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Österreichische Post AG

Annual Report (ESEF) Mar 12, 2021

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ÖSTERREICHISCHE POST Jahresfinanzbericht 2020

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KONZERN- GESCHÄFTS- BERICHT JAHRESABSCHLUSS DER ÖSTERREICHISCHEN POST AG ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

1 KONZERN- GESCHÄFTS- BERICHT

03 KONZERNLAGEBERICHT

38 KONZERNABSCHLUSS

140 BESTÄTIGUNGSVERMERK

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

2 Konzern- lagebericht

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

3

1.1 Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur

Mit einem Jahresumsatz von 2,2 Mrd EUR und knapp 23.000 Mitarbeiter*innen ist die Österreichische Post – im Folgenden Österreichischer Post-Konzern, Konzern bzw. Post genannt – die führende Logistik- und Postdienstleisterin Österreichs. Als Teil der kritischen Infrastruktur zeichnet die Österreichische Post für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit des Landes verantwortlich.

Die COVID-19 Pandemie hat die Österreichische Post sehr unterschiedlich getroffen. Das Brief- und Werbegeschäft ist generell von der E-Substitution betroffen. Durch COVID-19 und die spezifischen Lockdown Situationen bei verschiedenen Kund*innen und Branchen kam es zu weiteren Mengenverlusten. Über das Jahr 2020 gab es eine sehr volatile Entwicklung: Im zweiten Quartal wirkten sich die pandemischen Maßnahmen stark aus, mit Mengenverlusten im klassischen Briefgeschäft von 13 % und 25 % in der Werbung (im Vergleich zur Vorjahresperiode). Im dritten und vierten Quartal normalisierte sich der Trend und zeigte Volumenrückgänge im vierten Quartal von 3 % in der Briefpost und 8 % in der Werbepost (im Vergleich zur Vorjahresperiode).

Das Paketgeschäft hingegen profitierte von den Lockdown Situationen des stationären Handels. Das ohnehin hohe organische Wachstum und starke Impulse sowohl vom E-Commerce als auch von der temporären Schließung des stationären Handels führten im zweiten Quartal 2020 zu Paketmengenzuwächsen von mehr als 40 %, im vierten Quartal stieg das Paketvolumen um 32 % (im Vergleich zur Vorjahresperiode).

Das Angebot des Unternehmens erstreckt sich von der Beförderung von klassischen Briefsendungen, adressierten und unadressierten Werbesendungen über Pakete und Express-Sendungen. Darüber hinaus bietet die Österreichische Post weitere Logistiklösungen sowie vielfältige Mehrwertdienstleistungen wie Geld- und Werttransporte, Webshop-Logistik und Webshop-Infrastruktur an. Im flächendeckendsten Filialnetz Österreichs werden neben Services zu Post und Telekommunikation auch Finanzdienstleistungen angeboten. International ist die Post in neun weiteren Ländern aktiv.

Die Österreichische Post bündelt ihre Geschäftsaktivitäten in den drei operativen Divisionen Brief & Werbepost, Paket & Logistik sowie Filiale & Bank. Zusätzlich obliegen der Division Corporate vor allem Dienstleistungen im Bereich der Konzernverwaltung und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Diese vier Divisionen entsprechen der Berichterstattung an den Vorstand gemäß den Regeln des IFRS 8.

Das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der Division Brief & Werbepost umfasst den Vertrieb, die Annahme, die Sortierung und die Zustellung von Brief- und Dokumentensendungen, adressierten und unadressierten Werbesendungen, Zeitungen und Magazinen sowie Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen. Ergänzt wird das Angebot durch physische und digitale Zusatzleistungen in der Kundenkommunikation sowie die Optimierung in der Dokumentenbearbeitung. Den Kund*innen der Österreichischen Post stehen 1.765 Geschäftsstellen, darunter 403 eigenbetriebene Filialen und 1.362 Post Partner, zur Verfügung. In 454 Abholstationen bietet die Österreichische Post 86.109 Fächer in ihren Selbstbedienungszonen an. Im Jahr 2020 stellte die Post in Österreich 643 Mio Briefe, 412 Mio adressierte Werbesendungen, 2,9 Mrd unadressierte Werbesendungen, 313 Mio Printmedien und 336 Mio Regionalmedien zu.

Die Division Paket & Logistik bietet für den Versand von Paketen sowie von Post Express-Sendungen Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette. Im Heimmarkt transportierte die Österreichische Post 2020 166 Mio Pakete und Post Express-Sendungen. Damit ist sie führende Dienstleisterin für die landesweite Auslieferung von Versandhandels- und Privatkundenpaketen sowie von B2B-Sendungen mit einer flächendeckenden Zustellung in höchster Qualität. Das Portfolio umfasst neben den klassischen Paketprodukten, der Express- und der Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung, Retouren-Management, Geld- und Werttransporte, Webshop-Logistik sowie Webshop-Infrastruktur an. International ist die Division Paket & Logistik über ihre Tochterunternehmen in acht weiteren Ländern vertreten. Zusätzlich wird über das assoziierte Unternehmen AEP stationäre Logistik im C

1. KONZERNÜBERBLICK UND MARKTUMFELD

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

4

Zusammenhang mit Pharmaprodukten in Deutschland angeboten. Die neue Division Filiale & Bank beinhaltet das bislang in der Division Brief & Werbepost berichtete Filialnetz von rund 1.800 Geschäftsstellen. Mit einer Frequenz von rund 60 Mio Kundenkontakten pro Jahr zählt dieses zu den größten Privatkundennetzen des Landes. Das Angebot im Filialnetz umfasst neben Services zu Post, Telekommunikation und Energie ein breites Handelswarensortiment aus Büchern, Schreibwaren und Verpackungsmaterialien auch Services wie Lotto, Toto, Kopieren und Faxen.

2020-01-01 2020-12-31 2019-01-01 2019-12-31
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Die Österreichische Post bietet darüber hinaus an zahlreichen Standorten Selbstbedienungslösungen wie Abholstationen und Versandboxen mit einer hohen Nutzung durch die Kundinnen. Die bank99, die ihre Geschäftstätigkeit mit 1. April 2020 aufgenommen hat, bietet Finanzdienstleistungen in ganz Österreich an. Mit der neuen Bank der Post wurde die Versorgungslücke, die durch den Rückzug der BAWAG P.S.K. entstanden ist, geschlossen. Damit ist sichergestellt, dass Kundinnen weiterhin Bankdienstleistungen in den Post-Geschäftsstellen österreichweit tätigen können. Das Angebot der bank99 reicht von Schaltertransaktionen, die an allen Geschäftsstellen der Österreichischen Post angeboten werden, zu Bank Services mit Beratungstätigkeit in rund 130 Bankberaterinnenzentren. Das Produktangebot umfasst weiters Girokonten, Sparprodukte, Konsumkredite und Kreditkarten. Bis zum Ende des Jahres 2020 zählte die bank99 bereits mehr als 60.000 Kundinnen.

1.2 Absatzmärkte und Marktposition

Die Österreichische Post ist mit ihren Konzernunternehmen in zehn Ländern aktiv. 86 % des Umsatzes wurden 2020 am Heimmarkt Österreich erwirtschaftet. Hier nimmt die Österreichische Post sowohl in der Zustellung von Briefen, Werbesendungen und Zeitungen als auch von Paketen eine führende Marktstellung ein. Im umkämpften Paketmarkt konnte die Österreichische Post bei steigendem Wettbewerbs- und Preisdruck das Paketvolumen weiter erhöhen. Das Unternehmen hält am gesamten österreichischen Paketvolumen 58 % Marktanteil, am Paketvolumen im Bereich Privatkund*innen 71 % und im Bereich Business-Pakete (B2B) liegt der Marktanteil am Paketvolumen bei 31 % (Quelle: Branchenradar KEP-Dienste in Österreich 2021).

Auch international verfügen die Konzernunternehmen der Österreichischen Post über eine gute Marktposition. Beim Paketversand ist die Österreichische Post Top-Player in der Slowakei, Ungarn, Kroatien, Serbien, Montenegro sowie in Bosnien und Herzegowina. Auch in der Türkei gehört die Österreichische Post zu den führenden Marktteilnehmer*innen.

1.3 Wirtschaftliches Umfeld

Auf den schweren Einbruch der Weltwirtschaft im Jahr 2020, ausgelöst durch die COVID-19 Pandemie und deren weltweiten Maßnahmen, soll 2021 eine globale Erholung folgen. Dennoch bleibt, trotz Zulassung diverser Impfstoffe, Unsicherheit bestehen. Wiederkehrende Erkrankungswellen und neuartige Formen des Virus stellen aktuelle Bedrohungen dar. Der prognostizierte Aufschwung im Jahr 2021 wird länderübergreifend variieren und ist abhängig von dem Zugang zu medizinischen Hilfsmitteln, der Effektivität politischer Maßnahmen sowie von strukturellen, länderspezifischen Charakteristika.

Auch der globale Exporthandel soll sich 2021 erholen. Laut den Expert*innen des Internationalen Währungsfonds (IWF) beläuft sich der Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2020 auf 3,5 %. Im Jahr 2019 wurde noch ein Anstieg von 2,8 % verzeichnet. Für 2021 und 2022 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 5,5 % bzw. 4,2 % gerechnet (IWF, Jänner 2021).

In Europa wurde 2019 eine Steigerung des BIP von 1,3 % verzeichnet. Demgegenüber steht ein Rückgang von 7,2 % im Jahr 2020. Das Vorkrisenniveau der europäischen Wirtschaft wird laut Erwartungen erst wieder im Jahr 2022 erreicht. Für die Jahre 2021 und 2022 wird ein BIP-Wachstum im Ausmaß von 4,2 % bzw. 3,6 % vom IWF prognostiziert (IWF, Jänner 2021).

Die österreichische Volkswirtschaft wurde im vergangenen Jahr ebenso durch die COVID-19 Pandemie stark geschwächt. Zwar erholte sich die Wirtschaftsaktivität deutlich im Sommer, jedoch beeinträchtigten der erste und zweite Lockdown die Konjunktur maßgeblich. Die Arbeitslosigkeit stieg trotz der Inanspruchnahme von Kurzarbeit um ein Drittel. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) nennt als signifikante Faktoren für die österreichische Volkswirtschaft im Jahr 2021 die Durchimpfung der Bevölkerung und weitere Maßnahmen der Regierung. Nach einer Abnahme von 7,3 % im Jahr 2020 dürfte das BIP im Jahr 2021 (Szenario dritter Lockdown) um 2,5 % und im Jahr 2022 um 3,5 % zunehmen (WIFO, Dezember 2020).

In den sonstigen europäischen Märkten, in welchen die Österreichische Post tätig ist, stehen die Zeichen für die kommenden Jahre auf eine Erholung mit gutem Wachstum. Für Deutschland schätzt der IWF das Wirtschaftswachstum im Jahr 2020 auf –5,4 % nach 0,6 % im Jahr davor. Für 2021 und 2022 wird eine Steigerung von 3,5 % bzw. 3,1 % erwartet. Neben dem Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland zeigen ebenso die Märkte Südost- und Osteuropas, wenn auch in schwächerem Ausmaß, ein Sinken der Konjunktur. Für die europäischen Schwellenländer rechnet der IWF mit einer BIP-Veränderung von –2,8 % im Jahr 2020 nach 2,2 % im Vorjahr. Für die Jahre 2021 bzw. 2022 geht der IWF von einem erhöhten Anstieg des BIP im Ausmaß von 4,0 % bzw. 3,9 % aus (IWF, Jänner 2021).

In der Türkei führten die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu einem unvermeidlichen, starken Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität und der Beschäftigung im zweiten Quartal 2020, so der IWF in einer Aussendung zur Türkei vom Jänner 2021. Schnelle Geld- und Kreditexpansion, einschließlich Leitzinssenkungen, billige und schnelle Kreditvergabe durch staatliche Banken sowie administrative und regulatorische Maßnahmen zur Ankurbelung der Kreditvergabe trugen dazu bei, dass sich die Wirtschaftstätigkeit im dritten Quartal stark erholte und über dem Niveau vor der Pandemie lag. Dadurch bleibt aber auch die Inflation nach wie vor sehr hoch. Die zunehmende Dollarisierung, relativ hohe Importe und Finanzabflüsse lösten umfangreiche Devisenmarktinterventionen aus, um die Abwertung der Lira zu stoppen. Aufgrund der Einführung eines Impfstoffs und der Erholung des Wachstums bei den Handelspartnern und vor allem aufgrund des großen positiven Wachstumsübertrags aus dem Jahr 2020 wird erwartet, dass das türkische BIP im Jahr 2021 um 6 % wachsen wird. Ab 2022 soll sich das Wachstum wieder auf den Trend einpendeln (etwa 3,5 %). Es wird eine leicht rückgängige Inflationsentwicklung bis Ende 2021 erwartet (IWF, Türkei, Jänner 2021).

1.4 Branchenumfeld

Neben dem konjunkturellen Umfeld wird die Geschäftsentwicklung der Österreichischen Post vor allem von folgenden internationalen Trends beeinflusst, die Risiken, aber auch Chancen mit sich bringen.

Die elektronische Substitution hält im Bereich der adressierten Sendungen weiterhin an. Dieser globale Trend betrifft alle Post-Gesellschaften und ist im Kern wenig beeinflussbar. Insbesondere Kund*innen aus dem öffentlichen Sektor versuchen ihr Sendungsvolumen zu reduzieren, sodass die Österreichische Post weiterhin mit kontinuierlichen Rückgängen rechnet. Speziell vor dem Hintergrund neuer E-Government-Lösungen ist von stetig rückläufigen Volumen auszugehen.

Generell hängt das Geschäft mit Werbesendungen stark von der konjunkturellen Lage, der jeweiligen Branche und der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Die COVID-19 Pandemie hat einerseits den Trend zur E-Substitution beschleunigt und andererseits haben die pandemischen Einschränkungen und Lockdown Maßnahmen negative wirtschaftliche Auswirkungen auf Volumen sowie auch auf die Geschäftstätigkeit bedeutender Kund*innen.

Die Paketmengen im privaten Bereich steigen dank der zunehmenden Bedeutung des Online-Shoppings weiter stark an. Die COVID-19 Pandemie führt zu außerordentlichen Mehrmengen durch Lockdown Situationen des stationären Handels. In den Märkten des CEE-/SEE- Raums sowie auch in der Türkei besteht Aufholbedarf im E-Commerce, was zu einem tendenziell dynamischen Marktumfeld führt.

Die Entwicklung des internationalen Paket- und Frachtgeschäfts ist wiederum wesentlich von der Konjunkturentwicklung, den internationalen Handelsströmen und der damit verbundenen Preisentwicklung abhängig. Wettbewerbsintensität und Preisdruck sind in diesem Bereich weiterhin hoch. Die Handelsströme werden zunehmend internationaler und mit ihnen die nachgefragten Logistikdienstleistungen.

Ein weiterer wichtiger Markttrend besteht in der steigenden Bedeutung nichtfinanzieller Themen aus den Bereichen Wirtschaft & Kundin, Umwelt & Klima sowie Mensch & Soziales. Damit einhergehend steigen die Transparenzanforderungen der Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit. Das steigende Nachhaltigkeitsbewusstsein führt auch zu einer vermehrten Nachfrage nach ressourcenschonenden Gütertransporten. Die Österreichische Post entspricht diesen Anforderungen durch das Angebot der CO 2 -neutralen Zustellung und der stufenweisen Dekarbonisierung der Logistik im Heimatmarkt Österreich, mit welchen für sich und ihre Kundinnen eine Verbesserung der Klimabilanz erreicht werden soll.

1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Österreichischen Post basieren primär auf dem Österreichischen Postmarktgesetz, das seit 1. Jänner 2011 in Kraft ist. Die Österreichische Post ist seit der vollständigen Marktöffnung Österreichs Universaldienstleisterin und garantiert damit die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen in ganz Österreich.

Die Regulierungsbehörde (Post-Control-Kommission) hat – wie gesetzlich vorgesehen – im Jahr 2016 untersucht, ob auch andere Postdienstanbieter*innen in der Lage sind, die in der gesetzlichen Universaldienstverpflichtung definierten Leistungen zu erbringen. Dies ist nicht der Fall.

Der Universaldienst beschränkt sich primär auf Postsendungen, die auf Basis der allgemeinen (nicht individuell ausverhandelten) Geschäftsbedingungen an den gesetzlich definierten Zugangspunkten aufgegeben werden, also z.B. Post-Geschäftsstellen oder Briefkästen. Damit soll die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft mit Postdienstleistungen gesichert werden.# Postdienste für Sendungen, die von Großkundinnen in Logistikzentren eingeliefert werden, zählen – mit Ausnahme von Zeitungen – nicht zum Universaldienst. Mit 27. November 2015 trat eine Änderung des Postmarktgesetzes in Kraft, die es der Post ermöglicht, neben Briefsendungen (mit strengen Laufzeitvorgaben) auch sogenannte Non-Priority-Briefsendungen im Universaldienst anzubieten, deren Laufzeiten regelmäßig bis zu vier Tage betragen dürfen. Seit 1. Juli 2018 bietet die Post den ECO-Brief im Universaldienst an und hat ihre Produktpalette entsprechend erweitert. Im Universaldienst haben Versenderinnen somit die Wahl zwischen einer Laufzeit von zwei bis drei Tagen für nicht zeitkritische Sendungen und dem schnellen PRIO-Brief, der weiterhin am Tag nach der Aufgabe zugestellt wird.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

2. GESCHÄFTSVERLAUF UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE

2.1 Segmentinformation

Mit der neuen Organisationsstruktur 2020 erhöht die Österreichische Post ihre Transparenz und gliedert sich ab 1. Jänner 2020 in die drei operativen Divisionen Brief & Werbepost, Paket & Logistik sowie Filiale & Bank. Inklusive der Division Corporate stellen diese die vier Berichtssegmente des IFRS 8 dar. Die Logistik für Brief und Paket wurde in der internen Produktionseinheit Logistiknetzwerk gebündelt, welche ihre Leistungen auf Kostenbasis an die operativen Divisionen erbringt.

2.2 Änderungen im Konsolidierungskreis

Mit 25. August 2020 erfolgte die Vollkonsolidierung der türkischen Gesellschaft Aras Kargo a.s. Die bis 24. August 2020 nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile wurden um weitere 55 % erhöht. Die Österreichische Post hält nun 80 % an der Gesellschaft. Aras Kargo ist eine der führenden Paketdienstleisterinnen in der Türkei. Eine vollständige Darstellung aller Änderungen im Konsolidierungskreis erfolgt im Konzernanhang unter Punkt 4.2.

2.3 Ertragslage

2.3.1 Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse des Österreichischen Post Konzerns steigerten sich 2020 um 8,3 % auf 2.189,2 Mio EUR. Auf vergleichbarer Basis, also ohne Berücksichtigung der Aras Kargo, lag der Umsatzanstieg bei 3,3 %. Das Wachstum im Paketgeschäft brachte einen Umsatzanstieg von 44,4 % (+28,4 % ohne Berücksichtigung der Aras Kargo), der den Rückgang der Umsatzerlöse in den Divisionen Brief & Werbepost und Filiale & Bank überkompensieren konnte.

Umsatzerlöse Mio EUR
G 14
| | 2016¹ | 2017¹ | 2018¹ | 2019¹ | 2020 |
| :----------------------------- | :-------- | :-------- | :-------- | :-------- | :------- |
| Umsatzerlöse Mio EUR | 1.958,5 | 2.030,5 | 2.021,6 | 1.938,9 | 2.189,2 |
| ¹ inkl. Umsatzerlöse trans-o-flex von 134,8 Mio EUR | | | | | |

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 7

Umsatz nach Divisionen
T 29
| | 2018¹ | 2019¹ | 2020 | Veränderung 2019/2020 % | Mio EUR |
| :--------------------------------------- | :-------- | :-------- | :------- | :-------------------------- | :---------- |
| UMSATZERLÖSE | 1.958,5 | 2.021,6 | 2.189,2 | 8,3 | 167,6 |
| Brief & Werbepost | 1.318,6 | 1.320,1 | 1.222,7 | –7,4 | –97,4 |
| Paket & Logistik | 552,4 | 632,5 | 913,6 | 44,4 | 281,1 |
| Filiale & Bank | 93,7 | 80,5 | 64,7 | –19,7 | –15,8 |
| Corporate/Konsolidierung | –6,2 | –11,5 | –11,7 | –2,0 | –0,2 |
| Werktage in Österreich | 250 | 251 | 252 | – | – |
| ¹ Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020, siehe Konzernanhang Kapitel 8.1 | | | | | |

In der regionalen Betrachtung der Umsatzerlöse der Österreichischen Post zeigt sich, dass 86,0 % des Umsatzes in der Berichtsperiode 2020 in Österreich erwirtschaftet wurden. International ist die Österreichische Post mit 14,0 % der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 vertreten. Auf den Raum Südost- und Osteuropa entfielen 6,6 %, auf die Türkei 4,6 % der Umsatzerlöse. In Deutschland wurden 2,8 % der Umsatzerlöse generiert. 92 % der Umsatzerlöse werden in Euro erwirtschaftet.

Umsatz nach Divisionen in %
G 15
| | 2020 in % |
| :------------ | :------------ |
| Paket & Logistik | 41,5 |
| Filiale & Bank | 2,9 |
| Brief & Werbepost | 55,6 |

Umsatz nach Regionen
G 16
| | 2020 |
| :------------ | :------- |
| International | 14,0 |
| Österreich | 86,0 |

Der Umsatz der Division Brief & Werbepost von 1.222,7 Mio EUR stammte zu 63,9 % aus dem Bereich Briefpost & Business Solutions, zu 26,2 % aus Werbepost und zu 9,8 % aus Medienpost.

Briefumsatzanteil nach Produktgruppen 2020
G 18
| | 2020 in % |
| :----------------------------- | :------------ |
| Briefpost & Business Solutions | 63,9 |
| Werbepost | 26,2 |
| Medienpost | 9,8 |

T 30
| | 2016¹ | 2017¹ | 2018¹ | 2019¹ | 1.222,7 Mio EUR |
| :---------------------------------- | :-------- | :-------- | :-------- | :-------- | :------------------ |
| Medienpost | 141,6 | 137,1 | 131,2 | 132,1 | 120,0 |
| Werbepost | 416,7 | 413,3 | 382,6 | 372,0 | 320,9 |
| Briefpost und Business Solutions | 801,8 | 782,8 | 804,8 | 816,0 | 781,8 |
| ¹ Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020, siehe Konzernanhang Kapitel 8.1 | | | | | |

Im Bereich Briefpost & Business Solutions lag der Umsatz mit 781,8 Mio EUR im Jahr 2020 um 4,2 % unter dem Niveau des Vorjahres. Die rückläufige Volumenentwicklung infolge der Substitution von Briefen durch elektronische Kommunikationsformen setzte sich fort. Speziell durch die Lockdown Maßnahmen und die wirtschaftlichen Einschränkungen bei Behörden und Unternehmen kam es zu reduzierten Umsätzen. Die Volumenentwicklung hat sich – nach hohen Rückgängen im zweiten Quartal – gegen Ende des Jahres 2020 wieder stabilisiert. Auch weiterhin ist das Volumen von den aktuellen schwierigen Rahmenbedingungen geprägt. Positive Effekte durch Wahlen sind in der aktuellen Berichtsperiode sowie auch im Vorjahr enthalten, wobei die Wahleffekte des Jahres 2019 deutlich höher ausgefallen waren. Weiters erfolgte mit 1. April 2020 eine Produkt- und Tarifanpassung der Briefpost, welche positive Effekte auf die Umsatzerlöse hatte. Die internationale Briefpost zeigt Zuwächse, der Bereich Business Solutions einen leichten Rückgang im Vergleich zur Vorjahresperiode. Der Bereich Werbepost verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatzrückgang von 13,7 % auf 320,9 Mio EUR. Im zweiten Quartal 2020 waren die Auswirkungen der COVID-19 bedingten behördlich angeordneten Geschäftsschließungen in der Werbung besonders stark zu spüren. Es gibt aktuell eine verringerte Visibilität, da weitere behördliche Lockdown Maßnahmen schwer absehbar sind. Aufgrund der konjunkturellen Umsatzentwicklung ist ein volatiles Werbegeschäft erkennbar.

Briefumsatz nach Produktgruppen
G 17

Der Umsatz mit Medienpost, also der Zustellung von Zeitungen und Magazinen, reduzierte sich im Periodenvergleich um 9,1 % auf 120,0 Mio EUR. Dieser Rückgang ist ebenfalls überwiegend auf die COVID-19 Pandemie zurückzuführen.

Umsatzentwicklung Division Brief & Werbepost
G 17
T 30
| | 2018¹ | 2019¹ | 2020 | Veränderung 2019/2020 % | Mio EUR |
| :--------------------------------------- | :-------- | :-------- | :------- | :-------------------------- | :---------- |
| UMSATZERLÖSE | 1.318,6 | 1.320,1 | 1.222,7 | –7,4 | –97,4 |
| Briefpost & Business Solutions | 804,8 | 816,0 | 781,8 | –4,2 | –34,2 |
| Werbepost | 382,6 | 372,0 | 320,9 | –13,7 | –51,1 |
| Medienpost | 131,2 | 132,1 | 120,0 | –9,1 | –12,1 |
| Interne Leistungsverrechnung | 2,9 | 2,9 | 3,1 | 6,4 | 0,2 |
| UMSATZERLÖSE GESAMT | 1.321,5 | 1.323,0 | 1.225,8 | –7,3 | –97,2 |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 1.315,9 | 1.316,9 | 1.216,7 | –7,6 | –100,3 |
| ¹ Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020, siehe Konzernanhang Kapitel 8.1 | | | | | |

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 10

Umsatzentwicklung Division Paket & Logistik
T 31
| | 2018¹ | 2019¹ | 2020 | Veränderung 2019/2020 % | Mio EUR |
| :--------------------------------------- | :-------- | :-------- | :------- | :-------------------------- | :---------- |
| UMSATZERLÖSE | 552,4 | 632,5 | 913,6 | 44,4 | 281,1 |
| Paket Premium | 266,1 | 352,9 | 568,0 | 60,9 | 215,1 |
| Paket Standard | 229,6 | 217,5 | 274,0 | 26,0 | 56,5 |
| Paket Sonstige Leistungen | 56,6 | 62,1 | 71,5 | 15,3 | 9,5 |
| Interne Leistungsverrechnung | 0,7 | 0,7 | 1,0 | 36,6 | 0,3 |
| UMSATZERLÖSE GESAMT | 553,2 | 633,2 | 914,5 | 44,4 | 281,3 |
| davon Umsatzerlöse mit Dritten | 548,6 | 623,6 | 905,3 | 45,2 | 281,7 |
| ¹ Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020, siehe Konzernanhang Kapitel 8.1 | | | | | |

Der Umsatz der Division Paket & Logistik erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 um 44,4 % von 632,5 Mio EUR auf 913,6 Mio EUR. Das hohe Wachstum im Paketgeschäft basiert unter anderem auf der guten Entwicklung durch den anhaltenden E-Commerce-Trend in Österreich. Trotz der Eigenzustellung eines Großkunden im Osten von Österreich konnte die Österreichische Post auch in dieser Berichtsperiode vom Marktwachstum profitieren. Es herrscht weiterhin intensiver Wettbewerb und hoher Preisdruck. Bei den Paketvolumen ergaben sich im Jahr 2020 in Österreich in Summe Zuwächse von rund 30 %. Die Unsicherheiten und Beschränkungen des stationären Handels im Zuge der aktuellen COVID-19 Pandemie halten den Online-Handel weiterhin hoch.

Umsatzerlöse Mio EUR
2016¹ | 2017¹ | 2018¹ | 2019² | 2020 |
:----- | :----- | :----- | :----- | :----- |
495,6 | 556,0 | 552,4 | 632,5 | 913,6 |
¹ inkl. Umsatzerlöse trans-o-flex von 134,8 Mio EUR |
G 19

Paketumsatz nach Regionen in %
| | 2020 |
| :------------ | :------- |
| International | 26,8 |
| Österreich | 73,2 |
G 20Auch hat die seit August 2019 gestartete Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group in Österreich wesentlich zum aktuellen Wachstum beigetragen. Darüber hinaus waren Umsatzerlöse der türkischen Tochtergesellschaft Aras Kargo, welche seit 25. August 2020 als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss miteinbezogen wird, von 101,5 Mio EUR enthalten.

G 19 T 31
Die Entwicklung hin zu einer schnelleren Zustellung von Paketen ist als klarer Trend zu bemerken. Insgesamt entfielen im Jahr 2020 62,2 % des Divisionsumsatzes auf den Premium-Bereich (Zustellung erfolgt am Werktag nach der Aufgabe). Dies entspricht einem Anstieg von 60,9 % auf 568,0 Mio EUR. Der Anteil des Bereichs Paket Standard am Divisionsumsatz beträgt 30,0 %. Im Jahr 2020 verzeichnete dieser Bereich einen Zuwachs von 26,0 % auf 274,0 Mio EUR. Im Bereich Paket Sonstige Leistungen, der diverse Logistik-Zusatzdienstleistungen beinhaltet und auf den 7,8 % des Divisionsumsatzes entfallen, wurden in der Berichtsperiode Umsätze in Höhe von 71,5 Mio EUR generiert. Dies entspricht einem Anstieg von 15,3 %. Eine Betrachtung nach Regionen zeigt, dass im Jahr 2020 73,2 % der Divisionsumsätze in Österreich erzielt wurden, mit einem Anstieg von 29,9 % gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres. 26,8 % der Umsätze entfielen auf das internationale Geschäft der Tochtergesellschaften in Südost- und Osteuropa sowie der Türkei. In diesem wettbewerbsintensiven Raum lag das Umsatzplus in der Berichtsperiode bei über 100 %, getrieben durch gestiegene Paketmengen aufgrund der COVID-19 Pandemie.

G 20 C Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 11
T 32
Umsatzentwicklung Division Filiale & Bank

Veränderung 2019/2020 2018 2019 2020 % Mio EUR
UMSATZERLÖSE 93,8 80,5 64,7 –19,7 –15,8
Filialdienstleistungen 93,7 80,4 44,8 –44,3 –35,6
Ergebnis aus Finanzdienstleistungen 0,0 0,0 19,8 19,8
Andere 0,1 0,1 0,1 –27,1 0,0
Interne Leistungsverrechnung 182,0 182,3 183,4 0,6 1,1
UMSATZERLÖSE GESAMT 275,8 262,8 248,1 –5,6 –14,7
davon Umsatzerlöse mit Dritten 93,8 80,5 64,6 –19,8 –16,0

1 Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020, siehe Konzernanhang Kapitel 8.1

Der Umsatz der Division Filiale & Bank erreichte im Geschäftsjahr 2020 64,7 Mio EUR nach 80,5 Mio EUR im Jahr zuvor. In den Filialdienstleistungen waren im Vorjahr Servicevergütungen des ehemaligen Bankpartners in Höhe von 29,3 Mio EUR enthalten. In der aktuellen Berichtsperiode beliefen sich die Filialdienstleistungen (Handelswaren und Filialprodukte) auf 44,8 Mio EUR, positiv beeinflusst durch die COVID-19 Pandemie in den Bereichen Verpackungsmaterial und Schreibutensilien. Das Ergebnis aus Finanzdienstleistungen des Jahres 2020 in Höhe von 19,8 Mio EUR inkludierte auch Barauszahlungen für Dritte (z.B. Pensionen). Die bank99 ist mit 1. April 2020 in den Markt gestartet und hatte mit Ende des Jahres bereits über 60.000 Kund*innen.

G 21 T 32
C
2020 in % | 30,6 | Ergebnis aus Finanzdienstleistungen | 0,1 | Andere | 69,3 | Filialdienstleistungen
G 21
Division Filiale & Bank Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 12
T 33
Konzern-Ertragslage

Veränderung 2019/2020 2018 2019 2020 % Mio EUR
UMSATZERLÖSE 1.958,5 2.021,6 2.189,2 8,3 167,6
Sonstige betriebliche Erträge 96,2 131,5 64,1 –51,2 –67,4
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen –441,2 –495,7 –596,2 –20,3 –100,5
Personalaufwand –1.008,7 –976,7 –1.041,4 –6,6 –64,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen –295,7 –361,3 –314,4 13,0 46,8
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen –3,6 –0,6 1,5 >100 2,2
EBITDA¹ 305,4 318,7 302,8 –5,0 –15,9
Planmäßige Abschreibungen –80,6 –116,3 –139,8 –20,2 –23,5
Wertminderungen –13,9 –1,7 –2,3 –36,1 –0,6
EBIT² 210,9 200,6 160,6 –19,9 –40,0
Finanzergebnis –13,1 10,7 1,4 –86,5 –9,3
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 197,8 211,3 162,1 –23,3 –49,3
Ertragsteuern –53,6 –66,8 –46,8 30,0 20,1
PERIODENERGEBNIS 144,2 144,5 115,3 –20,2 –29,2
ZUZURECHNEN AN:
Aktionär*innen des Mutterunternehmens 143,7 146,4 118,3 –19,2 –28,1
Nicht beherrschende Anteile 0,6 –1,9 –3,0 –56,4 –1,1
ERGEBNIS JE AKTIE (EUR)³ 2,13 2,17 1,75 –19,2 –0,42

1 Ergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Ertragsteuern
2 Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern
3 Unverwässertes Ergebnis je Aktie, bezogen auf 67.552.638 Stück Aktien

2.3.2 Ergebnisentwicklung

Die Aufwandsstruktur der Österreichischen Post ist von einem hohen Anteil an Personalaufwendungen geprägt. So entfielen im Jahr 2020 49,7 % der gesamten betrieblichen Aufwendungen auf den Personalbereich. Die zweitgrößte Aufwandsposition stellten mit 28,5 % der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen dar, der zum Großteil extern vergebene Transportaufwendungen betrifft. Weiters entfielen 15,0 % auf sonstige betriebliche Aufwendungen und 6,8 % auf Abschreibungen.

G 22
Die Vergleichbarkeit der einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Vorjahr ist durch die Vollkonsolidierung der türkischen Gesellschaft Aras Kargo mit 25. August 2020 nur eingeschränkt möglich. Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 1.041,4 Mio EUR, was einem Anstieg von 6,6 % bzw. 64,7 Mio EUR entspricht. Auf vergleichbarer Basis, also ohne Berücksichtigung der Aras Kargo, lag der Personalaufwand in Summe um 4,5 % bzw. 43,6 Mio EUR über dem Niveau des Vorjahres.

2020 in % | 6,8 | Abschreibungen | 49,7 | Personalaufwand | 15,0 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 28,5 | Materialaufwand/ bezogene Leistungen
G 22
Aufwandsverteilung Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 13

Der operative Personalaufwand stieg im Vergleich zur Vorjahresperiode aufgrund der Vollkonsolidierung der türkischen Gesellschaft Aras Kargo sowie Mehraufwendungen durch das gestiegene Paketgeschäft. Der Österreichische Post-Konzern beschäftigte im Jahr 2020 durchschnittlich 22.966 Mitarbeiterinnen (Vollzeitkräfte), während in der Vorjahresperiode durchschnittlich 20.338 Mitarbeiterinnen tätig waren (+12,9 %). Zusätzlich zu den operativen Personalaufwendungen umfasst der Personalaufwand der Österreichischen Post grundsätzlich auch diverse nicht-operative Personalaufwendungen wie Abfertigungen und Rückstellungs veränderungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter*innen zurück zuführen sind. Im nicht-operativen Personalaufwand des Jahres 2020 ergab sich in Summe lediglich ein geringer Rückstellungsbedarf. Im Jahr zuvor war durch Rückstellungsauflösungen ein positiver Effekt zu verzeichnen.

Der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen erhöhte sich um 20,3 % auf 596,2 Mio EUR, auf vergleichbarer Basis, also ohne Berücksichtigung der Aras Kargo, lag der Materialaufwand um 9,4 % bzw. 46,4 Mio EUR über dem Niveau des Vorjahres. Die Erhöhung ist überwiegend auf vermehrte Transportaufwendungen durch die enormen Paketmengen sowie gestiegene Vertriebsprovisionen zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Jahr 2020 um 51,2 % auf 64,1 Mio EUR. Sowohl die sonstigen betrieblichen Erträge als auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren in der Vorperiode deutlich erhöht. In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren im Geschäftsjahr 2019 Rückforderungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Lohnnebenkosten in Höhe von 58,0 Mio EUR enthalten (Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen).

2020 | 2017 | 2016 | 2018 | 2019 | Mio EUR | G 23 | EBIT | 160,6 | 202,3 | 207,8 | 210,9 | 200,6
2020 | 2016 | 2017 | 2019 | 2018 | Mio EUR | G 24 | Periodenergebnis | 115,3 | 152,7 | 165,0 | 144,2 | 144,5

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 13,0 % auf 314,4 Mio EUR, auf vergleichbarer Basis, also ohne Berücksichtigung der Aras Kargo, lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 15,5 % bzw. 55,9 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres. Die Berichtsperiode beinhaltete auch initiale Aufwendungen zum Aufbau der Infrastruktur der neuen bank99.

Das EBITDA lag mit 302,8 Mio EUR um 5,0 % unter dem Vorjahr von 318,7 Mio EUR, beeinträchtigt durch negative Effekte aufgrund der COVID-19 Pandemie und der bank99. Das entspricht einer EBITDA-Marge von 13,8 %. In Summe fielen in der Berichtsperiode Abschreibungen von 142,2 Mio EUR nach 118,1 Mio EUR im Jahr zuvor an. Dabei erhöhten sich die planmäßigen Abschreibungen vorwiegend aufgrund der Inbetriebnahme von neuen Standorten für die Paket-Logistikinfrastruktur, während die Wertminderungen mit 2,3 Mio EUR nur leicht über dem Niveau des Vorjahres von 1,7 Mio EUR lagen.

Das ausgewiesene Konzern-EBIT verringerte sich von 200,6 Mio EUR auf 160,6 Mio EUR im Geschäftsjahr 2020. Die EBIT-Marge betrug 7,3 %. Das EBIT des Logistikgeschäfts (exkl. Division Filiale & Bank) erreichte in 2020 einen Wert von 204,4 Mio EUR, das ergibt eine EBIT-Marge von 9,6 %.

G 23
Das Finanzergebnis des Konzerns in Höhe von 1,4 Mio EUR war um 9,3 Mio EUR unter dem Niveau des Jahres 2019, im Wesentlichen hervorgerufen durch den positiven Effekt aus der Erfassung von Zinserträgen aus Rückforderungsansprüchen aus in Vorperioden bezahlten Lohnnebenkosten im Geschäftsjahr 2019. Somit ergab sich, nach Abzug der Ertragsteuern von 46,8 Mio EUR, ein Periodenergebnis von 115,3 Mio EUR (–20,2 %). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug 1,75 EUR im Vergleich zu 2,17 EUR in der Vorjahresperiode.

G 24 T 33
C Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 14
T 34
EBIT nach Divisionen

Veränderung 2019/2020 2018 2019¹ 2020 % Mio EUR Marge 2020²
EBIT 210,9 200,6 160,6 –19,9 –40,0 7,3 % / 9,6 %³
Brief & Werbepost 196,7 164,4 –16,4 –32,3 13,4 %
Paket & Logistik 37,8 73,5 94,5 35,7 8,0 %
Filiale & Bank –4,6 –43,8 < –100 –39,2
Corporate/Konsolidierung –29,4 –33,5 –14,2 –4,2

1 Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020
2 Margen der Divisionen bezogen auf Umsatzerlöse gesamt
3 EBIT-Marge des Logistikgeschäfts von 9,6 % (exkl.# Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

2.4 Vermögens- und Finanzlage

T 34

Bilanz per 31. Dezember Mio EUR 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 Struktur 31.12.2020
AKTIVA
Sachanlagen 652,8 1.056,5 1.137,2 42,4 %
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte 83,3 96,2 158,3 5,9 %
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Investment Property) 78,4 73,0 74,4 2,8 %
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 9,2 11,4 11,4 0,4 %
Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges 439,6 403,6 484,6 18,1 %
Andere finanzielle Vermögenswerte 107,7 298,7 116,1 4,3 %
davon Wertpapiere/Geldmarktveranlagungen 55,8 240,6 110,6
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 50,9 589,5 22,0 %
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 310,0 52,6 108,2 4,0 %
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0,3 0,1 0,5 0,0 %
1.681,2 2.042,9 2.680,2 100 %
PASSIVA
Eigenkapital 699,1 700,7 655,0 24,4 %
Rückstellungen 551,1 617,4 632,5 23,6 %
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 10,3 309,5 351,6 13,1 %
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges 420,6 415,3 508,2 19,0 %
Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen 0,0 532,9 19,9 %
1.681,2 2.042,9 2.680,2 100 %

1 Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen, siehe Konzernanhang Kapitel 3.2

2.4.1 Bilanzstruktur

Die Österreichische Post setzt auf eine konservative Bilanz- und Finanzierungsstruktur. Dies zeigt sich vor allem an hohen liquiden Mitteln und der soliden Veranlagung von Zahlungsmitteln mit möglichst geringem Risiko. Die Bilanzsumme der Österreichischen Post lag per 31. Dezember 2020 bei 2.680,2 Mio EUR. Aktivseitig bildeten Sachanlagen in Höhe von 1.137,2 Mio EUR die größte Bilanzposition und inkludierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen von 326,6 Mio EUR. Die immateriellen Vermögenswerte sowie die Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben beliefen sich per 31. Dezember 2020 auf 158,3 Mio EUR. In der Bilanz sind Forderungen in Höhe von 379,7 Mio EUR ausgewiesen, die kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 314,2 Mio EUR enthalten. Andere finanzielle Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2020 bei 116,1 Mio EUR. Neu ausgewiesen wurden Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen in Höhe von 589,5 Mio EUR, die größtenteils aus dem Einlagen- und Veranlagungsgeschäft der bank99 sowie aus der Abwicklung der Barauszahlungen für Dritte (z. B. Pensionen) resultieren. Die Österreichische Post hielt zum Jahresende Wertpapiere und Geldmarktveranlagungen, die in den Anderen finanziellen Vermögenswerten enthalten sind, im Wert von 110,6 Mio EUR (exkl. bank99). Die von der Österreichischen Post gehaltenen Wertpapiere sowie auch die Geldmarktveranlagungen besitzen ein Investment-Grade-Rating bzw. eine vergleichbare Bonität, weshalb von einer kurzfristigen Liquidierbarkeit dieser Anteile ausgegangen werden kann. Aus der Bilanz ist ersichtlich, dass die Österreichische Post zum 31. Dezember 2020 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 108,2 Mio EUR verfügte. Der Finanzmittelbestand inklusive der Geldmarkt- und Wertpapierveranlagungen und exklusive der Finanzmittel der bank99 betrug zum 31. Dezember 2020 218,9 Mio EUR. Die Finanzmittel der bank99 betrugen zum Stichtag 31. Dezember 2020 578,9 Mio EUR und waren überwiegend bei der Österreichischen Nationalbank veranlagt. Inklusive der Finanzmittel der bank99 betrug der Wert zum 31. Dezember 2020 797,7 Mio EUR.

Auf der Passivseite der Bilanz lag das Eigenkapital des Österreichischen Post-Konzerns zum 31. Dezember 2020 bei 655,0 Mio EUR (Eigenkapitalquote von 24,4 %). Die Verringerung der Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Bilanzverlängerung durch das neue Finanzdienstleistungsgeschäft in der Division Filiale & Bank zurückzuführen sowie auch auf die Vollkonsolidierung der türkischen Gesellschaft Aras Kargo. Weiter sind auf der Passivseite Rückstellungen von 632,5 Mio EUR per Ende Dezember 2020 ausgewiesen. Bei rund 75 % der Rückstellungen handelte es sich um Personalrückstellungen. So entfielen 182,2 Mio EUR auf Rückstellungen für Unterauslastung. Weitere 193,9 Mio EUR betrafen gesetzlich und vertraglich verpflichtende Sozialkapitalrückstellungen (Abfertigungen und Jubiläumsgelder) sowie 93,3 Mio EUR sonstige Personalrückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich auf 163,1 Mio EUR und enthalten Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen in Zusammenhang mit gutgeschriebenen Rückforderungsansprüchen aus in Vorperioden bezahlten Lohnnebenkosten in Höhe von 99,6 Mio EUR. Insgesamt 47 % der Rückstellungen der Österreichischen Post besitzen eine Fristigkeit von über drei Jahren, 10 % von über einem Jahr. 43 % der Rückstellungen sind kurzfristig mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Andere finanzielle Verbindlichkeiten beliefen sich auf 351,6 Mio EUR und beinhalteten langfristige Leasingverbindlichkeiten von 274,1 Mio EUR. Zum 31. Dezember 2020 waren in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges von 508,2 Mio EUR kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 249,2 Mio EUR enthalten. Neu ausgewiesen als eigener Posten auf der Passivseite der Bilanz werden Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen von 532,9 Mio EUR, die im Wesentlichen das Einlagen- und Veranlagungsgeschäft der bank99 sowie die Abwicklung der Barauszahlungen für Dritte (z. B. Pensionen) enthielten.

T 35

2020 G 25 Bilanzstruktur nach Positionen

Mio EUR
218,9 Zahlungsmittel, Geldmarkt- /Wertpapier- veranlagungen
1.137,2 Sachanlagen
91,2 Finanzielle Vermögenswerte, Investment Property
485,1 Forderungen, Vorräte, Sonstiges
589,5 Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen
508,2 Verbindlichkeiten, Sonstiges
532,9 Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen
351,6 Andere finanzielle Verbindlichkeiten
632,5 Rückstellungen
655,0 Eigenkapital
158,3 Immaterielle Vermögenswerte
2.680,2 Aktiva

2020 G 26 Bilanzstruktur nach Fristigkeiten

Mio EUR
645,4 Kurzfristiges Vermögen (inkl. IFRS 5)
davon Zahlungsmittel/ und -äquivalente 108,2
1.445,3 Langfristiges Vermögen
davon Sachanlagen 1.137,2
589,5 Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen
694,4 Langfristige Schulden
davon Rückstellungen 360,4
797,9 Kurzfristige Schulden
davon Verbindlichkeiten 525,8
532,9 Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen
655,0 Eigenkapital
2.680,2 Aktiva

Die Analyse der Bilanzstruktur nach Fristigkeiten zeigt, dass 54 % der Bilanzsumme bzw. 1.445,3 Mio EUR auf langfristiges Vermögen entfallen. Innerhalb des langfristigen Vermögens nimmt die Position Sachanlagen mit 1.137,2 Mio EUR eine bedeutende Stellung ein. Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen machen 22 % der Bilanzsumme bzw. 589,5 Mio EUR aus. Im Wesentlichen sind hier Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken enthalten. Zu den größten Posten des kurzfristigen Vermögens (inklusive IFRS 5), das einen Anteil von 24 % bzw.## 2.4.2 Cashflow

Der Cashflow aus dem Ergebnis lag im Geschäftsjahr 2020 bei 327,1 Mio EUR nach 333,7 Mio EUR im Jahr zuvor. Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode 732,6 Mio EUR nach 327,4 Mio EUR im Vorjahr. Hier sind als größter Effekt Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen (Core Banking Assets) der bank99 zu nennen, die mit 522,2 Mio EUR positiv wirkten. In den Core Banking Assets sind jene Posten zusammengefasst, die aus dem Einlagen- und Veranlagungsgeschäft der bank99 seit Anfang April 2020 resultieren.

Cashflow Mio EUR 2018 2019 2020
Cashflow aus dem Ergebnis 352,9 333,7 327,1
CASHFLOW AUS GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 295,9 327,4 732,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit –137,5 –290,7 7,0
davon Maintenance CAPEX –81,3 –71,5 –67,8
davon Growth CAPEX –58,1 –81,5 –75,5
davon Cashflow aus Akquisitionen/Devestitionen –38,3 –6,8 37,0
davon Erwerb/Verkauf von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen 23,0 –124,0 130,2
davon sonstiger Cashflow aus Investitionstätigkeit 17,3 –6,8 –16,9
Free Cashflow 158,4 36,7 739,6
Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen 173,7 167,5 572,4
OPERATIVER FREE CASHFLOW² 161,9 150,5 125,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –138,1 –183,4 –153,1
davon Ausschüttungen –138,8 –141,0 –141,2
Veränderung des Finanzmittelbestands 20,2 –146,7 583,6

¹ Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen siehe Konzernanhang Kapitel 3.2
² Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen, Growth CAPEX und Core Banking Assets; 2019: exkl. Einzahlungen aus dem Immobilienprojekt Neutorgasse 32,8 Mio EUR und gutgeschriebene Rückforderungsansprüche von Lohnnebenkosten aus Vorperioden 65,7 Mio EUR; 2018: exkl. Sondereffekt 70,0 Mio EUR (Sonderzahlung BAWAG P.S.K. 107,0 Mio EUR abzüglich erbrachter Finanzdienstleistungen 37,0 Mio EUR)

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Jahr 2020 auf 7,0 Mio EUR nach minus 290,7 Mio EUR im Vorjahr (–2,0 %). Die Veränderung resultierte vorwiegend aus Wertpapieren und Geldmarktveranlagungen, die sich in der Berichtsperiode in Summe mit Zuflüssen in Höhe von 130,2 Mio EUR im Cashflow auswirkten (im Vergleich zu Auszahlungen in Höhe von 124,0 Mio EUR in der Vorjahresperiode). Zusätzlich ist der Verkauf der Anteile an der flatexDEGIRO AG (vormals flatex AG) in Höhe von 38,0 Mio EUR im Geschäftsjahr 2020 enthalten. Der Free Cashflow vor Wertpapieren, Geldmarktveranlagungen und Core Banking Assets erreichte im Jahr 2020 87,3 Mio EUR.

Die Österreichische Post setzt auf die Kennzahl des Operativen Free Cashflows, um damit die Finanzkraft des operativen Geschäfts zu betrachten und daraus die Dividende des Geschäftsjahres abzudecken. Der Operative Free Cashflow belief sich in der aktuellen Berichtsperiode auf 125,7 Mio EUR im Vergleich zu 150,5 Mio EUR im Jahr zuvor. Darüber hinaus gibt es Wachstumsinvestitionen (Growth CAPEX), die zum Teil aus dem angesparten Vermögen in der Bilanz finanziert werden. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthielt hauptsächlich die Dividendenausschüttung sowie die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten und belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf minus 153,1 Mio EUR.

Entwicklung des Finanzmittelbestands 2020

Mio EUR 344,1 293,2 2 241,4 797,7 218,9
Finanzmittel per 01.01.2020
Cashflow aus Geschäftstätigkeit 732,6
Core Banking Assets (CBA) –522,2
Maintenance CAPEX –67,8
Sonstiger CF aus Investitionstätigkeit –16,9
Operativer Free Cashflow 125,7
Growth CAPEX –75,5
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –153,1
Finanzmittel exkl. Akquisitionen +522,2
Akquisitionen / Devestitionen +37
Core Banking Assets (CBA)
Finanzmittel per 31.12.2020

¹ Zahlungsmittel sowie Geldmarkt- und Wertpapierveranlagungen inkl. Finanzmittel der bank99
² Zahlungsmittel sowie Geldmarkt- und Wertpapierveranlagungen exkl. Finanzmittel der bank99

Die Analyse der Entwicklung der Zahlungsmittel, Wertpapiere und Geldmarktveranlagungen im Jahr 2020 zeigt folgendes Bild: Per 1. Jänner 2020 lag der Finanzmittelbestand der Österreichischen Post bei 344,1 Mio EUR, exkl. der Finanzmittel der bank99 lag der Bestand bei 293,2 Mio EUR. Im Jahr 2020 wurde ein Cashflow aus Geschäftstätigkeit von 732,6 Mio EUR erwirtschaftet. Abzüglich der Core Banking Assets in Höhe von 522,2 Mio EUR sowie den Auszahlungen für Erhaltungsinvestitionen (Maintenance CAPEX) im Geschäftsjahr 2020 von 67,8 Mio EUR ergibt sich ein Operativer Free Cashflow von 125,7 Mio EUR. Die geplante Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 108,1 Mio EUR (Vorschlag an die Hauptversammlung am 15. April 2021) kann durch den Operativen Free Cashflow vollständig abgedeckt werden. Nach Berücksichtigung der Wachstumsinvestitionen (Growth CAPEX) in Höhe von 75,5 Mio EUR sowie des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit und der Akquisitionen und Devestitionen verbleibt, nach Hinzurechnung der Core Banking Assets, ein Finanzmittelbestand per 31. Dezember 2020 in Höhe von 797,7 Mio EUR. Der Finanzmittelbestand inklusive Geldmarkt- und Wertpapierveranlagungen exkl. der Finanzmittel der bank99 betrug zum 31. Dezember 2020 218,9 Mio EUR.

2.4.3 Nettoliquidität/ Nettofinanzverschuldung

Nettoliquidität/Nettofinanzverschuldung Mio EUR 31.12.2018 31.12.2019¹ 31.12.2020
+ Andere finanzielle Verbindlichkeiten 10,3 309,5 351,6
+ Rückstellungen verzinslich 394,9 369,2 377,7
VERZINSLICHES FREMDKAPITAL 405,2 678,7 729,3
− Andere finanzielle Vermögenswerte –107,6 –298,6 –116,1
− Forderungen verzinslich langfristig –1,0 –1,0 –1,6
− Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –310,0 –52,6 –108,2
VERZINSLICHE AKTIVA –418,6 –352,2 –225,9
− Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte –0,3 –0,1 –0,5
NETTOLIQUIDITÄT (–)/NETTOFINANZVERSCHULDUNG (+)² –13,7 326,5 503,0
VERHÄLTNIS NETTOFINANZVERSCHULDUNG/EBITDA² 1,02 1,66
GEARING RATIO² ³ 46,6 % 76,8 %

¹ Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen, siehe Konzernanhang Kapitel 3.2
² Da im Jahr 2018 eine Nettoliquidität ausgewiesen ist, wird auf die Darstellung der Kennzahlen Verhältnis Nettofinanzverschuldung/EBITDA sowie Gearing Ratio (Nettofinanzverschuldung/Eigenkapital) aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft verzichtet.
³ Gearing Ratio = Nettofinanzverschuldung / Eigenkapital

Der Österreichische Post-Konzern wies per Ende 2020 eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von 503,0 Mio EUR aus. Die Veränderung zum Vorjahr war bedingt durch eine Erhöhung des verzinslichen Fremdkapitals und einer Verringerung der verzinslichen Aktiva. Das Verhältnis Nettofinanzverschuldung zu EBITDA zeigte einen Wert von 1,66, der Verschuldungsgrad (Gearing Ratio) lag am Ende der Berichtsperiode bei 76,8 %.

Auf Basis der vorhandenen Liquidität sowie des soliden operativen Cashflows kann die Österreichische Post die Finanzierungsvorhaben 2021 selbst decken. Im Rahmen der Dividendenpolitik beabsichtigt die Österreichische Post für die kommenden Jahre – unter der Voraussetzung, dass sich die Geschäftsentwicklung weiterhin erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhnlichen Umstände auftreten – eine Ausschüttungsquote von zumindest 75 % des auf die Aktionär*innen entfallenden Nettoergebnisses.

2.4.4 Investitionen und Akquisitionen

Die Investitionen des Österreichischen Post-Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 in Summe auf 200,0 Mio EUR, wobei 39,7 Mio EUR auf Zugänge von Nutzungsrechten aufgrund von IFRS 16 entfielen. Im Geschäftsjahr 2020 entfielen 176,8 Mio EUR auf Investitionen in Sachanlagen und 23,2 Mio EUR auf Investitionen in immaterielle Vermögenswerte. 24,2 % der Investitionen der Österreichischen Post entfielen auf den Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde in diesem Bereich vor allem in die Filialausstattung sowie in diverse Hardware investiert. Auf den Bereich Grundstücke/Bauten und Investment Property entfiel in der Berichtsperiode ein Anteil von 22,2 %, während Geleistete Anzahlungen und Investitionen für im Bau befindliche Anlagen 27,8 % des Investitionsprogramms ausmachten, welche vorwiegend für das Paketerweiterungsprogramm sowie für Zustellfahrzeuge bestimmt waren. Zudem entfielen 14,1 % auf technische Anlagen und Maschinen in den Logistikzentren. Die immateriellen Vermögensgegenstände machten einen Anteil von 11,6 % aus.

Der wesentliche Anteil der Investitionen wurde im Rahmen des Kapazitätsprogramms zum Ausbau der Logist infrastructure im Paketbereich getätigt. Sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzinvestitionen erfolgt eine detaillierte Rentabilitätsbetrachtung der jeweiligen Maßnahme.# Ersatzinvestitionen werden dann getätigt, wenn entweder mit der neueren Technologie Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 20 ein Produktivitätsfortschritt erzielt werden kann, der die laufenden Aufwendungen für Eigen- und Fremdpersonal oder den Zukauf von Transportleistungen reduziert, oder wenn der optimale Austauschzeitpunkt dadurch gegeben ist, dass die Lebenszykluskosten (vor allem Instandhaltungskosten) die Kosten eines neu beschafften Anlageguts überschreiten. Investitionen werden sowohl während diverser Planungsphasen als auch im Zuge der Beschaffungsphase durch ein Gremium genehmigt und freigegeben, das sich je nach Investitionsvolumen aus Bereichsverantwortlichen, einzelnen oder allen Vorständen bzw. dem Aufsichtsrat der Österreichische Post AG zusammensetzt. Neben laufenden Plan/Ist-Vergleichen findet zum Abschluss der Investitionsphase – insbesondere bei großen Projekten – eine Investitionsnachschau statt. Neben dem Return on Investment (ROI) als wesentlichem Entscheidungsparameter für Investitionen und Akquisitionen werden auch die Amortisationsdauer und der Barwert des Investments betrachtet – sowohl in der Planung als auch im Kennzahlen-Monitoring. Für den Erwerb bzw. Verkauf von Tochterunternehmen sowie von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen erfolgte 2020 ein Zahlungsmittelabfluss von 0,8 Mio EUR nach einem Abfluss von 7,6 Mio EUR im Jahr 2019. Generell geht jeder Akquisition ein konzernweit einheitlicher Auswahlprozess voran. Die Entscheidungs- grundlage bildet eine Due-Diligence-Prüfung, auf die eine Bewertung mittels Discounted-Cashflow-Methode und gegebenenfalls eine Plausibilisierung der ermittelten Werte mittels Vergleichswertverfahrens folgt.

2.5 Wertorientierte Kennzahlen

2.5.1 Capital Employed

Das Capital Employed des Österreichischen Post- Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2020 1.110,0 Mio EUR nach 961,3 Mio EUR im Vorjahr. Der Anstieg war bedingt durch die Vollkonsolidierung der Aras Kargo sowie durch Investitionen in das Kapazitätserweiterungsprogramm der Österreichischen Post vor dem Hintergrund der gestiegenen Paketmengen.

