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OHB SE — Annual Report 2020
Jun 14, 2021
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Annual Report
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Publication
OHB SE
Bremen
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
AUFSICHTSRAT
Robert Wethmar
Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2018, Mitglied des Aufsichtsrats seit 2012, geb. 1961, Rechtsanwalt, LL.M., Partner der internationalen Anwaltskanzlei Taylor Wessing, Hamburg
Ingo Kramer
Mitglied des Aufsichtsrats der OHB SE seit 2018, geb. 1953,Diplom-Wirtschaftsingenieur, Gesellschafter der Kramer GmbH & Co. KG, Bremerhaven
Christa Fuchs
Mitglied des Aufsichtsrats der OHB SE seit 2002, geb. 1938, Kauffrau, Geschätsführende Gesellschafterin der VOLPAIA Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen
Prof. Heinz Stoewer
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der OHB SE, Mitglied des Aufsichtsrats seit 2005, geb. 1940, M. Sc., Professor em. Space Systems Engineering, Technische Universität Delft, Niederlande, Geschäftsführer SAC SPace Associates Beratungs GmbH, München
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
SEHR VEREHRTE AKTIONÄRINNEN, SEHR GEEHRTE AKTIONÄRE,
im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und laufend überwacht. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats umfasst neben der kontrollierenden Funktion auch eine gestaltende Aufgabe. So wirkt der Aufsichtsrat nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig am Geschäftserfolg des Unternehmens mit.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig ausführlich über die Geschäftsentwicklung, aktuelle Ausschreibungen, den Stand der Auftragseingänge, die relevanten Finanzkennzahlen sowie die Beschäftigung in der OHB SE, dem übrigen Konzern und den einzelnen Unternehmensbereichen. Der Vorstand beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats vollständig und umfassend. Der Aufsichtsrat hat sich fortlaufend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung sowie die wesentlichen Beteiligungsprojekte informieren lassen und stand dem Vorstand bei einzelnen Themen wie etwa wesentlichen Personalthemen, möglichen Unternehmensakquisitionen und Projektausschreibungen beratend zur Seite.
SITZUNGEN 2020
In vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung der laufenden Geschäfte, der Prüfung der Berichte des Vorstands, den Statusberichten aktueller Projekte und laufender Ausschreibungen, Akquisitionsvorhaben sowie der Unternehmensplanung 2021 bis 2023. Darüber hinaus waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Unternehmen mehrfach Gegenstand der Diskussion. Die ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats im Jahr 2020 fanden am 17. März, 26. Mai, 22. September und 15. Dezember jeweils am Sitz der Gesellschaft in Bremen statt. Zwei außerordentliche Sitzungen am 7. April und 27. April wurden als Telefonkonferenzen abgehalten. Der Aufsichtsrat war in allen sechs Sitzungen des vergangenen Jahres jeweils vollständig vertreten; bei der ordentlichen Sitzung am 17. März war ein Aufsichtsratsmitglied telefonisch zugeschaltet. Der Vorstand war bei allen Aufsichtsratssitzungen jeweils komplett vertreten; bei der ordentlichen Sitzung am 17. März war ein Vorstandsmitglied telefonisch zugeschaltet. Die Protokollführung aller Sitzungen des Aufsichtsrats übernahm der Syndikus des Unternehmens.
Im Mittelpunkt der ordentlichen Sitzung am 17. März 2020 stand der Bericht des Vorstands über den Verlauf des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019, die aktuelle Geschäftslage sowie die erwartete Geschäftsentwicklung für das laufende Geschäftsjahr 2020. Der Vorstand legte hierzu den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht für die OHB SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 vor. Die Vorlage und Erläuterung des Prüfungsberichts der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, sowie der mündliche Bericht des Abschlussprüfers wurden von den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern persönlich vorgenommen. Konzernabschluss und Jahresabschluss der OHB SE wurden jeweils einstimmig gebilligt und somit festgestellt. Ebenfalls beschlossen wurde der Bericht des Aufsichtsrats einschließlich der Erklärung zur Billigung des vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsberichts. Der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung und Ausschüttung einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Dividende in Höhe von EUR 0,43 je Aktie zur Entscheidung auf der Hauptversammlung wurde vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen und einvernehmlich beschlossen.
Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund des seit 1. Januar 2020 geltenden ARUG II mit dem Vergütungssystem des Vorstands und stellte nach eingehender Diskussion fest, dass das vorgestellte Vergütungssystem für den Vorstand den Anforderungen des § 87a AktG entspricht und stimmte diesem einhellig zu. Er beschloss daher einstimmig, das vorgelegte Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen und im Anschluss bei entsprechendem Votum umzusetzen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
Schließlich diskutierte das Gremium die vorgeschlagene Einladung einschließlich der Tagesordnung der 6. ordentlichen Hauptversammlung der OHB SE am 26. Mai 2020 und der Vorschläge zur Beschlussfassung und stimmte dieser zu. Eventuelle Auswirkungen der grassierenden Corona-Pandemie auf die Durchführung der Hauptversammlung beschlossen Aufsichtsrat und Vorstand im Rahmen einer telefonischen Abstimmung Anfang April 2020 zu klären.
Bei der außerordentlichen Sitzung am 7. April 2020, die als Telefonkonferenz durchgeführt wurde, standen Fragen zur Hauptversammlung der OHB SE 2020 im Vordergrund. Der Aufsichtsrat stimmte nach ausführlicher Diskussion dem Vorschlag des Vorstands zu, die Hauptversammlung wie geplant am 26. Mai 2020 durchzuführen, allerdings in Anbetracht der andauernden Corona-Krise und unter Ausnutzung veränderter gesetzlicher Grundlagen als Online-Veranstaltung mit verkürzter Ladungsfrist. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat, die Entscheidung über die endgültige Tagesordnung der Hauptversammlung einschließlich des Beschlussvorschlags zur Ausschüttung einer Dividende bis zu einer weiteren außerordentlichen Aufsichtsratssitzung nach Ostern zu vertagen. Der Aufsichtsrat ließ sich dabei von dem Gedanken leiten, dass zu diesem späteren Zeitpunkt ein noch klareres Bild zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Geschäftsbetrieb und die Liquiditätsentwicklung der OHB-Gruppe vorläge.
Des Weiteren informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die OHB-Gruppe. Dabei kamen der Schutz der Mitarbeiter vor Infektion, das Thema Kurzarbeit, die Auswirkungen auf die operativen Abläufe im Unternehmen und auf die Vertriebsaktivitäten zur Sprache. Zudem nahm der Aufsichtsrat Kenntnis vom Stand einer Immobilienmietangelegenheit und von einer geplanten Erweiterung des Rahmenkreditvertrags der OHB-Gruppe.
Eine weitere außerordentliche Aufsichtsratssitzung fand am 27. April 2020 ebenfalls als Telefonkonferenz statt. Der Vorstand legte eine angepasste Einladung zur Hauptversammlung vor, die den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat enthielt, keine Dividende auszuzahlen und stattdessen den Gewinn des Jahres 2019 auf neue Rechnung vorzutragen. Diese Maßnahme diene der Sicherung der Liquidität im Unternehmen angesichts der durch die anhaltende Corona-Krise bestehenden gesamtwirtschaftlichen Risiken. Der Aufsichtsrat nahm die vorgestellte Einladung zur Hauptversammlung und die damit verbundene Tagesordnung zur Kenntnis und stimmte dieser ausdrücklich zu. Anschließend informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über aktuelle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Unternehmen. Weitere Tagesordnungspunkte betrafen die Erweiterung des Rahmenkreditvertrags der OHB-Gruppe und den Abschluss eines Immobilienmietvertrags; beiden Punkten stimmte der Aufsichtsrat einhellig zu.
Vorstand und Aufsichtsrat zogen in der Sitzung am 26. Mai 2020 eine durchweg positive Bilanz der am Vormittag durchgeführten ersten Online-Hauptversammlung der OHB SE. Zudem berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 und die aktuelle Geschäftslage. Besonderes Augenmerk galt der Situation und den Aussichten einzelner Tochtergesellschaften und Geschäftsaktivitäten, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen waren. Darüber hinaus erteilte der Aufsichtsrat dem finalen Konsortial-Kreditvertrag der OHB SE nach intensiver anwaltlicher Beratung und umfangreicher eigener Prüfung seine formale Zustimmung.
In der Sitzung am 22. September 2020 berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr und über die aktuelle Geschäftslage. Darüber hinaus präsentierte der Vorstand verschiedene Projekte zur geschäftlichen Expansion und informierte über die geschäftliche Lage einzelner Beteiligungsgesellschaften, vor allem im Lichte der anhaltenden Corona-Krise. Zum wiederholten Mal befassten sich Aufsichtsrat und Vorstand auch mit dem Stand der Digitalisierung bei OHB und mit der Entwicklung im Geschäftsbereich DIGITAL. Weitere Tagesordnungspunkte waren ein Statusbericht zu Mietverträgen und Immobilienprojekten, Veränderungen im Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der Beschluss zur Beauftragung des von der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 ausgewählten Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen.
Die letzte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr am 15. Dezember 2020 stand maßgeblich im Zeichen des Berichts des Vorstands zum Geschäftsverlauf im dritten Quartal 2020, zur aktuellen Geschäftslage und zum erwarteten Ergebnis für das gesamte Geschäftsjahr 2020. Des Weiteren stellte der Vorstand die Unternehmensplanung für die Jahre 2021 bis 2023 vor, die der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis nahm. Angesichts der nicht absehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie soll die Unternehmensplanung 2021 Anfang des Jahres 2021 nochmals in einer Sitzung des Aufsichtsrats diskutiert und beschlossen werden. Außerdem wurden während dieser Sitzung ausführlich die vom Vorstand präsentierten Ursachen und Folgen eines stattgefundenen Cyber-Angriffs diskutiert und die aus diesen Erfahrungen resultierenden Schutzmaßnahmen für die Zukunft erläutert.
Zudem beschloss das Gremium einstimmig die bereits vor der Sitzung abgestimmte Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung. Gegenstand der Dezember-Sitzung des Aufsichtsrats war darüber hinaus die Vorstellung des Revisionsberichts 2020 der internen Revision, der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen und Ergebnisse. Der Revisionsbericht zum Thema Projektmanagement soll in einer Sondersitzung Ende Januar 2021 näher behandelt werden. Vorstand und Aufsichtsrat nahmen die Prüfungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis, der Aufsichtsrat genehmigte den vorgestellten Prüfungsplan für das Jahr 2021. Der Syndikus stellte den Compliance-Report 2020 vor, der von Vorstand und Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Weitere Corporate Governance-Themen umfassten die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat, die Selbstbeurteilung der Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung durch den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 sowie die Verabschiedung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG auf der Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Vorstand berichtete zugleich auch für den Aufsichtsrat über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f. HGB. Auf der Internetseite der OHB SE wurde die Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat behandelte regelmäßig die Anwendung und Weiterentwicklung der Corporate Governance-Grundsätze des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat gaben am 15. Dezember 2020 eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab und haben diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG GEMÄSS § 315B HGB
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 315b HGB für das Geschäftsjahr 2019 vor deren Veröffentlichung geprüft.
FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2020
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und die dazugehörigen Lageberichte der OHB SE für das Geschäftsjahr 2020 wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die vorgenannten Unterlagen wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichend zeitlichem Vorlauf übermittelt. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vom 16. März 2021 wurden diese Unterlagen jeweils in Anwesenheit und unter Einbeziehung des Abschlussprüfers erörtert.
Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss gebilligt und der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stimmte der Aufsichtsrat zu. Der vom Vorstand aufgestellte Abhängigkeitsbericht wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| 1. | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| 2. | bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren." |
Der Aufsichtsrat erhebt nach eigener Prüfung keine Einwände und billigt den Abhängigkeitsbericht des Vorstands.
VERÄNDERUNGEN IN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND
In Aufsichtsrat und Vorstand der OHB SE ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 keine Veränderungen.
DANK
Der Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei den Mitgliedern des Vorstands, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für die geleistete Arbeit. Sie haben damit trotz schwieriger Rahmenbedingungen zu einem erfolgreichen Geschäftsjahr der OHB SE beigetragen.
Bremen, den 16. März 2021
Robert Wethmar, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der OHB SE
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der OHB SE. Das Handeln der Gremien der OHB SE ist auf nachhaltigen Erfolg ausgerichtet. Die OHB SE begrüßt daher den Deutschen Corporate Governance Kodex sowie dessen gesetzliche Verankerung. Vorstand und Aufsichtsrat der OHB SE erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll.
Grundlage dieser Entsprechenserklärung ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019.
Das Verhalten der OHB SE weicht in wenigen Punkten von den Grundsätzen des Corporate Governance Kodex ab:
Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (B.5)
Aus Sicht der OHB SE soll keine Festlegung der Altersgrenze für Vorstandsmitglieder erfolgen, da dies für den Aufsichtsrat eine Einschränkung bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder bedeuten würde.
Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder (C.2)
Der Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat wird von den Aktionären der OHB SE gewählt. Eine Altersgrenze kann zu starren Regelungen führen und ein nicht gewolltes Ausschlusskriterium begründen, das dem Ziel der Gesellschaft, für die Tätigkeit im Aufsichtsrat Persönlichkeiten mit großer Erfahrung zu gewinnen, zuwiderlaufen könnte. Deswegen wurde einer flexibleren Handhabung mittels einer Entscheidung im Einzelfall der Vorzug gegenüber einer starren Grenze gegeben.
Beratungsaufgaben bei Wettbewerbern (C.12)
Herr Prof. Stoewer berät in seiner Funktion als emeritierter Lehrstuhlinhaber Raumfahrtsystemtechnik an der Universität zu Delft einen Wettbewerber bei der Qualifizierung im Bereich System Engineering. Hieraus potentiell resultierende Interessenkonflikte sind durch eine diesbezügliche Firewallregelung ausgeschlossen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats (D.2 - D.5; D.11)
Aufgrund der geringen Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (vier) wird von der Bildung von Ausschüssen abgesehen.
Festlegung des Vergütungssystems (G.1)
Abweichend von der Empfehlung in Ziffer G.1 des DCGK sieht das Vergütungssystem für den Vorstand eine Höchstgrenze für die Vergütung des Vorstandes nicht vor. Die OHB SE berichtet bereits jährlich im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichtes ist, detailliert über die gewährte Vorstandsvergütung.
Ausgabe variabler Vergütungsbestandteile in Aktien (G.10)
Die OHB SE ist eine unternehmergeführte Gesellschaft. Dies impliziert eine maximale Vertretung der Unternehmerinteressen. Auf eine Ausgabe von Aktien an den ohnehin mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligten Vorstandsvorsitzenden wird daher verzichtet.
Rückforderung der variablen Vergütung (G.11)
Der Corporate Governance Kodex empfiehlt die Möglichkeit zur Rückforderung der variablen Vorstandsvergütung unter besonderen Umständen. Dies widerspricht unserer Ansicht nach dem Regelungsgehalt aus Ziffer G.8 des Corporate Governance Kodex, wonach eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder Vergleichsparameter für die variable Vergütung ausgeschlossen sein soll. Wir stimmen mit dem Regelungsgehalt der Ziffer G.8 überein und verzichten vor diesem Hintergrund daher auf die nachträgliche Möglichkeit zur Reduzierung oder Einbehaltung variabler Vergütungsbestandteile.
Bremen, 15. Dezember 2020
Vorstand und Aufsichtsrat der OHB SE
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
Bremen, den 16. März 2021
Der Vorstand
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzernbilanz
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
Konzernanhang
Eine Sentinel-1-Aufnahme der Beringstraße( Alaska) wurde durchdie Kombination von drei unterschiedlich datierten Radarscans (rot, grün, blau) erstellt, wodurch verdeutlicht wird, wie sich das Meereis im Laufe von vier Wochen verändert hat. Diese Art von Aufnahme kann zur Kartierung von Eisbergen und zur Erstellung von Meereiskarten für die ganzjährige Navigation verwendet werden. Darüber hinaus ist die Überwachung von Veränderungen in der Ausdehnung des Meereises entscheidend für das Verständnis der Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Umwelt.
I. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
| in TEUR | Anhang | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 880.319 | 1.004.618 |
| Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 2 | -59 | -1.889 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 14.239 | 11.554 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 6.932 | 15.803 |
| Gesamtleistung | 901.431 | 1.030.086 | |
| Materialaufwand | 4 | 533.622 | 649.966 |
| Personalaufwand | 5 | 244.787 | 247.246 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen und Sachanlagen | 12, 13, 14 | 35.390 | 29.222 |
| Wertminderungsaufwand/-ertrag | 32 | -25 | 68 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | 46.023 | 54.475 |
| Betriebsergebnis (EBIT) * | 41.634 | 49.109 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 7 | 1.292 | 1.393 |
| Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 7 | 8.739 | 7.142 |
| Währungsverluste/-gewinne | -817 | -348 | |
| Ergebnis aus At-Equity bewerteten Beteiligungen | 8, 15 | -3.372 | -3.708 |
| Ergebnis aus Beteiligungen | -181 | -160 | |
| Finanzergebnis | -11.817 | -9.965 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) ** | 29.817 | 39.144 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 9 | 10.080 | 13.515 |
| Konzernjahresüberschuss | 19.737 | 25.629 | |
| Anteile der Aktionäre der OHB SE am Jahresergebnis | 20.869 | 25.543 | |
| Anteile anderer Gesellschafter am Jahresergebnis | 10 | -1.132 | 86 |
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien (in Stück) | 17.413.503 | 17.400.100 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert in EUR) | 11 | 1,20 | 1,47 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert in EUR) | 11 | 1,20 | 1,47 |
* EBIT = Earnings Before Interest and Taxes
** EBT = Earnings Before Taxes
II. KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG
| in TEUR | Anhang | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | 19.737 | 25.629 | |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen | 25, 27 | -2.772 | -8.200 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen assoziierter Unternehmen | 25 | -179 | -472 |
| Erfolgsneutrale Bewertung finanzieller Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) | 16, 25 | 5.020 | -7.597 |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | 2.069 | -16.269 | |
| Differenzen aus der Währungsumrechnung | 25 | 52 | -96 |
| Differenzen aus der Währungsumrechnung assoziierter Unternehmen | 25 | 0 | -12 |
| Cashflow Hedges | 25 | 227 | 283 |
| Cashflow Hedges assoziierter Unternehmen | 25 | -30 | 70 |
| Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | 249 | 245 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 2.318 | -16.024 | |
| Gesamtergebnis | 22.055 | 9.605 | |
| Davon entfallen auf | |||
| Anteilseigner der OHB SE | 23.918 | 11.774 | |
| andere Gesellschafter | -1.863 | -2.169 |
III. KONZERNBILANZ
AKTIVA
| in TEUR | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert | 12 | 7.366 | 7.366 |
| Übrige immaterielle Vermögenswerte | 12 | 121.174 | 116.309 |
| Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen | 13 | 57.214 | 54.878 |
| Sachanlagen | 14 | 97.210 | 95.440 |
| At-Equity-Beteiligungen | 15 | 0 | 0 |
| Übrige Finanzanlagen | 16 | 34.850 | 25.112 |
| Sonstige langfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 19 | 35.220 | 30.491 |
| Latente Steuern | 9 | 23.383 | 19.029 |
| Langfristige Vermögenswerte | 376.417 | 348.625 | |
| Vorräte | 17 | 62.100 | 53.302 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 55.746 | 92.469 |
| Vertragsvermögenswerte | 1 | 310.438 | 324.228 |
| Ertragsteuerforderungen | 2.746 | 4.394 | |
| Sonstige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte | 19 | 12.169 | 22.463 |
| Wertpapiere | 20 | 494 | 448 |
| Zahlungsmittel | 21 | 91.968 | 85.090 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 535.661 | 582.394 | |
| Summe Aktiva | 912.078 | 931.019 |
PASSIVA
| in TEUR | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 22 | 17.468 | 17.468 |
| Kapitalrücklage | 23 | 15.969 | 15.778 |
| Gewinnrücklage | 24 | 521 | 521 |
| Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen/Verlusten | 25 | -18.632 | -21.681 |
| Eigene Anteile | 26 | -453 | -710 |
| Konzerngewinn | 191.258 | 170.321 | |
| Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter | 206.131 | 181.697 | |
| Anteile anderer Gesellschafter | 10 | 17.195 | 19.133 |
| Eigenkapital | 223.326 | 200.830 | |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 27 | 110.964 | 108.252 |
| Langfristige sonstige Rückstellungen | 28 | 2.651 | 3.310 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 29 | 17.111 | 23.749 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 46.125 | 42.561 | |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten | 1 | 31.072 | 8.032 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 9 | 44.492 | 38.319 |
| Langfristige Schulden | 252.415 | 224.223 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | 28 | 28.309 | 31.168 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 30 | 93.120 | 88.254 |
| Leasingverbindlichkeiten | 12.197 | 12.891 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 104.525 | 166.651 | |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 1 | 143.114 | 155.725 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 7.526 | 10.355 | |
| Finanzielle und nicht finanzielle sonstige Verbindlichkeiten | 31 | 47.546 | 40.922 |
| Kurzfristige Schulden | 436.337 | 505.966 | |
| Summe Passiva | 912.078 | 931.019 |
IV. KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
| in TEUR | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis (EBIT) | 41.634 | 49.109 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -8.206 | -5.720 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) /Erträge (-) | 448 | 316 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen und Sachanlagen | 12, 13, 14 | 35.390 | 29.222 |
| Veränderungen Pensionsrückstellung | 27 | -3.237 | -5.755 |
| Gewinn (-) /Verlust (+) aus dem Abgang von Vermögenswerten | 90 | 64 | |
| Brutto-Cashflow | 66.119 | 67.236 | |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) aktivierte Eigenleistungen | -14.239 | -10.488 | |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte | -34.630 | -2.558 | |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte | 84.929 | -79.384 | |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten und Rückstellungen | -59.333 | -8.379 | |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der Vertragsverbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen | 1.275 | 56.457 | |
| Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 44.121 | 22.884 | |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und übrige Finanzanlagen | 12,14 | -21.155 | -20.946 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten | 11 | 393 | |
| Konsolidierungskreisbedingte Veränderungen des Finanzmittelbestands | 3.571 | 158 | |
| Zinseinzahlungen | 7 | 1.292 | 1.393 |
| Mittelzufluss/-abfluss aus der Investitionstätigkeit | -16.281 | -19.002 | |
| Dividendenausschüttung | 0 | -7.482 | |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten | 29, 30, 33 | -31.790 | -9.136 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 29, 30, 33 | -10.876 | -9.726 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 29, 30, 33 | 30.018 | 65.183 |
| Gewinnausschüttung an andere Gesellschafter | -75 | -1.001 | |
| Auszahlungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 7 | -7.474 | -4.534 |
| Mittelzufluss/-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -20.197 | 33.304 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands | 7.643 | 37.186 | |
| Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelbestands | -765 | -412 | |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 85.090 | 48.316 | |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 21 | 91.968 | 85.090 |
V. KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen/ Verlusten | Konzerngewinn |
|---|---|---|---|---|---|
| siehe Anhang | 22 | 23 | 24 | 25 | |
| Stand am 01.01.2019 | 17.468 | 15.462 | 521 | -7.747 | 152.315 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | -7.482 |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -13.770 | 25.543 |
| Transaktionen mit Minderheiten | 0 | 0 | 0 | -164 | 572 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | -627 |
| Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 0 | 316 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2019 | 17.468 | 15.778 | 521 | -21.681 | 170.321 |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 3.049 | 20.869 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 68 |
| Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 0 | 191 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2020 | 17.468 | 15.969 | 521 | -18.632 | 191.258 |
| in TEUR | Eigene Aktien | Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter | Anteile anderer Gesellschafter | Eigenkapital Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| siehe Anhang | 26 | 10 | ||
| Stand am 01.01.2019 | -710 | 177.309 | 22.710 | 200.019 |
| Dividendenzahlung | 0 | -7.482 | 0 | 7.482 |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 11.773 | -2.168 | 9.605 |
| Transaktionen mit Minderheiten | 0 | 408 | -408 | 0 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | -627 | 0 | -627 |
| Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter | 0 | 0 | -1.001 | -1.001 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 0 | 316 | 0 | 316 |
| Stand am 31.12.2019 | -710 | 181.697 | 19.133 | 200.830 |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 23.918 | -1.863 | 22.055 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 68 | 0 | 68 |
| Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter | 0 | 0 | -75 | -75 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 257 | 448 | 0 | 448 |
| Stand am 31.12.2020 | -453 | 206.131 | 17.195 | 223.326 |
KONZERNANHANG
VI. ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Sitz der Gesellschaft ist der Manfred-Fuchs-Platz 2-4 in 28359 Bremen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 30268 eingetragen. Die OHB SE übt die Funktion einer aktiven Holdinggesellschaft aus, die die Tochtergesellschaften innerhalb des OHB-Konzerns steuert, und ist gleichzeitig oberstes Mutterunternehmen. Der OHB-Konzern befasst sich vor allem mit der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten und Projekten sowie der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Hochtechnologie, insbesondere in den Bereichen Luft- und Raumfahrttechnik, Telematik sowie Satellitendienste. Unter dem Dach der OHB SE bestehen die beiden Unternehmensbereiche „Space Systems“ und „Aerospace + Industrial Products".
Der Fokus des Unternehmensbereichs „Space Systems" liegt auf der Entwicklung und Umsetzung von Raumfahrtprojekten. Das bedeutet insbesondere die Entwicklung und die Fertigung von erdnahen und geostationären Satelliten für Navigation, Wissenschaft, Kommunikation, Erd- und Wetterbeobachtung und Aufklärung inklusive der wissenschaftlichen Nutzlasten. In der astronautischen Raumfahrt liegen die Schwerpunkte bei Projekten für die Ausstattung und den Betrieb der Internationalen Raumstation ISS. Im Bereich Exploration werden Studien und Konzepte für die Erforschung unseres Sonnensystems mit den Schwerpunkten Mond, Asteroiden und Mars erarbeitet. Aufklärungssatelliten und breitbandige Funkübertragung von Bildaufklärungsdaten sind Kerntechnologien für die Anwendungsbereiche Sicherheit und Aufklärung.
Der Schwerpunkt des Unternehmensbereichs „Aerospace + Industrial Products“ liegt in der Fertigung von Produkten für die Luft- und Raumfahrt sowie für andere Industriebereiche. Hier hat sich OHB als bedeutender Ausrüster für Aerospace-Strukturen in der Luft- und Raumfahrt positioniert und ist u.a. größter deutscher Zulieferer für das Ariane-Programm sowie etablierter Hersteller von Strukturelementen für Satelliten. Darüber hinaus ist OHB als erfahrener Anbieter von mechatronischen Systemen für Antennen und Teleskope an Großprojekten für Radioteleskope beteiligt.
GRUNDLAGEN UND METHODEN
Die OHB SE ist nach der Verordnung (EG) 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 verpflichtet, einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS/IAS) aufzustellen. Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS) sowie unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) und der ergänzenden Vorschriften des §315e HGB erstellt.
Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse des Going-Concern- und Anschaffungskostenprinzips aufgestellt, mit Ausnahme von Zeitwertbewertungen für derivative Finanzinstrumente in einer Hedging-Beziehung und Eigenkapital-Finanzinstrumente. Neben der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung sowie der Konzernbilanz werden die Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung gezeigt. Im Anhang erfolgt gemäß § 285 Nr. 16 HGB die Erklärung, dass die nach § 161 Aktiengesetz (AktG) erforderlichen Angaben gemacht wurden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren angewendet worden. Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.
KONSOLIDIERUNGSMETHODEN UND AT-EQUITY-BILANZIERUNG
Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode („Purchase Method") durchgeführt. Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der OHB SE stehen, sind in den Konzernabschluss mit einbezogen.
Verbleibende positive Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligungen und dem zu Zeitwerten bewerteten Reinvermögen werden nach IFRS 3.32 als Firmenwert aktiviert und ggf. auftretende negative Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam vereinnahmt. Es wurde die Full-Goodwill-Methode angewendet.
Umsatz, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Konzerngesellschaften werden verrechnet, ggf. angefallene Zwischengewinne werden eliminiert. Die Rechnungslegungsmethoden der Tochterunternehmen sowie deren Geschäftsjahr entsprechen der OHB SE.
ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN UND EQUITY-METHODE
Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, auf die der Konzern einen maßgeblichen Einfluss hat. Dies ist allgemein der Fall, wenn der Konzern zwischen 20% und 50% der Stimmrechte hält.
Bei der Equity-Methode wird das in den Konsolidierungskreis einbezogene assoziierte Unternehmen mit seinen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des anteiligen Gesamtergebnisses (Gewinn und Verlust, Sonstiges Ergebnis) bilanziert. Erhaltene Dividenden werden als Verminderung des Buchwerts bilanziert. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wird der Buchwert eines assoziierten Unternehmens mit dem erzielbaren Betrag verglichen und falls dieser geringer ist als der Buchwert, ist eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen.
Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung den Wert seiner Beteiligung an diesem Unternehmen (einschließlich etwaiger sonstiger langfristiger Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition in die Beteiligung zuzuordnen sind) entspricht oder diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, er ist rechtliche oder faktische Verpflichtungen für das Beteiligungsunternehmen eingegangen bzw. hat für das Unternehmen Zahlungen geleistet.
Im OHB-Konzern bestehen langfristige Forderungen/Darlehen gegen ein assoziiertes Unternehmen, deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist. Mit diesen Forderungen werden laufende Verluste verrechnet.
Unrealisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen dem Konzern und seinen At-Equity bewerteten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligung des Konzerns eliminiert. Die Rechnungslegungsmethoden von assoziierten Unternehmen wurden geändert, wobei dies zur Sicherstellung der Konsistenz mit den vom Konzern angewandten Methoden erforderlich war.
AKQUISITIONEN
Im Berichtszeitraum wurden keine Akquisitionen durchgeführt.
VERÄNDERUNGEN VON EIGENTUMSANTEILEN
Die im Vorjahr zu 100% von der OHB System AG gehaltene Blue Horizon Deutschland GmbH, Bremen, wurde auf die OHB System AG, Bremen, vollständig verschmolzen. Durch die Verschmelzung auf die OHB System AG, Bremen, haben sich bezüglich der Kontrolle über die Blue Horizon Deutschland GmbH, Bremen, keine Veränderungen ergeben. Die Jahresergebnisse der Gesellschaft bis zum Verschmelzungszeitpunkt in Höhe von TEUR -80 wurden vollständig im kumulierten Konzerngewinn erfasst.
Der Konzern behandelt Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, als reine Eigenkapitaltransaktion. Der Ausweis erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Zeile „Transaktionen mit Minderheiten“. Eine Veränderung der Eigentumsanteile hat eine Berichtigung der Buchwerte der nicht beherrschenden Anteile in der Weise zur Folge, dass ihre jeweiligen Anteile am Tochterunternehmen abgebildet werden. Etwaige Differenzen zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung werden in einer dem Eigentümer zuzurechnenden gesonderten Rücklage im Eigenkapital erfasst.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der Konzernabschluss der OHB SE umfasst in voll konsolidierter Form die OHB SE und zehn inländische sowie sieben ausländische Tochtergesellschaften und ein assoziiertes inländisches Unternehmen, das At-Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird. Die Tabelle „Konsolidierungskreis" zeigt die Tochtergesellschaften und Beteiligungen mit der Beteiligungsquote.
Darüber hinaus bestanden Beteiligungen an weiteren Gesellschaften (siehe Tabelle „Weitere Beteiligungen und Finanzanlagen" in diesem Abschnitt).
Ab dem 1. Januar 2020 wurde erstmals die OHB COSMOS International Launch Services GmbH, Bremen, in den Konsolidierungskreis einbezogen. OHB COSMOS International Launch Services GmbH, Bremen, ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der OHB SE. Aus der Konsolidierung ergeben sich keine Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Jahresergebnisse der Gesellschaft bis zum Erstkonsolidierungszeitpunkt in Höhe von TEUR 148 wurden vollständig im kumulierten Konzerngewinn erfasst.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
| Name der Gesellschaft | Beteiligungsquote in % | Konsolidierung |
|---|---|---|
| OHB System AG, Bremen (D) | 100,0 | voll konsolidiert |
| ORBCOMM Deutschland Satellitenkommunikation AG, Bremen (D) 1 | 100,0 | voll konsolidiert |
| OHB Italia S.p.A., Mailand (I) | 100,0 | voll konsolidiert |
| OHB Sweden AB, Stockholm (S) | 100,0 | voll konsolidiert |
| Antwerp Space N.V., Antwerpen (B) | 100,0 | voll konsolidiert |
| LuxSpace Sàrl, Betzdorf (L) | 100,0 | voll konsolidiert |
| MT Aerospace Holding GmbH, Bremen (D) | 70,0 | voll konsolidiert |
| MT Aerospace AG, Augsburg (D) 2 | 100,0 | voll konsolidiert |
| MT Aerospace Grundstücks GmbH & Co. KG, Augsburg (D) 3 | 100,0 | voll konsolidiert |
| MT Aerospace Guyane S.A.S., Kourou (GUF) 3 | 100,0 | voll konsolidiert |
| MT Management Service GmbH, Augsburg (D) 2 | 100,0 | voll konsolidiert |
| Aerotech Peissenberg GmbH & Co. KG, Peissenberg (D) 2 | 43,3 | At-Equity |
| OHB Teledata GmbH, Bremen (D) | 100,0 | voll konsolidiert |
| OHB Digital Solutions GmbH, Graz (A) | 100,0 | voll konsolidiert |
| OHB Digital Services GmbH, Bremen (D) | 74,9 | voll konsolidiert |
| OHB Digital Connect GmbH, Bremen (D) (vormals: OHB Satellitenbetrieb GmbH, Bremen (D)) | 100,0 | voll konsolidiert |
| OHB Chile SpA, Santiago de Chile (RCH) (vormals: MT Mecatrònica SpA, Santiago de Chile (RCH)) 4 | 100,0 | voll konsolidiert |
| OHB COSMOS International Launch Services GmbH, Bremen (D) | 100,0 | voll konsolidiert |
1 Gehalten von der OHB System AG
2 Gehalten von der MT Aerospace Holding GmbH
3 Gehalten von der MT Aerospace AG
4 Gehalten von der OHB Digital Connect GmbH
Aufgrund des Wesentlichkeitsprinzips im Rahmenkonzept der IFRS/IAS sind die in der Tabelle aufgeführten prinzipiell konsolidierungspflichtigen (Anteilsbesitz OHB-Konzern > 20 %) Gesellschaften nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen worden. Bei diesen Gesellschaften werden die aktuellen Kennzahlen Umsatz und EBIT kumuliert als nicht wesentliche Beiträge zum Konzernergebnis erachtet. Tochtergesellschaften mit ruhender oder geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Cashflow des OHB-Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Die in den Tabellen „Konsolidierungskreis“ und „Weitere Beteiligungen und Finanzanlagen" angegebenen Beteiligungsquoten entsprechen den jeweiligen Stimmrechten.
