf an dieses Gastronomielokal abzusichern. Die Cashflows dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestehen aus den Cashflows aus der Verpachtung sowie aus dem Getränkeverkauf an das verpachtete Gastronomielokal.
Bei der Überprüfung des Firmenwertes wurden die zukünftigen Free Cashflows auf Basis der vorliegenden Planung und Erwartung bis zum Jahr 2033, dem Ende der Laufzeit des bilanzierten Nutzungsrechtes nach IFRS 16, ermittelt. In der Planung wurden für die Jahre 2021 und 2022 Abschläge bei den Cashflows für die erwarteten Covid-19-bedingten Auswirkungen berücksichtigt. Der Free Cashflow für die ewige Rente wurde aus der Cashflow-Planung für das Jahr 2033 abgeleitet. Die ermittelten Free Cashflows wurden mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) abgezinst und den bilanzierten Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gegenübergestellt. Für die Jahre 2021 bis 2033 wurde ein WACC von 7,71 % (2019: 7,50 %) angesetzt, für die Abzinsung der ewigen Rente 7,21 % (2019: 7,00 %), das heißt eine Wachstumsrate von 0,5 % unverändert zum Vorjahr. Die Planung ist aus der Entwicklung der Jahre 2019 und 2020 abgeleitet und geht von einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von 1,0 % (2019: 1,0 %) aus. Die Wachstumsrate wurde am unteren Ende einer möglichen Bandbreite angesetzt.
Der Firmenwert aus dem Erwerb der Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H.“ zugeordnet. Die Überprüfung des Firmenwertes zum 30.6.2020 ergab einen Wertminderungsaufwand von T€ 425 und der Firmenwert wurde auf T€ 381 abgewertet. Die neuerliche Überprüfung des Firmenwertes am Ende des vierten Quartals 2020 zeigte keinen weiteren Wertminderungsaufwand. Der zum 31.12.2020 berechnete Nutzungswert übersteigt die bilanzierten, bereits abgewerteten, Buchwerte um rund T€ 441.
Bei der Überprüfung des Firmenwertes wurden die zukünftigen Free Cashflows für die Jahre 2021 bis 2025 berechnet. Diese Berechnung erfolgt auf Basis der vorliegenden Planungen für das Jahr 2021 sowie einer adaptieren Mittelfristplanung für die Jahre 2022 bis 2025. Covid-19-bedingt wurden für das Jahr 2021 mehrere Planungsszenarien erstellt. Für den Wertminderungstest wurde ein „Worst Case“-Planungsszenario (bezogen auf das Ergebnis sowie die Free Cashflows) unterstellt, da die Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. fast ausschließlich Gastronomiekunden beliefert, ein Geschäftsbereich, der massiv von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie betroffen ist. Aufbauend auf den Planungsszenarien für 2021 wurde die ursprüngliche Mittelfristplanung um Covid-19-Einflüsse adaptiert, wobei von einer zweijährigen Verschiebung ausgegangen wird. Das heißt, die ursprüngliche Planung für das Jahr 2023 kann erst im Jahr 2025 erreicht werden. Die Planung erfolgte auf Basis der Erfahrungswerte unter Berücksichtigung der Covid-19-Effekte und der daraus abgeleiteten zukünftigen Erwartung des Managements. Ausgehend von einer reduzierten Umsatzplanung für das Jahr 2021 wird für den Planungszeitraum von einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von rund 6 % (2019: rund 5 %) ausgegangen (bezogen auf das Jahr 2019).
55 Erläuterungen zu den Posten der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung
Der Free Cashflow für die ewige Rente wurde aus dieser vorliegenden Planung abgeleitet, wobei die Investitionen in gleicher Höhe wie die geplanten Abschreibungen angesetzt wurden. Die ermittelten Free Cashflows wurden mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) abgezinst und den bilanzierten Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gegenübergestellt. Für die Jahre 2021 bis 2025 wurde ein WACC von 7,71 % (2019: 7,00 %) angesetzt, für die Abzinsung der ewigen Rente 7,21 % (2019: 6,5 %, das heißt eine Wachstumsrate von 0,5 % unverändert zum Vorjahr). Die Wachstumsrate wurde am unteren Ende einer auf Erfahrungswerten basierender Bandbreite angesetzt.
Bei sämtlichen Überprüfungen der Firmenwerte wurden Sensitivitätsanalysen vorgenommen. Nachfolgend angeführte Bewertungsparameter wurden jeweils unabhängig voneinander wie folgt verändert:
– WACC: +1,0 %-Punkt
– Wachstumsrate: –0,25 %-Punkte
– Free Cashflows: –10,0 %
Bei den Firmenwerten aus den Erwerben der Wieser, Kolarik & Leeb GmbH sowie der Neogast Cafe und Restaurant GmbH wurde auch im Rahmen der Sensitivitätsanalysen kein Wertminderungsaufwand festgestellt. Bezüglich des Firmenwertes aus dem Erwerb der Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. würde die Erhöhung des WACC um 1 %-Punkt zu einer Abwertung von rund T€ 25 (2019: rund T€ 65) führen. Die Reduktion der Free Cashflows um 10 % oder der Wachstumsrate von 0,25 %-Punkte würden zu keiner Abwertung führen.
| in T€ | Grundstücke und Bauten, einschließlich Bauten auf fremdem Grund | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | |||||
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1.1.2020 | 125.055 | 88.500 | 71.272 | 2.856 | 287.683 |
| Zugänge | 791 | 4.993 | 6.033 | 3.603 | 15.420 |
| Zugänge Nutzungsrechte | 1.423 | 0 | 299 | 0 | 1.722 |
| Abgänge | 75 | 2.056 | 6.399 | 0 | 8.530 |
| Abgänge Nutzungsrechte | 0 | 0 | 149 | 0 | 149 |
| Umbuchungen | 473 | 1.078 | 75 | -1.626 | 0 |
| Stand 31.12.2020 | 127.667 | 92.515 | 71.131 | 4.833 | 296.146 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 1.1.2020 | 49.925 | 73.021 | 48.066 | 0 | 171.012 |
| Zugänge | 2.955 | 3.616 | 6.701 | 0 | 13.272 |
| Zugänge Nutzungsrechte | 676 | 0 | 322 | 0 | 998 |
| Abgänge | 75 | 2.053 | 6.035 | 0 | 8.163 |
| Abgänge Nutzungsrechte | 0 | 0 | 143 | 0 | 143 |
| Stand 31.12.2020 | 53.481 | 74.584 | 48.911 | 0 | 176.976 |
| Buchwert Stand 31.12.2020 | 74.186 | 17.931 | 22.220 | 4.833 | 119.170 |
56 Anhang zum Konzernabschluss
| in T€ | Grundstücke und Bauten, einschließlich Bauten auf fremdem Grund | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | |||||
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1.1.2019 | 99.120 | 84.993 | 66.256 | 20.558 | 270.927 |
| Anpassung IFRS 16 (1.1.2019) | 3.955 | 0 | 749 | 0 | 4.704 |
| Zugänge | 4.419 | 4.054 | 9.545 | 2.176 | 20.194 |
| Zugänge Nutzungsrechte | 812 | 0 | 250 | 0 | 1.062 |
| Abgänge | 101 | 1.977 | 7.165 | 0 | 9.243 |
| Abgänge Nutzungsrechte | 0 | 0 | 63 | 0 | 63 |
| Umbuchungen | 16.850 | 1.430 | 1.700 | -19.878 | 102 |
| Stand 31.12.2019 | 125.055 | 88.500 | 71.272 | 2.856 | 287.683 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 1.1.2019 | 46.465 | 71.257 | 48.377 | 0 | 166.099 |
| Zugänge | 2.923 | 3.741 | 6.377 | 0 | 13.041 |
| Zugänge Nutzungsrechte | 638 | 0 | 348 | 0 | 986 |
| Abgänge | 101 | 1.977 | 6.992 | 0 | 9.070 |
| Abgänge Nutzungsrechte | 0 | 0 | 44 | 0 | 44 |
| Stand 31.12.2019 | 49.925 | 73.021 | 48.066 | 0 | 171.012 |
| Buchwert Stand 31.12.2019 | 75.130 | 15.479 | 23.206 | 2.856 | 116.671 |
Bei den Abschreibungen handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Weder im Jahr 2020 noch im Jahr 2019 musste ein Wertminderungsaufwand im Sinne des IAS 36 erfasst werden.
Die Buchwerte der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 gliedern sich nach Anlagenklassen wie folgt auf:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten, einschließlich Bauten auf fremdem Grund | 4.876 | 4.129 |
| Andere Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 603 | 632 |
| Gesamt | 5.479 | 4.761 |
| in T€ | Grundstücke und Bauten, einschließlich Bauten auf fremdem Grund | Gesamt |
|---|---|---|
| 2020 | ||
| Anschaffungskosten | ||
| Stand 1.1.2020 | 0 | 0 |
| Zugänge | 1.987 | 1.987 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2020 | 1.987 | 1.987 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| Stand 1.1.2020 | 0 | 0 |
| Zugänge | 10 | 10 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2020 | 10 | 10 |
| Buchwert Stand 31.12.2020 | 1.977 | 1.977 |
57 Erläuterungen zu den Posten der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie ist eine Liegenschaft mit Gebäude ausgewiesen, die im Geschäftsjahr 2020 erworben wurde und über einen Zeitraum von voraussichtlich rund zehn Jahren an den Verkäufer vermietet## 2.2.3 Erläuterung zu durchgeführten Wertminderungstests bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ohne Firmenwerte
Die durch Covid-19 ausgelöste Krise wurde als Anhaltspunkt auf eine Wertminderung eingestuft und für die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, „Ottakringer Brauerei GmbH“, „Vöslauer Mineralwasser GmbH“ und „Del Fabro Kolarik GmbH“ wurden bereits zum 30.6.2020 Wertminderungstests durchgeführt, die Ende des vierten Quartals wiederholt wurden.
Es wurden die Free Cashflows für die Jahre 2021 bis 2025 berechnet und daraus der Free Cashflow für die ewige Rente abgeleitet. Die ermittelten Free Cashflows wurden mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) abgezinst und den bilanzierten Vermögenswerten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit gegenübergestellt. Der WACC wurde aus einer Peer Group abgeleitet und für die Jahre 2021 bis 2025 mit 7,71 % angesetzt, für die Abzinsung der ewigen Rente mit 7,21 %. Die Wachstumsrate von 0,5 % wurde am unteren Ende einer auf Erfahrungswerten basierenden Bandbreite festgelegt. Für das Jahr 2021 wurden unterschiedliche Szenarien mit den Auswirkungen von Covid-19 auf die Geschäftsentwicklung erstellt und für die Wertminderungstests das erwartete Szenario herangezogen. Ausgehend von dem erwarteten Szenario für 2021 wurden die Mittelfristplanungen angepasst. Weiters wurden Sensitivitätsanalysen vorgenommen. Nachfolgend angeführte Bewertungsparameter wurden jeweils unabhängig voneinander wie folgt verändert:
Vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurde eine Mittelfristplanung bis zum Jahr 2023 erstellt. Für das Planungs-szenario unter Berücksichtigung der Covid-19-Effekte wurden für die Planjahre 2021, 2022 und 2023 Reduktionen im Umsatz, Ergebnis und den Cashflows berücksichtigt. Aus dieser adaptierten Mittelfristplanung wurde die Planung für die Jahre 2024 und 2025 abgeleitet, wobei von einer zweijährigen Verschiebung ausgegangen wird. Das heißt, die ursprüngliche Planung für das Jahr 2023 kann erst im Jahr 2025 erreicht werden. Das erwartete durchschnittliche Umsatzwachstum im Planungszeitraum beträgt rund 4 % (bezogen auf das Jahr 2019). Die abgezinsten Free Cashflows übersteigen die bilanzierten Vermögenswerte ausreichend. Derzeit besteht nur ein geringes Risiko einer Wertminderung. Auch die durchgeführten Sensitivitätsanalysen zeigen keine Wertminderungen.
Vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurde eine Mittelfristplanung bis zum Jahr 2023 erstellt. Für das Planungs-szenario unter Berücksichtigung der Covid-19-Effekte werden für die Jahre 2021 und 2022 Reduktionen im Umsatz, Ergebnis und den Cashflows erwartet, bezogen auf die ursprünglich geplanten Werte für diese Jahre. Im Jahr 2023 sollte der ursprüngliche Business Plan wieder erreicht werden. Für die Jahre 2024 und 2025 wurden die Planwerte des Jahres 2023 fortgeschrieben. Das erwartete durchschnittliche Umsatzwachstum im Planungszeitraum beträgt rund 4 % (bezogen auf das Jahr 2019). Die abgezinsten Free Cashflows übersteigen die bilanzierten Vermögens-werte deutlich, sodass kein Risiko einer Wertminderung besteht. Auch die durchgeführten Sensitivitätsanalysen zeigen keine Wertminderungen.
Vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurde eine Mittelfristplanung bis zum Jahr 2025 erstellt. Diese Mittelfrist-planung wurde für die Jahre 2021 bis 2024 um die erwarteten Covid-19-Effekte angepasst und die geplanten Umsätze, Ergebnisse und Cashflows entsprechend reduziert. Für das Jahr 2025 wird davon ausgegangen, dass keine Anpassungen erforderlich sind. Das erwartete durchschnittliche Umsatzwachstum im Planungszeitraum beträgt rund 6 % (bezogen auf das Jahr 2019). Die abgezinsten Free Cashflows übersteigen die bilanzierten Vermögenswerte deutlich, sodass kein Risiko einer Wertminderung besteht. Auch die durchgeführten Sensitivitätsanalysen zeigen keine Wertminderungen.
| in T€ | Innstadt AG | Del Fabro GmbH | PET to PET Recycling Österreich GmbH | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2020 | 3.139 | 372 | 1.516 | 5.027 |
| Anteil am Periodenergebnis | 52 | 320 | –64 | 307 |
| Anteile an Gewinnausschüttungen | 0 | –310 | 0 | –310 |
| Stand 31.12.2020 | 3.191 | 382 | 1.452 | 5.024 |
Die Innstadt AG und die PET to PET Recycling Österreich GmbH sind als assoziierte Unternehmen eingestuft, die Del Fabro GmbH als Gemeinschaftsunternehmen.
Die zusammenfassenden Finanzinformationen der assoziierten Unternehmen sowie die Überleitungsrechnung zum Buchwert der Beteiligung im Konzernabschluss sind nachfolgend dargestellt.
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 8.522 | 8.560 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 389 | 593 |
| Langfristige Schulden | –2.386 | –2.697 |
| Kurzfristige Schulden | –13 | –49 |
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 252 | 296 |
| Jahresgewinn | 84 | –80 |
| Sonstiges Ergebnis | 21 | –173 |
| Gesamtergebnis | 105 | –253 |
| Durchschnittlicher Personalstand | 2 | 2 |
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Netto-Reinvermögen | 6.512 | 6.406 |
| Beteiligungsquote | 49 % | 49 % |
| Buchwert der Beteiligung | 3.191 | 3.139 |
Die Beteiligungsquote entspricht dem Anteil der Stimmrechte. Darüber hinaus gibt es keine Vereinbarungen, die einen Einfluss über die Stimmrechte hinaus ermöglichen. Für diese Beteiligung besteht keine Beherrschung.
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 17.714 | 12.465 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 6.609 | 6.296 |
| Langfristige Schulden | –8.901 | –5.995 |
| Kurzfristige Schulden | –8.161 | –5.186 |
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 19.695 | 22.901 |
| Jahresgewinn | –320 | 638 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | –320 | 638 |
| Durchschnittlicher Personalstand | 75 | 69 |
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Netto-Reinvermögen | 7.261 | 7.580 |
| Beteiligungsquote | 20 % | 20 % |
| Buchwert der Beteiligung | 1.452 | 1.516 |
Die Beteiligungsquote entspricht dem Anteil der Stimmrechte. Darüber hinaus gibt es keine Vereinbarungen, die einen Einfluss über die Stimmrechte hinaus ermöglichen. Für diese Beteiligung besteht keine Beherrschung.
Die zusammenfassenden Finanzinformationen des Gemeinschaftsunternehmens sowie die Überleitungsrechnung zum Buchwert der Beteiligung im Konzernabschluss sind nachfolgend dargestellt.
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 94 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 987 | 861 |
| Langfristige Schulden | 0 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | –223 | –211 |
| darin enthaltene Zahlungsmittel | 8 | 69 |
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 997 | 1.127 |
| Jahresgewinn | 639 | 668 |
| darin enthaltene planmäßige Abschreibungen | –10 | –12 |
| darin enthaltene Zinserträge | 3 | 2 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 639 | 668 |
| Durchschnittlicher Personalstand | 0 | 0 |
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Netto-Reinvermögen | 764 | 744 |
| Beteiligungsquote | 50 % | 50 % |
| Buchwert der Beteiligung | 382 | 372 |
Die Beteiligungsquote entspricht dem Anteil der Stimmrechte. Darüber hinaus gibt es keine Vereinbarungen, die einen Einfluss über die Stimmrechte hinaus ermöglichen. Für diese Beteiligung besteht keine Beherrschung. Die Beteiligung wird als Gemeinschaftsunternehmen eingestuft.
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Wertpapiere und Wertrechte | 10.055 | 14.421 |
| Kundendarlehen langfristig | 1.671 | 1.236 |
| Sonstige Beteiligungen | 2 | 2 |
| Gesamt | 11.728 | 15.659 |
Als Wertpapiere und Wertrechte sind im Wesentlichen Anteile an Investmentfonds bilanziert, die gemäß IFRS 9 als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ klassifiziert sind. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 30.000 Stück Investmentfondsanteile veräußert. Aus der Bewertung zum 31.12.2020 resultiert ein Ertrag von T€ 242 (2019: T€ 1.834), der in den Finanzerträgen ausgewiesen ist. Für das geschätzte Ausfallsrisiko der gesamten Kundendarlehen (das heißt inklusive der kurzfristigen Kunden-darlehen) wurden Wertberichtigungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Wertberichtigungen wurden im Wesent-lichen auf Basis der einzelnen Vermögenswerte ermittelt. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 958 | 655 |
| Verwendung | –141 | –45 |
| Auflösung | –38 | –26 |
| Dotierung | 438 | 374 |
| Stand 31.12. | 1.217 | 958 |
Der Wertminderungsaufwand ist unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.## 2.5 Sonstige langfristige Vermögenswerte
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Leasingforderungen | 2.955 | 3.625 |
| Sonstige | 299 | 588 |
| Gesamt | 3.254 | 4.213 |
Bei den Leasingforderungen handelt es sich um die abgezinsten zukünftigen Zahlungen aus Sub-Leasingverhältnissen aus der Vermietung und Verpachtung von Gastronomielokalen, die gemäß IFRS 16 als Finance Lease eingestuft sind.