T 38

Investitionen nach Kategorien

2020 in %
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 27,8
Grundstücke/ Bauten und Investment Property 22,2
Technische Anlagen und Maschinen 14,1
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 24,2
Immaterielle Vermögensgegenstände 11,6

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 21

T 38

Capital Employed

31.12.2018 31.12.2019¹ 31.12.2020
+ Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwerte 736,1 1.152,7 1.295,5
+ Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 78,4 73,0 74,4
+ Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 9,2 11,4 11,4
+ Vorräte 17,3 14,3 15,5
+ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen und Steuererstattungsansprüche² 343,8 373,3 1.009,1
− Unverzinsliches Fremdkapital –576,9 –663,4 –1.295,9
CAPITAL EMPLOYED 607,9 961,3 1.110,0

¹ Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen, siehe Konzernanhang Kapitel 3.2
² Abzüglich verzinsliche Forderungen

Ziel der Österreichischen Post ist es, das Capital Employed entsprechend den branchenspezifischen Gegebenheiten zu optimieren. Vor diesem Hintergrund werden Investitionen äußerst selektiv und gezielt getätigt, um vor allem Produktivitätssteigerungen und profitables Wachstum zu ermöglichen. Firmenwerte werden laufend auf ihre Werthaltigkeit geprüft und bei Anzeichen von Wertminderungen entsprechend wertberichtigt. Die wesentlichen Schwerpunkte im Forderungsmanagement der Österreichischen Post liegen in der kontinuierlichen Prüfung der überfälligen Forderungen. Das Management wird regelmäßig über Außenstände informiert, um entsprechende Maßnahmen setzen zu können. Im Risikofall erfolgt unverzüglich die Umstellung auf Voraus- oder Barzahlung bzw. wird die Vorlage einer Bankgarantie gefordert.

2.5.2 Ratios

Die EBITDA-Marge der Österreichischen Post reduzierte sich von 15,8 % im Jahr 2019 auf 13,8 % im Jahr 2020. Die EBIT-Marge betrug im Jahr 2019 9,9 %, im Jahr 2020 erreichte die Marge einen Wert von 7,3 %. Die EBIT- Marge des Logistikgeschäfts, also exklusive der Division Filiale & Bank, erreichte im Geschäftsjahr 2020 9,6 % und liegt damit knapp unter dem Niveau des Vorjahres. Der Return on Equity veränderte sich von 25,9 % auf 20,6 % im Geschäftsjahr 2020. Der Return on Capital Employed reduzierte sich von 25,6 % im Vorjahr auf 15,5 % im Geschäftsjahr 2020, im Wesentlichen bedingt durch die Vollkonsolidierung der Aras Kargo sowie durch Investitionen in das Kapazitätserweiterungsprogramm der Österreichischen Post vor dem Hintergrund der gestiegenen Paketmengen.

T 39

Ratios in %

2018 2019 2020
EBITDA-Marge¹ 15,6 15,8 13,8
EBIT-Marge² 10,8 9,9 7,3 /9,6³
ROE⁴ 25,8 25,9 20,6
ROCE⁵ 34,4 25,6 15,5

¹ EBITDA-Marge = EBITDA/Umsatzerlöse
² EBIT-Marge = EBIT/Umsatzerlöse
³ EBIT-Marge des Logistikgeschäfts von 9,6 % (exkl. Division Filiale & Bank)
⁴ Return on Equity = Periodenergebnis/Eigenkapital zum 1. Jänner abzüglich Dividendenausschüttung
⁵ Return on Capital Employed = EBIT/durchschnittliches Capital Employed; 2019: Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen, siehe Konzernanhang Kapitel 3.2

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 22

Ein wesentlicher Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg in sich verändernden Märkten liegt in der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie in der Erweiterung der bestehenden Produktpalette aus dem Kerngeschäft heraus. Um dem Anspruch als Dienstleistungsunternehmen gerecht zu werden, ergänzt bzw. verbessert die Österreichische Post ständig ihre Services auf Basis von innerbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Zusätzlich arbeitet die Österreichische Post laufend an der Optimierung ihrer Prozesse und Abläufe. Dabei werden unternehmensintern oder gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen auch innovative Lösungen erforscht und entwickelt, die in vielen Fällen zu neuen Marktstandards für die gesamte Logistikbranche führen. COVID-19 führte im Jahr 2020 dazu, dass sich Innovationstreiber veränderten. Neben Sicherheit und Gesundheit stieg dieses Jahr auch das Bedürfnis nach Konnektivität. Die unmittelbarste Auswirkung für die Österreichische Post spiegelte sich in der Intensivierung des Online-Handels wider. Die Innovationstätigkeit in der Österreichischen Post erfolgt durch ein Zusammenspiel aus zentraler Steuerung und dezentralen Innovationsteams in den Geschäfts- bereichen, welche die Produkte bzw. Services verant- worten. Das zentrale Innovationsmanagement sorgt für die Transparenz sowie Vernetzung zu Innovationsaktivitäten und übernimmt den Lead für übergreifende Themenstellungen – so wurde beispielsweise die Mitwirkung der Österreichischen Post am VERBUND X Accelerator- Programm zentral koordiniert. Dabei ist die Österreichische Post Partnerin der Geschäftsbereiche für die digitale Transformation und baut darauf auf, Marktbedürfnisse und Zukunftstrends rechtzeitig zu erkennen und durch entsprechende Initiativen die Wettbewerbssituation der Österreichischen Post nachhaltig abzusichern. Neben eigenen Entwicklungsaktivitäten kooperiert die Österreichische Post seit Langem mit namhaften österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. So wurde eine Partnerschaft mit dem Institut für Technische Logistik (ITL) der TU Graz eingegangen, das die Post beim Ausbau und der Modernisierung ihrer Logistikzentren unterstützen wird. Um Verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten, wurde eine Kooperation mit der FH Oberösterreich begründet. Wichtige Partnerinnen bleiben weiters die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der Klima- und Energiefonds sowie die Wirtschaftskammer Wien. So gelingt es bei der Intensivierung der Innovationsarbeit auf wissenschaftlich fundierten Ergebnissen aufzubauen. Im Bereich der Produkte und Dienstleistungen im Kerngeschäft lag im Geschäftsjahr 2020 neben den Verbesserungen der User Experience der Schwerpunkt auf der Umsetzung neuer Serviceplattformen. So können laufende Zahlungen (Abos) im Zusammenhang mit der Servicepalette der Österreichischen Post zukünftig bequem und sicher über das neue Service E-Commerce-Hub abgewickelt werden. Während eine Reihe an Projekten in den Produktmanagementteams der Divisionen initiiert und abgewickelt werden, erfolgt zur Sicherung der Serviceführerschaft eine zentrale Weiterentwicklung der Endkundinnenservices mit dem Anspruch, neueste Technologien zur Verbesserung der Kernservices sowie der Schaffung und Erforschung neuer Geschäftsmodelle auf der Endkundinnenseite einzusetzen. Die Online-Lösungen der Post zeichnen sich dabei durch ein hohes Maß an Sicherheit, Flexibilität, Effizienz und Vertrauenswürdigkeit aus. Für Aufmerksamkeit im Umfeld Philatelie sorgte die Eintragung der goldenen Crypto stamp mit 1-Gramm-Goldbarren in das Guinness Buch der Rekorde als „digitale Briefmarke mit dem höchsten Ausgabewert“. Weitere Philatelie-Innovationen waren eine Briefmarke in Form und Haptik einer Skispitze sowie die Sonderausgabe einer originellen Corona-Briefmarke aus Toilettenpapier. Der Geschäftsbereich Brief & Werbepost der Österreichischen Post konnte auch dieses Jahr seinen konsequenten Innovationskurs fortsetzen. Ein besonderer Schwerpunkt lag im vergangenen Jahr auf dem Themenfeld Werbung, wo verändernde Bedürfnisse und digitale Möglichkeiten berücksichtigend kreative Marktkonzepte erarbeitet wurden. So konnte das Post-eigene Vergleichsportal daskuvert.at mit mehr als 50 Mio Online-Angeboten gelauncht werden. Mit dem digitalen Kund*innenclub, in Form eines B2B-Loyalitätsbaukastens, oder dem Digital-Out-of-Home-Werbefenstern (DOOH) wurde das digitale Werbeportfolio weiter ausgebaut. Das physische 3.# FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG/INNOVATIONS- MANAGEMENT

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 23

Werbeangebot wird stetig durch digitale Werbekanäle erweitert und die Bereitstellung des digitalen Zugangs zu den Kernprodukten am Brief- und Werbemarkt wird forciert. Besonders zu erwähnen ist die Bereitschaft, Konzepte mutig zu testen und bei positiver Resonanz mit Konsequenz umzusetzen.

Das Geschäftsfeld Business Solutions ist der führende Anbieter für innovative, physische und digitale Geschäftsprozess-Lösungen. Der Fokus liegt auf effizienten Business-Lösungen in den Bereichen Input- und Business-Automation, Dokumentenlogistik, Outputmanagement und digitaler Werbung, welche sich auch speziell während der COVID-19 Pandemie bewährt haben. Durch Innovationen in den Bereichen künstliche Intelligenz, Dokumentenmanagement-Lösungen und duale Zustellungsangebote ermöglicht das Geschäftsfeld auch in diesen herausfordernden Zeiten einen reibungslosen und State-of-the-Art-Betriebsablauf für Österreichs führende Unternehmen.

Im Bereich Logistics Solutions entwickelt die Österreichische Post laufend maßgeschneiderte Kundinnen-lösungen für Warehousing und Fulfillment sowie diverse „Value Add Services“ – wie beispielsweise das Zweimann-Handling, eine zeitdefinierte Zustellung (z. B. Same Day Delivery) oder nachhaltige Verpackungslösungen. Diese Lösungen sorgen in Verbindung mit innovativen Online-Services für mehr Effizienz, höhere Flexibilität und generell für eine kundinnenorientierte Optimierung von Kommunikation und Distribution. Gemeinsam mit der ACL advanced commerce labs GmbH erhalten Kundinnen eine perfekte Partnerin zum Ausbau und der Erweiterung ihrer logistischen Wertschöpfungskette. So kann die Österreichische Post den Kundinnen vom Online-Shop bis zum Customer Service, vom Frontend bis zum Backend alles aus einer Hand anbieten.

Der Fokus der Innovationsarbeit auf die Themen Automatisierung und Predictive Analytics unterstützt das gesteigerte Bedürfnis der Kundinnen nach Effizienz, Flexibilität und Resilienz. Damit ist die Österreichische Post in der Lage, den Kundinnen maßgeschneiderte Lösungen vom Online-Shop, speziellen IT-Lösungen, dem Warehousing, Fulfillment und der Endkund*innen-Belieferung, bis hin zu Lösungen der Bargeldbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.

Im Bereich Prozesse und Abläufe liegt ein wesentlicher Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf der Stärkung der nachhaltigen Aspekte des Unternehmens. Die Österreichische Post hat im Geschäftsjahr 2020 8,8 Mio EUR in die CO 2 -neutrale und schadstofffreie Zustellung investiert. Ein besonderes Highlight bei der Umsetzung dieser Schwerpunkte ist die Bestellung von 25 elektrischen Großraumtransportern, die Österreichs größte E-Flotte weiter verstärken. Auch beim neu eröffneten Logistikzentrum Steiermark in Kalsdorf bei Graz standen die dank Forschungspartnerschaften gewonnene Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit im Vordergrund.

Ein weiterer Schwerpunkt des Investitionsprogramms lag in der Berichtsperiode im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung: Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde vor allem in moderne Filialausstattung investiert. Über den Fuhrpark und den Ausbau der Elektromobilität wird im Bereich Umwelt berichtet.

Ein weiteres Thema bildeten Investitionen, die im Rahmen des Kapazitätserweiterungsprogramms getätigt wurden. Zudem wurde das Programm „City Logistik“ auch 2020 von Paket Österreich in der Division Paket & Logistik weitergeführt und ein Pilotbetrieb zur Zustellung mit E-Bikes oder zu Fuß über zentral gelegene Mikro-Logistikzentren (City Hubs), basierend auf den Erkenntnissen aus vorangegangenen Piloten in der Grazer Innenstadt, gestartet. Durch dieses neuartige Konzept kann die Österreichische Post einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von CO 2 - und Lärmemissionen in Ballungszentren leisten.

Ein weiteres Innovationsprojekt kommt aus dem Umfeld „Internet of Things“ (IoT) und ermöglicht das Tracking von 40.000 Rollbehältern. Dadurch werden Lieferketten im Brief- und Paketnetzwerk optimiert, was neben den Kosten auch den CO 2 -Footprint weiter reduziert.

Die Österreichische Post sucht für Innovationen und Investitionen konsequent nach Fördermöglichkeiten. Die Abteilung CSR & Umweltmanagement (CSR = Corporate Social Responsibility) berät und unterstützt hier alle betroffenen Bereiche und koordiniert auch die steuerliche Forschungsprämie. Auch in diesem Bereich machte sich die COVID-19 Pandemie bemerkbar, was sich durch die rasche Bereitstellung hoher Fördermittel des Finanzministeriums zur wirtschaftlichen Bekämpfung der Auswirkungen der staatlich angeordneten Lockdowns ausdrückte. Hierbei spielt vor allem die COVID-19 Investitionsprämie eine große Rolle. Dabei konnte die Österreichische Post konzernübergreifend viele Investitionen einreichen und vorläufige Förderzusagen dafür einholen. Der Fokus liegt vor allem auf Investitionen im Digitalisierungs- und Ökologisierungsbereich, die mit einer Förderintensität von 14 % den Großteil der eingereichten Investitionsvorhaben ausmachen. Die Zulässigkeit einer Doppelförderung ermöglicht vor allem in Kombination mit den bisher genutzten Umweltförderungen für E-Fahrzeuge und Photovoltaikanlagen eine einmalige Gelegenheit, die Förderintensität in diesem Bereich zu erhöhen und so die Maßnahmen zur CO 2 -Emissionsreduktion zu unterstützen. Zudem wurde die Initiative zur Umrüstung der Lkw-Flotte mit Rechtsabbiegeassistenzsystemen durch Mittel der Schieneninfrastrukturdienstleistungsgesellschaft mbH gefördert, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in den Städten zu erhöhen.

C Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 24

Die Innovationsfähigkeit der Österreichischen Post wurde durch ein Projekt bewiesen, welches mithilfe eines komplexen statistischen Verfahrens die Paketmengen prognostiziert und so die Personaleinsatz- und Betriebsmittelplanung für die Führungskräfte in den Logistikzentren erleichtern soll. Dieser Ansatz wurde durch die Wirtschaftsagentur Wien (WAW), bei der das Projekt vor zwei Jahren eingereicht wurde, nun nach abgeschlossener Überprüfung mit einer 25 %-Quote gefördert und die Leitung des Projekts mit einem zusätzlichen Frauenbonus honoriert. Es handelt sich hierbei um eine exemplarische, nicht vollständige Darstellung ausgewählter Forschungsprojekte.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 25

4.1 Risiko management- system

Die Österreichische Post betreibt ein umfangreiches Risikomanagement, in das alle Unternehmenseinheiten sowie Konzerngesellschaften einbezogen sind. Dieses richtet sich grundsätzlich nach dem COSO-Standard „Enterprise Risk Management – Integrated Framework“ von Juni 2017. Das Ziel des Risikomanagements ist es, die Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen das Erreichen der Unternehmensziele zu unterstützen. Risiken werden nach einheitlichen Grundsätzen in ihrem Gesamtzusammenhang identifiziert, bewertet, überwacht und in einem unternehmensweiten Risikomanagementsystem dokumentiert. Der Konzernvorstand definiert die Risikostrategie und -politik des Unternehmens und legt die Rahmenbedingungen des Risikomanagementsystems fest.

G 29

Governancestruktur des Risikomanagements

Die Risikopolitik der Österreichischen Post ist auf Bestandssicherung und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und fügt sich in die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie ein. Die Österreichische Post ist zahlreichen Risiken ausgesetzt. Daher ist die Österreichische Post bereit, Risiken einzugehen, sofern das resultierende Chancen- und Risikenportfolio ein ausgewogenes Verhältnis aufweist und sie sich im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten und ethischen Grundwerte des Unternehmens bewegen. Die Ziele der Bestandssicherung und Ermöglichung einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts dürfen nicht gefährdet werden. Für Risiken, die unvermeidbar sind, werden Steuerungsmaßnahmen ergriffen, die der Bestands sicherung und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts dienen.

4. CHANCEN UND RISIKEN

Risiko Gremium Risiko Management Risiko Verantwortliche
Aufsichtsrat
Prüfungsausschuss
Vorstand

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 26

G 30

Risikomanagementprozess

Die wichtigsten Schritte des Risikomanagement- prozesses sind:

  1. Identifizierung und Bewertung
    Risiken sind definiert als potenzielle Abweichungen von Unternehmenszielen. Für jedes identifizierte Risiko wird festgelegt, wer die Bewertung, Steuerung und Überwachung verantwortet. Halbjährlich unterstützen die Risikomanagementbeauftragten der jeweiligen Unternehmensbereiche bei der Analyse und Aktualisierung der Risikosituation. Im Zuge der Analyse und Bewertung werden die Risiken in Szenarien beschrieben und anschließend so weit wie möglich gemäß den Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit quantifiziert. Nicht quantifizierbare Risiken werden anhand definierter qualitativer Klassen bewertet. Zusätzlich unterstützt das zentrale Risikomanagement zyklisch die einzelnen Unternehmensbereiche in Form proaktiver Risiko-Assessments und Workshops hinsichtlich ihrer Risiken. Die Ergebnisse der Identifizierung und Bewertung werden in einer eigenen Risikomanagement-Software dokumentiert.

  2. Aggregation und Reporting
    Das zentrale Risikomanagement sammelt und überprüft die identifizierten und bewerteten Risiken. Die finanziellen Effekte möglicher Überschneidungen werden im Rahmen der Aggregation berücksichtigt. Unter Einsatz statistischer Methoden wird die Gesamtrisikoposition des Post-Konzerns ermittelt. Darüber hinaus wird das Risikoportfolio in einem Risikogremium analysiert und plausibilisiert. Das Risikogremium setzt sich aus Vertreter*innen von Governance-Funktionen, einschließlich Corporate Social Responsibility, und operativen Funktionen zusammen.# Die Ergebnisse des Risikogremiums fließen in den halbjährlichen Bericht des zentralen Risikomanagements über die Risiken und deren Entwicklung an den Vorstand ein. Unerwartet auftretende Risiken werden dem Vorstand unmittelbar (ad hoc) berichtet. Zum Status des Risikomanagements werden der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss ebenfalls regelmäßig informiert.

3. Maßnahmengestaltung

Die Risikosteuerung erfolgt durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel, Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder auf Dritte zu übertragen. Die Unternehmensbereiche prüfen hierzu die infrage kommenden Maßnahmen mittels Kosten- Nutzen-Analysen und implementieren diese anschließend. Die Maßnahmen werden im Zuge der halbjährlichen Analyse überwacht und angepasst. Zur systematischen Bewältigung versicherbarer Risiken betreibt der Österreichische Post-Konzern ein internes Versicherungsmanagement. Dessen Hauptaufgaben bestehen in der laufenden Optimierung der Versicherungssituation sowie der Prozesse in der Schadenabwicklung.

4. Überwachung und Kontrolle

In Anlehnung an den Österreichischen Corporate Governance Kodex wird die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems jährlich durch Wirtschaftsprüfer*innen beurteilt. Des Weiteren werden die Konzeption, Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems regelmäßig evaluiert, überwacht und kontrolliert.

G 30

4.2 Bedeutende Risiken

Die Risiken und Chancen der Post leiten sich aus dem Risikoumfeld bzw. den Trends und Veränderungen ab, denen das Unternehmen ausgesetzt bzw. mit denen das Unternehmen konfrontiert ist.

4.2.1 Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (Environmental, Social, Governance – ESG)

Die Österreichische Post AG verfolgt schon seit 2016 eine Nachhaltigkeitsstrategie. Das dynamische Marktumfeld erforderte ein Update der bewährten Strategie. Dazu wurde die Nachhaltigkeitsstrategie nun auch mit der Konzernstrategie zu einer integrierten Strategie verwoben. ESG-Themen haben einen hohen Stellenwert, die Initiative CO 2 NEUTRAL ZUGESTELLT sei hier beispielhaft genannt. Demgemäß begrüßt und unterstützt die Österreichische Post AG Klima- und Umweltschutzmaßnahmen. Einige Umweltschutzbestrebungen bergen jedoch Risiken für das Werbepostgeschäft. So könnte verstärkt regulatorischer Druck auf unadressierte Produkte erfolgen. Das könnte zu beträchtlichen Rückgängen in der Werbepost führen. Die Österreichische Post versucht daher, im Dialog mit Stakeholdern Aufklärungsarbeit hinsichtlich der tatsächlichen Umweltauswirkung von Werbepost diesem Risiko vorzubeugen. Diesbezügliche Ökobilanzen werden je Produktgruppe errechnet. Für eine detaillierte Aufstellung zu weiteren ESG-Risiken wird auf den Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.

4.2.2 E-Substitution klassischer Briefsendungen

Klassische Briefsendungen werden zunehmend durch elektronische Medien ersetzt. Der Trend zur elektronischen Substitution von Briefen, insbesondere zur elektronischen Zustellung, wird auch weiterhin fortbestehen. Diese Entwicklung, die vom Gesetzgeber gefördert wird, kann zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Ein Rückgang des Umsatzes der Österreichischen Post im Bereich Briefpost von einem Prozentpunkt führt zu einem negativen Umsatzeffekt von rund 6 Mio EUR pro Jahr, der aufgrund der Fixkostenstruktur des Unternehmens kurz- bis mittel- fristig großteils ergebnismindernd wirken würde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass infolge von Änderungen der gesetzlichen Zustellvorschriften für behördliche Sendungen in Österreich ein Teil dieser Sendungen nicht mehr über die Österreichische Post zugestellt wird. Eine zusätzliche Beschleunigung der Substitution von Briefsendungen durch elektronische Medien ist durch das Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes sowie durch weitere Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes zu erwarten. Dem Mengenrückgang infolge dieser Substitution wird mit neuen Produkten und Dienstleistungen entgegegewirkt. Die Diversifikation trägt dazu bei, Risiken einzelner Branchen weit zu streuen bzw. gering zu halten.

4.2.3 Personalkosten und Struktur der Dienstverhältnisse

Das Geschäftsmodell der Österreichischen Post ist von einer hohen Personalkostentangente geprägt. Eine Planabweichung im Bereich Löhne und Gehälter von einem Prozentpunkt entspricht dabei durchschnittlich 9 Mio EUR pro Jahr und etwaigen Rückstellungserfordernissen. Weiters steht ein Teil der Mitarbeiterinnen des Österreichischen Post-Konzerns in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt den Bestimmungen des Beamtendienstrechts. Daraus ergeben sich Besonderheiten im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Verwendung. Bei einem Teil der Belegschaft kann es durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen im Fall von Mengenverlusten zu keiner Kapazitätsanpassung kommen, ebenso ist keine Anpassung des Gehaltsniveaus an eventuell ungünstigere Marktkonditionen möglich. Das Beamtendienstrecht führt damit insgesamt zu geringer Kostenflexibilität. Der Österreichische Post-Konzern ist im Hinblick auf den liberalisierten Markt zunehmend mit den Grenzen der dienstrechtlichen Verwendungsmöglichkeiten für die ihm zugewiesenen Beamtinnen konfrontiert. Die Lösung dieser Problematik nimmt im Dialog mit dem verantwortlichen Gesetzgeber eine bedeutende Rolle ein. Aus den laufenden Änderungen des Beamten- dienstrechts und sonstigen gesetzlichen Änderungen können sich für den Österreichischen Post-Konzern, soweit diese Regelungen nicht auf die spezielle Wettbewerbssituation des Österreichischen Post-Konzerns Rücksicht nehmen, zusätzliche Belastungen und unerwartete Mehrkosten ergeben, auf deren Entstehen der Konzern keinen Einfluss hat.

4.2.4 Umsetzung Tarifgestaltung

Die Post versucht Kostensteigerungen, die nicht durch Effizienzsteigerungen und Produktivitätsmaßnahmen ausgeglichen werden können, durch Tarifanpassungen abzumildern. Es besteht das Risiko, dass diese Tarifanpassungen nicht im benötigten Umfang von der dafür zuständigen Rundfunk und Telekom Regulierungs- GmbH (RTR-GmbH) genehmigt werden.

4.2.5 Rückgang bei Werbemengen

Das Geschäft mit Werbesendungen wird von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst und hängt stark von der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Gerade der stationäre Handel – als wichtigste Werbepost-Kund*innengruppe – ist weiterhin mit folgenden strukturellen Trends konfrontiert: Einerseits ist eine zunehmende Marktkonzentration spürbar und andererseits leidet der stationäre Handel unter dem starken Wachstum des E-Commerce-Markts. Infolgedessen kann es zu einer Reduktion bei Werbemitteln und -mengen und damit auch zu einer Beeinträchtigung des Ergebnisses kommen. Darüber hinaus kann digitale Werbung oder Verunsicherung rund um die Datenschutz-Grundverordnung zur Reduktion physischer Sendungen führen.

4.2.6 Paketmarkt

Durch das weiterhin dynamische Wachstum des Paketmarkts infolge des anhaltenden E-Commerce-Booms bleibt der Wettbewerb intensiv. Zusätzlich kann der stagnierende B2B-Markt zu einer weiteren Verschärfung des Konkurrenzkampfs im X2C-Markt beitragen. Dadurch kann es zu Marktanteilsverschiebungen kommen. Zudem ist das starke Paketwachstum von großen Online-Versender*innen getrieben, die überproportional zum Markt wachsen. Durch die bereits etablierte Eigenzustellung eines Großkunden im Osten von Österreich und damit verbundenen möglichen weiteren Steigerungen der Eigenleistung kann es zu spürbaren Mengenverlusten und damit einhergehenden Umsatz- und Ergebniseffekten kommen.

4.2.7 Kostenrisiko Logistik

Die Verschiebungen der Sendungsmengen von Brief zu Paket bewirken Anpassungen im Logistikprozess. Es besteht das Risiko, dass sich die forcierten Effizienz- bzw. Produktivitätssteigerungen verzögern. Darüber hinaus wird in der Paketzustellung neben Eigenzustellung auch mit Frachtunternehmen zusammengearbeitet. Aufgrund der Zunahme der Paketmengen und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach Frachtdienstleistungen besteht das Risiko von Kostenerhöhungen.

4.2.8 Logistik Beteiligungen

Ein Bestandteil der Strategie des Österreichischen Post-Konzerns ist das Wachstum durch selektive Akquisitionen und Kooperationen überwiegend im Kerngeschäft der Logistik. Dabei ist es wichtig, passende Akquisitionsziele zu finden und erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Die Chancen und Risiken von Beteiligungen sind in hohem Maß von politischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig. Die Logistikbeteiligungen der Post sind vor allem im Paketmarkt im CEE-Raum aktiv. Auch im CEE-Raum ist der Paketmarkt von starkem Wettbewerb und daraus resultierendem Preisdruck geprägt. Es besteht daher das Risiko, dass die Ergebnisentwicklung der Beteiligungen aus den vorgenannten Gründen den Erwartungen hinterherhinkt und somit die Erwartungen der Post an den Ergebnisbeitrag der Beteiligungen zum Post-Ergebnis nicht erfüllt werden können.

4.2.9 Finanzdienstleistungen/bank99

Im Filialnetz arbeitet die Österreichische Post seit vielen Jahren mit strategischen Partnerinnen im Telekom- und Finanzbereich zusammen. Insbesondere das Finanzdienstleistungsgeschäft ist einem strukturellen Wandel durch veränderte Kundinnenbedürfnisse unterworfen. Um diesen Kund*innenbedürfnissen nach Finanzdienstleistungen besser nachkommen zu können, hat die bank99 im April 2020 den operativen Betrieb aufgenommen. Ziel ist es, im Jahr 2023 eine weitgehende Break-even-Situation zu erreichen.# 4.2.10 Türkei/Aras Kargo
Seit 2013 war die Österreichische Post mit 25 % am türkischen Paketdienstleister Aras Kargo a.s. betei- ligt. Bereits damals gab es die grundsätzliche Absicht und Übereinkunft zwischen der Gründer- und Eigentümer- familie Aras und der Österreichischen Post, die Beteili- gung zu erhöhen. Am 25. August 2020 erfolgte das Closing zur Anteilserhöhung auf 80 %. Aufgrund der derzeit schwierigen politischen Situation in der Türkei besteht das Risiko, dass sich insbesondere volkswirtschaftliche Rahmengrößen zum Nachteil der Post entwickeln. Als wesentliche volkswirtschaftliche Größen wären hier der Wechselkurs sowie die Inflationsentwicklung zu nennen. Während sich der Wechselkurs durch die Umrechnung im Post-Ergebnis bemerkbar macht, können Inflations- entwicklungen das Geschäft vor Ort beeinflussen. Ein weiteres Risiko besteht in der Entwicklung der Personal- kosten. Wie auch das Kerngeschäft in Österreich ist das Geschäft der Aras Kargo personalintensiv. Eine nach- teilige Entwicklung der Personalkosten könnte sich daher negativ im Ergebnis auswirken.

4.2.11 Finanzrisiken

Eine detaillierte Darstellung der Finanzinstru- mente und der damit verbundenen finanziellen Risiken findet sich im Konzernanhang in Kapitel 10.

4.2.12 Technische und Cyberrisiken

Der Österreichische Post-Konzern ist in hohem Maß auf die Verwendung von komplexen technischen Systemen angewiesen und setzt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen maßgeblich auf den Einsatz von Daten- verarbeitungssystemen, modernen Kommunikations- medien und anderen technischen Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat der Österreichische Post- Konzern in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, um sein Verteil- und Zustellnetz zu modernisieren. Die Leistungserbringung des Unternehmens hängt dabei von der Funktionsfähigkeit weniger wichtiger Standorte ab. Sollten technische Systeme vorübergehend oder dauerhaft ausfallen oder sollte es zu unberechtigten Datenzugriffen und Datenmanipulationen beispielsweise durch Cyberkriminalität kommen, könnte dies zu Stö- rungen des Geschäftsablaufs und zum Verlust von Repu- tation und Kundinnen führen sowie zusätzliche Kosten verursachen. Zur Reduktion von technischen und Cyber- risiken wurden Sicherheitsmaßnahmen und Regeln fest- gelegt, die einen reibungslosen Ablauf sicherstellen sollen. Im Betrieb von Rechenzentren verfolgt der Österreichi- sche Post-Konzern eine Outsourcing-Strategie. Durch entsprechende Vertragsgestaltung und gezieltes Service- level-Management wird die Verfügbarkeit aller ausgeglie- derten Tätigkeiten abgesichert. Die Vertragspartnerinnen sind verpflichtet, einschlägige gültige Zertifizierungen vorzuweisen.

4.2.13 Regulatorische und rechtliche Risiken

Das Postmarktgesetz sieht in vielen Bereichen keine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen Post und ihren Mitbewerberinnen vor, sondern eine Mehrbelastung der Österreichischen Post: Die Österrei- chische Post ist im Rahmen des Universaldiensts ver- pflichtet, in ganz Österreich ein Mindestangebot von Post- dienstleistungen in vergleichbarer Qualität anzubieten und ein flächendeckendes Netz von mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Mit eigenem Perso- nal betriebene Post-Geschäftsstellen dürfen nur nach Durchführung eines behördlichen Verfahrens geschlossen werden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Österreichische Post – zumindest vorübergehend – zur Führung unrentabler Standorte verpflichtet ist. Die Österreichische Post geht derzeit nicht davon aus, dass sie verpflichtet wird, ihren Mitbewerberinnen Zugang zu Teilleistungen einzuräumen. In einem sol- chen Fall könnten diese jedoch in besonders lukrativen Marktsegmenten Postdienstleistungen selbst erbringen und in weniger lukrativen Marktsegmenten zu regulier- ten Preisen auf Teilleistungen der Österreichischen Post zurückgreifen. Dies könnte zu erheblichen Ergebnis- beeinträchtigungen führen. In der Öffentlichkeitsarbeit des Österreichischen Post-Konzerns sowie im Dialog mit allen Stakeholdern nimmt die Thematik der Gleichbehandlung der Österrei- chischen Post mit anderen Marktteilnehmerinnen einen hohen Stellenwert ein. Das Unternehmen sieht es als seine Aufgabe, auf die ungenügende Abgeltung des Universal- diensts und die Problematik der asymmetrischen Markt- öffnung hinzuweisen. Die Österreichische Post unterliegt in der Ge - staltung ihrer Geschäftsbedingungen (einschließlich ihrer Entgelte) im Universaldienst der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde. Das Unternehmen kann des- halb im Bereich des Universaldiensts nur eingeschränkt durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen reagieren. Unterschiedliche Definitionen der Grenzen des Universaldiensts seitens der Regulierungsbehörde und des Unternehmens können sich in der Gestaltung des Produktportfolios und der Preisfestsetzung nieder- schlagen. Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinba- rungen und Geschäftspraktiken des Österreichischen Post-Konzerns war und ist in wenigen Einzelfällen immer wieder Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen und Verfahren. Sonstige rechtliche Risiken ergeben sich auch aus nicht vorhersehbaren Gerichtsverfahren mit Mitbewerberinnen, Kundinnen und Lieferantin- nen sowie aus dem Themenbereich Datenschutz. Zur best möglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchti- gungen durch regulatorische und rechtliche Risiken ist der Österreichische Post-Konzern bestrebt, in seinen Kernprozessen eine Erweiterung der Wertschöpfung und des Produktportfolios zu erzielen, um seinen Kundin- nen ein breiteres Leistungsspektrum anzubieten und eine Qualitätsoptimierung zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt der Österreichische Post-Konzern, vermehrt Umsätze im nicht regulierten Bereich zu erwirtschaften. Der Rechtsrahmen für neue innovative Produkte und Dienstleistungen und die damit verbundenen Daten- verarbeitungen lässt Interpretationsspielräume bei den seit Mai 2018 anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften offen und ist aktuell und kann zukünftig laufend Gegenstand von Diskussionen und datenschutz- rechtlichen Verfahren mit finanziellen Auswirkungen insbesondere auf das Werbepostgeschäft sein. Nach dem Poststrukturgesetz 1996 sind Änderun- gen des Beamtendienstrechts, die für Bundesbeamtinnen eingeführt werden, grundsätzlich auch auf die der Gesell- schaft zugewiesenen Beamtinnen anwendbar. Im Ergeb- nis können Änderungen des Beamtendienstrechts daher unmittelbar die Kostenstruktur der Gesellschaft verän- dern. Weiters können Risiken aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Poststrukturgesetzes grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Betreffend der Thematik der Festlegung des korrekten Vorrückungs- stichtags bei Beamtinnen wurde die vorgesehene Besoldungsreform im Jahr 2015 umgesetzt, welche vom EuGH als ungenü- gend beurteilt wurde, und eine neuerliche Reform notwen- dig. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des Beamtendienstrechts seitens der Bundesregierung vor- genommen, nach der für jeden Bundesbeamtin die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebens- jahr auf Einzelfallbasis neu zu bewerten, zu be trachten und zu beurteilen ist. Es besteht das Risiko, dass auch diese Novellierungen vom EuGH als diskrimi nierend ein- gestuft werden.

4.2.14 Corona-Pandemie

Das Jahr 2020 war geprägt von COVID-19 und den damit verbundenen Maßnahmen. Die verhäng- ten temporären Lockdowns haben zu Mehrkosten und Umsatzverlusten geführt. Es besteht das Risiko, dass die Pandemie und ihre Folgen länger als erwartet dauern. Dies könnte zu weiteren Mehrkosten für Prozess- und Präven- tivmaßnahmen und Umsatzeinbußen führen und mitunter auch nachhaltigen Einfluss auf das Kerngeschäft der Österreichischen Post haben. Wie das Jahr 2020 gezeigt hat, könnten sich diese nachhaltigen Einflüsse insbeson- dere in einem stärkeren Trend zur Digitalisierung mit dem Risiko einer höheren E-Substitution und der Reduktion von Werbemengen aufgrund von Lockdowns äußern. Die COVID-19 bedingte Wirtschaftskrise könnte zudem zu ver- mehrten Insolvenzen oder Markenkonsolidierungen führen, was zu weiteren Reduktionen bei der Werbepost führen könnte. Außerdem könnte eine generelle Verschiebung von Brief- zu Paketprodukten erfolgen.

4.3 Bedeutende Chancen

Das Risikomanagementsystem hat zum Ziel, neben Risiken auch Chancen frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und durch geeignete Maß- nahmen das entsprechende Chancenpotenzial zu ver- wirklichen. Die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und das Reporting erfolgen gemäß dem zuvor darge- stellten Prozess. Nachfolgend werden die bedeutenden Chancen dargestellt. Die Zuordnung orientiert sich an der im Jahr 2020 aktualisierten, neuen integrierten Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie. Sie setzt sich aus drei Eck- punkten zusammen: „Verteidigung der Marktführerschaft und Profitabilität im Kerngeschäft“, „Profitables Wachstum in nahen Märkten“ und „ Ausbau des Filial- und Digitalangebots für Privatkund*innen und KMUs“. Das Herzstück der neuen integrierten Unter- nehmens- und Nachhaltigkeits strategie, die Nachhaltig- keit, befindet sich umrahmt von den drei genannten Eck- punkten in deren Zentrum.# 4.3 Chancen

Im ersten strategischen Eckpunkt – Verteidigung der Marktführerschaft und Profitabilität im Kerngeschäft – wird die Erweiterung und Adaptierung des Produktportfolios im Segment Brief & Werbepost sowie Paket gemäß den Anforderungen der Kund*innen als Chance betrachtet. So wird das Leistungsangebot laufend durch diverse Zusatzleistungen im physischen und elektronischen Bereich erweitert. Eine kontinuierliche E-Substitution von Briefen wird in der Planung der Österreichischen Post bereits berücksichtigt, womit ein im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen langsameres Voranschreiten des Rückgangs als Chance zu bewerten ist. Chancen ergeben sich vor allem durch den wachsenden Online-Handel. Hier punktet die Post durch neue, schnelle und schlanke Lösungen für Online-Bestellungen. Die Österreichische Post hat klare Wettbewerbsvorteile hinsichtlich Qualität und Kostenstruktur. Weiters können durch Maßnahmen zur Personalkostenoptimierung positive Impulse gesetzt werden.

Im zweiten strategischen Eckpunkt – Profitables Wachstum in nahen Märkten – ergeben sich Chancen vor allem durch das Beteiligungsportfolio der Post. Die ausländischen Beteiligungsunternehmen sind primär im Paketsektor angesiedelt und profitieren ebenfalls vom Anstieg des Online-Handels. Das Tochterunternehmen Aras Kargo bietet ein besonders großes Chancenpotenzial aufgrund der Größe und des Entwicklungspotenzials des türkischen Markts.

Für den dritten strategischen Eckpunkt – Ausbau des Filial- und Digitalangebots für Privatkund*innen und KMUs – ergeben sich beispielsweise Potenziale durch den Ausbau des Online- und Selbstbedienungsangebots so wie durch neue Geschäftsmodelle im Bereich E-Commerce, insbesondere kann über die Tochtergesellschaft Post E-Commerce an der Online-Handel-Dynamik partizipiert werden.

Für Chancen zu ESG-Themen sei auch an dieser Stelle auf den Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.

4.4 Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation des Konzerns

Die vorstehend beschriebenen Risiken und Chancen des Unternehmens werden stetig beobachtet und entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Initiativen ergriffen. Gesamthaft betrachtet ist zu erwarten, dass sich Unsicherheiten durch die Pandemie erhöhen, dies gilt sowohl im positiven wie im negativen Sinne. Ein Blick auf die bedeutenden Chancen und Risiken des Unternehmens zeigt, dass es zwar Änderungen bzw. Verschiebungen bei den Themen gibt, mit denen die Post konfrontiert ist, die Stabilität bei den Chancen und Risiken aber überwiegt. Dementsprechend ist aus heutiger Sicht der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet.

C Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 31

5. WEITERE RECHTLICHE ANGABEN

5.1 Internes Kontrollsystem und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Österreichische Post-Konzern ist – als international tätiges Logistik- und Dienstleistungsunternehmen – im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit operativen Risiken ausgesetzt, mit denen sich das Unternehmen bewusst auseinandersetzt. Durch die Konzentration auf das Kerngeschäft sowie die jahrzehntelange Erfahrung in diesem Geschäft ist es dem Österreichischen Post-Konzern möglich, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten sowie rasch geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung zu setzen.

Für den gesamten Österreichischen Post-Konzern besteht ein einheitliches Risikomanagement, das alle Organisationseinheiten und wesentlichen Konzernunternehmen sowie ein Internes Kontrollsystem für alle wesentlichen Prozesse einschließt. Das Interne Kontrollsystem als Teil des Risikomanagementsystems ist risikoorientiert aufgebaut und in die Betriebsabläufe integriert. Berücksichtigt werden die Rechnungslegung, die Finanzberichterstattung sowie deren vorgelagerte Unternehmensprozesse. Für die Durchführung der Kontrollen ist die jeweilige Unternehmenseinheit verantwortlich.

5.1.1 Kontrollumfeld

Die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernhandbuch zusammengefasst. IFRS-Neuerungen werden vom Konzern-Rechnungswesen laufend überwacht und regelmäßig konzernweit veröffentlicht. Zusätzlich zum Konzernhandbuch bestehen Richtlinien und Fachkonzepte zu ausgewählten Konzernprozessen, insbesondere zu Konsolidierungskreisänderungen.

Die Konzernunternehmen erstellen auf Gesellschaftsebene zeitgerecht vollständige und richtige IFRS-Reporting-Packages gemäß den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Die IFRS-Reporting-Packages sind die Ausgangsbasis für die Weiterverarbeitung im Zuge der Konzernkonsolidierung.

Die Erstellung des Konzernabschlusses obliegt dem Konzern-Rechnungswesen, dessen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Wesentlichen die Betreuung der Meldedatenübernahme der Konzernunternehmen, die Durchführung der Konsolidierungs- und Eliminierungsmaßnahmen sowie die analytische Aufbereitung der Konzernabschlussdaten und die entsprechende Erstellung von Finanzberichten umfassen. Die Ablauforganisation für die Erstellung des Konzernabschlusses folgt einem strikten Terminplan.

5.1.2 Risikobeurteilung

Das Interne Kontrollsystem ist risikoorientiert aufgebaut. Die bestehende Schnittstelle zwischen dem Internen Kontrollsystem und dem Risikomanagementsystem führt zu einer koordinierten Vorgehensweise beider Bereiche. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems durch die Konzernrevision.

5.1.3 Kontrollmaßnahmen

Der Konzernabschluss der Österreichischen Post wird auf Grundlage von SAP SEM-BCS monatlich in Form einer Simultankonsolidierung erstellt. Die Erfassung der Anhangangaben sowie die Ermittlung der latenten Steuern erfolgen ebenfalls über SAP SEM-BCS.

Im Bereich der Stammdaten (z.B. SAP SEM-Positionen, SAP-Konzernkontenplan, Kund*innendaten) sind zentrale Anlage-/Änderungsprozesse definiert worden. Die monatlichen Abschlüsse werden überwiegend mittels SAP R/3 erstellt. Die IFRS-Überleitung erfolgt im Zuge der parallelen (dualen) SAP-Rechnungslegung. Die Übernahme der Meldedaten in SAP SEM-BCS erfolgt durch einen automatisierten Upload.

Zu Zwecken der Überwachung und Kontrolle wird der Konzernabschluss durch eine EBIT-Überleitung überprüft. Dabei wird eine Überleitung der Einzelabschlüsse auf den Konzernabschluss unter Berücksichtigung der im Konzern durchgeführten Buchungen und Eliminierungen vorgenommen.

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Qualitätssicherungsmaßnahmen mit der Zielsetzung implementiert, die IFRS-Reporting-Packages für die Zwecke der Konsolidierung richtig zu Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 32 erfassen. Ausgehend von den Abschlüssen der Konzernunternehmen führt das Konzern-Rechnungswesen in mehreren Stufen umfangreiche Plausibilitäts- und Datenqualitätschecks durch. Erst nach Durchführung der Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.

5.1.4 Information und Kommunikation

Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktionen werden wesentlichen Führungsebenen vorläufige Konzernabschlussdaten zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses werden folgende Berichte erstellt: Aufsichtsratsbericht, Monatsbericht inklusive Strategie-Cockpit, Zwischenberichte, Beteiligungsbericht, Datenanalyse und -auswertung.

Adressaten des vierteljährlich erstellten Aufsichtsratsberichts sind in erster Linie der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG. Neben dem Aufsichtsratbericht und dem gesetzlich vorgeschriebenen Jahresfinanzbericht sowie dem Geschäftsbericht und den Zwischenberichten werden unterjährig weitere interne Berichte, die weiterführende Erläuterungen zu ausgewählten Positionen, Ergebnisüberleitungen und Kennzahlen enthalten, erstellt.

Der Monatsbericht fasst die wesentlichen Finanz- und Leistungskennzahlen des Unternehmens zusammen. Vom Konzern-Controlling wird monatlich ein Beteiligungsbericht erstellt, der Informationen über die Entwicklung der Konzernunternehmen enthält.

Zusätzlich zur Berichterstattung über Finanzkennzahlen wird dem Prüfungsausschuss halbjährlich über den aktuellen Status des Internen Kontrollsystems sowie über erfolgte Prüfungen berichtet.

Die Berichterstattung an die Aktionärinnen der Österreichische Post AG erfolgt in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex sowohl über die Investor-Relations-Website (post.at/ir) als auch über direkte Gespräche mit den Investorinnen. Die veröffentlichten Informationen werden allen Investorinnen zeitgleich zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Publikationen stehen den Investorinnen auf der Investor-Relations-Website zahlreiche weitere Informationen – unter anderem Investor*innenpräsentationen, Informationen rund um die Aktie, veröffentlichte Insiderinformationen oder der Finanzkalender – zur Verfügung.

5.1.5 Überwachung

Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentlichen Risiken aus dem Kerngeschäft. Dieser Prozess wird von Schlüsselpersonen in den Divisionen getragen. Der Österreichische Post-Konzern gliedert sich in die auf dem Markt tätigen Divisionen Brief & Werbepost, Paket & Logistik und Filiale & Bank sowie in die Division Corporate, die zusätzlich vor allem Dienstleistungen im Bereich der Konzernverwaltung erbringt. Die Konzernunternehmen des Österreichischen Post-Konzerns werden dabei im Wesentlichen je nach Tätigkeitsschwerpunkt den einzelnen Divisionen zugeordnet. Die in den jeweiligen Einheiten bestehenden wesentlichen Geschäftsrisiken werden identifiziert und laufend beobachtet. Auf dieser Basis werden angemessene Risiko- und Kontrollmaßnahmen, wie z.B. Back-ups oder Notfallpläne, festgelegt.# Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle

Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die konzernweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozess sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen beispielsweise die Festsetzung und Kontrolle von Limit-Kategorien und Handlungsabläufen zur Begrenzung finanzieller Risiken sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips. Der Planungs- und Berichtsprozess dient als Frühwarnsystem und als Basis für die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen. Dabei folgen auf den Bericht an den Gesamtvorstand zu Spitzenkennzahlen monatliche Performance-Reviews zu den auf dem Markt tätigen Einheiten, die gemäß dem integrierten Planungs- und Berichtswesen stufenweise fortgesetzt werden.

5.2 Informationen gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der Österreichische Post AG beträgt 337.763.190 EUR und ist geteilt in 67.552.638 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nominalwert von jeweils 5 EUR. Es liegen keine Stimmrechtsbeschränkungen oder Syndikatsvereinbarungen vor, die der Gesellschaft bekannt sind.

Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) 52,85 % der Anteile an der Österreichische Post AG (auf Basis der in Umlauf befindlichen 67.552.638 Stück Aktien). Der Gesellschaft sind keine anderen Aktionär*innen bekannt, die mehr als 10 % der Anteile halten. Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber*innen von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Mitarbeiter*innen, die auch Aktionär*innen der Österreichische Post AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus. Es existieren keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Genehmigtes Kapital

Gemäß § 5a der Satzung der Österreichische Post AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 16. Juni 2025 um bis zu 16.888.160 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, in bestimmten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen, zu erhöhen. Die Satzungsänderung wurde am 6. August 2020 in das Firmenbuch eingetragen.

Bedingtes Kapital

Gemäß § 5b der Satzung der Österreichische Post AG wurde das Grundkapital gemäß § 159 AktG um bis zu 16.888.160 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur zum Zweck der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger*innen von Finanzinstrumenten im Sinne von § 174 AktG durchgeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Satzungsänderung wurde am 6. August 2020 in das Firmenbuch eingetragen.

Aktienrückerwerb

Die ordentliche Hauptversammlung vom 11. April 2019 hat den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den*die Inhaber*in oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 11. April 2019, sohin bis zum 10. Oktober 2021, sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionär*innen oder einem*r einzigen Aktionär*in, insbesondere der ÖBAG, zu einem niedrigsten Gegenwert von 20 EUR je Aktie und einem höchsten Gegenwert von 60 EUR je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmer*innen, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiter*innenbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiter*innenbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG), übertragen werden sollen.

Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

Der Vorstand wurde für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionär*innen, insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmer*innen, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiter*innenbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiter*innenbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG), übertragen werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz i. V. m. § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG

Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 16. Juni 2025 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG – insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 250.000.000 EUR, die auch das Umtausch- und /oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 3.377.632 Aktien der Gesellschaft einräumen können und /oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann – auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft. Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden. Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionär*innen auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.

Es gibt keine bedeutsamen Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

5.3 Nichtfinanzielle Informationen gemäß NaDiVeG

Die Österreichische Post erstellt einen gesonderten Nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 243b UGB i. V. m. § 267a UGB erfüllt und von unabhängiger dritter Stelle geprüft wird.

5.4 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Mit 15. Oktober 2020 erfolgte das Signing zur Übernahme von weiteren 30 % an der D2D-direct to document GmbH. Nach erfolgtem Closing hält die Österreichische Post 100 % der Anteile an der Gesellschaft. Das Closing und folglich der Wechsel von der Bilanzierung nach der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung wird im ersten Quartal 2021 erwartet.

6. AUSBLICK 2021

Die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben den Geschäftsverlauf der Österreichischen Post im vergangenen Jahr geprägt und werden auch das Jahr 2021 beeinträchtigen. Aktuelle Prognosen zeigen, dass mit keinem raschen Rückgang zur Normalität zu rechnen ist. Obwohl eine wirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf angenommen wird, sind einige Kund*innen-segmente der Österreichischen Post nach wie vor von Einschränkungen betroffen. Daraus resultiert eine verringerte Visibilität der Geschäftserwartung und somit eine höhere Risikobandbreite für Umsatz und Ergebnis.# Umsatzzuwachs 2021 erwartet

In Summe erwartet die Österreichische Post im Jahr 2021 – unter der Voraussetzung einer stetigen Verbesserung der gesamtökonomischen Rahmenbedingungen – einen Umsatzanstieg von 8 % bis 10 %. Dabei werden die Entwicklungen in den drei Divisionen unterschiedlich verlaufen. In der Division Brief & Werbepost sind eine stabile Umsatzentwicklung und ebenso leichte Rückgangsraten 2021 möglich. Hier wirken sich pandemische Einschränkungen und Lockdown Maßnahmen ebenso negativ aus wie mögliche negative wirtschaftliche Folgen der Krise auf die Geschäftsfähigkeit bedeutender Kund*innen. In der Briefpost lag die Grundannahme der elektronischen Substitution von klassischen Briefen bisher in der Größenordnung von ca. 5 % p. a. In den ersten Quartalen 2021 wird sich zeigen, ob dieser Langfristtrend aufrecht bleibt. Die Rückkehr zu bisherigen Trends bei Werbe- und Medienpost ist nur bei einer Verbesserung der Rahmenbedingungen möglich.

Weit besser entwickeln sollte sich der Umsatz der Division Paket & Logistik – es wird ein Zuwachs von ca. 20 % erwartet. Im Jahr 2020 gab es zwar Mengenzuwächse durch Lockdown Situationen des stationären Handels, trotzdem sollten im Jahr 2021 weitere Steigerungen möglich sein. Die E-Commerce-Nutzung verteilt sich auf eine breitere Händlerinnen- und Konsumentinnenbasis. Auch die im August 2020 vollkonsolidierte türkische Tochtergesellschaft wird sich im Geschäftsjahr 2021 positiv in den Konzernkennzahlen niederschlagen.

Die Aktivitäten der im April 2020 in den Markt gestarteten bank99 werden im Laufe des Jahres 2021 zu weiteren Umsatzverbesserungen in der Division Filiale & Bank führen.

Verbessertes Konzernergebnis 2021

Eine Ergebnisverbesserung der Österreichischen Post 2021 beruht auf der Vermeidung von Lockdown Situationen im Einzelhandel und der Aufrechterhaltung einer effizienten Brief- und Paketlogistik. Trotz diverser unsicherer Rahmenbedingungen wird ein Ergebnis­­­```markdown
Dezember 2020 Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 42

Mio EUR Anhang 2019 angepasst 1 2020
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Ergebnis vor Ertragsteuern 211,3 162,1
Abschreibungen (8.7) 118,1 142,2
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (9.5) 0,6 –1,5
Rückstellungen unbar 3,0 24,5
Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge (11.1) 0,7 0,0
CASHFLOW AUS DEM ERGEBNIS 333,7 327,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1,4 –35,8
Vorräte 3,0 0,3
Vertragsvermögenswerte 16,4 2,8
Rückstellungen –18,8 –33,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 71,8 11,7
Vertragsverbindlichkeiten –19,7 1,2
Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen 0,0 522,2
Gezahlte Steuern –60,4 –63,7
CASHFLOW AUS GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 327,4 732,6
INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten –13,0 –24,5
Erwerb von Sachanlagen/als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien –153,1 –143,3
Verkauf von Sachanlagen/als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 5,8 5,1
Erwerb von Tochterunternehmen/nicht beherrschenden Anteilen/Geschäftseinheiten (4.2) 0,3 –0,3
Erwerb von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen –7,2 –0,8
Verkauf von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 0,1 0,0
Verkauf von sonstigen Finanzinstrumenten (9.6) 0,0 38,1
Erwerb von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen –140,0 –90,0
Verkauf von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen 16,0 220,2
Gewährte Darlehen (11.1) –0,6 0,1
Erhaltene Ausschüttungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (9.5) 0,1 0,3
Erhaltene Zinsen und Wertpapiererträge 0,8 2,1
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT –290,7 7,0
FREE CASHFLOW 36,7 739,6

1 Anpassungen siehe Punkt 3.2 Änderung der Bilanzierungsmethoden und Anpassung der Vorjahreszahlen

KONZERN-CASHFLOW- STATEMENT für das Geschäftsjahr 2020 Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 43

Mio EUR Anhang 2019 angepasst 1 2020
FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Tilgung langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten (einschließlich kurzfristig gewordener Anteile) –32,3 –41,0
Veränderung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (11.1) –5,4 29,2
Ausschüttungen –141,0 –141,2
Gezahlte Zinsen –4,7 –5,1
Einzahlungen von nicht beherrschenden Anteilen 0,0 5,0
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT –183,4 –153,1
Währungsdifferenzen im Finanzmittelbestand 0,0 –2,9
VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELBESTANDS –146,7 583,6
Finanzmittelbestand am 1. Jänner 310,2 103,5
Änderung Umfang Finanzmittelbestand –60,0 0,0
FINANZMITTELBESTAND AM 31. DEZEMBER (11.1) 103,5 687,1

1 Anpassungen siehe Punkt 3.2 Änderung der Bilanzierungsmethoden und Anpassung der Vorjahreszahlen

KONZERN-CASHFLOW- STATEMENT für das Geschäftsjahr 2020 Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 44

ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS für das Geschäftsjahr 2019

Mio EUR Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen IAS 19 Rücklage FVOCI- Rücklage Währungs- umrechnungs- rücklage Eigen kapital der Aktionär*innen des Mutterunternehmens Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital
STAND AM 1. JÄNNER 2019 337,8 91,0 298,5 –16,1 –12,2 –1,8 697,1 2,0 699,1
Periodenergebnis 0,0 0,0 146,4 0,0 0,0 0,0 146,4 –1,9 144,5
Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 0,0 –9,4 –2,0 –0,3 –11,7 0,0 –11,7
GESAMTPERIODEN- ERGEBNIS 0,0 0,0 146,4 –9,4 –2,0 –0,3 134,7 –1,9 132,8
Ausschüttung 0,0 0,0 –140,5 0,0 0,0 0,0 –140,5 –0,5 –141,0
TRANSAKTIONEN MIT EIGENTÜMER*INNEN 0,0 0,0 –140,5 0,0 0,0 0,0 –140,5 –0,5 –141,0
Sukzessiver Erwerb eines Tochterunternehmens 0,0 0,0 –1,1 0,0 0,0 0,0 –1,1 0,3 –0,8
Erwerb eines Tochterunternehmens 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,5 10,5
ANDERE VERÄNDERUNGEN 0,0 0,0 –1,1 0,0 0,0 0,0 –1,1 10,9 9,8
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 337,8 91,0 303,3 –25,6 –14,2 –2,1 690,3 10,4 700,7

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 45

ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS für das Geschäftsjahr 2020

Mio EUR Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen IAS 19 Rücklage FVOCI- Rücklage Währungs- umrechnungs- rücklage Eigen kapital der Aktionär*innen des Mutterunternehmens Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital
STAND AM 1. JÄNNER 2020 337,8 91,0 303,3 –25,6 –14,2 –2,1 690,3 10,4 700,7
Periodenergebnis 0,0 0,0 118,3 0,0 0,0 0,0 118,3 –3,0 115,3
Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 0,0 –2,4 –1,0 –3,3 –6,8 –0,5 –7,2
GESAMTPERIODEN- ERGEBNIS 0,0 0,0 118,3 –2,4 –1,0 –3,3 111,5 –3,5 108,1
Ausschüttung 0,0 0,0 –140,5 0,0 0,0 0,0 –140,5 –0,7 –141,2
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 0,0 0,0 0,7 0,0 0,0 0,0 0,7 –0,2 0,4
Verpflichtung zum Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 0,0 0,0 –32,6 0,0 0,0 0,0 –32,6 0,0 –32,6
Einzahlungen an Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen 0,0 0,0 –2,0 0,0 0,0 0,0 –2,0 7,0 5,0
TRANSAKTIONEN MIT EIGENTÜMER*INNEN 0,0 0,0 –174,4 0,0 0,0 0,0 –174,4 6,1 –168,3
Sukzessiver Erwerb eines Tochterunternehmens 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,5 14,5
Abgang finanzielle Vermögenswerte 0,0 0,0 –15,9 0,0 15,9 0,0 0,0 0,0 0,0
ANDERE VERÄNDERUNGEN 0,0 0,0 –15,9 0,0 15,9 0,0 0,0 14,5 14,5
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 337,8 91,0 231,4 –28,0 0,6 –5,4 627,4 27,6 655,0

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 46

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

1. Berichtendes Unternehmen

Die Österreichische Post AG und ihre Tochterunternehmen sind Logistik- und Dienstleistungsunternehmen in den Geschäftsbereichen Brief, Paket, Filiale und Finanzdienstleistungen. Zum Unternehmensgegenstand des Österreichischen Post-Konzerns zählen die Erbringung von Leistungen des Brief- und Paketdiensts, Speziallogistik wie Expresszustellung und Wertlogistik, der Vertrieb von Telekomprodukten und Handelswaren im Filialnetz und die Erbringung von Finanzdienstleistungen. Zudem umfasst das Dienstleistungsangebot unter anderem Fulfillment-Dienstleistungen, diverse Online-Services wie den E-Brief und cross mediale Lösungen, Daten- und Outputmanagement sowie Dokumentenerfassung, -digitalisierung und -veredelung.

