Annual Report • Mar 18, 2020
Annual Report
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In der Zustellung: Das, was ich mir gönne
Jahresfinanzbericht 2019

Überall, selbstverständlich, verlässlich.
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Mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Mrd EUR und rund 20.300 Mitarbeitern ist der Öster reichische Post-Konzern – im Folgenden Österreichische Post, Konzern bzw. Post genannt – der führende Logistik- und Postdienstleister Österreichs. Zum Kerngeschäft zählen die Beförderung von Briefen, Werbe sendungen, Printmedien, Päckchen, Paketen und Expresssendungen sowie diverse Logistiklösungen und innovative Online-Services. International ist die Post in acht weiteren europäischen Ländern aktiv.
Die Österreichische Post bündelt ihre Geschäftsaktivitäten in den beiden Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik. Zusätzlich obliegen der Division Corporate vor allem Dienstleistungen im Bereich der Konzernverwaltung und die Entwicklung neuer Ge schäftsmodelle. Diese drei Divisionen stellen die drei operativen Segmente der Österreichischen Post gemäß den Regeln des IFRS 8 dar.
Das Leistungsspektrum der Division Brief, Werbepost & Filialen umfasst die Annahme, Sortierung und Zustellung von Briefen, Postkarten, adressierten, teil- und unadressierten Werbesendungen und Zeitungen sowie von Paketen und Päckchen im Zuge der Verbundzustellung. Darüber hinaus werden im Filialnetz Post- und Telekomprodukte sowie Finanzdienstleistungen angeboten. Die Österreichische Post bietet ihren Kunden auch diverse Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen an. Ergänzt wird das Angebot durch physische und digitale Zusatzleistungen für messbare Erfolge in der Kundenkommunikation sowie für die Optimierung in der Dokumentenbearbeitung. Den Kunden der Österreichischen Post stehen 1.770 Geschäftsstellen, darunter 415 eigenbetriebene Filialen und 1.355 Post Partner, zur Verfügung. In 394 Abholstationen bietet die Österreichische Post 66.464 Fächer in ihren Selbstbedienungszonen an. Zusätzlich gibt es Selbstbedienungslösungen bei weiteren 57 dislozierten Standorten von Kooperationspartnern. Im Jahr 2019 stellte die Post in Österreich 690 Mio Briefe, 519 Mio adressierte Werbesendungen, 3,2 Mrd unadressierte Werbesendungen, 335 Mio Printmedien und 349 Mio Regionalmedien zu.
Die Division Paket & Logistik bietet für den Paketversand Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette. Kerngeschäft ist die Beförderung von Paketen sowie von "Express Mail Service" (EMS)- Sendungen. Im Heimmarkt transportierte die Österreichische Post 2019 rund 127 Mio Pakete und EMS-Sendungen. Damit ist sie führender Dienstleister für die flächendeckende Auslieferung von Versandhandels- und Privatkundenpaketen sowie von B2B-Sendungen in höchster Qualität. Das Portfolio umfasst neben klassischen Paketprodukten, der Express- und der Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung, Retouren-Management, Geld- und Werttransporte, Webshop-Logistik sowie Webshop-Infrastruktur an. Darüber hinaus ist die Division mit Konzernunternehmen in sieben weiteren europäischen Ländern aktiv.
Die Österreichische Post ist mit ihren Konzern unternehmen in neun Ländern aktiv. Rund 92% des Umsatzes wurden 2019 am Heimmarkt Österreich erwirt schaftet. Hier nimmt die Österreichische Post sowohl in der Zustellung von Briefen, Werbesendungen und Zeitungen als auch von Paketen eine führende Marktstellung ein. Im umkämpften Paketmarkt konnte die Österreichische Post bei steigendem Wettbewerbs- und Preisdruck das Paketvolumen weiter erhöhen. Das Unternehmen hält am gesamten österreichischen Paketvolumen 52% Marktanteil, am Paketvolumen im Bereich Privatkunden 65% und im Bereich Businesskunden-Pakete (B2B) liegt der Marktanteil am Paketvolumen bei 31% (Branchenradar KEP-Dienste in Österreich 2020).
Auch international verfügen die Konzernunternehmen der Österreichischen Post über eine gute Marktposition. Beim Paketversand an Geschäftskunden ist der Konzern die Nummer Eins in der Slowakei und Top-Player in Ungarn, Kroatien, Serbien, Montenegro sowie in Bosnien und Herzegowina.
Die Weltwirtschaft stabilisiert sich zaghaft, der Aufschwung verläuft nur schleppend. Handelspolitische Unsicherheiten und geopolitische Spannungen in wichtigen Schwellenländern belasteten 2019 die globale Wirtschaftstätigkeit, insbesondere in der verarbeitenden Industrie und im Handel. Die sich verschärfenden sozialen Unruhen in mehreren Ländern stellten Herausforderungen dar, ebenso wie wetterbedingte Katastrophen. Durch die Lockerung der Geldpolitik in mehreren Volkswirtschaften zeigten sich gegen Ende des Jahres 2019 Anzeichen für eine Erholung. Auch die zeitweise positiven Nachrichten über den Handelsstreit zwischen den USA und China und die nachlassende Furcht vor einem "No-Deal-Brexit" trugen zur Verbesserung bei. Laut den Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) beläuft sich der Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2019 auf 2,9% und liegt somit unter dem Niveau des Vorjahres (2018: 3,6%). Für 2020 und 2021 wird mit einem Wirt schaftswachstum von 3,3% bzw. 3,4% gerechnet (IWF, Jänner 2020).
In Europa konnte hinsichtlich der Wirtschaftsentwicklung nicht das Niveau des Vorjahres von 1,9% gehalten werden. Prognostizierte Steigerungen in der externen Nachfrage und der Brexit stellten die größten Einflüsse dar. Daraus resultiert ein verringertes BIP-Wachstum von 1,2% für 2019. Für die Jahre 2020 bzw. 2021 geht der IWF von einem marginal stärkeren BIP-Anstieg im Ausmaß von 1,3% bzw. 1,4% aus (IWF, Jänner 2020).
Das Wachstum der österreichischen Volkswirtschaft verlor zuletzt deutlich an Schwung. Dies ergibt sich vorwiegend aufgrund einer zyklischen Schwächephase des Welthandels, welche die heimischen Exporte und damit die Industriedynamik dämpft. Weiterhin günstige Finanzierungsbedingungen, fiskalische Impulse sowie eine robuste Konsumnachfrage stützen hingegen die Konjunktur in Österreich. Nach einem Anstieg von 1,7% im Jahr 2019 dürfte das BIP 2020 um 1,2% und 2021 um 1,4% zunehmen (WIFO, Dezember 2019).
In den sonstigen europäischen Märkten, in welchen die Österreichische Post tätig ist, stehen die Zeichen für die kommenden Jahre auf ein verbessertes Wachstum bei hohen konjunkturellen Risiken. Für Deutschland schätzt der IWF das Wirtschaftswachstum für 2019 auf 0,5% nach 1,5% im Vorjahr. Für die Jahre 2020 und 2021 wird eine Steigerung von 1,1% bzw. 1,4% erwartet. Während Deutschland mit einer verminderten Wirtschaftsleistung zu kämpfen hat, zeigen auch die Märkte Südost- und Osteuropas nach einer sehr guten Phase seit 2018 nunmehr einen Abschwung der Wirtschaftsleistung. Für die europäischen Schwellenländer rechnet der IWF mit einem BIP-Wachstum von 1,8% im Jahr 2019 nach 3,1% im Vorjahr. Für die Jahre 2020 bzw. 2021 geht der IWF von einem erhöhten Anstieg des BIP im Ausmaß von 2,6% bzw. 2,5% aus (IWF, Jänner 2020).
Neben dem konjunkturellen Umfeld wird die Geschäftsentwicklung der Österreichischen Post vor allem von folgenden internationalen Trends beeinflusst, die Risiken, aber auch Chancen mit sich bringen.
Die elektronische Substitution hält im Bereich der adressierten Sendungen weiterhin an. Dieser globale Trend betrifft alle Post-Gesellschaften und ist im Kern wenig beeinflussbar. Insbesondere Kunden aus dem öffentlichen Sektor versuchen ihr Sendungsvolumen zu reduzieren, sodass die Österreichische Post weiterhin mit kontinuierlichen Rückgängen von ca. 5% pro Jahr rechnet. Insbesondere vor dem Hintergrund neuer E-Government-Lösungen ist von stetig rückläufigen Volumen auszugehen. Zudem zeigt sich als Folge des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung Verunsicherung bei Versenderkunden von adressierten Werbesendungen. Generell hängt das Geschäft mit Werbesendungen stark von der konjunkturellen Lage, der jeweiligen Branche und der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Die Marktentwicklung für adressierte und unadressierte Werbesendungen ist derzeit eher gedämpft.
Die Paketmengen im privaten Bereich steigen dank der zunehmenden Bedeutung des Online-Shoppings weiter stark an. In den Märkten des CEE-/SEE-Raums besteht Aufholbedarf im E-Commerce, was zu einem tendenziell dynamischen Marktumfeld führt.
Die Entwicklung des internationalen Paket- und Frachtgeschäfts ist wiederum wesentlich von der Konjunkturentwicklung, den internationalen Handelsströmen und der damit verbundenen Preisentwicklung abhängig. Wettbewerbsintensität und Preisdruck sind in diesem Bereich weiterhin hoch. Die Handelsströme werden zunehmend internationaler und mit ihnen die nachgefragten Logistikdienstleistungen.
Ein weiterer wichtiger Markttrend besteht in der steigenden Bedeutung nichtfinanzieller Themen aus den Bereichen Gesellschaft, Mitarbeiter und Umwelt. Damit einhergehend steigen die Transparenzanforderungen der Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit. Das steigende Nachhaltigkeitsbewusstsein führt auch zu einer vermehrten Nachfrage nach ressourcenschonenden Gütertransporten. Die Österreichische Post entspricht diesen Anforderungen durch das Angebot der CO2-neutralen Zustellung im Heimatmarkt Österreich, mit dem sie für sich und ihre Kunden eine Belastung der globalen Klimabilanz durch ihre Unternehmenstätigkeit einerseits vermeidet und andererseits verringert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Österreichischen Post basieren primär auf dem Österreichischen Postmarktgesetz, das seit 1. Jänner 2011 in Kraft ist.
Die Österreichische Post ist seit der vollständigen Marktöffnung Österreichs Universaldienstleister und garantiert damit die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen in ganz Österreich. Die Regulierungsbehörde (Post-Control-Kommission) hat – wie gesetzlich vorgesehen – im Jahr 2016 untersucht, ob auch andere Postdienst-Anbieter in der Lage sind, die in der gesetzlichen Universaldienstverpflichtung definierten Leistungen zu erbringen. Dies ist nicht der Fall.
Der Universaldienst beschränkt sich primär auf Postsendungen, die auf Basis der allgemeinen (nicht individuell ausverhandelten) Geschäftsbedingungen an den gesetzlich definierten Zugangspunkten aufgegeben werden, also z.B. Post-Geschäftsstellen oder Briefkästen. Damit soll die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft mit Postdienstleistungen gesichert werden. Postdienste für Sendungen, die von Großkunden in Verteilzentren eingeliefert werden, zählen – mit Ausnahme von Zeitungen – nicht zum Universaldienst.
Mit 27. November 2015 trat eine Änderung des Postmarktgesetzes in Kraft, die es der Post ermöglicht, neben Briefsendungen (mit strengen Laufzeitvorgaben) auch sogenannte Non-Priority-Briefsendungen im Universaldienst anzubieten, deren Laufzeiten regelmäßig bis zu vier Tage betragen dürfen. Seit 1. Juli 2018 bietet die Post den ECO-Brief im Universaldienst an und hat ihre Produktpalette entsprechend erweitert. Im Universaldienst haben Versender somit die Wahl zwischen einer Laufzeit von zwei bis drei Tagen für nicht zeitkritische Sendungen und dem schnellen PRIO-Brief, der weiterhin am Tag nach der Aufgabe zugestellt wird.
Mit 1.August 2019 erfolgte die Vollkonsolidierung der adverserve Holding GmbH in den Konzernabschluss der Österreichischen Post. Die bis 31. Juli 2019 nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile wurden um 33% erhöht. Die Österreichische Post hält nun 82% an der Gesellschaft. adverserve ist der führende Experte für Werbetechnologien und digitale Werbung in Europa.
Ebenfalls mit 1. August 2019 erfolgte die Übernahme eines Teilbetriebs der DHL Paket (Austria) GmbH, dieser umfasste insbesondere Sortiertechnik, Mitarbeiter und den Eintritt in Bestandsverhältnisse von drei Verteilzentren und zehn Zustellbasen. Gemeinsam mit der Übernahme wurde eine langfristige Partnerschaft mit der Deutsche Post DHL Group vereinbart, wonach die Zustellung von Privatkunden-Paketen der DHL Group in Österreich zukünftig durch die Österreichische Post erfolgen wird.
Mit 7. November 2019 wurden im Wege einer Kapitalerhöhung 80% der Anteile an der bank99 AG (vormals Brüll Kallmus Bank AG) erworben und seit diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Mit dem Erwerb der Bank wurde die rechtliche Basis für ein eigenständiges und flächendeckendes Finanzdienstleistungsangebot durch die Österreichische Post in Partnerschaft mit der GRAWE Bankengruppe geschaffen.
Eine vollständige Darstellung aller Änderungen im Konsolidierungskreis erfolgt im Konzernanhang unter Punkt 4.2.
In Summe sind die Umsatzauswirkungen der Konsolidierungskreisänderungen im Geschäftsjahr 2019 als unwesentlich einzustufen.
Die Umsatzerlöse der Österreichischen Post verbesserten sich 2019 um 3,2% auf 2.021,6 Mio EUR. Das Wachstum im Paketgeschäft bedingte einen Umsatz anstieg von 14,5%, der den Rückgang der Umsatzerlöse von 0,8% in der Division Brief, Werbepost & Filialen über kompensieren konnte. G 09
Der Anteil der Division Brief, Werbepost & Filialen am Konzernumsatz der Österreichischen Post betrug 68,9%. Die Umsatzentwicklung in der Berichtsperiode war weiterhin geprägt von der grundsätzlichen Abnahme des adressierten Briefvolumens durch die elektronische Substitution, einem geringeren Werbeumsatz sowie der schrittweisen Redimensionierung des Finanzdienstleistungsgeschäfts im Jahr 2019. Umsatzerhöhend wirkten die neue Produktstruktur, Zusatzumsätze durch Wahlen und Einmalaussendungen von Banken und Versicherungen.
Die Division Paket & Logistik erwirtschaftete im Berichtszeitraum einen Anteil von 31,1% am Konzernumsatz mit einem weiterhin positiven Trend. Das Umsatzwachstum von 14,5% war einerseits vom organischen Mengenwachstum in Österreich sowie andererseits aufgrund der Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group seit August 2019 in Österreich getrieben. G 10 T 14

1 veräußert 2016
| Veränderung 2018/2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2017 | 2018 | 2019 | % | Mio EUR |
| UMSATZERLÖSE | 1.938,9 | 1.958,5 | 2.021,6 | 3,2 | 63,1 |
| Brief, Werbepost & Filialen | 1.447,8 | 1.412,3 | 1.400,5 | –0,8 | –11,8 |
| Paket & Logistik | 495,6 | 552,4 | 632,5 | 14,5 | 80,0 |
| Corporate/Konsolidierung | –4,5 | –6,2 | –11,4 | –83,8 | –5,2 |
| Werktage in Österreich | 248 | 250 | 251 | 0,4 | – |
In der regionalen Betrachtung der Umsatzerlöse der Österreichischen Post wurden in der Berichtsperiode 91,7% des Umsatzes in Österreich erwirtschaftet. Auf den Raum Südost- und Osteuropa entfielen 5,8% der Umsatzerlöse. In Deutschland wurden 2,5% der Umsatzerlöse generiert. G 11


| Veränderung 2018/2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2017 | 2018 | 2019 | % | Mio EUR |
| UMSATZERLÖSE | 1.447,8 | 1.412,3 | 1.400,5 | –0,8 | –11,8 |
| Briefpost & Mail Solutions | 782,8 | 804,8 | 816,0 | 1,4 | 11,2 |
| Werbepost | 413,3 | 382,6 | 372,0 | –2,8 | –10,6 |
| Medienpost | 137,1 | 131,2 | 132,1 | 0,7 | 0,9 |
| Filialdienstleistungen | 114,6 | 93,7 | 80,4 | –14,2 | –13,3 |
| Interne Leistungsverrechnung | 101,7 | 112,9 | 132,8 | 17,6 | 19,9 |
| UMSATZERLÖSE GESAMT | 1.549,5 | 1.525,2 | 1.533,3 | 0,5 | 8,1 |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 1.446,8 | 1.409,6 | 1.397,4 | –0,9 | –12,3 |
Der Umsatz der Division Brief, Werbepost & Filialen von 1.400,5 Mio EUR stammte zu 58,3% aus dem Bereich Briefpost & Mail Solutions, zu 26,6% aus Werbepost und zu 9,4% aus Medienpost. Zudem wurden 5,7% des Umsatzes mit Filialdienstleistungen erwirtschaftet. G 13 T 15
Im Bereich Briefpost & Mail Solutions lag der Umsatz mit 816,0 Mio EUR im Jahr 2019 um 1,4% über dem Niveau des Vorjahres. Umsatzerhöhend im Bereich Briefpost wirkten die neue Produktstruktur sowie Zusatzumsätze durch Wahlen und vermehrter Umsatz im Bereich Mail Solutions. Die rückläufige Volumenentwicklung infolge der Substitution von Briefen durch elektronische Kommunikationsformen setzte sich fort. Im klassischen adressierten Briefgeschäft muss weiterhin mit Volumenrückgängen von ca. 5% p.a. gerechnet werden. Der Bereich Mail Solutions verzeichnete Umsatzzuwächse in Höhe von 12,4 % vor allem in der Dokumentenlogistik und im Outputmanagement sowie bei Digital Services. Zudem zählte das Geschäftsjahr 2019 einen Werktag mehr als das Vorjahr.

1 Anpassung der Umsatzerlöse in der Segmentberichterstattung im Konzernabschluss 2017
Der Bereich Werbepost verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatzrückgang um 2,8% auf 372,0 Mio EUR. Bei adressierten Sendungen zeigte sich bei einigen Kunden weiterhin Verunsicherung hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung. Die unadressierte Werbepost ist vor allem geprägt durch positive Impulse bei Lebensmittelhändlern und Rückgängen im Möbelhandel sowie einer generellen Reduktion der Sendungsgewichte der Werbeprospekte. Positiv wirkten Zusatzumsätze aus Wahlen im Geschäftsjahr 2019.
Der Umsatz mit Medienpost, also der Zustellung von Zeitungen und Magazinen, erhöhte sich im Periodenvergleich leicht um 0,7% auf 132,1 Mio EUR, positiv beeinflusst durch Wahlen im Jahr 2019. Generell wird jedoch ein weiterer Rückgang im Abonnement-Geschäft von Zeitungen und Magazinen erwartet.

Die Umsätze aus Filialdienstleistungen lagen im Geschäftsjahr 2019 mit 80,4 Mio EUR um 14,2% unter dem Niveau des Vorjahres. Nach der Beendigung der Kooperation mit dem Bankpartner BAWAG P.S.K. bis Anfang 2020 wurde der Umsatz mit Finanzdienstleistungen im Jahr 2019 bereits kontinuierlich reduziert. Das Geschäft mit Handelswaren und Filialprodukten hat sich im Geschäftsjahr hingegen stabil entwickelt. G 12
| Veränderung 2018/2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2017 | 2018 | 2019 | % | Mio EUR | |
| UMSATZERLÖSE | 495,6 | 552,4 | 632,5 | 14,5 | 80,0 | |
| Paket Premium | 240,7 | 266,1 | 352,9 | 32,6 | 86,8 | |
| Paket Standard | 219,0 | 229,6 | 217,5 | –5,3 | –12,2 | |
| Paket Sonstige Leistungen | 35,9 | 56,6 | 62,1 | 9,6 | 5,4 | |
| Interne Leistungsverrechnung | 4,8 | 4,9 | 4,2 | –15,0 | –0,7 | |
| UMSATZERLÖSE GESAMT | 500,4 | 557,4 | 636,7 | 14,2 | 79,3 | |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 491,9 | 548,6 | 623,6 | 13,7 | 75,0 |
Der Umsatz der Division Paket & Logistik erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 14,5% von 552,4 Mio EUR auf 632,5 Mio EUR. Das Wachstum im Paketgeschäft basiert einerseits auf dem anhaltenden E-Commerce-Trend in Österreich und andererseits seit August 2019 auf der Zustellung von Privatkunden-Paketen im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit der Deutsche Post DHL Group in Österreich. Aus diesen Entwicklungen ergaben sich Mengensteigerungen von mehr als 20%. G 14 T 16
Trotz der intensivierten Eigenzustellung eines Großkunden im Osten von Österreich konnte die Österreichische Post auch im Jahr 2019 am Marktwachstum partizipieren und eine Steigerung des Marktanteils in Österreich erzielen. Generell entwickelt sich der Paketmarkt sehr dynamisch. Es herrscht weiterhin intensiver Wettbewerb und hoher Preisdruck, gleichzeitig nehmen die Anforderungen hinsichtlich Qualität und Zustellgeschwindigkeit zu.
Die Entwicklung hin zu einer schnelleren Zustellung von Paketen ist als klarer Trend zu bemerken. Insgesamt entfielen im Geschäftsjahr 2019 55,8% des Divisionsumsatzes auf den Premium-Bereich (Zustellung erfolgt am Werktag nach der Aufgabe). Dies entspricht einem Umsatzanstieg von 32,6% auf 352,9 Mio EUR.
Der Anteil des Bereichs Paket Standard am Divisionsumsatz beträgt 34,4%. Im Jahr 2019 verzeichnete dieser Bereich einen Umsatzrückgang von 5,3% auf 217,5 Mio EUR.
Im Bereich Paket Sonstige Leistungen, der diverse Logistik-Zusatzdienstleistungen beinhaltet und auf den 9,8% des Divisionsumsatzes entfallen, wurden in der Berichtsperiode Umsätze in Höhe von 62,1 Mio EUR generiert, dies entspricht einem Anstieg von 9,6%.


Eine Betrachtung nach Regionen zeigt, dass im Jahr 2019 81,4% der Divisionsumsätze in Österreich erzielt wurden, 18,6% der Umsätze entfielen auf Tochtergesellschaften in Südost- und Osteuropa. In Österreich wurde ein Umsatzanstieg von 15,9% erzielt. Im wettbewerbsintensiven Raum Südost- und Osteuropa lag das Umsatzplus im Jahr 2019 bei 8,7%. G 15

Die Aufwandsstruktur der Österreichischen Post ist von einem hohen Anteil an Personalaufwendungen geprägt. So entfielen im Jahr 2019 50,0% der gesamten betrieblichen Aufwendungen auf den Personalbereich. Die zweitgrößte Aufwandsposition stellten mit 24,2% der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen dar, der zum Großteil extern vergebene Transportaufwendungen betrifft. Weiters entfielen 19,7% auf sonstige betriebliche Aufwendungen und 6,0% auf Abschreibungen. G 16

Der Personalaufwand belief sich im Geschäfts jahr 2019 auf 976,7 Mio EUR, was einem Rückgang von 3,2% bzw. 31,9 Mio EUR entspricht. Die im Personalaufwand inkludierten operativen Personalaufwendungen für Löhne und Gehälter blieben im Vergleich zum Vorjahr stabil. Ziel ist es, durch stetige Effizienzsteigerungen und strukturellen Umbau kollektivvertragliche Gehaltssteigerungen zu kompensieren. In Summe beschäftigte der Österreichische Post-Konzern im Jahr 2019 durchschnittlich 20.338 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte), während im Geschäftsjahr 2018 20.545 Mitarbeiter für die Österreichische Post tätig waren (–1,0%).
Zusätzlich zu den operativen Personalaufwendungen umfasst der Personalaufwand der Österreichischen Post auch diverse nicht-operative Personalaufwendungen wie Abfertigungen und Rückstellungsveränderungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter zurückzuführen sind. Während in dieser Position im Vorjahr noch rund 20 Mio EUR an Rückstellungen für die Redimensionierung im Finanzdienstleistungsbereich angefallen sind, ergab sich nunmehr ein geringerer Rückstellungsbedarf. Das Geschäftsjahr 2019 enthielt erhöhte Aufwendungen durch Rechnungszinssatzanpassungen und Vorsorgen für Nachzahlungen aus dem Thema Anrechnung von Vordienstzeiten.
Der Materialaufwand und Aufwand für bezo gene Leistungen erhöhte sich um 7,3% auf 473,3 Mio EUR, primär bedingt durch vermehrte Transportaufwendungen hervorgerufen durch die gestiegenen Paketmengen und beschleunigt durch die im August 2019 gestartete Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group.
Sowohl die sonstigen betrieblichen Auf wendungen als auch die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich in der Berichtsperiode. So erreichten die sonstigen betrieblichen Erträge 131,5 Mio EUR nach 96,2 Mio EUR im Vorjahr. In den sonstigen betrieblichen Erträgen war im Vorjahr ein Einmalertrag von rund 20 Mio EUR als pauschale Abgeltung seitens des Bankpartners BAWAG P.S.K. für die Verkürzung der Vertragsdauer enthalten. In der Berichtsperiode 2019 waren gutgeschriebene Rückforderungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Lohnnebenkosten in Höhe von 58,0 Mio EUR enthalten (Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von 295,7 Mio EUR auf 383,7 Mio EUR im Jahr 2019. Einerseits wirkten Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen in Zusammenhang mit diesen Rückforderungsansprüchen in etwa derselben Höhe sowie Vorsorgen für Datenschutzverfahren in Höhe von 24,7 Mio EUR aufwandserhöhend. Andererseits wirkte die erstmalige Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 mit 1. Jänner 2019 in Höhe von 36,7 Mio EUR aufwandsmindernd auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Darüber hinaus waren in dieser Position zusätzliche Aufwendungen für Schadensfälle und Beratung enthalten.
Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen enthält anteilige Periodenergebnisse von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und verbesserte sich von minus 3,6 Mio EUR auf minus 0,6 Mio EUR im Geschäftsjahr 2019.
Das EBITDA lag mit 318,7 Mio EUR um 13,2 Mio EUR über dem Vergleichswert des Vorjahres, das entspricht einer EBITDA-Marge von 15,8%. In dieser Position wirkte auch der positive Effekt aus der erstmaligen Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 in Höhe von 36,7 Mio EUR.
In Summe fielen in der Berichtsperiode 118,1 Mio EUR Abschreibungen nach 94,5 Mio EUR im Jahr 2018 an. Dabei erhöhten sich die planmäßigen Abschreibungen vorwiegend aufgrund IFRS 16 von 80,6 Mio EUR auf 116,3 Mio EUR, während die Wertminderungen mit 1,7 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres von 13,9 Mio EUR lagen.
Das EBIT in Höhe von 200,6 Mio EUR verringerte sich um 4,9% gegenüber dem Vorjahr. Die EBIT-Marge betrug 9,9%. G 17
Das Sonstige Finanzergebnis des Konzerns erhöhte sich von minus 13,1 Mio EUR im Vorjahr auf 10,7 Mio EUR im Geschäftsjahr 2019. Während im Vorjahr im Finanzergebnis ein negativer Effekt durch die Abwertung der An teile an der flatex AG (vormals FinTech Group AG) in Höhe von 14,4 Mio EUR enthalten war, gab es im aktuellen Geschäftsjahr einen positiven Effekt durch die Aufwertung dieser Anteile in Höhe von 8,9 Mio EUR zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2019.
Das Ergebnis vor Ertragsteuern lag im Jahr 2019 bei 211,3 Mio EUR nach 197,8 Mio EUR im Vorjahr. Die Ertragsteuern lagen mit 66,8 Mio EUR um 13,3 Mio EUR über dem Niveau des Vorjahres.
Nach Abzug der Ertragsteuern erhöhte sich das Periodenergebnis (Ergebnis nach Steuern) um 0,2% auf 144,5 Mio EUR, im Vergleich zu 144,2 Mio EUR im Vorjahr. Dies entspricht einem unverwässerten Ergebnis je Aktie von 2,17 EUR im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zu 2,13 EUR im Vorjahr. G 18 T 17
| Veränderung 2018/2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2017 | 2018 | 2019 | % | Mio EUR | |
| UMSATZERLÖSE | 1.938,9 | 1.958,5 | 2.021,6 | 3,2 | 63,1 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 112,7 | 96,2 | 131,5 | 36,7 | 35,3 | |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen |
–409,9 | –441,2 | –473,3 | –7,3 | –32,0 | |
| Personalaufwand | –1.020,1 | –1.008,7 | –976,7 | 3,2 | 31,9 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –325,0 | –295,7 | –383,7 | –29,8 | –88,0 | |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
–1,9 | –3,6 | –0,6 | 82,1 | 3,0 | |
| EBITDA1 | 294,6 | 305,4 | 318,7 | 4,3 | 13,2 | |
| Planmäßige Abschreibungen | –72,8 | –80,6 | –116,3 | –44,3 | –35,7 | |
| Wertminderungen | –14,1 | –13,9 | –1,7 | 87,7 | 12,2 | |
| EBIT 2 | 207,8 | 210,9 | 200,6 | –4,9 | –10,3 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | 12,8 | –13,1 | 10,7 | >100 | 23,8 | |
| ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN | 220,6 | 197,8 | 211,3 | 6,8 | 13,5 | |
| Ertragsteuern | –55,6 | –53,6 | –66,8 | –24,7 | –13,3 | |
| PERIODENERGEBNIS | 165,0 | 144,2 | 144,5 | 0,2 | 0,3 | |
| Ergebnis je Aktie (EUR)3 | 2,45 | 2,13 | 2,17 | 1,9 | 0,04 |
1 Ergebnis vor Abschreibungen, Sonstiges Finanzergebnis und Ertragsteuern
2 Ergebnis vor Sonstiges Finanzergebnis und Ertragsteuern
3 Unverwässertes Ergebnis je Aktie, bezogen auf 67.552.638 Stück Aktien

Bereinigt um Sondereffekte
1


1 Bereinigt um Sondereffekte
| T 18 EBITDA und EBIT nach Divisionen | ||||
|---|---|---|---|---|
| -- | -- | -- | -- | -------------------------------------- |
| Veränderung 2018/2019 | Marge 2019 1 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2017 | 2018 | 2019 | % | Mio EUR | % | |
| EBITDA | 294,6 | 305,4 | 318,7 | 4,3 | 13,2 | 15,8 | |
| Brief, Werbepost & Filialen | 312,8 | 311,2 | 288,9 | –7,2 | –22,3 | 18,8 | |
| Paket & Logistik | 58,1 | 54,9 | 66,0 | 20,3 | 11,2 | 10,4 | |
| Corporate/Konsolidierung | –76,3 | –60,7 | –36,3 | 40,2 | 24,4 | – | |
| EBIT | 207,8 | 210,9 | 200,6 | –4,9 | –10,3 | 9,9 | |
| Brief, Werbepost & Filialen | 289,6 | 289,8 | 265,4 | –8,4 | –24,4 | 17,3 | |
| Paket & Logistik | 42,8 | 41,3 | 45,5 | 10,1 | 4,2 | 7,1 | |
| Corporate/Konsolidierung | –124,7 | –120,2 | –110,3 | 8,2 | 9,9 | – |
1 Margen der Divisionen bezogen auf Umsatzerlöse gesamt
Nach Divisionen betrachtet, verzeichnete die Division Brief, Werbepost & Filialen im Jahr 2019 ein EBITDA von 288,9 Mio EUR. Dies entspricht einem Rück gang von 7,2%. Das Divisions-EBIT reduzierte sich um 8,4% auf 265,4 Mio EUR. Positiv wirkten der stabile Umsatz sowie die hohe Kostendisziplin, gegenläufig die beschriebenen Vorsorgen für Datenschutzverfahren.
Die Division Paket & Logistik zeigte Umsatz wachstum bei hohem Wettbewerbs- und Margendruck und erwirtschaftete ein EBITDA von 66,0 Mio EUR (+20,3%) und ein EBIT von 45,5 Mio EUR, dies entspricht einer EBIT-Steigerung von 10,1% gegenüber dem Vorjahr. Das Umsatzwachstum ist einerseits durch organisches Wachstum, geprägt vom Online-Handel, sowie andererseits durch die Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group seit August 2019 getrieben. Die damit verbundenen Integrationsnotwendigkeiten und Mehraufwände im Logistiknetz zur Vermeidung aktueller Kapazitätsengpässe beeinträchtigten das EBIT. Die Mengen- und Umsatzsteigerungen werden mithilfe umfangreicher Logistikmaßnahmen bewältigt.
Das EBIT der Division Corporate (inkl. Konsolidierung) verbesserte sich um 8,2% auf minus 110,3 Mio EUR aufgrund eines geringeren Rückstellungsbedarfs. Gegenläufig wirkten erhöhte Aufwendungen durch Rechnungszinssatzanpassungen und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Aufbau des neuen Finanzdienstleistungsgeschäfts. Die Division Corporate erbringt nicht-operative Dienstleistungen, wie sie typischerweise für Zwecke der Verwaltung und Steuerung eines Konzerns erbracht werden. Diese Tätigkeiten umfassen unter anderem die Verwaltung der Konzernimmobilien, die Erbringung von IT-Dienstleistungen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie die Administration des Post-Arbeitsmarkts. T 18
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | Struktur 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|
| AKTIVA | ||||
| Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts oder Firmenwerte |
702,4 | 736,1 | 1.152,7 | 56,4% |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Investment Property) |
85,0 | 78,4 | 73,0 | 3,6% |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 8,1 | 9,2 | 11,4 | 0,6% |
| Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges |
457,8 | 439,6 | 406,5 | 19,9% |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 131,0 | 107,7 | 298,7 | 14,6% |
| davon Wertpapiere/Geldmarktveranlagungen | 80,6 | 55,8 | 240,6 | – |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 290,0 | 310,0 | 100,6 | 4,9% |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 0,0 | 0,3 | 0,1 | 0,0% |
| 1.674,2 | 1.681,2 | 2.042,9 | 100% | |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | 698,8 | 699,1 | 700,7 | 34,3% |
| Rückstellungen | 563,7 | 551,1 | 617,4 | 30,2% |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 6,8 | 10,3 | 309,5 | 15,1% |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges |
404,9 | 420,6 | 415,3 | 20,3% |
| 1.674,2 | 1.681,2 | 2.042,9 | 100% |
Die Österreichische Post setzt auf eine konser vative Bilanz- und Finanzierungsstruktur. Dies zeigt sich vor allem an der hohen Eigenkapitalquote und der soliden Veranlagung von Zahlungsmitteln mit möglichst geringem Risiko.
Die Bilanzsumme der Österreichischen Post lag per 31. Dezember 2019 bei 2.042,9 Mio EUR. Aktivseitig bilden Sachanlagen in Höhe von 1.056,5 Mio EUR die größte Bilanzposition. Diese erhöhten sich vor allem durch die Aktivierung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 per 1. Jänner 2019 um 270,3 Mio EUR. Zudem gab es immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 96,2 Mio EUR. Die darin enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben sind per 31. Dezember 2019 mit 61,1 Mio EUR ausgewiesen. Forderungen, die in Summe die zweitgrößte Bilanzposition auf der Aktivseite bilden, beliefen sich auf 313,8 Mio EUR. Die Anderen finanziellen Vermögenswerte lagen zum
Die Österreichische Post hielt zum Jahresende Wertpapiere und Geldmarktveranlagungen, die in den Anderen finanziellen Vermögenswerten enthalten sind, im Wert von 240,6 Mio EUR. Die Geldmarktveranlagungen waren im Vorjahr zur Gänze den Zahlungsmitteln zugeordnet. Die von der Österreichischen Post gehaltenen Wertpapiere sowie auch die Geldmarktveranlagungen besitzen ein Investment-Grade-Rating bzw. eine vergleichbare Bonität, weshalb von einer kurzfristigen Liquidierbarkeit dieser Anteile ausgegangen werden kann.
Aus der Bilanz ist ersichtlich, dass die Österreichische Post zum 31. Dezember 2019 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 100,6 Mio EUR verfügte. Inklusive Finanzinvestitionen in Wertpapiere und Geldmarktveranlagungen lag der Bestand an kurzfristigen und langfristigen Zahlungsmitteln per Jahresultimo bei 341,2 Mio EUR.

Die Passivseite der Bilanz ist von einer hohen Eigenkapitalquote geprägt, die per 31. Dezember 2019 bei 34,3% lag. Das entspricht einem Eigenkapital in Höhe von 700,7 Mio EUR. Die Verringerung der Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr resultierte überwiegend aus der erstmaligen Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16, welcher zum 31. Dezember 2019 einen Effekt auf die Eigenkapitalquote von minus 6,1%-Punkten hatte.
Die zweitgrößte Position der Passivseite sind Rückstellungen, die sich mit Ende Dezember 2019 auf insgesamt 617,4 Mio EUR beliefen. Bei knapp 80% der Rück stellungen handelte es sich um Personalrückstellungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation
beamteter Mitarbeiter der Österreichischen Post zurück zuführen sind. So entfielen 173,6 Mio EUR auf Rückstellungen für Unterauslastung. Weitere 194,1 Mio EUR betrafen gesetzlich und vertraglich verpflichtende Sozialkapitalrückstellungen (Abfertigungen und Jubiläumsgelder) sowie 111,2 Mio EUR sonstige Personalrückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich auf 138,5 Mio EUR und enthalten Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen in Zusammenhang mit gutgeschriebenen Rückforderungsansprüchen aus in Vorperioden bezahlten Lohnnebenkosten in Höhe von 99,6 Mio EUR sowie auch Vorsorgen für Datenschutzverfahren in Höhe von 24,7 Mio EUR. Insgesamt 49% der Rückstellungen der
Österreichischen Post besitzen eine Fristigkeit von über
drei Jahren, 9% von über einem Jahr. 42% der Rückstellungen sind kurzfristig mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Die Anderen finanziellen Verbindlichkeiten beliefen sich auf 309,5 Mio EUR und beinhalteten langfristige Leasingverbindlichkeiten von 270,6 Mio EUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges wiesen mit 31. Dezember 2019 einen Stand von 415,3 Mio EUR auf (davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 220,6 Mio EUR). Die Anderen finanziellen Verbindlichkeiten stiegen im Vergleich zum Vorjahr, da durch die Anwendung von IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten auch für operative Leasingverhältnisse anzusetzen sind. G 19 T 19
Die Analyse der Bilanzstruktur nach Fristigkeiten zeigt, dass der überwiegende Teil der Bilanzsumme mit einem Anteil von 68% bzw. 1.387,9 Mio EUR auf langfristiges Vermögen entfällt. Innerhalb des langfristigen Vermögens nimmt die Position Sachanlagen mit 1.056,5 Mio EUR eine bedeutende Stellung ein. Zu den
2.3.2 Cashflow
| Mio EUR | 2017 | 2018 | 2019 | |
|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus dem Ergebnis | 316,6 | 352,9 | 333,7 | |
| CASHFLOW AUS GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 255,7 | 295,9 | 325,2 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –109,1 | –137,5 | –291,5 | |
| davon Maintenance CAPEX | –77,8 | –81,3 | –71,5 | |
| davon Growth CAPEX (inkl. Grundstücke) | –24,3 | –58,1 | –81,5 | |
| davon Cashflow aus Akquisitionen/Devestitionen | 12,2 | –38,3 | –7,6 | |
| davon Erwerb/Verkauf von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen | –19,7 | 23,0 | –124,0 | |
| davon sonstiger Cashflow aus Investitionstätigkeit | 0,4 | 17,3 | –6,8 | |
| Free Cashflow | 146,6 | 158,4 | 33,8 | |
| Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen | 154,0 | 173,7 | 165,4 | |
| OPERATIVER FREE CASHFLOW 1 | 171,4 | 161,9 | 148,4 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –134,6 | –138,1 | –183,4 | |
| davon Ausschüttungen | –135,1 | –138,8 | –141,0 | |
| Veränderung des Finanzmittelbestands | 12,0 | 20,2 | –149,6 |
1 Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen und Growth CAPEX: 2019: exklusive Einzahlungen aus dem Immobilienprojekt Neutorgasse 32,8 Mio EUR und gutgeschriebene Rückforderungsansprüchen von Lohnnebenkosten aus Vorperioden 65,7 Mio EUR; 2018: exklusive Sondereffekt 70,0 Mio EUR (Sonderzahlung BAWAG P.S.K. 107,0 Mio EUR abzüglich erbrachter Finanzdienstleistungen 37,0 Mio EUR); 2017: CAPEX neue Unternehmenszentrale und exklusive temporärer noch nicht überwiesener Bargeldbestände von Kunden 6,9 Mio EUR
größten Posten des kurzfristigen Vermögens, das einen Anteil von 32% bzw. 655,0 Mio EUR ausmacht, gehören mit 296,9 Mio EUR die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie mit 230,6 Mio EUR die Anderen finanziellen Vermögenswerte, die Wertpapiere in Höhe von 50,7 Mio EUR sowie Geldmarktveranlagungen in Höhe von 189,9 Mio EUR enthalten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen 100,6 Mio EUR.
Passivseitig setzt sich die Bilanzsumme aus Eigenkapital (34%), langfristigen Schulden (32%) sowie kurzfristigen Schulden (34%) zusammen. Die langfristigen Schulden von insgesamt 657,8 Mio EUR beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen in Höhe von 359,3 Mio EUR sowie Andere finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 270,7 Mio EUR. Bei den kurzfristigen Schulden in Höhe von 684,3 Mio EUR dominieren Verbindlichkeiten mit 426,2 Mio EUR. G 20
Der Cashflow des aktuellen Jahres sowie auch des Vorjahres war durch Sondereffekte beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der BAWAG P.S.K. eine Sonderzahlung von 107,0 Mio EUR infolge der Beendigung der Zusammenarbeit geleistet, abzüglich der in 2018 erbrachten Finanzdienstleistungen von 37,0 Mio EUR ergab sich somit ein positiver Sondereffekt im Cashflow von 70,0 Mio EUR. Der Cashflow des aktuellen Jahres beinhaltet Einzahlungen aus dem Wohnungsverkauf des Immobilienprojekts Neutorgasse in Höhe von 32,8 Mio EUR sowie gutgeschriebene Rückforderungsansprüche von Lohnnebenkosten aus Vorperioden in Höhe von 65,7 Mio EUR. Gegenläufig wirkten in beiden Geschäftsjahren erhöhte Wachstumsinvestitionen (Growth CAPEX) aufgrund der Infrastrukturinitiative.
Der Cashflow aus dem Ergebnis lag im Geschäftsjahr 2019 bei 333,7 Mio EUR nach 352,9 Mio EUR im Jahr zuvor. Im Vorjahr war in diesem Wert ein Einmalertrag von rund 20 Mio EUR als pauschale Abgeltung seitens des Bankpartners BAWAG P.S.K. inkludiert.
Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode 325,2 Mio EUR nach 295,9 Mio EUR im Vorjahr. Sowohl 2018 als auch 2019 waren durch die zuvor beschriebenen Sondereffekte positiv beeinflusst.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Jahr 2019 auf minus 291,5 Mio EUR nach minus 137,5 Mio EUR im Vorjahr. Dieser Anstieg resultierte vorwiegend aus Auszahlungen für Geldmarktveranlagungen, die sich in der Berichtsperiode mit 130,0 Mio EUR im Cashflow auswirkten sowie aus höheren Zahlungen für den Erwerb von Sachanlagen (CAPEX), die im Geschäftsjahr 2019 mit 153,1 Mio EUR über dem Wert des Vorjahres von 139,4 Mio EUR lagen.
Betrachtet man den Operativen Free Cashflow vor den beschriebenen Sondereffekten, so erreichte dieser eine Höhe von 148,4 Mio EUR in der aktuellen Berichts periode nach 161,9 Mio EUR im Vorjahr. Diese Höhe bildet eine gute Basis für die zukünftige Investitions- und Divi dendenfähigkeit.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthielt hauptsächlich die Dividendenzahlungen sowie die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten und belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf minus 183,4 Mio EUR. T 20

1 vor Sondereffekten
Die Analyse der Entwicklung der Zahlungsmittel, Wertpapiere und Geldmarktveranlagungen im Jahr 2019 zeigt folgendes Bild: Per 1. Jänner 2019 lag der Finanz mittelbestand der Österreichischen Post bei 365,8 Mio EUR. Im Jahr 2019 wurde ein Cashflow aus Geschäftstätigkeit von 325,2 Mio EUR erwirtschaftet. Die Auszahlungen für Erhaltungsinvestitionen (Maintenance CAPEX) beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 71,5 Mio EUR.
Der Operative Free Cashflow vor den beschriebenen Sondereffekten erreichte 148,4 Mio EUR. Die Aus schüttungen des Jahres 2019 von 141,0 Mio EUR konnten durch den Operativen Free Cashflow vollständig abge deckt werden. Nach Berücksichtigung von Akquisitionen und Devestitionen verblieben Finanzmittel per 31. Dezember 2019 in Höhe von 341,2 Mio EUR. G 21
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| + Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 6,8 | 10,3 | 309,5 |
| + Rückstellungen verzinslich | 407,1 | 394,9 | 369,2 |
| VERZINSLICHES FREMDKAPITAL | 413,9 | 405,2 | 678,7 |
| − Andere finanzielle Vermögenswerte | –130,5 | –107,6 | –298,6 |
| − Forderungen verzinslich langfristig | –3,6 | –1,0 | –1,0 |
| − Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | –290,0 | –310,0 | –100,6 |
| VERZINSLICHE AKTIVA | –424,1 | –418,6 | –400,2 |
| − Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 0,0 | –0,3 | –0,1 |
| NETTOLIQUIDITÄT (–)/NETTOFINANZVERSCHULDUNG (+) 1 | –10,2 | –13,7 | 278,5 |
| VERHÄLTNIS NETTOFINANZVERSCHULDUNG/EBITDA1 | – | – | 0,87 |
| GEARING RATIO 1, 2 | – | – | 39,7% |
1 Da in den Jahren 2017 und 2018 eine Nettoliquidität ausgewiesen ist, wird auf die Darstellung der Kennzahlen Verhältnis Nettofinanzverschuldung/EBITDA sowie Gearing Ratio (Nettofinanzverschuldung/Eigenkapital) aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft verzichtet.
2 Gearing Ratio = Nettofinanzverschuldung/Eigenkapital
Der Österreichische Post-Konzern wies per Ende 2019 eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von 278,5 Mio EUR aus. Die Veränderung zum Vorjahr war durch die erstmalige Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 bedingt.
Das Verhältnis Nettofinanzverschuldung zu EBITDA zeigte einen Wert von 0,87, der Verschuldungsgrad (Gearing Ratio) lag am Ende der Berichtsperiode bei 39,7%. Da in den Vorjahren eine Nettoliquidität ausgewiesen ist, wird aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft auf einen Vergleich verzichtet. T 21
Auf Basis der vorhandenen Liquidität sowie des soliden operativen Cashflows kann die Österreichische Post die aktuellen Finanzierungsvorhaben selbst decken.
Im Rahmen der Dividendenpolitik beabsichtigt die Österreichische Post für die kommenden Jahre – unter der Voraussetzung, dass sich die Geschäfts entwicklung weiterhin erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhnlichen Umstände auftreten – eine Ausschüttungsquote von zumindest 75% des auf die Aktionäre entfallenden Nettoergebnisses.
Die Investitionen des Österreichischen Post- Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 in Summe auf 203,9 Mio EUR, wobei 29,0 Mio EUR auf Zugänge von Nutzungsrechten aufgrund von IFRS 16 entfielen. Das Investitionsniveau ohne IFRS 16 lag damit um 37,9 Mio EUR über dem Wert des Vorjahres. Im Geschäftsjahr 2019 entfielen 187,5 Mio EUR auf Investitionen in Sachanlagen und 16,5 Mio EUR auf Investitionen in immaterielle Vermögenswerte.
21,9% der Investitionen der Österreichischen Post entfielen auf den Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde in diesem Bereich vor allem in die Filialausstattung sowie in diverse Hardware investiert. Auf den Bereich Grundstücke/Gebäude und Investment Property entfiel in der Berichtsperiode ein Anteil von 25,8%, während Geleistete Anzahlungen und Investitionen für im Bau befindliche Anlagen 36,8% des Investitionsprogramms ausmachten, welche vorwiegend für das Paketerweiterungsprogramm sowie für Zustellfahrzeuge bestimmt waren. Zudem entfielen 7,5% auf technische Anlagen und Maschinen in den Logistikzentren. Die immateriellen Vermögensgegenstände machten einen Anteil von 8,1% aus. G 22
Der wesentliche Anteil der Investitionen wurde im Rahmen des Kapazitätsprogramms zum Aus bau der Logistikinfrastruktur im Paketbereich getätigt. Zusätzlich erfolgte im Zuge der Übernahme wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der DHL Paket (Austria) GmbH der Zugang von 13,1 Mio EUR an Sortiertechnik sowie der Ansatz von Nutzungsrechten nach IFRS 16 in Höhe von 49,4 Mio EUR betreffend der übernommenen Mietverträge von drei Verteilzentren und zehn Zustellbasen.
Sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzinvestitionen erfolgt eine detaillierte Rentabilitätsbetrachtung der jeweiligen Maßnahme. Ersatzinvestitionen werden dann getätigt, wenn entweder mit der neueren Technologie ein Produktivitätsfortschritt erzielt werden kann, der die laufenden Aufwendungen in Eigen- und Fremdpersonal oder den Zukauf von Transportleistungen reduziert, oder wenn der optimale Austauschzeitpunkt dadurch gegeben ist, dass die Lebenszykluskosten (vor allem Instandhaltungskosten) die Kosten eines neu beschafften Anlageguts überschreiten.

Investitionen werden sowohl während diverser Planungsphasen als auch im Zuge der Beschaffungsphase durch ein Gremium genehmigt und freigegeben, dass sich je nach Investitionsvolumen aus Bereichsverantwortlichen, einzelnen oder allen Vorständen bzw. dem Aufsichtsrat der Österreichische Post AG zusammensetzt. Neben laufenden Plan/Ist-Vergleichen findet zum Abschluss der Investitionsphase – insbesondere bei großen Projekten – eine Investitionsnachschau statt.
Neben dem Return on Investment (ROI) als wesentlichem Entscheidungsparameter für Investitionen und Akquisitionen werden auch die Amortisationsdauer und der Barwert des Investments betrachtet – sowohl in der Planung als auch im Kennzahlen-Monitoring.
Für den Erwerb bzw. Verkauf von Tochterunternehmen sowie von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen erfolgte 2019 ein Zahlungsmittelabfluss von 7,6 Mio EUR nach einem Abfluss von 3,4 Mio EUR im Jahr 2018. Generell geht jeder Akquisition ein konzernweit einheitlicher Auswahlprozess voran. Die Entscheidungsgrundlage bildet eine Due-Diligence-Prüfung, auf die eine Bewertung mittels Discounted-Cashflow-Methode und gegebenenfalls eine Plausibilisierung der ermittelten Werte mittels Vergleichswertverfahrens folgt.
Das Capital Employed des Österreichischen Post-Konzerns erhöhte sich von 607,9 Mio EUR auf 913,4 Mio EUR per Ende 2019. Diese Differenz ist vor allem auf die erstmalige Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zurückzuführen. T 22
Ziel der Österreichischen Post ist es, das Capital Employed entsprechend den branchenspezifischen Gegebenheiten zu optimieren. Vor diesem Hintergrund werden Investitionen äußerst selektiv und gezielt getätigt,
um vor allem Produktivitätssteigerungen und profitables Wachstum zu ermöglichen. Firmenwerte werden laufend auf ihre Werthaltigkeit geprüft und bei Anzeichen von Wertminderungen entsprechend wertberichtigt.
Die wesentlichen Schwerpunkte im Forderungsmanagement der Österreichischen Post liegen in der kontinuierlichen Prüfung der überfälligen Forderungen. Das Management wird regelmäßig über Außenstände informiert, um entsprechende Maßnahmen setzen zu können. Im Risikofall erfolgt unverzüglich die Umstellung auf Voraus- oder Barzahlung bzw. wird die Vorlage einer Bankgarantie gefordert.
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| + Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwerte | 702,4 | 736,1 | 1.152,7 |
| + Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 85,0 | 78,4 | 73,0 |
| + Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 8,1 | 9,2 | 11,4 |
| + Vorräte | 22,0 | 17,3 | 14,3 |
| + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Steuererstattungsansprüche1 |
360,4 | 343,8 | 325,5 |
| − Unverzinsliches Fremdkapital | –561,5 | –576,9 | –663,4 |
| CAPITAL EMPLOYED | 616,4 | 607,9 | 913,4 |
1 Abzüglich verzinsliche Forderungen
Die EBITDA-Marge der Österreichischen Post verbesserte sich geringfügig von 15,6% im Jahr 2018 auf 15,8% im Jahr 2019. Die EBIT-Marge reduzierte sich von 10,8% im Jahr 2018 auf 9,9% im Jahr 2019. Der Return on Equity blieb weiterhin stabil und veränderte sich von 25,8% auf 25,9% im Geschäftsjahr 2019. Der Return on Capital Employed reduzierte sich – IFRS-16-bedingt – von 34,4% im Vorjahr auf 26,4% im aktuellen Geschäftsjahr. T 23
| in % | 2017 | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|
| EBITDA-Marge1 | 15,2 | 15,6 | 15,8 |
| EBIT-Marge2 | 10,7 | 10,8 | 9,9 |
| ROE3 | 30,9 | 25,8 | 25,9 |
| ROCE4 | 35,1 | 34,4 | 26,4 |
1 EBITDA-Marge = EBITDA/Umsatzerlöse
2 EBIT-Marge = EBIT/Umsatzerlöse
3 Return on Equity = Periodenergebnis/(Eigenkapital zum 1. Jänner abzüglich Dividendenausschüttung)
4 Return on Capital Employed = EBIT/durchschnittliches Capital Employed
Ein wesentlicher Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg in sich verändernden Märkten liegt in der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie in der Erweiterung der bestehenden Produktpalette aus dem Kerngeschäft heraus. Um dem Anspruch als Dienstleistungsunternehmen gerecht zu werden, ergänzt bzw. verbessert die Österreichische Post ständig ihre Services auf Basis von innerbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungs-(F&E)-Maßnahmen. Zusätzlich arbeitet die Österreichische Post laufend an der Optimierung ihrer Prozesse und Abläufe. Dabei werden unternehmensintern oder gemeinsam mit Koopera tionspartnern auch innovative Lösungen erforscht und entwickelt, die in vielen Fällen zu neuen Marktstandards für die gesamte Logistikbranche führen.
Die Innovationstätigkeit in der Österreichischen Post erfolgt durch ein Zusammenspiel aus zentra ler Steuerung und dezentralen Innovationsteams in den Geschäftsbereichen, welche die Produkte bzw. Services verantworten. Das neu geschaffene zentrale Innovationsmanagement bestätigt die Relevanz der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Unternehmensführung. Dabei ist es Partner der Geschäftsbereiche für die digitale Transformation und baut darauf auf, Marktbedürfnisse und Zukunftstrends rechtzeitig zu erkennen und durch entsprechende Initiativen die Wettbewerbssituation der Österreichischen Post nachhaltig abzusichern.
Neben eigenen Entwicklungsaktivitäten koope riert die Österreichische Post seit Langem mit namhaften österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Wichtige Partner sind dabei die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der Klima- und Energiefonds sowie die Wirtschaftskammer Wien. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, den Fokus auf Innovationen weiter zu verstärken und in der Entwicklung von Produkten und Services auf wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zurückgreifen zu können.
Im Bereich der Produkte und Dienstleistungen im Kerngeschäft wurde im Geschäftsjahr 2019 wieder eine Vielzahl innovativer und selbst entwickelter Lösungen umgesetzt. Während eine Reihe an Projekten in den Produktmanagementteams der Divisionen initiiert und abgewickelt werden, erfolgt zur Sicherung der Service-Führerschaft eine zentrale Weiterentwicklung der Endkundenservices mit dem Anspruch, neueste Technologien zur Verbesserung der Kernservices sowie der Schaffung und Erforschung neuer Geschäftsmodelle auf der Endkundenseite einzusetzen. So entwickelte die Österreichische Post ihre Lösungen in den Bereichen mobile Services ("Post App") und Weiterentwicklung der Zustellung ("AllesPost") auch 2019 konsequent weiter. Bei letzterem handelt es sich um ein innovatives Angebot, mit dem Kunden die Möglichkeit haben, jegliche Pakete über die Kanäle und Lösungen der Österreichischen Post zu empfangen. Die Online-Lösungen der Post zeichnen sich dabei durch ein hohes Maß an Sicherheit, Flexibilität, Effizienz und Vertrauenswürdigkeit aus.
Im Umfeld Brief- und Werbepost hat die Österreichische Post ein Innovation Board als Plattform für Innovation ins Leben gerufen, in dem funktionsübergreifend an kreativen Projekten, Themenstellungen und neuen Geschäftsmodellen gearbeitet wird. Dabei werden strategisch relevante Themen einem schnellen Prototyping und Testing unterzogen. Die Online-Prospektplattform Aktionsfinder, als digitale Verlängerung des physischen Flugblatts, und das erfolgreiche Printmedium KUVERT runden das Lösungsportfolio ab.
Die Bereiche Mail Solutions und Logistics Solutions sind weitere wesentliche Felder mit signifikanten kundenseitigen Weiterentwicklungen.
Der Bereich Mail Solutions ist der führende Anbieter für innovative, physische Postdienstleistungen und erarbeitet zudem digitale Lösungen für den B2B-Bereich. Der Fokus liegt auf effizienten Business-Lösungen wie intelligentem Inputmanagement, digitalem Dokumentenmanagement, dem dualen Versand, Daten- und Adressmanagement und der digitalen Werbung sowie die Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen adverserve, Experte für Programmatic Advertising.
Im Bereich Logistics Solutions entwickelt die Österreichische Post laufend maßgeschneiderte Kundenlösungen für Warehousing und Fulfillment sowie diverse "Value Add Services" – wie beispielsweise das Zweimann-Handling oder eine zeitdefinierte Zustellung (z.B. Same Day Delivery). Diese Lösungen sorgen in Verbindung mit innovativen Online-Services für mehr Effizienz, höhere Flexibilität und generell für eine kundenorientierte Optimierung von Kommunikation und Distribution. Mit der
Beteiligung an der ACL advanced commerce labs GmbH werden die E-Commerce-Angebote weiter ausgebaut. So kann die Österreichische Post den Kunden vom Online-Shop bis zum Customer Service, vom Frontend bis zum Backend alles aus einer Hand anbieten. Sie ist somit in der Lage, den Kunden maßgeschneiderte Lösungen vom Online-Shop, speziellen IT-Lösungen, dem Warehousing, Fulfillment und der Endkundenbelieferung bis hin zu Lösungen der Bargeldbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.
Im Bereich Prozesse und Abläufe liegt ein wesentlicher Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf den Themen Ressourcenschonung und Energie effizienz. Die Österreichische Post hat von 2009 bis 2019 rund 21 Mio EUR in die CO2-neutrale und schadstofffreie Zustellung investiert.
Ein weiterer Schwerpunkt des Investitionsprogramms lag in der Berichtsperiode im Bereich Betriebsund Geschäftsausstattung: Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde vor allem in die Filialausstattung investiert. Über den Fuhrpark und den Ausbau der Elektromobilität wird im Bereich Umwelt be richtet. Ein weiteres Thema bildeten Investitionen, die im Rahmen des Kapazitätserweiterungsprogramms getätigt wurden. Zudem wurde das Programm "City Logistik" 2019 von Paket Österreich in der Division Paket & Logistik weitergeführt und der erste Pilotbetrieb zu City Hub – die Zustellung mittels E-Lastenrädern über zentral gelegene Micro-Verteilzentren (City Hubs) – in Wien umgesetzt. In diesem Test wurde ein nachhaltiges Zustellkonzept für urbane Gebiete entwickelt und erprobt. Weiters wurde 2019 in das Themenfeld Predictive Analytics investiert, wo ein statistisches Modell mit dem Ziel erarbeitet werden soll, aus historischen Unternehmensdaten Paketmengen pro Tag auf Logistikzentren-Ebene vorher sagen zu können. Damit wird einerseits eine effizientere Personaleinsatzplanung per Verteilschicht und andererseits eine verbesserte Toureneinsatzplanung möglich.
Die Österreichische Post sucht für Innovationen und Investitionen konsequent nach Fördermöglichkeiten. Die Abteilung CSR & Umweltmanagement berät und unterstützt hier alle betroffenen Bereiche und koordiniert auch die steuerliche Forschungsprämie.
Es handelt sich hierbei um eine exemplarische und nicht vollständige Darstellung ausgewählter Forschungsprojekte.
Die Österreichische Post betreibt ein umfangreiches Risikomanagement, in das alle Unternehmenseinheiten sowie Konzerngesellschaften einbezogen sind. Dieses richtet sich grundsätzlich nach dem COSO-Standard "Enterprise Risk Management – Integrated Framework". Das Ziel des Risikomanagements ist es, die Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen so zu steuern, dass die Abweichung von den Unternehmenszielen möglichst gering gehalten wird. Risiken werden nach einheitlichen Grundsätzen in ihrem Gesamtzusammenhang identifiziert, bewertet, überwacht und in einem unternehmensweiten Risikomanagementsystem dokumentiert. Der Konzernvorstand definiert die Risikostrategie und -politik des Unternehmens und legt die Rahmenbedingungen des Risikomanagementsystems fest. G 23

Die Risikopolitik der Österreichischen Post ist auf Bestandssicherung und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und fügt sich in die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie ein. Die Österreichische Post ist zahlreichen Risiken ausgesetzt. Sofern Risiken in einem ausgewogenen Verhältnis
G 24 Risikomanagementprozess
zu mit ihnen verbundenen Chancen stehen und sich im Rahmen der rechtlichen und ethischen Grundsätze unternehmerischen Handelns bewegen, werden sie akzeptiert.
Die wichtigsten Schritte des Risikomanagementprozesses sind:

1. Identifizierung und Bewertung Risiken sind definiert als potenzielle Abweichungen vom mittelfristig geplanten Unternehmensergebnis. Halbjährlich analysieren die Risikomanager der jeweiligen Unternehmensbereiche die Risikosituation. Für jedes identifizierte Risiko wird ein Verantwortlicher festgelegt, der die Bewertung, Steuerung und Überwachung durchführt. Im Zuge der Analyse und Bewertung werden die Risiken in Szenarien beschrieben und anschließend so weit wie möglich gemäß den Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit quantifiziert. Nicht quantifizierbare Risiken werden anhand definierter qualitativer Klassen bewertet. Zusätzlich prüft das zentrale Risikomanagement zyklisch die einzelnen Unternehmensbereiche in Form proaktiver Risiko-Assessments und Workshops hinsichtlich ihrer Risiken. Die Ergebnisse der Identifizierung und Bewertung werden in einer eigenen Risikomanagement-Software dokumentiert.
2. Aggregation und Reporting Das zentrale Risikomanagement sammelt und überprüft die identifizierten und bewerteten Risiken. Die finanziellen Effekte möglicher Überschneidungen werden im Rahmen der Aggregation berücksichtigt. Unter Einsatz statistischer Methoden wird die Gesamtrisikoposition des Post-Konzerns ermittelt. Im Anschluss werden die Risiken in einem Risikogremium analysiert und plausibilisiert. Das Risikogremium setzt sich aus Vertretern des Controllings, der Rechtsabteilung, der Strategieabteilung und des Rechnungswesens sowie aus Vertretern der operativen Bereiche zusammen. Die Ergebnisse des Risikogremiums fließen in den halbjährlichen Bericht des zentralen Risikomanagements über die Risiken und deren Entwicklung an den Vorstand ein. Unerwartet auftretende Risiken werden dem Vorstand unmittelbar (ad hoc) berichtet. Zum Status des Risikomanagements werden der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss ebenfalls regelmäßig informiert.
3. Maßnahmengestaltung Die Risikosteuerung erfolgt durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel, Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder auf Dritte zu übertragen. Die Unternehmensbereiche prüfen hierzu die infrage kommenden Maßnahmen mittels Kosten-Nutzen-Analysen und implementieren diese anschließend. Die Maßnahmen werden im Zuge der halbjährlichen Analyse durch die Risikomanager überwacht und angepasst. Zur systematischen Bewältigung versicherbarer Risiken betreibt der Österreichische Post-Konzern ein internes Versicherungsmanagement. Dessen Hauptaufgaben bestehen in der laufenden Optimierung der Versicherungssituation sowie der Prozesse in der Schadenabwicklung.
4. Überwachung und Kontrolle In Anlehnung an den Österreichischen Corporate Governance Kodex wird die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems jährlich durch den Wirtschaftsprüfer beurteilt. Des Weiteren wurden die Konzeption, Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems durch einen externen Auditor evaluiert. Intern wird das Risikomanagementsystem durch regelmäßige Self-Assessments überwacht und kontrolliert. G 24
Klassische Briefsendungen werden zunehmend durch elektronische Medien ersetzt. Der Trend zur elektronischen Substitution von Briefen, insbesondere zur elektronischen Zustellung, wird auch weiterhin fortbestehen. Diese Entwicklung, die vom Gesetzgeber gefördert wird, kann zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Ein Rückgang des Umsatzes der Österreichischen Post im Bereich Briefpost von einem Prozentpunkt führt zu einem negativen Umsatzeffekt von rund 6 Mio EUR pro Jahr, der aufgrund der Fixkostenstruktur des Unternehmens kurz- bis mittelfristig großteils ergebnismindernd wirken würde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass infolge von Änderungen der gesetzlichen Zustellvorschriften für behördliche Sendungen in Österreich ein Teil dieser Sendungen nicht mehr über die Österreichische Post zugestellt wird. Eine zusätzliche Beschleunigung der Substitution von Briefsendungen durch elektronische Medien ist durch das Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes sowie durch weitere Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes zu erwarten. Dem Mengenrückgang infolge dieser Substitution wird mit neuen Produkten und Dienstleistungen entgegengewirkt. Die Diversifikation trägt dazu bei, Risiken einzelner Branchen weit zu streuen bzw. gering zu halten.
Das Geschäftsmodell der Österreichischen Post ist von einer hohen Personalkostentangente geprägt. Eine Planabweichung im Bereich Löhne und Gehälter von einem Prozentpunkt entspricht dabei durchschnittlich 9 Mio EUR pro Jahr und dementsprechenden Rückstellungserfordernissen. Weiters steht ein Teil der Mitarbeiter des Österreichischen Post-Konzerns in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt den Bestimmungen des Beamtendienstrechts. Daraus ergeben sich Besonderheiten im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Verwendung. Bei einem Teil der Belegschaft
kann es durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen im Fall von Mengenverlusten zu keiner Kapazitätsanpassung kommen, ebenso ist keine Anpassung des Gehaltsniveaus an eventuell ungünstigere Marktkonditionen möglich. Das Beamtendienstrecht führt damit insgesamt zu geringer Kostenflexibilität. Der Österreichische Post-Konzern ist im Hinblick auf den liberalisierten Markt zunehmend mit den Grenzen der dienstrechtlichen Verwendungsmöglichkeiten für die ihm zugewiesenen Beamten konfrontiert. Die Lösung dieser Problematik nimmt im Dialog mit dem verantwortlichen Gesetzgeber eine bedeutende Rolle ein. Aus den laufenden Änderungen des Beamtendienstrechts und sonstigen gesetzlichen Änderungen können sich für den Österreichischen Post-Konzern, soweit diese Regelungen nicht auf die spezielle Wettbewerbssituation des Österreichischen Post-Konzerns Rücksicht nehmen, zusätzliche Belastungen und unerwartete Mehrkosten ergeben, auf deren Entstehen der Konzern keinen Einfluss hat.
Durch das weiterhin dynamische Wachstum des Paketmarkts infolge des anhaltenden E-Commerce-Booms bleibt der Wettbewerb intensiv. Zusätzlich kann der stagnierende B2B-Markt zu einer weiteren Verschärfung des Konkurrenzkampfs im Privatkundenmarkt beitragen. Dadurch kann es zu Marktanteilsverschiebungen kommen. Zudem ist das starke Paketwachstum von großen Online-Versendern getrieben, die überproportional zum Markt wachsen. Durch die bereits etablierte Eigenzustellung eines Großkunden im Osten von Österreich und damit verbundenen möglichen weiteren Steigerungen der Eigenleistung kann es zu spürbaren Mengenverlusten und damit einhergehenden Umsatz- und Ergebniseffekten kommen.
Im Filialnetz arbeitet die Österreichische Post seit vielen Jahren mit strategischen Partnern im Telekomund Finanzbereich zusammen. Insbesondere das Finanzdienstleistungsgeschäft ist einem strukturellen Wandel durch veränderte Kundenbedürfnisse unterworfen. Im Jahr 2017 wurde die Kooperationsvereinbarung durch den Bankpartner BAWAG P.S.K. gekündigt. Die Österreichische Post und BAWAG P.S.K. vereinbarten eine einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis Anfang 2020. Trotz der Beendigung der Kooperation mit der BAWAG P.S.K. plante die Post, weiterhin Finanzdienstleistungen über das Filialnetz anzubieten. Im April 2019 wurde eine Partnerschaft mit der GRAWE Bankengruppe zum Aufbau eines fokussierten Finanzdienstleistungsgeschäfts in Österreich vereinbart, welches im April 2020 den operativen Betrieb aufnehmen wird. Ziel ist es, im dritten Jahr eine weitgehende Break-even-Situation
zu erreichen. Es besteht dabei das Risiko, dass sich der Kundenhochlauf verzögert und der Umsatz und somit das Ergebnis hinter den Erwartungen bleiben.
Das Geschäft mit Werbesendungen wird von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst und hängt stark von der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Gerade der stationäre Handel – als wichtigste Werbepost-Kundengruppe – ist weiterhin mit folgenden strukturellen Trends konfrontiert: Einerseits ist eine zunehmende Marktkonzentration spürbar und andererseits leidet der stationäre Handel unter dem starken Wachstum des E-Commerce-Markts. Infolgedessen kann es zu einer Reduktion bei Werbemitteln und -mengen und damit auch zu einer Beeinträchtigung des Ergebnisses kommen. Darüber hinaus kann digitale Werbung oder Verunsicherung rund um die Datenschutzgrundverordnung zur Reduktion physischer Sendungen führen.
Die Österreichische Post unterliegt wie jedes Unternehmen einer Reihe von Risiken, die sich aus der Branche bzw. dem Marktumfeld ergeben. Diese Risiken werden mit Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, auf wirtschaftliche Art und Weise minimiert, können aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Der Österreichische Post-Konzern erwirtschaftet den überwiegenden Teil seines Umsatzes in Österreich. Sollten sich die aktuellen Prognosen zum Wirtschaftswachstum verschlechtern, könnten Planungsprämissen verworfen werden müssen und damit könnte die Planungssicherheit eingeschränkt werden. Ferner erwirtschaftet das Unternehmen einen nicht unbedeutenden Anteil seines Umsatzes mit einer geringen Anzahl von Großkunden. Das wirtschaftlich erfolgreiche Weiterbestehen dieser Großkunden ist somit wesentlich für die stabile Entwicklung des Österreichischen Post-Konzerns. Großkunden sind zudem vertraglich nicht verpflichtet, ihre Postsendungen vom Österreichischen Post-Konzern befördern zu lassen, und könnten sich entscheiden, mittelfristig zumindest einen Teil ihrer Postsendungen Wettbewerbern der Österreichischen Post zur Zustellung zu übergeben oder im eigenen Netz zustellen. Das Paketgeschäft – hier nimmt die Österreichische Post eine führende Stellung im österreichischen Markt ein – ist zum einen von der wirtschaftlichen Entwicklung seiner Kunden und zum anderen von
Wettbewerbsverschärfungen durch das Auftreten weiterer Anbieter abhängig, sodass Umsatzeinbußen nicht ausgeschlossen werden können. Das Unternehmen ist deshalb bestrebt, Kunden durch attraktive Leistungsangebote an sich zu binden. Die erwähnten Markt- und Wettbewerbsrisiken können zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
Der Österreichische Post-Konzern ist in hohem Maß auf die Verwendung von komplexen technischen Systemen angewiesen und setzt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen maßgeblich auf den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, modernen Kommunikationsmedien und anderen technischen Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat der Österreichische Post-Konzern in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, um sein Verteil- und Zustellnetz zu modernisieren. Die Leistungserbringung des Unternehmens hängt dabei von der Funktionsfähigkeit weniger wichtiger Standorte ab. Sollten technische Systeme vorübergehend oder dauerhaft ausfallen oder sollte es zu unberechtigten Datenzugriffen und Datenmanipulationen beispielsweise durch Cyberkriminalität kommen, könnte dies zu Störungen des Geschäftsablaufs und zum Verlust von Reputation und Kunden führen sowie zusätzliche Kosten verursachen. Zur Reduktion von technischen und Cyber-Risiken wurden Sicherheitsmaßnahmen und Regeln festgelegt, die einen reibungslosen Ablauf sicherstellen sollen. Im Betrieb von Rechenzentren verfolgt der Österreichische Post-Konzern eine Outsourcing-Strategie. Durch entsprechende Vertragsgestaltung und gezieltes Servicelevel-Management wird die Verfügbarkeit aller ausgegliederten Tätigkeiten abgesichert. Die Vertragspartner sind verpflichtet, einschlägige gültige Zertifizierungen vorzuweisen.
Die Beschaffungsrisiken der Österreichischen Post beschränken sich im Wesentlichen auf Schwankungen der Energiepreise. Eine Erhöhung der Energiepreise kann geringe negative Auswirkungen auf das Ergebnis haben.
Finanzielle Risiken des Österreichischen Post-Konzerns umfassen das Liquiditäts-, das Kredit- und Kontrahenten- sowie das Zinsänderungsrisiko. Auch das Währungsrisiko kann das Ergebnis beeinträchtigen. Die Österreichische Post wickelt jedoch 99% der operativen Geschäftstätigkeiten im Euro-Raum ab, was das Risiko aus Wechselkursschwankungen insgesamt begrenzt. Weiters wird laufend geprüft, ob Absicherungsinstrumente für Währungen vorteilhaft für die Österreichische Post sind.
Eine detaillierte Darstellung der Finanzinstrumente und der damit verbundenen finanziellen Risiken findet sich in Punkt 10 des Anhangs zum Konzernabschluss des Österreichischen Post-Konzerns. Der Konzern hat im Zuge seiner Expansion Firmenwerte und nicht abnutzbare Markenrechte bilanziert. Diese müssen mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen werden. Falls dabei Wertminderungen festgestellt werden, sind diese Firmenwerte und nicht abnutzbare Markenrechte abzuschreiben.
Ein Bestandteil der Strategie des Österreichischen Post-Konzerns ist das Wachstum durch selektive Akquisitionen und Kooperationen. Dabei ist es wichtig, passende Akquisitionsziele zu finden und erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Die Chancen und Risiken von Beteiligungen sind in hohem Maß von politischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig.
Mit Inkrafttreten des Postmarktgesetzes am 1. Jänner 2011 erfolgte die vollständige Öffnung des österreichischen Postmarkts. Daraus ergeben sich Risiken einer Marktanteilsveränderung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zeit nach der vollständigen Liberalisierung wurden mit dem Postmarktgesetz ebenfalls neu geregelt. Das Postmarktgesetz sieht in vielen Bereichen keine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen Post und ihren Mitbewerbern vor, sondern eine Mehrbelastung der Österreichischen Post: Die Österreichische Post ist im Rahmen des Universaldiensts verpflichtet, in ganz Österreich ein Mindestangebot von Postdienstleistungen in vergleichbarer Qualität anzubieten und ein flächendeckendes Netz von mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Mit eigenem Personal betriebene Post-Geschäftsstellen dürfen nur nach Durchführung eines behördlichen Verfahrens geschlossen werden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Österreichische Post – zumindest vorübergehend – zur Führung unrentabler Standorte verpflichtet ist.
Die Österreichische Post geht derzeit nicht davon aus, dass sie verpflichtet wird, ihren Mitbewerbern Zugang zu Teilleistungen einzuräumen. In einem solchen Fall könnten diese jedoch in besonders lukrativen Marktsegmenten Postdienstleistungen selbst erbringen und in weniger lukrativen Marktsegmenten zu regulierten Preisen auf Teilleistungen der Österreichischen Post zurückgreifen. Dies könnte zu erheblichen Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
In der Öffentlichkeitsarbeit des Österreichischen Post-Konzerns sowie im Dialog mit allen Stakeholdern nimmt die Thematik der Gleichbehandlung der Österreichischen Post mit anderen Marktteilnehmern einen hohen Stellenwert ein. Das Unternehmen sieht es als seine Aufgabe, auf die ungenügende Abgeltung des Universaldiensts und die Problematik der asymmetrischen Marktöffnung hinzuweisen.
Die Österreichische Post unterliegt in der Ge staltung ihrer Geschäftsbedingungen (einschließlich ihrer Entgelte) im Universaldienst der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde. Das Unternehmen kann deshalb im Bereich des Universaldiensts nur eingeschränkt durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen reagieren. Unterschiedliche Definitionen der Grenzen des Universaldiensts seitens der Regulierungsbehörde und des Unternehmens können sich in der Gestaltung des Produktportfolios und der Preisfestsetzung niederschlagen.
Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen und Geschäftspraktiken des Österreichischen Post-Konzerns war und ist in wenigen Einzelfällen immer wieder Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen und Verfahren. Sonstige rechtliche Risiken ergeben sich auch aus nicht vorhersehbaren Gerichtsverfahren mit Mitbewerbern, Kunden und Lieferanten sowie aus dem Themenbereich Datenschutz. Zur bestmöglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchtigungen durch regulatorische und rechtliche Risiken ist der Österreichische Post-Konzern bestrebt, in seinen Kernprozessen eine Erweiterung der Wertschöpfung und des Produktportfolios zu erzielen, um seinen Kunden ein breiteres Leistungsspektrum anzubieten und eine Qualitätsoptimierung zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt der Österreichische Post-Konzern, vermehrt Umsätze im nicht regulierten Bereich zu erwirtschaften. Der Rechtsrahmen für neue innovative Produkte und Dienstleistungen und die damit verbundenen Datenverarbeitungen lässt Interpretationsspielräume bei den seit Mai 2018 anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften offen, ist aktuell und kann auch zukünftig laufend Gegenstand von Diskussionen und datenschutzrechtlichen Verfahren mit finanziellen Auswirkungen insbesondere auf das Werbepostgeschäft sein.
Nach dem Poststrukturgesetz 1996 sind Änderungen des Beamtendienstrechts, die für Bundesbeamte eingeführt werden, grundsätzlich auch auf die der Gesellschaft zugewiesenen Beamten anwendbar. Im Ergebnis können Änderungen des Beamtendienstrechts daher unmittelbar die Kostenstruktur der Gesellschaft verändern. Weiters können Risiken aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Poststrukturgesetzes grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Betreffend die Thematik der Festlegung des korrekten Vorrückungsstichtags bei Beamten wurde die vorgesehene Besoldungsreform
im Jahr 2015 umgesetzt. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGHs aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für die bei der Österreichische Post AG beschäftigten Beamten umgesetzt. Zu einem neuerlichen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zum Thema "Vorrückungsstichtag" erging am 8. Mai 2019 eine Entscheidung durch den EuGH, wo nach die Besoldungsreform 2015 ungenügend und eine neuerliche Reform notwendig war. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des Beamtendienstrechts seitens der Bundesregierung vorgenommen, nach der für jeden Bundesbeamten die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auf Einzelfallbasis neu zu bewerten, zu betrachten und zu beurteilen ist. Die Evaluierung und Umsetzung der Neuregelung ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Selbstverständlich hat die Österreichische Post bereits mit der Umsetzung der Novelle begonnen, diese wird aufgrund der Vielzahl der Fälle jedoch einige Zeit dauern.
ESG-Themen nehmen im Österreichischen Post-Konzern einen wesentlichen Stellenwert ein. ESG-Risiken werden umfassend betrachtet und gesteuert. Für eine detaillierte Aufstellung sei dazu auf den Bericht über nichtfinanzielle Informationen verwiesen.
Da die Veränderungen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, auch zu positiven Zielabweichungen führen können, wird im Risikomanagementsystem ein weiterer Fokus auf die Erfassung und Steuerung der Chancen gelegt. Das Ziel ist es, Chancen aufzuzeigen und durch geeignete Maßnahmensetzung das entsprechende Potenzial zu verwirklichen. Die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und das Reporting erfolgen gemäß dem zuvor dargestellten Prozess. Im Detail erfolgt die Erfassung einerseits im Rahmen der Mittelfristplanung durch den Bereichsplaner (Bottom-up), zusätzlich werden die Chancen durch das Risikogremium (Top-down) verifiziert und ergänzt. Der Österreichische Post-Konzern führt daher eine kontinuierliche Chancenevaluierung durch, um alle Potenziale wahrnehmen zu können.
In der ersten strategischen Stoßrichtung – Verteidigung der Marktführerschaft im Kerngeschäft – wird die Erweiterung und Adaptierung des Produktportfolios im Segment Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik gemäß den Anforderungen der Kunden als Chance betrachtet. So wird das Leistungsangebot
laufend durch diverse Zusatzleistungen im physischen und elektronischen Bereich erweitert. Chancen ergeben sich vor allem durch den wachsenden Online-Handel. Hier punktet die Post durch neue schnelle und schlanke Lösungen für Online-Bestellungen und deckt alle Ge schwindigkeitsanforderungen inkl. Same-Day-Delivery ab. Die Österreichische Post hat klare Wettbewerbsvorteile hinsichtlich Qualität und Kostenstruktur und versucht Marktanteile zu gewinnen. Eine kontinuierliche E-Substitution von Briefen wird in der Planung der Österreichischen Post bereits berücksichtigt, womit ein im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen langsameres Voranschreiten des Rückgangs als Chance zu bewerten ist.
Im zweiten strategischen Feld – Profitables Wachstum in definierten Märkten – ergeben sich einerseits Chancen über die internationalen Beteiligungen in Wachstumsmärkten in Südost- und Osteuropa, andererseits aber auch durch die Erhöhung der Wertschöpfungstiefe am Heimmarkt in Österreich. Wettbewerbsvorteile ergeben sich hierbei durch die vorhandene Infrastruktur und das umfangreiche Logistik-Know-how. Chancen für zukünftiges Wachstum liegen beispielsweise im Online-Bereich, im Finanzdienstleistungsgeschäft sowie in der Forcierung internationaler Sendungsvolumen.
Die dritte Stoßrichtung – Effizienzsteigerung und Flexibilisierung der Kostenstruktur – kann durch den Einsatz modernster Sortiertechnologie in der Brief- und Paketlogistik forciert werden. Weiters können sowohl durch Maßnahmen zur Personalkostenoptimierung als auch durch Einkaufsinitiativen Impulse gesetzt und Chancen erkannt werden. Die nunmehrige Bündelung der Logistiknetze unter einer Führung zielt ebenso auf die Effizienzsteigerung ab.
Für den vierten strategischen Eckpfeiler – Kundenorientierung und Innovation – ergeben sich beispielsweise Potenziale durch den Ausbau des Online- und Selbstbedienungsangebots sowie durch neue Geschäftsmodelle im Bereich E-Commerce.
Die vorstehend beschriebenen Risiken und Chancen des Unternehmens werden stetig beobachtet und entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Initiativen ergriffen. Aus heutiger Sicht ist der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet.
Nachfolgende Grafik zeigt zusammengefasst die unterschiedlichen Chancen- und Risikoprofile der einzelnen Segmente. Das Segment Brief, Werbepost & Filialen ist geprägt von der E-Substitution klassischer Briefsendungen. Mengen-, Marktanteils- und Durchschnittserlösentwicklungen beeinflussen das Segment Paket & Logistik. Wesentliche Chancen-Faktoren für das Segment Corporate sind die Kostenoptimierung und Effizienzsteigerungsmaßnahmen. Personal- sowie IT-Risiken wirken sich auf alle Segmente aus. G 25
Der Österreichische Post-Konzern ist – als international tätiges Logistik- und Dienstleistungsunternehmen – im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit operativen Risiken ausgesetzt, mit denen sich das Unternehmen bewusst auseinandersetzt. Durch die Konzentration auf das Kerngeschäft sowie die jahrzehntelange Erfahrung in diesem Geschäft ist es dem Österreichischen Post-Konzern möglich, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten sowie rasch geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung zu setzen. Für den gesamten Österreichischen Post-Konzern besteht ein einheitliches Risikomanagement, das alle Organisationseinheiten und wesentlichen Konzernunternehmen sowie ein Internes Kontrollsystem für alle wesentlichen Prozesse einschließt. Das Interne Kontrollsystem als Teil des Risikomanagementsystems ist risikoorientiert aufgebaut und in die Betriebsabläufe integriert. Berücksichtigt werden die Rechnungslegung, die Finanzberichterstattung sowie deren vorgelagerte Unternehmensprozesse. Für die Durchführung der Kontrollen ist die jeweilige Unternehmenseinheit verantwortlich.
Die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernhandbuch zusammengefasst. IFRS-Neuerungen werden vom Konzern-Rechnungswesen laufend überwacht und regelmäßig konzernweit veröffentlicht. Zusätzlich zum Konzernhandbuch bestehen Richtlinien und Fachkonzepte zu ausgewählten Konzernprozessen, insbesondere zu Konsolidierungskreisänderungen.
Die Konzernunternehmen erstellen auf Gesellschaftsebene zeitgerecht vollständige und richtige IFRS-Reporting-Packages gemäß den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Die IFRS-Reporting-Packages sind die Ausgangsbasis für die Weiterverarbeitung im Zuge der Konzernkonsolidierung. Die Erstellung des Konzernabschlusses obliegt
dem Konzern-Rechnungswesen, dessen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Wesentlichen die Betreuung der Meldedatenübernahme der Konzernunternehmen, die Durchführung der Konsolidierungs- und Eliminierungsmaßnahmen sowie die analytische Aufbereitung der Konzernabschlussdaten und die entsprechende Erstellung von Finanzberichten umfassen. Die Ablauforganisation für die Erstellung des Konzernabschlusses folgt einem strikten Terminplan.
Das Interne Kontrollsystem ist risikoorientiert aufgebaut. Die bestehende Schnittstelle zwischen dem Internen Kontrollsystem und dem Risikomanagementsystem führt zu einer koordinierten Vorgehensweise beider Bereiche.
Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems durch die Konzernrevision.
Der Konzernabschluss der Österreichischen Post wird auf Grundlage von SAP SEM-BCS monatlich in Form einer Simultankonsolidierung erstellt. Die Erfassung der Anhangangaben sowie die Ermittlung der latenten Steuern erfolgen ebenfalls über SAP SEM-BCS. Im Bereich der Stammdaten (z.B. SAP SEM-Positionen, SAP-Konzernkontenplan, Kundendaten) sind zentrale Anlage-/Änderungsprozesse definiert worden. Die monatlichen Abschlüsse werden überwiegend mittels SAP R/3 erstellt. Die IFRS-Überleitung erfolgt im Zuge der parallelen (dualen) SAP-Rechnungslegung. Die Übernahme der Meldedaten in SAP SEM-BCS erfolgt durch einen automatisierten Upload. Zu Zwecken der Überwachung und Kontrolle wird der Konzernabschluss durch eine EBIT-Überleitung überprüft. Dabei wird eine Überleitung der Einzelabschlüsse auf den Konzernabschluss unter Berücksichtigung der im Konzern durchgeführten Buchungen und Eliminierungen vorgenommen.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Qualitätssicherungsmaßnahmen mit der Zielsetzung implementiert, die IFRS-Reporting-Packages für die Zwecke der Konsolidierung richtig zu
erfassen. Ausgehend von den Abschlüssen der Konzernunternehmen führt das Konzern-Rechnungswesen in mehreren Stufen umfangreiche Plausibilitäts- und Datenqualitätschecks durch. Erst nach Durchführung der Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktionen werden wesentlichen Führungsebenen vorläufige Konzernabschlussdaten zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses werden folgende Berichte erstellt: Aufsichtsratsbericht, Monatsbericht inklusive Strategie-Cockpit, Zwischenberichte, Beteiligungsbericht, Datenanalyse und -auswertung. Adressaten des vierteljährlich erstellten Aufsichtsratsberichts sind in erster Linie der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG. Neben dem Aufsichtsratsbericht und dem gesetzlich vorgeschriebenen Jahresfinanzbericht/Geschäftsbericht sowie den Zwischenberichten werden unterjährig weitere interne Berichte, die weiterführende Erläuterungen zu ausgewählten Positionen, Ergebnisüberleitungen und Kennzahlen enthalten, erstellt. Der Monatsbericht fasst die wesentlichen Finanz- und Leistungskennzahlen des Unternehmens zusammen. Vom Konzern-Controlling wird monatlich ein Beteiligungsbericht erstellt, der Informationen über die Entwicklung der Konzernunternehmen enthält. Zusätzlich zur Berichterstattung über Finanzkennzahlen, wird dem Prüfungsausschuss halbjährlich über den aktuellen Status des Internen Kontrollsystems sowie über erfolgte Prüfungen berichtet. Die Berichterstattung an die Aktionäre der Österreichische Post AG erfolgt in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex sowohl über die Investor-Relations-Website (post.at/ir) als auch über direkte Gespräche mit den Investoren. Die veröffentlichten Informationen werden allen Investoren zeitgleich zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Publikationen stehen den Investoren auf der Investor-Relations-Website zahlreiche weitere Informationen – unter anderem Investoren-Präsentationen, Informationen rund um die Aktie, veröffentlichte Insiderinformationen oder der Finanzkalender – zur Verfügung.
Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentlichen Risiken aus dem Kerngeschäft. Dieser Prozess wird von Schlüsselpersonen in den Divisionen getragen. Der Österreichische Post-Konzern gliedert sich in die auf dem Markt tätigen Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik und in die Division Corporate, die zusätzlich vor allem Dienstleistungen im
Bereich der Konzernverwaltung erbringt. Die Konzernunternehmen des Österreichischen Post-Konzerns werden dabei im Wesentlichen je nach Tätigkeitsschwerpunkt den einzelnen Divisionen zugeordnet. Die in den jeweiligen Einheiten bestehenden wesentlichen Geschäftsrisiken werden identifiziert und laufend beobachtet. Auf dieser Basis werden angemessene Risiko- und Kontrollmaßnahmen, wie z.B. Backups oder Notfallpläne, festgelegt. Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die konzernweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozess sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen beispielsweise die Festsetzung und Kontrolle von Limit-Kategorien und Handlungsabläufen zur Begrenzung finanzieller Risiken sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips. Der Planungs- und Berichtsprozess dient als Frühwarnsystem und als Basis für die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen. Dabei folgen auf den Bericht an den Gesamtvorstand zu Spitzenkennzahlen monatliche Performance-Reviews zu den auf dem Markt tätigen Einheiten, die gemäß dem integrierten Planungsund Berichtswesen stufenweise fortgesetzt werden.
Das Grundkapital der Österreichische Post AG beträgt 337.763.190 EUR und ist geteilt in 67.552.638 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nominalwert von jeweils 5 EUR. Es liegen keine Stimmrechtsbeschränkungen oder Syndikatsvereinbarungen vor, die der Gesellschaft bekannt sind.
Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) 52,85% der Anteile an der Österreichische Post AG (auf Basis der in Umlauf befindlichen 67.552.638 Stück Aktien). Der Gesellschaft sind keine anderen Aktionäre bekannt, die mehr als 10% der Anteile halten.
Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Mitarbeiter, die auch Aktionäre der Österreichische Post AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus. Es existieren keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
Genehmigtes Kapital Gemäß § 5a der Satzung der Österreichische Post AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 14. April 2020 um bis zu 33.776.320 EUR, durch Ausgabe von bis zu 6.755.264 Stück neue, auf
Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, in bestimmten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen. Die Satzungsänderung wurde am 11. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.
Bedingtes Kapital Gemäß § 5b der Satzung der Österreichische Post AG wurde das Grundkapital gemäß § 159 AktG um bis zu 16.888.160 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur zum Zweck der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne von § 174 AktG sowie zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens durchgeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Satzungsänderung wurde am 11. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.
Aktienrückerwerb Die ordentliche Hauptversammlung vom 11. April 2019 hat den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 11. April 2019, sohin bis zum 10. Oktober 2021 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der ÖBAG, zu einem niedrigsten Gegenwert von 20 EUR je Aktie und einem höchsten Gegenwert von 60 EUR je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG) übertragen werden sollen.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des
außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
Der Vorstand wurde für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG) übertragen werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt mit Zu stimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz i.V.m. § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Gewinnschuldverschreibungen Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 14. April 2020 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG – insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 250.000.000 EUR, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 3.377.632 Aktien der Gesellschaft einräumen können und/oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann – auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtauschund/oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.
Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.
Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.
Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
Es gibt keine bedeutsamen Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden.
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Die Österreichische Post erstellt einen gesonderten Nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 243b UGB i.V.m. § 267a UGB erfüllt und von unabhängiger dritter Stelle geprüft wird.
Ereignisse nach der Berichtsperiode, die für die Bewertung am Bilanzstichtag 31.12.2019 von Bedeutung sind, wie offene Rechtsfälle oder Schadenersatzforderungen sowie andere Verpflichtungen oder Drohverluste, die gemäß IAS 10 zu erfassen sind, sind im Konzernabschluss berücksichtigt.
Mit einem Umsatzanstieg von 3,2% auf 2.022 Mio EUR 2019 wurde die Wachstumsprognose im letzten Jahr übertroffen. Auch für das Jahr 2020 sind diverse Initiativen geplant, um allen gegenläufigen Trends des Postmarkts zu trotzen und wieder eine stabile bis leicht steigende Umsatzentwicklung zu erwirtschaften. Als wichtige Voraussetzung dafür gilt es die gesteckten Ziele bei Brief- und Werbesendungen, im Paketbereich aber auch bei Filial- und Finanzdienstleistungen zu erreichen.
Internationalen Trends folgend muss auch weiterhin mit Rückgängen adressierter Briefvolumen in der Größenordnung von 5% p.a. gerechnet werden. Elektronische Substitution klassischer Briefmengen und mannigfaltige E-Governance Lösungen stellen für alle Postgesellschaften ebenso eine große Herausforderung dar wie kontinuierliche Faktorkostensteigerungen.
Mit innovativen Lösungen und kundengerecht adaptierten Produktportfolios einerseits und moderaten Preisanpassungen, angelehnt an die Inflationsentwicklung, andererseits wird international versucht gegenzusteuern. Die Österreichische Post hat einige Neuerungen für 2020 vorgesehen – ein Großteil wird ab Anfang April wirksam. Die mit 2018 eingeführte Möglichkeit günstiger ECO-Sendungen (Zustellung von Briefen mit einer Laufzeit von zwei bis drei Tagen) erfährt bei dieser Portfolioanpassung einen erleichterten Zugang. Ebenso wurden Vereinfachungen bei Wert- und Gefahrengutsendungen ermöglicht. Auch einige Briefpreise werden moderat im Rahmen eines Inflationsausgleichs erhöht. Gerade im internationalen Vergleich ist damit auch weiterhin sichergestellt, dass in Österreich ein hervorragendes Service zu günstigen Tarifen angeboten werden kann.
Der nationale und internationale Paketmarkt ist weiterhin von Volumenwachstum geprägt, primär bedingt durch die anhaltende Steigerungsrate des Online-Handels. In diesem Markt der B2C (Business-to-Consumer) Pakete hat die Österreichische Post eine hervorragende Marktstellung und ist sowohl hinsichtlich Zustellmenge als auch -geschwindigkeit und Servicequalität klarer Marktführer am österreichischen Paketmarkt. Basierend auf organischen Zuwächsen und der Partnerschaft mit der Deutsche Post DHL Group einerseits sowie der Ausweitung der Eigenzustellung eines Großkunden andererseits ist eine Steigerung der Jahresmenge auf über 140 Mio transportierter Pakete absehbar, obwohl die Eigenzustellung eines Großkunden im Osten Österreichs weiter voranschreitet. Zur Sicherung von Marktstellung und Wachstum bei höchsten Qualitätsansprüchen wird derzeit ein um fassendes Investitionsprogramm realisiert. Auch für 2020 sind Wachstumsinvestitionen von über 50 Mio EUR – zusätzlich zu den jährlichen Instandhaltungsinvestitionen von ca. 70 Mio EUR – vorgesehen, um auch weiterhin das qualitativ beste Netz in Österreich garantieren zu können. Darüber hinaus sind Erweiterungen bzw. Zukäufe von Grundstücken möglich. Im Laufe des Jahres 2020 sollen das Paket-Logistikzentrum Steiermark (Kalsdorf) sowie die Zustellbasis Thalgau/Salzburg fertiggestellt wer den. Somit wird es Ende 2020 möglich sein, die Sortier kapazität auf über 80.000 Pakete pro Stunde zu steigern.
Dienstleistungen der Österreichischen Post durch das österreichweite Netz mit rund 1.800 Geschäftsstellen sind ein weiterer wichtiger Eckpfeiler des Geschäfts: 64 Mio Kundenkontakte pro Jahr belegen die Attraktivität des Angebots in den eigenbetriebenen Filialen und bei den Post Partnern. Aktuell hat der Aufbau eines neuen Finanzdienstleistungsangebots oberste Priorität. Nachdem sich der langjährige Partner für Finanzdienstleistungen mit Ende 2019 aus der Kooperation mit der Österreichischen Post zurückgezogen hat, erfolgt nun der Eigenaufbau fokussierter Finanzdienstleistungen über die Post Tochtergesellschaft bank99 – eine 80/20- Partnerschaft zwischen der Österreichischen Post und der GRAWE Bankengruppe.
Ab dem zweiten Quartal 2020 werden neue Finanzdienstleistungen angeboten. Ziel ist es, sowohl online als auch physisch präsent zu sein – das Netz der Post mit ihren eigenbetriebenen Filialen und Post Partnern ist eine hervorragende Basis dafür. Das Geschäftsmodell wird fokussiert und risikoavers gestaltet und Dienstleistungen rund um Konto und Zahlungsverkehr enthalten. Weitere Finanzdienstleistungen und Versicherungsprodukte sollen über Partner angeboten werden und das Produktportfolio abrunden.
Stabilität und Berechenbarkeit sind auch weiterhin die wichtigsten ökonomischen Ziele der Österreichischen Post. Im Jahr 2019 lag das ausgewiesene Ergebnis (EBIT) mit 201 Mio EUR primär aufgrund eines Einmaleffektes durch Vorsorgen für Datenschutzverfahren unter dem Vorjahr. Operativ konnte das Niveau von 211 Mio EUR aus 2018 jedoch leicht übertroffen werden. Diese Stabilität im operativen Ergebnis wird auch für 2020 angepeilt. Daneben sind im Zuge des Aufbaus des neuen Finanzdienstleistungsangebots Anlaufkosten in den Jahren 2020 und 2021 von zumindest 40 Mio EUR zu erwarten. Positive Ergebnisbeiträge aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft sind ab 2023 vorgesehen.
Durch den hohen Bestand an Finanzmitteln in der Bilanz ist es der Österreichischen Post möglich, die zielgerichteten Wachstumsinvestitionen in die Logistikinfrastruktur und in die neuen Finanzdienstleistungen selbst zu finanzieren. Der operativ erwirtschaftete Cashflow wird daher weiterhin für die Investitionen der operativen Bereiche sowie für die Beibehaltung der attraktiven Dividendenpolitik verwendet.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 16. April 2020 die Ausschüttung einer Dividende von 2,08 EUR je Aktie vorschlagen. Damit setzt das Unternehmen auf der Grundlage seiner soliden Bilanzstruktur und der erwirtschafteten Cashflows seine attraktive Dividendenpolitik fort: Die Österreichische Post verfolgt weiterhin das Ziel, zumindest 75% des Nettoergebnisses an die Aktionäre auszuschütten.
Wien, am 21. Februar 2020
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL Generaldirektor Vorstandsvorsitzender
DI WALTER OBLIN Generaldirektor-Stellvertreter Vorstand Brief & Finanzen
DI PETER UMUNDUM Mitglied des Vorstands Vorstand Paket & Logistik
| Mio EUR | Anhang | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (8.2) | 1.958,5 | 2.021,6 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (8.3) | 96,2 | 131,5 |
| GESAMTE BETRIEBLICHE ERTRÄGE | 2.054,6 | 2.153,0 | |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | (8.4) | –441,2 | –473,3 |
| Personalaufwand | (8.5) | –1.008,7 | –976,7 |
| Abschreibungen | (8.6) | –94,5 | –118,1 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (8.7) | –295,7 | –383,7 |
| GESAMTE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN | –1.840,2 | –1.951,8 | |
| ERGEBNIS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT | 214,5 | 201,2 | |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (9.5) | –3,6 | –0,6 |
| Finanzerträge | 8,5 | 18,9 | |
| Finanzaufwendungen | –21,6 | –8,2 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | (8.8) | –13,1 | 10,7 |
| FINANZERGEBNIS | –16,7 | 10,1 | |
| ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN | 197,8 | 211,3 | |
| Ertragsteuern | (9.14) | –53,6 | –66,8 |
| PERIODENERGEBNIS | 144,2 | 144,5 | |
| ZUZURECHNEN AN: | |||
| Aktionäre des Mutterunternehmens | (9.10) | 143,7 | 146,4 |
| Nicht beherrschende Anteile | (9.10) | 0,6 | –1,9 |
| ERGEBNIS JE AKTIE (EUR) | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | (8.9) | 2,13 | 2,17 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | (8.9) | 2,13 | 2,17 |
für das Geschäftsjahr 2019
| Mio EUR | Anhang | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|
| PERIODENERGEBNIS | 144,2 | 144,5 | |
| POSTEN, DIE NACHTRÄGLICH IN DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UMGEGLIEDERT WERDEN KÖNNEN: |
|||
| Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe | (9.10) | –0,1 | –0,3 |
| Zeitwertänderungen FVOCI – Fremdkapitalinstrumente | (10.1) | –0,1 | 0,0 |
| SUMME DER POSTEN, DIE UMGEGLIEDERT WERDEN KÖNNEN | –0,2 | –0,3 | |
| POSTEN, DIE NICHT NACHTRÄGLICH IN DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UMGEGLIEDERT WERDEN: |
|||
| Zeitwertänderungen FVOCI – Eigenkapitalinstrumente | (10.1) | –18,9 | –2,5 |
| Steuereffekt auf Zeitwertänderungen | (9.14) | 4,4 | 0,5 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen | (9.11) | 4,1 | –12,8 |
| Steuereffekt auf Neubewertung | (9.14) | –1,0 | 3,3 |
| SUMME DER POSTEN, DIE NICHT UMGEGLIEDERT WERDEN | –11,4 | –11,4 | |
| SONSTIGES ERGEBNIS | –11,5 | –11,7 | |
| GESAMTPERIODENERGEBNIS | 132,7 | 132,8 | |
| ZUZURECHNEN AN: | |||
| Aktionäre des Mutterunternehmens | (9.10) | 132,1 | 134,7 |
| Nicht beherrschende Anteile | (9.10) | 0,6 | –1,9 |
zum 31. Dezember 2019
| Mio EUR | Anhang | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | (9.1) | 58,7 | 61,1 |
| Immaterielle Vermögenswerte | (9.2) | 24,5 | 35,1 |
| Sachanlagen | (9.3) | 652,8 | 1.056,5 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | (9.4) | 78,4 | 73,0 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | (9.5) | 9,2 | 11,4 |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | (9.6) | 62,4 | 68,1 |
| Vertragsvermögenswerte | (8.2) | 0,1 | 0,0 |
| Sonstige Forderungen | (9.8) | 14,5 | 16,9 |
| Latente Steueransprüche | (9.14) | 77,6 | 65,9 |
| 978,2 | 1.387,9 | ||
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Andere finanzielle Vermögenswerte | (9.6) | 45,4 | 230,6 |
| Vorräte | (9.7) | 17,3 | 14,3 |
| Vertragsvermögenswerte | (8.2) | 23,5 | 7,1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | (9.8) | 305,7 | 296,9 |
| Steuererstattungsansprüche | 1,0 | 2,5 | |
| Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen | 0,0 | 2,9 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (9.9) | 310,0 | 100,6 |
| 702,8 | 654,9 | ||
| ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE | 0,3 | 0,1 | |
| 1.681,2 | 2.042,9 | ||
| PASSIVA | |||
| EIGENKAPITAL | (9.10) | ||
| Grundkapital | 337,8 | 337,8 | |
| Kapitalrücklagen | 91,0 | 91,0 | |
| Gewinnrücklagen | 298,5 | 303,3 | |
| Andere Rücklagen | –30,1 | –41,8 | |
| EIGENKAPITAL DER AKTIONÄRE DES MUTTERUNTERNEHMENS | 697,1 | 690,3 | |
| NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE | 2,0 | 10,4 | |
| 699,1 | 700,7 | ||
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Rückstellungen | (9.11) | 386,3 | 359,3 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | (9.12) | 3,5 | 270,7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | (9.13) | 31,1 | 27,1 |
| Latente Steuerschulden | (9.14) | 0,8 | 0,8 |
| 421,7 | 657,8 | ||
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Rückstellungen | (9.11) | 164,8 | 258,1 |
| Steuerschulden | 6,8 | 0,2 | |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | (9.12) | 6,8 | 38,8 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | (9.13) | 333,0 | 357,3 |
| Vertragsverbindlichkeiten | (8.2) | 49,0 | 29,9 |
| 560,4 | 684,3 | ||
| 1.681,2 | 2.042,9 |
für das Geschäftsjahr 2019
| Mio EUR | Anhang | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|
| GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 197,8 | 211,3 | |
| Abschreibungen | (8.6) | 94,5 | 118,1 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (9.5) | 3,6 | 0,6 |
| Rückstellungen unbar | 42,4 | 3,0 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | (11.1) | 14,6 | 0,7 |
| CASHFLOW AUS DEM ERGEBNIS | 352,9 | 333,7 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 52,3 | 1,4 | |
| Vorräte | –4,2 | 3,0 | |
| Vertragsvermögenswerte | –16,5 | 16,4 | |
| Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen | 0,0 | –2,1 | |
| Rückstellungen | –49,7 | –18,8 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 7,3 | 71,8 | |
| Vertragsverbindlichkeiten | 18,0 | –19,7 | |
| Gezahlte Steuern | –64,2 | –60,4 | |
| CASHFLOW AUS GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 295,9 | 325,2 | |
| INVESTITIONSTÄTIGKEIT | |||
| Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | –10,6 | –13,0 | |
| Erwerb von Sachanlagen/als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | –139,4 | –153,1 | |
| Verkauf von Anlagen | 21,3 | 5,8 | |
| Erwerb von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten | (4.2) | –0,9 | –0,5 |
| Erwerb von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (9.5) | –2,6 | –7,2 |
| Verkauf von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (9.5) | 0,1 | 0,1 |
| Erwerb von sonstigen Finanzinstrumenten | –35,0 | 0,0 | |
| Erwerb von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen | –5,0 | –140,0 | |
| Verkauf von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen | 28,0 | 16,0 | |
| Gewährte Darlehen | (11.1) | –1,8 | –0,6 |
| Erhaltene Ausschüttungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (9.5) | 0,2 | 0,1 |
| Erhaltene Zinsen | 8,3 | 0,8 | |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | –137,5 | –291,5 | |
| 158,4 | 33,8 | ||
| FREE CASHFLOW | |||
| FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | |||
| Tilgung langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten (einschließlich kurzfristig gewordener Anteile)1 |
–1,3 | –32,3 | |
| Veränderung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten1 | (11.1) | 2,9 | –5,4 |
| Ausschüttungen | –138,8 | –141,0 | |
| Gezahlte Zinsen | –1,0 | –4,7 | |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | –138,1 | –183,4 | |
| VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELBESTANDS | 20,2 | –149,6 | |
| Finanzmittelbestand am 1. Jänner | 290,0 | 310,2 | |
| Änderung Umfang Finanzmittelbestand | (11.1) | 0,0 | –60,0 |
| FINANZMITTELBESTAND AM 31. DEZEMBER | (11.1) | 310,2 | 100,6 |
1 Ausweis angepasst – Ausweis zuvor als "Veränderung von anderen finanziellen Verbindlichkeiten"
| Andere Rücklagen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
IAS 19 Rücklage |
Marktbe wertungs rücklage/ FVOCI Rücklage |
Währungs umrech nungs rücklage |
Eigenkapital der Aktionäre des Mutter unternehmens |
Nicht beherr schende Anteile |
Eigenkapital |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2017 |
337,8 | 91,0 | 287,7 | –19,2 | 2,4 | –1,7 | 697,9 | 0,9 | 698,8 |
| Anpassung Erst anwendung IFRS 9 (netto nach Steuern) |
0,0 | 0,0 | 0,6 | 0,0 | –0,1 | 0,0 | 0,5 | 0,0 | 0,5 |
| Anpassung Erst anwendung IFRS 15 (netto nach Steuern) |
0,0 | 0,0 | 5,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,1 | 0,0 | 5,1 |
| ANGEPASSTER STAND AM 1. JÄNNER 2018 |
337,8 | 91,0 | 293,3 | –19,2 | 2,3 | –1,7 | 703,5 | 0,9 | 704,4 |
| Periodenergebnis | 0,0 | 0,0 | 143,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 143,7 | 0,6 | 144,2 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,1 | –14,5 | –0,1 | –11,5 | 0,0 | –11,5 |
| GESAMTPERIODEN ERGEBNIS |
0,0 | 0,0 | 143,7 | 3,1 | –14,5 | –0,1 | 132,1 | 0,6 | 132,7 |
| Ausschüttung | 0,0 | 0,0 | –138,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –138,5 | –0,3 | –138,8 |
| Einzahlungen von nicht beherrschenden Anteilen |
0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,1 |
| TRANSAKTIONEN MIT EIGENTÜMERN |
0,0 | 0,0 | –138,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –138,5 | –0,2 | –138,7 |
| Sukzessiver Erwerb eines Tochter unternehmens |
0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,8 |
| ANDERE VERÄNDERUNGEN |
0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,8 |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2018 |
337,8 | 91,0 | 298,5 | –16,1 | –12,2 | –1,8 | 697,1 | 2,0 | 699,1 |
im Geschäftsjahr 2019
| Andere Rücklagen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
IAS 19 Rücklage |
FVOCI Rücklage |
Währungs umrech nungs rücklage |
Eigenkapital der Aktionäre des Mutter unternehmens |
Nicht beherr schende Anteile |
Eigenkapital |
| STAND AM 1. JÄNNER 2019 |
337,8 | 91,0 | 298,5 | –16,1 | –12,2 | –1,8 | 697,1 | 2,0 | 699,1 |
| Periodenergebnis | 0,0 | 0,0 | 146,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 146,4 | –1,9 | 144,5 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –9,4 | –2,0 | –0,3 | –11,7 | 0,0 | –11,7 |
| GESAMTPERIODEN ERGEBNIS |
0,0 | 0,0 | 146,4 | –9,4 | –2,0 | –0,3 | 134,7 | –1,9 | 132,8 |
| Ausschüttung | 0,0 | 0,0 | –140,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –140,5 | –0,5 | –141,0 |
| TRANSAKTIONEN MIT EIGENTÜMERN |
0,0 | 0,0 | –140,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –140,5 | –0,5 | –141,0 |
| Sukzessiver Erwerb eines Tochter unternehmens |
0,0 | 0,0 | –1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –1,1 | 0,3 | –0,8 |
| Erwerb eines Tochter unternehmens |
0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 10,5 | 10,5 |
| ANDERE VERÄNDERUNGEN |
0,0 | 0,0 | –1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –1,1 | 10,9 | 9,8 |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2019 |
337,8 | 91,0 | 303,3 | –25,6 | –14,2 | –2,1 | 690,3 | 10,4 | 700,7 |
Die Österreichische Post AG und ihre Tochterunternehmen sind Logistik- und Dienstleistungsunternehmen im Brief- und Paketbereich. Zu den Geschäftsbereichen des Österreichischen Post-Konzerns zählen die Erbringung von Leistungen des Brief- und Paketdiensts, Speziallogistik wie Expresszustellung und Wertlogistik sowie der Vertrieb von Telekomprodukten und die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Filialnetz. Zudem umfasst das Dienstleistungsangebot unter anderem Fulfillment-Dienstleistungen, diverse Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen, Daten- und Outputmanagement sowie Dokumentenerfassung, -digitalisierung und -veredelung.
Der Sitz der Österreichischen Post AG befindet sich in Wien, Österreich. Die Anschrift lautet Österreichische Post AG, Rochusplatz 1, 1030 Wien. Die Gesellschaft ist in das Firmenbuch beim Handelsgericht Wien zu FN 180219d eingetragen.
Die Erstellung des Konzernabschlusses der Österreichischen Post AG für das Geschäftsjahr 2019 erfolgte in Übereinstimmung mit den zum 31. Dezember 2019 vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Der Konzernabschluss der Österreichischen Post AG besteht aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-Cashflow-Statement, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und dem Konzernanhang. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in Millionen Euro (Mio EUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch die Verwendung automatisierter Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden folgende neue und geänderte Standards erstmals verpflichtend zur Anwendung gebracht:
| Verpflichtend angewandte neue Standards/Interpretationen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | |||
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 |
| Verpflichtend angewandte geänderte Standards | Inkrafttreten EU1 | |
|---|---|---|
| Diverse | Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2015–2017 | 01.01.2019 |
| IAS 19 | Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen | 01.01.2019 |
| IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 01.01.2019 |
| IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 01.01.2019 |
1 Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
In der aktuellen Berichtsperiode kam es zur erstmaligen Anwendung des neuen Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse und damit zu wesentlichen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden im Österreichischen Post-Konzern. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung dieses neuen Standards werden im Folgenden unter Punkt 3.2 Wesentliche Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse beschrieben. Aus dem in der Berichtsperiode neu anzuwendenden IFRIC 23 sowie aus den Änderungen von anderen Standards resultieren keine wesentlichen Auswirkungen auf Rechnungslegungsgrundsätze des Österreichischen Post-Konzerns.
Folgende Standards und Interpretationen sind durch die Europäische Union anerkannt worden bzw. befinden sich im Anerkennungsprozess. Eine verpflichtende Anwendung ist jedoch erst für die Zukunft vorgesehen.
| Noch nicht angewandte neue Standards | Endorsement EU | Inkrafttreten EU 1 |
|
|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | offen | geplant 01.01.2021 |
| Noch nicht angewandte geänderte Standards | Endorsement EU | Inkrafttreten EU 1 |
|
| Diverse | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS | 29.11.2019 | 01.01.2020 |
| IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs | geplant Q1 2020 | geplant 01.01.2020 |
| IAS 1/IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 29.11.2019 | 01.01.2020 |
| IFRS 9/IAS 39/IFRS 7 | Interest Rate Benchmark Reform | 15.01.2020 | 01.01.2020 |
1 Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
Die noch nicht angewandten, neuen und geänderten Standards haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG.
IFRS 16 Leasingverhältnisse wurde im Jänner 2016 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Der neue Standard ersetzt die bisherigen Vorschriften des IAS 17 und die zugehörigen Interpretationen, wobei insbesondere die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen beim Leasingnehmer neu geregelt wird.
Nach dem neuen Standard ist für die bilanzielle Erfassung eines Leasingverhältnisses im Wesentlichen entscheidend, ob es sich bei dem geleasten Objekt um einen identifizierbaren Vermögenswert handelt, der Leasingnehmer die Nutzung bestimmen kann und ihm die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Vermögenswert zustehen. Eine Unterscheidung in Finanzierungsund Operating-Leasingverhältnis besteht nicht mehr. Der Leasingnehmer erfasst nunmehr für jedes Leasingverhältnis eine Verbindlichkeit für die zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen. Gleichzeitig wird ein Nutzungsrecht in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen aktiviert und in weiterer Folge linear abgeschrieben.
Der Österreichische Post-Konzern hat IFRS 16 erstmalig zum 1. Jänner 2019 angewendet.
Die wesentlichen Anwendungsfälle im Österreichischen Post-Konzern als Leasingnehmer sind Immobilienleasingverträge für Logistikstandorte, Filialen und Verwaltungsgebäude sowie Leasingverträge für Fahrzeuge.
Die Erstanwendung erfolgt modifiziert retrospektiv. Damit erfolgt keine Anpassung der Vergleichsinformationen.
Der Österreichische Post-Konzern macht von dem Wahlrecht Gebrauch, auf eine erneute Beurteilung zu verzichten, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 enthält oder nicht, sofern dieses zum Erstanwendungszeitpunkt bereits bestand. Dementsprechend wird die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IAS 17 und IFRIC 4 weiterhin für diejenigen bestehenden Leasingverhältnisse gelten, die vor dem 1. Jänner 2019 bestanden haben.
Für die Erstanwendung wird für zuvor als Operating-Leasing eingestufte Leasingverhältnisse der Ansatz gewählt, die Nutzungsrechte im Umstellungszeitpunkt in Höhe der Leasingverbindlichkeit zu erfassen, angepasst um den Betrag von vorausgezahlten oder abgegrenzten Leasingzahlungen. Damit kommt es zu keiner Auswirkung auf das Konzern-Eigenkapital.
Die folgende Tabelle zeigt die Anpassungen auf Ebene der einzelnen Bilanzposten:
| AKTIVA LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Geschäfts- oder Firmenwerte 58,7 58,7 Immaterielle Vermögenswerte 24,5 24,5 Sachanlagen 652,8 270,3 923,1 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 78,4 78,4 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 9,2 9,2 Andere finanzielle Vermögenswerte 62,4 62,4 Vertragsvermögenswerte 0,1 0,1 Sonstige Forderungen 14,5 –1,2 13,3 Latente Steueransprüche 77,6 77,6 978,2 269,1 1.247,2 KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Andere finanzielle Vermögenswerte 45,4 45,4 Vorräte 17,3 17,3 Vertragsvermögenswerte 23,5 23,5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 305,7 –0,1 305,6 Steuererstattungsansprüche 1,0 1,0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 310,0 310,0 702,8 –0,1 702,7 0,3 0,3 ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE 1.681,2 268,9 1.950,2 PASSIVA EIGENKAPITAL Grundkapital 337,8 337,8 Kapitalrücklagen 91,0 91,0 Gewinnrücklagen 298,5 298,5 Andere Rücklagen –30,1 –30,1 697,1 697,1 EIGENKAPITAL DER AKTIONÄRE DES MUTTERUNTERNEHMENS 2,0 2,0 NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE 699,1 699,1 LANGFRISTIGE SCHULDEN Rückstellungen 386,3 386,3 Andere finanzielle Verbindlichkeiten 3,5 243,2 246,7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 31,1 31,1 Latente Steuerschulden 0,8 0,8 421,7 243,2 664,9 KURZFRISTIGE SCHULDEN Rückstellungen 164,8 164,8 Steuerschulden 6,8 6,8 Andere finanzielle Verbindlichkeiten 6,8 25,8 32,6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 333,0 333,0 Vertragsverbindlichkeiten 49,0 49,0 560,4 25,8 586,2 1.681,2 268,9 1.950,2 |
Mio EUR | 31.12.2018 | Anpassungen IFRS 16 |
01.01.2019 |
|---|---|---|---|---|
Für zuvor als Finanzierungsleasing eingestufte Leasingverhältnisse werden der Buchwert des geleasten Vermögens nach IAS 17 als auch der Buchwert der Leasingverbindlichkeit nach IAS 17 als erstmaliger Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 angesetzt. Somit ergeben sich daraus keine Anpassungen in der Konzernbilanz.
Im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 wird von folgenden praktischen Erleichterungen Gebrauch gemacht:
Leasingverbindlichkeiten Die Bewertung der zuvor als Operating-Leasing eingestuften Leasingverhältnisse erfolgt mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. Jänner 2019. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Österreichischen Post-Konzerns beträgt 1,6%.
Ausgehend von den künftigen Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 ergibt sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Jänner 2019:
| Mio EUR | 2019 |
|---|---|
| Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen | 54,3 |
| Zum 31. Dezember 2018 bestehende Leasingverpflichtungen, die über unkündbare Perioden hinausgehen | 245,0 |
| Kurzfristige Leasingverhältnisse als auch Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert | –0,6 |
| Sonstige | –7,6 |
| BRUTTOLEASINGVERBINDLICHKEITEN ZUM 1. JÄNNER 2019 | 291,2 |
| Abzinsung | –22,3 |
| LEASINGVERBINDLICHKEITEN ZUM 1. JÄNNER 2019 | 268,9 |
| Zum 31. Dezember 2018 bilanzierte Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen | 3,7 |
| AM 1. JÄNNER 2019 BILANZIERTE LEASINGVERBINDLICHKEITEN | 272,7 |
| Restlaufzeit < 1 Jahr | 26,2 |
| Restlaufzeit > 1 Jahr | 246,5 |
Leasingverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz als Teil der Anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Nutzungsrechte In der Bilanz werden Nutzungsrechte in jene Bilanzposten aufgenommen, in denen auch die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Vermögenswerte dargestellt würden. Im Zeitpunkt der Erstanwendung bestanden keine belastenden Leasingverhältnisse, sodass eine Wertberichtigung der Nutzungsrechte nicht erforderlich war.
Aus den bestehenden Leasingverhältnissen, in denen die Österreichische Post als Leasinggeber auftritt, als auch aus Subleasingverhältnissen, in denen die Österreichische Post als Leasingnehmer und Leasinggeber fungiert, ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.
In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen, die unter der Beherrschung der Österreichischen Post AG stehen (Tochterunternehmen), im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Einbeziehung beginnt mit dem Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung und endet mit deren Wegfall. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt im Erwerbsfall unter Verwendung der Erwerbsmethode nach IFRS 3. Nach der Erwerbsmethode entsprechen die Anschaffungskosten des Erwerbs dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung (z.B. Zahlungsmittel, sonstige Vermögenswerte, bedingte Gegenleistungen, Eigenkapitalinstrumente), die den Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden gegenübergestellt werden. Positive Unterschiedsbeträge aus der Gegenüberstellung werden als Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst, negative Unterschiedsbeträge werden sofort ergebniswirksam erfasst. Anschaffungsnebenkosten werden nicht angesetzt, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 sowie Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird (assoziierte Unternehmen), werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Equity-Methode werden die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen der Unternehmen erhöht bzw. vermindert. Negative Eigenkapitalveränderungen werden über die fortgeschriebenen Anschaffungskosten hinaus gegen langfristige sonstige Anteile (z.B. Darlehen) erfasst, sofern diese nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder in Gemeinschaftsunternehmen sind.
Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital sowie Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Tochterunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
In den Konzernabschluss sind neben der Österreichischen Post AG 27 inländische (31.12.2018: 24) und 14 ausländische (31.12.2018: elf) Tochterunternehmen einbezogen. Weiters werden drei inländische (31.12.2018: vier) und ein ausländisches (31.12.2018: zwei) Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert.
| Anteil am Kapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| Name der Gesellschaft | von | auf | Transaktionszeitpunkt | Erläuterung |
| BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN | ||||
| D2D – direct to document GmbH, Wien | 30,00% | 70,00% | 30.01.2019 | Akquisition |
| adverserve Holding GmbH, Wien | 49,00% | 82,00% | 01.08.2019 | Sukzessiver Erwerb |
| PAKET & LOGISTIK | ||||
| IN TIME SPEDICE, spol. s r.o., Prag | 31,50% | 0,00% | 26.04.2019 | Verkauf |
| DHL Paket (Austria) GmbH | n.a. | n.a. | 01.08.2019 | Erwerb Teilbetrieb |
| CORPORATE | ||||
| 05.02.2019/ | ||||
| ADELHEID GmbH, Berlin | 50,44% | 51,52% | 24.10.2019 | Kapitalerhöhung |
| bank99 AG, Wien | 0,00% | 80,00% | 07.11.2019 | Akquisition |
| VTV Verteilzentrum Thalgau Vermietungs GmbH, Wien | 0,00% | 100,00% | 07.08.2019 | Akquisition |
| VTV Verteilzentrum Thalgau Vermietungs GmbH, Wien (Österreichische Post AG, Wien)1 |
100,00% | 0,00% | 18.12.2019 | Verschmelzung |
1 Das erstgenannte Tochterunternehmen wurde auf das in Klammer angeführte Tochterunternehmen verschmolzen und ist somit nicht mehr im Konsolidierungskreis vorhanden.
D2D – direct to document GmbH Mit 30. Jänner 2019 hat die Österreichische Post weitere 40% der Anteile an der D2D – direct to document GmbH, Wien, erworben, womit sich der Anteil von 30% auf 70% erhöhte. Die D2D wird weiterhin als assoziiertes Unternehmen im Sinne des IAS 28 eingestuft und unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert, da die Österreichische Post aufgrund der bei der Gesellschaft unverändert bestehenden Corporate Governance keine Beherrschung, sondern weiterhin ausschließlich maßgeblichen Einfluss hat. Die Anschaffungskosten der zusätzlichen Anteile betrugen 1,8 Mio EUR.
adverserve Holding GmbH Mit 31. März 2019 ist die Österreichische Post im Hinblick auf den Erwerb weiterer 33% der Anteile an der adverserve Holding GmbH, Wien, eine Treuhandlösung eingegangen. Die auf diese Anteile entfallenden Gestaltungs-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte hatte bis zum 31. Juli 2019 ein weisungsfreier Treuhänder inne, wodurch keine Beherrschung der Gesellschaft im Sinne des IFRS 3 bestand und die Gesellschaft in diesem Zeitraum weiterhin unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert wurde. Mit 1. August 2019 endete die Weisungsfreiheit des Treuhänders und die Ausübung der zur Beherrschung notwendigen Rechte sind auf die Österreichische Post übergegangen. Die Gesellschaft sowie weitere vier Tochterunternehmen der adverserve Holding GmbH werden seit diesem Zeitpunkt im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Der Kaufpreis für den Erwerb der weiteren 33% der Anteile betrug 1,8 Mio EUR, wovon 1,2 Mio EUR im Jahr 2019 geleistet wurden und 0,6 Mio EUR auf eine bedingte Kaufpreisverbindlichkeit entfallen. Der gesamte Kaufpreis wird als Zugang von nach der Equity-Methode bilanzierten Anteilen dargestellt. Für die Erlangung der Beherrschung per 1. August 2019 war keine zusätzliche Gegenleistung vereinbart. Im Zuge des sukzessiven Erwerbs wurde der gesamte von der Österreichischen Post gehaltene Anteil von 82% in Höhe des beizulegenden Zeitwerts angesetzt.
Im Zuge der Kaufpreisallokation wurden Kundenbeziehungen in Höhe von 1,4 Mio EUR und ein Firmenwert in Höhe von 3,3 Mio EUR angesetzt. Die restlichen Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden der Gesellschaft waren insgesamt unwesentlich. Der Firmenwert resultiert aus den mit der Gesellschaft verbundenen Ertragserwartungen im Zusammenhang mit dem Brief & Werbepost-Geschäft der Österreichischen Post.
| Mio EUR | Beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| ERMITTLUNG DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS | |
| Nicht beherrschende Anteile auf Basis des Anteils am Saldo des identifizierbaren Nettovermögens | 0,3 |
| Beizulegender Zeitwert des zuvor gehaltenen Anteils | 4,7 |
| Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden | –1,8 |
| GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | 3,3 |
| AUFGLIEDERUNG DES ZAHLUNGSMITTELAB-/-ZUFLUSSES | |
| Erworbene Zahlungsmittel | 0,7 |
| TATSÄCHLICHER ZAHLUNGSMITTELZUFLUSS | 0,7 |
Über die gesamten Nicht beherrschenden Anteile an der Gesellschaft besteht eine vertragliche Kaufverpflichtung der Österreichischen Post, wofür eine Verbindlichkeit in Höhe von 1,1 Mio EUR gegen das Konzerneigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst wurde. Die Höhe der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit wie auch die Höhe der vertraglichen Kaufverpflichtung sind abhängig von den zukünftigen Ergebnissen der adverserve Holding GmbH sowie ihrer Tochterunternehmen. Die Bewertung dieser Verbindlichkeiten erfolgte auf Basis einer bestmöglichen Schätzung. Aus der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten sowie des zuvor gehaltenen Anteils ergaben sich im Geschäftsjahr keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung.
IN TIME SPEDICE, spol. s r.o. Mit 26. April 2019 wurden die Anteile an dem assoziierten Unternehmen IN TIME SPEDICE, spol. s r.o. verkauft. Aus dem Ende des maßgeblichen Einflusses und der Beendigung der Bilanzierung nach der Equity-Methode ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung.
Übernahme eines Teilbetriebs der DHL Paket (Austria) GmbH Mit 1. August 2019 hat die Österreichische Post die Beherrschung über Teile des Geschäftsbetriebs der DHL Paket (Austria) GmbH erlangt. Die Übernahme des Geschäftsbetriebs umfasste im Wesentlichen Sortiertechnik, Mitarbeiter und den Eintritt in die Bestandsverhältnisse von drei Verteilzentren sowie zehn Zustellbasen. Gleichzeitig mit der Übernahme des Geschäftsbetriebs wurde eine langfristige Partnerschaft mit der Deutsche Post DHL Group vereinbart, wonach die Zustellung von Paketen der Deutsche Post DHL Group in Österreich zukünftig durch die Österreichische Post erfolgen wird. Der Ansatz der übernommenen Bestandsverträge erfolgte gemäß IFRS 3.28A-B nach IFRS 16 mit dem Stichtag der Transaktion als Beginn für die Leasingverhältnisse.
Der Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden im Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung sowie der Gewinn aus dem Erwerb ermittelt sich wie folgend dargestellt:
| Mio EUR | Beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |
| Sachanlagen | 59,2 |
| davon Nutzungsrechte | 46,0 |
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | –46,0 |
| davon Leasingverbindlichkeiten | –46,0 |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |
| Rückstellungen | –0,1 |
| SALDO DER IDENTIFIZIERBAREN VERMÖGENSWERTE UND ÜBERNOMMENEN SCHULDEN | 13,1 |
| ERMITTLUNG DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS | |
| Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung | 12,3 |
| Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden | –13,1 |
| BADWILL | –0,8 |
| AUFGLIEDERUNG DES ZAHLUNGSMITTELAB-/-ZUFLUSSES | |
| Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung in bar | 12,3 |
| Erworbene Zahlungsmittel | 0,0 |
| TATSÄCHLICHER ZAHLUNGSMITTELABFLUSS | 12,3 |
Der Gewinn aus einem Erwerb ("Badwill") ergab sich aus einer pauschalen Kompensation für erwartete Kosten aus der Übernahme einer Gruppe von Mitarbeitern und wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Seit dem Erwerbszeitpunkt bis zum 31. Dezember 2019 erzielte der Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 34,7 Mio EUR und ein ausgeglichenes Ergebnis. Die Angabe der Vergleichsinformationen für das gesamte Jahr 2019 ist nicht möglich, da die notwendigen Informationen für den Zeitraum vor dem Erwerbszeitpunkt nicht vorliegen. Kosten in unwesentlicher Höhe im Zusammenhang mit der Übernahme des Geschäftsbetriebs wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
VTV Verteilzentrum Thalgau Vermietungs GmbH Am 7. August 2019 hat die Österreichische Post 100% der Anteile an VTV Verteilzentrum Thalgau Vermietungs GmbH übernommen. Die Gesellschaft wurde ab diesem Zeitpunkt als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die mit der Gesellschaft erworbenen Vermögenswerte bestanden im Wesentlichen aus einer Betriebsliegenschaft in Thalgau, Salzburg, die für die Errichtung eines neuen Verteilzentrums vorgesehen ist. Bei den erworbenen Vermögenswerten handelt es sich um keinen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse. Entsprechend wurde der Zugang des Grundstücks als Anschaffungsvorgang unter den Grundstücken und Bauten (6,8 Mio EUR) beziehungsweise Anlagen in Bau (0,2 Mio EUR) erfasst.
Die Gesellschaft wurde im Dezember 2019 auf die Österreichische Post AG verschmolzen.
bank99 AG Mit 7. November 2019 hat die Österreichische Post im Wege einer Kapitalerhöhung 80% der Anteile an der bank99 AG erworben (vormals Brüll Kallmus Bank AG) und damit die Beherrschung über die Gesellschaft erlangt. Die Gesellschaft wurde seit diesem Zeitpunkt im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Mit dem Erwerb der Bank wurde die rechtliche Basis für ein eigenständiges und flächendeckendes Finanzdienstleistungsangebot durch die Österreichische Post in Partnerschaft mit der GRAWE Bankengruppe geschaffen.
Parallel zu dem seit dem zweiten Quartal 2019 bei der Europäischen Zentralbank (EZB) laufenden Eigentümerkontrollverfahren wurden, unter Führung der GRAWE Bankengruppe, bereits die notwendigen Vorarbeiten zum Aufbau des Finanzdienstleistungsgeschäfts in der Bank begonnen. Bereits vor Erlangung der Beherrschung über die bank99 AG hat die Österreichische Post zur Finanzierung der Vorarbeiten Vorauszahlungen auf die anstehende Kapitalerhöhung geleistet. Diese Zahlungen waren nach IFRS 3 als separate Transaktion einzustufen und sind somit nicht Teil des Unternehmenszusammenschlusses. Die separate Transaktion umfasste sowohl Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen waren, als auch die Entwicklung von Software, die unter den Immateriellen Vermögenswerten erfasst wurde. Der Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung ermittelt sich wie folgt:
| Abzüglich der im Rahmen der separaten Transaktion geleisteten Zahlungen | –14,0 |
|---|---|
| davon Aufwand | –12,6 |
| Gesamtbetrag der geleisteten Kapitalerhöhung | 54,7 |
Der Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden im Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung, bereinigt um die separate Transaktion, ermittelt sich wie folgend dargestellt. Entsprechend der vereinbarten Aufteilung der Anteile nahmen der Österreichische Post-Konzern und die GRAWE Bankengruppe aliquot an der separaten Transaktion teil:
| Mio EUR | Gesamt | Österreichische Post |
GRAWE Bankengruppe |
|---|---|---|---|
| Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und | |||
| übernommenen Schulden vor Beginn der separaten Transaktion Gesamtbetrag der geleisteten Kapitalerhöhung |
13,7 54,7 |
54,7 | 13,7 |
| Abzüglich der im Rahmen der separaten Transaktion geleisteten Zahlungen |
–17,6 | –14,0 | –3,5 |
| davon Aufwand | –15,7 | –12,6 | –3,1 |
| davon Immaterielle Vermögenswerte | –1,8 | –1,5 | –0,4 |
| SALDO DER IDENTIFIZIERBAREN VERMÖGENSWERTE UND ÜBERNOMMENEN SCHULDEN |
50,8 | 40,6 | 10,2 |
| Mio EUR | Beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |
| Sachanlagen | 0,1 |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |
| Forderungen aus Finanzdienstleistungen | 0,8 |
| Sonstige Forderungen | 0,4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 51,7 |
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | |
| Rückstellungen | –0,1 |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |
| Rückstellungen | –0,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | –1,7 |
| SALDO DER IDENTIFIZIERBAREN VERMÖGENSWERTE UND ÜBERNOMMENEN SCHULDEN | 50,8 |
Aus dem Unternehmenszusammenschluss ergab sich kein Firmenwert:
| Mio EUR | Beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| ERMITTLUNG DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS | |
| Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung | 40,6 |
| davon Kaufpreiszahlung | 40,6 |
| Nicht beherrschende Anteile auf Basis des Anteils am Saldo des identifizierbaren Nettovermögens |
10,2 |
| Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden | –50,8 |
| GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | 0,0 |
| AUFGLIEDERUNG DES ZAHLUNGSMITTELAB-/-ZUFLUSSES | |
| Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung in bar | 40,6 |
| Erworbene Zahlungsmittel | 51,7 |
| TATSÄCHLICHER ZAHLUNGSMITTELZUFLUSS | 11,1 |
Seit dem Erwerbszeitpunkt bis zum 31. Dezember 2019 erzielte die bank99 AG keine wesentlichen Umsatzerlöse und lieferte einen Ergebnisbeitrag in Höhe von −11,0 Mio EUR. Die Ergebnisse der Gesellschaft im Jahr 2019 bis zum Erwerbszeitpunkt betrafen eine bis zum Stichtag der Übernahme vollständig aufgegebene Geschäftstätigkeit. Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung und dem Eigentümerkontrollverfahren in Höhe von 2,6 Mio EUR wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Berichtswährung des Österreichischen Post-Konzerns ist der Euro. Die in ausländischer Währung erstellten Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung bestimmt sich nach dem primären wirtschaftlichen Umfeld, in dem die Unternehmen hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Die funktionale Währung für Konzernunternehmen in Österreich und aus Ländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist der Euro. Für die übrigen Unternehmen ist die funktionale Währung die jeweilige lokale Währung.
Fremdwährungstransaktionen in der funktionalen Währung Die Konzernunternehmen erfassen in ihren Abschlüssen Geschäftsfälle in der funktionalen Währung mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt. Die Folgebewertung monetärer Posten erfolgt zum am Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam erfasst.
Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs Für die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen sowie von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, wird die modifizierte Stichtagskursmethode angewendet. Alle Bilanzposten mit Ausnahme des Eigenkapitals werden mit dem zum Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet, die Eigenkapitalposten mit dem historischen Anschaffungs- oder Entstehungskurs. Aufwendungen und Erträge werden mit den durchschnittlichen Devisenreferenzkursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst.
Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich im Verhältnis zum Euro wie folgt verändert:
| Devisenreferenzkurs am Bilanzstichtag | Jahresdurchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 2018 | 2019 | |
| Bosnische konvertible Mark | 1,9558 | 1,9558 | 1,9558 | 1,9558 | |
| Bulgarischer Lew | 1,9558 | 1,9558 | 1,9558 | 1,9558 | |
| Kroatische Kuna | 7,4125 | 7,4395 | 7,4182 | 7,4180 | |
| Serbischer Dinar | 118,1946 | 117,5928 | 118,2617 | 117,8650 | |
| Tschechische Krone | 25,7240 | n.a. | 25,6470 | n.a. | |
| Türkische Lira | 6,0588 | 6,6843 | 5,7077 | 6,3578 | |
| Ungarischer Forint | 320,9800 | 330,5300 | 318,8897 | 325,2967 |
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunter nehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (zusammen die Rechnungslegungsmethoden) zugrunde. In der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden hat der Vorstand Ermessensentscheidungen zu treffen. Die zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden enthält dazu Angaben über die Anwendung und Auswirkungen der getroffenen Ermessensentscheidungen.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter bzw. Dienstleistungen erhält. Nachfolgend werden Informationen über die Art, die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen für die wesentlichen Produktgruppen des Österreichischen Post-Konzerns dargestellt.
Der Österreichische Post-Konzern erbringt die Annahme, Sortierung und Zustellung von diversen Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien. Unter IFRS 15 sind derartige Leistungsverpflichtungen als über einen Zeitraum erfüllt anzusehen. Insgesamt zeichnen sich die bestehenden Verträge bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen in diesem Geschäftsbereich durch einen sehr hohen Grad an Uniformität und sehr kurze Durchlaufzeiten in der Leistungserbringung aus. Als Universaldienstleister ist die Österreichische Post grundsätzlich zur Annahme und Zustellung jeder Sendung verpflichtet. Zusatzleistungen (wie z.B. Einschreiben) werden in der Regel als im Vertragskontext nicht eigenständig abgrenzbare Leistung eingestuft und somit gebündelt mit der Postsendung als einzige Leistungsverpflichtung bilanziert. Bei Auslandssendungen erfolgt im Regelfall die Zustellung an den Empfänger im Ausland in Zusammenarbeit mit internationalen Postbetreibern.
Zur Messung des Leistungsfortschritts werden statistische Erfahrungswerte unter anderem aus regelmäßig durchgeführten Laufzeitmessungen herangezogen. Die Höhe der zu realisierenden Umsatzerlöse wird auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten Kosten der Zustellung von Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien (Cost-to-cost Method) bestimmt.
Die Annahme einer Sendung in einer Post-Aufgabestelle (d.h. zu Beginn der Leistungsverpflichtung) löst die Fakturierung und damit verbunden die Realisation von Umsatzerlösen
sowie den Ansatz einer Forderung aus. Nach IFRS 15 ist eine Forderung einzustellen, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung besteht. Mit Annahme der Sendung in einer Post-Aufgabestelle verpflichtet sich die Österreichische Post, innerhalb kurzer Zeit eine Leistung zu erbringen, und hat gleichzeitig einen Anspruch auf Inrechnungstellung und Erhalt einer Zahlung vom Kunden. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistungsverpflichtung wird eine Erlösabgrenzung vorgenommen und eine Vertragsverbindlichkeit erfasst.
Die Bezahlung des Transaktionspreises erfolgt entweder über Vorauszahlung der beauftragten Beförderungsleistung (Verkauf von Briefmarken bzw. Barfreimachung in der Filiale) bzw. bei Geschäftskunden im Nachhinein bei einem durchschnittlichen Zahlungsziel von einem bis zwei Monaten. Entsprechend enthalten Forderungen in der Österreichischen Post im Regelfall keine signifikante Finanzierungskomponente.
Für Vorauszahlungen, die im Zusammenhang mit Postwertzeichen und Erlösen aus Absender-Freistempelmaschinen erhalten werden, wird die noch ausstehende Leistung der Österreichischen Post als Abgrenzung in den Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Die Ermittlung der ausstehenden Leistung erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten (im Fall von Wertzeichen) bzw. durch Übermittlung historischer Daten im Zuge des Ladeprozesses (im Fall von Absender-Freistempelmaschinen).
Für den Verkauf von Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien an Geschäftskunden werden oftmals Volumenrabatte basierend auf den Umsätzen eines Geschäftsjahres vereinbart, die als variable Gegenleistungen im Sinne des IFRS 15 zu klassifizieren sind. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises – abzüglich der geschätzten Volumenrabatte – erfasst. Die Schätzung der erwarteten Volumina basiert auf Erfahrungswerten und wird zu jedem Stichtag aktualisiert. Notwendige Anpassungen erfolgen kumuliert in der Periode der Schätzungsänderung.
Leistungen im Bereich Mail Solutions umfassen die elektronische Zustellung von Sendungen, das Datenmanagement, Dokumenten-Scanning sowie Poststellenmanagement.
Diese Leistungsverpflichtungen werden überwiegend über einen Zeitraum erfüllt, wobei die Umsatzerlösrealisierung nach Zeitablauf erfolgt. Der Zeitraum der Leistungserstellung liegt grundsätzlich unter einem Monat. Die Bezahlung erfolgt im Regelfall im Nachhinein bei einem durchschnittlichen Zahlungsziel von einem bis zwei Monaten.
Die vom Filialnetz erbrachten Leistungen umfassen den Verkauf bzw. die Vermittlung diverser Handelswaren und Post- und Telekomprodukte sowie Leistungen im Rahmen der Kooperation mit der BAWAG P.S.K.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zeitpunktbezogen mit Übergabe der Ware an den Kunden erfasst. Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, sobald ein Kunde eine Handelsware erwirbt.
Des Weiteren erbringt die Österreichische Post Vermittlungsleistungen, insbesondere bei Telekomverträgen und -produkten für den Partner A1 Telekom Austria AG. Entsprechend werden diese Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Erbringung der Vermittlungsleistung (z.B. bei Unterzeichnung eines Telekomvertrags durch den A1-Kunden bzw. der Übergabe eines Mobiltelefons an den A1-Kunden) in Höhe der erhaltenen Provisionen (Nettomethode) erfasst. Im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser Produkte sind vertraglich Vorauszahlungen zu leisten, die als Finanzierungsforderung unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen werden.
Mit der BAWAG P.S.K. bestand auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine langjährige Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrieb von Finanzprodukten, Schaltertransaktionen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Filialstandorte). Mit Abschluss der Änderungsvereinbarung Ende 2017 und der Entflechtungsvereinbarung vom 21. Februar 2018 wurde die einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis Anfang 2020 vertraglich vereinbart. Die 2019 noch zu erbringenden Dienstleistungen umfassten den Vertrieb von
Finanzprodukten, die Durchführung von Schaltertransaktionen und die Zurverfügungstellung von Filialinfrastruktur, die nach IFRS 15 jeweils als eigenständige Leistungsverpflichtungen einzustufen sind. Die Aufteilung der gesamten Vergütung auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgte auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise. Die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und damit die Erfassung der Erlöse erfolgt für alle drei Dienstleistungen in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 zeitraumbezogen. Hintergrund dieser Einstufung sind die Art der Vergütung, die im Wesentlichen pauschale Zahlungen vorsieht, und der Charakter der Leistungserbringung, der in hohem Ausmaß im Vorhalten von Kapazitäten besteht. Die zusätzlichen Vergütungen werden jährlich abgerechnet und beglichen. Die Bestimmung der Aufteilung der Vergütung auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfordert Ermessensentscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Höhe der relativen Einzelveräußerungspreise und des erwarteten Umfangs der tatsächlich zu erbringenden Leistungen. Ebenso war bei der Festlegung der Erfassung der Erlöse Ermessen im Hinblick auf den Charakter der Leistungserbringung auszuüben.
Der Österreichische Post-Konzern erbringt die Abholung, Annahme, Sortierung und Zustellung von diversen Paket- und Express-Sendungen. Unter IFRS 15 sind derartige Leistungsverpflichtungen als über einen Zeitraum erfüllt anzusehen. Ein hoher Grad an Standardisierung, Sendungsverfolgung und sehr kurze Durchlaufzeiten charakterisieren die Leistungserbringung dieses Geschäftsbereichs. Zusatzleistungen (wie z.B. Cash on Delivery) werden in der Regel als im Vertragskontext nicht eigenständig abgrenzbare Leistung eingestuft und somit gebündelt mit der Paketsendung als einzige Leistungsverpflichtung bilanziert. Im Innenverhältnis bedient sich die Post diverser Subunternehmen und Frächter, die Teile des Zustellprozesses übernehmen. Bei Auslandssendungen erfolgt im Regelfall die Zustellung an den Empfänger im Ausland in Zusammenarbeit mit internationalen Postbetreibern bzw. Paketdienstleistern.
Zur Messung des Leistungsfortschritts werden die Daten aus der Sendungsverfolgung je Paket herangezogen. Die Höhe der zu realisierenden Umsatzerlöse wird auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten Kosten der Paketzustellung (Cost-to-cost Method) bestimmt.
Die Annahme einer Sendung in einer Post-Aufgabestelle (d.h. zu Beginn der Leistungsverpflichtung) löst die Fakturierung und damit verbunden die Realisation von Umsatzerlösen sowie den Ansatz einer Forderung aus. Nach IFRS 15 ist eine Forderung einzustellen, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung besteht. Mit Annahme der Sendung in einer Post-Aufgabestelle verpflichtet sich der Österreichische Post-Konzern, innerhalb kurzer Zeit eine Leistung zu erbringen, und hat gleichzeitig einen Anspruch auf Inrechnungstellung und Erhalt einer Zahlung vom Kunden. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistungsverpflichtung wird eine Erlösabgrenzung vorgenommen und eine Vertragsverbindlichkeit erfasst.
Für den Verkauf von Paketen an Geschäftskunden werden oftmals Volumenrabatte basierend auf den Umsätzen eines Geschäftsjahres vereinbart, die als variable Gegenleistungen im Sinne des IFRS 15 zu klassifizieren sind. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises – abzüglich der geschätzten Volumenrabatte – erfasst. Die Schätzung der erwarteten Volumina basiert auf Erfahrungswerten und wird zu jedem Stichtag aktualisiert. Die Anpassung erfolgt in der Periode der Schätzungsänderung.
Die Erlöse aus Verträgen mit Kunden des Immobilienprojekts Neutorgasse 7 werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG entwickelt und verkauft Wohnungseinheiten in Wien. Mit Abschluss eines Kaufvertrags für eine bestimmte Wohneinheit ist die Möglichkeit einer alternativen Nutzung nicht mehr gegeben. Somit ergibt sich eine vertragsbezogene Erlösrealisierung über den Zeitraum der Herstellung der Wohneinheiten.
Als Maßstab für die Bestimmung des Leistungsfortschritts wird der Fertigstellungsgrad auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten erwarteten Herstellungskosten (Cost-to-cost Method) herangezogen. Die so erfassten Vertragsvermögenswerte werden mit den bislang erhaltenen Zahlungen saldiert.
Maklergebühren, die im Zuge der Anbahnung und des Abschlusses eines Vertrags über den Verkauf von Wohnungen des Immobilienprojekts Neutorgasse 7 anfallen, werden aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Mit Schreiben vom 9. November 2017 hat die BAWAG P.S.K. die Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrieb von Finanzprodukten, Schaltertransaktionen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Filialstandorte) mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 gekündigt. In der Folge wurde zwischen den Parteien die einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis spätestens Ende 2020 vertraglich vereinbart, wobei für einzelne Leistungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung bestand. Ende 2019 wurde zwischen den Parteien eine endgültige Beendigung der Kooperation im Wesentlichen bis Ende April 2020 vereinbart. Zur bilanziellen Behandlung der Entflechtungsvereinbarungen verweisen wir auf Punkt 6.1 Erlöse aus Verträgen mit Kunden.
Angaben zu Steuergruppen Die Österreichische Post hat die in Österreich eingeräumte Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zwecks gemeinsamer Besteuerung in Anspruch genommen; es bestehen drei Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgern Österreichische Post AG, Post 001 Finanzierungs GmbH und adverserve Holding GmbH. Sämtliche Gruppenmitglieder haben den Sitz im Inland.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger mit den auf sie entfallenden Körperschaftssteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. Dabei erfolgt die Verrechnung positiver und negativer Steuerumlagen in Höhe von 25% des steuerlichen Ergebnisses (Stand-alone-Methode).
Die Systematik der Gruppenbesteuerung führt zu einer gemeinsamen Veranlagung der tatsächlichen Ertragsteuern und zu einer Saldierung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden innerhalb der Unternehmensgruppen gemäß IAS 12.74. Der Steuervorteil aus der Firmenwertabschreibung (§ 9 Abs 7 KStG) wird als temporäre Differenz beim Firmenwert behandelt (IAS 12.32a).
Angaben zu Ertragsteuern Die Ertragsteuern beinhalten laufende und latente Steuern. Diese werden stets in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, ausgenommen in dem Umfang, in dem die Steuern aus Sachverhalten herrühren, die im sonstigen Ergebnis (OCI) oder im Eigenkapital angesetzt wurden bzw. aus einem Unternehmenszusammenschluss stammen.
Die Österreichische Post ist der Auffassung, dass mögliche Zinsaufwendungen und Strafzahlungen i.Z.m. Ertragsteuerzahlungen nicht die Definition von Ertragsteuern nach IAS 12 erfüllen. Etwaige Beträge werden somit allgemein nach den Bestimmungen des IAS 37 bilanziert.
Ermittlung der laufenden Steuern Laufende Steuern beinhalten die erwarteten Steuerzahlungen oder -gutschriften des laufenden Jahres sowie die im laufenden Jahr erfolgten Anpassungen der erwarteten Steuernachzahlungen oder -gutschriften der Vorjahre. Der ausgewiesene Betrag stellt die bestmögliche Schätzung dar und beinhaltet auch Quellensteuern aus Ausschüttungen.
Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten können unter gewissen Umständen saldiert ausgewiesen werden. Dies ist im Österreichischen Post-Konzern dann der Fall, wenn sich die Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und das Unternehmen ein einklagbares Recht zur gegenseitigen Aufrechnung von Steuerforderungen und -verbindlichkeiten hat.
Ermittlung der latenten Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode für alle temporären Differenzen zwischen dem Buchwert laut IFRS-Konzernabschluss und den korrespondierenden steuerlichen Werten. Vom Ansatz von latenten Steuern wird jedoch in folgenden Fällen Abstand genommen:
Der Ansatz von aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen aus Bilanzposten sowie aus Verlustvorträgen erfolgt in dem Umfang, in dem a) ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind oder es b) bei einer Gewinnhistorie wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zeit steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht und der Steueraufwand somit künftig realisierbar ist. Erzielt ein Unternehmen in jüngster Vergangenheit (in einem der vergangenen zwei Jahre) steuerpflichtige Verluste, so wird im letzteren Fall von der Aktivierung von latenten Steuern Abstand genommen.
Dabei werden zu jedem Bilanzstichtag die nicht angesetzten latenten Steuern neu bewertet und gegebenenfalls angesetzt, sofern die Auffassung vertretbar ist, dass der Steuervorteil realisiert werden kann.
Aktive und passive latente Steuern können unter gewissen Umständen saldiert ausgewiesen werden. Die obigen Angaben unter "Ermittlung der laufenden Steuern" gelten analog bei den latenten Steuern.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt bereits beschlossen sind, in dem die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden. Für österreichische Tochterunternehmen wurde zur Ermittlung der Steuerabgrenzungen ein Körperschaftsteuersatz von 25% angewendet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die für ausländische Gesellschaften bei der Berechnung der latenten Ertragsteuern angewendeten Steuersätze:
| Land | Steuersatz |
|---|---|
| Bosnien und Herzegowina | 10% |
| Bulgarien | 10% |
| Deutschland | 32% |
| Kroatien | 18% |
| Montenegro | 9% |
| Serbien | 15% |
| Slowakei | 21% |
| Ungarn | 9% |
Die Darstellung der Vermögenswerte und Schulden aus dem im Aufbau befindlichen Finanzdienstleistungsgeschäft der bank99 AG innerhalb der Konzernbilanz erfolgt im Sinne der Transparenz und Abgrenzung von Finanzdienstleistungs- und Industriegeschäft nach dem sogenannten "Mixed-Approach". Alle Vermögenswerte und Schulden die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen stehen (z.B. Interbanksalden), werden in den neuen Posten Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen bzw. Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen ausgewiesen. Vermögenswerte und Schulden, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Finanzdienstleistungsgeschäft stehen (z.B. Sonstige Rückstellungen), werden in den bereits bestehenden Bilanzposten ausgewiesen.
Dass Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der auf die Aktionäre der Österreichischen Post AG entfallende Anteil am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Während einer Periode neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die durchschnittliche Aktienanzahl sowie der auf die Aktionäre der Österreichischen Post AG entfallende Anteil am Periodenergebnis um verwässernde Effekte bereinigt.
Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kann sich derzeit potenziell aufgrund des aktienbasierten Vergütungsprogramms der Österreichischen Post AG ergeben. Nachdem die teilnehmenden Vorstände für die Auszahlung in bar optiert haben und auch für die teilnehmenden Führungskräfte der Ausgleich in bar festgelegt wurde, ergeben sich aus den derzeit laufenden Programmen keine Verwässerungseffekte.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden in dessen funktionaler Währung geführt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Wertminderungen werden nach den unter Punkt 6.12 Wertminderungen IAS 36 beschriebenen Grundsätzen vorgenommen. Wertaufholungen sind unzulässig. Geschäfts- oder Firmenwerte sind jeweils zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet. ZGE werden durch die Zusammenfassung von Vermögenswerten auf der niedrigsten Ebene gebildet, auf der unabhängig von anderen Vermögenswerten Cashflows erzielt werden. Die niedrigste Ebene entspricht im Österreichischen Post-Konzern im Regelfall einzelnen operativen Gesellschaften bzw. Gruppen von operativen Gesellschaften. In der Österreichischen Post AG selbst erfolgt die Zuordnung auf der Ebene von Geschäftsfeldern.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder Vertragsdauer von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Bei Markenrechten wird grundsätzlich von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen, da ein Ende der wirtschaftlichen Nutzung nicht abzusehen ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einem Wertminderungstest unterzogen.
Der Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten erfolgt, sofern die allgemeinen Ansatzkriterien sowie die besonderen Anwendungsleitlinien des IAS 38 erfüllt sind. Dazu wird der Erstellungsprozess in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase unterteilt. Der erstmalige Ansatz erfolgt in Höhe der direkt zurechenbaren Herstellungskosten ab dem Zeitpunkt, zu dem der selbst geschaffene immaterielle Vermögenswert die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllt. Im Österreichischen Post-Konzern betrifft dies in erster Linie selbstgeschaffene Software.
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden immaterielle Vermögenswerte gemäß den in Punkt 6.12 Wertminderung IAS 36 angeführten Grundsätzen auf Werthaltigkeit geprüft.
Seit dem 1. Jänner 2019 ist für die bilanzielle Erfassung eines Leasingverhältnisses im Wesentlichen entscheidend, ob es sich bei dem geleasten Objekt um einen identifizierbaren Vermögenswert handelt, der Leasingnehmer die Nutzung bestimmen kann und ihm die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Vermögenswert zustehen. Für Leasingverhältnisse werden Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen aktiviert und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten passiviert.
Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
Die Abzinsung der Leasingzahlungen erfolgt mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Wenn das Eigentum zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer übergeht oder berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer wahrscheinlich eine Kaufoption wahrnehmen wird, dann wird die Abschreibung bis zum Ende der Nutzungsdauer vorgenommen.
Insbesondere Leasingverträge über Immobilien enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese Konditionen bieten der Österreichischen Post größtmögliche Flexibilität. Bei der Festlegung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen führen. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden die Immobilienleasingverträge konzernintern festgelegten Laufzeitkategorien zugeordnet.
Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Vorschriften des IFRS 16 werden nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuerbeträge, die sich aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ergeben, sind nicht Bestandteil der Leasingzahlungen und werden im Aufwand erfasst.
Auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten werden latente Steuern gebildet.
Die Österreichische Post ist in einer Vielzahl von Bestandsverhältnissen betreffend Immobilien Leasinggeber. Die Erfassung der Erträge aus Mieten und Pachten erfolgt zeitraumbezogen. Bei den Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um Operating-Leasingverträge.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungssätze richten sich nach der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender konzerneinheitlicher Nutzungsdauern berechnet:
| Nutzungsdauer | Jahre |
|---|---|
| Gebäude | 10–50 |
| Gebäude – Nutzungsrechte | 5–15 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5–10 |
| Technische Anlagen und Maschinen – Nutzungsrechte | 2–4 |
| Fuhrpark | 2–8 |
| IT- und technische Ausstattung | 3–6 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5–20 |
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden Sachanlagen gemäß den unter Punkt 6.12 Wertminderungen IAS 36 angeführten Grundsätzen auf Werthaltigkeit geprüft. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine erfasste Wertminderung nicht mehr vorliegt, wird der erzielbare Betrag erneut geschätzt und gegebenenfalls eine Zuschreibung, unter Beachtung der fortgeschriebenen Anschaffungskosten ohne Wertminderung, vorgenommen.
Investitionszuschüsse werden nach der Bruttomethode erfolgsneutral in einem Passivposten erfasst, der unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Investitionszuschüsse werden planmäßig über die Nutzungsdauer der betroffenen Anlagen als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten erfolgt im Österreichischen Post-Konzern nach den Grundsätzen des IFRS 13. Nach diesem Standard wird der beizulegende Zeitwert als der Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen den Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. In diesem Zusammenhang werden unter anderem die folgenden Punkte festgelegt: die Vermögenswerte bzw. Schulden, die Gegenstand der Bewertung sind; die Bewertungsprämisse für nichtfinanzielle Vermögenswerte (Annahme der höchsten und besten Verwendung); der für den Vermögenswert oder die Schuld vorrangige (oder vorteilhafteste) Markt; die sachgerechte Bewertungstechnik (abhängig von den zur Verfügung stehenden Daten); die Stufe in der Bemessungshierarchie, der diese Daten (Inputfaktoren) zugewiesen wurden. Abhängig vom Vermögenswert und von den zur Verfügung stehenden Inputdaten kommen im Österreichischen Post-Konzern sowohl marktbasierte als auch kostenbasierte und einkommensbasierte Ansätze zur Anwendung. Dabei wird der Verwendung beobachtbarer Inputfaktoren höchste Priorität eingeräumt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen jene Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck von Wertsteigerungen gehalten werden und gesondert veräußert werden könnten. Bei einem betrieblich genutzten Anteil erfolgt die Aufteilung auf Basis der jeweils genutzten Fläche. Der Ansatz und die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgen nach der Anschaffungskostenmethode. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren vorgenommen.
Immobilien, die mit dem Ziel des späteren Verkaufs entwickelt werden, werden ab Beginn der Entwicklung (Zeitpunkt der Baubewilligung) in das Vorratsvermögen umgegliedert.
Die im Anhang angegebenen beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition ge haltenen Immobilien wurden von Experten der Österreichischen Post AG sowie von externen Sachverständigen nach den Vorgaben des IFRS 13 ermittelt. Die Bewertung erfolgt vorrangig auf Basis von einkommensbasierten Ansätzen (insbesondere Barwerttechniken). Im Regelfall wird das Ertragswertverfahren und bei komplexeren Objekten das Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Dabei handelt es sich um Stufe-3-Bewertungen im Sinne von IFRS 13 (Fair-Value-Hierarchie). Die verwendeten Inputfaktoren umfassen insbesondere objektbezogene Daten, wie vermietbare Fläche, Leerstand, Mieterträge und Kapitalisierungszinssätze. Die verwendeten Jahresmieterträge im Verhältnis zum Marktwert (Bruttoanfangsrendite) belaufen sich auf 4% bis 14% und die verwendeten Kapitalisierungszinssätze auf 3,5% bis 6,5%.
Für unbebaute und in Entwicklung befindliche Grundstücke werden auch marktbasierte Ansätze (insbesondere Vergleichswertverfahren) herangezogen. Dabei handelt es sich um Stufe-2-Bewertungen im Sinne von IFRS 13. Die verwendeten Inputfaktoren umfassen insbesondere Preisinformationen aus Vergleichstransaktionen in aktiven Märkten.
Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien vorliegen. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird zusätzlich und unabhängig davon, ob derartige Hinweise vorliegen, einmal jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt.
Bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie einzelnen Vermögenswerten, für die der erzielbare Betrag nicht gesondert ermittelt werden kann, erfolgt der Wertminderungstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE). Geschäfts- oder Firmenwerte, die ursprünglich unter Verwendung der sogenannten Partial-Goodwill-Methode ermittelt wurden, werden für Zwecke des Wertminderungstests unter Anwendung der aktuellen Beteiligungsquote auf 100% hochgerechnet.
Im Rahmen der Werthaltigkeitstests wird der erzielbare Betrag des einzelnen Vermögenswerts oder der ZGE ermittelt und mit dem jeweiligen Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Werden die erzielbaren Beträge unter Verwendung kapitalwertorientierter Verfahren ermittelt, werden als Abzinsungssatz die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model (CAPM) verwendet. Zur Abbildung von Länder-, Währungs- und Preisrisiken werden entsprechende Zuschläge im Abzinsungssatz berücksichtigt. Sofern die Mittelzuflüsse in Fremdwährung erfolgen, wird der erzielbare Betrag in Fremdwährung ermittelt und anschließend mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, erfolgt eine Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung erfolgt, ausgenommen bei Geschäfts- oder Firmenwerten, eine Wertaufholung. Der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert darf dabei die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten. Die Wertminderungen und Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Die Bilanzierung von Beteiligungsunternehmen erfolgt nach der Equity-Methode, wenn aufgrund vertraglicher Rechte oder der faktischen Gegebenheiten maßgeblicher Einfluss auf die Unternehmen besteht. Die Beurteilung des Vorliegens von maßgeblichem Einfluss erfolgt anhand der Kriterien des IAS 28.5 ff.
In Fällen, in denen das Vorliegen von maßgeblichem Einfluss nicht eindeutig zu bestimmen ist, hat der Vorstand Ermessensentscheidungen zu treffen. Hierbei wird, wie im Falle der Aras Kargo a.s., Türkei, nicht vordringlich auf formale Kriterien abgestellt, sondern darauf, ob tatsächlich die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken.
Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung für Nettoinvestitionen in assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des IFRS 9 vorliegen. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Liegt der Buchwert der Nettoinvestition über dem erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung erfasst. Steigt der erzielbare Betrag infolge wieder an, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal in Höhe der ursprünglichen Wertminderung. Der auf den Buchwert der Anteile entfallende Teil der Wertminderung wird im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen ausgewiesen. Der Ausweis von Wertminderungen von Buchwerten anderer Elemente der Nettoinvestition ist abhängig von der Art dieser Elemente.
Im Österreichischen Post-Konzern werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in folgende Klassen gemäß IFRS 7 eingeteilt: Wertpapiere, Andere Anteile (Eigenkapitalinstrumente), Derivative Finanzinstrumente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen, Forderungen gegenüber Kreditinstituten, Geldmarktveranlagungen, Andere finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Andere
Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.
Im Österreichischen Post-Konzern werden finanzielle Vermögenswerte in folgende Bewertungskategorien eingestuft:
Die Einstufung im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung ist abhängig vom Geschäftsmodell zur Steuerung des finanziellen Vermögenswerts sowie von den Eigenschaften des vertraglichen Zahlungsstroms.
Das bestehende Wertpapierportfolio der Österreichischen Post wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Auf dieser Grundlage kommt es – abhängig von der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums gemäß IFRS 9 – zu einer Klassifizierung als FVOCI (Zahlungsstromkriterium erfüllt) oder FVTPL (Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt). Das Zahlungsstromkriterium ist erfüllt, sofern Zahlungsströme generiert werden, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Forderungen gegenüber Banken sowie Geldmarktveranlagungen werden in der Österreichischen Post im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist bei diesen Instrumenten erfüllt. Entsprechend werden diese Forderungen als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert.
Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist die Einstufung davon abhängig, ob sich der Österreichische Post-Konzern zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung unwiderruflich für die Bilanzierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) entschieden hat. Wird die sogenannte FVOCI Option gemäß IFRS 9.4.1.4 nicht ausgeübt, sind die Instrumente der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) zuzuordnen.
Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accountings) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) zuzuordnen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in folgende Bewertungskategorien eingestuft:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, sofern sie nicht in die Ausnahmeregelung des IFRS 9.4.2.1 fallen. Entsprechend werden Andere finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Andere Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von der Österreichischen Post AG gehaltenen bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten nach IFRS 3 fallen unter die Ausnahmeregelung des IFRS 9.4.2.1 und sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen.
Bei der erstmaligen Erfassung bewertet der Österreichische Post-Konzern einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert, der im Regelfall mit dem Transaktionspreis übereinstimmt. Bei einem nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewerteten finanziellen Vermögenswert bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zusätzlich der Ansatz der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts bzw. dieser Verbindlichkeit entfallenden Transaktionskosten. Der Ansatz von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen richtet sich nach den Vorgaben zur Umsatzrealisation gemäß IFRS 15.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Fremdkapitalinstrumente werden jeweils zum Stichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden dabei erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) bzw. in der FVOCI Rücklage erfasst. Eine Ausnahme hiervon bildet die Fremdwährungsbewertung, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Ebenso werden laufende Erträge und Wertberichtigungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Beim Abgang der zu FVOCI bewerteten Fremdkapitalinstrumente erfolgt eine Umgliederung der erfolgsneutral erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang werden ebenso wie laufende Erträge und Wertberichtigungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Eigenkapitalinstrumente werden jeweils zum Stichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, ebenso wie die Fremdwährungsbewertung, werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) bzw. in der FVOCI Rücklage erfasst. Beim Abgang der zu FVOCI bewerteten Eigenkapitalinstrumente erfolgt keine Umgliederung der erfolgsneutral erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung, jedoch eine Umgliederung von der FVOCI Rücklage in die Gewinnrücklagen. Laufende Erträge werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertete Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sämtliche Änderungen des Buchwerts sowie laufende Erträge werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Darstellung der Buchwerte der den einzelnen Kategorien zugeordneten Finanzinstrumente erfolgt in Punkt 10.1 Finanzinstrumente. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Forderungen der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sowie Wertminderungsaufwendungen nach IFRS 9 sind nach IAS 1.82 als gesonderte Posten in der Gewinnund Verlustrechnung angegeben. Mangels Wesentlichkeit der damit verbundenen Beträge für den Österreichischen Post-Konzern erfolgt die Angabe zu den Wertminderungen des Geschäftsjahres im Anhang in Kapitel 10. Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken.
Innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns werden Wertminderungen in Höhe der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 gebildet. Die konkrete Wertminderungsmethode ist hierbei abhängig von der Art des finanziellen Vermögenswerts sowie vom Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos.
Fremdkapitalinstrumente der folgenden Bewertungskategorien unterliegen dem Wertminderungsmodell des IFRS 9:
Ebenso fallen die nach IFRS 15 zu bildenden Vertragsvermögenswerte in den Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells nach IFRS 9.
Innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns sind damit folgende finanzielle Vermögenswerte bzw. Vertragsvermögenswerte nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 zu bewerten:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Methodisch wendet die Österreichische Post den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste in Form einer Wertminderungsmatrix an. Mittels dieser Matrix werden, gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten, Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet. Zusätzlich werden zukunftsgerichtete Informationen evaluiert und falls notwendig die verwendeten Ausfallraten angepasst. Forderungen mit einem Buchwert von mehr als 0,1 Mio EUR werden darüber hinaus einer individuellen Betrachtung unterzogen und auf die Erfassung weiterer über die Laufzeit erwarteter Kreditverluste geprüft. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt getrennt für in- und ausländische Kunden sowie für internationale Postbetreiber.
Übrige Fremdkapitalinstrumente Für übrige Fremdkapitalinstrumente, die dem Wertminderungsmodell unterliegen, werden Wertberichtigungen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet. Sollte allerdings eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegen, werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Im Österreichischen Post-Konzern wird von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ausgegangen, wenn eine Forderung mehr als 30 Tage überfällig ist. Bei Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und deren Bonität beeinträchtigt ist, ist der Effektivzinssatz anstelle des Bruttobuchwerts auf die fortgeführten Anschaffungskosten (sprich nach Abzug von Wertberichtigungen) anzuwenden. Im Österreichischen Post-Konzern wird die Bonität eines Schuldners insbesondere bei Vorliegen der folgenden Faktoren als beeinträchtigt angesehen:
Methodisch erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste bei den Wertpapieren, bei Forderungen gegenüber Banken sowie Geldmarktveranlagungen nach dem sogenannten Loan-Loss-Provisioning-Modell. Ausgehend von der Probability of Default (PD) und dem Loss Given Default (LGD) wird der erwartete Kreditverlust somit als wahrscheinlichkeitsgewichteter Wert ermittelt. Zur Ermittlung der PD wird in erster Linie auf emittentenspezifische Daten von Bloomberg zurückgegriffen. Vereinfachend wird auch auf globalere Ausfallsraten – wie von Standard & Poor's oder Moody's veröffentlicht – zurückgegriffen. Insgesamt sind jedoch die so ermittelten erwarteten Kreditverluste betraglich unwesentlich.
Für Sonstige Forderungen hat sich die Österreichische Post aufgrund der Art und des Umfangs der Forderungen dazu entschieden, praktische Erleichterungen im Sinne des IFRS 9.B5.5.35 anzuwenden und analog zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Wertberichtigung methodisch unter Ansatz einer Wertminderungsmatrix zu ermitteln. Die Ableitung der Verlustraten erfolgt zum Teil aufgrund historischer Erfahrungswerte und zum Teil auf Basis angemessener Schätzungen. Forderungen mit einem Buchwert von mehr
als 0,1 Mio EUR werden darüber hinaus einer individuellen Betrachtung unterzogen und auf die Erfassung weiterer über die Laufzeit erwarteter Kreditverluste geprüft. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt getrennt für Schadenersatzansprüche einerseits und sonstige übrige Forderungen andererseits.
Modifizierte finanzielle Vermögenswerte Werden die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts neu verhandelt oder modifiziert, wird überprüft, ob der bestehende finanzielle Vermögenswert auszubuchen ist. Führt die Neuverhandlung bzw. Modifizierung zu keiner Ausbuchung, wird der Bruttobuchwert unter Berücksichtigung der modifizierten Zahlungsströme neu berechnet. Ebenso wird sowohl zum Zeitpunkt der Modifizierung als auch in den folgenden Bilanzstichtagen beurteilt, ob sich das Kreditrisiko des Finanzinstruments signifikant erhöht hat. Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos erfolgt durch Vergleich des Ausfallrisikos zum jeweiligen Bilanzstichtag mit jenem zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Eine Umstellung der Wertberichtigung im Ausmaß der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste auf die Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste erfolgt, wenn der Schuldner eine wesentlich bessere Performance sowie positive wirtschaftliche Aussichten aufweist.
Derivative Finanzinstrumente sind der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet zugeordnet und werden bei Zugang sowie in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum Zeitpunkt des Zugangs wird im Regelfall der Kaufpreis als bestmögliche Annäherung an den Fair Value zu Anschaffungskosten angesetzt. Unrealisierte Bewertungsgewinne und -verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.
Vereinzelt werden im Österreichischen Post-Konzern zur Begrenzung und Steuerung von Zins-, Währungs- und Preisrisiken derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Im Geschäftsjahr 2019 bestanden keine derartigen Geschäfte. Weiters werden im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen zukünftig ausübbare Rechte auf den Erwerb von weiteren Anteilen erworben (Call-Optionen) bzw. Verpflichtungen zum Erwerb eingegangen (Put-Optionen), die nach IFRS 9 als derivative Finanzinstrumente einzustufen sind. Siehe dazu Punkt 9.6 Andere finanzielle Vermögenswerte.
Derivative Finanzinstrumente, deren Ausgleich unmittelbar in bar erfolgt, werden unter den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen werden unter den Anderen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Wertminderungen aufgrund von Veralterung oder mangelnder Gängigkeit werden bei Ermittlung des Nettoveräußerungswerts berücksichtigt. Die Bestandswertermittlung bei den Hilfs- und Betriebsstoffen sowie den Handelswaren wird nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren durchgeführt.
Bei den unfertigen Bauten handelt es sich um Wohnungen, die im Rahmen des Immobilienprojekts Neutorgasse 7 in Wien Innere Stadt mit dem Ziel des Verkaufs hergestellt werden. Als Bilanzierungs- und Bewertungseinheit (Unit of Account) wurde die einzelne Wohnung festgelegt, wobei die Aufteilung der Herstellungskosten auf Basis der jeweiligen Nutzflächen erfolgt. Veränderungen des Bestands an unfertigen Bauten sowie Bewertungseffekte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen ausgewiesen.
Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich ist und der langfristige Vermögenswert in seiner jetzigen Beschaffenheit für einen sofortigen Verkauf verfügbar ist. Eine Veräußerung ist dann höchstwahrscheinlich, wenn die zuständige Managementebene einen Plan für den Verkauf des Vermögenswerts beschlossen hat und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde und zudem davon ausgegangen werden kann, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.
Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden mit dem niedrigeren Betrag aus ihrem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet.
Rückstellungen für Abfertigungen Die Abfertigungsverpflichtungen des Österreichischen Post-Konzerns umfassen sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Versorgungssysteme.
Rückstellungen für leistungsorientierte Verpflichtungen werden für gesetzliche Ansprüche von Angestellten gebildet. Beamte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfertigungszahlungen. Abfertigungsansprüche im Österreichischen Post-Konzern haben im Wesentlichen nur Mitarbeiter österreichischer Tochterunternehmen bei Erreichen des Pensionsantrittsalters sowie bei der Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber. Die Höhe der Ansprüche ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method).
Beitragsorientierte Verpflichtungen bestehen für Angestellte in österreichischen Tochterunternehmen, deren Dienstverhältnis erst nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat. Diese Abfertigungsverpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten. Darüber hinaus besteht für den Österreichischen Post-Konzern keine weitere Verpflichtung, sodass der Ansatz einer Rückstellung nicht erforderlich ist.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder Im Österreichischen Post-Konzern bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzugehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen.
Die Verpflichtungen bestehen insbesondere gegenüber Mitarbeitern der Österreichischen Post AG: In der Österreichischen Post AG bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzugehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen. Jubiläumsgelder gebühren den Beamten und den Angestellten nach Dienstordnung der Österreichischen Post AG nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 2-fachen Monatsgehalts und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 4-fachen Monatsgehalts. Eine Jubiläumszuwendung in Höhe des 4-fachen Monatsgehalts kann gewährt werden, wenn der Beamte nach einer Dienstzeit von 35 Jahren aus dem Dienststand ausscheidet und spätestens am Tag des Ausscheidens das 65. Lebensjahr vollendet. Die Angestellten im Kollektivvertrag Teil 1 erhalten Jubiläumsgelder nach 20 Dienstjahren in Höhe eines Monatsbezugs, nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 1,5-fachen Monatsgehalts, nach 35 Dienstjahren in Höhe eines 2,5-fachen Monatsgehalts und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 3,5-fachen Monatsgehalts.
Jubiläumsgeldrückstellungen werden analog zu den Rückstellungen für Abfertigungen nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt.
Versicherungsmathematische Parameter Im Zuge der regelmäßigen Überprüfung und zur Gewährleistung der bestmöglichen Schätzung der versicherungsmathematischen Parameter für die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen hat der Österreichische Post-Konzern für die Berechnung dieser Rückstellungen unternehmensspezifische Parameter zugrunde gelegt, die nach einheitlichen Konzernvorgaben ermittelt wurden.
Folgende Parameter sind in die Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen eingeflossen:
| Abfertigungen | Jubiläumsgelder | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | ||
| Rechnungszinssatz | 2,00% | 1,25% | 1,75% | 1,00% | |
| Gehaltssteigerung/Rentendynamik | 3,00% | 3,25% | 3,00% | 3,00% | |
| Fluktuationsabschlag (gestaffelt) | 0,19%–0,46% | 0,05%–0,51% | 6,82%–30,13% | 7,07%–29,53% |
| Pensionsantrittsalter | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Weibliche Angestellte | 60–65 | 60–65 |
| Männliche Angestellte | 65 | 65 |
| Beamte | 65 | 65 |
Die durchschnittliche Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtung (Duration) beträgt für Abfertigungen 14 Jahre (2018: 14 Jahre) und für Jubiläumsgelder zehn Jahre (2018: elf Jahre).
Zur Ermittlung des für die Abzinsung anzuwendenden Zinssatzes wird von einem Index für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen (Mercer Pension Discount Yield Curve) ausgegangen und daraus der relevante Zinssatz gemäß der Fristigkeit (Duration) der einzelnen Verpflichtungen abgeleitet.
Die in der versicherungsmathematischen Berechnung berücksichtigten biometrischen Annahmen beruhen auf den von der Aktuarvereinigung Österreichs herausgegebenen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ("Sterbetafeln"). Ab dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 werden die 2018 neu veröffentlichten Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung (Pensionstafeln AVÖ 2018-P) herangezogen.
Die zur Anwendung kommenden Gehaltssteigerungen erfolgen aus der Ableitung von zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen. Diese basieren auf der Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre sowie auf den zukünftig erwarteten Gehaltssteigerungen. Die Ermittlung erfolgte für jede Rückstellung individuell unter Beachtung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben, wie z.B. der Biennalsprünge bei Beamten.
Der Fluktuationsabschlag wurde basierend auf der Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre bestimmt.
Die Auswirkungen von geänderten versicherungsmathematischen Parametern führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die für Abfertigungsrückstellungen im Sonstigen Ergebnis und für Jubiläumsgeldrückstellungen im Personalaufwand ausgewiesen werden. Die Effekte aus den Änderungen des Zinssatzes sowie den zukünftigen Gehaltssteigerungen sind in den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Veränderung finanzieller Annahmen enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Veränderung demographischer Annahmen enthalten die Auswirkungen aus der Anpassung der Fluktuationsabschläge. Die Überleitung der Barwerte der einzelnen Verpflichtungen ist unter Punkt 9.11.1 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder dargestellt.
Der Zinsaufwand aus den Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen wird im Finanzergebnis gezeigt. Alle übrigen Veränderungen werden im Personalaufwand erfasst.
Versorgungsverpflichtungen Die Versorgungsverpflichtungen des Österreichischen Post-Konzerns umfassen ausschließlich beitragsorientierte Versorgungssysteme. Im Österreichischen Post-Konzern liegen keine Ansprüche aus leistungsorientierten Verpflichtungen vor.
Beitragsorientierte Verpflichtungen bestehen gegenüber Mitgliedern des Vorstands. Die Verpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine Pensionskasse erfüllt.
Gegenüber Beamten und Angestellten bestehen keine Pensionszusagen. Pensionsleistungen für Beamte und Angestellte werden grundsätzlich durch die Republik Österreich erbracht. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist der Österreichische Post-Konzern verpflichtet, Pensionsdeckungsbeiträge an die Republik Österreich zu entrichten. Die Beiträge für Beamte betragen (einschließlich der von den Beamten selbst zu tragenden Beiträge) seit dem 1. Jänner 2017 je nach Alter und Beitragsgrundlage bis maximal 25,10% der Vergütungen an aktive Beamte und werden im Personalaufwand ausgewiesen. Für Angestellte ergeben sich die Beiträge aus den aktuellen Bestimmungen des ASVG.
Unter der Rückstellung für Unterauslastung werden Vorsorgen im Zusammenhang mit Mitarbeitern subsumiert, die im Unternehmen ihren Arbeitsplatz verlieren bzw. ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und anderweitig nicht mehr eingesetzt werden können. Dabei handelt es sich um Vorsorgen für Mitarbeiter, die der Organisationseinheit Post-Arbeitsmarkt zugeordnet wurden und deren Dienstverhältnis als belastender Vertrag im Sinne des IAS 37 eingestuft wurde. Weiters handelt es sich um Rückstellungen für beamtete Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, sowie um Vorsorgen für Mitarbeiter, die sich im Programm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden.
Die Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt wird für künftige Personalaufwendungen von unkündbaren Mitarbeitern (vor allem beamtete Mitarbeiter) gebildet, die im Rahmen des laufenden Post-internen Organisationsprozesses zur Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen ihren Arbeitsplatz verlieren und im Unternehmen nicht mehr oder nur mehr in einem untergeordneten Ausmaß zur Leistungserbringung eingesetzt werden können. Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinne des IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Die Berechnung des Rückstellungsbetrags erfolgt als Barwert der bis zur Pensionierung der jeweiligen Mitarbeiter anfallenden Aufwendungen unter Ansatz eines durchschnittlichen Unterauslastungsgrads sowie unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlags. Sofern unkündbare Mitarbeiter mangels Einsatzmöglichkeit im Unternehmen zu nicht kostendeckenden Konditionen an externe Unternehmen verleast werden, erfolgt die Ermittlung der Rückstellung unter Ansatz der prozentuellen Kostenunterdeckung. Sämtliche Parameter werden laufend evaluiert und an sich ändernde Verhältnisse angepasst.
Für beamtete Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, werden für noch zu erbringende Leistungen Vorsorgen gebildet. Die Ermittlung der Rückstellung erfolgt als Barwert der noch zu erbringenden Leistungen für den Zeitraum der erwarteten durchschnittlichen Verfahrensdauern.
Die Rückstellung für Mitarbeiter, die sich im Programm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden, basiert auf einer im Oktober 2013 mit dem Bund abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zum möglichen Ressortwechsel von Post-Mitarbeitern in verschiedene Bundesministerien. Dabei werden Ansprüche für Mitarbeiter, die einem Wechsel bereits zugestimmt haben, für einen bestimmten festgelegten Zeitraum übernommen und entsprechend rückgestellt.
Der Barwert der einzelnen Rückstellungen wird unter Ansatz eines Abzinsungssatzes, der erwarteten Gehaltssteigerung sowie eines Fluktuationsabschlags ermittelt. Die Be rechnung dieser Parameter erfolgt entsprechend der unter Punkt 6.18 Rückstellungen für
Abfertigungen und Jubiläumsgelder beschriebenen Vorgangsweise. Der Zinsaufwand wird im Personalaufwand erfasst.
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für den Post-Arbeitsmarkt zugrunde gelegt und deren Veränderung führte – ceteris paribus – jeweils zu folgenden Änderungen der Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt:
| Post-Arbeitsmarkt | 2018 | 2019 | Änderung Mio EUR |
|---|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | 1,50% | 0,50% | –9,9 |
| Gehaltssteigerung | 2,75% | 2,75% | 0,0 |
| Fluktuationsabschlag | 26,90% | 21,00% | –12,2 |
| Unterauslastungsgrad | 87,10% | 83,50% | 7,0 |
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand bzw. im Programm zum möglichen Ressortwechsel befinden, zugrunde gelegt:
| Sonstige Unterauslastung | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | 0,50%–1,50% | 0,00%–0,75% |
| Gehaltssteigerung | 2,75% | 2,75% |
Im Rahmen des laufenden Post-internen Organisationsprozesses zur Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen kommt es laufend zu Arbeitsplatzverlusten bzw. werden zukünftige Arbeitsplatzverluste absehbar, die nur sehr bedingt innerhalb des Gesamtunternehmens ausgeglichen werden können. Um den damit zum Teil notwendig werdenden Abbau von Mitarbeitern sozial verträglich zu gestalten, werden Sozialpläne mit dem Betriebsrat verhandelt bzw. werden den Mitarbeitern freiwillige Abfertigungsangebote unterbreitet. Bei diesen Angeboten handelt es sich um Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Ansatz erfolgt, wenn das Unternehmen Angebote für derartige Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn diese Leistungen im Rahmen einer Restrukturierungsrückstellung gemäß IAS 37 erbracht werden. Die Bewertung erfolgt zum erstmaligen Ansatz, wobei je nach Fristigkeit entweder die Vorschriften des IAS 19 für kurzfristige fällige Leistungen an Arbeitnehmer oder für andere langfristige fällige Leistungen an Arbeitnehmer angewandt werden.
Unter den sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten ausgewiesen, die auf zurückliegenden Ereignissen beruhen, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden und bei denen eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Rückstellungen werden mit jenen Werten angesetzt, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden können. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, unterbleibt die Bildung einer Rückstellung. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom geschätzten Zahlungsbetrag, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.
Rückstellungen für belastende Verträge werden berücksichtigt, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.
Restrukturierungsrückstellungen werden gemäß IAS 37 angesetzt, wenn ein ausreichend detaillierter, formaler Plan vorliegt und mit den Restrukturierungsmaßnahmen bereits begonnen oder der Plan bereits vor dem Bilanzstichtag kommuniziert wurde.
Im Jahr 2009 hat der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG die Einführung eines aktienbasierten Vergütungsprogramms genehmigt. In den Geschäftsjahren 2010 bis 2019 wurden jeweils entsprechende Vergütungsprogramme für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte realisiert (Long-Term-Incentive-Programm). Bei diesen Programmen handelt es sich um ein aktienbasiertes und performanceorientiertes Entlohnungsmodell, dessen Tranchen sich über eine dreijährige Laufzeit (Performance-Zeitraum) erstrecken und welches ein einmaliges Eigeninvestment als grundsätzliche Teilnahmebedingung vorsieht. Der Performance-Zeitraum erstreckt sich jeweils vom 1. Jänner des Jahres der Auflage der jeweiligen Tranche bis zum 31. Dezember des drittfolgenden Jahres.
Von den Vorstandsmitgliedern nehmen zum 31. Dezember 2019 die Herren DI Dr. Georg Pölzl, DI Peter Umundum und DI Walter Oblin an den Vergütungsprogrammen acht bis zehn teil. Herr DI Walter Hitziger nimmt an den Vergütungsprogrammen acht und neun teil.
Die für das Eigeninvestment nötige Anzahl an Aktien der Österreichischen Post AG bei Programmbeginn ergibt sich für die Mitglieder des Vorstands als definierter Prozentsatz des Bruttofixgehalts, dividiert durch den Referenzkurs des vierten Quartals des jeweiligen Vorjahres. Das Eigeninvestment der Führungskräfte orientiert sich an der gewählten Investmentkategorie gemäß Teilnahmebedingungen. Die für die bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramme nötigen Eigeninvestments betragen zum 31. Dezember 2019 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 43.895 Aktien, für die teilnehmenden Führungskräfte 214.424 Aktien. Das Eigeninvestment ist jeweils bis zum Ende des nächstfolgenden Jahres nach Ablauf des Performance-Zeitraums ununterbrochen zu halten.
Die Entlohnung erfolgt auf Basis von sogenannten Bonusaktien als rechnerische Größe und hängt vom Ausmaß der Zielerreichung der definierten Performance-Indikatoren (Earnings per Share, Free Cashflow und Total Shareholder Return) ab. Die Zielgrößen für die Performance-Indikatoren werden jeweils zu Beginn der einzelnen Tranchen festgelegt, wobei die einzelnen Teilziele gleich gewichtet sind. Die Zielerreichung wird über einen dreijährigen Performance-Zeitraum ermittelt. Die Gesamtbonifikation richtet sich nach der Gesamtzielerreichung aus obigen Parametern sowie der Kursentwicklung der Aktie der Österreichischen Post AG. Die Gesamtbonifikation der Mitglieder des Vorstands sowie der teilnehmenden Führungskräfte ist begrenzt. Vorstände haben eine Obergrenze von 225% jener Bonifikation, die bei 100% Gesamtzielerreichung vorgesehen ist. Darüber hinaus hat der Vergütungsausschuss im Zuge der Genehmigung des LTIP 2018 bis 2020 Obergrenzen für den maximalen Vorstandsbezug mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Führungskräfte haben je nach Tranche eine Obergrenze zwischen 115% und 130% bei maximaler Zielerreichung, jedoch maximal in Höhe ihres individuellen Jahresbruttofixgehalts.
Die aktuell erwartete Anzahl der Bonusaktien (rechnerische Größe) verteilt sich zu den jeweiligen Stichtagen auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
| Anzahl Bonusaktien je Tranche | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Tranche 7 | 248.876 | 0 |
| Tranche 8 | 258.946 | 252.916 |
| Tranche 9 | 206.370 | 182.979 |
| Tranche 10 | 0 | 209.047 |
| 714.192 | 644.942 |
Die Auszahlung der Bonusaktien kann grundsätzlich entweder in Form von Aktien der Österreichischen Post AG oder in bar erfolgen. Für die Tranchen 7 bis 9 lag das Wahlrecht für das Programm für den Vorstand bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern und für das Programm für die Führungskräfte beim Unternehmen. Nachdem der Vorstand für sich einheitlich die Ausschüttung der Bonifikation in bar gewählt hat und für die Führungskräfte die Auszahlung der Bonifikation in bar beschlossen wurde, besteht gegenwärtig keine Verpflichtung zum Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten. Die Bilanzierung erfolgt entsprechend als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Für die Tranche 10 liegt die Entscheidung über die Form der Auszahlung der Bonusaktien sowohl für das Programm für den Vorstand als auch für das Programm für die Führungskräfte in der Diskretion des Unternehmens. Nach der vergangenen betrieblichen Praxis ist jedoch von einer Auszahlung in bar auszugehen, weshalb die Bilanzierung als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich erfolgt.
Die erworbenen Dienstleistungen und die entstandene Schuld werden, aliquot zum Ausmaß der bisherigen Leistungserbringung, mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst. Bis zur Begleichung der Schuld ist der beizulegende Zeitwert zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag neu zu bestimmen. Alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam unter den Personalaufwendungen erfasst. Der beizulegende Zeitwert der Schuld wurde mittels eines Modells ermittelt, in dem die Performance-Indikatoren und der Umfang der bisher von den Mitarbeitern erbrachten Leistungen berücksichtigt werden. Im Sinne des IFRS 13 handelt es sich hierbei um einen einkommensbasierten Ansatz (Barwerttechnik), bei dem die erwartete Zielerreichung (Basis Unternehmensplanung), die Mitarbeiterfluktuation und eine Abschätzung des zukünftigen Aktienkurses Verwendung finden. Im Sinne der Fair-Value-Hierarchie sind die verwendeten Daten als Stufe-3-Inputfaktoren einzustufen. Der beizulegende Zeitwert der Schuld wird unter den Rückstellungen ausgewiesen und
verteilt sich zu den jeweiligen Stichtagen auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| BUCHWERT DER RÜCKSTELLUNG | |||
| Tranche 7 | 10,9 | 0,0 | |
| Tranche 8 | 7,8 | 11,8 | |
| Tranche 9 | 3,4 | 5,9 | |
| Tranche 10 | 0,0 | 3,4 | |
| 22,1 | 21,1 |
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte für die Tranche 7 eine Auszahlung in Höhe von 10,9 Mio EUR zur Gänze in bar.
Der in der jeweiligen Berichtsperiode erfasste Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| GESAMTAUFWAND | ||
| Tranche 7 | 3,9 | 0,0 |
| Tranche 8 | 4,2 | 4,0 |
| Tranche 9 | 3,4 | 2,4 |
| Tranche 10 | 0,0 | 3,4 |
| 11,5 | 9,9 |
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert vom Vorstand die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen. Insbesondere bei folgenden zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen besteht ein Risiko, dass es in zukünftigen Geschäftsjahren zu einer Anpassung von Vermögenswerten und Schulden kommen kann.
Der Bewertung der bestehenden Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen liegen Annahmen zum Rechnungszinssatz, zum Pensionsantrittsalter, zur Lebenserwartung, zu Fluktuationsraten und zu künftigen Gehaltserhöhungen zugrunde.
Eine Änderung des Rechnungszinssatzes um +/−1 Prozentpunkt, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/−1 Prozentpunkt sowie eine Änderung des Fluktuationsabschlags um +/−1 Prozentpunkt hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der in der Tabelle angeführten Rückstellungen:
| Rechnungszinssatz | Gehaltssteigerung | Fluktuationsabschlag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | −1%-Punkt | +1%-Punkt | −1%-Punkt | +1%-Punkt | −1%-Punkt | +1%-Punkt |
| Abfertigungen | 16,4 | –13,7 | –13,2 | 15,3 | –0,9 | –1,2 |
| Jubiläumsgelder | 6,7 | –5,9 | –5,0 | 5,6 | 0,8 | –0,8 |
Zur Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung werden Annahmen zum Unterauslastungsgrad, zum Rechnungszinssatz, zu Gehaltssteigerungen und zum Fluktuationsabschlag der unkündbaren Mitarbeiter getroffen.
Eine Änderung des durchschnittlichen Unterauslastungsgrads und Fluktuationsabschlags um jeweils +/−10 Prozentpunkte bzw. eine Änderung des Rechnungszinssatzes oder der Gehaltssteigerungen um jeweils +/−1 Prozentpunkt hätte bei Gleichbleiben aller anderen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen:
| Unterauslastungsgrad | Fluktuationsabschlag | Rechnungszinssatz | Gehaltssteigerungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | −10%-Punkte | +10%-Punkte | −10%-Punkte | +10%-Punkte | −1%-Punkt | +1%-Punkt | −1%-Punkt | +1%-Punkt |
| Unterauslastung | –19,6 | 19,6 | 20,7 | –20,7 | 11,2 | –10,2 | –10,1 | 10,9 |
In der Bewertung von Rückstellungen für freiwillige Abfertigungsprogramme sind Schätzungen hinsichtlich der erwarteten Annahmequoten vorzunehmen. Darüber bestehen zwar Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, die jedoch je nach Programm und Zielgruppe nur bedingt repräsentativ für aktuelle Programme sein können. In die Schätzung fließt entsprechend neben den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit eine Einschätzung der Attraktivität der Angebote ein. Trotz der Bemühungen um eine bestmögliche Schätzung sind jedoch unter Umständen wesentliche Anpassungen der Rückstellungen in den Folgeperioden notwendig.
Mit Entscheid vom 11. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt, dass die im Jahr 2010 gesetzlich festgelegte Methodik zur Beseitigung der Altersdiskriminierungen im Gehaltssystem der Bundesbediensteten dem Unionsrecht widerspricht. Nachdem die Thematik der Anrechnung von Vordienstzeiten nicht nur die der Österreichischen Post AG zugeteilten Beamten, sondern alle Beamten des Bundes betraf, hat der österreichische Nationalrat reagiert und bereits mit 21. Jänner 2015 eine umfassende Reform des Besoldungssystems des Bundes vorgenommen. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGHs aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamten umgesetzt.
In einem neuerlichen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst erging am 8. Mai 2019 eine Entscheidung durch den EuGH, wonach die Besoldungsreform 2015 ungenügend war. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des Beamtendienstrechts seitens der Bundesregierung vorgenommen, nach der für jeden (ehemals) bundesbediensteten Mitarbeiter die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auf Einzelfallbasis neu zu beurteilen ist. Die Österreichische Post AG hat mit der Evaluierung und Umsetzung der Novelle begonnen, jedoch ist diese zum 31. Dezember 2019 noch nicht abgeschlossen. Die Österreichische Post AG hat daher zum 31. Dezember 2019 im Wege einer bestmöglichen Schätzung eine Rückstellung in Höhe von 14,2 Mio EUR für die aus der Neuermittlung des Besoldungsdienstalters resultierenden Nachzahlungen gebildet.
Die Österreichische Post AG bzw. ihre Rechtsvorgängerin haben im Zeitraum vom 1. Mai 1996 bis zum 31. Mai 2008 für die ihnen zugewiesenen Beamten Beiträge aus der Gehaltsabrechnung abgeführt. Aufgrund eines VwGH-Erkenntnisses des Jahres 2015 bestand dafür jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.
Daraus resultierend wurden der Österreichischen Post AG von 2015 bis 2019 Beiträge in Höhe von insgesamt 141,1 Mio EUR vom Bundesfinanzgericht (BFG) zugesprochen. Im Gegenzug für die bislang insgesamt zugesprochenen Beiträge bestehen für die Österreichische Post AG allerdings Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen, die auf Basis einer Zahlungsaufforderung des Bundeskanzleramts per 31. Dezember 2019 in Höhe von 99,6 Mio EUR rückgestellt wurden. Die Höhe der Ersatzleistungen ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da aufgrund der Unsicherheiten in der Datenlage Auffassungsunterschiede zwischen dem Bundeskanzleramt und der Österreichische Post AG bestehen.
Die Datenschutzbehörde hat im Geschäftsjahr 2019 bescheidmäßig eine teilweise Rechtswidrigkeit in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Österreichische Post AG festgestellt und eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 18,0 Mio EUR verhängt. Die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die Österreichische Post AG hat in beiden Fällen Rechtsmittel erster Instanz ergriffen. Zusätzlich ist die Österreichische Post AG beklagte Partei in einer Reihe von zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren. In keinem dieser Verfahren ist es bislang zu einem rechtsgültigen Urteil gekommen.
Für mögliche Risiken aus dem Verwaltungsstrafverfahren (inklusive Verfahrenskosten) sowie zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren wurde im Wege einer bestmöglichen Schätzung eine Rückstellung in Höhe von 24,7 Mio EUR erfasst. Der Ausgang des Verwaltungsstrafverfahrens sowie der zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren ist mit erheblichen Schätzunsicherheiten behaftet. Zusätzlich besteht Unsicherheit darüber, in welchem Umfang es zu weiteren zivilrechtlichen Schadenersatzklagen kommen wird und, im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, in welcher Höhe Schadenersatz zugesprochen wird.
Im Rahmen von Unternehmenserwerben sind Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie möglicher bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten erforderlich.
Für die erstmalige Bilanzierung von identifizierbaren Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Sofern die Informationen noch nicht vollständig vorliegen, werden vorläufige Beträge angegeben. Zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden haben und innerhalb des Bewertungszeitraums (maximal ein Jahr) bekannt werden, führen zu einer rückwirkenden Berichtigung der vorläufig angesetzten Beträge. Änderungen aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt führen nicht zu einer Berichtigung innerhalb des Bewertungszeitraums.
Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Für Kundenbeziehungen und Markenrechte erfolgt dies im Regelfall auf Basis von ertragswertorientierten Verfahren (Income Approach). Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Experten oder Experten im Konzern ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst.
Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden haben und innerhalb des Bewertungszeitraums bekannt werden, führen ebenfalls zu einer rückwirkenden Berichtigung der vorläufig angesetzten Beträge. Änderungen aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt (wie die Erreichung eines angestrebten Ergebnisziels) werden nicht als Berichtigung innerhalb des Bewertungszeitraums behandelt, sondern führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der Kaufpreisverbindlichkeit.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Geschäftsoder Firmenwerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Die verwendeten Annahmen, die den Wertminderungstests von Firmenwerten zugrunde gelegt wurden, sowie die sich daraus ergebenden Sensitivitäten werden unter Punkt 9.1 Geschäfts- oder Firmenwerte erläutert.
Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses birgt Schätzunsicherheiten, da zur Ermittlung der unter den Sachanlagen aktivierten Nutzungsrechte Annahmen über die Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen des jeweiligen Nutzungsrechts zu treffen sind.
Eine Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses um jeweils +/−1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller anderen Faktoren folgende Auswirkungen auf die Höhe der erfassten Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten:
| Laufzeit | |||
|---|---|---|---|
| Mio EUR | +1 Jahr | −1 Jahr | |
| Nutzungsrechte/Leasingverbindlichkeiten | 36,9 | –37,2 |
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Eigenkapitalinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen (Ertragswertverfahren bzw. Multiple-Verfahren), die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. So beruhen die in der Bewertung angesetzten Parameter teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Peer Group erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit. Das Vorgehen wird unter Punkt 10 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken erläutert.
Ansatz und Folgebewertung der tatsächlichen wie der latenten Steuern unterliegen Unsicherheiten aufgrund komplexer steuerlicher Vorschriften in unterschiedlichen nationalen Jurisdiktionen, die zudem laufenden Änderungen unterworfen sind. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unsicherheiten getroffen zu haben. Aufgrund der bestehenden steuerlichen Unsicherheiten besteht jedoch das Risiko, dass Ab weichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen zu Auswirkungen auf die angesetzten Steuerschulden und latenten Steuern führen.
Latente Steueransprüche für bestehende steuerliche Verlustvorträge werden im Ausmaß der erwarteten tatsächlichen Nutzbarkeit angesetzt. Dem Ansatz liegen Planungsrechnungen des Managements über die Höhe des zu versteuernden Ergebnisses und der tatsächlichen Verwertungsmöglichkeit zugrunde, die Ermessensentscheidungen erfordern.
Allgemeine Informationen Die Identifizierung berichtspflichtiger Segmente im Österreichischen Post-Konzern erfolgt auf der Grundlage der Unterschiede zwischen Produkten und Dienstleistungen. Es wurden die berichtspflichtigen Segmente Brief, Werbepost & Filialen, Paket & Logistik und Corporate bestimmt, die der divisionalen Organisationsstruktur des Österreichischen Post-Konzerns entsprechen. Die Bilanzierung von Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgt nicht vollständig nach den Rechnungslegungsgrundsätzen, die im Konzernabschluss Anwendung finden.
Brief, Werbepost & Filialen Das Leistungsspektrum der Division Brief, Werbepost & Filialen umfasst die Annahme, Sortierung und Zustellung von Briefen, Postkarten, adressierten, teil- und unadressierten Werbesendungen und Zeitungen sowie von Paketen und Päckchen im Zuge der Verbundzustellung. Darüber hinaus werden im Filialnetz Post- und Telekomprodukte sowie Finanzdienstleistungen angeboten. Die Österreichische Post bietet ihren Kunden auch diverse Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen an. Ergänzt wird das Angebot durch physische und digitale Zusatzleistungen, für messbare Erfolge in der Kundenkommunikation sowie für die Optimierung in der Dokumentenbearbeitung.
Paket & Logistik Die Division Paket & Logistik bietet für den Paketversand Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette. Kerngeschäft ist die Beförderung von Paketen sowie von "Express Mail Service" (EMS)-Sendungen. Das Portfolio umfasst neben klassischen Paketprodukten, der Express- und der Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung, Retourenmanagement, Geld- und Werttransporte, Webshop-Logistik sowie Webshop-Infrastruktur an.
Corporate Der Division Corporate obliegen vor allem Dienstleistungen im Bereich der Konzernverwaltung, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und die Entwicklung von Immobilienprojekten. Nicht-operative Dienstleistungen, wie sie typischerweise für Zwecke der Konzernverwaltung und Steuerung eines Konzerns erbracht werden, umfassen unter anderem die Verwaltung der Konzernimmobilien, die Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie die Administration des Post-Arbeitsmarkts.
Konsolidierung In der Spalte Konsolidierung wird die Eliminierung der Beziehungen zwischen den Segmenten vorgenommen. Weiters dient die Konsolidierung der Überleitung von Segmentgrößen auf Konzerngrößen.
| Mio EUR | Brief, Werbepost & Filialen |
Paket & Logistik |
Corporate | Konsoli dierung |
Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse (Segmente) | 1.412,3 | 552,4 | 0,2 | –6,4 | 1.958,5 |
| Interne Leistungsverrechnung | 112,9 | 4,9 | 17,3 | –135,1 | 0,0 |
| UMSATZERLÖSE GESAMT | 1.525,2 | 557,4 | 17,5 | –141,6 | 1.958,5 |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 1.409,6 | 548,6 | 0,2 | 0,0 | 1.958,5 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
0,3 | –2,7 | –1,2 | 0,0 | –3,6 |
| EBITDA | 311,2 | 54,9 | –60,7 | 0,0 | 305,4 |
| Abschreibungen | –21,4 | –13,6 | –59,6 | 0,0 | –94,5 |
| davon Wertminderungen erfolgswirksam | –1,5 | –2,6 | –9,8 | 0,0 | –13,9 |
| EBIT | 289,8 | 41,3 | –120,3 | 0,0 | 210,9 |
| Sonstiges Finanzergebnis | –13,1 | ||||
| ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN | 197,8 | ||||
| Segmentinvestitionen | 13,3 | 10,3 | 113,5 | 0,0 | 137,0 |
| Mio EUR | Brief, Werbepost & Filialen |
Paket & Logistik |
Corporate | Konsoli dierung |
Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse (Segmente) | 1.400,5 | 632,5 | 0,6 | –12,0 | 2.021,6 |
| Interne Leistungsverrechnung | 132,8 | 4,2 | 19,2 | –156,2 | 0,0 |
| UMSATZERLÖSE GESAMT | 1.533,3 | 636,7 | 19,8 | –168,2 | 2.021,6 |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 1.397,4 | 623,6 | 0,6 | 0,0 | 2.021,6 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
0,4 | –0,7 | –0,4 | 0,0 | –0,6 |
| EBITDA | 288,9 | 66,0 | –33,9 | –2,4 | 318,7 |
| Abschreibungen | –23,5 | –20,5 | –76,3 | 2,3 | –118,1 |
| davon Wertminderungen erfolgswirksam | –0,2 | –0,8 | –0,7 | 0,0 | –1,7 |
| EBIT | 265,4 | 45,5 | –110,2 | –0,1 | 200,6 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 10,7 | ||||
| ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN | 211,3 | ||||
| Segmentinvestitionen | 16,3 | 58,1 | 132,2 | –2,6 | 203,9 |
Intersegmentäre Transaktionen erfolgen zu marktorientierten Verrechnungspreisen.
Die Umsatzerlöse (Segmente) enthalten Umsatzerlöse, die mit Unternehmen außerhalb des Österreichischen Post-Konzerns sowie auch mit Tochterunternehmen außerhalb des Segments erzielt werden. In der internen Leistungsverrechnung wird die Verrechnung der segmentübergreifenden Leistungsbeziehungen innerhalb der Österreichischen Post AG gezeigt. Die Umsatzerlöse mit Dritten enthalten Umsatzerlöse aus Leistungsbeziehungen mit Unternehmen außerhalb des Österreichischen Post-Konzerns. Die Abschreibungen (planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen) resultieren aus den dem jeweiligen Segment zugeordneten Vermögenswerten. Die Segmentinvestitionen beinhalten Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Die Umsatzerlöse werden nach dem Standort der leistungserbringenden Gesellschaft gezeigt und betreffen ausschließlich Umsatzerlöse mit Unternehmen außerhalb des Österreichischen Post-Konzerns:
| Mio EUR | Österreich | Deutschland | Andere Länder |
Konzern |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.797,1 | 53,1 | 108,3 | 1.958,5 |
| Langfristige Vermögenswerte, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steueransprüche |
793,3 | 0,3 | 35,0 | 828,5 |
| Mio EUR | Österreich | Deutschland | Andere Länder |
Konzern |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.853,6 | 50,2 | 117,8 | 2.021,6 |
| Langfristige Vermögenswerte, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steueransprüche |
1.192,4 | 0,8 | 51,8 | 1.245,0 |
In der folgenden Tabelle sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach berichtspflichtigen Segmenten und Produktgruppen (Bereiche dieser Segmente) aufgeschlüsselt:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| UMSATZERLÖSE MIT DRITTEN | ||
| Briefpost | 753,2 | 760,2 |
| Mail Solutions | 49,0 | 52,8 |
| Werbepost | 382,6 | 371,9 |
| Medienpost | 131,2 | 132,1 |
| Filialdienstleistungen | 93,7 | 80,4 |
| BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN | 1.409,6 | 1.397,4 |
| Paket Premium | 265,9 | 348,6 |
| Paket Standard | 228,5 | 215,9 |
| Paket Sonstige Leistungen | 54,3 | 59,1 |
| PAKET & LOGISTIK | 548,6 | 623,6 |
| Umsatzerlöse Sonstige | 0,2 | 0,6 |
| CORPORATE | 0,2 | 0,6 |
| UMSATZERLÖSE MIT DRITTEN GESAMT | 1.958,5 | 2.021,6 |
| ERLÖSE IMMOBILIENPROJEKT NEUTORGASSE 7 (SEGMENT CORPORATE) | 17,9 | 16,4 |
| ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN | 1.976,5 | 2.038,0 |
Die folgende Tabelle enthält den Stand der Vertragskosten (Kosten zur Anbahnung eines Vertrags), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15 zum 31. Dezember 2018 sowie zum 31. Dezember 2019:
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Kosten zur Anbahnung eines Vertrags | 0,1 | 0,0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 260,5 | 260,3 |
| Vertragsvermögenswerte | 23,5 | 7,1 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 49,0 | 29,9 |
Die Kosten zur Anbahnung eines Vertrags beinhalten Maklergebühren, die im Zuge des Abschlusses eines Vertrags über den Verkauf von Wohnungen des Immobilienprojekts Neutorgasse 7 anfallen. Diese werden aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Vertragsvermögenswerte des Österreichischen Post-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus dem Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für den bereits erfüllten Teil der Leistungsverpflichtung des Immobilienprojekts Neutorgasse 7. Die Vertragsvermögenswerte werden zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, sobald ein unbedingter Anspruch auf Gegenleistung mit Fertigstellung und Übergabe der Wohneinheit vorliegt.
Die zum 31. Dezember 2019 erfassten Vertragsverbindlichkeiten betreffen erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit der Brief- und Paketzustellung sowie mit Postwertzeichen und Absender-Freistempelmaschinen. Die per 1. Jänner 2019 enthaltene Vorauszahlung für noch zu erbringende Dienstleistungen aus der Entflechtung der Kooperation mit BAWAG P.S.K wurde zur Gänze im Jahr 2019 realisiert.
Von den zum 1. Jänner 2019 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden 47,4 Mio EUR (2018: 15,2 Mio EUR) in den Umsatzerlösen erfasst, wobei der wesentliche Anteil aus der Erfüllung der Dienstleistung aus der Kooperationsentflechtung mit BAWAG P.S.K. resultiert.
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Rückforderung von Beiträgen | 0,0 | 58,0 |
| Mieten und Pachten | 26,3 | 27,4 |
| Erlösrealisierung Immobilienprojekt Neutorgasse 7 | 17,9 | 16,4 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 4,4 | 7,8 |
| Abgang von Sachanlagen | 7,0 | 3,5 |
| Abgeltungen von Schadensfällen | 2,6 | 3,2 |
| Personalbereitstellung und -verwaltung | 1,8 | 1,9 |
| Weiterverrechnete Aufwendungen | 0,5 | 1,6 |
| Beendigung der Kooperationsvereinbarung BAWAG P.S.K. | 20,1 | 0,0 |
| Andere | 15,5 | 11,8 |
| 96,2 | 131,5 |
Der Posten Rückforderung von Beiträgen im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 58,0 Mio EUR betrifft gutgeschriebene Rückforderungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten (siehe dazu Punkt 7.5 Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten).
Die sonstigen betrieblichen Erträge aus Mieten und Pachten betreffen zum Teil oder zur Gänze vermietete Vermögenswerte (Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien). Bei den zugrunde liegenden Mietverhältnissen handelt es sich überwiegend um kündbare Operating-Leasingverhältnisse mit Indexierung der Mieten.
Zu der Erlösrealisierung aus dem Immobilienprojekt Neutorgasse 7 verweisen wir auf Punkt 8.2.1 Erlöse aus Verträgen mit Kunden.
Die Erträge aus der Beendigung der Kooperationsvereinbarung mit der BAWAG P.S.K. aus dem Vorjahr betrafen einen Einmalertrag in Höhe von 20,1 Mio EUR aus der pauschalen Abgeltung für die Verkürzung der Vertragsdauer seitens des Bankpartners BAWAG P.S.K.
Die anderen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten eine Vielzahl an unwesentlichen Beträgen.
Operating Leasingverhältnisse Die unter Mieten und Pachten ausgewiesenen Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen betragen 21,3 Mio EUR. Die jährlich fälligen nicht diskontierten Leasingzahlungen betragen zum Bilanzstichtag wie folgt:
| Mio EUR | 31.12.2019 |
|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 18,6 |
| Länger als ein Jahr und bis zu zwei Jahren | 15,9 |
| Länger als zwei Jahre und bis zu drei Jahren | 13,4 |
| Länger als drei Jahre und bis zu vier Jahren | 11,1 |
| Länger als vier Jahre und bis zu fünf Jahren | 8,9 |
| Länger als fünf Jahre | 31,6 |
| 99,5 |
Für befristete Leasingverträge wurden die Leasingzahlungen entsprechend der jeweiligen Vertragslaufzeit ermittelt. Bei unbefristeten Leasingverträgen wurde eine Abwanderungsrate anhand historischer Daten berechnet und auf die zukünftigen Leasingzahlungen angewendet. Die Anschaffungskosten und Buchwerte von Grundstücken und Bauten, die unter den Sachanlagen ausgewiesen werden und für die ein Operating-Leasingverhältnis besteht, betragen zum 31. Dezember 2019 74,9 Mio EUR bzw. 60,3 Mio EUR. Die kumulierten Abschreibungen betragen im Geschäftsjahr 2019 14,6 Mio EUR.
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| MATERIAL | ||
| Treib- und Brennstoffe | 19,6 | 20,0 |
| Handelswaren | 5,6 | 5,1 |
| Betriebsmittel, Bekleidung, Wertzeichen | 18,8 | 20,2 |
| Andere | 3,7 | 3,1 |
| 47,7 | 48,3 | |
| BEZOGENE LEISTUNGEN | ||
| Internationale Postbetreiber | 62,5 | 57,6 |
| Verteiler unadressiert | 16,6 | 13,9 |
| Verteiler adressiert | 10,6 | 10,9 |
| Energie | 14,2 | 13,5 |
| Transporte | 200,2 | 234,8 |
| Andere | 89,3 | 94,3 |
| 393,5 | 424,9 | |
| 441,2 | 473,3 |
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 795,4 | 764,5 |
| Abfertigungen | 4,8 | 8,1 |
| Altersversorgung | 0,3 | 0,2 |
| Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Beiträge | 191,6 | 196,1 |
| Andere Personalaufwendungen | 16,6 | 7,9 |
| 1.008,7 | 976,7 |
Die Aufwendungen für Abfertigungen gliedern sich wie folgt:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Vorstände | –0,4 | 0,1 |
| Leitende Angestellte | 0,2 | 0,3 |
| Andere Arbeitnehmer | 5,0 | 7,7 |
| 4,8 | 8,1 |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden aufwandswirksame Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) betreffend beitragsorientierte Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 4,9 Mio EUR (2018: 4,2 Mio EUR) erfasst.
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr:
| 2018 | 2019 | |
|---|---|---|
| Arbeiter | 1.857 | 1.847 |
| Angestellte | 13.841 | 14.600 |
| Beamte | 6.421 | 5.496 |
| Lehrlinge | 91 | 116 |
| ANZAHL NACH KÖPFEN | 22.210 | 22.058 |
| ENTSPRECHENDE VOLLZEITKRAFTÄQUIVALENTE | 20.545 | 20.338 |
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| WERTMINDERUNGEN GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE | 2,2 | 0,8 |
| ABSCHREIBUNGEN IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
| Planmäßige Abschreibungen | 9,6 | 5,5 |
| Wertminderungen | 4,0 | 0,2 |
| 13,6 | 5,7 | |
| ABSCHREIBUNGEN SACHANLAGEN | ||
| Planmäßige Abschreibungen | 68,2 | 108,5 |
| Wertminderungen | 1,8 | 0,1 |
| 70,0 | 108,6 | |
| ABSCHREIBUNGEN ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN | ||
| Planmäßige Abschreibungen | 2,8 | 2,4 |
| Wertminderungen | 6,1 | 0,6 |
| 8,8 | 3,0 | |
| 94,5 | 118,1 |
Zur Erläuterung der Wertminderung verweisen wir jeweils auf Punkt 9.1 Geschäfts- oder Firmenwerte, Punkt 9.2 Immaterielle Vermögenswerte sowie Punkt 9.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property).
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Ersatzleistungen | 0,7 | 59,7 |
| IT-Dienstleistungen | 51,2 | 54,0 |
| Instandhaltung | 49,9 | 53,4 |
| Beratung | 19,7 | 32,4 |
| Schadensfälle | 8,5 | 32,4 |
| Reise- und Fahrtaufwendungen | 27,0 | 27,6 |
| Fremdpersonal und Leasingkräfte | 19,0 | 25,4 |
| Kommunikation und Werbung | 21,0 | 21,0 |
| Leasing, Miet- und Pachtzinsen | 46,3 | 15,6 |
| Entsorgung und Reinigung | 12,3 | 13,0 |
| Sonstige Steuern (nicht vom Einkommen und Ertrag) | 8,6 | 9,3 |
| Versicherungen | 6,9 | 7,2 |
| Telefon | 3,1 | 3,4 |
| Aus- und Fortbildung | 3,0 | 3,2 |
| Verlust Abgang Sachanlagen | 2,2 | 1,9 |
| Wertminderung von Forderungen | 2,7 | 1,8 |
| Andere | 13,5 | 22,4 |
| 295,7 | 383,7 |
Die Wertminderungen von Forderungen im Geschäftsjahr 2019 enthalten Wertminderungen von Forderungen gemäß dem neuen Wertminderungsmodell des IFRS 9 in Höhe von 0,3 Mio EUR (2018: 1,1 Mio EUR) und Verluste aus dem Abgang von Forderungen in Höhe von 1,5 Mio EUR (2018: 1,6 Mio EUR). Aufgrund der betraglichen Unwesentlichkeit erfolgt für diese Beträge keine Angabe nach IAS 1.82 als gesonderter Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Aufwendungen für Ersatzleistungen stehen in Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten. Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu einer zusätzlichen Dotierung aufgrund erhaltener Rückerstattungen sowie einer Neueinschätzung der Rückstellung. Siehe dazu Punkt 7.5 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten.
Unter den Schadensfällen erfolgte die Dotierung der Rückstellungen im Zusammenhang mit bestehenden Datenschutzverfahren in Höhe von 24,7 Mio EUR. Siehe dazu Punkt 7.6 Datenschutz.
Der Rückgang der Aufwendungen aus Leasing, Miet- und Pachtzinsen ist auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse zurückzuführen.
Die anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl an einzelnen unwesentlichen Beträgen.
| Mio EUR | Anhang | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|
| FINANZERTRÄGE | |||
| Zinserträge | 7,0 | 8,4 | |
| Wertpapiererträge | 1,5 | 0,6 | |
| Erträge aus der Bewertung von Finanzanlagen | 0,0 | 9,9 | |
| 8,5 | 18,9 | ||
| FINANZAUFWENDUNGEN | |||
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 0,0 | –4,5 | |
| Zinsaufwendungen für andere finanzielle Verbindlichkeiten | –0,3 | –0,2 | |
| Zinsaufwendungen für Rückstellungen | (9.11.1) | –3,3 | –3,2 |
| Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzanlagen | –15,7 | –0,1 | |
| Andere | –2,3 | –0,1 | |
| –21,6 | –8,2 | ||
| –13,1 | 10,7 |
Die Zinserträge im Geschäftsjahr 2019 enthalten Beschwerdezinsen in Höhe von 7,7 Mio EUR (2018: 6,1 Mio EUR) im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten.
Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzanlagen enthielten im Vorjahr mit 14,4 Mio EUR die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts der Anteile an der flatex AG. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte eine Aufwertung dieser Anteile in Höhe von 8,9 Mio EUR unter den Erträgen aus der Bewertung von Finanzanlagen.
| 2018 | 2019 | ||
|---|---|---|---|
| Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Periodenergebnis | Mio EUR | 143,7 | 146,4 |
| Bereinigtes Periodenergebnis zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie |
Mio EUR | 143,7 | 146,4 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien |
Stück | 67.552.638 | 67.552.638 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien |
Stück | 67.552.638 | 67.552.638 |
| UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE | EUR | 2,13 | 2,17 |
| VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE | EUR | 2,13 | 2,17 |
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | ||
| STAND AM 1. JÄNNER | 72,4 | 70,1 |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 0,9 | 3,3 |
| Abgänge | –3,1 | 0,0 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | –0,1 | –0,1 |
| STAND AM 31. DEZEMBER | 70,1 | 73,3 |
| WERTMINDERUNGEN | ||
| STAND AM 1. JÄNNER | 10,3 | 11,4 |
| Zugänge | 2,2 | 0,8 |
| Abgänge | –1,0 | 0,0 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 |
| STAND AM 31. DEZEMBER | 11,4 | 12,2 |
| BUCHWERT AM 1. JÄNNER | 62,1 | 58,7 |
| BUCHWERT AM 31. DEZEMBER | 58,7 | 61,1 |
Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss mit der adverserve Holding GmbH. Siehe dazu im Einzelnen Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis.
Die folgende Tabelle zeigt die Geschäfts- oder Firmenwerte nach Segmenten und ZGE:
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN | ||
| feibra Gruppe | 30,9 | 30,9 |
| Sonstige | 2,6 | 5,9 |
| 33,6 | 36,8 | |
| PAKET & LOGISTIK | ||
| Paketlogistik Österreich | 11,7 | 11,7 |
| Sonstige | 13,5 | 12,6 |
| 25,2 | 24,3 | |
| 58,7 | 61,1 |
Der einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest erfolgt in der Österreichischen Post nach dem Value-in-Use-Konzept. Dabei wird der erzielbare Betrag der ZGE auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Für die Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode unter Verwendung eines durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (Weighted Average Cost of Capital) nach Steuern auf ihren Barwert abgezinst. Für die Ableitung des Kapitalkostensatzes wird für alle im gleichen Segment tätigen ZGE jeweils eine Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) herangezogen.
Die Cashflow-Prognosen im Detailplanungszeitraum basieren auf der vom Management genehmigten Geschäftsjahresplanung für das Jahr 2020 und der Mittelfristplanung für einen Zeitraum von weiteren drei Jahren (2021–2023). Den Cashflow-Prognosen liegen sowohl die unternehmensinternen Erfahrungen aus der Vergangenheit als auch die unternehmensextern erhobenen volkswirtschaftlichen bzw., soweit verfügbar, branchenbezogenen Rahmendaten zur Verfügung. Der Wertbeitrag ab dem Jahr 2024 wird durch den Ansatz einer ewigen Rente berücksichtigt. Als Obergrenze für die in der ewigen Rente angesetzte Wachstumsrate werden die langfristigen Wachstums- und Inflationserwartungen der Länder bzw. Branchen, in denen die jeweiligen ZGE ihre Cashflows erzielen, berücksichtigt. Im Regelfall wird eine Wachstumsrate von 1,0% (2018: 1,0%) angesetzt, wobei notwendige Thesaurierungen berücksichtigt werden. Die wesentlichen Bewertungsannahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde lagen, waren Annahmen des Managements über die erwartete kurz- und langfristige Umsatzentwicklung, der verwendete Abzinsungssatz und die langfristig erwartete Wachstumsrate.
Die folgende Tabelle zeigt die für die einzelnen wesentlichen ZGE angesetzten Abzinsungssätze:
| WACC nach Steuern | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | |||
| BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN | ||||
| feibra Gruppe | 6,2% | 5,7% | ||
| Sonstige | 6,2% | 5,7% | ||
| PAKET & LOGISTIK | ||||
| Paketlogistik Österreich | 7,7% | 7,2% | ||
| Sonstige | 8,3%–16,0% | 7,2%–14,4% |
Die folgende Tabelle zeigt die Zugänge zu den Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte nach Segmenten und ZGE:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN | ||
| EMD GmbH | 1,1 | 0,0 |
| 1,1 | 0,0 | |
| PAKET & LOGISTIK | ||
| City Express d.o.o. | 1,1 | 0,8 |
| 1,1 | 0,8 | |
| 2,2 | 0,8 |
Im Geschäftsjahr 2019 kam es bei dem Firmenwert der ZGE City Express d.o.o., Serbien, (Segment Paket & Logistik) zu einer Wertminderung, die unter den Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Hintergrund der erfassten Wertminderung waren ein weiterhin schwieriges Marktumfeld und insgesamt reduzierte Ertragsaussichten. Zusätzlich zum Werthaltigkeitstest wurden für wesentliche ZGE Sensitivitätsanalysen bezüglich der wesentlichen Bewertungsannahmen durchgeführt. Dabei wurde in der ersten Sensitivitätsanalyse die Umsatzerwartung um einen Prozentpunkt reduziert und in der zweiten Sensitivitätsanalyse der Abzinsungssatz um einen Prozentpunkt angehoben.
Aus der Veränderung dieser Parameter würden sich ceteris paribus bei den folgenden ZGE für 2019 zusätzliche Wertminderungen ergeben:
| Umsatzerwartung | WACC | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| –1%-Punkt | +1%-Punkt | |||||
| Mio EUR | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | ||
| Slovak Parcel Service s.r.o. & IN TIME s.r.o. | 0,2 | 0,0 | 1,6 | 0,0 | ||
| M&BM Express OOD | 0,6 | 0,4 | 0,4 | 0,2 | ||
| City Express d.o.o. | 1,6 | 0,5 | 1,3 | 0,2 |
| Mio EUR | Anhang | Kunden beziehungen |
Marken rechte |
Sonstige immaterielle Vermögens werte |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||||
| STAND AM 1. JÄNNER 2018 | 18,7 | 3,9 | 67,2 | 89,7 | |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 0,0 | 0,0 | 3,8 | 3,8 | |
| Zugänge | 0,0 | 0,0 | 10,5 | 10,5 | |
| Abgänge | –2,8 | 0,0 | –6,9 | –9,7 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2018 | 15,9 | 3,9 | 74,7 | 94,4 | |
| ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN | |||||
| STAND AM 1. JÄNNER 2018 | 15,9 | 3,5 | 45,7 | 65,1 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 1,0 | 0,0 | 8,6 | 9,6 |
| Wertminderungen | (8.6) | 0,4 | 0,0 | 3,6 | 4,0 |
| Abgänge | –2,8 | 0,0 | –6,0 | –8,8 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2018 | 14,6 | 3,5 | 51,8 | 69,9 | |
| BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2018 | 2,8 | 0,4 | 21,5 | 24,7 | |
| BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2018 | 1,3 | 0,4 | 22,8 | 24,5 |
| Mio EUR | Anhang | Kunden beziehungen |
Marken rechte |
Sonstige immaterielle Vermögens werte |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||||
| STAND AM 1. JÄNNER 2019 | 15,9 | 3,9 | 74,7 | 94,4 | |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 1,4 | |
| Zugänge | 0,1 | 0,0 | 16,4 | 16,5 | |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | –10,5 | –10,5 | |
| Umbuchungen | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,1 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2019 | 17,4 | 3,9 | 80,6 | 101,8 | |
| ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN | |||||
| STAND AM 1. JÄNNER 2019 | 14,6 | 3,5 | 51,8 | 69,9 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 0,8 | 0,0 | 4,7 | 5,5 |
| Wertminderungen | (8.6) | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,2 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | –8,8 | –8,8 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2019 | 15,4 | 3,5 | 47,8 | 66,7 | |
| BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2019 | 1,3 | 0,4 | 22,8 | 24,5 | |
| BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2019 | 1,9 | 0,4 | 32,8 | 35,1 |
Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. In den immateriellen Vermögenswerten sind Markenrechte mit unbegrenzter Nutzungsdauer mit einem Buchwert in Höhe von 0,4 Mio EUR (31.12.2018: 0,4 Mio EUR) enthalten. Die Markenrechte sind dem Segment Paket & Logistik zugeordnet.
Die Zugänge bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten enthalten Zugänge aus selbst geschaffener Software in Höhe von 10,7 Mio EUR (2018: 5,1 Mio EUR).
| Mio EUR | Anhang | Grundstücke und Bauten |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN | ||||||
| STAND AM 1. JÄNNER 2018 | 710,4 | 154,9 | 334,8 | 49,0 | 1.249,1 | |
| Zugänge | 25,2 | 5,3 | 52,2 | 40,4 | 123,3 | |
| Abgänge | –0,8 | 0,0 | –42,9 | –11,4 | –55,1 | |
| Umbuchungen | 17,5 | 1,3 | 12,9 | –31,7 | 0,0 | |
| Umgliederung Investment Property | (9.4) | 3,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,3 |
| Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | 0,0 | 0,0 | –3,0 | 0,0 | –3,0 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2018 | 755,7 | 161,5 | 354,0 | 46,3 | 1.317,5 | |
| ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN | ||||||
| STAND AM 1. JÄNNER 2018 | 360,0 | 91,5 | 181,9 | 0,0 | 633,4 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 18,3 | 11,3 | 38,6 | 0,0 | 68,2 |
| Wertminderungen | (8.6) | 1,6 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 1,8 |
| Abgänge | –0,4 | 0,0 | –38,0 | 0,0 | –38,4 | |
| Umgliederungen Investment Property | (9.4) | 2,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,4 |
| Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | 0,0 | 0,0 | –2,7 | 0,0 | –2,7 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2018 | 381,9 | 102,8 | 180,0 | 0,0 | 664,7 | |
| BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2018 | 350,4 | 63,4 | 152,9 | 49,0 | 615,7 | |
| BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2018 | 373,8 | 58,7 | 174,0 | 46,3 | 652,8 |
| Mio EUR | Anhang | Grundstücke und Bauten |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN | ||||||
| STAND AM 1. JÄNNER 2019 | 755,7 | 161,5 | 354,0 | 46,3 | 1.317,5 | |
| Erstanwendung IFRS 16 | 268,5 | 0,1 | 1,8 | 0,0 | 270,3 | |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 48,2 | 10,8 | 0,9 | 0,1 | 60,0 | |
| Zugänge | 49,9 | 15,2 | 44,6 | 75,1 | 184,9 | |
| Abgänge | –4,2 | –1,1 | –28,0 | 0,0 | –33,3 | |
| Umbuchungen | 44,4 | 3,9 | 7,2 | –55,6 | –0,1 | |
| Umgliederung Investment Property | (9.4) | 7,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 7,8 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | –0,2 | 0,0 | –0,1 | 0,0 | –0,3 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2019 | 1.170,1 | 190,4 | 380,4 | 66,0 | 1.806,8 | |
| ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN | ||||||
| STAND AM 1. JÄNNER 2019 | 381,9 | 102,8 | 180,0 | 0,0 | 664,7 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 52,8 | 14,1 | 41,7 | 0,0 | 108,5 |
| Wertminderungen | (8.6) | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| Abgänge | –0,2 | –0,2 | –24,5 | 0,0 | –25,0 | |
| Umgliederungen Investment Property | (9.4) | 2,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,1 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,1 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2019 | 436,6 | 116,6 | 197,2 | 0,0 | 750,4 | |
| BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2019 | 373,8 | 58,7 | 174,0 | 46,3 | 652,8 | |
| BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2019 | 733,6 | 73,8 | 183,1 | 66,0 | 1.056,5 |
Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Ebenso gab es zum 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr keine Sachanlagen, die als Sicherheit verpfändet wurden.
Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Investitionszuschüsse für Sachanlagevermögen in Höhe von 1,4 Mio EUR (31.12.2018: 2,0 Mio EUR) betreffen im Wesentlichen Zuschüsse des Bundes für E-Fahrzeuge.
Nutzungsrechte sind in der Bilanz den gleichen Bilanzposten zugeordnet, denen auch die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Vermögenswerte zugeordnet werden würden.
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Nutzungsrechte nach Klassen zugrundeliegender Vermögenswerte dargestellt. In den Nutzungsrechten per 1. Jänner 2019 sind auch Vermögenswerte enthalten, die bereits zum 31. Dezember 2018 als Finanzierungsleasing erfasst waren.
| Mio EUR NUTZUNGSRECHTE |
Grundstücke und Bauten |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2019 | 277,5 | 0,1 | 2,3 | 279,9 |
| Zugänge | 23,9 | 0,7 | 4,3 | 29,0 |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 46,7 | 0,0 | 0,0 | 46,7 |
| Abgänge | –3,9 | 0,0 | –0,4 | –4,3 |
| Planmäßige Abschreibungen | –33,0 | 0,0 | –1,5 | –34,6 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | –0,2 | 0,0 | 0,0 | –0,2 |
| BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2019 | 311,0 | 0,8 | 4,8 | 316,5 |
Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz als Teil der Anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Angabe der Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten auf Basis der verbleibenden Restlaufzeiten siehe Punkt 10.2.1 Darstellung der Risikoarten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Beträge in Verbindung mit IFRS 16 erfasst:
| Mio EUR | 2019 |
|---|---|
| Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte | 0,4 |
| Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 0,9 |
| SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN | 1,3 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 34,5 |
| ABSCHREIBUNGEN | 34,5 |
| Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten | 4,5 |
| FINANZAUFWENDUNGEN | 4,5 |
Im Konzern-Cashflow-Statement sind Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse in Höhe von insgesamt 38,0 Mio EUR enthalten.
| Mio EUR | Anhang | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN | |||
| STAND AM 1. JÄNNER | 265,4 | 264,5 | |
| Zugänge | 3,2 | 2,6 | |
| Abgänge | –0,4 | –1,7 | |
| Umgliederung Sachanlagen | –3,3 | –7,8 | |
| Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | –0,5 | 0,0 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER | 264,5 | 257,6 | |
| ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN | |||
| STAND AM 1. JÄNNER | 180,5 | 186,1 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 2,8 | 2,4 |
| Wertminderungen | (8.6) | 6,1 | 0,6 |
| Wertaufholungen | 0,0 | –1,3 | |
| Abgänge | –0,2 | –1,0 | |
| Umgliederung Sachanlagen | –2,4 | –2,1 | |
| Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | –0,5 | 0,0 | |
| STAND AM 31. DEZEMBER | 186,1 | 184,6 | |
| BUCHWERT AM 1. JÄNNER | 85,0 | 78,4 | |
| BUCHWERT AM 31. DEZEMBER | 78,4 | 73,0 |
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert | 262,8 | 261,4 |
| Mieteinnahmen | 17,2 | 16,5 |
| Betriebliche Aufwendungen für vermietete Immobilien | 9,9 | 6,1 |
| Betriebliche Aufwendungen für nicht vermietete Immobilien | 2,2 | 1,0 |
Die Zugänge bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im laufenden Geschäftsjahr sind im Wesentlichen auf das Immobilienprojekt Neutorgasse 7 in Wien Innere Stadt zurückzuführen. Die gesamte Immobilie Neutorgasse 7 wird für eine zukünftige Vermietung (Zuordnung zu den Als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien) sowie für den Verkauf von Wohnungen (Zuordnung zu den Vorräten) entwickelt.
Die Wertminderungen im Geschäftsjahr 2019 betreffen ebenfalls das Immobilienprojekt Neutorgasse 7.
Die Mieteinnahmen und die betrieblichen Aufwendungen für vermietete sowie nicht vermietete Immobilien enthalten nur Erträge und Aufwendungen gegenüber Dritten. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sind in obiger Tabelle nicht dargestellt.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
| Mio EUR | Anteil in % |
2018 | Anteil in % |
2019 |
|---|---|---|---|---|
| ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN | ||||
| ADELHEID GmbH, Berlin | 50,4 | 3,9 | 51,5 | 7,0 |
| adverserve Holding GmbH, Wien | 49,0 | 2,8 | –1 | 0,0 |
| D2D – direct to document GmbH, Wien | 30,0 | 1,7 | 70,0 | 3,8 |
| IN TIME SPEDICE, spol. s r.o., Prag | 31,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| PHS Logistiktechnik GmbH, Graz | 40,0 | 0,7 | 40,0 | 0,6 |
| 9,2 | 11,4 | |||
| GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN | ||||
| OMNITEC GmbH, Wien | 50,0 | 0,0 | 50,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | |||
| NETTOBUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER | 9,2 | 11,4 |
1 Beendigung der Bilanzierung nach der Equity-Methode im Geschäftsjahr 2019, siehe dazu Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis.
Bei der OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH wurde mit den restlichen Anteilseignern auf Basis der Gesellschaftervereinbarung gemeinschaftliche Führung vereinbart. Da die Gesellschaft als ein eigenständiges Vehikel aufgebaut ist, handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen gemäß IFRS 11.
Obwohl die Anteile an der ADELHEID GmbH, Berlin, 51,5% betragen, liegt keine Beherrschung im Sinne des IFRS 10 vor. Die notwendigen Stimmrechtsmehrheiten in den zur Beherrschung relevanten Gremien liegen auf Basis der bestehenden Corporate Governance bei 66,6%.
Da es infolge der Anteilsaufstockung an der D2D – direct to document GmbH, Wien, auf 70,0% zu keiner Änderung der Corporate Governance kam und für wesentliche Punkte die Einstimmigkeit der Beschlüsse erforderlich ist, liegt keine Beherrschung im Sinne des IFRS 10 vor.
Sämtliche Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 in den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG einbezogen.
Der Zugang aus Kapitalerhöhungen betrifft im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von 3,4 Mio EUR die ADELHEID GmbH (2018: 1,7 Mio EUR die ADELHEID GmbH und 0,4 Mio EUR die PHS Logistiktechnik GmbH).
Der aggregierte Buchwert der Anteile an einzeln für sich genommen unwesentlichen assoziierten Unternehmen beträgt 11,4 Mio EUR (31.12.2018: 9,2 Mio EUR).
adverserve Holding GmbH Bei der adverserve Holding GmbH wurde mit 1. August 2019 die Bilanzierung nach der Equity-Methode beendet. Die Gesellschaft wird ab diesem Zeitpunkt als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.
ADELHEID GmbH Die ADELHEID GmbH ist 100% Gesellschafter der AEP GmbH, Alzenau, Deutschland, die unter der Geschäftsbezeichnung "AEP direkt" Apotheken in Deutschland mit Pharmaprodukten beliefert.
IN TIME SPEDICE, spol. s r.o. Die Anteile an der IN TIME SPEDICE wurden mit 26. April 2019 verkauft.
Die nachstehende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Anteil am Periodenergebnis und sonstigen Ergebnis von einzeln betrachtet unwesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen auf. Die Tabelle zeigt auch die Überleitung zur Summe des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlage:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| UNWESENTLICHE ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN | ||
| Anteil am Periodenergebnis | –3,6 | –0,6 |
| ERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTEN FINANZANLAGEN | –3,6 | –0,6 |
| NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN – ANTEIL AM SONSTIGEN ERGEBNIS |
0,0 | 0,0 |
Der Anteil am Periodenergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen enthält gegen – als Teil der Nettoinvestition eingestufte – Forderungen erfasste Periodenergebnisse sowie auf diese entfallende Wertminderungen der IN TIME SPEDICE, spol. s r.o. in Höhe von 0,6 Mio EUR (2018: 2,6 Mio EUR).
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt |
| Wertpapiere | 45,4 | 10,4 | 55,8 | 50,7 | 0,0 | 50,7 |
| Geldmarktveranlagungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 179,9 | 10,0 | 189,9 |
| Andere Anteile | 0,0 | 51,8 | 51,8 | 0,0 | 58,1 | 58,1 |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| GESAMT | 45,4 | 62,4 | 107,7 | 230,6 | 68,1 | 298,7 |
Wertpapiere In den Wertpapieren sind im Wesentlichen Investmentfonds und Anleihen enthalten. Die vom Österreichischen Post-Konzern gehaltenen Wertpapiere besitzen ein Investment-Grade-Rating bzw. eine vergleichbare erstklassige Bonität. Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten.
Geldmarktveranlagungen Geldmarktveranlagungen enthalten ausschließlich Termingelder bei österreichischen Bankinstituten. Termingeldveranlagungen wurden im Vorjahr unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen. Mit Änderung der Zweckwidmung erfolgte ab 2019 ein Ausweis unter den Anderen finanziellen Vermögenswerten. Siehe dazu Punkt 11.1 Erläuterungen zum Konzern-Cashflow-Statement.
Andere Anteile Der Buchwert der Anderen Anteile zum 31. Dezember 2019 enthält Anteile an der Aras Kargo. a.s., der flatex AG sowie der CEESEG AG.
Der 25-%-Anteil an Aras Kargo a.s. wird weiterhin als finanzieller Vermögenswert nach IFRS 9 erfasst. Die Gesellschaft wird seit dem Frühjahr 2017 von einem vom Gericht bestellten Treuhänder (Trustee Panel) geführt, wobei der Treuhänder ausschließlich dem Gericht gegenüber verantwortlich ist. Die Möglichkeit zur maßgeblichen Einflussnahme durch die Gesellschafter besteht nicht. Der beizulegende Zeitwert lag mit 23,3 Mio EUR um 2,6 Mio EUR unter dem Vorjahr. Die Abwertung ist im Sonstigen Ergebnis unter den Zeitwertänderungen von Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifizierten Vermögenswerten ausgewiesen.
Der Anteil an der flatex AG ist der Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Kurswert der Anteile zum Stichtag und beträgt 29,4 Mio EUR gegenüber 20,5 Mio EUR im Vorjahr. Das Ergebnis aus der Zuschreibung in Höhe von 8,9 Mio EUR ist in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzerträgen erfasst.
Aufgrund ihrer Notierung an der Wiener Börse hält die Österreichische Post AG rund 1,7% an der CEESEG AG (100% Eigentümerin der Wiener Börse AG). Der Anteil wird als finanzieller Vermögenswert nach IFRS 9 erfasst und ist der Kategorie Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der Anteile zum Stichtag beträgt 5,2 Mio EUR.
Derivative finanzielle Vermögenswerte Im Geschäftsjahr 2013 hat die Österreichische Post 25% der Anteile an Aras Kargo a.s. erworben. Zusätzlich wurde der Österreichischen Post das einseitig ausübbare Recht eingeräumt, im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 weitere 50% der Anteile von der Familie Aras zu erwerben (Call-Option). Die Österreichische Post hat die Call-Option mit 18. Mai 2016 ausgeübt, wobei es mit den derzeitigen Mehrheitseigentümern zu Auffassungsunterschieden hinsichtlich der Umsetzung des Optionsvertrags gekommen ist. Zur Klärung dieser Auffassungsunterschiede wurde ein Schiedsverfahren in Genf eingeleitet, in dem die Österreichische Post in den wesentlichen Fragen zur Ausübung der Option Recht bekommen hat. Nachdem die Vertragspartner jedoch weiterhin ihren Mitwirkungspflichten zur Erfüllung der Anteilsübertragung nicht nachgekommen waren, hat die
Österreichische Post ihren Rechtsanspruch auf Schadenersatz gewechselt. Entsprechend besteht nach Ansicht der Österreichischen Post die Call-Option zum Stichtag nicht mehr.
Der Buchwert der derivativen finanziellen Vermögenswerte im Vorjahr stand im Zusammenhang mit dem Erwerb der sendhybrid ÖPBD GmbH.
Angaben zur Ermittlung der Marktwerte erfolgen unter Punkt 10.1 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken.
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Hilfs- und Betriebsstoffe | 12,2 | 13,1 |
| abzüglich Wertminderungen | –4,2 | –2,5 |
| Unfertige Erzeugnisse Bauten | 6,6 | 0,9 |
| abzüglich Wertminderungen | –0,6 | –0,1 |
| Handelswaren | 4,5 | 4,1 |
| abzüglich Wertminderungen | –1,4 | –1,2 |
| Anzahlungen Vorräte | 0,2 | 0,0 |
| 17,3 | 14,3 |
Bei den Unfertigen Erzeugnissen Bauten handelt es sich um die Entwicklung der Immobilie Neutorgasse 7 in Wien Innere Stadt, die von der Österreichischen Post als Bauträger betrieben wird. Teil dieser Immobilienentwicklung ist die Errichtung von Wohnungen mit Verkaufsabsicht.
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
260,5 | 0,0 | 260,5 | 260,3 | 0,0 | 260,3 | |
| Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
1,6 | 0,4 | 2,1 | 1,8 | 0,4 | 2,2 | |
| Andere sonstige Forderungen | 43,5 | 14,1 | 57,6 | 34,9 | 16,4 | 51,3 | |
| 305,7 | 14,5 | 320,2 | 296,9 | 16,9 | 313,8 |
In den Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind im Wesentlichen nachrangige Gesellschafterdarlehen inklusive aufgelaufener Zinsen gegenüber der AEP GmbH, Deutschland, in Höhe von 1,7 Mio EUR (31.12.2018: 1,6 Mio EUR) enthalten. Zur Darstellung der Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen verweisen wir auf Punkt 10.1 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken.
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 45,2 | 47,1 |
| Guthaben bei Zentralnotenbanken | 0,0 | 34,1 |
| Geldmarktveranlagungen | 250,1 | 0,0 |
| Kassenbestand | 14,8 | 19,4 |
| Wertminderungen | –0,2 | 0,0 |
| 310,0 | 100,6 |
Bei den Geldmarktveranlagungen (Termingelder) fand im Geschäftsjahr 2019 eine Änderung der Zweckwidmung statt. Die Geldmarktveranlagungen werden nicht mehr zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen herangezogen, weshalb der Ausweis nunmehr unter den Anderen finanziellen Vermögenswerten erfolgt. Siehe dazu Punkt 11.1 Erläuterungen zum Konzern-Cashflow-Statement.
Eigenkapitalbestandteile Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt 337,8 Mio EUR. Das Grundkapital ist in 67.552.638 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15. April 2015 wurde der Vorstand der Österreichischen Post AG zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ermächtigt und die Satzung der Österreichischen Post AG wurde entsprechend angepasst. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann das Grundkapital somit während einer Geltungsdauer von fünf Jahren bis 14. April 2020 im Ausmaß von bis zu 33.776.320,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.755.264 Stück neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden. Weiters wurde in der Hauptversammlung die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 16.888.160,00 EUR zur Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien an (i) Gläubiger von Finanzinstrumenten sowie (ii) zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Österreichischen Post AG oder eines verbundenen Unternehmens beschlossen.
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. April 2019 bis zum 10. Oktober 2021 verlängert.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen dividendenberechtigten Aktien hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Stück | |
|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2019 | 67.552.638 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 67.552.638 |
| Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Geschäftsjahr 2019 | 67.552.638 |
Hauptaktionärin der Österreichischen Post AG auf Basis der im Umlauf befindlichen Aktien ist mit einem Anteil von 52,85% die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), Wien.
Die Kapitalrücklagen resultieren aus Einzahlungen und Einlagen durch die Aktionäre. Die in der Entwicklung des Eigenkapitals des Österreichischen Post-Konzerns dargestellten Kapitalrücklagen entsprechen jenen des Einzelabschlusses der Österreichischen Post AG.
Die anderen Rücklagen beinhalten die IAS 19 Rücklagen, Rücklagen aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten sowie Währungsumrechnungsrücklagen. Die IAS 19 Rücklage stammt aus Anpassungen und Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen, deren Effekte im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Die Marktbewertung von Finanzinstrumenten umfasst Zeitwertänderungen von Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewerteten Finanzinstrumenten. Gewinne und Verluste aus Änderungen des Marktwerts werden ergebnisneutral und nach Steuern in der Rücklage erfasst. Die Währungsumrechnungsrücklagen enthalten alle Kursdifferenzen, die aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen und von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen entstanden sind.
Die nicht beherrschenden Anteile beziehen sich auf die M&BM Express OOD, die ACL advanced commerce labs GmbH, die sendhybrid ÖPBD GmbH sowie die bank99 AG.
Das Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2019 beträgt 144,5 Mio EUR (2018: 144,2 Mio EUR). Das den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis beträgt 146,4 Mio EUR (2018: 143,7 Mio EUR). Die Basis für die Gewinnverteilung ist entsprechend dem österreichischen Aktiengesetz der Jahresabschluss der Österreichischen Post AG zum 31. Dezember 2019. Der darin ausgewiesene ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt 261,5 Mio EUR (2018: 250,2 Mio EUR).
Für das Geschäftsjahr 2019 ist gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands eine Ausschüttung von insgesamt 140,5 Mio EUR (Basisdividende von 2,08 EUR je Aktie) (2018: 140,5 Mio EUR, Basisdividende von 2,08 EUR je Aktie) vorgesehen.
Die folgenden Tabellen zeigen die Zusammensetzung des Sonstigen Ergebnisses für die Geschäftsjahre 2018 und 2019:
| Andere Rücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | IAS 19 Rücklage |
FVOCI Rücklage |
Währungs umrech nungs rücklage |
Eigenkapital der Aktionäre des Mutter unternehmens |
Nicht beherr schende Anteile |
Eigenkapital |
| Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe |
0,0 | 0,0 | –0,1 | –0,1 | 0,0 | –0,1 |
| Zeitwertänderungen FVOCI – Fremdkapitalinstrumente – Umgliederung in den Gewinn und Verlust |
0,0 | –0,1 | 0,0 | –0,1 | 0,0 | –0,1 |
| Zeitwertänderungen FVOCI – Eigenkapitalinstrumente |
0,0 | –18,9 | 0,0 | –18,9 | 0,0 | –18,9 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen |
4,1 | 0,0 | 0,0 | 4,1 | 0,0 | 4,1 |
| Steuereffekt | –1,0 | 4,5 | 0,0 | 3,4 | 0,0 | 3,4 |
| SONSTIGES ERGEBNIS | 3,1 | –14,5 | –0,1 | –11,5 | 0,0 | –11,5 |
| Andere Rücklagen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | IAS 19 Rücklage |
FVOCI Rücklage |
Währungs umrech nungs rücklage |
Eigenkapital der Aktionäre des Mutter unternehmens |
Nicht beherr schende Anteile |
Eigenkapital | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe |
0,0 | 0,0 | –0,3 | –0,3 | 0,0 | –0,3 | |
| Zeitwertänderungen FVOCI – Eigenkapitalinstrumente |
0,0 | –2,5 | 0,0 | –2,5 | 0,0 | –2,5 | |
| Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen |
–12,8 | 0,0 | 0,0 | –12,8 | 0,0 | –12,8 | |
| Steuereffekt | 3,3 | 0,5 | 0,0 | 3,9 | 0,0 | 3,9 | |
| SONSTIGES ERGEBNIS | –9,4 | –2,0 | –0,3 | –11,7 | 0,0 | –11,7 |
Die in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 erfolgsneutral in der FVOCI-Rücklage erfassten Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten resultieren im Wesentlichen aus der Bewertung der Anteile an Aras Kargo a.s., Türkei. Siehe dazu Punkt 9.6 Andere finanzielle Vermögenswerte.
Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement des Österreichischen Post-Konzerns zielt auf eine für die Einhaltung der Wachstums- und Akquisitionsziele sowie für die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts angemessene Kapitalstruktur ab.
Im Rahmen seiner Dividendenpolitik beabsichtigt der Österreichische Post-Konzern für die kommenden Jahre unter der Voraussetzung, dass sich die Geschäftsentwicklung weiterhin erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, eine Ausschüttungsquote von zumindest 75% des den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Periodenergebnisses.
Bei einer Bilanzsumme von 2.042,9 Mio EUR zum 31. Dezember 2019 (31.12.2018: 1.681,2 Mio EUR) beträgt die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2019 34,3% (31.12.2018: 41,6%).
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt | |
| Rückstellungen für Abfertigungen | 3,9 | 97,2 | 101,0 | 3,3 | 110,5 | 113,8 | |
| Rückstellungen für Jubiläumsgelder | 6,9 | 80,0 | 86,8 | 5,2 | 75,1 | 80,3 | |
| Andere Rückstellungen für Mitarbeiter | 104,6 | 208,1 | 312,6 | 113,2 | 171,6 | 284,8 | |
| Sonstige Rückstellungen | 49,5 | 1,1 | 50,6 | 136,5 | 2,0 | 138,5 | |
| 164,8 | 386,3 | 551,1 | 258,1 | 359,3 | 617,4 |
| Mio EUR | Abfertigungen | Jubiläumsgelder | Gesamt |
|---|---|---|---|
| BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 1. JÄNNER 2018 | 104,9 | 85,7 | 190,5 |
| Dienstzeitaufwand | 4,9 | 4,4 | 9,3 |
| Zinsaufwand | 2,0 | 1,3 | 3,3 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen |
–1,4 | 10,0 | 8,6 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen |
–3,2 | 0,0 | –3,2 |
| Erfahrungsbedingte Berichtigungen | 0,5 | –7,4 | –6,9 |
| Tatsächliche Zahlungen | –6,6 | –7,1 | –13,7 |
| BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 31. DEZEMBER 2018 | 101,0 | 86,8 | 187,9 |
| Mio EUR | Abfertigungen | Jubiläumsgelder | Gesamt |
|---|---|---|---|
| BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 1. JÄNNER 2019 | 101,0 | 86,8 | 187,9 |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| Dienstzeitaufwand | 4,4 | 4,1 | 8,5 |
| Zinsaufwand | 1,9 | 1,3 | 3,2 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen |
0,1 | –0,2 | –0,1 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen |
13,5 | 4,5 | 18,0 |
| Erfahrungsbedingte Berichtigungen | –0,8 | –10,1 | –11,0 |
| Tatsächliche Zahlungen | –6,5 | –6,1 | –12,6 |
| BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 31. DEZEMBER 2019 | 113,8 | 80,3 | 194,1 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind aus den unter Punkt 6.18 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder beschriebenen Parameteranpassungen von Rechnungszinssatz, Gehaltssteigerung und Fluktuationsabschlag entstanden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie erfahrungsbedingte Berichtigungen für Abfertigungen werden im Sonstigen Ergebnis, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie erfahrungsbedingte Berichtigungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand ausgewiesen. Die Verwendung der neuen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ("Sterbetafeln") führte im Geschäftsjahr 2018 zu einem Anstieg der Rückstellung für Jubiläumsgelder in Höhe von 10,0 Mio EUR, der in den Verlusten aus der Veränderung demographischer Annahmen enthalten ist.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Aufwand für Abfertigungen und Jubiläumsgelder wird bis auf den Zinsaufwand, der im Finanzergebnis dargestellt wird, im Personalaufwand ausgewiesen.
| Mio EUR | Unterauslastung | Sonstige personalbezogene Rückstellungen |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| STAND AM 1. JÄNNER 2018 | 214,5 | 92,1 | 306,7 |
| Umgliederung | –5,0 | 0,0 | –5,0 |
| Neubildung | 26,3 | 86,7 | 113,0 |
| Verwendung | –19,5 | –50,0 | –69,5 |
| Auflösung | –12,4 | –22,8 | –35,2 |
| Aufzinsung | 2,5 | 0,0 | 2,5 |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2018 | 206,4 | 106,2 | 312,6 |
| Mio EUR | Unterauslastung | Sonstige personalbezogene Rückstellungen |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| STAND AM 1. JÄNNER 2019 | 206,4 | 106,2 | 312,6 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,4 | 0,4 |
| Umgliederung | –2,8 | 0,0 | –2,8 |
| Neubildung | 9,0 | 73,9 | 82,9 |
| Verwendung | –18,3 | –52,5 | –70,8 |
| Auflösung | –21,7 | –16,8 | –38,5 |
| Aufzinsung | 1,0 | 0,0 | 1,0 |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2019 | 173,6 | 111,2 | 284,8 |
Rückstellungen für Unterauslastung Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Rückstellung für Unterauslastung verweisen wir auf Punkt 6.19 Rückstellungen für Unterauslastung.
Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr 2019 eine Neubildung in Höhe von 9,0 Mio EUR. Die Neubildung im aktuellen Geschäftsjahr ergab sich im Wesentlichen aufgrund von Anträgen von Beamten auf ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (2019: 2,8 Mio EUR; 2018: 18,3 Mio EUR) sowie mit 3,9 Mio EUR (2018: 3,2 Mio EUR) aufgrund von Aufnahmen in das Programm zum möglichen Ressortwechsel. Die Verwendung betrifft die laufenden Zahlungen an die rückgestellten Mitarbeiter und lag etwas über dem Niveau des Vorjahres. Die Umgliederung in Höhe von –2,8 Mio EUR betrifft die Rückstellung für Ressortwechsel. Nach der endgültigen Übernahme von Mitarbeitern durch ein Bundesministerium sind die gebildeten Vorsorgen in die Verbindlichkeiten umzugliedern. Die Auflösung betrifft mit 21,0 Mio EUR die Rückstellung für noch zu erbringende Leistungen an beamtete Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand befinden.
Aus den gegenüber dem Vorjahr veränderten Rechnungsparametern resultierte ein negativer Effekt von 15,3 Mio EUR, der im Personalaufwand erfasst wurde.
Sonstige personalbezogene Rückstellungen Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien, Vorsorgen für Leistungen an Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen (Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten) sowie Rückstellungen für Restrukturierungen. Zusätzlich waren
im Geschäftsjahr 2019 Vorsorgen aus dem Thema Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeiter in Höhe von 14,2 Mio EUR zu bilden. Siehe dazu Punkt 7.4. Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeiter.
Die Neubildung in Höhe von 73,9 Mio EUR (2018: 86,7 Mio EUR) betrifft, neben den angesprochenen Vorsorgen aus dem Thema Vordienstzeiten, überwiegend die Dotierung für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien (2019: 57,4 Mio EUR; 2018: 55,3 Mio EUR). Im Vorjahr war weiters die Bildung einer Rückstellung für Restrukturierungen im Segment Brief, Werbepost & Filialen in Höhe von 21,5 Mio EUR infolge der Kündigung der Kooperationsvereinbarung mit der BAWAG P.S.K. enthalten.
Die Verwendung in Höhe von 52,5 Mio EUR betrifft Auszahlungen von Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien (2019: 46,6 Mio EUR; 2018: 46,1 Mio EUR), Auszahlungen aus Programmen mit freiwilligen Abfertigungsangeboten sowie Rückstellungen für Restrukturierung.
Die Auflösungen in Höhe von 16,8 Mio EUR betreffen mit 3,9 Mio EUR (2018: 9,7 Mio EUR) nicht benötigte Vorsorgen für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten und mit 7,1 Mio EUR (2018: 6,5 Mio EUR) Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien. Weiters waren 5,6 Mio EUR (2018: 6,5 Mio EUR) an Rückstellungen für Restrukturierungen im Segment Brief, Werbepost & Filialen aufzulösen.
| Mio EUR | |
|---|---|
| STAND AM 1. JÄNNER 2018 | 66,5 |
| Neubildung | 3,3 |
| Verwendung | –6,2 |
| Auflösung | –13,0 |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2018 | 50,6 |
| STAND AM 1. JÄNNER 2019 | 50,6 |
|---|---|
| Neubildung | 90,6 |
| Verwendung | –1,9 |
| Auflösung | –0,8 |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2019 | 138,5 |
Die sonstigen Rückstellungen enthalten, neben Vorsorgen für Prozesskosten, Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand sowie für Schadensfälle, Aufwendungen für etwaige Ersatzleistungen in Höhe von 99,6 Mio EUR (2018: 39,9 Mio EUR) sowie Aufwendungen für etwaige Risiken aus dem Thema Datenschutz in Höhe von 24,7 Mio EUR (2018: 0,0 Mio EUR). Weiterführende Informationen dazu sind unter Punkt 7.5 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten sowie Punkt 7.6 Datenschutz enthalten.
Die Auflösung in Höhe von 13,0 Mio EUR im Geschäftsjahr 2018 betraf Vorsorgen für nicht schlagend gewordene Risiken im Zusammenhang mit Prüfungen von Abgabenbehörden sowie Prozessrisiken.
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
6,4 | 0,2 | 6,6 | 1,0 | 0,1 | 1,1 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 0,4 | 3,3 | 3,7 | 37,8 | 270,6 | 308,4 | |
| 6,8 | 3,5 | 10,3 | 38,8 | 270,7 | 309,5 |
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlauf zeit < 1 Jahr |
Restlauf zeit > 1 Jahr |
Gesamt | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
200,9 | 0,1 | 201,0 | 220,6 | 0,0 | 220,6 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
0,7 | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Andere sonstige Verbindlichkeiten | 131,3 | 31,0 | 162,3 | 136,7 | 27,1 | 163,8 | |
| 333,0 | 31,1 | 364,0 | 357,3 | 27,1 | 384,4 |
Die Anderen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten neben Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern in Höhe von 44,6 Mio EUR (31.12.2018: 35,7 Mio EUR) auch Verbindlichkeiten für nicht konsumierte Urlaube in Höhe von 33 Mio EUR (31.12.2018: 33,3 Mio EUR) sowie erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen in Höhe von 4,6 Mio EUR (31.12.2018: 2,8 Mio EUR).
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Laufender Steueraufwand | 51,5 | 51,6 |
| Steuergutschriften/-nachzahlungen für Vorjahre | 5,0 | 0,7 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag | –2,9 | 14,5 |
| 53,6 | 66,8 |
Steuerüberleitungsrechnung Die Konzernsteuerquote ist als das Verhältnis von erfasstem Ertragsteueraufwand zum Ergebnis vor Ertragsteuern definiert und beträgt im Geschäftsjahr 2019 31,6% (2018: 27,1%).
Die Steuerüberleitungsrechnung im Österreichischen Post-Konzern basiert auf dem gesetzlich geltenden Steuersatz des Mutterunternehmens in Österreich in Höhe von 25%. Abweichungen der gesetzlichen Steuersätze bei Tochterunternehmen werden in einer eigenen Überleitungsposition dargestellt.
Die Überleitung der rechnerischen Ertragsteuern zum erfassten Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN | 197,8 | 211,3 |
| RECHNERISCHE ERTRAGSTEUER | 49,4 | 52,8 |
| STEUERMINDERUNG AUFGRUND VON | ||
| Teilwertabschreibung Tochterunternehmen | –3,1 | –1,5 |
| Anpassung an ausländische Steuersätze | –0,1 | 0,0 |
| Übrige steuermindernde Posten | –1,3 | –0,5 |
| –4,5 | –2,0 | |
| STEUERMEHRUNG AUFGRUND VON | ||
| Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwert | 0,5 | 0,2 |
| Anpassung an ausländische Steuersätze | 0,0 | 0,1 |
| Nicht steuerwirksam übernommene Verluste (nach der Equity-Methode) | 0,9 | 0,1 |
| Zuschreibung Tochterunternehmen | 0,5 | 0,0 |
| Nicht angesetzte latente Steuern auf Anteile an Tochterunternehmen | 0,0 | 3,8 |
| Nicht steuerwirksame Strafen (Datenschutz) | 0,0 | 4,5 |
| Übrige steuermehrende Posten | 3,8 | 2,8 |
| 5,8 | 11,4 | |
| ERTRAGSTEUERAUFWAND DER PERIODE | 50,7 | 62,3 |
| Anpassung tatsächlicher Ertragsteuern aus Vorjahren | 5,0 | 0,7 |
| Anpassung latenter Steueraufwand/-ertrag aus Vorjahren | –3,6 | 2,2 |
| Veränderung nicht gebildeter aktiver latenter Steuern | 1,5 | 1,7 |
| ERFASSTER ERTRAGSTEUERAUFWAND | 53,6 | 66,8 |
Temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im Konzernabschluss und dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz wirken sich wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern aus:
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0,4 | 0,2 | –0,2 | –0,3 | |
| Kundenbeziehungen | 0,6 | 0,6 | –0,1 | –0,3 | |
| Markenrechte | 0,1 | 0,1 | –0,1 | –0,1 | |
| Andere immaterielle Vermögenswerte | 0,8 | 1,0 | –1,5 | –2,5 | |
| Sachanlagen | 2,8 | 3,1 | –0,8 | –0,5 | |
| Nutzungsrechte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –74,1 | |
| Finanzanlagen (Steuerliche Teilwertabschreibungen) | 39,1 | 26,4 | 0,0 | 0,0 | |
| Andere Finanzanlagen | 0,0 | 0,0 | –0,1 | –0,3 | |
| Vorräte | 4,1 | 1,5 | –0,1 | 0,0 | |
| Forderungen | 0,9 | 1,9 | 0,0 | –2,3 | |
| Vertragsvermögenswerte | 0,0 | 0,0 | –5,9 | –1,8 | |
| Rückstellungen | 35,2 | 36,2 | 0,0 | 0,0 | |
| Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | 1,6 | 2,1 | –0,1 | –1,0 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 0,0 | 72,8 | 0,0 | –0,1 | |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0,2 | 2,5 | 0,0 | 0,0 | |
| 85,9 | 148,5 | –9,1 | –83,4 | ||
| Abwertung auf aktive latente Steuern und Verlustvorträge | –0,1 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | |
| Saldierung | –8,3 | –82,5 | 8,3 | 82,5 | |
| LATENTE STEUERN – BILANZANSATZ | 77,6 | 65,9 | –0,8 | –0,8 |
Die Entwicklung der latenten Steuern und die Aufteilung der Veränderungen in ergebniswirksame und ergebnisneutrale Komponenten werden in folgender Tabelle dargestellt:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| AKTIVE (+)/PASSIVE (−) LATENTE STEUERN ZUM 1. JANUAR | 71,1 | 76,8 |
| Latente Steueraufwendungen (−)/-erträge (+) erfolgswirksam | 2,9 | –14,5 |
| Veränderung erfolgsneutral erfasster latenter Steuern | ||
| davon in Zusammenhang mit Zeitwertänderungen FVOCI – Eigen- und Fremdkapitalinstrumente | 4,5 | 0,5 |
| davon in Zusammenhang mit Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen | –1,0 | 3,3 |
| davon in Zusammenhang mit direkt im Eigenkapital erfassten Effekten (IFRS 9, IFRS 15) | 0,2 | 0,0 |
| davon in Zusammenhang mit Akquisitionen/Desinvestitionen | –0,2 | –0,3 |
| Auflösung von laufenden Siebtelabschreibungen auf Eigenkapitalinstrumente | –0,6 | –0,7 |
| AKTIVE (+)/PASSIVE (−) LATENTE STEUERN ZUM 31. DEZEMBER | 76,8 | 65,0 |
Folgende temporäre Differenzen wurden nicht erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Die zeitliche Verteilung der Vortragsfähigkeit stellt sich wie folgt dar:
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| NICHT ERFASSTE TEMPORÄRE DIFFERENZEN AUS: | ||
| VERLUSTVORTRÄGEN | 37,8 | 56,9 |
| davon Restlaufzeit < 2 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| davon Restlaufzeit 3–4 Jahre | 0,3 | 3,1 |
| davon Restlaufzeit 5–6 Jahre | 3,8 | 2,1 |
| davon Restlaufzeit > 6 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| davon Restlaufzeit unbegrenzt | 33,7 | 51,6 |
| SONSTIGEN TEMPORÄREN DIFFERENZEN | 0,5 | 0,7 |
| 38,3 | 57,6 |
Durch geplante konzerninterne Strukturmaßnahmen verringern sich die nicht erfassten temporären Differenzen aus Verlustvorträgen um 9,3 Mio EUR. Es wurden diesbezüglich aktive latente Steuern in Höhe von 2,3 Mio EUR gebildet.
Temporäre Differenzen in Höhe von 37,7 Mio EUR (31.12.2018: 38,0 Mio EUR), die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (sogenannte Outside-Basis-Differences) stehen, wurden nicht angesetzt, da sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren werden.
Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 sowie die Einstufung nach der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13:
| Mio EUR | Stufe | Erfolgs wirksam zum beizulegen den Zeitwert (FVTPL) |
Erfolgs neutral zum beizulegen den Zeitwert (FVOCI) |
Zu fort geführten Anschaffungs kosten bewertet |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | |||||
| FOLGEBEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| Wertpapiere | 1 | 44,4 | 11,4 | 0,0 | 55,8 |
| Andere Anteile | |||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 1 | 20,5 | 0,0 | 20,5 | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 3 | 0,0 | 31,3 | 31,3 | |
| 20,5 | 31,3 | 51,8 | |||
| Derivative finanzielle Vermögenswerte | 3 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
| 65,0 | 42,7 | 0,0 | 107,7 | ||
| FOLGEBEWERTUNG NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | 0,0 | 0,0 | 260,5 | 260,5 |
| Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
– | 0,0 | 0,0 | 2,1 | 2,1 |
| Sonstige Forderungen1 | – | 0,0 | 0,0 | 15,5 | 15,5 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | – | 0,0 | 0,0 | 310,0 | 310,0 |
| 0,0 | 0,0 | 588,0 | 588,0 | ||
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | |||||
| FOLGEBEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten | 3 | 2,5 | 0,0 | 0,0 | 2,5 |
| 2,5 | 0,0 | 0,0 | 2,5 | ||
| FOLGEBEWERTUNG NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | – | 0,0 | 0,0 | 10,3 | 10,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | – | 0,0 | 0,0 | 201,0 | 201,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
– | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,7 |
| Andere Verbindlichkeiten2 | – | 0,0 | 0,0 | 85,0 | 85,0 |
| 0,0 | 0,0 | 297,0 | 297,0 |
1 Exklusive geleisteter Vorauszahlungen und Forderungen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern
2 Exklusive erhaltener Vorauszahlungen und Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern sowie nicht konsumierte Urlaube
| Mio EUR | Stufe | Erfolgs wirksam zum beizulegen den Zeitwert (FVTPL) |
Erfolgs neutral zum beizulegen den Zeitwert (FVOCI) |
Zu fort geführten Anschaffungs kosten bewertet |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | |||||
| FOLGEBEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| Wertpapiere | 1 | 40,2 | 10,4 | 0,0 | 50,7 |
| Andere Anteile | |||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 1 | 29,4 | 0,0 | 0,0 | 29,4 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 3 | 0,0 | 28,7 | 0,0 | 28,7 |
| 69,6 | 39,2 | 0,0 | 108,8 | ||
| FOLGEBEWERTUNG NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| Geldmarktveranlagungen | – | 0,0 | 0,0 | 189,9 | 189,9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | 0,0 | 0,0 | 260,3 | 260,3 |
| Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
– | 0,0 | 0,0 | 2,2 | 2,2 |
| Sonstige Forderungen1 | – | 0,0 | 0,0 | 14,0 | 14,0 |
| Forderungen gegenüber Kreditinstituten | – | 0,0 | 0,0 | 2,9 | 2,9 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | – | 0,0 | 0,0 | 100,6 | 100,6 |
| 0,0 | 0,0 | 569,8 | 569,8 | ||
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | |||||
| FOLGEBEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten | 3 | 2,9 | 0,0 | 0,0 | 2,9 |
| 2,9 | 0,0 | 0,0 | 2,9 | ||
| FOLGEBEWERTUNG NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | – | 0,0 | 0,0 | 309,5 | 309,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | – | 0,0 | 0,0 | 220,6 | 220,6 |
| Andere Verbindlichkeiten2 | – | 0,0 | 0,0 | 75,7 | 75,7 |
| 0,0 | 0,0 | 605,7 | 605,7 |
1 Exklusive geleisteter Vorauszahlungen und Forderungen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern
2 Exklusive erhaltener Vorauszahlungen und Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern sowie nicht konsumierte Urlaube
Die Anderen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Leasingverbindlichkeiten mit einem Buchwert von 308,4 Mio EUR (31. Dezember 2018: 3,7 Mio EUR) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einem Buchwert von 1,1 Mio EUR (31. Dezember 2018: 6,6 Mio EUR).
Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt 1,1 Mio EUR (31. Dezember 2018: 6,6 Mio EUR). Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird aufgrund der überwiegenden Kurzfristigkeit dieser Posten unterstellt, damit die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Bewertungsverfahren und Inputfaktoren:
| Stufe | Finanzinstrumente | Bewertungsverfahren | Inputfaktoren | ||
|---|---|---|---|---|---|
| FOLGEBEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| 1 | Wertpapiere | Marktwertorientiert | Nominalwerte, Börsenpreis | ||
| 3 | Andere Anteile | Marktwertorientiert bzw. kapitalwertorientiert |
Multiples vergleichbarer Unternehmen; Planungsrechnungen und darauf basierte wahrscheinlichkeitsgewichtete Szenarien; risikogewichtete Abzinsungssätze (WACC) |
||
| 3 | Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten | Kapitalwertorientiert | Planungsrechnungen und darauf basierte wahrscheinlichkeits gewichtete Szenarien; Abzinsungssätze |
||
| FOLGEBEWERTUNG NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||||
| 3 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
– | Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwerts |
||
| 3 | Andere finanzielle Verbindlichkeiten (ausgenommen Leasingverbindlichkeiten) |
Kapitalwertorientiert | Mit den Finanzinstrumenten verbundene Zahlungen, Marktzinssätze vergleichbarer Finanzierungen |
||
| 3 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
– | Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwerts |
Wesentliche Sensitivitäten in der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Stufe-3- Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind, können sich aus der Veränderung der zugrunde liegenden Marktdaten vergleichbarer Unternehmen sowie der in der Kapitalwertermittlung angesetzten Inputfaktoren (insbesondere Diskontierungssätze und Planungsdaten) ergeben. Während der Berichtsperiode wurden keine Transfers zwischen den Stufen 1, 2 und 3 vorgenommen.
In der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Aras Kargo a.s., Türkei, wurden folgende Inputfaktoren angesetzt:
| 2018 | 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Detailplanungs zeitraum |
Ewige Rente | Detailplanungs zeitraum |
Ewige Rente | |
| WACC | 25,4%–16,0% | 16,0% | 20,2%–16,1% | 16,8% | |
| Inflationsrate | 16,6%–6,4% | 6,4% | 11,5%–7,5% | 7,5% |
Bezogen auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ergeben sich bei Variation dieser Inputfaktoren sowie des Umrechnungskurses zum Stichtag folgende Sensitivitäten.
| WACC | Inflationsrate | Stichtagskurs EUR/TRY | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | −1%-Punkt | +1%-Punkt | −0,5%-Punkte | +0,5%-Punkte | −10% | +10% |
| Beizulegender Zeitwert Aras Kargo a.s. | 2,5 | –2,1 | 3,5 | –3,7 | 2,6 | –2,1 |
Die folgenden Tabellen zeigen die Überleitung der Stufe-3-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die Geschäftsjahre 2018 und 2019:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| ANFANGSBESTAND 1. JÄNNER | 50,3 | 31,4 |
| Gesamte Gewinne und Verluste | ||
| Erfolgswirksam im Posten Sonstige betriebliche Erträge erfasst | 0,2 | 0,0 |
| Erfolgswirksam in der Position sonstige Aufwendungen erfasst | 0,0 | –0,1 |
| Erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst | –18,9 | –2,5 |
| Abgang aus Methodenwechsel | –0,2 | 0,0 |
| ENDBESTAND 31. DEZEMBER | 31,4 | 28,7 |
Der im Geschäftsjahr 2019 im Sonstigen Ergebnis erfasste Verlust in Höhe von 2,5 Mio EUR betrifft im Wesentlichen die Bewertung des 25-%-Anteils an Aras Kargo a.s. (31.12. 2018: 18,9 Mio EUR).
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2018 | 2019 | ||
| ANFANGSBESTAND 1. JÄNNER | 3,5 | 2,5 | ||
| Gesamte Gewinne und Verluste | ||||
| Erfolgswirksam im Posten Sonstige betriebliche Erträge erfasst | –1,0 | –0,4 | ||
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 0,0 | 1,7 | ||
| Abgang durch Tilgung | –0,1 | –0,9 | ||
| ENDBESTAND 31. DEZEMBER | 2,5 | 2,9 |
Die im Geschäftsjahr 2019 erfolgswirksam erfassten Erträge resultieren aus der Folgebewertung der Restkaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den in Vorjahren erworbenen Anteilen an der ACL advanced commerce labs GmbH und den im Geschäftsjahr 2019 erworbenen Anteilen an der adverserve Holding GmbH. Die Zugänge aus Unternehmenserwerben resultieren aus den im Geschäftsjahr 2019 erworbenen Anteilen an der adverserve Holding GmbH bzw. der Verpflichtung zum Erwerb der restlichen Anteile. Der Abgang im Geschäftsjahr 2019 betrifft im Wesentlichen die Restkaufpreiszahlung für den im Geschäftsjahr 2017 erworbenen Anteil an der adverserve Holding GmbH.
Aufrechnungen im Sinne des IFRS 7 finden im Österreichischen Post-Konzern im Wesentlichen nur mit internationalen Postbetreibern statt, wobei die aufrechenbaren und entsprechend saldiert ausgewiesenen Beträge unwesentlich sind.
Die folgende Tabelle zeigt die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten für die Geschäftsjahre 2018 und 2019:
| 2018 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Gewinn und Verlust rechnung |
Sonstiges Ergebnis |
Gesamt | Gewinn und Verlust rechnung |
Sonstiges Ergebnis |
Gesamt |
| ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT (FVTPL) |
||||||
| Ergebnis aus dem Abgang | –0,5 | 0,0 | –0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Ergebnis aus der Folgebewertung | –14,6 | 0,0 | –14,6 | 10,0 | 0,0 | 10,0 |
| –15,1 | 0,0 | –15,1 | 10,0 | 0,0 | 10,0 | |
| ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT (FVOCI) – EIGENKAPITALINSTRUMENTE |
||||||
| Ergebnis aus der Folgebewertung | 0,0 | –18,9 | –18,9 | 0,0 | –2,5 | –2,5 |
| 0,0 | –18,9 | –18,9 | 0,0 | –2,5 | –2,5 | |
| ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT (FVOCI) – FREMDKAPITALINSTRUMENTE |
||||||
| Ergebnis aus dem Abgang | 0,1 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,1 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN |
||||||
| Ergebnis aus dem Abgang | –1,6 | 0,0 | –1,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Ergebnis aus der Folgebewertung | –1,2 | 0,0 | –1,2 | –1,7 | 0,0 | –1,7 |
| –2,8 | 0,0 | –2,8 | –1,7 | 0,0 | –1,7 | |
| –17,8 | –19,0 | –36,8 | 8,3 | –2,5 | 5,8 |
Die nach der Effektivzinsmethode berechneten Zinserträge und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, stellen sich wie folgt dar:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| ZINSERTRÄGE | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,3 | 0,3 |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 0,1 | 0,1 |
| 0,4 | 0,4 | |
| ZINSAUFWENDUNGEN | ||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | –0,3 | –4,7 |
| –0,3 | –4,7 |
Aus den im Österreichischen Post-Konzern eingesetzten Finanzinstrumenten ergeben sich folgende Risiken:
Ein Ausfallrisiko besteht für den Österreichischen Post-Konzern darin, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus operativer Geschäftstätigkeit und aus Finanztransaktionen nicht nachkommen. Die in der Aufstellung der finanziellen Vermögenswerte dargestellten Beträge stellen gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallrisiko dar. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Siehe dazu Punkt 6.14 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Das Risiko bei Forderungen kann insgesamt als gering eingeschätzt werden, da die Mehrzahl der Kunden einem Bankeinzugsverfahren zugestimmt hat bzw. in risikobehafteten Fällen Bankgarantien hinterlegt oder Vorauszahlungen geleistet werden. Ferner besteht ein Großteil der offenen Forderungen gegenüber Vertragspartnern bester Bonität.
Zur Begrenzung des Ausfallrisikos bei Wertpapieren werden nur Papiere von Emittenten mit einem Investment-Grade-Rating oder vergleichbarer Bonität angekauft bzw. gehalten. Anteile an Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Liquidität und der Abwicklungssicherheit der abgeschlossenen Finanzprodukte. Für Geldmarkttransaktionen bestehen festgelegte Handelslimits.
Auf dieser Grundlage stellen sich die Bruttobuchwerte der wesentlichen Ausfallrisikoklassen innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns per 31. Dezember 2018 sowie 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
| Allgemeiner Ansatz | Vereinfachter Ansatz Über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert gesamt |
Erwarteter 12-Monats Kreditverlust |
Über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust |
||||
| Mio EUR | davon signi fikant erhöhtes Kreditrisiko, jedoch nicht wertgemindert |
davon wertgemindert |
davon nicht wertgemindert |
davon wertgemindert |
||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 263,5 | – | – | – | 257,5 | 6,0 |
| Sonstige Forderungen | 16,6 | 14,0 | 1,2 | 1,4 | – | – |
| Allgemeiner Ansatz | Vereinfachter Ansatz | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Bruttobuchwert gesamt |
Erwarteter 12-Monats Kreditverlust |
Über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust |
Über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust |
||
| davon signi fikant erhöhtes Kreditrisiko, jedoch nicht wertgemindert |
davon wertgemindert |
davon nicht wertgemindert |
davon wertgemindert |
|||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 263,4 | – | – | – | 259,2 | 4,3 |
| Sonstige Forderungen | 14,8 | 12,9 | 0,5 | 1,5 | – | – |
Das Ausfallrisiko bei sämtlichen im Bestand befindlichen Wertpapieren der Kategorie FVOCI, Forderungen gegenüber Banken sowie Geldmarktveranlagungen wird als niedrig eingestuft und aufgrund der betraglichen Unwesentlichkeit nicht angegeben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Der Österreichische Post-Konzern wendet zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an. Demzufolge werden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage (Matrix) gegliedert.
Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018 sowie zum 31. Dezember 2019:
| Überfällig | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Nicht überfällig | 1–30 Tage | 31–90 Tage | >90 Tage | Gesamt | |
| Bruttobuchwert | 209,8 | 41,4 | 6,4 | 6,0 | 263,5 | |
| Erwartete Verlustrate in % | 0,1 | 0,3 | 3,9 | 40,5 | 1,1 | |
| WERTBERICHTIGUNG | 0,2 | 0,1 | 0,2 | 2,4 | 3,0 |
| Überfällig | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Nicht überfällig | 1–30 Tage | 31–90 Tage | >90 Tage | Gesamt |
| Bruttobuchwert | 205,9 | 50,0 | 3,3 | 4,3 | 263,4 |
| Erwartete Verlustrate in % | 0,1 | 0,4 | 5,3 | 57,4 | 1,2 |
| WERTBERICHTIGUNG | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 2,4 | 3,0 |
Sonstige Forderungen Für Sonstige Forderungen erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9, wobei aufgrund Art und Umfang der Sonstigen Forderungen im Sinne des IFRS 9.B5.5.35 praktische Erleichterungen angewandt wurden. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden die Sonstigen Forderungen
in Forderungen aus Schadenersatzansprüchen sowie Sonstige übrige Forderungen unterteilt und nach Überfälligkeitstagen (Matrix) gegliedert. Zum 31. Dezember 2019 ergeben sich auf dieser Grundlage Wertberichtigungen für Sonstige Forderungen in Höhe von 0,9 Mio EUR (31.12.2018: 1,2 Mio EUR). Des Weiteren erfolgte im Berichtsjahr keine Ausbuchung von Sonstigen Forderungen, welche noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen (31.12.2018: 0,5 Mio EUR).
Für die wesentlichen Ausfallrisikoklassen ergibt sich daraus folgende Entwicklung der Wertberichtigungen:
| Sonstige Forderungen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erwarteter 12-Monats Kreditverlust |
Über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust |
Über die Laufzeit erwarteter | |||||
| Mio EUR | davon signifi kant erhöhtes Kreditrisiko, jedoch nicht wertgemindert |
davon wertgemindert |
Gesamt | davon nicht wertgemindert |
davon wertgemindert |
Gesamt | |
| STAND ZUM 1. JÄNNER 2018 |
0,2 | 0,0 | 6,1 | 6,3 | 1,1 | 2,6 | 3,7 |
| Ausbuchungen | 0,0 | 0,0 | –4,7 | –4,7 | 0,0 | –1,3 | –1,3 |
| Nettoneubewertung | 0,0 | 0,0 | –0,4 | –0,4 | –0,5 | 1,1 | 0,6 |
| STAND ZUM 31. DEZEMBER 2018 |
0,2 | 0,0 | 0,9 | 1,2 | 0,6 | 2,4 | 3,0 |
| Sonstige Forderungen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erwarteter 12-Monats Über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust Kreditverlust |
Über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust |
||||||||
| Mio EUR | davon signifi kant erhöhtes Kreditrisiko, jedoch nicht wertgemindert |
davon wertgemindert |
Gesamt | davon nicht wertgemindert |
davon wertgemindert |
Gesamt | |||
| STAND ZUM 1. JÄNNER 2019 |
0,2 | 0,0 | 0,9 | 1,2 | 0,6 | 2,4 | 3,0 | ||
| Ausbuchungen | 0,0 | 0,0 | –0,1 | –0,1 | 0,0 | –0,4 | –0,4 | ||
| Nettoneubewertung | –0,1 | 0,0 | –0,1 | –0,2 | 0,0 | 0,4 | 0,4 | ||
| STAND ZUM 31. DEZEMBER 2019 |
0,1 | 0,0 | 0,7 | 0,9 | 0,6 | 2,4 | 3,0 |
Wertpapiere der Kategorie FVOCI Bei sämtlichen im Bestand befindlichen Wertpapieren der Kategorie FVOCI besteht ein niedriges Ausfallrisiko, weshalb eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts gebildet wurde. Es wird von einem niedrigen Ausfallsrisiko bei Wertpapieren ausgegangen, solange ein Investment-Grade-Rating vorliegt. Die auf dieser Basis erfassten Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2019 waren betraglich unwesentlich.
Geldmarktveranlagungen Geldmarktveranlagungen enthalten ausschließlich Termingelder bei österreichischen Bankinstituten. Termingelder wurden im Vorjahr unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen und den Forderungen gegenüber Banken zugeordnet. Aufgrund einer Änderung der Zweckwidmung erfolgt der Ausweis der im Bestand befindlichen Termingelder per 31. Dezember 2019 unter den Anderen finanziellen Vermögenswerten, weshalb diese den Geldmarktveranlagungen zugeordnet wurden. Siehe dazu Punkt 11.1 Erläuterungen zum Konzern-Cashflow-Statement.
Geldmarktveranlagungen unterliegen dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9. Aufgrund des niedrigen Ausfallrisikos wurde eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts gebildet. Die zum 31. Dezember 2019 erfasste Wertberichtigung war betraglich unwesentlich.
Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber Banken umfassen per 31. Dezember 2019 aufgrund des geänderten Ausweises von Termingeldern ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten.
Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt nach dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9 in Höhe des erwarteten Kreditverlusts abgestimmt auf die tatsächliche Restlaufzeit der Forderungen. Die zum 31. Dezember 2019 gebildeten Wertberichtigungen waren betraglich unwesentlich.
Liquiditätsrisiken Die Aufgabe der Liquiditätssicherung ist es, die Zahlungsfähigkeit des Österreichischen Post-Konzerns jederzeit zu gewährleisten. Basis des Liquiditätsmanagements ist ein Liquiditätsplan, der laufend Soll-Ist-Analysen unterzogen und bei Bedarf angepasst wird. Durch die aktive Steuerung von Zahlungsströmen wird der Zinssaldo optimiert.
Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der verbleibenden Restlaufzeiten:
| Restlaufzeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Buchwert | Brutto Cashflow |
< 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | |||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 10,3 | 10,5 | 6,8 | 1,4 | 2,3 |
| davon Leasingverbindlichkeiten | 3,7 | 3,9 | 0,5 | 1,4 | 2,1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 201,0 | 201,0 | 200,9 | 0,0 | 0,1 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,0 | 0,0 |
| Andere sonstige Verbindlichkeiten | 87,4 | 87,7 | 63,7 | 24,0 | 0,0 |
| 299,5 | 300,0 | 272,2 | 25,4 | 2,4 |
| Restlaufzeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Buchwert | Brutto Cashflow |
< 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | |||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 309,5 | 330,0 | 42,3 | 149,4 | 138,3 |
| davon Leasingverbindlichkeiten | 308,4 | 328,9 | 41,3 | 149,3 | 138,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 220,6 | 220,6 | 220,6 | 0,1 | 0,0 |
| Andere sonstige Verbindlichkeiten | 78,6 | 78,7 | 59,1 | 19,6 | 0,0 |
| 608,7 | 629,3 | 322,0 | 169,0 | 138,3 |
Marktrisiken umfassen die bestehenden Risiken aus der Änderung von Marktpreisen. Im Österreichischen Post-Konzern bestehen im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von Zinsen und Währungskursen, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können:
Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Schwankungen von Marktzinssätzen ergibt. Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das Barwertrisiko bei fest verzinsten Bilanzposten und das Zahlungsstromrisiko bei variabel verzinsten Bilanzposten. Ein Zinsänderungsrisiko liegt vor allem bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr vor. Solche längeren Laufzeiten sind im operativen Bereich nicht von materieller Bedeutung, spielen jedoch bei Finanzinvestitionen in Wertpapiere sowie bei Finanzverbindlichkeiten eine Rolle.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Finanzbereich orientiert sich am Portfolioansatz. Gesteuert werden grundsätzlich nicht Einzelpositionen, sondern das gesamte Finanzportfolio unter Bedachtnahme auf die jeweilige Grundtransaktion. Zu diesem Zweck werden selektiv auch derivative Instrumente wie Zins-Swaps und Zins-Caps eingesetzt. Zum Berichtszeitpunkt bestehen keine derivativen Finanzpositionen. Das Finanzportfolio wird täglich der vorgegebenen Benchmark gegenübergestellt.
Eine Änderung des Marktzinssatzes um +/−1 Prozentpunkt hätte auf Basis der Portfoliozusammensetzung bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkung auf die Höhe der in folgender Tabelle angeführten Posten:
| Marktzinssatz | Marktzinssatz | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | +1%-Punkt | −1%-Punkt | Mio EUR | +1%-Punkt | −1%-Punkt | |
| Sonstiges Finanzergebnis | 0,9 | –0,5 | Sonstiges Finanzergebnis | 1,0 | –0,2 |
Währungsänderungsrisiko Als Währungsänderungsrisiko wird der mögliche Verlust aus Marktveränderungen durch schwankende Wechselkurse angesehen.
Auf der Aktivseite ergeben sich nur eingeschränkt Risiken aus Währungsänderungen, nachdem Lieferungen weitestgehend auf Euro-Währungsbasis abgewickelt werden und auch die Veranlagung in Wertpapiere und Termingelder überwiegend in Euro erfolgt. Zum Teil ergeben sich Währungsrisiken aus Leistungsbeziehungen mit internationalen Postbetreibern, die auf Basis einer künstlichen Währung (Sonderziehungsrechte, SZR) abgerechnet werden. Der Kurs der Sonderziehungsrechte wird durch den IMF als gewichteter Durchschnitt der fünf wichtigsten Weltwährungen ermittelt. Die Schwankung des SZR-Kurses gegenüber dem Euro über die vergangenen drei Jahre lag innerhalb einer Bandbreite von +/−5%. Eine Änderung des SZR/ EUR-Kurses um +/−5% gegenüber dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2019 würde zu einem Bewertungsergebnis von +/−1,5 Mio EUR führen.
Ebenso besteht ein Währungsrisiko im Zusammenhang mit dem Anteil an der Aras Kargo a.s., Türkei, bei dem Änderungen der Währungskurse Auswirkungen auf die Höhe des beizulegenden Zeitwerts haben können (siehe dazu Punkt 10.1.2 Angaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte).
Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Österreichischen Post-Konzerns ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Grundsätzlich wird beim Management der Finanzpositionen ein strategischer Portfolioansatz unter Bedachtnahme auf eine konservative Risikopolitik verfolgt.
Im Österreichischen Post-Konzern erfolgt eine laufende Überwachung eventuell auftretender Risikokonzentrationen. Diese können bei Finanzinstrumenten mit ähnlichen Merkmalen und ähnlichen Bedingungen auftreten, z.B. in Bezug auf Fristigkeiten und Kontrahenten-Struktur oder hinsichtlich der Umsetzung der Veranlagungsstrategie. Konzentrationsrisiken werden unter anderem durch die Veranlagung von Termingeldern bei verschiedenen Banken, Diversifikation der Emittenten im Wertpapierportfolio oder Streuung der Fälligkeitsprofile vermieden.
Die aktuelle Risikosituation im Finanzbereich wird laufend in einem standardisierten Berichtswesen dargelegt. Weiters bestehen im Österreichischen Post-Konzern klare, schriftlich festgelegte Strategien und operative Richtlinien für die Behandlung aller finanziellen Risiken.
Das Risikomanagement unterliegt einem vom Vorstand beschlossenen Regelwerk, das Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt. Darüber hinaus formuliert dieses Regelwerk standardisierte Abläufe, um Revisionssicherheit zu gewährleisten.
Zudem werden durch die Organisation der Tätigkeitsabläufe (z.B. Trennung von Handel und Buchführung von Finanztransaktionen, Sicherung von elektronischen Daten) organisatorische Risiken im Finanzbereich so weit wie möglich ausgeschaltet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen gemäß IAS 7 Barmittel, Sichteinlagen und kurzfristige, liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – sind in der Regel als Zahlungsmitteläquivalente einzustufen.
Änderung im Umfang des Finanzmittelbestands Bei den bis einschließlich des Vor jahres in den Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesenen Termingeldveranlagungen erfolgte 2019 eine Änderung der Zweckwidmung. So stehen die im Jahr 2019 neu veranlagten Termingelder bzw. zum Jahresende noch bestehenden Termingeldveranlagungen aus Vorjahren nicht mehr zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung, sondern werden zu Anlagezwecken gehalten. Der Ausweis der Termingeldveranlagungen erfolgt dementsprechend in den Anderen finanziellen Vermögenswerten und korrespondierend dazu im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in der Position Erwerb von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen bzw. Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen. Die in der Finanzmittelüberleitung dargestellte Anpassung des Finanzmittelfonds in Höhe von 60 Mio EUR umfasst den per 31. Dezember 2019 noch vorhandenen Bestand an Termingeldern aus Vorjahren.
Währungsdifferenzen Im Rahmen der Erstellung des Konzern-Cashflow-Statements wird der Cashflow von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, vereinfachend direkt in Euro ermittelt. Mögliche Währungsdifferenzen auf den Finanzmittelbestand werden als unwesentlich eingestuft.
Aus-/Einzahlungen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochterunternehmen Der Cashflow aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochterunternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| UNTERNEHMENSERWERBE | ||
| Auszahlungen für Unternehmenserwerbe | ||
| Erwerbszeitpunkt aktuelles Geschäftsjahr (Kaufpreise) | –0,9 | –52,9 |
| Übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,0 | 52,4 |
| –0,9 | –0,5 |
neutralisierten sonstigen zahlungsunwirksamen Vorgänge setzen sich wie folgt zusammen:
| Mio EUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis aus Anlagenverkäufen | –1,9 | 0,8 |
| Erfolgswirksame Bewertung von Wertpapieren und Anteilen zum beizulegenden Zeitwert | 15,7 | –9,7 |
| Zinsergebnis | –7,4 | –4,0 |
| Forderungsbewertungen | 3,6 | 1,8 |
| Erfolgsneutrale Veränderungen (IAS 19) | 4,1 | –12,8 |
| Rückstellung betreffend Datenschutz | 0,0 | 24,7 |
| Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung | 0,7 | 1,7 |
| Andere | –0,3 | –1,8 |
| 14,6 | 0,7 |
Gewährte Darlehen Im Geschäftsjahr 2019 enthielt der Posten Gewährte Darlehen Ein- bzw. Auszahlungen von jeweils unter 1,0 Mio EUR. Im Vorjahr enthielt der Posten Auszahlungen aus gewährten Darlehen an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen in Höhe von 1,8 Mio EUR.
Veränderung der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten Der Posten Veränderung der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhaltet Ein- und Auszahlungen aus kurzfristig revolvierenden Posten, die gemäß IAS 7.22 (a) saldiert ausgewiesen werden, sowie Ein- und Auszahlungen aus kurzfristigen Barvorlagen, die gemäß IAS 7.22 (b) saldiert ausgewiesen werden.
Die Überleitung der anderen finanziellen Verbindlichkeiten vom 1. Jänner auf den 31. Dezember unter Berücksichtigung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
| Mio EUR | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
Leasing verbindlichkeiten |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten gesamt |
|---|---|---|---|---|
| STAND AM 1. JÄNNER 2018 | 3,1 | 3,8 | 0,0 | 6,8 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 2,6 | –0,4 | –0,6 | 1,6 |
| Erwerb von Tochterunternehmen | 0,9 | 0,0 | 0,6 | 1,5 |
| Sonstige unbare Zu- und Abgänge | 0,0 | 0,4 | 0,0 | 0,4 |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2018 | 6,6 | 3,7 | 0,0 | 10,3 |
| Mio EUR | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
Leasing verbindlichkeiten |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten gesamt |
|---|---|---|---|---|
| STAND AM 1. JÄNNER 2019 | 6,6 | 272,7 | 0,0 | 279,3 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –5,5 | –32,2 | 0,0 | –37,7 |
| Erwerb von Tochterunternehmen | 0,0 | 46,7 | 0,0 | 46,7 |
| Sonstige unbare Zu- und Abgänge | 0,0 | 21,2 | 0,0 | 21,2 |
| STAND AM 31. DEZEMBER 2019 | 1,1 | 308,4 | 0,0 | 309,5 |
Finanzmittelbestand Der Finanzmittelbestand, wie er im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt wird, kann auf den Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz wie folgt übergeleitet werden:
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| FINANZMITTELBESTAND | 310,2 | 100,6 |
| Wertminderungen von Forderungen gegenüber Banken | –0,2 | 0,0 |
| ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE | 310,0 | 100,6 |
Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (kurz ÖBAG) 52,85% der Aktien der Österreichischen Post AG. Damit zählen die Republik Österreich und die unter ihrem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des Österreichischen Post-Konzerns. Weiters gehören alle Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen der Österreichischen Post AG. Die nahestehenden Personen umfassen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der Österreichischen Post (Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte der Österreichischen Post AG sowie Geschäftsführer von Tochterunternehmen) sowie deren nahe Familienangehörige.
Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Österreichischen Post AG und ihren Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden nicht erläutert. Die zum Bilanzstichtag mit den konzernfremden nahestehenden Unternehmen und Personen bestehenden offenen Posten werden in den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen bestehen nur innerhalb des Leistungsspektrums des Österreichischen Post-Konzerns und werden zu fremdüblichen Konditionen erbracht bzw. bezogen.
Die folgende Tabelle zeigt den Umfang der Geschäftsvorfälle mit Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen:
| Mio EUR | Assoziierte Unternehmen |
Gemeinschafts unternehmen |
Andere nahestehende Unternehmen |
Nahestehende Personen |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamte betriebliche Erträge | 1,7 | 0,7 | 187,6 | 0,0 | 189,9 |
| Gesamte betriebliche Aufwendungen | 6,7 | 1,4 | 38,8 | 0,0 | 46,9 |
| Ausstehende Forderungen | 2,0 | 0,1 | 27,0 | 0,0 | 29,0 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten | 0,7 | 0,0 | 6,0 | 0,0 | 6,8 |
| Mio EUR | Assoziierte Unternehmen |
Gemeinschafts unternehmen |
Andere nahestehende Unternehmen |
Nahestehende Personen |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamte betriebliche Erträge | 1,8 | 0,7 | 195,0 | 0,0 | 197,5 |
| Gesamte betriebliche Aufwendungen | 8,2 | 1,3 | 35,0 | 0,0 | 44,5 |
| Ausstehende Forderungen | 2,2 | 0,0 | 24,6 | 0,0 | 26,8 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten | 0,8 | 0,0 | 3,0 | 0,0 | 3,9 |
Die betrieblichen Erträge betreffen in den Jahren 2018 und 2019 im Wesentlichen Leistungen der BBG Bundesbeschaffung GmbH. Hier besteht eine Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Bundes zur Auslieferung von Postsendungen von Bundeseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Dienstleistungen in Höhe von 141,1 Mio EUR (2018: 133,1 Mio EUR) für die vertraglich festgelegten Bundeseinrichtungen erbracht.
Bei den betrieblichen Aufwendungen handelt es sich überwiegend um IT- und Telefonie-Dienstleistungen der A1 Telekom Austria AG in Höhe von 10,0 Mio EUR (2018: 13,6 Mio EUR) sowie um bezogene Energie vom OMV-Konzern in Höhe von 3,6 Mio EUR (2018: 4,6 Mio EUR).
Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen einschließlich der Veränderung von Rückstellungen für Vergütungen, die an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gewährt wurden:
| Mio EUR | Aufsichtsräte | Vorstände | Leitende Angestellte |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 0,4 | 4,4 | 6,0 | 10,8 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,0 | –0,3 | 0,2 | –0,1 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,7 |
| Dotierung für aktienbasiertes Vergütungsprogramm | 0,0 | 3,5 | 8,1 | 11,5 |
| 0,4 | 8,3 | 14,3 | 22,9 |
| Mio EUR | Aufsichtsräte | Vorstände | Leitende Angestellte |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 0,4 | 3,4 | 6,9 | 10,6 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,0 | 0,3 | 0,2 | 0,4 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Dotierung für aktienbasiertes Vergütungsprogramm | 0,0 | 3,1 | 6,6 | 9,7 |
| 0,4 | 6,7 | 13,7 | 20,7 |
In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 stellte sich das Honorar für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wie folgt dar:
| in TEUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Konzern- und Jahresabschlussprüfungen zum 31.12. | 240,8 | 283,8 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 26,4 | 30,6 |
| Sonstige Leistungen | 129,8 | 120,1 |
| 397,0 | 434,4 |
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 von Bedeutung sind, wie offene Rechtsfälle oder Schadenersatzforderungen sowie andere Verpflichtungen oder Drohverluste, die gemäß IAS 10 zu erfassen sind, sind im Konzernabschluss berücksichtigt.
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz des Unternehmens | Anteil in % | Einbezug1 | Anteil in % | Einbezug1 |
| ACL advanced commerce labs GmbH, Graz | 70,00 | VK | 70,00 | VK |
| adverserve | ||||
| adverserve Holding GmbH, Wien | 49,00 | EQ | 82,00 | VK |
| adverserve digital advertising Services Gesellschaft m.b.H., Wien | 49,00 | EQ | 82,00 | VK |
| adverserve digital advertising Services d.o.o., Zagreb | 36,75 | EQ | 69,75 | VK |
| adverserve digital advertising Services Schweiz GmbH, Zürich | 49,00 | EQ | 82,00 | VK |
| adverserve digital advertising Services Deutschland GmbH, Hamburg | 49,00 | EQ | 82,00 | VK |
| Austrian Post International Deutschland GmbH, Bonn | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| bank99 AG, Wien | 0,00 | n.a. | 80,00 | VK |
| City Express d.o.o., Belgrad | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| City Express Montenegro d.o.o., Podgorica | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| EMD – Elektronische- u. Mikrofilm-Dokumentationssysteme Ges.m.b.H., Haid bei Ansfelden |
100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Express One d.o.o., Sarajevo | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| feibra GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| IN TIME s.r.o., Ivanka pri Dunaji | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| M&BM Express OOD, Sofia | 76,00 | VK | 76,00 | VK |
| Medien.Zustell GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Overseas Trade Co Ltd d.o.o., Hrvatski Leskovac | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 001 Finanzierungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 002 Finanzierungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 102 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 104 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 106 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 107 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 108 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 202 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 206 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 207 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post 301 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post E-Commerce GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post Immobilien GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post & Co Vermietungs OG, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post Wertlogistik GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| PROWERB Gesellschaft für produktive Werbung GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Scanpoint GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Scanpoint Slovakia s.r.o., Nitra | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| sendhybrid ÖPBD GmbH, Graz | 51,00 | VK | 51,00 | VK |
| Slovak Parcel Service s.r.o., Ivanka pri Dunaji | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Post Systemlogistik GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| trans-o-flex Gruppe | ||||
| trans-o-flex Logistics Group GmbH, Weinheim | 100,00 | NK | 100,00 | NK |
| LogIn Service d.o.o., Ilidza | 100,00 | NK | 100,00 | NK |
| Distributions GmbH – 31, Köln | 100,00 | NK | 0,00 | n.a. |
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz des Unternehmens | Anteil in % | Einbezug1 | Anteil in % | Einbezug1 |
| Distributions GmbH Dortmund, Dortmund | 100,00 | NK | 0,00 | n.a. |
| Distributions GmbH Duisburg, Duisburg | 100,00 | NK | 100,00 | NK |
| Express One Hungary Kft., Budapest | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| Weber Escal d.o.o., Hrvatski Leskovac | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| ADELHEID/AEP | ||||
| ADELHEID GmbH, Berlin 2,3 |
50,44 | EQ | 51,52 | EQ |
| AEP GmbH, Alzenau 2,3 |
50,44 | EQ | 51,52 | EQ |
| D2D – direct to document GmbH, Wien | 30,00 | EQ | 70,00 | EQ |
| IN TIME SPEDICE, spol. s r.o., Prag | 31,50 | EQ | 0,00 | n.a. |
| OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH, Wien | 50,00 | EQ | 50,00 | EQ |
| PHS Logistiktechnik GmbH, Graz | 40,00 | EQ | 40,00 | EQ |
1 VK – Vollkonsolidierung, NK – Tochterunternehmen aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert, EQ – Equity-Bilanzierung
2 Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen entspricht dem anteiligen Jahresergebnis der jeweiligen Unternehmensgruppe.
3 Kein beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltung bzw. rechtlicher Umstände
| Name und Sitz des Unternehmens | Anteil in % | Eigenkapital Mio EUR |
Periodenergebnis Mio EUR |
|---|---|---|---|
| Aras Kargo Yurtici Yurtdisi Tasimacilik a.s., Istanbul | 25,00 | 32,0 | 4,2 |
| EURODIS GmbH, Weinheim | 37,46 | 0,3 | 0,1 |
Der Vorstand der Österreichischen Post AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 am 21. Februar 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu klären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 21. Februar 2020
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL Generaldirektor Vorstandsvorsitzender
DI WALTER OBLIN Generaldirektor-Stellvertreter Vorstand Brief & Finanzen
DI PETER UMUNDUM Mitglied des Vorstands Vorstand Paket & Logistik
Wir haben den Konzernabschluss der
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensund berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Siehe Konzernanhang Kapitel 6.19 Rückstellungen für Unterauslastung, Kapitel 7.2 Rückstellung für Unterauslastung und Kapitel 9.11.2 Andere Rückstellungen für Mitarbeiter.
Die zum Bilanzstichtag bilanzierten Rückstellungen für Unterauslastung belaufen sich auf 173,6 Mio EUR. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfordert wesentliche zukunftsbezogene Schätzungen und Annahmen über künftige Gehaltssteigerungen, Fluktuationsabschläge, den Unterauslastungsgrad der jeweiligen Mitarbeiter und die zur Abzinsung verwendeten Rechnungszinssätze. Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen und das Periodenergebnis.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass diese Rückstellungen zu hoch oder zu niedrig bewertet sind und folglich das Periodenergebnis nicht zutreffend ermittelt ist.
Wir haben die Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung wie folgt beurteilt:
Siehe Konzernanhang Kapitel 3.2 Wesentliche Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse und Kapitel 9.3 Sachanlagen
Der Konzern hat den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen (IFRS 16) per 1. Jänner 2019 erstmals angewendet. Die erstmalige Anwendung erfolgte modifiziert retrospektiv, sodass keine Anpassung der Vergleichsinformationen erfolgte.
Der Konzern erfasst nunmehr für ein Leasingverhältnis eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen. Gleichzeitig wird ein Nutzungsrecht aktiviert und in weiterer Folge linear abgeschrieben. Die Umstellung auf IFRS 16 führte zu einer Bilanzverlängerung um 268,9 Mio EUR per 1. Jänner 2019.
Die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfordert wesentliche zukunftsbezogene Annahmen über die Laufzeit der Leasingverhältnisse, insbesondere zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen. Eine Änderung der Annahmen über die Laufzeit der Leasingverhältnisse hat wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zu hoch oder zu niedrig bewertet sind und in der Folge die Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten nicht zutreffend ermittelt sind.
Wir haben die erstmalige Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse wie folgt beurteilt:
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA
erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der vollständige Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 1. August 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Gerhard Wolf.
Wien, am 28. Februar 2020