Die Fälligkeitsanalyse der gesamten Leasingforderungen (lang- und kurzfristig) stellt sich wie folgt dar:
| in T€ | Gesamt | Bis 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 3 Jahre | 3 bis 4 Jahre | 4 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zum 31.12.2020 | 3.734 | 779 | 639 | 577 | 421 | 257 | 1.061 |
| Abzüglich Wertberichtigung | –206 | –206 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3.528 | 573 | 639 | 577 | 421 | 257 | 1.061 | |
| davon langfristig | 2.955 | ||||||
| davon kurzfristig | 573 | ||||||
| Zum 31.12.2019 | 4.404 | 779 | 777 | 597 | 575 | 418 | 1.258 |
| Abzüglich Wertberichtigung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4.404 | 779 | 777 | 597 | 575 | 418 | 1.258 | |
| davon langfristig | 3.625 | ||||||
| davon kurzfristig | 779 |
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 5.166 | 4.205 |
| Unfertige Eigenerzeugnisse | 737 | 970 |
| Fertige Eigenerzeugnisse | 2.918 | 3.134 |
| Schanktechnik | 593 | 645 |
| Handelswaren | 6.945 | 9.183 |
| Gesamt | 16.359 | 18.137 |
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich aus Rohstoffen für die Getränkeerzeugung, Einweggebinde, Verpackungs- und Ausstattungsmaterial sowie Hilfs- und Betriebsstoffen zusammen. Unter der Position der unfertigen Eigenerzeugnisse ist überwiegend der Bierbestand im Gär- und Lagerkeller ausgewiesen. Unter fertigen Erzeugnissen sind selbst hergestellte Getränke, unter Handelswaren im Wesentlichen zugekaufte Getränke erfasst.
Die aufwandswirksam erfassten Wertminderungen betragen T€ 244 (2019: T€ 104). Vorräte in Höhe von T€ 991 (31.12.2019: T€ 362) sind zu Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten bewertet.
Es existieren keine wechselmäßig verbrieften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist kreditversichert. Für das geschätzte Ausfallsrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Wertberichtigungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Wertberichtigungen wurden im Wesentlichen auf Basis der einzelnen Vermögenswerte ermittelt.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 1.166 | 2.298 |
| Umbuchung | 0 | –18 |
| Verwendung | –127 | –1.224 |
| Auflösung | –120 | –132 |
| Dotierung | 548 | 242 |
| Stand 31.12. | 1.467 | 1.166 |
Die Dotierung der Wertberichtigungen ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Die Altersstruktur der Forderungen stellt sich wie folgt dar:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Noch nicht fällige Forderungen | 9.653 | 20.198 |
| Fällige Forderungen | ||
| Überfällig bis 30 Tage | 3.945 | 7.364 |
| Überfällig 31 bis 60 Tage | 728 | 849 |
| Überfällig 61 bis 90 Tage | 110 | 812 |
| Überfällig 91 bis 120 Tage | 139 | 174 |
| Überfällig mehr als 120 Tage | 1.876 | 1.242 |
| 6.798 | 10.441 | |
| Abzüglich Wertberichtigung | –1.467 | –1.166 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14.984 | 29.473 |
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Covid-19 sonstige Zuschüsse und Förderungen | 4.675 | 0 |
| Covid-19-Zuschüsse für Kurzarbeit | 1.487 | 0 |
| Kundenforderungen – Stundungen | 354 | 355 |
| Kundendarlehen kurzfristiger Teil | 859 | 1.226 |
| Forderungen aus Bürgschaftsinanspruchnahmen | 218 | 560 |
| Pfandforderungen | 727 | 1.256 |
| Steuern und Abgaben | 457 | 142 |
| Forderungen gegenüber Lieferanten | 1.169 | 1.155 |
| Leasingforderungen | 573 | 779 |
| Abgegrenzte Zahlungen | 626 | 790 |
| Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 52 | 70 |
| Sonstige | 393 | 228 |
| Gesamt | 11.590 | 6.561 |
Für das geschätzte Ausfallsrisiko der Kundenforderungen aus Stundungen, der Leasingforderungen sowie der Forderungen aus Bürgschaftsinanspruchnahmen wurden Wertberichtigungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Entwicklung der Wertberichtigungen für den kurzfristigen Teil der Kundendarlehen ist unter Punkt 2.4 dargestellt. Die Wertberichtigungen wurden im Wesentlichen auf Basis der einzelnen Vermögenswerte ermittelt.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 1.232 | 975 |
| Umbuchung | 0 | 18 |
| Verwendung | –224 | –65 |
| Auflösung | –84 | –71 |
| Dotierung | 734 | 375 |
| Stand 31.12. | 1.658 | 1.232 |
Die Dotierung der Wertberichtigungen ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Bei den Kundendarlehen handelt es sich um Umschuldungen bereits fälliger Forderungen gegenüber Kunden. Die Kundendarlehen sowie die Forderungen aus Bürgschaftsinanspruchnahmen sind im Wesentlichen bereits alle fällig und haben überwiegend eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen. Alle anderen kurzfristigen Vermögenswerte sind im Wesentlichen noch nicht fällig.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich. Die nachfolgend angeführten Dividenden wurden an die Aktionäre der Ottakringer Getränke AG bezahlt:
| 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Je Aktie | Gesamt | Je Aktie | Gesamt | |
| Vorzugsaktien | 1,00 | 426.552,00 | 2,00 | 853.104,00 |
| Stammaktien | 1,00 | 2.238.945,00 | 2,00 | 4.477.890,00 |
| Gesamt | 2.665.497,00 | 5.330.994,00 |
Grundkapital
Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2020 unverändert € 20.634.585,82 und ist eingeteilt in folgende nennbetragslose Stückaktien:
| Aktiengattung | Anzahl | Anteil am Grundkapital |
|---|---|---|
| Stück | in € | |
| Stammaktien | 2.412.829 | 17.534.711,64 |
| Vorzugsaktien | 426.552 | 3.099.874,18 |
| Gesamt | 2.839.381 | 20.634.585,82 |
Die Stammaktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der jeweils von der Hauptversammlung auf Basis des nach österreichischem Recht (UGB) erstellten Einzelabschlusses der Muttergesellschaft beschlossenen Dividende sowie auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Die Vorzugsaktien erhalten vor den Stammaktien aus dem Bilanzgewinn alljährlich eine Vorzugsdividende von 10,5 % des anteiligen Grundkapitals, sofern dies von der Hauptversammlung beschlossen wird. Sonst gewähren sie die gleichen Rechte wie die Stammaktien mit Ausnahme des Stimmrechtes. Wenn die Vorzugsaktien die Vorzugsdividende nicht erhalten, steht im Folgejahr den Vorzugsaktien ein Stimmrecht zu, bis der Rückstand an Vorzugsdividende nachgezahlt ist.
Rücklagen
Die detaillierte Entwicklung und Zusammensetzung der Rücklagen ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Eigene Aktien
Am 20.7.2018 hat die Gesellschaft im Rahmen des am 29.5.2018 veröffentlichten freiwilligen Teilangebotes 173.884 Stück eigene Stammaktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von 7,21 % der Stimmrechte und einem Anteil von 6,12 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtkaufpreis betrug € 17.388.400,00. Zum 31.12.2020 hält die Gesellschaft unverändert 173.884 Stück eigene Stammaktien.
Genehmigtes Kapital
Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.6.2019 ist der Vorstand bis 26.6.2024 ermächtigt,
| Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile | Nicht beherrschende Anteile unter Berücksichtigung von Put-Optionen | Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis | Kumulierte nicht beherrschende Anteile |
|---|---|---|---|
| in T€ | 31.12. 2020 | 31.12. 2019 | 31.12. 2020 |
| Del Fabro & Kolarik GmbH | 38,20 % | 38,20 % | 0,00 % |
| Wieser, Kolarik & Leeb GmbH | 38,20 % | 38,20 % | 0,00 % |
| Höfinger & Maller Getränke- gesellschaft m.b.H. | |||
| 38,20 % 38,20 % 0,00 % 38,20 % –221 –47 0 536 Gastromedia GmbH 66,01 % 66,01 % 45,00 % 66,01 % 18 –9 25 19 Gesamt –1.112 –259 25 7.801 |
Mit den Minderheitsgesellschaftern (nicht beherrschenden Anteilen) der Del Fabro Kolarik GmbH wurden im September und Oktober 2020 wechselseitige Optionsvereinbarungen (Put- und Call-Optionen) über den Erwerb von insgesamt 38,2 % der Anteile an der Del Fabro Kolarik GmbH abgeschlossen. Bezüglich weiterer Details wird auf die Erläuterungen unter Punkt 1.3 verwiesen.
Aufgrund der Optionsvereinbarung mit einem der beiden Minderheitsgesellschafter wurden die nicht beherrschenden Anteile an der Del Fabro Kolarik GmbH im Ausmaß von 12,3 % vom Eigenkapital in das Fremdkapital gebucht und werden als Verbindlichkeit ausgewiesen. Dies gilt auch für den Anteilsbesitz der Del Fabro Kolarik GmbH an der Wieser, Kolarik & Leeb GmbH, der Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. sowie der Gastromedia GmbH. Bei weiteren nicht beherrschenden Anteilen im Ausmaß von 25,9 % wurde aufgrund der Kombination einer Call-Option der Ottakringer Getränke AG und einer Put-Option des anderen Minderheitsgesellschafters bereits mit dem Abschluss der Optionsvereinbarungen ein Erwerb der Anteile (im Sinne eines sofortigen Überganges des wirtschaftlichen Eigentums an den optionsgegenständlichen Anteilen) bilanziert, da die Ausübungsbedingungen beider Optionen im Wesentlichen gleich sind (insbesondere durch idente Mindestausübungspreise für die Call- und Put-Option). Auch in diesem Fall waren die nicht beherrschenden Anteile aus dem Eigenkapital auszubuchen und eine Verbindlichkeit zu erfassen.
Da zum 31.12.2020 keine wesentlichen nicht beherrschenden Anteile mehr vorliegen, werden die zusammenfassenden Finanzinformationen nur für das Vorjahr 2019 angeführt.
| Del Fabro Kolarik GmbH 31.12.2019 | Wieser, Kolarik & Leeb GmbH 31.12.2019 | Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 16.969 | 5.456 | 1.002 |
| Langfristige Vermögenswerte | 15.762 | 3.007 | 2.041 |
| Kurzfristige Schulden | –18.883 | –1.560 | –1.303 |
| Langfristige Schulden | –1.186 | –594 | –337 |
| Nettoreinvermögen | 12.662 | 6.309 | 1.403 |
| davon den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbar | 7.825 | 3.900 | 867 |
| davon nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbar | 4.837 | 2.409 | 536 |
| 2019 | 2019 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 63.585 | 8.337 | 6.422 |
| Gesamtergebnis | –783 | 251 | –123 |
| davon auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallendes Gesamtergebnis | –299 | 96 | –47 |
| An nicht beherrschende Gesellschafter gezahlte Dividende | 174 | 0 | 0 |
| 2019 | 2019 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 325 | 568 | 233 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –3.781 | –379 | –179 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 3.561 | –400 | 0 |
| Veränderung des Zahlungsmittelbestandes | 105 | –211 | 54 |
Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Rückstellung für Abfertigungen | 5.170 | 5.760 |
| Rückstellung für Jubiläumsgelder | 2.796 | 2.590 |
| Gesamt | 7.966 | 8.350 |
Die Rückstellung für Abfertigungen hat sich wie folgt entwickelt:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Barwert 1.1. | 5.760 | 5.791 |
| Dienstzeitaufwand | 231 | 235 |
| Zinsaufwand | 69 | 104 |
| Abfertigungszahlungen | –428 | –240 |
| Umgliederung in Verbindlichkeiten | –328 | –769 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | –134 | 639 |
| davon finanzielle Annahmen | 164 | 360 |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen | –298 | 279 |
| Barwert 31.12. | 5.170 | 5.760 |
Der Zinsaufwand aus der Veränderung der Rückstellung für Abfertigungen ist im Personalaufwand enthalten.
Die Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen wurden mit einem Zinssatz von 0,9 % (2019: 1,2 %) und angenommenen Steigerungen der Bemessungsgrundlage von 2,0 % (2019: 2,0 %) berechnet. Eine Verringerung des Zinssatzes um 0,5 %-Punkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Rückstellungswertes um T€ 293 (2019: T€ 327) geführt. Eine Erhöhung des Zinssatzes um 0,5 %-Punkte hätte zu einer Verminderung des Rückstellungswertes um T€ 272 (2019: T€ 303) geführt. Eine Erhöhung der Steigerung der Bemessungsgrundlage um 0,5 %-Punkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Rückstellungswertes um T€ 287 (2019: T€ 321) geführt. Eine Reduktion der Steigerung der Bemessungsgrundlage um 0,5 %-Punkte hätte zu einer Verminderung des Rückstellungswertes um T€ 269 (2019: T€ 301) geführt.
Die mittlere gewichtete Laufzeit (Duration) der Verpflichtungen aus Abfertigungen beträgt 12,4 Jahre (2019: 12,4 Jahre).
Die Rückstellung für Jubiläumsgelder hat sich wie folgt entwickelt:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Barwert 1.1. | 2.590 | 2.432 |
| Dienstzeitaufwand | 265 | 249 |
| Zinsaufwand | 31 | 43 |
| Jubiläumsgeldzahlungen | –54 | –150 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | –36 | 16 |
| davon finanzielle Annahmen | 79 | 182 |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen | –115 | –166 |
| Barwert 31.12. | 2.796 | 2.590 |
Der Zinsaufwand aus der Veränderung der Rückstellung für Jubiläumsgelder ist im Personalaufwand enthalten.
Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder wurden mit einem Zinssatz von 0,9 % (2019: 1,2 %) und angenommenen Steigerungen der Bemessungsgrundlage von 2,0 % (2019: 2,0 %) berechnet. Eine Verringerung des Zinssatzes um 0,5 %-Punkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Rückstellungswertes um T€ 188 (2019: T€ 175) geführt. Eine Erhöhung des Zinssatzes um 0,5 %-Punkte hätte zu einer Verminderung des Rückstellungswertes um T€ 170 (2019: T€ 159) geführt. Eine Erhöhung der Steigerung der Bemessungsgrundlage um 0,5 %-Punkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Rückstellungswertes um T€ 185 (2019: T€ 173) geführt. Eine Reduktion der Steigerung der Bemessungsgrundlage um 0,5 %-Punkte hätte zu einer Verminderung des Rückstellungswertes um T€ 169 (2019: T€ 159) geführt.
Die mittlere gewichtete Laufzeit (Duration) der Verpflichtungen für Jubiläumsgelder beträgt 18,8 Jahre (2019: 18,9 Jahre).
Die latenten Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen für Vermögen und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den jeweiligen steuerlichen Wertansätzen. Die Unterschiede in den Wertansätzen und die Berechnung der latenten Steuern sind nachfolgend dargestellt.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 2.833 | 3.167 |
| Sachanlagen | 1.296 | 1.016 |
| Abfertigungsrückstellung | 1.975 | 2.123 |
| Jubiläumsgeldrückstellung | 1.176 | 1.084 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | –382 | 41 |
| 6.898 | 7.431 | |
| Aktive latente Steuern (25 %) | 1.725 | 1.858 |
| Verrechnung mit passiven Steuerlatenzen | –1.725 | –1.858 |
| Ausweis als aktive latente Steuern | 0 | 0 |
Latente Steueransprüche wurden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in einem absehbaren Zeitraum ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. noch nicht genutzte Verlustvorträge verwendet werden können. Für noch nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von T€ 305 (31.12.2019: T€ 48) wurden keine latenten Steueransprüche in Höhe von T€ 76 (31.12.2019: T€ 12) angesetzt.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | –803 | –1.354 |
| Sachanlagen | –7.544 | –7.616 |
| Übrige Finanzanlagen | –2.836 | –4.261 |
| –11.183 | –13.231 | |
| Passive latente Steuern (25 %) | –2.796 | –3.308 |
| Verrechnung mit aktiven Steuerlatenzen | 1.725 | 1.858 |
| Passive latente Steuern (25 %) - netto | –1.071 | –1.450 |
| Ausweis als passive latente Steuern | –1.071 | –1.450 |
Für jene Gesellschaften, die bei derselben Finanzbehörde veranlagt werden, wurde eine Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern vorgenommen. Nach Saldierung mit aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 1.725 (31.12.2019: T€ 1.858) wurden passive latente Steuern in Höhe von T€ 1.071 (31.12.2019: T€ 1.450) bilanziert.
Die nachfolgend angeführten latenten Steuern wurden erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnisneutrale Veränderungen gemäß IAS 19R | –33 | 160 |
Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die aus einbehaltenen Gewinnen resultierenden Unterschiedsbeträge zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem anteiligen Eigenkapital der im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde dafür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.
Die Finanzschulden setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| in T€ | Zinsvereinbarung | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Kontokorrentkredite | variabel | 6.825 | 3.134 |
| Fixvorlagen | variabel | 19.500 | 18.000 |
| Kredite von verbundenen Unternehmen | variabel | 14.070 | 12.150 |
| Darlehen kurzfristiger Teil | fix | 6.204 | 1.192 |
| Finanzschulden kurzfristig | 46.599 | 34.476 | |
| Darlehen langfristiger Teil | fix | 11.674 | 17.877 |
| Finanzschulden gesamt | 58.273 | 52.353 |
Für ein langfristiges Darlehen in Höhe von T€ 5.000 wurden zum 31.12.2020 die im Vertrag definierten Financial Covenants nicht erreicht und die Bank hat das Recht, dieses Darlehen fällig zu stellen. Es erfolgte eine Umgliederung zu den kurzfristigen Finanzschulden. Aufgrund einer mündlichen Zusicherung der Bank ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dieses Darlehen fällig gestellt wird. Bei der Darstellung der zukünftigen Zahlungsströme wird vom ursprünglich vereinbarten Tilgungszeitpunkt ausgegangen.
```## 2.13 Financial Liabilities
In the case of both loan agreements with fixed interest rate arrangements, there are no significant differences between the agreed fixed interest rates and the maturity-dependent market-based variable interest rates. For reasons of materiality, the recognition of any interest gains or losses using the effective interest method was omitted. The market values of financial liabilities thus essentially correspond to the book values. No loans are secured by mortgage.
