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OHB SE Audit Report / Information 2018

Apr 26, 2019

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Audit Report / Information

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Publication

OHB SE

Bremen

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Bericht des Aufsichtsrats

SEHR VEREHRTE AKTIONÄRINNEN, SEHR GEEHRTE AKTIONÄRE,

im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und laufend überwacht. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats umfasst neben der kontrollierenden Funktion auch eine gestaltende Aufgabe. So wirkt der Aufsichtsrat nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig am Geschäftserfolg des Unternehmens mit.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig ausführlich über die Geschäftsentwicklung, aktuelle Ausschreibungen, den Stand der Auftragseingänge, die relevanten Finanzkennzahlen sowie die Beschäftigung in der OHB SE, dem übrigen Konzern und den einzelnen Unternehmensbereichen. Der Vorstand beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats vollständig und umfassend. Der Aufsichtsrat hat sich fortlaufend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung sowie die wesentlichen Beteiligungsprojekte informieren lassen und stand dem Vorstand bei einzelnen Themen wie etwa wesentlichen Personalthemen, Unternehmensakquisitionen und Projektausschreibungen beratend zur Seite.

SITZUNGEN 2018

In vier ordentlichen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung der laufenden Geschäfte, der Prüfung der Berichte des Vorstands, den Statusberichten aktueller Projekte und laufender Ausschreibungen, Akquisitionsvorhaben sowie der Unternehmensplanung 2019 bis 2021. Die ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats im Jahr 2018 fanden am 20. März, 24. Mai, 20. September und 12. Dezember jeweils am Sitz der Gesellschaft in Bremen statt. Zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats am 23. Februar und am 5. März galten ausschließlich Personalangelegenheiten im Vorstand und des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat war in allen sechs Sitzungen des vergangenen Jahres jeweils vollständig vertreten, bei zwei Sitzungen (23. Februar und 5. März) waren jeweils zwei Aufsichtsratsmitglieder telefonisch zugeschaltet. Der Vorstand war bei vier Aufsichtsratssitzungen jeweils komplett vertreten, bei den Sitzungen am 23. Februar und am 12. Dezember war jeweils ein Vorstandsmitglied an der Teilnahme verhindert, bei der Sitzung am 5. März war ein Vorstandsmitglied telefonisch zugeschaltet. Die Protokollführung aller ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats übernahm der Syndikus des Unternehmens, die Protokollführung der außerordentlichen Sitzungen am 23. Februar und am 5. März lag jeweils bei einem Vorstandsmitglied.

DER AUFSICHTSRAT

→ Ingo Kramer,

Mitglied des Aufsichtsrats der OHB SE seit 2018, geb.1953, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Gesellschafter der Kramer GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin

→ Christa Fuchs,

Mitglied des Aufsichtsrats der OHB SE seit 2002, geb. 1938, Kauffrau, Geschäftsführende Gesellschafterin der VOLPAIA Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen

→ Robert Wethmar,

Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2018, Mitglied des Aufsichtsrats seit 2012, geb. 1961, Rechtsanwalt, LL.M., Partner der internationalen Anwaltskanzlei Taylor Wessing, Hamburg

→ Prof. Heinz Stoewer,

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der OHB SE, Mitglied des Aufsichtsrats seit 2005, geb. 1940, Dipl.-Ing., M. Sc., Professor em. Space Systems Engineering, Technische Universität Delft, Niederlande, Geschäftsführer SAC Space Associates Beratungs GmbH, München

Im Rahmen der außerordentlichen Sitzung am 23. FEBRUAR 2018 erörterte der Aufsichtsrat eine Bestellung der Herren Dr. Lutz Bertling und Kurt Melching zu Mitgliedern des Vorstands der OHB SE sowie die Erweiterung des Aufsichtsrats um ein viertes Mitglied.

Bei der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 5. MÄRZ 2018 bestellte der Aufsichtsrat die Herren Dr. Lutz Bertling für vier Jahre und Kurt Melching für fünf Jahre zu Mitgliedern des Vorstands der OHB SE, jeweils zum 1. April 2018, und stimmte dem Abschluss der vorgelegten Vorstandsdienstverträge der beiden neuen Vorstandsmitglieder zu.

Im Mittelpunkt der Sitzung am 20. MÄRZ 2018 standen der Bericht des Vorstands über den Verlauf des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017, die aktuelle Geschäftslage sowie die erwartete Geschäftsentwicklung für das laufende Geschäftsjahr 2018. Der Vorstand legte hierzu den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht für die OHB SE für das Geschäftsjahr 2017 vor. Die Vorlage und Erläuterung des Prüfungsberichts der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bremen, sowie der mündliche Bericht des Abschlussprüfers wurden von den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern persönlich vorgenommen. Konzernabschluss und Jahresabschluss der OHB SE wurden jeweils einstimmig gebilligt und somit festgestellt. Ebenfalls beschlossen wurde der Bericht des Aufsichtsrats einschließlich der Erklärung zur Billigung des vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsberichts. Der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung und Ausschüttung einer zum Vorjahr unveränderten Dividende in Höhe von EUR 0,40 je Aktie zur Entscheidung auf der Hauptversammlung wurde vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen und einvernehmlich beschlossen.

Die vollständig ausformulierte Einladung einschließlich der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der OHB SE am 24. Mai 2018 und der Beschlussvorschläge wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Die Tagesordnung enthielt neben den jährlich wiederkehrenden Punkten den Vorschlag zur Änderung der Satzung der OHB SE im Hinblick auf eine Erweiterung des Aufsichtsrats von drei auf vier Sitze. Als viertes Mitglied des Aufsichtsrats wurde Herr Ingo Kramer nominiert.

Über die turnusmäßigen Themen hinaus stand bei der Sitzung am 20. März 2018 eine wichtige Aufsichtsratsangelegenheit auf der Agenda: Frau Christa Fuchs erklärte, dass sie ihr Amt als Vorsitzende des Aufsichtsrats der OHB SE mit Wirkung zum 31. März 2018 niederlegen, ihren Sitz im Aufsichtsrat aber beibehalten werde. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats bedankten sich bei Frau Fuchs für ihre langjährige Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzende und begrüßten die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Frau Fuchs in diesem Gremium. Anschließend wählte der Aufsichtsrat den Unterzeichner mit Wirkung zum 1. April 2018 zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Amtszeit des Unterzeichners endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

HERR INGO KRAMER GEHÖRT DEM AUFSICHTSRAT SEIT DEM 19. JUNI 2018 ALS VIERTES MITGLIED AN.

Schließlich informierte der Vorstand den Aufsichtsrat, dass die OHB SE aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben erstmals für das Jahr 2017 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt habe, der inhaltlich durch den Aufsichtsrat zu prüfen und bis zum 30. April 2018 zu veröffentlichen sei. Dieser gesonderte nichtfinanzielle Bericht außerhalb des Lageberichts ist nach Prüfung und Freigabe durch den Aufsichtsrat fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht worden.

Vorstand und Aufsichtsrat zogen in der Sitzung am 24. MAI 2018 eine durchweg positive Bilanz der am Vormittag durchgeführten ordentlichen Hauptversammlung der OHB SE. Insbesondere die Vorschläge zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und zur Bestellung von Herrn Ingo Kramer zum vierten Aufsichtsratsmitglied trafen auf hohe Zustimmung der Aktionäre. Zudem berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2018 und die aktuelle Geschäftslage.

Zudem beschloss der Aufsichtsrat in dieser Sitzung nach ausführlicher Diskussion einstimmig, Herrn Marco R. Fuchs für weitere drei Jahre und zu unveränderten vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen zum Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft zu bestellen.

In der Sitzung am 20. SEPTEMBER 2018 berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr und über die aktuelle Geschäftslage. Darüber hinaus präsentierte der Vorstand verschiedene Projekte zur geschäftlichen Expansion und informierte über die geschäftliche Lage einzelner Beteiligungsgesellschaften. Personelle Veränderungen im Vorstand im Jahresverlauf 2018 erforderten eine Neufassung des Geschäftsverteilungsplans, den der Vorstand dem Aufsichtsrat ausführlich erläuterte und dem der Aufsichtsrat im Anschluss einstimmig zustimmte.

Außerdem beschloss der Aufsichtsrat in dieser Sitzung nach eingehender Erörterung einstimmig, Herrn Klaus Hofmann für weitere fünf Jahre zum Personalvorstand der Gesellschaft zu bestellen, und stimmte dem Abschluss der vorgelegten Änderungsvereinbarung zu seinem bestehenden Vorstandsdienstvertrag ebenfalls zu. Darüber hinaus gab der Vorstand den jährlichen Überblick über die Mietverträge zwischen Unternehmen des OHB-Konzerns und den Grundstücksgesellschaften der Familie Fuchs in Bremen, Oberpfaffenhofen und Mailand.

Die letzte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr am 12. DEZEMBER 2018 stand maßgeblich im Zeichen des Berichts des Vorstands zum Geschäftsverlauf in den ersten neun Monaten 2018, zur aktuellen Geschäftslage und zum erwarteten Ergebnis für das gesamte Geschäftsjahr 2018. Des Weiteren stellte der Vorstand die Unternehmensplanung für die Jahre 2019 bis 2021 vor. Der Aufsichtsrat stimmte dieser Unternehmensplanung nach ausführlicher Diskussion zu.

Ein weiteres Schwerpunktthema dieser Sitzung war der Stand der Digitalisierung in der OHB-Gruppe und die künftigen Aufgaben und Herausforderungen in diesem Bereich. Der Vorstand präsentierte die bereits vollzogenen und künftig geplanten Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der IT-Infrastruktur. Vorrangiges Ziel ist eine einheitliche IT-Strategie innerhalb der gesamten OHB-Gruppe. Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat künftig regelmäßig über den Stand der Digitalisierung bei OHB berichten.

Gegenstand der Dezember-Sitzung des Aufsichtsrats war zudem die Vorstellung des Revisionsberichts 2018 der internen Revision sowie der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen und Ergebnisse. Darüber hinaus wurde der Prüfungsplan für das Jahr 2019 vorgelegt und von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Der Syndikus stellte den Compliance-Report 2018 vor, der von Vorstand und Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Gemäß Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sind Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand anzugeben. Nach eingehender Diskussion und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation bei der OHB SE legte der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Gesellschaft auf 25 % sowie im Vorstand der Gesellschaft auf 0 % fest. Die Zielgrößen sollen bis 31. Dezember 2020 Gültigkeit haben. Beschlossen wurde weiterhin die gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat verfasste Entsprechenser-klärung nach § 161 Aktiengesetz zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017.

CORPORATE GOVERNANCE

Der Vorstand berichtete zugleich auch für den Aufsichtsrat über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f. HGB. Auf der Internetseite der OHB SE wurde die Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat behandelte regelmäßig die Anwendung und Weiterentwicklung der Corporate Governance-Grundsätze des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat gaben am 12. Dezember 2018 eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab und haben diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2018

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und die dazugehörigen Lageberichte der OHB SE für das Geschäftsjahr 2018 wurden von der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bremen, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die vorgenannten Unterlagen wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichend zeitlichem Vorlauf übermittelt. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vom 19. März 2019 wurden diese Unterlagen jeweils in Anwesenheit und unter Einbeziehung des Abschlussprüfers erörtert.

Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss gebilligt und der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stimmte der Aufsichtsrat zu. Der vom Vorstand aufgestellte Abhängigkeitsbericht wurde durch die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bremen, geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."

Der Aufsichtsrat erhebt nach eigener Prüfung keine Einwände und billigt den Abhängigkeitsbericht des Vorstands.

HERR KURT MELCHING UND HERR DR. LUTZ BERTLING WURDEN MIT WIRKUNG ZUM 1. APRIL 2018 ZU VORSTÄNDEN DER OHB SE BESTELLT.

VERÄNDERUNGEN IN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

In Aufsichtsrat und Vorstand der OHB SE ergaben sich Im Geschäftsjahr 2018 wesentliche Veränderungen:

Frau Christa Fuchs legte mit Wirkung zum 31. März 2018 ihr Amt als Vorsitzende des Aufsichtsrats nieder, behielt aber ihren Sitz im Aufsichtsrat bei. Mit Wirkung zum 1. April 2018 wählte der Aufsichtsrat den Unterzeichner zu seinem neuen Vorsitzenden. Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 beschloss eine Erweiterung des Aufsichtsrats von drei auf vier Mitglieder; korrespondierend zu diesem Beschluss wählte sie Herrn Ingo Kramer neu in den Aufsichtsrat. Mit Eintragung in das Handelsregister gehört Herr Ingo Kramer seit 19. Juni 2018 dem Aufsichtsrat der OHB SE als viertes Mitglied an.

Herr Dr. Fritz Merkle Ist zum 30. Juni 2018 altersbedingt aus dem Vorstand der OHB SE ausgeschieden. Herr Dr. Lutz Bertling wurde zum 1. April 2018 in den Vorstand der OHB SE bestellt; seine Ressortzuständigkeiten umfassen die Bereiche Unternehmens- und Geschäftsentwicklung, Digitalisierung, Services Ebenfalls zum 1. April 2018 wurde Herr Kurt Melching, bis dato bereits Vorstandsmitglied der OHB System AG und Direktor Finanzen & Controlling der OHB SE, in den Vorstand der OHB SE bestellt; er verantwortet hier den Bereich Finanzen.

DANK

Der Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei den Mitgliedern des Vorstands, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für die geleistete Arbeit. Sie haben damit erneut zu einem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr der OHB SE beigetragen.

Bremen, den 19. März 2019

→ Robert Wethmar, Vorsitzender des Aufsichtsrats

1 Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

I. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

[ A ] GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

Der Raumfahrtkonzern OHB SE vereint Aktivitäten aus verschiedenen Hochtechnologiebereichen. Die einzelnen Tochtergesellschaften sind geografisch innerhalb Europas diversifiziert, sodass die Gesellschaft über Standorte in vielen wichtigen Mitgliedsländern der Europäischen Weltraumorganisation ESA verfügt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von bestimmten Raumfahrtprojekten. Die einzelnen Tochtergesellschaften bewahren trotz der notwendigen Vorgaben der Konzernholding ihre Individualität und Unternehmenskultur auch im Konzernverbund. Die OHB SE besitzt selbst kein operatives Geschäft, unterstützt die Tochtergesellschaften aber bei Vertriebsaktivitäten und nimmt somit die Funktion einer aktiven Holdinggesellschaft wahr.

Unter dem Dach der OHB SE bestehen die beiden Unternehmensbereiche:

"SPACE SYSTEMS"

Der Fokus dieses Unternehmensbereichs liegt auf der Entwicklung und Umsetzung von Raumfahrtprojekten. Das bedeutet insbesondere die Entwicklung und die Fertigung von erdnahen und geostationären Satelliten für Navigation, Wissenschaft, Kommunikation, Erd- und Wetterbeobachtung und Aufklärung inklusive der wissenschaftlichen Nutzlasten. Aufklärungssatelliten und breitbandige Funkübertragung von Bildaufklärungsdaten sind Kerntechnologien für die Anwendungsbereiche Sicherheit und Aufklärung. Im Bereich Exploration werden Studien und Konzepte für die Erforschung unseres Sonnensystems mit den Schwerpunkten Mars, Mond und Asteroiden erarbeitet. In der astronautischen Raumfahrt liegen die Schwerpunkte bei Projekten für die Ausstattung und den Betrieb der Internationalen Raumstation ISS.

"AEROSPACE + INDUSTRIAL PRODUCTS"

Der Schwerpunkt dieses Unternehmensbereichs liegt in der Fertigung und Entwicklung von Produkten für die Luft- und Raumfahrt sowie für andere Industriebereiche. Hier hat sich OHB als bedeutender Ausrüster für Aerospace-Strukturen positioniert und ist u. a. größter deutscher Zulieferer für das Ariane-Programm sowie etablierter Hersteller von Bauteilen für Satelliten und Luftfahrzeuge. Darüber hinaus ist OHB als erfahrener Anbieter von mechatronischen Systemen für Antennen und für Teleskope an Großprojekten für Radioteleskope beteiligt. Telematiksysteme von OHB unterstützen weltweit die Logistik durch effiziente Transportsteuerung und Sendungsverfolgung.

[ B ] ZIELE & STRATEGIEN

Der Konzern verfolgt weiter das Ziel eines kontinuierlichen Wachstums und einer Steigerung der Gesamtleistung. Damit verbunden werden eine Bewahrung und Erweiterung des Know-hows der Mitarbeiter und eine Sicherung der Arbeitsplätze angestrebt. Die Profitabilitätsmarge (EBIT-Marge bzw. EBITDA-Marge auf die Gesamtleistung) wird gezielt in einigen Teilbereichen weiter erhöht. Die Erreichung dieser Ziele wird durch verstärkte Business Development-Aktivitäten sowie durch weitere Technologieentwicklungen gestützt. Generell wird ein positiver operativer Cashflow angestrebt. Dabei wird für die Umsetzung der Ziele für den mittelfristigen Zeitraum kein außergewöhnlicher Anstieg des Kapitalbedarfs erwartet. Die Ausrichtung des Konzerns wird weiter auf die Raumfahrtbranche fokussiert sein, das oben beschriebene Wachstum soll in diesem Sektor bevorzugt organisch realisiert werden. Nach wie vor stellt das Geschäft mit institutionellen Auftraggebern die Basis der Aktivitäten der OHB SE dar, der Konzern ist hierbei klar auf den europäischen Markt konzentriert. Darüber hinaus ist die Gesellschaft mithilfe der im Bereich Space Systems entwickelten Produktlinie SmallGEO in der Lage, Satellitenprodukte auch kommerziellen Kunden anzubieten. Dies ist nicht auf den europäischen Markt beschränkt.

[ C ] STEUERUNGSSYSTEM

Das übergeordnete Ziel der OHB SE ist die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts über eine nachhaltige Verbesserung der Ertragskraft. Die finanzwirtschaftliche Steuerung im Konzern erfolgt über die Kennzahlen Gesamtleistung, EBIT (Earnings Before Interest and Taxes, d. h. Gewinn vor Zinsen und Steuern) und EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation, d. h. das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen). Diese werden durch ein jährliches Budget festgelegt und unterjährig über Vorschaurechnungen und Ist-Zahlen berichtet sowie durch Abweichungsanalysen auf Projektebene verfolgt. Zur Optimierung der Liquidität werden auf Projektebene die Zahlungsströme durch einzelfallbezogene Maßnahmen mit Kunden und Lieferanten gesteuert. Daneben stellen Produktivitätskennzahlen, insbesondere zur Arbeitsproduktivität, relevante unternehmensspezifische Faktoren dar. Weitere wichtige nicht finanzielle Kennzahlen sind die Mitarbeiterzahlen der einzelnen Gesellschaften sowie die Fluktuationsrate, hier wird eine Zielgröße von unter 5 % angestrebt. Im Zuge des dynamischen Ausbauprozesses der Personalkapazität im Konzern kommt der Steuerung und Überwachung der Fluktuation eine zentrale Bedeutung zu. Sie konnte nach in den Vorjahren marktbedingten Ausschlägen nach oben im Jahr 2018 wieder unterhalb der 5 %-Grenze stabilisiert werden. Flankiert wird das Fluktuationsmonitoring durch die im vergangenen Jahr in der OHB System AG durchgeführte Messung der Mitarbeiterzufriedenheit mittels des von der McKinsey-Gruppe angebotenen Organisational Health Index (OHI). Die daraus identifizierten Handlungsfelder werden über entsprechende interne Projekte einer systematischen Bearbeitung unterzogen.

[ D ] FORSCHUNG & ENTWICKLUNG

OHB wendete im Berichtszeitraum für Forschung und Entwicklung (F+E) EUR 25,4 Mio. auf (Vorjahr: EUR 32,3 Mio.). Auf den Unternehmensbereich Space Systems entfiel ein Betrag in Höhe von EUR 23,0 Mio. (Vorjahr: EUR 28,5 Mio.), auf den Unternehmensbereich Aerospace + Industrial Products entfiel ein Betrag in Höhe von EUR 2,4 Mio. (Vorjahr: EUR 3,8 Mio.). Die Finanzierung der F+E-Aktivitäten erfolgt zu einem Teil aus Zuwendungen in Höhe von EUR 3,1 Mio. (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.) von Institutionen wie der Europäischen Union und nationalen staatlichen Stellen. Der Förderanteil liegt jeweils in Abhängigkeit von der Marktnähe des Entwicklungsprojekts zwischen 25 % und 75 %.

Im Unternehmensbereich "Space Systems" lag das Augenmerk weiterhin auf der technologischen Weiterentwicklung. Ein Schwerpunkt zielte auf neue und weiterentwickelte Technologien für zukünftige Projekte aus der astronautischen Raumfahrt, der Wissenschaft und Exploration. Daneben standen auch weiterentwickelte Missionskonzepte auf der Basis sich in der Entwicklung befindender universeller Plattformen für niedrigfliegende Satelliten und kostengünstiger Startkonzepte für diese Satelliten im Fokus. Ein weiteres wichtiges Thema bei der OHB System AG ist nach wie vor die Entwicklung von Technologien im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und Zukunftssicherung der Plattform SmallGEO, gerade auch im Hinblick auf Kunden aus den Bereichen der kommerziellen Anwendungen und der hoheitlichen Kommunikation. Parallel dazu liegt ein besonderer Fokus auf internen Studien und Konzeptarbeiten für Konstellationen mit einer großen Zahl an Satelliten auf niedrigen und mittleren Umlaufbahnen. Die letztgenannten Aktivitäten konzentrieren sich besonders auf die Unternehmen LuxSpace Sàrl, OHB Sweden AB und OHB Italia S.p.A. In einer Arbeitsgruppe Quantenkryptographie und Quantencomputing der OHB System AG werden diese Technologien auf ihre Relevanz und Anwendung in der Raumfahrt hin studiert und untersucht.

Themen aus dem Bereich der Weltraumüberwachung / Space Situational Awareness wie Space Traffic Management oder Space Surveillance and Tracking (z. B. Space Debris Detection and Removal), aber auch der Detektion und potenziellen Ablenkung von sogenannten Near Earth Objects, wie Asteroiden, werden zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Hier bereitet sich OHB durch kundenfinanzierte und eigenfinanzierte Studien auf diesen potenziellen Markt vor.

Im Unternehmensbereich "Aerospace + Industrial Products" lag der Schwerpunkt der Entwicklungsarbeiten bei neuen Technologien für die kommenden Generationen von Trägerraketen und auf der Entwicklung einer neuen Produktlinie für Satellitentanks. Im ESA Future Launcher Preparatory Programm (FLPP 3 NEO) wurden zwei große Entwicklungsprojekte gestartet, bei denen die technische und wirtschaftliche Optimierung der zukünftigen europäischen Trägerrakete Ariane 6 im Mittelpunkt steht. Die Ergebnisse aus diesen Projekten werden beim Projekt Black Upper Stage Technology Demonstrator (BSTD) verwandt, in dessen Rahmen der Prototyp einer hocheffizienten, leichteren Raketenoberstufe entwickelt und getestet wird. Ziel ist es, eine weitere Reduktion der Nutzlastkosten bei Ariane 6 oder anderen zukünftigen Trägerraketen zu ermöglichen. Im ESA-ARTES-Programm wird aktuell die Entwicklung einer neuen Produktfamilie von großen Xenon-Hochdrucktanks vorangetrieben. Das L-XTA Projekt beinhaltet die Entwicklung und Qualifizierung einer neuen Generation von Hochdrucktanks für elektrische Satellitenantriebe. Erste Anwendungen für diese Tanks sind im Rahmen der Elektra- und NeoSat-Programme geplant. Neben den oben genannten Themen möchte die MT Aerospace AG durch Erwerb von neuen Fertigungskompetenzen eine Ergänzung ihrer bestehenden Aktivitäten weiter vorantreiben. Hierbei ist explizit das Thema additive Fertigung (3D-Druck) zu erwähnen.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

[ A ] RAHMENBEDINGUNGEN

I. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Im vergangenen Jahr ist die deutsche Wirtschaftsleistung, das Bruttoinlandsprodukt, um 1,5 % gestiegen, die Kennzahl liegt damit unter den Vorjahreswerten (2,2 % im Jahr 2017; 2,2 % im Jahr 2016; 1,7 % im Jahr 2015). Eine längerfristige Betrachtung zeigt jedoch, dass das deutsche Wirtschaftswachstum auch im Jahr 2018 immer noch über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 1,2 % liegt. Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2018 beitragen. Überdurchschnittlich stark war der Zuwachs im Bereich Information und Kommunikation mit 3,7 % und im Baugewerbe mit 3,6 %. Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung mit 2,1 % ebenfalls überdurchschnittlich. Dagegen legte 2018 das Produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe), das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, mit 1,0 % unterdurchschnittlich zu. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2018 von 44,8 Mio. Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht, dies waren rund 562.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Anstieg von 1,3 % resultiert hauptsächlich aus einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wie schon in den Vorjahren glichen eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte demografische Effekte aus. Neben dieser positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes stieg die Inflationsrate gegenüber dem vergangenen Jahr leicht an; sie betrug 2018 im Jahresdurchschnitt in Deutschland 1,9 %, im Vorjahr waren es 1,8 %.

→ In Europa stellen die Programme der Europäischen Weltraumorganisation ESA und der Europäischen Union sowie die nationalen Raumfahrtaktivitäten durch ihre mehrjährigen Planungshorizonte eine stabile Entwicklung sicher.

II. BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Raumfahrtindustrie nimmt - gemessen an ihrem direkten jährlichen Umsatz - sowohl im Vergleich zu anderen Industriebereichen in Europa, aber auch weltweit - immer noch eine Nischenposition ein. Gleichzeitig ist die Raumfahrt aber indirekt von unverzichtbarer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Weltraumgestützte Navigations-, Erdbeobachtungs- und Kommunikationssatelliten sind nicht mehr wegdenkbare Elemente unserer Infrastruktur, vergleichbar mit z. B. Hochspannungstrassen, Straßen und Wasserwegen oder dem Lufttransport. Ein totaler Ausfall oder Abschalten würde weltweit zu einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kollaps führen. Neben ihrer originären Funktion der Ortung stellen Navigationssatelliten eine globale Zeitreferenz zur Verfügung. Es werden damit beispielsweise die IT-Systeme weltweit synchronisiert, sodass innerhalb von global agierenden schnellen Finanzsystemen Transaktionen zuverlässig ausgeführt und belegt werden können. Mit Wettersatelliten gewonnene Daten erlauben ein sichereres Fliegen bei gleichzeitig kürzeren Taktzeiten, eine effizientere Landwirtschaft, die Vermeidung von Ernteverlusten sowie eine bessere Planbarkeit in den Bereichen Logistik und Tourismus. Raumfahrt liefert einen wichtigen Beitrag zu einem verbesserten Umweltschutz, lässt unter anderem Ursachen und Ströme der Migration beobachten und führt somit ebenfalls zu einer Verbesserung der zivilen und militärischen Sicherheit. Raumfahrt ist eine kleine Industrie, aber mit essenzieller Bedeutung für ein modernes leistungsfähiges und nachhaltiges Wirtschaftssystem.

Raumfahrtaktivitäten sind je nach Region unterschiedlich stark ausgeprägt, sie sind vor allem in Nordamerika und Europa (inklusive Russland) von besonderer Bedeutung. In den letzten Jahren hat China hier annähernd Augenhöhe mit den historisch starken Regionen erreicht und auch die Aktivitäten in Indien haben sich bedeutend weiterentwickelt. Raumfahrt ist eine gesellschaftlich wie politisch anerkannte Schlüsselindustrie. Aufgrund der Langfristigkeit von Raumfahrtprogrammen und -projekten hat die gesamtwirtschaftliche und politische Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsregionen nur begrenzte unmittelbare Auswirkungen auf die laufenden Programme und Projekte. Des Weiteren sind je nach Region kommerzielle, zivile und militärische Raumfahrtprogramme oft sehr unterschiedlich miteinander verknüpft oder voneinander abhängig.

In Europa stellen die Programme der Europäischen Weltraumorganisation ESA und der Europäischen Union sowie die nationalen Raumfahrtaktivitäten durch ihre mehrjährigen Planungshorizonte eine stabile Entwicklung sicher. Das Budget der ESA betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 4,0 Mrd., für das laufende Jahr 2019 errechnet sich ein leicht erhöhter Wert von EUR 4,2 Mrd. Die Europäische Kommission hat für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der Jahre 2021 bis 2027 eine deutliche Budgeterhöhung von EUR 11,1 Mrd. in den Jahren 2014 bis 2020 auf EUR 16,0 Mrd. vorgeschlagen. Der deutsche Anteil am ESA-Raumfahrtprogramm lag im Jahr 2018 bei EUR 920,7 Mio. und das Budget des nationalen deutschen Raumfahrtprogramms lag im Jahr 2018 bei ca. EUR 280 Mio.

In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) betrug das Budget der US-Raumfahrtbehörde NASA im Jahr 2017 mehr als USD 19,7 Mrd. Daneben summieren sich die Etats für Raumfahrtprojekte des US-Verteidigungsministeriums auf mehr als USD 20,7 Mrd. Insgesamt betrug das Raumfahrtbudget der USA 2017 mehr als USD 43,3 Mrd. Die Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor; es wurde ein Budget in ähnlicher Höhe geplant. Die Raumfahrtaktivitäten der Russischen Föderation haben nach mehr als zwei Jahrzehnten der Unklarheit über die weitere Entwicklung immer noch keine klare Perspektive erhalten. Wie sich die aktuelle wirtschaftliche Lage in Russland, beeinflusst sowohl durch die westlichen Sanktionen als auch durch den Ölpreis, auf die Raumfahrtprogramme auswirken wird, ist weiter nicht abschätzbar. Insbesondere die USA haben ihre Kooperationen mit der Russischen Föderation stark reduziert, befanden sich aber 2018 bei der Versorgung der Internationalen Raumstation ISS weiterhin in Abhängigkeit von Russland, speziell was den Transport von Astronauten betrifft. Die USA erwarten in diesem Bereich beginnend mit dem Jahr 2019 aufgrund der Aktivitäten von nationalen kommerziellen Betreibern wieder eine Unabhängigkeit, wie sie vor der Einstellung des Shuttleprogramms existierte. Unverändert ambitioniert treiben die Länder China, Indien, Japan, Südkorea, Türkei und Brasilien ihre Programme zum Aufbau nationaler Raumfahrtkompetenzen und -infrastrukturen voran. Der Aufbau eines eigenen satellitengestützten Navigationssystems, einer eigenen Raumstation und die langfristig erfolgreichen Landungen auf dem Mond mit Rovern zur robotischen Erkundung und später mit Taikonauten (chinesische Astronauten) sind Kernelemente des chinesischen Raumfahrtprogramms. Die erfolgreiche Landung auf der Rückseite des Mondes unterstreicht den chinesischen Anspruch, eine - wenn nicht die führende - Raumfahrtnation zu werden. Im Jahr 2018 wurden erstmals mehr chinesische als US-amerikanische Raketen in den Weltraum gestartet.