WEITERE BETEILIGUNGEN UND FINANZANLAGEN
| Name der Gesellschaft | Beteiligungsquote in % ** |
|---|---|
| OHB France S.A.S., Paris (F) * | 100,0 |
| OHB Venture Capital GmbH, Weßling (D) * | 100,0 |
| visioboxx Logistic Solutions GmbH, Bremen (D) * | 55,0 |
| OHB Infosys GmbH, Bremen (D) * | 100,0 |
| MT Dezentrale Energiesysteme GmbH, Augsburg (D) * | 70,0 |
| MT Mecatronica s.r.l., Cagliari (I) * | 100,0 |
| MT Satellite Products Ltd., Wolverhampton (GB) * | 70,0 |
| MILET Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg (D) * | 70,0 |
| Aerotech Beteiligungs GmbH, Peissenberg (D) * | 30,1 |
| Rocket Factory Augsburg AG, Augsburg (D) * | 55,8 |
| RFA Azores Unipessoal LDA, Azoren (P) * | 55,8 |
| RFA Portugal Unipessoal LDA, Matosinhos (P) * | 55,8 |
| COSMOS Space Systems AG, Bremen (D) * | 66,7 |
| Antares S.c.a.r.l., San Giorgio Del Sannio (I) * | 24,0 |
| beos GmbH i.L., Bremen (D) | 12,0 |
| Arianespace Participation, Evry (F) | 5,8 |
| ORBCOMM Inc., Rochelle Park NJ (USA) | 2,8 |
| Orbcomm Europe LLC, Delaware (USA) * | 50,0 |
| Blue Horizon Särl, Betzdorf (L) * | 100,0 |
| Institut für angewandte Systemtechnik Bremen GmbH, Bremen (D) | 5,0 |
| OHB Hellas Single Member L.L.C., Athen (GR) * | 100,0 |
| Nexus Space LLC, Centennial CO (USA) * | 45,0 |
| OHB Uzay Teknolojileri Limited Sirketi, Ankara (TR) * | 100,0 |
| OHB Czechspace s.r.o., Klatovy & Brünn (CZ) * | 100,0 |
| German Offshore Spaceport Alliance GmbH (vormal:s OHB Digital Maritime Services GmbH), Bremen (D) * | 37,5 |
| MT Management Service Cz s.r.o., Klatovy (CZ) * | 70,0 |
| OHB Portugal Unipessoal LDA, Lissabon (P) * | 100,0 |
* Unter Materiality-Gesichtspunkten nicht im Geschäftsjahr konsolidiert
** Rechnerischer OHB SE-Anteil
WÄHRUNGSUMRECHNUNGEN
Debitorische Rechnungsstellungen erfolgen zum überwiegenden Teil in Euro. Eingangs- und Ausgangsrechnungen in fremder Währung wurden jeweils zum Stichtagskurs bzw. bei bestehender Sicherung zum Sicherungskurs umgerechnet und eingebucht. Bankkonten in Fremdwährung wurden zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Der Jahresabschluss der selbstständigen ausländischen Tochtergesellschaft OHB Sweden AB wurde in der einheimischen Währung (SEK) erstellt und nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 umgerechnet. Der Jahresabschluss der selbstständigen ausländischen Tochtergesellschaft OHB Chile SpA wurde in der einheimischen Währung (CLP) erstellt und nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 umgerechnet. Ein sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebende jeweilige Währungsunterschied wird im sonstigen Ergebnis unter „Differenzen aus Währungsumrechnung“ erfasst.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
NEU HERAUSGEGEBENE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN
Der Konzern hat alle ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Aus der Anwendung haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRIC hat zum 1. Juni 2020 eine Änderung zum IFRS 16- „Auf die Covid-19-Pandemie bezogene Mietkonzessionen" veröffentlicht. Ziel ist eine Erleichterung der Bilanzierung von Mietkonzessionen infolge der globalen Pandemie im Zusammenhang mit Covid-19. Der OHB-Konzern verzichtet auf die Anwendung dieser Erleichterung.
NEU HERAUSGEGEBENE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WORDEN SIND
Das IASB hat Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung jedoch noch nicht verpflichtend ist bzw. erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend ist und die von der OHB SE auch nicht vorzeitig angewandt werden.
Der OHB-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus den genannten Änderungen.
Vom IASB veröffentlichte und bereits in EU-Recht übernommene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 sind verpflichtend auf Geschäftsjahre nach dem 1. Januar 2021 anzuwenden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme wurde nicht vorgenommen.
| noch nicht in EU-Recht übernommen | Anwendungszeitpunkt |
|---|---|
| Änderung IAS 1 - Darstellung des Abschlusses | 01.01.2023 |
| Änderung IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse | 01.01.2023 |
| Änderung IFRS 16 - Verlängerung der Regelungen zu Covid-19 | 01.04.2021 |
| Änderung IFRS 17 - Versicherungsverträge | 01.01.2023 |
| Änderung IAS 16 - Sachanlagen | 01.01.2022 |
| Änderung IAS 37 - Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen | 01.01.2022 |
ÄNDERUNGEN VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Es ergaben sich keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Geschäftsjahr 2020.
UMSATZREALISIERUNG
Die Umsatzrealisierung basiert auf dem Grundprinzip, dass Erlöse in Höhe der Gegenleistung erst dann zu erfassen sind, wenn die Kontrolle der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Dabei sind vertragliche Bestimmungen sowie alle relevanten Fakten und Umstände zu berücksichtigen. Grundsätzlich erfolgt die Bilanzierung auf Einzelvertragsebene mit einem Kunden, sofern nicht die Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Verträgen erfüllt sind. Die Regelungen des Standards werden auf ähnlich ausgestaltete Verträge und unter ähnlichen Umständen einheitlich angewandt.
ENTWICKLUNGSAUFTRÄGE
Entwicklungsaufträge umfassen in der Regel einen längeren Zeitraum und viele einzelne Entwicklungsphasen. Diese bedingen und beeinflussen sich gegenseitig in einem so engen Verhältnis und sind voneinander abhängig, dass bei der Beurteilung des Einzelvertrags oft nur eine Leistungsverpflichtung identifiziert werden kann. In diesem Fall ist der Transaktionspreis nur dieser einen Leistungsverpflichtung zuzuordnen. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises können vereinzelt variable Gegenleistungen in Form von Leistungsprämien oder Vertragsstrafen zu berücksichtigen sein. Die Höhe der variablen Gegenleistung wird dabei regelmäßig durch Anwendung einer geeigneten Methode geschätzt bzw. Begrenzungen der Schätzung werden berücksichtigt.
Der Transaktionspreis bildet den Zeitwert des Geldes ab, wenn der Vertrag eine wesentliche Finanzierungskomponente enthält, unabhängig davon, ob diese explizit oder implizit im Vertrag genannt ist. Der Transaktionspreis berechnet sich im Fall des Vorliegens einer Finanzierungskomponente aus dem Nominalwert der Gegenleistung, angepasst um den Finanzierungseffekt. Im Konzern wird auf die Ermittlung einer wesentlichen Finanzierungskomponente verzichtet, wenn bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Zeitspanne zwischen Übertragung der Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden und Zahlung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt.
Im Bereich der langfristigen Entwicklungsaufträge sind in aller Regel die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gegeben. Dabei werden zur Bestimmung des Leistungsfortschritts grundsätzlich inputbasierte Methoden auf Basis von „Cost-to-Cost" eingesetzt. Hierbei wird der Fertigstellungsgrad anhand der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Auftragskosten im Verhältnis zu den geplanten gesamten Auftragskosten ermittelt. Die Auftragserlöse ergeben sich aus der Multiplikation des ermittelten Fertigstellungsgrads mit den vertraglich vereinbarten Erlösen einschließlich nachträglicher vertraglicher Ergänzungen. Die zum Bilanzstichtag in Arbeit befindlichen langfristigen Projekte (verbleibende Projektlaufzeit von ein bis sieben Jahre) wurden, sofern ein Teilgewinn wegen des frühen Projektstatuss mit hinreichender Sicherheit nicht geschätzt werden konnte, zu Herstellungskosten zzgl. erstattungsfähiger Verwaltungsgemeinkosten als Umsatz erfasst. Die entsprechenden Auftragskosten sind im Material- und sonstigen Aufwand des Geschäftsjahres enthalten.
Bei den aus der Anwendung der „Cost-to-Cost‘‘-Methode sich ergebenden Forderungen handelt es sich in der Regel um einen bedingten Zahlungsanspruch, der als Vertragsvermögenswert in der Bilanz gesondert ausgewiesen wird. Der Konzern ist seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden nachgekommen, bevor dieser eine Gegenleistung zahlt oder diese fällig wird. Auf Vertragsvermögenswerte ist das vereinfachte Modell der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 anzuwenden (vgl. Abschnitt Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle Vermögenswerte). Ein unbedingter Anspruch entsteht durch eine finale Rechnungsstellung oder eine Teilabrechnung mit der Folge der Erfassung einer Forderung aus Lieferung und Leistung.
Eine Vertragsverbindlichkeit ist je nach früherem Zahlungs- bzw. Fälligkeitszeitpunkt in der Bilanz gesondert auszuweisen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung entrichtet hat (z.B. erhaltene Anzahlung) oder ein unbedingtes Recht seitens der OHB-Konzerngesellschaft auf Gegenleistung (d.h. eine Forderung oder Recht auf Erhalt einer Anzahlung) besteht und bevor ein Gut oder eine Dienstleistung auf den Kunden übertragen wurde.
Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus einem einzelnen Vertrag sind saldiert auszuweisen und werden nach Fristigkeiten (lang- bzw. kurzfristig) unterteilt.
Sofern Vertragserfüllungskosten nicht in den Anwendungsbereich eines anderen Standards fallen, werden diese bei Vorliegen der Aktivierungsvoraussetzungen aktiviert und über den voraussichtlichen Zeitraum der Erbringung der Leistungsverpflichtung abgeschrieben.
Für Einzelverpflichtungen des Konzerns, fehlerhafte Produkte im Rahmen von gesetzlichen oder Standardgarantiebedingungen zu reparieren oder zu ersetzen, werden Rückstellungen gebildet (vgl. Ausführungen „Sonstige Rückstellungen"). IFRS 15 regelt nicht die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen, sondern verweist auf Regelungen zu den Rückstellungen in IAS 37. Dabei wird Bezug genommen auf den Vertrag selbst und nicht auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen.
VERKAUF VON GÜTERN UND DIENSTLEISTUNGEN
Zudem werden Umsatzerlöse zeitpunktbezogen realisiert, im Wesentlichen aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Leistungsverpflichtung gemäß IFRS 15.35-37 nicht über einen Zeitraum erfüllt wird. Dabei werden die Vorschriften zur Bestimmung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt inklusive unterschiedlichster Indikatoren dafür berücksichtigt.
Die Zahlung des Transaktionspreises ist dabei in der Regel in 30 Tagen fällig. Bei einer Laufzeit von über einem Jahr werden die Forderungen als langfristig klassifiziert.
KUNDENSPEZIFISCHE AUFTRAGSFERTIGUNG
Kundenspezifische Auftragsfertigungen aus dem Geschäftsfeld Aerospace (Raumfahrt) werden abweichend zu den Vorjahren (zeitpunktbezogen) zu einem großen Teil basierend auf geänderten vertraglichen Grundlagen zeitraumbezogen realisiert. Dabei wird in der Regel jede Teillieferung eines „Shipset" als eine Leistungsverpflichtung klassifiziert, die fast ausschließlich kundenspezifisch ist und für die im Falle einer Kündigung ein Zahlungsanspruch besteht. Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der inputorientierten Methode Cost-to-Cost. Die Darstellung der Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Darstellung bei den Entwicklungsaufträgen.
AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN UND ZUWENDUNGEN
Entwicklungsausgaben sind nach IAS 38.57 zu aktivieren, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierungsfähigkeit voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden. Die Bewertung erfolgt auf Basis der angefallenen Herstellungskosten, im Wesentlichen Entwicklungsstunden bewertet mit dem jeweiligen Stundensatz. Im Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von EUR 5,4 Mio. (Vorjahr: EUR 6,3 Mio.) als Aufwand erfasst worden, da die Kriterien nach IAS 38.57 nicht erfüllt wurden. Von insgesamt EUR 19,5 Mio. (Vorjahr: EUR 18,8 Mio.) Entwicklungskosten wurden insgesamt EUR 12,8 Mio. (Vorjahr: EUR 10,4 Mio.) aktiviert. Für EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,1 Mio.) wurden nicht rückzahlbare Aufwandszuwendungen zur Unterstützung von Entwicklungsprojekten z.B. für die Entwicklung von neuen Antriebssystemen und Verbesserungen an Launchern vereinnahmt. Die Zuwendungen wurden überwiegend durch ESA, DLR und nationale Institutionen gewährt. Die Erlöse aus Zuwendungen für Entwicklungsleistungen werden bezogen auf den Zeitpunkt der Entstehung der Kosten erfasst. Bei den Erlösen aus Zuwendungen erfolgt keine Saldierung mit den Aufwendungen (Bruttoausweis). Gegenwärtig sind keine Anzeichen festzustellen, dass Bedingungen von Zuwendungsgebern nicht erfüllt werden können.
FINANZERGEBNIS
Das Finanzergebnis enthält die Ergebnisse aus At-Equity-Beteiligungen und übrigen Beteiligungen einschließlich der Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen (sofern diese zum Fair Value Through Profit and Loss klassifiziert sind), der sonstigen Finanzaufwendungen aus Verbindlichkeiten, Zinsaufwendungen im Rahmen von IFRS 16, Dividenden, Zinserträge aus Forderungen sowie Währungsgewinne und -verluste. Der Zinsertrag wird ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden werden ergebniswirksam vereinnahmt, wenn ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt. Der Zinsaufwand aus Pensionsrückstellungen wird ebenfalls im sonstigen Finanzaufwand ausgewiesen.
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Fremd erworbene immaterielle Vermögenswerte als Aktiva sind im Wesentlichen Softwareprogramme und Lizenzen. Diese werden mit ihren historischen Anschaffungskosten angesetzt und linear mit einer Nutzungsdauer zwischen ein und 15 Jahren abgeschrieben.
Zu jedem Bilanzstichtag überprüft die OHB die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen könnten. In diesem Falle wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt, um den Umfang einer evtl. vorzunehmenden Wertberichtigung festzustellen. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem um die möglichen Veräußerungskosten verminderten Zeitwert oder dem Nutzungswert, dabei ist für die Bilanzierung der höhere Wert maßgeblich. Die Abschreibung aktivierter Eigenleistungen, welche mit den direkt zurechenbaren Kosten aktiviert wurden, erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von vier bis 15 Jahren. Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts- oder Firmenwert auf jede der Zahlungsmittel generierenden Einheiten des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittel generierende Einheiten, denen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeteilt wurde, werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung geprüft. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswerts innerhalb der Einheit zuzuordnen.
LEASINGVEREINBARUNGEN (NUTZUNGSRECHTE UND LEASINGVERBINDLICHKEITEN)
OHB wendet den IFRS-Standard 16 an, welcher die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von einzelnen Leasingverhältnissen darlegt. Danach müssen OHB-Konzernunternehmen als Leasingnehmer die wesentlichen Leasingverhältnisse bilanziell als Nutzungsrecht erfassen. Im OHB-Konzern wird IFRS 16 nicht auf immaterielle Vermögenswerte angewandt. Beträgt die Laufzeit eines Leasingverhältnisses bis zu zwölf Monate oder ist der Wert als geringfügig anzusehen (unter TEUR 5), so wird kein Nutzungsrecht angesetzt, sondern die Leasingzahlungen linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst die unkündbare Grundmietzeit sowie Zeiträume einer Verlängerungsoption, sofern sich das OHB-Konzernunternehmen hinreichend sicher ist, dass diese ausgeübt wird. Bei der Beurteilung in Bezug auf eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption sind vertrags-, objekt-, unternehmens- und marktbezogene Faktoren zu berücksichtigen. Die Ausübung von Verlängerungsoptionen wird einmal jährlich neu überprüft und bei einer abweichenden Einschätzung gegenüber dem Vorjahr erfolgt eine Anpassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Es wird das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten sowie eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Kosten des Nutzungsrechts umfassen dabei im Wesentlichen den Betrag, der sich aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, alle vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen sowie alle dem OHB-Konzernunternehmen entstandenen anfänglichen Kosten. Leasingzahlungen sind alle Zahlungen, die für das gewährte Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses geleistet werden. Kaufoptionen sowie Restwertgarantien liegen in der Regel nicht vor. Sofern variable Leasingzahlungen vorliegen, werden diese bei Zahlung im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Leasingzahlungen werden unter Verwendung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatzes abgezinst, sofern ein Zinssatz ohne Weiteres bestimmt werden kann. Im OHB-Konzern wird davon ausgegangen, dass dieser Zinssatz in der Regel nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit der Ausnahme, dass dieser separat vom Leasinggeber mitgeteilt oder im Leasingvertrag aufgeführt ist. Zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns wird somit der Grenzfremdkapitalkostensatz verwendet. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.
Änderungen von Leasingzahlungen, welche sich z.B. aus der Änderung eines Indexes ergeben, sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald diese Änderungen wirksam werden, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht unter Verwendung des zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des Leasingverhältnisses gültigen Zinssatzes angepasst.
Bei einer Neueinschätzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen wird die angepasste Leasingverbindlichkeit mit dem im Zeitpunkt der Änderung gültigen Zinssatz abgezinst.
Im OHB-Konzern werden die Nutzungsrechte separat in der Bilanz ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeiten sind in der Bilanz gesondert und dabei unter Berücksichtigung der Fristigkeit (lang- und kurzfristig) ausgewiesen.
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrund liegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Nutzungsrechte unterliegen ebenfalls den Wertminderungsbestimmungen des IAS 36 und werden bei Vorliegen von entsprechenden Hinweisen auf Wertminderung untersucht. Dabei müssen die Nutzungsrechte in der Regel den betreffenden Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugeteilt werden.
SACHANLAGEN
Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und planmäßig gemäß der erwarteten Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Erhaltungsaufwendungen, die den Wert der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens nicht erhöhen oder deren Nutzungsdauer nicht wesentlich verlängern, werden als laufende Aufwendungen behandelt. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert. Abgänge werden sowohl bei den historischen Anschaffungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen erfasst. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens werden in den „Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen" berücksichtigt. Die Abschreibungszeiträume des Sachanlagevermögens betragen für Gebäude zwischen zehn und 33 Jahren, für Maschinen und technische Anlagen fünf bis zehn Jahre und für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis zehn Jahre.
Zu jedem Bilanzstichtag überprüft die OHB die Buchwerte der Sachanlagen dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen könnten. In diesem Falle wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt, um den Umfang einer evtl. vorzunehmenden Wertberichtigung festzustellen. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem um die möglichen Veräußerungskosten verminderten Zeitwert oder dem Nutzungswert, dabei ist für die Bilanzierung der höhere Wert maßgeblich.
VORRÄTE
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Material- und Fertigungseinzelkosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen auf Anlagen zusammen. Darüber hinaus sind Verwaltungsgemeinkosten enthalten. Teile des Vorratsvermögens werden im „gleitenden Durchschnittsverfahren" bewertet.
FINANZINVESTITIONEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell in die folgenden Bewertungskategorien ein:
| • | solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (entweder erfolgsneutral - FVOCI - oder erfolgswirksam - FVPL), und |
| • | solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AmC). |
Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich der Konzern zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d.h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.
Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst.
Der Konzern stuft seine Fremdkapitalinstrumente in die drei Bewertungskategorien AmC, FVOCI und FVPL ein.
AmC:
Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und - zusammen mit den Fremdwährungsgewinnen und -verlusten - unter den sonstigen Gewinnen/Verlusten ausgewiesen. Dieser Kategorie werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel, Ausleihungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte zugeordnet.
FVPL:
Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder „FVOCI" nicht erfüllen, werden in die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ (FVPL) eingestuft. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zum FVPL bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust saldiert in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. Dieser Kategorie werden Derivate, die nicht in einer Hedging-Beziehung stehen, zugeordnet und Wertpapiere, die als Fremdkapitalinstrumente einzustufen sind.
Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Folge zum beizulegenden Zeitwert. Hat das Management des Konzerns entschieden, Effekte aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Ergebnis (FVOCI) darzustellen, erfolgt nach der Ausbuchung des Instruments keine spätere Umgliederung dieser Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust. In der FVOCI-Rücklage anteilig kumulierte Salden werden in den Konzerngewinn umgebucht. Dividenden aus solchen Instrumenten werden weiterhin im Gewinn oder Verlust unter den sonstigen Erträgen erfasst, wenn der Anspruch des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird. Die Entscheidung über die Zuordnung zu dieser Kategorie wird pro Eigenkapitalinstrument bei Zugang getroffen. Gegenwärtig sind alle Eigenkapitalinstrumente als FVOCI ausgewiesen.
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte (FVPL) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Gewinnen/Verlusten erfasst. Wertminderungsaufwendungen (und Wertaufholungen) der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente werden nicht getrennt von den sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen.
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten
Der Konzern hat vier Arten von finanziellen Vermögenswerten, die dem neuen Modell der Kreditverluste gemäß IFRS 9 unterliegen:
| • | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, |
| • | Vertragsvermögenswerte, |
| • | zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Schuldinstrumente, Darlehen und |
| • | erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bilanzierte Schuldinstrumente. |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich und wurde nicht erfasst. Leasingforderungen unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9, allerdings bestehen zum Geschäftsjahresende keine Leasingforderungen.
Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit ihren Fremdkapitalinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt (allgemeines Modell). Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen. In die Stufe 1 sind grundsätzlich alle Instrumente bei Zugang einzuordnen. Für sie ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, aufwandswirksam zu erfassen. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. In Stufe 2 sind alle Instrumente enthalten, welche am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos aufweisen. In Stufe 3 liegt zusätzlich ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor. Zum Bilanzstichtag wurden keine Instrumente der Stufe 2 und Stufe 3 zugeordnet. Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, gelten als „mit geringem Ausfallrisiko behaftet“; daher wurde die Wertberichtigung als erwarteter 12-Monats- Kreditverlust ermittelt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 vereinfachten Ansatz (vereinfachtes Modell) an, demzufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. Vertragsvermögenswerte unterliegen nach IFRS 15 und Leasingforderungen nach IFRS 16 den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 und für die Bestimmung der Wertminderung wird das vereinfachte Modell verwendet.
Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Arbeiten und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. Der Konzern hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die erwarteten Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustquoten für Vertragsvermögenswerte darstellen.
Die regelmäßig überprüften, erwarteten Verlustquoten beruhen auf historischen Ausfallquoten, angepasst um zukunftsorientierte Komponenten bezüglich der Kreditwürdigkeit der Kunden. Aufgrund der Kundenstruktur im Konzern sind die historischen Ausfallquoten minimal. Wertminderungsaufwendungen werden im Betriebsergebnis (netto) dargestellt und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen.
LATENTE STEUERN
Nach IAS 12 führen vorübergehende Differenzen zwischen steuerlichen Wertansätzen für Vermögenswerte und Schulden einerseits und andererseits deren Ansatz nach IFRS/IAS zur Abgrenzung latenter Steuern. Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern gilt für den OHB-Konzern ein einheitlicher Steuersatz von 32 % (Vorjahr: 32 %). Die Ertragsteuern 2020 wurden detailliert mit differenzierten Steuersätzen ermittelt. Mit der Anwendung von IAS 12 werden latente Steuerverrechnungsansprüche berücksichtigt.
Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Dies gilt auch für latente Steuerforderungen auf steuerliche Verlustvorträge. Sollte die Realisierung der aktiven latenten Steuern unwahrscheinlich sein, werden diese um den entsprechenden Betrag wertberichtigt.
Latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und sofern die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden.
EIGENKAPITAL
IAS 32 (Financial Instruments: Disclosure and Presentation) regelt, dass Eigenkapital aus Sicht des Unternehmens nur dann vorliegt, wenn keine Verpflichtung zur Rückzahlung des Kapitals oder zur Lieferung von anderen finanziellen Vermögenswerten besteht. Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage, Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen/Verlusten und die Gewinnrücklage sowie die aufgelaufenen Gewinnvorträge. Erworbene eigene Aktien werden bei Erwerb in Höhe aller gezahlten Entgelte gesondert als eigene Aktien ausgewiesen und vom Eigenkapital abgezogen, bis die Aktien eingezogen oder wieder ausgegeben werden. Werden solche Stammaktien nachträglich wieder ausgegeben, wird jede erhaltene Gegenleistung, abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten, in das auf die Eigentümer entfallende Eigenkapital einbezogen.
RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
Die Pensionsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungspläne werden gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Die zu erwartenden Versorgungsleistungen werden über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter verteilt.
Gewinne und Verluste aus Neubewertungen aufgrund von angepassten erfahrungsbedingten oder versicherungsmathematischen Annahmen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage für Pensionsrückstellungen kumuliert im Eigenkapital ausgewiesen. Der Nettozinsaufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis als Zinsaufwand erfasst.
Im Fall von beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund von gesetzlichen Regelungen Beiträge an öffentliche Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Arbeitgeberbeiträge entstehen dem Konzern keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit als Aufwand für Leistungen an Mitarbeiter erfasst.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Die sonstigen Rückstellungen sind gemäß IAS 37 für Sachverhalte zuverlässig geschätzt worden, aus denen sich aufgrund gegenwärtiger Verpflichtungen ein Zahlungsmittelabfluss ergeben wird. Basis der Schätzungen waren im Wesentlichen detaillierte Kalkulationen. Rückstellungen, für welche ein Mittelabfluss erst nach zwölf Monaten erwartet wird, werden als langfristig eingestuft und mit dem Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse angesetzt.
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten umfassen die Finanzverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten und sind der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FLAC") zugeordnet. Die Finanzschulden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Die Erstbewertung erfolgt zum Zeitwert unter Einbeziehung von Transaktionskosten. Eine Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Sofern die Begleichung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode fällig ist, werden diese als langfristig klassifiziert, andernfalls kurzfristig.
SCHÄTZUNGEN
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam.
Die Beurteilung der Aktivierung von eigenfinanzierten Entwicklungsleistungen wurde auf Basis der Schätzung zukünftiger Erlöse vorgenommen. Die Werthaltigkeit von Firmenwerten wird jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Rahmen dieses Tests müssen vor allem im Hinblick auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Künftige Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Branchen oder Unternehmenssituation können zu Reduktionen der Zahlungsmittelüberschüsse und damit zu einer Wertminderung der Firmenwerte führen. Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen. Zur Sensitivität verweisen wir auf die Ausführungen zum Impairment-Test (vgl. Abschnitt 12).
Bei der Identifizierung der Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag mit einem Kunden übt der Konzern Ermessensentscheidungen dahingehend aus, in welchem Umfang die vertraglich zugesicherten Leistungen sich gegenseitig signifikant beeinflussen, in hohem Maße voneinander abhängig und verbunden sind. Die Beurteilung des Auftragsfortschritts bei langfristigen Fertigungsaufträgen erfolgt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - auf Basis der inputbasierten „Cost-to-Cost"-Methode. Dabei werden die angefallenen Kosten in das Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gesetzt, um den Fertigstellungsgrad zu ermitteln. Direkte Ergebnisänderungen können sich durch veränderte Stunden- oder Kostenschätzungen, aber auch durch die Ergebnisse von Vertragsergänzungen ergeben. Die Schätzung der Höhe von variablen Gegenleistungen im Zeitablauf der Leistungserbringung bzw. die Begrenzung der Schätzung unterliegt ebenfalls Schätzungsunsicherheiten.
Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Auswahl der Prämissen und Trendannahmen, durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten sowie durch anerkannte Näherungsverfahren bei der Ermittlung der Rente gegebenenfalls zu Abweichungen von den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Zahlungsverpflichtungen (zu möglichen Veränderungen vgl. Abschnitt 27 zu Pensionen).
Für die Bildung von Steuerrückstellungen und die Werthaltigkeitsprüfung von aktiven latenten Steuern sind ebenfalls Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern können Unsicherheiten im Hinblick auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte bestehen.
Sonstige Rückstellungen werden aufgrund von vorliegenden Erkenntnissen und im Rahmen der üblichen Ermessensspielräume gebildet.
Aufgrund der aktuellen Welt- und Finanzmarktsituation können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine zuverlässigen Annahmen über die Bandbreite möglicher Anpassungen im Geschäftsjahr 2021 bei den Schätzungen getroffen werden.
Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderungen Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit, bestehenden Marktbedingungen sowie zukunftsorientierten Schätzungen zum Ende jeder Berichtsperiode.
In Bezug auf die Anwendung von IFRS 16 kommt es hinsichtlich der Bestimmung von Laufzeiten der Leasingverhältnisse in Bezug auf Verlängerungs- und Kündigungsoptionen zu Schätzungsunsicherheiten. Gleiches gilt für die Bestimmung des anzuwendenden Zinssatzes.
VII. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
[1] UMSATZERLÖSE
| 2020 | Raumfahrt | Luftfahrt | |||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | D | EU | andere | D | EU |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 336.555 | 511.484 | 32.936 | 9.838 | 4.787 |
| abzüglich Intercompany-Erlöse | -23.366 | -11.453 | 0 | -591 | -28 |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 313.189 | 500.031 | 32.936 | 9.247 | 4.759 |
| Zeitliche Realisierung der Umsatzerlöse | |||||
| zeitpunktbezogen | 726 | 50.867 | 26.632 | 9.300 | 1.685 |
| zeitraumbezogen | 312.491 | 449.136 | 6.304 | -53 | 3.074 |
| 313.217 | 500.003 | 32.936 | 9.247 | 4.759 | |
| 2019 | |||||
| Umsatzerlöse | 382.026 | 601.169 | 7.778 | 12.691 | 4.528 |
| abzüglich Intercompany-Erlöse | -24.515 | -1.523 | 0 | -281 | -399 |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 357.511 | 599.646 | 7.778 | 12.410 | 4.129 |
| Zeitliche Realisierung der Umsatzerlöse | |||||
| zeitpunktbezogen | 9.270 | 81.424 | 2.771 | 12.690 | 1.348 |
| zeitraumbezogen | 348.241 | 518.221 | 5.008 | -281 | 2.781 |
| 357.511 | 599.646 | 7.778 | 12.409 | 4.129 |
| 2020 | Luftfahrt | Antennen | ||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | andere | D | EU | andere |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 0 | 10.399 | 117 | 5.606 |
| abzüglich Intercompany-Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 0 | 10.399 | 117 | 5.606 |
| Zeitliche Realisierung der Umsatzerlöse | ||||
| zeitpunktbezogen | 0 | 10.399 | 0 | 5.606 |
| zeitraumbezogen | 0 | 0 | 117 | 0 |
| 0 | 10.399 | 117 | 5.606 | |
| 2019 | ||||
| Umsatzerlöse | 0 | 4.635 | 780 | 5.024 |
| abzüglich Intercompany-Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 0 | 4.635 | 780 | 5.024 |
| Zeitliche Realisierung der Umsatzerlöse | ||||
| zeitpunktbezogen | 0 | 17 | 384 | -47 |
| zeitraumbezogen | 0 | 4.618 | 396 | 5.071 |
| 0 | 4.635 | 780 | 5.024 |
| 2020 | Sonstige | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | D | EU | andere | SUMME |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 3.376 | 659 | 0 | 915.757 |
| abzüglich Intercompany-Erlöse | 0 | 0 | 0 | -35.438 |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 3.376 | 659 | 0 | 880.319 |
| Zeitliche Realisierung der Umsatzerlöse | ||||
| zeitpunktbezogen | 0 | 0 | 0 | 105.215 |
| zeitraumbezogen | 3.376 | 659 | 0 | 775.104 |
| 3.376 | 659 | 0 | 880.319 | |
| 2019 | ||||
| Umsatzerlöse | 10.510 | 832 | 1.363 | 1.031.336 |
| abzüglich Intercompany-Erlöse | 0 | 0 | 0 | -26.718 |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 10.510 | 832 | 1.363 | 1.004.618 |
| Zeitliche Realisierung der Umsatzerlöse | ||||
| zeitpunktbezogen | 2.810 | 772 | 1.363 | 112.802 |
| zeitraumbezogen | 7.700 | 60 | 0 | 891.815 |
| 10.510 | 832 | 1.363 | 1.004.618 |
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Vertragsvermögenswerte | 310.691 | 324.501 |
| abzüglich Wertberichtigungen * | -253 | -273 |
| Vertragsvermögenswerte | 310.438 | 324.228 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 143.114 | 155.725 |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten ** | 31.072 | 8.032 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 174.186 | 163.757 |
* Vgl. Abschnitt 32
** In 2019 als langfristige Anzahlungen ausgewiesen
Die Gesamthöhe des ausstehenden Transaktionspreises der am Ende der Berichtsperiode nicht oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen beträgt EUR 2.632 Mio. (Vorjahr: EUR 1.840 Mio.). Die OHB SE erwartet, dass im Geschäftsjahr 2021 davon rund 36 % und 2022 rund 25 % realisiert werden.
[2] VERMINDERUNG DES BESTANDS AN FERTIGEN UND UNFERTIGEN ERZEUGNISSEN
Die Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg im Segment „Aerospace + Industrial Products" in Höhe von TEUR 2.997 (Vorjahr: TEUR 741), dem eine Verminderung in Höhe von TEUR 3.056 im Segment „Space Systems" entgegensteht. Insgesamt ergibt sich eine Bestandsminderung in Höhe von TEUR 59 (Vorjahr: Abnahme TEUR 1.889).
[3] SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 6.932 (Vorjahr: TEUR 15.803) enthalten mit TEUR 1.263 (Vorjahr: TEUR 2.076) Erlöse aus Zuwendungen, TEUR 579 Versicherungsentschädigungen (Vorjahr: TEUR 3.948) und TEUR 571 (Vorjahr: TEUR 4.379) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
[4] MATERIALAUFWAND
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 84.495 | 105.406 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 449.127 | 544.560 |
| Gesamt | 533.622 | 649.966 |
[5] PERSONALAUFWAND
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 204.397 | 208.985 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 40.390 | 38.261 |
| Gesamt | 244.787 | 247.246 |
An Zahlungen für Pensionen wurden TEUR 4.931 (Vorjahr: TEUR 7.377) geleistet. In 2020 wurden in Höhe von TEUR 13.502 (Vorjahr: TEUR 13.706) vom Konzern Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, welche als beitragsorientierter Plan gelten.
[6] SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Als wesentliche Positionen sind im sonstigen betrieblichen Aufwand Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 5.591 (Vorjahr: TEUR 6.279), Gebäudekosten in Höhe von TEUR 6.689 (Vorjahr: TEUR 5.532), sonstige Fremdleistungen in Höhe von TEUR 4.461 (Vorjahr: TEUR 5.753), Kosten für IT-Infrastruktur in Höhe von TEUR 7.279 (Vorjahr: TEUR 5.441) sowie Reisekosten mit TEUR 2.046 (Vorjahr: TEUR 7.850) enthalten.
[7] ZINSERGEBNIS UND SONSTIGES FINANZERGEBNIS
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Finanzerträge | ||
| Andere Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten AmC | 1.112 | 1.120 |
| Erträge aus Planvermögen | 135 | 148 |
| Sonstige Finanzeinnahmen | 45 | 125 |
| 1.292 | 1.393 | |
| Finanzaufwendungen | ||
| Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 4.666 | 3.681 |
| Zinsaufwand Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 1.390 | 2.228 |
| Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten im Rahmen von IFRS 16 | 1.320 | 1.233 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | 1.363 | 0 |
| 8.739 | 7.142 |
[8] ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BEWERTETEN BETEILIGUNGEN
Das At-Equity-Ergebnis der Aerotech Peissenberg GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2020 wird in Höhe von TEUR -3.372 (Vorjahr: TEUR -3.708) ausgewiesen. Zu dem sonstigen Ergebnis trägt das assoziierte Unternehmen mit TEUR -209 (Vorjahr: TEUR -413) bei.
