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Oberbank AG

Annual Report (ESEF) Apr 3, 2024

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oberbankag-2023-12-31-de RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31iso4217:EURRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnHedgingInstrumentsThatHedgeInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:AssociatesMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752021-12-31RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnHedgingInstrumentsThatHedgeInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:AssociatesMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-01-012022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnHedgingInstrumentsThatHedgeInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:AssociatesMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesFromInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesFromInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:AssociatesMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesFromInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV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Kennzahlen im Überblick 2 Brief des Vorsitzenden des Vorstands 5 Konzernlagebericht 10 Nachhaltigkeitserklärung 30 Segmentbericht 319 Konzernabschluss 334 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 467 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB 519 Anhang der Oberbank AG 524 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 563 Inhaltsverzeichnis Kennzahlen im Überblick 2 Erfolgszahlen in Mio. € 2023 2022 Veränd. Zinsergebnis 596,8 406,1 47,0 % Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -83,6 -41,5 >100 % Provisionsergebnis 196,1 206,9 -5,2 % Verwaltungsaufwand -369,3 -320,3 15,3 % Jahresüberschuss vor Steuern 477,7 295,3 61,8 % Jahresüberschuss nach Steuern 382,6 243,3 57,3 % Bilanzzahlen in Mio. € 2023 2022 Veränd. Bilanzsumme 27.834,5 26.798,2 3,9 % Forderungen an Kunden 20.074,3 19.192,9 4,6 % Primärmittel 19.125,3 17.948,1 6,6 % hievon verbriefte Verbindlichkeiten inkl. Nachrangkapital 3.369,2 2.886,7 16,7 % Eigenkapital 3.863,1 3.546,9 8,9 % Betreute Kundengelder 39.214,7 37.185,5 5,5 % Anrechenbare Eigenmittel in Mio. € 2023 2022 Veränd. Hartes Kernkapital 3.383,3 3.126,4 8,2 % Kernkapital 3.433,3 3.176,4 8,1 % Eigenmittel 3.775,9 3.501,9 7,8 % Harte Kernkapitalquote 18,61 % 18,03 % 0,58 %-P. Kernkapitalquote 18,88 % 18,32 % 0,56 %-P. Gesamtkapitalquote 20,77 % 20,19 % 0,58 %-P. Risikokennzahlen 2023 2022 Veränd. Liquidity Coverage Ratio 193,63 % 179,78 % 13,85 %-P. Net Stable Funding Ratio 131,05 % 132,27 % -1,22 %-P. Leverage Ratio 11,42 % 10,96 % 0,46 %-P. Unternehmenskennzahlen 2023 2022 Veränd. Return on Equity vor Steuern (Eigenkapitalrendite) 12,82 % 8,71 % 4,11 %-P. Return on Equity nach Steuern 10,27 % 7,18 % 3,09 %-P. Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrag-Relation) 39,68 % 48,75 % -9,07 %-P. Risk-Earning-Ratio (Kreditrisiko/Zinsergebnis) 14,00 % 10,22 % 3,78 %-P. Ressourcen 2023 2022 Veränd. Durchschnittl. gewichteter Mitarbeiterstand 1) 2.152 2.134 18 Anzahl der Geschäftsstellen 178 180 -2 1) Darin sind 22 Mitarbeiterkapazitäten, die zu Dienstleistung in die 3 Banken IT GmbH entsandt sind, nicht enthalten. Kennzahlen im Überblick 3 Kennzahlen der Oberbank-Aktien 2023 2022 Anzahl Stamm-Stückaktien 70.614.600 70.614.600 Höchstkurs Stammaktie in € 64,40 51,25 Tiefstkurs Stammaktie in € 51,00 45,80 Schlusskurs Stammaktie in € 64,40 51,25 Marktkapitalisierung in Mio. € 4.547,6 3.619,0 IFRS-Ergebnis je Aktie in € 5,42 3,45 Dividende je Aktie in € 1) 1,00 0,73 Kurs-Gewinn-Verhältnis Stammaktie 11,88 14,88 Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Aktien, die Höchst-, Tief- und Schlusskurse, das IFRS-Ergebnis je Aktie und die Dividende je Aktie für das Jahr 2022 analog zum Aktiensplit vom 3. Quartal 2023 im Verhältnis 1:2 umgerechnet. 1) Für das Geschäftsjahr 2023 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2024 die Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro vor. Kennzahlen im Überblick 4 Brief des Vorsitzenden des Vorstands 5 6 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre! Wir leben in bewegten Zeiten. In den letzten drei Jahren erfolgte eine rasante Aneinanderreihung von Zins- und Konjunkturzyklen, begleitet von geopolitischen Auseinandersetzungen. Das vergangene Jahr war geprägt von Inflation und Zinserhöhungen. Das Wirtschaftswachstum schwächte sich insbesondere in Österreich und Deutschland ab, vornehmlich in der Industrie. In diesem Umfeld erzielte die Oberbank ein weiteres Rekordergebnis und auch das Eigenkapital wurde deutlich gestärkt. Wiederum zeigte sich die Stärke der Bank im operativen Kundengeschäft. Das Kreditvolumen konnte im Vergleich zum Vorjahr um 881,4 Mio. Euro bzw. 4,6 % auf 20,1 Mrd. Euro gesteigert werden. Im Firmenkundengeschäft wuchs das Finanzierungsvolumen um 7,2 % auf 16,2 Mrd. Euro. Das Zinsergebnis verbesserte sich um 47,0 % auf 596,8 Mio. Euro. Im Provisionsgeschäft erwies sich erneut der Zahlungsverkehr als verlässlicher Ertragsbringer. Leicht rückläufige Kreditprovisionen und das verhaltene Wertpapiergeschäft in den ersten 3 Quartalen reduzierten jedoch das Provisionsergebnis 2023 in Summe um 5,2 % auf 196,1 Mio. Euro. Der Ergebnisbeitrag aus At-Equity bewerteten Beteiligungen stieg um 34,8 Mio. Euro bzw. 38,3 % auf 125,4 Mio. Euro und trug damit erheblich zur Steigerung des Jahresüberschusses bei. Das Kreditrisiko steigt, befindet sich aber nach wie vor auf überschaubarem Niveau, die Risikovorsorgen wurden von 41,5 Mio. Euro auf 83,6 Mio. Euro erhöht. Der Verwaltungsaufwand stieg im Umfeld hoher Kollektivvertragsabschlüsse und Inflation um 15,3 % auf 369,3 Mio. Euro. Darin enthalten ist eine erneute Dotierung der Mitarbeiterstiftung in Höhe von 20 Mio. Euro. Der Jahresüberschuss vor Steuern beträgt zum Jahresende 477,7 Mio. Euro und liegt damit um 61,8 % über dem Vorjahreswert. Die Steuern von Einkommen und Ertrag betrugen 95,1 Mio. Euro nach 52,0 Mio. Euro im Vorjahr. Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss nach Steuern von 382,6 Mio. Euro, das entspricht einem Plus von 139,3 Mio. Euro oder 57,3 %. Das Eigenkapital der Bank konnte im Vergleich zum Vorjahr neuerlich um 8,9 % oder 316,2 Mio. Euro auf 3,9 Mrd. Euro erhöht werden. Das ist ein neuer Höchstwert und stärkt die Oberbank für zukünftige Herausforderungen. Mit einer Kernkapitalquote von 18,88 % und einer Gesamtkapitalquote von 20,77 % befinden wir uns in der Gruppe der kapitalstärksten Banken Europas. Das A-Rating von Standard & Poors ist ein weiterer Beweis für die Risikotragfähigkeit, die Stabilität und die Bonität der Oberbank. Oberbank Aktiensplit per 01.08.2023 Wie in der Hauptversammlung beschlossen wurde per 01.08.2023 der Aktiensplit in einem Verhältnis von 1:2 vollzogen. Die Anzahl der Aktien verdoppelte sich somit auf 70.614.600 Stück. Dividendenerhöhung angestrebt Aufgrund des guten Ergebnisses werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Erhöhung der Dividende auf 1 Euro je Aktie vorschlagen. (Unter Berücksichtigung des Aktiensplits entspricht das einer Erhöhung um 38 %.) Brief des Vorsitzenden des Vorstands 7 Strategische Schwerpunkte Der Erfolg der Oberbank ist kein Zufall, sondern Ergebnis einer konsequenten Strategiearbeit. Mit Jahresende 2024 endet unsere laufende Strategieperiode und ich bin wirklich stolz, dass wir auf die richtigen strategischen Handlungsfelder gesetzt haben und unsere Ziele sehr gut erreicht haben. Und das in einer Zeit, die so ziemlich alles auf den Kopf gestellt hat, was wir davor gekannt haben. Wer hätte sich vorstellen können, dass wir von heute auf morgen ins Home-Office übersiedeln und dass der Betrieb trotzdem weiterläuft? Dass ein europäisches Land vom Nachbarn einfach überfallen wird? Dass sich der lange bekannte Fachkräftemangel zu einem veritablen Arbeitskräftemangel auswächst? Human Resources Auch wir können uns dem Arbeitskräftemangel nicht entziehen, haben das Thema aber frühzeitig erkannt und die Personalarbeit ganz nach oben priorisiert. Die Personalarbeit ist das Allerwichtigste, sie kommt noch vor dem Verkauf und der Regulatorik. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für unseren Erfolg. Und diese intensive Personalarbeit trägt Früchte! Wir haben uns klare Ziele gesetzt und sind sehr gut unterwegs: Wir konnten die Fluktuation weit unter den Branchenschnitt senken und auch die Zahl der offenen Stellen hat sich stark reduziert. Im Jahr 2023 konnten wir 96 % der Führungspositionen aus den eigenen Reihen besetzen und mit 28 % verzeichnen wir einen Höchststand bei den weiblichen Führungskräften. Wir legen größten Wert auf die Aus- und Weiterbildung, mit 5,33 Ausbildungstagen je Mitarbeiter:in sind wir deutlich besser als der Branchenschnitt. Aber das Allerwichtigste ist, dass sich unsere Mitarbeiter:innen bei uns wohlfühlen, und hier haben die Führungskräfte den größten Einfluss. Daher ist uns die Auswahl und Ausbildung unserer Führungskräfte ein zentrales Anliegen. Und das macht sich bezahlt, drei Viertel unserer Belegschaft geben uns Höchstnoten in der letzten Zufriedenheitsumfrage. Wir sind stolz auf eine Reihe von Auszeichnungen, die wir als Arbeitgeber erhalten haben. Im letzten Jahr sind wir noch einen Schritt weitergegangen und haben uns intensiv mit den (Arbeitszeit-)Potenzialen im Unternehmen beschäftigt. Erfreulicherweise hat sich gezeigt, dass wir deutlich mehr Potenziale haben als vermutet. Um unsere Teilzeitkräfte zu motivieren mehr zu arbeiten, haben wir ihnen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung vorgerechnet, auf wie viel Lebenseinkommen und Pension sie verzichten und wie viel wirtschaftliche Unabhängigkeit sie durch mehr Arbeit gewinnen können. Ein weiteres großes Potenzial schlummert in den langjährigen, älteren, erfahrenen Mitarbeitern. Wir wollen nicht, dass diese Leistungs- und Kulturträger, Wissenden, frühzeitig in Pension gehen. Damit uns das gelingt, müssen wir ihnen rechtzeitig attraktive Perspektiven aufzeigen und ein Höchstmaß an Wertschätzung entgegenbringen. Beide Initiativen sind sehr erfolgreich angelaufen und das stimmt mich zuversichtlich für die nächsten Jahre. Wir dürfen uns aber auf diesen Erfolgen nicht ausruhen, und daher wird das Thema HR auch in der neuen Strategie wieder einen prominenten Platz einnehmen. Brief des Vorsitzenden des Vorstands 8 Nachhaltigkeit Die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit ist ein Jahrhundertprojekt, das nur gelingen wird, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Wirtschaft, Politik und Banken. Unser Anspruch ist, dass wir beim Thema Nachhaltigkeit Vorreiter sind, und das gelingt uns auch. Wir sind stolz auf unser Prime Rating – das heißt wir zählen zu den TOP 10 von 287 gerateten Regionalbanken weltweit. Dieses Rating wurde 2023 noch einmal auf C+ verbessert – eine Ratingnote, die nur die allerwenigsten Banken erhalten. Die Oberbank Stammaktie wurde im Juni 2023 in den Nachhaltigkeitsindex VÖNIX der Wiener Börse aufgenommen. Die Oberbank hat im Lauf des Jahres 2023 eine Wesentlichkeitsanalyse gemäß den bekannten Anforderungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) durchgeführt und auf dieser Basis ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung neu aufgestellt. Der vorliegende Geschäftsbericht enthält bereits den integrierten Nachhaltigkeitsbericht. Damit erfüllen wir eine regulatorische Vorgabe ein Jahr früher als erforderlich. Ein weiterer Meilenstein in unserer Nachhaltigkeitsorganisation war neben der Etablierung eines Nachhaltigkeitsausschusses im Aufsichtsrat auch die Verstärkung im Nachhaltigkeitsmanagement. Mag.a Isabella Lehner verantwortet seit Mai 2023 die wichtigen Zukunftsthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung auf Vorstandsebene. Im kommenden Jahr wird uns im Rahmen der Erarbeitung der neuen Gesamtbankstrategie auch die Überarbeitung unserer Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Erarbeitung neuer Zielsetzungen für das Jahr 2030 intensiv beschäftigen. Wachstumskurs wird fortgesetzt Wir setzen den Kurs des organischen Wachstums fort und werden in unserem wichtigsten Wachstumsmarkt Deutschland weitere Filialen eröffnen. Die Oberbank ist mittlerweile in 10 deutschen Bundesländern mit fast 50 Standorten vertreten. 40 Jahre Unabhängigkeit Die Oberbank feiert 2024 nicht nur ihr 155. Bestandsjubiläum, sondern auch 40 Jahre Unabhängigkeit. 1984 führte mein Vorgänger, Dr. Hermann Bell, die Oberbank in die Unabhängigkeit. Damit begann das goldene Zeitalter der Oberbank. Die Unabhängigkeit ist kein Selbstzweck, sondern die Basis für unseren wirtschaftlichen Erfolg der Bank, die heute zu den am besten kapitalisierten Banken Europas zählt. Daher werden wir diese Unabhängigkeit auch weiterhin mit aller Kraft verteidigen! Aber der größte Schutz unseres Erfolgs und unserer Unabhängigkeit ist das Vertrauen und die Treue unserer Kund:innen, Aktionär:innen und Mitarbeiter:innen! Begleiten Sie uns bitte auch weiterhin auf unserem Weg! Linz, am 5. März 2024 Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Vorsitzender des Vorstands Brief des Vorsitzenden des Vorstands 9 Konzernlagebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Allgemeine Angaben zur Berichterstattung Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Ausblick 2024 Risikomanagement und internes Kontrollsystem Human Resources Nachhaltigkeit, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Angaben gemäß § 243a UGB 10 Wirtschaft unter Druck Nach Jahren mit hohem Wirtschaftswachstum kehrte 2023 Ernüchterung ein. Insgesamt verzeichnete die Eurozone zwar ein leichtes Wachstum, in Deutschland und Österreich kam der Wirtschaftsmotor aber gehörig ins Stottern. Beide Länder verzeichneten eine - wenn auch nicht so starke - Rezession. Der Rückenwind von den internationalen Exportmärkten blieb aus. Der andauernde Krieg in der Ukraine und die stark steigenden Zinsen waren Hauptfaktoren für diese Entwicklung. Die Entspannung der Energiepreise und rückläufige Inflationsraten konnte die negativen Effekte nicht wettmachen. Inflation in Europa auf dem Rückzug Nach dem massiven Anstieg der Inflationsrate 2022 zeigte sich im abgelaufenen Jahr ein deutlicher Rückgang. Die Werte haben sich im Jahresverlauf gedrittelt! Der harmonisierte Verbraucherpreisindex sank von 9,2 % im Dezember 2022 auf 2,9 % im Dezember 2023. Positiv wirkte sich der Rückgang der Energiepreise aus und auch im Lebensmittelbereich bremste sich die Dynamik des Preisanstiegs deutlich. Wenngleich sich der Inflationsrückgang in der Eurozone sehr erfreulich darstellt, ist bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Länder doch ein starkes Ungleichgewicht zu erkennen. Die Werte bewegten sich von 0,5 % bis zu Werten über 6 % (Dezember 2023). Deutschland lag im Mittelfeld, weiterhin im Spitzenfeld der Länder mit hohen Inflationsraten in der Eurozone befand sich Österreich. Außerhalb der Eurozone fiel in Europa Ungarn mit einer zwar ebenfalls rückläufigen Inflationsrate auf, der Durchschnittswert lag 2023 aber immer noch bei Werten über 17 %. Das Jahr der Zinserhöhungen Nach den vier Erhöhungen 2022 legte die Europäische Zentralbank (EZB) im Vorjahr mit weiteren sechs Erhöhungen gehörig nach. Alles mit dem Ziel die Inflation zu bekämpfen. Der Leitzins stieg damit von 2,5 % auf 4,5 %. Die EZB hat somit in 18 Monaten die Zinsen nach einer sehr langen Niedrigzinsphase auf ein Niveau gehoben, das in den 2000 Jahren bisher nur einmal erreicht bzw. überschritten wurde. Die intensiven Erhöhungen zeigten ihren Erfolg darin, dass die Inflationsrate im Euroraum deutlich sank und die EZB damit ihrem Ziel, stabiler Preise, wieder etwas näher kam. Der Kollateralschaden - eine schwache Wirtschaft - wurde in Kauf genommen. Gegen Ende des Jahres zeigten sich aber bereits erste Tendenzen, dass diese - kurze aber starke - Zinserhöhungsphase ihrem Ende zugeht. Die US Notenbank FED drehte 2023 ebenfalls kräftig an der Zinsschraube und erhöhte den Leitzins in vier Schritten von 4,5 % auf 5,5 %. Die letzte Erhöhung erfolgte zu Beginn des dritten Quartals 2023. Die Notenbank verfolgte neben der Inflationsentwicklung auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in den Vereinigten Staaten. Es gelang ihr mit der gewählten Zinspolitik die Inflation in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig zeigte sich die US-Wirtschaft trotz steigender Zinsen erstaunlich robust. Der Arbeitsmarkt verzeichnete keine größeren Dellen, und auch die Konsumlaune kehrte zum Jahresende nach größeren Schwankungen während des Jahres wieder zurück. Aber es wurde auch bereits wieder gesenkt... Im Schatten der dominierenden Zentralbanken - Fed, EZB - wurden in Europa 2023 aber auch bereits wieder Zinsen gesenkt. So zum Beispiel in Ungarn. Die Magyar Nemzeti Bank (MNB) hat den Leitzins das erste Mal im September ausgehend von 13 % bis auf 10,75 % kurz vor Jahresende gesenkt. Polen startete ebenfalls im September und reduzierte seit dem den Zinssatz um insgesamt 1 %. Konzernlagebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 11 Tschechien setzte vor Jahresende auch noch einen ersten Senkungsschritt um und drehte am Zinsrad - eine Senkung um 0,25 % war die Folge. EUR/USD in Bewegung Getrieben durch die Zinsdiskussionen zeigte der US-Dollar zum Euro 2023 zwar wieder größere Bewegungen - diese blieben mit ca. 7 % zwischen Höchst- und Tiefstkurs aber doch hinter den rund 15 % von 2022 zurück. Die Zinserwartungen stellten sich sowohl in der Eurozone als auch in den USA ähnlich dar - wenn auch zeitversetzt und in der Intensität unterschiedlich. Den Höchstwert mit über 1,12 erreichte EUR/USD Mitte des Jahres, den Tiefstkurs unter 1,05 nur zehn Wochen später im Oktober 2023. Der Beginn der Diskussionen darüber, ob in den USA der Zinspeak erreicht sein könnte und in der Folge die Zinsen wieder sinken könnten, führten zu einer Abschwächung des Greenback zum Euro im vierten Quartal. 2023 eine Achterbahnfahrt an den Aktien- und Zinsmärkten Lieferkettenproblematik, Arbeitskräftemangel, Teuerung, Notenbankpolitik, Großpleiten und neue globale Krisenherde um nur einige der großen Themen des Jahres 2023 zu nennen. Das abgelaufene Geschäftsjahr hatte genügend Einflüsse zu bieten, um den Märkten ein äußerst volatiles Jahr zu bescheren. Vor allem waren es die Bankenpleiten, wie die Silicon Valley Bank und die Credit Suisse, die für die erste massive Risk- off Bewegung im Frühjahr gesorgt haben. In den Sommermonaten wurde eine restriktivere Kommunikation der Zentralbanken und im Herbst der Konflikt im Nahen Osten zu weiteren starken Belastungsfaktoren für die Aktienmärkte. Zusätzlich und für die Aktienmärkte in aller Regel belastend, stiegen auch die Zinsmärkte, getrieben durch Notenbankpolitik und Inflationserwartung in lange nicht gesehene Sphären. Der 3-Monats-Euribor stieg von 2,162 % auf 4,002 % und erreichte damit den höchsten Stand seit 2008. Der 10-Jahressatz konnte im Herbst mit immerhin 3,518 % den höchsten Stand seit 2011 erreichen. Die Kapitalmärkte handeln jedoch bekanntlich immer zukunftsorientiert und so waren es vor allem die Hoffnungen auf die schnelle Zinswende, welche die Aktienmärkte dies- und jenseits des Atlantiks zu neuen Rekordhochs verhalfen und auf den Zinsmärkten zu Korrekturen führten. Konzernlagebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 12 Konzernabschluss Der Konzernabschluss wird nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Dieser nach international anerkannten Grundsätzen aufgestellte Konzernabschluss ersetzt gemäß § 59a BWG und § 245a UGB den Konzernabschluss nach österreichischem Recht. Der Konzernlagebericht wurde nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt. Konsolidierungskreis der Oberbank Der Konsolidierungskreis umfasst im Jahr 2023 neben der Oberbank AG 30 inländische und 15 ausländische Tochterunternehmen. Der Kreis der einbezogenen verbundenen Unternehmen hat sich im Vergleich zum 31.12.2022 wie folgt verändert: • Der Gründung der Oberbank LKR Immobilienleasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Der Gründung der Oberbank Logistik Immobilienleasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Der Gründung der Oberbank Jerich Immobilienleasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Der Verkauf der Oberbank MLC-Pernau Immobilienleasing GmbH, Linz, führte zu einer Verringerung der Forderungen an Kunden um 4.126 Tsd. Euro, zu keiner Veränderung der Sonstigen Aktiva sowie zu einer Verringerung der Sonstigen Passiva um 3 Tsd. Euro. • Der Verkauf der Oberbank Immobilie-Bergheim Leasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Der Verkauf der Oberbank Immobilien-Leasing GmbH Bayern Co KG Goldkronach, Neuötting, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, zu einer Verringerung der Sonstigen Aktiva um 11 Tsd. Euro und der Sonstigen Passiva um 2 Tsd. Euro. Die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H. wurde gemäß IFRS 11 als Gemeinschaftliche Tätigkeit im Konzernabschluss berücksichtigt. Neben der BKS Bank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurde die voestalpine AG nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Nicht konsolidiert wurden 18 Tochterunternehmen und 11 assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Summe von untergeordneter Bedeutung ist. Der Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember. Über die in den Konzernabschluss einbezogenen Leasingunternehmen wurde ein Teilkonzernabschluss mit Stichtag 30. September aufgestellt, um eine zeitnahe Konzern-Jahresabschlusserstellung zu ermöglichen. Wesentliche Geschäftsvorfälle bzw. Änderungen in der Zusammensetzung des Leasing-Teilkonzerns im 4. Quartal werden berücksichtigt. Gliederung der Segmente Kundenseitig unterscheidet die Oberbank die Segmente Firmenkunden, Privatkunden, Financial Markets und Sonstiges. Regional verteilen sich die 178 Filialen der Oberbank auf die Märkte Österreich (94 Filialen), Deutschland (45), Tschechien ( 21), Ungarn (14 ) und Slowakei ( 4). Details zur Geschäfts- und Ergebnisentwicklung in den Kundensegmenten bzw. den geografischen Regionen finden sich in den Kapiteln „Segmentbericht“ und „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts. Allgemeine Angaben zur Berichterstattung 13 Erfolgszahlen in Mio. € 2023 2022 Veränd. Zinsergebnis 596,8 406,1 47,0% Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -83,6 -41,5 >100,0 Provisionsergebnis 196,1 206,9 -5,2% Verwaltungsaufwand -369,3 -320,3 15,3 % Jahresüberschuss vor Steuern 477,7 295,3 61,8% Jahresüberschuss nach Steuern 382,6 243,3 57,3% Weiteres Rekordergebnis und deutlich gestärktes Eigenkapital Wiederum zeigte sich die Stärke der Bank im operativen Kundengeschäft. Das Kreditvolumen konnte im Vergleich zum Vorjahr um 881,4 Mio. Euro bzw. 4,6 % auf 20,1 Mrd. Euro gesteigert werden. Im Firmenkundengeschäft wuchs das Finanzierungsvolumen um 7,2 % auf 16,2 Mrd. Euro. Das Zinsergebnis verbesserte sich um 47,0 % auf 596,8 Mio. Euro. Im Provisionsgeschäft erwies sich erneut der Zahlungsverkehr als verlässlicher Ertragsbringer. Leicht rückläufige Kreditprovisionen und das verhaltene Wertpapiergeschäft in den ersten 3 Quartalen reduzierten jedoch das Provisionsergebnis 2023 in Summe um 5,2 % auf 196,1 Mio. Euro. Der Ergebnisbeitrag aus At-Equity bewerteten Beteiligungen stieg um 34,8 Mio. Euro bzw. 38,3 % auf 125,4 Mio. Euro und trug damit erheblich zur Steigerung des Jahresüberschusses bei. Das Kreditrisiko stieg 2023 an, befindet sich aber nach wie vor auf überschaubarem Niveau. Die Dotierung der Risikovorsorge wurde von 41,5 Mio. Euro auf 83,6 Mio. Euro erhöht. Der Verwaltungsaufwand stieg im Umfeld hoher Kollektivvertragsabschlüsse und Inflation um 15,3 % auf 369,3 Mio. Euro. Darin enthalten ist eine Dotierung der Mitarbeiterstiftung in Höhe von 20 Mio. Euro. Jahresüberschuss erneut gesteigert Der Jahresüberschuss vor Steuern betrug zum Jahresende 477,7 Mio. Euro und lag damit um 61,8 % über dem Vorjahreswert. Die Steuern von Einkommen und Ertrag betrugen 95,1 Mio. Euro nach 52,0 Mio. Euro im Vorjahr. Somit ergab sich ein Jahresüberschuss nach Steuern von 382,6 Mio. Euro, das entspricht einem Plus von 139,3 Mio. Euro oder 57,3 %. Das Eigenkapital der Bank konnte im Vergleich zum Vorjahr neuerlich um 8,9 % oder 316,2 Mio. Euro auf 3,9 Mrd. Euro erhöht werden. Das ist ein neuer Höchstwert und stärkt die Oberbank für zukünftige Herausforderungen. Mit einer Kernkapitalquote von 18,88 % und einer Gesamtkapitalquote von 20,77 % befindet man sich in der Gruppe der kapitalstärksten Banken Europas. Das A-Rating von Standard & Poors ist ein weiterer Beweis für die Risikotragfähigkeit, die Stabilität und die Bonität der Oberbank. Gewinnverteilungsvorschlag Der verteilungsfähige Gewinn wird anhand des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft des Konzerns, der Oberbank AG, festgestellt. Der Jahresüberschuss der Oberbank AG betrug im Geschäftsjahr 2023 236,2 Mio. Euro. Nach Rücklagendotation von 165,6 Mio. Euro und nach Zurechnung des Gewinnvortrags von 0,2 Mio. Euro ergibt sich ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von 70,8 Mio. Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von Euro 1,00 je bezugsberechtigter Aktie auszuschütten. Daraus ergibt sich bei 70.614.600 Stammaktien ein Ausschüttungsbetrag von 70,6 Mio. Euro. Weiters schlägt der Vorstand vor, den verbleibenden Rest von 196.036,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 14 Bilanzzahlen in Mio. € 2023 2022 Veränd. Bilanzsumme 27.834,5 26.798,2 3,9% Forderungen an Kunden 20.074,3 19.192,9 4,6% Primärmittel 19.125,3 17.948,1 6,6% hievon Spareinlagen 1.429,5 2.167,2 -34,0% hievon verbriefte Verbindlichkeiten inkl. Nachrangkapital 3.369,2 2.886,7 16,7 % Eigenkapital 3.863,1 3.546,9 8,9% Betreute Kundengelder 39.214,7 37.185,5 5,5% Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme im Konzern hat sich im Vergleich zum 31.12.2022 um 1.036,3 Mio. Euro / 3,9 % auf 27.834,5 Mio. Euro erhöht. Die Veränderung wurde vor allem von der Barreserve sowie den Forderungen an Kunden verursacht. Bilanzaktiva Die Barreserve hat sich von 2.287,3 Mio. Euro um 549,0 Mio. Euro auf 2.836,3 Mio. Euro erhöht. Die Forderungen an Kreditinstitute sind um -239,7 Mio. Euro / -22,7 % auf 817,6 Mio. Euro gesunken. Bei den Forderungen an Kunden wurde gegenüber dem Vorjahresende ein Wachstum von 881,4 Mio. Euro um 4,6 % auf 20.074,3 Mio. Euro verzeichnet. Die Verringerung der Finanzanlagen um -96,5 Mio. Euro bzw. 2,6 % auf 3.557,0 Mio. Euro ist vor allem auf den Rückgang bei den festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen. Diese sind von 1.995,1 Mio. Euro um -232,3 Mio. Euro / 11,6 % auf 1.762,8 Mio. Euro gesunken. Die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere sind von 262 Mio. Euro um 6,3 Mio./ 2,4 % auf 268,3 Mio. Euro gestiegen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind von 88,1 Mio. Euro um 2,4 Mio. / 2,7 % auf 90,5 Mio. Euro gestiegen. Die at-Equity-Beteiligungen sind von 1.099,6 Mio. Euro um 94,8 Mio. / 8,6 % auf 1.194,5 Mio. Euro gestiegen. Die sonstigen Beteiligungen erhöhten sich von 208,7 Mio. Euro um 32,2 Mio. Euro / 15,4 % auf 240,9 Mio. Euro. Bilanzpassiva Die Primäreinlagen sind von 17.948,1 Mio. Euro auf 19.125,3 Mio. Euro erneut gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um -402,3 Mio. Euro / -9,0 % auf 4.046,4 Mio. Euro verringert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 694,8 Mio. Euro / 4,6 % auf 15.756,1 Mio. Euro, die verbrieften Verbindlichkeiten stiegen um 435,1 Mio. Euro / 18,1 % auf 2.842,1 Mio. Euro und das Nachrangkapital erhöhte sich um 47,3 Mio. Euro / 9,9 % auf 527,1 Mio. Euro. Die Rückstellungen lagen mit 308,1 Mio. Euro um -11,5 Mio. Euro unter dem Wert zum 31.12.2022. Das Eigenkapital stieg um 316,2 Mio. Euro / 8,9 % auf 3.863,1 Mio. Euro. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 15 Anrechenbare Eigenmittel in Mio. € 2023 2022 Veränd. Hartes Kernkapital 3.383,3 3.126,4 8,2 % Kernkapital 3.433,3 3.176,4 8,1 % Eigenmittel 3.775,9 3.501,9 7,8 % Harte Kernkapitalquote 18,61% 18,03 % 0,58 %-P. Kernkapitalquote 18,88 % 18,32% 0,56 %-P. Gesamtkapitalquote 20,77 % 20,19 % 0,58 %-P. Die Harte Kernkapitalquote erhöhte sich im Jahresabstand von 18,03 % um 0,58 %-Punkte auf 18,61 %. Das anrechenbare harte Kernkapital hat sich um 8,2 % erhöht. Die Kernkapitalquote erhöhte sich im Jahresabstand von 18,32 % um 0,56 %-Punkte auf 18,88 %. Die Gesamtkapitalquote erhöhte sich im Jahresabstand von 20,19 % um 0,58 %-Punkte auf 20,77 %. Unternehmenskennzahlen 2023 2022 Veränd. Return on Equity vor Steuern (Eigenkapitalrendite)1 12,82% 8,71 % 4,11 %-P. Return on Equity nach Steuern1 10,27 % 7,18 % 3,09 %-P. Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrag-Relation)2 39,68 % 48,75 % -9,07 %-P. Risk-Earning-Ratio (Kreditrisiko/Zinsergebnis)3 14,00 % 10,22 % 3,78 %-P. 1) Der Return on Equity vor/nach Steuern zeigt, wie das Eigenkapital des Unternehmens innerhalb einer Periode verzinst wird. Zur Berechnung setzt man den Periodenüberschuss vor/nach Steuern ins Verhältnis zum durchschnittlichen an den Quartalsstichtagen der Periode zur Verfügung stehenden Eigenkapital, bereinigt um geplante Dividendenausschüttungen. 2) Die Cost-Income-Ratio ist eine Kennzahl der Effizienz und sagt aus, welchen Aufwand die Bank für einen Euro Ertrag leisten muss. Zur Berechnung werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum die Verwaltungsaufwendungen ins Verhältnis zu den operativen Erträgen (Summe aus Zins- und Provisionsergebnis, Handelsergebnis und sonstigen betrieblichen Erträgen) gesetzt. 3) Die Risk-Earning-Ratio ist ein Risikoindikator im Kreditbereich und gibt an, welcher Anteil des Zinsergebnisses für die Abdeckung des Kreditrisikos verwendet wird. Zur Berechnung setzt man die Risikovorsorgen im Kreditgeschäft ins Verhältnis zum Zinsergebnis. Verwendung von Finanzinstrumenten Die Verwendung von Finanzinstrumenten wird im Anhang des Oberbank Konzerns detailliert dargestellt. Eigene Aktien Im Berichtsjahr haben Erwerbe und Veräußerungen sowohl unter der Ermächtigung gem. § 65 Abs 1 Z 4 AktG (Rückkaufprogramm zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) als auch jener gem. § 65 Abs 1 Z 7 AktG (Wertpapierhandel) stattgefunden. Zum Zwecke des Wertpapierhandels hat die Oberbank im Berichtsjahr 185.817 Stück eigene Stammaktien, was einem Anteil von (0,26) % bzw. 278.725,50 Euro des Grundkapitals entspricht, zum Durchschnittskurs von 59,67 Euro erworben, denen Verkäufe von 284.123 Stück eigener Stammaktien zum Durchschnittskurs von 57,84 Euro gegenüberstanden. Sämtliche diesbezügliche Angaben beziehen sich auf Werte nach Aktiensplit. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden den Betriebsmitteln zugeführt. Zu den im Rahmen des Aktien-Rückkaufprogramms 2023 erworben und veräußerten eigenen Stammaktien wird auf die Angaben in der Note 32 verwiesen. Zum Bilanzstichtag hatte die Oberbank insgesamt 1.996 Stück eigene Stammaktien im Bestand, was einen Anteil von 0,003 % bzw. 2.994,00 Euro des Grundkapitals darstellt. Der höchste Stand im Laufe des Jahres 2023 wurde am 02.01.2023 mit 166.886 Stück 0,24 % bzw. 250.329,00 Euro vom Grundkapital erreicht. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 16 Forschung und Entwicklung Auf der Basis der Bedürfnisse ihrer Kund:innen entwickelt die Oberbank individuelle Finanzdienstleistungen im Finanzierungs- und Anlagebereich. In der Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn ist sie jedoch nicht tätig. Rechtsstreitigkeiten der 3 Banken mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (zusammen „UniCredit“) Ende Dezember 2019 hat die UniCredit die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der AktionärInnen der Oberbank beantragt, die am 4. Februar 2020 stattfand. Die Anträge der UniCredit (Sonderprüfung der Oberbank-Kapitalerhöhungen seit 1989, Beendigung eines Schiedsverfahrens mit der G3B Holding AG) fanden keine Zustimmung. Auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 stellte die UniCredit Anträge auf Durchführung von Sonderprüfungen, die jedoch keine Mehrheit fanden. Gegen diese Beschlüsse hat die UniCredit beim Landesgericht Linz Anfechtungsklagen eingebracht. Diese Anfechtungsverfahren sind bis zur rechtskräftigen Klärung übernahmerechtlicher Vorfragen unterbrochen. Bezüglich des Antrags auf Sonderprüfung aus der außerordentlichen Hauptversammlung 2020 im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen der BKS Bank AG (kurz: BKS) beziehungsweise der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (kurz: BTV) im Jahr 2018 und bezüglich einiger abgelehnter Sonderprüfungsthemen aus der ordentlichen Hauptversammlung 2020 hat die UniCredit einen gerichtlichen Antrag auf Sonderprüfung gestellt. Der von UniCredit gestellte gerichtliche Antrag auf Sonderprüfung wurde vom Landesgericht Linz teilweise rechtskräftig abgewiesen und hinsichtlich der übrigen Themen das Verfahren bis zur Erledigung des anhängigen Zivilprozesses betreffend die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2020 unterbrochen. Die UniCredit hat Ende Februar 2020 Anträge bei der Übernahmekommission gestellt, mit denen überprüft werden soll, ob die bei den 3 Banken bestehenden Aktionärssyndikate eine übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt haben. Die Oberbank ist von diesen Verfahren als Mitglied der Syndikate bei der BTV und bei der BKS unmittelbar betroffen. Die Syndikate der BTV und BKS wurden mit nach wie vor gültigen Bescheiden der Übernahmekommission aus dem Jahr 2003 genehmigt. Die UniCredit erhebt den Einwand, dass sich seitdem die Zusammensetzung und Willensbildung der Syndikate verändert sowie diese insgesamt seit dem Jahr 2003 ihr Stimmgewicht in übernahmerechtlich relevanter Weise ausgebaut hätten und dadurch eine Angebotspflicht ausgelöst worden wäre. Die Übernahmekommission hat Anfang November 2023 sämtliche Anträge der UniCredit abgewiesen. Die UniCredit hat gegen diese Bescheide Rekurse erhoben, über die das Oberlandesgericht Wien noch nicht entschieden hat. Sobald in diesen Rechtsmittelverfahren Rechtskraft eingetreten ist, sind die beiden unterbrochenen Verfahren über die Anfechtung von Beschlüssen der ao Hauptversammlung 2020 und der ordentlichen Hauptversammlung 2020 sowie das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers vom Landesgericht Linz fortzusetzen. Ende Juni 2021 hat UniCredit gegen die Oberbank Unterlassungs- und Feststellungsklage beim Landesgericht Linz eingebracht. Im Wesentlichen ging es dabei es um die Feststellung, dass die Beschlüsse des Vorstands der Oberbank auf Durchführung der letzten 4 Kapitalerhöhungen der Oberbank und die Beschlüsse zur Leistung von Zuschüssen an die G3B Holding AG für die Kapitalerhöhungen der 3 Banken Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 17 nichtig seien, und dass es der Vorstand in Zukunft unterlassen solle, derartige Zuschüsse zu leisten oder Aktionären, die mit der Oberbank wechselseitig beteiligungsmäßig verbunden sind, Aktien im Zuge von Kapitalerhöhungen zuzuteilen. Seitens der UniCredit wurden inhaltlich gleichartige Klagen auch gegen BKS und BTV eingebracht, denen die Oberbank jeweils als Nebenintervenientin beigetreten ist. Im gegen die BTV geführten Verfahren wurde diese Klage von allen Instanzen und damit auch vom OGH in allen Punkten abgewiesen. Im Hinblick auf diese rechtskräftige Erledigung der zentralen Streitfragen zugunsten der 3Banken hat die UniCredit die Parallelklagen gegen die Oberbank und die BKS unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. Der Vorstand der Oberbank sieht nach sorgfältiger Prüfung bei den noch anhängigen Verfahren keine relevanten bilanziellen Auswirkungen. Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH haben in der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2023 behauptet, dass der Oberbank gegen ihre damaligen Vorstandsmitglieder Schadenersatzansprüche zustehen sollen, weil die Oberbank im Jahr 2022 für die Absicherung des BTV-Syndikats zum Schutz der BTV vor einer Übernahme durch die UniCredit einen Betrag von rund 3 Mio Euro aufgewendet hat.Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH haben in Ausübung ihres Minderheitenrechtes gemäß § 134 AktG die Bestellung eines besonderen Vertreters verlangt, der dieses Verfahren mittlerweile antragsgemäß eingeleitet hat. Der Vorstand ist nach wie vor davon überzeugt, mit der Absicherung des BTV-Syndikats sorgfältig und im besten Interesse der Oberbank gehandelt zu haben. Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Siehe Konzernabschluss 2023 Note 2.10. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 18 Ausblick auf die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2024 Die weitere Entwicklung des Geschäftsjahrs 2024 wird mit vorsichtigem Optimismus gesehen. Das sehr gute Ergebnis 2023 war von der deutlichen Ausweitung der Zinsspanne getragen, diese wird 2024 wieder sinken und es wird daher herausfordernd das Ergebnis entsprechend zu stabilisieren. Die erwarteten Zinssenkungen sollten aber andererseits positiv auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und damit auf die Kreditnachfrage wirken. Das gilt auch für den privaten Wohnbau, hier sorgen die hohen Lohnabschlüsse und der Rückgang der Inflation für zusätzlichen Rückenwind. Das Thema Personal bleibt die größte Herausforderung und wird die Oberbank langfristig auch über das Jahr hinaus beschäftigen. Dementsprechend wird die intensive HR-Arbeit fortgesetzt und auch im nächsten Strategieprozess, der im Sommer startet, eine wichtige Rolle spielen. Die beiden großen Transformationen unserer Zeit Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden zunehmend gemeinsam gedacht und intensiv vorangetrieben. Die Oberbank wird auch 2024 ihren Kurs des organischen Wachstums fortsetzen und vertraut auf die Stabilität ihres operativen Geschäfts. Das Jahresergebnis 2024 der Bank wird aber auch wesentlich von der Entwicklung des Kreditrisikos, des Beteiligungsportfolios und der Märkte beeinflusst, so dass ein präziser Outlook aus heutiger Sicht nicht sinnvoll erscheint. Konzernlagebericht Ausblick 19 Die gezielte Übernahme von Risiken stellt ein wesentliches Merkmal des Bankgeschäfts dar und ist die Basis für eine nachhaltig stabile Geschäfts- und Ergebnisentwicklung in der Oberbank. Die Oberbank ist für die Festlegung, die Umsetzung, das Risikomanagement und das Risikocontrolling der zentral festgelegten Risikostrategie im Oberbank Konzern zuständig. Ausgangspunkt der Risikostrategie der Oberbank ist die Positionierung als Regionalbank. Der Vorstand und alle MitarbeiterInnen handeln nach den risikopolitischen Grundsätzen und treffen ihre Entscheidungen unter Einhaltung dieser Leitlinien. Organisation des Risikomanagements Das Risikomanagement ist in der Oberbank integraler Bestandteil der Geschäftspolitik, der strategischen Zieleplanung sowie des operativen Managements beziehungsweise Controllings. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand der Oberbank AG. Für jedes wesentliche Risiko des Oberbank Konzerns gibt es definierte Steuerungsverantwortlichkeiten sowie zugewiesene Risikodeckungsmassen (Limits) oder definierte Steuerungsprozesse. Die Gesamtbank(- risiko-)steuerung erfolgt im Aktiv-Passiv-Management-Komitee (APM-Komitee) der Bank, das monatlich tagt und für das die Abteilung Strategisches Risikomanagement die entsprechenden Unterlagen aufbereitet. Das für den Bereich Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied leitet dieses Komitee und verfügt über ein Vetorecht bei risikorelevanten Entscheidungsprozessen. Risikomanagement gem. § 39 Abs. 5 BWG Die Abteilung Strategisches Risikomanagement erfüllt die Funktion der im Bankwesengesetz (§ 39 Abs. 5 BWG) geforderten zentralen und unabhängigen Risikomanagementeinheit. Die Abteilung hat einen vollständigen Überblick über die Ausprägung der vorhandenen Risikoarten sowie über die Risikolage des Kreditinstituts und misst, analysiert, überwacht und reportet alle wesentlichen Risiken der Oberbank. Das Reporting erfolgt an den Aufsichtsrat, den Vorstand, das APM-Komitee sowie an die betroffenen Abteilungsleiter:innen beziehungsweise Mitarbeiter:innen. Die Abteilung ist außerdem an der Ausarbeitung der Risikostrategie beteiligt. Internes Kontrollsystem Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Oberbank entspricht dem international anerkannten COSO-Standard. Es existieren detaillierte Beschreibungen der IKS-Abläufe, einheitliche Dokumentationen aller risikorelevanten Prozesse der Bank, der identifizierten Risiken und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges, mehrstufiges Reporting über Wirksamkeit und Reifegrad. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überwacht, die IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Dieser laufende Optimierungsprozess trägt zur Qualitätssicherung bei. Die Abteilung Interne Revision der Oberbank prüft in ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das Interne Kontrollsystem. Abgeprüft werden die Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. Die Kontrollmechanismen des IKS speziell in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden in den folgenden Absätzen anhand des COSO Standards beschrieben (Offenlegung gemäß § 243a (2) UGB). Die Verantwortung für die Buchhaltung und Bilanzierung mit den dazugehörenden Prozessen ist in der Abteilung Rechnungswesen und Controlling angesiedelt. Einzelne Teilprozesse sind in der Abteilung Konzernlagebericht Risikomanagement und internes Kontrollsystem 20 Strategisches Risikomanagement angesiedelt. Die Abteilung Interne Revision führt als unabhängige Einheit die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch. Im Rahmen des IKS werden alle wesentlichen Prozesse der Rechnungslegung kontrolliert und die mit der Rechnungslegung einhergehenden Risiken identifiziert, analysiert und laufend überwacht. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Reduktion dieser Risiken ergriffen. Kontrollumfeld Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stehen die von der Oberbank definierten Verhaltensgrundsätze und die Governance Regelungen im Vordergrund. Im Internen Kontrollsystem der Oberbank sind neben den Aufsichtsgremien, dem Vorstand und der internen Revision alle Mitarbeiter:innen beteiligt. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind für das IKS im Allgemeinen und somit auch in Bezug auf die Rechnungslegung klar geregelt. Die mit der Rechnungslegung befassten Mitarbeiter:innen verfügen über die für ihr Aufgabengebiet erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Laufende Fortbildungsmaßnahmen stellen den ständigen Know-how-Aufbau sicher und sind die Basis für die rechtzeitige Implementierungen im Rechnungslegungsprozess. Um die umfangreichen rechtlichen Vorschriften zu erfüllen, wird die tägliche Arbeit durch zahlreiche Richtlinien, Handbücher und Arbeitsanweisungen unterstützt, die zumindest einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden. Risikobeurteilung In der Oberbank hat die Risikobeurteilung, d.h. die Identifikation und Analyse von Risiken seit jeher eine große Bedeutung: Nur wer seine unternehmensspezifischen Risiken kennt, kann angemessen darauf reagieren. Mit dem IKS ist die Steuerung der wichtigsten Risiken durch die Messbarkeit und Beurteilung nach gleichen Maßstäben und die sich daraus ergebende abgestimmte Behandlung von Risiken möglich. In der Oberbank AG werden die Risiken im Zuge der Prozessdokumentation durch die prozessverantwortliche Person identifiziert, bewertet und dokumentiert. Der Prozess inkl. der identifizierten Risiken wird im Anschluss jährlich der prozessverantwortlichen Person zur Überprüfung bzw. Aktualisierung vorgelegt. Kontrollaktivität Die Aufbau- und Ablauforganisation sowie Kontrollmaßnahmen des Rechnungsprozesses sind in verschiedenen hausinternen Dokumenten beschrieben. Zur Deckung der im Rechnungslegungsprozess identifizierten Risiken sind Kontrollen implementiert, welche nachvollziehbar sind, dh.: die Inhalte sind in den jeweiligen Systemen dokumentiert und geben eine strukturierte Übersicht. Ein wesentlicher Bestandteil in der Umsetzung des Internen Kontrollsystems in der Oberbank ist das Vier- Augen-Prinzip und in den IT-Anwendungen implementierte Prüfungen. Ebenfalls wesentlich sind nachvollziehbare Nachweise, die auch für Dritte belegen, dass die Kontrollen durchgeführt bzw. die Prozessschritte eingehalten wurden. Information und Kommunikation Die Informationsbereitstellung zum Internen Kontrollsystem und die Kommunikation mit den relevanten Ansprechpartner:innen hat in der Oberbank einen hohen Stellenwert. Jährlich wird dem Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss der aktuelle Stand zum IKS präsentiert. Zudem sind regelmäßige Jour Fixe Serien implementiert, einerseits mit dem Management (Vorstand und Abteilungsleitungen) und andererseits mit den Risiko- und Kontrollverantwortlichen. Zudem wird einmal jährlich ein gesamthafter IKS-Statusbericht in der Oberbank veröffentlicht. Konzernlagebericht Risikomanagement und internes Kontrollsystem 21 Überwachung Die Abteilungsleiter:innen und die zuständigen Gruppenleiter:innen üben eine Überwachungsfunktion aus. Dieser gesamte Überwachungsprozess wird von der Internen Revision geprüft. Eine zusätzliche Überwachungsfunktion fällt den Abschlussprüfer:innen des Konzernabschlusses und dem Prüfungsausschuss zu. Die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse wird auch durch das IKS sichergestellt. Unterstützt wird die Überwachungstätigkeit in der Oberbank im IKS durch Wirksamkeitskontrollen, welche für Schlüsselkontrollen (= jene Kontrollen mit besonderer Wichtigkeit aufgrund eines Kriterienkatalogs) durchgängig zumindest einmal jährlich und für ausgewählte sonstige Kontrollen anlassbezogen durchgeführt werden. Gesamtbankrisikosteuerung Den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Risikomanagement, die sich aus dem ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) ergeben, wird in der Oberbank AG mittels der Risikotragfähigkeitsrechnung sowie mittels eines Systems von Berichten und Limiten für die Liquiditätssteuerung entsprochen. Die Grundlage für eine Beurteilung der Risikotragfähigkeit der Bank stellt die Quantifizierung der wesentlichen Risiken und der Deckungsmassen dar. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung werden aus der ökonomischen Deckungsmasse für die sich aus dem Geschäftsmodell der Oberbank AG ergebenden wesentlichen Bankrisiken ICAAP-Risikolimite abgeleitet. Dies erfolgt für das Kreditrisiko (im Detail werden im Rahmen des Kreditrisikos das Adressausfallrisiko, das Kontrahentenausfallrisiko, das Fremdwährungskreditrisiko, das Migrationsrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA- Risiko), das Länderrisiko und Kreditrisikokonzentrationen quantifiziert), für das Marktrisiko im Handelsbuch, das Marktrisiko im Bankbuch, das Liquiditätsrisiko sowie für die Operationellen Risiken. Gemäß den Empfehlungen der FMA im Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden die Spezialthemen des Nachhaltigkeitsrisikos in der Risikosteuerung im Rahmen der Primärrisiken abgedeckt. Der Risikoappetit der Oberbank AG ist in der Risikotragfähigkeitsrechnung mit 90 % der Risikodeckungsmasse begrenzt. Die darüberhinausgehenden 10% werden nicht alloziert. Neben der Begrenzung mittels Risikodeckungsmasse werden die wesentlichen Risiken in der operativen Risikosteuerung noch über Prozesse und Detaillimite gesteuert. Durch die Methodik der normativen Perspektive wird sichergestellt, dass die Oberbank in den nächsten 3 Jahren auch in adversen Szenarien alle regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Kapitallimite kontinuierlich einhält. Kreditrisiko Als Kreditrisiko wird das Risiko verstanden, dass Kreditnehmer:innen den vertragsgemäßen Zahlungen nicht oder nur teilweise nachkommen. Das Kreditrisiko aus Forderungen an Banken, Länder sowie Privat- und Firmenkund:innen stellt die wesentlichste Risikokomponente im Oberbank Konzern dar. Für das Management des Kreditrisikos ist die Abteilung Kredit-Management zuständig. Sie ist vom Vertrieb getrennt, sodass Risikobewertung und -entscheidung in jeder Phase des Kreditprozesses bis hin zur Vorstandsebene unabhängig vom Vertrieb gewährleistet sind. Die Strategie im Kreditgeschäft ist getragen vom Regionalitätsprinzip, der Sitz der Kreditkund:innen befindet sich in den durch das Filialnetz der Oberbank abgedeckten Regionen. Der Fokus liegt vorwiegend auf der Finanzierung der Industrie und des wirtschaftlichen Mittelstandes. Die operativen Risikoziele Konzernlagebericht Risikomanagement und internes Kontrollsystem 22 werden zumindest jährlich im Zuge der Budgetierung und im Anlassfall nach Analyse der geschäftspolitischen Ausgangssituation sowie der aktuellen Entwicklung von der Geschäftsleitung gemeinsam mit der Leitung Kredit-Management festgelegt. Der Vergabe von Krediten liegt eine Bonitätseinschätzung der Kund:innen zugrunde. Im Firmenkundengeschäft kommt ein mit statistischen Methoden entwickeltes Ratingsystem zur Anwendung. Gleiches gilt für das Bestandsrating im Privatkundengeschäft sowie für das Antragsrating im Privatkundengeschäft in Österreich und Deutschland. Beurteilt werden quantitative (Hard Facts) und qualitative Kriterien (Soft Facts, Warnindikatoren), die zusammengeführt ein objektives und zukunftsorientiertes Bild der Kundenbonität ergeben. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert. Die resultierenden Erkenntnisse werden laufend zur Weiterentwicklung und Verfeinerung der Ratingverfahren verwendet. Die Hereinnahme von Kreditsicherheiten sowie deren Management werden als bedeutender Bestandteil des Kreditrisikomanagements der Oberbank angesehen. Die Gestion des Kreditgeschäfts über die Unterdeckung stellt hohe Anforderungen an die aktuelle und richtige Bewertung von Sicherheiten. Daher ist die Sicherheitenverwaltung im gesamten Oberbank Konzern grundsätzlich organisatorisch vom Vertrieb getrennt und erfolgt für Österreich und Deutschland ausschließlich in der eigenen Tochtergesellschaft, der Oberbank DL Servicegesellschaft. Für Tschechien, die Slowakei und Ungarn erfolgt die Sicherheitenverwaltung in den zentralen Marktfolgeeinheiten in Budweis und Budapest. Die geltenden Verwaltungsgrundsätze gewährleisten eine rechtlich einwandfreie Begründung der Kreditsicherheiten sowie alle erforderlichen Voraussetzungen zur raschen Durchsetzung der Ansprüche bei Bedarf. Beteiligungsrisiko Als Beteiligungsrisiko wird der potenzielle Wertverlust aufgrund von Dividendenausfall, Teilwertabschreibung oder Veräußerungsverlust sowie die Reduktion der stillen Reserven durch die Gefahr einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung bezeichnet. Die Anteile an den Schwesterbanken BKS und BTV, mit denen die Oberbank AG die 3 Banken Gruppe bildet, sind die wichtigsten Beteiligungen der Oberbank. Die Beteiligungspolitik der Oberbank ist darauf ausgerichtet, bank- und vertriebsnahe Beteiligungen dann einzugehen, wenn diese dem Bankgeschäft dienlich sind, also deren Tätigkeit in direkter Verlängerung zur Banktätigkeit steht oder eine Hilfstätigkeit in Bezug auf diese darstellt. Vor dem Eingehen von Beteiligungen werden Analysen erstellt, um ein möglichst umfassendes Bild hinsichtlich Ertragskraft, strategischem Fit und rechtlicher Situation zu bekommen. Das Ausfallrisiko aus Beteiligungen wird im ICAAP im Rahmen des Kreditrisikos quantifiziert. Marktrisiko Unter Marktrisiko wird der potenziell mögliche Verlust, der durch Veränderungen von Preisen und Zinssätzen an Finanzmärkten entstehen kann, verstanden. Die Marktrisiken werden in der Oberbank AG auch für die ausländischen Geschäftseinheiten sowie für die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften zentral gesteuert. Das Management der Marktrisiken ist in der Oberbank auf zwei Kompetenzträger aufgeteilt, die diese im Rahmen der ihnen zugewiesenen Limits steuern. Die Abteilung Treasury & Handel ist zuständig für die Steuerung der Marktrisiken der Handelsbuchpositionen, des Zinsänderungsrisikos im Geldhandelsbuch sowie des Devisenkursrisikos des gesamten Oberbank Konzerns. Die Limitkontrolle und das Reporting über die Risiko- und Ertragslage an Vorstand und Abteilung Treasury & Handel erfolgen täglich durch die Abteilung Strategisches Risikomanagement. Das APM-Komitee ist für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos der langfristigen Positionen (Zinsbindungen > 12 Monate) für die Währungen EUR, USD, CZK und HUF und für das Credit Spread Risiko zuständig. Konzernlagebericht Risikomanagement und internes Kontrollsystem 23 Operationelles Risiko Mit dem Bankgeschäft untrennbar verbunden sind die operationellen Risiken. Unter diesem Begriff sind Risiken zusammengefasst, die den Betriebsbereich der Bank betreffen. Operationelle Risiken werden in der Oberbank als die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten, definiert. In der Oberbank ist ein Gremium für das Management des operationellen Risikos installiert. Dieses Gremium steuert den Managementprozess der operationellen Risiken und ist für seine Weiterentwicklung beziehungsweise für die Adaptierung entsprechender Methoden verantwortlich. Das operative Risikomanagement von operationellen Risiken wird von den jeweiligen operativ tätigen Abteilungen und regionalen Vertriebseinheiten (Risk Taking Units) durchgeführt, die für das operationelle Risiko der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Produkte und Prozesse verantwortlich sind. Ein elektronischer Einmeldeprozess unterstützt die Erfassung von schlagend gewordenen operationellen Risiken. Als Basis für die Steuerung und Weiterentwicklung des Managements der operationellen Risiken dienen systematische Risikoanalysen. Diese erfolgen in Form von Risk Assessments als tourliche Erhebung und Quantifizierung von potenziellen operationellen Risiken sowie durch die Auswertung der in einer Schadensfalldatenbank abgebildeten Schadensfälle und das Monitoring von Key Risk Indikatoren. Zur Absicherung von im Rahmen der Risikoanalysen festgestellten Großrisiken wurden konkrete Maßnahmen getroffen (z. B. Versicherungen, Notfallkonzepte IT, Ersatzrechenzentrum). Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung nehmen IT-Risiken und Cyberrisiken einen besonderen Stellenwert im Bereich der operationellen Risiken ein. Die Strategie der Bank besteht hier in der laufenden Aufrechterhaltung eines State of the Art-Sicherheitslevels. Dieses wird operativ von der mit der Umsetzung beauftragten 3 Banken IT GmbH sichergestellt. Das ebenfalls in den operationellen Risiken enthaltene Risiko aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird durch Ausbildungsmaßnahmen, automatisiertes und manuelles Transaktionsmonitoring und durch Schwellenwerte für die Mittelherkunftsprüfung im Kassasystem begrenzt. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko (oder auch Refinanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht jederzeit oder nur zu erhöhten Kosten nachkommen kann. Primäre Ziele des Liquiditätsmanagements sind daher die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit und die Optimierung der Refinanzierungsstruktur in Bezug auf Risiko und Ergebnis. Um das Risiko einer Abhängigkeit der Refinanzierung vom volatilen Bankengeldmarkt zu limitieren, ist das Verhältnis der Kundenkredite zur Summe aus Primäreinlagen, eigenen Emissionen und Einlagen von Förderbanken mit einem strategischen Limit von 110 % begrenzt. Die Oberbank hält ein angemessenes Polster (Liquiditätspuffer) an freiem Refinanzierungspotenzial in Form von refinanzierungsfähigen Wertpapieren und Kreditforderungen bei den Zentralbanken sowie Zentralbankguthaben. Die Angemessenheit des Liquiditätspuffers wird monatlich durch Liquiditätsstresstests überprüft. Darüber hinaus steht der Oberbank ein Potential an ungenutzten Bankenlinien zur Verfügung. Konzernlagebericht Risikomanagement und internes Kontrollsystem 24 Ein weiterer strategischer Grundsatz ist die möglichst hohe Diversifizierung der Refinanzierungsquellen, um Abhängigkeiten vom Interbankengeldmarkt und vom Kapitalmarkt zu vermeiden. Dies umfasst auch den aktiven Umgang mit verpfändungsfähigen Sicherheiten bei der Vergabe von Krediten. Die Abteilung Treasury & Handel ist für die kurzfristige, tägliche Liquiditätssteuerung verantwortlich. Die tägliche Steuerung der Liquidität erfolgt mittels einer kurzfristigen Liquiditätsablaufbilanz. Täglich erstellt die Abteilung Strategisches Risikomanagement eine Liquiditätsablaufbilanz inklusive Neugeschäftsannahmen für die nächsten 30 Tage, die die Nettomittelzuflüsse beziehungsweise -abflüsse sowie den akkumulierten Gap der Bank darstellt. Darüber hinaus wird für die nächsten 30 Tage eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt, die auf täglicher Basis nur die kontraktuellen Cashflows der Oberbank darstellt. Die Steuerung der langfristigen beziehungsweise strategischen Liquidität der Oberbank liegt in der Zuständigkeit des Vorstands und des APM-Komitees. Das Reporting erfolgt durch die Abteilung Strategisches Risikomanagement. Zur Darstellung des mittel- und langfristigen Liquiditätsrisikomanagements der Bank wird eine umfassende Liquiditätsablaufbilanz erstellt. Für extreme Marktverhältnisse wurde ein Notfallplan ausgearbeitet. Risikokonzentration Risikokonzentrationen begründen ein Konzentrationsrisiko, wenn sie das Potenzial haben, Verluste zu produzieren, die groß genug sind, um die Stabilität eines Instituts zu gefährden oder eine wesentliche Änderung im Risikoprofil zu bewirken. Es werden zwei Arten von Risikokonzentrationen unterschieden: • Inter-Risikokonzentrationen beziehen sich auf Risikokonzentrationen, die sich aus dem Gleichlauf von Risiken verschiedener Risikokategorien ergeben können. Mittels Szenarioanalysen wird vierteljährlich im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung die Sensitivität der Oberbank AG auf Inter- Konzentrationsrisiken geprüft. • Intra-Risikokonzentrationen beziehen sich auf Risikokonzentrationen, die innerhalb einer einzelnen Risikokategorie entstehen können. Die Zuständigkeiten für das Intra-Konzentrationsrisiko liegen daher bei den jeweils für die einzelnen Risikoarten verantwortlichen Einheiten. Das Intra-Konzentrationsrisiko ist aufgrund des Geschäftsmodells der Oberbank vor allem im Bereich des Kreditrisikos bedeutend. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Intra-Konzentrationsrisiko innerhalb des Kreditrisikos berücksichtigt. Die Steuerung der Konzentrationsrisiken im Kreditrisiko erfolgt über Länderlimits, Großkreditgrenzen und Portfoliolimit. Risiko einer übermäßigen Verschuldung Die Oberbank misst das Risiko einer übermäßigen Verschuldung durch Berechnung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemäß Art. 429 CRR. Zur Steuerung des Risikos wurde eine interne Grenze für die Verschuldungsquote in Höhe von 4 % festgelegt. Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) Das Nachhaltigkeitsrisiko umfasst physische Risiken, die sich aus Extremwetterereignissen ergeben und Transitionsrisiken, die sich aus dem Umstieg auf eine Wirtschaft mit wenig CO₂-Ausstoß ergeben. Gemäß den Empfehlungen der FMA im Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden die Spezialthemen des Nachhaltigkeitsrisikos in der Risikosteuerung und Quantifizierung der Primärrisiken abgedeckt. Konzernlagebericht Risikomanagement und internes Kontrollsystem 25 Strategie 2025: Mitarbeiter:innen im Fokus Engagierte, leidenschaftliche, kompetente und verkaufsorientierte Mitarbeiter:innen sind entscheidend für den nachhaltigen Erfolg der Oberbank. Die Mitarbeiter:innen stehen daher im Fokus der Strategie 2025. Auf Basis einer umfassenden Systemanalyse wurden die strategischen Handlungsfelder für unsere Mitarbeiter:innen bis 2025 definiert. Die Werte Vertrauen, Kompetenz, Leidenschaft und Zusammenhalt stellen den Rahmen der HR-Arbeit dar. Im Rahmen von Employee Experience hört man der Belegschaft über vier Kanäle zu und konnte 2023 die zweite Mitarbeiterbefragung durchführen. Das Ergebnis bestätigt den Weg der Oberbank. Die auf Grund der ersten Befragung gemeinsam mit dem Mitarbeiter:innen entwickelten und gesetzten Maßnahmen zeigten eine positive Wirkung und sowohl Teilnahmequote als auch Topquote und Engagementindex konnten deutlich gesteigert werden. Die Mitarbeiter:innen traten gerne über die unterschiedlichen Kanäle in den Dialog – letztes Jahr gab es über 400 Rückmeldungen über den implementierten Feedbackbutton. Der Erfahrungsaustausch der Führungskräfte und das Führen mit Zielen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Im Rahmen des HR-Tages 2023 wurden mit dem Gesamtvorstand sowie allen Geschäftsbereichs- und Abteilungsleiter:innen die Zielsetzungen für 2024 erarbeitet. Schwerpunktthemen waren die Aktivierung eigener Ressourcen bei Teilzeitkräften und älteren Arbeitnehmer:innen, aber auch eine deutliche Fokussierung in der Potenzialarbeit. Sowohl für Potenziale für Führungspositionen als auch für die Spezialistenkarriere stehen nun unabhängig voneinander Entwicklungswege offen. Die Themen Stundenaufstockung für Teilzeitkräfte, Entwicklung von älteren Mitarbeiter:innen und das neue Potenzial- bzw. Fachkarriereprogramm stellten auch den Kern der Entwicklungsgespräche im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche dar. Das Thema Stundenaufstockung von Teilzeitkräften wurde auch durch eine große Veranstaltung von Vorstand, Betriebsrat und Gewerkschaft kommuniziert, zu der alle Teilzeitkräfte aus Österreich und Deutschland eingeladen waren. Knapp 500 Teilzeitkräfte folgten der Einladung und informierten sich über das Angebot der Oberbank hinsichtlich Flexibilität, Entwicklungsmöglichkeiten und finanzielle Anreize. Betriebsrat und Gewerkschaft informierten über die massiven finanziellen Nachteile von Teilzeitarbeit auf das Lebenseinkommen. Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Jede Stunde zählt“. Oberbank als attraktiver Arbeitgeber Die Oberbank wird als sehr attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Das unterstreichen nicht nur die vielen positiven Bewertungen auf kununu, sondern vor allem die Weiterempfehlungsrate von 91 % . Die Oberbank gehört zum exklusiven Kreis von 5 % der Unternehmen, die mit dem Titel Top Company ausgezeichnet wurden. Neben dem Titel Top Company erhielt die Oberbank 2023 auch das Gütesiegel “Leading Employer”. Laut der unabhängig durchgeführten Metastudie zählt die Oberbank zu den 1% der Top Arbeitgeber:innen von 40.000 berücksichtigten Unternehmen in Österreich. Die Studie untersucht Arbeitgeber:innen in den Bereichen Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitsbedingungen, Werteverständnis, Arbeitsplatzsicherheit, Führung, Image und Nachhaltigkeit. Diese Auszeichnungen unterstreichen einmal mehr die Vorreiterrolle in puncto Arbeitgeberattraktivität. Konzernlagebericht Human Resources 26 Der wirtschaftliche Erfolg, die Unabhängigkeit der Oberbank, spannende Herausforderungen, interne Karrierechancen, ein ausgezeichnetes Arbeitsklima und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Rezertifizierung 2020 Audit berufundfamilie) machen die Oberbank zu einer starken Arbeitgebermarke. Die Attraktivität als Arbeitgeber unterstreicht eine durchschnittliche Beschäftigungsdauer von rund 13,2 Jahren trotz starker Expansion in den vergangenen Jahren und damit sehr jungen Dienstverhältnissen. Oberbank Krabbelstube Wie sich Familie und Beruf nachhaltig vereinen lassen, zeigt die Oberbank mit der 2021 eröffneten Krabbelstube „Kinkis Nest“. Aktives Karenzmanagement, individuelle Teilzeitmodelle, finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung und betreute Ferienwochen für die Kinder sind zusätzliche Maßnahmen, um dem Ziel familienfreundlichste Bank Österreichs näher zu kommen. Recruiting und Ausbildung Um weiterhin die besten Verkäufer:innen und Spezialist:innen zu gewinnen, nutzt die Oberbank mehrere Recruiting-Kanäle und setzt wie im Kundengeschäft unter anderem auf intensives Empfehlungsmanagement. Nicht nur über das digitale Tool AHOI, sondern auch durch direkte Empfehlungen der eigenen Belegschaft konnten 90 neue Mitarbeiter:innen gewonnen werden. Das entspricht einem Anteil von 25,60 % der gesamten Einstellungen im Jahr 2023. Ständig ändernde Rahmenbedingungen erfordern lebenslanges Lernen und ein hochwertiges, hybrides Weiterbildungsangebot, welches aus digitalen Einheiten und Präsenzterminen besteht. Daher wurde 2023 der Ausbau von Web Based Trainings, Online-Live-Schulungen/Webevents, Schulungsvideos, eBooks und eTestings besonders forciert. Auch die hauseigenen Zertifizierungsreihen im Privat- und Firmenkundengeschäft werden bei gleichbleibender Qualität im Blended-Learning-Format oder als reine Online-Formate abgehalten. Weiters werden die Vertriebsmitarbeiter durch regelmäßige Trainings vor Ort in der Filiale unterstützt. Die Anzahl der Ausbildungstage erhöhte sich von 5,16 im Jahr 2022 auf 5,33 Tage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Im Jahr 2023 wurden rund 2,2 Mio. Euro in Ausbildungsangebote investiert. Der Großteil der Erhöhung gegenüber 2022 ist auf die wichtigen Ausbildungsschwerpunkte Nachhaltigkeit und Führungskräfteentwicklung zurückzuführen. General Banking Mit der Konzeptionierung und Umsetzung der General Banking Akademie wurde eine der größten Rekrutierungs- und Ausbildungsoffensiven in der Oberbank-Geschichte gestartet. Abgestimmt auf die Anforderungen potenzieller und bestehender Mitarbeiter:innen erfolgte eine wesentliche Neukonzeption des Rollenprofiles im Privatkundengeschäft. Die Oberbank gibt ihren Mitarbeiter:innen das klare Leistungsversprechen schnell und qualitativ auf höchstem Niveau auszubilden. Somit ist es allen Mitarbeiter:innen möglich, die Kund:innen vom ersten Tag an effizient zu beraten. 2023 wurde die Akademie ein erstes volles Jahr angeboten. Sowohl von den Teilnehmer:innen als auch von den Führungskräften gab es ausgezeichnete Rückmeldungen und die gesteckten Ziele dieser Ausbildung konnten erreicht werden. Mitarbeiterbeteiligungsstiftung Die Mitarbeiter:innen am Erfolg teilhaben zu lassen ist eines der Arbeitgeberversprechen. Um diesem Versprechen nachzukommen, setzt man auf eine leistungsorientierte Bezahlung und eine eigene Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Seit 2018 sind die Mitarbeiter:innen auf diesem Weg am Erfolg der Konzernlagebericht Human Resources 27 Oberbank beteiligt. Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung wurde 2023 zum sechsten Mal von der Oberbank dotiert. Wie im Vorjahr wurden rund 10,0 Mio. Euro in Form von eigenen Aktien an die Mitarbeiter:innen übertragen. Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen erhielten unabhängig von ihrer Funktion Aktien im Gegenwert von ca. 4.500 Euro., bei Teilzeitkräften wurde der Betrag entsprechend aliquotiert. Nachfolgeplanung und Führung 2023 konnten 96 % der zu vergebenen Führungspositionen aus den eigenen Reihen besetzt werden. Dies sichert die Vision der Unabhängigkeit und das Geschäftsmodell der Oberbank ab. Durch die hohe Bedeutung der HR-Arbeit in der Strategie 2025 hat das jährliche Mitarbeitergespräch einen noch größeren Stellenwert erhalten. Das Führen mit Zielvereinbarungen, auf englisch Management by Objectives (MbO), ist Ausdruck der Arbeits- /Führungskultur bzw. der Zielorientierung und wird von den Oberbank-Werten getragen. Das Mitarbeitergespräch (MbO-Gespräch) hat den klaren Fokus auf Entwicklung, Führung und Zielvereinbarung. Die definierten Standards und geforderten Kompetenzen werden in der Oberbank- Führungskräfteakademie in Zusammenarbeit mit der LIMAK Austrian Business School trainiert. Auch diese Akademie arbeitet im Blended-Learning-Format. Durch die Einbindung des Vorstandes und der Leitung der HRA gelingt es den Teilnehmer:innen der Akademie die Oberbankwerte und Erwartungen der Oberbank an ihre Führungskräfte transparent und klar zu transportieren. Gleichzeitig bekommt man so aber auch Rückmeldungen, welche Fragen die Führungskräfte bewegen. Chance 2030 – mit Gender-Balance zu größerer Vielfalt Das 2019 gestartete Projekt „Chance 2030 – mit Gender-Balance zu größerer Vielfalt“ hat die Geschlechterausgewogenheit in der Führung zum Ziel. Dieses Projekt unterstützt maßgeblich dabei, den anstehenden Generationenwechsel der Führungskräfte unternehmensintern zu bewältigen und erhöht gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität. Durch konsequentes Arbeiten in den Bereichen internes Recruiting, Potenzialentwicklung und Karenzmanagement konnte 2023 die Frauenführungsquote weiter auf 28 % erhöht werden. Die Oberbank ist auf einem guten Weg, das langfristige Ziel, 40 % Frauenanteil in Führungspositionen, bis 2030 zu erreichen. Aktie Gesundheit Mens sana in corpore sano – ein gesunder Geist in einem gesunden Körper, ein bekanntes Sprichwort, das der Oberbank sehr wichtig ist und seit 2010 mit dem Projekt „Aktie Gesundheit“ in die Tat umgesetzt wird. Dieses Projekt steht auf den drei Säulen Bewegung, Ernährung und mentale Fitness und wurde unter dem Aspekt Nachhaltigkeit grundlegend weiterentwickelt. Viele Mitarbeiter:innen aus allen Oberbank-Ländern nehmen daran teil. Zusätzlich sind Gesundheitsbotschafter:innen in den Geschäftsbereichen und zentralen Abteilungen als Fahnenträger:innen tätig. Mit diesen und weiteren Maßnahmen wurde die Oberbank erneut mit dem Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung ausgezeichnet. Die traditionell sehr hohe Gesundheitsquote lag 2023 bei 96,71 % . Seit Februar 2023 wird Mitarbeiter:innen in allen Ländern ein Employee Assistance Programm (EAP) angeboten, um steigenden psychischen und stressbedingten Belastungen Rechnung zu tragen. Mitarbeiter:innen können zu jeder Zeit eine anonyme und kostenfreie arbeitspsychologische Beratung im beruflichen und privaten Kontext in Anspruch nehmen. Konzernlagebericht Human Resources 28 Personenrisiken managen Die maßgeblichen Personenrisiken (Personalverfügbarkeit, Arbeitsrecht und Beschäftigungspraxis, Mitarbeiterkonflikte, kriminelle & unbefugte Handlungen durch MitarbeiterInnen) werden systematisch beobachtet, erfasst und bewertet. Key Risk-Indikatoren ermöglichen ein Monitoring, um rechtzeitig Maßnahmen zu setzen und Risiken zu eliminieren oder zu minimieren. Personalstand Oberbank Konzern Der durchschnittliche Personalstand im Oberbank Konzern (Angestellte, Vollzeitäquivalent) ist 2023 um 18 Vollzeitäquivalente auf 2.152 angestiegen. Der Anstieg erklärte sich aus ersten Stundenaufstockungen im Zuge unseres Projekts „Teilzeit“, die bereits mit November und Dezember umgesetzt wurden sowie dem sehr erfolgreichen Recruiting im zweiten Halbjahr 2023. Konzernlagebericht Human Resources 29 Nachhaltigkeitserklärung (nichtfinanzielle Information) Allgemeine Informationen Umweltinformationen Sozialinformationen Informationen zur Governance ESG-Aspekte im Kerngeschäft GRI-Index TCFD-Disclosure-Index Prüfbericht Nachhaltigkeitserklärung 30 Allgemeine Informationen 35 ESRS 2 Allgemeine Angaben 36 Grundlagen für die Erstellung 36 BP-1 — Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung 36 BP-2 — Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen 36 Verweise außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung 38 Governance 39 GOV-1 — Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 39 GOV-2 — Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 47 GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 49 GOV-4 — Erklärung zur Sorgfaltspflicht 53 GOV-5 — Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 55 Strategie 56 SBM-1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 56 SBM-2 — Interessen und Standpunkte der Interessenträger 65 SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 72 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 87 IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 87 Umweltinformationen 90 Angaben nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) 90 Nachhaltigkeit gemäß Taxonomie 90 Verpflichtende Offenlegungen gemäß EU-Taxonomie 91 Meldebogen 0. Zusammenfassung der von den Kreditinstituten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPIs 93 Meldebogen 1.Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Umsatz) 94 Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx) 95 Meldebogen 2. GAR-Sektorinformation (Umsatz) 96 Meldebogen 2. GAR-Sektorinformation (CapEx) 97 Meldebogen 3. GAR KPI stock (Umsatz) 98 Meldebogen 3. GAR KPI stock (CapEx) 99 Meldebogen 4. GAR KPI flow (Umsatz) 100 Meldebogen 4. GAR KPI flow (CapEx) 101 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz stock) 102 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (CapEx stock) 103 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz flow) 104 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (CapEx flow) 105 Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 106 ESRS E1 Klimawandel 107 Strategie 107 E1-1 — Übergangsplan für den Klimaschutz 107 Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Klimastresstest 107 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 109 Nachhaltigkeitserklärung Inhaltsverzeichnis 31 E1-2 — Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 109 E1-3 — Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien 111 Parameter und Ziele 118 E1-4 — Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 118 E1-5 — Energieverbrauch und Energiemix 119 E1-6 — THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen 122 E1-7 — Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO₂-Gutschriften 143 E1-9 — Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen 144 Sozialinformationen 145 ESRS S1 Eigene Belegschaft 145 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 145 S1-1 — Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft 145 S1-2 — Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen 150 S1-3 — Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann 153 S1-4 — Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze 154 Parameter und Ziele 163 S1-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 163 S1-6 — Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens 165 S1-7 — Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens 172 S1-8 — Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 172 S1-9 — Diversitätsparameter 174 S1-10 — Angemessene Entlohnung 174 S1-11 — Sozialschutz 174 S1-12 — Menschen mit Behinderungen 175 S1-13 — Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung 175 S1-14 — Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit 182 S1-15 — Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 184 S1-16 — Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 185 S1-17 — Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 189 ESRS S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 190 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 190 S4-1 — Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 190 S4-2 — Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen 195 Nachhaltigkeitserklärung Inhaltsverzeichnis 32 S4-3 — Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können 198 S4-4 — Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze 201 Parameter und Ziele 211 S4-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 211 Informationen zur Governance 215 ESRS G1 Unternehmenspolitik 215 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 215 G1-1 — Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur 215 G1-2 — Management der Beziehungen zu Lieferanten 219 G1-3 — Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 221 Grundprinzipien in Bezug auf Steuermoral 223 Maßnahmen im Bereich Governance 224 Parameter und Ziele 228 G1-4 — Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung 228 Steueraufwand 228 Ziele im Bereich Governance 233 Sponsoring 235 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 235 Parameter und Ziele 240 ESG-Aspekte im Kerngeschäft 241 ESG-Kriterien in der Kreditvergabe 241 Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 241 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 245 Strategien in der Kreditvergabe 245 Nachhaltigkeit im Risikomanagement 252 ESG-Soft-Facts im Kundenrating und Kreditprozess 252 ESG-Risiken im Kreditportfolio der Oberbank AG 254 Nachhaltiges Produktportfolio 255 Parameter und Ziele 256 Parameter nachhaltige Finanzierungen 256 Parameter nachhaltiges Produktportfolio 267 Ziele in den Bereichen nachhaltige Finanzierungen und nachhaltiges Produktportfolio 280 Strategische Beteiligungen 282 Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 282 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 283 Strategien 283 Maßnahmen 283 Parameter und Ziele 284 Parameter 284 Ziele 284 Nachhaltigkeitserklärung Inhaltsverzeichnis 33 Eigenveranlagung 285 Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 285 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 285 Strategien 285 Maßnahmen 286 Parameter und Ziele 287 Parameter 287 Ziele 289 Wertpapiergeschäft 290 Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 290 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 291 Strategien 291 Maßnahmen 293 Parameter und Ziele 295 Ergebnisse nachhaltige Produkte 295 Ziele 296 GRI-Index 297 TCFD-Disclosure-Index 307 Prüfbericht 311 Nachhaltigkeitserklärung Inhaltsverzeichnis 34 Allgemeine Informationen GRI 2-3 Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung informiert über die konzernweiten Nachhaltigkeitsagenden und -aktivitäten der Oberbank für das Geschäftsjahr 2023 (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023). Hiermit entspricht die Oberbank den Anforderungen gemäß §§ 243b und 267a UGB (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz – NaDiVeG) sowie den Anforderungen gemäß Art. 8 Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 und erstattet Bericht über die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Zudem wird bereits auf die Struktur nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards) umgestellt, um die ab 2024 verpflichtenden Anforderungen künftig abdecken zu können. Inhaltlich berichtet die Oberbank über ihr Nachhaltigkeitskonzept, den Strategiefindungsprozess und über die konkreten Maßnahmen zu den identifizierten wesentlichen Handlungsfeldern. Die veröffentlichten Kennzahlen beziehen sich auf den gesamten Oberbank Konzern. Sollte die Kennzahlenbasis in Einzelfällen abweichen, wird an Ort und Stelle in der Erklärung darauf hingewiesen. Erklärungsadressat:innen und -frequenz Die Oberbank adressiert mit der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung sämtliche ihrer Stakeholder. Die Nachhaltigkeitserklärung wird einmal jährlich publiziert, für das Jahr 2023 erfolgte die Veröffentlichung am 3. April 2024. Die letzte dieser Erklärung vorausgegangene Veröffentlichung erfolgte am 3. April 2023. Die Nachhaltigkeitserklärung 2023 wurde von Deloitte einer unabhängigen Prüfung unterzogen. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 35 ESRS 2 Allgemeine Angaben Grundlagen für die Erstellung BP-1 — Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung Konsolidierungskreis GRI 2-2 Die Nachhaltigkeitserklärung für das Jahr 2023 wird auf konsolidierter Basis erstellt, der Konsolidierungskreis stimmt daher mit jenem des Jahresabschlusses (siehe Konzernabschluss > Konzern Erläuterung (Notes), Seite 345) überein. GRI 2-4 Die Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2023 wird nicht wie in den letzten Jahren als eigenständiger Bericht veröffentlicht, sondern heuer erstmals als Teil des Jahresfinanzberichts 2023. Der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitserklärung entspricht jenem des Jahresfinanzberichts. Transparenz Die Geschäftspolitik der Oberbank basiert u.a. auf dem Grundsatz der Transparenz. Aus diesem Grund wurde von der Möglichkeit, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, von der Offenlegung auszuschließen, in dieser Nachhaltigkeitserklärung kein Gebrauch gemacht. Wertschöpfungskette Siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, Seite 56. BP-2 — Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen Zeithorizonte Die Zeithorizonte für die Berichterstattung stimmen mit den Vorgaben des ESRS (European Sustainability Reporting Standards) überein, somit legt die Oberbank folgende Zeitabstände für die Berichterstattung fest: • für den kurzfristigen Zeithorizont > Berichtszeitraum, somit ein Jahr • für den mittelfristigen Zeithorizont > vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren • für den langfristigen Zeithorizont > mehr als 5 Jahre Zeithorizonte der Strategie: Die Verankerung der Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie hatte zur Folge, dass der Zielhorizont der Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2020 von 2022 auf 2025 verlängert wurde. Die Nachhaltigkeitsziele der Oberbank wurden entsprechend angepasst. Details zur Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank können im Kapitel ESRS S 2 > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, Seite 56 nachgelesen werden. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 36 Neuer Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung 2023 GRI 2-4 Der Nachhaltigkeitsbericht 2022 wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt. Betreffend Gliederung der Inhalte folgte die Oberbank im Bericht 2022 den Inhalten der damals durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse. Für die Berichtsperiode 2023 hat die Oberbank eine Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) durchgeführt. Auf Basis der neuen Wesentlichkeitsanalyse wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu aufgestellt und die Nachhaltigkeitserklärung 2023 anhand der Struktur der ESRS gegliedert. Auch die textlichen Angaben entsprechen, soweit dies möglich ist, den Anforderungen der ESRS. Die Kennzahlen werden, wie auch im Vorjahr, entsprechend dem GRI-Standard offengelegt. Zusätzlich zu den GRI-Kennzahlen wurden, wo dies möglich ist, auch erste Kennzahlen entsprechend den ESRS ergänzt. Die Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung 2023 erfolgt anhand der GRI-Angaben. Der GRI-Index am Ende der Nachhaltigkeitserklärung (siehe Seite 297) bietet einen Überblick über die abgedeckten GRI-Angaben in den neuen wesentlichen Themen. Hintergrund der geänderten Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen ist die Verpflichtung der Oberbank, für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 die Kennzahlen entsprechend den ESRS zu berichten. Um auf diese umfangreiche Änderung in der Berichterstattung bestmöglich vorbereitet zu sein, entschied sich die Oberbank für einen progressiven Ansatz in der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung und gliedert daher die Nachhaltigkeitserklärung 2023 freiwillig nach der in den ESRS vorgegebenen Struktur. Bei den Inhalten zum Kerngeschäft der Oberbank wurde entschieden, diese Themen sowie deren Auswirkungen, Risiken und Chancen für das Jahr 2023 im Kapitel ESG-Aspekte im Kerngeschäft (siehe ab Seite 241) gesammelt zu berichten. Dieser Aufbau wird nächstes Jahr bei Bedarf adaptiert und um die noch nicht vollständig abdeckbaren Angaben ergänzt. Die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) werden von der Oberbank weiterhin umgesetzt – siehe TCFD Disclosure Index, Seite 307. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 37 Verweise außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung Kapitel in der Nachhaltigkeitserklärung Verweis BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung Verweis auf Konzernabschluss GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Verweise auf Corporate Governance Bericht GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Verweis auf Corporate Governance Bericht GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Verweis auf Konzernlagebericht SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Verweis auf Konzernlagebericht S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze Verweis auf Konzernlagebericht G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur Verweis auf Geschäftsbericht ESG-Kriterien in der Kreditvergabe Nachhaltigkeit im Risikomanagement Verweis auf Risikobericht ESG-Risiken im Kreditportfolio Verweis auf Risikobericht Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 38 Governance GOV-1 — Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane GRI 2-9 Die Führungsstruktur hat einen großen Einfluss auf Nachhaltigkeitsstrategie und -organisation. Die Einbettung und Unterstützung von ESG-Agenden (Environmental, Social, Governance) im oberen Management sowie in allen Bereichen der Organisation tragen maßgeblich zu einer erfolgreichen Umsetzung der Ziele und der Weiterentwicklung einer ambitionierten Strategie bei. Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Oberbank Anzahl der geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens Siehe Corporate Governance Bericht > Mitglieder des Vorstands und Abschnitt > Mitglieder des Aufsichtsrats. Vertretung von Beschäftigten und anderen Arbeitskräften Im Aufsichtsrat: fünf vom Betriebsrat entsandte Arbeitnehmervertreter:innen Bezüglich weiterer Vertretung von Arbeitnehmer:innen siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 150. Diversitätskonzept der Kontrollorgane GRI 405-1 Das Streben nach Diversität betrifft alle Mitarbeiter:innen der Oberbank und somit auch die Kontrollorgane. Der Frauenanteil wird in den folgenden Tabellen aufgeschlüsselt. Diversität der Organe Anzahl Frauen Anzahl Männer Anteil Frauen 2023 2022 2021 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Vorstand 1 0 0 3 4 4 25 % — % — % Aufsichtsrat gesamt 6 6 6 9 9 9 40 % 40 % 40 % Aufsichtsrat (Kapitalvertreter:innen) 3 3 3 7 7 7 30 % 30 % 30 % Aufsichtsrat (Belegschaftsvertretung) 3 3 3 2 2 2 60 % 60 % 60 % bis inkl. 30 Jahre von 31 bis 50 Jahren ab 51 Jahren 2023 2022 2021 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Vorstand 0 0 0 2 1 1 2 3 3 Aufsichtsrat gesamt 0 0 0 4 5 4 11 10 11 Aufsichtsrat (Kapitalvertreter:innen) 0 0 0 3 4 3 7 6 7 Aufsichtsrat (Belegschaftsvertretung) 0 0 0 1 1 1 4 4 4 Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 39 Eine nähere Beschreibung siehe Corporate Governance Bericht > Diversität. Unabhängige Gremienmitglieder 100 % der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemäß den in Entsprechung der C-Regel 53 des ÖCGK (Österreichischer Corporate Goveranance Kodex) vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern als unabhängig zu qualifizieren. Vorstand GRI 2-10 Die Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt. Somit ist bereits durch die gesetzliche Bestimmung sichergestellt, dass die Shareholder und über diese auch die Interessen der Stakeholder Berücksichtigung finden. Zusammensetzung, Funktionsperiode und Generationenwechsel GRI 2-17 Bezüglich Zusammensetzung des Vorstands siehe Corporate Governance Bericht > Mitglieder des Vorstands; dort befinden sich auch Beschreibungen der Hintergründe der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Funktionsperioden. Zum Frauenanteil im Vorstand und zum Generationenwechsel siehe Corporate Governance Bericht > Zielquoten und Umsetzungsstrategie > Vorstandsmitglieder. Die Zuständigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder siehe Corporate Governance Bericht > Aktuelle Verantwortungsbereiche des Vorstands. Wirkungsbereich des Vorstands GRI 2-17 Siehe Corporate Governance Bericht > Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands. Der Vorstand treibt Nachhaltigkeitsthemen proaktiv voran. Die vier Vorstände sind Teil des Lenkungsausschusses Nachhaltigkeit (siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank, Seite 44) und somit laufend in das Monitoring von Maßnahmen und die Definition neuer Zielsetzungen eingebunden. Zusätzlich werden im Zuge eines Jour fixe der Gruppenleitung der ESG Unit mit den Vorständen regelmäßig aktuelle Themen besprochen. Evaluierung der Performance des Vorstands GRI 2-18 Beim Vorstand erfolgt die Evaluierung der Erreichung der nichtfinanziellen Ziele für die Bemessung der variablen Bezüge durch den Vergütungsausschuss. Die konkreten Parameter und deren Gewichtung werden jährlich vom Vergütungsausschuss evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Hinsichtlich der Parameter werden durch den Vergütungsausschuss jeweils im Voraus Ziele und Zielkorridore definiert, anhand derer Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 40 die Zielerreichung (Über- bzw. Untererfüllung) bestimmt wird. Das Thema der Vorstandsvergütung wird im Kapitel Mitarbeiter:innen abgehandelt (siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme , Seite 49). Vorstandsmitglieder Zur Auflistung der Vorstandsmitglieder und Beschreibung ihrer Lebensläufe siehe Corporate Governance Bericht > Mitglieder des Vorstands Zum 31.12.2023 bekleideten die Vorstandsmitglieder der Oberbank AG die folgende Anzahl an Mandaten, hierbei ist das Mandat als Vorstand der Oberbank AG inkludiert. Weitere Mandate der Vorstandsmitglieder Name Funktion Gesamtanzahl Leitungsfunktionen Aufsichtsfunktionen Dr. Franz Gasselsberger, MBA Generaldirektor 3 4 Mag.a Isabella Lehner, MBA Vorstandsdirektorin 1 0 Mag. Florian Hagenauer, MBA Vorstandsdirektor 1 5 Martin Seiter, MBA Vorstandsdirektor 1 1 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Zusammensetzung und Wirkungsbereich Siehe Corporate Governance Bericht > Arbeitsweise des Aufsichtsrats Evaluierung der Performance des Aufsichtsrats GRI 2-17, GRI 2-18 Die Kenntnisse des Aufsichtsrats bezüglich Risikomanagement inkl. ESG-Risiken und -Risikofaktoren werden bei der Beurteilung der kollektiven Eignung angemessen berücksichtigt. Sollten Mängel festgestellt werden, wird ihnen durch spezifische Schulungen begegnet. Siehe dazu auch die Informationen im Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Organe, Seite 43. Aufsichtsratsmitglieder Siehe Corporate Governance Bericht > Mitglieder des Aufsichtsrats Weitere Mandate Zum 31.12.2023 bekleideten die Aufsichtsratsmitglieder der Oberbank AG die folgende Anzahl an Mandaten, hierbei ist das Mandat als Aufsichtsrat der Oberbank AG inkludiert. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 41 Mandate der Aufsichtsratsmitglieder Name Funktion Gesamtanzahl Leitungsfunktionen Aufsichtsfunktionen Dr. Andreas König AR-Vorsitzender 1 2 Mag. Dr. Martin Zahlbruckner stv. AR-Vorsitzender 10 2 Mag. Hannes Bogner AR-Mitglied (Kapitalvertreter) 0 4 Dir. Gerhard Burtscher AR-Mitglied (Kapitalvertreter) 2 4 Mag.a Alina Czerny AR-Mitglied (Kapitalvertreterin) 0 4 Dr.in Barbara Leitl-Staudinger AR-Mitglied (Kapitalvertreterin) 1 1 DI Franz Peter Mitterbauer, MBA AR-Mitglied (Kapitalvertreter) 2 3 DI Stefan Pierer AR-Mitglied (Kapitalvertreter) 13 7 Mag. Gregor Pilgram AR-Mitglied (Kapitalvertreter) 1 9 Dr.in Herta Stockbauer AR-Mitglied (Kapitalvertreterin) 1 5 Wolfgang Pischinger AR-Mitglied (Belegschaftsvertreter) 5 1 Susanne Braun AR-Mitglied (Belegschaftsvertreterin) 0 1 Alexandra Grabner AR-Mitglied (Belegschaftsvertreterin) 0 2 Elfriede Höchtel AR-Mitglied (Belegschaftsvertreterin) 0 1 Sven Zeiss AR-Mitglied (Belegschaftsvertreter) 0 1 Nominierung und Auswahl von Vorstand und Aufsichtsrat GRI 2-10 Wie im Basel-III-Offenlegungsbericht beschrieben, bestehen Kriterien für Nominierung und Auswahl von Vorstand und Aufsichtsrat: Im Dezember 2014 hat der Nominierungsausschuss für Vertriebsvorständ:innen und Marktfolgevorständ:innen eigene Bewerberprofile erarbeitet, deren wesentliche Ziele in der nachhaltigen Entwicklung der Bank im Rahmen der definierten Leitsätze und in der generell nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Bank in den dem Vorstandsmitglied explizit zugeordneten Agenden gemäß definierter Geschäftsverteilung liegen. Unter anderen Voraussetzungen wurden darin explizit die notwendige Fachkompetenz und die Anforderungen an die Führungsqualität festgeschrieben. Ebenso wurde ein Bewerberprofil für Aufsichtsratsmitglieder erarbeitet. Im Rahmen der Sitzung des Nominierungsausschusses vom 17. März 2020 wurde eine Richtlinie für die Vorgangsweise bei der Nach- oder Neubesetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsmandaten beschlossen. Über das Ergebnis wurde der Gesamtaufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. März 2020 entsprechend umfassend informiert. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 42 In seiner tourlichen Sitzung im März 2023 hat der Nominierungsausschuss eine Evaluierung der vorhandenen Aufgabenbeschreibungen und Bewerberprofile für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats vorgenommen und sich mit dem Prozess und den Zielen der strategischen Nachfolgeplanung intensiv auseinandergesetzt. Außerdem hat er in derselben Sitzung eine Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der Geschäftsleiter:innen als auch der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit durchgeführt und diese dem Aufsichtsrat mitgeteilt. Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Organe GRI 2-9, GRI 2-10, GRI 2-17 Das fundierte Fachwissen der Vorständ:innen im Nachhaltigkeitsbereich durch zahlreiche Schulungen und laufende Informationen zu aktuellen Entwicklungen ist die wesentliche Basis für die Beurteilung der Auswirkungen, Risiken und Chancen der Oberbank. Im Aufsichtsrat verfügen insbesondere die Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses über spezifisches Fachwissen, das sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten erworben haben und entsprechend in die Sitzungen einbringen. Über die Auswahl von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Nachfolgeplanung hinausgehend, besteht für aktuelle Mitglieder ein umfassendes Schulungskonzept. Die Schulungen beinhalten anlassbezogen auch ESG-Themen zur Stärkung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Vorständ:innen und Aufsichtsrät:innen. Zudem werden Kenntnisse bezüglich Risikomanagement inkl. ESG-Risiken und Risikofaktoren bei der Beurteilung der kollektiven Eignung angemessen berücksichtigt. Im Jahr 2023 hat für den Aufsichtsrat eine „Fit & Proper“-Schulung zum Thema Nachhaltigkeit stattgefunden, darin wurden regulatorische Themen wie Offenlegungsanforderungen und Nachhaltigkeitsrisiken im Detail erörtert. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 43 Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank GRI 2-9, GRI 2-12, GRI 2-13, GRI 2-14, GRI 2-24 In der Oberbank wurde 2019 eine Nachhaltigkeitsorganisation (mit Nachhaltigkeitsbeauftragten in allen Abteilungen der Zentrale) etabliert. Das Thema Nachhaltigkeit wurde so in unterschiedlichen Abteilungen verankert. Seit 2019 sind die Anforderungen an ein professionelles Nachhaltigkeitsmanagement in einer Bank jedoch erheblich gestiegen: Kund:innen fragen verstärkt nachhaltige Produkte nach, (potenzielle) Mitarbeiter:innen interessieren sich für die Nachhaltigkeitsstrategie ihres Arbeitgebers, und v.a. die regulatorischen Anforderungen – ausgehend vom Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“ der EU- Kommission aus dem Jahr 2018 – haben erheblich zugenommen. Diese Veränderungen führen auch zu einem deutlichen Anstieg des Arbeitspensums im Bereich der Nachhaltigkeit. Die Oberbank begegnet diesen stetig wachsenden Herausforderungen mit einer breit aufgestellten Nachhaltigkeitsorganisation: Kontrolle Aufsichtsrat Oberbank AG Vorstand Gesamtvorstand Dr. Franz Gasselsberger, MBA Mag. Florian Hagenauer, MBA Martin Seiter, MBA Mag.a Isabella Lehner, MBA Im Vorstand zuständig für Nachhaltigkeit Strategie und Steuerung ESG Unit Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit Stakeholder Sounding Board Green Bond Committee Drehscheibe für Nachhaltigkeitsagenden Gesamtvorstand & Abteilungsleitungen Teilnehmer:innen aus Privatwirtschaft, öffentl. Einrichtungen, Interessenvertretungen und Berater:innen Vorstand, zuständige Abteilungsleiter:innen und Nachhaltigkeits- beauftragte Umsetzung Nachhaltigkeits- beauftragte der zentralen Abteilungen Mitarbeiter:innen ESG Unit Alle Mitarbeiter:innen im Zuge von Projektarbeit und Ideenfindung Nachhaltigkeitsausschuss Im März 2023 hat der Aufsichtsrat die Einrichtung eines eigenen Ausschusses für Nachhaltigkeitsthemen beschlossen. Dieser Nachhaltigkeitsausschuss tagte im Zuge der Novembersitzung 2023 erstmalig. Dem Nachhaltigkeitsausschuss obliegt die Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Überwachung und Umsetzung sowie laufenden Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank. Der Ausschuss tagt tourlich einmal jährlich. Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit Der Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit besteht aus Gesamtvorstand, Abteilungsleitungen und Gruppenleiter:in der ESG Unit der Oberbank und tritt alle ein bis zwei Monate zusammen. Er stellt die Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 44 Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sicher und genehmigt neue Maßnahmen. Darüber hinaus überwacht der Lenkungsausschuss die Erreichung der Ziele, neue strategische Schwerpunkte werden beschlossen, auch Mitgliedschaften in relevanten Brancheninitiativen müssen vom Lenkungsausschuss genehmigt werden. Neue Mitgliedschaften werden dann eingegangen, wenn diese der Zielerreichung und/ oder Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank dienen. Der Lenkungsausschuss ist auch für Fortschrittsberichte zur Umsetzung der im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie definierten Projekte und Maßnahmen sowie für die Genehmigung von neuen Maßnahmen sowie Zielabweichungsanalysen und gegebenenfalls Maßnahmenanpassungen zuständig. Darüber hinaus wurde ein ein- bis zweimonatlicher Nachhaltigkeits-Jour fixe mit ausgewählten Vorstandsmitgliedern als Arbeitstermin eingerichtet, um über den Lenkungsausschuss (Entscheidungsgremium) hinaus Raum für Austausch und Diskussion aktueller Nachhaltigkeitsthemen zu geben. Stakeholder Sounding Board Das Stakeholder Sounding Board soll einmal im Jahr zusammentreten und dient der regelmäßigen Reevaluierung des Nachhaltigkeitsengagements mit den wichtigsten Stakeholder-Gruppen der Oberbank. Der Teilnehmerkreis des Stakeholder Sounding Boards setzt sich aus Privatwirtschaft, Kund:innen, Vertreter:innen öffentlicher Einrichtungen, Interessenvertretungen sowie Berater:innen zusammen und variiert jährlich. Die Zusammensetzung des Stakeholder Sounding Boards wird im Nachhaltigkeitsbericht der Oberbank AG offengelegt. Das Ziel des Stakeholder Sounding Boards ist die Einbindung der Interessen und Erwartungen externer Stakeholder der Oberbank und die laufende Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie und der damit zusammenhängenden Maßnahmen auf ihre Wesentlichkeit. Green Bond Committee GRI 2-12 Zur Verwaltung des Green Bond Frameworks hat die Oberbank ein Green Bond Committee (GBC) eingerichtet. Dieses tagt vierteljährlich im Zuge des Aktiv-Passiv-Management-Komitees (APM) und ist für folgende Themen zuständig: • Genehmigung von Green Loans gemäß den im Framework definierten Auswahlkriterien (Green- Bond-Kriterien) • Ausschluss von Green Loans, die die Kriterien für Green Bonds nicht mehr erfüllen • Identifikation und Management potenzieller ESG-Risiken von Green Loans • Überwachung der Verteilung der Nettoerlöse aus Green-Bond-Instrumenten • Überprüfung und Aktualisierung des Rahmens für Green Bonds Die Leitung des Termins hat der Risikovorstand inne, darüber hinaus sind das für Nachhaltigkeit zuständige Vorstandsmitglied sowie die zuständigen Abteilungsleiter:innen und Nachhaltigkeitsbeauftragten der Oberbank anwesend. Bei der Identifizierung von Green Loans und deren nichtfinanziellen Auswirkungen behält sich die Oberbank vor, auch externe Berater:innen und deren Datenquellen hinzuzuziehen. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 45 ESG Unit GRI 2-24 Um alle Maßnahmen im Nachhaltigkeitsmanagement besser zu bündeln und monitoren, wurde mit 1.1. 2022 in der Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT die Gruppe ESG Unit angesiedelt. Die/der Gruppenleiter:in der ESG Unit fungiert als Nachhaltigkeitsmanager:in der Oberbank. Sie/er trägt somit die Hauptverantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank und die daraus abzuleitenden Umsetzungsaktivitäten. Die ESG Unit ist so die zentrale Anlaufstelle für alle Abteilungen zum Thema Nachhaltigkeit und übernimmt die Projektleitung und Koordination der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsprojekte. Der ESG Unit obliegt auch die zentrale Verantwortung für die unterschiedlichen Berichte und Veröffentlichungen zum Thema Nachhaltigkeit. Darüber hinaus stellt die ESG Unit bzw. die/der Nachhaltigkeitsmanager:in der Oberbank durch regelmäßige Treffen mit unterschiedlichen Zielgruppen die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank sicher. Die ESG Unit ist deshalb für die Organisation und Durchführung der Nachhaltigkeits-Jour-fixes mit den Nachhaltigkeitsbeauftragten der einzelnen Abteilungen, des Lenkungsausschusses Nachhaltigkeit sowie des Stakeholder Sounding Boards verantwortlich. Nachhaltigkeitsbeauftragte der einzelnen Abteilungen GRI 2-24 Um die Umsetzung und laufende Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsagenden in der gesamten Organisation zu ermöglichen, wurde pro Abteilung mindestens ein:e Nachhaltigkeitsbeauftrage:r nominiert. Diese Personen sind erste Ansprechpartner:innen für alle Nachhaltigkeitsagenden in der eigenen Abteilung und stellen die Umsetzung aller relevanten Maßnahmen in ihrer Abteilung sicher. Das Aufzeigen und Entwickeln neuer Themen und Maßnahmen gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie das anschließende Reporting des aktuellen Umsetzungsstands an die/den Nachhaltigkeitsbeauftragte:n der Oberbank oder die Mitarbeit im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber hinaus nehmen die Nachhaltigkeitsbeauftragten der einzelnen Abteilungen an den monatlichen Nachhaltigkeits-Jour-fixes teil, die von der ESG Unit organisiert werden. Weitere Besprechungsformate im Rahmen der Nachhaltigkeitsorganisation Um einerseits die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und der damit verbundenen Maßnahmen in der Oberbank sicherzustellen und andererseits neue Maßnahmen zu entwickeln bzw. die Strategie – wenn nötig – zu aktualisieren, besteht zusätzlich zu den oben beschriebenen Gremien folgendes Format im Rahmen der Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank: Nachhaltigkeits-Jour-fixe (monatlich) Teilnehmerkreis: Mitarbeiter:innen der ESG Unit; Nachhaltigkeitsbeauftragte aus den Abteilungen Ziel: Monitoring der Maßnahmenumsetzung; laufende Identifikation und Erarbeitung von neuen Themen und Maßnahmen sowie Zielabweichungsanalysen und gegebenenfalls Maßnahmenanpassungen Die Rolle der Unternehmensleitung bei den Verfahren, Kontrollen und Vorgängen zur Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen wird in den jeweiligen Besprechungsformaten beschrieben. Bezüglich einer kurzen Zusammenfassung der Informationen und Berichte an den Vorstand und den Aufsichtsrat siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, Seite 47. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 46 Kontrollen und Verfahren für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Mithilfe der Wesentlichkeitsanalyse (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 72) wurden jene Bereiche, in denen die Oberbank positive und negative Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft verursacht, also die wesentlichen Themen der Oberbank, identifiziert. Im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll die Wesentlichkeitsanalyse jährlich aktualisiert werden, damit die Oberbank ihren Fokus stets auf aktuelle wesentliche Themen legen kann. Die jeweiligen zuständigen Fachabteilungen analysieren die Inhalte ihrer Fachbereiche und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ab. Die Identifikation und Bewertung von ESG-Risiken im Kreditportfolio sind ein wichtiger Bestandteil von Nachhaltigkeitsstrategie und -management der Oberbank und wirken damit auf sämtliche Geschäftsbereiche der Oberbank ein (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe, Seite 241). GOV-2 — Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat werden, wie in den vorherigen Kapiteln bereits beschrieben, regelmäßig über Nachhaltigkeitsthemen informiert. Der Vorstand erhält von der Gruppenleitung der ESG Unit und weiteren Nachhaltigkeitsbeauftragten Informationen in verschiedenen Besprechungsformaten (siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank, Seite 44), v.a. im Lenkungsausschuss, in regelmäßigen Jour fixes und anlassbezogen zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse sowie über die laufenden Themen, Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Strategien, Maßnahmen, Parameter und Ziele. GRI 2-9, GRI 2-14 Der Aufsichtsrat nimmt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine wesentliche Rolle ein. Nach Fertigstellung des Berichts wird dieser vor Veröffentlichung dem Aufsichtsrat in einer Sitzung präsentiert. Zudem wird der Aufsichtsrat in jeder Sitzung durch den Vorstand über aktuelle Themen im Bereich ESG informiert. Diese Themen werden im Gremium diskutiert und es werden Beschlüsse getroffen. Neben dem Aufsichtsrat beschäftigen sich mittlerweile vier Ausschüsse des Aufsichtsrats mit unterschiedlichen Aspekten und Fragestellungen rund um die Nachhaltigkeit: • Prüfungsausschuss: Prüfung des Lageberichts (Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Lageberichts) • Risikoausschuss: Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie im Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken, u.a. Nachhaltigkeitsrisiken • Vergütungsausschuss: Überwachung der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Vergütungspolitik, der Vergütungspraktiken und der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen • Nachhaltigkeitsausschuss: Überwachung der Umsetzung und der laufenden Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 47 Bei den meisten Inhalten (abgesehen von der Vergütung) erfolgt die Präsentation in den Ausschüssen durch den Vorstand, anlassbezogen und je nach Themengebiet werden weitere Personen hinzugezogen. GRI 2-24 Bezüglich der Einbettung der wesentlichen Themen in die Strategie der Bank siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette , Seite 56. Wichtige identifizierte Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in den Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise berücksichtigt. Kommunikation kritischer Angelegenheiten GRI 2-16 Definition kritischer Angelegenheiten für die Oberbank Zu kritischen Angelegenheiten zählen Bedenken hinsichtlich potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen der Organisation auf die Stakeholder, die durch Beschwerdeverfahren und andere Prozesse aufgeworfen wurden. Sie umfassen auch Beschwerden und Feedback, die durch andere Mechanismen in Bezug auf das Geschäftsgebaren der Organisation im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Geschäftsbeziehungen festgestellt wurden. In der Oberbank werden kritische Angelegenheiten v.a. bei Compliance, Datenschutzbeschwerden sowie - vorfällen, anderen Beschwerden und Einmeldungen über Whistleblowing sowie durch Prüfungen der Internen Revision gesehen. Anzahl der an Vorstand und Aufsichtsrat berichteten kritischen Angelegenheiten Bezüglich Compliance und Datenschutz wird die Anzahl der diesbezüglichen Vorfälle in den jeweiligen Kapiteln berichtet. Zu Korruption und Bestechung siehe Kapitel ESRS G1 > G1-4 Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung, Seite 228. Die Anfragen und Beschwerden bezüglich Datenschutz finden sich im Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle > Datenschutzanfragen und -verletzungen, Seite 200. Über diese Themen wird der Vorstand regelmäßig informiert. Dem Aufsichtsrat (AR) wird zu Antikorruption ein jährlicher Bericht nach der Regel 18a des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) vorgelegt. Für den Fall von etwaigen „Data Breaches“ oder wesentlichen Rechtsfällen aus dem Titel DSGVO wird der AR zu informieren sein. Dies ist in der Vergangenheit mangels Anwendungsfällen nicht passiert. Zusätzlich definiert die Oberbank mögliche kritische Angelegenheiten in weiteren Beschwerden und Whistleblowing. Dem Vorstand wird über Beschwerden anlassbezogen sowie in einem jährlichen Vorstandsbericht berichtet. Über materielle Schadensfälle wird darüber hinaus der Aufsichtsrat informiert. Von der Internen Revision können kritische Angelegenheiten identifiziert werden, die gemäß § 42(3) BWG (Bankwesengesetz) an den Gesamtvorstand und die/den Vorsitzende:n des Aufsichtsrats berichtet werden. Des Weiteren ist auch Feedback aus anderen Bereichen höchst relevant. Daraus könnten kritische Punkte abgeleitet werden wie z.B. die Aufsicht – hier sind Staatskommissär:innen bei AR-Sitzungen anwesend. Wesentliche aufsichtsrechtliche Entscheidungen werden dem Gesamt-AR übermittelt. Außerdem werden Berichte der Wirtschaftsprüferin bzw. des Wirtschaftsprüfers dem AR vorgelegt. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 48 Themen, die mit dem Vorstand abgestimmt, nicht aber regelmäßig dem Aufsichtsrat vorgelegt werden, sind Kundenfeedback, Mitarbeiterzufriedenheit und Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiter:innen. GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme GRI 2-19, GRI 2-20 Vergütung des Vorstands Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2010 alle Angelegenheiten der Vorstandsvergütung dem Vergütungsausschuss übertragen. Das Vergütungssystem der Oberbank wurde vom Vergütungsausschuss so gestaltet, dass es sich entsprechend der in § 39b BWG und der in dazugehöriger Anlage vorgegebenen Proportionalitätsprüfung an Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität bzw. an der Risikogeneigtheit des Geschäftsmodells orientiert und darüber hinaus gewährleistet, dass die Vorstandsmitglieder eine – ihren Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen angemessene – Entlohnung erhalten. Zuletzt wurde in der Dezembersitzung 2022 die „Richtlinie für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats in der Oberbank“ überarbeitet, vom Vergütungsausschuss beschlossen und verabschiedet. Diese Policy wurde der Hauptversammlung 2023 vorgelegt und mit der entsprechenden Mehrheit abgesegnet. Stakeholder-Meinungen werden insofern in Betracht gezogen, als dass die Vergütungspolicy von der Hauptversammlung zu beschließen ist, die auch über den Vergütungsbericht abzustimmen hat. Die Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung über die Vergütungspolicy sowie den Vergütungsbericht werden auf der Oberbank Website veröffentlicht. An der Festlegung der Vorstandsvergütung bzw. der Vergütungspolicy sind keine Vergütungsberater:innen beteiligt. Der Vergütungsausschuss ist gemäß § 39c BWG eingerichtet und besteht aus vier Kapitalvertreter:innen des Aufsichtsrats, wobei zumindest eine Person über Fachkenntnis und praktische Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügen muss (Vergütungsexpert:in). Zu den Sitzungen des Vergütungsausschusses wird neben der Staatskommissärin und deren Stellvertreterin auch der Vorsitzende des Zentralbetriebsrats der Oberbank eingeladen. Die Kapitalvertreter:innen im Vergütungsausschuss sind unabhängig im Sinne der Kriterien des BWG. Die Vergütung des Vorstands wird regelmäßig einem Benchmarking durch einen renommierten externen Dienstleister unterzogen. Weitere Informationen zum Vergütungsausschuss finden sich im Corporate Governance Bericht > Vom Aufsichtsrat eingerichtete Ausschüsse > Vergütungsausschuss. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 49 Vergütung des Vorstands (in Tsd. €) Vorstandsmitglied 2023 2022 2021 Dr. Franz Gasselsberger, MBA 1.945 1.408 1.183 Dr. Josef Weißl, MBA 1 1.316 691 618 Mag. Florian Hagenauer, MBA 680 631 560 Martin Seiter, MBA 453 394 306 Mag.a Isabella Lehner, MBA 2 226 Anmerkungen zu 2023: inkl. variabler Bezüge, die für 2022 gewährt wurden Vorgesehen ist ein ausgewogenes Verhältnis von fixen und variablen Bezügen, wobei sich die variablen Bezüge an einem Richtwert von maximal bis 40 % des Grundgehalts (Fixgehalt ohne Sachbezüge) orientieren. Das fixe Basisgehalt nimmt Bedacht auf die jeweiligen Aufgabengebiete. Sowohl die fixen als auch die variablen Vorstandsbezüge werden anhand eines jährlichen Peergroup-Vergleichs mit vergleichbaren Banken gemessen. Da die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Mitarbeiter:innen dieser Peergroup-Banken vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen, kann der Vergütungsausschuss über diesen Peergroup-Vergleich auch den Bezug der Vorstandsgehälter zu den Vergleichsbanken herstellen. Vorstandseinkommen sollen das Achtfache von Einkommen in der ersten Führungsebene unter dem Vorstand nicht übersteigen. Die variable Gehaltskomponente berücksichtigt gemeinsame und persönliche Leistungen der Vorstandsmitglieder ebenso wie die generelle Unternehmensentwicklung. Gemessen wird dieser Unternehmenserfolg am Erreichen mittel- bis langfristiger strategischer Zielsetzungen, die in der neuen, der Hauptversammlung 2023 vorgelegten Vergütungspolitik näher definiert sind, nämlich: a. Ertragsziele: Das nachhaltige Erreichen der strategischen Finanzziele auf Basis der definierten Strategie und der Mehrjahresplanung der Bank gemessen an den im Rahmen der jährlichen Budgetierung definierten Ertragskennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. b. Risikoziele: Das nachhaltige Einhalten der strategischen Risikoausnutzung gemäß Gesamtbankrisikosteuerung gemessen an den sich aus der jährlichen Budgetierung ableitenden Risikokennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. c. Nachhaltigkeit, HR-Kennzahlen, externe Bewertung: Das nachhaltige Erreichen der strategischen nichtfinanziellen Ziele auf Basis der definierten (Nachhaltigkeits-)Strategie wird anhand ausgewählter Parameter bewertet und fließt mit einem Wertungsfaktor von 20 % in die Entscheidung ein. d. Individuelle, strategische Kompetenz, Effektivität und Agilität: Die individuelle Bewertung der Leistungen eines jeden Vorstandsmitglieds aufgrund der Entwicklung der von ihm speziell zu verantwortenden Aufgabenbereiche laut Ressortverteilung kann bei entsprechender Bewertung zu einer additiven Erhöhung des Bewertungsergebnisses aus a bis c um maximal 10 Prozentpunkte führen. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 50 1 Aktiver Vorstand bis inkl. Mai 2023 (Bezüge Jänner bis Mai, inkl. Abfertigung) 2 Aktive Vorständin seit Mai 2023 (Bezüge Mai bis Dezember) Die konkreten Parameter und deren Gewichtung werden jährlich vom Vergütungsausschuss evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Hinsichtlich der Parameter werden unter Bezugnahme auf strategische Ziele und Budgetziele durch den Vergütungsausschuss jeweils im Voraus Ziele und Zielkorridore definiert, anhand derer die Zielerreichung (Über- bzw. Untererfüllung) bestimmt wird. Um nachhaltiges Wirtschaften sowohl innerhalb der Oberbank als auch der Oberbank gegenüber ihren Kund:innen sicherzustellen, wurden vom Vergütungsausschuss folgende nichtfinanzielle Kriterien zur Bemessung der nichtfinanziellen Ziele festgelegt: das Nachhaltigkeitsrating, das Volumen nachhaltiger Publikumsfonds, der CO2-Fußabdruck je Mitarbeiter:in der Oberbank, das Volumen an nachhaltigen Finanzierungen und der Digitalisierungsgrad. Weiters sind in den nichtfinanziellen Zielen die Fluktuationsrate der Mitarbeiter:innen und die Mitarbeiterzufriedenheit, gemessen mit dem Engagement- Index, enthalten. Bei 100 %-Zielerreichung aus der Kombination aller Kategorien werden 30 % des Grundgehalts (Fixgehalt ohne Sachbezüge) als variable Vergütung festgelegt. Für jeden Prozentpunkt weniger wird ein Prozentpunkt weniger an variabler Vergütung vergeben. Sollte die gesamte Zielerreichung unter 70 % liegen, erfolgt keine Auszahlung einer variablen Vergütung. Sie ist nach oben mit maximal 40 % des Grundgehalts gedeckelt, wobei hier für jeden Prozentpunkt der Übererfüllung ein Prozent mehr variable Vergütung gewährt wird. In Entsprechung von Art. 94(1) lit. l und lit. m der Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie) sind von den variablen Vergütungen der Vorstände, deren Höhe anhand der genannten Parameter vom Vergütungsausschuss festgelegt wird, 50 % in Aktien und 50 % in Cash auszuzahlen, wobei die Aktien einer Haltefrist von drei Jahren unterliegen und der auf fünf Jahre rückzustellende Anteil von 40 % der variablen Bezüge bzw. von 60 % (bei variablen Bezügen von mehr als 175 Tsd. Euro) zu gleichen Teilen aus Aktien und Cash besteht. Die variablen Anteile werden erst nach jährlicher Prüfung und Beschluss durch den Vergütungsausschuss mit maximal einem Jahresfünftel ausbezahlt, unterliegen also einem Clawback bei Negativentwicklung der Oberbank. In den Jahren, in denen die Instrumente von der Zurückbehaltungsregelung betroffen sind, wird keine Dividende ausbezahlt. Die Gesamtbezüge der Vorstände im Berichtsjahr betrugen 4,62 Mio. Euro, wovon 748 Tsd. Euro auf die variablen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2022 entfielen. Es wurden bisher weder an Vorstände noch an Führungskräfte Antrittsprämien oder Einstellungsprämien bezahlt. Allfällige Abfindungszahlungen an den Vorstand werden vom Vergütungsausschuss festgelegt und unterliegen der Regel 27a des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) in der jeweils gültigen Fassung. Das wurde in den Anstellungsverträgen mit den Vorständen auch so vereinbart. Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern bedürfen laut Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Dementsprechend sind alle bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern ausgewiesenen Mandate vom Aufsichtsrat genehmigt und auch im Einklang mit den Mandatsbeschränkungen des Bankwesengesetzes (BWG). Die Höhe der vertraglich vereinbarten Firmenpension des Vorstandsvorsitzenden Dr. Franz Gasselsberger, MBA bemisst sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses, folgt einer Staffelung bis zu 40 Jahren und basiert auf dem zuletzt bezogenen, pensionsfähigen Anteil am Fixgehalt. Für Vorstandsmitglieder, die ab dem Jahr 2005 bestellt werden, wird eine betriebliche Altersvorsorge bei einer Pensionskasse auf Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 51 vertraglicher Basis durch Leistung eines monatlichen Beitrags aufgebaut. Für diese Vorstandsmitglieder werden 20 % des pensionsfähigen Anteils in eine Pensionskasse einbezahlt. Die variable Vergütung wird nicht berücksichtigt. Bei leitenden Angestellten beträgt die Pensionskassenleistung der Bank gemäß Betriebsvereinbarung zwischen 4 % und 6 % des gesamten Fixbezugs, bei Mitarbeiter:innen gemäß Kollektivvertrag 2,7 %. Wahlweise können diese Beträge auch in eine betriebliche Kollektivversicherung einbezahlt werden. Bei der Gestaltung variabler Gehaltsbestandteile in vollkonsolidierten Gesellschaften gibt es nur im Bereich der direkten Leasingtöchter in Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei sowie der Immobiliengesellschaft Geschäftsführer:innen bzw. Verkaufsmitarbeiter:innen mit nennenswerten variablen Prämien. Diese werden vom Vergütungsausschuss bezüglich ihrer variablen Zuwendungen jährlich auf ihre Risikogeneigtheit als potenzielle Risikokäufer:innen analysiert. Aufgrund der insgesamt geringen variablen Bezüge unterhalb der gesetzlichen Erheblichkeitsschwelle, der Einbindung bei der Finanzierungsentscheidung in den Kreditrisikomanagementprozess der Bank und des nahezu gänzlichen Fehlens einer Eigenkompetenz für Geschäftsabschlüsse finden die speziellen Auszahlungsmodalitäten (Auszahlung deferred bzw. in Aktien) keine Anwendung. Es besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O) für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, deren Kosten von der Oberbank getragen werden. Vergütung des Aufsichtsrats Die Kapitalvertreter:innen bekommen für ihre Tätigkeit nur fixe Tantiemen. Es gibt keine variablen Vergütungsbestandteile. Die Festlegung der Höhe der Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder im Gesamtaufsichtsrat und in den Ausschüssen ist nach dem österreichischen Aktiengesetz der Hauptversammlung vorbehalten. In der ordentlichen Hauptversammlung 2023 wurden mit Wirksamkeit ab dem Geschäftsjahr 2023 folgende Tantiemen festgelegt: a. Vorsitzender: 28.000 Euro p.a. b. Stellvertreter des Vorsitzenden: 25.000 Euro p.a. c. Mitglieder des Aufsichtsrats: 22.000 Euro p.a. d. Mitglieder des Kreditausschusses: 6.000 Euro p.a. e. Mitglieder des Risikoausschusses: 3.000 Euro p.a. f. Mitglieder des Nominierungsausschusses: 4.000 Euro p.a. g. Mitglieder des Arbeitsausschusses: 3.000 Euro p.a. h. Mitglieder des Prüfungsausschusses: 6.000 Euro p.a. i. Mitglieder des Vergütungsausschusses: 3.000 Euro p.a. j. Mitglieder des Rechtsausschusses: 6.000 Euro p.a. k. Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses: 3.000 Euro p.a. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein binnen 30 Tagen nach Abhaltung der Hauptversammlung und wird bei Mitgliedern mit einem Rumpfjahr tageweise aliquotiert. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 52 GOV-4 — Erklärung zur Sorgfaltspflicht GRI 2-23 Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, an welchen Stellen des Berichts sich die Kernelemente der Sorgfaltspflicht – also die von der Oberbank implementierten Prozesse zur Identifikation von Auswirkungen, Risiken und Chancen (u.a. in der Wesentlichkeitsanalyse) und Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen – befinden. Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung Einbindung von Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS 2 > GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen • ESRS 2 > GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme • ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS 2 > GOV-2 Information und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen • ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger • ESRS 2 > IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen • ESRS E1 > E1-2 Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel • ESRS S1 > S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft • ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen • ESRS S4 > S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen • ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen • ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur • ESRS G1 > G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten > Strategien • ESRS G1 > Sponsoring > Strategien • ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Strategien in der Kreditvergabe • Strategische Beteiligungen > Strategien • Eigenveranlagung > Strategien • Wertpapiergeschäft > Strategien Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 53 Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell • ESRS 2 > IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen • ESRS E1 > Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Klimastresstest • ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 • Strategische Beteiligungen > Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 • Eigenveranlagung > Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 • Wertpapiergeschäft > Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz • ESRS E1 > E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien • ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze • ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze • ESRS G1 > G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten > Maßnahmen • ESRS G1 > Maßnahmen im Bereich Governance • ESRS G1 > Sponsoring > Maßnahmen • ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Maßnahmen in der Kreditvergabe • Strategische Beteiligungen > Maßnahmen • Eigenveranlagung > Maßnahmen • Wertpapiergeschäft > Maßnahmen Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS E1 > Parameter und Ziele • ESRS S1 > Parameter und Ziele • ESRS S4 > Parameter und Ziele • ESRS G1 > Parameter und Ziele • ESRS G1 > Sponsoring > Parameter und Ziele • ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter und Ziele • Strategische Beteiligungen > Parameter und Ziele • Eigenveranlagung > Parameter und Ziele • Wertpapiergeschäft > Parameter und Ziele Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 54 GOV-5 — Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Internes Kontrollsystem (IKS) Siehe Konzernlagebericht > Konzern Risikomanagement und Internes Kontrollsystem , Seite 20. Risiken und Kontrollen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung In der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden zwei Risiken identifiziert: • Einerseits besteht das Risiko, dass in der Berichterstellung für die Oberbank wesentliche Themen übersehen werden und somit der Nachhaltigkeitsbericht unvollständig ist. Dieses Risiko wird durch die Kontrolle gedeckt, dass vor Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt wird (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 72). Dadurch wird sichergestellt, dass alle für die Oberbank wesentlichen Themen identifiziert und im Nachhaltigkeitsbericht behandelt werden und dass die Berichterstattung vollständig erfolgt. Zudem erfolgt künftig eine stärkere Einbeziehung der Stakeholder-Perspektiven in die Wesentlichkeitsanalyse, die wesentlichen Themen werden darüber hinaus auch in den verschiedenen Formaten besprochen. Eine Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer sichert ab, dass die identifizierten Themen vollständig abgedeckt werden. • Andererseits besteht das Risiko, dass falsche Daten in den Nachhaltigkeitsbericht einfließen und damit die Berichtsinhalte nicht korrekt sind. Zur Deckung dieses Risikos werden die Berichtsinhalte innerhalb der jeweils zuständigen Abteilung im Sinne des Vieraugenprinzips kontrolliert. Das Management der Oberbank ist für die Implementierung eines angemessenen IKS im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung verantwortlich. Dieser Verantwortung wurde im dafür verfügbaren System der Oberbank Rechnung getragen und auch dort dokumentiert. Das System gibt eine strukturelle Übersicht über die identifizierten Risiken und die zur Deckung implementierten Kontrollen. Ein IKS ist wirksam, wenn Kontrollmaßnahmen auf Dauer zuverlässig funktionieren. Eine Überwachung ist daher unumgänglich. Unterstützt wird die Überwachungstätigkeit im IKS durch Wirksamkeitsüberprüfungen. Zudem wird das IKS regelmäßig im Zuge von Revisionsprüfungen durch die Abteilung Interne Revision als 3rd Line of Defense geprüft. Die Informationsbereitstellung zum IKS und die Kommunikation mit den relevanten Ansprechpartner:innen hat in der Oberbank einen hohen Stellenwert. Jährlich wird dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss der aktuelle Stand zum IKS präsentiert. Zudem sind regelmäßige Jour-fixe-Serien implementiert, einerseits mit dem Management (Vorstand und Abteilungsleitungen) und andererseits mit der/dem Risiko- und Kontrollverantwortlichen. Zudem wird jährlich ein gesamthafter IKS-Statusbericht in der Oberbank veröffentlicht. Die Nachhaltigkeitserklärung 2023 wird im Collaboration-Tool Workiva verfasst. Dieses ermöglicht den gleichzeitigen Zugriff und die gleichzeitige Bearbeitung des Dokuments durch alle Berechtigten. Die Zusammenarbeit, Automatisierung und Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dadurch Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 55 erheblich gefördert. Außerdem können in Workiva strukturelle oder inhaltliche Änderungen im Bericht einfach nachvollzogen werden. Informationen an Vorstand und Aufsichtsrat GRI 2-14 Der Vorstand wird regelmäßig über die Fortschritte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert und es findet diesbezüglich ein konstruktiver Austausch statt (siehe Details zu Besprechungsformaten im Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank, Seite 44). In diesen Besprechungsformaten und über zusätzliche anlassbezogene Informationen wird der Vorstand auch über Fortschritt und Ergebnisse der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung durch den Wirtschaftsprüfer informiert. Darüber hinaus ist das Thema Nachhaltigkeit Teil der Prüflandkarte der Internen Revision der Oberbank. Zumindest einmal jährlich erfolgt eine Prüfung mit umfassender Schwerpunktsetzung zum Thema Nachhaltigkeit. Prüfungsergebnisse werden in Revisionsberichten dargestellt. Die Interne Revision berichtet nach § 42 Abs. 3 BWG (Bankwesengesetz) quartalsweise an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und an den Prüfungsausschuss über durchgeführte Prüfungen und wesentliche Feststellungen. Zudem berichtet der Leiter der Revision mindestens einmal jährlich mündlich im Prüfungsausschuss zur Wirksamkeit und zum Qualitätsmanagement in der Internen Revision. Revisionsberichte werden an den Gesamtvorstand adressiert. Der Gesamtvorstand erhält zudem quartalsweise einen Report zur Umsetzung der Maßnahmen und einen jährlichen Aktivitätenbericht. Strategie SBM-1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Nachhaltigkeit in der Gesamtbankstrategie Zusätzlich zu den Handlungsfeldern Verkauf, Regionalstrategien, Digitalisierung, Human Resources, Kreditrisikoorganisation, Regulatorik & Bankensteuerung sowie Kosten & Leistungsmanagement wurde Nachhaltigkeit als eigenes Handlungsfeld in die Gesamtbankstrategie aufgenommen. Die Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in die Unternehmensstrategie Oberbank 2025 macht deutlich, dass der Nachhaltigkeit in der Oberbank auch auf strategischer Ebene größte Bedeutung für die künftige Weiterentwicklung und somit für den künftigen Erfolg der Bank beigemessen wird. Demnach beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte das Geschäftsmodell und die Strategie in zahlreichen Bereichen. Weitere Informationen zu Änderungen im Produktsortiment, nachhaltiger Kreditpolitik und Betriebsökologie können in den darauf bezogenen Kapiteln nachgelesen werden. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 56 Märkte und Kundengruppen der Oberbank GRI 2-1, GRI 2-6 Die Oberbank AG ist eine unabhängige österreichische Regionalbank mit Sitz in Linz. Ihr Filialnetz erstreckt sich über Österreich, Deutschland, Tschechien, die Slowakei und Ungarn, in weiterer Folge auch Oberbank Märkte genannt. Die Oberbank AG ist sowohl für Privatkund:innen als auch für Firmenkunden tätig, stellt ihren Kund:innen die Komplettpalette an Finanzdienstleistungen zur Verfügung und versteht sich als Universalbank. GRI 2-6 Das Produktportfolio umfasst ein breites Spektrum an Finanzdienstleitungen für alle relevanten Kundengruppen. Diese beinhalten Konten und Zahlungsverkehr für Privatkund:innen und Firmenkunden. Für Privatkund:innen werden zudem Leistungen von Sparen und Anlegen über Finanzierungen bis hin zu Vorsorge geboten. Bei Firmenkunden erstreckt sich das Angebot von Betriebsmittelfinanzierungen über Investitionsfinanzierungen und Förderungen, Leasing sowie internationales Geschäft bis hin zu Veranlagung und Vorsorge. Bezüglich Private Banking werden Services wie Vermögensberatung, Vermögensverwaltung sowie Produkte wie Wertpapiere und Fonds angeboten. Die Oberbank versteht sich als Beraterbank und ist somit bestrebt, bestmöglich auf die individuellen Bedürfnisse der Kund:innen einzugehen und einzelfallbezogen die passenden Produkte anzubieten. Detailliertere Informationen zu einzelnen Produkten und Services finden sich auf der Oberbank Website sowie im Kapitel ESG-Aspekte im Kerngeschäft, Seite 241. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 57 Übersicht Filialen und Mitarbeiter:innen 3 GRI 2-6, GRI 2-7 Filialen Mitarbeiter:innen 4 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Ö 5 94 95 96 1.761 1.724 1.706 DE 45 46 43 317 304 306 CZ 21 21 21 194 196 194 HU 14 14 14 142 139 135 SK 4 4 4 47 48 54 Gesamt 178 180 178 2.461 2.411 2.395 Strategische Nachhaltigkeitsziele bis 2025 Die Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank basiert auf ethischen und ökologischen Werten und wird laufend weiterentwickelt. Im Sinne der Nachhaltigkeit übernimmt die Oberbank Verantwortung … … in der Governance: a. Wir bekennen uns zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens. b. Wir verfolgen eine klare Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ist Bestandteil der Gesamtbankstrategie. c. Wir engagieren uns aktiv bei ESG-Initiativen, begründen neue Partnerschaften und bekräftigen dadurch unsere hohen Anforderungen zur Einhaltung ethischer Prinzipien. d. Wir pflegen einen regelmäßigen Austausch mit unseren Stakeholdern. … im Finanzierungsgeschäft und in der Kreditpolitik: a. Wir vergeben bis 2025 nachhaltige Privatfinanzierungen (energieeffizienter Wohnbau) in der Höhe von mindestens 1,5 Mrd. Euro. Das entspricht mehr als 50 % der neu eingeräumten Wohnbaufinanzierungen. b. Wir identifizieren und bewerten die ESG-Risiken in unserem Kreditportfolio und setzen entsprechende Maßnahmen zur Dekarbonisierung durch die Anwendung von Ausschluss- und Positivkriterien. c. Impact Reporting: Wir messen und berichten jährlich über die Auswirkungen (CO₂-Reduktion), die durch unsere nachhaltigen Finanzierungen erreicht wurden. d. Bis 2025 entsprechen mehr als 50 % aller Neuemissionen der Oberbank den ESG-Kriterien. … im Asset Management: a. Wir steigern das Volumen an nachhaltigen 3BG Publikumsfonds (laut ESG-Analyseprozess neu) bis 2025 auf mehr als 1 Mrd. Euro. … für unsere Kund:innen: a. Wir haben ein exzellentes Customer Experience Management: hohe Kundenzufriedenheitsrate von mehr als 60 Punkten (NPS). Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 58 3 Stichtag Filialen und Mitarbeiter:innen jeweils 31.12. 4 Anzahl entspricht Mitarbeiter:innen-Headcount (HC), Stichtag jeweils 31.12. 5 Inkl. Zentrale b. Wir begleiten unsere Kund:innen bei der digitalen Transformation der Bankservices. Der Digitalisierungsgrad ist höher als 80 %. … für unsere Mitarbeiter:innen: a. Next Generation: Wir bieten jungen Potenzialen die Chance, sich weiterzuentwickeln. Wir besetzen 80 % der Führungspositionen aus eigenen Reihen. b. Gender Balance: 30 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2025, 40 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2030 … für die Gesellschaft: a. Wir bekennen uns zum Regionalitätsprinzip: 95 % unseres Sponsoringbudgets fließen in Projekte in unseren Märkten. In der Beschaffung arbeiten wir primär mit Partnern aus unseren Regionen zusammen. … für die Umwelt: a. Wir sind klimaneutral (in Scope 1 und Scope 2) bis 2025 und tragen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad bei. b. Der CO₂-Fußabdruck pro Mitarbeiter:in ist bis 2025 kleiner als eine Tonne. Die Identifikation und Bewertung von ESG-Risiken im eigenen Kreditportfolio ist ein wichtiger Bestandteil von Nachhaltigkeitsstrategie und -management der Oberbank. Darunter fällt auch das Management von jenen (physischen und transitorischen) Risiken, die mit dem Klimawandel im Zusammenhang stehen (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe, Seite 241). Die Covid-19-Pandemie hatte keine Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank und die strategischen Nachhaltigkeitsziele bis 2025. Auch aktuelle politische Ereignisse und Entwicklungen haben keine Änderungen nach sich gezogen. GRI 2-24 Bei der Definition von Zielen wird darauf geachtet, dass diese mit bestehenden Richtlinien und Strategien im Einklang stehen. Aufgrund der neuen Wesentlichkeitsanalyse haben sich weitere Themen ergeben, die im nächsten Strategieprozess einbezogen werden. Bislang wurden für diese neuen wesentlichen Themen keine spezifischen Ziele definiert. Die bestehenden Ziele gelten, soweit keine Einschränkungen definiert wurden, für den gesamten Konzern in allen Märkten. In den einzelnen Kapiteln werden zu jedem wesentlichen Thema die Maßnahmen beschrieben, die zur Erreichung der festgelegten Ziele bereits ergriffen wurden oder geplant sind. Auch die Fortschritte im Zusammenhang mit der Zielerreichung werden bei den einzelnen Maßnahmen und Zielen angegeben. Sofern eine externe Validierung der Daten vorhanden ist, wird darauf an den entsprechenden Stellen hingewiesen. Der Fokus in der Nachhaltigkeitsstrategie liegt klar auf der Weiterentwicklung im Kerngeschäft. In diesem Zusammenhang wird eine Dekarbonisierungsstrategie erarbeitet (siehe ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz, Seite 107). Des Weiteren wird laufend an der Einführung von neuen Produkten sowohl für Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 59 Firmenkunden als auch für Privatkund:innen gearbeitet (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Nachhaltiges Produktportfolio, Seite 255). Auch in der Beratung sind Nachhaltigkeitsthemen inzwischen nicht mehr wegzudenken und Nachhaltigkeitsrisiken werden von allen Kund:innen aller Oberbank Märkte erhoben. Beitrag zu Sustainable Development Goals nach wesentlichen Themen Die Oberbank hat sich bis 2025 ehrgeizige Ziele in den verschiedensten Handlungsfeldern gesetzt. Mit allen Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie will die Oberbank zur nachhaltigen Entwicklung von Umwelt und Gesellschaft beitragen. Darüber hinaus wird dadurch auch ein Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen geleistet. Die Oberbank bekennt sich damit klar zur Einhaltung der Menschenrechte, zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz unseres Planeten. Die SDGs unterliegen einem jährlichen Monitoring. Bisher wurde im Nachhaltigkeitsbericht der jährliche Fortschritt kommuniziert. Künftig wird über den Onlinefragebogen des UN Global Compact berichtet (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger > UN Global Compact, Seite 70). Die Oberbank leistet mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie einen Beitrag zur Erreichung folgender SDGs: E1 Klimawandel 7.2: Energiesparen und Umstieg auf erneuerbare Energien SDG 12: 12.5: Abfallaufkommen verringern 13.2: Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen 13.3: Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern S1 Eigene Belegschaft 4.4: Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 60 4.7: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, u.a. durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung 5.5: Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 8.7: Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen G1 Unternehmenspolitik 10.5: Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken 16.5: Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren ESG-Aspekte im Kerngeschäft 12.6: Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 61 Wertschöpfungskette der Oberbank GRI 2-6 Die zentrale Wertschöpfung der Oberbank liegt in der Gestaltung von Bankprodukten sowie in der Beratung der Kund:innen. Da für diese Dienstleistungsprozesse keine Rohstoffe oder Zulieferer benötigt werden, unterscheidet sich die Wertschöpfung wesentlich von der Wertschöpfungskette eines produzierenden Unternehmens. Nichtsdestotrotz ist sich die Oberbank als unabhängige Regionalbank dessen bewusst, dass alle ihre geschäftlichen Entscheidungen und Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft haben können. Aus diesem Grund wurde zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex für Mitarbeiter:innen ein Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner entwickelt (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten, Seite 219). Nachhaltiges Denken und Handeln – im Interesse der Regionen und ihrer Menschen – bilden daher bei der Oberbank seit jeher die Basis der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Wertschöpfung. Die Abbildung soll die wesentlichen Elemente der Wertschöpfung in der Oberbank und die wichtigsten Einflussfaktoren vereinfacht darstellen. Die Nachhaltigkeitserklärung deckt sowohl die direkten als auch die indirekten Auswirkungen und Emissionen der Oberbank (z.B. durch Energieeinkauf) ab. Darüber hinaus Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 62 werden auch die Auswirkungen in Scope 3, die durch Kund:innen (finanzierte Emissionen) oder durch Mitarbeitermobilität (Arbeitswege und Geschäftsreisen) entstehen, dargestellt (siehe dazu die Informationen im Kapitel ESRS E1 Klimawandel, Seite 107). Primäre Treiber der Wertschöpfung der Oberbank sind ihre Kund:innen, weshalb der Wertschöpfungsprozess mit diesen beginnt und auch abschließt. Im Fokus aller Prozesse in der Bank soll immer die/der Kund:in stehen. Es gilt, die Anforderungen und Bedürfnisse der Kund:innen zu erkennen (Kundenbedürfnis) und in weiterer Folge mit den Dienstleistungen und Services bestmöglich zu erfüllen – mit dem Ziel, Kund:innen zu gewinnen (Neukundengewinnung) und bestehende Geschäftsbeziehungen auszubauen. Durch Einsatz von Kapital, dem Know-how und Engagement der Mitarbeiter:innen und einem strategisch ausbalancierten Filialnetz fokussiert die Oberbank im Kerngeschäft auf ihre Kernkompetenzen als Universalbank. Hierzu zählen u.a. Finanzdienstleistungen in den Bereichen Bezahlen, Fördern, Finanzieren, Versichern und Veranlagen. Um das Know-how der Mitarbeiter:innen aktuell zu halten und auszubauen, investiert die Oberbank in ein umfassendes Lern- und Schulungsangebot zu sämtlichen bankrelevanten, fachspezifischen, rechtlichen und fachunabhängigen Themenstellungen (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung, Seite 175). Begleitet werden die Finanzdienstleistungen von Managementprozessen (Risiko, Personal, Compliance etc.) und Supportprozessen (Recht, IT und Infrastruktur, Marketing und Kommunikation etc.). Die Oberbank will über den Geschäftsabschluss hinaus ihre Kundenbeziehungen nachhaltig stärken und ergreift hierzu eine Vielzahl an Maßnahmen (Customer Relationship Management). Die Kund:innen stehen im Mittelpunkt (Kundenorientierung). Im Rahmen des Customer Experience Managements wird aktiv Kundenfeedback eingeholt. Dies soll dabei helfen, die Bedürfnisse der Kund:innen besser zu verstehen und in weiterer Folge die Kundenbindung (u.a. durch kundenspezifisches Cross Selling) zu erhöhen. All diese Maßnahmen helfen der Oberbank dabei, Geschäftsprozesse immer besser an die Bedürfnisse ihrer Kund:innen anzupassen bzw. von Anfang an nach deren Anforderungen auszurichten. Ein starkes Fundament und wesentlicher Faktor des langfristigen Erfolgs der Oberbank sind ihre stabilen Werte (Kompetenz, Vertrauen, Zusammenhalt, Leidenschaft) und die breit aufgestellte Strategie. Ratings und Auszeichnungen Die nachhaltigen Aktivitäten der Oberbank werden durch nationale und internationale Ratingagenturen und Auszeichnungen anerkannt. Da Nachhaltigkeitskriterien neben Finanzkennzahlen immer stärker zur Beurteilung potenzieller Investments herangezogen werden, geben Nachhaltigkeitsratings und Auszeichnungen hier Orientierung vor. ISS ESG-Rating 6 Die international agierende Ratingagentur Institutional Shareholder Services (ISS) ist weltweit führend im nachhaltigen Anlagensegment. Für das ISS ESG-Rating werden bis zu 100 Ratingkriterien herangezogen wie u.a. Umweltmanagement, Menschenrechte, eine Strategie für den Klimawandel, die Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 63 6 https://www.issgovernance.com/esg/ratings Aktionärsstruktur oder die nachhaltige Wirkung durch die Kreditvergabe und durch andere Finanzdienstleistungen. Im Dezember 2023 wurde das Nachhaltigkeitsrating erneut mit dem „Prime Status“ bestätigt, wobei die Oberbank ihre Ratingnote im Vorjahresvergleich von C auf C+ verbessern konnte. Die Oberbank AG gehört somit laut ISS ESG weltweit zu den TOP 10 der 287 gerateten Banken in der Branche Public and Regional Banks (Stand 28.12.2023). Es wurde außerdem die höchste Transparenzstufe von ISS ESG „Transparency Level: very high (80–100 %)“ erreicht. CDP-Rating Das ehemalige Carbon Disclosure Project (CDP) ist eine im Jahr 2000 gegründete Non-Profit-Organisation, die die weltweit größte internationale Plattform und Datenbank zur Offenlegung von unternehmensrelevanten Umwelt- und Klimadaten (z.B. Treibhausgasemissionen, Klimarisiken, Reduktionsziele) betreibt. Sie gilt als Goldstandard der Umwelttransparenz börsennotierter Unternehmen. Durch die gesammelten Daten wird es Investor:innen, Unternehmen und Regierungen ermöglicht, fundierte Entscheidungen zu treffen, um die Umweltrisiken zu minimieren. Dabei wird ein Score von A bis F vergeben. 2023 wurden über 23.000 Unternehmen weltweit geratet. Im Geschäftsjahr 2023 erreichte die Oberbank erneut ein gutes Rating von „B“. Bereits 2022 bei der erstmaligen Einreichung zum CDP-Rating wurde die Oberbank mit einem B-Rating geratet. ASRA Beim Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA) zeichnet die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) gemeinsam mit dem Institut für Österreichische Wirtschaftsprüfer:innen (IWP) jährlich die besten Nachhaltigkeitsberichte des vorangegangenen Wirtschaftsjahres aus. Der renommierte Preis würdigt bereits seit mehr als 20 Jahren die besten Nachhaltigkeitsberichterstattungen des Landes. Im Jahr 2023 wurde der Oberbank zum zweiten Mal der ASRA verliehen. In der Kategorie „Verpflichtende Berichterstattung“ (ausgenommen ATX-Prime) wurde die Oberbank für den Nachhaltigkeitsbericht 2022 mit dem zweiten Platz ausgezeichnet. Im Vorjahr hat der Bericht in der Kategorie „Kapitalmarktorientierte Unternehmen – Banken und Versicherungen“ den dritten Platz erreicht. EMAS EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Instrument für all jene Unternehmen, die ihren betrieblichen Umweltschutz verbessern wollen. Organisationen, die die hohen Anforderungen der europäischen EMAS-Verordnung erfüllen, werden mit dem EMAS-Logo ausgezeichnet. Nach einer Begutachtung durch ein akkreditiertes Unternehmen ist die Oberbank mit Dezember 2022 EMAS- zertifiziert. Dadurch hat sich die Oberbank zur Einhaltung der Standards des Eco- Management and Audit Scheme verpflichtet, mit dem Ziel, ökologische und ökonomische Verbesserungspotenziale zu erkennen und diese umzusetzen. Die Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 64 Umsetzung der Verordnung wird zukünftig einmal jährlich durch ein externes Audit überprüft, das auch 2023 erfolgreich erfolgte. Auszeichnungen im Bereich Mitarbeiter:innen Siehe Konzernlagebericht > Human Resources, Seite 26. SBM-2 — Interessen und Standpunkte der Interessenträger GRI 2-25, GRI 2-29, GRI G4-DMA (früher FS5) Einbindung der Stakeholder Die Oberbank verfolgt im Bereich der Nachhaltigkeit einen integrativen Ansatz und pflegt einen regelmäßigen und offenen Dialog mit ihren wichtigsten Stakeholder-Gruppen (öffentliche Institutionen, Kund:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen) sowie mit Vertreter:innen der wirkungsmächtigsten Treiber bzw. Impulsgeber für eine nachhaltige Entwicklung (NGOs, Brancheninitiativen, Nachhaltigkeits- Ratingagenturen und Regulatoren). Eine offene und ehrliche Feedbackkultur ist nicht bloß in den Grundprinzipien der Unternehmensführung verankert, sondern wird auch tatsächlich in der Oberbank gelebt. Anregungen, Ideen oder Rückmeldungen der Stakeholder sind stets willkommen und werden möglichst umfassend berücksichtigt, beispielsweise in der Definition wesentlicher Themen oder in der Erarbeitung von Maßnahmen. Die Interessen und Erwartungen sämtlicher Stakeholder spiegeln sich dementsprechend in den Nachhaltigkeitsambitionen und -maßnahmen der Oberbank wider. Auch in der Strategie- und Zielfindung ist man bestrebt, die Interessen der wichtigsten Stakeholder-Gruppen bestmöglich einzubeziehen. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 65 Die wichtigsten Stakeholder der Oberbank Details zur Stakeholder-Analyse finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2019. Stakeholder Sounding Board Da die Oberbank mit sehr vielen Stakeholdern in Verbindung steht, werden aus jenen Stakeholder- Gruppen, mit denen der größte wechselseitige Einfluss besteht, Vertreter:innen zum Sounding Board eingeladen. Dies sind unter anderen Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Investor:innen und Nachhaltigkeits- Ratingagenturen. Das von der ESG Unit letztmalig 2022 organisierte Sounding Board setzte sich zusammen aus Vertreter:innen der folgenden Organisationen: Bankenverband, Lenzing AG, voestalpine AG, KTM AG, Swietelsky AG, rfu (Mag. Reinhard Friesenbichler Unternehmensberatung), JKU – Johannes Kepler Universität Linz, WWF Österreich, ÖGUT – Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik. Darüber hinaus nahmen Mag. Florian Hagenauer, MBA und Martin Seiter, MBA als Vertreter des Vorstands der Oberbank am Sounding Board teil. Mit vielen dieser Organisationen pflegte die Oberbank auch 2023 einen regen Austausch. Das Verhältnis zu den Stakeholdern ist bislang sehr gut und die Oberbank ist weiterhin bestrebt, dieses gute Verhältnis aufrechtzuerhalten und zu stärken. Im Jahr 2024 soll das Stakeholder Sounding Board wieder stattfinden und auch die wesentlichen Themen sollen detaillierter mit den Stakeholdern abgestimmt werden. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 66 Eigentümer:innen/ Investor:innen Kund:innen Mitarbeiter:innen Management Betriebsrat Lieferanten, Dienstleister, Partner Ratingagenturen Aufsicht Partnerbanken, Versicherungen NGOs Potenzielle Mitarbeiter:innen Potenzielle Kund:innen Interessenverbände (Normen und Gremien) Influencer:innen Politik Medien Behörden Forschungs- und Bildungseinrichtungen Mitbewerber Backstage Tour und Jobmessen Wichtig ist für die Oberbank auch der Kontakt zu Schulen, Ausbildungseinrichtungen und somit auch zu potenziellen Bewerber:innen. HR-Arbeit und Personalmarketing geschieht auch vor Ort in den Geschäftsbereichen. Jeder Unternehmensbereich soll einen Beitrag zum Employer Branding leisten. Im Frühling 2023 wurde das Konzept der „Backstage Tour“ geschaffen, um in Linz sowie in jedem österreichischen Geschäftsbereich zweimal pro Jahr einen Blick hinter die Kulissen der Oberbank zu bieten. Ziel der Backstage Tour ist es, mittels eines standardisierten Konzepts interessierten Schüler:innen sowohl die Oberbank als Arbeitgeber als auch die vielfältigen Berufsbilder der Bank zu präsentieren. Die Veranstaltungen dienen zum gegenseitigen Austausch von Erwartungen, Chancen und Meinungen sowie dem Wissenstransfer zwischen Lehre und Praxis. Zusätzlich ist die Oberbank bei zahlreichen Jobmessen von Schulen und Universitäten präsent und schließt Kooperationsvereinbarungen, um mit der Zielgruppe in Interaktion zu treten. Ziele der Stakeholder-Einbindung Ein Ziel der Stakeholder-Einbindung besteht darin, transparent Informationen für die Stakeholder bereitzustellen. Dabei geht es nicht nur um die bloße Weitergabe von Daten, sondern auch um die aktive Kommunikation, das Verständnis der Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder sowie die Einbeziehung ihrer Perspektiven in die Entscheidungsprozesse der Oberbank. Überblick Kommunikation und Arten der Stakeholder-Einbindung In den folgenden beiden Tabellen werden die Kommunikation mit Stakeholdern sowie die Arten von deren Einbindung bezüglich Nachhaltigkeitsthemen genauer beschrieben. Informationskanäle für Stakeholder Beschreibung Frequenz Oberbank Website: Bereich Nachhaltigkeit regelmäßige jährliche und anlassbezogene Aktualisierung Nachhaltigkeitsbericht (GRI-Standards) jährlich Kurzfassung Nachhaltigkeitsbericht „Nachhaltigkeit kompakt“ seit 2021, jährlich Oberbank Veranstaltungen zum Thema Nachhaltigkeit (z.B. Business Brunch) anlassbezogen Marketingkampagnen mit Fokus auf ESG laufend Nachhaltigkeitsratings und deren Kommunikation jährlich Social-Media-Kanäle der Oberbank (Facebook, Instagram, LinkedIn) laufend – anlassbezogen und regelmäßige Updates interne Kommunikation: Intranet (Inside) der Oberbank auf der Seite „Nachhaltigkeit“, Inside-Meldungen sowie regelmäßige Beiträge und Schwerpunkte im Mitarbeitermagazin Inside: dauerhaft verfügbare Informationen auf Inside-Seite, die anlassbezogen aktualisiert werden, regelmäßige Kommunikation, mindestens jährlich Schwerpunkt im Mitarbeitermagazin Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 67 Online-Ratgeber #jetztunternehmen mit Rubrik Nachhaltigkeit; Online-Wohnmagazin #jetztwohnen mit Rubrik Energiesparen Online-Vermögensmagazin # jetztvermögen – einzelne Artikel zu relevanten aktuellen Nachhaltigkeitsthemen laufende Ergänzung von Artikeln, Versand der Artikel via Firmenkunden-Newsletter (quartalsweise) / Privatkunden-Newsletter (monatlich) Vorträge für Schüler:innen und Studierende (in der Bank oder extern) mehrmals jährlich, anlassbezogen Die Oberbank sucht aktiv den Kontakt zu unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen, u.a., um ihre Sichtweisen einzuholen oder die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Darüber hinaus besteht durch diesen aktiven Austausch auch die Möglichkeit, Awareness für Nachhaltigkeitsthemen im Finanzbereich sowie die Maßnahmen der Oberbank zu schaffen und auch interne Stakeholder zur Mitarbeit bei ESG-Projekten zu motivieren. Formate der Stakeholder-Einbindung Art der Stakeholder- Einbindung Stakeholder-Gruppe Stakeholder-Kategorie Frequenz Regelmäßiger Austausch mit anderen Banken bezüglich Nachhaltigkeitsthemen v.a. österreichische Finanzinstitute Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen anlassbezogen Mitgliedschaft und Mitarbeit in nationalen Initiativen (respACT, ÖGUT) externe Initiativen Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen laufend Mitgliedschaft und Mitarbeit in internationalen Initiativen (z.B. UN Global Compact) Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen Unterstützung von Projektarbeiten (z.B. Kooperationen mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten Schulen, Fachhochschulen und Universitäten Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen anlassbezogen, mehr als fünfmal im Jahr Oberbank Backstage Tour für Schüler:innen Schulen Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen in Linz sowie in jedem österreichischen Geschäftsbereich zweimal pro Jahr Stakeholder-Dialog interne und externe Stakeholder Betroffene Interessenträger:innen & Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen jährlich Zusammenarbeit mit externen Berater:innen im Zuge von diversen Projekten (z.B. EMAS, PCAF, Berichterstattung) externe Stakeholder Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen anlassbezogen Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 68 Mitarbeiter:innen: Schulungen, Lehrgänge und WBT Nachhaltigkeit (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung, Seite 175 ) Mitarbeiter:innen Betroffene Interessenträger:innen unterschiedliche Schwerpunkte, WBT alle drei Jahre und für alle neuen Mitarbeiter:innen verpflichtend Umfrage Mitarbeiterzufriedenheit / Employee Experience (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter:in nen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 150) Mitarbeiter:innen Betroffene Interessenträger:innen jährlich Umfrage Mitarbeitermobilität (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen > Mitarbeitermobilität, Seite 126) Mitarbeiter:innen Betroffene Interessenträger:innen jährlich Umfrage „Chance 2030“ Mitarbeiter:innen Betroffene Interessenträger:innen erstmalig Juni/Juli 2023 MbO-(Management by Objectives-)Gespräch mit Oberbank Mitarbeiter:innen Mitarbeiter:innen Betroffene Interessenträger:innen jährlich Energiesparchallenge Mitarbeiter:innen Betroffene Interessenträger:innen erstmalig 2023 Kundenzufriedenheitsbef ragung (siehe Kapitel ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 195 ) Kund:innen Betroffene Interessenträger:innen & Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen nach Trigger-Anlässen wie z.B. Beratungsgesprächen und Kontoeröffnungen etc. nachhaltiges Jahresgespräch und Nachhaltigkeits-Check (siehe Kapitel ESG- Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter nachhaltiges Produktportfolio > Nachhaltigkeitsgespräch und Nachhaltigkeits- Check für Unternehmen, Seite 267) Firmenkunden Betroffene Interessenträger:innen & Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen jährlich Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 69 Jahresgespräch für Privatkund:innen Privatkund:innen Betroffene Interessenträger:innen & Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen jährlich Feedback aus der Oberbank App Kund:innen Betroffene Interessenträger:innen & Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen laufend Dialog/Bereitstellung zusätzlicher Informationen für Ratings, SPO Ratingagenturen (z.B. ISS ESG, S&P, CDP) Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen jährlich Dialog mit öffentlichen Einrichtungen, Interessenvertretungen und Branchenverbänden z.B. Wirtschaftskammer, Bankenverband, Land OÖ Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen anlassbezogen Austausch im Zuge von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) z.B. EMAS-ERFA (Erfahrungsaustausch) österreichische Unternehmen, die EMAS implementiert haben Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen jährlich FERONIA Nachhaltigkeitspreis von der Oberbank, OÖN und Land OÖ Unternehmen, Organisationen, Vereine, Bildungseinrichtungen in OÖ Betroffene Interessenträger:innen & Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen jährlich EMAS & Green Location Audits Prüfer:innen Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen erstmalig 2022 – jährliches Rezertifizierungs-Audit bei EMAS, Green Location: Zwischenaudit nach 2 Jahren, nach 4 Jahren Rezertifizierung Der Vorstand wird über wichtiges Feedback und die Ergebnisse der Einbindung der Stakeholder informiert. Teilnahme an Brancheninitiativen GRI 2-23, GRI 2-28 UN Global Compact Der Global Compact der Vereinten Nationen ist die weltweit größte Initiative zu Corporate Social Responsibility (CSR) und nachhaltiger Entwicklung. Die Oberbank bekennt sich öffentlich zur Durchsetzung der zehn universellen Prinzipien rund um Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung sowie zur Unterstützung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Die Oberbank bekräftigt hiermit erneut ihre Unterstützung. Mit dem Beitritt zum UN Global Compact ist ein jährlicher Fortschrittsbericht bezüglich der Umsetzung der zehn Global-Compact-Prinzipien und der SDGs verpflichtend. Die Oberbank hat bis einschließlich 2021 mittels ihres Nachhaltigkeitsberichts ihre Fortschritte berichtet. 2023 wurde seitens UN Global Compact ein standardisierter Onlinefragebogen eingeführt, mit dessen Hilfe die Oberbank seit dem Geschäftsjahr 2022 eine detaillierte Communication-on- Progress-Berichterstattung (CoP) durchführt. Aufgrund technischer Schwierigkeiten wird der CoP über das Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 70 Berichtsjahr 2022 voraussichtlich Mitte 2024 auf der Plattform des UN Global Compact öffentlich zugänglich sein. Unternehmen haben eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der SDGs. Die Oberbank ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und wird sich weiterhin aktiv engagieren, um einen Beitrag zur Lösung der globalen Herausforderungen zu leisten. Die Nachhaltigkeitsambitionen der Oberbank stehen in Einklang mit Zielen für nachhaltige Entwicklung. Diese Symbiose ist u.a. die Basis für die Umsetzung entsprechender ethischer und ökologischer Standards in der Oberbank. respACT – austrian business council for sustainable development respACT ist bei der Umsetzung der SDGs ein wichtiger Knotenpunkt zwischen internationalen Nachhaltigkeitsorganisationen wie dem World Business Council of Sustainable Development, CSR Europe und dem UN Global Compact, öffentlichen Einrichtungen sowie Unternehmen. Die Oberbank bekennt sich zu den Vereinsstatuten sowie zu den Grundsätzen des CSR-Leitbilds „Erfolg mit Verantwortung. Ein Leitbild für zukünftiges Wirtschaften“ von respACT. Die aktive Teilnahme an Workshops zur Erarbeitung innovativer Lösungsansätze und die strategische Umsetzung der globalen Ziele sind Teil des Nachhaltigkeitskonzepts der Oberbank. ÖGUT – Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik Die ÖGUT ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich seit mehr als 30 Jahren für eine nachhaltige Ausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft einsetzt. Durch die Teilnahme an Projekten und Aktivitäten der ÖGUT wird die Oberbank zusätzlich bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsambitionen unterstützt. PCAF – Partnership for Carbon Accounting Financials PCAF ist eine weltweite Initiative, deren Mitglieder zusammenarbeiten, um gemeinsam den Global GHG Accounting and Reporting Standard für die Finanzindustrie zur Messung und Offenlegung der Treibhausgasemissionen ihrer Kredite und Investitionen zu entwickeln. Damit unternehmen die PCAF- Teilnehmenden einen wichtigen Schritt zur Bewertung klimabezogener Risiken, zum Setzen von Zielen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und zur Entwicklung wirksamer Strategien zur Dekarbonisierung unserer Gesellschaft. TCFD – Task Force on Climate-related Financial Disclosures TCFD erstellt Empfehlungen für klimabezogene Offenlegungen im Finanzsektor, um Transparenz und branchenweit vergleichbare, hochqualitative Berichterstattung zu fördern. Inhaltlich geht es um Informationen zu den Kernelementen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrößen und Ziele. Die Oberbank bekennt sich dazu, die TCFD-Empfehlungen umzusetzen – der Überblick dazu findet sich am Ende des Nachhaltigkeitsberichts. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 71 SBTi – Science Based Targets initiative Die Science Based Targets initiative ist eine internationale Organisation, deren Ziel es ist, Unternehmen aktiv in den Klimaschutz einzubinden. Die Initiative gilt als international anerkannter Goldstandard auf dem Weg zu wissenschaftsbasierten unternehmerischen Klimaschutzzielen, sogenannten Science-based Targets. Diese müssen in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens stehen und einen Beitrag zur Senkung der globalen Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius bzw. im besten Fall zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels leisten. Mit Dezember 2022 hat sich die Oberbank als eine der ersten österreichischen Banken zu SBTi und damit zur Entwicklung von Science-based Targets verpflichtet und arbeitet seitdem an wissenschaftsbasierten Zielsetzungen sowie einer Dekarbonisierungsstrategie (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz, Seite 107). SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell GRI 3-1 Die wesentlichen Auswirkungen der Oberbank gehen über die direkten Auswirkungen durch den eigenen Betrieb hinaus und sind v.a. in der nachgelagerten Wertschöpfungskette – vergebene Finanzierungen, Beteiligungen, Investment- und Kundenportfolio der Oberbank – zu finden. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2025 der Oberbank, die einen Teil der Gesamtbankstrategie darstellt, bezog bereits in den vergangenen Jahren die bisher als wesentlich definierten Themen ein. Zudem wurde bereits im Nachhaltigkeitsbericht 2022 dargelegt, dass die finanzierten Emissionen (Scope 3.15) den größten Anteil an Treibhausgas-(THG-)Emissionen ausmachen, die durch die Geschäftstätigkeit der Oberbank entstehen. Aus diesem Grund startete die Oberbank im Jahr 2023 die Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie für ihr gesamtes Portfolio (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz, Seite 107). Auch in der Produktentwicklung wird auf veränderte Anforderungen, wie eine erhöhte Nachfrage der Kund:innen nach nachhaltigen Produkten, und das übergeordnete Ziel der Oberbank, einen Betrag zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft Richtung mehr Nachhaltigkeit leisten zu wollen, eingegangen. Die Palette der Produkte und Dienstleistungen mit ESG-Kriterien wird laufend erweitert und angepasst (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe , Seite 241). Die sich aus der neuen Wesentlichkeitsanalyse ergebenen Themen werden auch im künftigen Strategieprozess einbezogen, außerdem werden in den jeweiligen Bereichen weitere Maßnahmen abgeleitet. Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum Aufgrund der neuen Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen detaillierter betrachtet als zuvor und im Sinne der doppelten Wesentlichkeit analysiert. Die Prozessbeschreibung findet sich im Kapitel ESRS 2 > IRO-1 Beschreibung des Verfahrens, Seite 87. Die doppelte Wesentlichkeit hat zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit. In der Auswirkungswesentlichkeit werden die positiven oder negativen Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 72 Auswirkungen betrachtet, die das Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf Menschenrechte. Dies umfasst Auswirkungen, die mit den eigenen Tätigkeiten des Unternehmens und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind, ebenso wie auch Auswirkungen durch seine Produkte und Dienstleistungen oder durch seine Geschäftsbeziehungen. Nachhaltigkeitsaspekte sind aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn sie Risiken oder Chancen mit sich bringen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken. Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit, wenn er unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen und/oder unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich ist. In der ersten Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS wurden Auswirkungswesentlichkeit und Finanzwesentlichkeit bewertet. Eine erste Analyse der aktuellen sowie der kurz-, mittel- und langfristig erwarteten finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens auf seine Finanzlage, finanzielle Leistungsfähigkeit und Cashflows soll im Laufe des Jahres 2024 erfolgen. GRI 3-2 Die Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS hat zu einer Veränderung bzw. Erweiterung der für die Oberbank wesentlichen Themen geführt. Die folgenden, im Bericht über das Jahr 2022 behandelten wesentlichen Themen finden sich so in der Gliederung des vorliegenden Berichts an anderen Stellen wieder: 1. Schutz von Kundendaten 2. Kundenzufriedenheit 3. Corporate Governance 4. Compliance 5. Nachhaltiges Produktportfolio 6. Nachhaltige Kreditpolitik 7. Asset Management 8. Eigenveranlagung 9. Fairer Arbeitgeber 10. Mitarbeiterentwicklung 11. Work-Life-Balance 12. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 13. Betriebsökologie 14. Nachhaltige Beschaffung und Lieferantenbeziehung 15. Soziales Engagement und Corporate Citizenship Auf Basis der 2023 nach ESRS durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden folgende Themen als für die Oberbank wesentlich identifiziert: ESRS-Standard Unterthemen E1 – Klimawandel Anpassung an den Klimawandel E1 – Klimawandel Klimaschutz E1 – Klimawandel Energie S1 – Eigene Belegschaft Arbeitsbedingungen – Sichere Beschäftigung S1 – Eigene Belegschaft Arbeitsbedingungen – Arbeitszeit S1 – Eigene Belegschaft Arbeitsbedingungen – Angemessene Entlohnung S1 – Eigene Belegschaft Arbeitsbedingungen – Sozialer Dialog S1 – Eigene Belegschaft Arbeitsbedingungen – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 73 S1 – Eigene Belegschaft Arbeitsbedingungen – Gesundheitsschutz und Sicherheit S1 – Eigene Belegschaft Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit S1 – Eigene Belegschaft Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Schulungen und Kompetenzentwicklung S1 – Eigene Belegschaft Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Vielfalt S1 – Eigene Belegschaft Sonstige arbeitsbezogene Rechte – Datenschutz S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen – Datenschutz S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen – Meinungsfreiheit S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen – Zugang zu (hochwertigen) Informationen S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Persönliche Sicherheit von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen – Persönliche Sicherheit S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Persönliche Sicherheit von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen – Kinderschutz S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen – Zugang zu Produkten und Dienstleistungen S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen – Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken G1 – Unternehmenspolitik Unternehmenskultur G1 – Unternehmenspolitik Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowern) G1 – Unternehmenspolitik Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken G1 – Unternehmenspolitik Korruption und Bestechung – Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung G1 – Unternehmenspolitik Sponsoring Unternehmensspezifisch ESG-Kriterien in der Kreditvergabe Unternehmensspezifisch Strategische Beteiligungen Unternehmensspezifisch Eigenveranlagung Unternehmensspezifisch Wertpapiergeschäft Anmerkung zur Tabelle: Die Bezeichnung der Unterthemen entspricht der Formulierung des European Sustainability Reporting Standard (ESRS). In dieser Nachhaltigkeitserklärung wird jedoch, um die Lesbarkeit der Inhalte zu vereinfachen, eine verkürzte Formulierung des wesentlichen Themas verwendet. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen dieser neu identifizierten wesentlichen Themen werden in Folge beschrieben. Wesentliche positive und negative Auswirkungen sowie Risiken und Chancen GRI 3-3 In diesem Abschnitt werden die in der Wesentlichkeitsanalyse festgestellten wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen sowie Chancen und Risiken der wesentlichen Themen für die Oberbank zusammengefasst. In der Beschreibung wurden auch für die Oberbank nicht wesentliche mögliche negative Auswirkungen und Risiken aufgenommen, wenn dies das Verständnis der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse verbessert. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 74 Allgemeine Information zu Zeithorizonten: Bei tatsächlichen Auswirkungen ist von einem kurzfristigen Zeithorizont auszugehen, bei potenziellen Auswirkungen werden unterschiedliche Zeithorizonte angenommen. Sofern wesentliche positive und negative Auswirkungen/Risiken und Chancen identifiziert wurden, werden die Zeithorizonte getrennt angegeben. Siehe Definition der Zeithorizonte im Kapitel ESRS 2 > BP-2 Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen, Seite 36. E1 Klimawandel Anpassung an den Klimawandel Dieses Thema umfasst den Anpassungsprozess des Unternehmens an den tatsächlichen und erwarteten Klimawandel und seine Auswirkungen. Auswirkungen Unternehmen und so auch Kreditinstitute wie die Oberbank können sowohl wesentliche positive als auch negative Auswirkungen auf den Klimawandel haben. Sowohl um die negativen Auswirkungen zu minimieren als auch um sich selbst an den Klimawandel anzupassen, müssen sie ihre Geschäftsstrategie adaptieren. Ansonsten wäre eine potenzielle Auswirkung, dass global gesehen auch die Kapazität von Gesellschaft und Ökosystemen, mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen bzw. sich an diese anzupassen, verringert wird. Daher ist die Erarbeitung von Richtlinien bzw. Geschäftsstrategien zur Anpassung an den Klimawandel zu fokussieren. Mittels Wesentlichkeitsanalyse der Oberbank wurden tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen im Bereich Betriebsökologie festgestellt. An den wesentlichen Themen wird gearbeitet. Hier liegt der Fokus auf dem Umbau von Gebäuden mit der Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen und auf der Umsetzung der 2022 eingeführten E-Mobilität-Infrastruktur. • Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen ◦ negative Auswirkungen: kurzfristig (Verbrauch der Ressourcen unmittelbar spürbar) ◦ positive Auswirkungen: mittelfristig (durch Notwendigkeit von Investitionen längerer Umsetzungszeitraum) Finanzielle Chancen und Risiken Eine gute Anpassung an neue Umfeldbedingungen kann Wettbewerbsvorteile für ein Unternehmen schaffen sowie dazu führen, dass das Unternehmen als attraktiverer Arbeitgeber wahrgenommen wird. Eine ansprechende visuelle und haptische Gestaltung der Unternehmensstandorte im Zuge von Gebäudeumbauten, die aufgrund von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel notwendig werden können, kann zur Kundenbindung beitragen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Chancen ist sehr hoch, da Umbaumaßnahmen geplant sind. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: mittelfristig (realistische Dauer der Umsetzung von Maßnahmen v.a. im Hinblick auf Umbau und Lieferzeiten für Infrastrukturgüter) Klimaschutz Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Reduktion von THG-Emissionen zur Eindämmung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und Bemühungen, ihn auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau gemäß Pariser Klimaabkommen zu begrenzen. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse 2023 wurde beim Thema Klimaschutz der Fokus auf die Maßnahmen der Oberbank gelegt. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kerngeschäft (Bankprodukte und Dienstleistungen der Oberbank) wurden in gesonderten Analysen betrachtet (siehe im Kapitel ESG-Aspekte Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 75 im Kerngeschäft, Seite 241). Im Jahr 2024 wird eine Reevaluierung der Wesentlichkeitsanalyse erfolgen und diese Struktur möglicherweise angepasst. Auswirkungen Die Erarbeitung und anschließende Erreichung von Reduktionszielen bzgl. THG-Emissionen (TCFD-, CDP- Offenlegungen) kann dazu beitragen, das weitere Voranschreiten des Klimawandels abzumildern. • Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen ◦ negative Auswirkungen: kurzfristig (Emissionen) ◦ positive Auswirkungen: mittelfristig (Maßnahmen für Einführung erneuerbarer Energiequellen) Finanzielle Chancen und Risiken Für die Oberbank könnten sich durch klimafreundliches Wirtschaften bessere Finanzierungskonditionen für die Bank selber und positive Veränderungen auf Kundenseite, wie gesteigertes Vertrauen und vermehrtes Kundengeschäft durch bessere Nachhaltigkeitsratings der Oberbank, ergeben. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: kurzfristig (Ratings haben unmittelbare Auswirkungen) Energie Dieses Thema umfasst Energieverbrauch und -mix der Organisation sowie THG-Emissionen (Scope 1 bis 3) und Treibhausgasintensität im eigenen Betrieb und in der Wertschöpfungskette. Auswirkungen Die Erarbeitung von Reduktionszielen bezüglich THG-Emissionen (TCFD-, CDP-Offenlegungen) sowie konkrete Energieeffizienzmaßnahmen und weitere Reduktionsmaßnahmen und -richtlinien im eigenen Betrieb können dazu beitragen, das weitere Voranschreiten des Klimawandels abzumildern. Das Energiemanagementberatungsteam der Oberbank unterstützt daher seit 2007 bei der Planung von Maßnahmen in diesem Bereich, die auch zur Reduktion des Einsatzes fossiler Energieträger beitragen. • Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen ◦ negative Auswirkungen: mittelfristig (Auswirkungen von Ressourcenbeanspruchung können sich mittelfristig auswirken) ◦ positive Auswirkungen kurzfristig (Umstellung Energiequellen – direkte Auswirkungen) Finanzielle Chancen und Risiken Beim Thema Energie wurden für die Oberbank nur wesentliche Chancen und keine wesentlichen Risiken identifiziert. So könnte selbstproduzierte erneuerbare Energie (grüne Energie) wesentlich zur Energiesicherheit der Oberbank beitragen. Zudem kann die Möglichkeit des Verkaufs von überschüssiger produzierter Energie als Chance gewertet werden. Auch eine Strategie für Energieeinkauf kann negativen finanziellen Auswirkungen (im Sinne von höheren Kosten), die durch die Abhängigkeit von volatilen, internationalen Energiemärkten entstehen können, vorbeugen. Diese Strategie ist von der Oberbank bereits definiert, daher ist die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Chance sehr wahrscheinlich. • Zeithorizont: mittelfristig (aufgrund von Investitionshöhen und -dauer mittelfristiges Eintreten von Chancen) Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 76 S1 Eigene Belegschaft Sichere Beschäftigung Dieses Thema umfasst die Sicherheit des Arbeitsplatzes, so z.B. den Umgang mit befristeten Verträgen, Sozialschutz sowie den Umgang mit Freelancer:innen und Leiharbeiter:innen. Auswirkungen Ein unsicherer und/oder befristeter Arbeitsplatz führt zu Unsicherheit für die Betroffenen und hindert eine sichere Lebensplanung. Darüber hinaus können für den Arbeitgeber aufgrund höherer Fluktuation höhere Kosten entstehen. Für die Oberbank wurden keine wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen festgestellt, da nur im Zuge von einzelnen Projekten mit Freelancer:innen zusammengearbeitet wird und keine Leiharbeiter:innen beschäftigt werden. Als positive tatsächliche und auch potenzielle Auswirkungen einer sicheren Beschäftigung für Arbeitgeber und -nehmer:innen wurden bei der Oberbank Stabilität und höhere Mitarbeiterzufriedenheit sowie stärkere Mitarbeiterbindung zum Unternehmen identifiziert. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Bei dem Thema wurden keine wesentlichen finanziellen Chancen und Risiken für die Oberbank identifiziert. Arbeitszeit Bei diesem Thema geht es um die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen mit der Arbeitszeit sowie um verwandte Strategien und Richtlinien, beispielsweise Arbeitszeitmodelle, Mobile Working oder Teilzeit. Auswirkungen Im Fall von Überarbeitung bestehen tatsächliche Auswirkungen in der Verminderung der Lebensqualität sowie negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen. Die Oberbank identifiziert allerdings auch zahlreiche tatsächliche positive und potenzielle positive Auswirkungen. Diverse Strategien und Richtlinien können zu einer guten Work-Life-Balance beitragen. So erhöhen flexible Arbeitszeiten die Mitarbeiterzufriedenheit. Darüber hinaus sieht die Oberbank Potenzialausschöpfung und Altersversorgung durch Teilzeitmodelle sowie Erhöhung der finanziellen Sicherheit im Alter als wesentliche positive Aspekte. Zudem können positive Auswirkungen auf die Gesundheit entstehen. • Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen ◦ negative Auswirkungen: mittelfristig (bei steigenden Anforderungen) ◦ positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Bei dem Thema wurden keine wesentlichen finanziellen Chancen und Risiken für die Oberbank identifiziert. Angemessene Entlohnung Hier geht es um angemessene Löhne, dabei sind diverse (gesetzliche) Vorgaben zu beachten (z.B. Kollektivverträge, Mindestlohn). Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 77 Auswirkungen Als wesentliche potenzielle negative Auswirkungen wurden die folgenden Aspekte identifiziert: schlechte finanzielle Lage von Mitarbeiter:innen bei nicht angemessenem Lohn, Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen sinkt, Fluktuationsrate steigt. Sichtbare positive Auswirkungen sind: finanzielle Sicherheit für Mitarbeiter:innen, höhere Mitarbeiterzufriedenheit, angemessenes Gehalt trägt zu geringerer Fluktuation bei. Für eine adäquate und marktkonforme Bezahlung werden in den Märkten außerhalb Österreichs Gehaltsstudien als Vergleich herangezogen. • Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen ◦ negative Auswirkungen: mittelfristig (bei nicht marktkonformer Entlohnung) ◦ positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Hier wird als wesentliche Chance für die Oberbank definiert, dass eine faire und angemessene Bezahlung eine gute Position am Arbeitsmarkt und die Bindung von Mitarbeiter:innen zum Arbeitgeber stärkt. Risiken bestehen bei steigendem Gehältern am Markt in zu geringer Entlohnung bestehender Mitarbeiter:innen bzw. zu geringen Gehaltsangeboten für Bewerber:innen, allerdings sind diese für die Oberbank nicht wesentlich. • Zeithorizont ◦ Risiken: kurzfristig ◦ Chancen: kurzfristig Sozialer Dialog Bei diesem Thema spielt die Arbeitnehmervertretung eine wichtige Rolle, ebenso das aktive Einholen von Feedback seitens der Mitarbeiter:innen und die Förderung von Austausch unter den Mitarbeiter:innen, z.B. durch Veranstaltungen. Auswirkungen Fehlender sozialer Dialog kann als mögliche negative Auswirkung (starke) Unzufriedenheit nach sich ziehen, falls sich Mitarbeiter:innen nicht gehört fühlen. Allerdings wurden in der Bewertung des Themas für die Oberbank weder tatsächliche noch potenzielle negative Auswirkungen festgestellt, da zahlreiche Maßnahmen gesetzt werden, die den Austausch unter den Mitarbeiter:innen sowie aktives Feedback seitens der Mitarbeiter:innen an die Oberbank als Arbeitgeber fördern und somit einen Beitrag zur Zufriedenheit und zu einem Gefühl der Wertschätzung in der Belegschaft leisten. Die Auswirkungswesentlichkeit ergibt sich daher aus den positiven tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Durch die Bereitstellung von Möglichkeiten zum sozialen Dialog wird eine gute Position am Arbeitsmarkt und Bindung der Mitarbeiter:innen zur Oberbank gestärkt. Risiken liegen in einem zu langsamen Informationsfluss in der Unternehmenskommunikation. • Zeithorizont: kurzfristig Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 78 Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Beim Thema Work-Life-Balance werden familienbezogene Abwesenheiten, flexible Arbeitszeiten und Zugang zu Kinderbetreuung behandelt. Auswirkungen Bei fehlender Work-Life-Balance treten tatsächliche negative Auswirkungen wie verminderte Lebensqualität auf, beispielsweise wenn sich Beruf und Familie nicht vereinbaren lassen. Dies kann zu stressbedingten Symptomen wie sinkender Arbeitsleistung und erhöhten Krankenständen bis hin zum Burn- out führen. Eine steigende Arbeitsbelastung kann potenzielle negative Auswirkungen nach sich ziehen bzw. verstärken. Andererseits trägt eine gute Work-Life-Balance zu einer besseren physischen und psychischen Gesundheit bei, was als tatsächliche positive Auswirkung für die Oberbank identifiziert wurde. Diese kann mitunter auch eine gesteigerte Arbeitsleistung als mögliche Folge haben. Zudem kann so die Mitarbeiterzufriedenheit steigen. • Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen ◦ negative Auswirkungen: mittelfristig ◦ positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Für die Oberbank ergeben sich Chancen durch Gesundheitsförderung und Unterstützung für mentale Gesundheit in verschiedenen Lebenslagen, da somit weniger Krankenstände auftreten und gesündere Mitarbeiter:innen eine gesteigerte Arbeitsleistung erbringen. Bei negativer Entwicklung der Work-Life- Balance sind bereits kurzfristig negative Reaktionen in der Belegschaft zu erwarten. • Zeithorizont ◦ Chancen: mittelfristig ◦ Risiken: kurzfristig Gesundheitsschutz und Sicherheit Hier geht es um den Status und die Voraussetzungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Auswirkungen Bei mangelnder Arbeitssicherheit und mangelndem Gesundheitsschutz könnten negative Auswirkungen auf die Gesundheit wie z.B. psychische Belastungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Probleme mit dem Bewegungsapparat auftreten. Maßnahmen der Oberbank in diesem Bereich durch Präventionsmaßnahmen und Förderungsprogramme (z.B. Sportprogramme, psychische Beratung, Sicherheitsmaßnahmen) führen allerdings zu gesteigerter Gesundheit. Bei diesem Thema ergibt sich die Auswirkungswesentlichkeit aus den positiven Auswirkungen. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Ähnlich wie bei der Work-Life-Balance sieht die Oberbank durch die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter:innen) v.a. Chancen zur Senkung von Krankenstandstagen und Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit. So kann auch die Bindung der Mitarbeiter:innen an die Oberbank gestärkt werden. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: mittelfristig Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 79 Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Unter diesem Thema ist beispielsweise der Anteil von Frauen in Führungspositionen oder der Gender-Pay- Gap zu verstehen. Auswirkungen Identifizierte negative Auswirkungen bei diesem Thema sind: Diskriminierung sowie fehlende Gleichstellung der Geschlechter, die auch zu verminderter Zufriedenheit und Lebensqualität führen, ein vorhandener Gender-Pay-Gap, eine männerdominierte Führungsebene und das Schlagwort „Teilzeitfalle“. Hingegen sind auf positiver Seite bei Gleichstellung Auswirkungen wie höhere Zufriedenheit, gerechte Behandlung, mehr Frauen in Führungspositionen, Diversität/Gender Balance bei Führungsmannschaften bzw. diverse Teams und ausreichende Potenziale für Nachbesetzungen festzustellen. • Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen ◦ negative Auswirkungen: kurzfristig ◦ positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Hier wurde für die Oberbank als wesentlich festgestellt, dass Gleichberechtigung mittelfristig die Position am Arbeitsmarkt und die Treue von Mitarbeiter:innen stärkt. Zudem sind so auch qualifizierte und ausreichende Nachbesetzungen für Führungspositionen möglich. Diskriminierungen würden kurzfristig zu negativen Reaktionen bei Mitarbeiter:innen (z.B. Streiks) und möglichen Reputationsschäden führen. • Zeithorizont ◦ Chancen: mittelfristig ◦ Risiken: kurzfristig Schulungen und Kompetenzentwicklung Bei diesem Thema liegt der inhaltliche Fokus auf Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen, der Möglichkeit und Anzahl von Trainings sowie der Durchführung regelmäßiger Leistungsbewertungen. Auswirkungen Bei der Oberbank steht Weiterentwicklung im Fokus, daher wurden nur wesentliche positive Auswirkungen identifiziert, wie z.B. die Entwicklung neuer Fähigkeiten, die zu einer höheren Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen sowie einer höheren Leistung am Arbeitsplatz führen kann. Darüber hinaus kann die Förderung von Weiterbildung bzw. Weiterentwicklung als Ausdruck der Wertschätzung der Mitarbeiter:innen gewertet werden. Oberbank-weit gleiche Ausbildungsprogramme garantieren gleiche Chancen für alle. Aktives Potenzialmanagement zeigt klare Perspektiven zur Weiterentwicklung der einzelnen Mitarbeiter:innen auf. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Die Oberbank sieht finanzielle Chancen darin, durch Weiterentwicklungsmaßnahmen und ein gestärktes Skill-Set der Mitarbeiter:innen einen Beitrag zur Steigerung der Produktivität des Unternehmens zu leisten. Darüber hinaus leisten gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten einen positiven Beitrag zu einer guten Position des Unternehmens am Arbeitsmarkt. Fehlende Kompetenzen der Mitarbeiter:innen können zu Kundenunzufriedenheit führen und sich negativ auf den Geschäftserfolg auswirken, was für die Oberbank nicht als wesentliches Risiko identifiziert wurde. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 80 • Zeithorizont ◦ Chancen: mittelfristig Vielfalt Das wesentliche Thema Diversität umfasst den Umgang mit verschiedensten Gruppen, beispielsweise gemessen am Anteil von Frauen und verschiedenen ethnischen Gruppen oder Minderheiten sowie verschiedener Altersgruppen in der eigenen Belegschaft. Auswirkungen Hier werden die folgenden positiven Auswirkungen als für die Oberbank wesentlich bewertet: Inklusion, Gefühl von Zugehörigkeit für die betroffenen Personen, höherer Frauenanteil in den Führungsebenen, Initiative 50+: Förderung von älteren Mitarbeiter:innen. Negative Auswirkungen wurden nicht identifiziert. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: mittelfristig Finanzielle Chancen und Risiken Die Oberbank sieht Chancen darin, Mitarbeiter:innen aus verschiedenen Personengruppen zu rekrutieren und beispielsweise auch ältere Mitarbeiter:innen zu fördern. Unterschiedliche Meinungen/Sichtweisen durch diverse Teams führen zu einer betriebswirtschaftlich besseren Performance. Neben Zahlung der Ausgleichstaxe könnte fehlende Diversität zu einem eingeschränkten Bewerberpool und möglicherweise zu Reputationsschäden führen, was für die Oberbank nicht als wesentliches Risiko festgestellt wurde. • Zeithorizont ◦ Chancen: mittelfristig Datenschutz bei Mitarbeiter:innen Bei diesem Thema geht es um den Umgang des Unternehmens mit privaten Daten der Mitarbeiter:innen. Dabei sind gesetzliche Vorgaben wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Auswirkungen Beim Thema Datenschutz bei Mitarbeiter:innen wurden in der Wesentlichkeitsanalyse keine tatsächlichen negativen Auswirkungen festgestellt. Potenzielle negative Auswirkungen bei Vorfällen wären Unzufriedenheit der Mitarbeiter:innen und bei strengen Sicherheitsmaßnahmen oder bei Verhaltensmonitoring auch ein Eingriff in die Rechte und Freiheiten der Mitarbeiter:innen bezüglich des Umgangs mit Daten. Zu diesem wesentlichen Thema wurden darüber hinaus tatsächliche wesentliche positive Auswirkungen identifiziert: hohes Sicherheitsgefühl bei der Belegschaft, attraktiver Arbeitgeber. • Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen ◦ positive Auswirkungen: mittelfristig ◦ negative Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Die Oberbank ist sich der möglichen Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz bewusst und ergreift deshalb sowohl technische als auch organisatorische Präventionsmaßnahmen. Bisher kam es zudem zu keinen Datenverlusten, die einen finanziellen Schaden oder Reputationsschaden verursacht hätten. Aufgrund dieser Vorkehrungsmaßnahmen und der bisherigen Erfahrungswerte wird eine geringe Wahrscheinlichkeit eines Datenschutzvorfalls in Bezug auf Mitarbeiterdaten abgeleitet und daher kein wesentliches Risiko identifiziert. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Chancen identifiziert. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 81 S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Datenschutz bei Kund:innen Bei dem Thema geht es um den Zugang des Unternehmens zum Umgang mit privaten Daten der Kund:innen. Dabei sind gesetzliche Vorgaben wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Auswirkungen Bezüglich Datenschutz bei Kund:innen wurden keine wesentlichen tatsächlichen Auswirkungen festgestellt, bisher traten lediglich Einzelfälle mit geringen Folgen auf. Potenzielle/zukünftige negative Auswirkungen von Vorfällen Kundendaten betreffend wären ein Vertrauensverlust, wirtschaftliche Auswirkungen für Kund:innen und immaterielle Schäden. Allerdings sind auch bereits wesentliche tatsächliche positive Auswirkungen dank funktionierender Präventionsmaßnahmen zu beobachten, wie ein hohes Sicherheitsgefühl der Kund:innen und eine Positionierung als attraktiver Geschäftspartner. • Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen ◦ negative Auswirkungen: kurzfristig ◦ positive Auswirkungen: langfristig Finanzielle Chancen und Risiken Siehe dafür auch die Beschreibung bezüglich Datenschutz bei Mitarbeiter:innen. Die Oberbank ist sich der möglichen Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz bewusst und ergreift deshalb Präventionsmaßnahmen. Aufgrund dieser Vorkehrungsmaßnahmen und der bisherigen Erfahrungswerte wird eine geringe Wahrscheinlichkeit von Konsequenzen durch einen Datenschutzvorfall in Bezug auf Kundendaten abgeleitet und daher kein wesentliches Risiko identifiziert. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Chancen identifiziert. Meinungsfreiheit In diesem Thema wird die freie Meinungsäußerung von Kund:innen behandelt. Dafür ist das Vorhandensein von Kanälen essenziell, über die Feedback geäußert und Beschwerden abgewickelt werden können. Auswirkungen Hier wurden v.a. die positiven Auswirkungen als wesentlich identifiziert, da die Oberbank als regionale Bank ihren Kund:innen direkte Ansprechpersonen bietet, was den Austausch zwischen Kund:in und Bank erleichtert und die Kundenbindung stärkt. Im Zuge des Customer Experience Managements erfolgen regelmäßige Kundenzufriedenheitsbefragungen. Zudem erfolgt eine schnelle Antwort bei Kundenbeschwerden (innerhalb von 24 Stunden). • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Aufgrund einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von fehlender Meinungsfreiheit für Kund:innen wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken abgeleitet. Die Kundennähe der Oberbank kann sich im Sinne einer Chance positiv auf die Kundenbindung auswirken. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont Chance: mittelfristig Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 82 Zugang zu (hochwertigen) Informationen Kund:innen der Oberbank müssen zu diversen Themen umfangreich informiert werden, dafür sind entsprechende Ausbildungen der Bankberater:innen und gute Kennzeichnungen auf Produktseite nötig. Auswirkungen In diesem Zusammenhang wurden v.a. positive Auswirkungen festgestellt, wie z.B. Aufklärung, Vermeidung von Unsicherheit und Reklamationen. Zudem kann gute Information bei Betrugswellen die Kundensicherheit verstärken und Schadensfällen vorbeugen. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Als wesentliche Chance wird eine Weiterempfehlung der Oberbank gesehen, da sich die Bank durch hochwertige und transparente Informationen als offener, aufklärender Finanzpartner positioniert. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: mittelfristig Persönliche Sicherheit Darunter versteht die Oberbank physische Sicherheit und darüber hinaus Sicherheits- oder Kontrollmaßnahmen, die auch der Sicherheit der Kund:innen dienen, beispielsweise zur Prävention von Banküberfällen sowie von Betrug und Missbrauch von Informationen, sofern nicht bereits im Thema Datenschutz abgedeckt. Auswirkungen Präventionsmaßnahmen für persönliche Sicherheit, wie z.B. zur Vermeidung von Banküberfällen, verringern die Chance von derartigen Vorfällen. Darüber hinaus wird durch Kontrollmaßnahmen beispielsweise bei Kassatransaktionen Missbrauch vorgebeugt. Durch einen umfangreichen Informationsfluss wird Verunsicherung bei Kund:innen vorgebeugt. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Es wurden keine wesentlichen finanziellen Chancen oder Risiken identifiziert. Kinderschutz Dieses Thema behandelt den Schutz von Kindern als Konsument:innen, um negative Auswirkungen durch Produkte der Oberbank zu vermeiden. Auswirkungen Es wurden keine wesentlichen positiven oder negativen Auswirkungen durch Produkte und Dienstleistungen der Oberbank auf Kinder identifiziert. Finanzielle Chancen und Risiken Als Chance sieht die Oberbank, dass durch das Angebot von Produkten für Kinder/Jugendliche eine frühzeitige Bindung von Kund:innen erreicht werden kann. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: mittelfristig Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 83 Zugang zu Produkten und Dienstleistungen In diesem Thema geht es um den Zugang der Kund:innen zu den Produkten und Dienstleistungen der Oberbank, wobei v.a. der Unterschied zwischen digitalen bzw. Onlinekanälen und in der Filiale relevant ist. Auswirkungen Durch den Zugang über verschiedene Kanäle, also die Möglichkeit, sowohl digital als auch analog in der Filiale Bankgeschäfte zu erledigen, ergeben sich wesentliche positive Auswirkungen, wie die Möglichkeit, zeitunabhängig online Bankgeschäfte zu erledigen oder nach wie vor auch in der Filiale persönliche Beratung und Unterstützung zu erhalten. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Als wesentliche Chance für die Oberbank wurde identifiziert, sich als regionale Bank zu positionieren. Durch die kurzen Wege als Regionalbank sehen Kund:innen die Oberbank als zuverlässigen Partner. Kurze und rasche Entscheidungswege sind der große Vorteil einer Regionalbank und wirken sich wiederum positiv auf die Oberbank selbst aus. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: mittelfristig Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken Die Oberbank versteht darunter transparente und umfängliche Aufklärung bei Werbung für ihre Produkte und Dienstleistungen. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden als Anknüpfungspunkte beispielsweise Produktinformationen oder Erklärvideos auf der Website identifiziert – in diesem Punkt überschneidet sich das Thema mit dem Thema Zugang zu (hochwertigen) Informationen. Auswirkungen Als positive Auswirkung wurde eine Steigerung der Kundenzufriedenheit aufgrund von verantwortungsbewusstem Marketing identifiziert; Anleitungen erleichtern den Zugang zu verschiedenen Produkten. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Das Freispielen der Berater:innen durch online zugängliche Informationen oder Erklärvideos ist eine wesentliche Chance für die Oberbank, da die Kundenberater:innen damit mehr Zeit für beratungsintensives Geschäft erhalten. Diese Chance hängt auch mit dem Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zusammen. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: mittelfristig G1 Unternehmenspolitik Unternehmenskultur In diesem Zusammenhang geht es um die Unternehmenskultur der Organisation: Welche Leitlinien werden angewandt und wie wird die Unternehmenskultur von der Führungsebene gefördert und gelebt? Ein Berührpunkt ist hier auch das Thema Steuermoral. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 84 Auswirkungen Als für die Oberbank im Zusammenhang mit einer guten Unternehmenskultur zutreffende positive Auswirkungen wurden folgende Punkte genannt: zufriedene Mitarbeiter:innen; eine Unternehmenskultur, die die Produktivität steigert; eine stabiles Finanzsystem; eine Vorreiterrolle des Unternehmens und Vorbildfunktion für andere Unternehmen. Im Gegensatz dazu könnte eine unangemessene Unternehmenskultur zu einem Vertrauensverlust der Stakeholder Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Aktionär:innen führen, allerdings wurden diese negativen Auswirkungen für die Oberbank nicht als wesentlich identifiziert. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Neben den positiven Auswirkungen der Produktivitätssteigerung, entstehen Chancen durch die Sicherung des Vertrauens der Shareholder und Stakeholder sowie die Stärkung der Position des Unternehmens am Kapitalmarkt. Dem steht das potenzielle Risiko des Vertrauensverlusts bei negativer Unternehmenskultur gegenüber, das jedoch für die Oberbank nicht wesentlich ist. • Zeithorizont ◦ Chancen: kurzfristig Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowern) Im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgeber:innen berichtet die Oberbank über ihre Whistleblowing-Plattform und deren Funktionsweise. Bei diesem Thema sind gesetzliche Vorgaben zu beachten: Eine wichtige gesetzliche Grundlage ist die Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937, die in Österreich als HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt wurde und mit 25.2.2023 in Kraft getreten ist. Auswirkungen Hier sind die positiven Auswirkungen wesentlich. Whistleblowing hilft der Organisation, besser zu werden, Schwachstellen können früher erkannt werden. Durch die Möglichkeit, anonym kritische Themen zu äußern, wird Korruption bekämpft. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Eine wesentliche Chance besteht für die Oberbank darin, dass der Meldekanal breiter genutzt werden kann und somit auch Themen adressiert werden, die vom Hinweisgeberschutz nicht erfasst sind. Zudem sind die Vermeidung von Reputationsschäden und Früherkennung von Schwachstellen höchst relevant. In diesem Punkt überschneiden sich Finanz- und Auswirkungswesentlichkeit. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: kurzfristig Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken Bei diesem Thema geht es darum, den Umgang mit Lieferanten zu beschreiben. Informationen zu den Zahlungspraktiken der Oberbank werden in der nächsten Nachhaltigkeitserklärung (über das Jahr 2024) ergänzt. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 85 Auswirkungen In diesem Punkt werden für die Oberbank v.a. positive Auswirkungen festgestellt. Die Festlegung von ESG- Kriterien und ein eigener Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner leisten einen Beitrag zur Steigerung der Awareness für Nachhaltigkeit bei den Lieferanten der Oberbank. • Zeithorizont für positive potenzielle Auswirkungen: kurzfristig – im Sinne der Auswahl von nachhaltigen Lieferanten Finanzielle Chancen und Risiken Es wurden keine wesentlichen finanziellen Chancen oder Risiken identifiziert. Korruption und Bestechung – Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung In diesem Punkt beschreibt die Oberbank Systeme und Managementpraktiken innerhalb des Unternehmens zur Identifikation und Aufdeckung sowie Untersuchung von Fällen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung. Darüber hinaus wird auf Managementansätze zur Vermeidung derartiger Vorkommnisse eingegangen. Dies umfasst auch Schulungen zu den Themen Anti-Korruption und Anti- Bestechung Auswirkungen Für die Oberbank wurden positive Auswirkungen identifiziert. So bewirken Präventionsmaßnahmen und Trainings eine Stärkung der Awareness für Korruptionsthemen sowie eine Verhinderung von möglichen Korruptions- oder Bestechungspraktiken. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Bei diesem Thema wurde die Stärkung des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Oberbank als wesentliche Chance identifiziert. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: kurzfristig Sponsoring Hier beschreibt die Oberbank ihre Richtlinien für Sponsorings und die Maßnahmen in den verschiedenen Sponsoringbereichen. Auswirkungen In diesem Bereich kann von wesentlichen positiven Auswirkungen durch die Aktivitäten der Oberbank ausgegangen werden, da Sponsorings nur in ökologisch nachhaltigen und/oder gesellschaftlich und sozial relevanten Bereichen getätigt werden. • Zeithorizont für potenzielle positive Auswirkungen: kurzfristig Finanzielle Chancen und Risiken Eine wesentliche Chance ist die Stärkung der Marke „Oberbank“ durch Sponsorings. Es wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken festgestellt. • Zeithorizont: mittelfristig Unternehmensspezifische Themen Für unternehmensspezifische Themen siehe Kapitel ESG-Aspekte im Kerngeschäft, Seite 241. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 86 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen GRI 2-14, GRI 3-1 Ab 2019 wurde eine Wesentlichkeitsanalyse nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) durchgeführt, die 2021 reevaluiert wurde. Im Jahr 2023 erfolgte erstmals eine Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. den Vorgaben laut European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit externer Unterstützung. Die Ausgangsbasis für die weitere Bewertung stellten die Themen der in ESRS 1 angeführten Longlist an potenziell wesentlichen Themen dar. Im ersten Schritt wurde eine Benchmark-Analyse durchgeführt. Bei dieser wurden die Nachhaltigkeitsinformationen (Websites, Nachhaltigkeitsberichte) von Unternehmen aus der Finanzbranche im Hinblick auf ihre Auseinandersetzung mit den Themen untersucht. Die Ergebnisse dieser Recherche wurden dokumentiert, um Berührpunkte und mögliche Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Finanzbranche zu identifizieren. In anschließenden Bewertungsworkshops wurde die so für die Oberbank bereits mit Vorschlägen befüllte Longlist an potenziell wesentlichen Themen gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen vervollständigt bzw. um unternehmensspezifische Themen ergänzt. Weiters wurden die Workshop-Teilnehmer:innen in die Methode der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS eingeführt. Im Rahmen dieser Einführung wurden die Bewertungsmethodik und v.a. der Aufbau der Skalen erklärt, nach denen im Nachgang Auswirkungen, Risiken und Chancen der Themen bewertet wurden. In der Erstellung der Skalen wurde auf die vorhandene Bewertungsmethodik für operationelle Risiken der Oberbank zurückgegriffen. Im Rahmen der Workshops wurden die identifizierten Themen anschließend auf ihre positiven und negativen Auswirkungen und je Auswahl zusätzlich nach potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen bewertet. Unter tatsächlichen Auswirkungen versteht man jene Auswirkungen, die bereits aufgetreten sind; als potenzielle Auswirkungen gelten jene, die zukünftig auftreten könnten. Zunächst wurden der Grund für die Auswirkung (direkt oder indirekt von der Oberbank verursacht), die Lokalisierung (d.h. der Ort/die Region, an dem/in der die erwartete Auswirkung eintreten könnte) sowie der Zeithorizont, in dem die Auswirkungen eintreten dürften, beurteilt. Anschließend wurde eine quantitative Bewertung durchgeführt, um Ausmaß, Tragweite und Wiederherstellbarkeit der Auswirkungen festzustellen. Darüber hinaus wurde auch erörtert, ob im Zusammenhang mit den zu erwartenden Auswirkungen Menschenrechte verletzt werden könnten. Bei potenziellen Auswirkungen wurde auch die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Bei den für die Oberbank als relevant eingestuften Risiken und Chancen wurde der Zeithorizont eines möglichen Auftretens definiert, bevor analysiert wurde, wie sich diese Risiken und Chancen auf unterschiedliche Faktoren (Verfügbarkeit von Ressourcen, Beziehungen zu wichtigen Stakeholdern, zukünftiger Cashflow) auswirken könnten. Zudem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 87 Bei den Risiken und Chancen besteht häufig ein Zusammenhang mit den identifizierten Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Stakeholder. So können sich durch Auswirkungen auf Stakeholder (z.B. durch Unzufriedenheit) auch finanzielle Auswirkungen auf die Oberbank selbst ergeben. Diese Wechselwirkungen wurden in der Bewertung der Chancen und Risiken berücksichtigt. Insgesamt wurde für Auswirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit (Risiken und Chancen) ein Schwellenwert, der aus den Bewertungen der verschiedenen Kriterien errechnet wird, von 0,5 festgelegt. Überschreitet die Auswirkungswesentlichkeit und/oder finanzielle Wesentlichkeit eines Themas diesen Schwellenwert, so gilt es für die Oberbank als wesentlich und wurde in die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen. Nachhaltigkeitsbeauftragte und Leiter:innen der zuständigen Abteilungen wurden je nach Thema in den Bewertungsprozess eingebunden. Einzelne Themen wurden von verschiedenen Abteilungen bewertet, um unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen. Die Ergebnisse der Bewertungen wurden Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert, ebenso wurden Anmerkungen eingearbeitet. Zusätzliche Analysen Kerngeschäft Das Kerngeschäft der Oberbank, also das Angebot von Bankprodukten und Dienstleistungen, kann insbesondere durch Kapitalflüsse im Zusammenhang mit Finanzierungen und Veranlagungen wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Umwelt und Gesellschaft haben. Dies gilt auch für die strategischen Beteiligungen der Oberbank. Daher wurde diesem Bereich in der Wesentlichkeitsanalyse besondere Aufmerksamkeit geschenkt und eine zusätzliche datenbasierte Herangehensweise für die Bewertung der Auswirkungen gewählt. Für das Kreditportfolio wurden die Auswirkungen mittels Climcycle-Tool, einer externen Plattform zur Quantifizierung und Offenlegung von ESG-Risiken von der ESG Software GmbH, sowie UNEP FI Impact Analysis Tool (United Nations Environment Program – Finance Initiative) erhoben. Damit konnten die Datenquellen dieser Tools zur Bewertung der positiven und negativen Auswirkungen sowie der Risiken im Portfolio herangezogen werden. Dafür wurde auf die Wirtschaftssektoren der Kund:innen abgestellt (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3, Seite 241). In der Eigenveranlagung wurde einerseits die Zusammensetzung des Portfolios (siehe Kapitel Eigenveranlagung > Parameter und Ziele, Seite 287) aufgeschlüsselt. Andererseits werden die MSCI ESG- Ratings des Nostro-Portfolios und der Neuveranlagungen betrachtet. Im Wertpapiergeschäft wurde zunächst der Einfluss der verschiedenen Bereiche Brokerage, Vermögensverwaltung (individuelles Portfoliomanagement), Retail (Beratung und beratungsfrei) sowie Private Banking (Beratung und beratungsfrei) bestimmt. Davon abgeleitet wurden auch weiter die Auswirkungswesentlichkeit und Finanzwesentlichkeit bestimmt. Für die strategischen Beteiligungen wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen der jeweiligen Branchen mittels Climcycle-Tool und UNEP FI Impact Analysis Tool ausgewertet und auf Basis der veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bestimmt. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 88 Die Ergebnisse der Analysen werden für die Themen aus den ESRS-Standards im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 72 berichtet bzw. für die Themen aus dem Kerngeschäft in den jeweiligen Kapiteln im Block ESG-Aspekte im Kerngeschäft , ab Seite 241. Diese Ergebnisse und v.a. die dadurch definierten wesentlichen Themen werden in den nächsten Strategieprozess sowie in die Ausarbeitung von künftigen Zielen Eingang finden. Auch im Risikomanagement sind Nachhaltigkeitsrisiken ein Thema, das laufend gemonitort wird, siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos, Seite 445. Die detaillierte Betrachtung der Auswirkungen, Risiken und Chancen des Kreditgeschäfts aus der Wesentlichkeitsanalyse in Climcycle und UNEP FI steht in Wechselbeziehung mit der Risikobeurteilung im allgemeinen Risikomanagement der Oberbank. Mit den Stakeholdern wird ein Austausch zu diversen Themen gepflegt (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 65), eine vertiefende Diskussion der Wesentlichkeitsanalyse soll bei der nächsten Reevaluierung im Jahr 2024 erfolgen. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 89 Umweltinformationen Angaben nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Nachhaltigkeit gemäß Taxonomie Die Europäische Union hat mit dem Beschluss des Green Deals die Weichen in Richtung nachhaltige Investitionen gelegt. Die Verabschiedung der Taxonomie-Verordnung 2020/852 und den dazugehörigen delegierten Rechtsakten sollen einen wesentlichen Beitrag zu mehr Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten sowie zum nachhaltigen Wachstum und zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Die EU-Taxonomie ist im Wesentlichen eine Liste an wirtschaftlichen Aktivitäten, die als nachhaltig angesehen werden. Sie umfasst in den sogenannten delegierten Verordnungen detaillierte Klassifikationssysteme, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine wirtschaftliche Aktivität nachhaltig ist oder nicht. Ab 2024 müssen Banken der Europäischen Union mit der Green Asset Ratio (GAR) den Anteil des nachhaltigen Geschäfts umfassend nachweisen, um so auch mit anderen Banken vergleichbar zu sein. Bewertungsmaßstab stellen die sechs Umweltziele Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme dar, die in ergänzenden delegierten Verordnungen detailliert dargelegt sind. Bei der Berechnung der GAR wird der Anteil der nachhaltigen Finanzierungen eines in der Richtlinie definierten Kreises von Finanzierungskunden (Unternehmen, die den Anteil ihres Taxonomie-konformen Geschäftes veröffentlichen müssen (gemäß NFRD), Privatpersonen und lokale Gebietskörperschaften) dem gemäß EU-Taxonomie definierten Geschäftsvolumen der Bank gegenübergestellt. In den kommenden Jahren wird sich der Anteil der CSRD-pflichtigen Unternehmen, deren Finanzierungen bewertet werden, durch die Erweiterung der Veröffentlichungskriterien erhöhen. Bei Finanzierungen, die dem allgemeinen Unternehmensgegenstand (Betriebsmittelfinanzierungen, Schuldscheindarlehen und Wertpapiere) dienen, erfolgt die Berechnung auf Basis der veröffentlichten KPIs der NFRD-Unternehmen, gemäß der mit der EU-Verordnung 2021/2178 festgelegten Methode, mit dem umsatzbasierten und dem CapEx-basierten KPI. In der Abteilung Corporate & International Finance (CIF) wurde 2022 ein eigenes Nachhaltigkeitsteam aufgebaut, das fachlich die Taxonomieprüfung durchführt und dokumentiert. Dafür werden sowohl der wesentliche Beitrag zum Umweltziel, die DNSH-Kriterien (Do no significant harm) als auch die MSS-Kriterien (Minimum Social Safeguards) überprüft. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 90 Verpflichtende Offenlegungen gemäß EU-Taxonomie Die Oberbank hat gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie für das Jahr 2023 folgende Informationen offenzulegen: EU-Taxonomie Reporting Template 0 Überblick über die von den Kreditinstituten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPIs bzw. der Green Asset Ratio. Die Coverage Ratio wird im Zähler mit den gesamten für die GAR-Berechnung erfassten Vermögenswerten berechnet. 1 Vermögenswerte für die Berechnung der GAR GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte: Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind. Aufgeteilt nach Finanzunternehmen (NFRD-pflichtig), Nicht-Finanzunternehmen (NFRD-pflichtig), Private Haushalte, Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden: Aufgeteilt nach Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen (nicht NFRD-pflichtig), Derivate, Kurzfristige Interbankenkredite, Barmittel und sonstige Kategorien von Assets Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte: Aufgeteilt nach Zentralstaaten und supranationale Emittenten, Risikopositionen gegenüber Zentralbanken und dem Handelsbuch; nicht im Zähler der GAR enthaltene Forderungen gegenüber Privaten Haushalten und gegenüber lokalen Gebietskörperschaften sind mangels Hievon-Position nur in der Summe dieser Position erfasst. Außerbilanzielle Risikopositionen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angaben nicht finanzieller Informationen unterliegen: Aufgeteilt nach Finanzgarantien und Verwalteten Vermögenswerten. Die Einteilung erfolgt jeweils in den gesamten Bruttobuchwert und den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwert nach den sechs Umweltzielen und der Zuordnung zum Verwendungszweck. 1a Darstellung nach Umsatz-KPI 1b Darstellung nach CapEx-KPI 2 GAR-Sektorinformation Detaillierte Sektoren-Gliederung (NACE-Sektor, 4 Ebenen) der Nicht-Finanzunternehmen (NFRD- pflichtig). Es wird der NACE-Code des jeweiligen Unternehmens dargestellt. Die Einteilung erfolgt jeweils in den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwert nach den sechs Umweltzielen und der Zuordnung zum Verwendungszweck. 2a Darstellung nach Umsatz-KPI 2b Darstellung nach CapEx-KPI 3 GAR KPI-Bestand Offenlegung der taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwerte der im Zähler und im Nenner für die GAR erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den gesamten Bruttobuchwerten der im Zähler und im Nenner für die GAR erfassten Vermögenswerte (Division durch die Werte der jeweiligen Zeile). Die Einteilung erfolgt jeweils in den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwert nach den sechs Umweltzielen und der Zuordnung zum Verwendungszweck. 3a Darstellung nach Umsatz-KPI 3b Darstellung nach CapEx-KPI 4 GAR KPI-Zuflüsse 2023 Offenlegung der neu im Jahr 2023 abgeschlossenen Kredite bzw. Wertpapiere, die neu in den Bestand aufgenommen wurden, im Zähler und im Nenner der GAR erfasst sind und am Ende der Berichtsperiode noch in der Bilanz aufscheinen. Die Einteilung erfolgt jeweils in den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwert nach den sechs Umweltzielen und der Zuordnung zum Verwendungszweck. Es wird das Verhältnis zu den in der Berichtsperiode neu erfassten Bruttobuchwerten dargestellt (Division durch die Werte der jeweiligen Zeile). Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 91 4a Darstellung nach Umsatz-KPI 4b Darstellung nach CapEx-KPI 5 KPI Außerbilanzielle Risikopositionen Offenlegung der taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen außerbilanzielle Volumina (Finanzgarantien und Verwalteten Vermögenswerten) im Verhältnis zu den gesamten Volumina von Finanzgarantien und Verwalteten Vermögenswerten. Weiters werden Templates zu den neu im Jahr 2023 hinzugekommenen außerbilanziellen Risikopositionen dargestellt. 5a Darstellung nach Umsatz-KPI 5b Darstellung nach CapEx-KPI Alle für diese Offenlegungen relevanten Informationen stammen aus den Kernbankensystemen der Oberbank und werden auch im Meldewesen verwendet. Da die Oberbank in den Bereichen Kernenergie und Energieerzeugung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen nicht tätig ist bzw. Unternehmen in den genannten Branchen nicht finanziert, wird zu den in Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 geforderten Informationen nur das Template 1 befüllt. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 92 Meldebogen 0. Zusammenfassung der von den Kreditinstituten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPIs Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI nach Umsatz KPI nach CapEx % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Haupt KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 203 0,94 % 1,20 % 76,19 % 61,30 % 23,81 % Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 1 0,02 % 0,11 % 83,38 % 73,43 % 16,62 % Handelsbuch 0 0,00 % 0,00 % Finanzgarantien 5 0,00 % 0,01 % Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0,00 % 0,00 % Gebühren- und Provisionserträge Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 93 Meldebogen 1.Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Umsatz) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bbi bj bk Mio. EUR Offenlegungsstichtag T Offenlegungsstichtag T-1 Gesamtbrutto- buchwert Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Gesamtbrutto- buchwert Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomischrelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigk eiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigk eiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschrei- bungen und Eigenkapital-instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4.191 2.876 203 45 130 8 2.884 203 45 130 2 Finanzunternehmen 662 79 79 3 Kreditinstitute 662 79 79 4 Darlehen und Kredite 59 1 1 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 9 6 Eigenkapitalinstrumente 594 78 78 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 8 davon Wertpapierfirmen 9 Darlehen und Kredite 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 11 Eigenkapitalinstrumente 12 davon Verwaltungsgesellschaften 13 Darlehen und Kredite 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 15 Eigenkapitalinstrumente 16 davon Versicherungsunternehmen 17 Darlehen und Kredite 18 Schuldverschreibung-en, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 19 Eigenkapitalinstrumente 20 Nicht-Finanzunternehmen 1.128 404 203 45 130 404 203 45 130 21 Darlehen und Kredite 333 30 23 5 17 30 23 5 17 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 10 23 Eigenkapitalinstrumente 785 374 180 39 113 374 180 39 113 24 Private Haushalte 2.393 2.393 2.393 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2.393 2.393 2.393 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 8 8 29 Wohnraumfinanzierung 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 8 8 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 17.258 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 16.462 34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 16.209 35 Darlehen und Kredite 15.311 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 5.340 37 davon Gebäudesanierungskredite 0 38 Schuldverschreibungen 694 39 Eigenkapitalinstrumente 203 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 253 41 Darlehen und Kredite 146 42 Schuldverschreibungen 108 43 Eigenkapitalinstrumente 0 44 Derivate 26 45 kurzfristige Interbankenkredite 57 46 Zahlungsmittel und zahlungsmitteverwandte Vermögenswerte 82 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) 630 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 21.448 2.876 203 45 130 8 2.884 203 45 130 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 6.704 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 1.029 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 3.265 52 Handelsbuch 31 53 Gesamt 28.152 2.876 203 45 130 2.884 203 45 130 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 187 28 5 4 28 5 4 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 116 7 7 56 Davon Schulverschreibungen 106 7 7 57 Davon Eigenkapitalinstrumente 10 1 1 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 94 Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bbi bj bk Mio. EUR Offenlegungsstichtag T Offenlegungsstichtag T-1 Gesamtbrutto- buchwert Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Gesamtbrutto- buchwert Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig- keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig- keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschrei- bungen und Eigenkapital-instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4.191 2.936 256 118 51 8 2.940 256 118 51 2 Finanzunternehmen 662 80 80 3 Kreditinstitute 662 80 80 4 Darlehen und Kredite 59 1 1 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 9 6 Eigenkapitalinstrumente 594 79 79 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 8 davon Wertpapierfirmen 9 Darlehen und Kredite 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 11 Eigenkapitalinstrumente 12 davon Verwaltungsgesellschaften 13 Darlehen und Kredite 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 15 Eigenkapitalinstrumente 16 davon Versicherungsunternehmen 17 Darlehen und Kredite 18 Schuldverschreibung-en, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 19 Eigenkapitalinstrumente 20 Nicht-Finanzunternehmen 1.128 464 256 118 51 459 256 118 51 21 Darlehen und Kredite 333 65 28 18 10 65 28 18 10 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 10 4 23 Eigenkapitalinstrumente 785 394 229 101 41 394 229 101 41 24 Private Haushalte 2.393 2.393 2.393 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2.393 2.393 2.393 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 8 8 8 29 Wohnraumfinanzierung 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 8 8 8 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 17.258 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 16.462 34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 16.209 35 Darlehen und Kredite 15.311 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 5.430 37 davon Gebäudesanierungskredite 0 38 Schuldverschreibungen 694 39 Eigenkapitalinstrumente 203 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 253 41 Darlehen und Kredite 146 42 Schuldverschreibungen 108 43 Eigenkapitalinstrumente 0 44 Derivate 26 45 kurzfristige Interbankenkredite 57 46 Zahlungsmittel und zahlungsmitteverwandte Vermögenswerte 82 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) 630 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 21.448 2.936 256 118 51 8 2.940 256 118 51 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 6.704 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 1.029 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 3.265 52 Handelsbuch 31 53 Gesamt 28.152 2.936 256 118 51 8 2.940 256 118 51 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 187 27 2 2 27 2 2 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 116 7 7 56 Davon Schulverschreibungen 106 7 7 57 Davon Eigenkapitalinstrumente 10 1 1 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 95 Meldebogen 2. GAR-Sektorinformation (Umsatz) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen- Ebenen (Code und Bezeichnung) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM+CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM+CCA) 1 C2016 4 4 2 C2060 1 1 3 C2611 4 C2895 6 5 6 5 5 C2910 16 1 16 1 6 C2932 7 D3511 8 D3514 9 G4621 10 G4651 11 K6420 3 3 12 K6499 13 K6500 14 L6820 15 M7010 374 197 374 197 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 96 Meldebogen 2. GAR-Sektorinformation (CapEx) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebenen (Code und Bezeichnung) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM+CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM+CCA) 1 C2016 4 1 4 1 2 C2060 3 C2611 18 18 4 C2895 9 5 9 5 5 C2910 11 3 11 3 6 C2932 7 D3511 8 D3514 9 G4621 10 G4651 11 K6420 7 7 12 K6499 13 K6500 14 L6820 15 M7010 415 248 415 248 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 97 Meldebogen 3. GAR KPI stock (Umsatz) b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Offenlegungsstichtag T Offenlegungsstichtag T-1 Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig- keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig- keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 68,64 % 4,83 % 0,00 % 1,06 % 3,10 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,18 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 68,82 % 4,83 % 0,00 % 1,06 % 3,10 % 19,54 % 2 Finanzunternehmen 11,93 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,93 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,09 % 3 Kreditinstitute 11,93 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,93 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,09 % 4 Darlehen und Kredite 1,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,28 % 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 6 Eigenkapitalinstrumente 13,15 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,15 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2,77 % 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8 davon Wertpapierfirmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 9 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 17 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 20 Nicht-Finanzunternehmen 35,86 % 17,96 % 0,00 % 3,95 % 11,53 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 35,86 % 17,96 % 0,00 % 3,95 % 11,53 % 5,26 % 21 Darlehen und Kredite 9,06 % 6,87 % 0,00 % 1,63 % 5,16 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 9,06 % 6,87 % 0,00 % 1,63 % 5,16 % 1,55 % 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,40 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,05 % 23 Eigenkapitalinstrumente 47,67 % 22,89 % 4,98 % 14,37 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 47,67 % 22,89 % 4,98 % 14,73 % 3,66 % 24 Private Haushalte 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,16 % 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,16 % 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 27 davon Kfz-Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 99,41 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,59 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 29 Wohnraumfinanzierung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 99,41 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,59 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 13,41 % 0,94 % 0,00 % 0,21 % 0,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,45 % 0,94 % 0,0 % 0,2 % 0,6 % 100,0 % Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 98 Meldebogen 3. GAR KPI stock (CapEx) b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Offenlegungsstichtag T Offenlegungsstichtag T-1 Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 70,07 % 6,12 % 0,00 % 2,83 % 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,18 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 70,15 % 6,12 % 0,00 % 2,83 % 1,22 % 19,54 % 2 Finanzunternehmen 12,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,09 % 3 Kreditinstitute 12,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,09 % 4 Darlehen und Kredite 1,39 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,39 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,28 % 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 6 Eigenkapitalinstrumente 13,25 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,25 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2,77 % 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8 davon Wertpapierfirmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 9 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 17 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 20 Nicht-Finanzunternehmen 41,11 % 22,73 % 0,00 % 10,05 % 4,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 40,72 % 22,73 % 0,00 % 10,50 % 4,52 % 5,26 % 21 Darlehen und Kredite 19,54 % 8,35 % 0,00 % 5,29 % 2,87 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 19,54 % 8,35 % 0,00 % 5,29 % 2,87 % 1,55 % 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 45,10 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,05 % 23 Eigenkapitalinstrumente 50,22 % 29,11 % 12,84 % 5,28 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 50,22 % 29,11 % 12,84 % 5,28 % 3,66 % 24 Private Haushalte 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,16 % 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,16 % 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 27 davon Kfz-Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 99,41 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,59 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 29 Wohnraumfinanzierung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 99,41 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,59 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 13,69 % 1,20 % 0,00 % 0,55 % 0,24 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,71 % 1,20 % 0,00 % 0,55 % 0,24 % 100,00 % Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 99 Meldebogen 4. GAR KPI flow (Umsatz) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögens- werte Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 63,68 % 0,15 % 0,00 % 0,15 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 63,68 % 0,15 % 0,00 % 0,15 % 0,00 % 11,94 % 2 Finanzunternehmen 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,50 % 3 Kreditinstitute 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,50 % 4 Darlehen und Kredite 1,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,38 % 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,12 % 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % d 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8 davon Wertpapierfirmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 9 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 17 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 20 Nicht-Finanzunternehmen 8,07 % 0,58 % 0,00 % 0,56 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8,07 % 0,58 % 0,00 % 0,56 % 0,00 % 3,10 % 21 Darlehen und Kredite 8,07 % 0,58 % 0,00 % 0,56 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8,07 % 0,58 % 0,00 % 0,56 % 0,00 % 3,10 % 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 23 Eigenkapitalinstrumente 12,49 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,49 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 24 Private Haushalte 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 15,25 % 15,25 % 0,00 % 0,00 % 7,34 % 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 15,25 % 15,25 % 0,00 % 0,00 % 7,34 % 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 27 davon Kfz-Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 29 Wohnraumfinanzierung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,60 % 0,02 % 0,00 % 0,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7,60 % 0,02 % 0,00 % 0,02 % 0,00 % 100,00 % Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 100 Meldebogen 4. GAR KPI flow (CapEx) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögens- werte Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 70,73 % 0,91 % 0,00 % 0,00 % 0,88 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 70,73 % 0,91 % 0,00 % 0,00 % 0,88 % 11,94 % 2 Finanzunternehmen 1,27 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,27 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,50 % 3 Kreditinstitute 1,27 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,50 % 4 Darlehen und Kredite 1,39 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,38 % 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,12 % 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % d 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8 davon Wertpapierfirmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 9 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 17 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 20 Nicht-Finanzunternehmen 35,17 % 3,49 % 0,00 % 0,00 % 3,39 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 35,17 % 3,49 % 0,00 % 0,00 % 3,39 % 3,10 % 21 Darlehen und Kredite 35,17 % 3,49 % 0,00 % 0,00 % 3,39 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 35,17 % 3,49 % 0,00 % 0,00 % 3,39 % 3,10 % 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 24 Private Haushalte 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7,34 % 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7,34 % 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 27 davon Kfz-Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 29 Wohnraumfinanzierung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,44 % 0,11 % 0,00 % 0,00 % 0,11 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8,44 % 0,11 % 0,00 % 0,00 % 0,11 % 100,00 % Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 101 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz stock) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 14,91 % 2,49 % 0,00 % 2,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 14,91 % 2,49 % 0,00 % 2,22 % 0,00 % 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 6,11 % 0,07 % 0,00 % 0,02 % 0,05 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 6,11 % 0,07 % 0,00 % 0,02 % 0,05 % Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 102 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (CapEx stock) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 3,87 % 0,63 % 0,00 % 0,56 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,87 % 0,63 % 0,00 % 0,56 % 0,00 % 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 103 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz flow) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 14,58 % 1,13 % 0,00 % 0,00 % 1,06 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 14,58 % 1,13 % 0,00 % 0,00 % 1,06 % 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 6,47 % 0,07 % 0,00 % 0,05 % 0,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 6,47 % 0,07 % 0,00 % 0,05 % 0,02 % Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 104 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (CapEx flow) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 3,69 % 0,28 % 0,00 % 0,00 % 0,27 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,69 % 0,28 % 0,00 % 0,00 % 0,27 % 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 105 Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Tätigkeiten im Bereich Kernenergie Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 106 ESRS E1 Klimawandel Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, die weitreichende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat. Die Oberbank ist sich als unabhängige Regionalbank ihrer Verantwortung bewusst, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Durch stetige Verbesserungen und ambitionierte Projekte strebt die Oberbank an, die Pariser Klimaziele zu erreichen. V.a. im Bankensektor haben sich Grundsätze wie Sparsamkeit, Verlässlichkeit, Stabilität und Solidität als Werte erwiesen, mit denen besonders sorgsam umgegangen werden muss, denn das Vertrauen von Kund:innen, Mitarbeiter:innen und anderen gesellschaftlichen Gruppen ist von größter Bedeutung. Klimaschutz, Energieeffizienz und der schonende Umgang mit Ressourcen sind tief in der Strategie der Oberbank verankert. Basierend darauf werden ambitionierte Ziele definiert und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, um sie zu erreichen. Insbesondere im Gebäude- und Energiemanagement sowie bei der langfristigen Dekarbonisierung werden konkrete Akzente gesetzt. Strategie E1-1 — Übergangsplan für den Klimaschutz Die Oberbank hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie dazu verpflichtet, einen messbaren Beitrag zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens zu leisten. Deshalb hat man 2023 die Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie eingeleitet. Die Oberbank sieht den größten Hebel zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) in den von ihr finanzierten Aktivitäten und wird deshalb im Rahmen ihrer Dekarbonisierungsstrategie (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Finanzierte Emissionen und PCAF (Scope 3.15), Seite 130) darauf fokussieren. Die Oberbank wird sich wissenschaftsbasierte Ziele auf Basis der Science Based Targets initiative (SBTi) setzen. Diese Ziele sollen im Laufe des Jahres 2024 ausgearbeitet und bei der SBTi eingereicht werden. Der Validierungsprozess soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Dekarbonisierungsstrategie ist für die Oberbank der zentrale Baustein auf ihrem Weg, einen messbaren Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele leisten zu wollen, und wird das Herzstück des Übergangsplans für den Klimaschutz bilden. Der Übergangsplan soll bis Ende 2024 angenommen werden. Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Klimastresstest GRI 2-25 Der Klimastresstest der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde 2022 erstmals für 107 europäische Großbanken, die von der EZB als signifikant eingestuft werden, verpflichtend durchgeführt und liefert eine erste Einschätzung bezüglich der Betroffenheit von Banken gegenüber Klimarisiken. Um das Bewusstsein für solche Risiken weiter zu stärken, führte die Oberbank AG als LSI (less-significant institution) 2022 den Klimastresstest auf freiwilliger Basis durch. Untersucht wurden u.a. die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle und das Engagement in emissionsintensiven Unternehmen. Im Jahr 2022 lagen 44 % des Oberbank Exposures in THG-intensiven Branchen und mehr als 52 % der Zinserträge wurden in diesen Branchen erwirtschaftet (unter dem Schnitt des EZB- Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 107 Klimastresstestergebnisses von 60 %). Erträge aus Gebühren und Provisionen stammten zu mehr als 51 % aus THG-intensiven Branchen. In der Tendenz sind die Ergebnisse der Oberbank bzgl. Branchenintensität mit dem EZB-Klimastresstest der europäischen Großbanken vergleichbar. Für die Oberbank weisen v.a. die Sektoren Energieversorgung (D), Bergbau (B) und Verkehr (H) hohe finanzierte THG-Intensitäten auf. Die finanzierte Scope-1- bis Scope-3- THG-Intensität der Oberbank ist niedriger als der Durchschnitt der teilnehmenden Banken im EZB- Klimastresstest. Die Berechnung der finanziellen ESG-Effekte wurde anhand von drei verschiedenen Klimawandelszenarien (kurzfristig disruptiv, Hitze, Flut) durchgeführt, die sowohl physische als auch transitorische Risiken berücksichtigt. Klimarisiken führen sowohl kurzfristig als auch langfristig zu relevanten Verlusten. Der Stresstest der Oberbank zeigt im Flutszenario leichte Auswirkungen auf die Kreditverluste und kurzfristig eine sehr moderate Auswirkung auf die Kreditrisikoparameter. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 108 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen E1-2 — Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel GRI 2-23 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Strategien Dieser Abschnitt behandelt die internen Richtlinien und Strategien zum Thema Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die internen Richtlinien sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar. Für Stakeholder relevante verschriftlichte Strategien werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Strategiefindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger , Seite 65 . Anpassung an den Klimawandel/Klimaschutz Richtlinie Umweltmanagementsystem EMAS inkl. Umweltpolitik/Leitbild Inhalte: Das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein EU-System zur Förderung der Umweltleistung von Organisationen. Es umfasst Umweltpolitik, -prüfung, -programm und ein Umweltmanagementsystem. Die generellen Ziele sind die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung, Transparenz und Compliance, wobei Chancen in Form von Wettbewerbsvorteilen und Imageverbesserung bestehen, während Ressourcenaufwand und öffentliche Überwachung als Risiken betrachtet werden. Durch die Vorgaben von EMAS können konkrete Ziele und Maßnahmen abgeleitet werden. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 („EMAS-Verordnung“) Geltungsbereich: Das EMAS gilt in der Oberbank AG in Österreich, wobei Auswirkungen auf Lieferantenbeziehungen (z.B. Energieversorgung) direkt davon beeinflusst werden. Verantwortung: Gemäß EMAS ist die oberste Leitung einer Gesellschaft – in der Oberbank der Vorstand – für die Einhaltung und Umsetzung der EMAS-Politik und der identifizierten Maßnahmen verantwortlich. Der Vorstand ist verpflichtet, die Leistungen, die gesetzten Maßnahmen, die Zielerreichung des vergangenen Jahres sowie den Ausblick – in Bezug auf EMAS – im Management-Review schriftlich festzuhalten. Dieses ist ein Bestandteil der jährlichen Begutachtung, die von einer externen und unabhängigen Gesellschaft durchgeführt wird. Die Oberbank hat im Jahr 2022 in Österreich das EMAS-Umweltmanagementsystem eingeführt und sich durch ein akkreditiertes, unabhängiges Unternehmen begutachten lassen. EMAS ist ein umfassendes Umweltmanagement- und Umweltauditsystem der EU, mit dem Ziel, ökologische und ökonomische Verbesserungspotenziale in Organisationen zu erkennen und umzusetzen. Das Umweltmanagementsystem umfasst auch die ISO 14001. Für die Oberbank bedeutet die EMAS-Begutachtung eine Verbesserung der Umweltschutzleistungen, mehr Transparenz durch Umweltberichterstattung, Kostenoptimierungen sowie gezielte Umweltinvestitionen. Im Zuge der jährlichen Datenerhebung für das EMAS-Managementsystem wurde 2023 eine Energiesparchallenge für alle Geschäftsstellen ausgerufen. Das Ziel war, 15 % Energie gegenüber dem Jahr 2022 einzusparen. Insgesamt durfte die Oberbank AG eine Zielerreichung von 12,5 % verzeichnen. Angesichts des sehr warmen Sommers 2023, wodurch mehr Energie für die Kühlung aufgewendet wurde, Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 109 ist das Ergebnis sehr zufriedenstellend (siehe ESRS E1 > E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien, Seite 116). Für EMAS wurden die direkten und indirekten Umweltaspekte der Oberbank erfasst, die jedes Jahr überprüft werden. Direkte Umweltaspekte umfassen Materialeffizienz, Energienutzung, Wasser, Abfallentsorgung, Emissionen und Bodenversiegelung. Die indirekten Umweltaspekte, die immaterielle Aspekte umfassen, wurden ebenfalls betrachtet. Diese beinhalten u.a. den Ablauf der Beschaffung, die Regelung zur Auswahl der Dienstleister, Öffentlichkeitsarbeit, finanzierte Emissionen, ein nachhaltiges Produktportfolio, die Mobilität der Mitarbeiter:innen. Durch das Betrachten der direkten und indirekten Umweltaspekte konnten Verbesserungspotenziale für die Organisation identifiziert werden. Im Rahmen von EMAS werden Umweltziele definiert und Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, die Schritt für Schritt implementiert werden. Die Erreichung der Ziele wird von externen Prüfer:innen jährlich begutachtet und bewertet. Zeitgleich mit der Oberbank AG Österreich hat auch die 3 Banken IT GmbH die EMAS-Begutachtung durchgeführt. Die Aufnahme ins EMAS-Register erfolgte im Jänner 2023. Arbeitsanweisung für Dienstreisen Inhalte: Dienstreisen sollten so oft wie möglich durch Onlinemeetings bzw. Videokonferenzen ersetzt werden. Ansonsten gibt die Arbeitsanweisung vor, primär öffentliche Verkehrsmittel für Dienstreisen zu benützen. Nur wenn das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist, ist es möglich, die Dienstreise mit einem Poolauto anzutreten. Ist kein Poolauto verfügbar, gilt als letzte Option das Verwenden des Privat-PKWs gegen Abgeltung von Kilometergeld. Geltungsbereich: Die Arbeitsanweisung hat in allen Märkten der Oberbank Gültigkeit. Verantwortung: Abteilung Human Resources Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 215. Arbeitsanweisung für Fuhrparkmanagement und E-Mobilität Inhalte: Die Arbeitsanweisung umfasst u.a. Informationen und Regeln zum Betrieb des Firmenfuhrparks. E- Mobilität ist für die Oberbank ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Zielerreichung der CO₂-Neutralität in Scope 1 und Scope 2 und bringt für die Dienstwagenberechtigten den Vorteil eines geringeren Sachbezugs. Geltungsbereich: Diese Richtlinie stellt den Rahmen für die Organisation der Dienstwagen der Oberbank AG und ihrer Tochtergesellschaften dar. Der Sachbezug wird in der nationalen Gesetzgebung geregelt. Verantwortung: Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Energie GRI 302-4 Richtlinie Umweltmanagementsystem EMAS inkl. Umweltpolitik/Leitbild Siehe Kapitel ESRS E1 > E1-2 Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel > Anpassung an den Klimawandel/Klimaschutz, Seite 109. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 110 Energiemanagement Inhalte: Seit 2007 gibt es in der Oberbank ein professionelles Energiemanagement, das sich aktiv auf die Förderung von Energieeinsparungen konzentriert. Dabei steht nicht nur die sparsame Nutzung von Energie im Fokus, sondern auch die generelle Schonung von Ressourcen. Das Energiemanagement kommuniziert transparent, geht bewusst auf Vorschläge von Mitarbeiter:innen ein und setzt fortlaufend neue Maßnahmen, um die Energiebilanz kontinuierlich zu verbessern. Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Zum Energiemanagement besteht eine eigene Intranet-Seite (Inside). Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 215. E1-3 — Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Zeithorizont und Abschluss von Maßnahmen: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Anpassung an den Klimawandel/Klimaschutz Ergriffene Maßnahmen • EMAS-Zertifizierung (GRI G4-DMA (früher FS9)) ◦ Aufgrund der Einführung von EMAS werden zweimal jährlich die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Umweltökonomie überprüft. Das Abfallsystem wurde 2023 überarbeitet und österreichweit ausgerollt. ◦ Jedes Jahr erfolgt eine neuerliche Begutachtung des Umweltmanagementsystems (EMAS), in der alle bearbeiteten Maßnahmen überprüft werden. • Reduktion des Abfalls (GRI G4-EN23) ◦ 2023: Das Gesamtabfallaufkommen im Gesamtkonzern betrug 468.452 kg. Davon sind ▪ 268.658 kg Restmüll, ▪ 162.844 kg Altpapier und ▪ 2.000 kg Elektronikschrott (2023 erstmals erhoben). ◦ 2022 betrug das Gesamtabfallaufkommen im Gesamtkonzern 471.587 kg. Davon entfielen ▪ 261.751 kg auf Restmüll und ▪ 172.612 kg auf Altpapier. ◦ 2021: Das Gesamtabfallaufkommen im Gesamtkonzern betrug 486.787 kg. Eine leichte Steigerung zum Basisjahr ist erkennbar, da im Gegensatz zum Basisjahr 2020 weniger Homeoffice-Tage in Anspruch genommen wurden. Es sind ▪ 263.289 kg Restmüll und Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 111 ▪ 181.529 kg Altpapier angefallen. ◦ Im Basisjahr 2020 betrug das Gesamtabfallaufkommen im Gesamtkonzern 486.696 kg. In diesem Jahr nutzten die Mitarbeiter:innen die Möglichkeit des Homeoffice häufig. In diesem Jahr fielen ▪ 263.693 kg Restmüll und ▪ 183.689 kg Altpapier an. • Papierarten aus nachhaltiger Forstwirtschaft sowie recyceltes und CO₂-neutrales Papier sollen bevorzugt verwendet werden. • Papierreduktion ◦ Briefversand minimieren ◦ Weitere Maßnahmen siehe im Kapitel ESRS E1 > E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien, Seite 113 • Reduktion von Kurierfahrten: Die Oberbank hat ab August 2021 die Kurierfahrten zwischen der Zentrale in Linz und 54 Filialen im Raum Oberösterreich und Salzburg von bisher meist fünf Fahrten pro Woche sukzessive auf eine Fahrt pro Woche reduziert. • Green Location (siehe im Kapitel ESRS E1 > E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien, Seite 112) • Maßnahmen zur Digitalisierung (siehe im Kapitel ESRS E1 > E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien, Seite 113) • Maßnahmen zur Reduktion von Dienstreisen (siehe im Kapitel ESRS E1 > E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien, Seite 113) Green Location Das Oberbank Donau-Forum – der Veranstaltungsbereich – ist seit Frühjahr 2023 Träger des Österreichischen Umweltzeichens „Green Location“. Damit will die Oberbank ihren hohen Qualitätsanspruch belegen und gleichzeitig ein Zeichen für die Nachhaltigkeit setzen. Mit dem Umweltzeichen verpflichtet sich die Oberbank, strenge Umweltauflagen im Veranstaltungsbereich einzuhalten und unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle in puncto umweltbewusstes Management und soziales Handeln durch eine unabhängige Stelle seitens des österreichischen Umweltbundesamts. Schwerpunkt wird auf umweltverträgliche und regionale Produkte gelegt, um die Umweltauswirkungen einer Veranstaltung so gering wie möglich zu halten. So wird bei den Veranstaltungen im Donau-Forum kein Wegwerfgeschirr verwendet. Es wird Wert darauf gelegt, Ressourcen sinnvoll einzusetzen und auf erneuerbare Energie zu setzen, indem Wasserspareinsätze eingebaut wurden. Ebenso wird beim Einladungsversand vermehrt auf elektronische Einladungen zurückgegriffen. Auf den Einladungen wird u.a. explizit auf die Anfahrtsmöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln hingewiesen. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 112 Maßnahmen zur Digitalisierung GRI 203-1 Elektronische Unterschrift In der Oberbank sind sogenannte Signature Pads bereits in allen Geschäftsbereichen in Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei im Einsatz. Durch den Einsatz dieser Unterschriftenpads ist es möglich, den tatsächlichen Papierverbrauch v.a. im Geschäftsalltag in den Filialen deutlich zu reduzieren. Darüber hinaus werden alle Formulare und Belege, die mittels Signature Pad unterschrieben werden, auch direkt archiviert und müssen somit nicht mehr zur elektronischen Ablage in Papierform an das zentrale Archiv übermittelt und dort eingescannt werden. Im Jahr 2023 waren es bereits 472.600 Kassatransaktionen, bei denen Papierbelege automatisch digital gespeichert wurden, und mehr als 138.000 Formulare mit elektronischen Unterschriften. Zum Vergleich: 2022 wurden bei knapp 675.000 Kassatransaktionen die Papierbelege automatisch digital archiviert und bei mehr als 123.000 Formularen elektronische Unterschriften erfasst. Um eine möglichst hohe Anzahl an verschiedenen Formularen zur Verfügung stellen zu können, werden alle Formulare regelmäßig auf ihre Signature-Pad-Tauglichkeit geprüft. Formulare, die mehr als 500-mal im Jahr aufgerufen werden, werden dahingehend geprüft, ob eine technische Umstellung auf die Signature-Pad-Unterschrift möglich ist. Wenn die elektronische Unterschrift technisch möglich und auch juristisch unbedenklich ist, wird das jeweilige Formular umgestellt. Digitale Signatur Darüber hinaus wurde im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit der 3 Banken IT GmbH eine Vorstudie gestartet, um Kund:innen und Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zu geben, Dokumente digital zu signieren. Diese Vorstudie wurde 2022 abgeschlossen. Im Rahmen dieser wurde das System „Moxis“ von XiTrust getestet, bereits in einzelnen Anwendungsfällen pilotiert und seitdem laufend weiterentwickelt. 2024 soll jede:r Mitarbeiter:in die Möglichkeit haben, Dokumente digital zu signieren bzw. Dokumente von Kund:innen digital signieren zu lassen. Manuelle Unterschrift auf Notebooks statt Papier Im Laufe des 1. Quartals 2023 wurde die Möglichkeit umgesetzt, Dokumente direkt auf touchpadfähigen Notebooks digital zu unterschreiben. Somit kann in Zukunft der komplette Wertpapierprozess (Anlegerprofil, Gesprächsdokumentation und Wertpapierauftrag) ohne Papierausdruck abgewickelt werden. Diese Maßnahme wurde für alle Mitarbeiter:innen umgesetzt, die über ein touchpadfähiges Notebook verfügen. Maßnahmen zur Reduktion von Dienstreisen GRI 203-1 • Einrichtung von Videokonferenzräumen • Partnerschaft mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) als Reisemittel • Dienstwagen: Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge; weiterer Aufbau der E-Ladestationen-Infrastruktur • Fahrtkostenzuschuss bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 113 Auch Dienstreisen sollen klimaschonend erledigt werden. Die Oberbank hat dazu das Primat des öffentlichen Verkehrsmittels – v.a. der Bahn – in den Dienstreiserichtlinien verankert. Nur wenn dies im Einzelfall unökonomisch, unzumutbar oder undurchführbar ist, kann ein anderes Reisemittel verwendet werden. Businesspartner:innen der Oberbank sind die ÖBB. Durch die Einrichtung von Videokonferenzräumen und die Forcierung von Videokonferenzen und Webex- Meetings konnte die Anzahl an Dienstreisen ebenfalls deutlich reduziert werden. Seit 2022 werden in der Befragung zur Mitarbeitermobilität die Verkehrsmittel und gefahrenen Kilometer der Dienstreisen erhoben. Aus Nachhaltigkeitsgründen und zur Effizienzsteigerung wird die Nutzung von Onlinemeetings anstelle von Dienstreisen weiter forciert. Mehr Details zu THG-Emissionen, die durch Dienstreisen entstehen, siehe im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Seite 122. E-Mobilität in der Oberbank Damit Oberbank Mitarbeiter:innen auch bei jenen Dienstfahrten, die nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können, möglichst umweltschonend von A nach B kommen, setzt die Oberbank seit 2018 verstärkt auf E-Mobilität. Eine Aufnahme der E-Mobilität in die Fuhrparkpolicy erfolgte im Jahr 2022. Fuhrparkpolicy senkt langfristig CO₂-Emissionswert Die Oberbank hat sich mit ihrer Strategie 2025 zu einer Reduktion des CO₂-Werts (in Scope 1 und 2) von unter 1 Tonne pro Mitarbeiter:in im Gesamtkonzern bekannt. Um dieses Ziel erreichen zu können, wurden Elektrofahrzeuge in die Fuhrparkpolicy aufgenommen. 