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Österreichische Post AG

Governance Information Nov 26, 2009

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EANS-Adhoc: Österreichische Post AG / vereinbart mit Bundesregierung Voraussetzungen für Wechsel von Postbeamten zur Polizei

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Österreichische Post AG vereinbart mit Bundesregierung Voraussetzungen für Wechsel von Postbeamten zur Polizei

Der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG hat am 12. November 2009 die Möglichkeit eines Wechsels von arbeitsplatzverlustigen bzw. von einem Arbeitsplatzverlust bedrohten Beamten der Post zum Bund genehmigt. Im Vorfeld wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den nächsten Jahren in Summe bis zu 1.000 Beamte der beiden Unternehmen Österreichische Post und Telekom Austria freiwillig zum Bundesministerium für Inneres (BMI) wechseln können.

"Diese Vereinbarung ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Wir haben nun die Chance, Beamten die ihren Arbeitsplatz bei der Post verlieren eine neue Perspektive zu geben. Durch die stetige Reduktion der Briefmengen werden immer weniger Mitarbeiter bei der Österreichischen Post benötigt. Nun können wir diesen unaufhaltbaren Strukturwandel besser gestalten", so Post-Generaldirektor Dr. Georg Pölzl.

Ein Wechsel zum Innenministerium erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Wie auch schon bei den rund 35 derzeit dienstzugeteilten Postbeamten, werden diese ausschließlich im administrativen Innendienst der Polizei eingesetzt. Nach einer Einschulungsphase werden die Postbeamten nach maximal neun Monaten fix in den Polizeidienst überstellt. Die Personalkosten werden bis Juni 2014 weiterhin von der Österreichischen Post getragen, und danach vom Bund übernommen.

Zu erwartende positive finanzielle Auswirkungen auf die Post ab 2014 hängen von verschiedenen Parametern, wie etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder der tatsächlichen Anzahl der Personen die zum Bundesministerium wechseln, ab. Auch etwaige bilanzielle Auswirkungen in den nächsten Jahren sind von diesen Parametern abhängig. Dies könnten etwa Rückstellungsbildungen der Kosten für Mitarbeiter sein, die zur Polizei wechseln und deren Gehälter bis Mitte 2014 von der Österreichischen Post getragen werden. Bei Mitarbeitern, für die in der Vergangenheit eine Rückstellung für Unterauslastung gebildet wurde, kann es gegebenenfalls zu einer Rückstellungsauflösung kommen.

Wien, 26. November 2009

Rückfragehinweis: Österreichische Post AG Leitung Investor Relations DI Harald Hagenauer Tel.: +43 57767-30400 [email protected]

Leitung Konzernkommunikation Mag. Manuela Bruck Tel.: +43 577 67-21897 [email protected]

Konzernkommunikation/Pressesprecher Michael Homola Tel.: +43 577 67-32010 [email protected]

Emittent: Österreichische Post AG Postgasse 8 A-1010 Wien Telefon: +43 (0)57767-0

Email: [email protected] WWW: www.post.at Branche: Transport ISIN: AT0000APOST4 Indizes: ATX Prime, ATX Börsen: Börse: Wien Sprache: Deutsch

Aussendung übermittelt durch euro adhoc The European Investor Relations Service

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