→ Die Europäische Kommission hat für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen eine deutliche Budgeterhöhung von EUR 11,1 Mrd. auf EUR 16,0 Mrd. vorgeschlagen.

Aus programmatischer und wirtschaftlicher Sicht war für die europäische Raumfahrt die letzte ESA-Ministerratskonferenz, die im Dezember 2016 in Luzern stattfand, von essenzieller Bedeutung. Die hier getroffenen Entscheidungen befinden sich mitten in der Umsetzung. Damals wurden Programme mit einem Volumen von EUR 10,3 Mrd. bei einem deutschen Anteil von ca. EUR 1,9 Mrd. gezeichnet. Mittlerweile finden intensive Vorbereitungen auf die nächste ESA-Ministerratskonferenz im spanischen Sevilla im November 2019 statt. Die ESA plant, den Regierungen der Mitgliedstaaten ein umfangreiches Programm mit erweitertem Budget unter dem Titel Space 2019+ vorzuschlagen. Neben diesem etablierten Markt mit weitgehend institutioneller Finanzierung ist weltweit eine hohe Dynamik durch neue, weitgehend privat finanzierte Unternehmen zu beobachten, die in den Markt eintreten. Dazu kommt eine große Zahl von Start-ups, die sich mit dem Bau von Mikrosatelliten und innovativen Anwendungen der damit gewonnenen Daten befassen werden. Dies führt zu einer Belebung des Umfelds der Raumfahrt und wird von OHB eher als eine Bereicherung als eine Bedrohung gesehen.

Auf dem Markt für Raketenstarts ist weiterhin eine Nachfrage für die europäische Trägerrakete Ariane 5 zu verzeichnen. Der nachhaltige technische Erfolg des Ariane-5-Programms ist durch die weltweit einmalige Zuverlässigkeit dieses Trägers begründet. Im Jahr 2018 sind sechs Starts erfolgt. Mit dem letzten Start des Jahres 2018 hat diese Rakete 88 erfolgreiche Starts in Folge absolviert. Momentan ist vorgesehen, dass sie bis ins Jahr 2022 geflogen wird, für das Jahr 2019 sind fünf Starts vorgesehen. Der Erstflug der neu zu entwickelnden Trägerrakete Ariane 6 ist für Juli 2020 geplant. Die seit einigen Jahren geringere Nachfrage für geostationäre Satelliten ebenso wie die verschärfte Wettbewerbssituation im Trägerbereich führen generell zu einer schwierigeren Marktsituation für das Ariane-Programm.

[ B ] GESCHÄFTSERFOLG DER OHB SE IM JAHR 2018

Der Geschäftsverlauf des Konzerns im abgeschlossenen Geschäftsjahr und das daraus resultierende Wachstum der Finanzkennzahlen entsprachen den positiven Erwartungen des Vorstands. Im Februar 2018 veröffentlichte die Gesellschaft einen Jahresausblick für die Kennzahlen Gesamtleistung EBITDA und EBIT. Die Prognosen für die Kennzahlen EBITDA und EBIT (EUR 65 Mio. und EUR 47 Mio.) konnten mit EUR 65 Mio. und EUR 48 Mio. leicht übertroffen werden. Die Gesamtleistung → SIEHE GRAFIK [ 04 ] betrug in der Berichtsperiode EUR 1.000 Mio. und traf damit genau die Erwartungen (EUR 1.000 Mio.). Der nochmals deutlich gestiegene Anteil von Unterauftragnehmerleistungen an der Gesamtleistung führte zu einer Belastung der EBITDA- und EBIT-Marge im Vergleich zum Vorjahr. Die EBITDA-Marge betrug wie prognostiziert im Berichtsjahr 6,5 % (Vorjahr: 6,8 %) und die EBIT-Marge betrug im Berichtsjahr 4,8 % (Vorjahr: 5,9 %). Der Konzernjahresüberschuss nach Fremdanteilen und das Ergebnis pro Aktie → SIEHE GRAFIK [ 05 ] erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 23,4 Mio. auf EUR 25,0 Mio. bzw. von EUR 1,34 auf EUR 1,44. Das hohe Niveau des Auftragsbestands im Vorjahr (EUR 2.439 Mio.) konnte zum Abschlussstichtag mit einem Wert von EUR 2.399 Mio. gehalten werden, entsprechend ist die Auslastung sehr gut und die Planungssicherheit hoch.

[ C ] GESCHÄFTSVERLAUF

Die positive wirtschaftliche Entwicklung des OHB-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2018 weiter fortgesetzt. Die Gesamtleistung stieg gegenüber dem Vorjahr (EUR 860 Mio.) um 16 % auf EUR 1.000 Mio. an. Der Umsatz erhöhte sich um 18 % auf EUR 977 Mio., nach EUR 826 Mio. im Vorjahr. Die Wandlung der Raumfahrt in den vergangenen Jahrzehnten von einem ursprünglich ausschließlich wissenschaftlich oder politisch-ideologisch getriebenen Bereich hin zu einem nutzenorientierten und wirtschaftlich bedeutenden Markt war Grundlage für das kontinuierliche und nachhaltige Wachstum des Konzerns in den vergangenen eineinhalb Dekaden. Die Geschäftsfelder, in denen die Gesellschaft über ihre Tochterunternehmen engagiert ist, bieten eine hervorragende Ausgangsposition: Der über die vergangenen Jahre gewachsene Raumfahrtmarkt wird sich weiterhin positiv entwickeln, denn neue Anwendungsmöglichkeiten schon bestehender oder neuer Technologien schaffen neue Bedürfnisse. Die bereits vorhandenen Anwendungsmöglichkeiten basieren auf bereits vorhandenen Satellitensystemen, deren Lebensdauer zeitlich begrenzt ist und die durch neue Systeme mit potenziell verbesserter Technologie oder Effizienz ersetzt werden.

[ 04 ] KONZERNGESAMTLEISTUNG 2011-2018

[ 05 ] ERGEBNIS PRO AKTIE 2011-2018

I. UNTERNEHMENSBEREICH "SPACE SYSTEMS"

Im Unternehmensbereich "Space Systems" zeichnet sich die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen durch langfristig angelegte Projekte zumeist öffentlicher Auftraggeber aus. Durch den weiter gewachsenen, hohen Auftragsbestand von EUR 2.231 Mio (31. Dezember 2018) und das breite Projektakquisitionspotenzial ergibt sich eine hohe Planungssicherheit für den zielgerichteten Einsatz der Unternehmensressourcen.

Die europäische Satelliten-Navigationskonstellation Galileo

Im Juli 2018 wurden vier weitere Satelliten (aus dem sogenannten "Los 2") für die europäische Satellitennavigationskonstellation Galileo termingerecht vom Startplatz Kourou mit einer Ariane-5-Rakete gestartet. Die Starts und Inbetriebnahmen dieser sogenannten "Full Operational Capability" (FOC)-Satelliten verliefen problemlos, seit Januar 2019 sind die zusätzlichen Satelliten im operativen Betrieb. Bereits im Sommer 2016 hatte die OHB System AG im Wettbewerb ein Angebot für das Galileo FOC-Los 3 von zwölf Satelliten abgegeben. Die Vergabe durch die Europäische Kommission und die in ihrem Auftrag für Entwicklung und Beschaffung verantwortliche Europäische Weltraumorganisation ESA erfolgte im April 2017 für zunächst acht Satelliten. Zusätzlich orderte die Europäische Kommission vier weitere Satelliten im Oktober 2017. Damit ist OHB System AG der Lieferant von insgesamt 34 Galileo-Satelliten über einen Gesamtwert von circa EUR 1,3 Mrd., von denen bisher 22 Satelliten gestartet wurden. Die Entwicklungsarbeiten für die Los 3-Satelliten verlaufen planmäßig, ab 2019 wird mit der Produktion der Satelliten begonnen werden. Um eventuelle Auswirkungen eines harten Brexits zu kompensieren, werden mit Zustimmung der ESA gegebenenfalls betroffene, sicherheitsrelevante Aktivitäten auf den Kontinent verlagert. Eine Studie zur Nachfolgegeneration der heutigen Galileo-Satelliten ist abgeschlossen und eine weitere wurde im Januar 2018 begonnen. Mit diesen Studien soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der geplanten zwölf Betriebsjahre die nächste Generation Satelliten mit neuester Technologie zur Verfügung steht und die europäische Spitzenposition weiter ausgebaut wird. Die Europäische Kommission und in deren Auftrag die ESA planen dazu im Jahr 2020 ein sogenanntes "Transitional Batch" als Los 4 zu beauftragen. Hier soll bereits ein Teil dieser neuen Technologien mit erweiterter Leistungsfähigkeit zum Zuge kommen. Die entsprechenden Satelliten werden sich hinsichtlich Größe, elektrischer Leistung etc. deutlich von den Satelliten der Lose 1-3 unterscheiden. OHB ist mit dem großen Erfolg der bisherigen Lose und den intensiven Vorbereitungsarbeiten für die nächste Generation sehr gut positioniert.

Erdbeobachtung und Aufklärung

Das von der OHB System AG entwickelte und gebaute und zwischen den Jahren 2006 bis 2008 in Betrieb genommene SAR-Lupe-System mit seinen fünf Radarsatelliten, den dazugehörenden Bodenanlagen und dem deutsch-französischen Aufklärungssatellitenverbund aus den beiden Systemen SAR-Lupe (Radarbilder) und Helios 2 (Optische Bilder) arbeitet weiterhin sehr stabil. Am 30. November 2017 war die vertraglich geforderte Lebensdauer der Satelliten erreicht und der für zehn Jahre geschlossene Vertrag zum Betrieb des Systems durch die OHB System AG erfüllt. Bei dieser Gelegenheit bestätigten der Auftraggeber (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)) und die Streitkräfte ihre höchste Zufriedenheit mit dem System und der Zusammenarbeit. Zeitgleich wurde eine Vertragsänderung zur Fortführung bis mindestens in das Jahr 2020 mit der Option weiterer zeitlicher Verlängerung vereinbart und beauftragt. Im SAR-Lupe-Nachfolgeprojekt SARah mit seinen deutlich gesteigerten Leistungsdaten wurden die Arbeiten im Jahr 2018 wie vorgesehen durchgeführt und die geplanten Meilensteine erreicht. Das Konzept besteht aus drei Satelliten. Hiervon basieren zwei Satelliten auf der von OHB System AG entwickelten Reflektorantennen-Technologie und ein Satellit wird im Unterauftrag von der Airbus Defence and Space GmbH auf Basis einer Phased-Array-Technologie hergestellt. Die notwendigen Bodenanlagen wurden von der OHB System AG geliefert und sind seit Ende Januar 2018 auch für den Betrieb der SAR-Lupe-Satelliten im Einsatz. OHB hat auf Kundenanfrage ein weiteres Angebot zu neuen Anforderungen der IT-Sicherheit vorgelegt und geht von einer Beauftragung der Zusatzleistungen im Jahr 2019 aus.

Im Oktober 2018 konnte die OHB System AG einen weiteren Vertrag für die Entwicklung und die Herstellung des "French SARah Partner Ground Segment" (F-SPGS) in Koblenz beim BAAINBw unterzeichnen. Das F-SPGS ist ein Bodensegment, welches an das deutsche Radarsatellitensystem SARah angeschlossen wird und Frankreich Zugang zu Radarbildern ermöglicht. Für den Betrieb des F-SPGS-Systems besteht die Möglichkeit, Daten über zwei bereits verhandelte, jeweils fünfjährige Optionen bei OHB zu beauftragen. Im Gegenzug erhält Deutschland die Möglichkeit, über ein eigenes Bodensegment Bildaufträge an das französische optische System Composante Spatiale Optique (CSO) zu stellen.

Die Entwicklung und der Bau des im Jahr 2017 beauftragten elektro-optischen Aufklärungssystems für die Bundesrepublik Deutschland schreiten planmäßig voran. Das System mit einem Budgetrahmen von bis zu EUR 400 Mio. dient der weltweiten elektro-optischen Aufklärung. Neben den Radarprogrammen SAR-Lupe und SARah konnte sich das Unternehmen damit auch bei der optischen Erdbeobachtung als Lieferant und Partner für sicherheitsrelevante, weltraumgestützte Aufklärungssysteme der Bundesrepublik Deutschland positionieren. Projekt- und Zahlungsmeilensteine konnten auch hier im vergangenen Geschäftsjahr termingerecht und erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Entwicklung und der Bau der dritten Generation europäischer Wettersatelliten "Meteosat Third Generation" (MTG) befindet sich mitten in der Umsetzung, die Satelliten sind in der Produktionsphase. Zurzeit befinden sich alle beauftragten Satellitenplattformen in den Reinräumen der OHB System AG in Bremen in unterschiedlichen Produktionsphasen. Die Gesellschaft ist auch für die Konzeption, Entwicklung, Beschaffung, Montage und Lieferung eines Prototyp-Flugmodells sowie für drei Flugmodelle des Instruments ("Teleskop Assembly des Flexible Combined Imager (FCI-TA)") als Unterauftragnehmer zu Thales Alenia Space S.A. verantwortlich. Die erste Plattform sowie das erste Flugmodell des FCI-TA werden im Mai 2019 und Juni 2019 an den Projektpartner Thales Alenia Space S.A. nach Cannes / Frankreich zur Integration des Imager-Instruments FCI geliefert werden. Dieses Instrument wird die aus der Wettervorhersage bekannten Bilder liefern, jedoch in deutlich besserer Qualität. Die Fortschritte für das IRS-Struktur- und Thermalmodell laufen nach Plan. Die MTG-Satelliten werden eine weitere, wesentliche Verbesserung der weltweit führenden europäischen Wettervorhersagemodelle ermöglichen.

Bei der OHB Italia S.p.A. werden derzeit die Entwicklungsarbeiten am sog. "MicroWave Imager" (MWI) für die MetOp-Mission durchgeführt. Das MWI-Instrument wird für nationale Wetterdienste in Europa und für internationale Nutzer sowohl Wetter- als auch Klimadaten liefern. OHB Italia S.p.A. ist für die Konzeption und die Entwicklung des MWI bis zur endgültigen In-Orbit-Verifikation dreier Flugmodelle verantwortlich. Diese werden an ein zur Airbus Group gehörendes Unternehmen, den Generalunternehmer dieser Mission, ausgeliefert. Weiterhin hat OHB Italia S.p.A. im Oktober 2018 einen Vertrag mit der luxemburgischen Regierung, dem Ministerium für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten, mit einem Volumen von EUR 168,2 Mio. unterzeichnet. Der Kunde hat OHB Italia S.p.A. beauftragt, einen hochauflösenden, optischen Satelliten zu realisieren. Der NAOS-Satellit ist mit etwa 600 kg ein mittelgroßer Aufklärungssatellit und soll mit sieben Jahren geplanter Lebenszeit im Jahr 2022 mit der europäischen Rakete VEGA gestartet werden.

→ Alle beauftragten europäischen Wettersatelliten im Projekt "METEOSAT THIRD GENERATION" befinden sich in der Produktionsphase.

Im Dezember 2018 wurde der Nanosat-Prototyp für Erdbeobachtung und Meeresüberwachung EAGLET-1 aus dem Hause OHB Italia S.p.A. erfolgreich gestartet. EAGLET-1 ist ein Nanosatellit, der zurzeit in einer sonnensynchronen Umlaufbahn in 575 Kilometern Höhe für den operativen Betrieb vorbereitet wird. Auf diesem Satelliten fliegen zwei Nutzlasten, eine hochauflösende optische Kamera und ein Sender und Empfänger, der in der Lage ist, weltweit AIS-Signale (Automatic Information System) von Schiffen zu empfangen und zu verteilen.

Die OHB System AG wurde bereits im November 2016 von dem Hauptauftragnehmer Leonardo S.p.A. als Kernteampartner für das europäische Erderkundungsinstrument FLEX der ESA ausgewählt, das im Jahr 2023 starten soll. Der entscheidende Meilenstein zu Beginn der Hardwarerealisierung (Preliminary Design Review) wurde im September 2018 erfolgreich abgeschlossen und die Integrationsphase (Phase C / D) wurde im Dezember zusammen mit der ESA und dem Unternehmen Leonardo begonnen.

Das nationale optische Erdbeobachtungsprogramm EnMAP (Environmental Mapping and Analysis Program) im Auftrag des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt befindet sich in der Integrationsphase in den Reinräumen der OHB System AG am Standort Oberpfaffenhofen. Der Starttermin des Satelliten EnMAP ist für das Jahr 2020 geplant. Mit seinen neuartigen Hyperspektralsensoren dient dieser Umweltsatellit primär der Zustandscharakterisierung und Umweltüberwachung unseres Planeten. Er stellt ein zukunftsweisendes System dar, das für viele neue Anwendungen, u. a. auch im Sicherheitsbereich, Potenzial hat. Die OHB Italia S.p.A. setzt parallel zu diesem Programm die Arbeiten am Projekt PRISMA, ein italienisches Programm analog zu EnMAP, fort. Im Juni 2017 hat OHB Italia S.p.A. im Auftrag der Italienischen Raumfahrtagentur einen Startvertrag für diese Mission mit Arianespace unterzeichnet. Der Satellit PRISMA hat alle erforderlichen Tests erfolgreich abgeschlossen und wird voraussichtlich im März 2019 gestartet werden.

Im Rahmen des Copernicus-Programms der Europäischen Kommission und der ESA sind Tochterunternehmen der OHB SE bei fünf von sechs neuen Missionsvorschlägen der sogenannten Copernicus-Expansion Hauptauftragnehmer oder Kernteampartner in den Vorbereitungsphasen A / B1. OHB System AG wurde von der Europäischen Weltraumorganisation ESA als Hauptauftragnehmer für drei Studien in 2018 ausgewählt. Diese Phase A / B1-Studien wurden europaweit ausgeschrieben und haben einen Wert von EUR 17 Mio. Bei den drei Studien der OHB System AG handelt es sich um die Missionen "CO2M" (CO2Monitoring), "LSTM" (Land Surface Temperature Monitoring) sowie "CHIME" (Copernicus Hyperspectral Imaging Mission for the Environment). Für eine weitere Studie im Rahmen des Copernicus-Programms wurde OHB Sweden AB als Hauptauftragnehmer beauftragt; dabei handelt es sich um die Mission "PIST" (Polar Ice and Snow Topography) mit einem Auftragsvolumen von EUR 5 Mio. OHB Italia S.p.A. wurde als Unterauftragnehmerin im Kernteam der Mission "CIMR" (Copernicus Imaging Microwave Radiometer) ausgewählt.

Copernicus ist neben dem Navigationssystem Galileo das zweite große Raumfahrtprogramm der Europäischen Kommission, mitfinanziert von der ESA. OHB arbeitet hart und zielstrebig daran, neben der Navigation auch im Bereich Erdbeobachtung ein langfristig verlässlicher und kompetenter Partner Europas zu werden. OHB kommt dabei die Erfahrung aus zehn Jahren mit komplexen, in Serie gefertigten Raumfahrtsystemen zugute. Die Ausschreibungen für die Realisierung der sechs Erweiterungsmissionen von Copernicus werden in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 erwartet.

Die OHB System AG ist bereits als Unterauftragnehmer zu Airbus für das Sentinel-4-Instrument am Copernicus-Programm beteiligt. OHB ist verantwortlich für das Design, die Herstellung und Qualifizierung der Instrumentenstruktur (OIMS) und die Beschaffung von drei kritischen Mechanismen sowie Thermal Hardware und Ground Support Equipment. Die zwei Flugmodelle werden auf den von OHB gebauten MTG-S-Satelliten fliegen.

→ Die finalen Integrationsarbeiten und TESTS AM SATELLIT EDRS-C SIND NAHEZU ABGESCHLOSSEN und der Satellit wird Mitte des Jahres 2019 zum Startplatz in Kourou transportiert werden.

In Januar 2018 wurde das "Intermediate System Requirements Review" von Tandem-L erfolgreich abgeschlossen. Tandem-L ist ein Vorschlag vom DLR-Institut für Hochfrequenztechnik und Radarsysteme für eine hochinnovative Satellitenmission zur globalen Beobachtung von dynamischen Prozessen auf der Erdoberfläche in einer bisher nicht erreichten Qualität und Auflösung. Aufgrund seiner neuartigen Abbildungstechniken und seiner enormen Aufnahmekapazität wird Tandem-L dringend benötigte Informationen zur Lösung hochaktueller wissenschaftlicher Fragestellungen aus den Bereichen der Bio-, Geo-, Kryo- und Hydrosphäre liefern. OHB System führt eine von zwei parallel vergebenen Designstudien. Eine Ausschreibung für die Realisierung der zwei Tandem-L-Satelliten wird für das Jahr 2020 erwartet.

Mit diesen Aktivitäten verfügen die Tochtergesellschaften der OHB SE in allen Bereichen der Erd- und Wetterbeobachtung sowie Aufklärung über ein breites Produktspektrum vom Radarsatelliten bis hin zu optischen Beobachtungssatelliten in den verschiedensten Größen- und Leistungsklassen.

Satellitenkommunikation

Die OHB System AG hat für den kommerziellen Satellitenbetreiber HISPASAT S.A. erstmalig einen Telekommunikationssatelliten im Rahmen des ESA-Artes-11-Programms "SmallGEO" entwickelt und gebaut. Der Satellit H36W-1 wurde am 28. Januar 2017 vom europäischen Startplatz Kourou mit einer Sojus-Rakete gestartet und funktioniert seit mittlerweile zwei Jahren zur vollsten Kundenzufriedenheit und fehlerlos. Mit diesem Erfolg wird die neue, von OHB entwickelte Satellitenplattform SmallGEO zum ersten Mal für ein kommerzielles System eines Satellitenbetreibers eingesetzt und mindestens 15 Jahre Breitbandversorgung der Iberischen Halbinsel, der Kanarischen Inseln und Südamerikas übernehmen.

Die ESA hat weiterhin die SmallGEO-Plattform als Basis für den europäischen Datenrelais-Satelliten EDRS-C im Rahmen des ARTES-7-Programms ausgewählt. Finale Integrationsarbeiten und Tests sind nahezu abgeschlossen und der Satellit wird Mitte des Jahres 2019 zum Startplatz in Kourou in Französisch-Guayana transportiert. Die Erweiterung des Small GEO-Konzepts als spezialisierten Datenrelais-Satelliten mit Laser-Kommunikation für höchste Datenübertragungsraten zwischen Satelliten ist ein wichtiges strategisches Ziel der OHB System AG. Optische Technologien werden in Zukunft eine zunehmende Rolle für zivile wie auch militärische Anwendungen spielen. Auch für die nationale Telekommunikationsmission "Heinrich Hertz" wurde die Plattform SmallGEO vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ausgewählt. Diese Mission dient der Überprüfung neuartiger Technologien der Satellitenkommunikation unter realen Einsatzbedingungen und damit der Sicherung nationaler Systemkompetenz bei geostationären Kommunikationssatelliten. Zudem dient der Satellit zur militärischen Kommunikation der Bundeswehr. Die Vertragsvergabe erfolgte im zweiten Quartal 2017, die Arbeiten wurden im Jahr 2018 planmäßig durchgeführt. Nachdem OHB das Startdienstleistungsunternehmen Arianespace SAS mit dem Start des Satelliten Heinrich Hertz für das vierte Quartal 2021 mit einer Ariane-5-Trägerrakete beauftragt hat, wurden im Jahr 2018 auch alle wesentlichen Verträge mit Unterauftragnehmern geschlossen.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der SmallGEO-Familie weiter zu steigern, wurde im März 2016 ein Vertrag zur Entwicklung des Satelliten "Electra", dem sogenannten "All Electric Spacecraft", geschlossen. Da dieser Satellit keinen chemischen Treibstoff mehr mit sich führt, wird er dadurch deutlich leichter. Dies senkt einerseits die Startkosten und erlaubt es andererseits, die Nutzlast deutlich zu vergrößern. Electra stellt damit für bestimmte Missionen die effizienteste Variante der SmallGEO-Reihe dar. Die Entwicklungsarbeiten der Plattform konnten mit Abschluss der Designaktivitäten und des entsprechenden Meilensteins (PDR) im vergangenen Geschäftsjahr vorangetrieben werden und werden im Jahr 2019 voraussichtlich so weit abgeschlossen werden, dass die Planung und Realisierung der ersten Mission stattfinden kann. Zurzeit werden Gespräche mit entsprechenden Kunden geführt.

Parallel zur der Etablierung der Produktlinie geostationärer Satelliten SmallGEO wurde 2017 das Konzernunternehmen LuxSpace Sàrl für die Entwicklung von Mikrosatelliten in der 100-kg-Klasse von der ESA ausgewählt. Diese Satelliten können neben der Kommunikation auch als Basis für Erdbeobachtungsmissionen verwendet werden. Damit stellt sich der Konzern am Standort Luxemburg mit der Entwicklung und dem Bau von kostengünstigen Mikrosatelliten, "Triton-X" genannt, speziell für den New-Space-Markt auf. OHB Sweden AB entwickelt im Auftrag der Schwedischen Raumfahrtbehörde (SNSB) unter dem Namen "InnoSAT" eine Plattform der 50-kg-Klasse und die OHB Italia S.p.A. hat den Satelliten "EAGLET-1" der unter 10-kg-Klasse im Qube-Sat-Format entwickelt und fertiggestellt. Damit steht den Unternehmen der OHB SE das gesamte Spektrum von Plattformen für die Anwendungen Kommunikation und Erdbeobachtung zur Verfügung.

Erforschung des Weltraums

Die im Rahmen des ESA-Programms ExoMars 2016 von OHB System AG entwickelte, gebaute und im Jahr 2016 gestartete Zentraleinheit für den sogenannten Trace Gas Orbiter arbeitet weiterhin fehlerfrei. Entwicklung und Bau des zweiten Teils dieser ExoMars-Zwillingsmission, für den OHB System den sogenannten Carrier und ein zentrales System der Nutzlast im Mars-Rover liefert, befinden sich im Zeitplan. Im Rahmen dieser Mission baut Antwerp Space N.V. das sogenannte LaRa-Instrument, welches aus einer anspruchsvollen Kommunikationstechnologie besteht, die Informationen vom Mars zur Erde übermitteln soll. An der Jupiter-Mission JUICE ist die Gesellschaft ebenfalls mit der Lieferung des Kommunikations-Subsystems beteiligt. Durch die Studienteilnahme zur Planung der nächsten Mars-Mission MSR (Mars Sample Return), die in Kooperation zwischen den Weltraumorganisationen ESA und NASA vor dem Jahr 2030 Marsproben zur Erde zurückbringen soll, hat sich die OHB System AG durch die Einbringung von Erfahrungen aus der ExoMars-Mission bereits gut für die Teilnahme an einer nächsten ESA-Explorationsmission positioniert.

Wissenschaftliche Raumfahrt und Robotik

Nach dem Gewinn des Auftrags für die Nutzlasten der ESA-Wissenschaftsmission PLATO konnte sich OHB System im Wettbewerb auch für den ESA-Auftrag zur Realisierung der Gesamtmission durchsetzen. Ziel der Mission PLATO ist die Suche nach sogenannten Exoplaneten, die andere Sonnen umkreisen, und gegebenenfalls festzustellen, ob unter diesen auch erdähnliche existieren. Gestartet wird der Satellit im Jahre 2026. Die Unternehmen der OHB SE waren auch im Jahr 2018 an mehreren Studien im Rahmen der nächsten europäischen Wissenschaftsmissionen der ESA beteiligt. Damit etabliert sich das Unternehmen auch in diesem "klassischen" Raumfahrtsegment weiter. OHB Sweden AB arbeitet weiter intensiv an Untersystemen für den ESA-Wissenschaftssatelliten Solar Orbiter. Im Mai 2018 fanden mit 18-tägigem Abstand weitere TEXUS-Raketenflüge statt. Im Rahmen einer synergetischen Doppelkampagne wurden dabei zwei Raketen vom in Nordschweden gelegenen Startplatz Esrange bei Kiruna gestartet. OHB System AG ist seit 1976 an diesem nationalen Forschungsprogramm des DLR zur Schwerelosigkeitsforschung beteiligt.

Astronautische Raumfahrt

Auch im Jahr 2018 unterstützte die OHB System AG die Arbeiten auf der Internationalen Raumstation ISS umfangreich. Dies schließt sowohl die Betreuung von Experimenten als auch Wartungs- und Erhaltungsarbeiten an den von der OHB System AG entwickelten und gelieferten Geräten mit ein. Zur Vorbereitung auf mögliche Szenarien zur Versorgung der ISS und von potenziellen Alternativen in der Mikrogravitationsforschung nach einer Außerbetriebnahme der ISS, vermutlich ab dem Jahr 2024 oder später, befinden sich bei der OHB System mehrere Studien in der Bearbeitung. Darunter ist schwerpunktmäßig eine zukünftige zentrale Rolle bei dem sogenannten "Deep Space Gateway" zu nennen, einer möglichen internationalen Kooperation unter Führung der NASA und Beteiligung der ESA.

Die NASA plant in den späten 2020ern eine zeitweise bemannte Raumstation in einem Orbit um den Mond zu platzieren. Diese Station soll als Tor für eine zukünftige Landung auf dem Mond oder als "Sprungbrett" für spätere Flüge zum Mars dienen. OHB System spielt hierbei in der ESA-Definitionsstudie zum Versorgungsmodul "ESPRIT", der zukünftigen geplanten orbitalen NASA-Mondstation Lunar Orbital Platform-Gateway eine zentrale Rolle. In der Definition des ESPRIT-Moduls werden auch die Tochterunternehmen Antwerp Space und OHB Sweden AB mit ihren Spezialkenntnissen bei den Funkverbindungen bzw. elektrischen Antrieben berücksichtigt. Auch MT Aerospace ist in Studien zum Gateway integriert, wobei hier speziell die Kompetenz bei komplexen Strukturen im sogenannten Habitat - einem bemannten Stationsmodul - eingebracht wird.

Weltraumlage

Die Thematik Asteroidenabwehr wird kontinuierlich weiterentwickelt. Mit einer detaillierten Studie einer möglichen Mission namens HERA sollen erste Grundlagen für eine in Zukunft notwendige Mission zum Schutz der Erde vor einem Asteroideneinschlag geschaffen werden. HERA untersucht dabei die Möglichkeiten, Asteroiden, die sich auf Kollisionskurs mit der Erde befinden, durch einen gezielten Einschlag auf den Asteroiden (Impact) aus der ursprünglichen Bahn abzulenken. Entscheidungen zur Finanzierung dieses Programms werden für die kommende ESA-Ministerratskonferenz in 2019 erwartet. Auch im Bereich verbesserter Beobachtungen des Weltraumwetters wird eine Definitionsstudie zu einer der sogenannten Lagrange-Missionen bei OHB durchgeführt. Hier ist ein großer, etwa zwei Tonnen schwerer Satellit geplant, welcher im Lagrange-Punkt L5 positioniert werden soll und kontinuierlich die Sonnenoberfläche beobachtet und rechtzeitig vor Sonneneruptionen warnt. Diese Explosionen auf der Sonnenoberfläche können Satelliten und Elektronik am Boden empfindlich stören oder gar zerstören.