[9] STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
ÜBERLEITUNGSRECHNUNG STEUERAUFWAND
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erwartete Steuern zum Steuersatz von 32,00 % (Vorjahr: 32,00 %) | 9.541 | 12.526 |
| Steuerminderungen aufgrund teilweise steuerbefreiter Einnahmen | -34 | -16 |
| Übernahme steuerliches Ergebnis von at At-Equity-Gesellschaften | 0 | -62 |
| Nicht genutzte Verlustvorträge | 348 | 361 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 589 | 459 |
| Wertberichtigung auf aktive latente Steuern | 87 | 0 |
| Sonstige Veränderungen im Ansatz latenter Steuern u.a. wegen Steuersatzänderungen | 55 | 173 |
| Periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern (u.a. Steuernachzahlungen für Vorjahre) | -108 | 172 |
| Steuersatzabweichung Inland/Ausland | -133 | -494 |
| Sonstige Steuereffekte | -265 | 396 |
| Gesamt | 10.080 | 13.515 |
Aufteilung Steueraufwand:
| 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Tatsächliche Steuern | Latente Steuern | Tatsächliche Steuern | Latente Steuern |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Inland | 6.569 | 2.769 | 10.386 | 2.291 |
| Ausland | 451 | 291 | 490 | 348 |
| 7.020 | 3.060 | 10.876 | 2.639 |
Für Verlustvorträge und vortragbare Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 24.159 (Vorjahr: TEUR 22.207) wurden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Verlustvorträge verfallen nicht.
Im Geschäftsjahr betrugen die erfolgsneutralen Veränderungen der latenten Steuern TEUR 1.241 (Vorjahr: TEUR 3.840).
BESTAND AN AKTIVEN UND PASSIVEN LATENTEN STEUERN
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| inTEUR | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Erfolgswirksame Veränderung | Erfolgswirksame Veränderung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 456 | 28.250 | 41 | 29.395 | 1.560 | -1.006 |
| Finanzanlagen | 0 | 480 | 0 | 451 | 52 | -69 |
| Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen | 0 | 13.432 | 0 | 12.228 | -1.204 | -12.228 |
| Umlaufvermögen | 2.119 | 38.779 | 2.122 | 27.230 | -11.484 | -3.001 |
| Rückstellungen | 20.188 | 0 | 19.899 | 0 | -1.140 | -614 |
| Verbindlichkeiten | 9.634 | 0 | 8.538 | 0 | 1.135 | 973 |
| Leasingverbindlichkeiten | 13.734 | 0 | 12.391 | 0 | 1.343 | 12.391 |
| Steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften | 13.968 | 267 | 7.338 | 315 | 6.678 | 915 |
| Saldierung | -36.716 | 36.716 | -31.300 | -31.300 | 0 | 0 |
| Gesamt | 23.383 | 44.492 | 19.029 | 38.319 | -3.060 | -2.639 |
| Hiervon kurzfristig | 1.331 | 9.539 | 1.727 | 4.776 |
[10] ANTEILE ANDERER GESELLSCHAFTER
Die Anteile anderer Gesellschafter am Jahresergebnis von TEUR -1.132 (Vorjahr: TEUR 86) beziehen sich im Wesentlichen auf die MT Aerospace Holding GmbH.
Der Bilanzposten Anteile anderer Gesellschafter in Höhe von TEUR 17.195 (Vorjahr: TEUR 19.133) betrifft im Wesentlichen die Mitgesellschafter im Teilkonzern MT Aerospace. Mitgesellschafter haben im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 75 an Ausschüttungen partizipiert (Vorjahr: TEUR 1.001).
[11] ERGEBNIS JE AKTIE NACH IFRS/IAS
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Ergebnis nach Steuern durch die Zahl der gewinnberechtigten Aktien dividiert wird. Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien - insbesondere Options- und Bezugsrechte - entstehen. Zum Bilanzstichtag lagen keine vergleichbaren Rechte vor. Damit entsprechen sich das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 17.468.096,00.
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | OHB Digital Services GmbH | OHB Digital Services GmbH | MT Aerospace Holding GmbH (Teilkonzern) | MT Aerospace Holding GmbH (Teilkonzern) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktivposten | ||||
| Langfristiges Vermögen | 797 | 498 | 137.402 | 119.290 |
| Kurzfristiges Vermögen | 1.945 | 1.925 | 138.361 | 125.990 |
| Summe | 2.742 | 2.423 | 275.763 | 245.280 |
| Passivposten | ||||
| Eigenkapital | 1.968 | 2.088 | 38.057 | 43.911 |
| Langfristige Schulden | 436 | 154 | 13.941 | 108.952 |
| Kurzfristige Schulden | 338 | 181 | 99.765 | 92.417 |
| Summe | 2.742 | 2.423 | 151.763 | 245.280 |
| EBIT | 248 | 89 | -820 | 9.856 |
Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 17.413.503 Aktien (Vorjahr: 17.400.100 Aktien) zugrunde gelegt, da im Jahresdurchschnitt 54.593 eigene Aktien (Vorjahr: 67.996 Aktien) im Bestand waren. Dies entspricht unter Berücksichtigung der Ausgabe von 25.000 Aktien im abgelaufenen Jahr dem gewichteten Durchschnitt der in Umlauf gewesenen Stammaktien. Als Basis für die Berechnung wurde der Konzernjahresüberschuss nach Fremdanteilen in Höhe von TEUR 19.346 (Vorjahr: TEUR 25.543) verwendet.
Das Ergebnis je Aktie beträgt für das Geschäftsjahr 2020 EUR 1,20 (Vorjahr: EUR 1,47).
VIII. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
[12] FIRMENWERTE UND ÜBRIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
FIRMENWERTE
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung | ||
| OHB System AG | 5.684 | 5.684 |
| OHB Italia S.p.A. | 801 | 801 |
| OHB Digital Services GmbH | 646 | 646 |
| OHB Digital Solutions GmbH | 235 | 235 |
| Gesamt | 7.366 | 7.366 |
ENTWICKLUNG IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE - ANSCHAFFUNGSWERTE
| in TEUR | Geschäfts- oder Firmenwerte | Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte | Erworbene immaterielle Vermögenswerte | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 8.957 | 2.069 | 16.224 | 153.745 | 180.995 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 235 | 0 | 115 | 0 | 350 |
| Zugänge | 0 | 131 | 2.257 | 10.488 | 12.876 |
| Abgänge | 0 | 8 | 44 | 0 | 52 |
| Stand 31.12.2019 / 01.01.2020 | 9.192 | 2.192 | 18.552 | 164.233 | 194.169 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 117 | 0 | 117 |
| Zugänge | 0 | 1 | 5.242 | 13.163 | 18.406 |
| Abgänge | 0 | 0 | 104 | 145 | 249 |
| Stand 31.12.2020 | 9.192 | 2.193 | 23.807 | 177.251 | 212.443 |
ENTWICKLUNG IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE - KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
| in TEUR | Geschäfts- oder Firmenwerte | Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte | Erworbene immaterielle Vermögenswerte | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 1.826 | 2.011 | 11.506 | 45.317 | 60.660 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 115 | 0 | 115 |
| Zugänge | 0 | 3 | 2.394 | 7.366 | 9.763 |
| Abgänge | 0 | 0 | 44 | 0 | 44 |
| Stand 31.12.2019 / 01.01.2020 | 1.826 | 2.014 | 13.971 | 52.683 | 70.494 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 114 | 0 | 114 |
| Zugänge | 0 | 3 | 3.229 | 10.294 | 13.525 |
| Abgänge | 0 | 0 | 100 | 131 | 230 |
| Stand 31.12.2020 | 1.826 | 2.017 | 17.214 | 62.846 | 83.903 |
| Nettobuchwert Stand 31.12.2020 | 7.366 | 176 | 6.593 | 114.405 | 128.540 |
| Nettobuchwert Stand 31.12.2019 | 7.366 | 178 | 4.581 | 111.550 | 123.675 |
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte ist auf der Ebene der Cash Generating Units, wie in obiger Tabelle dargestellt, erfolgt. Die Firmenwerte wurden zum 31. Dezember 2020 einer Überprüfung der Werthaltigkeit („Impairment-Test“) unterzogen. Im Planungszeitraum sowie darüber hinaus wurde ein stabiler Geschäftsverlauf unter Berücksichtigung von Inflationserwartung auf der Ertrags- sowie der Aufwandsseite zugrunde gelegt. Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung des Nutzungswerts ermittelt („value in use"). Bei der Bestimmung des Nutzungswerts kam ein Discounted-Cashflow-Verfahren zur Anwendung. Dem Discounted-Cashflow-Verfahren lagen vom Management genehmigte Unternehmensplanungen für einen Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde. Für den Zeitraum nach Ende des Planungshorizonts wurde eine auf historischen Daten beruhende und unter Verwendung eines Risikoabschlags ermittelte Wachstumsrate von 1,00 % (Vorjahr: 1,00 %) zugrunde gelegt. Für die inländischen Firmenwerte wurde ein Vorsteuer-Kapitalisierungszinssatz (WACC) von 7,52 % (Vorjahr: 8,11 %) zugrunde gelegt. Für den ausländischen Firmenwert wurde ein Vorsteuer-WACC von 9,84 % (Vorjahr: 11,19 %) angenommen. Eine Erhöhung des WACC um 1 %-Punkt sowie für möglich gehaltene Änderungen der anderen Annahmen würden keine weitere Wertminderung zur Folge haben.
Die übrigen immateriellen Vermögenswerte enthalten als größten Posten aktivierte Eigenleistungen für die Entwicklung im Produktbereich geostationärer Kommunikationssatelliten (Buchwert: TEUR 71.914, Vorjahr: TEUR 77.582).
[13] NUTZUNGSRECHTE AUS LEASINGVEREINBARUNGEN
Die Leasingverhältnisse des Konzerns umfassen überwiegend die Anmietung von Büro- und Produktionsgebäuden, die in der Regel zunächst für einen festen Zeitraum zwischen fünf Jahren und 15 Jahren geschlossen wurden, aber jedoch Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen enthalten können. Über die Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ist eine bestimmte Zeit vor dem Ausübungszeitpunkt zu entscheiden oder wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern diese Option ausüben wird. Die Mehrheit der bestehenden Verlängerungsoptionen kann nur seitens des Konzerns ausgeübt werden. Gegenwärtig wurden die meisten Verlängerungsoptionen nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit einbezogen. Restwertgarantien und variable Leasingzahlungen sind in der Regel nicht vereinbart.
Sofern diese Verträge Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten beinhalten, werden diese entsprechend aufgeteilt. Ein wesentlicher Teil der Mietverträge für Bürogebäude besteht mit nahestehenden Personen, wurde aber zu Konditionen wie unter fremden Dritten vereinbart. Diesbezüglich verweisen wir auf den Abschnitt XI Organe der Gesellschaft.
Das Leasing von Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst überwiegend Fahrzeuge und Bürogeräte mit festen Vertragslaufzeiten zwischen drei Jahren und fünf Jahren und das Vorliegen von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen.
Für kurzfristige Leasingverhältnisse sind in 2020 TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 3.796) und für Vermögenswerte von geringem Wert TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 153) im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Bezüglich Zinsaufwand auf Leasingverhältnisse verweisen wir auf Abschnitt 7.
Die gesamten Auszahlungen für Leasing in 2020 betrugen TEUR 11.820 (Vorjahr: TEUR 14.908).
Zum 31. Dezember 2020 wurden mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von EUR 7,5 Mio. (Vorjahr: EUR 9 Mio.) (undiskontiert) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (nicht gekündigt) werden.
ENTWICKLUNG NUTZUNGSRECHTE - ANSCHAFFUNGSWERTE
| in TEUR | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Technische Anlagen und Maschinen | Grundstücke und Bauten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 5.904 | 0 | 53.785 | 59.689 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 76 | 76 |
| Zugänge | 2.550 | 49 | 2.814 | 5.413 |
| Abgänge | 0 | 0 | 19 | 19 |
| Stand 31.12.2019 / 01.01.2020 | 8.454 | 49 | 56.656 | 65.159 |
| Zugänge | 4.124 | 0 | 9.787 | 13.911 |
| Abgänge | 283 | 0 | 611 | 894 |
| Stand 31.12.2020 | 12.295 | 49 | 65.832 | 78.176 |
ENTWICKLUNG NUTZUNGSRECHTE - KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
| in TEUR | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Technische Anlagen und Maschinen | Grundstücke und Bauten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 2.277 | 2 | 8.021 | 10.300 |
| Abgänge | 0 | 0 | 19 | 19 |
| Stand 31.12.2019 / 01.01.2020 | 2.277 | 2 | 8.002 | 10.281 |
| Zugänge | 2.629 | 10 | 8.769 | 11.408 |
| Abgänge | 283 | 0 | 444 | 727 |
| Stand 31.12.2020 | 4.623 | 12 | 16.327 | 20.962 |
| Nettobuchwert Stand 31.12.2020 | 7.672 | 37 | 49.505 | 57.214 |
| Nettobuchwert Stand 31.12.2019 | 6.177 | 47 | 48.654 | 54.878 |
[14] SACHANLAGEN
ENTWICKLUNG SACHANLAGEN - ANSCHAFFUNGSWERTE
| in TEUR | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Technische Anlagen und Maschinen | Grundstücke und Bauten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 67.948 | 65.520 | 55.833 | 189.301 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 71 | 68 | 11 | 150 |
| Zugänge | 10.901 | 5.357 | 88 | 16.346 |
| Abgänge | 2.637 | 505 | 2 | 3.144 |
| Stand 31.12.2019 / 01.01.2020 | 76.283 | 70.440 | 55.930 | 202.653 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 40 | 0 | 0 | 40 |
| Zugänge | 6.470 | 4.542 | 1.283 | 12.295 |
| Abgänge | 1.698 | 212 | 160 | 2.070 |
| Stand 31.12.2020 | 81.095 | 74.770 | 57.053 | 212.918 |
ENTWICKLUNG SACHANLAGEN - KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
| in TEUR | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Technische Anlagen und Maschinen | Grundstücke und Bauten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 39.513 | 33.724 | 27.812 | 101.049 |
| Währungsänderungen | 29 | 4 | 0 | 33 |
| Zugänge | 6.305 | 1.712 | 1.142 | 9.159 |
| Abgänge | 2.537 | 489 | 2 | 3.028 |
| Stand 31.12.2019 / 01.01.2020 | 43.310 | 34.951 | 28.952 | 107.213 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 6.817 | 2.230 | 1.409 | 10.456 |
| Abgänge | 1.640 | 209 | 112 | 1.961 |
| Stand 31.12.2020 | 48.487 | 36.972 | 30.249 | 115.708 |
| Nettobuchwert Stand 31.12.2020 | 32.728 | 37.656 | 26.826 | 97.210 |
| Nettobuchwert Stand 31.12.2019 | 32.973 | 35.489 | 26.978 | 95.440 |
Die Zugänge im Geschäftsjahr betreffen bei den technischen Anlagen vorwiegend Fertigungsmaschinen. Sie setzen sich bei den Betriebs- und Geschäftsausstattungen im Wesentlichen aus technisch-elektronischen Laboreinrichtungen, Hardware, sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattungen und geringwertigen Wirtschaftsgütern zusammen. Für die übrigen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bestehen abgesehen von zurzeit nicht valutierenden Grundschulden uneingeschränkte Eigentumsrechte.
[15] AT-EQUITY-BETEILIGUNGEN
Der Posten enthält die um die anteiligen Ergebnisse fortgeschriebenen Anschaffungskosten des assoziierten Unternehmens Aerotech Peissenberg GmbH & Co. KG (ATP), Peissenberg. Der Mehrheitsgesellschafter übt den wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell der ATP aus. Die Bewertung erfolgte unter Verwendung der At-Equity-Methode. Die ATP hat 2020 eine Gesamtleistung von TEUR 71.426 (Vorjahr: TEUR 121.874), ein EBIT von TEUR -5.439 (Vorjahr: -7.084) und ein EBITDA von TEUR -1.795 (Vorjahr: TEUR -2.986) erzielt. Zum 31. Dezember 2020 weist die ATP lang- und kurzfristiges Vermögen in Höhe von TEUR 52.791 (Vorjahr: TEUR 48.121) bzw. TEUR 42.757 (Vorjahr: TEUR 40.021) aus. Die lang- und kurzfristigen Schulden betragen TEUR 107.820 (Vorjahr: TEUR 93.021). Der Posten hat sich wie folgt entwickelt:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| 01.01. | 0 | 2.960 |
| Anteiliges Ergebnis | 0 | -2.664 |
| Anteiliges sonstiges Ergebnis | 0 | -296 |
| 31.12. | 0 | 0 |
Der auf den Konzern entfallende Gesamtverlust aus dem assoziierten Unternehmen Aerotech Peissenberg GmbH & Co. KG beträgt im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 3.581 (Vorjahr: TEUR 4.121). Davon entfallen TEUR -3.372 (Vorjahr: TEUR -3.708) auf den Gewinn und Verlust und TEUR -209 (Vorjahr: TEUR -413) auf das sonstige Ergebnis. Der den Beteiligungsansatz übersteigende Gesamtverlust von TEUR 3.581 (Vorjahr: TEUR -1.161) wurde von den langfristigen finanziellen Forderungen gegen das assoziierte Unternehmen abgesetzt. Insgesamt wurden kumuliert bisher TEUR 4.742 (Vorjahr: TEUR 1.161) von den langfristigen finanziellen Forderungen abgesetzt.
[16] ÜBRIGE FINANZANLAGEN
Die Zunahme resultiert zum einen aus der erfolgsneutralen Fair-Value-Bewertung in Höhe von TEUR 5.101 (Vorjahr: TEUR -7.721) im Rahmen der Bewertung der Anteile an der ORBCOMM Inc. Die Neubewertung erfolgte auf Grundlage des Börsenkurses der ORBCOMM Inc. zum 31. Dezember 2020 sowie des Wechselkurses Dollar vs. Euro zu diesem Zeitpunkt.
[17] VORRÄTE
Die Vorräte erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 62.100 (Vorjahr: TEUR 53.302).
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 27.407 | 25.964 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 22.144 | 16.290 |
| Fertige Erzeugnisse | 1.154 | 920 |
| Geleistete Anzahlungen | 11.395 | 10.128 |
| Gesamt | 62.100 | 53.302 |
Geleistete Anzahlungen wurden wegen des engen sachlichen Zusammenhangs den Vorräten zugeordnet.
Durch Änderung des Konsolidierungskreises sind unterjährig EUR 6 Mio. bei den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen zugegangen.
Die Wertberichtigungen auf Vorräte betragen am Jahresende TEUR 2.059 (Vorjahr: TEUR 1.933). Im Aufwand wurden dafür TEUR 307 (Vorjahr: TEUR 492) für Wertberichtigungen erfasst.
[18] FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Forderungen bestanden zum Abschlussstichtag überwiegend in Euro. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen ist der bilanzielle Buchwert.
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 55.861 | 92.618 |
| abzüglich Wertminderungen | -115 | -149 |
| 55.746 | 92.469 |
[19] FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
(KURZ- UND LANGFRISTIG)
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Umsatzsteuerforderungen | 600 | 0 | 7.012 | 0 |
| Abgrenzungen | 5.602 | 0 | 3.894 | 0 |
| Sonstige | 4.211 | 0 | 5.548 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Ausleihungen an assoziierte Unternehmen * | 0 | 31.302 | 0 | 28.707 |
| Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen | 0 | 1.995 | 0 | 0 |
| Derivate in Hedging-Beziehungen | 228 | 0 | 19 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte * | 1.528 | 135 | 5.990 | 232 |
| Kautionen * | 0 | 1.788 | 0 | 1.552 |
| Summe | 12.169 | 35.220 | 22.463 | 30.491 |
* Vgl. Abschnitt 32 zu Wertberichtigungen
Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist der bilanzielle Buchwert.
[20] WERTPAPIERE
Zum Bilanzstichtag betrug der Wert des Wertpapierportefeuilles TEUR 494 (Vorjahr: TEUR 448). Die Wertpapiere entfallen wie im Vorjahr komplett auf erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte. Das maximale Ausfallrisiko ist der bilanzielle Buchwert.
[21] ZAHLUNGSMITTEL
Der Bestand an Zahlungsmitteln betrug zum Bilanzstichtag TEUR 91.968 (Vorjahr: TEUR 85.090) und setzt sich aus Kassenbeständen und im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind innerhalb von drei Monaten fällig und unterliegen nur unwesentlichen Wertänderungsrisiken. Die Zahlungsmittel entsprechen dem Finanzmittelbestand der Kapitalflussrechnung.
[22] GEZEICHNETES KAPITAL
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit dem 30. September 2009 EUR 17.468.096,00 und ist in 17.468.096 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert eingeteilt, mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00. Von den insgesamt 17.468.096 Aktien hält die OHB SE 42.996 eigene Aktien (Vorjahr: 67.996 Aktien), sodass 17.425.100 Aktien (Vorjahr: 17.400.100 Aktien) ausgegeben und voll eingezahlt sind (vgl. Abschnitt 26). Von diesen Anteilen befinden sich 5.246.380 im Streubesitz (Vorjahr: 5.221.380 Aktien). Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
[A] BEDINGTES KAPITAL
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 23. Januar 2001 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt EUR 516.404,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 516.404 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an die aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Berechtigten. Ein solches Beteiligungsprogramm besteht derzeit nicht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist dann nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsrechte von ihren Optionsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr gewinnanteilberechtigt, in dessen Verlauf sie ausgegeben worden sind. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Für den Fall, dass Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden sollen, wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
[B] GENEHMIGTES KAPITAL
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Mai 2020 hat beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Mai 2025 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 8.736.048,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder des Vorstands in Erfüllung vertraglicher Vergütungsabreden ausgegeben werden; bei der Ausgabe an Mitglieder des Vorstands muss eine Haltefrist so begebener Aktien von mindestens zwei Jahren ab dem Begebungstag vertraglich vereinbart sein.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| [1] | für Spitzenbeträge; |
| [2] | für einen Anteil am Genehmigten Kapital 2020 in Höhe von bis zu insgesamt EUR 1.746.809,00, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); |
| [3] | für einen Anteil am Genehmigten Kapital 2020 in Höhe von bis zu insgesamt EUR 8.734.048,00, sofern die neuen Aktien |
| • | als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstiger Vermögensgegenstände ausgegeben werden und sofern der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt; oder |
| • | gegen Bareinlagen ausgegeben werden, um die Aktien der Gesellschaft an einer ausländischen Börse einzuführen, an der die Aktien der Gesellschaft bisher nicht zum Handel zugelassen sind. |
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
[C] ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND ZUR VERWENDUNG EIGENER AKTIEN
In der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 ermächtigten die Aktionäre die Gesellschaft, bis zum 25. Mai 2025 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung wurde die am 21. Mai 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien aufgehoben.
a]
Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - sollte dies geringer sein - der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71 d, 71 e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert (10 %) des Grundkapitals entfallen.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke von der Gesellschaft ausgeübt werden, sie kann aber auch von abhängigen oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden.
Die Ermächtigung gilt bis zum 25. Mai 2025.
Da die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bereits am 20. Mai 2020 endet, ist eine formale Aufhebung dieser vorherigen Ermächtigung nicht erforderlich.
b]
Der Erwerb der Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots (§ 53a AktG) nach der Wahl des Vorstands über die Börse (1) oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot (2). Im Fall (2) sind die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu beachten, soweit sie Anwendung finden.
| [1] | Erfolgt der Erwerb als Kauf über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb der Aktie um nicht mehr als 10 % über- oder 20 % unterschreiten. |
| [2] | Erfolgt der Erwerb als Kauf über ein öffentliches Kaufangebot, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesellschaft am 5., 4. und 3. Börsenhandelstag vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Sofern ein öffentliches Angebot überzeichnet ist, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen können vorgesehen werden. |
c]
Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden oder von früheren Ermächtigungen erworben wurden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu den folgenden:
| [1] | Sie können, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen dienen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind. |
| [2] | Sie können, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, Dritten auch gegen Sachleistung angeboten und übertragen werden. |
| [3] | Sie können als Belegschaftsaktien Arbeitnehmern der Gesellschaft oder der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb angeboten und übertragen werden. |
| [4] | Die eigenen Aktien können von der Gesellschaft verwendet werden, um sie an Mitglieder des Vorstands in Erfüllung bestehender oder künftiger vertraglicher Vergütungsabreden zu begeben, soweit eine Haltefrist so begebener Aktien von mindestens zwei Jahren ab dem vertraglich vereinbarten Zuteilungstag vorgesehen ist. |
| Eigene Aktien können ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. |
d]
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenwert im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der arithmetische Mittelwert der durch die Schlussauktionen ermittelten Kurse für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsentagen vor der Veräußerung. Diese Ermächtigung ist auf insgesamt zehn von Hundert des Grundkapitals beschränkt. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich ferner um den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.
e]
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.
f]
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den Ermächtigungen in lit. c) (1) bis (4) und lit. d) verwendet werden.
[23] KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage ist im Wesentlichen aus dem Zufluss liquider Mittel aus dem Börsengang hervorgegangen. Die Veränderung resultiert aus Zusagen von aktienbasierten Vergütungen für ein Vorstandsmitglied.
[24] GEWINNRÜCKLAGE
In den Gewinnrücklagen wurde die Verrechnung von passiven Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung von Akquisitionen bis 2002 erfasst.
[25] EIGENKAPITAL AUS NICHT REALISIERTEN GEWINNEN/VERLUSTEN
Diese Eigenkapitalposition betrifft im Wesentlichen eine Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, welche später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird. Die Rücklage für zum Fair Value im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente enthält im Wesentlichen die kumulierten Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung der Aktien an der ORBCOMM Inc. Bei Verkauf der Eigenkapitalinstrumente wird die Rücklage in Höhe des entsprechend kumulierten Betrags für das betreffende Eigenkapitalinstrument in den Konzerngewinn umgegliedert. In den Rücklagen (mit und ohne Umgliederung in den Gewinn oder Verlust) für assoziierte Unternehmen werden die anteiligen, kumulierten sonstigen Ergebnisse des assoziierten Unternehmens ausgewiesen. Die Hedge-Rücklage enthält die kumulierten Beträge der effektiven Fair-Value-Änderungen der designierten Komponenten.
ERFOLGSNEUTRALE EIGENKAPITALVERÄNDERUNG
| inTEUR | Differenzen aus Währungsumrechnung | Finanzielle Vermögenswerte zu FVOCI | Cashflow Hedges | Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2019 | -410 | 8.475 | -284 | -15.302 |
| Sonstige Änderungen | -96 | 0 | 0 | 0 |
| Gewinn/Verlust aus effektiven Sicherungsbeziehungen | 0 | 0 | 417 | 0 |
| Zeitwertanpassung | 0 | -7.721 | 0 | 0 |
| Anpassung versicherungsmathematische Annahmen | 0 | 0 | 0 | -12.040 |
| Latente Steuern | 0 | 124 | -134 | 3.840 |
| Quote des nicht beherrschenden Anteils | 18 | 0 | -89 | 2.134 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | -165 |
| 31.12.2019 | -488 | 878 | -90 | -21.533 |
| Sonstige Änderungen | 52 | 0 | 0 | 0 |
| Gewinn/Verlust aus effektiven Sicherungsbeziehungen | 0 | 0 | 334 | 0 |
| Reklassifizierungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zeitwertanpassung | 0 | 5.101 | 0 | 0 |
| Anpassung versicherungsmathematische Annahmen | 0 | 0 | 0 | -4.201 |
| Latente Steuern | 0 | -81 | -107 | 1.429 |
| Quote des nicht beherrschenden Anteils | 0 | 0 | -59 | 727 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2020 | -436 | 5.898 | 78 | -23.578 |
| aus assoziierten Unternehmen | ||||
|---|---|---|---|---|
| inTEUR | Differenzen aus Währungsumrechnung | Cashflow Hedges | Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2019 | 12 | -15 | -223 | -7.747 |
| Sonstige Änderungen | -12 | 0 | 0 | -108 |
| Gewinn/Verlust aus effektiven Sicherungsbeziehungen | 0 | 70 | 0 | 487 |
| Zeitwertanpassung | 0 | 0 | 0 | -7.721 |
| Anpassung versicherungsmathematische Annahmen | 0 | 0 | -472 | -12.512 |
| Latente Steuern | 0 | 0 | 0 | 3.830 |
| Quote des nicht beherrschenden Anteils | 0 | -21 | 213 | 2.255 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | -165 |
| 31.12.2019 | 0 | 34 | -482 | -21.681 |
| Sonstige Änderungen | 0 | 0 | 0 | 52 |
| Gewinn/Verlust aus effektiven Sicherungsbeziehungen | 0 | -30 | 0 | 304 |
| Reklassifizierungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zeitwertanpassung | 0 | 0 | 0 | 5.101 |
| Anpassung versicherungsmathematische Annahmen | 0 | 0 | -179 | -4.380 |
| Latente Steuern | 0 | 0 | 0 | 1.241 |
| Quote des nicht beherrschenden Anteils | 0 | 9 | 54 | 731 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2020 | 0 | 13 | -607 | -18.632 |
[26] EIGENE ANTEILE
Der Vorstand der OHB SE hatte in der Vergangenheit entsprechend eines Hauptversammlungsbeschlusses beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Der Erwerb sollte Zwecken wie der Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie der Ausgabe von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft dienen. Die aktuell geltende Ermächtigung wurde in der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 beschlossen und ermächtigt die Gesellschaft eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 hielt die OHB SE 42.996 eigene Aktien; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,25 %.
ANZAHL AUSGEGEBENER AKTIEN
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 01.01. | 17.400.100 | 17.400.100 |
| Übertragung eigener Aktien | 25.000 | 0 |
| Stand 31.12. | 17.425.100 | 17.400.100 |
[27] RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen teilt sich wie folgt auf:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Pensionen | 101.093 | 100.077 |
| Ähnliche Verpflichtungen | 9.871 | 8.175 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 110.964 | 108.252 |
Die pensionsähnlichen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Lebensarbeitszeitkonten und die Unterstützungskasse bei der OHB System AG.
Der OHB-Konzern trifft in beiden Unternehmensbereichen Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung der anspruchsberechtigten Mitarbeiter. Die Höhe der künftigen Leistungen basiert in der Regel auf Beschäftigungsdauer, Entgelt und der eingenommenen Position im Unternehmen. Das in den Verträgen angenommene Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre. Die unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen umfassen solche aus bereits laufenden Pensionen und Anwartschaften für zukünftig zu zahlende Pensionen und Altersruhegelder. Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Rückdeckungsversicherungen, die zur Deckung der Pensionsverpflichtungen dienen, erfüllen nicht in Gesamtheit die für die als „Plan Assets“ notwendigen Bedingungen. Letztere werden unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten bilanziert. Die Rückdeckungsversicherungen, die die Kriterien zum Ansatz als „Plan Assets" erfüllen, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Weiterhin besteht Planvermögen für die Abdeckung von Langzeitarbeitskonten (TEUR 5.398, Vorjahr: TEUR 4.461) in Form von Bankguthaben, welches mit den pensionsähnlichen Verpflichtungen verrechnet wurde. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge infolge der Beendigung von Versorgungsplänen oder wegen der Kürzung und Übertragung der Versorgungsleistungen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen berücksichtigt Marktzinssätze sowie Lohn-/Gehalts-, Renten- und Fluktuationstrends. Die Bewertung erfolgte unter folgenden versicherungsmathematischen Annahmen:
| • | Abzinsungssatz: 0,90% (Vorjahr: 1,20 %) |
| • | Lohn-/Gehaltstrend: 2,75% (Vorjahr: 2,75 %) |
| • | Lohndrift: 0,00% (Vorjahr: 0,00%) |
| • | Rententrend: 1,50 % (Vorjahr: 1,50 %) |
Für geringfügige Volumina in ausländischen Tochtergesellschaften wurden teilweise abweichende Annahmen getroffen. Diese Parameter gelten auch im jeweiligen Folgejahr für die Berechnung der Kosten der erworbenen Versorgungsansprüche. Der Gesamtaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | 2.331 | 1.041 |
| Zinsaufwand | 1.390 | 2.228 |
| Erwarteter Ertrag (-) Planvermögen | -134 | -183 |
| Summe | 3.587 | 3.086 |
Die Anwartschaftsbarwerte entwickelten sich wie folgt:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert 01.01. | 113.940 | 106.311 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 206 |
| Barwert der im Jahr erworbenen Ansprüche | 2.213 | 568 |
| Zinsaufwand für bereits erworbene Ansprüche | 1.390 | 2.228 |
| Zahlungen aus der Rückstellung | -4.931 | -7.377 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) | 4.086 | 12.004 |
| Anwartschaftsbarwert 31.12. | 116.698 | 113.940 |
Das Planvermögen hat sich wie folgt ergeben:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aktivwert des Planvermögens 01.01. | 5.688 | 6.728 |
| Einzahlungen | 158 | 190 |
| Auszahlungen | -131 | -1.377 |
| Erwartete Erträge | 134 | 183 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) | -115 | -36 |
| Aktivwert des Planvermögens 31.12. | 5.734 | 5.688 |
Die Neubewertungen beruhen mit TEUR 4.459 (Vorjahr: TEUR 12.475) auf Änderungen der finanziellen Annahmen, TEUR -373 (Vorjahr: TEUR 232) auf Änderungen aufgrund von Erfahrungen und TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 36) auf Neubewertungen hinsichtlich der Erträge aus Planvermögen.
Der wesentliche Teil der Plan Assets (TEUR 3.795, Vorjahr: TEUR 3.936) besteht aus Sparplänen bei Versicherungen, die von der belgischen Financial Services and Markets Authority (FSMA) als Versicherungen der Klasse 21 und 23 eingestuft werden, und einer Unterstützungskasse (TEUR 1.933, Vorjahr: TEUR 1.751).
Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen betrugen TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 148). Der Anwartschaftsbarwert leitet sich wie folgt zur bilanzierten Vermögenszusage (Defined Benefit Liability (+) / Defined Benefit Asset (-)) über:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Anwartschaftsbarwert | 116.698 | 113.940 |
| Zeitwert des Planvermögens | -5.734 | -5.688 |
| Bilanzierte Vermögenszusage | 110.964 | 108.252 |
Die bilanzierte Vermögenszusage teilt sich wie folgt in Defined Benefit Liability und Defined Benefit Asset auf:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Defined Benefit Asset | 0 | 0 |
| Defined Benefit Liability | 110.964 | 108.252 |
Für 2021 werden Beiträge zum Pensionsplan in Höhe von TEUR 715 erwartet. In den Folgeperioden werden folgende Zahlungsmittelabflüsse erwartet:
| Jahr(e) | in TEUR |
|---|---|
| 2021 | 5.151 |
| 2022 | 5.440 |
| 2023 | 5.573 |
| 2024 | 5.754 |
| 2025 | 5.548 |
| 2026-2030 | 30.292 |
Anwartschaftsbarwerte in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr: TEUR 183) wurden nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwerten liegt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ein Rechnungszinsfuß von 2,71 % zugrunde. Es wird bei diesen Rückstellungen davon ausgegangen, dass sich nach dem Anwartschaftsverfahren gemäß IAS 19 kein wesentlicher Unterschied für die Dotierung ergeben würde. Bei einer Abnahme des Diskontierungssatzes um 0,25 % würde sich der Barwert der Pensionsverpflichtung um TEUR 4.077 erhöhen. Eine Zunahme des Diskontierungssatzes um 0,25 % würde zu einer Abnahme des Barwerts der Pensionsverpflichtung um TEUR 3.869 führen. Ein Anstieg der Rentendynamik um 0,25 % hätte eine Zunahme des Barwerts der Pensionsverpflichtung um TEUR 2.884 zur Folge. Eine Minderung um 0,25 % würde in einer Abnahme des Barwerts der Pensionsverpflichtung um TEUR 2.773 resultieren.
