Annual Report • Apr 8, 2019
Annual Report
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Mit einem Jahresumsatz von 2 Mrd EUR und rund 20.500 Mitarbeitern ist der Österreichische Post-Konzern – im Folgenden Österreichische Post, Konzern bzw. Post genannt – der führende Logistik- und Postdienstleister Österreichs. Zum Kerngeschäft zählen die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien, Päckchen, Paketen und Expresssendungen sowie diverse Logistiklösungen und innovative Online-Services. International ist die Post in neun weiteren europäischen Ländern aktiv.
Die Österreichische Post bündelt ihre Geschäftsaktivitäten in den beiden Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik. Zusätzlich obliegen der Division Corporate vor allem Dienstleistungen im Bereich der Konzernverwaltung und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Diese drei Divisionen stellen die drei operativen Segmente der Österreichischen Post gemäß den Regeln des IFRS 8 dar.
Das Leistungsspektrum der Division Brief, Werbepost & Filialen umfasst die Annahme, Sortierung und Zustellung von Briefen, Postkarten, adressierten, teil- und unadressierten Werbesendungen und Zeitungen sowie von Paketen und Päckchen im Zuge der Verbundzustellung. Darüber hinaus werden im Filialnetz Post- und Telekomprodukte sowie Finanzdienstleistungen angeboten. Die Österreichische Post bietet ihren Kunden auch diverse Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen an. Ergänzt wird das Angebot durch physische und digitale Zusatzleistungen, für messbare Erfolge in der Kundenkommunikation sowie für die Optimierung in der Dokumentenbearbeitung.
Die Division Paket & Logistik bietet für den Paketversand Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette. Kerngeschäft ist die Beförderung von Paketen sowie von "Express Mail Service" (EMS)-Sendungen. Im Heimmarkt transportierte die Österreichische Post 2018 rund 108 Mio Pakete und EMS-Sendungen. Damit ist sie führender Dienstleister für die flächendeckende Auslieferung von Versandhandels- und Privatkundenpaketen sowie von B2B-Sendungen in höchster Qualität.
Das Portfolio umfasst neben klassischen Paketprodukten, der Express- und der Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung, Retouren-Management, Geld- und Werttransporte, Webshop-Logistik sowie Webshop-Infrastruktur an. Darüber hinaus ist die Division mit Konzernunternehmen in acht weiteren europäischen Ländern aktiv.
Die Österreichische Post ist mit ihren Konzernunternehmen in zehn Ländern aktiv. Rund 92% des Umsatzes wurden 2018 am Heimmarkt Österreich erwirtschaftet. Hier nimmt die Österreichische Post sowohl in der Zustellung von Briefen, Werbesendungen und Zeitungen als auch von Paketen eine führende Marktstellung ein. Im umkämpften Paketmarkt konnte die Österreichische Post bei steigendem Wettbewerbs- und Preisdruck das Paketvolumen weiter erhöhen. Das Unternehmen hält am Paketvolumen im Bereich Privatkunden einen Marktanteil von rund 59%, im Bereich Business-Pakete (B2B) liegt der Marktanteil am Paketvolumen bei 32% (Quelle: Branchenradar KEP-Dienste 2019).
Auch international verfügen die Konzernunternehmen der Österreichischen Post über eine gute Marktposition. Beim Paketversand an Geschäftskunden ist der Konzern die Nummer Eins in der Slowakei und Top-Player in Kroatien, Serbien, Montenegro sowie in Bosnien und Herzegowina.
Das globale Wirtschaftswachstum wird schwächer, das prognostizieren die Ökonomen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Wirtschaft im Jahr 2018 war vorrangig von politischen Themen wie beispielsweise dem Handelsstreit zwischen den USA und China, dem Brexit
sowie dem Budgetstreit zwischen der italienischen Regierung und der EU geprägt. Diese und weitere drohende Konflikte sorgen für Verunsicherung unter global tätigen Unternehmen und dämpfen die Prognosen. Laut dem IWF beläuft sich der Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2018 auf 3,7% und befindet sich fast auf dem Niveau des Vorjahres (2017: 3,8%). Für 2019 und 2020 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 3,5% bzw. 3,6% gerechnet (IWF, Jänner 2019).
In Europa konnte hinsichtlich der Wirtschaftsentwicklung nicht das Niveau des Vorjahres von 2,4% gehalten werden. Als großer Unsicherheitsfaktor gelten der Brexit sowie der anhaltende Budgetstreit zwischen Italien und der EU. Daraus resultiert ein verringertes BIP-Wachstum von 1,8% für 2018. Für die Jahre 2019 bzw. 2020 geht der IWF von einem schwächeren BIP-Anstieg im Ausmaß von 1,6% bzw. 1,7% aus (IWF, Jänner 2019).
Das Wirtschaftswachstum in Österreich ist sehr kräftig und befindet sich über dem Durchschnitt des Euro-Raums. Maßgeblicher Treiber sind die rege Industriekonjunktur und expandierende Wirtschaftsbereiche. So steigerte sich das BIP laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) im Jahr 2018 um 2,7%, nach 2,6% im Vorjahr. Für das Jahr 2019 wird mit 2,0% eine etwas gedämpfte Wirtschaftsentwicklung erwartet, für 2020 nimmt die Prognose des WIFO eine BIP-Steigerung von 1,8% an (WIFO, Dezember 2018).
In den sonstigen europäischen Märkten, in welchen die Österreichische Post tätig ist, stehen die Zeichen für die kommenden Jahre auf ein abgeschwächtes Wachstum bei hohen konjunkturellen Risiken. Für Deutschland schätzt der IWF das Wirtschaftswachstum für 2018 auf 1,5% nach 2,5% im Vorjahr. Für die Jahre 2019 und 2020 wird eine Steigerung von 1,3% bzw. 1,6% erwartet. Während Deutschland mit einer verminderten Wirtschaftsleistung zu kämpfen hat, zeigen auch die Märkte Südostund Osteuropas nach einer sehr starken Phase seit 2017 nunmehr einen Abschwung der Wirtschaftsleistung. Für die europäischen Schwellenländer rechnet der IWF mit einem BIP-Wachstum von 3,8% im Jahr 2018 nach 6,0% im Vorjahr. Für die Jahre 2019 bzw. 2020 geht der IWF von einem geringeren Anstieg des BIP im Ausmaß von 0,7% bzw. 2,4% aus (IWF, Jänner 2019).
Neben dem konjunkturellen Umfeld wird die Geschäftsentwicklung der Österreichischen Post vor allem von folgenden internationalen Trends beeinflusst, die Risiken, aber auch Chancen mit sich bringen.
Die elektronische Substitution hält im Bereich der adressierten Sendungen weiterhin an. Dieser globale Trend betrifft alle Post-Gesellschaften und ist im Kern wenig
beeinflussbar. Insbesondere Kunden aus dem öffentlichen Sektor versuchen ihr Sendungsvolumen zu reduzieren, sodass die Österreichische Post weiterhin mit kontinuierlichen Rückgängen von ca. 5% pro Jahr rechnet. Zudem zeigt sich als Folge des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung Verunsicherung bei Versenderkunden von adressierten Werbesendungen. Generell hängt das Geschäft mit Werbesendungen stark von der konjunkturellen Lage, der jeweiligen Branche und der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Die Marktentwicklung für adressierte und unadressierte Werbesendungen ist derzeit eher gedämpft.
Die Paketmengen im privaten Bereich steigen dank der ständig zunehmenden Bedeutung des Online-Shoppings weiter stark an. In den Märkten des CEE-/SEE-Raums besteht Aufholbedarf im E-Commerce, was zu einem tendenziell dynamischen Marktumfeld führt.
Die Entwicklung des internationalen Paket- und Frachtgeschäfts ist wiederum wesentlich von der Konjunkturentwicklung, den internationalen Handelsströmen und der damit verbundenen Preisentwicklung abhängig. Wettbewerbsintensität und Preisdruck sind in diesem Bereich weiterhin hoch. Die Handelsströme werden zunehmend internationaler und mit ihnen die nachgefragten Logistikdienstleistungen.
Ein weiterer wichtiger Markttrend besteht in der steigenden Bedeutung nichtfinanzieller Themen aus den Bereichen Gesellschaft, Mitarbeiter und Umwelt. Damit einhergehend steigen die Transparenzanforderungen der Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit. Das steigende Nachhaltigkeitsbewusstsein führt auch zu einer vermehrten Nachfrage nach ressourcenschonenden Gütertransporten. Die Österreichische Post entspricht diesen Anforderungen durch das Angebot der CO2-neutralen Zustellung im Heimmarkt Österreich, mit dem sie für sich und ihre Kunden eine Belastung der globalen Klimabilanz durch ihre Unternehmenstätigkeit einerseits vermeidet und andererseits verringert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ge schäftstätigkeit der Österreichischen Post basieren primär auf dem Österreichischen Postmarktgesetz, das seit 1. Jänner 2011 in Kraft ist.
■ Die Österreichische Post ist seit der vollständigen Marktöffnung Österreichs Universaldienstleister und garantiert damit die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen in ganz Österreich. Die Regulierungsbehörde (Post-Control-Kommission)
hat – wie gesetzlich vorgesehen – im Jahr 2016 untersucht, ob auch andere Postdienst-Anbieter in der Lage sind, die in der gesetzlichen Universaldienstverpflichtung definierten Leistungen zu erbringen. Dies ist nicht der Fall.
Mit 1. Jänner 2018 erfolgte der Segmentwechsel der Weber Escal d.o.o., Kroatien, von der Division Brief, Werbepost & Filialen in die Division Paket & Logistik. Hintergrund dieser neuen Zuordnung ist die Änderung des Geschäftsmodells der Gesellschaft von einer Brief- in eine Paketdistribution.
Das Closing zur Übernahme von weiteren 25% der Anteile an der sendhybrid ÖPBD GmbH erfolgte mit Wirkung 1. Juli 2018. Somit werden nun 51% der Anteile an der Gesellschaft gehalten.
Eine vollständige Darstellung aller Änderungen im Konsolidierungskreis erfolgt im Konzernanhang unter Punkt 4.2.
In Summe sind die Umsatzauswirkungen der Konsolidierungskreisänderungen im Geschäftsjahr 2018 als unwesentlich einzustufen.
Die Division Paket & Logistik erwirtschaftete im Berichtszeitraum einen Anteil von 28,1% am Konzernumsatz mit einem weiterhin positiven Trend. Das Umsatzwachstum von 11,5% wurde primär vom organischen Mengenwachstum in Österreich getrieben.
Mio EUR
| B A |
2.363,5 1.863,5 |
2.401,9 1.903,9 |
2.030,5 1.895,6 |
1.938,9 | 1.958,5 |
|---|---|---|---|---|---|
| 2014 1 |
2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
A – Umsatzerlöse ohne trans-o-flex B – Umsatzerlöse trans-o-flex
Die Darstellung der Umsatzerlöse der Division Paket & Logistik wurde angepasst. Exportdienstleistungen werden nach der Nettomethode erfasst (vormals Ausweis in Umsatzerlösen und Aufwand für bezogene Leistungen).
Die Umsatzerlöse der Österreichischen Post verbesserten sich 2018 um 1,0% auf 1.958,5 Mio EUR. Das Wachstum im Paketgeschäft bedingte einen Umsatzanstieg von 11,5%, der den Rückgang der Umsatzerlöse von 2,5% in der Division Brief, Werbepost & Filialen kompensieren konnte.
Der Anteil der Division Brief, Werbepost & Filialen am Konzernumsatz der Österreichischen Post betrug 71,9%. Die Umsatzentwicklung in der Berichtsperiode war weiterhin geprägt vom generellen Rückgang des adressierten Briefvolumens durch die elektronische Substitution, von einem geringeren Werbeumsatz verglichen mit dem starken Werbegeschäft des Vorjahres sowie vom redimensionierten Finanzdienstleistungsgeschäft. Umsatzerhöhend wirkten die neue Produktstruktur, Zuwächse im Bereich Mail Solutions sowie Wachstum durch vermehrtes internationales E-Commerce-Volumen.
| Veränderung 2017/2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2016 1 |
2018 | % | Mio EUR | |
| Umsatzerlöse | 1.895,6 | 1.938,9 | 1.958,5 | 1,0 | 19,6 |
| Brief, Werbepost & Filialen | 1.478,5 | 1.447,8 | 1.412,3 | –2,5 | –35,6 |
| Paket & Logistik | 421,1 | 495,6 | 552,4 | 11,5 | 56,9 |
| Corporate/Konsolidierung | –4,0 | –4,5 | –6,2 | –38,9 | –1,7 |
| Werktage in Österreich | 250 | 248 | 250 | – | – |
Anpassung der Umsatzerlöse in der Segmentberichterstattung im Konzernabschluss 2017; Darstellung ohne Umsatzerlöse trans-o-flex
In der regionalen Betrachtung des Konzernumsatzes der Österreichischen Post wurden in der Berichtsperiode 91,8% des Umsatzes in Österreich erwirtschaftet. Auf den Raum Südost- und Osteuropa entfielen 5,5% des Konzernumsatzes. In Deutschland wurde ein Anteil von 2,7% der Umsatzerlöse generiert. 99,0% des Umsatzes der Österreichischen Post werden im Euro-Raum generiert, daher liegen keine wesentlichen Währungseffekte vor.
| Veränderung 2017/2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2016 1 |
2017 | 2018 | % | Mio EUR |
| Umsatzerlöse | 1.478,5 | 1.447,8 | 1.412,3 | –2,5 | –35,6 |
| Briefpost & Mail Solutions | 801,8 | 782,8 | 804,8 | 2,8 | 22,0 |
| Werbepost | 416,7 | 413,3 | 382,6 | –7,4 | –30,7 |
| Medienpost | 141,6 | 137,1 | 131,2 | –4,3 | –6,0 |
| Filialdienstleistungen | 118,4 | 114,6 | 93,7 | –18,2 | –20,9 |
| Interne Leistungsverrechnung | 85,1 | 101,7 | 112,9 | 11,0 | 11,2 |
| Umsatzerlöse gesamt | 1.563,6 | 1.549,5 | 1.525,2 | –1,6 | –24,4 |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 1.478,0 | 1.446,8 | 1.409,6 | –2,6 | –37,2 |
Anpassung der Umsatzerlöse in der Segmentberichterstattung im Konzernabschluss 2017
Der Umsatz der Division Brief, Werbepost & Filialen von 1.412,3 Mio EUR stammt zu 57,0% aus dem Bereich Briefpost & Mail Solutions, zu 27,1% aus Werbepost und zu 9,3% aus Medienpost. Zudem wurden 6,6% des Umsatzes mit Filialdienstleistungen erwirtschaftet.
Im Bereich Briefpost & Mail Solutions lag der Umsatz mit 804,8 Mio EUR im Jahr 2018 um 2,8% über dem Niveau des Vorjahres. Die rückläufige Volumenentwicklung infolge der Substitution von Briefen durch elektronische Kommunikationsformen setzte sich fort. Der Umsatz wurde aber auch von diversen Sondereffekten positiv beeinflusst. Die transportierten Mengen wurden durch zahlreiche Einmalaussendungen von Banken gestützt. Dank der Einführung der neuen Produktstruktur per 1. Juli 2018 wurde darüber hinaus ein positiver Tarifeffekt erzielt. Zudem gab es im Bereich Briefpost Zusatzumsätze in Höhe von 18,2 Mio EUR durch vermehrtes internationales E-Commerce-Volumen, das im Vorjahr zum Teil noch unter Werbepost ausgewiesen wurde. Ebenso umsatzerhöhend wirkten neue Dienstleistungen rund um den klassischen Brieftransport. Der Bereich Mail Solutions verzeichnete, vor allem in der Dokumentenlogistik und im Outputmanagement, Zuwächse in Höhe von 5,0 Mio EUR. Zudem zählte das Geschäftsjahr 2018 zwei Werktage mehr als das Vorjahr. Umsatzmindernd wirkten der Rückzug aus dem Briefgeschäft in Südost- und Osteuropa sowie der Segmentwechsel des kroatischen Konzernunternehmens Weber Escal d.o.o., das seit 1. Jänner 2018 in der Division Paket & Logistik dargestellt wird.
Mio EUR
A B C 1.488,2 123,0 143,2 431,0 791,0 1.502,3 123,8 140,8 428,8 809,0 1.478,5 118,4 141,6 416,7 801,8 1.447,8 114,6 137,1 413,3 782,8 1.412,3 93,7 131,2 382,6 804,8 2014 1 2015 1 2016 1 2017 2018 A – Briefpost & Mail Solutions C – Medienpost D – Filialdienstleistungen
B – Werbepost
Anpassung der Umsatzerlöse in der Segmentberichterstattung im Konzernabschluss 2017
Der Bereich Werbepost verzeichnete im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatzrückgang um 7,4% auf 382,6 Mio EUR. Dieser Rückgang setzte sich aus einem operativen Umsatzminus von 2 bis 3% und der beschriebenen veränderten Produktzuordnung internationaler Sendungen, die nun im Bereich Briefpost dargestellt werden, zusammen. Zudem gab es bei den Werbevolumen im Vorjahr höhere Sondereffekte durch Wahlen und einen starken Anstieg aufgrund einzelner Vertriebsinitiativen. Bei adressierten Sendungen zeigte sich bei einigen Kunden auch Verunsicherung hinsichtlich der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Ebenso umsatzmindernd wirkte der Rückzug aus dem südost- und osteuropäischen Werbegeschäft.
Der Umsatz mit Medienpost, also aus der Zustellung von Zeitungen und Magazinen, reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,3% auf 131,2 Mio EUR. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf das rückläufige Abonnement-Geschäft von Zeitungen und Magazinen zurückzuführen.
Die Umsätze aus Filialdienstleistungen lagen im Geschäftsjahr 2018 mit 93,7 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres von 114,6 Mio EUR. Gemäß der Vereinbarung mit dem Bankpartner BAWAG P.S.K. erfolgt die Beendigung der Kooperation bis Ende 2020. Der Umsatz mit Beratungsleistungen wird 2019 kontinuierlich reduziert. Ebenso umsatzmindernd wirkte sich die geänderte Bilanzierung des Vertriebs von Mobilfunkprodukten und Services aufgrund IFRS 15 aus, dem aber ein Rückgang in der entsprechenden Aufwandsposition gegenübersteht.
| Veränderung 2017/2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2016 1 |
2017 | 2018 | % | Mio EUR |
| Umsatzerlöse | 421,1 | 495,6 | 552,4 | 11,5 | 56,9 |
| Paket Premium | 206,6 | 240,7 | 266,1 | 10,6 | 25,5 |
| Paket Standard | 186,1 | 219,0 | 229,6 | 4,8 | 10,6 |
| Paket Sonstige Leistungen | 28,4 | 35,9 | 56,6 | 58,0 | 20,8 |
| Interne Leistungsverrechnung | 7,8 | 4,8 | 4,9 | 2,1 | 0,1 |
| Umsatzerlöse gesamt | 428,9 | 500,4 | 557,4 | 11,4 | 57,0 |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 417,6 | 491,9 | 548,6 | 11,5 | 56,7 |
Anpassung der Umsatzerlöse in der Segmentberichterstattung im Konzernabschluss 2017; Darstellung ohne Umsatzerlöse trans-o-flex
Der Umsatz der Division Paket & Logistik erhöhte sich von 495,6 Mio EUR auf 552,4 Mio EUR im Jahr 2018. In der Berichtsperiode umsatzerhöhend wirkte der Segmentwechsel des kroatischen Konzernunternehmens Weber Escal d.o.o. mit 1. Jänner 2018, das im Vorjahr noch in der Division Brief, Werbepost & Filialen erfasst wurde. Auch das seit 1. November 2017 vollkonsolidierte Konzernunternehmen ACL advanced commerce labs GmbH trug zum Umsatzwachstum der Division bei. Bereinigt um die Weber Escal d.o.o. und die ACL advanced commerce labs GmbH erhöhte sich der Umsatz der Division Paket & Logistik um 8,1%.
Das starke Wachstum im Paketgeschäft ist vor allem auf den anhaltenden E-Commerce-Trend zurückzuführen, der zu einem deutlichen Anstieg bei Privatkundenpaketen führte. Generell entwickelt sich der Paketmarkt in Österreich sehr dynamisch. Es herrscht weiterhin intensiver Wettbewerb, gleichzeitig nehmen die Anforderungen hinsichtlich Qualität und Zustellgeschwindigkeit sowie der Preisdruck zu.
Insgesamt entfielen 48,2% des Divisionsumsatzes in der Berichtsperiode auf den Premium-Bereich (Paketzustellung innerhalb von 24 Stunden). Dies entspricht einem Umsatzanstieg von 10,6% auf 266,1 Mio EUR.
Auf die Umsätze des Bereichs Paket Standard – dieser umfasst vor allem Sendungen an Privatkunden in Österreich – entfielen 41,6% des Divisionsumsatzes. Im Bereich Paket Standard wurde im Jahr 2018 ein Umsatzanstieg von 4,8% auf 229,6 Mio EUR erzielt.
Im Bereich Paket Sonstige Leistungen, der diverse Logistik-Zusatzdienstleistungen beinhaltet, wurden in der Berichtsperiode Umsätze in Höhe von 56,6 Mio EUR generiert. Dies entspricht einem Anteil von 10,3% am Divisionsumsatz. Der Umsatzanstieg um 20,8 Mio EUR im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft ACL advanced
commerce labs GmbH und auf den Segmentwechsel der Weber Escal d.o.o. zurückzuführen.
A – Umsatzerlöse ohne trans-o-flex
B – Umsatzerlöse trans-o-flex
Anpassung der Umsatzerlöse in der Segmentberichterstattung im Konzernabschluss 2017
Eine Betrachtung nach Regionen zeigt, dass im Jahr 2018 80,4% der Divisionsumsätze in Österreich erzielt wurden, 19,6% der Umsätze entfielen auf die Konzernunternehmen in Südost- und Osteuropa. In Österreich wurde 2018 ein Umsatzanstieg von 11,4% erzielt. Berücksichtigt man die Vollkonsolidierung der ACL advanced commerce labs GmbH zeigt sich auf vergleichbarer Basis ein Umsatzwachstum von 10,0% in Österreich. Für den wettbewerbsintensiven Raum Südost- und Osteuropa wurde in der Berichtsperiode ein Umsatzplus von 11,8% ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Segmentwechsels der Weber Escal d.o.o, Kroatien, entwickelten sich die Divisionsumsätze im CEE-/SEE-Raum im Jahr 2018 stabil.
Paketumsatz nach Regionen 2018
in %
A – Materialaufwand /Bezogene Leistungen
B – Personalaufwand
C – Sonstige betriebliche Aufwendungen
D – Abschreibungen
Die Aufwandsstruktur der Österreichischen Post ist von einem hohen Anteil an Personalaufwendungen geprägt. So entfielen im Jahr 2018 54,8% der gesamten betrieblichen Aufwendungen auf den Personalbereich. Die zweitgrößte Aufwandsposition stellten mit 24,0% der Materialaufwand und der Aufwand für bezogene Leistungen dar, der zum Großteil extern vergebene Transportaufwendungen betrifft. Weiters entfielen 16,1% auf sonstige betriebliche Aufwendungen und 5,1% auf Abschreibungen.
Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 1.008,7 Mio EUR, was einem Rückgang von 1,1% entspricht. Die im Personalaufwand inkludierten operativen Personalaufwendungen für Löhne und Gehälter blieben im Vergleich zum Vorjahr nahezu stabil. Ziel ist es, durch stetige Effizienzsteigerungen und strukturellen Umbau kollektivvertragliche Gehaltssteigerungen zu kompensieren. In Summe beschäftigte der Österreichische Post-Konzern im Geschäftsjahr 2018 im Periodendurchschnitt 20.545 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte), während im Geschäftsjahr 2017 20.524 Mitarbeiter für die Österreichische Post tätig waren.
Zusätzlich zu den operativen Personalkosten umfasst der Personalaufwand der Österreichischen Post auch diverse nicht-operative Personalaufwendungen wie Ab fertigungen und Rückstellungsveränderungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter der Österreichischen Post zurückzuführen sind. Der nicht-operative Personalaufwand inklusive Rückstellungsveränderungen durch diverse Parameteranpassungen lag im Geschäftsjahr 2018 unter dem Niveau des Vorjahres. Den größten Anteil bildeten wie schon im Vorjahr die Rückstellungen für die Redimensionierung im Finanzdienstleistungsbereich. Sie beliefen sich im Ge schäftsjahr 2018 auf 21,5 Mio EUR. Gegenläufig wirkten verminderte Aufwendungen für Sozialplanmodelle.
Der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018 um 7,6% auf 441,2 Mio EUR, primär bedingt durch vermehrte Transportaufwendungen hervorgerufen durch die gestiegenen Paketmengen.
Sowohl die sonstigen betrieblichen Aufwendungen als auch die sonstigen betrieblichen Erträge gingen in der Berichtsperiode deutlich zurück. So erreichten die sonstigen betrieblichen Erträge 96,2 Mio EUR nach 112,7 Mio EUR im Vorjahr. Darin inkludiert ist ein Einmalertrag aus dem ersten Quartal 2018 in Höhe von 20,1 Mio EUR als pauschale Abgeltung seitens des Bankpartners BAWAG P.S.K. für die Verkürzung der Vertragsdauer. Zudem gab es Erlöse aus dem Immobilienprojekt "Neutorgasse 7" in Höhe von 17,9 Mio EUR, denen ein Aufwand für bezogenen Leistungen in Höhe von 10,5 Mio EUR entgegenstand. Im Vorjahr waren in den sonstigen betrieblichen Erträgen Rückforderungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Lohnnebenkosten enthalten. Diese beliefen sich saldiert, also abzüglich Aufwendungen für etwaige Ersatzleistungen, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgebildet waren, auf 21,0 Mio EUR. Aufgrund dieser Ersatzleistungen waren die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vorjahr mit 325,0 Mio EUR deutlich höher als in der Berichtsperiode mit 295,7 Mio EUR. Gegenläufig wirkten höhere IT-Aufwendungen im Geschäftsjahr 2018.
Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen enthält anteilige Periodenergebnisse von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und reduzierte sich, vorrangig bedingt durch die Abwertung eines Darlehen für das tschechische Konzernunternehmen, von minus 1,9 Mio EUR im Vorjahr auf minus 3,6 Mio EUR im Geschäftsjahr 2018.
Ergebnisseitig zeigt sich ein stabiles bis leicht positives Bild. Das EBITDA lag mit 305,4 Mio EUR um 3,7% über dem Vergleichswert des Vorjahres, das entspricht einer EBITDA-Marge von 15,6%.
In Summe fielen in der Berichtsperiode 94,5 Mio EUR Abschreibungen nach 86,8 Mio EUR im Jahr 2017 an. Dabei erhöhten sich die planmäßigen Abschreibungen auf 80,6 Mio EUR, während die Wertminderungen mit 13,9 Mio EUR leicht unter dem Niveau des Vorjahres lagen. Die Wertminderungen im Geschäftsjahr 2018 beinhalteten im Wesentlichen Anpassungen von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie Wertminderungen für Immobilien in Kroatien und Österreich.
Das EBIT im Jahr 2018 erreichte 210,9 Mio EUR nach 207,8 Mio EUR im Vorjahr. Die EBIT-Marge betrug 10,8%.
Das Finanzergebnis des Konzerns reduzierte sich von 12,8 Mio EUR im Vorjahr auf minus 13,1 Mio EUR im Ge schäftsjahr 2018. Während im Vorjahr im Finanzergebnis ein positiver Effekt in Höhe von 11,0 Mio EUR aus dem
Verkauf von Anteilen an der BAWAG Group AG enthalten war, gab es im Geschäftsjahr einen negativen Effekt durch die Abwertung der Anteile an der FinTech Group AG in Höhe von 14,4 Mio EUR.
Das Ergebnis vor Steuern lag im Jahr 2018 bei 197,8 Mio EUR nach 220,6 Mio EUR im Vorjahr. Die Ertragsteuern lagen mit 53,6 Mio EUR um 2,0 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres.
Nach Abzug der Steuern ergibt sich damit ein Periodenergebnis (Ergebnis nach Steuern) von 144,2 Mio EUR, im Vergleich zu 165,0 Mio EUR im Vorjahr. Dies entspricht einem unverwässerten Ergebnis pro Aktie von 2,13 EUR für das Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zu 2,45 EUR im Vorjahr.
| Veränderung 2017/2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2016 1 |
2017 | 2018 | % | Mio EUR | |
| 2.030,5 | 1.938,9 | 1.958,5 | 1,0 | 19,6 | |
| 70,1 | 112,7 | 96,2 | –14,7 | –16,5 | |
| –495,2 | –409,9 | –441,2 | –7,6 | –31,3 | |
| –1.035,2 | –1.020,1 | –1.008,7 | 1,1 | 11,4 | |
| –294,1 | –325,0 | –295,7 | 9,0 | 29,3 | |
| 0,9 | –1,9 | –3,6 | –85,4 | –1,7 | |
| 277,1 | 294,6 | 305,4 | 3,7 | 10,8 | |
| –72,6 | –72,8 | –80,6 | –10,7 | –7,8 | |
| –2,3 | –14,1 | –13,9 | 0,9 | 0,1 | |
| 202,3 | 207,8 | 210,9 | 1,5 | 3,1 | |
| –0,7 | 12,8 | –13,1 | < –100 | –25,9 | |
| 201,5 | 220,6 | 197,8 | –10,3 | –22,8 | |
| –48,8 | –55,6 | –53,6 | 3,6 | 2,0 | |
| 152,7 | 165,0 | 144,2 | –12,6 | –20,8 | |
| 2,26 | 2,45 | 2,13 | –13,0 | –0,32 | |
Anpassungen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen
2 Ergebnis vor Abschreibungen, Sonstiges Finanzergebnis und Ertragsteuern
3 Ergebnis vor Sonstiges Finanzergebnis und Ertragsteuern
4 Unverwässertes Ergebnis je Aktie, bezogen auf 67.552.638 Stück Aktien
| Veränderung 2017/2018 | Marge 2018 1 |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2016 | 2017 | 2018 | % | Mio EUR | % |
| EBITDA | 277,1 | 294,6 | 305,4 | 3,7 | 10,8 | 15,6 |
| Brief, Werbepost & Filialen | 319,7 | 312,8 | 311,2 | –0,5 | –1,6 | 20,4 |
| Paket & Logistik | 29,8 | 58,1 | 54,9 | –5,5 | –3,2 | 9,8 |
| Corporate/Konsolidierung | –72,4 | –76,3 | –60,7 | 20,4 | 15,6 | – |
| EBIT | 202,3 | 207,8 | 210,9 | 1,5 | 3,1 | 10,8 |
| Brief, Werbepost & Filialen | 285,1 | 289,6 | 289,8 | 0,1 | 0,2 | 19,0 |
| Paket & Logistik | 18,5 | 42,8 | 41,3 | –3,5 | –1,5 | 7,4 |
| Corporate/Konsolidierung | –101,3 | –124,7 | –120,2 | 3,5 | 4,4 | – |
1 Margen der Divisionen bezogen auf Umsatzerlöse gesamt
Nach Divisionen betrachtet, verzeichnete die Division Brief, Werbepost & Filialen im Jahr 2018 ein EBITDA von 311,2 Mio EUR. Dies entspricht einem Rückgang von 0,5%. Das Divisions-EBIT verbesserte sich in der Berichtsperiode um 0,1% auf 289,8 Mio EUR. Positiv auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 wirkten sich die hohe Kostendisziplin sowie die Intensivierung der Logistiksynergien durch die vermehrte Zustellung von Paketen und Päckchen über die Brieflogistik aus.
Die Division Paket & Logistik zeigte Umsatzwachstum bei hohem Wettbewerbs- sowie Margendruck und erwirtschaftete ein EBITDA von 54,9 Mio EUR (–5,5%) und ein EBIT von 41,3 Mio EUR (–3,5%) im Geschäftsjahr 2018. Dieser Rückgang ist vor allem auf Mehraufwände
im Logistiknetz zur Vermeidung von Kapazitätsengpässen und gestiegene IT- Aufwände zurückzuführen.
Das EBIT der Division Corporate (inkl. Konsolidierung) verbesserte sich um 4,4 Mio EUR auf minus 120,2 Mio EUR. Die Verbesserung resultierte überwiegend aus einem geringeren Rückstellungsbedarf im Vergleich zum Vorjahr. Die Division Corporate erbringt nicht-operative Dienstleistungen, wie sie typischerweise für Zwecke der Verwaltung und Steuerung eines Konzerns erbracht werden. Diese Tätigkeiten umfassen unter anderem die Verwaltung der Konzernimmobilien, die Erbringung von IT-Dienstleistungen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie die Administration des Post Arbeitsmarktes.
Die Österreichische Post setzt auf eine konservative Bilanz- und Finanzierungsstruktur. Dies zeigt sich vor allem an der hohen Eigenkapitalquote, den geringen Finanzverbindlichkeiten und der soliden Veranlagung von Zahlungsmitteln mit möglichst geringem Risiko.
Die Bilanzsumme der Österreichischen Post lag per 31. Dezember 2018 bei 1.681,2 Mio EUR. Aktivseitig bilden Sachanlagen in Höhe von 652,8 Mio EUR die größte Bilanzposition, zudem gab es immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 83,3 Mio EUR. Die darin enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben sind per 31. Dezember 2018 mit 58,7 Mio EUR ausgewiesen. Forderungen, die in Summe die zweitgrößte Bilanzposition auf der Aktivseite bilden, beliefen sich auf 320,2 Mio EUR. Die anderen finanziellen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2018 bei 107,7 Mio EUR; dazu zählte der Anteil an Aras Kargo a.s., der mit 25,9 Mio EUR ausgewiesen wurde, sowie der Anteil an der FinTech Group AG in Höhe von 20,5 Mio EUR. Die Österreichische Post hat sich im Zuge der Verhandlungen über die Gründung eines Joint Ventures zur Erbringung von Finanzdienstleistungen an der FinTech Group AG beteiligt, wobei von dieser Kooperation schlussendlich einvernehmlich Abstand genommen wurde.
Darüber hinaus hielt die Österreichische Post zum Jahresende Wertpapiere im Wert von 55,8 Mio EUR. Die von der Österreichischen Post gehaltenen Wertpapiere besitzen ein Investment-Grade-Rating bzw. eine vergleichbare Bonität, weshalb von einer kurzfristigen Liquidierbarkeit dieser Anteile ausgegangen werden kann.
Aus der Bilanz ist ersichtlich, dass die Österreichische Post zum 31. Dezember 2018 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 310,0 Mio EUR verfügte. Damit lag der Bestand an Zahlungsmitteln und Wertpapieren per Jahresultimo bei 365,8 Mio EUR.
Die Passivseite der Bilanz ist von einer hohen Eigenkapitalquote geprägt, die per 31. Dezember 2018 bei 41,6% lag. Das entspricht einem Eigenkapital in Höhe von 699,1 Mio EUR.
Die langfristigen Schulden lagen mit Ende der Be richtsperiode bei 421,7 Mio EUR, die kurzfristigen Schulden bei 560,4 Mio EUR. Die in den Schulden enthaltenen Rückstellungen beliefen sich mit Ende Dezember 2018 auf insgesamt 551,1 Mio EUR. Bei rund 90% der Rückstellungen handelte es sich um Personalrückstellungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter der Österreichischen Post zurückzuführen sind. So entfielen 206,4 Mio EUR auf Rückstellungen für Unterauslastung. Weitere 187,9 Mio EUR betrafen
gesetzlich und vertraglich verpflichtende Sozialkapitalrückstellungen (Abfertigungen und Jubiläumsgelder) sowie 106,2 Mio EUR sonstige Personalrückstellungen. Insgesamt 57,1% der Rückstellungen der Österreichischen Post besitzen eine Fristigkeit von über drei Jahren und 12,9% von über einem Jahr. 29,9% der Rückstellungen sind kurzfristig mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.
Mio EUR
In der Bilanz sind Wertpapiere unter anderen finanziellen Vermögenswerten erfasst.
| Mio EUR | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2018 | Struktur 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|
| AKTIVA | ||||
| Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwerte |
675,1 | 702,4 | 736,1 | 43,8% |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Investment Property) | 69,0 | 85,0 | 78,4 | 4,7% |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 9,6 | 8,1 | 9,2 | 0,5% |
| Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges | 385,9 | 457,8 | 439,6 | 26,1% |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 122,0 | 131,0 | 107,7 | 6,4% |
| davon Wertpapiere | 60,9 | 80,6 | 55,8 | – |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 277,8 | 290,0 | 310,0 | 18,4% |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 2,4 | 0,0 | 0,3 | 0,0% |
| 1.541,8 | 1.674,2 | 1.681,2 | 100% | |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | 670,0 | 698,8 | 699,1 | 41,6% |
| Rückstellungen | 503,3 | 563,7 | 551,1 | 32,8% |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 5,6 | 6,8 | 10,3 | 0,6% |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges | 361,9 | 404,9 | 420,6 | 25,0% |
| Schulden i.Z.m. zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0% |
| 1.541,8 | 1.674,2 | 1.681,2 | 100% |
Die Analyse der Bilanzstruktur nach Fristigkeiten zeigt, dass der überwiegende Teil der Bilanzsumme mit einem Anteil von 58,2% bzw. 978,2 Mio EUR auf langfristiges Vermögen entfällt. Innerhalb des langfristigen Vermögens nimmt die Position Sachanlagen mit 652,8 Mio EUR eine bedeutende Stellung ein. Zu den größten Posten des kurzfristigen Vermögens gehören mit 305,7 Mio EUR die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie mit 310,0 Mio EUR die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Passivseitig setzt sich die Bilanzsumme aus Eigenkapital (41,6%), langfristigen Schulden (25,1%) sowie kurzfristigen Schulden (33,3%) zusammen. Die langfristigen Schulden von insgesamt 421,7 Mio EUR beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen in Höhe von 386,3 Mio EUR. Bei den kurzfristigen Schulden in Höhe von 560,4 Mio EUR dominieren Verbindlichkeiten mit 395,6 Mio EUR (davon aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 333,0 Mio EUR).
Mio EUR
Der Cashflow im Geschäftsjahr 2018 war von Sondereffekten beeinflusst. Aus einer Sonderzahlung der BAWAG P.S.K. in Höhe von 107,0 Mio EUR in Folge der Beendigung der Zusammenarbeit resultierte, abzüglich der in der Berichtsperiode erbrachten Finanzdienstleistungen in Höhe von 37,0 Mio EUR, ein positiver Sondereffekt im Cashflow von 70,0 Mio EUR. Gegenläufig wirkten erhöhte Basis- und Wachstumsinvestitionen (Maintenance und Growth CAPEX), die in Summe mit 139,4 Mio EUR über dem Niveau der Vergleichsperiode von 102,1 Mio EUR lagen. Ebenso Cashflow-mindernd waren höhere Zahlungen im Zusammenhang mit Rückstellungen und für Steuern sowie der Erwerb von 6,5% der Anteile an der FinTech Group AG im Rahmen der geplanten Finanzdienstleistungskooperation.
Der Cashflow aus dem Ergebnis lag im Geschäftsjahr 2018 bei 352,9 Mio EUR nach 316,6 Mio EUR im
Geschäftsjahr 2017. Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode 295,9 Mio EUR nach 255,7 Mio EUR im Vorjahr.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit erreichte im Jahr 2018 einen Wert von minus 137,5 Mio EUR nach minus 109,1 Mio EUR im Vorjahr. Dieser Anstieg resultierte aus Zahlungen für den Erwerb von Sachanlagen (CAPEX) und ist vor allem auf Investitionen im Rahmen des Kapazitätserweiterungsprogramms in der Paketlogistik zurückzuführen. Die Growth CAPEX betrugen in der aktuellen Berichtsperiode in Summe 58,1 Mio EUR. Gegenläufig wirkten Zahlungen aus Anlageabgängen.
Der Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren und Growth CAPEX erreichte 231,9 Mio EUR im Geschäftsjahr 2018 nach 178,3 Mio EUR im Vorjahr. Dies bildet eine gute Basis für die zukünftige Investitions- und Dividendenfähigkeit.
| Mio EUR | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus dem Ergebnis 1 |
315,6 | 316,6 | 352,9 |
| Cashflow aus Geschäftstätigkeit | 223,6 | 255,7 | 295,9 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –105,1 | –109,1 | –137,5 |
| davon Maintenance CAPEX | –69,9 | –77,8 | –81,3 |
| davon Growth CAPEX 2 |
–33,5 | –24,3 | –58,1 |
| davon Cashflow aus Akquisitionen/Devestitionen | –1,7 | 12,2 | –38,3 |
| davon Erwerb/Verkauf von Wertpapieren | –3,1 | –19,7 | 23,0 |
| davon sonstiger Cashflow aus Investitionstätigkeit | 3,1 | 0,4 | 17,3 |
| Free Cashflow | 118,5 | 146,6 | 158,4 |
| Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren | 123,3 | 154,0 | 173,7 |
| Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren und Growth CAPEX 3 |
106,1 | 178,3 | 231,9 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –140,6 | –134,6 | –138,1 |
| davon Ausschüttungen | –132,2 | –135,1 | –138,8 |
| Veränderung des Finanzmittelbestandes | –22,1 | 12,0 | 20,2 |
Umgliederung der gezahlten Steuern – siehe Konzernanhang Punkt 3.2
2 2016 und 2017: CAPEX neue Unternehmenszentrale
3 2016 und 2017: Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren und neuer Unternehmenszentrale
Entwicklung der Zahlungsmittel und Wertpapiere 2018
Die Analyse der Entwicklung der Zahlungsmittel und Wertpapiere im Jahr 2018 zeigt folgendes Bild: Per 1. Jänner 2018 lag der Zahlungsmittelbestand inklusive Wertpapiere der Österreichischen Post bei 370,6 Mio EUR. Im Jahr 2018 wurde ein Cashflow aus Geschäftstätigkeit von 295,9 Mio EUR erwirtschaftet, der nach Abzug der im Lauf des Jahres getätigten Maintenance CAPEX in einem Free
Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren und Growth CAPEX von 231,9 Mio EUR resultierte. Damit konnten die Ausschüttungen des Jahres 2018 in Höhe von 138,8 Mio EUR und auch die Growth CAPEX für das Kapazitätserweiterungsprogramm deutlich abgedeckt werden. Es verblieb ein Zahlungsmittelbestand inklusive Wertpapiere per 31. Dezember 2018 in Höhe von 365,8 Mio EUR.
| Mio EUR | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| + Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 5,6 | 6,8 | 10,3 |
| + Rückstellungen verzinslich | 373,0 | 407,1 | 394,9 |
| Verzinsliches Fremdkapital | 378,5 | 413,9 | 405,2 |
| – Andere finanzielle Vermögenswerte | –121,6 | –130,5 | –107,6 |
| – Forderungen verzinslich langfristig | –3,4 | –3,6 | –1,0 |
| – Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | –277,8 | –290,0 | –310,0 |
| Verzinsliche Aktiva | –402,8 | –424,1 | –418,6 |
| – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | –2,4 | 0,0 | –0,3 |
| + Schulden i.Z.m. zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 0,9 | 0,0 | 0,0 |
| Nettoliquidität (–) 1 |
–25,7 | –10,2 | –13,7 |
Da in den dargestellten Jahren eine Nettoliquidität ausgewiesen ist, wird auf die Darstellung der Kennzahlen Verhältnis Nettofinanzverschuldung/EBITDA sowie Gearing Ratio (Nettofinanzverschuldung/Eigenkapital) aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft verzichtet.
Der Österreichische Post-Konzern wies per Ende 2018 eine Nettoliquidität in Höhe von 13,7 Mio EUR aus.
Auf Basis der vorhandenen Liquidität sowie des soliden operativen Cashflows kann die Österreichische Post die aktuellen Finanzierungsvorhaben selbst decken. Eine substanzielle Fremdkapitalaufnahme ist derzeit nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Dividendenpolitik beabsichtigt die Österreichische Post für die kommenden Jahre – unter der Voraussetzung, dass sich die Geschäftsentwicklung weiterhin erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhn lichen Umstände auftreten – eine Ausschüttungsquote von zumindest 75% des auf die Aktionäre entfallenden Periodenergebnisses.
Die Investitionen des Österreichischen Post-Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 in Summe auf 137,0 Mio EUR und lagen damit um 15,0 Mio EUR über dem Wert des Vorjahres. Davon entfielen 126,5 Mio EUR auf Investitionen in Sachanlagen und 10,5 Mio EUR auf Investitionen in immaterielle Vermögenswerte.
Mit einem Anteil von 38,1% lag ein Schwerpunkt des Investitionsprogramms der Österreichischen Post im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde in diesem Bereich vor allem in die Filialausstattung sowie in diverse Hardware investiert. Auf den Bereich Grundstücke/Gebäude und Investment Property entfiel in der Berichtsperiode ein Anteil von 20,8%, während
Investitionen für im Bau befindliche Anlagen 25,8% des Investitionsprogramms ausmachten. In den beiden letztgenannten Positionen sind vor allem die Investitionen, die im Rahmen des Kapazitätserweiterungsprogramms getätigt wurden, enthalten. Zudem entfielen 3,9% auf technische Anlagen und Maschinen in den Logistikzentren und 3,7% auf geleistete Anzahlungen.
Sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzinvestitionen erfolgt eine detaillierte Rentabilitätsbetrachtung der jeweiligen Maßnahme. Ersatzinvestitionen werden dann getätigt, wenn entweder mit der neueren Technologie ein Produktivitätsfortschritt erzielt werden kann, der die laufenden Aufwendungen in Eigen- und Fremdpersonal oder den Zukauf von Transportleistungen reduziert, oder wenn der optimale Austauschzeitpunkt dadurch gegeben ist, dass die Lebenszykluskosten (vor allem Instandhaltungskosten) die Kosten eines neu beschafften Anlageguts überschreiten.
Investitionen nach Kategorien 2018
A – Immaterielle Vermögensgegenstände B – Grundstücke/Gebäude und D – Betriebs- und Geschäftsausstattung E – Anlagen im Bau
Investment Property
F – Geleistete Anzahlungen
C – Technische Anlagen und Maschinen
Investitionen werden sowohl während diverser Planungsphasen als auch im Zuge der Beschaffungsphase durch ein Gremium genehmigt und freigegeben, dass sich je nach Investitionsvolumen aus Bereichsverantwortlichen, einzelnen oder allen Vorständen bzw. dem Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG zusammensetzt. Neben laufenden Plan/Ist-Vergleichen findet zum Abschluss der Investitionsphase – insbesondere bei großen Projekten – eine Investitionsnachschau statt.
Neben dem Return on Investment (ROI) als wesentlichem Entscheidungsparameter für Investitionen und Akquisitionen werden auch die Amortisationsdauer und der Barwert des Investments betrachtet – sowohl in der Planung als auch im Kennzahlen-Monitoring.
Für den Erwerb bzw. Verkauf von Tochterunternehmen sowie von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen erfolgte 2018 ein Zahlungsmittelabfluss von 3,4 Mio EUR nach einem Abfluss von 6,7 Mio EUR im Jahr 2017. Generell geht jeder Akquisition ein konzernweit
einheitlicher Auswahlprozess voran. Die Entscheidungsgrundlage bildet eine Due-Diligence-Prüfung, auf die eine Bewertung mittels Discounted-Cashflow-Methode und gegebenenfalls eine Plausibilisierung der ermittelten Werte mittels Vergleichswertverfahren folgt.
Das Capital Employed des Österreichischen Post-Konzerns reduzierte sich von 616,4 Mio EUR auf 607,9 Mio EUR per Ende 2018. Diese Differenz ist vor allem auf gesunkene Forderungen und ein höheres unverzinsliches Fremdkapital zurückzuführen. Gegenläufig wirkte die Erhöhung der Sachanlagen, die primär auf das Kapazitätserweiterungsprogramm in der Paketlogistik zurückzuführen war.
Ziel der Österreichischen Post ist es, das Capital Employed entsprechend den branchenspezifischen Gegebenheiten zu optimieren. Vor diesem Hintergrund werden Investitionen äußerst selektiv und gezielt getätigt, um vor allem Produktivitätssteigerungen und profitables Wachstum zu ermöglichen. Firmenwerte werden laufend auf ihre Werthaltigkeit geprüft und bei Anzeichen von Wertminderungen entsprechend wertberichtigt.
Die wesentlichen Schwerpunkte im Forderungsma nagement der Österreichischen Post liegen in der kontinuierlichen Prüfung der überfälligen Forderungen. Das Management wird regelmäßig über Außenstände informiert, um entsprechende Maßnahmen setzen zu können. Im Risikofall erfolgt unverzüglich die Umstellung auf Voraus- oder Barzahlung bzw. wird die Vorlage einer Bankgarantie gefordert.
| Capital Employed | ||
|---|---|---|
| ------------------ | -- | -- |
| Mio EUR | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| + Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte | 77,5 | 86,7 | 83,3 |
| + Sachanlagen | 597,6 | 615,7 | 652,8 |
| + Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 69,0 | 85,0 | 78,4 |
| + Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 9,6 | 8,1 | 9,2 |
| + Vorräte | 18,1 | 22,0 | 17,3 |
| + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Steuererstattungsansprüche 1 |
288,5 | 360,4 | 343,8 |
| – Unverzinsliches Fremdkapital | –492,3 | –561,5 | –576,9 |
| Capital Employed | 567,9 | 616,4 | 607,9 |
1 Abzüglich verzinsliche Forderungen
Die EBITDA-Marge der Österreichischen Post verbesserte sich von 15,2% im Jahr 2017 auf 15,6% im Jahr 2018. Die EBIT-Marge erhöhte sich von 10,7% im Jahr 2017 auf 10,8% im Jahr 2018. Der Return on Equity reduzierte sich von 30,9% auf 25,8%. Der Return on Capital Employed lag stabil bei 34,4% nach 35,1% im Vorjahr.
| in % | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|
| EBITDA-Marge 1 |
13,6 | 15,2 | 15,6 |
| EBIT-Marge 2 |
10,0 | 10,7 | 10,8 |
| ROE 3 |
30,0 | 30,9 | 25,8 |
| ROCE 4 |
35,3 | 35,1 | 34,4 |
EBITDA-Marge = EBITDA/Umsatzerlöse
2 EBIT-Marge = EBIT/Umsatzerlöse
3 Return on Equity = Periodenergebnis/(Eigenkapital zum 1. Jänner abzüglich Dividendenausschüttung)
4 Return on Capital Employed = EBIT/durchschnittliches Capital Employed
Ein wesentlicher Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg in sich verändernden Märkten liegt in der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte sowie in der Erweiterung der bestehenden Produktpalette aus dem Kerngeschäft heraus. Die Österreichische Post ist ein Dienstleistungsunternehmen. Daher ergänzt bzw. verbessert sie ihre Services ständig auf Basis von innerbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungs (F & E)-Maßnahmen. Die Forschungstätigkeit in der Österreichischen Post erfolgt mehrheitlich dezentral in den jeweiligen Organisationseinheiten, welche die Produkte bzw. Services verantworten. Zusätzlich arbeitet die Österreichische Post laufend an der Optimierung ihrer Prozesse und Abläufe. Dabei werden unternehmensintern oder gemeinsam mit Kooperationspartnern auch innovative Lösungen erforscht und entwickelt, die in vielen Fällen zu neuen Marktstandards für die gesamte Logistikbranche führen.
Im Bereich Produkte und Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2018 wieder eine Vielzahl innovativer und selbst entwickelter Lösungen umgesetzt. Während eine Reihe an Projekten im Produktmanagement der Divisionen Brief, Werbepost & Filialen und Paket & Logistik abgewickelt werden, besteht für den stark wachsenden Online-Bereich ein eigenes Kompetenzzentrum, das sich prioritär mit der Entwicklung neuer Online-Produkte und Lösungen beschäftigt. In der Abteilung Kundeninitiativen sind rund zehn Mitarbeiter tätig, die sich auf den Einsatz neuer Technologien, Verbesserung der Kernservices sowie die Schaffung und Erforschung neuer Geschäftsmodelle konzentrieren. So entwickelte die Österreichische Post ihre Lösungen in den Bereichen dualer Versand ("E-Brief") und mobile Services ("Post App") auch 2018 konsequent weiter. Die Online-Lösungen der Post zeichnen sich dabei durch ein hohes Maß an Sicherheit, Flexibilität, Effizienz und Vertrauenswürdigkeit aus.
Eine Sonderstellung im Bereich F & E nehmen auch die Geschäftsfelder Mail Solutions in der Brief-Division und Logistik-Services in der Paket-Division mit insgesamt über 300 Mitarbeitern ein. Der Bereich Mail Solutions arbeitet vor allem an innovativen Lösungen im Bereich Geschäftsprozessoutsourcing, dualer Versand, im Datenmanagement und in der digitalen Werbung. Der Fokus liegt auf effizienten Business-Lösungen für Geschäftskunden
wie einem intelligenten Inputmanagement, einem effizienten Poststellenmanagement, dem digitalen Dokumentenmanagement sowie auf wirkungsvollem Adressmanagement. Die Online-Prospektplattform Aktionsfinder, als digitale Verlängerung des physischen Flugblattes und das erfolgreiche Printmedium KUVERT runden das Lösungsportfolio von Mail Solutions ab.
Im Bereich Logistik-Services entwickelt die Österreichische Post laufend maßgeschneiderte Kundenlösungen für Warehousing und Fulfillment sowie diverse "Value Add Services". Diese Lösungen sorgen in Verbindung mit innovativen Online-Services für mehr Effizienz, höhere Flexibilität und generell für eine kundenorientierte Optimierung von Kommunikation und Distribution. Mit der Beteiligung an der ACL advanced commerce labs GmbH wurden die E-Commerce-Angebote weiter ausgebaut, sodass die angebotenen One-Stop-Shop-Lösungen für den Kunden noch serviceorientierter und einfacher werden.
Neben eigenen Entwicklungsaktivitäten kooperiert die Österreichische Post seit Langem mit namhaften österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Wichtige Partner sind dabei die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der Klima- und Energiefonds sowie die Wirtschaftskammer Wien. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, den Fokus auf Innovationen weiter zu verstärken und in der Entwicklung von Produkten und Services auf wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zurückgreifen zu können. Neben dem Produktbereich forscht und entwickelt die Österreichische Post – wie erwähnt – auch laufend im Bereich Prozesse und Abläufe. Auch aufgrund der hohen gesellschaftlichen Verantwortung der Post als österreichischer Leitbetrieb liegt einer der Schwerpunkte der gesetzten Initiativen auf den Bereichen Ressourcenschonung und Energieeffizienz. Die Abteilung CSR & Umweltmanagement berät und unterstützt dabei bei Bedarf die operativen Bereiche bei deren F & E-Aktivitäten.
Eines der Leuchtturmprojekte im Bereich angewandte Forschung stellt das Thema E-Mobilität bei der Post dar. In Zusammenarbeit mit dem Klima- und Energiefonds der Bundesregierung und dem Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wurden die Einsatzfähigkeit von E-Fahrzeugen in der Praxis und die optimale Nutzung der lokalen Ressourcen an erneuerbarer Energie erforscht. Die Österreichische Post hat von 2009 bis Ende 2018 rund 17 Mio EUR in die CO2-neutrale und schadstofffreie Zustellung investiert. Auf Basis dieser Erfahrungen wurden wertvolle Schlussfolgerungen für den weiteren Ausbau der Elektrofahrzeuge gewonnen. Dieser Ausbau wird nun mit der Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums der EU (ELER) sowie mit der Unterstützung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus in mehreren übergreifenden Mobilitätsprojekten umgesetzt.
Für die bisherigen Erfolge im Bereich E-Mobilität wurde die Österreichische Post mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet. So konnte die Post beim Energy Globe Award sowohl die Ausscheidungen für Wien und Österreich als auch global für sich entscheiden. Als größter E-Fuhrparkbetreiber Österreichs ist die Österreichische Post ein Vorreiter, was grüne Logistik betrifft und wurde dafür mit dem "EPCON AWARD" für herausragende Energieprojekte und dem "Anerkennungspreis für Nachhaltigkeit in der Supply Chain durch CO2-neutrale Zustellung" für ihre E-Mobility Aktivitäten ausgezeichnet.
Des Weiteren wurden folgende Projekte im Geschäftsjahr 2018 begonnen bzw. weitergeführt: Gemeinsam mit dem AIT Austrian Institute of Technology (AIT) führte die Österreichische Post ein Projekt mit dem Namen PEAR zur Evaluierung der energieeffizienten Automation und zur Regelung von Gebäuden fort, mit dem Hauptziel einer signifikant verkürzten Inbetriebnahmephase und eines durchgängig energieoptimierten Betriebs bei gleichbleibender Arbeitsplatzqualität. Ein weiteres Forschungsprojekt mit dem AIT hat E-Mobilität zum Thema (Projekt SEAMLESS). Die Österreichische Post, als Projekt- und Demopartner, leistet durch ihre Praxiserfahrungen einen Beitrag zur Erforschung unterschiedlicher Mobilitäts wege und -möglichkeiten. Als Konsortialpartner beteiligt
sich die Post am Projekt KoopHubs, in welchem u.a. gemeinsam mit der Wirtschaftsuniversität Wien und dem AIT ein stadtumfassendes, zweistufiges Logistikkonzept mit Mikro- bzw. Grätzl-Hubs und City Distribution Centers entwickelt wird.
Im Rahmen des Projekts "smarter together", welches vom EU-Programm "Horizon 2020" gefördert wird, wurden die Projektpartner (Stadt Wien, AIT) von der Post mit verschiedenen Daten unterstützt, welche dann zu Forschungszwecken genutzt werden.
Im Zuge der Projektplanung und -implementierung achtet die Post auf die Gewährleistung der Genderund Chancengleichheit. So wird im Rahmen einer Ausschreibung der Wirtschaftskammer Wien mit dem Namen FemPower IKT 2018 das Projekt Do-IT postintern umgesetzt. Dieses Forschungs- und Entwicklungsprojekt unter weiblicher Führung aus dem Themenfeld Predictive Analytics beinhaltet den Aufbau eines statistischen Modells mit dem Ziel aus historischen Unternehmensdaten Paketmengen pro Tag auf Logistikzentren-Ebene 90 Tage im Voraus vorherzusagen, um einerseits eine effizientere Personaleinsatzplanung per Verteilschicht und andererseits eine verbesserte Toureneinsatzplanung durchführen zu können. Für die Umsetzung entwickelt die Post eine skalierbare, auf Container-Architektur ba sierende IT-Infrastruktur.
In der Division Paket & Logistik wurde 2018 das City Logistik Programm weitergeführt. Gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern wurden unter Anwendung von Service Design neue, innovative, kunden- und marktgerechte Dienstleistungen und Lösungsideen für die letzte Meile im urbanen Raum entwickelt.
Es handelt sich hierbei um eine exemplarische nicht vollständige Darstellung ausgewählter Forschungsprojekte.
Die Österreichische Post betreibt ein umfangreiches Risikomanagement, in das alle Unternehmenseinheiten sowie Konzerngesellschaften einbezogen sind. Dieses richtet sich grundsätzlich nach dem COSO-Standard "Enterprise Risk Management – Integrated Framework". Das Ziel des Risikomanagements ist es, die Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen so zu steuern, dass die Abweichung von den Unternehmenszielen möglichst gering gehalten wird. Risiken werden nach einheitlichen Grundsätzen in ihrem Gesamtzusammenhang identifiziert, bewertet, überwacht und in einem unternehmensweiten Risikomanagementsystem dokumentiert. Der Konzernvorstand definiert die Risikostrategie und -politik des Unternehmens und legt die Rahmenbedingungen des Risikomanagementsystems fest. Die wichtigsten Schritte des Risikomanagementprozesses sind:
1. Identifizierung und Bewertung: Risiken sind definiert als potenzielle Abweichungen vom mittelfristig geplanten Unternehmensergebnis. Halbjährlich analysieren die Risikomanager der jeweiligen Unternehmensbereiche die Risikosituation. Für jedes identifizierte Risiko wird ein Verantwortlicher festgelegt, der die Bewertung, Steuerung und Überwachung durchführt. Im Zuge der Analyse und Bewertung werden die Risiken in Szenarien beschrieben und anschließend so weit wie möglich gemäß den Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit quantifiziert. Nicht quantifizierbare Risiken werden anhand definierter qualitativer Klassen bewertet. Zusätzlich prüft das zentrale Risikomanagement zyklisch die einzelnen Unternehmensbereiche in Form proaktiver Risiko-Assessments und Workshops hinsichtlich ihrer Risiken. Die Ergebnisse der Identifizierung und Bewertung werden in einer eigenen Risikomanagement-Software dokumentiert.
2. Aggregation und Reporting: Das zentrale Risikomanagement sammelt und überprüft die identifizierten und bewerteten Risiken. Die finanziellen Effekte möglicher Überschneidungen werden im Rahmen der Aggregation berücksichtigt. Unter Einsatz statistischer Methoden wird die Gesamtrisikoposition des Post-Konzerns ermittelt. Im Anschluss werden die Risiken in einem Risikogremium analysiert und plausibilisiert. Das Risikogremium setzt
sich aus Vertretern des Controllings, der Rechtsabteilung, der Strategieabteilung und des Rechnungswesens sowie aus Vertretern der operativen Bereiche zusammen. Die Ergebnisse des Risikogremiums fließen in den halbjährlichen Bericht des zentralen Risikomanagements über die Risiken und deren Entwicklung an den Vorstand ein. Unerwartet auftretende Risiken werden dem Vorstand unmittelbar (ad hoc) berichtet. Zum Status des Risikomanagements werden der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss ebenfalls regelmäßig informiert.
3. Massnahmengestaltung: Die Risikosteuerung erfolgt durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel, Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder auf Dritte zu übertragen. Die Unternehmensbereiche prüfen hierzu die infrage kommenden Maßnahmen mittels Kosten-Nutzen-Analysen und implementieren diese anschließend. Die Maßnahmen werden im Zuge der halbjährlichen Analyse durch die Risikomanager überwacht und angepasst. Zur systematischen Bewältigung versicherbarer Risiken betreibt der Österreichische Post-Konzern ein internes Versicherungsmanagement. Dessen Hauptaufgaben bestehen in der laufenden Optimierung der Versicherungssituation sowie der Prozesse in der Schadenabwicklung.
4. Überwachung und Kontrolle: In Anlehnung an den Österreichischen Corporate Governance Kodex wird die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems jährlich durch den Wirtschaftsprüfer beurteilt. Des Weiteren wurden die Konzeption, Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems durch einen externen Auditor evaluiert. Intern wird das Risikomanagementsystem durch jährliche Self-Assessments überwacht und kontrolliert.
Klassische Briefsendungen werden zunehmend durch elektronische Medien ersetzt. Der Trend zur elektronischen Substitution von Briefen, insbesondere zur elektronischen Zustellung, wird auch weiterhin fortbestehen. Diese Entwicklung, die vom Gesetzgeber gefördert wird, kann zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Ein Rückgang des Umsatzes der Österreichischen Post im Bereich Briefpost von einem Prozentpunkt führt zu einem negativen Umsatzeffekt von rund 7 Mio EUR pro Jahr, der aufgrund der Fixkostenstruktur des Unternehmens kurz- bis mittelfristig großteils ergebnismindernd wirken würde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass infolge von Änderungen der gesetzlichen Zustellvorschriften für behördliche Sendungen in Österreich ein Teil dieser Sendungen nicht mehr über die Österreichische Post zugestellt wird. Dem Mengenrückgang infolge der Substitution von Briefsendungen durch elektronische Medien wird mit neuen Produkten und Dienstleistungen entgegengewirkt. Die Diversifikation trägt dazu bei, Risiken einzelner Branchen weit zu streuen bzw. gering zu halten.
Das Geschäftsmodell der Österreichischen Post ist von einer hohen Personalkostentangente geprägt. Eine Planabweichung im Bereich Löhne und Gehälter von einem Prozentpunkt entspricht dabei durchschnittlich 9 Mio EUR pro Jahr. Weiters steht ein Teil der Mitarbeiter des Österreichischen Post-Konzerns in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt den Bestimmungen des Beamtendienstrechts. Daraus ergeben sich Besonderheiten im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Verwendung. Bei einem Teil der Belegschaft kann es durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen im Fall von Mengenverlusten zu keiner Kapazitätsanpassung kommen, ebenso ist keine Anpassung des Gehaltsniveaus an eventuell ungünstigere Marktkonditionen möglich. Das
Beamtendienstrecht führt damit insgesamt zu geringer Kostenflexibilität. Der Österreichische Post-Konzern ist im Hinblick auf den liberalisierten Markt zunehmend mit den Grenzen der dienstrechtlichen Verwendungsmöglichkeiten für die ihm zugewiesenen Beamten konfrontiert. Die Lösung dieser Problematik nimmt im Dialog mit dem verantwortlichen Gesetzgeber eine bedeutende Rolle ein. Aus den laufenden Änderungen des Beamtendienstrechts und sonstigen gesetzlichen Änderungen können sich für den Österreichischen Post-Konzern, soweit diese Regelungen nicht auf die spezielle Wettbewerbssituation des Österreichischen Post-Konzerns Rücksicht nehmen, zusätzliche Belastungen und unerwartete Mehrkosten ergeben, auf deren Entstehen der Konzern keinen Einfluss hat.
Das starke Wachstum des Paketmarktes durch den anhaltenden Online-Shopping-Boom führt zu intensiverem Wettbewerb. In der Folge kann es zu Marktanteilsverschiebungen sowie einer Reduktion der erzielbaren Durchschnittspreise kommen. Zudem ist das starke Paketwachstum von großen Online-Versendern getrieben, die überproportional zum Markt wachsen. So kann insbesondere die Entwicklung der Mengen und Durchschnittserlöse dieser Großkunden zu spürbaren Umsatz- und Ergebniseffekten führen. Durch die teilweise schon umgesetzte Eigenzustellung einzelner Großversender besteht ein weiteres Risiko.
Im Filialnetz arbeitet die Österreichische Post mit strategischen Partnern im Telekom- und Finanzbereich zusammen. Insbesondere das Finanzdienstleistungsgeschäft ist einem strukturellen Wandel durch veränderte Kundenbedürfnisse unterworfen. Im Jahr 2017 wurde die Kooperationsvereinbarung durch den Bankpartner BAWAG P.S.K. gekündigt. Die Österreichische Post und BAWAG P.S.K. vereinbarten eine einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis zum Ende des Jahres 2020. Von der ursprünglich geplanten Gründung und Kapitalisierung eines 50:50 Joint Ventures zur Erbringung von Finanzdienstleistungen mit der FinTech Group AG wurde einvernehmlich Abstand genommen. Mittelfristig plant die Österreichische Post, weiterhin Finanzdienstleistungen über das Filialnetz anzubieten, da dieses Ge schäft als sinnvolle Ergänzung zum Postdienstleistungsangebot gesehen wird. Es wird an einer zukünftigen Lösung gearbeitet. Konkrete Entscheidungen sollten im Laufe des Jahres 2019 getroffen werden. Sollte es nicht gelingen, eine Alternativlösung zu etablieren, bestehen durch etwaige notwendige Restrukturierungsmaßnahmen
abhängig vom gewählten Geschäftsmodell Umsatz- und Kostenrisiken für den Österreichischen Post-Konzern.
Das Geschäft mit Werbesendungen wird von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst und hängt stark von der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Gerade der stationäre Handel – als wichtigste Werbepost-Kundengruppe – ist weiterhin mit folgenden strukturellen Trends konfrontiert: So ist eine zunehmende Marktkonzentration spürbar, andererseits leidet der stationäre Handel unter dem starken Wachstum des E-Commerce-Marktes. Infolgedessen kann es zu einer Reduktion bei Werbemitteln und -mengen und damit auch zu einer Beeinträchtigung des Ergebnisses kommen.
Die Österreichische Post unterliegt wie jedes Unternehmen einer Reihe von Risiken, die sich aus der Branche bzw. dem Marktumfeld ergeben. Diese Risiken werden mit Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, auf wirtschaftliche Art und Weise minimiert, können aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Der Österreichische Post-Konzern erwirtschaftet den überwiegenden Teil seines Umsatzes in Österreich. Sollten sich die aktuellen Prognosen zum Wirtschaftswachstum verschlechtern, könnten Planungsprämissen verworfen werden müssen und damit könnte die Planungssicherheit eingeschränkt werden. Ferner erwirtschaftet das Unternehmen einen nicht unbedeutenden Anteil seines Umsatzes mit einer geringen Anzahl von Großkunden. Das wirtschaftlich erfolgreiche Weiterbestehen dieser Großkunden ist somit wesentlich für die stabile Entwicklung des Österreichischen Post-Konzerns. Großkunden sind zudem vertraglich nicht verpflichtet, ihre Postsendungen vom Österreichischen Post-Konzern befördern zu lassen, und könnten sich entscheiden, mittelfristig zumindest einen Teil ihrer Postsendungen Wettbewerbern der Österreichischen Post zur Zustellung zu übergeben. Das Paketgeschäft – hier nimmt die Österreichische Post eine führende Stellung im österreichischen Markt ein – ist zum einen von der wirtschaftlichen Entwicklung seiner Kunden und zum anderen von Wettbewerbsverschärfungen durch das Auftreten weiterer Anbieter abhängig, sodass Umsatzeinbußen nicht ausgeschlossen werden können. Das Unternehmen ist deshalb bestrebt, Kunden durch attraktive Leistungsangebote an
sich zu binden. Die erwähnten Markt- und Wettbewerbsrisiken können zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
Der Österreichische Post-Konzern ist in hohem Maß auf die Verwendung von komplexen technischen Systemen angewiesen und setzt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen maßgeblich auf den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, modernen Kommunikationsmedien und anderen technischen Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat der Österreichische Post-Konzern in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, um sein Verteil- und Zustellnetz zu modernisieren. Die Leistungserbringung des Unternehmens hängt dabei von der Funktionsfähigkeit weniger wichtiger Standorte ab. Sollten technische Systeme vorübergehend oder dauerhaft ausfallen, sollte es zu unberechtigten Datenzugriffen und Datenmanipulationen beispielsweise durch Cyberkriminalität kommen, könnte dies zu Störungen des Geschäftsablaufs und zum Verlust von Reputation und Kunden führen sowie zusätzliche Kosten verursachen. Zur Reduzierung von technischen und Cyber-Risiken wurden Sicherheitsmaßnahmen und Regeln festgelegt, die einen reibungslosen Ablauf sicherstellen sollen. Im Betrieb von Rechenzentren verfolgt der Österreichische Post-Konzern eine Outsourcing-Strategie. Durch entsprechende Vertragsgestaltung und gezieltes Servicelevel-Management wird die Verfügbarkeit aller ausgegliederten Tätigkeiten abgesichert. Die Vertragspartner sind verpflichtet, einschlägige gültige Zertifizierungen vorzuweisen.
Die Beschaffungsrisiken der Österreichischen Post beschränken sich im Wesentlichen auf Schwankungen der Energiepreise. Eine Erhöhung der Energiepreise kann geringe negative Auswirkungen auf das Ergebnis haben.
Finanzielle Risiken des Österreichischen Post-Konzerns umfassen das Liquiditäts-, das Kredit- und Kontrahenten- sowie das Zinsänderungsrisiko. Auch das Währungsrisiko kann das Ergebnis beeinträchtigen. Die Österreichische Post wickelt jedoch 99% der operativen Geschäftstätigkeiten im Euro-Raum ab, was das Risiko aus Wechselkursschwankungen insgesamt begrenzt. Weiters wird laufend geprüft, ob Absicherungsinstrumente für Währungen vorteilhaft für die Österreichische Post sind.
Eine detaillierte Darstellung der Finanzinstrumente und der damit verbundenen finanziellen Risiken findet sich in Punkt 10 des Anhangs zum Konzernabschluss des Österreichischen Post-Konzerns.
Der Konzern hat im Zuge seiner Expansion Firmenwerte und nicht abnutzbare Markenrechte bilanziert. Diese müssen mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen werden. Falls dabei Wertminderungen festgestellt werden, sind diese Firmenwerte und nicht abnutzbare Markenrechte abzuschreiben.
Ein Bestandteil der Strategie des Österreichischen Post-Konzerns ist das Wachstum durch selektive Akquisitionen und Kooperationen. Dabei ist es wichtig, passende Akquisitionsziele zu finden und erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Die Chancen und Risiken von Beteiligungen sind in hohem Maß von politischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig.
Mit Inkrafttreten des Postmarktgesetzes am 1. Jänner 2011 erfolgte die vollständige Öffnung des österreichischen Postmarktes. Daraus ergeben sich Risiken einer Marktanteilsveränderung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zeit nach der vollständigen Liberalisierung wurden mit dem Postmarktgesetz ebenfalls neu geregelt. Das Postmarktgesetz sieht in vielen Bereichen keine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen Post und ihren Mitbewerbern vor, sondern eine Mehrbelastung der Österreichischen Post: Die Österreichische Post ist im Rahmen des Universaldienstes verpflichtet, in ganz Österreich ein Mindestangebot von Postdienstleistungen in vergleichbarer Qualität anzubieten und ein flächendeckendes Netz von mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Mit eigenem Personal betriebene Post-Geschäftsstellen dürfen nur nach Durchführung eines behördlichen Verfahrens geschlossen werden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Österreichische Post – zumindest vorübergehend – zur Führung unrentabler Standorte verpflichtet ist.
Die Österreichische Post geht derzeit nicht davon aus, dass sie verpflichtet wird, ihren Mitbewerbern Zugang zu Teilleistungen einzuräumen. In einem solchen Fall könnten diese jedoch in besonders lukrativen Marktsegmenten Postdienstleistungen selbst erbringen und in weniger lukrativen Marktsegmenten zu regulierten Preisen auf Teilleistungen der Österreichischen Post zurückgreifen. Dies könnte zu erheblichen Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
In der Öffentlichkeitsarbeit des Österreichischen Post-Konzerns sowie im Dialog mit allen Stakeholdern nimmt die Thematik der Gleichbehandlung der Österreichischen Post mit anderen Marktteilnehmern einen hohen
Stellenwert ein. Das Unternehmen sieht es als seine Aufgabe, auf die ungenügende Abgeltung des Universaldienstes und die Problematik der asymmetrischen Marktöffnung hinzuweisen.
Die Österreichische Post unterliegt in der Gestaltung ihrer Geschäftsbedingungen (einschließlich ihrer Entgelte) im Universaldienst der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde. Die Gesellschaft kann deshalb im Bereich des Universaldienstes nur eingeschränkt durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen reagieren. Unterschiedliche Definitionen der Grenzen des Universaldienstes seitens der Regulierungsbehörde und des Unternehmens können sich in der Gestaltung des Produktportfolios und der Preisfestsetzung niederschlagen.
Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen und Geschäftspraktiken des Österreichischen Post-Konzerns war in der Vergangenheit bereits Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen und Verfahren. Sonstige rechtliche Risiken ergeben sich auch aus nicht vorhersehbaren Gerichtsverfahren mit Mitbewerbern, Kunden und Lieferanten sowie aus dem Themenbereich Datenschutz. Zur bestmöglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchtigungen durch regulatorische und rechtliche Risiken ist der Österreichische Post-Konzern bestrebt, in seinen Kernprozessen eine Erweiterung der Wertschöpfung und des Produktportfolios zu erzielen, um seinen Kunden ein breiteres Leistungsspektrum anzubieten und eine Qualitätsoptimierung zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt der Österreichische Post-Konzern, vermehrt Umsätze im nicht regulierten Bereich zu erwirtschaften. Der Rechtsrahmen für neue innovative Produkte und Dienstleistungen und die damit verbundenen Datenverarbeitungen lässt Interpretationsspielräume bei den seit Mai 2018 anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften offen und ist aktuell und kann zukünftig laufend Gegenstand von Diskussionen und datenschutzrechtlichen Verfahren mit finanziellen Auswirkungen insbesondere auf das Werbepostgeschäft sein.