→ Mit HERA sollen erste Grundlagen für eine in Zukunft notwendige Mission zum SCHUTZ DER ERDE VOR EINEM ASTEROIDENEINSCHLAG geschaffen werden.

OHB Italia S.p.A. hat im Auftrag der italienischen Weltraumorganisation ASI und der ESA die Kerntechnologie für ein neues und innovatives Teleskop zur Detektion von Weltraummüll sowohl im erdnahen als auch im geostationären Orbit entwickelt und patentiert. Das Fly-Eye genannte Teleskop kombiniert ein sehr großes Gesichtsfeld mit sehr hoher Auflösung. Die Entwicklungsarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen, mit der Installation des ersten Teleskops wird im Jahr 2019 auf Sizilien begonnen werden. Zurzeit wird mit der ESA der Aufbau eines globalen optischen Netzwerks zur Weltraumüberwachung mit bis zu 27 Teleskopen konzipiert.

Bodenstationen & Betrieb

Der von der OHB System AG durchgeführte SAR-Lupe-Betrieb endete planmäßig Ende November 2017. Ein Vertrag zur Fortführung wurde rechtzeitig mit der Bundeswehr geschlossen, um einen nahtlosen Betrieb zu gewährleisten. Seit Ende Januar 2018 sind die SARah-Bodenanlagen operativ und haben bereits den Betrieb der SAR-Lupe-Satelliten übernommen. Als Teil der Beauftragung der Satellitenkommunikationsmission Heinrich Hertz wurde ein weiteres Bodensegment bei OHB bestellt, das im Jahr 2021 den Betrieb aufnehmen wird.

II. UNTERNEHMENSBEREICH "AEROSPACE + INDUSTRIAL PRODUCTS"

Im Unternehmensbereich "Aerospace + Industrial Products" zeichnet sich die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen durch langfristig angelegte Projekte aus. Durch den Auftragsbestand von EUR 168 Mio. (31. Dezember 2018) ergibt sich zusammen mit weiteren bereits beschlossenen, aber noch nicht im Einzelnen beauftragten Projekten Planungssicherheit.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurden sechs Ariane-5-Trägerraketen gestartet. Die planmäßige Produktion und Auslieferung von vier Flugsätzen durch die MT Aerospace AG führte erwartungsgemäß zu einer reduzierten Auslastung. Zum Ende des Jahres wurde die letzte Beauftragung für diese Rakete von zehn auf acht Flugsätze reduziert. Der Erststart der neu entwickelten Trägerrakete Ariane 6 ist für das Jahr 2020 geplant. Mit der Neuentwicklung dieses Launchers soll das Ariane-Trägersystem technisch weiterentwickelt und auch in Zukunft auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig betrieben werden können. Die MT Aerospace AG ist mit etwa 50 % des deutschen Anteils von insgesamt 23 % an der Ariane-6-Entwicklung und -Produktion gut positioniert. Die Gesellschaft ist systemverantwortlich für metallische Strukturbauteile und Tanks. Darüber hinaus wird sie ca. 40 % der Zentralstufenstruktur im Bereich des Vulcaintriebwerks liefern. Auf Basis des Beschlusses der ESA-Ministerratskonferenz vom Dezember 2014 wurde mit dem Unternehmen ArianeGroup SAS im ersten Halbjahr 2018 eine Vertragsergänzung zum Entwicklungsvertrag des Ariane-6-Trägers mit einem Budget von mittlerweile insgesamt EUR 171 Mio. inklusive Änderungen geschlossen. Der Vertrag umfasst die Komponenten der Tanks der Oberstufe und der Zentralstufe sowie die metallischen Strukturen und die Hauptkomponenten der Zentralstufenstruktur des Vulcaintriebwerks. Ein wichtiger Meilenstein wurde mit der endgültigen Design-Überprüfung (CDR) im November 2018 erreicht. Aufgrund zahlreicher Änderungen des Kunden wird die Verifikation dieses CDR zur Fixierung der generischen Arianer-Konfiguration erst Mitte des Jahres 2019 stattfinden. Die Konfigurationen für die ersten beiden Flugmodelle werden auf Basis dieser generischen Konfiguration zum Flug freigegeben. Parallel haben die Verhandlungen für den Ariane-6-Serienvertrag begonnen, die aufgrund umfangreicher Neuerungen voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2019 andauern werden. Die Neubau - und Umbauarbeiten an den Produktionshallen in Augsburg und Bremen sind abgeschlossen. Während des ersten Quartals 2018 wurde die Fertigung von Haupt- und Oberstufentanks sowie von Strukturbauteilen der Ariane 6 mit den neuen Maschinen aufgenommen. Anfang des Jahres 2018 haben die zuständigen Gremien der ESA die Einstellung der Aktivitäten zur zweiten Ariane 6 P120C-Boosterlinie beschlossen. Damit war ein Transfer der verbleibenden Budgets zu dem Entwicklungsprogramm FLPP (Entwicklung einer Composite-Oberstufe) verbunden. Die letzten Aktivitäten für den Ariane 6 P120C-Booster-Entwicklungsvertrag wurden Ende des Jahres 2018 abgeschlossen. Parallel wurden erste ESA-FLPP-Projekte gestartet, um Untersuchungen zu Teilaspekten einer zukünftigen Ariane-6-Oberstufe aus Composite-Material zu initiieren. Für Ariane-6-Bodenanlagen in Kourou, Französisch-Guayana, wickelt die MT Aerospace AG zusammen mit der Konzerntochter MT Mechatronics GmbH (MTM) den von der französischen Raumfahrtbehörde CNES im Jahr 2016 erhaltenen Auftrag für das Los Mechanik über EUR 23 Mio. ab, der sich über Nachträge auf EUR 31 Mio. erhöht hat. Die Übergabe an CNES und ESA ist für das zweite Quartal 2019 geplant. Die MTM erhielt außerdem mehrere Aufträge für die Erstellung des Designs sowie für Consulting-Leistungen für das weltweit größte vollbewegliche Radioteleskop mit 110 m Durchmesser vom Xinjiang Astronomical Observatory China. Für das Heinrich-Hertz-Programm wird das Unternehmen mehrere Antennen für Satellitenbodenstationen liefern. Ein Studienauftrag von der ESA für eine Hybrid-Satellitenkommunikationsantenne, die sowohl im optischen Bereich als auch mit konventionellen Frequenzbändern betrieben wird, erschließt neue Marktpotenziale für die Gesellschaft.

[ 06 ]

GESAMTLEISTUNG

nach Unternehmensbereichen 2018 vor Konsolidierung und Holding

[ 07 ]

AUFTRAGSBESTAND

nach Unternehmensbereichen zum 31.12.2018

Im Bereich Luftfahrt verlief das Seriengeschäft der Produktion von Frischwassertanks für die Airbus-Muster A320 / A330 planmäßig in Bezug auf Zeit und Qualität. Vorübergehende Probleme durch einen Lieferantenausfall bei A350 - und A330-Tanks wurden vor Jahresende kompensiert. Generell sieht sich der Bereich Luftfahrttanks einem verschärften Wettbewerbsdruck ausgesetzt, dem mit Effizienzsteigerungsprogrammen begegnet wird. Gleichzeitig werden neue Marktsegmente (insbesondere Satellitentanks) verstärkt bearbeitet.

Telematik und Navigationsservices

Die OHB Logistic Solutions GmbH beliefert weiterhin planmäßig einen großen deutschen Automobilzulieferer mit visioboxx Container-Tracking-Geräten.

Zum 31. Dezember 2018 hat die OHB SE die TeleConsult Austria GmbH (TCA) in Graz übernommen. TCA ist mit 16 Mitarbeitern spezialisiert auf Softwarelösungen im Navigationsbereich und ergänzt damit das Portfolio anderer Tochterunternehmen in diesem Bereich.

[ D ] ERTRAGSLAGE

Die Gesamtleistung des OHB-Konzerns erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018 um EUR 140,7 Mio. bzw. 16 % auf EUR 1.000,4 Mio. gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Umsatz des Konzerns erreichte EUR 976,6 Mio. (Vorjahr: EUR 825,9 Mio.), im Wesentlichen infolge des weiteren Hochlaufs von Satellitensystemaufträgen sowie der zeitlich parallelen Aktivitäten Produktion für Ariane 5 und Entwicklung der Ariane 6. Die unkonsolidierte Gesamtleistung → SIEHE GRAFIK [ 06 ] im Unternehmensbereich "Space Systems" betrug im Geschäftsjahr 2018 EUR 809,5 Mio. (Vorjahr: EUR 661,3 Mio.). Der unkonsolidierte Umsatz erhöhte sich um 24 % deutlich auf EUR 788,9 Mio. (Vorjahr: EUR 635,3 Mio.). Die unkonsolidierte Gesamtleistung des Unternehmensbereichs "Aerospace + Industrial Products" lag im Geschäftsjahr 2018 mit EUR 197,6 Mio. um 7 % unter dem Vorjahresniveau. Der unkonsolidierte Umsatz verringerte sich von EUR 203,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 194,3 Mio. Im Konzern machte sich die um 349 auf 2.769 erhöhte Mitarbeiterzahl im Personalaufwand bemerkbar, der um 15,1 % angestiegen ist. Korrespondierend zum Anstieg der Gesamtleistung haben sich insbesondere die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Materialaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 25,6 % erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 4,0 % gestiegen.

Der Auftragsbestand → SIEHE GRAFIK [ 07 ] des OHB-Konzerns lag zum Bilanzstichtag mit EUR 2.399 Mio. gering unter dem Wert des Vorjahres (EUR 2.439 Mio.). Davon entfallen auf den Unternehmensbereich "Space Systems" EUR 2.231,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2.198,1 Mio.), u. a. resultierend aus Auftragseingängen für eine Wissenschaftsmission, einen Erdbeobachtungssatelliten und der Beteiligung an einer Explorations-Mission. Der Auftragsbestand im Bereich "Aerospace + Industrial Products" betrug zum Bilanzstichtag EUR 167,7 Mio. (Vorjahr: EUR 240,7 Mio.).

[ 08 ]

ENTWICKLUNG DES EBITDA

2011-2018

[ 09 ]

ENTWICKLUNG DES EBIT

2011-2018

Im Berichtszeitraum erzielte der OHB-Konzern ein EBITDA → SIEHE GRAFIK [ 08 ] von EUR 65,0 Mio. (Vorjahr: EUR 58,8 Mio.) und ein EBIT → SIEHE GRAFIK [ 09 ] von EUR 47,8 Mio. (Vorjahr: EUR 44,2 Mio.). Der Gewinn nach Steuern und Fremdanteilen lag im Berichtsjahr bei EUR 25,0 Mio. (Vorjahr: EUR 23,4 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie erreichte im Geschäftsjahr 2018 EUR 1,44 nach EUR 1,34 im Jahr 2017. Vor Konsolidierung erhöhte sich das EBIT im Unternehmensbereich "Space Systems" → SIEHE GRAFIK [ 10 ] wesentlich von EUR 24,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 32,6 Mio., u. a. aufgrund der Abarbeitung des außergewöhnlich hohen Auftragsbestands. Die Entwicklung der Satellitenplattform SmallGEO für Kommunikationsanwendungen, die als neue Produktlinie bereits als Basis für verschiedene Satellitenprogramme dient, führte in diesem Geschäftsbereich in den letzten Jahren zu einem weiterhin hohen Niveau der aktivierten Eigenleistungen, diese betrugen im Berichtsjahr im Konzern EUR 16,7 Mio. (Vorjahr: EUR 20,2 Mio.). Im Unternehmensbereich "Aerospace + Industrial Products" war ein Rückgang des EBIT von EUR 20,2 Mio. auf EUR 15,7 Mio. zu verzeichnen. Der OHB-Konzern weist im Jahr 2018 ein Finanzergebnis von EUR -3,7 Mio. (Vorjahr: EUR -2,0 Mio.) aus. Die darin enthaltenen Finanzaufwendungen in Höhe von EUR 5,6 Mio. (Vorjahr: EUR 5,2 Mio.) bestehen im Wesentlichen aus den Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.) sowie Fremdkapitalzinsen in Höhe von EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 3,0 Mio.). Der HGB-Einzelabschluss der OHB SE weist für das Geschäftsjahr 2018 einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11,5 Mio. aus. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von EUR 0,43 für das Geschäftsjahr 2018 vorschlagen. Der Vorstand bewertet das abgelaufene Geschäftsjahr als insgesamt erfolgreich.

[ E ] FINANZ- & VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme → SIEHE GRAFIK [ 11 ] des OHB-Konzerns hat sich im Berichtszeitraum von EUR 719,7 Mio. auf EUR 753,6 Mio. erhöht. Aufgrund der Ablösung der bisherigen Rechnungslegungsstandards IAS 11 (Fertigungsaufträge) und IAS 18 (Umsatzerlöse) durch die neuen Bestimmungen nach IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) ab dem 1. Januar 2018 verringerte sich das Eigenkapital gegenüber dem Vorjahr um EUR 7,3 Mio. und betrug zum 31. Dezember 2018 EUR 200,0 Mio. (Vorjahr: EUR 207,3 Mio.), sodass die Eigenkapitalquote 26,5 % erreichte (Vorjahr: 28,8 %). Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Konzern betrugen im Jahr 2018 EUR 38,4 Mio. (Vorjahr: EUR 44,6 Mio.). Auf den Geschäftsbereich Space Systems entfallen EUR 23,4 Mio. (Vorjahr: EUR 23,3 Mio.), einen wesentlichen Teilbetrag in Höhe von EUR 16,6 Mio. stellen die aktivierten Eigenleistungen, im Wesentlichen für Telekommunikationsplattformen, dar. Auf den Geschäftsbereich Aerospace + Industrial Products entfallen EUR 12,9 Mio. (Vorjahr: EUR 21,3 Mio.), ein wesentlicher Teilbetrag wurde in Produktionskapazitäten für Komponenten für Trägerraketen investiert. Für das Folgejahr wird ein Rückgang der Investitionen auf circa EUR 30 Mio. erwartet aufgrund der Fertigstellung der Erweiterung von Produktionskapazitäten im Bereich Aerospace + Industrial Products und aufgrund eines Rückgangs der aktivierten Eigenleistungen im Bereich Space Systems. Das Vorratsvermögen erhöhte sich von EUR 48,8 Mio. auf EUR 50,2 Mio. Die liquiden Mittel inklusive der Wertpapiere betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 EUR 48,7 Mio. gegenüber EUR 59,0 Mio. im Vorjahr. Eine detaillierte Darstellung des Cashflows findet sich im Konzernabschluss in der Kapitalflussrechnung. Der im Wesentlichen durch das positive Konzernergebnis begründete operative Cashflow lag mit EUR 60,2 Mio. deutlich im positiven Bereich und konnte sowohl zur Deckung der Investitionen als auch zur Dividendenausschüttung herangezogen werden. Die Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 99,6 Mio. zum Ende des Geschäftsjahres 2018 stellen weiterhin eine wesentliche Position auf der Passivseite dar. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten haben sich zum Bilanzstichtag von EUR 63,9 Mio. auf EUR 25,4 Mio. reduziert. Diese Verbindlichkeiten gehen weiterhin auf die Inanspruchnahme eines Teils des seit Dezember 2013 laufenden Kreditrahmenvertrags zurück. Dieser wurde im Mai 2016 ergänzt und danach um insgesamt zwei Jahre bis 2023 verlängert, das ursprüngliche Volumen von EUR 250 Mio. wurde auf EUR 225 Mio. angepasst, hierdurch können entstehende Finanzierungsbedarfe weiterhin kostengünstig gedeckt werden. Der Kreditvertrag steht im Zusammenhang mit dem zeitlichen Auseinanderfallen der erbrachten Leistungen der langfristigen Projekte und den entsprechenden Zahlungsplänen für diese Projekte. Außerdem wurde im März 2017 ein langfristiger Kredit der Europäischen Investitionsbank, Luxemburg, in Höhe von EUR 30 Mio. zur Finanzierung des Projekts Electra bei der OHB System AG in Anspruch genommen. Die Kreditverträge sind nicht besichert, es bestehen drei Covenants, die im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Die Summe der Bilanzpositionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe von EUR 348,1 Mio. hat sich gegenüber dem entsprechenden Bilanzposten des Vorjahres erhöht (EUR 328,2 Mio.). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag EUR 177,0 Mio. und haben sich damit gegenüber dem Vorjahreswert in Höhe von EUR 83,1 Mio. abrechnungsbedingt stark erhöht. Die Summe der Bilanzpositionen Vertragsverbindlichkeiten und kurzfristige erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von EUR 100,4 Mio. hat sich gegenüber dem entsprechenden Bilanzposten des Vorjahres projektstatusbedingt reduziert (EUR 139,8 Mio.). Das zyklische Projektgeschäft in der Raumfahrt erfordert flexible Finanzierungsstrukturen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer Sicherung des unregelmäßigen Liquiditätsbedarfs für die Deckung des Umlaufvermögens durch entsprechende Finanzierungsverträge, die eine jederzeit verfügbare Nutzung ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung wird die Vermögens- und Finanzlage vom Vorstand der OHB SE als insgesamt solide bewertet.

[ 10 ]

EBIT DER UNTERNEHMENSBEREICHE

vor Konsolidierung und Holding

[ 11 ]

BILANZSTRUKTUR

zum 31.12.2018

[ 12 ]

ANZAHL DER MITARBEITER NACH UNTERNEHMENSBEREICHEN

zum 31.12.2018

[ 13 ]

ANZAHL DER MITARBEITER NACH REGIONEN

zum 31.12.2018

[ F ] MITARBEITER

Die OHB SE verzeichnete im Jahr 2018 mit insgesamt 349 neuen Mitarbeitern → SIEHE GRAFIK [ 12 ] den stärksten Belegschaftszuwachs ihrer bisherigen Geschichte. Wiederum war der Bereich Space Systems mit 250 zusätzlichen Mitarbeitern der stärkste Bedarfsträger.

Damit waren im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 2.769 Mitarbeiter im Konzern tätig, davon 2.205 im Inland und 564 im Ausland → SIEHE GRAFIK [ 13 ]. Dass trotz eines zunehmend angespannten Ingenieursmarktes die genannte Neubeschäftigungsquote erreicht werden konnte, unterstreicht die Effizienz der zugrunde liegenden vielfältigen Personalmarketingmaßnahmen. Der für ein europäisches Raumfahrtunternehmen vorteilhafte hohe Prozentsatz an ausländischen Arbeitnehmern konnte im Rahmen des Arbeitsplatzaufwuchses auf rund 25 % gesteigert werden. Das Durchschnittsalter der Belegschaft senkte sich auf 42,3 Jahre. Der seit November 2015 installierte Regeldialog der Arbeitnehmervertreter der OHB SE fand im Rahmen von zwei planmäßigen Sitzungen in Bremen sowie in Stockholm statt.

III. PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT

[ A ] PROGNOSEBERICHT

I. UNTERNEHMENSBEREICH "SPACE SYSTEMS"

Im Unternehmensbereich "Space Systems" liegen für das Jahr 2019 und die Folgejahre die Schwerpunkte in der weiteren erfolgreichen Umsetzung der Projekte Galileo, EDRS-C, Electra, Meteosat Third Generation, EnMAP, PRISMA, SARah, Heinrich Hertz, dem elektrooptischen Satellitensystem sowie PLATO. Zu den Themengebieten der ESA-Erdbeobachtungs- und Explorationsmissionen werden derzeit zahlreiche Machbarkeitsstudien durchgeführt. Schwerpunkte bilden dabei die zukünftigen Sentinel-Erdbeobachtungsmissionen, an denen insbesondere die OHB System AG mit Studienaufträgen beteiligt ist. Hinzu kommen Aktivitäten und Studien in den Bereichen Weltraumüberwachung, Asteroidenabwehr, Weiterführung der ISS und deren Nachfolgeprogramme. Je nach Programm sind hier OHB-Gesellschaften als Haupt- oder Unterauftragnehmer aktiv. Die OHB Italia S.p.A. will im Rahmen der nationalen italienischen Programme ihre Rolle als zweiter Anbieter in Italien für Satellitenmissionen sowohl im Bereich der wissenschaftlichen Forschung als auch bei der Fernerkundung konsequent weiter ausbauen. Durch die budgetären Planungen der Europäischen Kommission, der ESA und der nationalen Raumfahrtprogramme in Deutschland, Italien sowie den weiteren OHB-Sitzländern sind weitgehend stabile Rahmenbedingungen und ausreichende Planungssicherheit gegeben. Mit den laufenden und avisierten Projekten und Programmen ist die OHB SE im Geschäftsbereich Raumfahrtsysteme bestens gerüstet, das erreichte Niveau nachhaltig zu sichern und weiteres Wachstum vorzubereiten.

II. UNTERNEHMENSBEREICH "AEROSPACE + INDUSTRIAL PRODUCTS"

Im Bereich der Trägerkomponenten sichert der vorhandene Auftragsbestand für die Produktion und Lieferung von Ariane-5-Komponenten den wesentlichen Umsatz im Geschäftsjahr 2019. Das bestehende Kostenoptimierungsprogramm zeigt nun zum Ende des Ariane-5-Programms Wirkung und wird mit Fokus auf die anlaufende Serienfertigung der Trägerrakete Ariane 6 verstärkt fortgeführt werden. Die Entwicklung von Trägerkomponenten wird durch den Hochlauf des Ariane-6-Entwicklungs- und Produktionsprogramms gekennzeichnet bleiben. Die Abnahme und Qualifikation der bereits für Ariane 6 ausgelegten Fertigungseinrichtungen wurde im Jahr 2017 gestartet und wird bis zur endgültigen Einstellung der Ariane-5-Produk-tion andauern. Für die Weiterentwicklung des Geschäfts im Bereich Luftfahrtkomponenten ist ein intensiverer Einstieg in weitere Marktsegmente nötig und zeigt erste Erfolge. Die MT Mechatronics GmbH hat im Kerngeschäft (Antennen und Bodenanlagen) weiterhin weltweit gute Geschäftspotenziale und baut ihr Geschäft weiter aus. Das Portfolio wurde mit der Entwicklung einer neuen Produktlinie von Hochenergie-Computertomographie-Anlagen erweitert. Die neue Technologie ermöglicht zum Beispiel das Röntgen kompletter Pkw, Lkw, Container etc. mit hochauflösenden 3D-Bildern. Erste Aufträge für Gesamtsysteme unter der Führung von MT Mechatronics werden in 2019 erwartet.

III. AUSBLICK

Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet der Vorstand aufgrund des hohen Auftragsbestands zum Ende des Geschäftsjahres 2018 eine konsolidierte Gesamtleistung des OHB-Konzerns in Höhe von EUR 1,05 Mrd. Die operativen Ergebnisgrößen EBITDA und EBIT sollen im Geschäftsjahr 2019 EUR 80 Mio. bzw. EUR 50 Mio. betragen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 ergeben sich positive Auswirkungen auf die Kennzahl EBITDA, die in Höhe von ungefähr EUR 10 Mio. angenommen werden und entsprechend berücksichtigt wurden. Eine wichtige nicht finanzielle Kennzahl ist die Fluktuationsrate, hier wird eine Zielgröße von unter 5 % angestrebt. Der Vorstand weist bezüglich der zukunftsbezogenen Aussagen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

[ B ] RISIKO- UND CHANCENBERICHT

I. RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENTSYSTEM

Zur nachhaltigen Sicherung des Geschäftserfolgs überwacht der Vorstand der OHB SE ständig die Betriebs-, Markt- und Finanzrisiken des OHB-Konzerns. Der Vorstand, unterstützt durch die Stabsabteilungen, beobachtet und analysiert kontinuierlich die Entwicklungen der Branchen, der Märkte und der Gesamtwirtschaft. Das Risikomanagementsystem der OHB SE steuert in diesem Zusammenhang die Unsicherheiten, denen die Unternehmen der Unternehmensgruppe ausgesetzt sind, indem systematisch und regelmäßig Gefahren und Chancen identifiziert und bewertet und, wenn notwendig, geeignete (Gegen-)Maßnahmen festgelegt und implementiert werden. Dies umfasst sowohl betriebliche Risiken als auch projektspezifische bzw. technische Risiken, wobei insbesondere Produkt- und Qualitätssicherung eine stetige Überwachung der Design-, Bau- und Integrationsaktivitäten sowie der Zulieferungen von Vorlieferanten vornehmen.

Zusätzlich zur oben aufgeführten systematischen Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken liefert ein detailliertes monatliches Berichtswesen für die Auftrags- und Kostenkontrolle wichtige Informationen zur Risikogesamtbewertung. Das Berichtswesen umfasst auch alle Akquisitions- sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und gibt frühzeitig Hinweise auf potenzielle Chancen und Gefahren. Die Tochterunternehmen berichten an die OHB SE im Rahmen des standardisierten monatlichen bzw. quartalsweisen Berichtswesens über alle unternehmensrelevanten Vorgänge sowie explizit über die unternehmensrelevanten Chancen und Risiken. In den unterschiedlichen Tochterunternehmen werden verschiedene Softwaresysteme unterstützend für das Berichtswesen eingesetzt, z. B. SAP oder Business Intelligence-Lösungen. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OHB SE betrachten wir die nachfolgenden Risikobereiche als relevant.

II. EINZELRISIKEN

Umfeld- und Branchenrisiken

Im Unternehmensbereich "Space Systems" wird vornehmlich für die öffentliche Hand gearbeitet. Es besteht eine Abhängigkeit der Auftragseingänge von den Budgets der öffentlichen Auftraggeber (im Wesentlichen Europäische Kommission, Europäische Weltraumorganisation ESA, nationale Ministerien, wie beispielsweise in Deutschland die Bundesministerien für Wirtschaft, Verteidigung und Verkehr sowie die nationalen Raumfahrtagenturen). Diese Situation ist für die OHB SE aber aufgrund ihrer besonderen Position als deutsches und europäisches Systemhaus für Raumfahrttechnologie mit Fokus auf den Sicherheitsbereich positiv zu bewerten.

Weiteres signifikantes Wachstum ist hier nur in den Grenzen dieses Marktes möglich, darüber hinaus sind Möglichkeiten vorrangig im kommerziellen und Exportmarkt zu finden. Dieses Segment wird seit einigen Jahren intensiv beobachtet und analysiert und erste Aktivitäten in dieser Richtung sind in den Vorbereitungen. Der Fokus liegt dabei auf Projekten aus den Bereichen Telekommunikationssatelliten sowie Radarsatelliten und elektro-optische Satelliten zur Erdbeobachtung. Aufgrund des hohen Auftragsbestands und der damit verbundenen hohen Auslastung von bestehenden Kapazitäten hat die Gesellschaft den Markteintritt in diesem derzeitig preis-kompetitiven Segment bisher nicht mit oberster Priorität vorangetrieben.

Im Unternehmensbereich "Aerospace + Industrial Products" besteht im Bereich für Trägerraketen eine Herausforderung für den lange Zeit marktbeherrschenden Anbieter ArianeGroup, den wichtigsten Auftraggeber für OHB, durch US-amerikanische Konkurrenz. Insbesondere SpaceX hat sich durch erfolgreiche Starts einen festen Platz im Markt für kommerzielle Satellitenstarts gesichert und strebt eine Kosten- und Preisführerschaft an. Bei mechatronischen Systemen für Antennen und Teleskope liegt ein Risiko in der starken Abhängigkeit vom weltweiten Markt für wissenschaftliche Radio- und optische Teleskope, der von Jahr zu Jahr sehr stark schwankend ist. Im Luftfahrtbereich besteht die Möglichkeit eines Verlusts von Marktanteilen gegen aufkommende Konkurrenz.

Unternehmensstrategische Risiken

Im Unternehmensbereich "Space Systems" bestehen Risiken in der termingerechten Fertigstellung der laufenden Programme insbesondere in der Rolle als Hauptauftragnehmer mit der Gesamtverantwortung für im Unterauftrag vergebene Arbeiten innerhalb der vorgesehenen Zeitpläne und der vertraglich vereinbarten Preise. Es wurden im Geschäftsjahr 2018 Vorleistungen für die Entwicklung strategisch wichtiger Produktsegmente erbracht. Die Amortisation dieser Vorleistungen muss durch Akquisition entsprechender Anwendungen sichergestellt werden. Um ferner das hohe Niveau des Auftragsbestands zu sichern, sind mittelfristig Auftragseingänge in der Größenordnung der jeweiligen Gesamtleistung erforderlich, während kurzfristig auch ein geringer Rückgang in Kauf genommen werden kann, ohne die Geschäftsaussichten negativ zu beeinflussen.

Im Unternehmensbereich "Aerospace + Industrial Products" ist eine starke Abhängigkeit von weiterhin erfolgreichen Starts der Ariane 5 und dem erfolgreichen Markteintritt der Ariane 6 sowie der Umsetzung der Kostensenkungsinitiativen durch neue Fertigungstechnologien und -prozesse im Ariane-Programm gegeben.

Beschaffungsmarktrisiken

Die Gesellschaft optimiert die Verfügbarkeiten in der Lieferkette fortlaufend durch die laufende Beobachtung des Beschaffungsmarktes und insbesondere durch die kontinuierliche Überprüfung der Entwicklungs- und Produktionsaktivitäten vor Ort, d. h. beim Lieferanten, über den verstärkten Einsatz der Beschaffungssicherung. Darüber hinaus werden die Aktivitäten hinsichtlich der Erschließung weltweiter, alternativer Beschaffungsquellen verstärkt. Dabei sind kundenspezifische Restriktionen in einzelnen Projekten zu beachten, die eine freie Auswahl der Lieferanten einschränken. Im Unternehmensbereich "Space Systems" bestehen bei der Beschaffung von Subsystemen im Bereich der Zulieferer vereinzelt Risiken, dazu gehören Zeitplan- und Entwicklungsrisiken. Diese möglichen Risiken werden bereits durch einen intensiven Auswahlprozess der entsprechenden Lieferanten minimiert.