[28] SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN (LANG- UND KURZFRISTIG)
Die langfristigen Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitzusagen im Unternehmensbereich „Aerospace + Industrial Products“. Die Altersteilzeitvereinbarungen laufen bis 2023. Mit der Altersteilzeitrückstellung (TEUR 2.531, Vorjahr: TEUR 2.364) wurde Planvermögen in Form von Fonds (TEUR 996, Vorjahr: TEUR 439) verrechnet, was zu einem Ausweis von TEUR 1.535 (Vorjahr: TEUR 1.925) führt. Die übrigen Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus laufenden Lohn- und Gehaltsverpflichtungen in Höhe von TEUR 21.522 (Vorjahr: TEUR 19.743). Bei den kurzfristigen Personalrückstellungen wird mit einem Abfluss im ersten Quartal 2021 gerechnet.
| in TEUR | 01.01.2020 | Verbrauch | Auflösungen |
|---|---|---|---|
| Drohverluste und Risiken | 2.074 | 742 | 1 |
| Restarbeiten endfakturierte Projekte | 3.126 | 2.153 | 22 |
| Sonstige Rückstellungen | 5.183 | 2.563 | 349 |
| Personalrückstellungen | 24.095 | 20.272 | 199 |
| 34.478 | 25.730 | 571 |
| in TEUR | Zugänge | Zugänge Erstkonsolidierung | 31.12.2020 | davon langfristig |
|---|---|---|---|---|
| Drohverluste und Risiken | 2 | 0 | 1.333 | 18 |
| Restarbeiten endfakturierte Projekte | 674 | 0 | 1.625 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 2.673 | 1 | 4.945 | 1.098 |
| Personalrückstellungen | 19.433 | 0 | 23.057 | 1.535 |
| 22.782 | 1 | 30.960 | 2.651 |
[29] LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Tochtergesellschaft OHB System AG in Höhe von TEUR 16.667 (Vorjahr: TEUR 23.334). Darüber hinaus ist darin eine Bankverbindlichkeit der OHB Italia S.p.A. in Höhe von TEUR 444 (Vorjahr: TEUR 415) enthalten. Die Laufzeit beträgt mehr als zwölf Monate vom Bilanzstichtag.
Im Rahmen des Darlehensvertrags für die OHB System AG bestehen drei Covenants, die im Geschäftsjahr eingehalten wurden.
[30] KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN
Hierbei handelt es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der OHB SE (TEUR 60.000, Vorjahr: TEUR 40.000), der OHB System AG (TEUR 31.684, Vorjahr: TEUR 41.333), der OHB Digital Solutions GmbH (TEUR 289, Vorjahr: 298), der OHB Sweden AB (TEUR 1.141, Vorjahr: TEUR 1.289) sowie der OHB Digital Connect GmbH (TEUR 6, Vorjahr: TEUR 0).
Im Rahmen des Konsortialdarlehens, das zum Bilanzstichtag mit TEUR 86.158 (Vorjahr: TEUR 80.000) in Anspruch genommen wurde, bestehen zwei Covenants, die im Geschäftsjahr eingehalten wurden.
[31] KURZFRISTIGE FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Bei den sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 32.988 (Vorjahr: TEUR 29.466).
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Nicht finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Umsatzsteuer | 54 | 1.041 |
| Verbindlichkeiten soziale Sicherheit und Lohnsteuer | 1.738 | 1.973 |
| Sonstige | 37.667 | 29.875 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Derivate in Hedging-Beziehungen | 3 | 132 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 8.084 | 7.901 |
| Summe | 47.546 | 40.922 |
[32] ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU DEN FINANZINSTRUMENTEN UND SICHERUNGSBEZIEHUNGEN
Die Finanzinstrumente wurden den folgenden Kategorien zugeordnet:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AmC) | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.756 | 35.220 | 5.990 | 30.491 |
| Zahlungsmittel | 91.968 | 0 | 85.090 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 55.746 | 0 | 92.469 | 0 |
| 149.242 | 35.220 | 183.549 | 30.491 | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) | ||||
| Am aktiven Markt gehandelte Eigenkapitalinstrumente | 0 | 13.465 | 0 | 8.363 |
| Sonstige Eigenkapitalinstrumente | 0 | 21.385 | 0 | 16.749 |
| 0 | 34.850 | 0 | 25.112 | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL) | 494 | 0 | 448 | 0 |
| 494 | 0 | 448 | 0 | |
| 149.736 | 70.070 | 183.997 | 55.603 | |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AmC) | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 110.800 | 0 | 166.651 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 93.120 | 17.111 | 88.254 | 23.749 |
| Leasingverbindlichkeiten | 12.197 | 46.125 | 12.891 | 42.561 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 8.084 | 0 | 7.901 | 0 |
| 224.201 | 63.236 | 275.697 | 66.310 |
Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Zahlungsmitteln wird angenommen, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchwert dem Zeitwert entspricht.
Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten der Kategorie AmC entspricht der Buchwert in Höhe von TEUR 33.225 (Vorjahr: TEUR 30.491) annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es handelt sich mit TEUR 31.302 um ein Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen und mit TEUR 1.788 um unverzinsliche Kautionen, aber basierend auf dem aktuellen niedrigen Zinsniveau besteht kaum ein Unterschied.
Die in der Kategorie FVOCI enthaltene Beteiligung an der ORBCOMM Inc. ist zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 13.465 (Vorjahr: TEUR 8.363) bilanziert, der aus dem Börsenkurs an der NYSE zum Abschlussstichtag abgeleitet wurde (Stufe 1 der Zeitwerthierarchie). Für die Beteiligungen an der Arianespace Participation (TEUR 8.268), der Rocket Factory Augsburg AG (TEUR 7.874), der MT Dezentrale Energiesysteme GmbH (TEUR 1.022), der MT Mecatronica s.r.l. (TEUR 10) sowie sonstige kleinere Beteiligungen gibt es keinen aktiven Markt zur Bestimmung des Zeitwerts. Sie sind wie im Vorjahr zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit Gründe für Abwertungen nicht erkennbar sind, da ein verlässlicher Zeitwert nicht ermittelt werden konnte.
Die in der Kategorie FVPL ausgewiesenen Wertpapiere wurden zum Zeitwert bilanziert, sodass der Buchwert dem Zeitwert entspricht. Der Zeitwert wurde abgeleitet aus einem Börsenkurs am Abschlussstichtag.
Bei den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FLAC) wie Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ist ein Darlehen von der Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 1.933 (Vorjahr: TEUR 1.751) enthalten, welches mit 5% verzinst wird. Das Darlehen ist jederzeit kündbar, sodass der Buchwert annähernd dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Das Darlehen ist spätestens bei Kündigung in einem Betrag zurückzuzahlen.
Bei den langfristigen Finanzschulden der Kategorie finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FLAC) entspricht der Buchwert (TEUR 17.111, Vorjahr: TEUR 23.749) annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Eine Darlehensaufnahme wäre gegenwärtig zu denselben Konditionen möglich.
Eine Zeitwertangabe für Leasingverbindlichkeiten ist nicht erforderlich.
Die Nettoergebnisse enthalten keinen Zinsertrag oder Zinsaufwand. Diese sind im Abschnitt zu dem Finanzergebnis dargestellt. Wertminderungen sind ebenfalls kein Bestandteil des Nettoergebnisses.
NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN
| Sonstige Ertrags- und Aufwandsposten | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | FVPL | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 46 | 114 |
| AmC | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 0 | 0 | |
| FVOCI | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 5.101 | -7.721 |
Der OHB-Konzern verfügt über zwei Arten von finanziellen Vermögenswerten, auf die das „Expected Credit Loss Model" angewendet wird: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen grundsätzlich auch den Bewertungsanforderungen des IFRS 9 und werden aufgrund der zu erwartenden unwesentlichen Auswirkungen nicht berücksichtigt.
Die OHB wendet den vereinfachten IFRS 9-Ansatz zur Ermittlung der „expected credit losses" an, wonach sich eine restlaufzeitabhängige Wertberichtigung für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aus Vertragsvermögenswerten ergibt.
| in TEUR 31.12.2020 | Noch nicht fällig | Überfällig bis 1 Jahr | Überfällig über 1 Jahr | Wertgemindert | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Expected Loss rate | 0,18% | 0,14% | 0,43% | ||
| Buchwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 38.348 | 9.578 | 7.935 | 0 | 55.861 |
| Wertberichtigungen | 68 | 13 | 34 | 0 | 115 |
| 55.746 | |||||
| Expected Loss rate | 0,08% | ||||
| Buchwert Vertragsvermögenswerte | 310.691 | 310.691 | |||
| Wertberichtigungen | 253 | 253 | |||
| 310.438 | |||||
| 31.12.2019 | |||||
| Expected Loss rate | 0,14% | 0,24 % | 0,31 % | ||
| Buchwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 78.433 | 8.496 | 5.689 | 92.618 | |
| Wertberichtigungen | 109 | 22 | 18 | 149 | |
| 92.469 | |||||
| Expected Loss rate | 0,08% | ||||
| Buchwert Vertragsvermögenswerte | 324.501 | 324.501 | |||
| Wertberichtigungen | 273 | 273 | |||
| 324.228 |
| in TEUR | Vertragsvermögenswerte | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|---|---|---|
| 01.01.2019 | 213 | 157 |
| Zuführung | 60 | 19 |
| Auflösung | 0 | -27 |
| 31.12.2019 | 273 | 149 |
| Zuführung | 0 | 0 |
| Auflösung | -20 | -34 |
| 31.12.2020 | 253 | 115 |
Auch alle anderen kurzfristigen Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gelten als mit geringem Ausfallrisiko behaftet, da das Risiko der Nichterfüllung gering ist und man davon ausgeht, dass die Schuldner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Bezogen auf die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste (Stufe 1) war die Bildung einer Wertberichtigung nicht erforderlich.
Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten liegen in Bezug auf die Kautionen keine Überfälligkeiten, welche sich überwiegend an den vertraglichen Regelungen der Kreditvereinbarungen orientieren, vor und der gesamte Betrag von TEUR 1.923 (Vorjahr: TEUR 1.784; davon Kautionen TEUR 1.788, Vorjahr: TEUR 1.552) wird der Stufe 1 des Kreditrisikomodells zugeordnet. Da kein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos zu verzeichnen ist, war die Bildung von Wertberichtigungen nicht erforderlich.
Die Darlehen gegen assoziierte Unternehmen in Höhe von TEUR 31.302 (Vorjahr: TEUR 28.707) wurden wie im Vorjahr der Stufe 2 des Kreditrisikomodells zugeordnet. Es wurde eine Vereinbarung zur Kapitalisierung der Zinsen bis Juni 2023 geschlossen. Das Darlehen wurde im Rahmen der At-Equity-Bewertung 2020 um TEUR 3.581 und kumuliert um TEUR 4.742 im Wert gemindert. Weiterer Wertminderungsbedarf besteht nicht.
ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERTE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE NACH BEWERTUNGSSTUFEN
Stufe 1:
Auf aktiven Märkten gehandelte Finanzinstrumente, deren notierte Preise unverändert für die Bewertung übernommen wurden.
Stufe 2:
Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
Stufe 3:
Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
| 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Finanzielle Vermögenswerte durch GuV (FVPL) | |||
| Wertpapiere | 494 | 0 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value erfolgsneutral | |||
| Beteiligung ORBCOMM | 13.465 | 0 | 0 |
| Hedging Derivatives -Fremdwährungs-Forwards | 0 | 228 | 0 |
| Summe | 13.959 | 228 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Hedging Derivatives -Fremdwährungs-Forwards | 0 | 3 | 0 |
| Summe | 0 | 3 | 0 |
| 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Finanzielle Vermögenswerte durch GuV (FVPL) | |||
| Wertpapiere | 448 | 0 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value erfolgsneutral | |||
| Beteiligung ORBCOMM | 8.363 | 0 | 0 |
| Hedging Derivatives -Fremdwährungs-Forwards | 0 | 19 | 0 |
| Summe | 8.811 | 19 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Hedging Derivatives -Fremdwährungs-Forwards | 0 | 132 | 0 |
| Summe | 0 | 132 | 0 |
Der Zeitwert der Wertpapiere wurde aus einem Börsenkurs abgeleitet. Im Geschäftsjahr fanden keine Transfers zwischen den einzelnen Stufen statt.
DERIVATE UND SICHERUNGSBEZIEHUNGEN
Im OHB-Konzern werden Einkäufe und Verkäufe in Fremdwährungen getätigt, wodurch ein Kursschwankungsrisiko mit direktem Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung entsteht. Um dieses Risiko abzusichern, werden bei der OHB hauptsächlich Devisentermingeschäfte eingesetzt, die grundsätzlich ins Hedge Accounting zu designieren sind. Ein Abschluss von Derivaten zum spekulativen Zwecke ist laut Konzernrichtlinie untersagt. Eine formale Designation der Sicherungsbeziehung erfolgt zum Abschlusszeitpunkt der Derivate durch Erstellung notwendiger Hedge-Dokumentationen.
Im Folgenden wird ein zeitliches Profil für den Nominalbetrag sowie den Durchschnittspreis der Derivate dargestellt.
| Restlaufzeit | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | Über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos | |||
| Devisentermingeschäfte USD | 6.993 | 0 | 0 |
| Devisentermingeschäfte GBP | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 6.993 | 0 | 0 |
| Nominalvolumen Gesamt | Nominalvolumen Gesamt | Durchschnittlicher Sicherungskurs | |
|---|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos | |||
| Devisentermingeschäfte USD | 6.993 | 4.506 | 1,1922 |
| Devisentermingeschäfte GBP | 0 | 312 | |
| Summe | 6.993 | 4.818 |
Für antizipierte zukünftige Transaktionen werden Cashflow Hedges gebildet.
ANGABEN ZU SICHERUNGSINSTRUMENTEN IN CASHFLOW HEDGES UND FAIR VALUE HEDGES
| 31.12.2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Bilanzposten | Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten | Nominalvolumen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow Hedges und Fair Value Hedges | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos -Devisentermingeschäfte | ||||
| Derivate Vermögenswerte | 228 | Finanzielle Vermögenswerte | 228 | 5.231 |
| Derivate Verbindlichkeiten | -3 | Finanzielle Verbindlichkeiten | -3 | 1.762 |
| 31.12.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Bilanzposten | Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten | Nominalvolumen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow Hedges | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos -Devisentermingeschäfte | ||||
| Derivate Vermögenswerte | 19 | Finanzielle Vermögenswerte | 19 | 1.472 |
| Derivate Verbindlichkeiten | -132 | Finanzielle Verbindlichkeiten | -132 | 3.346 |
Voraussetzung für die Anwendung des Hedge Accounting gemäß IFRS 9 ist die prospektive Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung, die die OHB anhand der Critical-Terms-Match-Methode auf periodischer Basis nachweist. In der Regel wird ein Derivat zu identischen Vertragsbedingungen wie die des zugrunde liegenden Grundgeschäfts abgeschlossen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Sicherungsbeziehung effektiv ist. Die einzige Quelle der Ineffektivitäten ist das Ausfallrisiko des Kontrahenten, das erwartungsgemäß keine dominante Rolle in den bestehenden Sicherungsbeziehungen spielt. Bei den Cashflow Hedges gilt die Forward-to-Forward-Designation, wobei die Spot- und die Forward-Komponente der FX-Forwards ins Hedge Accounting designiert werden. Darüber hinaus wird bei der OHB mithilfe der Dollar-Offset-Methode und der Hypothetischen-Derivate-Methode retrospektiv ermittelt, wie hoch der effektive Anteil der designierten Komponenten in der aktuellen Periode war. Die effektive Fair-Value-Änderung der designierten Komponenten ist in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital (Other Comprehensive Income) zu buchen und der ineffektive Anteil der designierten Komponenten sowie die Fair-Value-Änderung der nichtdesignierten Komponenten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung.
In geringem Umfang wurde der Zeitwert aus Fremdwährungsforderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Fremdwährungsderivaten abgesichert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die in Sicherungsbeziehungen zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts designiert und qualifiziert sind, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Derivate könnten aufgrund einer Verschiebung oder sogar eines Ausfalls der zugrunde liegenden Grundgeschäfte alleinstehende Derivate werden, wofür das Hedge Accounting keine Anwendung mehr findet. Bei der OHB waren in den vergangenen Perioden derartige Gründe für eine Beendigung von Sicherungsbeziehungen nicht vorgekommen.
ANGABEN ZU GRUNDGESCHÄFTEN IN CASHFLOW HEDGES
| 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Wertänderung der Periode des Grundgeschäfts zur Ermittlung von Ineffektivitäten | Stand der Hedging-Reserve und Währungsrücklage aktiver Cashflow Hedges | Stand der Hedging-Reserve und Währungsrücklage beendeter Cashflow Hedges |
| --- | --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos | |||
| Designierte Komponenten | 226 | 225 | 0 |
| Nicht-designierte Komponenten | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2019 | |||
| Absicherung des Währungsrisikos | |||
| Designierte Komponenten | 111 | -108 | 0 |
| Nicht-designierte Komponenten | 0 | 0 | 0 |
GEWINNE UND VERLUSTE AUS CASHFLOW HEDGES
| in TEUR | Im Eigenkapital erfasste Gewinne oder Verluste aus CFH | In der GuV erfasste Ineffektivitäten | Posten in der Gesamtergebnisrechnung, in dem die erfasste Ineffektivität enthalten ist |
| --- | --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos | 221 | -5 | Sonstige betriebliche Ergebnisse |
| Absicherung des Währungsrisikos | -108 | -3 | Finanzergebnis |
| Reklassifizierungen aus der CFH-Rücklage in die GuV | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | aufgrund vorzeitiger Beendigung CFH | aufgrund der GuV-wirksamen Realisierung des Grundgeschäfts 31.12.2020 | Posten in der Gesamtergebnisrechnung, in dem die Umgliederung enthalten ist |
| --- | --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos | 0 | 85 | Umsatzerlöse |
| 31.12.2019 | |||
| Absicherung des Währungsrisikos | 0 | 482 | Umsatzerlöse |
ANGABEN ZU GRUNDGESCHÄFTEN IN FAIR VALUE HEDGES
| 31.12.2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Kumulierte Hedge Adjustments | Bilanzposten | Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten | Kumulierte Hedge Adjustments aus beendeten Sicherungsbeziehungen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos | |||||
| Vermögenswerte | 969 | 9 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 1.765 | 3 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 0 |
GEWINNE UND VERLUSTE AUS FAIR VALUE HEDGES
| 2020 | ||
|---|---|---|
| in TEUR | In der GuV erfasste Ineffektivitäten aus Sicherungsbeziehungen | Posten in der Gesamtergebnisrechnung, in dem die erfasste Ineffektivität enthalten ist |
| --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos | ||
| Ergebnis aus Hedge Accounting | 0 | sonstige betriebliche Ergebnisse |
| 2019 | ||
|---|---|---|
| in TEUR | In der GuV erfasste Ineffektivitäten aus Sicherungsbeziehungen | Posten in der Gesamtergebnisrechnung, in dem die erfasste Ineffektivität enthalten ist |
| --- | --- | --- |
| Absicherung des Währungsrisikos | ||
| Ergebnis aus Hedge Accounting | 3 | sonstige betriebliche Ergebnisse |
[33] KAPITALFLUSSRECHNUNG
ÜBERLEITUNGSRECHNUNG FINANZSCHULDEN
| in TEUR | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
|---|---|---|
| 01.01.2020 | 23.749 | 88.254 |
| Zinsen | 221 | 3.125 |
| Cashflows | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 29 | 29.989 |
| Rückzahlungen (inklusive Zinsen) | -6.888 | -28.248 |
| Nicht zahlungswirksam | 0 | 0 |
| 31.12.2020 | 17.111 | 93.120 |
| 01.01.2019 | 30.363 | 25.374 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 219 |
| Zinsen | 295 | 2.153 |
| Cashflows | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 52 | 65.131 |
| Rückzahlungen (inklusive Zinsen) | -295 | -11.289 |
| Umgliederung | -6.666 | 6.666 |
| Nicht zahlungswirksam | 0 | 0 |
| 31.12.2019 | 23.749 | 88.254 |
| in TEUR | Leasingverbindlichkeiten | Summe Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten |
|---|---|---|
| 01.01.2020 | 55.452 | 167.455 |
| Zinsen | 1.320 | 4.666 |
| Cashflows | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 0 | 30.018 |
| Rückzahlungen (inklusive Zinsen) | -12.196 | -47.332 |
| Nicht zahlungswirksam | 13.746 | 13.746 |
| 31.12.2020 | 58.322 | 168.553 |
| 01.01.2019 | 59.689 | 115.426 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 219 |
| Zinsen | 1.233 | 3.681 |
| Cashflows | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 0 | 65.183 |
| Rückzahlungen (inklusive Zinsen) | -10.959 | -22.543 |
| Umgliederung | 0 | 0 |
| Nicht zahlungswirksam | 5.489 | 5.489 |
| 31.12.2019 | 55.452 | 167.455 |
IX.FINANZRISIKOMANAGEMENT
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten sowie Finanzmittel durch einen angemessenen Betrag zugesagter Kreditlinien zur Verfügung zu haben, um fällige Verpflichtungen erfüllen zu können. Das Management überwacht mittels rollierender Prognosen die Liquiditätsreserven des Konzerns (bestehend aus den nicht in Anspruch genommenen nachstehenden Kreditlinien, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) auf Basis der erwarteten Cashflows. Dies erfolgt im Allgemeinen auf lokaler Ebene in den operativen Unternehmen des Konzerns in Abstimmung mit dem Konzern. Im Rahmen des Konsortialkredits (Abschnitt 30) bestand zum Jahresende eine offene Kreditlinie in Höhe von TEUR 200.167 (Vorjahr: TEUR 145.000). Die Vereinbarung läuft bis Mai 2025 zuzüglich zweier Verlängerungsoptionen über jeweils ein Jahr. Gegenwärtig liegen keine Anhaltspunkte für nicht ausreichende Liquidität vor.
FÄLLIGKEITSANALYSE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN INKLUSIVE ZINSEN
| 31.12.2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | innerhalb eines Jahres | in ein bis zwei Jahren | in drei bis fünf Jahren | in mehr als fünf Jahren |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten * | 0 | 7.277 | 10.111 | 0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 93.120 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 0 | 13.367 | 14.343 | 18.415 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 12.197 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 104.525 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 8.087 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 217.929 | 20.644 | 24.454 | 18.415 |
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Summe | innerhalb eines Jahres | in ein bis zwei Jahren | in drei bis fünf Jahren | in mehr als fünf Jahren | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten * | 17.388 | 0 | 7.322 | 16.943 | 0 | 24.265 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 93.120 | 88.254 | 0 | 0 | 0 | 88.254 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 46.125 | 0 | 11.714 | 15.611 | 17.690 | 45.015 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 12.197 | 12.891 | 0 | 0 | 0 | 12.891 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 104.525 | 166.651 | 0 | 0 | 0 | 166.651 |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 8.087 | 5.107 | 0 | 0 | 0 | 5.107 |
| Summe | 281.442 | 272.903 | 19.036 | 32.554 | 17.690 | 342.183 |
* Inklusive Zinsaufwendungen
KREDITRISIKEN
Die Kreditrisiken werden insgesamt als gering betrachtet. Grundsätzlich bestehen allgemeine Ausfallrisiken, die durch wirtschaftliche Gegebenheiten generell jederzeit eintreten können. Das Forderungsportfolio ist stark auf öffentliche Auftraggeber ohne jegliches Ausfallrisiko fokussiert, und für den verbleibenden Rest ohne Risikokonzentration breit gestreut. Aus diesem Grund wird im gesamten Konzern auf die Versicherung von Forderungen verzichtet. Die verwendeten Verlustquoten für das vereinfachte Modell der Wertminderungen beruhen folglich nur zu einem unwesentlichen Teil auf historischen Verlustquoten. Die Berücksichtigung aktueller und zukunftsorientierter Informationen beruht auf Einschätzungen des Konzerns in Bezug auf das Kreditausfallrisiko der Kundenstruktur, insbesondere bezogen auf öffentliche Auftraggeber.
WÄHRUNGSRISIKEN
Der Konzern ist zum überwiegenden Teil innerhalb der Euro-Zone tätig und damit geringen Fremdwährungsrisiken aus dem laufenden Geschäft ausgesetzt. In geringem Umfang werden Verkäufe in Fremdwährungen (USD, AED) durchgeführt. Im Bereich der Raumfahrt werden in der Regel 100% der erwarteten zukünftigen Transaktionen abgesichert, im Bereich der Luftfahrt liegt die Sicherungsquote der geplanten zukünftigen Umsatzerlöse am Ende des laufenden Geschäftsjahres bei ca. 83%, da den prognostizierten Umsatzerlösen die geplanten Einkäufe gegenübergestellt werden. Zum Bilanzstichtag bestanden im Wesentlichen Forderungen in USD in Höhe von TEUR 2.027 (Vorjahr: TEUR 2.004). Einkäufe in Fremdwährung (USD, GBP) werden in nicht wesentlichem Umfang getätigt. Der USD-Wechselkurs beeinflusst die Erträge und Aufwendungen im Luftfahrtgeschäft. Für das Jahr 2021 sind in diesem Bereich die vorhandenen Auftragsbestände und Forderungen in US-Dollar durch Devisentermingeschäfte abgesichert (vgl. Abschnitt 32 Derivate und Sicherungsbeziehungen).
ZINSRISIKEN
Im Anlagebereich sind im Hinblick auf Zinsrisiken vorwiegend risikoarme Anlageformen gewählt worden. Sie unterliegen den marktüblichen Zinsschwankungen. Kreditaufnahme wird in kurzfristiger Form zur Abdeckung der aus Projektzahlungszyklen entstehenden Bedarfe im Umlaufvermögen genutzt. Hierbei werden überwiegend Mittel aus einem Kreditrahmenvertrag mit einer marktorientierten sowie von der Erreichung eines Covenants abhängigen variablen Komponente im Zinssatz eingesetzt. Eine Zinsänderung von 1 % würde bei derzeitiger Inanspruchnahme einen zusätzlichen Aufwand von ca. TEUR 1.102 (Vorjahr: TEUR 1.120) bedeuten. Mit einer weiteren Verringerung der Zinsen ist nicht zu rechnen. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis 2024 zu festen Konditionen. Das Zinsänderungsrisiko wird gegenwärtig als gering angesehen. Dies gilt auch für den Zinsaufwand aus IFRS 16. Der angefallene Zinsaufwand in Höhe von TEUR 1.320 (Vorjahr: TEUR 1.233) beruht auf einem Zinssatz in Höhe von 2 % in 2020.
KAPITALRISIKOMANAGEMENT
Zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Zielen des GHB-Konzerns zählen die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit im Hinblickauf die Unternehmensfortführung, sowie die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur. Große Bedeutung in diesem Zusammenhang hat hierbei die Sicherstellung von ausreichender Verfügbarkeit von Liquidität unter Wahrung der Dividendenfähigkeit. Die Steuerung dieser Ziele erfolgt durch ein integriertes Controlling-Konzept, wobei die Geschäftsführung im Rahmen der Monatsabschlussanalyse aktuelle Kennziffern zu verschiedenen Bilanzpositionen und damit auch zur Entwicklung des Eigenkapitals und als Basis für notwendige unternehmerische Entscheidungen erhält. Zum 31. Dezember 2020 stieg die Eigenkapitalquote im Wesentlichen aufgrund des Jahresüberschusses auf 24,5% (Vorjahr: 21,6%). Die Eigenkapitalquote wurde als Gesamtsumme des Eigenkapitals im Verhältnis zur Bilanzsumme ermittelt. Die von der Gesellschaft angestrebte Eigenkapitalquote liegt bei über 25%. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber 2019 unverändert.
X. SONSTIGE ANGABEN
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft werden. Die wesentlichen Steuerungskennzahlen im OHB-Konzern sind Gesamtleistung, EBIT und EBITDA. An den Vorstand als verantwortliche Unternehmensinstanz berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente eines Unternehmens sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich zumeist auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden. Der Konzern gliedert sich im Berichtsjahr gemäß IFRS 8 in die folgenden berichtspflichtigen (operativen) Segmente:
| • | Space Systems |
| • | Aerospace + Industrial Products |
Im Segment „Space Systems" werden im Wesentlichen Raumfahrtsysteme entwickelt und umgesetzt. Im Segment „Aerospace + Industrial Products" liegt der Schwerpunkt in der Fertigung von Produkten für die Luft- und Raumfahrt sowie für andere Industriebereiche. Die Segmente sind im Konzernlagebericht ausführlich beschrieben. Segmenterträge, -aufwendungen und -ergebnisse beinhalten ebenso Geschäftsbeziehungen zwischen den Geschäftsfeldern. Diese Transfers werden zu Vollkosten verrechnet. Die Bewertungsgrundsätze in der Segmentberichterstattung weichen nicht von den Bewertungsgrundsätzen im Konzernabschluss ab. Die Holding ist gesondert dargestellt, da die Beteiligungsansätze im Wesentlichen bei der Holding erfasst sind. Die OHB SE übt die Tätigkeit einer aktiven Holdinggesellschaft aus. Die Umsätze teilen sich nach Produktgruppen wie folgt auf:
UMSÄTZE NACH PRODUKTGRUPPEN
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Raumfahrt | 846.156 | 964.935 |
| Luftfahrt | 14.006 | 16.539 |
| Antennen | 16.122 | 10.439 |
| Sonstige | 4.035 | 12.705 |
| Gesamt | 880.319 | 1.004.618 |
UMSÄTZE GEOGRAFISCH
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Deutschland | 336.211 | 385.066 |
| Restliches Europa | 505.566 | 605.387 |
| Restliche Welt | 38.542 | 14.165 |
| Gesamt | 880.319 | 1.004.618 |
Drei Auftraggeber des OHB-Konzerns haben mit TEUR 400.578 (in beiden operativen Segmenten) und TEUR 95.166 (im Segment Space Systems) bzw. TEUR 86.909 (im Segment Space Systems) jeweils einen Anteil von über 10% des Gesamtumsatzes des jeweiligen Segments.
Die Summe der langfristigen Vermögenswerte (ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche) in Deutschland beträgt TEUR 266.800 (Vorjahr: TEUR 256.204) und im Ausland TEUR 49.389 (Vorjahr: TEU 49.441). Darin enthalten sind langfristige Vermögenswerte für das Tochterunternehmen in Italien in Höhe von TEUR 39.673 (Vorjahr: TEUR 40.929). Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen das Inland mit TEUR 110.964 (Vorjahr: TEUR 106.424) und mit TEUR 1.943 (Vorjahr: TEUR 1.828) das Ausland.
Langfristige Vermögenswerte aus aktivierten Nutzungsrechten nach IFRS 16 betrugen zum 31. Dezember 2020 TEUR 57.214 (Vorjahr: TEUR 54.878) (Deutschland: TEUR 42.583 (Vorjahr: TEUR 38.448); Ausland TEUR 14.631 (Vorjahr: TEUR 16.430)).
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
| Space Systems | Aerospace + Industrial Products | |||
|---|---|---|---|---|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in TEUR | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 753.542 | 831.209 | 134.104 | 180.022 |
| davon Innenumsätze | 4.343 | 121 | 2.764 | 6.492 |
| Gesamtleistung | 763.170 | 850.894 | 145.642 | 185.871 |
| Materialaufwand und bez. Leistungen | 479.148 | 580.671 | 61.725 | 73.926 |
| EBITDA | 72.905 | 65.003 | 3.594 | 13.545 |
| Abschreibungen | 27.034 | 22.618 | 8.280 | 6.545 |
| EBIT | 45.872 | 42.385 | -4.686 | 7.000 |
| Langfristige Vermögenswerte | 209.606 | 208.241 | 143.939 | 130.114 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 449.170 | 455.849 | 144.963 | 149.850 |
| Bilanzsumme | 658.776 | 664.090 | 288.902 | 279.964 |
| Eigenkapital | 133.361 | 116.362 | 46.415 | 58.174 |
| Schulden | 525.415 | 547.728 | 242.487 | 221.790 |
| Bilanzsumme | 658.776 | 664.090 | 288.902 | 279.964 |
| Investitionen (ohne Finanzanlagen, ohne IFRS 16) | 17.568 | 21.535 | 13.043 | 7.662 |
| Überleitung | Summe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Holding | Konsolidierung | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in TEUR | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 0 | 0 | -7.327 | -6.613 | 880.319 | 1.004.618 |
| davon Innenumsätze | 0 | 0 | -7.107 | -6.613 | 0 | 0 |
| Gesamtleistung | 10.599 | 9.810 | -17.980 | -16.489 | 901.431 | 1.030.086 |
| Materialaufwand und bez. Leistungen | 0 | 0 | -7.251 | -4.631 | 533.622 | 649.966 |
| EBITDA | 524 | -217 | 0 | 0 | 77.024 | 78.331 |
| Abschreibungen | 76 | 59 | 0 | 0 | 35.390 | 29.222 |
| EBIT | 448 | -276 | 0 | 0 | 41.634 | 49.109 |
| Langfristige Vermögenswerte | 73.023 | 61.064 | -50.151 | -50.794 | 376.417 | 348.625 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 82.431 | 71.971 | -140.903 | -95.276 | 535.661 | 582.394 |
| Bilanzsumme | 155.454 | 133.035 | -191.054 | -146.070 | 912.078 | 931.019 |
| Eigenkapital | 81.749 | 64.442 | -38.199 | -38.148 | 223.326 | 200.830 |
| Schulden | 73.705 | 68.593 | -152.855 | -107.922 | 688.752 | 730.189 |
| Bilanzsumme | 155.454 | 133.035 | -191.054 | -146.070 | 912.078 | 931.019 |
| Investitionen (ohne Finanzanlagen, ohne IFRS 16) | 90 | 25 | 0 | 0 | 30.701 | 29.222 |
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Zum Bilanzstichtag bestanden Avalverpflichtungen in Höhe von TEUR 65.069 (Vorjahr: TEUR 47.001). Für den Kreditrahmen wurde von den teilnehmenden Gesellschaften eine gesamtschuldnerische Haftung übernommen.
MITARBEITER
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2.964 betragen (Vorjahr: 2.864 Mitarbeiter). Im Unternehmensbereich „Space Systems" waren durchschnittlich 1.962 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.942), im Unternehmensbereich „Aerospace + Industrial Products" 974 Mitarbeiter (Vorjahr: 903) und bei der Holding 28 Mitarbeiter (Vorjahr: 19).