Der Hauptsitz der Österreichischen Post AG befindet sich in Wien, Österreich. Die Anschrift lautet Österreichische Post AG, Rochusplatz 1, 1030 Wien. Die Gesellschaft ist in das Firmenbuch beim Handelsgericht Wien zu FN 180219d eingetragen.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Die Erstellung des Konzernabschlusses der Österreichischen Post AG für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte in Übereinstimmung mit den bis zum 31. Dezember 2020 vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB).

Der Konzernabschluss der Österreichischen Post AG besteht aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-Cashflow-Statement, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und dem Konzernanhang. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in Millionen Euro (Mio EUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch die Verwendung automatisierter Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 47

3. Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Anpassung der Vorjahreszahlen

3.1 Neuerungen in den International Financial Reporting Standards

3.1.1 VERPFLICHTEND ANGEWANDTE NEUE UND GEÄNDERTE IFRS

Im Geschäftsjahr 2020 waren keine neuen Standards erstmals verpflichtend anzuwenden. Die folgenden geänderten Standards wurden erstmals verpflichtend zur Anwendung gebracht:

Verpflichtend angewandte geänderte Standards Inkrafttreten EU 1
IFRS 16 COVID-19 bezogene Mietkonzessionen 01.06.2020
IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020
IFRS 9 / IAS 39 / IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze 01.01.2020
IAS 1 / IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020
Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS 01.01.2020

1 Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

Aus der Anwendung der geänderten Standards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Österreichischen Post-Konzern.

3.1.2 VERÖFFENTLICHTE, ABER NOCH NICHT ANGEWANDTE STANDARDS

Folgende Standards und Interpretationen sind durch die Europäische Union anerkannt worden bzw. befinden sich im Anerkennungsprozess. Eine verpflichtende Anwendung ist jedoch erst für die Zukunft vorgesehen.

Noch nicht angewandte neue Standards Endorsement EU Inkrafttreten EU 1
IFRS 17 Versicherungsverträge (inkl. Änderungen des IFRS 17) offen 01.01.2023
Noch nicht angewandte geänderte Standards Endorsement EU Inkrafttreten EU 1
IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig offen 01.01.2023
IAS 1/IFRS-Leitliniendokument 2 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offen 01.01.2023
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen offen 01.01.2023
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse geplant H2 2021 01.01.2022
IAS 16 Sachanlagen geplant H2 2021 01.01.2022
IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen geplant H2 2021 01.01.2022
Diverse Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2018 – 2020 geplant H2 2021 01.01.2022
IFRS 9 / IAS 39 / IFRS 7 / IFRS 4 / IFRS 16 Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 13.01.2021 01.01.2021
IFRS 4 Versicherungsverträge – Aufschub von IFRS 9 15.12.2020 01.01.2021