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. (FH) Gerhard Wolf e.h. Wirtschaftsprüfer
Das Geschäftsjahr 2019 war wieder ein sehr erfolgreiches Jahr für die Österreichische Post. Der Konzernumsatz verbesserte sich 2019 um 3,2% auf 2.022 Mio EUR. Operativ konnte das EBIT gesteigert werden. Das ausgewiesene EBIT beinhaltet diverse Anlaufkosten für das Finanzdienstleistungsgeschäft sowie eine Rückstellung für eine Verwaltungsstrafe der Datenschutzbehörde und liegt mit 201 Mio EUR um 4,9% unter dem Vorjahreswert.
Die Geschäftsentwicklung ist nach wie vor von zwei wesentlichen Trends beeinflusst: Die anhaltende E-Substitution im Briefgeschäft sowie ein dynamisches Marktwachstum und ein steigender Wettbewerbsdruck im Paketbereich. Die Kommunikation wird digitaler, das Briefgeschäft geht zurück. Die Einnahmenverluste muss die Post mit neuen Einkommensquellen ausgleichen. Die zunehmende Bedeutung des Online-Shopping führt zu steigenden Paketmengen im privaten Bereich. Gleichzeitig nimmt hier jedoch auch die Wettbewerbsintensität zu.
Die Österreichische Post hat das vergangene Geschäftsjahr trotz zahlreicher Herausforderungen gut gemeistert. Sie orientiert sich weiterhin am unternehmerischen Anspruch des nachhaltigen Werterhalts und ist für die Zukunft optimal aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Das gilt auch für die Besetzungen der Ausschüsse.
Nach der Beendigung der Vorstandstätigkeit von Walter Hitziger hat der Aufsichtsrat im Dezember 2018 eine Verkleinerung des Vorstands und eine Neuverteilung der Agenden im dreiköpfigen Vorstandsteam bestehend aus Georg Pölzl, Walter Oblin und Peter Umundum beschlossen. Die organisatorische Neuausrichtung, insbesondere die Zusammenführung der Brief- und Paketlogistik, ist gut gelungen und zeigt die erwarteten Synergieeffekte.
Das Vorstandsmandat des Vorsitzenden Georg Pölzl ist bereits im November 2018 mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 um drei Jahre bis zum 30. September 2022 mit einer Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre verlängert worden. In der Sitzung am 7. August 2019 hat der Aufsichtsrat den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Walter Oblin als Vorstandsmitglied "Brief & Finanzen" wiederbestellt. Die aktuelle Funktionsperiode von Walter Oblin läuft noch bis 30. Juni 2020 und wird danach um drei Jahre verlängert, mit einer anschließenden Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre. Das Vorstandsmandat von Peter Umundum läuft noch bis 31. März 2021.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über die allgemeine wirtschaftliche Lage in den Kernmärkten der Österreichischen Post und wesentliche Geschäftsvorfälle laufend informiert. Zusätzlich waren die Vorsitzenden der Ausschüsse und ich regelmäßig mit dem Vorstand zu Fragen der laufenden Geschäftsentwicklung in Kontakt.
Im Jahr 2019 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen sowie ein Conference Call und ein Workshop zum Thema "Finanzdienstleistungen" statt. In den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns sowie des Brief- und Paketgeschäfts präsentiert. Zentrale Sitzungsinhalte waren weiters die strategische Weiterentwicklung des Konzerns, die Entwicklung wesentlicher Beteiligungen sowie laufende und geplante Investitionsprojekte. Darüber hinaus waren der Aufbau der neuen Bank (bank99 AG), die Übernahme des Privatkunden-Paketgeschäfts der Deutsche Post DHL Group in Österreich sowie diverse
Aspekte betreffend Datenschutz und Datensicherheit Schwerpunktthemen des Jahres 2019.
In der Sitzung am 13. März 2019 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernlagebericht sowie den Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und den Jahresabschluss festgestellt. Die Sitzung diente außerdem der Vorbereitung der Hauptversammlung.
Die vom Aufsichtsrat vorgenommene Selbstevaluierung seiner Tätigkeit, Organisation und Arbeitsweise war ebenfalls Gegenstand der Sitzung im März. Die Auswertung der anhand eines Fragebogens durchgeführten Selbstevaluierung hat ergeben, dass die geübte Praxis den Anforderungen eines professionellen Aufsichtsrats entspricht und die Zusammenarbeit im Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder effizient ist.
Thema der außerordentlichen Sitzung am 8. April 2019 war das zukünftige Finanzdienstleistungsgeschäft der Österreichischen Post. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung die Übernahme von 80% an der Brüll Kallmus Bank AG (Teil der GRAWE Bankengruppe) genehmigt. Damit wurde die rechtliche Basis für den Aufbau einer eigenen Bank (bank99 AG) geschaffen und das Fundament gelegt, unseren KundInnen weiterhin flächendeckende Finanzdienstleistungen in Österreich anzubieten.
Am 15. Mai 2019 hat der Aufsichtsrat die erste Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2019 sowie wichtige strategische Projekte wie den Aufbau der Bank behandelt. Darüber hinaus wurden zwei Investitionsanträge für den Ausbau der Logistikkapazitäten genehmigt.
In einer zweitägigen Sitzung am 7. und 8. August 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der strategischen Ausrichtung der Post. Neben den Herausforderungen in den klassischen Geschäftsfeldern Brief und Paket wurde auch das zukünftige neue Geschäftsmodell der Bank intensiv erörtert. Weitere Schwerpunkte in der Diskussion bildeten das Filialnetz, die Endkundeninitiativen und die Digitalisierung.
Am 13. November 2019 wurde das Budget der Österreichischen Post für das Geschäftsjahr 2020 genehmigt sowie ein Bericht über die Mittelfristplanung 2021–2023 vorgelegt. Am Vorabend dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat das im September in Betrieb genommene neue Logistikzentrum in Hagenbrunn besichtigt.
Das Fortbildungsprogramm für den Aufsichtsrat hat sich als fixer Bestandteil der Aufsichtsratstätigkeit etabliert und wurde auch im Jahr 2019 weitergeführt. Im Mittelpunkt der zwei Veranstaltungen standen diverse Herausforderungen in der Post- und Logistikbranche sowie die Themenschwerpunkte "Mobile Lösungen im Endkundenbereich" und "Innovationen".
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats bereiten Entscheidungen des Plenums vor und beschließen Angelegenheiten, die ihnen zur Entscheidung übertragen sind. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten im Gesamtaufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nahm in vier Sitzungen seine Aufgaben wahr. Er überwachte die Rechnungslegungsprozesse, die Abschlussprüfung und die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des Revisionssystems. Wirtschaftsprüfer und Prüfungsausschuss konnten sich auch ohne Beisein des Vorstands austauschen. Die Quartalsergebnisse wurden eingehend im Prüfungsausschuss erörtert. Über die Ergebnisse der Prüfungsausschusssitzungen wurde dem Aufsichtsrat laufend berichtet. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat im Rahmen der Berichterstattung nach § 270 Abs 1a UGB ihre Unbefangenheit gegenüber dem Prüfungsausschuss schlüssig dargelegt.
Der Paket & Logistik-Ausschuss tagte in fünf Sitzungen und hat sich im Geschäftsjahr 2019 regelmäßig mit den Herausforderungen am österreichischen Paketmarkt und dem Ausbau der Infrastruktur beschäftigt. Weitere Themenschwerpunkte waren die am 1. August 2019 erfolgte Übernahme des Privatkunden-Paketgeschäfts der Deutsche Post DHL Group in Österreich sowie die Entwicklung der türkischen Konzerngesellschaft Aras Kargo. Der Ausschuss berichtete regelmäßig über die Ergebnisse und erteilte Empfehlungen an den Gesamtaufsichtsrat.
Der Vergütungsausschuss nahm in fünf Sitzungen seine Aufgaben wahr. Neben der Evaluierung der Zielerreichung 2018 und den damit verbundenen Bonifikationszahlungen befasste sich der Ausschuss mit der Neugestaltung der Vorstandsvergütung. Unter Hinzuziehung von externen Experten wurden die Systeme der "Einjährigen variablen Vergütung" (Short-Term Incentive = STI) und der "Mehrjährigen variablen Vergütung" (Long-Term Incentive = LTI) evaluiert und überarbeitet. Ebenfalls Gegenstand der Sitzungen waren die Anstellungsverträge von Georg Pölzl und Walter Oblin. Der Vertrag von Peter Umundum wurde in Hinblick auf die neuen Vergütungsregelungen ergänzt.
Der Nominierungsausschuss befasste sich in einer Sitzung mit der Besetzung der Funktion des Vorstandsmitglieds "Brief & Finanzen" und empfahl dem Aufsichtsrat die Verlängerung des Vorstandsmandats von Walter Oblin.
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft wurde von der Hauptversammlung am 11. April 2019 zum Abschlussprüfer des Jahres- und Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 bestellt.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Österreichischen Post zum 31. Dezember 2019 wurden durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Lagebericht und der Konzernlagebericht stehen in Einklang mit dem Jahres- und Konzernabschluss. Sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der Corporate Governance-Bericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden im Prüfungsausschuss eingehend mit den Prüfern behandelt und schließlich dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß § 96 AktG geprüft, keine Beanstandungen festgestellt und stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss 2019, der damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt ist, und erklärt sich mit dem gemäß § 245a UGB nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss, dem Lagebericht, dem Konzernlagebericht und dem konsolidierten Corporate Governance--Bericht einverstanden. Der gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NADiVeG) erstellte Nichtfinanzielle Bericht wurde durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, vom Bilanzgewinn von 261.524.332,71 EUR eine Ausschüttung von 140.509.487,04 EUR am 30. April 2020 vorzunehmen und den Rest in der Höhe von 121.014.845,67 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Abschließend möchte ich im Namen des Aufsichtsrats dem gesamten Vorstand sowie allen MitarbeiterInnen Dank und Anerkennung für ihre erfolgreiche Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr aussprechen. Unser besonderer Dank gilt den KundInnen und vor allem den AktionärInnen der Österreichischen Post AG für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Dr. Edith Hlawati e.h. Vorsitzende des Aufsichtsrats
Die Österreichische Post ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert an der Wiener Börse. Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich aus dem österreichischen Aktienund Kapitalmarktrecht, dem Unternehmensgesetzbuch und den Regelungen zur betrieblichen Mitbestimmung, der Satzung und den Geschäftsordnungen für die Organe der Gesellschaft sowie dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK).
Die Einhaltung der Grundsätze ordentlicher Corporate Governance ist die Grundlage für das Vertrauen der MitarbeiterInnen, AktionärInnen, KundInnen, Lieferanten und Öffentlichkeit in die auf langfristige Wertschaffung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens, welcher das österreichische Aktien- und Kapitalmarktrecht durch Empfehlungen und Anregungen hinsichtlich einer guten Unternehmensführung ergänzt. Er soll das Vertrauen der Investoren in das Unternehmen und den Finanzplatz Österreich stärken.
Die Österreichische Post AG bekennt sich vorbehaltlos zum ÖCGK in der aktuellen Fassung und betrachtet es als vorrangige Aufgabe, die hohen unternehmensinternen Standards zu halten und weiterzuentwickeln. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Österreichische Post AG alle Regeln und Empfehlungen des Kodex erfüllt.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist sowohl auf der Website der Österreichischen Post unter post.at/ir als auch auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance unter corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
In Entsprechung der Regel 62 des ÖCGK lässt die Österreichische Post AG regelmäßig die Einhaltung der Kodexbestimmungen und die Richtigkeit der damit verbundenen öffentlichen Berichterstattung extern evaluieren. Im Zuge der für das Geschäftsjahr 2019 vom Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durchgeführten Evaluierung wurde festgestellt, dass die C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex von der Österreichischen Post eingehalten wurden. Die Einhaltung der Bestimmungen betreffend den Abschlussprüfer (C-Regeln 77 bis 83) wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz untersucht und be stätigt. Die nächste externe Evaluierung wird für das Geschäftsjahr 2021 durchgeführt.
post.at/ir
corporate-governance.at
Die Konzernrevision der Österreichischen Post übernimmt wesentliche Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Konzern. Sie fördert Transparenz, liefert Fakten zur Entscheidungsfindung, präsentiert Lösungen und forciert deren nachhaltige Umsetzung.
Das Risikomanagement der Österreichischen Post ermöglicht eine konzernweite Identifizierung und Analyse von Risiken auf Basis der strategischen und operativen Zielsetzungen. Die Funktionsfähigkeit und Eignung wird durch den Abschlussprüfer gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex beurteilt.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Österreichischen Post ist im gesamten Unternehmen über prozessintegrierte Maßnahmen, Mechanismen und Kontrollen in organisatorische und technische Abläufe eingebunden. Es baut auf bestehenden Risikomanagement- und Prozessstrukturen im Unternehmen auf, bildet die Kontrollaktivitäten zu den wesentlichen Risiken ab und überwacht den Kontrolldurchführungsprozess. Die Interne Revision prüft die Einhaltung der relevanten Regelungen ex post. Die Erkenntnisse der Revision dienen der Beurteilung der Wirksamkeit der integrierten Kontrollen und Maßnahmen.
Neben dem Risikomanagement und der Konzernrevision bildet die Compliance eine weitere Säule einer guten Corporate Governance. Bereits im Jahr 2010 wurde ein Compliance-Management-System, kurz CMS, implementiert und seither kontinuierlich ausgebaut. Die Basis für das CMS bildet der Verhaltens- und Ethikkodex der Österreichischen Post. Er setzt den Rahmen und dient
als Leitlinie für den Umgang der MitarbeiterInnen untereinander und mit Stakeholdern. Themenschwerpunkte im CMS sind die Business-Compliance sowie die Kapitalmarkt-Compliance. Seit 2018 ist das Business-CMS gemäß ISO 37001 und das Kapitalmarkt-CMS gemäß ISO 19600 zertifiziert.
Seit 1. Jänner 2019 besteht der Vorstand der Österreichischen Post aus drei Personen:
| Name (Geburtsjahr) | GEORG PÖLZL (1957) | WALTER OBLIN (1969) | PETER UMUNDUM (1964) |
|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstandsvorsitzender | Stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
Vorstandsmitglied |
| Erstbestellung | 01.10.2009 | 01.07.2012 | 01.04.2011 |
| Ende der laufenden Funktionsperiode | 30.09.20241 | 30.06.20251 | 31.03.2021 |
1 unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption (übliche Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre)
Georg Pölzl wurde im Oktober 2009 erstmals zum Vorstandsvorsitzenden und Generaldirektor der Österreichischen Post bestellt. Der Aufsichtsrat hat im November 2018 sein Vorstandsmandat zum zweiten Mal verlängert und Georg Pölzl bis 30. Oktober 2022, mit einer anschließenden Verlängerungsoption um zwei Jahre, als Vorstandvorsitzenden wiederbestellt.
Walter Oblin wurde 2012 nach seiner Tätigkeit als Leiter der Konzernstrategie in den Vorstand berufen und ist seit 1. Juli 2012 als Finanzvorstand der Österreichischen Post tätig. Im August 2019 hat der Aufsichtsrat Walter Oblin als Vorstandsmitglied "Brief & Finanzen" wiederbestellt. Die aktuelle Funktionsperiode von Walter Oblin läuft noch bis 30. Juni 2020 und wird danach um drei Jahre verlängert, mit einer anschließenden Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre. Seit 1. Jänner 2019 ist Walter Oblin zum Generaldirektor-Stellvertreter ernannt.
Peter Umundum wurde im April 2011 erstmals als Vorstandsmitglied bestellt. Sein Vorstandsmandat wurde seither zwei Mal verlängert, mit einer aktuellen Funktionsperiode bis 31. März 2021.
Die Aufgabenverteilung des Vorstands ist in der vom Aufsichtsrat im Dezember 2018 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Im Folgenden werden nähere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands einschließlich ihres beruflichen Werdegangs angeführt.
Georg Pölzl studierte und promovierte an der Montanuniversität Leoben. Seine berufliche Laufbahn startete er als Unternehmensberater bei McKinsey & Company. Danach wechselte er in den Vorstand des Ma schinen- und Anlagenbauers Binder & Co. AG. Insgesamt neun Jahre leitete Georg Pölzl anschließend T-Mobile Austria in Wien. Es folgte sein Wechsel nach Deutschland, wo er als Sonderbeauftragter des Vorstands der Deutschen Telekom und bis 2009 als Sprecher der Geschäftsführung von T-Mobile Deutschland tätig war.
Verantwortungsbereiche: Unternehmenskommunikation, Strategie und Konzernentwicklung, Personalmanagement, Investor Relations & Corporate Governance, Konzernrevision, Risikomanagement & Compliance, Kundeninitiativen & -service, E-Commerce, Filialen und Bank
Leitungs- und Aufsichtsfunktion in wesentlichen Konzernunternehmen: Mitglied des Aufsichtsrats der bank99 AG
Zusätzliche Funktionen: Member of the International Post Corporation Board, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Klinger Holding GmbH
Walter Oblin absolvierte das Studium Wirtschaftsingenieurwesen und Maschinenbau an der Technischen Universität Graz und ein MBA-Studium in den USA. Seinen beruflichen Werdegang startete er 1994 als Unternehmensberater bei McKinsey & Company in Wien. Im Jahr 2000 wurde er dort zum Partner gewählt und übernahm in der Folge Führungsaufgaben als Mitglied der österreichischen Geschäftsleitung und im weltweiten Transport- und Logistiksektor von McKinsey. Nach 14 Jahren internationaler Beratungstätigkeit vor allem für Transport-, Infrastruktur- und Logistikunternehmen übernahm Walter Oblin 2008 die Funktion des kaufmännischen Vorstands des deutschen Technologieunternehmens SorTech AG. Im Herbst 2009 wechselte er als Leiter des Bereichs Strategie und Konzernentwicklung zur Österreichischen Post AG.
Verantwortungsbereiche: Geschäftsfeld Brief & Werbepost inkl. Beteiligungen, Geschäftsfeld Mail Solutions inkl. Beteiligungen, Konzern-Rechnungswesen & Treasury, Konzern-Controlling, Konzern-IT & -Einkauf, Konzern-Recht und Konzern-Immobilien
Leitungs- und Aufsichtsfunktion in wesentlichen Konzernunternehmen: Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der bank99 AG
Peter Umundum startete nach seinem Studium der Informatik an der Technischen Universität Graz seine berufliche Karriere im Jahr 1988 bei der Steirerbrau AG, wo er die Leitung der Organisations- und Informatikabteilung übernahm. 1994 wechselte er als IT-Leiter zur Styria Medien AG und stieg zwei Jahre später zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Media Consult Austria GmbH
auf. 1999 war er Mitbegründer und Geschäftsführer von redmail und mit dem Markteintritt der Styria Gruppe im kroatischen Markt beschäftigt. Im Jahr 2001 wurde Peter Umundum mit der Geschäftsführung der Tageszeitung "Die Presse" betraut und drei Jahre später in die Geschäftsführung der Tageszeitung "Kleine Zeitung" be rufen. 2005 wechselte er als Mitglied der Divisionsleitung Brief zur Österreichischen Post AG.
Verantwortungsbereiche: Operations der Geschäftsfelder Brief und Paket, Geschäftsfeld Paket Österreich, Transport & Services, Logistics Solutions, CEE & Türkei und Beteiligungen am europäischen Distributionsnetzwerk EURODIS
Zusätzliche Funktionen: Aufsichtsrat der Steiermärkischen Krankenanstaltenges. m.b.H., Beiratsvorsitzender der EURODIS GmbH
Der Aufsichtsrat bestand am 31. Dezember 2019 aus insgesamt zwölf Mitgliedern – acht von der Haupt versammlung gewählten KapitalvertreterInnen und vier vom Zentralausschuss entsendeten ArbeitnehmervertreterInnen.
Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu keinen Veränderungen im Aufsichtsrat.
| Name (Geburtsjahr) | Nationalität | Haupttätigkeit | Kompetenzbereich als Aufsichtsrat der Österreichischen Post |
Amtsdauer | Mandate in börsennotierten Unternehmen |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| KAPITALVERTRETER/-INNEN | ||||||
| EDITH HLAWATI (1957) Vorsitzende |
Österreich | Rechtsanwältin | Recht, Kapitalmärkte, Corporate Governance und Vergütung |
26.04.2007 bis HV 2023 |
Telekom Austria AG | |
| EDELTRAUD STIFTINGER (1966) Stv. Vorsitzende |
Österreich | Geschäftsführerin Austria Wirtschafts service GmbH |
Finanzen und Rechnungslegung |
15.04.2015 bis HV 2020 |
||
| JOCHEN DANNINGER (1975) |
Österreich | Geschäftsführer ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH |
Regulierung und Infrastruktur |
19.04.2018 bis HV 2023 |
||
| HUBERTA GHENEFF (1964) |
Österreich | Rechtsanwältin | Recht | 19.04.2018 bis HV 2023 |
||
| PETER E. KRUSE (1950) |
Schweiz | Unternehmens berater |
Paket & Logistik, Internationale Märkte |
24.04.2014 bis HV 2023 |
| Nationalität | Haupttätigkeit | Kompetenzbereich als Aufsichtsrat der Österreichischen Post |
Amtsdauer | Mandate in börsennotierten Unternehmen |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Name (Geburtsjahr) | ||||||
| CHRIS E. MUNTWYLER (1952) |
Schweiz | Vorstandsvorsitzen der der Conlogic AG |
Paket & Logistik, Internationale Märkte |
22.04.2010 bis HV 2023 |
National Express Group PLC (UK) |
|
| HERTA STOCKBAUER (1960) Finanzexpertin |
Österreich | Vorstandsvorsitzende der BKS Bank AG |
Finanzen, Bankgeschäft |
15.04.2015 bis HV 2020 |
Oberbank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg AG |
|
| STEFAN SZYSZKOWITZ (1964) |
Österreich | Sprecher des Vorstands der EVN AG |
Kapitalmärkte, Finanzen |
19.04.2018 bis HV 2023 |
Burgenland Holding AG, Verbund AG |
|
| ARBEITNEHMERVERTRETER/-INNEN | ||||||
| MARIA KLIMA (1980) |
Österreich | Zentralausschuss | seit 30.10.2018 | |||
| HELMUT KÖSTINGER (1957) |
Österreich | Zentralausschuss (Vorsitzender) |
seit 14.04.2005 | |||
| MARTIN PALENSKY (1963) |
Österreich | Zentralausschuss (Vorsitzender-Stv.) |
seit 22.02.2002 | |||
| MANFRED WIEDNER (1963) |
Österreich | Zentralausschuss | seit 03.03.1999 |
Der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG hat gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex folgende Kriterien zur Feststellung der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Anhang 1 des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2018 entsprechen, festgelegt:
1. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines ihrer Konzernunternehmen gewesen sein.
2. Das Aufsichtsratsmitglied soll zur Gesellschaft oder einem ihrer Konzernunternehmen kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht
für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
3. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
4. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
5. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
6. Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten,
Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten be schriebenen Position befinden.
Alle KapitalvertreterInnen der Österreichischen Post sind unabhängig, es liegen schriftliche Erklärungen über ihre Unabhängigkeit gemäß oben genannten Kriterien vor. Kein Kapitalvertreter ist Anteilseigner einer Beteiligung von mehr als 10% oder vertritt die Interessen eines solchen Anteilseigners.
Zwischen den Aufsichtsräten und der Österreichischen Post gibt es keine Verträge, die gemäß Regel 48 und 49 des ÖCGK zustimmungspflichtig oder offenzulegen sind.
Chancengleichheit am Arbeitsplatz und Gleichbehandlung von MitarbeiterInnen ohne Ansehung des Ge schlechts und des Alters sind für die Österreichische Post wie auch für ihre Konzernunternehmen selbstverständlich.
Die Organe Vorstand und Aufsichtsrat sollen mit Persönlichkeiten besetzt sein, welche die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Voraussetzungen mitbringen, die die Leitung und Überwachung eines börsennotierten Logistik- und Postdienstleisters
erfordern und die strategischen Ziele des Unternehmens abbilden. Auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist Bedacht zu nehmen, wobei die Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats hinsichtlich der Vertretung beider Geschlechter, einer ausgewogenen Altersstruktur und der Internationalität der Mitglieder zu berücksichtigen sind.
Im Aufsichtsrat der Österreichischen Post sind insgesamt fünf Frauen vertreten, was einem Anteil von 42% entspricht. Damit wird die seit dem 1. Jänner 2018 verpflichtende Geschlechterquote von 30% voll erfüllt, und zwar gesondert für die KapitalvertreterInnen und für die ArbeitnehmervertreterInnen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats weisen mit einem Alter zwischen 40 und 69 Jahren eine ausgewogene Altersstruktur auf. Zwei Mitglieder sind nicht österreichischer Nationalität. Der Aufsichtsrat deckt in seiner Gesamtheit das ganze Spektrum der für das Unternehmen wichtigen Fachgebiete, wie Finanzwesen und Know-how in den Bereichen Logistik und Dienstleistungen ab. Betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse sowie langjährige Managementerfahrung und -kompetenz runden das Profil ab. G 06