XI. ORGANE DER GESELLSCHAFT
Vorstände der Gesellschaft sind:
| • | Herr Marco Fuchs, Lilienthal; Vorsitzender des Vorstands |
| • | Herr Klaus Hofmann, Bremen; Personal |
| • | Herr Dr. Lutz Bertling, Bremen; Unternehmens- und Geschäftsentwicklung, Digitalisierung und Services |
| • | Herr Kurt Melching, Bremen; Finanzen |
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören an:
| • | Herr Robert Wethmar, Hamburg; |
| Partner der Kanzlei Taylor Wessing, Vorsitzender |
| • | Herr Prof. Heinz Stoewer, München; |
| Professor em. Space Systems Engineering, Technische Universität Delft, Niederlande, Geschäftsführer SAC Space Associates Beratungs GmbH, München, stellvertretender Vorsitzender |
| • | Frau Christa Fuchs, Bremen; |
| Geschäftsführende Gesellschafterin der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen |
| • | Herr Ingo Kramer, Bremerhaven; |
| Unternehmer |
Mitgliedschaften der Organmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Jahr 2020:
| • | Herr Marco Fuchs |
Konzernmandate:
| • | MT Aerospace AG, Augsburg; |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| • | ORBCOMM Inc., Rochelle Park, NJ, USA; |
| Mitglied des Verwaltungsrats |
| • | OHB Italia S.p.A., Mailand, Italien; |
| Präsident des Verwaltungsrats |
| • | OHB Sweden AB, Stockholm, Schweden; |
| Vorsitzender des Verwaltungsrats |
| • | Antwerp Space N.V., Antwerpen, Belgien; |
| Vorsitzender des Verwaltungsrats |
| • | LuxSpace Sàrl, Betzdorf, Luxemburg; |
| Vorsitzender des Verwaltungsrats |
Konzernfremde Mandate:
| • | SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA., Bremen; |
| stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| • | ZARM Technik AG, Bremen; |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| • | Jacobs University Bremen gGmbH, Bremen; |
| Mitglied des Aufsichtsrats (bis 14. April 2020) |
• Herr Dr. Lutz Bertling
| • | OHB Italia S.p.A., Mailand, Italien; |
| Mitglied des Verwaltungsrats | |
| (seit 1. Januar 2020, Konzernmandat) |
| • | OHB Sweden AB, Stockholm, Schweden; |
| Mitglied des Verwaltungsrats | |
| (seit 1. Januar 2020, Konzernmandat) |
• Frau Christa Fuchs
| • | ORBCOMM Deutschland Satelliten Kommunikation AG, Bremen; |
| Vorsitzende des Aufsichtsrats (Konzernmandat) |
| • | COSMOS Space Systems AG, Bremen; |
| Vorsitzende des Aufsichtsrats (Konzernmandat) |
| • | OHB System AG, Bremen; |
| Vorsitzende des Aufsichtsrats (Konzernmandat) |
• Herr Ingo Kramer
| • | Lenze SE, Aerzen; |
| Mitglied des Aufsichtsrats |
WERTPAPIERBESITZ VON ORGANMITGLIEDERN
| zum 31.12.2020 | Aktien | Veränderungen 2019/20 |
|---|---|---|
| Christa Fuchs, Mitglied des Aufsichtsrats | 1.401.940 | - |
| Prof. Heinz Stoewer, Mitglied des Aufsichtsrats | 1.000 | - |
| Marco Fuchs, Vorsitzender des Vorstands | 6.046.610 | - |
| Dr. Lutz Bertling, Mitglied des Vorstands | 38.360 | 23.860 |
OFFENLEGUNG UND BEFREIUNG VON DER OFFENLEGUNG DER JAHRESABSCHLÜSSE VON KONZERNGESELLSCHAFTEN
Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht.
Die Hauptversammlung der OHB System AG hat am 17. März 2020 beschlossen, von den Befreiungsvorschriften zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 264 (3) HGB Gebrauch zu machen.
ANGABEN ZU BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN
Nahestehende Personen nach IAS 24 sind Frau Christa Fuchs, Frau Romana Fuchs Mayrhofer sowie die Herren Marco Fuchs, Kurt Melching, Dr. Lutz Bertling, Klaus Hofmann, Prof. Heinz Stoewer, Ingo Kramer und Robert Wethmar. Als nahestehende Unternehmen sind zu nennen:
| • | OHB Grundstücksgesellschaft, Achterstraße GmbH & Co. KG, Bremen |
| • | OHB Grundstücksgesellschaft, Kitzbühler Straße GmbH & Co. KG, Bremen |
| • | OHB Grundstücksgesellschaft, Universitätsallee GmbH & Co. KG, Bremen |
| • | OHB Grundstücksgesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße GmbH & Co. KG, Bremen |
| • | OHB Grundstücksgesellschaft Lise Meitner Straße mbH & Co. KG, Bremen |
| • | VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen |
| • | Apollo Capital Partners GmbH, München |
| • | Immobiliare Gallarate 150 S.r.l., Mailand |
| • | KT Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, München |
| • | Castel Annenberg GmbH, Latsch, Italien |
| • | Aerotech Peissenberg GmbH & Co. KG, Peissenberg |
| • | ORBCOMM Inc.. Rochelle Park, NJ, USA |
| • | SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA., Bremen |
| • | ZARM Technik AG, Bremen |
| • | Jacobs University Bremen gGmbH, Bremen |
| • | Gut Landruhe GmbH & Co. KG, Bremen |
Die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Mit nahestehenden Personen wurden im Geschäftsjahr TEUR 141 (Vorjahr: TEUR 18) aus Umsätzen und sonstigen Erträgen erlöst, an Aufwendungen für bezogene Leistungen (im Wesentlichen Mieten enthalten] fielen bei Tochterunternehmen rund TEUR 8.042 (Vorjahr: TEUR 7.419) an. Gegen sonstige nahestehende Unternehmen bestehen zum Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von TEUR 2.026 (Vorjahr: TEUR 0).
Die mit den sonstigen nahestehenden Unternehmen bestehenden Mietverträge über Immobilien werden im Rahmen von IFRS 16 als Nutzungsrechte aus Grundstücken und Bauten aktiviert und als Leasingverbindlichkeiten nahezu in gleicher Höhe passiviert. Zum 31. Dezember 2020 betrugen die Leasingverbindlichkeiten TEUR 35.609 (Vorjahr: TEUR 32.725).
Im Rahmen dieser Leasingvereinbarungen hat der Konzern Tilgungen in Höhe von TEUR 7.175 (Vorjahr: TEUR 6.361) und Zinsen in Höhe von TEUR 794 (Vorjahr: TEUR 1.015) geleistet.
Gemäß einer Rahmenvereinbarung mit der Kanzlei Taylor Wessing, bei der Robert Wethmar Partner ist, wurde im vergangenen Geschäftsjahr im Zusammenhang mit Beratungsleistungen für Konzernunternehmen ein Honorar von insgesamt TEUR 228 berechnet. Die noch offenen Verbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2020 TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 11).
Gegen nahestehende Personen bestanden zum Abschlussstichtag Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr: TEUR 183). Es werden keine Beiträge zum Plan mehr geleistet. Es wurden Hinterbliebenenbezüge in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 22) gezahlt.
Mit assoziierten Unternehmen wurden im Geschäftsjahr TEUR 5.805 (Vorjahr: TEUR 2.828) erlöst. Die zum Bilanzstichtag offenen Forderungen daraus betrugen TEUR 3.452 (Vorjahr: TEUR 3.505). Es wurden Anzahlungen für Fertigungsaufträge in Höhe von TEUR 9.366 geleistet. Es bestanden offene Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 0) und es wurden Leistungen in Höhe von TEUR 3.305 (Vorjahr: TEUR 0) bezogen.
Gegen assoziierte Unternehmen bestehen unter anderem aufgrund eines Rangrücktritts gegenüber Kreditinstituten langfristige Darlehen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 31.302 (Vorjahr: TEUR 28.707). Die Darlehen sind mit Zinssätzen zwischen 3 und 5 % fix verzinslich und verlängern sich jeweils automatisch, wenn sie nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Es wurden Zinsen in Höhe von TEUR 810 (Vorjahr: TEUR 810) vereinnahmt und in voller Höhe kapitalisiert. Die Laufzeit beträgt für alle Darlehen unter einem Jahr. Der Konzern erwartet keine kurzfristige Tilgung, sodass der Gesamtbetrag als langfristig klassifiziert wurde. Das jeweilige Darlehen ist bei Fälligkeit in einer Summe zurückzuzahlen. Für die Darlehen bestehen keine Sicherheiten.
ERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS §161 AKTIENGESETZ
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den Empfehlungen der Bundesregierung mit wenigen Ausnahmen bereits entsprochen wird und in Zukunft entsprochen werden soll. Die Entsprechenserklärung ist im Internet veröffentlicht unter:
https://www.ohb.de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung/
ERGEBNISVERWENDUNG
Die OHB SE übt die Tätigkeit einer aktiven Holding aus. Wesentlicher Aktivposten sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, die zum Stichtag mit TEUR 67.450 zu Buche stehen. Das Eigenkapital der OHB SE am 31. Dezember 2020 betrug TEUR 76.456. Die Gesellschaft weist im Einzelabschluss liquide Mittel von insgesamt TEUR 933 aus. Zum Jahresüberschuss 2020 in Höhe von TEUR 11.430 haben insbesondere die Erträge aus Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 20.063 beigetragen. Der HGB-Einzelabschluss zum 31. Dezember 2020 der OHB SE schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 35.833.007,75 ab. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2020 in Höhe von TEUR 35.833 wie in der Tabelle „Ergebnisverwendungsvorschlag“ dargestellt zu verwenden. Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue Rechnung sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft zum Bilanzstichtag gehaltenen eigenen Aktien (42.996 Stückaktien) sind gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als zum Bilanzstichtag, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung ein- zustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet werden. Für das Geschäftsjahr 2019 betrug die Ausschüttung der Dividende EUR 0,00 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie (17.400.100 Stückaktien) insgesamt EUR 0,00, weiterhin wurde ein Betrag in Höhe von EUR 24.403.256,38 auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn betrug im Geschäftsjahr 2019 EUR 24.403.256,38.
Ergebnisverwendungsvorschlag
| in EUR | 2020 |
|---|---|
| Bilanzgewinn | 35.833.007,75 |
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,43 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie (17.425.100 Stückaktien) | 7.492.793,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 28.340.214,75 |
VERGÜTUNG
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich grundsätzlich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung bestehen derzeit bei Dr. Lutz Bertling. Im Fall des Todes eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Anspruch auf Weiterzahlung der erfolgsunabhängigen Vergütung des Verstorbenen für sechs Monate. Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die individualisierten Vorstandsbezüge sind ausführlich im Lagebericht/Vergütungsbericht (Seite 68) dargestellt. Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2020 TEUR 2.340 (Vorjahr: 2.922), davon sind TEUR 1.061 (Vorjahr erwartet: TEUR 1.660; de facto gezahlt: TEUR 1.166)) variable Vergütungsbestandteile, TEUR 1.279 (Vorjahr: TEUR 1.262) fixe Vergütungsbestandteile inklusive der Nebenleistungen wie Zuschüsse zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Bemessung der Kfz-Nutzung.
Christa Fuchs erhielt von der OHB System AG Hinterbliebenenbezüge in Höhe von TEUR 22 für den im Jahr 2014 verstorbenen Vorstand Prof. Manfred Fuchs.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2020 TEUR 95 (Vorjahr: TEUR 89), wobei TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 29) für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 60) für die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats zurückgestellt wurden. Auf variable Vergütungsbestandteile wurde verzichtet. Gemäß einer Rahmenvereinbarung mit der Kanzlei Taylor Wessing, bei der Robert Wethmar Partner ist, wurde im vergangenen Geschäftsjahr im Zusammenhang mit Beratungsleistungen für Konzernunternehmen ein Honorar von insgesamt TEUR 228 (Vorjahr: TEUR 288) berechnet.
Aktienbasierte Vergütungen
In 2018 wurden einem Vorstandsmitglied für die Jahre 2018 bis 2021 jeweils zum 1. April des Jahres 12.500 Aktien der OHB SE als Vergütungsbestandteil ohne Bindung an einen bestimmten Aktienkurs zugesagt. Scheidet das Vorstandsmitglied vor dem jeweiligen Fälligkeitstag aus, besteht kein Anrecht auf den Erhalt der Anteile. Die Aktien haben eine Mindesthaltedauer von jeweils zwei Jahren nach Zuteilung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 25.000 Aktien aus dem eigenen Bestand entnommen. Für die in den Folgejahren zu übertragenden Aktien werden im laufenden Jahr TEUR 448 (Vorjahr: TEUR 316) im Personalaufwand erfasst.
HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der OHB-Konzern an den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, folgenden Honoraraufwand erfasst:
| • | Jahres- und Konzernabschlussprüfungsleistungen: TEUR 292 (Vorjahr: TEUR 261) |
| • | Sonstige Leistungen: TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 75) |
| • | Steuerberatungsleistungen TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 0) |
Die Steuerberatungsleistungen betreffen Leistungen im Zusammenhang mit der Transferpreisrichtlinie.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Keine.
Die Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung durch den Vorstand ist nach der Aufsichtsratssitzung am 16. März 2021 vorgesehen.
Bremen, den 16. März 2021
Der Vorstand
Marco Fuchs
Klaus Hofmann
Kurt Melching
Dr. Lutz Bertling
LAGEBERICHT 2020
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
WIRTSCHAFTSBERICHT
PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT
INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
VERGÜTUNGSBERICHT
ANGABEN NACH § 289A ABS.1 UND § 315A ABS.1 HGB
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
I. GRUNDLAGEN DES KONZERNS
[A] GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS
Der Raumfahrtkonzern OHB SE vereint Aktivitäten aus verschiedenen weltraumbezogenen Hochtechnologiebereichen. Die einzelnen Tochtergesellschaften sind geografisch innerhalb Europas diversifiziert, sodass die Gesellschaft als deutscher Konzern über Standorte in wichtigen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Weltraumorganisation ESA verfügt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Raumfahrtprojekten aus den nationalen und europäischen Raumfahrtprogrammen. Die einzelnen Tochtergesellschaften bewahren trotz der notwendigen Vorgaben der Konzernholding und der Realisierung von Synergieeffekten ihre Individualität und Unternehmenskultur auch im Konzernverbund. Die OHB SE besitzt selbst kein operatives Geschäft, unterstützt die Tochtergesellschaften aber bei verschiedenen Aufgaben, insbesondere bei Vertriebsaktivitäten, bei Messeauftritten, im Personalbereich, beim Einkauf, bei der Errichtung und Erhaltung der IT-Infrastruktur und Digitalisierung und nimmt somit die Funktion einer aktiven Holdinggesellschaft wahr. Unter dem Dach der OHB SE bestehen zum Ende des Geschäftsjahres 2020 die nachfolgenden beiden Segmente, die ab dem 1. Januar 2021 um das dritte Segment „DIGITAL" ergänzt werden:
„SPACE SYSTEMS“
Der Fokus dieses Segments liegt auf der Entwicklung und Umsetzung von Raumfahrtprojekten. Das bedeutet insbesondere die Entwicklung und die Fertigung von Satelliten für Navigation, Wissenschaft, Kommunikation, Erd- und Wetterbeobachtung und Aufklärung inklusive der wissenschaftlichen Nutzlasten auf erdnahen bis geostationären Umlaufbahnen und darüber hinaus. Aufklärungssatelliten und breitbandige Funkübertragung von Bildaufklärungsdaten sind Kerntechnologien für die Anwendungsbereiche Sicherheit und Aufklärung. Im Bereich Exploration werden Studien und Konzepte für die Erforschung unseres Sonnensystems mit den Schwerpunkten Mars, Mond und Asteroiden erarbeitet. In der astronautischen Raumfahrt Liegen die Schwerpunkte bei Projekten für die Ausstattung und den Betrieb der Internationalen Raumstation ISS sowie des zukünftigen Lunar Gateway.
„AEROSPACE + INDUSTRIAL PRODUCTS“
Der Schwerpunkt dieses Segments liegt in der Fertigung und Entwicklung von Produkten für die Luft- und Raumfahrt. Hier hat sich OHB als bedeutender Ausrüster für Aerospace-Strukturen positioniert und ist u.a. größter deutscher Zulieferer für das Ariane-Programm sowie etablierter Hersteller von Bauteilen für Satelliten und Luftfahrzeuge. Darüber hinaus ist OHB als erfahrener Anbieter von mechatronischen Systemen für Antennen und für Teleskope an Großprojekten für Radio- und optische Teleskope beteiligt. Eine Initiative zur Erreichung von Systemkompetenz im Bereich kleiner Raketen komplettiert die Fähigkeit der Konzernunternehmen.
[B] ZIELE & STRATEGIEN
Der Konzern verfolgt weiter das Ziel eines kontinuierlichen Wachstums und einer Steigerung der Gesamtleistung. Damit verbunden werden eine Bewahrung und Erweiterung des Know-hows der Mitarbeiter und eine Sicherung der Arbeitsplätze angestrebt. Die Profitabilitätsmargen (EBIT-Marge bzw. EBITDA-Marge auf die Gesamtleistung) sollen gezielt in einigen Teilbereichen weiter erhöht werden. Die Erreichung dieser Ziele wird durch verstärkte Business Development-Aktivitäten, Etablierung und Wachstum des neuen Geschäftssegments „DIGITAL" sowie durch weitere Technologieentwicklungen gestützt. Generell wird ein positiver operativer Cashflow angestrebt. Die Ausrichtung des Konzerns wird weiter auf die Raumfahrtbranche fokussiert sein, das oben beschriebene Wachstum soll in diesem Sektor bevorzugt organisch realisiert werden. Lediglich im zukünftigen Segment „DIGITAL" wird gezielt auch anorganisches Wachstum angestrebt. Nach wie vor stellt das Geschäft mit institutionellen Auftraggebern die Basis der Aktivitäten der OHB SE dar; der Konzern ist hierbei klar auf den europäischen Markt konzentriert. Darüber hinaus ist die Gesellschaft mithilfe der im Segment „Space Systems" entwickelten Produktlinien SmallGEO, Triton-X, InnoSAT und bei Erdbeobachtungssatelliten in der Lage, Satellitenprodukte auch kommerziellen Kunden anzubieten. Dies ist nicht auf den europäischen Markt beschränkt. „DIGITAL" wird den Fokus auf den Ausbau von Serviceleistungen legen. Diese umfassen sowohl den Betrieb von Satelliten und Satellitenkonstellationen als auch die Entwicklung und den Vertrieb von Softwareprodukten zur Nutzung weltraumgestützter Daten. Weiterhin stellt „DIGITAL“ bodengebundene Anlagen wie z.B. Satellitenbodensysteme, Antennen und Teleskope her.
[C] STEUERUNGSSYSTEM
Das übergeordnete Ziel der OHB SE ist die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts über eine nachhaltige Verbesserung der Ertragskraft. Die finanzwirtschaftliche Steuerung im Konzern erfolgt über die Kennzahlen Gesamtleistung, EBIT (Earnings Before Interest and Taxes, d.h. Gewinn vor Zinsen und Steuern) und EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation, d.h. das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) und Cashflow. Diese werden durch ein jährliches Budget festgelegt und unterjährig über Vorschaurechnungen und Ist-Zahlen berichtet sowie durch Abweichungsanalysen auf Projektebene verfolgt. Zur Optimierung der Liquidität werden auf Projektebene die Zahlungsströme durch einzelfallbezogene Maßnahmen mit Kunden und Lieferanten gesteuert. Daneben stellen Produktivitätskennzahlen, insbesondere zur Arbeitsproduktivität, relevante unternehmensspezifische Faktoren dar. Weitere wichtige nicht finanzielle Kennzahlen sind die Mitarbeiterzahlen der einzelnen Gesellschaften sowie die Fluktuationsrate, hier wird eine Zielgröße von unter 5 % angestrebt. Sie konnte im Jahr 2020 wiederum unterhalb der 5 %-Grenze gehalten werden. Flankiert wird das Fluktuationsmonitoring durch die im Geschäftsjahr 2018 in der OHB System AG durchgeführte Messung der Mitarbeiterzufriedenheit mittels des von der McKinsey-Gruppe angebotenen Organisational Health Index (OHI). Auf Basis der hieraus resultierenden Statusaufnahme erfolgen Pulse Checks. Diese wurden im zurückliegenden Geschäftsjahr im Lichte der pandemiebedingten spezifischen Anforderungen an die Belegschaft um eine Umfrage zur flexiblen Arbeitsorganisation ergänzt.
[D] FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
OHB wendete im Berichtszeitraum für Forschung und Entwicklung (F+E) EUR 19,5 Mio. auf (Vorjahr: EUR 18,8 Mio.). Auf das Segment „Space Systems" entfiel ein Betrag in Höhe von EUR 12,5 Mio. (Vorjahr: EUR 14,8 Mio.), auf das Segment „Aerospace + Industrial Products“ entfiel ein Betrag in Höhe von EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 4,0 Mio.). Die Finanzierung der F+E-Aktivitäten erfolgt zu einem Teil aus Zuwendungen in Höhe von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,1 Mio.) von Institutionen wie der EU und nationalen staatlichen Stellen. Der Förderanteil liegt jeweils in Abhängigkeit von der Marktnähe des Entwicklungsprojekts zwischen 25 % und 75 %.
Im Segment „Space Systems“ lag das Augenmerk weiterhin auf der technologischen Weiterentwicklung, speziell für die Erdbeobachtung und die wissenschaftliche Raumfahrt und Exploration. Daneben standen auch weiterentwickelte Missionskonzepte auf der Basis sich in der Entwicklung befindender universeller Plattformen für niedrigfliegende Satelliten und kostengünstiger Startkonzepte für diese Satelliten im Fokus. Ein weiteres wichtiges Thema bei der OHB System AG ist nach wie vor die Entwicklung von Technologien im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und Zukunftssicherung der Plattform SmallGEO, gerade auch im Hinblick auf Kunden aus den Bereichen der kommerziellen Anwendungen und der hoheitlichen Kommunikation. Parallel dazu liegt ein besonderer Fokus auf internen Studien und Konzeptarbeiten für Konstellationen mit einer mittleren bis großen Zahl an Satelliten auf niedrigen und mittleren Umlaufbahnen. Die letztgenannten Aktivitäten konzentrieren sich besonders auf die Unternehmen LuxSpace Sàrl, OHB Sweden AB und OHB Italia S.p.A. Insbesondere im Bereich der Erdbeobachtung arbeitet auch die OHB System AG an Konzepten und Missionssystemen für kleinere Konstellationen. In einer Arbeitsgruppe Quantenkryptografie und Quantencomputing der OHB System AG werden diese neuen Technologien auf ihre Relevanz und Anwendung in der Raumfahrt hin studiert und untersucht.
Themen aus dem Bereich der Weltraumlage-Erfassung/ Space Situational Awareness wie Space Traffic Management oder Space Surveillance and Tracking (z.B. Space Debris Detection and Removal), aber auch der Detektion und potenziellen Ablenkung von sogenannten Near Earth Objects, wie Asteroiden, werden zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Hier bereitet sich OHB durch kundenfinanzierte und eigenfinanzierte Studien auf diesen potenziellen Markt vor, in dem auch schon erste Missionsaufträge realisiert wurden.
Im Segment „Aerospace + Industrial Products“ lag der Schwerpunkt der Arbeiten im Bereich der Trägerraketen bei der Entwicklung von Bauteilen für die Ariane 6. Hierbei konnten wichtige Meilensteine für Tank- und Strukturbauteile erfolgreich abgeschlossen sowie erste Bauteile ausgeliefert werden. Im Future Launcher Preparatory Program (FLPP) der ESA lag der Fokus auf Entwicklungsprojekten, die die Nutzlast-Performance einer künftigen CFK-Oberstufe bei reduzierten Kosten verbessern sollen. Dies wird u.a. in den Projekten Phoebus und ComET entwickelt.
II. WIRTSCHAFTSBERICHT
[A] RAHMENBEDINGUNGEN
I. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Insbesondere die Wirtschaftsleistung des ESA-Mitgliedslandes Deutschland ist für die Geschäftsaktivitäten des OHB-Konzerns relevant, da sich das Budget der Beitragszahler an den jeweiligen Bruttoinlandsprodukten orientiert. Außerdem bestehen seitens der ESA bestimmte Vorgaben, die einen Rückfluss der gezahlten Beiträge über Auftragsvergaben in die heimischen Industrien garantieren. Im vergangenen Jahr ist die deutsche Wirtschaftsleistung, das Bruttoinlandsprodukt, nach einer zehnjährigen Wachs- tumsphase (0,6 % im Jahr 2019; 1,5% im Jahr 2018) erstmalig gesunken. Für das Jahr 2020 wurde aufgrund der immer noch anhaltenden Covid-19-Pandemie, die im März 2020 offiziell von der Weltgesundheitsorganisation festgestellt wurde, ein Schrumpfen der Wirtschaft um 5% verzeichnet. Auch auf die Erwerbstätigenquote hatte die Pandemie einen signifikanten Einfluss. Erstmalig nach 14 Jahren war die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland mit 44,8 Mio. rückläufig (der Wert für das Jahr 2019 betrug 45,3 Mio.). Die Inflationsrate ging im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2020 ebenfalls zurück; sie betrug im Jahresdurchschnitt in Deutschland 0,5 %, im Vorjahr waren es 1,4 %.
II. BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Im Geschäftsjahr 2020 hat die Entwicklung der Raumfahrt eine besondere Dynamik entwickelt. Noch nie wurden im Zeitraum eines Jahres über 1.200 Satelliten gestartet, davon alleine mehr als 1.000 Kommunikationssatelliten. Etablierte Marktteilnehmer wie SpaceX sind hier ebenso aktiv wie junge Unternehmen, beispielsweise OneWeb. Weitere Start-ups drängen auf den Markt. Das privatwirtschaftliche Engagement nahm weiter rapide zu und entwickelt sich neben dem traditionellen, institutionellen Geschäft zu einem stark expandierenden Wirtschaftsfaktor.
Die Raumfahrtindustrie nimmt einerseits immer noch eine Nischenposition ein - gemessen an ihrem direkten jährlichen Umsatz - sowohl im Vergleich zu anderen Industriebereichen in Europa, aber auch weltweit. Andererseits ist die Raumfahrt aber indirekt von unverzichtbarer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Raumfahrt ist eine „enabling" Industrie. Digitalisierung und Quantentechnologien sind untrennbar mit der Raumfahrt gekoppelt. Viele Wirtschaftszweige können ohne raumgestützte Daten ihre heutigen Prozesse nicht mehr realisieren. Neue technologische Entwicklungen, die in absehbarer Zeit unser Leben bestimmen werden, basieren ebenso auf raumgestützten Anwendungen.
Weltraumgestützte Navigations-, Erdbeobachtungs- und Kommunikationssatelliten haben ihren festen Platz in unserer Infrastruktur, vergleichbar mit z.B. Hochspannungstrassen, Straßen, Bahnstrecken und Wasserwegen oder dem Lufttransport. Ein totaler Ausfall oder Abschalten würde regional wie weltweit zu einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kollaps führen. Neben ihrer originären Funktion der Ortung stellen Navigationssatelliten eine globale Zeitreferenz zur Verfügung. Damit werden beispielsweise die IT-Systeme weltweit synchronisiert, sodass innerhalb von global agierenden schnellen Finanzsystemen Transaktionen zuverlässig ausgeführt und belegt werden können. Stromnetze und Kommunikationsnetzwerke nutzen die Zeitsignale ebenfalls.
Mit Wettersatelliten gewonnene Daten erlauben ein sichereres Fliegen bei gleichzeitig kürzeren Taktzeiten, eine effizientere Landwirtschaft, die Vermeidung von Ernteverlusten sowie eine bessere Planbarkeit in den Bereichen Logistik und Tourismus. Alleine für Europa wird der volkswirtschaftliche Nutzen von Wettersatelliten auf über EUR 30 Mrd. pro Jahr geschätzt.
Raumfahrt liefert einen wichtigen Beitrag zu einem verbesserten Umweltschutz, ermöglicht es unter anderem, Ursachen und Ströme der Migration zu beobachten und führt somit ebenfalls zu einer Verbesserung der zivilen und militärischen Sicherheit. Selbst zum besseren Verständnis der Auswirkungen und Ausbreitung der Covid-19-Pandemie liefern Satellitendaten wertvolle Informationen. Raumfahrt ist eine relativ kleine Industrie, aber mit größter Bedeutung für ein modernes leistungsfähiges, nachhaltiges und zukunftsfähiges Wirtschaftssystem.
Für Trends wie z.B. Internet of Things, die Mobilität der Zukunft, globale Digitalisierung und Breitbandkommunikation bis in entlegene Gegenden, Klima- und Umweltschutz oder Schutz unseres Planeten ist Raumfahrt unverzichtbar.
Raumfahrtaktivitäten sind je nach Region unterschiedlich stark ausgeprägt, sie sind vor allem in den USA und Kanada, China, Indien, Südkorea und Europa (inklusive Russland) von besonderer Bedeutung. In den letzten Jahren hat China annähernd Augenhöhe mit den historisch starken Regionen erreicht und auch die Aktivitäten in Indien haben sich deutlich weiterentwickelt. Raumfahrt ist eine gesellschaftlich wie politisch weltweit anerkannte Schlüsselindustrie.
Aufgrund der Langfristigkeit von Raumfahrtprogrammen und -projekten hat die gesamtwirtschaftliche und politische Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsregionen nur begrenzte unmittelbare Auswirkungen auf die laufenden Programme und Projekte. Des Weiteren sind je nach Region kommerzielle, zivile und militärische Raumfahrtprogramme oft sehr unterschiedlich miteinander verknüpft oder voneinander abhängig. Die Covid-19-Pandemie hat zwar zu einer Verlangsamung der meisten Raumfahrtprogramme geführt, aber zu keinen programmatischen oder budgetären Änderungen. Die Raumfahrtindustrie hat sich damit erneut als sehr krisenfest erwiesen.
Für den OHB-Konzern stellen die Programme der Europäischen Wertraumorganisation ESA und der EU sowie die nationalen Raumfahrtaktivitäten in den jeweiligen Sitzländern durch ihre mehrjährigen Planungshorizonte eine stabile Entwicklung sicher.
Das Budget des nationalen deutschen Raumfahrtprogramms lag im Jahr 2020 bei ca. EUR 268,9 Mio., für 2021 sind EUR 321,9 Mio. geplant. Dies sind im Wesentlichen die Mittel des Resorts Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Hinzu kommen noch projektabhängige Mittel anderer Resorts wie dem des Bundesministeriums der Verteidigung oder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Das eigene Budget der ESA betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 4,9 Mrd. und zusätzlich EUR 1,8 Mrd. für Programme, die die ESA im Auftrag von institutionellen Partnern (wie z. B. EU, EUMETSAT) implementiert hat. Für das laufende Jahr 2021 errechnet sich ein Budget von EUR 4,6 Mrd. und zusätzlich EUR 1,8 Mrd. für Partner. Der deutsche Anteil am ESA-Raumfahrtprogramm lag im Jahr 2020 bei EUR 855,0 Mio., für das laufende Jahr 2021 ist ein Budget in Höhe von EUR 920,0 Mio. geplant.
Auf der ESA-Ministerratskonferenz im November 2019 im spanischen Sevilla wurden insgesamt Programme mit einem Rekordvolumen von EUR 14,4 Mrd. für die nächsten Jahre bewilligt. Der deutsche Anteil und damit auch Rückfluss beträgt EUR 3,3 Mrd. Es ist nicht nur der höchste deutsche Beitrag in der Geschichte der ESA, sondern damit ist Deutschland auch größter Beitragszahler. Da die ESA weitgehend das Prinzip des sogenannten Geo-Returns umsetzt, ergeben sich hieraus entsprechende Chancen für die deutsche Raumfahrtindustrie.
Die Europäische Kommission hat für den nächsten mehr jährigen Finanzrahmen, der sich auf die Jahre 2021 bis 2027 bezieht, eine deutliche Budgeterhöhung auf EUR 13,2 Mrd. vorgenommen. Das Budget des vorhergehenden Finanzrahmens für die Jahre 2014 bis 2020 betrug EUR 11,1 Mrd. Schwerpunkte des Etats bilden die Programme Galileo, Copernicus und - neu - die sichere Satellitenkommunikation sowie die Weltraumüberwachung.
In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) betrug das Budget der US-Raumfahrtbehörde NASA im Jahr 2019 USD 21,5 Mrd. und im Jahr 2020 USD 22,6 Mrd. Für das Jahr 2021 sind USD 23,5 Mrd. bewilligt. Daneben summierten sich die Etats für Raumfahrtprojekte des US-Verteidigungsministeriums im Jahr 2019 auf mehr als USD 23,1 Mrd. Insgesamt betrug das Raumfahrtbudget der USA 2019 mehr als USD 47,2 Mrd. Rund USD 2,6 Mrd. gingen an andere US-Behörden. Die Zahlen des US Defence Space Programs für das Jahr 2020 werden auf bis zu USD 38 Mrd. geschätzt. Belastbare Zahlen liegen noch nicht vor. Die starke Erhöhung ist wohl im Zusammenhang mit der Einführung der Space Forces zu sehen.
Die Raumfahrtaktivitäten der Russischen Föderation haben nach mehr als zwei Jahrzehnten der Unklarheit über die weitere Entwicklung immer noch keine klare Perspektive erhalten. Das Budget für das Jahr 2019 wird auf ca. USD 4 Mrd. geschätzt. Wie sich die aktuelle wirtschaftliche Lage in Russland, beeinflusst sowohl durch die westlichen Sanktionen als auch durch den Ölpreis, auf die Raumfahrtprogramme auswirken wird, ist weiter nicht abschätzbar.
Insbesondere die USA haben ihre Kooperationen mit der Russischen Föderation stark reduziert, befanden sich aber noch bis zum dritten Quartal des Jahres 2020 bei der Versorgung der Internationalen Raumstation ISS in Abhängigkeit von Russland, was den Transport von Astronauten betrifft. Dieses Quasi-Monopol stellte eine deutliche Einnahmequelle für die russische Raumfahrt dar, da pro Astronaut ca. USD 80 Mio. für den Hin- und Rücktransport zur ISS von den USA zu zahlen waren. Mit dem ersten kommerziellen Flug der Firma SpaceX haben die USA seit November 2020 wieder eine Unabhängigkeit beim Zugang zur ISS, wie sie zuletzt vor der Einstellung des Shuttleprogramms existierte.
Unverändert ambitioniert treiben die Länder China, Indien, Japan, Südkorea, Türkei und Brasilien ihre Programme zum Aufbau nationaler Raumfahrtkompetenzen und -infra- strukturen intensiv voran. Der Aufbau eines eigenen satellitengestützten Navigationssystems (Beidou), einer eigenen Raumstation und die erfolgreichen Landungen auch auf der Rückseite des Mondes mit Rovern zur robotischen Erkundung und zukünftig mit Taikonauten (chinesische Astronauten) sind Kernelemente des chinesischen Raumfahrtprogramms. Nach den USA verfügt China über das höchste nationale Raumfahrtbudget von ca. USD 9,6 Mrd.
Aus programmatischer und wirtschaftlicher Sicht war für die europäische Raumfahrt die letzte ESA-Ministerratskonferenz, die im November 2019 in Sevilla stattfand, von essenzieller Bedeutung. Die Umsetzung der hier getroffenen Entscheidungen, mit zahlreichen für OHB sehr positiven Elementen, hat bereits begonnen. Hieraus folgten im Jahr 2020 hohe Auftragseingänge.
Neben diesem etablierten Markt mit weitgehend institutioneller Finanzierung ist weltweit eine hohe Dynamik durch neue, weitgehend privat finanzierte Unternehmen zu beobachten, die in den Markt eingetreten sind oder eintreten. Dazu kommt eine große Zahl von Start-ups, die sich mit dem Bau von Mikrosatelliten, Startsystemen auf der Basis kleiner Raketen und innovativen Anwendungen der damit gewonnenen Daten befassen werden. Dies führt zu einer Belebung der Raumfahrtbranche und wird von OHB eher als eine Bereicherung denn als eine Bedrohung gesehen.
Beim Markt für geostationäre Satelliten kann seit einigen Jahren eine geringere Nachfrage festgestellt werden. Parallel ist ein Boom an Kleinsatelliten für Satellitenkonstellationen auf niedrigen Erdumlaufbahnen entstanden. Im Jahr 2020 wurden davon alleine 1.010 gestartet (gegenüber 175 im Vorjahr und 88 im Jahr 2018).
Der Rückgang der geostationären Satellitenstarts führt im Bereich der Trägerraketen in Kombination mit neuen Konkurrenzanbietern zu einer verschärften Wettbewerbssituation mit der Folge von sinkenden Preisen. Im Jahr 2020 wurden nur drei Ariane-5-Raketen vom Weltraumbahnhof Kourou aus erfolgreich gestartet, im Vorjahr waren noch vier Starts erfolgt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Startanlagen in Kourou wegen der Covid-19-Pandemie längere Zeit geschlossen waren.
Die Ariane 5 wird noch bis in das Jahr 2022 weitergeflogen, ab dann wird ausschließlich die neu entwickelte Rakete Ariane 6 starten, deren Erstflug auf das zweite Quartal 2022 verschoben wurde. Die Produktion der Ariane 5 wurde im Geschäftsjahr 2020 komplett heruntergefahren. Dieser Faktor führt zusammen mit einer sinkenden Nachfrageerwartung für die Ariane 6 zu einem deutlichen Umsatzrückgang und einer Anpassung von Produktionskapazitäten.