1 Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

Die noch nicht angewandten neuen und geänderten Standards haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG.
```# Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 48

3.2 Änderung von Bilanzierungsmethoden und Anpassung der Vorjahreszahlen

3.2.1 ÄNDERUNG DER SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Mit Umsetzung der neuen Organisationsstruktur 2020 hat die Österreichische Post ihre Segmentberichterstattung ab 1. Jänner 2020 geändert. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde die Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr 2019 angepasst. Zu den Änderungen in der Segmentberichterstattung verweisen wir auf Punkt 8.1 Segmentberichterstattung.

3.2.2 ÄNDERUNG DER DARSTELLUNG VON FINANZDIENSTLEISTUNGEN

Im Sinne einer möglichst transparenten Darstellung der Erbringung von Finanzdienstleistungen innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns wurde die Darstellung im Geschäftsjahr 2020 geändert und die Vorjahresangaben entsprechend angepasst. Der Ausweis der Finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen erfolgt in der Konzernbilanz nunmehr nicht mehr getrennt nach lang- und kurzfristig, sondern als eigener, nach abnehmender Liquidität geordneter Abschnitt zwischen den langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerten bzw. Schulden. Ebenso werden die Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken nunmehr als Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen dargestellt. In der Konzern-Cashflow-Rechnung wird dieser Posten weiterhin als Teil des Finanzmittelbestands erfasst. Ebenso werden nunmehr Forderungen an Kreditinstitute, soweit diese für bankeigene Zahlungsverkehrszwecke gehaltene Guthaben bei anderen Banken betreffen, als Teil des Finanzmittelfonds dargestellt. Die Veränderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen wird in der Zeile „Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen“ saldiert dargestellt.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 49

Die Auswirkung der Anpassungen auf die angepasste Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 und das Konzern-Cashflow-Statement für das Geschäftsjahr 2019 stellt sich wie folgt dar:

Mio EUR 31.12.2019 Anpassung 31.12.2019 angepasst
AKTIVA
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken 0,0 48,0 48,0
Forderungen an Kreditinstitute 0,0 2,9 2,9
0,0 50,9 50,9
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 2,9 –2,9 0,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 100,6 –48,0 52,6
103,5 –50,9 52,6
Mio EUR 2019 Anpassung 2019 angepasst
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen –2,1 2,1 0,0
CASHFLOW AUS GESCHÄFTSTÄTIGKEIT –2,1 2,1 0,0
INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Erwerb von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten –0,5 0,8 0,3
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT –0,5 0,8 0,3
FREE CASHFLOW 33,8 2,9 36,7
VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELBESTANDS –149,6 2,9 –146,7
FINANZMITTELBESTAND AM 31. DEZEMBER 100,6 2,9 103,5

3.2.3 ÄNDERUNG DER DARSTELLUNG IN DER KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde eine Zwischensumme eingezogen um das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) als wesentliche Steuerungsgröße im Konzern zu zeigen. Aufwendungen für Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte wurden in den Vorjahren überwiegend unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Ab dem Geschäftsjahr 2020 werden Aufwendungen für Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen stehen, unter Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen erfasst. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde eine entsprechende Anpassung der Vorjahresangaben vorgenommen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 50

4. Konsolidierungskreis

4.1 Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen, die unter der Beherrschung der Österreichischen Post AG stehen (Tochterunternehmen), im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Einbeziehung beginnt mit dem Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung und endet mit deren Wegfall. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode nach IFRS 3. Die Anschaffungskosten des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung (insbesondere Zahlungsmittel, sonstige hingegebene Vermögenswerte und bedingte Gegenleistungen). Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden zum beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt übernommen. Bei einem sukzessiven Erwerb erfolgt zum Erwerbszeitpunkt eine Neubewertung des zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteils zum beizulegenden Zeitwert und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens angesetzt. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Positive Unterschiedsbeträge aus der erstmaligen Einbeziehung werden als Geschäfts- oder Firmenwerte und negative Unterschiedsbeträge sofort ergebniswirksam erfasst. Anschaffungs- nebenkosten werden nicht angesetzt, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 sowie Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird (assoziierte Unternehmen nach IAS 28), werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Equity-Methode werden die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen der Unternehmen erhöht bzw. vermindert. Negative Eigenkapitalveränderungen werden über die fortgeschriebenen Anschaffungskosten hinaus gegen langfristige sonstige Anteile (z.B. Darlehen) erfasst, sofern diese nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder in Gemeinschaftsunternehmen sind. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital sowie Erträge, Aufwendungen und Zwischengewinne im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Tochterunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind neben der Österreichischen Post AG 27 inländische (31.12.2019: 27) und 15 ausländische (31.12.2019: 14) Tochterunternehmen einbezogen. Weiters werden zwei inländische (31.12.2019: drei) und ein ausländisches (31.12.2019: ein) Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 51

Im Geschäftsjahr 2020 haben folgende Konsolidierungskreisänderungen und Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen stattgefunden:

Name der Gesellschaft Anteil am Kapital von auf Transaktionszeitpunkt Erläuterung
BRIEF & WERBEPOST
adverserve Holding GmbH, Wien 82,00 % 90,00 % 19.06.2020 Akquisition
adverserve Holding GmbH, Wien 90,00 % 100,00 % 17.12.2020 Akquisition
PAKET & LOGISTIK
Aras Kargo a.s., Türkei 25,00 % 25,00 % 18.06.2020 Methodenänderung
Aras Kargo a.s., Türkei 25,00 % 80,00 % 25.08.2020 Sukzessiver Erwerb
PHS Logistiktechnik GmbH, Graz 40,00 % 48,36 % 06.03.2020 Kapitalerhöhung
CORPORATE
Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG, Wien (Österreichische Post AG, Wien)¹ 100,00 % 0,00 % 01.08.2020 Anwachsung
Post IT Services GmbH (vormals OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH), Wien 50,00 % 100,00 % 01.01.2020 Sukzessiver Erwerb

¹ Das erstgenannte Tochterunternehmen ist auf das in Klammer angeführte Tochterunternehmen angewachsen und ist somit nicht mehr im Konsolidierungskreis vorhanden.

BRIEF & WERBEPOST adverserve Holding GmbH

Mit 19. Juni 2020 und 17. Dezember 2020 hat die Österreichische Post weitere 8 % beziehungsweise 10 % der Anteile an der adverserve Holding GmbH erworben. Der Österreichische Post-Konzern hält damit 100 % der Anteile an der Gesellschaft. Die beiden Erwerbe führten zu einer Verringerung der nicht beherrschenden Anteile von 0,2 Mio EUR, welche gegen die Gewinnrücklagen erfasst wurde. Die Verbindlichkeiten aus den vertraglichen Kaufverpflichtungen für diese beiden Erwerbe wurden bereits im Zuge der Erstkonsolidierung im Geschäftsjahr 2019 gegen das Eigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst und betrugen zum 31. Dezember 2019 1,1 Mio EUR. Aus der endgültigen Einigung über die Höhe der Kaufpreisverbindlichkeiten ergab sich insgesamt eine Anpassung von 0,7 Mio EUR, wovon 0,2 Mio EUR in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und 0,5 Mio EUR erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst wurden.

PAKET & LOGISTIK Aras Kargo a.s. – Umstellung auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode

Die Gesellschaft wurde seit dem Frühjahr 2017 von einem gerichtlich bestellten Treuhänder (Trustee Panel) geführt, wobei der Treuhänder ausschließlich dem Gericht gegenüber verantwortlich war. Entsprechend wurde die Bilanzierung der Anteile nach der Equity-Methode beendet und die Anteile erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bilanziert. Mit der Neubestellung des Board of Directors per 18. Juni 2020 und der Abberufung des gerichtlich bestellten Treuhänders sind die Eigentümer zur gemeinschaftlichen Beherrschung der Aras Kargo a.s. zurückgekehrt und die Bilanzierung des Anteils nach der Equity-Methode wurde wieder aufgenommen. Aus der letztmaligen Anpassung des beizulegenden Zeitwerts per 18. Juni 2020 ergab sich eine Anpassung des Buchwerts um minus 1,1 Mio EUR auf 22,2 Mio EUR. Die im Eigenkapital in der FVOCI-Rücklage erfassten kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts (inklusive latenter Steuern) in Höhe von minus 15,9 Mio EUR wurden in die Gewinnrücklagen umgebucht.

Aras Kargo a.s. – Erlangung der Beherrschung

Mit Closing der Transaktion über den Erwerb von weiteren 55 % der Anteile am 25.# CORPORATE

Aras Kargo a.s.

August 2020 hält die Österreichische Post nunmehr insgesamt 80 % der Anteile und hat damit die Beherrschung über die Aras Kargo a.s. erlangt. Die Gesellschaft wird seit diesem Zeitpunkt im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG einbezogen. Mit dem Erwerb der Aras Kargo a.s. setzt die Österreichische Post einen weiteren Schritt in der Umsetzung ihrer Strategie zum profitablen Wachstum in definierten Märkten. Aus der Beendigung der Anwendung der Equity-Methode ergab sich insgesamt ein Gewinn von 0,6 Mio EUR, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Darin enthalten sind ein Gewinn von 3,2 Mio EUR aus der Umwertung des zuvor nach der Equity-Methode bilanzierten Anteils auf den beizulegenden Zeitwert und ein Verlust von 2,6 Mio EUR aus der Umgliederung von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden im Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung ermittelt sich wie folgend dargestellt:

Mio EUR Beizulegende Zeitwerte
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte 51,5
davon Kund*innenbeziehungen 16,9
davon Markenrechte 24,5
Sach anlagen 43,1
davon Grundstücke und Bauten 31,3
davon Nutzungsrechte 19,0
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 2,1
Sonstige Forderungen 0,2
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte 1,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Forderungen 33,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35,8
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen 10,7
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 13,9
davon Leasingverbindlichkeiten 13,9
Sonstige Verbindlichkeiten 1,1
Latente Steuerschulden 5,0
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen 6,3
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 6,3
davon Leasingverbindlichkeiten 5,0
Steuerschulden 1,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 49,2
Vertragsverbindlichkeiten 1,4
SALDO DER IDENTIFIZIERBAREN VERMÖGENSWERTE UND ÜBERNOMMENEN SCHULDEN 72,6

Im Zuge der Kaufpreisallokation wurden Kundinnenbeziehungen in Höhe von 16,9 Mio EUR, Markenrechte in Höhe von 24,5 Mio EUR sowie Software in Höhe von 2,1 Mio EUR angesetzt. Zusätzlich wurden nach IFRS 3.23 im Wege einer bestmöglichen Schätzung Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1,8 Mio EUR angesetzt. Diese beziehen sich auf die mögliche Inanspruchnahme der Aras Kargo a.s. für Sozialversicherungsverpflichtungen ihrer Sublieferantinnen. Mit einer unmittelbaren Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 53

Aus dem Erwerb ergab sich insgesamt ein Firmenwert von 1,7 Mio EUR, der aus den mit der Gesellschaft verbundenen Ertragserwartungen resultiert:

Mio EUR Beizulegende Zeitwerte
ERMITTLUNG DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS
Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung 35,9
davon Kaufpreiszahlung 35,0
davon Tatsächliche Erfüllung bereits zuvor geltend gemachter Ansprüche 0,9
Beizulegender Zeitwert des zuvor gehaltenen Anteils 23,8
Nicht beherrschende Anteile auf Basis des Anteils am Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden 14,5
Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden –72,6
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT 1,7

AUFGLIEDERUNG DES ZAHLUNGSMITTELAB-/ZUFLUSSES

Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung in bar | 35,0
Erworbene Zahlungsmittel | 35,8
TATSÄCHLICHER ZAHLUNGSMITTELZUFLUSS | 0,8

Die tatsächliche Erfüllung bereits zuvor geltend gemachter Ansprüche bezieht sich auf im Zuge des Closings der Transaktion einvernehmlich beendete schiedsgerichtliche Verfahren mit den Verkäufer*innen. Die dadurch entfallenen Ansprüche sind zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Seit Einbeziehung der Aras Kargo a.s. in den Konzernabschluss der Österreichischen Post wurden Umsatzerlöse von 101,5 Mio EUR und ein Periodenergebnis von 12,6 Mio EUR der Gesellschaft erfasst. Weiters wurden 0,5 Mio EUR im sonstigen Ergebnis aus der Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen erfasst. Wäre die Gesellschaft bereits seit Anfang des Jahres ein Tochterunternehmen gewesen, würden sich die Umsatzerlöse des Konzerns auf 2.369,9 Mio EUR und das Periodenergebnis auf 134,7 Mio EUR belaufen. Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 1,6 Mio EUR wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Neben dem Erwerb der zusätzlichen 55 % der Anteile wurden wechselseitige Optionen auf den Erwerb der restlichen 20 % der Anteile vereinbart. Demnach hat die Österreichische Post in den Jahren 2025 oder 2026 die Verpflichtung (Put-Option) bzw. im Jahr 2027 das Recht (Call-Option) zum Erwerb dieser Anteile. Der Ausübungspreis der Optionen ist abhängig von den Ergebnissen der Gesellschaft, die jeweils im Jahr vor der möglichen Ausübung erzielt werden (EBITDA Multiple). Für die Verpflichtung zum Erwerb der Anteile erfolgte der Ansatz einer Verbindlichkeit in Höhe von 33,2 Mio EUR, die gegen das Eigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst wurde. Der Ansatz der Verbindlichkeit wurde auf Basis einer bestmöglichen Schätzung des zu künftigen Ausübungspreises ermittelt. Ein um 10 % höheres (niedrigeres) zukünftiges Ergebnis der Gesellschaft würde zu einer höheren (niedrigeren) Verbindlichkeit um rund 3 Mio EUR führen (siehe dazu auch unter Punkt 10.1.3 Angaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte).

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 54

CORPORATE Post IT Services GmbH

Mit 1. Jänner 2020 hat die Österreichische Post weitere 50 % der Anteile an der OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH von der P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH erworben, womit sich der Anteil von 50 % auf 100 % erhöhte. Die OMNITEC wurde bis zum 31. Dezember 2019 unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert. Seit dem 1. Jänner 2020 wird sie im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Der Kaufpreis betrug 1 EUR. Aus dem Erwerb resultierte ein Ertrag in Höhe von insgesamt 0,4 Mio EUR, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Der Ertrag setzt sich aus der Bewertung der Altanteile und dem Gewinn aus dem Erwerb („Badwill“) in Höhe von jeweils 0,2 Mio EUR zusammen. Die Gesellschaft wurde im April 2020 in Post IT Services GmbH umbenannt.

4.3 Nicht beherrschende Anteile

Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen umfassen die folgenden Gesellschaften:

Anteil an den nicht beherrschenden Anteilen Anteil in % Mio EUR
31.12.2019 31.12.2020
Aras Kargo Yurtici Yurtdisi Tasimacilik a.s. 0,0 16,6
bank99 AG 8,3 9,3
ACL advanced commerce labs GmbH 1,3 1,3
sendhybrid ÖPBD GmbH 0,9 0,7
M&BM Express OOD –0,3 –0,3
adverserve Gruppe ¹ 0,3 0,0
NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE 10,4 27,6

¹ Zu den Tochterunternehmen der adverserve Gruppe siehe unter 11.5 Konzernunternehmen

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 55

Die nachstehende Tabelle zeigt Informationen zu Tochtergesellschaften mit wesentlichen, nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:

Geschäftsjahr 2020 Mio EUR Aras Kargo a.s. bank99 AG
PROZENTSATZ NICHT BEHERRSCHENDER ANTEILE 20,0 % 20,0 %
Langfristige Vermögenswerte 93,1 20,5
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 0,0 580,9
Kurzfristige Vermögenswerte 94,4 9,5
Langfristige Schulden 28,4 11,1
Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen 0,0 521,2
Kurzfristige Schulden 76,2 31,9
NETTOVERMÖGEN 82,9 46,7
Nettovermögen der nicht beherrschenden Anteile 16,6 9,3
Umsatzerlöse / Ergebnis aus Finanzdienstleistungen 101,5 7,1
Periodenergebnis 12,6 –29,9
Sonstiges Ergebnis 0,5 0,0
GESAMTERGEBNIS 13,1 –29,9
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 2,5 –6,0
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis 0,1 0,0
Cashflow aus der Geschäftstätigkeit 20,5 504,9
Cashflow aus Investitionstätigkeit –0,5 –11,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –2,5 34,2
Währungsdifferenzen im Finanzmittelbestand –2,9 0,0
VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELBESTANDS 14,5 528,0

Die Angaben betreffende Umsatzerlöse und Ergebnisse der Aras Kargo a.s. betreffen den Zeitraum seit Einbeziehung in den Konzernabschluss mit 25. August 2020. Die Österreichische Post AG hat sich gegenüber der bank99 AG mittels einer Patronatserklärung verpflichtet, die Gesellschaft bis Ende 2026 unter bestimmten Voraussetzungen mit Eigenmitteln von bis zu 61,3 Mio EUR auszustatten.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 56

5. Währungsumrechnung

Die Berichtswährung des Österreichischen Post-Konzerns ist der Euro. Die in ausländischer Währung erstellten Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung bestimmt sich nach dem primären wirtschaftlichen Umfeld, in dem die Unternehmen hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Die funktionale Währung für Konzernunternehmen in Österreich und aus Ländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist der Euro. Für die übrigen Unternehmen ist die funktionale Währung die jeweilige lokale Währung.

Fremdwährungstransaktionen in der funktionalen Währung

Die Konzernunternehmen erfassen in ihren Abschlüssen Geschäftsfälle in der funktionalen Währung mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt. Die Folgebewertung monetärer Posten erfolgt zum Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam erfasst.

Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs

Für die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen sowie von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, wird die modifizierte Stichtagskursmethode angewendet.# Alle Bilanzposten mit Ausnahme des Eigenkapitals werden mit dem zum Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet, die Eigenkapitalposten mit dem historischen Anschaffungs- oder Entstehungskurs. Aufwendungen und Erträge werden mit den durchschnittlichen Devisenreferenzkursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst. Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich im Verhältnis zum Euro wie folgt verändert:

Devisenreferenzkurs am Bilanzstichtag Jahresdurchschnittskurs
1 EUR 31.12.2019 31.12.2020 2019
Bosnische konvertible Mark 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558
Bulgarischer Lew 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558
Kroatische Kuna 7,4395 7,5519 7,4180 7,5384
Serbischer Dinar 117,5928 117,5802 117,8650 117,5797
Türkische Lira 1 6,6843 9,1131 6,3578 9,2761
Ungarischer Forint 330,5300 363,8900 325,2967 351,2494

¹ Bei der türkischen Lira bezieht sich der Durchschnittskurs 2020 auf den Zeitraum 1. September 2020 bis 31. Dezember 2020.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 57

6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (zusammen die Rechnungslegungsmethoden) zugrunde. In der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden hat der Vorstand Ermessensentscheidungen zu treffen. Die zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden enthält dazu Angaben über die Anwendung und Auswirkungen der getroffenen Ermessensentscheidungen.

6.1 Darstellung der Erbringung von Finanzdienstleistungen innerhalb des Konzernabschlusses

Im Sinne einer transparenten Darstellung des Konzernabschlusses werden die spezifischen Posten aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft gesondert in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernbilanz sowie dem Konzern-Cashflow-Statement dargestellt. Die für die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen geltenden Bilanzierungs- und Bewertungmethoden werden im Folgenden gesondert dargestellt.

6.1.1 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN

Unter den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen werden in der Konzernbilanz insbesondere jene Posten ausgewiesen, die unmittelbar aus dem Einlagen- und Veranlagungsgeschäft der bank99 AG resultieren bzw. sich aus der Abwicklung der sogenannten P.S.K. Anweisungen (Auszahlung von z.B. Pensionen, Arbeitslosengeldern und ähnlichen Leistungen im fremden Namen und auf fremde Rechnung) ergeben. Ebenso werden in diesen Posten die Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken der bank99 AG ausgewiesen. Die Darstellung der Posten erfolgt gereiht nach ihrer Liquidität. Vermögenswerte und Schulden außerhalb des Einlagen- und Veranlagungsgeschäfts werden, gemäß ihrer Fristigkeit, unter den sonstigen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden ausgewiesen (z.B. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten).

Klassifizierung

Forderungen an Kreditinstitute und Kund*innen sowie sonstige Forderungen aus Finanzdienstleistungen werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme liegt. Entsprechend werden diese finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (at amortized cost)“ zugeordnet. Sofern einzelne Vermögenswerte das sogenannte Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 nicht erfüllen, werden diese der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)“ zugeordnet.

Finanzielle Vermögenswerte aus der Wertpapierveranlagung werden im Bereich des Liquiditätsmanagements im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf besteht. Entsprechend erfolgt bei Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums gemäß IFRS 9 die Zuordnung zu der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)“. Darüber hinaus werden Wertpapiere im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Entsprechend erfolgt bei Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums gemäß IFRS 9 die Zuordnung zu der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (at amortized cost)“.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden vollständig der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (at cost)“ zugeordnet.

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit Entstehen der vertraglichen Ansprüche bzw. Verpflichtungen erstmalig erfasst. Dies geschieht im Regelfall zum Erfüllungstag als dem Zeitpunkt, zu dem der finanzielle Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 58 Vermögenswert übertragen wird. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der in den meisten Fällen dem Transaktionspreis entspricht. Bei von zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten erfolgt der erstmalige Ansatz inklusive Transaktionskosten.

Wertminderungen

Wertminderungen werden in Höhe der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 gebildet. Für die Bemessung der Höhe der Wertminderungen und die Erfassung von Zinserträgen werden drei Wertminderungsstufen unterschieden:

Stufe 1 bezieht sich auf finanzielle Vermögenswerte, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde. Die Wertminderung wird in Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet. Für Wertpapiere wird die sogenannte Low Credit Risk Exemption gemäß IFRS 9 5.5.10 angewandt.

Stufe 2 Finanzielle Vermögenswerte in der Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Zur Überprüfung der signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos werden qualitative Kriterien (z.B. Mahnstufen) und quantitative Kriterien (Verschlechterung in der internen Ratingskala) herangezogen. Zusätzlich werden sämtliche Forderungen eineseiner Kundin in die Stufe 2 transferiert, wenn Forderungen desder Kundin um mehr als 30 Tage überfällig sind.

Stufe 3 Finanzielle Vermögenswerte in der Stufe 3 gelten als ausgefallen und Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten (Nettobuchwert) erfasst. Der Transfer in die Stufe 3 erfolgt, wenn eine Forderung der Kund*innen 90 oder mehr Tage überfällig ist oder ein qualitativer Ausfallstrigger (z.B. Insolvenz, krisenbedingte Restrukturierung) vorliegt.

Die Ermittlung der Wertberichtigungen erfolgt für Forderungen > 0,1 Mio EUR auf Basis einer individuellen Schätzung der erwarteten Kreditverluste. Für alle anderen Forderungen werden die Wertberichtigungen mittels standardisierter Modellparameter berechnet. Die für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste notwendigen Ausfallswahrscheinlichkeiten für Forderungen an Kund*innen werden mittels interner Ratingmodelle berechnet. Die notwendigen Input-Parameter basieren im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten vergleichbarer Geschäftsmodelle, die extern bezogen werden. Für die Herleitung von Ausfallswahrscheinlichkeiten zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Forderungen an Kreditinstitute und Wertpapiere wird auf externe Ratings zurückgegriffen.

6.1.2 ERGEBNIS AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN

Das in den Umsatzerlösen erfasste Ergebnis aus Finanzdienstleistungen enthält das Nettozins- und das Nettoprovisionsergebnis aus der Erbringung von Finanzdienstleistungen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird das Ergebnis im Sinne einer möglichst transparenten Darstellung mit einem „davon“-Vermerk gesondert ausgewiesen. Das Bewertungs- und Abgangsergebnis aus der Veranlagung in Wertpapiere wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Wertminderungen nach IFRS 9 werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Zinsergebnis

Im Nettozinsergebnis werden sämtliche Zinserträge und Zinsaufwendungen aus dem Einlagen- und Veranlagungsgeschäft ausgewiesen. Zinserträge und Zinsaufwendungen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Die Zinserträge enthalten ebenfalls Provisionserträge, welche als integraler Bestandteil der Effektivzinsmethode in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 59

Provisionsergebnis

Im Nettoprovisionsergebnis werden Gebühren und Provisionen aus den angebotenen Finanzdienstleistungen ausgewiesen. Dies betrifft aktuell im Wesentlichen Gebühren und Provisionen aus dem Girokontengeschäft, dem Zahlungsverkehr sowie der Auszahlung von sogenannten P.S.K. Anweisungen. Soweit Gebühren und Provisionen aus einem Vertrag sowohl in den Anwendungsbereich des IFRS 15 sowie des IFRS 9 fallen, wird IFRS 9 zur Separierung der Vertragsbestandteile angewendet. Gebühren und Provisionen im Anwendungsbereich des IFRS 15 aus transaktionsbasierten Leistungen werden zeitpunktbezogen realisiert. Gebühren und Provisionen aus zeitraumbezogenen Leistungen werden über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Dies betrifft unter anderem pauschale Einmalvergütungen aus Kooperationsvereinbarungen mit Drittanbieter*innen.

6.2 Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen

Erlöse aus Verträgen mit Kundinnen werden realisiert, wenn derdie Kund*in die Verfügungsmacht über die Güter bzw. Dienstleistungen erhält.# Nachfolgend werden Informationen über die Art, die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen für die wesentlichen Produktgruppen des Österreichischen Post-Konzerns dargestellt.

BRIEFPOST, WERBEPOST & MEDIENPOST

Der Österreichische Post-Konzern erbringt die Annahme, Sortierung und Zustellung von diversen Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien. Unter IFRS 15 sind derartige Leistungsverpflichtungen als über einen Zeitraum erfüllt anzusehen. Insgesamt zeichnen sich die bestehenden Verträge bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen in diesem Geschäftsbereich durch einen sehr hohen Grad an Uniformität und sehr kurze Durchlaufzeiten in der Leistungserbringung aus.

Als Universaldienstleisterin ist die Österreichische Post grundsätzlich zur Annahme und Zustellung jeder Sendung verpflichtet. Zusatzleistungen (wie z.B. Einschreiben) werden in der Regel als im Vertragskontext nicht eigenständig abgrenzbare Leistung eingestuft und somit gebündelt mit der Postsendung als einzige Leistungsverpflichtung bilanziert. Bei Auslandssendungen erfolgt im Regelfall die Zustellung an dendie Empfängerin im Ausland in Zusammenarbeit mit internationalen Postbetreiber*innen. Zur Messung des Leistungsfortschritts werden statistische Erfahrungswerte unter anderem aus regelmäßig durchgeführten Laufzeitmessungen herangezogen.

Die Höhe der zu realisierenden Umsatzerlöse wird auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten Kosten der Zustellung von Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien (Cost-to-cost Method) bestimmt. Die Annahme einer Sendung in einer Post-Aufgabestelle (d.h. zu Beginn der Leistungsverpflichtung) löst die Fakturierung und damit verbunden die Realisation von Umsatzerlösen sowie den Ansatz einer Forderung aus. Nach IFRS 15 ist eine Forderung einzustellen, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung besteht. Mit Annahme der Sendung in einer Post-Aufgabestelle verpflichtet sich die Österreichische Post, innerhalb kurzer Zeit eine Leistung zu erbringen, und hat gleichzeitig einen Anspruch auf Inrechnungstellung und Erhalt einer Zahlung von demder Kundin.

Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistungsverpflichtung wird eine Erlösabgrenzung vorgenommen und eine Vertragsverbindlichkeit erfasst. Die Bezahlung des Transaktionspreises erfolgt entweder über Vorauszahlung der beauftragten Beförderungsleistung (Verkauf von Briefmarken bzw. Barfreimachung in der Filiale) bzw. bei Geschäftskund*innen im Nachhinein bei einem durchschnittlichen Zahlungsziel von einem bis zwei Monaten. Entsprechend enthalten Forderungen in der Österreichischen Post im Regelfall keine signifikante Finanzierungskomponente.

Für erhaltene Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Postwertzeichen und Erlösen aus Absender-Freistempelmaschinen wird die noch ausstehende Leistung der Österreichischen Post als Abgrenzung in den Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Die Ermittlung der ausstehenden Leistung erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten (im Fall von Wertzeichen) bzw. durch Übermittlung historischer Daten im Zuge des Ladeprozesses (im Fall von Absender-Freistempelmaschinen).

Für den Verkauf von Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien an Geschäftskund*innen werden oftmals Volumenrabatte basierend auf den Umsätzen eines Geschäftsjahres vereinbart, die als variable Gegenleistungen im Sinne des IFRS 15 zu klassifizieren sind. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises – abzüglich der geschätzten Volumenrabatte – erfasst. Die Schätzung der erwarteten Volumina basiert auf Erfahrungswerten und wird zu jedem Stichtag aktualisiert. Notwendige Anpassungen erfolgen kumuliert in der Periode der Schätzungsänderung.

BUSINESS SOLUTIONS

Leistungen im Bereich Business Solutions umfassen Geschäftsprozesslösungen im Bereich digitale Services, Inputmanagement, Dokumentenlogistik und Outputmanagement sowie digitale Werbung. Diese Leistungsverpflichtungen werden überwiegend über einen Zeitraum erfüllt, wobei die Umsatzerlösrealisierung nach Zeitablauf erfolgt. Der Zeitraum der Leistungserstellung liegt grundsätzlich unter einem Monat. Die Bezahlung erfolgt im Regelfall im Nachhinein bei einem durchschnittlichen Zahlungsziel von einem bis zwei Monaten.

PAKET & LOGISTIK

Der Österreichische Post-Konzern erbringt die Abholung, Annahme, Sortierung und Zustellung von diversen Paket- und Express-Sendungen. Unter IFRS 15 sind derartige Leistungsverpflichtungen als über einen Zeitraum erfüllt anzusehen. Ein hoher Grad an Standardisierung, Sendungsverfolgung und sehr kurze Durchlaufzeiten charakterisieren die Leistungserbringung dieses Geschäftsbereichs. Zusatzleistungen (wie z.B. Cash on Delivery) werden in der Regel als im Vertragskontext nicht eigenständig abgrenzbare Leistung eingestuft und somit gebündelt mit der Paketsendung als einzige Leistungsverpflichtung bilanziert.

Im Innenverhältnis bedient sich die Post diverser Subunternehmen und Frächterinnen, die Teile des Zustellprozesses übernehmen. Bei Auslandssendungen erfolgt im Regelfall die Zustellung an dendie Empfängerin im Ausland in Zusammenarbeit mit internationalen Postbetreiberinnen bzw. Paketdienstleister*innen. Zur Messung des Leistungsfortschritts werden die Daten aus der Sendungsverfolgung je Paket herangezogen.

Die Höhe der zu realisierenden Umsatzerlöse wird auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten Kosten der Paketzustellung (Cost-to-cost Method) bestimmt. Die Annahme einer Sendung in einer Post-Aufgabestelle (d.h. zu Beginn der Leistungsverpflichtung) löst die Fakturierung und damit verbunden die Realisation von Umsatzerlösen sowie den Ansatz einer Forderung aus. Nach IFRS 15 ist eine Forderung einzustellen, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung besteht. Mit Annahme der Sendung in einer Post-Aufgabestelle verpflichtet sich der Österreichische Post-Konzern, innerhalb kurzer Zeit eine Leistung zu erbringen, und hat gleichzeitig einen Anspruch auf Inrechnungstellung und Erhalt einer Zahlung von demder Kundin.

Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistungsverpflichtung wird eine Erlösabgrenzung vorgenommen und eine Vertragsverbindlichkeit erfasst. Für den Verkauf von Paketen an Geschäftskund*innen werden oftmals Volumenrabatte basierend auf den Umsätzen eines Geschäftsjahres vereinbart, die als variable Gegenleistungen im Sinne des IFRS 15 zu klassifizieren sind. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises – abzüglich der geschätzten Volumenrabatte – erfasst. Die Schätzung der erwarteten Volumina basiert auf Erfahrungswerten und wird zu jedem Stichtag aktualisiert. Die Anpassung erfolgt in der Periode der Schätzungsänderung.

FILIALDIENSTLEISTUNGEN

Die vom Filialnetz erbrachten Leistungen umfassen den Verkauf- bzw. die Vermittlung diverser Handelswaren und Post- und Telekomprodukte sowie bis 2019 Leistungen im Rahmen der Kooperation mit der BAWAG P.S.K.

Die Erlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zeitpunktbezogen mit Übergabe der Ware an dendie Kundin erfasst. Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, sobald eine Kundin eine Handelsware erwirbt.

Des Weiteren erbringt die Österreichische Post Vermittlungsleistungen, insbesondere bei Telekomverträgen und -produkten für den Partner A1 Telekom Austria AG. Entsprechend werden diese Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Erbringung der Vermittlungsleistung (z.B. bei Unterzeichnung eines Telekomvertrags durch A1-Kundinnen bzw. der Übergabe eines Mobiltelefons an dendie A1-Kund*in) in Höhe der erhaltenen Provisionen (Nettomethode) erfasst. Im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser Produkte sind vertraglich Vorauszahlungen zu leisten, die als Finanzierungsforderung unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen werden.

Die 2019 aus der Kooperation mit der BAWAG P.S.K. noch zu erbringenden Dienstleistungen umfassten den Vertrieb von Finanzprodukten, die Durchführung von Schaltertransaktionen und die Zurverfügungstellung von Filialinfrastruktur, die nach IFRS 15 jeweils als eigenständige Leistungsverpflichtungen einzustufen sind. Die Aufteilung der gesamten Vergütung auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgte auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise. Die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und damit die Erfassung der Erlöse erfolgt für alle drei Dienstleistungen zeitraumbezogen.

Die Bestimmung der Aufteilung der Vergütung auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfordert Ermessensentscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Höhe der relativen Einzelveräußerungspreise und des erwarteten Umfangs der tatsächlich zu erbringenden Leistungen. Ebenso war bei der Festlegung der Erfassung der Erlöse Ermessen im Hinblick auf den Charakter der Leistungserbringung auszuüben.

FINANZDIENSTLEISTUNGEN

Zu den Erlösen aus Finanzdienstleistungen verweisen wir auf Punkt 6.1.2 Ergebnis aus Finanzdienstleistungen.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen des Immobilienprojekts Neutorgasse 7 werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Mit Abschluss eines Kaufvertrags für eine bestimmte Wohneinheit ist die Möglichkeit einer alternativen Nutzung nicht mehr gegeben. Somit ergibt sich eine vertragsbezogene Erlösrealisierung über den Zeitraum der Herstellung der Wohneinheiten. Als Maßstab für die Bestimmung des Leistungsfortschritts wird der Fertigstellungsgrad auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten erwarteten Herstellungskosten (Cost-to-cost Method) herangezogen. Die so erfassten Vertragsvermögenswerte werden mit den bislang erhaltenen Zahlungen saldiert.# 6.3 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K.

Mit Schreiben vom 9. November 2017 hat die BAWAG P.S.K. die Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrieb von Finanzprodukten, Schaltertransaktionen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Filialstandorte) mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 gekündigt. In der Folge wurde zwischen den Parteien die einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis spätestens Ende 2020 vertraglich vereinbart, wobei für einzelne Leistungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung bestand. Ende 2019 wurde zwischen den Parteien eine endgültige Beendigung der Kooperation im Wesentlichen bis Ende April 2020 vereinbart.

6.4 Ertragsteuern

Angaben zu Steuergruppen

Die Österreichische Post hat die in Österreich eingeräumte Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zwecks gemeinsamer Besteuerung in Anspruch genommen; es bestehen zwei Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgern Österreichische Post AG sowie Post 001 Finanzierungs GmbH. Sämtliche Gruppenmitglieder haben den Sitz im Inland. In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger mit den auf sie entfallenden Körperschaftssteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. Dabei erfolgt die Verrechnung positiver und negativer Steuerumlagen in Höhe von 25 % des steuerlichen Ergebnisses (Stand-alone-Methode). Die Systematik der Gruppenbesteuerung führt zu einer gemeinsamen Veranlagung der tatsächlichen Ertragsteuern und zu einer Saldierung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden innerhalb der Unternehmensgruppen gemäß IAS 12.74. Der Steuervorteil aus der Firmenwertabschreibung (§ 9 Abs 7 KStG) wird als temporäre Differenz beim Firmenwert behandelt (IAS 12.32a).

Angaben zu Ertragsteuern

Die Ertragsteuern beinhalten laufende und latente Steuern. Diese werden stets in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, ausgenommen in dem Umfang, in dem die Steuern aus Sachverhalten herrühren, die im sonstigen Ergebnis (OCI) oder im Eigenkapital angesetzt wurden bzw. aus einem Unternehmenszusammenschluss stammen. Die Österreichische Post ist der Auffassung, dass mögliche Zinsaufwendungen und Strafzahlungen i.Z.m. Ertragsteuerzahlungen nicht die Definition von Ertragsteuern nach IAS 12 erfüllen. Etwaige Beträge werden somit allgemein nach den Bestimmungen des IAS 37 bilanziert.

Ermittlung der laufenden Steuern

Laufende Steuern beinhalten die erwarteten Steuerzahlungen oder -gutschriften des laufenden Jahres sowie die im laufenden Jahr erfolgten Anpassungen der erwarteten Steuernachzahlungen oder -gutschriften der Vorjahre. Der ausgewiesene Betrag stellt die bestmögliche Schätzung dar und beinhaltet auch Quellensteuern aus Ausschüttungen. Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten können unter bestimmten Umständen saldiert ausgewiesen werden. Dies ist im Österreichischen Post-Konzern dann der Fall, wenn sich die Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und das Unternehmen ein einklagbares Recht zur gegenseitigen Aufrechnung von Steuerforderungen und -verbindlichkeiten hat.

Ermittlung der latenten Steuern

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode für alle temporären Differenzen zwischen dem Buchwert laut IFRS-Konzernabschluss und den korrespondierenden steuerlichen Werten. Vom Ansatz von latenten Steuern wird jedoch in folgenden Fällen Abstand genommen:

  • Temporäre Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld entstehen, dem kein Unternehmenszusammenschluss zugrunde liegt, und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflussen werden („Initial Recognition Exemption – IRE“)
  • Temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen, sofern das Mutterunternehmen in der Lage ist, den Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird
  • Zu versteuernde Differenzen im Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen aus Bilanzposten sowie aus Verlustvorträgen erfolgt in dem Umfang, in dem a) ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind oder es b) bei einer Gewinnhistorie wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zeit steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht und der Steueraufwand somit künftig realisierbar ist. Erzielt ein Unternehmen in jüngster Vergangenheit (in einem der letzten zwei Jahre) steuerpflichtige Verluste, so wird im letzteren Fall von der Aktivierung von latenten Steuern Abstand genommen. Dabei werden zu jedem Bilanzstichtag die nicht angesetzten latenten Steuern neu bewertet und gegebenenfalls angesetzt, sofern die Auffassung vertretbar ist, dass der Steuervorteil realisiert werden kann. Aktive und passive latente Steuern können unter bestimmten Umständen saldiert ausgewiesen werden. Die obigen Angaben unter "Ermittlung der laufenden Steuern" gelten analog bei den latenten Steuern.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt bereits beschlossen sind, in dem die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden. Für österreichische Tochterunternehmen wurde zur Ermittlung der Steuerabgrenzungen ein Körperschaftsteuersatz von 25 % angewendet.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die für ausländische Gesellschaften bei der Berechnung der latenten Ertragsteuern angewendeten Steuersätze:

Land Steuersatz
Bosnien und Herzegowina 10 %
Bulgarien 10 %
Deutschland 33 %
Kroatien 18 %
Montenegro 9 %
Serbien 15 %
Slowakei 21 %
Ungarn 9 %
Türkei 20 %

6.5 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der auf die Aktionär*innen der Österreichischen Post AG entfallende Anteil am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Während einer Periode neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die durchschnittliche Aktienanzahl sowie der auf die Aktionär*innen der Österreichischen Post AG entfallende Anteil am Periodenergebnis um verwässernde Effekte bereinigt. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kann sich derzeit potenziell aufgrund des aktienbasierten Vergütungsprogramms der Österreichischen Post AG ergeben. Nachdem jedoch gegenwärtig keine Verpflichtung zum Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten besteht, ergeben sich aus den derzeit laufenden Programmen keine Verwässerungseffekte. Siehe dazu unter Punkt 6.22 Aktienbasierte Vergütungen.

6.6 Geschäfts- oder Firmenwerte und Allokation auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGE)

Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden in dessen funktionaler Währung geführt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Wertminderungen werden nach den unter Punkt 6.13 Wertminderungen IAS 36 beschriebenen Grundsätzen vorgenommen. Wertaufholungen sind unzulässig. Geschäfts- oder Firmenwerte sind jeweils zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet. ZGE werden durch die Zusammenfassung von Vermögenswerten auf der niedrigsten Ebene gebildet, auf der unabhängig von anderen Vermögenswerten Cashflows erzielt werden.

6.7 Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder Vertragsdauer von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Bei Markenrechten wird grundsätzlich von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen, da ein Ende der wirtschaftlichen Nutzung nicht abzusehen ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Der Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten erfolgt, sofern die allgemeinen Ansatzkriterien sowie die besonderen Anwendungsleitlinien des IAS 38 erfüllt sind. Dazu wird der Erstellungsprozess in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase unterteilt. Der erstmalige Ansatz erfolgt in Höhe der direkt zurechenbaren Herstellungskosten ab dem Zeitpunkt, zu dem der selbst geschaffene immaterielle Vermögenswert die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllt. Im Österreichischen Post-Konzern betrifft dies in erster Linie selbstgeschaffene Software. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden immaterielle Vermögenswerte gemäß den in Punkt 6.13 Wertminderung IAS 36 angeführten Grundsätzen auf Werthaltigkeit geprüft.

6.8 Leasingverhältnisse

LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMERIN

Seit dem 1. Jänner 2019 ist für die bilanzielle Erfassung eines Leasingverhältnisses im Wesentlichen entscheidend, ob es sich bei dem geleasten Objekt um einen identifizierbaren Vermögenswert handelt, die Leasingnehmerin die Nutzung bestimmen kann und ihr die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Vermögenswert zustehen.# Leasingverhältnisse

Für Leasingverhältnisse werden Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen aktiviert und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten passiviert. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:

  • Feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize
  • Variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind
  • Erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien der Leasingnehmerin
  • Ausübungspreise von Kaufoptionen, wenn die Ausübung durch die Leasingnehmerin hinreichend sicher ist
  • Strafzahlungen für die Kündigung von Leasingverhältnissen, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass die Leasingnehmerin eine Kündigungsoption wahrnehmen wird

Die Abzinsung der Leasingzahlungen erfolgt mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 65

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
  • Bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize
  • Alle der Leasingnehmerin entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie
  • Geschätzte Kosten für Rückbauverpflichtungen

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Wenn das Eigentum zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Leasingnehmerin übergeht oder berücksichtigt ist, dass die Leasingnehmerin wahrscheinlich eine Kaufoption wahrnehmen wird, dann wird die Abschreibung bis zum Ende der Nutzungsdauer vorgenommen. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden Nutzungsrechte gemäß den in Punkt 6.13 Wertminderung IAS 36 angeführten Grundsätzen auf Werthaltigkeit geprüft.

Insbesondere Leasingverträge über Immobilien enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese Konditionen bieten der Österreichischen Post größtmögliche Flexibilität. Bei der Festlegung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen führen. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden die Immobilienleasingverträge konzernintern festgelegten Laufzeitkategorien zugeordnet.

Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Vorschriften des IFRS 16 werden nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuerbeträge, die sich aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ergeben, sind nicht Bestandteil der Leasingzahlungen und werden im Aufwand erfasst. Auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten werden latente Steuern gebildet.

LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBERIN

Die Österreichische Post ist in einer Vielzahl von Bestandsverhältnissen betreffend Immobilien Leasinggeberin. Als Leasinggeberin bei einem Operation-Leasing-Verhältnis werden die Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen ausgewiesen. Die Erfassung der Erträge aus Mieten und Pachten erfolgt zeitraumbezogen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Als Leasinggeberin bei einem Finanzierungsleasing-Verhältnis wird der Vermögenswert unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts erfasst.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 66

6.9 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungssätze richten sich nach der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender konzern-einheitlicher Nutzungsdauern berechnet:

Nutzungsdauer Jahre
Gebäude 10 – 50
Gebäude – Nutzungsrechte 5 – 15
Technische Anlagen und Maschinen 5 – 10
Technische Anlagen und Maschinen – Nutzungsrechte 2 – 4
Fuhrpark 2 – 8
IT- und technische Ausstattung 3 – 6
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 – 20

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden Sachanlagen gemäß den unter Punkt 6.13 Wertminderungen IAS 36 angeführten Grundsätzen auf Werthaltigkeit geprüft. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine erfasste Wertminderung nicht mehr vorliegt, wird der erzielbare Betrag erneut geschätzt und gegebenenfalls eine Zuschreibung, unter Beachtung der fortgeschriebenen Anschaffungskosten ohne Wertminderung, vorgenommen.

6.10 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in Höhe ihres beizulegenden Zeitwerts erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und die Voraussetzungen für die Zuwendung erfüllt sind. Die Erfassung der Zuwendungen erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in den Perioden, in welchen die nach dem Zuwendungszweck zu kompensierenden Aufwendungen anfallen. Sind die erfassten Zuwendungen über mehrere Perioden zu verteilen, erfolgt der Ansatz eines passiven Abgrenzungspostens unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Erfolgt die Zuwendung für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten, werden die Zuwendungen ebenfalls passivisch abgegrenzt (Bruffmetode) und periodenübergreifend über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst.

6.11 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 13

Die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten erfolgt im Österreichischen Post-Konzern nach den Grundsätzen des IFRS 13. Nach diesem Standard wird der beizulegende Zeitwert als der Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen den Marktteilnehmer*innen am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. In diesem Zusammenhang werden unter anderem die folgenden Punkte festgelegt:

  • die Vermögenswerte bzw. Schulden, die Gegenstand der Bewertung sind;
  • die Bewertungsprämisse für nichtfinanzielle Vermögenswerte (Annahme der höchsten und besten Verwendung);
  • der für den Vermögenswert oder die Schuld vorrangige (oder vorteilhafteste) Markt;
  • die sachgerechte Bewertungstechnik (abhängig von den zur Verfügung stehenden Daten);
  • die Stufe in der Bemessungshierarchie, der diese Daten (Inputfaktoren) zugewiesen wurden.

Abhängig vom Vermögenswert und von den zur Verfügung

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stehenden Inputdaten kommen im Österreichischen Post-Konzern sowohl marktbasierte als auch kostenbasierte und einkommensbasierte Ansätze zur Anwendung. Dabei wird der Verwendung beobachtbarer Inputfaktoren höchste Priorität eingeräumt.

6.12 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property)

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen jene Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck von Wertsteigerungen gehalten werden und gesondert veräußert werden könnten. Bei einem betrieblich genutzten Anteil erfolgt die Aufteilung auf Basis der jeweils genutzten Fläche. Der Ansatz und die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgen nach der Anschaffungskostenmethode. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren vorgenommen. Immobilien, die mit dem Ziel des späteren Verkaufs entwickelt werden, werden ab Beginn der Entwicklung (Zeitpunkt der Baubewilligung) in das Vorratsvermögen umgegliedert.

Die im Anhang angegebenen beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden von Expert*innen der Österreichischen Post AG sowie von externen Sachverständigen nach den Vorgaben des IFRS 13 ermittelt. Die Bewertung erfolgt vorrangig auf Basis von einkommensbasierten Ansätzen (insbesondere Barwerttechniken). Im Regelfall wird das Ertragswertverfahren und bei komplexeren Objekten das Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Dabei handelt es sich um Stufe-3-Bewertungen im Sinne von IFRS 13 (Fair-Value-Hierarchie). Die verwendeten Inputfaktoren umfassen insbesondere objektbezogene Daten, wie vermietbare Fläche, Leerstand, Mieterträge und Kapitalisierungszinssätze. Die verwendeten Jahresmieterträge im Verhältnis zum Marktwert (Bruttoanfangsrendite) belaufen sich auf 3,7 % bis 12,2 % (2019: 4 % bis 14 %) und die verwendeten Kapitalisierungszinssätze bzw. Liegenschaftszinssätze auf 3,5 % bis 7 % (2019: 3,5 % bis 6,5 %). Für unbebaute und in Entwicklung befindliche Grundstücke werden auch marktbasierte Ansätze (insbesondere Vergleichswertverfahren) herangezogen. Dabei handelt es sich um Stufe-2-Bewertungen im Sinne von IFRS 13. Die verwendeten Inputfaktoren umfassen insbesondere Preisinformationen aus Vergleichstransaktionen in aktiven Märkten.

6.13 Wertminderung IAS 36

Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien vorliegen. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird zusätzlich und unabhängig davon, ob derartige Hinweise vorliegen, einmal jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt. Bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie einzelnen Vermögenswerten, für die der erzielbare Betrag nicht gesondert ermittelt werden kann, erfolgt der Wertminderungstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE).# Geschäfts- oder Firmenwerte, die ursprünglich unter Verwendung der sogenannten Partial-Goodwill-Methode ermittelt wurden, werden für Zwecke des Wertminderungstests unter Anwendung der aktuellen Beteiligungsquote auf 100 % hochgerechnet.

Im Rahmen der Werthaltigkeitstests wird der erzielbare Betrag des einzelnen Vermögenswerts oder der ZGE ermittelt und mit dem jeweiligen Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufs kosten und Nutzungswert. Werden die erzielbaren Beträge unter Verwendung kapitalwertorientierter Verfahren ermittelt, werden als Abzinsungssatz die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model (CAPM) verwendet. Zur Abbildung von Länder-, Währungs- und Preisrisiken werden Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 68 entsprechende Zuschläge im Abzinsungssatz berücksichtigt. Sofern die Mittelzuflüsse in Fremdwährung erfolgen, wird der erzielbare Betrag in Fremdwährung ermittelt und anschließend mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Die Buchwerte von sogenannten Corporate Assets nach IAS 36.100f werden im Rahmen der Werthaltigkeitstests verursachungsgerecht auf die betroffenen ZGE aufgeteilt. Im Österreichischen Post-Konzern liegen Corporate Assets im Wesentlichen in Form der Unter nehmenszentrale und, nach der Organisationsänderung 2020, in Form der Produktionseinheit Logistiknetzwerk sowie des Filialnetzes vor.

Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, erfolgt eine Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung erfolgt, ausgenommen bei Geschäfts- oder Firmen werten, eine Wertaufholung. Der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert darf dabei die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten. Die Wertminderungen und Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

6.14 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Die Bilanzierung von Beteiligungsunternehmen erfolgt nach der Equity-Methode, wenn aufgrund vertraglicher Rechte oder der faktischen Gegebenheiten maßgeblicher Einfluss auf die Unternehmen besteht. Die Beurteilung des Vorliegens von maßgeblichem Einfluss erfolgt anhand der Kriterien des IAS 28.5 ff. In Fällen, in denen das Vorliegen von maßgeblichem Einfluss nicht eindeutig zu bestimmen ist, hat der Vorstand Ermessensentscheidungen zu treffen. Hierbei wird, wie im Falle der Aras Kargo a.s., Türkei, nicht vordringlich auf formale Kriterien abgestellt, sondern darauf, ob tatsächlich die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken.

Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung für Netto investitionen in assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des IFRS 9 vorliegen. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Liegt der Buchwert der Nettoinvestition über dem erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung erfasst. Steigt der erzielbare Betrag in Folge wieder an, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal in Höhe der ursprünglichen Wertminderung. Der auf den Buchwert der Anteile entfallende Teil der Wertminderung wird im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen ausgewiesen. Der Ausweis von Wertminderungen von Buchwerten anderer Elemente der Nettoinvestition ist abhängig von der Art dieser Elemente.

6.15 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Im Österreichischen Post-Konzern werden finanzielle Vermögenswerte und Verbind lichkeiten in folgende Klassen gemäß IFRS 7 eingeteilt: Wertpapiere, Andere Anteile (Eigenkapital instrumente), Derivative Finanzinstrumente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanz anlagen, Forderungen gegenüber Kreditinstituten, Geldmarktveranlagungen, Andere finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Andere Verbindlich keiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 69

KLASSIFIZIERUNG

Im Österreichischen Post-Konzern werden finanzielle Vermögenswerte in folgende Bewertungskategorien eingestuft:

  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) – Fremdkapitalinstrumente
  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) – Eigenkapitalinstrumente
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Die Einstufung im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung ist abhängig vom Geschäfts modell zur Steuerung des finanziellen Vermögenswerts sowie von den Eigenschaften des vertraglichen Zahlungsstroms.

Das bestehende Wertpapierportfolio der Österreichischen Post wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Auf dieser Grundlage kommt es – abhängig von der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums gemäß IFRS 9 – zu einer Klassifizierung als FVOCI (Zahlungsstromkriterium erfüllt) oder FVTPL (Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt). Das Zahlungsstromkriterium ist erfüllt, sofern Zahlungsströme generiert werden, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Forderungen gegenüber Banken sowie Geldmarktveranlagungen werden in der Österreichischen Post im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist bei diesen Instrumenten erfüllt. Entsprechend werden diese Forderungen als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert.

Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente (die nicht zu Handelszwecken gehalten werden) ist die Einstufung davon abhängig, ob sich der Österreichische Post-Konzern zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung unwiderruflich für die Bilanzierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) entschieden hat. Wird die sogenannte FVOCI-Option gemäß IFRS 9.4.1.4 nicht ausgeübt, sind die Instrumente der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert bewertet (FVTPL) zuzuordnen.

Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accountings) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) zuzuordnen.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in folgende Bewertungskategorien eingestuft:

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, sofern sie nicht in die Ausnahmeregelung des IFRS 9.4.2.1 fallen. Entsprechend werden Andere finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Andere Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die von der Österreichischen Post AG gehaltenen bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten nach IFRS 3 fallen unter die Ausnahmeregelung des IFRS 9.4.2.1 und sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 70

Verbindlichkeiten aus Erwerbsverpflichtungen von nicht beherrschenden Anteilen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Das Ergebnis aus der Folgebewertung dieser Verbindlichkeiten wird erfolgsneutral im Eigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst.

BEWERTUNG BEIM ERSTMALIGEN ANSATZ

Bei der erstmaligen Erfassung bewertet der Österreichische Post-Konzern einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert, der im Regelfall mit dem Transaktionspreis übereinstimmt. Bei einem nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewerteten finanziellen Vermögenswert bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zusätzlich der Ansatz der direkt auf den Erwerb dieses Vermögens werts bzw. dieser Verbindlichkeit entfallenden Transaktionskosten. Der Ansatz von Forderun gen aus Lieferungen und Leistungen richtet sich nach den Vorgaben zur Umsatzrealisation gemäß IFRS 15.

FOLGEBEWERTUNG UND DARSTELLUNG

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Fremdkapitalinstrumente werden jeweils zum Stichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden dabei erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) bzw. in der FVOCI-Rücklage erfasst. Eine Ausnahme hiervon bildet die Fremdwährungsbewertung, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Ebenso werden laufende Erträge und Wertberichtigungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Beim Abgang der zu FVOCI bewerteten Fremdkapitalinstrumente erfolgt eine Umgliederung der erfolgs neutral erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang werden ebenso wie laufende Erträge und Wertberichtigungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Eigenkapitalinstrumente werden jeweils zum Stichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, ebenso wie die Fremdwährungsbewertung, werden erfolgs neutral im sonstigen Ergebnis (OCI) bzw. in der FVOCI-Rücklage erfasst.## 6.15 Wertminderungen

Beim Abgang der zu FVOCI bewerteten Eigenkapitalinstrumente erfolgt keine Umgliederung der erfolgsneutral erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung, jedoch eine Umgliederung von der FVOCI-Rücklage in die Gewinnrücklagen. Laufende Erträge werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertete Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sämtliche Änderungen des Buchwerts sowie laufende Erträge werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Darstellung der Buchwerte der den einzelnen Kategorien zugeordneten Finanzinstrumente erfolgt in Punkt 10.1 Finanzinstrumente. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Forderungen der Kategorie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Wertminderungsaufwendungen nach IFRS 9 sind nach IAS 1.82 als gesonderte Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Mangels Wesentlichkeit der damit verbundenen Beträge für den Österreichischen Post-Konzern erfolgt die Angabe zu den Wertminderungen des Geschäftsjahres im Anhang in Punkt 10 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken.

WERTMINDERUNGEN

Innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns werden Wertminderungen in Höhe der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 gebildet. Die konkrete Wertminderungsmethode ist hierbei abhängig von der Art des finanziellen Vermögenswerts sowie vom Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos.

Fremdkapitalinstrumente der folgenden Bewertungskategorien unterliegen dem Wertminderungsmodell des IFRS 9:

  • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
  • Fremdkapitalinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Ebenso fallen die nach IFRS 15 zu bildenden Vertragsvermögenswerte in den Anwendungsbereich des Wertminderungsmodell nach IFRS 9. Innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns sind damit folgende finanzielle Vermögenswerte bzw. Vertragsvermögenswerte nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 zu bewerten:

  • Wertpapiere der Kategorie FVOCI
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Vertragsvermögenswerte
  • Sonstige Forderungen
  • Forderungen gegenüber Banken
  • Geldmarktveranlagungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Methodisch wendet die Österreichische Post den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste in Form einer Wertminderungsmatrix an. Mittels dieser Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet. Zusätzlich werden zukunftsgerichtete Informationen evaluiert und, falls notwendig, die verwendeten Ausfallraten angepasst. Forderungen mit einem Buchwert von mehr als 0,1 Mio EUR werden darüber hinaus einer individuellen Betrachtung unterzogen und auf die Erfassung weiterer über die Laufzeit erwarteter Kreditverluste geprüft. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt getrennt für in- und ausländische Kund*innen sowie für internationale Postbetreiber*innen.

Übrige Fremdkapitalinstrumente

Für übrige Fremdkapitalinstrumente, die dem Wertminderungsmodell unterliegen, werden Wertberichtigungen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet. Sollte allerdings eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegen, werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Im Österreichischen Post-Konzern wird von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ausgegangen, wenn eine Forderung mehr als 30 Tage überfällig ist. Bei Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und deren Bonität beeinträchtigt ist, ist der Effektivzinssatz anstelle des Bruttobuchwerts auf die fortgeführten Anschaffungskosten (sprich nach Abzug von Wertberichtigungen) anzuwenden. Im Österreichischen Post-Konzern wird die Bonität eines*einer Schuldner*in insbesondere bei Vorliegen der folgenden Faktoren als beeinträchtigt angesehen:

  • Die einzelne Forderung ist überfällig > 90 Tage
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens

Methodisch erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste bei den Wertpapieren, bei Forderungen gegenüber Banken sowie Geldmarktveranlagungen nach dem sogenannten Loan-Loss-Provisioning-Modell. Ausgehend von der Probability of Default (PD) und dem Loss Given Default (LGD) wird der erwartete Kreditverlust somit als wahrscheinlichkeitsgewichter Wert ermittelt. Zur Ermittlung der PD wird in erster Linie auf emittentenspezifische Daten von Bloomberg zurückgegriffen. Vereinfachend wird auch auf globalere Ausfallsraten – wie von Standard & Poor’s oder Moody’s veröffentlicht – zurückgegriffen. Insgesamt sind jedoch die so ermittelten erwarteten Kreditverluste betraglich unwesentlich.

Für Sonstige Forderungen hat sich die Österreichische Post aufgrund der Art und des Umfangs der Forderungen dazu entschieden, praktische Erleichterungen im Sinne des IFRS 9.B5.5.35 anzuwenden und analog zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Wertberichtigung methodisch unter Ansatz einer Wertminderungsmatrix zu ermitteln. Die Ableitung der Verlustraten erfolgt zum Teil aufgrund historischer Erfahrungswerte und zum Teil auf Basis angemessener Schätzungen. Forderungen mit einem Buchwert von mehr als 0,1 Mio EUR werden darüber hinaus einer individuellen Betrachtung unterzogen und auf die Erfassung weiterer über die Laufzeit erwarteter Kreditverluste geprüft. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt getrennt für Schadensersatzansprüche einerseits und sonstige übrige Forderungen andererseits.

Modifizierte finanzielle Vermögenswerte

Werden die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts neu verhandelt oder modifiziert, wird überprüft, ob der bestehende finanzielle Vermögenswert auszubuchen ist. Führt die Neuverhandlung bzw. Modifizierung zu keiner Ausbuchung, wird der Bruttobuchwert unter Berücksichtigung der modifizierten Zahlungsströme neu berechnet. Ebenso wird sowohl zum Zeitpunkt der Modifizierung als auch in den folgenden Bilanzstichtagen beurteilt, ob sich das Kreditrisiko des Finanzinstruments signifikant erhöht hat. Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos erfolgt durch Vergleich des Ausfallrisikos zum jeweiligen Bilanzstichtag mit jenem zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Eine Umstellung der Wertberichtigung im Ausmaß der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste auf die Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste erfolgt, wenn der*die Schuldner*in eine wesentlich bessere Performance sowie positive wirtschaftliche Aussichten aufweist.

6.16 Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente sind der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet zugeordnet und werden bei Zugang sowie in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum Zeitpunkt des Zugangs wird im Regelfall der Kaufpreis als bestmögliche Annäherung an den Fair Value zu Anschaffungskosten angesetzt. Unrealisierte Bewertungsgewinne und -verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Vereinzelt werden im Österreichischen Post-Konzern zur Begrenzung und Steuerung von Zins-, Währungs- und Preisrisiken derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Im Geschäftsjahr 2020 bestanden keine derartigen Geschäfte. Weiters werden im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen zukünftig ausübbare Rechte auf den Erwerb von weiteren Anteilen erworben (Call-Optionen) bzw. Verpflichtungen zum Erwerb eingegangen (Put-Optionen), die nach IFRS 9 als derivative Finanzinstrumente einzustufen sind. Derivative Finanzinstrumente, deren Ausgleich unmittelbar in bar erfolgt, werden unter den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen werden unter den Anderen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

6.17 Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Wertminderungen aufgrund von Veralterung oder mangelnder Gängigkeit werden bei Ermittlung des Nettoveräußerungswerts berücksichtigt. Die Bestandswertermittlung bei den Hilfs- und Betriebsstoffen sowie den Handelswaren wird nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren durchgeführt.

6.18 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich ist und der langfristige Vermögenswert in seiner jetzigen Beschaffenheit für einen sofortigen Verkauf verfügbar ist. Eine Veräußerung ist dann höchstwahrscheinlich, wenn die zuständige Managementebene einen Plan für den Verkauf des Vermögenswerts beschlossen hat und mit der Suche nach einem*einer Käufer*in und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde und zudem davon ausgegangen werden kann, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden mit dem niedrigeren Betrag aus ihrem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet.# 6.19 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder

Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu einer Schätzungsänderung in der Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder. Anstelle des bisherigen Ansatzes von Fluktuationsabschlägen werden nunmehr dienstzeitabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten zur Berücksichtigung der zukünftigen Fluktuation von Mitarbeiter*innen angesetzt. Mit der Umstellung auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten kann die Auswirkung der Fluktuation auf die Höhe der Rückstellungen verlässlicher geschätzt werden. Bei der Rückstellung für Jubiläumsgelder führte diese Schätzungsänderung zu einer um 12,0 Mio EUR geringeren Rückstellung. Die Auswirkungen aus dieser Umstellung wurden vollständig im Geschäftsjahr 2020 in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen erfasst. Die Auswirkungen bezogen auf die Rückstellung für Abfertigungen waren betraglich untergeordnet.

Rückstellungen für Abfertigungen

Die Abfertigungsverpflichtungen des Österreichischen Post-Konzerns umfassen sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Versorgungssysteme. Rückstellungen für leistungsorientierte Verpflichtungen werden für gesetzliche Ansprüche von Angestellten gebildet. Beamtinnen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfertigungszahlungen. Abfertigungsansprüche im Österreichischen Post-Konzern haben im Wesentlichen nur Mitarbeiterinnen österreichischer Unternehmen bei Erreichen des Pensionsantrittsalters sowie bei der Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber. Die Höhe der Ansprüche ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method).

Beitragsorientierte Verpflichtungen bestehen für Angestellte in österreichischen Tochterunternehmen, deren Dienstverhältnis erst nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat. Diese Abfertigungsverpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine Mitarbeiter*innenvorsorgekasse abgegolten. Darüber hinaus besteht für den Österreichischen Post-Konzern keine weitere Verpflichtung, sodass der Ansatz einer Rückstellung nicht erforderlich ist.

Rückstellungen für Jubiläumsgelder

Im Österreichischen Post-Konzern bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiterinnen, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzugehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen. Die Verpflichtungen bestehen insbesondere gegenüber Mitarbeiterinnen der Österreichischen Post AG: In der Österreichischen Post AG bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter*innen, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzugehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen.