Loans from affiliated companies consist of T€ 11,710 (31.12.2019: T€ 10,350) from a loan from Ottakringer Holding AG and T€ 2,360 (31.12.2019: T€ 1,800) from loans from other non-fully consolidated affiliated companies. Interest is charged on the basis of the three-month Euribor plus a surcharge.
Current account credit lines are repayable daily and can be terminated by the credit institutions with three months' notice. Fixed deposits can be concluded to the extent of the granted credit lines with maturities of one to twelve months. As a rule, these are continuously extended. The fixed deposits existing as of 31.12.2020 have maturities of one month. Loans from affiliated companies are repayable and terminable at any time. Contractual maturities and repayments are agreed for loans.
The future cash flows of the loans included in the financial liabilities are as follows:
| in T€ | 2020 | 2019 | in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tilgung | 0 | 1,192 | 2025 | Tilgung | 994 |
| Zinsen | 0 | 267 | 2025 | Zinsen | 139 |
| 2021 | Tilgung | 1,203 | 1,203 | 2026 | Tilgung |
| 2021 | Zinsen | 255 | 255 | 2026 | Zinsen |
| 2022 | Tilgung | 6,215 | 6,215 | 2027 | Tilgung |
| 2022 | Zinsen | 227 | 227 | 2027 | Zinsen |
| 2023 | Tilgung | 1,010 | 1,010 | 2028 | Tilgung |
| 2023 | Zinsen | 168 | 168 | 2028 | Zinsen |
| 2024 | Tilgung | 977 | 977 | 2029 | Tilgung |
| 2024 | Zinsen | 156 | 156 | 2029 | Zinsen |
As of 31.12.2020, the unused credit lines amount to T€ 25,239 (31.12.2019: T€ 28,270).
This item includes liabilities from lease agreements according to IFRS 16. These are the present values of future payments for rents of properties and gastronomy premises as well as vehicle leasing.
71 Notes to the Balance Sheet, Income Statement, Statement of Comprehensive Income, and Cash Flow Statement
The maturity analysis is as follows:
| in T€ | Gesamt | Bis 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Zum 31.12.2020 | 8,706 | 1,550 | 4,152 | 3,004 |
| Zum 31.12.2019 | 8,445 | 1,559 | 4,231 | 2,655 |
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Barwert nicht verrechneter Bürgschaftsentgelte und Zinsen | 523 | 68 |
| Verpflichtungen aus Kundenvereinbarungen | 406 | 896 |
| Kautionen | 107 | 109 |
| Sonstige | 34 | 49 |
| Gesamt | 1,070 | 1,122 |
As consideration for obtaining supply rights, the Ottakringer Group assumes the obligation to guarantee loans taken out by the gastronomy operators or to assume the interest payments. Liabilities are recognized to the extent of the interest payments and non-charged guarantee fees. The increase compared to the previous year results from the new conclusion of corresponding supply contracts and is also reflected in the increase of contingent liabilities from assumption of guarantees explained in point 3.1.
The cash flows of the other long-term liabilities are as follows:
| in T€ | Gesamt | Bis 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Zum 31.12.2020 | 843 | 0 | 596 | 247 |
| Zum 31.12.2019 | 1,042 | 0 | 915 | 127 |
Only the interest payments result in future outflows for the present values of non-charged guarantee fees and interest.
Ottakringer Getränke AG and its domestic subsidiaries are group members of the tax group of Ottakringer Holding AG (group parent). The relevant group agreement stipulates that the tax expense determined according to the tax provisions and tax rates applicable for the respective fiscal year must be paid as a tax allocation to the group parent. The tax allocation of Ottakringer Getränke AG is determined taking into account the results of its domestic subsidiaries. This means that tax profits of these subsidiaries increase the tax allocation of Ottakringer Getränke AG, and tax losses reduce it.
If group members generate tax losses in a fiscal year, these are recorded and offset against tax profits in subsequent fiscal years in accordance with tax provisions. To the extent that recorded tax losses can be offset taking into account tax offset or carry-forward limits, the obligation to pay the tax allocation expires. Notwithstanding this regulation, a credit from the group parent in the amount of T€ 1,004 was already made as of 31.12.2020.
The income tax receivables are composed as follows:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Ertragsteuerforderungen, die nicht von der Gruppenbesteuerung umfasst sind | 7 | 47 |
| Gesamt | 7 | 47 |
The income tax liabilities are composed as follows:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Gruppenträger – Ottakringer Holding AG | 834 | 208 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten, die nicht von der Gruppenbesteuerung umfasst sind | 0 | 39 |
| Gesamt | 834 | 247 |
The expense from income taxes is broken down as follows:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Steuerumlage an Gruppenträger | –1,007 | 2,998 |
| Laufende Ertragsteuern, die nicht von der Gruppenbesteuerung erfasst sind | 5 | 4 |
| Laufende Ertragsteuern, die nicht von der Gruppenbesteuerung erfasst sind, aus Vorperioden | –39 | 39 |
| Nachzahlungen für Vorperioden | 130 | 424 |
| Veränderung der Steuerabgrenzungen | –412 | 350 |
| Gesamt | –1,323 | 3,815 |
The reasons for the difference between the expected expense from income taxes and the reported expense from income taxes are as follows:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | –6,442 | 13,363 |
| Erwartete Steuerbelastung (25 %) | –1,611 | 3,341 |
| Ertragsteuern laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | –1,323 | 3,815 |
| Zu klärende Differenz | –288 | –474 |
| Erläuterung der Differenz | ||
| Abweichende steuerliche Bewertung | –106 | 0 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | –64 | –83 |
| Steuerfreie Erträge aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 77 | 84 |
| Steuerliche Verluste, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde | –65 | –12 |
| Steuernachzahlungen aus Vorperioden | –130 | –463 |
| Erklärte Differenz | –288 | –474 |
73 Notes to the Balance Sheet, Income Statement, Statement of Comprehensive Income, and Cash Flow Statement
| in T€ | 1.1.2020 | Verwendung | Auflösung | Dotierung | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige Personalrückstellungen | 1,226 | 1,028 | 186 | 645 | 657 |
| Sonstige Rückstellungen | 6,203 | 5,154 | 179 | 5,538 | 6,408 |
| Gesamt | 7,429 | 6,182 | 365 | 6,183 | 7,064 |
The largest items in other provisions are customer rebates (T€ 1,468; 2019: T€ 1,844) and a provision from deposit clearing with Germany (T€ 3,794; 2019: T€ 3,591).
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | 651 | 1,635 |
| Biersteuer | 883 | 943 |
| Lohn- und Gehaltsabgaben (inklusive Sozialversicherung) | 1,649 | 1,888 |
| Sonstige Steuern und Abgaben | 32 | 201 |
| Pfandverbindlichkeiten | 12,020 | 12,969 |
| Noch nicht konsumierte Urlaube | 1,657 | 2,001 |
| Verpflichtungen aus geleisteten Mehrstunden | 386 | 464 |
| Abfertigungsverpflichtung | 348 | 845 |
| Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern | 304 | 439 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 57 | 56 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 330 | 322 |
| Optionsverbindlichkeit für den Erwerb von 38,2 % der Anteile an der Del Fabro Kolarik GmbH | 14,000 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 4,678 | 3,856 |
| Verpflichtungen aus Kundenvereinbarungen | 1,192 | 1,604 |
| Lizenzgebühren Altstoff-Recycling | 372 | 712 |
| Abgegrenzte Zahlungen | 256 | 194 |
| Sonstige | 370 | 395 |
| Gesamt | 39,185 | 28,524 |
Other short-term liabilities include the obligations from put options granted to the minority shareholders of Del Fabro Kolarik GmbH, which can be exercised at any time. Valuation was carried out at the present value of the exercise price of the options, taking into account contractually regulated minimum prices.
Liabilities to customers essentially consist of annual bonuses or bonuses for the fourth quarter.
Liabilities to affiliated companies result exclusively from deliveries and services, as in the previous year.
74 Notes to the Consolidated Financial Statements
Liabilities to companies in which a shareholding exists essentially consist of liabilities to PET to PET Recycling Österreich GmbH for deliveries and services (T€ 281; 31.12.2019: T€ 298).
The segmentation is based on the business areas Beer, Non-alcoholic, Beverage Trade, and the Holding area. All companies of the Ottakringer Group are assigned to a specific business area. The allocation of Ottakringer Getränke AG and its direct subsidiaries is based on their business activity, while that of the subsidiaries is based on their organizational integration.
Business Area Beer
* Ottakringer Brauerei GmbH
* Ottakringer Betriebe- und DienstleistungsgmbH
* Perfect Drinks GmbH
* Neogast Cafe und Restaurant GmbH
Business Area Beverage Trade
* Del Fabro Kolarik GmbH
* Wieser, Kolarik & Leeb GmbH
* Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H.– Trinkservice GmbH
– VGV – Gastromedia GmbH
– Del Fabro GmbH
Die Berichterstattung über geografische Gebiete erfolgt nach den Regionen Österreich, Europäische Union (ohne Österreich) und sonstige Regionen. Die regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Sitz des Kunden.
Das laufende Management-Reporting (internes Reporting) der Ottakringer Gruppe basiert auf lokalen Rechnungslegungsvorschriften und beinhaltet die unkonsolidierten Umsätze und Ergebnisse der den einzelnen Geschäftsfeldern zugeordneten Gesellschaften. Abweichend von der bisherigen Segmentberichterstattung wird eine Überleitung vom internen Reporting auf Werte gemäß IFRS gezeigt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
In der Spalte Konsolidierung werden die Umsätze zwischen den Segmenten konsolidiert. Die Zeile Innenumsätze zeigt die Umsätze mit anderen Segmenten. Die Umsatzkonsolidierung innerhalb eines Segmentes ist in der Zeile Konsolidierung ersichtlich.
Wesentliche Unterschiede bestehen bei den Umsatzerlösen. Erträge, die gemäß IFRS unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen werden, sind gemäß lokaler Rechnungslegungsvorschriften unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Dies sind beispielsweise refundierte Werbeausgaben, Lieferantenboni sowie weiterverrechnete Aufwendungen. Weiters sind gemäß IFRS 15 Zahlungen an Kunden ohne eigenständige Gegenleistung durch den Kunden oder ohne verlässliche Bestimmbarkeit des Fair Values der Gegenleistung, abweichend von den lokalen Rechnungslegungsvorschriften, erlösmindernd zu erfassen. Dies sind beispielsweise Listungsbeiträge und Werbekostenzuschüsse.
In den Segmenten Bier und Alkoholfrei gibt es jeweils zwei Kunden mit Umsätzen von mehr als 10 % des Segmentumsatzes.
Bei den IFRS-Anpassungen im Finanzergebnis im Geschäftsbereich Holding handelt es sich im Wesentlichen um Bewertungsdifferenzen bei den Investmentfondsanteilen.
Geschäftsfeld Alkoholfrei
– Vöslauer Mineralwasser GmbH
– Vöslauer Thermalbad GmbH
– PET to PET Recycling Österreich GmbH
Holding
– Ottakringer Getränke AG
– Innstadt AG
75
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung
Das Segmentvermögen sowie die Segmentschulden sind nicht Bestandteile des internen Reportings und werden auch nicht in der Segmentberichterstattung angeführt. Im internen Reporting beinhalten die Investitionen auch Investitionen in übrige Finanzanlagen, im Wesentlichen sind dies Kundendarlehen. Nicht enthalten sind Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Die im Segmentbericht nach IFRS angegebenen Investitionen beinhalten Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien sowie Nutzungsrechte gemäß IFRS 16. Eine entsprechende Überleitung ist dargestellt.
Segmentierung nach Geschäftsfeldern in T€
| Bier | Alkoholfrei | Getränkehandel | Holding | Konsolidierung | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | ||||||
| Umsätze internes Reporting (nicht konsolidiert) | 63.774 | 89.747 | 52.294 | 8.902 | 0 | 214.717 |
| Konsolidierung | –1.835 | –30 | –1.029 | 0 | –16.047 | –18.941 |
| IFRS-Anpassungen | –4.082 | –6.815 | –1.972 | –1.567 | 0 | –14.436 |
| Umsätze nach IFRS | 57.857 | 82.902 | 49.293 | 7.335 | –16.047 | 181.340 |
| davon Außenumsätze | 55.283 | 81.049 | 44.785 | 223 | 0 | 181.340 |
| davon Innenumsätze | 2.574 | 1.853 | 4.508 | 7.112 | –16.047 | 0 |
| Betriebsergebnis internes Reporting (nicht konsolidiert) | –1.439 | 3.225 | –4.606 | –2.959 | 0 | –5.779 |
| Konsolidierung | 153 | 216 | 50 | 333 | 83 | 835 |
| IFRS-Anpassungen | –395 | 359 | –835 | –106 | 0 | –977 |
| Betriebsergebnis nach IFRS | –1.681 | 3.800 | –5.391 | –2.732 | 83 | –5.921 |
| Finanzergebnis internes Reporting (nicht konsolidiert) | –1.811 | –100 | –453 | 3.003 | 0 | 639 |
| Konsolidierung | 1.101 | –64 | 580 | –1.255 | 0 | 362 |
| IFRS-Anpassungen | –80 | –2 | –109 | –1.331 | 0 | –1.522 |
| Finanzergebnis nach IFRS | –790 | –166 | 18 | 417 | 0 | –521 |
| Ergebnis vor Steuern internes Reporting (nicht konsolidert) | –3.250 | 3.125 | –5.059 | 44 | –1.302 | –6.442 |
| Ergebnis vor Steuern nach IFRS | –2.471 | 3.634 | –5.373 | –2.315 | 83 | –6.442 |
| enthalten Wertminderungs aufwendungen nach IAS 36 | 0 | 0 | –425 | 0 | 0 | –425 |
| Investitionen internes Reporting | 6.061 | 12.003 | 3.093 | 612 | 0 | 21.769 |
| IFRS-Anpassungen und Konsolidierung | 15 | 0 | –1.043 | 0 | 0 | –1.028 |
| Nutzungsrechte IFRS 16 | 166 | 63 | 1.480 | 13 | 0 | 1.722 |
| Investitionen nach IFRS | 6.242 | 12.066 | 3.530 | 625 | 0 | 22.463 |
76
Anhang zum Konzernabschluss in T€
| Bier | Alkoholfrei | Getränkehandel | Holding | Konsolidierung | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | ||||||
| Umsätze internes Reporting (nicht konsolidiert) | 81.888 | 108.349 | 86.095 | 10.588 | 0 | 286.920 |
| Konsolidierung | –3.854 | –24 | –884 | 0 | –24.252 | –29.014 |
| IFRS-Anpassungen | –4.180 | –7.187 | –2.427 | –1.677 | 0 | –15.471 |
| Umsätze nach IFRS | 73.854 | 101.138 | 82.784 | 8.911 | –24.252 | 242.435 |
| davon Außenumsätze | 70.039 | 97.172 | 75.001 | 223 | 0 | 242.435 |
| davon Innenumsätze | 3.815 | 3.966 | 7.783 | 8.688 | –24.252 | 0 |
| Betriebsergebnis internes Reporting (nicht konsolidiert) | 1.908 | 12.094 | –594 | –1.886 | 0 | 11.522 |
| Konsolidierung | 259 | 219 | –12 | 333 | 25 | 824 |
| IFRS-Anpassungen | –73 | 198 | –330 | 13 | 0 | –192 |
| Betriebsergebnis nach IFRS | 2.094 | 12.511 | –936 | –1.540 | 25 | 12.154 |
| Finanzergebnis internes Reporting (nicht konsolidiert) | –442 | –148 | 217 | –607 | 0 | –980 |
| Konsolidierung | –130 | 128 | –66 | 499 | 0 | 431 |
| IFRS-Anpassungen | –55 | –2 | –17 | 1.832 | 0 | 1.758 |
| Finanzergebnis nach IFRS | –627 | –22 | 134 | 1.724 | 0 | 1.209 |
| Ergebnis vor Steuern internes Reporting (nicht konsolidert) | 1.466 | 11.946 | –377 | –2.493 | 2.821 | 13.363 |
| Ergebnis vor Steuern nach IFRS | 1.467 | 12.489 | –802 | 184 | 25 | 13.363 |
| enthalten Wertminderungs aufwendungen nach IAS 36 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Investitionen internes Reporting | 8.135 | 13.088 | 5.565 | 2.870 | 0 | 29.658 |
| IFRS-Anpassungen und Konsolidierung | 100 | –2.501 | –772 | 0 | 0 | –3.173 |
| Nutzungsrechte IFRS 16 | 892 | 111 | 60 | 0 | 0 | 1.063 |
| Investitionen nach IFRS | 9.127 | 10.698 | 4.853 | 2.870 | 0 | 27.548 |
Im Geschäftsfeld Holding ist, abgesehen von planmäßigen Abschreibungen, folgender wesentlicher zahlungsunwirksamer Posten enthalten:
– Unter Finanzerträge: T€ 242 (2019: T€ 1.834) Erträge aus Zeitwertbewertung der Wertpapiere
In den Geschäftsfeldern Bier, Alkoholfrei und Getränkehandel sind, abgesehen von planmäßigen Abschreibungen, keine wesentlichen zahlungsunwirksame Posten enthalten.
Langfristige Vermögenswerte nach Regionen
Die gemäß IFRS 8.33.b definierten langfristigen Vermögenswerte (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und sonstige Vermögenswerte) betragen T€ 140.965 (31.12.2019: T€ 139.869) und sind ausschließlich der Region Österreich zuzuordnen.