Im Unternehmensbereich "Aerospace + Industrial Products" bestehen bei der Beschaffung für die Ariane 6 durch späte Inputs vom Kunden Entwicklungsrisiken, die zu angespannten Zeitplänen bei den Lieferanten führen. Um diese Risiken zu minimieren, werden die Durchlauf- und Beschaffungszeiten genau definiert und nachgehalten, sodass die Auswirkungen der Änderungen auf den Terminplan rechtzeitig bekannt sind und gegebenenfalls mit dem Kunden abgestimmt werden können. In einzelnen Dienstleistungsgruppen (Galvanik, metallische Umformarbeiten) kann es aufgrund von Nischenkompetenzen bei einzelnen Anbietern zu Engpässen kommen, die durch langfristige Planungen und gezielte Second-Source-Strategien abgemildert werden.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Das Risikomanagementsystem im Rahmen der Angebotskalkulation und des laufenden Projektmanagements beinhaltet ein regelmäßiges Reporting in abgestufter Form an die Projektleiter und die Geschäftsleitungen der operativen Unternehmen sowie an die OHB SE. Alle Projekte sind hierbei in einen ständigen Controlling- und Monitoringprozess eingebunden, wobei Projekte ab einer bestimmten Größe zusätzlich regelmäßigen Reviews der zuständigen Geschäftsleitungen unterliegen, in denen besonders technische Performance, Zeitplaneinhaltung, Kosten- und Budgeteinhaltung sowie Projektrisikobewertung überwacht und gesteuert werden. Aufgrund der Systematik unseres Geschäftsmodells bestehen naturgemäß Risiken hinsichtlich der Einhaltung von Zeitplänen und Entwicklungsrisiken, die zu erheblichen Projektverzügen und Kosten führen können.

IT-Risiken

Im kontinuierlichen Prozess der Weiterentwicklung der Informationsdienste und -systeme konnte der bereits erreichte Standard im Datenschutz und in der Datenqualität im Sinne von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität weiter erhöht werden. Die Gesellschaften des Konzerns modernisieren und erweitern seit einigen Jahren die Sicherheit ihrer Hard- und Softwarelösungen durch den Einsatz von Best-in-Class-Komponenten renommierter IT-Anbieter. Insbesondere wurde im Jahr 2018 die Netzwerkinfrastruktur am Schlüsselstandort Bremen nahezu komplett ausgetauscht und mit modernsten Komponenten vollständig redundant ausgeführt.

Die Optimierung der komplexen IT-Sicherheitsmechanismen setzt gleichzeitig die Anpassung der IT-Verfahren und IT-Prozesse voraus, um Bedrohungen durch externe Angriffe und innere Gefährdungen kontinuierlich zu reduzieren. Aus diesem Grund arbeitet die IT an umfassenden Sicherheitslösungen, u. a. zweistufige Sicherheitsgateways (Next-Generation Firewalls), Endpoint Protection-Szenarien, komplexe Segmentierung der Firmennetzwerke, Softwarelösungen gegen ZETA (Zero Day Exploit Attacks), Analyse ein- und ausgehender Daten und viele weitere Themen, um die Datenintegrität zu gewährleisten sowie den Schutz und die Vertraulichkeit der Daten und damit das Know-how der Unternehmen zu schützen.

Hinsichtlich der Konsistenz der in den Unternehmensprozessen eingesetzten Daten wird durch die Einführung von an die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der verschiedenen Konzernunternehmen angepassten Product Data Management (PDM-)Systemen ein neuer Standard gesetzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die Lieferungen und Leistungen werden vorwiegend in Euro fakturiert. Fremdwährungsgeschäfte im Dollar-Raum können zu Währungsverlusten bzw. -gewinnen führen. Im Bereich Aerospace + Industrial Products wird der Auftrags- und Forderungsbestand in US-Dollar grundsätzlich durch Devisentermingeschäfte gesichert. Bei den Wertpapieren handelt es sich um langfristige Investitionen mit überschaubaren Risiken. Der Bedarf an Working Capital kann durch erhaltene Anzahlungen für erbrachte Teilleistungen deutlich reduziert werden, dies kann aber nicht in allen Projektphasen kontinuierlich erreicht werden und führt daher zu stark ungleichmäßigen Liquiditätsverläufen. Zur Vermeidung von Liquiditätsrisiken wurde der im Dezember 2013 abgeschlossene Kreditrahmenvertrag mit einem Konsortium aus sieben Großbanken im Mai 2016 ergänzt und im Mai 2018 bis 2023 verlängert. Darüber hinaus wurde eine ergänzende Kreditvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank EIB (Luxemburg) mit einer Laufzeit bis 2024 im Geschäftsjahr 2017 in Anspruch genommen. In Bezug auf die Pensionsrückstellungen erwarten wir für die nächste Periode keine signifikanten weiteren Veränderungen des Zinssatzes.

Personalrisiken

Zentrales Risiko auf der Personalseite bleibt die zeitnahe und den Qualifikationserfordernissen gerecht werdende Gewinnung neuer Mitarbeiter, primär mit Ingenieursqualifikation. Um diesem entgegenzuwirken, wurden auf Basis von Pilotprojekten gewonnene Erfahrungen in nunmehr auf breiter Front standardisierte Beschaffungs- und Qualifizierungsmaßnahmen lanciert. Insbesondere das Angebot an dualen Ausbildungsgängen für unterschiedliche Ingenieursprofile sowie erweiterte Traineeprogramme, auch für Mitarbeiter von Auslandstöchtern, helfen, die Gefahr von Engpassrisiken in den Schlüsselprogrammen zu reduzieren.

Einschätzung der Unternehmensleitung zur Risikosituation

Im Geschäftsjahr 2018 bestanden für den OHB-Konzern im Wesentlichen die beschriebenen Risiken. Im Hinblick auf die für die Gesellschaft relevantesten Bereiche Marktentwicklung und Geschäftsaussichten, den Auftragsbestand und die Finanzlage schätzt der Vorstand die zukünftigen Risiken als beherrschbar ein. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.

III. WESENTLICHE CHANCEN

Der Raumfahrtmarkt bietet mit kontinuierlich neu dazukommenden Anwendungsmöglichkeiten den OHB-Gesellschaften beider Geschäftsbereiche ein prosperierendes Wachstumsfeld. Die systematische Beobachtung aller relevanten Ausschreibungen auf europäischer sowie auf nationaler Ebene eröffnet den OHB-Unternehmen die Chance zur Teilnahme an nahezu allen relevanten Ausschreibungen in Europa. Durch die europaweite Aufstellung der OHB mit starken nationalen Einzelgesellschaften, die sich jeweils auf ausgewählte Technologien und Anwendungen in der Raumfahrt fokussiert haben, bestehen neben den europaweiten Ausschreibungen von Großprojekten zusätzliche Chancen auf Raumfahrtaufträge, die nach dem Prinzip des geografischen Rückflusses durch die ESA an Unternehmen in ihren Mitgliedstaaten vergeben werden. In den entsprechenden Ländern eröffnen sich für die nationalen Einzelgesellschaften des Konzerns weitere Chancen, Aufträge und Projekte der jeweils nationalen Raumfahrtbehörden zu gewinnen. Die hohe Spezialisierung der einzelnen Gesellschaften innerhalb des OHB-Konzerns führt bei der Ausschreibung von Großprojekten der ESA in der Regel dazu, dass Gesellschaften der OHB SE entweder als Projektführer oder als Subunternehmer des Projektführers an diesen Projekten partizipieren. Das spezifische Raumfahrt-Know-how der Gesellschaften basiert einerseits auf der langjährigen Erfahrung der handelnden Personen im Konzern und andererseits auf der Forschung und Entwicklung in diesem Bereich, durch die frühzeitig zukünftige Themenfelder und Entwicklungen in der Raumfahrt identifiziert und besetzt werden. Jüngste Studien (Quelle: EuroConsult) erwarten, dass im Zeitraum 2018 - 2027 mehr als zwei Drittel der Aufträge für Satelliten aus zivilen oder militärischen öffentlichen Budgets kommen werden, also dem Bereich, in dem OHB besonders stark positioniert ist. Der größte Einzelmarkt wird hierbei die Erdbeobachtung sein, ebenfalls ein starkes Feld für die OHB-Gruppe. Das Wachstum zeichnet sich auch durch wachsende Budgets in Deutschland für die zivile und militärische Raumfahrt (Quelle: Bundeshaushalt) wie auch wachsende Budgets der ESA (Quelle: ESA) ab.

Megatrends wie Internet of Things, autonome Mobilität usw. unterstützen den Bedarf nach raumfahrtgestützten Lösungen. Daraus ergibt sich als weiterer Treiber neben den staatlichen Aufträgen und Entwicklungsprojekten die Kommerzialisierung der Raumfahrt weltweit. Telekommunikation und die zunehmende Erforschung, Kartierung und Darstellung der Erde mit Mitteln und Technologien der Raumfahrt sind hierbei von entscheidender Bedeutung. OHB sieht auch gute Chancen, sich in dem entstehenden Markt der "New Space Economy" zu platzieren. Für notwendige Entwicklungen werden auch eigene Mittel zur Finanzierung eingesetzt, die in enger Koordination mit den Auftraggebern fokussiert werden. Analog zu den leistungswirtschaftlichen Risiken im Projektmanagement können sich aus diesem auch Chancen generieren, die aus einem konsequenten Claim Management basierend auf dem Projekt-Review-Prozess entstehen können.

IV. INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT SYSTEM

Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil der Geschäfts-, Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse und wesentlicher Bestandteil des Führungssystems der OHB SE und der Unternehmen des Konzerns. Das Risikomanagementsystem der OHB SE steuert Unsicherheiten, denen die Konzernunternehmen ausgesetzt sind, indem systematisch und regelmäßig Gefahren und Chancen identifiziert und bewertet und, wenn notwendig, geeignete (Gegen-)Maßnahmen festgelegt und implementiert werden. Dies umfasst sowohl betriebliche Risiken als auch projektspezifische bzw. technische Risiken, wobei insbesondere Produkt- und Qualitätssicherung eine stetige Überwachung der Design-, Bau- und Integrationsaktivitäten sowie der Zulieferungen von Vorlieferanten vornehmen.

Das monatliche bzw. quartalsweise Berichtswesen, das wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements der OHB SE ist, wurde weiter verbessert. Im Rahmen des Berichtswesens werden konzernweit etablierte Controlling-Instrumente eingesetzt, unterstützt durch Business Intelligence-Software. Der Schwerpunkt wird insbesondere auf Soll-Ist-Vergleiche und Abweichungsanalysen gelegt. Budgetierung, regelmäßige Forecasts und Reporting-Gespräche ergänzen das standardisierte Berichtswesen.

Den Prozess der Erstellung des Konzernabschlusses sichert die OHB SE durch verschiedene Maßnahmen ab. Dieses sind neben einem für alle Gesellschaften geltenden Bilanzierungshandbuch regelmäßige Auswertungen der quartalsweise bzw. monatlich zu berichtenden Reports und anlassbezogene Detailanalysen zu Sachverhalten und Entwicklungen sowohl bei den Tochterunternehmen als auch bezogen auf den Gesamtkonzern. Darüber hinaus unterliegt sowohl der Konsolidierungsprozess als auch der Prozess der Erstellung von Konzernanhang und -lagebericht einem Review durch die Leitung des Finanzbereichs und den Vorstand. Hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass das Vier-Augen-Prinzip lückenlos eingehalten wird. Zugriffsregelungen im Informationsmanagement-System gewährleisten ein hohes Maß an Datensicherheit. Diese und andere Maßnahmen unterliegen der regelmäßigen Prüfung durch die Interne Revision des Konzerns. Die Rechnungslegung entspricht zudem bei Tochtergesellschaften mit öffentlichen Aufträgen den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts.

Zur Minimierung finanzieller Risiken wird das Zahlungsverhalten der Kunden kontinuierlich beobachtet. Neben einem abgestuften Mahnwesen gehören regelmäßige Reports an die zuständigen Geschäftsleitungen zu den Steuerungsinstrumenten. Der Kundenkreis des OHB-Konzerns besteht zu einem großen Teil direkt oder indirekt aus öffentlichen Auftraggebern. Das Forderungsausfallrisiko ist daher sehr gering. In den vergangenen Jahren gab es praktisch keine Forderungsausfälle. Die erhaltenen Anzahlungen resultieren aus Teilzahlungen, die im Rahmen der Projekte für Teilleistungen erfolgen. Dadurch können Liquiditätsrisiken und der Bedarf an Working Capital minimiert werden.

V. VERGÜTUNGSBERICHT

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich grundsätzlich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. In den Vorstandsverträgen (Laufzeit des Vertrags von Marco Fuchs bis 30. Juni 2021, Laufzeit des Vertrags von Dr. Fritz Merkle bis 30. Juni 2018, Laufzeit des Vertrags von Klaus Hofmann bis 31. Oktober 2023, Laufzeit des Vertrags von Kurt Melching vom 1. April 2018 bis 31. März 2023 (Dienstvertrag mit OHB System AG), Laufzeit des Vertrags von Dr. Lutz Bertling vom 1. April 2018 bis 31. März 2022) wird die variable Vergütung bei Marco Fuchs und Dr. Lutz Bertling durch eine prozentuale Erfolgsbeteiligung (%-Quote vom EBT) ermittelt. Bei Dr. Fritz Merkle, Klaus Hofmann und Kurt Melching bestand bzw. besteht die variable Vergütung aus einer Kombination aus vereinbarten persönlichen Zielen und dem Geschäftserfolg des Unternehmens. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile mit langfristiger Anreizwirkung bestehen derzeit nur bei Herrn Dr. Lutz Bertling. Im Fall des Todes eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Anspruch auf Weiterzahlung der erfolgsunabhängigen Vergütung des Verstorbenen für sechs Monate.

Den Vorstandsmitgliedern Marco Fuchs, Dr. Fritz Merkle, Klaus Hofmann, Kurt Melching und Dr. Lutz Bertling wurde im Geschäftsjahr 2018 jeweils ein Firmenfahrzeug für die Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich wie folgt zusammen: Insgesamt beliefen sich die festen Bezüge zuzüglich der Nebenleistungen wie Zuschüsse zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Bemessung der Kfz-Nutzung und die für konzerninterne Aufsichtstätigkeit erhaltene Vergütung im Jahr 2018 auf TEUR 1.482 (Vorjahr: TEUR 1.038). Die erwartete variable Vergütung beträgt TEUR 1.485. Für das Geschäftsjahr 2017 wurden im Geschäftsjahr 2018 variable Vergütungsbestandteile in Höhe von TEUR 1.022 ausbezahlt. Die Auszahlungen enthielten TEUR 33 für Marco Fuchs, TEUR 35 für Dr. Fritz Merkle und TEUR 23 für Ulrich Schulz über den bereits als variable Vergütung in 2017 zurückgestellten Betrag hinaus. Marco Fuchs erhielt als feste Bezüge zuzüglich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung TEUR 365 (Vorjahr: TEUR 347). Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 beträgt voraussichtlich TEUR 660 (Vorjahr: TEUR 600). Dr. Fritz Merkle erhielt als feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung TEUR 174 (Vorjahr: TEUR 266). Darüber hinaus erhält Dr. Fritz Merkle voraussichtlich als variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100).

Klaus Hofmann erhielt im Berichtsjahr feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung in Höhe von TEUR 293 (Vorjahr: TEUR 292). Darüber hinaus erhält Klaus Hofmann voraussichtlich eine variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 130 (Vorjahr: TEUR 135). Herr Kurt Melching erhielt im Berichtsjahr (ab 1. April 2018) feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung in Höhe von TEUR 192. Darüber hinaus erhält Herr Kurt Melching voraussichtlich als variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 TEUR 100. Dr. Lutz Bertling erhielt im Berichtsjahr feste Bezüge zuzüglich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung in Höhe von TEUR 448 (davon TEUR 253 als laufende Vergütung und TEUR 195 als Einmalzahlung nach Vertragsabschluss). Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 beträgt voraussichtlich TEUR 495. Hierauf hat er eine Anzahlung von TEUR 49 erhalten. Ebenfalls hat er eine Vorauszahlung von TEUR 146 erhalten, die auf zukünftige variable Vergütungen angerechnet werden. Darüber hinaus erhielt er im Geschäftsjahr 2018 eine Zusage mit langfristiger Anreizwirkung in Form einer jährlichen Zuteilung von 12.500 Aktien der OHB SE für die Geschäftsjahre 2018 bis 2021 (beizulegender Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung insgesamt TEUR 1.563). Die am 5. Juni 2018 übertragenen bzw. jeweils am 1. April der nachfolgenden Jahre zu übertragenden Aktien sind pro rata temporis zurückzuübertragen, sofern Herr Dr. Bertling vorzeitig aus dem Vorstand ausscheidet, was durch Widerruf der Bestellung auch ohne wichtigen Grund vertraglich möglich ist.

Christa Fuchs erhielt von der OHB System AG Hinterbliebenenbezüge in Höhe von TEUR 22 für den im Jahr 2014 verstorbenen Vorstand Prof. Manfred Fuchs.

Christa Fuchs erhielt als Vorsitzende des Aufsichtsrats (bis zum 31. März 2018) im Geschäftsjahr 2018 für das Geschäftsjahr 2017 TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 30), Robert Wethmar erhielt TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 20) und Prof. Heinz Stoewer erhielt TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20). Auf variable Vergütungsbestandteile für Aufsichtsratsmitglieder wurde verzichtet. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde eine Rückstellung in Höhe von TEUR 88 gebildet, darin sind auch die Pro-rata-Ansprüche des im Juni 2018 in den Aufsichtsrat eingetretenen Ingo Kramer enthalten.

Gemäß einer Rahmenvereinbarung mit der Kanzlei Taylor Wessing, bei der Robert Wethmar Partner ist, wurde im vergangenen Geschäftsjahr im Zusammenhang mit Beratungsleistungen für Konzernunternehmen ein Honorar von insgesamt TEUR 198 berechnet.

VI. ANGABEN NACH § 315 A ABS. 1 HGB

[ A ] ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS (ZIFFER 1)

Das Grundkapital betrug am Bilanzstichtag EUR 17.468.096,00, aufgeteilt in 17.468.096 nennwertlose Inhaber-Stammaktien.

[ B ] BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN (ZIFFER 2)

Prof. Dott. Ing. h. c. Manfred Fuchs, Christa Fuchs und Marco Fuchs (gleichzeitig Gesellschafter der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH) und die VOLPAIA Beteiligungs-GmbH als Aktionäre der damaligen OHB Teledata AG haben am 20. Dezember 2001 eine Aktionärsvereinbarung (sogenannter Pooling-Vertrag) geschlossen, die hinsichtlich des bestehenden, wie auch künftigen, gebundenen Aktienbesitzes eine einvernehmliche Ausübung der Stimmrechte beinhaltet.

Am 4. Februar 2009 haben die Vertragsparteien des Pooling-Vertrags eine Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen. Inhalt dieser Ergänzungsvereinbarung sind Veräußerungsbeschränkungen bezüglich der im Pooling-Vertrag gebundenen Aktien zwischen den Vertragsparteien. Am 10. Juli 2009 haben die Parteien eine Neufassung des Pooling-Vertrags vereinbart. Im Januar 2010 ist Romana Fuchs Mayrhofer diesem Pool beigetreten. Insgesamt werden 69,72 % des Grundkapitals in dieser Aktionärsvereinbarung erfasst. Durch den Tod von Prof. Manfred Fuchs im April 2014 ergab sich keine Änderung der Gesamtzahl der im Pool gebundenen Stimmrechte. Der Pooling-Vertrag zwischen Marco Fuchs, Romana Fuchs Mayrhofer, Christa Fuchs und der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH ist am 21. Februar 2017 neu gefasst worden, die wesentlichen oben genannten Inhalte blieben dabei unverändert.

I. BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN (ZIFFER 3)

Zum Bilanzstichtag hielt Marco Fuchs 34,62 % (6.046.610 Aktien) des gezeichneten Kapitals der OHB SE. Die VOLPAIA Beteiligungs-GmbH hielt darüber hinaus 21,35 % der Anteile. Gemeinsam mit den von Christa Fuchs (8,03 %, 1.401.940 Aktien) und Romana Fuchs Mayrhofer (5,72 %, 1.000.000 Aktien) gehaltenen Anteilen sind dies 69,72 % (12.178.720 Aktien), die zum Bilanzstichtag über eine Aktionärsvereinbarung an eine einvernehmliche Ausübung der Stimmrechte gebunden sind. Zusätzlich zu den in der Aktionärsvereinbarung gebundenen Stimmrechten hält Romana Fuchs Mayrhofer noch weitere 378.626 Aktien an der OHB SE (2,17 %).

II. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG (ZIFFER 6)

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern wird auf die gesetzlichen Vorschriften des Art. 39 SE-VO und Art. 9 Abs. 1c) ii) SE-VO in Verbindung mit §§ 84, 85 AktG verwiesen. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung die Befugnis, ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands zu ernennen und Vorstandsmitglieder als Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstands zu bestellen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 133, 179 AktG geregelt. Der Aufsichtsrat ist nach § 21 der Satzung der OHB SE befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.

III. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN (ZIFFER 7)

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Mai 2015 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Mai 2020 bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung ist erteilt worden, um Aktien der Gesellschaft zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu den folgenden:

zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen,
zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen,
zum Zwecke des Anbietens und der Übertragung von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen,
zum Zwecke der Einziehung, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag 67.996 Aktien im eigenen Bestand. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von rund 0,39 %. Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Mai 2020 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals das Grundkapital insgesamt um bis zu EUR 8.734.048,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand der Gesellschaft wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

für Spitzenbeträge;
für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 1.746.809,00, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet;
für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 8.734.048,00, sofern die neuen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden und sofern der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt;
gegen Bareinlagen ausgegeben werden, um die Aktien der Gesellschaft an einer ausländischen Börse einzuführen, an der die Aktien der Gesellschaft bisher nicht zum Handel zugelassen sind.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Für weitere Details verweisen wir auch auf die entsprechenden Angaben im Anhang zum Konzernabschluss.

VII. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der OHB SE am 18. März 2019 öffentlich zugänglich gemacht worden.

Die Internetadresse lautet:

https://www.ohb.de/de/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung/

2 KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

I. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

in TEUR Anhang 2018 2017
Umsatzerlöse [ 1 ] 976.551 825.894
Verminderung / Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen [ 2 ] -3.327 515
Andere aktivierte Eigenleistungen 16.697 20.207
Sonstige betriebliche Erträge [ 3 ] 10.471 13.073
Gesamtleistung 1.000.392 859.689
Materialaufwand [ 4 ] 645.588 542.673
Personalaufwand [ 5 ] 226.836 196.846
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [ 11 ], [ 12 ] 17.262 14.586
Wertminderungsertrag / -aufwendungen [ 30 ] -869 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 63.824 61.361
Betriebsergebnis (EBIT)* 47.751 44.223
Zinsen und ähnliche Erträge [ 6 ] 1.609 1.495
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen [ 6 ] 5.580 5.240
Währungsverluste / -gewinne -263 147
Ergebnis aus At-Equity bewerteten Beteiligungen [ 7 ], [ 13 ] 820 1.809
Ergebnis aus Beteiligungen -245 -196
Finanzergebnis -3.659 -1.985
Ergebnis vor Steuern (EBT)** 44.092 42.238
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag [ 8 ] 15.699 14.514
Konzernjahresüberschuss 28.393 27.724
Anteile der Aktionäre der OHB SE am Jahresergebnis 24.998 23.355
Anteile anderer Gesellschafter am Jahresergebnis [ 9 ] 3.395 4.369
Durchschnittliche Anzahl der Aktien (in Stück) 17.394.718 17.387.600
Ergebnis je Aktie (unverwässert in EUR) [ 10 ] 1,44 1,34
Ergebnis je Aktie (verwässert in EUR) [ 10 ] 1,44 1,34

* EBIT = Earnings Before Interest and Taxes

** EBT = Earnings Before Taxes

II. KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

in TEUR Anhang 2018 2017
Konzernjahresüberschuss 28.393 27.724
Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen [ 23 ], [ 25 ] -2.199 1.529
Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen assoziierter Unternehmen [ 23 ] -130 -93
Erfolgsneutrale Bewertung finanzieller Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) [ 14 ], [ 23 ] -2.811 0
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden -5.140 1.436
Differenzen aus der Währungsumrechnung [ 23 ] -141 -99
Differenzen aus der Währungsumrechnung assoziierter Unternehmen [ 23 ] 0 12
Erfolgsneutrale Bewertung finanzieller Vermögenswerte [ 14 ], [ 23 ] 0 1.423
Cashflow Hedges [ 23 ] -433 155
Cashflow Hedges assoziierter Unternehmen [ 23 ] -118 103
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden -692 1.594
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -5.832 3.030
Gesamtergebnis 22.561 30.754
Davon entfallen auf
Anteilseigner der OHB SE 19.604 25.938
andere Gesellschafter 2.957 4.816

III. Konzernbilanz

AKTIVA

in TEUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Geschäfts- oder Firmenwert [ 11 ] 7.131 7.131
Übrige immaterielle Vermögenswerte [ 11 ] 113.204 103.217
Sachanlagen [ 12 ] 88.252 77.698
At-Equity-Beteiligungen [ 13 ] 2.960 2.388
Übrige Finanzanlagen [ 14 ] 31.973 32.610
Sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte [ 17 ] 30.913 2.152
Wertpapiere [ 18 ] 0 219
Latente Steuern [ 8 ] 16.905 14.134
Langfristige Vermögenswerte 291.338 239.549
Vorräte [ 16 ] 50.192 48.837
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [ 15 ] 69.092 328.247
Vertragsvermögenswerte [ 1 ] 278.995 0
Ertragsteuerforderungen 4.458 3.396
Sonstige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte [ 17 ] 10.880 40.630
Wertpapiere [ 18 ] 335 461
Zahlungsmittel [ 19 ] 48.316 58.578
Kurzfristige Vermögenswerte 462.268 480.149
Summe Aktiva 753.606 719.698
PASSIVA
in TEUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Gezeichnetes Kapital [ 20 ] 17.468 17.468
Kapitalrücklage [ 21 ] 15.462 14.923
Gewinnrücklage [ 22 ] 521 521
Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen / Verlusten [ 23 ] -7.747 -2.099
Eigene Anteile [ 24 ] -710 -781
Konzerngewinn 152.315 157.599
Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter 177.309 187.631
Anteile anderer Gesellschafter [ 9 ] 22.710 19.649
Eigenkapital 200.019 207.280
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen [ 25 ] 99.583 96.587
Langfristige sonstige Rückstellungen [ 26 ] 2.156 1.891
Langfristige Finanzverbindlichkeiten [ 27 ] 30.363 30.414
Langfristige erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.704 8.291
Latente Steuerverbindlichkeiten [ 8 ] 37.543 36.505
Langfristige Schulden 176.349 173.688
Kurzfristige Rückstellungen [ 26 ] 29.820 27.977
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten [ 28 ] 25.374 63.886
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 176.964 83.141
Kurzfristige erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 139.789
Vertragsverbindlichkeiten [ 1 ] 100.431 0
Ertragsteuerverbindlichkeiten 5.101 2.711
Finanzielle und nicht finanzielle sonstige Verbindlichkeiten [ 29 ] 39.548 21.226
Kurzfristige Schulden 377.238 338.730
Summe Passiva 753.606 719.698

IV. KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

in TEUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Betriebsergebnis (EBIT) 47.751 44.223
Gezahlte Ertragsteuern -7.681 -14.047
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-) 610 0
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [ 11 ], [ 12 ] 17.262 14.586
Veränderungen Pensionsrückstellung [ 25 ] -3.857 -3.650
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Vermögenswerten 582 44
Brutto-Cashflow 54.667 41.156
Zunahme (-) / Abnahme (+) aktivierte Eigenleistungen -16.555 -20.207
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte -1.355 1.378
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte -48.582 -3.991
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten und Rückstellungen 112.949 8.348
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Vertragsverbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen -40.945 8.293
Mittelzufluss / -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 60.179 34.977
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [ 11 ], [ 12 ] -24.181 -24.676
Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten 350 25
Konsolidierungskreisbedingte Veränderungen des Finanzmittelbestands 1.585 0
Zinseinzahlungen 1.216 1.222
Mittelzufluss / -abfluss aus der Investitionstätigkeit -21.030 -23.429
Dividendenausschüttung -6.955 -6.955
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten [ 27 ], [ 28 ] -39.748 -37.384
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten [ 27 ], [ 28 ] 1.185 38.227
Gewinnausschüttung an andere Gesellschafter 0 -109
Zinsauszahlungen [ 6 ] -3.388 -3.029
Sonstige Finanzauszahlungen [ 6 ] 0 -367
Mittelzufluss / -abfluss aus der Finanzierungstätigkeit -48.906 -9.617
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands -9.757 1.931
Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelbestands -505 80
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 58.578 56.567
Finanzmittelbestand am Ende der Periode [ 19 ] 48.316 58.578

V. KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen/ Verlusten Konzerngewinn Eigene Aktien
siehe Anhang [ 20 ] [ 21 ] [ 22 ] [ 23 ] [ 24]
Stand am 01.01.2017 17.468 14.923 521 -4.682 141.199 -781
Dividendenzahlung (0,40 Euro / Aktie) 0 0 0 0 -6.955 0
Konzerngesamtergebnis 0 0 0 2.583 23.355 0
Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter 0 0 0 0 0 0
Stand am 31.12.2017 17.468 14.923 521 -2.099 157.599 -781
Änderung von Rechnungslegungsmethoden* 0 0 0 0 -23.821 0
Stand am 01.01.2018 17.468 14.923 521 -2.099 133.778 -781
Dividendenzahlung (0,40 Euro / Aktie) 0 0 0 0 -6.955 0
Konzerngesamtergebnis 0 0 0 -5.394 24.998 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 -254 494 0
Aktienbasierte Vergütungen 0 539 0 0 0 71
Stand am 31.12.2018 17.468 15.462 521 -7.747 152.315 -710
in TEUR Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital Gesamt
siehe Anhang [ 9 ]
Stand am 01.01.2017 168.648 14.942 183.590
Dividendenzahlung (0,40 Euro / Aktie) -6.955 0 -6.955
Konzerngesamtergebnis 25.938 4.816 30.754
Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter 0 -109 -109
Stand am 31.12.2017 187.631 19.649 207.280
Änderung von Rechnungslegungsmethoden* -23.821 0 -23.821
Stand am 01.01.2018 163.810 19.649 183.459
Dividendenzahlung (0,40 Euro / Aktie) -6.955 0 -6.955
Konzerngesamtergebnis 19.604 2.957 22.561
Veränderung Konsolidierungskreis 240 104 344
Aktienbasierte Vergütungen 610 0 610
Stand am 31.12.2018 177.309 22.710 200.019

* Vgl. Abschnitt Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Konzernanhang

VI. ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Sitz der Gesellschaft ist der Manfred-Fuchs-Platz 2-4 in 28359 Bremen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 30268 eingetragen. Die OHB SE übt die Funktion einer aktiven Holdinggesellschaft aus, die die Tochtergesellschaften innerhalb des OHB-Konzerns steuert, und ist gleichzeitig oberstes Mutterunternehmen. Der OHB-Konzern befasst sich vor allem mit der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten und Projekten sowie der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Hochtechnologie, insbesondere in den Bereichen Luft- und Raumfahrttechnik, Telematik sowie Satellitendienste. Unter dem Dach der OHB SE bestehen die beiden Unternehmensbereiche "Space Systems" und "Aerospace + Industrial Products".