[B] GESCHÄFTSERFOLG DER OHB SE IM JAHR 2020
Der Geschäftsverlauf des Konzerns im abgeschlossenen Geschäftsjahr entsprach im Wesentlichen den unterjährig angepassten Erwartungen des Vorstands. Im Februar 2020 veröffentlichte die Gesellschaft einen Jahresausblick für die drei wichtigsten Finanzkennzahlen. Die ursprünglichen Prognosen für die Kennzahlen Gesamtleistung (EUR 1,1 Mrd.), EBITDA und EBIT (EUR 80 Mio. und EUR 44 Mio.) wurden vor dem Hintergrund der im März 2020 festgestellten Covid-19-Pandemie im weiteren Jahresverlauf angepasst. Die angepassten Erwartungen (Gesamtleistung <EUR 1 Mrd., EBITDA und EBIT sollten leicht unter den prognostizierten Werten liegen) hat die Gesellschaft mit den erreichten Werten erfüllt. Die Gesamtleistung SIEHE GRAFIK [09] war beeinflusst durch pandemiebedingte zeitliche Verschiebungen von Unterauftragnehmerleistungen in Folgeperioden und betrug im Geschäftsjahr 2020 EUR 901 Mio., die Kennzahlen EBITDA und EBIT betrugen EUR 77 Mio., bzw. EUR 42 Mio. Die EBITDA-Marge lag aufgrund des reduzierten Anteils an Unterauftragnehmerleistungen und einer daraus resultierenden anteilig höheren Wertschöpfung mit 8,5% über dem Vorjahreswert von 7,6%. In Bezug auf die EBIT-Marge wirkten diesem Effekt deutlich erhöhte Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr entgegen, sodass sich diese Kennzahl auf 4,6% veränderte (Vorjahr: 4,8%). Der Konzernjahresüberschuss nach Fremdanteilen und das Ergebnis pro Aktie SIEHE GRAFIK [10] verringerten sich deutlich auch aufgrund eines schlechteren Finanzergebnisses auf EUR 20,9 Mio. (Vorjahr: EUR 25,5 Mio.) bzw. EUR 1,20 (Vorjahr: EUR 1,47). Das Niveau des Auftragsbestands im Vorjahr (EUR 1.840 Mio.) hat sich zum Abschlussstichtag erwartungsgemäß durch signifikante Auftragseingänge deutlich erhöht und erreicht mit EUR 2.632 Mio. zum Bilanzstichtag einen historischen Höchstwert, der eine hohe Auslastung und ein hohes Maß an Planungssicherheit garantiert.
[C] GESCHÄFTSVERLAUF
Die positive wirtschaftliche Entwicklung des OHB-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen weiter fortgesetzt. Die Gesamtleistung reduzierte sich in erster Linie aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie gegenüber dem Vorjahr (EUR 1.030 Mio.) um 12% auf einen Wert von EUR 901 Mio. Der Umsatz verringerte sich analog zur Gesamtleistung ebenfalls um 12% auf EUR 880 Mio. nach EUR 1.005 Mio. im Vorjahr. Die Wandlung der Raumfahrt in den vergangenen Jahrzehnten von einem ursprünglich ausschließlich wissenschaftlich oder politisch-ideologisch getriebenen Bereich hin zu einem nutzenorientierten und wirtschaftlich bedeutenden Markt war Grundlage für das kontinuierliche und nachhaltige Wachstum des Konzerns in den vergangenen eineinhalb Dekaden. Die Geschäftsfelder, in denen die Gesellschaft über ihre Tochterunternehmen engagiert ist, bieten eine, nach Ansicht des Vorstands, hervorragende Ausgangsposition. Der Vorstand der OHB SE sieht hierbei vor allem den Bereich Erdbeobachtung als Wachstumsfeld, die hier generierten signifikanten Auftragseingänge im vergangenen Geschäftsjahr belegen diese Einschätzung. Der über die vergangenen Jahre gewachsene Raumfahrtmarkt wird sich weiterhin positiv entwickeln, denn neue Anwendungsmöglichkeiten schon bestehender oder neuer Technologien schaffen neue Bedürfnisse. Die bereits vorhandenen Anwendungsmöglichkeiten basieren auf bereits vorhandenen Satellitensystemen, deren Lebensdauer zeitlich begrenzt ist und die durch neue Systeme mit potenziell verbesserter Technologie oder Effizienz ersetzt werden.

I. SEGMENT „SPACE SYSTEMS“
Im Segment „Space Systems" zeichnet sich die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen durch langfristig angelegte Projekte zumeist öffentlicher Auftraggeber aus. Der Auftragsbestand von ca. EUR 2.500 Mio. (31. Dezember 2020) hat sich im Vergleich zum Vorjahr stark erhöht. Im November 2019 wurde die ESA-Ministerratskonferenz durchgeführt, in deren Rahmen alle zwei bis drei Jahre essenzielle Budgetentscheidungen mit großer Bedeutung für die europäische Raumfahrtbranche getroffen werden. Regelmäßig finden im Folgejahr der Konferenz Beauftragungen der dort entschiedenen Programme und Projekte statt.
Die europäische Satelliten-Navigationskonstellation Galileo
Alle 22 von OHB System gebauten und gelieferten Satelliten aus Los 1 und Los 2 wurden vor dem Geschäftsjahr 2020 gestartet und in Betrieb genommen. Für diese Satelliten liefert OHB die notwendige Betriebsunterstützung an den Betreiber der Konstellation. Bereits im Sommer 2016 hatte die OHB System AG im Wettbewerb ein Angebot für das Galileo FOC-Los 3 von zwölf Satelliten abgegeben. Die Vergabe durch die Europäische Kommission und die in ihrem Auftrag für Entwicklung und Beschaffung verantwortliche Europäische Weltraumorganisation ESA erfolgte im April 2017 für zunächst acht Satelliten. Zusätzlich orderte die Europäische Kommission (EC) vier weitere Satelliten im Oktober 2017. Damit ist die OHB System AG der Lieferant von insgesamt 34 Galileo-Satelliten über einen Gesamtwert von ca. EUR 1,3 Mrd. Die Entwicklungs- und Produktionsarbeiten für die Los-3-Satelliten verlaufen, abgesehen von Verzögerungen durch die Covid-19-Pandemie und damit verbundenen Shutdowns, weiterhin planmäßig. Alle Satelliten befinden sich in unterschiedlichen Produktionsphasen. Die ersten beiden Satelliten des dritten Loses wurden Ende 2020 weitestgehend fertiggestellt und befinden sich seit Januar 2021 in der Endabnahme. Seitens des Auftraggebers EC ist der Start der ersten beiden Los-3-Satelliten für Herbst 2021 vorgesehen. Auch der dritte Satellit des Loses wurde Ende 2020 in Bremen fertiggestellt, sodass im Januar 2021 die Umwelttests bei der ESA in Noordwijk begonnen haben. Alle weiteren Satelliten befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Fertigstellung in Bremen. Im Oktober 2020 wurde ein finales Angebot zur nächsten Galileo-Satellitengeneration im Rahmen der entsprechenden Ausschreibung der EC abgegeben. Im Januar 2021 wurde OHB mitgeteilt, dass das OHB-Angebot keine Berücksichtigung finden soll. Das Ergebnis der Angebotsbewertung wird derzeit geprüft.
Erdbeobachtung und Aufklärung
Das von der OHB System AG entwickelte und gebaute und im Jahr 2007 in Betrieb genommene SAR-Lupe-System mit seinen fünf Radarsatelliten, den dazugehörenden Bodenanlagen und dem deutsch-französischen Aufklärungssatellitenverbund aus den beiden Systemen SAR-Lupe (Radarbilder) und Helios 2 (optische Bilder) arbeitet weiterhin sehr stabil und zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers. Im November 2020 wurde deshalb seitens des Auftraggebers die vertraglich vereinbarte Option ausgeübt, die Satelliten bis Ende 2021 weiter zu betreiben. Eine weitere Option für das Jahr 2022 kann gezogen werden. Im ebenfalls bei OHB beauftragten SAR-Lupe-Nachfolgeprojekt SARah mit seinen deutlich gesteigerten Leistungsdaten wurden die Arbeiten im Jahr 2020 wie vorgesehen durchgeführt und die geplanten Meilensteine erreicht. Das Konzept besteht aus drei Satelliten. Hiervon basieren zwei Satelliten auf der von der OHB System AG entwickelten Reflektorantennen-Technologie und ein Satellit wird im Unterauftrag von der Airbus Defence and Space GmbH auf Basis einer Phased-Array-Technologie hergestellt. Die notwendigen Bodenanlagen wurden von der OHB System AG geliefert und sind seit Ende Januar 2018 auch für den Betrieb der SAR-Lupe-Satelliten im Einsatz. Auch die im August 2019 unterschriebenen zusätzlichen Vertragsbestandteile zu neuen Anforderungen der IT-Sicherheit wurden im Geschäftsjahr 2020 planmäßig bearbeitet.
Im Oktober 2018 konnte die OHB System AG einen weiteren Vertrag für die Entwicklung und die Herstellung des „French SARah Partner Ground Segment" (F-SPGS) in Koblenz beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) unterzeichnen. Die Arbeiten wurden nach Auftragsvergabe bei der OHB System begonnen und auch im Geschäftsjahr 2020 fortgeführt. Das F-SPGS ist ein Bodensegment, welches an das deutsche Radarsatellitensystem SARah angeschlossen wird und Frankreich Zugang zu Radarbildern ermöglicht. Für den Betrieb des F-SPGS-Systems besteht die Möglichkeit, Daten über zwei bereits verhandelte, jeweils fünfjährige Optionen bei OHB zu beauftragen. Im Gegenzug erhält Deutschland die Möglichkeit, über ein eigenes Bodensegment Bildaufträge an das französische optische System Composante Spatiale Optique (CSO) zu stellen.
Die Entwicklung und der Bau des Ende 2017 beauftragten elektro-optischen Aufklärungssystems für die Bundesrepublik Deutschland schreiten planmäßig voran. Das System mit einem Budgetrahmen von ursprünglich bis zu EUR 400 Mio. dient der weltweiten elektro-optischen Aufklärung. Neben den Radarprogrammen SAR-Lupe und SARah konnte sich das Unternehmen damit auch bei der optischen Erdbeobachtung als Lieferant und Partner für sicherheitsrelevante, weltraumgestützte Aufklärungssysteme der Bundesrepublik Deutschland positionieren. Projekt- und Zahlungsmeilensteine konnten auch hier im vergangenen Geschäftsjahr termingerecht und erfolgreich abgeschlossen werden. Zusätzlich wurde OHB mit dem Bau eines weiteren baugleichen Satelliten im Dezember 2020 beauftragt. Der Auftrag hat einen Wert von mehr als EUR 150 Mio.
Die Entwicklung und der Bau der dritten Generation europäischer Wettersatelliten „Meteosat Third Generation" (MTG) befinden sich weiterhin mitten in der Umsetzung, die Satelliten sind in der Produktionsphase. OHB ist verantwortlich für zwei komplette Satelliten mit Infrarot-Instrumenten (IR Sounder, IRS) sowie vier weitere Satellitenplattformen für beim Kooperationspartner Thales Alenia Space S.A. (TAS) zu integrierende Satelliten mit bildgebenden Instrumenten. Die erste Satellitenplattform wurde an TAS ausgeliefert und alle weiteren beauftragten Satellitenplattformen befinden sich in den Reinräumen der OHB System AG in Bremen in unterschiedlichen Produktionsphasen. Die Gesellschaft ist bei den bildgebenden Satelliten auch für die Konzeption, Entwicklung, Beschaffung, Montage und Lieferung eines Prototyp-Flugmodells sowie für drei Flugmodelle des Instruments („Teleskop Assembly des Flexible Combined Imager" (FCI-TA)) als Unterauftragnehmerin zu TAS verantwortlich. Das erste Flugmodell des FCI-TA wurde im Juni 2019 an den Projektpartner TAS nach Cannes, Frankreich, zur Integration des Imager-Instruments FCI geliefert. Dieses Instrument wird die aus der Wettervorhersage bekannten Bilder liefern, jedoch in deutlich besserer Qualität. Für die bei OHB System in der Entwicklung befindlichen IRS-Instrumente laufen die Fortschritte für die Flugmodelle weitestgehend nach Plan. Hierbei kam es in 2020 zu einigen hauptsächlich Covid-19-bedingten Verzögerungen aufgrund der schwierigen Situation durch Shutdowns bei einigen europäischen Zulieferern. Die MTG-Satelliten werden eine weitere, wesentliche Verbesserung der weltweit führenden europäischen Wettervorhersagemodelle ermöglichen.
Bei der OHB Italia S.p.A. werden derzeit die Entwicklungsarbeiten am sog. „MicroWave-Imager" (MWI) für die MetOp-Mission durchgeführt, einer gemeinsamen Mission von ESA und EUMETSAT (European Organisation for the Exploitation of Meteorological Satellites). Das MWI-Instrument wird für nationale Wetterdienste in Europa und für internationale Nutzer sowohl Wetter- als auch Klimadaten liefern. OHB Italia S.p.A. ist für die Konzeption und die Entwicklung des MWI bis zur endgültigen In-Orbit-Verifikation dreier Flugmodelle verantwortlich. Diese werden an ein zur Airbus Group gehörendes Unternehmen, den Generalunternehmer dieser Mission, ausgeliefert. Nachdem im Juni 2020 OHB Italia S.p.A. sämtliche Testaktivitäten auf das Struktur- und Thermal-Modell (STM) in Toulouse abgeschlossen hat, wurde im Dezember die radiometrische Leistung des Instruments in der integrierten Konfiguration ebenfalls durch eine weitere Testkampagne erfolgreich verifiziert.
OHB Italia S.p.A. hatte im Oktober 2018 einen Vertrag mit der luxemburgischen Regierung, dem Ministerium für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten, mit einem Volumen von EUR 168 Mio. unterzeichnet. Der Auftragswert wurde im Dezember 2020 auf EUR 183 Mio. erhöht. Der Kunde hat die Gesellschaft beauftragt, einen hochauflösenden, optischen Satelliten sowie das zugehörige Bodensegment zu realisieren. Der NAOS-Satellit ist mit etwa 600 Kilogramm ein mittelgroßer Aufklärungssatellit und soll mit sieben Jahren geplanter Lebenszeit im Jahr 2022 mit der europäischen Rakete Vega gestartet werden. Nachdem das System Critical Design Review des NAOS-Satelliten im Juli 2020 termingerecht durchgeführt wurde, hat OHB Italia S.p.A. im Dezember sämtliche Testaktivitäten des Struktur-Modells [STM] ebenfalls erfolgreich abgeschlossen. Alle erforderlichen Unteraufträge für die State-of-the-Art-Ausrüstung des Satelliten sind erteilt und die Fertigung der Satellitenmodelle geht planmäßig voran.
Die OHB System AG wurde bereits im November 2016 von dem Hauptauftragnehmer Leonardo S.p.A. als Kernteampartner für das europäische Erderkundungsinstrument FLEX der ESA ausgewählt, das im Jahr 2023 starten soll. Das Engineering Model der Focal Plane Assembly wurde im September 2020 an Leonardo geliefert. Die Arbeiten der Integrationsphase (Phase C/D) der Flugmodelle sind in vollem Gange. Parallel zu den Fertigungsarbeiten wurde im Geschäftsjahr 2020 der Meilenstein des Critical Design Review erfolgreich durchgeführt.
Das nationale optische Erdbeobachtungsprogramm EnMAP (Environmental Mapping and Analysis Program) im Auftrag des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt befindet sich in der Integrationsphase in den Reinräumen der OHB System AG am Standort Oberpfaffenhofen. Das optische Instrument wurde mit dem Satellitenbus verbunden und verschiedene Tests wurden erfolgreich durchgeführt. Mit seinen neuartigen Hyperspektralsensoren dient dieser Umweltsatellit primär der Zustandscharakterisierung und Umweltüberwachung unseres Planeten. Er stellt ein zukunftsweisendes System dar, das für viele neue Anwendungen, u.a. auch im Sicherheitsbereich, Potenzial hat.
Im Programm PRISMA (PRecursore IperSpettrale della Missione Applicativa) war OHB Italia S.p.A. im Auftrag der Italienischen Raumfahrtagentur ASL als Hauptauftragnehmer verantwortlich für die Plattform des Satelliten sowie Integration und Test des Gesamtsystems. Der Satellit wurde am 22. März 2019 erfolgreich mit einer Vega-Rakete vom europäischen Weltraumbahnhof in Kourou gestartet. Im Dezember 2019 hat die ASI den erfolgreichen Abschluss der operationellen Qualifikationsphase erklärt und den Satellit an den Betreiber Telespazio übergeben. Mit diesem hat OHB Italia im März 2020 einen Servicevertrag abgeschlossen, der die Bewertung des In-Orbit-Verhaltens des Satelliten inkludiert sowie die Untersuchung möglicher Anomalien. Im April 2020 hat die ASI für alle interessierten Anwender den Zugang zum System freigeschaltet, und seitdem wurden im Durchschnitt ca. 5.000 Bilder pro Monat aufgenommen, heruntergeladen und bearbeitet.
Im Rahmen des Copernicus-Erdbeobachtungsprogramms von ESA und EC wurde die OHB System AG im Juli 2020 als Hauptauftragnehmerin für die Mission CO2M (CO2-Monitoring-Mission im Programm Copernicus) ausgewählt. Diese Mission beinhaltet die Copernicus-Satelliten, die die weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen messen werden und damit eine wesentliche Rolle für die Untersuchung der Ursache des Klimawandels und dessen Überwachung übernehmen. CO2M ist sozusagen die Überwachungsmission für das Pariser Klimaschutzabkommen. OHB System wird außerdem an einer weiteren Mission (CHIME: Copernicus Hyperspectral Imaging Mission for the Environment) als Unterauftragnehmerin von Thales Alenia Space für die Nutzlast verantwortlich sein. Die Verträge zu den beiden Projekten wurden jeweils im Juli und im Oktober 2020 unterschrieben und haben in der Summe einen Auftragswert von über EUR 700 Mio. Die Arbeiten wurden in beiden Projekten begonnen und im Geschäftsjahr 2020 planmäßig durchgeführt. OHB Italia S.p.A. hat ebenfalls im Rahmen von Copernicus im Dezember 2020 einen neuen Vertrag für die Entwicklungsarbeiten am Instrument der sogenannten „Copernicus Imaging Microwave Radiometer"-Mission (CIMR) unterschrieben. Das CIMR-Instrument wird für eine verbesserte Überwachung der Polarregionen sorgen, insbesondere für die genaue Abmessung der arktischen Meereisdecke. OHB Italia S.p.A. ist für die Konzeption und die Entwicklung des CIMR-Instruments bis zur endgültigen In-Orbit-Verifikation von bis zu drei Flugmodellen verantwortlich. Diese werden an ein zur Thales Alenia Space Group gehörendes Unternehmen, den Generalunternehmer dieser Mission, ausgeliefert werden.
Die OHB System AG ist bereits als Unterauftragnehmerin zu Airbus Defence and Space für das Sentinel-4-Instrument am Copernicus-Programm beteiligt. Die Gesellschaft ist verantwortlich für das Design, die Herstellung und Qualifizierung der Instrumentenstruktur (OIMS) und die Beschaffung von drei kritischen Mechanismen sowie Thermal Hardware und Ground Support Equipment. Die zwei Flugmodelle werden auf den von OHB System gebauten MTG-S-Satelliten fliegen. Die Lieferung der Flugeinheiten wurde im Geschäftsjahr 2020 vollständig abgeschlossen.
OHB Sweden wurde darüber hinaus seitens der ESA im vergangenen Geschäftsjahr für eine Arctic Weather Mission ausgewählt, der Vertragsabschluss ist Anfang März 2021 erfolgt. Die Mission hat das Ziel, die Wettervorhersagen in den Polarregionen wesentlich zu verbessern.
Die sehr erfolgreiche Teilnahme der Konzernunternehmen an Wettbewerben im Bereich der Erdbeobachtung im Jahr 2020 wird die Kompetenz und Stellung des Unternehmens in diesem Wachstumsmarkt weiter stärken. Die Tochtergesellschaften der OHB SE verfügen über ein zunehmend breites Technologie- und Produktspektrum in den Bereichen der Erd- und Wetterbeobachtung sowie Aufklärung, vom Radarsatelliten bis hin zu optischen Satelliten (inkl. multi- spektralen Anwendungen) in den verschiedensten Größen- und Leistungsklassen.
Satellitenkommunikation
Der erste von OHB System gebaute geostationäre Telekommunikationssatellit H36W-1 wurde am 28. Januar 2017 gestartet und befindet sich nun seit über vier Jahren im Orbit und arbeitet einwandfrei zur vollen Zufriedenheit der Kunden.
Der zweite Satellit aus der SmallGEO-Produktlinie wurde am 6. August 2019 mit einer Ariane-5-Rakete vom Startplatz in Kourou erfolgreich in die Umlaufbahn gebracht und ergänzt dort als Datenrelais-Satellit EDRS-C das Netzwerk. Der Satellit arbeitet seit mehr als 1,5 Jahren wie erwartet und der Kunde Space Data Highway hat mitgeteilt, dass kumuliert bereits einige Petabytes an Bilddaten mit dem LEO-Erdbeobachtungssatelliten EC Sentinel 2 über optische Terminals ausgetauscht wurden. Mit EDRS-C als dem ersten dedizierten Datenrelais-Satelliten des Space Data Highway hat die OHB System AG ein wichtiges strategisches Ziel erreicht, die in Zukunft sowohl in zivilen als auch in militärischen Anwendungen immer wichtiger werdenden optischen Technologien einzusetzen.
Die dritte SmallGEO-Plattform wurde durch das Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt für die nationale Telekommunikationsmission „Heinrich Hertz" ausgewählt. Diese Mission dient der Validierung neuartiger Satellitenkommunikationstechnologien unter realen Betriebsbedingungen und damit der Sicherung der nationalen Systemkompetenz bei geostationären Kommunikationssatelliten. Darüber hinaus dient der Satellit der Ergänzung der Kommunikationsfähigkeiten der Bundeswehr. Die Heinrich-Hertz-Satellitenmodule werden in den Reinräumen der OHB System AG in Bremen integriert und getestet.
OHB nutzt die bisherigen Erfahrungen mit dem SmallGEO-System und setzt in der nächsten Evolutionsstufe des Electra-Plattformentwicklungsprogramms die Entwicklungen verschiedenster Technologien konsequent um. Electra steigert die Wettbewerbsfähigkeit der SmallGEO-Plattform deutlich und verdreifacht die Nutzlastkapazität bei gleichbleibenden Gesamtsystemkosten. Die wichtigste Innovation ist der Einsatz eines vollelektrischen Antriebssystems, das im Vergleich zu konventionellen, chemischen Antriebssystemen einen drastisch reduzierten Treibstoffbedarf aufweist. Die daraus resultierende Massenreduzierung wird genutzt, um die Nutzlastkapazität zu erhöhen und damit die Leistung deutlich zu steigern. Damit stellt Electra für bestimmte Missionen die effizienteste Variante der Small-GEO-Serie dar. Die Entwicklungsarbeiten an der Plattform konnten mit dem Abschluss der Designaktivitäten und dem entsprechenden Meilenstein (CDR) im abgelaufenen Geschäftsjahr vorangetrieben werden und sind wie geplant 2020 so weit abgeschlossen, dass die Planung und Realisierung der ersten Mission erfolgen kann. Die Gespräche mit verschiedenen europäischen und außereuropäischen Satellitenkommunikations-Betreibern schreiten voran.
Auf Basis der getätigten Investitionen sieht sich OHB mit der SmallGEO-Produktlinie im Allgemeinen und der Electra-Plattform im Besonderen hervorragend positioniert, um im nächsten Schritt den nationalen Bedarf an institutioneller Satellitenkommunikation aus dem geostationären Orbit zu decken und dann langfristig weitere Aufträge im internationalen Wettbewerb zu akquirieren. Nicht unerwähnt bleiben soll schließlich das Potenzial der konsequenten Anwendung und Nutzung der neuen Technologien und der damit entwickelten und qualifizierten Geräte sowie ganzer Subsysteme und deren „Bausteine" der Electra-Plattform in allen Programmen der OHB. Viele zukünftige europäische Raumfahrtprogramme der ESA und der EC sowie nationale deutsche Programme setzen auf die konsequente und systematische Nutzung der Vorteile des vollelektrischen Antriebs.
Darüber hinaus bereitet sich OHB auf die Akquisition eines multiorbitalen Konstellationsprojekts zum Aufbau einer gesicherten Kommunikationsinfrastruktur für die Europäische Kommission vor. OHB wurde im Dezember 2020 als Teil eines multinationalen Konsortiums mit der Definition und Vorbereitung dieser Mission in den kommenden Jahren beauftragt. OHB wird kommende Konstellationen im erdnahen Orbit als nachhaltiges Geschäft in der nächsten Dekade weiter adressieren.
OHB COSMOS International Launch Services wurde Mitte des Jahres 2020 mit der Entwicklung, dem Bau und dem Betrieb eines „Fast Track"-Kommunikationssatelliten beauftragt. In nur sechs Monaten von Auftragserteilung bis zum Start wurde dieser Satellit auf Basis der InnoSAT-Plattform gemeinsam mit OHB Sweden realisiert. Der Satellit wurde Anfang des Jahres 2021 erfolgreich gestartet und liefert die geforderten Signale aus dem All.
Plattformkonzepte
Parallel zu der Etablierung der Produktlinie geostationärer Satelliten SmallGEO entwickelt LuxSpace Sàrl im Rahmen eines Vertrags mit der ESA eine Plattform für Mikrosatelliten in der 100-200-Kilogramm-Klasse. Diese Satelliten können neben der Kommunikation auch als Basis für Erdbeobachtungsmissionen verwendet werden. Damit stellt sich der Konzern am Standort Luxemburg mit der Entwicklung und dem Bau von kostengünstigen Mikrosatelliten, ..Triton-X" genannt, speziell für den New-Space-Markt auf. Erste Kundenprojekte befinden sich in der Diskussion. Der Mikrosatellit ESAIL, ein Vorläufer der Triton-X-Plattform, wurde im vergangenen Geschäftsjahr fertiggestellt und im September erfolgreich gestartet. Der Auftraggeber exactEarth wird ESAIL zum weltweiten Schiffsmonitoring einsetzen.
Die Entwicklung der InnoSAT-Plattform bei OHB Sweden AB im Auftrag der Schwedischen Raumfahrtagentur (SNSA) wurde im Jahr 2020 weiter vorangetrieben. Die Plattform bedient Satelliten der 50-100-Kilogramm-Klasse. Der erste Anwendungssatellit für eine nationale schwedische Wissenschaftsmission wurde im Jahr 2020 fertiggestellt und wird voraussichtlich im August 2021 starten. Eine kleinere Version der Plattform wurde im Januar erfolgreich für eine kommerzielle Telekom-Mission gestartet und funktioniert einwandfrei. Die Plattform ist damit flugerprobt. Darüber hinaus hat OHB Sweden Anfang März 2021 den Vertrag mit der ESA für die Arctic Weather Mission, die ebenfalls auf der InnoSAT-Plattform basiert, unterschrieben.
Die OHB System AG entwickelt zurzeit für die erhaltenen Aufträge im Rahmen des Copernicus-Programms die „Nucleus'' -Plattform für Erdbeobachtungssatelliten. Damit steht den Unternehmen der OHB SE das gesamte Spektrum von Plattformen für die Anwendungen Kommunikation und Erdbeobachtung zur Verfügung.
Erforschung des Weltraums
Die im Rahmen des ESA-Programms ExoMars 2016 von der OHB System AG entwickelte, gebaute und im Jahr 2016 gestartete Zentraleinheit für den sogenannten Trace Gas Orbiter arbeitet weiterhin fehlerfrei. Entwicklung und Bau des zweiten Teils dieser ExoMars-Zwillingsmission, für den OHB System den sogenannten Carrier und ein zentrales System der Nutzlast im Mars-Rover liefert, sind nahezu abgeschlossen. Alle Elemente wurden bereits 2019 an den Hauptauftragnehmer ausgeliefert. Aufgrund der Startverschiebung der ExoMars-Mission in das Jahr 2022 hat OHB die noch offenen Systemintegrationsschritte bei TAS auch im zurückliegenden Jahr unterstützt und wird dies auch im Jahr 2021 fortsetzen. Im Rahmen dieser Mission baut Antwerp Space N.V. das sogenannte LaRa-Instrument, welches aus einer anspruchsvollen Kommunikationstechnologie besteht, die Informationen vom Mars zur Erde übermitteln soll. An der Jupiter-Mission JUICE ist die Gesellschaft ebenfalls mit der Lieferung des Kommunikations-Subsystems beteiligt.
Wissenschaftliche Raumfahrt und Robotik
OHB System konnte sich im Geschäftsjahr 2018 im Wettbewerb für den ESA-Auftrag zur Realisierung der Gesamtmission PLATO durchsetzen. Ziel der Mission ist die Suche nach sogenannten Exoplaneten, die andere Sonnen umkreisen, und gegebenenfalls festzustellen, ob unter diesen auch erdähnliche existieren. Gestartet wird der Satellit im Jahre 2026. Alle Meilensteine wurden bisher planmäßig erreicht. Die Unternehmen der OHB SE waren auch im Jahr 2020 an mehreren Studien im Rahmen der nächsten europäischen Wissenschaftsmissionen der ESA beteiligt. Damit etabliert sich das Unternehmen auch in diesem „klassischen" Raumfahrtsegment weiter.
Im November 2020 hat OHB Italia S.p.A. einen neuen Vertrag für die Entwicklungsarbeiten am sog. Comet Interceptor unterschrieben, einer wissenschaftlichen Mission der ESA. Comet Interceptor besteht aus drei Raumfahrzeugen und hat das primäre Ziel, einen unberührten, fernen Kometen zu besuchen. Ein interstellares Objekt könnte jedoch auch Ziel sein, wenn es seine Reise in das innere Sonnensystem beginnt. OHB Italia S.p.A. ist als Generalunternehmer dieser Mission für die sog. Phase A/B1 verantwortlich, die als Vorbereitung der darauffolgenden Entwicklungsphase dienen wird.
Astronautische Raumfahrt
Auch im Jahr 2020 unterstützte die OHB System AG die Arbeiten auf der Internationalen Raumstation ISS umfangreich. Dies schließt sowohl die Betreuung von Experimenten als auch Wartungs- und Erhaltungsarbeiten an den von der OHB System AG entwickelten und gelieferten Geräten mit ein. Zur Vorbereitung auf mögliche Szenarien zur Versorgung der ISS und von potenziellen Alternativen in der Mikrogravitationsforschung nach einer Außerbetriebnahme der ISS, vermutlich ab dem Jahr 2024 oder später, wurden bei der OHB System mehrere Studien durchgeführt. Darunter ist schwerpunktmäßig eine zukünftige zentrale Rolle bei dem sogenannten „Lunar Gateway" zu nennen, einer internationalen Kooperation unter Führung der NASA und Beteiligung der ESA. Die NASA plant, in den späten 2020er-Jahren diese zeitweise bemannte Raumstation in einem Orbit um den Mond zu platzieren. Diese Station soll als Tor für eine zukünftige Landung auf dem Mond dienen. Auf der Grundlage der Entscheidungen der Ministerratskonferenz im November 2019 zu einer europäischen Beteiligung wurden von OHB im zurückliegenden Geschäftsjahr gemeinsam mit Partnern Angebote an die ESA erarbeitet.
OHB System spielt hierbei beim Versorgungsmodul „ESPRIT”, das ESA beistellt, eine zentrale Rolle. Auf der Grundlage einer positiven Entscheidung für das Angebot von Thales Alenia Space mit OHB im Unterauftrag wurden die Arbeiten zur Durchführung im Rahmen einer Vorabfreigabe vor Vertragsabschluss im Juni 2020 begonnen.
Weltraumlage
Die Thematik Asteroidenabwehr wird kontinuierlich weiterentwickelt. Mit der Mission Hera sollen erste Grundlagen für eine in Zukunft potenziell notwendige Mission zum Schutz der Erde vor einem Asteroideneinschlag geschaffen werden. Hera untersucht dabei die Möglichkeiten, Asteroiden, die sich auf Kollisionskurs mit der Erde befinden, durch einen gezielten Einschlag auf den Asteroiden (Impact) aus der ursprünglichen Bahn abzulenken. Die positive Entscheidung zur Finanzierung dieses Programms wurde auf der ESA-Ministerratskonferenz im Jahr 2019 gefällt. Im September 2020 wurde OHB mit der Durchführung des Projekts als Hauptauftragnehmer bei einem Volumen von EUR 129 Mio. beauftragt. Andere Konzerngesellschaften werden an dieser Mission beteiligt sein, so wird beispielsweise OHB Italia S.p.A. das Subsystem „Electrical Power" liefern und OHB Czechspace s.r.o. ist für die Struktur verantwortlich.
Auch im Bereich verbesserter Beobachtungen des Weltraumwetters wird eine Definitionsstudie eines Instruments zu der sogenannten Lagrange-Mission bei OHB durchgeführt. Hier ist ein großer, etwa zwei Tonnen schwerer Satellit geplant, welcher im Lagrange-Punkt L5 positioniert werden soll und kontinuierlich die Sonnenoberfläche beobachtet und rechtzeitig vor Sonneneruptionen warnt. Diese Eruptionen auf der Sonnenoberfläche können Satelliten und Elektronik am Erdboden empfindlich stören oder gar zerstören. Mit einer vollen Finanzierung der L5-Mission wird auf der Ministerratskonferenz im Jahr 2022 gerechnet.
OHB Italia S.p.A. hat im Auftrag der Italienischen Raumfahrtagentur ASI und der ESA die Kerntechnologie für ein neues und innovatives Teleskop entwickelt und patentiert, welches zur sehr frühen Entdeckung von der Erde nahe kommenden Asteroiden sowie zur Detektion von Weltraummüll sowohl im erdnahen als auch im geostationären Orbit dienen soll. Das Flyeye genannte Teleskop kombiniert ein sehr großes Gesichtsfeld mit sehr hoher Auflösung. Die Fertigung der 16 für das erste Teleskop benötigten Kameras hat begonnen, und die ersten fünf Geräte wurden im Jahr 2020 schon bereitgestellt. Die Installation des ersten Teleskops wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2022 auf Sizilien stattfinden. Zurzeit wird mit der ESA der Aufbau eines globalen optischen Netzwerks zur Weltraumüberwachung mit bis zu 27 Teleskopen konzipiert. Auf der letzten Ministerratskonferenz der ESA wurde das Budget für das zweite Teleskop, welches in der südlichen Hemisphäre installiert werden soll, gesichert. Dieses wird voraussichtlich ebenfalls von OHB Italia S.p.A. bereitgestellt werden, der Abschluss eines entsprechenden Vertrags wird im aktuellen Geschäftsjahr erwartet.
Bodenstationen und Betrieb
Der Auftrag des Betriebs der Systeme SAR-Lupe und Partnersegmente wurde mit der Bundeswehrweitergeführt und der Vertrag bis in das Jahr 2021 verlängert, um weiterhin einen nahtlosen Betrieb zu gewährleisten. Der Betrieb des französischen Bodensystems CPH-D für die Bundeswehr endete am 31. Dezember 2020 nach über zehn Jahren dauerhaften und erfolgreichen Betriebs. Es wurde Mitte des Jahres 2020 durch das Nachfolgesystem CSO ersetzt, für dessen Bodensystem-Betrieb ebenfalls ein Auftrag der Bundeswehr vorliegt. Ende des Jahres 2020 begannen zudem die Vorbereitungen für den Betrieb des OHB-eigenen Telekommunikationssatelliten GMS-T, der im Jahr 2021 erfolgreich von Bremen heraus betrieben wurde und damit einen Startpunkt für den Kompetenzaufbau für flexible Betriebsabwicklung setzt.