Nach dem Poststrukturgesetz 1996 sind Änderungen des Beamtendienstrechts, die für Bundesbeamte eingeführt werden, grundsätzlich auch auf die der Gesellschaft zugewiesenen Beamten anwendbar. Im Ergebnis können Änderungen des Beamtendienstrechts daher unmittelbar die Kostenstruktur der Gesellschaft verändern. Weiters können Risiken aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Poststrukturgesetzes grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Betreffend die Thematik der Festlegung des korrekten Vorrückungsstichtags bei Beamten wurde die vorgesehene Besoldungsreform im Jahr 2015 umgesetzt. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGHs aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamten umgesetzt. Für den Fall, dass es zu einer
Neueinstufung eines Beamten in Zeiträumen vor der Überleitung in das neue Besoldungsschema kommt, wurde eine eindeutige Neuregelung der Anrechnungszeiten auf das Besoldungsdienstalter festgeschrieben, sodass kein Spielraum mehr für weitere Verfahren betreffend "Vorrückungsstichtag" gegeben ist. Ein derzeit beim EuGH anhängiges Verfahren zur Anrechnung von Vordienstzeiten betreffend den Vertragsbediensteten des Bundes könnte das Besoldungssystem der Beamten beeinflussen. Mit einer Entscheidung des EuGH ist noch im Jahr 2019 zu rechnen. Zum 31. Dezember 2018 ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Kritikpunkte des EuGH neuerlich aufgreifen und beseitigen wird und daher von keinen finanziellen Belastungen für die Österreichische Post AG auszugehen ist. Diese Einschätzung wurde mit externen Experten abgestimmt.
CSR- und Umweltmanagement nehmen im Österreichischen Post-Konzern einen wesentlichen Stellenwert ein. CSR-Risiken werden umfassend betrachtet und gesteuert. Für eine detaillierte Aufstellung sei dazu auf den Bericht über nichtfinanzielle Informationen verwiesen.
siehe S. 35ff
Da die Veränderungen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, auch zu positiven Zielabweichungen führen können, wird im Risikomanagementsystem ein weiterer Fokus auf die Erfassung und Steuerung der Chancen gelegt. Das Ziel ist es, Chancen aufzuzeigen und durch geeignete Maßnahmensetzung das entsprechende Potenzial zu verwirklichen. Die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und das Reporting erfolgen gemäß dem oben dargestellten Prozess. Im Detail erfolgt die Erfassung einerseits im Rahmen der Mittelfristplanung durch den Bereichsplaner (Bottom-up), zusätzlich werden die Chancen durch das Risikogremium (Top-down) verifiziert und ergänzt. Der Österreichische Post-Konzern führt daher eine kontinuierliche Chancenevaluierung durch, um alle Potenziale wahrnehmen zu können.
In der ersten strategischen Stoßrichtung – Verteidigung der Marktführerschaft im Kerngeschäft – wird die Erweiterung und Adaptierung des Produktportfolios im Segment Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik gemäß den Anforderungen der Kunden als Chance betrachtet. So wird das Leistungsangebot laufend durch diverse Zusatzleistungen im physischen und elektronischen Bereich erweitert. Chancen ergeben sich vor allem durch den wachsenden Online-Handel. Hier punktet die Post durch neue schnelle und schlanke Lösungen für
Online-Bestellungen und deckt alle Geschwindigkeitsanforderungen inkl. Same Day ab. Die Österreichische Post hat klare Wettbewerbsvorteile hinsichtlich Qualität und Kostenstruktur und versucht Marktanteile zu gewinnen. Eine kontinuierliche E-Substitution von Briefen wird in der Planung der Österreichischen Post bereits berücksichtigt, womit ein im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen langsameres Voranschreiten des Rückgangs als Chance zu bewerten ist.
Im zweiten strategischen Feld – Profitables Wachstum in definierten Märkten – ergeben sich einerseits Chancen über die internationalen Beteiligungen in Wachstumsmärkten in Südost- und Osteuropa, andererseits aber auch durch die Erhöhung der Wertschöpfungstiefe am Heimmarkt in Österreich. Wettbewerbsvorteile ergeben sich hierbei durch die vorhandene Infrastruktur und das umfangreiche Logistik-Know-how. Chancen für zukünftiges Wachstum liegen beispielsweise im Online-Bereich, im Finanzdienstleistungsgeschäft sowie in der Forcierung internationaler Sendungsvolumen.
Die dritte Stoßrichtung – Effizienzsteigerung und Flexibilisierung der Kostenstruktur – kann durch den Einsatz modernster Sortiertechnologie in der Brief- und Paketlogistik forciert werden. Weiters können sowohl durch Maßnahmen zur Personalkostenoptimierung als auch durch Einkaufsinitiativen Impulse gesetzt und Chancen erkannt werden. Die nunmehrige Bündelung der Logistiknetze unter einer Führung zielt ebenso auf die Effizienzsteigerung ab.
Für den vierten strategischen Eckpfeiler – Kundenorientierung und Innovation – ergeben sich beispielsweise Potenziale durch den Ausbau des Online- und Selbstbedienungsangebots sowie durch neue Geschäftsmodelle im Bereich E-Commerce.
Die vorstehend beschriebenen Risiken und Chancen des Unternehmens werden stetig beobachtet und entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Initiativen ergriffen. Aus heutiger Sicht ist der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet.
Nachfolgende Grafik zeigt zusammengefasst die unterschiedlichen Chancen- und Risikoprofile der einzelnen Segmente. Das Segment Brief, Werbepost & Filialen ist geprägt von der E-Substitution klassischer Briefsendungen. Mengen-, Marktanteils- und Durchschnittserlösentwicklungen beeinflussen das Segment Paket & Logistik. Wesentliche Chancen-Faktoren für das Segment Corporate sind die Kostenoptimierung und Effizienzsteigerungsmaßnahmen. Personal- sowie IT-Risiken wirken sich auf alle Segmente aus.
Der Österreichische Post-Konzern ist – als international tätiges Logistik- und Dienstleistungsunternehmen – im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit operativen Risiken ausgesetzt, mit denen sich das Unternehmen bewusst auseinandersetzt. Durch die Konzentration auf das Kerngeschäft sowie die jahrzehntelange Erfahrung in diesem Geschäft ist es dem Österreichischen Post-Konzern möglich, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten sowie rasch geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung zu setzen. Für den gesamten Österreichischen Post-Konzern besteht ein einheitliches Risikomanagement, das alle Organisationseinheiten und wesentlichen Konzernunternehmen sowie ein internes Kontrollsystem für alle wesentlichen Prozesse einschließt. Dieses richtet sich grundsätzlich nach dem COSO-Standard "Enterprise Risk Management – Integrated Framework". Das interne Kontrollsystem als Teil des Risikomanagementsystems ist risikoorientiert aufgebaut und in die Betriebsabläufe integriert. Dies bedeutet, dass Maßnahmen arbeitsbegleitend erfolgen oder dem Arbeitsvollzug unmittelbar vor- oder nachgelagert sind. Das interne Kontrollsystem basiert auf genauen Informationen über die Prozesse für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse mit ein. Änderungen der Organisation bzw. der Geschäftsprozesse haben unmittelbare Auswirkungen auf das interne Kontrollsystem, das jeweils unmittelbar an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Für die Durchführung der Kontrollen ist die jeweilige Unternehmenseinheit verantwortlich.
Im Bereich Konzernrechnungslegung setzt sich die Aufbauorganisation aus den lokal in den Konzernunternehmen für das Rechnungswesen verantwortlichen Abteilungen sowie dem zentralen Konzern-Rechnungswesen der Österreichischen Post AG zusammen. Die
Konzernunternehmen erstellen auf Gesellschaftsebene zeitgerecht vollständige und richtige IFRS-Reporting-Packages gemäß den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Die IFRS-Reporting-Packages sind die Ausgangsbasis für die Weiterverarbeitung im Zuge der Konzernkonsolidierung. Die Erstellung des Konzernabschlusses obliegt dem Konzern-Rechnungswesen, dessen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Wesentlichen die Betreuung der Meldedatenübernahme der Konzernunternehmen, die Durchführung der Konsolidierungs- und Eliminierungsmaßnahmen sowie die analytische Aufbereitung der Konzernabschlussdaten und die entsprechende Erstellung von Finanzberichten umfassen. Die Ablauforganisation für die Erstellung des Konzernabschlusses folgt einem strikten Terminplan. Die Termine werden jeweils für ein gesamtes Geschäftsjahr erstellt und veröffentlicht. Zusätzlich erhalten die Konzernunternehmen quartalsweise bzw. im Anlassfall in Form von Konzerninformationsschreiben detaillierte Informationen und Konzernvorgaben zu ausgewählten Themen bezüglich der Erstellung von Quartalsabschlüssen. Entsprechend dem Fertigstellungs-/Veröffentlichungstermin des Monats-/ Quartalsabschlusses bestehen sowohl in den lokalen Organisationseinheiten als auch im Konzern-Rechnungswesen detaillierte Terminpläne und Arbeitskalender zur Abschlusserstellung und Berichtsaufbereitung.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Qualitätssicherungsmaßnahmen mit der Zielsetzung implementiert, die IFRS-Reporting-Packages für die Zwecke der Konsolidierung richtig zu erfassen. Diese Maßnahmen umfassen einerseits automatisierte Kontrollen (Validierungen) in SAP SEM-BCS und andererseits manuelle Kontrollen der Mitarbeiter der Konzernunternehmen sowie der Mitarbeiter des Konzern-Rechnungswesens. Ausgehend von den Abschlüssen der Konzernunternehmen führt das Konzern-Rechnungswesen in mehreren Stufen umfangreiche Plausibilitäts- und Datenqualitätschecks durch. Sie sollen sicherstellen, dass die Daten, welche die Transaktionen der Konzernunternehmen abbilden, für die Zwecke der Konsolidierung bzw. die Erstellung des Konzernabschlusses richtig erfasst sind.
Erst nach Durchführung der Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Der Konzernabschluss der Österreichischen Post wird auf Grundlage von SAP SEM-BCS monatlich in Form einer Simultankonsolidierung erstellt. Die Erfassung der Anhangangaben sowie die Ermittlung der latenten Steuern erfolgen ebenfalls über SAP SEM-BCS. Die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernhandbuch zusammengefasst. IFRS-Neuerungen werden vom Konzern-Rechnungswesen laufend überwacht und quartalsweise als IFRS-Updates in Konzerninformationsschreiben veröffentlicht. Einmal jährlich erfolgt die Einarbeitung der Updates in das Konzernhandbuch, dessen aktualisierte Jahresversion daraufhin zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich zum Konzernhandbuch bestehen Richtlinien und Fachkonzepte zu ausgewählten Konzernprozessen, insbesondere zu Konsolidierungskreisänderungen. Im Bereich der Stammdaten (z.B. SAP SEM-Positionen, SAP-Konzernkontenplan, Kundendaten) sind zentrale Anlage-/Änderungsprozesse definiert worden. Die Konsolidierungsprozesse sind im Konsolidierungshandbuch beschrieben. Das Konsolidierungshandbuch vermittelt einen zusammenfassenden Überblick zum Ablauf der Erstellung des Konzernabschlusses mittels SAP SEM-BCS, zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen und zur Berichterstattung im Konzern-Rechnungswesen. Aufbauend auf den betriebswirtschaftlichen Konsolidierungsregeln werden die Konsolidierungsmethoden im Österreichischen Post-Konzern dokumentiert und spezifiziert. Die monatlichen Abschlüsse werden überwiegend mittels SAP R/3 erstellt. Die IFRS-Überleitung erfolgt im Zuge der parallelen (dualen) SAP-Rechnungslegung. Die Übernahme der Meldedaten in SAP SEM-BCS erfolgt durch einen automatisierten Upload. Zu Zwecken der Überwachung und Kontrolle wird der Konzernabschluss durch eine EBIT-Überleitung überprüft. Dabei wird eine Überleitung der Einzelabschlüsse auf den Konzernabschluss unter Berücksichtigung der im Konzern durchgeführten Buchungen und Eliminierungen vorgenommen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktionen werden wesentlichen Führungsebenen vorläufige Konzernabschlussdaten zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses werden folgende Berichte erstellt: Aufsichtsratsbericht, Monatsbericht inklusive Strategie-Cockpit, Zwischenberichte, Beteiligungsbericht, Datenanalyse und -auswertung. Adressa ten des vierteljährlich erstellten Aufsichtsratsberichts sind in erster Linie der Vorstand und der Aufsichtsrat der
Österreichischen Post AG. Neben dem Aufsichtsratsbericht und dem gesetzlich vorgeschriebenen Jahresfinanzbericht/Geschäftsbericht sowie den Zwischenberichten werden unterjährig weitere interne Berichte, die weiterführende Erläuterungen zu ausgewählten Positionen, Ergebnisüberleitungen und Kennzahlen enthalten, erstellt. Der Monatsbericht fasst die wesentlichen Finanz- und Leistungskennzahlen des Unternehmens zusammen. Ausgehend von den vier strategischen Handlungsfeldern und den damit verbundenen Messgrößen werden Kennzahlen vor allem zu Absatz- und Personaldaten bereitgestellt. Die weitere interne Berichtsstruktur orientiert sich am Monatsbericht und leitet sich von ihm ab. Ein weiterer wesentlicher Punkt in der internen Berichterstattung des Österreichischen Post-Konzerns ist die Datenanalyse und -auswertung. Diese beinhaltet vor allem die Berechnung des Konzern-Cashflows sowie die dazugehörigen detaillierten Erläuterungen und die Berechnung von ergebnis- und wertorientierten Kennzahlen sowie von Liquiditätskennzahlen. Vom Konzern-Controlling wird monatlich ein Beteiligungsbericht erstellt, der Informationen über die Entwicklung der Konzernunternehmen enthält. Die Berichterstattung an die Aktionäre der Österreichischen Post AG erfolgt in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex sowohl über die Investor-Relations-Website (post.at/ir) als auch über direkte Gespräche mit den Investoren. Die veröffentlichten Informationen werden allen Investoren zeitgleich zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Publikationen (Jahresfinanzbericht/Geschäftsbericht, Zwischenbericht über das erste Quartal, Halbjahresfinanzbericht und Zwischenbericht für die ersten drei Quartale jedes Jahres) stehen den Investoren auf der Investor-Relations-Website zahlreiche weitere Informationen – unter anderem Investoren-Präsentationen, Informationen rund um die Aktie, veröffentlichte Insiderinformationen oder der Finanzkalender – zur Verfügung.
Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentlichen Risiken aus dem Kerngeschäft. Dieser Prozess wird von Schlüsselpersonen in den Divisionen getragen. Der Österreichische Post-Konzern gliedert sich in die auf dem Markt tätigen Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik und in die Division Corporate, die zusätzlich vor allem Dienstleistungen im Bereich der Konzernverwaltung erbringt. Die Konzernunternehmen des Österreichischen Post-Konzerns werden dabei im Wesentlichen je nach Tätigkeitsschwerpunkt den einzelnen Divisionen zugeordnet. Die in den jeweiligen Einheiten bestehenden wesentlichen Geschäftsrisiken werden identifiziert und laufend beobachtet. Auf dieser Basis
werden angemessene Risikomaßnahmen, wie z.B. Backups oder Notfallpläne, festgelegt. Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die konzernweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozess sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen beispielsweise die Festsetzung und Kontrolle von Limit-Kategorien und Handlungsabläufen zur Begrenzung finanzieller Risiken sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips. Diese Richtlinien sind Teil des internen Kontrollsystems und stellen unter anderem die ordnungsgemäße interne und externe Finanzberichterstattung sicher. Der Planungs- und Berichtsprozess dient als Frühwarnsystem und als Basis für die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen. Dabei folgen auf den Bericht an den Gesamtvorstand zu Spitzenkennzahlen monatliche Performance-Reviews in den auf dem Markt tätigen Einheiten, die gemäß dem integrierten Planungs- und Berichtswesen stufenweise fortgesetzt werden. Wesentliches Merkmal des Planungs- und Berichtswesens ist neben der vertikalen Integration die Konvergenz zwischen internem und externem Berichtswesen. Zudem werden Chancen und Risiken bereits in der Planungsphase berücksichtigt, um Planungsziele zu plausibilisieren. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird regelmäßig von der Konzernrevision überprüft.
Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt 337.763.190 EUR und ist geteilt in 67.552.638 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nominalwert von jeweils 5 EUR. Es liegen keine Stimmrechtsbeschränkungen oder Syndikatsvereinbarungen vor, die der Gesellschaft bekannt sind.
Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (kurz ÖBAG, vormals Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH, ÖBIB) 52,85% der Anteile an der Österreichischen Post AG (auf Basis der in Umlauf befindlichen 67.552.638 Stück Aktien). Der Gesellschaft sind keine anderen Aktionäre bekannt, die mehr als 10% der Anteile halten.
Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Mitarbeiter, die auch Aktionäre der Österreichische Post AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus. Es existieren keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
Genehmigtes Kapital: Gemäß § 5a der Satzung der Österreichische Post AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 14. April 2020 um bis zu weitere 33.776.320 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.755.264 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, in bestimmten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen. Die Satzungsänderung wurde am 11. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.
Bedingtes Kapital: Gemäß § 5 b der Satzung der Österreichische Post AG wurde das Grundkapital gemäß § 159 AktG um bis zu 16.888.160 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur zum Zweck der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne von § 174 AktG sowie zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens durchgeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Satzungsänderung wurde am 11. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.
Aktienrückerwerb: Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. April 2017 hat den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 20. April 2017 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der ÖBAG, zu einem niedrigsten Gegenwert von 20 EUR (Euro zwanzig) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von 60 EUR (Euro sechzig) je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder zur Ausgabe an eine Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung angeboten werden sollen.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post AG beschließen, doch muss der Auf sichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
Der Vorstand wurde für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder zur Ausgabe an eine Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung angeboten werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz i.V.m. § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Gewinnschuldverschreibungen: Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 14. April 2020 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG – insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 250.000.000 EUR, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 3.377.632 Aktien der Gesellschaft einräumen können und/oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann – auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege
der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.
Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.
Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.
Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen.
Es gibt keine bedeutsamen Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden.
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Die Österreichische Post erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 243b UGB i.V.m. § 267a UGB erfüllt und von unabhängiger dritter Stelle geprüft wird.
siehe S. 35ff
Die aktuellen Entwicklungen im Kerngeschäft der Österreichischen Post zeigen, dass mit unveränderten Basistrends im Brief- und Paketgeschäft gerechnet werden muss.
Im klassischen adressierten Briefgeschäft ist auch zukünftig von Volumenrückgängen von etwa 5% p.a. auszugehen. Die Mengenentwicklung bei Werbesendungen hingegen ist stark vom Konjunkturumfeld sowie vom Werbeverhalten großer Versender abhängig.
Klar positiv wird die Marktentwicklung im Paketgeschäft eingeschätzt. Gestützt durch weitere Zuwächse im Online-Handel ist von einem Marktwachstum im oberen einstelligen Bereich auszugehen. Geprägt ist diese Branche einerseits von hohen Anforderungen hinsichtlich Zustellqualität und -geschwindigkeit sowie innovativer Servicelösungen, andererseits aber auch durch veränderte Wettbewerbsbedingungen und Preisdruck.
Angesichts dieses Marktumfelds geht die Österreichische Post auch für das Geschäftsjahr 2019 von einer stabilen Umsatzentwicklung aus (Umsatz 2018: 1.958,5 Mio EUR).
Die darin enthaltenen Planungsprämissen sind anhaltende Trends im Brief- und Werbemarkt. Es ist auch anzunehmen, dass das mit 1. Juli 2018 eingeführte Tarifmodell (PRIO-Zustellung am nächsten Tag und ECO-Zustellung innerhalb von 2– 3 Tagen) weiterhin gut angenommen wird.
Das Paketgeschäft der Österreichischen Post wird auch im Jahr 2019 weiter wachsen. Trotz hoher Wettbewerbsintensität, erhöhtem Preisdruck sowie der Eigenzustellung eines Großversenders in Wien ist davon auszugehen, dass die Qualitäts- und Leistungsvorteile der Österreichischen Post sich in einer Umsatzsteigerung widerspiegeln werden.
Im Filialnetz des Unternehmens erfolgt derzeit eine Entflechtung der Finanzdienstleistungskooperation mit dem bisherigen Bankpartner. Aber auch zukünftig bleibt das Ziel aufrecht Finanzdienstleistungen über das Filialnetz anzubieten, da es eine wichtige und sinnvolle Ergänzung für die Kunden zum Post-Leistungsspektrum darstellt.
Neben zahlreichen Markt-Initiativen hat das Investitionsprogramm zur Kapazitätserweiterung im Paketgeschäft einen wichtigen Stellenwert in der Weiterentwicklung des Unternehmens. Ziel ist es, die Sortierkapazität des Jahres 2018 in den nächsten Jahren stufenweise zu verdoppeln. Auch für 2019 sind daher zusätzlich zu den Basis-Investitionen in Höhe von ca. 70 Mio EUR wiederum Wachstumsinvestitionen in Höhe von über 50 Mio EUR geplant. Darüber hinaus sind Erweiterungen bzw. Zukäufe von Grundstücken möglich, etwa beim be stehenden Logistikzentrum im Süden Wiens. Mit der Inbetriebnahme eines Paketzentrums in Hagenbrunn nördlich von Wien soll ab Sommer 2019 die Kapazität bereits um 25% erhöht werden.
Auch hinsichtlich der Ertragsentwicklung verfolgt die Österreichische Post im Jahr 2019 das Ziel Stabilität im operativen Ergebnis des Kerngeschäfts zu erzielen (EBIT 2018: 210,9 Mio EUR). Hier sollen die Effizienz der Leistungsbereiche erhöht und Strukturen und Prozesse verändert werden. So wurde etwa Anfang 2019 die Logistik der Brief- und Paket-Sparte unter einer operativen Führung vereint. Ziel ist es, basierend auf den Mengenprognosen des Brief- und Paketgeschäfts der Österreichischen Post, in der neuen Struktur weitere Synergien zu heben, um die Rolle des Qualitätsführers am österreichischen Brief- und Paketmarkt weiter auszubauen. Darüber hinaus werden im Jahr 2019 Business-Pläne geprüft, wie Finanzdienstleistungen auch zukünftig angeboten werden.
Stabilität und Sicherheit sind die Grundpfeiler in der Finanzgebarung des Unternehmens. Die Mittel für die notwendigen Wachstumsinvestitionen wurden in den letzten Jahren erwirtschaftet und dienen nun dazu, die strategische Positionierung auszubauen. Daneben wird der Cashflow aus dem operativen Geschäft auch weiterhin umsichtig und zielgerichtet für nachhaltige Investitionen des operativen Betriebes und für die Dividende verwendet.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 11. April 2019 die Ausschüttung einer Dividende von 2,08 EUR je Aktie vorschlagen. Damit setzt das Unternehmen auf der Grundlage seiner soliden Bilanzstruktur und der erwirtschafteten Cashflows seine attraktive Dividendenpolitik weiter fort: Die Österreichische Post verfolgt weiterhin das Ziel, zumindest 75% des Nettoergebnisses an die Aktionäre auszuschütten.
Wien, am 22. Februar 2019
DI DR. GEORG PÖLZL Vorstandsvorsitzender Generaldirektor
DI WALTER OBLIN Stv. Vorstandsvorsitzender Brief & Werbepost, Finanzen
DI PETER UMUNDUM Vorstandsmitglied Paket & Logistik, Logistiknetzwerke
| Mio EUR | Anhang | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (8.2) | 1.938,9 | 1.958,5 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (8.3) | 112,7 | 96,2 |
| Gesamte betriebliche Erträge | 2.051,6 | 2.054,6 | |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | (8.4) | –409,9 | –441,2 |
| Personalaufwand | (8.5) | –1.020,1 | –1.008,7 |
| Abschreibungen | (8.6) | –86,8 | –94,5 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (8.7) | –325,0 | –295,7 |
| Gesamte betriebliche Aufwendungen | –1.841,9 | –1.840,2 | |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 209,7 | 214,5 | |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (9.5) | –1,9 | –3,6 |
| Finanzerträge | 16,4 | 8,5 | |
| Finanzaufwendungen | –3,6 | –21,6 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | (8.8) | 12,8 | –13,1 |
| Finanzergebnis | 10,9 | –16,7 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 220,6 | 197,8 | |
| Ertragsteuern | (9.14) | –55,6 | –53,6 |
| Periodenergebnis | 165,0 | 144,2 | |
| Zuzurechnen an: | |||
| Aktionäre des Mutterunternehmens | (9.10) | 165,2 | 143,7 |
| Nicht beherrschende Anteile | (9.10) | –0,2 | 0,6 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | (8.9) | 2,45 | 2,13 |
|---|---|---|---|
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | (8.9) | 2,45 | 2,13 |
| Mio EUR | Anhang | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | 165,0 | 144,2 | |
| Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können: |
|||
| Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe | (9.10) | 0,6 | –0,1 |
| Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
(10.1) | –3,0 | – |
| Zeitwertänderungen FVOCI – Fremdkapitalinstrumente | (10.1) | 0,0 | –0,1 |
| Steuereffekt auf Zeitwertänderungen | (9.14) | 1,2 | 0,0 |
| Summe der Posten, die umgegliedert werden können | –1,2 | –0,2 | |
| Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden: |
|||
| Zeitwertänderungen FVOCI – Eigenkapitalinstrumente | (10.1) | 0,0 | –18,9 |
| Steuereffekt auf Zeitwertänderungen | (9.14) | 0,0 | 4,4 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen | (9.11) | –1,2 | 4,1 |
| Steuereffekt auf Neubewertung | (9.14) | 0,3 | –1,0 |
| Summe der Posten, die nicht umgegliedert werden | –0,9 | –11,4 | |
| Sonstiges Ergebnis | –2,1 | –11,5 | |
| Gesamtperiodenergebnis | 162,9 | 132,7 | |
| Zuzurechnen an: | |||
| Aktionäre des Mutterunternehmens | (9.10) | 163,1 | 132,1 |
| Nicht beherrschende Anteile | (9.10) | –0,2 | 0,6 |
| AKTIVA Langfristige Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwerte (9.1) 62,1 Immaterielle Vermögenswerte (9.2) 24,7 Sachanlagen (9.3) 615,7 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (9.4) 85,0 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (9.5) 8,1 Andere finanzielle Vermögenswerte (9.6) 86,4 Vertragsvermögenswerte 0,0 Sonstige Forderungen (9.8) 19,0 Latente Steueransprüche (9.14) 72,2 973,1 Kurzfristige Vermögenswerte Andere finanzielle Vermögenswerte (9.6) 44,6 Vorräte (9.7) 22,0 Vertragsvermögenswerte 0,0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (9.8) 343,6 Steuererstattungsansprüche 1,0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (9.9) 290,0 701,1 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0,0 1.674,2 PASSIVA Eigenkapital (9.10) Grundkapital 337,8 Kapitalrücklagen 91,0 Gewinnrücklagen 287,7 Andere Rücklagen –18,5 |
58,7 24,5 652,8 78,4 9,2 62,4 0,1 14,5 77,6 978,2 45,4 |
|---|---|
| 17,3 | |
| 23,5 | |
| 305,7 | |
| 1,0 | |
| 310,0 | |
| 702,8 | |
| 0,3 | |
| 1.681,2 | |
| 337,8 | |
| 91,0 | |
| 298,5 | |
| –30,1 | |
| Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens 697,9 |
697,1 |
| Nicht beherrschende Anteile 0,9 |
2,0 |
| 698,8 | 699,1 |
| Langfristige Schulden | |
| Rückstellungen (9.11) 385,1 |
386,3 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten (9.12) 3,4 |
3,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (9.13) 39,3 |
31,1 |
| Latente Steuerschulden (9.14) 1,1 |
0,8 |
| 428,9 | 421,7 |
| Kurzfristige Schulden | |
| Rückstellungen (9.11) 178,6 |
164,8 |
| Steuerschulden 13,2 |
6,8 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten (9.12) 3,4 |
6,8 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (9.13) 351,2 |
333,0 |
| Vertragsverbindlichkeiten 0,0 |
49,0 |
| 546,5 | 560,4 |
| 1.674,2 1.681,2 |
| 2017 | |||
|---|---|---|---|
| Mio EUR | Anhang | angepasst 1 |
2018 |
| GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 220,6 | 197,8 | |
| Abschreibungen | (8.6) | 86,8 | 94,5 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (9.5) | 1,9 | 3,6 |
| Rückstellungen unbar | 70,3 | 42,4 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | (11.1) | –63,1 | 14,6 |
| Cashflow aus dem Ergebnis | 316,6 | 352,9 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | –23,5 | 52,3 | |
| Vorräte | –3,2 | –4,2 | |
| Vertragsvermögenswerte | 0,0 | –16,5 | |
| Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
–12,9 21,6 |
–49,7 7,3 |
|
| Vertragsverbindlichkeiten | 0,0 | 18,0 | |
| Gezahlte Steuern | –42,9 | –64,2 | |
| Cashflow aus Geschäftstätigkeit | 255,7 | 295,9 | |
| INVESTITIONSTÄTIGKEIT | |||
| Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | –8,2 | –10,6 | |
| Erwerb von Sachanlagen/als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | –102,1 | –139,4 | |
| Einzahlungen aus Anlagenverkäufen | 7,3 | 21,3 | |
| Erwerb von Tochterunternehmen | (4.2) | –5,2 | –0,9 |
| Verkauf von Tochterunternehmen | (4.2) | 0,8 | 0,0 |
| Erwerb von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (4.2) | –5,6 | –2,6 |
| Verkauf von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (4.2) | 3,3 | 0,1 |
| Erwerb von sonstigen Finanzinstrumenten | –0,1 | –35,0 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von sonstigen Finanzinstrumenten | 19,0 | 0,0 | |
| Erwerb von Wertpapieren | –35,0 | –5,0 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren | 15,3 | 28,0 | |
| Gewährte Darlehen | (11.1) | –1,4 | –1,8 |
| Erhaltene Ausschüttungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (9.5) | 0,2 | 0,2 |
| Erhaltene Zinsen | 2,5 | 8,3 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –109,1 | –137,5 | |
| Free Cashflow | 146,6 | 158,4 | |
| FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | |||
| Veränderung von anderen finanziellen Verbindlichkeiten | (11.1) | 0,7 | 1,6 |
| Ausschüttungen | –135,1 | –138,8 | |
| Gezahlte Zinsen | –0,3 | –1,0 | |
| Einzahlungen von nicht beherrschenden Anteilen | 0,0 | 0,1 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –134,6 | –138,1 | |
| Veränderung des Finanzmittelbestandes | 12,0 | 20,2 | |
| Finanzmittelbestand am 1. Jänner | 278,0 | 290,0 | |
| Finanzmittelbestand am 31. Dezember | (11.1) | 290,0 | 310,2 |
1 Umgliederung der gezahlten Steuern – siehe Konzernanhang Punkt 3.2
| Andere Rücklagen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
IAS 19 Rücklage |
Marktbe wertungs rücklage |
Währungs um rechnungs rücklage |
Eigen kapital der Aktionäre des Mutter unter nehmens |
Nicht beherr schende Anteile |
Eigen kapital |
| Stand am 1. Jänner 2017 | 337,8 | 91,0 | 257,6 | –18,3 | 4,2 | –2,3 | 670,0 | 0,1 | 670,0 |
| Periodenergebnis | 0,0 | 0,0 | 165,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 165,2 | –0,2 | 165,0 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,9 | –1,8 | 0,6 | –2,1 | 0,0 | –2,1 |
| Gesamtperiodenergebnis | 0,0 | 0,0 | 165,2 | –0,9 | –1,8 | 0,6 | 163,1 | –0,2 | 162,9 |
| Ausschüttung | 0,0 | 0,0 | –135,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –135,1 | –0,1 | –135,2 |
| Transaktionen mit Eigentümern | 0,0 | 0,0 | –135,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –135,1 | –0,1 | –135,2 |
| Sukzessiver Erwerb eines Tochterunternehmens |
0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,1 | 1,1 |
| Andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,1 | 1,1 |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 337,8 | 91,0 | 287,7 | –19,2 | 2,4 | –1,7 | 697,9 | 0,9 | 698,8 |
| Andere Rücklagen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
IAS 19 Rücklage |
Marktbe wertungs rücklage/ FVOCI Rücklage |
Währungs um rechnungs rücklage |
Eigen kapital der Aktionäre des Mutter unter nehmens |
Nicht beherr schende Anteile |
Eigen kapital |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 337,8 | 91,0 | 287,7 | –19,2 | 2,4 | –1,7 | 697,9 | 0,9 | 698,8 |
| Anpassung Erstanwendung IFRS 9 (netto nach Steuern) |
0,0 | 0,0 | 0,6 | 0,0 | –0,1 | 0,0 | 0,5 | 0,0 | 0,5 |
| Anpassung Erstanwendung IFRS 15 (netto nach Steuern) |
0,0 | 0,0 | 5,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,1 | 0,0 | 5,1 |
| Angepasster Stand am 1. Jänner 2018 |
337,8 | 91,0 | 293,3 | –19,2 | 2,3 | –1,7 | 703,5 | 0,9 | 704,4 |
| Periodenergebnis | 0,0 | 0,0 | 143,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 143,7 | 0,6 | 144,2 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,1 | –14,5 | –0,1 | –11,5 | 0,0 | –11,5 |
| Gesamtperiodenergebnis | 0,0 | 0,0 | 143,7 | 3,1 | –14,5 | –0,1 | 132,1 | 0,6 | 132,7 |
| Ausschüttung | 0,0 | 0,0 | –138,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –138,5 | –0,3 | –138,8 |
| Einzahlungen von nicht beherrschenden Anteilen |
0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,1 |
| Transaktionen mit Eigentümern | 0,0 | 0,0 | –138,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –138,5 | –0,2 | –138,7 |
| Sukzessiver Erwerb eines Tochterunternehmens |
0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,8 |
| Andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,8 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 337,8 | 91,0 | 298,5 | –16,1 | –12,2 | –1,8 | 697,1 | 2,0 | 699,1 |
Die Österreichische Post AG und ihre Tochterunternehmen sind Logistik- und Dienstleistungsunternehmen im Brief- und Paketbereich. Zu den Geschäftsbereichen des Österreichischen Post-Konzerns zählen die Erbringung von Leistungen des Brief- und Paketdienstes, Speziallogistik wie Expresszustellung und Wertlogistik sowie der Vertrieb von Telekomprodukten und die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Filialnetz. Zudem umfasst das Dienstleistungsangebot unter anderem Fulfillment-Dienstleistungen, diverse Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen, Daten- und Outputmanagement sowie Dokumentenerfassung, -digitalisierung und -veredelung.
Der Sitz der Österreichischen Post AG befindet sich in Wien, Österreich. Die Anschrift lautet Österreichische Post AG, Rochusplatz 1, 1030 Wien. Die Gesellschaft ist in das Firmenbuch beim Handelsgericht Wien zu FN 180219d eingetragen.
Die Erstellung des Konzernabschlusses der Österreichischen Post AG für das Geschäftsjahr 2018 erfolgte in Übereinstimmung mit den zum 31. Dezember 2018 vom International Accounting Standards Board (IASB)
herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Der Konzernabschluss der Österreichischen Post AG besteht aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-Cashflow-Statement, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und dem Konzernanhang. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in Millionen Euro (Mio EUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch die Verwendung automatisierter Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
3.1 Neuerungen in den International Financial Reporting Standards
Im Geschäftsjahr 2018 wurden folgende neue und geänderte Standards erstmals verpflichtend zur Anwendung gebracht:
| Verpflichtend angewandte neue Standards | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 | |||
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | ||||
| IFRIC 22 | 01.01.2018 |
1 Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
| Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2014–2016 | 01.01.2018 |
|---|---|
| Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen | 01.01.2018 |
| Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge | 01.01.2018 |
| Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 01.01.2018 |
| Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | 01.01.2018 |
1 Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
In der aktuellen Berichtsperiode traten zahlreiche neue oder geänderte Standards in Kraft. Durch die erstmalige Anwendung der neuen Standards IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden kam es dabei zu Änderungen von Rechnungslegungsmethoden des Österreichischen Post-Konzerns. Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung dieser beiden Standards werden im Folgenden unter Punkt 3.3 Wesentliche Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden beschrieben. Aus den anderen
Standardänderungen resultieren keine Auswirkungen auf die Rechnungslegungsgrundsätze des Österreichischen Post-Konzerns.
Folgende Standards und Interpretationen sind durch die Europäische Union anerkannt worden bzw. befinden sich im Anerkennungsprozess. Eine verpflichtende Anwendung ist jedoch erst für die Zukunft vorgesehen.
| Noch nicht angewandte neue Standards/Interpretationen | Endorsement EU | Inkrafttreten EU 1 |
||
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 31.10.2017 | 01.01.2019 | |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | offen | geplant 01.01.2022 | |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Bahndlung | 23.10.2018 | 01.01.2019 | |
| Noch nicht angewandte geänderte Standards | Endorsement EU | Inkrafttreten EU 1 |
||
| Diverse | Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2015–2017 | geplant Q1 2019 | geplant 01.01.2019 | |
| Diverse | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS | geplant 2019 | geplant 01.01.2020 | |
| IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs | geplant 2019 | geplant 01.01.2020 | |
| IFRS 9 | Negative Vorfälligkeitsentschädigungen | 22.03.2018 | 01.01.2019 | |
| IAS 1/IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | geplant 2019 | geplant 01.01.2020 | |
| IAS 19 | Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen | geplant Q1 2019 | geplant 01.01.2019 | |
| IAS 28 | Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
08.02.2019 | geplant 01.01.2019 |
1 Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
IFRS 16 Leasingverhältnisse IFRS 16 Leasingverhältnisse wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. IFRS 16 ersetzt die bisherigen Vorschriften des IAS 17 und die zugehörigen Interpretationen, wobei insbesondere die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen beim Leasingnehmer neu geregelt wurde. Nach dem neuen Standard ist für die bilanzielle Erfassung eines Leasingverhältnisses im Wesentlichen entscheidend, ob es sich bei dem geleasten Objekt um einen identifizierbaren Vermögenswert handelt, der Leasingnehmer die Nutzung bestimmen kann und ihm die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Vermögenswert zustehen. Eine Unterscheidung in Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis besteht nicht mehr. Der Leasingnehmer erfasst nunmehr auch für jedes Operating-Leasingverhältnis eine
Verbindlichkeit für die zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen. Gleichzeitig wird ein Nutzungsrecht (Right-of-Use-Asset) in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen aktiviert und in weiterer Folge linear abgeschrieben.
Für kurzfristige Leasingverträge, deren Vertragslaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt, sieht IFRS 16 ein Ansatzwahlrecht vor. Des Weiteren muss die Leasingbilanzierung nicht auf geringwertige Leasinggegenstände angewendet werden. Die Österreichische Post wird beide Wahlrechte in Anspruch nehmen und erfasst daher die entsprechenden Leasingzahlungen weiterhin ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung. Ebenso erfolgt kein Ansatz für Leasingverhältnisse von immateriellen Vermögenswerten.
IFRS 16 schreibt für Leasinggeber für Bilanzierungszwecke weiterhin die Unterscheidung zwischen Finanzierungs- oder Operating-Leasingvereinbarungen vor. Das Bilanzierungsmodell des IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem des IAS 17 Leasingverhältnisse.
Die Österreichische Post wendet IFRS 16 modifiziert retrospektiv an, es erfolgt damit keine Anpassung der Vergleichsinformationen. Ein etwaiger kumulativer Anpassungseffekt im Zeitpunkt der Erstanwendung am 1. Jänner 2019 wird im Eigenkapital erfasst. In diesem Zusammenhang wird der Ansatz gewählt, die Nutzungsrechte im Umstellungszeitpunkt in Höhe der Leasingverbindlichkeit zu erfassen, angepasst um den Betrag von vorausgezahlten oder abgegrenzten Leasingzahlungen. Damit kommt es zu keiner Auswirkung auf das Konzern-Eigenkapital im Zeitpunkt der Erstanwendung.
In der Bilanz werden Nutzungsrechte in die gleichen Bilanzposten aufgenommen, in denen auch die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Vermögenswerte dargestellt würden.
Im Rahmen der Erstanwendung soll von den folgenden praktischen Erleichterungen Gebrauch gemacht werden:
Darüber hinaus macht die Österreichische Post von dem Wahlrecht Gebrauch, auf eine erneute Beurteilung zu verzichten, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 enthält oder nicht, sofern dieses zum Erstanwendungszeitpunkt bereits bestand. Dementsprechend wird die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IAS 17 und IFRIC 4 weiterhin für diejenigen bestehenden Leasingverhältnisse gelten, die vor dem 1. Jänner 2019 bestanden haben.
Den aus Leasingnehmersicht wichtigsten Anwendungsfall im Post-Konzern stellen Immobilienleasingverträge für Logistikstandorte, Filialen und Verwaltungsgebäude dar. Daneben bestehen vor allem noch Leasingverträge zu Fahrzeugen. Die wesentlichsten Auswirkungen resultieren aus der Erhöhung der Bilanzsumme durch die Erfassung der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten für diese Leasingverhältnisse. Des Weiteren wird sich auch die Art der Aufwendungen ändern, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, da mit IFRS 16 die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse im Sinne des IAS 17 durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten ersetzt werden.
Die Österreichische Post geht auf Basis ihrer aktuellen Einschätzung davon aus, dass es zum 1. Jänner 2019 zu einem Ansatz von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 269,4 Mio EUR kommen wird. Aus dem resultierenden Anstieg der Bilanzsumme wird ein Rückgang der Eigenkapitalquote um 5,7%-Punkte erwartet. Für bestehende Finanzierungsleasingverhältnisse wird es in der Bilanz zu keinem Umgliederungsbedarf kommen, da die Nutzungsrechte innerhalb der jeweiligen Bilanzposten (vor allem Sachanlagen) ausgewiesen werden.
Auf Basis einer vorläufigen Einschätzung wird erwartet, dass sich auf Basis der zum 1. Jänner 2019 bestehenden Verhältnissen die Mietaufwendungen der Österreichischen Post im Jahr 2019 um 32,1 Mio EUR reduzieren und sich dagegen die planmäßigen Abschreibungen um 30,0 Mio EUR sowie die Aufwendungen aus Zinsen um 4,2 Mio EUR erhöhen werden. Es wird ein Anstieg des EBITDA um 32,1 Mio EUR und ein Anstieg der EBITDA-Marge um 1,6%-Punkte erwartet.
Gemäß IAS 17 werden alle Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse im Rahmen des Cashflows aus Geschäftstätigkeit dargestellt. Die Anwendung von IFRS 16 wird den Cashflow aus Geschäftstätigkeit voraussichtlich um 32,1 Mio EUR erhöhen und den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit um denselben Betrag verringern, da sowohl die Tilgungskomponente als auch die Zinskomponente der Leasingzahlung zukünftig im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden.
Aus den bestehenden Leasingverhältnissen, in denen die Österreichische Post als Leasinggeber auftritt, als auch aus Subleasingverhältnissen, in denen die Österreichische Post als Zwischenleasinggeber fungiert, werden keine wesentlichen Änderungen erwartet.
Sonstige Die anderen neuen und geänderten Standards haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG.
Konzern-Cashflow-Statement Der Ausweis von gezahlten Steuern im Konzern-Cashflow-Statement wurde im Geschäftsjahr 2018 angepasst. Diese wurden bisher
gesondert innerhalb der Überleitung vom Ergebnis vor Ertragsteuern zum Cashflow aus dem Ergebnis ausgewiesen. Nunmehr erfolgt der Ausweis nach dem Cashflow aus dem Ergebnis im Rahmen der Ermittlung des Cashflows aus Geschäftstätigkeit.
Die Ausweisanpassung wirkt sich wie folgt auf das Konzern-Cashflow-Statement aus:
| Mio EUR | 2017 (bisherige Darstellung) |
2017 (neue Darstellung) |
2018 (bisherige Darstellung) |
2018 (neue Darstellung) |
|---|---|---|---|---|
| Gezahlte Steuern | –42,9 | 0,0 | –64,2 | 0,0 |
| Cashflow aus dem Ergebnis | 273,7 | 316,6 | 288,7 | 352,9 |
| Gezahlte Steuern | 0,0 | –42,9 | 0,0 | –64,2 |
| Cashflow aus der Geschäftstätigkeit | 255,7 | 255,7 | 295,9 | 295,9 |
Die Österreichische Post hat IFRS 9 und IFRS 15 erstmalig zum 1. Jänner 2018 angewendet. Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden wurden nicht angepasst. Ergebniswirksame Effekte aus der Anwendung der neuen Standards sind in der Gewinnrücklage zum 1. Jänner 2018 erfasst. Die Anpassungen aus den neuen Standards sind daher nicht rückwirkend in der Bilanz zum 31. Dezember 2017, sondern in der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2018 erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die notwendigen Anpassungen auf Ebene der einzelnen Bilanzposten. Die Anpassungen im Einzelnen werden nachfolgend je Standard im Detail erläutert.
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 62,1 | 62,1 | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 24,7 | 24,7 | ||
| Sachanlagen | 615,7 | 615,7 | ||
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 85,0 | 85,0 | ||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 8,1 | 8,1 | ||
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 86,4 | 86,4 | ||
| Vertragsvermögenswerte | 0,0 | 0,3 | 0,3 | |
| Sonstige Forderungen | 19,0 | 19,0 | ||
| Latente Steueransprüche | 72,2 | –0,1 | 72,0 | |
| 973,1 | –0,1 | 0,3 | 973,2 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 44,6 | 44,6 | ||
| Vorräte | 22,0 | –8,8 | 13,3 | |
| Vertragsvermögenswerte | 0,0 | 6,6 | 6,6 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
343,6 | 0,8 | 15,2 | 359,6 |
| Steuererstattungsansprüche | 1,0 | 1,0 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 290,0 | –0,1 | 289,8 | |
| 701,1 | 0,7 | 13,1 | 714,9 | |
| 1.674,2 | 0,5 | 13,4 | 1.688,1 | |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | ||||
| Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grundkapital | 337,8 | 337,8 | ||
| Kapitalrücklagen | 91,0 | 91,0 | ||
| Gewinnrücklagen | 287,7 | 0,6 | 5,1 | 293,3 |
| Andere Rücklagen | –18,5 | –0,1 | –18,6 | |
| Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens | 697,9 | 0,5 | 5,1 | 703,5 |
| Nicht beherrschende Anteile | 0,9 | 0,9 | ||
| 698,8 | 0,5 | 5,1 | 704,4 | |
| Langfristige Schulden | ||||
| Rückstellungen | 385,1 | 385,1 | ||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 3,4 | 3,4 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
39,3 | 39,3 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | ||
| Latente Steuerschulden | 1,1 | 1,7 | 2,8 | |
| 428,9 | 0,0 | 1,7 | 430,6 | |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Rückstellungen | 178,6 | 178,6 | ||
| Steuerschulden | 13,2 | 13,2 | ||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 3,4 | 3,4 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
351,2 | –24,2 | 327,0 | |
| Vertragsverbindlichkeiten | 0,0 | 30,9 | 30,9 | |
| 546,5 | 0,0 | 6,6 | 553,2 | |
| 1.674,2 | 0,5 | 13,4 | 1.688,1 | |
IFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für Ansatz, Klassifizierung, Bewertung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten und ersetzt in diesen Bereichen den bisher relevanten Standard IAS 39 Finanzinstrumente.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 mit 1. Jänner 2018 führte zur Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zur Adaptierung der bis zum 31. Dezember 2017 im Konzernabschluss erfassten Beträge. In Übereinstimmung mit IFRS 9.7.2.15 wurden Ver gleichszahlen nicht rückwirkend angepasst. Ergebniswirksame Effekte aus der Anwendung der neuen Standards wurden in der Gewinnrücklage zum 1. Jänner 2018 erfasst.
Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 Finanzinstrumente ergeben sich die folgenden Anpassungen im Eigenkapital zum 1. Jänner 2018:
| Erläuterung | Markt bewertungs rücklage |
FVOCI Rücklage |
Gewinnrücklagen | Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| 2,4 | – | 287,7 | 698,8 | |
| A) | –0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,0 |
| C) | –2,2 | 2,2 | 0,0 | 0,0 |
| B) | –0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 |
| –2,4 | 2,3 | 0,1 | 0,0 | |
| B) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| F) | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,7 |
| 0,0 | 0,0 | –0,1 | –0,1 | |
| 0,0 | 0,0 | 0,5 | 0,5 | |
| 0,0 | 2,3 | 288,3 | 699,3 | |
Die Anpassungen hatten keinen Effekt auf die nicht beherrschenden Anteile.
Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente zum 1. Jänner 2018 hat der Österreichische Post-Konzern beurteilt, welche Geschäftsmodelle für
die vom Konzern gehaltenen finanziellen Vermögenswerte gelten, und hat die Finanzinstrumente den IFRS-9-Bewertungskategorien zugeordnet. Die Auswirkungen der damit verbundenen Neuklassifizierung stellen sich wie folgt dar:
| Mio EUR | Erläuterung | Erfolgswirksam zum bei zulegenden Zeitwert (FVTPL) |
Zur Veräußerung verfügbar |
Erfolgsneutral zum beizu legenden Zeitwert (FVOCI) |
Zu fortgeführten Anschaffungs kosten bewertet |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2017 (IAS 39) |
0,1 | 130,8 | 0,0 | 547,9 | 678,8 | |
| Umgliederung Wertpapiere | A), B) | 60,1 | –80,6 | 20,5 | 0,0 | 0,0 |
| Umgliederung Andere Anteile | C) | 0,0 | –50,2 | 50,2 | 0,0 | 0,0 |
| Umgliederung von Vorräten zu sonstigen Forderungen (Erstanwendung IFRS 15) |
D) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,3 | 4,3 |
| Umgliederung der Forderung noch nicht erbrachte Leistungen zu Vertragsverbindlich keiten (Erstanwendung IFRS 15) |
E) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 10,9 | 10,9 |
| Anpassung der Wertberichtigung beim Übergang auf IFRS 9 |
F) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,7 |
| Finanzielle Vermögenswerte zum 1. Jänner 2018 (IFRS 9) |
60,3 | 0,0 | 70,7 | 563,8 | 694,7 |
Bei den finanziellen Verbindlichkeiten ergaben sich gegenüber der Einstufung zum 31. Dezember 2017 keine Änderungen.
A) Umgliederung Wertpapiere Wertpapiere (Anteile an Investmentfonds und Schuldverschreibungen) mit einem Buchwert von 60,1 Mio EUR wurden von der Kategorie Zur Veräußerung verfügbar in die Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert umgegliedert. Bei diesen Wertpapieren war das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt, da Zahlungsströme generiert werden, die gemäß IFRS 9 nicht nur Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen. Die in der Marktbewertungsrücklage erfassten Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert wurden in die Gewinnrücklagen umgegliedert.
B) Umgliederung Wertpapiere Wertpapiere (Schuldverschreibungen) mit einem Buchwert von 20,5 Mio EUR wurden von der Kategorie Zur Veräußerung verfügbar in die Kategorie Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert umgegliedert. Diese Titel erfüllen das Zahlungsstromkriterium und werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf der finanziellen Vermögenswerte besteht. Die in der Marktbewertungsrücklage erfassten Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert wurden in die FVOCI-Rücklage umgegliedert. Erwartete Kreditverluste zum 1. Jänner 2018 in betraglich unwesentlicher Höhe wurden ebenfalls in der FVOCI-Rücklage erfasst.
C) Umgliederung andere Anteile Andere Anteile (Eigenkapitalinstrumente) mit einem Buchwert von 50,2 Mio EUR wurden von der Kategorie Zur Veräußerung verfügbar in die Kategorie Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert umgegliedert. Da die genannten Anteile ausschließlich aus strategischen Zwecken gehalten werden, wurde die sogenannte FVOCI-Option gemäß IFRS 9.4.1.4 ausgeübt. Die in der Marktbewertungsrücklage erfassten Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert wurden in die FVOCI-Rücklage umgegliedert.
D) Umgliederung von Vorräten zu sonstigen Forderungen (Erstanwendung IFRS 15) Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von A1-Hardware und anderen Produkten sind vertragliche Vorauszahlungen zu leisten, die zum 31. Dezember 2017 unter den Vorräten ausgewiesen wurden. Da diese Vertriebstätigkeit nach IFRS 15 als Vermittlungsleistung einzustufen ist, wurden geleistete Vorauszahlungen in Höhe von 4,3 Mio EUR zum 1. Jänner 2018 als Finanzierungsforderung unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen.
E) Umgliederung der Forderung noch nicht erbrachte Leistungen zu Vertragsverbindlichkeiten (Erstanwendung IFRS 15) Bis zum 31. Dezember 2017 wurde der noch nicht erfüllte Teil einer bereits fakturierten Leistungsverpflichtung von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen in Abzug gebracht (Nettoausweis). Nach Neueinstufung dieses Sachverhaltes gemäß IFRS 15 besteht bereits ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung, weshalb der bislang von den Forderungen in Abzug gebrachte Betrag unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen wird (Bruttoausweis).
F) Anpassung der Wertberichtigungen beim Übergang auf IFRS 9 Die Umstellung von den zum 31. Dezember 2017 bestehenden Wertberichtigungen auf die Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste gemäß den Vorschriften des IFRS 9 führte zu einer Buchwertänderung in Höhe von 0,7 Mio EUR. Dieser Effekt wurde in den Gewinnrücklagen erfasst.
Der Österreichische Post-Konzern hat folgende Arten an finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten, die dem neuen Modell der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 unterliegen:
Bei den Wertpapieren der Kategorie FVOCI sowie bei den Forderungen gegenüber Banken waren die zum 1. Jänner 2018 erstmalig zu bildenden Wertberichtigungen betraglich unwesentlich. Bei den Vertragsvermögenswerten liegt eine treuhändische Hinterlegung in Höhe der erfassten bedingten Forderungen und damit eine vollständige Besicherung vor. Entsprechend wurden keine Wertberichtigungen erfasst.
Die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt auf den Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung zum 1. Jänner 2018 übergeleitet:
| Mio EUR | Wertberichtigung – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|---|---|
| Stand zum 31. Dezember 2017 (IAS 39) | 7,1 |
| Anpassung Wertberichtigung | –0,6 |
| Ausbuchungen | –2,8 |
| Stand zum 1. Jänner 2018 (IFRS 9) | 3,7 |
Zum 1. Jänner 2018 wurden bereits im Status der Insolvenz befindliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis auf die noch zu erwartenden Zahlungseingänge im Rahmen des Insolvenzverfahrens ausgebucht. Im Ausmaß der Ausbuchung waren diese Forderungen bereits zum 31. Dezember 2017 vollständig wertberichtigt.
Die Wertberichtigung für sonstige Forderungen zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt auf den Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung zum 1. Jänner 2018 übergeleitet:
| Mio EUR | Wertberichtigung – Sonstige Forderungen |
|---|---|
| Stand zum 31. Dezember 2017 (IAS 39) | 13,7 |
| Anpassung Wertberichtigung | –0,2 |
| Ausbuchungen | –7,2 |
| Stand zum 1. Jänner 2018 (IFRS 9) | 6,3 |
Zum 1. Jänner 2018 wurden bereits vollständig wertberichtigte sonstige Forderungen aus Schadensersatzansprüchen in Höhe von 7,2 Mio EUR vollständig bzw. teilweise ausgebucht, da nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon auszugehen war, dass diese Forderungen eingehen werden.
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ersetzt die bisherigen Vorschriften zur Erlösrealisierung gemäß IAS 18 Erträge und IAS 11 Fertigungsaufträge sowie die dazugehörigen Interpretationen. Mit dem neuen Standard werden einheitlich Grundprinzipien festgelegt, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum hinweg Erlöse zu realisieren sind. Der Standard bietet dafür ein prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell, das auf alle Kategorien von Umsatztransaktionen mit Kunden anzuwenden ist, die in den Anwendungsbereich von IFRS 15 fallen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 mit 1. Jänner 2018 führte zur Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Anpassung der bis zum 31. Dezember 2017 im Konzernabschluss erfassten Beträge. Die Anwendung des neuen Standards erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz gemäß IFRS 15.C. Damit kommt es zu keiner Anpassung der Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden, sondern zu einer kumulierten Anpassung ergebniswirksamer Effekte im Eigenkapital zum 1. Jänner 2018.
Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben sich die folgenden Anpassungen im Eigenkapital zum 1. Jänner 2018:
| Mio EUR | Erläuterung | Gewinnrücklage |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Jänner 2018 (IAS 18 – nach Anpassung IFRS 9) |
288,3 | |
| Zeitraumbezogene Erlösrealisierung des Kerngeschäfts |
G) | 2,6 |
| Zeitraumbezogene Erlösrealisierung des Immobilienprojektes |
J) | 3,9 |
| Kosten für die Anbahnung eines Vertrages |
K) | 0,3 |
| Erhöhung der latenten Steuerschulden | J), K) | –1,7 |
| Gesamteffekt (IFRS 15) | 5,1 | |
| Stand zum 1. Jänner 2018 (IFRS 9 und IFRS 15) |
293,3 |
Zusammenfassend wurden zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung (1. Jänner 2018) folgende Anpassungen an den in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Beträgen vorgenommen:
| Mio EUR | Erläuterung | 31.12.2017 (IAS 18) |
Umgliederung | Neubewertung | 01.01.2018 (IFRS 15) |
|---|---|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | |||||
| Vertragsvermögenswerte | K) | 0,0 | 0,3 | 0,3 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Vorräte | J), L) | 22,0 | –8,8 | 13,3 | |
| Vertragsvermögenswerte | I), J) | 0,0 | 2,8 | 3,9 | 6,6 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
H), L) | 343,6 | 15,2 | 358,8 | |
| PASSIVA | |||||
| Eigenkapital | |||||
| Gewinnrücklagen | 287,7 | 5,1 | 292,7 | ||
| Langfristige Schulden | |||||
| Latente Steuerschulden | J), K) | 1,1 | 1,7 | 2,8 | |
| Kurzfristige Schulden | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
I) | 351,2 | –24,2 | 327,0 | |
| Vertragsverbindlichkeiten | G), H), I) | 0,0 | 33,4 | –2,6 | 30,9 |
G) Zeitraumbezogene Erlösrealisierung des Kerngeschäfts Im Bereich der wesentlichen Geschäftstätigkeit der Österreichischen Post, mithin der Annahme, Sortierung und Zustellung von Brief- und Paketsendungen, ergaben sich nur geringfügige Anpassungen. Diese ergaben sich daraus, dass derartige Leistungsverpflichtungen nach IFRS 15 als über einen Zeitraum erfüllt (over time) einzustufen sind, während bisher die Leistungserfüllung mit Abgabe der Sendung an den Adressaten als erfüllt galt. Dadurch erfolgt eine geringfügige zeitliche Vorverlegung der Umsatzrealisierung. Entsprechend wird die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Erlösabgrenzungen zu den Stichtagen angepasst. Der Effekt aus der Anpassung in Höhe von 2,6 Mio EUR wurde in den Gewinnrücklagen erfasst und führte in gleicher Höhe zu einer Reduktion der Vertragsverbindlichkeiten.
H) Vertragsverbindlichkeiten Die Annahme einer Sendung in einer Post-Aufgabestelle (d.h. zu Beginn der Leistungsverpflichtung) löst die Fakturierung und damit verbunden die Realisation von Umsatzerlösen sowie den Ansatz einer Forderung aus. Da zu diesem Zeitpunkt im Regelfall nur ein Teil der Leistungsverpflichtung bereits erbracht wurde, wurden unter IAS 18 die noch nicht erbrachten Leistungen als Erlösabgrenzung und Verringerung der Forderungen erfasst. Nach IFRS 15 ist eine Forderung einzustellen, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung besteht. Mit Annahme der Sendung in einer Post-Aufgabestelle verpflichtet sich der Österreichische Post-Konzern, innerhalb kurzer Zeit eine Leistung zu erbringen und hat gleichzeitig einen Anspruch auf Inrechnungstellung und Erhalt einer Zahlung vom Kunden. Der noch nicht erbrachte Teil der Leistungsverpflichtung wird ab 1. Jänner 2018 als Vertragsverbindlichkeit statt als Verringerung der Forderungen ausgewiesen. Dies führt zu einer aktivseitigen Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und einer korrespondierenden Einstellung einer Vertragsverbindlichkeit in Höhe von 10,9 Mio EUR.
I) Vertragsverbindlichkeiten Erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Postwertzeichen und Erlösen aus Absender-Freistempelmaschinen, wurden bisher in der Bilanz in den sonstigen Verbindlichkeiten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Da sich der Österreichische Post-Konzern mit Erhalt der Vorauszahlung zur Erbringung einer Leistung verpflichtet, wurde mit 1. Jänner 2018 eine Umgliederung in die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 24,2 Mio EUR vorgenommen. 1,6 Mio EUR bereits erhaltener Vorauszahlungen im Zu sammenhang mit dem Immobilienprojekt Neutorgasse 7 wurden mit den kurzfristigen Vertragsvermögenswerten saldiert.
J) Zeitraumbezogene Erlösrealisierung des Immobilienprojektes Für das Immobilienprojekt Neutorgasse 7 ergaben sich grundsätzliche Änderungen in der Realisierung von Umsatzerlösen nach IFRS 15. Anstelle einer zeitpunktbezogenen Umsatzrealisation bei Übergabe einer Wohnung nach IAS 18 ist nach IFRS 15 die Umsatzrealisierung vertragsbezogen über den Zeitraum der Herstellung der Wohneinheiten vorzunehmen. Als Maßstab für die Bestimmung des Leistungsfortschrittes wird der Fertigstellungsgrad auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten erwarteten Herstellungskosten (Cost-to-cost Method) herangezogen. Somit wurde der vormals im Vorratsvermögen ausgewiesene Leistungsfortschritt im Ausmaß von 4,4 Mio EUR zu den Vertragsvermögenswerten umgegliedert. Saldiert mit den zum 1. Jänner 2018 bereits vorhandenen Vertragsverbindlichkeiten in Form von erhaltenen Vorauszahlungen in Höhe von 1,6 Mio EUR ergibt sich insgesamt eine Umgliederung in Höhe von 2,8 Mio EUR. Weiters wurden Vertragsvermögenswerte in Höhe des anteilig zu realisierenden Ertrags von 3,9 Mio EUR aktiviert. Diese Aktivierung führte zu einer Erhöhung der latenten Steuerschulden in Höhe von 1,0 Mio EUR.
K) Kosten für die Anbahnung eines Vertrages Im Zuge der Anbahnung und des Abschlusses eines Vertrages über den Verkauf von Wohnungen des Immobilienprojektes Neutorgasse 7 wurden bislang zusätzliche Kosten in Form von Maklergebühren als Aufwand erfasst, da sie keines der Ansatzkriterien für einen Vermögenswert erfüllten. Diese Kosten sind nach IFRS 15 zu aktivieren und über die Vertragslaufzeit abzuschreiben. Zum 1. Jänner 2018 kam es somit zu einem Ansatz dieser Kosten unter Berücksichtigung der bereits vorzunehmenden Abschreibung von Vertragskosten gegen die Gewinnrücklagen in Höhe von 0,3 Mio EUR sowie einer Erhöhung der latenten Steuerschulden von 0,1 Mio EUR. Der Vermögenswert wird im weiteren Verlauf linear über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
L) Vorräte Anpassungen waren im Geschäftsbereich der Erbringung von Vertriebsleistungen in den Filialen, insbesondere bei Telekomprodukten, notwendig. Diese ergaben sich aufgrund der im Vergleich zu IAS 18 geänderten Vorgaben des IFRS 15 zur Beurteilung der Konstellation Prinzipal oder Agent. Entsprechend waren hier einzelne Verträge als Erbringung von Vermittlungsleistungen einzustufen, weshalb ab 1. Jänner 2018 anstelle der Umsatzerlöse aus dem Verkauf der Produkte (Bruttomethode) nur die Umsatzerlöse in Höhe der erhaltenen Provision (Nettomethode) auszuweisen sind. Im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser Produkte sind vertragliche Vorauszahlungen zu leisten, die zum 31. Dezember 2017 unter den Vorräten ausgewiesen wurden. Da diese Vertriebstätigkeit nach IFRS 15 als Vermittlungsleistung einzustufen ist, wurden geleistete Vorauszahlungen in Höhe von 4,3 Mio EUR zum 1. Jänner 2018 als Finanzierungsforderung unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 für die betroffenen Abschlussposten der Berichtsperiode dargestellt:
| 2018 (wie berichtet unter |
2018 (ohne Anwendung |
||
|---|---|---|---|
| Mio EUR | IFRS 15) | Überleitung | von IFRS 15) |
| Umsatzerlöse | 1.958,5 | 7,5 | 1.966,0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 96,2 | –17,9 | 78,2 |
| Gesamte betriebliche Erträge | 2.054,6 | –10,5 | 2.044,2 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | –441,2 | –7,3 | –448,6 |
| Personalaufwand | –1.008,7 | 0,0 | –1.008,7 |
| Abschreibungen | –94,5 | 0,0 | –94,5 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –295,7 | 11,0 | –284,8 |
| Gesamte betriebliche Aufwendungen | –1.840,2 | 3,6 | –1.836,6 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 214,5 | –6,8 | 207,6 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | –3,6 | 0,0 | –3,6 |
| Finanzerträge | 8,5 | 0,0 | 8,5 |
| Finanzaufwendungen | –21,6 | 0,0 | –21,6 |
| Sonstiges Finanzergebnis | –13,1 | 0,0 | –13,1 |
| Finanzergebnis | –16,7 | 0,0 | –16,7 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 197,8 | –6,8 | 191,0 |
| Ertragsteuern | –53,6 | 1,9 | –51,7 |
| Periodenergebnis | 144,2 | –5,0 | 139,2 |
| Mio EUR | 31.12.2018 (wie berichtet unter IFRS 15) |
Überleitung | 31.12.2018 (ohne Anwendung von IFRS 15) |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 58,7 | 0,0 | 58,7 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 24,5 | 0,0 | 24,5 |
| Sachanlagen | 652,8 | 0,0 | 652,8 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 78,4 | 0,0 | 78,4 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 9,2 | 0,0 | 9,2 |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 62,4 | 0,0 | 62,4 |
| Vertragsvermögenswerte | 0,1 | –0,1 | 0,0 |
| Sonstige Forderungen | 14,5 | 0,0 | 14,5 |
| Latente Steueransprüche | 77,6 | 0,6 | 78,2 |
| 978,2 | 0,5 | 978,7 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 45,4 | 0,0 | 45,4 |
| Vorräte | 17,3 | 18,8 | 36,1 |
| Vertragsvermögenswerte | 23,5 | –23,5 | 0,0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 305,7 | –3,6 | 302,1 |
| Steuererstattungsansprüche | 1,0 | 0,0 | 1,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 310,0 | 0,0 | 310,0 |
| 702,8 | –8,2 | 694,6 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 0,3 | 0,0 | 0,3 |
| 1.681,2 | –7,7 | 1.673,5 | |
| PASSIVA | |||
| Eigenkapital | |||
| Grundkapital | 337,8 | 0,0 | 337,8 |
| Kapitalrücklagen | 91,0 | 0,0 | 91,0 |
| Gewinnrücklagen | 298,5 | –10,1 | 288,4 |
| Andere Rücklagen | –30,1 | 0,0 | –30,1 |
| Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens | 697,1 | –10,1 | 687,1 |
| Nicht beherrschende Anteile | 2,0 | 0,0 | 2,0 |
| 699,1 | –10,1 | 689,1 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 386,3 | 0,0 | 386,3 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 3,5 | 0,0 | 3,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 31,1 | 0,0 | 31,1 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Latente Steuerschulden | 0,8 | –2,9 | –2,1 |
| 421,7 | –2,9 | 418,8 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 164,8 | 0,0 | 164,8 |
| Steuerschulden | 6,8 | 0,0 | 6,8 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 6,8 | 0,0 | 6,8 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 333,0 | 54,2 | 387,2 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 49,0 | –49,0 | 0,0 |
| 560,4 | 5,3 | 565,7 | |
| 1.681,2 | –7,7 | 1.673,5 |
Die Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden Sachverhalten. Betreffend die Erläuterung der wesentlichen Unterschiede in der Bilanzierung dieser Sachverhalte im Vergleich zu den bis 31. Dezember 2017 geltenden IFRS-Standards verweisen wir auf die obigen Ausführungen:
Ohne der zeitraumbezogenen Erlösrealisierung nach IFRS 15 des Immobilienprojektes Neutorgasse 7 wären die sonstigen betrieblichen Erträge um 17,9 Mio EUR und das Periodenergebnis um 5,1 Mio EUR im Geschäftsjahr 2018 geringer. Ebenso wären die Vertragsvermögenswerte mit einem Buchwert von 23,4 Mio EUR, unter Abzug des darin bereits enthaltenen Ergebnisbeitrages sowie der darin enthaltenen Saldierung mit den Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen, zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 15,2 Mio EUR unter den Vorräten auszuweisen.
Ohne die nach IFRS 15 geänderte Einstufung von Vertriebsleistungen in den Filialen, insbesondere bei Telekomprodukten, wäre der Umsatz im Geschäftsjahr 2018 um 7,5 Mio EUR höher gewesen. Weiters wären zum Stichtag 31. Dezember 2018 3,6 Mio EUR an Handelswaren wieder unter den Vorräten anstelle unter den sonstigen Forderungen auszuweisen. Aus der geänderten Bilanzierung ergab sich kein Ergebniseffekt.
Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 49,0 Mio EUR zum 31. Dezember 2018 enthalten mit 41,0 Mio EUR erhaltene Vorauszahlungen, die ohne Anwendung des IFRS 15 unter den sonstigen Verbindlichkeiten auszuweisen wären. Weitere 7,8 Mio EUR an Vertragsverbindlichkeiten betreffen die Fakturierung und Realisation von Umsatzerlösen bereits bei Übernahme von Brief- und Paketsendungen und damit vor vollständiger Leistungserbringung. Diese wären ebenfalls unter den sonstigen Verbindlichkeiten auszuweisen.
In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen, die unter der Beherrschung der Österreichischen Post AG stehen (Tochterunternehmen), im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Einbeziehung beginnt mit dem Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung und endet mit deren Wegfall. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt im Erwerbsfall unter Verwendung der Erwerbsmethode nach IFRS 3. Nach der Erwerbsmethode entsprechen die Anschaffungskosten des Erwerbes dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung (z.B. Zahlungsmittel, sonstige Vermögenswerte, bedingte Gegenleistungen, Eigenkapitalinstrumente), die den Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden gegenübergestellt werden. Positive Unterschiedsbeträge aus der Gegenüberstellung werden als Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst, negative Unterschiedsbeträge werden sofort ergebniswirksam erfasst. Anschaffungsnebenkosten werden nicht angesetzt, sondern ergebniswirksam erfasst.
Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 sowie Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird (assoziierte Unternehmen), werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Equity-Methode werden die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen der Unternehmen erhöht bzw. vermindert. Negative Eigenkapitalveränderungen werden über die fortgeschriebenen Anschaffungskosten hinaus gegen langfristige sonstige Anteile (z.B. Darlehen) erfasst, sofern diese nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind.
Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital sowie Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
In den Konzernabschluss sind neben der Österreichischen Post AG 24 inländische (31.12.2017: 23) und elf ausländische (31.12.2017: elf) Tochterunternehmen einbezogen. Weiters werden vier inländische (31.12.2017: fünf) und zwei ausländische (31.12.2017: zwei) Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert.
Im Jahr 2018 haben folgende Änderungen im Konsolidierungskreis sowie Unternehmenszusammenschlüsse im Österreichischen Post-Konzern stattgefunden:
| Anteil am Kapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| Name der Gesellschaft | von | auf | Transaktions zeitpunkt |
Erläuterung |
| BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN | ||||
| Weber Escal d.o.o., Hrvatski Leskovac | 100,00% | 0,00% | 01.01.2018 | Segmentwechsel |
| sendhybrid ÖPBD GmbH, Graz | 26,00% | 51,00% | 01.07.2018 | Akquisition |
| PAKET & LOGISTIK | ||||
| Weber Escal d.o.o., Hrvatski Leskovac | 0,00% | 100,00% | 01.01.2018 | Segmentwechsel |
| PHS Logistiktechnik GmbH, Graz | 26,00% | 40,00% | 23.10.2018 | Akquisition |
| CORPORATE | ||||
| Verteilzentrum Hagenbrunn Vermietungs GmbH, Wien | 0,00% | 100,00% | 09.04.2018 | Akquisition |
| Verteilzentrum Hagenbrunn Vermietungs GmbH, Wien (Österreichische Post AG, Wien) 1 |
100,00% | 0,00% | 21.12.2018 | Verschmelzung |
| ADELHEID GmbH, Berlin | 50,12% | 50,44% | 26.02.2018 | Kapitalerhöhung |
1 Das erstgenannte Konzernunternehmen wurden auf das in Klammer angeführte Konzernunternehmen verschmolzen und ist somit nicht mehr im Konsolidierungskreis vorhanden.
sendhybrid ÖPBD GmbH Mit Stichtag 1. Juli 2018 wurden weitere 25% der Anteile an der sendhybrid ÖPBD GmbH, Graz, erworben, womit sich der Anteil von 26% auf 51% erhöhte. Die Gesellschaft wird ab diesem Zeitpunkt als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Davor war die Gesellschaft als assoziiertes Unternehmen im Sinne des IAS 28 eingestuft und wurde unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert. Die sendhybrid ÖPBD GmbH ist ein Beratungs- und Kommunikationsunternehmen mit den Schwerpunkten
Prozess- und Marktberatung beim Dokumentenempfang und -versand.
Im Zuge der Kaufpreisallokation wurden Software in Höhe von 3,8 Mio EUR und ein Firmenwert in Höhe von 0,9 Mio EUR angesetzt. Die restlichen beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind insgesamt unwesentlich. Der Firmenwert resultiert aus den mit der Gesellschaft verbundenen Ertragserwartungen im Zusammenhang mit der E-Brief Strategie der Österreichischen Post.
| Mio EUR | Beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwertes | |
| Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung | 1,2 |
| Nicht beherrschende Anteile auf Basis des Anteils am Saldo des identifizierbaren Nettovermögens | 0,8 |
| Beizulegender Zeitwert des zuvor gehaltenen Anteils | 0,6 |
| Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden | –1,7 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,9 |
| Aufgliederung des Zahlungsmittelab-/zuflusses | |
| Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung in bar | 0,9 |
| Erworbene Zahlungsmittel | 0,0 |
| Tatsächlicher Zahlungsmittelab-/zufluss | 0,9 |
Der Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung enthält den Buchwert zum Closing Stichtag der für die Anteilserhöhung gehaltenen Call Option in Höhe von 0,2 Mio EUR.
Verteilzentrum Hagenbrunn Vermietungs GmbH Am 9. April 2018 hat die Österreichische Post 100% der Anteile an der Verteilzentrum Hagenbrunn Vermietungs GmbH übernommen. Die Gesellschaft wird ab diesem Zeitpunkt als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die mit der Gesell schaft erworbenen Vermögensgegenstände bestanden im Wesentlichen aus einer Betriebsliegenschaft in Hagenbrunn, Niederösterreich, welche für die Errichtung eines neuen Verteilzentrums vorgesehen ist. Bei den erworbenen Vermögensgegenständen handelt es sich um keinen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse. Entsprechend wurde der Zugang des Grundstückes als Anschaffungsvorgang unter den Grundstücken und Bauten (15,8 Mio EUR) beziehungsweise Anlagen in Bau (0,8 Mio EUR) erfasst.
Die Gesellschaft wurde im Dezember 2018 auf die Österreichische Post AG verschmolzen.
Die Berichtswährung des Österreichischen Post-Konzerns ist der Euro. Die in ausländischer Währung erstellten Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung bestimmt sich nach dem primären wirtschaftlichen Umfeld, in dem die Unternehmen hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Die funktionale Währung für Konzernunternehmen in Österreich und aus Ländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist der Euro. Für die übrigen Unternehmen ist die funktionale Währung die jeweilige lokale Währung.
Fremdwährungstransaktionen in der funktionalen Währung Die Konzernunternehmen erfassen in ihren Ab schlüssen Geschäftsfälle in der funktionalen Währung mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt. Die Folgebewertung monetärer Posten erfolgt zum am Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam erfasst.
Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebes Für die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen sowie von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, wird die modifizierte Stichtagskursmethode angewendet. Alle Bilanzposten mit Ausnahme des Eigenkapitals werden mit dem zum Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet, die Eigenkapitalposten mit dem historischen Anschaffungsoder Entstehungskurs. Aufwendungen und Erträge werden mit den durchschnittlichen Devisenreferenzkursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst.
Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich im Verhältnis zum Euro wie folgt verändert:
| Devisenreferenzkurs am Bilanzstichtag | Jahresdurchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | 2017 | 2018 |
| Bosnische konvertible Mark | 1,9558 | 1,9558 | 1,9558 | 1,9558 |
| Bulgarischer Lew | 1,9558 | 1,9558 | 1,9558 | 1,9558 |
| Kroatische Kuna | 7,4400 | 7,4125 | 7,4637 | 7,4182 |
| Polnischer Zloty | 4,1770 | n/a | 4,2570 | n/a |
| Rumänischer Leu | 4,6585 | n/a | 4,5688 | n/a |
| Serbischer Dinar | 118,4727 | 118,1946 | 121,3111 | 118,2617 |
| Tschechische Krone | 25,5350 | 25,7240 | 25,7603 | 25,6470 |
| Türkische Lira | 4,5464 | 6,0588 | 4,1206 | 5,7077 |
| Ungarischer Forint | 310,3300 | 320,9800 | 309,1933 | 318,8897 |
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (zusammen die Rechnungslegungsmethoden) zugrunde. In der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden hat der Vorstand Ermessensentscheidungen zu treffen. Die zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden enthält dazu Angaben über die Anwendung und Auswirkungen der getroffenen Ermessensentscheidungen.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter bzw. Dienstleistungen erhält. Nachfolgend werden Informationen über die Art, die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen für die wesentlichen Produktgruppen des Österreichischen Post Konzerns dargestellt.
Der Österreichische Post-Konzern erbringt die Annahme, Sortierung und Zustellung von diversen Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien. Unter IFRS 15 sind derartige Leistungsverpflichtungen als über einen Zeitraum erfüllt anzusehen. Insgesamt zeichnen sich die bestehenden Verträge bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen in diesem Geschäftsbereich durch einen sehr hohen Grad an Uniformität und sehr kurze Durchlaufzeiten in der Leistungserbringung aus. Als Universaldienstleister ist die Österreichische Post grundsätzlich zur Annahme und Zustellung jeder Sendung verpflichtet. Zusatzleistungen (wie z.B. Einschreiben) werden in der Regel als im Vertragskontext nicht eigenständig abgrenzbare Leistung eingestuft und somit gebündelt mit der Postsendung als einzige Leistungsverpflichtung bilanziert. Bei Auslandssendungen erfolgt im Regelfall die Zustellung an den Empfänger im Ausland in Zusammenarbeit mit internationalen Postbetreibern.
Zur Messung des Leistungsfortschritts werden statistische Erfahrungswerte unter anderem aus regelmäßig durchgeführten Laufzeitmessungen herangezogen. Die Höhe der zu realisierenden Umsatzerlöse wird auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten Kosten der Zustellung von Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien (Cost-to-cost Method) bestimmt.
Die Annahme einer Sendung in einer Post-Aufgabestelle (d.h. zu Beginn der Leistungsverpflichtung) löst die Fakturierung und damit verbunden die Realisation
von Umsatzerlösen sowie den Ansatz einer Forderung aus. Nach IFRS 15 ist eine Forderung einzustellen, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung besteht. Mit Annahme der Sendung in einer Post-Aufgabestelle verpflichtet sich die Österreichische Post, innerhalb kurzer Zeit eine Leistung zu erbringen, und hat gleichzeitig einen Anspruch auf Inrechnungstellung und Erhalt einer Zahlung vom Kunden. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistungsverpflichtung wird eine Erlösabgrenzung vorgenommen und eine Vertragsverbindlichkeit erfasst.
Die Bezahlung des Transaktionspreises erfolgt entweder über Vorauszahlung der beauftragten Beförderungsleistung (Verkauf von Briefmarken bzw. Barfreimachung in der Filiale) bzw. bei Geschäftskunden im Nachhinein bei einem durchschnittlichen Zahlungsziel von einem bis zwei Monaten. Entsprechend enthalten Forderungen in der Österreichischen Post im Regelfall keine signifikante Finanzierungskomponente.
Für Vorauszahlungen, die im Zusammenhang mit Postwertzeichen und Erlösen aus Absender-Freistempelmaschinen erhalten werden, wird die noch ausstehende Leistung der Österreichischen Post als Abgrenzung in den Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Die Ermittlung der ausstehenden Leistung erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten (im Fall von Wertzeichen) bzw. durch Übermittlung historischer Daten im Zuge des Ladeprozesses (im Fall von Absender-Freistempelmaschinen).
Für den Verkauf von Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien an Geschäftskunden werden oftmals Volumenrabatte basierend auf den Umsätzen eines Geschäftsjahres vereinbart, die als variable Gegenleistungen im Sinne des IFRS 15 zu klassifizieren sind. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises – abzüglich der geschätzten Volumenrabatte – erfasst. Die Schätzung der erwarteten Volumina basiert auf Erfahrungswerten und wird zu jedem Stichtag aktualisiert. Notwendige Anpassungen erfolgen kumuliert in der Periode der Schätzungsänderung.
Leistungen im Bereich Mail Solutions umfassen die elektronische Zustellung von Sendungen, das Datenmanagement, Dokumenten-Scanning sowie Poststellenmanagement.
Diese Leistungsverpflichtungen werden überwiegend über einen Zeitraum erfüllt, wobei die Umsatzerlösrealisierung nach Zeitablauf erfolgt. Der Zeitraum der Leistungserstellung liegt grundsätzlich unter einem Monat. Die Bezahlung erfolgt im Regelfall im Nachhinein bei einem durchschnittlichen Zahlungsziel von einem bis zwei Monaten.
Die vom Filialnetz erbrachten Leistungen umfassen den Verkauf- bzw. die Vermittlung diverser Handelswaren und Post- und Telekomprodukte sowie Leistungen im Rahmen der Kooperation mit der BAWAG P.S.K.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zeitpunktbezogen mit Übergabe der Ware an den Kunden erfasst. Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, sobald ein Kunde eine Handelsware erwirbt.
Des Weiteren erbringt die Österreichische Post Vermittlungsleistungen, insbesondere bei Telekomverträgen und -produkten für den Partner A1 Telekom Austria AG. Entsprechend werden diese Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Erbringung der Vermittlungsleistung (z.B. bei Unterzeichnung eines Telekomvertrages durch den A1-Kunden bzw. der Übergabe eines Mobiltelefons an den A1-Kunden) in Höhe der erhaltenen Provisionen (Netto-Methode) erfasst. Im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser Produkte sind vertraglich Vorauszahlungen zu leisten, die als Finanzierungsforderung unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen werden.
Mit der BAWAG P.S.K. bestand auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine langjährige Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrieb von Finanzprodukten, Schaltertransaktionen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Filialstandorte). Mit Abschluss der Änderungsvereinbarung Ende 2017 und der Entflechtungsvereinbarung vom 21. Februar 2018 wurde die einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis Ende 2020 vertraglich vereinbart. Für einzelne Leistungen besteht allerdings die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung. In der Entflechtungsvereinbarung wurden die Modalitäten der Beendigung der Kooperationsvereinbarung sowie Umfang und Vergütung der noch zu erbringenden Leistungen, rückwirkend beginnend mit 1. Jänner 2018, festgelegt. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen weiterhin den Vertrieb von Finanzprodukten, die Durchführung von Schaltertransaktionen und die Zurverfügungstellung von Filialinfrastruktur, die nach IFRS 15 jeweils als eigenständige Leistungsverpflichtungen einzustufen sind. Die gesamten in der Entflechtungsvereinbarung vorgesehenen Vergütungen umfassen sowohl eine pauschale Abgeltung in Höhe von 20,1 Mio EUR für die vorzeitige Beendigung der Kooperationsvereinbarung, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fällt, als auch Vergütungen für noch zu erbringende Dienstleistungen im Anwendungsbereich des IFRS 15. Die Aufteilung der gesamten Vergütung auf die pauschale Abgeltung und Leistungsvergütung einerseits und auf einzelne Leistungsverpflichtungen andererseits erfolgte auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise. Die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und damit die Erfassung der Erlöse erfolgt für alle drei Dienstleistungen im Geschäftsjahr 2018 zeitraumbezogen. Hintergrund dieser Einstufung sind die Art der
Vergütung, die im Wesentlichen pauschale Zahlungen vorsieht, und der Charakter der Leistungserbringung, der in hohem Ausmaß im Vorhalten von Kapazitäten besteht. Anfang 2018 wurde seitens BAWAG P.S.K. zudem eine Vorauszahlung in Höhe von 76,0 Mio EUR auf die erwartete zukünftige Vergütung geleistet. Die zusätzlichen Vergütungen werden jährlich abgerechnet und beglichen. Die Bestimmung der Höhe der pauschalen Abgeltung sowie die Aufteilung der Vergütung auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfordert Ermessensentscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Höhe der relativen Einzelveräußerungspreise und des erwarteten Umfangs der tatsächlich zu erbringenden Leistungen. Ebenso war bei der Festlegung der Erfassung der Erlöse Ermessen im Hinblick auf den Charakter der Leistungserbringung auszuüben.
Der Österreichische Post-Konzern erbringt die Abholung, Annahme, Sortierung und Zustellung von diversen Paket- und Express-Sendungen. Unter IFRS 15 sind derartige Leistungsverpflichtungen als über einen Zeitraum erfüllt anzusehen. Ein hoher Grad an Standardisierung, Sendungsverfolgung und sehr kurze Durchlaufzeiten charakterisieren die Leistungserbringung dieses Geschäftsbereichs. Zusatzleistungen (wie z.B. Cash on Delivery) werden in der Regel als im Vertragskontext nicht eigenständig abgrenzbare Leistung eingestuft und somit gebündelt mit der Paketsendung als einzige Leistungsverpflichtung bilanziert. Im Innenverhältnis bedient sich die Post diverser Subunternehmen und Frächter, die Teile des Zustellprozesses übernehmen. Bei Auslandssendungen erfolgt im Regelfall die Zustellung an den Empfänger im Ausland in Zusammenarbeit mit internationalen Postbetreibern bzw. Paketdienstleistern.
Zur Messung des Leistungsfortschritts werden die Daten aus der Sendungsverfolgung je Paket herangezogen. Die Höhe der zu realisierenden Umsatzerlöse wird auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten Kosten der Paketzustellung (Cost-to-cost Method) bestimmt.
Die Annahme einer Sendung in einer Post-Aufgabestelle (d.h. zu Beginn der Leistungsverpflichtung) löst die Fakturierung und damit verbunden die Realisation von Umsatzerlösen sowie den Ansatz einer Forderung aus. Nach IFRS 15 ist eine Forderung einzustellen, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung besteht. Mit Annahme der Sendung in einer Post-Aufgabestelle verpflichtet sich der Österreichische Post-Konzern innerhalb kurzer Zeit eine Leistung zu erbringen, und hat gleichzeitig einen Anspruch auf Inrechnungstellung und Erhalt einer Zahlung vom Kunden. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistungsverpflichtung wird eine Erlösabgrenzung vorgenommen und eine Vertragsverbindlichkeit erfasst.
Für den Verkauf von Paketen an Geschäftskunden werden oftmals Volumenrabatte basierend auf den Um sätzen eines Geschäftsjahres vereinbart, die als variable Gegenleistungen im Sinne des IFRS 15 zu klassifizieren sind. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises – abzüglich der geschätzten Volumenrabatte – erfasst. Die Schätzung der erwarteten Volumina basiert auf Erfahrungswerten und wird zu jedem Stichtag aktualisiert. Die Anpassung erfolgt in der Periode der Schätzungsänderung.
Die Erlöse aus Verträgen mit Kunden des Immobilienprojektes Neutorgasse 7 werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG entwickelt und verkauft Wohnungseinheiten in Wien. Mit Abschluss eines Kaufvertrages für eine bestimmte Wohneinheit ist die Möglichkeit einer alternativen Nutzung nicht mehr gegeben. Somit ergibt sich eine vertragsbezogene Erlösrealisierung über den Zeitraum der Herstellung der Wohneinheiten.
Als Maßstab für die Bestimmung des Leistungsfortschrittes wird der Fertigstellungsgrad auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten erwarteten Herstellungskosten (Cost-to-cost Method) herangezogen. Die so erfassten Vertragsvermögenswerte werden mit den bislang erhaltenen Zahlungen saldiert.
Maklergebühren, die im Zuge der Anbahnung und des Abschlusses eines Vertrages über den Verkauf von Wohnungen des Immobilienprojektes Neutorgasse 7 anfallen, werden aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Mit der BAWAG P.S.K. besteht auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine langjährige Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrieb von Finanzprodukten, Schaltertransaktionen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Filialstandorte). Mit Schreiben vom 9. November 2017 hat die BAWAG P.S.K. die Kooperationsvereinbarung mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 gekündigt. In der Folge wurde zwischen den Parteien die einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis Ende 2020 vertraglich vereinbart. Für einzelne Leistungen besteht allerdings die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung. Auf Basis der Vereinbarung wird die Österreichische Post weiterhin Schaltertransaktionen für die BAWAG P.S.K. erbringen und Finanzprodukte vertreiben, allerdings in einem im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt geringeren Umfang. Zur bilanziellen Behandlung der Entflechtungsvereinbarungen verweisen wir auf Punkt 6.1 Erlöse aus Verträgen mit Kunden.
Aufgrund der erwarteten Reduktion der zu erbringenden Leistungen waren im Geschäftsjahr 2018 weiters Vorsorgen in Form einer Rückstellung für Restrukturierungen in Höhe von insgesamt 21,5 Mio EUR zu bilden. Die notwendigen Restrukturierungen betreffen den geplanten Abbau von Mitarbeitern im Filialbereich.
Bereits im Vorjahr waren aufgrund der notwendigen Reduktion der Anzahl der für die BAWAG P.S.K. tätigen Finanzberater Vorsorgen in Form der Rückstellung für Unterauslastung in Höhe von insgesamt 56,2 Mio EUR zu bilden. Dem standen Zahlungen eines Beitrages in Höhe von 31,0 Mio EUR der BAWAG P.S.K. gegenüber. Davon wurden 26,9 Mio EUR gegen den Aufwand für die Bildung der Rückstellungen unter den Personalaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert. 4,1 Mio EUR wurden als Gegenleistung für 2018 noch zu erbringende Vertriebsleistungen eingestuft und entsprechend in diesem Geschäftsjahr als Umsatzerlöse realisiert.
Angaben zu Steuergruppen Die Österreichische Post hat die in Österreich eingeräumte Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zwecks gemeinsamer Besteuerung in Anspruch genommen; es bestehen zwei Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgern Österreichische Post AG und Post 001 Finanzierungs GmbH. Sämtliche Gruppenmitglieder haben den Sitz im Inland.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger mit den auf sie entfallenden Körperschaftssteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. Dabei erfolgt die Verrechnung positiver und negativer Steuerumlagen in Höhe von 25% des steuerlichen Ergebnisses (Stand-alone-Methode).
Die Systematik der Gruppenbesteuerung führt zu einer gemeinsamen Veranlagung der tatsächlichen Ertragsteuern und zu einer Saldierung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden innerhalb der Unternehmensgruppen gemäß IAS 12.74. Der Steuervorteil aus der Firmenwertabschreibung (§ 9 Abs 7 KStG) wird als temporäre Differenz beim Firmenwert behandelt (IAS 12.32a).
Angaben zu Ertragsteuern Die Ertragsteuern beinhalten laufende und latente Steuern. Diese werden stets in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sofern sie nicht aus Sachverhalten herrühren, die im sonstigen Ergebnis (OCI) oder im Eigenkapital angesetzt wurden bzw. aus einem Unternehmenszusammenschluss stammen.
Die Österreichische Post ist der Auffassung, dass mögliche Zinsaufwendungen und Strafzahlungen i.Z.m. Ertragsteuerzahlungen nicht die Definition von Ertragsteuern
nach IAS 12 erfüllen. Etwaige Beträge werden somit allgemein nach den Bestimmungen des IAS 37 bilanziert.
Ermittlung der laufenden Steuern Laufende Steuern beinhalten die erwarteten Steuerzahlungen oder -gutschriften des laufenden Jahres sowie die im laufenden Jahr erfolgten Anpassungen der erwarteten Steuernachzahlungen oder -gutschriften der Vorjahre. Der ausgewiesene Betrag stellt die bestmögliche Schätzung dar und beinhaltet auch Quellensteuern aus Ausschüttungen.
Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten können unter gewissen Umständen saldiert ausgewiesen werden. Dies ist im Österreichischen Post-Konzern dann der Fall, wenn sich die Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und das Unternehmen ein einklagbares Recht zur gegenseitigen Aufrechnung von Steuerforderungen und -verbindlichkeiten hat.
Ermittlung der latenten Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode für alle temporären Differenzen zwischen dem Buchwert laut IFRS-Konzernabschluss und den korrespondierenden steuerlichen Werten. Vom Ansatz von latenten Steuern wird jedoch in folgenden Fällen Abstand genommen:
Mutterunternehmen in der Lage ist, den Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird
■ zu versteuernde Differenzen in Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes
Der Ansatz von aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen aus Bilanzposten sowie aus Verlustvorträgen erfolgt in dem Umfang, in dem a) ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind oder es b) bei einer Gewinnhistorie wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zeit steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht und der Steueraufwand somit künftig realisierbar ist. Erzielt ein Unternehmen in jüngster Vergangenheit (in einem der letzten zwei Jahre) steuerpflichtige Verluste, so wird im letzteren Fall von der Aktivierung von latenten Steuern Abstand genommen.
Dabei werden zu jedem Bilanzstichtag die nicht angesetzten latenten Steuern neu bewertet und gegebenenfalls angesetzt, sofern die Auffassung vertretbar ist, dass der Steuervorteil realisiert werden kann.
Aktive und passive latente Steuern können unter gewissen Umständen saldiert ausgewiesen werden. Die obigen Angaben unter "Ermittlung der laufenden Steuern" gelten analog bei den latenten Steuern.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt bereits beschlossen sind, in dem die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden. Für österreichische Konzernunternehmen wurde zur Ermittlung der Steuerabgrenzungen ein Körperschaftsteuersatz von 25% angewendet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die für ausländische Gesellschaften bei der Berechnung der latenten Ertragsteuern angewendeten Steuersätze:
| Land | Steuersatz | Land | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Bosnien und Herzegowina | 10% | Montenegro | 9% |
| Bulgarien | 10% | Serbien | 15% |
| Deutschland | 32% | Slowakei | 21% |
| Kroatien | 18% | Ungarn | 9% |
Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der auf die Aktionäre der Österreichischen Post AG entfallende Anteil am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Während einer Periode neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die durchschnittliche Aktienanzahl sowie der auf die Aktionäre der Österreichischen Post AG entfallende Anteil am Periodenergebnis um verwässernde Effekte bereinigt.
Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kann sich derzeit potenziell aufgrund des aktienbasierten Vergütungsprogramms der Österreichischen Post AG ergeben. Nachdem die teilnehmenden Vorstände für die Auszahlung in bar optiert haben und auch für die teilnehmenden Führungskräfte der Ausgleich in bar festgelegt wurde, ergeben sich aus den derzeit laufenden Programmen keine Verwässerungseffekte.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden in dessen funktionaler Währung geführt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Wertminderungen werden nach den unter Punkt 6.10 Wertminderung IAS 36 beschriebenen Grundsätzen vorgenommen. Wertaufholungen sind unzulässig. Geschäfts- oder Firmenwerte sind jeweils zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet. ZGE werden durch die Zusammenfassung von Vermögenswerten auf der niedrigsten Ebene gebildet, auf der unabhängig von anderen Vermögenswerten Cashflows erzielt werden. Die niedrigste Ebene entspricht im Österreichischen Post-Konzern im Regelfall einzelnen operativen Gesellschaften bzw. Gruppen von operativen Gesellschaften. In der Österreichischen Post AG selbst erfolgt die Zuordnung auf der Ebene von Geschäftsfeldern.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder Vertragsdauer von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Bei Markenrechten wird grundsätzlich von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen, da ein Ende der wirtschaftlichen Nutzung nicht abzusehen ist.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einem Wertminderungstest unterzogen.
Der Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten erfolgt, sofern die allgemeinen Ansatzkriterien sowie die besonderen Anwendungsleitlinien des IAS 38 erfüllt sind. Dazu wird der Erstellungsprozess in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase unterteilt. Der erstmalige Ansatz erfolgt in Höhe der direkt zurechenbaren Herstellungskosten ab dem Zeitpunkt, zu dem der selbst geschaffene immaterielle Vermögenswert die An satzkriterien des IAS 38 erfüllt. Im Österreichischen Post-Konzern betrifft dies in erster Linie selbstgeschaffene Software.
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden immaterielle Vermögenswerte gemäß den in Punkt 6.10 Wertminderung IAS 36 angeführten Grundsätzen auf Werthaltigkeit geprüft.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungssätze richten sich nach der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender konzerneinheitlicher Nutzungsdauern berechnet:
| Nutzungsdauer | Jahre |
|---|---|
| Gebäude | 10 – 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 – 10 |
| Fuhrpark | 2 – 8 |
| IT- und technische Ausstattung | 3 – 6 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 – 20 |
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden Sachanlagen gemäß den in Punkt 6.10 Wertminderung IAS 36 angeführten Grundsätzen auf Werthaltigkeit geprüft. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine erfasste Wertminderung nicht mehr vorliegt, wird der erzielbare Betrag erneut geschätzt und gegebenenfalls eine Zuschreibung, unter Beachtung der fortgeschriebenen Anschaffungskosten ohne Wertminderung, vorgenommen.
Investitionszuschüsse werden nach der Bruttomethode erfolgsneutral in einem Passivposten erfasst, der unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Investitionszuschüsse werden planmäßig über die Nutzungsdauer der betroffenen Anlagen als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten erfolgt im Österreichischen Post-Konzern nach den Grundsätzen des IFRS 13. Nach diesem Standard wird der beizulegende Zeitwert als der Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen den Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. In diesem Zusammenhang werden unter anderem die folgenden Punkte festgelegt: die Vermögenswerte bzw. Schulden, die Gegenstand der Bewertung sind; die Bewertungsprämisse für nichtfinanzielle Vermögenswerte (Annahme der höchsten und besten Verwendung); der für den Vermögenswert oder die Schuld vorrangige (oder vorteilhafteste) Markt; die sachgerechte Bewertungstechnik (abhängig von den zur Verfügung stehenden Daten); die Stufe in der Bemessungshierarchie, der diese Daten (Inputfaktoren) zugewiesen wurden. Abhängig vom Vermögenswert und von den zur Verfügung stehenden Inputdaten kommen im Österreichischen Post-Konzern sowohl marktbasierte als auch kostenbasierte und einkommensbasierte Ansätze zur Anwendung. Dabei wird der Verwendung beobachtbarer Inputfaktoren höchste Priorität eingeräumt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen jene Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck von Wertsteigerungen gehalten werden und gesondert veräußert werden könnten. Bei einem betrieblich genutzten Anteil erfolgt die Aufteilung auf Basis der jeweils genutzten Fläche. Der Ansatz und die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgen nach der Anschaffungskostenmethode. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren vorgenommen.
Immobilien, die mit dem Ziel des späteren Verkaufes entwickelt werden, werden ab Beginn der Entwicklung (Zeitpunkt der Baubewilligung) in das Vorratsvermögen umgegliedert.
Die im Anhang angegebenen beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden von Experten der Österreichischen Post AG sowie von externen Sachverständigen nach den Vorgaben des IFRS 13 ermittelt. Die Bewertung erfolgt vorrangig auf Basis von einkommensbasierten Ansätzen (insbesondere Barwerttechniken). Im Regelfall wird das Ertrags wertverfahren und bei komplexeren Objekten das Dis counted-Cashflow-Verfahren angewendet. Dabei handelt es sich um Stufe-3-Bewertungen im Sinn von IFRS 13
(Fair-Value-Hierarchie). Die verwendeten Inputfaktoren umfassen insbesondere objektbezogene Planungsdaten, Zinsstrukturkurven und Marktrenditen. Für unbebaute und in Entwicklung befindliche Grundstücke werden auch marktbasierte Ansätze (insbesondere Vergleichswertverfahren) herangezogen. Dabei handelt es sich um Stufe-2-Bewertungen im Sinn von IFRS 13. Die verwendeten Inputfaktoren umfassen insbesondere Preisinformationen aus Vergleichstransaktionen in aktiven Märkten.
Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien vorliegen. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird zusätzlich und unabhängig davon, ob derartige Hinweise vorliegen, einmal jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt.
Bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie einzelnen Vermögenswerten, für die der erzielbare Betrag nicht gesondert ermittelt werden kann, erfolgt der Wertminderungstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE). Geschäfts- oder Firmenwerte, die ur sprünglich unter Verwendung der sogenannten Partial-Goodwill-Methode ermittelt wurden, werden für Zwecke des Wertminderungstests unter Anwendung der aktuellen Beteiligungsquote auf 100% hochgerechnet.
Im Rahmen der Werthaltigkeitstests wird der erzielbare Betrag des einzelnen Vermögenswerts oder der ZGE ermittelt und mit dem jeweiligen Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Werden die erzielbaren Beträge unter Ver wendung kapitalwertorientierter Verfahren ermittelt, werden als Abzinsungssatz die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model (CAPM) verwendet. Zur Abbildung von Länder-, Währungs- und Preisrisiken werden entsprechende Zuschläge im Abzinsungssatz berücksichtigt. Sofern die Mittelzuflüsse in Fremdwährung erfolgen, wird der erzielbare Betrag in Fremdwährung ermittelt und anschließend mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, erfolgt eine Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung erfolgt, ausgenommen bei Geschäftsoder Firmenwerten, eine Wertaufholung. Der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert darf dabei die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten. Die Wertminderungen und Wertaufholungen
werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Die Bilanzierung von Beteiligungsunternehmen erfolgt nach der Equity-Methode, wenn aufgrund vertraglicher Rechte oder der faktischen Gegebenheiten maßgeblicher Einfluss auf die Unternehmen besteht. Die Beurteilung des Vorliegens von maßgeblichem Einfluss erfolgt anhand der Kriterien des IAS 28.5 ff.
In Fällen, in denen das Vorliegen von maßgeblichem Einfluss nicht eindeutig zu bestimmen ist, hat der Vorstand Ermessensentscheidungen zu treffen. Hierbei wird, wie im Falle der Aras Kargo a.s., Türkei, nicht vordringlich auf formale Kriterien abgestellt, sondern darauf, ob tatsächlich die Möglichkeit besteht an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken.
Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung für Nettoinvestitionen in assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IAS 39 vorliegen. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Liegt der Buchwert der Nettoinvestition über dem erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung erfasst. Steigt der erzielbare Betrag in Folge wieder an, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal in Höhe der ursprünglichen Wertminderung. Der auf den Buchwert der Anteile entfallende Teil der Wertminderung wird im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen ausgewiesen. Der Ausweis von Wertminderungen von Buchwerten anderer Elemente der Nettoinvestition ist abhängig von der Art dieser Elemente.
Gehen bei geleasten Vermögenswerten alle mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand auf den Österreichischen Post-Konzern über (Finanzierungsleasing gemäß IAS 17), so werden diese zum beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts oder zum niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen in den langfristigen Vermögenswerten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder, wenn kürzer, über die Laufzeit des Leasingvertrags. Die aus den Leasingverträgen resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind unter den finanziellen Verbindlichkeiten passiviert.
Im Österreichischen Post-Konzern werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in folgende Klassen gemäß IFRS 7 eingeteilt: Wertpapiere, Andere Anteile, Derivative Finanzinstrumente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen, Forderungen gegenüber Banken, Andere finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Andere Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.
Ab 1. Jänner 2018 stuft der Österreichische Post-Konzern seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:
Die Einstufung von finanziellen Vermögenswerten im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens im Hinblick auf die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und die vertraglichen Zahlungsströme.
Das bestehende Wertpapierportfolio der Österreichischen Post wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Abhängig von der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums gemäß IFRS 9 kommt es zu einer Klassifizierung als FVOCI (Zahlungsstromkriterium erfüllt) oder FVTPL (Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt). Das Zahlungsstromkriterium ist erfüllt, sofern Zahlungsströme generiert werden, die gemäß IFRS 9 ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen ebenso wie Forderungen gegenüber Banken werden in der Österreichischen Post im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist bei diesen Instrumenten erfüllt. Entsprechend werden diese Forderungen als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert.
Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente (die nicht zu Handelszwecken gehalten werden) ist die Einstufung
davon abhängig, ob sich der Österreichische Post-Konzern zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung unwiderruflich für die Bilanzierung des Eigenkapitalinstruments als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) entschieden hat. Wird die sogenannte FVOCI-Option gemäß IFRS 9.4.1.4 nicht ausgeübt, sind die Instrumente der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) zuzuordnen.
Derivative finanzielle Vermögenswerte sind (außerhalb des Hedge Accounting) zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) zuzuordnen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in folgende Bewertungskategorien eingestuft:
Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, sofern sie nicht in die Ausnahmeregelung des IFRS 9.4.2.1 fallen. Entsprechend werden Andere finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Andere Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von der Österreichischen Post AG gehaltene bedingte Kaufpreisverbindlichkeit nach IFRS 3 fällt unter die Ausnahmeregelung des IFRS 9.4.2.1 und ist zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen.
Bei der erstmaligen Erfassung bewertet der Österreichische Post-Konzern einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert, der im Regelfall mit dem Transaktionspreis übereinstimmt. Bei einem nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewerteten finanziellen Vermögenswert bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zusätzlich der Ansatz der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts bzw. dieser Verbindlichkeit entfallenden Transaktionskosten. Der Ansatz von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen richtet sich nach den Vorgaben zur Umsatzrealisation von IFRS 15.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Fremdkapitalinstrumente werden jeweils zum Stichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes werden, mit Ausnahme der Fremdwährungsbewertung, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) bzw. in der FVOCI-Rücklage erfasst. Beim Abgang der
Fremdkapitalinstrumente erfolgt eine Umgliederung der erfolgsneutral erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung. Laufende Erträge und Wertberichtigungen werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang werden ebenso wie laufende Erträge und Wertberichtigungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Eigenkapitalinstrumente werden jeweils zum Stichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes werden, inklusive Fremdwährungsbewertung, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) bzw. in der FVOCI-Rücklage erfasst. Beim Abgang der Eigenkapitalinstrumente erfolgt keine Umgliederung der erfolgsneutral erfassten Beträge in die Gewinnund Verlustrechnung, sondern eine Umgliederung von der FVOCI-Rücklage in die Gewinnrücklagen. Laufende Erträge werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertete Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sämtliche Änderungen des Buchwertes sowie laufende Erträge werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Darstellung der Buchwerte der den einzelnen Kategorien zugeordneten Finanzinstrumente erfolgt in Punkt 10.1 Finanzinstrumente. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Forderungen der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sowie Wertminderungsaufwendungen nach IFRS 9 sind nach IAS 1.82 als gesonderte Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Mangels Wesentlichkeit der damit verbundenen Beträge für den Österreichischen Post-Konzern erfolgt die Angabe zu den Wertminderungen des Geschäftsjahres im Anhang in Punkt 10 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken.
Fremdkapitalinstrumente der folgenden Bewertungskategorien unterliegen ab 1. Jänner 2018 dem neuen Wertminderungsmodell des IFRS 9:
Ab 1. Jänner 2018 erfasst der Österreichische Post-Konzern auf zukunftsgerichteter Basis Wertberichtigungen in Höhe der erwarteten Kreditverluste. Die konkrete Wertminderungsmethode ist abhängig von der Klasse an Fremdkapitaltiteln und davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Methodisch wendet die Österreichische Post den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste in Form einer Wertminderungsmatrix an. Mittels dieser Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historischer beobachteter Ausfallraten gebildet. Zusätzlich werden zukunftsgerichtete Informationen evaluiert und falls notwendig die verwendeten Ausfallraten angepasst. Forderungen mit einem Buchwert von mehr als 0,1 Mio EUR werden zusätzlich individuell auf die Erfassung weiterer über die Laufzeit erwarteter Kreditverluste geprüft. Die Ermittlung der er warteten Kreditverluste erfolgt getrennt für in- und ausländische Kunden sowie für internationale Postbetreiber.
Übrige Fremdkapitalinstrumente Für alle anderen Fremdkapitalinstrumente, die dem Wertminderungsmodell unterliegen, werden Wertberichtigungen grundsätzlich in Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet. Liegt allerdings eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vor, werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Im Österreichischen Post-Konzern wird von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ausgegangen, wenn eine Forderung mehr als 30 Tage überfällig ist. Bei Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und deren Bonität beeinträchtigt ist, ist der Effektivzinssatz anstelle des Brutto-Buchwerts auf die fortgeführten Anschaffungskosten (also nach Abzug von Wertberichtigungen) anzuwenden. Im Österreichischen Post-Konzern wird die Bonität eines Schuldners insbesondere bei Vorliegen der folgenden Faktoren als beeinträchtigt angesehen:
Methodisch erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste bei den Wertpapieren sowie bei den Forderungen gegenüber Banken nach dem sogenannten Loan-Loss-Provisioning-Modell. Ausgehend von der Probability of Default (PD) und dem Loss Given Default (LGD) wird der erwartete Kreditverlust somit als wahrscheinlichkeitsgewichteter Wert ermittelt. Zur Ermittlung der PD wird in erster Linie auf emittentenspezifische Daten von Bloomberg zurückgegriffen. Vereinfachend wird auch auf globalere Ausfallsraten wie von Standard & Poor's oder Moody's veröffentlicht zurückgegriffen. Insgesamt sind jedoch die so ermittelten erwarteten Kreditverluste betraglich unwesentlich.
Für sonstige Forderungen hat sich die Österreichische Post aufgrund von Art und Umfang der Forderungen dazu entschieden, praktische Erleichterungen im Sinne des IFRS 9.B5.5.35 anzuwenden und analog zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Wertberichtigung methodisch unter Ansatz einer Wertminderungsmatrix zu ermitteln. Die Ableitung der Verlustraten erfolgt zum Teil aufgrund historischer Erfahrungswerte und zum Teil auf Basis angemessener Schätzungen. Forderungen mit einem Buchwert von mehr als 0,1 Mio EUR werden zusätzlich individuell auf die Erfassung über die Laufzeit erwarteter Kreditverluste geprüft. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt getrennt für Schadensersatzansprüche einerseits und sonstige übrige Forderungen andererseits.
Modifizierte finanzielle Vermögenswerte Werden die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts neu verhandelt oder modifiziert, wird überprüft, ob der bestehende finanzielle Vermögenswert auszubuchen ist. Führt die Neuverhandlung bzw. Modifizierung zu keiner Ausbuchung, wird der Brutto-Buchwert unter Berücksichtigung der modifizierten Zahlungsströme neu berechnet. Ebenso wird sowohl zum Zeitpunkt der Modifizierung als auch in den folgenden Bilanzstichtagen beurteilt, ob sich das Kreditrisiko des Finanzinstruments signifikant erhöht hat. Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos erfolgt durch Vergleich des Ausfallrisikos zum jeweiligen Bilanzstichtag mit jenem zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Eine Umstellung der Wertberichtigung im Ausmaß der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste auf die Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste erfolgt, wenn der Schuldner eine wesentlich bessere Performance sowie positive wirtschaftliche Aussichten aufweist.
Derivative Finanzinstrumente sind der Kategorie er folgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet zugeordnet und werden bei Zugang sowie in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum Zeitpunkt des Zuganges wird im Regelfall der Kaufpreis als bestmögliche Annäherung an den Fair Value zu Anschaffungskosten angesetzt. Unrealisierte Bewertungsgewinne und -verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.
Vereinzelt werden im Österreichischen Post-Konzern zur Begrenzung und Steuerung von Zins-, Währungs- und Preisrisiken derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Im Geschäftsjahr 2018 bestanden keine derartigen Geschäfte. Weiters werden im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen zukünftig ausübbare Rechte auf den Erwerb von weiteren Anteilen erworben (Call-Optionen) bzw. Verpflichtungen zum Erwerb eingegangen
(Put-Optionen), die nach IFRS 9 als derivative Finanzinstrumente einzustufen sind. Siehe dazu Punkt 9.6 Andere finanzielle Vermögenswerte.
Derivative Finanzinstrumente, deren Ausgleich unmittelbar in bar erfolgt, werden unter den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen werden unter den Anderen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Wertminderungen aufgrund von Veralterung oder mangelnder Gängigkeit werden bei Ermittlung des Nettoveräußerungswerts berücksichtigt. Die Bestandswertermittlung bei den Hilfsund Betriebsstoffen sowie den Handelswaren wird nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren durchgeführt.
Bei den unfertigen Bauten handelt es sich um Wohnungen, die im Rahmen des Immobilienprojektes Neutorgasse 7 in Wien Innere Stadt mit dem Ziel des Verkaufs hergestellt werden. Als Bilanzierungs- und Bewertungseinheit ("unit of account") wurde die einzelne Wohnung festgelegt, wobei die Aufteilung der Herstellungskosten auf Basis der jeweiligen Nutzflächen erfolgt. Veränderungen des Bestandes an unfertigen Bauten sowie Bewertungseffekte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen ausgewiesen.
Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich ist und der langfristige Vermögenswert in seiner jetzigen Beschaffenheit für einen sofortigen Verkauf verfügbar ist. Eine Veräuße rung ist dann höchstwahrscheinlich, wenn die zuständige Managementebene einen Plan für den Verkauf des Ver mögenswerts beschlossen hat und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde und zudem davon ausgegangen werden kann, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.
Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden mit dem niedrigeren
Betrag aus ihrem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet.
Rückstellungen für Abfertigungen Die Abfertigungsverpflichtungen des Österreichischen Post-Konzerns umfassen sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Versorgungssysteme.
Rückstellungen für leistungsorientierte Verpflichtungen werden für gesetzliche Ansprüche von Angestellten gebildet. Beamte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfertigungszahlungen. Abfertigungsansprüche im Österreichischen Post-Konzern haben im Wesentlichen nur Mitarbeiter österreichischer Konzernunternehmen bei Erreichen des Pensionsantrittsalters sowie bei der Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber. Die Höhe der Ansprüche ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method).
Beitragsorientierte Verpflichtungen bestehen für Angestellte in österreichischen Konzernunternehmen, deren Dienstverhältnis erst nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat. Diese Abfertigungsverpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten. Darüber hinaus besteht für den Österreichischen Post-Konzern keine weitere Verpflichtung, sodass der Ansatz einer Rückstellung nicht erforderlich ist.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder Im Österreichischen Post-Konzern bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzugehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen.
Die Verpflichtungen bestehen insbesondere gegenüber Mitarbeitern der Österreichischen Post AG: In der Österreichischen Post AG bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzugehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen. Jubiläumsgelder gebühren den Beamten und den Angestellten nach Dienstordnung der Österreichischen Post AG nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 2-fachen Monatsgehaltes und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 4-fachen Monatsgehaltes. Eine Jubiläumszuwendung in Höhe des 4-fachen Monatsgehaltes kann gewährt werden, wenn der Beamte nach einer Dienstzeit von 35 Jahren aus dem Dienststand ausscheidet und spätestens am Tag des Ausscheidens das 65. Lebensjahr vollendet. Die Angestellten im Kollektivvertrag Teil 1 erhalten Jubiläumsgelder nach 20 Dienstjahren in Höhe eines Monatsbezuges, nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 1,5-fachen Monatsgehaltes,
nach 35 Dienstjahren in Höhe eines 2,5-fachen Monatsgehaltes und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 3,5-fachen Monatsgehaltes.
Jubiläumsgeldrückstellungen werden analog zu den Rückstellungen für Abfertigungen nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt.
Versicherungsmathematische Parameter Im Zuge der regelmäßigen Überprüfung und zur Gewährleistung der bestmöglichen Schätzung der versicherungsmathematischen Parameter für die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen hat der Österreichische Post-Konzern für die Berechnung dieser Rückstellungen unternehmensspezifische Parameter zugrunde gelegt, die nach einheitlichen Konzernvorgaben ermittelt wurden.
Folgende Parameter sind in die Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen eingeflossen:
| Abfertigungen | Jubiläumsgelder | |||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |
| Rechnungszinssatz | 2,00% | 2,00% | 1,75% | 1,75% |
| Gehaltssteigerung/Rentendynamik | 3,25% | 3,00% | 3,00% | 3,00% |
| Fluktuationsabschlag (gestaffelt) | 0,24%–1,45% | 0,19%–0,46% | 6,93% – 29,71% | 6,82% – 30,13% |
| Pensionsantrittsalter | 2017 | 2018 |
| Weibliche Angestellte | 60–65 | 60–65 |
|---|---|---|
| Männliche Angestellte | 65 | 65 |
| Beamte | 65 | 65 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtung (Duration) beträgt für Abfertigungen 14 Jahre (2017: 15 Jahre) und für Jubiläumsgelder elf Jahre (2017: 12 Jahre).
Zur Ermittlung des für die Abzinsung anzuwendenden Zinssatzes wird von einem Index für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen (Mercer Pension Discount Yield Curve) ausgegangen und daraus der relevante Zinssatz gemäß der Fristigkeit (Duration) der einzelnen Verpflichtungen abgeleitet.
Die in der versicherungsmathematischen Berechnung berücksichtigten biometrischen Annahmen beruhen auf den von der Aktuarvereinigung Österreichs herausgegebenen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ("Sterbetafeln"). Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurden die in 2018 neu veröffentlichten Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung (Pensionstafeln AVÖ 2018-P) herangezogen.
Die zur Anwendung kommenden Gehaltssteigerungen erfolgen aus der Ableitung von zukünftig erwarteten Lohnund Gehaltssteigerungen. Diese basieren auf der Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre sowie auf den zukünftig erwarteten Gehaltssteigerungen. Die Ermittlung erfolgte für jede Rückstellung individuell unter Beachtung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben, wie z.B. der Biennalsprünge bei Beamten.
Der Fluktuationsabschlag wurde basierend auf der Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre bestimmt.
Die Auswirkungen von geänderten versicherungsmathematischen Parametern führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die für Abfertigungsrückstellungen im sonstigen Ergebnis und für Jubiläumsgeldrückstellungen im Personalaufwand ausgewiesen werden. Die Effekte aus den Änderungen des Zinssatzes sowie den zukünftigen Gehaltssteigerungen sind in den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Veränderung finanzieller Annahmen enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Veränderung demografischer An nahmen enthalten die Auswirkungen aus der Anpassung der Fluktuationsabschläge. Die Überleitung der Barwerte der einzelnen Verpflichtungen ist unter Punkt 9.11.1 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder dargestellt.
Der Zinsaufwand aus den Abfertigungs- und Jubi läumsgeldrückstellungen wird im Finanzergebnis gezeigt. Alle übrigen Veränderungen werden im Personalaufwand erfasst.
Versorgungsverpflichtungen Die Versorgungsverpflichtungen des Österreichischen Post-Konzerns umfassen ausschließlich beitragsorientierte
Versorgungssysteme. Im Österreichischen Post-Konzern liegen keine Ansprüche aus leistungsorientierten Verpflichtungen vor.
Beitragsorientierte Verpflichtungen bestehen gegenüber Mitgliedern des Vorstands. Die Verpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine Pensionskasse erfüllt.
Gegenüber Beamten und Angestellten bestehen keine Pensionszusagen. Pensionsleistungen für Beamte und Angestellte werden grundsätzlich durch die Republik Österreich erbracht. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist der Österreichische Post-Konzern verpflichtet, Pensionsdeckungsbeiträge an die Republik Österreich zu entrichten. Die Beiträge für Beamte betragen (einschließlich der von den Beamten selbst zu tragenden Beiträge) seit dem 1. Jänner 2017 je nach Alter und Beitragsgrundlage bis maximal 25,10% der Vergütungen an aktive Beamte und werden im Personalaufwand ausgewiesen. Für Angestellte ergeben sich die Beiträge aus den aktuellen Bestimmungen des ASVG.
Unter der Rückstellung für Unterauslastung werden Vorsorgen im Zusammenhang mit Mitarbeitern subsumiert, die im Unternehmen ihren Arbeitsplatz verlieren bzw. ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und anderweitig nicht mehr eingesetzt werden können. Dabei handelt es sich um Vorsorgen für Mitarbeiter, die der Organisationseinheit Post Arbeitsmarkt zugeordnet wurden und deren Dienstverhältnis als belastender Vertrag im Sinne des IAS 37 eingestuft wurde. Weiters handelt es sich um Rückstellungen für beamtete Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, sowie um Vorsorgen für Mitarbeiter, die sich im Programm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden.
Die Rückstellung für den Post Arbeitsmarkt wird für künftige Personalaufwendungen von unkündbaren Mitarbeitern (vor allem beamtete Mitarbeiter) gebildet, die im Rahmen des laufenden post-internen Organisationsprozesses zur Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen ihren Arbeitsplatz verlieren und im Unternehmen nicht mehr oder nur mehr in einem untergeordneten Ausmaß zur Leistungserbringung eingesetzt werden können. Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinn des IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Die Berechnung des Rückstellungsbetrags erfolgt als Barwert der bis zur Pensionierung der jeweiligen Mitarbeiter anfallenden Aufwendungen unter Ansatz eines durchschnittlichen Unterauslastungsgrades sowie unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlags. Sofern unkündbare Mitarbeiter mangels Einsatzmöglichkeit im Unternehmen zu nicht kostendeckenden Konditionen an externe Unternehmen verleast werden, erfolgt die Ermittlung der Rückstellung unter Ansatz der prozentuellen Kostenunterdeckung. Sämtliche Parameter werden laufend evaluiert und an sich ändernde Verhältnisse angepasst.
Für beamtete Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, werden für noch zu erbringende Leistungen Vorsorgen gebildet. Die Ermittlung der Rückstellung erfolgt als Barwert der noch zu erbringenden Leistungen für den Zeitraum der erwarteten durchschnittlichen Verfahrensdauern.
Die Rückstellung für Mitarbeiter, die sich im Programm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden, basiert auf einer im Oktober 2013 mit dem Bund abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zum möglichen Ressortwechsel von Post-Mitarbeitern in verschiedene Bundesministerien. Dabei werden Ansprüche für Mitarbeiter, die einem Wechsel bereits zugestimmt haben, für einen bestimmten festgelegten Zeitraum übernommen und entsprechend rückgestellt.
Der Barwert der einzelnen Rückstellungen wird unter Ansatz eines Abzinsungssatzes, der erwarteten Gehaltssteigerung sowie eines Fluktuationsabschlages ermittelt. Die Berechnung dieser Parameter erfolgt entsprechend der unter Punkt 6.17 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder beschriebenen Vorgangsweise. Der Zinsaufwand wird im Personalaufwand erfasst.
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für den Post Arbeitsmarkt zugrunde gelegt und deren Veränderung führte – ceteris paribus – jeweils zu folgenden Änderungen der Rückstellung für den Post Arbeitsmarkt:
| Post Arbeitsmarkt | 2017 | 2018 | Änderung Mio EUR |
|---|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | 1,25% | 1,50% | –2,8 |
| Gehaltssteigerung | 2,75% | 2,75% | 0,0 |
| Fluktuationsabschlag | 28,80% | 26,90% | 4,6 |
| Unterauslastungsgrad | 88,70% | 87,10% | –3,2 |
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand bzw. im Programm zum möglichen Ressortwechsel befinden, zugrunde gelegt:
| Sonstige Unterauslastung | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | 0,25%–1,25% | 0,50%–1,50% | |
| Gehaltssteigerung | 2,75% | 2,75% |
Im Rahmen des laufenden post-internen Organisationsprozesses zur Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen kommt es laufend zu Arbeitsplatzverlusten bzw. werden zukünftige Arbeitsplatzverluste absehbar, die nur sehr bedingt innerhalb des Gesamtunternehmens ausgeglichen werden können. Um den damit zum Teil notwendig werdenden Abbau von Mitarbeitern sozial verträglich zu gestalten, werden Sozialpläne mit dem Betriebsrat verhandelt bzw. werden den Mitarbeitern freiwillige Abfertigungsangebote unterbreitet. Bei diesen Angeboten handelt es sich um Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Ansatz erfolgt, wenn das Unternehmen Angebote für derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn diese Leistungen im Rahmen einer Restrukturierungsrückstellung gemäß IAS 37 erbracht werden. Die Bewertung erfolgt zum erstmaligen Ansatz, wobei je nach Fristigkeit entweder die Vorschriften des IAS 19 für kurzfristige fällige Leistungen an Arbeitnehmer oder für andere langfristige fällige Leistungen an Arbeitnehmer angewandt werden.
Unter den sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten ausgewiesen, die auf zurückliegenden Ereignissen beruhen, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden und bei denen eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Rückstellungen werden mit jenen Werten angesetzt, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden können. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, unterbleibt die Bildung einer Rückstellung. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom geschätzten Zahlungsbetrag, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.
Rückstellungen für belastende Verträge werden berücksichtigt, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.
Restrukturierungsrückstellungen werden gemäß IAS 37 angesetzt, wenn ein ausreichend detaillierter, formaler Plan vorliegt und mit den Restrukturierungsmaßnahmen bereits begonnen oder der Plan bereits vor dem Bilanzstichtag kommuniziert wurde.
Im Jahr 2009 hat der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG die Einführung eines aktienbasierten Vergütungsprogramms genehmigt. In den Geschäftsjahren 2010 bis 2018 wurden jeweils entsprechende Vergütungsprogramme für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte realisiert (Long-Term-Incentive-Programme). Bei diesen Programmen handelt es sich um ein aktienbasiertes und performanceorientiertes Entlohnungsmodell, dessen Tranchen sich über eine dreijährige Laufzeit (Performancezeitraum) erstrecken und welches ein einmaliges Eigeninvestment als grundsätzliche Teilnahmebedingung vorsieht. Der Performancezeitraum erstreckt sich jeweils vom 1. Jänner des Jahres der Auflage der jeweiligen Tranche bis zum 31. Dezember des drittfolgenden Jahres.
Alle Vorstandsmitglieder nehmen zum 31. Dezember 2018 an den Vergütungsprogrammen teil (derzeit offene Tranchen sieben bis neun).
Die für das Eigeninvestment nötige Anzahl an Aktien der Österreichischen Post AG bei Programmbeginn ergibt sich für die Mitglieder des Vorstands als definierter Prozentsatz des Bruttofixgehalts, dividiert durch den Referenzkurs des vierten Quartals des jeweiligen Vorjahres. Das Eigeninvestment der Führungskräfte orientiert sich an der gewählten Investmentkategorie gemäß Teilnahmebedingungen. Die für die bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramme nötigen Eigeninvestments betragen zum 31. Dezember 2018 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 41.680 Aktien, für die teilnehmenden Führungskräfte 206.073 Aktien. Das Eigeninvestment ist jeweils bis
zum Ende des nächstfolgenden Jahres nach Ablauf des Performancezeitraums ununterbrochen zu halten.
Die Entlohnung erfolgt auf Basis von sogenannten Bonusaktien als rechnerische Größe und hängt vom Ausmaß der Zielerreichung der definierten Performance-Indikatoren (Ergebnis je Aktie, Free Cashflow und Total Shareholder Return) ab. Die Zielgrößen für die Performance-Indikatoren werden jeweils zu Beginn der einzelnen Tranchen festgelegt, wobei die einzelnen Teilziele gleich gewichtet sind. Die Zielerreichung wird über einen dreijährigen Performancezeitraum ermittelt. Die Gesamtbonifikation richtet sich nach der Gesamtzielerreichung aus obigen Parametern sowie der Kursentwicklung der Aktie der Österreichischen Post AG. Die Gesamtbonifikation der Mitglieder des Vorstands sowie der teilnehmenden Führungskräfte ist begrenzt. Vorstände haben eine Obergrenze von 225% jener Bonifikation, die bei 100% Gesamtzielerreichung vorgesehen ist. Darüber hinaus hat der Vergütungsausschuss im Zuge der Genehmigung des LTIP 2018 bis 2020 Obergrenzen für den maximalen Vorstandsbezug ab 2021 mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Führungskräfte haben je nach Tranche eine Obergrenze zwischen 115% und 130% bei maximaler Zielerreichung, jedoch maximal in Höhe ihres individuellen Jahresbruttofixgehalts.
Die aktuell erwartete Anzahl der Bonusaktien (rechnerische Größe) verteilt sich zu den jeweiligen Stichtagen auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
| Anzahl Bonusaktien je Tranche | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Tranche 5 | 385 | 0 |
| Tranche 6 | 180.808 | 0 |
| Tranche 7 | 250.859 | 248.876 |
| Tranche 8 | 251.630 | 258.946 |
| Tranche 9 | 0 | 206.370 |
| 683.682 | 714.192 |
Die Auszahlung der Bonusaktien kann grundsätzlich entweder in Form von Aktien der Österreichischen Post AG oder in bar erfolgen. Nachdem der Vorstand für sich einheitlich die Ausschüttung der Bonifikation in bar gewählt hat und für die Führungskräfte die Auszahlung der Bonifikation in bar beschlossen wurde, besteht gegenwärtig keine Verpflichtung zum Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten. Die Bilanzierung erfolgt entsprechend als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich.
Die erworbenen Dienstleistungen und die entstandene Schuld werden, aliquot zum Ausmaß der bisherigen Leistungserbringung, mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst. Bis zur Begleichung der Schuld ist der beizulegende Zeitwert zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag neu zu bestimmen. Alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam unter den Personalaufwendungen erfasst. Der beizulegende Zeitwert der Schuld wurde mittels eines Modells ermittelt, in dem die Performance Indikatoren und der Umfang der bisher von den Mitarbeitern erbrachten Leistungen berücksichtigt werden. Im Sinn des IFRS 13 handelt es sich hierbei um einen einkommensbasierten Ansatz (Barwerttechnik), bei dem die erwartete Zielerreichung (Basis Unternehmensplanung), die Mitarbeiterfluktuation und eine Abschätzung des zukünftigen Aktienkurses Verwendung finden. Im Sinn der Fair-Value-Hierarchie sind die verwendeten Daten als Stufe-3-Inputfaktoren einzustufen.
Der beizulegende Zeitwert der Schuld wird unter den Rückstellungen ausgewiesen und verteilt sich zu den jeweiligen Stichtagen auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Buchwert der Rückstellung | ||
| Tranche 6 | 9,8 | 0,0 |
| Tranche 7 | 7,1 | 10,9 |
| Tranche 8 | 3,5 | 7,8 |
| Tranche 9 | 0,0 | 3,4 |
| 20,4 | 22,2 |
Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte für die Tranche 6 eine Auszahlung in Höhe von 9,8 Mio EUR zur Gänze in bar.
Der in der jeweiligen Berichtsperiode erfasste Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Gesamtaufwand | ||
| Tranche 6 | 7,2 | 0,0 |
| Tranche 7 | 5,3 | 3,9 |
| Tranche 8 | 3,5 | 4,2 |
| Tranche 9 | 0,0 | 3,4 |
| 16,0 | 11,5 |
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert vom Vorstand die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen. Insbesondere bei folgenden zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen besteht ein Risiko, dass es in zukünftigen Geschäftsjahren zu einer Anpassung von Vermögenswerten und Schulden kommen kann.
Der Bewertung der bestehenden Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen liegen Annahmen zum Rechnungszinssatz, zum Pensionsantrittsalter, zur Lebenserwartung, zu Fluktuationsraten und zu künftigen Gehaltserhöhungen zugrunde.
Eine Änderung des Rechnungszinssatzes um +/–1 Prozentpunkt, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/–1 Prozentpunkt sowie eine Änderung des Fluktuationsabschlages um +/–1 Prozentpunkt hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der in der Tabelle angeführten Rückstellungen:
| Rechnungszinssatz | Gehaltssteigerung | Fluktuationsabschlag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | –1%-Punkt | +1%-Punkt | –1%-Punkt | +1%-Punkt | –1%-Punkt | +1%-Punkt |
| Abfertigungen | 14,4 | –12,0 | –12,0 | 14,0 | 0,2 | –1,0 |
| Jubiläumsgelder | 6,9 | –6,0 | –6,0 | 6,7 | 0,9 | –0,9 |
Zur Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung werden Annahmen zum Unterauslastungsgrad, zum Rechnungszinssatz, zu Gehaltssteigerungen und zum Fluktuationsabschlag der unkündbaren Mitarbeiter getroffen.
Eine Änderung des durchschnittlichen Unterauslastungsgrades und Fluktuationsabschlages um jeweils +/–10 Prozentpunkte bzw. eine Änderung des Rechnungszinssatzes oder der Gehaltssteigerungen um jeweils +/–1 Prozentpunkt hätte bei Gleichbleiben aller anderen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen:
| Unterauslastungsgrad | Fluktuationsabschlag | Rechnungszinssatz | Gehaltssteigerung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | –10%-Punkte | +10%-Punkte | –10%-Punkte | +10%-Punkte | –1%-Punkt | +1%-Punkt | –1%-Punkt | +1%-Punkt |
| Unterauslastung | –23,7 | 23,5 | 24,2 | –24,2 | 13,1 | –11,9 | –11,8 | 12,7 |
In der Bewertung von Rückstellungen für freiwillige Abfertigungsprogramme sind Schätzungen hinsichtlich der erwarteten Annahmequoten vorzunehmen. Darüber bestehen zwar Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, die jedoch je nach Programm und Zielgruppe nur bedingt repräsentativ für aktuelle Programme sein können. In die Schätzung fließt entsprechend neben den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit eine Einschätzung der Attraktivität der Angebote ein. Trotz der Bemühungen um
eine bestmögliche Schätzung sind jedoch unter Umständen wesentliche Anpassungen der Rückstellungen in den Folgeperioden notwendig.
Mit Entscheid vom 11. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt, dass die im Jahr 2010 gesetzlich festgelegte Methodik zur Beseitigung der Altersdiskriminierungen im Gehaltssystem der Bundesbediensteten dem Unionsrecht widerspricht. Nachdem die Thematik der Anrechnung von Vordienstzeiten nicht nur die der Österreichischen Post AG zugeteilten Beamten, sondern alle Beamten des Bundes betraf, hat der österreichische Nationalrat reagiert und bereits mit 21. Jänner 2015 eine umfassende Reform des Besoldungssystems des Bundes vorgenommen. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGH aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamten umgesetzt.
Ende 2016 hat der Gesetzgeber – aufgrund einer Erle digung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2016 – im Besoldungsrechtsanpassungsgesetz (BGBl. I Nr. 104/ 2016) noch einmal eindeutig und unmissverständlich klargestellt, dass das neue Besoldungsschema auch rückwirkend anzuwenden ist. Für den Fall, dass es zu einer Neueinstufung eines Beamten in Zeiträumen vor der Überleitung in das neue Besoldungsschema kommt, wurde eine eindeutige Neuregelung der Anrechnungszeiten auf das Besoldungsdienstalter festgeschrieben, sodass kein Spielraum mehr für weitere Verfahren betreffend "Vorrückungsstichtag" gegeben ist.
Ein derzeit beim EuGH anhängiges Verfahren zur Anrechnung von Vordienstzeiten betreffend den Vertragsbediensteten des Bundes könnte das Besoldungssystem der Beamten beeinflussen. Mit einer Entscheidung des EuGH ist noch im Jahr 2019 zu rechnen. Zum 31. Dezember 2018 ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Kritikpunkte des EuGH neuerlich aufgreifen und beseitigen wird und daher von keinen finanziellen Belastungen für die Österreichische Post AG auszugehen ist. Diese Einschätzung wurde mit externen Experten abgestimmt.
Die Österreichische Post AG bzw. ihre Rechtsvorgängerin haben im Zeitraum vom 1. Mai 1996 bis zum 31. Mai 2008 für die ihnen zugewiesenen Beamten Beiträge aus der Gehaltsabrechnung abgeführt. Aufgrund eines VwGH-Erkenntnisses des Jahres 2015 bestand dafür jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.
Daraus resultierend wurden der Österreichischen Post AG von 2015 bis 2018 Beiträge in Höhe von insgesamt 83,1 Mio EUR vom Bundesfinanzgericht (BFG) zugesprochen. Zusätzlich wurden Beschwerdezinsen in Höhe von 8,8 Mio EUR (davon 6,1 Mio EUR im aktuellen Geschäftsjahr) vereinnahmt.
Der Ansatz eines Vermögenswertes für die im Regelfall gerichtlich betriebenen Rückforderungen erfolgt, wenn die Realisierung des Betrages so gut wie sicher ist. Dies wird dann angenommen, wenn eine BFG-Entscheidung
im Einzelfall vorliegt. Gleichzeitig ist zu beurteilen, ob im Falle weiterer gerichtlich betriebener Rückforderungen eine Eventualforderung vorliegt. Dies wird dann angenommen, falls die Wahrscheinlichkeit der Realisierung bei über 50% liegt, was derzeit nicht der Fall ist. In beiden Fällen wird die Schätzung der Wahrscheinlichkeiten mit externen Experten abgestimmt.
Im Gegenzug für die bislang insgesamt zugesprochenen Beiträge bestehen für die Österreichische Post AG allerdings Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen, die sich auf Basis einer bestmöglichen Schätzung auf 39,9 Mio EUR belaufen werden und in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen sind. Die Schätzung der Höhe der Ersatzleistungen ist mit erheblicher Unsicherheit behaftet, da sowohl hinsichtlich der Datenlage als auch der Berechnungsmethodik Unsicherheiten bestehen.
Im Rahmen von Unternehmenserwerben sind Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie möglicher bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten erforderlich.
Für die erstmalige Bilanzierung von identifizierbaren Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Sofern die Informationen noch nicht vollständig vorliegen, werden vorläufige Beträge angegeben. Zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden haben und innerhalb des Bewertungszeitraums (maximal ein Jahr) bekannt werden, führen zu einer rückwirkenden Berichtigung der vorläufig angesetzten Beträge. Änderungen aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt führen nicht zu einer Berichtigung innerhalb des Bewertungszeitraums.
Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Für Kundenbeziehungen und Markenrechte erfolgt dies im Regelfall auf Basis von ertragswertorientierten Verfahren (Income Approach). Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Experten oder Experten im Konzern ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst.
Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden haben und innerhalb des Bewertungszeitraums bekannt werden, führen ebenfalls zu einer rückwirkenden Berichtigung der vorläufig angesetzten Beträge. Änderungen aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt (wie die Erreichung eines angestrebten Ergebnisziels) werden nicht als Berichtigung innerhalb des Bewertungszeitraums behandelt, sondern führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der Kaufpreisverbindlichkeit.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Geschäfts- oder Firmenwerten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Die verwendeten Annahmen, die den Wertminderungstests von Firmenwerten zugrunde gelegt wurden, sowie die sich daraus ergebenden Sensitivitäten werden unter Punkt 9.1 Geschäfts- oder Firmenwerte erläutert.
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Eigenkapitalinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen (Ertragswertverfahren bzw. Multiple Verfahren), die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. So beruhen die in der Bewertung angesetzten Parameter teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Peer Group erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit. Das Vorgehen wird unter Punkt 10 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken erläutert.
Ansatz und Folgebewertung der tatsächlichen wie der latenten Steuern unterliegen Unsicherheiten aufgrund komplexer steuerlicher Vorschriften in unterschiedlichen nationalen Jurisdiktionen, die zudem laufenden Änderungen unterworfen sind. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unsicherheiten getroffen zu haben. Aufgrund der bestehenden steuerlichen Unsicherheiten besteht jedoch das Risiko, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen zu Auswirkungen auf die angesetzten Steuerschulden und latenten Steuern führen.
Latente Steueransprüche für bestehende steuerliche Verlustvorträge werden im Ausmaß der erwarteten tatsächlichen Nutzbarkeit angesetzt. Dem Ansatz liegen Planungsrechnungen des Managements über die Höhe des zu versteuernden Ergebnisses und der tatsächlichen Verwertungsmöglichkeit zugrunde, die Ermessensentscheidungen erfordern.
Allgemeine Informationen Die Identifizierung be richtspflichtiger Segmente im Österreichischen Post-Konzern erfolgt auf der Grundlage der Unterschiede zwischen Produkten und Dienstleistungen. Es wurden die berichtspflichtigen Segmente "Brief, Werbepost & Filialen", "Paket & Logistik" und "Corporate" bestimmt, die der divisionalen Organisationsstruktur des Österreichischen Post-Konzerns entsprechen. Die Bilanzierung von Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgt nicht vollständig nach den Rechnungslegungsgrundsätzen, die im Konzernabschluss Anwendung finden.
Brief, Werbepost & Filialen Das Leistungsspektrum der Division Brief, Werbepost & Filialen umfasst die Annahme, Sortierung und Zustellung von Briefen, Postkarten, adressierten, teil- und unadressierten Werbesendungen und Zeitungen sowie Paketen im Zuge der Verbundzustellung. Darüber hinaus werden im Filialnetz Post- und Telekomprodukte sowie Finanzdienstleistungen angeboten. Die Österreichische Post bietet ihren Kunden auch diverse Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen an. Ergänzt wird das Angebot durch physische und digitale Zusatzleistungen, wie z.B. Adress- und Datenmanagement, Poststellenmanagement und Dokumenten-Scanning.
Paket & Logistik Die Division Paket & Logistik bietet für den Paketversand Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette. Kerngeschäft ist die Beförderung von Paketen sowie von "Express Mail Service" (EMS)-Sendungen. Das Portfolio umfasst neben klassischen Paketprodukten, Expresszustellung oder Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung, Retouren-Management, Geld- und Werttransporte, Webshop-Logistik sowie Webshop-Infrastruktur an.
Corporate Der Division Corporate obliegen vor allem Dienstleistungen im Bereich der Konzernverwaltung, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und die Entwicklung von Immobilienprojekten. Nicht-operative
Dienstleistungen, wie sie typischerweise für Zwecke der Konzernverwaltung und Steuerung eines Konzerns erbracht werden, umfassen unter anderem die Verwaltung der Konzernimmobilien, die Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie die Administration des Post Arbeitsmarktes.
Konsolidierung In der Spalte Konsolidierung wird die Eliminierung der Beziehungen zwischen den Segmenten vorgenommen. Weiters dient die Konsolidierung der Überleitung von Segmentgrößen auf Konzerngrößen.
| Mio EUR | Brief, Werbepost & Filialen |
Paket & Logistik | Corporate | Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse (Segmente) | 1.447,8 | 495,6 | 0,2 | –4,6 | 1.938,9 |
| Interne Leistungsverrechnung | 101,7 | 4,8 | 15,5 | –122,0 | 0,0 |
| Umsatzerlöse gesamt | 1.549,5 | 500,4 | 15,7 | –126,7 | 1.938,9 |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 1.446,8 | 491,9 | 0,1 | 0,0 | 1.938,9 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
0,1 | –0,1 | –1,9 | 0,0 | –1,9 |
| EBITDA | 312,8 | 58,1 | –76,2 | –0,1 | 294,6 |
| Abschreibungen | –23,2 | –15,2 | –48,4 | 0,0 | –86,8 |
| davon Wertminderungen erfolgswirksam | –3,1 | –4,5 | –6,5 | 0,0 | –14,1 |
| EBIT | 289,6 | 42,8 | –124,6 | –0,1 | 207,8 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 12,8 | ||||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 220,6 | ||||
| Segmentinvestitionen | 12,6 | 18,9 | 90,6 | 0,0 | 122,1 |
| Brief, Werbepost & | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Filialen | Paket & Logistik | Corporate | Konsolidierung | Konzern |
| Umsatzerlöse (Segmente) | 1.412,3 | 552,4 | 0,2 | –6,4 | 1.958,5 |
| Interne Leistungsverrechnung | 112,9 | 4,9 | 17,3 | –135,1 | 0,0 |
| Umsatzerlöse gesamt | 1.525,2 | 557,4 | 17,5 | –141,6 | 1.958,5 |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 1.409,6 | 548,6 | 0,2 | 0,0 | 1.958,5 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
0,3 | –2,7 | –1,2 | 0,0 | –3,6 |
| EBITDA | 311,2 | 54,9 | –60,7 | 0,0 | 305,4 |
| Abschreibungen | –21,4 | –13,6 | –59,6 | 0,0 | –94,5 |
| davon Wertminderungen erfolgswirksam | –1,5 | –2,6 | –9,8 | 0,0 | –13,9 |
| EBIT | 289,8 | 41,3 | –120,3 | 0,0 | 210,9 |
| Sonstiges Finanzergebnis | –13,1 | ||||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 197,8 | ||||
| Segmentinvestitionen | 13,3 | 10,3 | 113,5 | 0,0 | 137,0 |
Intersegmentäre Transaktionen erfolgen zu marktorientierten Verrechnungspreisen.
Die Umsatzerlöse (Segmente) enthalten Umsatzerlöse, die mit Unternehmen außerhalb des Österreichischen Post-Konzerns sowie auch mit Konzernunternehmen außerhalb des Segments erzielt werden. In der internen Leistungsverrechnung wird die Verrechnung der segmentübergreifenden Leistungsbeziehungen innerhalb der Österreichischen Post AG gezeigt. Die Umsatzerlöse mit Dritten enthalten Umsatzerlöse aus Leistungsbeziehungen mit Unternehmen außerhalb des Österreichischen Post-Konzerns. Die Abschreibungen
(planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen) resultieren aus den dem jeweiligen Segment zugeordneten Vermögenswerten. Die Segmentinvestitionen beinhalten Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Die Umsatzerlöse werden nach dem Standort der leistungserbringenden Gesellschaft gezeigt und betreffen ausschließlich Umsatzerlöse mit Unternehmen außerhalb des Österreichischen Post-Konzerns:
| Geschäftsjahr 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Österreich | Deutschland | Andere Länder | Konzern |
| Umsatzerlöse | 1.780,4 | 47,9 | 110,7 | 1.938,9 |
| Langfristige Vermögenswerte, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steueransprüche |
765,5 | 0,3 | 38,5 | 804,4 |
| Geschäftsjahr 2018 | ||||
| Mio EUR | Österreich | Deutschland | Andere Länder | Konzern |
| Umsatzerlöse | 1.797,1 | 53,1 | 108,3 | 1.958,5 |
| Langfristige Vermögenswerte, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steueransprüche |
793,3 | 0,3 | 35,0 | 828,5 |
In der folgenden Tabelle sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach berichtspflichtigen Segmenten und Produktgruppen (Bereiche dieser Segmente) aufgeschlüsselt:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | ||
| Briefpost | 737,8 | 753,2 |
| Mail Solutions | 44,0 | 49,0 |
| Werbepost | 413,3 | 382,6 |
| Medienpost | 137,1 | 131,2 |
| Filialdienstleistungen | 114,6 | 93,7 |
| Brief, Werbepost & Filialen | 1.446,8 | 1.409,6 |
| Paket Premium | 240,3 | 265,9 |
| Paket Standard | 217,8 | 228,5 |
| Paket Sonstige Leistungen | 33,8 | 54,3 |
| Paket & Logistik | 491,9 | 548,6 |
| Umsatzerlöse Sonstige | 0,1 | 0,2 |
| Corporate | 0,1 | 0,2 |
| Umsatzerlöse mit Dritten gesamt | 1.938,9 | 1.958,5 |
| Erlöse Immobilienprojekt Neutor gasse 7 (Segment Corporate) |
0,0 | 17,9 |
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1.938,9 | 1.976,5 |
Die folgende Tabelle enthält den Stand der Vertragskosten (Kosten zur Anbahnung eines Vertrages), Forderungen, Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15 zum 1. Jänner 2018 und 31. Dezember 2018:
| Mio EUR | 01.01.2018 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Kosten zur Anbahnung eines Vertrages |
0,3 | 0,1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
221,0 | 260,5 |
| Vertragsvermögenswerte | 6,6 | 23,5 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 30,9 | 49,0 |
Die Kosten zur Anbahnung eines Vertrages beinhalten Maklergebühren, die im Zuge des Abschlusses eines Vertrages über den Verkauf von Wohnungen des Immobilienprojektes Neutorgasse 7 anfallen. Diese werden aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Die Vertragsvermögenswerte des Österreichischen Post-Konzerns resultieren aus dem Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für den bereits erfüllten Teil der Leistungsverpflichtung des Immobilienprojektes Neutorgasse 7 (siehe dazu Punkt 3.3.2 IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden). Die Vertragsvermögenswerte werden zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, sobald ein unbedingter Anspruch auf Gegenleistung mit Fertigstellung und Übergabe der Wohneinheit vorliegt.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen zum 31. Dezember 2018 die in Punkt 3.3.2 IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und die in Unterpunkt H und I beschriebenen, erhaltenen Vorauszahlungen im Rahmen der Brief- und Paketzustellung sowie die Vorauszahlung im Zusammenhang mit der Entflechtungsvereinbarung mit BAWAG P.S.K. (siehe dazu Punkt 6.2 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K.).
Von den zum 1. Jänner 2018 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden 15,2 Mio EUR in den Umsatzerlösen erfasst.
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Mieten und Pachten | 25,1 | 26,3 |
| Beendigung der Kooperations vereinbarung BAWAG P.S.K. |
0,0 | 20,1 |
| Erlösrealisierung Immobilienprojekt Neutorgasse 7 |
0,0 | 17,9 |
| Abgang von Sachanlagen | 4,0 | 7,0 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 3,5 | 4,4 |
| Abgeltungen von Schadensfällen | 2,2 | 2,6 |
| Personalbereitstellung und -verwaltung |
2,0 | 1,8 |
| Weiterverrechnete Aufwendungen | 2,2 | 0,5 |
| Rückforderung von Beiträgen | 56,4 | 0,0 |
| Erträge aus der Entkonsolidierung | 3,0 | 0,0 |
| Andere | 14,2 | 15,5 |
| 112,7 | 96,2 |
Der Posten Rückforderung von Beiträgen im Ge schäftsjahr 2017 betrifft gutgeschriebene Rückforderungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten (siehe dazu Punkt 7.5 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten).
Die anderen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten eine Vielzahl an einzelnen unwesentlichen Beträgen.
Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen betragen zum Bilanzstichtag wie folgt:
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 5,5 | 6,4 |
| Länger als ein und bis zu fünf Jahre | 12,9 | 17,3 |
| Länger als fünf Jahre | 34,4 | 46,7 |
| 52,8 | 70,4 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge aus Mieten und Pachten betreffen zum Teil oder zur Gänze vermietete Vermögenswerte (Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien). Deren Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2018 58,0 Mio EUR (31.12.2017: 50,6 Mio EUR). Bei den zugrundeliegenden Mietverhältnissen handelt es sich überwiegend um kündbare Operating-Leasingverhältnisse mit Indexierung der Mieten. Die im Geschäftsjahr 2018 erwirtschafteten Mieterträge aus unkündbaren bzw. befristeten Mietverhältnissen wurden im Wesentlichen von der Österreichischen Post AG erzielt.
Zu der Erlösrealisierung aus dem Immobilienprojekt Neutorgasse 7 verweisen wir auf Kapitel 3.3.2 IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden.
Zu den Erträgen aus der Beendigung der Kooperationsvereinbarung mit der BAWAG P.S.K. verweisen wir auf Kapitel 6.2 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K.
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Material | ||
| Treib- und Brennstoffe | 17,7 | 19,6 |
| Handelswaren | 14,6 | 5,6 |
| Betriebsmittel, Bekleidung, Wertzeichen |
17,5 | 18,8 |
| Andere | 3,1 | 3,7 |
| 52,9 | 47,7 | |
| Bezogene Leistungen | ||
| Internationale Postbetreiber | 63,5 | 62,5 |
| Verteiler unadressiert | 24,6 | 16,6 |
| Verteiler adressiert | 11,5 | 10,6 |
| Energie | 14,0 | 14,2 |
| Transporte | 175,0 | 200,2 |
| Andere | 68,4 | 89,3 |
| 357,0 | 393,5 | |
| 409,9 | 441,2 |
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 803,0 | 795,4 |
| Abfertigungen | 18,2 | 4,8 |
| Altersversorgung | 0,2 | 0,3 |
| Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Beiträge |
192,2 | 191,6 |
| Andere Personalaufwendungen | 6,5 | 16,6 |
| 1.020,1 | 1.008,7 |
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte |
4,3 | 2,2 |
| Abschreibungen immaterielle Vermögenswerte |
||
| Planmäßige Abschreibungen | 6,9 | 9,6 |
| Wertminderungen | 0,2 | 4,0 |
| 7,1 | 13,6 | |
| Abschreibungen Sachanlagen | ||
| Planmäßige Abschreibungen | 63,5 | 68,2 |
| Wertminderungen | 3,0 | 1,8 |
| 66,5 | 70,0 | |
| Abschreibungen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
||
| Planmäßige Abschreibungen | 2,4 | 2,8 |
| Wertminderungen | 6,5 | 6,1 |
| 8,9 | 8,8 | |
| 86,8 | 94,5 |
Die Löhne und Gehälter enthielten im Geschäftsjahr 2017 Beiträge der BAWAG P.S.K. aus der Änderungsvereinbarung in Höhe von 26,9 Mio EUR, die mit den Aufwendungen für zu bildende Vorsorgen verrechnet wurden. Siehe dazu im Einzelnen unter Punkt 6.2 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K. bzw. 9.11.2 Andere Rückstellungen für Mitarbeiter.