Der Fokus des Unternehmensbereichs "Space Systems" liegt auf der Entwicklung und Umsetzung von Raumfahrtprojekten. Das bedeutet insbesondere die Entwicklung und die Fertigung von erdnahen und geostationären Satelliten für Navigation, Wissenschaft, Kommunikation, Erd- und Wetterbeobachtung und Aufklärung inklusive der wissenschaftlichen Nutzlasten. In der astronautischen Raumfahrt liegen die Schwerpunkte bei Projekten für die Ausstattung und den Betrieb der Internationalen Raumstation ISS. Im Bereich Exploration werden Studien und Konzepte für die Erforschung unseres Sonnensystems mit den Schwerpunkten Mond, Asteroiden und Mars erarbeitet. Aufklärungssatelliten und breitbandige Funkübertragung von Bildaufklärungsdaten sind Kerntechnologien für die Anwendungsbereiche Sicherheit und Aufklärung.

Der Schwerpunkt des Unternehmensbereichs "Aerospace + Industrial Products" liegt in der Fertigung von Produkten für die Luft- und Raumfahrt sowie für andere Industriebereiche. Hier hat sich OHB als bedeutender Ausrüster für Aerospace-Strukturen in der Luft- und Raumfahrt positioniert und ist u. a. größter deutscher Zulieferer für das Ariane-5-Programm sowie etablierter Hersteller von Strukturelementen für Satelliten. Darüber hinaus ist OHB als erfahrener Anbieter von mechatronischen Systemen für Antennen und Teleskope an Großprojekten für Radioteleskope beteiligt. Telematiksysteme von OHB unterstützen weltweit die Logistik durch effiziente Transportsteuerung und Sendungsverfolgung.

GRUNDLAGEN UND METHODEN

Die OHB SE ist nach der Verordnung (EG) 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 verpflichtet, einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS / IAS) aufzustellen. Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS / I AS) sowie unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC / SIC) und den ergänzenden Vorschriften des § 315 e HGB erstellt.

Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse des Going-Concern- und Anschaffungskostenprinzips aufgestellt, mit Ausnahme von Zeitwertbewertungen für derivative Finanzinstrumente in einer Hedging-Beziehung und Eigenkapital-Finanzinstrumente. Neben der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung sowie der Konzernbilanz werden die Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitaländerungsrechnung gezeigt. Im Anhang erfolgt gemäß § 285 Nr. 16 HGB die Erklärung, dass die nach § 161 Aktiengesetz (AktG) erforderlichen Angaben gemacht wurden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren angewendet worden. Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.

KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode ("Purchase Method") durchgeführt. Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der OHB SE stehen, sind in den Konzernabschluss mit einbezogen.

Verbleibende positive Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligungen und dem zu Zeitwerten bewerteten Reinvermögen werden nach IFRS 3.32 als Firmenwert aktiviert und ggf. auftretende negative Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam vereinnahmt. Es wurde die Full-Goodwill-Methode angewendet.

Umsatz, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden verrechnet, ggf. angefallene Zwischengewinne werden eliminiert. Bei Unternehmen, die nach der At-Equity-Methode konsolidiert werden, erfolgt eine Fortschreibung des Beteiligungsansatzes um anteilsmäßig zurechenbare Ergebnisse.

AKQUISITIONEN

Die OHB SE hat am 21. Dezember 2018 die TeleConsult Austria GmbH (TCA) mit Sitz in Graz, Österreich, erworben. Die Anschaffungskosten betrugen TEUR 260. Das Unternehmen bietet vielfältige Services und Produkte an, die auf der Nutzung von aus satellitenbasierten Systemen gewonnenen Daten basieren. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich der Entwicklung und Verknüpfung von Navigations-, Kommunikations- und Informationstechnologien und -diensten für Anwendungen im Kontext des Transports und der Mobilität.

Der vorläufige Jahresumsatz für das Geschäftsjahr 2018 beträgt rund EUR 1,6 Mio. (2017: EUR 1,3 Mio.), die Profitabilitätskennzahlen EBITDA und EBIT erreichten im Jahr 2017 TEUR 66 bzw. TEUR 59. Aktuell beschäftigt die Gesellschaft 16 Mitarbeiter.

KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konzernabschluss der OHB SE umfasst in voll konsolidierter Form die OHB SE und neun inländische sowie fünf ausländische Tochtergesellschaften und ein assoziiertes inländisches Unternehmen, das At-Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird. Die Tabelle "Konsolidierungskreis" zeigt die Tochtergesellschaften und Beteiligungen mit der Beteiligungsquote.

Ab dem 1. Januar 2018 wurde erstmals die MT Management Service GmbH aufgrund einer aktualisierten Materiality-Bewertung in den Konsolidierungskreis einbezogen. Die Erstkonsolidierung hat keinen wesentlichen Effekt auf die im Konzernabschluss dargestellten Vermögenswerte und Schulden. MT Management Service GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der MT Aerospace Holding GmbH und wurde im Jahr 2013 gegründet. Aus der Erstkonsolidierung ergeben sich keine Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Gesellschaft wurde retrospektiv einbezogen und der Geschäftserfolg bis zum Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde unter Berücksichtigung von Minderheitenanteilen mit TEUR 344 im Eigenkapital erfasst.

Darüber hinaus bestanden Beteiligungen an weiteren Gesellschaften (siehe Tabelle "Weitere Beteiligungen und Finanzanlagen", Seite 82).

KONSOLIDIERUNGSKREIS

Name der Gesellschaft Beteiligungsquote

in %
Konsolidierung
OHB System AG, Bremen (D) 100,0 voll konsolidiert
ORBCOMM Deutschland Satellitenkommunikation AG, Bremen (D)1 100,0 voll konsolidiert
OHB Italia S.p.A., Mailand (I) 100,0 voll konsolidiert
OHB Sweden AB, Stockholm (S) 100,0 voll konsolidiert
Antwerp Space N.V., Antwerpen (B) 100,0 voll konsolidiert
LuxSpace Sàrl, Betzdorf (L) 100,0 voll konsolidiert
MT Aerospace Holding GmbH, Bremen (D) 70,0 voll konsolidiert
MT Aerospace AG, Augsburg (D)2 100,0 voll konsolidiert
MT Aerospace Grundstücks GmbH & Co. KG, Augsburg (D)3 100,0 voll konsolidiert
MT Mechatronics GmbH, Mainz (D)3 100,0 voll konsolidiert
MT Aerospace Guyane S.A.S., Kourou (GUF)3 100,0 voll konsolidiert
MT Management Service GmbH, Augsburg (D)2 100,0 voll konsolidiert
Aerotech Peissenberg GmbH & Co. KG, Peissenberg (D)2 43,3 At-Equity
OHB Teledata GmbH, Bremen (D) 100,0 voll konsolidiert
OHB Digital Services GmbH, Bremen (D) 74,9 voll konsolidiert

1 gehalten von der OHB System AG

2 gehalten von der MT Aerospace Holding GmbH

3 gehalten von der MT Aerospace AG

Aufgrund des Wesentlichkeitsprinzips im Rahmenkonzept der IFRS / IAS sind die in der Tabelle aufgeführten prinzipiell konsolidierungspflichtigen (Anteilsbesitz OHB-Konzern > 20 %>) Gesellschaften nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen worden. Bei diesen Gesellschaften werden die aktuellen Kennzahlen Umsatz und EBIT kumuliert als nicht wesentliche Beiträge zum Konzernergebnis erachtet. Tochtergesellschaften mit ruhender oder geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Cashflow des OHB-Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Die in den Tabellen "Konsolidierungskreis" und "Weitere Beteiligungen und Finanzanlagen" angegebenen Beteiligungsquoten entsprechen den jeweiligen Stimmrechten.

Weitere Beteiligungen und Finanzanlagen

Der Konzernabschluss der OHB SE umfasst in voll konsolidierter Form folgende Gesellschaften: siehe Tabelle "Konsolidierungskreis".

WEITERE BETEILIGUNGEN UND FINANZANLAGEN

Name der Gesellschaft Beteiligungsquote

in %
Eigenkapital

TEUR
Jahresüberschuss / -fehlbetrag

TEUR
Letztes Geschäftsjahr, für das ein Abschluss vorliegt
OHB France S.A.S., Paris (F)* 100,0 13 1 2017
OHB Venture Capital GmbH, Weßling (D)* 100,0 125 -2 2017
OHB Logistic Solutions GmbH, Bremen (D)* 55,0 2.224 -646 2017
KT Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen (D)* 100,0 19 -1 2016
MT Dezentrale Energiesysteme GmbH, Augsburg (D)* 100,0 1.023 0 2017
MT Mecatronica s.r.l., Cagliari (I)* 100,0 47 5 2018
M2M Europe Network and Solutions Ges.mbH, Bregenz (A)* 100,0 -649 -302 2017
MT Mecatronica SpA, Santiago de Chile (RCH)* 99,9 213 10 2018
MT Satellite Products Ltd., Wolverhampton (D)* 100,0 376 6 2017
MILET Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg (D)* 100,0 27 0 2017
Aerotech Beteiligungs GmbH, Peissenberg (D)* 43,0 25 1 2017
Rocket Factory Augsburg GmbH, Augsburg (D)* 100,0 25 n / a n / a
COSMOS Space Systems AG, Bremen (D)* 66,6 70 -6 2017
COSMOS International Launch Services GmbH (vormals: COSMOS International Satellitenstart GmbH), Bremen (D)* 49,9 208 -5 2017
RST Radar Systemtechnik GmbH, Salem (D)* 22,7 515 -69 2017
Antares S.c.a.r.l., San Giorgio Del Sannio (I)* 24,0 126 -35 2017
beos GmbH i.L., Bremen (D) 12,0 507 26 2017
Arianespace Participation, Evry (F) 8,3 n / a n / a n / a
ORBCOMM Inc., Rochelle Park NJ (USA) 2,8 225.203 -22.936 2018
ORBCOMM Europe LLC, Delaware (USA)* 50,0 n / a n / a n / a
OHB Satellitenbetrieb GmbH, Bremen (D)* 100,0 601 -1 2017
Blue Horizon s.à r.l., Betzdorf (Lux)* 100,0 3 -9 2017
Blue Horizon Deutschland GmbH, Bremen (D)* 100,0 n / a n / a n / a
Institut für angewandte Systemtechnik Bremen GmbH, Bremen (D) 5,0 637 27 2017
OHB Hellas mon.E.P.E. Athen (GR)* 100,0 n / a n / a n / a
TeleConsult Austria GmbH, Graz (A)* 100,0 75 -15 2017
Nexus Space LLC, Centennial CO (USA)* 45,0 n / a n / a n / a
OHB Uzay, Teknolojileri Limited Sirketi, Ankara (TR)* 100,0 269 -81 2017
OHB Czechspace s.r.o., Klatovy (CZ)* 100,0 n / a n / a n / a
OHB Digital Maritime Services GmbH, Bremen (D)* 50,0 n / a n / a n / a

* Unter Materiality-Gesichtspunkten nicht im Geschäftsjahr konsolidiert

WÄHRUNGSUMRECHNUNGEN

Debitorische Rechnungsstellungen erfolgen zum überwiegenden Teil in Euro. Eingangs- und Ausgangsrechnungen in fremder Währung wurden jeweils zum Stichtagskurs bzw. bei bestehender Sicherung zum Sicherungskurs umgerechnet und eingebucht. Bankkonten in Fremdwährung wurden zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Der Jahresabschluss der selbstständigen ausländischen Tochtergesellschaft OHB Sweden AB wurde in der einheimischen Währung (SEK) erstellt und nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebende Währungsunterschied wird im sonstigen Ergebnis unter "Differenzen aus Währungsumrechnung" erfasst.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRIC haben die folgenden Standards und Interpretationen geändert, die für das Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwenden sind:

Finanzinstrumente (IFRS 9)

Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Insbesondere wurden die Klassifizierungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte überarbeitet. Diese beruhen auf den Ausprägungen des Geschäftsmodells sowie den vertraglichen Zahlungsströmen finanzieller Vermögenswerte. Ebenfalls grundlegend neu sind die Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen, welche nun auf einem Modell der erwarteten Verluste basieren. Auch die Abbildung bilanzieller Sicherungsbeziehungen ist unter IFRS 9 neu geregelt und darauf ausgerichtet, stärker das betriebliche Risikomanagement abbilden zu können.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

Der Standard regelt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. IFRS 15 ersetzt IAS 18 Revenue, IAS 11 Construction Contracts und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 15 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt für fast alle Verträge mit Kunden - die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge.

Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Zahlungstransaktionen (IFRS 2)

Die Änderungen beschäftigen sich mit einzelnen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich. Die wesentlichste Änderung bzw. Ergänzung besteht darin, dass in IFRS 2 nun Vorschriften enthalten sind, die die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der aus anteilsbasierten Vergütungen resultierenden Verpflichtungen betreffen.

Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen (IFRIC 22)

Diese Interpretation zielt darauf ab, die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen klarzustellen, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten.

Änderungen an IAS 40

Die Änderungen dienen der Klarstellung der Vorschriften in Bezug auf Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Insbesondere geht es darum, ob im Bau oder in der Erschließung befindliche Immobilien, die vorher als Vorräte klassifiziert wurden, in die Kategorie der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umgegliedert werden können, wenn es eine offensichtliche Nutzungsänderung gegeben hat.

Der Konzern hat alle ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Aus der Anwendung haben sich zum Teil wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss ergeben, die im Abschnitt "Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" detailliert dargestellt werden.

Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht angewendet worden sind

Das IASB hat Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung jedoch noch nicht verpflichtend ist bzw. erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend ist und die von der OHB SE auch nicht vorzeitig angewandt werden.

in EU-Recht übernommene IFRS Anwendungszeitpunkt (EU)
Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern IFRIC 23 01.01.19
Änderung an IFRS 9: Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung 01.01.19
IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.19
Änderung an IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 01.01.19
noch nicht in EU-Recht übernommen Anwendungszeitpunkt (EU)
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) - IFRS 3, IFRS 11, IAS 12, IAS 23 01.01.19
Versicherungsverträge IFRS 17 01.01.21
Änderung an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen 01.01.19
Änderungen an IFRS 3 01.01.20
Änderungen am Rahmenkonzept 01.01.20
Änderungen IAS 1 und IAS 8: Definition Wesentlichkeit 01.01.20

Das IASB veröffentlichte im Januar 2016 IFRS 16 Leasingverhältnisse, welcher für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. IFRS 16 schafft die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite in Operating- und Finance-Leasingverhältnisse ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse bilanziell als Nutzungsrecht zu erfassen sind. Die Vereinfachungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Vermögenswerte von geringem Wert kommen im OHB-Konzern zur Anwendung. OHB wird die modifiziert retrospektive Methode bei der Implementierung von IFRS 16 anwenden. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten in gleicher Höhe erfasst. Die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz als gesonderte Posten dargestellt. OHB-Konzernunternehmen treten in der Regel nicht als Leasinggeber auf.

Im OHB-Konzern ergeben sich im Wesentlichen Auswirkungen aufgrund der Einbeziehung von Mietverhältnissen für die betrieblich genutzten Immobilien. Leasingverhältnisse für genutzte Mobilien sind für den OHB-Konzern nur von untergeordneter Bedeutung. Die zu erwartenden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden voraussichtlich zwischen EUR 55 Mio. und EUR 60 Mio. liegen. Das EBITDA wird sich aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 um voraussichtlich rund EUR 10 Mio. erhöhen.

ÄNDERUNGEN VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Diese Anhangangabe erläutert die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 auf den Abschluss des Konzerns.

Die Auswirkungen zum Jahresbeginn 2018 lassen sich aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

in TEUR 31.12.2017 Umgliederungen Anpassungen IFRS 9 Anpassungen IFRS 15 01.01.2018
Langfristige Vermögenswerte 239.549 239.549
Vorräte 48.837 48.837
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 328.247 -257.634 -185 70.428
Vertragsvermögenswerte 0 257.634 -162 -30.439 227.033
Zahlungsmittel 58.578 58.578
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 44.487 44.487
Summe Aktiva 719.698 0 -347 -30.439 688.912
Eigenkapital 207.280 -236 -23.585 183.459
Rückstellungen 126.455 126.455
Finanzverbindlichkeiten 94.300 94.300
Latente Steuerverbindlichkeiten 36.505 -111 -6.854 29.540
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.141 83.141
Vertragsverbindlichkeiten 0 133.978 133.978
Kurzfristig erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 139.789 -133.978 5.811
Übrige Verbindlichkeiten 32.228 32.228
Summe Passiva 719.698 0 -347 -30.439 688.912

Die Auswirkung auf den Konzernbilanzgewinn insgesamt stellt sich zum 1. Januar 2018 wie folgt dar:

in TEUR
Schlussbilanzwert zum 31.12.2017 157.599
Erhöhung der Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte -236
Summe Auswirkungen IFRS 9 -236
Effekt aus Einzelbewertung von zuvor zusammengefasst bewerteten Kundenaufträgen -23.585
Summe Auswirkungen IFRS 15 -23.585
Eröffnungsbilanzwert des Konzernbilanzgewinns zum 01.01.2018 133.778

FINANZINSTRUMENTE (IFRS 9)

IFRS 9 ersetzt die Vorschriften des IAS 39 im Hinblick auf Ansatz, Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die Ausbuchung von Finanzinstrumenten, die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ab 1. Januar 2018 ergaben sich Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Anpassungen der im Abschluss erfassten Beträge. Die neuen Rechnungslegungsmethoden sind im Abschnitt Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle Vermögenswerte dargestellt. Entsprechend den Übergangsvorschriften in IFRS 9 (7.2.15) und (7.2.26) sind Vergleichsangaben mit Ausnahme bestimmter Aspekte der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht rückwirkend angepasst worden.

Klassifizierung und Bewertung

Der Konzern hat entschieden, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aller Eigenkapitalinstrumente, die zuvor als "zur Veräußerung verfügbar" eingestuft wurden, im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling) darzustellen, da diese Investitionen als langfristige, strategische Beteiligungen gehalten werden, deren Veräußerung kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten ist. Infolgedessen wurden Vermögenswerte mit einem beizulegenden Zeitwert von EUR 18,9 Mio. aus der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte in die Kategorie "FVOCI" umgegliedert, und zugehörige Effekte aus einem Anstieg des beizulegenden Zeitwerts i. H. v. EUR 11,3 Mio. wurden aus der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte am 1. Januar 2018 in die "FVOCI"-Rücklage umgegliedert.

Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente müssen gemäß IFRS 9 als "FVPL" erfasst werden. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ergaben sich keine Auswirkungen auf die für diese Vermögenswerte erfassten Beträge.

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, am 1. Januar 2018, stellen sich die Finanzinstrumente des Konzerns unter Berücksichtigung von Umgliederungen wie folgt dar:

BEWERTUNGSKATEGORIEN DER FINANZINSTRUMENTE

in TEUR Bewertungskategorien nach IAS 39 Bewertungskategorien nach IFRS 9 Buchwerte nach IAS 39 zum 31.12.2017 Buchwerte nach IFRS 9 zum 01.01.2018 Differenz*
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten 70.614 70.429 -185
Wertpapiere Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten 219 219 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten 31.624 31.624 0
Zahlungsmittel Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten 58.578 58.578 0
Wertpapiere Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 461 461 0
Eigenkapitalanteile erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet Als zur Veräußerung verfügbare Instrumente klassifiziert Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet 32.610 32.610 0
194.106 193.921 -185
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten Fortgeführte Anschaffungskosten 83.141 83.141 0
Finanzverbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten Fortgeführte Anschaffungskosten 94.300 94.300 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten Fortgeführte Anschaffungskosten 4.261 4.261 0
181.702 181.702 0

* Die in dieser Spalte angegebenen Differenzen ergeben sich aus der Anwendung des neuen Modells der erwarteten Kreditverluste. Die Umgliederungen der Finanzinstrumente bei erstmaliger Anwendung des IFRS 9 haben zu keinen Bewertungsänderungen geführt.

Bezüglich der Auswirkungen der Änderungen auf das Eigenkapital wird auf Abschnitt 23 verwiesen.

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten

Der Konzern hat vier Arten von finanziellen Vermögenswerten, die dem neuen Modell der Kreditverluste gemäß IFRS 9 unterliegen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Vertragsvermögenswerte,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Schuldinstrumente, Darlehen und
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bilanzierte Schuldinstrumente.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich und wurde nicht erfasst.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste der vereinfachte Ansatz verwendet.

Bezüglich der Ermittlung der Wertberichtigung zum 1. Januar 2018 wird auf Abschnitt 30 verwiesen.

Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet"; daher wurde die Wertberichtigung als erwarteter 12-Monats-Kreditverlust ermittelt. Die Anwendung des Modells führt zu keiner Wertberichtigung am 1. Januar 2018.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

Der Konzern hat IFRS 15 ab 1. Januar 2018 erstmalig angewendet, woraus sich Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Anpassungen der im Abschluss erfassten Beträge ergaben.

OHB wendet für die Einführung die modifizierte retrospektive Methode an, danach wird die Auswirkung gegenüber dem Konzernabschluss 2017 erfolgsneutral über eine Veränderung des Bilanzgewinns abgebildet. Aus der Einführung ändert sich in Einzelfällen der zeitliche Anfall der Umsatzerlöse von langfristigen Entwicklungs- und Fertigungsaufträgen. Bis 2017 wurden im Segment "Space Systems" unter IAS 11 einzelne in einem sachlichen Zusammenhang zueinander stehende Verträge als wirtschaftliche Einheit betrachtet und die Erlösrealisierung unter einem einheitlichen Ansatz bewertet. Diese Bewertung ist nach IFRS 15 nicht anwendbar, sodass jeder dieser Verträge für sich einzeln bewertet werden muss. Daraus ergibt sich eine rückwirkende Verminderung von bereits in Vorperioden realisierten Gewinnanteilen aufgrund einer Verminderung von anteiligen Umsatzerlösen.

Die sich aus der Anwendung ergebenden Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Im Vorjahr handelte es sich dabei überwiegend um Forderungen aus PoC, die unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen wurden. Eine Umgliederung der Vorjahreswerte wurde nicht durchgeführt. Die Vertragsvermögenswerte resultieren daraus, dass der Konzern seine Leistung teilweise erfüllt hat, jedoch kein unbedingter Anspruch auf Zahlung bzw. Erhalt einer Gegenleistung besteht. Weiterhin kam es zu Reklassifizierungen bei den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, welche nach Einführung des IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Auch hier erfolgte keine Umgliederung der Vorjahresbeträge.

Auf Vertragsvermögenswerte ist das vereinfachte Modell der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 anzuwenden (siehe Ausführungen zu Einführung IFRS 9, Seite 85).

UMSATZREALISIERUNG

Der Konzern hat für IFRS 15 die modifiziert retrospektive Methode angewandt, sodass keine Vergleichsinformationen angepasst wurden. Als Ergebnis sind die Vergleichsangaben des Geschäftsjahres 2017 weiterhin nach den bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften angesetzt.

Die Umsatzrealisierung basiert auf dem Grundprinzip, dass Erlöse in Höhe der Gegenleistung erst dann zu erfassen sind, wenn die Kontrolle der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Dabei sind die vertraglichen Bestimmungen sowie alle relevanten Fakten und Umstände zu berücksichtigen. Grundsätzlich erfolgt die Bilanzierung auf Einzelvertragsebene mit einem Kunden, sofern nicht die Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Verträgen erfüllt sind. Die Regelungen des Standards werden auf ähnlich ausgestaltete Verträge und unter ähnlichen Umständen einheitlich angewandt.

Entwicklungsaufträge

Entwicklungsaufträge umfassen in der Regel einen längeren Zeitraum und viele einzelne Entwicklungsphasen. Diese bedingen und beeinflussen sich gegenseitig in einem so engen Verhältnis und sind voneinander abhängig, dass bei der Beurteilung des Einzelvertrags oft nur eine Leistungsverpflichtung identifiziert werden kann. In diesem Fall ist der Transaktionspreis nur dieser einen Leistungsverpflichtung zuzuordnen. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises können vereinzelt variable Gegenleistungen in Form von Leistungsprämien oder Vertragsstrafen zu berücksichtigen sein. Die Höhe der variablen Gegenleistung wird dabei regelmäßig durch Anwendung einer geeigneten Methode geschätzt bzw. Begrenzungen der Schätzung werden berücksichtigt.

Der Transaktionspreis bildet den Zeitwert des Geldes ab, wenn der Vertrag eine wesentliche Finanzierungskomponente enthält, unabhängig davon, ob diese explizit oder implizit im Vertrag genannt ist. Der Transaktionspreis berechnet sich im Fall des Vorliegens einer Finanzierungskomponente aus dem Nominalwert der Gegenleistung, angepasst um den Finanzierungseffekt. Im Konzern wird auf die Ermittlung einer wesentlichen Finanzierungskomponente verzichtet, wenn bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Zeitspanne zwischen Übertragung der Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden und die Zahlung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt.

Im Bereich der langfristigen Entwicklungsaufträge sind in aller Regel die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gegeben. Dabei werden zur Bestimmung des Leistungsfortschritts grundsätzlich inputbasierte Methoden auf Basis von "cost-to-cost" eingesetzt. Hierbei wird der Fertigstellungsgrad anhand der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Auftragskosten im Verhältnis zu den geplanten gesamten Auftragskosten ermittelt. Die Auftragserlöse ergeben sich aus der Multiplikation des ermittelten Fertigstellungsgrads mit den vertraglich vereinbarten Erlösen einschließlich nachträglicher vertraglicher Ergänzungen. Die zum Bilanzstichtag in Arbeit befindlichen langfristigen Projekte (verbleibende Projektlaufzeit von ein bis sieben Jahre) wurden, sofern ein Teilgewinn wegen des frühen Projektstatus mit hinreichender Sicherheit nicht geschätzt werden konnte, zu Herstellungskosten zzgl. erstattungsfähiger Verwaltungsgemeinkosten als Umsatz erfasst. Die entsprechenden Auftragskosten sind im Material- und sonstigen Aufwand des Geschäftsjahres enthalten.

Bei den aus der Anwendung der "Cost-to-Cost"-Methode sich ergebenden Forderungen handelt es sich in der Regel um einen bedingten Zahlungsanspruch, der als Vertragsvermögenswert in der Bilanz gesondert ausgewiesen wird. Der Konzern ist seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden nachgekommen, bevor dieser eine Gegenleistung zahlt oder diese fällig wird. Auf Vertragsvermögenswerte ist das vereinfachte Modell der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 anzuwenden (vgl. Abschnitt Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle Vermögenswerte). Ein unbedingter Anspruch entsteht durch eine finale Rechnungsstellung oder eine Teilabrechnung mit der Folge der Erfassung einer Forderung aus Lieferung und Leistung.

Eine Vertragsverbindlichkeit ist je nach früherem Zahlungs- bzw. Fälligkeitszeitpunkt in der Bilanz gesondert auszuweisen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung entrichtet hat (z. B. erhaltene Anzahlung) oder ein unbedingtes Recht seitens der OHB-Konzerngesellschaft auf Gegenleistung (d. h. eine Forderung oder Recht auf Erhalt einer Anzahlung) besteht und bevor ein Gut oder eine Dienstleistung auf den Kunden übertragen wurde.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus einem einzelnen Vertrag sind saldiert auszuweisen und werden nach Fristigkeiten (lang- bzw. kurzfristig) unterteilt.

Sofern Vertragserfüllungskosten nicht in den Anwendungsbereich eines anderen Standards fallen, werden diese bei Vorliegen der Aktivierungsvoraussetzungen aktiviert und über den voraussichtlichen Zeitraum der Erbringung der Leistungsverpflichtung abgeschrieben.

Für Einzelverpflichtungen des Konzerns, fehlerhafte Produkte im Rahmen von gesetzlichen oder Standardgarantiebedingungen zu reparieren oder zu ersetzen, werden Rückstellungen gebildet (vgl. Ausführungen "Sonstige Rückstellungen"). IFRS 15 regelt ebenfalls nicht die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen, sondern verweist auf Regelungen zu den Rückstellungen in IAS 37. Dabei wird Bezug genommen auf den Vertrag selbst und nicht auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen.

Verkauf von Gütern und Dienstleistungen

Zudem werden Umsatzerlöse zeitpunktbezogen realisiert, im Wesentlichen aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Leistungsverpflichtung gemäß IFRS 15.35-37 nicht über einen Zeitraum erfüllt wird. Dabei werden die Vorschriften zur Bestimmung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt inklusive unterschiedlichster Indikatoren dafür berücksichtigt.

Die Zahlung des Transaktionspreises ist dabei in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei einer Laufzeit von über einem Jahr werden die Forderungen als langfristig klassifiziert.

AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN UND ZUWENDUNGEN

Entwicklungsausgaben sind nach IAS 38.57 zu aktivieren, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierungsfähigkeit voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden. Die Bewertung erfolgt auf Basis der angefallenen Herstellungskosten, im Wesentlichen Entwicklungsstunden bewertet mit dem jeweiligen Stundensatz. Im Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von EUR 5,8 Mio. (Vorjahr: EUR 9,7 Mio.) als Aufwand erfasst worden, da die Kriterien nach IAS 38.57 nicht erfüllt wurden. Von insgesamt EUR 25,4 Mio. (Vorjahr: EUR 32,3 Mio.) Entwicklungskosten wurden insgesamt EUR 16,5 Mio. (Vorjahr: EUR 18,7 Mio.) aktiviert. Für EUR 3,1 Mio. (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.) wurden Zuwendungen vereinnahmt. Die Erlöse aus Zuwendungen für Entwicklungsleistungen werden bezogen auf den Zeitpunkt der Entstehung der Kosten erfasst. Bei den Erlösen aus Zuwendungen erfolgt keine Saldierung mit den Aufwendungen (Bruttoausweis). Gegenwärtig sind keine Anzeichen festzustellen, dass Bedingungen von Zuwendungsgebern nicht erfüllt werden können.

FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis enthält die Ergebnisse aus At-Equity-Beteiligungen und übrigen Beteiligungen einschließlich der Gewinne aus der Veräußerung von Finanzanlagen, Ab- und Zuschreibungen auf Finanzanlagen, den sonstigen Finanzaufwendungen aus Verbindlichkeiten, Dividenden, Zinserträge aus Forderungen sowie Währungsgewinne und -verluste. Der Zinsertrag wird ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden werden ergebniswirksam vereinnahmt, wenn ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt. Der Zinsaufwand aus Pensionsrückstellungen wird ebenfalls im sonstigen Finanzaufwand ausgewiesen.