Bereits seit Ende Januar 2018 sind die ersten SARah-Bodenanlagen operativ und haben auch im Geschäftsjahr 2020 den Betrieb der SAR-Lupe-Satelliten geleistet. Die Fertigstellung der Bodensysteme für das Projekt SARah und für das elektro-optische Aufklärungssystem schreitet weiterhin voran. Während das SARah-System sich der Fertigstellung nähert, lag im elektro-optischen Aufklärungssystem der Fokus auf dem erfolgreichen Design Review des Bodensystems und der Unterstützung des Gesamtsystem-Designs. Für die Anbindung des SARah-Systems an Partner werden zudem weitere Schnittstellen unter Auftrag der Bundeswehr erarbeitet, die im Jahr 2021 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Erweiterung beauftragt bekommen.
Weiterhin wird im Rahmen der Beauftragung der Satellitenkommunikationsmission Heinrich Hertz das entsprechende Bodensegment erstellt, das ebenfalls rechtzeitig für die Mission zur Verfügung stehen wird. Insbesondere im Bereich der Bodensysteme für Telekommunikation wurden im Jahr 2020 verschiedene Angebote an externe Kunden zur Technologie-Entwicklung und Projektvorbereitung gelegt, von denen erste Beauftragungen im Jahr 2021 erwartet werden.
Der Bereich Bodenstationen & Betrieb präsentierte sich - neben den Aktivitäten in Satellitenbodensystemen - auch einer erweiterten Gruppe von Kunden, um zukünftige Aufträge insbesondere im Bereich IT-Systeme und Cyber-Security zu akquirieren. Zudem wurde erfolgreich die Fähigkeit zur Prozessierung von Bilddaten in cloudbasierten Rechnerumgebungen für Kunden nachgewiesen.
Im August 2020 wurde der Bereich mit Wirkung zum 1. Januar 2020 von der OHB System AG abgespalten und in die OHB Digital Connect GmbH eingebracht.
II. SEGMENT „AEROSPACE + INDUSTRIAL PRODUCTS“
Im Segment „Aerospace + Industrial Products" zeichnet sich die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen durch langfristig angelegte Projekte aus. Zusätzlich zu dem Auftragsbestand von EUR 132 Mio. (31. Dezember 2020) werden weitere beschlossene, aber noch nicht beauftragte Projekte erwartet. Der Geschäftsverlauf der MT Aerospace AG war im vergangenen Geschäftsjahr sowohl geprägt von den pandemiebedingten Auswirkungen durch Covid-19 als auch von der vom Hauptauftragnehmer ArianeGroup durchgeführten Neuplanung des Ariane-6-Programms.
Im Geschäftsjahr 2020 konnten insgesamt drei Ariane-5-Trägerraketen vom Weltraumbahnhof Kourou erfolgreich gestartet werden, die letzten Flugsätze für diese Trägerrakete wurden bei der MT Aerospace AG im zurückliegenden Geschäftsjahr gefertigt und ausgeliefert. Die Produktion der Hauptbaugruppen (Booster, Großtanks und Strukturen) konnte somit erfolgreich abgeschlossen werden.
Im Ariane-6-Programm ist die MT Aerospace AG als systemverantwortliche Firma für metallische Strukturbauteile und Tanks mit ca. 10% an der Ariane-6-Entwicklung und Produktion beteiligt. Im Jahr 2020 wurde vom Hauptauftragnehmer ArianeGroup eine Neuplanung des Ariane-6-Programms durchgeführt. Der geplante Erststart der Ariane 6 wurde von Dezember 2020 auf das zweite Quartal des Jahres 2022 verschoben. Dies wirkt sich bei der MT Aerospace auf den geplanten Produktionshochlauf aus, der entsprechend dem neuen Zeitplan angepasst wurde. Die Neuplanung sieht nachhaltig reduzierte Produktionsvolumen für die Jahre 2021 und 2022 vor. Hinsichtlich der hieraus resultierenden Auswirkungen befindet sich die Gesellschaft im engen Austausch mit den Kunden ArianeGroup, der ESA und dem DLR (insbesondere zur verlängerten Entwicklungsphase sowie zu den gesteigerten Kosten der Minderproduktion). Während des ESA-Council vom Dezember 2020 wurden bereits zusätzliche Budgets für die Entwicklung freigegeben. Im März 2021 ist ein weiterer ESA-Rat geplant, in dem eine Minimumproduktion für die einzelnen Standorte und die Deckung der entstehenden Mehrkosten der Minderproduktion beschlossen werden sollen.
Im Rahmen des Ariane-6-Entwicklungsprogramms konnten die Arbeiten im Geschäftsjahr 2020 weitestgehend abgeschlossen werden und dementsprechend mit dem Test der Bauteile begonnen werden, die nun sukzessive qualifiziert werden. Der Abschluss der Entwicklungsphase ist für Juli 2021 (Tanks) bzw. für das Jahresende 2021 (Strukturen) geplant. Im zurückliegenden Geschäftsjahr wurden im Bereich der Ariane-6-Fertigung die Qualifikations- und Erstflugmodelle fertiggestellt. Das Serienproduktionsvolumen wurde im Rahmen einer Neuplanung von ursprünglich 3,8 Shipsets auf 1,2 Shipsets reduziert, welche am Ende des Jahres von ArianeGroup abgenommen wurden. Die Ariane- 6-Produktion zeigt die typischen Charakteristika eines Produktionsanlaufes mit Lernkurven und technischen Anlaufproblemen, die mit Abstellungsplänen hinterlegt sind. Für die Ariane-6-Bodenanlagen (ELA-4) in Kourou wurden die Baugruppen Deflektor, Versorgungsturm und Starttisch erfolgreich abgenommen. Angebote für weitere Booster-Gebäude in Kourou wurden zur Entscheidung im Geschäftsjahr 2021 eingereicht.
Während der Ministerratskonferenz Space19+ im November 2019 wurden verschiedene Entwicklungsprogramme für MT Aerospace positiv entschieden. Die Implementierung der Programme, für die die Gesellschaft als Vertragspartner vorgesehen ist, wurde jedoch nicht wie erwartet im Geschäftsjahr 2020 vorgenommen, sondern verzögerte sich bisher aufseiten des Kunden ESA. Dies betrifft die Projekte PHOEBUS Phase B2, AM, Digitalisierung als auch die Ariane-6-Projektverbesserung, die entsprechend nicht im zurückliegenden Geschäftsjahr begonnen wurden. Mit einer Beauftragung wird nun im Geschäftsjahr 2021 gerechnet. Im Bereich carbonfaserverstärkter Kunststoff (CFK) wurde das Projekt PHOEBUS Phase A für die Entwicklung einer verbesserten Oberstufe (Black Upper Stage) der Ariane 6 erfolgreich bearbeitet. Ende des Jahres erhielt die Gesellschaft die Vorabfreigabe für die Fortführung des Projekts der Phase B zur Entwicklung von CFK-Tanks, um den Technologiedemonstrator bis zum Prototypen-Status weiter zu entwickeln.
Im Geschäftsbereich der „Spacecraft Tanks" konnten jeweils zwei Aufträge für 177-Liter-Diaphragma-Tanks für die PLATO-Mission sowie 50-Liter-Hochdruck-Tanks für Airbus Defence and Space im zurückliegenden Geschäftsjahr unterschrieben werden.
Im Bereich der Luftfahrt war das Geschäftsjahr durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Nach stabilem Jahresbeginn wurden die Volumen entsprechend der Abrufe des Kunden Airbus ab März 2020 um ca. 40% reduziert und im weiteren Jahresverlauf auf abgeschwächtem Niveau gehalten. Der verminderten Auslastung wurde durch eine flächendeckende Kurzarbeitsquote von 40% entgegengewirkt.
Im Bereich „Raumfahrt Export“ konnte die MT Aerospace AG im abgelaufenen Geschäftsjahr ihr Geschäft als Zulieferer im US-Markt für Komponenten schwerer Trägerraketen weiter ausbauen und hierbei neue Verträge für Versorgungsleitungen der Rakete gewinnen. Für ein großes US-Träger-Entwicklungsprogramm wurden Erstflugbauteile geliefert. Dies wird als wichtiger Meilenstein für weitere Beauftragungen gesehen. Der Ausbau der Geschäftstätigkeit mit einer Organisation in Indien konnte nicht realisiert werden.
Das in 2019 aufgesetzte Restrukturierungsprogramm Horizon25+ wurde aufgrund der schwierigen operativen Situation nachhaltig ausgeweitet. Eine der wesentlichen Maßnahmen war hierbei das Instrument der Kurzarbeit, welches über den ganzen Standort flächendeckend implementiert wurde. Die weitere Planung der Kurzarbeit sieht vor, dass diese aufrechterhalten werden muss, bis sich die Rahmenbedingungen der Luftfahrt sowie des Ariane-6-Programms geklärt haben und die Beauftragung der Entwicklungsthemen durch die ESA stattgefunden hat.
Das laufende Projekt Giant Magellan Telescope, mit rund EUR 60 Mio. Auftragswert, konnte trotz der Covid-19-Pandemie planmäßig fortgeführt werden und erlangte zum 31. Dezember 2020 die sogenannte PDR-Reife (vorläufige Entwurfsprüfung). Für den Kunden National Astronomical Research Institute of Thailand [NARIT] konnte aufgrund der Pandemie im Geschäftsjahr 2020 das Projekt nicht planmäßig weitergeführt werden. Die Baustelle wurde geschlossen, die Fertigstellung des Teleskops und die Übergabe an den Kunden sind auf Ende des Geschäftsjahres 2021 verschoben. Insbesondere im Projekt SKA (Square Kilometre Array) ist die Baustellenaktivität trotz Covid-19 weiter fortgeschritten.
Im August 2020 wurde der Bereich Teleskope & Antennen um das Themengebiet Smart Mechatronics ergänzt und im Rahmen einer Verschmelzung der MT Mechatronics GmbH ebenfalls in die OHB Digital Connect GmbH eingebracht.
III. WEITERE ENTWICKLUNGEN
Ein Krisenstab beobachtet die aktuellen Entwicklungen der Covid-19-Pandemie permanent und legt geeignete Maßnahmen (z. B. Hygienekonzept, Homeoffice etc.) fest, um die Sicherheit der Mitarbeiter, den Erhalt der Produktivität und die kontinuierliche Fortführung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen. Die OHB beobachtet die Situation regelmäßig und versucht so, mögliche Auswirkungen auf die Lieferketten und die eigene Produktion frühzeitig festzustellen, um angemessene Gegenmaßnahmen treffen zu können. Auswirkungen in der Lieferkette zeigten sich im vergangenen Geschäftsjahr vor allem durch Zeitplanverzögerungen und dadurch entstehende Mehrkosten. Die OHB-Gesellschaften stehen in Verhandlungen mit ihren Kunden bzgl. möglicher Kompensationen der Mehrkosten und Minimierung der Cashflow-Einflüsse. Im Jahr 2020 ist es gelungen, die Produktivitätskennzahlen weitestgehend stabil zu halten. Für das Jahr 2021 werden - abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie - keinen wesentlichen Schwankungen bezogen auf die Unternehmensauslastung angenommen.
Trotz der ergriffenen Schutzmaßnahmen konnte gegen das Netz von Tochtergesellschaften der OHB SE im Oktober 2020 ein Cyber-Angriff ausgeführt werden. Durch rasches Handeln und eine konsequente Trennung vom Internet konnte die interne Arbeitsfähigkeit weitgehend aufrechterhalten werden. Einschränkungen gab es bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern und bei mobilen Arbeitsplätzen. In enger Zusammenarbeit mit Behörden und externen Experten wurden ein Wiederanlaufplan sowie weitergehende Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung der IT-Sicherheit erarbeitet und die Umsetzung unmittelbar gestartet. Resultierend aus dem beschriebenen Angriff werden neben den im vergangenen Geschäftsjahr angefallenen Kosten zukünftig Investitionen in die IT-Infrastruktur und Aufwendungen für Beratungsleistungen erwartet.
[D] ERTRAGSLAGE
Die Gesamtleistung des OHB-Konzerns verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 um EUR 128,7 Mio. bzw. 12% auf EUR 901,4 Mio. gegenüber dem Vorjahreszeitraum und der Umsatz erreichte EUR 880,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1.004,6 Mio.). Der anteilige relative Beitrag des Segments ,,Aerospace + Industrial Products“ zu den vorgenannten Kennzahlen hat sich im Geschäftsjahr erneut rückläufig entwickelt. Die unkonsolidierte Gesamtleistung SIEHE GRAFIK [11] im Segment „Space Systems“ verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 auf EUR 763,2 Mio. (Vorjahr: EUR 850,9 Mio.) aufgrund von Covid-19-bedingten Verzögerungen in der Lieferkette.

Der unkonsolidierte Umsatz verringerte sich analog zur Gesamtleistung um 9 % auf EUR 753,5 Mio. (Vorjahr: EUR 831,2 Mio.). Die unkonsolidierte Gesamtleistung des Segments „Aerospace + Industrial Products" lag im Geschäftsjahr 2020 mit EUR 145,6 Mio. um 22 % unter dem Vorjahresniveau im Wesentlichen aufgrund von Verzögerungen im Ariane-6-Programm und dem Auslaufen der Produktion im Ariane-5 Programm. Der unkonsolidierte Umsatz verringerte sich von EUR 180,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 134,1 Mio.
Im Konzern führte die um 96 auf 3.029 gestiegene Mitarbeiterzahl zu einem um 1 % verminderten Personalaufwand von EUR 244,8 Mio. Hierbei hat verminderter Personalaufwand aufgrund von Kurzarbeit und die reduzierte Zahlung von variablen Vergütungen den aus den Neueinstellungen resultierenden Effekt auf den Personalaufwand überkompensiert.
Die Abschreibungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr von EUR 29,2 Mio. um 21 % auf EUR 35,4 Mio. Dieser Anstieg ist größtenteils verursacht durch einen höheren Abschreibungsbeitrag bei den immateriellen Vermögenswerten (Telekommunikationsplattform). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Wesentlichen durch den starken Rückgang von Dienstreisen aufgrund der Covid-19- Pandemie und ein betriebsinternes Einsparprogramm von EUR 54,5 Mio. um 16% auf EUR 46,0 Mio. reduziert.
Der Auftragsbestand SIEHE GRAFIK [12] des OHB-Konzerns lag zum Bilanzstichtag mit EUR 2.632 Mio. deutlich über dem Wert des Vorjahres (EUR 1.840 Mio.). Davon entfallen auf das Segment „Space Systems" EUR 2.500,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1.653,5 Mio.) und auf das Segment „Aerospace + Industrial Products" EUR 132,2 Mio. (Vorjahr: EUR 186,5 Mio.). Die erwartungsgemäße deutliche Erhöhung des konsolidierten Auftragsbestands steht mit der im vierten Quartal 2019 stattgefundenen ESA-Ministerratskonferenz in Zusammenhang. Die auf dieser Konferenz getroffenen Budgetentscheidungen sind die Basis für zukünftige Auftragsvergaben, die regelmäßig im Folgejahr der Konferenz realisiert werden.

Im Berichtszeitraum erzielte der OHB-Konzern ein EBITDA SIEHE GRAFIK [13] von EUR 77,0 Mio., dessen Veränderung im Vergleich zum Vorjahr (EUR 78,3 Mio.) aus der negativen Geschäftsentwicklung im Segment „Aerospace + Industrial Products" resultierte, die nicht vollständig durch die positive Entwicklung des Segments „Space Systems" kompensiert werden konnte. Das EBIT SIEHE GRAFIK [14] erreichte einen Wert von EUR 41,6 Mio. (Vorjahr: EUR 49,1 Mio.). Vor Konsolidierung erhöhte sich das EBIT im Segment „Space Systems" SIEHE GRAFIK [15] wesentlich von EUR 42,4 Mio. im Vorjahr auf EUR 45,9 Mio. Durch eine weitgehend planmäßige eigene Wertschöpfung, die trotz der Pandemie im abgelaufenen Geschäftsjahr erreicht wurde, und gleichzeitig geringere Unterauftragnehmerleistungen überstieg der Beitrag dieses Segments zum EBIT den prognostizierten Guidance-Wert für den Konzern für diese Kennzahl. Die Entwicklung der Satellitenplattform SmallGEO für Kommunikationsanwendungen, die als neue Produktlinie bereits als Basis für verschiedene Satellitenprogramme dient, führte in diesem Segment in den letzten Jahren zu einem hohen Niveau der aktivierten Eigenleistungen, die sich im Berichtsjahr im Konzern auf EUR 13,2 Mio. (Vorjahr: EUR 10,5 Mio.) erhöhten. Im Segment „Aerospace + Industrial Products" war ein Rückgang des EBIT von EUR 7,0 Mio. auf EUR -4,7 Mio. aufgrund des Umsatzrückgangs im Ariane-Programm zu verzeichnen. Der OHB-Konzern weist im Jahr 2020 ein Finanzergebnis von EUR -11,8 Mio. (Vorjahr: EUR -10,0 Mio.) aus. Die darin enthaltenen Finanzaufwendungen in Höhe von EUR 8,7 Mio. (Vorjahr: EUR 7,1 Mio.) bestehen im Wesentlichen aus Fremdkapitalzinsen in Höhe von EUR 6,0 Mio. (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.) sowie den Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,2 Mio.). Im Rahmen einer im Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Refinanzierung wurden alte Kreditverbindlichkeiten abgelöst. Dies hat einmalig zusätzliche Fremdkapitalkosten verursacht, diese sind in den oben genannten Fremdkapitalzinsen enthalten. Außerdem fiel im Geschäftsjahr 2020 erneut ein Aufwand in Höhe von EUR 3,4 Mio. aus der At-Equity-Bewertung einer Beteiligungsgesellschaft an (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.). Der Gewinn nach Steuern und Fremdanteilen betrug im Berichtsjahr EUR 20,9 Mio. (Vorjahr: EUR 25,5 Mio.) und reduzierte sich damit im Vergleich zum Vorjahr. Folglich betrug das Ergebnis pro Aktie im Berichtsjahr EUR 1,20 (Vorjahr: EUR 1,47). Der Vorstand bewertet das abgelaufene Geschäftsjahr als insgesamt erfolgreich.

[E] FINANZ- & VERMÖGENSLAGE
Die Bilanzsumme des OHB-Konzerns hat sich im Berichtszeitraum von EUR 931,0 Mio. auf EUR 912,1 Mio. verringert. Die Summe der Bilanzpositionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe von EUR 366,2 Mio. hat sich aufgrund der Covid-19-bedingten Möglichkeiten zur Optimierung des Working Capital gegenüber den entsprechenden Bilanzposten des Vorjahres verringert (EUR 416,7 Mio.). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag EUR 104,5 Mio. und haben sich damit gegenüber dem Vorjahreswert leistungsumfangbedingt in Höhe von EUR 166,7 Mio. reduziert. Die Bilanzposition kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten hat sich gegenüber dem Vorjahr (EUR 155,7 Mio.) projektstatusbedingt leicht auf EUR 143,1 Mio. reduziert. Die Bilanzverkürzung führte in Kombination mit dem erhöhten Eigenkapital von EUR 223,3 Mio. (Vorjahr: EUR 200,8 Mio.) zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr von 21,6 % auf 24,5 %. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte nach IFRS 16) im Konzern betrugen im Jahr 2020 EUR 30,7 Mio. (Vorjahr: EUR 29,2 Mio.). Auf das Segment Space Systems entfallen EUR 17,6 Mio. (Vorjahr: EUR 21,5 Mio.), auf das Segment Aerospace + Industrial Products entfallen EUR 13,0 Mio. (Vorjahr: EUR 7,7 Mio.), im Wesentlichen für Produktionskapazitäten für Komponenten von Trägerraketen. Das Vorratsvermögen erhöhte sich von EUR 53,3 Mio. auf EUR 62,1 Mio. Die liquiden Mittel inklusive der Wertpapiere betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 EUR 92,5 Mio. gegenüber EUR 85,5 Mio. im Vorjahr. Eine detaillierte Darstellung des Cashflows findet sich im Konzernabschluss in der Kapitalflussrechnung. Der im Wesentlichen durch das positive Konzernergebnis begründete Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag zum Bilanzstichtag mit EUR 44,1 Mio. deutlich im positiven Bereich. Die Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 111,0 Mio. zum Ende des Geschäftsjahres 2020 stellen weiterhin eine wesentliche Position auf der Passivseite dar. Die Finanzverbindlichkeiten haben sich zum Bilanzstichtag von EUR 112,0 Mio. auf EUR 110,2 Mio. reduziert. Diese Verbindlichkeiten gehen im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme eines Teils des laufenden Kreditrahmenvertrags der OHB SE zurück. Dieser wurde im Mai 2020 vorzeitig vollständig neu vereinbart. Ein Kreditrahmen von TEUR 300.000 mit sechs Großbanken sichert dem OHB-Konzern vor dem Hintergrund der Unsicherheiten aus der Covid-19-Pandemie erweiterte Liquiditätsspielräume in der Projektfinanzierung. Die Laufzeit des Vertrages beträgt fünf Jahre, zusätzlich wurden zwei Verlängerungsoptionen für je ein Jahr vereinbart.
Das zyklische Projektgeschäft in der Raumfahrt erfordert flexible Finanzierungsstrukturen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer Sicherung des unregelmäßigen Liquiditätsbedarfs für die Deckung des Umlaufvermögens durch entsprechende Finanzierungsverträge, die eine jederzeit verfügbare Nutzung ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung wird die Vermögens- und Finanzlage vom Vorstand der OHB SE als insgesamt solide bewertet.


[F] MITARBEITER
Im Vergleich zum Anstieg von 164 Mitarbeitern im Vorjahr gestaltete sich der Gesamtzuwachs im Geschäftsjahr 2020 von 96 Mitarbeitenden SIEHE GRAFIK [17] im Konzern, der größtenteils im ersten Halbjahr erfolgte, deutlich moderater und spiegelt die unterschiedlichen Geschäftssituationen in den Segmenten wider. Einer Wachstumsdynamik im Segment „Space Systems" sowie im zukünftigen Segment „DIGITAL" steht eine rückläufige Entwicklung im Segment „Aerospace" gegenüber.
Insgesamt beschäftigte der Konzern im zurückliegenden Geschäftsjahr 3.029 Mitarbeitende, davon waren 2.478 im Inland und 551 im Ausland beschäftigt SIEHE GRAFIK [18]. Der Anteil an ausländischen Mitarbeitenden erhöhte sich im Geschäftsjahr auf 33% (Vorjahr: 27%). Das Durchschnittsalter der Belegschaft lag bei 41,8 Jahren (Vorjahr: 42,0 Jahre). Der Regeldialog mit den Arbeitnehmervertretern im Konzernbetriebsrat fand pandemiebedingt einmal physisch im Juli 2020 und ein weiteres Mal per Videokonferenz im November 2020 statt.
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER KONZERNOBERGESELLSCHAFT OHB SE
Die OHB SE übernimmt als Konzernobergesellschaft die Funktion einer aktiven Holdinggesellschaft für den OHB-Konzern. Die wesentliche Aufgabe der OHB SE sind Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Controlling, Recht, Personal, Vertrieb, Kommunikation und Konzernstrategie für diverse Tochtergesellschaften. Darüber hinaus gewährt oder verschafft die OHB SE einzelnen Konzerngesellschaften Darlehen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs.
Ertragslage
Die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 ist maßgeblich durch die Ergebnisbeiträge ihrer Töchter, insbesondere der durch einen Gewinnabführungsvertrag verbundenen OHB System AG geprägt. Der Jahresüberschuss betrug 2020 TEUR 11.430 (Vorjahr: TEUR 20.511). Das Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnabführung in Höhe von TEUR 20.063 (Vorjahr: TEUR 28.647) von der 100 %-Tochter OHB System AG, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, wobei anders als im Vorjahr kein besonderer abrechnungsbedingter Ergebnisbeitrag realisiert wurde. Die anfallenden Personalkosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden überwiegend im Wege einer Konzernumlage auf die Konzerngesellschaften verrechnet. Daraus wurden Umsatzerlöse im Berichtszeitraum in Höhe von TEUR 9.564 (Vorjahr: TEUR 9.637) erzielt. Es wurden außerdem sonstige Erträge in Höhe von TEUR 1.191 (Vorjahr: TEUR 174) vorwiegend aus der Weiterberechnung von Softwarelizenzen und der Auflösung von Rückstellungen erzielt.
Die OHB SE erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein Finanzergebnis einschließlich des Ergebnisses aus Ergebnisabführungsverträgen und Beteiligungserträgen von TEUR 18.300 (Vorjahr: TEUR 29.959). Ursächlich für den Rückgang sind neben den gesunkenen Gewinnabführungserträgen höhere Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen (TEUR 2.400) im Vorjahr.
Der Zinsaufwand betrug TEUR 2.386 (Vorjahr: TEUR 1.285). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Einmaleffekten aus der Neufassung des Konsortialkreditvertrags. Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrug TEUR 5.963 (Vorjahr: TEUR 9.452). Der Jahresabschluss weist für die OHB SE einen Bilanzgewinn von TEUR 35.833 aus (Vorjahr: TEUR 24.403). Der Vorstand bewertet das abgelaufene Geschäftsjahr als insgesamt erfolgreich. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde keine Dividende an die Anteilseigner ausgezahlt.
Finanz- und Vermögenslage
Die Bilanzsumme ist um TEUR 17.469 auf TEUR 149.996 gestiegen, im Wesentlichen aufgrund des Anstiegs der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in das Finanzanlagevermögen getätigt (OHB Digital Connect GmbH TEUR 3.376, Rocket Factory Augsburg AG TEUR 797 und Orbital Ventures S.C.A. TEUR 700). Das Eigenkapital in Höhe von TEUR 76.456 stellt 51 % der Bilanzsumme dar. Die Finanzanlagen in Höhe von TEUR 67.450 (Vorjahr: TEUR 60.507) machen wie im Vorjahr den größten Anteil an der Bilanzsumme aus. Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber der Konzerngesellschaft MT Aerospace AG eine Darlehensforderung über TEUR 25.000 (Vorjahr: TEUR 0) und der OHB Italia S.p.A. über TEUR 25.050 (Vorjahr: TEUR 24.050). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen trotz der gesunkenen Gewinnabführung aufgrund der neu hinzugekommenen Darlehensforderung an. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 933 (Vorjahr: TEUR 498). Der seit 2013 bestehende Kreditrahmenvertrag der OHB SE wurde im Mai 2020 vorzeitig vollständig neu vereinbart. Ein Kreditrahmen von TEUR 300.000 mit sechs Großbanken sichert der OHB-Gruppe vor dem Hintergrund der Unsicherheiten aus der Covid-19-Pandemie erweiterte Liquiditätsspielräume in der Projektfinanzierung. Die Laufzeit des Vertrags beträgt fünf Jahre, zusätzlich wurden zwei Verlängerungsoptionen für je ein Jahr vereinbart. Zum Geschäftsjahresende wurden TEUR 60.000 von der OHB SE in Anspruch genommen, weitere TEUR 26.158 von Tochterunternehmen. Das zyklische Projektgeschäft in der Raumfahrt erfordert flexible Finanzierungsstrukturen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer Sicherung des unregelmäßigen Liquiditätsbedarfs für die Deckung des Umlaufvermögens durch entsprechende Finanzierungsverträge, die eine jederzeit verfügbare Nutzung ermöglichen. Die Vermögens- und Finanzlage wird vom Vorstand der OHB SE als insgesamt solide bewertet.
ABHÄNGIGKEITSBERICHT
Der OHB-Konzern wird faktisch durch die Familie Fuchs über deren direkte und indirekte Beteiligungen beherrscht. Daher hat der Vorstand einen Abhängigkeitsbericht gemäß §312 AktG erstellt, der im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft und testiert wurde. Der Vorstand erklärt in diesem Abschlussbericht wie folgt: „Der Vorstand erklärt, dass die OHB SE bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die ihm zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die dargestellten Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen i.S.d. §312 AktG vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Im Berichtszeitraum wurden Rechtsgeschäfte mit Dritten oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der o.g. Personen und eines mit ihnen verbundenen Unternehmens weder getroffen noch unterlassen."
III. PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT
[A] PROGNOSEBERICHT
I. SEGMENT „SPACE SYSTEMS“
Im Segment „Space Systems" liegen für das Jahr 2021 und die Folgejahre die Schwerpunkte in der weiteren erfolgreichen Umsetzung der Projekte Galileo, SARah, Meteosat Third Generation, Electra, EnMAP, NAOS, Heinrich Hertz, dem elektro-optischen Satellitensystem sowie PLATO. Hinzu kommt der Anlauf der neu gewonnenen Aufträge im Bereich der Erdbeobachtung, insbesondere die Copernicus Missionen CO2M, CHIME sowie CIMR, und der Beginn der Arctic Weather Mission bei OHB Sweden. Weiterhin relevant sind Aktivitäten und Studien in den Bereichen Weltraumüberwachung, Asteroidenabwehr, Weiterführung der ISS und deren Nachfolgeprogramm Lunar Gateway. In diesen werden insbesondere das Programm Hera zur Asteroidenabwehr und das ESPRIT-Modul für das Lunar Gateway weiter hochlaufen. Je nach Programm sind hier OHB-Gesellschaften als Haupt- oder Unterauftragnehmer aktiv. Zu den Themengebieten der ESA-Erdbeobachtungsmissionen werden derzeit zahlreiche Machbarkeitsstudien angeboten und für die ESA-Mission Forum das Missionsangebot erstellt. Es wird erwartet, dass die Konzerngesellschaften den Bereich der Erdbeobachtung weiter erfolgreich ausbauen können. Schwerpunkt ist dabei, neben Forum, die zweite Generation heute bereits bestehen der Sentinel-Erdbeobachtungsmissionen im Copernicus-Programm. Die OHB Italia S.p.A. will im Rahmen der nationalen italienischen Programme ihre Rolle als zweiter Anbieter in Italien für Satellitenmissionen sowohl im Bereich der wissenschaftlichen Forschung als auch bei der Fernerkundung konsequent weiter ausbauen. Durch die budgetären Planungen der Europäischen Kommission, der ESA und der nationalen Raumfahrtprogramme in Deutschland, Italien sowie den weiteren OHB-Sitzländern sind weitgehend positive Rahmenbedingungen und ausreichende Planungssicherheit gegeben. Mit den laufenden und avisierten Projekten und Programmen ist die OHB SE im Geschäftsbereich Raumfahrtsysteme, nach Ansicht des Vorstands, bestens gerüstet, das erreichte breite Projektportfolio nachhaltig zu sichern und weiteres Wachstum durch Auftragseingänge oberhalb des Umsatzes im Geschäftsjahr 2021 weiter abzusichern.
II. SEGMENT „AEROSPACE“
Der im Segment „Aerospace" im Geschäftsjahr 2020 begonnene Programmwechsel von Ariane 5 zu Ariane 6 konnte aufgrund der Verschiebung des Erststarts der neu entwickelten Rakete nicht wie geplant beendet werden, sondern wird im kommenden Geschäftsjahr weiter fortgeführt werden. Das im November 2019 im Rahmen der Ministerratskonferenz gezeichnete und im Dezember 2020 ergänzte Budget für den Trägerbereich wird im kommenden Jahr weiterhin für die Projektimplementierung genutzt werden, sodass die MT Aerospace in engem Austausch mit dem DLR und der ESA an beschlossenen Programmlinien partizipieren wird.
Die globale Covid-19-Pandemie führte aufgrund der Krise in der Luftfahrt zu einer im Vergleich zum Rekordjahr 2019 verringerten Nachfrage nach Neuflugzeugen. Laut Branchenanalysten könnte es bis in das Jahr 2023 oder sogar 2026 dauern, bis sich die Luftfahrtbranche wieder auf ihr Niveau vor der Pandemie erholt hat.
III. SEGMENT „DIGITAL“
Im Segment „DIGITAL" wird der Schwerpunkt des Jahres 2021 in der Etablierung eines unternehmensübergreifenden, marktorientierten Produktportfolios und in der entsprechenden Erschließung von Marktpotenzialen liegen, für die auch Vertriebsstrukturen aufgebaut werden sollen. In verschiedenen Marktsegmenten werden weitere Wachstumspotenziale erschlossen, wie z.B. Cyber-Security für die digitale Schiene der Deutschen Bahn, Digital Twin für Logistikunternehmen, Sicherheitsanwendungen für Flughäfen oder der Betrieb von Satelliten und Satellitenbodensystemen. Zur Komplettierung des Portfolios wie auch zur Integration bestehender Kundenstrukturen und Marktzugänge wird „DIGITAL" im Geschäftsjahr 2021 intensiv den Markt nach Unternehmen sichten, die potenziell akquiriert werden können und im Verbund einen höheren Wertbeitrag erzeugen können als alleinstehend.
IV. AUSBLICK OHB SE
Für das Jahr 2021 prognostiziert die Gesellschaft unter der Annahme stabiler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ein moderates Wachstum der Gesamtleistung mit im Wesentlichen vergleichbaren Ergebnisbeiträgen bei den Tochtergesellschaften bei weiterhin sehr guter Auftragslage. Für das Geschäftsjahr 2021 wird ein Jahresüberschuss auf dem Niveau des Vorjahres erwartet.
V. AUSBLICK KONZERN
Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet der Vorstand vorwiegend aufgrund des bestehenden Auftragsbestands zum Ende des Geschäftsjahres 2020 eine konsolidierte Gesamtleistung des OHB-Konzerns in Höhe von EUR 1,0 Mrd. Die operativen Ergebnisgrößen EBITDA und EBIT sollen im Geschäftsjahr 2021 EUR 80 Mio. bzw. EUR 45 Mio. betragen. Eine wichtige nicht finanzielle Kennzahl ist die Fluktuationsrate, hier wird weiterhin eine Zielgröße von unter 5% angestrebt.
Der Vorstand weist bezüglich der zukunftsbezogenen Aussagen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der von der Weltgesundheitsorganisation festgestellten Covid-19-Pandemie, die sich - wie im Risikobericht erläutert - abhängig von der Zeitdauer der Belastung des europäischen Wirtschaftsraums mehr oder weniger belastend auf das OHB-Ergebnis auswirken wird.
[B] RISIKO- UND CHANCENBERICHT
I. RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENTSYSTEM
Zur nachhaltigen Sicherung des Geschäftserfolgs überwacht der Vorstand der OHB SE ständig die Betriebs-, Markt- und Finanzrisiken des OHB-Konzerns. Der Vorstand, unterstützt durch die Stabsabteilungen, beobachtet und analysiert kontinuierlich die Entwicklungen der Branchen, der Märkte und der Gesamtwirtschaft. Das Risikomanagementsystem der OHB SE steuert in diesem Zusammenhang die Unsicherheiten, denen die Unternehmen des Konzerns ausgesetzt sind, indem systematisch und regelmäßig Gefahren und Chancen identifiziert und bewertet und, wenn notwendig, geeignete (Gegen-)Maßnahmen festgelegt und implementiert werden. Dies umfasst sowohl betriebliche Risiken als auch projektspezifische bzw. technische Risiken, wobei insbesondere Produkt- und Qualitätssicherung eine stetige Überwachung der Design-, Bau-und Integrationsaktivitäten sowie der Zulieferungen von Vorlieferanten vornehmen.