Dem Vorstand der Österreichischen Post ge hört derzeit keine Frau an. In zahlreichen Bereichen der ersten und zweiten Berichtsebene haben Frauen Führungsfunktionen inne. Der Anteil an weiblichen Führungskräften lag bei 26%, während der Anteil von Frauen am gesamten Mitarbeiterstand konzernweit 32% betrug. Vor dem Hintergrund einer denkbaren Besetzung vakanter Vorstandspositionen aus den eigenen Reihen ist es strategisches Ziel, auf oberster Führungsebene die bestmögliche Diversität zu erreichen und den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen.
Die Österreichische Post will Vielfalt und im Be sonderen Geschlechtervielfalt fördern und bewusst nutzen. Aus diesem Grund wurde 2018 unter dem Leuchtturmprojekt "Expedition Elly", benannt nach der Flugpionierin Elly Beinhorn, eine Strategie für Gender Balance im Unternehmen entwickelt. Motivierte Teams aus verschiedenen Bereichen und Hierarchieebenen haben die Strategie sowie Ziele und Maßnahmen erarbeitet. So will die Post zukünftig einen ausgewogenen Geschlechteranteil erreichen und die Post als Arbeitgeber für Frauen noch attraktiver machen. 2019 wurde zudem erneut der Frauen-Karriere-Index (FKI) durchgeführt. Durch die Initiativen der "Expedition Elly" und der klaren Positionierung von Gender-Balance-Zielen in allen Fachbereichen konnte eine Steigerung von 62 auf 75 von möglichen 100 Punkten erzielt werden.
Die Österreichische Post nimmt ihre Rolle als familienfreundliches Unternehmen ernst und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch vielfältige Maßnahmen und Angebote. Im Jahr 2019 erhielt die Österreichische Post AG erneut das Zertifikat "berufundfamilie" des österreichischen Familienministeriums. Die bestehenden Maßnahmen werden weitere drei Jahre fortgeführt und umgesetzt und weitere Ziele auf Basis von Vereinbarungen festgehalten. Das betrifft zum Beispiel die Einbindung von karenzierten MitarbeiterInnen in das interne Informationsnetz oder eine umfangreiche Informationsplattform zu Themen wie Karenz und Mutterschutz.
Zudem wurde 2017 der Frauenförderungsplan der Österreichischen Post neu aufgelegt. Ziel des Plans ist es, auf Basis des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GIBG) die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Unternehmen sicherzustellen und den Frauenanteil in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen zu er höhen. Um dieses Ziel zu erreichen wurde unter anderem der jährliche Equality-Check 2019 wieder durchgeführt. Mithilfe dieses Instruments wird die Umsetzung des
Frauenförderungsplans in der Österreichischen Post AG sowie in den Konzerngesellschaften überprüft.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Konzerns an das Unternehmensinteresse gebunden und leitet die Geschäfte auf Basis der Gesetze, der Satzung sowie der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand geregelt. Weiters enthält sie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog jener Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.
In zumindest vierzehntägig stattfindenden Sitzungen berät der Vorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf sowie über strategische und operative Sachverhalte. Im Rahmen dieser Sitzungen werden jene Entscheidungen getroffen, die der Genehmigung des Gesamtvorstands bedürfen. Darüber hinaus gibt es einen ständigen gegenseitigen Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse untereinander sowie mit den jeweils zuständigen Führungskräften.
Unterstützung bei der Geschäftsführung erhält der Vorstand durch den sogenannten strategischen Führungskreis. Dieser besteht aus rund 20 Top-Level-MitarbeiterInnen und übt eine beratende und unterstützende Funktion in sämtlichen operativen und strategischen Belangen der Österreichischen Post aus.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den wesentlichen Konzernunternehmen. Darüber hinaus findet im Sinne guter Corporate Governance eine laufende Abstimmung zwischen der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen.
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und entscheidet in Fragen grundsätzlicher Bedeutung sowie über die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist geprägt von einem hohen Maß an Offenheit. Die intensive Ausschussarbeit unterstützt den Aufsichtsrat in Hinblick auf eine fokussierte Diskussion und eine effiziente Entscheidungsfindung.
Im Geschäftsjahr 2019 fanden fünf Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Schwerpunkte der ordentlichen Sitzungen waren die Überwachung der laufenden Ge schäftsentwicklung der Österreichischen Post und ihrer Beteiligungen sowie diverse genehmigungspflichtige Geschäfte. Die laufenden Strategieprojekte wurden in allen Sitzungen intensiv erörtert. Die Arbeitsschwerpunkte des Aufsichtsrats im Jahr 2019 sind im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zusammengefasst.
Das Fortbildungsprogramm für den Aufsichtsrat hat sich als fixer Bestandteil der Aufsichtsratsarbeit etabliert und wurde auch im Geschäftsjahr 2019 fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen standen diverse Herausforderungen in der Post- und Logistikbranche sowie die Themenschwerpunkte "Mobile Lösungen im Endkundenbereich" und "Innovationen". Die Diskussion mit internen und externen Experten zielt insbesondere auf die Vertiefung der Marktkenntnisse sowie den Erfahrungsaustausch außerhalb der Sitzungen ab.
Gemäß der Anforderung des ÖCGK (Regel C-36) hat der Aufsichtsrat eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 anhand eines Fragebogens durchgeführt. Die Auswertung der Ergebnisse wurde vom Aufsichtsrat ausgiebig diskutiert und wird in die zukünftige Aufsichtsratsarbeit einfließen.
Sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat gilt die Verpflichtung zur Offenlegung allfälliger Interessenkonflikte. Aufsichtsratsmitglieder müssen Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenlegen. Gerät der Vorsitzende in Interessenkonflikte, muss er diese unverzüglich einem Stellvertreter offenlegen. Zu Angelegenheiten einer Vorstandssitzung, die persönliche oder wirtschaftliche Interessen eines Vorstandsmitglieds berühren, darf sich das Vorstandsmitglied nicht an der Beschlussfassung beteiligen.
Um seine Beratungs- und Kontrollfunktionen effizient auszuüben, hat der Aufsichtsrat Ausschüsse gebildet, die Fachthemen behandeln und die Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat vorbereiten.
Edith Hlawati (Vorsitzende), Edeltraud Stiftinger
Edith Hlawati (Vorsitzende), Edeltraud Stiftinger, Helmut Köstinger
Edith Hlawati (Vorsitzende), Edeltraud Stiftinger, Jochen Danninger
Edeltraud Stiftinger (Vorsitzende), Herta Stockbauer (Stv. Vorsitzende), Huberta Gheneff, Stefan Szyszkowitz, Helmut Köstinger, Manfred Wiedner
Peter E. Kruse (Vorsitzender), Chris E. Muntwyler, Helmut Köstinger
Dem Präsidium obliegt gemäß Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat die Regelung der Beziehung zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands einschließlich der Erteilung der Zustimmung zu Nebenbeschäftigungen, soweit nicht der Gesamtaufsichtsrat, der Vergütungs- oder der Nominierungsausschuss zuständig sind. Darüber hinaus hält das Präsidium regelmäßig Kontakt zum Vorstandsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie und die Geschäftsentwicklung.
Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung freiwerdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Der Nominierungsausschuss oder der gesamte Aufsichtsrat unterbreitet der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung freiwerdender Mandate im Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2019 befasste sich der Nominierungsausschuss in einer Sitzung mit der Besetzung der Funktion des Vorstandsmitglieds "Brief & Finanzen".
Der Vergütungsausschuss ist für die Ausgestaltung der Vorstandsverträge und insbesondere für alle Vergütungsfragen zuständig. Er sorgt für die Umsetzung der Vergütungsregeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex und überprüft die Vergütungspolitik für die Vorstandsmitglieder in regelmäßigen Abständen.
In den fünf Sitzungen des Vergütungsausschusses wurde das Vergütungssystem des Vorstands eingehend diskutiert und einer Prüfung unterzogen. Unter Einbeziehung eines externen Beraters wurde bei den variablen Vergütungselementen eine Überarbeitung ausgewählter Parameter empfohlen, deren Umsetzung der Vergütungsausschuss beschlossen hat. Darüber hinaus befasste sich der Vergütungsausschuss mit den Anstellungsverträgen von Georg Pölzl und Walter Oblin. Der Vertrag von Peter Umundum wurde in Hinblick auf die neuen Vergütungsregelungen ergänzt.
Der Prüfungsausschuss nimmt die Aufgaben gemäß § 92 Abs. 4a AktG sowie gemäß Regel 40 des ÖCGK wahr. Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2019 vier Sitzungen ab. Neben der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018 nahm die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des Internen Kontrollsystems sowie des Revisions- und Risikomanagementsystems einen hohen Stellenwert ein.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte waren auch die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats für die Auswahl des Abschlussprüfers und die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.
Der Paket & Logistik Ausschuss begleitet den Vorstand bei der Vorbereitung komplexer Entscheidungen über grundlegende strategische Fragen, die den Bereich Paket & Logistik betreffen. Ausführlich diskutiert wurden die Übernahme des Privatkunden-Paketgeschäfts der Deutsche Post DHL Group in Österreich, die türkische Paketbeteiligung Aras Kargo und diverse Maßnahmen zur Erweiterung der Infrastruktur.
| Aufsichtsrat | Nominierungs ausschuss |
Vergütungs ausschuss |
Prüfungs ausschuss |
Paket & Logistik Ausschuss |
|
|---|---|---|---|---|---|
| EDITH HLAWATI | 5/5 | 1/1 | 5/5 | ||
| JOCHEN DANNINGER | 5/5 | 5/5 | |||
| HUBERTA GHENEFF | 5/5 | 4/4 | |||
| PETER E. KRUSE | 5/5 | 5/5 | |||
| CHRIS E. MUNTWYLER | 5/5 | 5/5 | |||
| EDELTRAUD STIFTINGER | 5/5 | 1/1 | 5/5 | 4/4 | |
| HERTA STOCKBAUER | 5/5 | 3/4 | |||
| STEFAN SZYSZKOWITZ | 5/5 | 4/4 | |||
| MARIA KLIMA | 5/5 | ||||
| HELMUT KÖSTINGER | 5/5 | 1/1 | 4/4 | 5/5 | |
| MARTIN PALENSKY | 5/5 | ||||
| MANFRED WIEDNER | 5/5 | 4/4 |
Der vorliegende Vergütungsbericht beschreibt das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Österreichischen Post und erläutert die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019.
Das Vergütungssystem des Vorstands wurde in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 einer eingehenden Evaluierung unterzogen. Sowohl die Struktur als auch die Höhe wurden intensiv im Vergütungsausschuss diskutiert und einer externen Prüfung unterzogen. Als Ergebnis des Reviews wurde festgestellt, dass die Vergütung für die Vorstandsmitglieder in ihren Einzelkomponenten und ihren Gesamtsummen grundsätzlich marktüblich und angemessen ist. Bei den variablen Vergütungselementen wurde eine Überarbeitung ausgewählter Parameter empfohlen, deren Umsetzung der Vergütungsausschuss im Jahr 2019 beschlossen hat. Dementsprechend wurden Adaptierungen im Short-Term Incentive (STI) und im Long-Term Incentive (LTI) vorgenommen.
Die Vorstandsvergütung 2019 basiert wie bisher auch weiterhin auf einem Drei-Säulen-Modell mit einer fixen Vergütungskomponente und variablen Bestandteilen, die wiederum aus einer Kurzfrist- und einer Langfristkomponente, dem Short-Term Incentive (STI) und dem Long-Term Incentive (LTI), bestehen. G 07
Eine detaillierte Darstellung der Grundsätze der Vergütung findet sich in der gemäß § 78a AktG erstellten Vergütungspolitik, die der Hauptversammlung erstmals 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Das Vergütungssystem für den Vorstand ist an der Unternehmensstrategie ausgerichtet und zielt auf eine erfolgsorientierte und nachhaltige Unternehmensführung ab. Die Ausgestaltung der Leistungsziele berücksichtigt die Geschäftsstrategie des Konzerns, das Geschäftsmodell und die Positionierung des Unternehmens.
Die Unternehmensziele leiten sich aus der integrierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie ab. In den vier Schwerpunkten der Konzernstrategie werden Ziele gemäß den Nachhaltigkeitskriterien (Wirtschaft & Governance, Ökologie, Gesellschaft und Mitarbeiter-Innen) definiert.