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft die OHB die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen könnten. In diesem Falle wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt, um den Umfang einer evtl. vorzunehmenden Wertberichtigung festzustellen. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem um die möglichen Veräußerungskosten verminderten Zeitwert oder dem Nutzungswert, dabei ist für die Bilanzierung der höhere Wert maßgeblich. Fremd erworbene immaterielle Vermögenswerte als Aktiva sind im Wesentlichen Softwareprogramme und Lizenzen. Diese werden mit ihren historischen Anschaffungskosten angesetzt und linear mit einer Nutzungsdauer zwischen ein und 15 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung aktivierter Eigenleistungen, welche mit den direkt zurechenbaren Kosten aktiviert wurden, erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von vier bis 15 Jahren. Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts- oder Firmenwert auf jede der Zahlungsmittel generierenden Einheiten des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittel generierende Einheiten, denen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeteilt wurde, werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung geprüft. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswerts innerhalb der Einheit zuzuordnen.

SACHANLAGEN

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft die OHB die Buchwerte der Sachanlagen dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen könnten. In diesem Falle wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt, um den Umfang einer evtl. vorzunehmenden Wertberichtigung festzustellen. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem um die möglichen Veräußerungskosten verminderten Zeitwert oder dem Nutzungswert, dabei ist für die Bilanzierung der höhere Wert maßgeblich. Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und planmäßig gemäß der erwarteten Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Erhaltungsaufwendungen, die den Wert der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens nicht erhöhen oder deren Nutzungsdauer nicht wesentlich verlängern, werden als laufende Aufwendungen behandelt. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert. Abgänge werden sowohl bei den historischen Anschaffungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen erfasst. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens werden in den "Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen" berücksichtigt. Die Abschreibungszeiträume des Sachanlagevermögens betragen für Gebäude zwischen zehn und 33 Jahren, für Maschinen und technische Anlagen fünf bis zehn Jahre und für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis zehn Jahre.

ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN

Bei der Equity-Methode wird das in den Konsolidierungskreis einbezogene assoziierte Unternehmen mit seinen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des anteiligen Gesamtergebnisses (Gewinn und Verlust, Sonstiges Ergebnis) bilanziert. Erhaltene Dividenden werden als Verminderung des Buchwerts bilanziert. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wird der Buchwert eines assoziierten Unternehmens mit dem erzielbaren Betrag verglichen und falls dieser geringer ist als der Buchwert, ist eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen.

VORRÄTE

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Material- und Fertigungseinzelkosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen auf Anlagen zusammen. Darüber hinaus sind Verwaltungsgemeinkosten enthalten. Teile des Vorratsvermögens werden im "gleitenden Durchschnittsverfahren" bewertet.

FINANZINVESTITIONEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Der Konzern hat IFRS 9 rückwirkend angewandt, sich aber dafür entschieden, Vergleichsinformationen nicht anzupassen. Als Ergebnis sind die Vergleichsangaben des Geschäftsjahres 2017 weiterhin nach den bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften angesetzt.

Ab 1. Januar 2018 stuft der Konzern seine finanziellen Vermögenswerte in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell in die folgenden Bewertungskategorien ein:

solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (entweder erfolgsneutral - FVOCI - oder erfolgswirksam - FVPL -), und
solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AmC).

Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich der Konzern zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d. h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.

Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst.

Der Konzern stuft seine Fremdkapitalinstrumente in die drei Bewertungskategorien AmC, FVOCI und FVPL ein. Der Kategorie FVOCI sind aktuell keine finanziellen Vermögenswerte zugeordnet.

AmC: Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und - zusammen mit den Fremdwährungsgewinnen und -Verlusten - unter den sonstigen Gewinnen / Verlusten ausgewiesen. Dieser Kategorie werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel, Ausleihungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte zugeordnet.

FVPL: Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) eingestuft. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zum FVPL bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust saldiert in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. Dieser Kategorie werden Derivate, die nicht in einer Hedging-Beziehung stehen, zugeordnet und Wertpapiere, die als Fremdkapitalinstrumente einzustufen sind.

Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Folge zum beizulegenden Zeitwert. Hat das Management des Konzerns entschieden, Effekte aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Ergebnis (FVOCI) darzustellen, erfolgt nach der Ausbuchung des Instruments keine spätere Umgliederung dieser Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust. In der FVOCI-Rücklage anteilig kumulierte Salden werden in den Konzerngewinn umgebucht. Dividenden aus solchen Instrumenten werden weiterhin im Gewinn oder Verlust unter den sonstigen Erträgen erfasst, wenn der Anspruch des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird. Die Entscheidung über die Zuordnung zu dieser Kategorie wird pro Eigenkapitalinstrument bei Zugang getroffen. Gegenwärtig sind alle Eigenkapitalinstrumente als FVOCI ausgewiesen.

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte (FVPL) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Gewinnen / (Verlusten) erfasst. Wertminderungsaufwendungen (und Wertaufholungen) der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente werden nicht getrennt von den sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen.

Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit ihren Fremdkapitalinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt (Allgemeines Modell). Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen. In die Stufe 1 sind grundsätzlich alle Instrumente bei Zugang einzuordnen. Für sie ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, aufwandswirksam zu erfassen. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, d. h., die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. In Stufe 2 sind alle Instrumente enthalten, welche am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos aufweisen. In Stufe 3 liegt zusätzlich ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor. Zum Bilanzstichtag wurden keine Instrumente der Stufe 2 und Stufe 3 zugeordnet.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 vereinfachten Ansatz (Vereinfachtes Modell) an, demzufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind.

Bei Anwendung des vereinfachten Modells werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen.

Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Arbeiten und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. Der Konzern hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die erwarteten Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustquoten für Vertragsvermögenswerte darstellen.

Die regelmäßig überprüften, erwarteten Verlustquoten beruhen auf historischen Ausfallquoten, angepasst um zukunftsorientierte Komponenten bezüglich der Kreditwürdigkeit der Kunden. Aufgrund der Kundenstruktur im Konzern sind die historischen Ausfallquoten minimal. Wertminderungsaufwendungen werden im Betriebsergebnis (netto) dargestellt.

LATENTE STEUERN

Nach IAS 12 führen vorübergehende Differenzen zwischen steuerlichen Wertansätzen für Vermögenswerte und Schulden einerseits und andererseits deren Ansatz nach IFRS / IAS zur Abgrenzung latenter Steuern. Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern gilt für den OHB-Konzern ein einheitlicher Steuersatz von 32 %. Die Ertragsteuern 2018 wurden detailliert mit differenzierten Steuersätzen ermittelt. Mit der Anwendung von IAS 12 werden latente Steuerverrechnungsansprüche berücksichtigt.

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Dies gilt auch für latente Steuerforderungen auf steuerliche Verlustvorträge. Sollte die Realisierung der aktiven latenten Steuern unwahrscheinlich sein, werden diese um den entsprechenden Betrag wertberichtigt.

Latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und sofern die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden.

EIGENKAPITAL

IAS 32 (Financial Instruments: Disclosure and Presentation) regelt, dass Eigenkapital aus Sicht des Unternehmens nur dann vorliegt, wenn keine Verpflichtung zur Rückzahlung des Kapitals oder zur Lieferung von anderen finanziellen Vermögenswerten besteht. Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage, Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen / Verlusten und die Gewinnrücklage sowie die aufgelaufenen Gewinnvorträge.

RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Die Pensionsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungspläne werden gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Die zu erwartenden Versorgungsleistungen werden über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter verteilt.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen sind gemäß IAS 37 für Sachverhalte zuverlässig geschätzt worden, aus denen sich aufgrund gegenwärtiger Verpflichtungen ein Zahlungsmittelabfluss ergeben wird. Basis der Schätzungen waren im Wesentlichen detaillierte Kalkulationen. Rückstellungen, für welche ein Mittelabfluss erst nach zwölf Monaten erwartet wird, werden als langfristig eingestuft und mit dem Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse angesetzt.

FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten umfassen die Finanzverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten und sind der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten ("FLAC") zugeordnet. Die Finanzschulden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Die Erstbewertung erfolgt zum Zeitwert unter Einbeziehung von Transaktionskosten. Eine Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, ausgehoben oder ausgelaufen sind. Sofern die Begleichung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode fällig ist, werden diese als langfristig klassifiziert, andernfalls kurzfristig.

LEASING

Es handelt sich bei Leasingverhältnissen um eine Vereinbarung, in deren Rahmen der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Es muss eine Klassifizierung in Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing erfolgen.

Es erfolgt keine Aktivierung von im Rahmen des Operating-Leasings genutzten Vermögenswerten. Zu leistende Leasingzahlungen werden periodengerecht ergebniswirksam erfasst.

Bei Finanzierungsleasing handelt es sich um ein Leasingverhältnis, bei dem alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Ertragschancen eines Vermögenswerts übertragen werden. Im Berichtsjahr lagen keine Leasingverhältnisse vor, bei denen es sich um Finanzierungsleasing handelt.

SCHÄTZUNGEN

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam.

Die Beurteilung der Aktivierung von eigenfinanzierten Entwicklungsleistungen wurde auf Basis der Schätzung zukünftiger Erlöse vorgenommen. Die Werthaltigkeit von Firmenwerten wird jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Rahmen dieses Tests müssen vor allem im Hinblick auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Künftige Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Branchen oder Unternehmenssituation können zu Reduktionen der Zahlungsmittelüberschüsse und damit zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Firmenwerte führen. Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen. Zur Sensitivität verweisen wir auf die Ausführungen zum Impairment-Test (vgl. Abschnitt 11).

Bei der Identifizierung der Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag mit einem Kunden übt der Konzern Ermessensentscheidungen dahingehend aus, in welchem Umfang die vertraglich zugesicherten Leistungen sich gegenseitig signifikant beeinflussen, in hohem Maße voneinander abhängig und verbunden sind. Die Beurteilung des Auftragsfortschritts bei langfristigen Fertigungsaufträgen erfolgt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - auf Basis der inputbasierten "Cost-to-Cost"-Methode. Dabei werden die angefallenen Kosten in das Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gesetzt, um den Fertigstellungsgrad zu ermitteln. Direkte Ergebnisänderungen können sich durch veränderte Stunden- oder Kostenschätzungen, aber auch durch die Ergebnisse von Vertragsergänzungen ergeben. Die Schätzung der Höhe von variablen Gegenleistungen im Zeitablauf der Leistungserbringung bzw. die Begrenzung der Schätzung unterliegt ebenfalls Schätzungsunsicherheiten.

Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Auswahl der Prämissen und Trendannahmen, durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten sowie durch anerkannte Näherungsverfahren bei der Ermittlung der Rente gegebenenfalls zu Abweichungen von den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Zahlungsverpflichtungen (zu möglichen Veränderungen vgl. Abschnitt 25 zu Pensionen).

Für die Bildung von Steuerrückstellungen und die Werthaltigkeitsprüfung von aktiven latenten Steuern sind ebenfalls Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern können Unsicherheiten im Hinblick auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte bestehen.

Sonstige Rückstellungen werden aufgrund von vorliegenden Erkenntnissen und im Rahmen der üblichen Ermessensspielräume gebildet.

Aufgrund der aktuellen Welt- und Finanzmarktsituation können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine zuverlässigen Annahmen über die Bandbreite möglicher Anpassungen im Geschäftsjahr 2019 bei den Schätzungen getroffen werden.

Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderungen Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit, bestehenden Marktbedingungen sowie zukunftsorientierten Schätzungen zum Ende jeder Berichtsperiode.

VII. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

[ 1 ] UMSATZERLÖSE

Raumfahrt Luftfahrt
in TEUR Deutschland Restliches Europa Restliche Welt Deutschland Restliches Europa Restliche Welt
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 330.001 628.788 5.187 14.206 518 0
abzüglich darin enthaltener Intercompany-Erlöse -22.021 -1.103 0 -220 0 0
Umsatzerlöse mit externen Kunden 307.980 627.685 5.187 13.986 518 0
Zeitliche Realisierung der Umsatzerlöse
zeitpunktbezogen 27.088 47.528 2.424 13.986 518 0
zeitraumbezogen 280.892 580.157 2.763 0 0 0
307.980 627.685 5.187 13.986 518 0
Antennen Sonstige
in TEUR Deutschland Restliches Europa Restliche Welt Deutschland Restliches Europa Restliche Welt
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 1.216 2.758 9.077 8.144 0 0
abzüglich darin enthaltener Intercompany-Erlöse 0 0 0 0 0 0
Umsatzerlöse mit externen Kunden 1.216 2.758 9.077 8.144 0 0
Zeitliche Realisierung der Umsatzerlöse
zeitpunktbezogen 176 114 1.266 388 0 0
zeitraumbezogen 1.040 2.644 7.811 7.756 0 0
1.216 2.758 9.077 8.144 0 0
in TEUR Summe
Umsatzerlöse 999.895
abzüglich darin enthaltener Intercompany-Erlöse -23.344
Umsatzerlöse mit externen Kunden 976.551
Zeitliche Realisierung der Umsatzerlöse
zeitpunktbezogen 93.488
zeitraumbezogen 883.063
976.551

Der Umsatz 2017 verteilt sich auf die Produktgruppen und Dienstleistungen wie folgt:

in TEUR 2017
Raumfahrt 792.567
Luftfahrt 14.635
Antennen 9.786
Sonstige 8.906
Gesamt 825.894

Die Auftragserlöse aus langfristiger Fertigung nach IAS 11 betrugen im Vorjahr: TEUR 738.997. Die dazugehörigen Auftragskosten betrugen im Vorjahr: TEUR 705.215.

2017
in TEUR aktivischer Saldo passivischer Saldo Summe
--- --- --- ---
Kosten + Gewinn 3.191.918 778.150 3.970.068
Erhaltene Anzahlungen 2.934.284 912.128 3.846.412
Bilanzausweis 257.634 -133.978 123.656

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

in TEUR 31.12.2018 01.01.2018
Vertragsvermögenswerte 279.208 227.195
abzüglich Wertberichtigungen* -213 -162
Vertragsvermögenswerte 278.995 227.033
Vertragsverbindlichkeiten 100.431 133.978

* Vgl. Abschnitt 30

Aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 wurden für das Jahr 2018 um TEUR 429 höhere Umsatzerlöse realisiert als sich bei Fortführung der Erlösrealisierung nach IAS 11 ergeben hätten.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 122.632 erzielt, die zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.

Die Gesamthöhe des ausstehenden Transaktionspreises der am Ende der Berichtsperiode nicht oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen beträgt EUR 2.399 Mio. Die OHB SE erwartet, dass im Geschäftsjahr 2019 davon rund 44 % und 2020 rund 27 % realisiert werden.

[ 2 ] VERMINDERUNG/ERHÖHUNG DES BESTANDS AN FERTIGEN UND UNFERTIGEN ERZEUGNISSEN

Die Abnahme des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme im Segment "Aerospace + Industrial Products" in Höhe von TEUR 3.145 (Vorjahr: Zunahme TEUR 949). Insgesamt ergibt sich eine Bestandsabnahme in Höhe von TEUR 3.327 (Vorjahr: Zunahme TEUR 515).

[ 3 ] SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 10.471 (Vorjahr: TEUR 13.073) enthalten mit TEUR 3.070 (Vorjahr: TEUR 3.921) Erlöse aus Zuwendungen und TEUR 3.226 (Vorjahr: TEUR 4.262) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

[ 4 ] MATERIALAUFWAND

in TEUR 2018 2017
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 88.186 98.886
Aufwendungen für bezogene Leistungen 557.402 443.787
Gesamt 645.588 542.673

[ 5 ] PERSONALAUFWAND

in TEUR 2018 2017
Löhne und Gehälter 190.699 164.717
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 36.137 32.129
Gesamt 226.836 196.846

An Zahlungen für Pensionen wurden TEUR 4.658 (Vorjahr: TEUR 5.139) geleistet. In 2018 wurden in Höhe von TEUR 12.434 (Vorjahr: TEUR 10.830) vom Konzern Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, welche als beitragsorientierter Plan gilt.

[ 6 ] ZINSERGEBNIS UND SONSTIGES FINANZERGEBNIS

in TEUR 2018 2017
FINANZERTRÄGE
Andere Zinserträge aus Ausleihungen und Forderungen* 0 1.222
Andere Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten AmC* 1.411 0
Sonstige Finanzeinnahmen 198 273
1.609 1.495
FINANZAUFWENDUNGEN
Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 3.047 2.948
Zinsaufwand Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 2.039 1.878
Sonstige Finanzaufwendungen 494 414
5.580 5.240

* Veränderte Kategorien IFRS 9 Erstanwendung

[ 7 ] ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BEWERTETEN BETEILIGUNGEN

Das At-Equity-Ergebnis der Aerotech Peissenberg GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2018 wird in Höhe von TEUR 820 (Vorjahr: TEUR 1.809) ausgewiesen. Zu dem sonstigen Ergebnis trägt das assoziierte Unternehmen mit TEUR -248 (Vorjahr: TEUR 22) bei.

[ 8 ] STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

in TEUR 2018 2017
Erwartete Steuern zum Steuersatz von 32,00 % (Vorjahr: 32,00%) 14.130 13.516
Steuerminderungen aufgrund teilweise steuerbefreiter Einnahmen -21 -766
Übernahme steuerliches Ergebnis von At-Equity-Gesellschaften 312 0
Nicht genutzte (Vorjahr: genutzte) Verlustvorträge 1.092 -298
Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 534 822
Sonstige Steuereffekte 279 205
Veränderung im Ansatz latenter Steuern u. a. wegen Steuersatzänderungen -1.004 718
Periodenfremde Steueraufwendungen 195 242
Steuersatzabweichung Ausland 182 75
Gesamt 15.699 14.514

Aufteilung Steueraufwand:

2016 2017
in TEUR Tatsächliche Steuern Latente Steuern Tatsächliche Steuern Latente Steuern
--- --- --- --- ---
Inland 8.871 6.635 5.565 8.279
Ausland 144 49 144 525
9.015 6.684 5.709 8.804

Für Verlustvorträge und vortragbare Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 17.604 (Vorjahr: TEUR 8.697) wurden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Verlustvorträge verfallen nicht.

Im Geschäftsjahr betrugen die erfolgsneutralen Veränderungen der latenten Steuern TEUR 1.126 (Vorjahr: TEUR -407).

Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern:

31.12.2018 31.12.2017 2018 2017
in TEUR Aktive Latente Steuern Passive Latente Steuern Aktive Latente Steuern Passive Latente Steuern Erfolgswirksame Veränderung
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 0 28.347 0 26.089 -2.259 -3.213
Finanzanlagen 0 506 116 552 -115 -90
Umlaufvermögen 2.876 24.983 0 21.539 -7.739 -6.796
Rückstellungen 16.559 51 15.777 172 -298 856
Verbindlichkeiten 7.699 0 3.698 0 4.001 3.190
Steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften 6.435 320 6.730 340 -274 -2.751
Saldierung -16.664 -16.664 -12.187 -12.187 0 0
Gesamt 16.905 37.543 14.134 36.505 -6.684 -8.804
Hiervon kurzfristig 300 2.990 611 2.643

[ 9 ] ANTEILE ANDERER GESELLSCHAFTER

Die Anteile anderer Gesellschafter am Jahresergebnis von TEUR 3.395 (Vorjahr: TEUR 4.369) beziehen sich im Wesentlichen auf die MT Aerospace Holding GmbH.

Der Bilanzposten Anteile anderer Gesellschafter in Höhe von TEUR 22.710 (Vorjahr: TEUR 19.649) betrifft im Wesentlichen die Mitgesellschafter im Teilkonzern MT Aerospace. Mitgesellschafter haben im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht an Ausschüttungen partizipiert (Vorjahr: TEUR 109).

in TEUR OHB Digital Services GmbH MT Aerospace Holding GmbH (Teilkonzern)
AKTIVPOSTEN
Langfristiges Vermögen 604 117.536
Kurzfristiges Vermögen 2.207 110.920
Summe 2.811 228.456
PASSIVPOSTEN
Eigenkapital 2.359 54.687
Langfristige Schulden 207 107.960
Kurzfristige Schulden 245 65.809
Summe 2.811 228.456
EBIT -239 15.340

[ 10 ] ERGEBNIS JE AKTIE NACH IFRS / IAS

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Ergebnis nach Steuern durch die Zahl der gewinnberechtigten Aktien dividiert wird. Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien - insbesondere Options- und Bezugsrechte - entstehen. Zum Bilanzstichtag lagen keine vergleichbaren Rechte vor. Damit entsprechen sich das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 17.468.096,00. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 17.394.718 Aktien (Vorjahr: 17.387.600 Aktien) zugrunde gelegt, da im Jahresdurchschnitt 73.378 eigene Aktien (Vorjahr: 80.496 Aktien) im Bestand waren. Die Veränderung der im Jahresdurchschnitt gehaltenen eigenen Anteile ergibt sich aus der Ausgabe von 12.500 Aktien aus dem Bestand der eigenen Anteile in 2018. Dies entspricht mangels Veränderung der Anzahl der ausstehenden Aktien dem gewichteten Durchschnitt der in Umlauf gewesenen Stammaktien. Als Basis für die Berechnung wurde der Konzernjahresüberschuss nach Fremdanteilen in Höhe von TEUR 24.998 (Vorjahr: TEUR 23.355) verwendet.

Das Ergebnis je Aktie beträgt für das Geschäftsjahr 2018 EUR 1,44 (Vorjahr: EUR 1,34).

VIII. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

[ 11 ] FIRMENWERTE UND ÜBRIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

in TEUR 2018 1 2017
FIRMENWERTE AUS DER KAPITALKONSOLIDIERUNG
OHB System AG 5.684 5.684
OHB Italia S.p.A. 801 801
OHB Digital Services GmbH 646 646
Gesamt 7.131 7.131

ENTWICKLUNG IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE - ANSCHAFFUNGSWERTE

in TEUR Geschäfts- oder Firmenwerte Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte Erworbene immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Gesamt
Stand 01.01.2017 8.957 2.069 17.299 118.480 146.805
Zugänge 0 0 1.305 18.720 20.025
Abgänge 0 0 70 10 80
Stand 31.12.2017 / 01.01.2018 8.957 2.069 18.534 137.190 166.750
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 129 0 129
Zugänge 0 0 2.203 16.555 18.758
Abgänge 0 0 4.642 0 4.642
Stand 31.12.2018 8.957 2.069 16.224 153.745 180.995

ENTWICKLUNG IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE - KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN

in TEUR Geschäfts- oder Firmenwerte Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte Erworbene immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Gesamt
Stand 01.01.2017 1.469 2.005 12.232 33.644 49.350
Zugänge 357 3 1.940 4.822 7.122
Abgänge 0 0 70 0 70
Stand 31.12.2017 / 01.01.2018 1.826 2.008 14.102 38.466 56.402
Zugänge 0 3 2.046 6.851 8.900
Abgänge 0 0 4.642 0 4.642
Stand 31.12.2018 1.826 2.011 11.506 45.317 60.660
Nettobuchwert Stand 31.12.2018 7.131 58 4.718 108.428 120.335
Nettobuchwert Stand 31.12.2017 7.131 61 4.432 98.724 110.348

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte ist auf der Ebene der Cash Generating Units, wie in linker Tabelle dargestellt, erfolgt. Die Firmenwerte wurden zum 31. Dezember 2018 einer Überprüfung der Werthaltigkeit ("Impairment-Test") unterzogen. Im Planungszeitraum sowie darüber hinaus wurde ein stabiler Geschäftsverlauf unter Berücksichtigung von Inflationserwartung auf der Ertrags- sowie der Aufwandsseite zugrunde gelegt. Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung des Nutzungswerts ermittelt ("value in use"). Bei der Bestimmung des Nutzungswerts kam ein Discounted-Cashflow-Verfahren zur Anwendung. Dem Discounted-Cashflow-Verfahren lagen vom Management genehmigte Unternehmensplanungen für einen Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde. Für den Zeitraum nach Ende des Planungshorizonts wurde eine auf historischen Daten beruhende und unter Verwendung eines Risikoabschlags ermittelte Wachstumsrate von 1 % (Vorjahr: 1 %) zugrunde gelegt. Für die inländischen Firmenwerte wurde ein Vorsteuer-Kapitalisierungszinssatz (WACC) von 8,47 % (Vorjahr: 8,08 %) zugrunde gelegt. Für den ausländischen Firmenwert wurde ein Vorsteuer-WACC von 11,55 % (Vorjahr: 11,13 %) angenommen. Eine Erhöhung des WACC um 1 %-Punkt sowie für möglich gehaltene Änderungen der anderen Annahmen würden keine weitere Wertminderung zur Folge haben.

Die übrigen immateriellen Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den aktivierten Eigenleistungen für die Entwicklung im Produktbereich geostationärer Kommunikationssatelliten (Buchwert: TEUR 72.267, Vorjahr: TEUR 64.252) sowie gekaufter Software.

[ 12 ] SACHANLAGEN

ENTWICKLUNG SACHANLAGEN - ANSCHAFFUNGSWERTE

in TEUR Betriebs- und Geschäftsausstattung Technische Anlagen und Maschinen Grundstücke und Bauten Gesamt
Stand 01.01.2017 61.453 48.879 48.617 158.949
Zugänge 6.058 15.133 3.425 24.616
Abgänge 1.162 1.612 107 2.881
Umbuchungen 0 -3.460 3.460 0
Stand 31.12.2017 / 01.01.2018 66.349 58.940 55.395 180.684
Veränderung Konsolidierungskreis 0 15 0 15
Zugänge 9.412 10.150 431 19.993
Abgänge 7.933 3.443 15 11.391
Umbuchungen 120 -142 22 0
Stand 31.12.2018 67.948 65.520 55.833 189.301

ENTWICKLUNG SACHANLAGEN - KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN

in TEUR Betriebs- und Geschäftsausstattung Technische Anlagen und Maschinen Grundstücke und Bauten Gesamt
Stand 01.01.2017 37.202 35.489 25.618 98.309
Währungsänderungen 33 0 0 33
Zugänge 4.789 1.585 1.090 7.464
Abgänge 1.130 1.583 107 2.820
Stand 31.12.2017 / 01.01.2018 40.894 35.491 26.601 102.986
Währungsänderungen 50 0 0 50
Zugänge 5.435 1.701 1.226 8.362
Abgänge 6.893 3.441 15 10.349
Umbuchungen 27 -27 0 0
Stand 31.12.2018 39.513 33.724 27.812 101.049
Nettobuchwert Stand 31.12.2018 28.435 31.796 28.021 88.252
Nettobuchwert Stand 31.12.2017 25.455 23.449 28.794 77.698

Die Zugänge im Geschäftsjahr betreffen bei den technischen Anlagen vorwiegend Fertigungsmaschinen. Sie setzen sich bei den Betriebs- und Geschäftsausstattungen im Wesentlichen aus technisch-elektronischen Laboreinrichtungen, Hardware, sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattungen und geringwertigen Wirtschaftsgütern zusammen. Für die übrigen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bestehen abgesehen von zurzeit nicht valutierenden Grundschulden uneingeschränkte Eigentumsrechte.

[ 13 ] AT- EQUITY-BETEILIGUNGEN

Der Posten enthält die um die anteiligen Ergebnisse fortgeschriebenen Anschaffungskosten des assoziierten Unternehmens Aerotech Peissenberg GmbH & Co. KG, Peissenberg (ATP). Der Mehrheitsgesellschafter übt den wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell der ATP aus. Die Bewertung erfolgte unter Verwendung der At-Equity-Methode. Die ATP hat 2018 eine Gesamtleistung von TEUR 147.273 (Vorjahr: TEUR 137.203), ein EBIT von TEUR 5.761 (Vorjahr: TEUR 3.907) und ein EBITDA von TEUR 9.420 (Vorjahr: TEUR 7.528) erzielt. Zum 31. Dezember 2018 weist die ATP lang- und kurzfristiges Vermögen in Höhe von TEUR 38.990 (Vorjahr: TEUR 29.633) bzw. TEUR 47.593 (Vorjahr: TEUR 46.647) aus. Die lang- und kurzfristigen Schulden betragen TEUR 81.356 (Vorjahr: TEUR 72.752). Der Posten hat sich wie folgt entwickelt:

in TEUR S018 2017
01.01. 2.388 558
Anteiliges Ergebnis 820 1.809
Anteiliges sonstiges Ergebnis -248 21
31.12. 2.960 2.388

[ 14 ] ÜBRIGE FINANZANLAGEN

Die Abnahme (Vorjahr: Zunahme) resultiert zum einen aus der erfolgsneutralen Fair-Value-Bewertung in Höhe von TEUR -2.857 (Vorjahr: TEUR +1.447) im Rahmen der Bewertung der Anteile an der ORBCOMM Inc. Die Neubewertung erfolgte auf Grundlage des Börsenkurses der ORBCOMM Inc. zum 31. Dezember 2018 sowie des Wechselkurses Dollar vs. Euro zu diesem Zeitpunkt. Zum anderen ergab sich ein gegenläufiger Effekt aufgrund von Investitionen in Form verschiedener Unternehmensneugründungen bzw. der Akquisition der TeleConsult Austria GmbH.

[ 15 ] FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen bestanden zum Abschlussstichtag überwiegend in Euro. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen ist der bilanzielle Buchwert.

in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 69.249 71.505
Forderungen aus PoC1 0 257.634
69.249 329.139
abzüglich Wertminderungen -157 -892
69.092 328.247
Wertberichtigung 01.01.3 270
Zuführung 892
Ausbuchung von Forderungen -28
Auflösung -242
Stand 31.12. 892

1 Vgl. Abschnitt Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2 Abweichend zum Vorjahr vgl. Abschnitt 17 Finanzielle und nicht finanzielle sonstige Vermögenswerte (kurz- und langfristig)

3 Vgl. Abschnitt 30

Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2017:

in TEUR bis 30 Tage 31- 60 Tage 61 - 90 Tage 91 -180 Tage über 180 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 39.035 8.870 166 737 5.884

[ 16 ] VORRÄTE

Die Vorräte erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 50.192 (Vorjahr: TEUR 48.837). Erhaltene Anzahlungen wurden nicht mit den Vorräten verrechnet.

in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 22.599 18.637
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 20.157 23.484
Fertige Erzeugnisse 769 591
Geleistete Anzahlungen 6.667 6.125
Gesamt 50.192 48.837

Geleistete Anzahlungen wurden wegen des engen sachlichen Zusammenhangs den Vorräten zugeordnet.

Die Wertberichtigungen auf Vorräte betragen am Jahresende TEUR 1.629 (Vorjahr: TEUR 1.856). Im Aufwand wurden dafür TEUR 138 (Vorjahr: TEUR 521) für Wertberichtigungen erfasst.