Die Aufwendungen für Abfertigungen gliedern sich wie folgt:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Vorstände | 0,1 | –0,4 |
| Leitende Angestellte | 0,1 | 0,2 |
| Andere Arbeitnehmer | 17,9 | 5,0 |
| 18,2 | 4,8 |
Zur Erläuterung der Wertminderung verweisen wir jeweils auf Punkt 9.1 Geschäfts- oder Firmenwerte, Punkt 9.2 Immaterielle Vermögenswerte sowie Punkt 9.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property).
Im Geschäftsjahr 2018 wurden aufwandswirksame Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) betreffend beitragsorientierte Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 4,2 Mio EUR (2017: 3,6 Mio EUR) erfasst.
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr:
| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| Arbeiter | 2.147 | 1.857 |
| Angestellte | 12.836 | 13.841 |
| Beamte | 7.168 | 6.421 |
| Lehrlinge | 78 | 91 |
| Anzahl nach Köpfen | 22.229 | 22.210 |
| Entsprechende Vollzeitkraftäquivalente |
20.524 | 20.545 |
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| IT-Dienstleistungen | 43,6 | 51,2 |
| Instandhaltung | 49,1 | 49,9 |
| Leasing, Miet- und Pachtzinsen | 48,5 | 46,3 |
| Reise- und Fahrtaufwendungen | 24,9 | 27,0 |
| Kommunikation und Werbung | 18,5 | 21,0 |
| Beratung | 20,1 | 19,7 |
| Fremdpersonal und Leasingkräfte | 15,8 | 19,0 |
| Entsorgung und Reinigung | 12,2 | 12,3 |
| Sonstige Steuern (nicht vom Einkommen und Ertrag) |
9,0 | 8,6 |
| Schadensfälle | 7,5 | 8,5 |
| Versicherungen | 6,3 | 6,9 |
| Telefon | 3,2 | 3,1 |
| Aus- und Fortbildung | 3,2 | 3,0 |
| Wertminderung von Forderungen | 8,2 | 2,7 |
| Verlust Abgang Sachanlagen | 2,2 | 2,2 |
| Ersatzleistungen | 35,4 | 0,7 |
| Andere | 17,3 | 13,5 |
| 325,0 | 295,7 |
Die Wertminderungen von Forderungen im Geschäftsjahr 2018 enthalten Wertminderungen von Forderungen gemäß dem neuen Wertminderungsmodell des IFRS 9 in Höhe von 1,1 Mio EUR und Verluste aus dem Abgang von Forderungen in Höhe von 1,6 Mio EUR. Aufgrund der betraglichen Unwesentlichkeit erfolgt für diese Beträge keine Angabe nach IAS 1.82 als gesonderter Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
In den Wertminderungen von Forderungen waren im Geschäftsjahr 2017 5,9 Mio EUR an Wertberichtigungen von Forderungen gegenüber der BAWAG P.S.K. enthalten. Diese beruhen auf unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Vergütung von Schaltertransaktionen für Vorperioden.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für etwaige Ersatzleistungen in Höhe von 0,7 Mio EUR (2017: 35,4 Mio EUR) enthalten. Im aktuellen Geschäftsjahr kam es zu einer geringfügigen Anpassung der Rückerstattungsansprüche sowie der Rückstellung. Siehe dazu Punkt 7.5 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten.
Die anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl an einzelnen unwesentlichen Beträgen.
| Mio EUR | Anhang | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Finanzerträge | |||
| Zinserträge | 3,4 | 7,0 | |
| Wertpapiererträge | 1,9 | 1,5 | |
| Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren und sonstigen |
|||
| Anteilen | 11,0 | 0,0 | |
| 16,4 | 8,5 | ||
| Finanzaufwendungen | |||
| Zinsaufwendungen für andere finanzielle Verbindlichkeiten |
–0,3 | –0,3 | |
| Zinsaufwendungen für Rückstellungen |
(9.11.1) | –3,0 | –3,3 |
| Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzanlagen |
0,0 | –15,7 | |
| Andere | –0,4 | –2,3 | |
| –3,6 | –21,6 | ||
| 12,8 | –13,1 |
Die Zinserträge im Geschäftsjahr 2018 enthalten Beschwerdezinsen in Höhe von 6,1 Mio EUR im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamte.
Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzanlagen enthalten mit 14,4 Mio EUR die Anpassung des beizulegenden Zeitwertes der Anteile an der FinTech Group AG.
Die Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren und sonstigen Anteilen in Höhe von 11,0 Mio EUR resultierten im Vorjahr aus dem Verkauf der indirekt gehaltenen Anteile an der BAWAG P.S.K.
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Periodenergebnis |
165,2 | 143,7 |
| Bereinigtes Periodenergebnis zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie |
165,2 | 143,7 |
| Stück | 2017 | 2018 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien |
67.552.638 | 67.552.638 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien |
67.552.638 | 67.552.638 |
| EUR | 2017 | 2018 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 2,45 | 2,13 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 2,45 | 2,13 |
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||
| Stand am 1. Jänner | 82,8 | 72,4 |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 10,0 | 0,9 |
| Abgänge | –20,9 | –3,1 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,4 | –0,1 |
| Stand am 31. Dezember | 72,4 | 70,1 |
| Wertminderungen | ||
| Stand am 1. Jänner | 26,5 | 10,3 |
| Zugänge | 4,3 | 2,2 |
| Abgänge | –20,9 | –1,0 |
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,3 0,0 Stand am 31. Dezember 10,3 11,4 Buchwert am 1. Jänner 56,3 62,1 Buchwert am 31. Dezember 62,1 58,7
Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss mit der sendhybrid ÖPBD GmbH. Siehe dazu jeweils im Einzelnen unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis. Die Abgänge betreffen die Aufgabe eines Geschäftsbereiches im Segment Brief, Werbepost & Filialen.
Die folgende Tabelle zeigt die Geschäfts- oder Firmenwerte nach Segmenten und ZGE:
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN | |||
| feibra Gruppe | 30,9 | 30,9 | |
| Sonstige | 5,8 | 2,6 | |
| 36,8 | 33,6 | ||
| PAKET & LOGISTIK | |||
| Paketlogistik Österreich | 11,7 | 11,7 | |
| Sonstige | 13,6 | 13,5 | |
| 25,3 | 25,2 | ||
| 62,1 | 58,7 |
Zwischen den beiden Segmenten Brief, Werbepost & Filialen und Paket & Logistik kam es im Geschäftsjahr 2018 zu einer Verschiebung der Buchwerte. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) Weber Escal d.o.o., Kroatien, mit einem Firmenwert von 1,0 Mio EUR wurde von der Division Paket & Logistik übernommen.
Der einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest erfolgt in der Österreichischen Post nach dem Valuein-Use-Konzept. Dabei wird der erzielbare Betrag der ZGE auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Für die Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode unter Verwendung eines durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (Weighted Average Cost of Capital) nach Steuern auf ihren Barwert abgezinst. Für die Ableitung des Kapitalkostensatzes wird für alle im gleichen Segment tätigen ZGE jeweils eine Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) herangezogen.
Die Cashflow-Prognosen im Detailplanungszeitraum basieren auf der vom Management genehmigten Geschäftsjahresplanung für das Jahr 2019 und der Mittelfristplanung für einen Zeitraum von weiteren drei Jahren (2020–2022). Den Cashflow-Prognosen liegen sowohl die unternehmensinternen Erfahrungen aus der Vergangenheit als auch die unternehmensextern erhobenen volkswirtschaftlichen bzw., soweit verfügbar, branchenbezogenen Rahmendaten zur Verfügung. Der Wertbeitrag ab dem Jahr 2023 wird durch den Ansatz einer ewigen Rente berücksichtigt. Als Obergrenze für die in der ewigen Rente angesetzte Wachstumsrate werden die langfristigen Wachstums- und Inflationserwartungen der Länder bzw. Branchen, in denen die jeweiligen ZGE ihre Cashflows erzielen, berücksichtigt. Im Regelfall wird eine Wachstumsrate von 1,0% (2017: 1,0%) angesetzt, wobei notwendige Thesaurierungen berücksichtigt werden. Die wesentlichen Bewertungsannahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde lagen, waren Annahmen des Managements über die erwartete kurz- und langfristige Umsatzentwicklung, der verwendete Abzinsungssatz und die langfristig erwartete Wachstumsrate.
Die folgende Tabelle zeigt die für die einzelnen wesentlichen ZGE angesetzten Abzinsungssätze:
Die folgende Tabelle zeigt die Zugänge zu den Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte nach Segmenten und ZGE:
| Zugang Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte | |||
|---|---|---|---|
| Mio EUR | 2017 | 2018 | |
| BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN | |||
| EMD GmbH | 0,0 | 1,1 | |
| Weber Escal d.o.o. | 2,7 | 0,0 | |
| 2,7 | 1,1 | ||
| PAKET & LOGISTIK | |||
| City Express d.o.o. | 0,0 | 1,1 | |
| Slovak Pacel Service s.r.o. & IN TIME s.r.o. |
1,7 | 0,0 | |
| 1,7 | 1,1 | ||
| 4,3 | 2,2 |
Im Geschäftsjahr 2018 kam es bei den Firmenwerten der ZGE EMD GmbH, Österreich (Segment Brief, Werbepost & Filialen) sowie der ZGE City Express d.o.o., Serbien (Segment Paket & Logistik), zu einer Wertminderung, die jeweils unter den Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Hintergrund der erfassten Wertminderungen waren in beiden Fällen der Verlust von einzelnen wesentlichen Kunden, der als nachhaltig eingeschätzt wurde.
Zusätzlich zum Werthaltigkeitstest wurden für wesentliche ZGE Sensitivitätsanalysen bezüglich der wesentlichen Bewertungsannahmen durchgeführt. Dabei wurde in der ersten Sensitivitätsanalyse die Umsatzerwartung um einen Prozentpunkt reduziert und in der zweiten Sensitivitätsanalyse der Abzinsungssatz um einen Prozentpunkt angehoben. Aus der Veränderung dieser Parameter würden sich ceteris paribus bei den folgenden ZGE für 2018 zusätzliche Wertminderungen ergeben:
| 2017 WACC nach Steuern |
2018 WACC nach Steuern |
|||
|---|---|---|---|---|
| BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN | ||||
| feibra Gruppe | 6,7% | 6,2% | ||
| Sonstige | 6,7% – 9,0% | 6,2% | ||
| PAKET & LOGISTIK | ||||
| Paketlogistik Österreich | 7,6% | 7,7% | ||
| Sonstige | 8,2% – 14,8% | 8,3% – 16,0% |
| Umsatzerwartung | WACC | |||
|---|---|---|---|---|
| –1%-Punkt | +1%-Punkt | |||
| Mio EUR | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 |
| Slovak Parcel Service s.r.o. & | ||||
| IN TIME s.r.o. | 1,6 | 0,2 | 3,1 | 1,6 |
| M&BM Express OOD | 0,2 | 0,6 | 0,2 | 0,4 |
| City Express d.o.o. | 0,2 | 1,6 | 0,1 | 1,3 |
| Mio EUR | Anhang | Kundenbeziehungen | Markenrechte | Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand am 1. Jänner 2017 | 22,9 | 4,0 | 67,6 | 94,5 | |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 0,1 | 0,0 | 2,7 | 2,8 | |
| Zugänge | 0,0 | 0,0 | 8,2 | 8,2 | |
| Abgänge | –4,7 | –0,1 | –11,3 | –16,1 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 18,7 | 3,9 | 67,2 | 89,7 | |
| Abschreibungen/Wertminderungen | |||||
| Stand am 1. Jänner 2017 | 18,0 | 3,7 | 51,7 | 73,3 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 1,8 | 0,0 | 5,1 | 6,9 |
| Abgänge | –4,1 | –0,1 | –11,2 | –15,4 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 15,9 | 3,5 | 45,7 | 65,1 | |
| Buchwert am 1. Jänner 2017 | 4,9 | 0,4 | 15,9 | 21,2 | |
| Buchwert am 31. Dezember 2017 | 2,8 | 0,4 | 21,5 | 24,7 |
| Mio EUR | Anhang | Kundenbeziehungen | Markenrechte | Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand am 1. Jänner 2018 | 18,7 | 3,9 | 67,2 | 89,7 | |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 0,0 | 0,0 | 3,8 | 3,8 | |
| Zugänge | 0,0 | 0,0 | 10,5 | 10,5 | |
| Abgänge | –2,8 | 0,0 | –6,9 | –9,7 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 15,9 | 3,9 | 74,7 | 94,4 | |
| Abschreibungen/Wertminderungen | |||||
| Stand am 1. Jänner 2018 | 15,9 | 3,5 | 45,7 | 65,1 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 1,0 | 0,0 | 8,6 | 9,6 |
| Wertminderungen | (8.6) | 0,4 | 0,0 | 3,6 | 4,0 |
| Abgänge | –2,8 | 0,0 | –6,0 | –8,8 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 14,6 | 3,5 | 51,8 | 69,9 | |
| Buchwert am 1. Jänner 2018 | 2,8 | 0,4 | 21,5 | 24,7 | |
| Buchwert am 31. Dezember 2018 | 1,3 | 0,4 | 22,8 | 24,5 |
Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
In den immateriellen Vermögenswerten sind Markenrechte mit unbegrenzter Nutzungsdauer mit einem Buchwert in Höhe von 0,4 Mio EUR (31.12.2017: 0,4 Mio EUR) enthalten. Die Markenrechte sind dem Segment Paket & Logistik zugeordnet.
Die Zugänge bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten enthalten Zugänge aus selbst geschaffener Software in Höhe von 5,1 Mio EUR (2017: 4,1 Mio EUR).
Die Wertminderungen von sonstigen immateriellen Vermögenswerten betreffen Software im Geschäftsfeld E-Commerce, die im Rahmen der Werthaltigkeitstests nach IAS 36 abzuwerten war (Segment Corporate).
| Technische An | Andere Anlagen, Betriebs- und |
Geleistete | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und | lagen und Ma | Geschäfts | Anzahlungen und | |||
| Mio EUR | Anhang | Bauten | schinen | ausstattung | Anlagen in Bau | Gesamt |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand am 1. Jänner 2017 | 658,2 | 147,6 | 322,9 | 75,8 | 1.204,5 | |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Zugänge | 19,5 | 9,8 | 34,5 | 38,8 | 102,5 | |
| Abgänge | –1,1 | –6,0 | –35,8 | –1,2 | –44,1 | |
| Umbuchungen | 47,8 | 3,6 | 12,9 | –64,3 | 0,0 | |
| Umgliederung Investment Property | (9.4) | –14,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –14,3 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,2 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,5 | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 710,4 | 154,9 | 334,8 | 49,0 | 1.249,1 | |
| Abschreibungen/Wertminderungen | ||||||
| Stand am 1. Jänner 2017 | 341,4 | 86,4 | 179,1 | 0,0 | 606,9 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 17,2 | 11,0 | 35,3 | 0,0 | 63,5 |
| Wertminderungen | (8.6) | 2,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,8 |
| Abgänge | –0,9 | –5,9 | –32,7 | 0,0 | –39,4 | |
| Umbuchungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Umgliederungen Investment Property | (9.4) | –0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,6 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,1 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,2 | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 360,0 | 91,5 | 181,9 | 0,0 | 633,4 | |
| Buchwert am 1. Jänner 2017 | 316,8 | 61,2 | 143,8 | 75,8 | 597,6 | |
| Buchwert am 31. Dezember 2017 | 350,4 | 63,4 | 152,9 | 49,0 | 615,7 |
| Mio EUR | Anhang | Grundstücke und Bauten |
Technische An lagen und Ma schinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand am 1. Jänner 2018 | 710,4 | 154,9 | 334,8 | 49,0 | 1.249,1 | |
| Zugänge | 25,2 | 5,3 | 52,2 | 40,4 | 123,3 | |
| Abgänge | –0,8 | 0,0 | –42,9 | –11,4 | –55,1 | |
| Umbuchungen | 17,5 | 1,3 | 12,9 | –31,7 | 0,0 | |
| Umgliederung Investment Property | (9.4) | 3,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,3 |
| Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | 0,0 | 0,0 | –3,0 | 0,0 | –3,0 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 755,7 | 161,5 | 354,0 | 46,3 | 1.317,5 | |
| Abschreibungen/Wertminderungen | ||||||
| Stand am 1. Jänner 2018 | 360,0 | 91,5 | 181,9 | 0,0 | 633,4 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 18,3 | 11,3 | 38,6 | 0,0 | 68,2 |
| Wertminderungen | (8.6) | 1,6 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 1,8 |
| Abgänge | –0,4 | 0,0 | –38,0 | 0,0 | –38,4 | |
| Umgliederungen Investment Property | (9.4) | 2,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,4 |
| Umgliederung als zur Veräußerung gehalten | 0,0 | 0,0 | –2,7 | 0,0 | –2,7 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 381,9 | 102,8 | 180,0 | 0,0 | 664,7 | |
| Buchwert am 1. Jänner 2018 | 350,4 | 63,4 | 152,9 | 49,0 | 615,7 | |
| Buchwert am 31. Dezember 2018 | 373,8 | 58,7 | 174,0 | 46,3 | 652,8 |
Die Wertminderungen der Grundstücke und Bauten betreffen Liegenschaften der ZGE Overseas Trade Co. Ltd. d.o.o., Kroatien (Segment Paket & Logistik), deren beizulegender Zeitwert im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist. Die Wertminderung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen erfasst.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Ebenso gab es zum 31. Dezember 2018 wie im Vorjahr keine Sachanlagen, die als Sicherheit verpfändet wurden.
Die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Investitionszuschüsse für Sachanlagevermögen in Höhe von 2,0 Mio EUR (31.12.2017: 2,6 Mio EUR) betreffen im Wesentlichen Zuschüsse des Bundes für E-Fahrzeuge.
| Mio EUR | Nutzungsdauer | Buchwert 31.12.2017 | Buchwert 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 30 | 5,9 | 5,8 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2– 8 | 0,2 | 0,5 |
In der folgenden Tabelle wird die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen zum Bilanzstichtag auf deren Barwert übergeleitet:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | ||
| Bis zu einem Jahr | 0,4 | 0,5 |
| Länger als ein und bis zu fünf Jahre | 1,3 | 1,4 |
| Länger als fünf Jahre | 2,3 | 2,1 |
| 4,0 | 4,0 | |
| Abzüglich: | ||
| Zukünftige Finanzierungskosten | –0,2 | –0,2 |
| Bis zu einem Jahr | 0,4 | 0,4 |
|---|---|---|
| Länger als ein und bis zu fünf Jahre | 1,1 | 1,3 |
| Länger als fünf Jahre | 2,2 | 2,0 |
| 3,8 | 3,7 |
| Mio EUR | Anhang | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten |
|||
| Stand am 1. Jänner | 240,5 | 265,4 | |
| Zugänge | 11,4 | 3,2 | |
| Abgänge | –0,7 | –0,4 | |
| Umgliederung Sachanlagen | 14,3 | –3,3 | |
| Umgliederung als zur Veräußerung gehalten |
0,0 | –0,5 | |
| Stand am 31. Dezember | 265,4 | 264,5 |
| Wertminderungen | |||
|---|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner | 171,4 | 180,5 | |
| Planmäßige Abschreibungen | (8.6) | 2,4 | 2,8 |
| Wertminderungen | (8.6) | 6,5 | 6,1 |
| Abgänge | –0,5 | –0,2 | |
| Umgliederung Sachanlagen | 0,6 | –2,4 | |
| Umgliederung als zur Veräußerung gehalten |
0,0 | –0,5 | |
| Stand am 31. Dezember | 180,5 | 186,1 | |
| Buchwert am 1. Jänner | 69,0 | 85,0 | |
| Buchwert am 31. Dezember | 85,0 | 78,4 |
Der Ausweis der korrespondierenden Verbindlichkeit erfolgt unter den Anderen finanziellen Verbindlichkeiten. Siehe dazu unter Punkt 9.12 Andere finanzielle Verbindlichkeiten.
Die Kriterien für die Klassifizierung als Finanzierungsleasing waren im Wesentlichen der Barwert- und der Laufzeittest. Darüber hinaus wurden Ankaufsoptionen zu vorteilhaften Bedingungen am Ende der Laufzeit sowie Verlängerungs- und Preisanpassungsklauseln berücksichtigt.
Für einen Teil der Mietverträge ist die Mietzahlung an den 6-Monats-EURIBOR gebunden. Im Geschäftsjahr 2018 gab es wie im Vorjahr keine damit zusammenhängenden bedingten Mietzahlungen.
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert | 268,9 | 262,8 |
| Mieteinnahmen | 15,9 | 17,2 |
| Betriebliche Aufwendungen für vermietete Immobilien |
10,9 | 9,9 |
| Betriebliche Aufwendungen für nicht vermietete Immobilien |
1,0 | 2,2 |
Die Zugänge bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im laufenden Geschäftsjahr sind im Wesentlichen auf das Immobilienprojekt Neutorgasse 7 in Wien Innere Stadt zurückzuführen. Die gesamte Immobilie Neutorgasse 7 wird für eine zukünftige Vermietung (Zu ordnung zu den Als Finanzinvestitionen gehalten Immobilien) sowie für den Verkauf von Wohnungen (Zuordnung zu den Vorräten) entwickelt.
Die Wertminderungen betreffen mit 5,3 Mio EUR die Immobilie EKZ Post am Rochus, wo auf Basis der
| Mio EUR | Anteil % | 2017 | Anteil % | 2018 |
|---|---|---|---|---|
| Assoziierte Unternehmen | ||||
| ADELHEID GmbH, Berlin | 50,1 | 3,5 | 50,4 | 3,9 |
| adverserve Holding GmbH, Wien | 49,0 | 2,7 | 49,0 | 2,8 |
| D2D – direct to document GmbH, Wien | 30,0 | 1,5 | 30,0 | 1,7 |
| IN TIME SPEDICE, spol. s r.o., Prag | 31,5 | 0,0 | 31,5 | 0,0 |
| PHS Logistiktechnik GmbH, Graz | 26,0 | 0,4 | 40,0 | 0,7 |
| sendhybrid ÖPBD GmbH, Graz | 26,0 | 0,0 | – 1 |
0,0 |
| 8,1 | 9,2 | |||
| Gemeinschaftsunternehmen | ||||
| OMNITEC GmbH, Wien | 50,0 | 0,0 | 50,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | |||
| Nettobuchwert zum 31. Dezember | 8,1 | 9,2 |
1 Beendigung der Bilanzierung nach der Equity-Methode im Geschäftsjahr 2018, siehe dazu unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis.
Bei der OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH wurde mit den restlichen Anteilseignern auf Basis der Gesellschaftervereinbarung gemeinschaftliche Führung vereinbart. Da die Gesellschaft als ein eigenständiges Vehikel aufgebaut ist, handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen gemäß IFRS 11.
Obwohl die Anteile an der ADELHEID GmbH, Berlin 50,4% betragen, liegt keine Beherrschung im Sinne des routinemäßig erstellten Verkehrswertgutachten eine Abwertung vorzunehmen war.
Die Mieteinnahmen und die betrieblichen Aufwendungen für vermietete sowie nicht vermietete Immobilien enthalten nur Erträge und Aufwendungen gegenüber Dritten. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sind in obiger Tabelle nicht dargestellt.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
IFRS 10 vor. Die notwendigen Stimmrechtsmehrheiten in den zur Beherrschung relevanten Gremien liegen auf Basis der bestehenden Corporate Governance bei 66,6%.
Sämtliche Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 in den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG einbezogen.
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Nettobuchwert zum 1. Jänner | 9,6 | 8,1 |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 3,1 | 0,0 |
| Zugang aus Kapitalerhöhungen | 0,9 | 2,1 |
| Abgang aus Anteilsverkauf | –0,6 | 0,0 |
| Abgang aus Methodenwechsel | –2,9 | 0,0 |
| Anteiliges Jahresergebnis laufend | –1,8 | –0,9 |
| Ausschüttungen | –0,2 | –0,2 |
| Nettobuchwert zum 31. Dezember | 8,1 | 9,2 |
Der aggregierte Buchwert der Anteile an einzeln für sich genommen unwesentlichen assoziierten Unternehmen beträgt 9,2 Mio EUR (31.12.2017: 8,1 Mio EUR).
sendhybrid ÖPBD GmbH Bei der sendhybrid ÖPBD GmbH wurde mit 1. Juli 2018 die Bilanzierung nach der Equity-Methode beendet. Aufgrund der Erlangung der Beherrschung durch den zusätzlichen Anteilserwerb von 25% auf 51% wird die Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.
PHS Logistiktechnik GmbH An der PHS Logistiktechnik GmbH wurden mit 23. Oktober 2018 weitere 14% der Anteile erworben.
ADELHEID GmbH Die zum 31. Dezember 2017 offene Verbindlichkeit zur Zahlung eines Agios in Höhe von 0,4 Mio EUR aus im Geschäftsjahr 2016 durchgeführten Kapitalerhöhungen wurde im Geschäftsjahr 2018 beglichen. Der Anteil an der ADELHEID GmbH wurde im Geschäftsjahr von 50,12% um 0,33% auf 50,44% erhöht.
Die ADELHEID GmbH ist 100% Gesellschafter der AEP GmbH, Alzenau, Deutschland, die unter der Geschäftsbezeichnung "AEP" Apotheken in Deutschland mit Pharmaprodukten beliefert.
Die nachstehende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Anteil am Periodenergebnis und sonstigen Ergebnis von einzeln betrachtet unwesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen auf. Die Tabelle zeigt auch die Überleitung zur Summe des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Unwesentliche assoziierte Unter nehmen |
||
| Anteil am Periodenergebnis | –1,9 | –3,6 |
| Ergebnis aus nach der Equity Methode bilanzierten Finanzanlagen |
–1,9 | –3,6 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen – Anteil am sonstigen Ergebnis |
0,0 | 0,0 |
Der Anteil am Periodenergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen enthält gegen – als Teil der Netto-Investition eingestufte – Forderungen erfasste Periodenergebnisse sowie auf diese entfallende Wertminderungen der IN TIME SPEDICE, spol. s r.o. in Höhe von 2,6 Mio EUR.
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt |
| Wertpapiere, andere Anteile | 44,6 | 36,1 | 80,6 | 45,4 | 10,4 | 55,8 |
| Andere Anteile | 0,0 | 50,2 | 50,2 | 0,0 | 51,8 | 51,8 |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,1 |
| Gesamt | 44,6 | 86,4 | 131,0 | 45,4 | 62,4 | 107,7 |
Wertpapiere In den Wertpapieren sind im Wesentlichen Investmentfonds und Anleihen enthalten. Die vom Österreichischen Post-Konzern gehaltenen Wertpapiere besitzen ein Investment-Grade-Rating bzw. eine vergleichbare erstklassige Bonität. Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten.
Andere Anteile Der Buchwert der Anderen Anteile zum 31. Dezember 2018 enthält Anteile an der Aras Kargo a.s., der FinTech Group AG sowie der CEESEG AG.
Der 25-%-Anteil an Aras Kargo a.s. wird weiterhin als finanzieller Vermögenswert nach IFRS 9 erfasst. Die Gesellschaft wird seit dem Frühjahr 2017 von einem vom Gericht bestellten Treuhänder (Trustee Panel) geführt, wobei der Treuhänder ausschließlich dem Gericht gegenüber verantwortlich ist. Die Möglichkeit zur maßgeblichen Einflussnahme durch die Gesellschafter besteht nicht. Der beizulegende Zeitwert lag mit 25,9 Mio EUR um 18,7 Mio EUR unter dem Vorjahr. Die Abwertung ist im sonstigen Ergebnis unter den Zeitwertänderungen von Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifizierten Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Österreichische Post AG hat sich im Zuge der Verhandlungen über die Gründung eines Joint Ventures zur Erbringung von Finanzdienstleistungen an der FinTech Group AG beteiligt, wobei von dieser Kooperation schlussendlich einvernehmlich Abstand genommen wurde. Der 6,54% Anteil an der FinTech Group AG wird als finanzieller Vermögenswert nach IFRS 9 erfasst. Der Anteil ist der Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Kurswert der Anteile zum Stichtag und beträgt 20,5 Mio EUR.
Aufgrund ihrer Notierung an der Wiener Börse hält die Österreichische Post AG rund 1,7% an der CEESEG AG (100% Eigentümerin der Wiener Börse AG). Der Anteil wird als finanzieller Vermögenswert nach IFRS 9 erfasst und ist der Kategorie Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der Anteile zum Stichtag beträgt 5,2 Mio EUR.
Derivative finanzielle Vermögenswerte Im Geschäftsjahr 2013 hat die Österreichische Post 25% der Anteile an Aras Kargo a.s. erworben. Zusätzlich wurde der Österreichischen Post das einseitig ausübbare Recht eingeräumt, im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 weitere 50% der Anteile von der Familie Aras zu erwerben (Call-Option). Die Österreichische Post hat die Call-Option mit 18. Mai 2016 ausgeübt. Mit dem derzeitigen Mehrheitseigentümer gibt es allerdings Auffassungsunterschiede hinsichtlich der Umsetzung des Optionsvertrages. Die Österreichische Post hat ein Schiedsgerichtsverfahren in Genf zur Wahrung ihrer Ansprüche eingeleitet. Bis zum Bilanzstichtag konnte diesbezüglich weiter keine Einigung erzielt werden bzw. liegt kein Urteil aus dem Schiedsverfahren vor. Die Option wird zum 31. Dezember 2018 weiterhin mit Null angesetzt.
Der Buchwert der derivativen finanziellen Vermögenwerte steht im Zusammenhang mit dem Erwerb der sendhybrid ÖPBD GmbH.
Angaben zur Ermittlung der Marktwerte erfolgen unter Punkt 10.1 Finanzinstrumente.
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Hilfs- und Betriebsstoffe | 10,4 | 12,2 |
| abzüglich Wertminderungen | –4,3 | –4,2 |
| Unfertige Erzeugnisse Bauten | 8,9 | 6,6 |
| abzüglich Wertminderungen | –0,6 | –0,6 |
| Handelswaren | 8,7 | 4,5 |
| abzüglich Wertminderungen | –1,3 | –1,4 |
| Anzahlungen Vorräte | 0,1 | 0,2 |
| Noch nicht abrechenbare Leistungen | 0,2 | 0,0 |
| 22,0 | 17,3 | |
Bei den Unfertigen Erzeugnissen Bauten handelt es sich um die Entwicklung der Immobilie Neutorgasse 7 in Wien Innere Stadt, die von der Österreichischen Post als Bauträger betrieben wird. Teil dieser Immobilienentwicklung ist die Errichtung von Wohnungen mit Verkaufsabsicht.
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 209,5 | 0,0 | 209,5 | 260,5 | 0,0 | 260,5 |
| Forderungen gegenüber nach der Equity Methode bilanzierten Finanzanlagen |
3,2 | 1,8 | 5,0 | 1,6 | 0,4 | 2,1 |
| Andere sonstige Forderungen | 130,9 | 17,1 | 148,0 | 43,5 | 14,1 | 57,6 |
| 343,6 | 19,0 | 362,6 | 305,7 | 14,5 | 320,2 |
In den Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind im Wesentlichen nachrangige Gesellschafterdarlehen inklusive aufgelaufener Zinsen gegenüber der AEP GmbH, Deutschland, in Höhe von 1,6 Mio EUR (31.12.2017: 1,5 Mio EUR) enthalten. Im Vorjahr waren zusätzlich nachrangige Gesellschafterdarlehen inklusive aufgelaufener Zinsen gegenüber der sendhybrid ÖPBD GmbH in Höhe von 1,5 Mio EUR sowie gegenüber der IN TIME SPEDICE spol. s r.o., Tschechien, in Höhe von 0,8 Mio EUR enthalten. Die Gesellschaft sendhybrid ÖPBD GmbH wird seit 1. Juli 2018 als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.
In den anderen sonstigen Forderungen waren zum 31. Dezember 2017 Forderungen aus in Vorperioden bezahlten Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten in Höhe von 56,4 Mio EUR (31. Dezember 2018: 0,0 Mio EUR) enthalten. Weiters enthielten die anderen sonstigen Forderungen zum 31. Dezember 2017 Forderungen gegenüber der BAWAG P.S.K. aus der Änderungsvereinbarung in Höhe von 31,0 Mio EUR (31. Dezember 2018: 0,0 Mio EUR).
Zur Darstellung der Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen verweisen wir auf Punkt 10.1 Finanzinstrumente.
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 96,3 | 45,2 |
| Kurzfristige Veranlagungen (Termingelder) |
182,2 | 250,1 |
| Kassenbestand | 11,5 | 14,8 |
| Wertminderungen von Forderungen gegenüber Banken |
0,0 | –0,2 |
| 290,0 | 310,0 |
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen dividendenberechtigten Aktien hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Stück | |
|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2018 | 67.552.638 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 67.552.638 |
| Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Geschäftsjahr 2018 |
67.552.638 |
Hauptaktionärin der Österreichischen Post AG auf Basis der im Umlauf befindlichen Aktien ist mit einem Anteil von 52,85% die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), Wien.
Die Kapitalrücklagen resultieren aus Einzahlungen und Einlagen durch die Aktionäre. Die in der Entwicklung des Eigenkapitals des Österreichischen Post-Konzerns dargestellten Kapitalrücklagen entsprechen jenen des Einzelabschlusses der Österreichischen Post AG.
Die anderen Rücklagen beinhalten die IAS 19 Rücklagen, Rücklagen aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten sowie Währungsumrechnungsrücklagen. Die IAS 19 Rücklage stammt aus Anpassungen und Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen, deren Effekte im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Die Marktbewertung von Finanzinstrumenten umfasst Zeitwertänderungen von Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewerteten Finanzinstrumenten. Gewinne und Verluste aus Änderungen des Marktwerts werden ergebnisneutral und nach Steuern in der Rücklage erfasst. Die Währungsumrechnungsrücklagen enthalten alle Kursdifferenzen, die aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüssen von Tochterunternehmen und von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen entstanden sind.
Die nicht beherrschenden Anteile beziehen sich auf die M&BM Express OOD, die ACL advanced commerce labs GmbH sowie die sendhybrid ÖPBD GmbH.
Das Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2018 be trägt 144,2 Mio EUR (2017: 165,0 Mio EUR). Das den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis beträgt 143,7 Mio EUR (2017: 165,2 Mio EUR). Die Basis für die Gewinnverteilung ist entsprechend dem österreichischen Aktiengesetz der Jahresabschluss der Österreichischen Post AG zum 31. Dezember 2018. Der darin ausgewiesene ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt 250,2 Mio EUR (2017: 234,0 Mio EUR).
Für das Geschäftsjahr 2018 ist gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands eine Ausschüttung von insgesamt 140,5 Mio EUR (Basisdividende von 2,08 EUR je Aktie) (2017: 138,5 Mio EUR, Basisdividende von 2,05 EUR je Aktie) vorgesehen.
Eigenkapitalbestandteile Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt 337,8 Mio EUR. Das Grundkapital ist in 67.552.638 Stück auf Inhaber lautende stimm- und gewinnberechtigte Aktien mit einem Nennwert in Höhe von 5,00 EUR geteilt.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15. April 2015 wurde der Vorstand der Österreichischen Post AG zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ermächtigt und die Satzung der Österreichischen Post AG wurde entsprechend angepasst. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann das Grundkapital somit während einer Geltungsdauer von fünf Jahren bis 14. April 2020 im Ausmaß von bis zu 33.776.320,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.755.264 Stück neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden. Weiters wurde in der Hauptversammlung die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 16.888.160,00 EUR zur Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien an (i) Gläubiger von Finanzinstrumenten sowie (ii) zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Österreichischen Post AG oder eines verbundenen Unternehmens beschlossen.
Der Vorstand wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. April 2017 ermächtigt, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. April 2017 eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Die folgenden Tabellen zeigen die Zusammensetzung des sonstigen Ergebnisses für die Geschäftsjahre 2017 und 2018:
| Andere Rücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | IAS 19 Rücklage | Markt bewertungs rücklage |
Währungs umrechnungs rücklage |
Eigenkapital der Aktionäre des Mutter unternehmens |
Nicht beherrschende Anteile |
Eigenkapital |
| Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe |
0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,7 | 0,0 | 0,7 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen – Umgliederung in den Gewinn und Verlust |
0,0 | 0,0 | –0,1 | –0,1 | 0,0 | –0,1 |
| Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
0,0 | 8,2 | 0,0 | 8,2 | 0,0 | 8,2 |
| Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten – Umgliederung in den Gewinn und Verlust |
0,0 | –11,2 | 0,0 | –11,2 | 0,0 | –11,2 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen |
–1,2 | 0,0 | 0,0 | –1,2 | 0,0 | –1,2 |
| Steuereffekt | 0,3 | 1,2 | 0,0 | 1,4 | 0,0 | 1,4 |
| Sonstiges Ergebnis | –0,9 | –1,8 | 0,6 | –2,1 | 0,0 | –2,1 |
| Andere Rücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | IAS 19 Rücklage | FVOCI Rücklage |
Währungs umrechnungs rücklage |
Eigenkapital der Aktionäre des Mutter unternehmens |
Nicht beherrschende Anteile |
Eigenkapital |
| Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe |
0,0 | 0,0 | –0,1 | –0,1 | 0,0 | –0,1 |
| Zeitwertänderungen FVOCI – Fremdkapitalinstrumente – Umgliederung in den Gewinn und Verlust |
0,0 | –0,1 | 0,0 | –0,1 | 0,0 | –0,1 |
| Zeitwertänderungen FVOCI – Eigenkapitalinstrumente |
0,0 | –18,9 | 0,0 | –18,9 | 0,0 | –18,9 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen |
4,1 | 0,0 | 0,0 | 4,1 | 0,0 | 4,1 |
| Steuereffekt | –1,0 | 4,5 | 0,0 | 3,4 | 0,0 | 3,4 |
| Sonstiges Ergebnis | 3,1 | –14,5 | –0,1 | –11,5 | 0,0 | –11,5 |
Im Geschäftsjahr 2017 wurden die zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Aufwertungen der indirekt gehaltenen Anteile an der BAWAG P.S.K. in Höhe von 11,4 Mio EUR in Folge des Verkaufs der Anteile in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die im Geschäftsjahr 2018 erfolgsneutral in der FVOCI-Rücklage erfassten Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten resultieren im Wesentlichen aus der Bewertung der Anteile an Aras Kargo a.s., Türkei. Siehe dazu Punkt 9.6 Andere finanzielle Vermögenswerte.
Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement des Österreichischen Post-Konzerns zielt auf eine für die Einhaltung der Wachstums- und Akquisitionsziele sowie für die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts angemessene Kapitalstruktur ab.
Im Rahmen seiner Dividendenpolitik beabsichtigt der Österreichische Post-Konzern für die kommenden Jahre unter der Voraussetzung, dass sich die Geschäftsentwicklung weiterhin erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, eine Ausschüttungsquote von zumindest 75% des den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Periodenergebnisses.
Bei einer Bilanzsumme von 1.681,2 Mio EUR zum 31. Dezember 2018 (31.12.2017: 1.674,2 Mio EUR) beträgt die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2018 41,6% (31.12.2017: 41,7%).
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt |
| Rückstellungen für Abfertigungen | 3,3 | 101,6 | 104,9 | 3,9 | 97,2 | 101,0 |
| Rückstellungen für Jubiläumsgelder | 8,2 | 77,5 | 85,7 | 6,9 | 80,0 | 86,8 |
| Andere Rückstellungen für Mitarbeiter | 101,9 | 204,8 | 306,7 | 104,6 | 208,1 | 312,6 |
| Sonstige Rückstellungen | 65,4 | 1,1 | 66,5 | 49,5 | 1,1 | 50,6 |
| 178,6 | 385,1 | 563,7 | 164,8 | 386,3 | 551,1 |
| Abfertigungen | Jubiläumsgelder | Gesamt |
|---|---|---|
| 103,6 | 92,4 | 196,0 |
| 5,0 | 4,8 | 9,8 |
| 1,7 | 1,2 | 3,0 |
| 0,1 | –0,1 | 0,1 |
| –0,1 | –1,7 | –1,8 |
| 1,1 | –5,6 | –4,5 |
| –6,6 | –5,4 | –12,1 |
| 104,9 | 85,7 | 190,5 |
| Mio EUR | Abfertigungen | Jubiläumsgelder | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Barwert der Verpflichtung am 1. Jänner 2018 | 104,9 | 85,7 | 190,5 |
| Dienstzeitaufwand | 4,9 | 4,4 | 9,3 |
| Zinsaufwand | 2,0 | 1,3 | 3,3 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen |
–1,4 | 10,0 | 8,6 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen |
–3,2 | 0,0 | –3,2 |
| Erfahrungsbedingte Berichtigungen | 0,5 | –7,4 | –6,9 |
| Tatsächliche Zahlungen | –6,6 | –7,1 | –13,7 |
| Barwert der Verpflichtung am 31. Dezember 2018 | 101,0 | 86,8 | 187,9 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind aus den unter Punkt 6.17 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder beschriebenen Parameteranpassungen von Rechnungszinssatz, Gehaltssteigerung und Fluktuationsabschlag entstanden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie erfahrungsbedingte Berichtigungen für Abfertigungen werden im sonstigen Ergebnis, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie erfahrungsbedingte Berichtigungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand
ausgewiesen. Die Verwendung der neuen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ("Sterbetafeln") führte zu einem Anstieg der Rückstellung für Jubiläumsgelder in Höhe von 10,0 Mio EUR, der in den Verlusten aus der Veränderung demographischer Annahmen enthalten ist.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Aufwand für Abfertigungen und Jubiläumsgelder wird bis auf den Zinsaufwand, der im Finanzergebnis dargestellt wird, im Personalaufwand ausgewiesen.
| Mio EUR | Unterauslastung | Sonstige personalbezogene Rückstellungen |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2017 | 167,6 | 91,4 | 259,0 |
| Umgliederung | –7,4 | –2,3 | –9,7 |
| Neubildung | 79,6 | 74,7 | 154,3 |
| Verwendung | –16,9 | –51,1 | –68,0 |
| Auflösung | –10,0 | –20,5 | –30,5 |
| Aufzinsung | 1,7 | 0,0 | 1,7 |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 214,5 | 92,1 | 306,7 |
| Mio EUR | Unterauslastung | Sonstige personalbezogene Rückstellungen |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2018 | 214,5 | 92,1 | 306,7 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,2 | 0,2 |
| Umgliederung | –5,0 | 0,0 | –5,0 |
| Neubildung | 26,3 | 86,7 | 113,0 |
| Verwendung | –19,5 | –50,0 | –69,5 |
| Auflösung | –12,4 | –22,8 | –35,2 |
| Aufzinsung | 2,5 | 0,0 | 2,5 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 206,4 | 106,2 | 312,6 |
Rückstellungen für Unterauslastung Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Rückstellung für Unterauslastung verweisen wir auf Punkt 6.18 Rückstellungen für Unterauslastung.
Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr 2018 eine Neubildung in Höhe von 26,3 Mio EUR. Darin enthalten ist auch eine Anpassung der Rückstellung aufgrund der gegenüber dem Vorjahr veränderten Parameter in Höhe von –1,4 Mio EUR. Die hohe Neubildung im Vorjahr war insbesondere durch die Aufnahme von Mitarbeitern aus dem Filialbereich in den Post Arbeitsmarkt bedingt, die im Zusammenhang mit der Kündigung des Kooperationsvertrages mit der BAWAG P.S.K. notwendig wurde.
Die Neubildung im aktuellen Geschäftsjahr ergab sich im Wesentlichen aufgrund von Anträgen von Beamten auf ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (2018: 18,3 Mio EUR; 2017: 14,3 Mio EUR) sowie mit 3,2 Mio EUR (2017: 9,3 Mio EUR) aufgrund von Aufnahmen in das Programm zum möglichen Ressortwechsel. Die Verwendung betrifft die laufenden Zahlungen an die rückgestellten Mitarbeiter und lag etwas über dem Niveau des Vorjahres. Die Umgliederung in Höhe von –5,0 Mio EUR betrifft die Rückstellung für Ressortwechsel. Nach der endgültigen Übernahme von Mitarbeitern durch ein Bundesministerium sind die gebildeten Vorsorgen in die Verbindlichkeiten umzugliedern.
Sonstige personalbezogene Rückstellungen Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien, Vorsorgen für Leistungen an Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen (Überbrückungsmodell gemäß Sozialplan, Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten) sowie Rückstellungen für Restrukturierungen.
Die Neubildung in Höhe von 86,7 Mio EUR (2017: 74,7 Mio EUR) betrifft überwiegend die Dotierung für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien (2018: 55,3 Mio EUR; 2017: 58,4 Mio EUR) sowie Rückstellungen für Restrukturierungen im Segment Brief, Werbepost & Filialen (2018: 21,5 Mio EUR; 2017: 0,1 Mio EUR) in Folge der Kündigung der Kooperationsvereinbarung mit der BAWAG P.S.K.
Die Verwendung in Höhe von 50,0 Mio EUR betrifft Auszahlungen von Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien (2018: 46,1 Mio EUR; 2017: 42,1 Mio EUR) und Auszahlungen aus Programmen mit freiwilligen Abfertigungsangeboten (2018: 1,7 Mio EUR; 2017: 3,7 Mio EUR).
Die Auflösungen in Höhe von 22,8 Mio EUR betreffen mit 9,7 Mio EUR (2017: 11,4 Mio EUR) nicht benötigte Vorsorgen für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten und mit 6,5 Mio EUR (2017:6,7 Mio EUR) Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien. Weiters waren 6,5 Mio EUR (2017:1,4 Mio EUR) an Rückstellungen für Restrukturierungen im Segment Brief, Werbepost & Filialen aufzulösen.
Mio EUR
| Stand am 1. Jänner 2017 | 48,4 |
|---|---|
| Umgliederung | –22,7 |
| Neubildung | 44,8 |
| Verwendung | –3,5 |
| Auflösung | –0,5 |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 66,5 |
| Mio EUR | |
|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2018 | 66,5 |
| Neubildung | 3,3 |
| Verwendung | –6,2 |
| Auflösung | –13,0 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 50,6 |
Die sonstigen Rückstellungen enthalten neben Vorsorgen für Prozesskosten, Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand sowie für Schadensfälle, Aufwendungen für etwaige Ersatzleistungen in Höhe von 39,9 Mio EUR (2017: 40,6 Mio EUR). Weiterführende Informationen dazu sind unter Punkt 7.5 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten enthalten. Die Auflösung in Höhe von 13,0 Mio EUR betraf Vorsorgen für
nicht schlagend gewordene Risiken im Zusammenhang mit Prüfungen von Abgabenbehörden sowie Prozessrisiken.
Die Umgliederung im Vorjahr betraf eine Vorsorge für ungewisse Verbindlichkeiten aus Abgaben und Beiträgen in Höhe von 22,7 Mio EUR, die nach Abschluss einer entsprechenden Einigung mit dem Bund zu den sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert wurde.
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3,1 | 0,0 | 3,1 | 6,4 | 0,2 | 6,6 |
| Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing | 0,4 | 3,4 | 3,8 | 0,4 | 3,3 | 3,7 |
| 3,4 | 3,4 | 6,8 | 6,8 | 3,5 | 10,3 |
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt | Restlaufzeit < 1 Jahr |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
Gesamt |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
189,7 | 0,1 | 189,7 | 200,9 | 0,1 | 201,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
1,1 | 0,0 | 1,1 | 0,7 | 0,0 | 0,7 |
| Andere sonstige Verbindlichkeiten | 160,4 | 39,3 | 199,6 | 131,3 | 31,0 | 162,3 |
| 351,2 | 39,3 | 390,5 | 333,0 | 31,1 | 364,0 |
Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten neben Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern in Höhe von 35,7 Mio EUR (31.12.2017: 38,0 Mio EUR) auch Verbindlichkeiten für nicht konsumierte Urlaube in Höhe von 33,3 Mio EUR (31.12.2017: 33,7 Mio EUR) sowie erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen in Höhe von 2,8 Mio EUR (31.12.2017: 26,4 Mio EUR).
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufender Steueraufwand | 49,2 | 51,5 |
| Steuergutschriften/-nachzahlungen für Vorjahre | 1,3 | 5,0 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag | 5,1 | –2,9 |
| 55,6 | 53,6 |
Die steuerliche Außenprüfung der Jahre 2011–2014 konnte im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Die Ertragsteuerbelastung aus der Außenprüfung beträgt 3,3 Mio EUR (davon bereits 2,2 Mio EUR im Geschäftsjahr 2017 erfasst).
Steuerüberleitungsrechnung Die Konzernsteuerquote ist als das Verhältnis von erfasstem Ertragsteueraufwand zum Ergebnis vor Ertragsteuern definiert und beträgt im Geschäftsjahr 2018 27,1% (2017: 25,2%).
Die Steuerüberleitungsrechnung im Österreichischen Post-Konzern basiert auf dem gesetzlich geltenden Steuersatz des Mutterunternehmens in Österreich in Höhe von 25%. Abweichung der gesetzlichen Steuersätze bei Tochterunternehmen werden in einer eigenen Überleitungsposition dargestellt.
Die Überleitung der rechnerischen Ertragsteuern zum erfassten Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 220,6 | 197,8 |
| Rechnerische Ertragsteuer | 55,1 | 49,4 |
| Steuerminderung aufgrund von | ||
| Teilwertabschreibung Tochterunternehmen | –5,1 | –3,1 |
| Anpassung an ausländische Steuersätze | 0,0 | –0,1 |
| Übrige steuermindernde Posten | –1,9 | –1,3 |
| –7,0 | –4,5 | |
| Steuermehrung aufgrund von | ||
| Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwert | 1,1 | 0,5 |
| Anpassung an ausländische Steuersätze | 0,4 | 0,0 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 0,1 | 0,0 |
| Nicht steuerwirksam übernommene Verluste (nach der Equity-Methode) | 0,5 | 0,9 |
| Zuschreibung Tochterunternehmen | 0,0 | 0,5 |
| Übrige steuermehrende Posten | 3,3 | 3,8 |
| 5,4 | 5,8 | |
| Ertragsteueraufwand der Periode | 53,5 | 50,7 |
| Anpassung tatsächlicher Ertragsteuern aus Vorjahren | 1,3 | 5,0 |
| Anpassung latenter Steueraufwand/-ertrag aus Vorjahren | –0,7 | –3,6 |
| Veränderung nicht gebildeter aktiver latenter Steuern | 1,5 | 1,5 |
| Erfasster Ertragsteueraufwand | 55,6 | 53,6 |
Temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im Konzernabschluss und dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz wirken sich wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern aus:
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen | ||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0,6 | 0,4 |
| Kundenbeziehungen | 0,6 | 0,6 |
| Markenrechte | 0,2 | 0,1 |
| Andere immaterielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,8 |
| Sachanlagen | 2,1 | 2,8 |
| Finanzanlagen (Steuerliche Teilwertabschreibungen) | 41,1 | 39,1 |
| Vorräte | 0,2 | 4,1 |
| Forderungen | 0,1 | 0,9 |
| Rückstellungen | 28,5 | 35,2 |
| Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | 1,7 | 1,6 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 0,0 | 0,1 |
| 75,1 | 85,7 | |
| Passive latente Steuern auf temporäre Differenzen | ||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | –0,2 | –0,2 |
| Kundenbeziehungen | –0,3 | –0,1 |
| Markenrechte | –0,1 | –0,1 |
| Andere immaterielle Vermögenswerte | –1,3 | –1,5 |
| Sachanlagen | –1,9 | –0,8 |
| Andere Finanzanlagen | –0,3 | –0,1 |
| Vorräte | –0,2 | –0,1 |
| Vertragsvermögenswerte | 0,0 | –5,9 |
| Verbindlichkeiten | 0,0 | –0,1 |
| –4,2 | –9,1 | |
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | 0,3 | 0,2 |
| abzüglich: nicht angesetzte aktive latente Steuern | –0,1 | –0,1 |
| Latente Steuern – Netto | 71,1 | 76,8 |
Der Ausweis der Latenten Steuern – Netto erfolgt in der Konzernbilanz wie folgt:
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erfassung in der Konzernbilanz | ||
| Latente Steueransprüche | 72,2 | 77,6 |
| Latente Steuerschulden | –1,1 | –0,8 |
| Latente Steuern – Netto | 71,1 | 76,8 |
Die Entwicklung der latenten Steuern und die Aufteilung der Veränderungen in ergebniswirksame und ergeb nisneutrale Komponenten werden in folgender Tabelle dargestellt:
| Mio EUR | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2017 | 76,4 | 0,9 |
| Ergebniswirksame Veränderungen | –5,6 | –0,5 |
| Ergebnisneutrale Veränderungen | ||
| Zur Veräußerung gehaltene Wertpapiere | 1,2 | 0,0 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen | 0,3 | 0,0 |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | 0,0 | 0,7 |
| 1,4 | 0,7 | |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 72,2 | 1,1 |
| Stand am 1. Jänner 2018 | 72,2 | 1,1 |
| Ergebniswirksame Veränderungen | 2,6 | –0,3 |
| Ergebnisneutrale Veränderungen | ||
| Zeitwertänderungen FVOCI – Eigen- und Fremdkapitalinstrumente | 3,8 | 0,0 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen | –1,0 | 0,0 |
| Ersteffekt IFRS 9 | 1,9 | 0,0 |
| Ersteffekt IFRS 15 | –1,7 | 0,0 |
| Zugang aus Unternehmenserwerben | –0,2 | 0,0 |
| 2,8 | 0,0 | |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 77,6 | 0,8 |
Folgende temporäre Differenzen wurden nicht erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Die zeitliche Verteilung der Vortragsfähigkeit stellt sich wie folgt dar:
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Nicht erfasste temporäre Differenzen aus: | ||
| Verlustvorträgen | 30,7 | 37,8 |
| davon Restlaufzeit <2 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| davon Restlaufzeit 3– 4 Jahre | 0,0 | 0,3 |
| davon Restlaufzeit 5– 6 Jahre | 0,3 | 3,8 |
| davon Restlaufzeit >6 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| davon Restlaufzeit unbegrenzt | 30,3 | 33,7 |
| Sonstigen temporären Differenzen | 0,6 | 0,5 |
| 31,3 | 38,3 |
Temporäre Differenzen in Höhe von 38,0 Mio EUR (31.12.2017: 28,4 Mio EUR), die im Zusammenhang mit An teilen an Tochterunternehmen (Outside-Basis-Differences) stehen, wurden nicht angesetzt, da sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren werden.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2018 nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 sowie die Einstufung nach der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13. Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden wurden nicht angepasst. Die Aufstellung per 31. Dezember 2017 zeigt folglich die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den Bewertungskategorien des IAS 39.
| Mio EUR | Stufe | Erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert |
Zur Veräußerung verfügbar |
Kredite und Forderungen |
Zu fortgeführten Anschaffungs kosten bewertet |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert | ||||||
| Wertpapiere | 1 | 0,0 | 80,6 | 0,0 | 0,0 | 80,6 |
| Andere Anteile | 3 | 0,0 | 50,2 | 0,0 | 0,0 | 50,2 |
| 0,1 | 130,8 | 0,0 | 0,0 | 131,0 | ||
| Folgebewertung nicht zum beizulegenden Zeitwert |
||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | 0,0 | 0,0 | 209,5 | 0,0 | 209,5 |
| Forderungen gegenüber nach der Equity Methode bilanzierten Finanzanlagen |
– | 0,0 | 0,0 | 5,0 | 0,0 | 5,0 |
| Sonstige Forderungen 1 |
– | 0,0 | 0,0 | 43,4 | 0,0 | 43,4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | – | 0,0 | 0,0 | 290,0 | 0,0 | 290,0 |
| 0,0 | 0,0 | 547,9 | 0,0 | 547,9 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert | ||||||
| Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten | 3 | 3,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,5 |
| 3,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,5 | ||
| Folgebewertung nicht zum beizulegenden Zeitwert |
||||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | – | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 6,8 | 6,8 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
– | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 189,7 | 189,7 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
– | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,1 | 1,1 |
| Andere Verbindlichkeiten 2 |
– | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 95,0 | 95,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 292,7 | 292,7 |
Geschäftsjahr 2017
1 Exklusive geleisteter Vorauszahlungen und Forderungen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern
2 Exklusive erhaltener Vorauszahlungen und Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern sowie nicht konsumierte Urlaube
| Erfolgswirksam zum beizule genden Zeitwert |
Erfolgsneutral zum beizule genden Zeitwert |
Zu fortgeführten Anschaffungs |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Stufe | (FVTPL) | (FVOCI) | kosten bewertet | Gesamt |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Wertpapiere | 1 | 44,4 | 11,4 | 0,0 | 55,8 |
| Andere Anteile | 0,0 | ||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 1 | 20,5 | 0,0 | 0,0 | 20,5 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 3 | 0,0 | 31,3 | 0,0 | 31,3 |
| 20,5 | 31,3 | 0,0 | 51,8 | ||
| Derivative finanzielle Vermögenswerte | 3 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
| 65,0 | 42,7 | 0,0 | 107,7 | ||
| Folgebewertung nicht zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | 0,0 | 0,0 | 260,5 | 260,5 |
| Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
– | 0,0 | 0,0 | 2,1 | 2,1 |
| Sonstige Forderungen 1 |
– | 0,0 | 0,0 | 15,5 | 15,5 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | – | 0,0 | 0,0 | 310,0 | 310,0 |
| 0,0 | 0,0 | 588,0 | 588,0 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten | 3 | 2,5 | 0,0 | 0,0 | 2,5 |
| 2,5 | 0,0 | 0,0 | 2,5 | ||
| Folgebewertung nicht zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | – | 0,0 | 0,0 | 10,3 | 10,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | – | 0,0 | 0,0 | 201,0 | 201,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
– | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,7 |
| Andere Verbindlichkeiten 2 |
– | 0,0 | 0,0 | 85,0 | 85,0 |
| 0,0 | 0,0 | 297,0 | 297,0 | ||
1 Exklusive geleisteter Vorauszahlungen und Forderungen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern
2 Exklusive erhaltener Vorauszahlungen und Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern sowie nicht konsumierte Urlaube
Die folgende Tabelle zeigt die Gegenüberstellung von Buchwert und beizulegendem Zeitwert der Anderen finanziellen Verbindlichkeiten:
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Buchwert | Marktwert | Buchwert | Marktwert | |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3,1 | 3,1 | 6,6 | 6,6 | |
| Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing | 3,8 | 3,8 | 3,7 | 3,7 | |
| Andere Finanzverbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| 6,8 | 6,8 | 10,3 | 10,3 |
Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird aufgrund der überwiegenden Kurzfristigkeit dieser Posten unterstellt, dass die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Bewertungsverfahren und Inputfaktoren:
| Stufe | Finanzinstrumente | Bewertungsverfahren | Inputfaktoren |
|---|---|---|---|
| 1 | Wertpapiere, andere Anteile | Marktwertorientiert | Nominalwerte, Börsenpreis |
|---|---|---|---|
| 3 | Andere Anteile | Marktwertorientiert bzw. kapitalwertorientiert |
Multiples vergleichbarer Unternehmen; Planungsrechnungen und darauf basierte wahrscheinlichkeitsgewichtete Szenarien; risikogewichtete Abzinsungssätze (WACC) |
| 3 | Derivative finanzielle Vermögenswerte | Kapitalwertorientiert | Planungsrechnungen und darauf basierte wahrscheinlichkeits gewichtete Szenarien; risikogewichtete Abzinsungssätze (WACC) |
| 3 | Bedingte Restkaufpreis verbindlichkeiten |
Kapitalwertorientiert | Planungsrechnungen und darauf basierte wahrscheinlichkeits gewichtete Szenarien; Abzinsungssätze |
| 3 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
– | Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwerts |
|---|---|---|---|
| 3 | Andere finanzielle Verbindlichkeiten | Kapitalwertorientiert | Mit den Finanzinstrumenten verbundene Zahlungen, Marktzinssätze vergleichbarer Finanzierungen |
| 3 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
– | Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwerts |
Wesentliche Sensitivitäten in der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Stufe-3-Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind, können sich aus der Veränderung der zugrunde liegenden Marktdaten vergleichbarer Unternehmen sowie der in der Kapitalwertermittlung angesetzten Inputfaktoren (insbesondere Diskontierungssätze und Planungsdaten) ergeben. Während
der Berichtsperiode wurden keine Transfers zwischen den Stufen 1, 2 und 3 vorgenommen.
Bezogen auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Aras Kargo a.s., Türkei, ergeben sich bei Variation der folgenden wesentlichen Inputfaktoren sowie des Umrechnungskurses zum Stichtag folgende Sensitivitäten:
| WACC | Inflationsrate | Stichtagskurs EUR/TRY | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | –1%-Punkt | +1%-Punkt | –0,5%-Punkte | +0,5%-Punkte | –10% | +10% |
| Beizulegender Zeitwert Aras Kargo a.s. | 3,3 | –2,8 | 5,3 | –5,5 | 2,9 | –2,4 |
Die folgenden Tabellen zeigen die Überleitung der Stufe-3-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die Geschäftsjahre 2017 und 2018:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand 1. Jänner | 61,1 | 50,3 |
| Gesamte Gewinne und Verluste | ||
| Erfolgswirksam im Posten Sonstige betriebliche Erträge erfasst | 0,0 | 0,2 |
| Erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst | 8,4 | –18,9 |
| Zugänge | 0,2 | 0,0 |
| Abgang aus Methodenwechsel | 0,0 | –0,2 |
| Andere Abgänge | -19,4 | 0,0 |
| Endbestand 31. Dezember | 50,3 | 31,4 |
Der im Geschäftsjahr 2018 im sonstigen Ergebnis erfasste Verlust in Höhe von 18,9 Mio EUR betrifft im Wesentlichen die Bewertung des 25-%-Anteils an Aras Kargo a.s. Im Geschäftsjahr 2017 umfasste der im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn ebenfalls die Bewertung
des Anteils an Aras Kargo a.s. sowie die Folgebewertung der indirekt an der BAWAG P.S.K. gehaltenen Anteile. Der Abgang in Höhe von 19,4 Mio EUR resultierte aus dem Verkauf der indirekt an der BAWAG P.S.K. gehaltenen Anteile.
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand 1. Jänner | 2,1 | 3,5 |
| Gesamte Gewinne und Verluste | ||
| Erfolgswirksam im Posten Sonstige betriebliche Erträge erfasst | –0,2 | –1,0 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 3,4 | 0,0 |
| Abgang durch Tilgung | –1,8 | –0,1 |
| Endbestand 31. Dezember | 3,5 | 2,5 |
Die im Geschäftsjahr 2018 erfolgswirksam erfassten Erträge resultieren aus der Folgebewertung der Restkaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den in Vorjahren erworbenen Anteilen an der ACL advanced commerce labs GmbH und adverserve Holding GmbH. Der Abgang im Geschäftsjahr 2018 betrifft die Restkaufpreiszahlung für den im Geschäftsjahr 2017 erworbenen Anteil an der IN TIME SPEDICE, spol.
Aufrechnungen im Sinn des IFRS 7 finden im Öster reichischen Post-Konzern im Wesentlichen nur mit internationalen Postbetreibern statt, wobei die aufrechen baren und entsprechend saldiert ausgewiesenen Beträge unwesentlich sind.
Die folgende Tabelle zeigt die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten für die Geschäftsjahre 2017 und 2018:
| 2017 | 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewinn- und | Sonstiges | Gewinn- und | Sonstiges | |||
| Mio EUR | Verlustrechnung | Ergebnis | Gesamt | Verlustrechnung | Ergebnis | Gesamt |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) |
||||||
| Ergebnis aus dem Abgang | 0,2 | 0,0 | 0,2 | –0,5 | 0,0 | –0,5 |
| Ergebnis aus der Folgebewertung | 0,1 | 0,0 | 0,1 | –14,6 | 0,0 | –14,6 |
| 0,3 | 0,0 | 0,3 | –15,1 | 0,0 | –15,1 | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit wert (FVOCI) – Eigenkapitalinstrumente |
||||||
| Ergebnis aus der Folgebewertung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –18,9 | –18,9 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –18,9 | –18,9 | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit wert (FVOCI) – Fremdkapitalinstrumente |
||||||
| Ergebnis aus dem Abgang | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | –0,1 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | –0,1 | 0,0 | |
| Zur Veräußerung verfügbar | ||||||
| Ergebnis aus dem Abgang | 11,0 | –11,2 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Ergebnis aus der Folgebewertung | 0,0 | 8,2 | 8,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 11,0 | –3,0 | 8,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten |
||||||
| Ergebnis aus dem Abgang | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –1,6 | 0,0 | –1,6 |
| Ergebnis aus der Folgebewertung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –1,2 | 0,0 | –1,2 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | –2,8 | 0,0 | –2,8 | |
| Kredite und Forderungen | ||||||
| Ergebnis aus der Folgebewertung | –8,2 | 0,0 | –8,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| –8,2 | 0,0 | –8,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| 3,1 | –3,0 | 0,1 | –17,8 | –19,0 | –36,8 | |
Die nach der Effektivzinsmethode berechneten Zinserträge und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, stellen sich wie folgt dar:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinserträge | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,5 | 0,3 |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 0,2 | 0,1 |
| 0,6 | 0,4 | |
| Zinsaufwendungen | ||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | –0,3 | –0,3 |
| –0,3 | –0,3 | |
Aus den im Österreichischen Post-Konzern eingesetzten Finanzinstrumenten ergeben sich folgende Risiken:
Ein Ausfallrisiko besteht für den Österreichischen Post-Konzern darin, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus operativer Geschäftstätigkeit und aus Finanztransaktionen nicht nachkommen. Die in der Aufstellung der finanziellen Vermögenswerte dargestellten Beträge stellen gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallrisiko dar. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Siehe dazu Punkt 6.13 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Das Risiko bei Forderungen kann insgesamt als gering eingeschätzt werden, da die Mehrzahl der Kunden einem Bankeinzugsverfahren zugestimmt hat bzw. in risikobehafteten Fällen Bankgarantien hinterlegt oder Vorauszahlungen geleistet werden. Ferner besteht ein Großteil der offenen Forderungen gegenüber Vertragspartnern bester Bonität.
Zur Begrenzung des Ausfallrisikos bei Wertpapieren werden nur Papiere von Emittenten mit einem Investment-Grade-Rating oder vergleichbarer Bonität angekauft bzw. gehalten. Anteile an Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Liquidität und der Abwicklungssicherheit der abgeschlossenen Finanzprodukte. Für Geldmarkttransaktionen bestehen festgelegte Handelslimits.
Die Bruttobuchwerte der wesentlichen Ausfallrisikoklassen per 31. Dezember 2018 innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns stellen sich wie folgt dar:
| Allgemeiner Ansatz | Vereinfachter Ansatz | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Erwarteter | |||||
| 12-Monats | Über die Laufzeit | Über die Laufzeit | |||
| Kreditverlust | erwarteter Kreditverlust | ||||
| Bruttobuchwert gesamt |
signifikant erhöhtes Kreditrisiko, aber nicht wertgemindert |
wertgemindert | nicht wertgemindert |
wertgemindert | |
| 263,5 | – | – | – | 257,5 | 6,0 |
| 16,6 | 14,0 | 1,2 | 1,4 | – | – |
| erwarteter Kreditverlust |
Das Ausfallrisiko bei sämtlichen im Bestand befindlichen Wertpapieren der Kategorie FVOCI sowie bei Forderungen gegenüber Banken wird als niedrig eingestuft und aufgrund der betraglichen Unwesentlichkeit nicht angegeben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Der Österreichische Post-Konzern wendet zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an. Demzufolge werden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage (Matrix) gegliedert.
Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 1. Jänner 2018 sowie zum 31. Dezember 2018 wie folgt ermittelt:
| Überfällig | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Nicht überfällig | 1– 30 Tage | 31 – 90 Tage | >90 Tage | Gesamt |
| Bruttobuchwert | 169,4 | 47,4 | 3,9 | 4,1 | 224,7 |
| Erwartete Verlustrate | 1,1% | 0,3% | 3,3% | 36,4% | 1,6% |
| Wertberichtigung | 1,9 | 0,2 | 0,1 | 1,5 | 3,7 |
| Überfällig | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Nicht überfällig | 1– 30 Tage | 31 – 90 Tage | >90 Tage | Gesamt |
| Bruttobuchwert | 209,8 | 41,4 | 6,4 | 6,0 | 263,5 |
| Erwartete Verlustrate | 0,1% | 0,3% | 3,9% | 40,5% | 1,1% |
| Wertberichtigung | 0,2 | 0,1 | 0,2 | 2,4 | 3,0 |
Sonstige Forderungen Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt für sonstige Forderungen nach dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9, wobei aufgrund Art und Umfang der sonstigen Forderungen im Sinne des IFRS 9.B5.5.35 praktische Erleichterungen angewandt wurden. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden die sonstigen Forderungen nach Forderungen aus Schadensersatzansprüchen und sonstigen übrigen Forderungen sowie nach Überfälligkeitstagen (Matrix) gegliedert. Zum 31. Dezember 2018 wurden Wertberichtigungen in Höhe
von 1,2 Mio EUR erfasst. Hintergrund des starken Rückgangs an Wertberichtigungen ist der Abgang strittiger Forderungen gegenüber der BAWAG P.S.K., die zum 31. Dezember 2017 bereits wertberichtigt waren. Des Weiteren wurden im Berichtsjahr sonstige Forderungen mit einem Vertragswert in Höhe von 0,5 Mio EUR ausgebucht, welche noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen.
Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Entwicklung der Wertberichtigung für die wesentlichen Ausfallrisikoklassen:
| Geschäftsjahr 2018 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige Forderungen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||||
| Über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust |
Über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust |
||||||
| Erwarteter 12-Monats |
signifikant erhöhtes Kredit risiko, aber nicht |
nicht | |||||
| Mio EUR | Kreditverlust | wertgemindert | wertgemindert | Gesamt | wertgemindert | wertgemindert | Gesamt |
| Stand zum 1. Jänner 2018 | 0,2 | 0,0 | 6,1 | 6,3 | 1,1 | 2,6 | 3,7 |
| Ausbuchungen | 0,0 | 0,0 | –4,7 | –4,7 | 0,0 | –1,3 | –1,3 |
| Nettoneubewertung | 0,0 | 0,0 | –0,4 | –0,4 | –0,5 | 1,1 | 0,6 |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 0,2 | 0,0 | 0,9 | 1,2 | 0,6 | 2,4 | 3,0 |
Wertpapiere der Kategorie FVOCI Bei sämtlichen im Bestand befindlichen Wertpapieren der Kategorie FVOCI besteht ein niedriges Ausfallrisiko und die Wertberichtigung wurde in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes gebildet. Für Wertpapiere wird von einem niedrigen Ausfallsrisiko ausgegangen, solange ein Investment-Grade-Rating vorliegt. Die zum 31. Dezember 2018 erfassten Wertminderungen waren betraglich unwesentlich.
Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber Banken umfassen Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristige Veranlagungen (Termingelder). Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt nach dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9 in Höhe des erwarteten Kreditverlustes abgestimmt auf die tatsächliche Restlaufzeit der Forderungen. Mit dem Übergang auf IFRS 9 wurden für
Forderungen gegenüber Banken erstmalig Wertberichtigungen gebildet. Trotz betraglicher Unwesentlichkeit wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,1 Mio EUR erfasst.
Die Aufgabe der Liquiditätssicherung ist es, die Zahlungsfähigkeit des Österreichischen Post-Konzerns jederzeit zu gewährleisten. Basis des Liquiditätsmanagements ist ein Liquiditätsplan, der laufend Soll-Ist-Analysen unterzogen und bei Bedarf angepasst wird. Durch die aktive Steuerung von Zahlungsströmen wird der Zinssaldo optimiert.
Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der verbleibenden Restlaufzeiten:
| Restlaufzeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Buchwert | Brutto-Cashflow | <1 Jahr | 1– 5 Jahre | >5 Jahre |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 6,8 | 6,8 | 3,5 | 1,1 | 2,2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 189,7 | 189,7 | 189,7 | 0,1 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilan zierten Finanzanlagen |
1,1 | 1,1 | 1,1 | 0,0 | 0,0 |
| Andere sonstige Verbindlichkeiten | 95,0 | 95,3 | 66,4 | 28,9 | 0,0 |
| 292,7 | 293,0 | 260,7 | 30,0 | 2,2 |
| Restlaufzeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio EUR | Buchwert | Brutto-Cashflow | <1 Jahr | 1– 5 Jahre | >5 Jahre |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 10,3 | 10,5 | 6,8 | 1,4 | 2,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 201,0 | 201,0 | 200,9 | 0,0 | 0,1 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilan zierten Finanzanlagen |
0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,0 | 0,0 |
| Andere sonstige Verbindlichkeiten | 87,4 | 87,7 | 63,7 | 24,0 | 0,0 |
| 299,5 | 300,0 | 272,2 | 25,4 | 2,4 |
Marktrisiken umfassen die bestehenden Risiken aus der Änderung von Marktpreisen. Im Österreichischen Post-Konzern bestehen im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von Zinsen und Währungskursen, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können:
Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Schwankungen von Marktzinssätzen ergibt. Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das Barwertrisiko bei fest verzinsten Bilanzposten und das Zahlungsstromrisiko bei variabel verzinsten Bilanzposten. Ein Zinsänderungsrisiko liegt vor allem bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr vor. Solche längeren Laufzeiten sind im operativen Bereich nicht von materieller Bedeutung, spielen jedoch bei Finanzinvestitionen in Wertpapiere sowie bei Finanzverbindlichkeiten eine Rolle.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Finanzbereich orientiert sich am Portfolio-Ansatz. Gesteuert werden grundsätzlich nicht Einzelpositionen, sondern das gesamte Finanzportfolio unter Bedachtnahme auf die jeweilige Grundtransaktion. Zu diesem Zweck werden selektiv auch derivative Instrumente wie Zins-Swaps und Zins-Caps eingesetzt. Zum Berichtszeitpunkt bestehen
keine derivativen Finanzpositionen. Das Finanzportfolio wird täglich der vorgegebenen Benchmark gegenübergestellt.
Eine Änderung des Marktzinssatzes um +/–1 Prozentpunkt hätte auf Basis der Portfolio-Zusammensetzung bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkung auf die Höhe der in folgender Tabelle angeführten Posten:
| Marktzinssatz | ||
|---|---|---|
| Mio EUR | –1%-Punkt | +1%-Punkt |
| Sonstiges Finanzergebnis | 1,6 | –1,6 |
| Marktzinssatz | |
|---|---|
| –1%-Punkt | +1%-Punkt |
| –0,5 | |
| 0,9 |
Währungsänderungsrisiko Als Währungsänderungsrisiko wird der mögliche Verlust aus Marktveränderungen durch schwankende Wechselkurse angesehen.
Auf der Aktivseite ergeben sich nur eingeschränkt Risiken aus Währungsänderungen, nachdem Lieferungen weitestgehend auf Euro-Währungsbasis abgewickelt werden und auch die Veranlagung in Wertpapiere und Termingelder überwiegend in Euro erfolgt. Zum Teil ergeben sich Währungsrisiken aus Leistungsbeziehungen mit internationalen Postbetreibern, die auf Basis einer künstlichen Währung ("Sonderziehungsrechte") abgerechnet werden. Ebenso besteht ein Währungsrisiko im Zusammenhang mit dem Anteil an der Aras Kargo a.s., Türkei, bei dem Än derungen der Währungskurse Auswirkungen auf die Höhe des beizulegenden Zeitwertes haben können (siehe dazu unter Punkt 10.1.2 Angaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte).
Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Österreichischen Post-Konzerns ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Grundsätzlich wird beim Management der Finanzpositionen ein strategischer Portfolio-Ansatz unter Bedachtnahme auf eine konservative Risikopolitik verfolgt.
Im Österreichischen Post-Konzern erfolgt eine laufende Überwachung eventuell auftretender Risikokonzentrationen. Diese können bei Finanzinstrumenten mit ähnlichen Merkmalen und ähnlichen Bedingungen auftreten, z.B. in Bezug auf Fristigkeiten und Kontrahenten-Struktur oder hinsichtlich der Umsetzung der Veranlagungsstrategie. Konzentrationsrisiken werden unter anderem durch die Veranlagung von Termingeldern bei verschiedenen Banken, Diversifikation der Emittenten im Wertpapierportfolio oder Streuung der Fälligkeitsprofile vermieden.
Die aktuelle Risikosituation im Finanzbereich wird laufend in einem standardisierten Berichtswesen dargelegt. Weiters bestehen im Österreichischen Post-Konzern klare, schriftlich festgelegte Strategien und operative Richtlinien für die Behandlung aller finanziellen Risiken.
Das Risikomanagement unterliegt einem vom Vorstand beschlossenen Regelwerk, das Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt. Darüber hinaus formuliert dieses Regelwerk standardisierte Abläufe, um Revisionssicherheit zu gewährleisten.
Zudem werden durch die Organisation der Tätigkeitsabläufe (wie z.B. Trennung von Handel und Buchführung von Finanztransaktionen, Sicherung von elektronischen Daten) organisatorische Risiken im Finanzbereich so weit wie möglich ausgeschaltet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen gemäß IAS 7 Barmittel, Sichteinlagen und kurzfristige, liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – sind in der Regel als Zahlungsmitteläquivalente einzustufen.
Die in der Kapitalflussrechnung in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthaltenen Termingeldveranlagungen sind jederzeit kündbar und können ohne wesentliche Wertverluste in Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden, auch wenn deren Laufzeit länger als drei Monate beträgt. Sie dienen dazu, kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, und werden nicht zu Investitionszwecken gehalten. Primäres Ziel ist dabei das laufende Cash-Management bzw. die Sicherstellung der Liquidität des Unternehmens und nicht die Erzielung einer möglichst hohen Rendite. Bei vorzeitiger Auflösung von Termingeldveranlagungen kommen laufzeitadäquate Zinssätze zur Anwendung. Bei Veranlagungen wird auf die erstklassige Bonität der Kreditinstitute großer Wert gelegt. Wertschwankungsrisiken bestehen bei Termingeldveranlagungen derzeit nicht.
Im Rahmen der Erstellung des Konzern-Cashflow-Statements wird der Cashflow von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, vereinfachend direkt in Euro ermittelt. Mögliche Währungsdifferenzen auf den Finanzmittelbestand werden als unwesentlich eingestuft.
Aus-/Einzahlungen aus dem Erwerb und der Veräusserung von Tochterunternehmen Der Cashflow aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochterunternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Unternehmenserwerbe | ||
| Auszahlungen für Unternehmenserwerbe | ||
| Erwerbszeitpunkt aktuelles Geschäftsjahr (Kaufpreise) | –8,0 | –0,9 |
| Offene Kaufpreisverbindlichkeiten | 2,4 | 0,0 |
| Erwerbszeitpunkt Vorjahre (Restkaufpreisverbindlichkeiten) | –1,3 | 0,0 |
| –6,9 | –0,9 | |
| Übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1,7 | 0,0 |
| –5,2 | –0,9 | |
| Unternehmensveräußerungen | ||
| Einzahlungen für Unternehmensveräußerungen | ||
| Verkaufszeitpunkt aktuelles Geschäftsjahr (Verkaufspreise) | 1,6 | 0,0 |
| 1,6 | 0,0 | |
| Abgegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | –0,7 | 0,0 |
| 0,8 | 0,0 | |
| Summe | –4,4 | –0,9 |
flow aus dem Ergebnis neutralisierten sonstigen zahlungs-
unwirksamen Vorgänge setzen sich wie folgt zusammen:
| Mio EUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis aus Anlagenverkäufen | –1,6 | –1,9 |
| Ergebnis aus dem Abgang von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | –2,8 | 0,0 |
| Ergebnis aus dem Abgang von Finanzinstrumenten | –11,0 | 0,5 |
| Erfolgswirksame Bewertung von Wertpapieren und Anteilen zum beizulegenden Zeitwert | 0,0 | 15,7 |
| Zinsergebnis | –5,0 | –7,4 |
| Währungsumrechnung | 0,2 | 0,0 |
| Forderungsbewertungen | 8,2 | 3,6 |
| Erfolgsneutrale Veränderungen (IAS 19) | –1,2 | 4,1 |
| Effekte aus Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K. | –26,9 | 0,0 |
| Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung | –21,0 | 0,0 |
| Andere | –1,9 | –0,1 |
| Summe | –63,1 | 14,6 |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten Der Posten Veränderung von anderen finanziellen Verbindlichkeiten im Cashflow enthält Einzahlungen in Höhe von 2,6 Mio EUR (2017: 1,2 Mio EUR) aus Kreditverbindlichkeiten, Auszahlungen in Höhe von 0,4 Mio EUR (2017: 0,5 Mio EUR) für Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverträgen und Auszahlungen für sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio EUR (2017: 0,0 Mio EUR).
Ein- und Auszahlungen aus kurzfristigen revolvierenden Posten sind in den genannten Beträgen gemäß IAS 7.22 (a) saldiert ausgewiesen.
Die Überleitung der anderen finanziellen Verbindlichkeiten vom 1. Jänner auf den 31. Dezember unter Berücksichtigung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
| Mio EUR | Verbindlichkeiten gegenüber Kredit instituten |
Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing |
Sonstige Finanz verbindlichkeiten |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2017 | 1,4 | 4,2 | 0,0 | 5,6 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 1,2 | –0,5 | 0,0 | 0,7 |
| Erwerb von Tochterunternehmen | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,5 |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 3,1 | 3,8 | 0,0 | 6,8 |
| Mio EUR | Verbindlichkeiten gegenüber Kredit instituten |
Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing |
Sonstige Finanz verbindlichkeiten |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2018 | 3,1 | 3,8 | 0,0 | 6,8 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 2,6 | –0,4 | –0,6 | 1,6 |
| Erwerb von Tochterunternehmen | 0,9 | 0,0 | 0,6 | 1,5 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 6,6 | 3,7 | 0,0 | 10,3 |
Finanzmittelbestand Der Finanzmittelbestand, wie er im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt wird, kann auf den Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz wie folgt übergeleitet werden:
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Finanzmittelbestand | 290,0 | 310,2 |
| Wertminderungen von Forderungen gegenüber Banken | 0,0 | –0,2 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 290,0 | 310,0 |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Operating-Miet- und Leasingverträgen für Betriebs- und Geschäftsgebäude sowie für Betriebsund Geschäftsausstattung.
Die sich aus vor Ende der Laufzeit unkündbaren Operating-Miet- und Leasingverträgen ergebenden künftigen Mindestleasingzahlungen betragen zum Berichtsstichtag wie folgt:
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 14,7 | 11,8 |
| Länger als ein und bis zu fünf Jahre | 33,8 | 30,5 |
| Länger als fünf Jahre | 14,2 | 12,0 |
| 62,7 | 54,3 |
Die wesentlichen Miet- und Leasingverträge für Betriebs- und Geschäftsgebäude beinhalten Verlängerungsoptionen sowie Ausstiegsklauseln, die den Marktkonditionen für Geschäftsliegenschaften entsprechen. Ebenso sind in diesen Verträgen Anpassungen der Leasingzahlungen an Preisindizes vorgesehen.
Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag von 46,3 Mio EUR (2017: 48,5 Mio EUR) an Zahlungen für Operating-Mietund Leasingverträge erfolgswirksam erfasst. Der Betrag entfällt im Wesentlichen auf Mindestleasingzahlungen.
Für immaterielle Vermögenswerte bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2018 Erwerbsverpflichtungen in Höhe von rund 0,5 Mio EUR (31.12.2017: 0,4 Mio EUR). Die Erwerbsverpflichtungen für Sachanlagen betrugen zum 31. Dezember 2018 42,4 Mio EUR (31.12.2017: 23,0 Mio EUR).
Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (kurz ÖBAG, vormals Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH, ÖBIB) 52,85% der Aktien der Österreichischen Post AG. Damit zählen
die Republik Österreich und die unter ihrem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des Österreichischen Post-Konzerns. Weiters gehören alle Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen der Österreichischen Post AG. Die nahestehenden Personen umfassen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der Österreichischen Post (Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte der Österreichischen Post AG sowie Geschäftsführer von Tochterunternehmen) sowie deren nahe Familienangehörige.
Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Österreichischen Post AG und ihren Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden nicht erläutert. Die zum Bilanzstichtag mit den konzernfremden nahestehenden Unternehmen und Personen bestehenden offenen Posten werden in den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen bestehen nur innerhalb des Leistungsspektrums des Österreichischen Post-Konzerns und werden zu fremdüblichen Konditionen erbracht bzw. bezogen.
Die folgende Tabelle zeigt den Umfang der Geschäftsvorfälle mit Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten
Unternehmen und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen:
| Mio EUR | Assoziierte Unternehmen |
Gemeinschafts unternehmen |
Andere nahestehende Unternehmen |
Nahestehende Personen |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamte betriebliche Erträge | 2,3 | 0,6 | 194,4 | 0,0 | 197,3 |
| Gesamte betriebliche Aufwendungen | 7,4 | 1,5 | 52,2 | 0,0 | 61,2 |
| Ausstehende Forderungen | 5,0 | 0,0 | 21,1 | 0,0 | 26,1 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten | 1,1 | 0,0 | 3,5 | 0,0 | 4,7 |
| Mio EUR | Assoziierte Unternehmen |
Gemeinschafts unternehmen |
Andere nahestehende Unternehmen |
Nahestehende Personen |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamte betriebliche Erträge | 1,7 | 0,7 | 199,4 | 0,0 | 201,7 |
| Gesamte betriebliche Aufwendungen | 6,7 | 1,4 | 50,6 | 0,0 | 58,7 |
| Ausstehende Forderungen | 2,0 | 0,1 | 27,0 | 0,0 | 29,0 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten | 0,7 | 0,0 | 6,0 | 0,0 | 6,8 |
Die betrieblichen Erträge betreffen in den Jahren 2017 und 2018 im Wesentlichen Leistungen der BBG Bundesbeschaffung GmbH. Hier besteht eine Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Bundes zur Auslieferung von Postsendungen von Bundeseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Dienstleistungen in Höhe von 133,1 Mio EUR (2017: 129,0 Mio EUR) für die vertraglich festgelegten Bundeseinrichtungen erbracht.
Bei den betrieblichen Aufwendungen handelt es sich überwiegend um IT- und Telefonie-Dienstleistungen der
A1 Telekom Austria AG in Höhe von 13,6 Mio EUR (2017: 11,0 Mio EUR), Handelswareneinkäufe bei der A1 Telekom Austria AG in Höhe von 11,8 Mio EUR (2017: 14,3 Mio EUR) sowie um bezogene Energie vom OMV-Konzern in Höhe von 4,6 Mio EUR (2017: 5,5 Mio EUR).
Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen einschließlich der Veränderung von Rückstellungen für Vergütungen, die an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gewährt wurden:
| Mio EUR | Aufsichtsräte | Vorstände Leitende Angestellte | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 0,3 | 4,3 | 6,8 | 11,4 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,0 | 0,3 | 0,1 | 0,4 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Dotierung für aktienbasiertes Vergütungsprogramm | 0,0 | 5,4 | 9,9 | 15,3 |
| 0,3 | 10,0 | 16,8 | 27,1 |
| Mio EUR | Aufsichtsräte | Vorstände Leitende Angestellte | Gesamt | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 0,4 | 4,4 | 6,0 | 10,8 | |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,0 | –0,3 | 0,2 | –0,1 | |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,7 | |
| Dotierung für aktienbasiertes Vergütungsprogramm | 0,0 | 3,5 | 8,1 | 11,5 | |
| 0,4 | 8,3 | 14,3 | 22,9 |
In den Geschäftsjahren 2017 und 2018 stellte sich das Honorar für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wie folgt dar:
| in TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungen | ||
| Einzel- und Konzernabschlussprüfung zum 31.12. der Österreichischen Post AG | 98,0 | 98,0 |
| Abschlussprüfungen zum 31.12. bei Tochterunternehmen der Österreichischen Post AG | 147,5 | 142,8 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 16,8 | 26,4 |
| Sonstige Leistungen | 56,9 | 129,8 |
| 319,2 | 397,0 | |
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, sind im vorliegenden Konzernabschluss berücksichtig.
Mit Stichtag 31. Jänner 2019 hat die Österreichische Post weitere 40% der Anteile an der D2D – direct 2 document GmbH übernommen und hält damit insgesamt 70% der Anteile. Als größter Druckoutsourcing-Dienstleister Österreichs übernimmt die D2D von der Datenübernahme und Druckdatenaufbereitung über die Kuvertierung bis zur Postaufgabe Aufträge ihrer Kunden. Aufgrund der weitgehend unveränderten Corporate Governance besteht keine Beherrschung der Gesellschaft und die Bilanzierung der Anteile erfolgt weiterhin nach der Equity-Methode.
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz des Unternehmens | Anteil % | Einbezug 1 |
Anteil % | Einbezug 1 |
|
| ACL advanced commerce labs GmbH, Graz | 70,00 | VK | 70,00 | VK | |
| Austrian Post International Deutschland GmbH, Bonn | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| City Express d.o.o., Belgrad | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| City Express Montenegro d.o.o, Podgorica | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| EMD – Elektronische- u. Mikrofilm-Dokumentationssysteme Ges.m.b.H., Haid bei Ansfelden |
100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Express One d.o.o., Sarajevo | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| feibra GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| IN TIME s.r.o., Ivanka pri Dunaji | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| M&BM Express OOD, Sofia | 76,00 | VK | 76,00 | VK | |
| Medien.Zustell GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Overseas Trade Co Ltd d.o.o., Hrvatski Leskovac | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 001 Finanzierungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 002 Finanzierungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 102 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 104 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 106 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 107 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 108 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 202 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 206 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 207 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post 301 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post E-Commerce GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post Immobilien GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post & Co Vermietungs OG, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post.Wertlogistik GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| PROWERB Gesellschaft für produktive Werbung GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Scanpoint GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Scanpoint Slovakia s.r.o., Nitra | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| sendhybrid ÖPBD GmbH, Graz | 26,00 | EQ | 51,00 | VK | |
| Slovak Parcel Service s.r.o., Ivanka pri Dunaji | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Post Systemlogistik GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| trans-o-flex | |||||
| trans-o-flex Logistics Group GmbH, Weinheim | 100,00 | NK | 100,00 | NK | |
| LogIn Service d.o.o., Ilidza | 100,00 | NK | 100,00 | NK | |
| Distributions GmbH – 31, Köln | 100,00 | NK | 100,00 | NK | |
| Distributions GmbH Dortmund, Dortmund | 100,00 | NK | 100,00 | NK | |
| Distributions GmbH Duisburg, Duisburg | 100,00 | NK | 100,00 | NK | |
| Express One Hungary Kft. (vormals trans-o-flex Hungary Kft), Budapest | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Weber Escal d.o.o., Hrvatski Leskovac | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz des Unternehmens | Anteil % | Einbezug 1 |
Anteil % | Einbezug 1 |
| ADELHEID/AEP | ||||
| ADELHEID GmbH, Berlin 2, 3 |
50,12 | EQ | 50,44 | EQ |
| AEP GmbH, Alzenau 2, 3 |
50,12 | 50,44 | ||
| adverserve | ||||
| adverserve Holding GmbH, Wien 2 |
49,00 | EQ | 49,00 | EQ |
| adverServe digital advertising Services Gesellschaft m.b.H., Wien 2 |
49,00 | 49,00 | ||
| adverServe digital advertising Services d.o.o., Zagreb 2, 4 |
36,75 | 36,75 | ||
| adverServe digital advertising Services Schweiz GmbH, Zürich 2 |
49,00 | 49,00 | ||
| adverServe digital advertising Services Deutschland GmbH, Hamburg 2 |
49,00 | 49,00 | ||
| D2D – direct to document GmbH, Wien | 30,00 | EQ | 30,00 | EQ |
| IN TIME SPEDICE, spol. s r.o., Prag | 31,50 | EQ | 31,50 | EQ |
| OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH, Wien | 50,00 | EQ | 50,00 | EQ |
| PHS Logistiktechnik GmbH, Graz | 26,00 | EQ | 40,00 | EQ |
1 VK – Vollkonsolidierung, NK – Tochterunternehmen aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert, EQ – Equity-Bilanzierung
2 Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen entspricht dem anteiligen Jahresergebnis der jeweiligen Unternehmensgruppe.
3 Kein beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltung bzw. rechtlicher Umstände
4 Kein maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltung bzw. rechtlicher Umstände
| Name und Sitz des Unternehmens | Anteil % | Eigenkapital Mio EUR |
Periodenergebnis Mio EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Aras Kargo Yurtici Yurtdisi Tasimacilik a.s., Istanbul | 25,00 | 33,8 | 6,2 | |
| EURODIS GmbH, Weinheim | 37,46 | 0,4 | 0,0 |
Der Vorstand der Österreichischen Post AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 am 22. Februar 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 22. Februar 2019
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL Vorstandsvorsitzender Generaldirektor
DI WALTER OBLIN Stv. Vorstandsvorsitzender Brief & Werbepost, Finanzen
DI PETER UMUNDUM Vorstandsmitglied Paket & Logistik, Logistiknetzwerke
Wir haben den Konzernabschluss der
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
Siehe Konzernanhang Kapitel 6.18 Rückstellungen für Unterauslastung, Kapitel 7.2 Rückstellungen für Unterauslastung und Kapitel 9.11.2 Andere Rückstellungen für Mitarbeiter.
Die zum Bilanzstichtag bilanzierten Rückstellungen für Unterauslastung belaufen sich auf 206,4 Mio EUR. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfordert wesentliche zukunftsbezogene Schätzungen und Annahmen über künftige Gehaltssteigerungen, Fluktuationsabschläge, den Unterauslastungsgrad der jeweiligen Mitarbeiter und die zur Abzinsung verwendeten Rechnungszinssätze. Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Aus wirkungen auf die Höhe der Rückstellungen und das Periodenergebnis.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass diese Rückstellungen zu hoch oder zu niedrig bewertet sind und folglich das Periodenergebnis nicht zutreffend ermittelt ist.
Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die Rückstellungen für Unterauslastung angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung evaluiert.
Wir haben die Berechnung der Gehaltssteigerungen und der Fluktuationsabschläge auf Basis der unternehmensspezifischen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit auf ihre Angemessenheit beurteilt.
Für eine ausgewählte Anzahl von Mitarbeitern haben wir untersucht, ob der für die Bewertung herangezogene Unterauslastungsgrad den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Die bei der Bestimmung der Rechnungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen auf ihre Angemessenheit beurteilt.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang betreffend Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Kapitel 6.18 Rückstellungen für Unterauslastung und im Kapitel 7.2 Rückstellungen für Unterauslastung betreffend zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen zutreffen und angemessen sind.
Siehe Konzernanhang Kapitel 6.1 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und 6.2 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K.
Mit Abschluss der Änderungsvereinbarung Ende 2017 und der Entflechtungsvereinbarung vom 21. Februar 2018 hat die Gesellschaft die einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation mit der BAWAG P.S.K. bis Ende 2020 vertraglich vereinbart. Die in der Entflechtungsvereinbarung vorgesehenen Vergütungen umfassen sowohl eine pauschale Abgeltung in Höhe von 20,1 Mio EUR für die vorzeitige Beendigung der Kooperationsvereinbarung als auch Vergütungen für noch zu erbringende Dienstleistungen. Aufgrund der erwarteten Reduktion der zu erbringenden Finanzdienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2018 ein Restrukturierungsplan für den geplanten Abbau von Mitarbeitern im Filialbereich beschlossen und Vorsorgen in Form einer Rückstellung für Restrukturierung in Höhe von 21,5 Mio EUR gebildet.
Die Bilanzierung dieses Sachverhalts erfordert we sentliche Ermessensentscheidungen. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die angewendeten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden nicht angemessen sind und die bilanzierte Rückstellung und Vertragsverbindlichkeit sowie die relevanten Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und folglich das Periodenergebnis nicht zutreffend ermittelt sind.
Wir haben die Dokumentation der Prozesse im Zusammenhang mit der Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K. analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die Auswirkungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung evaluiert.
Zur Beurteilung der Bilanzierung dieses Sachverhalts haben wir die relevanten Teile der Änderungsvereinbarung und der Entflechtungsvereinbarung gelesen und die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf ihre Angemessenheit beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Aufteilung der gesamten Vergütung auf die pauschale Abgeltung und Leistungsvergütung einerseits und auf einzelne noch zu erbringende Leistungsverpflichtungen nachvollzogen.
Hinsichtlich der Rückstellung für Restrukturierung haben wir die mit dem Sachverhalt betrauten Personen befragt, die Erfüllung der Ansatzkriterien überprüft und die Ermittlung der Beträge nachvollzogen.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang in den Kapitel 6.1 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und 6.2 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K. angemessen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses ge troffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 28. August 2018 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Ge sellschaft beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Helmut Kerschbaumer.
Wien, am 27. Februar 2019
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Helmut Kerschbaumer e.h. Wirtschaftsprüfer
Das Geschäftsjahr 2018 war für die Österreichische Post ein herausforderndes Jahr, das trotz schwieriger Rahmenbedingungen einen sehr zufriedenstellenden Verlauf zeigte. Der Konzernumsatz stieg um 1,0% auf 1.958 Mio EUR, was insbesondere auf einen Anstieg im Paketbereich zurückzuführen ist. Auch beim Ergebnis konnte das Ziel eines weiteren Anstiegs des Konzern EBIT auf knapp 211 Mio EUR erreicht werden.
Mit einer fokussierten strategischen Ausrichtung und der konsequenten Umsetzung umfassender Effizienzsteigerungs- und Serviceverbesserungsmaßnahmen gelang es der Österreichischen Post, an Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen. Das Unternehmen steht auf einem stabilen ökonomischen Fundament und ist für die Zukunft gut aufgestellt.
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. April 2018 schieden Erich Hampel, Markus Pichler und Elisabeth Stadler aus dem Aufsichtsrat aus. Ich danke den ehemaligen Mitgliedern herzlich für ihre langjährige, von Fachwissen und Verantwortung geprägte Tätigkeit im Aufsichtsrat der Österreichischen Post.
Huberta Gheneff, Jochen Danninger und Stefan Szyszkowitz wurden in der Hauptversammlung 2018 neu in den Aufsichtsrat gewählt, gleichzeitig wurden Peter E. Kruse und Chris E. Muntwyler sowie meine Person wiedergewählt. Die Funktionsperioden der gewählten Kapitalvertreter enden mit der Hauptversammlung 2023. Die Aufsichtsratsmandate von Edeltraud Stiftinger und Herta Stockbauer sind unverändert bis zur Hauptversammlung 2020 aufrecht.
In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung wurde ich erneut zur Vorsitzenden gewählt. Zudem wurden Huberta Gheneff und Stefan Szyszkowitz in den Prüfungsausschuss und Jochen Danninger als weiteres Mitglied in den Vergütungsausschuss gewählt.
Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter wurde Maria Klima mit Ausscheiden von Andreas Schieder zum
Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands ist zu berichten, dass Georg Pölzl in der Aufsichtsratssitzung am 11. November 2018 als Vorstandsvorsitzender bestätigt und bis zum 30. September 2022 mit einer Verlängerungsoption auf zwei weitere Jahre wiederbestellt wurde. Darüber hinaus wurde Walter Oblin per 1. Jänner 2019 zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt.
Walter Hitziger, Vorstandsmitglied für Brief, Werbepost & Filialen, legte mit 31. Dezember 2018 seine Vorstandsfunktion zurück. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 17. Dezember 2018 beschloss der Aufsichtsrat die Verkleinerung des Vorstands und die Neuverteilung der Aufgaben im dreiköpfigen Vorstandsteam. Georg Pölzl übernimmt das Geschäftsfeld Filialnetz. Walter Oblin übernimmt zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben die Geschäftsfeldverantwortung für die Division Brief & Werbepost. Neben der Division Paket & Logistik übernimmt Peter Umundum auch die Verantwortung für die Produktion beider Sparten Brief und Paket.
Der Aufsichtsrat dankt Walter Hitziger, der in den vergangenen mehr als 14 Jahren wesentlich zum Erfolg der Österreichischen Post beigetragen hat. Hervorzuheben sind seine Leistungen im Kerngeschäft Brief, das trotz rückläufiger Mengen eine hoch profitable Sparte ist.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über die allgemeine wirtschaftliche Lage in den Kernmärkten der Österreichischen Post und wesentliche Geschäftsvorfälle laufend informiert. Zusätzlich waren die Vorsitzenden der Ausschüsse und ich regelmäßig mit dem Vorstand in Kontakt, um über Chancen und Risiken der aktuellen Geschäftsentwicklung zu diskutieren.
Im Jahr 2018 fanden acht Aufsichtsratssitzungen statt. In den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurde die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns sowie
des Brief- und Paketgeschäfts präsentiert. Weitere Themen waren die Entwicklung wesentlicher Beteiligungen sowie ausgewählter strategischer Projekte.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Kapazitätsausbaupläne der Paketlogistik Österreich und die Neuausrichtung des Finanzdienstleistungsgeschäfts zu erwähnen. So hat der Aufsichtsrat die Investitionen in den Bau der neuen Verteilzentren in Niederösterreich, Hagenbrunn und in der Steiermark, Kalsdorf, genehmigt. Die intensive Auseinandersetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats mit der Weiterentwicklung des Finanzdienstleistungsgeschäfts war auch Themenschwerpunkt der außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen.
In der Sitzung am 13. März hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernlagebericht sowie den Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und den Jahresabschluss festgestellt. Die Sitzung diente außerdem der Vorbereitung der Hauptversammlung. Am 11. November wurden das Budget der Österreichischen Post für das Geschäftsjahr 2019 sowie ein Bericht über die Mittelfristplanung 2020 – 2022 vorgelegt und genehmigt.
Das 2015 gestartete Fortbildungsprogramm für den Aufsichtsrat ist mittlerweile fixer Bestandteil der Aufsichtsratstätigkeit und wurde auch im Jahr 2018 weitergeführt. In drei Veranstaltungen wurden mit internen und externen Experten die Themen "Trends im Bankensektor", "Aktuelle Entwicklungen am Post- und Logistikmarkt", "Türkei – Prognosen zur wirtschaftspolitischen Entwicklung", "Gender Balance" und "Arbeitnehmerschutz" ausgiebig erörtert und diskutiert.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats bereiten Entscheidungen des Plenums vor und beschließen in Angelegenheiten, die ihnen zur Entscheidung übertragen sind. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten im Gesamtaufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nahm in vier Sitzungen seine Aufgaben wahr. Er überwachte die Rechnungslegungsprozesse, die Abschlussprüfung und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des Revisionssystems. Wirtschaftsprüfer und Prüfungsausschuss konnten sich auch ohne Beisein des Vorstands austauschen. Die Quartalsergebnisse wurden eingehend im Prüfungsausschuss erörtert. Über die Ergebnisse der Prüfungsausschusssitzungen wurde dem Aufsichtsrat laufend berichtet. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat im Rahmen der Berichterstattung nach § 270 Abs.1a UGB ihre Unbefangenheit gegenüber dem Prüfungsausschuss schlüssig dargelegt.
Der Paket & Logistik Ausschuss tagte in vier Sitzungen und behandelte komplexe Fragestellungen zur Division Paket & Logistik. In regelmäßig vor den Aufsichtsratssitzungen stattfindenden Tagungen des Ausschusses wurden die Entscheidungen zu den Investitionsprojekten betreffend den Ausbau der Verteilzentren durch umfangreiche Informationen und intensive Diskussionen vorbereitet. Weitere Themenschwerpunkte waren die im Herbst gestartete Eigenzustellung durch Amazon in Wien sowie die Entwicklung der türkischen Paketbeteiligung Aras Kargo.
Der Vergütungsausschuss nahm in elf Sitzungen seine Aufgaben wahr. Neben der Evaluierung der Zielerreichung 2017 und der damit verbundenen Bonifikationszahlungen war die Überprüfung der Vergütungspolitik für den Vorstand der Österreichischen Post ein Schwerpunkt der diesjährigen Ausschusstätigkeit. Dabei wurde die Angemessenheit der Vergütung unter Berücksichtigung der Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie der Vergütungsstruktur, die im vergleichbaren Marktumfeld gilt, überprüft.
Als Ergebnis hat sich der Vergütungsausschuss auf ein neues Schema der Vorstandsentlohnung, das bei Neubesetzungen zur Anwendung kommt, verständigt. Für die bestehenden Vorstände wurde ein Überleitmodell entwickelt, das bei möglichen Vertragsverlängerungen konkrete Anpassungen der Vergütungselemente festlegt und damit eine Annäherung an das neue Schema darstellt. Darüber hinaus wurden im Zuge der Genehmigung des LTIP 2018 bis 2020 Obergrenzen für den maximalen Vorstandsbezug mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart.
Ebenfalls Gegenstand des Vergütungsausschusses war die Vorbereitung der Veränderungen im Vorstand und die Vereinbarung über die Beendigung der Vorstandsfunktion von Walter Hitziger.
Der Nominierungsausschuss befasste sich in einer Sitzung mit der Besetzung der Funktion des Vorstandsvorsitzenden und empfahl dem Aufsichtsrat die Verlängerung des Vorstandsmandates von Georg Pölzl.
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wurde von der Hauptversammlung am 19. April 2018 zum Abschlussprüfer des Jahres- und Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Österreichischen Post zum 31. Dezember 2018 wurden durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Lagebericht und der Konzernlagebericht stehen in Einklang mit dem Jahres- und Konzernabschluss. Sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der Corporate Governance-Bericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden im Prüfungsausschuss eingehend mit den Prüfern behandelt und schließlich dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß § 96 AktG geprüft, keine Beanstandungen festgestellt und stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss 2018, der damit gemäß § 96 Abs.4 AktG festgestellt ist, und erklärt sich mit dem gemäß § 245a UGB nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss, dem Lagebericht, dem Konzernlagebericht und dem konsolidierten Corporate Governance-Bericht einverstanden.
Wien, am 13. März 2019
Dr. Edith Hlawati e.h. Vorsitzende des Aufsichtsrats Der gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NADiVeG) zu veröffentlichende nichtfinanzielle Bericht wurde durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, vom Bilanzgewinn von 250.151.834,16 EUR eine Ausschüttung von 140.509.487,04 EUR am 25. April 2019 vorzunehmen und den Rest in der Höhe von 109.642.347,12 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Abschließend möchte ich im Namen des Aufsichtsrats dem gesamten Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung für ihre erfolgreiche Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr aussprechen. Unser besonderer Dank gilt den Kunden und vor allem den Aktionären der Österreichischen Post AG für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Die Österreichische Post ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert an der Wiener Börse. Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich aus dem österreichischen Aktien- und Kapitalmarktrecht, dem Unternehmensgesetzbuch und den Regelungen zur betrieblichen Mitbestimmung, der Satzung und den Geschäftsordnungen für die Organe der Gesellschaft sowie dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK).
Die Einhaltung der Grundsätze ordentlicher Corporate Governance ist die Grundlage für das Vertrauen unserer Mitarbeiter, Aktionäre, Kunden, Lieferanten und der Öffentlichkeit in die auf langfristige Wertschaffung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens, welcher das österreichische Aktienund Kapitalmarktrecht durch Empfehlungen und Anregungen hinsichtlich einer guten Unternehmensführung ergänzt.
Die Österreichische Post AG bekennt sich vorbehaltlos zum ÖCGK in der aktuellen Fassung und betrachtet es als vorrangige Aufgabe, die hohen unternehmensinternen Standards zu halten und weiterzuentwickeln. Im Geschäftsjahr 2018 hat die Österreichische Post AG alle Regeln und Empfehlungen des Kodex erfüllt.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist sowohl auf der Website der Österreichischen Post unter post.at/ir als auch auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance unter corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
In Entsprechung der Regel 62 des ÖCGK lässt die Österreichische Post AG regelmäßig die Einhaltung der Kodexbestimmungen und die Richtigkeit der damit verbundenen öffentlichen Berichterstattung extern evaluieren. Die zuletzt für das Geschäftsjahr 2017 vom Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durchgeführte Evaluierung
ergab keine Beanstandungen hinsichtlich der öffentlichen Erklärungen über die Beachtung des Kodex. Die nächste externe Evaluierung wird für das Geschäftsjahr 2019 durchgeführt.
post.at/ir corporate-governance.at
Die Konzernrevision der Österreichischen Post übernimmt wesentliche Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Konzern. Sie fördert Transparenz, liefert Fakten zur Entscheidungsfindung, präsentiert Lösungen und forciert deren nachhaltige Umsetzung.
Das Risikomanagement der Österreichischen Post ermöglicht eine konzernweite Identifizierung und Analyse von Risiken auf Basis der strategischen und operativen Zielsetzungen. Die Funktionsfähigkeit und Eignung wird durch den Abschlussprüfer gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex beurteilt.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Österreichischen Post ist im gesamten Unternehmen über prozessintegrierte Maßnahmen, Mechanismen und Kontrollen in organisatorische und technische Abläufe eingebunden. Es baut auf bestehenden Risikomanagement- und Prozessstrukturen im Unternehmen auf, bildet die Kontrollaktivitäten zu den wesentlichen Risiken ab und überwacht den Kontrolldurchführungsprozess. Die Interne Revision prüft die Einhaltung der relevanten Regelungen ex post. Die Erkenntnisse der Revision dienen der Beurteilung der Wirksamkeit der integrierten Kontrollen und Maßnahmen.
Neben dem Risikomanagement und der Konzernrevision bildet die Compliance die dritte Säule einer guten Corporate Governance. Bereits im Jahr 2010 wurde ein Compliance-Management-System, kurz "CMS", implementiert und seither kontinuierlich ausgebaut. Die Basis für das CMS bildet der Verhaltens- und Ethikkodex der Österreichischen Post. Er setzt den Rahmen und dient als Leitlinie für den Umgang der Mitarbeiter untereinander und mit den Stakeholdern.
Themenschwerpunkte im CMS sind die Business-Compliance und die Kapitalmarkt-Compliance. Darüber hinaus unterstützt die Abteilung bei weiteren Themen wie der Kartellrechts-Compliance und der Geschäftspartner-Compliance. Im Jahr 2018 wurde die geplante neue Richtlinie zum Thema Business-Compliance beschlossen und die umfangreichen Schulungs-, Informations- und Kommunikationsaktivitäten weitergeführt. Daneben standen die Verbesserung und Professionalisierung des Compliance-Management-Systems im Fokus. Den größten Schwerpunkt in der Compliance-Arbeit im Jahr 2018 bildete die Zertifizierung des CMS gemäß ISO 37001 und 19600 durch externe Auditoren. Die kontinuierlichen Anstrengungen im Compliance-Management wurden schließlich im
Oktober 2018 mit der Erteilung des ISO-Zertifikats bestätigt und belohnt.
Zum 31. Dezember 2018 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an:
| Name (Geburtsjahr) | Funktion | Erstbestellung | Ende der laufenden Funktionsperiode |
|---|---|---|---|
| Georg Pölzl (1957) | Vorstandsvorsitzender | 01.10.2009 | 30.09.2024 1 |
| Walter Oblin (1969) | Stv. Vorstandsvorsitzender 2 |
01.07.2012 | 30.06.2020 |
| Peter Umundum (1964) | Vorstandsmitglied | 01.04.2011 | 31.03.2021 1 |
| Walter Hitziger (1960) | Vorstandsmitglied | 01.05.2004 | ausgeschieden mit 31.12.2018 |
1 Unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption
2 Seit 1. Jänner 2019
| Georg Pölzl | Walter Oblin | Peter Umundum |
|---|---|---|
| ■ Strategie und Konzernentwicklung | ■ Division Brief & Werbepost inkl. Beteiligun | ■ Division Paket & Logistik inkl. Beteiligungen |
| ■ Unternehmenskommunikation | gen in Österreich und Deutschland | in Österreich, Tschechien, Kroatien, Ungarn, |
| ■ Investor Relations, Konzernrevision & | ■ Konzern-Controlling | Slowakei, Serbien, Bosnien und Herzegowina, |
| Compliance | ■ Konzern-Rechnungswesen | Montenegro, Bulgarien und Türkei |
| ■ Innovation & Digitalisierung | ■ Konzern-Treasury | ■ Logistiknetzwerk Brief, Werbepost und Paket |
| ■ Endkundeninitiativen & Postkundenservice | ■ Konzern-Informationstechnologie | ■ Logistik Services |
| ■ Personalmanagement | ■ Konzern-Einkauf & Fuhrpark | ■ Prozessoptimierung in der Logistik |
| ■ Filialnetz | ■ Recht | ■ International Business Development |
■ E-Commerce GmbH
köpfigen Gremium.
■ Konzernimmobilien
den Vorschriften des Stellenbesetzungsgesetzes wiederbestellt. Die aktuelle Funktionsperiode von Georg Pölzl läuft noch bis 30. September 2019 und wird danach um drei Jahre verlängert, mit einer anschließenden Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre. Gleichzeitig wurde Walter Oblin mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 vom Aufsichtsrat zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bestellt.
Bereits in der Aufsichtsratssitzung am 14. November 2018 wurde Georg Pölzl als Vorstandsvorsitzender nach
Im Folgenden werden nähere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands einschließlich ihres beruflichen
Mit 1. Jänner 2019 kam es zu Veränderungen im Vorstand der Österreichischen Post: Walter Hitziger, Vorstandsmitglied für Brief, Werbepost & Filialen legte per 31. Dezember 2018 sein Vorstandsmandat nieder. Der Aufsichtsrat beschloss in einer außerordentlichen Sitzung am 17. Dezember 2018 die Verkleinerung des Vorstands und die Neuverteilung der Aufgaben im dreiWerdeganges angeführt. Die Vorstandsmitglieder nehmen keine Leitungs- und Überwachungsaufgaben bei wesentlichen operativ tätigen Tochterunternehmen wahr.
Georg Pölzl studierte und promovierte an der Montanuniversität Leoben. Seine berufliche Laufbahn startete er als Unternehmensberater bei McKinsey & Company. Danach wechselte er in den Vorstand des Maschinen- und Anlagenbauers Binder & Co. AG. Insgesamt neun Jahre leitete Georg Pölzl anschließend T-Mobile Austria in Wien. Es folgte ein Wechsel nach Deutschland, wo Georg Pölzl als Sonderbeauftragter des Vorstands der Deutschen Telekom für die Umsetzung des erfolgreichen Restrukturierungsprogramms verantwortlich zeichnete und zuletzt Sprecher der Geschäftsführung von T-Mobile Deutschland war. Erstmalig wurde er per 1. Oktober 2009 zum Vorstandsvorsitzenden der Österreichischen Post ernannt. Der Aufsichtsrat hat Georg Pölzl in der Sitzung vom 14. November 2018 als Vorstandsvorsitzenden wiederbestellt. Sein Mandat läuft unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption bis 30. September 2024.
Walter Oblin absolvierte das Studium Wirtschaftsingenieurwesen und Maschinenbau an der Technischen Universität Graz und hält einen Master of Science in Industrial Administration der Purdue University in Indiana (USA). Von 1994 bis 2008 war er bei McKinsey & Company in Wien tätig, ab 2000 als Partner und Mitglied der Geschäftsleitung. In dieser Zeit beriet Walter Oblin vor allem führende internationale Transport-, Infrastrukturund Logistikunternehmen bei strategischen und operativen Veränderungen. Nach einer Vorstandstätigkeit beim deutschen Technologieunternehmen SorTech AG folgte im Oktober 2009 der Wechsel zur Österreichischen Post, wo er bis zum Antritt der Vorstandsfunktion im Jahr 2012 den Bereich Strategie und Konzernentwicklung leitete. Der Aufsichtsrat hat Walter Oblin in der Sitzung vom 14. November 2018 zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt. Sein Mandat läuft bis 30. Juni 2020.
Peter Umundum startete nach seinem Studium der Informatik an der Technischen Universität Graz seine berufliche Karriere im Jahr 1988 bei der Steirerbrau AG, wo er die Leitung der Organisations- und Informatikabteilung übernahm. 1994 wechselte er als IT-Leiter zur Styria Medien AG und stieg zwei Jahre später zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Media Consult Austria GmbH auf. 1999 war er Mitbegründer und Geschäftsführer von redmail. Im Jahr 2001 wurde Peter Umundum mit der Geschäftsführung der Tageszeitung "Die Presse" betraut und drei Jahre später in die Geschäftsführung der Tageszeitung "Kleine Zeitung" berufen. 2005 folgte der Wechsel zur Österreichischen Post, wo er bis zum Antritt seiner Vorstandsfunktion im Jahr 2011 als Mitglied der Divisionsleitung Brief für die Bereiche Produktion und Logistik sowie für nationale und internationale Beteiligungen verantwortlich war. Sein Mandat läuft unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption bis zum 31. März 2021.
Der Aufsichtsrat bestand am 31. Dezember 2018 aus insgesamt zwölf Mitgliedern – acht von der Hauptversammlung gewählten Kapitalvertretern und vier vom Zentralausschuss entsendeten Arbeitnehmervertretern.
Im Geschäftsjahr 2018 kam es zu folgenden Veränderungen im Aufsichtsrat: Erich Hampel, Markus Pichler und Elisabeth Stadler sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. April 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Huberta Gheneff, Jochen Danninger und Stefan Szyszkowitz wurden in der Hauptversammlung 2018 neu in den Aufsichtsrat gewählt, gleichzeitig wurden Edith Hlawati, Peter E. Kruse und Chris E. Muntwyler wiedergewählt.
Die Funktionsperioden der in der Hauptversammlung 2018 gewählten Kapitalvertreter enden mit jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Die Funktionsperioden der seit 2015 im Aufsichtsrat tätigen Mitglieder Edeltraud Stiftinger und Herta Stockbauer enden mit jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 19. April 2018 wurde Edith Hlawati als Vorsitzende des Aufsichtsrats wiedergewählt.
Als Nachfolgerin für Andreas Schieder wurde Maria Klima vom neu konstituierten Zentralausschuss der Österreichischen Post gemäß § 110 ArbVG am 30. Oktober 2018 in den Aufsichtsrat entsendet.
| (Geburtsjahr) | Nationalität | Haupttätigkeit | Erstbestellung | laufenden Funktionsperiode | 31.12.2018) |
|---|---|---|---|---|---|
| Name | Ende der | Unternehmen (Stand | |||
| Mandate in börsenotierten |
KAPITALVETRETER
| Edith Hlawati (1957) Vorsitzende |
Österreich | Rechtsanwältin | 26.04.2007 | Ordentliche Hauptver sammlung 2023 |
Telekom Austria AG |
|---|---|---|---|---|---|
| (1966) Stv. Vorsitzende |
Österreich | Geschäftsführerin Austria Wirtschafts service GmbH |
15.04.2015 | Ordentliche Hauptver sammlung 2020 |
|
| Jochen Danninger (1975) |
Österreich | Geschäftsführer ecoplus. Niederöster reichs Wirtschafts agentur GmbH |
19.04.2018 | Ordentliche Hauptver sammlung 2023 |
|
| Huberta Gheneff (1964) |
Österreich | Rechtsanwältin | 19.04.2018 | Ordentliche Hauptver sammlung 2023 |
|
| Peter E. Kruse (1950) |
Schweiz | Ordentliche Hauptver sammlung 2023 |
|||
| Chris E. Muntwyler (1952) |
Schweiz | CEO der Conlogic AG (Schweiz) |
22.04.2010 | Ordentliche Hauptver sammlung 2023 |
National Express Group PLC (UK) |
| Herta Stockbauer (1960) Finanzexpertin |
Österreich | Vorstandsvorsitzende der BKS Bank AG |
15.04.2015 | Ordentliche Hauptver sammlung 2020 |
SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Oberbank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg AG |
| Stefan Szyszkowitz (1964) |
Österreich | Sprecher des Vorstands der EVN AG |
19.04.2018 | Ordentliche Hauptver sammlung 2023 |
Burgenland Holding AG, Verbund AG |
| Edeltraud Stiftinger | Unternehmensberater 24.04.2014 |
| Maria Klima (1980) |
Österreich | Zentralausschuss | 30.10.2018 | |
|---|---|---|---|---|
| Helmut Köstinger (1957) |
Österreich | Zentralausschuss (Vorsitzender) |
14.04.2005 | |
| Martin Palensky (1963) |
Österreich | Zentralausschuss (Vorsitzender-Stv.) |
22.02.2002 | |
| Manfred Wiedner (1963) |
Österreich | Zentralausschuss | 03.03.1999 |
Der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG hat gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex folgende Kriterien zur Feststellung der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Anhang 1 des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2018 entsprechen, festgelegt:
Alle Kapitalvertreter der Österreichischen Post sind unabhängig, es liegen schriftliche Erklärungen über ihre Unabhängigkeit gemäß oben genannten Kriterien vor. Kein Kapitalvertreter ist Anteilseigner einer Beteiligung von mehr als 10% oder vertritt die Interessen eines solchen Anteilseigners.
Zwischen den Aufsichtsräten und der Österreichischen Post gibt es keine Verträge, die gemäß Regel 48 und 49 des ÖCGK zustimmungspflichtig oder offenzulegen sind.
Chancengleichheit am Arbeitsplatz und Gleichbehandlung von Mitarbeitern ohne Ansehung des Geschlechts und des Alters sind für die Österreichische Post wie auch für ihre Konzernunternehmen selbstverständlich.
Die Organe Vorstand und Aufsichtsrat sollen mit Persönlichkeiten besetzt sein, welche die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Voraussetzungen mitbringen, die die Leitung und Überwachung eines börsenotierten Logistik- und Postdienstleisters erfordern und sicherstellen. Auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist Bedacht zu nehmen, wobei die Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats hinsichtlich der Vertretung beider Geschlechter, einer ausgewogenen Altersstruktur und der Internationalität der Mitglieder zu berücksichtigen sind.
Im Aufsichtsrat der Österreichischen Post sind insgesamt fünf Frauen vertreten, was einem Anteil von rund 42% entspricht. Damit wird die seit dem 1. Jänner 2018 verpflichtende Geschlechterquote von 30% voll erfüllt, und zwar gesondert für die Kapitalvertreter und für die Arbeitnehmervertreter.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats weisen mit einem Alter zwischen 39 und 68 Jahren eine ausgewogene Altersstruktur auf. Zwei Mitglieder sind nicht österreichischer Nationalität. Der Aufsichtsrat deckt in seiner Gesamtheit das ganze Spektrum der für das Unternehmen wichtigen Fachgebiete, wie Finanzwesen und Know-how in den Bereichen Logistik und Dienstleistungen, ab. Betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse sowie langjährige Managementerfahrung und -kompetenz runden das Profil ab.
Dem Vorstand der Österreichischen Post gehört derzeit keine Frau an. In zahlreichen Bereichen der ersten und zweiten Berichtsebene haben Frauen Führungsfunktionen inne. Der Anteil an weiblichen Führungskräften lag bei 25%, während der Anteil von Frauen am gesamten Mitarbeiterstand konzernweit 32% betrug. Vor dem Hintergrund einer denkbaren Besetzung vakanter Vorstandspositionen aus den eigenen Reihen ist es strategisches Ziel, auf oberster Führungsebene die bestmögliche Diversität zu erreichen und den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen.
Mit dem Leuchtturmprojekt "Gender Balance" entwickelte die Post im Geschäftsjahr 2018 eine Strategie zur sukzessiven Erreichung eines ausgewogenen
Geschlechteranteils auf allen Ebenen. Die Eckpfeiler der Strategie sind Zielvereinbarungen mit dem Top-Management, die schrittweise Verankerung von effektiven Maßnahmen und die Einrichtung eines Gender-Balance-Teams für die Umsetzung der Maßnahmen und die Begleitung des Veränderungsprozesses.
Als erstes rein österreichisches Unternehmen hat die Post im Rahmen der Strategieentwicklung auch den Frauen-Karriere-Index angewendet. Der Index ist in Deutschland entwickelt und etabliert worden und misst die Durchlässigkeit und Chancen von Frauen in Führungspositionen in Unternehmen. Die Post wird sich nun jährlich der Bewertung durch den Frauen-Karriere-Index unterziehen, um die Fortschritte und Potenziale des Engagements für Gender Balance weiterhin zuverlässig zu messen.
Bei der Ermittlung der Gender-Balance-Unternehmensziele wurden für die Arbeitswelten unterschiedliche Zielgrößen entsprechend ihrer Beschäftigtenstruktur und der Arbeitsmarktsituation für die Jahre 2019 bis 2023 festgelegt. Diese Zielgrößen werden jährlich evaluiert und für die nächsten fünf Jahre rollierend festgelegt. Beispielhaft sei angeführt, dass als Zielgrößen 1 2023 ein Anteil von 41% für "Frauen Gesamt" und ein Anteil von 39% für "Frauen in Führung" definiert wurden.
Als konkrete Maßnahme zur Weiterentwicklung von Frauen wurde mit 1. Jänner 2018 das Programm "Mentoring für Frauen in der Österreichischen Post" unter der Patronanz der Aufsichtsratsvorsitzenden Edith Hlawati und ihrer Stellvertreterin Edeltraud Stiftinger gestartet. Rund 25 ausgewählten weiblichen Nachwuchsführungskräften (Mentees) steht eine erfahrene Führungskraft aus einem anderen Unternehmen als Mentor bzw. Mentorin für Karriere- und Entwicklungsfragen zur Verfügung. In diversen Veranstaltungen wurde den Mentees die Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung sowie zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch geboten.
Um die Österreichische Post als Arbeitgeber für Frauen attraktiv zu positionieren, werden vor allem Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergriffen. Im Jahr 2016 erhielt die Österreichische Post erneut das Zertifikat "berufundfamilie" des österreichischen Familienministeriums, welches bis 2019 gültig ist. Der Frauenförderungsplan der Österreichischen Post wurde im Jahr 2017 neu aufgelegt. Ziel des Plans ist es, auf Basis des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GIBG) die Chancengleichheit für Frauen und Männer im Unternehmen sicherzustellen.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Konzerns an das Unternehmensinteresse gebunden und leitet die Geschäfte auf Basis der Gesetze, der Satzung sowie der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand geregelt. Weiters enthält sie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog jener Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.
In zumindest vierzehntägig stattfindenden Sitzungen berät der Vorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf sowie über strategische und operative Sachverhalte. Im Rahmen dieser Sitzungen werden jene Entscheidungen getroffen, die der Genehmigung des Gesamtvorstands bedürfen. Darüber hinaus gibt es einen ständigen gegenseitigen Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse untereinander sowie mit den jeweils zuständigen Führungskräften.
Unterstützung bei der Geschäftsführung erhält der Vorstand durch den sogenannten Führungskreis. Dieser besteht aus rund 50 Top-Level-Mitarbeitern und übt eine beratende und unterstützende Funktion in sämtlichen operativen und strategischen Belangen der Österreichischen Post aus.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den wesentlichen Konzernunternehmen. Darüber hinaus findet im Sinne guter Corporate Governance eine laufende Abstimmung zwischen der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen.
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und entscheidet in Fragen grundsätzlicher Bedeutung sowie über die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist geprägt von einem hohen Maß an Offenheit. Die intensive Ausschussarbeit unterstützt den Aufsichtsrat in Hinblick auf eine fokussierte Diskussion und eine effiziente Entscheidungsfindung.
Im Geschäftsjahr 2018 fanden acht Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Schwerpunkte der ordentlichen Sitzungen waren die Überwachung der laufenden Geschäftsentwicklung der Österreichischen Post und ihrer Beteiligungen sowie diverse genehmigungspflichtige Geschäfte. Die laufenden Strategieprojekte wurden in allen Sitzungen intensiv erörtert. Die Arbeitsschwerpunkte des Aufsichtsrats im Jahr 2018 sind im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zusammengefasst. 1 Zielgrößen berechnet für Köpfe
Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsquote rund 89%. Kein Mitglied nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen persönlich teil.
Das Fortbildungsprogramm für den Aufsichtsrat hat sich als fixer Bestandteil der Aufsichtsratsarbeit etabliert und wurde auch im Geschäftsjahr 2018 fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen standen die Themenschwerpunkte "Trends im Bankensektor", "Aktuelle Entwicklung am Post- und Logistikmarkt", "Türkei – Prognosen zur wirtschaftspolitischen Entwicklung", "Gender Balance" und "Arbeitnehmerschutz". Die Diskussion mit internen und externen Experten zielt insbesondere auf die Vertiefung der Marktkenntnisse sowie den Erfahrungsaustausch außerhalb der Sitzungen ab.
Gemäß der Anforderung des ÖCGK (Regel C-36) hat der Aufsichtsrat eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 anhand eines Fragebogens durchgeführt. Die ausgewerteten Ergebnisse wurden vom Aufsichtsrat ausgiebig diskutiert und sie werden in die zukünftige Aufsichtsratsarbeit einfließen.
Sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat gilt die Verpflichtung zur Offenlegung allfälliger Interessenkonflikte. Aufsichtsratsmitglieder müssen Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenlegen. Gerät der Vorsitzende in Interessenkonflikte, muss er diese unverzüglich einem Stellvertreter offenlegen. Zu Angelegenheiten einer Vorstandssitzung, die persönliche oder wirtschaftliche Interessen eines Vorstandsmitglieds berühren, darf sich das Vorstandsmitglied nicht an der Beschlussfassung beteiligen.
| Präsidium | Nominierungsausschuss | Vergütungsausschuss | Prüfungsausschuss | Paket & Logistik Ausschuss | |
|---|---|---|---|---|---|
| Edith Hlawati | (Vorsitz) | (Vorsitz) | |||
| Jochen Danninger | |||||
| Huberta Gheneff | |||||
| Peter E. Kruse | (Vorsitz) | ||||
| Chris E. Muntwyler | |||||
| Edeltraud Stiftinger | (Vorsitz) | ||||
| Herta Stockbauer | |||||
| Stefan Szyszkowitz | |||||
| Maria Klima | |||||
| Helmut Köstinger | |||||
| Martin Palensky | |||||
| Manfred Wiedner |
Dem Präsidium obliegt gemäß Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat die Regelung der Beziehung zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands einschließlich der Erteilung der Zustimmung zu Nebenbeschäftigungen, soweit nicht der Gesamtaufsichtsrat, der Vergütungs- oder der Nominierungsausschuss zuständig ist. Darüber hinaus hält das Präsidium regelmäßig Kontakt zum Vorstandsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie und die Geschäftsentwicklung.
Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Der Nominierungsausschuss oder der gesamte Aufsichtsrat unterbreitet der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2018 befasste sich der
Nominierungsausschuss in einer Sitzung mit der Besetzung der Funktion des Vorstandsvorsitzenden.
Der Vergütungsausschuss befasst sich mit dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern, sorgt für die Umsetzung der Vergütungsregeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex und überprüft die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder in regelmäßigen Abständen.
2018 fanden elf Sitzungen des Vergütungsausschusses statt. Themen der Sitzungen waren unter anderem die Bonifikationen für das Geschäftsjahr 2017 sowie die Zielvereinbarung 2018 und das Long-Term-Incentive-Programm 2018 – 2020. Darüber hinaus wurde eine grundsätzliche Analyse und Prüfung der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung der Österreichischen Post durchgeführt. Nähere Ausführungen dazu finden sich im
Vergütungsbericht. Ebenfalls Gegenstand des Vergütungsausschusses war die Vorbereitung der Veränderungen im Vorstand und die Vereinbarung über die Beendigung der Vorstandsfunktion von Walter Hitziger.
Der Prüfungsausschuss nimmt die Aufgaben gemäß § 92 Abs. 4a AktG sowie gemäß Regel 40 des ÖCGK wahr. Mit Frau Dr. Stockbauer verfügt der Prüfungsausschuss über die von Gesetz und Kodex geforderte Finanzexpertin.
Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2018 vier Sitzungen ab. Neben der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017 nahm die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kontrollsystems sowie des Revisionsund Risikomanagementsystems einen hohen Stellenwert ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte waren auch die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats für die Auswahl des Abschlussprüfers und die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.
Der Paket & Logistik Ausschuss begleitet den Vorstand bei der Vorbereitung komplexer Entscheidungen über grundlegende strategische Fragen, die den Bereich Paket & Logistik betreffen. Themenschwerpunkte waren die Entwicklung der Paketlogistik Österreich und die geplanten Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung. Ebenfalls Gegenstand der Diskussion war die türkische Paketbeteiligung Aras Kargo.
Der im Vorjahr eingerichtete Ausschuss Finanzdienstleistungen wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats vom 19. April 2018 aufgelöst. Das Thema der Neuausrichtung der Finanzdienstleistungen, womit der temporär installierte Ausschuss befasst war, wird seither aufgrund der Komplexität und hohen strategischen Bedeutung im Gesamtaufsichtsrat behandelt.
Der Vergütungsbericht erläutert Höhe und Struktur der Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge der Österreichischen Post.
Das Vergütungssystem für den Vorstand ist an der Unternehmensstrategie ausgerichtet und zielt auf eine erfolgsorientierte und nachhaltige Unternehmensführung ab. Den Kern der Unternehmensstrategie bilden vier Felder, die in der variablen Vergütung des Vorstands zur Gänze berücksichtigt werden.
Die Vergütung des Vorstands basiert auf dem Grundgedanken eines Drei-Säulen-Modells mit fixen und variablen Gehaltsbestandteilen sowie einem Long-Term-Incentive-Programm. Struktur und Ausgestaltung der Programme obliegen dem Vergütungsausschuss. Das fixe Basisgehalt orientiert sich an der Gehaltsstruktur börsenotierter österreichischer Unternehmen und richtet sich nach dem Umfang des Aufgabenbereichs und der Verantwortung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Die jährliche variable Vergütung knüpft zu einem hohen Anteil an messbare, kurzfristige Leistungsindikatoren an und enthält weiters qualitative Zielerreichungskomponenten. Die mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten Ziele stehen im Einklang mit der Konzernstrategie und bestehen in der Berichtsperiode zu 65% aus finanziellen und zu 35% aus nichtfinanziellen Aspekten. Zu den finanziellen Zielen zählen etwa ausgewählte Umsatz- und Ergebnisindikatoren des Konzerns bzw. des Brief- und Paketgeschäfts basierend auf der definierten Jahresplanung. Zu den nichtfinanziellen Zielen zählen Indikatoren aus dem Bereich Kundenorientierung (Zustellqualität), Umwelt und Mitarbeiter. Einzelne Ziele sind den vier strategischen Feldern zuzuordnen. Die Ziele 2018 wurden folgendermaßen geclustert: 60% Verteidigung der Marktführerschaft im Kerngeschäft und Effizienzsteigerung, 25% Profitables Wachstum und 15% Kundenorientierung und Innovation. Der Vergütungsausschuss beurteilt die Erreichung der vereinbarten Ziele. Für den variablen Gehaltsbestandteil wurde eine Obergrenze von 120% des Jahresfixbezugs festgelegt.
Die fixen und variablen Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Jahr 2018 insgesamt 4.351 TEUR.
| Name des Vostands | Fixe Bezüge (inkl. Sachbezüge) in TEUR |
Variable Bezüge in TEUR |
Gesamtbezüge (inkl. Sachbezüge) in TEUR |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | ||
| Georg Pölzl | 615 | 615 | 720 | 720 | 1.335 | 1.335 | |
| Walter Oblin | 449 | 485 | 480 | 522 | 929 | 1.007 | |
| Peter Umundum | 414 | 414 | 470 | 480 | 885 | 894 | |
| Walter Hitziger ausgeschieden per 31.12.2018 |
515 | 515 | 528 | 600 | 1.043 | 1.115 | |
| Summe | 1.994 | 2.029 | 2.198 | 2.322 | 4.192 | 4.351 |
Die Auszahlung der variablen Bezüge eines Jahres erfolgt im Folgejahr, da die Zielerreichung erst zum Jahresende ermittelt werden kann. Dargestellt sind daher die an die Vorstandsmitglieder in den Jahren 2017 bzw. 2018 gewährten variablen Bezüge für die vorangegangenen Jahre 2016 bzw. 2017.
Das im Geschäftsjahr 2010 eingeführte Long-Term-Incentive-Programm (LTIP) für den Vorstand ist ein langfristiges Vergütungsinstrument, und es basiert auf einer aktienbasierten Erfolgskomponente. Ziel ist es, die Interessen des Managements mit denen der Aktionäre auf eine mittel- bis langfristige Steigerung des Unternehmenswerts in Einklang zu bringen. Das LTIP sieht ein einmaliges Eigeninvestment jedes teilnehmenden Vorstandsmitglieds mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer daran anschließenden einjährigen Behaltefrist
vor. Die Anzahl der für das Eigeninvestment benötigten Aktien der Österreichischen Post AG ergibt sich aus einem definierten Prozentsatz des Bruttofixgehaltes, dividiert durch den Referenzkurs des vierten Quartals des jeweiligen Vorjahres.
Zu Beginn des Programms wurden Zielwerte für Schlüsselindikatoren (Total Shareholder Return, Free Cashflow und Earnings per Share) festgelegt, wobei die Ziele gleich gewichtet sind. Die Zielerreichung wird nach einem dreijährigen Beobachtungszeitraum ermittelt. Die für das Geschäftsjahr 2018 relevante Auszahlung des LTIP 2015 – 2017 erfolgte in bar, es wurden keine Aktien übertragen. Aus diesem Grund wird das LTIP für Vorstandsmitglieder nicht in der Hauptversammlung behandelt.
| Name des Vostands | LTIP 2015 – 2017 Eigeninvestment | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| notwendige Aktien in Stk. |
entsprechender Gegenwert in TEUR 1 |
gehaltene Aktien zum 31.12.2018 in Stk. |
entsprechender Gegenwert in TEUR 2 |
Auszahlung in TEUR | |
| Georg Pölzl | 13.140 | 480 | 27.054 | 908 | 1.215 |
| Walter Oblin | 5.963 | 218 | 9.899 | 332 | 572 |
| Peter Umundum | 5.963 | 218 | 10.827 | 363 | 572 |
| Walter Hitziger ausgeschieden per 31.12.2018 |
7.227 | 264 | 12.100 | 406 | 693 |
1 Auf Basis Durchschnittskurs 2014
2 Auf Basis Durchschnittskurs Q4 2018
Walter Hitziger legte seine Funktion als Vorstandsmitglied zum 31. Dezember 2018 zurück. Sein Anstellungsvertrag bleibt bis zum 31. Dezember 2019 aufrecht und erlischt mit Ablauf dieses Tages durch Fristablauf. Herrn Hitziger werden die Ansprüche aus seinem Anstellungsvertrag betreffend Jahresfixbezug 2019, variabler Vergütung 2018 und den Long-Term-Incentive-Programmen
2016, 2017 und 2018 abgegolten. Sowohl die Ansprüche aus dem Jahresfixbezug als auch die noch zu ermittelnden Ansprüche aus der variablen Vergütung und dem LTIP werden großteils 2019 zahlungswirksam. Die Bereinigung aller sonstigen Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag erfolgt mit einer einmaligen Abschlagszahlung in Höhe von 100 TEUR.
Der Vergütungsausschuss hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr intensiv mit der Höhe und Struktur der Vor standsvergütung auseinandergesetzt. Dabei wurde die Angemessenheit der Vergütung unter Berücksichtigung der Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie der Vergütungsstruktur, die im vergleichbaren Marktumfeld gilt, überprüft.
Die drei Säulen der Vergütung (fix, kurzfristig variabel und langfristig variabel) sollen grundsätzlich aufrechtbleiben. Für die zukünftige Entlohnung des Vorstands hat sich der Vergütungsausschuss auf ein neues Schema der Vergütungsbeträge verständigt, das bei Neubesetzungen zur Anwendung kommt. Abhängig von der Vorstandsfunktion und der Dauer der Funktionsausübung wurden Bandbreiten und Obergrenzen für die maximale Gesamtvergütung definiert.
Auf Basis dieses neuen Vergütungsschemas wurde für die bestehenden Vorstände ein Überleitmodell, ohne in bestehende Verträge einzugreifen, entwickelt, das bei möglichen Vertragsverlängerungen konkrete Anpassungen von fixen und variablen Vergütungselementen festlegt und damit eine Annäherung an das neue Schema darstellt. Darüber hinaus hat der Vergütungsausschuss im Zuge der Genehmigung des LTIP 2018 bis 2020 Obergrenzen für den maximalen Vorstandsbezug für das Geschäftsjahr 2018 mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart.
Pensionskassenbeiträge
Die Obergrenze für den maximalen Vorstandsbezug – bestehend aus fixen und variablen Bezügen für das Geschäftsjahr 2018 und LTIP 2018 bis 2020 – wurde für Georg Pölzl mit 2.535 TEUR, für Walter Oblin mit 1.566 TEUR und für Peter Umundum mit 1.334 TEUR festgelegt.
Der Vergütungsausschuss hat unter Hinzuziehung einer externen Expertise festgestellt, dass für alle aktiven Vorstände die Vergütung in ihren Einzelkomponenten und ihren Gesamtsummen marktüblich und daher angemessen sind.
Im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses eines Vorstandsmitglieds sehen die Vorstandsverträge Abfertigungsansprüche in Höhe von bis zu einem Jahresbezug oder eine Einbindung in den Geltungsbereich des BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigen-Vorsorgegesetz) vor. Alle Vorstandsmitglieder verfügen über eine Pensionskassenregelung entsprechend den Bestimmungen der Vertragsschablone (BGBI), in deren Rahmen sich die Österreichische Post zu einer jährlichen Einzahlung in Höhe von 10% des fixen Jahresbruttobezugs verpflichtet hat. Die Vorstandsverträge enthalten keine "Change of Control"-Klauseln.
| in EUR | |
|---|---|
| Georg Pölzl | 61.500 |
| Walter Oblin | 48.175 |
| Peter Umundum | 41.000 |
| Walter Hitziger ausgeschieden per 31.12.2018 |
51.250 |
Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Österreichischen Post sind im Rahmen einer D&O-Versicherung mit einer Haftungssumme von 70 Mio EUR versichert. Die Versicherung umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter sowie die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche.
Die Aufnahme von Nebentätigkeiten durch die Vorstandsmitglieder setzt die Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats voraus. Dadurch ist sichergestellt, dass weder der zeitliche Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben als Vorstandsmitglied führt.
Die für den Vorstand geltenden Grundsätze werden in angepasster Form auch auf die Führungskräfte und Geschäftsführer wesentlicher Tochtergesellschaften angewendet. Die Gehälter der Führungskräfte enthalten fixe und variable Bestandteile, die auf dem Erreichen von finanziellen und nicht finanziellen Unternehmenszielen sowie individuell vereinbarten Zielen basieren.
Darüber hinaus besteht ein Long-Term-Incentive-Programm für Führungskräfte, an dem definierte
Mitglieder der Führungsebenen des Konzerns teilnehmen. Das LTIP knüpft an im Vorfeld festgelegte, messbare, langfristige und nachhaltige Kriterien (Total Shareholder Return, Free Cashflow und Earnings per Share) an und sieht ein entsprechendes Eigeninvestment als Voraussetzung für die Teilnahme vor. Die Ermittlung der Zielerreichung erstreckt sich jeweils über eine Laufzeit von drei Jahren.
Die Vergütung für den Aufsichtsrat wird jährlich in der ordentlichen Hauptversammlung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr beschlossen. Darüber hinaus werden anfallende Reisekosten erstattet. Für das Geschäftsjahr 2017 hat die Hauptversammlung am 19. April 2018 die Bezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt festgelegt:
für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats: 20.000 EUR
für die/den Vorsitzende/n eines Ausschusses: 14.000 EUR
Die Ausschussvergütung ist mit einem Ausschussmandat limitiert und steht somit auch bei Tätigkeit in mehreren Ausschüssen nur einmal zu. Zusätzlich erhält jedes im Inland ansässige Aufsichtsrats- und Ausschussmitglied ein Sitzungsgeld von 600 EUR pro besuchter Sitzung. Für jeden internationalen Experten ist ein Sitzungsgeld von 1.600 EUR pro besuchter Sitzung festgelegt. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses dem Organ nicht während des ganzen Geschäftsjahres angehört haben, erfolgt die Auszahlung der Vergütung aliquot (berechnet auf Tagesbasis).
Daraus ergeben sich für die Mitglieder des Aufsichtsrats nachfolgend einzeln angeführte Vergütungen, die im Geschäftsjahr 2018 ausbezahlt wurden.
| Name | Für 2017 gewährte und 2018 ausbezahlte Vergütung |
Sitzungsgeld 2018 |
|---|---|---|
| KAPITALVERTRETER | ||
| Edith Hlawati, Vorsitzende | 44.000 | 12.000 |
| Edeltraud Stiftinger, Stv. Vorsitzende | 39.000 | 13.800 |
| Jochen Danninger (seit 19.4.2018) | 9.600 | |
| Huberta Gheneff (seit 19.4.2018) | 5.400 | |
| Erich Hampel (ausgeschieden mit 19.4.2018) | 20.000 | 600 |
| Peter E. Kruse | 34.000 | 19.200 |
| Chris E. Muntwyler | 30.000 | 16.600 |
| Markus Pichler (ausgeschieden mit 19.4.2018) | 30.000 | 1.800 |
| Elisabeth Stadler (ausgeschieden mit 19.4.2018) | 30.000 | 1.800 |
| Herta Stockbauer | 32.000 | 6.000 |
| Stefan Szyszkowitz (seit 19.4.2018) | 5.400 | |
| ARBEITNEHMERVERTRETER | ||
| Maria Klima (seit 30.10.2018) | 1.200 | |
| Helmut Köstinger | 10.200 | |
| Martin Palensky | 4.800 | |
| Andreas Schieder (ausgeschieden mit 30.10.2018) | 4.200 | |
| Manfred Wiedner | 6.000 |
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion ehrenamtlich aus und werden für ihre Tätigkeit im Zentralausschuss gemäß ihrem jeweiligen Dienstvertrag entlohnt. Sie erhalten nur Sitzungsgeld. Sie können nur vom Zentralausschuss abberufen werden, dies aber jederzeit.
Aktienkäufe und -verkäufe von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014) innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Tag des Abschlusses des Geschäfts veröffentlicht und sind online abrufbar.
post.at/ir corporate-governance.at
Wien, am 22. Februar 2019
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL Vorstandsvorsitzender Generaldirektor
DI WALTER OBLIN Stv. Vorstandsvorsitzender Brief & Werbepost, Finanzen
DI PETER UMUNDUM Vorstandsmitglied Paket & Logistik, Logistiknetzwerke
Nachhaltigkeit hat bei der Österreichischen Post einen sehr hohen Stellenwert. Auch zukünftig wird die Post ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Mitarbeiter und die Umwelt sowie die Gesellschaft mit einer Vielzahl zielgerichteter Maßnahmen positiv gestalten. Als Unternehmen ist die Post ihren Kapitalgebern zu wirtschaftlichem Erfolg verpflichtet. Dabei ist sie sich aber ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, ihrer Rolle als Arbeitgeber und ihres ökologischen Fußabdrucks sehr bewusst. Durch die Integration von Nachhaltigkeit in das Kerngeschäft, kann die erfolgreiche Zukunft des Unternehmens gesichert werden.
Seit der vollständigen Marktöffnung Österreichs ist die Österreichische Post AG Universaldienstleister und garantiert die Versorgung des Landes mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen. Die Österreichische Post AG erwirtschaftet 88% des Konzernumsatzes. Aus diesem Grund fokussierte sich die Post bei der bereits seit 2010 jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI auf die Österreichische Post AG. Mit dem Inkrafttreten des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) haben sich neue Berichterstattungspflichten für die Post ergeben. Im Ge schäftsjahr 2017 hat die Post erstmals ihre Finanzberichterstattung um Angaben zu wesentlichen nichtfinanziellen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange auf den gesamten Konzern erweitert.
Die folgenden Kapitel enthalten die geforderten Angaben gemäß § 243b Abs. 1–3 UGB i.V. m. § 267a 1–3 UGB und umfassen nichtfinanzielle Informationen der Österreichischen Post AG sowie ihrer vollkonsolidierten Tochtergesellschaften. Um Redundanzen zu vermeiden, wird mitunter auf Stellen im Lagebericht sowie im Corporate Governance Bericht, die nichtfinanzielle Angaben enthalten, verwiesen. Dies betrifft weiterführende
Angaben zum Geschäftsmodell, dem Risikomanagement sowie dem Diversitätskonzept der Österreichischen Post.
Nichtfinanzielle Kennzahlen werden im Zweijahresvergleich dargestellt.
Die hier veröffentlichten Angaben wurden von unabhängiger dritter Stelle geprüft. Eine entsprechende Bestätigung der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist am Ende des nichtfinanziellen Berichts zu finden.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Nachhaltigkeitsthemen mit Projektbeispielen finden Sie im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht. Er wurde nach den GRI Standards und in Übereinstimmung mit der Option "Kern" erstellt. Dieser Nachhaltigkeitsbericht wur de ebenfalls von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und zeitgleich mit dem Finanzbericht veröffentlicht.
siehe Nachhaltigkeitsbericht 2018
Die Österreichische Post ist mit rund 20.500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Mrd EUR ein bedeutender Logistik- und Postdienstleister in Österreich und darüber hinaus. Das Kerngeschäft umfasst die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen sowie diverse Logistikdienstleistungen. Die Post bündelt ihre Geschäftsaktivitäten in den beiden Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik.
siehe Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur S. 58
Mit ihren Konzernunternehmen ist die Post im Bereich Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik neben Österreich auch in Deutschland und Südost- und
Osteuropa aktiv. Der folgende Nichtfinanzielle Bericht deckt den gesamten Konzern, mit Ausnahme der Umweltkennzahlen der Tochtergesellschaft Express One Hungary, ab. Die Muttergesellschaft Österreichische Post AG trägt 88% zum Gesamtumsatz bei und beschäftigt 85% der Mitarbeiter. Die Datenerfassung im Konsolidierungskreis des Konzerns wurde 2018 ausgeweitet. Deshalb sind die nichtfinanziellen Kennzahlen auf Konzernebene nicht direkt mit dem Vorjahr vergleichbar. An einer weiteren Harmonisierung wird gearbeitet, um zukünftig eine bessere Vergleichbarkeit der Kennzahlen auf Konzernebene zu ermöglichen. In weiterer Folge werden daher Veränderungen jeweils für die Österreichische Post AG kommentiert.
Nähere Informationen zum Geschäftsmodell sowie zur Strategie der Österreichischen Post finden Sie im Kapitel Unternehmen und Aktionäre.
siehe S.04f
| Tochtergesellschaft | Land |
|---|---|
| ACL advanced commerce labs GmbH | Österreich |
| EMD – Elektronische- u. Mikrofilm-Dokumentationssysteme Ges.m.b.H. | Österreich |
| feibra GmbH | Österreich |
| Medien.Zustell GmbH | Österreich |
| Post E-Commerce GmbH | Österreich |
| Post Immobilien GmbH | Österreich |
| Post Systemlogistik GmbH | Österreich |
| Post.Wertlogistik GmbH | Österreich |
| Scanpoint GmbH | Österreich |
| sendhybrid ÖPBD GmbH | Österreich |
| AUSTRIAN POST International Deutschland GmbH | Deutschland |
| City Express d.o.o. | Serbien |
| City Express Montenegro d.o.o. | Montenegro |
| Express One d.o.o., Sarajevo | Bosnien und Herzegowina |
| Express One Hungary Kft. | Ungarn |
| IN TIME s.r.o. | Slowakei |
| M&BM Express OOD | Bulgarien |
| Overseas Trade Co. Ltd. d.o.o. | Kroatien |
| Scanpoint Slovakia s.r.o. | Slowakei |
| Slovak Parcel Service s.r.o. | Slowakei |
| Weber Escal d.o.o. | Kroatien |
Die Österreichische Post hat die wesentlichen Themen in einem interaktiven Prozess von externen Stakeholdern und internen Fachexperten gemeinsam erarbeitet. Die Wichtigkeit der wesentlichen Themen als auch die Auswirkungen auf das wirtschaftliche Umfeld, die Gesellschaft, die Mitarbeiter sowie die Umwelt wurden mit externen und internen Stakeholdern erarbeitet. Die Ergebnisse wurden anschließend in einer Wesentlichkeitsmatrix verankert.