77
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung
Umsatzerlöse
Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen in T€
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Eigenerzeugnisse Bier | 42.458 | 50.858 |
| Eigenerzeugnisse alkoholfrei | 74.938 | 93.254 |
| Handelswaren Bier und alkoholfrei | 27.747 | 43.182 |
| Handelswaren sonstige Getränke | 15.289 | 29.081 |
| Handelswaren Getränke | 43.036 | 72.263 |
| Verkauf von Getränken | 160.432 | 216.375 |
| Handelswaren sonstige | 1.867 | 3.961 |
| Dienstleistungserlöse | 16.235 | 17.687 |
| Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden | 178.534 | 238.023 |
| Vermietung und Verpachtung | 2.806 | 4.412 |
| Gesamt | 181.340 | 242.435 |
Aufgliederung nach Regionen in T€
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Österreich | 167.357 | 225.806 |
| Europäische Union | 12.408 | 15.887 |
| Sonstige | 1.575 | 742 |
| Gesamt | 181.340 | 242.435 |
2.20 Sonstige betriebliche Erträge in T€
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 275 | 333 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 179 | 711 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen | 204 | 203 |
| Covid‐19‐Zuschüsse für Kurzarbeit | 3.972 | 0 |
| Covid‐19: sonstige Zuschüsse und Förderungen | 4.737 | 0 |
| Refundierung von Werbeausgaben | 1.508 | 1.787 |
| Schadenersatzleistungen und Ersatz für Vertragsminderleistungen | 586 | 612 |
| Lieferantenboni | 866 | 737 |
| Weiterverrechnung von Aufwendungen | 622 | 736 |
| Sonstige | 1.635 | 1.439 |
| Gesamt | 14.584 | 6.558 |
2.21 Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen in T€
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Rohstoffe | 10.555 | 10.887 |
| Hilfs-, Betriebsstoffe und sonstiges Material | 28.964 | 31.788 |
| Handelswaren | 31.728 | 53.611 |
| Energie | 2.470 | 2.473 |
| Gesamt | 73.717 | 98.759 |
78
Anhang zum Konzernabschluss
2.22 Personalaufwand in T€
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Löhne | 11.939 | 13.681 |
| Gehälter | 25.979 | 27.652 |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse | 1.070 | 832 |
| Aufwendungen für Pensionen | 229 | 221 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | 10.786 | 11.104 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 80 | 64 |
| Gesamt | 50.083 | 53.554 |
Durchschnittlicher Mitarbeiterstand
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Arbeiter | 358 | 369 |
| Angestellte | 476 | 503 |
| Gesamt | 834 | 872 |
Die Abfertigungsaufwendungen (Zahlungen an Mitarbeitervorsorgekasse) für nach dem 31.12.2002 eingetretene Mitarbeiter betrugen T€ 498 (2019: T€ 501). Für das Folgejahr wird mit Aufwendungen von rund T€ 500 gerechnet.
Die Pensionsaufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne betrugen T€ 229 (2019: T€ 221). Für das Folgejahr wird mit Aufwendungen in ähnlicher Höhe gerechnet.
2.23 Sonstige betriebliche Aufwendungen in T€
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Werbeaufwand | 11.862 | 15.289 |
| Biersteuer | 9.024 | 9.868 |
| Ausgangsfrachten | 10.506 | 11.697 |
| Sonstige Dienstleistungen | 5.751 | 6.839 |
| Lizenzgebühren für Altstoff-Recycling | 4.747 | 4.799 |
| Leasing und Mieten | 2.404 | 2.810 |
| Lizenzgebühren sonstige | 318 | 242 |
| Instandhaltungskosten | 4.247 | 4.694 |
| Sonstige Steuern und Gebühren | 788 | 911 |
| KFZ‐Aufwand und Reisespesen | 960 | 1.540 |
| Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand | 1.036 | 1.105 |
| Telekommunikations- und Büroaufwand | 758 | 781 |
| Abwassergebühr | 676 | 637 |
| Forderungsausfälle und Wertberichtigungen | 1.547 | 757 |
| Versicherungsaufwand | 635 | 709 |
| Mitarbeiterfortbildung und Personalauswahl | 335 | 512 |
| Aufwand für Weiterverrechnungen | 464 | 495 |
| PR- und Publizitätsaufwand | 352 | 332 |
| Schadensfälle sonstige | 263 | 172 |
| Verluste aus Anlagenabgängen | 187 | 57 |
| Sonstiges | 1.218 | 1.288 |
| Gesamt | 58.078 | 65.534 |
79
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung
Bei den sonstigen Dienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Personalleasing, Sicherheitsdienst sowie bezogene IT-Dienstleistungen.# 2.24 Finanzerträge
Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zinserträge | 44 | 41 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| Zinserträge aus Leasingverhältnissen | 69 | 78 |
| Erträge aus Wertpapieren | 101 | 0 |
| Erträge aus Zeitwertbewertung der Wertpapiere | 242 | 1.834 |
| Erträge aus Kundendarlehen | 42 | 46 |
| Gesamt | 498 | 1.999 |
Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen | 610 | 583 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 93 | 95 |
| Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen | 164 | 150 |
| Risikovorsorge für Bürgschaften | 109 | 0 |
| Aufwand aus Zeitwertbewertung der Wertpapiere | 0 | 2 |
| Wertminderungen und Ausbuchungen von Kundendarlehen | 443 | 394 |
| Gesamt | 1.326 | 1.129 |
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich gemäß IAS 33 durch Division des Konzernergebnisses durch die zeitanteilig gewichtete Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien während des Jahres. Gemäß IAS 33.10 sind nur Stammaktien für die Berechnung heranzuziehen. Die von der Ottakringer Getränke AG ausgegebenen Vorzugsaktien fallen nicht unter die Definition von Stammaktien gemäß IAS 33.5. Entsprechend ist gemäß IAS 33.14 der auf die Vorzugsaktien entfallende Dividendenbetrag für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie vom Konzernergebnis abzuziehen.
Stammaktien in Stück
| Zeitraum | Anzahl | Gewichtete Anzahl |
| -------- | -------- | -------- |
| 2020 1.1.–31.12.2020 | 2.238.945 | 2.238.945 |
| 2019 1.1.–31.12.2019 | 2.238.945 | 2.238.945 |
Die nicht gewinnberechtigten eigenen Aktien sind bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie nicht berücksichtigt.
Folgende Stammaktien sind gewinnberechtigt:
| in Stück | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Ausgegebene Stammaktien | 2.412.829 | 2.412.829 |
| Abzüglich gehaltene eigene Stammaktien | –173.884 | –173.884 |
| Gewinnberechtigte Stammaktien | 2.238.945 | 2.238.945 |
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis in € | –4.007.423 | 9.789.068 |
| Abzüglich Ergebnisanteil Vorzugsaktien in € | –325.487 | –1.566.517 |
| Konzernergebnis auf Stammaktien entfallend in € | –4.332.910 | 8.222.551 |
| Gewichtete Anzahl der Aktien in Stück | 2.238.945 | 2.238.945 |
| Ergebnis je Aktie bezogen auf das Konzernergebnis in € | –1,94 | 3,67 |
Da keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekten ausgegeben wurden, weicht das unverwässerte Ergebnis je Aktie nicht vom verwässerten Ergebnis je Aktie ab. Die Berechnung entspricht der aktuellen Fassung von IAS 33.
Die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Der Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich die liquiden Mittel. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit über die Zahlungsmittel.
Die im Jahr 2020 gutgeschriebenen Ertragsteuern in Höhe von T€ 1.538 resultieren aus einer Gutschrift vom Gruppenträger der steuerlichen Unternehmensgruppe in Höhe von T€ 1.543 sowie aus Ertragsteuerzahlungen von T€ 5 außerhalb der Gruppenbesteuerung. Im Jahr 2019 wurden T€ 4.104 an Ertragsteuern bezahlt, davon T€ 4.100 an den Gruppenträger.
Die zahlungswirksamen Veränderungen der Finanzschulden stellen sich wie folgt dar:
| in T€ | 1.1.2020 | Einzahlungen | Rückzahlungen | Umgliederungen | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Kontokorrentkredite | 3.134 | 3.130 | –1.439 | 2.000 | 6.825 |
| Fixvorlagen | 18.000 | 3.500 | 0 | –2.000 | 19.500 |
| Kredite von verbundenen Unternehmen | 12.150 | 1.930 | –10 | 0 | 14.070 |
| Darlehen kurzfristiger Teil | 1.192 | 0 | –1.192 | 6.203 | 6.203 |
| Finanzschulden kurzfristig | 34.476 | 8.560 | –2.641 | 6.203 | 46.598 |
| Darlehen langfristiger Teil | 17.877 | 0 | 0 | –6.203 | 11.674 |
| Finanzschulden gesamt | 52.353 | 8.560 | –2.641 | 0 | 58.272 |
| in T€ | 1.1.2020 | Zugänge/ Abgänge | Rückzahlungen | Umgliederungen | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten kurzfristig | 1.559 | –6 | –1.455 | 1.452 | 1.550 |
| Leasingverbindlichkeiten langfristig | 6.886 | 1.722 | 0 | –1.452 | 7.156 |
| Leasingverbindlichkeiten gesamt | 8.445 | 1.716 | –1.455 | 0 | 8.706 |
Die Eventualverbindlichkeiten, welche mangels entsprechender Konkretisierung nicht in der Bilanz auszuweisen sind, setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Bürgschaftshaftungen | 4.060 | 1.983 |
| Haftungen für andere Bankverbindlichkeiten | 3.296 | 3.339 |
| Gesamt | 7.356 | 5.322 |
Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Ottakringer Holding AG (verbundenes Unternehmen) in Höhe von T€ 3.296 sind Wertpapiere verpfändet. Der Buchwert der verpfändeten Wertpapiere beträgt zum 31.12.2020 T€ 4.719 (31.12.2019: T€ 4.602).
Nahestehende Unternehmen und Personen des Ottakringer Konzerns im Sinne von IAS 24
* Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen
* Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
* Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen sowie deren Familienangehörige
* Andere nahestehende Unternehmen und Personen (Tochterunternehmen von assoziierten Unternehmen sowie Unternehmen, in denen die Organe der Ottakringer Gruppe sowie deren Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss haben oder von diesen beherrscht werden)
Organe der Ottakringer Gruppe
Vorstand der Ottakringer Getränke AG
* Dr. Alfred Hudler, Vorstandssprecher
* Doris Krejcarek
Frau Doris Krejcarek besitzt Stamm- und Vorzugsaktien der Ottakringer Getränke AG.
Aufsichtsrat der Ottakringer Getränke AG
* Christiane Wenckheim, EMCCC, Wien (Vorsitzende)
* Mag. Siegfried Menz, Wien (Stellvertretender Vorsitzender)
* Dkfm. Dr. Herbert Werner, Altaussee (bis 24.6.2020)
* Dipl.-Ing. Johann Marihart, Limberg (bis 24.6.2020)
* Mag. Thomas Polanyí, Wien
* Florian Gschwandtner, Linz (seit 24.6.2020)
* Mag. Maria Zesch, Wien (seit 24.6.2020)
Frau Christiane Wenckheim ist über andere Gesellschaften indirekt an der Ottakringer Getränke AG beteiligt. Herr Mag. Siegfried Menz ist direkt und über andere Gesellschaften indirekt an der Ottakringer Getränke AG beteiligt.
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf T€ 45 (2019: T€ 45). Im Berichtsjahr wurden Vergütungen für Beratungstätigkeiten an Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von T€ 1 (2019: T€ 4) gezahlt.
Vergütungen des Managements in Schlüsselfunktionen gemäß IAS 24.16
Gemäß IAS 24.16 sind die Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen anzuführen. IAS 24.9 definiert Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen als Personen, die direkt oder indirekt für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten der berichtenden Unternehmenseinheit verantwortlich und zuständig sind. Für die Unternehmensgruppe der Ottakringer Getränke AG sind dies die Mitglieder des Vorstandes der Ottakringer Getränke AG.
Die Vergütungen des Managements in Schlüsselfunktionen betrugen für das Geschäftsjahr 2020 fixe Bezüge in Höhe von T€ 713 (2019: T€ 722), variable Bezüge in Höhe von T€ 0 (2019: T€ 164) somit insgesamt T€ 713 (2019: T€ 886). In die Mitarbeiter vorsorgekasse wurden T€ 14 (2019: T€ 14) bezahlt. Die Zahlungen für den beitragsorientierten Pensionsplan betrugen T€ 30 (2019: T€ 27).
Es wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen gewährt.
Zu folgenden Gesellschaften bestehen Konzernbeziehungen:
Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen
* Ottakringer Holding AG, Wien
* Ottakringer Liegenschafts GmbH, Wien
* Blopp GmbH, Wien
* Xaver Ingatlanhasznosito Kft., Pécs/Ungarn
* “SÖRVIS” Holding GmbH, Wien
* Wenckheim Holding AG, Wien
Assoziierte Unternehmen
* Innstadt AG, Passau/Deutschland
* PET to PET Recycling Österreich GmbH, Müllendorf
Gemeinschaftsunternehmen
* Del Fabro GmbH, Wien
| in T€ | Umsätze und sonstige Erträge | Aufwendungen für Material | Sonstiger Aufwand | Finanz ergebnis | Ertrag steuern | Forderungen/ Verbindlichkeiten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbundene Unternehmen | ||||||
| Ottakringer Holding AG | 2020 291 | 2020 0 | 2020 –3 | 2020 –81 | 2020 876 | 2020 –12.492 |
| 2019 296 | 2019 0 | 2019 –1 | 2019 –84 | 2019 –3.422 | 2019 –10.488 | |
| Ottakringer Liegenschafts GmbH | 2020 31 | 2020 0 | 2020 –551 | 2020 –2 | 2020 0 | 2020 –735 |
| 2019 8 | 2019 0 | 2019 –544 | 2019 –1 | 2019 0 | 2019 –694 | |
| Wenckheim Holding AG | 2020 4 | 2020 0 | 2020 –1 | 2020 –9 | 2020 0 | 2020 –2 |
| 2019 2 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 –8 | 2019 0 | 2019 –2 | |
| Blopp GmbH | 2020 0 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 –1 | 2020 0 | 2020 –220 |
| 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 –160 | |
| “SÖRVIS” Holding GmbH | 2020 0 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 –20 |
| 2019 5 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 –30 | |
| Gemeinschaftsunternehmen | ||||||
| Del Fabro GmbH | 2020 17 | 2020 0 | 2020 –76 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 –1.289 |
| 2019 0 | 2019 0 | 2019 –208 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 –792 | |
| Assoziierte Unternehmen | ||||||
| Innstadt AG | 2020 0 | 2020 0 | 2020 –43 | 2020 –1 | 2020 0 | 2020 –200 |
| 2019 0 | 2019 0 | 2019 –27 | 2019 –1 | 2019 0 | 2019 –202 | |
| PET to PET Recycling Österreich GmbH | 2020 0 | 2020 –4.537 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 –281 |
| 2019 0 | 2019 –4.717 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 –298 | |
| Organmitglieder | ||||||
| Organmitglieder | 2020 2 | 2020 0 | 2020 –4 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 0 |
| 2019 245 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | |
| Andere nahestehende Unternehmen und Personen | ||||||
| AGRANA Zucker GmbH | 2020 0 | 2020 –2.066 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 0 | 2020 –99 |
| 2019 0 | 2019 –1.887 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 0 | 2019 –139 |
Erläuterungen der wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Ottakringer Holding AG
Die Ottakringer Holding AG gewährt der Ottakringer Getränke AG eine verzinsliche Finanzierung. Zum 31.12.2020 betrug diese T€ 11.710 (31.12.2019: T€ 10.350).
Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Ottakringer Holding AG in Höhe von T€ 3.296 (2019: T€ 3.339) hat die Ottakringer Getränke AG Wertpapiere verpfändet, wofür eine jährliche Haftungsprovision verrechnet wird.84 Anhang zum Konzernabschluss
Die Ottakringer Getränke AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften sind Gruppenmitglieder der steuerlichen Unternehmensgruppe der Ottakringer Holding AG (Gruppenträger). Auf Basis der abgeschlossenen Gruppen- verträge und entsprechend den steuerlichen Bestimmungen erhält die Ottakringer Gruppe eine Steuergutschrift von T€ 876 (2019: Steuerumlage in Höhe von T€ 3.422). Weiters wird auf die Ausführungen im Punkt 2.16 „Ertrag- steuern“ verwiesen.
Ottakringer Liegenschafts GmbH
Die Ottakringer Liegenschafts GmbH vermietet Liegenschaften an Unternehmen der Ottakringer Gruppe und gewährt der Ottakringer Getränke AG eine verzinsliche Finanzierung von T€ 680 (31.12.2019: T€ 640).
Del Fabro GmbH
Die Del Fabro GmbH vermietete bis Ende des ersten Quartals 2020 den Standort Nordwestbahnstraße in Wien an die Del Fabro Kolarik GmbH und gewährt der Ottakringer Getränke AG eine verzinsliche Finanzierung von T€ 1.240 (31.12.2019: T€ 770).
PET to PET Recycling Österreich GmbH
Die Vöslauer Mineralwasser GmbH ist mit 20 % an der PET to PET Recycling Österreich GmbH beteiligt. Die PET to PET Recycling Österreich GmbH gewinnt aus gesammelten PET-Flaschen PET-Flakes, die wiederum für die Produktion von neuen PET-Flaschen verwendet werden.
AGRANA Zucker GmbH
Dipl.-Ing. Johann Marihart, bis 24.6.2020 Mitglied des Aufsichtsrates der Ottakringer Getränke AG, ist Vorstandsvor- sitzender der AGRANA Beteiligungs AG. Die Ottakringer Brauerei GmbH und die Vöslauer Mineralwasser GmbH beziehen Rohstoffe bei der AGRANA Zucker GmbH, einem Tochterunternehmen der AGRANA Beteiligungs AG.
Familienangehörige von Mitgliedern des Managements in Schlüsselfunktionen
Familienangehörige von Mitgliedern des Managements in Schlüsselfunktionen sind in Unternehmen der Ottakringer Gruppe tätig und haben hierfür Bezüge in Höhe von T€ 396 (2019: T€ 377) erhalten.
Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu fremdüblichen Bedingungen.