[ 18 ] WERTPAPIERE

Zum Bilanzstichtag betrug der Wert des Wertpapierportefeuilles TEUR 335 (Vorjahr: TEUR 680). Die Wertpapiere entfallen komplett (Vorjahr: TEUR 461) auf erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, im Vorjahr enthielt der Posten zudem TEUR 219 auf "loans and receivables". Das maximale Ausfallrisiko ist der bilanzielle Buchwert.

[ 19 ] ZAHLUNGSMITTEL

Der Bestand an Zahlungsmitteln betrug zum Bilanzstichtag TEUR 48.316 (Vorjahr: TEUR 58.578) und setzt sich aus Kassenbeständen und im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind innerhalb von drei Monaten fällig und unterliegen nur unwesentlichen Wertänderungsrisiken. Die Zahlungsmittel entsprechen dem Finanzmittelbestand der Kapitalflussrechnung.

[ 17 ] FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE SONSTIGE VERMÖGENSWERTE (KURZ- UND LANGFRISTIG)

31.12.2018 31.12.2017
in TEUR Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
--- --- --- --- ---
NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Umsatzsteuerforderungen 1.939 0 999 0
Abgrenzungen 3.776 0 956 0
Sonstige 5.088 0 8.858 0
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Ausleihungen an assoziierte Unternehmen* 0 28.758 27.700 0
Derivate in Hedging-Beziehungen 0 0 346 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte* 77 248 1.771 257
Kautionen 0 1.907 0 1.895
10.880 30.913 40.630 2.152

* Vgl. Abschnitt 30 zu Wertberichtigungen

Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist der bilanzielle Buchwert.

[ 20 ] GEZEICHNETES KAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit dem 30. September 2009 EUR 17.468.096,00 und ist in 17.468.096 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert eingeteilt, mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00. Von den insgesamt 17.468.096 Aktien hält die OHB SE 67.996 eigene Aktien (Vorjahr: 80.496 Aktien), sodass 17.400.100 Aktien (Vorjahr: 17.387.600 Aktien) ausgegeben und voll eingezahlt sind (vgl. Abschnitt 24). Von diesen Anteilen befinden sich 5.221.380 im Streubesitz (Vorjahr: 5.208.880 Aktien). Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

(a) Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 23. Januar 2001 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt EUR 516.404,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 516.404 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an die aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Berechtigten. Ein solches Beteiligungsprogramm besteht derzeit nicht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist dann nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsrechte von ihren Optionsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr gewinnanteilberechtigt, in dessen Verlauf sie ausgegeben worden sind. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Für den Fall, dass Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden sollen, wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

(b) Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Mai 2015 hat beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Mai 2020 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals insgesamt um bis zu EUR 8.734.048,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

[1] für Spitzenbeträge;

[2] für einen Anteil am Genehmigten Kapital 2015 in Höhe von bis zu insgesamt EUR 1.746.809,00, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz (AktG));

[3] für einen Anteil am Genehmigten Kapital 2015 in Höhe von bis zu insgesamt EUR 8.734.048,00, sofern die neuen Aktien

als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden und sofern der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt; oder
gegen Bareinlagen ausgegeben werden, um die Aktien der Gesellschaft an einer ausländischen Börse einzuführen, an der die Aktien der Gesellschaft bisher nicht zum Handel zugelassen sind.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

(c) Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

In der Hauptversammlung am 21. Mai 2015 ermächtigten die Aktionäre die Gesellschaft, bis zum 20. Mai 2020 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben.

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert (10 %) des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke von der Gesellschaft ausgeübt werden, sie kann aber auch von abhängigen oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden.

b) Der Erwerb der Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots (§ 53a AktG) nach der Wahl des Vorstands über die Börse (1) oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot (2). Im Fall (2) sind die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu beachten, soweit sie Anwendung finden.

[1] Erfolgt der Erwerb als Kauf über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb der Aktie um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
[2] Erfolgt der Erwerb als Kauf über ein öffentliches Kaufangebot, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesellschaft am 5., 4. und 3. Börsenhandelstag vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Sofern ein öffentliches Angebot überzeichnet ist, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen können vorgesehen werden.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu den folgenden:

[1] Sie können, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen dienen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind.
[2] Sie können, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, Dritten auch gegen Sachleistung angeboten und übertragen werden.
[3] Sie können als Belegschaftsaktien Arbeitnehmern der Gesellschaft oder der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb angeboten und übertragen werden.
[4] Sie können ferner, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenwert im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der arithmetische Mittelwert der durch die Schlussauktionen ermittelten Kurse für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsentagen vor der Veräußerung. Diese Ermächtigung ist auf insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals beschränkt. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich ferner um den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Wandlungs- und / oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

e) Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

f) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den Ermächtigungen in lit. c) (1) bis (3) und lit. d) verwendet werden.

[ 21 ] KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage ist im Wesentlichen aus dem Zufluss liquider Mittel aus dem Börsengang hervorgegangen. Die Veränderung 2018 resultiert aus der aktienbasierten Vergütung eines Vorstandsmitglieds.

[ 22 ] GEWINNRÜCKLAGE

In den Gewinnrücklagen wurde die Verrechnung von passiven Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung von Akquisitionen bis 2002 erfasst.

[ 23 ] EIGENKAPITAL AUS NICHT REALISIERTEN GEWINNEN/VERLUSTEN

Diese Eigenkapitalposition betrifft im Wesentlichen eine Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, welche später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird. Die Rücklage für zum Fair Value im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente enthält im Wesentlichen die kumulierten Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung der Aktien an der ORBCOMM Inc. Bei Verkauf der Eigenkapitalinstrumente wird die Rücklage in Höhe des entsprechend kumulierten Betrags für das betreffende Eigenkapitalinstrument in den Konzerngewinn umgegliedert. In den Rücklagen (mit und ohne Umgliederung in den Gewinn oder Verlust) für assoziierte Unternehmen werden die anteiligen, kumulierten sonstigen Ergebnisse des assoziierten Unternehmens ausgewiesen. Die Hedge-Rücklage enthält die kumulierten Beträge der effektiven Fair-Value-Änderungen der designierten Komponenten.

ERFOLGSNEUTRALE EIGENKAPITALVERÄNDERUNG

in TEUR Differenzen aus Währungsumrechnung Finanzielle Vermögenswerte zu FVOCI Erfolgsneutrale Bewertung finanzieller Vermögenswerte
--- --- --- ---
31.12.2017 -269 0 11.286
Änderung von Rechnungslegungsmethoden 0 11.286 -11.286
01.01.2018 -269 11.286 0
Sonstige Änderungen -141 0 0
Gewinn / Verlust aus effektiven Sicherungsbeziehungen 0 0 0
Reklassifizierungen 0 0 0
Zeitwertanpassung 0 -2.857 0
Anpassung versicherungsmathematische Annahmen 0 0 0
Latente Steuern 0 46 0
Quote des nicht beherrschenden Anteils 0 0 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0
31.12.2018 -410 8.475 0
aus assoziierten Unternehmen:
in TEUR Cashflow Hedges Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste Differenzen aus Währungsumrechnung
--- --- --- ---
31.12.2017 20 -13.158 12
Änderung von Rechnungslegungsmethoden 0 0 0
01.01.2018 20 -13.158 12
Sonstige Änderungen 0 0 0
Gewinn / Verlust aus effektiven Sicherungsbeziehungen -647 0 0
Reklassifizierungen 9 0 0
Zeitwertanpassung 0 0 0
Anpassung versicherungsmathematische Annahmen 0 -3.074 0
Latente Steuern 205 875 0
Quote des nicht beherrschenden Anteils 129 309 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -254 0
31.12.2018 -284 -15.302 12
aus assoziierten Unternehmen:
in TEUR Cashflow Hedges Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Gesamt
--- --- --- ---
31.12.2017 103 -93 -2.099
Änderung von Rechnungslegungsmethoden 0 0 0
01.01.2018 103 -93 -2.099
Sonstige Änderungen 0 0 -141
Gewinn / Verlust aus effektiven Sicherungsbeziehungen -118 0 -765
Reklassifizierungen 0 0 9
Zeitwertanpassung 0 0 -2.857
Anpassung versicherungsmathematische Annahmen 0 -130 -3.204
Latente Steuern 0 0 1.126
Quote des nicht beherrschenden Anteils 0 0 438
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 -254
31.12.2018 -15 -223 -7.747
2017
in TEUR vor Steuern Steuereffekt Netto
--- --- --- ---
Differenzen aus Währungsumrechnung -99 0 -99
Erfolgsneutrale Bewertung finanzieller Vermögenswerte 1.447 -24 1.423
Cashflow Hedges 227 -72 155
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste 1.842 -313 1.529
aus assoziierten Unternehmen:
Differenzen aus Währungsumrechnung 12 0 12
Cashflow Hedges 151 -48 103
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste -137 44 -93
Gesamt 3.443 -413 3.030

[ 24 ] EIGENE ANTEILE

Der Vorstand der OHB SE hatte entsprechend dem Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2010 am 13. September 2011 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen und bis zu 250.000 Aktien zu erwerben, diese Ermächtigung galt bis zum 18. Mai 2015. Der Erwerb sollte Zwecken wie der Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie der Ausgabe von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft dienen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 12.500 Aktien aus dem Bestand der eigenen Anteile einem Vorstandsmitglied übertragen (vgl. Abschnitt Vergütung). Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 hielt die OHB SE 67.996 eigene Aktien; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,39 %.

Anzahl ausgegebener Aktien 2018 2017
Stand 01.01. 17.387.600 17.387.600
Übertragung eigener Aktien 12.500 0
Stand 31.12. 17.400.100 17.387.600

[ 25 ] RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen teilt sich wie folgt auf:

in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Pensionen 93.503 91.233
Ähnliche Verpflichtungen 6.080 5.354
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 99.583 96.587

Die pensionsähnlichen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Lebensarbeitszeitkonten und die Unterstützungskasse bei der OHB System AG.

Der OHB-Konzern trifft in beiden Unternehmensbereichen Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung der anspruchsberechtigten Mitarbeiter. Die Höhe der künftigen Leistungen basiert in der Regel auf Beschäftigungsdauer, Entgelt und der eingenommenen Position im Unternehmen. Das in den Verträgen angenommene Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre. Die unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen umfassen solche aus bereits laufenden Pensionen und Anwartschaften für zukünftig zu zahlende Pensionen und Altersruhegelder. Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Rückdeckungsversicherungen, die zur Deckung der Pensionsverpflichtungen dienen, erfüllen nicht in Gesamtheit die für die als "Plan Assets" notwendigen Bedingungen. Letztere werden unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten bilanziert. Die Rückdeckungsversicherungen, die die Kriterien zum Ansatz als "Plan Assets" erfüllen, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Weiterhin besteht Planvermögen für die Abdeckung von Langzeitarbeitskonten (TEUR 3.146, Vorjahr: TEUR 2.744) in Form von festverzinslichen Wertpapieren, welches mit den pensionsähnlichen Verpflichtungen verrechnet wurde. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge infolge der Beendigung von Versorgungsplänen oder wegen der Kürzung und Übertragung der Versorgungsleistungen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen berücksichtigt Marktzinssätze sowie Lohn- / Gehalts-, Renten- und Fluktuationstrends. Die Bewertung erfolgte unter folgenden versicherungsmathematischen Annahmen:

Abzinsungssatz: 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %)
Lohn- / Gehaltstrend: 2,75 % (Vorjahr: 2,75 %)
Lohndrift: 0,00 % (Vorjahr: 0,00 %)
Rententrend: 1,50 % (Vorjahr: 1,40 %)

Für geringfügige Volumina in ausländischen Tochtergesellschaften wurden teilweise abweichende Annahmen getroffen. Diese Parameter gelten auch im jeweiligen Folgejahr für die Berechnung der Kosten der erworbenen Versorgungsansprüche. Der Gesamtaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2018 2017
Dienstzeitaufwand 1.097 895
Zinsaufwand 2.039 1.878
Erwarteter Ertrag (-) Planvermögen -165 -163
Summe 2.971 2.610

Die Anwartschaftsbarwerte entwickelten sich wie folgt:

in TEUR 2018 2017
Anwartschaftsbarwert 01.01. 103.063 107.086
Veränderung Konsolidierungskreis 1.893 0
Barwert der im Jahr erworbenen Ansprüche 871 895
Zinsaufwand für bereits erworbene Ansprüche 2.039 1.878
Zahlungen aus der Rückstellung -4.658 -5.139
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) 3.103 -1.657
Anwartschaftsbarwert 31.12. 106.311 103.063

Das Planvermögen hat sich wie folgt ergeben:

in TEUR 2018 2017
Aktivwert des Planvermögens 01.01. 6.476 6.649
Einzahlungen 124 124
Auszahlungen -7 -644
Erwartete Erträge 164 164
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) -29 183
Aktivwert des Planvermögens 31.12. 6.728 6.476

Die Neubewertungen beruhen mit TEUR 1.237 (Vorjahr: TEUR 0) auf Änderungen der demografischen Annahmen, TEUR 903 (Vorjahr: TEUR -1.189) auf Änderungen der finanziellen Annahmen, TEUR 733 (Vorjahr: TEUR -658) auf Änderungen aufgrund von Erfahrungen und TEUR 29 (Vorjahr: TEUR -183) auf Neubewertungen hinsichtlich der Erträge aus Planvermögen.

Der wesentliche Teil der Plan Assets (TEUR 4.994, Vorjahr: TEUR 4.928) besteht aus Sparplänen bei Versicherungen, die von der belgischen Financial Services and Markets Authority (FSMA) als Versicherungen der Klasse 21 und 23 eingestuft werden, und einer Unterstützungskasse (TEUR 1.568, Vorjahr: TEUR 1.382).

Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen betrugen TEUR 135 (Vorjahr: TEUR 347). Der Anwartschaftsbarwert leitet sich wie folgt zur bilanzierten Vermögenszusage (Defined Benefit Liability (+) / Defined Benefit Asset (-)) über:

in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Tatsächlicher Anwartschaftsbarwert 106.311 103.063
Zeitwert des Planvermögens -6.728 -6.476
Bilanzierte Vermögenszusage 99.583 96.587

Die bilanzierte Vermögenszusage teilt sich wie folgt in Defined Benefit Liability und Defined Benefit Asset auf:

in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Defined Benefit Asset 0 0
Defined Benefit Liability 99.583 96.587

Für 2019 werden Beiträge zum Pensionsplan in Höhe von TEUR 840 erwartet. In den Folgeperioden werden folgende Zahlungsmittelabflüsse erwartet:

Jahre in EUR
2019 4.656.999
2020 5.618.440
2021 5.399.697
2022 5.055.359
2023 5.308.413
2024-2028 27.286.175

Anwartschaftsbarwerte in Höhe von TEUR 445 (Vorjahr: TEUR 436) wurden nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwerten liegt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ein Rechnungszinsfuß von 3,68 % zugrunde. Es wird bei diesen Rückstellungen davon ausgegangen, dass sich nach dem Anwartschaftsverfahren gemäß IAS 19 kein wesentlicher Unterschied für die Dotierung ergeben würde. Bei einer Abnahme des Diskontierungssatzes um 0,25 % würde sich der Barwert der Pensionsverpflichtung um TEUR 3.409 erhöhen. Eine Zunahme des Diskontierungssatzes um 0,25 % würde zu einer Abnahme des Barwerts der Pensionsverpflichtung um TEUR 3.235 führen. Ein Anstieg der Rentendynamik um 0,25 % hätte eine Zunahme des Barwerts der Pensionsverpflichtung um TEUR 2.622 zur Folge. Eine Minderung um 0,25 % würde in einer Abnahme des Barwerts der Pensionsverpflichtung um TEUR 2.524 resultieren.

[ 26 ] ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN (LANG- UND KURZFRISTIG)

Die langfristigen Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitzusagen im Unternehmensbereich "Aerospace + Industrial Products". Die Altersteilzeitvereinbarungen laufen bis 2023. Mit der Altersteilzeitrückstellung (TEUR 1.395, Vorjahr: TEUR 1.384) wurde Planvermögen in Form von Fonds (TEUR 200, Vorjahr: TEUR 538) verrechnet, was zu einem Ausweis von TEUR 1.195 (Vorjahr: TEUR 846) führt. Die übrigen Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus laufenden Lohn- und Gehaltsverpflichtungen in Höhe von TEUR 18.986 (Vorjahr: TEUR 15.758). Bei den kurzfristigen Personalrückstellungen wird mit einem Abfluss im ersten Quartal 2019 gerechnet.

in TEUR 01.01.2018 Verbrauch Auflösungen Zugänge Zugänge Erstkonsolidierung 31.12.2018
Drohverluste und Risiken 5.397 1.517 2.629 3.365 0 4.616
Restarbeiten endfakturierte Projekte 3.107 1.070 122 1.034 0 2.949
Sonstige Rückstellungen 4.760 2.600 431 2.457 43 4.229
Personalrückstellungen 16.604 11.952 44 14.756 818 20.182
29.868 17.139 3.226 21.612 861 31.976
in TEUR davon langfristig
Drohverluste und Risiken 65
Restarbeiten endfakturierte Projekte 0
Sonstige Rückstellungen 896
Personalrückstellungen 1.195
2.156

[ 27 ] LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Tochtergesellschaft OHB System AG in Höhe von TEUR 30.000 (Vorjahr: TEUR 30.000). Darüber hinaus ist darin eine Bankverbindlichkeit der OHB Italia S.p.A. in Höhe von TEUR 363 (Vorjahr: TEUR 414) enthalten. Die Laufzeit beträgt mehr als zwölf Monate vom Bilanzstichtag.

Im Rahmen des Darlehensvertrags für die OHB System AG bestehen drei Covenants, die im Geschäftsjahr eingehalten wurden.

[ 28 ] KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

Hierbei handelt es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der OHB SE (TEUR 0, Vorjahr: TEUR 33.000), der OHB System AG (TEUR 15.008, Vorjahr: TEUR 15.212), der OHB Italia S.p.A. (TEUR 9.133, Vorjahr: TEUR 15.601), der OHB Sweden AB (TEUR 1.158, Vorjahr: TEUR 0), der LuxSpace Sàrl (TEUR 26, Vorjahr: TEUR 0) sowie der OHB Teledata GmbH (TEUR 49, Vorjahr: TEUR 73).

Im Rahmen des Konsortialdarlehens, das zum Bilanzstichtag mit TEUR 15.000 (Vorjahr: TEUR 48.000) in Anspruch genommen wurde, bestehen zwei Covenants, die im Geschäftsjahr eingehalten wurden.

[ 29 ] KURZFRISTIGE FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Bei den nicht finanziellen sonstigen Verbindlichkeiten handelt sich im Wesentlichen um ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 25.429 (Vorjahr: TEUR 8.668).

in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
NICHT FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Umsatzsteuer 980 819
Verbindlichkeiten soziale Sicherheit und Lohnsteuer 2.131 3.714
Sonstige 25.759 12.432
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Derivate in Hedging-Beziehungen 375 48
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.303 4.213
Summe 39.548 21.226

[ 30 ] ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU DEN FINANZINSTRUMENTEN UND SICHERUNGSBEZIEHUNGEN

Die Finanzinstrumente wurden den folgenden Kategorien zugeordnet:

in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
--- --- --- --- ---
Fortgeführte Anschaffungskosten (AmC)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 77 30.913 0 0
Zahlungsmittel 48.316 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 69.092 0 0 0
117.485 30.913 0 0
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
Am aktiven Markt gehandelte Eigenkapitalinstrumente 0 16.084 0 0
Sonstige Eigenkapitalinstrumente 0 15.889 0 0
0 31.973 0 0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL) 335 0 0 0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) 0 0 0 32.610
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT) 0 0 461 0
Ausleihungen und Forderungen (LaR)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und PoC 0 0 328.247 0
Wertpapiere 0 0 0 219
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 0 29.471 2.152
Zahlungsmittel 0 0 58.578 0
0 0 416.296 2.371
117.820 62.886 416.757 34.981
Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 176.964 0 83.141 0
Finanzverbindlichkeiten 25.374 30.363 63.886 30.414
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.678 0 4.261 0
213.016 30.363 151.288 30.414

Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Zahlungsmitteln wird angenommen, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchwert dem Zeitwert entspricht.

Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten der Kategorie AmC entspricht der Buchwert in Höhe von TEUR 30.913 (Vorjahr: LaR TEUR 2.152) annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es handelt sich mit TEUR 28.758 um ein Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen und mit TEUR 1.907 um unverzinsliche Kautionen, aber basierend auf dem aktuellen niedrigen Zinsniveau besteht kaum ein Unterschied.

Die in der Kategorie FVOCI enthaltene Beteiligung an der ORBCOMM Inc. ist zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 16.084 (Vorjahr: AfS TEUR 18.941) bilanziert, der aus dem Börsenkurs an der NYSE zum Abschlussstichtag abgeleitet wurde (Stufe 1 der Zeitwerthierarchie). Für die Beteiligungen an der Arianespace Participation (TEUR 8.328), der MT Dezentrale Energiesysteme GmbH (TEUR 1.022), der MT Mecatrònica SpA (TEUR 530) sowie sonstige kleinere Beteiligungen gibt es keinen aktiven Markt zur Bestimmung des Zeitwerts. Sie sind wie im Vorjahr zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit Gründe für Abwertungen nicht erkennbar sind, da ein verlässlicher Zeitwert nicht ermittelt werden konnte.

Die in der Kategorie FVPL (Vorjahr: FAHfT) ausgewiesenen Wertpapiere wurden zum Zeitwert bilanziert, sodass der Buchwert dem Zeitwert entspricht. Der Zeitwert wurde abgeleitet aus einem Börsenkurs am Abschlussstichtag.

Bei den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FLAC) wie Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ist ein Darlehen von der Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 1.568 (Vorjahr: TEUR 1.382) enthalten, welches mit 5 % verzinst wird. Das Darlehen ist jederzeit kündbar, sodass der Buchwert annähernd dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Das Darlehen ist spätestens bei Kündigung in einem Betrag zurückzuzahlen.

Bei den langfristigen Finanzschulden der Kategorie finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FLAC) entspricht der Buchwert (TEUR 30.363, Vorjahr: TEUR 30.414) annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Eine Darlehensaufnahme wäre gegenwärtig zu denselben Konditionen möglich.

Die Nettoergebnisse enthalten keinen Zinsertrag oder Zinsaufwand. Diese sind im Abschnitt zu dem Finanzergebnis dargestellt. Ab 2018 sind Wertminderungen ebenfalls kein Bestandteil des Nettoergebnisses mehr.

NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2018

in TEUR Sonstige Ertrags- und Aufwandsposten bzw. Gewinn- und Verlustposten
Finanzielle Vermögenswerte FVPL Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 126
AmC Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 0
FVOCI Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet -2.857

NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2017

in TEUR 2017
Vermögenswerte zu Handelszwecken gehalten 0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 1.251
Kredite und Forderungen -650
davon Wertminderung -650
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 0

Der OHB-Konzern verfügt über zwei Arten von finanziellen Vermögenswerten, auf die das "Expected Credit Loss Model" angewendet wird: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen grundsätzlich auch den Bewertungsanforderungen des IFRS 9, werden jedoch aufgrund der zu erwartenden unwesentlichen Auswirkungen nicht berücksichtigt.

Die OHB wendet den vereinfachten IFRS 9-Ansatz zur Ermittlung der "expected credit losses" an, wonach sich eine restlaufzeitabhängige Wertberichtigung für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aus Vertragsvermögenswerten ergibt.

31.12.2018 01.01.2018
in TEUR noch nicht fällig überfällig bis 1 Jahr überfällig über 1 Jahr wertgemindert Summe noch nicht fällig
--- --- --- --- --- --- ---
Expected loss rate 0,11 % 0,21 % 0,10 % 0,11 %
Buchwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 55.677 6.445 4.664 2.463 69.249 55.956
Wertberichtigungen 60 14 5 79 157 61
69.092
Expected loss rate 0,08 % 0,07 %
Buchwert Vertragsvermögenswerte 279.208 279.208 227.195
Wertberichtigungen 213 213 162
278.995
01.01.2018
in TEUR überfällig bis 1 Jahr überfällig über 1 Jahr wertgemindert Summe
--- --- --- --- ---
Expected loss rate 0,39 % 0,33 %
Buchwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.773 2.990 2.894 71.613
Wertberichtigungen 38 10 76 185
71.428
Expected loss rate
Buchwert Vertragsvermögenswerte 227.195
Wertberichtigungen 162
227.033
in TEUR Vertragsvermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2017 0 892
162 185
01.01.2018 162 1.077
Zuführung 51 0
Auflösung 0 -920
31.12.2018 213 157

Auch alle anderen kurzfristigen Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gelten als mit geringem Ausfallrisiko behaftet, da das Risiko der Nichterfüllung gering ist und man davon ausgeht, dass die Schuldner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Bezogen auf die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste (Stufe 1) war die Bildung einer Wertberichtigung nicht erforderlich.

Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten liegen keine Überfälligkeiten vor und der gesamte Betrag von TEUR 22.963 wird der Stufe 1 des Kreditrisikomodells zugeordnet. Da kein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos zu verzeichnen ist, war die Bildung von Wertberichtigungen nicht erforderlich.

Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte nach Bewertungsstufen

Stufe 1: Auf aktiven Märkten gehandelte Finanzinstrumente, deren notierte Preise unverändert für die Bewertung übernommen wurden.

Stufe 2: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.

Stufe 3: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

31.12.2018
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- ---
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte durch GuV (FVPL)
Wertpapiere 335 0 0
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value erfolgsneutral
Beteiligung ORBCOMM 16.084 0 0
Summe 16.419 0 0
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Hedging Derivatives -Fremdwährungs-Forwards 0 375 0
Summe 0 375 0
31.12.2017
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- ---
ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Beteiligung ORBCOMM 18.941 0 0
ZU HANDELSZWECKEN GEHALTENE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Wertpapiere 461 0 0

Der Zeitwert der Wertpapiere wurde aus einem Börsenkurs abgeleitet. Im Geschäftsjahr fanden keine Transfers zwischen den einzelnen Stufen statt.

Derivate und Sicherungsbeziehungen

Im OHB-Konzern werden Einkäufe und Verkäufe in Fremdwährungen getätigt, wodurch ein Kursschwankungsrisiko mit direktem Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung entsteht. Um dieses Risiko abzusichern, werden bei der OHB hauptsächlich Devisentermingeschäfte eingesetzt, die grundsätzlich ins Hedge Accounting zu designieren sind. Ein Abschluss von Derivaten zum spekulativen Zwecke ist laut Konzernrichtlinie untersagt. Eine formale Designation der Sicherungsbeziehung erfolgt zum Abschlusszeitpunkt der Derivate durch Erstellung notwendiger Hedge-Dokumentationen.

Im Folgenden wird ein zeitliches Profil für den Nominalbetrag sowie den Durchschnittspreis der Derivate dargestellt.

Restlaufzeit Nominalvolumen Gesamt Nominalvolumen Gesamt Durchschnittlicher Sicherungskurs
in TEUR bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Absicherung des Währungsrisikos
Devisentermingeschäfte USD 5.082 0 0 5.082 7.063 1,2625
Devisentermingeschäfte GBP 300 0 0 300 0 0,8753
Devisentermingeschäfte übrige Fremdwährungen 161 0 0 161 522 n / a
Summe 5.543 0 0 5.543 7.585

Für antizipierte zukünftige Transaktionen werden Cashflow Hedges gebildet. Alle Sicherungsbeziehungen werden zum Übergangszeitpunkt 1. November 2018 erstmalig nach den IFRS 9-Regelungen für Hedge Accounting bilanziert.

Für die unter IAS 39 bereits bestandenen Sicherungsbeziehungen übt die OHB das Wahlrecht zur prospektiven Anwendung des Hedge Accounting nach IFRS 9 aus. Dadurch ergaben sich unwesentliche Übergangseffekte aus IAS 39 zu IFRS 9. Mit der Einführung des neuen Standards kommt es zum Wegfall der bisher geltenden Effektivitätsgrenze von 80 % bis 125 % sowie des retrospektiven Effektivitätstests. Weiterhin ist eine freiwillige Dedesignation von Sicherungsbeziehungen nicht mehr möglich. Damit kann erwartet werden, dass mit der prospektiven Anwendung von IFRS 9 zukünftig eine geringere Volatilität der Gewinn- und Verlustrechnung erreicht werden kann. Darüber hinaus erlaubt IFRS 9 eine Erfassung der Fair-Value-Änderung der nicht-designierten Komponenten von Derivaten in einem separaten Eigenkapitalkonto, der sogenannten Cost of Hedging Reserve. Die OHB entschied sich jedoch, die Fair-Value-Änderung der nicht-designierten Komponenten weiter erfolgswirksam zu erfassen.

ANGABEN ZU SICHERUNGSINSTRUMENTEN IN CASHFLOW HEDGES

31.12.2018
in TEUR Buchwert Bilanzposten Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten Nominalvolumen
--- --- --- --- ---
Cashflow Hedges
Absicherung des Währungsrisikos -Devisentermingeschäfte
Derivate Vermögenswerte 0 n / a 0 0
Derivate Verbindlichkeiten -541 Finanzielle Verbindlichkeiten -541 5.543

Eine Voraussetzung für die Anwendung des Hedge Accounting gemäß IFRS 9 ist die prospektive Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung, die die OHB anhand der Critical-Terms-Match-Methode auf periodischer Basis nachweist. In der Regel wird ein Derivat zu identischen Vertragsbedingungen wie die des zugrunde liegenden Grundgeschäfts abgeschlossen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Sicherungsbeziehung effektiv ist. Die einzige Quelle der Ineffektivitäten ist das Ausfallrisiko des Kontrahenten, das erwartungsgemäß keine dominante Rolle in den bestehenden Sicherungsbeziehungen spielt. Bei den Cashflow Hedges gilt die Forward-to-Forward-Designation, wobei die Spot- und die Forward-Komponente der FX-Forwards ins Hedge Accounting designiert werden. Darüber hinaus wird bei der OHB mithilfe der Dollar-Offset-Methode und der Hypothetische-Derivate-Methode retrospektiv ermittelt, wie hoch der effektive Anteil der designierten Komponenten in der aktuellen Periode war. Die effektive Fair-Value-Änderung der designierten Komponenten ist in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital (Other Comprehensive Income) zu buchen und der ineffektive Anteil der designierten Komponenten sowie die Fair-Value-Änderung der nicht-designierten Komponenten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Derivate könnten aufgrund einer Verschiebung oder sogar eines Ausfalls der zugrunde liegenden Grundgeschäfte alleinstehende Derivate werden, wofür das Hedge Accounting keine Anwendung mehr findet. Bei der OHB waren in den vergangenen Perioden derartige Gründe für eine Beendigung von Sicherungsbeziehungen nicht vorgekommen.