Jubiläumsgelder gebühren den Beamtinnen und den Angestellten nach Dienstordnung der Österreichischen Post AG nach 25 Dienstjahren in Höhe eines zweifachen Monatsgehalts und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines vierfachen Monatsgehalts. Eine Jubiläumszuwendung in Höhe des vierfachen Monatsgehaltes kann gewährt werden, wenn derdie Beamt*in nach einer Dienstzeit von 35 Jahren aus dem Dienststand ausscheidet und spätestens am Tag des Ausscheidens das 65. Lebensjahr vollendet.

Die Angestellten im Kollektivvertrag Teil 1 erhalten Jubiläumsgelder nach 20 Dienstjahren in Höhe eines Monatsbezugs, nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 1,5-fachen Monatsgehalts, nach 35 Dienstjahren in Höhe eines 2,5-fachen Monatsgehalts und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 3,5-fachen Monatsgehalts.

Jubiläumsgeldrückstellungen werden analog zu den Rückstellungen für Abfertigungen nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt.

Versicherungsmathematische Parameter

Im Zuge der regelmäßigen Überprüfung und zur Gewährleistung der bestmöglichen Schätzung der versicherungsmathematischen Parameter für die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen hat der Österreichische Post-Konzern für die Berechnung dieser Rückstellungen unternehmensspezifische Parameter zugrunde gelegt, die nach einheitlichen Konzernvorgaben ermittelt wurden. Folgende durchschnittlich gewichtete Parameter sind in die Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen eingeflossen:

Abfertigungen Jubiläumsgelder
2019 2020 2019 2020
Rechnungszinssatz 1,25 % 1,78 % 1,00 % 0,75 %
Gehaltssteigerung / Rentendynamik 3,25 % 3,61 % 3,00 % 2,74 %
Fluktuationsabschlag (2019) / Fluktuationsrate (2020) 0,05 % –0,51 % 1,44 % 7,07 %–29,53 %

Das für die Berechnung herangezogene Pensionsantrittsalter richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes:

2019 2020
Weibliche Angestellte 60 – 65 58 – 65
Männliche Angestellte 65 58 – 65
Beamt*innen 65 65

Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtung (Duration) beträgt für Abfertigungen 14 Jahre (2019: 14 Jahre) und für Jubiläumsgelder 11 Jahre (2019: 10 Jahre).

Zur Ermittlung des für die Abzinsung anzuwendenden Zinssatzes wird von einem Index für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen (Mercer Pension Discount Yield Curve) ausgegangen und daraus der relevante Zinssatz gemäß der Fristigkeit (Duration) der einzelnen Verpflichtungen abgeleitet.

Die in der versicherungsmathematischen Berechnung berücksichtigten biometrischen Annahmen beruhen für die österreichischen Konzerngesellschaften auf den von der Aktuarvereinigung Österreichs herausgegebenen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung („Sterbetafeln“). Ab dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 werden die 2018 neu veröffentlichten Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung (Pensionstafeln AVÖ 2018-P) herangezogen. In anderen Ländern werden ähnliche versicherungsmathematische Berechnungsgrundlagen verwendet.

Die zur Anwendung kommenden Gehaltssteigerungen erfolgen aus der Ableitung von zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen. Diese basieren auf der Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre sowie auf den zukünftig erwarteten Gehaltssteigerungen. Die Ermittlung erfolgte für jede Rückstellung individuell unter Beachtung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben, wie z.B. der Biennalsprünge bei Beamt*innen. Die angesetzten Fluktuationsraten wurden abhängig vom Dienstalter basierend auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre ermittelt.

Die Auswirkungen von geänderten versicherungsmathematischen Parametern führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die für Abfertigungsrückstellungen im Sonstigen Ergebnis und für Jubiläumsgeldrückstellungen im Personalaufwand ausgewiesen werden. Die Effekte aus den Änderungen des Zinssatzes sowie den zukünftigen Gehaltssteigerungen sind in den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Veränderung finanzieller Annahmen enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Veränderung demographischer Annahmen enthalten die Auswirkungen aus der Umstellung von Fluktuationsabschlägen auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten. Die Überleitung der Barwerte der einzelnen Verpflichtungen ist unter Punkt 9.12.1 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder dargestellt. Der Zinsaufwand aus den Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen wird im Finanzergebnis gezeigt. Alle übrigen Veränderungen werden im Personalaufwand erfasst.

Versorgungsverpflichtungen

Die Versorgungsverpflichtungen des Österreichischen Post-Konzerns umfassen ausschließlich beitragsorientierte Versorgungssysteme. Im Österreichischen Post-Konzern liegen keine Ansprüche aus leistungsorientierten Verpflichtungen vor. Beitragsorientierte Verpflichtungen bestehen gegenüber Mitgliedern des Vorstands. Die Verpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine Pensionskasse erfüllt. Gegenüber Beamtinnen und Angestellten bestehen keine Pensionszusagen. Pensionsleistungen für Beamtinnen und Angestellte werden grundsätzlich durch die Republik Österreich erbracht. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist der Österreichische Post-Konzern verpflichtet, Pensionsdeckungsbeiträge an die Republik Österreich zu entrichten. Die Beiträge für Beamtinnen betragen (einschließlich der von den Beamtinnen selbst zu tragenden Beiträge) seit dem 1. Jänner 2017 je nach Alter und Beitragsgrundlage bis maximal 25,10 % der Vergütungen an aktive Beamt*innen und werden im Personalaufwand ausgewiesen. Für Angestellte ergeben sich die Beiträge aus den aktuellen Bestimmungen des ASVG.

6.20 Rückstellungen für Unterauslastung

Unter der Rückstellung für Unterauslastung werden Vorsorgen im Zusammenhang mit Mitarbeiterinnen subsumiert, die im Unternehmen ihren Arbeitsplatz verlieren bzw. ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und anderweitig nicht mehr eingesetzt werden können. Dabei handelt es sich um Vorsorgen für Mitarbeiterinnen, die der Organisationseinheit Post-Arbeitsmarkt zugeordnet wurden und deren Dienstverhältnis als belastender Vertrag im Sinne des IAS 37 eingestuft wurde. Weiters handelt es sich um Rückstellungen für beamtete Mitarbeiterinnen, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, sowie um Vorsorgen für Mitarbeiterinnen, die sich im Programm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden. Die Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt wird für künftige Personalaufwendungen von unkündbaren Mitarbeiterinnen (vor allem beamtete Mitarbeiterinnen) gebildet, die im Rahmen des laufenden Post-internen Organisationsprozesses zur Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen ihren Arbeitsplatz verlieren und im Unternehmen nicht mehr oder nur mehr in einem untergeordneten Ausmaß zur Leistungserbringung eingesetzt werden können.## 6.20 Rückstellungen für den Post-Arbeitsmarkt

Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinne des IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Die Berechnung des Rückstellungsbetrags erfolgt als Barwert der bis zur Pensionierung der jeweiligen Mitarbeiterinnen anfallenden Aufwendungen unter Ansatz eines durchschnittlichen Unterauslastungsgrads sowie unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlags. Sofern unkündbare Mitarbeiterinnen mangels Einsatzmöglichkeit im Unternehmen zu nicht kostendeckenden Konditionen sowohl unternehmensintern als auch an externe Unternehmen verleast werden, erfolgt die Ermittlung der Rückstellung unter Ansatz der prozentuellen Kostenunterdeckung. Sämtliche Parameter werden laufend evaluiert und an sich ändernde Verhältnisse angepasst.

Für beamtete Mitarbeiter*innen, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, werden für noch zu erbringende Leistungen Vorsorgen gebildet. Die Ermittlung der Rückstellung erfolgt als Barwert der noch zu erbringenden Leistungen für den Zeitraum der erwarteten durchschnittlichen Verfahrensdauern.

Die Rückstellung für Mitarbeiterinnen, die sich im Programm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden, basiert auf einer im Oktober 2013 mit dem Bund abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zum möglichen Ressortwechsel von Post-Mitarbeiterinnen in verschiedene Bundesministerien. Dabei werden Ansprüche für Mitarbeiter*innen, die einem Wechsel bereits zugestimmt haben, für einen bestimmten festgelegten Zeitraum übernommen und entsprechend rückgestellt. Der Barwert der einzelnen Rückstellungen wird unter Ansatz eines Abzinsungssatzes, der erwarteten Gehaltssteigerung sowie eines Fluktuationsabschlags ermittelt. Die Berechnung dieser Parameter erfolgt entsprechend der unter Punkt 6.19 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder beschriebenen Vorgangsweise. Der Zinsaufwand wird im Personalaufwand erfasst.

Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für den Post-Arbeitsmarkt zugrunde gelegt und deren Veränderung führte – ceteris paribus – jeweils zu folgenden Änderungen der Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt:

Post-Arbeitsmarkt 2019 2020 Änderung
Rechnungszinssatz 0,50 % 0,25 % 2,2
Gehaltssteigerung 2,75 % 2,75 % 0,0
Fluktuationsabschlag 21,00 % 14,00 % 13,7
Unterauslastungsgrad 83,50 % 75,70 % –14,5

Die Veränderung der Parameter führte gesamt zu einer Erhöhung der Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt in Höhe von 0,2 Mio EUR.

Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für Mitarbeiter*innen, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand bzw. im Programm zum möglichen Ressortwechsel befinden, zugrunde gelegt:

Sonstige Unterauslastung 2019 2020
Rechnungszinssatz 0,00 % – 0,75 %
Gehaltssteigerung 2,75 % 0,00 %–0,50 %

6.21 Sonstige Rückstellungen

Unter den sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten ausgewiesen, die auf zurückliegenden Ereignissen beruhen, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden, und bei denen eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Rückstellungen werden mit jenen Werten angesetzt, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden können. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, unterbleibt die Bildung einer Rückstellung. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom geschätzten Zahlungsbetrag, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

Rückstellungen für belastende Verträge werden berücksichtigt, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Restrukturierungsrückstellungen werden gemäß IAS 37 angesetzt, wenn ein ausreichend detaillierter, formaler Plan vorliegt und mit den Restrukturierungsmaßnahmen bereits begonnen oder der Plan bereits vor dem Bilanzstichtag kommuniziert wurde.

6.22 Aktienbasierte Vergütungen

Im Jahr 2009 hat der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG die Einführung eines aktienbasierten Vergütungsprogramms genehmigt. In den Geschäftsjahren 2010 bis 2020 wurden jeweils entsprechende Vergütungsprogramme für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte realisiert (Long-Term-Incentive-Programme). Bei diesen Programmen handelt es sich um ein aktienbasiertes und performanceorientiertes Entlohnungsmodell, dessen Tranchen sich über eine dreijährige Laufzeit (Performance-Zeitraum) erstrecken und welches ein einmaliges Eigeninvestment als grundsätzliche Teilnahmebedingung vorsieht. Der Performance-Zeitraum erstreckt sich jeweils vom 1. Jänner des Jahres der Auflage der jeweiligen Tranche bis zum 31. Dezember des drittfolgenden Jahres.

Von den derzeitigen Vorstandsmitgliedern nehmen zum 31. Dezember 2020 die Herren Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl, Dipl.-Ing. Peter Umundum und Dipl.-Ing. Walter Oblin an den Vergütungsprogrammen 9 bis 11 teil. Von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern nimmt Herr Dipl.-Ing. Walter Hitziger am Vergütungsprogramm 9 teil.

Die für das Eigeninvestment nötige Anzahl an Aktien der Österreichischen Post AG bei Programmbeginn ergibt sich für die derzeitigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands als definierter Prozentsatz des Bruttofixgehalts, dividiert durch den Referenzkurs des vierten Quartals des jeweiligen Vorjahres. Das Eigeninvestment der Führungskräfte orientiert sich an der gewählten Investmentkategorie gemäß Teilnahmebedingungen. Die für die bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramme nötigen Eigeninvestments betragen zum 31. Dezember 2020 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 43.952 Aktien, für die teilnehmenden Führungskräfte 214.015 Aktien. Das Eigeninvestment ist jeweils bis zum Ende des nächstfolgenden Jahres nach Ablauf des Performance-Zeitraums ununterbrochen zu halten.

Die Entlohnung erfolgt auf Basis von sogenannten Bonusaktien als rechnerische Größe und hängt vom Ausmaß der Zielerreichung der definierten Performance-Indikatoren (Earnings per Share, Free Cashflow und Total Shareholder Return) ab. Die Zielgrößen für die Performance-Indikatoren werden jeweils zu Beginn der einzelnen Tranchen festgelegt, wobei die einzelnen Teilziele gleich gewichtet sind. Die Zielerreichung wird über einen dreijährigen Performance-Zeitraum ermittelt. Die Gesamtbonifikation richtet sich nach der Gesamtzielerreichung aus obigen Parametern, der Kursentwicklung der Aktie der Österreichischen Post AG und ab Tranche 10 zuzüglich der während der dreijährigen Laufzeit gezahlten Dividenden.

Die Gesamtbonifikation der Mitglieder des Vorstands sowie der teilnehmenden Führungskräfte ist begrenzt. Vorstände haben eine Obergrenze von 225 % (für Tranche 9) bzw. 200 % (für Tranche 10 und 11) jener Bonifikation, die bei 100 % Gesamtzielerreichung vorgesehen ist. Darüber hinaus hat der Vergütungsausschuss Obergrenzen für den maximalen Vorstandsbezug mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Führungskräfte haben je nach Tranche eine Obergrenze zwischen 115 % und 137 % bei maximaler Zielerreichung, jedoch maximal in Höhe ihres individuellen Jahresbruttofixgehalts.

Die aktuell erwartete Anzahl der Bonusaktien (rechnerische Größe) verteilt sich zu den jeweiligen Stichtagen auf die einzelnen Tranchen wie folgt:

Anzahl Bonusaktien je Tranche 31.12.2019 31.12.2020
Tranche 8 252.916 12.941
Tranche 9 182.979 171.929
Tranche 10 209.047 251.170
Tranche 11 0 300.047
Gesamt 644.942 736.087

Die Auszahlung der Bonusaktien kann grundsätzlich entweder in Form von Aktien der Österreichischen Post AG oder in bar erfolgen. Für die Tranchen 8 und 9 lag das Wahlrecht für das Programm für den Vorstand bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern und für das Programm für die Führungskräfte beim Unternehmen. Nachdem der Vorstand für sich einheitlich die Ausschüttung der Bonifikation in bar gewählt hat und für die Führungskräfte die Auszahlung der Bonifikation in bar beschlossen wurde, besteht gegenwärtig keine Verpflichtung zum Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten. Die Bilanzierung erfolgt entsprechend als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich.

Für die Tranchen 10 und 11 liegt die Entscheidung über die Form der Auszahlung der Bonusaktien für das Programm für den Vorstand in der Diskretion des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats, die für das Programm für die Führungskräfte in der Diskretion des Vorstands. Nach der vergangenen betrieblichen Praxis ist jedoch von einer Auszahlung in bar auszugehen, weshalb die Bilanzierung als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich erfolgt.

Die erworbenen Dienstleistungen und die entstandene Schuld werden, aliquot zum Ausmaß der bisherigen Leistungserbringung, mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst. Bis zur Begleichung der Schuld ist der beizulegende Zeitwert zu jedem Berichtszeitpunkt und am Erfüllungstag neu zu bestimmen. Alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam unter den Personalaufwendungen erfasst. Der beizulegende Zeitwert der Schuld wurde mittels eines Modells ermittelt, in dem die Performance-Indikatoren und der Umfang, der bisher von den Mitarbeiterinnen erbrachten Leistungen berücksichtigt werden. Im Sinne des IFRS 13 handelt es sich hierbei um einen einkommensbasierten Ansatz (Barwerttechnik), bei dem die erwartete Zielerreichung (Basis Unternehmensplanung), die Mitarbeiterinnenfluktuation und eine Abschätzung des zukünftigen Aktienkurses Verwendung finden. Im Sinne der Fair-Value-Hierarchie sind die verwendeten Daten als Stufe-3-Inputfaktoren einzustufen.# Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 79

Der beizulegende Zeitwert der Schuld wird unter den Rückstellungen ausgewiesen und verteilt sich zu den jeweiligen Stichtagen auf die einzelnen Tranchen wie folgt:

Mio EUR 31.12.2019 31.12.2020
BUCHWERT DER RÜCKSTELLUNG
Tranche 8 11,8 0,1
Tranche 9 5,9 6,6
Tranche 10 3,4 7,1
Tranche 11 0,0 3,6
21,1 17,4

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte eine Auszahlung für die Tranche 8 in Höhe von 11,7 Mio EUR zur Gänze in bar. Die Auszahlung der Tranche 8 erfolgt für aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende in drei Raten, die letzte davon im Jänner 2021.

Der in der jeweiligen Berichtsperiode erfasste Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:

Mio EUR 2019 2020
GESAMTAUFWAND
Tranche 8 4,0 0,0
Tranche 9 2,4 0,7
Tranche 10 3,4 3,7
Tranche 11 0,0 3,6
9,9 8,0

7. Zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert vom Vorstand die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen. Insbesondere bei folgenden zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen besteht ein Risiko, dass es in zukünftigen Geschäftsjahren zu einer Anpassung von Vermögenswerten und Schulden kommen kann.

7.1 Auswirkung der COVID-19 Pandemie

Aufgrund der außergewöhnlichen Situation in der aktuellen COVID-19 Pandemie wurden die möglichen Auswirkungen im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses gesondert bzw. vertiefend untersucht. Dies betraf insbesondere die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten nach IAS 36 bzw. IFRS 9, die Vollständigkeit des Ansatzes und die Bewertung von Schulden, die Bilanzierung nach IFRS 16 sowie den Ansatz laufender und latenter Steuern. Die bestehenden Unsicherheiten und reduzierten Erwartungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wurden als Anhaltspunkt für eine Wertminderung nach IAS 36 berücksichtigt und die möglichen Auswirkungen über Simulationen in den Planungsrechnungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 80

berücksichtigt. Insgesamt ergab sich daraus kein Bedarf für eine Wertminderung bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert der Immobilien. Im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wurden die erwarteten Verlustraten angepasst. Die Auswirkungen daraus waren betraglich unwesentlich bzw. waren bislang auch keine wesentlichen Zahlungsausfälle zu beobachten. Die besonderen Herausforderungen in der Verteilung und Zustellung von Sendungen im Zuge der COVID-19 Pandemie (insbesondere aufgrund der Mehrmengen und Engpässen in den Verteilzentren) führten in höherem Ausmaß zu Beschädigungen und Verzögerungen von Sendungen wofür im Wege einer bestmöglichen Schätzung entsprechende Vorsorgen gebildet wurden. Die Österreichische Post musste als Vermieterin keine wesentlichen Zugeständnisse im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie einräumen bzw. kam es auch zu keinen wesentlichen Mietausfällen. Darüber hinaus gab es als Mieterin keine wesentlichen Anwendungsfälle der Änderung des IFRS 16 „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen“ im Konzern. Im Bereich der laufenden bzw. latenten Steuern waren keine wesentlichen Anpassungen aufgrund von COVID-19 notwendig. Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2020 eingeführten COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen hat der Österreichische Post-Konzern Investitionsförderungen in Höhe von bis zu 6,9 EUR Mio für ein Investitionsvolumen von rund 50,00 EUR Mio beantragt. Die Erfassung der Investitionsförderung erfolgt erst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und die Voraussetzungen für die Zuwendung erfüllt sind. Es ergeben sich daraus keine Auswirkungen für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind für Mitarbeiterinnen aus COVID-19 Risikogruppen, die unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen waren bzw. für Mitarbeiterinnen, denen Sonderbetreuungszeiten zu gewähren waren, Ersatzzahlungen vonseiten der Sozialversicherungsträgerin in Höhe von 2,9 Mio EUR enthalten.

7.2 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder

Zur Bewertung der bestehenden Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen liegen Annahmen zum Rechnungszinssatz, zum Pensionsantrittsalter, zur Lebenserwartung, zur Fluktuationsrate und zu künftigen Gehaltserhöhungen zugrunde. Eine Änderung des Rechnungszinssatzes um +/– 1 Prozentpunkt, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/– 1 Prozentpunkt sowie eine Änderung der Fluktuationsraten um +/– 1 Prozentpunkt hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der in der Tabelle angeführten Rückstellungen:

Mio EUR −1 %-Punkt +1 %-Punkt −1 %-Punkt +1 %-Punkt −1 %-Punkt +1 %-Punkt
Rechnungszinssatz Rechnungszinssatz Gehaltssteigerung Gehaltssteigerung Fluktuationsrate Fluktuationsrate
Abfertigungen 16,9 –14,3 –13,7 15,8 0,2 0,0
Jubiläumsgelder 4,7 –4,2 –3,5 3,8 4,8 –4,4

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 81

7.3 Rückstellung für Unterauslastung

Zur Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung werden Annahmen zum Unterauslastungsgrad, zum Rechnungszinssatz, zu Gehaltssteigerungen und zum Fluktuationsabschlag der unkündbaren Mitarbeiter*innen getroffen. Eine Änderung des durchschnittlichen Unterauslastungsgrads und Fluktuationsabschlags um jeweils +/– 10 Prozentpunkte bzw. eine Änderung des Rechnungszinssatzes oder der Gehaltssteigerungen um jeweils +/– 1 Prozentpunkt hätte bei Gleichbleiben aller anderen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen:

Mio EUR −10 %-Punkte +10 %-Punkte −10 %-Punkte +10 %-Punkte −1 %-Punkt +1 %-Punkt −1 %-Punkt +1 %-Punkt
Unterauslastungsgrad Unterauslastungsgrad Fluktuationsabschlag Fluktuationsabschlag Rechnungszinssatz Rechnungszinssatz Gehaltssteigerungen Gehaltssteigerungen
Unterauslastung –22,6 22,6 19,7 –19,7 10,7 –9,8 –9,7 10,4

7.4 Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeiter*innen

Mit Entscheid vom 11. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt, dass die im Jahr 2010 gesetzlich festgelegte Methodik zur Beseitigung der Altersdiskriminierungen im Gehaltssystem der Bundesbediensteten dem Unionsrecht widerspricht. Nachdem die Thematik der Anrechnung von Vordienstzeiten nicht nur die der Österreichischen Post AG zugeteilten Beamtinnen, sondern alle Beamtinnen des Bundes betraf, hat der österreichische Nationalrat reagiert und bereits mit 21. Jänner 2015 eine umfassende Reform des Besoldungssystems des Bundes vorgenommen. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGHs aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamtinnen umgesetzt. In einem neuerlichen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst erging am 8. Mai 2019 eine Entscheidung durch den EuGH, wonach die Besoldungsreform 2015 ungenügend war. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des Beamtinnendienstrechts seitens der Bundesregierung vorgenommen, nach der für jeden (ehemals) bundesbediensteten Mitarbeiter*in die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auf Einzelfallbasis neu zu beurteilen ist. Die dafür nötigen Dienstrechtsverfahren sind aufwendig und zeitintensiv. Die Österreichische Post AG hat mit der Umsetzung der Novelle zwischenzeitlich begonnen und im Wege einer bestmöglichen Schätzung zum 31. Dezember 2020 eine Rückstellung in Höhe von 16,9 Mio EUR (31.12.2019: 14,2 Mio EUR) für die aus der Neuermittlung des Besoldungsdienstalters resultierenden Nachzahlungen gebildet.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 82

7.5 Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen

Die Österreichische Post AG bzw. ihre Rechtsvorgängerin haben im Zeitraum vom 1. Mai 1996 bis zum 31. Mai 2008 für die ihnen zugewiesenen Beamt*innen Beiträge aus der Gehaltsabrechnung abgeführt. Aufgrund eines VwGH-Erkenntnisses des Jahres 2015 bestand dafür jedoch keine gesetzliche Verpflichtung. Daraus resultierend wurden der Österreichischen Post AG von 2015 bis 2019 Beiträge in Höhe von insgesamt 141,1 Mio EUR vom Bundesfinanzgericht (BFG) zugesprochen und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Gegenzug für die bislang insgesamt zugesprochenen Beiträge bestehen für die Österreichische Post AG allerdings Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen, die auf Basis einer Zahlungsaufforderung des Bundeskanzleramts per 31. Dezember 2020 in Höhe von 99,6 Mio EUR (31.12.2019: 99,6 Mio EUR) rückgestellt wurden. Die Höhe der Ersatzleistungen ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da aufgrund der Unsicherheiten in der Datenlage Auffassungsunterschiede zwischen dem Bundeskanzleramt und der Österreichische Post AG bestehen.

7.6 Datenschutz

Die Datenschutzbehörde (DSB) hat in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 Verwaltungsstrafverfahren gegen die Österreichische Post AG wegen der Rechtswidrigkeit der Verarbeitung von (als personenbezogen qualifizierten) Daten und der Verletzung von Betroffenenrechten im Sinne der DSGVO eingeleitet. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses kamen diese Verfahren noch zu keinem finalen Abschluss. Zusätzlich ist die Österreichische Post AG beklagte Partei in einer Reihe von zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren. In keinem dieser Verfahren ist es bislang zu einem rechtsgültigen Urteil gekommen.7.6 Rückstellungen

Für mögliche Risiken aus den Verwaltungsstrafverfahren sowie den zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren wurden im Wege einer bestmöglichen Schätzung Rückstellungen erfasst, die mit erheblichen Schätzunsicherheiten behaftet sind. Auf weitere Angaben im Zusammenhang mit diesen Rückstellungen wurde in Einklang mit IAS 37.92 verzichtet, da diese Informationen Auswirkungen auf den Ausgang der laufenden Verfahren haben können oder mögliche weitere Verfahren beeinflussen können.

7.7 Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen

Im Rahmen von Unternehmenserwerben sind Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie möglicher bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten erforderlich. Für die erstmalige Bilanzierung von identifizierbaren Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Sofern die Informationen noch nicht vollständig vorliegen, werden vorläufige Beträge angegeben. Zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden haben und innerhalb des Bewertungszeitraums (maximal ein Jahr) bekannt werden, führen zu einer rückwirkenden Berichtigung der vorläufig angesetzten Beträge. Änderungen aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt führen nicht zu einer Berichtigung innerhalb des Bewertungszeitraums.

Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Für Kundinnenbeziehungen und Markenrechte erfolgt dies im Regelfall auf Basis von ertragswertorientierten Verfahren (Income Approach). Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch externe Expertinnen oder Expert*innen im Konzern ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst.

Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden haben und innerhalb des Bewertungszeitraums bekannt werden, führen ebenfalls zu einer rückwirkenden Berichtigung der vorläufig angesetzten Beträge. Änderungen aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt (wie die Erreichung eines angestrebten Ergebnisziels) werden nicht als Berichtigung innerhalb des Bewertungszeitraums behandelt, sondern führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der Kaufpreisverbindlichkeit.

7.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten, Geschäfts- oder Firmenwerten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Geschäfts- oder Firmenwerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Die verwendeten Annahmen, die den Wertminderungstests von Firmenwerten zugrunde gelegt wurden, sowie die sich daraus ergebenden Sensitivitäten werden unter Punkt 9.1 Geschäfts- oder Firmenwerte erläutert.

7.9 Leasingverhältnisse

Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses birgt Schätzunsicherheiten, da zur Ermittlung der unter den Sachanlagen aktivierten Nutzungsrechte Annahmen über die Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen des jeweiligen Nutzungsrechts zu treffen sind. Eine Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses um jeweils +/– 1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller anderen Faktoren folgende Auswirkungen auf die Höhe der erfassten Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten:

Laufzeit Nutzungsrechte/Leasingverbindlichkeiten
+1 Jahr 42,7
–1 Jahr –44,3

7.10 Finanzinstrumente

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Eigenkapitalinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen (Ertragswertverfahren bzw. Multiple Verfahren), die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. So beruhen die in der Bewertung angesetzten Parameter teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw. erfordert die Auswahl der geeigneten Peer Group Annahmen über deren Vergleichbarkeit. Gleiches gilt für die angemessene Höhe von Verbindlichkeiten, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Dies betrifft insbesondere bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten und Verpflichtungen zum Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen, deren Erfüllungsbetrag von den zukünftigen Ergebnissen der erworbenen Unternehmen abhängig ist. Das Vorgehen wird unter Punkt 10 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken erläutert.

7.11 Ertragsteuern

Ansatz und Folgebewertung der tatsächlichen wie der latenten Steuern unterliegen Unsicherheiten aufgrund komplexer steuerlicher Vorschriften in unterschiedlichen nationalen Jurisdiktionen, die zudem laufenden Änderungen unterworfen sind. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unsicherheiten getroffen zu haben. Aufgrund der bestehenden steuerlichen Unsicherheiten besteht jedoch das Risiko, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen zu Auswirkungen auf die angesetzten Steuerschulden und latenten Steuern führen. Latente Steueransprüche für bestehende steuerliche Verlustvorträge werden im Ausmaß der erwarteten tatsächlichen Nutzbarkeit angesetzt. Dem Ansatz liegen Planungsrechnungen des Managements über die Höhe des zu versteuernden Ergebnisses und der tatsächlichen Verwertungsmöglichkeit zugrunde, die Ermessensentscheidungen erfordern.

  1. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

8.1 Segmentberichterstattung

Allgemeine Informationen

Mit Umsetzung der neuen Organisationsstruktur 2020 hat die Österreichische Post ihre Segmentberichterstattung ab 1. Jänner 2020 geändert. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde die Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr 2019 angepasst. Die geänderte Segmentberichterstattung erfolgt, analog zu der neuen divisionalen Struktur des Österreichischen Post-Konzerns, nach den Berichtssegmenten Brief & Werbepost, Paket & Logistik, Filiale & Bank sowie Corporate und entspricht der Berichterstattung an den Vorstand (als Chief Operating Decision Maker nach IFRS 8). Die Identifikation der berichtspflichtigen Segmente erfolgt weiterhin auf der Grundlage der Unterschiede zwischen den Produkten und Dienstleistungen. Im Rahmen der Identifikation der Berichtssegmente wurden keine operativen Segmente zusammengefasst. Die Logistik für Brief und Paket in Österreich wurde in der internen Produktionseinheit Logistiknetzwerk gebündelt, welche ihre Leistungen auf Kostenbasis an die operativen Divisionen verrechnet.

Brief & Werbepost

Das Produkt und Dienstleistungsportfolio der Division Brief & Werbepost umfasst Brief- und Dokumentensendungen, adressierte und unadressierte Werbesendungen und Zeitungen sowie Online-Services wie den E-Brief und Geschäftsprozesse wie Inputmanagement, Dokumentenlogistik und Outputmanagement. Letztere werden insbesondere auch durch Tochterunternehmen unterstützt. Zudem wird durch ein Tochterunternehmen das Produktportfolio noch um crossmediale Lösungen und digitale Werbelösungen ergänzt. Vervollständigt wird das Angebot durch physische und digitale Zusatzleistungen in der Kundinnenkommunikation sowie die Optimierung in der Dokumentenbearbeitung. Der Division kommt für ihr Produkt und Dienstleistungsportfolio Ergebnisverantwortung über die gesamte Leistungserstellung, inklusive Vertrieb, Annahme, Sortierung und Zustellung, zu. Die Division Brief & Werbepost trägt zudem Mehraufwendungen, die sich aus den besonderen laufenden gesetzlichen Verpflichtungen der Österreichischen Post ergeben (insbesondere aus den Verpflichtungen als Universaldienstbetreiberin in Österreich sowie aus der spezifischen Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiterinnen).

Paket & Logistik

Die Division Paket & Logistik bietet für den Versand von Paketen sowie von Paket Express-Sendungen (ehemals EMS) Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette an. Die Division trägt weiterhin für den gesamten Prozess der Leistungserstellung, inklusive der konzernintern wie extern zugekauften Logistikleistungen, die Ergebnisverantwortung. Das Portfolio in Österreich umfasst neben den klassischen Paketprodukten, der Express- und der Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. Hier werden maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung, Retouren-Management, Geld- und Werttransporte, Webshop-Logistik sowie Webshop-Infrastruktur angeboten. International ist die Division Paket & Logistik über ihre Tochterunternehmen in CEE und der Türkei vertreten. Über das assoziierte Unternehmen AEP wird zudem stationäre Logistik im Zusammenhang mit Pharmaprodukten in Deutschland angeboten.

Filiale & Bank

Die neue Division Filiale & Bank umfasst neben dem bislang in der Division Brief & Werbepost berichteten Filialgeschäft die bank99 AG – die neue Bank der Post –, mit welcher seit dem 1. April 2020 Finanzdienstleistungen über die Geschäftsstellen der Österreichischen Post bzw. online in ganz Österreich angeboten werden. Das Produktangebot umfasst im ersten Schritt Girokonten, Sparprodukte, Konsumkredite und Kreditkarten sowie klassische Dienstleistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs. Im Filialnetz werden neben den neuen Finanzdienstleistungen weiterhin unverändert Post- und Telekomprodukte sowie Handelswaren vertrieben.# Corporate Der Division

Corporate obliegen vor allem Dienstleistungen im Bereich der Konzernverwaltung, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die Vermietung nicht betriebs- notwendiger Immobilien sowie die Entwicklung von Immobilienprojekten. Nicht-operative Dienstleistungen, wie sie typischerweise für Zwecke der Konzernverwaltung und Steuerung eines Konzerns erbracht werden, umfassen unter anderem die Verwaltung der Konzernimmobi- lien, die Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie die Administration des Post-Arbeitsmarkts.

Überleitung Konzern

In der Spalte Überleitung Konzern wird die Eliminierung der Beziehungen zwischen den Segmenten vorgenommen. Weiters dient die Spalte der Überleitung von Segmentgrößen auf Konzerngrößen. Die in dieser Spalte gezeigten Abschreibungen und Segmentinvestitionen beziehen sich im Wesentlichen auf die interne Produktionseinheit Logis- tiknetzwerk.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 86

INFORMATIONEN ÜBER DEN GEWINN ODER VERLUST

Geschäftsjahr 2019 angepasst

Mio EUR Brief & Werbepost Paket & Logistik Filiale & Bank Corporate Überleitung Konzern Konzern
Umsatzerlöse (Segmente) 1.320,1 632,5 80,5 0,5 –12,0 2.021,6
Interne Leistungsverrechnung 2,9 0,7 182,3 0,4 –186,4 0,0
UMSATZERLÖSE GESAMT 1.323,0 633,2 262,8 0,9 –198,4 2.021,6
davon Umsatzerlöse mit Dritten 1.316,9 623,6 80,5 0,5 0,0 2.021,6
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 0,4 –1,1 0,0 0,0 0,0 –0,6
Abschreibungen –4,2 –12,7 –4,0 –13,7 –83,4 –118,1
davon Wertminderungen erfolgswirksam –0,2 –0,8 0,0 –0,6 –0,1 –1,7
EBIT 196,7 37,8 –4,6 –29,3 –0,1 200,6
Finanzergebnis 10,7
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 211,3
Segmentinvestitionen 0,9 35,4 14,1 23,7 129,8 203,9

1 Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1.1.2020 – siehe Punkt 3.2.1 Änderung der Segmentberichterstattung

Geschäftsjahr 2020

Mio EUR Brief & Werbepost Paket & Logistik Filiale & Bank Corporate Überleitung Konzern Konzern
Umsatzerlöse (Segmente) 1.222,7 913,6 64,7 2,8 –14,6 2.189,2
Interne Leistungsverrechnung 3,1 1,0 183,4 0,0 –187,5 0,0
UMSATZERLÖSE GESAMT 1.225,8 914,5 248,1 2,8 –202,0 2.189,2
davon Umsatzerlöse mit Dritten 1.216,7 905,3 64,6 2,7 0,0 2.189,2
davon Ergebnis aus Finanzdienstleistungen 0,0 0,0 19,8 0,0 –0,1 19,7
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 0,1 1,4 0,0 0,0 0,0 1,5
Abschreibungen –4,4 –19,2 –8,4 –20,1 –90,0 –142,2
davon Wertminderungen erfolgswirksam 0,0 –1,0 0,0 0,0 –1,3 –2,3
EBIT 164,4 73,5 –43,8 –33,6 0,0 160,6
Finanzergebnis 1,4
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 162,1
Segmentinvestitionen 2,9 21,9 22,6 24,0 128,6 200,0

Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktorientierten Preisen. Die Ab - geltung von Mehraufwendungen, die sich aus den besonderen gesetzlichen Verpflichtungen der Österreichischen Post ergeben, erfolgt kostenorientiert. Die Bilanzierung von Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgt nicht vollständig nach den Rechnungslegungsgrundsätzen, die im Österreichischen Post-Konzern Anwendung finden. So werden insbesondere die Grund- sätze zur Umsatzrealisierung nach IFRS 15 vereinfacht angewandt und konzerninternen Leasing- transaktionen nicht vollständig nach IFRS 16 abgebildet.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 87

INFORMATIONEN ÜBER GEOGRAFISCHE GEBIETE

Die Umsatzerlöse werden nach dem Standort der leistungserbringenden Gesellschaft gezeigt und betreffen ausschließlich Umsatzerlöse mit Unternehmen außerhalb des Öster- reichischen Post-Konzerns:

Geschäftsjahr 2019

Mio EUR Österreich Deutschland Türkei Andere Länder Konzern
Umsatzerlöse 1.853,6 50,2 0,0 117,8 2.021,6
Langfristige Vermögenswerte, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steueransprüche 1.192,4 0,8 0,0 51,8 1.245,0

Geschäftsjahr 2020

Mio EUR Österreich Deutschland Türkei Andere Länder Konzern
Umsatzerlöse 1.882,3 61,7 101,5 143,7 2.189,2
Langfristige Vermögenswerte, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steueransprüche 1.230,1 1,1 93,1 55,9 1.380,2

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 88

8.2 Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen

8.2.1 ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUND*INNEN

In der folgenden Tabelle sind die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen nach berichts- pflichtigen Segmenten und Produktgruppen (Bereiche dieser Segmente) aufgeschlüsselt:

Mio EUR 2019 2020
Briefpost 760,2 732,1
Business Solutions 52,8 44,3
Werbepost 371,9 320,3
Medienpost 132,1 120,0
BRIEF & WERBEPOST 1.316,9 1.216,7
Paket Premium 348,6 567,8
Paket Standard 215,9 271,7
Paket Sonstige Leistungen 59,1 65,8
PAKET & LOGISTIK 623,6 905,3
Filialdienstleistungen 80,4 44,8
Ergebnis aus Finanzdienstleistungen 1 0,0 19,7
Andere 0,0 0,1
FILIALE & BANK 80,4 64,6
Erlöse Immobilienprojekt Neutorgasse 7 16,4 2,6
Umsatzerlöse Sonstige 0,6 2,7
CORPORATE 17,0 5,3
ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUND*INNEN 2.038,0 2.191,8
davon ausgewiesen unter den Umsatzerlösen 2.021,6 2.189,2
davon ausgewiesen unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen 16,4 2,6

1 Siehe dazu im Detail Punkt 8.3 Ergebnis aus Finanzdienstleistungen

8.2.2 VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN AUS VERTRÄGEN MIT KUND*INNEN

Die folgende Tabelle enthält den Stand der Forderungen aus Lieferungen und Leistun- gen sowie der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kund*innen gemäß IFRS 15 zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020.

Mio EUR 31.12.2019 31.12.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 260,3 314,2
Vertragsvermögenswerte 7,1 4,4
Vertragsverbindlichkeiten 29,9 34,7

Die zum 31. Dezember 2020 erfassten Vertragsverbindlichkeiten betreffen erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit der Brief- und Paketzustellung, mit Postwertzeichen und Absender-Freistempelmaschinen sowie mit dem Finanzdienstleistungsgeschäft. Von den zum 1. Jänner 2020 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden 29,8 Mio EUR (2019: 47,4 Mio EUR) in den Umsatzerlösen erfasst.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 89

8.3 Ergebnis aus Finanzdienstleistungen

8.3.1 ERGEBNIS AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN

Die folgende Tabelle stellt das gesamte Ergebnis aus den Finanzdienstleistungen dar:

Mio EUR 2020
Zinsaufwand aus Barreserven (inkl. Guthaben bei Zentralbanken) –1,0
Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kund*innen –0,1
Zinsaufwand –1,2
ZINSERGEBNIS –1,1
Provisionsertrag Girogeschäft und Zahlungsverkehr 7,4
Provisionsertrag sonstiges Dienstleistungsgeschäft 15,0
Provisionsertrag 22,4
Provisionsaufwand Girogeschäft und Zahlungsverkehr –0,9
Provisionsaufwand sonstiges Dienstleistungsgeschäft –0,7
Provisionsaufwand –1,6
PROVISIONSERGEBNIS 20,8
ERGEBNIS AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN 19,7

8.4 Sonstige betriebliche Erträge

Mio EUR 2019 2020
Mieten und Pachten 27,4 27,9
Aktivierte Eigenleistungen 7,8 7,4
Weiterverrechnete Aufwendungen 1,6 5,6
Abgeltungen von Schadensfällen 3,2 3,8
Abgang von Sachanlagen 3,5 2,5
Erlösrealisierung Immobilienprojekt Neutorgasse 7 16,4 2,6
Personalbereitstellung und -verwaltung 1,9 1,1
Rückforderung von Beiträgen 58,0 0,0
Andere 11,8 13,3
131,5 64,1

Die sonstigen betrieblichen Erträge aus Mieten und Pachten betreffen zum Teil oder zur Gänze vermietete Vermögenswerte (Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immo- bilien). Bei den zugrunde liegenden Mietverhältnissen handelt es sich überwiegend um kündbare Operating-Leasingverhältnisse mit Indexierung der Mieten und um Sub-Leasingverhältnisse als Operating Leasing, die bezogen sind auf angemietete Gebäude, die zu gleichen Konditionen an Subunternehmen weitervermietet werden und in der Laufzeit an den neben dem Mietvertrag mit dem Subunternehmen zusätzlich bestehenden Subunternehmervertrag gekoppelt sind bzw. weitere Kündigungsmöglichkeiten beinhalten. Die aktivierten Eigenleistungen stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Aktivie- rung von selbst geschaffener Software.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 90

Zu der Erlösrealisierung aus dem Immobilienprojekt Neutorgasse 7 verweisen wir auf Punkt 8.2.1 Erlöse aus Verträgen mit Kundinnen. Im Vorjahr wurden im Posten Rückforderung von Beiträgen gutgeschriebene Rückfor- derungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamtinnen in Höhe von 58,0 Mio EUR erfasst (siehe dazu Punkt 7.5 Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen). Die anderen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Entschädigungen im Zusammen- hang mit COVID-19 (siehe dazu Punkt 7.1 Auswirkung der COVID-19 Pandemie) und eine Vielzahl an unwesentlichen Beträgen.

Operating Leasingverhältnisse

Die unter Mieten und Pachten ausgewiesenen Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen betragen 21,4 Mio EUR (2019: 21,3 Mio EUR). Die jährlich fälligen nicht diskontierten Leasingzahlungen betragen zum Bilanzstichtag wie folgt:

Mio EUR 31.12.2019 31.12.2020
Bis zu einem Jahr 18,6 20,9
Länger als ein Jahr und bis zu zwei Jahren 15,9 17,8
Länger als zwei Jahre und bis zu drei Jahren 13,4 16,4
Länger als drei Jahre und bis zu vier Jahren 11,1 11,1
Länger als vier Jahre und bis zu fünf Jahren 8,9 8,7
Länger als fünf Jahre 31,6 29,3
99,5 104,2

Für befristete Leasingverträge wurden die Leasingzahlungen entsprechend der jeweiligen Vertragslaufzeit ermittelt. Bei unbefristeten Leasingverträgen wurde eine Abwanderungsrate anhand historischer Daten berechnet und auf die zukünftigen Leasingzahlungen angewendet. Die Anschaffungskosten und Buchwerte von Grundstücken und Bauten, die unter den Sachanlagen ausgewiesen werden und für die ein Operating-Leasingverhältnis besteht, betragen zum 31. Dezember 2020 84,9 Mio EUR (31.12.2019: 81,0 Mio EUR) bzw. 18,7 Mio EUR (31.12.2019: 18,6 Mio EUR). Die kumulierten Abschreibungen betragen im Geschäftsjahr 2020 66,2 Mio EUR (2019: 62,5 Mio EUR).# Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

8.5 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Mio EUR 2019 2020
MATERIAL
Treib- und Brennstoffe 20,0 18,4
Handelswaren 5,1 7,2
Betriebsmittel, Bekleidung, Wertzeichen 20,2 22,4
Andere 3,1 3,5
48,3 51,4
BEZOGENE LEISTUNGEN
Internationale Postbetreiber*innen 57,6 53,5
Verteiler unadressiert 13,9 11,6
Verteiler adressiert 10,9 6,8
Energie 13,5 14,5
Transporte 234,8 316,6
Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte 25,6 32,3
Andere 91,2 109,4
447,4 544,8
495,7 596,2

8.6 Personalaufwand

Mio EUR 2019 2020
Löhne und Gehälter 764,5 826,2
Abfertigungen 8,1 8,5
Altersversorgung 0,2 0,2
Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Beiträge 196,1 203,3
Andere Personalaufwendungen 7,9 3,3
976,7 1.041,4

Die Aufwendungen für Abfertigungen gliedern sich wie folgt:

Mio EUR 2019 2020
Vorstände 0,1 0,1
Leitende Angestellte 0,3 0,4
Andere Arbeitnehmer*innen 7,7 8,0
8,1 8,5

Im Geschäftsjahr 2020 wurden aufwandswirksame Beiträge an die Mitarbeiter*innen- vorsorgekasse (MVK) betreffend beitragsorientierte Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 5,9 Mio EUR (2019: 4,9 Mio EUR) erfasst.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer*innen betrug im Geschäftsjahr:

2019 2020
Arbeiter*innen 1.847 3.555
Angestellte 14.600 16.113
Beamt*innen 5.496 4.935
Lehrlinge 116 137
ANZAHL NACH KÖPFEN 22.058 24.739
ENTSPRECHENDE VOLLZEITKRAFTÄQUIVALENTE 20.338 22.966

8.7 Abschreibungen

Mio EUR 2019 2020
WERTMINDERUNGEN GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE 0,8 1,0
ABSCHREIBUNGEN IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Planmäßige Abschreibungen 5,5 10,7
Wertminderungen 0,2 0,0
5,7 10,7
ABSCHREIBUNGEN SACHANLAGEN
Planmäßige Abschreibungen 108,5 127,2
Wertminderungen 0,1 1,3
108,6 128,5
ABSCHREIBUNGEN ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN
Planmäßige Abschreibungen 2,4 2,0
Wertminderungen 0,6 0,0
3,0 2,0
118,1 142,2

Zur Erläuterung der Wertminderung verweisen wir jeweils auf Punkt 9.1 Geschäfts- oder Firmenwerte, Punkt 9.2 Immaterielle Vermögenswerte, Punkt 9.3 Sachanlagen sowie Punkt 9.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property).

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8.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Mio EUR 2019 2020
IT-Dienstleistungen 54,0 67,0
Instandhaltung 53,4 60,4
Reise- und Fahrtaufwendungen 27,6 26,2
Schadensfälle 32,4 25,8
Kommunikation und Werbung 21,0 24,4
Beratung 32,4 19,0
Entsorgung und Reinigung 13,0 16,4
Leasing, Miet- und Pachtzinsen 15,6 14,1
Sonstige Steuern (nicht vom Einkommen und Ertrag) 9,3 13,7
Versicherungen 7,2 7,3
Telefon 3,4 4,5
Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte 2,9 3,8
Aus- und Fortbildung 3,2 2,0
Wertminderungen von Forderungen 1,8 2,0
Verlust Abgang Sachanlagen 1,9 1,4
Ersatzleistungen 59,7 0,0
Andere 22,4 26,4
361,3 314,4

Die Wertminderungen von Forderungen im Geschäftsjahr 2020 enthalten Wertminde- rungen von Forderungen nach IFRS 9 in Höhe von 0,5 Mio EUR (2019: 0,3 Mio EUR) und Ver-
luste aus dem Abgang von Forderungen in Höhe von 1,5 Mio EUR (2019: 1,5 Mio EUR). Aufgrund der betraglichen Unwesentlichkeit erfolgt für diese Beträge keine Angabe nach IAS 1.82 als gesonderter Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Aufwendungen für Ersatzleistungen im Jahr 2019 standen im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamtinnen. Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu einer zusätzlichen Dotierung aufgrund erhaltener Rückerstattungen sowie einer Neueinschätzung der Rückstellung. Siehe dazu Punkt 7.5 Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamtinnen.

Die anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl an einzelnen unwesentlichen Beträgen.

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8.9 Finanzergebnis

Mio EUR Anhang 2019 2020
FINANZERTRÄGE
Zinserträge 8,4 1,5
Wertpapiererträge 0,6 0,5
Erträge aus der Bewertung von Finanzanlagen 9,9 8,9
18,9 10,9
FINANZAUFWENDUNGEN
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten –4,5 –4,8
Zinsaufwendungen für andere finanzielle Verbindlichkeiten –0,2 –0,3
Zinsaufwendungen für Rückstellungen (9.12.1) –3,2 –2,6
Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzanlagen –0,1 –0,1
Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung 0,0 –1,7
Andere –0,1 0,0
–8,2 –9,5
10,7 1,4

Die Zinserträge im Geschäftsjahr 2019 enthielten Beschwerdezinsen in Höhe von 7,7 Mio EUR im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen aus der Gehalts- abrechnung der Beamtinnen (siehe Punkt 7.5 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehalts- abrechnung der Beamtinnen).

Die Erträge aus der Bewertung von Finanzanlagen enthalten Aufwertungen der Anteile an der flatex AG in Höhe von 8,7 Mio EUR (2019: 8,9 Mio EUR).

8.10 Ergebnis je Aktie

2019 2020
Aktionär*innen des Mutterunternehmens zurechenbares Periodenergebnis (Mio EUR) 146,4 118,3
Bereinigtes Periodenergebnis zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie (Mio EUR) 146,4 118,3
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien (Stück) 67.552.638 67.552.638
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien (Stück) 67.552.638 67.552.638
UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE (EUR) 2,17 1,75
VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE (EUR) 2,17 1,75

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

9. Erläuterungen zur Bilanz

9.1 Geschäfts- oder Firmenwerte

Mio EUR 2019 2020
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 70,1 73,3
Zugang aus Unternehmenserwerben 3,3 1,7
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,1 –0,4
STAND AM 31. DEZEMBER 73,3 74,6
WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 11,4 12,2
Zugänge 0,8 1,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 –0,1
STAND AM 31. DEZEMBER 12,2 13,1
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 58,7 61,1
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 61,1 61,4

Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss mit der Aras Kargo a.s. Siehe dazu im Einzelnen unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidie- rungskreis.

Mit Umsetzung der neuen Organisationsstruktur 2020 kam es auch zu Änderungen im Bereich der Zusammensetzung der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE). Die wesent-
lichste Änderung ergab sich in der Division Brief & Werbepost, die ab 1. Jänner 2020 als einheit-
liche ZGE eingestuft wurde.

Die folgende Tabelle zeigt die Geschäfts- oder Firmenwerte nach Segmenten und ZGE:

Mio EUR 31.12.2019 31.12.2020
BRIEF & WERBEPOST
Brief & Werbepost 36,8
feibra Gruppe 30,9
Sonstige 5,9
36,8 36,8
PAKET & LOGISTIK
Paketlogistik Österreich 11,7 11,7
Sonstige 12,6 12,9
24,3 24,6
61,1 61,4

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

Der einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest erfolgt in der Österreichischen Post nach dem Value-in-Use-Konzept. Dabei wird der erzielbare Betrag der ZGE auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Für die Ermittlung des Nutzungswerts im Bereich Logistik (Divisionen Brief & Werbe-
post, Paket & Logistik, Corporate) werden die erwarteten künftigen Cashflows mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode unter Verwendung eines durchschnittlichen Kapitalkosten-
satzes (Weighted Average Cost of Capital) nach Steuern auf ihren Barwert abgezinst. Für die Ableitung des Kapitalkostensatzes wird für alle im gleichen Segment tätigen ZGE jeweils eine Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) herangezogen.

Die Cashflow-Prognosen im Detailplanungszeitraum basieren auf der vom Manage-
ment genehmigten Geschäftsjahresplanung für das Jahr 2021 und der Mittelfristplanung für einen Zeitraum von weiteren drei Jahren (2022 – 2024). Den Cashflow-Prognosen liegen sowohl die unternehmensinternen Erfahrungen aus der Vergangenheit als auch die unternehmens-
extern erhobenen volkswirtschaftlichen bzw., soweit verfügbar, branchenbezogenen Rahmen-
daten zugrunde. Der Wertbeitrag ab dem Jahr 2025 wird durch den Ansatz einer ewigen Rente berücksichtigt. Als Obergrenze für die in der ewigen Rente angesetzte Wachstumsrate werden die langfristigen Wachstums- und Inflationserwartungen der Länder bzw. Branchen, in denen die jeweiligen ZGE ihre Cashflows erzielen, berücksichtigt. Im Regelfall wird eine Wachstumsrate von 1,0 % (2019: 1,0 %) angesetzt, wobei notwendige Thesaurierungen berücksichtigt werden. Die wesentlichen Bewertungsannahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde lagen, waren Annahmen des Managements über die erwartete kurz- und langfristige Umsatzentwick-
lung, der verwendete Abzinsungssatz und die langfristig erwartete Wachstumsrate.

Die Ermittlung des Nutzungswerts für die ZGE Finanzdienstleistungen ( Division Filiale & Bank) erfolgt unter Anwendung eines Ertragswertverfahrens in Form des Dividend-
Discount- Modells. Dabei werden die den Eigentümerinnen zufließenden zukünftigen Aus schüt tungen unter Verwendung eines Eigenkapitalkostensatzes auf ihren Barwert abgezinst. Der so ermit-
telte erzielbare Betrag wird in Folge dem Nettovermögen der ZGE gegenübergestellt. Die erwarteten zukünftigen Ausschüttungen wurden auf Basis eines 3-Phasen-Modells ermittelt. Auf die Detailplanungsphase, auf Basis der vom Management erstellten Geschäftsjahres-
planung (2021– 2030), folgt eine Konvergenzphase (bis 2040) im Übergang zur ewigen Rente. Den Ausschüttungsprognosen liegen sowohl die unternehmensinternen Annahmen aus dem Business-Modell als auch die unternehmensextern erhobenen branchenspezifischen, volks-
wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmendaten zugrunde. Die wesentlichen Bewertungs-
annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde lagen, waren Annahmen des Managements über die erwartete Neukund
innengewinnung, die Entwicklung und Platzierung der Produktpalette und die zukünftige Kostenstruktur der Gesellschaft sowie der verwendete Abzinsungssatz und die langfristig erwartete Wachstumsrate (1 %).# Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

9.2 Immaterielle Vermögenswerte

Die folgende Tabelle zeigt die Zugänge zu den Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte nach Segmenten und ZGE:

Mio EUR 2019 2020
PAKET & LOGISTIK
M&BM Express OOD 0,0 1,0
City Express d.o.o. 0,8 0,0
Gesamt 0,8 1,0

Im Geschäftsjahr 2020 kam es bei dem Firmenwert der ZGE M&BM Express OOD, Bulgarien (Segment Paket & Logistik) zu einer Wertminderung, die unter den Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Hintergrund der erfassten Wertminderung waren ein weiterhin schwieriges Marktumfeld und insgesamt reduzierte Ertragsaussichten.

Zusätzlich zum Werthaltigkeitstest wurden für wesentliche ZGE Sensitivitätsanalysen bezüglich der wesentlichen Bewertungsannahmen durchgeführt. Dabei wurde in der ersten Sensitivitätsanalyse die Umsatzerwartung um einen Prozentpunkt reduziert und in der zweiten Sensitivitätsanalyse der Abzinsungssatz um einen Prozentpunkt angehoben. Aus der Veränderung dieser Parameter würden sich ceteris paribus bei den folgenden ZGE für 2020 zusätzliche Wertminderungen ergeben:

Umsatzerwartung –1 %-Punkt WACC +1 %-Punkt
Mio EUR 2019 2020 2019
M&BM Express OOD 0,4 1,8 0,2

Geschäftsjahr 2019

Mio EUR Anhang Kund*innen- beziehungen Marken- rechte Sonstige immaterielle Vermögens- werte Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 2019 15,9 3,9 74,7 94,4
Zugang aus Unternehmenserwerben 1,4 0,0 0,0 1,4
Zugänge 0,1 0,0 16,4 16,5
Abgänge 0,0 0,0 –10,5 –10,5
Umbuchungen 0,0 0,0 0,1 0,1
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 17,4 3,9 80,6 101,8
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 2019 14,6 3,5 51,8 69,9
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 0,8 0,0 4,7 5,5
Wertminderungen (8.7) 0,1 0,0 0,1 0,2
Abgänge 0,0 0,0 –8,8 –8,8
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 15,4 3,5 47,8 66,7
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2019 1,3 0,4 22,8 24,5
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2019 1,9 0,4 32,8 35,1

Geschäftsjahr 2020

Mio EUR Anhang Kund*innen- beziehungen Marken- rechte Sonstige immaterielle Vermögens- werte Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 2020 17,4 3,9 80,6 101,8
Zugang aus Unternehmenserwerben 16,9 24,5 10,1 51,5
Zugänge 0,0 0,0 23,2 23,2
Abgänge 0,0 0,0 –2,5 –2,5
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,7 –1,0 –0,5 –2,2
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 33,5 27,4 111,0 171,9
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 2020 15,4 3,5 47,8 66,7
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 1,6 0,0 9,1 10,7
Abgänge 0,0 0,0 –2,4 –2,4
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 0,0 0,0
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 17,0 3,5 54,4 74,9
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2020 1,9 0,4 32,8 35,1
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2020 16,5 23,9 56,6 96,9

In den immateriellen Vermögenswerten sind Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer mit einem Buchwert in Höhe von 23,9 Mio EUR (31.12.2019: 0,4 Mio EUR) enthalten. Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss mit der Aras Kargo a.s. Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Die Zugänge bei den sonstigen Immateriellen Vermögenswerten enthalten Zugänge aus selbst geschaffener Software in Höhe von 5,9 Mio EUR (2019: 10,7 Mio EUR).

9.3 Sachanlagen

Geschäftsjahr 2019

Mio EUR Anhang Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Gesamt
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 2019 755,7 161,5 354,0 46,3 1.317,5
Erstanwendung IFRS 16 268,5 0,1 1,8 0,0 270,3
Zugang aus Unternehmenserwerben 48,2 10,8 0,9 0,1 60,0
Zugänge 49,9 15,2 44,6 75,1 184,9
Abgänge –4,2 –1,1 –28,0 0,0 –33,3
Umbuchungen 44,4 3,9 7,2 –55,6 –0,1
Umgliederung Investment Property (9.4) 7,8 0,0 0,0 0,0 7,8
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,2 0,0 –0,1 0,0 –0,3
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 1.170,1 190,4 380,4 66,0 1.806,8
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 2019 381,9 102,8 180,0 0,0 664,7
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 52,8 14,1 41,7 0,0 108,5
Wertminderungen (8.7) 0,0 0,0 0,1 0,0 0,1
Abgänge –0,2 –0,2 –24,5 0,0 –25,0
Umgliederungen Investment Property (9.4) 2,1 0,0 0,0 0,0 2,1
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 0,0 0,0 –0,1
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 436,6 116,6 197,2 0,0 750,4
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2019 373,8 58,7 174,0 46,3 652,8
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2019 733,6 73,8 183,1 66,0 1.056,5

Geschäftsjahr 2020

Mio EUR Anhang Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Gesamt
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 2020 1.170,1 190,4 380,4 66,0 1.806,8
Zugang aus Unternehmenserwerben 31,3 4,7 4,1 3,1 43,1
Zugänge 42,6 28,2 48,5 55,7 174,9
Abgänge –3,1 –0,1 –30,3 0,0 –33,6
Umbuchungen 38,7 17,5 13,1 –69,3 0,0
Umgliederung Investment Property (9.4) –0,4 0,0 0,0 0,0 –0,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten –2,7 0,0 0,0 0,0 –2,7
Währungsumrechnungsdifferenzen –2,1 –0,3 –0,5 –0,1 –3,1
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 1.274,5 240,2 415,2 55,3 1.985,2
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 2020 436,6 116,6 197,2 0,0 750,4
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 62,5 17,5 47,1 0,0 127,2
Wertminderungen (8.7) 1,3 0,0 0,0 0,0 1,3
Abgänge –1,4 –0,1 –26,1 0,0 –27,6
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Umgliederungen Investment Property (9.4) –0,4 0,0 0,0 0,0 –0,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten –2,5 0,0 0,0 0,0 –2,5
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,2 0,0 –0,2 0,0 –0,4
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 496,0 134,0 218,0 0,0 848,0
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2020 733,6 73,8 183,1 66,0 1.056,5
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2020 778,5 106,2 197,2 55,3 1.137,2

Die Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 betreffen ein Nutzungsrecht für ein Logistikzentrum, dessen Nutzung Anfang 2021 beendet wird. Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss Aras Kargo a.s. Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Ebenso gab es zum 31. Dezember 2020 wie im Vorjahr keine Sachanlagen, die als Sicherheit verpfändet wurden. Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden Investitionszuschüsse für Sachanlagevermögen in Höhe von 0,9 Mio EUR (31.12.2019: 1,4 Mio EUR) betreffen im Wesentlichen Zuschüsse des Bundes für E-Fahrzeuge und bauliche Investitionen.

LEASING

Nutzungsrechte sind in der Bilanz den gleichen Bilanzposten zugeordnet, denen auch die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Vermögenswerte zugeordnet werden würden. In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Nutzungsrechte nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte dargestellt.

Nutzungsrechte Geschäftsjahr 2019

Mio EUR Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Gesamt
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2019 277,5 0,1 2,3 279,9
Zugänge 23,9 0,7 4,3 29,0
Zugang aus Unternehmenserwerben 46,7 0,0 0,0 46,7
Abgänge –3,9 0,0 –0,4 –4,3
Planmäßige Abschreibungen –33,0 0,0 –1,5 –34,6
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,2 0,0 0,0 –0,2
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2019 311,0 0,8 4,8 316,5

Nutzungsrechte Geschäftsjahr 2020

Mio EUR Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Gesamt
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2020 311,0 0,8 4,8 316,5
Zugänge 31,4 5,0 3,3 39,7
Zugang aus Unternehmenserwerben 18,3 0,0 0,7 19,0
Abgänge –1,6 0,0 –0,9 –2,6
Planmäßige Abschreibungen –40,4 –0,6 –2,4 –43,5
Wertminderungen –1,3 0,0 0,0 –1,3
Währungsumrechnungsdifferenzen –1,3 0,0 0,0 –1,3
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2020 316,1 5,1 5,4 326,6

Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz als Teil der Anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Angabe der Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten auf Basis der verbleibenden Restlaufzeiten siehe Punkt 10.2.1 Darstellung der Risikoarten.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Beträge in Verbindung mit IFRS 16 erfasst:

Mio EUR 2019 2020
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte 0,4 0,2
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 0,9 1,1
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN 1,3 1,3
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte 34,5 43,3
Wertminderungen auf Nutzungsrechte 0,0 1,3
ABSCHREIBUNGEN 34,5 44,6
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 4,5 4,8
FINANZAUFWENDUNGEN 4,5 4,8

Im Konzern-Cashflow-Statement sind Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse in Höhe von insgesamt 46,9 Mio EUR (31.12.2019: 38,0 Mio EUR) enthalten.

9.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property)

Mio EUR Anhang 2019 2020
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 264,5 257,6
Zugang aus Unternehmenserwerben 0,0 2,1
Zugänge 2,6 1,9
Abgänge –1,7 –1,3
Umgliederung Sachanlagen –7,8 0,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0,0 –1,5
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 –0,1
STAND AM 31. DEZEMBER 257,6 259,0
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 186,1 184,6
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 2,4 2,0
Wertminderungen (8.7) 0,6 0,0
Wertaufholungen –1,3 0,0
Abgänge –1,0 –1,2
Umgliederung Sachanlagen –2,1 0,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0,0 –1,3
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0
STAND AM 31. DEZEMBER 184,6 184,6
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 78,4 73,0
BUCHWERT AM 31.
Mio EUR 31.12.2019 31.12.2020
Beizulegender Zeitwert 261,4 273,9
Mieteinnahmen 16,0 15,9
Betriebliche Aufwendungen für vermietete Immobilien 6,1 5,2
Betriebliche Aufwendungen für nicht vermietete Immobilien 1,0 0,6

Die Mieteinnahmen und die betrieblichen Aufwendungen für vermietete sowie nicht vermietete Immobilien enthalten nur Erträge und Aufwendungen gegenüber Dritten. Konzern- interne Aufwendungen und Erträge sind in obiger Tabelle nicht dargestellt. Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss Aras Kargo a.s.

9.5 Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen

9.5.1 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN

Zusammensetzung der Buchwerte Mio EUR Anteil in % 2019 Anteil in % 2020
ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
ADELHEID GmbH, Berlin 51,5 7,0 51,5
D2D – direct to document GmbH, Wien 70,0 3,8 70,0
PHS Logistiktechnik GmbH, Graz 40,0 0,6 48,4
11,4 11,4
GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
Post IT Services GmbH (vormals OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH), Wien 50,0 0,0 0,0
1
NETTOBUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 11,4 11,4

1 Beendigung der Bilanzierung nach der Equity-Methode im Geschäftsjahr 2020, siehe dazu Punkt 4.2 Änderung im Konsolidierungskreis.

Die ADELHEID GmbH ist 100 % Gesellschafterin der AEP GmbH, Alzenau, Deutschland, die unter der Geschäftsbezeichnung „AEP direkt“ Apotheken in Deutschland mit Pharma- produkten beliefert. Obwohl die Anteile an der ADELHEID GmbH, Berlin, 51,5 % betragen, liegt keine Beherrschung im Sinne des IFRS 10 vor. Die notwendigen Stimmrechtsmehrheiten in den zur Beherrschung relevanten Gremien liegen auf Basis der bestehenden Corporate Governance bei 66,6 %. Bei der D2D – direct to document GmbH, Wien, ist für wesentliche Punkte die Ein- stimmigkeit der Beschlüsse erforderlich, weshalb ebenfalls keine Beherrschung im Sinne des IFRS 10 vorliegt. Sämtliche Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 in den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG einbezogen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 104

Überleitung der Buchwerte Mio EUR 2019 2020
NETTOBUCHWERT ZUM 1. JÄNNER 9,2 11,4
Zugang aus Unternehmenserwerben 3,6 0,0
Zugang aus Kapitalerhöhungen 3,4 0,3
Zugang aus Methodenwechsel 0,0 22,2
Anteiliges Jahresergebnis laufend 0,0 1,5
Ausschüttungen –0,1 –0,8
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 –2,6
Neubewertung 0,0 3,2
Abgang aus Methodenwechsel –4,7 –23,9
NETTOBUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 11,4 11,4

Nach Einschätzung der Österreichischen Post liegen keine wesentlichen assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen vor.

Aras Kargo a.s.
Der Zugang bzw. Abgang aus Methodenwechsel betrifft im Wesentlichen die Aras Kargo a.s., für die mit 18. Juni 2020 die Bilanzierung des Anteils nach der Equity- Methode wieder aufgenommen wurde. Mit Erlangung der Beherrschung zum 25. August 2020 wurde die Bilanzierung nach der Equity-Methode beendet. Das anteilige Ergebnis in diesem Zeitraum belief sich auf 1,5 Mio EUR und Ausschüttungen in Höhe von 0,5 Mio EUR wurden ver- einnahmt. Aus Währungsumrechnungsdifferenzen ergab sich ein Verlust von 2,6 Mio EUR. Siehe dazu unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis und Punkt 9.6 Andere finanzielle Vermögenswerte.

Post IT Services GmbH
Bei der Post IT Services GmbH wurde mit 1. Jänner 2020 die Bilanzierung nach der Equity-Methode beendet. Die Gesellschaft wird ab diesem Zeitpunkt im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Siehe dazu unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis.

9.5.2 ERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTEN FINANZANLAGEN

Die nachstehende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Anteil am Periodenergebnis und sonstigen Ergebnis von einzeln betrachtet unwesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen auf. Die Tabelle zeigt auch die Überleitung zur Summe des Ergebnisses aus nach der Equity- Methode bilanzierten Finanzanlagen:

Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen Mio EUR 2019 2020
UNWESENTLICHE ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
Anteil am Periodenergebnis –0,6 1,5
ERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTEN FINANZANLAGEN –0,6 1,5
NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN – ANTEIL AM SONSTIGEN ERGEBNIS 0,0 0,0

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 105

9.6 Andere finanzielle Vermögenswerte

31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR Restlauf- zeit < 1 Jahr Restlauf- zeit > 1 Jahr Gesamt Restlauf- zeit < 1 Jahr Restlauf- zeit > 1 Jahr
Wertpapiere 50,7 0,0 50,7 40,7 0,0
Geldmarktveranlagungen 179,9 10,0 189,9 70,0 0,0
Andere Anteile 0,0 58,1 58,1 0,0 5,4
GESAMT 230,6 68,1 298,7 110,6 5,4

Wertpapiere
In den Wertpapieren sind im Wesentlichen Investmentfonds und Anleihen enthalten. Die vom Österreichischen Post-Konzern gehaltenen Wertpapiere besitzen ein Investment-Grade-Rating bzw. eine vergleichbare erstklassige Bonität. Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten.

Geldmarktveranlagungen
Geldmarktveranlagungen enthalten ausschließlich Termin- gelder bei österreichischen Bankinstituten.

Andere Anteile
Der Buchwert zum 31. Dezember 2020 enthält im Wesentlichen die an der Wiener Börse AG gehaltenen Anteile. Der im Vorjahr unter diesem Posten ausgewiesene Anteil an der flatex AG wurde im Geschäftsjahr 2020 veräußert. Für den Anteil an der Aras Kargo a.s., mit einem Buchwert von 23,3 Mio EUR zum 31. Dezember 2019 (Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)), wurde im Geschäftsjahr 2020 die Bilanzierung nach der Equity-Methode wieder aufgenommen. Siehe dazu unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis. Der Anteil an der flatex AG (Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)) mit einem Buchwert von 29,4 Mio EUR zum 31. Dezember 2019 wurde im Geschäftsjahr 2020 vollständig veräußert. Aus der Anpassung des beizulegenden Zeitwerts bis zum Abgang der Anteile ergab sich ein Gewinn von 8,7 Mio EUR, welcher in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzerträgen erfasst wurde. Aufgrund ihrer Notierung an der Wiener Börse hält die Österreichische Post AG rund 1,7 % an der Wiener Börse AG (vormals CEESEG AG). Der Anteil ist der Kategorie Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der Anteile zum Stichtag beträgt 5,3 Mio EUR. Angaben zur Ermittlung der Marktwerte erfolgen unter Punkt 10.1 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 106

9.7 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

Die folgenden Tabellen zeigen die Fristigkeiten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen:

Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen | | | | |
------- | -------- | -------- | -------- | -------- | --------
31.12.2019 angepasst | | 31.12.2020 | |
Mio EUR | Restlauf- zeit < 1 Jahr | Gesamt | Restlauf- zeit < 1 Jahr | Restlauf- zeit > 1 Jahr | Gesamt
Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken | 48,0 | 48,0 | 568,1 | 0,0 | 568,1
Kassenbestand | 13,9 | 13,9 | 114,7 | 0,0 | 114,7
Zentralbanken | 34,1 | 34,1 | 453,4 | 0,0 | 453,4
Forderungen an Kreditinstitute | 2,9 | 2,9 | 10,8 | 0,0 | 10,8
täglich fällig | 2,9 | 2,9 | 10,8 | 0,0 | 10,8
Forderungen an Kundinnen | 0,0 | 0,0 | 1,7 | 0,0 | 1,7
täglich fällig | 0,0 | 0,0 | 1,7 | 0,0 | 1,7
Finanzanlagen | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,1 | 0,3
Wertpapiere | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,1 | 0,3
Sonstige | 0,0 | 0,0 | 8,7 | 0,0 | 8,7
GESAMT |
50,9 | 50,9 | 589,4 | 0,1 | 589,5*

Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen | | | | |
------- | -------- | -------- | -------- | -------- | --------
31.12.2019 angepasst | | 31.12.2020 | |
Mio EUR | Restlauf- zeit < 1 Jahr | Gesamt | Restlauf- zeit < 1 Jahr | Restlauf- zeit > 1 Jahr | Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,0 | 0,0 | 11,8 | 0,0 | 11,8
täglich fällig | 0,0 | 0,0 | 11,8 | 0,0 | 11,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen | 0,0 | 0,0 | 519,5 | 0,0 | 519,5
täglich fällig | 0,0 | 0,0 | 519,5 | 0,0 | 519,5
Sonstige | 0,0 | 0,0 | 1,5 | 0,0 | 1,5
GESAMT |
0,0 | 0,0 | 532,9 | 0,0 | 532,9*

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 107

9.8 Vorräte

Mio EUR 31.12.2019 31.12.2020
Hilfs- und Betriebsstoffe 13,1 14,2
abzüglich Wertminderungen –2,5 –2,6
Unfertige Erzeugnisse Bauten 0,9 0,0
abzüglich Wertminderungen –0,1 0,0
Handelswaren 4,1 5,3
abzüglich Wertminderungen –1,2 –1,5
Anzahlungen Vorräte 0,0 0,1
14,3 15,5

9.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR Restlauf- zeit < 1 Jahr Restlauf- zeit > 1 Jahr Gesamt Restlauf- zeit < 1 Jahr Restlauf- zeit > 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 260,3 0,0 260,3 314,2 0,0
Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 1,8 0,4 2,2 1,4 0,4
Andere sonstige Forderungen 34,9 16,4 51,3 53,4 10,2
296,9 16,9 313,8 369,1 10,6 379,7

In den Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind im Wesentlichen nachrangige Gesellschafter*innendarlehen inklusive aufgelaufener Zinsen gegenüber der AEP GmbH, Deutschland, in Höhe von 1,7 Mio EUR (31.12.2019: 1,7 Mio EUR) enthalten. Zur Darstellung der Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen verweisen wir auf Punkt 10.2 Mit den Finanzinstrumenten verbun- dene Risiken und Risikomanagment – Logistik.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 108