Den Kern der Geschäftsstrategie der Österreichischen Post bilden vier Handlungsfelder, die in der variablen Vergütung des Vorstands zur Gänze berücksichtigt werden.
Die Verbindung von Geschäftsstrategie und Nachhaltigkeitsstrategie führt dazu, dass eine profitable und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Sinne aller Interessensgruppen verankert wird.
Als neues Element der einjährigen variablen Vergütung (STI) ist die Einführung eines multiplikativen Faktors (Modifier) für die Berücksichtigung nichtfinanzieller und qualitativer Ziele zu nennen. Darüber hinaus wurden die finanziellen Ziele auf die wesentlichen Indikatoren "Umsatz" und "EBIT" konzentriert. Eine Rekalibrierung der Auszahlungskurven und die Ermöglichung der Übererfüllung der Ziele durch Erhöhung und Harmonisierung der Caps runden die im STI 2019 umgesetzten Adaptierungen ab.
Die Überarbeitung der mehrjährigen variablen Vergütung (LTI) betrifft insbesondere die Verwendung des Relativen Total Shareholder Return als Indikator und eine Performance-Messung mit jährlichem und gewichtetem "Lock-in" (20%/20%/60%). Weiters wurden die Auszahlungskurven rekalibriert und das CAP auf 200% festgelegt.
Das fixe Basisgehalt orientiert sich an der Gehaltsstruktur börsennotierter österreichischer Unternehmen und richtet sich nach dem Umfang des Aufgabenbereichs und der Verantwortung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Weiters wird beim Grundgehalt ein Benchmark berücksichtigt, der die 20 ATX Unternehmen in Österreich, die 60 mittelgroßen vergleichbaren MDAX Unternehmen in Deutschland und darüber hinaus weitere 16 europäische Logistikunternehmen umfasst.
Die kurzfristige variable Vergütungskomponente, das Short-Term Incentive (STI), knüpft zu einem hohen Anteil an messbare, kurzfristige Leistungsindikatoren an und enthält weiters qualitative Zielerreichungskomponenten.
Das STI berechnet sich über den vertraglich festgelegten Zielwert, der im Geschäftsjahr 2019 bei 100% Zielerreichung 100% des Basisgrundgehalts als Bonifikation ermöglicht.
Die finanziellen Ziele bestehen zu je 50% aus Umsatz und EBIT und können in ihrer Zielerreichung zwischen 0% und 150% schwanken, wobei für beide Indikatoren bei einem Zielerreichungsgrad von 50% Untergrenzen definiert sind. Auf diese finanzielle Zielerreichung ist ein Modifier anzuwenden, der die Höhe der Zielerreichung um maximal +/−30% beeinflussen kann. Der Auszahlungsbetrag ist mit 150% des vertraglich festgelegten Zielwerts begrenzt.
| Bereich | Kriterien | Gewichtung | ||
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Ziele | Umsatz | 50% | ||
| EBIT (vor Sondereffekten) | 50% | |||
| Modifier | Wert zwischen 0,7 und 1,3 wird nach Ermessen des Vergütungsausschusses auf Grundlage eines vordefinierten Katalogs festgelegt. |
+/−30% Multiplikator |
Die 100-%-Zielwerte sowie die Schwellen- als auch Maximalwerte für Umsatz und EBIT wurden vom Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats zu Beginn des Jahres festgelegt.
Mit der Zugrundelegung des Umsatzes soll die Marktführerschaft im Kerngeschäft sowie ein Wachstum in ausgewählten Märkten sichergestellt werden. Das EBIT berücksichtigt den Erfolg des operativen Geschäfts und sichert die Dividendenfähigkeit des Unternehmens.
Der Modifier stellt den direkten Bezug zu strategischen Initiativen sowie zur Nachhaltigkeitsstrategie und den ESG-Indikatoren her. Der Vergütungsausschuss legt jährlich Schwerpunkte zu den Aspekten Wirtschaft & Governance, Umwelt, MitarbeiterInnen und Gesellschaft fest, die sich aus den aktuellen Themengebieten der Österreichischen Post ableiten. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde folgender Katalog festgelegt: Ergebnis der Konzerngesellschaften, Entwicklung des
Finanzdienstleistungsgeschäfts, Zustellqualität Brief und Paket, Kundenzufriedenheit, Zusammenarbeit Vorstand und Aufsichtsrat, Maßnahmenkatalog Arbeitnehmerschutz, Erhöhung des Frauenanteils und Maßnahmen im Bereich Umweltmanagement.
Die langfristige variable Vergütungskomponente ist als Long-Term-Incentive-Programm (LTI) ausgestaltet. Ziel ist es, die Interessen des Managements mit denen der AktionärInnen auf eine mittel- bis langfristige Steigerung des Unternehmenswerts in Einklang zu bringen. Dies wird durch die Auswahl der kapitalmarktrelevanten Steuerungsgrößen sowie durch das erforderliche Eigeninvestment und die positive Aktienkursrelation gewährleistet.
Das LTI-Programm ist eine aktienbasierte variable Vergütung mit einer dreijährigen Performance-Periode und einer daran anschließenden einjährigen Behaltefrist. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein einmaliges Eigeninvestment, das in Relation zum Grundgehalt steht: 80% für den Vorstandsvorsitzenden, 70% für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und 60% für andere Vorstandsmitglieder.
Ausgangspunkt für das LTI sind Performance Share Units (PSU), die sich über den vertraglich festgelegten Zielwert, der durch den Start-Referenz-Aktienkurs dividiert wird, berechnen. Der Zielwert ist für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegt und liegt je nach Vorstandsposition in der Bandbreite von 75% bis 125% des Basisgrundgehalts.
Die Zielerreichung am Ende der dreijährigen Laufzeit ergibt sich aus der Summe der drei Performance-Indikatoren Ergebnis je Aktie, Free Cashflow und Relativer Total Shareholder Return. Die drei Indikatoren können in ihrer Zielerreichung zwischen 0% und 200% schwanken, wobei bei einem Zielerreichungsgrad von 50% Untergrenzen definiert sind. Die 100-%-Zielwerte sowie die Schwellals auch die Maximalwerte für die Kriterien wurden vom Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats zu Beginn des Jahres festgelegt.
Die für das LTI herangezogenen Zielkriterien sollen die langfristige Wertsteigerung des Unternehmens bestmöglich berücksichtigen. Sie spiegeln die Investitions- und Dividendenfähigkeit sowie die gesamtunternehmerische Entwicklung wider und sind für die langfristige Konzernsteuerung der Österreichischen Post von wesentlicher Bedeutung.
Die Gewichtung dieser Indikatoren sowie die Festlegung der jährlichen Zwischenziele ist untenstehender Tabelle zu entnehmen.
| Kriterien | Gewichtung | Jährliche Zielerreichungsgewichtung während der dreijährigen Performance-Periode |
|---|---|---|
| Ergebnis je Aktie | 1/3 | 20%/20%/60% |
| Free Cashflow | 1/3 | 20%/20%/60% |
| Relativer Total Shareholder Return | 1/3 | 20%/20%/60% |
Das Incentive in Form der finalen Anzahl an PSU berechnet sich durch die Anzahl der PSU am Beginn des Programms multipliziert mit dem Zielerreichungsgrad (in der Bandbreite von 0% bis 200% möglich). Zur Bestimmung des Auszahlungsbetrags wird der End-Referenz-Aktienkurs nach der dreijährigen Performance-Periode herangezogen. Der maximale Auszahlungswert liegt bei 200% des Zielwerts je Vorstandsmitglied.
Das Vergütungssystem der Österreichischen Post weist Obergrenzen sowohl für die einzelnen variablen Bestandteile als auch für die Gesamtvergütung auf. Wie bereits beschrieben, ist die Auszahlung der STI-Bonifikation mit 150% und die Auszahlung der LTI-Bonifikation
mit 200% des im Vorstandsvertrag definierten Zielwerts begrenzt. Darüber hinaus ist eine individuelle Gehaltsobergrenze für jedes Vorstandsmitglied definiert, das den erreichbaren Maximalbetrag für ein Geschäftsjahr begrenzt.
Die Obergrenze für den maximalen Vorstandsbezug – bestehend aus fixen und variablen Bezügen für das Geschäftsjahr 2019 und LTIP 2019 bis 2021 – wurde für Georg Pölzl mit 2.535 TEUR, für Walter Oblin mit 1.598 TEUR und für Peter Umundum mit 1.419 TEUR festgelegt. Für Georg Pölzl ist darüber hinaus eine Obergrenze für die in einem Jahr geleisteten Zahlungen in der Höhe von 2.765 TEUR definiert (Auszahlungs-CAP).
Nachfolgend werden die für das Geschäftsjahr 2019 relevanten Gehaltsbestandteile sowie die an den Vorstand geleisteten Zahlungen erläutert.
Das fixe Basisgehalt orientiert sich an der Gehaltsstruktur börsennotierter österreichischer Unternehmen und richtet sich nach dem Umfang des Aufgabenbereichs und der Verantwortung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Weiters wird beim Grundgehalt ein Benchmark berücksichtigt, der die 20 ATX Unternehmen in Österreich, die 60 mittelgroßen vergleichbaren MDAX Unternehmen in Deutschland und darüber hinaus weitere 16 europäische Logistikunternehmen umfasst. Neben dem Grundgehalt erhalten die Vorstandsmitglieder einen Dienstwagen und haben Anspruch auf eine Unfallversicherung (Sachbezüge).
Die kurzfristige variable Vergütung, die im Ge schäftsjahr 2018 vereinbart und 2019 zur Auszahlung kam, basiert auf einer Zielvereinbarung nach bisherigem System. Die in Kapitel 6.1. beschriebenen Adaptierungen haben in den Vergütungssystemen 2019 ihren Niederschlag gefunden.
Das STI 2018 knüpft zu einem hohen Anteil an messbare, kurzfristige Leistungsindikatoren an und enthält weiters qualitative Zielerreichungskomponenten. Die mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten Ziele wurden im Einklang mit der Konzernstrategie festgelegt und setzten sich zu 65% aus finanziellen und zu 35% aus nichtfinanziellen Aspekten zusammen. Zu den finanziellen Zielen zählten ausgewählte Umsatz- und Ergebnisindikatoren
des Konzerns bzw. des Brief- und Paketgeschäfts basierend auf der definierten Jahresplanung für 2018. Zu den nichtfinanziellen Zielen zählten Indikatoren aus dem Bereich Kundenorientierung (Zustellqualität), Umwelt und MitarbeiterInnen.
Die Ziele 2018 sind den vier strategischen Fel dern der Konzernstrategie zuzuordnen und wurden folgen dermaßen geclustert: 60% Verteidigung der Marktführerschaft im Kerngeschäft und Effizienzsteigerung, 25% profitables Wachstum und 15% Kundenorientierung und Innovation.
Der Vergütungsausschuss beurteilte die Erreichung der vereinbarten Ziele auf Basis einer Datenevaluierung durch den Abschlussprüfer. Für den variablen Gehaltsbestandteil wurde eine Obergrenze von 120% des Jahresfixbezugs festgelegt. Auf Basis der guten Unternehmensentwicklung sowohl in den finanziellen als auch in den nichtfinanziellen Kriterien wurde diese Obergrenze in der STI-Vergütung des Jahres 2018 erreicht.
Die langfristige variable Vergütung, die im Ge schäftsjahr 2016 vereinbart und 2019 zur Auszahlung kam, wurde auf Basis des bisherigen Systems festgelegt. Die in Kapitel 6.1. beschriebenen Adaptierungen haben in der Gestaltung des LTIP 2019 bis 2021 (Berichterstattung 2022) ihren Niederschlag gefunden.
Die langfristige variable Vergütungskomponente "LTI 2016 bis 2018" basiert auf folgenden Planbedingungen: Teilnahmevoraussetzung ist ein Eigeninvestment jedes teilnehmenden Vorstandsmitglieds, das sich aus einem definierten Prozentsatz des Bruttofixgehalts ergibt. Die erforderliche Anzahl der Aktien sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
| LTIP 2016–2018 Eigeninvestment | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Name des Vorstands | notwendige Aktien in Stk. |
entsprechender Gegenwert in TEUR1 |
gehaltene Aktien zum 31.12.2018 in Stk. |
Zukauf 2019 in Stk. |
gehaltene Aktien zum 31.12.2019 in Stk. |
entsprechender Gegenwert in TEUR2 |
| Georg Pölzl | 13.672 | 480 | 27.054 | 4.688 | 31.742 | 1.052 |
| Walter Oblin | 6.836 | 240 | 9.899 | 601 | 10.500 | 348 |
| Peter Umundum | 6.678 | 234 | 10.827 | 2.000 | 12.827 | 425 |
1 Auf Basis Durchschnittskurs H2 2015
2 Auf Basis Durchschnittskurs Q4 2019
Die Bonifikation erfolgt auf Basis von sogenannten Bonusaktien als rechnerische Größe und berücksichtigt die Kursentwicklung der Aktie. Für 100% Gesamtzielerreichung ist eine 100%ige Bonifikation vorgesehen, die sich auf Basis eines definierten Prozentsatzes des
Bruttofixgehalts errechnet. Die Gesamtbonifikation nach drei Jahren ist mit 225% jener Bonifikation gedeckelt, die bei 100% Gesamtzielerreichung für den jeweiligen Vorstand vorgesehen ist.
Zu Beginn der dreijährigen Performance-Periode wurden folgende Indikatoren festgelegt: Ergebnis je Aktie, Free Cashflow und Total Shareholder Return, wobei die Ziele gleich gewichtet sind. Die Gesamtzielerreichung nach drei Jahren ergibt sich aus der Summe der jährlichen Zwischenzielerreichung der einzelnen Kriterien.
Die Zielerreichung wurde zu Beginn des Jahres 2019 auf Basis der Datenevaluierung durch den Abschlussprüfer im Vergütungsausschuss festgelegt. Auf Basis der guten Unternehmensentwicklung gemessen an den beschriebenen Performance-Indikatoren in der Periode 2016–2018 wurde die Auszahlungsobergrenze erreicht. Die Auszahlung des LTIP 2016 bis 2018 erfolgte in bar,
es wurden keine Aktien übertragen. Aus diesem Grund wurde das LTIP für Vorstandsmitglieder nicht in der Hauptversammlung behandelt.
Zur Auszahlung kamen neben der Fixvergütung 2019 die in den Vorjahren erworbenen Ansprüche aus den variablen Vergütungskomponenten. Dargestellt sind daher die an die Vorstandsmitglieder im Jahr 2019 ausbezahlten variablen Bezüge aus dem Short-Term-Incentive-Programm 2018 und Long-Term-Incentive-Programm 2016–2018.
| in EUR | Georg Pölzl | Walter Oblin | Peter Umundum | Summe |
|---|---|---|---|---|
| FIXE BEZÜGE | ||||
| Grundgehalt | 628.571 | 470.000 | 431.429 | 1.530.000 |
| Sachbezüge | 15.637 | 14.597 | 15.675 | 45.909 |
| 644.208 | 484.597 | 447.104 | 1.575.909 | |
| VARIABLE BEZÜGE | ||||
| Short-Term Incentive (STI 2018) | 720.000 | 564.000 | 480.000 | 1.764.000 |
| Long-Term Incentive (LTI 2016–2018) | 1.215.000 | 630.000 | 617.512 | 2.462.512 |
| 1.935.000 | 1.194.000 | 1.097.512 | 4.226.512 | |
| SUMME GESAMTBEZÜGE | 2.579.208 | 1.678.597 | 1.544.616 | 5.802.421 |
Walter Hitziger legte seine Funktion als Vorstandsmitglied zum 31. Dezember 2018 zurück. Sein Anstellungsvertrag war bis zum 31. Dezember 2019 aufrecht und erlosch mit Ablauf dieses Tages durch Fristablauf. Herr Hitziger hat Zahlungen gemäß seinem Anstellungsvertrag erhalten.
| Vergütung Walter Hitziger | in EUR |
|---|---|
| Fixvergütung (inkl. Sachbezüge) | 511.695 |
| Variable Vergütung: STI 2018 | 600.000 |
| Variable Vergütung: LTI 2016–2018 | 693.000 |
| Abfertigungszahlung1 | 1.100.000 |
1 Abfertigung "alt" nach Angestelltengesetz (§23AngG)
In Übereinstimmung mit C-Regel 27a ÖCGK sehen die Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern vor, dass Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den zweifachen Wert der Jahresvergütung begrenzt sind und sich maximal auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags belaufen.
Alle Vorstandsmitglieder verfügen über eine Pensionskassenregelung entsprechend den Bestimmungen der Bundes-Vertragsschablonenverordnung, in deren Rahmen sich die Österreichische Post zu einer jährlichen Einzahlung in der Höhe von 10% des fixen Jahresbruttobezugs verpflichtet hat. Für die aktiven Vorstandsmitglieder wurden insgesamt 156.825 EUR in Form von Beiträgen zu Pensionskassen aufgewendet. Dabei entfielen auf Georg Pölzl 64.429 EUR, auf Walter Oblin 48.175 EUR und auf Peter Umundum 44.221 EUR. Für Walter Hitziger wurden im Jahr 2019 Zahlungen in Höhe von 51.250 EUR geleistet.
Im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfertigung ge mäß den Bestimmungen des BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigen-Vorsorgegesetz). Unter diesem Titel wurden im Geschäftsjahr 2019 Zahlungen in Höhe von 88.777 EUR für alle aktiven Vorstandsmitglieder geleistet.
Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Österreichischen Post sind im Rahmen einer D&O-Versicherung mit einer Haftungssumme von 70 Mio EUR versichert. Die Versicherung umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter sowie die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche.
Die Vorstandsverträge enthalten keine "Change of Control"-Klauseln. Die Vorstandsvergütung der Österreichischen Post sieht vor, dass die Gesellschaft nach Maßgabe vertraglich definierter Bestimmungen noch nicht ausbezahlte variable Vergütungsbestandteile herabsetzen (Malus) bzw. bereits ausbezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückfordern kann (Clawback).
Die Aufnahme von Nebentätigkeiten durch die Vorstandsmitglieder setzt die Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats voraus. Dadurch ist sichergestellt, dass weder der zeitliche Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben als Vorstandsmitglied führt.
Die für den Vorstand geltenden Grundsätze werden in angepasster Form auch auf die Führungskräfte und Geschäftsführer wesentlicher Konzerngesellschaften angewendet. Die Gehälter der Führungskräfte enthalten fixe und variable Bestandteile, die auf dem Erreichen von finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmenszielen sowie individuell vereinbarten Zielen basieren.
Darüber hinaus besteht ein Long-Term-Incentive-Programm für Führungskräfte, an dem definierte Mitglieder der Führungsebenen des Konzerns teilnehmen. Das LTIP knüpft an im Vorfeld festgelegte, messbare, langfristige und nachhaltige Kriterien (Total Shareholder Return, Free Cashflow und Earnings per Share) an und sieht ein entsprechendes Eigeninvestment als Voraussetzung für die Teilnahme vor. Die Ermittlung der Zielerreichung erstreckt sich jeweils über eine Laufzeit von drei Jahren.
Die Vergütung für den Aufsichtsrat wird jährlich in der ordentlichen Hauptversammlung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr beschlossen. Darüber hinaus werden anfallende Reisekosten erstattet. Für das Ge schäftsjahr 2018 hat die Hauptversammlung am 11. April 2019 die Bezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt festgelegt:
Die Ausschussvergütung ist mit einem Ausschussmandat limitiert und steht sohin auch bei Tätigkeit in mehreren Ausschüssen nur einmal zu. Zusätzlich erhält jedes im Inland ansässige Aufsichtsrats- und Ausschussmitglied ein Sitzungsgeld von 600 EUR pro besuchter Sitzung. Für jeden internationalen Experten ist ein Sitzungsgeld von 1.600 EUR pro besuchter Sitzung festgelegt. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses dem Organ nicht während des ganzen Geschäftsjahres angehört haben, erfolgt die Auszahlung der Vergütung aliquot (berechnet auf Tagesbasis).
Daraus ergeben sich für die Mitglieder des Aufsichtsrats nachfolgend einzeln angeführte Vergütungen, die im Geschäftsjahr 2019 ausbezahlt wurden.
| Für 2018 gewährte und 2019 ausbezahlte | ||||
|---|---|---|---|---|
| Name | Grundvergütung | Ausschussvergütung | Sitzungsgeld 2019 | Gesamtvergütung |
| KAPITALVERTRETER/-INNEN | ||||
| Edith Hlawati (Vorsitzende) | 30.000 | 14.000 | 6.600 | 50.600 |
| Edeltraud Stiftinger (Stv. Vorsitzende) | 25.000 | 14.000 | 9.000 | 48.000 |
| Jochen Danninger1 | 14.082 | 7.041 | 6.000 | 27.123 |
| Huberta Gheneff1 | 14.082 | 7.041 | 5.400 | 26.523 |
| Peter E. Kruse | 20.000 | 14.000 | 16.000 | 50.000 |
| Chris E. Muntwyler | 20.000 | 10.000 | 15.000 | 45.000 |
| Herta Stockbauer | 20.000 | 12.000 | 4.800 | 36.800 |
| Stefan Szyszkowitz1 | 14.082 | 7.041 | 5.400 | 26.523 |
1 Erstbestellung 19.04.2018 – daher aliquoter Anteil der Vergütung
Die mit 19. April 2018 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder erhielten den aliquoten Anteil der Vergütung für das Geschäftsjahr 2018: 5.973 EUR für Erich Hampel, 8.959 EUR für Markus Pichler (Mitglied Prüfungsausschuss) und 8.959 EUR für Elisabeth Stadler (Mitglied Prüfungsausschuss).
Die ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat üben ihre Funktion ehrenamtlich aus und werden
für ihre Tätigkeit im Zentralausschuss gemäß ihrem jeweiligen Dienstvertrag entlohnt. Dementsprechend erhalten sie nur Sitzungsgeld. Folgende Beträge wurden im Geschäftsjahr 2019 an die Arbeitnehmervertreter-Innen ausbezahlt: Maria Klima 3.000 EUR, Helmut Köstinger 9.000 EUR, Martin Palensky 3.000 EUR und Manfred Wiedner 5.400 EUR.
Wien, am 21. Februar 2020
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL Generaldirektor Vorstandsvorsitzender
DI WALTER OBLIN Generaldirektor-Stellvertreter Vorstand Brief & Finanzen
DI PETER UMUNDUM Mitglied des Vorstands Vorstand Paket & Logistik
Nachhaltigkeit hat bei der Österreichischen Post einen sehr hohen Stellenwert. Auch zukünftig wird die Post ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft, die MitarbeiterInnen und die Umwelt sowie die Gesellschaft mit einer Vielzahl zielgerichteter Maßnahmen positiv gestalten. Als Unternehmen ist die Post ihren Kapitalgebern zu wirtschaftlichem Erfolg verpflichtet. Dabei ist sie sich aber ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, ihrer Rolle als Arbeitgeberin und ihres ökologischen Fußabdrucks sehr bewusst. Durch die Integration von Nachhaltigkeit in das Kerngeschäft kann die erfolgreiche Zukunft des Unternehmens gesichert werden.
Seit der vollständigen Öffnung des Postmarktes in Österreichs garantiert die Österreichische Post AG die Versorgung des Landes mit qualitativ hochwertigen Post-Universaldienstleistungen. Die Österreichische Post AG erwirtschaftet 88% des Konzernumsatzes. Aus diesem Grund fokussierte sich die Post bei der bereits seit 2010 jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI auf die Österreichische Post AG. Mit dem Inkrafttreten des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) haben sich neue Berichterstattungspflichten für die Post ergeben. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Post erstmals ihre Geschäftsberichterstattung um Angaben zu wesentlichen nichtfinanziellen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange auf den gesamten Konzern erweitert.
Die folgenden Kapitel enthalten die geforderten Angaben gemäß § 243b Abs. 1–3 UGB i.V. m. § 267a 1–3 UGB und umfassen nichtfinanzielle Informationen der Österreichischen Post AG sowie ihrer vollkonsolidierten Konzernunternehmen. Um Redundanzen zu vermeiden, wird mitunter auf Stellen im Lagebericht sowie im Corporate Governance-Bericht, die nichtfinanzielle Angaben enthalten, verwiesen. Dies betrifft weiterführende Angaben zum Geschäftsmodell, dem Risikomanagement sowie dem Diversitätskonzept der Österreichischen Post.
Nichtfinanzielle Kennzahlen werden im Zweijahresvergleich dargestellt.
Die hier veröffentlichten Angaben wurden von unabhängiger dritter Stelle geprüft. Eine entsprechende Bestätigung der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist am Ende des Nichtfinanziellen Berichts zu finden.
siehe S. 75
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Nachhaltigkeitsthemen mit Projektbeispielen finden Sie im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht. Er wurde nach den GRI-Standards und in Übereinstimmung mit der Option "Kern" erstellt. Dieser Nachhaltigkeitsbericht wurde ebenfalls von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und zeitgleich mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht. siehe Nachhaltigkeitsbericht 2019
Die Österreichische Post bietet mit rund 20.300 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz von 2 Mrd EUR bedeutende Logistik- und Postdienstleistungen in Österreich und darüber hinaus an. Das Kerngeschäft umfasst die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen sowie diverse Logistikdienstleistungen. Die Post bündelt ihre Geschäftsaktivitäten in den beiden Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik.
Mit ihren Konzernunternehmen ist die Post im Bereich Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik neben Österreich auch in Deutschland und Südost- und Osteuropa aktiv. Der folgende Nichtfinanzielle Bericht deckt den gesamten Konzern ab. Die Muttergesellschaft Österreichische Post AG trägt 88% zum Gesamtumsatz bei und beschäftigt 85% der MitarbeiterInnen. Die Datenerfassung im Konsolidierungskreis des Konzerns wurde 2019 ausgeweitet. Deshalb sind die nichtfinanziellen Kennzahlen auf Konzernebene nicht direkt mit dem Vorjahr
vergleichbar. An einer weiteren Harmonisierung wird gearbeitet, um zukünftig eine bessere Vergleichbarkeit der Kennzahlen auf Konzernebene zu ermöglichen. In weiterer Folge werden daher Veränderungen jeweils für die Österreichische Post AG kommentiert.
Nähere Informationen zum Geschäftsmodell sowie zur Strategie der Österreichischen Post finden Sie im Kapitel Unternehmen und Aktionäre.
siehe ab S. 2f
| Konzernunternehmen | Land |
|---|---|
| ACL advanced commerce labs GmbH | Österreich |
| adverserve Holding GmbH | Österreich |
| bank99 AG (vormals Brüll Kallmus AG) | Österreich |
| EMD – Elektronische- u. Mikrofilm-Dokumentationssysteme Ges.m.b.H. | Österreich |
| feibra GmbH | Österreich |
| Medien.Zustell GmbH | Österreich |
| Post E-Commerce GmbH | Österreich |
| Post Immobilien GmbH | Österreich |
| Post Systemlogistik GmbH | Österreich |
| Post.Wertlogistik GmbH | Österreich |
| Scanpoint GmbH | Österreich |
| sendhybrid ÖPBD GmbH | Österreich |
| AUSTRIAN POST International Deutschland GmbH | Deutschland |
| City Express d.o.o. | Serbien |
| City Express Montenegro d.o.o. | Montenegro |
| Express One d.o.o., Sarajevo | Bosnien und Herzegowina |
| Express One Hungary Kft. | Ungarn |
| IN TIME s.r.o. | Slowakei |
| M&BM Express OOD | Bulgarien |
| Overseas Trade Co. Ltd. d.o.o. | Kroatien |
| Scanpoint Slovakia s.r.o. | Slowakei |
| Slovak Parcel Service s.r.o. | Slowakei |
| Weber Escal d.o.o. | Kroatien |
Das Thema Nachhaltigkeit ist für die Österreichische Post von großer Bedeutung. Daher ist es organisatorisch direkt bei Generaldirektor DI Dr. Georg Pölzl in der Abteilung "Corporate Social Responsibility (CSR) und Umweltmanagement" verankert. Die Abteilung steht im ständigen Austausch mit unterschiedlichen Unternehmens- und Konzernbereichen.
Um eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Unternehmensentwicklung zu gewährleisten, bringt der Vorstand nachhaltigkeitsrelevante Sachverhalte in die höchsten Entscheidungsgremien und -prozesse wie Vorstandsund Aufsichtsratssitzungen ein. Somit nimmt auch der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan seine Aufgaben hinsichtlich der ökonomischen sowie sozialen und ökologischen Verantwortung des Unternehmens wahr. Wesentliche unternehmerische Entscheidungen über soziale und ökologische Aspekte werden im Einklang mit dem Unternehmensleitbild der Post und auf Basis der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen getroffen.
Die Österreichische Post hat die wesentlichen Themen in einem interaktiven Prozess mit externen Stakeholdern und internen Fachpersonen gemeinsam erarbeitet. Die Wichtigkeit der wesentlichen Themen als auch die Auswirkungen auf das wirtschaftliche Umfeld, die Umwelt, die MitarbeiterInnen sowie die Gesellschaft wurden mit externen und internen Stakeholdern erarbeitet. Die Ergebnisse wurden anschließend in einer Wesentlichkeitsmatrix verankert.
Die wesentlichen Themen sind sowohl für die Muttergesellschaft Österreichische Post AG als auch für ihre Konzernunternehmen geschäftsrelevant und be inhalten die vom Gesetz abzudeckenden Bereiche. Als Universaldienstleister in Österreich gelten jedoch für die Österreichische Post AG rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Versorgungssicherheit und Zustellgeschwindigkeit, die auf ihre Konzernunternehmen nicht zutreffen. Dementsprechend ist das wesentliche Thema "Regionale Infrastruktur und Versorgungssicherheit" ausschließlich für die Österreichische Post AG relevant.