ANGABEN ZU GRUNDGESCHÄFTEN IN CASHFLOW HEDGES

31.12.2018
in Mio. EUR Wertänderung der Periode des Grundgeschäfts zur Ermittlung von Ineffektivitäten Stand der Hedging Reserve und Währungsrücklage aktiver Cashflow Hedges Stand der Hedging Reserve und Währungsrücklage beendeter Cashflow Hedges
--- --- --- ---
Absicherung des Währungsrisikos
Designierte Komponenten 365 -365 -165
Nicht-designierte Komponenten 0 0 0

GEWINNE UND VERLUSTE AUS CASHFLOW HEDGES

--- --- --- ---
in Mio. EUR Im Eigenkapital erfasste Gewinne oder Verluste aus CFH In der GuV erfasste Ineffektivitäten Posten in der Gesamtergebnisrechnung, in dem die erfasste Ineffektivität enthalten ist
--- --- --- ---
Absicherung des Währungsrisikos -365 -10 Finanzergebnis
31.12.2018
Reklassifizierungen aus der CFH-RUcklage in die GuV
--- --- --- ---
in Mio. EUR aufgrund vorzeitiger Beendigung CFH aufgrund der GuV-wirksamen Realisierung des Grundgeschäfts Posten in der Gesamtergebnisrechnung, in dem die Umgliederung enthalten ist
--- --- --- ---
Absicherung des Währungsrisikos 0 174 Umsatzerlöse

Zum 31. Dezember 2017 waren für den Export bei zwei Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von TUSD 8.152 (TEUR 7.064) abgeschlossen. Davon entfallen TUSD 4.762 (TEUR 4.059) auf Cashflow Hedges. Im zweiten Halbjahr 2018 sind davon TUSD 4.056 (TEUR 3.473) fällig gewesen. Unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wurden Devisentermingeschäfte auf ZAR (Cashflow Hedges) mit einem Zeitwert von TEUR 48 ausgewiesen. Im ersten Halbjahr 2019 sind diese Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von TZAR 6.100 (TEUR 402) fällig. Unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten wurden Devisentermingeschäfte mit einem Zeitwert von TEUR 197 für Fair Value Hedges und mit TEUR 149 für Cashflow Hedges ausgewiesen. Der Zeitwert der Derivate wurde durch die Verwendung von Terminkursen am Bilanzstichtag ermittelt.

[ 31 ] KAPITALFLUSSRECHNUNG

Überleitungsrechnung Finanzschulden

in TEUR Langfristige Finanzverbindlichkeiten Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Summe Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten
01.01.2018 30.414 63.886 94.300
Cashflows
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 0 1.185 1.185
Rückzahlungen von Finanzkrediten -51 -39.697 -39.748
31.12.2018 30.363 25.374 55.737
01.01.2017 349 93.108 93.457
Cashflows
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 30.650 7.577 38.227
Rückzahlungen von Finanzkrediten -585 -36.799 -37.384
31.12.2017 30.414 63.886 94.300

IX. FINANZRISIKOMANAGEMENT

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten sowie Finanzmittel durch einen angemessenen Betrag zugesagter Kreditlinien zur Verfügung zu haben, um fällige Verpflichtungen erfüllen zu können. Das Management überwacht mittels rollierender Prognosen die Liquiditätsreserven des Konzerns (bestehend aus den nicht in Anspruch genommenen nachstehenden Kreditlinien) und der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Basis der erwarteten Cashflows. Dies erfolgt im Allgemeinen auf lokaler Ebene in den operativen Unternehmen des Konzerns in Übereinstimmung mit denen vom Konzern. Im Rahmen des Konsortialkredits (Abschnitt 28) bestand zum Jahresende eine offene Kreditlinie in Höhe von TEUR 180.000. Die Vereinbarung läuft bis Mai 2023. Gegenwärtig liegen keine Anhaltspunkte für nicht ausreichende Liquidität vor.

FÄLLIGKEITSANALYSE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

31.12.2018 31.12.2017
in TEUR innerhalb 1 Jahres in 1 bis 2 Jahren in 3 bis 5 Jahren 5 in mehr als Jahren Summe innerhalb 1 Jahres
--- --- --- --- --- --- ---
Langfristige Finanzverbindlichkeiten* 0 13.978 17.164 382 31.524 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 25.374 0 0 0 25.374 63.886
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 176.964 0 0 0 176.964 83.141
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.678 0 0 0 10.678 4.213
Summe 213.016 13.978 17.164 382 244.540 151.240
31.12.2017
in TEUR in 1 bis 2 Jahren in 3 bis 5 Jahren 5 in mehr als Jahren Summe
--- --- --- --- ---
Langfristige Finanzverbindlichkeiten* 1.078 20.719 10.111 31.908
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0 63.886
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 83.141
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 4.213
Summe 1.078 20.719 10.111 183.148

* inklusive Zinsaufwendungen

Kreditrisiken

Die Kreditrisiken werden insgesamt als gering betrachtet. Grundsätzlich bestehen allgemeine Ausfallrisiken, die durch wirtschaftliche Gegebenheiten generell jederzeit eintreten können. Das Forderungsportfolio ist stark auf öffentliche Auftraggeber ohne jegliches Ausfallrisiko fokussiert, und für den verbleibenden Rest ohne Risikokonzentration breit gestreut. Aus diesem Grund wird im gesamten Konzern auf die Versicherung von Forderungen verzichtet. Die verwendeten Verlustquoten für das vereinfachte Modell der Wertminderungen beruhen folglich nur zu einem unwesentlichen Teil auf historischen Verlustquoten. Die Berücksichtigung aktueller und zukunftsorientierter Informationen beruht auf Einschätzungen des Konzerns in Bezug auf das Kreditausfallrisiko der Kundenstruktur, insbesondere bezogen auf öffentliche Auftraggeber.

Währungsrisiken

Der Konzern ist zum überwiegenden Teil innerhalb der Euro-Zone tätig und damit geringen Fremdwährungsrisiken aus dem laufenden Geschäft ausgesetzt. In geringem Umfang werden Verkäufe in Fremdwährungen (USD, AED) durchgeführt. Im Bereich der Raumfahrt werden in der Regel 100 % der erwarteten zukünftigen Transaktionen abgesichert, im Bereich der Luftfahrt liegt die Sicherungsquote der geplanten zukünftigen Umsatzerlöse am Ende des laufenden Geschäftsjahres bei ca. 64 %, da den prognostizierten Umsatzerlösen die geplanten Einkäufe gegenübergestellt werden. Zum Bilanzstichtag bestanden im Wesentlichen Forderungen in USD in Höhe von TEUR 2.530 (Vorjahr: TEUR 3.388). Einkäufe in Fremdwährung (USD, GBP) werden in nicht wesentlichem Umfang getätigt. Der USD-Wechselkurs beeinflusst die Erträge und Aufwendungen im Luftfahrtgeschäft. Für das Jahr 2018 sind in diesem Bereich die vorhandenen Auftragsbestände und Forderungen in US-Dollar durch Devisentermingeschäfte abgesichert (vgl. Abschnitt 30 Derivate und Sicherungsbeziehungen).

Zinsrisiken

Im Anlagebereich sind im Hinblick auf Zinsrisiken vorwiegend risikoarme Anlageformen gewählt worden. Sie unterliegen den marktüblichen Zinsschwankungen. Kreditaufnahme wird in kurzfristiger Form zur Abdeckung der aus Projektzahlungszyklen entstehenden Bedarfe im Umlaufvermögen genutzt. Hierbei werden überwiegend Mittel aus einem Kreditrahmenvertrag mit einer marktorientierten sowie von der Erreichung eines Covenants abhängigen variablen Komponente im Zinssatz eingesetzt. Eine Zinsänderung von 1 % würde bei derzeitiger Inanspruchnahme einen zusätzlichen Aufwand von ca. TEUR 560 (Vorjahr: TEUR 940) bedeuten. Mit einer weiteren Verringerung der Zinsen ist nicht zu rechnen. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis 2024 zu festen Konditionen. Das Zinsänderungsrisiko wird gegenwärtig als gering angesehen.

Kapitalrisikomanagement

Zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Zielen des OHB-Konzerns zählen die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit im Hinblick auf die Unternehmensfortführung sowie die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur. Große Bedeutung in diesem Zusammenhang hat hierbei die Sicherstellung von ausreichender Verfügbarkeit von Liquidität unter Wahrung der Dividendenfähigkeit. Die Steuerung dieser Ziele erfolgt durch ein integriertes Controlling-Konzept, wobei die Geschäftsführung im Rahmen der Monatsabschlussanalyse aktuelle Kennziffern zu verschiedenen Bilanzpositionen und damit auch zur Entwicklung des Eigenkapitals und als Basis für notwendige unternehmerische Entscheidungen erhält. Zum 31. Dezember 2018 lag die Eigenkapitalquote bei 26,5 % (Vorjahr: 28,8 %). Die Eigenkapitalquote wurde als Gesamtsumme des Eigenkapitals im Verhältnis zur Bilanzsumme ermittelt. Die von der Gesellschaft angestrebte Eigenkapitalquote liegt über 25 %. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber 2017 unverändert.

X. SONSTIGE ANGABEN

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft werden. Die wesentlichen Steuerungskennzahlen im OHB-Konzern sind Gesamtleistung, EBIT und EBITDA. An den Vorstand als verantwortliche Unternehmensinstanz berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente eines Unternehmens sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich zumeist auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden. Der Konzern gliedert sich gemäß IFRS 8 in die folgenden berichtspflichtigen Segmente:

Space Systems
Aerospace + Industrial Products

Im Segment "Space Systems" werden im Wesentlichen Raumfahrtsysteme entwickelt und umgesetzt. Im Segment "Aerospace + Industrial Products" liegt der Schwerpunkt in der Fertigung von Produkten für die Luft- und Raumfahrt sowie für andere Industriebereiche. Die Segmente sind im Konzernlagebericht ausführlich beschrieben. Segmenterträge, -aufwendungen und -ergebnisse beinhalten ebenso Geschäftsbeziehungen zwischen den Geschäftsfeldern. Diese Transfers werden zu Vollkosten verrechnet. Die Bewertungsgrundsätze in der Segmentberichterstattung weichen nicht von den Bewertungsgrundsätzen im Konzernabschluss ab. Die Holding ist gesondert dargestellt, da die Beteiligungsansätze im Wesentlichen bei der Holding erfasst sind. Die OHB SE übt die Tätigkeit einer aktiven Holdinggesellschaft aus. Die Umsätze teilen sich nach Produktgruppen und Regionen wie folgt auf:

UMSÄTZE NACH PRODUKTGRUPPEN

in TEUR 2018 2017
Raumfahrt 940.852 792.567
Luftfahrt 14.504 14.635
Antennen 13.051 9.786
Sonstige 8.144 8.906
Gesamt 976.551 825.894

UMSÄTZE GEOGRAFISCH

in TEUR 2018 2017
Deutschland 331.325 301.604
Restliches Europa 630.962 519.221
Restliche Welt 14.264 5.069
Gesamt 976.551 825.894

Drei Auftraggeber des OHB-Konzerns haben mit TEUR 238.140, TEUR 176.218 bzw. TEUR 144.327 jeweils einen Anteil von über 10 / des Gesamtumsatzes.

Die Summe der langfristigen Vermögenswerte (ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche) in Deutschland beträgt TEUR 171.187 (Vorjahr: TEUR 152.641) und im Ausland TEUR 37.401 (Vorjahr: TEUR 35.624). Darin enthalten sind langfristige Vermögenswerte für das Tochterunternehmen in Italien in Höhe von TEUR 31.566 (Vorjahr: TEUR 30.794). Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen das Inland mit TEUR 97.100 (Vorjahr: TEUR 94.389) und mit TEUR 2.482 (Vorjahr: TEUR 2.197) das Ausland.

Segmentberichterstattung

Space Systems Aerospace + Industrial Products Überleitung
Holding
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in TEUR 2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 788.861 635.322 194.349 203.943 0 0
davon Innenumsätze 170 272 6.489 13.099 0 0
Gesamtleistung 809.482 661.252 197.649 211.876 9.267 7.889
Materialaufwand und bez. Leistungen 566.077 451.776 85.914 102.290 0 0
EBITDA 44.015 32.977 21.426 25.468 -428 364
Abschreibungen 11.461 8.911 5.774 5.314 27 25
EBIT 32.554 24.066 15.652 20.154 -455 339
Langfristige Vermögenswerte 145.621 130.506 124.349 85.060 67.322 63.305
Kurzfristige Vermögenswerte 410.988 317.857 116.991 185.302 48.653 42.350
Bilanzsumme 556.609 448.363 241.340 270.362 115.975 105.655
Eigenkapital 111.445 115.790 63.960 55.498 58.805 62.854
Schulden 445.164 332.573 177.380 214.864 57.170 42.801
Bilanzsumme 556.609 448.363 241.340 270.362 115.975 105.655
Investitionen (ohne Finanzanlagen) 23.419 23.317 12.855 21.294 2.119 30
Überleitung Summe
Konsolidierung
--- --- --- --- ---
in TEUR 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse -6.659 -13.371 976.551 825.894
davon Innenumsätze -6.659 -13.371 0 0
Gesamtleistung -16.005 -21.330 1.000.393 859.687
Materialaufwand und bez. Leistungen -6.403 -11.393 645.588 542.673
EBITDA 0 0 65.013 58.809
Abschreibungen 0 336 17.262 14.586
EBIT 0 -336 47.751 44.223
Langfristige Vermögenswerte -45.954 -39.322 291.338 239.549
Kurzfristige Vermögenswerte -114.364 -65.360 462.268 480.149
Bilanzsumme -160.318 -104.682 753.606 719.698
Eigenkapital -34.191 -26.862 200.019 207.280
Schulden -126.127 -77.820 553.587 512.418
Bilanzsumme -160.318 -104.682 753.606 719.698
Investitionen (ohne Finanzanlagen) 0 0 38.393 44.641

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

2018 2017
in TEUR bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Summe bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
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Mietverträge (operating leasing) 9.891 31.872 27.417 69.180 11.867 28.851
Leasingverträge (operating leasing) 1.013 1.235 16 2.264 852 1.599
Summe 10.904 33.107 27.433 71.444 12.719 30.450
2017
in TEUR mehr als 5 Jahre Summe
--- --- ---
Mietverträge (operating leasing) 27.509 68.227
Leasingverträge (operating leasing) 0 2.451
Summe 27.509 70.678

Im laufenden Jahr wurden Aufwendungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen in Höhe von TEUR 10.344 (Vorjahr: TEUR 9.528) ergebniswirksam im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Kaufoptionen bestehen nicht.

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Zum Bilanzstichtag bestanden Avalverpflichtungen in Höhe von TEUR 38.558 (Vorjahr: TEUR 37.487). Für den Kreditrahmen wurde von den teilnehmenden Gesellschaften eine gesamtschuldnerische Haftung übernommen.

Für Darlehensverbindlichkeiten eines assoziierten Unternehmens wurden Bürgschaften in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 3.874) abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.

MITARBEITER

Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2.616 betragen (Vorjahr: 2.368 Mitarbeiter). Zum 31. Dezember 2018 sind im Unternehmensbereich "Space Systems" 1.874 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.624), im Unternehmensbereich "Aerospace + Industrial Products" 879 Mitarbeiter (Vorjahr: 786) und bei der Holding 16 Mitarbeiter (Vorjahr: 9).

XI. ORGANE DER GESELLSCHAFT

Vorstände der Gesellschaft sind:

Herr Marco Fuchs, Lilienthal; Vorsitzender des Vorstands
Herr Dr. Fritz Merkle (bis 30. Juni 2018), Eching / Freising; Geschäftsentwicklung und Marketing
Herr Klaus Hofmann, Bremen; Personal
Herr Dr. Lutz Bertling (seit 1. April 2018), Bremen; Unternehmensentwicklung, Raumfahrtservices und Digitalisierung
Herr Kurt Melching (seit 1. April 2018), Bremen; Finanzen

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören an:

Herr Robert Wethmar, Hamburg, Partner der Kanzlei Taylor Wessing, Vorsitzender
Frau Christa Fuchs, Bremen, Geschäftsführende Gesellschafterin der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen
Herr Prof. Heinz Stoewer, München, Professor em. Space Systems Engineering, Technische Universität Delft, Niederlande, Geschäftsführer SAC Space Associates Beratungs GmbH, München
Herr Ingo Kramer (seit 19. Juni 2018), Unternehmer, Bremerhaven

Mitgliedschaften der Organmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Jahr 2018:

Herr Marco Fuchs

Konzernmandate:

MT Aerospace AG, Augsburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
ORBCOMM Inc., Rochelle Park, NJ, USA, Mitglied des Verwaltungsrats
OHB Italia S.p.A., Mailand, Italien, Präsident des Verwaltungsrats
OHB Sweden AB, Stockholm, Schweden, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Antwerp Space N.V., Antwerpen, Belgien, Vorsitzender des Verwaltungsrats
LuxSpace Sàrl, Betzdorf, Luxemburg, Vorsitzender des Verwaltungsrats

Konzernfremde Mandate:

SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA., Bremen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
ZARM Technik AG, Bremen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Jacobs University Bremen gGmbH, Bremen, Mitglied des Aufsichtsrats

Frau Christa Fuchs

ORBCOMM Deutschland AG, Bremen, Vorsitzende des Aufsichtsrats (Konzernmandat)
COSMOS Space Systems AG, Bremen, Vorsitzende des Aufsichtsrats (Konzernmandat)
OHB System AG, Bremen, Vorsitzende des Aufsichtsrats (Konzernmandat)

Ingo Kramer

Lenze SE, Aerzen, Mitglied des Aufsichtsrats

WERTPAPIERBESITZ VON ORGANMITGLIEDERN

zum 31.12.2018 Aktien Veränderungen 2017 / 18
Christa Fuchs, Vorsitzende des Aufsichtsrats 1.401.940 -
Prof. Heinz Stoewer, Mitglied des Aufsichtsrats 1.000 -
Marco Fuchs, Vorsitzender des Vorstands 6.046.610 -
Dr. Lutz Bertling, Mitglied des Vorstands 14.500 14.500

BEFREIUNG VON DER OFFENLEGUNG DER JAHRESABSCHLÜSSE VON KONZERNGESELLSCHAFTEN

Die Hauptversammlung der OHB System AG hat am 24. Mai 2018 beschlossen, von den Befreiungsvorschriften zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 264 (3) HGB Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der ORBCOMM Deutschland AG hat am 27. September 2018 beschlossen, von den Befreiungsvorschriften zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 264 (3) HGB Gebrauch zu machen.

ANGABEN ZU BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN

Nahestehende Personen nach IAS 24 sind Frau Christa Fuchs, Frau Romana Fuchs Mayrhofer sowie die Herren Marco Fuchs, Kurt Melching, Dr. Lutz Bertling, Klaus Hofmann, Prof. Heinz Stoewer, Ingo Kramer und Robert Wethmar. Als nahestehende Unternehmen sind zu nennen:

OHB Grundstücksgesellschaft, Achterstraße GmbH & Co. KG, Bremen
OHB Grundstücksgesellschaft, Kitzbühler Straße GmbH & Co. KG, Bremen
OHB Grundstücksgesellschaft, Universitätsallee GmbH & Co. KG, Bremen
OHB Grundstücksgesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße GmbH & Co. KG, Bremen
VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen
Apollo Capital Partners GmbH, München
Immobiliare Gallarate S.r.l., Mailand
KT Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, München
Schloß Annaberg GmbH, Latsch, Italien
Aerotech Peissenberg GmbH & Co. KG, Peissenberg
ORBCOMM Inc., Rochelle Park, NJ, USA

Die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Mit sonstigen nahestehenden Unternehmen wurden im Geschäftsjahr TEUR 117 (Vorjahr: TEUR 0) aus Umsätzen und sonstigen Erträgen erlöst, an Aufwendungen für bezogene Leistungen und Mieten fielen bei Tochterunternehmen rund TEUR 7.470 (Vorjahr: TEUR 7.342) an. Gegen sonstige nahestehende Unternehmen bestehen zum Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 25) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 460).

Gemäß einer Rahmenvereinbarung mit der Kanzlei Taylor Wessing, bei der Robert Wethmar Partner ist, wurde im vergangenen Geschäftsjahr im Zusammenhang mit Beratungsleistungen für Konzernunternehmen ein Honorar von insgesamt TEUR 198 berechnet. Die noch offenen Forderungen zum Bilanzstichtag betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Verbindlichkeiten bestanden zum 31. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).

Gegen nahestehende Personen bestanden zum Abschlussstichtag Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 199 (Vorjahr: TEUR 215). Es werden keine Beiträge zum Plan mehr geleistet. Es wurden Hinterbliebenenbezüge in Höhe von TEUR 22 gezahlt.

Mit assoziierten Unternehmen wurden im Geschäftsjahr Umsätze in Höhe von TEUR 2.702 (Vorjahr: TEUR 0) erzielt. Die zum Bilanzstichtag offenen Forderungen daraus betrugen TEUR 1.232 (Vorjahr: TEUR 0).

Gegen assoziierte Unternehmen bestehen aufgrund eines Rangrücktritts gegenüber Kreditinstituten langfristige Darlehen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 28.758 (Vorjahr: TEUR 27.700, kurzfristig). Die Darlehen sind mit Zinssätzen zwischen 3-5 % fix verzinslich und verlängern sich jeweils automatisch, wenn sie nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Es wurden Zinsen in Höhe von TEUR 908 (Vorjahr: TEUR 1.060) vereinnahmt. Die Laufzeit beträgt für alle Darlehen unter einem Jahr. Das jeweilige Darlehen ist bei Fälligkeit in einer Summe zurückzuzahlen. Für die Darlehen bestehen keine Sicherheiten.

ERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS § 161 AKTIENGESETZ

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den Empfehlungen der Bundesregierung mit wenigen Ausnahmen (siehe Kapitel Corporate Governance Bericht, Seite 42) bereits entsprochen wird und in Zukunft entsprochen werden soll. Die Entsprechenserklärung ist im Internet veröffentlicht unter:

https://www.ohb.de/de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung/

ERGEBNISVERWENDUNG

Die OHB SE übt die Tätigkeit einer aktiven Holding aus. Wesentlicher Aktivposten sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, die zum Stichtag mit TEUR 59.344 zu Buche stehen. Das Eigenkapital der OHB SE am 31. Dezember 2018 betrug TEUR 50.797. Die Gesellschaft weist im Einzelabschluss liquide Mittel von insgesamt TEUR 1.141 aus. Zum Jahresüberschuss 2018 in Höhe von TEUR 5.241 haben insbesondere die Erträge aus Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 10.013 beigetragen. Der HGB-Einzelabschluss zum 31. Dezember 2018 der OHB SE schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 11.374.578,92 ab. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von TEUR 11.375 wie in der Tabelle "Ergebnisverwendungsvorschlag" dargestellt zu verwenden. Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue Rechnung sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft zum Bilanzstichtag gehaltenen eigenen Aktien (67.996 Stückaktien) sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als zum Bilanzstichtag, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet werden. Für das Geschäftsjahr 2017 betrug die Ausschüttung der Dividende in Höhe von EUR 0,40 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie (17.387.600 Stückaktien) insgesamt EUR 6.955.040,00, weiterhin wurde ein Betrag in Höhe von EUR 5.927.999,53 auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn betrug im Geschäftsjahr 2017 EUR 12.883.039,53.

Ergebnisverwendungsvorschlag

in TEUR 2018
Bilanzgewinn 11.374.578,92
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,43 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie (17.400.100 Stückaktien] 7.482.043,00
Vortrag auf neue Rechnung 3.892.535,92

VERGÜTUNG

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich grundsätzlich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung bestehen derzeit bei Dr. Lutz Bertling. Im Fall des Todes eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Anspruch auf Weiterzahlung der erfolgsunabhängigen Vergütung des Verstorbenen für sechs Monate. Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die individualisierten Vorstandsbezüge sind ausführlich im Lagebericht / Vergütungsbericht (Seite 70) dargestellt. Die Gesamtbezüge des Vorstands einschließlich der aktienbasierten Vergütungen betragen für das Geschäftsjahr 2018 TEUR 4.598 (Vorjahr: TEUR 1.973), davon sind TEUR 1.553 (Vorjahr: TEUR 935) variable Vergütungsbestandteile, TEUR 1.482 (Vorjahr: TEUR 1.038) fixe Vergütungsbestandteile inklusive der Nebenleistungen wie Zuschüsse zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Bemessung der Kfz-Nutzung sowie aktienbasierten Vergütungen mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von TEUR 1.563. Christa Fuchs erhielt von der OHB System AG Hinterbliebenenbezüge in Höhe von TEUR 22 für den im Jahr 2014 verstorbenen Vorstand Prof. Manfred Fuchs. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2018 TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 70), wobei TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 30) für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 40) für die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats zurückgestellt wurden. Auf variable Vergütungsbestandteile wurde verzichtet. Gemäß einer Rahmenvereinbarung mit der Kanzlei Taylor Wessing, bei der Robert Wethmar Partner ist, wurde im vergangenen Geschäftsjahr im Zusammenhang mit Beratungsleistungen für Konzernunternehmen ein Honorar von insgesamt TEUR 198 berechnet.

Aktienbasierte Vergütungen

In 2018 wurden einem Vorstandsmitglied für die Jahre 2018 bis 2021 jeweils zum 1. April des Jahres 12.500 Aktien der OHB SE als Vergütungsbestandteil ohne Bindung an einen bestimmten Aktienkurs zugesagt. Scheidet das Vorstandsmitglied vor dem jeweiligen Fälligkeitstag aus, besteht kein Anrecht auf den Erhalt der Anteile. Die Aktien haben eine Mindesthaltedauer von jeweils zwei Jahren nach Zuteilung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 12.500 Aktien aus dem eigenen Bestand entnommen. Basierend auf dem Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt entspricht dies einem Zeitwert von TEUR 390. Für die übertragenen Aktien wurde Personalaufwand in gleicher Höhe erfasst. Für die übertragenen Aktien im laufenden Jahr sowie die in den Folgejahren zu übertragenden Aktien wurden im Geschäftsjahr TEUR 610 im Personalaufwand erfasst.

HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der OHB-Konzern an den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bremen, folgenden Honoraraufwand erfasst:

Jahres- und Konzernabschlussprüfungsleistungen: TEUR 236 (Vorjahr: TEUR 260)
Sonstige Leistungen: TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 25)
Steuerberatungsleistungen: TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 0)

Die sonstigen Leistungen konzentrieren sich im Berichtsjahr auf die Beratung zur Umsetzung neuer Standards. Die Steuerberatungsleistungen betrafen Leistungen im Zusammenhang mit möglichen ausländischen Betriebsstätten.

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Keine.

Die Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung durch den Vorstand ist nach der Aufsichtsratssitzung am 19. März 2019 vorgesehen.

Bremen, den 19. März 2019

Der Vorstand

Marco Fuchs

Kurt Melching

Klaus Hofmann

Dr. Lutz Bertling

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die OHB SE, Bremen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der OHB SE, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der OHB SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[ 1 ] Bilanzierung von Fertigungsaufträgen

[ 2 ] Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der selbsterstellten übrigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

[ 1 ] Sachverhalt und Problemstellung

[ 2 ] Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

[ 3 ] Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

[ 1 ] Bilanzierung von Fertigungsaufträgen

[ 1 ] Die im Konzernabschluss der OHB SE zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Umsatzerlöse sind in Höhe von EUR 883,1 Mio. der kundenbezogenen Fertigung von Satelliten und anderen Entwicklungsaufträgen zuzurechnen, die nach IFRS 15 zeitraumbezogen erfasst werden.

Die Bilanzierung der Umsatzerlöse erfolgt hierbei entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag, wobei die Schätzung des Leistungsfortschritts nach dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen zu den gesamten geplanten Fertigungskosten gemessen wird. Die zugrunde liegenden Kostenschätzungen und die Verteilung der angefallenen Kosten der Auftragsbestände auf die in dem Konzernabschluss angegebenen Umsatzerlöse erfolgt anhand der Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Ermessensspielräume und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie der Komplexität der Bilanzierung von Fertigungs- und Entwicklungsaufträgen unter Berücksichtigung des erstmals anzuwendenden Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

[ 2 ] Bei unserer Prüfung haben wir, unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen aus der kundenbezogenen Fertigung von Satelliten und anderen Entwickungsaufträgen unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrads beurteilt. Dabei haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten auch die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 gewürdigt. Hierbei haben wir auch Kundenverträge durchgesehen, die Identifizierung von eigenständigen Leistungsverpflichtungen nachvollzogen und gewürdigt, ob diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfassen sind.

Zudem haben wir die Ermittlung sowohl der geplanten Kosten als auch der tatsächlich angefallenen Kosten gewürdigt. Ferner haben wir Stetigkeit und Konsistenz der angewandten Verfahren zur Ermittlung der angefallenen Kosten nachvollzogen.

Außerdem haben wir durch entsprechende Anweisungen an die Teilbereichsprüfer konzernweit ausreichende, angemessene und konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, um dem diesem Prüffeld innewohnenden inhärenten Prüfungsrisiko angemessen zu begegnen.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zum Ansatz und zur Bewertung der Umsatzerlöse nach der Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Umsatzerlöse nach IFRS 15 zu gewährleisten.

[ 3 ] Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen aus der kundenbezogenen Fertigung von Satelliten und anderen Entwicklungsaufträgen und den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 sind in Abschnitt 1 "Umsatzerlöse" bzw. Abschnitt "Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" Unterabschnitt "Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)" des Konzernanhangs enthalten.

[ 2 ] Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der selbsterstellten übrigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer.

[ 1 ] In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte sowie selbsterstellte übrige immaterielle Vermögenswerte mit einem Betrag von insgesamt EUR 120,3 Mio. (16,0 % der Bilanzsumme bzw. 60,2 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" sowie "Übrige immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen.

Die Geschäfts - oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen und die selbsterstellten übrigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln.

Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, mithin der jeweiligen Tochtergesellschaften, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der selbsterstellte übrige immaterielle Vermögenswert zugeordnet ist.

Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. des selbsterstellten übrigen immateriellen Vermögenswerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts.

Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.

Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Wertminderungen waren in 2018 nicht erforderlich.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

[ 2 ] Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei den Berechnungen verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen.

Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen im Wesentlichen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

[ 3 ] Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zu den Geschäfts- oder Firmenwerten bzw. selbsterstellten übrigen immateriellen Vermögenswerten sind in Textziffer 11 "Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt VII. des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach § 315b Abs. 3 HGB.

Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nach § 315b Abs. 3 HGB wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem

Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der OHB SE, Bremen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Thomas Ull.

Bremen, den 19. März 2019

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Dr. Thomas Ull, Wirtschaftsprüfer

ppa. Holger Schreiber, Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Bremen, den 19. März 2019

Der Vorstand