Die wesentlichen Themen sind sowohl für die Muttergesellschaft Österreichische Post AG als auch für ihre Tochtergesellschaften geschäftsrelevant und beinhalten die vom Gesetz abzudeckenden Bereiche. Als Universaldienstleister in Österreich gelten jedoch für die Österreichische Post AG rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Versorgungssicherheit und Zustellgeschwindigkeit, die auf ihre Tochtergesellschaften nicht zutreffen. Dementsprechend ist das wesentliche Thema "Regionale Infrastruktur und Versorgungssicherheit" ausschließlich für die Österreichische Post AG relevant.
Aufgrund ihrer Bedeutung für die Post und ihre Stakeholder fließen die Themen in die integrierte Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie der Post ein und werden mithilfe von Zielen und Maßnahmen verfolgt.
Der nichtfinanzielle Bericht gliedert sich in vier Ab schnitte, in denen alle genannten Belange inklusive Herausforderungen, Konzepten und Ergebnissen sowie wesentlichen Risiken und nichtfinanziellen Kennzahlen dargestellt werden.
Der nichtfinanzielle Bericht geht auf Risiken ein, die von der Post auf die wesentlichen Belange ausgehen. Diese werden in den jeweiligen Abschnitten näher erläutert. Derzeit bestehen keine schwerwiegenden Risiken in Bezug auf die Belange.
Darüber hinaus betreibt die Österreichische Post ein umfangreiches Risikomanagement, das die Risiken für das Unternehmen und alle Unternehmenseinheiten und Konzerngesellschaften abdeckt.
Im Interesse der Nachhaltigkeit fließen auch ökologische, soziale und ethische Aspekte in die Risikosteuerung ein. Risiken und Chancen aus dem Bereich siehe S. 42f, 54ff
Service- und Kundenorientierung 1
5
9
13
Nachhaltigkeit werden von den Fachleuten in den jeweiligen Organisationseinheiten überwacht und bei Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenzen an das zentrale Risikomanagement gemeldet. Eingemeldete Nachhaltigkeitsrisiken werden der konzernweiten Risikobewertung- und analyse unterzogen und entweder qualitativ oder quantitativ bewertet. Besteht bei einer qualitativen Bewertung jedoch ein besonders hohes Risikopotential, muss in weiterer Folge eine Quantifizierung des Risikos vorgenommen werden.
Im Konzern erfolgt eine halbjährliche Aktualisierung aller Risiken und ein anschließendes Reporting an den Vorstand. Dabei werden qualitative als auch quantitative Nachhaltigkeitsrisiken bei Überschreiten eines intern definierten Risikoschwellenwerts an den Vorstand berichtet.
siehe S.85ff
Die Post agiert nachhaltig – das wird vom Kapitalmarkt sowie verschiedenen nationalen und internationalen Ratings bestätigt.
Mit AAA erzielte die Österreichische Post bei den MSCI Environmental, Social und Governance Ratings im Jahr 2018 das bestmögliche Ergebnis. Dabei wurde sie nach dem Best-in-Class-Ansatz mit anderen Unternehmen innerhalb der Branche verglichen und bewertet. Positiv beurteilt wurde vor allem der Ausbau der Elektrofahrzeugflotte. Die attraktiven Vergütungssysteme und Weiterbildungsangebote für die Mitarbeiter sowie die guten und soliden Strukturen in der Unternehmensführung wurden ebenfalls hervorgehoben.
ISS oekom research ist eine der weltweit führenden Ratingagenturen im nachhaltigen Anlagesegment. Im oekom Corporate Rating vom Mai 2018 wurde die Österreichische Post für ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten mit dem Prime-Status ausgezeichnet. Mit diesem Prime Rating zählt die Post zu den führenden Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich in der Branche Transport und Logistik.
Beim Carbon Disclosure Project (CDP), der weltweit größten Datenbank für unternehmensrelevante Umweltund Klimainformationen, die von Kapitalmarktteilnehmern zur Beurteilung potenzieller Investments genutzt wird, erzielte die Post 2018 ein A– Rating. Dieses Ergebnis belegt nicht nur die transparente Umweltberichterstattung der Post, sondern auch die Qualität der eingeleiteten Klimaschutzmaßnahmen.
Die CSR-Tätigkeit der Österreichischen Post wurde beim EcoVadis-Rating mit dem "Gold Recognition Level" ausgezeichnet. EcoVadis ist eine Bewertungsplattform für Nachhaltigkeit, die sich das Ziel gesetzt hat, die Umwelt- und Sozialpraktiken von Unternehmen durch ein CSR-Performance-Monitoring innerhalb der Lieferkette zu fördern und Unternehmen beim nachhaltigen Handeln zu unterstützen.
Die erneute Aufnahme in den Nachhaltigkeitsindex VÖNIX der Wiener Börse für die Periode 2018/19 zeigt, dass die Österreichische Post auch aus Sicht des Kapitalmarktes nachhaltig agiert.
Die Österreichische Post engagiert sich in internationalen Programmen wie dem "Environmental Measurement and Monitoring System" (EMMS) der International Post Corporation (IPC). 2018 wurde sie mit dem IPC Gold Award ausgezeichnet.
Anfang 2018 erhielt die Österreichische Post AG für ihr Konzept der Elektromobilität den international renommierten "Energy Globe World Award". Der Preis wird jährlich für herausragende Projekte mit dem Fokus auf Ressourcenschonung, Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien vergeben.
Beim Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA) – dem Preis für die besten österreichischen Nachhaltigkeitsberichte – hat die Österreichische Post AG im November 2018 den 3. Platz in der Kategorie "Separater Nachhaltigkeitsbericht großer Unternehmen" belegt. Mit dem ASRA werden die österreichischen Unternehmen ausgezeichnet, die die Forderung, nachhaltig zu wirtschaften, vorbildlich umsetzen und in ihrem Nachhaltigkeitsbericht transparent darstellen.
Dem Personalmanagement der Post als Dienstleistungsunternehmen kommt eine besondere Bedeutung zu, denn mit seinen Maßnahmen trägt es entscheidend zum Erfolg und der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bei. In diesem Zusammenhang spielen ein gutes Arbeitsumfeld, attraktive Karrieremöglichkeiten, Arbeitssicherheit und betriebliche Gesundheitsförderung eine wesentliche Rolle. Megatrends, die das Postgeschäft im Bereich Mitarbeiter beeinflussen, sind der demografische Wandel unter dem Aspekt der Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit, die steigende Komplexität der Tätigkeiten, der Effizienzdruck und die Automatisierung von Abläufen. Damit verbunden sind die Minimierung von Unfallrisiken, der Schutz der Mitarbeiter sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance zur Steigerung der Motivation und der Mitarbeiterbindung.
In einem Umfeld, das so stark von Veränderungen und Wandel geprägt ist, sind klare gemeinsame Visionen und Wertvorstellungen für Mitarbeiter wichtig, um zielorientiert und nachhaltig handeln zu können. Die Leistungen der Post sind auf die wesentlichen Themen, die sich aus den Dialogen mit den Stakeholdern ergeben haben, abgestimmt:
Die Förderung der Unternehmens- und Führungskultur ist ein zentrales Anliegen der Personalarbeit der Post. Zur Steuerung und Kontrolle ihrer Leistungen im Mitarbeiterbereich hat die Post Ziele und Maßnahmen definiert, die regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Eine Übersicht zu den Zielen und Maßnahmen finden Sie in der folgenden Tabelle:
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 |
|---|---|---|
| Trainings für Führungskräfte: Durchführung von Schulungen und Seminaren für Führungskräfte im Ausmaß von mindestens 1.000 Personen tagen |
Schulungen und Seminare für Führungskräfte im Ausmaß von 2.122 Personentagen wurden durchgeführt |
Durchführung von Schulungen und Seminaren für Führungskräfte im Ausmaß von mindestens 1.000 Personentagen |
| Ein Tag beim Kunden: Teilnahme von mindes tens 250 Führungskräften am Programm "Ein Tag beim Kunden" |
304 Führungskräfte nahmen am Programm "Ein Tag beim Kunden" teil |
Teilnahme von mindestens 250 Führungskräften am Programm "Ein Tag beim Kunden" |
| Audit "berufundfamilie": Weiterführung des Re-Audits |
Geplante Re-Audits und Maßnahmen wurden weitergeführt und umgesetzt und im Jahres bericht zur Zielvereinbarung festgehalten |
Die geplanten Maßnahmen weiterführen bzw. laufend umsetzen |
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 |
|---|---|---|
| Gesundheitsaktivitäten: Durchführung von 1.000 Gesundheitsberatungen und 15 Gesund heitstagen |
Es wurden rund 1.130 Gesundheitsberatungen und 18 Gesundheitstage durchgeführt |
Durchführung von 1.000 Gesundheits beratungen und 15 Gesundheitstagen |
| Entwicklung und Weiterführung von Gesund heitsprojekten: Die Post bewegt ("Richtiges Bewegen bringt allen was"): Erstellung von 10 Kurzfilmen und einer Broschüre zur richtigen Bewegung samt Schulungsoffensive |
Erstellung von 12 Kurzfilmen ("Richtiges Bewegen bringt allen was) inklusive Schulungs offensive |
Erstellung einer Broschüre und Plakaten zur richtigen Bewegung samt Schulungsoffensive. Umsetzung des Projekts "Fit2Work" im Briefzentrum Wien |
| Evaluierung psychischer Belastungen: Maßnahmenableitung für die Bereiche Paket logistik Österreich und Verteilzentren sowie Transportlogistik |
Evaluierung psychischer Belastungen bei Paketlogistik Österreich sowie Verteilzentren und Transportlogistik abgeschlossen |
Evaluierung psychischer Belastungen der Unternehmenszentrale |
| Unfallprävention: Einführung der Helm tragepflicht für Fahrrad-Zusteller |
Einführung der Helmtragepflicht für Fahrrad Zusteller und deren Ausstattung mit einem gut sichtbaren Posthelm und Erstellung eines Kurzfilmes zur Unfallprävention |
Ableitung von Maßnahmen zu den häufigsten Unfallursachen 2018. Erstellung von Plakaten zum Thema "Sturz und Fall" und Maßnahmen zum Thema Verkehrssicherheit |
| Sicherheit und Gesundheit am Arbeits platz – Arbeitnehmerschutz: Erstellung einer Broschüre samt Checklisten für die einzelnen Führungsebenen und Bereiche zur einfachen Handhabung und Umsetzung des Arbeitneh merschutzes |
Erstellung einer Broschüre "Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz" für die einzelnen Führungsebenen und Bereiche zur einfachen Handhabung und Umsetzung des Arbeit nehmerschutzes |
Erstellung von Checklisten für die einzelnen Bereiche zur einfachen Handhabung und Um setzung des Arbeitnehmerschutzes. Schulungs-/ Unterweisungsoffensive für Führungskräfte |
Die Etablierung einer offenen und modernen Unternehmens- und Führungskultur ist für die Post von hoher Wichtigkeit. Um ein gutes Betriebsklima und leistungsfördernde Arbeitsbedingungen zu schaffen, wurden auf Grundlage des Unternehmensleitbildes Führungsleitlinien erarbeitet. Sie sollen dazu beitragen, die Unternehmensund Führungskultur kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Neben einheitlichen Führungsleitlinien und einer offenen Kommunikationskultur rundet das Angebot zusätzlicher Sozialleistungen über den Verein post.sozial die motivierenden und leistungsfördernden Arbeitsbedingungen bei der Post ab. Der Verein ist gemeinnützig und bezweckt die soziale Unterstützung von aktiven Mitarbeitern der Österreichischen Post AG und österreichischer Tochterunternehmen, aber auch von Mitarbeitern im Ruhestand sowie Angehörigen und Hinterbliebenen von Mitarbeitern. Das Leistungsangebot reicht von finanzieller Unterstützung bei außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheit oder Naturkatastrophen über vergünstigte Eintrittskarten zu Kultur- und Sportveranstaltungen bis hin zu kostengünstigen Urlaubsangeboten und Angeboten zur Kinderbetreuung während der Ferienzeit.
Der Post ist es ein großes Anliegen, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern sowie Unfälle und arbeitsbedingte Krankheiten zu vermeiden.
Aufgrund der Bedeutung der Arbeitssicherheit ist sie bei der Österreichischen Post AG auch organisatorisch fest verankert: Arbeitssicherheit wird in größeren Dienststellen in Arbeitsschutzausschüssen behandelt, zu deren Mitgliedern Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner, Sicherheitsvertrauenspersonen, die Belegschaftsvertretung sowie Arbeitgebervertreter gehören. Die Vorgaben dazu sind im Arbeitnehmerschutzgesetz geregelt.
Darüber hinaus will die Post die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter unterstützen und fördern. Daher bietet die Österreichische Post AG eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen zum Thema Gesundheitsschutz wie beispielsweise Herzratenvariabilitätsanalysen, Gesundheitsberatungen und Gesundheitstage mit um fangreichem Beratungs- und Informationsangebot sowie die Förderung des sportlichen Engagements.
Der Mitarbeiterschutz ist neben unserer unternehmerischen Verantwortung auch ein geschäftsrelevanter Faktor, da durch Unfälle und Ausfallzeiten auch Kosten entstehen. Durch die Förderung der Arbeitssicherheit und Gesundheit wird somit auch die betriebliche Effizienz gefördert und Produktivitätssteigerungen ermöglicht.
Die Post hat zielgruppen- und kompetenzorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme etabliert, um das vorhandene Potenzial ihrer Mitarbeiter voll auszuschöpfen und den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern. Dazu gehören Fachschulungen, Weiterbildungskurse, Coachings und Trainings in der Österreichischen Post AG und in ihren Tochtergesellschaften.
Darüber hinaus wird die Ausbildung von jungen Arbeitnehmern durch ein spezielles Traineeprogramm unterstützt sowie im Rahmen der Lehrlingsausbildung die "Lehre mit Matura" angeboten.
Die Investitionen in Aus- und Weiterbildung ermöglichen langfristige Karrierewege durch die fachliche
und persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Wir gehen davon aus, dass dies ein relevanter Faktor für die Zufriedenheit und somit Bindung unserer Mitarbeiter ist. Eine geringe Fluktuation verhindert wiederum Wissensabwanderung aus dem Unternehmen und trägt dazu bei, Recruiting- und Einschulungskosten für neue Mitarbeiter gering zu halten.
Das Thema Kunden- und Serviceorientierung ist im Leitbild der Post verankert und daher wichtig für alle Mit arbeiter. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass sich sämtliche Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiter positiv auf das Thema Kundennähe auswirken. Denn ganz im Sinne des Leitsatzes "Wir stellen den Kunden in den Mittelpunkt" bieten gut ausgebildete Mitarbeiter optimalen Service und tragen so zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit bei.
Um auf die veränderten Lebensstile und Ansprüche der Kunden einzugehen, arbeitet die Post stetig an innovativen Leistungen, die ihre Angebotspalette ergänzen. Dabei stehen der Kundenkomfort und die Servicequalität immer im Vordergrund. Die Kundenorientierung und der hohe Servicelevel der Mitarbeiter werden durch die guten Kundenzufriedenheitswerte der Österreichischen Post AG, die quartalsweise von einem externen Institut erhoben werden, belegt.
Im Rahmen ihres Diversity-Managements fördert die Post soziale Vielfalt und nutzt sie konstruktiv. Die Post will die individuelle Verschiedenheit ihrer Mitarbeiter nicht nur tolerieren, sondern diese im Sinne einer positiven Wertschätzung besonders hervorheben. Das schafft eine produktive Gesamtatmosphäre im Unternehmen. Um Chancengleichheit zu schaffen, tritt die Post jeder Form von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung entschieden entgegen und hat als klares Bekenntnis dafür bereits 2013 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Wir sind davon überzeugt, dass die Vielfalt bei der Österreichischen Post die Innovationskraft erhöht und es uns ermöglicht, den vielfältigen Anforderungen der Kunden sowie zukünftigen Entwicklungen gerecht zu werden und so langfristig die Profitabilität des Unternehmens zu sichern.
Für weitere Informationen, welche Maßnahmen zur Förderung von Diversität im Unternehmen ergriffen werden, sowie für Angaben zur Diversität im Vorstand und im Aufsichtsrat wird auf den Corporate Governance Bericht verwiesen.
siehe S. 24f
Chancengleichheit am Arbeitsplatz und Gleichbehandlung von Mitarbeitern sind für die Österreichische Post AG wie auch für ihre Tochtergesellschaften selbstverständlich.
Trotz Maßnahmen zur Unfallverhütung und Erhaltung der Gesundheit ergeben sich die wesentlichen Risiken im Bereich Mitarbeiter durch mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen von Mitarbeitern, die durch arbeitsbedingte Beanspruchungen hervorgerufen werden können.
Die Gesamtanzahl der Mitarbeiter der Österreichischen Post AG hat sich von 17.225 Vollzeitkräften (VZK) in 2017 auf 17.406 VZK in 2018 leicht erhöht. Dies ist einerseits auf die gute Auslastung bei Briefsendungen sowie andererseits auf die steigende Mengenentwicklung bei Paketen, die sich im Jahr 2018 in einer zweistelligen Wachstumsrate von 11,1% bei der transportierten Paketmenge widerspiegelt, zurückzuführen.
Die Diversitätsbetrachtung zeigte im Jahr 2018 einen weiterhin ausgewogenen Mix der Mitarbeiter nach Altersklassen. Die Kennzahl "Frauen in leitenden Positionen" verzeichnet einen Anstieg des Frauenanteiles für das Jahr 2018. Dies ist ein Effekt der kontinuierlichen Frauenförderungsmaßnahmen.
Die Fluktuationsstatistik zeigt in den letzten Jahren eine steigende Tendenz und spiegelt somit die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt wider. Die gute Konjunktursituation führte grundsätzlich zu einer erhöhten Wechselbereitschaft von Mitarbeitern. Diesem Umstand Rechnung tragend hat die Österreichische Post AG ein umfangreiches Programm initiiert, um die Fluktuation zu reduzieren und die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Sowohl im administrativen als auch im Bereich der Brief- und Paketlogistik wurden entsprechende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern 1 |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | ||
| Mitarbeiter gesamt (VZK 2) |
17.225 | 17.406 | 19.956 | 20.545 | |
| davon Frauen | 5.027 | 5.264 | 5.996 | 6.481 | |
| davon Männer | 12.198 | 12.142 | 13.960 | 14.064 | |
| nach Altersklassen | |||||
| unter 30 Jahren | 2.317 | 2.731 | 2.799 | 3.396 | |
| 30 – 50 Jahre | 7.690 | 7.535 | 9.325 | 9.377 | |
| ab 51 Jahren | 7.218 | 7.139 | 7.832 | 7.772 | |
| Mitarbeiter in leitenden Positionen 3 (VZK) |
887 | 778 | 993 | 972 | |
| davon Frauen | 202 | 186 | 224 | 245 | |
| davon Männer | 685 | 591 | 769 | 727 | |
| nach Altersklassen | |||||
| unter 30 Jahren | 14 | 19 | n/a 5 |
24 | |
| 30 – 50 Jahre | 438 | 363 | n/a 5 |
513 | |
| ab 51 Jahren | 435 | 395 | n/a 5 |
435 | |
| Mitarbeiter Vollzeit (Personen) | 15.256 | 15.324 | n/a 5 |
18.228 | |
| Mitarbeiter Teilzeit (Personen) | 3.474 | 3.600 | n/a 5 |
3.951 | |
| Fluktuation (Abgänge absolut – Personen) 4 |
2.309 | 2.548 | n/a 5 |
3.280 | |
| davon Frauen | 885 | 918 | n/a 5 |
1.211 | |
| davon Männer | 1.424 | 1.630 | n/a 5 |
2.069 | |
| nach Altersklassen | |||||
| unter 30 Jahren | 651 | 735 | n/a 5 |
969 | |
| 30 – 50 Jahre | 764 | 789 | n/a 5 |
1.130 | |
| ab 51 Jahren | 894 | 1.024 | n/a 5 |
1.181 |
Mitarbeiter
Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo. Die hier dargestellte Kennzahl "Mitarbeiter gesamt VZK" entspricht daher nicht der Anzahl der "Mitarbeiter gesamt (VZK)", wie in Tabelle auf S.45 angeführt.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
2 VZK = Vollzeitkräfte (Jahresmittelwert)
3 Vorstände, Führungskreis ("Direct Reports" der Vorstände), erweiterter Führungskreis ("Direct Reports" des Führungskreises oder Schlüsselkräfte) und Führungskonferenz (Mitarbeiter der BE 2 bis 5, die mindestens drei Mitarbeiter führen) sowie alle weiteren leitenden Mitarbeiter, die mindestens 3 Mitarbeiter führen.
4 Abgänge Stammpersonal mit zumindest sechsmonatigem Dienstverhältnis. Hierbei sind sämtliche Formen des Abgangs mitberücksichtigt.
5 Diese Kennzahl wird für den Österreichische Post-Konzern im Jahr 2018 erstmalig berichtet.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern | |||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 1 |
2018 | |
| 17.225 | 17.406 | 20.524 | 20.545 | |
| 13.690 | 13.590 | 14.820 | 14.270 | |
| 1.568 | 1.710 | 3.695 | 4.118 | |
| 1.967 | 2.106 | 2.009 | 2.157 | |
1 Die Werte für 2017 beinhalten alle Tochtergesellschaften und unterscheiden sich daher von den Werten 2017 der Tabelle Mitarbeiter auf Seite 44.
2 VZK = Vollzeitkräfte (Jahresmittelwert)
Seit 2018 wurde eine statistisch erhöhte Anzahl an Arbeitsunfällen ausgewiesen. Dies ist auf eine verbesserte und somit veränderte Datenerhebungs- und Auswertungssystematik zurück zu führen. Die Krankenstandsquote ist trotz gestiegener Paketmengen nahezu gleichgeblieben.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern 1 |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | ||
| Krankenstandsquote Mitarbeiter (VZK in %) | 10,1 | 10,6 | n/a 3 |
9,7 | |
| Anzahl der Arbeitsunfälle 2 |
617 | 718 | 676 | 809 | |
| Todesfälle durch Unfall | 0 | 0 | 0 | 3 |
Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
2 Unfälle ab einem Ausfalltag inkl. Folgekrankenstände (inkl. Wegunfälle im Dienst).
3 Diese Kennzahl wird für den Österreichische Post-Konzern im Jahr 2018 erstmalig berichtet.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Seminarteilnehmer erhöht. Die Anzahl der Seminare blieb stabil. Die Anzahl der Personenstunden war mit 118.415 über dem langjährigen Schnitt. Die Kennzahlen 2017 waren durch Sondereffekte geprägt, wie den Wegfall der Teilnehmererfassung der Herzratenvariabilitäts-Messungen in den Zustellbasen.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern | |||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |
| Anzahl der Seminare | 1.066 | 1.062 | 1.133 | 1.259 |
| Anzahl der Teilnehmer | 6.092 | 6.473 | 6.326 | 6.868 |
| Personenstunden | 131.894 | 118.415 | n/a 2 |
123.496 |
Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern berücksichtigt.
2 Diese Kennzahl wird für den Österreichische Post-Konzern im Jahr 2018 erstmalig berichtet.
Als Universaldienstleister ist die Konzernmutter Österreichische Post AG verpflichtet, ihrem Versorgungsauftrag gerecht zu werden und täglich Postdienstleistungen für jeden Haushalt in ganz Österreich in höchster Qualität und zu einem einheitlichen Preis sowie ein flächendeckendes Standortnetz zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dessen konzentrieren sich viele Angaben dieses Kapitels auf die Österreichische Post AG.
Um Veränderungen zu begegnen, denen das Postgeschäft aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Digitalisierung unterworfen ist, beobachtet und analysiert die Post diese Herausforderungen und richtet ihr Ma nagement darauf aus.
Die Herausforderungen im Bereich Gesellschaft umfassen vor allem den demografischen Wandel, verschiedene Lebensstile der Kunden sowie zunehmendes Nachhaltigkeits- und Umweltbewusstsein.
Priorität hat die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung des Landes mit postalischen Diensten, denn damit ist die Österreichische Post AG entscheidend für die Kommunikationsinfrastruktur Österreichs mitverantwortlich. Daneben unterstützt die Österreichische Post AG verschiedene Sozialprojekte, die einen direkten Bezug zu ihrem Kerngeschäft haben.
Darüber hinaus sind für die Post Vertraulichkeit so wie Informations- und Datensicherheit äußerst wichtige Themen. Denn sowohl Geschäftskunden als auch die Empfänger der Sendungen stellen der Post Daten zur reibungslosen Abwicklung von Transport und Zustellung zur Verfügung.
Im gesellschaftlichen Bereich wurden gemeinsam mit den Stakeholdern folgende wesentliche Themen identifiziert:
Um die Erfolge und Fortschritte in ihrem Schwerpunktfeld Gesellschaft zu messen und ihre Leistungen zu dokumentieren und zu steuern, hat die Post Ziele definiert, die jährlich aktualisiert werden. Die Ziele stellen sich 2018 und 2019 wie folgt dar.
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Gewährleistung einer jederzeit zuverlässigen Zustellung und Übererfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch die Österreichische Post AG |
95,8% der Briefe wurden durch die Öster reichische Post AG am ersten Werktag nach Einlieferung zugestellt |
Gewährleistung einer jederzeit zuverlässigen Zustellung und Übererfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch die Österreichische Post AG |
||
| Sicherstellung eines österreichweiten Ge schäftsstellennetzes über den gesetzlichen Versorgungsauftrag hinaus durch die Öster reichische Post AG |
Die Österreichische Post AG übertrifft die Vor gaben: Insgesamt 1.791 Standorte umfasste das Geschäftsstellennetz mit Ende 2018 |
Sicherstellung eines österreichweiten Geschäftsstellennetzes über den gesetzlichen Versorgungsauftrag hinaus durch die Österreichische Post AG |
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 |
|---|---|---|
| Fortführung der Unterstützung von | Insgesamt wurden 412.000 Handys für die | Fortführung der Unterstützung von |
| sozialen Projekten durch die Logistik | Ö3-Wundertüte gesammelt. 7.300 Kinder er | sozialen Projekten durch die Logistik |
| kompetenz der Post | hielten Pakete vom Christkind und 3.000 Schul | kompetenz der Post |
boxen werden jedes Schuljahr durch die Österreichische Post AG landesweit verschickt
Dieses wesentliche Thema bezieht sich aufgrund des Versorgungsauftrags der Österreichischen Post AG als Universaldienstleister nur auf die Österreichische Post AG und nicht auf ihre Tochtergesellschaften.
Die Österreichische Post AG stellt täglich Briefe und Pakete in ganz Österreich zu. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bietet sie ihre Leistungen flächendeckend im ganzen Land an und befördert jährlich 5,3 Mrd Sendungen. Die Österreichische Post AG erfüllt ihren Auftrag in ausgezeichneter Qualität: 2018 wurden 95,8% der Briefe bereits am nächsten Werktag und 97,3% der aufgegebenen Pakete an Privatkunden innerhalb von zwei Werktagen zugestellt.
Beide Werte liegen über den gesetzlichen Anforderungen des Universaldienstes. Mit einem breiten Angebot an Dienstleistungen – online wie offline – berücksichtigt die Post die Kundenbedürfnisse und integriert sie über alltagsnahe Lösungen in ihr Kerngeschäft.
Durch die Optimierung der Standorte und Prozesse wird eine effiziente Logistik sichergestellt. Das trägt zur Kundenzufriedenheit bei. Die Reputation der Österreichischen Post AG, und damit verbunden der jährlich erhobene Customer Satisfaction Index sind Einflussfaktoren für ein langfristiges Wachstum des Unternehmens.
Die Österreichische Post engagiert sich über die Unternehmensgrenzen hinaus und unterstützt eine Reihe von gesellschaftsrelevanten, sozialen Projekten und Aktivitäten. Dabei legt die Post großen Wert darauf, dass das soziale Engagement einen deutlichen Bezug zum Kerngeschäft hat. 2018 unterstützte die Österreichische Post AG erneut die Ö3-Wundertüte in Österreich sowie die Aktion "Pakete fürs Christkind".
Aufgrund der technischen Entwicklungen sowie der stetig steigenden Bedeutung von Daten für die erfolgreiche Entwicklung der Post ergreift der Post-Konzern umfangreiche Maßnahmen, um die Vertraulichkeit von Kunden- und Unternehmensdaten wie auch die Integrität und Verfügbarkeit der von der Post betriebenen IT-Systeme zu gewährleisten.
Zur Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat die Post im Jahr 2018 diverse Maßnahmen gesetzt. Im Rahmen eines Projektes wurden neue Prozesse aufgesetzt und bestehende Prozesse an die neue Rechtslage angepasst. Es wurden verschiedene Richtlinien zu datenschutzspezifischen Themenstellungen erstellt und an alle Mitarbeiter kommuniziert.
Auch die konzernweite Sensibilisierung der Mitarbeiter zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit spielt eine große Rolle. Damit der Datenschutz von allen Mitarbeitern gelebt wird und potenziellen Strafzahlungen sowie Reputationsschäden durch die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben vorgebeugt wird, hat die Post eine Datenschutzorganisation etabliert. Diese besteht aus Datenschutzmanagern in den Fachbereichen der Österreichischen Post AG und den Datenschutzbeauftragten und Datenschutzmanagern in den Tochtergesellschaften. Im Jahr 2018 wurde ein postweites E-Learning zum Thema Daten- & Informationssicherheit ausgerollt. Zusätzlich wurden Informationsveranstaltungen für Personengruppen mit besonderen Sicherheitsanforderungen, wie etwa Führungskräfte und Mitarbeitern im Rechnungswesen, abgehalten.
Die Post hält sich bei der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten an die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Datenschutz (z.B. das Datenschutzgesetz, die EU-Datenschutz-Grundverordnung). Um das Leistungsangebot für ihre Kunden moderner und attraktiver zu gestalten, geht die Post neue Wege und entwickelt innovative Produkte und Dienstleistungen. Der Rechtsrahmen für neue innovative Produkte und Dienstleistungen und die damit verbundenen Datenverarbeitungen lassen Interpretationsspielräume bei den seit Mai 2018 anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften offen und können daher immer wieder Gegenstand von Diskussionen und datenschutzrechtlichen Verfahren sein.
Die wesentlichen Risiken hinsichtlich des Versorgungsauftrags bestehen in der Unterbrechung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Österreich, die durch Betriebsausfälle oder -einschränkungen, Umweltereignisse, IT-Ausfälle, Streiks, Personalengpässe und Grippe-Epidemien hervorgerufen werden und negative Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit mit sich ziehen können.
Die wesentlichen Risiken im Bereich Datenschutz und Datensicherheit ergeben sich durch die mögliche Entwendung oder durch die rechtswidrige Veröffentlichung von sensiblen Kunden- sowie Mitarbeiterdaten und daraus folgende Reputationsschäden, eine steigende Kundenunzufriedenheit sowie eine Bußgeldandrohung nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
| Kennzahlen | Österreichische Post AG | Post-Konzern | ||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |
| Anzahl Geschäftsstellen | 1.802 | 1.791 | Nicht anwendbar1 | Nicht anwendbar 1 |
| Zustellrate für die am ersten Werktag nach Einlieferung zugestellten Briefe |
95,4% der Briefe wurden am ersten Werktag nach Einliefe rung zugestellt |
95,8% der Briefe wurden am ersten Werktag nach Einliefe rung zugestellt |
1 Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar 1 |
| Kundenzufriedenheit 2 (Customer Satisfaction Index-Wert) |
69 Punkte beträgt der durchschnittliche gute CSI-Wert |
70 Punkte beträgt der durchschnittliche gute CSI-Wert |
Kennzahl nicht auf Konzernebene verfügbar |
Kennzahl nicht auf Konzernebene verfügbar |
| Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kundendaten |
Im Jahr 2017 gab es keine wesentlichen Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kunden daten |
Im Jahr 2018 gab es keine wesentlichen Beschwerden und Fälle in Bezug auf die Ver letzung von Kunden daten, Datendiebstahl oder Verlust von Kun dendaten |
Im Jahr 2017 gab es keine wesentlichen Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kunden daten |
Im Jahr 2018 gab es keine wesentlichen Beschwerden und Fälle in Bezug auf die Verlet zung von Kundendaten, Datendiebstahl oder Verlust von Kunden daten |
1 Da die Tochtergesellschaften der Österreichischen Post nicht dem Universaldienst unterliegen, sind diese Kennzahlen nicht für den Konzern anwendbar.
2 Customer Satisfaction Index (CSI)-Wert: Skala von 0–100, < 50 Punkte: kritisch, 51–60: mäßig, 61–70: gut, 71 – 80: sehr gut, 81–100: ausgezeichnet
Die Österreichische Post AG und ihre Konzernunternehmen messen dem korrekten Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden sowie mit Behörden und Institutionen eine besondere Bedeutung zu. Die lückenlose Einhaltung aller für die Unternehmen geltenden Vorschriften und Gesetze spielen dabei eine wichtige Rolle, denn die Post möchte als integrer und verantwortungsvoller Geschäftspartner, Arbeitgeber und Dienstleister wahrgenommen werden.
In diesem Zusammenhang nimmt die Post auch die Wahrung von Menschenrechten sehr ernst. Wesentliche Themen, die dies widerspiegeln, sind:
Die Post tritt für die Einhaltung der Menschenrechte ein und achtet die Würde jedes Einzelnen. Bereits seit 2007 ist die Post Mitglied im UN Global Compact (unglobalcompact.com) und orientiert sich bei der Umsetzung ihrer Ziele und Aktivitäten unter anderem an dessen Prinzipien bezüglich Menschen- und Arbeitsrechten und lehnt jede Form von Missachtung der Menschenrechte
sowie Kinder- und Zwangsarbeit kategorisch ab. Die Post erwartet die Einhaltung dieser Prinzipien auch von ihren Geschäftspartnern.
Ausdruck dafür ist der im Jahr 2011 vom Vorstand als konzernweit bindende Vorschrift beschlossene Verhaltens- und Ethikkodex der Post. Die Inhalte des Verhaltens- und Ethikkodex spiegeln das Bekenntnis des Post-Konzerns zu den Prinzipien des UN Global Compact wider. Alle weiteren Konzernrichtlinien und Verhaltensanweisungen stützen sich auf den Verhaltens- und Ethikkodex und leiten sich von ihm ab. Die Verpflichtung zu diversen Konventionen der International Labour Organization (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte fördert, ist weiterer Ausdruck dessen, dass sich die Post für die Achtung der Menschenrechte einsetzt. Zudem werden seitens des Staats Österreich Menschenrechte in der Verfassung und in zahlreichen einfachen Gesetzen geschützt. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention hat Verfassungsrang.
Durch die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte kommt die Post ihrer ethischen und moralischen Verantwortung nach und vermeidet dadurch das Aufkommen von Gerichtsverfahren, potenziellen Strafzahlungen und Verfahrenskosten sowie Reputationsschäden und damit einhergehender finanzieller Einbußen.
Im Hinblick auf die Wahrung von Menschenrechten hat sich die Post die folgenden Ziele gesetzt:
| Hauptziel: Unternehmenskultur & Arbeitswelten positiv gestalten | |||
|---|---|---|---|
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 |
|---|---|---|
| Förderung einer menschenwürdigen Unternehmenskultur |
Maßnahmen zur Förderung von rechts- und unternehmenskonformem Verhalten |
Weitere Umsetzung präventiver Maßnahmen zur Förderung rechts- und unternehmens konformem Verhaltens |
| Weitere Gewährleistung von Mitarbeiterrechten | ||
Ziele 2018 Erreicht 2018 Geplant 2019
Fortführung von Lieferantenprüfungen und Evaluierung von Verbesserungspotenzial bei Lieferantenprüfungen
Umstellung des Vendor Integrity Checks (Teil der Lieferantenprüfung) auf einen systemgestützten Prozess
Fortführung von Lieferantenprüfungen
Die Achtung der Menschenwürde ist vor allem im Mitarbeiterbereich ein wichtiges Thema. So tritt die Post Vorurteilen und jeglicher Art von Diskriminierung entschlossen entgegen. Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung wird von kollektivvertraglichen Regelungen der Arbeitsbedingungen und dem konzernweiten Verhaltens- und Ethikkodex geregelt. Darüber hinaus fördert die Post bewusst eine Unternehmenskultur, die von Respekt, Offenheit, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist. So wird beispielsweise auch das Thema Mobbing in diversen Schulungen aufgegriffen. Weiters setzt sich der Betriebsrat der Österreichischen Post AG für die Aufrechterhaltung dieser Werte ein und sorgt stets für eine faire und chancengleiche Behandlung. Durch den Betriebsrat werden Arbeitnehmerbelange auch im Aufsichtsrat vertreten, wodurch eine Einbeziehung der Arbeitnehmer bei wichtigen Entscheidungen der Unternehmensleitung sichergestellt ist.
Die Post möchte ihre Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette wahrnehmen. Deshalb hat die Achtung der Menschenrechte auch im zentralen Einkauf einen hohen Stellenwert. Konzernweite Beschaffungsrichtlinien legen fest, dass sich sämtliche Geschäftsbeziehungen an ethischen Grundsätzen zu orientieren haben und den Geboten der Fairness entsprechen müssen. Zudem ist seit 2012 der Verhaltenskodex für Lieferanten Teil der Standardunterlagen bei Ausschreibungsverfahren. Die
Lieferanten müssen sich verpflichten, die im Verhaltenskodex für Lieferanten geforderten sozialen Mindeststandards und Menschenrechte einzuhalten.
Ein weiteres Instrument zur Achtung der Menschenrechte im zentralen Einkauf ist der Vendor Integrity Check (VIC), der die Einhaltung des Lieferantenkodex überprüft. Bei hohen Beschaffungsvolumen und bei High Risk Categories werden Lieferanten dem Vendor Integrity Check unterzogen. Im Jahr 2018 wurde der VIC von einer Lieferanten-Selbstauskunft auf einen systemgestützten Prozess umgestellt. Dabei werden diverse Themenfelder, darunter auch Menschenrechte und Arbeitsrecht, geprüft. Alle geprüften Lieferanten werden im System ins Portfolio aufgenommen, wodurch ein kontinuierliches Monitoring wesentlicher Unternehmensmerkmale startet.
Für Lieferanten, die die Kriterien des VICs nicht erfüllen, werden in Abstimmung mit der Compliance-Abteilung Maßnahmen festgelegt und anschließend dessen Umsetzung überprüft. Im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung des Lieferantenmanagements arbeitet die Post an der Implementierung eines vorgelagerten Prüfprozesses.
Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen ergibt sich das wesentliche Risiko der Nichteinhaltung von Menschenrechten. Dies kann zu menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen führen sowie unzulässige Geschäftsbeziehungen mit Dritten verursachen. Zur Minimierung dieses Risikos wurden Maßnahmen wie der Vendor Integrity Check und die Lieferantenbewertung konzernweit installiert.
| Kennzahlen | Post-Konzern | ||
|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | ||
| Anzahl von Lieferantenprüfungen | 36 | 81 |
Werte wie Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Transparenz stellen für die Post wesentliche Maßstäbe des geschäftlichen Handelns dar. Dazu gehört auch, dass alle Beschäftigten des Konzerns im geschäftlichen Umgang jeden Anschein von Bestechlichkeit oder Unredlichkeit vermeiden.
Als Unterzeichnerin des UN Global Compact bekennt sich die Österreichische Post zu den darin formulierten Prinzipien und lehnt unlautere Geschäftspraktiken, Korruption und Bestechung entschieden ab. Die Österreichische Post erwartet die Einhaltung dieser Prinzipien gleichermaßen von ihren Geschäftspartnern.
Die folgenden wesentlichen Themen der Post bringen dies zum Ausdruck:
Die Österreichische Post AG hat 2010 ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) etabliert. Das CMS umfasst die Bereiche "Kapitalmarkt" und "Business Compliance", worunter auch das Thema "Antikorruption" fällt. Es entspricht den ISO Normen 37001 (Antikorruptions-Managementsysteme) und 19600 (Compliance-Managementsysteme), und wurde im Jahr 2018 durch den TÜV Süd geprüft und zertifiziert.
Das CMS der Post schafft Transparenz über Compliance-relevante Sachverhalte mithilfe einer risikoorientierten Präventionsstrategie. Auf Basis der Ergebnisse der Compliance-Risikoanalysen werden risikoreduzierende Regelungen aufgestellt und entsprechende Maßnahmen in Geschäftsprozesse integriert.
Beim CMS nimmt die verantwortungsvolle Unternehmenskultur einen zentralen Stellenwert ein. Die Basis dafür sind das Leitbild, der Verhaltens- und Ethikkodex, eine klare Regelung von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Compliance Richtlinien. Begleitet werden alle Schritte von umfangreichen Informations- und Schulungsmaßnahmen sowie einem handlungsorientierten Beratungsangebot.
Bei der Verankerung des CMS im gesamten Konzern wird das zentrale Compliance Office von Compliance-Beauftragten unterstützt. Im Zuge des CMS hat die Österreichische Post AG in den einzelnen Fachbereichen und in allen Tochtergesellschaften, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, Compliance-Beauftragte benannt. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung gibt es 23 Compliance-Beauftragte in Österreich und sieben Compliance-Beauftragte in ausländischen Beteiligungen. Die Aktivitäten der zentralen und der regionalen Compliance-Organisation tragen dazu bei in allen Unternehmenseinheiten eine nachhaltige, praxis- und handlungsorientierte Professionalisierung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems sicher zu stellen.
Ethisches Verhalten hat in der Post hohen Stellenwert, deshalb verfolgt sie mit ihrem CMS die folgenden Ziele:
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 |
|---|---|---|
| Regelungen für werte- und gesetzeskonformes Verhalten |
2 Konzern-Richtlinien verabschiedet | Regelungen für werte- und gesetzeskonformes Verhalten |
| Information, Kommunikation und Schulung der Regelungen |
50 Präsenzschulungen in Österreich mit insgesamt 735 Teilnehmern |
Information, Kommunikation und Schulung der Regelungen |
| 125 E-Learning Schulungen | ||
| Helpdesk (Anlaufstelle für Compliance Anliegen) |
185 bearbeitete Helpdesk-Anfragen | Helpdesk (Anlaufstelle für Compliance Anliegen) |
| Kontrolle der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit |
4 Kooperationen bei Revisionsprüfungen | Kontrolle der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit |
| Unterstützung bei definierten Geschäfts aktivitäten und Prüfungen |
Unterstützung bei definierten Geschäfts aktivitäten und Prüfungen |
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 |
|---|---|---|
| Fortführung der Compliance-Risikoanalyse | 18 persönliche Risikogespräche mit nationalen Compliance-Beauftragten |
Fortführung der Compliance-Risikoanalyse |
| Ausweitung der Risikogespräche mit inter natonalen Compliance-Beauftragten ink. Stand ortbesuchen |
6 Risikogespräche mit internationalen Compliance-Beauftragten |
Ausweitung der Risikogespräche mit internatonalen Compliance-Beauftragten inkl. Standortbesuchen |
| Maßnahmenfestlegung- und Umsetzung | 81 Lieferantenprüfungen | Maßnahmenfestlegung- und Umsetzung |
| Fallbearbeitung | Fallbearbeitung | |
| Kommunikation und Information an Externe über CMS |
Beteiligung an 2 Transparency International-Arbeitsgruppen |
Kommunikation und Information an Externe über CMS |
| 3 externe Berichte (Geschäftsbericht/ Nichtfinanzieller Bericht, Corporate Governance Bericht, Nachhaltigkeitsbericht) |
Die wesentliche Säule in der Erkennung von Korruptionsrisiken ist die vom Compliance-Team jährlich durchgeführte Compliance-Risikoanalyse. In die Risikoanalyse fließen Informationen aus dem Konzernrisikomanagement, persönlichen Gesprächen mit Compliance-Beauftragten und Compliance-Beobachtungen. Über das Konzernrisikomanagement wurden im Jahr 2018 keine Korruptionsrisiken gemeldet. Die persönlichen Risiko-Gespräche, in die die Compliance-Beobachtungen eingeflossen sind, umfassten alle österreichischen und sechs internationale Gesellschaften und deckten somit rund 60% der Konzerngeschäftsstandorte ab. Die Ergebnisse werden an den Vorstand berichtet, der das daraus abgeleitete Compliance-Programm verabschiedet.
Weitere Instrumente zur Förderung von verantwortungsvollem und integren Verhalten sind Richtlinien. Diese leiten sich vom Verhaltens- und Ethikkodex ab und konkretisieren dessen Rahmenvorgaben zu den jeweiligen Themen. Die Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie hat zum Ziel, ein integres Verhalten der Post am Kapitalmarkt zu gewährleisten und das Kapitalmarkt-Compliance-Verständnis zu fördern. Wesentlicher Inhalt der Regelungen ist die Unterbindung der missbräuchlichen Verwendung von Insiderinformationen. Die Richtlinie entspricht den geltenden europäischen und österreichischen Kapitalmarktvorschriften sowie der Emittenten-Compliance-Verordnung der Finanzmarktaufsicht und ist bindend für alle Mitarbeiter im Konzern.
Im Jahr 2018 hat die Post das Thema Antikorruption in einer neuen Richtlinie geregelt. Die Konzernvorschrift zur "Annahme und Gewährung von Geschenken,
Einladungen und sonstigen Vorteilen" und die Konzernvorschrift zum "Umgang mit Spenden und Sponsoring" zu einer Business-Compliance-Richtlinie zusammengelegt. Sie wurde außerdem um die Themen "Umgang mit Interessenskonflikten" und "Umgang mit Unternehmensressourcen" erweitert.
Eine weitere bedeutende Tätigkeit im Rahmen des CMS der Post ist die Bewusstseinsbildung von Mitarbeitern zum Thema Compliance und Antikorruption. Zum Einsatz kommen Aushänge, Infoscreens, Artikel im Mitarbeitermagazin, Info-E-Mails, Präsenz- und Online-Schulungen. Diese unterschiedlichen Kommunikations- und Schulungsformen ermöglichen sowohl eine zielgruppenspezifische als auch eine breitenwirksame Adressierung von Compliance-Themen. Ende 2018 wurde eine Neuerstellung eines Compliance-Schulungs-Videos in die Wege geleitet, das im Jahr 2019 ausgerollt wird.
Im Bereich der "BUSINESS-COMPLIANCE" lag 2018 der Fokus auf einem Präsenzschulungsprogramm. Gemeinsam mit den Compliance-Beauftragten wurden in Österreich 50 Präsenzschulungstermine durchgeführt, an denen rund 731 Personen teilnahmen.
Im Themenbereich der KAPITALMARKT-COMPLIANCE wurden 2018 die Schulungs- und Informationsaktivitäten weitergeführt. Die Schulungsinhalte wurden in Form von Präsenzschulungen und E-Learning vermittelt. Darüber hinaus wurde auch im Mitarbeitermagazin "Meine Post" über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit Kapitalmarkt-Compliance aufgeklärt.
Das Thema KARTELLRECHTS-COMPLIANCE ist für einen begrenzten Personenkreis, der in unmittelbarem Kontakt zu den Wettbewerbern steht, sehr wichtig. Für diese Zielgruppe hat das Compliance Office gemeinsam
mit der Rechtsabteilung eine Schulungsunterlage als Leitfaden für den Umgang mit Wettbewerbern verfasst und die Mitarbeiter geschult.
Neben Schulungen für Mitarbeiter ist die Fortbildung der Compliance-Beauftragten Teil der Schulungsaktivitäten. Im April 2018 fand der International Compliance Day statt und seit Oktober 2018 läuft der Lehrgang zum Compliance Officer. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist für Juni 2019 geplant.
Durch die genannten Maßnahmen im Bereich Antikorruption und Compliance wurden im Berichtsjahr 100% der Mitarbeiter zu diesem Thema informiert. Der gesamte Vorstand und Aufsichtsrat, sowie 82% aller weiteren risikoexponierten Mitarbeiter wurden zudem zu Antikorruption und Compliance geschult.
Für Fragen, Anmerkungen und Bedenken stehen das Compliance-Team und der konzernweit erreichbare Compliance Helpdesk persönlich, telefonisch oder auch anonym im Intranet oder per E-Mail zur Verfügung. 2018 wurden 185 Mitarbeiteranfragen und Dokumentationen zu den Themen Vorteilsannahme und -gewährung, Spenden und Sponsoring sowie zu den Verhaltensgrundsätzen der Post vom Compliance Helpdesk bearbeitet.
2018 haben sich in der Österreichischen Post keine Korruptionsvorfälle ereignet. Im Anlassfall werden arbeits- und disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2018 wurden die im Rahmen des Compliance-Management-Systems der Österreichischen Post eingeleiteten Maßnahmen zur Korruptionsprävention konzernweit erfolgreich weitergeführt.
Über das Konzernrisikomanagement sowie über die jährliche Compliance-Risikoanalyse der Österreichischen Post werden auch potenzielle Korruptionsrisiken erfasst. Trotz bestehender Sponsoring-, Spenden- sowie Antikorruptionsrichtline besteht das Risiko, dass Bestechungsversuche durch Dritte (Geschenke, Einladungen, sonstige Vorteile) unternommen werden.
Die Compliance-Risikoanalyse weist, wie das Risikomanagementsystem, darauf hin, dass das Thema Antikorruption weiterhin kontinuierliche Aktivitäten erfordert, jedoch keine akute Korruptionsproblematik besteht.
| Kennzahlen | Post-Konzern | |||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | |||
| Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich |
Gegen die Österreichische Post gab es im Jahr 2017 keine wesentlichen Klagen, Sanktionen oder Geldbußen wegen der Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich |
Im Jahr 2018 gab es gegen die Österreichische Post keine Klagen, Sanktionen oder Geldbußen aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- oder Monopolbildung, gestützt auf UWG und/oder KartG. |
||
| Gegen die Österreichische Post gab es im Jahr 2018 keine wesentlichen Klagen, Sanktionen oder Geldbußen wegen der Verletzung von Ge setzen oder Vorschriften im sozialen Bereich. |
Als Logistikunternehmen kommt der Post gerade im Umweltbereich eine große Verantwortung zu. Um dieser gerecht zu werden, analysiert die Post die globalen Entwicklungen und Herausforderungen und stimmt ihre Konzepte und die Maßnahmen in diesem Bereich auf diesen Kontext ab.
Megatrends, die die Post vor Herausforderungen stellen, sind der globale Klimawandel, lokale Immissionen, Ressourcenknappheit und die daraus folgende Energiewende. Vor allem die Globalisierung und der dadurch stetig zunehmende internationale Handel haben große Auswirkungen auf Umwelt und Klima – besonders durch den Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase wie CO2.
Die Post integriert Umweltaktivitäten bereits seit Jahren konsequent in ihr Kerngeschäft, um ihren ökologischen Fußabdruck von Jahr zu Jahr zu steuern. Die Leistungen der Post im Bereich Umwelt sind auf die wesentlichen Themen abgestimmt:
Die Post sieht Umweltschutz als kontinuierlichen Prozess. Deshalb evaluiert sie die Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen regelmäßig und passt sie, wenn nötig, an.
Zur Steuerung und Kontrolle ihrer Umweltleistungen hat die Post für 2018 und 2019 folgende Ziele und Maßnahmen definiert:
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 und darüber hinaus | ||
|---|---|---|---|---|
| Weiterführung der Initiative CO2 NEUTRAL ZUGESTELLT und Evaluierung der Ausweitung auf die Tochtergesellschaften |
Auch 2018 wurden die CO2-Emissionen der Österreichischen Post AG und deren Kompen sation von TÜV Austria geprüft. Eine Auswei tung der Initiative wurde evaluiert, jedoch nicht beschlossen |
Weiterführung der Initiative CO2 NEUTRAL ZUGESTELLT und Evaluierung der Ausweitung auf die Tochtergesellschaften |
||
| Science Based Target CO2-Reduktionsziel: Re duktion der CO2-Emissionen um 14% bis 2025 (Basisjahr 2013) und Evaluierung von CO2- Reduktionszielen für Tochtergesellschaften |
Anstieg der CO2-Emissionen der Öster reichischen Post AG aufgrund der wachsenden Paketmengen um 1,4% (Basisjahr 2013). Die Evaluierung der Ausweitung ist erfolgt, jedoch wurde noch kein Beschluss gefasst |
Reduktion der CO2-Emissionen um 14% bis 2025 (Basisjahr 2013) und Evaluierung von CO2-Reduktionszielen für die Tochtergesell schaften |
||
| Stetiger Ausbau des E-Fuhrparks auf 1.800 Fahrzeuge bis Ende 2020 |
1.592 E-Fahrzeuge waren Ende 2018 bei der Österreichischen Post AG im Einsatz, das ent spricht einem Anteil von 17,2% am Gesamt fuhrpark |
Einsatz von 100% Elektrofahrzeugen in der Zustellung (letzte Meile) bis 2030 |
||
| Ausweitung des Projekts "grünes Wien" (Zu stellung von Brief- und Werbesendungen an Privatkunden zu Fuß, mit Fahrrad oder E-Fahr zeugen) auf weitere Landeshauptstädte und den ländlichen Raum |
In Eisenstadt erfolgt durch die Österreichische Post AG eine 100%ige grüne Zustellung. In Wien, Wiener Neustadt und St. Pölten werden über 90% der Brief- und Werbesendungen grün zu gestellt. In den restlichen Landeshauptstädten werden zwischen 60% und 80% der Sendungen grün zugestellt |
Einsatz von 100% Elektrofahrzeugen in der Zustellung (letzte Meile) bis 2030 |
||
| Weitere Energieeffizienzmaßnahmen in der Österreichischen Post AG und den Tochterge sellschaften |
Umsetzung von 31 Energieeffizienzmaßnahmen in den Kategorien Beleuchtung, Raumwärme, Strommessung und Warmwasserbereitung bei der Österreichischen Post AG und den Tochter gesellschaften |
Weitere Umsetzung von Energieeffizienz maßnahmen in der Österreichischen Post AG, den Tochtergesellschaften und die Durchfüh rung eines konzernweiten Energieaudits |
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 und darüber hinaus | ||
|---|---|---|---|---|
| Evaluierung weiterer Optimierungs- und Qualitätssicherungspotenziale |
Das Wertstoffmanagement wurde in sechs Logistikzentren der Österreichischen Post AG sowie in der Tochtergesellschaft feibra neu aufgestellt |
Weiterführung der Optimierungs- und Qualitäts sicherungsprojekte im Bereich Wertstoff management bei der Österreichischen Post AG |
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| Errichtung einer PV-Anlage am Dach des neuen Paketzentrums Hagenbrunn und Sondierung weiterer Umsetzungsstandorte |
| Ziele 2018 | Erreicht 2018 | Geplant 2019 und darüber hinaus |
|---|---|---|
| Ausrollen der Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001:2015 auf weitere Standorte der Österreichischen Post AG und Medien.Zustell GmbH. |
Paketzentrum Wernberg und zwei weitere Standorte der Tochtergesellschaft Medien.Zustell GmbH erfolgreich nach ISO 14001 zertifiziert |
Vorbereitung der ISO 14001 Zertifizierung von zwei weiteren Standorten (Logistikzentrum Hagenbrunn und Unternehmenszentrale Post am Rochus) |
| Evaluierung weiterer Standorte | Die Evaluierung weiterer Standorte wurde abgeschlossen und anschließend Ziele für die kommenden Jahre gesetzt |
|
| Mitarbeitersensibilisierung mit Hilfe einer neuen Kampagne über Internet und Intranet |
Publikation des "Fact Books" zur Nachhaltigkeit | Ausrollen des internen Gütesiegels "CSR INSIDE" zur Zertifizierung von Projekten und |
| Vorstellung des Themas Nachhaltigkeit beim Welcome Day für neue Mitarbeiter |
Mitarbeitern zum Thema Nachhaltigkeit | |
| Erstellung einer neuen Recruiting Homepage | Interne Promotion und österreichweite Teil nahme bei der Initiative "Österreich radelt" zur Umweltsensibilisierung und Gesundheitsför |
|
| Umsetzung einer Abfallkampagne in der Unternehmenszentrale |
derung | |
| Promotion für die Initiative "radelt zur Arbeit" über das Intranet |
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| Schulung zur Abfalltrennung für alle Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Medien.Zustell GmbH |
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| Projekt zur Verwertung ausgemusterter Dienstkleidung |
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| Erarbeitung eines Leitfadens für nachhaltige Veranstaltungen |
Anwendung des Leitfadens für nachhaltige Veranstaltungen bei Events der Post |
Eine zentrale Rolle im Bereich Klimaschutz & Energie spielt die Reduktion der CO2-Emissionen und somit die Initiative CO2 NEUTRAL ZUGESTELLT. Dabei werden alle Sendungen innerhalb von Österreich durch die Österreichische Post AG CO2 NEUTRAL ZUGESTELLT. Im Rahmen dieser Initiative werden in einem ersten Schritt Maßnahmen für höhere Effizienz in den Kernprozessen gesetzt, etwa Gebäude und Beleuchtung energetisch optimiert und die Fahrzeugflotte kontinuierlich erneuert.
Der zweite Schritt besteht in der verstärkten Nutzung von alternativen Technologien. Das Unternehmen betreibt drei Photovoltaikanlagen und ist der größte E-Flotten-Betreiber Österreichs. Mit der aus den Anlagen gewonnenen Energie kann die gesamte E-Flotte der Österreichischen Post AG mit Strom versorgt werden – emissionsfrei.
Alle derzeit nicht vermeidbaren CO2-Emissionen werden in einem dritten Schritt durch die Unterstützung von nationalen und internationalen Klimaschutzprojekten kompensiert.
Um die Vertrauenswürdigkeit zu stärken, wird die CO2-neutrale Zustellung aller Sendungen durch die Österreichische Post AG jährlich vom TÜV Austria bestätigt. Inzwischen nutzen über 150 Kunden das Logo in ihrer Kommunikation, denn die Initiative trägt dazu bei, dass sich auch die CO2-Bilanz der Kunden durch die CO2-neutrale Zustellung ihrer Sendungen verbessert.
Für die Senkung der CO2-Emissionen ist die Steigerung der Energieeffizienz in den Gebäuden ein wichtiger Faktor, daher stellen Gebäudesanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Post und ihren Tochtergesellschaften Hauptbestandteile der Strategie dar. Bereits seit 2012
setzt die Österreichische Post AG beim Bezug von elektrischer Energie ausschließlich auf Strom aus erneuerbaren Quellen. Seit 2018 beziehen die Österreichische Post AG und ihre gesamten österreichischen Tochtergesellschaften erneuerbaren Strom aus Österreich.
Außerdem setzt das Unternehmen auf neue Technologien: Die Österreichische Post AG hat mit 1.592 Elektrofahrzeugen den größten E-Fuhrpark des Landes, versorgt zwei große Logistikzentren und ein Bürogebäude mittels eigener Photovoltaikanlagen und setzt LED-Beleuchtung in ihren Gebäuden ein.
Im Jahr 2016 hat die Österreichische Post AG ein wissenschaftlich fundiertes Klimaziel, das Science Based Target, definiert: Bis zum Jahr 2025 sollen die Emissionen um weitere 14% bezogen auf das Basisjahr 2013 verringert werden. Im Vergleich zum Basisjahr sind die Emissionen jedoch trotz vieler Reduktionsmaßnahmen um 1,4% gestiegen. Das starke Mengenwachstum im Paketbereich (plus 54% im Zeitraum 2013 – 2018) bedingte eine Zunahme in der Kilometerleistung und damit einhergehend einen höheren Energieverbrauch im Fuhrpark, was zu einer Zunahme der CO2-Emissionen führte.
Die Österreichische Post erfasst alle relevanten Kennzahlen, die zur Berechnung der CO2-Emissionen erforderlich sind, auf Konzernebene und gemäß ISO 14064 Teil 1. Alle Kennzahlen und Berechnungen werden durch externe Audits geprüft. Die Daten der Österreichischen Post AG werden zusätzlich nach ISO 14064 zertifiziert. Dieser Prozess stellt sicher, dass die gebührende Sorgfaltspflicht zur Erhebung der Kennzahlen für das wesentliche Thema Klimaschutz eingehalten wird.
Im Bereich Ressourceneffizienz steht der bewusste Einsatz von Ressourcen im Mittelpunkt. Dies erfordert eine Analyse der im Konzern eingesetzten Materialien und eine anschließende bewusste Steuerung. Ein wesentliches Instrument zur Erlangung einer höheren Ressourceneffizienz ist das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, das seit dem Jahr 2016 in der Post Anwendung findet. Denn durch sensibilisierte Mitarbeiter ist ein bewussterer Einsatz an Materialien möglich. Mittlerweile sind das größte
Logistikzentrum der Österreichischen Post AG, das Briefzentrum in Wien, das Paketzentrum in Wernberg und die gesamte Tochtergesellschaft Medien.Zustell GmbH nach ISO 14001 zertifiziert.
Auch einem verantwortungsbewussten Abfall- und Wertstoffmanagement kommt beim Thema Ressourceneffizienz eine große Bedeutung zu. Im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft werden bei der Konzernmutter und den inländischen Tochtergesellschaften Abfälle so weit wie möglich vermieden. Lassen sich diese nicht vermeiden, werden sie ordnungsgemäß entsorgt.
Im Rahmen ihres hohen Nachhaltigkeitsanspruchs achtet die Österreichische Post nicht nur darauf, die Umweltauswirkungen ihrer eigenen Aktivitäten so gering wie möglich zu halten. Auch bei der Auswahl ihrer Partner ist ein gemeinsames Verständnis bezüglich Umweltschutz und Verantwortung wichtig.
Die Post ist sich ihrer Rolle in der Lieferkette sowie der Folgewirkungen ihrer Einkaufsentscheidungen bewusst. Deshalb fordert sie neben der Einhaltung von Sozialstandards, wie auf S. 51 berichtet, auch die Einhaltung von Umweltstandards ein. Diese sind im Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten.
Das wesentliche Risiko, das sich durch die energieintensive Geschäftstätigkeit der Post als Logistikunternehmen auf die Umwelt ergibt, ist der Beitrag zum Klimawandel. Um dieses Risiko zu minimieren, hat die Österreichische Post zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die unter dem Punkt Konzepte und ihre Ergebnisse auf S. 55f genannt werden.
Die wesentlichen Risiken im Umweltbereich auf die Post als Unternehmen sind wiederum natürliche Einflüsse, im Besonderen direkte und indirekte Folgen des Klimawandels. Normative Änderungen im Bereich der Umweltpolitik und wirtschaftliche Einflüsse, wie etwa beim Zertifikathandel, zählen ebenso dazu.
Die Österreichische Post erfasst die Energiekennzahlen aus den Bereichen Immobilien und Fuhrpark für die Österreichische Post AG und allen nationalen sowie internationalen vollkonsolidierten Tochtergesellschaften. Die Erhebung der Kennzahlen wird über spezielle Arbeitsanweisungen geregelt. Alle Kennzahlen und Berechnungen werden durch externe Audits geprüft. Dieser Prozess stellt sicher, dass die gebührende Sorgfaltspflicht zur Erhebung der Kennzahlen für das wesentliche Thema Energie eingehalten wird.
Der gesamte Energieverbrauch für Immobilien und Fuhrpark der Österreichischen Post AG ist im Vergleich zum Vorjahr um 3% auf rund 402 Mio kWh gestiegen. Im Bereich Immobilien verbesserte sich der Energieverbrauch jedoch um 3% auf rund 122 Mio kWh. Im Bereich Fuhrpark stieg der Energieverbrauch um 6%. Haupteinflussgröße ist das Mengenwachstum im Paketbereich (+11,1%). Dies erforderte eine räumliche Ausweitung der logistischen Abläufe und einen Wechsel zu größeren und leistungsstärkeren Fahrzeugen.
| Einheit | Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 2 | 2018 | 2017 | 2018 | |||
| Energieverbrauch Immobilien und Fuhrpark | Mio kWh | 389,0 | 401,7 | 469,7 | 484,4 | |
| Energieverbrauch Immobilien gesamt 3 | Mio kWh | 125,5 | 121,6 | 147,7 | 143,5 | |
| Energieverbrauch Fuhrpark gesamt 4 | Mio kWh | 263,5 | 280,0 | 322,0 | 340,9 |
Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Express One Hungary berücksichtigt.
2 Im Zuge des Audits wurden die Kennzahlen des Fremdfuhrparks aus dem Jahr 2017 nach oben revidiert, da die ursprüngliche Berechnung korrigiert wurde.
3 Die Energiekennzahlen der Immobilien für das Jahr 2018 beziehen sich auf sämtliche Flächen der Post (Büro, Zustellbasen, Logistikzentren, Filialen). Die Kennzahlen der Post AG basieren auf Echtdaten, die bis zum Stichtag 17.01.2019 verfügbar waren. Der verbleibende Anteil basiert auf Hochrechnungswerten. Kennzahlen der Tochtergesellschaften basieren
auf Daten, die bis zum Stichtag 24.01.2019 von diesen zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise wurden Hochrechnungen vorgenommen.
4 Die Energiekennzahlen des Fuhrparks für das Jahr 2018 beziehen sich auf alle motorisierten Fahrzeuge der Post. Für die Post AG handelt es sich dabei um Echtdaten. Die Kennzahlen der Tochtergesellschaften basieren auf Daten, die bis zum Stichtag 24.01.2019 von diesen zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise wurden Hochrechnungen vorgenommen.
Die Österreichische Post AG verwaltet über 1 Mio m² an Gebäudenutzflächen. Die Flächenanzahl in m² ist im Vergleich zum Jahr 2017 leicht um 1% gestiegen. Aufgrund von Anpassungen in der Erhebungs- und Auswertungssystematik der Daten in Kombination mit
Energieeffizienzmaßnahmen verringerte sich der gesamte Energieverbrauch im Bereich Immobilien jedoch um 3% auf rund 122 Mio kWh. Die spezifischen CO2-Emissionen in Tonnen pro Tsd m2 gingen mit 10% stärker zurück.
| Einheit | Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | ||
| Gebäudenutzflächen (m2) | m2 | 1.048.295 | 1.055.669 | 1.185.294 | 1.208.212 |
| Energieverbrauch Immobilien gesamt2 | Mio kWh | 125,5 | 121,6 | 147,7 | 143,5 |
| Erdgas | Mio kWh | 32,3 | 32,7 | 42,3 | 42,5 |
| Heizöl | Mio kWh | 3,1 | 2,0 | 3,3 | 2,1 |
| Fernwärme | Mio kWh | 34,5 | 30,3 | 36,9 | 33,0 |
| Strom gesamt | Mio kWh | 55,6 | 56,6 | 65,3 | 65,8 |
| davon Strom aus erneuerbaren Energien | Mio kWh | 52,4 | 55,4 | 55,4 | 59,0 |
| davon Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen | Mio kWh | 1,5 | 1,4 | 1,5 | 1,6 |
| davon Strom aus unbekannten Quellen | Mio kWh | 3,1 | 1,2 | 9,9 | 6,8 |
1 Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Express One Hungary berücksichtigt.
2 Die Energiekennzahlen der Immobilien für das Jahr 2018 beziehen sich auf sämtliche Flächen der Post (Büro, Zustellbasen, Logistikzentren, Filialen). Die Kennzahlen der Post AG basieren auf Echtdaten, die bis zum Stichtag 17.01.2019 verfügbar waren. Der verbleibende Anteil basiert auf Hochrechnungswerten.Kennzahlen der Tochtergesellschaften basieren auf Daten, die bis zum Stichtag 24.01.2019 von diesen zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise wurden Hochrechnungen vorgenommen.
Im Jahr 2018 legte die Österreichische Post AG für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen insgesamt 170 Mio km zurück. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Kilometerleistung um 5% aufgrund der Mengensteigerung im Paket bereich. Mengenwachstum (+11,1%) und Gewichtssteigerungen in diesem Segment erforderten einen Wechsel zu größeren und leistungsstärkeren Fahrzeugen sowie eine räumliche Ausweitung der logistischen Abläufe, vor allem beim Fremdfuhrpark im Güterverkehr (Fahrzeuge >3,5t).
Dieser Gütertransport und Schwerverkehr hat fahrzeugbedingt einen höheren Treibstoffverbrauch. Daher stieg auch der Treibstoffverbrauch um 6% auf 280 Mio kWh. Die direkte Beeinflussbarkeit des Energieverbrauchs ist beim Fremdfuhrpark nicht gegeben. Daher setzt die Österreichische Post AG sehr viele Maßnahmen im Eigenfuhrpark (Ausbau E-Mobilität, moderne und energieeffiziente Fahrzeugflotte).
| Einheit | Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 2 | 2018 | 2017 | 2018 | ||
| Kilometerleistung 3 |
Mio km | 162,2 | 170,1 | 218,5 | 229,4 |
| Energieverbrauch Fuhrpark gesamt 3 |
Mio kWh | 263,5 | 280,0 | 322,0 | 340,9 |
| davon Eigenfuhrpark | Mio kWh | 170,7 | 176,5 | 198,7 | 208,5 |
| davon Stromverbrauch E-Mobilität | Mio kWh | 1,1 | 1,2 | 1,1 | 1,2 |
| davon Fremdfuhrpark | Mio kWh | 92,8 | 103,5 | 123,3 | 132,3 |
Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Express One Hungary berücksichtigt.
2 Im Zuge des Audits wurden die Kennzahlen des Fremdfuhrparks aus dem Jahr 2017 nach oben revidiert, da die ursprüngliche Berechnung korrigiert wurde.
3 Die Kennzahlen des Fuhrparks für das Jahr 2018 beziehen sich auf alle motorisierten Fahrzeuge der Post. Für die Post AG handelt es sich dabei um Echtdaten.
Die Kennzahlen der Tochtergesellschaften basieren auf Daten, die bis zum Stichtag 24.01.2019 von diesen zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise wurden Hochrechnungen vorgenommen. Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2018 165
Die CO2e-Emissionen (Scope 1 – 3) der Österreichische Post AG sind im Vergleich zum Vorjahr um 3% auf 71.389 Tonnen gestiegen. Maßgeblich verantwortlich ist das starke Mengenwachstum im Paketbereich. Die CO2e-Emissionen im Bereich Immobilien (Scope 1 und
Scope 2) der Österreichischen Post AG sind rückläufig und um 9% auf 12.365 Tonnen gesunken. Der Anstieg der CO2e-Emissionen (Scope 1 und Scope 3) im Fuhrpark um 7% auf 59.024 Tonnen überwiegt jedoch den rückläufigen Effekt im Bereich der Immobilien.
| Einheit | Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| CO2e-Emissionen (Scope 1 – 3)2 nach Greenhouse Gas Protokoll gesamt t CO2e |
2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |
| 68.982 | 71.389 | 89.166 | 95.354 | ||
| CO2e-Emissionen Immobilien | t CO2e | 13.649 | 12.365 | 18.941 | 17.829 |
| CO2e Scope 1 – Gebäude | t CO2e | 7.312 | 7.078 | 9.343 | 9.073 |
| Erdgas | t CO2e | 6.462 | 6.541 | 8.455 | 8.506 |
| Heizöl | t CO2e | 850 | 537 | 888 | 567 |
| CO2e Scope 2 – Gebäude3 | t CO2e | 6.337 | 5.287 | 9.598 | 8.756 |
| Fernwärme | t CO2e | 5.401 | 4.991 | 5.858 | 5.543 |
| Strom | t CO2e | 936 | 296 | 3.740 | 3.213 |
| CO2e-Emissionen Fuhrpark | t CO2e | 55.333 | 59.024 | 70.225 | 77.525 |
| CO2e Scope 1 – Eigenfuhrpark | t CO2e | 35.713 | 37.065 | 42.804 | 47.953 |
| CO2e Scope 3 – Fremdfuhrpark | t CO2e | 19.620 | 21.959 | 27.421 | 29.573 |
Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Express One Hungary berücksichtigt.
2 In die Berechnung der Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen werden alle von der GRI genannten Gase berücksichtigt. Um den GRI-Anforderungen zu entsprechen, werden die CO2e-Emissionen der Österreichischen Post AG für das Basisjahr 2013 wie folgt angegeben: CO2e Scope 1 – Straßentransport (Eigentransport): 35.199 t; CO2e Scope 1 – Gebäude: 8.887 t; CO2e Scope 2 – Gebäude: 6.346 t; CO2e Scope 3 – Partnerunternehmen: 19.951 t. Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf die Österreichische Post AG. Die Differenz zu früher publizierten CO2e-Emissionskennzahlen für das Jahr 2013 ergibt sich daher aus der Nichtberücksichtigung der Post Wertlogistik GmbH.
3 Die Berechnung der Scope 2-Emissionen (Strom und Fernwärme) für die Österreichische Post AG erfolgt nach der Market Based Method. Das heißt, soweit vorhanden werden lieferantenspezifische Emissionsfaktoren verwendet. Wenn die Scope-2-Emissionen mit der Location Based Method (keine lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren, kein Grünstrom) berechnet werden, ergeben sich für das Jahr 2018 CO2-Emissionen in der Höhe von 19.839,9 Tonnen. Daraus wird ersichtlich, welchen Einfluss der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien hat. Für die Berechnung der Scope 2-Emissionen (Strom, Fernwärme) der nationalen Tochtergesellschaften erfolgt nach der Market Based Method. Das heißt, soweit vorhanden werden lieferantenspezifische Emissionsfaktoren verwendet. Die Berechnung der Scope 2-Emissionen (Strom) der internationalen Tochtergesellschaften erfolgt nach der Location Based Method.
Aufgrund der Veränderungen im Brief- und Paketgeschäft ist es sinnvoll, die CO2e-Emissionen der Bereiche Immobilien und Fuhrpark in ein Verhältnis zur jeweiligen Bezugsgröße zu setzen. Im Bereich Immobilien gehen die CO2e-Emissionen um 10% auf 11,7 Tonnen pro Tsd m²
stärker zurück als die absoluten Emissionen. Die CO2e-Emissionen im Bereich Fuhrpark steigen mit 2% auf rund 347 Tonnen CO2e pro Mio km leichter an als die absoluten CO2e-Emissionen.
| Einheit | Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 1 | 2018 | ||
| Relative CO2e Emissionen Immobilien 2 |
t CO2e/1000 m2 | 13,0 | 11,7 | 16,0 | 14,8 |
| Relative CO2e Emissionen Fuhrpark | t CO2e/Mio km | 341,1 | 347,0 | 321,5 | 337,9 |
Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Express One Hungary berücksichtigt.
2 Die Berechnung der Scope 2-Emissionen (Strom und Fernwärme) für die Österreichische Post AG erfolgt nach der Market Based Method. Das heißt, soweit vorhanden werden lieferantenspezifische Emissionsfaktoren verwendet. Wenn die Scope-2-Emissionen mit der Location Based Method (keine lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren, kein Grünstrom) berechnet werden, ergeben sich für das Jahr 2018 CO2-Emissionen in der Höhe von 19.839,9 Tonnen. Daraus wird ersichtlich, welchen Einfluss der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien hat. Für die Berechnung der Scope 2-Emissionen (Strom, Fernwärme) der nationalen Tochtergesellschaften erfolgt nach der Market Based Method. Das heißt, soweit vorhanden werden lieferantenspezifische Emissionsfaktoren verwendet. Für die Berechnung der Scope 2-Emissionen (Strom) der internationalen Tochtergesellschaften erfolgt nach der Location Based Method.