Die Ottakringer Gruppe verwendet folgende Hierarchiestufen zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten:
85
Sonstige Angaben in T€
| Klassifizierung nach IFRS 9 | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value erfolgswirksam | Nettoergebnis¹ | Wertminderungen² | Fair Value- Stufe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | ||||||
| Wertpapiere und Wertrechte | FVTPL | 10.055 | 10.055 | 343 | 0 | 1 |
| Kundendarlehen | Vermögen – AC | 2.530 | 2.530 | 0 | –401 | –443 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Vermögen – AC | 14.984 | 14.984 | 0 | –437 | –607 |
| Sonstige Vermögenswerte | Vermögen – AC | 6.734 | 6.734 | 0 | –743 | –940 |
| Zahlungsmittel | Vermögen – AC | 305 | 305 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzschulden | Schulden – AC | 58.273 | 58.273 | 0 | –610 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | Schulden – AC | 8.706 | 8.706 | 0 | –163 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Schulden – AC | 9.135 | 9.135 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | Schulden – AC | 33.532 | 19.532 | 14.000 | 0 | 0 |
| Nach Kategorie | ||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 10.055 | 10.055 | 343 | 0 | 1 | |
| Vermögen zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 24.553 | 24.553 | 0 | –1.581 | –1.990 | |
| Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 109.646 | 95.646 | 14.000 | –773 | 0 | |
| 31.12.2019 | ||||||
| Wertpapiere und Wertrechte | FVTPL | 14.421 | 14.421 | 1.832 | –2 | 1 |
| Kundendarlehen | Vermögen – AC | 2.462 | 2.462 | 0 | –348 | –394 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Vermögen – AC | 29.473 | 29.473 | 0 | –250 | –382 |
| Sonstige Vermögenswerte | Vermögen – AC | 8.615 | 8.615 | 0 | –185 | –375 |
| Zahlungsmittel | Vermögen – AC | 688 | 688 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzschulden | Schulden – AC | 52.354 | 52.354 | 0 | –583 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | Schulden – AC | 8.445 | 8.445 | 0 | –150 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Schulden – AC | 18.199 | 18.199 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | Schulden – AC | 20.905 | 20.905 | 0 | 0 | 0 |
| Nach Kategorie | ||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 14.421 | 14.421 | 1.832 | –2 | 1 | |
| Vermögen zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 41.238 | 41.238 | 0 | –783 | –1.151 | |
| Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 99.903 | 91.458 | 0 | –583 | 0 |
¹ Nettoergebnis inklusive Wertminderungen
² Wertminderungen, die im Nettoergebnis enthalten sind
86
Anhang zum Konzernabschluss
in T€
| Klassifizierung nach IFRS 9 | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value erfolgswirksam | Nettoergebnis¹ | Wertminderungen² | Fair Value- Stufe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 (Fortsetzung) | ||||||
| Nach Kategorie (Fortsetzung) | ||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 14.421 | 14.421 | 1.832 | –2 | 1 | |
| Vermögen zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 41.238 | 41.238 | 0 | –783 | –1.151 | |
| Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 99.903 | 91.458 | 0 | –583 | 0 |
¹ Nettoergebnis inklusive Wertminderungen
² Wertminderungen, die im Nettoergebnis enthalten sind
Die Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem Zeitwert. Die Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten entsprechen, soweit keine Marktpreise verfügbar sind, den Barwerten der damit verbundenen Zahlungen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Lauf- zeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die Zeitwerte dar. Die Zeitwerte der Finanzschulden sowie Leasingverbindlichkeiten entsprechen, soweit keine Marktpreise verfügbar sind, den Barwerten der damit verbundenen Zahlungen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Verbindlichkeiten aus den Optionsvereinbarungen über den Erwerb von 38,2 % der Anteile an der Del Fabro Kolarik GmbH enthalten. Der Zeitwert dieser Verbindlichkeit wird nach Stufe 3 ermittelt. Laut Optionsvereinbarungen ermitteln sich die Ausübungspreise aus einem Multiple vom durchschnittlichen konsolidierten Ergebnis vor Steuern der Del Fabro Kolarik GmbH und ihrer Tochtergesellschaften der letzten drei Jahre vor Ausübung der Optionen, wobei zeitlich befristet Mindestausübungspreise vereinbart wurden.
Die Ottakringer Gruppe steuert ihr Eigenkapital mit der Zielsetzung einer starken Eigenkapitalstruktur, um eine solide Basis für die zukünftige Geschäftsentwicklung zu gewährleisten. Im Geschäftsjahr 2020 ist, im Wesentlichen aufgrund der Covid-19-bedingten negativen Geschäftsentwicklung, die Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital) von 41,5 % auf 33,7 % gefallen. Dies erfordert eine Anpassung der zukünftigen Zielsetzung für die Eigenkapitalquote, die nun mit 40 % festgelegt wurde und mittelfristig erreicht werden soll. Die wesentlichen Kennzahlen zur laufenden Überwachung der Kapitalstruktur sind die Eigenkapitalquote und die Nettofinanzschulden.
Das Eigenkapital umfasst das Grundkapital, sämtliche Rücklagen sowie die nicht beherrschenden Anteile.
87
Sonstige Angaben
Die Nettofinanzschulden definieren sich als Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristige) abzüglich liquider Mittel und abzüglich Wertpapiere und stellen sich wie folgt dar:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden | 11.674 | 17.878 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 46.599 | 34.476 |
| Wertpapiere | –10.055 | –14.421 |
| Liquide Mittel | –305 | –688 |
| Nettofinanzschulden | 47.913 | 37.245 |
Die Ottakringer Gruppe unterliegt keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen.
Die Ottakringer Gruppe ist Finanzrisiken (Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Haftungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Währungsrisiko) in unterschiedlichem Ausmaß ausgesetzt. Die risikopolitischen Grundsätze werden vom Vorstand der Ottakringer Getränke AG festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Risikostrategie erfolgt zentral für die gesamte Gruppe durch das Konzern-Treasury in Abstimmung mit den jeweiligen Konzern- gesellschaften.
Zinsänderungsrisiko
Das Risiko einer Zinssatzänderung besteht für die Zahlungsmittel, Finanzanlagen und Finanzschulden. Durch das Konzern-Treasury erfolgt eine ständige Beobachtung und Bewertung der Zinsentwicklung, damit rechtzeitig auf negative Entwicklungen reagiert werden kann. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Die Finanzverbindlichkeiten sind zu 30,7 % (2019: 36,4 %) fix und zu 69,3 % (2019: 63,6 %) variabel verzinst.
Für die Zinserträge und Zinsaufwendungen wurde eine Sensitivitätsanalyse für Änderungen im Zinssatz mit ±0,5 %-Punkten und ±1,0 %-Punkten durchgeführt. Bezüglich der Zinsaufwendungen wurde nur für Finanzschulden mit einer variablen Verzinsung eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, wobei der Zinssatz mindestens 0 % beträgt, das heißt, es wurde im Rahmen der Sensitivitätsanalyse kein negativer Zinssatz angesetzt. In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, wie sich die Zinserträge und Zinsaufwendungen bei den angenommenen Veränderungen im Zinssatz verändern.
| Veränderungen im Zinssatz in T€ | +0,5 %-Punkte | +1 %-Punkt | –0,5 %-Punkte | –1 %-Punkt |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | ||||
| Zinsertrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zinsaufwand | –134 | –269 | 0 | 0 |
| 2019 | ||||
| Zinsertrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zinsaufwand | –103 | –206 | 0 | 0 |
Kreditrisiko
Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere und Ausleihungen (Kundendarlehen) sowie die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kredit- instituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallsrisiko. Das Ausfalls- risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch bestehende Kreditversicherungen reduziert, wobei jedoch nur ein Teil der Forderungen versichert ist. Nicht versichert sind die Ausleihungen an Kunden. Das daraus resultierende Ausfallsrisiko reduziert sich durch die Verteilung auf eine große Anzahl von Kunden. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarktes, wobei eine konservative Veranlagungsstrategie verfolgt wird.
88In Folge der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise ist das Kreditrisiko gestiegen.
Die Ottakringer Getränke AG hat zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen Wertpapiere verpfändet. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für den Fall, dass das betroffene verbundene Unternehmen die Bankverbindlichkeiten nicht tilgen kann. Im Rahmen von Belieferungsverträgen werden Haftungen für Bankkredite von Kunden übernommen. Diese Haftungen sind unter Punkt 3.1 als Eventualverbindlichkeiten angeführt. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für notleidende Bankkredite von Kunden. Dieses Risiko ist nicht versichert, reduziert sich jedoch durch die Verteilung auf eine große Anzahl von Kunden.
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können. Aufgrund der jederzeit veräußerbaren Wertpapiere sowie der nicht ausgenutzten Kreditlinien kann dieses Risiko als gering eingestuft werden. Die laufende Optimierung der Liquidität erfolgt im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings und des Working Capital Managements.
Risiken aus fremden Währungen bestehen für den Konzern, sofern Forderungen und Verbindlichkeiten in anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft abgewickelt werden. Zum Stichtag lag kein Fremdwährungsrisiko vor.
Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG schlägt der Hauptversammlung vor, nur an die Vorzugsaktionäre die Vorzugsdividende in Höhe von 10,5 % des anteiligen Grundkapitals gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung auszuschütten und an die Stammaktionäre keine Dividende auszuzahlen. Aus dem Bilanzgewinn der Ottakringer Getränke AG des Jahres 2020 in Höhe von € 3.240.208,86 sollen € 0,77 je gewinnberechtigter Vorzugsaktie, dies sind insgesamt € 328.445,04 bei 426.552 Stück gewinnberechtigter Vorzugsaktien, ausgeschüttet werden und der Restbetrag des Bilanzgewinnes von € 2.911.763,82 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
89
Im Jänner 2021 wurden die Covid-19-bedingten Schließungen in der Gastronomie und Hotellerie weiter verlängert und es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass es erst ab Mitte Mai 2021 zu einer schrittweisen Öffnung kommen wird. Die Gastronomie und Hotellerie sind wesentliche Geschäftsbereiche der Ottakringer Gruppe und die weiter andauernden Schließungen werden stärkere negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ottakringer Gruppe haben als ursprünglich angenommen. Der Fortbestand der Unternehmensgruppe ist jedoch aus heutiger Sicht nicht gefährdet.
Wien, am 23. April 2021
Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG
Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek
Vorstandssprecher Vorstand
90
Wir haben den Konzernabschluss der Ottakringer Getränke AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Sachverhalt und Risiko
Die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 enthaltenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen weisen in Summe einen Buchwert in Höhe von rund 135,7 Mio. EUR auf und stellen 67,5 % des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns dar.
91
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Das Risiko für den Abschluss stellt die richtige Bewertung der immateriellen Vermögenswerte und Schulden mit den allfälligen wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis und Eigenkapital des Konzerns dar. Die Covid-19-Pandemie und die damit verbundene Schließungen bei wesentlichen Abnehmergruppen (insbesondere Gastronomie und Hotellerie) haben sich im Jahr 2020 negativ auf die Ertragslage des Konzerns ausgewirkt. Die gesetzlichen Vertreter haben die Covid-19-Pandemie als Anhaltspunkt für mögliche Wertminderungen für immaterielle Vermögenswerte und Sacheinlagen eingestuft. Neben den jährlich verpflichtend vorzunehmenden Werthaltigkeitsüberprüfungen der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Firmenwerte haben die gesetzlichen Vertreter folglich auch Werthaltigkeitsüberprüfungen für weitere zahlungsmittelgenerierende Einheiten vorgenommen, die von der Covid-19-Pandemie im stärkeren Ausmaß betroffen sind. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit sind wesentliche Schätzungen über die zukünftige Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze durch die gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben und Erläuterungen zu den durchgeführten Werthaltigkeitsüberprüfungen sind im Konzernanhang unter Punkt 2.1 „Immaterielle Vermögenswerte“ bzw. unter Punkt 2.2 „Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ enthalten. Weitere Angaben finden sich im Abschnitt 1.5 „Covid-19-Auswirkungen“.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die gesetzlichen Vertreter das Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überwachen. Die den Werthaltigkeitsüberprüfungen zugrunde gelegten Bewertungsverfahren, Planungsrechnungen und Annahmen haben wir mit dem Management besprochen, kritisch gewürdigt sowie deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten durch Vergleich mit branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf ihre Angemessenheit geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Zur Risiko beurteilung möglicher Abweichungen von Ergebnis- und Cashflow-Schätzungen wurden Sensitivitätsberechnungen vorgenommen.
Sachverhalt und Risiko
Neben dem weitgehend von der Covid-19-Pandemie verschonten Lebensmitteleinzelhandel stellt die massiv von der Krise betroffene Gastronomie eine für die Ottakringer Gruppe sehr wichtige Kundengruppe dar. Neben Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen bestehen gegenüber der Gastronomie mitunter auch weitere Vermögenswerte aus den vorhandenen Geschäftsbeziehungen: Es handelt sich dabei insbesondere um Darlehensforderungen, Regressansprüche aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Forderungen aus Sub-Leasingverhältnissen, bei denen Gastronomielokale an einen Betreiber weiterverpachtet bzw. untervermietet werden. Die Werthaltigkeit von Forderungen bzw. das Ausmaß notwendiger Wertberichtigungen basiert auf der Einschätzung der Bonität der Kunden durch die gesetzlichen Vertreter. Die Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertminderungen inhärent sind, sind dabei durch Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erheblich gestiegen. Für den Konzernabschluss ergibt sich dadurch das Risiko einer unrichtigen Bewertung der Forderungen.
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben und Erläuterungen zur Bewertung von Forderungen gegenüber Kunden sowie zu den getätigten Wertberichtigungen sind im Konzernanhang unter Punkt 2.3 „Finanzinstrumente“ enthalten.# Konzernabschluss
Die Angaben zu den Erläuterungen zur Bewertung der Forderungen sind im Konzernanhang unter Punkt 2.7 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) hinsichtlich Warenlieferungen und Dienstleistungen, unter Punkt 2.5 (Sonstige langfristige Vermögenswerte) in Bezug auf Leasingforderungen aus der Vermietung und Verpachtung von Gastronomielokalen, unter Punkt 2.4 (Übrige Finanzanlagen) bzw. unter Punkt 2.8 (Sonstige kurzfristige Vermögenswerte) hinsichtlich Kundendarlehen und Forderungen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschaften enthalten.
Im Zuge unserer Prüfung haben wir uns mit dem Prozess der Bewertung von Kundenforderungen vertraut gemacht und die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen gewürdigt. Dabei haben wir insbesondere jene Unterlagen und Informationen nachvollzogen, die in die Bewertungsüberlegungen der gesetzlichen Vertreter einfließen. Diese betreffen insbesondere das Zahlungsverhalten der Kunden (insbesondere Überfälligkeiten), Einschätzungen der mit der Forderungsbetreibung beauftragten Rechtsanwälte, das Vorhanden-sein allfälliger Forderungsversicherungen oder das Vorliegen sonstiger Sicherheiten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerkes zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesent-liche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen auf-weisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrund-satz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungs-vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Ein-teilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mit-geteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
95
Bestätigungsvermerk
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2019 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Wir haben zusätzlich zur Konzernabschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft und für von dieser beherrschte Unternehmen keine Leistungen erbracht, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben worden sind.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 26. April 2021
BDO Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer
ppa Mag. Nora Wiedermann
Wirtschaftsprüferin
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
96
Erklärung des Vorstandes zum Konzernabschluss
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 23. April 2021
Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG
Dr. Alfred Hudler
Vorstandssprecher
Vorstandssprecher: Strategie, New Business, Marketing & Sales, Öffentlichkeitsarbeit, Human Resources, IT & Organisation, Recht & Compliance, Immobilien
Doris Krejcarek
Vorstand
Vorstandsbereiche: Controlling, Rechnungswesen, Treasury & Risk, Stammdatenmanagement, Einkauf, Technik, Interne Revision, Risikomanagement
97
98
Lagebericht
98 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
101 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Ottakringer Getränke AG
103 Bericht über Forschung und Entwicklung
103 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
104 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
107 Kennzahlen-Glossar
108 Bilanz
110 Gewinn- und Verlustrechnung
112 Anhang zum Jahresabschluss
112 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
114 Erläuterungen zur Bilanz
120 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
122 Sonstige Angaben
125 Bestätigungsvermerk
130 Erklärung des Vorstandes zum Jahresabschluss
Jahresabschluss 2020 der Ottakringer Getränke AG, Wien
98
1.1 Die Gesellschaft
Die Ottakringer Getränke AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Aktien an der Wiener Börse im Markt „Amtlicher Handel“, Marktsegment „Standard Market Auction“, notieren. Die Gesellschaft hält Beteiligungen an Unternehmen, die in den Bereichen Herstellung und Abfüllung von Bier, Mineralwasser und alkoholfreien Getränken sowie Getränkehandel und Gastronomielogistik-Dienstleistungen tätig sind. Die Ottakringer Getränke AG ist für die zentralen Führungs- und Steuerungsaufgaben der gesamten Unternehmensgruppe zuständig. Die Bereiche Einkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Human Resources, IT & Organisation, Fuhrparkmanagement, Recht, Treasury & Risk sowie Risikomanagement und interne Revision werden für die gesamte Unternehmensgruppe zentral gemanagt.
1.2 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage der Ottakringer Getränke AG
Der Geschäftsverlauf des Wirtschaftsjahres 2020 war stark negativ von der durch Covid-19 ausgelösten Wirtschaftskrise geprägt. Sämtliche Tochtergesellschaften sind in Geschäftsbereichen tätig, die massiv von den zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gesetzten Maßnahmen, wie der Schließung der Gastronomie sowie von Mobilitätsbeschränkungen mit negativen Effekten im Tourismus, betroffen sind. Dies führte auch zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft mit dem Ergebnis, dass erstmals in der Geschichte der Ottakringer Getränke AG ein Jahresverlust auszuweisen ist.
Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen erbracht und sind insgesamt um 16 % von T€ 10.292 auf T€ 8.650 gefallen. Die Umsätze werden aus Dienstleistungen, Lizenzen, Vermietungen und Verpachtungen sowie aus weiterverrechneten Aufwendungen erzielt.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Zuschüsse für Kurzarbeit in Höhe von T€ 157 enthalten.
Der Personalaufwand konnte durch Kurzarbeit und eine Reduktion im Personalstand um 6 % von T€ 6.558 auf T€ 6.136 reduziert werden. Aufgrund der hohen Investitionen der Vorjahre in den neuen Standort für den Geschäftsbereich Getränkehandel in Wien, der an die Tochtergesellschaft Del Fabro Kolarik GmbH vermietet wird, ist die planmäßige Abschreibung von T€ 1.595 auf T€ 1.818 gestiegen. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich nur unwesentlich von T€ 4.012 auf T€ 3.954 reduziert.
In Folge des Umsatzrückganges hat sich der Verlust im Betriebsergebnis von T€ –1.884 auf T€ –3.079 erhöht.
Aufgrund der Covid-19-bedingten rückläufigen und zum Teil negativen Geschäftsentwicklung der Tochtergesellschaften gab es für das Geschäftsjahr 2020 keine nennenswerten Gewinnausschüttungen (2020: T€ 315; 2019 T€ 7.310). Für die Restrukturierung und zur Finanzierung des Verlustes wurde der Logistikgesellschaft Trinkservice GmbH VGV eine Finanzierung
Lagebericht der Ottakringer Getränke AG für das Geschäftsjahr 2020
99
über T€ 2.730 gewährt, die in Höhe von T€ 1.200 wertberichtigt werden musste. Aus dem Verkauf von 30.000 Stück Investmentfondsanteilen konnte ein Gewinn von T€ 1.573 realisiert werden. Dies sind die wesentlichen Faktoren, die zu einem Rückgang im Finanzergebnis von T€ 7.321 auf T€ 811 geführt haben.