Aufgrund ihrer Bedeutung für die Post und ihre Stakeholder fließen die Themen in die integrierte Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie der Post ein und werden mithilfe von Zielen und Maßnahmen verfolgt.
Zudem bekennt sich die Post zu den 17 globalen Zielen der Vereinten Nationen, den sogenannten Sustainable Development Goals (SDG). Wie die Post die SDGs umsetzt, wird in den einzelnen Zieltabellen mit dem folgenden Symbol SDG markiert.
Der Nichtfinanzielle Bericht gliedert sich in sechs Abschnitte, in denen alle genannten Belange inklusive Herausforderungen, Konzepten, Ergebnissen, Due-Diligence Prozessen sowie Risiken und nichtfinanziellen Kennzahlen dargestellt werden.
Der Nichtfinanzielle Bericht geht auf Risiken ein, die von der Post auf die wesentlichen Belange ausgehen. Diese werden in den jeweiligen Abschnitten näher erläutert. Derzeit bestehen keine wesentlichen Risiken in Bezug auf die Belange, jedoch werden im Bericht der Vollständigkeit halber die jeweiligen nichtfinanziellen Risiken aus den behandelten Themenbereichen genannt.
Darüber hinaus betreibt die Österreichische Post ein umfangreiches Risikomanagement, das die Risiken für das Unternehmen und alle Unternehmenseinheiten und Konzerngesellschaften abdeckt.
Aufgrund der nachhaltigen Ausrichtung des Un ternehmens fließen auch ökologische, soziale und ethische Aspekte in die Risikosteuerung ein. Dabei wurde im Jahr 2019 ein verstärkter Fokus auf Risiken aus den Bereichen Umwelt, Sozialen und Governance (ESG-Risiken) und die klimabezogenen Risiken gemäß TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) gelegt. Aufgrund der besonderen Bedeutung liegt im Jahr 2020 der Fokus auf der weiteren Integration der ESG-Risiken in das konzernweite Risikomanagement und somit dem Ausbau des ESG-Risikomanagementsystems. Risiken und Chancen aus dem Bereich Nachhaltigkeit werden von den Fachleuten in den jeweiligen Organisationseinheiten überwacht und bei Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenzen an das zentrale Risikomanagement gemeldet. Eingemeldete Nachhaltigkeitsrisiken werden der konzernweiten Risikobewertung und -analyse unterzogen und entweder qualitativ oder quantitativ bewertet. Besteht bei einer qualitativen Bewertung jedoch ein besonders hohes Risikopotenzial, muss in weiterer Folge eine Quantifizierung des Risikos vorgenommen werden.
Im Konzern erfolgt eine halbjährliche Aktualisierung aller Risiken und ein anschließendes Reporting an den Vorstand. Dabei werden qualitative als auch quantitative Nachhaltigkeitsrisiken bei Überschreiten eines intern definierten Risikoschwellenwerts an den Vorstand berichtet.
siehe ab S. 99

Die Post agiert nachhaltig – das wird vom Kapitalmarkt sowie verschiedenen nationalen und internationalen Ratings bestätigt.

Mit AAA erzielte die Österreichische Post bei den MSCI Environmental, Social und Governance Ratings im Jahr 2019 wiederholt das bestmögliche Ergebnis. Dabei wurde sie nach dem Best-in-Class-Ansatz mit anderen Unternehmen innerhalb der Branche verglichen und bewertet. Positiv beurteilt wurde vor allem der Ausbau der Elektrofahrzeugflotte. Die attraktiven Vergütungssysteme und Weiterbildungsangebote für die MitarbeiterInnen sowie die guten und soliden Strukturen in der Unternehmensführung wurden ebenfalls hervorgehoben.

ISS ESG ist eine der weltweit führenden Ratingagenturen im nachhaltigen Anlagesegment. Im ESG Corporate Rating von 2019 wurde die Österreichische Post für ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten mit dem Prime-Status ausgezeichnet. Mit diesem Prime-Rating zählt die Post zu den führenden Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich in der Branche Transport und Logistik.

Beim Carbon Disclosure Project (CDP), der weltweit größten Datenbank für unternehmensrelevante Umweltund Klimainformationen, die von Kapitalmarktteilnehmern stark zur Beurteilung potenzieller Investments genutzt wird, erzielte die Post 2019 das bestmögliche Ergebnis – ein A-Rating – und wurde somit als einziges ATX-Unternehmen in die "CDP Climate Change A List" aufgenommen. Dieses Ergebnis belegt nicht nur die transparente Umweltberichterstattung der Post, sondern auch die Qualität der eingeleiteten Klimaschutzmaßnahmen.
Die CSR-Tätigkeit der Österreichischen Post AG wurde beim EcoVadis-Rating mit dem "Gold Recognition Level" ausgezeichnet. EcoVadis ist eine Bewertungsplattform für Nachhaltigkeit, die sich das Ziel gesetzt hat, die Umwelt- und Sozialpraktiken von Unternehmen durch ein CSR-Performance-Monitoring innerhalb der Lieferkette zu fördern und Unternehmen beim nachhaltigen Handeln zu unterstützen.