9.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Mio EUR 31.12.2019 angepasst 31.12.2020
Guthaben bei Kreditinstituten 47,1 104,3
Kassenbestand 5,5 4,0
52,6 108,2

Mit dem Ziel einer möglichst transparenten Darstellung der Erbringung von Finanz- dienstleistungen innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns, wurde die Darstellung im Geschäftsjahr 2020 dahingehend geändert, dass die im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen gehaltenen Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralnoten- banken nunmehr in den Finanziellen Vermögenswerten aus Finanzdienstleistungen dargestellt werden.# 9.11 Eigenkapital

Eigenkapitalbestandteile

Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt 337,8 Mio EUR. Das Grundkapital ist in 67.552.638 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juni 2020 wurde der Vorstand der Öster- rei chischen Post AG zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ermächtigt und die Satzung der Österreichischen Post AG wurde entsprechend angepasst. Mit Zustimmung des Auf sichts rats kann das Grundkapital somit während einer Geltungsdauer von fünf Jahren bis 16. Juni 2025 im Ausmaß von bis zu 16.888.160,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück neuen auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht werden. Weiters wurde in der Hauptversammlung die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 16.888.160,00 EUR zur Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten beschlossen. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. April 2019 bis zum 10. Oktober 2021 verlängert.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen dividendenberechtigten Aktien hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Stück Stand am 1. Jänner 2020 Stand am 31. Dezember 2020 Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Geschäftsjahr 2020
67.552.638 67.552.638 67.552.638

Hauptaktionärin der Österreichischen Post AG auf Basis der im Umlauf befindlichen Aktien ist mit einem Anteil von 52,85 % die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), Wien.

Die Kapitalrücklagen resultieren aus Einzahlungen und Einlagen durch die Aktionär*in- nen. Die in der Entwicklung des Eigenkapitals des Österreichischen Post-Konzerns dargestellten Kapitalrücklagen entsprechen jenen des Einzelabschlusses der Österreichischen Post AG.

Die anderen Rücklagen beinhalten die IAS 19 Rücklagen, Rücklagen aus der Marktbe- wertung von Finanzinstrumenten (FVOCI-Rücklage) sowie Währungsumrechnungsrücklagen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 109

Die IAS 19 Rücklage stammt aus Anpassungen und Änderungen von versicherungsmathema- tischen Annahmen, deren Effekte im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Die Marktbewertung von Finanzinstrumenten umfasst Zeitwertänderungen von Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewerteten Finanzinstrumenten. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral und nach Steuern in der Rücklage erfasst. Die Währungsumrechnungsrücklagen enthalten alle Kursdifferenzen, die aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüssen von Tochterunternehmen und von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen entstanden sind.

Die Einzahlungen an Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen betreffen in Höhe von 2 Mio EUR einen asymmetrischen Gesellschafterzuschuss an die bank99 AG. Zu den nicht beherrschenden Anteile verweisen wir auf Punkt 4.3 Nicht beherrschende Anteile.

Das Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2020 beträgt 115,3 Mio EUR (2019: 144,5 Mio EUR). Das den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis beträgt 118,3 Mio EUR (2019: 146,4 Mio EUR). Die Basis für die Gewinnverteilung ist entspre- chend dem österreichischen Aktiengesetz der Jahresabschluss der Österreichischen Post AG zum 31. Dezember 2020. Der darin ausgewiesene ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt 233,3 Mio EUR (2019: 261,5 Mio EUR). Für das Geschäftsjahr 2020 ist gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands eine Ausschüttung von insgesamt 108,1 Mio EUR (Basisdividende von 1,60 EUR je Aktie) (2019: 140,5 Mio EUR, Basisdividende von 2,08 EUR je Aktie) vorgesehen.

Die folgenden Tabellen zeigen die Zusammensetzung des Sonstigen Ergebnisses für die Geschäftsjahre 2019 und 2020:

Geschäftsjahr 2019

Andere Rücklagen Mio EUR IAS 19 Rücklage FVOCI- Rück lage Währungs- um rech- nungs- rücklage Eigen kapital der Aktio- när*innen des Mutter unter- nehmens Nicht beherr- schende Anteile Eigenkapital
Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe 0,0 0,0 –0,3 –0,3 0,0 –0,3 –0,3
Zeitwertänderungen FVOCI – Eigenkapitalinstrumente 0,0 –2,5 0,0 –2,5 0,0 –2,5 –2,5
Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen –12,8 0,0 0,0 –12,8 0,0 –12,8 –12,8
Steuereffekt 3,3 0,5 0,0 3,9 0,0 3,9 3,9
SONSTIGES ERGEBNIS –9,4 –2,0 –0,3 –11,7 0,0 –11,7 –11,7

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 110

Geschäftsjahr 2020

Andere Rücklagen Mio EUR IAS 19 Rücklage FVOCI- Rück lage Währungs- um rech- nungs- rücklage Eigen kapital der Aktio- när*innen des Mutter unter- nehmens Nicht beherr- schende Anteile Eigenkapital
Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe 0,0 0,0 –3,3 –3,3 –0,6 –3,9 –3,9
Zeitwertänderungen FVOCI – Eigenkapitalinstrumente 0,0 –1,0 0,0 –1,0 0,0 –1,0 –1,0
Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen –2,9 0,0 0,0 –2,9 0,1 –2,8 –2,8
Steuereffekt 0,5 0,0 0,0 0,5 0,0 0,4 0,4
SONSTIGES ERGEBNIS –2,4 –1,0 –3,3 –6,8 –0,5 –7,2 –7,2

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des Österreichischen Post-Konzerns zielt auf eine für die Einhaltung der Wachstums- und Akquisitionsziele sowie für die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts angemessene Kapitalstruktur ab. Im Rahmen seiner Dividendenpolitik beabsichtigt der Österreichische Post-Konzern für die kommenden Jahre unter der Voraussetzung, dass sich die Geschäftsentwicklung weiter- hin erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, eine Ausschüt- tungsquote von zumindest 75 % des den Aktionär*innen des Mutterunternehmens zurechen- baren Perioden ergebnisses. Bei einer Bilanzsumme von 2.680,2 Mio EUR zum 31. Dezember 2020 (31.12.2019: 2.042,9 Mio EUR) beträgt die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 24,4 % (31.12.2019: 34,3 %).

9.12 Rückstellungen

31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR Restlauf- zeit < 1 Jahr Restlauf- zeit > 1 Jahr Gesamt Restlauf- zeit < 1 Jahr Restlauf- zeit > 1 Jahr Gesamt
Rückstellungen für Abfertigungen 3,3 110,5 113,8 3,4 122,7 126,0
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 5,2 75,1 80,3 5,3 62,5 67,8
Andere Rückstellungen für Mitarbeiter*innen 113,2 171,6 284,8 103,8 171,7 275,5
Sonstige Rückstellungen 136,5 2,0 138,5 159,7 3,4 163,1
258,1 359,3 617,4 272,1 360,4 632,5

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 111

9.12.1 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder

Geschäftsjahr 2019

Mio EUR Abfertigungen Jubiläumsgelder Gesamt
BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 1. JÄNNER 2019 101,0 86,8 187,9
Zugang aus Unternehmenserwerben 0,1 0,0 0,1
Dienstzeitaufwand 4,4 4,1 8,5
Zinsaufwand 1,9 1,3 3,2
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen 0,1 –0,2 –0,1
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen 13,5 4,5 18,0
Erfahrungsbedingte Berichtigungen –0,8 –10,1 –11,0
Tatsächliche Zahlungen –6,5 –6,1 –12,6
BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 31. DEZEMBER 2019 113,8 80,3 194,1

Geschäftsjahr 2020

Mio EUR Abfertigungen Jubiläumsgelder Gesamt
BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 1. JÄNNER 2020 113,8 80,3 194,1
Zugang aus Unternehmenserwerben 8,9 0,0 8,9
Dienstzeitaufwand 5,1 3,6 8,8
Zinsaufwand 1,8 0,7 2,6
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen 0,1 –12,0 –11,9
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen 3,1 1,0 4,1
Erfahrungsbedingte Berichtigungen –0,4 –1,3 –1,7
Tatsächliche Zahlungen –6,1 –4,6 –10,6
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,4 0,0 –0,4
BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 31. DEZEMBER 2020 126,0 67,8 193,9

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind aus den unter Punkt 6.19 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder beschriebenen Parameteranpassungen von Rechnungszinssatz, Gehaltssteigerung und Fluktuationsraten entstanden. Versicherungs- mathematische Gewinne und Verluste sowie erfahrungsbedingte Berichtigungen für Abfertigun- gen werden im Sonstigen Ergebnis, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie erfahrungsbedingte Berichtigungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand ausgewiesen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Aufwand für Abfertigungen und Jubiläumsgelder wird bis auf den Zinsaufwand, der im Finanzergebnis dargestellt wird, im Per sonal aufwand ausgewiesen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 112

9.12.2 Andere Rückstellungen für Mitarbeiter*innen

Geschäftsjahr 2019

Mio EUR Unterauslastung Sonstige personal bezogene Rückstellungen Gesamt
STAND AM 1. JÄNNER 2019 206,4 106,2 312,6
Veränderung Konsolidierungskreis 0,0 0,4 0,4
Umgliederung –2,8 0,0 –2,8
Neubildung 9,0 73,9 82,9
Verwendung –18,3 –52,5 –70,8
Auflösung –21,7 –16,8 –38,5
Aufzinsung 1,0 0,0 1,0
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 173,6 111,2 284,8

Geschäftsjahr 2020

Mio EUR Unterauslastung Sonstige personal bezogene Rückstellungen Gesamt
STAND AM 1. JÄNNER 2020 173,6 111,2 284,8
Umgliederung –1,9 0,0 –1,9
Neubildung 29,2 55,0 84,2
Verwendung –16,7 –51,4 –68,2
Auflösung –2,3 –21,4 –23,8
Aufzinsung 0,4 0,0 0,4
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 182,2 93,3 275,5

Rückstellungen für Unterauslastung

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Rückstellung für Unterauslastung verweisen wir auf Punkt 6.20 Rückstellungen für Unter- auslastung. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Neubildung in Höhe von 29,2 Mio EUR vorgenommen.# Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 113

9.12.2 Sonstige personalbezogene Rückstellungen

Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien, Vorsorgen für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten sowie Rückstellungen für Restrukturierungen. Zusätzlich waren in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 Vorsorgen aus dem Thema Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeiterinnen in Höhe von insgesamt 16,9 Mio EUR zu bilden. Siehe dazu Punkt 7.4 Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeiterinnen.

Die Neubildung in Höhe von 55,0 Mio EUR (2019: 73,9 Mio EUR) betrifft überwiegend die Dotierung für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien (2020: 49,9 Mio EUR; 2019: 57,4 Mio EUR). Die Verwendung in Höhe von 51,4 Mio EUR betrifft Auszahlungen von Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien (2020: 46,1 Mio EUR; 2019: 46,6 Mio EUR), Auszahlungen für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten sowie Rückstellungen für Restrukturierung. Die Auflösungen in Höhe von 21,4 Mio EUR betreffen mit 3,9 Mio EUR (2019: 3,9 Mio EUR) nicht benötigte Vorsorgen für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten und mit 9,9 Mio EUR (2019: 7,1 Mio EUR) Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien. Weiters waren 4,8 Mio EUR (2019: 5,6 Mio EUR) an Rückstellungen für Restrukturierungen im Segment Brief & Werbepost aufzulösen.

9.12.3 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Geschäftsjahr 2019 Mio EUR
STAND AM 1. JÄNNER 2019 50,6
Neubildung 90,6
Verwendung –1,9
Auflösung –0,8
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 138,5
Geschäftsjahr 2020 Mio EUR
STAND AM 1. JÄNNER 2020 138,5
Veränderung Konsolidierungskreis 8,1
Neubildung 21,8
Verwendung –3,3
Auflösung –2,0
Aufzinsung 0,4
Währungsumrechnung –0,4
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 163,1

Die sonstigen Rückstellungen enthalten, neben Vorsorgen für Prozesskosten, Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand sowie für Schadensfälle und Datenschutz, Aufwendungen für etwaige Ersatzleistungen in Höhe von 99,6 Mio EUR (2019: 99,6 Mio EUR). Weiter führende Informationen dazu sind unter Punkt 7.5 Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen sowie Punkt 7.6 Datenschutz enthalten.

9.13 Andere finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR Restlaufzeit < 1 Jahr Restlaufzeit > 1 Jahr Gesamt Restlaufzeit < 1 Jahr Restlaufzeit > 1 Jahr Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1,0 0,1 1,1 30,1 0,0 30,1
Leasingverbindlichkeiten 37,8 270,6 308,4 47,4 274,1 321,5
Gesamt 38,8 270,7 309,5 77,6 274,1 351,6

9.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR Restlaufzeit < 1 Jahr Restlaufzeit > 1 Jahr Gesamt Restlaufzeit < 1 Jahr Restlaufzeit > 1 Jahr Gesamt
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 220,6 0,0 220,6 249,2 0,0 249,2
Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 1,0 0,0 1,0
Andere sonstige Verbindlichkeiten 136,7 27,1 163,8 166,3 50,4 216,7
Gesamt 357,3 27,1 384,4 416,4 50,4 466,9

Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten neben Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger*innen in Höhe von 49,6 Mio EUR (31.12.2019: 44,6 Mio EUR) auch Verbindlichkeiten für nicht konsumierte Urlaube in Höhe von 39,0 Mio EUR (31.12.2019: 33,0 Mio EUR) sowie erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen in Höhe von 2,3 Mio EUR (31.12.2019: 4,6 Mio EUR).

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 115

9.15 Ertragsteuern

Mio EUR 2019 2020
Laufender Steueraufwand 51,6 30,6
Steuergutschriften/-nachzahlungen für Vorjahre 0,7 0,1
Latenter Steueraufwand/-ertrag 14,5 16,1
Gesamt 66,8 46,8

Steuerüberleitungsrechnung

Die Konzernsteuerquote ist als das Verhältnis von erfasstem Ertragsteueraufwand zum Ergebnis vor Ertragsteuern definiert und beträgt im Geschäftsjahr 2020 28,9 % (2019: 31,6 %). Die Steuerüberleitungsrechnung im Österreichischen Post-Konzern basiert auf dem gesetzlich geltenden Steuersatz des Mutterunternehmens in Österreich in Höhe von 25 %. Abweichungen der gesetzlichen Steuersätze bei Tochterunternehmen werden in einer eigenen Überleitungsposition dargestellt.

Die Überleitung der rechnerischen Ertragsteuern zum erfassten Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:

Mio EUR 2019 2020
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 211,3 162,1
RECHNERISCHE ERTRAGSTEUER 52,8 40,5
STEUERMINDERUNG AUFGRUND VON
Teilwertabschreibung Tochterunternehmen –1,5 0,0
Anpassung an ausländische Steuersätze 0,0 –1,3
Nicht steuerwirksam übernommene Gewinne (nach der Equity-Methode) 0,0 –0,4
Nicht angesetzte latente Steuern auf Anteile an Tochterunternehmen 0,0 –0,2
Übrige steuermindernde Posten –0,5 –1,2
Summe steuermindernde Posten –2,0 –3,2
STEUERMEHRUNG AUFGRUND VON
Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwert 0,2 0,3
Anpassung an ausländische Steuersätze 0,1 0,0
Nicht steuerwirksam übernommene Verluste (nach der Equity-Methode) 0,1 0,0
Zuschreibung Tochterunternehmen 0,0 5,4
Nicht angesetzte latente Steuern auf Anteile an Tochterunternehmen 3,8 0,0
Nicht steuerwirksame Strafen 4,5 1,1
Übrige steuermehrende Posten 2,8 2,8
Summe steuermehrende Posten 11,4 9,6
ERTRAGSTEUERAUFWAND DER PERIODE 62,3 46,9
Anpassung tatsächlicher Ertragsteuern aus Vorjahren 0,7 0,1
Anpassung latenter Steueraufwand/-ertrag aus Vorjahren 2,2 –0,1
Veränderung nicht gebildeter aktiver latenter Steuern 1,7 –0,2
ERFASSTER ERTRAGSTEUERAUFWAND 66,8 46,8

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 116

ANGABEN ZU LATENTEN STEUERANSPRÜCHEN UND LATENTEN STEUERSCHULDEN

Temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im Konzernabschluss und dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz wirken sich wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern aus:

Mio EUR 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020
Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Passive latente Steuern
Geschäfts- oder Firmenwerte 0,2 0,2 –0,3 –0,3
Kund*innenbeziehungen 0,6 0,7 –0,3 –3,3
Markenrechte 0,1 0,1 –0,1 –4,8
Andere immaterielle Vermögenswerte 1,0 0,0 –2,5 –4,2
Sachanlagen 3,1 5,5 –0,5 –0,6
Nutzungsrechte 0,0 0,0 –74,1 –72,6
Finanzanlagen (Steuerliche Teilwertabschreibungen) 26,4 11,2 0,0 0,0
Andere Finanzanlagen 0,0 0,1 –0,3 –0,3
Vorräte 1,5 0,0 0,0 –0,1
Forderungen 1,9 3,1 –2,3 –0,2
Vertragsvermögenswerte 0,0 0,0 –1,8 –1,0
Rückstellungen 36,2 36,9 0,0 0,0
Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten 2,1 2,5 –1,0 –0,6
Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen 0,0 0,4 0,0 0,0
Leasingverbindlichkeiten 72,8 71,9 –0,1 –0,1
Steuerliche Verlustvorträge 2,5 0,1 0,0 0,0
Zwischensumme 148,5 132,7 –83,4 –88,0
Abwertung auf aktive latente Steuern und Verlustvorträge –0,1 –0,8 0,0 0,0
Saldierung –82,5 –84,0 82,5 84,0
LATENTE STEUERN – BILANZANSATZ 65,9 48,0 –0,8 –4,1

Die Entwicklung der latenten Steuern und die Aufteilung der Veränderungen in ergebniswirksame und ergebnisneutrale Komponenten werden in folgender Tabelle dargestellt:

Mio EUR 2019 2020
AKTIVE (+)/PASSIVE (–) LATENTE STEUERN ZUM 1. JÄNNER 76,8 65,0
Latente Steueraufwendungen (–)/-erträge (+) erfolgswirksam –14,5 –16,1
Veränderung erfolgsneutral erfasster latenter Steuern
davon im Zusammenhang mit Zeitwertänderungen FVOCI – Eigen- und Fremdkapitalinstrumente 0,5 0,0
davon im Zusammenhang mit Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen 3,3 0,4
davon im Zusammenhang mit Akquisitionen / Desinvestitionen –0,3 –5,0
Auflösung von laufenden Siebtelabschreibungen auf Eigenkapitalinstrumente –0,7 –0,7
Wechselkurseffekte und sonstige Änderungen 0,0 0,2
AKTIVE (+)/PASSIVE (–) LATENTE STEUERN ZUM 31. DEZEMBER 65,0 43,9

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 117

Folgende temporäre Differenzen wurden nicht erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Die zeitliche Verteilung der Vortragsfähigkeit stellt sich wie folgt dar:

Mio EUR 31.12.2019 31.12.2020
NICHT ERFASSTE TEMPORÄRE DIFFERENZEN AUS:
VERLUSTVORTRÄGEN 56,9 56,3
davon Restlaufzeit < 2 Jahre 0,0 0,0
davon Restlaufzeit 3 – 4 Jahre 3,1 3,7
davon Restlaufzeit 5 – 6 Jahre 2,1 0,0
davon Restlaufzeit > 6 Jahre 0,0 0,0
davon Restlaufzeit unbegrenzt 51,6 52,6
SONSTIGEN TEMPORÄREN DIFFERENZEN 0,7 4,6
Gesamt 57,6 60,9

Temporäre Differenzen in Höhe von 41,8 Mio EUR (31.12.2019: 37,7 Mio EUR), die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (sogenannte „Outside-Basis-Differences“) stehen, wurden nicht angesetzt, da sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren werden.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 118

10.# 10.1 Finanzinstrumente

10.1.1 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020:

31. Dezember 2019

Mio EUR Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (at cost) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) mit Recycling Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) ohne Recycling Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) verpflichtend Summe zum beizulegenden Zeitwert Gesamt
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 50,9 0,0 0,0 0,0 0,0 50,9
Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken 48,0 0,0 0,0 0,0 0,0 48,0
Forderungen an Kreditinstitute 2,9 0,0 0,0 0,0 0,0 2,9
Andere finanzielle Vermögenswerte 189,9 10,4 28,7 69,6 108,8 298,7
Wertpapiere 0,0 10,4 0,0 40,2 50,7 50,7
Geldmarktveranlagungen 189,9 0,0 0,0 0,0 0,0 189,9
Andere Anteile 0,0 0,0 28,7 29,4 58,1 58,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 276,4 0,0 0,0 0,0 0,0 276,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 260,3 0,0 0,0 0,0 0,0 260,3
Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 2,2 0,0 0,0 0,0 0,0 2,2
Sonstige Forderungen ¹ 14,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 52,6 0,0 0,0 0,0 0,0 52,6
569,8 10,4 28,7 69,6 108,8 678,6
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 309,5 0,0 0,0 0,0 0,0 309,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1
Leasingverbindlichkeiten 308,4 0,0 0,0 0,0 0,0 308,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 296,2 0,0 0,0 2,9 2,9 299,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 220,6 0,0 0,0 0,0 0,0 220,6
Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 2,9 2,9 2,9
Andere sonstige Verbindlichkeiten ² 75,7 0,0 0,0 0,0 0,0 75,7
605,7 0,0 0,0 2,9 2,9 608,7

¹ Exkl. geleisteter Vorauszahlungen und Forderungen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgerinnen
² Exkl. erhaltener Vorauszahlungen und Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger
innen sowie nicht konsumierte Urlaube

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 119

31. Dezember 2020

Mio EUR Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (at cost) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) mit Recycling Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) ohne Recycling Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) verpflichtend Summe zum beizulegenden Zeitwert Gesamt
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 589,3 0,2 0,0 0,0 0,2 589,5
Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken 568,1 0,0 0,0 0,0 0,0 568,1
Forderungen an Kreditinstitute 10,8 0,0 0,0 0,0 0,0 10,8
Forderungen an Kund*innen 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 1,7
Finanzanlagen 0,1 0,2 0,0 0,0 0,2 0,3
Sonstige 8,7 0,0 0,0 0,0 0,0 8,7
Andere finanzielle Vermögenswerte 70,0 0,4 5,4 40,3 46,1 116,1
Wertpapiere 0,0 0,4 0,0 40,3 40,7 40,7
Geldmarktveranlagungen 70,0 0,0 0,0 0,0 0,0 70,0
Andere Anteile 0,0 0,0 5,4 0,0 5,4 5,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 340,0 0,0 0,0 0,0 0,0 340,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 314,2 0,0 0,0 0,0 0,0 314,2
Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 1,9 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9
Sonstige Forderungen ¹ 23,9 0,0 0,0 0,0 0,0 23,9
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 108,2 0,0 0,0 0,0 0,0 108,2
1.107,5 0,6 5,4 40,3 46,3 1.153,8
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen 532,9 0,0 0,0 0,0 0,0 532,9
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11,8 0,0 0,0 0,0 0,0 11,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kund*innen 519,5 0,0 0,0 0,0 0,0 519,5
Sonstige 1,5 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 351,6 0,0 0,0 0,0 0,0 351,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30,1 0,0 0,0 0,0 0,0 30,1
Leasingverbindlichkeiten 321,5 0,0 0,0 0,0 0,0 321,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 340,2 0,0 0,0 32,7 32,7 372,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 249,2 0,0 0,0 0,0 0,0 249,2
Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0
Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 32,7 32,7 32,7
Andere sonstige Verbindlichkeiten ² 90,0 0,0 0,0 0,0 0,0 90,0
1.224,6 0,0 0,0 32,7 32,7 1.257,3

¹ Exkl. geleisteter Vorauszahlungen und Forderungen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgerinnen
² Exkl. erhaltener Vorauszahlungen und Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger
innen sowie nicht konsumierte Urlaube

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 120

10.1.2 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN, DIE ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET WERDEN

Die folgenden Tabellen zeigen die zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020 zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den Stufen der Fair-Value-Hierarchie:

31. Dezember 2019

Mio EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Andere finanzielle Vermögenswerte 80,0 0,0 28,7 108,8
Wertpapiere 50,7 0,0 0,0 50,7
Andere Anteile 29,4 0,0 28,7 58,1
80,0 0,0 28,7 108,8
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 2,9 2,9
Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten 0,0 0,0 2,9 2,9
0,0 0,0 2,9 2,9

31. Dezember 2020

Mio EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 0,2 0,0 0,0 0,2
Finanzanlagen 0,2 0,0 0,0 0,2
Andere finanzielle Vermögenswerte 40,7 0,0 5,4 46,1
Wertpapiere 40,7 0,0 0,0 40,7
Andere Anteile 0,0 0,0 5,4 5,4
40,9 0,0 5,4 46,3
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 32,7 32,7
Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten 0,0 0,0 32,7 32,7
0,0 0,0 32,7 32,7

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 121

10.1.3 ANGABEN ZUR ERMITTLUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE

Die folgende Tabelle zeigt die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3 verwendeten Bewertungsverfahren und Inputfaktoren:

Finanzinstrumente Stufe Bewertungsverfahren Inputfaktoren
Wertpapiere, Finanzanlagen 3 Marktwertorientiert Nominalwerte, Börsenpreis
Andere Anteile 3 Kapitalwertorientiert Planungsrechnungen und darauf basierte wahrscheinlichkeitsgewichtete Szenarien; risikogewichtete Abzinsungssätze (WACC)
Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten 3 Kapitalwertorientiert Planungsrechnungen und Abzinsungssätze

Wesentliche Sensitivitäten in der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Stufe-3- Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind, können sich aus Veränderungen der zugrunde liegenden Marktdaten vergleichbarer Unternehmen sowie der in der Kapitalwertermittlung angesetzten Inputfaktoren (insbesondere Diskontierungssätze und Planungsdaten) ergeben. Während der Berichtsperiode vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 wurden keine Transfers zwischen den Stufen 1, 2 und 3 vorgenommen. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtung zum Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an der Aras Kargo a.s. (siehe dazu unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis) erfolgte auf Basis der erwarteten zukünftigen Ergebnisse laut Unternehmensplanung und wurde unter Ansatz des WACC abgezinst. Bezogen auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von 32,6 Mio EUR ergeben sich bei Variation dieser Inputfaktoren sowie des Umrechnungskurses zum Stichtag folgende Sensitivitäten:

WACC −1 %-Punkt WACC +1 %-Punkt EBITDA −10 % EBITDA +10 % Stichtagskurs EUR/TRY –10 % Stichtagskurs EUR/TRY +10 %
Beizulegender Zeitwert Kaufpreisverbindlichkeit Aras Kargo a.s. 1,2 –1,2 –3,0 3,0 –3,0 3,6

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Stufe-3-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die Perioden vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2019 sowie vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020.

Finanzielle Vermögenswerte

Mio EUR 2019 2020
ANFANGSBESTAND 1. JÄNNER 31,4 28,7
Gesamte Gewinne und Verluste erfolgswirksam –0,1 0,0
Im Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst –0,1 0,0
Gesamte Gewinne und Verluste erfolgsneutral –2,5 –1,0
Im Posten Zeitwertänderung FVOCI – Eigenkapitalinstrumente erfasst –2,5 –1,0
Abgang aus Methodenwechsel 0,0 –22,2
Andere Abgänge 0,0 –0,1
ENDBESTAND 31. DEZEMBER 28,7 5,4

Der Abgang aus Methodenwechsel betrifft die Aras Kargo a.s. (siehe dazu Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis).

Finanzielle Verbindlichkeiten

Mio EUR 2019 2020
ANFANGSBESTAND 1. JÄNNER 2,5 2,9
Gesamte Gewinne und Verluste erfolgswirksam –0,4 0,0
Im Posten Sonstige betriebliche Erträge erfasst –0,4 –0,2
Im Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst 0,0 0,2
Folgebewertung 0,0 –1,1
Tilgung –0,9 –2,3
Unternehmenserwerb 1,7 33,2
ENDBESTAND 31. DEZEMBER 2,9 32,7

10.1.4 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET WERDEN

Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird aufgrund der überwiegenden Kurzfristigkeit dieser Posten unterstellt, dass die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

10.1.5 SALDIERTE FINANZINSTRUMENTE

Aufrechnungen im Sinne des IFRS 7 finden im Österreichischen Post-Konzern im Wesentlichen nur mit internationalen Postbetreiber*innen statt, wobei die aufrechenbaren und entsprechend saldiert ausgewiesenen Beträge unwesentlich sind.# 10.1.6 ANGABEN ZUR GESAMTERGEBNISRECHNUNG

Die folgende Tabelle zeigt die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten für die Geschäftsjahre 2019 und 2020:

2019 2020
Gewinn- und Verlust- rechnung Sonstiges Ergebnis
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT (FVTPL)
Ergebnis aus der Folgebewertung 10,0 0,0
10,0 0,0
ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT (FVOCI)
EIGENKAPITALINSTRUMENTE
Ergebnis aus der Folgebewertung 0,0 –2,5
0,0 –2,5
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Ergebnis aus der Folgebewertung –1,7 0,0
–1,7 0,0
Gesamt 8,3 –2,5

Die nach der Effektivzinsmethode berechneten Zinserträge und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, stellen sich wie folgt dar:

Mio EUR 2019 2020
ZINSERTRÄGE
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,3 1,1
Andere finanzielle Vermögenswerte 0,1 0,4
Gesamt 0,4 1,4
ZINSAUFWENDUNGEN
Andere finanzielle Verbindlichkeiten –4,7 –5,1
Gesamt –4,7 –5,1

10.2 Mit den Finanzinstrumenten verbundene Risiken und Risikomanagement – Logistik

Aufgrund der Unterschiedlichkeit in den Geschäftsmodellen erfolgt die Berichterstattung über das finanzielle Risikomanagement getrennt nach den Teilen Logistik und Finanzdienstleistungen. Der Bereich Logistik umfasst die gesamte Geschäftstätigkeit der Österreichischen Post ohne den Bereich Finanzdienstleistungen.

10.2.1 DARSTELLUNG DER RISIKOARTEN

Aus den im Österreichischen Post-Konzern eingesetzten Finanzinstrumenten ergeben sich folgende Risiken:

  • Ausfallrisiken
  • Liquiditätsrisiken
  • Marktrisiken

Ausfallrisiken

Ein Ausfallrisiko besteht für den Österreichischen Post-Konzern darin, dass Vertragspartner*innen ihren Verpflichtungen aus operativer Geschäftstätigkeit und aus Finanztransaktionen nicht nachkommen. Die in der Aufstellung der finanziellen Vermögenswerte dargestellten Beträge stellen gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallrisiko dar. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Siehe dazu Punkt 6.15 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Das Risiko bei Forderungen kann insgesamt als gering eingeschätzt werden, da die Mehrzahl der Kundinnen einem Bankeinzugsverfahren zugestimmt hat bzw. in risikobehafteten Fällen Bankgarantien hinterlegt oder Vorauszahlungen geleistet werden. Ferner besteht ein Großteil der offenen Forderungen gegenüber Vertragspartnerinnen bester Bonität.

Zur Begrenzung des Ausfallrisikos bei Wertpapieren werden nur Papiere von Emittenten mit einem Investment-Grade-Rating oder vergleichbarer Bonität angekauft bzw. gehalten. Anteile an Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Liquidität und der Abwicklungssicherheit der abgeschlossenen Finanzprodukte. Für Geldmarkttransaktionen bestehen festgelegte Handelslimits.

In den folgenden Darstellungen bezieht sich die Bezeichnung Stufe 1 auf finanzielle Vermögenswerte, deren Ausfallrisiko mit dem erwarteten 12-Monats-Kreditverlust erfasst wurde. Stufe 2 und Stufe 3 bezieht sich auf finanzielle Vermögenswerte, bei denen der über die gesamte Laufzeit erwartete Kreditverlust als Ausfallrisiko angesetzt wird. Bei Stufe 2 besteht ein signifikant erhöhtes Kreditrisiko, der Vermögenswert ist jedoch noch nicht wertgemindert. Stufe 3 bezieht sich auf bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte.

Auf dieser Grundlage stellen sich die Bruttobuchwerte der wesentlichen Ausfallrisikoklassen innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns per 31. Dezember 2019 sowie 31. Dezember 2020 wie folgt dar:

Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2019

Mio EUR Bruttobuchwert gesamt Allgemeiner Ansatz Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachter Ansatz Stufe 2 Stufe 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 263,4 259,2 4,3
Sonstige Forderungen 14,8 12,9 0,5 1,5

Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2020

Mio EUR Bruttobuchwert gesamt Allgemeiner Ansatz Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachter Ansatz Stufe 2 Stufe 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 318,9 313,2 5,8
Sonstige Forderungen 24,9 22,9 0,2 1,9

Das Ausfallrisiko bei sämtlichen im Bestand befindlichen Wertpapieren der Kategorie FVOCI, Forderungen gegenüber Banken sowie Geldmarktveranlagungen wird als niedrig eingestuft und aufgrund der betraglichen Unwesentlichkeit nicht angegeben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Österreichische Post-Konzern wendet zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an. Demzufolge werden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage (Matrix) gegliedert.

Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019 sowie zum 31. Dezember 2020:

31. Dezember 2019

Mio EUR Nicht überfällig 1 – 30 Tage 31 – 90 Tage > 90 Tage Gesamt
Bruttobuchwert 205,9 50,0 3,3 4,3
Erwartete Verlustrate in % 0,1 % 0,4 % 5,3 % 57,4 %
WERTBERICHTIGUNG 0,2 0,2 0,2 2,4

31. Dezember 2020

Mio EUR Nicht überfällig 1 – 30 Tage 31 – 90 Tage > 90 Tage Gesamt
Bruttobuchwert 275,0 33,8 4,4 5,8
Erwartete Verlustrate in % 0,2 % 0,6 % 11,1 % 60,5 %
WERTBERICHTIGUNG 0,5 0,2 0,5 3,5

Sonstige Forderungen

Für Sonstige Forderungen erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9, wobei aufgrund von Art und Umfang der sonstigen Forderungen im Sinne des IFRS 9.B5.5.35 praktische Erleichterungen angewandt wurden. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden die Sonstigen Forderungen in Forderungen aus Schadensersatzansprüchen sowie sonstigen übrigen Forderungen unterteilt und nach Überfälligkeitstagen (Matrix) gegliedert.

Zum 31. Dezember 2020 ergeben sich auf dieser Grundlage Wertberichtigungen für Sonstige Forderungen in Höhe von 1,0 Mio EUR (31.12.2019: 0,9 Mio EUR). Des Weiteren erfolgte im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine Ausbuchung von Sonstigen Forderungen, welche noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen.

Für die wesentlichen Ausfallrisikoklassen ergibt sich daraus folgende Entwicklung der Wertberichtigungen:

Sonstige Forderungen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Mio EUR STAND ZUM 1. JÄNNER 2019 Ausbuchungen Nettoneubewertung STAND ZUM 31. DEZEMBER 2019
Stufe 1 0,2 0,0 –0,1 0,1
Stufe 2 0,0 0,0 0,0 0,0
Stufe 3 0,9 –0,1 –0,1 0,7
Gesamt 1,2 –0,1 –0,2 0,9
Stufe 2 0,6 0,0 0,0 0,6
Stufe 3 2,4 –0,4 0,4 2,4
Gesamt 3,0 –0,4 0,4 3,0

Sonstige Forderungen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Mio EUR STAND ZUM 1. JÄNNER 2020 Zugang aus Unternehmenserwerben Ausbuchungen Nettoneubewertung STAND ZUM 31. DEZEMBER 2020
Stufe 1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,3
Stufe 2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stufe 3 0,7 0,0 0,0 0,1 0,8
Gesamt 0,9 0,0 0,0 0,2 1,0
Stufe 2 0,6 0,0 0,0 0,2 0,8
Stufe 3 2,4 1,0 –0,1 0,5 3,8
Gesamt 3,0 1,0 –0,1 0,8 4,7

Wertpapiere der Kategorie FVOCI

Bei sämtlichen im Bestand befindlichen Wertpapieren der Kategorie FVOCI besteht ein niedriges Ausfallrisiko, weshalb eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts gebildet wurde. Es wird von einem niedrigen Ausfallsrisiko bei Wertpapieren ausgegangen, solange ein Investment-Grade-Rating vorliegt. Die auf dieser Basis erfassten Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2020 waren betraglich unwesentlich.

Geldmarktveranlagungen

Geldmarktveranlagungen enthalten ausschließlich Termingelder bei österreichischen Bankinstituten. Geldmarktveranlagungen unterliegen dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9. Aufgrund des niedrigen Ausfallrisikos wurde eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts gebildet. Die zum 31. Dezember 2020 erfasste Wertberichtigung war betraglich unwesentlich.

Forderungen gegenüber Banken

Forderungen gegenüber Banken umfassen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt nach dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9 in Höhe des erwarteten Kreditverlusts abgestimmt auf die tatsächliche Restlaufzeit der Forderungen. Die zum 31. Dezember 2020 gebildeten Wertberichtigungen waren betraglich unwesentlich.

Liquiditätsrisiken

Die Aufgabe der Liquiditätssicherung ist es, die Zahlungsfähigkeit des Österreichischen Post-Konzerns jederzeit zu gewährleisten. Basis des Liquiditätsmanagements ist ein Liquiditätsplan, der laufend Soll-Ist-Analysen unterzogen und bei Bedarf angepasst wird. Durch die aktive Steuerung von Zahlungsströmen wird der Zinssaldo optimiert.

Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der verbleibenden Restlaufzeiten:

Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2019

Mio EUR Buchwert Brutto- Cashflow < 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 309,5 330,0 42,3 149,4 138,3
davon Leasingverbindlichkeiten 308,4 328,9 41,3 149,3 138,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 220,6 220,6 220,6 0,1 0,0
Andere sonstige Verbindlichkeiten 78,6 78,7 59,1 19,6 0,0
Gesamt 608,7 629,3 322,0 169,0 138,3

Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2020# Dezember 2020

Restlaufzeiten Mio EUR Buchwert Brutto- Cashflow

< 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 351,6 370,2
davon Leasingverbindlichkeiten 321,5 340,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 249,2 249,5
Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 1,0 1,0
Andere sonstige Verbindlichkeiten 122,7 162,1
724,5 782,8

Marktrisiken

Marktrisiken umfassen die bestehenden Risiken aus der Änderung von Marktpreisen. Im Österreichischen Post-Konzern bestehen im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von Zinsen und Währungskursen, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können:

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Schwankungen von Marktzinssätzen ergibt. Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das Barwertrisiko bei fest verzinsten Bilanzposten und das Zahlungsstromrisiko bei variabel verzinsten Bilanzposten. Ein Zinsänderungsrisiko liegt vor allem bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr vor. Solche längeren Laufzeiten sind im operativen Bereich nicht von materieller Bedeutung, spielen jedoch bei Finanzinvestitionen in Wertpapiere sowie bei Finanzverbindlichkeiten eine Rolle. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Finanzbereich orientiert sich am Portfolioansatz. Gesteuert werden grundsätzlich nicht Einzelpositionen, sondern das gesamte Finanzportfolio unter Bedachtnahme auf die jeweilige Grundtransaktion. Zu diesem Zweck werden selektiv auch derivative Instrumente wie Zins-Swaps und Zins-Caps eingesetzt. Zum Berichtszeitpunkt bestehen keine derivativen Finanzpositionen. Das Finanzportfolio wird täglich der vorgegebenen Benchmark gegenübergestellt.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 128

Eine Änderung des Marktzinssatzes um +/– 1 Prozentpunkt hätte auf Basis der Portfoliozusammensetzung bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkung auf die Höhe der in folgender Tabelle angeführten Posten:

Geschäftsjahr 2019 Geschäftsjahr 2020
Marktzinssatz Marktzinssatz Marktzinssatz Marktzinssatz
Mio EUR +1 %-Punkt Mio EUR −1 %-Punkt Mio EUR +1 %-Punkt Mio EUR −1 %-Punkt
Finanzergebnis 1,0 –0,2 Finanzergebnis

Währungsänderungsrisiko

Als Währungsänderungsrisiko wird der mögliche Verlust aus Marktveränderungen durch schwankende Wechselkurse angesehen. Auf der Aktivseite ergeben sich nur eingeschränkt Risiken aus Währungsänderungen, nachdem Lieferungen weitestgehend auf Euro-Währungsbasis abgewickelt werden und auch die Veranlagung in Wertpapiere und Termingelder überwiegend in Euro erfolgt. Zum Teil ergeben sich Währungsrisiken aus Leistungsbeziehungen mit internationalen Postbetreiber*innen, die auf Basis einer künstlichen Währung („Sonderziehungsrechte“ bzw. „SZR“) abgerechnet werden. Der Kurs der Sonderziehungsrechte wird durch den IMF als gewichteter Durchschnitt der fünf wichtigsten Weltwährungen ermittelt. Die Schwankung des SZR-Kurses gegenüber dem Euro über die letzten drei Jahre lag innerhalb einer Bandbreite von +/– 5 %. Eine Änderung des SZR/ EUR-Kurses um +/– 1 % gegenüber dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020 würde zu einem Bewertungsergebnis von +/– 3,5 Mio EUR führen.

10.2.2 RISIKOMANAGEMENT

Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Österreichischen Post-Konzerns ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Grundsätzlich wird beim Management der Finanzpositionen ein strategischer Portfolioansatz unter Bedachtnahme auf eine konservative Risikopolitik verfolgt. Im Österreichischen Post-Konzern erfolgt eine laufende Überwachung eventuell auftretender Risikokonzentrationen. Diese können bei Finanzinstrumenten mit ähnlichen Merkmalen und ähnlichen Bedingungen auftreten, z. B. in Bezug auf Fristigkeiten und Kontrahentenstruktur oder hinsichtlich der Umsetzung der Veranlagungsstrategie. Konzentrationsrisiken werden unter anderem durch die Veranlagung von Termingeldern bei verschiedenen Banken, Diversifikation der Emittenten im Wertpapierportfolio oder Streuung der Fälligkeitsprofile vermieden. Die aktuelle Risikosituation im Finanzbereich wird laufend in einem standardisierten Berichtswesen dargelegt. Weiters bestehen im Österreichischen Post-Konzern klare, schriftlich festgelegte Strategien und operative Richtlinien für die Behandlung aller finanziellen Risiken. Das Risikomanagement unterliegt einem vom Vorstand beschlossenen Regelwerk, das Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt. Darüber hinaus formuliert dieses Regelwerk standardisierte Abläufe, um Revisionssicherheit zu gewährleisten. Zudem werden durch die Organisation der Tätigkeitsabläufe (wie z. B. Trennung von Handel und Buchführung von Finanztransaktionen, Sicherung von elektronischen Daten) organisatorische Risiken im Finanzbereich so weit wie möglich ausgeschaltet.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 129

10.3 Mit den Finanzinstrumenten verbundene Risiken und Risikomanagement – Finanzdienstleistungen

Mit 1. April 2020 hat der Österreichische Post-Konzern mit der bank99 AG, die neue Bank der Post, die Geschäftigkeit im Bereich der Finanzdienstleistungen aufgenommen. Die Geschäftstätigkeit umfasst primär Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs, die Entgegennahme von Kund*innengeldern, Kontodienstleistungen und den Vertrieb von eigenen und fremden Kredit-, Versicherungs-, und Anlageprodukten. Weiters werden Finanzdienstleistungen im Auftrag Dritter ausgeführt. Aus der aktuellen Geschäftstätigkeit werden die folgenden finanziellen Risiken im Bereich der Finanzdienstleistungen als wesentlich erachtet:

  • Kreditrisiken
  • Liquiditätsrisiken
  • Marktrisiken

In den nachfolgenden Tabellen wurde auf die Darstellung der Vorjahreszahlen mangels Wesentlichkeit verzichtet.

Risikomanagement

Die bank99 verfügt über ein eigenes Risikomanagementsystem, das dem Vorstand der bank99 unterstellt ist und alle Risiken aus dem Bankgeschäft steuert und überwacht. Das Risikomanagement der Bank basiert auf einem mehrstufigen Prozess, in dem eine aufbau- und ablauforganisatorische Trennung von miteinander unvereinbaren Funktionen sichergestellt ist. Die klare Trennung zwischen Markt und Marktfolge ist bis auf Vorstandsebene sichergestellt. Das Risikomanagementsystem fußt auf risikopolitischen Grundsätzen und der in der Risikostrategie festgelegten Zielrisikostruktur. Damit sind alle Vorgaben zu Identifikation, Quantifizierung, Aggregation, Überwachung und Steuerung der Risiken umfasst. Die Vorgaben sind in Richtlinien festgehalten. Die aktuelle Risikosituation wird dem Vorstand der bank99 mittels eines standardisierten Berichtswesens laufend zur Kenntnis gebracht. Mit ihrer Risikostrategie verfolgt die bank99 das Ziel, die sich aus dem Bankbetrieb ergebenden Risiken frühzeitig zu erkennen, aktiv zu managen und zu begrenzen.

Kreditrisiko

Unter Kreditrisiko wird die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen, unabhängig von der jeweiligen Gegenpartei, verstanden. Kreditrisiken bestehen derzeit bei der bank99 im Wesentlichen aus Einlagen bei Zentralbanken und Forderungen gegenüber den Post Partnern. Kreditrisiken aus dem Kundinnengeschäft sowie aus der Veranlagung am Geld- und Kapitalmarkt sind derzeit von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der Gesamtrisikosteuerung beschließt der Vorstand die Vorgaben zur Begrenzung des Kreditrisikos (insbesondere Limite und Veranlagungspolitik). Die Überwachung und Steuerung der Kreditrisiken aus dem Kundinnengeschäft wird im operativen Kreditrisikomanagement vorgenommen. Die Ausfallerkennung und -setzung erfolgt einheitlich für die gesamte Bank, wobei die bank99 ein Capital Requirements Regulation und Capital Requirements Directive IV konformes Ausfallmanagement anwendet. Im kreditrisikorelevanten Portfolio werden alle Positionen zusammengefasst, die ein Kredit risiko im engeren Sinn beinhalten. Aktuell besteht das Portfolio nur aus bilanziellen Positionen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 130

Darstellung kreditrisikorelevanten Portfolio zum 31. Dezember 2020

Mio EUR Bruttobuchwert Nettobuchwert
KREDITRELEVANTES PORTFOLIO
Guthaben bei Zentralbanken 453,4 453,4
Forderungen an Kreditinstitute 10,8 10,8
Forderungen an Kund*innen 1,7 1,7
Finanzanlagen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 0,1 0,1
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) 0,2 0,2
KREDITRELEVANTES PORTFOLIO BANK99 466,2 466,2
SONSTIGE 8,6 8,6
KREDITRELEVANTES PORTFOLIO AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN 474,9 474,8

Sonstige in Höhe von 8,6 Mio EUR betreffen Forderungen an Post Partner im Zusammenhang mit den sogenannten PSK-Anweisungen. Diese werden in der Österreichischen Post AG erfasst und sind Teil des Risikomanagements im Logistikteil des Konzerns. Aufgrund des derzeitigen Geschäftsmodells sind die größte Position im kreditrisikorelevanten Portfolio die Einlagen bei Zentralbanken. Diese dienen in erster Linie zur Steuerung der Liquidität. Die Forderungen an Kundinnen stellen die Einkaufsreserven (ausgenützte Überziehungsrahmen) von Girokonten dar. Das Rating der wesentlichen Posten befindet sich ausschließlich im Bereich Investment Grade. Es bestehen zu den Stichtagen keine wesentlichen Überfälligkeiten. Ebenso befinden sich keine wesentlichen Beträge in den Stufen 2 und 3 der Risikovorsorgestufen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 besteht ein notleidendes Portfolio in unwesentlichem Ausmaß. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten ein Ausfallrisiko erkennbar ist, werden diese Risiken durch Wertminderungen erfasst. Siehe dazu unter Punkt 6.1.1 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die Bruttobuchwerte der wesentlichen Ausfallrisikoklassen der bank99 zum 31.# Dezem- ber 2020 stellen sich wie folgt dar:
Bruttobuchwerte nach Ausfallsrisikoklassen zum 31. Dezember 2020
| Mio EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Bruttobuchwert | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| KREDITRELEVANTES PORTFOLIO | | | | |
| Guthaben bei Zentralbanken | 453,4 | 0,0 | 453,4 | |
| Forderungen an Kreditinstitute | 10,8 | 0,0 | 10,8 | |
| Forderungen an Kund
innen | 1,6 | 0,1 | 1,7 | |
| Finanzanlagen | | | | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 0,1 | 0,0 | 0,1 | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | 0,2 | 0,0 | 0,2 | |
| GESAMT | 466,1 | 0,1 | 466,2 | |

Da die gesamten Risikovorsorgen zum Stichtag betraglich unwesentlich sind, wird auf die Darstellung einer Entwicklung verzichtet.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 131

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko versteht die bank99 AG die Gefahr, dass das Kreditinstitut den gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht mehr vollstän- dig oder nicht fristgerecht nachkommen kann, ohne dass erhebliche wirtschaftliche Verluste entstehen. Die Liquiditätsversorgung der Bank erfolgt ausschließlich über eng mit dem Geschäfts- modell einer Retailbank abgestimmte Refinanzierungsinstrumente. Das sind im Wesentlichen Tagesgelder (einschließlich Guthaben aus Giroverbindungen) und Termingelder.

Grundsätze, Limite und Vorgaben im Bereich der Liquiditätssteuerung werden durch die Abteilung Strategisches Risikomanagement nach einer Genehmigung im Asset Liability Committee („ALCO“) – als zentralen Gremium zur Steuerung des Liquiditätsrisikomanagements – festgeschrieben und deren Einhaltung laufend überwacht. Über ein Liquiditätsmonitoring werden Liquiditätsablaufbilanzen sowohl auf vertraglicher Basis als auch über Modellrechnun- gen erstellt, die auch als Grundlage für die Erstellung einer gestressten Liquiditäts ablaufbilanz dienen. Weiters werden die Limite über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) berechnet und überwacht.

Die bank99 verfügt über einen Liquiditätsnotfallplan mittels dessen Liquiditätseng- pässe frühzeitig erkannt werden können und dem ALCO Handlungsalternativen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Veranlagung in Einlagen bei Zentralbanken verfügt die Bank über ausreichende Liquiditätspuffer.

Die folgenden beiden Tabellen zeigen die Liquiditätsdeckungsquote und den Liquiditäts- puffer. Die Liquiditätsdeckungsquote zeigt den Liquiditätspuffer in Relation zum Netto- liquiditätsabfluss. Die Nettoliquiditätsabflüsse sind die erwarteten Nettoabflüsse während einer Stressphase von 30 Kalendertagen. Die Kalkulation erfolgt nach den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/60.

Liquiditätsdeckungsquote

Mio EUR 2020
Liquiditätspuffer 563,6
Nettoliquiditätsabfluss 41,7
LIQUIDITÄTSDECKUNGSQUOTE 1.351 %

Zusammensetzung des Liquiditätspuffers

Mio EUR 2020
Guthaben bei Zentralbanken abzüglich Mindestreserve 448,9
Zahlungsmittel 114,7
Anrechenbare Finanzanlagen 0,1
LIQUIDITÄTSPUFFER 563,6

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 132

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleitungen.

Fälligkeitsanalyse auf Basis der verbleibenden Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2020

Restlaufzeiten Mio EUR Brutto- Cashflow Täglich fällig Bis 1 Jahr
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,2 0,2 0,2 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kund*innen 519,5 519,5 519,5 0,0
Sonstige 1,5 1,5 1,5 0,0
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN BANK99 521,2 521,2 521,2 0,0
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN 11,7 11,7 0,0 11,7
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN 532,9 532,9 521,2 11,7

Marktrisiko

Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlusts, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwert- veränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, im sonstigen Ergebnis oder in den stillen Reserven aufscheinen. In der bank99 AG wird das Marktrisiko in das Zinsänderungs- risiko und das Credit-Spread-Risiko unterteilt. Fremdwährungsrisiken oder ein Marktrisiko aus Handelspositionen sind aufgrund des Geschäftsmodells der bank99 AG nicht vorhanden.

Das barwertige Zinsänderungsrisiko wird auf Gesamtbankebene in Einklang mit der Risikostrategie mittels entsprechender fristenkongruenter Veranlagung im Treasury-Portfolio weitgehend ausgesteuert. Das Risiko von Verlusten aus Barwertveränderungen aufgrund von Änderungen der Zinskurve wird entsprechend als gering angesehen. Das Credit Spread Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwerts von Finanzinstrumenten aufgrund von Verschlechterungen der Bonität des Emittenten, die am Markt wahrgenommen wird. Auf Basis der zum Stichtag bestehenden Veranlagungen wird das Credit-Spread-Risiko als betraglich unwesentlich eingeschätzt.

11. Sonstige Angaben

11.1 Erläuterungen zum Konzern-Cashflow-Statement

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen gemäß IAS 7 Barmittel, Sichteinlagen und kurzfristige, liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungs- mittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unter- liegen. Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – sind in der Regel als Zahlungsmitteläquivalente einzustufen.

Währungsdifferenzen

Im Rahmen der Erstellung des Konzern-Cashflow- Statements wird der Cashflow von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, vereinfachend direkt in Euro ermittelt. Währungseffekte im Zusammenhang mit den Cashflows der türkischen Tochtergesellschaft Aras Kargo a.s., deren funktionale Währung die türkische Lira ist, werden allerdings gesondert ermittelt und auf Ebene der einzelnen Pos- ten angepasst. Die Auswirkungen auf den Finanzmittelbestand der Gesellschaft werden im Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 133 Konzern-Cashflow-Statement in der Position Währungsdifferenzen im Finanzmittelbestand dargestellt. Mögliche Währungseffekte der verbleibenden Nicht-Euro-Tochtergesellschaften werden als unwesentlich eingestuft.

Aus-/Einzahlungen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochterunternehmen

Der Cashflow aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochterunternehmen setzt sich wie folgt zusammen:

Mio EUR 2019 angepasst 1 2020
UNTERNEHMENSERWERBE
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe
Erwerbszeitpunkt aktuelles Geschäftsjahr (Kaufpreise) –52,9 –35,3
Offene Kaufpreisverbindlichkeiten 0,0 0,2
Erwerbszeitpunkt Vorjahre (Restkaufpreisverbindlichkeiten) 0,0 –1,6
Übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 53,2 36,4
0,3 –0,3

1 Siehe Punkt 3.2.2 Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen

Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge

Die im Cashflow aus dem Ergebnis neutrali- sierten sonstigen zahlungsunwirksamen Vorgänge setzen sich wie folgt zusammen:

Mio EUR 2019 2020
Ergebnis aus Anlagenverkäufen 0,8 –1,0
Erfolgswirksame Bewertung von Wertpapieren und Anteilen zum beizulegenden Zeitwert –9,7 –8,9
Zinsergebnis –4,0 3,2
Forderungsbewertungen 1,8 2,0
Erfolgsneutrale Veränderungen (IAS 19) –12,8 –2,8
Erfolgswirksam erfasste Währungsdifferenzen 0,0 1,7
Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung 1,7 0,0
Andere 22,9 5,7
0,7 0,0

Gewährte Darlehen

Im Geschäftsjahr 2020 enthielt der Posten Gewährte Darlehen wie in der Vorperiode Ein- bzw. Auszahlungen von jeweils unter 1,0 Mio EUR.

Veränderung der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten

Der Posten Veränderung der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhaltet Ein- und Auszahlungen aus kurzfristig revolvierenden Posten, die gemäß IAS 7.22 (a) saldiert ausgewiesen werden, sowie Ein- und Auszahlungen aus kurzfristigen Barvorlagen, die gemäß IAS 7.22 (b) saldiert ausgewiesen werden.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 134

Überleitung der anderen finanziellen Verbindlichkeiten

Die Überleitung vom 1. Jänner auf den 31. Dezember unter Berücksichtigung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr 2019

Mio EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Leasing- verbindlichkeiten Andere finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
STAND AM 1. JÄNNER 2019 6,6 272,7 279,3
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –5,5 –32,2 –37,7
Erwerb von Tochterunternehmen 0,0 46,7 46,7
Sonstige unbare Zu- und Abgänge 0,0 21,2 21,2
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 1,1 308,4 309,5

Geschäftsjahr 2020

Mio EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Leasing- verbindlichkeiten Andere finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
STAND AM 1. JÄNNER 2020 1,1 308,4 309,5
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 29,0 –40,8 –11,8
Erwerb von Tochterunternehmen 0,0 19,0 19,0
Sonstige unbare Zu- und Abgänge 0,0 35,0 35,0
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 30,1 321,5 351,6

Der Finanzmittelbestand, wie er im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt wird, kann auf den Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz wie folgt übergeleitet werden:

Mio EUR 31.12.2019 31.12.2020
FINANZMITTELBESTAND 103,5 687,1
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 50,9 578,9
Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken 48,0 568,1
Forderungen an Kreditinstitute
- davon Zahlungsverkehr 2,9 10,8
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE 52,6 108,2

11.2 Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (kurz ÖBAG) 52,85 % der Aktien der Österreichischen Post AG. Damit zählen die Republik Österreich und die unter ihrem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des Österreichischen Post-Konzerns. Weiters gehören alle Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 135 zu den nahestehenden Unternehmen der Österreichischen Post AG.# Anhang

Die nahestehenden Personen umfassen die Mitglieder der Leitungsorgane Aufsichtsrat und Vorstand der Österreichischen Post AG sowie deren nahe Familienangehörige. Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Österreichischen Post AG und ihren Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden nicht erläutert. Die zum Bilanzstichtag mit den konzernfremden nahestehenden Unternehmen und Personen bestehenden offenen Posten werden in den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen bestehen nur innerhalb des Leistungsspektrums des Österreichischen Post-Konzerns und werden zu fremdüblichen Konditionen erbracht bzw. bezogen. Die folgende Tabelle zeigt den Umfang der Geschäftsvorfälle mit Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen:

Geschäftsjahr 2019 Assoziierte Unternehmen Gemeinschafts- unternehmen Andere nahestehende Unternehmen Nahestehende Personen Gesamt
Mio EUR
Gesamte betriebliche Erträge 1,8 0,7 195,0 0,0 197,5
Gesamte betriebliche Aufwendungen 8,2 1,3 35,0 0,0 44,5
Ausstehende Forderungen 2,2 0,0 24,6 0,0 26,8
Ausstehende Verbindlichkeiten 0,8 0,0 3,0 0,0 3,9
Geschäftsjahr 2020 Assoziierte Unternehmen Gemeinschafts- unternehmen Andere nahestehende Unternehmen Nahestehende Personen Gesamt
Mio EUR
Gesamte betriebliche Erträge 1,8 0,0 193,1 0,0 194,8
Gesamte betriebliche Aufwendungen 8,5 0,0 31,4 0,0 39,9
Ausstehende Forderungen 1,9 0,0 31,6 0,0 33,4
Ausstehende Verbindlichkeiten 1,7 0,0 2,8 0,0 4,5

Die betrieblichen Erträge betreffen in den Jahren 2019 und 2020 im Wesentlichen Leistungen der BBG Bundesbeschaffung GmbH. Hier besteht eine Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Bundes zur Auslieferung von Postsendungen von Bundeseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Dienstleistungen in Höhe von 129,8 Mio EUR (2019: 141,1 Mio EUR) für die vertraglich festgelegten Bundeseinrichtungen erbracht. Bei den betrieblichen Aufwendungen handelt es sich überwiegend um IT- und Telefonie- Dienstleistungen der A1 Telekom Austria AG in Höhe von 11,7 Mio EUR (2019: 10,0 Mio EUR) sowie um bezogene Energie vom OMV-Konzern in Höhe von 2,3 Mio EUR (2019: 3,6 Mio EUR).

11.2 Vergütungen

Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen einschließlich der Veränderung von Rückstellungen für Vergütungen, die an Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands gewährt wurden:

Geschäftsjahr 2019 Aufsichtsrat Vorstand Gesamt
Mio EUR
Kurzfristig fällige Leistungen 0,4 3,4 3,7
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,0 0,3 0,3
Andere langfristig fällige Leistungen 0,0 0,0 0,0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,0 0,0 0,0
Dotierung für aktienbasiertes Vergütungsprogramm 0,0 3,1 3,1
Gesamt 0,4 6,7 7,1
Geschäftsjahr 2020 Aufsichtsrat Vorstand Gesamt
Mio EUR
Kurzfristig fällige Leistungen 0,4 4,3 4,7
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,0 0,3 0,3
Andere langfristig fällige Leistungen 0,0 0,0 0,0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,0 0,0 0,0
Dotierung für aktienbasiertes Vergütungsprogramm 0,0 2,2 2,2
Gesamt 0,4 6,8 7,2

11.3 Aufwendungen für Abschlussprüfer

In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 stellte sich das Honorar für die Abschlussprüferin KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wie folgt dar:

Leistungen Wirtschaftsprüfer in TEUR 2019 2020
Konzern- und Jahresabschlussprüfungen zum 31.12. 283,8 301,3
Andere Bestätigungsleistungen 30,6 24,8
Sonstige Leistungen 120,1 128,0
Gesamt 434,4 454,1

11.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 von Bedeutung sind, wurden im Konzernabschluss berücksichtigt. Mit 15. Oktober 2020 erfolgte das Signing zur Übernahme von weiteren 30 % an der D2D-direct to document GmbH. Nach erfolgtem Closing hält die Österreichische Post 100 % der Anteile an der Gesellschaft. Das Closing und folglich der Wechsel von der Bilanzierung Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 137 nach der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung wird im ersten Quartal 2021 erwartet. Andere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.

11.5 Konzernunternehmen

Name und Sitz des Unternehmens 31.12.2019 Anteil in % Einbezug 1 31.12.2020 Anteil in % Einbezug 1
ACL advanced commerce labs GmbH, Graz 70,0 VK 70,00 VK
adverserve Holding GmbH, Wien 82,00 VK 100,00 VK
adverserve digital advertising Services Gesellschaft m.b.H., Wien 82,00 VK 100,00 VK
adverserve digital advertising Services d.o.o., Zagreb 69,75 VK 75,00 VK
adverserve digital advertising Services Schweiz GmbH, Zürich 82,00 VK 100,00 VK
adverserve digital advertising Services Deutschland GmbH, Hamburg 82,00 VK 100,00 VK
Aras Kargo Yurtici Yurtdisi Tasimacilik a.s., Istanbul 25,00 NK 80,00 VK
Austrian Post International Deutschland GmbH, Bonn 100,00 VK 100,00 VK
bank99 AG, Wien 80,00 VK 80,00 VK
City Express d.o.o., Belgrad 100,00 VK 100,00 VK
City Express Montenegro d.o.o, Podgorica 100,00 VK 100,00 VK
EMD – Elektronische- u. Mikrofilm-Dokumentationssysteme Ges.m.b.H., Haid bei Ansfelden 100,00 VK 100,00 VK
Express One d.o.o., Sarajevo 100,00 VK 100,00 VK
feibra GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
IN TIME s.r.o., Ivanka pri Dunaji 100,00 VK 100,00 VK
M&BM Express OOD, Sofia 76,00 VK 76,00 VK
Medien.Zustell GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG, Wien (verschmolzen) 100,00 VK 0,00 n.a.
Overseas Trade Co Ltd d.o.o., Hrvatski Leskovac 100,00 VK 100,00 VK
Post 001 Finanzierungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 002 Finanzierungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 102 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 104 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 106 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 107 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 108 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 202 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 206 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 207 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 301 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post E-Commerce GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post Immobilien GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post IT Services GmbH (vormals OMNITEC Informationstechnologie- Systemservice GmbH), Wien 50,00 EQ 100,00 VK
Post & Co Vermietungs OG, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post Wertlogistik GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
PROWERB Gesellschaft für produktive Werbung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Scanpoint GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Scanpoint Slovakia s.r.o., Nitra 100,00 VK 100,00 VK
sendhybrid ÖPBD GmbH, Graz 51,00 VK 51,00 VK
Slovak Parcel Service s.r.o., Ivanka pri Dunaji 100,00 VK 100,00 VK
Post Systemlogistik GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
trans-o-flex Gruppe
trans-o-flex Logistics Group GmbH, Weinheim 100,00 NK 100,00 NK
LogIn Service d.o.o., Ilidza 100,00 NK 0,00 n. a.
Distributions GmbH Duisburg, Duisburg 100,00 NK 0,00 n. a.
Express One Hungary Kft., Budapest 100,00 VK 100,00 VK
Weber Escal d.o.o., Hrvatski Leskovac 100,00 VK 100,00 VK
ADELHEID/AEP
ADELHEID GmbH, Berlin 51,52 EQ 51,52 EQ
AEP GmbH, Alzenau 51,52 EQ 51,52 EQ
D2D – direct to document GmbH, Wien 70,00 EQ 70,00 EQ
PHS Logistiktechnik GmbH, Graz 40,00 EQ 48,36 EQ

1 VK – Vollkonsolidierung, NK – Tochterunternehmen aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert, EQ – Equity-Bilanzierung
2 Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen entspricht dem anteiligen Jahresergebnis der jeweiligen Unternehmensgruppe.
3 Kein beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltung bzw. rechtlicher Umstände

SONSTIGE BETEILIGUNGEN Name und Sitz des Unternehmens Anteil in % Eigenkapital Mio EUR Perioden ergebnis Mio EUR
EURODIS GmbH, Weinheim 37,60 0,5 0,2

Der Vorstand der Österreichischen Post AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 am 23. Februar 2021 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu klären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Wien, am 23. Februar 2021

Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL
Generaldirektor Vorstandsvorsitzender

DI PETER UMUNDUM
Mitglied des Vorstands Vorstand Paket & Logistik

DI WALTER OBLIN
Generaldirektor-Stellvertreter Vorstand Brief & Finanzen

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 139

Bestätigungs- vermerk

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 140

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Österreichische Post Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).# Bestätigungsvermerk

Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteil hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

BEWERTUNG DER RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNTERAUSLASTUNG

Siehe Konzernanhang Kapitel 6.20 Rückstellungen für Unterauslastung, Kapitel 7.3 Rück- stellung für Unterauslastung und Kapitel 9.12.2 Andere Rückstellungen für Mitarbeiter*innen

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 141

Das Risiko für den Abschluss

Die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Rückstellungen für Unterauslastung betragen 182,2 Mio EUR. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfordert zukunftsbezogene Schätzungen und Annahmen über künftige Gehaltssteigerungen, Fluktuations- abschläge, den Unterauslastungsgrad der jeweiligen Mitarbeiter und die zur Abzinsung ver- wendeten Rechnungszinssätze. Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Aus- wirkungen auf die Höhe der Rückstellungen und den Jahresüberschuss. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass diese Rückstellungen zu hoch oder zu nied- rig bewertet sind und folglich das Periodenergebnis nicht zutreffend ermittelt ist.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung wie folgt beurteilt:

Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die Rückstellungen für Unterauslastung angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die relevanten internen Kontrollen erhoben und die Schlüssel- kontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung evaluiert. Wir haben die Berechnung der Gehaltssteigerungen und der Fluktuationsabschläge auf Basis der unternehmensspezifischen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit auf ihre Angemessenheit beurteilt. Für eine Stichprobe von Mitarbeitern haben wir untersucht, ob der für die Be- wer- tung herangezogene Unterauslastungsgrad den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Die bei der Bestimmung der Rechnungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen auf ihre Angemessen- heit beurteilt. Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zum Sachver- halt sowie zu den diesbezüglichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen zutreffend und angemessen sind.

KAUFPREISALLOKATION ARAS KARGO A.S.

Siehe Konzernanhang Kapitel 4.1 Konsolidierungsgrundsätze, Kapitel 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis und Kapitel 7.7 Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen

Das Risiko für den Abschluss

Mit Closing am 25. August 2020 hat die Gesellschaft 55% der Anteile an der Aras Kargo a.s. erworben, wodurch sie nunmehr insgesamt 80% der Anteile hält. Der Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung für 55% der Anteile betrug 35,9 Mio EUR. Gemeinsam mit dem beizulegenden Zeitwert des zuvor gehaltenen Anteils von 23,8 Mio EUR und unter Berücksich- tigung der verbleibenden nicht beherrschenden Anteile von 20% weisen 100% des erworbenen Unternehmens einen Wert von insgesamt 72,6 Mio EUR auf. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Kaufpreisallokation auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernom- menen Schulden sowie auf den verbleibenden Firmenwert verteilt. Die Bilanzierung dieses Unternehmenserwerbs erfordert die Anwendung komplexer Rechnungslegungsvorschriften. Gemäß IFRS 3 sind im Rahmen der Kaufpreisallokation die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden mit den bei- zulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Die Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfordert wesentliche Schät- zungen und Annahmen. Das Management hat zur Unterstützung für die Ermittlung der bei- zulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden einen unabhängigen Experten herangezogen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 142

Es besteht das Risiko, dass die angewendeten Bilanzierungsmethoden nicht mit den Vorschriften des IFRS 3 übereinstimmen. Darüber hinaus können die für die Bewertungen herangezogenen Bewertungsmodelle sowie getroffenen Annahmen nicht angemessen und die daraus resultierenden beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögens- werte und übernommenen Schulden und damit auch der verbleibende Firmenwert fehlerhaft ermittelt sein. Außerdem besteht das Risiko, dass die geforderten Angaben im Konzernanhang nicht vollständig und sachgerecht sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Kaufpreisallokation der Aras Kargo a.s. unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:

Wir haben die relevanten Verträge und Unterlagen gelesen, um ein Verständnis über die wesentlichen Rahmenbedingungen und Konditionen zu gewinnen, und beurteilt, ob die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden den Vorschriften des IFRS 3 entsprechen. Wir haben beurteilt, ob die angesetzten immateriellen Vermögenswerte, die bisher beim erworbenen Unternehmen nicht bilanziert waren, zutreffend identifiziert wurden. Wir haben die angewendeten Bewertungsmodelle und die wesentlichen Annahmen für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte gewürdigt und die rechnerische Richtigkeit der durchgeführten Bewertungen nachvollzogen. Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zum Sachver- halt sowie zu den diesbezüglichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen zutreffend und angemessen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate Governance-Bericht, den Nichtfinanziellen Bericht und die Erklärung der gesetzlichen Vertreter haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfü- gung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Ver- antwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsver- merks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam- menhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlus- ses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 143 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Auf- stellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstel- lungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beur- teilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.# Bestätigungsvermerk

Bericht zur Abschlussprüfung des Konzernabschlusses

Unser Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG („die Gesellschaft“) und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr, den sonstigen umfassenden Erträgen, der Entwicklung des Eigenkapitals und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr sowie den zusammenfassenden Anhangangaben, einschließlich einer Zusammenfassung der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ergebnisse und seiner Kapitalflüsse für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr.

Grundlage für unser Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die gesetzliche Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse (AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der International Standards on Auditing (ISAs) erfordern, durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Vorschriften sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks näher erläutert.

Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den für die Abschlussprüfung des Konzernabschlusses in Österreich geltenden beruflichen Verhaltensanforderungen und Ethik-Vorschriften sowie der AP-VO und haben unsere beruflichen Verhaltensanforderungen und Ethik-Vorschriften in der Erfüllung unserer weiteren Pflichten erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Wesentliche Prüfungssachverhalte

Wesentliche Prüfungssachverhalte sind jene Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des laufenden Geschäftsjahres waren. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung zuständigen Person(en) für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung des Konzernabschlusses verantwortlich, der den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, und für eine solche interne Kontrolle, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen, sei es aufgrund von Betrug oder Irrtum ist.

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Umstände oder Ereignisse im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit offenzulegen, falls zutreffend, und die Rechnungslegungsgrundsätze der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, sofern die gesetzlichen Vertreter nicht beabsichtigen, den Konzern zu liquidieren oder die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine realistischere Alternative dazu haben.

Der für die Überwachung zuständige Ausschuss ist dafür verantwortlich, die Überwachung der Finanzberichterstattungsprozesse der Gesellschaft zu beaufsichtigen.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen, sei es aufgrund von Betrug oder Irrtum, ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Urteil enthält. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs hand- lungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schluss- folgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern- abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs- nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zu grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben.
  • Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaß- nahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsaus- schuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachver hal te in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir be- stimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unse- rem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlage- berichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

URTEIL

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

ERKLÄRUNG

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 23. Juli 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unab- hängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Gerhard Wolf.

Wien, 1. März 2021

KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. (FH) Gerhard Wolf
e. h.
Wirtschaftsprüfer

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 146

JAHRESABSCHLUSS DER ÖSTER-
REICHISCHEN POST AG 148
JAHRESABSCHLUSS 183
LAGEBERICHT 213
BESTÄTIGUNGSVERMERK

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 147

Jahres-
abschluss

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 148

JAHRESABSCHLUSS 2020
ÖSTERREICHISCHE POST AG
EIN ZELABSCHLUSS NACH ÖSTERREICHISCHEM UGB

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 149

Bilanz zum 31. Dezember 2020
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

ANLAGENVERZEICHNIS

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 150

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Aktiva TEUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
$. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0.1#1 (4.565.+65
%. Firmenwert % (.75

. geleistete Anzahlungen 1.#&3 (.775.56(

$4.$35 (7.76+.5+*
II. Sachanlagen
$. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund #$$.134 '(8.(75.''7
%. technische Anlagen und Maschinen 44.3&& 7(.667.856

. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung $5&.$$5 (65.**8.(9(

  1. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 3&.4&' 69.7++.'+9
    541.'0& 4(.886.687
    III. Finanzanlagen
    $. Anteile an verbundenen Unternehmen 55%.%5' 677.(94.5
    6
    %. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4&& (.+94.748

. Beteiligungen 1.$41 7.9++.+++

  1. Wertpapiere des Anlagevermögens 53.431 99.497.8
  2. Sonstige Ausleihungen & 949.+' 4$5.404
    49
    .8+4.+78
    $.%&&.0'$ (.89.''.648
    B. Umlaufvermögen
    I. Vorräte
    $. Hilfs- und Betriebsstoffe '.#'& (+.'8(.749
    %. Waren 5.#15 9.55'.777
    $3.005 (6.'46.86
    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    $. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &;
    Vorjahr: TEUR & %%5.1%0
    '4.798.776
    %. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
    davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &;
    Vorjahr: TEUR & %0.345 96.7*6.8+4

. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &;
Vorjahr: TEUR & 310
(+6.4*'
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0.%'#.'$&;
Vorjahr TEUR '.5&3 %&0.3#5
('(.747.968
34$.%$3 9(9.498.48(
III.# BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 151

TEUR EUR
Passiva
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
gezeichnetes Grundkapital ##0.04#
II. Kapitalrücklagen
$. gebundene $.%#0
%. nicht gebundene 01.04#
III. Gewinnrücklagen
$. gesetzliche Rücklage #5.&&&
%. andere Rücklagen (freie Rücklagen) $&.'$0
IV. Bilanzgewinn %4$.5%3
davon Gewinnvortrag: EUR $%$.&$3.134; Vorjahr: TEUR $&'.43% 0#4.%&5
B. Investitionszuschüsse $.3$5
C. Rückstellungen
$. Rückstellungen für Abfertigungen $$&.'4&
%. Steuerrückstellungen &
#. sonstige Rückstellungen 55'.3%%
D. Verbindlichkeiten 40&.#1%
$. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR #&.&&&.&&&; Vorjahr: TEUR &
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & &
%. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 51.$41; Vorjahr: TEUR '
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & '
#. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR $3&.&'1.'#0; Vorjahr: TEUR $5&.$&&
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & $5&.$&&
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR $$5.&1'.35%; Vorjahr: TEUR $%'.4'$
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & $%'.4'$
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR '51.$01; Vorjahr: TEUR &
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & &
4. sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern: EUR '.#14.$5$; Vorjahr: TEUR $0.130
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR %5.31#.535; Vorjahr: TEUR %#.4$4
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR #41.$$'.5'4; Vorjahr: TEUR #55.5&1
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR $4.$15.1'%; Vorjahr: TEUR %5.1'0 $&$.4&5
E. Rechnungsabgrenzungsposten ##.#'&
$.1%%.0'0

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 152

GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

TEUR EUR
$. Umsatzerlöse $.15'.330
%. aktivierte Eigenleistungen $.44'
#. sonstige betriebliche Erträge 13.0#$
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 3.13&
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen %.133
c) übrige 00.&30
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen –#'%.5&&
a) Materialaufwand –34.'%0
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen –#35.503
5. Personalaufwand –'&'.&$$
a) Gehälter –4''.544
b) soziale Aufwendungen –%&'.335
aa) Aufwendungen für Altersversorgung –$43
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen –$'.143
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge –$1&.'3&
dd) Sonstige Sozialaufwendungen –1.300
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –40.30$
0. sonstige betriebliche Aufwendungen –#01.15#
a) Steuern, soweit nicht vom Einkommen und Ertrag –1.314
b) übrige –#0&.#40
7. Zwischensumme aus Z ( bis 8 (Betriebsergebnis) $'1.&$%
'. Erträge aus Beteiligungen %#.13%
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR $'.51'.%%&; Vorjahr: TEUR %#.13%
$. Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 513
$$. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.5#1
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR $4%.3$#; Vorjahr: TEUR %4%
$%. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 1.'45
$#. Aufwendungen aus Finanzanlagen –%%.'0'
davon Abschreibungen: EUR 33.0&0.35&; Vorjahr: TEUR %&.&&5
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen: EUR 33.0&3.#5&; Vorjahr: TEUR %&.&&5
$3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –#.#''
(6. Zwischensumme aus Z 5 bis (9 (Finanzergebnis) $5.55&
(4. Umgründungsgewinn (+) /-verlust (-) –1$$

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 153

TEUR EUR
(8. Ergebnis vor Steuern %$%.05&
$1. Steuern vom Einkommen und Ertrag – 4&.141
a) laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag – 3'.&&5
b) latente Steuern vom Einkommen und Ertrag – $$.14#
(5. Ergebnis nach Steuern $5$.11%
(+. Jahresüberschuss $5$.11%
%$. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr $&'.43%
** . Bilanzgewinn %4$.5%3

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 154

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Angaben ...157
  2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..............................................................................................................................................157
    2.1 Allgemeine Angaben ...157
    2.2 COVID-19 Pandemie... 158
    2.3 Anlagevermögen ... 158
    2.4 Umlaufvermögen ... 159
    2.5 Latente Steuern ... 159
    2.6 Investitionszuschüsse ... 160
    2.7 Rückstellungen ... 160
    2.8 Verbindlichkeiten ... 162
    2.9 Umsatzsteuer ... 162
    2.10 Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeitende ........................................................ 163
    2.11 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P. S. K. ...................................................................................................... 163
    2.12 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen ................................................................... 163
    2.13 Datenschutz ... 164
  3. Erläuterungen zur Bilanz ... 164
    3.1 Anlagevermögen ... 164
    3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .....................................................................................................................167
    3.3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten ............................................................................................................................. 168
    3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................................................................................. 168
    3.5 Aktive latente Steuern ... 168
    3.6 Eigenkapital ...# 3. Erläuterungen zur Bilanz

3.7 Investitionszuschüsse

3.8 Rückstellungen

3.9 Verbindlichkeiten

3.10 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

3.11 Haftungsverhältnisse

3.12 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

3.13 Aktienbasierte Vergütungsprogramme

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 155

4.2 Aktivierte Eigenleistungen

4.3 Sonstige betriebliche Erträge

4.4 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen

4.5 Personalaufwand

4.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

4.7 Erträge aus Beteiligungen

4.8 Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens

4.9 Aufwendungen aus Finanzanlagen

4.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

4.11 Umgründungsgewinn/-verlust

4.12 Steuern vom Einkommen und Ertrag

5. Sonstige Angaben

5.1 Angaben zu nahestehenden Personen

5.2 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

5.3 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 156

1. Allgemeine Angaben

Die Österreichische Post AG ist die landesweit führende Logistik- und Postdienstleisterin. Zu den Hauptgeschäftsbe- reichen zählen die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen. Das Filialnetz der Österreichi- schen Post AG zählt zu den größten Privatkundinnennetzen des Landes und bietet seinen Kundeninnen in ganz Öster- reich hochwertige Produkte und Services in den Bereichen Post, Bank und Telekommunikation. Durch die flächendeckende und zuverlässige Versorgung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft mit Post- dienstleistungen liefert das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Absicherung der Kommuni- kations- und Logistikinfrastruktur des Landes. Der Sitz der Österreichischen Post AG befindet sich in Wien, Österreich. Die Anschrift lautet Rochusplatz 1, 1030 Wien. Die Gesellschaft ist in das Firmenbuch beim Handelsgericht Wien zu FN 180219d eingetragen. Bei der Gesell- schaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB. Die Österreichische Post AG ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB und stellt gemäß § 245a Abs.1 UGB ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch- führung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, erstellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fort- führung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausge- wiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge, sofern nicht anders angeführt, sind in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Sum- mierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen run- dungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu einer Schätzungsänderung bei der Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder. Anstelle des bisherigen Ansatzes von Fluktuationsabschlägen werden nunmehr dienstzeitabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten zur Berücksichtigung der zukünftigen Fluktuation von Mitarbeitenden angesetzt. Mit der Umstellung auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten kann die Auswirkung der Fluktuation auf die Höhe der Rückstellun- gen verlässlicher geschätzt werden. Bei der Rückstellung für Jubiläumsgelder führte diese Schätzungsänderung zu einer um TEUR 11.777 geringeren Rückstellung. Die Auswirkungen aus dieser Umstellung wurden vollständig im Geschäftsjahr 2020 in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen (Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen) erfasst. Die Auswirkungen bezogen auf die Rückstellung für Abfertigungen waren betraglich unwesent- lich.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 157

2.2 COVID-19 Pandemie

Aufgrund der außergewöhnlichen Situation in der aktuellen COVID-19 Pandemie wurden die möglichen Auswirkungen auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses gesondert bzw. vertiefend un- tersucht. In die Planungsrechnungen für die Unternehmensbewertungen der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie für die Bewertung der Immobilien wurden die rückläufigen Erwartungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund der bestehenden Unsicherheiten durch die COVID 19-Pandemie berücksichtigt. Insgesamt ergab sich daraus kein Bedarf für eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Wert der Immobilien. Im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wurden die erwarteten Aus- fallswahrscheinlichkeiten angepasst. Die Auswirkungen daraus waren betraglich unwesentlich bzw. waren bislang auch keine wesentlichen Zahlungsausfälle zu beobachten. Die Österreichische Post AG musste als Vermieterin keine wesentli- chen Zugeständnisse im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie einräumen bzw. kam es auch zu keinen wesentli- chen Mietausfällen. Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2020 eingeführten COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen hat die Österrei- chische Post AG Investitionsförderungen in Höhe von TEUR 5.672 für ein Investitionsvolumen von TEUR 41.605 bean- tragt. Die Erfassung der Investitionsförderung erfolgt erst nach Erhalt der Förderung, was voraussichtlich im Geschäfts- jahr 2022 (Zwischenabrechnung) bzw.# 2024 (Endabrechnung) der Fall sein wird. Somit ergeben sich daraus keine Auswirkungen für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020. Es wurden keine Kurzarbeit und auch sonst keine staatlichen Beihilfen (wie zB Fixkostenzuschuss) in Anspruch genommen. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, die gegen eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Österreichischen Post AG sprechen.

2.3 Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durchgeführt. Zuschreibungen werden bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. bei einer Wertaufholung maximal auf die fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern und Abschreibungssätze berechnet:

Nutzungsdauer in Jahren Abschreibungssatz in %
Immaterielle Vermögensgegenstände 10,00 - 100,00
Gebäude 2,00 - 5,00
Technische Anlagen und Maschinen 3,33 - 10,00
Fuhrpark 10,00 - 25,00
EDV- und technische Ausstattung 10,00 - 25,00
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5,00 - 20,00

Für Zugänge des 1. Halbjahres wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge des 2. Halbjahres die halbe Jahresabschreibung angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten kleiner als EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In der Entwicklung des Anlagevermögens werden sie als Zu- und Abgang sowie Abschreibung des Geschäftsjahres ausgewiesen.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der beizulegende Zeitwert zum Abschlussstichtag niedriger ist und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wird der beizulegende Wert auf Basis einer Unternehmensbewertung ermittelt. Es werden hierfür die erwarteten künftigen Cashflows mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode unter Verwendung eines durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (Weighted Average Cost of Capital) auf ihren Barwert abgezinst.

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes für die bank99 AG erfolgt unter Anwendung eines Ertragswertverfahrens in Form des Dividend Discount Modells. Dabei werden die den Eigentümer*innen zufließenden zukünftigen Ausschüttungen unter Verwendung eines Eigenkapitalkostensatzes auf ihren Barwert abgezinst.

2.4 Umlaufvermögen

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bestandswertermittlung wird in einem ersten Schritt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren durchgeführt. Der zweite Schritt der Bewertung umfasst eine gegebenenfalls erforderliche Abwertung auf einen zum Bilanzstichtag unter dem Durchschnittspreis liegenden niedrigeren Einkaufspreis. Der letzte Bewertungsschritt berücksichtigt die Gängigkeit der Vorräte. Nach Maßgabe der Umschlaghäufigkeit werden, wenn nötig, vom Bestandswert entsprechende Abschläge (bis zu 100 %) vorgenommen.

Die Forderungen werden zum Nennwert angesetzt und zum Abschlussstichtag auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet. Der niedrigere beizulegende Wert wird anhand von statistisch ableitbaren Erfahrungswerten aus gleich gelagerten Sachverhalten ermittelt. Zusätzlich werden erkennbare Einzelrisiken bei wesentlichen Forderungen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird eine spätere Fälligkeit von Forderungen durch Abzinsung berücksichtigt.

Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um eine allfällige außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert, angesetzt. Zuschreibungen werden bei Wertaufholungen bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs des Bilanzstichtages angesetzt. Die Forderungen aus dem internationalen Postgeschäft werden großteils in Euro bzw. Sonderziehungsrechten abgerechnet. Die Bewertung der Sonderziehungsrechte erfolgt zum Referenzkurs des International Monetary Fund zum Bilanzstichtag.

2.5 Latente Steuern

Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen, werden latente Steuern angesetzt. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung werden aktive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen. Ergibt sich aus den Unterschieden insgesamt eine Steuerbelastung wird eine Rückstellung für passive latente Steuern gebildet.

2.6 Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse werden nach der Bruttomethode erfolgsneutral in einem gesonderten Passivposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der betroffenen Anlage ertragswirksam aufgelöst.

2.7 Rückstellungen

Rückstellungen für Abfertigungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Angestellten gebildet. Die Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IAS 19) berechnet. Die Bewertung erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) unter Zugrundelegung eines gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 60 bis 65 Jahren für weibliche und von 65 Jahren für männliche Angestellte unter Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen gemäß Pensionsharmonisierungsgesetz 2003 und der schrittweisen Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen. Beamt*innen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfertigungszahlungen.

Der sich aus der Aufzinsung der Rückstellung für Abfertigungen ergebende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst. Die sich aus der Änderung der Parameter ergebenden Effekte werden im Personalaufwand ausgewiesen.

Die in der versicherungsmathematischen Berechnung berücksichtigten biometrischen Annahmen beruhen auf den von der Aktuarvereinigung Österreichs 2018 veröffentlichten Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung (Pensionstafeln AVÖ 2018-P). Folgende Parameter wurden der Berechnung zu Grunde gelegt:

Parameter Wert
Rechnungszinssatz 2,75 %
Gehaltssteigerung 2,00 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit (Fluktuationsabschlag) (gestaffelt) 0,50 % - 3,50 %

Für Dienstnehmer*innen, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, werden die Abfertigungsverpflichtungen durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem marktüblichen Zinssatz (0,00 % - 0,75 %) abgezinst. Sie umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für Personal, für Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern, für noch nicht konsumierte Urlaube, Unterauslastungen, Verpflichtungen für Personalanpassungsmaßnahmen und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.

Für Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wird eine Rückstellung gebildet. In der Österreichischen Post AG bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzugehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen. Jubiläumsgelder gebühren den Beamtinnen und den Angestellten nach Dienstordnung der Österreichischen Post AG nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 2-fachen Monatsgehaltes und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 4-fachen Monatsgehaltes. Eine Jubiläumszuwendung in Höhe des 4-fachen Monatsgehaltes kann gewährt werden, wenn derdie Beamte nach einer Dienstzeit von 35 Jahren aus dem Dienststand ausscheidet und spätestens am Tag des Ausscheidens das 65. Lebensjahr vollendet. Die Angestellten im Kollektivvertrag Teil 1 erhalten Jubiläumsgelder nach 20 Dienstjahren in Höhe eines Monatsbezuges, nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 1,5-fachen Monatsgehaltes, nach 35 Dienstjahren in Höhe eines 2,5-fachen Monatsgehaltes und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 3,5-fachen Monatsgehaltes.

Die Berechnung erfolgt analog dem Verfahren für die Abfertigungsrückstellung nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Ebenso erfolgt die Berücksichtigung biometrischer Annahmen in der Berechnung analog zu dem unter den Rückstellungen für Abfertigungen beschriebenen Vorgehen.

Der sich aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder ergebende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst. Die sich aus der Änderung der Parameter ergebenden Effekte werden im Personalaufwand ausgewiesen. Die Effekte aus der Umstellung von Fluktuationsabschlägen auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen) erfasst.

Folgende Parameter wurden der Berechnung zu Grunde gelegt:

Parameter Wert
Rechnungszinssatz 1,50 %
Gehaltssteigerung 2,00 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit (Fluktuationsabschlag) (gestaffelt) 0,00 % - 15,50 %

Unter der Rückstellung für Unterauslastung werden Vorsorgen im Zusammenhang mit Mitarbeitenden subsumiert, die im Unternehmen ihren Arbeitsplatz verlieren bzw.# Anhang

2.8 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten aus dem internationalen Postverkehr werden großteils in Euro bzw. in Sonderziehungsrechten abgerechnet. Die Bewertung der Sonderziehungsrechte erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem Referenzkurs des International Monetary Fund.

2.9 Umsatzsteuer

UMFANG DER UMSATZSTEUERBEFREIUNG

In der Europäischen Union stellen die Postdienste ein wesentliches Instrument für Kommunikation und Informationsaustausch dar und spielen eine grundlegende Rolle im Rahmen der Zielsetzungen des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der Union. Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Universaldienst sicherzustellen, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer*innen bietet. Aus diesem Grund sind gemäß Artikel 132 der EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2006/112/EG) dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten (und somit auch von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen) steuerfrei. Das Urteil des EuGHs (C-357/07) konkretisiert den Begriff „öffentliche Posteinrichtungen“ und schränkt die Umsatzsteuerbefreiung auf Leistungen ein, die ein*e Betreiber*in von Universaldienstleistungen als solcher ausführt. Durch die Verpflichtung, diese Regelungen in die nationale Rechtslage zu übernehmen, wurde im österreichischen Umsatzsteuergesetz mit Wirkung 1. Jänner 2011 festgeschrieben, dass nur mehr Universaldienstleistungen (v.a. Briefe bis 2 kg und Pakete bis 10 kg) eines Universaldienstbetreibers umsatzsteuerfrei sind (§ 6 Abs 1 Z 10 lit b UStG). Vom Universaldienst ausdrücklich ausgenommen und daher auch von der oben genannten Umsatzsteuerbefreiung sind jedoch Postsendungen, die bei Verteilzentren ausgeliefert werden. Dies gilt auch für Leistungen, deren Bedingungen individuell ausgehandelt worden sind.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 162

PRO-RATA-SATZ

Der Leistungsumfang der Österreichischen Post AG umfasst Produkte und Dienstleistungen, die gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) sowohl steuerfrei (v.a. Universaldienstleistungen sowie die Vermittlung von Bankdienstleistungen) als auch steuerpflichtig (restliche Produkte) behandelt werden. Können Aufwendungen nicht exakt einem Umsatz zugeordnet werden, so kommt beim Vorsteuerabzug der sogenannte Pro-rata-Satz zur Anwendung. Dieser stellt die Relation der steuerpflichtigen Umsätze zu den gesamten Umsätzen dar und betrug im Geschäftsjahr 2020: 59,96 % (2019: 56,85 %).

2.10 Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeitende

Mit Entscheid vom 11. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt, dass die im Jahr 2010 gesetzlich festgelegte Methodik zur Beseitigung der Altersdiskriminierungen im Gehaltssystem der Bundesbediensteten dem Unionsrecht widerspricht. Nachdem die Thematik der Anrechnung von Vordienstzeiten nicht nur die der Österreichischen Post AG zugeteilten Beamt*innen, sondern alle Beamt*innen des Bundes betraf, hat der österreichische Nationalrat reagiert und bereits mit 21. Jänner 2015 eine umfassende Reform des Besoldungssystems des Bundes vorgenommen. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGHs aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamt*innen umgesetzt. In einem neuerlichen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst erging am 8. Mai 2019 eine Entscheidung durch den EuGH, wonach die Besoldungsreform 2015 ungenügend war. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des Beamtendienstrechts seitens der Bundesregierung vorgenommen, nach der für jeden (ehemals) bundesbediensteten Mitarbeitenden die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auf Einzelfallbasis neu zu beurteilen ist. Die Österreichische Post AG hat mit der Umsetzung der Novelle zwischenzeitlich begonnen und im Wege einer bestmöglichen Schätzung zum 31. Dezember 2020 eine Rückstellung in Höhe von TEUR 16.903 (31.12.2019: TEUR 14.206) für die aus der Neuermittlung des Besoldungsdienstalters resultierenden Nachzahlungen gebildet.

2.11 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P. S. K.

Mit Schreiben vom 9. November 2017 hat die BAWAG P.S.K. die Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrieb von Finanzprodukten, Schaltertransaktionen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Filialstandorte) mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 gekündigt. In der Folge wurde zwischen den Parteien die einvernehmliche und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis spätestens 2020 vertraglich vereinbart, wobei für einzelne Leistungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung bestand. Ende 2019 wurde zwischen den Parteien eine endgültige Beendigung der Kooperation im Wesentlichen bis Ende April 2020 vereinbart.

2.12 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen

Die Österreichische Post AG bzw. ihre Rechtsvorgängerin haben im Zeitraum vom 1. Mai 1996 bis zum 31. Mai 2008 für die ihnen zugewiesenen Beamt*innen Beiträge aus der Gehaltsabrechnung abgeführt. Aufgrund eines VwGH-Erkenntnisses des Jahres 2015 bestand dafür jedoch keine gesetzliche Verpflichtung. Daraus resultierend wurden der Österreichischen Post AG von 2015 bis 2019 Beiträge in Höhe von insgesamt TEUR 141.115 vom Bundesfinanzgericht (BFG) zugesprochen. Im Gegenzug für die bislang insgesamt zugesprochenen Beiträge bestehen für die Österreichische Post AG allerdings Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen, die auf Basis einer Zahlungsaufforderung des Bundeskanzleramts per 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 99.567 (31.12.2019: TEUR 99.567) rückgestellt wurden.# Die Höhe der Ersatzleistungen ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da aufgrund der Unsicherheiten in der Datenlage Auffassungsunterschiede zwischen dem Bundeskanzleramt und der Österreichischen Post AG bestehen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 163

2.13 Datenschutz

Die Datenschutzbehörde (DSB) hat in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 Verwaltungsstrafverfahren gegen die Österreichische Post AG wegen der Rechtswidrigkeit der Verarbeitung von (als personenbezogen qualifizierten) Daten und der Verletzung von Betroffenenrechten im Sinne der DSGVO eingeleitet. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses kamen diese Verfahren noch zu keinem finalen Abschluss. Zusätzlich ist die Österreichische Post AG beklagte Partei in einer Reihe von zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren. In keinem dieser Verfahren ist es bislang zu einem rechtsgültigen Urteil gekommen. Für mögliche Risiken aus den Verwaltungsstrafverfahren sowie den zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren wurden im Wege einer bestmöglichen Schätzung Rückstellungen erfasst, die mit erheblichen Schätzunsicherheiten behaftet sind.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Abschreibung des Geschäftsjahres sind im Anlagenspiegel (Anlage 1) dargestellt. Die Summe der in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände, die von einem verbundenen Unternehmen erworben wurden, beträgt TEUR 258 (2019: TEUR 752). In den Sachanlagen ist bei den Grundstücken der Österreichischen Post AG ein Grundwert von TEUR 88.829 (2019: TEUR 85.598) enthalten. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden in Höhe von TEUR 44.562 (2019: TEUR 20.005) außerplanmäßig abgeschrieben:

TEUR
bank'' AG & 40.356
Post $&3 Beteiligungs GmbH 9.244
Post %&4 Beteiligungs GmbH 5.665
+ Post Systemlogistik GmbH 3.000
+ Post #&$ Beteiligungs GmbH 3.055
+ Neutorgasse 0 Projektentwicklungs AG & CO OG 5.344
+ Post %&% Beteiligungs GmbH 5.000
+ sendhybrid ÖPBD GmbH, Wien 5.400
%&.&&5 99.64*

Die außerplanmäßige Abschreibung der bank99 AG in Höhe von TEUR 40.356 wurde aufgrund der entstandenen Anlaufverluste und der Ertragsaussichten der Zukunft vorgenommen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 164

Der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der Wertpapiere des Anlagevermögens betragen zu den Stichtagen:

TEUR
#$.$%.%&$' ..
Buchwert 56.300
Beizulegender Zeitwert 56.410

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Zuschreibungen der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 23.370 vorgenommen (2019: TEUR 0):

TEUR
Post %&4 Beteiligungs GmbH 7.699
Post $&3 Beteiligungs GmbH 2.757
Post & Co Vermietungs OG 4.787
& *'.'8+ 8.127

Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine Ausleihungen des Finanzanlagevermögens mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (2019: TEUR 0).

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 165

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen der Österreichischen Post AG

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil zum #$.$%.%&%& TEUR Eigenkapital zum #$.$%.%&%& TEUR Jahresergebnis %&%& TEUR
Anteile an verbundenen Unternehmen
Medien.Zustell GmbH, Wien*) 26.000 2.150 1.001
Post IT Services GmbH, Wien (vormals OMNITEC Informationstechnologie- Systemservice GmbH) 26.000 4.720 1.107
Post & Co Vermietungs OG, Wien**) 26.000 215.000 5.053
Post &&$ Finanzierungs GmbH, Wien 26.000 11.170 5.048
Post $&% Beteiligungs GmbH, Wien 26.000 10.700 2.303
Post $&3 Beteiligungs GmbH, Wien 26.000 7.033
Post $&4 Beteiligungs GmbH, Wien*) 26.000 26.000
Post $&0 Beteiligungs GmbH, Wien*) 26.000 5.074 3.010
Post %&% Beteiligungs GmbH, Wien 26.000 168
Post %&4 Beteiligungs GmbH, Wien 26.000 15.331 11.300
Post %&0 Beteiligungs GmbH, Wien*) 26.000 30.313 9.337
Post #&$ Beteiligungs GmbH, Wien*) 26.000 22.644
Post Immobilien GmbH, Wien*) 26.000 600
Post Wertlogistik GmbH, Wien*) 26.000 3.164
EMD - Elektronische- u. Mikrofilm- Dokumentationssysteme Ges.m.b.H., Haid 26.000 1.018
Post Systemlogistik GmbH, Wien*) 26.000 1.313
feibra GmbH, Wien*) 26.000 4.033 1.150
adverserve Holding GmbH, Wien 26.000 153
Post $&1 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH, Wien*) 19.168 5.210 1.01
bank'' AG, Wien 16.000 35.044
ACL advanced commerce labs GmbH, Graz 20.000 1.455 5.155
sendhybrid ÖPBD GmbH, Wien 5.000 3.070
Beteiligungen
PHS Logistiktechnik GmbH, Graz 31.044 2.000
ADELHEID GmbH, Berlin 23.510 10.510

) Unternehmensgruppe i.S.d. § 9 KStG
) Österreichische Post AG als unbeschränkt haftende Gesellschafterin beteiligt

Mit 19. Juni 2020 und 17. Dezember 2020 hat die Österreichische Post AG weitere 8% beziehungsweise 10% der Anteile an der adverserve Holding GmbH erworben. Die Österreichische Post AG hält damit 100% der Anteile an der Gesellschaft. Im Zuge der Erwerbe wurden die Anschaffungskosten um TEUR 389 angepasst. Mit 1. Jänner 2020 hat die Österreichische Post AG weitere 50 % der Anteile an der OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH von der P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH erworben, womit sich der Anteil von 50 % auf 100 % erhöhte. Der Kaufpreis betrug 1 EUR und wurde im Rahmen der Entflechtungsvereinbarungen mit der BAWAG P.S.K. vereinbart (siehe Kapitel 2.11). Die Gesellschaft wurde im April 2020 in Post IT Services GmbH umbenannt. Mit Wirkung 31. Juli 2020 ist die Post Immobilien GmbH als Gesellschafterin der Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG ausgeschieden. Das Vermögen der Gesellschaft ist somit gemäß § 142 UGB auf die verbleibende Gesellschafterin, die Österreichische Post AG, angewachsen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 166

Bei der ACL advance commerce labs GmbH wurden die Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 197 angepasst. Die Anteile an der PHS Logistiktechnik GmbH wurden im Rahmen einer Kapitalerhöhung, an der die anderen Gesellschafter*innen nicht teilgenommen haben, von 40% auf 48,36% bei Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 250 erhöht.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von TEUR 84.478 (2019: TEUR 69.804) gewährt:

TEUR
Verbundene Unternehmen
Post %&4 Beteiligungs GmbH 20.000
bank'' AG & 10.000
Post #&$ Beteiligungs GmbH 5.000
Post Systemlogistik GmbH 4.000
Post &&$ Finanzierungs GmbH 50.000
Post & Co Vermietungs OG 8.500
Post Wertlogistik GmbH 10.900
Post $&% Beteiligungs GmbH 1.018
Post %&% Beteiligungs GmbH 100
Post $&0 Beteiligungs GmbH 50
40.163
79.987

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

TEUR
#$.$%.%&$' ..
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 55.150
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 20.345
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 310
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 20.355
Summe 96.160

Die anhand von statistisch ermittelbaren Erfahrungswerten erfassten Wertberichtigungen für Forderungen betragen TEUR 1.760 (2019: TEUR 1.367). In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 11.161 (2019: TEUR 4.149) und sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 34.665 (2019: TEUR 23.316) enthalten. Die sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit TEUR 278 (2019: TEUR 141) auf Steuerumlagen, mit TEUR 15.460 (2019: TEUR 1.825) auf sonstige Verrechnungen und Finanzierungen sowie mit TEUR 18.926 (2019: TEUR 21.350) aus phasenkongruenten Dividendenaktivierungen und Ergebnisüberrechnungen von Personengesellschaften. In den Sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind kurzfristige Veranlagungen (Termingelder) in Höhe von TEUR 70.000 (2019: TEUR 190.000) enthalten, weil diese nicht zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen herangezogen werden. Die sonstigen Forderungen beinhalten Erträge in Höhe von TEUR 2.739 (2019: TEUR 1.486), die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 167

3.3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

TEUR
#$.$%.%&$' ..
Guthaben bei Kreditinstituten 20.051
Kassenbestände 1.314
Summe 21.365

3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

TEUR
#$.$%.%&$' ..
Aktive Rechnungsabgrenzung
Personal 14.340
Mietzinsvorauszahlungen 1.537
Sonstige Vorauszahlungen 1.754
Summe 17.631

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen für Personal betreffen vorausbezahlte Bezüge an beamtete Mitarbeitende. In den sonstigen Vorauszahlungen sind TEUR 6.821 (2019: TEUR 4.310) auf vorausbezahlte Versicherungsprämien enthalten.

3.5 Aktive latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Die latenten Steuern stammen aus Bewertungsunterschieden in der Österreichischen Post AG und in der Post & Co Vermietungs OG.

TEUR
&$.&$.%&%& ..
Veränderung Aktive latente Steuern insgesamt 45.548
– davon aus steuerlichen Teilwertabschreibungen 5.677
– davon aus Rückstellungen 30.533
– davon aus sonstigen temporären Differenzen 9.338

3.6 Eigenkapital

Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt TEUR 337.763. Das Grundkapital ist in 67.552.638 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juni 2020 wurde der Vorstand der Österreichischen Post AG zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ermächtigt und die Satzung der Österreichischen Post AG wurde entsprechend angepasst. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann das Grundkapital somit während einer Geltungsdauer von fünf Jahren bis 16. Juni 2025 im Ausmaß von bis zu 16.888.160,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück neuen auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht werden.Weiters wurde in der Hauptversammlung die bedingte Erhö- hung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 16.888.160,00 EUR zur Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück auf Inha- ber lautende Stückaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten beschlossen. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. April 2019 bis zum 10. Oktober 2021 verlängert. Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 168

Für das Geschäftsjahr 2020 ist gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands eine Ausschüttung von insge- samt TEUR 108.084 (Basisdividende von EUR 1,60 je Aktie) (2019: TEUR 140.509, Basisdividende von EUR 2,08 je Aktie) vorgesehen. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt TEUR 233.265 (2019: TEUR 261.524).

3.7 Investitionszuschüsse

TEUR Verbrauch Auflösung Zuweisung
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 340 5# '1 6(*
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung '31 4 %14 464
Summe $.3$5 4 ##' '1 (.(47

Die Investitionszuschüsse betreffen im Wesentlichen Zuschüsse des Bundes für E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Photovoltaikanlagen.

3.8 Rückstellungen

TEUR Umgründung Umgliederung Verbrauch Auflösung Zuweisung
Abfertigungen $$&.'4& + & 5.3%3 #10 '.0'& ((9.59+
Steuern + & & & $'0 (58
Jubiläumsgelder 0'.&'0 & & 3.33' $%.'1%
Noch nicht konsumierte Urlaube #$.&0' & & #$.&0' #3.%#%
Unterauslastung $0#.511 –$.'%' $4.0$0 %.#31 %'.501
Sonstige Personalrückstellungen $$$.%#0 & 5%.$%' %&.'3# 54.33%
Ausstehende Eingangsrechnungen %0.&51 '.%&4 %$.1#5 #.$1$ %#.'14
Übrige sonstige $#0.#4# %$5 %.430 041 $3.&'3
Sonstige Rückstellungen 55'.3%% 5.9*+ –$.'%' $%1.154 3&.%%#
Rückstellungen gesamt 40&.#1% 5.9*+ –$.'%' $#3.%1& 3&.4$&

Der Parameter Gehaltssteigerung blieb im Geschäftsjahr 2020 unverändert und führte daher zu keiner Veränderung der Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder. Die Anpassung des Rechnungszinssatzes erhöhte die Rück- stellung für Abfertigungen um TEUR 3.603. Bei der Rückstellung für Jubiläumsgelder führte die Änderung des Rech- nungszinssatzes zu einer Erhöhung der Rückstellung um TEUR 1.062. Weiters führte bei der Rückstellung für Jubiläums- gelder die Umstellung von Fluktuationsabschlägen auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten zu einer Auflösung in Höhe von TEUR 11.777 (siehe Kapitel 2.1). Insgesamt ergab sich im aktuellen Geschäftsjahr bei den Rückstellungen für Unterauslastung eine Zuweisung in Höhe von TEUR 29.578. Darin enthalten ist die Aufzinsung in Höhe von TEUR 401 sowie eine Anpassung der Rückstellung aufgrund der gegenüber dem Vorjahr veränderten Parameter in Höhe von TEUR 306. Zusätzlich waren in Folge der Neu- strukturierung des Vertriebskonzeptes von Finanzdienstleistungen für bisher in diesem Bereich tätige beamtete Mitar- beitende Vorsorgen in Höhe von TEUR 10.297 im Rahmen der Rückstellungen für Unterauslastung zu bilden. Im Übrigen ergab sich die Zuweisung im Wesentlichen aufgrund von Anträgen von Beamt*innen auf ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit in Höhe von TEUR 5.419 (2019: TEUR 2.765) sowie mit Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 169

TEUR 3.159 (2019: TEUR 3.901) aufgrund von Aufnahmen in das Programm zum möglichen Ressortwechsel. Der Ver- b rauch betrifft die laufenden Zahlungen an die rückgestellten Mitarbeitenden. Die Umgliederung in Höhe von TEUR - 1.929 (2019: TEUR -2.832) betrifft die Rückstellung für Ressortwechsel. Nach der endgültigen Übernahme von Mitarbei- tenden durch ein Bundesministerium sind die gebildeten Vorsorgen in die Verbindlichkeiten umzugliedern.

Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien, Vorsorgen für Leistungen an Mitarbeitende, die das Unternehmen verlassen (Überbrückungsmodell gemäß Sozialplan, Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten), Rückstellungen in Zusammenhang mit der An- rechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeitende (siehe Kapitel 2.10) sowie Rückstellungen für Restrukturierungen. Die Zuweisung in Höhe von TEUR 56.442 (2019: TEUR 74.899) betrifft überwiegend die Dotierung für Erfolgsbeteili- gungen und Leistungsprämien in Höhe von TEUR 46.380 (2019: TEUR 54.536), die Rückstellung für Zeitguthaben in Höhe von TEUR 5.551 (2019: TEUR 4.780), sowie die Rückstellung in Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeitende in Höhe von TEUR 3.465 (2019: TEUR 14.206). Die Verwendung in Höhe von TEUR 52.129 betrifft zum größten Teil Auszahlungen von Erfolgsbeteiligungen und Leis- tungsprämien in Höhe von TEUR 43.055 (2019: TEUR 44.732), den Verbrauch von Zeitguthaben in Höhe von TEUR 4.780 sowie Auszahlungen für Restrukturierungen in Höhe von TEUR 2.332 (2019: TEUR 2.988) und Programmen mit freiwilli- gen Abfertigungsangeboten in Höhe von TEUR 472 (2019: TEUR 1.281). Die Auflösungen in Höhe von TEUR 20.943 betreffen mit TEUR 3.900 (2019: TEUR 4.067) nicht benötigte Vorsorgen für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten sowie mit TEUR 1.879 (2019: TEUR 0) nicht benötigte Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten und mit TEUR 9.564 (2019: TEUR 6.963) Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungs- prämien. Weiters waren TEUR 4.831 (2019: 5.583) an Rückstellungen für Restrukturierungen aufzulösen.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für etwaige Ersatzleistungen (siehe Ka- pitel 2.11) in Höhe von TEUR 99.567 (2019: TEUR 99.567). Darüber hinaus sind Vorsorgen für Prozess- und Prüfungskos- ten sowie für Schadenfälle enthalten. Die besonderen Herausforderungen in der Verteilung und Zustellung von Sendungen im Zuge der COVID-19 Pandemie (insbesondere aufgrund der Mehrmengen und Engpässe in den Verteilzentren) führten in höherem Ausmaß zu Beschädi- gungen und Verzögerungen von Sendungen, wofür im Wege einer bestmöglichen Schätzung entsprechende Vorsorgen gebildet wurden. Von den Auflösungen der Rückstellungen wurden TEUR 25.078 (2019: TEUR 49.475) im Personalaufwand erfasst.

3.9 Verbindlichkeiten

TEUR Gesamt über  Jahre Gesamt über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten + '+.+++
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen ' + 67
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen $5&.$&& + (9+.+55
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen $%'.4'$ + ((6.+75
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht & + 567
Sonstige Verbindlichkeiten $&.$4&5 57.(+(
#1$.3&5 '79.'+6

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 170

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 8.418 (2019: TEUR 3.191) und mit TEUR 106.671 (2019: TEUR 126.500) aus sonstigen Verrechnungen und Finan- zierungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 9.386 (2019: TEUR 17.847), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 25.484 (2019: TEUR 23.616) sowie übrige Ver- bindlichkeiten in Höhe von TEUR 63.231 (2019: TEUR 60.142). Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden in Höhe von TEUR 20.104 (2019: TEUR 16.496), Verbindlichkeiten für Al- tersteilzeitmodelle in Höhe von TEUR 15.777 (2019: TEUR 19.559) sowie Verbindlichkeiten für Abgaben und Beiträge ge- genüber dem Bund in Höhe von TEUR 5.510 (2019: TEUR 9.607). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 40.532 (2019: TEUR 37.204) und sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR 174 (2019: TEUR 80) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zah- lungswirksam werden.

3.10 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

TEUR ..
Erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Zustellleistungen $1.#0#
Werktagsabgrenzung $3.443
Sonstige erhaltene Vorauszahlungen #5# (.+'7
##.#'&
*5.47+

3.11 Haftungsverhältnisse

Die Österreichische Post AG hat Haftungen aus Patronatserklärungen in Höhe von TEUR 72.287 (2019: TEUR 107.219) im Wesentlichen für das Tochterunternehmen bank99 AG, Wien, übernommen.

3.12 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

TEUR #$.$%.%&%&
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen im folgenden Geschäftsjahr 35.0&&
davon gegenüber verbundenen Unternehmen $&.%$&
in den folgenden fünf Jahren %%1.'10
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 5$.&5$

3.13 Aktienbasierte Vergütungsprogramme

Im Jahr 2009 hat der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG die Einführung eines aktienbasierten Vergütungspro- grammes genehmigt. In den Geschäftsjahren 2010 bis 2020 wurden jeweils entsprechende Vergütungsprogramme für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte realisiert (sogenannte Long-Term-Incentive-Programme). Bei diesen Program- men handelt es sich um ein aktienbasiertes und performanceorientiertes Entlohnungsmodell, dessen Tranchen sich über Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 171

eine dreijährige Laufzeit (Performancezeitraum) erstrecken und ein einmaliges Eigeninvestment als grundsätzliche Teil- n ahmebedingung vorsehen. Der Performancezeitraum erstreckt sich jeweils vom 1. Jänner des Jahres der Auflage der jeweiligen Tranche bis zum 31. Dezember des drittfolgenden Jahres. Von den derzeitigen Vorstandsmitgliedern nehmen zum 31. Dezember 2020 die Herren DI Dr. Georg Pölzl, DI Peter Umundum und DI Walter Oblin an den Vergütungsprogrammen 9 bis 11 teil. Von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern nimmt Herr DI Walter Hitziger am Vergütungsprogramm 9 teil.# Die für das Eigeninvestment nötige Anzahl an Aktien der Österreichischen Post AG bei Programmbeginn ergibt sich für die Mitglieder des Vorstands als definierter Prozentsatz des Bruttofixgehaltes dividiert durch den Referenzkurs des vierten Quartals des jeweiligen Vorjahres. Das Eigeninvestment der Führungskräfte orientiert sich an der gewählten Investmentkategorie gemäß Teilnahmebedingungen. Zum 31. Dezember 2020 sind für die Teilnahme am aktienbasierten Vergütungsprogramm von den Mitgliedern des Vorstands und den leitenden Angestellten folgende Eigeninvestments zu halten.

Die für die bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramme nötigen Eigeninvestments sind in Höhe des Maximalwerts der für die einzelnen Tranchen notwendigen Eigeninvestments zu halten.

Eigeninvestment Tranche ' (LTIP %&' - %&%) Eigeninvestment Tranche $& (LTIP %&' - %&%) Eigeninvestment Tranche $$ (LTIP %&& - %&%)
in Stück Aktien in Stück Aktien in Stück Aktien
Georg Pölzl $3.1'5 $4.'&3
Walter Oblin '.1&$ '.'#$
Walter Hitziger - -
Peter Umundum 0.414 0.'4'
leitende Angestellte $4&.&1' $03.34#

Die für die bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramme nötigen Eigeninvestments zum 31. Dezember 2020 betragen für die derzeitigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands insgesamt 43.952 Aktien (2019: 43.895). Für die teilnehmenden Führungskräfte betragen diese 192.955 Aktien (2019: 195.059). Das Eigeninvestment ist jeweils bis zum Ende des nächstfolgenden Jahres nach Ablauf des Performancezeitraums ununterbrochen zu halten.

Die Entlohnung erfolgt auf Basis von sogenannten Bonusaktien als rechnerische Größe und hängt vom Ausmaß der Zielerreichung der definierten Performance Indikatoren (Earnings per Share, Free Cashflow und Total Shareholder Return) ab. Die Zielgrößen für die Performance Indikatoren werden jeweils zu Beginn der einzelnen Tranchen festgelegt, wobei die einzelnen Teilziele gleich gewichtet sind. Die Zielerreichung wird über einen dreijährigen Performancezeitraum ermittelt. Die Gesamtbonifikation richtet sich nach der Gesamtzielerreichung aus obigen Parametern, der Kursentwicklung der Aktie der Österreichischen Post AG und ab LTIP 2019 - 2021 zuzüglich der während der dreijährigen Laufzeit gezahlten Dividenden.

Die Gesamtbonifikation der Mitglieder des Vorstands sowie der teilnehmenden Führungskräfte ist begrenzt. Vorstände haben eine Obergrenze von 225 % (für Tranche 9) bzw. 200% (für Tranche 10 und 11) jener Bonifikation, die bei 100 % Gesamtzielerreichung vorgesehen ist. Darüber hinaus hat der Vergütungsausschuss Obergrenzen für den maximalen Vorstandsbezug mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Führungskräfte haben je nach Tranche eine Obergrenze zwischen 115 % und 137 % bei maximaler Zielerreichung, jedoch maximal in Höhe des individuellen Jahresbruttofixgehalts.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 172

Die aktuell erwartete Anzahl der Bonusaktien (rechnerische Größe) verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:

Tranche Anzahl Bonusaktien je Tranche
Tranche 1 $33.#&%
Tranche ' $05.11&
Tranche $& $1'.$54
Tranche $$ & *84.6'4

Die Auszahlung der Bonusaktien kann entweder in Form von Aktien der Österreichischen Post AG oder in bar erfolgen. Für die Tranchen 8 und 9 lag das Wahlrecht für das Programm für den Vorstand bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern und für das Programm für die Führungskräfte beim Unternehmen. Nachdem der Vorstand für sich einheitlich die Ausschüttung der Bonifikation in bar gewählt hat und für die Führungskräfte die Auszahlung der Bonifikation in bar beschlossen wurde, besteht gegenwärtig keine Verpflichtung zum Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten. Die Bilanzierung erfolgt entsprechend als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Für die Tranchen zehn und elf liegt die Entscheidung über die Form der Auszahlung der Bonusaktien für das Programm für den Vorstand in der Diskretion des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats, die für das Programm für die Führungskräfte in der Diskretion des Vorstands. Nach der vergangenen betrieblichen Praxis ist jedoch von einer Auszahlung in bar auszugehen, weshalb die Bilanzierung als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich erfolgt.

Die erwarteten Aufwendungen aus dem aktienbasierten Vergütungsprogramm sind über den Performancezeitraum in Form einer Rückstellung zu verteilen. Die Höhe der Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag mittels eines Modells ermittelt, in welchem die Performance Indikatoren und der bisherige Anteil des Performancezeitraums berücksichtigt werden. Sämtliche Änderungen der Rückstellung werden ergebniswirksam im Personalaufwand erfasst.

Der Stand der Rückstellung verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:

Tranche Stand der Rückstellung
Tranche 1 $$.#30 88
Tranche ' 5.5'$ 4.5
Tranche $& #.$'& 4.495
Tranche $$ '.9+4 %&.$%1

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 173

Der in der jeweiligen Berichtsperiode erfasste Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:

Tranche Gesamtaufwand
Tranche 0 – '5 +
Tranche 1 3.&01 +
Tranche ' %.#1' 8+(
Tranche $& #.$'& '.965
Tranche $$ '.9+4 '.54%
8.644

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die Auszahlung für die Tranche 8 in Höhe von TEUR 11.270 zur Gänze in bar. Die Auszahlung der Tranche 8 erfolgt für aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende in drei Raten, die letzte davon im Jänner 2021.

Die für die Auszahlung notwendigen Eigeninvestments betragen:

Eigeninvestment Tranche 1 (LTIP %&0 - %&')
in Stück Aktien
Georg Pölzl
Walter Oblin
Walter Hitziger
Peter Umundum
leitende Angestellte

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Mit Umsetzung der neuen Organisationsstruktur 2020 hat die Österreichische Post AG ihre divisionale Organisation ab 1. Jänner 2020 geändert. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde die Darstellung der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2019 angepasst. Die geänderte Darstellung erfolgt analog zu der neuen divisionalen Struktur der Österreichischen Post AG nach den Divisionen Brief & Werbepost, Paket & Logistik, Filiale & Bank sowie Corporate.

TEUR %&'
Brief & Werbepost $.%5%.'##
Paket & Logistik 30'.#10
Filiale & Bank 10.%%5
Corporate #'.'&%
$.15'.330

4.2 Aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen diverse Hochbauarbeiten in eigenen Standorten.

4.3 Sonstige betriebliche Erträge

TEUR %&' 
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen %.133 (6.**5
Weiterverrechnete Aufwendungen $$.31' 6.47'
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 3.13& *.844
Abgeltungen von Schadensfällen %.144 (.598
Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen 50.'44 +
Übrige 3.0%4 9.(4*
13.0#$ *5.878

Der Anstieg der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen ist im Wesentlichen auf die Umstellung von Fluktuationsabschlägen auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten bei den Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von TEUR 11.777 zurückzuführen (siehe Kapitel 2.1). In den übrigen Erträgen sind für Mitarbeitende aus COVID-19-Risikogruppen, die unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen waren bzw. für Mitarbeitende, denen Sonderbetreuungszeiten zu gewähren waren, Ersatzzahlungen von Seiten der Krankenversicherungsträger in Höhe von TEUR 2.005 enthalten. Im Vorjahr wurden unter dem Posten Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamtinnen Gutschriften für bezahlte Beiträge im Rahmen der Gehaltsverrechnung für die der Post zugewiesenen Beamtinnen in Höhe von TEUR 57.966 erfasst (siehe Kapitel 2.12).

4.4 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen

TEUR %&' 
Materialaufwand 34.'%0 96.'44
Aufwendungen für bezogene Leistungen #35.503 9(5.*74
#'%.5&& 949.46*

Aufwendungen für Personalbereitstellung wurden in den Vorjahren überwiegend unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Soweit diese Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen stehen, werden Aufwendungen für Personalbereitstellung ab dem Geschäftsjahr 2020 unter Aufwendungen für bezogene Leistungen erfasst.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 175

4.5 Personalaufwand

TEUR %&' 
a) Gehälter 4''.544 8'8.'(+
b) soziale Aufwendungen
aa) Aufwendungen für Altersversorgung $43 (47
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen $'.143 (+.9(7
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge $1&.'3& (7*.4(5
dd) Sonstige Sozialaufwendungen 1.300 7.+47
'&'.&$$ 5'7.67'

Im Geschäftsjahr 2020 sind im Posten Gehälter Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von TEUR 1.205 (2019: TEUR 10.299) enthalten. In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind im Geschäftsjahr 2020 Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von TEUR 4.890 (2019: TEUR 4.345) enthalten.

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR %&' 
Vorstände %5# *48
Leitende Angestellte %&1 (59
Andere Arbeitnehmer*innen $'.540 (+.(*6
%&.&%1 (+.674

An die Vorstandsmitglieder wurden folgende Bezüge gewährt:

TEUR %&' 
Bezüge aktive Vorstandsmitglieder 5.1&% 4.674
Bezüge ehemalige Vorstandsmitglieder $.1&5 5++
0.4&0 8.974

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Vergütungen in Höhe von TEUR 354 (2019: TEUR 355).# Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 176

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr:

2020 2019
Beamt*innen 5.349 9.578
Angestellte 20.144 19.579
Summe 25.555 29.157
Entsprechende Vollzeitäquivalente 23.375 24.740

4.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

TEUR 2020 2019
Steuern, soweit nicht vom Einkommen und Ertrag 1.314 5.422
Übrige 60.640 74.959
Summe 61.954 80.381

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

TEUR 2020 2019
EDV-Dienstleistungsaufwand 31.045 64.552
Miet- und Pachtaufwendungen 5.662 64.678
Instandhaltung und Immobilienverwaltung 3.589 69.739
Reiseaufwand 9.410 79.759
Schadensfälle 0.064 1.584
Entsorgung und Reinigung 3.694 6.797
Kommunikation und Werbung 4.173 9.751
Beratungsaufwand 5.437 10.779
Versicherungsaufwand 5.047 6.674
Personalbereitstellung 5.610 1.586
Spesen und Kursverluste 1.134 1.791
Telefonaufwand 0.075 0.911
Mitgliedsbeiträge 0.036 0.162
Aus- und Fortbildung 0.075 0.881
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen 0.033 76
Zuweisung zu Wertberichtigungen 31.666
Ersatzleistungen 5.455
Andere 0.413 10.088
Summe 60.640 74.959

Die Ersatzleistungen betrafen im Vorjahr die Anpassung der Rückstellung für etwaige Ersatzleistungen (siehe Kapitel 2.12). Die Erläuterungen zu den Aufwendungen für Leistungen an den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss dargestellt.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 177

4.7 Erträge aus Beteiligungen

TEUR 2020 2019
Gewinnausschüttungen und phasenkongruente Dividendenaktivierungen 15.589 20.342
Ergebnisüberrechnung Personengesellschaften 557 9.033
Summe 16.146 29.375

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten sowohl phasenkongruente Dividendenaktivierungen in Höhe von TEUR 14.926 (2019: TEUR 17.850) als auch Gewinnausschüttungen in Höhe von TEUR 663 (2019: TEUR 2.492).

4.8 Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens

TEUR 2020 2019
Zuschreibung zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Wertpapieren 1.141 7.781
Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen und Wertpapieren 8.668 1.745
Summe 9.809 9.526

Für Details zu den Erträgen aus der Zuschreibung zu Anteilen an verbundenen Unternehmen siehe Kapitel 3.1. Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen und Wertpapieren betreffen im Wesentlichen die Wertpapiere der flatex AG mit TEUR 8.668.

4.9 Aufwendungen aus Finanzanlagen

TEUR 2020 2019
Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen 9.647 99.647
Abschreibung auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 6
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 0.303 7.707
Summe 9.956 107.354

Für Details zu den Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen siehe Kapitel 3.1.

4.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ist der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Höhe von TEUR 2.189 (2019: TEUR 3.182) enthalten.

4.11 Umgründungsgewinn/-verlust

Der Umgründungsgewinn in Höhe von TEUR 960 betrifft die Anwachsung der Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & CO OG an die Österreichische Post AG. Im Vorjahr wurde ein Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 811 aus der Verschmelzung der VTV Verteilzentrum Thalgau Vermietungs GmbH ausgewiesen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 178

4.12 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Österreichische Post AG als Gruppenträgerin bildet mit mehreren Tochtergesellschaften eine Unternehmensgruppe i.S.d. § 9 KStG. Das Vorliegen einer Unternehmensgruppe bewirkt, dass die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder der Österreichischen Post AG zugerechnet werden. Eine unternehmensrechtliche Zurechnung der Ergebnisse erfolgt nicht. Innerhalb der Unternehmensgruppe erfolgt ein Ausgleich der steuerlichen Mehr- oder Minderbelastung der Gruppenträgerin durch die Verrechnung positiver und negativer Steuerumlagen in Höhe von 25 % des steuerlichen Ergebnisses (Stand-alone-Methode).

TEUR 2020 2019
Körperschaftssteueraufwand Unternehmensgruppe gesamt 30.343 5.422
davon Österreichische Post AG als Gruppenträgerin 31.105 10.888
davon Gruppenmitglieder (Saldo der Steuerumlagen) -0.762 -5.466

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 179

5. Sonstige Angaben

5.1 Angaben zu nahestehenden Personen

Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden im Geschäftsjahr nur zu fremdüblichen Bedingungen statt.

5.2 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, sind im vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt. Andere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.

5.3 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

VORSTAND
GD DI DR. Georg Pölzl
Vorsitzender des Vorstands

DI Walter Oblin
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

DI Peter Umundum

AUFSICHTSRAT
Dr. Edith Hlawati
Vorsitzende des Aufsichtsrats

Mag. Edeltraud Stiftinger (bis 17.06.2020)
Stellvertreterin der Vorsitzenden des Aufsichtsrats

Dr. Maximilian Schnödl, MBA (seit 17.06.2020)
Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats

Mag. Huberta Gheneff
Dr. Ing. Peter E. Kruse
Chris E. Muntwyler
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Mag. Jochen Danninger (bis 27.02.2020)
Dr. Herta Stockbauer (bis 17.06.2020)
Felicia Kölliker, MA, EMBA (seit 17.06.2020)
Univ.-Prof. Dr. Sigrid Stagl (seit 17.06.2020)

Vom Betriebsrat entsandt:
Maria Klima
Helmut Köstinger
Martin Palensky
Manfred Wiedner

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 180

Wien, am 23. Februar 2021

D er Vorstand

DI DR. GEORG PÖLZL
Generaldirektor Vorstandsvorsitzender

DI WALTER OBLIN
Generaldirektor-Stellvertreter
Vorstand Brief & Finanzen

DI PETER UMUNDUM
Mitglied des Vorstands
Vorstand Paket & Logistik

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 181

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020

TEUR Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte
Stand 01.01.2020 1.307.696 -714.720 592.976
Zugänge 36.760
Zugänge Umgründungen 4.332
Zugänge Umbuchungen 1.951
Abgänge -25.935
Abgänge Umgründungen -14.467
Abgänge -5.853
Stand 31.12.2020 1.305.377 -714.720 590.657
Buchwert 01.01.2020 592.976
Buchwert 31.12.2020 590.657
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnl. Rechte 33.853 -5.754 28.099
Firmenwert 1.333 -60 1.273
Geleistete Anzahlungen 1.673 -1.757 -84
Summe I. 36.859 -7.571 29.288
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1.073.344 -318.044 755.300
Technische Anlagen und Maschinen 303.119 -151.319 151.800
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.730 -101.718 12
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 38.477 38.477
Summe II. 1.516.670 -571.081 945.589
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.005.250 -177.541 1.827.709
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 10.503 -0.703 9.800
Beteiligungen 10.707 -5.045 5.662
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 53.431 -0 53.431
Sonstige Ausleihungen 0 -0 0
Summe III. 2.080.091 -183.289 1.896.602
Gesamt 3.435.620 -754.890 2.871.497

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 182

Lagebericht

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 183

LAGEBERICHT 2020 DER ÖSTERREICHISCHEN POST AG NACH § 243 UGB

Inhaltsverzeichnis

  1. Umfeld und Rahmenbedingungen ............................................................................................................................................................... 185
    1.1 Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur .................................................................................................................................185
    1.2 Wirtschaftliches Umfeld ... 185
    1.3 Branchenumfeld ...186
    1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen ......................................................................................................................................................... 186
  2. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage ............................................................................................................................................ 187
    2.1 Umsatzentwicklung ... 187
    2.2 Ergebnisentwicklung ...# 1. Umfeld und Rahmenbedingungen

1.1 Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur

Mit einem Jahresumsatz von 1,9 Mrd EUR ist die Österreichische Post AG die führende Logistik- und Postdienstleisterin Österreichs. Als Teil der kritischen Infrastruktur trägt die Österreichische Post AG die Verantwortung für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit des Landes. Die COVID-19 Pandemie hat die Österreichische Post sehr unterschiedlich getroffen. Das Brief- und Werbegeschäft ist generell von der E-Substitution betroffen. Durch COVID-19 und die spezifischen Lockdown-Situationen bei verschiedenen Kundinnen und Branchen kam es zu weiteren Mengenverlusten. Die Österreichische Post AG bündelt ihre Geschäftsaktivitäten in den drei operativen Divisionen Brief & Werbepost, Paket & Logistik sowie Filiale & Bank. Zusätzlich obliegen der Division Corporate vor allem Dienstleistungen im Bereich der Konzernverwaltung und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Diese vier Divisionen entsprechen der Berichterstattung an den Vorstand. Das Produkt und Dienstleistungsportfolio der Division Brief & Werbepost umfasst den Vertrieb, die Annahme, die Sortierung und die Zustellung von Brief- und Dokumentensendungen, adressierten und unadressierten Werbesendungen, Zeitungen und Magazinen sowie Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen. Ergänzt wird das Angebot durch physische und digitale Zusatzleistungen in der Kundinnenkommunikation sowie die Optimierung in der Dokumentenbearbeitung. Den Kundinnen der Österreichischen Post AG stehen 1.765 Geschäftsstellen, darunter 403 eigenbetriebene Filialen und 1.362 Post Partner, zur Verfügung. In 454 Abholstationen bietet die Österreichische Post AG 86.109 Fächer in ihren Selbstbedienungszonen an. Zusätzlich gibt es Selbstbedienungslösungen bei dislozierten Standorten von Kooperationspartnerinnen. Im Jahr 2020 stellte die Post AG in Österreich 643 Mio Briefe, 412 Mio adressierte Werbesendungen, 2,9 Mrd unadressierte Werbesendungen, 313 Mio Printmedien und 336 Mio Regionalmedien zu. Die Division Paket & Logistik bietet für den Versand von Paketen sowie von Post Express-Sendungen Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette. In Österreich transportierte die Österreichische Post AG 2020 166 Mio Pakete und Post Express-Sendungen. Damit ist sie führende Dienstleisterin für die landesweite Auslieferung von Versandhandels- und Privatkundinnenpaketen sowie von B2B-Sendungen mit einer flächendeckenden Zustellung in höchster Qualität. Das Portfolio umfasst neben den klassischen Paketprodukten, der Express- und der Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung, Retouren-Management. Die neue Division Filiale & Bank beinhaltet das bislang in der Division Brief & Werbepost berichtete Filialnetz von rund 1.800 Geschäftsstellen. Mit einer Frequenz von rund 60 Mio Kundinnenkontakten pro Jahr zählt dieses zu den größten Privatkundinnennetzen des Landes. Das Angebot im Filialnetz umfasst neben Services zu Post, Telekommunikation und Energie ein breites Handelswarensortiment aus Büchern, Schreibwaren und Verpackungsmaterialien auch Services wie Lotto, Toto, Kopieren, Faxen. Die Österreichische Post bietet darüber hinaus an zahlreichen Standorten Selbstbedienungslösungen wie Abholstationen und Versandboxen mit einer hohen Nutzung durch die Kundinnen. Die bank99, die ihre Geschäftstätigkeit mit 1. April 2020 aufgenommen hat, bietet Finanzdienstleistungen in ganz Österreich an. Mit der neuen Bank der Österreichischen Post AG wurde die Versorgungslücke, die durch den Rückzug der BAWAG P.S.K. entstanden ist, geschlossen.

1.2 Wirtschaftliches Umfeld

Auf den schweren Einbruch der Weltwirtschaft im Jahr 2020, ausgelöst durch die COVID-19 Pandemie und deren weltweite Maßnahmen, soll 2021 eine globale Erholung folgen. Dennoch bleibt, trotz Zulassung diverser Impfstoffe, Unsicherheit bestehen. Wiederkehrende Erkrankungswellen und neuartige Formen des Virus stellen aktuelle Bedrohungen dar. Der prognostizierte Aufschwung im Jahr 2021 wird länderübergreifend variieren und ist abhängig von dem Zugang zu medizinischen Hilfsmitteln, der Effektivität politischer Maßnahmen sowie von strukturellen, länderspezifischen Charakteristika. Auch der globale Exporthandel soll sich 2021 erholen. Laut den Expert*innen des Internationalen Währungsfonds (IWF) beläuft sich der Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2020 auf 3,5 %. Im Jahr 2019 wurde noch ein Anstieg von 2,8 % verzeichnet. Für 2021 und 2022 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 5,5 % bzw. 4,2 % gerechnet (IWF, Jänner 2021).

In Europa wurde 2019 eine Steigerung des BIP von 1,3 % verzeichnet. Demgegenüber steht ein Rückgang von 7,2 % im Jahr 2020. Das Vorkrisenniveau der europäischen Wirtschaft wird laut Erwartungen erst wieder im Jahr 2022 erreicht. Für die Jahre 2021 und 2022 wird ein BIP-Wachstum im Ausmaß von 4,2 % bzw. 3,6 % vom IWF prognostiziert (IWF, Jänner 2021).

Die österreichische Volkswirtschaft wurde im vergangenen Jahr ebenso durch die COVID-19 Pandemie stark geschwächt. Zwar erholte sich die Wirtschaftsaktivität deutlich im Sommer, jedoch beeinträchtigten der erste und zweite Lockdown die Konjunktur maßgeblich. Die Arbeitslosigkeit stieg trotz der Inanspruchnahme von Kurzarbeit um ein Drittel. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) nennt als signifikante Faktoren für die österreichische Volkswirtschaft im Jahr 2021 die Durchimpfung der Bevölkerung und weitere Maßnahmen der Regierung. Nach einer Abnahme von 7,3 % im Jahr 2020 dürfte das BIP im Jahr 2021 (Szenario dritter Lockdown) um 2,5 % und im Jahr 2022 um 3,5 % zunehmen (WIFO, Dezember 2020).

1.3 Branchenumfeld

Neben dem konjunkturellen Umfeld wird die Geschäftsentwicklung der Österreichischen Post AG vor allem von folgenden internationalen Trends beeinflusst, die Risiken, aber auch Chancen mit sich bringen. Die elektronische Substitution hält im Bereich der adressierten Sendungen weiterhin an. Dieser globale Trend betrifft alle Post-Gesellschaften und ist im Kern wenig beeinflussbar. Insbesondere Kundinnen aus dem öffentlichen Sektor versuchen ihr Sendungsvolumen zu reduzieren, sodass die Österreichische Post AG weiterhin mit kontinuierlichen Rückgängen rechnet. Speziell vor dem Hintergrund neuer E-Government Lösungen ist von stetig rückläufigen Volumen auszugehen. Generell hängt das Geschäft mit Werbesendungen stark von der konjunkturellen Lage, der jeweiligen Branche und der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab.# Die COVID-19 Pandemie hat einerseits den Trend zur E-Substitution beschleunigt und andererseits haben die pandemischen Einschränkungen und Lockdown Maßnahmen negative wirtschaftliche Auswirkungen auf Volumen sowie auch auf die Geschäftstätigkeit bedeutender Kundinnen. Die Paketmengen im privaten Bereich steigen dank der zunehmenden Bedeutung des Online-Shoppings weiter stark an. Die COVID-19 Pandemie führt zu außerordentlichen Mehrmengen durch Lockdown Situationen des stationären Handels. Ein weiterer wichtiger Markttrend besteht in der steigenden Bedeutung nichtfinanzieller Themen aus den Bereichen Wirtschaft & Kundin, Umwelt & Klima sowie Mensch & Soziales. Damit einhergehend steigen die Transparenzanforderungen der Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit. Das steigende Nachhaltigkeitsbewusstsein führt auch zu einer vermehrten Nachfrage nach ressourcenschonenden Gütertransporten. Die Österreichische Post AG entspricht diesen Anforderungen durch das Angebot der CO 2 -neutralen Zustellung und der stufenweisen Dekarbonisierung der Logistik im Heimatmarkt Österreich, mit welchen für sich und ihre Kundinnen eine Verbesserung der Klimabilanz erreicht werden soll.

1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Österreichischen Post AG basieren primär auf dem Österreichischen Postmarktgesetz, das seit 1. Jänner 2011 in Kraft ist.

  • Die Österreichische Post AG ist seit der vollständigen Marktöffnung Österreichs Universaldienstleisterin und garantiert damit die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen in ganz Österreich. Die Regulierungsbehörde (Post-Control-Kommission) hat – wie gesetzlich vorgesehen – im Jahr 2016 untersucht, ob auch andere Postdienst-Anbieter*innen in der Lage sind, die in der gesetzlichen Universaldienstverpflichtung definierten Leistungen zu erbringen. Dies ist nicht der Fall.
  • Der Universaldienst beschränkt sich primär auf Postsendungen, die auf Basis der allgemeinen (nicht individuell ausverhandelten) Geschäftsbedingungen an den gesetzlich definierten Zugangspunkten aufgegeben werden, also z.B. Post-Geschäftsstellen oder Briefkästen. Damit soll die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft mit Postdienstleistungen gesichert werden. Postdienste für Sendungen, die von Großkund*innen in Logistikzentren eingeliefert werden, zählen – mit Ausnahme von Zeitungen – nicht zum Universaldienst.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 186

  • Mit 27. November 2015 trat eine Änderung des Postmarktgesetzes in Kraft, die es der Post ermöglicht, neben Briefsendungen (mit strengen Laufzeitvorgaben) auch sogenannte Non-Priority-Briefsendungen im Universaldienst anzubieten, deren Laufzeiten regelmäßig bis zu vier Tage betragen dürfen. Seit 1. Juli 2018 bietet die Post den ECO-Brief im Universaldienst an und hat ihre Produktpalette entsprechend erweitert. Im Universaldienst haben Versender*innen somit die Wahl zwischen einer Laufzeit von zwei bis drei Tagen für nicht zeitkritische Sendungen und dem schnellen PRIO-Brief, der weiterhin am Tag nach der Aufgabe zugestellt wird.

2. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

2.1 Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse der Österreichischen Post AG steigerten sich 2020 um 2,0 % auf 1.896,5 Mio EUR. Das Wachstum im Paketgeschäft brachte einen Umsatzanstieg von 31,8 %, der den Rückgang der Umsatzerlöse in den Divisionen Brief & Werbepost und Filiale & Bank überkompensieren konnte.

Umsatz nach Divisionen Mio EUR Veränderung Struktur 2019 Struktur 2020
Umsatz gesamt 1) 1.859,4 1.896,5 2,0% 100,0%
Brief & Werbepost 1.252,9 1.160,0 – 7,4% 67,4%
Paket & Logistik 479,4 632,0 31,8% 25,8%
Filiale & Bank 87,2 63,9 – 26,8% 4,7%
Corporate 39,9 40,7 1,9% 2,1%

1) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte der Divisionen an die im Geschäftsjahr 2020 geltende Struktur angepasst.

Der Anteil der Division Brief & Werbepost am Gesamtumsatz der Österreichischen Post betrug 61,2 %. In der Division Brief & Werbepost zeigten sich die erwarteten Rückgänge mit einem um 7,4% reduzierten Umsatz. Dies ist einerseits auf erhöhte Rückgänge bei klassischen Briefen durch die E-Substitution sowie durch den Lockdown vieler Behörden und Unternehmen zurückzuführen, andererseits auch auf den Entfall von Werbesendungen als direkte Auswirkung der COVID-19 bedingten behördlich angeordneten Geschäftsschließungen im Jahr 2020. Mit 1. April 2020 erfolgte eine Produkt- und Tarifanpassung der Briefpost, welche positive Effekte auf die Umsatzerlöse hatte.

Die Division Paket & Logistik erwirtschaftete im Berichtszeitraum einen Anteil von 33,3 % am Gesamtumsatz. Das Umsatzwachstum von 31,8 % im Jahr 2020 war getragen von einem positiven organischen Wachstum durch Online-Bestellungen sowie Mehrmengen aufgrund der Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group seit August 2019.

Die neu ausgewiesene Division Filiale & Bank erreichte in der Berichtsperiode 2020 einen Anteil am Konzernumsatz von 3,4 %. Der Umsatzrückgang von 26,8% ist darauf zurückzuführen, dass die bank99 mit 1. April 2020 im Markt gestartet ist, während im Vorjahr noch 29,3 Mio Servicevergütungen des ehemaligen Bankpartners inkludiert waren.

1 Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 187

Umsatz Division Brief & Werbepost

Mio EUR Veränderung Struktur 2019 Struktur 2020
Umsatz gesamt 1) 1.252,9 1.160,0 – 7,4% 100,0%
Briefpost & Business Solutions 788,8 747,9 – 5,2% 63,0%
Werbepost 332,9 292,7 – 12,1% 26,6%
Medienpost 131,2 119,4 – 9,0% 10,5%

1) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte an die im Geschäftsjahr 2020 geltende Struktur angepasst.

Der Umsatz der Division Brief & Werbepost von 1.160,0 Mio EUR stammte zu 64,5 % aus dem Bereich Briefpost & Business Solutions, zu 25,2 % aus Werbepost und zu 10,3 % aus Medienpost.

Im Bereich Briefpost & Business Solutions lag der Umsatz mit 747,9 Mio EUR im Jahr 2020 um 5,2 % unter dem Niveau des Vorjahres. Die rückläufige Volumenentwicklung infolge der Substitution von Briefen durch elektronische Kommunikationsformen setzte sich fort. Speziell durch die Lockdown-Maßnahmen und den wirtschaftlichen Einschränkungen bei Behörden und Unternehmen kam es zu reduzierten Umsätzen. Die Volumenentwicklung hat sich, nach hohen Rückgängen im zweiten Quartal, gegen Ende des Jahres 2020 wieder stabilisiert, ist aber weiterhin geprägt von den aktuellen schwierigen Rahmenbedingungen. Die weitere Entwicklung des klassischen Briefpostvolumens in Österreich wird über dem historischen Trend von –5 % erwartet. Positive Effekte durch Wahlen sind in der aktuellen Berichtsperiode sowie auch im Vorjahr enthalten, wobei die Wahleffekte des Jahres 2019 deutlich höher ausgefallen waren. Weiters erfolgte mit 1. April 2020 eine Produkt- und Tarifanpassung der Briefpost, welche positive Effekte auf die Umsatzerlöse hatte.

Der Bereich Werbepost verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatzrückgang von 12,1 % auf 292,7 Mio EUR. Im zweiten Quartal 2020 waren die Auswirkungen der COVID-19 bedingten behördlich angeordneten Geschäftsschließungen in der Werbung besonders stark zu spüren. Es gibt aktuell eine verringerte Visibilität. Aufgrund der konjunkturellen Umsatzentwicklung ist ein volatiles Werbegeschäft erkennbar.

Der Umsatz mit Medienpost, also der Zustellung von Zeitungen und Magazinen, reduzierte sich im Periodenvergleich um 9,0 % auf 119,4 Mio EUR. Dieser Rückgang ist ebenfalls überwiegend auf die COVID-19 Pandemie zurückzuführen.

Insgesamt reduzierte sich der Umsatz der Division Brief & Werbepost im Berichtszeitraum um 92,9 Mio EUR. Der Divisionsumsatz in Höhe von 1.160,0 Mio EUR stammt zu 64,5 % aus der Produktgruppe Briefpost & Business Solutions, zu 25,2 % aus Werbepost und zu 10,3 % aus Medienpost. Die Umsätze aus Filialdienstleistungen werden ab dem Geschäftsjahr in der neuen Division Filiale & Bank erfasst.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 188

Umsatz Division Paket & Logistik

Der Umsatz der Division Paket & Logistik erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 um 31,8 % von 479,4 Mio EUR auf 632,0 Mio EUR. Das hohe Wachstum im Paketgeschäft basiert unter anderem auf der guten Entwicklung durch den anhaltenden E-Commerce-Trend in Österreich. Trotz der Eigenzustellung einesr Großkundin im Osten von Österreich konnte die Österreichische Post auch in dieser Berichtsperiode am Marktwachstum partizipieren. Es herrscht weiterhin intensiver Wettbewerb und hoher Preisdruck. Daraus ergeben sich Zuwächse bei den Paketvolumen in Österreich von rund 30 % im Jahr 2020. Die Unsicherheiten und Beschränkungen im Zuge der aktuellen COVID-19 Pandemie halten den Online-Handel weiterhin hoch. Auch hat die seit August 2019 gestartete Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group in Österreich wesentlich zum aktuellen Wachstum beigetragen. Die Entwicklung hin zu einer schnelleren Zustellung von Paketen ist als klarer Trend zu bemerken.

Insgesamt entfielen im Geschäftsjahr 2020 53,3 % des Divisionsumsatzes auf den Premium-Bereich (Zustellung erfolgt am Werktag nach der Aufgabe). Der Anteil des Bereichs Paket Standard am Divisionsumsatz beträgt 43,2 %. Im Jahr 2020 verzeichnete dieser Bereich einen Zuwachs von 25,9 % auf 273,3 Mio EUR. Im Bereich Paket Sonstige Leistungen, der diverse Logistik-Zusatzdienstleistungen beinhaltet und auf den 3,5 % des Divisionsumsatzes entfallen, wurden in der Berichtsperiode Umsätze in Höhe von 22,1 Mio EUR generiert.# Mio EUR Veränderung Struktur Struktur 2019  2019 2020
Umsatz gesamt | 479,4 | 632,0 | 31,8% | 100,0% | 100,0%
Paket Premium | 251,3 | 336,6 | 33,9% | 52,4% | 53,3%
Paket Standard | 217,1 | 273,3 | 25,9% | 45,3% | 43,2%
Paket Sonstige Leistungen | 11,0 | 22,1 | 101,1% | 2,3% | 3,5%

Mio EUR Veränderung Struktur Struktur 2019  2019 2020

Umsatz gesamt 1) | 87,2 | 63,9 | – 26,8% | 100,0% | 100,0%
Filialdienstleistungen | 48,8 | 49,4 | 1,4% | 55,9% | 77,4%
Finanzdienstleistungen | 38,5 | 14,4 | – 62,5% | 44,1% | 22,6%

1) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte an die im Geschäftsjahr 2020 geltende Struktur angepasst. Der Umsatz der Division Filiale & Bank erreichte im Geschäftsjahr 2020 63,9 Mio EUR nach 87,2 Mio EUR im Jahr zuvor. In den Filialdienstleistungen waren im Vorjahr Servicevergütungen des ehemaligen Bankpartners in Höhe von 29,3 Mio EUR enthalten. In der aktuellen Berichtsperiode beliefen sich die Filialdienstleistungen (Handelswaren und Filialprodukte) auf 49,4 Mio EUR, positiv beeinflusst durch die COVID-19 Pandemie in den Bereichen Verpackungsmaterial und Schreibutensilien. Der Umsatz aus Finanzdienstleistungen des Jahres 2020 in Höhe von 14,4 Mio EUR inkludierte auch Barauszahlungen für Dritte (z. B. Pensionen). Die bank99 ist mit 1. April 2020 in den Markt gestartet und hatte mit Ende des Jahres bereits über 60.000 Kund*innen.

2.2 Ergebnisentwicklung

Die Ertragslage der Österreichischen Post AG zeigt folgendes Bild:

Ertragslage Mio EUR Veränderung Struktur in 2019  2019/2020 %

Umsatzerlöse | 1.859,4 | 1.896,5 | 2,0% | 100,0%
Sonstige betriebliche Erträge und aktivierte Eigenleistungen | 86,4 | 30,6 | –64,6% | 1,6%
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen | – 392,5 | – 464,7 | –18,4% | –24,5%
Personalaufwand | – 909,0 | – 938,6 | –3,3% | –49,5%
Abschreibungen | – 67,5 | – 75,0 | –11,2% | –4,0%
Sonstige betriebliche Aufwendungen | – 378,9 | – 295,8 | 21,9% | –15,6%
Beteiligungsergebnis | 3,8 | – 1,6 | 141,8% | –0,1%
EBIT 1) | 201,8 | 151,5 | –25,0% | 8,0%
Sonstiges Finanzergebnis und Umgründungsgewinn (+) / -verlust (-) | 10,9 | 8,0 | –26,4% | 0,4%
Ergebnis vor Steuern | 212,8 | 159,5 | –25,0% | 8,4%
Steuern vom Einkommen und Ertrag | – 60,9 | – 47,3 | 22,4% | –2,5%
Jahresüberschuss | 151,9 | 112,3 | –26,1% | 5,9%

1) EBIT = Ergebnis vor Sonstiges Finanzergebnis und Umgründungsgewinn/-verlust sowie Steuern

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 938,6 Mio EUR, was einem Anstieg von 3,3 % bzw. 29,6 Mio EUR entspricht. Der operative Personalaufwand hat sich im Vergleich zur Vorjahresperiode nur leicht erhöht. Die Österreichische Post AG beschäftigte im Jahr 2020 durchschnittlich 17.363 Mitarbeitende (Vollzeitkräfte), während in der Vorjahresperiode durchschnittlich 17.205 Mitarbeitende tätig waren (+0,9 %). Zusätzlich zu den operativen Personalaufwendungen umfasst der Personalaufwand der Österreichischen Post grundsätzlich auch diverse nicht-operative Personalaufwendungen wie Abfertigungen und Rückstellungsveränderungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiterinnen zurückzuführen sind. Der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen stieg um 18,4 % auf 464,7 Mio EUR. Die Erhöhung ist überwiegend bedingt durch vermehrte Transportaufwendungen, hervorgerufen durch gestiegene Paketmengen. Die sonstigen betrieblichen Erträge und aktivierten Eigenleistungen verringerten sich im Jahr 2020 um 64,6 % auf 30,6 Mio EUR. Sowohl die sonstigen betrieblichen Erträge als auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren in der Vorperiode deutlich erhöht. In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren im Geschäftsjahr 2019 Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamtinnen in Höhe von 58,0 Mio EUR enthalten. Im Geschäftsjahr 2020 sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 15,2 Mio EUR (2019: 2,8 Mio EUR) enthalten, die im Wesentlichen auf die Umstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei den Rückstellungen für Jubiläumsgelder zurückzuführen sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 21,9 % auf 295,8 Mio EUR. Der Rückgang ist einerseits bedingt durch die im Geschäftsjahr 2019 bilanzierten Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen in Zusammenhang mit den Rückforderungsansprüchen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamtinnen, andererseits durch im Geschäftsjahr 2019 bilanzierten Vorsorgen für Datenschutzverfahren. In Summe fielen in der Berichtsperiode Abschreibungen von 75,0 Mio EUR nach 67,5 Mio EUR in 2019 an. Dabei erhöhten sich die planmäßigen Abschreibungen vorwiegend aufgrund der Inbetriebnahme von neuen Standorten für die Paket-Logistikinfrastruktur. Das Beteiligungsergebnis 2020 beinhaltet die außerplanmäßige Abschreibung der bank99 AG in Höhe von 40,4 Mio EUR, die aufgrund der entstandenen Anlaufverluste und der Ertragsaussichten der Zukunft vorgenommen wurde. Das ausgewiesene EBIT verringerte sich von 201,8 Mio EUR in 2019 auf 151,5 Mio EUR im Geschäftsjahr 2020. Das Sonstige Finanzergebnis und Umgründungsgewinn/-verlust der Österreichischen Post AG in Höhe von 8,0 Mio EUR lag um 2,9 Mio EUR unter dem Niveau des Jahres 2019, im Wesentlichen hervorgerufen durch die Erfassung von Zinserträgen aus Rückforderungsansprüchen aus in Vorperioden bezahlten Beträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamtinnen im Geschäftsjahr 2019. Somit ergab sich, nach Abzug der Ertragssteuern von 47,3 Mio EUR, ein Periodenergebnis von 112,3 Mio EUR (–26,1 %).

2.3 Vermögens- und Finanzlage

Die Österreichische Post setzt auf eine konservative Bilanz- und Finanzierungsstruktur. Dies zeigt sich vor allem an hohen liquiden Mitteln und der soliden Veranlagung von Zahlungsmitteln mit möglichst geringem Risiko.

2.3.1 BILANZSTRUKTUR

Bilanzstruktur Mio EUR 31.12.2019 .. Veränderung Mio EUR Struktur 31.12.2019 Struktur 31.12.2020

AKTIVA
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 585,1 | 631,6 | 46,5 | 32,1% | 35,1%
Finanzanlagen | 615,7 | 642,7 | 27,0 | 33,8% | 35,7%
Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere | 505,3 | 430,0 | – 75,3 | 27,7% | 23,9%
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 19,4 | 12,5 | – 7,0 | 1,1% | 0,7%
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 32,0 | 33,0 | 1,0 | 1,8% | 1,8%
Aktive latente Steuern | 65,2 | 49,8 | – 15,4 | 3,6% | 2,8%
Summe Aktiva | 1.822,8 | 1.799,6 | – 23,2 | 100,0% | 100,0%
PASSIVA
Eigenkapital | 736,2 | 707,9 | – 28,3 | 40,4% | 39,3%
Investitionszuschüsse | 1,4 | 1,2 | – 0,2 | 0,1% | 0,1%
Rückstellungen | 670,4 | 676,5 | 6,1 | 36,8% | 37,6%
Verbindlichkeiten | 381,4 | 384,3 | 2,9 | 20,9% | 21,4%
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 33,4 | 29,7 | – 3,7 | 1,8% | 1,6%
Summe Passiva | 1.822,8 | 1.799,6 | – 23,2 | 100,0% | 100,0%

Die Bilanzsumme der Österreichischen Post lag per 31. Dezember 2020 bei 1.799,6 Mio EUR. Aktivseitig bilden Finanzanlagen in Höhe von 642,7 Mio EUR wie im Vorjahr die größte Bilanzposition (2019: 615,7 Mio EUR). Im Wesentlichen sind darin Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 588,1 Mio EUR (2019: 552,3 Mio EUR), Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 44,6 Mio EUR (2019: 54,6 Mio EUR) sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 1,0 Mio EUR (2019: 0,6 Mio EUR) enthalten. Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände beliefen sich auf 631,6 Mio EUR (2019: 585,1 Mio EUR). Die größten Posten des Sachanlagevermögens sind Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Baute auf fremdem Grund mit einem Buchwert von 317,2 Mio EUR (2019: 311,8 Mio EUR), Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von 159,2 Mio EUR (2019: 150,1 Mio EUR) sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau mit einem Buchwert von 54,8 Mio EUR (2019: 40,6 Mio EUR). Die Position Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere lag zum 31. Dezember 2020 bei 430,0 Mio EUR (2019: 505,3 Mio EUR). Mit 414,6 Mio EUR (2019: 461,2 Mio EUR) bilden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände den größten Anteil dieses Postens, wobei davon 7,3 Mio EUR (2019: 9,5 Mio EUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Der Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände besteht in Höhe von 236,8 Mio EUR (2019: 225,8 Mio EUR) aus kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von 131,9 Mio EUR (2019: 207,4 Mio EUR) aus sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen und in Höhe von 45,8 Mio EUR (2019: 27,5 Mio EUR) aus kurzfristigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Der deutliche Rückgang der in den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen ausgewiesenen Termingelder von 190,0 Mio EUR im Vorjahr 2019 auf 70,0 Mio EUR führte im Wesentlichen zu der Reduktion der oben angeführten Bilanzposition, die im Vergleich zum Vorjahr um 75,3 Mio EUR sank. Die Bilanzposition Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,0 Mio EUR nur leicht geschwankt und wies zum Bilanzstichtag einen Wert von 12,5 Mio EUR (2019: 19,4 Mio EUR) auf. Die Passivseite der Bilanz ist von einem hohen Anteil an Eigenkapital geprägt. Zum Bilanzstichtag lag das Eigenkapital bei 707,9 Mio EUR (2019: 736,2 Mio EUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 39,3% per 31. Dezember 2020 (2019: 40,4%). Die Rückstellungen in Höhe von 676,5 Mio EUR (2019: 670,4 Mio EUR) sind größtenteils langfristig und beinhalten primär Personalrückstellungen, die vor allem auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter*innen der Österreichischen Post AG zurückzuführen sind. Die Verbindlichkeiten der Österreichischen Post AG betragen zum Bilanzstichtag 384,3 Mio EUR (2019: 381,4 Mio EUR).Sie beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 140,1 Mio EUR (2019:150,1 Mio EUR), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 115,1 Mio EUR (2019: 129,7 Mio EUR), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 98,1 Mio EUR (2019: 101,6 Mio EUR) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 30,0 Mio EUR (2019: 0,0 Mio EUR).

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 193

2.3.2 CASHFLOW

Cashflow Mio EUR 2020 2019
Cashflow aus dem Ergebnis 263,0 222,4
+/- Veränderungen im Nettoumlaufvermögen 45,4 –85,4
- gezahlte Steuern –53,4 –65,8
= Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 255,1 71,2
+/- Cashflow aus Investitionstätigkeit –300,1 –70,2
= Free Cashflow –45,0 1,0
+/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –148,0 –40,9
= Nettoveränderung liquider Mittel –193,0 –39,9
Liquide Mittel am 1. Jänner 272,4 19,4
Änderung Umfang Liquide Mittel –60,0 33,1
Liquide Mittel am 31. Dezember 19,4 12,5

Der Cashflow des aktuellen Jahres unterscheidet sich vom Vorjahr durch den Wegfall von Sondereffekten: der Cashflow des Vorjahres beinhaltete Einzahlungen aus gutgeschriebenen Rückforderungsansprüchen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen in Höhe von 65,7 Mio EUR. Die Änderung des Umfangs der liquiden Mittel war im vorangegangenen Geschäftsjahr 2019 bedingt durch eine geänderte Zweckwidmung von Termingeldern, die zu einer Anpassung des Finanzmittelbestandes in Höhe von minus 60,0 Mio EUR führte. Die Änderung im Umfang des Finanzmittelbestandes im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von 33,1 Mio EUR ist hingegen auf einen Zugang von Finanzmitteln durch die Anwachsung der Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG, Wien, zurückzuführen.

Der Cashflow aus dem Ergebnis lag im aktuellen Geschäftsjahr bei 222,4 Mio EUR nach 263,0 Mio EUR im Jahr zuvor. Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit lag mit 71,2 Mio EUR im Geschäftsjahr 2020 unter dem Vergleichswert des Vorjahres, der 255,1 Mio EUR betrug. Die Differenz im Jahresvergleich resultiert im Wesentlichen aus dem unter Vorjahresniveau liegenden Ergebnis vor Steuern, dem Anstieg der Forderungen und dem Rückgang der Verbindlichkeiten.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit erreichte im Jahr 2020 einen Wert von minus 70,2 Mio EUR im Vergleich zu minus 300,1 Mio EUR im Vorjahr. Der Geldfluss stammt vorwiegend aus Veränderungen im Bereich von Wertpapieren des Anlagevermögens und Geldmarktveranlagungen, die sich in der Berichtsperiode in Summe mit Einzahlungen in Höhe von 130,2 Mio EUR im Cashflow auswirkten. Zusätzlich ist im Cashflow aus Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr der Verkauf der Anteile an der flatexDEGIRO AG (vormals flatex AG) in Höhe von 38,0 Mio im Geschäftsjahr 2020 enthalten. Demgegenüber stehen im Wesentlichen Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 125,8 Mio EUR sowie Auszahlungen für Finanzanlagen in Höhe von 140,2 Mio EUR. Der Free Cashflow erreichte im Geschäftsjahr 1,0 Mio EUR nach minus 45,0 Mio EUR im Vorjahr. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von minus 40,9 Mio EUR ist im Wesentlichen durch die Dividendenausschüttung in Höhe von 140,5 Mio EUR sowie durch die Aufnahme von Finanzierungen in Höhe von 99,8 Mio EUR beeinflusst.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 194

2.3.3 WESENTLICHE INVESTITIONEN

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände der Österreichischen Post AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 in Summe auf 119,5 Mio EUR und lagen damit um 6,3 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres. Davon entfielen 111,7 Mio EUR auf Investitionen in Sachanlagen und 7,8 Mio EUR auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände. Einer der Schwerpunkt des Investitionsprogramms der Österreichischen Post AG lag in der Berichtsperiode erneut im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde in diesem Bereich vor allem in die Filialausstattung sowie in diverse Hardware investiert.

2.4 Ergebnis- und wertorientierte Kennzahlen

Ergebnis- und wertorientierte Kennzahlen 2020 2019
EBIT-Marge 1) 10,9% 8,0%
ROE 2) 26,0% 18,8%
ROCE 3) 21,8% 14,2%
Ø Capital Employed 4) 924,7 Mio EUR 1.063,5 Mio EUR

1) EBIT-Marge = EBIT/Umsatz
2) Return on Equity = Jahresüberschuss/Eigenkapital abzüglich im Geschäftsjahr geflossener Dividende
3) Return on Capital Employed = EBIT/durchschnittliches Capital Employed
4) Capital Employed = Immaterielle Vermögensgegenstände + Sachanlagen + Anteile an verbundenen Unternehmen + Beteiligungen + Vorräte + Forderungen (abzüglich verzinslicher Forderungen) + Aktive Rechnungsabgrenzungsposten – unverzinsliches Fremdkapital

Die EBIT-Marge der Österreichischen Post AG reduzierte sich von 10,9 % im Jahr 2019 auf 8,0 % im Jahr 2020. Der Return on Equity veränderte sich aufgrund des gesunkenen Ergebnisses von 26,0 % auf 18,8 % im Geschäftsjahr 2020. Der Return on Capital Employed reduzierte sich von 21,8 % im Vorjahr auf 14,2 % im aktuellen Geschäftsjahr.

2.5 Nichtfinanzielle Informationen gemäß NaDiVeG

Die Österreichische Post AG erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 243b UGB iVm § 267a UGB erfüllt.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 195

3. Forschung und Entwicklung/ Innovationsmanagement

Ein wesentlicher Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg in sich verändernden Märkten liegt in der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie in der Erweiterung der bestehenden Produktpalette aus dem Kerngeschäft heraus. Um dem Anspruch als Dienstleistungsunternehmen gerecht zu werden, ergänzt bzw. verbessert die Österreichische Post AG ständig ihre Services auf Basis von innerbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungs-(F&E)-Maßnahmen. Zusätzlich arbeitet die Österreichische Post AG laufend an der Optimierung ihrer Prozesse und Abläufe. Dabei werden unternehmensintern oder gemeinsam mit Kooperationspartner*innen auch innovative Lösungen erforscht und entwickelt, die in vielen Fällen zu neuen Marktstandards für die gesamte Logistikbranche führen.

COVID-19 führte im Jahr 2020 dazu, dass sich Innovationstreiber veränderten. Neben Sicherheit und Gesundheit stieg dieses Jahr auch das Bedürfnis nach Konnektivität. Die Innovationstätigkeit in der Österreichischen Post AG erfolgt durch ein Zusammenspiel aus zentraler Steuerung und dezentralen Innovationsteams in den Geschäftsbereichen, welche die Produkte bzw. Services verantworten. Das zentrale Innovationsmanagement sorgt für die Transparenz sowie Vernetzung zu Innovations-Aktivitäten und übernimmt den Lead für übergreifende Themenstellungen.

Neben eigenen Entwicklungsaktivitäten kooperiert die Österreichische Post AG seit Langem mit namhaften österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. So wurde eine Partnerschaft mit dem Institut für Technische Logistik (ITL) der TU Graz eingegangen, das die Österreichische Post AG beim Ausbau und der Modernisierung ihrer Logistikzentren unterstützen wird. Um Verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten, wurde eine Kooperation mit der FH Oberösterreich begründet. Wichtige Partner*innen bleiben weiters die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der Klima- und Energiefonds sowie die Wirtschaftskammer Wien. So gelingt es bei der Intensivierung der Innovationsarbeit auf wissenschaftlich fundierten Ergebnissen aufzubauen.

Im Bereich der Produkte und Dienstleistungen im Kerngeschäft lag im Geschäftsjahr 2020 neben den Verbesserungen der User Experience der Schwerpunkt auf der Umsetzung neuer Service Plattformen. So können laufende Zahlungen (Abos) im Zusammenhang mit Servicepalette der Österreichischen Post AG zukünftig bequem und sicher über das neue Service E-Commerce-Hub abgewickelt werden. Während eine Reihe an Projekten in den Produktmanagementteams der Divisionen initiiert und abgewickelt werden, erfolgt zur Sicherung der Service-Führerschaft eine zentrale Weiterentwicklung der Endkundenservices mit dem Anspruch, neueste Technologien zur Verbesserung der Kernservices sowie der Schaffung und Erforschung neuer Geschäftsmodelle auf der Endkund*innenseite einzusetzen. Die Online-Lösungen der Österreichischen Post AG zeichnen sich dabei durch ein hohes Maß an Sicherheit, Flexibilität, Effizienz und Vertrauenswürdigkeit aus.

Für Aufmerksamkeit im Umfeld Philatelie sorgte die Eintragung der goldenen Crypto Stamp mit 1-Gramm-Goldbarren in das Guinness Buch der Rekorde als „digitale Briefmarke mit dem höchsten Ausgabewert“. Weitere Philatelie-Innovationen waren eine Briefmarke in Form und Haptik einer Skispitze sowie die Sonderausgabe einer originellen Corona-Briefmarke aus Toilettenpapier.

Der Geschäftsbereich Brief & Werbepost der Österreichischen Post AG konnte auch dieses Jahr seinen konsequenten Innovationskurs fortsetzen. Ein besonderer Schwerpunkt lag im vergangenen Jahr auf dem Themenfeld Werbung, wo verändernde Bedürfnisse und digitale Möglichkeiten berücksichtigend kreative Marktkonzepte erarbeitet wurden. So konnte das Post-eigene Vergleichsportal daskuvert.at mit mehr als 50 Mio Online-Angeboten gelauncht werden. Mit dem digitalen Kund*innenclub, in Form eines B2B-Loyalitätsbaukastens, oder dem Digital Out of Home (DOOH) Werbefenstern wurde das digitale Werbeportfolio weiter ausgebaut. Das physische Werbeangebot wird stetig durch digitale Werbekanäle erweitert und die Bereitstellung des digitalen Zugangs zu den Kernprodukten am Brief- und Werbemarkt wird forciert. Besonders zu erwähnen ist die Bereitschaft, Konzepte mutig zu testen und bei positiver Resonanz mit Konsequenz umzusetzen. Das Geschäftsfeld Business Solutions ist der führende Anbieter für innovative, physische und digitale Geschäftsprozess-Lösungen.# Der Fokus liegt auf effizienten Business Lösungen in den Bereichen Input- und Business-Automation, Dokumentenlogistik, Outputmanagement und digitaler Werbung, welche sich auch speziell während der COVID-19 Pandemie bewährt haben.

Durch Innovationen in den Bereichen künstliche Intelligenz, Dokumentenmanagement-Lösungen und duale Zustellungsangebote ermöglicht das Geschäftsfeld auch in diesen herausfordernden Zeiten einen reibungslosen und state-of-the-art Betriebsablauf für Österreichs führende Unternehmen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 196

Im Bereich Logistics Solutions entwickelt die Österreichische Post laufend maßgeschneiderte Kundinnenlösungen für Warehousing und Fulfillment sowie diverse „Value Add Services“ – wie beispielsweise das 2-Mann Handling, eine zeitdefinierte Zustellung (z. B. Same Day Delivery) oder nachhaltige Verpackungslösungen. Diese Lösungen sorgen in Verbindung mit innovativen Online-Services für mehr Effizienz, höhere Flexibilität und generell für eine kundinnenorientierte Optimierung von Kommunikation und Distribution.

Im Bereich Prozesse und Abläufe liegt ein wesentlicher Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf der Stärkung der nachhaltigen Aspekte des Unternehmens. Die Österreichische Post AG hat im Geschäftsjahr 2020 wesentlich in die CO2-neutrale und schadstofffreie Zustellung investiert. Ein besonderes Highlight bei der Umsetzung dieser Schwerpunkte ist die Bestellung von 25 elektrischen Großraumtransportern, die Österreichs größte E-Flotte weiter verstärken. Auch beim neu eröffneten Logistikzentrum Steiermark in Kalsdorf bei Graz standen die dank Forschungs-Partnerschaften gewonnene Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit im Vordergrund.

Ein weiterer Schwerpunkt des Investitionsprogramms lag in der Berichtsperiode im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung: Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde vor allem in moderne Filialausstattung investiert. Über den Fuhrpark und den Ausbau der Elektromobilität wird im Bereich Umwelt berichtet.

Ein weiteres Thema bildeten Investitionen, die im Rahmen des Kapazitätserweiterungsprogramms getätigt wurden. Zudem wurde das Programm „City Logistik“ auch 2020 von Paket Österreich in der Division Paket & Logistik weitergeführt und ein Pilotbetrieb zur Zustellung mit E-Bikes oder zu Fuß über zentral gelegene Mikro-Logistikzentren (City Hubs), basierend auf den Erkenntnissen aus vorangegangenen Piloten in der Grazer Innenstadt, gestartet. Durch dieses neuartige Konzept kann die Österreichische Post AG einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von CO2- und Lärmemissionen in Ballungszentren leisten.

Ein weiteres Innovations-Projekt kommt aus dem Umfeld Internet-of-Things (IoT) und ermöglicht das Tracking von 40.000 Rollbehältern. Dadurch werden Lieferketten im Brief- und Paketnetzwerk optimiert, was neben den Kosten auch den CO2-Footprint weiter reduziert.

Die Österreichische Post AG sucht für Innovationen und Investitionen konsequent nach Fördermöglichkeiten. Die Abteilung CSR & Umweltmanagement (CSR = Corporate Social Responsibility) berät und unterstützt hier alle betroffenen Bereiche und koordiniert auch die steuerliche Forschungsprämie. Auch in diesem Bereich machte sich die COVID-19 Pandemie bemerkbar, was sich durch die rasche Bereitstellung hoher Fördermittel des Finanzministeriums zur wirtschaftlichen Bekämpfung der Auswirkungen der staatlich angeordneten Lockdowns ausdrückte. Hierbei spielt vor allem die COVID-19 Investitionsprämie eine große Rolle. Dabei konnte die Österreichische Post AG viele Investitionen einreichen und vorläufige Förderzusagen dafür einholen. Der Fokus liegt vor allem auf Investitionen im Digitalisierungs- und Ökologisierungsbereich, die den Großteil der eingereichten Investitionsvorhaben ausmachen. Die Zulässigkeit einer Doppelförderung ermöglicht vor allem in Kombination mit den bisher genutzten Umweltförderungen für E-Fahrzeuge und Photovoltaikanlagen eine einmalige Gelegenheit, die Förderintensität in diesem Bereich zu erhöhen und so die Maßnahmen zur CO2-Emissionsreduktion zu unterstützen. Zudem wurde die Initiative zur Umrüstung der LKW-Flotte mit Rechtsabbiegeassistenzsystemen durch Mittel der Schieneninfrastrukturdienstleistungsgesellschaft mbH gefördert, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in den Städten zu erhöhen.

Die Innovationsfähigkeit der Österreichischen Post AG wurde durch ein Projekt bewiesen, welches mithilfe eines komplexen statistischen Verfahrens die Paketmengen prognostiziert und so die Personaleinsatz- und Betriebsmittelplanung für die Führungskräfte in den Logistikzentren erleichtern soll. Dieser Ansatz wurde durch die Wirtschaftsagentur Wien (WAW), bei der das Projekt vor zwei Jahren eingereicht wurde, nun nach abgeschlossener Überprüfung mit einer 25 %-Quote gefördert und die Leitung des Projektes mit einem zusätzlichen Frauenbonus honoriert. Es handelt sich hierbei um eine exemplarische nicht vollständige Darstellung ausgewählter Forschungsprojekte.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 197

4. Chancen und Risiken

4.1 Risikomanagementsystem bei allgemeinen Risiken

Die Österreichische Post AG betreibt ein umfangreiches Risikomanagement. Dieses richtet sich grundsätzlich nach dem COSO-Standard „Enterprise Risk Management – Integrated Framework“. Das Ziel des Risikomanagements ist es, die Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen das Erreichen der Unternehmensziele zu unterstützen. Risiken werden nach einheitlichen Grundsätzen in ihrem Gesamtzusammenhang identifiziert, bewertet, überwacht und in einem unternehmensweiten Risikomanagementsystem dokumentiert.

Der Vorstand definiert die Risikostrategie und -politik des Unternehmens und legt die Rahmenbedingungen des Risikomanagementsystems fest. Die Risikopolitik der Österreichischen Post AG ist auf Bestands sicherung und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und fügt sich in die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie ein.

Die Österreichische Post AG ist zahlreichen Risiken ausgesetzt. Daher ist die Österreichische Post AG bereit, Risiken einzugehen, sofern das resultierende Chancen- und Risiken-Portfolio ein ausgewogenes Verhältnis aufweist und sie sich im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten und ethischen Grundwerte des Unternehmens bewegen. Die Ziele der Bestandssicherung und Ermöglichung einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts dürfen nicht gefährdet werden. Für Risiken, die unvermeidbar sind, werden Steuerungsmaßnahmen ergriffen, die der Bestandssicherung und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes dienen.

Die wichtigsten Schritte des Risikomanagementprozesses sind:

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  1. Identifizierung und Bewertung
    Risiken sind definiert als potenzielle Abweichungen von Unternehmenszielen. Für jedes identifizierte Risiko wird festgelegt, wer die Bewertung, Steuerung und Überwachung verantwortet. Halbjährlich unterstützen die Risikomanagement-Beauftragten der jeweiligen Unternehmensbereiche bei der Analyse und Aktualisierung der Risikosituation. Im Zuge der Analyse und Bewertung werden die Risiken in Szenarien beschrieben und anschließend so weit wie möglich gemäß den Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit quantifiziert. Nicht quantifizierbare Risiken werden anhand definierter qualitativer Klassen bewertet. Zusätzlich unterstützt das zentrale Risikomanagement zyklisch die einzelnen Unternehmensbereiche in Form proaktiver Risiko-Assessments und Workshops hinsichtlich ihrer Risiken. Die Ergebnisse der Identifizierung und Bewertung werden in einer eigenen Risikomanagement-Software dokumentiert.

  2. Aggregation und Reporting
    Das zentrale Risikomanagement sammelt und überprüft die identifizierten und bewerteten Risiken. Die finanziellen Effekte möglicher Überschneidungen werden im Rahmen der Aggregation berücksichtigt. Unter Einsatz statistischer Methoden wird die Gesamtrisikoposition der Österreichischen Post AG ermittelt. Darüber hinaus wird das Risikoportfolio in einem Risikogremium analysiert und plausibilisiert. Das Risikogremium setzt sich aus Vertreter*innen von Governance-Funktionen, einschließlich Corporate Social Responsibility, und operativen Funktionen zusammen. Die Ergebnisse des Risikogremiums fließen in den halbjährlichen Bericht des zentralen Risikomanagements über die Risiken und deren Entwicklung an den Vorstand ein. Unerwartet auftretende Risiken werden dem Vorstand unmittelbar (ad hoc) berichtet. Zum Status des Risikomanagements werden der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss ebenfalls regelmäßig informiert.

  3. Maßnahmengestaltung
    Die Risikosteuerung erfolgt durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel, Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder auf Dritte zu übertragen. Die Unternehmensbereiche prüfen hierzu die infrage kommenden Maßnahmen mittels Kosten-Nutzen-Analysen und implementieren diese anschließend. Die Maßnahmen werden im Zuge der halbjährlichen Analyse überwacht und angepasst. Zur systematischen Bewältigung versicherbarer Risiken betreibt die Österreichische Post AG ein internes Versicherungsmanagement. Dessen Hauptaufgaben bestehen in der laufenden Optimierung der Versicherungssituation sowie der Prozesse in der Schadenabwicklung.

  4. Überwachung und Kontrolle
    In Anlehnung an den Österreichischen Corporate Governance Kodex wird die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems jährlich durch Wirtschaftsprüfer beurteilt. Des Weiteren werden die Konzeption, Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems regelmäßig evaluiert, überwacht und kontrolliert.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 199

4.2 Risikomanagementsystem bei finanziellen Risiken

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Österreichischen Post AG ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.# 4 FINANZPOSITION UND RISIKOMANAGEMENT

Grundsätzlich wird beim Management der Finanzpositionen ein strategischer Portfolio-Ansatz unter Bedachtnahme auf eine konservative Risikopolitik verfolgt. In der Österreichischen Post AG erfolgt eine laufende Überwachung eventuell auftretender Risikokonzentrationen. Diese können bei Finanzinstrumenten mit ähnlichen Merkmalen und ähnlichen Bedingungen auftreten, z.B. in Bezug auf Fristigkeiten und Kontrahenten-Struktur oder hinsichtlich der Umsetzung der Veranlagungsstrategie. Konzentrationsrisiken werden unter anderem durch die Veranlagung von Termingeldern bei verschiedenen Banken, Diversifikation der Emittenten im Wertpapierportfolio oder Streuung der Fälligkeitsprofile vermieden. Die aktuelle Risikosituation im Finanzbereich wird laufend in einem standardisierten Berichtswesen dargelegt. Weiter bestehen in der Österreichischen Post AG klare, schriftlich festgelegte Strategien und operative Richtlinien für die Behandlung aller finanziellen Risiken. Das Risikomanagement unterliegt einem vom Vorstand beschlossenen Regelwerk, das Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt. Darüber hinaus formuliert dieses Regelwerk standardisierte Abläufe, um Revisionssicherheit zu gewährleisten. Zudem werden durch die Organisation der Tätigkeitsabläufe (wie z.B. Trennung von Handel und Buchführung von Finanztransaktionen, Sicherung von elektronischen Daten) organisatorische Risiken im Finanzbereich so weit wie möglich ausgeschaltet.

4.3 Bedeutende Risiken

Die Risiken und Chancen der Österreichischen Post AG leiten sich aus dem Risikoumfeld bzw. den Trends und Veränderungen ab, denen das Unternehmen ausgesetzt bzw. mit denen das Unternehmen konfrontiert ist.

4.3.1 E-SUBSTITUTION KLASSISCHER BRIEFSENDUNGEN

Klassische Briefsendungen werden zunehmend durch elektronische Medien ersetzt. Der Trend zur elektronischen Substitution von Briefen, insbesondere zur elektronischen Zustellung, wird auch weiterhin fortbestehen. Diese Entwicklung, die von der Gesetzgebung gefördert wird, kann zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbeinträchtigungen führen. Ein Rückgang des Umsatzes der Österreichischen Post AG im Bereich Briefpost von einem Prozentpunkt führt zu einem negativen Umsatzeffekt von rund 6 Mio EUR pro Jahr, der aufgrund der Fixkostenstruktur des Unternehmens kurz- bis mittelfristig größtenteils ergebnismindernd wirken würde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass infolge von Änderungen der gesetzlichen Zustellvorschriften für behördliche Sendungen in Österreich ein Teil dieser Sendungen nicht mehr über die Österreichische Post AG zugestellt wird. Eine zusätzliche Beschleunigung der Substitution von Briefsendungen durch elektronische Medien ist durch das Inkrafttreten des E Government-Gesetzes sowie durch weitere Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes zu erwarten. Dem Mengenrückgang infolge dieser Substitution wird mit neuen Produkten und Dienstleistungen entgegengewirkt. Die Diversifikation trägt dazu bei, Risiken einzelner Branchen weit zu streuen bzw. gering zu halten.

4.3.2 PERSONALKOSTEN UND STRUKTUR DER DIENSTVERHÄLTNISSE

Das Geschäftsmodell der Österreichischen Post AG ist von einer hohen Personalkostentangente geprägt. Ein Teil der Mitarbeiterinnen der Österreichischen Post AG steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt den Bestimmungen des Beamtendienstrechts. Daraus ergeben sich Besonderheiten im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Verwendung. Bei einem Teil der Belegschaft kann es durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen im Fall von Mengenverlusten zu keiner Kapazitätsanpassung kommen, ebenso ist keine Anpassung des Gehaltsniveaus an eventuell ungünstigere Marktkonditionen möglich. Das Beamtendienstrecht führt damit insgesamt zu geringer Kostenflexibilität. Die Österreichische Post AG ist im Hinblick auf den liberalisierten Markt zunehmend mit den Grenzen der dienstrechtlichen Verwendungsmöglichkeiten für die ihm zugewiesenen Beamtinnen konfrontiert. Die Lösung dieser Problematik nimmt im Dialog mit den verantwortlichen Gesetzgebenden eine bedeutende Rolle ein. Aus den laufenden Änderungen des Beamtendienstrechts und sonstigen gesetzlichen Änderungen können sich für die Österreichische Post AG, soweit diese Regelungen nicht auf die spezielle Wettbewerbssituation der Österreichischen Post AG Rücksicht nehmen, zusätzliche Belastungen und unerwartete Mehrkosten ergeben, auf deren Entstehen das Unternehmen keinen Einfluss hat.

4.3.3 UMSETZUNG TARIFGESTALTUNG

Die Österreichische Post AG versucht Kostensteigerungen, die nicht durch Effizienzsteigerungen und Produktivitätsmaßnahmen ausgeglichen werden können, durch Tarifanpassungen abzumildern. Es besteht das Risiko, dass diese Tarifanpassungen nicht im benötigten Umfang von der dafür zuständigen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) genehmigt werden.

4.3.4 RÜCKGANG BEI WERBEMENGEN

Das Geschäft mit Werbesendungen wird von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst und hängt stark von der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Gerade der stationäre Handel – als wichtigste Werbepost-Kund*innengruppe – ist weiterhin mit folgenden strukturellen Trends konfrontiert: Einerseits ist eine zunehmende Marktkonzentration spürbar und andererseits leidet der stationäre Handel unter dem starken Wachstum des E Commerce-Marktes. Infolgedessen kann es zu einer Reduktion bei Werbemitteln und -mengen und damit auch zu einer Beeinträchtigung des Ergebnisses kommen. Darüber hinaus kann digitale Werbung oder Verunsicherung rund um die Datenschutz-Grundverordnung zur Reduktion physischer Sendungen führen.

4.3.5 PAKETMARKT

Durch das weiterhin dynamische Wachstum des Paketmarkts infolge des anhaltenden E-Commerce-Booms bleibt der Wettbewerb intensiv. Zusätzlich kann der stagnierende B2B-Markt zu einer weiteren Verschärfung des Konkurrenzkampfs im C2C-Markt beitragen. Dadurch kann es zu Marktanteilsverschiebungen kommen. Zudem ist das starke Paketwachstum von großen Online-Versenderinnen getrieben, die überproportional zum Markt wachsen. Durch die bereits etablierte Eigenzustellung einesr Großkund*in im Osten von Österreich und damit verbundenen möglichen weiteren Steigerungen der Eigenleistung kann es zu spürbaren Mengenverlusten und damit einhergehenden Umsatz- und Ergebniseffekten kommen.

4.3.6 KOSTENRISIKO LOGISTIK

Die Verschiebungen der Sendungsmengen von Brief zu Paket bewirken Anpassungen im Logistikprozess. Es besteht das Risiko, dass sich die forcierten Effizienz- bzw. Produktivitätssteigerungen verzögern. Darüber hinaus wird in der Paketzustellung neben Eigenzustellung auch mit Frachtunternehmen zusammengearbeitet. Aufgrund der Zunahme der Paketmengen und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach Frachtdienstleistungen besteht das Risiko von Kostenerhöhungen.

4.3.7 BETEILIGUNGEN

Ein Bestandteil der Strategie der Österreichischen Post AG ist das Wachstum durch selektive Akquisitionen und Kooperationen überwiegend im Kerngeschäft der Logistik. Dabei ist es wichtig, passende Akquisitionsziele zu finden und erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Die Chancen und Risiken von Beteiligungen sind in hohem Maß von politischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig. Im Filialnetz arbeitet die Österreichische Post AG seit vielen Jahren mit strategischen Partnerinnen im Telekom- und Finanzbereich zusammen. Insbesondere das Finanzdienstleistungsgeschäft ist einem strukturellen Wandel durch veränderte Kundinnenbedürfnisse unterworfen. Um diesen Kund*innenbedürfnissen nach Finanzdienstleistungen besser nachkommen zu können, hat die bank99 im April 2020 den operativen Betrieb aufgenommen. Seit 2013 ist die Österreichische Post AG mit 25 % am türkischen Paketdienstleister Aras Kargo a.s. beteiligt. Bereits damals gab es die grundsätzliche Absicht und Übereinkunft zwischen der Gründer- und Eigentümerfamilie Aras und der Österreichischen Post AG, die Beteiligung zu erhöhen. Am 25. August 2020 erfolgte das Closing zur Anteilserhöhung auf 80 %. Aufgrund der derzeit schwierigen politischen Situation in der Türkei besteht das Risiko, dass sich insbesondere volkswirtschaftliche Rahmengrößen zum Nachteil der Post entwickeln.

4.3.8 TECHNISCHE UND CYBERRISIKEN

Die Österreichische Post AG ist in hohem Maß auf die Verwendung von komplexen technischen Systemen angewiesen und setzt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen maßgeblich auf den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, modernen Kommunikationsmedien und anderen technischen Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat die Österreichische Post AG in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, um ihr Verteil- und Zustellnetz zu modernisieren. Die Leistungserbringung des Unternehmens hängt dabei von der Funktionsfähigkeit weniger wichtiger Standorte ab. Sollten technische Systeme vorübergehend oder dauerhaft ausfallen oder sollte es zu unberechtigten Datenzugriffen und Datenmanipulationen beispielsweise durch Cyberkriminalität kommen, könnte dies zu Störungen des Geschäftsablaufs und zum Verlust von Reputation und Kundinnen führen sowie zusätzliche Kosten verursachen. Zur Reduktion von technischen und Cyber-Risiken wurden Sicherheitsmaßnahmen und Regeln festgelegt, die einen reibungslosen Ablauf sicherstellen sollen. Im Betrieb von Rechenzentren verfolgt die Österreichische Post AG eine Outsourcing-Strategie. Durch entsprechende Vertragsgestaltung und gezieltes Servicelevel-Management wird die Verfügbarkeit aller ausgegliederten Tätigkeiten abgesichert. Die Vertragspartnerinnen sind verpflichtet, einschlägige gültige Zertifizierungen vorzuweisen.# 4.3.9 REGULATORISCHE UND RECHTLICHE RISIKEN

Das Postmarktgesetz sieht in vielen Bereichen keine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen Post AG und ihren Mitbewerber*innen vor, sondern eine Mehrbelastung der Österreichischen Post AG: Die Österreichische Post AG ist im Rahmen des Universaldienstes verpflichtet, in ganz Österreich ein Mindestangebot von Postdienstleistungen in vergleichbarer Qualität anzubieten und ein flächendeckendes Netz von mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Mit eigenem Personal betriebene Post-Geschäftsstellen dürfen nur nach Durchführung eines behördlichen Verfahrens geschlossen werden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Österreichische Post AG – zumindest vorübergehend – zur Führung unrentabler Standorte verpflichtet ist.

Die Österreichische Post AG geht derzeit nicht davon aus, dass sie verpflichtet wird, ihren Mitbewerber*innen Zugang zu Teilleistungen einzuräumen. In einem solchen Fall könnten diese jedoch in besonders lukrativen Marktsegmenten Postdienstleistungen selbst erbringen und in weniger lukrativen Marktsegmenten zu regulierten Preisen auf Teilleistungen der Österreichischen Post AG zurückgreifen. Dies könnte zu erheblichen Ergebnisbeeinträchtigungen führen.

In der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Post AG sowie im Dialog mit allen Stakeholdern nimmt die Thematik der Gleichbehandlung der Österreichischen Post AG mit anderen Marktteilnehmer*innen einen hohen Stellenwert ein. Das Unternehmen sieht es als seine Aufgabe, auf die ungenügende Abgeltung des Universaldienstes und die Problematik der asymmetrischen Marktöffnung hinzuweisen.

Die Österreichische Post AG unterliegt in der Gestaltung ihrer Geschäftsbedingungen (einschließlich ihrer Entgelte) im Universaldienst der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde. Das Unternehmen kann deshalb im Bereich des Universaldienstes nur eingeschränkt durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen reagieren. Unterschiedliche Definitionen der Grenzen des Universaldienstes seitens der Regulierungsbehörde und des Unternehmens können sich in der Gestaltung des Produktportfolios und der Preisfestsetzung niederschlagen.

Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen und Geschäftspraktiken der Österreichischen Post AG war und ist in wenigen Einzelfällen immer wieder Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen und Verfahren. Sonstige rechtliche Risiken ergeben sich auch aus nicht vorhersehbaren Gerichtsverfahren mit Mitbewerberinnen, Kundinnen und Lieferant*innen sowie aus dem Themenbereich Datenschutz.

Zur bestmöglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchtigungen durch regulatorische und rechtliche Risiken ist der Österreichische Post AG bestrebt, in ihren Kernprozessen eine Erweiterung der Wertschöpfung und des Produktportfolios zu erzielen, um ihren Kund*innen ein breiteres Leistungsspektrum anzubieten und eine Qualitätsoptimierung zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt die Österreichische Post AG, vermehrt Umsätze im nicht regulierten Bereich zu erwirtschaften.

Der Rechtsrahmen für neue innovative Produkte und Dienstleistungen und die damit verbundenen Datenverarbeitungen lässt Interpretationsspielräume bei den seit Mai 2018 anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften offen und ist aktuell und kann zukünftig laufend Gegenstand von Diskussionen und datenschutzrechtlichen Verfahren mit finanziellen Auswirkungen insbesondere auf das Werbepostgeschäft sein.

Nach dem Poststrukturgesetz 1996 sind Änderungen des Beamtendienstrechts, die für Bundesbeamtinnen eingeführt werden, grundsätzlich auch auf die der Gesellschaft zugewiesenen Beamtinnen anwendbar. Im Ergebnis können Änderungen des Beamtendienstrechts daher unmittelbar die Kostenstruktur der Gesellschaft verändern. Weiters können Risiken aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Poststrukturgesetzes grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Betreffend die Thematik der Festlegung des korrekten Vorrückungsstichtags bei Beamtinnen wurde die vorgesehene Besoldungsreform im Jahr 2015 umgesetzt, welche vom EuGH als ungenügend beurteilt wurde und so eine neuerliche Reform notwendig gemacht hat. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des Beamtendienstrechts seitens der Bundesregierung vorgenommen, nach der für jeden Bundesbeamt*in die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auf Einzelfallbasis neu zu bewerten, zu betrachten und zu beurteilen ist. Es besteht das Risiko, dass auch diese Novellierungen vom EuGH als diskriminierend eingestuft werden.

4.3.10 COVID-19 PANDEMIE

Das Jahr 2020 war geprägt von COVID-19 und den damit verbundenen Maßnahmen. Die verhängten temporären Lockdowns haben zu Mehrkosten und Umsatzverlusten geführt. Es besteht das Risiko, dass die Pandemie und ihre Folgen länger als erwartet dauern. Dies könnte zu weiteren Mehrkosten für Prozess- und Präventivmaßnahmen und Umsatzeinbußen führen und mitunter auch nachhaltigen Einfluss auf das Kerngeschäft der Österreichischen Post AG haben. Wie das Jahr 2020 gezeigt hat, könnten sich diese nachhaltigen Einflüsse insbesondere in einem stärkeren Trend zur Digitalisierung mit dem Risiko einer höheren E-Substitution und der Reduktion von Werbemengen aufgrund von Lockdowns äußern. Die COVID-19 bedingte Wirtschaftskrise könnte zudem zu vermehrten Insolvenzen oder Marktkonsolidierungen führen, was zu weiteren Reduktionen bei der Werbepost führen könnte. Außerdem könnte eine generelle Verschiebung von Brief- zu Paketprodukten erfolgen.

4.3.11 UMWELT-, SOZIAL- UND GOVERNANCE-RISIKEN (ENVIRONMENTAL, SOCIAL, GOVERNANCE – ESG)

Die Österreichische Post AG verfolgt schon seit 2016 eine Nachhaltigkeits-Strategie. Das dynamische Marktumfeld erforderte ein Update der bewährten Strategie. ESG-Themen haben einen hohen Stellenwert, die Initiative „CO2 neutral zugestellt“ sei hier beispielhaft genannt. Demgemäß begrüßt und unterstützt die Österreichische Post AG Klima- und Umweltschutzmaßnahmen. Einige Umweltschutzbestrebungen bergen jedoch Risiken für das Werbepostgeschäft. So gibt es bereits erste Legislativen, die ein sogenanntes Opt-In für unadressierte Werbung vorsehen. Es besteht das Risiko, dass auch Österreich diesen Beispielen folgt und eine derartige gesetzliche Regelung vorsieht. Das könnte zu beträchtlichen Rückgängen in der Werbepost führen. Die Österreichische Post AG versucht daher im Dialog mit Stakeholdern Aufklärungsarbeit hinsichtlich der tatsächlichen Umweltauswirkung von Werbepost diesem Risiko vorzubeugen. Für eine detaillierte Aufstellung zu weiteren ESG-Risiken wird dazu auf den Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.

4.4 Finanzielle Risiken

Für die Österreichischen Post AG ergeben sich folgende finanzielle Risiken:

  • Ausfallrisiken
  • Liquiditätsrisiken
  • Marktrisiken

4.4.1 AUSFALLRISIKEN

Das Risiko bei Forderungen kann insgesamt als gering eingeschätzt werden, da die Mehrzahl der Kundinnen einem Bankeinzugsverfahren zugestimmt hat bzw. in risikobehafteten Fällen Bankgarantien hinterlegt oder Vorauszahlungen geleistet werden. Ferner besteht ein Großteil der offenen Forderungen gegenüber Vertragspartnerinnen bester Bonität. Zur Begrenzung des Ausfallrisikos bei Wertpapieren werden nur Papiere von Emittenten mit einem Investment-Grade-Rating oder vergleichbarer Bonität angekauft bzw. gehalten. Anteile an Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Liquidität und der Abwicklungssicherheit der abgeschlossenen Finanzprodukte. Für Geldmarkttransaktionen bestehen festgelegte Handelslimits.

4.4.2 LIQUIDITÄTSRISIKEN

Die Aufgabe der Liquiditätssicherung ist es, die Zahlungsfähigkeit der Österreichischen Post AG jederzeit zu gewährleisten. Basis des Liquiditätsmanagements ist ein Liquiditätsplan, der laufend Soll-Ist-Analysen unterzogen und bei Bedarf angepasst wird. Durch die aktive Steuerung von Zahlungsströmen wird der Zinssaldo optimiert.

4.4.3 MARKTRISIKEN

Marktrisiken umfassen die bestehenden Risiken aus der Änderung von Marktpreisen. In der Österreichischen Post AG bestehen im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von Zinsen und Währungskursen, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können:

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Schwankungen von Marktzinssätzen ergibt. Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das Barwertrisiko bei fest verzinsten Bilanzposten und das Zahlungsstromrisiko bei variabel verzinsten Bilanzposten. Ein Zinsänderungsrisiko liegt vor allem bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr vor. Solche längeren Laufzeiten sind im operativen Bereich nicht von materieller Bedeutung, spielen jedoch bei Finanzinvestitionen in Wertpapiere sowie bei Finanzverbindlichkeiten eine Rolle.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Finanzbereich orientiert sich am Portfolio-Ansatz. Gesteuert werden grundsätzlich nicht Einzelpositionen, sondern das gesamte Finanzportfolio unter Bedachtnahme auf die jeweilige Grundtransaktion. Zu diesem Zweck werden selektiv auch derivative Instrumente wie Zins-Swaps und Zins-Caps eingesetzt. Zum Berichtszeitpunkt bestehen keine derivativen Finanzpositionen. Das Finanzportfolio wird täglich der vorgegebenen Benchmark gegenübergestellt.

Währungsänderungsrisiko

Als Währungsänderungsrisiko wird der mögliche Verlust aus Marktveränderungen durch schwankende Wechselkurse angesehen. Auf der Aktivseite ergeben sich keine wesentlichen Risiken aus Währungsänderungen, da Lieferungen nahezu zur Gänze auf Euro-Währungsbasis abgewickelt werden und auch die Veranlagung in Wertpapiere und Termingelder überwiegend in Euro erfolgt.# 4.5 Wesentliche Chancen

Das Risikomanagementsystem hat zum Ziel neben Risiken auch Chancen frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen das entsprechende Chancen-Potenzial zu verwirklichen. Die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und das Reporting erfolgen gemäß dem zuvor dargestellten Prozess.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 204

Im ersten strategischen Eckpunkt – Verteidigung der Marktführerschaft und Profitabilität im Kerngeschäft – wird die Erweiterung und Adaptierung des Produktportfolios im Segment Brief & Werbepost sowie Paket gemäß den Anforderungen der Kund*innen als Chance betrachtet. So wird das Leistungsangebot laufend durch diverse Zusatzleistungen im physischen und elektronischen Bereich erweitert. Eine kontinuierliche E-Substitution von Briefen wird in der Planung der Österreichischen Post AG bereits berücksichtigt, womit ein im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen langsameres Voranschreiten des Rückgangs als Chance zu bewerten ist. Chancen ergeben sich vor allem durch den wachsenden Online-Handel. Hier punktet die Post durch neue, schnelle und schlanke Lösungen für Online-Bestellungen. Die Österreichische Post AG hat klare Wettbewerbsvorteile hinsichtlich Qualität und Kostenstruktur. Weiters können durch Maßnahmen zur Personalkostenoptimierung positive Impulse gesetzt werden.

Im zweiten strategischen Eckpunkt – Profitables Wachstum in nahen Märkten – ergeben sich Chancen vor allem durch das Beteiligungsportfolio der Post. Die ausländischen Beteiligungsunternehmen sind primär im Paketsektor angesiedelt und profitieren ebenfalls vom Anstieg des Online-Handels. Das Tochterunternehmen Aras Kargo bietet ein besonders großes Chancenpotenzial aufgrund der Größe und des Entwicklungspotenzials des türkischen Marktes.

Für den dritten strategischen Eckpunkt – Ausbau des Filial- und Digitalangebots für Privatkund*innen und KMUs – ergeben sich beispielsweise Potenziale durch den Ausbau des Online- und Selbstbedienungsangebots sowie durch neue Geschäftsmodelle im Bereich E-Commerce, insbesondere kann über die Tochtergesellschaft Post E-Commerce an der Online-Handel-Dynamik partizipiert werden.

Für Chancen zu ESG-Themen sei auch an dieser Stelle auf den Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.

4.6 Gesamtaussage zur Risikosituation

Die vorstehend beschriebenen Risiken und Chancen des Unternehmens werden stetig beobachtet und es werden entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Initiativen ergriffen. Gesamthaft betrachtet ist zu erwarten, dass sich Unsicherheiten durch die Pandemie erhöhen, dies gilt sowohl im positiven wie im negativen Sinne. Ein Blick auf die bedeutenden Chancen und Risiken des Unternehmens zeigt, dass es zwar Änderungen bzw. Verschiebungen bei den Themen gibt, mit denen die Post konfrontiert ist, die Stabilität bei den Chancen und Risiken aber überwiegt. Dementsprechend ist aus heutiger Sicht der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 205

5. Weitere rechtliche Angaben

5.1 Internes Kontrollsystem und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die Österreichische Post AG ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit operativen Risiken ausgesetzt, mit denen sich das Unternehmen bewusst auseinandersetzt. Durch die Konzentration auf das Kerngeschäft sowie die jahrzehntelange Erfahrung in diesem Geschäft ist es der Österreichischen Post AG möglich, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten sowie rasch geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung zu setzen. Für die Österreichische Post AG besteht ein einheitliches Risikomanagement, das alle Organisationseinheiten sowie ein Internes Kontrollsystem für alle wesentlichen Prozesse einschließt. Das Interne Kontrollsystem als Teil des Risikomanagementsystems ist risikoorientiert aufgebaut und in die Betriebsabläufe integriert. Berücksichtigt werden die Rechnungslegung, die Finanzberichterstattung sowie deren vorgelagerte Unternehmensprozesse. Für die Durchführung der Kontrollen ist die jeweilige Unternehmenseinheit verantwortlich.

5.1.1 KONTROLLUMFELD

Die Funktionen der Bereiche Treasury, Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt und die Aufgaben und Verantwortungen geteilt. Im Bereich Rechnungswesen setzt sich die Aufbauorganisation aus dem Rechnungswesen am Sitz der Gesellschaft sowie prozessorientierter dezentraler Teams zusammen. Die Aufgabe des Rechnungswesens besteht in der zeitgerechten, vollständigen und ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsfällen und deren Darstellung in Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen der Österreichischen Post AG. Sämtliche Belege werden elektronisch erfasst und dokumentiert weiterverarbeitet. Eingangsrechnungen werden in einer zentralen Scanstelle elektronisch erfasst, die Belege in der Buchhaltung gebucht und zur Freigabe elektronisch weitergeleitet. Die Freigabe der Belege durch die jeweiligen Sachbearbeiter erfolgt im System. Dadurch ist eine elektronische Dokumentation der Freigabe der Belege gewährleistet.

Die Ablauforganisation der monatlichen Bilanzierung folgt einem strikten Terminplan. Die Termine werden für ein Geschäftsjahr erstellt und unternehmensintern kommuniziert. Zur vollständigen und richtigen Abbildung aller bilanzierungsrelevanten Sachverhalte erfolgt eine enge Abstimmung zwischen dem Rechnungswesen und den Fachbereichen der Österreichischen Post AG. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen von strukturierten Bilanzierungsgesprächen und dem laufenden Informationsaustausch zu neuen Geschäftsentwicklungen, strukturellen und strategischen Veränderungen sowie zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten.

5.1.2 RISIKOBEURTEILUNG

Die Risiken im Bereich Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung, Bewertungsfehler durch falsche Einschätzung von mit Unsicherheit behafteten Ereignissen bzw. fehlerhafte Berechnungen, unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung und Datenzugriff von unberechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.

5.1.3 KONTROLLMASSNAHMEN

Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstellung wurden in allen am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungsmaßnahmen implementiert. Die Anwendung unternehmensinterner Richtlinien (wie z.B. Bilanzierungshandbuch, Bilanzierungsrichtlinien) führt zu einer einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle und einer einheitlichen Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung. Diese Richtlinien und Anweisungen werden laufend aktualisiert. Zusätzlich bestehen Richtlinien und Fachkonzepte zu ausgewählten Kernprozessen, insbesondere zu Beteiligungserwerben und -veräußerungen. Im Bereich der Stammdaten (z.B. SAP-Kontenplan, Kund*innendaten) sind zentrale Anlage-/Änderungsprozesse definiert worden.

Die Abschlüsse werden in SAP R3 als führendem System erstellt. Alle für die Rechnungslegung und Berichterstattung relevanten SAP Module kommen zum Einsatz. Die Systeme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 206

Durch die eingesetzte Software finden automatisierte Prüfungen statt. Neben den automatisierten Kontrollen (wie Funktionstrennung, Rechnungsfreigabe, Rechnungsprüfung) existieren manuelle Kontrollen (z.B. durch Stichproben). Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Die Schlüsselprozesse wurden dokumentiert, standardisiert und mit Kontrollpunkten versehen. Diese klar definierten Überprüfungsmechanismen ermöglichen eine frühzeitige Risikoerkennung. Zusätzlich wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und internationalen Rechnungslegungsvorschriften steht.

5.1.4 INFORMATION UND KOMMUNIKATION

Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktionen werden die Abschlüsse wesentlichen Führungsebenen der Österreichischen Post AG zur Verfügung gestellt. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen werden interne Berichte, die weiterführende Erläuterungen zu ausgewählten Positionen und Kennzahlen enthalten, erstellt. Wesentlicher Bestandteil der internen Berichterstattung der Österreichischen Post AG ist die Datenanalyse und deren Auswertung. Diese beinhaltet unter anderem die Berechnung von Cashflows sowie dazugehörige detaillierte Erläuterungen. Vom Controlling wird monatlich ein Beteiligungsbericht erstellt, der Informationen über die Entwicklung der Tochterunternehmen enthält.

Die Berichterstattung an die Aktionär*innen der Österreichischen Post AG erfolgt durch Investor-Relations in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex sowohl über die Investor-Relations-Website (www.post.at/ir) als auch über direkte Gespräche mit den Investoren. Die veröffentlichten Informationen werden allen Investoren zeitgleich zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Publikationen stehen den Investoren auf der Investor-Relations-Website zahlreiche weitere Informationen zur Verfügung.

5.1.5 ÜBERWACHUNG

Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentlichen Risiken aus dem Kerngeschäft. Dieser Prozess wird von Schlüsselpersonen in den Divisionen getragen. Die Österreichische Post AG gliedert sich in die auf dem Markt tätigen Divisionen Brief & Werbepost, Paket & Logistik und Filiale und Bank sowie in die Division Corporate, die zusätzlich vor allem Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung erbringt. Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozess sowie die laufende Berichterstattung.# 5.2 Informationen gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der Österreichische Post AG beträgt 337.763.190 EUR und ist geteilt in 67.552.638 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nominalwert von jeweils 5 EUR. Es liegen keine Stimmrechtsbeschränkungen oder Syndikatsvereinbarungen vor, die der Gesellschaft bekannt sind.

Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) 52,85 % der Anteile an der Österreichische Post AG (auf Basis der in Umlauf befindlichen 67.552.638 Stück Aktien). Der Gesellschaft sind keine anderen Aktionärinnen bekannt, die mehr als 10 % der Anteile halten. Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Mitarbeiterinnen, die auch Aktionär*innen der Österreichische Post AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus.

Es existieren keine sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Genehmigtes Kapital

Gemäß § 5a der Satzung der Österreichische Post AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 16. Juni 2025 um bis zu 16.888.160 EUR, durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, in bestimmten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionär*innen, zu erhöhen. Die Satzungsänderung wurde am 6. August 2020 in das Firmenbuch eingetragen.

Bedingtes Kapital

Gemäß § 5b der Satzung der Österreichische Post AG wurde das Grundkapital gemäß § 159 AktG um bis zu 16.888.160 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur zum Zweck der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger*innen von Finanzinstrumenten im Sinne von § 174 AktG durchgeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Satzungsänderung wurde am 6. August 2020 in das Firmenbuch eingetragen.

Aktienrückerwerb

Die ordentliche Hauptversammlung vom 11. April 2019 hat den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf dendie Inhaberin oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 11. April 2019, sohin bis zum 10. Oktober 2021 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionärinnen oder einemr einzigen Aktionär*in, insbesondere der ÖBAG, zu einem niedrigsten Gegenwert von 20 EUR je Aktie und einem höchsten Gegenwert von 60 EUR je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmerinnen, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterinnenbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiter*innenbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG) übertragen werden sollen.

Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

Der Vorstand wurde für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmerinnen, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterinnenbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiter*innenbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG) übertragen werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz i. V. m. § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG

Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 16. Juni 2025 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG – insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinn- schuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 250.000.000 EUR, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 3.377.632 Aktien der Gesellschaft einräumen können und/oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann – auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.

Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden. Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionär*innen auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.

Es gibt keine bedeutsamen Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

5.3 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, sind im vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt. Andere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.

6. Ausblick 2021

Die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben den Geschäftsverlauf der Österreichischen Post AG im vergangenen Jahr geprägt und werden auch das Jahr 2021 beeinträchtigen. Aktuelle Prognosen zeigen, dass mit keiner raschen Rückkehr zur Normalität zu rechnen ist.# Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

210 AUSSCHÜTTUNG

Auf Grundlage einer soliden Bilanzstruktur und der erwirtschafteten Cashflows setzt die Österreichische Post AG seine attraktive Dividendenpolitik fort: der Vorstand wird in der Hauptversammlung am 15. April 2021 die Ausschüttung einer Dividende von 1,60 EUR je Aktie vorschlagen.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

211 Wien, am 23. Februar 2021

Der Vorstand

DI DR. GEORG PÖLZL
Generaldirektor Vorstandsvorsitzender

DI WALTER OBLIN
Generaldirektor-Stellvertreter Vorstand Brief & Finanzen

DI PETER UMUNDUM
Mitglied des Vorstands Vorstand Paket & Logistik

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

212 Bestätigungs- vermerk

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

213 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Österreichische Post Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung

Siehe Anhang Kapitel 2.7 Rückstellungen und Kapitel 3.8 Rückstellungen

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

214

Das Risiko für den Abschluss

Die in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Rückstellungen für Unterauslastung betragen TEUR 182.171. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfordert zukunftsbezogene Schätzungen und Annahmen über künftige Gehaltssteigerungen, Fluktuationsabschläge, den Unterauslastungsgrad der jeweiligen Mitarbeiter und die zur Abzinsung verwendeten Rechnungszinssätze. Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen und den Jahresüberschuss. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass diese Rückstellungen zu hoch oder zu niedrig bewertet sind und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung wie folgt beurteilt:

  • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die Rückstellungen für Unterauslastung angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die relevanten internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung evaluiert.
  • Wir haben die Berechnung der Gehaltssteigerungen und der Fluktuationsabschläge auf Basis der unternehmensspezifischen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit auf ihre Angemessenheit beurteilt.
  • Für eine Stichprobe von Mitarbeitern haben wir untersucht, ob der für die Bewertung herangezogene Unterauslastungsgrad den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
  • Die bei der Bestimmung der Rechnungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen auf ihre Angemessenheit beurteilt.
  • Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Sachverhalt und zu den diesbezüglichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zutreffend und angemessen sind.

Bewertung der Anteile an der bank99 AG

Siehe Anhang Kapitel 2.3 Anlagevermögen und Kapitel 3.1 Anlagevermögen

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020

215

Das Risiko für den Abschluss

Die Anschaffungskosten der Anteile an der bank99 AG betragen zum Bilanzstichtag TEUR 87.761. Die gesetzlichen Vertreter haben diese Anteile einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen, die auf Basis einer Unternehmensbewertung zum 31. Dezember 2020 zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Anteile an der bank99 AG von TEUR 40.356 geführt hat. Das Ergebnis dieser Unternehmensbewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Dividenden (unter Berücksichtigung von Kundenhochlauf, Zins- und Provisionsmargen, regulatorischen Kapitalanforderungen) der bank99 AG sowie von Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Anteile an der bank99 AG nicht ordnungsgemäß bewertet sind und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bewertung der Anteile an der bank99 AG unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:

  • Wir haben die Prozessabläufe sowie relevante interne Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung evaluiert.
  • Die bei der Unternehmensbewertung angewendete Bewertungsmethode haben wir auf ihre Angemessenheit beurteilt und die rechnerische Richtigkeit der durchgeführten Berechnungen nachvollzogen.# Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 216

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

— Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
— Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
— Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
— Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
— Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
— Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
— Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
— Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 217

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 218

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 23. Juli 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag.# Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Als gesetzliche Vertreter der Österreichischen Post AG bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 23. Februar 2021

Der Vorstand

DI DR. GEORG PÖLZL
Generaldirektor
Vorstandsvorsitzender

DI WALTER OBLIN
Generaldirektor-Stellvertreter
Vorstand Brief & Finanzen

DI PETER UMUNDUM
Mitglied des Vorstands
Vorstand Paket & Logistik

Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz

Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020 221

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