Der steuerliche Verlust der Ottakringer Getränke AG wird dieser durch den Gruppenträger vergütet. Abzüglich von Nachzahlungen in Folge einer Betriebsprüfung in Höhe von insgesamt T€ 88 führt dies zu einem Steuerertrag von insgesamt T€ 222 (2019: T€ 361).
Das Ergebnis nach Steuern beträgt T€ –2.045 (2019: T€ 5.798). In Folge dieses Verlustes sind die Eigenkapital- und Gesamtkapitalrentabilität negativ.
Die Bilanzsumme ist von T€ 136.821 auf T€ 135.344 zurückgegangen, da die Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen unter den planmäßigen Abschreibungen lagen und Investmentfondsanteile verkauft wurden. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich von 48,9 % auf 45,9 %.
Die Investitionen in das immaterielle Vermögen (T€ 340) betreffen Software und jene in das Sachanlagevermögen (T€ 272) im Wesentlichen IT-Hardware. An die Ottakringer Brauerei GmbH wurde ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von T€ 1.000 geleistet.
Der Cashflow aus dem operativen Bereich liegt unverändert bei rund T€ 7.900 (2019: T€ 7.941). Durch den Verkauf der Investmentfondsanteile ist der Cashflow aus Investitionstätigkeit mit T€ 2.996 positiv (2019: T€ –2.647). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt T€ –10.894 (2019: T€ –5.298) und resultiert im Wesentlichen aus der Finanzierung der Konzerngesellschaften durch die Ottakringer Getränke AG. Dies führte auch zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der Nettofinanzschulden.
1.3 Finanzielle Leistungsindikatoren
| Ottakringer Getränke AG (nach UGB) | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatz in M€ | 8,65 | 10,29 | 9,67 |
| EBITDA in M€ | –1,26 | –0,29 | –0,24 |
| Abschreibungen in M€ | 1,82 | 1,59 | 1,09 |
| Betriebsergebnis in M€ | –3,08 | –1,88 | –1,33 |
| Finanzergebnis in M€ | 0,81 | 7,32 | 6,94 |
| Ergebnis vor Steuern in M€ | –2,27 | 5,44 | 5,62 |
| Return on Equity (ROE) | –3,2 % | 8,7 % | 7,3 % |
| Gesamtkapitalrentabilität | –1,5 % | 4,3 % | 4,4 % |
| Nettofinanzschulden in M€ | 37,31 | 30,94 | 25,74 |
| Eigenkapital in M€ | 62,16 | 66,87 | 66,40 |
| Eigenkapitalquote | 45,9 % | 48,9 % | 49,9 % |
| Cashflow aus dem operativen Bereich¹ in M€ | 7,90 | 7,94 | 8,80 |
| Cashflow aus Investitionsaktivitäten¹ in M€ | 3,00 | –2,64 | –14,17 |
| Cashflow aus Finanzierungsaktivitäten¹ in M€ | –10,90 | –5,30 | 4,34 |
| Veränderung der liquiden Mittel in M€ | 0,00 | 0,00 | –1,03 |
| Anfangsbestand der liquiden Mittel in M€ | 0,02 | 0,02 | 1,05 |
| Endbestand der liquiden Mittel in M€ | 0,02 | 0,02 | 0,02 |
¹ Nach ÖVFA-Methode berechnet
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
100
1.4 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Arbeitnehmerbelange
Das Wichtigste und Entscheidendste für die Gesellschaft sind ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.# Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Ottakringer Getränke AG
Die anhaltende Covid-19-Pandemie wird auch im Geschäftsjahr 2021 die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ottakringer Getränke AG und ihrer Tochtergesellschaften weiterhin negativ beeinflussen. Die Umsätze aus Konzerndienstleistungen werden nicht das „Vor-Corona- Niveau“ erreichen und es ist im Betriebsergebnis ein Verlust in ähnlicher Höhe wie im Jahr 2020 zu erwarten. Mit Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden unverzüglich Einsparungspotenziale umgesetzt und auch Initiativen für die Zukunft gestartet. So wurde beispielsweise der Bereich Business Development neu geschaffen, mit dem Ziel Innovationen voranzutreiben und neue Wachstumsfelder zu identifizieren. Auch soll die Digitalisierung der Geschäftsmodelle und der internen Prozesse weiter vorangetrieben werden. Dies bedeutet Investitionen in personelle Ressourcen und Sachaufwendungen, die kurzfristig das Betriebsergebnis belasten und erst mittelfristig Wirkung zeigen werden. Auch für das Geschäftsjahr 2021 sind keine Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften zu erwarten und es ist mit keinem Ertrag im Finanzergebnis zu rechnen, wodurch das Ergebnis vor Steuern negativ sein wird.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen betragen rund 45 % der Bilanzsumme der Gesellschaft. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände bestehen nahezu zur Gänze gegenüber verbundenen Unternehmen. Als Holdinggesellschaft bestehen die Erträge fast ausschließlich aus Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen insbesondere aus Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften. Eine nachhaltig negative Entwicklung der Tochtergesellschaften könnte zu einer Reduktion bzw. einem Ausfall der Erträge aus Gewinnausschüttungen führen und in weiterer Folge außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich machen. Dies würde die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen.
Die wichtigsten Instrumente zur laufenden Überwachung und Minimierung dieser Risiken sind die Planungs- und Controllingprozesse sowie die laufende monatliche Berichterstattung. Dies ermöglicht ein frühzeitiges Erkennen allfälliger Probleme und ein rechtzeitiges Gegensteuern.
Das Risiko einer Zinssatzänderung besteht für Finanzanlagen, Forderungen aus Finanzierungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Finanzschulden. Bei den Wertpapieren des Finanzanlagevermögens handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Die Verzinsung der Forderungen aus Finanzierungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist an den EURIBOR-Zinssatz geknüpft und wird quartalsweise angepasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zu 40 % (2019: 46 %) fix und zu 60 % (2019: 54 %) variabel verzinst.
Im Geschäftsjahr wurden Put- und Call-Optionen mit den Minderheitsgesellschaftern der Del Fabro Kolarik GmbH abgeschlossen. Es wird auf die diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang verwiesen. Zum Bilanzstichtag sind keine weiteren derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere sowie die Finanzierungsforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stellen das maximale Kreditrisiko (Ausfallsrisiko) dar. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarktes. Durch eine konservative Veranlagungsstrategie sowie eine laufende Überwachung der Entwicklung der Wertpapiere wird versucht, dieses Risiko so weit wie möglich zu reduzieren. Hinsichtlich der Finanzierungsforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen wird die wirtschaftliche Entwicklung der Töchter regelmäßig überwacht und gesteuert.
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können. Aufgrund der jederzeit veräußerbaren Wertpapiere sowie nicht ausgenutzter Kreditlinien kann dieses Risiko als gering eingestuft werden.
Die Gesellschaft hat zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen Wertpapiere verpfändet. Darüber hinaus bestehen Haftungen im Rahmen von Vertragsverhältnissen, die betragsmäßig nicht wesentlich sind. Die Haftungen sowie die verpfändeten Wertpapiere in Höhe des Buchwertes sind als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für den Fall, dass das betroffene verbundene Unternehmen die Bankverbindlichkeiten nicht tilgen kann.
Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie und die zur Verhinderung der Ausbreitung in Österreich und in den EU-Exportländern gesetzten Maßnahmen werden folgende Risiken der Gesellschaft erhöhen:
* Risiken der Tochtergesellschaften und Beteiligungen
* Zinsänderungsrisiko
* Kreditrisiko
* Liquiditätsrisiko
Die Gesellschaft selbst betreibt keine Forschung und Entwicklung. Aktivitäten in diesem Bereich werden von den Tochtergesellschaften ausgeübt.
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegt beim Vorstand der Ottakringer Getränke AG.
2020 beschäftigte die Ottakringer Getränke AG im Durchschnitt 78 Angestellte (2019: 81 Angestellte) in den Bereichen Controlling, Einkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Human Resources, IT & Organisation, Fuhrparkmanagement, Recht, Treasury & Risk sowie Risikomanagement und interne Revision. Für die Ausübung dieser Funktionen sind qualifizierte, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von größter Bedeutung. Es ist unser erklärtes Ziel, dies durch entsprechende Maßnahmen zu fördern. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns ein besonderes Anliegen. Seit dem Jahr 2020 verfügt die Gesellschaft über das staatliche Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“.
Freiwillige Sozialleistungen: Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und zu motivieren, werden zahlreiche freiwillige Sozialleistungen wie zum Beispiel eine Betriebskantine, Gratisgetränke und die Förderung von Freizeit- und Sportaktivitäten angeboten. Nach einer fünfjährigen Unternehmenszugehörigkeit wird zur Altersvorsorge in eine betriebliche Kollektivversicherung eingezahlt.
Gesundheitsvorsorge: Um die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, werden Vorsorgeuntersuchungen, ein jährliches Impfprogramm sowie regelmäßige Beratungen durch unseren Arbeitsmediziner durchgeführt. Zur Förderung der Work-Life-Balance werden professionelle Beratungsleistungen angeboten. Unverzüglich nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzt, die von Handhygiene, Abstandsregelungen über das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis zur Arbeit im Home Office reichen.
Aus- und Weiterbildung: Im Rahmen unseres internen Aus- und Weiterbildungsprogrammes wird der jährliche Bildungsbedarf erhoben, um daraus ein vielfältiges Angebot abzuleiten. In Folge der Covid-19-Pandemie wurde das Aus- und Weiterbildungsprogramm überarbeitet und auch als Distance Learning bzw. E-Learning angeboten. Darüber hinaus wird auch der Besuch von externen Aus- und Weiterbildungen gefördert. Insgesamt wurde in Aus- und Weiterbildung T€ 73 (2019: T€ 118) investiert.
Die erhaltenen Auszeichnungen, Qualitätssiegel und Zertifikate sowie folgende Kennzahlen dienen der Messung der gesetzten Maßnahmen.
| Kennzahl | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit | 10,4 Jahre | 10,1 Jahre | 9,8 Jahre |
| Fluktuationsrate | 8,7 % | 16,0 % | 9,1 % |
| Durchschnittliche Krankenstandstage | 10,2 Tage | 5,9 Tage | 5,6 Tage |
Für die Ottakringer Gruppe sind nachhaltiges Wirtschaften und der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen ein Selbstverständnis. In Ausübung der zentralen Führungs- und Steuerungsaufgaben für die gesamte Gruppe achtet die Ottakringer Getränke AG darauf, dass Klima- und Ressourcenschutz von allen Tochtergesellschaften als wesentliche Ziele verfolgt werden. Oberstes Ziel ist es, die durch die Gruppe verursachten CO 2 -Emissionen zu reduzieren. Dies soll durch eine effiziente Logistik, ressourcenschonende Produktion, Einsparungen von Verpackungsmaterialien und Kraftstoff sowie durch Effizienzsteigerungen der Produktionsanlagen umgesetzt werden.
Durch die Umstellung des gesamten PET-Sortiments auf 100 % rePET (recyceltes PET), weitere Materialreduktionen sowie die Unterstützung von Klimaschutzprojekten zur Kompensation von CO 2 -Emissionen ist die Produktion bei der Vöslauer Mineralwasser GmbH seit 2020 CO 2 -neutral. Bei der Ottakringer Brauerei GmbH soll eine CO 2 -neutrale Produktion im Jahr 2021 erreicht werden.
In den Produktionsbereichen wird laufend daran gearbeitet, den Energie- und Wasserverbrauch zu reduzieren. Im Jahr 2020 wurde die gesamte Unternehmensgruppe auf Ökostrom umgestellt und durch ein modernes Abfallwirtschaftskonzept konnte ein hoher Recyclinganteil erzielt werden. Im Eigenfuhrpark wird der Anteil von Elektrofahrzeugen sowie von LKW nach Euro 6-Norm laufend erhöht.# Kontrollumfeld und Kontrollmaßnahmen
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Ottakringer Getränke AG besteht aus allen vom Vorstand vorgegebenen Grundsätzen, Regelungen und Abläufen, die dazu dienen:
– die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern,
– die betriebliche Leistungsfähigkeit zu steigern,
– die erteilten Kompetenzen einzuhalten,
– die vorgegebenen Budgets einzuhalten,
– die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten,
– die für die Gesellschaft maßgeblichen rechtlichen Vorschriften einzuhalten sowie
– das Management bei der Überwachungsaufgabe zu unterstützen.
Das IKS gewährleistet die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der internen Abläufe und bietet dem Management eine verlässliche Grundlage für dessen Entscheidungen. Das IKS ist direkt in die Organisation eingebunden und nicht Aufgabenbereich einer speziellen Abteilung, wobei die interne Revision die Einhaltung und Wirksamkeit des IKS überprüft.
Die Buchhaltung der Gesellschaft wird entsprechend den unternehmensrechtlichen und sonstigen relevanten Vorschriften geführt. Die Erfassung, Buchung und Bilanzierung erfolgt mit der Unternehmenssoftware SAP.
Das Risikomanagementsystem (RMS) ist ein Teilprozess des Managementsystems. Das RMS der Ottakringer Getränke AG lehnt sich überwiegend an das Rahmenwerk COSO II (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) an und berücksichtigt darüber hinaus auch einige Normen der in Österreich anerkannten ISO-Norm 31000. Sämtliche identifizierte Risiken werden bezüglich der potenziellen Schadenshöhe und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und in Kategorien eingeteilt. Die Risikosteuerung erfolgt in Abhängigkeit der Risikobewertung und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung, Reduktion und Überwälzung einzelner Risiken. Sämtliche Risiken werden laufend überwacht und wesentliche Änderungen der Risikobeurteilung werden an den Vorstand der Ottakringer Getränke AG kommuniziert. Falls erforderlich und zulässig, werden im Rahmen der Bilanzierung entsprechende Vorsorgen, insbesondere im Forderungs- und Rückstellungsbereich, getroffen.
An den Vorstand werden monatlich die Ist- und Planwerte für die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Finanzstatus berichtet. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat erfolgt grundsätzlich quartalsweise, bei wesentlichen Ereignissen erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung.
Das Grundkapital zum 31.12.2020 beträgt unverändert € 20.634.585,82 und ist in folgende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt:
| Aktiengattung | Anzahl | Anteil am Grundkapital in € |
|---|---|---|
| Stammaktien | 2.412.829 | 17.534.711,64 |
| Vorzugsaktien | 426.552 | 3.099.874,18 |
| Gesamt | 2.839.381 | 20.634.585,82 |
Mit den Vorzugsaktien ist kein Stimmrecht und kein Umtauschrecht verbunden. Die Vorzugsaktien erhalten vor den Stammaktien aus dem Bilanzgewinn alljährlich 10,5 % des anteiligen Grundkapitals, sofern dies von der Hauptversammlung beschlossen wird. Wenn die Vorzugsaktien die Vorzugsdividende nicht erhalten, steht im Folgejahr den Vorzugsaktien ein Stimmrecht zu, bis der Rückstand an der Vorzugsdividende nachgezahlt ist.
Im Jahr 2018 hat die Gesellschaft im Rahmen eines freiwilligen Teilangebotes 173.884 Stück eigene Stammaktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von 7,21 % der Stimmrechte und einem Anteil von 6,12 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtkaufpreis betrug € 17.388.400,00. Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Stammaktien (Anteil am Grundkapital) in Höhe von € 1.263.664,26 wurde offen vom Grundkapital abgezogen. Zum 31.12.2020 hält die Gesellschaft unverändert zum Vorjahr 173.884 Stück eigene Stammaktien.
Folgende Gesellschaften sind zum 31.12.2020 mit mehr als 10 % am Grundkapital der Ottakringer Getränke AG beteiligt:
| Gesellschaft | Anteil am Grundkapital |
|---|---|
| Ottakringer Holding AG | 88,28 % |
Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.6.2019 ist der Vorstand bis 26.6.2024 ermächtigt,
– mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital von derzeit € 20.634.585,82 um bis zu weitere € 10.317.289,28 durch Ausgabe von bis zu 1.419.690 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Aktiengattung, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen,
– allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs. 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten,
– mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegebenenfalls ganz oder teilweise das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn
– die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt, Aktien zum Zwecke des Erwerbes von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder
– die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Mindestausgabebetrag der neuen Stammaktien dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Stammaktien bzw. der Mindestausgabebetrag der neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht an der Wiener Börse der sieben dem Zeichnungstag der neuen Aktien vorausgehenden Handelstage nicht unterschreitet und einen angemessenen Ausgleich für die Verwässerung darstellt, oder
– um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, oder
– um eine den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.
Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2016 ist der Vorstand bis zum 24.6.2021 gemäß § 65 Abs. 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot – unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre – zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden, insbesondere zum Zweck der Durchführung eines Programmes für Mitarbeiterbeteiligung oder als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 letzter Satz AktG in Verbindung mit § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Wien, am 23. April 2021
Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG
Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek
Vorstandssprecher Vorstand
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| EBITDA | Betriebsergebnis + Abschreibungen |
| Eigenkapitalquote | Zeigt das Verhältnis des Eigenkapitals zum Gesamtkapital |
| Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital | |
| Return on Equity (ROE) | Ergebnis nach Steuern wird dem durchschnittlichen Eigenkapital gegenübergestellt |
| Ergebnis nach Steuern x 100 / durchschnittliches Eigenkapital | |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis nach Steuern wird dem durchschnittlichen Gesamtkapital gegenübergestellt |
| Ergebnis nach Steuern x 100 / durchschnittliches Gesamtkapital | |
| Nettofinanzschulden | Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) – Wertpapiere – liquide Mittel |
| Anhang | 31.12.2020 in € | 31.12.2019 in T€ | |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.1 | ||
| 1. Rechte und Lizenzen | 5.758.775,56 | 5.990 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 76.861,26 | 691 | |
| 5.835.636,82 | 6.681 | ||
| II. Sachanlagen | 2.2 | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 24.777.504,04 | 25.100 | |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 486.581,00 | 527 | |
| 25.264.085,04 | 25.627 | ||
| III. Finanzanlagen | 2.3 | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 56.887.418,26 | 55.887 | |
| 2. Beteiligungen | 4.169.084,01 | 4.169 | |
| 3. Wertpapiere | 7.234.843,88 | 10.271 | |
| 68.291.346,15 | 70.327 | ||
| 99.391.068,01 | 102.635 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 2.4 | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.605,40 | 68 | |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0 | |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.218.888,13 | 33.459 | |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0 | |
| 3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 539.281,75 | 500 | |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0 | |
| 35.774.775,28 | 34.027 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 2.5 | 20.310,78 | 18 |
| 35.795.086,06 | 34.045 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 157.529,52 | 141 | |
| Summe Aktiva | 135.343.683,59 | 136.821 |
| Anhang | 31.12.2020 in € | 31.12.2019 in T€ | |
|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | 2.6 | ||
| I. Eingefordertes und einbezahltes Grundkapital | |||
| 1. Grundkapital | 20.634.585,82 | 20.635 | |
| 2. Abzüglich eigene Anteile | –1.263.664,26 | –1.264 | |
| 19.370.921,56 | 19.371 | ||
| II. Kapitalrücklagen | |||
| 1. Gebundene Kapitalrücklage | 38.281.605,69 | 38.282 | |
| 2. Rücklage für eigene Anteile | 1.263.664,26 | 1.264 | |
| 39.545.269,95 | 39.546 | ||
| III. Bilanzgewinn | 3.240.208,86 | 7.951 | |
| davon Gewinnvortrag | 5.285.152,84 | 2.153 | |
| 62.156.400,37 | 66.868 | ||
| B. Rückstellungen | 2.7 | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 391.659,00 | 386 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 877.096,76 | 917 | |
| davon latente Steuerrückstellungen | 877.096,76 | 877 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 609.732,01 | 833 | |
| 1.878.487,77 | 2.136 | ||
| C. Verbindlichkeiten | 2.8 | ||
| 1. | |||
| 1.1 AllgemeineAngabenzudenBilanzierungs-undBewertungsmethoden | |||
| Der Jahresabschluss der Ottakringer Getränke AG wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB)indergeltendenFassungundunterBeachtungderGeneralnorm,einmöglichstgetreuesBildderVermögens-,Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erstellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden eingehalten. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Der Grundsatz der Einzelbewertung wird angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, werden berücksichtigt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses grundsätzlich beibehalten. Angepasst wurde lediglich die Abschreibungsmethode für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen. Zugänge ab dem 1.6.2020 werden nun auf Monatsbasis planmäßig abgeschrieben und nicht mehr nach der Halbjahresregel. Die daraus resultierenden Auswirkungen sind von unter- geordneter Bedeutung. Durch die Anpassung erfolgt eine genauere Darstellung der planmäßigen Abschreibung der Zugänge. | |||
| 1.2 Anlagevermögen | |||
| a) Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: |
| Anlagengruppe | Nutzungsdauer |
| :------------------------ | :------------ |
| Marken- und sonstige Rechte | 15Jahre |
| Belieferungsrechte | 4 Jahre |
| Software | 3–10Jahre |
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei wesentlichen Wertminderungen vorgenommen.
b) Sachanlagen
DieabnutzbarenSachanlagenwerdenzuAnschaffungs-bzw. Herstellungskosten,vermindertumplanmäßigeAb- schreibungen, angesetzt. Eigenleistungen werden im Rahmen der Herstellungskosten berücksichtigt. Die nicht abnutz- baren Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten berücksichtigt. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Anlagengruppe | Nutzungsdauer |
| :------------------------------------ | :------------ |
| Gebäude und Bauten auf fremden Grund | 10–40Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3–10Jahre |
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei wesentlichen Wertminderungen vorgenommen.
GeringwertigeVermögensgegenständemiteinemEinzelanschaffungswertbis€400,00werdenimZugangs-jahraktiviertundzurGänzeabgeschrieben.VonderAnpassungderHöchstbetragsgrenzeauf€800,00wurdekeinGebrauch gemacht.
c) Finanzanlagen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten abzüglich erforderlicher außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Falle einer Wertaufholung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal auf die Anschaffungskosten.
1.3 Umlaufvermögen
Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt, soweit nicht Fremdwährungsforderungen mit dem niedrigeren Geldkurs des Bilanzstichtages zu bewerten sind. Für erkennbare Risiken werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Soweit erforderlich, wird die spätere Fälligkeit durch Abzinsung berücksichtigt.
1.4 Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlich- keiten. Sie werden in einer Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die RückstellungenfürlatenteSteuernwerdengemäßRechnungslegungs-Änderungsgesetz(RÄG)2014bilanzorientiert nach dem Temporary-Konzept ermittelt. Die Rückstellungen für Abfertigungen werden gemäß RÄG 2014 ab 1.1.2016 nach versicherungsmathematischen GrundsätzenmiteinemDurchschnittszinssatz(10Jahre)von2,3 %(2019:2,71 %)unterAnwendungdesPUC-Verfahrensgebildet.AlsRechnungsgrundlagedient,unverändertzumVorjahr,dieTabelleAVÖ2018-P.DerLohn-undGehaltstrendwurdemit2,0 %(2019:2,0 %)angenommen.AufgrundderlangjährigenBetriebszugehörigkeit wurde keine Fluktuation berücksichtigt. Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden gemäß RÄG 2014 ab 1.1.2016 nach versicherungsmathematischen GrundsätzenmiteinemDurchschnittszinssatz(10Jahre)von2,3 %(2019:2,71 %)unterAnwendungdesPUC-Verfahrensgebildet.AlsRechnungsgrundlagedient,unverändertzumVorjahr,dieTabelleAVÖ2018-P.DerUnter- schiedsbetragausdererstmaligenAnwendungderTabelleAVÖ2018-PbeträgtT€17undwirdauffünfJahre verteilt,somitbis2022.DerLohn-undGehaltstrendwurdemit2,0 %(2019:2,0 %)angenommen.DieFluktuation wurde dienstzeitabhängig berücksichtigt. Die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube wird, ausgehend von den am Bilanzstichtag offenen Urlaubs- ansprüchen, abzüglich des auf das Folgejahr aufgrund des jeweiligen Dienstjahres entfallenden aliquoten Anteils eines Jahresanspruches ermittelt, wobei vorgezogene Urlaubskonsumationen einzelner Dienstnehmer in Abzug gebracht werden. Anteilige Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden berücksichtigt.
1.5 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
1.6 Währungsumrechnung
Forderungen sowie Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden. Im Falle der Deckung durch Termingeschäfte wird die Bewertung unter Berücksichtigung des Terminkurses durch- geführt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 44.567.031,27 | 41.223 |
:------------------------------------------ | :------------ | :----- |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 32.872.353,88 | 23.346 |
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 11.694.677,39 | 17.878 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 522.538,44 | 1.861 |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 522.538,44 | 1.861 |
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0 |
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 24.850.912,64 | 23.817 |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 24.850.912,64 | 23.817 |
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0 |
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.125.153,33 | 661 |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 1.125.153,33 | 661 |
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0 |
5. Sonstige Verbindlichkeiten | 243.159,77 | 255 |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 243.159,77 | 255 |
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0 |
davon aus Steuern | 0,00 | 18 |
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 122.112,67 | 124 |
| | 71.308.795,45 | 67.817 |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 59.614.118,06 | 49.941 |
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 11.694.677,39 | 17.878 |
Summe Passiva | 135.343.683,59 | 136.821 |
Haftungsverhältnisse–Eventualverbindlichkeiten | 3.682.613,35 | 3.783 |
Gewinn- und Verlustrechnung der Ottakringer Getränke AG für das Geschäftsjahr 2020
| | 2020 | 2019 |
| :------------------------------------------------------------------------------------------ | :------------- | :------------- |
| Anhang in€ inT€ | | |
| 1. Umsatzerlöse 3.1 | 8.650.139,79 | 10.292 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | | |
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | 33,00 | 0 |
| b) ErträgeausderAuflösungvonRückstellungen | 35.222,84 | 0 |
| c) Übrige | 156.883,83 | 0 |
| | 192.139,67 | 0 |
| 3. Personalaufwand 3.2 | | |
| a) Gehälter | –4.765.334,02 | –5.165 |
| b) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | –111.903,23 | –122 |
| c) Aufwendungen für Altersversorgung | –61.201,55 | –56 |
| d) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige AbgabenundPflichtbeiträge | –1.197.693,66 | –1.212 |
| e) Sonstige Sozialaufwendungen | –355,00 | –2 |
| | –6.136.487,46 | –6.557 |
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | –1.818.349,95 | –1.595 |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.3 | | |
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Einkommen und Ertrag fallen | –12.177,27 | –12 |
| b) Übrige | –3.954.167,72 | –4.012 |
| | –3.966.344,99 | –4.024 |
| 6. Zwischensumme aus Z1 bis Z5 (Betriebsergebnis) | –3.078.902,94 | –1.884 |
Gewinn- und Verlustrechnung
| | 2020 | 2019 |
| :------------------------------------------------------------------- | :------------- | :------------- |
| Anhang in€ inT€ | | |
| 7. Erträge aus Beteiligungen 3.4 | 315.000,00 | 7.310 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | 7.000 |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 100.587,00 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.5 | 606.199,58 | 581 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 606.164,16 | 581 |
| 10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen 3.6 | 1.572.802,88 | 0 |
| 11. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens 3.7 | | |
| a) Abschreibungen | 0,00 | –6 |
| b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | –1.200.000,00 | 0 |
| | –1.200.000,00 | –6 |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –583.167,69 | –564 |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | 113.657,48 | 131 |
| 13. Zwischensumme aus Z7 bis Z12 (Finanzergebnis) | 811.421,77 | 7.321 |
| 14. Ergebnis vor Steuern | –2.267.481,17 | 5.437 |
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.8 | 222.537,19 | 361 |
| davon latente Steuern | 336,28 | 7 |
| davon weiterverrechnet vom Gruppenträger | 876.465,88 | –3.422 |
| 16. Ergebnis nach Steuern | –2.044.943,98 | 5.798 |
| 17. Jahresfehlbetrag/-überschuss | –2.044.943,98 | 5.798 |
| 18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 5.285.152,84 | 2.153 |
| 19. Bilanzgewinn | 3.240.208,86 | 7.951 |# 113 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar:
| in € | Rechte und Lizenzen | Geleistete Anzahlungen | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||
| Stand 1.1.2020 | 13.578.663,15 | 690.766,69 | 14.269.429,84 |
| Zugänge | 263.568,37 | 76.861,26 | 340.429,63 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Umbuchungen | 690.766,69 | –690.766,69 | 0,00 |
| Stand 31.12.2020 | 14.532.998,21 | 76.861,26 | 14.609.859,47 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand 1.1.2020 | 7.588.983,17 | 0,00 | 7.588.983,17 |
| Zugänge | 1.185.239,48 | 0,00 | 1.185.239,48 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2020 | 8.774.222,65 | 0,00 | 8.774.222,65 |
| Buchwert | |||
| Stand 31.12.2020 | 5.758.775,56 | 76.861,26 | 5.835.636,82 |
| Stand 31.12.2019 | 5.989.679,98 | 690.766,69 | 6.680.446,67 |
Unter diesem Posten sind im Wesentlichen die IT-Softwareausstattung und das ERP-System der gesamten Unternehmensgruppe sowie Markenrechte ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:
| in € | Grundstücke und Bauten | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||
| Stand 1.1.2020 | 25.677.089,03 | 1.156.680,26 | 26.833.769,29 |
| Zugänge | 90.661,14 | 181.254,84 | 271.915,98 |
| Abgänge | 0,00 | 69.456,38 | 69.456,38 |
| Stand 31.12.2020 | 25.767.750,17 | 1.268.478,72 | 27.036.228,89 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand 1.1.2020 | 576.527,35 | 629.951,11 | 1.206.478,46 |
| Zugänge | 413.718,78 | 219.391,69 | 633.110,47 |
| Abgänge | 0,00 | 67.445,08 | 67.445,08 |
| Stand 31.12.2020 | 990.246,13 | 781.897,72 | 1.772.143,85 |
| Buchwert | |||
| Stand 31.12.2020 | 24.777.504,04 | 486.581,00 | 25.264.085,04 |
| Stand 31.12.2019 | 25.100.561,68 | 526.729,15 | 25.627.290,83 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
Der Buchwert der Grundwerte beträgt T€ 9.225 (2019: T€ 9.225).
Dieser Posten besteht im Wesentlichen aus der IT-Hardwareausstattung der gesamten Unternehmensgruppe. Die Zugänge betreffen überwiegend IT-Hardware.
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen ergeben sich aus diversen Miet- und Leasingverträgen. Der Gesamtbetrag aus diesen Verpflichtungen beträgt für das Jahr 2021 rund T€ 973 (Vorjahr für 2020: T€ 975) und für die nächsten fünf Jahre rund T€ 4.806 (2019: T€ 4.837). Darin enthalten sind Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen für das Jahr 2021 in Höhe von rund T€ 138 (Vorjahr für 2020: T€ 136) und für die nächsten fünf Jahre von rund T€ 690 (2019: T€ 680).
Die Entwicklung der Finanzanlagen stellt sich wie folgt dar:
| in € | Anteile an verbundenen Unternehmen | Beteiligungen | Wertpapiere und Wertrechte | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| Stand 1.1.2020 | 56.987.418,26 | 4.169.084,01 | 10.277.876,71 | 71.434.378,98 |
| Zugänge | 1.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.000.000,00 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 3.035.724,12 | 3.035.724,12 |
| Stand 31.12.2020 | 57.987.418,26 | 4.169.084,01 | 7.242.152,59 | 69.398.654,86 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 1.1.2020 | 1.100.000,00 | 0,00 | 7.308,71 | 1.107.308,71 |
| Zugänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2020 | 1.100.000,00 | 0,00 | 7.308,71 | 1.107.308,71 |
| Buchwert | ||||
| Stand 31.12.2020 | 56.887.418,26 | 4.169.084,01 | 7.234.843,88 | 68.291.346,15 |
| Stand 31.12.2019 | 55.887.418,26 | 4.169.084,01 | 10.270.568,00 | 70.327.070,27 |
Als Anteile an verbundenen Unternehmen sind folgende Beteiligungen der Ottakringer Getränke AG ausgewiesen:
| Gesellschaft | Sitz | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Ottakringer Brauerei GmbH | Österreich | 100,0 % | 100,0 % |
| Vöslauer Mineralwasser GmbH | Österreich | 100,0 % | 100,0 % |
| Trinkservice GmbH VGV | Österreich | 100,0 % | 100,0 % |
| Del Fabro Kolarik GmbH | Österreich | 61,8 % | 61,8 % |
Der Zugang betrifft einen Gesellschafterzuschuss an die Ottakringer Brauerei GmbH. Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
Als Beteiligungen sind der Anteil von 49 % an der Innstadt AG, Passau (Deutschland), sowie der Anteil von 50 % an der Del Fabro GmbH, Wien, ausgewiesen.
Im Posten Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens sind neben Anteilen an Investmentfonds (T€ 7.234; 2019: T€ 10.270) auch nicht als Beteiligungen anzusehende Anteile in Höhe von T€ 1 (2019: T€ 1) enthalten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 30.000 Stück Investmentfondsanteile veräußert. Eine außerplanmäßige Abschreibung musste nicht vorgenommen werden (2019: T€ 6).
Die Aufgliederung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist in der Bilanz ersichtlich. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt auf:
| in € | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Lieferungen und Leistungen | –736.404,66 | 122.574,78 |
| Steuerumlage | –2.134.419,74 | –753.974,85 |
| Finanzierungen kurzfristig | 38.089.712,53 | 33.090.894,66 |
| Gewinnausschüttungen | 0,00 | 1.000.000,00 |
| Gesamt | 35.218.888,13 | 33.459.494,59 |
Die Forderungen aus Finanzierungen werden verzinst. Die Forderungen aus Finanzierungen wurden mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus der Steuerumlage saldiert, sofern diese gegenüber derselben Konzerngesellschaft bestehen. Eine Forderung aus Finanzierung gegenüber der Trinkservice GmbH VGV in Höhe von insgesamt T€ 2.730 wurde im Ausmaß von T€ 1.200 wertberichtigt.
Im Geschäftsjahr 2020 waren wie im Vorjahr keine Forderungen wechselmäßig verbrieft. In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Unter diesem Posten sind ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen.
Das Grundkapital zum 31.12.2020 beträgt € 20.634.585,82 und ist eingeteilt in folgende nennbetragslose Stückaktien:
| Aktiengattung | Anzahl | Anteil am Grundkapital in € |
|---|---|---|
| Stammaktien | 2.412.829 | 17.534.711,64 |
| Vorzugsaktien (ohne Stimmrecht, ohne Umtauschrecht) | 426.552 | 3.099.874,18 |
| Gesamt | 2.839.381 | 20.634.585,82 |
Am 20.7.2018 hat die Gesellschaft im Rahmen des am 29.5.2018 veröffentlichten freiwilligen Teilangebotes 173.884 Stück eigene Stammaktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von 7,21 % der Stimmrechte und einem Anteil von 6,12 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtkaufpreis betrug € 17.388.400,00. Zum 31.12.2020 hält die Gesellschaft unverändert gegenüber dem Erwerbszeitpunkt 173.884 Stück eigene Stammaktien.
Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Stammaktien (Anteil am Grundkapital) in Höhe von € 1.263.664,26 wurde offen vom Grundkapital abgezogen.
Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.6.2019 ist der Vorstand bis 26.6.2024 ermächtigt,
Die gebundene Kapitalrücklage von € 38.281.605,69 ist gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 unverändert.