Die Österreichische Post engagiert sich in internationalen Programmen wie dem "Environmental Measurement and Monitoring System" (EMMS) der International Post Corporation (IPC). 2019 wurde sie mit dem IPC Gold Award ausgezeichnet.
Die Österreichische Post AG und ihre Konzernunternehmen messen dem korrekten Umgang mit MitarbeiterInnen, GeschäftspartnerInnen und KundInnen sowie mit Behörden und Institutionen eine besondere Bedeutung zu. Die lückenlose Einhaltung aller für die Unternehmen geltenden Vorschriften und Gesetze spielen dabei eine wichtige Rolle, denn die Post möchte als integer und verantwortungsvoll wahrgenommen werden – in Geschäfts- und Arbeitsbeziehungen sowie als Dienstleistungsunternehmen.
In diesem Zusammenhang nimmt die Post auch die Wahrung von Menschenrechten sehr ernst. Wesentliche Themen, die dies widerspiegeln, sind:
Unternehmenskultur & Arbeitswelten Verantwortungsvoller Einkauf
Die Post tritt für die Einhaltung der Menschenrechte ein und achtet die Würde jedes einzelnen Menschen. Bereits seit 2007 ist die Post Mitglied im UN Global Compact (unglobalcompact.com) und orientiert sich bei der Umsetzung ihrer Ziele und Aktivitäten unter anderem an dessen Prinzipien bezüglich Menschen- und Arbeitsrechten und lehnt jede Form von Missachtung der Menschenrechte sowie Kinder- und Zwangsarbeit kategorisch ab. Die Post erwartet die Einhaltung dieser Prinzipien auch von ihren GeschäftspartnerInnen.
Ausdruck dafür ist der im Jahr 2011 vom Vorstand als konzernweit bindende Vorschrift beschlossene Verhaltens- und Ethikkodex der Post. Die Inhalte des Verhaltens- und Ethikkodex spiegeln das Bekenntnis des Post-Konzerns zu den Prinzipien des UN Global Compact wider. Alle weiteren Konzernrichtlinien und Verhaltensanweisungen stützen sich auf den Verhaltens- und Ethikkodex und leiten sich von ihm ab. Die Verpflichtung zu diversen Konventionen der International Labour Organization (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die soziale Gerechtigkeit sowie Menschenund Arbeitsrechte fördert, ist weiterer Ausdruck dessen, dass sich die Post für die Achtung der Menschenrechte einsetzt. Zudem werden seitens des Staats Österreich Menschenrechte in der Verfassung und in zahlreichen einfachen Gesetzen geschützt. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention hat Verfassungsrang.
Durch die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte kommt die Post ihrer ethischen und moralischen Verantwortung nach und vermeidet dadurch das Aufkommen von Gerichtsverfahren, potenziellen Strafzahlungen und Verfahrenskosten sowie Reputationsschäden und damit einhergehende finanzielle Einbußen.
Im Hinblick auf die Wahrung von Menschenrechten hat sich die Post die folgenden Ziele gesetzt:
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus |
|---|---|---|
| SDG 5, 8, 10 Förderung einer menschenwürdigen Unternehmenskultur |
Maßnahmen zur Förderung von rechts- und unternehmenskonformem Verhalten |
Weitere Umsetzung präventiver Maßnahmen zur Förderung rechts- und unternehmenskonformem Verhaltens |
| Weitere Gewährleistung von Mitarbeiterrechten |
Die Achtung der Menschenwürde ist vor allem im Personalbereich ein wichtiges Thema. So tritt die Post Vorurteilen und jeglicher Art von Diskriminierung entschlossen entgegen. Die Gleichbehandlung aller MitarbeiterInnen unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung wird von kollektivvertraglichen Regelungen der Arbeitsbedingungen und dem konzernweiten Verhaltens- und Ethikkodex geregelt. Vertiefend werden im Rahmen der Führungsakademie die Führungsleitlinien den Führungskräften nähergebracht, wo sie speziell für ein rechtsund unternehmenskonformes Verhalten trainiert werden. Darüber hinaus fördert die Post bewusst eine Unternehmenskultur, die von Respekt, Offenheit, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist. So wird beispielsweise auch das Thema Mobbing in diversen Schulungen aufgegriffen. Weiters setzt sich der Betriebsrat der Österreichischen Post AG für die Aufrechterhaltung dieser Werte ein und sorgt stets für eine faire und chancengleiche Behandlung. Durch den Betriebsrat werden Arbeitnehmerbelange auch im Aufsichtsrat vertreten, wodurch eine Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen bei wichtigen Entscheidungen der Unternehmensleitung sichergestellt ist.
Die Kernaufgabe der Österreichischen Post besteht darin, Sendungen entgegenzunehmen, zu sortieren und zuzustellen. Dafür benötigt die Post technische Anlagen, Maschinen, Betriebsmittel, Fahrzeuge, IT- und andere Dienstleistungen.
Dabei wird zwischen der Beschaffung für das Kerngeschäft, insbesondere für Infrastruktur und Logistik, und der Beschaffung für die Verwaltung, wie etwa IT aber auch indirekte Materialien und Services unterschieden. Im Rahmen des verantwortungsvollen Einkaufs berücksichtigt die Post bei Einkaufsentscheidungen neben Preis, Qualität und Lieferzeit auch Umwelt- und Sozialaspekte.
Die Post legt Wert auf verantwortungsvolles Verhalten und Integrität – nicht nur in unternehmensinternen Prozessen, sondern auch in allen Geschäftsbeziehungen. Sie ist sich ihrer Rolle in der Lieferkette bewusst und nimmt ihre Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahr. Aufgrund dessen hat die Achtung der Menschenrechte im Konzerneinkauf einen entscheidenden Stellenwert.
Der Konzern-Einkauf verantwortet ein jährliches Auftragsvolumen von rund 0,6 Mrd EUR. Damit gibt die Österreichische Post AG eine hohe Anzahl an Aufträgen und trägt zur Wertschöpfung in Österreich bei.
In der Beschaffungspolitik setzt das Unternehmen auf regionale Strukturen: 97% der insgesamt rund 5.000 LieferantInnen sind in Österreich angesiedelt. Damit entfallen mehr als 92% des Einkaufsvolumens auf österreichische Unternehmen.
Die konzernweite und die lokale Beschaffungsrichtlinie legen fest, dass sich alle Geschäftsbeziehungen an ethischen Grundsätzen zu orientieren haben und den Geboten der Fairness entsprechen müssen. Sämtliche Einkäufe über 100.000 EUR unterliegen der konzernweiten Beschaffungsrichtlinie (Corporate Procurement Policy). Für Einkäufe unter 100.000 EUR wird die konzernweite Beschaffungsrichtlinie durch die lokale Beschaffungsrichtlinie (Local Procurement Policy) ergänzt.
Die Richtlinien berücksichtigen auch den Bereich Nachhaltigkeit: Ein weiterer Grundsatz fordert eine umwelt- und sozialverantwortliche Ausgestaltung der Be schaffung und der Lieferantenbeziehungen in Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Regelungen in der Beschaffungsrichtlinie bezüglich Procurement Excellence (Qualitätsstandards, Reporting, Lieferantenbeurteilung) und Compliance gelten für den gesamten Konzern-Einkauf. Hinzu kommen Beschaffungen, die teilweise vom operativen Bereich dezentral, abwickelt werden. Die Compliance-Regelungen gelten zudem für Fälle der Ausnahmeliste, die gemäß der Beschaffungsrichtlinie der Post gesonderten Regelungen unterliegen.
Seit 2012 ist der Verhaltenskodex für Lieferant-Innen der Österreichischen Post Teil der Standardunterlagen bei Ausschreibungsverfahren. Die LieferantInnen der Post unterliegen der konzerneigenen Beschaffungsrichtlinie und verpflichten sich, die im Verhaltenskodex für LieferantInnen geforderten sozialen Mindeststandards einzuhalten.
Bei allen externen LieferantInnen, mit denen die Post strategisch bedeutsame, finanziell wesentliche oder langfristige Geschäftsbeziehungen aufnehmen will, wird mittelfristig regelmäßig eine Risikobeurteilung durchgeführt. Ziel ist das Einkaufs- und vor allem das Ausfallsund Abhängigkeitsrisiko möglichst gering zu halten.
Ein weiteres Instrument zur Achtung der Menschenrechte im Verantwortungsbereich des Konzerneinkaufs ist die Compliance-Prüfung Vendor Integrity Check (VIC). Ab einem jährlichen Nettobeschaffungsvolumen von mindestens 1 Mio EUR beziehungsweise bei High Risk Categories bereits ab 50.000 EUR werden LieferantInnen
dem VIC unterzogen. Dadurch überprüft die Post die Einhaltung des Lieferantenkodex. Dieser berücksichtigt neben Compliance-relevanten Aspekten auch Nachhaltigkeitsaspekte, wie Menschenrechte und Arbeitsrecht, Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz sowie Ethik und Unternehmensverantwortung. Seit 2018 findet der VIC in Form eines systemgestützten Prozesses statt und wurde 2019 um eine Social Monitoring Lösung erweitert. Der systembasierte Ansatz erhöht die Datensicherheit und -qualität der erhobenen Informationen deutlich. Anschließend prüfen die Compliance-Abteilung und der Konzern-Einkauf die Daten.
Bei kritischen Punkten werden die LieferantInnen zur Stellungnahme aufgefordert. Erfüllt ein/e Lieferant/in die Kriterien des VIC nicht, werden Maßnahmen in Abstimmung mit der Compliance-Abteilung festgelegt und deren Umsetzung überprüft. Im Jahr 2019
ist ein solcher Fall aufgetreten. Im Sinne der laufenden Vebesserung des Lieferantenmanagements wurde ein Prozess zur stichprobenartigen vorgelagerten Überprüfung der LieferantInnen hinsichtlich Compliance-Risiken eingeleitet. Die Post arbeitet an der Erweiterung des vorgelagerten Prüfprozesses.
Auch konzerneigene Unternehmen, also Konzernunternehmen, erbringen für die Post Dienstleistungen und zählen daher ebenfalls zu den LieferantInnen. Sie sind jedoch vom VIC ausgenommen, weil sie im Compliance-Management-System der Österreichischen Post eingebunden sind. Die Postgesellschaften anderer Länder, mit denen Kooperationsvereinbarungen bestehen, benötigen ebenfalls keinen VIC. Die internationale Zusammenarbeit und die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs werden vom Weltpostverein (Universal Postal Union) geregelt.
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus |
|---|---|---|
| SDG 12 Fortführung Prüfungen der LieferantInnen |
Die Lieferantenprüfungen wurden im Jahr 2019 fortgeführt. Im Zuge dessen fanden auch |
Weiterentwicklung des Lieferanten Risikomanagements |
| zwei Vor-Ort-Audits statt | ||
| Erweiterung des vorgelagerten | ||
| Prozesseinleitung zu stichprobenartigen vor gelagerten Lieferantenprüfungen |
Prüfprozesses |
| Post-Konzern | |||
|---|---|---|---|
| Kennzahlen | 2017 | 2018 | 2019 |
| Anzahl von Lieferantenprüfungen im Rahmen des Vendor Integrity Checks |
36 | 81 | 123 |
Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen ergibt sich das Risiko der Nichteinhaltung von Menschenrechten. Dies kann zu menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen führen sowie unzulässige Geschäftsbeziehungen mit Dritten verursachen. Zur Minimierung dieses Risikos wurden Maßnahmen wie der Vendor Integrity Check und die Lieferantenbewertung konzernweit installiert.
Werte wie Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Transparenz stellen für die Post wesentliche Maßstäbe des geschäftlichen Handelns dar. Dazu gehört auch, dass alle Beschäftigten des Konzerns im geschäftlichen Umgang jeden Anschein von Bestechlichkeit oder Unredlichkeit vermeiden.
Die Österreichische Post bekennt sich zum UN Global Compact und damit zu den darin formulierten Prinzipien. Mit der Unterzeichnung lehnt die Post unlautere Geschäftspraktiken, Korruption und Bestechung entschieden ab. Die Österreichische Post erwartet die Einhaltung dieser Prinzipien gleichermaßen von ihren GeschäftspartnerInnen.
Das folgende wesentliche Thema der Post bringt dies zum Ausdruck:
Unternehmenskultur & Arbeitswelten
Die Österreichische Post AG hat 2010 ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) etabliert. Das CMS umfasst die Bereiche "Kapitalmarkt" und "Business-Compliance", worunter auch das Thema "Antikorruption" fällt. Das Business-CMS entspricht der ISO Norm 37001 (Antikorruptions-Managementsysteme), das Kapitalmarkt-CMS der ISO Norm 19600 (Compliance-Managementsysteme). Dies wurde im Jahr 2018 durch den TÜV Süd geprüft und zertifiziert. Die Zertifizierungen wurden für die Österreichische Post AG 2019 in einem Überwachungsaudit bestätigt.
Das CMS der Post schafft Transparenz über Compliance-relevante Sachverhalte mithilfe einer risikoorientierten Präventionsstrategie. Auf Basis der Ergebnisse der Compliance-Risikoanalysen werden risikoreduzierende Regelungen aufgestellt und entsprechende Maßnahmen in Geschäftsprozesse integriert.
Beim CMS nimmt die verantwortungsvolle Unternehmenskultur einen zentralen Stellenwert ein. Die Basis dafür sind das Leitbild, der Verhaltens- und Ethikkodex, eine klare Regelung von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Compliance-Richtlinien. Begleitet werden alle Schritte von umfangreichen Informations- und Schulungsmaßnahmen sowie einem handlungsorientierten Beratungsangebot.
Bei der Verankerung des CMS im gesamten Konzern wird das zentrale Compliance-Office von Compliance-Beauftragten unterstützt. Im Zuge des CMS hat die Österreichische Post AG in den einzelnen Fachbereichen und in allen Konzernunternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, Compliance-Beauftragte benannt. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung gibt es 34 Compliance-Beauf tragte in Österreich und acht Compliance-Beauftragte in ausländischen Beteiligungen. Die Aktivitäten der zentralen und der regionalen Compliance-Organisation tragen dazu bei, in allen Unternehmenseinheiten eine nachhaltige, praxis- und handlungsorientierte Professionalisierung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems sicher zu stellen.
Ethisches Verhalten hat in der Post einen hohen Stellenwert, deshalb verfolgt sie mit ihrem CMS die folgenden Ziele:
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus |
|---|---|---|
| SDG 8 | Zwei Konzern-Richtlinien überarbeitet und | Fortsetzung Compliance-Risikoanalyse |
| Regelungen für werte- und gesetzeskonformes Verhalten |
verabschiedet | |
| 20 persönliche Risikogespräche mit nationalen | ||
| Fortführung der Compliance-Risikoanalyse: Risikogespräche mit internationalen Compliance |
Compliance-Beauftragten | |
| Beauftragten inkl. Standortbesuchen, Maß | Sieben Risikogespräche mit internationalen | |
| nahmenfestlegung- und -umsetzung sowie Fallbearbeitung |
Compliance-Beauftragten |
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus |
|---|---|---|
| SDG 8 Bewusstseinsbildung: |
Zwei neue E-Learnings erarbeitet | Bewusstseinsbildung: Information, Kommu nikation und Schulungen sowie Weiterführung |
| Information, Kommunikation und Schulung der Regelungen sowie Weiterführung des Help |
230 Kontakte über den Helpdesk | des Helpdesks (Anlaufstelle für Compliance Anliegen) |
| desks (Anlaufstelle für Compliance-Anliegen) Kommunikation und Information an Externe |
Beteiligung an drei Transparency-International Arbeitsgruppen |
Kommunikation und Information an Externe |
| über CMS | Drei externe Berichte (Geschäftsbericht/ Nicht finanzieller Bericht, Corporate Governance Bericht, Nachhaltigkeitsbericht) und Vorträge bei Fachveranstaltungen |
über CMS durch Berichte und Vorträge bei Fachveranstaltungen |
| SDG 8 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Kontrolle der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit sowie Unterstützung bei definierten Geschäftsaktivitäten und Prüfungen |
Vier Kooperationen bei Revisionsprüfungen | Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Kontrolle der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit sowie Unterstützung bei definierten Geschäftsaktivitäten und Prüfungen |
Die wesentliche Säule in der Erkennung von Korruptionsrisiken ist die vom Compliance-Team jährlich durchgeführte Compliance-Risikoanalyse. In die Risikoanalyse fließen Informationen aus dem Konzernrisikomanagement, persönlichen Gesprächen mit Compliance-Beauftragten und Compliance-Beobachtungen ein. Die persönlichen Risiko-Gespräche, in die die Compliance-Beobachtungen eingeflossen sind, umfassten fünf österreichische und sieben internationale Gesellschaften und deckten somit rund 63% der Konzerngeschäftsstandorte ab. Im Jahr 2019 wurden keine wesentlichen Compliance-Risiken identifiziert. Die Ergebnisse werden an den Vorstand berichtet, der das daraus abgeleitete Compliance-Programm verabschiedet.
Weitere Instrumente zur Förderung von verantwortungsvollem und integren Verhalten sind Richtlinien. Diese leiten sich vom Verhaltens- und Ethikkodex ab und konkretisieren dessen Rahmenvorgaben zu den jeweiligen Themen. Die Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie hat zum Ziel, ein integres Verhalten der Post am Kapitalmarkt zu gewährleisten und das Kapitalmarkt-Compliance-Verständnis zu fördern. Wesentlicher Inhalt der Regelungen ist die Unterbindung der missbräuchlichen Verwendung von Insiderinformationen. Die Richtlinie entspricht den geltenden europäischen und österreichischen Kapitalmarktvorschriften und ist bindend für alle MitarbeiterInnen im Konzern.
Im Jahr 2018 hat die Post das Thema Antikorruption in einer neuen Richtlinie geregelt. Die Konzernvorschrift zur "Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen und sonstigen Vorteilen" und die Konzernvorschrift zum "Umgang mit Spenden und Sponsoring" wurden zu einer Business-Compliance-Richtlinie
zusammengelegt. Sie wurde außerdem um die Themen "Umgang mit Interessenkonflikten" und "Umgang mit Unternehmensressourcen" erweitert. Diese Richtlinie wurde im Jahr 2019 neuerlich überarbeitet.
Eine weitere bedeutende Tätigkeit im Rahmen des CMS der Post ist die Bewusstseinsbildung von MitarbeiterInnen zum Thema Compliance und Antikorruption. Zum Einsatz kommen Aushänge, Infoscreens, Artikel im Mitarbeitermagazin, Präsenz- und Online-Schulungen. Diese unterschiedlichen Kommunikations- und Schulungsformen ermöglichen sowohl eine zielgruppenspezifische als auch eine breitenwirksame Adressierung von Compliance-Themen. Ende 2018 wurde eine Neuerstellung eines Compliance-Schulungsvideos in die Wege geleitet, welches im Jahr 2019 in ein E-Learning zum Thema Business-Compliance eingebettet wurde. Der Roll-out des E-Learnings wurde 2019 gestartet und wird im Jahr 2020 fortgesetzt.
Sowohl im Themenbereich der "Business-Compliance" als auch der "Kapitalmarkt-Compliance" lag 2019 der Fokus auf der Entwicklung von zwei neuen E-Learningprogrammen. Darüber hinaus wurde auch das Präsenzschulungsprogramm fortgesetzt sowie im Mitarbeitermagazin "Meine Post" über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit Business- und Kapitalmarkt-Compliance aufgeklärt.
Neben Schulungen für MitarbeiterInnen ist die Fortbildung der Compliance-Beauftragten Teil der Schulungsaktivitäten. Im April 2019 fand der International Compliance Day statt. Weiters wurde die Compliance-Akademie fortgesetzt. 18 Personen schlossen erfolgreich die Ausbildung zum Compliance-Officer ab, 14 Personen haben darüber hinaus eine Zertifizierung erworben.
Durch die genannten Maßnahmen im Bereich Antikorruption und Compliance wurden im Berichtsjahr 100% der MitarbeiterInnen der Österreichischen Post zu diesen Themen informiert. Auch der gesamte Vorstand, der Aufsichtsrat und das gesamte Topmanagement wurden zu Antikorruption und Compliance geschult.
Für Fragen, Anmerkungen und Bedenken stehen das Compliance-Team und der konzernweit erreichbare Compliance-Helpdesk persönlich, telefonisch oder auch anonym im Intranet oder per E-Mail zur Verfügung. 2019 wurden 230 Mitarbeiteranfragen und Dokumentationen zu den Themen Vorteilsannahme und -gewährung, Spenden und Sponsoring sowie zu den Verhaltensgrundsätzen der Post vom Compliance-Helpdesk bearbeitet.
2019 haben sich in der Österreichischen Post keine Korruptionsvorfälle ereignet. Im Anlassfall werden arbeits- und disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2019 wurden die im Rahmen des Compliance-Management-Systems der Österreichischen Post eingeleiteten Maßnahmen zur Korruptionsprävention konzernweit erfolgreich weitergeführt.
Die Compliance-Risikoanalyse weist, wie das Risikomanagementsystem, darauf hin, dass das Thema Antikorruption weiterhin kontinuierliche Aktivitäten erfordert, jedoch kein akutes Korruptionsrisiko besteht.
Über das Konzernrisikomanagement sowie über die jährliche Compliance-Risikoanalyse der Österreichischen Post werden auch potenzielle Korruptionsrisiken erfasst. Trotz bestehender Sponsoring-, Spenden- sowie Antikorruptionsrichtlinien besteht das Risiko, dass Bestechungsversuche durch Dritte (Geschenke, Einladungen, sonstige Vorteile) unternommen werden. Die kontinuierlichen Maßnahmen im CMS zielen darauf ab, diese Risiken zu minimieren.
| Post-Konzern | |||
|---|---|---|---|
| Kennzahlen | 2017 | 2018 | 2019 |
| Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich |
Gegen die Österreichische Post gab es im Jahr 2017 keine wesent lichen Klagen, Sanktionen oder Geldbußen wegen der Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich |
Im Jahr 2018 gab es gegen die Österreichische Post keine Klagen, Sanktionen oder Geldbußen auf grund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- oder Monopol bildung, gestützt auf UWG und/oder KartG Gegen die Österreichische Post gab es im Jahr 2018 keine wesent lichen Klagen, Sanktionen oder Geldbußen wegen der Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften im sozialen Bereich |
Gegen die Österreichische Post wurde im Juni 2019 beim Kar tellgericht ein Antrag auf Abstel lung bzw. Feststellung des Miss brauchs marktbeherrschender Stellung eingebracht. Die Vor würfe betreffen vor allem eine angebliche Diskriminierung der Antragsteller durch Gewährung nachteiliger Preiskonditionen, Behinderung im Wettbewerb sowie Unzulässigkeit der ver traglich vereinbarten Geheim haltungsklauseln und unrichtige Anwendung von Umsatzsteuer regelungen. Das Verfahren ist noch in erster Instanz anhängig. Gegen die Österreichische Post gab es im Jahr 2019 keine wesentlichen Klagen, Sanktionen oder Geldbusen wegen der Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften im sozialen Bereich. |
Der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg des ge samten Unternehmens ist von großer Bedeutung für die Österreichische Post. Im Zentrum steht dabei die langfristige Verteidigung der Marktführerschaft in Österreich sowie das profitable Wachstum in definierten Märkten. Die voranschreitende Digitalisierung, der steigende Wettbewerbsdruck und die Internationalisierung der Märkte führen zu Veränderungen am Markt und zu Herausforderungen für die gesamte Logistikbranche. Um den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern, begegnet die Post den Veränderungen aktiv mit zukunftsfähigen Lösungen, die auf die Bedürfnisse der KundInnen ausgerichtet sind. Innovationen kommt deshalb eine große Bedeutung zu.
Die Post investiert laufend in den Ausbau und die Modernisierung von Infrastruktur und Arbeitsprozessen. Darüber hinaus verfolgt sie eine attraktive Dividendenpolitik für ihre EigentümerInnen. Zudem will das Unternehmen die steigenden Anforderungen aller KundInnen mit entsprechenden Angeboten und Services erfüllen sowie Wachstumspotenziale nutzen. Die strategische Ausrichtung steht in Einklang mit den wesentlichen Themen, die die Stakeholder der Post im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse im Bereich Wirtschaft bestimmt haben:
Um die Erfolge und Fortschritte im Bereich Wirtschaft zu messen, hat die Post folgende Ziele und Maßnahmen definiert:
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus |
|---|---|---|
| SDG 8 Weiterhin stabiler Konzernumsatz 2019 (Umsatz 2018 von 2 Mrd EUR) |
Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen wurde das Ziel eines Konzernumsatzes von 2 Mrd EUR erreicht |
Weiterhin stabiler Konzernumsatz 2020 (Umsatz 2019 von 2 Mrd EUR) |
| SDG 8 Laufende Optimierung der Strukturen und Prozesse zur weiteren Kosteneinsparung und Effizienzsteigerung |
Auch 2019 wurden laufend Maßnahmen gesetzt, um die Strukturen zu optimieren, die Effizienz zu steigern und Kosten einzusparen. So konnte der Österreichische Post-Konzern im Berichts jahr eine EBITDA-Marge in Höhe von 15,8% ausweisen |
Laufende Optimierung der Strukturen und Prozesse zur weiteren Kosteneinsparung und Effizienzsteigerung |
| SDG 8 Stabiles operatives Ergebnis (EBIT) auf dem Niveau des Jahres 2018 angepeilt (EBIT 2018 von 210,9 Mio EUR) |
Das operative Ergebnis (EBIT) der Öster reichischen Post lag 2019 mit 200,6 Mio EUR um 4,9% unter dem operativen Ergebnis des Vorjahres |
Stabiles operatives Ergebnis (EBIT) auf dem Niveau des Jahres 2019 angepeilt (EBIT 2019 von 200,6 Mio EUR) |
| SDG 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 | Verstärkter Fokus auf Nachhaltigkeitscharakter bei Produktinnovationen, v. a. hinsichtlich den Dimensionen Soziales und Umwelt |
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus |
|---|---|---|
| SDG 8, 11 Forcierung von Online-Services, wie der Post App und des E-Briefs |
Forcierung von Online-Services wie Post App, Postkarten App, Online-Paketmarke erfolgt |
Weiterhin Forcierung von Online-Services, wie der Post App und des E-Briefs |
| SDG 8, 11 | Durchführung von diversen IT-Projekten zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit der unterschiedlichen Online-Services-Angebote (Homepage, Post App, AllesPost etc.) |
|
| SDG 8, 11 Mittelfristige Verdopplung der Selbstbedienungslösungen |
45.633 Post Empfangsboxen stehen zur Verfügung |
Ausweitung der Post Empfangsboxen auf 50.000 bis 2020 |
| 66.464 Fächer in Abholstationen | Ausbau auf 78.000 Fächer in Abholstationen bis 2020 |
|
| 413 SB-Zonen stehen zur Verfügung | Weiterer Ausbau der SB-Zonen |
Die Post sieht in der nachhaltigen Ausrichtung ihrer Tätigkeiten große Chancen für das gesamte Unternehmen. Im Jahr 2019 wurde die Post vom Carbon Disclosure Project (CDP) mit dem bestmöglichen A-Rating bewertet. Dieses und weitere ESG-Ratings zeigen, dass die Post aus Sicht des Kapitalmarkts bereits nachhaltig agiert.
Eine solide Umsatzentwicklung, eine nachhaltig hohe Profitabilität und die Fortsetzung der attraktiven Dividendenpolitik sind die erklärten Ziele der Post. Eine nachhaltig erfolgreiche Unternehmenssteuerung muss sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Aspekte berücksichtigen und zur Wertschöpfung beitragen – das ist das Grundverständnis des Unternehmens. So haben die Zielvorgaben aus den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und MitarbeiterInnen einen positiven Effekt auf Einflussfaktoren der nachhaltigen Profitabilität, beispielsweise Mitarbeiterzufriedenheit oder Energieeffizienz. Gleichzeitig kann nur ein erfolgreiches Unternehmen seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und einen angemessenen Beitrag leisten, um soziale und ökologische Bedürfnisse zu erfüllen.
Weiterführende Informationen zum Geschäftsmodell sowie zur Strategie der Post finden Sie im Geschäftsbericht 2019.
siehe S. 8
Ein wesentlicher Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg in sich verändernden Märkten liegt in der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie in der Erweiterung der bestehenden Produktpalette aus dem Kerngeschäft heraus. Um dem Anspruch als Dienstleistungsunternehmen gerecht zu werden, ergänzt bzw. verbessert die Österreichische Post ständig ihre Services auf Basis von innerbetrieblichen Innovations- sowie Forschungs- und Entwicklungs-(F&E)-Maßnahmen. Zusätzlich arbeitet die Österreichische Post laufend an der Optimierung ihrer Prozesse und Abläufe. Dabei werden unternehmensintern oder gemeinsam mit KooperationspartnerInnen auch innovative Lösungen erforscht und entwickelt, die in vielen Fällen zu neuen Marktstandards für die gesamte Logistikbranche führen.
Die Innovationstätigkeit in der Österreichischen Post erfolgt durch ein Zusammenspiel aus zentraler Steuerung und dezentralen Innovationsteams in den Ge schäftsbereichen, welche die Produkte bzw. Services verantworten. Das neu geschaffene zentrale Innovationsmanagement bestätigt die Relevanz der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Unternehmensführung. Dabei ist es Partner der Geschäftsbereiche für die digitale Transformation und baut darauf auf, Marktbedürfnisse und Zukunftstrends rechtzeitig zu erkennen und durch entsprechende Initiativen die Wettbewerbssituation der Österreichischen Post nachhaltig abzusichern.
Neben eigenen Entwicklungsaktivitäten kooperiert die Österreichische Post seit Langem mit namhaften österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Wichtige PartnerInnen sind dabei die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der Klima- und Energiefonds sowie die Wirtschaftsagentur Wien. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, den Fokus auf Innovationen weiter zu verstärken und in der Entwicklung von Produkten und Services auf wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zurückgreifen zu können.
Im Bereich der Produkte und Dienstleistungen im Kerngeschäft wurde im Geschäftsjahr 2019 wieder eine Vielzahl innovativer und selbst entwickelter Lösungen umgesetzt. Während eine Reihe an Projekten in den
Produktmanagement-Teams der Divisionen initiiert und abgewickelt werden, erfolgt zur Sicherung der Service-Führerschaft eine zentrale Weiterentwicklung der Endkunden-Services mit dem Anspruch, neueste Technologien zur Verbesserung der Kernservices sowie der Schaffung und Erforschung neuer Geschäftsmodelle auf der Endkundenseite einzusetzen. So entwickelte die Österreichische Post ihre Lösungen in den Bereichen Mobile Services ("Post App") und Vereinfachung der Zu stellung ("AllesPost") auch 2019 konsequent weiter. Bei letzterem handelt es sich um ein innovatives Angebot, mit dem KundInnen die Möglichkeit haben, jegliche Pakete über die Kanäle und Lösungen der Österreichischen Post zu empfangen. Die Online-Lösungen der Post zeichnen sich dabei durch ein hohes Maß an Sicherheit, Flexibilität, Effizienz und Vertrauenswürdigkeit aus.
Im Umfeld Brief- und Werbepost hat die Österreichische Post ein Innovation Board als Plattform für Innovation ins Leben gerufen, wo funktionsübergreifend an kreativen Projekten, Themenstellungen und neuen Geschäftsmodellen gearbeitet wird. Dabei werden strategisch relevante Themen einem schnellen Protoyping und Testing unterzogen.
Die Bereiche Mail Solutions und Logistics Solutions sind weitere, wesentliche Felder mit signifikanten kundenseitigen Weiterentwicklungen.
Der Bereich Mail Solutions ist der führende Anbieter für innovative, physische Postdienstleistungen und erarbeitet zudem digitale Lösungen für den B2B-Bereich. Der Fokus liegt auf effizienten Business-Lösungen wie intelligentem Inputmanagement, digitalem Dokumentenmanagement, dem dualen Versand, Daten- und Adressmanagement und der digitalen Werbung. Die Online-Prospektplattform Aktionsfinder, als digitale Verlängerung des physischen Flugblattes, die Mehrheitsbeteiligung an Adverserve, dem Experten für Programmatic Advertising, und das erfolgreiche Printmedium KUVERT runden das Lösungsportfolio von Mail Solutions ab.
Im Bereich Logistics Solutions entwickelt die Österreichische Post laufend maßgeschneiderte Kundenlösungen für Warehousing und Fulfillment sowie diverse "Value Add Services" – wie beispielsweise das Zwei-Mann Handling oder eine zeitdefinierte Zustellung (e.g. Same Day Delivery). Diese Lösungen sorgen in Verbindung mit innovativen Online-Services für mehr Effizienz, höhere Flexibilität und generell für eine kundenorientierte Optimierung von Kommunikation und Distribution. Mit der Beteiligung an der ACL advanced commerce labs GmbH werden die E-Commerce-Angebote weiter ausgebaut. So können wir KundInnen vom Online-Shop bis zum Customer Service, vom Frontend bis zum Backend, alles aus einer Hand anbieten. Somit sind wir in der Lage, unseren KundInnen maßgeschneiderte Lösungen vom Online-Shop
über IT-Lösungen, Warehousing, Fulfillment, Endkundenbelieferung, bis hin zu Lösungen der Bargeldbewirtschaftung zu Verfügung zu stellen.
Im Bereich Prozesse und Abläufe liegt ein wesentlicher Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf den Themen Ressourcenschonung und Energieeffizienz. Die Österreichische Post AG hat von 2009 bis 2019 rund 21 Mio EUR in die CO2-neutrale und schadstofffreie Zustellung investiert.
Ein weiterer Schwerpunkt des Investitionsprogramms lag in der Berichtsperiode im Bereich Betriebsund Geschäftsausstattung: Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde vor allem in die Filialausstattung investiert. Über den Fuhrpark und den Ausbau der Elektromobilität wird im Schwerpunktthema Umwelt berichtet. Ein weiteres Thema bildeten Investitionen, die im Rahmen des Kapazitätserweiterungsprogramms getätigt wurden. Zudem wurde das Programm "City Logistik" 2019 von Paket Österreich in der Division Paket & Logistik weitergeführt und der erste Pilotbetrieb zu City Hub – die Zustellung mittels E-Lastenrädern über zentral gelegene Micro-Verteilzentren (City Hubs) – in Wien umgesetzt. In diesem Test wurde ein nachhaltiges Zustellkonzept für urbane Gebiete entwickelt und erprobt. Dieses Projekt wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gefördert und im Rahmen des Programms – Logistikförderung – durch die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) abgewickelt. Weiters wurde 2019 in das Themenfeld Predictive Analytics investiert, wo ein statistisches Modell mit dem Ziel erarbeitet werden soll, aus historischen Unternehmensdaten Paketmengen pro Tag auf Logistikzentren-Ebene 90 Tage im Voraus vorhersagen zu können. Damit wird einerseits eine effizientere Personaleinsatzplanung per Verteilschicht und andererseits eine verbesserte Toureneinsatzplanung möglich.
Sowohl für Innovationen als auch Investitionen sucht die Post immer nach Fördermöglichkeiten. Die Abteilung CSR & Umweltmanagement berät und unterstützt hier alle betroffenen Bereiche und koordiniert auch die steuerliche Forschungsprämie.
Es handelt sich hierbei um eine exemplarische und nicht vollständige Darstellung ausgewählter Forschungsprojekte.
Die Post stellt die Bedürfnisse ihrer KundInnen ins Zentrum und arbeitet laufend an neuen Produkten und Services, die auf die aktuellen Kundenbedürfnisse nach mehr Flexibilität eingehen. Kundenkomfort und Servicequalität durch flexible Zustellkonzepte und Online-Lösungen stehen dabei im Fokus und sind die Antwort auf die sich verändernden Kundenansprüche und den generellen Wandel im Markt. Dazu zählen Services wie die Post App, mit der Pakete umgeleitet und in der Filiale abgeholt, aber auch E-Briefe zugestellt werden können. In den Jahren 2019 und 2020 hat sich das Unternehmen zum Ziel gesetzt, die derzeitigen Online-Lösungen in eine moderne IT-Umgebung zu integrieren.
Die Post ist immer bestrebt, ihren KundInnen die höchstmögliche Qualität aller Leistungen zu bieten. Das gilt bei neuen Ideen und innovativen Services genau wie beim gewohnten Angebot. Dieser Ansatz macht sich bezahlt und wird durch die guten und konstanten Zufriedenheitswerte verdeutlicht. Im Berichtsjahr wurde die Kundenzufriedenheit quartalsweise vom renommierten Institut für empirische Sozialforschung (IFES) erhoben. Mittels repräsentativer Befragungen mit einer Samplegröße von n = 2.000 pro Welle wurde der "Customer Satisfaction
Index" (CSI) ermittelt, der sich aus Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zusammensetzt.
Die Kundenzufriedenheitsmessung mittels CSI beurteilt Werte bis 50 Punkte als kritisch und Werte zwischen 51 und 60 Punkten als mäßig. Ab 61 Punkten wird von einem guten Wert gesprochen. 70 Punkte und mehr sind sehr gut; 81 Punkte bis zum Höchstwert von 100 Punkten bedeuten ausgezeichnet. Der durchschnittliche CSI-Wert der Post lag in diesem Jahr bei 70 Punkten. Dies ist das beste erzielte Ergebnis seit Beginn der Messung der Kundenzufriedenheit. Darauf ist die Post sehr stolz: Der Ausgangswert lag bei 64 Punkten im Jahr 2011.
Im Bereich Kundenzufriedenheit spielt der Kundenservice eine große Rolle. Die Post bietet allen KundInnen die Möglichkeit, via E-Mail, Kontaktformular und Facebook Kontakt aufzunehmen. Das Post-Kundenservice-Team bearbeitet darüber hinaus auch Anfragen zu den Konzernunternehmen. Im Jahr 2019 gab es aufgrund der Datenschutzauskünfte mehrere Tausend An fragen beim Post-Kundenservice. Alle dieser Anfragen wurden fristgerecht beantwortet.
Die relevanten Risiken im Bereich Wirtschaft finden Sie im Konzernrisikobericht ab S. 99.
| Österreichische Post AG1 | Post-Konzern 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |
| ENTSTEHUNG | |||||
| Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge | 1.862,4 | 1.945,8 | 2.054,6 | 2.153,0 | |
| abzüglich Vorleistungen | –705,3 | –830,3 | –822,9 | –965,7 | |
| davon Material und bezogene Leistungen | –361,9 | –392,5 | –441,2 | –473,3 | |
| davon sonstige betriebliche Aufwendungen | –274,2 | –370,4 | –287,1 | –374,4 | |
| davon Abschreibungen | –69,1 | –67,5 | –94,5 | –118,1 | |
| WERTSCHÖPFUNG | 1.157,1 | 1.115,5 | 1.231,8 | 1.187,3 | |
| VERTEILUNG | |||||
| an MitarbeiterInnen (Gehälter, Sozialaufwand) | 935,7 | 912,2 | 1.011,9 | 980,1 | |
| an AktionärInnen (Dividende) | 140,5 | 140,5 3 | 140,5 | 140,5 3 | |
| an den Staat (Steuern) | 62,9 | 57,5 | 65,1 | 61,6 | |
| an KreditgeberInnen (Zinsaufwand) | 2,4 | 0,2 | 1,0 | 4,7 | |
| Restbetrag | 15,6 | 5,1 | 13,2 | 0,3 | |
| WERTSCHÖPFUNG | 1.157,1 | 1.115,5 | 1.231,8 | 1. 187,3 |
T 07 Wertschöpfungsbetrachtung
1
3 Vorschlag an die Hauptversammlung am 16. April 2020
Als Logistikunternehmen kommt der Post gerade im Umweltbereich eine große Verantwortung zu. Um dieser gerecht zu werden, analysiert die Post die globalen Entwicklungen und Herausforderungen und stimmt ihre Konzepte und die Maßnahmen in diesem Bereich auf diesen Kontext ab.
Megatrends, die die Post vor Herausforderungen stellen, sind der globale Klimawandel, lokale Immissionen, Ressourcenknappheit und die daraus folgende Energiewende. Vor allem die Globalisierung und der dadurch stetig zunehmende internationale Handel haben große Auswirkungen auf Umwelt und Klima – besonders durch den Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase wie CO2.
Die Post integriert Umweltaktivitäten bereits seit Jahren konsequent in ihr Kerngeschäft, um ihren ökologischen Fußabdruck von Jahr zu Jahr zu steuern. Die Leistungen der Post im Bereich Umwelt sind auf die wesentlichen Themen abgestimmt:
Die Post sieht Umweltschutz als kontinuierlichen Prozess. Deshalb evaluiert sie die Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen regelmäßig und passt sie, wenn nötig, an.
Zur Steuerung und Kontrolle ihrer Umweltleistungen hat die Post für 2019 und 2020 folgende Ziele und Maßnahmen definiert:
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus | ||
|---|---|---|---|---|
| SDG 13 Weiterführung der Initiative CO2 NEUTRAL ZUGESTELLT und Evaluierung der Ausweitung auf die Konzernunternehmen |
Auch 2019 wurden die CO2-Emissionen der Ös terreichischen Post AG und deren Kompensation von TÜV Austria geprüft. Eine Ausweitung erfolgt aufgrund strategischer Entscheidungen bis auf weiteres nicht |
Weiterführung der Initiative CO2 NEUTRAL ZU GESTELLT Evaluierung eines posteigenen Waldschutz- oder Wiederaufforstungsprojekts |
||
| SDG 13 Science-Based-Target-CO2-Reduktions ziel: Reduktion der CO2-Emissionen um 14% bis 2025 (Basisjahr 2013) und Evaluierung von CO2-Reduktionszielen für Konzernunter nehmen |
Anstieg der CO2-Emissionen der Österrei chischen Post AG aufgrund der wachsenden Paketmengen (insb. auch durch die Übernahme der Mengen von DHL) um 9,3% (Basisjahr 2013). Eine Ausweitung auf Konzernunternehmen erfolgt aufgrund strategischer Entscheidungen bis auf weiteres nicht |
Berechnung eines neuen Science Based Targets für maximale Erderwärmung von 1,5 °C |
||
| SDG 9, 13 Einsatz von 100% Elektrofahrzeugen in der Zustellung (letzte Meile) bis 2030 |
1.750 E-Fahrzeuge waren Ende 2019 bei der Österreichischen Post AG im Einsatz, das entspricht einem Anteil von 19,5% aller Zustell fahrzeuge |
Einsatz von 100% Elektrofahrzeugen in der Zustellung (letzte Meile) bis 2030 |
||
| In Eisenstadt erfolgt eine 100%ig grüne Briefzu stellung. In Wien, Wiener Neustadt und St.Pölten werden über 90% der Brief- und Werbesendun gen grün zugestellt. In den restlichen Landes hauptstädten werden zwischen 60% und 80% der Brief- und Werbesendungen grün zugestellt. In weiterer Folge erfolgt die Ausweitung der grünen Zustellung auf den ländlichen Raum |
Bis 2022 erfolgt die Umstellung der gesamten Brief- und Paketzustellung in Graz von diesel betriebenen Fahrzeugen auf 100% E-Fahrzeuge |
Weitere Energieeffizienzmaßnahmen in der Österreichischen Post AG, den Konzernunternehmen und die Durchführung eines
Weiterführung der Optimierungs- und Qualitätssicherungsprojekte im Bereich Wertstoffmanagement bei der Österreichischen Post AG
Errichtung einer Photovoltaikanlage am Dach des neuen Paketzentrums Hagenbrunn und Sondierung weiterer Umsetzungsstandorte
konzernweiten Energieaudits
SDG 7
SDG 9
SDG 7
Umsetzung von 25 Energieeffizienzmaßnahmen in den Kategorien Beleuchtung, Raumwärme, Strommessung und Warmwasserbereitung bei der Österreichischen Post AG und den nationalen Konzernunternehmen
Durchführung eines konzernweiten Energieaudits mit Fokus auf Gebäude, Fuhrpark und Transportlogistik
Das Wertstoffmanagement wurde im Logistikzentrum Wernberg der Österreichischen Post AG neu organisiert. Beim Bau des Logistikzentrums Hagenbrunn wurde die effiziente Wertstoffentsorgung bereits mitgeplant
Die Photovoltaikanlage am Dach des neuen Paketzentrums Hagenbrunn mit 499 kWp wurde errichtet und Ende 2019 in Betrieb genommen
Weitere Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in der Österreichischen Post AG und den Konzernunternehmen auf Basis des Energieaudits
Durchführung von Optimierungs- und Qualitätssicherungsprojekten in weiteren Logistikzentren und Zustellbasen der Österreichischen Post AG
Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage mit 499kWp am Dach des neuen Paketzentrums in Kalsdorf und Planung von vier weiteren Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1.521 kWp
Erstellung einer Ökobilanz nach ISO 14040 für das Flugblatt "Kuvert" der Österreichischen Post zur Identifizierung umweltintensiver Prozessschritte. In weiterer Folge soll die Wertschöpfungskette umweltfreundlicher gestaltet werden
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus | ||
|---|---|---|---|---|
| SDG 7, 9, 13 Vorbereitung der ISO-14001-Zertifizierung von zwei weiteren Standorten (Logistikzentrum Hagenbrunn und Unternehmenszentrale Post am Rochus) |
Das Paketzentrum Hagenbrunn wurde erfolg reich nach ISO 14001 zertifiziert. Ein Konzept zur Zertifizierung der Unternehmenszentrale Post am Rochus wurde erarbeitet |
ISO-14001-Zertifizierung der Unternehmens zentrale Post am Rochus |
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| SDG 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 16 Ausrollen des internen Gütesiegels "CSR INSIDE" zur Zertifizierung von Projek ten und MitarbeiterInnen zum Thema Nachhaltigkeit |
Das Konzept zu CSR INSIDE fließt im Jahr 2020 in einen integrativen und konzernweiten Prozess zur Überarbeitung der Nachhaltig keitsstrategie ein |
Integrativer und konzernweiter Prozess zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie |
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| Durchführung einer Mitarbeiterumfrage zum Thema Nachhaltigkeit |
||||
| SDG 3, 13 Interne Promotion und österreichweite Teil nahme an der Initiative "Österreich radelt" zur Umweltsensibilisierung und Gesundheits förderung |
Mit über 240 TeilnehmerInnen an der Initiative "Österreich radelt" hat die Post den zweiten Platz in der Kategorie "TeilnehmerInnen absolut" erreicht |
Weiterführung der Teilnahme bei der Initiative "Österreich radelt" zur Umweltsensibilisierung und Gesundheitsförderung |
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| SDG 9, 11 Projekt zur Verwertung ausgemusterter Dienstkleidung |
Ein Projektkonzept zur Verwertung ausge musterter Dienstkleidung wurde erarbeitet |
Das Projekt zur Verwertung ausgemusterter Dienstkleidung findet im Februar bzw. März 2020 statt |
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| SDG 10, 11, 13 Anwendung des Leitfadens für nachhaltige Veranstaltungen bei Events der Post |
Im Jahr 2019 wurden je ein Kunden- und ein Mitarbeiterevent als Green Event ausgeführt sowie zertifiziert. Für kleinere Veranstaltungen wurde der Leitfaden angewendet |
Alle großen Veranstaltungen (Jahresauftakt, Weihnachtsfeier, Prospektaward, Hauptver sammlung) werden als Green Events ausgeführt sowie zertifiziert und für kleinere Veranstal tungen wird der Leitfaden angewendet |
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| SDG 9 Pilotprojekt zur Ansiedelung von Bienenvölkern im Logistikzentrum Wien Inzersdorf |
Im Zuge des Pilotprojekts wurden acht Bienen völker auf den Grünflächen des Briefzentrum Wien angesiedelt und es wurde der erste Post Bio-Honig geerntet |
Evaluierung einer Ausweitung des Projekts auf weitere Standorte |
Eine zentrale Rolle im Bereich Klimaschutz und Energie spielt die Reduktion der CO2-Emissionen und somit die Initiative CO2 NEUTRAL ZUGESTELLT. Dabei werden alle Sendungen innerhalb von Österreich durch die Österreichische Post AG CO2-neutral zugestellt. Im Rahmen dieser Initiative werden in einem ersten Schritt Maßnahmen für höhere Effizienz in den Kernprozessen gesetzt, etwa Gebäude und Beleuchtung energetisch optimiert und die Fahrzeugflotte kontinuierlich erneuert.
Der zweite Schritt besteht in der verstärkten Nutzung von alternativen Technologien. Das Unternehmen betreibt vier Photovoltaikanlagen und ist der größte E-Flotten-Betreiber Österreichs. Mit der aus den Anlagen gewonnenen Energie kann nahezu die gesamte E-Flotte der Österreichischen Post AG mit Strom versorgt werden – emissionsfrei.
Alle derzeit nicht vermeidbaren CO2-Emissionen werden in einem dritten Schritt durch die Unterstützung von nationalen und internationalen Klimaschutzprojekten kompensiert.
Um die Vertrauenswürdigkeit zu stärken, wird die CO2-neutrale Zustellung aller Sendungen durch die Österreichische Post AG jährlich vom TÜV Austria bestätigt. Inzwischen nutzen über 150 KundInnen das Logo in ihrer Kommunikation, denn die Initiative trägt dazu bei, dass sich auch die CO2-Bilanz der KundInnen durch die CO2 neutrale Zustellung ihrer Sendungen verbessert.
Für die Senkung der CO2-Emissionen ist die Steigerung der Energieeffizienz in den Gebäuden ein wichtiger Faktor, daher stellen Gebäudesanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Post und ihren Konzernunternehmen Hauptbestandteile der Strategie dar. Bereits seit 2012 setzt die Österreichische Post AG beim Bezug von elektrischer Energie ausschließlich auf Strom aus erneuerbaren Quellen. Seit 2018 beziehen die Österreichische Post AG und ihre gesamten österreichischen Konzernunternehmen erneuerbaren Strom aus Österreich.
Außerdem setzt das Unternehmen auf neue Technologien: Die Österreichische Post AG hat mit 1.750 Elektrofahrzeugen den größten E-Fuhrpark des Landes, versorgt zwei große Logistikzentren und ein Bürogebäude mittels eigener Photovoltaikanlagen und setzt LED-Beleuchtung in ihren Gebäuden ein.
Im Jahr 2016 hat die Österreichische Post AG ein wissenschaftlich fundiertes Klimaziel, das Science Based Target, definiert: Bis zum Jahr 2025 sollen die Emissionen um weitere 14% bezogen auf das Basisjahr 2013 verringert werden. Seit der Berechnung des ersten Science Based Target im Jahr 2016 haben sich die für die Berechnung verwendeten Annahmen des Paketwachstums und die Rahmenbedingungen erheblich verändert. Deshalb wird im Jahr 2020 ein neues Science Based
Target berechnet. Dieses Ziel soll zudem zu einer maximalen Erderwärmung von max. 1,5 °C beitragen. Im Vergleich zum Basisjahr sind die Emissionen auch 2019 um 9,3% gestiegen. Das starke Mengenwachstum im Paketbereich (+82,5% im Zeitraum 2013 bis 2019) und die größere Paketmenge durch die Übernahme der DHL steigerten die Kilometerleistung der Post. Das führte zu einem höheren Energieverbrauch im Fuhrpark und damit einhergehend zu mehr CO2-Emissionen.
Die Österreichische Post erfasst alle relevanten Kennzahlen, die zur Berechnung der CO2-Emissionen erforderlich sind, auf Konzernebene und gemäß ISO 14064 Teil 1. Alle Kennzahlen und Berechnungen werden durch externe Audits geprüft. Die Daten der Österreichischen Post AG werden zusätzlich nach ISO 14064 zertifiziert. Dieser Prozess stellt sicher, dass die gebührende Sorgfaltspflicht zur Erhebung der Kennzahlen für das wesentliche Thema Klimaschutz eingehalten wird.
Im Bereich Ressourceneffizienz steht der bewusste Einsatz von Ressourcen im Mittelpunkt. Dies erfordert eine Analyse der im Konzern eingesetzten Materialien und eine anschließende bewusste Steuerung. Ein wesentliches Instrument zur Erlangung einer höheren Ressourceneffizienz ist das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, das seit dem Jahr 2016 in der Post Anwendung findet. Denn durch sensibilisierte MitarbeiterInnen ist ein bewussterer Einsatz der Materialien möglich. Mittlerweile sind das größte Logistikzentrum der Österreichischen Post AG, das Briefzentrum in Wien, das Paketzentrum in Wernberg und das gesamte Konzernunternehmen Medien. Zustell GmbH nach ISO 14001 zertifiziert.
Auch einem verantwortungsbewussten Abfall- und Wertstoffmanagement kommt beim Thema Ressourceneffizienz eine große Bedeutung zu. Im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft werden bei der Konzernmutter und den inländischen Konzernunternehmen Abfälle so weit wie möglich vermieden. Lassen sich diese nicht vermeiden, werden sie ordnungsgemäß entsorgt.
Im Rahmen ihres hohen Nachhaltigkeitsanspruchs achtet die Österreichische Post nicht nur darauf, die Umweltauswirkungen ihrer eigenen Aktivitäten so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen des Materialeinkaufs kommt dem Papierverbrauch eine besondere Bedeutung zu. Bei der Papierbeschaffung achtet die Österreichische Post AG deshalb auf verantwortungsvolle Quellen, wie etwa auf das FSC- oder PEFC-Siegel. Auch bei der Auswahl ihrer PartnerInnen ist ein gemeinsames Verständnis bezüglich Umweltschutz und Verantwortung wichtig.
Die Post ist sich ihrer Rolle in der Lieferkette sowie der Folgewirkungen ihrer Einkaufsentscheidungen bewusst. Deshalb fordert sie neben der Einhaltung von Sozialstandards, wie auf S. 46 berichtet, auch die Einhaltung von Umweltstandards ein. Diese sind im Verhaltenskodex für LieferantInnen festgehalten.
Das relevanteste Risiko, das sich durch die energieintensive Geschäftstätigkeit der Post als Logistikunternehmen auf die Umwelt ergibt, ist der Beitrag zum Klimawandel. Um dieses Risiko zu minimieren, hat die Österreichische Post zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die unter dem Punkt Konzepte und ihre Ergebnisse auf S.56 genannt werden.
Die Risiken im Umweltbereich auf die Post als Unternehmen sind wiederum natürliche Einflüsse, im Besonderen direkte und indirekte Folgen des Klimawandels. Normative Änderungen im Bereich der Umweltpolitik und wirtschaftliche Einflüsse, wie etwa beim Zertifikathandel, zählen ebenso dazu.
Die Österreichische Post erfasst die Energiekennzahlen aus den Bereichen Immobilien und Fuhrpark für die Österreichische Post AG und allen nationalen sowie internationalen vollkonsolidierten Konzernunternehmen.
Die Erhebung der Kennzahlen wird über spezielle Arbeitsanweisungen geregelt. Alle Kennzahlen und Berechnungen werden durch externe Audits geprüft. Dieser Prozess stellt sicher, dass die gebührende Sorgfaltspflicht zur Erhebung der Kennzahlen für das wesentliche Thema Energie eingehalten wird.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle Kennzahlen sowohl auf Echtdaten als auch auf Hochrechnungen basieren. Hochrechnungen sind notwendig, da aufgrund des Zeitpunkts der Erhebung die Verfügbarkeit an Echtdaten eingeschränkt ist. Die Vorgehensweise in der Hochrechnung wird kontinuierlich evaluiert und weiter verbessert.
Vor dem Hintergrund eines starken Wachstums im Paketbereich verursacht dies zumeist Steigerungen bei den Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr.
Des Weiteren wurde die Erfassung innerhalb des Konsolidierungskreises im Vergleich zum Vorjahr ausgeweitet. Es wird nunmehr der gesamte Konzern abgebildet. Eine Vergleichbarkeit auf Konzernebene mit dem Vorjahr ist daher nicht direkt möglich.
Ergänzend werden Entwicklungen der jeweiligen Kennzahlen daher nur für die Österreichische Post AG erläutert.
Der gesamte Energieverbrauch für Immobilien und Fuhrpark der Österreichischen Post AG ist im Vergleich zum Vorjahr um 6% auf rund 376 Mio kWh gestiegen. Im Bereich Immobilien stieg der Energieverbrauch um 1% auf rund 122 Mio kWh. Im Bereich Fuhrpark stieg der Energieverbrauch um 9% auf rund 254 Mio kWh. Haupteinflussgröße ist in beiden Fällen das starke Mengenwachstum im Paketbereich (+ 18%), getragen durch die Partnerschaft der Österreichischen Post mit der Deutschen Post DHL. Die Österreichische Post hat seit August 2019 die Zustellung
der Privatkundenpakete der Deutschen Post in Österreich in das eigene bestehende Logistiknetzwerk übernommen. Diese Integration und Mengensteigerung erforderte eine Kapazitätsausweitung sowohl in den Logistikzentren als auch in den Transport- und Fahrzeugkapazitäten. Gesamtheitlich betrachtet ergibt sich durch den Wegfall des DHL-eigenen Zustellnetzwerkes eine Effizienzsteigerung in der Zustelleistung in ganz Österreich und somit eine Verbesserung der Energie- und Umweltbilanz.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | 20182 | 2019 | 20182 | 2019 | ||
| ENERGIEVERBRAUCH IMMOBILIEN UND FUHRPARK | Mio kWh | 354,0 | 375,9 | 433,1 | 486,3 | |
| Energieverbrauch Immobilien gesamt3 | Mio kWh | 121,6 | 122,3 | 139,8 | 145,5 | |
| Energieverbrauch Fuhrpark gesamt4 | Mio kWh | 232,4 | 253,6 | 293,3 | 340,8 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme des Konzernunternehmens Express One Hungary berücksichtigt.
Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern abgebildet.
2 Im Zuge des Audits wurden die Kennzahlen des Fuhrparks und der Immobilien aus dem Jahr 2018 nach unten revidiert, da die ursprüngliche Berechnung korrigiert wurde. 3 Die Energiekennzahlen der Immobilien für das Jahr 2019 beziehen sich auf sämtliche Flächen der Post (Büro, Zustellbasen, Logistikzentren, Filialen). Die Kennzahlen der Österreichischen Post AG basieren auf Echtdaten, die bis zum Stichtag 14.01.2020 verfügbar waren. Der verbleibende Anteil basiert auf Hochrechnungswerten. Kennzahlen der
Konzernunternehmen basieren auf Daten, die bis zum Stichtag 24.01.2020 von diesen zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise wurden Hochrechnungen vorgenommen. 4 Die Energiekennzahlen des Fuhrparks für das Jahr 2019 beziehen sich auf alle motorisierten Fahrzeuge der Post. Für die Österreichische Post AG handelt es sich dabei um Echtdaten. Die Kennzahlen der Konzernunternehmen basieren auf Daten, die bis zum Stichtag 24.01.2020 von diesen zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise wurden Hochrechnungen vorgenommen.
Die Österreichische Post AG verwaltet über 1 Mio m² an Gebäudenutzflächen. Die Flächenanzahl in m² ist im Vergleich zum Jahr 2018 um 5% gestiegen. Der gesamte Energieverbrauch im Bereich Immobilien erhöhte sich nur um 1% auf rund 122 Mio kWh. Betrachtet man die spezifischen CO2-Emissionen in Tonnen pro m2 kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einer Reduktion um 2,6%.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | 2018 | 2019 | 20182 | 2019 | ||
| GEBÄUDENUTZFLÄCHEN (m2) | m2 | 1.055.669 | 1.112.936 | 1.209.874 | 1.319.093 | |
| ENERGIEVERBRAUCH IMMOBILIEN GESAMT 3 | Mio kWh | 121,6 | 122,3 | 139,8 | 145,5 | |
| Erdgas | Mio kWh | 32,7 | 32,0 | 38,9 | 41,3 | |
| Heizöl | Mio kWh | 2,0 | 2,4 | 2,1 | 2,5 | |
| Fernwärme | Mio kWh | 30,3 | 31,1 | 33,0 | 33,0 | |
| Strom gesamt | Mio kWh | 56,6 | 56,8 | 65,8 | 68,7 | |
| davon Strom aus erneuerbaren Energien | Mio kWh | 55,4 | 55,4 | 59,0 | 59,2 | |
| davon Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen | Mio kWh | 1,4 | 1,3 | 1,6 | 1,3 | |
| davon Strom aus unbekannten Quellen | Mio kWh | 1,2 | 1,4 | 6,8 | 9,4 | |
| ENERGIEVERBRAUCH IMMOBILIEN PRO m2 | kWh/m2 | 115 | 110 | 116 | 110 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme des Konzernunternehmens Express One Hungary berücksichtigt. Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern abgebildet.
2 Im Zuge des Audits wurden die Kennzahlen des Fuhrparks und der Immobilien aus dem Jahr 2018 nach unten bzw. ein Wert (Gebäudenutzflächen) nach oben revidiert, da die ursprüngliche Berechnung korrigiert wurde.
3 Die Energiekennzahlen der Immobilien für das Jahr 2019 beziehen sich auf sämtliche Flächen der Post (Büro, Zustellbasen, Logistikzentren, Filialen). Die Kennzahlen der Österreichischen Post AG basieren auf Echtdaten, die bis zum Stichtag 14.01.2020 verfügbar waren. Der verbleibende Anteil basiert auf Hochrechnungswerten. Kennzahlen der Konzernunternehmen basieren auf Daten, die bis zum Stichtag 24.01.2020 von diesen zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise wurden Hochrechnungen vorgenommen.
Im Jahr 2019 legte die Österreichische Post AG für die Erbringung ihrer Dienstleistungen insgesamt 186 Mio km zurück. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Kilometerleistung um 9%. Haupteinflussgröße ist das starke Mengenwachstum im Paketbereich (+ 18%), getragen durch die Partnerschaft der Österreichischen Post mit der Deutschen Post DHL. Daher stieg auch der Treibstoffverbrauch um 9% auf 254 Mio kWh, spezifisch (pro km) reduzierte sich der Treibstoffverbrauch um 0,4%.
Die Österreichische Post hat seit August 2019 die Zustellung der Privatkundenpakete der Deutschen Post in Österreich in das eigene bestehende Logistiknetzwerk übernommen. Diese Integration und Mengensteigerung
erforderte eine Kapazitätsausweitung in den Transportund Fahrzeugkapazitäten. Gesamtheitlich betrachtet ergibt sich durch den Wegfall des DHL-eigenen Zustellnetzwerkes eine Effizienzsteigerung in der Zustellleistung in ganz Österreich und somit eine Verbesserung der Energie- und Umweltbilanz.
Zur weiteren Verbesserung der Umweltleistung setzt die Österreichische Post AG sehr viele Maßnahmen im Eigenfuhrpark (Ausbau E-Mobilität, moderne und energieeffiziente Fahrzeugflotte). Die direkte Beeinflussbarkeit des Energieverbrauchs ist beim Fremdfuhrpark nicht gegeben.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | 20182 | 2019 | 20182 | 2019 | ||
| KILOMETERLEISTUNG3 | Mio km | 170,1 | 185,8 | 229,4 | 266,8 | |
| ENERGIEVERBRAUCH FUHRPARK GESAMT 3 | Mio kWh | 232,4 | 253,6 | 293,3 | 340,8 | |
| davon Eigenfuhrpark | Mio kWh | 146,5 | 151,0 | 178,6 | 207,0 | |
| davon Stromverbrauch E-Mobilität | Mio kWh | 1,2 | 1,5 | 1,2 | 1,5 | |
| davon Fremdfuhrpark | Mio kWh | 85,9 | 102,6 | 114,7 | 133,8 | |
| ENERGIEVERBRAUCH FUHRPARK PRO KM | kWh/100 km | 136,6 | 136,5 | 127,9 | 127,7 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme des Konzernunternehmens Express One Hungary berücksichtigt. Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern abgebildet.
2 Im Zuge des Audits wurden die Kennzahlen des Fuhrparks aus dem Jahr 2018 nach unten revidiert, da die ursprüngliche Berechnung korrigiert wurde.
3 Die Kennzahlen des Fuhrparks für das Jahr 2019 beziehen sich auf alle motorisierten Fahrzeuge der Post. Für die Österreichische Post AG handelt es sich dabei um Echtdaten. Die Kennzahlen der Konzernunternehmen basieren auf Daten, die bis zum Stichtag 24.01.2020 von diesen zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise wurden Hochrechnungen vorgenommen.
Die CO2e-Emissionen (Scope 1–3) der Österreichischen Post AG sind im Vergleich zum Vorjahr um 8% auf 76.946 Tonnen gestiegen. Die CO2e-Emissionen im Bereich Immobilien (Scope 1 und Scope 2) der Österreichischen Post AG sind um 3% auf 12.701 Tonnen gestiegen. Der Anstieg der CO2e-Emissionen (Scope 1 und Scope 3) im Fuhrpark beträgt 9% (auf 64.245 Tonnen).
Haupteinflussgröße ist in beiden Fällen das starke Mengenwachstum im Paketbereich (+ 18%), getragen durch die Partnerschaft der Österreichischen Post mit der Deutsche Post DHL Group. Die Österreichische Post hat
seit August 2019 die Zustellung der Privatkundenpakete der Deutschen Post in Österreich in das eigene bestehendes Logistiknetzwerk übernommen. Diese Integration und Mengensteigerung erforderte eine Kapazitätsausweitung sowohl in den Logistikzentren als auch der Transport- und Fahrzeugkapazitäten. Gesamtheitlich betrachtet ergibt sich durch den Wegfall des DHL-eigenen Zustellnetzwerkes eine Effizienzsteigerung in der Zustellleistung in ganz Österreich und somit eine Verbesserung der Energie- und Umweltbilanz.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | 2018 | 2019 | 2018 2 | 2019 | |
| CO2e-EMISSIONEN (SCOPE 1 – 3) 3 NACH GREENHOUSE GAS PROTOCOL GESAMT |
t CO2e | 71.389 | 76.946 | 92.361 | 105.546 |
| CO2e-EMISSIONEN IMMOBILIEN | t CO2e | 12.365 | 12.701 | 17.575 | 19.155 |
| CO2e Scope 1 – Gebäude | t CO2e | 7.078 | 7.238 | 8.819 | 9.122 |
| Erdgas | t CO2e | 6.541 | 6.400 | 8.251 | 8.265 |
| Flüssiggas | t CO2e | 0 | 179 | 0 | 179 |
| Heizöl | t CO2e | 537 | 659 | 567 | 678 |
| CO2e Scope 2 – Gebäude4 | t CO2e | 5.287 | 5.462 | 8.756 | 10.033 |
| Fernwärme | t CO2e | 4.991 | 5.105 | 5.543 | 5.500 |
| Strom | t CO2e | 296 | 358 | 3.213 | 4.533 |
| CO2e-EMISSIONEN FUHRPARK | t CO2e | 59.024 | 64.245 | 74.786 | 86.391 |
| CO2e Scope 1 – Eigenfuhrpark | t CO2e | 37.065 | 38.063 | 45.213 | 52.285 |
| CO2e Scope 3 – Fremdfuhrpark | t CO2e | 21.959 | 26.182 | 29.573 | 34.106 |
| CO2e-EMISSIONEN GESAMT PRO KM | t CO2e/Mio km | 419,7 | 414,1 | 402,6 | 395,6 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme des Konzernunternehmens Express One Hungary berücksichtigt.
Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern abgebildet. 2 Im Zuge des Audits wurden aufgrund von Änderungen in den Energieverbräuchen auch die CO2e-Emissionen nach unten revidiert.
3 Bei der Berechnung der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen werden alle klimarelevanten Gase berücksichtigt. Die CO2-Emissionsfaktoren für die Österreichische Post AG und nationalen Konzernunternehmen stammen aus der Datenbank des Österreichschen Umweltbundesamtes. Bei allen Emissionsfaktoren handelt es sich um CO2-Äquivalente. Eine Ausnahme stellen die Emissionen der Fernwärme Wien, Graz und Hall in Österreich dar. Die CO2e-Emissionen der Österreichischen Post AG für das Basisjahr 2013 werden wie folgt angegeben: CO2e Scope 1 – Straßentransport (Eigentransport): 35.199 t; CO2e Scope 1 – Gebäude: 8.887 t; CO2e Scope 2 – Gebäude: 6.346 t; CO2e Scope 3 – Partnerunternehmen: 19.951 t. Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf die Österreichische Post AG. Die Differenz zu früher publizierten CO2e-Emissionskennzahlen für das Jahr 2013 ergibt sich daher aus der Nichtberücksichtigung der Post Wertlogistik GmbH.
4 Die Berechnung der Scope-2-Emissionen (Strom und Fernwärme) für die Österreichische Post AG erfolgt nach der Market Based Method. Das heißt, soweit vorhanden werden lieferantenspezifische Emissionsfaktoren verwendet. Wenn die Scope-2-Emissionen mit der Location Based Method (keine lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren, kein Grünstrom) berechnet werden, ergeben sich für das Jahr 2019 CO2-Emissionen in der Höhe von 20.625 t. Daraus wird ersichtlich, welchen Einfluss der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien hat. Die Berechnung der Scope-2-Emissionen (Strom, Fernwärme) der nationalen Konzernunternehmen erfolgt nach der Market Based Method. Das heißt, soweit vorhanden werden lieferantenspezifische Emissionsfaktoren verwendet. Die Berechnung der Scope-2-Emissionen (Strom) der internationalen Konzernunternehmen erfolgt nach der Location Based Method.
Aufgrund der Mengenveränderungen im Brief- und Paketgeschäft ist es sinnvoll, die relativen CO2e-Emissionen für verschiedene Bezugsgrößen auszuweisen. Erstmals werden die relativen gesamten CO2-Emissionen bezogen auf die gesamte Kilometerleistung sowie auf den Umsatz ausgewiesen.
Die relativen CO2e-Emissionen der Immobilien gehen im Vergleich zum Vorjahr um 2,6% auf 11,4 Tonnen pro Tsd m² zurück.
Die relativen CO2e-Emissionen des Fuhrparks gehen im Vergleich zum Vorjahr um 0,4% auf 345,7 Tonnen pro Mio km zurück.
Bezogen auf den Umsatz steigen die relativen CO2-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 4,6% auf 41,4 Tonnen pro Mio EUR an.
Bezogen auf die Gesamtkilometerleistung gehen die relativen CO2-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 1,3% auf 414,1 Tonnen pro Mio km zurück.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Relative Kennzahlen | Einheit | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
| CO2e-EMISSIONEN ZU UMSATZ | t CO2e/Mio EUR | 39,6 | 41,4 | 47,2 | 52,2 |
| CO2e-EMISSIONEN GESAMT PRO KM | t CO2e/Mio km | 419,7 | 414,1 | 402,6 | 395,6 |
| CO2e-EMISSIONEN IMMOBILIEN PRO m2 | t CO2e/1.000 m2 | 11,7 | 11,4 | 14,5 | 14,5 |
| CO2e-EMISSIONEN FUHRPARK PRO KM | t CO2e/Mio km | 347,0 | 345,7 | 326,0 | 323,8 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme des Konzernunternehmens Express One Hungary berücksichtigt. Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern abgebildet.
Der Bestand an E-Fahrzeugen erhöhte sich bei der Österreichischen Post AG im Jahr 2019 um 10% auf 1.750 Stück. Der Gesamtbestand an Fahrzeugen ist im Vergleich zum Vorjahr um 3% auf 9.510 Fahrzeuge angestiegen.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |
| FAHRZEUGE GESAMT | 9.257 | 9.510 | 10.473 | 11.239 |
| Fahrräder | 719 | 734 | 758 | 773 |
| davon Elektrofahrräder | 620 | 649 | 621 | 650 |
| Mopeds | 921 | 977 | 970 | 1.025 |
| davon Elektromopeds | 416 | 428 | 417 | 428 |
| Fahrzeuge bis 3,5 t | 7.467 | 7.636 | 8.529 | 9.168 |
| davon Erdgasfahrzuge bis 3,5 t | 0 | 0 | 2 | 1 |
| davon Elektrofahrzuge bis 3,5 t | 556 | 673 | 560 | 684 |
| Fahrzeuge über 3,5 t | 150 | 163 | 216 | 273 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme des Konzernunternehmens Express One Hungary berücksichtigt. Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern abgebildet.
Der Papierverbrauch der Österreichischen Post AG ist aufgrund verschiedener Maßnahmen (Druckereinstellung, Sensibilisierungsmaßnahmen etc.) um 424 Tonnen niedriger. Der Anteil an Papier aus nachhaltigen Quellen (FSC bzw. PEFC) beträgt rund 85%.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |
| PAPIERVERBRAUCH GESAMT | t | 5.469 | 5.045 | 5.697 | 5.374 |
| davon nachhaltig produziert (PEFC- und FSC-Papier) |
t | 5.195 | 4.324 | 5.243 | 4.384 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme des Konzernunternehmens Express One Hungary berücksichtigt.
Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern abgebildet.
Dem Personalmanagement der Post als Dienstleistungsunternehmen kommt eine besondere Bedeutung zu, denn mit seinen Maßnahmen trägt es entscheidend zum Erfolg und der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bei. In diesem Zusammenhang spielen ein gutes Arbeitsumfeld, attraktive Karrieremöglichkeiten, Arbeitssicherheit und betriebliche Gesundheitsförderung eine wesentliche Rolle. Megatrends, die das Postgeschäft im Bereich MitarbeiterInnen beeinflussen, sind der demographische Wandel unter dem Aspekt der Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit, die steigende Komplexität der Tätigkeiten, der Effizienzdruck und die Automatisierung von Abläufen. Damit verbunden sind die Minimierung von Unfallrisiken, der Schutz der MitarbeiterInnen sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance zur Steigerung der Motivation und der Mitarbeiterbindung.
In einem Umfeld, das so stark von Veränderungen und Wandel geprägt ist, sind klare gemeinsame Visionen und Wertvorstellungen für MitarbeiterInnen wichtig, um zielorientiert und nachhaltig handeln zu können. Die Leistungen der Post sind auf die wesentlichen Themen, die sich aus den Dialogen mit den Stakeholdern ergeben haben, abgestimmt:
Die Förderung der Unternehmens- und Führungskultur ist ein zentrales Anliegen der Personalarbeit der Post. Zur Steuerung und Kontrolle ihrer Leistungen im Mitarbeiterbereich hat die Post Ziele und Maßnahmen definiert, die regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Eine Übersicht zu den Zielen und Maßnahmen finden Sie in der folgenden Tabelle:
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | |
|---|---|---|
| SDG 4, 5, 8, 10 Entwicklung, Kommunikation und Ein führung eines neuen Kompetenzmodells für Führungskräfte |
Entwicklung, Kommunikation und Einfüh rung eines neuen Kompetenzmodells für die Führungskräfte im Rahmen des Relaunch Prozesses des 360-Grad-Feedbacks |
Ausbau der Entwicklungsangebote hinsichtlich Führungsleitlinien und Führungskompetenzen; weitere flächendeckende Kommunikation und Ausrollung des E-Learning zum Kompetenzmodell |
| SDG 5, 10 Relaunch 360-Grad-Feedback-Prozess |
Relaunch des 360-Grad-Feedback-Prozesses für die Österreichische Post AG unter Ein bindung der Führungskräfte; Durchführung des 360-Grad-Feedbacks für die Führungskräfte; starker Fokus auf die individuelle Unterstützung und Entwicklung durch zielgerichtete Ange bote aus der Führungsakademie, individuelle Coaching-Dialoge und Team-Debriefings |
Durchführung 360-Grad-Feedback 2020 |
| SDG 4, 5, 8, 10 Führungsakademie |
Neukonzeption der Führungsakademie mit strategischer Verknüpfung zwischen den Weiter bildungsangebote und den Führungsleitlinien; individuelle Entwicklung auf Basis des Führungs kräfte-Feedbacks (360-Grad); Pflicht- und Wahl module für unterschiedliche Zielgruppen |
Ausrollung der Führungsakademie inklusive neuen Formaten wie Key-Note-Vortragsreihe, Führung KOMPAKT als Zwei-Tages-Training für alle neuen Führungskräfte |
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus |
|---|---|---|
| SDG 4, 5, 8, 10 Trainings für Führungskräfte: Durchführung von Schulungen und Seminaren für Füh rungskräfte im Umfang von mindestens 1.000 Personentagen |
Schulungen und Seminare für Führungskräfte im Ausmaß von 1.750 Personentagen wurden durchgeführt |
Durchführung von Schulungen und Seminaren für Führungskräfte im Umfang von mindestens 1.000 Personentagen |
| SDG 8, 11 "Ein Tag beim Kunden": Teilnahme von mindes tens 250 Führungskräften am Programm |
264 Führungskräfte nahmen am Programm "Ein Tag beim Kunden" teil |
Teilnahme von mindestens 250 Führungskräften am Programm "Ein Tag beim Kunden" |
| SDG 5, 8, 10 Audit "berufundfamilie": Weiterführung des Re-Audits und laufende Umsetzung der geplanten Maßnahmen |
Geplante Re-Audits und Maßnahmen wurden weitergeführt und umgesetzt und im Jahres bericht zur Zielvereinbarung festgehalten |
Die geplanten Maßnahmen weiterführen bzw. laufend umsetzen |
| SDG 5, 8, 10 Onboarding-Prozess für die Unternehmens zentrale |
Konzeption eines Onboarding-Prozesses für neue MitarbeiterInnen in der Unternehmens zentrale inklusive begleitendem E-Learning Modul |
| Ziele 2019 Erreicht 2019 |
Geplant 2020 und darüber hinaus | |||
|---|---|---|---|---|
| SDG 3 Durchführung von 1.000 Gesundheitsberatungen und 15 Gesundheitstagen |
Es wurden rund 850 Gesundheitsberatungen und sieben Gesundheitstage durchgeführt |
Durchführung von 950 Gesundheitsberatungen und zwölf Gesundheitstagen |
||
| SDG 3 Erstellung von einer Broschüre und von Plakaten zur richtigen Bewegung samt Schu lungsoffensive |
Die Schulungsoffensive wurde durch die Arbeits medizinerInnen umgesetzt und die Plakate wurden für die Fachbereiche Zustellung und Ver teilung erstellt. Die Videos wurden auf einen eigenen Kanal online geladen um sie besser nutz bar zu machen. Die zugehörige Broschüre soll 2020 erstellt werden |
Maßnahmen zum Schwerpunkt "Heben und Tragen" wie etwa die Erstellung einer Broschüre |
||
| SDG 3 Umsetzung des Projekts "Fit2Work" im Briefzentrum Wien |
Das Projekt "Fit2Work" wurde gestartet. Nach einer Mitarbeiterbefragung wurden Maßnahmen festgelegt, die ab 2020 umgesetzt werden sollen. |
Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des "Fit2Work"-Projektes im Briefzentrum Wien |
||
| SDG 3, 5, 8, 10 Evaluierung psychischer Belastungen in der Unternehmenszentrale |
Die Evaluierung in der Unternehmenszentrale wurde vorbereitet und geplant und im vierten Quartal 2019 gestartet |
Abschluss der Evaluierung psychischer Belas tung in der Unternehmenszentrale und im Post Kundenservice |
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| SDG 3 Ableitung von Maßnahmen zu den häufigsten Unfallursachen 2018, Erstellung von Plakaten zum Thema "Sturz und Fall" und Maßnahmen zum Thema Verkehrssicherheit |
Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für MopedfahrerInnen in ausgewählten Zustell basen |
Sichtbarkeit des Arbeitnehmerschutzes auf allen größeren Dienststellen; Ableitung von Maßnahmen zu den häufigsten Unfallursachen 2019, Erstellung von Plakaten zum Thema "Sturz und Fall" |
||
| SDG 3 Erstellung von Checklisten für die einzelnen Bereiche zur einfachen Handhabung und Um setzung des Arbeitnehmerschutzes. Schulungs-/ Unterweisungsoffensive für Führungskräfte |
Erstellung von Checklisten für die einzelnen Bereiche zur einfachen Handhabung und Um setzung des Arbeitnehmerschutzes. Schulungs-/ Unterweisungsoffensive für Führungskräfte |
Weiterführung der Schulungsoffensive für Führungskräfte |
||
| SDG 3 Herzratenvariabilitätsanalysen: Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen |
Die bisher durchgeführten Maßnahmen wurden evaluiert und sollen 2020 fortgesetzt werden |
Durchführung von Herzratenvariabilitätsana lysen und Gesundheitsworkshops in mindestens fünf Dienststellen |
Die Etablierung einer offenen und modernen Unternehmens- und Führungskultur ist für die Post von hoher Wichtigkeit. Um ein gutes Betriebsklima und leistungsfördernde Arbeitsbedingungen zu schaffen, wurden auf Grundlage des Unternehmensleitbildes Führungsleitlinien erarbeitet. Sie sollen dazu beitragen, die Unternehmens- und Führungskultur kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Neben einheitlichen Führungsleitlinien und einer offenen Kommunikationskultur rundet das Angebot zusätzlicher Sozialleistungen über den Verein post.sozial die motivierenden und leistungsfördernden Arbeitsbedingungen bei der Post ab. Der Verein ist gemeinnützig und bezweckt die soziale Unterstützung von aktiven MitarbeiterInnen der Österreichischen Post AG und österreichischer Konzernunternehmen, aber auch von MitarbeiterInnen im Ruhestand sowie Angehörigen und Hinterbliebenen. Das Leistungsangebot reicht von finanzieller Unterstützung bei außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheit oder Naturkatastrophen über vergünstigte Eintrittskarten zu Kultur- und Sportveranstaltungen bis hin zu kostengünstigen Urlaubsangeboten und Angeboten zur Kinderbetreuung während der Ferienzeit.
Der Post ist es ein großes Anliegen, die Gesundheit und Sicherheit ihrer MitarbeiterInnen zu erhalten und zu fördern sowie Unfälle und arbeitsbedingte Krankheiten zu vermeiden.
Aufgrund ihrer hohen Bedeutung ist die Arbeitssicherheit bei der Österreichischen Post AG organisatorisch fest verankert: Arbeitssicherheit wird in formellen Arbeitsschutzausschüssen behandelt, zu deren Mitgliedern Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen, die Belegschaftsvertretung sowie der Arbeitgeber selbst gehören.
Im Jahr 2019 wurden bei der Österreichischen Post AG 23 regionale Arbeitsschutzausschüsse für Arbeitsstätten mit mehr als 100 MitarbeiterInnen beziehungsweise für Arbeitsstätten mit gewisser Gefährdung abgehalten.
Die Vorgaben dazu sind im Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) durch §88 und §88a geregelt. Zu einzelnen sicherheits- und gesundheitsrelevanten Themen werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet und die Umsetzung der Maßnahmen besprochen.
Unabhängig davon erfolgen in jeder Arbeitsstätte gemäß den gesetzlichen Vorgaben Beratungen seitens der Organe des Arbeitnehmerschutzes. Somit wird die gesamte Belegschaft der Österreichischen Post AG durch den Arbeitnehmerschutz – Sicherheitsfachkräfte sowie
ArbeitsmedizinerInnen – betreut. Zum Thema Arbeitssicherheit und Unfallschutz gibt es neben den gesetzlichen Vorgaben unternehmensinterne Organisationsvorschriften, Betriebsanweisungen und Merkblätter. Um arbeitsbedingte Belastungen zu minimieren, wurden neben Schulungen und laufenden Unterweisungen zusätzlich Plakate für unterschiedliche Arbeitsvorgänge, die das Heben und Tragen betreffen, erstellt. Bei wesentlichen Belangen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes werden die Gewerkschaft und der Betriebsrat miteinbezogen, zudem sind sie in den genannten Arbeitsschutzausschüssen vertreten.
Darüber hinaus will die Post die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer MitarbeiterInnen unterstützen und fördern. Daher bietet die Österreichische Post AG eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen zum Thema Gesundheitsschutz wie beispielsweise Gesundheitsberatungen und Gesundheitstage mit umfangreichem Beratungs- und Informationsangebot sowie die Förderung des sportlichen Engagements.
Der Schutz von MitarbeiterInnen ist neben unserer unternehmerischen Verantwortung auch ein geschäftsrelevanter Faktor, da durch Unfälle und Ausfallzeiten auch Kosten entstehen. Durch die Förderung der Arbeitssicherheit und Gesundheit wird somit auch die betriebliche Effizienz gefördert und werden Produktivitätssteigerungen ermöglicht.
Die Post hat zielgruppen- und kompetenzorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme etabliert, um das vorhandene Potenzial ihrer MitarbeiterInnen voll auszuschöpfen und den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern. Dazu gehören Fachschulungen, Weiterbildungskurse, Coachings und Trainings in der Österreichischen Post AG und in ihren Konzernunternehmen.
Darüber hinaus wird die Ausbildung von jungen ArbeitnehmerInnen durch ein spezielles Traineeprogramm unterstützt sowie im Rahmen der Lehrlingsausbildung die "Lehre mit Matura" angeboten.
Die Investitionen in Aus- und Weiterbildung ermöglichen langfristige Karrierewege durch die fachliche und persönliche Weiterentwicklung der MitarbeiterInnen. Es ist davon auszugehen, dass dies ein relevanter Faktor für die Zufriedenheit und somit Bindung der MitarbeiterInnen ist. Eine geringe Fluktuation verhindert wiederum Wissensabwanderung aus dem Unternehmen und trägt dazu bei, Recruiting- und Einschulungskosten für neue MitarbeiterInnen gering zu halten.
Das Thema Kunden- und Serviceorientierung ist im Leitbild der Post verankert und daher wichtig für alle MitarbeiterInnen. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass sich sämtliche Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiter-Innen positiv auf das Thema Kundennähe auswirken. Denn ganz im Sinne des Leitsatzes "Wir stellen die KundInnen in den Mittelpunkt" bieten gut ausgebildete MitarbeiterInnen optimalen Service und tragen so zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit bei.
Um auf die veränderten Lebensstile und Ansprüche der KundInnen einzugehen, arbeitet die Post stetig an innovativen Leistungen, die ihre Angebotspalette ergänzen. Dabei stehen der Kundenkomfort und die Servicequalität immer im Vordergrund. Die Kundenorientierung und der hohe Servicelevel der MitarbeiterInnen werden durch die guten Kundenzufriedenheitswerte der Österreichischen Post AG, die quartalsweise von einem externen Institut er hoben werden, belegt.
Im Berichtsjahr wurde die Kundenzufriedenheit quartalsweise vom renommierten Institut für empirische Sozialforschung (IFES) erhoben. Mittels repräsentativer Befragungen mit einer Samplegröße von n = 2.000 pro Welle wurde der "Customer Satisfaction Index" (CSI) er mittelt, der sich aus Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zusammensetzt.
Die Kundenzufriedenheitsmessung mittels CSI beurteilt Werte bis 50 Punkte als kritisch und Werte zwischen 51 und 60 Punkten als mäßig. Ab 61 Punkten wird von einem guten Wert gesprochen. 70 Punkte und mehr sind sehr gut; 81 Punkte bis zum Höchstwert von 100 Punkten bedeuten ausgezeichnet. Der durchschnittliche CSI-Wert der Post lag in diesem Jahr bei 70 Punkten. Dies ist das beste erzielte Ergebnis seit Beginn der Messung der Kundenzufriedenheit. Darauf ist die Post sehr stolz: Der Ausgangswert lag bei 64 Punkten im Jahr 2011.
Im Bereich Kundenzufriedenheit spielt der Kundenservice eine große Rolle. Die Post bietet allen KundInnen die Möglichkeit, via E-Mail, Kontaktformular und Facebook Kontakt aufzunehmen. Das Post-Kundenservice-Team bearbeitet darüber hinaus auch Anfragen zu den Konzernunternehmen. Im Jahr 2019 gab es aufgrund der Datenschutzauskünfte mehrere Tausend Anfragen beim Post-Kundenservice. Alle diese Anfragen wurden fristgerecht beantwortet.
Chancengleichheit am Arbeitsplatz und Gleichbehandlung von MitarbeiterInnen sind für die Österreichische Post AG wie auch für ihre Konzernunternehmen selbstverständlich. Im Rahmen ihres Diversity-Managements fördert die Post soziale Vielfalt und nutzt sie konstruktiv. Die Post will die individuelle Verschiedenheit ihrer MitarbeiterInnen nicht nur tolerieren, sondern diese im Sinne einer positiven Wertschätzung besonders hervorheben. Das schafft eine produktive Gesamtatmosphäre im Unternehmen. Um Chancengleichheit zu schaffen, tritt die Post jeder Form von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung entschieden entgegen und hat als klares Bekenntnis dafür bereits 2013 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Wir sind davon überzeugt, dass die Vielfalt bei der Österreichischen Post die Innovationskraft erhöht und es uns ermöglicht, den vielfältigen Anforderungen der KundInnen sowie zukünftigen Entwicklungen gerecht zu werden und so langfristig die Profitabilität des Unternehmens zu sichern.
Für weitere Informationen, welche Maßnahmen zur Förderung von Diversität im Unternehmen ergriffen werden, sowie für Angaben zur Diversität im Vorstand und im Aufsichtsrat wird auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen.
Trotz Maßnahmen zur Unfallverhütung und Erhaltung der Gesundheit ergeben sich die Risiken im Bereich MitarbeiterInnen durch mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen von MitarbeiterInnen, die durch arbeitsbedingte Beanspruchungen hervorgerufen werden können.
Im Jahr 2019 beschäftigte der Österreichische Post-Konzern durchschnittlich 20.338 MitarbeiterInnen (Jahresmittelwert; Vollzeitäquivalente) und weist somit einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr auf.
Die Kennzahl "Frauen in leitenden Positionen" verzeichnet im Berichtsjahr erneut einen leichten Anstieg des Frauenanteiles im Konzern auf 25,6%. Dies ist u.a. ein Effekt der kontinuierlichen Frauenförderungsmaßnahmen.
Die Fluktuation des Österreichischen Post-Konzerns liegt 2019 bei 16,6%. Die steigende Tendenz spiegelt einerseits die Situation am Arbeitsmarkt wider, ist aber auch bedingt durch die spezifische Mitarbeiterstruktur der Österreichischen Post AG. Die strukturelle Veränderung – stetiger Abgang von MitarbeiterInnen im Beamtendienstverhältnis und Neuaufnahme von MitarbeiterInnen im neuen Kollektivvertrag – bedingt eine erhöhte Fluktuation.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | ||
| MITARBEITER/ -INNEN GESAMT (VZK 2) | 17.406 | 17.205 | 20.545 | 20.338 | |
| davon Frauen | 5.264 | 5.347 | 6.481 | 6.517 | |
| davon Männer | 12.142 | 11.859 | 14.064 | 13.821 | |
| nach Altersklassen | |||||
| unter 30 Jahren | 2.731 | 2.956 | 3.396 | 3.667 | |
| 30–50 Jahre | 7.535 | 7.437 | 9.377 | 9.247 | |
| ab 51 Jahren | 7.139 | 6.813 | 7.772 | 7.424 | |
| MITARBEITER/ -INNEN IN LEITENDEN POSITIONEN (VZK) 3 | 778 | 725 | 972 | 916 | |
| davon Frauen | 186 | 178 | 245 | 234 | |
| davon Männer | 591 | 546 | 727 | 682 | |
| nach Altersklassen | |||||
| unter 30 Jahren | 19 | 20 | 24 | 33 | |
| 30–50 Jahre | 363 | 341 | 513 | 490 | |
| ab 51 Jahren | 395 | 364 | 435 | 393 | |
| MITARBEITER/ -INNEN VOLLZEIT (PERSONEN) | 15.324 | 15.139 | 18.228 | 18.029 | |
| MITARBEITER/ -INNEN TEILZEIT (PERSONEN) | 3.600 | 3.615 | 3.951 | 3.934 | |
| FLUKTUATION (ABGÄNGE ABSOLUT – PERSONEN) 4 | 2.548 | 2.910 | 3.280 | 3.652 | |
| davon Frauen | 918 | 1.081 | 1.211 | 1.320 | |
| davon Männer | 1.630 | 1.829 | 2.069 | 2.332 | |
| nach Altersklassen | |||||
| unter 30 Jahren | 735 | 855 | 969 | 1.123 | |
| 30–50 Jahre | 789 | 922 | 1.130 | 1.317 | |
| ab 51 Jahren | 1.024 | 1.133 | 1.181 | 1.212 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
2 VZK = Vollzeitkräfte
3 Vorstände, Führungskreis ("Direct Reports" der Vorstände), erweiterter Führungskreis ("Direct Reports" des Führungskreises oder der Schlüsselkräfte) und Führungskonferenz (MitarbeiterInnen der BE zwei bis fünf, die mindestens drei MitarbeiterInnen führen) sowie alle weiteren leitenden MitarbeiterInnen, die mindestens drei MitarbeiterInnen führen.
4 Abgänge Stammpersonal mit zumindest sechsmonatigem Dienstverhältnis. Hierbei sind sämtliche Formen des Abgangs mitberücksichtigt.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | ||
| MITARBEITER/ -INNEN GESAMT (VZK 2) | 17.406 | 17.205 | 20.545 | 20.338 | |
| Brief, Werbepost & Filialen | 13.590 | 13.436 | 14.270 | 14.115 | |
| Paket & Logistik | 1.710 | 1.879 | 4.118 | 4.280 | |
| Corporate | 2.106 | 1.891 | 2.156 | 1.942 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
2 VZK = Vollzeitkräfte (Jahresmittelwert)
Die Krankenstandsquote ist trotz gestiegener Paketmengen gesunken. Die Anzahl der Arbeitsunfälle bei der Österreichischen Post AG hat sich von 2018 auf 2019 erhöht. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 784 Arbeitsunfälle erfasst. Sturz und Fall, Verkehrsunfälle sowie die Bedienung von Arbeitsmitteln zählen zu den Hauptunfallursachen.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | ||
| KRANKENSTANDSQUOTE MITARBEITER/ -INNEN (VZK 2 IN %) | 10,6 | 9,0 | 9,7 | 8,5 | |
| ANZAHL DER ARBEITSUNFÄLLE 3 | 718 | 784 | 809 | 851 | |
| TODESFÄLLE DURCH UNFALL | 0 | 0 | 3 | 0 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
2 VZK = Vollzeitkräfte
3 Unfälle ab einem Ausfalltag inkl. Folgekrankenstände (inkl. Wegunfälle im Dienst).
Gut ausgebildete MitarbeiterInnen tragen entscheidend dazu bei, dass das Unternehmen erfolgreich bleibt. Deswegen bietet die Post ihren MitarbeiterInnen die Möglichkeit, sich fachlich, aber auch persönlich weiterzuentwickeln und setzt auf zielgruppen- und
kompetenzorientierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Seminare, der SeminarteilnehmerInnen sowie die Anzahl der Personenstunden erhöht.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |
| ANZAHL DER SEMINARE 2 | 1.062 | 1.142 | 1.259 | 1.296 |
| ANZAHL DER TEILNEHMER/ -INNEN | 6.473 | 6.713 | 6.868 | 7.379 |
| PERSONENSTUNDEN | 118.415 | 135.340 | 123.496 | 142.708 |
1 Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
Post-Konzern 2019: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
2 E-Learnings nicht enthalten.
Die Konzernmutter Österreichische Post AG ist verpflichtet, ihrem Versorgungsauftrag gerecht zu werden und täglich Post-Universaldienstleistungen für jeden Haushalt in ganz Österreich in höchster Qualität und zu einem einheitlichen Preis sowie ein flächendeckendes Standortnetz zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dessen konzentrieren sich viele Angaben dieses Kapitels auf die Österreichische Post AG.
Um Veränderungen zu begegnen, denen das Postgeschäft aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Digitalisierung unterworfen ist, beobachtet und analysiert die Post diese Herausforderungen und richtet ihr Management darauf aus.
Die Herausforderungen im Bereich Gesellschaft umfassen vor allem den demographischen Wandel, verschiedene Lebensstile der KundInnen sowie zunehmendes Nachhaltigkeits- und Umweltbewusstsein.
Priorität hat die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung des Landes mit postalischen Diensten, denn damit ist die Österreichische Post AG entscheidend für die Kommunikationsinfrastruktur Österreichs mitverantwortlich. Daneben unterstützt die Österreichische Post AG verschiedene Sozialprojekte, die einen direkten Bezug zu ihrem Kerngeschäft haben.
Darüber hinaus sind für die Post Vertraulichkeit sowie Informations- und Datensicherheit äußerst wichtige Themen. Denn sowohl GeschäftskundInnen als auch die Empfänger der Sendungen stellen der Post Daten zur reibungslosen Abwicklung von Transport und Zustellung zur Verfügung.
Im gesellschaftlichen Bereich wurden gemeinsam mit den Stakeholdern folgende wesentliche Themen identifiziert:
Um die Erfolge und Fortschritte in ihrem Schwerpunktfeld Gesellschaft zu messen und ihre Leistungen zu dokumentieren und zu steuern, hat die Post Ziele definiert, die jährlich aktualisiert werden. Die Ziele stellen sich 2019 und 2020 wie folgt dar.
| Ziele 2019 | Erreicht 2019 | Geplant 2020 und darüber hinaus |
|---|---|---|
| SDG 11, 16 Gewährleistung einer jederzeit zuverlässigen Zustellung und Übererfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch die Österreichische Post AG |
95,4% der Briefe wurden durch die Öster reichische Post AG am ersten Werktag nach Einlieferung zugestellt |
Gewährleistung einer jederzeit zuverlässigen Zustellung und Übererfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch die Österreichische Post AG |
| SDG 11, 16 Sicherstellung eines österreichweiten Geschäfts stellennetzes über den gesetzlichen Versor gungsauftrag hinaus durch die Österreichische Post AG |
Die Österreichische Post AG übertrifft die Vorgaben: Insgesamt 1.770 Standorte umfasste das Geschäftsstellennetz Ende 2019 |
Sicherstellung eines österreichweiten Geschäftsstellennetzes über den gesetzlichen Versorgungsauftrag hinaus |
Ziele 2019 Erreicht 2019 Geplant 2020 und darüber hinaus
Fortführung der Unterstützung von sozialen Projekten durch die Logistikkompetenz der Post Insgesamt wurden 412.000 Handys für die Ö3-Wundertüte gesammelt. 9.500 Kinder erhielten Pakete vom #TeamChristkind und 3.200 Schulboxen wurden durch die Öster reichische Post AG landesweit verschickt
Fortführung der Unterstützung von sozialen Projekten durch die Logistikkompetenz der Post
Dieses wesentliche Thema bezieht sich aufgrund des Versorgungsauftrags der Österreichischen Post AG als Universaldienstleistungsunternehmen nur auf die Österreichische Post AG und nicht auf ihre Konzernunternehmen.
Die Österreichische Post AG stellt täglich Briefe und Pakete in ganz Österreich zu. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bietet sie ihre Leistungen flächendeckend im ganzen Land an und befördert jährlich 4,6 Mrd Sendungen. Die Österreichische Post AG erfüllt ihren Auftrag in ausgezeichneter Qualität: 2019 wurden 95,4% der Briefe bereits am nächsten Werktag und 96,3% der aufgegebenen Pakete innerhalb von zwei Werktagen zugestellt.
Beide Werte liegen über den gesetzlichen Anforderungen des Universaldiensts. Mit einem breiten Angebot an Dienstleistungen – online wie offline – berücksichtigt die Post die Kundenbedürfnisse und integriert sie über alltagsnahe Lösungen in ihr Kerngeschäft.
Durch die Optimierung der Standorte und Prozesse wird eine effiziente Logistik sichergestellt. Das trägt zur Kundenzufriedenheit bei. Die Reputation der Österreichischen Post AG und damit verbunden der jährlich erhobene Customer Satisfaction Index sind Einflussfaktoren für ein langfristiges Wachstum des Unternehmens.
Die Österreichische Post engagiert sich über die Unternehmensgrenzen hinaus und unterstützt eine Reihe von gesellschaftsrelevanten sozialen Projekten und Aktivitäten. Dabei legt die Post großen Wert darauf, dass das soziale Engagement einen deutlichen Bezug zum Kerngeschäft hat. Auch 2019 unterstützte die Österreichische Post AG erneut die Ö3-Wundertüte in Österreich sowie die Aktion #TeamChristkind.
Aufgrund der technischen Entwicklungen sowie der stetig steigenden Bedeutung von Daten für die erfolgreiche Entwicklung der Post ergreift der Post-Konzern umfangreiche Maßnahmen, um die Vertraulichkeit von Kunden- und Unternehmensdaten wie auch die Integrität und Verfügbarkeit der von der Post betriebenen IT-Systeme zu gewährleisten.
Zur Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die seit 25. Mai 2018 europaweit in Kraft ist, hat die Post in den letzten Jahren diverse Maßnahmen ergriffen. Es wurden neue Prozesse aufgesetzt und bestehende Prozesse an die neue Rechtslage angepasst. Es wurden verschiedene Richtlinien zu datenschutzspezifischen Themenstellungen erstellt und an alle MitarbeiterInnen kommuniziert.
Auch die konzernweite Sensibilisierung der MitarbeiterInnen zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit spielt eine große Rolle. Zudem wurde eine Datenschutzorganisation etabliert. Diese besteht aus DatenschutzmanagerInnen in den Fachbereichen der Österreichischen Post AG und den Datenschutzbeauftragten und DatenschutzmanagerInnen in den Konzernunternehmen.
Trotz der Implementierung von internen Prozessen und Vorsichtsmaßnahmen zum Thema Datenschutz hat die Datenschutzbehörde im Jahr 2019 die Verarbeitung der statistisch errechneten Marketingklassifikationen "Parteiaffinitäten" u.a. als rechtswidrig erkannt und eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 18 Millionen Euro verhängt. Diese Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Laut Behörde verstößt die Post durch die Verarbeitung von Marketingklassifikationen gegen die Datenschutzgrundverordnung,
Die Post ist hier jedoch anderer Rechtsmeinung, wonach es sich bei Marketingklassifikationen um keine personenbezogenen Daten handelt, da diese rein statistische, durch Marketinganalyseverfahren errechnete Wahrscheinlichkeitswerte sind, die keine Aussagen über das tatsächliche Verhalten einer Person beinhalten. Die rechtliche Beurteilung, ob es sich bei Wahrscheinlichkeitswerten um personenbezogene Daten handelt, ist nicht
abschließend geklärt. Derzeit ist strittig, ob es sich bei Marketingklassifikationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht.
Um das Leistungsangebot für ihre KundInnen attraktiver zu gestalten, unterstützt die Post diese seit Jahren durch das Daten- und Adressmanagement. Dadurch wird eine möglichst treffsichere und zielgerichtete Werbung gewährleistet. Die Post stützt sich hierbei auf eine langjährige Geschäftspraxis als Adressverlag und Direktmarketingunternehmen auf Basis der Gewerbeordnung, die statistische Methoden zur Ermittlung von Zielgruppen für Werbung und die Zuschreibung bestimmter natürlicher Personen zu diesen explizit erlaubt.
Auch in Zukunft wird die Post ihre Datenschutzorganisation weiter ausbauen und fortentwickeln. Es ist geplant, möglichst viele Datenschutzprozesse zu automatisieren, um eine möglichste schnelle, qualitativ hochwertige Bearbeitung sicherzustellen.
Risiken hinsichtlich des Versorgungsauftrags bestehen in der Unterbrechung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Österreich, die durch Betriebsausfälle oder -einschränkungen, Umweltereignisse, IT-Ausfälle, Streiks, Personalengpässe und Grippeepidemie hervorgerufen werden und negative Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit mit sich ziehen können.
Risiken im Bereich Datenschutz und Datensicherheit ergeben sich durch die mögliche Entwendung oder durch die rechtswidrige Veröffentlichung von sensiblen Kunden- sowie Mitarbeiterdaten und daraus folgende Reputationsschäden, eine steigende Kundenunzufriedenheit sowie eine Bußgeldandrohung nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
| Österreichische Post AG | Post-Konzern | |||
|---|---|---|---|---|
| Kennzahlen | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
| Anzahl Geschäftsstellen | 1.791 | 1.770 | Nicht anwendbar1 | Nicht anwendbar1 |
| Zustellrate für die am ersten Werktag nach Einlieferung zugestellten Briefe |
95,8% der Briefe wurden am ersten Werktag nach Einlieferung zugestellt |
95,4% der Briefe wur den am ersten Werktag nach Einlieferung zu gestellt |
Nicht anwendbar1 | Nicht anwendbar1 |
| Kundenzufriedenheit (Customer Satisfaction Index-Wert)2 |
70 Punkte beträgt der durchschnittliche gute CSI-Wert |
70 Punkte beträgt der durchschnittliche gute CSI-Wert |
Kennzahl nicht auf Konzernebene verfügbar |
Kennzahl nicht auf Konzernebene verfügbar |
| Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kundendaten |
Im Jahr 2018 gab es keine wesentlichen Beschwerden und Fälle in Bezug auf die Verletzung von Kunden daten, Datendiebstahl oder Verlust von Kundendaten |
Im Jahr 2019 gab es ein amtswegig eingelei tetes Prüfverfahren, drei Einzelbeschwer deverfahren sowie ein Verwaltungsstrafver fahren in Bezug auf die Hochrechnung der Parteiaffinitaten u.a., welche seitens der Datenschutzbehörde entschieden wurden, jedoch nicht rechtskräf tig sind. Außerdem gab es ein Prüfverfahren hinsichtlich Offline-Re targeting, das von der Behörde eingestellt wurde. Ferner entschied die Datenschutzbe hörde in Sachen eines stehengelassenen Post depotbeutels gegen die Post, die dagegen Be schwerde erhoben hat. In einem Verfahren, in welchem die Post selbst keine Partei war, hat die Post der Behörde mit Verweis auf das Postge heimnis keine Auskunft über Postsendungen erteilt und wurde dafür mit einer Verwaltungs strafe von EUR 600 bestraft. Die Post hat diese Strafe bezahlt. |
Im Jahr 2018 gab es keine wesentlichen Beschwerden und Fälle in Bezug auf die Verletzung von Kunden daten, Datendiebstahl oder Verlust von Kundendaten |
Im Jahr 2019 gab es ein amtswegig eingelei tetes Prüfverfahren, drei Einzelbeschwer deverfahren sowie ein Verwaltungsstrafver fahren in Bezug auf die Hochrechnung der Parteiaffinitäten u.a., welche seitens der Datenschutzbehörde entschieden wurden, jedoch nicht rechts kräftig sind. Außerdem gab es ein Prüfverfah ren hinsichtlich Offline Retargeting, das von der Behörde eingestellt wurde. Ferner entschied die Datenschutzbe hörde in Sachen eines stehengelassenen Post depotbeutels gegen die Post, die dagegen Be schwerde erhoben hat. In einem Verfahren, in welchem die Post selbst keine Partei war, hat die Post der Behörde mit Verweis auf das Postge heimnis keine Auskunft über Postsendungen erteilt und wurde dafür mit einer Verwaltungs strafe von EUR 600 bestraft. Die Post hat diese Strafe bezahlt. |
1 Da die Konzernunternehmen der Österreichischen Post nicht dem Universaldienst unterliegen, sind diese Kennzahlen nicht für den Konzern anwendbar.
2 Customer-Satisfaction-Index-(CSI)-Wert: Skala von 0–100, < 50 Punkte: kritisch, 51–60: mäßig, 61–70: gut, 71 – 80: sehr gut, 81–100: ausgezeichnet
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL Generaldirektor Vorstandsvorsitzender
DI WALTER OBLIN Generaldirektor-Stellvertreter Vorstand Brief & Finanzen
DI PETER UMUNDUM Mitglied des Vorstands Vorstand Paket & Logistik
An den Vorstand der Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wir haben die unabhängige Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des zusammengefassten konsolidierten Nicht-finanziellen Berichts (im Folgenden "NFI-Bericht") für das Geschäftsjahr 2019 der Österreichische Post AG, Wien, (im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt) durchgeführt.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des NFI-Berichts in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Die Gesellschaft wendet die gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§§ 243b und 267a UGB) als Berichtskriterien an.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst zum einen die Auswahl und An wendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen, Prozessen und internen Kontrollen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage unserer Prüfungshandlungen eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der NFI-Bericht der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§§ 243b und 267a UGB) übereinstimmt.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit ab geben können.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird. Trotz einer gewissenhaften Planung und Durchführung des Auftrags kann nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder Unregelmäßigkeiten bei der nichtfinanziellen Berichterstattung unentdeckt bleiben.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:
Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und entsprechender Berichtsgrenzen der Gesellschaft zu erlangen;
Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen in Übereinstimmung mit österreichischen berufsüblichen Grundsätzen oder mit den International Standards on Auditing (ISA) oder International Standards on Review Engagements (ISRE). Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages. Darüber hinaus ist die Prüfung zukunftsbezogener Angaben, Vorjahreszahlen, Aussagen aus externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie Verweise auf weiterführende Berichterstattungsformate der Gesellschaft nicht Gegenstand unseres Auftrages. Die im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung geprüften Angaben wurden auf korrekte Übernahme überprüft (keine inhaltliche Prüfung).
Wir erteilen diesen Bericht auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt Punkt 7 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe zur Anwendung.
Die jeweils aktuelle Fassung der AAB ist über kpmg.at/aab abrufbar.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der NFI-Bericht der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§§ 243b und 267a UGB) übereinstimmt.
Wien, am 28. Februar 2020