Der Bestand an E-Fahrzeugen erhöhte sich bei der Österreichischen Post AG im Jahr 2018 um 12% auf 1.592 Stück. Der Gesamtbestand an Fahrzeugen ist im Vergleich zum Vorjahr um 7% auf 9.257 Fahrzeuge angestiegen. Dies ist darauf zurück zu führen, dass Ende des Jahres 2018
neue Fahrzeuge in Betrieb genommen wurden. Die ausgemusterten Fahrzeuge wurden jedoch im Betrachtungszeitraum noch nicht aus dem Fuhrpark ausgeschieden. Dadurch kam es zu dieser Steigerung.
| Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |
| Fahrzeuge gesamt | 8.680 | 9.257 | 9.952 | 10.473 |
| Fahrräder | 714 | 719 | 715 | 758 |
| davon Elektrofahrräder | 613 | 620 | 613 | 621 |
| Mopeds | 809 | 921 | 944 | 970 |
| davon Elektromopeds | 369 | 416 | 370 | 417 |
| Fahrzeuge bis 3,5 t | 6.996 | 7.467 | 8.066 | 8.529 |
| davon Erdgasfahrzuge bis 3,5 t | 0 | 0 | 0 | 3 |
| davon Elektrofahrzuge bis 3,5 t | 441 | 556 | 443 | 559 |
| Fahrzeuge über 3,5 t | 161 | 150 | 227 | 216 |
1 Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Express One Hungary berücksichtigt.
Der Papierverbrauch ist aufgrund verschiedener Maßnahmen (Druckereinstellung, Sensibilisierungsmaßnahmen etc.) um 70 Tonnen niedriger. Der Anteil an Papier aus nachhaltigen Quellen (FSC bzw. PEFC) ist konstant hoch (über 90%).
| Einheit | Österreichische Post AG | Post-Konzern1 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | ||
| Papierverbrauch gesamt | t | 5.539 | 5.469 | 5.755 | 5.697 |
| davon nachhaltig produziert (PEFC- und FSC-Papier) |
t | 5.372 | 5.195 | 5.415 | 5.243 |
Post-Konzern 2017: Darin enthalten sind die Österreichische Post AG und die Tochtergesellschaften Medien.Zustell GmbH, feibra GmbH, Post Wertlogistik GmbH, Post Systemlogistik GmbH, Slovak Parcel Service s.r.o., IN TIME s.r.o., City Express d.o.o., City Express Montenegro d.o.o., Weber Escal d.o.o., M&BM Express OOD, Overseas Trade Co Ltd d.o.o. und Express One d.o.o. Sarajevo.
Post-Konzern 2018: Bei den Kennzahlen wird der gesamte Post-Konzern mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Express One Hungary berücksichtigt.
Wien, am 22. Februar 2019
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL Vorstandsvorsitzender Generaldirektor
DI WALTER OBLIN Stv. Vorstandsvorsitzender Brief & Werbepost, Finanzen
DI PETER UMUNDUM Vorstandsmitglied Paket & Logistik, Logistiknetzwerke
An den Vorstand der Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wir haben die unabhängige Prüfung des zusammengefassten konsolidierten nichtfinanziellen Berichts (im Folgenden "NFI-Bericht") für das Geschäftsjahr 2018 der Österreichische Post AG, Wien, (im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt) durchgeführt.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des NFI-Berichts in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Die Gesellschaft wendet die gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeitsund Diversitätsverbesserungsgesetzes (§§ 243b und 267a UGB) als Berichtskriterien an.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen, Prozessen und internen Kontrollen um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage unserer Prüfungshandlungen eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der NFI-Bericht der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§§ 243b und 267a UGB) übereinstimmt.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit ab geben können.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird. Trotz einer gewissenhaften Planung und Durchführung des Auftrags kann nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder Unregelmäßigkeiten bei der nichtfinanziellen Berichterstattung unentdeckt bleiben.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:
Durchführung einer Medienanalyse zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Gesellschaft in der Berichtsperiode;
Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung von Menschenrechten und Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten;
Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen in Übereinstimmung mit österreichischen berufsüblichen Grundsätzen oder mit den International Standards on Auditing (ISA) oder International Standards on Review Engagements (ISRE). Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages. Darüber hinaus ist die Prüfung zukunftsbezogener Angaben, Vorjahreszahlen, sowie von Aussagen aus externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen nicht Gegenstand unseres Auftrages. Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüften Angaben wurden auf korrekte Übernahme geprüft (keine inhaltliche Prüfung).
Wir erteilen diesen Bericht auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt Punkt 7 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe zur Anwendung.
Die jeweils aktuelle Fassung der AAB ist über kpmg.at/aab abrufbar.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der NFI-Bericht der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§§ 243b und 267a UGB) übereinstimmt.
Wien, am 22. Februar 2019
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Peter Ertl e.h. Wirtschaftsprüfer
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Aktiva | TEUR | EUR |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 8.170 | 5.400.906 |
| 2. Firmenwert | 5 | 3.422 |
| 3. geleistete Anzahlungen | 3.587 | 6.600.502 |
| 11.763 | 12.004.829 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, | 292.338 | 287.473.212 |
| einschließlich der Bauten auf fremdem Grund | ||
| 2. technische Anlagen und Maschinen | 55.287 | 51.393.248 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 122.440 | 145.199.879 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 31.204 | 26.770.768 |
| 501.270 | 510.837.108 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 400.344 | 440.616.077 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 2.639.632 |
| 3. Beteiligungen | 10.526 | 10.799.760 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 84.638 | 60.648.273 |
| 495.508 | 514.703.743 | |
| 1.008.540 | 1.037.545.680 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Hilfs- und Betriebsstoffe | 5.004 | 6.594.253 |
| 2. Waren | 6.781 | 6.342.600 |
| 11.785 | 12.936.853 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 178.999 | 230.247.943 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0; Vorjahr: TEUR 0 | ||
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.010 | 22.690.794 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0; Vorjahr: TEUR 0 | ||
| 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.148 | 430.287 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0; Vorjahr: TEUR 0 | ||
| 4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | ||
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 8.760.794; Vorjahr TEUR 8.446 | 102.121 | 16.108.039 |
| 287.278 | 269.477.064 | |
| III. Wertpapiere | ||
| sonstige Wertpapiere | 0 | 20.494.724 |
| 0 | 20.494.724 | |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 255.244 | 272.432.919 |
| 554.308 | 575.341.560 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 37.656 | 32.824.783 |
| D. Aktive latente Steuern | 71.035 | 77.072.773 |
1.671.539 1.722.784.797
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Passiva | TEUR | EUR |
| A. Eigenkapital | ||
| I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital | ||
| gezeichnetes Grundkapital | 337.763 | 337.763.190 |
| 337.763 | 337.763.190 | |
| II. Kapitalrücklagen | ||
| 1. gebundene | 12.237 | 12.236.810 |
| 2. nicht gebundene | 78.763 | 78.763.190 |
| 91.000 | 91.000.000 | |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. gesetzliche Rücklage | 35.000 | 35.000.000 |
| 2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 10.917 | 10.916.985 |
| 45.917 | 45.916.985 | |
| IV. Bilanzgewinn | 233.969 | 250.151.834 |
| davon Gewinnvortrag: EUR 95.486.116; Vorjahr: TEUR 101.730 | ||
| 708.649 | 724.832.009 | |
| B. Investitionszuschüsse | 2.630 | 1.958.037 |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 102.307 | 98.426.869 |
| 2. Steuerrückstellungen | 12.541 | 6.675.166 |
| 3. sonstige Rückstellungen | 521.717 | 498.027.945 |
| 636.566 | 603.129.980 | |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 2.552.611; Vorjahr: TEUR 0 | ||
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0; Vorjahr: TEUR 0 | 0 | 2.552.611 |
| 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | ||
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 18.148; Vorjahr: TEUR 132 | ||
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0; Vorjahr: TEUR 0 | 132 | 18.148 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 152.498.206; Vorjahr: TEUR 135.352 | ||
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0; Vorjahr: TEUR 0 | 135.352 | 152.498.206 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | ||
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 84.086.691; Vorjahr: TEUR 51.780 | ||
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0; Vorjahr: TEUR 0 | 51.780 | 84.086.691 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | ||
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 728.681; Vorjahr: TEUR 754 | ||
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0; Vorjahr: TEUR 0 | 754 | 728.681 |
| 6. sonstige Verbindlichkeiten | ||
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 70.543.033; Vorjahr TEUR 73.706 | ||
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 30.894.502; Vorjahr: TEUR 39.008 | 112.714 | 101.437.535 |
| davon aus Steuern: EUR 11.874.494; Vorjahr: TEUR 13.371 | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 22.801.218; Vorjahr: TEUR 23.280 | ||
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 310.427.369; Vorjahr: TEUR 261.722 | ||
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 30.894.502 Vorjahr: TEUR 39.008 | 300.730 | 341.321.871 |
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 22.964 | 51.542.900 |
| 1.671.539 | 1.722.784.797 |
| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 1.780.340 | 1.804.099.563 |
| 2. aktivierte Eigenleistungen | 1.000 | 1.037.103 |
| 3. sonstige betriebliche Erträge | 99.698 | 57.251.927 |
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | 3.910 | 7.841.341 |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.344 | 9.654.542 |
| c) übrige | 93.443 | 39.756.043 |
| 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen | -346.776 | -361.948.375 |
| a) Materialaufwand | -45.641 | -47.684.191 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -301.135 | -314.264.184 |
| 5. Personalaufwand | -980.800 | -932.513.601 |
| a) Gehälter | -773.668 | -745.479.314 |
| b) soziale Aufwendungen | -207.132 | -187.034.287 |
| aa) Aufwendungen für Altersversorgung | -198 | -253.175 |
| bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen | -19.941 | -542.629 |
| an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | ||
| cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom | -178.899 | -177.453.834 |
| Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | ||
| dd) Sonstige Sozialaufwendungen | -8.094 | -8.784.650 |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -57.555 | -69.131.997 |
| davon außerplanmäßige Abschreibungen: EUR 4.530.301; Vorjahr: TEUR 0 | ||
| 7. sonstige betriebliche Aufwendungen | -293.809 | -281.792.636 |
| a) Steuern, soweit nicht vom Einkommen und Ertrag | -7.527 | -7.621.883 |
| b) übrige | -286.283 | -274.170.753 |
| 8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebsergebnis) | 202.098 | 217.001.984 |
| 9. Erträge aus Beteiligungen | 567 | 30.857.670 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 30.758.456; Vorjahr: TEUR 428 | ||
| 10. Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens | 1.926 | 1.492.937 |
| 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.339 | 6.829.055 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 158.228; Vorjahr: TEUR 124 | ||
| 12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen | 14.319 | 3.909.265 |
| 13. Aufwendungen aus Finanzanlagen | -28.521 | -54.947.472 |
| davon Abschreibungen: EUR 53.909.465; Vorjahr: TEUR 27.621 | ||
| davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen: EUR 39.470.000; | ||
| Vorjahr: TEUR 28.521 | ||
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -3.348 | -5.574.885 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0; Vorjahr: TEUR 13 | ||
| 15. Zwischensumme aus Z 9 bis 14 (Finanzergebnis) | -11.719 | -17.433.430 |
| 16. Verschmelzungsverlust/-gewinn | -3.127 | 4.358.515 |
| 17. Ergebnis vor Steuern | 187.252 | 203.927.069 |
| 18. Steuern vom Einkommen und Ertrag | -55.013 | -49.261.352 |
| a) laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag | -46.307 | -55.299.220 |
| b) latente Steuern vom Einkommen und Ertrag | -8.706 | 6.037.869 |
| 19. Ergebnis nach Steuern | 132.239 | 154.665.718 |
| 20. Jahresüberschuss | 132.239 | 154.665.718 |
| 21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 101.730 | 95.486.116 |
| 22. Bilanzgewinn | 233.969 | 250.151.834 |
| 1. | Allgemeine Angaben7 | ||
|---|---|---|---|
| 2. | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden8 | ||
| 2.1 | Allgemeine Angaben 8 | ||
| 2.2 | Anlagevermögen8 | ||
| 2.3 | Umlaufvermögen8 | ||
| 2.4 | Latente Steuern 9 | ||
| 2.5 | Investitionszuschüsse 9 | ||
| 2.6 | Rückstellungen 9 | ||
| 2.7 | Verbindlichkeiten11 | ||
| 2.8 | Umsatzsteuer11 | ||
| 2.9 | Anrechnung von Vordienstzeiten für beamtete Mitarbeiter12 | ||
| 2.10 | Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten12 | ||
| 2.11 | Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K. 12 | ||
| 3. | Erläuterungen zur Bilanz 14 | ||
| 3.1 | Anlagevermögen14 | ||
| 3.2 | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände16 | ||
| 3.3 | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten16 | ||
| 3.4 | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 16 | ||
| 3.5 | Aktive latente Steuern 16 | ||
| 3.6 | Eigenkapital 17 | ||
| 3.7 | Investitionszuschüsse 17 | ||
| 3.8 | Rückstellungen 18 | ||
| 3.9 | Verbindlichkeiten19 | ||
| 3.10 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten 19 | ||
| 3.11 | Haftungsverhältnisse19 | ||
| 3.12 | Sonstige finanzielle Verpflichtungen19 | ||
| 3.13 | Aktienbasierte Vergütungsprogramme 20 | ||
| 4. | Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 22 | ||
| 4.1 | Umsatzerlöse 22 | ||
| 4.2 | Aktivierte Eigenleistungen 22 | ||
| 4.3 | Sonstige betriebliche Erträge 22 | ||
| 4.4 | Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen 22 | ||
| 4.5 | Personalaufwand 22 | ||
| 4.6 | Sonstige betriebliche Aufwendungen 23 | ||
| 4.7 | Erträge aus Beteiligungen24 | ||
| 4.8 | Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen 24 | ||
| 4.9 | Aufwendungen aus Finanzanlagen 25 | ||
| 4.10 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen 25 | ||
| 4.11 | Verschmelzungsgewinn 25 | ||
| 4.12 | Steuern vom Einkommen und Ertrag 25 | ||
| 5. | Sonstige Angaben26 | ||
| 5.1 | Angaben zu nahestehenden Personen 26 | ||
| 5.2 | Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 26 | ||
| 5.3 | Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats26 |
Die Österreichische Post AG ist der landesweit führende Logistik- und Postdienstleister. Zu den Hauptgeschäftsbereichen zählen die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen. Das Filialnetz der Österreichischen Post AG zählt zu den größten Privatkundennetzen des Landes und bietet seinen Kunden in ganz Österreich hochwertige Produkte und Services in den Bereichen Post, Bank und Telekommunikation.
Durch die flächendeckende und zuverlässige Versorgung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft mit Postdienstleistungen liefert das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Absicherung der Kommunikations- und Logistikinfrastruktur des Landes.
Der Sitz der Österreichischen Post AG befindet sich in Wien, Österreich. Die Anschrift lautet Rochusplatz 1, 1030 Wien. Die Gesellschaft ist in das Firmenbuch beim Handelsgericht Wien zu FN 180219d eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.
Die Österreichische Post AG ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB und stellt gemäß § 245a Abs.1 UGB ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, erstellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge, sofern nicht anders angeführt, sind in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Mit Ausnahme der im folgenden Kapitel erläuterten Änderungen wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durchgeführt. Zuschreibungen werden bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. bei einer Wertaufholung vorgenommen, wobei auf maximal jenen Wert zugeschrieben wird, der sich unter Berücksichtigung einer durchgängigen Normalabschreibung als Restbuchwert ergibt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern und Abschreibungssätze berechnet:
| Nutzungsdauer | Abschreibungssatz | |
|---|---|---|
| in Jahren | in % | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 3 - 10 | 10,00 - 33,33 |
| Gebäude | 10 - 50 | 2,00 - 10,00 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8 - 10 | 10,00 - 12,50 |
| Fuhrpark | 4 - 8 | 12,50 - 25,00 |
| EDV- und technische Ausstattung | 3 - 6 | 16,67 - 33,33 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 - 20 | 5,00 - 20,00 |
Für Zugänge des 1. Halbjahres wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge des 2. Halbjahres die halbe Jahresabschreibung angesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten kleiner als EUR 400 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In der Entwicklung des Anlagevermögens werden sie als Zu- und Abgang sowie Abschreibung des Geschäftsjahres ausgewiesen.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der beizulegende Zeitwert zum Abschlussstichtag niedriger ist und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wird der beizulegende Wert auf Basis einer Unternehmensbewertung ermittelt. Es werden hierfür die erwarteten künftigen Cashflows mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode unter Verwendung eines durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (Weighted Average Cost of Capital) auf ihren Barwert abgezinst.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bestandswertermittlung wird in einem ersten Schritt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren durchgeführt. Der zweite Schritt der Bewertung umfasst eine gegebenenfalls erforderliche Abwertung auf einen zum Bilanzstichtag unter dem Durchschnittspreis liegenden niedrigeren Einkaufspreis. Der letzte Bewertungsschritt berücksichtigt die Gängigkeit der Vorräte. Nach Maßgabe der Umschlaghäufigkeit werden, wenn nötig, vom Bestandswert entsprechende Abschläge (bis zu 100%) vorgenommen.
Forderungen Die Methodik zur Bewertung der Forderungen wurde im laufenden Geschäftsjahr geändert. Die Forderungen werden weiter zum Nennwert angesetzt und zum Abschlussstichtag auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet. Allerdings wird der niedrigere beizulegende Wert anhand von statistisch ableitbaren Erfahrungswerten aus gleich gelagerten Sachverhalten ermittelt. Zusätzlich werden erkennbare Einzelrisiken bei wesentlichen Forderungen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird eine spätere Fälligkeit von Forderungen durch Abzinsung berücksichtigt. Die Wertberichtigungen nach der alten Methodik wurden zu Beginn des Geschäftsjahres vollständig in Höhe von TEUR 9.221 aufgelöst und die Wertberichtigungen nach der neuen Methodik in Höhe von TEUR 7.598 neu dotiert.
Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken, der niedrigere beizulegende Zeitwert angesetzt wird.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs des Bilanzstichtages angesetzt. Die Forderungen aus dem internationalen Postgeschäft werden großteils in Euro bzw. Sonderziehungsrechten abgerechnet. Die Bewertung der Sonderziehungsrechte erfolgt zum Referenzkurs des International Monetary Fund zum Bilanzstichtag.
Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um eine allfällige außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert, angesetzt.
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen, werden latente Steuern angesetzt. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung werden aktive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen. Ergibt sich aus den Unterschieden insgesamt eine Steuerbelastung wird eine Rückstellung für passive latente Steuern gebildet.
Investitionszuschüsse werden nach der Bruttomethode erfolgsneutral in einem gesonderten Passivposten ausgewiesen und über die Restnutzungsdauer der betroffenen Anlage ertragswirksam aufgelöst.
Rückstellungen für Abfertigungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Angestellten gebildet. Die Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Vorschriften der International Financial Standards (IAS 19) berechnet. Die Bewertung erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Project Unit Credit Method) unter Zugrundelegung eines gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 60 bis 65 Jahren für weibliche und von 65 Jahren für männliche Angestellte unter Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen gemäß Pensionsharmonisierungsgesetz 2003 und der schrittweisen Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen. Beamte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfertigungszahlungen. Der sich aus der Aufzinsung sowie aus einer Änderung des für die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen angewendeten Rechnungszinssatzes ergebenden Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst.
Die in der versicherungsmathematischen Berechnung berücksichtigten biometrischen Annahmen beruhen auf den von der Akturvereinigung Österreichs herausgegebenen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ("Sterbetafeln"). Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurden die in 2018 neu veröffentlichten Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung (Pensionstafeln AVÖ 2018-P) herangezogen. Die sich aus der Umstellung ergebenden Auswirkungen wurden zur Gänze im vorliegenden Jahresabschluss erfasst.
Folgende Parameter wurden der Berechnung zu Grunde gelegt:
| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | 2,00% | 2,00% |
| Gehaltssteigerung | 3,25% | 3,00% |
| Fluktuationsabschlag (gestaffelt) 0,24% - 1,45% |
0,19% - 0,46% |
Für Dienstnehmer, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, werden die Abfertigungsverpflichtungen durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem marktüblichen Zinssatz (0,50% - 1,50%) abgezinst. Sie umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für Personal, für Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgelder, für noch nicht konsumierte Urlaube, Unterauslastungen, Verpflichtungen für Personalanpassungsmaßnahmen und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.
Für Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wird eine Rückstellung gebildet. In der Österreichischen Post AG bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzugehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen. Jubiläumsgelder gebühren den Beamten und den Angestellten nach Dienstordnung der Österreichischen Post AG nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 2-fachen Monatsgehaltes und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 4-fachen Monatsgehaltes. Eine Jubiläumszuwendung in Höhe des 4-fachen Monatsgehaltes kann gewährt werden, wenn der Beamte nach einer Dienstzeit von 35 Jahren aus dem Dienststand ausscheidet und spätestens am Tag des Ausscheidens das 65. Lebensjahr vollendet. Die Angestellten im Kollektivvertrag Teil 1 erhalten Jubiläumsgelder nach 20 Dienstjahren in Höhe eines Monatsbezuges, nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 1,5-fachen Monatsgehaltes, nach 35 Dienstjahren in Höhe eines 2,5-fachen Monatsgehaltes und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 3,5-fachen Monatsgehaltes.
Die Berechnung erfolgt analog dem Verfahren für die Abfertigungsrückstellung nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Ebenso erfolgt die Berücksichtigung biometrischer Annahmen in der Berechnung analog zu dem unter den Rückstellungen für Abfertigungen beschriebenen Vorgehen.
Der sich aus der Aufzinsung sowie aus einer Änderung des für die Berechnung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder angewendeten Rechnungszinssatzes ergebende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst.
Folgende Parameter wurden der Berechnung zu Grunde gelegt:
| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | 1,75% | 1,75% |
| Gehaltssteigerung | 3,00% | 3,00% |
| Fluktuationsabschlag (gestaffelt) | 6,93% - 29,71% | 6,82% - 30,13% |
Unter der Rückstellung für Unterauslastung werden Vorsorgen im Zusammenhang mit Mitarbeitern subsumiert, die im Unternehmen ihren Arbeitsplatz verlieren bzw. ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und anderweitig nicht mehr eingesetzt werden können. Dabei handelt es sich um Vorsorgen für Mitarbeiter, die der Organisationseinheit Post-Arbeitsmarkt zugeordnet wurden und deren Dienstverhältnis zu drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften führen. Weiters handelt es sich um Rückstellungen für beamtete Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, sowie um Vorsorgen für Mitarbeiter, die sich im Programm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden.
Die Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt wird für künftige Personalaufwendungen von unkündbaren Mitarbeitern (vor allem beamtete Mitarbeiter) gebildet, die im Rahmen des laufenden post-internen Organisationsprozesses zur Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen ihren Arbeitsplatz verlieren und im Unternehmen nicht mehr oder nur mehr in einem untergeordneten Ausmaß zur Leistungserbringung eingesetzt werden können. Diese Dienstverhältnisse führen zu drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften, da bei diesen keine Ausgewogenheit der Leistungsbeziehung besteht. Die Berechnung des Rückstellungsbetrags erfolgt als Barwert der bis zur Pensionierung der jeweiligen Mitarbeiter anfallenden Aufwendungen unter Ansatz eines durchschnittlichen Unterauslastungsgrades sowie unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlags. Sofern unkündbare Mitarbeiter mangels Einsatzmöglichkeit im Unternehmen zu nicht kostendeckenden Konditionen an externe Unternehmen verleast werden, erfolgt die Ermittlung der Rückstellung unter Ansatz der prozentuellen Kostenunterdeckung. Sämtliche Parameter werden laufend evaluiert und an sich ändernde Verhältnisse angepasst.
Für beamtete Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, werden für noch zu erbringende Leistungen Vorsorgen gebildet. Die Ermittlung der Rückstellung erfolgt als Barwert der noch zu erbringenden Leistungen für den Zeitraum der erwarteten durchschnittlichen Verfahrensdauern.
Die Rückstellung für Mitarbeiter, die sich im Programm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden, basiert auf einer im Oktober 2013 mit dem Bund abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zum möglichen Ressortwechsel von Post-Mitarbeitern in verschiedene Bundesministerien. Dabei werden Ansprüche für Mitarbeiter, die einem Wechsel bereits zugestimmt haben, für einen bestimmten festgelegten Zeitraum übernommen und entsprechend rückgestellt.
Der Barwert der einzelnen Rückstellungen wird unter Ansatz eines Abzinsungssatzes, der erwarteten Gehaltssteigerung sowie eines Fluktuationsabschlages ermittelt.
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für den Post Arbeitsmarkt zugrunde gelegt und deren Veränderung führte – ceteris paribus – jeweils zu folgenden Änderungen der Rückstellung für den Post Arbeitsmarkt:
| Post Arbeitsmarkt | 2017 | 2018 | Änderung in TEUR |
|---|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | 1,25% | 1,50% | -2.823 |
| Gehaltssteigerung | 2,75% | 2,75% | 0 |
| Fluktuationsabschlag | 28,80% | 26,90% | 4.569 |
| Unterauslastungsgrad | 88,70% | 87,10% | -3.229 |
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für Mitarbeiter, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand bzw. im Programm zum möglichen Ressortwechsel befinden, zugrunde gelegt:
| Sonstige Unterauslastung | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Rechnungszinssatz 0,25% - 1,25% |
0,50% - 1,50% | |
| Gehaltssteigerung | 2,75% | 2,75% |
Im Rahmen des laufenden post-internen Organisationsprozesses zur Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen kommt es laufend zu Arbeitsplatzverlusten bzw. werden zukünftige Arbeitsplatzverluste absehbar, die nur sehr bedingt innerhalb des Gesamtunternehmens ausgeglichen werden können. Um den damit zum Teil notwendig werdenden Abbau von Mitarbeitern sozial verträglich zu gestalten, werden Sozialpläne mit dem Betriebsrat verhandelt bzw. werden den Mitarbeitern freiwillige Abfertigungsangebote unterbreitet. Der Ansatz erfolgt, wenn das Unternehmen Angebote für derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann, oder wenn diese Leistungen im Rahmen einer Umstrukturierung im Anwendungsbereich erbracht werden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten aus dem internationalen Postverkehr werden großteils in Euro bzw. in Sonderziehungsrechten abgerechnet. Die Bewertung der Sonderziehungsrechte erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem Referenzkurs des International Monetary Fund.
In der Europäischen Union stellen die Postdienste ein wesentliches Instrument für Kommunikation und Informationsaustausch dar und spielen eine grundlegende Rolle im Rahmen der Zielsetzungen des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der Union. Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Universaldienst sicherzustellen, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet.
Aus diesem Grund sind gemäß Artikel 132 der EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2006/112/EG) dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten (und somit auch von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen) steuerfrei. Das Urteil des EuGH (C-357/07) konkretisiert den Begriff "öffentliche Posteinrichtungen" und schränkt die Umsatzsteuerbefreiung auf Leistungen ein, die ein Betreiber von Universaldienstleistungen als solcher ausführt.
Durch die Verpflichtung diese Regelungen in die nationale Rechtslage zu übernehmen, wurde im österreichischen Umsatzsteuergesetz mit Wirkung 1. Jänner 2011 festgeschrieben, dass nur mehr Universaldienstleistungen (v.a. Briefe bis 2 kg und Pakete bis 10 kg) eines Universaldienstbetreibers umsatzsteuerfrei sind (§ 6 Abs 1 Z 10 lit b UStG). Vom Universaldienst ausdrücklich ausgenommen und daher auch von der oben genannten Umsatzsteuerbefreiung sind jedoch Postsendungen, die bei Verteilzentren ausgeliefert werden. Dies gilt auch für Leistungen, deren Bedingungen individuell ausgehandelt worden sind.
Der Leistungsumfang der Österreichischen Post AG umfasst Produkte und Dienstleistungen, die gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) sowohl steuerfrei (v.a. Universaldienstleistungen sowie die Vermittlung von Bankdienstleistungen) als auch steuerpflichtig (restliche Produkte) behandelt werden. Können Aufwendungen nicht exakt einem Umsatz zugeordnet werden, so kommt beim Vorsteuerabzug der sogenannte Pro-rata-Satz zur Anwendung. Dieser stellt die Relation der steuerpflichtigen Umsätze zu den gesamten Umsätzen dar und betrug im Geschäftsjahr 2018 54,35% (2017: 52,79%).
Mit Entscheid vom 11. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt, dass die im Jahr 2010 gesetzlich festgelegte Methodik zur Beseitigung der Altersdiskriminierungen im Gehaltssystem der Bundesbediensteten dem Unionsrecht widerspricht. Nachdem die Thematik der Anrechnung von Vordienstzeiten nicht nur die der Österreichischen Post AG zugeteilten Beamten, sondern alle Beamten des Bundes betraf, hat der österreichische Nationalrat reagiert und bereits mit 21. Jänner 2015 eine umfassende Reform des Besoldungssystems des Bundes vorgenommen. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGH aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamten umgesetzt.
Ende 2016 hat der Gesetzgeber – aufgrund einer Erledigung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2016 – im Besoldungsrechtsanpassungsgesetz (BGBl. I Nr. 104/2016) noch einmal eindeutig und unmissverständlich klargestellt, dass das neue Besoldungsschema auch rückwirkend anzuwenden ist. Für den Fall, dass es zu einer Neueinstufung eines Beamten in Zeiträumen vor der Überleitung in das neue Besoldungsschema kommt, wurde eine eindeutige Neuregelung der Anrechnungszeiten auf das Besoldungsdienstalter festgeschrieben, sodass kein Spielraum mehr für weitere Verfahren betreffend "Vorrückungsstichtag" gegeben ist.
Ein derzeit beim EuGH anhängiges Verfahren zur Anrechnung von Vordienstzeiten betreffend den Vertragsbediensteten des Bundes könnte das Besoldungssystem der Beamten beeinflussen. Mit einer Entscheidung des EuGH ist noch im Jahr 2019 zu rechnen. Zum 31. Dezember 2018 ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Kritikpunkte des EuGH neuerlich aufgreifen und beseitigen wird und daher von keinen finanziellen Belastungen für die Österreichische Post AG auszugehen ist. Diese Einschätzung wurde mit externen Experten abgestimmt.
Die Österreichische Post AG bzw. ihre Rechtsvorgängerin haben im Zeitraum vom 1. Mai 1996 bis zum 31. Mai 2008 für die ihnen zugewiesenen Beamten Beiträge aus der Gehaltsabrechnung abgeführt. Aufgrund eines VwGH-Erkenntnisses des Jahres 2015 bestand dafür jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.
Daraus resultierend wurden der Österreichischen Post AG in den Jahren 2015 und 2017 Beiträge in Höhe von insgesamt TEUR 83.149 vom Bundesfinanzgericht (BFG) zugesprochen. Zusätzlich wurden Beschwerdezinsen in Höhe von TEUR 8.836 (davon TEUR 6.111 im aktuellen Geschäftsjahr) vereinnahmt. Im Gegenzug für die bislang insgesamt zugesprochenen Beiträge bestehen für die Österreichische Post AG allerdings Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen, die sich auf Basis einer bestmöglichen Schätzung auf TEUR 39.911 (31.12.2017: TEUR 40.602) belaufen werden und in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen sind. Die Schätzung der Höhe der Ersatzleistungen ist mit erheblicher Unsicherheit behaftet, da sowohl hinsichtlich der Datenlage als auch der Berechnungsmethodik Unsicherheiten bestehen.
Mit der BAWAG P.S.K. bestand auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine langjährige Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrieb von Finanzprodukten, Schaltertransaktionen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Filialstandorte). Im Jahr 2017 hat die BAWAG P.S.K. die Kooperationsvereinbarung mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 gekündigt. In der Folge wurde zwischen den Parteien die einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis Ende 2020 vertraglich vereinbart. Für einzelne Leistungen besteht allerdings die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung. Auf Basis der Vereinbarung wird die Österreichische Post weiterhin Schaltertransaktionen für die BAWAG P.S.K. erbringen und Finanzprodukte vertreiben, allerdings in einem im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt geringeren Umfang. Die gesamten in der Entflechtungsvereinbarung vorgesehenen Vergütungen umfassen eine pauschale Abgeltung in Höhe von TEUR 20.119 für die vorzeitige Beendigung der Kooperationsvereinbarung sowie Vergütungen für noch zu erbringende Dienstleistungen, welche jährlich abgerechnet und beglichen werden. Anfang 2018 wurde seitens BAWAG P.S.K. eine Vorauszahlung in Höhe von TEUR 76.000 auf die erwartete zukünftige Vergütung geleistet.
Aufgrund der erwarteten Reduktion der zu erbringenden Leistungen waren im Geschäftsjahr 2018 weiters Vorsorgen in Form einer Rückstellung für Restrukturierungen in Höhe von insgesamt TEUR 21.457 zu bilden. Die notwendigen Restrukturierungen betreffen den geplanten Abbau von Mitarbeitern im Filialbereich.
Bereits im Vorjahr waren aufgrund der notwendigen Reduktion der Anzahl der für die BAWAG P.S.K. tätigen Finanzberater Vorsorgen in Form der Rückstellung für Unterauslastung in Höhe von insgesamt TEUR 55.900 zu bilden. Dem standen Zahlungen eines Beitrages in Höhe von TEUR 31.000 der BAWAG P.S.K. gegenüber. Davon wurden TEUR 26.925 gegen den Aufwand für die Bildung der Rückstellungen unter den Personalaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert. TEUR 4.075 wurden als Gegenleistung für in 2018 noch zu erbringende Vertriebsleistungen eingestuft und als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Abschreibung des Geschäftsjahres sind im Anlagenspiegel (Anlage 1) dargestellt.
Die Summe der in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände, die von einem verbundenen Unternehmen erworben wurden, beträgt TEUR 1.938.
In den Sachanlagen ist bei den Grundstücken der Österreichischen Post AG ein Grundwert von TEUR 80.007 (31.12.2017: TEUR 76.506) enthalten.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.530 betreffen im Wesentlichen die Immobilie EKZ Post am Rochus, wo auf Basis der routinemäßig erstellten Verkehrswertgutachten eine Abwertung vorzunehmen war.
Das Finanzanlagevermögen wurde in Höhe von TEUR 53.909 (2017: TEUR 27.621) außerplanmäßig abgeschrieben:
Die Beteiligung an der Post 301 Beteiligungs GmbH wurde in Höhe von TEUR 18.606 (2017: TEUR 0) außerplanmäßig abgeschrieben. Außerdem wurde die Beteiligung an der Post 206 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 17.382 (2017: TEUR 0), die Beteiligung an der Post 202 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 470 (2017: TEUR 2.181), die Beteiligung an der EMD – Elektronische- u. Mikrofilm- Dokumentationssysteme GmbH in Höhe von TEUR 796 (2017: TEUR 0) und die Beteiligung an der Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & CO OG in Höhe von TEUR 2.216 (2017: TEUR 986) außerplanmäßig abgeschrieben. Im Vorjahr wurde darüberhinaus die Beteiligung an der Post 104 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 16.905, die Beteiligung an der Post Systemlogistik GmbH in Höhe von TEUR 1.025, die Beteiligung an der Post 102 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 4.704 und die Beteiligung an der Post & Co Vermietungs OG in Höhe von TEUR 1.823 außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Österreichische Post AG hat sich im Zuge der Verhandlungen über die Gründung eines Joint Ventures zur Erbringung von Finanzdienstleistungen an der FinTech Group AG beteiligt, wobei von dieser Kooperation schlussendlich einvernehmlich Abstand genommen wurde. Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Anteile an der FinTech Group AG in Höhe von TEUR 14.439 auf den Kurswert zum Stichtag abgeschrieben. Nachdem die Anteile nicht weiter dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden sie zum 31. Dezember 2018 in das Umlaufvermögen umgegliedert.
Der Buchwert der verbleibenden Wertpapiere des Anlagevermögens beträgt TEUR 56.437 (31.12.2017: TEUR 80.426); der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf TEUR 55.804 (31.12.2017: TEUR 80.633). Da die Emittenten der in den Wertpapieren des Anlagevermögens ausgewiesenen Schuldinstrumente weiterhin ein gutes Bonitätsrating aufweisen und die Kursrückgänge nicht auf finanzielle Schwierigkeiten der Emittenten, sowie auf Verringerung zukünftiger Cashflows oder auf Ausfälle von Zins- und Tilgungszahlungen schließen lassen, ist eine dauerhafte Wertminderung nicht anzunehmen. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 204 Abs.2 zweiter Satz UGB unterbleiben daher für diese Finanzinstrumente.
Die Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 3.797 (2017: TEUR 276) betreffen mit TEUR 2.073 die Post 104 Beteiligungs GmbH und mit TEUR 1.724 die Post Systemlogistik GmbH. Im Vorjahr betraf die Zuschreibung die Post Immobilien GmbH in Höhe von TEUR 276.
Zum 31. Dezember 2018 bestehen keine Ausleihungen des Finanzanlagevermögens mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.
| — | Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen der Österreichischen Post AG | |||
|---|---|---|---|---|
| Anteil zum 31.12.2018 |
Eigenkapital zum 31.12.2018 |
Jahres ergebnis 2018 |
|
|---|---|---|---|
| Name und Sitz der Gesellschaft | % | TEUR | TEUR |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | |||
| feibra GmbH, Wien**) | 100,00 | 11.388 | 8.613 |
| Medien.Zustell GmbH, Wien**) | 100,00 | 1.300 | 407 |
| Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & CO OG, Wien***) | 100,00 | 23.507 | -1.504 |
| Post & Co Vermietungs OG, Wien***) | 100,00 | 179.123 | -11.337 |
| Post 001 Finanzierungs GmbH, Wien | 100,00 | 30.016 | 1.277 |
| Post 102 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | 6.586 | 889 |
| Post 104 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | 14.424 | 1.577 |
| Post 106 Beteiligungs GmbH, Wien**) | 100,00 | 9.095 | -102 |
| Post 107 Beteiligungs GmbH, Wien**) | 100,00 | 6.373 | 4.992 |
| Post 108 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH, Wien**) | 99,80 | 42 | 18 |
| Post 202 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | -63 | -800 |
| Post 206 Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | 33.034 | -17.690 |
| Post 207 Beteiligungs GmbH, Wien**) | 100,00 | 43.770 | -4.436 |
| Post 301 Beteiligungs GmbH, Wien**) | 100,00 | 6.176 | -18.406 |
| Post Immobilien GmbH, Wien**) | 100,00 | 772 | 45 |
| Post.Wertlogistik GmbH, Wien**) | 100,00 | 4.322 | 457 |
| EMD - Elektronische- u. Mikrofilm- Dokumentationssysteme Ges.m.b.H., Haid | 100,00 | 1.985 | 395 |
| Post Systemlogistik GmbH, Wien**) | 100,00 | 1.577 | -565 |
| ACL advanced commerce labs GmbH, Graz | 70,00 | 2.348 | 1.538 |
| sendhybrid ÖPBD GmbH, Wien | 51,00 | 83 | 58 |
| Beteiligungen | |||
| OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH, Wien | 50,00 | 414 | 24 |
| adverserve Holding GmbH*) | 49,00 | 699 | 370 |
ADELHEID GmbH, Berlin 29,29 24.359 -180
*) Konzernabschluss zum 30.11.2018
**) Unternehmensgruppe i.S.d. § 9 KStG
***) Österreichische Post AG als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt
Im Geschäftsjahr 2018 wurden weitere 25% der Anteile an sendhybrid ÖPBD GmbH um TEUR 50 erworben, wodurch der Anteil auf 51% erhöht wurde. Des Weiteren wurden weitere 14% der Anteile an PHS Logistiktechnik GmbH um TEUR 5 erworben und der Anteil somit auf 40% erhöht. Die Anteile an ADELHEID GmbH, Berlin wurden im Geschäftsjahr 2018 durch eine stattgefundene Kapitalerhöhung, an der sich die Österreichische Post AG nicht beteiligte, von 33,67% auf 29,29% reduziert.
PHS Logistiktechnik GmbH 40,00 609 -93
Im Geschäftsjahr 2018 wurden bei der ACL advanced commerce labs GmbH und bei der adverserve Holding GmbH Kaufpreisanpassungen vorgenommen. Diese reduzierten bei der ACL advanced commerce labs GmbH in Höhe von TEUR 900 und bei der adverserve Holding GmbH in Höhe von TEUR 79 die Anschaffungskosten.
Der Gesellschaft Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & CO OG wurden im Geschäftsjahr 2018 Zuschüsse in Höhe von TEUR 6.000 gewährt. Weiters wurden Zuschüsse an die Post 206 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 2.230, die Post 301 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 10.073, die Post 104 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 228, die Post 102 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 2.450, die Post Systemlogistik GmbH in Höhe von TEUR 1.750, die Post.Wertlogistik GmbH in Höhe von TEUR 1.411, die Post 202 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 367, die die PHS Logistiktechnik GmbH in Höhe von TEUR 400 sowie die Post & CO Vermietungs OG in Höhe von TEUR 52.234 gewährt. Der Zuschuss an die Post & CO Vermietungs OG beinhaltet TEUR 16.219 für den Erwerb der Verteilzentrum Hagenbrunn Vermietungs GmbH und weitere TEUR 16.600 als Ausgleich für die upstream-Verschmelzung der Beteiligung Verteilzentrum Hagenbrunn Vermietungs GmbH.
| TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 178.999 | 230.248 |
| Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.010 | 22.691 |
| Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.148 | 430 |
| Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 102.121 | 16.108 |
| 287.278 | 269.477 |
Die anhand von statistisch ermittelbaren Erfahrungswerten erfasste Wertberichtigung der Forderungen betragen per 31.12.2018 TEUR 1.677. Die im Vorjahr ermittelten Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 9.221 wurden aufgrund der Methodenänderung bei der Forderungsbewertung erfolgswirksam aufgelöst. Darin enthalten waren Wertberichtigungen für strittige Forderungen gegenüber der BAWAG P.S.K. in Höhe von insgesamt TEUR 5.898 die im laufenden Geschäftsjahr verbraucht wurden.
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.623 (31.12.2017: TEUR 2.305) und sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 20.067 (31.12.2017: TEUR 2.706) enthalten. Die sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit TEUR 168 (31.12.2017: TEUR 993) auf Steuerumlagen, mit TEUR 3.099 (31.12.2017: TEUR 1.713) auf sonstige Verrechnungen und Finanzierungen sowie mit TEUR 16.800 (31.12.2017: TEUR 0) auf Forderungen aus Gewinnausschüttungen.
In den sonstigen Forderungen waren zum 31. Dezember 2017 Forderungen aus in Vorperioden bezahlten Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten in Höhe von TEUR 56.413 enthalten. Die Forderungen des Vorjahres wurden im Geschäftsjahr 2018 seitens der Finanzbehörden gutgeschrieben bzw. mit laufenden Abgaben verrechnet. Weiterführende Informationen sind im Kapitel 2.10 enthalten.
Weiters enthalten die sonstigen Forderungen zum 31. Dezember 2017 Forderungen gegenüber der BAWAG P.S.K aus der Änderungsvereinbarung in Höhe von TEUR 31.000, die im Geschäftsjahr 2018 beglichen wurden. Weiterführende Informationen sind im Kapitel 2.11 enthalten.
Die sonstigen Forderungen beinhalten Erträge in Höhe von TEUR 3.699 (31.12.2017: TEUR 89.993), die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
| TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 71.882 | 20.248 |
| Termingelder | 180.000 | 250.000 |
| Kassenbestände | 3.362 | 2.185 |
| 255.244 | 272.433 |
| TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Aktive Rechnungsabgrenzung Personal | 14.389 | 13.112 |
| Mietzinsvorauszahlungen | 1.398 | 1.330 |
| Sonstige Vorauszahlungen | 21.869 | 18.383 |
| 37.656 | 32.825 |
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen für Personal betreffen vorausbezahlte Bezüge an beamtete Mitarbeiter. In den sonstigen Vorauszahlungen sind TEUR 4.914 (31.12.2017: TEUR 9.279) auf vorausbezahlte Versicherungsprämien enthalten.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25% gebildet. Die latenten Steuern stammen aus Bewertungsunterschieden in der Österreichischen Post AG sowie in den Personengesellschaften Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG und in der Post & Co Vermietungs OG.
| TEUR | 01.01.2018 | 31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern insgesamt | 71.035 | 77.073 | 6.038 |
| davon aus steuerlichen Teilwertabschreibungen | 41.123 | 38.254 | -2.869 |
| davon aus Rückstellungen | 29.908 | 36.492 | 6.584 |
| davon aus sonstigen temporären Differenzen | 4 | 2.327 | 2.323 |
Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt TEUR 337.763. Es ist in 67.552.683 Stück auf Inhaber lautende stimm- und gewinnberechtigte Aktien geteilt. Hauptaktionärin der Österreichischen Post AG ist mit einem Anteil von 52,85% die Österreichische Beteiligungs AG, Wien.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15. April 2015 wurde der Vorstand der Österreichischen Post AG zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals ermächtigt und die Satzung der Österreichischen Post AG wurde entsprechend angepasst. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann das Grundkapital somit während einer Geltungsdauer von fünf Jahren bis 14. April 2020 im Ausmaß von bis zu TEUR 33.776 durch Ausgabe von bis zu 6.755.264 Stück neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden. Weiters wurde in der Hauptversammlung die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu TEUR 16.888 zur Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien an (i) Gläubiger von Finanzinstrumenten sowie (ii) zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Österreichischen Post AG oder eines verbundenen Unternehmens beschlossen.
Der Vorstand wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. April 2017 ermächtigt während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. April 2017 eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Für das Geschäftsjahr 2018 ist gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands eine Ausschüttung von insgesamt TEUR 140.509 (Basisdividende von 2,08 EUR je Aktie) (2017: TEUR 138.483, Basisdividende von 2,05 EUR je Aktie) vorgesehen. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt TEUR 250.152 (2017: TEUR 233.969).
| TEUR | 01.01. | Verbrauch | Auflösung | Zuweisung | 31.12. |
|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte | |||||
| und Bauten | 563 | 0 | 48 | 0 | 515 |
| andere Anlagen, Betriebs- und | |||||
| Geschäftsausstattung | 2.066 | 48 | 631 | 56 | 1.443 |
| Summe | 2.630 | 48 | 679 | 56 | 1.958 |
Die Investitionszuschüsse betreffen im Wesentlichen Zuschüsse des Bundes für E-Fahrzeuge.
| TEUR | 01.01. | Um | Um | Verbrauch | Auflösung | Zuweisung | 31.12. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gründung | gliederung | ||||||
| Abfertigungen | 102.307 | 0 | 0 | 6.521 | 4.557 | 7.197 | 98.427 |
| Steuern | 12.541 | 0 | 0 | 11.751 | 62 | 5.946 | 6.675 |
| Jubiläumsgelder | 84.779 | 0 | 0 | 7.046 | 7.363 | 15.465 | 85.834 |
| Noch nicht konsumierte | |||||||
| Urlaube | 32.062 | 0 | 0 | 32.062 | 0 | 31.640 | 31.640 |
| Unterauslastung | 214.526 | 0 | -5.006 | 19.513 | 12.421 | 28.801 | 206.388 |
| Sonstige | |||||||
| Personalrückstellungen | 90.726 | 0 | 0 | 49.386 | 22.347 | 83.701 | 102.694 |
| Ausstehende | |||||||
| Eingangsrechnungen | 34.031 | 0 | 0 | 30.468 | 2.179 | 19.524 | 20.908 |
| Übrige sonstige | 65.594 | 140 | 0 | 4.947 | 13.347 | 3.124 | 50.563 |
| Sonstige | |||||||
| Rückstellungen | 521.717 | 140 | -5.006 | 143.422 | 57.657 | 182.255 | 498.028 |
| Rückstellungen gesamt | 636.566 | 140 | -5.006 | 161.693 | 62.276 | 195.398 | 603.130 |
Die Verwendung der neuen Tafeln für Sterbewahrscheinlichkeiten führte zu einem Rückgang der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von TEUR 1.334 und zu einem Anstieg der Rückstellung für Jubiläumsgelder in Höhe von TEUR 9.899.
Insgesamt ergab sich im aktuellen Geschäftsjahr bei den Rückstellungen für Unterauslastung eine Zuweisung in Höhe von TEUR 28.801. Darin enthalten ist eine Aufzinsung in Höhe von TEUR 2.489 sowie eine Anpassung der Rückstellung aufgrund der gegenüber dem Vorjahr veränderten Parameter in Höhe von TEUR -1.483. Die Zuweisung ergab sich im Wesentlichen aufgrund von Anträgen von Beamten auf ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit in Höhe von TEUR 18.255 (31.12.2017: TEUR 14.297) sowie mit TEUR 3.240 (31.12.2017: TEUR 9.303) aufgrund von Aufnahmen in das Programm zum möglichen Ressortwechsel. Der Verbrauch betrifft die laufenden Zahlungen an die rückgestellten Mitarbeiter und lag etwas unter dem Niveau des Vorjahres. Die Umgliederung in Höhe von TEUR -5.006 betrifft (31.12.2017: TEUR -7.986) die Rückstellung für Ressortwechsel. Nach der endgültigen Übernahme von Mitarbeitern durch ein Bundesministerium sind die gebildeten Vorsorgen in die Verbindlichkeiten umzugliedern.
Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien, Vorsorgen für Leistungen an Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen (Überbrückungsmodell gemäß Sozialplan, Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten), sowie Rückstellungen für Restrukturierungen.
Die Zuweisung in Höhe von TEUR 83.701 (31.12.2017: TEUR 73.394) betrifft überwiegend die Dotierung für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien in Höhe von TEUR 53.080 (31.12.2017: TEUR 56.622), sowie Restrukturierungen in Höhe von TEUR 21.457 (31.12.2017: TEUR 83).
Die Verwendung in Höhe von TEUR 49.386 betrifft zum größten Teil Auszahlungen von Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien in Höhe von TEUR 44.679 (31.12.2017: TEUR 41.025) und Auszahlungen aus Programmen mit freiwilligen Abfertigungsangeboten in Höhe von TEUR 1.711 (31.12.2017: TEUR 3.748).
Die Auflösungen in Höhe von TEUR 22.347 betreffen mit TEUR 9.745 nicht benötigte Vorsorgen für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten und mit TEUR 6.084 Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien. Weiters waren TEUR 6.505 (31.12.2017: 1.406) an Rückstellungen für Restrukturierungen aufzulösen.
Die sonstigen übrigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für Prozess- und Prüfungskosten sowie für Schadensfälle. Weiters sind in den übrigen sonstigen Rückstellungen Aufwendungen für etwaige Ersatzleistungen in Höhe von TEUR 39.911 (2017: TEUR 40.602) enthalten. Weiterführende Informationen sind im Kapitel 2.10 enthalten.
Von den Auflösungen der Rückstellungen wurden TEUR 52.439 (2017: TEUR 40.774) im Personalaufwand verrechnet.
| TEUR | 31.12.2017 über |
31.12.2018 über |
||
|---|---|---|---|---|
| mit einer Restlaufzeit von | 5 Jahre | Gesamt | 5 Jahre | Gesamt |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 2.553 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 0 | 132 | 0 | 18 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 135.352 | 0 | 152.498 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 51.780 | 0 | 84.087 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein | ||||
| Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 754 | 0 | 729 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 504 | 112.714 | 504 | 101.438 |
| 504 | 300.730 | 504 | 341.322 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.169 (31.12.2017: TEUR 4.642) und mit TEUR 78.917 (31.12.2017: TEUR 47.138) aus sonstigen Verrechnungen und Finanzierungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 11.874 (31.12.2017: TEUR 13.371), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 22.801 (31.12.2017: TEUR 23.280) sowie übrige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 66.762 (31.12.2017: TEUR 76.063). Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Altersteilzeitmodelle in Höhe von TEUR 19.851 (31.12.2017: TEUR 20.638), Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern in Höhe von TEUR 17.186 (31.12.2017: TEUR 14.587) sowie Verbindlichkeiten für Abgaben und Beiträge gegenüber dem Bund in Höhe von TEUR 13.554 (31.12.2017: TEUR 18.992).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 38.014 (31.12.2017: TEUR 36.694) und sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR 56 (31.12.2017: TEUR 99) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
| TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Zustellleistungen | 18.491 | 18.045 |
| Werktagsabgrenzung | 0 | 10.289 |
| Sonstige erhaltene Vorauszahlungen | 4.473 | 23.209 |
| 22.964 | 51.543 |
In den sonstigen erhaltenen Vorauszahlungen sind TEUR 22.942 (31.12.2017: TEUR 4.075) für in 2019 noch zu erbringende Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K. erfasst. Die Werktagsabgrenzung per 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR -10.878 wurde unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Die Österreichische Post AG hat Haftungen aus Patronatserklärungen in Höhe von TEUR 4.786 (aushaftender Betrag am 31.12.2017: TEUR 3.848) im Wesentlichen für das Tochterunternehmen City Express d.o.o., Belgrad übernommen.
| TEUR 31.12.2017 |
31.12.2018 |
|---|---|
| Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen | |
| im folgenden Geschäftsjahr 45.485 |
44.198 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen 9.773 |
10.184 |
| in den folgenden fünf Jahren 217.371 |
222.769 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen 48.866 |
50.918 |
Im Jahr 2009 hat der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG die Einführung eines aktienbasierten Vergütungsprogrammes genehmigt. In den Geschäftsjahren 2010 bis 2018 wurden jeweils entsprechende Vergütungsprogramme für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte realisiert (sogenannte Long-Term-Incentive-Programme). Bei diesen Programmen handelt es sich um ein aktienbasiertes und performanceorientiertes Entlohnungsmodell, dessen Tranchen sich über eine dreijährige Laufzeit (Performancezeitraum) erstrecken und ein einmaliges Eigeninvestment als grundsätzliche Teilnahmebedingung vorsehen. Der Performancezeitraum erstreckt sich jeweils vom 1. Jänner des Jahres der Auflage der jeweiligen Tranche bis zum 31. Dezember des drittfolgenden Jahres.
Von den Vorstandsmitgliedern nehmen zum 31. Dezember 2018 die Herren Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl, Dipl.-Ing. Walter Hitziger, Dipl.-Ing. Peter Umundum und Dipl.-Ing. Walter Oblin an den Vergütungsprogrammen sieben bis neun teil.
Die für das Eigeninvestment nötige Anzahl an Aktien der Österreichischen Post AG bei Programmbeginn ergibt sich für die Mitglieder des Vorstands als definierter Prozentsatz des Bruttofixgehaltes dividiert durch den Referenzkurs des vierten Quartals des jeweiligen Vorjahres. Das Eigeninvestment der Führungskräfte orientiert sich an der gewählten Investmentkategorie gemäß Teilnahmebedingungen.
Zum 31. Dezember 2018 sind für die Teilnahme am aktienbasierten Vergütungsprogramm von den Mitgliedern des Vorstands und den leitenden Angestellten folgende Eigeninvestments zu halten. Die für die bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramme nötigen Eigeninvestments sind in Höhe des Maximalwerts der für die einzelnen Tranchen notwendigen Eigeninvestments zu halten.
| in Stück Aktien | Eigeninvestment Tranche 7 (LTIP 2016 - 2018) |
Eigeninvestment Tranche 8 (LTIP 2017 - 2019) |
Eigeninvestment Tranche 9 (LTIP 2018 - 2020) |
|---|---|---|---|
| Georg Pölzl | 13.672 | 15.272 | 12.546 |
| Walter Oblin | 6.836 | 7.636 | 7.371 |
| Walter Hitziger | 7.520 | 11.136 | 9.148 |
| Peter Umundum | 6.678 | 7.636 | 6.273 |
| leitende Angestellte | 148.746 | 162.125 | 175.443 |
Für die bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramme betragen die nötigen Eigeninvestments zum 31. Dezember 2018 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 41.680 Aktien (31.12.2017: 41.680). Für die teilnehmenden Führungskräfte betragen diese 185.158 Aktien (31.12.2017: 187.791). Das Eigeninvestment ist jeweils bis zum Ende des nächstfolgenden Jahres nach Ablauf des Performancezeitraums ununterbrochen zu halten.
Die Entlohnung erfolgt auf Basis von sogenannten Bonusaktien als rechnerische Größe und hängt vom Ausmaß der Zielerreichung der definierten Performance Indikatoren (Earnings per Share, Free Cashflow und Total Shareholder Return) ab. Die Zielgrößen für die Performance Indikatoren werden jeweils zu Beginn der einzelnen Tranchen festgelegt, wobei die einzelnen Teilziele gleich gewichtet sind. Die Zielerreichung wird über einen dreijährigen Performancezeitraum ermittelt. Die Gesamtbonifikation richtet sich nach der Gesamtzielerreichung aus obigen Parametern sowie der Kursentwicklung der Aktie der Österreichischen Post AG. Die Gesamtbonifikation der Mitglieder des Vorstands sowie der teilnehmenden Führungskräfte ist begrenzt. Vorstände haben eine Obergrenze von 225% jener Bonifikation, die bei 100% Gesamtzielerreichung vorgesehen ist. Darüber hinaus hat der Vergütungsausschuss im Zuge der Genehmigung des LTIP 2018 bis 2020 Obergrenzen für den maximalen Vorstandsbezug ab 2020 mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Führungskräfte haben je nach Tranche eine Obergrenze zwischen 115% und 130% bei maximaler Zielerreichung, jedoch maximal in Höhe des individuellen Jahresbruttofixgehalts.
Die aktuell erwartete Anzahl der Bonusaktien (rechnerische Größe) verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Anzahl Bonusaktien je Tranche | ||
| Tranche 5 | 385 | 0 |
| Tranche 6 | 180.808 | 0 |
| Tranche 7 | 235.093 | 234.855 |
| Tranche 8 | 235.512 | 244.378 |
| Tranche 9 | 0 | 194.960 |
| 651.798 | 674.193 |
Die Auszahlung der Bonusaktien kann entweder in Form von Aktien der Österreichischen Post AG oder in bar erfolgen. Nachdem der Vorstand für sich einheitlich die Ausschüttung der Bonifikation in bar gewählt hat und für die Führungskräfte die Auszahlung der Bonifikation in bar beschlossen wurde, besteht gegenwärtig keine Verpflichtung zum Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten.
Die erwarteten Aufwendungen aus dem aktienbasierten Vergütungsprogramm sind über den Performancezeitraum in Form einer Rückstellung zu verteilen. Die Höhe der Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag mittels eines Modells ermittelt, in welchem die Performance Indikatoren und der bisherige Anteil des Performancezeitraums berücksichtigt werden. Sämtliche Änderungen der Rückstellung werden ergebniswirksam unter den Personalaufwendungen erfasst.
Der Stand der Rückstellung verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
| TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Stand der Rückstellung | ||
| Tranche 5 | 21 | 0 |
| Tranche 6 | 9.763 | 0 |
| Tranche 7 | 6.618 | 10.286 |
| Tranche 8 | 3.297 | 7.269 |
| Tranche 9 | 0 | 3.202 |
19.699 20.757
Der in der jeweiligen Berichtsperiode erfasste Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
| TEUR 2017 |
2018 |
|---|---|
| Gesamtaufwand | |
| Tranche 5 44 |
-13 |
| Tranche 6 7.184 |
-16 |
| Tranche 7 4.967 |
3.668 |
| Tranche 8 3.297 |
3.972 |
| Tranche 9 0 |
3.202 |
| 15.492 | 10.813 |
Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte eine Auszahlung für die Tranche 6 in Höhe von TEUR 9.748 sowie für die Tranche 5 in Höhe von TEUR 7 zur Gänze in bar.
Die für die Auszahlung notwendigen Eigeninvestments betragen:
| in Stück Aktien | Eigeninvestment Tranche 6 | ||
|---|---|---|---|
| (LTIP 2015 - 2017) | |||
| Georg Pölzl | 13.140 | ||
| Walter Oblin | 5.963 | ||
| Walter Hitziger | 7.227 | ||
| Peter Umundum | 5.963 | ||
| leitende Angestellte | 138.965 |
Die divisionale Organisationsstruktur der Österreichischen Post AG unterscheidet zwischen den Divisionen "Brief, Werbepost & Filialen", "Paket & Logistik" sowie "Corporate".
| TEUR 2017 |
2018 |
|---|---|
| Brief, Werbepost & Filialen 1.369.204 |
1.352.239 |
| Paket & Logistik 374.605 |
412.166 |
| Corporate 36.532 |
39.695 |
| 1.780.340 | 1.804.100 |
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen diverse Hochbauarbeiten in eigenen Standorten.
| TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K. | 26.925 | 20.119 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.344 | 9.655 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen | 445 | 9.351 |
| Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | 3.910 | 7.841 |
| Abgeltungen von Schadensfällen | 1.952 | 2.449 |
| Weiterverrechnete Aufwendungen | 1.473 | 1.661 |
| Rückforderung Beiträge | 56.413 | 0 |
| Übrige | 6.235 | 6.176 |
| 99.698 | 57.252 |
Die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen sind im Wesentlichen auf die Methodenänderung bei der Forderungsbewertung zurückzuführen, wodurch die im Vorjahr ermittelten Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 9.221 zur Gänze aufgelöst wurden. Siehe dazu Kapitel 2.3.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus Kassenabgängen unter den Sonstigen übrigen Erträgen aus Kassenüberschüssen saldiert dargestellt. Die entsprechenden Vorjahreswerte wurden angepasst.
Der Posten Rückforderung von Beiträgen im Geschäftsjahr 2017 betrifft gutgeschriebene Rückforderungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamten Siehe dazu Kapitel 2.10.
| TEUR 2017 |
2018 |
|---|---|
| Materialaufwand 45.641 |
47.684 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen 301.135 |
314.264 |
| 346.776 | 361.948 |
| TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| a) Gehälter | 773.668 | 745.479 |
| b) soziale Aufwendungen | ||
| aa) Aufwendungen für Altersversorgung | 198 | 253 |
| bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen | ||
| an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 19.941 | 543 |
| cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom | ||
| Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 178.899 | 177.454 |
| dd) Sonstige Sozialaufwendungen | 8.094 | 8.785 |
| 980.800 | 932.514 |
Im Geschäftsjahr 2018 sind im Posten Gehälter Erträge aus Auflösungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von TEUR 7.363 enthalten. Im Vorjahr ergaben sich Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.539.
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind im Geschäftsjahr 2018 Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von TEUR 3.787 (2017: TEUR 3.207) enthalten.
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
| Aufwendungen für Abfertigungen und Altersversorgung | ||
|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2018 |
| Vorstände | 308 | -161 |
| Leitende Angestellte | 111 | 90 |
| Andere Arbeitnehmer | 19.720 | 867 |
| 20.139 | 796 |
An die Vorstandsmitglieder wurden folgende Bezüge gewährt:
| Bezüge der Vorstandsmitglieder | ||
|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2018 |
| Bezüge aktive Vorstandsmitglieder | 7.097 | 7.402 |
| Bezüge ehemalige Vorstandsmitglieder | 0 | 0 |
| 7.097 | 7.402 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Vergütungen in Höhe von TEUR 380 (2017: TEUR 343).
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr:
| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| Beamte | 7.136 | 6.385 |
| Angestellte | 11.594 | 12.540 |
| Summe | 18.730 | 18.925 |
| Entsprechende Vollzeitäquivalente | 17.225 | 17.406 |
| TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Steuern, soweit nicht vom Einkommen und Ertrag | 7.527 | 7.622 |
| Übrige | 286.283 | 274.171 |
| 293.809 | 281.793 |
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
| TEUR 2017 |
2018 |
|---|---|
| Miet- und Pachtaufwendungen 50.005 |
49.020 |
| EDV-Dienstleistungsaufwand 40.127 |
47.503 |
| Instandhaltung und Immobilienverwaltung 42.090 |
46.392 |
| Reiseaufwand 23.564 |
25.749 |
| Kommunikation und Werbung 16.457 |
18.405 |
| Personalbereitstellung 14.975 |
18.317 |
| Beratungsaufwand 15.128 |
15.402 |
| Entsorgung und Reinigung 9.011 |
11.669 |
| Zuweisung zu Wertberichtigungen 7.526 |
8.773 |
| Schadensfälle 5.778 |
6.684 |
| Versicherungsaufwand 4.988 |
5.611 |
| Aus- und Fortbildung 2.937 |
2.889 |
| Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen 1.940 |
2.292 |
| Telefonaufwand 2.006 |
1.866 |
| Spesen und Kursverluste 4.558 |
1.215 |
| Ersatzleistungen 35.428 |
748 |
| Andere 9.764 |
11.636 |
| 286.283 | 274.171 |
Die Zuweisung zu Wertberichtigungen im Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf die Änderung der Methodik zur Bewertung von Forderungen zurückzuführen. Die im Vorjahr nach der vorjährigen Methodik gebildeten Wertberichtungen wurden zu Beginn des Geschäftsjahres aufgelöst und gegengleich Wertberichtigungen nach der neuen Methodik in Höhe von TEUR 7.598 erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus Kassenabgängen unter den Sonstigen übrigen Erträgen aus Kassenüberschüssen saldiert dargestellt. Die entsprechenden Vorjahreswerte wurden angepasst.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für etwaige Ersatzleistungen in Höhe von TEUR 748 (2017: TEUR 35.428) enthalten. Im aktuellen Geschäftsjahr kam es zu einer geringfügigen Anpassung der Rückerstattungsansprüche sowie der Rückstellung für etwaige Ersatzleistungen.
Die Erläuterungen zu den Aufwendungen für Leistungen an den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss dargestellt.
| TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Gewinnausschüttungen und phasenkongruente Dividendenaktivierungen | 339 | 28.258 |
| Ergebnisüberrechnung Personengesellschaften | 228 | 2.600 |
| 567 | 30.858 |
Im Geschäftsjahr 2018 erfolgten sowohl phasenkongruente Dividendenaktivierungen in Höhe von TEUR 14.200 als auch Gewinnausschüttungen in Höhe von TEUR 14.058.
| TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen | 14.043 | 112 |
| Zuschreibung zu Anteilen an verbundenen Unternehmen | 276 | 3.797 |
| 14.319 | 3.909 |
Die Erträge aus der Zuschreibung in Höhe von TEUR 3.797 ergeben sich aus der Zuschreibung zu den Anteilen an der Post 104 Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 2.073 und an der Post Systemlogistik GmbH in Höhe von TEUR 1.724.
| TEUR 2017 |
2018 |
|---|---|
| Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen 27.621 |
39.470 |
| Abschreibung auf Wertpapiere des Anlagevermögens 0 |
14.439 |
| Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen 0 |
1.038 |
| Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 900 |
0 |
| 28.521 | 54.947 |
In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ist der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Höhe von TEUR 3.211 (2017: TEUR 2.913) enthalten.
Der Verschmelzungsgewinn in Höhe von TEUR 4.359 betrifft die Verschmelzung der Enkelgesellschaft Verteilzentrum Hagenbrunn Vermietungs GmbH. Im Vorjahr gab es einen Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 3.127 aus der Verschmelzung des verbundenen Unternehmens Aktionsfinder GmbH, Salzburg.
Die Österreichische Post AG als Gruppenträgerin bildet mit mehreren Tochtergesellschaften eine Unternehmensgruppe i.S.d. § 9 KStG. Das Vorliegen einer Unternehmensgruppe bewirkt, dass die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder der Österreichischen Post AG zugerechnet werden. Eine unternehmensrechtliche Zuweisung der Ergebnisse erfolgt nicht.
Innerhalb der Unternehmensgruppe erfolgt ein Ausgleich der steuerlichen Mehr- oder Minderbelastung der Gruppenträgerin durch die Verrechnung positiver und negativer Steuerumlagen in Höhe von 25% des steuerlichen Ergebnisses (Stand-alone-Methode).
| TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Körperschaftssteueraufwand Unternehmensgruppe gesamt | 46.684 | 49.947 |
| davon Österreichische Post AG als Gruppenträger | 44.624 | 49.752 |
| davon Gruppenmitglieder (Saldo der Steuerumlagen) | 2.060 | 195 |
Im Berichtszeitraum wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2011-2014 durch die österreichischen Finanzbehörden abgeschlossen. Der Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag enthält Ertragsteuern aus Vorperioden in Höhe von TEUR 5.547 (31.12.2017: TEUR 1.683).
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden im Geschäftsjahr nur zu fremdüblichen Bedingungen statt.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, wie offene Rechtsfälle oder Schadenersatzforderungen sowie andere Verpflichtungen oder Drohverluste, die zu erfassen sind, sind im vorliegenden Konzernabschluss berücksichtigt.
Mit Stichtag 31. Jänner 2019 hat die Österreichische Post weitere 40% der Anteile an der Direct 2 Document GmbH übernommen und hält damit insgesamt 70% der Anteile. Als größter Druckoutsourcing-Dienstleister Österreichs übernimmt die D2D von der Datenübernahme und Druckdatenaufbereitung über die Kuvertierung bis zur Postaufgabe Aufträge ihrer Kunden.
— Vorstand
| GD Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl | Vorsitzender des Vorstands |
|---|---|
| Dipl.-Ing. Walter Oblin | Stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
| Dipl.-Ing. Walter Hitzinger | bis 31. Dezember 2018 |
| Dipl.-Ing. Peter Umundum |
— Aufsichtsrat
| Dr. Edith Hlawati | Vorsitzende des Aufsichtsrats |
|---|---|
| Mag. Edeltraud Stiftinger | Stellvertreterin der Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
| Mag. Jochen Danninger | seit 19. April 2018 |
| Mag. Huberta Gheneff | seit 19. April 2018 |
| Dr. Erich Hampel | bis 19. April 2018 |
| Dr.-Ing. Peter Kruse | |
| Chris E. Muntwyler | |
| Mag. Markus Pichler | bis 19. April 2018 |
| Prof. Elisabeth Stadler | bis 19. April 2018 |
| Dr. Herta Stockbauer | |
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA | seit 19. April 2018 |
| Vom Betriebsrat entsandt: | |
| Maria Klima | seit 30. Oktober 2018 |
| Helmut Köstinger | |
| Martin Palensky | |
| Andreas Schieder | bis 30. Oktober 2018 |
Manfred Wiedner
Wien, am 22. Februar 2019
Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl e.h. Vorstandsvorsitzender Generaldirektor
Der Vorstand
Dipl.-Ing. Walter Oblin e.h. Stv. Vorstandsvorsitzender Brief & Werbepost, Finanzen
Dipl.-Ing. Peter Umundum e.h. Vorstandsmitglied Paket & Logistik, Logistiknetzwerke
| TEUR | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01. |
Zu gänge |
Zugänge Umgrün dungen |
Umbu chung en |
Abgänge | Abgänge Umgrün dungen |
Stand 31.12. |
Stand 01.01. |
Zu gänge |
Zugänge Umgrün dungen |
Zu schrei bungen |
Ab gänge |
Stand 31.12. |
Buch wert 1.1. |
Buch wert 31.12. |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||||||||||
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und | |||||||||||||||
| ähnliche Rechte | 50 477 | 2 980 | 0 | 475 | -5 197 | 0 | 48 735 | -42 307 | -5 707 | 0 | 0 | 4 681 | -43 334 | 8 170 | 5 401 |
| Firmenwert | 17 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 17 | -12 | -2 | 0 | 0 | 0 | -14 | 5 | 3 |
| geleistete Anzahlungen | 3 587 | 3 488 | 0 | -475 | 0 | 0 | 6 601 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 587 | 6 601 |
| 54 082 | 6 467 | 0 | 0 | -5 197 | 0 | 55 353 | -42 319 | -5 709 | 0 | 0 | 4 681 | -43 348 | 11 763 | 12 005 | |
| II. Sachanlagen | |||||||||||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte | |||||||||||||||
| und Bauten | 745 134 | 10 179 | 3 553 | 64 | -1 006 | 0 | 757 924 | -452 796 | -18 158 | 0 | 0 | 503 | -470 451 | 292 338 | 287 473 |
| technische Anlagen und Maschinen | 140 888 | 4 856 | 0 | 1 293 | 0 | 0 | 147 038 | -85 601 | -10 044 | 0 | 0 | 0 | -95 645 | 55 287 | 51 393 |
| andere Anlagen, Betriebs- und | |||||||||||||||
| Geschäftsausstattung | 285 874 | 48 699 | 0 | 12 276 | -39 183 | 0 | 307 666 | -163 434 | -35 221 | 0 | 0 | 36 189 | -162 466 | 122 440 | 145 200 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 31 204 | 19 817 | 793 | -13 634 | -11 410 | 0 | 26 771 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 31 204 | 26 771 |
| 1 203 100 | 83 551 | 4 346 | 0 | -51 599 | 0 | 1 239 398 | -701 830 | -63 423 | 0 | 0 | 36 692 | -728 561 | 501 270 | 510 837 | |
| III. Finanzanlagen | |||||||||||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1 497 564 | 76 793 | 0 | 52 | -900 | 0 | 1 573 509 | -1 097 220 | -39 470 | 0 | 3 797 | 0 | -1 132 893 | 400 344 | 440 616 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 2 640 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 640 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 640 |
| Beteiligungen | 16 287 | 405 | 0 | -52 | -79 | 0 | 16 561 | -5 761 | 0 | 0 | 0 | 0 | -5 761 | 10 526 | 10 800 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 84 638 | 39 935 | 0 | 0 | -63 924 | 0 | 60 648 | 0 | -14 439 | 0 | 0 | 14 439 | 0 | 84 638 | 60 648 |
| 1 598 489 | 119 772 | 0 | 0 | -64 903 | 0 | 1 653 358 | -1 102 981 | -53 909 | 0 | 3 797 | 14 439 | -1 138 654 | 495 508 | 514 704 | |
| Gesamt | 2 855 671 | 209 791 | 4 346 | 0 | -121 699 | 0 | 2 948 109 | -1 847 131 | -123 041 | 0 | 3 797 | 55 812 | -1 910 563 | 1 008 540 | 1 037 546 |
| 1. | Umfeld und Rahmenbedingungen | 201 | |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur | 201 | |
| 1.2 | Wirtschaftliches Umfeld | 201 | |
| 1.3 | Branchenumfeld | 201 | |
| 1.4 | Rechtliche Rahmenbedingungen | 202 | |
| 2. | Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage | 203 | |
| 2.1 | Umsatzentwicklung | 203 | |
| 2.2 | Ergebnisentwicklung | 205 | |
| 2.3 | Vermögens- und Finanzlage | 206 | |
| 2.4 | Ergebnis- und wertorientierte Kennzahlen | 208 | |
| 2.5 | Nichtfinanzielle Informationen gemäß NaDiVeG | 208 | |
| 3. | Forschung und Entwicklung/Innovationsmanagement | 209 | |
| 4. | Chancen und Risiken | 211 | |
| 4.1 | Risikomanagementsystem bei allgemeinen Risiken | 211 | |
| 4.2 | Risikomanagementsystem bei finanziellen Risiken | 212 | |
| 4.3 | Top Risiken | 212 | |
| 4.4 | Finanzielle Risiken | 213 | |
| 4.5 | Allgemeine und sonstige Risiken | 214 | |
| 4.6 | Wesentliche Chancen | 216 | |
| AG | 4.7 | Gesamtaussage zur Risikosituation | 217 |
| 5. | Weitere rechtliche Angaben | 218 | |
| 5.1 | Internes Kontrollsystem und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess | 218 | |
| 5.2 | Informationen gemäß § 243a UGB | 220 | |
| 6. | Ausblick 2019 | 222 |
Mit einem Jahresumsatz von 1,8 Mrd EUR ist die Österreichische Post AG der führende Logistik- und Postdienstleister Österreichs. Zum Kerngeschäft zählen die Erbringung von Leistungen des Brief- und Paketdienstes sowie der Vertrieb von Telekomprodukten und die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Filialnetz.
Die Österreichische Post AG bündelt ihre Geschäftsaktivitäten in den beiden Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik. Die Division Corporate erbringt Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung.
Das Leistungsspektrum der Division Brief, Werbepost & Filialen umfasst die Annahme, Sortierung und Zustellung von Briefen, Postkarten, adressierten, teil- und unadressierten Werbesendungen und Zeitungen sowie von Paketen im Zuge der Verbundzustellung. Darüber hinaus werden im Filialnetz Post- und Telekomprodukte sowie Finanzdienstleistungen angeboten. Die Österreichische Post AG bietet ihren Kunden auch diverse Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen an. Ergänzt wird das Angebot durch Zusatzleistungen, wie z. B. Adressund Datenmanagement sowie Poststellenmanagement.