Die Rücklage für eigene Anteil in Höhe von € 1.263.664,26 (rechnerische Wert der gehaltenen eigenen Stammaktien) hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, nur an die Vorzugsaktionäre die Vorzugsdividende in Höhe von 10,5 % des anteiligen Grundkapitals gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung auszuschütten und an die Stammaktionäre keine Dividende auszuzahlen. Aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2020 in Höhe von € 3.240.208,86 sollen € 0,77 je gewinnberechtigter Vorzugsaktie, dies sind € 328.445,04 bei 426.552 Stück gewinnberechtigter Vorzugsaktien ausgeschüttet werden und der Restbetrag des Bilanzgewinnes von € 2.911.763,82 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.# Erläuterungen zur Bilanz
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
| in € | Stand 01.01.2020 | Verwendung | Auflösung | Dotierung | Stand 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen für Abfertigungen | 386.434,00 | 0,00 | 0,00 | 5.225,00 | 391.659,00 | |
| Steuerrückstellungen | 916.633,04 | 39.200,00 | 336,28 | 0,00 | 877.096,76 | |
| Latente Steuern | 877.433,04 | 0,00 | 336,28 | 0,00 | 877.096,76 | |
| Sonstige | 39.200,00 | 39.200,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Sonstige Rückstellungen | 833.212,19 | 250.521,54 | 71.668,84 | 98.710,20 | 609.732,01 | |
| Nicht konsumierte Urlaube | 275.603,15 | 12.592,60 | 0,00 | 0,00 | 263.010,55 | |
| Jubiläumsgelder | 218.677,00 | 0,00 | 0,00 | 23.406,00 | 242.083,00 | |
| Sonstige Personalrückstellungen | 252.008,26 | 206.228,00 | 36.446,00 | 27.104,20 | 36.438,46 | |
| Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten | 29.500,00 | 29.500,00 | 0,00 | 23.600,00 | 23.600,00 | |
| Sonstige | 57.423,78 | 2.200,94 | 35.222,84 | 24.600,00 | 44.600,00 | |
| Gesamt | 2.136.279,23 | 289.721,54 | 72.005,12 | 103.935,20 | 1.878.487,77 |
Die Rückstellung für latente Steuern resultiert aus temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach UGB und dem Steuerrecht für Vermögen und Schulden. Die Differenzen in den Wertansätzen und die Berechnung der latenten Steuern sind nachfolgend dargestellt:
Aktive Abgrenzung
| in € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Abfertigungsrückstellung | 101.017,13 | 107.723,80 | |
| Jubiläumsgeldrückstellung | 68.222,33 | 60.170,54 | |
| Insgesamt | 169.239,46 | 167.894,34 | |
| Aktive latente Steuern (25 %) | 42.309,87 | 41.974,00 | |
| Verrechnung mit passiven Steuerlatenzen | –42.309,87 | –41.974,00 | |
| Ausweis als aktive latente Steuern | 0,00 | 0,00 |
Passive Abgrenzung
| in € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Sachanlagevermögen | –3.677.626,50 | –3.677.628,15 | |
| Passive latente Steuern (25 %) | –919.406,63 | –919.407,04 | |
| Verrechnung mit aktiven Steuerlatenzen | 42.309,87 | 41.974,00 | |
| Ausweis als passive latente Steuern | –877.096,76 | –877.433,04 |
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ist in der Bilanz ersichtlich. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Verbindlichkeiten von T€ 7.497 (31.12.2019: T€ 8.463) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Wie im Vorjahr bestehen keine Verbindlichkeiten, für die dingliche Sicherheiten bestellt sind.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt auf:
| in € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Gruppenbesteuerung | 833.684,66 | 208.127,31 | |
| Steuerumlage | 291.775,75 | –732.650,29 | |
| Gewinnausschüttungen saldiert mit Verbindlichkeiten | 0,00 | –6.000.000,00 | |
| Finanzierungen kurzfristig | 23.096.464,65 | 30.140.000,00 | |
| Lieferungen und Leistungen | 628.987,58 | 201.989,08 | |
| Gesamt | 24.850.912,64 | 23.817.466,10 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, setzen sich wie folgt zusammen:
| in € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Finanzierungen kurzfristig | 1.440.000,00 | 970.000,00 | |
| Lieferungen und Leistungen | 153,33 | 763,42 | |
| Gewinnausschüttungen saldiert mit Verbindlichkeiten | –315.000,00 | –310.000,00 | |
| Gesamt | 1.125.153,33 | 660.763,42 |
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine wesentlichen Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse – Eventualverbindlichkeiten
| in € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Garantien | 646.893,98 | 746.894,23 | |
| davon für verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | |
| Bereitstellung von dinglichen Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen | 3.035.719,37 | 3.035.719,37 | |
| Gesamt | 3.682.613,35 | 3.782.613,60 |
Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Ottakringer Holding AG sind Wertpapiere mit einem Buchwert von T€ 3.036 verpfändet, wofür eine jährliche Haftungsprovision verrechnet wird.
Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:
| in € | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Dienstleistungen | 5.930.437,95 | 7.661.097,18 | |
| Lizenzen, Vermietung und Verpachtung | 1.404.401,40 | 1.249.434,38 | |
| Sonstige | 1.315.300,44 | 1.381.428,56 | |
| Gesamt | 8.650.139,79 | 10.291.960,12 |
Die sonstigen Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen an Konzerngesellschaften weiterverrechnete Aufwendungen. In den Umsatzerlösen sind Umsätze gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 8.477 (2019: T€ 10.110) enthalten.
Nach Regionen gliedert sich der Umsatz wie folgt auf:
| in € | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Österreich | 8.630.780,41 | 10.252.632,69 | |
| EU | 19.359,38 | 39.327,43 | |
| Gesamt | 8.650.139,79 | 10.291.960,12 |
Der durchschnittliche Personalstand beträgt 78 Angestellte (2019: 81 Angestellte).
| in € | 2020 Zahlungen¹ | 2020 Veränderung (Rückstellung/ Verbindlichkeit) | 2019 Zahlungen¹ | 2019 Veränderung (Rückstellung/ Verbindlichkeit) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Abfertigungen | 126.715,43 | –14.812,20 | 68.366,28 | 53.884,88 | |
| Vorstand und leitende Angestellte | 23.119,22 | 0,00 | 23.161,04 | 0,00 | |
| Andere | 103.596,21 | –14.812,20 | 45.205,24 | 53.884,88 | |
| Pensionen | 61.201,55 | 0,00 | 56.388,56 | 0,00 | |
| Vorstand und leitende Angestellte | 41.132,70 | 0,00 | 37.413,18 | 0,00 | |
| Andere | 20.068,85 | 0,00 | 18.975,38 | 0,00 | |
| Gesamt | 187.916,98 | –14.812,20 | 124.754,84 | 53.884,88 | |
| Vorstand und leitende Angestellte | 64.251,92 | 0,00 | 60.574,22 | 0,00 | |
| Andere | 123.665,06 | –14.812,20 | 64.180,62 | 53.884,88 |
In den Abfertigungszahlungen sind Zahlungen an die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von T€ 68 (2019: T€ 68) enthalten. Bei den Pensionszahlungen handelt es sich um Zahlungen in eine betriebliche Kollektivversicherung für ein beitragsorientiertes Pensionsmodell.
Für das Geschäftsjahr 2020 wurden Covid-19-Förderungen zur Kurzarbeit in Höhe von T€ 157 in Anspruch genommen und unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen.
¹ Inklusive Mitarbeitervorsorgekasse und betriebliche Kollektivversicherung
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen IT-Dienstleistungen und Telekommunikationsaufwendungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen, Wartungs- und Lizenzgebühren sowie sonstige Aufwendungen, die an Konzerngesellschaften weiterverrechnet werden.
Die auf das Geschäftsjahr 2020 entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betragen:
Unter diesem Posten ist die Gewinnausschüttung der Del Fabro GmbH ausgewiesen.
Unter diesem Posten sind die Erträge aus dem Cash-Pooling mit den Unternehmen der Ottakringer Gruppe und Zinserträge aus den Darlehen an verbundene Unternehmen ausgewiesen.
Unter diesem Posten ist der Ertrag aus dem Verkauf der Investmentfondsanteile ausgewiesen.
Die Forderung aus Finanzierung gegenüber dem verbundenen Unternehmen Trinkservice GmbH VGV wurde mit T€ 1.200 (2019: T€ 0) wertberichtigt.
Die Ottakringer Getränke AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften sind Gruppenmitglieder der steuerlichen Unternehmensgruppe der Ottakringer Holding AG. Der diesbezügliche Gruppenvertrag sieht vor, dass der nach den für das jeweilige Wirtschaftsjahr geltenden steuerlichen Bestimmungen und Steuersätzen zu ermittelnde Steueraufwand als Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten ist. Die Steuerumlage der Ottakringer Getränke AG wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse ihrer inländischen Tochtergesellschaften ermittelt. Das bedeutet, dass steuerliche Gewinne der inländischen Tochtergesellschaften die Steuerumlage der Ottakringer Getränke AG erhöhen, steuerliche Verluste diese reduzieren. Werden in einem Wirtschaftsjahr Verluste erwirtschaftet, so werden diese evident gehalten und in darauf folgenden Wirtschaftsjahren, in denen wieder steuerliche Gewinne erzielt werden, entsprechend den steuerlichen Bestimmungen gegen steuerliche Gewinne verrechnet. Insoweit evident gehaltene steuerliche Verluste unter Berücksichtigung der steuerlichen Verrechnungs- oder Vortragsgrenzen verrechnet werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Steuerumlage. Ungeachtet dieser Regelung erfolgte bereits zum 31.12.2020 eine Gutschrift vom Gruppenträger in Höhe von T€ 1.004.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
| in € | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Steuerumlage mit dem Gruppenträger für das laufende Geschäftsjahr | 1.004.204,88 | –2.997.644,31 | |
| Steuerumlage an Gruppenträger aufgrund von Nachzahlungen aus Vorperioden | –88.539,00 | –463.615,58 | |
| Steuerumlagen von Tochtergesellschaften für das laufende Geschäftsjahr | 904.094,74 | 3.943.281,49 | |
| Steuerumlage von Tochtergesellschaften aufgrund von Nachzahlungen aus Vorperioden | 0,00 | 358.671,64 | |
| Steuerumlage (Gutschrift) an Tochtergesellschaften für Verluste des laufenden Geschäftsjahres | –1.597.559,71 | –487.061,46 | |
| Veränderung latente Steuern | 336,28 | 7.417,04 | |
| Steuerertrag (+)/Steueraufwand (–) | 222.537,19 | 361.048,82 |
Die unter Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthaltene erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern betrifft ausschließlich aktive latente Steuern, die vollständig mit den passiven latenten Steuern verrechnet wurden.
Die Gesellschaft hat im September und Oktober 2020 mit den Minderheitsgesellschaftern der Del Fabro Kolarik GmbH Optionsvereinbarungen über den Erwerb von insgesamt 38,20 % der Anteile an der Del Fabro Kolarik GmbH abgeschlossen. Gemäß den Optionsvereinbarungen hat die Ottakringer Getränke AG das Recht, bis zum 31.1.2029 insgesamt 38,20 % der Anteile an der Del Fabro Kolarik GmbH zu dem in den Optionsvereinbarungen definierten Ausübungspreisen zu erwerben (Call-Optionen), wobei sich diese Frist unter bestimmten Bedingungen verlängern kann.## Anhang zum Jahresabschluss
| Unternehmen | Kapitalanteil 2020 (= 2019) | Eigenkapital 2020 | Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2020 | Eigenkapital 2019 | Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ottakringer Brauerei GmbH, Österreich | 100,0 % | 30.948.282,64 | –2.135.100,16 | 33.288.297,20 | 1.275.220,06 |
| Vöslauer Mineralwasser GmbH, Österreich | 100,0 % | 47.574.456,53 | 2.415.463,46 | 51.313.512,87 | 8.611.738,80 |
| Trinkservice GmbH VGV, Österreich | 100,0 % | –852.006,47 | –712.044,62 | –139.961,85 | –355.919,14 |
| Del Fabro Kolarik GmbH, Österreich | 61,8 % | 10.565.585,80 | –2.881.983,50 | 13.447.569,30 | –381.001,78 |
| Del Fabro GmbH, Österreich | 50,0 % | 1.073.548,05 | 639.437,82 | 744.110,23 | 668.133,63 |
| Innstadt AG, Deutschland | 49,0 % | 3.922.241,98 | 84.453,20 | 3.837.788,78 | –80.057,10 |
Zu den folgenden Unternehmen bestehen Konzernbeziehungen:
Verbundene Unternehmen
* Wenckheim Holding AG, Wien
* Ottakringer Holding AG, Wien
* Ottakringer Brauerei GmbH, Wien
* Ottakringer Betriebe- und DienstleistungsgmbH, Wien
* Yppenplatz 4 GmbH, Wien
* Neogast Cafe und Restaurant GmbH, Wien
* Perfect Drinks GmbH, St. Pölten
* Vöslauer Mineralwasser GmbH, Wien
* Vöslauer Thermalbad GmbH, Wien
* Trinkservice GmbH VGV, Wien
* Del Fabro Kolarik GmbH, Wien
* Wieser, Kolarik & Leeb GmbH, Piesendorf
* Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H, Ybbs
* Gastromedia GmbH, Wien
* Ottakringer Liegenschafts GmbH, Wien
* “SÖRVIS” Holding GmbH, Wien
* Xavèr Ingatlanhasznosito Kft, Pécs/Ungarn
* Blopp GmbH, Wien
Assoziierte Unternehmen
* Del Fabro GmbH, Wien
* PET to PET Recycling Österreich GmbH, Müllendorf
* Innstadt AG, Passau/Deutschland
Die Ottakringer Getränke AG erstellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Dieser ist auf der Website der Gesellschaft (www.ottakringerkonzern.com) veröffentlicht. Das Mutterunternehmen (Mehrheitseigentümerin) der Ottakringer Getränke AG ist die Ottakringer Holding AG, Wien, deren Mutterunternehmen (Mehrheitseigentümerin) die Wenckheim Holding AG, Wien, ist. Die Wenckheim Holding AG erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS für den größten Kreis an Konzernunternehmen.
Im Jänner 2021 wurde die Covid-19-bedingte Schließung der Gastronomie weiter verlängert und es ist davon auszugehen, dass es erst ab Mai 2021 zu einer schrittweisen Öffnung kommen wird. Die Gastronomie ist ein wesentlicher Geschäftsbereich der Tochtergesellschaften und die weiter andauernden Schließungen werden stärkere negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften und der Ottakringer Getränke AG haben, als ursprünglich angenommen. Der Fortbestand der Gesellschaft ist jedoch nicht gefährdet.
Vorstand
* Dr. Alfred Hudler, Wien (Vorstandssprecher)
* Doris Krejcarek, Wien
Die Vergütungen des Vorstandes betrugen für das Geschäftsjahr 2020 fixe Bezüge in Höhe von T€ 713 (2019: T€ 722), variable Bezüge in Höhe von T€ 0 (2019: T€ 164) somit insgesamt T€ 713 (2019: T€ 886). In die Mitarbeitervorsorgekasse wurden T€ 14 (2019: T€ 14) bezahlt. Die Zahlungen für den beitragsorientierten Pensionsplan betrugen T€ 30 (2019: T€ 27).
Aufsichtsrat
* Christiane Wenckheim, EMCCC, Wien (Vorsitzende)
* Mag. Siegfried Menz, Wien (Stellvertretender Vorsitzender)
* Dkfm. Dr. Herbert Werner, Altaussee (bis 24.6.2020)
* Dipl.-Ing. Johann Marihart, Limberg (bis 24.6.2020)
* Mag. Thomas Polanyí, Wien
* Mag. Maria Zesch, Wien (seit 24.6.2020)
* Florian Gschwandtner, Linz (seit 24.6.2020)
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Berichtsjahr Vergütungen in Höhe von € 45.000,00 geleistet. Für Beratungstätigkeiten wurden € 550,00 an Aufsichtsratsmitglieder bezahlt.
Wien, am 23. April 2021
Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG
Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek
Vorstandssprecher Vorstand
Wir haben den Jahresabschluss der Ottakringer Getränke AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
(1) Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Die Finanzanlagen der Gesellschaft umfassen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit einen Gesamtbuchwert von 61.056 TEUR. Dies entspricht rund 45 % der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020. Die Rechnungslegungsvorschriften fordern Beteiligungen bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Soweit die Gründe für eine Wertminderungen wegfallen, sind auch Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten zulässig. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft nehmen regelmäßig eine Überprüfung der Wertansätze der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen vor. Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Schließungen bei wesentlichen Abnehmergruppen (insbesondere Gastronomie) haben sich im Jahr 2020 negativ auf die Ertragslage der Tochtergesellschaften ausgewirkt. Die vor diesem Hintergrund vorgenommenen Werthaltigkeitsüberprüfungen haben zu keinen außerplanmäßigen Abschreibungen geführt, da nach Ansicht der gesetzlichen Vertreter die beizulegenden Zeitwerte weiterhin über den Buchwerten liegen. Es haben sich dabei auch keine Anhaltspunkte für die Vornahme von Zuschreibungen ergeben. Dies ist auch im Anhang unter Punkt 2.3 „Finanzanlagen“ dargestellt.
Prüferisches Vorgehen
Risiko für den Abschluss stellt die richtige Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit den allfälligen wesentlichen Auswirkungen auf Ergebnis und Eigenkapital der Gesellschaft dar. Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Gesellschaft das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung überwacht. Die der Einschätzung des Managements zugrunde gelegten Bewertungsverfahren, Planungsrechnungen und Annahmen haben wir mit dem Management besprochen, kritisch gewürdigt sowie deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen der jeweiligen Tochtergesellschaften sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierzinssatzes herangezogenen Annahmen haben wir unter Einbeziehung von Bewertungsspezialisten durch Vergleich mit branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf ihre Angemessenheit geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Zur Risikobeurteilung möglicher Abweichungen von Ergebnis- und Cashflow-Schätzungen wurden Sensitivitätsberechnungen vorgenommen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerkes zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.# Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhaltes aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2019 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Wir haben keine Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft und für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 26. April 2021
BDO Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer
ppa Mag. Nora Wiedermann
Wirtschaftsprüferin
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.# Erklärung des Vorstandes zum Jahresabschluss
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 23. April 2021
Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG
Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek
Vorstandssprecher Vorstand
Vorstands- bereiche: Strategie, New Business, Marketing & Sales, Öffentlichkeitsarbeit, Human Resources, IT & Organisation, Recht & Compliance, Immobilien
Vorstands- bereiche: Controlling, Rechnungswesen, Treasury & Risk, Stammdatenmanagement, Einkauf, Technik, Interne Revision, Risikomanagement
| Datum | |
|---|---|
| 13. Juni 2021 | Nachweisstichtag Hauptversammlung |
| 23. Juni 2021 | Ordentliche Hauptversammlung (virtuell) |
| 30. Juni 2021 | Ex-Dividendentag |
| 1. Juli 2021 | Nachweisstichtag Dividende (Record Date) |
| 2. Juli 2021 | Dividendenzahltag |
| 15. September 2021 | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2021 |
Ottakringer Getränke AG
1160 Wien, Ottakringer Platz 1
T +43 1 49100-0, F +43 1 49100-2613
www.ottakringerkonzern.com
Investor Relations
Mag. Alexander Tesar, DW 2253
[email protected]
Dieser Bericht enthält auch zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die wir auf Basis aller uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie „erwarten“, „schätzen“, „planen“, „rechnen“ etc. umschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten – und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse – aufgrund verschiedenster Faktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Personenbezogene Begriffe wie „Mitarbeiter“ oder „Arbeitnehmer“ werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet.
Eigentümer, Herausgeber und Verleger:
Ottakringer Getränke AG, 1160 Wien, Ottakringer Platz 1
Konzept und Gestaltung:
marchesani_kreativstudio
Die Ottakringer Gruppe. Wir machen Freude – und Getränke.
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.