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Peter Ertl e.h. Wirtschaftsprüfer
| EUR | |
|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 32.825 | 32.016.569 |
|---|---|---|
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 77.073 | 65.209.545 |
| EUR | |
|---|---|
| EUR | |
|---|---|
| EUR | |
|---|---|
| 202 | |
|---|---|
| 202 | |
| 202 | |
| 202 | |
| 203 | |
| 203 | |
| 203 | |
| 203 | |
| 206 | |
| 206 | |
| 206 | |
| 207 | |
| 207 | |
| 207 | |
| 207 | |
| 210 | |
| 211 | |
| 211 | |
| 211 | |
| 212 | |
| 212 | |
| 213 | |
| 214 | |
| 214 | |
| 214 | |
| 215 | |
| 215 | |
| 217 | |
| 217 | |
| 218 | |
| 218 |
| 218 | |
|---|---|
| 219 | |
| 220 | |
| 221 | |
| 221 | |
| 221 | |
| 221 | |
| 222 | |
| 222 | |
| 223 | |
| 223 | |
| 223 | |
| 223 | |
| 225 |
| Nutzungsdauer | Abschreibungssatz | ||
|---|---|---|---|
| in Jahren | in % | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 3 - 10 | 10,00 - 33,33 | |
| Gebäude | 10-50 | 2,00 - 10,00 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8 - 10 | 10,00 - 12,50 | |
| Fuhrpark | 4-8 | 12,50 - 25,00 | |
| EDV- und technische Ausstattung | 3 - 6 | 16,67 - 33,33 | |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 - 20 | 5,00 - 20,00 | |
| 2019 |
|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | ||
|---|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 31.12.2019 | |
|---|---|
| 31.12.2019 | |
|---|---|
| 31.12.2019 | |
|---|---|
| Anteil zum 31.12.2019 |
Eigenkapital zum 31.12.2019 |
Jahresergebnis 2019 |
|
|---|---|---|---|
| Name und Sitz der Gesellschaft | ర్యా | TEUR | TEUR |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | |||
| Medien.Zustell GmbH, Wien*) | 100,00 | 1.307 | 406 |
| Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & CO OG, Wien ** ) | 100,00 | 29.763 | 6.255 |
| Post & Co Vermietungs OG, Wien**) | 100,00 | 180.573 | 4.050 |
| Post 001 Finanzierungs GmbH, Wien | 100,00 | 79.558 | 43 |
| Post 102 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | 7.485 | -850 |
| Post 104 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | 15.187 | 1.963 |
| Post 106 Beteiligungs GmbH, Wien*) | 100,00 | -9.206 | -111 |
| Post 107 Beteiligungs GmbH, Wien*) | 100,00 | 3.610 | 2.187 |
| Post 202 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | 163 | -73 |
| Post 206 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | 30.179 | -4.972 |
| Post 207 Beteiligungs GmbH, Wien*) | 100,00 | 41.736 | -2.035 |
| Post 301 Beteiligungs GmbH, Wien*) | 100,00 | 10.637 | -4.795 |
| Post Immobilien GmbH, Wien*) | 100,00 | 769 | 42 |
| Post Wertlogistik GmbH, Wien*) | 100,00 | 4.359 | 36 |
| EMD - Elektronische- u. Mikrofilm- Dokumentationssysteme Ges.m.b.H., Haid | 100,00 | 1.730 | 45 |
| Post Systemlogistik GmbH, Wien*) | 100,00 | 5.789 | -2.088 |
| feibra GmbH, Wien*) | 100,00 | 11.170 | 7.782 |
| Post 108 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH, Wien*) | 99,80 | 40 | -5 |
| adverserve Holding GmbH, Wien | 82,00 | 575 | 59 |
| bank99 AG (vormals Brüll Kallmus Bank AG), Wien | 80,00 | 41.427 | -26.244 |
| ACL advanced commerce labs GmbH, Graz | 70,00 | 3.057 | 2.247 |
| sendhybrid OPBD GmbH, Wien | 51,00 | -297 | -499 |
| Beteiligungen | |||
| OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH, Wien | 50,00 | 410 | 20 |
| PHS Logistiktechnik GmbH, Graz | 40,00 | 271 | -338 |
| ADELHEID GmbH, Berlin | 23,58 | 30.598 | -7 |
*) Unternehmensgruppe i.S.d. § 9 KStG
**) Österreichische Post AG als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt
| 31.12.2019 | |
|---|---|
| vel vullucile untenemici | ||
|---|---|---|
| Post 001 Finanzierungs GmbH | 0 | 50.000 |
| Post 301 Beteiligungs GmbH | 10.073 | 9.257 |
| Post Systemlogistik GmbH | 1.750 | 6.300 |
| Post 206 Beteiligungs GmbH | 2.230 | 2.117 |
| Post 102 Beteiligungs GmbH | 2.450 | 1.780 |
| Post 202 Beteiligungs GmbH | 367 | 300 |
| Post 107 Beteiligungs GmbH | 0 | 50 |
| Post & Co Vermietungs OG | 52.234 | 0 |
| Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & CO OG | 6.000 | 0 |
| Post Wertlogistik GmbH | 1.411 | 0 |
| Post 104 Beteiligungs GmbH | 228 | O |
| Beteiligungen | ||
| PHS Logistiktechnik GmbH | 400 | 0 |
| 77.143 | 69.804 |
| 31.12.2019 | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | |
|---|---|
| 31.12.2019 | |
|---|---|
| 31.12.2019 | ||
|---|---|---|
| 31.12. | ||
|---|---|---|
| 31.12. | |||
|---|---|---|---|
| über 5 Jahre |
Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | |
|---|---|
| TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen | ||
| im folgenden Geschäftsjahr | 44.198 | 45.700 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 10.184 | 10.210 |
| in den folgenden fünf Jahren | 222.769 | 228.987 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 50.918 | 51.051 |
| in Stück Aktien | Eigeninvestment Tranche 8 (LTIP 2017 - 2019) |
Eigeninvestment Tranche 9 (LTIP 2018 - 2020) |
Eigeninvestment Tranche 10 (LTIP 2019 - 2021) |
|---|---|---|---|
| Georg Pölzl | 15.272 | 12.546 | 14.895 |
| Walter Oblin | 7.636 | 7.371 | 9.801 |
| Walter Hitziger | 11.136 | 9.148 | - |
| Peter Umundum | 7.636 | 6.273 | 7.686 |
| leitende Angestellte | 162.035 | 161.743 | 161.672 |
| 234.855 | O |
|---|---|
| 244.378 | 244.302 |
| 194.960 | 175.880 |
| O | 189.156 |
| 674.193 | 609.338 |
| TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Stand der Rückstellung | ||
| Tranche 7 | 10.286 | 0 |
| Tranche 8 | 7.269 | 11.347 |
| Tranche 9 | 3.202 | 5.591 |
| Tranche 10 | O | 3.190 |
| 20.757 | 20.128 |
| TEUR | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Gesamtaufwand | ||
| Tranche 5 | -13 | O |
| Tranche 6 | -16 | 0 |
| Tranche 7 | 3.668 | -95 |
| Tranche 8 | 3.972 | 4.078 |
| Tranche 9 | 3.202 | 2.389 |
| Tranche 10 | 0 | 3.190 |
| 10.813 | 9.562 |
| Eigeninvestment Tranche 7 |
|
|---|---|
| in Stück Aktien | (LTIP 2016 - 2018) |
| 13.672 | |
| Georg Pölzl Walter Oblin |
6.836 |
| Walter Hitziger | 7.520 |
| Peter Umundum | 6.678 |
| leitende Angestellte | 146.956 |
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| 2019 | |
|---|---|
| GD DI DR. Georg Pölzl | Vorsitzender des Vorstands |
|---|---|
| DI Walter Oblin | Stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
| DI Peter Umundum |
| Dr. Edith Hlawati | Vorsitzende des Aufsichtsrats |
|---|---|
| Mag. Edeltraud Stiftinger | Stellvertreterin der Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
| Mag. Jochen Danninger | |
| Mag. Huberta Gheneff | |
| Dr. Ing. Peter Kruse | |
| Chris E. Muntwyler | |
| Dr. Herta Stockbauer | |
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA | |
| Vom Betriebsrat entsandt: | |
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2019 223
DI DR. GEORG PÖLZL DI WALTER OBLIN DI PETER UMUNDUM
| Abgänge Umgrün - dungen |
Stand 31.12. |
Stand 31.12. |
Buchwert 31.12. |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Umfeld und Rahmenbedingungen 228 | |
|---|---|
| 1.1 Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur228 | |
| 1.2 Wirtschaftliches Umfeld228 | |
| 1.3 Branchenumfeld228 | |
| 1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen 229 | |
| 2. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 229 | |
| 2.1 Umsatzentwicklung 229 | |
| 2.2 Ergebnisentwicklung231 | |
| 2.3 Vermögens- und Finanzlage 232 | |
| 2.4 Ergebnis- und wertorientierte Kennzahlen235 | |
| 2.5 Nichtfinanzielle Informationen gemäß NaDiVeG235 | |
| 3. Forschung und Entwicklung/ Innovationsmanagement 235 | |
| 4. Chancen und Risiken 237 | |
| 4.1 Risikomanagementsystem bei allgemeinen Risiken 237 | |
| 4.2 Risikomanagementsystem bei finanziellen Risiken 238 | |
| 4.3 Top Risiken 238 | |
| 4.4 Finanzielle Risiken 239 | |
| 4.5 Allgemeine und sonstige Risiken 240 | |
| 4.6 Wesentliche Chancen 242 | |
| 4.7 Gesamtaussage zur Risikosituation 242 | |
| 5. Weitere rechtliche Angaben 242 | |
| 5.1 Internes Kontrollsystem und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 242 | |
| 5.2 Informationen gemäß § 243a UGB 244 | |
| 5.3 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 245 | |
| 6. Ausblick 2020245 |
Mit einem Jahresumsatz von 1,9 Mrd EUR ist die Österreichische Post AG der führende Logistik- und Postdienstleister Österreichs. Zum Kerngeschäft zählen die Erbringung von Leistungen des Brief- und Paketdienstes sowie der Vertrieb von Telekomprodukten und die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Filialnetz.
Die Österreichische Post AG bündelt ihre Geschäftsaktivitäten in den beiden Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik. Die Division Corporate erbringt Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung.
Das Leistungsspektrum der Division Brief, Werbepost & Filialen umfasst die Annahme, Sortierung und Zustellung von Briefen, Postkarten, adressierten, teil- und unadressierten Werbesendungen und Zeitungen sowie von Paketen und Päckchen im Zuge der Verbundzustellung. Darüber hinaus werden im Filialnetz Postund Telekomprodukte sowie Finanzdienstleistungen angeboten. Die Österreichische Post AG bietet ihren Kunden auch diverse Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen an. Ergänzt wird das Angebot durch Zusatzleistungen, wie z. B. Adressund Datenmanagement sowie Poststellenmanagement. Den Kunden der Österreichischen Post AG stehen über 1.770 Geschäftsstellen, darunter 415 eigenbetriebene Filialen und 1.355 Post Partner, zur Verfügung. In 394 Abholstationen bietet die Österreichische Post AG 66.464 Fächer in ihren Selbstbedienungszonen an. Zusätzlich gibt es Selbstbedienungslösungen bei weiteren 57 dislozierten Standorten von Kooperationspartnern. Pro Jahr stellt die Post in Österreich 690 Mio Briefe, 519 Mio adressierte Werbesendungen, 3,2 Mrd unadressierte Werbesendungen, 335 Mio Printmedien und 349 Mio Regionalmedien zu.
Die Division Paket & Logistik bietet für den Paketversand Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette. Kerngeschäft ist die Beförderung von Paketen sowie von "Express Mail Service" (EMS)-Sendungen. Im Heimmarkt transportierte die Österreichische Post AG 2019 rund 127 Mio Pakete und EMS-Sendungen. Damit ist sie führender Dienstleister für die flächendeckende Auslieferung von Versandhandels- und Privatpaketen sowie von B2B-Sendungen in höchster Qualität. Das Portfolio umfasst neben klassischen Paketprodukten, Expresszustellung oder Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet die Österreichische Post AG maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung und Retouren-Management.
Der Division Corporate obliegen vor allem Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung sowie der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Nicht-operative Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung umfassen die Verwaltung der Immobilien und des Fuhrparks, die Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie die Administration des Post Arbeitsmarktes.
Die Weltwirtschaft stabilisiert sich zaghaft, der Aufschwung verläuft nur schleppend. Laut den Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) beläuft sich der Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2019 auf 2,9% und liegt somit unter dem Niveau des Vorjahres (2018: 3,6%). Für 2020 und 2021 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 3,3% bzw. 3,4% gerechnet (IWF, Jänner 2020).
In Europa konnte hinsichtlich der Wirtschaftsentwicklung nicht das Niveau des Vorjahres von 1,9% gehalten werden. Prognostizierte Steigerungen in der externen Nachfrage und der Brexit stellten die größten Einflüsse dar. Daraus resultiert ein verringertes BIP-Wachstum von 1,2% für 2019. Für die Jahre 2020 bzw. 2021 geht der IWF von einem marginal stärkeren BIP-Anstieg im Ausmaß von 1,3% bzw. 1,4% aus (IWF, Jänner 2020).
Das Wachstum der österreichischen Volkswirtschaft verlor zuletzt deutlich an Schwung. Dies ergibt sich vorwiegend aufgrund einer zyklischen Schwächephase des Welthandels, welche die heimischen Exporte und damit die Industriedynamik dämpft. Weiterhin günstige Finanzierungsbedingungen, fiskalische Impulse sowie eine robuste Konsumnachfrage stützen hingegen die Konjunktur in Österreich. Nach einem Anstieg von 1,7% im Jahr 2019 dürfte das BIP 2020 um 1,2% und 2021 um 1,4% zunehmen (WIFO, Dezember 2019).
Neben dem konjunkturellen Umfeld wird die Geschäftsentwicklung der Österreichischen Post AG vor allem von folgenden internationalen Trends beeinflusst, die Risiken, aber auch Chancen mit sich bringen.
Die elektronische Substitution hält im Bereich der adressierten Sendungen weiterhin an. Dieser globale Trend betrifft alle Post-Gesellschaften und ist im Kern wenig beeinflussbar. Insbesondere Kunden aus dem öffentlichen Sektor versuchen ihr Sendungsvolumen zu reduzieren, sodass die Österreichische Post AG weiterhin mit kontinuierlichen Rückgängen von ca. 5% pro Jahr rechnet. Insbesondere vor dem Hintergrund neuer E-Government Lösungen ist von stetig rückläufigen Volumen auszugehen. Zudem zeigt sich als Folge des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung Verunsicherung bei Versenderkunden von adressierten Werbesendungen. Generell hängt das Geschäft mit Werbesendungen stark von der konjunkturellen Lage, der jeweiligen Branche und der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Die Marktentwicklung für adressierte und unadressierte Werbesendungen ist derzeit eher gedämpft.
Die Paketmengen im privaten Bereich steigen dank der zunehmenden Bedeutung des Online Shoppings weiter stark an. In den Märkten des CEE-/SEE-Raums besteht Aufholbedarf im E-Commerce, was zu einem tendenziell dynamischen Marktumfeld führt. Die Entwicklung des internationalen Paket- und Frachtgeschäfts ist wiederum wesentlich von der Konjunkturentwicklung,
den internationalen Handelsströmen und der damit verbundenen Preisentwicklung abhängig. Wettbewerbsintensität und Preisdruck sind in diesem Bereich weiterhin hoch. Die Handelsströme werden zunehmend internationaler und mit ihnen die nachgefragten Logistikdienstleistungen.
Ein weiterer wichtiger Markttrend besteht in der steigenden Bedeutung nicht-finanzieller Themen aus den Bereichen Gesellschaft, Mitarbeiter und Umwelt. Damit einhergehend steigen die Transparenzanforderungen der Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit an. Das steigende Nachhaltigkeitsbewusstsein führt auch zu einer vermehrten Nachfrage nach ressourcenschonenden Gütertransporten. Die Österreichische Post AG entspricht diesen Anforderungen durch das Angebot der CO2-neutralen Zustellung, mit dem sie für sich und ihre Kunden eine Belastung der globalen Klimabilanz durch ihre Unternehmenstätigkeit einerseits vermeidet und andererseits verringert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Österreichischen Post AG basieren primär auf dem Österreichischen Postmarktgesetz, das seit 1. Jänner 2011 in Kraft ist.
ten) Geschäftsbedingungen an den gesetzlich definierten Zugangspunkten aufgegeben werden, also z.B. in Post-Geschäftsstellen oder Briefkästen. Damit soll die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft mit Postdienstleistungen gesichert werden. Postdienste für Sendungen, die von Großkunden in Verteilzentren eingeliefert werden, zählen – mit Ausnahme von Zeitungen – nicht zum Universaldienst.
▪ Mit 27. November 2015 trat eine Änderung des Postmarktgesetzes in Kraft, die es der Österreichischen Post AG ermöglicht, neben Briefsendungen (mit strengen Laufzeitvorgaben) auch sogenannte Non-Priority-Briefsendungen im Universaldienst anzubieten, deren Laufzeiten regelmäßig bis zu vier Tage betragen dürfen. Seit 1. Juli 2018 bietet die Post den neuen ECO-Brief im Universaldienst an und hat ihre Produktpalette entsprechend erweitert. Im Universaldienst haben Versender somit die Wahl zwischen einer Laufzeit von zwei bis drei Tagen für nicht zeitkritische Sendungen und dem schnellen PRIO-Brief, der weiterhin am Tag nach der Aufgabe zugestellt wird. Gleichzeitig wurde mit dieser Änderung eine Anpassung der Preise vorgenommen.
Die Umsatzerlöse der Österreichischen Post AG sind im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres um 55,3 Mio EUR auf 1.859,4 Mio EUR gestiegen. Dies ist vor allem auf ein dynamisches Paketwachstum zurückzuführen, welches die Umsatzrückgänge im Briefgeschäft in der Berichtsperiode mehr als überkompensieren konnte.
| Mio EUR | Veränderung | Struktur | Struktur | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | ||
| Umsatz gesamt | 1.804,1 | 1.859,4 | 3,1% | 100,0% | 100,0% |
| Brief, Werbepost & Filialen | 1.352,2 | 1.340,1 | -0,9% | 75,0% | 72,1% |
| Paket & Logistik | 412,2 | 479,4 | 16,3% | 22,8% | 25,8% |
| Corporate | 39,7 | 40,0 | 0,7% | 2,2% | 2,2% |
1 Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Der Umsatz der Österreichischen Post AG entfiel in der Berichtsperiode zu 72,1% auf die Division Brief, Werbepost & Filialen und zu 25,8% auf die Division Paket & Logistik. Der Umsatzanteil der Division Corporate lag bei 2,2%.
| Mio EUR | Veränderung | Struktur | Struktur | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | ||
| Umsatz gesamt | 1.352,2 | 1.340,1 | -0,9% | 100,0% | 100,0% |
| Briefpost & Mail Solutions1) | 783,3 | 788,8 | 0,7% | 57,9% | 58,9% |
| Werbepost1) | 337,4 | 332,9 | -1,3% | 25,0% | 24,8% |
| Medienpost | 130,4 | 131,2 | 0,6% | 9,6% | 9,8% |
| Filialdienstleistungen | 101,1 | 87,1 | -13,8% | 7,5% | 6,5% |
1) Korrektur der Umsatzerlöse zwischen Briefpost & Mail Solutions sowie Werbepost für das Jahr 2018
Insgesamt reduzierte sich der Umsatz der Division Brief, Werbepost & Filialen im Berichtszeitraum um 12,2 Mio EUR.
Der Divisionsumsatz in Höhe von 1.340,1 Mio EUR stammt zu 58,9% aus der Produktgruppe Briefpost & Mail Solutions, zu 24,8% aus Werbepost und zu 9,8% aus Medienpost. Zudem wurden 6,5% des Umsatzes mit Filialdienstleistungen erwirtschaftet.
In der Produktgruppe Briefpost & Mail Solutions lag der Umsatz im Geschäftsjahr 2019 mit 788,8 Mio EUR um 0,7% über dem Niveau des Vorjahres. Umsatzerhöhend im Bereich Briefpost wirkten die neue Produktstruktur sowie Zusatzumsätze durch Wahlen und vermehrter Umsatz im Bereich Mail Solutions. Die rückläufige Volumenentwicklung infolge der Substitution von Briefen durch elektronische Kommunikationsformen setzte sich fort. Im klassischen adressierten Briefgeschäft muss weiterhin mit Volumenrückgängen von ca. 5% p.a. gerechnet werden. Der Bereich Mail Solutions verzeichnete Umsatzzuwächse vor allem in der Dokumentenlogistik und im Outputmanagement, sowie bei Digital Services. Zudem zählte das Geschäftsjahr 2019 einen Werktag mehr als das Vorjahr.
Die Produktgruppe Werbepost verzeichnete in der Berichtsperiode einen Umsatzrückgang um 1,3% auf 332,9 Mio EUR. Bei adressierten Sendungen zeigte sich bei einigen Kunden weiterhin Verunsicherung hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung.
Die unadressierte Werbepost ist vor allem geprägt durch positive Impulse bei Lebensmittelhändlern und Rückgängen im Möbelhandel sowie einer generellen Reduktion der Sendungsgewichte der Werbeprospekte. Positiv wirkten Zusatzumsätze aus Wahlen im Geschäftsjahr 2019.
Der Umsatz der Produktgruppe Medienpost, also aus der Zustellungen von Zeitungen und Magazinen, erhöhte sich im Periodenvergleich leicht um 0,6% auf 131,2 Mio EUR, positiv beeinflusst durch Wahlen im Jahr 2019. Generell wird jedoch ein weiterer Rückgang im Abonnement-Geschäft von Zeitungen und Magazinen erwartet.
Die Umsätze aus Filialdienstleistungen lagen im Geschäftsjahr 2019 mit 87,1 Mio EUR um 13,8% unter dem Niveau des Vorjahres. Nach der Beendigung der Kooperation mit dem Bankpartner BAWAG P.S.K. bis Anfang 2020 wurde der Umsatz mit Finanzdienstleistungen im Jahr 2019 bereits kontinuierlich reduziert. Das Geschäft mit Handelswaren und Filialprodukten hat sich im Geschäftsjahr hingegen stabil entwickelt.
| Mio EUR | Veränderung | Struktur | Struktur | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | ||
| Umsatz gesamt | 412,2 | 479,4 | 16,3% | 100,0% | 100,0% |
| Paket Premium | 177,4 | 251,3 | 41,7% | 43,0% | 52,4% |
| Paket Standard | 226,4 | 217,1 | -4,1% | 54,9% | 45,3% |
| Paket Sonstige Leistungen | 8,3 | 11,0 | 32,0% | 2,0% | 2,3% |
Die Division Paket & Logistik erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein Umsatzplus in Höhe von 67,2 Mio EUR. Das Wachstum im Paketgeschäft beruht vor allem auf dem anhaltenden E-Commerce-Trend in Österreich und andererseits seit August 2019 auf der Zustellung von Privatkunden-Paketen im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit der Deutsche Post DHL Group in Österreich.
Insgesamt entfielen 52,4% des Divisionsumsatzes in der Berichtsperiode auf den Premium-Bereich (Paketzustellung innerhalb von 24 Stunden). Der Umsatz mit Premium Paketen erhöhte sich in der Berichtsperiode um 73,9 Mio EUR auf 251,3 Mio EUR.
Auf die Umsätze des Bereichs Paket Standard – dieser umfasst vorrangig Sendungen an Privatkunden in Österreich –
entfielen 45,3% des Divisionsumsatzes. Im Bereich Paket Standard gab es im Jahr 2019 einen Umsatzrückgang von 4,1% auf 217,1 Mio EUR.
Im Bereich Paket Sonstige Leistungen, der diverse Logistik-Zusatzdienstleistungen beinhaltet, wurden in der Berichtsperiode Umsätze in Höhe von 11,0 Mio EUR (Vorjahr: 8,3 Mio EUR) generiert – dies entspricht einem Anteil am Divisionsumsatz von 2,3% (Vorjahr: 2,0%).
Die Ertragslage der Österreichischen Post AG zeigt folgendes Bild:
| Mio EUR | Veränderung | ||
|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018/2019 | |
| Umsatzerlöse | 1.804,1 | 1.859,4 | 3,1% |
| Sonstige betriebliche Erträge und aktivierte Eigenleistungen | 58,3 | 86,4 | 48,2% |
| Aufwand für Material und bezogene Leistungen | -361,9 | -392,5 | -8,4% |
| Personalaufwand | -932,5 | -909,0 | 2,5% |
| Abschreibungen | -69,1 | -67,5 | 2,4% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -281,8 | -378,9 | -34,4% |
| Beteiligungsergebnis | -4,8 | 3,8 | 179,7% |
| EBIT1) | 212,2 | 201,8 | -4,9% |
| Sonstiges Finanzergebnis und Verschmelzungsgewinn (+) / -verlust (-) | -8,3 | 10,9 | >-100% |
| Ergebnis vor Steuern | 203,9 | 212,8 | 4,3% |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -49,3 | -60,9 | -23,6% |
| Jahresüberschuss | 154,7 | 151,9 | -1,8% |
1) EBIT = Ergebnis vor Sonstiges Finanzergebnis und Steuern
Die Aufwandstruktur der Österreichischen Post AG ist von einem hohen Anteil an Personalaufwendungen geprägt, welche sich im Geschäftsjahr 2019 auf 909,0 Mio EUR beliefen. Damit liegt der Personalaufwand um 23,5 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres. Zusätzlich zu den operativen Personalaufwendungen umfasst der Personalaufwand der Österreichischen Post AG auch diverse nicht-operative Personalaufwendungen wie Abfertigungen und Rückstellungsveränderungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter zurückzuführen sind. Während in dieser Position im Vorjahr noch rund 20 Mio EUR Aufwand für die Rückstellungen für die Redimensionierung im Finanzdienstleistungsbereich angefallen sind, ergab sich nunmehr ein geringerer Rückstellungsbedarf. Das Geschäftsjahr 2019 enthielt erhöhte Aufwendungen durch Rechnungszinssatzanpassungen und Vorsorgen für Nachzahlungen aus dem Thema Anrechnung von Vordienstzeiten in Höhe von 14,2 Mio EUR.
Der Aufwand für Material und bezogene Leistungen ist gegenüber dem Vorjahr um 8,4% auf 392,5 Mio EUR gestiegen. Der Anstieg resultiert insbesondere aus höheren Transportaufwendungen hervorgerufen durch gestiegene Paketmengen und verstärkt durch die im August 2019 gestartete Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen der Österreichischen Post AG sind im Geschäftsjahr 2019 um 2,4% auf 67,5 Mio EUR gesunken.
Sowohl die sonstigen betrieblichen Erträge als auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich in der Berichtsperiode. So erreichten die sonstigen betrieblichen Erträge und aktivierten Eigenleistungen 86,4 Mio EUR nach 58,3 Mio EUR im Vorjahr. In den sonstigen betrieblichen Erträgen war im Vorjahr ein Einmalertrag von rund 20 Mio EUR als pauschale Abgeltung seitens des Bankpartners BAWAG P.S.K. für die Verkürzung der Vertragsdauer enthalten. In der Berichtsperiode 2019 waren gutgeschriebene Rückforderungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Lohnnebenkosten in Höhe von 58,0 Mio EUR enthalten (Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von 281,8 Mio EUR auf 378,9 Mio EUR im Jahr 2019. Einerseits wirkten sich Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen in Zusammenhang mit diesen Rückforderungsansprüchen in etwa derselben Höhe, andererseits Vorsorgen für Datenschutzverfahren in Höhe von 24,7 Mio EUR aufwandserhöhend aus. Darüber hinaus waren in dieser Position zusätzliche Aufwendungen für Schadensfälle und Beratung enthalten.
Das Beteiligungsergebnis verbesserte sich von minus 4,8 Mio EUR auf plus 3,8 Mio EUR im Geschäftsjahr 2019.
Das EBIT der Österreichischen Post AG zeigt mit 201,8 Mio EUR eine weiterhin stabile Entwicklung.
Das Sonstige Finanzergebnis der Österreichischen Post AG erhöhte sich von minus 8,3 Mio EUR im Vorjahr auf 10,9 Mio EUR im Geschäftsjahr 2019. Während im Vorjahr im Finanzergebnis ein negativer Effekt durch die Abwertung der Anteile an der flatex AG (vormals FinTech Group AG) in Höhe von 14,4 Mio EUR enthalten war, gab es im aktuellen Geschäftsjahr einen positiven Effekt durch die Aufwertung dieser Anteile in Höhe von 8,9 Mio EUR zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2019.
Das Ergebnis vor Ertragsteuern hat sich von 203,9 Mio EUR im Geschäftsjahr 2018 auf 212,8 Mio EUR im Geschäftsjahr 2019 gesteigert.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betrugen in der aktuellen Berichtsperiode 60,9 Mio EUR. In der Vergleichsperiode wurde ein Saldo in Höhe von 49,3 Mio EUR ausgewiesen. Wesentliche Ursache dafür sind steuerlich nicht abzugsfähige Zuführungen zu Rückstellungen, insbesondere zur Rückstellung für Datenschutzverfahren.
In Summe ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe vonk 151,9 Mio EUR für das Geschäftsjahr 2019.
Die Österreichische Post AG setzt auf eine konservative Bilanz- und Finanzierungsstruktur. Dies zeigt sich allem voran an der hohen Eigenkapitalquote, den geringen Finanzverbindlichkeiten und der soliden Veranlagung von Zahlungsmitteln mit möglichst geringem Risiko.
| Mio EUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 | Veränderung Mio EUR |
Struktur 31.12.2018 |
Struktur 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände |
522,8 | 585,1 | 62,3 | 30,3% | 32,1% |
| Finanzanlagen | 514,7 | 615,7 | 101,0 | 29,9% | 33,8% |
| Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere |
302,9 | 505,3 | 202,4 | 17,6% | 27,7% |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
272,4 | 19,4 | -253,0 | 15,8% | 1,1% |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 32,8 | 32,0 | -0,8 | 1,9% | 1,8% |
| Aktive latente Steuern | 77,1 | 65,2 | -11,9 | 4,5% | 3,6% |
| 1.722,8 | 1.822,8 | 100,0 | 100,0% | 100,0% | |
| PASSIVA | |||||
| Eigenkapital | 724,8 | 736,2 | 11,4 | 42,1% | 40,4% |
| Investitionszuschüsse | 2,0 | 1,4 | -0,5 | 0,1% | 0,1% |
| Rückstellungen | 603,1 | 670,4 | 67,3 | 35,0% | 36,8% |
| Verbindlichkeiten | 341,3 | 381,4 | 40,1 | 19,8% | 20,9% |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 51,5 | 33,4 | -18,2 | 3,0% | 1,8% |
Die Bilanzsumme der Österreichischen Post AG lag mit 31. Dezember 2019 bei 1.822,8 Mio EUR. Aktivseitig bilden die Finanzanlagen mit 615,7 Mio EUR die größte Bilanzposition (31.12.2018: 514,7 Mio EUR). Im Wesentlichen sind darin Anteile an verbundenen Unternehmen von 552,3 Mio EUR sowie Wertpapiere von 54,6 Mio EUR enthalten. Die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf 585,1 Mio EUR. Die größten Posten des Sachanlagevermögens sind Grundstücke und Bauten mit einem Buchwert von 311,8 Mio EUR (31.12.2018: 287,5 Mio EUR), Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von 150,1 Mio EUR (31.12.2018: 145,2 Mio EUR) sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau mit einem Buchwert von 40,6 Mio EUR (31.12.2018: 26,8 Mio EUR).
Die Position Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere lag zum 31. Dezember 2019 bei 505,3 Mio EUR. Mit 461,2 Mio EUR bilden die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände den größten Anteil dieses Posten, wobei 97,9% davon kurzfristige Forderungen sind. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Termingeldveranlagungen im Wert von 190,0 Mio EUR enthalten. Termingeldveranlagungen waren im Vorjahr zur Gänze (250,0 Mio EUR) den Guthaben bei Kreditinstituten zugeordnet.
Die Bilanzposition Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ist im Geschäftsjahr 2019 von 272,4 Mio EUR auf 19,4 Mio EUR gesunken. Termingeldveranlagungen wurden im Vorjahr unter Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Mit Änderung der Zweckwidmung erfolgte ab 2019 ein Ausweis unter den sonstigen Vermögensgegenständen.
1.722,8 1.822,8 100,0 100,0% 100,0%
Die Passivseite der Bilanz ist von einem hohen Anteil an Eigenkapital geprägt. Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag bei 736,2 Mio EUR (31.12.2018: 724,8 Mio EUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 40,4% per 31. Dezember 2019 (31.12.2018: 42,1%).
Die Rückstellungen in Höhe von 670,4 Mio EUR sind größtenteils langfristig und beinhalten primär Personalrückstellungen, die vor allem auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter der Österreichischen Post AG zurückzuführen sind.
Die Verbindlichkeiten der Österreichischen Post AG betragen zum 31. Dezember 2019 381,4 Mio EUR (31.12.2018: 341,3 Mio EUR) und bestehen zu 93,2% aus kurzfristigen Verbindlichkeiten.
| 2018 | 2019 |
|---|---|
| 277,3 | 263,0 |
| 51,3 | 45,4 |
| -60,3 | -53,4 |
| 268,3 | 255,1 |
| -149,4 | -300,1 |
| 118,9 | -45,0 |
| -101,7 | -148,0 |
| 17,2 | -193,0 |
| 255,2 | 272,4 |
| 0,0 | -60,0 |
| 272,4 | 19,4 |
1) Der Ausweis von gezahlten Steuern wurde im Geschäftsjahr 2018 angepasst. Diese wurden bisher innerhalb der Veränderung im Nettoumlaufvermögen gezeigt.
Der Cashflow des aktuellen Jahres sowie auch des Vorjahres waren aufgrund von Sondereffekten beeinflusst. Der Cashflow des aktuellen Jahres beinhaltet Einzahlungen aus gutgeschriebenen Rückforderungsansprüchen von Lohnnebenkosten aus Vorperioden in Höhe von 65,7 Mio EUR. Aus einer Sonderzahlung der BAWAG P.S.K. von 107,0 Mio EUR im Jahr 2018 in Folge der Beendigung der Zusammenarbeit resultierte, abzüglich der in 2018 erbrachten Finanzdienstleistungen von 37,0 Mio EUR, ein positiver Sondereffekt im Cashflow des Vorjahres von 70,0 Mio EUR.
Änderung im Umfang des Finanzmittelbestandes: Bei den bis einschließlich des Vorjahres in den Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesenen Termingeldveranlagungen erfolgte im Jahr 2019 eine Änderung der Zweckwidmung. So stehen die im Jahr 2019 neu veranlagten Termingelder bzw. zum Jahresende noch bestehenden Termingeldveranlagungen aus Vorjahren nicht mehr zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung, sondern werden zu Anlagezwecken gehalten. Der Ausweis der Termingeldveranlagungen erfolgt dementsprechend unter den sonstigen Vermögensgegenständen und korrespondierend dazu im Cashflow aus Investitionstätigkeit. Die daraus für die Cashflowberechnung resultierende Anpassung des Finanzmittelfonds in Höhe von 60 Mio EUR umfasst den per 31. Dezember 2019 noch vorhandenen Bestand an Termingeldern aus Vorjahren.
Der Cashflow aus dem Ergebnis erreichte im Geschäftsjahr 2019 263,0 Mio EUR nach 277,3 Mio EUR im Geschäftsjahr 2018. Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit lag mit 255,1 Mio EUR um 13,2 Mio EUR unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Diese Differenz im Jahresvergleich resultierte aus einem verbesserten Ergebnis vor Steuern, einem Rückgang der operativen Verbindlichkeiten, einem Anstieg der Rückstellungen und einem Anstieg der Forderungen (unter Berücksichtigung der angeführten Änderung hinsichtlich der Termingeldveranlagungen).
Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit erreichte im Geschäftsjahr 2019 - in Höhe von 130 Mio EUR beeinflusst durch die angeführte Änderung hinsichtlich der Termingeldveranlagungen - einen Wert von minus 300,1 Mio EUR im Vergleich zu minus 149,4 Mio EUR im Vorjahr. Die übrige Veränderung resultiert im Wesentlichen aus höheren nicht finanziellen Investitionen und einem niedrigeren Saldo der Zahlungsflüsse aus Investitionen in Finanzanlagen.
Der Free Cashflow erreichte damit einen negativen Wert von 45,0 Mio EUR nach 118,9 Mio EUR im Vorjahr.
Im negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 148,0 Mio EUR ist die Dividendenausschüttung in Höhe von 140,5 Mio EUR für das Jahr 2018 enthalten.
Die nichtfinanziellen Investitionen der Österreichischen Post AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 in Summe auf 125,8 Mio EUR und lagen damit um 35,8 Mio EUR über dem Niveau des Vorjahres. Davon entfielen 118,4 Mio EUR auf Investitionen in Sachanlagen und 7,4 Mio EUR auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände.
Einer der Schwerpunkt des Investitionsprogramms der Österreichischen Post AG lag in der Berichtsperiode erneut im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde in diesem Bereich vor allem in die Filialausstattung sowie in diverse Hardware investiert.
| 2018 | 2019 | |
|---|---|---|
| EBIT-Marge1) | 11,8% | 10,9% |
| ROE2) | 27,1% | 26,0% |
| ROCE3) | 26,4% | 21,8% |
| Ø Capital Employed4) | 803,4 Mio EUR | 924,7 Mio EUR |
1) EBIT-Marge = EBIT/Umsatz
2) Return on Equity = Jahresüberschuss/Eigenkapital abzüglich im Geschäftsjahr geflossener Dividende
3) Return on Capital Employed = EBIT/durchschnittliches Capital Employed
4) Capital Employed = Immaterielle Vermögensgegenstände + Sachanlagen + Anteile an verbundenen Unternehmen + Beteiligungen + Vorräte + Forderungen (abzüglich verzinslicher Forderungen) + Aktive Rechnungsabgrenzungsposten – unverzinsliches Fremdkapital
Die EBIT-Marge zeigt mit 10,9% eine weiterhin stabile Entwicklung. Der Return on Equity beläuft sich auf 26,0% aufgrund des um 2,8 Mio EUR gesunkenen Jahresüberschusses in Höhe von 151,9 Mio EUR.
Das Capital Employed erhöhte sich von 803,4 Mio EUR auf 924,7 Mio EUR. Der Anstieg ist unter anderem auf die Erhöhung der Sachanlagen sowie auf den Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen zurückzuführen, die den Anstieg des unverzinslichen Fremdkapitals überkompensieren.
Aufgrund des Rückgangs des EBITs verminderte sich der Return on Capital Employed von 26,4% auf 21,8%.
Die Österreichische Post AG erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 243b UGB iVm § 267a UGB erfüllt und von unabhängiger dritter Stelle geprüft wird.
Ein wesentlicher Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg in sich verändernden Märkten liegt in der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie in der Erweiterung der bestehenden Produktpalette aus dem Kerngeschäft heraus. Um dem Anspruch als
Dienstleistungsunternehmen gerecht zu werden, ergänzt bzw. verbessert die Österreichische Post AG ständig ihre Services auf Basis von innerbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungs- (F&E)-Maßnahmen. Zusätzlich arbeitet die Österreichische Post AG laufend an der Optimierung ihrer Prozesse und Abläufe. Dabei werden unternehmensintern oder gemeinsam mit Kooperationspartnern auch innovative Lösungen erforscht und entwickelt, die in vielen Fällen zu neuen Marktstandards für die gesamte Logistikbranche führen.
Die Innovationstätigkeit in der Österreichischen Post AG erfolgt durch ein Zusammenspiel aus zentraler Steuerung und dezentralen Innovationsteams in den Geschäftsbereichen, welche die Produkte bzw. Services verantworten. Das neu geschaffene zentrale Innovationsmanagement bestätigt die Relevanz der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Unternehmensführung. Dabei ist es Partner der Geschäftsbereiche für die digitale Transformation und baut darauf auf, Marktbedürfnisse und Zukunftstrends rechtzeitig zu erkennen und durch entsprechende Initiativen die Wettbewerbssituation der Österreichischen Post AG nachhaltig abzusichern.
Neben eigenen Entwicklungsaktivitäten kooperiert die Österreichische Post AG seit Langem mit namhaften österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Wichtige Partner sind dabei die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der Klima- und Energiefonds sowie die Wirtschaftskammer Wien. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, den Fokus auf Innovationen weiter zu verstärken und in der Entwicklung von Produkten und Services auf wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zurückgreifen zu können.
Im Bereich der Produkte und Dienstleistungen im Kerngeschäft wurde im Geschäftsjahr 2019 wieder eine Vielzahl innovativer und selbst entwickelter Lösungen umgesetzt. Während eine Reihe an Projekten in den Produktmanagementteams der Divisionen initiiert und abgewickelt werden, erfolgt zur Sicherung der Service-Führerschaft eine zentrale Weiterentwicklung der Endkundenservices mit dem Anspruch, neueste Technologien zur Verbesserung der Kernservices sowie der Schaffung und Erforschung neuer Geschäftsmodelle auf der Endkundenseite einzusetzen. So entwickelte die Österreichische Post AG ihre Lösungen in den Bereichen mobile Services ("Post App") und Weiterentwicklung der Zustellung ("AllesPost") auch 2019 konsequent weiter. Bei letzterem handelt es sich um ein innovatives Angebot, mit dem Kunden die Möglichkeit haben, jegliche Pakete über die Kanäle und Lösungen der Österreichischen Post AG zu empfangen. Die Online-Lösungen der Post zeichnen sich dabei durch ein hohes Maß an Sicherheit, Flexibilität, Effizienz und Vertrauenswürdigkeit aus.
Im Umfeld Brief- und Werbepost hat die Österreichische Post AG ein Innovation Board als Plattform für Innovation ins Leben gerufen, in dem funktionsübergreifend an kreativen Projekten, Themenstellungen und neuen Geschäftsmodellen gearbeitet wird. Dabei werden strategisch relevante Themen einem schnellen Prototyping und Testing unterzogen. Die Online-Prospektplattform Aktionsfinder, als digitale Verlängerung des physischen Flugblattes und das erfolgreiche Printmedium KUVERT runden das Lösungsportfolie ab.
Die Bereiche Mail Solutions und Logistics Solutions sind weitere wesentliche Felder mit signifikanten kundenseitigen Weiterentwicklungen.
Der Bereich Mail Solutions ist der führende Anbieter für innovative, physische Postdienstleistungen und erarbeitet zudem digitale Lösungen für den B2B-Bereich. Der Fokus liegt auf effizienten Business-Lösungen wie intelligentem Inputmanagement, digitalem Dokumentenmanagement, dem dualen Versand, Daten- und Adressmanagement und der digitalen Werbung.
Im Bereich Logistics Solutions entwickelt die Österreichische Post AG laufend maßgeschneiderte Kundenlösungen für Warehousing und Fulfillment sowie diverse "Value Add Services" – wie beispielsweise das 2-Mann Handling oder eine zeitdefinierte Zustellung (z.B. Same Day Delivery). Diese Lösungen sorgen in Verbindung mit innovativen Online-Services für mehr Effizienz, höhere Flexibilität und generell für eine kundenorientierte Optimierung von Kommunikation und Distribution
Im Bereich Prozesse und Abläufe liegt ein wesentlicher Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf den Themen Ressourcenschonung und Energieeffizienz. Die Österreichische Post AG hat von 2009 bis 2019 rund 21 Mio EUR in die CO2-neutrale und schadstofffreie Zustellung investiert.
Ein weiterer Schwerpunkt des Investitionsprogrammes lag in der Berichtsperiode im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung: Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde vor allem in die Filialausstattung investiert.
Über den Fuhrpark und den Ausbau der Elektromobilität wird im Bereich Umwelt berichtet. Ein weiteres Thema bildeten Investitionen, die im Rahmen des Kapazitätserweiterungsprogramms getätigt wurden. Zudem wurde das Programm "City Logistik" 2019 von Paket Österreich in der Division Paket & Logistik weitergeführt und der erste Pilotbetrieb zu City Hub – die Zustellung mittels E-Lastenrädern über zentral gelegene Micro-Verteilzentren (City Hubs) – in Wien umgesetzt. In diesem Test wurde ein nachhaltiges Zustellkonzept für urbane Gebiete entwickelt und erprobt. Weiters wurde 2019 in das Themenfeld Predictive Analytics investiert, wo ein statistisches Modell mit dem Ziel erarbeitet werden soll, aus historischen Unternehmensdaten Paketmengen pro Tag auf Logistikzentren-Ebene vorhersagen zu können. Damit wird einerseits eine effizientere Personaleinsatzplanung per Verteilschicht und andererseits eine verbesserte Toureneinsatzplanung möglich.
Die Österreichische Post AG sucht für Innovationen und Investitionen konsequent nach Fördermöglichkeiten. Die Abteilung CSR & Umweltmanagement berät und unterstützt hier alle betroffenen Bereiche und koordiniert auch die steuerliche Forschungsprämie.
Es handelt sich hierbei um eine exemplarische nicht vollständige Darstellung ausgewählter Forschungsprojekte.
Die Österreichische Post AG betreibt ein umfangreiches Risikomanagement, in das alle Unternehmenseinheiten einbezogen sind. Dieses richtet sich grundsätzlich nach dem COSO-Standard "Enterprise Risk Management – Integrated Framework". Das Ziel des Risikomanagements ist es, die Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen so zu steuern, dass die Abweichung von den Unternehmenszielen möglichst gering gehalten wird. Risiken werden nach einheitlichen Grundsätzen in ihrem
Gesamtzusammenhang identifiziert, bewertet, überwacht und in einem unternehmensweiten Risikomanagementsystem dokumentiert. Der Vorstand definiert die Risikostrategie und -politik des Unternehmens und legt die Rahmenbedingungen des Risikomanagementsystems fest.

Die Risikopolitik der Österreichischen Post AG ist auf Bestandssicherung und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und fügt sich in die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie ein. Die Österreichische Post AG ist
zahlreichen Risiken ausgesetzt. Sofern Risiken in einem ausgewogenen Verhältnis zu mit ihnen verbundenen Chancen stehen und sich im Rahmen der rechtlichen und ethischen Grundsätze unternehmerischen Handelns bewegen, werden sie akzeptiert.

1. Identifizierung und Bewertung: Risiken sind definiert als potenzielle Abweichung vom mittelfristig geplanten Unternehmensergebnis. Halbjährlich analysieren die Risikomanager der jeweiligen Unternehmensbereiche die Risikosituation. Für jedes identifizierte Risiko wird ein Verantwortlicher festgelegt, der die
Bewertung, die Steuerung und die Überwachung durchführt. Im Zuge der Analyse und Bewertung werden die Risiken in Szenarien beschrieben und anschließend so weit wie möglich gemäß den Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit quantifiziert. Nicht quantifizierbare Risiken werden anhand definierter qualitativer Klassen bewertet. Zusätzlich prüft das zentrale Risikomanagement zyklisch die einzelnen Unternehmensbereiche in Form proaktiver Risiko-Assessments und Workshops hinsichtlich ihrer Risiken. Die Ergebnisse der Identifizierung und Bewertung werden in einer eigenen Risikomanagement-Software dokumentiert.
2. Aggregation und Reporting Das zentrale Risikomanagement sammelt und überprüft die identifizierten und bewerteten Risiken. Die finanziellen Effekte möglicher Überschneidungen werden im Rahmen der Aggregation berücksichtigt. Unter Einsatz statistischer Methoden wird die Gesamtrisikoposition der Österreichischen Post AG ermittelt. Im Anschluss werden die Risiken in einem Risikogremium analysiert und plausibilisiert. Das Risikogremium setzt sich aus Vertretern des Controllings, der Rechtsabteilung, der Strategieabteilung und des Rechnungswesens sowie aus Vertretern der operativen Bereiche zusammen. Die Ergebnisse des Risikogremiums fließen in den halbjährlichen Bericht des zentralen Risikomanagements über die Risiken und deren Entwicklung an den Vorstand ein. Unerwartet auftretende Risiken werden dem Vorstand unmittelbar (ad hoc) berichtet. Zum Status des Risikomanagements werden der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss ebenfalls regelmäßig informiert.
3. Maßnahmengestaltung Die Risikosteuerung erfolgt durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel, Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder auf Dritte zu übertragen. Die Unternehmensbereiche prüfen hierzu die infrage kommenden Maßnahmen mittels Kosten-Nutzen-Analysen und implementieren diese anschließend. Die Maßnahmen werden im Zuge der halbjährlichen Analyse durch die Risikomanager überwacht und angepasst. Zur systematischen Bewältigung versicherbarer Risiken betreibt die Österreichische Post AG ein internes
Versicherungsmanagement. Dessen Hauptaufgaben bestehen in der laufenden Optimierung der Versicherungssituation sowie der Prozesse in der Schadenabwicklung.
4. Überwachung und Kontrolle In Anlehnung an den Österreichischen Corporate Governance Kodex wird die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems jährlich durch den Wirtschaftsprüfer beurteilt. Des Weiteren wurden die Konzeption, Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems durch einen externen Auditor evaluiert. Intern wird das Risikomanagementsystem durch regelmäßige Self-Assessments überwacht und kontrolliert.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Österreichischen Post AG ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Grundsätzlich wird beim Management der Finanzpositionen ein strategischer Portfolio-Ansatz unter Bedachtnahme auf eine konservative Risikopolitik verfolgt.
In der Österreichischen Post AG erfolgt eine laufende Überwachung eventuell auftretender Risikokonzentrationen. Diese können bei Finanzinstrumenten mit ähnlichen Merkmalen und ähnlichen Bedingungen auftreten, z.B. in Bezug auf Fristigkeiten und Kontrahenten-Struktur oder hinsichtlich der Umsetzung der Veranlagungsstrategie. Konzentrationsrisiken werden unter anderem durch die Veranlagung von Termingeldern bei verschiedenen Banken, Diversifikation der Emittenten im Wertpapierportfolio oder Streuung der Fälligkeitsprofile vermieden.
Die aktuelle Risikosituation im Finanzbereich wird laufend in einem standardisierten Berichtswesen dargelegt. Weiters bestehen in der Österreichischen Post AG klare, schriftlich festgelegte Strategien und operative Richtlinien für die Behandlung aller finanziellen Risiken.
Das Risikomanagement unterliegt einem vom Vorstand beschlossenen Regelwerk, das Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt. Darüber hinaus formuliert dieses Regelwerk standardisierte Abläufe, um Revisionssicherheit zu gewährleisten.
Zudem werden durch die Organisation der Tätigkeitsabläufe (wie z.B. Trennung von Handel und Buchführung von Finanztransaktionen, Sicherung von elektronischen Daten) organisatorische Risiken im Finanzbereich so weit wie möglich ausgeschaltet.
Klassische Briefsendungen werden zunehmend durch elektronische Medien ersetzt. Der Trend zur elektronischen Substitution von Briefen, insbesondere zur elektronischen Zustellung, wird auch weiterhin fortbestehen. Diese Entwicklung, die vom Gesetzgeber gefördert wird, kann zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Ein Rückgang des Umsatzes der Österreichischen Post AG im Bereich Briefpost von einem Prozentpunkt führt zu einem negativen Umsatzeffekt von rund 7 Mio EUR pro Jahr, der aufgrund der Fixkostenstruktur des Unternehmens kurz- bis mittelfristig großteils ergebnismindernd wirken würde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass infolge von Änderungen der gesetzlichen Zustellvorschriften für behördliche Sendungen in Österreich ein Teil dieser Sendungen nicht mehr über die Österreichische Post AG zugestellt wird. Eine zusätzliche Beschleunigung der Substitution von Briefsendungen durch elektronische Medien ist durch das In-Kraft-Treten des E-Government-Gesetzes sowie durch weitere Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes zu erwarten. Dem Mengenrückgang infolge dieser Substitution wird mit neuen Produkten und Dienstleistungen entgegengewirkt. Die Diversifikation trägt dazu bei, Risiken einzelner Branchen weit zu streuen bzw. gering zu halten.
Ein großer Teil der Mitarbeiter der Österreichischen Post AG steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt den Bestimmungen des Beamtendienstrechts. Daraus ergeben sich Besonderheiten im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Verwendung. Bei einem Großteil der Belegschaft kann es durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen im Fall von Mengenverlusten zu keiner Kapazitätsanpassung kommen, ebenso ist keine Anpassung des Gehaltsniveaus an eventuell ungünstigere Marktkonditionen möglich. Das Beamtendienstrecht führt damit insgesamt zu geringer Kostenflexibilität.
Die Österreichische Post AG ist im Hinblick auf den liberalisierten Markt zunehmend mit den Grenzen der dienstrechtlichen Verwendungsmöglichkeiten für die ihm zugewiesenen Beamten konfrontiert. Die Lösung dieser Problematik nimmt im Dialog mit dem verantwortlichen Gesetzgeber eine bedeutende Rolle ein.
Aus den laufenden Änderungen des Beamtendienstrechts können sich für die Österreichische Post AG, soweit diese Regelungen nicht auf die spezielle Wettbewerbssituation der Österreichischen Post AG Rücksicht nehmen, zusätzliche Belastungen und unerwartete Mehrkosten ergeben, auf deren Entstehen die Österreichische Post AG keinen Einfluss hat.
Durch das weiterhin dynamische Wachstum des Paketmarkts infolge des anhaltenden E-Commerce-Booms bleibt der Wettbewerb intensiv. Zusätzlich kann der stagnierende B2B-Markt zu einer weiteren Verschärfung des Konkurrenzkampfs im 2C-Markt beitragen. Dadurch kann es zu Marktanteilsverschiebungen kommen. Zudem ist das starke Paketwachstum von großen Online-Versendern getrieben, die überproportional zum Markt wachsen. Durch die bereits etablierte Eigenzustellung eines Großkunden im Osten von Österreich und damit verbundenen möglichen weiteren Steigerung der Eigenleistung kann es zu spürbaren Mengenverlusten und damit einhergehenden Umsatz- und Ergebniseffekten kommen.
Im Filialnetz arbeitet die Österreichische Post AG seit vielen Jahren mit strategischen Partnern im Telekom- und Finanzbereich zusammen. Insbesondere das Finanzdienstleistungsgeschäft ist einem strukturellen Wandel durch veränderte Kundenbedürfnisse unterworfen. Im Jahr 2017 wurde die Kooperationsvereinbarung durch den Bankpartner BAWAG P.S.K. gekündigt. Die Österreichische Post AG und BAWAG P.S.K. vereinbarten eine einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis Anfang 2020. Trotz der Beendigung der Kooperation mit der BAWAG P.S.K. plante die Post weiterhin Finanzdienstleistungen über das Filialnetz anzubieten. Im April 2019 wurde eine Partnerschaft mit der GRAWE Bankengruppe zum Aufbau eines fokussierten Finanzdienstleistungsgeschäfts in Österreich vereinbart, welches am April 2020 den operativen Betrieb aufnehmen wird.
Ziel ist es, im dritten Jahr eine weitgehende Break-even-Situation zu erreichen. Es besteht dabei das Risiko, dass sich der Kundenhochlauf verzögert und der Umsatz und somit das Ergebnis hinter den Erwartungen bleiben.
Das Geschäft mit Werbesendungen wird von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst und hängt stark von der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Gerade der stationäre Handel – als wichtigste Werbepost-Kundengruppe – ist weiterhin mit folgenden strukturellen Trends konfrontiert: So ist eine zunehmende Marktkonzentration spürbar, andererseits leidet der stationäre Handel unter dem starken Wachstum des E-Commerce-Marktes. Infolgedessen kann es zu einer Reduktion bei Werbemitteln und -mengen und damit auch zu einer Beeinträchtigung des Ergebnisses kommen. Darüber hinaus kann digitale Werbung oder Verunsicherung rund um die Datenschutzgrundverordnung zur Reduktion physischer Sendungen führen.
Für die Österreichischen Post AG ergeben sich folgende finanzielle Risiken:
Das Risiko bei Forderungen kann insgesamt als gering eingeschätzt werden, da die Mehrzahl der Kunden einem Bankeinzugsverfahren zugestimmt hat bzw. in risikobehafteten Fällen Bankgarantien hinterlegt oder Vorauszahlungen geleistet werden. Ferner besteht ein Großteil der offenen Forderungen gegenüber Vertragspartnern bester Bonität.
Zur Begrenzung des Ausfallrisikos bei Wertpapieren werden nur Papiere von Emittenten mit einem Investment-Grade-Rating oder vergleichbarer Bonität angekauft bzw. gehalten. Anteile an Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Liquidität und der Abwicklungssicherheit der abgeschlossenen Finanzprodukte. Für Geldmarkttransaktionen bestehen festgelegte Handelslimits.
Die Aufgabe der Liquiditätssicherung ist es, die Zahlungsfähigkeit der Österreichischen Post AG jederzeit zu gewährleisten. Basis des Liquiditätsmanagements ist ein Liquiditätsplan, der laufend Soll-Ist-Analysen unterzogen und bei Bedarf angepasst wird. Durch die aktive Steuerung von Zahlungsströmen wird der Zinssaldo optimiert.
Marktrisiken umfassen die bestehenden Risiken aus der Änderung von Marktpreisen. In der Österreichischen Post AG bestehen im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von Zinsen und Währungskursen, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können:
Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Schwankungen von Marktzinssätzen ergibt. Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das Barwertrisiko bei fest verzinsten Bilanzposten und das Zahlungsstromrisiko bei variabel verzinsten Bilanzposten. Ein Zinsänderungsrisiko liegt vor allem bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr vor. Solche längeren Laufzeiten sind im operativen Bereich nicht von materieller Bedeutung, spielen jedoch bei Finanzinvestitionen in Wertpapiere sowie bei Finanzverbindlichkeiten eine Rolle. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Finanzbereich orientiert sich am Portfolio-Ansatz. Gesteuert werden grundsätzlich nicht Einzelpositionen, sondern das gesamte Finanzportfolio unter Bedachtnahme auf die jeweilige Grundtransaktion. Zu diesem Zweck werden selektiv auch derivative Instrumente wie Zins-Swaps und Zins-Caps eingesetzt. Zum Berichtszeitpunkt bestehen keine derivativen Finanzpositionen. Das Finanzportfolio wird täglich der vorgegebenen Benchmark gegenübergestellt.
Als Währungsänderungsrisiko wird der mögliche Verlust aus Marktveränderungen durch schwankende Wechselkurse angesehen. Auf der Aktivseite ergeben sich keine wesentlichen Risiken aus Währungsänderungen, da Lieferungen nahezu zur Gänze auf Euro-Währungsbasis abgewickelt werden und auch die Veranlagung in Wertpapiere und Termingelder überwiegend in Euro erfolgt.
Die Österreichische Post AG unterliegt wie jedes Unternehmen einer Reihe von Risiken, die sich aus der Branche bzw. dem Marktumfeld ergeben. Diese Risiken werden mit Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, auf wirtschaftliche Art und Weise minimiert, können aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Die Österreichische Post AG erwirtschaftet den überwiegenden Teil seines Umsatzes in Österreich. Sollten sich die aktuellen Prognosen zum Wirtschaftswachstum verschlechtern, könnten Planungsprämissen verworfen werden müssen und damit könnte die Planungssicherheit eingeschränkt werden. Ferner erwirtschaftet das Unternehmen einen nicht unbedeutenden Anteil seines Umsatzes mit einer geringen Anzahl von Großkunden. Das wirtschaftlich erfolgreiche Weiterbestehen dieser Großkunden ist somit wesentlich für die stabile Entwicklung der Österreichischen Post AG. Großkunden sind zudem vertraglich nicht verpflichtet, ihre Postsendungen von der Österreichischen Post AG befördern zu lassen, und könnten sich entscheiden, mittelfristig zumindest einen Teil ihrer Postsendungen Wettbewerbern der Österreichischen Post AG zur Zustellung zu übergeben oder im eigenen Netz zustellen. Das Paketgeschäft – hier nimmt die Österreichische Post AG eine führende Stellung im österreichischen Markt ein – ist zum einen von der wirtschaftlichen Entwicklung seiner Kunden und zum anderen von Wettbewerbsverschärfungen durch das Auftreten weiterer Anbieter abhängig, sodass Umsatzeinbußen nicht ausgeschlossen werden können. Das Unternehmen ist deshalb bestrebt, Kunden durch attraktive Leistungsangebote an sich zu binden. Die erwähnten Markt- und Wettbewerbsrisiken können zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
Die Österreichische Post AG ist in hohem Maß auf die Verwendung von komplexen technischen Systemen angewiesen und setzt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen maßgeblich auf den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, modernen Kommunikationsmedien und anderen technischen Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat die Österreichische Post AG in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, um sein Verteil- und Zustellnetz zu modernisieren. Die Leistungserbringung des Unternehmens hängt dabei von der Funktionsfähigkeit weniger wichtiger Standorte ab. Sollten technische Systeme vorübergehend oder dauerhaft ausfallen oder sollte es zu unberechtigten Datenzugriffen und Datenmanipulationen beispielsweise durch Cyberkriminalität kommen, könnte dies zu Störungen des Geschäftsablaufs und zum Verlust von Reputation und Kunden führen sowie zusätzliche Kosten verursachen. Zur Reduktion von Technischen und Cyber-Risiken wurden Sicherheitsmaßnahmen und Regeln festgelegt, die einen reibungslosen Ablauf sicherstellen sollen. Im Betrieb von Rechenzentren verfolgt die Österreichische Post AG eine Outsourcing-Strategie. Durch entsprechende Vertragsgestaltung und gezieltes Servicelevel-Management wird die Verfügbarkeit aller ausgegliederten Tätigkeiten abgesichert. Die Vertragspartner sind verpflichtet, einschlägige gültige Zertifizierungen vorzuweisen.
Die Beschaffungsrisiken der Österreichischen Post AG beschränken sich im Wesentlichen auf Schwankungen der Energiepreise. Eine Erhöhung der Energiepreise kann geringe negative Auswirkungen auf das Ergebnis haben.
Ein Bestandteil der Strategie der Österreichischen Post AG ist das Wachstum durch selektive Akquisitionen und Kooperationen. Dabei ist es wichtig, passende Akquisitionsziele zu finden und erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Die Chancen und Risiken von Beteiligungen sind in hohem Maß von politischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig.
Mit Inkrafttreten des Postmarktgesetzes am 1. Jänner 2011 erfolgte die vollständige Öffnung des österreichischen Postmarktes. Daraus ergeben sich Risiken einer Marktanteilsveränderung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zeit nach der vollständigen Liberalisierung wurden mit dem Postmarktgesetz ebenfalls neu geregelt. Das Postmarktgesetz sieht in vielen Bereichen keine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen Post AG und ihren Mitbewerbern vor, sondern eine Mehrbelastung der Österreichischen Post AG: Die Österreichische Post AG ist im Rahmen des Universaldienstes verpflichtet, in ganz Österreich ein Mindestangebot von Postdienstleistungen in vergleichbarer Qualität anzubieten und ein flächendeckendes Netz von mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Mit eigenem Personal betriebene Post-Geschäftsstellen dürfen nur nach Durchführung eines behördlichen Verfahrens geschlossen werden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Österreichische Post AG – zumindest vorübergehend – zur Führung unrentabler Standorte verpflichtet ist.
Die Österreichische Post AG geht derzeit nicht davon aus, dass sie verpflichtet wird, ihren Mitbewerbern Zugang zu Teilleistungen einzuräumen. In einem solchen Fall könnten diese jedoch in besonders lukrativen Marktsegmenten Postdienstleistungen selbst erbringen und in weniger lukrativen Marktsegmenten zu regulierten Preisen auf Teilleistungen der Österreichischen Post AG zurückgreifen. Dies könnte zu erheblichen Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
In der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Post AG sowie im Dialog mit allen Stakeholdern nimmt die Thematik der Gleichbehandlung der Österreichischen Post AG mit anderen Marktteilnehmern einen hohen Stellenwert ein. Das Unternehmen sieht es als seine Aufgabe, auf die ungenügende Abgeltung des Universaldienstes und die Problematik der asymmetrischen Marktöffnung hinzuweisen.
Die Österreichische Post AG unterliegt in der Gestaltung ihrer Geschäftsbedingungen (einschließlich ihrer Entgelte) im Universaldienst der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde. Das Unternehmen kann deshalb im Bereich des Universaldienstes nur eingeschränkt durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen reagieren. Unterschiedliche Definitionen der Grenzen des Universaldienstes seitens der Regulierungsbehörde und des Unternehmens können sich in der Gestaltung des Produktportfolios und der Preisfestsetzung niederschlagen.
Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen und Geschäftspraktiken der Österreichischen Post AG war und ist in wenigen Einzelfällen immer wieder Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen und Verfahren. Sonstige rechtliche Risiken ergeben sich auch aus nicht vorhersehbaren Gerichtsverfahren mit Mitbewerbern, Kunden und Lieferanten sowie aus dem Themenbereich Datenschutz. Zur bestmöglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchtigungen durch regulatorische und rechtliche Risiken ist die Österreichische Post AG bestrebt, in seinen Kernprozessen eine Erweiterung der Wertschöpfung und des Produktportfolios zu erzielen, um seinen Kunden ein breiteres Leistungsspektrum anzubieten und eine Qualitätsoptimierung zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt die Österreichische Post AG, vermehrt Umsätze im nicht regulierten Bereich zu erwirtschaften. Der Rechtsrahmen für neue innovative Produkte und Dienstleistungen und die damit verbundenen Datenverarbeitungen lässt Interpretationsspielräume bei den seit Mai 2018 anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften offen und ist aktuell und kann zukünftig laufend Gegenstand von Diskussionen und datenschutzrechtlichen Verfahren mit finanziellen Auswirkungen insbesondere auf das Werbepostgeschäft sein.
Nach dem Poststrukturgesetz 1996 sind Änderungen des Beamtendienstrechts, die für Bundesbeamte eingeführt werden, grundsätzlich auch auf die der Gesellschaft zugewiesenen Beamten anwendbar. Im Ergebnis können Änderungen des Beamtendienstrechts daher unmittelbar die Kostenstruktur der Gesellschaft verändern. Weiters können Risiken aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Poststrukturgesetzes grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Betreffend die Thematik der Festlegung des korrekten Vorrückungsstichtags bei Beamten wurde die vorgesehene Besoldungsreform im Jahr 2015 umgesetzt. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGHs aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamten umgesetzt. Zu einem neuerlichen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zum Thema "Vorrückungsstichtag" erging am 8. Mai 2019 eine Entscheidung durch den EuGH, wonach die Besoldungsreform 2015 ungenügend und eine neuerliche Reform notwendig war. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des Beamtendienstrechts seitens der Bundesregierung vorgenommen, nach der für jeden Bundesbeamten die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auf Einzelfallbasis neu zu bewerten, zu betrachten und zu beurteilen ist. Die Evaluierung und Umsetzung der Neuregelung ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Selbstverständlich hat die Österreichische Post AG bereits mit der Umsetzung der Novelle begonnen, diese wird aufgrund der Vielzahl der Fälle jedoch einige Zeit dauern.
ESG-Themen nehmen in der Österreichischen Post AG einen wesentlichen Stellenwert ein. ESG-Risiken werden umfassend betrachtet und gesteuert. Für eine detaillierte Aufstellung sei dazu auf den Bericht über nichtfinanzielle Informationen verwiesen.
Da die Veränderungen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, auch zu positiven Zielabweichungen führen können, wird im Risikomanagementsystem ein weiterer Fokus auf die Erfassung und Steuerung der Chancen gelegt. Das Ziel ist es, Chancen aufzuzeigen und durch geeignete Maßnahmensetzung das entsprechende Potenzial zu verwirklichen. Die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und das Reporting erfolgen gemäß dem zuvor dargestellten Prozess. Im Detail erfolgt die Erfassung einerseits im Rahmen der Mittelfristplanung durch den Bereichsplaner (Bottom-up), zusätzlich werden die Chancen durch das Risikogremium (Top-down) verifiziert und ergänzt. Die Österreichische Post AG führt daher eine kontinuierliche Chancenevaluierung durch, um alle Potenziale wahrnehmen zu können.
In der ersten strategischen Stoßrichtung – Verteidigung der Marktführerschaft im Kerngeschäft – wird die Erweiterung und Adaptierung des Produktportfolios im Segment Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik gemäß den Anforderungen der Kunden als Chance betrachtet. So wird das Leistungsangebot laufend durch diverse Zusatzleistungen im physischen und elektronischen Bereich erweitert. Chancen ergeben sich vor allem durch den wachsenden Online-Handel. Hier punktet die Post durch neue schnelle und schlanke Lösungen für Online-Bestellungen und deckt alle Geschwindigkeitsanforderungen inkl. Same-Day-Delivery ab. Die Österreichische Post AG hat klare Wettbewerbsvorteile hinsichtlich Qualität und Kostenstruktur und versucht Marktanteile zu gewinnen. Eine kontinuierliche E-Substitution von Briefen wird in der Planung der Österreichischen Post AG bereits berücksichtigt, womit ein im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen langsameres Voranschreiten des Rückgangs als Chance zu bewerten ist.
Im zweiten strategischen Feld – Profitables Wachstum in definierten Märkten – ergeben sich einerseits Chancen über die internationalen Beteiligungen in Wachstumsmärkten in Südostund Osteuropa, andererseits aber auch durch die Erhöhung der Wertschöpfungstiefe am Heimmarkt in Österreich. Wettbewerbsvorteile ergeben sich hierbei durch die vorhandene Infrastruktur und das umfangreiche Logistik-Know-how. Chancen für zukünftiges Wachstum liegen beispielsweise im Online-Bereich, im Finanzdienstleistungsgeschäft sowie in der Forcierung internationaler Sendungsvolumen.
Die dritte Stoßrichtung – Effizienzsteigerung und Flexibilisierung der Kostenstruktur – kann durch den Einsatz modernster Sortiertechnologie in der Brief- und Paketlogistik forciert werden. Weiters können sowohl durch Maßnahmen zur Personalkostenoptimierung als auch durch Einkaufsinitiativen Impulse gesetzt
und Chancen erkannt werden. Die nunmehrige Bündelung der Logistiknetze unter einer Führung zielt ebenso auf die Effizienzsteigerung ab.
Für den vierten strategischen Eckpfeiler – Kundenorientierung und Innovation – ergeben sich beispielsweise Potenziale durch den Ausbau des Online- und Selbstbedienungsangebots sowie durch neue Geschäftsmodelle im Bereich E-Commerce.
Die vorstehend beschriebenen Risiken und Chancen des Unternehmens werden stetig beobachtet und entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Initiativen ergriffen. Aus heutiger Sicht ist der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet.
Nachfolgende Grafik zeigt zusammengefasst die unterschiedlichen Chancen- und Risikoprofile der einzelnen Segmente. Das Segment Brief, Werbepost & Filialen ist geprägt von der E-Substitution klassischer Briefsendungen. Mengen-, Marktanteils- und Durchschnittserlösentwicklungen beeinflussen das Segment Paket & Logistik. Wesentliche Chancen-Faktoren für das Segment Corporate sind die Kostenoptimierung und Effizienzsteigerungsmaßnahmen. Personal- sowie IT-Risiken wirken sich auf alle Segmente aus.

Das interne Kontrollsystem (IKS) der Österreichischen Post AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sowie der Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Die klare Definition von Verantwortungsbereichen sowie systematische Kontrollen ermöglichen eine frühzeitige Risikoerkennung und gewährleisten eine ordnungsmäßige Rechnungslegung.
Die Funktionen der Bereiche Treasury, Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt und die Aufgaben und Verantwortungen geteilt. Im Bereich Rechnungswesen setzt sich die Aufbauorganisation aus dem Rechnungswesen am Sitz der Gesellschaft sowie prozessorientierter dezentraler Teams zusammen.
Die Aufgabe des Rechnungswesens besteht in der zeitgerechten, vollständigen und ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsfällen und deren Darstellung in Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen der Österreichischen Post AG.
Sämtliche Belege werden elektronisch erfasst und dokumentiert weiterverarbeitet. Eingangsrechnungen werden in einer zentralen Scanstelle elektronisch erfasst, die Belege in der Buchhaltung gebucht und zur Freigabe elektronisch weitergeleitet. Die Freigabe der Belege durch die jeweiligen Sachbearbeiter erfolgt im System. Dadurch ist eine elektronische Dokumentation der Freigabe der Belege gewährleistet.
Die Ablauforganisation der monatlichen Bilanzierung folgt einem strikten Terminplan. Die Termine werden für ein Geschäftsjahr erstellt und unternehmensintern kommuniziert. Zur vollständigen und richtigen Abbildung aller bilanzierungsrelevanten
Sachverhalte erfolgt eine enge Abstimmung zwischen dem Rechnungswesen und den Fachbereichen der Österreichischen Post AG. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen von strukturierten Bilanzierungsgesprächen und dem laufenden Informationsaustausch zu neuen Geschäftsentwicklungen, strukturellen und strategischen Veränderungen sowie zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten.
Die Risiken im Bereich Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung, Bewertungsfehler durch falsche Einschätzung von mit Unsicherheit behafteten Ereignissen bzw. fehlerhafte Berechnungen, unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung und Datenzugriff von unberechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstellung wurden in allen am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungsmaßnahmen implementiert. Die Anwendung unternehmensinterner Richtlinien (wie z.B. Bilanzierungshandbuch, Bilanzierungsrichtlinien) führt zu einer einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle und einer einheitlichen Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung. Diese Richtlinien und Anweisungen werden laufend aktualisiert.
Zusätzlich bestehen Richtlinien und Fachkonzepte zu ausgewählten Kernprozessen, insbesondere zu Beteiligungserwerben und -veräußerungen. Im Bereich der Stammdaten (z.B. SAP-Kontenplan, Kundendaten) sind zentrale Anlage-/Änderungsprozesse definiert worden.
Die Abschlüsse werden in SAP R3 als führendem System erstellt. Alle für die Rechnungslegung und Berichterstattung relevanten SAP Module kommen zum Einsatz. Die Systeme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Durch die eingesetzte Software finden automatisierte Prüfungen statt. Neben den automatisierten Kontrollen (wie Funktionstrennung, Rechnungsfreigabe, Rechnungsprüfung) existieren manuelle Kontrollen (z.B. durch Stichproben). Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Die Schlüsselprozesse wurden dokumentiert, standardisiert und mit Kontrollpunkten versehen. Diese klar definierten Überprüfungsmechanismen ermöglichen eine frühzeitige Risikoerkennung. Zusätzlich wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und internationalen Rechnungslegungsvorschriften steht.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktionen werden die Abschlüsse wesentlichen Führungsebenen der Österreichischen Post AG zur Verfügung gestellt.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen werden interne Berichte, die weiterführende Erläuterungen zu ausgewählten Positionen und Kennzahlen enthalten, erstellt. Wesentlicher Bestandteil der internen Berichterstattung der Österreichischen Post AG ist die Datenanalyse und deren Aus-
wertung. Diese beinhaltet unter anderem die Berechnung von Cashflows sowie dazugehörige detaillierte Erläuterungen.
Vom Controlling wird monatlich ein Beteiligungsbericht erstellt, der Informationen über die Entwicklung der Tochterunternehmen enthält.
Die Berichterstattung an die Aktionäre der Österreichischen Post AG erfolgt durch Investor-Relations in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex sowohl über die Investor-Relations-Website (www.post.at/ir) als auch über direkte Gespräche mit den Investoren. Die veröffentlichten Informationen werden allen Investoren zeitgleich zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Publikationen stehen den Investoren auf der Investor-Relations-Website zahlreiche weitere Informationen zur Verfügung.
Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentlichen Risiken aus dem Kerngeschäft. Dieser Prozess wird von Schlüsselpersonen in den Divisionen getragen. Die Österreichische Post AG gliedert sich in die auf dem Markt tätigen Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik und in die Division Corporate, die zusätzlich vor allem Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung erbringt.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozess sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen beispielsweise die Festsetzung und Kontrolle von Limit-Kategorien und Handlungsabläufen zur Begrenzung finanzieller Risiken sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips.
Diese Richtlinien sind Teil des internen Kontrollsystems und stellen unter anderem die ordnungsgemäße interne und externe Finanzberichterstattung sicher. Der Planungs- und Berichtsprozess dient als Frühwarnsystem und als Basis für die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen. Dabei folgen auf den Bericht an den Gesamtvorstand zu Spitzenkennzahlen monatliche Performance Reviews zu den auf dem Markt tätigen Einheiten, die gemäß dem integrierten Planungs- und Berichtswesen stufenweise fortgesetzt werden. Wesentliches Merkmal des Planungs- und Berichtswesens ist neben der vertikalen Integration die Konvergenz zwischen internem und externem Berichtswesen. Zudem werden Chancen und Risiken bereits in der Planungsphase berücksichtigt, um Planungsziele zu plausibilisieren.
Das interne Kontrollsystem als Teil des Risikomanagementsystems ist risikoorientiert aufgebaut und in die Betriebsabläufe integriert. Das bedeutet, dass Maßnahmen arbeitsbegleitend erfolgen oder dem Arbeitsvollzug unmittelbar vor- oder nachgelagert sind. Das interne Kontrollsystem basiert auf genauen Informationen über die Prozesse für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse mit ein. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird regelmäßig von der Revision überprüft.
Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt 337.763.190 EUR und ist geteilt in 67.552.638 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nominalwert von jeweils 5 EUR. Es liegen keine Stimmrechtsbeschränkungen oder Syndikatsvereinbarungen vor, die der Gesellschaft bekannt sind.
Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligung AG (kurz ÖBAG, vormals Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH, ÖBIB) 52,85% der Anteile an der Österreichischen Post AG (auf Basis der in Umlauf befindlichen 67.552.638 Stück Aktien). Der Gesellschaft sind keine anderen Aktionäre bekannt, die mehr als 10% der Anteile halten.
Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Mitarbeiter, die auch Aktionäre der Österreichische Post AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus. Es existieren keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
Genehmigtes Kapital: Gemäß § 5a der Satzung der Österreichische Post AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 14. April 2020 um bis zu weitere 33.776.320 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.755.264 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, in bestimmten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen. Die Satzungsänderung wurde am 11. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.
Bedingtes Kapital: Gemäß § 5b der Satzung der Österreichische Post AG wurde das Grundkapital gemäß § 159 AktG um bis zu 16.888.160 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur zum Zweck der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne von § 174 AktG sowie zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens durchgeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Satzungsänderung wurde am 11. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.
Aktienrückerwerb: Die ordentliche Hauptversammlung vom 11. April 2019 hat den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 11. April 2019, sohin bis zum 10. Oktober 2021 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der ÖBAG, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 20 (Euro zwanzig) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 60 (Euro sechzig) je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EstG) übertragen werden sollen.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
Der Vorstand wurde für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EstG) übertragen werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Gewinnschuldverschreibungen: Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 14. April 2020 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG – insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 250.000.000 EUR, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 3.377.632 Aktien der Gesellschaft einräumen können und/oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann – auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.
Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.
Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.
Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
Es gibt keine bedeutsamen Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden.
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Ereignisse nach der Berichtsperiode, die für die Bewertung am Bilanzstichtag 31.12.2019 von Bedeutung sind, wie offene Rechtsfälle oder Schadenersatzforderungen sowie andere Verpflichtungen oder Drohverluste sind im Jahresabschluss berücksichtigt.
Mit einem Umsatzanstieg von 3,1% auf 1.859 Mio EUR 2019 wurde die Wachstumsprognose im letzten Jahr übertroffen. Auch für das Jahr 2020 sind diverse Initiativen geplant, um allen gegenläufigen Trends des Postmarktes zu trotzen und wieder eine stabile bis leicht steigende Umsatzentwicklung zu erwirtschaften. Als wichtige Voraussetzung dafür gilt es die gesteckten Ziele bei Brief- und Werbesendungen, im Paketbereich aber auch bei Filialund Finanzdienstleistungen zu erreichen.
Internationalen Trends folgend muss auch weiterhin mit Rückgängen adressierter Briefvolumen in der Größenordnung von 5% p.a. gerechnet werden. Elektronische Substitution klassischer Briefmengen und mannigfaltige E-Governance Lösungen stellen für alle Postgesellschaften ebenso eine große Herausforderung dar wie kontinuierliche Faktorkostensteigerungen.
Mit innovativen Lösungen und kundengerecht adaptierten Produktportfolios einerseits und moderaten Preisanpassungen, angelehnt an die Inflationsentwicklung, andererseits wird international versucht gegenzusteuern. Die Österreichische Post AG hat einige Neuerungen für 2020 vorgesehen – ein Großteil wird ab Anfang April wirksam. Die mit 2018 eingeführte Möglichkeit günstiger ECO-Sendungen (Zustellung von Briefen mit einer Laufzeit von 2-3 Tagen) erfährt bei dieser Portfolioanpassung einen erleichterten Zugang. Ebenso wurden Vereinfachungen bei Wertund Gefahrengutsendungen ermöglicht. Auch einige Briefpreise werden moderat im Rahmen eines Inflationsausgleichs erhöht. Gerade im internationalen Vergleich ist damit auch weiterhin sichergestellt, dass in Österreich ein hervorragendes Service zu günstigen Tarifen angeboten werden kann.
Der nationale und internationale Paketmarkt ist weiterhin von Volumenwachstum geprägt, primär bedingt durch die anhaltende Steigerungsrate des Online-Handels. In diesem Markt der B2C (Business-to-Consumer) Pakete hat die Österreichische Post AG eine hervorragende Marktstellung und ist sowohl hinsichtlich Zustellmenge als auch Geschwindigkeit und Servicequalität klarer Marktführer am österreichischen Paketmarkt. Basierend auf organischen Zuwächsen und der Partnerschaft mit der Deutsche Post DHL Group einerseits sowie der Ausweitung der Eigenzustellung eines Großkunden andererseits ist eine Steigerung der Jahresmenge auf über 140 Mio transportierter Pakete absehbar, obwohl die Eigenzustellung eines Großkunden im Osten Österreichs weiter voranschreitet. Zur Sicherung von Marktstellung und Wachstum bei höchsten Qualitätsansprüchen wird derzeit ein umfassendes Investitionsprogramm realisiert. Auch für 2020 sind Wachstumsinvestitionen von über 50 Mio EUR - zusätzlich zu den jährlichen Instandhaltungsinvestitionen von ca. 70 Mio EUR – vorgesehen, um auch weiterhin das qualitativ beste Netz in Österreich garantieren zu können. Darüber hinaus sind Erweiterungen bzw. Zukäufe von Grundstücken möglich. Im Laufe des Jahres 2020 soll das Paket-Logistikzentrum Steiermark (Kalsdorf) sowie die Zustellbasis Thalgau/Salzburg fertiggestellt werden. Somit wird es Ende 2020 möglich sein, die Sortierkapazität auf über 80.000 Pakete pro Stunde zu steigern.
Dienstleistungen der Österreichischen Post AG über das österreichweite Netz mit rund 1.800 Geschäftsstellen sind ein weiterer wichtiger Eckpfeiler des Geschäfts: 64 Mio Kundenkontakte pro Jahr belegen die Attraktivität des Angebots in den eigenbetriebenen Filialen und bei den Post Partnern. Aktuell hat der Aufbau eines neuen Finanzdienstleistungsangebots oberste Priorität. Nachdem sich der langjährige Partner für Finanzdienstleistungen mit Ende 2019 aus der Kooperation mit der Österreichischen Post AG zurückgezogen hat, erfolgt nun der Eigenaufbau fokussierter Finanzdienstleistungen über die Post Tochtergesellschaft bank99 – eine 80/20 Partnerschaft zwischen der Österreichischen Post AG und der GRAWE Bankengruppe.
Ab dem zweiten Quartal 2020 werden neue Finanzdienstleistungen angeboten. Ziel ist es, sowohl online als auch physisch präsent zu sein – das Netz der Post mit ihren eigenbetriebenen Filialen und Post Partnern ist eine hervorragende Basis dafür. Das Geschäftsmodell wird fokussiert und risikoavers gestaltet und Dienstleistungen rund um Konto und Zahlungsverkehr enthalten. Weitere Finanzdienstleistungen und Versicherungsprodukte sollen über Partner angeboten werden und das Produktportfolio abrunden.
Stabilität und Berechenbarkeit sind auch weiterhin die wichtigsten ökonomischen Ziele der Österreichischen Post AG. Im Jahr 2019 lag das ausgewiesene Ergebnis (EBIT) mit 201,8 Mio EUR aufgrund eines Einmaleffektes durch Vorsorgen für Datenschutzverfahren in Höhe von 24,7 Mio EUR unter dem Vorjahr. Davon abgesehen konnte das Niveau aus 2018 jedoch leicht übertroffen werden. Diese Stabilität im operativen Ergebnis wird auch für 2020 angepeilt. Daneben sind im Zuge des Aufbaus des neuen Finanzdienstleistungsangebots Anlaufkosten in den Jahren 2020 und 2021 von zumindest 40 Mio EUR zu erwarten. Positive Ergebnisbeiträge aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft werden ab 2023 erwartet.
Durch den hohen Bestand an Finanzmitteln in der Bilanz ist es der Österreichischen Post AG möglich, die zielgerichteten Wachstumsinvestitionen in die Logistikinfrastruktur und in die neuen Finanzdienstleistungen selbst zu finanzieren. Der operativ erwirtschaftete Cashflow wird daher weiterhin für die Investitionen der operativen Bereiche sowie für die Beibehaltung der attraktiven Dividendenpolitik verwendet.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 16. April 2020 die Ausschüttung einer Dividende von 2,08 EUR je Aktie vorschlagen.
Wien, am 21. Februar 2020
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL Generaldirektor Vorstandsvorsitzender
DI WALTER OBLIN Generaldirektor-Stellvertreter Vorstand Brief & Finanzen
DI PETER UMUNDUM Mitglied des Vorstands Vorstand Paket & Logistik

Österreichische Post Aktiengesellschaft, Wien Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 28. Februar 2020
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Siehe Anhang Kapitel 2.6 Rückstellungen und Kapitel 3.8 Rückstellungen
Die zum Bilanzstichtag bilanzierten Rückstellungen für Unterauslastung belaufen sich auf TEUR 173.588. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfordert wesentliche zukunftsbezogene Schätzungen und Annahmen über künftige Gehaltssteigerungen, Fluktuationsabschläge, den Unterauslastungsgrad der jeweiligen Mitarbeiter und die zur Abzinsung verwendeten Rech-

nungszinssätze. Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen und den Jahresüberschuss.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass diese Rückstellungen zu hoch oder zu niedrig bewertet sind und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist.
Wir haben die Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung wie folgt beurteilt:
Siehe Anhang Kapitel 2.2 Anlagevermögen und Kapitel 3.1 Anlagevermögen
Der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 552.259. Zu jedem Bilanzstichtag werden die Anteile an verbundenen Unternehmen einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Im Anlassfall werden Unternehmensbewertungen durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Unternehmensbewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse (unter Berücksichtigung von Umsatzwachstum und Ergebnismargen) sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht ordnungsgemäß bewertet sind und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist.

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:
— Wir haben die Prozessabläufe sowie wesentliche Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung beurteilt.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass

sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:

— Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der vollständige Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 1. August 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Gerhard Wolf.
Wien, am 28. Februar 2020
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. (FH) Gerhard Wolf e.h. Wirtschaftsprüfer
Als gesetzlicher Vertreter der Österreichischen Post AG bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzern entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 21. Februar 2020
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL Generaldirektor Vorstandsvorsitzender
DI WALTER OBLIN Generaldirektor-Stellvertreter Vorstand Brief & Finanzen
DI PETER UMUNDUM Mitglied des Vorstands Vorstand Paket & Logistik


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