Die Division Paket & Logistik bietet für den Paketversand Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette. Kerngeschäft ist die Beförderung von Paketen sowie von "Express Mail Service" (EMS)- Sendungen. Das Portfolio umfasst neben klassischen Paketprodukten, Expresszustellung oder Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet die Österreichische Post AG maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung und Retouren-Management.
Der Division Corporate obliegen vor allem Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung sowie der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Nicht-operative Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung umfassen die Verwaltung der Immobilien und des Fuhrparks, die Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie die Administration des Post Arbeitsmarktes.
Das globale Wirtschaftswachstum wird schwächer, das prognostizieren die Ökonomen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Laut dem IWF beläuft sich der Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2018 auf 3,7 % und befindet sich fast auf dem Niveau des Vorjahres (2017: 3,8%). Für 2019 und 2020 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 3,5 % bzw. 3,6 % gerechnet (IWF, Jänner 2019).
In Europa konnte hinsichtlich der Wirtschaftsentwicklung nicht das Niveau des Vorjahres von 2,4 % gehalten werden. Als großer Unsicherheitsfaktor gelten der Brexit, sowie der anhaltende Budgetstreit zwischen Italien und der EU. Daraus resultiert ein verringertes BIP-Wachstum von 1,8 % für 2018. Für die Jahre 2019 bzw. 2020 geht der IWF von einem schwächeren BIP-Anstieg im Ausmaß von 1,6 % bzw. 1,7 % aus (IWF, Jänner 2019).
Das Wirtschaftswachstum in Österreich ist sehr kräftig und befindet sich über dem Durchschnitt des Euro-Raumes Maßgeblicher Treiber sind die rege Industriekonjunktur und expandierende Wirtschaftsbereiche. So steigerte sich das BIP laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) im Jahr 2018 um 2,7 %, nach 2,6 % im Vorjahr. Für das Jahr 2019 wird mit 2,0 % eine etwas gedämpfte Wirtschaftsentwicklung erwartet, für 2020 nimmt die Prognose des WIFO eine BIP-Steigerung von 1,8 % an (WIFO, Dezember 2018).
Neben dem konjunkturellen Umfeld wird die Geschäftsentwicklung der Österreichischen Post AG vor allem von folgenden internationalen Trends beeinflusst, die Risiken, aber auch Chancen mit sich bringen.
Die elektronische Substitution hält im Bereich der adressierten Sendungen weiterhin an. Dieser globale Trend betrifft alle Post-Gesellschaften und ist im Kern wenig beeinflussbar. Insbesondere Kunden aus dem öffentlichen Sektor
versuchen ihr Sendungsvolumen zu reduzieren, sodass die Österreichische Post AG weiterhin mit kontinuierlichen Rückgängen von ca. 5 % pro Jahr rechnet. Zudem zeigt sich als Folge des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung Verunsicherung bei Versenderkunden von adressierten Werbesendungen. Generell hängt das Geschäft mit Werbesendungen stark von der konjunkturellen Lage, der jeweiligen Branche und der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Die Marktentwicklung für adressierte und unadressierte Werbesendungen ist derzeit eher gedämpft.
Die Paketmengen im privaten Bereich steigen dank der ständig zunehmenden Bedeutung des Online Shoppings weiter stark an. In den Märkten des CEE-/SEE-Raums besteht Aufholbedarf im E-Commerce, was zu einem tendenziell dynamischen Marktumfeld führt. Die Entwicklung des internationalen Paket- und Frachtgeschäfts ist wiederum wesentlich von der Konjunkturentwicklung, den internationalen Handelsströmen und der damit verbundenen Preisentwicklung abhängig. Wettbewerbsintensität und Preisdruck sind in diesem Bereich weiterhin hoch. Die Handelsströme werden zunehmend internationaler und mit ihnen die nachgefragten Logistikdienstleistungen.
Ein weiterer wichtiger Markttrend besteht in der steigenden Bedeutung nicht-finanzieller Themen aus den Bereichen Gesellschaft, Mitarbeiter und Umwelt. Damit einhergehend steigen die Transparenzanforderungen der Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit an. Das steigende Nachhaltigkeitsbewusstsein führt auch zu einer vermehrten Nachfrage nach ressourcenschonenden Gütertransporten. Die Österreichische Post AG entspricht diesen Anforderungen durch das Angebot der CO2-neutralen Zustellung, mit dem sie für sich und ihre Kunden eine Belastung der globalen Klimabilanz durch ihre Unternehmenstätigkeit einerseits vermeidet und andererseits verringert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Österreichischen Post AG basieren primär auf dem Österreichischen Postmarktgesetz, das seit 1. Jänner 2011 in Kraft ist.
Die Umsatzerlöse der Österreichischen Post AG sind im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres um 23,8 Mio EUR auf 1.804,1 Mio EUR gestiegen. Dies ist vor allem auf ein dynamisches Paketwachstum zurückzuführen, welches die Umsatzrückgänge im Briefgeschäft in der Berichtsperiode mehr als kompensieren konnte.
| Mio EUR | 2017 | 2018 | Veränderung | Struktur | Struktur |
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | ||||
| Umsatz gesamt | 1.780,3 | 1.804,1 | 1,3% | 100,0% | 100,0% |
| Brief, Werbepost & Filialen | 1.369,2 | 1.352,2 | -1,2% | 76,9% | 75,0% |
| Paket & Logistik | 374,6 | 412,2 | 10,0% | 21,0% | 22,8% |
| Corporate | 36,5 | 39,7 | 8,7% | 2,1% | 2,2% |
Der Umsatz der Österreichischen Post AG entfiel in der Berichtsperiode zu 75,0% auf die Division Brief, Werbepost & Filialen und zu 22,8% auf die Division Paket & Logistik. Der Umsatzanteil der Division Corporate lag bei 2,2%.
| Mio EUR | 2017 | 2018 | Veränderung | Struktur 2017 |
Struktur 2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz gesamt | 1.369,2 | 1.352,2 | -1,2% | 100,0% | 100,0% |
| Briefpost & Mail Solutions1) | 763,1 | 776,8 | 1,8% | 55,7% | 57,4% |
| Werbepost1) | 354,9 | 343,9 | -3,1% | 25,9% | 25,4% |
| Medienpost | 135,9 | 130,4 | -4,0% | 9,9% | 9,6% |
| Filialdienstleistungen | 115,3 | 101,1 | -12,3% | 8,4% | 7,5% |
1) Korrektur der Umsatzerlöse zwischen Briefpost & Mail Solutions sowie Werbepost
Insgesamt reduzierte sich der Umsatz der Division Brief, Werbepost & Filialen im Berichtszeitraum um 17,0 Mio EUR. Die Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2018 war geprägt durch einen generellen Rückgang des adressierten Briefvolumens durch die elektronische Substitution, einem geringeren Werbeumsatz verglichen mit dem starken Werbegeschäft des Vorjahres sowie aus dem redimensionierten Finanzdienstleistungsgeschäft. Umsatzerhöhend wirkten die neue Produktstruktur, Zuwächse im Bereich Mail Solutions sowie Wachstum durch vermehrtes internationales E-Commerce-Volumen.
Der Divisionsumsatz in Höhe von 1.352,2 Mio EUR stammt zu 57,4% aus der Produktgruppe Briefpost & Mail Solutions, zu 25,4% aus Werbepost und zu 9,6% aus Medienpost. Zudem wurden 7,5% des Umsatzes mit Filialdienstleistungen erwirtschaftet.
In der Produktgruppe Briefpost & Mail Solutions lag der Umsatz im Geschäftsjahr 2018 mit 776,8 Mio EUR um 1,8% über dem Niveau des Vorjahres. Die rückläufige Volumenentwicklung infolge der Substitution von Briefen durch elektronische Kommunikationsformen setzte sich fort. Der Umsatz wurde aber auch von diversen Sondereffekten positiv beeinflusst. Die transportierten Mengen wurden durch zahlreiche Einmalaussendungen von Banken gestützt. Dank der Einführung der neuen Produktstruktur per 1. Juli 2018 wurde darüber hinaus ein positiver Tarifeffekt erzielt. Ebenso umsatzerhöhend wirkten neue Dienstleistungen rund um den klassischen Brieftransport. Der Bereich Mail Solutions verzeichnete, vor allem in der Dokumentenlogistik und im Outputmanagement, Zuwächse in Höhe von 3,6 Mio EUR. Zudem zählte das Geschäftsjahr 2018 zwei Werktage mehr als das Vorjahr.
Die Produktgruppe Werbepost verzeichnete in der Berichtsperiode einen Umsatzrückgang um 3,1% auf 343,9 Mio EUR. Dies ist unter anderem darauf zurück zu führen, dass bei den Werbevolumen im Vorjahr höhere Sondereffekte durch Wahlen sowie ein starker Anstieg aufgrund einzelner Vertriebsinitiativen zu verzeichnen war. Bei adressierten Sendungen zeigt sich bei einigen Kunden auch Verunsicherung hinsichtlich der neuen Datenschutz-Grundverordnung
Der Umsatz der Produktgruppe Medienpost, also aus der Zustellungen von Zeitungen und Magazinen, zeigte im Geschäftsjahr 2018 einen Rückgang von 4,0% auf 130,4 Mio EUR. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf das rückläufige Abonnementgeschäft von Zeitungen und Magazinen zurückzuführen.
Der Umsatz der Produkte im Zusammenhang mit den Filialdienstleistungen verringerte sich im Geschäftsjahr 2018 um 14,2 Mio EUR auf 101,1 Mio EUR. Gemäß der Vereinbarung mit dem Bankpartner BAWAG P.S.K. erfolgt eine schrittweise Entflechtung der Kooperation bis Ende 2020. Der Umsatz mit Beratungsleistungen wird 2019 kontinuierlich reduziert.
| Mio EUR | 2017 | 2018 | Veränderung | Struktur 2017 |
Struktur 2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz gesamt | 374,6 | 412,2 | 10,0% | 100,0% | 100,0% |
| Paket Premium | 152,2 | 177,4 | 16,5% | 40,6% | 43,0% |
| Paket Standard | 216,4 | 226,4 | 4,7% | 57,8% | 54,9% |
| Paket Sonstige Leistungen | 6,0 | 8,3 | 38,4% | 1,6% | 2,0% |
Die Division Paket & Logistik erzielte im Geschäftsjahr 2018 ein Umsatzplus in Höhe von 37,6 Mio EUR. Das Wachstum im Paketgeschäft ist vor allem auf den anhaltenden E-Commerce-Trend zurückzuführen, der zu einem deutlichen Anstieg bei Privatkundenpaketen führte.
Insgesamt entfielen 43,0% des Divisionsumsatzes in der Berichtsperiode auf den Premium-Bereich (Paketzustellung innerhalb von 24 Stunden). Der Umsatz mit Premium Paketen erhöhte sich in der Berichtsperiode um 25,2 Mio EUR auf 177,4 Mio EUR.
Auf die Umsätze des Bereichs Paket Standard – dieser umfasst vorrangig Sendungen an Privatkunden in Österreich – entfielen 54,9% des Divisionsumsatzes. Im Bereich Paket Standard wurde im Jahr 2018 ein Umsatzanstieg von 4,7% auf 226,4 Mio EUR erzielt.
Im Bereich Paket Sonstige Leistungen, der diverse Logistik-Zusatzdienstleistungen beinhaltet, wurden in der Berichtsperiode Umsätze in Höhe von 8,3 Mio EUR generiert – dies entspricht einem Anteil am Divisionsumsatz von 2,0%.
Die Ertragslage der Österreichischen Post AG zeigt folgendes Bild:
| Mio EUR | 2017 | 2018 | Veränderung 2017/2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.780,3 | 1.804,1 | 1,3% |
| Sonstige betriebliche Erträge und aktivierte Eigenleistungen | 100,7 | 58,3 | -42,1% |
| Aufwand für Material und bezogene Leistungen | -346,8 | -361,9 | -4,4% |
| Personalaufwand | -980,8 | -932,5 | 4,9% |
| Abschreibungen | -57,6 | -69,1 | -20,1% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -293,8 | -281,8 | 4,1% |
| Beteiligungsergebnis | -24,6 | -4,8 | 80,4% |
| EBIT1) | 177,5 | 212,2 | 19,6% |
| Sonstiges Finanzergebnis | 9,8 | -8,3 | >-100% |
| Ergebnis vor Steuern | 187,3 | 203,9 | 8,9% |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -55,0 | -49,3 | 10,5% |
| Jahresüberschuss | 132,2 | 154,7 | 17,0% |
1) EBIT = Ergebnis vor Sonstiges Finanzergebnis und Steuern
Die Aufwandstruktur der Österreichischen Post AG ist von einem hohen Anteil an Personalaufwendungen geprägt, welche sich im Geschäftsjahr 2018 auf 932,5 Mio EUR beliefen. Damit liegt der Personalaufwand um 48,3 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres. Die im Personalaufwand inkludierten Personalaufwendungen für Gehälter entwickelten sich rückläufig. Im Geschäftsjahr 2018 lag der nicht-operative Personalaufwand inklusive Rückstellungsveränderungen durch diverse Parameteranpassungen unter dem Niveau des Vorjahres. Die nichtoperativen Personalaufwendungen umfassen vor allem Abfertigungen und Rückstellungsveränderungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter der Österreichischen Post AG zurückzuführen sind. Den größten Anteil bildeten wie schon im Vorjahr Rückstellungen für die Redimensionierung im Finanzdienstleistungsbereich. Gegenläufig wirkten verminderte Aufwendungen für Sozialplanmodelle.
Der Aufwand für Material und bezogene Leistungen ist gegenüber dem Vorjahr um 4,4% auf 361,9 Mio EUR gestiegen. Der Anstieg resultiert insbesondere durch vermehrte Transportaufwendungen hervorgerufen durch gestiegene Paketmengen aus dem Kerngeschäft.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen der Österreichischen Post AG sind im Geschäftsjahr 2018 um 20,1% auf 69,1 Mio EUR gestiegen. Darin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Grundstücke und Bauten.
Sowohl die sonstigen betrieblichen Erträge als auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen in der Berichtsperiode deutlich zurück. So erreichten die sonstigen betrieblichen Erträge und aktivierten Eigenleistungen 58,3 Mio EUR nach 100,7 Mio EUR im Vorjahr. Darin inkludiert ist ein Einmalertrag aus dem ersten Quartal 2018 in Höhe von 20,1 Mio EUR als pauschale Abgeltung seitens des Bankpartners BAWAG P.S.K. für die Verkürzung der Vertragsdauer. Im Vorjahr waren in den sonstigen betrieblichen Erträgen Rückforderungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Lohnnebenkosten enthalten. Diese beliefen sich saldiert, also abzüglich Aufwendungen für etwaige Ersatzleistungen, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgebildet waren, auf 21,0 Mio EUR. Aufgrund dieser Ersatzleistungen waren die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vorjahr mit 293,8 Mio EUR deutlich höher als in der Berichtsperiode mit 281,8 Mio EUR. Gegenläufig wirkten höhere IT-Aufwendungen im Geschäftsjahr 2018.
Das Beteiligungsergebnis trägt mit 4,8 Mio EUR negativ aufgrund von im Geschäftsjahr durchgeführten außerplanmäßigen Abschreibungen zum Ergebnis bei.
Das EBIT der Österreichischen Post AG zeigt mit 212,2 Mio EUR eine weiterhin stabile Entwicklung. Das Ergebnis vor Steuern hat sich von 187,3 Mio EUR im Geschäftsjahr 2017 auf 203,9 Mio EUR im Geschäftsjahr 2018 gesteigert.
Das Finanzergebnis der Österreichischen Post AG reduzierte sich von 9,8 Mio EUR im Vorjahr auf minus 8,3 Mio EUR im Geschäftsjahr 2018. Während im Vorjahr im Finanzergebnis ein positiver Effekt in Höhe von 11,0 Mio EUR aus dem Verkauf von Wertpapieren an der BAWAG Group AG enthalten war, gab es im Geschäftsjahr einen negativen Effekt durch die Abwertung der Anteile an der FinTech Group AG in Höhe von 14,4 Mio EUR. Ebenso im Sonstigen Finanzergebnis enthalten ist der Gewinn aus der Verschmelzung der Verteilzentrum Hagenbrunn Vermietungs GmbH in Höhe von 4,4 Mio EUR.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betrugen in der aktuellen Berichtsperiode 49,3 Mio EUR. In der Vergleichsperiode wurde ein Saldo in Höhe von 55,0 Mio EUR ausgewiesen.
In Summe ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 154,7 Mio EUR für das Geschäftsjahr 2018.
Die Österreichische Post AG setzt auf eine konservative Bilanz- und Finanzierungsstruktur. Dies zeigt sich allem voran an der hohen Eigenkapitalquote, den geringen Finanzverbindlichkeiten und der soliden Veranlagung von Zahlungsmitteln mit möglichst geringem Risiko.
| Mio EUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | Veränderung Mio EUR |
Struktur 31.12.2017 |
Struktur 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Sachanlagen und immaterielle | |||||
| Vermögensgegenstände | 513,0 | 522,8 | 9,8 | 30,7% | 30,3% |
| Finanzanlagen | 495,5 | 514,7 | 19,2 | 29,6% | 29,9% |
| Vorräte, Forderungen und sonstige | |||||
| Vermögensgegenstände, Wertpapiere | 299,1 | 302,9 | 3,8 | 17,9% | 17,6% |
| Kassenbestand und Guthaben bei | |||||
| Kreditinstituten | 255,2 | 272,4 | 17,2 | 15,3% | 15,8% |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 37,7 | 32,8 | -4,9 | 2,3% | 1,9% |
| Aktive latente Steuern | 71,0 | 77,1 | 6,1 | 4,2% | 4,5% |
| 1.671,5 | 1.722,8 | 51,2 | 100,0% | 100,0% | |
| Passiva | |||||
| Eigenkapital | |||||
| 708,6 | 724,8 | 16,2 | 42,4% | 42,1% | |
| Investitionszuschüsse | 2,6 | 2,0 | -0,6 | 0,2% | 0,1% |
| Rückstellungen | 636,6 | 603,1 | -33,5 | 38,1% | 35,0% |
| Verbindlichkeiten | 300,7 | 341,3 | 40,6 | 18,0% | 19,8% |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 23,0 | 51,5 | 28,6 | 1,4% | 3,0% |
| 1.671,5 | 1.722,8 | 51,2 | 100,0% | 100,0% |
Die Bilanzsumme der Österreichischen Post AG lag mit 31. Dezember 2018 bei 1.722,8 Mio EUR. Aktivseitig bilden die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 522,8 Mio EUR die größte Bilanzposition. Die größten Posten des Sachanlagevermögens sind Grundstücke und Bauten mit einem Buchwert von 287,5 Mio EUR (31.12.2017: 292,3 Mio EUR), Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von 145,2 Mio EUR (31.12.2017: 122,4 Mio EUR) sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau mit einem Buchwert von 26,8 Mio EUR (31.12.2017: 31,2 Mio EUR).
Die Finanzanlagen beliefen sich auf 514,7 Mio EUR (31.12.2017: 495,5 Mio EUR). Im Wesentlichen sind darin Anteile an verbundenen Unternehmen von 440,6 Mio EUR sowie Wertpapiere von 60,6 Mio EUR enthalten.
Die Position Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere lag zum 31. Dezember 2018 bei 302,9 Mio EUR. Mit 269,5 Mio EUR bilden die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände den größten Anteil dieses Posten, wobei 96,7% davon kurzfristige Forderungen sind. Die Wertpapiere betreffen die im dritten Quartal 2018 erworbenen und zum 31. Dezember 2018 vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgegliederten Anteile an der FinTech Group AG in Höhe von 20,5 Mio EUR. Die Österreichische Post AG hat sich im Zuge der Verhandlungen über die Gründung eines Joint Ventures zur Erbringung von Finanzdienstleistungen an der FinTech Group AG beteiligt, wobei von dieser Kooperation schlussendlich einvernehmlich Abstand genommen wurde.
Die Bilanzposition Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ist im Geschäftsjahr 2018 von 255,2 Mio EUR auf 272,4 Mio EUR gestiegen.
Die Passivseite der Bilanz ist von einem hohen Anteil an Eigenkapital geprägt. Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag bei 724,8 Mio EUR (31.12.2017: 708,6 Mio EUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich mit 42,1% per 31. Dezember 2018 (31.12.2017: 42,4%).
Die Rückstellungen in Höhe von 603,1 Mio EUR sind größtenteils langfristig und beinhalten primär Personalrückstellungen, die vor allem auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter der Österreichischen Post AG zurückzuführen sind.
Die Verbindlichkeiten der Österreichischen Post AG betragen zum 31. Dezember 2018 341,3 Mio EUR (31.12.2017: 300,7 Mio EUR) und bestehen zu 91,0% aus kurzfristigen Verbindlichkeiten.
| Mio EUR 2017 |
2018 |
|---|---|
| Cashflow aus dem Ergebnis 277,2 |
277,3 |
| +/- Veränderungen im Nettoumlaufvermögen -17,9 |
51,3 |
| - gezahlte Steuern -39,2 |
-60,3 |
| = Cashflow aus Geschäftstätigkeit 220,1 |
268,3 |
| +/- Cashflow aus Investitionstätigkeit -96,9 |
-149,4 |
| = Free Cashflow 123,1 |
118,9 |
| +/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -129,4 |
-101,7 |
| = Nettoveränderung liquider Mittel -6,3 |
17,2 |
1) Der Ausweis von gezahlten Steuern wurde im Geschäftsjahr 2018 angepasst. Diese wurden bisher innerhalb der Veränderung im Nettoumlaufvermögen gezeigt.
Der Cashflow aus dem Ergebnis erreichte im Geschäftsjahr 2018 277,3 Mio EUR nach 277,2 Mio EUR im Geschäftsjahr 2017. Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit lag mit 268,3 Mio EUR um 48,2 Mio EUR über dem Vergleichswert des Vorjahres. Diese Differenz im Jahresvergleich resultiert aus einem verbesserten Ergebnis vor Steuern, einem Anstieg der Verbindlichkeiten und einem Rückgang der Forderungen sowie auf einen Rückgang der Rückstellungen.
Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit erreicht im Geschäftsjahr 2018 einen Wert von minus 149,4 Mio EUR im Vergleich zu minus 96,9 Mio EUR im Vorjahr.
Der Free Cashflow erreicht 118,9 Mio EUR nach 123,1 Mio EUR im Vorjahr.
Im negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 101,7 Mio EUR ist die Dividendenausschüttung in Höhe von 138,5 Mio EUR für das Jahr 2017 enthalten.
Die Investitionen der Österreichischen Post AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 in Summe auf 90,0 Mio EUR und lagen damit um 2,7 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres. Davon entfielen 83,5 Mio EUR auf Investitionen in Sachanlagen und 6,5 Mio EUR auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände.
Einer der Schwerpunkt des Investitionsprogramms der Österreichischen Post AG lag in der Berichtsperiode im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde in diesem Bereich vor allem in die Filialausstattung sowie in diverse Hardware investiert.
| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| EBIT-Marge1) | 10,0% | 11,8% |
| ROE2) | 22,9% | 27,1% |
| ROCE3) | 23,2% | 26,4% |
| Ø Capital Employed4) | 765,1 Mio EUR | 803,4 Mio EUR |
1) EBIT-Marge = EBIT/Umsatz
2) Return on Equity = Jahresüberschuss/Eigenkapital abzüglich im Geschäftsjahr geflossener Dividende
4) Capital Employed = Immaterielle Vermögensgegenstände + Sachanlagen + Anteile an verbundenen Unternehmen + Beteiligungen + Vorräte + Forderungen (abzüglich verzinslicher Forderungen) + Aktive Rechnungsabgrenzungsposten – unverzinsliches Fremdkapital
Die EBIT-Marge zeigt mit 11,8% eine weiterhin stabile Entwicklung. Der Return on Equity beläuft sich auf 27,1% aufgrund des um 22,4 Mio EUR gestiegenen Jahresüberschusses in Höhe von 154,7 Mio EUR.
Das Capital Employed erhöhte sich von 765,1 Mio EUR auf 803,4 Mio EUR. Der Anstieg ist unter anderem auf die Erhöhung der Sachanlagen vor allem durch den Bau des neuen Logistikzentrums in Hagenbrunn sowie auf den Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Demgegenüber reduzierte sich das unverzinsliche Fremdkapital.
Aufgrund des Anstiegs des EBITs erhöhte sich der Return on Capital Employed von 23,2% auf 26,4%.
Die Österreichische Post AG erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 243b UGB iVm § 267a UGB erfüllt und von unabhängiger dritter Stelle geprüft wird.
3) Return on Capital Employed = EBIT/durchschnittliches Capital Employed
Ein wesentlicher Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg in sich verändernden Märkten liegt in der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte sowie in der Erweiterung der bestehenden Produktpalette aus dem Kerngeschäft heraus. Die Österreichische Post AG ist ein Dienstleistungsunternehmen. Daher ergänzt bzw. verbessert sie ihre Services ständig auf Basis von innerbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungs (F&E)-Maßnahmen. Die Forschungstätigkeit in der Österreichischen Post AG erfolgt mehrheitlich dezentral in den jeweiligen Organisationseinheiten, welche die Produkte bzw. Services verantworten. Zusätzlich arbeitet die Österreichische Post AG laufend an der Optimierung ihrer Prozesse und Abläufe. Dabei werden unternehmensintern oder gemeinsam mit Kooperationspartnern auch innovative Lösungen erforscht und entwickelt werden, die in vielen Fällen zu neuen Marktstandards für die gesamte Logistikbranche führen.
Im Bereich Produkte und Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2018 wieder eine Vielzahl innovativer und selbst entwickelter Lösungen umgesetzt. Während eine Reihe an Projekten im Produktmanagement der Divisionen Brief, Werbepost & Filialen und Paket & Logistik abgewickelt werden, besteht für den stark wachsenden Online-Bereich ein eigenes Kompetenzzentrum, das sich prioritär mit der Entwicklung neuer Online-Produkte und Lösungen beschäftigt. In der Abteilung Kundeninitiativen sind rund 10 Mitarbeiter tätig, die sich auf den Einsatz neuer Technologien, Verbesserung der Kernservices sowie die Schaffung und Erforschung neuer Geschäftsmodelle konzentrieren. So entwickelte die Österreichische Post AG ihre Lösungen in den Bereichen dualer Versand ("E-Brief") und mobile Services ("Post App") auch 2018 konsequent weiter. Die Online-Lösungen der Post zeichnen sich dabei durch ein hohes Maß an Sicherheit, Flexibilität, Effizienz und Vertrauenswürdigkeit aus.
Eine Sonderstellung im Bereich F&E nehmen auch die Geschäftsfelder Mail Solutions in der Brief-Division und Logistik-Services in der Paket-Division mit insgesamt über 300 Mitarbeitern ein. Der Bereich Mail Solutions arbeitet vor allem an innovativen Lösungen im Bereich Geschäftsprozessoutsourcing, dualer Versand, im Datenmanagement und in der digitalen Werbung. Der Fokus liegt auf effizienten Business-Lösungen für Geschäftskunden wie einem intelligenten Inputmanagement, einem effizienten Poststellenmanagement, dem digitalen Dokumentenmanagement und sowie auf wirkungsvolles Adressmanagement. Die Online-Prospektplattform Aktionsfinder, als digitale Verlängerung des physischen Flugblattes, und das erfolgreiche Printmedium KUVERT runden das Lösungsportfolio von Mail Solutions ab.
Im Bereich Logistik-Services entwickelt die Österreichische Post AG laufend maßgeschneiderte Kundenlösungen für Warehousing und Fulfillment sowie diverse "Value Add Services". Diese Lösungen sorgen in Verbindung mit innovativen Online-Services für mehr Effizienz, höhere Flexibilität und generell für eine kundenorientierte Optimierung von Kommunikation und Distribution. Mit der Beteiligung an der ACL advanced commerce labs GmbH wurden die E-Commerce Angebote weiter ausgebaut, sodass die angebotenen One Stop-Shop-Lösungen für den Kunden noch serviceorientierter und einfacher werden.
Neben eigenen Entwicklungsaktivitäten kooperiert die Österreichische Post AG seit Langem mit namhaften österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Wichtiger Partner sind dabei die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der Klima- und Energiefonds sowie die Wirtschaftskammer Wien. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, den Fokus auf Innovationen weiter zu verstärken und in der Entwicklung von Produkten und Services auf wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zurückgreifen zu können. Neben dem Produktbereich forscht und entwickelt die Österreichische Post AG – wie erwähnt – auch laufend im Bereich Prozesse und Abläufe. Auch aufgrund der hohen gesellschaftlichen Verantwortung der Post als österreichischer Leitbetrieb liegt einer der Schwerpunkte der gesetzten Initiativen auf den Bereichen Ressourcenschonung und Energieeffizienz. Die Abteilung CSR & Umweltmanagement berät und unterstützt dabei bei Bedarf die operativen Bereiche bei deren F&E- Aktivitäten.
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Eines der Leuchtturmprojekte im Bereich angewandte Forschung stellt das Thema E-Mobilität bei der Post dar. In Zusammenarbeit mit dem Klima- und Energiefonds der Bundesregierung und dem Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wurden die Einsatzfähigkeit von E-Fahrzeugen in der Praxis und die optimale Nutzung der lokalen Ressourcen an erneuerbarer Energie erforscht. Die Österreichische Post AG hat von 2009 bis Ende 2018 rund 17 Mio EUR in die CO2-neutrale und schadstofffreie Zustellung investiert. Auf Basis dieser Erfahrungen wurden wertvolle Schlussfolgerungen für den weiteren Ausbau der Elektrofahrzeuge gewonnen. Dieser Ausbau wird nun mit der Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums der EU (ELER) sowie mit der Unterstützung des Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus in mehreren übergreifenden Mobilitätsprojekten umgesetzt.
Für die bisherigen Erfolge im Bereich E-Mobilität wurde die Österreichische Post AG mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet. So konnte die Post beim Energy Globe Award sowohl die Ausscheidungen für Wien und Österreich als auch global für sich entscheiden. Als größter E-Fuhrparkbetreiber Österreichs ist die Österreichische Post AG ein Vorreiter, was grüne Logistik betrifft und wurde dafür mit dem "EPCON AWARD" für herausragende Energieprojekte und dem "Anerkennungspreis für Nachhaltigkeit in der Supply Chain durch CO2-neutrale Zustellung" für ihre E-Mobility Aktivitäten ausgezeichnet.
Des Weiteren wurden folgende Projekte im Geschäftsjahr 2018 begonnen bzw. weitergeführt: Gemeinsam mit dem AIT Austrian Institute of Technology (AIT) führte die Österreichische Post AG ein Projekt mit dem Namen PEAR zur Evaluierung der energieeffizienten Automation und zur Regelung von Gebäuden fort, mit dem Hauptziel einer signifikant verkürzten Inbetriebnahmephase und eines durchgängig energieoptimierten Betriebs bei gleichbleibender Arbeitsplatzqualität. Ein weiteres Forschungsprojekt mit dem AIT hat E-Mobilität zum Thema (Projekt SEAMLESS). Die Österreichische Post AG, als Projekt- und Demopartner, leistet durch ihre Praxiserfahrungen einen Beitrag zur Erforschung unterschiedlicher Mobilitätswege und -möglichkeiten. Als Konsortialpartner beteiligt sich die Post am Projekt KoopHubs, in welchem u.a. gemeinsam mit der Wirtschaftsuniversität Wien und dem AIT ein stadtumfassendes, zweistufiges Logistikkonzept mit Mikro- bzw. Grätzl-Hubs und City Distribution Centers entwickelt wird.
Im Rahmen des Projekts "smarter together", welches vom EU-Programm "Horizon 2020" gefördert wird, wurden die Projektpartner (Stadt Wien, AIT) von der Post mit verschiedenen Daten unterstützt, welche dann zu Forschungszwecken genutzt werden.
Im Zuge der Projektplanung und -implementierung achtet die Post auf die Gewährleistung der Gender- und Chancengleichheit. So wird im Rahmen einer Ausschreibung der Wirtschaftskammer Wien mit dem Namen FemPower IKT 2018 das Projekt Do-IT postintern umgesetzt. Dieses Forschungs- und Entwicklungsprojekt unter weiblicher Führung aus dem Themenfeld Predictive Analytics beinhaltet den Aufbau eines statistischen Modells mit dem Ziel aus historischen Unternehmensdaten Paketmengen pro Tag auf Logistikzentren-Ebene 90 Tage im Voraus vorherzusagen, um einerseits eine effizientere Personaleinsatzplanung per Verteilschicht und andererseits eine verbesserte Toureneinsatzplanung durchführen zu können. Für die Umsetzung entwickelt die Post eine skalierbare, auf Container-Architektur basierende, IT-Infrastruktur.
In der Division Paket & Logistik wurde 2018 das City Logistik Programm weitergeführt. Gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern wurden unter Anwendung von Service Design neue, innovative, kunden- und marktgerechte Dienstleistungen und Lösungsideen für die letzte Meile im urbanen Raum entwickelt.
Es handelt sich hierbei um eine exemplarische nicht vollständige Darstellung ausgewählter Forschungsprojekte.
Die Österreichische Post AG betreibt ein umfangreiches Risikomanagement, in das alle Unternehmenseinheiten einbezogen sind. Dieses richtet sich grundsätzlich nach dem COSO-Standard "Enterprise Risk Management – Integrated Framework". Das Ziel des Risikomanagements ist es, die Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen so zu steuern, dass die Abweichung von den Unternehmenszielen möglichst gering gehalten wird. Risiken werden nach einheitlichen Grundsätzen in ihrem Gesamtzusammenhang identifiziert, bewertet, überwacht und in einem unternehmensweiten Risikomanagementsystem dokumentiert. Der Vorstand definiert die Risikostrategie und -politik des Unternehmens und legt die Rahmenbedingungen des Risikomanagementsystems fest.
Die wichtigsten Schritte des Risikomanagementprozesses:
1. Identifizierung und Bewertung: Risiken sind definiert als potenzielle Abweichung vom mittelfristig geplanten Unternehmensergebnis. Halbjährlich analysieren die Risikomanager der jeweiligen Unternehmensbereiche ihre Risikosituation. Für jedes identifizierte Risiko wird ein Verantwortlicher festgelegt, der die Bewertung, die Steuerung und die Überwachung durchführt. Im Zuge der Analyse und Bewertung werden die Risiken in Szenarien beschrieben und anschließend so weit wie möglich gemäß den Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit quantifiziert. Nicht quantifizierbare Risiken werden anhand definierter qualitativer Klassen bewertet. Zusätzlich prüft das zentrale Risikomanagement zyklisch die einzelnen Unternehmensbereiche in Form proaktiver Risiko-Assessments und Workshops hinsichtlich ihrer Risiken. Die Ergebnisse der Identifizierung und Bewertung werden in einer eigenen Risikomanagement-Software dokumentiert.
2. Aggregation und Reporting: Das zentrale Risikomanagement sammelt und überprüft die identifizierten und bewerteten Risiken. Die finanziellen Effekte möglicher Überschneidungen werden im Rahmen der Aggregation berücksichtigt. Unter Einsatz statistischer Methoden wird die Gesamtrisikoposition der Österreichischen Post AG ermittelt. Im Anschluss werden die Risiken in einem Risikogremium analysiert und plausibilisiert. Das Risikogremium setzt sich aus Vertretern des Controllings, der Rechtsabteilung, der Strategieabteilung und des Rechnungswesens sowie aus Vertretern der operativen Bereiche zusammen. Die Ergebnisse des Risikogremiums fließen in den halbjährlichen Bericht des zentralen Risikomanagements über die Risiken und deren Entwicklung an den Vorstand ein. Unerwartet auftretende Risiken werden dem Vorstand unmittelbar (ad hoc) berichtet. Zum Status des Risikomanagements werden der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss ebenfalls regelmäßig informiert.
3. Massnahmengestaltung: Die Risikosteuerung erfolgt durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel, Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder auf Dritte zu übertragen. Die Unternehmensbereiche prüfen hierzu die infrage kommenden Maßnahmen mittels Kosten-Nutzen-Analysen und implementieren diese anschließend. Die Maßnahmen werden im Zuge der halbjährlichen Analyse durch die Risikomanager überwacht und angepasst. Zur systematischen Bewältigung versicherbarer Risiken betreibt die Österreichische Post AG ein internes Versicherungsmanagement. Dessen Hauptaufgaben bestehen in der laufenden Optimierung der Versicherungssituation sowie der Prozesse in der Schadenabwicklung.
4. Überwachung und Kontrolle: In Anlehnung an den Österreichischen Corporate Governance Kodex wird die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems jährlich durch den Wirtschaftsprüfer beurteilt. Des Weiteren wurden die Konzeption, Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems durch einen externen Auditor evaluiert. Intern wird das Risikomanagementsystem durch jährliche Self-Assessments überwacht und kontrolliert.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Österreichischen Post AG ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Grundsätzlich wird beim Management der Finanzpositionen ein strategischer Portfolio-Ansatz unter Bedachtnahme auf eine konservative Risikopolitik verfolgt.
In der Österreichischen Post AG erfolgt eine laufende Überwachung eventuell auftretender Risikokonzentrationen. Diese können bei Finanzinstrumenten mit ähnlichen Merkmalen und ähnlichen Bedingungen auftreten, z.B. in Bezug auf Fristigkeiten und Kontrahenten-Struktur oder hinsichtlich der Umsetzung der Veranlagungsstrategie. Konzentrationsrisiken werden unter anderem durch die Veranlagung von Termingeldern bei verschiedenen Banken, Diversifikation der Emittenten im Wertpapierportfolio oder Streuung der Fälligkeitsprofile vermieden.
Die aktuelle Risikosituation im Finanzbereich wird laufend in einem standardisierten Berichtswesen dargelegt. Weiters bestehen in der Österreichischen Post AG klare, schriftlich festgelegte Strategien und operative Richtlinien für die Behandlung aller finanziellen Risiken.
Das Risikomanagement unterliegt einem vom Vorstand beschlossenen Regelwerk, das Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt. Darüber hinaus formuliert dieses Regelwerk standardisierte Abläufe, um Revisionssicherheit zu gewährleisten.
Zudem werden durch die Organisation der Tätigkeitsabläufe (wie z.B. Trennung von Handel und Buchführung von Finanztransaktionen, Sicherung von elektronischen Daten) organisatorische Risiken im Finanzbereich so weit wie möglich ausgeschaltet.
Klassische Briefsendungen werden zunehmend durch elektronische Medien ersetzt. Der Trend zur elektronischen Substitution von Briefen, insbesondere zur elektronischen Zustellung, wird auch weiterhin fortbestehen. Diese Entwicklung, die vom Gesetzgeber gefördert wird, kann zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Ein Rückgang des Volumens der Österreichischen Post AG im Bereich Briefpost von einem Prozentpunkt führt zu einem negativen Umsatzeffekt von rund 7 Mio EUR pro Jahr, der aufgrund der Fixkostenstruktur des Unternehmens kurz- bis mittelfristig großteils ergebnismindernd wirken würde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass infolge von Änderungen der gesetzlichen Zustellvorschriften für behördliche Sendungen in Österreich ein Teil dieser Sendungen nicht mehr über die Österreichische Post AG zugestellt wird.
Dem Mengenrückgang infolge der Substitution von Briefsendungen durch elektronische Medien wird mit neuen Produkten und Dienstleistungen entgegengewirkt. Die Diversifikation trägt dazu bei, Risiken einzelner Branchen weit zu streuen bzw. gering zu halten.
Ein großer Teil der Mitarbeiter der Österreichischen Post AG steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt den Bestimmungen des Beamtendienstrechts. Daraus ergeben sich Besonderheiten im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Verwendung. Bei einem Großteil der Belegschaft kann es durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen im Fall von Mengenverlusten zu keiner Kapazitätsanpassung kommen, ebenso ist keine Anpassung des Gehaltsniveaus an eventuell ungünstigere Marktkonditionen möglich. Das Beamtendienstrecht führt damit insgesamt zu geringer Kostenflexibilität.
Die Österreichische Post AG ist im Hinblick auf den liberalisierten Markt zunehmend mit den Grenzen der dienstrechtlichen Verwendungsmöglichkeiten für die ihr zugewiesenen Beamten konfrontiert. Die Lösung dieser Problematik nimmt im Dialog mit dem verantwortlichen Gesetzgeber eine bedeutende Rolle ein.
Aus den laufenden Änderungen des Beamtendienstrechts können sich für die Österreichische Post AG, soweit diese Regelungen nicht auf die spezielle Wettbewerbssituation der Österreichischen Post AG Rücksicht nehmen, zusätzliche Belastungen und unerwartete Mehrkosten ergeben, auf deren Entstehen die Österreichische Post AG keinen Einfluss hat.
Das starke Wachstum des Paketmarktes durch den anhaltenden Online-Shopping-Boom führt zu intensiverem Wettbewerb. In der Folge kann es zu Marktanteilsverschiebungen sowie einer Reduktion der erzielbaren Durchschnittspreise kommen. Zudem ist das starke Paketwachstum von großen Online-Versendern getrieben, die überproportional zum Markt wachsen. So kann insbesondere die Entwicklung der Mengen und Durchschnittserlöse dieser Großkunden zu spürbaren Umsatz- und Ergebniseffekten führen. Durch die teilweise schon umgesetzte Eigenzustellung einzelner Großversender besteht ein weiteres Risiko.
Im Filialnetz arbeitet die Österreichische Post AG mit strategischen Partnern im Telekom- und Finanzbereich zusammen. Insbesondere das Finanzdienstleistungsgeschäft ist einem strukturellen Wandel durch veränderte Kundenbedürfnisse unterworfen. Im Jahr 2017 wurde die Kooperationsvereinbarung durch den Bankpartner BAWAG P. S. K. gekündigt. Die Österreichische Post AG und BAWAG P. S. K. vereinbarten eine einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis zum Ende des Jahres 2020. Von der ursprünglich geplanten Gründung und Kapitalisierung eines 50:50 Joint Ventures zur Erbringung von Finanzdienstleistungen mit der FinTech Group AG wurde einvernehmlich Abstand genommen. Mittelfristig plant die Österreichische Post AG, weiterhin Finanzdienstleistungen über das Filialnetz anzubieten, da dieses Geschäft als sinnvolle Ergänzung zum Postdienstleistungsangebot gesehen wird. Es wird an einer zukünftigen Lösung gearbeitet. Konkrete Entscheidungen sollten im Laufe des Jahres 2019 getroffen werden. Sollte es nicht gelingen, eine Alternativlösung zu etablieren, bestehen durch etwaige notwendige Restrukturierungsmaßnahmen abhängig vom gewählten Geschäftsmodell Umsatz- und Kostenrisiken für die Österreichischen Post AG.
Das Geschäft mit Werbesendungen wird von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst und hängt stark von der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Gerade der stationäre Handel – als wichtigste Werbepost-Kundengruppe – ist weiterhin mit folgenden strukturellen Trends konfrontiert: So ist eine zunehmende Marktkonzentration spürbar, andererseits leidet der stationäre Handel unter dem starken Wachstum des E-Commerce-Marktes. Infolgedessen kann es zu einer Reduktion bei Werbemitteln und -mengen und damit auch zu einer Beeinträchtigung des Ergebnisses kommen.
Für die Österreichischen Post AG ergeben sich folgende finanzielle Risiken:
Das Risiko bei Forderungen kann insgesamt als gering eingeschätzt werden, da die Mehrzahl der Kunden einem Bankeinzugsverfahren zugestimmt hat bzw. in risikobehafteten Fällen Bankgarantien hinterlegt oder Vorauszahlungen geleistet werden. Ferner besteht ein Großteil der offenen Forderungen gegenüber Vertragspartnern bester Bonität.
Zur Begrenzung des Ausfallrisikos bei Wertpapieren werden nur Papiere von Emittenten mit einem Investment-Grade-Rating oder vergleichbarer Bonität angekauft bzw. gehalten. Anteile an Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Liquidität und der Abwicklungssicherheit der abgeschlossenen Finanzprodukte. Für Geldmarkttransaktionen bestehen festgelegte Handelslimits.
Die Aufgabe der Liquiditätssicherung ist es, die Zahlungsfähigkeit der Österreichischen Post AG jederzeit zu gewährleisten. Basis des Liquiditätsmanagements ist ein Liquiditätsplan, der laufend Soll-Ist-Analysen unterzogen und bei Bedarf angepasst wird. Durch die aktive Steuerung von Zahlungsströmen wird der Zinssaldo optimiert.
Marktrisiken umfassen die bestehenden Risiken aus der Änderung von Marktpreisen. In der Österreichischen Post AG bestehen im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von Zinsen und Währungskursen, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können:
Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Schwankungen von Marktzinssätzen ergibt. Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das Barwertrisiko bei fest verzinsten Bilanzposten und das Zahlungsstromrisiko bei variabel verzinsten Bilanzposten. Ein Zinsänderungsrisiko liegt vor allem bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr vor. Solche längeren Laufzeiten sind im operativen Bereich nicht von materieller Bedeutung, spielen jedoch bei Finanzinvestitionen in Wertpapiere sowie bei Finanzverbindlichkeiten eine Rolle.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Finanzbereich orientiert sich am Portfolio-Ansatz. Gesteuert werden grundsätzlich nicht Einzelpositionen, sondern das gesamte Finanzportfolio unter Bedachtnahme auf die jeweilige Grundtransaktion. Zu diesem Zweck werden selektiv auch derivative Instrumente wie Zins-Swaps und Zins-Caps eingesetzt. Zum Berichtszeitpunkt bestehen keine derivativen Finanzpositionen. Das Finanzportfolio wird täglich der vorgegebenen Benchmark gegenübergestellt.
Als Währungsänderungsrisiko wird der mögliche Verlust aus Marktveränderungen durch schwankende Wechselkurse angesehen. Auf der Aktivseite ergeben sich keine wesentlichen Risiken aus Währungsänderungen, da Lieferungen nahezu zur Gänze auf Euro-Währungsbasis abgewickelt werden und auch die Veranlagung in Wertpapiere und Termingelder überwiegend in Euro erfolgt.
Die Österreichische Post AG unterliegt wie jedes Unternehmen einer Reihe von Risiken, die sich aus der Branche bzw. dem Marktumfeld ergeben. Diese Risiken werden mit Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, auf wirtschaftliche Art und Weise minimiert, können aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Die Österreichische Post AG erwirtschaftet den überwiegenden Teil seines Umsatzes in Österreich. Sollten sich die aktuellen Prognosen zum Wirtschaftswachstum verschlechtern, könnten Planungsprämissen verworfen werden müssen und damit könnte die Planungssicherheit eingeschränkt werden.
Ferner erwirtschaftet das Unternehmen einen nicht unbedeutenden Anteil seines Umsatzes mit einer geringen Anzahl von Großkunden. Das wirtschaftlich erfolgreiche Weiterbestehen dieser Großkunden ist somit wesentlich für die stabile Entwicklung der Österreichischen Post AG. Großkunden sind zudem vertraglich nicht verpflichtet, ihre Postsendungen von der Österreichischen Post AG befördern zu lassen, und könnten sich entscheiden, mittelfristig zumindest einen Teil ihrer Postsendungen Wettbewerbern der Österreichischen Post AG zur Zustellung zu übergeben.
Das Paketgeschäft – hier nimmt die Österreichische Post AG eine führende Stellung im österreichischen Markt ein – ist zum einen von der wirtschaftlichen Entwicklung seiner Kunden und zum anderen von Wettbewerbsverschärfungen durch das Auftreten weiterer Anbieter abhängig, sodass Umsatzeinbußen nicht ausgeschlossen werden können. Das Unternehmen ist deshalb bestrebt, Kunden durch attraktive Leistungsangebote an sich zu binden.
Die erwähnten Markt- und Wettbewerbsrisiken können zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
Die Österreichische Post AG ist in hohem Maß auf die Verwendung von komplexen technischen Systemen angewiesen und setzt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen maßgeblich auf den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, modernen Kommunikationsmedien und anderen technischen Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat die Österreichische Post AG in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, um sein Verteil- und Zustellnetz zu modernisieren. Die Leistungserbringung des Unternehmens hängt dabei von der Funktionsfähigkeit weniger wichtiger Standorte ab. Sollten technische Systeme vorübergehend oder dauerhaft ausfallen, sollte es zu unberechtigten Datenzugriffen und Datenmanipulationen beispielsweise durch Cyber-Kriminalität kommen, könnte dies zu Störungen des Geschäftsablaufs und zum Verlust von Reputation und Kunden führen sowie zusätzliche Kosten verursachen.
Zur Reduzierung von technischen und Cyber-Risiken wurden Sicherheitsmaßnahmen und Regeln festgelegt, die einen reibungslosen Ablauf sicherstellen sollen.
Im Betrieb von Rechenzentren verfolgt die Österreichische Post AG eine Outsourcing-Strategie. Durch entsprechende Vertragsgestaltung und gezieltes Servicelevel- Management wird die Verfügbarkeit aller ausgegliederten Tätigkeiten abgesichert. Die Vertragspartner sind verpflichtet, einschlägige gültige Zertifizierungen vorzuweisen.
Die Beschaffungsrisiken der Österreichischen Post AG beschränken sich im Wesentlichen auf Schwankungen der Energiepreise. Eine Erhöhung der Energiepreise kann geringe negative Auswirkungen auf das Ergebnis haben.
Ein Bestandteil der Strategie der Österreichischen Post AG ist das Wachstum durch selektive Akquisitionen und Kooperationen. Dabei ist es wichtig, passende Akquisitionsziele zu finden und erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Die Chancen und Risiken von Beteiligungen sind in hohem Maß von politischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig.
Mit Inkrafttreten des Postmarktgesetzes am 1. Jänner 2011 erfolgte die vollständige Öffnung des österreichischen Postmarktes. Daraus ergeben sich Risiken einer Marktanteilsveränderung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zeit nach der vollständigen Liberalisierung wurden mit dem Postmarktgesetz ebenfalls neu geregelt. Das Postmarktgesetz sieht in vielen Bereichen keine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen Post AG und ihren Mitbewerbern vor, sondern eine Mehrbelastung der Österreichischen Post AG:
Die Österreichische Post AG ist im Rahmen des Universaldienstes verpflichtet, in ganz Österreich ein Mindestangebot von Postdienstleistungen in vergleichbarer Qualität anzubieten und ein flächendeckendes Netz von mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Mit eigenem Personal betriebene Post-Geschäftsstellen dürfen nur nach Durchführung eines behördlichen Verfahrens geschlossen werden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Österreichische Post AG – zumindest vorübergehend – zur Führung unrentabler Standorte verpflichtet ist.
Die Österreichische Post AG geht derzeit nicht davon aus, dass sie verpflichtet wird, ihren Mitbewerbern Zugang zu Teilleistungen einzuräumen. In einem solchen Fall könnten diese jedoch in besonders lukrativen Marktsegmenten Postdienstleistungen selbst erbringen und in weniger lukrativen Marktsegmenten zu regulierten Preisen auf Teilleistungen der Österreichischen Post AG zurückgreifen. Dies könnte zu erheblichen Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
In der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Post AG sowie im Dialog mit allen Stakeholdern nimmt die Thematik der Gleichbehandlung der Österreichischen Post AG mit anderen Marktteilnehmern einen hohen Stellenwert ein. Das Unternehmen sieht es als seine Aufgabe, auf die ungenügende Abgeltung des Universaldienstes und die Problematik der asymmetrischen Marktöffnung hinzuweisen.
Die Österreichische Post AG unterliegt in der Gestaltung ihrer Geschäftsbedingungen (einschließlich ihrer Entgelte) im Universaldienst der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde. Die Gesellschaft kann deshalb im Bereich des Universaldienstes nur eingeschränkt durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen reagieren. Unterschiedliche Definitionen der Grenzen des Universaldienstes seitens der Regulierungsbehörde und des Unternehmens können sich in der Gestaltung des Produktportfolios und der Preisfestsetzung niederschlagen.
Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen und Geschäftspraktiken der Österreichischen Post AG war in der Vergangenheit bereits Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen und Verfahren. Sonstige rechtliche Risiken ergeben sich auch aus nicht vorhersehbaren Gerichtsverfahren mit Mitbewerbern, Kunden und Lieferanten sowie aus dem Themenbereich Datenschutz.
Zur bestmöglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchtigungen durch regulatorische und rechtliche Risiken ist die Österreichische Post AG bestrebt, in seinen Kernprozessen eine Erweiterung der Wertschöpfung und des Produktportfolios zu erzielen, um seinen Kunden ein breiteres Leistungsspektrum anzubieten und eine Qualitätsoptimierung zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt die Österreichische Post AG, vermehrt Umsätze im nicht regulierten Bereich zu erwirtschaften. Der Rechtsrahmen für neue innovative Produkte und Dienstleistungen und die damit verbundenen Datenverarbeitungen lässt Interpretationsspielräume bei den seit Mai 2018 anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften offen und ist aktuell und kann zukünftig laufend Gegenstand von Diskussionen und datenschutzrechtlichen Verfahren mit finanziellen Auswirkungen insbesondere auf das Werbepostgeschäft sein.
Nach dem Poststrukturgesetz 1996 sind Änderungen des Beamtendienstrechts, die für Bundesbeamte eingeführt werden, grundsätzlich auch auf die der Gesellschaft zugewiesenen Beamten anwendbar. Im Ergebnis können Änderungen des Beamtendienstrechts daher unmittelbar die Kostenstruktur der Gesellschaft verändern. Weiters können Risiken aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Poststrukturgesetzes grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Betreffend die Thematik der Festlegung des korrekten Vorrückungsstichtags bei Beamten wurde die vorgesehene Besoldungsreform im Jahr 2015 umgesetzt. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGHs aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamten umgesetzt. Für den Fall, dass es zu einer Neueinstufung eines Beamten in Zeiträumen vor der Überleitung in das neue Besoldungsschema kommt, wurde eine eindeutige Neuregelung der Anrechnungszeiten auf das Besoldungsdienstalter festgeschrieben, sodass kein Spielraum mehr für weitere Verfahren betreffend "Vorrückungsstichtag" gegeben ist. Ein derzeit beim EuGH anhängiges Verfahren zur Anrechnung von Vordienstzeiten betreffend den Vertragsbediensteten des Bundes könnte das Besoldungssystem der Beamten beeinflussen. Mit einer Entscheidung des EuGH ist noch im Jahr 2019 zu rechnen. Zum 31. Dezember 2018 ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Kritikpunkte des EuGH neuerlich aufgreifen und beseitigen wird und daher von keinen finanziellen Belastungen für die Österreichische Post AG auszugehen ist. Diese Einschätzung wurde mit externen Experten abgestimmt.
CSR- und Umweltmanagement nehmen in der Österreichischen Post AG einen wesentlichen Stellenwert ein. CSR-Risiken werden umfassend betrachtet und gesteuert. Für eine detaillierte Aufstellung sei dazu auf den Bericht über nichtfinanzielle Informationen verwiesen.
Da die Veränderungen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, auch zu positiven Zielabweichungen führen können, wird im Risikomanagementsystem ein weiterer Fokus auf die Erfassung und Steuerung der Chancen gelegt. Das Ziel ist es hier, Chancen aufzuzeigen und durch geeignete Maßnahmensetzung das entsprechende Potenzial zu verwirklichen. Die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und das Reporting erfolgen gemäß dem oben dargestellten Prozess.
Im Detail erfolgt die Erfassung einerseits im Rahmen der Mittelfristplanung durch den Bereichsplaner (Bottom-up), zusätzlich werden die Chancen durch das Risikogremium (Top-down) verifiziert und ergänzt. Die Österreichische Post AG führt daher eine kontinuierliche Chancenevaluierung durch, um alle Potenziale wahrnehmen zu können.
In der ersten strategischen Stoßrichtung – Verteidigung der Marktführerschaft im Kerngeschäft – wird die Erweiterung und Adaptierung des Produktportfolios im Segment Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik gemäß den Anforderungen der Kunden als Chance betrachtet. So wird das Leistungsangebot laufend durch diverse Zusatzleistungen im physischen und elektronischen Bereich erweitert. Chancen ergeben sich vor allem durch den wachsenden Online-Handel. Hier punktet die Österreichische Post AG durch neue schnelle und schlanke Lösungen für Online-Bestellungen und deckt alle Geschwindigkeitsanforderungen inkl. Same Day ab. Die Österreichische Post AG hat klare Wettbewerbsvorteile hinsichtlich Qualität und Kostenstruktur und versucht Marktanteile zu gewinnen. Eine kontinuierliche E-Substitution von Briefen wird in der Planung der Österreichischen Post AG bereits berücksichtigt, womit ein im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen langsameres Voranschreiten des Rückgangs als Chance zu bewerten ist.
Im zweiten strategischen Feld – Profitables Wachstum in definierten Märkten – ergeben sich einerseits Chancen über die internationalen Beteiligungen in Wachstumsmärkten in Südost- und Osteuropa, andererseits aber auch durch die Erhöhung der Wertschöpfungstiefe am Heimmarkt in Österreich. Wettbewerbsvorteile ergeben sich hierbei durch die vorhandene Infrastruktur und das umfangreiche Logistik-Know-how. Chancen für zukünftiges Wachstum liegen beispielsweise im Online-Bereich, im Finanzdienstleistungsgeschäft über duale Kanäle aus Online und Filialnetz sowie in der Forcierung internationaler Sendungsvolumen.
Die dritte Stoßrichtung – Effizienzsteigerung und Flexibilisierung der Kostenstruktur – kann durch den Einsatz modernster Sortiertechnologie in der Brief- und Paketlogistik forciert werden. Weiters können sowohl durch Maßnahmen zur Personalkostenoptimierung als auch durch Einkaufsinitiativen Impulse gesetzt und Chancen erkannt werden. Die nunmehrige Bündelung der Logistiknetze unter einer Führung zielt ebenso auf eine Effizienzsteigerung ab.
Für den vierten strategischen Eckpfeiler – Kundenorientierung und Innovation – ergeben sich beispielsweise Potenziale durch den Ausbau des Online- und Selbstbedienungsangebots sowie durch neue Geschäftsmodelle im Bereich E-Commerce.
Die vorstehend beschriebenen Risiken und Chancen des Unternehmens werden stetig beobachtet und entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Initiativen ergriffen. Aus heutiger Sicht ist der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet.
Das interne Kontrollsystem (IKS) der Österreichischen Post AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sowie der Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Die klare Definition von Verantwortungsbereichen sowie systematische Kontrollen ermöglichen eine frühzeitige Risikoerkennung und gewährleisten eine ordnungsmäßige Rechnungslegung.
Die Funktionen der Bereiche Treasury, Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt und die Aufgaben und Verantwortungen geteilt. Im Bereich Rechnungswesen setzt sich die Aufbauorganisation aus dem Rechnungswesen am Sitz der Gesellschaft sowie prozessorientierter dezentraler Teams zusammen.
Die Aufgabe des Rechnungswesens besteht in der zeitgerechten, vollständigen und ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsfällen und deren Darstellung in Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen der Österreichischen Post AG.
Sämtliche Belege werden elektronisch erfasst und dokumentiert weiterverarbeitet. Eingangsrechnungen werden in einer zentralen Scanstelle elektronisch erfasst, die Belege in der Buchhaltung gebucht und zur Freigabe elektronisch weitergeleitet. Die Freigabe der Belege durch die jeweiligen Sachbearbeiter erfolgt im System. Dadurch ist eine elektronische Dokumentation der Freigabe der Belege gewährleistet.
Die Ablauforganisation der monatlichen Bilanzierung folgt einem strikten Terminplan. Die Termine werden für ein Geschäftsjahr erstellt und unternehmensintern kommuniziert. Zur vollständigen und richtigen Abbildung aller bilanzierungsrelevanten Sachverhalte erfolgt eine enge Abstimmung zwischen dem Rechnungswesen und den Fachbereichen der Österreichischen Post AG. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen von strukturierten Bilanzierungsgesprächen und dem laufenden Informationsaustausch zu neuen Geschäftsentwicklungen, strukturellen und strategischen Veränderungen sowie zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten.
Die Risiken im Bereich Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung, Bewertungsfehler durch falsche Einschätzung von mit Unsicherheit behafteten Ereignissen bzw. fehlerhafte Berechnungen, unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung und Datenzugriff von unberechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstellung wurden in allen am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungsmaßnahmen implementiert. Die Anwendung unternehmensinterner Richtlinien (wie z.B. Bilanzierungshandbuch, Bilanzierungsrichtlinien) führt zu einer einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle und einer einheitlichen Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung. Diese Richtlinien und Anweisungen werden laufend aktualisiert.
Zusätzlich bestehen Richtlinien und Fachkonzepte zu ausgewählten Kernprozessen, insbesondere zu Beteiligungserwerben und -veräußerungen. Im Bereich der Stammdaten (z.B. SAP-Kontenplan, Kundendaten) sind zentrale Anlage-/Änderungsprozesse definiert worden.
Die Abschlüsse werden in SAP R3 als führendem System erstellt. Alle für die Rechnungslegung und Berichterstattung relevanten SAP Module kommen zum Einsatz. Die Systeme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Durch die eingesetzte Software finden automatisierte Prüfungen statt. Neben den automatisierten Kontrollen (wie Funktionstrennung, Rechnungsfreigabe, Rechnungsprüfung) existieren manuelle Kontrollen (z.B. durch Stichproben). Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Die Schlüsselprozesse wurden dokumentiert, standardisiert und mit Kontrollpunkten versehen. Diese klar definierten Überprüfungsmechanismen ermöglichen eine frühzeitige Risikoerkennung. Zusätzlich wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und internationalen Rechnungslegungsvorschriften steht.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktionen werden die Abschlüsse wesentlichen Führungsebenen der Österreichischen Post AG zur Verfügung gestellt.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen werden interne Berichte, die weiterführende Erläuterungen zu ausgewählten Positionen und Kennzahlen enthalten, erstellt. Wesentlicher Bestandteil der internen Berichterstattung der Österreichischen Post AG ist die Datenanalyse und deren Auswertung. Diese beinhaltet unter anderem die Berechnung von Cashflows sowie dazugehörige detaillierte Erläuterungen.
Vom Controlling wird monatlich ein Beteiligungsbericht erstellt, der Informationen über die Entwicklung der Tochterunternehmen enthält.
Die Berichterstattung an die Aktionäre der Österreichischen Post AG erfolgt durch Investor-Relations in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex sowohl über die Investor-Relations-Website (www.post.at/ir) als auch über direkte Gespräche mit den Investoren. Die veröffentlichten Informationen werden allen Investoren zeitgleich zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Publikationen stehen den Investoren auf der Investor-Relations-Website zahlreiche weitere Informationen zur Verfügung.
Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentlichen Risiken aus dem Kerngeschäft. Dieser Prozess wird von Schlüsselpersonen in den Divisionen getragen. Die Österreichische Post AG gliedert sich in die auf dem Markt tätigen Divisionen Brief, Werbepost & Filialen sowie Paket & Logistik und in die Division Corporate, die zusätzlich vor allem Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung erbringt.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozess sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen beispielsweise die Festsetzung und Kontrolle von Limit-Kategorien und Handlungsabläufen zur Begrenzung finanzieller Risiken sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips.
Diese Richtlinien sind Teil des internen Kontrollsystems und stellen unter anderem die ordnungsgemäße interne und externe Finanzberichterstattung sicher. Der Planungs- und Berichtsprozess dient als Frühwarnsystem und als Basis für die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen. Dabei folgen auf den Bericht an den Gesamtvorstand zu Spitzenkennzahlen monatliche Performance Reviews in den auf dem Markt tätigen Einheiten, die gemäß dem integrierten Planungs- und Berichtswesen stufenweise fortgesetzt werden. Wesentliches Merkmal des Planungs- und Berichtswesens ist neben der vertikalen Integration die Konvergenz zwischen internem und externem Berichtswesen. Zudem werden Chancen und Risiken bereits in der Planungsphase berücksichtigt, um Planungsziele zu plausibilisieren.
Das interne Kontrollsystem als Teil des Risikomanagementsystems ist risikoorientiert aufgebaut und in die Betriebsabläufe integriert. Das bedeutet, dass Maßnahmen arbeitsbegleitend erfolgen oder dem Arbeitsvollzug unmittelbar vor- oder nachgelagert sind. Das interne Kontrollsystem basiert auf genauen Informationen über die Prozesse für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse mit ein. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird regelmäßig von der Revision überprüft.
Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt 337.763.190 EUR und ist geteilt in 67.552.638 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nominalwert von jeweils 5 EUR. Es liegen keine Stimmrechtsbeschränkungen oder Syndikatsvereinbarungen vor, die der Gesellschaft bekannt sind.
Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (kurz ÖBAG, vormals Österreichische Bundesund Industriebeteiligungen GmbH, ÖBIB) 52,85 % der Anteile an der Österreichischen Post AG (auf Basis der in Umlauf befindlichen 67.552.638 Stück Aktien). Der Gesellschaft sind keine anderen Aktionäre bekannt, die mehr als 10 % der Anteile halten.
Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Mitarbeiter, die auch Aktionäre der Österreichische Post AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus. Es existieren keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
GENEHMIGTES KAPITAL: Gemäß § 5a der Satzung der Österreichische Post AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 14. April 2020 um bis zu weitere 33.776.320 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.755.264 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, in bestimmten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen. Die Satzungsänderung wurde am 11. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.
BEDINGTES KAPITAL: Gemäß § 5 b der Satzung der Österreichische Post AG wurde das Grundkapital gemäß § 159 AktG um bis zu 16.888.160 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur zum Zweck der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne von § 174 AktG sowie zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens durchgeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Satzungsänderung wurde am 11. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.
AKTIENRÜCKERWERB: Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. April 2017 hat den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 20. April 2017 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der ÖBAG, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 20 (Euro zwanzig) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 60 (Euro sechzig) je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder zur Ausgabe an eine Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung angeboten werden sollen.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
Der Vorstand wurde für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder zur Ausgabe an eine Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung angeboten werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
GEWINNSCHULDVERSCHREIBUNGEN: Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 14. April 2020 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG – insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 250.000.000 EUR, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 3.377.632 Aktien der Gesellschaft einräumen können und/oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann – auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtauschund/oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.
Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.
Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.
Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen.
Es gibt keine bedeutsamen Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden.
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Die aktuellen Entwicklungen im Kerngeschäft der Österreichischen Post AG zeigen, dass mit unveränderten Basistrends im Brief- und Paketgeschäft gerechnet werden muss.
Im klassischen adressierten Briefgeschäft ist auch zukünftig von Volumenrückgängen von etwa 5% p.a. auszugehen. Die Mengenentwicklung bei Werbesendungen hingegen ist stark vom Konjunkturumfeld, sowie vom Werbeverhalten großer Versender abhängig.
Klar positiv wird die Marktentwicklung im Paketgeschäft eingeschätzt. Gestützt durch weitere Zuwächse im Online-Handel ist von einem Marktwachstum im oberen einstelligen Bereich auszugehen. Geprägt ist diese Branche einerseits von hohen Anforderungen hinsichtlich Zustellqualität und -geschwindigkeit sowie innovativer Servicelösungen, andererseits aber auch durch veränderte Wettbewerbsbedingungen und Preisdruck+.
Angesichts dieses Marktumfelds geht die Österreichische Post AG auch für das Geschäftsjahr 2019 von einer stabilen Umsatzentwicklung aus (Umsatz 2018: 1.804,1 Mio EUR). Die darin enthaltenen Planungsprämissen sind etwa anhaltende Trends im Brief- und Werbemarkt. Es ist auch anzunehmen, dass das mit 1. Juli 2018 eingeführte Tarifmodell (PRIO-Zustellung am nächsten Tag und ECO-Zustellung innerhalb von 2-3 Tagen) weiterhin gut angenommen wird.
Das Paketgeschäft der Österreichischen Post AG wird auch im Jahr 2019 weiter wachsen. Trotz hoher Wettbewerbsintensität, erhöhtem Preisdruck, sowie der Eigenzustellung eines Großversenders in Wien ist davon auszugehen, dass die Qualitäts- und Leistungsvorteile der Österreichischen Post sich in einem wachsenden Paketmarkt in einer Umsatzsteigerung widerspiegeln werden.
Im Filialnetz des Unternehmens erfolgt derzeit eine Entflechtung der Finanzdienstleistungskooperation mit dem bisherigen Bankpartner. Aber auch zukünftig bleibt das Ziel aufrecht Finanzdienstleistungen über das Filialnetz anzubieten, da es eine wichtige und sinnvolle Ergänzung für die Kunden zum Post-Leistungsspektrum darstellt.
Neben zahlreichen Markt-Initiativen hat das Investitionsprogramm zur Kapazitätserweiterung im Paketgeschäft einen wichtigen Stellenwert in der Weiterentwicklung des Unternehmens. Ziel ist es die Sortierkapazität 2018 in den nächsten Jahren stufenweise zu verdoppeln. Auch für 2019 sind daher zusätzlich zu den Basis-Investitionen in Höhe von ca. 70 Mio EUR wiederum Wachstumsinvestitionen in Höhe von über 50 Mio EUR geplant. Darüber hinaus sind Erweiterungen bzw. Zukäufe von Grundstücken möglich, etwa beim bestehenden Logistikzentrum im Süden Wiens. Mit der Inbetriebnahme eines Paketzentrums in Hagenbrunn nördlich von Wien soll ab Sommer 2019 die Kapazität bereits um 25% erhöht werden.
Auch hinsichtlich der Ertragsentwicklung verfolgt die Österreichische Post AG im Jahr 2019 das Ziel Stabilität im operativen Ergebnis des Kerngeschäfts zu erzielen (EBIT 2018: 212,2 Mio EUR). Hier sollen die Effizienz der Leistungsbereiche erhöht und Strukturen und Prozesse verändert werden. So wurde etwa Anfang 2019 die Logistik der Brief- und Paket-Sparte unter einer operativen Führung vereint. Ziel ist es, basierend auf den Mengenprognosen des Brief- und Paketgeschäfts der Österreichischen Post AG, in der neuen Struktur weitere Synergien zu heben, um die Rolle des Qualitätsführers am österreichischen Brief- und Paketmarkt weiter auszubauen. Darüber hinaus werden im Jahr 2019 Business-Pläne geprüft, wie Finanzdienstleistungen auch zukünftig angeboten werden.
Stabilität und Sicherheit sind die Grundpfeiler in der Finanzgebarung des Unternehmens. Die Mittel für die notwendigen Wachstumsinvestitionen wurden in den letzten Jahren erwirtschaftet und dienen nun dazu die strategische Positionierung auszubauen. Daneben wird der Cashflow aus dem operativen Geschäft auch weiterhin umsichtig und zielgerichtet für nachhaltige Investitionen des operativen Betriebes und die Dividende verwendet. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 11. April 2019 die Ausschüttung einer Dividende von 2,08 EUR je Aktie vorschlagen.
Wien, am 22. Februar 2019
Der Vorstand
Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl e.h. Vorstandsvorsitzender Generaldirektor
Dipl.-Ing. Walter Oblin e.h. Stv. Vorstandsvorsitzender Brief & Werbepost, Finanzen
Dipl.-Ing. Peter Umundum e.h. Vorstandsmitglied Paket & Logistik, Logistiknetzwerke
Österreichische Post Aktiengesellschaft, Wien Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 27. Februar 2019
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
Siehe Anhang Kapitel 2.6 Rückstellungen und Kapitel 3.8 Rückstellungen
Die zum Bilanzstichtag bilanzierten Rückstellungen für Unterauslastung belaufen sich auf TEUR 206.388. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfordert wesentliche zukunftsbezogene Schätzungen und Annahmen über künftige Gehaltssteigerungen, Fluktuationsabschläge, den Unterauslastungsgrad der jeweiligen Mitarbeiter und die zur Abzinsung verwendeten Rechnungszinssätze. Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen und den Jahresüberschuss.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass diese Rückstellungen zu hoch oder zu niedrig bewertet sind und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist.
Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die Rückstellungen für Unterauslastung angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung evaluiert.
Wir haben die Berechnung der Gehaltssteigerungen und der Fluktuationsabschläge auf Basis der unternehmensspezifischen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit auf ihre Angemessenheit beurteilt.
Für eine ausgewählte Anzahl von Mitarbeitern haben wir untersucht, ob der für die Bewertung herangezogene Unterauslastungsgrad den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Die bei der Bestimmung der Rechnungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen auf ihre Angemessenheit beurteilt.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Anhang betreffend Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Kapitel 2.6 Rückstellungen angemessen sind.
Siehe Anhang Kapitel 2.11 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K.
Mit Abschluss der Änderungsvereinbarung Ende 2017 und der Entflechtungsvereinbarung vom 21. Februar 2018 hat die Gesellschaft die einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation mit der BAWAG P.S.K. bis Ende 2020 vertraglich vereinbart. Die in der Entflechtungsvereinbarung vorgesehenen Vergütungen umfassen sowohl eine pauschale Abgeltung in Höhe von TEUR 20.119 für die vorzeitige Beendigung der Kooperationsvereinbarung als auch Vergütungen für noch zu erbringende Dienstleistungen. Aufgrund der erwarteten Reduktion der zu erbringenden Finanzdienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2018 ein Restrukturierungsplan für den geplanten Abbau von Mitarbeitern im Filialbereich beschlossen und Vorsorgen in Form einer Rückstellung für Restrukturierung in Höhe von TEUR 21.457 gebildet.
Die Bilanzierung dieses Sachverhalts erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht angemessen sind und die bilanzierte Rückstellung und Rechnungsabgrenzung sowie die relevanten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt sind.
Wir haben die Dokumentation der Prozesse im Zusammenhang mit der Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K. analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die Auswirkungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung evaluiert.
Zur Beurteilung der Bilanzierung dieses Sachverhalts haben wir die relevanten Teile der Änderungsvereinbarung und der Entflechtungsvereinbarung gelesen und die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf ihre Angemessenheit beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Aufteilung der gesamten Vergütung auf die pauschale Abgeltung und Leistungsvergütung einerseits und auf einzelne noch zu erbringende Leistungsverpflichtungen nachvollzogen.
Hinsichtlich der Rückstellung für Restrukturierung haben wir die mit dem Sachverhalt betrauten Personen befragt, die Erfüllung der Ansatzkriterien überprüft und die Ermittlung der Beträge nachvollzogen.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Kapitel 2.11 Beendigung der Zusammenarbeit mit BAWAG P.S.K. des Anhangs angemessen sind.
Siehe Anhang Kapitel 2.2 Anlagevermögen und Kapitel 3.1 Anlagevermögen
Der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 440.616. Zu jedem Bilanzstichtag werden die Anteile an verbundenen Unternehmen einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Im Anlassfall werden Unternehmensbewertungen durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Unternehmensbewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse (unter Berücksichtigung von künftigem Umsatzwachstum und Ergebnismargen) sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht entsprechend den Vorgaben der Österreichischen Rechnungslegungsgrundsätze bewertet sind und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist.
Wir haben die Prozessabläufe sowie wesentliche Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung beurteilt.
Bei den zum Bilanzstichtag durchgeführten Unternehmensbewertungen haben wir die Angemessenheit der angewendeten Bewertungsmethoden beurteilt.
Die den Berechnungen zugrunde gelegten erwarteten Zahlungsmittelüberschüsse haben wir mit der aktuellen von den zuständigen Organen genehmigten Unternehmensplanung verglichen. Die Planungstreue haben wir durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten und durch Befragung zuständiger leitender Personen im Unternehmen untersucht.
Die zur Festlegung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt; darüber hinaus haben wir das zur Ermittlung der Diskontierungssätze verwendete Berechnungsschema gewürdigt und die Berechnung der Diskontierungszinssätze nachvollzogen. Dabei haben wir unsere Bewertungsspezialisten zu ausgewählten Fragestellungen konsultiert.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
— Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 28. August 2018 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Helmut Kerschbaumer.
Wien, am 27. Februar 2019
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Helmut Kerschbaumer e.h. Wirtschaftsprüfer
Als gesetzlicher Vertreter der Österreichischen Post AG bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 ein möglichst getreues Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzern entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 22. Februar 2019
Der Vorstand
Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl Vorstandsvorsitzender Generaldirektor
Dipl.-Ing. Walter Oblin Stv. Vorstandsvorsitzender Brief & Werbepost, Finanzen
Dipl.-Ing. Peter Umundum Vorstandsmitglied Paket & Logistik, Logistiknetzwerke
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