Da die OHB SE durch ihre Holding- bzw. Geschäftsleitungsfunktion sowie durch die mittel- und unmittelbaren Investitionen in die Tochtergesellschaften weitgehend mit den Unternehmen des OHB-Konzerns verbunden ist, ist die Risiko- und Chancensituation der OHB SE wesentlich von der Risiko- und Chancensituation des OHB-Konzerns abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Risiko- und Chancensituation durch die Unternehmensleitung für den Konzern weitestgehend auch als Aussagen zur Risiko- und Chancensituation der OHB SE.
Zusätzlich zur oben aufgeführten systematischen Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken liefert ein detailliertes monatliches Berichtswesen für die Auftrags- und Kostenkontrolle wichtige Informationen zur Risikogesamtbewertung. Das Berichtswesen umfasst auch alle Akquisitions- sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und gibt frühzeitig Hinweise auf potenzielle Chancen und Gefahren. Die Tochterunternehmen berichten an die OHB SE im Rahmen des standardisierten monatlichen bzw. quartalsweisen Berichtswesens über alle unternehmensrelevanten Vorgänge sowie explizit über die unternehmensrelevanten Chancen und Risiken. In den unterschiedlichen Tochterunternehmen werden verschiedene Softwaresysteme unterstützend für das Berichtswesen eingesetzt, z. B. SAP oder Business Intelligence-Lösungen. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OHB SE betrachten wir die nachfolgenden Risikobereiche als relevant.
II. EINZELRISIKEN
Umfeld- und Branchenrisiken
Im Segment „Space Systems" wird vornehmlich auf nationaler und europäischer Ebene für die öffentliche Hand gearbeitet. Es besteht eine Abhängigkeit der Auftragseingänge von den Budgets der öffentlichen Auftraggeber (im Wesentlichen Europäische Kommission, Europäische Weltraumorganisation ESA, nationale Ministerien, wie beispielsweise in Deutschland die Bundesministerien für Wirtschaft, Verteidigung und Verkehr, sowie die nationalen Raumfahrtagenturen der weiteren Sitzländer). Allgemein erwartet das Management, nicht auf die Raumfahrtbranche bezogen, dass aus den steigenden Staatsverschuldungen im Rahmen der Covid-Krise in den Folgejahren genereller Druck auf staatliche Budgets entstehen könnte. Bisherige Krisen, wie z. B. die Finanzkrise, haben gezeigt, dass Raumfahrtbudgets auch bei steigender Staatsverschuldung weiter gestiegen sind. Wir erwarten keine signifikanten Auswirkungen auf Raumfahrtbudgets, möglicherweise werden Budgetsteigerungen nicht mehr mit derart hohen Wachstumsraten wie in den Vorjahren realisiert werden. In diesem Kontext ist die Situation für die OHB SE aber aufgrund ihrer besonderen Position als deutsches und europäisches Systemhaus für Raumfahrttechnologie mit Fokus auf den Sicherheitsbereich positiv zu bewerten. Ebenso erwarten wir einen positiven Einfluss aus der verstärkten Präsenz im Wachstumsbereich der Erdbeobachtung.
Weiteres signifikantes Wachstum ist hier in den Grenzen dieser absehbar kontinuierlich wachsenden Märkte möglich. Darüber hinaus sind Möglichkeiten vorrangig im kommerziellen und Exportmarkt zu finden. Dieses Segment wird seit einigen Jahren intensiv beobachtet und analysiert und erste Aktivitäten in dieser Richtung sind in der Akquisition. Der Fokus liegt dabei auf Projekten aus den Bereichen Telekommunikationssatelliten, Radarsatelliten sowie elektrooptische und multispektrale Satelliten zur Erdbeobachtung. Aufgrund des hohen Auftragsbestands und der damit verbundenen hohen Auslastung von bestehenden Kapazitäten sowie der weiteren Wachstumspotenziale im institutionellen europäischen Markt hat die Gesellschaft den Markteintritt in diesem derzeitig preiskompetitiven Segment weiterhin nicht mit oberster Priorität vorangetrieben.
Im Segment „Aerospace“ besteht das größte Risiko weiterhin in der starken Abhängigkeit vom Raumfahrtsektor und hier speziell vom europäischen Ariane-Programm, dessen Auftragsvergaben maßgeblich die Auslastung der Fertigungskapazitäten in den nächsten Jahren bestimmen. Die hierfür relevante Nachfrage nach geostationären Satelliten hat sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Bedingt durch US-amerikanische Mitbewerber wird zusätzlicher Preisdruck auf die Anbieter von Startraketen ausgeübt. Vor dem Hintergrund dieser schwierigen Marktsituation wird eine Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit im Trägerbereich angestrebt.
Unternehmensstrategische Risiken
Im Segment „Space Systems“ bestehen Risiken in der termin- und kostengerechten Fertigstellung der laufenden Programme insbesondere in der Rolle als Hauptauftragnehmer mit der Gesamtverantwortung für im Unterauftrag vergebene Arbeiten innerhalb der vorgesehenen Zeitpläne und der vertraglich vereinbarten Preise. Es wurden auch im Geschäftsjahr 2020 Vorleistungen für die Entwicklung strategisch wichtiger Produktsegmente erbracht, wenn auch in geringeren Umfängen als in den Vorjahren. Die Amortisation dieser Vorleistungen muss durch Akquisition entsprechender Anwendungen sichergestellt werden. Um ferner das hohe Niveau des Auftragsbestands zu sichern, sind mittelfristig durchschnittliche Auftragseingänge mindestens in der Größenordnung der jeweiligen Gesamtleistung erforderlich, während kurzfristig auch ein geringer Rückgang in Kauf genommen werden kann, ohne die Geschäftsaussichten negativ zu beeinflussen.
Im Segment „Aerospace" ist weiterhin eine starke Abhängigkeit vom Ariane-Programm gegeben, hier ist insbesondere der erfolgreiche Markteintritt der Ariane 6 von hoher Relevanz. Der Erststart der neu entwickelten Rakete hat sich im zurückliegenden Geschäftsjahr auf das Jahr 2022 verschoben, sodass sich bestehende Entwicklungs- und Fertigungsrisiken bei der Lieferung von Komponenten für den ersten Flug der Rakete Ariane 6 verringert haben. Ein Risiko ist jedoch nach wie vor in der noch nicht seriös absehbaren zukünftigen nachhaltigen jährlichen Startkadenz zu sehen, die die Erlös- und Ergebnissituation des Segments beeinflusst.
Beschaffungsmarktrisiken
Es bestehen Risiken in der nicht termingerechten Lieferung von Komponenten und Subsystemen, die zu Projektverzögerungen führen könnten. Die Gesellschaft optimiert die Verfügbarkeiten in der Lieferkette fortlaufend durch die laufende Beobachtung des Beschaffungsmarktes, insbesondere durch die kontinuierliche Überprüfung der Entwicklungs- und Produktionsaktivitäten vor Ort, d.h. beim Lieferanten und über den verstärkten Einsatz der Beschaffungssicherung. Darüber hinaus werden die Aktivitäten hinsichtlich der Erschließung weltweiter, alternativer Beschaffungsquellen verstärkt. Dabei sind kundenspezifische Restriktionen in einzelnen Projekten zu beachten, die eine freie Auswahl der Lieferanten einschränken. Im Segment „Space Systems" bestehen bei der Beschaffung von Subsystemen im Bereich der Zulieferer vereinzelt Risiken, dazu gehören Zeitplan- und Entwicklungsrisiken. Diese möglichen Risiken werden bereits durch einen intensiven Auswahlprozess der entsprechenden Lieferanten minimiert.
Im Segment „Aerospace" gelten grundsätzlich analoge Risiken und Minimierungsmaßnahmen, insbesondere unterliegen die Lieferanten einer kontinuierlichen Überwachung und es werden regelmäßig Audits durchgeführt. Die Risiken sind im Rahmen von Entwicklungsprojekten grundsätzlich höher einzustufen, während in der Serienphase eher punktuelle oder disruptive Störungen auftreten können.
Leistungswirtschaftliche Risiken
Das Risikomanagementsystem im Rahmen der Angebotskalkulation und des laufenden Projektmanagements beinhaltet ein regelmäßiges Reporting an die Projektleiter und die Geschäftsleitungen der operativen Unternehmen sowie an die OHB SE in abgestufter Form. Alle Projekte sind hierbei in einen ständigen Controlling- und Monitoringprozess eingebunden, wobei Projekte ab einer bestimmten Größe zusätzlichen regelmäßigen Reviews durch die zuständigen Geschäftsleitungen unterliegen, in denen besonders technische Performance, Zeitplaneinhaltung, Kosten- und Budgeteinhaltung sowie Projektrisikobewertung überwacht und gesteuert werden. Aufgrund der Systematik unseres Geschäftsmodells bestehen naturgemäß Risiken hinsichtlich der Einhaltung von Zeitplänen und Entwicklungsrisiken, die zu erheblichen Projektverzügen und Kosten führen können. Die OHB-Unternehmen setzen im Einzelfall innerhalb von bestehenden Beauftragungen Projektziele um, die sich im Grenzbereich des technisch Möglichen befinden und die weltweit erstmalig auf eine bestimmte Art und Weise realisiert werden.
IT-Risiken
Vor dem Hintergrund des Cyber-Angriffs im vergangenen Geschäftsjahr erhöhen die Konzerngesellschaften weiterhin in einem kontinuierlichen Prozess der Weiterentwicklung der Informationsdienste und -systeme den bisherigen Standard im Datenschutz und in der Datenqualität im Sinne von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität. Die Gesellschaften des Konzerns modernisieren permanent die Sicherheit ihrer Hard- und Softwarelösungen durch den Einsatz von Best-in-Class-Komponenten renommierter IT-Anbieter. Ebenso werden IT-Sicherheitsprozesse, -Organisation und -Awareness weiterentwickelt.
Die allgemeine Bedrohung durch Cyber-Risiken hat im vergangenen Jahr ein neues Ausmaß erfahren. Die IT-Sicherheitsmechanismen und die betroffenen IT-Verfahren und Prozesse zum Schutz vor externen und internen Gefährdungen werden daher permanent aktualisiert. Die IT arbeitet fortlaufend an umfassenden Sicherheitslösungen zum Beispiel im Bereich Firewalls, Endpoint Security, Netzwerksegmentierung und Monitoring. Damit wird die Datenintegrität gewährleistet und die Vertraulichkeit der Daten und damit das Know-how der Unternehmen geschützt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch Penetration Tests überprüft. Erforderliche Maßnahmen zur weiteren Steigerung des Sicherheitsniveaus werden eingeleitet.
Die gruppenweite IT-Governance wurde im vergangenen Jahr mit den Zielen der weiteren Standardisierung, Harmonisierung und Erhöhung von IT-Sicherheit sowie Effektivität der IT-Prozesse weiter ausgebaut.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Die Lieferungen und Leistungen werden vorwiegend in Euro fakturiert. Fremdwährungsgeschäfte im Dollar-Raum können zu Währungsverlusten bzw. -gewinnen führen. Im Segment „Aerospace" wird der Auftrags- und Forderungsbestand in US-Dollar grundsätzlich durch Devisentermingeschäfte gesichert. Bei den Wertpapieren handelt es sich um langfristige Investitionen mit überschaubaren Risiken. Der Bedarf an Working Capital kann durch erhaltene Anzahlungen für erbrachte Teilleistungen deutlich reduziert werden, dies kann aber nicht in allen Projektphasen kontinuierlich erreicht werden und führt daher zu stark ungleichmäßigen Liquiditätsverläufen. Im Jahr 2020 wurde eine Refinanzierung des bisherigen Rahmenkreditvertrags durchgeführt. Das mögliche Kreditvolumen wurde von EUR 225 Mio. auf EUR 300 Mio. erhöht. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre zuzüglich zwei Optionen von jeweils einem zusätzlichen Jahr. Dieser Vertrag bietet ein hohes Maß an Finanzierungssicherheit und -planbarkeit. Darüber hinaus wurde eine ergänzende Kreditvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank EIB (Luxemburg) mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2024 im Geschäftsjahr 2017 in Anspruch genommen. In Bezug auf die Pensionsrückstellungen erwarten wir für die nächste Periode keine wesentliche Veränderung des Zinssatzes gegenüber dem Jahr 2020.
Personalrisiken
Im Lichte der, im Vergleich mit den beiden Vorjahren, auch im Segment „Space Systems" nicht mehr derart hohen Rekrutierungsfrequenz löst der Komplex Know-how-Verteilung und -Transfer als primäre Risikoquelle den bislang im Vordergrund stehenden Fachkräftemangel ab. In diesem Segment tritt das Risiko nach Gewinnung einer großen Anzahl von weniger erfahrenen Ingenieursprofilen in einer zu schließenden Lücke bei Projektmanagement- und Systemengineering-Wissen zutage. Im Segment „Aerospace" gilt es insbesondere, die Qualifikation der Mitarbeitenden im Umgang mit neuen, hoch digitalisierten Produktionsmitteln und -verfahren so zu stärken, dass die in eine moderne Fertigungsinfrastruktur investierten Mittel effektiv genutzt werden.
Die Basis für eine systematische Risikominimierung liefert die Zug um Zug im gesamten Konzern zur Einführung bereitstehende, primär virtuelle Lernplattform POLARIS. Dies ist eine breite Lern- und Erfahrungstransfer erlaubende, cloudbasierte Lösung, die insbesondere ein gezieltes On-the-Job-Lernen unterstützt.
Einschätzung der Unternehmensleitung zur Risikosituation
Im Geschäftsjahr 2020 bestanden für den OHB-Konzern im Wesentlichen die beschriebenen Risiken. Im Hinblick auf die für die Gesellschaft relevantesten Bereiche Marktentwicklung und Geschäftsaussichten, den Auftragsbestand und die Finanzlage schätzt der Vorstand die zukünftigen Risiken als beherrschbar ein. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Die Gefährdung des Geschäftsbetriebs durch global auftretende Risikofaktoren ist im OHB-Konzern sehr limitiert (insbesondere aufgrund von sehr geringer Abhängigkeit von globalen Logistikketten und Zulieferungen außerhalb Europas).
Eine Pandemie, wie sie im Fall des Covid-19-Virus von der Weltgesundheitsorganisation festgestellt worden ist, kann die sehr auf das engmaschige Netz europäischer Raumfahrtzulieferunternehmen angewiesene Geschäftstätigkeit des OHB-Konzerns negativ beeinflussen. Ein weiteres Risiko kann sich aus der Belastung der eigenen Produktion durch Krankheitsfälle oder von staatlicher Seite angeordnete Betätigungsverbote ergeben.
III. WESENTLICHE CHANCEN
Der Raumfahrtmarkt bietet mit kontinuierlich neu hinzukommenden Anwendungsmöglichkeiten den OHB-Gesellschaften der Segmente „Space Systems", „Aerospace" und ab dem Geschäftsjahr 2021 auch „DIGITAL" ein prosperierendes Wachstumsfeld. Die systematische Beobachtung aller relevanten Ausschreibungen auf europäischer sowie auf nationaler Ebene eröffnet den GHB-Unternehmen die Chance zur Teilnahme an nahezu allen relevanten institutionellen Ausschreibungen in Europa. Durch die europaweite Aufstellung der OHB mit starken nationalen Einzelgesellschaften, die sich jeweils auf ausgewählte Technologien und Anwendungen in der Raumfahrt fokussiert haben, bestehen neben den europaweiten Ausschreibungen von Großprojekten zusätzliche Chancen auf Raumfahrtaufträge, die nach dem Prinzip des geografischen Rückflusses durch die ESA an Unternehmen in ihren Mitgliedstaaten vergeben werden. In ihren entsprechenden Sitzländern eröffnen sich für die nationalen Einzelgesellschaften des Konzerns weitere Chancen, Aufträge und Projekte der jeweils nationalen Raumfahrtbehörden zu gewinnen. Die hohe Spezialisierung der einzelnen Gesellschaften innerhalb des GHB-Konzerns, aber auch die in vielen Aufträgen nachgewiesene Kompetenz zur Systemführerschaft, führt bei der Ausschreibung von Großprojekten der ESA in der Regel dazu, dass Gesellschaften der OHB SE entweder als Projektführer oder als Subunternehmer des Projektführers an diesen Projekten partizipieren. Mit der zunehmenden Etablierung von Satellitenplattformen erschließt sich der OHB-Gruppe nun zunehmend auch das Feld kommerzieller Missionen.
Das zukünftige Segment „DIGITAL“ wird das Engagement des GHB-Konzerns in den Bereichen raumfahrtnaher Serviceleistungen wie Satellitenbetrieb oder Launchservices ebenso wie Softwarelösungen basierend auf raumfahrtgenerierten Daten deutlich steigern. Hier liegen Wachstumspotenziale außerhalb des institutionellen Geschäfts mit neuen Kundenkreisen wie Landwirtschaft, Fischerei, Umweltüberwachung, Internet of Things, autonome Mobilität etc.
Megatrends wie Internet of Things, Mobilität der Zukunft inkl. autonomer Mobilität, Prozessautomatisierung z.B. durch Digital Twins, globale Digitalisierung und Breitbandkommunikation bis in entlegene Gegenden, Klima- und Umweltschutz oder Schutz unseres Planeten unterstützen den Bedarf nach raumfahrtgestützten Lösungen. Insbesondere die Positionierung der OHB in wesentlichen Erdbeobachtungsprogrammen der Zukunft gibt der Gesellschaft einen Marktvorteil, da bereits heute Anwendungen auf der Basis erst zukünftig verfügbarer Daten programmiert werden können. Aus allen genannten Themen ergibt sich als weiterer Treiber neben den staatlichen Aufträgen und Entwicklungsprojekten die Kommerzialisierung der Raumfahrt weltweit. Telekommunikation und die zunehmende Erforschung, Kartierung und Darstellung der Erde mit Mitteln und Technologien der Raumfahrt sind hierbei von entscheidender Bedeutung für die weitere Branchenentwicklung. Die Europäische Kommission plant im Bereich der Telekommunikation eine eigene, souveräne Satellitenkonstellation zu realisieren. Eine erste Studie unter Beteiligung zahlreicher Unternehmen der europäischen Raumfahrtindustrie wurde im Dezember 2020 beauftragt, OHB konnte sich dabei u. a. die Führung für das Segment der Satellitensysteme sichern. OHB sieht auch gute Chancen, sich in dem entstehenden Markt der „New Space Economy" zu platzieren, erste Projekte sind in der Realisierung. Für notwendige Entwicklungen werden auch eigene Mittel zur Finanzierung eingesetzt, die in enger Koordination mit den Auftraggebern fokussiert werden.
Das spezifische Raumfahrt-Know-how der Gesellschaften basiert einerseits auf der langjährigen Erfahrung der handelnden Personen im Konzern und andererseits auf der Forschung und Entwicklung in diesem Bereich, durch die frühzeitig zukünftige Themenfelder und Entwicklungen in der Raumfahrt identifiziert und besetzt werden. Jüngste Studien erwarten, dass im Zeitraum 2019 bis 2028 mehr als zwei Drittel der Aufträge für Satelliten aus zivilen oder militärischen öffentlichen Budgets kommen werden, also dem Bereich, in dem OHB besonders stark positioniert ist. Der größte Einzelmarkt wird hierbei die Erdbeobachtung sein, ebenfalls ein starkes und stärker werdendes Feld für den OHB-Konzern. Das Wachstum zeichnet sich sowohl durch wachsende Budgets in Deutschland für die zivile und militärische Raumfahrt als auch durch wachsende Budgets der ESA und der EC ab.
Analog zu den leistungswirtschaftlichen Risiken im Projektmanagement können sich aus diesem auch Chancen generieren, die aus einem konsequenten Claim Management basierend auf dem Projekt-Review-Prozess entstehen können.
IV. INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil der Geschäfts-, Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse und wesentlicher Bestandteil des Führungssystems der OHB SE und der Unternehmen des Konzerns. Unsicherheiten, denen die Konzernunternehmen ausgesetzt sind, werden durch das Risikomanagementsystem der OHB SE gesteuert. Hierzu werden systematisch und regelmäßig Gefahren und Chancen identifiziert und bewertet und, wenn notwendig, geeignete (Gegen-)Maßnahmen festgelegt und implementiert. Dies umfasst sowohl betriebliche Risiken als auch projektspezifische bzw. technische Risiken, wobei insbesondere Produkt- und Qualitätssicherung eine stetige Überwachung der Design-, Bau-und Integrationsaktivitäten sowie der Zulieferungen von Vorlieferanten vornehmen.
Das monatliche bzw. quartalsweise Berichtswesen, das wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements der OHB SE ist, wurde weiter verbessert. Im Rahmen des Berichtswesens werden konzernweit etablierte Controlling-Instrumente eingesetzt, unterstützt durch Business Intelligence-Software. Der Schwerpunkt wird insbesondere auf Soll-Ist-Vergleiche und Abweichungsanalysen gelegt. Budgetierung, regelmäßige Forecasts und Reporting-Gespräche ergänzen das standardisierte Berichtswesen.
Den Prozess der Erstellung des Konzernabschlusses sichert die OHB SE durch verschiedene Maßnahmen ab. Dieses sind neben einem für alle Gesellschaften geltenden Bilanzierungshandbuch regelmäßige Auswertungen der quartalsweise bzw. monatlich zu berichtenden Reports und anlassbezogene Detailanalysen zu Sachverhalten und Entwicklungen sowohl bei den Tochterunternehmen als auch bezogen auf den Gesamtkonzern. Darüber hinaus unterliegt sowohl der Konsolidierungsprozess als auch der Prozess der Erstellung von Konzernanhang und -lagebericht einem Review durch die Leitung des Finanzbereichs und den Vorstand. Hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass das Vier-Augen-Prinzip lückenlos eingehalten wird. Zugriffsregelungen im Informationsmanagement-System gewährleisten ein hohes Maß an Datensicherheit. Diese und andere Maßnahmen unterliegen der regelmäßigen Prüfung durch die interne Revision des Konzerns. Die Rechnungslegung entspricht zudem bei Tochtergesellschaften mit öffentlichen Aufträgen den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts.
Zur Minimierung finanzieller Risiken wird das Zahlungsverhalten der Kunden kontinuierlich beobachtet. Neben einem abgestuften Mahnwesen gehören regelmäßige Reports an die zuständigen Geschäftsleitungen zu den Steuerungsinstrumenten. Der Kundenkreis des OHB-Konzerns besteht zu einem großen Teil direkt oder indirekt aus öffentlichen Auftraggebern. Das Forderungsausfallrisiko ist daher sehr gering. In den vergangenen Jahren gab es praktisch keine Forderungsausfälle. Die erhaltenen Anzahlungen resultieren aus Teilzahlungen, die im Rahmen der Projekte für Teilleistungen erfolgen. Dadurch können Liquiditätsrisiken und der Bedarf an Working Capital minimiert werden.
V. VERGÜTUNGSBERICHT
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich grundsätzlich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Dabei gelten folgende Fristen: Laufzeit des Vertrags von Marco Fuchs bis 30. Juni 2021, Laufzeit des Vertrags von Klaus Hofmann bis 31. Oktober 2023, Laufzeit des Vertrags von Kurt Melching bis 31. März 2023 (Dienstvertrag mit OHB System AG), Laufzeit des Vertrags von Dr. Lutz Bertling bis 31. März 2022. Bei Marco Fuchs und Dr. Lutz Bertling wird die variable Vergütung ausschließlich durch eine prozentuale Erfolgsbeteiligung (%-Quote vom EBT) ermittelt, bei Klaus Hofmann und Kurt Melching besteht die variable Vergütung aus einer Kombination aus vereinbarten persönlichen Zielen und dem Geschäftserfolg des Unternehmens. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile mit langfristiger Anreizwirkung bestehen nur bei Dr. Lutz Bertling. Im Fall des Todes eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Anspruch auf Weiterzahlung der erfolgsunabhängigen Vergütung des Verstorbenen für bis zu sechs Monate.
Den Vorstandsmitgliedern Marco Fuchs, Klaus Hofmann und Kurt Melching wurde im Geschäftsjahr 2020 jeweils ein Firmenfahrzeug für die Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich wie folgt zusammen: Insgesamt beliefen sich die festen Bezüge zuzüglich der Nebenleistungen wie Zuschüsse zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Bemessung der Kfz-Nutzung und die für konzerninterne Aufsichtstätigkeit erhaltene Vergütung im Jahr 2020 auf TEUR 1.279 (Vorjahr: TEUR 1.262). Die erwartete variable Vergütung beträgt TEUR 1.061 (Vorjahr erwartet: TEUR 1.660; de facto gezahlt: TEUR 1.166).
Marco Fuchs erhielt als feste Bezüge zuzüglich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersvorsorge TEUR 387 (Vorjahr: TEUR 375). Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 beträgt voraussichtlich TEUR 448 (Vorjahr erwartet: TEUR 700; de facto gezahlt: TEUR 470). Klaus Hofmann erhielt im Berichtsjahr feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung in Höhe von TEUR 309 (Vorjahr: TEUR 306). Darüber hinaus erhält Klaus Hofmann voraussichtlich eine variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 140 (Vorjahr erwartet: TEUR 150; de facto gezahlt: TEUR 126). Kurt Melching erhielt im Berichtsjahr feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung in Höhe von TEUR 243 (Vorjahr: TEUR 243). Darüber hinaus erhält Kurt Melching voraussichtlich als variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 TEUR 100 (Vorjahr erwartet: TEUR 110; de facto gezahlt: TEUR 100). Dr. Lutz Bertling erhielt im Berichtsjahr feste Bezüge zuzüglich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung in Höhe von TEUR 340 (Vorjahr: TEUR 338). Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 beträgt voraussichtlich TEUR 373 (Vorjahr erwartet: 700 TEUR; de facto gezahlt: TEUR 470). Darüber hinaus hat er seit dem Geschäftsjahr 2018 eine Zusage mit langfristiger Anreizwirkung in Form einer Zuteilung von jeweils 12.500 Aktien der OHB SE für die Geschäftsjahre 2018-2021 bekommen, die im Geschäftsjahr 2020 für die Jahre 2019 sowie 2020 zur Anwendung kam. Als Beitrag zur Liquiditätssicherung im Konzern verzichtete jedes Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2020 auf jeweils 20% der für das Jahr 2019 vertraglich auszuzahlenden variablen Vergütung. In Summe führte dies zu einem Liquiditätsbeitrag von TEUR 287.
Christa Fuchs erhielt von der OHB System AG Hinterbliebenenbezüge in Höhe von TEUR 22 für den im Jahr 2014 verstorbenen Vorstand Prof. Manfred Fuchs.
Robert Wethmar, der seit dem 1. April 2018 den Vorsitz des Aufsichtsrats innehat, erhielt TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 29), Christa Fuchs (bis 31. März 2018 Vorsitzende des Aufsichtsrats) erhielt im Geschäftsjahr 2020 für das Geschäftsjahr 2019 TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 23), Prof. Heinz Stoewer erhielt TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 25) und Ingo Kramer (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 19. Juni 2018) erhielt TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 12). Auf variable Vergütungsbestandteile für Aufsichtsratsmitglieder wurde verzichtet. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde eine Rückstellung in Höhe von TEUR 95 gebildet.
Gemäß einer Rahmenvereinbarung mit der Kanzlei Taylor Wessing, bei der Robert Wethmar Partner ist, wurde im vergangenen Geschäftsjahr im Zusammenhang mit Beratungsleistungen für Konzernunternehmen ein Honorar von insgesamt TEUR 228 berechnet.
VI. ANGABEN NACH § 289A ABS. 1 UND § 315A ABS. 1 HGB
[A] ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS (ZIFFER 1)
Das Grundkapitalbetrug am Bilanzstichtag betrug EUR 17.468.096,00, aufgeteilt in 17.468.096 nennwertlose Inhaber-Stammaktien.
[B] BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN (ZIFFER 2)
Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs, Christa Fuchs und Marco Fuchs (gleichzeitig Gesellschafter der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH) und die VOLPAIA Beteiligungs-GmbH als Aktionäre der damaligen OHB Teledata AG haben am 20. Dezember 2001 eine Aktionärsvereinbarung (sogenannter Pooling-Vertrag) geschlossen, die hinsichtlich des bestehenden, wie auch künftigen, gebundenen Aktienbesitzes eine einvernehmliche Ausübung der Stimmrechte beinhaltet.
Am 4. Februar 2009 haben die Vertragsparteien des Pooling-Vertrags eine Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen. Inhalt dieser Ergänzungsvereinbarung sind Veräußerungsbeschränkungen bezüglich der im Pooling-Vertrag gebundenen Aktien zwischen den Vertragsparteien. Am 10. Juli 2009 haben die Parteien eine Neufassung des Pooling-Vertrags vereinbart. Im Januar 2010 ist Romana Fuchs Mayrhofer diesem Pool beigetreten. Insgesamt werden 69,72 % des Grundkapitals in dieser Aktionärsvereinbarung erfasst. Durch den Tod von Prof. Manfred Fuchs im April 2014 ergab sich keine Änderung der Gesamtzahl der im Pool gebundenen Stimmrechte. Der Pooling-Vertrag zwischen Marco Fuchs, Romana Fuchs Mayrhofer, Christa Fuchs und der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH ist am 21. Februar 2017 neu gefasst worden, die wesentlichen oben genannten Inhalte blieben dabei unverändert.
I. BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN (ZIFFER 3)
Zum Bilanzstichtag hielt Marco Fuchs 34,62% (6.046.610 Aktien) des gezeichneten Kapitals der OHB SE. Die VOLPAIA Beteiligungs-GmbH hielt darüber hinaus 21,35% der Anteile. Gemeinsam mit den von Christa Fuchs (8,03%, 1.401.940 Aktien) und Romana Fuchs Mayrhofer (5,72%, 1.000.000 Aktien) gehaltenen Anteilen sind dies 69,72% (12.178.720 Aktien), die zum Bilanzstichtag über eine Aktionärsvereinbarung an eine einvernehmliche Ausübung der Stimmrechte gebunden sind. Zusätzlich zu den in der Aktionärsvereinbarung gebundenen Stimmrechten hält Romana Fuchs Mayrhofer noch weitere 378.626 Aktien an der OHB SE (2,17%).
II. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG (ZIFFER 6)
Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern wird auf die gesetzlichen Vorschriften des Art. 39 SE-VO und Art. 9 Abs. 1c) ii) SE-VO in Verbindung mit §§ 84, 85 AktG verwiesen. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung die Befugnis, ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands zu ernennen und Vorstandsmitglieder als Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstands zu bestellen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 133, 179 AktG geregelt Der Aufsichtsrat ist nach § 21 der Satzung der OHB SE befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.
III. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN (ZIFFER 7)
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Mai 2020 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 25. Mai 2025 bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung ist erteilt worden, um Aktien der Gesellschaft zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu den folgenden:
| • | zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, |
| • | zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, |
| • | zum Zwecke des Anbietens und der Übertragung von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen, |
| • | um sie an Mitglieder des Vorstands in Erfüllung bestehender oder künftiger vertraglicher Vergütungsabreden zu begeben, |
| • | zum Zwecke der Einziehung, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. |
Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag 42.996 Aktien im eigenen Bestand. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von rund 0,25%. Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Mai 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Mai 2025 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals das Grundkapital insgesamt um bis zu EUR 8.734.048,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder des Vorstands in Erfüllung vertraglicher Vergütungsabreden ausgegeben werden. Der Vorstand der Gesellschaft wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
•
für Spitzenbeträge;
•
für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 1.746.809,00, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet;
•
für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 8.734.048,00, sofern die neuen Aktien
| • | als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden und sofern der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt; |
| • | gegen Bareinlagen ausgegeben werden, um die Aktien der Gesellschaft an einer ausländischen Börse einzuführen, an der die Aktien der Gesellschaft bisher nicht zum Handel zugelassen sind. |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Für weitere Details verweisen wir auch auf die entsprechenden Angaben im Anhang zum Konzernabschluss.
VII. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der OHB SE am 12. März 2021 öffentlich zugänglich gemacht worden.
Die Internetadresse lautet:
https://www.ohb.de/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die OHB SE, Bremen
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der OHB SE, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der OHB SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| • | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
| 1 | Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen |
| 2 | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der selbst erstellten übrigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
| 1 | Sachverhalt und Problemstellung |
| 2 | Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
| 3 | Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
| 1 | Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen |
| 1 | Die im Konzernabschluss der OHB SE zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Umsatzerlöse sind in Höhe von € 775,1 Mio. der kundenbezogenen Fertigung von Satelliten und anderen Entwicklungsaufträgen zuzurechnen, die nach IFRS 15 zeitraumbezogen erfasst werden. |
| Die Bilanzierung der Umsatzerlöse erfolgt hierbei entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag, wobei die Schätzung des Leistungsfortschritts nach dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen zu den gesamten geplanten Fertigungskosten gemessen wird. Die zugrunde liegenden Kostenschätzungen und die Verteilung der angefallenen Kosten der Auftragsbestände auf die in dem Konzernabschluss angegebenen Umsatzerlöse erfolgt anhand der Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. | |
| Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Ermessensspielräume und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie der Komplexität der Bilanzierung von Fertigungs- und Entwicklungsaufträgen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. |
| 2 | Bei unserer Prüfung haben wir, unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen aus der kundenbezogenen Fertigung von Satelliten und anderen Entwicklungsaufträgen unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades beurteilt. Hierbei haben wir auch Kundenverträge durchgesehen, die Identifizierung von eigenständigen Leistungsverpflichtungen nachvollzogen und gewürdigt, ob diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfassen sind. |
| Zudem haben wir die Ermittlung sowohl der geplanten Kosten als auch der tatsächlich angefallenen Kosten gewürdigt. Ferner haben wir Stetigkeit und Konsistenz der angewandten Verfahren zur Ermittlung der angefallenen Kosten nachvollzogen. | |
| Außerdem haben wir durch entsprechende Anweisungen an die Teilbereichsprüfer konzernweit ausreichende, angemessene und konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, um dem diesem Prüffeld innewohnenden inhärenten Prüfungsrisiko angemessen zu begegnen. | |
| Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zum Ansatz und zur Bewertung der Umsatzerlöse nach der Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Umsatzerlöse nach IFRS 15 zu gewährleisten. |
| 3 | Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen aus der kundenbezogenen Fertigung von Satelliten und anderen Entwicklungsaufträgen sind in Abschnitt 1 „Umsatzerlöse“ des Konzernanhangs enthalten. |
| 2 | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der selbst erstellten übrigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer |
| 1 | In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte sowie selbst erstellte übrige immaterielle Vermögenswerte mit einem Betrag von insgesamt € 121,8 Mio (13,4% der Bilanzsumme bzw. 54,7% des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten „Geschäfts- oder Firmenwerte“ sowie „Übrige immaterielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. |
| Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen und die selbst erstellten übrigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. | |
| Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, mithin der jeweiligen Tochtergesellschaften, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der selbst erstellte übrige immaterielle Vermögenswert zugeordnet ist. | |
| Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. des selbst erstellten übrigen immateriellen Vermögenswerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. | |
| Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. | |
| Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. | |
| Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Wertminderungen waren in 2020 nicht erforderlich. | |
| Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. |
| 2 | Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei den Berechnungen verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. |
| Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen im Wesentlichen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. | |
| Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. |
| 3 | Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zu den Geschäfts- oder Firmenwerten bzw. selbst erstellten übrigen immateriellen Vermögenswerten sind in Abschnitt 12 „Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte“ des Konzernanhangs enthalten. |
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nach § 315b Abs. 3 HGB wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei OHB_SE_KA+LB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF- Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF- Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| • | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| • | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| • | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der OHB SE, Bremen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Thomas Ull.
Bremen, den 16. März 2021
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Dr. Thomas Ull, Wirtschaftsprüfer
ppa. Holger Schreiber, Wirtschaftsprüfer