2022 konnten aufgrund dieser Maßnahmen bereits die ersten E-Fahrzeuge eingesetzt werden. Im Jahr 2023 hat die E-Mobilität guten Anklang gefunden. Im Fuhrpark sind bereits 20 Elektrofahrzeuge im Einsatz. Die Infrastruktur für die E-Fahrzeuge wurde zunächst in Österreich aufgebaut, indem in der Zentrale weitere Ladestationen bzw. in den Zweigstellen erstmalig E- Ladestationen installiert wurden. Ende 2023 wurden bereits 25 E-Ladestationen installiert und in Betrieb genommen. Geplant ist, an jedem Standort, an dem ein Elektro-Dienstfahrzeug in Verwendung ist, eine Ladestation zu installieren. Sollte dies bei einem Mietobjekt nicht möglich sein, kann die/der Mitarbeiter:in auf eine Ladekarte ausweichen, die an öffentlichen Stationen einsetzbar ist. Darüber hinaus werden den E- Dienstfahrzeughalter:innen Wallboxen zur privaten Nutzung überlassen. Die Steigerung der Kilometerleistung im Jahr 2023 ist auf die steigende Anzahl der Dienstfahrzeuge zurückzuführen. Das Ende der Pandemie hat zu einem erhöhten Mobilitätsverhalten geführt. Die Forcierung der E-Mobilität führt offensichtlich zu einer Senkung des CO₂-Ausstoßes. Das ist aus den kumulierten CO₂- Einsparungen ersichtlich (siehe Grafik im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > CO2-Einsparungen im eigenen Betrieb, Seite 141). Der durchschnittliche CO₂-Ausstoß des Fuhrparks der Oberbank wurde auf Basis aller im Einsatz befindlichen Dienstfahrzeuge berechnet. Durch Maßnahmen wie die Einführung der E-Mobilität wird langfristig eine deutliche Reduktion des durchschnittlichen CO₂-Ausstoßes der Dienstfahrzeuge angestrebt. U.a. aufgrund einer teilweisen Umstellung in der Automobilbranche auf das Emissionsmessverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) stieg der CO₂-Ausstoß 2021 wieder deutlich an. Im Jahr 2022 ist eine Senkung des CO₂-Ausstoßes (g/km) aufgrund derselben Berechnungsbasis erkennbar. Weiterhin kann eine Senkung in Höhe von 2,52 % des CO 2-Ausstoßes gegenüber 2022 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 114 verzeichnet werden, obwohl der Fuhrpark 2023 mehr Autos im Bestand hatte als 2022 (absolut 12 Fahrzeuge). Die gefahrenen Kilometer umfassen zusätzlich zu den mit Dienstfahrzeugen privat gefahrenen Kilometern auch Dienstreisen, die mit dem Privat-PKW durchgeführt wurden. Diese sind gegenüber 2022 um 445.882 Kilometer gestiegen. Im Jahr 2023 konnte insgesamt eine CO₂-Einsparung von 84,7 Tonnen im Fuhrpark erreicht werden. Diese Senkung des CO₂-Ausstoßes ist in erster Linie auf die gesetzten Maßnahmen im Bereich E-Mobilität zurückzuführen. Durchschnittlicher CO2 -Ausstoß der Dienstfahrzeuge 2023 2022 2021 PKW (km/a) 9.756.803 9.310.921 6.505.144 CO₂-Ausstoß (g/km) 7 116 119 125,04 Reduzierung des CO₂-Ausstoßes im Vergleich zum VJ (in g/km) 3 6,04 Reduzierung des CO₂-Ausstoßes im Vergleich zum VJ (in %) 2,52 % 4,83 % Einsparung CO₂ (in t) 84,7 Anmerkungen zur Tabelle: Bezüglich Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Vergleich zum VJ (in %) im Jahr 2021: Erhöhung der Werte aufgrund Bereinigung nach dem WLTP-Verfahren. Fahrtkostenzuschuss bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Für Mitarbeiter:innen der Märkte Österreich, Deutschland und Ungarn werden Fahrtkostenzuschüsse gewährt. Energie GRI 302-4 Ergriffene Maßnahmen Energiemanagement • Seit 2007 professionelles Energiemanagementteam mit einem externen Partner • Zusätzlich zum bestehenden Energiemanagement wurde das neue Projekt „Aktives & nachhaltiges Energiemanagement“ gestartet. Ziel dieses Projekts ist eine Stromeinsparung im Jahr 2023 von mindestens 15 %. Im Rahmen dieses Projekts wurden vom Projektteam konkrete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. ◦ Reduktion der Einschaltzeiten von Werbeschriften, Auslagen- und weiteren Werbeelementen: Durch Zeitanpassungen bzw. Umstellungen auf Dämmerungsschalter lassen sich ca. 115 Megawattstunden (MWh) pro Jahr einsparen. ◦ Umstellung der Beleuchtungszeiten in der Zentrale: Hier wurden die Beleuchtung der beiden Tiefgaragen und die gesamte Beleuchtung der Büroräumlichkeiten in den Gebäuden Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 115 7 Der CO₂-Ausstoß für die Jahre 2020 und 2021 ist der Durchschnittswert des österreichischen Fuhrparks (inkl. Leasing) sowohl für NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) als auch für das WLTP-Verfahren. Dieser ist anhand der österreichischen Werte berechnet worden, da in den Auslandsmärkten nicht alle Daten verfügbar waren. Ab dem Jahr 2022 ist die Berechnung für den Durchschnittswert anhand aller in der Oberbank eingesetzten Dienstfahrzeuge durchgeführt worden, somit ist die Veränderung des CO₂-Ausstoßes zum Vorjahr nicht vergleichbar. Gefahrene Kilometer (Oberbank AG in allen Märkten) umfassen zusätzlich neben den privat gefahrenen Kilometern mit den Dienstfahrzeugen auch die dienstlich gefahrenen Kilometer beantragter Dienstreisen mit dem Privat-PKW. Die mit dem Privatfahrzeug gefahrenen Dienstkilometer werden ab 2023 für die Scope-3-Berechnung herangezogen, um die Datengenauigkeit zu verbessern. an der Unteren Donaulände angepasst. Gesamt lassen sich hier circa 76 MWh pro Jahr einsparen. ◦ Anpassung der Einschaltzeiten im Bereich IT-Hardware: Die IT-Geräte (PC-Laptop, IP- Telefone) werden zentral ein- und ausgeschaltet. Bildschirmschoner wurden zeitlich begrenzt. Insgesamt konnten 51 TV-Geräte mit Zeitschaltuhren ausgestattet werden. So lassen sich circa 250 MWh Strom pro Jahr einsparen. ◦ Laufzeitumstellung der Lüftungsanlagen in Technikräumen und Büroräumlichkeiten der Zentrale Untere Donaulände: Dadurch lassen sich insgesamt circa 164 MWh pro Jahr einsparen. ◦ Weitere Maßnahmen sind in Planung und werden im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt. ◦ Mit der Energiesparchallenge wurde ein Wettbewerb zwischen allen Geschäftsstellen der Oberbank ausgerufen, mit dem Ziel, im Jahr 2023 mindestens 15 % Strom einzusparen und das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen für Ressourcenschonung zu steigern. Gemessen wurde der Stromverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter (kWh/m²) der jeweiligen Geschäftsstelle. Als Vergleichswert für die erreichte Einsparung diente der Verbrauch aus dem Jahr 2022. • Steigerung der Energieeffizienz durch Flächenmanagement (Standortanalysen, Zusammenlegungen, Reduzierungen). Mit diesem Flächenmanagement wird zusätzliche Bodenversiegelung vermieden. Ökostrom • 100 % Ökostrom in Österreich und Deutschland • Seit 2021 auch in Tschechien Strom aus erneuerbaren Energien • Die Möglichkeiten zur Umstellung auf Ökostrom in der Slowakei und in Ungarn wurden im Jahr 2023 evaluiert. Die Bestrebungen der Oberbank zielten auf eine Umstellung auf eigene Stromzähler und in Folge auf Ökostrom ab. Dies erwies sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten als nicht möglich. Darüber hinaus handelt es sich meist um Mietobjekte. Gebäude- und Filialmodernisierung sowie weitere Maßnahmen • Steigerung der Effizienz der Selbstbedienungsbereiche in den Filialen • Effiziente Kühlung der Technikräume • Abbau der Server in den österreichischen Filialen • Der Standort Untere Donaulände 36 ◦ wird über die Brunnenanlage im Bestand mit Wasser zur Kälteversorgung und als Wärmequelle für die Wärmepumpen versorgt, ◦ wird mit dem sogenannten Verwurfwasser versorgt, ◦ wird im Winter zusätzlich mit der Serverabwärme aus dem Rechenzentrum indirekt beheizt und ◦ verfügt über eine neue Kühlung im Serverraum. • Modernisierungen, neue Arbeitsmodelle, Optimierung der Prozesse Geplante Maßnahmen • Phasenweise Umstellung auf digitale Übertragung der Zählerstände in Österreich, die ein aktives Energiemanagement ermöglicht • Implementierung einer Software, die eine zeitnahe Auswertung der Verbräuche liefert und somit eine Vergleichbarkeit der Jahresdaten gewährleistet Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 116 • Abkehr von Öl und Gas • Investition in Neuanlagen (E-Mobilität, Photovoltaikanlagen) • CO₂-Kompensation als Überbrückungsmaßnahme • Projekt „Filiale der Zukunft“ beinhaltet eine umfassende Einführung der Digitalisierung in ausgewählten Geschäftsstellen in Österreich • Digitalisierung und Vereinheitlichung der Arbeitsprozesse • Umstellung des Werbeauftritts von Papier auf digitale Medien Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 117 Parameter und Ziele E1-4 — Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Die nachfolgenden Ziele haben in allen Märkten Gültigkeit, soweit nicht explizit auf einen anderen Geltungsbereich hingewiesen wird. Die Zielerreichung wird regelmäßig kontrolliert und im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts offengelegt. Gegebenenfalls werden Zielanpassungen vorgenommen, die ebenfalls transparent kommuniziert werden. Anpassung an den Klimawandel Messbare und zeitgebundene Ziele • Die Oberbank ist bis 2025 klimaneutral (in Scope 1 und Scope 2). Der CO₂-Fußabdruck pro Mitarbeiter:in ist bis 2025 kleiner als eine Tonne. ◦ Im Jahr 2023 betrug der CO₂-Fußabdruck insgesamt 3.071 Tonnen CO₂e bzw. 1,04 Tonnen CO₂e je Mitarbeiter:in. ◦ Im Jahr 2022 betrug der CO2-Fußabdruck insgesamt 3.363 Tonnen CO₂e bzw. 1,14 Tonnen CO₂e je Mitarbeiter:in. ◦ Im Jahr 2021 betrug der CO2-Fußabdruck insgesamt 3.367 Tonnen CO₂e bzw. 1,16 Tonnen CO₂e je Mitarbeiter:in. ◦ Der Ausgangswert im Basisjahr 2020 betrug 3.424 Tonnen CO₂e bzw. 1,19 Tonnen CO₂e je Mitarbeiter:in. • Der Anteil an Fahrzeugen mit E-Antrieb/Hybridantrieb soll bis 2025 auf 30 % und bis 2030 sogar auf 50 % erhöht werden. ◦ Im Jahr 2023 wurden insgesamt 20 E-Fahrzeuge in Österreich in Gebrauch genommen, dies sind 6 % vom Gesamtbestand über alle Märkte. ◦ Im Jahr 2022 waren bereits sieben E-Autos in Verwendung, dies waren 2,18 % vom Gesamtbestand. Zwei davon wurden im Fahrzeugpool eingesetzt. ◦ Im Jahr 2021 wurden keine E-Fahrzeuge eingesetzt. ◦ Im Basisjahr 2020 waren keine E-Fahrzeuge im Einsatz. • Bis 2025 soll der Papierverbrauch um 25 % reduziert werden. ◦ 2023: Es konnte bereits eine Papierreduktion von ca. 57 % gegenüber dem Basisjahr erreicht werden. ◦ 2022: Es wurde bereits eine Papierreduktion von ca. 35 % gegenüber dem Basisjahr erreicht. Im Bericht 2022 wurde die Reduktion gegenüber 2019 berichtet und war daher bereits bei rund 50 %. ◦ 2021: Der Papierverbrauch konnte im Vergleich zum Vorjahr um ca. 16 % reduziert werden. ◦ Der Ausgangswert aus dem Basisjahr 2020 betrug 18.261.500 Blatt/Jahr. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 118 Zieldefinition Strategie 2025 Die Oberbank hat ihre Fünf-Jahres-Strategie (2020–2025) im Jahr 2019 festgelegt. Anhand des vordefinierten Rahmens wurden einzelne Ziele in der Betriebsökologie, insbesondere zur Reduktion der CO2-Emissionen, festgelegt. Deshalb wurden mit einem externen Partner jährliche Maßnahmen definiert und diese in einer Hochrechnung per anno moduliert, um das strategisch festgelegte Ergebnis von weniger als eine Tonne CO2e pro Kopf am Ende des Jahres 2025 zu erreichen. Diese Hochrechnungen werden laufend mit unterjährigen Maßnahmen unterlegt, die sich bis dato als richtig und erfolgreich erwiesen haben, da der CO2-Ausstoß pro Kopf stetig sinkt. Die Hochrechnungen wurden sogar übertroffen (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen > Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (t CO2e), Seite 123 ). Energie Messbares und zeitgebundenes Ziel • Ziel war es, im Jahr 2023 mindestens 15 % Strom einzusparen. Um den Mitarbeiter:innen der Geschäftsstellen einen Anreiz zu bieten, aktiv zum Stromsparen beizutragen, wurden im Zuge der Energiesparchallenge die drei besten Geschäftsstellen mit der höchsten Einsparung prämiert. ◦ Insgesamt durfte die Oberbank AG eine Zielerreichung von 12,5 % verzeichnen. Angesichts des sehr warmen Sommers 2023, wodurch mehr Energie für die Kühlung aufgewendet wurde, ist das Ergebnis ist sehr zufriedenstellend. • Im Jahr 2023 wurden im Gesamtkonzern 10.016.329 kWh Strom verbraucht. • Im Vorjahr 2022 betrug der Stromverbrauch des Gesamtkonzerns 11.550.514 kWh. • 2021 wurden vom Gesamtkonzern insgesamt 11.827.583 kWh Strom verbraucht. • Der Ausgangswert des Gesamtstromverbrauchs im Oberbank Konzern aus dem Basisjahr 2020 betrug 12.025.321 kWh. E1-5 — Energieverbrauch und Energiemix GRI 302-1, GRI 302-3, GRI 302-4 In der folgenden Tabelle wird der Energieverbrauch der Oberbank aufgeschlüsselt. Energieverbrauch (in kWh/GJ) 8 Gesamtkonzern Konzern Oberbank AG Gesamtkonzern Konzern Oberbank AG 2023 2023 2023 2022 2022 2022 Gesamtverbrauch Wärme 10.288.322 8.533.724 8.207.772 12.159.823 9.924.622 9.545.914 Gesamtverbrauch Strom 10.016.329 8.308.118 7.990.782 11.550.514 9.427.316 9.067.584 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 119 8 1 GJ (Gigajoule) entspricht 277,¯7 kWh (Kilowattstunden) Gesamtverbrauch Strom inkl. Serverraum (ohne BTV-BKS) 9 10.391.539 11.915.464 Gesamtverbrauch nicht erneuerbare Energiequellen 9.975.428 8.274.192 7.958.152 10.900.759 8.896.997 8.557.502 Gesamtverbrauch erneuerbare Energiequellen 15.167.180 12.580.529 12.100.005 15.558.804 12.698.807 12.214.241 Gesamtverbrauch aus nuklearen Quellen Gesamtverbrauch Energie 25.142.608 20.854.721 20.058.157 28.524.865 23.281.466 22.393.081 Energieintensität (Gesamtverbrauch/ Mitarbeiter:innen) 8.474 8.474 8.474 9.656 9.656 9.656 Einsparung Energieverbrauch (in GJ) 13.511 10.927 10.510 Gesamtkonzern Konzern Oberbank AG Gesamtkonzern Konzern Oberbank AG 2021 2021 2021 2020 2020 2020 Gesamtverbrauch Wärme 13.096.471 10.778.711 10.346.662 12.037.782 10.131.555 9.673.892 Gesamtverbrauch Strom 11.827.583 9.734.385 9.344.197 12.025.321 10.121.067 9.663.878 Gesamtverbrauch Strom inkl. Serverraum (ohne BTV-BKS) 12.157.868 11.942.161 Gesamtverbrauch nicht erneuerbare Energiequellen 11.368.294 9.356.380 8.981.343 Gesamtverbrauch erneuerbare Energiequellen 15.563.737 12.809.330 12.295.887 Gesamtverbrauch aus nuklearen Quellen Gesamtverbrauch Energie 29.705.475 24.448.320 23.468.346 Energieintensität (Gesamtverbrauch/ Mitarbeiter:innen) 10.208 10.208 10.208 Einsparung Energieverbrauch (in GJ) Anmerkung zur Tabelle: Gesamtverbrauch aus nicht erneuerbaren Energiequellen ist Strom in Ungarn und in der Slowakei (aus nicht erneuerbaren Quellen) + Heizung Öl/Gas + Flottenverbrauch (aus CO₂-Emission berechnet); Gesamtverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen ist Strom Österreich/Deutschland/ Tschechien (aus erneuerbaren Quellen) + Fernwärme (in kWh); nukleare Energie in Österreich, Deutschland Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 120 9 Der Serverraum bedient alle drei Banken der 3-Banken-Gruppe. Die Anteile der Bank für Tirol und Vorarlberg AG und BKS Bank AG wurden in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. und Tschechien nicht im Strommix enthalten, Slowakei und Ungarn noch keine Daten verfügbar. Alle Verbrauchsmengen, die in den Zahlen zum Gesamtkonzern angegeben sind, sind inkl. Beteiligungen und Tochtergesellschaften, die an Oberbank Standorten (wie Linz Donaulände) sitzen. Für die Angaben zu Konzern (der IFRS-Konzern – International Financial Reporting Standards –, der Oberbank AG und Leasing beinhaltet) und Oberbank AG wurden die Zahlen anhand der Mitarbeiter:innen (Stand: 31.12.2023) anteilsmäßig berechnet. Für genauere Details zu den Umrechnungsfaktoren siehe Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (t CO2e), Seite 125. Verringerung des Energieverbrauchs GRI 302-4 Aufgrund der ergriffenen Maßnahmen konnte eine deutliche Einsparung der Energie erreicht werden. Ausgehend vom Basisjahr 2020 konnte der Energieverbrauch vom Ausgangswert 12,04 MWh für Wärme und 12,03 MWh Strom im Gesamtkonzern auf 10,3 MWh für Wärme und 10,0 MWh für Strom im Jahr 2023 reduziert werden. Gegenüber dem Vorjahr 2022 wurden Energieeinsparungen im Bereich Wärme in Höhe von rund 1,9 MWh (6.700 GJ) und im Bereich Strom in Höhe von rund 1,5 MWh (5.500 GJ) erzielt. Der Energieverbrauch der Oberbank im gesamten Konzern beläuft sich auf 25,1 MWh (90.513 GJ), die sich aus Strom, Heizquellen und Kraftstoffbedarf für Fahrzeuge zusammensetzen. Der Strom für die Länder Österreich, Deutschland und Tschechien wird aus erneuerbaren Energiequellen bezogen. Die Herkunft der Energiequellen in Ungarn und in der Slowakei ist derzeit nicht bekannt, da die Vermieter keine Kennzeichnungspflicht trifft und diese den Mietern nicht bekannt gegeben wird. Die Oberbank AG bezieht keinen Strom aus nuklearen Quellen in Österreich, Deutschland und Tschechien. In Ungarn und der Slowakei konnten die Quellen nicht identifiziert werden. Bei Wärmedaten liegen keine Spezifikationen vor. Die Heizquellen gliedern sich in Öl, Gas, Biogas und erneuerbare Energiequellen, wobei nach Möglichkeit Ölheizungen auf Fernwärme bzw. Wärmepumpen umgestellt werden. Dort, wo die Infrastruktur vorhanden und es möglich ist, werden Gasheizungen auf erneuerbare Energiequellen umgestellt. An einzelnen Standorten in Österreich, Deutschland und Tschechien stammen die Heizquellen aus erneuerbaren Energien. Das sind insgesamt für Strom und Heizung 15,2 MWh (54.600 GJ). Bei den Kraftstoffen handelt es sich um Diesel, Strom und Benzin, wobei Benzin nur geringfügig eingesetzt wird. Derzeit ist der Einsatz von Benzin auf ein Hybridfahrzeug zurückzuführen. Bei öffentlich zugänglichen E-Ladestationen wird nicht in allen Fällen ausgewiesen, aus welchen Quellen der Strom stammt. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 121 E1-6 — THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen GRI 305-1, GRI 305-2, GRI 305-3, GRI G4-EN15, GRI G4-EN16, GRI G4-EN17 Quelle: World Resources Institute, Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions, Seite 6 Scope-1-Emissionen: direkte Treibhausgasemissionen Die direkten Emissionen, auch bekannt als Scope-1-Emissionen, sind jene Emissionen, die direkt vom Unternehmen verantwortet oder kontrolliert werden. Diese entstehen beispielsweise durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe am eigenen Standort. Unter die Scope-1-Emissionen fallen weiters jene Emissionen, die durch den eigenen Fuhrpark entstehen, wie beispielsweise durch die Nutzung von Dienstwägen, für die Anreise zum bzw. Abreise vom Arbeitsort oder für Geschäftsreisen. Siehe die Tabelle im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (t CO₂e), Seite 123. Scope-2-Emissionen: indirekte Treibhausgasemissionen aus zugekaufter Energie Indirekte Emissionen entstehen hingegen gemäß GHG Protocol als Folge der Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens. Die Treibhausgase entstammen dabei Quellen eines anderen Unternehmens oder werden von diesem kontrolliert. Unter die Scope-2-Emissionen werden dabei vorgelagerte Aktivitäten subsumiert, die im Zuge der Energiebereitstellung für das Unternehmen entstehen. Hierunter fallen beispielsweise die Bereitstellung von Strom oder Fernwärme. Da die Emissionen bei externen Energieversorgern anfallen, werden sie nicht direkt vom Unternehmen, jedoch für deren Leistungserstellung erzeugt, weshalb sie zu den indirekten Emissionen zählen. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 122 Siehe die Tabelle im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (t CO₂e), Seite 123. Scope-3-Emissionen: andere indirekte Treibhausgasemissionen Scope-3-Emissionen sind alle Emissionen, die entlang der Wertschöpfungskette entstehen. Sie können sowohl durch vorgelagerte als auch nachgelagerte Aktivitäten entstehen. Darunter fallen v.a. Emissionen, die vorgelagert durch den Einkauf von Waren und Dienstleistungen und nachgelagert durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen entstehen. Unter die vorgelagerten Scope-3-Emissionen fallen auch jene Emissionen, die durch die Mitarbeitermobilität entstehen. Der für Banken relevanteste Teil der Scope-3- Emissionen sind jene Emissionen, die durch die von der Bank vergebenen Finanzierungen und Investments entstehen. Siehe die Tabelle im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (t CO₂e), Seite 123. Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (t CO₂e) GRI 305-1 , GRI 305-2, GRI 305-3, GRI 305-4, GRI G4-EN15, GRI G4-EN16, GRI G4-EN17 Ziel gesamt Gesamtkonzern Konzern Oberbank AG 2025 2023 2023 2023 Scope 1 1.680 1.495 1.399 Scope 2 Scope 2 (market-based) 1.391 1.234 1.147 Scope 2 (location-based) 2.656 2.313 2.182 Scope 1+2 market-based 2.800 3.071 2.729 2.546 location-based 4.336 3.808 3.581 pro Kopf Scope 1+2 (market- based) auf Mitarbeiter:innen <1 1,04 1,04 1,04 Scope 3 (relevante Bereiche gesamt) Scope 3.6 (business travel) 428 412 Scope 3.7 (commuting) 1.551 1.492 Scope 3.15 (financed emissions) Scope 1+2+3 market-based location-based THG-Intensität je Nettoeinnahme: THG-Gesamt- emissionen (market-based) je Nettoeinnahme (in Tsd. €) THG-Intensität je Nettoeinnahme: THG-Gesamt- emissionen (location-based) je Nettoeinnahme (in Tsd. €) Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 123 Gesamt- konzern Konzern Oberbank AG Gesamt- konzern Gesamt- konzern 2022 2022 2022 2021 2020 Scope 1 1.728 1.410 1.357 1.562 Scope 2 Scope 2 (market-based) 1.635 1.334 1.283 1.805 Scope 2 (location-based) 3.263 2.663 2.561 Scope 1+2 market-based 3.363 2.744 2.640 3.367 3.424 location-based 4.991 4.073 3.918 pro Kopf Scope 1+2 (market- based) auf Mitarbeiter:innen 1,14 1,14 1,14 1,16 1,19 Scope 3 (relevante Bereiche gesamt) Scope 3.6 (business travel) 281 271 Scope 3.7 (commuting) 1.532 1.474 Scope 3.15 (financed emissions) 6.331.502 6.331.502 3.882.131 Scope 1+2+3 location-based 6.337.388 6.337.164 market-based 6.336.059 6.335.886 THG-Intensität je Nettoeinnahme: Scope 1+2+3 (market-based) je Nettoeinnahme (in Tsd. €) 26,04 37,23 THG-Intensität je Nettoeinnahme: Scope 1+2+3 (location-based) je Nettoeinnahme (in Tsd. €) 26,05 37,24 Anmerkungen zur Tabelle: Die Emissionen, die in den Scope-1- und Scope-2-Zahlen zum Gesamtkonzern angegeben sind, sind inkl. Beteiligungen und Tochtergesellschaften, die an Oberbank Standorten (wie Linz Donaulände) ihren Sitz haben. Für die Angaben zu Konzern (IFRS-Konzern, beinhaltet Oberbank AG und Leasing) und Oberbank AG wurden die Zahlen anhand der Mitarbeiter:innen (Stand: 31.12.2023) anteilsmäßig berechnet. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 124 Umrechnungsfaktoren (kg) Einheit Quelle Umrechnungsfaktor CO2 Gas OIB-Richtlinie 6 (2019) 1 CO2 Öl OIB-Richtlinie 6 (2019) CO2 Fernwärme OIB-Richtlinie 6 (2019) und zusätzliche weitere Anhaltspunkte lt. Kommentarfeld. Gibt es seitens Betreiber keine Information über die Technologie, wird immer 0 % erneuerbar für die Berechnung herangezogen. CO2 Strom Location Österreich Ökostrombewertung mit 0 g/kWh CO2 Strom Location Deutschland Ökostrombewertung mit 0 g/kWh CO2 Strom Location Tschechien Ökostrombewertung mit 0 g/kWh CO2 Strom Location Ungarn Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Location Slowakei Angabe siehe European Environment Agency CO2 Transport Es werden die Nennangaben des Verbrauchs in den Typenscheinen mit den Kilometerleistungen und einem Faktor 1,2 für den Energiebedarf und die CO2- Emissionen bewertet, bei fehlenden Angaben ist der Mittelwert der bekannten Flotte herangezogen worden; für Ungarn und die Slowakei der Mittelwert von Tschechien, nicht berücksichtigt werden die Emissionen der Mitarbeiter, die auf Dienstreisen mit nicht im Besitz befindlichen Fahrzeugen erfolgen (Privat-PKW, öffentlicher Verkehr). Die Formel für die Berechnung lautet: CO2-Angabe [g CO2/km] * Konversion [l/g CO2 ] * Energiedichte [kWh/l] * Strecke [km/100] * 1,2 [Aufschlagfaktor Realverbrauch – gemeinsam definiert 2019, Normvorgaben werden als unrealistisch angesehen] Konversion Benzin: 0,00043 [l/g CO2 ] 1 l Benzin = 2,37 kg CO2 Konversion Diesel: 0,00038 [l/g CO2] 1 l Benzin = 2,65 kg CO2 Energiedichte Benzin: 8,72 [kWh/l] Energiedichte Diesel: 9,91 [kWh/l] Kältemittel Die Serviceberichte enthalten alle nachgefüllten Mengen an Kältemitteln und werden je Standort eingetragen. CO2 Strom Market Österreich Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Market Deutschland Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Market Tschechien Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Market Ungarn Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Market Slowakei Angabe siehe European Environment Agency Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 125 1 Österreichisches Institut für Bautechnik THG-Intensität je Nettoeinnahme: Hier wird für den Konzern der Jahresüberschuss nach Steuern als Kennzahl verwendet, weil Nettoeinnahmen im Bankwesen nicht aussagekräftig sind (siehe Konzernabschluss > Konzern | GuV, Seite 337 ). Für die Oberbank AG wird der Jahresüberschuss verwendet (siehe Jahresabschluss der Oberbank AG > Oberbank AG I GuV, Seite 522). Die finanzierten Emissionen unterscheiden sich für Konzern und Oberbank AG nicht, da keine Emissionen aus der Leasing enthalten sind. Die THG-Intensität wurde erstmalig für das Jahr 2022 berechnet. Da für das Jahr 2023 die Gesamtemissionen inkl. Scope 3 noch nicht vorliegen, wird dieser Wert erst im nächsten Bericht offengelegt. Der Oberbank Konzern steht für ein natürliches und organisches Wachstum. Dies ist v.a. am Anstieg der Mitarbeiteranzahl ersichtlich. Im Jahr 2023 zählte die Oberbank AG 2.367, der Konzern 2.461 und der Gesamtkonzern 2.967 Mitarbeiter:innen. Im Jahr 2022 waren es in der Oberbank AG 2.319, im Konzern 2.4100 und im Gesamtkonzern 2.954 Mitarbeiter:innen. Somit ergibt dies eine Steigerung von rund 2 % in der Oberbank AG und im Konzern. Die Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind im Jahr 2023 aufgrund der Energiesparmaßnahmen, u.a. Energiesparchallenge, Heizungsumstellungen und durch die Forcierung der E-Mobilität im Fuhrpark, gesunken. Objekte in Eigentum und in Miete werden bei den Maßnahmen zur Energieeinsparungen gleich behandelt. Der Pro-Kopf-Wert von Scope 1 und 2 ist von 1,14 Tonnen im Jahr 2022 auf 1,04 Tonnen im Jahr 2023 gesunken. Für die Beschreibungen der Scope-3-Emissionen siehe die folgenden Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Mitarbeitermobilität und Emissionen (Scope 3.6 und 3.7), Seite 126 und Finanzierte Emissionen und PCAF (Scope 3.15), Seite 136. Mitarbeitermobilität und Emissionen (Scope 3.6 und 3.7) Der Verkehrssektor zählt nach wie vor zu den Hauptverursachern von THG-Emissionen. Auch das Mobilitätsverhalten der Mitarbeiter:innen der Oberbank trägt zur Erzeugung von CO₂-Emissionen bei, die – mit Ausnahme des hauseigenen Fuhrparks – dem Scope 3 (Scope 3 Kategorie 6 und Kategorie 7 gemäß GHG Protocol) zuzuordnen sind. Diese Emissionen entstehen einerseits durch Geschäftsreisen und andererseits durch Arbeitswege, also die Fahrt der Mitarbeiter:innen zum und vom Arbeitsplatz. Um ein besseres Verständnis bezüglich des Mobilitätsverhaltens der Mitarbeiter:innen der Oberbank zu gewinnen, wurde 2022 erstmals eine Befragung zur Mobilität – über alle Standorte des Oberbank Konzerns in Österreich, Deutschland, der Slowakei, Ungarn und Tschechien (IFRS-Konzern, der Oberbank AG und Leasing beinhaltet) hinweg – durchgeführt. Im Jahr 2023 wurde die Mitarbeiterbefragung wiederholt. Aus dieser konnten wertvolle Daten für die Berechnung der Scope-3-Emissionen, die durch Geschäftsreisen sowie Fahrten zum bzw. vom Arbeitsplatz entstehen, gewonnen werden. 61,19 % aller Mitarbeiter:innen des Oberbank Konzerns haben an der Umfrage teilgenommen. Im Jahr 2022 waren es 66,36 %. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 126 Auf Basis der Umfrageergebnisse wurden die durch die Mitarbeitermobilität erzeugten CO₂-Emissionen in emittierten Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten (t CO₂e) berechnet. Die Berechnung der CO₂e- Emissionen folgt der Berechnungslogik des GHG Protocol. Dabei fand die distanzbasierte Methodik Anwendung. Die im Rahmen der Umfrage erfassten Daten wurden auf die Gesamtzahl aller Mitarbeiter:innen (Stand per 31.12.2023) hochgerechnet. Die konzernweite Befragung zur Mitarbeitermobilität und die darauf basierende Berechnung der CO₂- Emissionen soll auch in den folgenden Geschäftsjahren stattfinden. Für diese zukünftigen Datenerhebungen werden die Ergebnisse der Mobilitätsumfrage 2022 als Vergleichsdaten herangezogen werden, um daraus einerseits Maßnahmen zur Reduktion der Scope-3-Emissionen abzuleiten und andererseits die Wirksamkeit möglicher gesetzter Maßnahmen zu überwachen. Arbeitswege (in km) Österreich Deutschland Slowakei 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Dienstwagen 678.846,17 611.683,69 835.715,8 738.174,59 141.708,62 96.260,09 zu Fuß 320.353,57 120.676,57 19.898,52 10.787,78 9.191,39 1.237,83 Fahrrad 184.690,95 63.980,22 49.170,95 12.926,91 5.884,58 1.870,15 E-Bike/ E-Scooter 36.531,1 — 7.816,76 — 0 — Bahn 1.770.541,72 1.910.950 676.147,31 449.550,34 1.681,15 3.557,69 Bus 1.360.726,6 1.278.010,41 61.260,1 11.160,97 29.414,95 12.024,53 Straßenbahn/ U-Bahn 542.653,26 471.276,02 106.496,73 102.414,42 8.578,4 0 PKW Benzin 2.726.081,51 2.684.828,09 622.276,03 602.308,5 137.385,52 49.427,2 PKW Diesel 3.601.341,95 3.705.767,39 511.466,7 750.784,83 40.260,92 62.584,89 PKW Elektro 174.153,24 173.344,12 45.949,54 65.882,56 0 0 PKW Hybrid 179.540,65 107.528,95 30.730,99 29.333,02 0 8.245,33 Moped 1.090,75 7.505,93 194,84 79,48 0 0 Motorrad 61.863,55 13.393,03 3.401,95 1.773,33 0 0 Gesamt 11.638.415,02 11.148.944,42 2.970.526,22 2.775.176,73 374.105,53 235.207,71 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 127 Ungarn Tschechien Gesamt 1 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Dienstwagen 80.787,08 80.220,38 182.599,78 170.692,44 1.919.657,44 1.697.031,19 zu Fuß 19.129,8 6.737,64 29.293,08 6.280,37 397.866,36 145.720,19 Fahrrad 29.929,45 2.769,4 22.579,55 6.165,94 292.255,48 87.712,62 E-Bike/ E-Scooter 1.957,42 — 4.904,49 — 51.209,77 — Bahn 148.051,38 233.142,27 10.735,39 47.411,52 2.607.156,97 2.644.611,82 Bus 49.200,6 112.777,02 116.759,58 123.590,77 1.617.361,82 1.537.563,7 Straßenbahn/ U-Bahn 121.330,92 74.877,15 104.327,53 93.004,42 883.386,84 741.572,01 PKW Benzin 181.682,23 261.757,16 191.240,4 89.549,76 3.858.665,69 3.687.870,71 PKW Diesel 175.098,89 89.590,71 371.294,86 160.026,07 4.699.463,32 4.768.753,89 PKW Elektro 0 17.201,25 0 0 220.102,77 256.427,93 PKW Hybrid 35.368,92 32.292,48 11.149,55 0 256.790,11 177.399,78 Moped 1.009,29 516,04 0 0 2.294,89 8.101,45 Motorrad 0 0 10.299,44 2.774,83 75.564,94 17.941,19 Gesamt 843.545,98 911.881,5 1.055.183,65 699.496,12 16.881.776,4 15.770.706,48 Im folgenden Abschnitt wird das Mobilitätsverhalten der Mitarbeiter:innen in Bezug auf ihre Anreise zum und Abreise vom Arbeitsplatz im Detail erläutert. Dieses Verhalten spiegelt sich in den während des Geschäftsjahres 2023 erzeugten CO₂-Emissionen wider. Hierbei haben 93,03 % aller Teilnehmer:innen die benötigten Daten bezüglich ihres Verhaltens für den Arbeitsweg korrekt und vollständig befüllt. Die Auswertung hat gezeigt (siehe Tabelle „Arbeitswege“), dass über alle Märkte hinweg 30,25 % der Mitarbeiter:innen vorwiegend öffentliche Verkehrsmittel für die Anreise zum Arbeitsplatz wählten. Im Vorjahr 2022 waren es 31,22 %. Der Wert im Jahr 2023 setzt sich aus der Nutzung folgender Verkehrsmittel zusammen: 15,44 % nutzen täglich die Bahn, 9,58 % den Bus und 5,23 % die Straßenbahn bzw. U-Bahn. Bei den Mitarbeiter:innen, die für ihren täglichen Arbeitsweg das Fahrrad nutzen oder zu Fuß gehen, kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einer erfreulichen Umverteilung: 2022 entfielen lediglich 1,48 % der zurückgelegten Kilometer auf eine emissionsfreie Anreise. 2023 haben bereits 4,09 % der Mitarbeiter:innen konzernweit den Arbeitsweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad angetreten. Weitere 1,30 % der Mitarbeiter:innen fahren mit ihrem Elektroauto zur Arbeit und 0,30 % der Mitarbeiter:innen nutzen das E- Bike bzw. den E-Scooter für ihren Arbeitsweg. Die Emissionen für die Nutzung von E-Bikes bzw. E-Scooter wurden für das Jahr 2023 nicht berechnet. Aus der Wahl des Verkehrsmittels ergibt sich, dass 35,64 % der Mitarbeiter:innen mittels einer umweltschonenden Mobilitätsform zum Arbeitsplatz anreisen. Im Vergleich dazu fiel der Anteil der umweltschonenden Anreise 2022 mit 34,33 % etwas niedriger aus. Die restlichen 64,05 % entfallen zu 52,22 % auf Mitarbeiter:innen, die mit ihrem Privat-PKW zur Arbeit fahren, weitere 0,46 % nutzen das Moped oder das Motorrad und 11,37 % der Mitarbeiter:innen treten den Arbeitsweg mit ihrem Dienstwagen an (Scope 1). Der CO₂-intensive Anteil in Höhe von 52,68 % (Scope 3) verursacht 89,33 % der konzernweiten Scope-3.7-Emissionen, die durch den täglich zurückgelegten Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 128 1 Als Grundlage für die Berechnung der CO₂-Emissionen im Pendelverkehr wurde in der Mobilitätsbefragung die Distanz vom Wohnort zum Arbeitsplatz erfragt und auf Basis der erhobenen Daten anschließend der jährliche Arbeitsweg in Kilometern errechnet. Die zurückgelegten Kilometer wurden sowohl für das Geschäftsjahr 2022 als auch für das Geschäftsjahr 2023 auf die gesamten Mitarbeiter:innen im Konzern hochgerechnet. Arbeitsweg der Mitarbeiter:innen ausgestoßen werden, was in etwa dem Anteil aus dem Vorjahr entspricht (2022: 89,46 %). Insgesamt haben die Mitarbeiter:innen für die An- und Rückfahrt zum bzw. vom Arbeitsplatz im Jahr 2023 16.881.776,40 Kilometer zurückgelegt. Im Jahr 2022 waren es 15.770.706,48 Kilometer. Aufgrund der gewählten Verkehrsmittel ergeben sich somit im Jahr 2023 durchschnittliche Emissionen in Höhe von 1.551,34 t CO₂e. Das entspricht einem minimalen Anstieg von 1,2 % im Vorjahresvergleich (2022: 1.532,22 t CO2e), der konzernweit durch die leicht erhöhte Nutzung von Straßenbahn bzw. U-Bahn und Privat-PKW verursacht wird. Wahl des Verkehrsmittels Je nach Standort lassen sich unterschiedliche Entwicklungen erkennen. In Deutschland kam es beispielsweise zu einer Umverteilung: Die Anreise mit PKW hat sich deutlich reduziert, während die verursachten Emissionen durch den öffentlichen Personenverkehr angestiegen sind. Diese Umverteilung lässt sich auf die dauerhafte Einführung des Deutschland-Tickets im Mai 2023 zurückführen. Im slowakischen Markt ist sowohl ein Anstieg bei den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch bei der Nutzung des Privat-PKWs (v.a. mit der Verbrennungsart Benzin) erkennbar. In Tschechien ist im Vergleich zum Vorjahr einer der Hauptverursacher der CO2-Emissionen ebenfalls der Privat-PKW, was sich auch in den zurückgelegten Kilometern für die Anreise zum Arbeitsplatz widerspiegelt. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 129 CO₂e-Emissionen für Arbeitswege (in t CO₂e) Österreich Deutschland Slowakei 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Bahn 10,67 13,19 4,12 3,1 0,01 0,02 Bus 52,55 56,49 2,37 0,42 1,14 0,53 Straßenbahn/ U-Bahn 42,94 35,35 8,52 7,68 0,69 0 PKW Benzin 428,38 408,87 102,92 96,73 16,09 7,42 PKW Diesel 560,83 583,58 85,89 124,91 3,93 10,06 PKW Elektro 13,31 13,68 3,92 5,63 0 0 PKW Hybrid 25,95 14,01 4,78 4,53 0 0,02 Moped 0,09 0,62 0,02 0,01 0 0 Motorrad 6,97 1,52 0,39 0,2 0 0 Gesamt 1.141,69 1.127,31 212,93 243,21 21,86 18,05 Ungarn Tschechien Gesamt 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Bahn 0,87 1,61 0,01 0,33 15,68 18,25 Bus 1,96 4,98 4,65 5,46 62,67 67,88 Straßenbahn/ U-Bahn 9,46 5,62 8,35 6,98 69,96 55,63 PKW Benzin 27,32 35,15 30,43 12,29 605,14 560,46 PKW Diesel 28,15 41,7 55,18 23,83 733,98 784,08 PKW Elektro 0 0,49 0 0 17,23 19,8 PKW Hybrid 5,5 4,86 1,73 0 37,96 23,42 Moped 0,08 0,04 0 0 0,19 0,67 Motorrad 0 0 1,17 0,32 8,53 2,04 Gesamt 73,34 94,45 101,52 49,21 1.551,34 1.532,22 Motivation für die Wahl des Verkehrsmittels Im Zuge der Umfrage zum Mobilitätsverhalten wurde auch die Motivation für die Wahl des Verkehrsmittels abgefragt. Jene Kriterien, die in der vorjährigen Befragung als äußerst relevant identifiziert wurden, konnten durch die Mitarbeiter:innen anhand einer Bewertungsskala von äußerst unwichtig bis äußerst wichtig eingestuft werden. Es zeigt sich, dass den Mitarbeiter:innen die Auswirkungen des gewählten Verkehrsmittels auf die Umwelt bewusst sind, da der Umweltaspekt über alle Märkte hinweg als eher wichtig eingestuft wurde. Besonders die Flexibilität, eine stressfreie Anreise sowie die Pünktlichkeit bzw. Verlässlichkeit spielen bei der Wahl des Verkehrsmittels ebenfalls eine zentrale Rolle. Lange Fahrtzeiten bzw. eine unzureichende Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz stufen die Mitarbeiter:innen als eher wichtiges Kriterium in der Entscheidung gegen umweltschonende Verkehrsmittel ein. Auch die Betreuung von schulpflichtigen Kindern, der sportliche Ausgleich zum Arbeitsalltag sowie das Verbinden von diversen Erledigungen am Arbeitsweg beeinflussen die Wahl des Verkehrsmittels. Im Vorjahresvergleich lässt sich erkennen, dass jene Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 130 Entscheidungsfaktoren, die 2022 als besonders wesentlich für die Wahl des Verkehrsmittels identifiziert wurden, auch im Geschäftsjahr 2023 als wichtig bzw. eher wichtig eingestuft worden sind. Beispielsweise sind die Themen Kosten, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit sowie Nachhaltigkeit bzw. der Umweltaspekt nach wie vor von zentraler Bedeutung. Motivation für die Wahl des Verkehrsmittels (Werte beziehen sich auf alle Märkte) Neben der Wahl des Verkehrsmittels wurde auch gezielt erfragt, welche Maßnahmen die Mitarbeiter:innen motivieren könnten, vom motorisierten Individualverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen. Hier zeigt sich, dass insbesondere ein erhöhter Fahrtkostenzuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln und eine finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Fahrrads bzw. E-Bikes die Mitarbeiter:innen motivieren kann, ihren Arbeitsweg zukünftig mit einer umweltfreundlichen Mobilitätsform zurückzulegen. Dem gegenüber steht jedoch, dass unter gewissen Umständen durch den Arbeitgeber überhaupt kein Anreiz für die Wahl eines emissionsfreien/emissionsarmen Verkehrsmittels geschaffen werden kann, beispielsweise wenn Betreuungspflichten bestehen oder bei unpassenden Witterungsbegebenheiten. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 131 äußerst unwichtig eher unwichtig unwichtig wichtig eher wichtig äußerst wichtig Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel Ein besonders erfreuliches Ergebnis ist, dass im Vergleich zur erstmalig durchgeführten Mobilitätsbefragung im Jahr 2022 15,60 % der Mitarbeiter:innen ihr Mobilitätsverhalten bewusst verändert haben. Mittels Freitextfeld wurden Angaben wie beispielsweise der Umstieg auf den öffentlichen Personenverkehr, der Kauf des Klimatickets oder der erhöhte Anteil an Wegen, die zu Fuß zurückgelegt werden, angeführt. Auch die Bildung von Fahrgemeinschaften und der bewusste Umstieg auf E-Mobilität (E-Auto, E-Bike etc.) wurden in Bezug auf ein positiv verändertes Mobilitätsverhalten mehrfach genannt. Dem gegenüber steht jedoch, dass zum Teil durch einen Wohnortwechsel die Anreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln unzumutbar wurde. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 132 äußerst unwichtig eher unwichtig unwichtig wichtig eher wichtig äußerst wichtig Geschäftsverkehr (in km) Österreich Deutschland Slowakei 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Poolauto/ Dienstwagen (Scope 1) 1.293.848,3 1.137.793,2 1.886.762,2 2.022.236,0 217.831,8 157,5 Flug 35.661,1 21.071,1 2.422,9 2.323,7 0,0 0,0 Bahn 689.925,8 640.256,5 201.491,1 96.450,0 7.354,6 1.620,0 Bus 16.584,5 31.370,4 6.501,5 3.682,9 0,0 285.961,5 Straßenbahn/ U-Bahn 83.493,2 87.098,9 17.064,3 14.455,2 0,0 2.670,0 PKW Benzin 244.760,8 262.187,3 76.984,5 78.724,6 11.186,0 0,0 PKW Diesel 1.459.439,0 480.743,9 238.735,3 192.138,3 752,0 0,0 PKW Elektro 92.651,1 5.612,0 5.492,0 11.880,5 0,0 30.000,0 PKW Hybrid 79.292,3 15.980,6 47,9 9.783,9 0,0 6.501,0 Gesamt 3.995.655,9 2.682.113,8 2.435.501,7 2.431.675,0 237.124,4 326.910,0 Ungarn Tschechien Gesamt 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Poolauto/ Dienstwagen (Scope 1) 337.302,7 10.314,4 2.928.836,1 92.079,1 6.664.581,1 3.262.580,2 Flug 0,0 29.485,4 0,0 19.122,8 38.084,0 72.003,0 Bahn 19.190,3 7.430,2 37.711,8 14.197,2 955.673,6 759.953,9 Bus 620,7 548.633,0 21.472,3 767.059,6 45.179,0 1.636.707,5 Straßenbahn/ U-Bahn 6.722,7 30.418,9 20.388,5 21.935,0 127.668,7 156.577,9 PKW Benzin 22.192,6 0,0 15.938,9 0,0 371.062,7 340.911,8 PKW Diesel 263.345,1 1.811,7 157.922,6 6.722,0 2.120.194,0 681.415,9 PKW Elektro 0,0 758,2 0,0 0,0 98.143,1 48.250,6 PKW Hybrid 405,7 13.789,4 0,0 30.353,6 79.745,9 76.408,5 Gesamt 649.779,8 642.641,2 3.182.270,2 951.469,2 10.500.332,1 7.034.809,3 Anmerkungen zur Tabelle: In der dargestellten Tabelle umfasst die Spalte Gesamt die Gesamtkilometeranzahl je Verkehrsmittel für die konzernweiten Dienstreisen. Die Scope-1-Emissionen werden auf Basis der erhobenen Daten auf die Mitarbeiterzahl hochgerechnet. Weiters kommt es aufgrund der differenzierten Betrachtungsweise bei der Darstellung der mit einem Poolauto/Dienstauto zurückgelegten Kilometer im Vergleich zu den im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (in t CO2e), Seite 123 unter Fuhrpark dargestellten Gesamtkilometeranzahl zu Abweichungen. Das ist darauf zurückzuführen, dass im vorher genannten Kapitel die zurückgelegten Kilometer für den Arbeitsweg und die Dienstreisen gesamt erfasst wurden. Die zurückgelegten Kilometer wurden sowohl für das Geschäftsjahr 2022 als auch für das Geschäftsjahr 2023 auf die gesamten Mitarbeiter:innen im Konzern hochgerechnet. Die Abweichungen resultieren u.a. aus dieser Hochrechnung sowie einer differenzierten Datenerhebung im Vorjahresvergleich. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 133 Emissionen, die durch die Nutzung der Firmenfahrzeuge aus dem hauseigenen Fuhrpark entstehen, werden unter den Scope-1-Emissionen subsumiert und im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 > Scope-1-Emissionen: direkte Treibhausgasemissionen, Seite 122 abgebildet. Die Fahrzeugkilometer, die mit Dienstwägen bzw. Poolautos zurückgelegt wurden, generierten im Jahr 2023 63,47 % gemessen an den Gesamtkilometern. Im Jahr 2022 lag der Anteil bei 46,38 %. 10,75 % der gefahrenen Kilometer wurden 2023 mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren. Im Jahr 2022 waren es 36,29 %. Im Jahr 2023 wurden außerdem 0,93 % Kilometer mit E-Autos zurückgelegt, was einen leichten Anstieg im Vorjahresvergleich bedeutet (2022: 0,69 %). Außerdem wurden 2023 11,68 % und 2022 36,98 % der Geschäftsreisen in Kilometern mit umweltfreundlichen Mobilitätsformen bestritten. Die restlichen Kilometer wurden 2022 zu 1,02 % mit dem Flugzeug und zu 15,62 % mit dem eigenen PKW zurückgelegt. Im Geschäftsjahr 2023 sank der Anteil des Flugzeugs auf 0,36 %, die zurückgelegten Kilometer mit dem CO₂-intensiven Privat-PKW stiegen wiederum auf insgesamt 2.571.002,51 Kilometer. Im Jahr 2023 wurden somit 10.500.332,05 Kilometer an Geschäftsreisen aufgewendet. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2022 7.034.809,28 Kilometer. Jene Dienstreisen, die mit Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, die nicht dem Fuhrpark zuzurechnen sind, werden in den Scope-3.6-Emissionen dargestellt. Aufgrund der gewählten Verkehrsmittel ergeben sich dabei im Jahr 2023 Emissionen in Höhe von insgesamt 428,47 t CO₂e (2022: 281,24 t CO₂e). Hierbei kam es im Vergleich zum Vorjahr bei den verursachten Emissionen somit zu einem Anstieg von rund 52,35 %. V.a. in Österreich, Tschechien und Ungarn nahm die Nutzung des Privat-PKWs für Dienstreisen deutlich zu, was sich in den zurückgelegten Fahrzeugkilometern zeigt und folglich negativ auf die CO2-Bilanz im Bereich der Scope-3.6-Emissionen auswirkt. CO2e-Emissionen Geschäftsverkehr (in t CO₂e) Österreich Deutschland Slowakei 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Flug 6,01 10,7 0,31 1,3 0 0 Bahn 3,56 5,95 1,15 0,56 0,04 0,01 Bus 0,58 1,14 0,24 0,12 0 9,74 Straßenbahn/ U-Bahn 6,13 5,95 1,15 0,99 0 0,13 PKW Benzin 36,23 39,12 12,2 11,83 1,32 0 PKW Diesel 242,37 71,77 38,36 31,62 0,06 0 PKW Elektro 5,91 0,39 0 1,01 0 2,56 PKW Hybrid 11,88 3,32 0,01 0,5 0 0,3 Gesamt 312,67 138,34 53,42 47,93 1,42 12,74 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 134 Ungarn Tschechien Gesamt 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Flug 0 4,19 0 9,97 6,32 26,16 Bahn 0,09 0,05 0,17 0,1 5,01 6,67 Bus 0,02 20,31 0,78 25,81 1,62 57,12 Straßenbahn/ U-Bahn 0,54 2,04 1,36 1,65 9,18 10,76 PKW Benzin 2,11 0 2,45 0 54,31 50,95 PKW Diesel 38,67 13,8 14,74 0,89 334,2 118,08 PKW Elektro 0 0,02 0 0 5,91 3,98 PKW Hybrid 0,03 0,29 0 3,11 11,92 7,52 Gesamt 41,46 40,7 19,5 41,53 428,47 281,24 Anmerkung zur Tabelle: Im Zuge der erstmalig durchgeführten Mobilitätsbefragung im Jahr 2022 kam es zu fehlerhaften Bezügen im Reporting der Datensätze. In der diesjährigen Nachhaltigkeitserklärung wird der korrekte Wert, der bei den Scope-3.6-Emissionen im Jahr 2022 verursacht wurde, dargestellt. Emissionsfaktoren Als Berechnungsgrundlage wurden größtenteils die Emissionsfaktoren, die vom österreichischen Umweltbundesamt veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden, herangezogen. Für die Berechnungen wurden (außer für Elektroautos/Hybrid) die direkten Emissionen verwendet. Beim Emissionsfaktor für Flüge kommt die Emissionskennzahl für Kurz- bzw. Mittelstrecke bis 1.000 Kilometer zur Anwendung. Für Mopeds und Motorräder wurden die Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums herangezogen; für Straßen-, Stadt- und U-Bahn kamen die Faktoren des Deutschen Umweltbundesamtes zur Anwendung, da für diese Verkehrsmittel vom Österreichischen Umweltbundesamt keine Werte veröffentlicht wurden. Darüber hinaus kamen für Hybrid- und Elektroautos die relativ zu fossil betriebenen Autos errechneten Werte auf Basis einer Publikation des Umweltbundesamtes 2021 zur „Ökobilanz von Personenkraftwagen“ zum Einsatz, um die Emissionen unter der Einbeziehung von durchschnittlichem österreichischen Strom zu berechnen. Emissionsfaktoren Verkehrsmittel 2023 2022 Einheit 2 PKW Benzin 0,1654 0,1642 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 PKW Diesel 0,1705 0,1708 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 PKW Hybrid 0,155476 0,154348 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2021 Elektroauto 0,08525 0,0854 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2021 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 135 2 Angegeben wird das CO₂-Äquivalent dabei entweder in Kilogramm per Fahrzeugkilometer (Fzkm) bzw. in Kilogramm per Personenkilometern (Pkm) Linienbus 0,0399 0,0442 CO₂e in kg/Pkm Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 Bahn: Personenverkehr Schiene in Ö 0,0061 0,0069 CO₂e in kg/Pkm Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 Flugzeug Durchschnitt (international) 3 0,3436 0,5609 CO₂e in kg/Pkm Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 Straßen-, Stadt- und U-Bahn 0,08 0,075 CO₂e in kg/Pkm Quelle 2023 Umweltbundesamt Deutschland 2022 Quelle 2022 Umweltbundesamt Deutschland 2021 Moped/125er 0,08319 0,08306 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2023 Governmental Digital Service UK, Department for Environment, Food and Rural Affairs 2023 Quelle 2022 Governmental Digital Service UK, Department for Environment, Food and Rural Affairs 2022 Motorrad (Average) 0,11367 0,11355 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2023 Governmental Digital Service UK, Department for Environment, Food and Rural Affairs 2023 Quelle 2022 Governmental Digital Service UK, Department for Environment, Food and Rural Affairs 2022 Finanzierte Emissionen und PCAF (Scope 3.15) Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) Die Oberbank AG ist seit Oktober 2021 Mitglied beim Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF). Die PCAF-Methodologie ermöglicht eine weltweit einheitliche Berechnung und Offenlegung der Treibhausgasemissionen, die durch Finanzierungen und Investments entstehen. Diese THG-Emissionen werden dem Scope 3 zugeordnet (Scope 3 Kategorie 15 gemäß GHG Protocol). Die vorliegenden Berechnungen zum Stichtag 31.12.2022 erfolgten auf Basis des von PCAF entwickelten Global GHG Accounting and Reporting Standard Part A: Financed Emissions. Die erste Ausgabe des PCAF- Standards gilt für sechs Assetklassen, wurde vom GHG Protocol geprüft und entspricht den Anforderungen des Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard für Investitionen der Kategorie 15. Die Methodik für eine weitere Assetklasse – Staatsschulden – und der Leitfaden zur Emissionsvermeidung wurden in der zweiten Ausgabe des PCAF-Standards vom Dezember 2022 hinzugefügt, müssen aber noch vom GHG Protocol geprüft und genehmigt werden. Die Assetklasse Staatsschulden wurde dennoch in den Berechnungen der finanzierten Emissionen per 31.12.2022 erstmals berücksichtigt. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 136 3 Beim Flugverkehr werden Nicht-CO₂-Effekte durch den Faktor 2 berücksichtigt. Allgemeine Berechnungsmethodik der Scope-3.15-THG-Emissionen in der Oberbank (aktuell und im Vergleich zum Vorjahr) Die finanzierten Emissionen für das Jahr 2022 wurden analog zum Vorjahr für die folgenden vier Assetklassen ermittelt: ◦ Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen ◦ Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital ◦ Hypotheken ◦ Gewerbeimmobilien Die beiden Assetklassen Projekt- und Kraftfahrzeugfinanzierungen werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung in der Oberbank AG nicht berechnet. Die Assetklasse Staatsschulden wurde erstmals bei den Berechnungen für das Jahr 2022 miteinbezogen. Aufgrund von Änderungen im PCAF-Standard konnten die finanzierten Emissionen für eine deutlich größere Anzahl an Gewerbeimmobilien als im Vorjahr ermittelt werden. Die Berechnungen wurden zum ersten Mal mit Climcycle durchgeführt. Daraus resultiert die Verwendung anderer Datenquellen als im Vorjahr. Weitere Details zu den aktuell verwendeten Datenquellen sind bei den jeweiligen Beschreibungen der einzelnen Assetklassen zu finden. Im Vorjahr wurden bei den Berechnungen Daten von EXIOBASE (ökologisch erweiterte Input-Output-Tabelle mit länder- und sektorspezifischen durchschnittlichen Emissionsfaktoren) bzw. der PCAF Emission Factor Database verwendet. PCAF verlangt derzeit bei den Assetklassen Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen sowie Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital die Berichterstattung von Scope-3- Emissionen nur für die NACE-Wirtschaftszweige B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden), C (Herstellung von Waren), F (Bau), H (Verkehr und Lagerei) und N 81 (Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau). Ab dem Berichtsjahr 2025 müssen Scope-3-Emissionen für alle Sektoren veröffentlicht werden. Aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit werden in der Oberbank AG bei den aktuell nicht berichtspflichtigen Wirtschaftszweigen finanzierte Scope-3-Emissionen nicht ausgewiesen, es sei denn, es liegen vom Unternehmen veröffentliche Daten vor. Die finanzierten Emissionen umfassen somit • Scope-1- und Scope-2-Emissionen von allen Wirtschaftszweigen, • Scope-3-Emissionen von den oben angeführten berichtspflichtigen Wirtschaftszweigen sowie • veröffentlichte Scope-3-Emissionen von nicht berichtspflichtigen Wirtschaftszweigen. Berechnungsmethodik bei den von der Oberbank berechneten Assetklassen gemäß PCAF Für die Assetklassen gibt es – je nach Granularität der vorhandenen Inputdaten – mehrere Berechnungsmöglichkeiten auf Einzeltransaktionsebene. Für jede Assetklasse wurde die jeweils höchste Datenqualität verwendet. Gemäß PCAF-Standard entspricht ein Wert von 1 der höchsten und ein Wert von 5 der schlechtesten Datenqualität. Das Reporting der Datenqualität erfolgt über den gewichteten Datenscore. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 137 Die Oberbank AG hat die finanzierten Emissionen Scope 1, 2 und 3 für die Assetklassen Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen sowie Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital über alle Wirtschaftszweige mit der folgenden Formel berechnet: Bei börsennotierten Unternehmen: Bei nicht börsennotierten Unternehmen: Für die Schätzung der Emissionen eines Unternehmens wurde jedem Kreditnehmer oder jedem Beteiligungsunternehmen eine THG-Intensitätskennzahl abhängig von Land und Wirtschaftszweig zugewiesen und mit dem Umsatz des Unternehmens multipliziert. Bei fehlenden Angaben zum Umsatz wurde diese THG-Intensitätskennzahl mit dem ausstehenden Betrag multipliziert. Bei Vorliegen veröffentlichter Unternehmensemissionen wurden diese Daten – gemäß PCAF-Standard – anstelle von Schätzungen verwendet. Climcycle verwendet bei diesen Assetklassen Daten von Eurostat, der World-Input-Output-Datenbank (WIOD) und des Joint Research Centres (JRC) zur Ermittlung der durchschnittlichen Emissionsintensitäten pro Land und Wirtschaftszweig (nur Scope-1-Emissionen). Die daraus abgeleiteten Intensitätsdaten werden zur Ermittlung der Scope-2- und Scope-3-Emissionen mithilfe von Verteilungsschlüsseln gemäß eines 2022 veröffentlichten und 2023 aktualisierten Berichts des CDP (ehemaliges Carbon Disclosure Project) hochgerechnet. CDP verfügt über die weltweit umfassendste Sammlung von selbst gemeldeten Umweltdaten. Bei Hypotheken und Gewerbeimmobilienkrediten wurden die gesamten finanzierten Emissionen, die durch den Energieverbrauch der finanzierten Gebäude während des Betriebs entstehen, folgendermaßen berechnet: Gebäudeemissionen werden als Produkt aus dem Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes und der durchschnittlichen THG-Intensität des Energiemixes berechnet. Der Energieverbrauch kann aus dem Energieausweis, vom Gebäudetyp und von standortspezifischen statistischen Daten (Land und Fläche) abgeleitet werden. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 138 Ausstehender Betrag Enterprise Value Including Cash (EVIC) Ausstehender Betrag Eigenkapital + Schulden gesamt Finanzierte Emissionen Zurechnungsfaktor Emissionen Unternehmen x = Finanzierte Emissionen Zurechnungsfaktor Emissionen Gebäude x = Ausstehender Betrag Wert der Immobilie Für die Ermittlung der Emissionsintensität der Energie wurden von Climcycle verschiedene Datenquellen, u.a. von der Europäischen Kommission, von Climate Watch, von der OECD und dem Joint Research Centre (JRC) herangezogen. Bei Gebäuden ohne Angaben zur Geschoßfläche wurden durchschnittliche Quadratmeter je Gebäude- bzw. Wohnungstyp angenommen. Als Wert der Immobilie wurde – anstelle Property Value at Origination gemäß PCAF-Standard – in der Regel der in der Bankwelt übliche aktuelle Verkehrswert der Liegenschaft berücksichtigt. Die finanzierten Emissionen bei Staatsschulden wurden mit der folgenden Formel berechnet: Bei den Emissionen wurde von Climcycle auf von PCAF empfohlene Datenquellen zurückgegriffen. Die BIP- Daten wurden der World-Development-Indicators-Datenbank der Worldbank entnommen. Finanzierte Emissionen (zum 31.12.2022) GRI 305-4 Exposure (in Mio. €) Finanzierte Emissionen (in t CO₂e) Intensität (in t CO₂e/Mio. €) Gewichteter Datenscore Assetklasse 2022 2021 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Börsennotierte Aktien und Unternehmens- anleihen; davon: 997,8 1.080,3 1.334.070 1.299.089 1.337 1.203 1,78 1,67 Börsennotierte Aktien 720,5 862,9 1.312.552 1.294.672 1.822 1.500 1,02 1,02 Unternehmensanleihen 277,3 217,4 21.518 4.417 78 20 3,76 4,25 Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital; davon: 10.055,7 9.094,0 4.428.052 2.542.061 440 280 4,09 4,02 Unternehmenskredite 9.887,2 8.923,9 4.399.846 2.501.580 445 280 4,10 4,03 Nicht börsennotiertes Eigenkapital 168,5 170,1 28.206 40.481 167 238 3,43 3,50 Staatsschulden 1.254,2 - ohne LULUCF 519.210 - 414 - 1,00 - mit LULUCF 513.232 - 409 - 1,00 - Hypotheken 1.706,3 1.581,0 20.465 31.709 12 20 3,74 4,84 Gewerbeimmobilien 1.579,0 224,1 29.705 9.272 19 41 3,88 4,71 Summe 15.593,0 11.979,4 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 139 Finanzierte Emissionen Zurechnungsfaktor Emissionen Staat = x Ausstehender Betrag Kaufkraftparitäten-bereinigtes BIP ohne LULUCF 1 6.331.502 3.882.131 406 324 3,63 3,93 mit LULUCF 6.325.524 - 406 - 3,63 - Insgesamt konnte zum Stichtag 31.12.2022 ein Portfolio in Höhe von rund 15.593,0 Mio. Euro (31.12.2021: EUR 11.979,4 Mio. Euro) den fünf Assetklassen zugeteilt und davon die finanzierten Emissionen berechnet werden. Die Erhöhung des berücksichtigten Portfolios ist im Wesentlichen auf die erstmalige Berücksichtigung der Assetklasse Staatsschulden sowie auf Änderungen im PCAF-Standard, die sich insbesondere bei den Gewerbeimmobilien auswirken, zurückzuführen. Die finanzierten Emissionen für alle quantifizierten Portfolios betrugen insgesamt 6,3 Mio. t CO₂e (mit bzw. ohne LULUCF). Die Emissionsintensität wurde mit durchschnittlich 406 t CO₂e/Mio. Euro (mit bzw. ohne LULUCF) ermittelt. Auf einen konkreten Vergleich der finanzierten Emissionen mit den Werten des Vorjahres wird, wie oben angeführt – aufgrund der Verwendung neuer Emissionsfaktoren –, verzichtet. Der höchste Anteil an den finanzierten Emissionen ist den Unternehmenskrediten in Höhe von rund 9.887,2 Mio. Euro zuzurechnen. Für die Unternehmenskredite wurden finanzierte Emissionen in Höhe von 4,4 Mio. t CO₂e ermittelt. Dies entspricht etwa 69,5 % der gesamten finanzierten Emissionen. Die Emissionsintensität belief sich bei den Unternehmenskrediten auf 445 t CO₂e/Mio. Euro. Die deutlich höchste Emissionsintensität in Höhe von 1.822 t CO₂e/Mio. Euro weisen die börsennotierten Aktien auf. Zurückzuführen ist diese hohe Emissionsintensität zum Großteil auf die Beteiligung der Oberbank AG an der voestalpine AG, der 90,1 % der finanzierten Emissionen bei den börsennotierten Aktien zuzurechnen sind. Insgesamt konnte zum Stichtag 31.12.2022 ein gewichteter Datenscore von 3,63 erreicht werden. Die höchste Datenqualität wurde bei den Staatsschulden und den börsennotierten Aktien ermittelt. Für ein Portfolio über rund 53,8 Mio. Euro, das den Assetklassen Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital sowie Staatsschulden zugeordnet werden konnte, war die Berechnung finanzierter Emissionen mangels verfügbarer Daten nicht möglich. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität sind geplant. Positive Auswirkungen auf die Datenqualität und somit die Aussagekraft der nachfolgenden Berechnungen werden durch regulatorische Vorgaben, die mittelfristig auch weitere Unternehmen im Rahmen des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung ihrer Emissionswerte verpflichten, erwartet. Die Berechnung gemäß PCAF-Standard soll künftig jedenfalls jährlich erfolgen. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 140 1 LULUCF: Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (EU-Rules on land use, land use change and forestry) CO₂-Einsparungen im eigenen Betrieb GRI 305-5 Kumulierte CO₂-Einsparungen Oberbank Österreich gesamt nach Bereich (in t CO₂) 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Scope 3 Energieeinkauf Landstraße (Linz) 67,3 107,1 126,8 146,6 167,6 194,6 Filialen Österreich 0 0 15,4 47,2 81,8 122,4 Alpenstraße (Salzburg) 43,2 86,5 119 153 214,6 282,8 Systemraum 65,5 127,5 188,9 250,8 318,1 397,1 Untere Donaulände 36 0 0 0 0 0 216,2 Untere Donaulände 24–32 114 136,8 268,1 399,5 531,7 718,4 Gesamteinsparung 290 457,9 718,2 997,1 1.313,8 1.931,5 Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 141 2019 2020 2021 2022 2023 Scope 3 381 809 1.596 Energieeinkauf 2.416 4.790 7.133 9.248 Landstraße (Linz) 197,7 203,7 213,6 219,6 234,4 Filialen Österreich 116,9 116,9 116,9 116,9 117,9 Alpenstraße (Salzburg) 337,3 352,5 367,7 382,9 399 Systemraum 385 385 385 385 386 Untere Donaulände 36 358,7 511,5 700,6 889,7 1.079,9 Untere Donaulände 24–32 843,2 975,5 1.113 1.245,2 1.464,9 Gesamteinsparung 2.238,8 4.961,1 7.686,8 10.372,3 12.930,1 Als Vergleichswert zum angegebenen Wert des Energieversorgungsunternehmens (EVU) – im Falle von Ökostrom liegt der CO2-Wert bei 0 – gilt der CO₂-Konversionsfaktor der OIB-Richtlinie 6 (2019). Die in diesem Kapitel berichteten CO₂-Emissionen zu Gebäuden werden anhand der Daten aus den Rechnungen der Energieversorger berechnet, im Falle fehlender Werte wird das Flächenmittel (nach Ländern getrennt, falls möglich) aller Filialen (ohne die Zentralen Untere Donaulände (UDL), Alpenstraße Salzburg und München) mit der Fläche der Filiale multipliziert. Mit Scope 1 sind Emissionen an Gebäuden und Transport gemeint, während Scope 2 indirekte Emissionen z.B. durch Energieeinkauf, Heizung und Kühlung umfasst. In Scope 1 sind für die Oberbank im Detail Brennstoffe (Öl, Gas) bei Filialen im Eigentum, Kältemittel sowie Transport enthalten. Scope 2 umfasst Brennstoffe (Öl, Gas) bei Filialen in Miete sowie Fernwärme und Strom. Scope 3 bezieht sich auf Einsparungen an Treibstoff durch Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 142 Kumulierte CO₂-Einsparungen Oberbank Österreich Scope 1, 2 und 3 (in t CO2) Die berichteten Einsparungen resultieren aus Maßnahmen an Gebäuden und Transport sowie Heizung und Kühlung (u.a. Systemraum). Die Erklärungen zu den einzelnen Maßnahmen sind unter den jeweiligen Kapiteln zu finden (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien, Seite 111). E1-7 — Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO₂-Gutschriften GRI 305-5 Die aktuelle Strategie verfolgt das Ziel, bis 2025 den CO₂-Ausstoß auf eine Tonne pro Mitarbeiter:in zu senken, was etwa 2.800 Tonnen CO₂-Emissionen (Scope 1 und 2) entspricht. Um die angestrebte Klimaneutralität in Scope 1 und 2 zu erreichen, zieht die Oberbank in Erwägung, ab 2025 die verbleibenden Emissionen durch den Erwerb von CO₂-Zertifikaten auszugleichen. Die Oberbank sieht CO₂-Zertifikate keinesfalls als Ersatz für tatsächliche Emissionsreduktion an. Vielmehr sind sie ein Werkzeug, um über die weitreichenden Maßnahmen hinaus zum Klimaschutz beizutragen. Bei der Auswahl von CO₂-Zertifikaten sind Transparenz, Qualität und Herkunft essenziell, um sicherzustellen, dass die Zertifikate einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Oberbank hat CO₂-Zertifikate bereits getestet, um für einen umfangreicheren Erwerb 2025 gerüstet zu sein. So wurde im Jahr 2023 zum ersten Mal der Nachhaltigkeitspreis FERONIA im Rahmen einer Galaveranstaltung verliehen (siehe Kapitel ESRS G1 > Sponsoring > Verleihung Nachhaltigkeitspreis FERONIA, Seite 238). Die durch die Gala entstandenen nicht vermeidbaren Emissionen wurden von Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 143 Impactory berechnet und durch die Unterstützung des Klimaprojekts Wildnis Dürrenstein-Lassingtal kompensiert. E1-9 1 — Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Aus dem 2022 durchgeführten Klimastresstest (siehe Kapitel ESRS E1 > Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Klimastresstest, Seite 107) lassen sich aktuell keine materiellen finanziellen Auswirkungen für die Oberbank ableiten. Die Oberbank plant, auch in Zukunft Klimastresstests durchzuführen. Sofern sich daraus materielle finanzielle Auswirkungen ableiten lassen, wird darüber detailliert berichtet werden. Nachhaltigkeitserklärung Umweltinformationen 144 1 Das Kapitel E1-8 – Interne CO2-Bepreisung wird für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht berichtet. Sozialinformationen ESRS S1 Eigene Belegschaft Die Mitarbeiter:innen sind nicht nur Beschäftigte des Unternehmens, sondern gleichzeitig auch Aktionär:innen der Oberbank. Außerdem sind sie Eigentümer:innen ihrer eigenen, wertvollsten Ressourcen: ihrer Lebenszeit, ihrer Talente und ihres Engagements. Dieses Vermögen investieren sie täglich in die Oberbank. Die wichtigste Aufgabe bezüglich Human Resources (HR) ist es, abzusichern, dass Mitarbeiter:innen die Entscheidung, wo sie langfristig ihre Lebenszeit, ihre Talente und ihr Engagement einsetzen, zugunsten der Oberbank treffen und ihr Investment nicht zurückziehen. Das gelingt nur, indem den Mitarbeiter:innen eine attraktive und sinnstiftende Arbeitswelt angeboten wird. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1 — Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft GRI 2-23 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Strategien Dieser Abschnitt behandelt die internen Richtlinien und Strategien, die im HR-Bereich der Oberbank angewendet werden. Die internen Richtlinien sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar. Auch über das Intranet (Inside) werden Mitarbeiter:innen über Aktualisierungen der einzelnen Strategien informiert. Für Stakeholder relevante verschriftlichte Strategien werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Diese Dokumente kommen durch Beiziehung unterschiedlicher Interessengruppen zustande. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Strategiefindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 65. Sichere Beschäftigung Richtlinie Vergütungspolicy Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft > Angemessene Entlohnung, Seite 147. Richtlinie Vergütungspolicy für die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats in der Oberbank Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft > Angemessene Entlohnung, Seite 147. Arbeitszeit Betriebsvereinbarung über Mobile Working (Homeoffice) AT und DE Inhalt: Die im Jahr 2021 geschlossene Betriebsvereinbarung Mobile Working erlaubt den Oberbank Mitarbeiter:innen in Österreich und Deutschland, eine schriftliche Einzelvereinbarung zu ihrem Arbeitsvertrag über einen Tag Mobile Working pro Woche abzuschließen, wenn sich die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit für Mobile Working eignen. Bei geringfügiger Beschäftigung, Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 145 beispielsweise während Eltern- und Bildungskarenz, ist Mobile Working während der gesamten Arbeitszeit möglich. Die Oberbank stellt dafür alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Mitarbeiter:innen müssen v.a. auf Vertraulichkeit und Compliance sowie auf die Ergonomie an ihrem Arbeitsplatz zu Hause achten. Am 15. Dezember 2022 wurden dementsprechende Rahmenbedingungen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung auch für die Mitarbeiter:innen in Deutschland abgeschlossen. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Arbeitszeitgesetz (AZG), Angestelltengesetz (AngG), Betriebsverfassungsgesetz DE (BetrVG) Geltungsbereich: Betriebsvereinbarung in Österreich gilt für alle Mitarbeiter:innen der Oberbank inkl. deren 100%ige Tochtergesellschaften; Betriebsvereinbarung in Deutschland gilt für alle Mitarbeiter:innen mit Ausnahme der leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG Verantwortung: Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT sowie Abteilung Human Resources; Bewilligung durch Vorstand und Betriebsrat Handbuch Mobile Working/Homeoffice Inhalt: Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn ein:e Arbeitnehmer:in regelmäßig Arbeitsleistungen in ihrer/ seiner Wohnung bzw. ihrem/seinem Haus erbringt. Voraussetzung für Homeoffice im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist eine Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Ein Recht auf Homeoffice bzw. eine einseitige Anordnungsbefugnis durch den Arbeitgeber gibt es in keinem der Oberbank Länder. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Betriebsvereinbarungen AT und DE; gesetzliche Rahmenbedingungen in § 2h AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) Geltungsbereich: Oberbank Österreich Verantwortung: Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Österreich Inhalt: Die gleitende Arbeitszeit ermöglicht den Mitarbeiter:innen, die Zeit, während der sie ihre Arbeitsleistung erbringen, innerhalb einer Rahmenarbeitszeit und der Regeln der Betriebsvereinbarung individuell festzulegen. Jeder Arbeitstag ist dabei gleich viel wert. Weiters ist zu berücksichtigen, dass die Dienstleistungen der Oberbank dann angeboten werden müssen, wenn Kund:innen sie nachfragen. Diese Arbeitszeitgestaltung setzt hohe Selbstständigkeit und hohes Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter:innen voraus und muss gut mit den Führungskräften und Kolleg:innen abgestimmt sein. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers Geltungsbereich: Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle voll- und teilzeitbeschäftigten Angestellten der Oberbank AG, die dem Geltungsbereich des Kollektivvertrags für Angestellte der Banken und Bankiers unterliegen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verantwortung: Abteilung Human Resources; Bewilligung durch Vorstand und Betriebsrat Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Deutschland Inhalt: Auch in Deutschland wurde analog zur Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Österreich eine Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit abgeschlossen. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Tarifvertrag für das private Bankgewerbe Geltungsbereich: Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle voll- und teilzeitbeschäftigten Angestellten der Oberbank Deutschland, die dem Geltungsbereich des Tarifvertrags für das private Bankgewerbe unterliegen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verantwortung: Abteilung Human Resources; Bewilligung durch Vorstand und Betriebsrat Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 146 Angemessene Entlohnung Richtlinie Vergütungspolicy Inhalt: Strategie und Geschäftspolitik des Oberbank Konzerns orientieren sich an Werten wie Nachhaltigkeit, Stabilität, Sicherheit und Glaubwürdigkeit. Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich zur genderneutralen Vergütung. Die Interessen von Kund:innen, Aktionär:innen, Mitarbeiter:innen und sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen finden ausgewogene Berücksichtigung. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gibt es in der Oberbank eine Interessenkonfliktregelung, die sich u.a. mit möglichen Konflikten von Interessen von Kund:innen und Mitarbeiter:innen auseinandersetzt und das Vorgehen von Kundeninteressen zur generellen Regel erklärt. Zusätzlich besteht in der Oberbank eine sehr restriktive Regelung in Bezug auf erfolgsabhängige variable Vergütungen und Boni. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers sowie Tarifvertrag für das private Bankgewerbe Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Sekretariat und Kommunikation Richtlinie Vergütungspolicy für die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats in der Oberbank Inhalt: Die im Kapitel ESRS 2 > GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme, Seite 49 beschriebene Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat fußt auf der gegenständlichen Richtlinie und damit auf festen Grundsätzen. Die Strategie und Geschäftspolitik der Oberbank orientieren sich an Werten wie Nachhaltigkeit, Stabilität, Sicherheit und Glaubwürdigkeit und werden mindestens einmal jährlich auch mit dem Aufsichtsrat besprochen und diesem zur Bewilligung vorgelegt. Die Interessen der Kund:innen, Aktionär:innen, Mitarbeiter:innen und sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen finden ausgewogene Berücksichtigung. Aufgabe des Vorstands ist es, die Oberbank und alle Konzerngesellschaften im Einklang mit den oben genannten Werten zu führen und für den dauerhaften Bestand sowie eine nachhaltige Wertschöpfung des Unternehmens zu sorgen. Besonderes Augenmerk wird der Liquidität und der Risikotragungsfähigkeit gewidmet. Die Ertragslage der Bank ist nachhaltig und sie weist ein konservatives Risikoprofil auf. Auch die Dividendenpolitik ist sehr konservativ. Die Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder der Oberbank AG soll sicherstellen, dass den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine mit ihren Aufgaben, ihrer Verantwortung und der Lage der Gesellschaft im Einklang stehende Vergütung gewährt wird. Sie soll die nachhaltige Umsetzung der Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Oberbank AG fördern und zugleich die Objektivität und Unabhängigkeit des Aufsichtsgremiums sichern. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: - Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Sekretariat und Kommunikation Sozialer Dialog Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten im Rahmen von Mitarbeiterumfragen AT und DE Inhalt: In der Oberbank soll eine Kultur des offenen Feedbacks und der Entwicklung geschaffen werden, um die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter:innen laufend zu erhöhen. Aus diesem Grund wurde die Initiative „Employee Experience“ ins Leben gerufen. Zur Erhebung von Mitarbeiterfeedback werden automationsunterstützt Mitarbeiterumfragen unter Verwendung einer Onlineplattform durchgeführt. Ein von der Oberbank beauftragter IT-Dienstleister verarbeitet diese personenbezogenen Daten und aggregiert Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 147 diese. In der Betriebsvereinbarung ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung der Mitarbeiterdaten durchgeführt wird, um ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen und die Interessen der Mitarbeiter:innen zu wahren. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), Datenschutzgesetz (DSG), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Geltungsbereich: Österreich und Deutschland Verantwortung: Abteilung Human Resources; Bewilligung durch Vorstand und Betriebsrat Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Betriebsvereinbarung über Mobile Working (Homeoffice) Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft > Arbeitszeit, Seite 147. Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft > Arbeitszeit, Seite 147. Gesundheitsschutz und Sicherheit GRI 403-1, GRI 403-3, GRI 403-4, GRI 403-5, GRI 403-6, GRI 403-7, GRI G4-DMA Sicherheitshandbuch Inhalt: Das Sicherheitshandbuch beschreibt alle Sicherheitsvorkehrungen und Prozessabläufe, die kriminellen Handlungen (Bankraub, Diebstahl, Falschgeld, beschädigtes Geld) vorbeugen bzw. deren Auswirkungen möglichst gering halten sollen. Im Handbuch sind Sicherheitseinrichtungen und Verhaltensrichtlinien erläutert, damit im Anlassfall die richtigen Handlungen zur Prävention von Schäden an Mitarbeiter:innen oder Kund:innen ergriffen werden. Nach einem Überfall sollen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verfolgung der Täter:innen bzw. eine Fahndung sofort gegeben sein. Eine lückenlose Dokumentation aller Instruktionen auf dem Gebiet der Sicherheit hat große Bedeutung. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Richtlinie: HRA_Handbuch_Chance_2030 Inhalt: Ziel der Initiative „Chance 2030“ ist es, mehr Geschlechterausgewogenheit im Management der Oberbank zu erreichen und Chancengleichheit für Frauen in Führung zu schaffen. Die eingeführte Frauenführungsquote hat so auf allen Ebenen eine geschlechtergerechte und ausgewogene Personalauswahl zur Folge. Wichtig sind dabei eine ausgewogene und vorausschauende Potenzialentwicklung, ein offenes internes Recruiting sowie klare Regelungen für den Wiedereinstieg nach der Karenz. In der Oberbank sollen Familie und Karriere vereinbar sein, was u.a. durch flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice ermöglicht wird. Bei all den beschriebenen Maßnahmen liegt der Blick auch darauf, die Attraktivität der Oberbank als Arbeitgeber zu erhöhen. Die Oberbank steht vor einem Generationenwechsel: Bis zum Jahr 2030 sind – v.a. aufgrund von Pensionierungen – 12,8 % (63 Personen) der derzeit rund 492 Führungskräfte nachzubesetzen. Der Wunsch nach Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen sowie die bevorstehenden Personalrochaden waren Gründe für den Start des Projekts Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 148 „Chance 2030“, das bereits 2017 konzeptionell gestartet wurde, um die Kultur in der Oberbank nachhaltig zu verändern. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: - Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Human Resources Richtlinie: Diversitätspolicy/Diversitätskonzept der Oberbank für Vorstand und Aufsichtsrat Inhalt: Im Rahmen der Diversitätsbestrebungen der Oberbank ist auch die Diversität im Vorstand und im Aufsichtsrat ein wichtiges Thema. Der Vorstand der Oberbank besteht derzeit aus drei männlichen Personen und einer weiblichen mit jeweils österreichischer Staatsbürgerschaft. In der Ressortverteilung gibt es zwei Vertriebsvorstände, die sich die Zuständigkeit für die regionalen Vertriebseinheiten in den fünf Ländermärkten der Oberbank aufteilen. Ihnen sind gemäß ihrer jeweiligen Hauptzuständigkeit für Firmenkunden- und Privatkundengeschäft die jeweils diesem Geschäftsfeld zuzurechnenden Vertriebsabteilungen zugeordnet. Zusätzlich zu den beiden Vertriebsvorständen gibt es zwei Marktfolgevorständ:innen mit der Zuständigkeit für sämtliche Marktfolgeagenden und der diesen Agenden zugeordneten Abteilungen. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Kapitalvertreterinnen und sieben Kapitalvertretern. Die gesetzlich vorgeschriebene Quote, wonach der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern bestehen muss, wurde zum 31.12.2023 sowohl vom Aufsichtsrat insgesamt als auch jeweils von den Kapital- und den Belegschaftsvertreter:innen erfüllt. Mit sechs weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern erfüllt die Oberbank zum 31.12.2023 die gesetzlich geforderte Quote (30 % von 15 = 4,5) und liegt damit aktuell sogar bei 40 %. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: EU-Führungspositionen-RL Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Sekretariat und Kommunikation Schulungen und Kompetenzentwicklung GRI 404-2 Richtlinie Verhaltenskodex „Code of Conduct“ Inhalt: Den Mitarbeiter:innen der Oberbank wird es ermöglicht, beruflich und persönlich zu wachsen, sich weiterzuentwickeln und weiterzubilden. Dafür werden vielfältige Programme bzw. Seminare im Bereich der Personalentwicklung angeboten. Der fachliche Weiterbildungsbedarf wird regelmäßig mit der jeweiligen Führungskraft ermittelt. Um zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter:innen fachlich und rechtlich auf dem aktuellsten Stand sind und die Qualitätsstandards in allen Bereichen der Arbeit aufrechterhalten werden, weist ihnen die Abteilung Human Resources im HR-System laufend Kurse, E-Learnings bzw. Webcasts zu. So sind jährlich – je nach Position – z.B. E-Learnings zu Datenschutz, FATCA, CRS, Compliance/OpRisk/ Beschwerdemanagement/Internes Kontrollsystem, Geldwäsche/Sanktionen/Terrorismusfinanzierung etc. und Webcasts zu den Themen WAG-Compliance, Geldwäsche-Compliance, IT-Security, Fraud Prevention etc. verpflichtend zu absolvieren. Weitere Inhalte, verwandte Standards und Initiativen Dritter, Geltungsbereich und Verantwortung zum Code of Conduct finden sich im Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 215. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 149 Handbuch E-Learning Inhalt: Dieses Handbuch enthält die Anleitung für die erfolgreiche Absolvierung von E-Learning-Inhalten im System „SuccessFactors Learning“. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Code of Conduct Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Human Resources Vielfalt Richtlinie: HRA_Handbuch_Chance_2030 Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft > Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Seite 148. Richtlinie: Diversitätspolicy/Diversitätskonzept der Oberbank für Vorstand und Aufsichtsrat Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft > Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Seite 148. Charta der Vielfalt Inhalt: Mit der Umsetzung der Charta der Vielfalt zollt die Oberbank der Vielfalt Respekt und bekennt sich zur Wertschätzung gegenüber allen Mitgliedern der Gesellschaft. Dies gilt unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Im Zusammenhang mit dem Streben nach Diversität ist auch das Thema Inklusion relevant. Die Oberbank hält sich an alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben (besonderer Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubswoche, Behindertenvertrauensperson, barrierefreie Zugänge etc.), um für den Personenkreis der begünstigt behinderten Menschen den Arbeitsalltag angenehm zu gestalten. Darüber hinaus werden bei Bedarf individuelle Lösungen gefunden. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Code of Conduct, Handbuch „Chance 2030“ Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Human Resources, Vorstand Datenschutz und Informationssicherheit Siehe Kapitel ESRS S4 > S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 190. S1-2 — Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen GRI 2-25 Wie bereits im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger , Seite 65 beschrieben, ist eine offene und ehrliche Feedbackkultur bei der Oberbank nicht bloß in den Grundprinzipien der Unternehmensführung verankert, sondern wird auch tatsächlich gelebt. Anregungen, Ideen oder Rückmeldungen der Stakeholder sind stets willkommen und werden möglichst umfassend berücksichtigt. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 150 Der eigenen Belegschaft ist es über unterschiedlichste Kanäle möglich, Feedback zu äußern, Fragen zu stellen und zur Weiterentwicklung des Unternehmens beizutragen. Aufgrund des Bekenntnisses zur Charta der Vielfalt sowie der Initiative „Chance 2030“ ist die Diversität der Meinungen und Standpunkte – insbesondere auch von vulnerablen Gruppen – wichtig, um ein möglichst breites und repräsentatives Bild zu erhalten. Mitarbeitergespräch Ein seit mehreren Jahren in der Oberbank etabliertes Führungsinstrument ist das jährliche Mitarbeitergespräch, das den Mitarbeiter:innen ermöglicht, sich in informeller Atmosphäre mit der direkten Führungskraft auszutauschen. Das Führen mit Zielvereinbarungen, auf Englisch Management by Objectives (MbO), ist Ausdruck der Arbeits- und Führungskultur bzw. der Zielorientierung der Oberbank und wird von den Oberbank Werten getragen. Wertschätzung, gegenseitiges Feedback, Lernen und Entwicklungsplanung sind zentrale Elemente des MbO-Jahresgesprächs bzw. des MbO-Zwischenchecks zum Halbjahr. Für das Jahr 2024 wurde mit 94,5 % 2 der Mitarbeiter:innen (1.351 Frauen und 974 Männer) in der Oberbank ein MbO-Gespräch geführt, also mit 94,4 % der Frauen und 94,6 % der Männer. Nach einem halben Jahr sind sogenannte Zwischenchecks mit allen Mitarbeiter:innen vorgesehen, um den Zielerreichungsgrad der geplanten Maßnahmen sowie nötige Anpassungen zu besprechen. Employee Experience, Befragungen, Lifcecycle-Analysen, Feedback-Button Eine wesentliche Initiative, die die Feedbackkultur in der Oberbank auch digital unterstützt, ist „Employee Experience“. Der aktive Einbezug der Interessen und Meinungen der Mitarbeiter:innen wird durch diese Initiative in der höchsten Ebene, der Unternehmensstrategie, verankert. Durch die bereits beschriebene Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten im Rahmen von Mitarbeiterumfragen (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft > Sozialer Dialog, Seite 147) wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung geschlossen, die es ermöglicht, Einblicke in die Sichtweisen der Belegschaft zu erhalten. Mit dem Tool Medallia werden jährliche Mitarbeiterbefragungen sowie unterjährige Ad-hoc- Befragungen zu bestimmten Themen durchgeführt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit von Lifecycle- Analysen zu bestimmten Momenten des Mitarbeiterlebens. Ein auf der Oberbank Intranetsite installierter Feedback-Button stellt sicher, dass Mitarbeiter:innen zu jeder Zeit unkompliziert Feedback geben und Fragen stellen können. Durch diese anonymen Mitarbeiterbefragungen ist es möglich, ehrliches Feedback zu erhalten. Zusätzlich können Veränderungen und Tendenzen im Sinne der Risikofrüherkennung schneller erfasst werden. Durch die Förderung des regelmäßigen Feedbacks kann die Arbeitswelt für die Mitarbeiter:innen ständig verbessert und die Attraktivität der Oberbank als Arbeitgeber erhöht werden. Aufgrund der Befragungsergebnisse werden für jeden Bereich individuelle Maßnahmen abgeleitet und in Umsetzung gebracht. Durch wiederkehrende Mitarbeiterbefragungen und Lifecycle-Analysen ist es möglich, die Ergebnisse miteinander zu vergleichen, Entwicklungen abzuleiten und die gesetzten Maßnahmen zu evaluieren. So soll die Bindung der Mitarbeiter:innen zum Unternehmen gestärkt und damit die Fluktuation minimiert werden. Beispiele für Ad-hoc-Befragungen im Jahr 2023 sind beispielsweise die Evaluierung des Themas „Chance 2030“, um Feedback seitens der Mitarbeiter:innen zur Wirksamkeit der Maßnahmen zur Frauenförderung sowie Verbesserungsvorschläge zu erhalten. Zusätzlich erfolgte eine Befragung zur Mitarbeitermobilität (siehe Kapitel ESRS 2 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 151 2 Im Falle von geplanten Austritten oder Abwesenheiten, länger andauernden Krankenständen oder Fristverlängerungen bis 31.1.2024 erfolgte bis zum Stichtag 31.12.2023 noch kein Gespräch. Gesamtemissionen > Mitarbeitermobilität und Emissionen (Scope 3.6 und 3.7), Seite 126), um einerseits den konzernweiten CO₂-Ausstoß für den täglichen Arbeitsweg sowie für Dienstreisen berechnen zu können. Andererseits zielte die Befragung darauf ab, die Gewohnheiten und Beweggründe der Belegschaft zur Wahl des Beförderungsmittels zu ermitteln. Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu Ein Kanal, der sowohl für Mitarbeiter:innen als auch für externe Stakeholder, wie z.B. Bewerber:innen, zum anonymen Feedback genutzt werden kann, ist die elektronische Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu. Die Oberbank zählt zu den Top 5 % der auf kununu bewerteten Unternehmen und wurde daher mit dem „Top Company 2023“-Siegel ausgezeichnet. Sie gehört damit zu den beliebtesten Arbeitgebern des Jahres 2023 in Österreich und Deutschland. Mit der hervorragenden Bewertung von 4,3 (von 5) Punkten liegt die Oberbank auch deutlich über dem Branchendurchschnitt von 3,7. Die Weiterempfehlungsrate liegt im Jahr 2023 bei 91 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert (2022: 94 %). Arbeitnehmervertretung Mitarbeiter:innen haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit der Arbeitnehmervertretung zu beraten und in Interaktion zu treten. Der Betriebsrat hat in allen Geschäftsbereichen der Oberbank in Österreich sowie in Deutschland, Tschechien und Ungarn gewählte Betriebsratskörperschaften. Im Linzer Zentralraum besteht der Betriebsrat beispielsweise aus 14 Personen, davon sieben Frauen. Die Ausgewogenheit zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Bank und den Interessen der Mitarbeiter:innen ist ein besonderes Anliegen. Fünf der sechs gewählten Mitglieder des Zentralbetriebsrats sind auch in den Aufsichtsrat der Oberbank delegiert und erfüllen dort ihre Kontrollfunktion im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Belegschaftsvertreter:innen genießen bei den Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat ein hohes Ansehen und finden im Kontrollgremium bei allen Themen Gehör. In der Oberbank gibt es eine kooperative Zusammenarbeit der Unternehmensleitung mit der Belegschaftsvertretung. Zwischen der Unternehmensleitung und der Betriebsratsorganisation werden eine offene und konstruktive Kommunikation sowie ein partnerschaftliches Verhältnis gepflegt. Neben laufenden Ad-hoc-Gesprächen findet mindestens zweimal i m Jahr ein mehrstündiges strukturiertes Gespräch der Unternehmensleitung mit Vertreter:innen des Zentralbetriebsrats statt. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Gespräche des Betriebsrats mit dem HR-Management. Die Betriebsrät:innen können Betriebsversammlungen mit allen Mitarbeiter:innen oder auch nur mit Teilen der Belegschaft organisieren. Die Teilnahme an Betriebsversammlungen steht allen Mitarbeiter:innen frei; die Oberbank stellt dafür die adäquaten Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Betriebsrat ist zudem im Intranet (Inside) der Oberbank vertreten. Die Aussendung von Informationen im Inside sowie die Möglichkeit, die gesamte Belegschaft per E-Mail oder Videobotschaft zu adressieren, ist gegeben. Zur Kommunikation besonders wichtiger Themen steht dem Betriebsrat darüber hinaus jeweils eine Seite der viermal im Jahr erscheinenden Mitarbeiterzeitung „Dialog“ zur Verfügung. Alle gewählten Betriebsratsmitglieder können bei Bedarf an Ausbildungsveranstaltungen für ihre Betriebsratstätigkeit im Rahmen der Bildungsfreistellung teilnehmen. Es gibt und gab in der Oberbank keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 152 Sowohl Mitarbeiter:innen als auch Arbeitnehmervertreter:innen werden bei neuen Projekten oder im Zuge der Evaluierung von Initiativen einbezogen. Beispielhaft für den Einbezug der Mitarbeiter:innen kann zusätzlich zu den oben genannten Befragungen die jährliche Sommerakademie genannt werden, bei der im Zuge einer zweitägigen Klausur strategische Themen des Unternehmens zwischen Vorstand, ausgewählten Führungskräften und ausgewählten Mitarbeiter:innen erarbeitet und diskutiert werden. Auch bei Projekten werden Mitarbeiter:innen in verschiedensten Arbeitspaketen einbezogen. S1-3 — Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann GRI 2-9, GRI 2-26, GRI 403-2 Die im vorherigen Abschnitt referenzierten Kanäle zum Einbezug der Mitarbeiter:innen dienen auch als Möglichkeiten für die Belegschaft, Bedenken zu äußern. Dadurch können mögliche negative Auswirkungen zeitnah erkannt und vermieden bzw. behoben werden. Alle genannten Kanäle können grundsätzlich dazu genutzt werden, Bedenken zu äußern bzw. können etwaige Bedenken aus den Evaluierungen der Umfragen abgeleitet werden. Insbesondere die regelmäßigen MbO-Gespräche zwischen Mitarbeiter:in und Führungskraft bieten eine geeignete und vertrauliche Plattform dafür. Sofern mehr Anonymität gewünscht ist bzw. Mitarbeiter:innen auf niederschwellige Art und Weise Anmerkungen einbringen wollen, ist der allzeit verfügbare Feedback-Button im Inside eine geeignete Möglichkeit, um direkt Themen rund um die Oberbank als Arbeitgeber oder um IT-Systeme und Prozesse einzumelden. Über 400 Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge und Ideen zu aktuellen IT-Systemen und Prozessen in der Oberbank wurden 2023 mittels Feedback-Button eingereicht. Jedes einzelne Feedback ist relevant und wird an die zuständigen Personen weitergeleitet. Besteht ein Handlungsbedarf, werden entsprechende Maßnahmen von der Fachabteilung eingeleitet und umgesetzt. Besteht der Wunsch nach einer persönlichen Rückmeldung, ist die Angabe des Namens erforderlich. Die Oberbank toleriert keinerlei Verhalten, das ihr selbst, ihren Mitarbeiter:innen, ihren Stakeholdern oder der Allgemeinheit Schaden jeglicher Art zufügen kann. Im Fokus liegen dabei insbesondere die Verhinderung von Betrug, Geldwäsche, Korruption, Marktmissbrauch, Insiderhandel, Sanktionsumgehung und Terrorismusfinanzierung sowie die Sicherstellung der Implementierung neuer oder geänderter regulatorischer Vorgaben. Alle Mitarbeiter:innen in sämtlichen Märkten der Oberbank sind angehalten, ein faires, moralisch korrektes und gesetzeskonformes Verhalten an den Tag zu legen. Verbindliche Grundlage dafür sind der Code of Conduct sowie zahlreiche interne Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Die Abteilung Compliance übernimmt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Steuerungs- und Kontrollfunktion. Schwerwiegende Verstöße gegen diese Regeln können der Oberbank und einzelnen Mitarbeiter:innen unter Umständen massiv Schaden zufügen. Zahlreiche wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren gewährleisten, dass bereits geringstes Fehlverhalten aufgedeckt, sanktioniert und erforderlichenfalls an die zuständigen Stellen bzw. Behörden gemeldet wird. Das eingeführte und mittels Betriebsvereinbarung untermauerte Whistleblowing-Hinweisgebersystem soll zusätzlich zu bestehenden Wegen ein weiteres Angebot schaffen, damit Mitarbeiter:innen schwerwiegendes Fehlverhalten der Oberbank zur Kenntnis bringen können. Der Kanal ist insbesondere dann zu bevorzugen, wenn das persönliche Gespräch mit der/dem Vorgesetzten oder sonstigen Ansprechpartner:innen laut Verhaltenskodex oder Compliance-Richtlinie nicht möglich oder nicht gewollt Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 153 ist. Für nähere Informationen zum Thema Whistleblowing siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Whistleblowing, Seite 218. S1-4 — Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze GRI 2-24 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Zeithorizont und Abschluss von Maßnahmen: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Sichere Beschäftigung Ergriffene Maßnahmen • Seit 1994 gibt es ein Mitarbeiterbeteiligungssystem in der Oberbank, das zu den ältesten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Österreichs zählt. ◦ Mitarbeiter:innen bekommen zu entgeltlich erworbenen Stammaktien unentgeltlich Bonusaktien zugeteilt. ▪ 2023 wurden für 51.675 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien 20.670 Stück unentgeltliche Bonusaktien zugeteilt (Aktion 5+2). ▪ Im Jahr 2022 wurden für 58.165 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien 23.266 Stück unentgeltliche Bonusaktien zugeteilt (Aktion 5+2). ▪ 2021 wurden für 64.085 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien 25.634 Stück unentgeltliche Bonusaktien zugeteilt (Aktion 5+2). ◦ Über die Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung können sich Mitarbeiter:innen (auch in Teilzeit- oder befristeten Arbeitsverhältnissen), die zumindest ein halbes Jahr bei der Oberbank tätig sind, seit 2018 zusätzlich an der Oberbank beteiligen. ▪ Im Geschäftsjahr 2023 wurden Aktien im Wert von ca. 9,6 Mio. Euro an die Mitarbeiter:innen zugeteilt. Zum 31.12.2023 hielten die berechtigten Mitarbeiter:innen 699.832 Stammaktien im Wert von ca. 45,1 Mio. Euro. ▪ 2022 wurden Aktien im Wert von ca. 9,7 Mio. Euro an die Mitarbeiter:innen zugeteilt. Zum 31.12.2022 hielten die berechtigten Mitarbeiter:innen 284.263 Stammaktien, was 4,48 % der gesamten Aktien entsprach. ▪ Per Ende 2021 hielten die Mitarbeiter:innen 4,20 % an der Oberbank AG, was insgesamt 199.070 Aktien entsprach. Die Zuteilung im Jahr 2021 betrug 58.294 Aktien im Gegenwert von ca. 5,3 Mio. Euro. • Das Mitarbeiterempfehlungsprogramm „AHOI – Angle ein Talent“ hat sich in den letzten Jahren zu einer unverzichtbaren Recruiting-Quelle entwickelt. Mitarbeiter:innen, die aktiv ihren Arbeitgeber bei Bekannten anpreisen und Empfehlungen aussprechen, sind von der Sicherheit und Attraktivität Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 154 des Arbeitgebers überzeugt. Im Jahr 2023 wurden 580 Bewerbungen über Empfehlung generiert. Jede/r vierte neue Mitarbeiter:in konnte über aktive Empfehlung eingestellt werden. Um die Attraktivität der Initiative laufend zu steigern, wurden 2023 verschiedene Angebote organisiert: ◦ Neben den bewährten Prämien bei erfolgreicher Empfehlung gab es im 1. und 2. Quartal jeweils ein Gewinnspiel für die Neuregistrierten. ◦ Mitte des Jahres fand ein Ideenwettbewerb statt, wie AHOI im Geschäftsbereich und in den Abteilungen forciert werden kann. ◦ Zusätzlich gab es im 2. und 4. Quartal die bewährte Gamification, bei der die Nutzer:innen für ihre Aktivität mit Gutscheinen belohnt werden. Alle 2023 eingegangenen Bewerbungen über Empfehlung via Talentry-Link zählen in den Jahreswettbewerb ein. Der Geschäftsbereich oder die Abteilung, welche/r im Jahr 2023 die meisten Bewerbungen je Headcount (HC) generiert hat, gewinnt ein Eventbudget. Bis September 2023 war die Nutzung von Talentry lediglich in Österreich und Deutschland nutzbar. Mit 1.10.2023 erfolgte der Rollout auch in den Ländern Ungarn, Tschechien und Slowakei. • Die Durchlässigkeit der Organisation wird durch die hohe interne Besetzungsquote von Führungspositionen deutlich. Aufgrund der attraktiven Entwicklungsmöglichkeiten haben die Beschäftigten einen Anreiz, sich laufend fortzubilden und weiterzuentwickeln. Geplante Maßnahmen • Das Mitarbeiterbeteiligungssystem wird auch im kommenden Jahr fortgeführt. • Das Mitarbeiterempfehlungsprogramm AHOI wird 2024 mit attraktiven Angeboten forciert. Nach der erfolgreichen Ausrollung in den Ländern Ungarn, Tschechien und Slowakei werden 2024 die Initiativen auch in diesen Ländern verfügbar sein. Das gezielte Monitoring der Registrierungs- und Empfehlungsquoten wird 2024 monatlich durchgeführt. • Durch das Redesign des Potenzialprogramms werden ab 2024 Nachwuchsführungskräfte noch gezielter in Richtung Führungsposition gefördert und entwickelt, um die interne Besetzungsquote auf dem Zielwert von mindestens 80 % zu halten. Als Pendant zur Führungskarriere wird 2024 auch eine transparente Fachkarriere zur Entwicklung der notwendigen Spezialist:innen für das Bankgeschäft ausgerollt. Diese vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten unterstreichen die Sicherheit des Arbeitgebers. Arbeitszeit Ergriffene Maßnahmen • Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle: Teilzeit, Gleitzeit, Elternteilzeit, geringfügige Beschäftigung während der Eltern- oder Bildungskarenz, Wiedereingliederungsteilzeit, Bildungsteilzeit, Mobile Working, Homeoffice ◦ Mobile Working: steht allen Mitarbeiter:innen der Oberbank und ihrer 100 %- Tochtergesellschaften nach der Einarbeitungsphase und in Abstimmung mit der Führungskraft zur Verfügung. Pro Person und Woche ist ein Tag Mobile Working möglich, wobei bei geringfügig Beschäftigten während der Eltern- und Bildungskarenz eine Ausdehnung auf die gesamte Arbeitszeit möglich ist. ◦ Teilzeit: Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich dazu, Teilzeit als Form der Arbeitszeit anzubieten. Im Zuge der Teilzeitinitiative wurden die Möglichkeiten der oben genannten flexiblen Arbeitszeitgestaltung hervorgehoben, um günstige Bedingungen für Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 155 Stundenaufstockungen zu schaffen (siehe auch Konzernlagebericht > Konzern | Human Resources, Seite 26). ▪ 2023 nutzten 29,30 % der Mitarbeiter:innen konzernweit bzw. 35,50 % der Mitarbeiter:innen in Österreich die Möglichkeit der Teilzeitarbeit. ▪ Im Jahr 2022 waren es 28,99 % der Mitarbeiter:innen konzernweit, in Österreich 35,38 %. ▪ 2021 waren konzernweit 27,81 % der Mitarbeiter:innen in Teilzeit beschäftigt. Geplante Maßnahmen • Die Bestrebungen im Zuge der Teilzeitinitiative werden 2024 fortgeführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Angemessene Entlohnung Ergriffene Maßnahmen • Angemessene Bezahlung entsprechend dem geltenden Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers bzw. der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen der Länder • Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenführungsquote (konkrete Karenzplanung, offene Ausschreibung aller Führungspositionen, aktives Potenzialmanagement, Quotendefinierung etc.), um geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu verkleinern • Gender-Pay-Gap-Berechnungen werden seit ein paar Jahren betreffend die Mitarbeiter:innen in Österreich durchgeführt (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-16 Vergütungsparameter, Seite 185). Geplante Maßnahmen • Die oben genannten laufenden Maßnahmen werden weiterhin forciert. • Gender-Pay-Gap-Berechnungen werden auch in Zukunft stattfinden, um die schrittweise Reduktion des Gender-Pay-Gaps und damit die Bemühungen der Oberbank für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu veranschaulichen. • Die 2023 durchgeführte Bankengehaltsstudie von Deloitte (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-10 Angemessene Entlohnung, Seite 174) wird auf die wichtigsten Rollen im Unternehmen analysiert, erforderliche Anpassungen im Gehaltsgefüge werden vorgenommen. Sozialer Dialog Ergriffene Maßnahmen • Einbindung der Interessen von externen und internen Stakeholdern, u.a. durch das jährliche Sounding Board, den jährlichen Stakeholder-Dialog sowie durch versandte Newsletter • Mindestens zweimal im Jahr findet ein mehrstündiges strukturiertes Gespräch der Unternehmensleitung mit Vertreter:innen des Zentralbetriebsrats statt. • Regelmäßige Abstimmungen zu operativen, personalpolitischen Themen zwischen Betriebsrat und der Abteilung Human Resources • Jährlich stattfindende Mitarbeitergespräche inkl. halbjährlicher Zwischenchecks (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 150) • Vertrauliche Befragungen der Mitarbeiter:innen (mit dem Softwaretool Medallia); „Employee Experience“ der Oberbank umfasst vier Dimensionen: jährliche Mitarbeiterbefragung (Engagement- Umfrage) in allen fünf Ländern; Feedback-Button im Oberbank Intranet (Inside); Pulse-Check, bei Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 156 dem anlassbezogen einzelne Aspekte wie z.B. Nachhaltigkeit oder Gender Balance abgefragt werden; Lifecycle-Befragungen („Moments that matter“), bei denen konkrete Befragungen zu wichtigen Momenten in der Oberbank wie Onboarding, Ernennung zur Führungskraft, Karenz etc. durchgeführt werden. Siehe auch Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 150. ◦ Nach dem Start 2022 konnte 2023 die zweite Engagement-Umfrage erfolgreich durchgeführt werden. Neben einer Steigerung der Rücklaufquote konnte die entscheidende Quote, der Engagement-Index, um mehr als 5 % erhöht werden. Der Engagement-Index gibt den Prozentsatz der Mitarbeiter:innen an, die bei allen sechs Fragen zum Engagement mit starker Zustimmung (4 oder 5) geantwortet haben. Die Rücklaufquote lag 2023 bei 81,9 %, was bedeutet, dass 2.051 Kolleg:innen an der Umfrage teilgenommen haben (2022 waren es 75,2 %). Der Engagement-Index lag 2023 bei 45 % (2022 waren es 39,8 %). Die Topquote zeigt den Anteil der Engagement-Fragen, die bei der Umfrage mit 4 oder 5 bewertet wurden. Die Topquote lag 2023 bei 74 % (2022 lag diese bei 70,8 %). Fazit: Die Maßnahmen der ersten Engagement-Umfrage zeigten ihre Wirkung und führten zum entsprechenden Erfolg. ◦ Auch der Feedback-Button, im Sinne eines modernen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP), fand regen Zuspruch. Über 400 Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge und Ideen zu aktuellen IT-Systemen und Prozessen in der Oberbank wurden 2023 mittels Feedback-Button eingereicht und verarbeitet. ◦ 2023 wurde ein Pulse-Check zum Thema „Chance 2030“ durchgeführt, um die bisher gesetzten Maßnahmen zu evaluieren. Insgesamt nahmen 957 Mitarbeiter:innen aus vier Ländern (Österreich, Tschechien, Slowakei und Ungarn) an der Befragung teil. Ziel war es, herauszufinden, wie die Oberbank Mitarbeiter:innen die gesetzten Maßnahmen in ihrem beruflichen Alltag wahrnehmen. Ergebnis der Befragung war, dass die Mitarbeiter:innen die Oberbank gerne weiterempfehlen und die Familienfreundlichkeit gut erkennbar ist. Auch die interne sowie externe Kommunikation zum Thema Gender Balance wird von den Oberbank Mitarbeiter:innen positiv wahrgenommen. Handlungsbedarf wird in den Bereichen Führung in Teilzeit sowie männliche Vorbilder für Väterkarenz oder Väterteilzeit gesehen. ◦ Einen zweiter Pulse-Check wurde zum Thema „Mitarbeitermobilität“ durchgeführt. Die Umfrage wurde von mehr als 1.600 Mitarbeiter:innen aus allen Märkten beantwortet. Auf Basis der Rückmeldungen wurden die Emissionen berechnet, die wichtigsten Kernaussagen herausgearbeitet und im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Mitarbeitermobilität und Emissionen (Scope 3.6 und 3.7), Seite 126 beschrieben. Geplante Maßnahmen • Detailanalyse der zweiten Engagement-Umfrage: Die Ergebnisse je Einheit werden bei den Führungskonferenzen besprochen, die Anfang 2024 stattfinden. Im Anschluss daran sollen auch individuelle Maßnahmen für die einzelnen Bereiche ergriffen werden. • An der ersten Lifecycle-Umfrage „Erstmalige Ernennung zur Führungskraft“, die im Frühling 2024 stattfinden soll, wird bereits gearbeitet. • 2024 soll neben der bereits angekündigten Lifecycle-Umfrage die dritte Engagement-Umfrage durchgeführt werden. Ziel ist es, die Bekanntheit von „Employee Experience“ weiter zu steigern, Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 157 um die Mitarbeiterbindung zu verbessern. All diese Maßnahmen verfolgen das Ziel einer Fluktuationsverminderung in der Oberbank. • Aus den Ergebnissen aus der „Chance 2030“-Befragung werden weiterhin Maßnahmen abgeleitet, um den Fortschritt bezüglich Gender Balance in der Oberbank weiter voranzutreiben. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Ergriffene Maßnahmen • Flexible Arbeitszeitmodelle und Mobile Working (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze > Arbeitszeit, Seite 155) • Karenz(planungs)gespräch mit Mitarbeiter:innen, die länger als drei Monate in Karenz gehen • Die Krabbelstube Kinkis Nest wurde im Jahr 2021 in der Zentrale Linz eröffnet und damit in Zusammenarbeit mit dem OÖ Familienbund eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren geschaffen. Die Eltern zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag. • Kinderferienwochen im August im oberösterreichischen Zentralraum ◦ Im Jahr 2023 nutzten 67 Kinder der Oberbank Mitarbeiter:innen in drei Wochen das Sommerferienangebot. ◦ Im Jahr 2022 wurden in drei Wochen 61 Kinder betreut. • Finanzielle Förderung der Kinderbetreuung in Österreich mit bis zu 500 Euro pro Kind und Jahr ◦ 64.400 Euro wurden 2023 zur Förderung der Kinderbetreuung bis zum zehnten Lebensjahr (ohne Krabbelstube) aufgewendet. ◦ Im Jahr 2022 wurden rund 64.000 Euro zur Förderung der Kinderbetreuung bis zum zehnten Lebensjahr ausgegeben (ohne Krabbelstube). • Mobile Kinderbetreuung für Notfälle oder Erkrankungen in Zusammenarbeit mit der Caritas Österreich • Bei Bedarf Vereinbarung von Sonderurlaub, Pflegekarenz und Sabbaticals, um Mitarbeiter:innen bei ihren Bedürfnissen zu unterstützen • Vereinbarung und finanzielle Förderung von Bildungskarenzen, wenn die Ausbildung für die weitere Tätigkeit in der Bank relevant ist Geplante Maßnahme • Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen wird die finanzielle Förderung der Kinderbetreuung von 500 Euro auf 1.000 Euro angehoben und in allen Ländern angeboten. Gesundheitsschutz und Sicherheit GRI 403-1, GRI 403-3, GRI 403-4, GRI 403-5, GRI 403-6, GRI 403-7, GRI G4-DMA Ergriffene Maßnahmen • Arbeitsschutzausschuss (tagt zweimal jährlich) • Ersthelfer:innen und Brandschutzbeauftragte/-warte nehmen in Österreich regelmäßig an Schulungen teil • Seminar „Verhalten Banküberfall“ (nähere Informationen im Kapitel ESRS S1 > S1-14 Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit, Seite 182) • Initiative „Aktie Gesundheit“ Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 158 ◦ Workshops und Seminare zu den Themenschwerpunkten Bewegung, Ernährung und mentale Gesundheit. Neu im Programm war u.a. ein Tanzkurs. Bei der Auswahl werden aktuelle Trends und Empfehlungen von Expert:innen, aber auch interne Schwerpunkte wie etwa die Zielgruppe 50+ berücksichtigt. ◦ Gesundheitsoffensive GO!2023: Unter dem Motto #wirsindfit wurden die Maßnahmen 2023 nochmals verstärkt. Es gab eine breit angelegte Informationskampagne und im 1. Quartal fanden in Linz Gesundheitschecks mit Dr. Ocenasek statt (180 Checks an zwei Terminen). Im Zuge dessen wurde auch ein Fachvortrag angeboten („Work-Life-Health – wo ist die Balance?“). Mit Unterstützung von Uniqa Mobile HealthCheck wurden auch an fünf Oberbank Standorten (Wien, St. Pölten, Wels, Salzburg und Ried) Gesundheitschecks angeboten. Insgesamt nahmen rund 240 Mitarbeiter:innen das Angebot während der Arbeitszeit inkl. An- und Abreise wahr. Die Gesundheitschecks umfassten Nierenscreening, Lungenscreening, Augen-Check-up, Herz-Gefäß-Screening und Langzeitblutzucker- Screening. ◦ Teilnahme am Austrian Health Day (Online-Gesundheitstag mit Fachvorträgen) ◦ Speziell ausgebildete Mitarbeiter:innen stehen als Gesundheitsbotschafter:innen in allen Regionen für Fragen und Gespräche hinsichtlich der drei Schwerpunktthemen Ernährung, Bewegung und mentale Fitness/Stressmanagement zur Verfügung. ◦ Im Mitarbeitermagazin „Dialog“ ist „Aktie Gesundheit“ ein Fixpunkt, der über laufende Aktivitäten informiert und Gesundheitstipps von internen und externen Expert:innen gibt. ◦ Für die Teilnahme an diversen Laufsportevents und im Rahmen des Oberbank Radclubs werden die Startgelder der Mitarbeiter:innen übernommen sowie Laufoutfits zur Verfügung gestellt. • Evaluierung der psychischen Belastungen (siehe dazu die Beschreibung unten) • Employee Assistance Program (EAP): Dieses Programm soll allfälligen psychischen und stressbedingten Belastungen Rechnung tragen und durch den kostenfreien Zugang zu Beratung im beruflichen und privaten Kontext niederschwellig Unterstützung bieten. Seit Februar 2023 können Mitarbeiter:innen in allen Ländern eine arbeitspsychologische Beratung in Anspruch nehmen. Besonders an EAP ist, dass sich auch Führungskräfte in kritischen Führungssituationen im Rahmen eines Coachings an die Agentur wenden können. Das Angebot wird mit einer Nutzung von 9,1 % sehr gut angenommen. GRI 403-4 Evaluierung psychischer Belastungen In regelmäßigen Abständen erfolgt aufgrund der Erfordernisse der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) vom Jänner 2013 eine Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Erstmals führte die Oberbank 2016 diese Evaluierung in Österreich durch und kümmert sich seither um eine regelmäßige Reevaluierung in den vier grundlegenden Dimensionen, die zu arbeitsbedingten psychischen Belastungen führen können: Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten, Sozial- und Organisationsklima, Arbeitsumgebung sowie Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation. Die Reevaluierung im Jahr 2021 hat erstmals in allen Oberbank Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn) stattgefunden und wurde extern vom Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Zentrum (ASZ) begleitet. Die Ergebnisse aus der letzten Erhebung 2021 wurden mit den jeweiligen Organisationseinheiten erarbeitet. Gemeinsam mit allen Mitarbeiter:innen wurden Maßnahmenpläne erstellt, die laufend umgesetzt werden. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 159 Geplante Maßnahmen • Auch für 2024 ist wieder ein breites Programm an Workshops, Seminaren, Laufevents und anderen Initiativen zur Gesundheitsförderung in Planung. Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Ergriffene Maßnahmen • Jährliche Gender-Pay-Gap-Berechnung (siehe die Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze > Angemessene Entlohnung, Seite 156 und ESRS S1 > S1-16 Vergütungsparameter, Seite 185) • Projekt „Chance 2030“ ◦ Das Projekt wurde 2017 ins Leben gerufen und soll eine stabile Gender Balance unter den Führungskräften erreichen. Seit 2019 sollen Neubesetzungen von Führungskräften zu 50 % mit Frauen und zu 50 % mit Männern erfolgen. Bei konsequenter Umsetzung wird die Frauenführungsquote bis 2030 auf etwa 40 % ansteigen. ◦ Abgeleitet wurden außerdem ein offenes internes Recruiting, Potenzialentwicklung und Karenzmanagement (Rückkehrplanung und Unterstützung von Väterkarenz und Papamonat). ◦ Das Projekt wurde 2023 mit einer Mitarbeiterbefragung in Österreich, Tschechien, der Slowakei und Ungarn evaluiert (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze > Sozialer Dialog, Seite 156). • Generationenwechsel aus den eigenen Reihen ◦ Bei der Neubesetzung von Führungspositionen und bei der Nachbesetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wird besonders auf Diversität hinsichtlich Alter und Geschlecht geachtet. ◦ Frei werdende Führungspositionen werden in der Oberbank v.a. aus den eigenen Reihen besetzt, 2023 waren es 96 %. Für den bevorstehenden Generationenwechsel hat die Oberbank das Ziel einer jährlichen 80 %-Quote festgelegt, weil eine Nachbesetzung aus den eigenen Reihen am besten die Vision, die Werte und das Geschäftsmodell der Oberbank absichert. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Schwerpunkte gesetzt: Zum einen beginnt die Nachfolgeplanung abhängig von der Hierarchieebene bereits fünf bzw. drei Jahre vor einer Pensionierung, zum anderen sind umfassende Maßnahmen zur Potenzialentwicklung, zur persönlichen Karriereplanung sowie zum Auszeitenmanagement in einem strukturierten Prozess vorgesehen. Geplante Maßnahmen • Bearbeitung der Ergebnisse aus der Evaluierung des Projekts „Chance 2030“ und Ableitung von Maßnahmen, um den Fortschritt bezüglich Gender Balance in der Oberbank noch weiter voranzutreiben. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 160 Schulungen und Kompetenzentwicklung GRI 404-2 Ergriffene Maßnahmen • Onboarding-Prozess für neue Mitarbeiter:innen, der ein umfassendes Verständnis für alle kulturellen, fachlichen und organisatorischen Angelegenheiten vermittelt und viele Möglichkeiten zum Cross-Learning und zur bankinternen Vernetzung bietet • Zentrale Steuerung der Ausbildung mit Unterstützung dezentraler Ausbildungskoordinatoren in den Abteilungen und Geschäftsbereichen • Klar definierte, mehrjährige Ausbildungswege für alle wesentlichen Berufsrollen, wie etwa Privatkunden- und Firmenkundenberatung sowie Führungskräfte • Ausrollung der General Banking Akademie im Privatkundenbereich im Jahr 2023 • Anpassung der Ausbildungskonzepte in den Geschäftsbereichen Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn • Blended-Learning-Angebote durch E-Learning, Web-based Training (WBT), Webinare und Präsenzschulungen • Fortführung der bestehenden Ausbildungsprogramme im Bereich Nachhaltigkeit (WBT- Nachhaltigkeit, ESG-Ausbildung im Privatkundenbereich mit Fokus auf Veranlagung, Ausbildung „FOCUS Nachhaltigkeit“) • Fortführung des Filialtrainings in allen Märkten, welches das „Voneinander-Lernen“ fördert • Feedback-Möglichkeit zur Qualität der Ausbildung • Ermöglichung eines berufsbegleitenden Studiums durch zeitliche oder monetäre Unterstützung • Potenzialentwicklungsprogramm für potenzielle Führungskräfte Geplante Maßnahmen • Erweiterung der General Banking Akademie um die Rolle des Expert (vereint erstmals Privatkundenagenden und kleinvolumige Firmenkundenagenden im Rahmen der nicht protokollierten Einzelunternehmen) • Neukonzeption der Ausbildung für Firmenkundenberater:innen, die zukünftig Corporate Banker:innen genannt werden • Ausrollung der Fachkarriere für Spezialist:innen in der Zentrale • Ausbau des Ausbildungsangebots für Führungskräfte und Einbau von strategischen HR-Themen in die Führungskräfte-Akademie • Ausbau des Angebots in der Online-Lernwelt und des Onboardings für Kolleg:innen in den zentralen Abteilungen • Schwerpunkt „Fit and Proper“ hinsichtlich der künftigen Direktbeaufsichtigung durch die EZB • Überarbeitung der Schulungspolicy Vielfalt Ergriffene Maßnahmen • Charta der Vielfalt (Initiative zur Förderung der Wertschätzung gegenüber allen Mitgliedern der Gesellschaft – unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, …) wurde im Jahr 2010 von der WK Österreich und der WK Wien gestartet und 2022 von der Oberbank ratifiziert. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 161 Geplante Maßnahmen • Im Geschäftsjahr 2024 wird an einer Diversitätsstrategie gearbeitet, die auch verschriftlicht wird. Datenschutz und Informationssicherheit Siehe Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 201. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 162 Parameter und Ziele S1-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Die nachfolgenden Ziele haben in allen Märkten Gültigkeit, soweit nicht explizit auf einen anderen Geltungsbereich hingewiesen wird. Die Zielerreichung wird regelmäßig kontrolliert und im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts offengelegt. Gegebenenfalls werden Zielanpassungen vorgenommen, die ebenfalls transparent kommuniziert werden. Sichere Beschäftigung Messbares und zeitgebundenes Ziel Das Geschäftsmodell und die Strategie der Oberbank bauen auf langfristigen und stabilen Beschäftigungsverhältnissen auf. Mehrere bereits genannte Bestrebungen basieren auf dem Ziel der Fluktuationsminimierung („Employee Experience“, Stakeholder-Einbezug, Mitarbeiterempfehlung, …). Die bereinigte Fluktuationsrate 3 der Oberbank AG in allen fünf Ländern plus Leasinggesellschaften soll unter 8,5 % liegen. • Die Fluktuationsrate betrug 2023 7,05 %. • 2022 betrug die Fluktuationsrate 7,83 %. • 2021 betrug die Fluktuationsrate 8,29 %. • Im Basisjahr 2020 betrug die Fluktuationsrate 7,4 %. Arbeitszeit Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele, die granular überwacht werden. Die Einhaltung und Wirksamkeit der flexiblen Arbeitszeitmodelle werden in unregelmäßigen Abständen und im Anlassfall überprüft. Beispielsweise gibt es Auswertungen zur Pausenbuchung, zu Arbeitszeiten außerhalb der Normalarbeitszeit oder zur Nutzung von Homeoffice, um negativen Entwicklungen vorzubeugen. Da derzeit kein Bedarf besteht, ist die Formulierung von zeitgebundenen Zielen nicht geplant. Angemessene Entlohnung Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben sind Grundlage für die Bezahlung der Mitarbeiter:innen. Auch nimmt die Oberbank regelmäßig an Gehaltsstudien teil bzw. erwirbt diese. Bislang ergab sich keine Notwendigkeit, das Thema in messbare Ziele zu gießen. Sozialer Dialog Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Im Rahmen der Initiative „Employee Experience“ werden jedoch jährlich verschiedene Quoten erhoben und deren Entwicklung beobachtet. Dadurch wird die Wirksamkeit der Kommunikation mit den Mitarbeiter:innen mitverfolgt. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 163 3 Bereinigt um Karenzierung, Pensionierung, Tod und Wechsel im Konzern Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Zielsetzungen vorgesehen, da kein unnötiger Druck auf die Bereiche ausgeübt werden soll. Die Belegschaft soll sich in erster Linie an die neuen Gegebenheiten und das ehrliche Feedback gewöhnen, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Ziel ist eine positive Entwicklung der Kennzahlen zu diesem wesentlichen Thema. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele, jedoch gibt es sehr viele bestehende Maßnahmen zu den Themen flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Kinderbetreuung und Ausbildung, um hier die Mitarbeiter:innen bestmöglich zu unterstützen. Gesundheitsschutz und Sicherheit Messbares und zeitgebundenes Ziel Die Krankenstandsquote wird jährlich ausgewertet. Der gewünschte Zielwert der Krankenstandsquote liegt bei maximal 2,99 %. • Die Krankenstandsquote lag 2023 bei 3,29 %, wobei sich diese wieder langsam den Zahlen von vor Corona annähert. • 2022 lag diese bei 4,39 %, wobei diese negative Entwicklung der Coronapandemie geschuldet war. • 2021 lag die Quote bei 2,66 %. • Der Ausgangswert im Basisjahr 2020 betrug 2,9 %. Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Messbare und zeitgebundene Ziele Frauenanteil in Führungspositionen: Dieses Ziel ist im Handbuch „Chance 2030“ festgelegt. Hintergrund dieser Zielsetzung ist der Wunsch nach Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen. • Ziel: 30 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2025; 40 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2030 ◦ Die Frauenführungsquote im Jahr 2023 betrug 28 % (Oberbank Konzern + 100 %-Töchter). ◦ Im Jahr 2022 betrug die Frauenführungsquote 27,2 %. ◦ Die Frauenführungsquote im Jahr 2021 lag bei 25,8 %. ◦ Der Ausgangswert im Basisjahr 2020 betrug 23 %. • Generationenwechsel aus den eigenen Reihen: Ziel ist, jährlich mindestens 80 % der Führungspositionen aus den eigenen Reihen zu besetzen. ◦ Im Jahr 2023 wurden bereits 96 % der offenen Führungspositionen mit Personen aus den eigenen Reihen besetzt. ◦ Im Vorjahr 2022 waren es 88 %. ◦ Im Jahr 2021 wurden 92 % der Führungspositionen aus den eigenen Reihen nachbesetzt. ◦ Der Ausgangswert im Basisjahr 2020 betrug 86 %. Schulungen und Kompetenzentwicklung GRI 404-3 Messbares und zeitgebundenes Ziel Alle Mitarbeiter:innen absolvieren jährlich die verpflichtenden Lerninhalte betreffend Nachhaltigkeit, Geldwäsche-Compliance, Fraud, MiFID, HIKrG, FATCA, CRS und DSGVO via E-Learning. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 164 • Die Absolvierungsquote lag hierfür im Jahr 2023 bei 100 %. • 2022 lag die Quote ebenfalls bei 100 %. • Auch 2021 und im Basisjahr 2020 wurden die verpflichtenden Lerninhalte von 100 % der Mitarbeiter:innen absolviert. Vielfalt Messbares und zeitgebundenes Ziel Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen > Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Seite 164. Datenschutz und Informationssicherheit Messbares und zeitgebundenes Ziel Siehe Kapitel ESRS S4 > S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 211. S1-6 — Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens GRI 2-7, GRI 405-1 Die bereitgestellten Zahlen wurden per Stand 31.12.2023 (Stichtagsbetrachtung) ausgewertet und auf Basis Headcount (HC – je Kopf) angegeben. Die Datenbasis bildet das führende Personalsystem SAP, aus dem die Daten originär ausgewertet werden. In den Fußnoten der folgenden Tabellen werden jeweils Details zur Berechnungsmethodik angegeben. Neueintritte GRI 401-1 Anzahl in % 4 2023 2022 2021 2023 2022 2021 gesamt 260 296 272 10,56 % 12,28 % 11,4 % Männer 116 141 122 11,26 % 13,8 % 12,1 % Frauen 144 155 150 10,06 % 11,16 % 10,8 % bis inkl. 30 Jahre 151 161 138 32,47 % 36,26 % 32,9 % von 31 bis 50 Jahren 95 113 118 7,56 % 9,15 % 9,3 % ab 51 Jahren 14 22 16 1,89 % 3,01 % 2,3 % Österreich 196 212 190 11,13 % 12,30 % 11,10 % Männer 83 98 88 11,69 % 13,73 % 12,61 % Frauen 113 114 102 10,75 % 11,29 % 10,12 % bis inkl. 30 Jahre 134 140 121 32,21 % 35,44 % 33,52 % Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 165 4 Anteil am jeweiligen HC je Kategorie und Land von 31 bis 50 Jahren 57 65 64 6,87 % 8,02 % 7,67 % ab 51 Jahren 5 7 5 0,97 % 1,35 % 0,98 % Deutschland 41 48 37 12,93 % 15,79 % 12,10 % Männer 23 26 19 13,22 % 16,05 % 11,59 % Frauen 18 22 18 12,59 % 15,49 % 12,68 % bis inkl. 30 Jahre 12 14 9 30,77 % 40,00 % 21,95 % von 31 bis 50 Jahren 22 25 21 12,79 % 14,62 % 12,28 % ab 51 Jahren 7 9 7 6,60 % 9,18 % 7,45 % Tschechien 12 19 33 6,19 % 9,69 % 17,00 % Männer 5 11 13 6,41 % 13,58 % 16,67 % Frauen 7 8 20 6,03 % 6,96 % 17,24 % bis inkl. 30 Jahre 1 5 5 16,67 % 50,00 % 41,67 % von 31 bis 50 Jahren 9 10 24 6,72 % 7,30 % 17,27 % ab 51 Jahren 2 4 4 3,70 % 8,16 % 9,30 % Ungarn 10 14 8 7,04 % 10,07 % 5,90 % Männer 5 5 1 9,43 % 10,00 % 2,13 % Frauen 5 9 7 5,62 % 10,11 % 7,95 % bis inkl. 30 Jahre 4 2 2 100,00 % 50,00 % 50,00 % von 31 bis 50 Jahren 6 11 6 6,67 % 12,64 % 6,52 % ab 51 Jahren 0 1 0 — % 2,08 % — % Slowakei 1 3 4 2,13 % 6,25 % 7,40 % Männer 0 1 1 — % 6,67 % 5,00 % Frauen 1 2 3 3,13 % 6,06 % 8,82 % bis inkl. 30 Jahre 0 0 1 — % — % 100,00 % von 31 bis 50 Jahren 1 2 3 3,33 % 6,67 % 8,33 % ab 51 Jahren 0 1 0 — % 5,56 % — % Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 166 Austritte Anzahl 5 in % 6 2023 2022 2021 2023 2022 2021 gesamt 182 201 213 7,05 % 7,83 % 8,29 % Männer 80 84 85 7,64 % 8,16 % 8,25 % Frauen 102 117 128 6,64 % 7,61 % 8,32 % bis inkl. 30 Jahre 76 79 76 16,62 % 17,55 % 17,46 % von 31 bis 50 Jahren 87 101 118 6,48 % 7,51 % 8,49 % ab 51 Jahren 19 21 19 2,43 % 2,72 % 2,56 % Österreich 133 132 142 7,17 % 7,16 % 7,77 % Männer 59 58 62 3,18 % 3,15 % 3,39 % Frauen 74 74 78 3,99 % 4,02 % 4,27 % bis inkl. 30 Jahre 65 63 57 3,5 % 3,42 % 3,12 % von 31 bis 50 Jahren 60 59 74 3,23 % 3,20 % 4,05 % ab 51 Jahren 8 10 9 0,43 % 0,54 % 0,49 % Deutschland 26 38 36 7,9 % 11,70 % 10,66 % Männer 10 16 13 3,04 % 4,93 % 3,85 % Frauen 16 22 25 4,86 % 6,78 % 7,4 % bis inkl. 30 Jahre 4 12 9 1,22 % 3,70 % 2,67 % von 31 bis 50 Jahren 15 21 21 4,56 % 6,47 % 6,22 % ab 51 Jahren 7 5 8 2,13 % 1,54 % 2,37 % Tschechien 16 20 26 7,79 % 9,57 % 12,22 % Männer 9 6 10 4,38 % 2,87 % 4,7 % Frauen 7 14 16 3,41 % 6,70 % 7,52 % bis inkl. 30 Jahre 4 1 4 1,95 % 0,48 % 1,88 % von 31 bis 50 Jahren 9 15 17 4,38 % 7,18 % 7,99 % ab 51 Jahren 3 4 5 1,46 % 1,91 % 2,35 % Ungarn 5 6 8 3,44 % 4,26 % 5,91 % Männer 1 1 1 0,69 % 0,71 % 0,74 % Frauen 4 5 7 2,75 % 3,55 % 5,17 % bis inkl. 30 Jahre 3 2 0 2,07 % 1,42 % — % von 31 bis 50 Jahren 1 3 5 0,69 % 2,13 % 3,69 % ab 51 Jahren 1 1 3 0,69 % 0,71 % 2,22 % Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 167 5 Bereinigt um Karenzierung, Pensionierung, Tod und Wechsel im Konzern 6 Anzahl geteilt durch durchschnittlichen Mitarbeiter:innen-HC inkl. Karenzierungen je Land Slowakei 2 5 1 4,16 % 9,77 % 1,8 % Männer 1 3 0 2,08 % 5,86 % — % Frauen 1 2 1 2,08 % 3,91 % 1,8 % bis inkl. 30 Jahre 0 1 0 — % 1,95 % — % von 31 bis 50 Jahren 0 3 1 — % 5,86 % 1,8 % ab 51 Jahren 2 1 0 4,16 % 1,95 % — % Fluktuationsrate 7 GRI 401-1 Ist-Wert Ziel 2025 2023 2022 2021 < 8,5 % 7,05 % 7,83 % 8,29 % Nationalität Anzahl in % 2023 2022 2021 2023 2022 2021 afghanisch 1 1 1 0,04 % 0,04 % 0,04 % albanisch 2 1 1 0,08 % 0,04 % 0,04 % belarussisch 1 1 0 0,04 % 0,04 % — % bosnisch 9 10 7 0,37 % 0,41 % 0,29 % britisch 1 1 1 0,04 % 0,04 % 0,04 % bulgarisch 1 1 0 0,04 % 0,04 % — % deutsch 329 309 303 13,37 % 12,82 % 12,65 % französisch 2 1 0 0,08 % 0,04 % — % georgisch 1 1 1 0,04 % 0,04 % 0,04 % italienisch 1 1 1 0,04 % 0,04 % 0,04 % kosovarisch 1 2 1 0,04 % 0,08 % 0,04 % kroatisch 3 6 4 0,12 % 0,25 % 0,17 % mazedonisch 8 1 1 0,33 % 0,04 % 0,04 % mongolisch 1 0 0 0,04 % — % — % montenegrinisch 1 1 1 0,04 % 0,04 % 0,04 % niederländisch 1 1 1 0,04 % 0,04 % 0,04 % österreichisch 1.683 1.656 1.664 68,39 % 68,69 % 69,48 % polnisch 2 2 2 0,08 % 0,08 % 0,08 % portugiesisch 1 1 1 0,04 % 0,04 % 0,04 % rumänisch 2 2 0 0,08 % 0,08 % — % russisch 1 1 2 0,04 % 0,04 % 0,08 % schwedisch 1 1 1 0,04 % 0,04 % 0,04 % serbisch 2 3 1 0,08 % 0,12 % 0,04 % slowakisch 57 56 61 2,32 % 2,32 % 2,55 % slowenisch 3 1 1 0,12 % 0,04 % 0,04 % Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 168 7 Bereinigt um Karenzierung, Pensionierung, Tod und Wechsel im Konzern spanisch 1 1 0 0,04 % 0,04 % — % tschechisch 192 196 195 7,80 % 8,13 % 8,14 % türkisch 1 2 3 0,04 % 0,08 % 0,13 % ukrainisch 3 3 3 0,12 % 0,12 % 0,13 % ungarisch 149 148 138 6,05 % 6,14 % 5,76 % Lebensalter Durchschnitt (in Jahren) 2023 2022 2021 gesamt 43,1 43,2 42,6 Männer 44,3 44,3 43,8 Frauen 42,3 42,4 41,7 Dienstalter Durchschnitt (in Jahren) 2023 2022 2021 gesamt 13,2 13,3 13,5 Männer 12,9 13,1 13,4 Frauen 13,4 13,4 13,5 Mitarbeiter:innen in den Ländern der Oberbank GRI 2-7, GRI 405-1 Anzahl in % 8 2023 2022 2021 2023 2022 2021 gesamt 2.461 2.411 2.395 Männer 1.030 1.022 1.007 41,85 % 42,39 % 42,05 % Frauen 1.431 1.389 1.388 58,15 % 57,61 % 57,95 % bis inkl. 30 Jahre 465 444 419 18,89 % 18,42 % 17,4947808 % von 31 bis 50 Jahren 1.256 1.235 1.272 51,04 % 51,22 % 53,1106472 % ab 51 Jahren 740 732 704 30,07 % 30,36 % 29,394572 % Österreich 1.761 1.724 1.706 71,56 % 71,51 % 71,23 % Männer 710 714 698 28,85 % 29,61 % 29,14 % Frauen 1.051 1.010 1.008 42,71 % 41,89 % 42,09 % bis inkl. 30 Jahre 416 395 361 16,90 % 16,38 % 15,07 % von 31 bis 50 Jahren 830 810 834 33,73 % 33,6 % 34,82 % ab 51 Jahren 515 519 511 20,93 % 21,53 % 21,34 % Deutschland 317 304 306 12,88 % 12,61 % 12,78 % Männer 174 162 164 7,07 % 6,72 % 6,85 % Frauen 143 142 142 5,81 % 5,89 % 5,93 % Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 169 8 Anteil am Gesamt-HC bis inkl. 30 Jahre 39 35 41 1,58 % 1,45 % 1,71 % von 31 bis 50 Jahren 172 171 171 6,99 % 7,09 % 7,14 % ab 51 Jahren 106 98 94 4,31 % 4,06 % 3,92 % Tschechien 194 196 194 7,88 % 8,13 % 8,10 % Männer 78 81 78 3,17 % 3,36 % 3,26 % Frauen 116 115 116 4,71 % 4,77 % 4,84 % bis inkl. 30 Jahre 6 10 12 0,24 % 0,41 % 0,50 % von 31 bis 50 Jahren 134 137 139 5,44 % 5,68 % 5,80 % ab 51 Jahren 54 49 43 2,19 % 2,03 % 1,80 % Ungarn 142 139 135 5,77 % 5,77 % 5,64 % Männer 53 50 47 2,15 % 2,07 % 1,96 % Frauen 89 89 88 3,62 % 3,69 % 3,67 % bis inkl. 30 Jahre 4 4 4 0,16 % 0,17 % 0,17 % von 31 bis 50 Jahren 90 87 92 3,66 % 3,61 % 3,84 % ab 51 Jahren 48 48 39 1,95 % 1,99 % 1,63 % Slowakei 47 48 54 1,91 % 1,99 % 2,25 % Männer 15 15 20 0,61 % 0,62 % 0,84 % Frauen 32 33 34 1,30 % 1,37 % 1,42 % bis inkl. 30 Jahre 0 0 1 — % — % 0,04 % von 31 bis 50 Jahren 30 30 36 1,22 % 1,24 % 1,50 % ab 51 Jahren 17 18 17 0,69 % 0,75 % 0,71 % Beschäftigungsverhältnisse GRI 2-7, GRI 2-8 In der Oberbank werden vorwiegend unbefristete Arbeitsverhältnisse angestrebt. 2023 betrug der Anteil an unbefristeten, auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnissen 99,76 % (entspricht 2.455 Personen). Die Oberbank geht keine Leiharbeitsverhältnisse ein. Es gibt kaum Freelancer – wenn, dann nur für genau definierte Projekte. Befristungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erprobung und gehen danach in unbefristete Arbeitsverhältnisse über (nach sechs Monaten in Österreich, nach zwölf Monaten in Deutschland, Tschechien und der Slowakei; in Ungarn keine Befristung). Eine Ausnahme davon sind Ferial- und Berufspraktika für Schüler:innen und Studierende, bei denen es Befristungen zwischen einem Monat und sechs Monaten gibt. Im Jahr 2023 wurden sechs Praktikant:innen beschäftigt – alle in Österreich –, deren Beschäftigung befristet vereinbart wurde. Diese bilden einen Anteil von 0,24 % der gesamten Mitarbeiterzahl (0,16 % sind männlich, 0,08 % sind weiblich). Ferialpraktika werden in dieser Aufstellung nicht näher ausgewiesen, da diese lediglich jeweils für einen Monat in den Sommermonaten vereinbart werden. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 170 Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden sind in der Oberbank ebenfalls eher selten: 2023 wurden in Österreich fünf Personen und in Ungarn zwei Personen als freie Dienstnehmer:innen beschäftigt. In Österreich entspricht dies einem Anteil von 0,20 % der Beschäftigten (0,16 % sind männlich, 0,04 % sind weiblich). In Ungarn entspricht dies einem Anteil von 0,08 % (alle männlich). Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte in den Märkten der Oberbank 9 GRI 2-7 gesamt Österreich Anzahl % Anzahl % Beschäftigungs- verhältnisse 2023 2022 2021 2023 2022 2021 2023 2022 2023 2022 Mitarbeiter:innen Vollzeit 1.740 1.712 1.729 70,70 % 71,01 % 72,19 % 1.135 1.114 64,50 % 64,62 % Frauen Vollzeit 773 760 778 31,40 % 44,39 % 45,00 % 481 463 27,30 % 41,56 % Männer Vollzeit 967 952 951 39,30 % 55,61 % 55,00 % 654 651 37,10 % 58,44 % Mitarbeiter:innen Teilzeit 721 699 666 29,30 % 28,99 % 27,81 % 626 610 35,50 % 35,38 % Frauen Teilzeit 658 629 610 26,70 % 89,99 % 91,59 % 570 547 32,40 % 89,67 % Männer Teilzeit 63 70 56 2,60 % 10,01 % 8,41 % 56 63 3,20 % 10,33 % Deutschland Tschechien Anzahl % Anzahl % Beschäftigungs- verhältnisse 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Mitarbeiter:innen Vollzeit 244 236 77,00 % 77,63 % 181 185 93,30 % 94,39 % Frauen Vollzeit 75 80 23,70 % 33,90 % 104 105 53,60 % 56,76 % Männer Vollzeit 169 156 53,30 % 66,10 % 77 80 39,70 % 43,24 % Mitarbeiter:innen Teilzeit 73 68 23,00 % 22,37 % 13 11 6,70 % 5,61 % Frauen Teilzeit 68 62 21,50 % 91,18 % 12 10 6,20 % 90,91 % Männer Teilzeit 5 6 1,60 % 8,82 % 1 1 0,50 % 9,09 % Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 171 9 Anzahl entspricht Mitarbeiter:innen-HC, Stichtag jeweils 31.12.; %-Anteil entspricht Verhältnis zu HC und Kategorie je Land Slowakei Ungarn Anzahl % Anzahl % Beschäftigungs- verhältnisse 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Mitarbeiter:innen Vollzeit 44 45 93,60 % 93,75 % 136 132 47,90 % 94,96 % Frauen Vollzeit 30 30 63,80 % 66,67 % 83 82 29,20 % 62,12 % Männer Vollzeit 14 15 29,80 % 33,33 % 53 50 18,70 % 37,88 % Mitarbeiter:innen Teilzeit 3 3 6,40 % 6,25 % 6 7 2,10 % 5,04 % Frauen Teilzeit 2 3 4,30 % 100,00 % 6 7 2,10 % 100,00 % Männer Teilzeit 1 0 2,10 % — % 0 0 — % — % S1-7 — Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens GRI 2-8 Aufgrund der geringen Anzahl an nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens, Seite 165) wurde bisher auf nähere Angaben zur Tätigkeit der betroffenen Personen oder zu deren wesentlichen Merkmale verzichtet. In der Nachhaltigkeitserklärung 2024 sollen dazu nähere Angaben gemacht werden. S1-8 — Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog GRI 2-20, GRI 2-30 Die Oberbank beschäftigt Mitarbeiter:innen immer nach den geltenden rechtlichen Vorschriften. Alle Beschäftigungsverhältnisse werden ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden angezeigt. Bei der Bezahlung orientiert man sich bei allen Angestellten am geltenden Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers bzw. an den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen der Länder. Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 2023 In Österreich und Deutschland gibt es jeweils einen Kollektivvertrag (Österreich) bzw. einen Tarifvertrag (Deutschland), dem alle Mitarbeiter:innen des jeweiligen Landes unterliegen. Alle Mitarbeiter:innen in Österreich und Deutschland werden vom Betriebsrat vertreten. Die untenstehende Tabelle verdeutlicht, dass die Mitarbeiter:innen der Länder Österreich und Deutschland, die die zur Berichterstattung relevante Anzahl (>50 Beschäftigte) erreichen, zu 100 % von Tarifverträgen abgedeckt sind und die Vertretung durch einen Betriebsrat zu 100 % gegeben ist. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 172 Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog Abdeckungs- quote Beschäftigte – EWR (für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) Beschäftigte – Nicht-EWR- Länder (Schätzung für Regionen mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) 0–19 % 20–39 % 40–59 % 60–79 % 80–100 % Österreich, Deutschland Österreich, Deutschland Die Oberbank hat keine Beschäftigten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), weshalb die mittlere Spalte frei bleibt. Es gibt keinen europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE). Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 173 S1-9 — Diversitätsparameter GRI 405-1 Diversität in den obersten Führungsebenen Siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Diversitätskonzept der Kontrollorgane, Seite 39. Diversität der Mitarbeiter:innen Die Verteilung der Altersgruppen ist über die letzten Jahre in der Oberbank sehr konstant. Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen Anzahl 10 in % Mitarbeiter:innen 2023 2022 2021 2023 2022 2021 gesamt 2.461 2.411 2.395 bis inkl. 30 Jahre 465 444 419 18,89 % 18,42 % 17,49 % von 31 bis 50 Jahren 1.256 1.235 1.272 51,04 % 51,22 % 53,11 % ab 51 Jahren 740 732 704 30,07 % 30,36 % 29,40 % S1-10 — Angemessene Entlohnung Die Mitarbeiter:innen der Oberbank AG und deren Tochtergesellschaften werden gemäß den rechtlichen Vorschriften in den jeweiligen Ländern und den geltenden Kollektiv- bzw. Tarifverträgen entlohnt. Um eine marktkonforme Bezahlung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu gewährleisten, werden Gehaltsstudien in allen Ländern herangezogen bzw. wird in Österreich an einer Bankengehaltsstudie teilgenommen. Neben den gesetzlichen bzw. kollektiv-/tarifvertraglichen Erhöhungen erfolgen in den übrigen Ländern jährliche Valorisierungen. Alle Mitarbeiter:innen der Oberbank AG und deren Tochtergesellschaften erhalten demnach eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten. Siehe auch Kapitel ESRS S1 > S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog, Seite 172 . S1-11 — Sozialschutz GRI 401-2 Der Sozialschutz für die eigenen Beschäftigten wird in der Oberbank hochgehalten. Alle Beschäftigten in den Ländern Österreich, Deutschland, Ungarn, Tschechien und Slowakei sind gegen Verdienstverluste aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert (entspricht 100 %). Diese gesetzlich erforderliche oder betriebsinterne Absicherung betrifft beispielsweise Verdienstverluste durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle, Elternurlaub und Ruhestand. In allen Ländern bestehen gesetzliche Regelungen, die es den Beschäftigten ermöglichen, aus wichtigen Gründen bzw. aufgrund bedeutender Lebensereignisse vom Dienst fernzubleiben, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden. Inwieweit diese Absicherung auch für nicht angestellte Beschäftigte gilt, wird im Bericht 2024 näher ausgeführt. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 174 10 Anzahl entspricht Mitarbeiter:innen-HC; Stichtag jeweils 31.12. Sozialleistungen für die Mitarbeiter:innen Allen Mitarbeiter:innen der Oberbank in Österreich und den Auslandsmärkten steht ein vielfältiges Angebot an Sozialleistungen zur Verfügung. Diese Leistungen gelten für alle Beschäftigten gleichermaßen, demnach auch für Teilzeitbeschäftigte und befristete Arbeitsverhältnisse. Hier einige Beispiele: • Mitarbeiterbeteiligung: Seit 1994 gibt es in der Oberbank jährlich eine Aktion, bei der Mitarbeiter:innen vergünstigt Oberbank Aktien erwerben können. Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze > Sichere Beschäftigung , Seite 154. • Spendenaktionen: Der Betriebsrat der Oberbank ruft immer wieder Spendenaktionen ins Leben, um Kolleg:innen, die einen schweren Schicksalsschlag in der Familie zu verkraften haben (Todesfall, schwere Krankheit bei Kindern etc.), finanziell zu unterstützen. • Oberbank-Gästehäuser: In 23 bankeigenen und 27 angemieteten Wohnungen in attraktiven Regionen können die Mitarbeiter:innen mit ihren Familien kostengünstig den Urlaub verbringen. In Österreich, Deutschland und Ungarn gibt es weiters eine betriebliche Pensionsvorsorge. In Österreich besteht darüber hinaus für alle Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, im Rahmen einer günstigen Gruppenversicherung eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, wofür sie seitens der Oberbank einen Zuschuss erhalten. Weitere Informationen zu Sozialleistungen finden sich auf der Oberbank Website. S1-12 — Menschen mit Behinderungen GRI 405-1 Mitarbeiter:innen mit Beeinträchtigungen Die Anzahl der Mitarbeiter:innen mit Beeinträchtigungen war im Jahr 2023, verglichen mit der Anzahl im Jahr 2022 , leicht rückgängig. Anzahl in % 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Gesamt 34 38 36 1,38 % 1,58 % 1,50 % Männer 13 15 14 0,53 % 0,62 % 0,58 % Frauen 21 23 22 0,85 % 0,95 % 0,92 % S1-13 — Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung GRI 2-24, GRI 404-2, GRI 404-3, GRI G4-DMA (früher FS4) Auch wenn die Digitalisierung ein großes Thema ist und viele Menschen ihre Bankgeschäfte online erledigen, wird qualitative Beratung mehr denn je nachgefragt. Kompetente Kundenbetreuung ist für die Oberbank konsequenterweise ein Schlüsselfaktor der Zukunft. Die Oberbank braucht aus diesem Grund hervorragend ausgebildete Mitarbeiter:innen. Dabei steht die Oberbank mehreren Herausforderungen gegenüber, die sich aus einem Umfeld signifikanter Veränderungen ergeben: Digitalisierung, Regularien, Demografie, steigende Kundenanforderungen und Generationenwechsel. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 175 Die Oberbank setzt zahlreiche Maßnahmen, um das Know-how der Mitarbeiter:innen laufend auszubauen. In den nachfolgenden Abschnitten werden die relevanten Ausbildungen in den einzelnen Unternehmensbereichen beschrieben. Nachhaltigkeitsweiterbildung für alle Oberbank Mitarbeiter:innen Im Jahr 2022 wurde in der Oberbank für die Mitarbeiter:innen in Österreich und Deutschland ein eigenes Web-based Training (WBT) zu Nachhaltigkeit erstellt, das im Jahr 2023 in den anderen Märkten der Oberbank – Tschechien, Ungarn und Slowakei – ausgerollt wurde. Das WBT war bis zum Jahresende 2023 von allen Mitarbeiter:innen zu absolvieren. Auch neue Mitarbeiter:innen haben das WBT bis sechs Monate nach ihrem Eintritt in die Oberbank durchzuführen. Eine Absolvierung ist alle drei Jahre geplant, außer es findet davor eine größere Überarbeitung der Inhalte statt. Wertpapiergeschäft Bereits 2021 absolvierten die ersten Private Banker:innen in Österreich und Deutschland sowie die Mitarbeiter:innen der zentralen Fachabteilung Private Banking & Asset Management (PAM) eine ext erne ESG-Zertifizierung. 2022 und 2023 folgten weitere ESG-zertifizierte MiFID-Berater:innen – dies mit dem Ziel, dass in jeder Geschäftsstelle ein:e ESG-Berater:in verfügbar ist. In den vergangenen drei Jahren wurden in der Oberbank insgesamt 426 MiFID-Berater:innen zertifiziert. Für das Jahr 2024 sind weitere 100 Zertifizierungen geplant. Die Berater:innen in der Oberbank treffen einander mindestens zweimal jährlich bei großen Wertpapierkonferenzen, bei denen das Thema Nachhaltigkeit seit einigen Jahren fester Bestandteil ist – so auch bei den beiden Konferenzen im Jahr 2023. Expertencoachings, Telefonkonferenzen und elektronische Lernangebote runden das umfangreiche Ausbildungsangebo t der Oberbank ab. Firmenkundenberater:innen Die Vermittlung und Vertiefung von ESG-Know-how der Firmenkundenberater:innen mit dem vorrangigen Ziel, die Gesprächskompetenz der Firmenkundenberater:innen für das nachhaltige Jahresgespräch aufzubauen und zu festigen, war bereits im Geschäftsjahr 2022 ein Meilensteinprojekt der Oberbank. Auch 2023 blieb der Schwerpunkt in der Ausbildung auf Wissensvermittlung. Die Inhalte wurden im Zuge halbtägiger Filialtrainings im 1. Quartal in den Geschäftsbereichen gefestigt und vertieft. Im Rahmen dieser Schulungsveranstaltungen wurden mit allen deutschsprachigen Firmenkundenberater:innen FAQs rund um Nachhaltigkeitsthemen beantwortet sowie die Anwendung und Integration des Nachhaltigkeits-Checks (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Nachhaltiges Produktportfolio, Seite 255) im Beratungsprozess geschult. Der im Jahr 2022 gemeinsam mit der LIMAK Austrian Business School und der Terra Institute GmbH für über 300 Corporate- und KMU-Kundenberater:innen durchgeführte Lehrgang „FOCUS Nachhaltigkeit“ wurde im Herbst 2023 mit erweitertem Teilnehmerkreis fortgeführt. Im Zeitraum von September bis Dezember 2023 wurden Webinare zu aktuellen Nachhaltigkeitsthemen (v.a. Nachhaltigkeitsberichterstattung, Dekarbonisierungsstrategie und Lieferkettensorgfaltspflichten) abgehalten, die nicht nur von den Vertriebsmitarbeiter:innen, sondern auch von betroffenen Mitarbeiter:innen zentraler Abteilungen absolviert wurden. Vertriebsführungskräfte aus Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 176 Geschäftsbereichen sowie Corporate Kundenberater:innen hatten zusätzlich die Gelegenheit, diese Themen im Rahmen eines Praxistages zur Nachhaltigkeit gemeinsam mit Herrn Günther Reifer (CEO & Gründer der Terra Institute GmbH) vor Ort zu diskutieren. Im November 2023 wurde die jährliche Veranstaltung „Forum Firmenkund:innen“ wieder unter dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit abgehalten. Auf dem Programm standen Updates zu Nachhaltigkeitsprojekten der Oberbank sowie Deep Dives zu ausgewählten Themen. Zu den Themen Wasserstoff, Kreislaufwirtschaft und Mobilitätstrends der Zukunft wurden jeweils Referate von Fachexpert:innen und Kund:innen gehalten sowie Interviews geführt. An dieser Onlineveranstaltung nahmen über 340 Firmenkundenberater:innen aus Österreich und Deutschland teil. Auch mit der Implementierung des Oberbank Sustainable Corporate Lending Frameworks ergab sich ein Schulungsbedarf zur Erkennung nachhaltiger Finanzierungen im Beratungsgespräch und ihrer Erfassung im Kernbankensystem. Die Implementierung des Frameworks erfolgte schrittweise – von der Vorstellung bei konzernweiten Kommunikationsformaten über das Web-based Training „Oberbank Sustainable Finance“, das den nachhaltigen Kreditprozess und die Kennzeichnung von nachhaltigen Finanzierungen in den internen Banksystemen vermittelt, bis hin zu Filialtrainings im 1. Quartal 2023 und vertiefenden Tagungen im Bereich der Immobilienberatung. Für neue Mitarbeiter:innen in der Firmenkundenberatung wurde das Thema Nachhaltigkeit in der Basisausbildung integriert. Im Rahmen der Einführung der Maske „Finanzierungsaktivität” zur Kennzeichnung von EU- taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten von Finanzierungen im Kernbankensystem wurden im Dezember 2023 im Markt Österreich umfangreiche Schulungsmaßnahmen abgehalten. Neben ausführlichen Beschreibungen und Handbüchern wurden auch Live-Webinare abgehalten und Web-based Trainings erstellt, um den Vertrieb und die Risikoorganisation auf dieses wichtige Thema zu sensibilisieren. General Banker:innen Die Verkaufstrainer:innen sorgen mit regelmäßigen Trainings für alle Mitarbeiter:innen im Privatkundengeschäft für eine hochwertige Kundenberatung. Im Jahr 2023 wurde die Ausbildung der General Banker:innen auf eine hybride Lernform umgestellt. Diese innovative Methode ermöglichte es den Mitarbeiter:innen der Oberbank, vorbereitende und nachbereitende Lerninhalte über ein Onlineportal zu absolvieren. Im Jahr 2023 wurden die Module der General Banking Akademie in Präsenz in Linz und teilweise in Seminarhotels abgehalten, die Vor- und Nachbereitungen wurden jedoch von den Teilnehmer:innen in Eigenverantwortung per Onlinevideos durchgeführt. Dadurch konnte eine signifikante Reduktion der Reisetätigkeit und der damit verbundenen Kosten erzielt werden. IDD-Zertifizierungsvorschriften Das Ausbildungserfordernis der rund 600 Mitarbeiter:innen im Privatkundengeschäft im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr wird seit 2020 zum Großteil online anhand des modularen Ausbildungskatalogs erfüllt. Nachhaltig betrachtet, müssen die Mitarbeiter:innen der Oberbank keine weiten Wege zum Ausbildungsstandort zurücklegen, da sie die jeweiligen Ausbildungsmodule per Webinar durchführen können. Auch die österreichweiten tourlichen Informationsveranstaltungen für die Versicherungsverantwortlichen je Filiale (ca. sechsmal im Jahr) werden nicht mehr in Präsenz, sondern über Webex abgehalten. Der CO2- Ausstoß wird somit für die Zentrale und bei den Mitarbeiter:innen vor Ort reduziert. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 177 Schulung zu Finanzierungsaktivitäten Wie im Kapitel ESRS S1 > S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung > Firmenkundenberater:innen, Seite 176 beschrieben, wurden auch General Banker:innen in der Umsetzung der Maske „Finanzierungsaktivität“ umfangreich begleitet und unterstützt. Datenschutz und Informationssicherheit GRI 2-24 Zum Thema Datenschutz ist ein E-Learning eingerichtet. Für die Themen rund um IT-Security gibt es ein Web-based Training. Diese beiden Schulungen müssen von allen Mitarbeiter:innen der Oberbank verpflichtend jedes Jahr absolviert werden. Für den Bereich Business Continuity Management gibt es ebenfalls ein eigenes Web-based Training, das einmal jährlich von allen Mitarbeiter:innen am Standort der Oberbank Zentrale Linz durchgeführt werden muss. Über die in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Schulungen und Veranstaltungen hinaus wurden im Jahr 2023 relevante Änderungen und Neuheiten laufend im Intranet (Inside) oder anderen Ausbildungsformaten (wie z.B. Onlinesprechstunde in den CEE-Märkten) kommuniziert, um alle Mitarbeiter:innen im dynamischen Nachhaltigkeitsumfeld auf dem aktuellsten Stand zu halten. Weitere Informationen zu Ausbildungen und Schulungen GRI 404-2 Lehre und Ausbildung in der Oberbank Die Oberbank Service GmbH bildet Lehrlinge für den Beruf Bürokauffrau/Bürokaufmann aus. Zwei Lehrlinge haben die Lehrausbildung 2023 erfolgreich abgeschlossen. Weitere sechs Lehrlinge befinden sich noch in der Ausbildung. Es ist geplant, weiterhin jährlich zwei bis drei neue Lehrlinge auszubilden. Die Oberbank beteiligte sich bis Ende 2022 an der Dualen Akademie Banking & Finance der Wirtschaftskammern Oberösterreich und Salzburg. Seit 2023 bietet die interne General Banking Akademie eine geeignete Alternative, weshalb keine neuen Ausbildungsverhältnisse im Rahmen der Dualen Akademie angeboten werden; bestehende Lehrverhältnisse werden selbstverständlich regulär abgeschlossen. Im Jahr 2023 schlossen zwei Lehrlinge die Ausbildung im Rahmen der Dualen Akademie erfolgreich ab und drei weitere sind aktuell in Ausbildung. Im Jahr 2022 gab es einen erfolgreichen Lehrabschluss. Beruf und Studium Ein Studium ist in der Oberbank mit dem Beruf gut vereinbar. Im Rahmen eines zwei- bis sechsmonatigen Praktikums werden Studierenden Einblicke ins Berufsleben und in potenzielle zukünftige Tätigkeiten in der Oberbank geboten. Neueinsteiger:innen und bestehende Mitarbeiter:innen, die berufsbegleitend ein Studium absolvieren möchten, werden unterstützt. Wenn die Ausbildung für die Tätigkeit von Nutzen ist, übernimmt die Oberbank unter bestimmten Rahmenbedingungen die Kosten für externe Ausbildungen und schließt mit den betroffenen Mitarbeiter:innen Teilzeitvereinbarungen bzw. bietet ihnen Zeitersatz für Abwesenheiten. Strategisches Trainingsmanagement „Learning and Development“ wird in der Oberbank zentral gesteuert und von internen Ausbildungskoordinator:innen in allen Geschäftsbereichen und Abteilungen unterstützt. Die Führungskräfte Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 178 der Oberbank sind die ersten Personalentwickler:innen vor Ort. Es gibt eine klare Struktur in der Oberbank, wie Mitarbeiter:innen in verschiedenen Rollen qualifiziert werden. Für alle wesentlichen Berufsrollen im Vertrieb, wie z.B. die Privatkundenberatung (General Banking), die Firmenkundenberatung (Corporate Banking) und Führungspositionen, sind klar beschriebene mehrjährige Ausbildungswege vorgesehen. Bei den Kundenberater:innen werden die Ausbildungen mit einem hochwertigen Assessment – inkl. Qualifikation und Bonifikation – abgeschlossen. Für Spezialist:innen in zentralen Abteilungen gibt es zusätzlich ein breites Angebot an (v.a. externen) Ausbildungen, die von der Oberbank finanziert werden. Die 2024 neu geschaffene Fachkarriere wird dieses Angebot noch verbreitern. Lernmethoden und Lernumgebung Bei den Lernmethoden vermischen sich weiterhin digitale Techniken, wie E-Learnings, Web-based Trainings (WBTs) und Webinare mit den klassischen Präsenzschulungen, wodurch Blended-Learning-Angebote entstehen. Während E-Learning seit einigen Jahren Standard ist, gibt es Blended Learning seit 2019 in der Oberbank. Beide Modelle werden laufend ausgebaut, wodurch Lernen flexibler und für alle Mitarbeiter:innen noch leichter zugänglich wird. Die Qualität der Ausbildungsmaßnahmen wird mittels direkter Feedback-Möglichkeit nach der Teilnahme bzw. Absolvierung gemessen. Auf einer Punkteskala von 1 bis 10 wurde 2023 der hervorragende Wert von 9,05 (Ziel: >8; 2022: 9,05) erreicht. Bei vielen Seminaren gibt es zur Vorbereitung und als Nachbearbeitung Aufträge an die Teilnehmer:innen für den Alltag, sodass ein Transfer des Wissens in die Praxis passiert. Ein Austausch mit der eigenen Führungskraft über das Seminar und die Umsetzung im eigenen Arbeitsalltag ist jedenfalls vorgesehen. Aufwendungen für Schulungen Im Jahr 2023 investierte die Oberbank 2,2 Mio. Euro, um alle Mitarbeiter:innen in sämtlichen bankrelevanten, fachspezifischen, rechtlichen und fachunabhängigen Themenstellungen mit Lern- und Schulungsangeboten zu unterstützen. Im Jahr 2022 waren es 1,84 Mio. Euro. Potenzialmanagement Potenzialmanagement ist der zentrale Baustein zur ständigen Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen der Oberbank – entweder in Richtung Führungsposition oder Fachkarriere. Die Potenzialidentifikation erfolgt im Rahmen der MbO-Gespräche (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen > Mitarbeitergespräch, Seite 151). Auch die Möglichkeit der Selbst- und Fremdnominierung von Kolleg:innen ist gegeben. Die zuständigen HR- Business-Partner:innen sprechen regelmäßig mit den Führungskräften über die Potenziale in ihren Einheiten und die damit zusammenhängenden Maßnahmen: Jedes Potenzial hat einen konkreten Entwicklungsplan. Zusätzlich gibt es ein Rahmenprogramm für Potenziale, wozu auch Auftaktveranstaltungen oder Vernetzungstreffen gehören. Für Potenziale, die sich zur Führungskraft weiterentwickeln möchten, gibt es jährlich ein neunmonatiges Potenzialentwicklungsprogramm (POP). Durch die Potenzialentwicklung kann das Ziel, 80 % der Führungskräfte aus den eigenen Reihen zu besetzen, erreicht werden. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 179 In den neuen Märkten Wien, Deutschland, Tschechien und Ungarn setzt die Oberbank aufgrund der regionalen Ausdehnung verstärkt auf die Gewinnung von Kompetenz außerhalb der Bank. Bei Übernahme einer Führungsrolle wird ein individueller Ausbildungsplan auf Grundlage der Oberbank Standards erstellt. Im Zuge dessen hat jede neue Führungskraft die Möglichkeit einer Standortbestimmung/Potenzialanalyse, um zu überprüfen, welche Kompetenzen noch ausgebaut werden können. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Oberbank Führungskräfte-Akademie, die auf Basis der Werte der Oberbank und der definierten Leistungsstandards für Führungskräfte konzipiert wurde. Die Oberbank arbeitet dabei seit mehr als zehn Jahren mit der LIMAK Austrian Business School zusammen und entwickelt die Führungsqualität in Ausbildungsserien ständig weiter. Ausbildungsstunden GRI 404-1 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Schulungsstunden für den Gesamtkonzern auf Basis IFRS (International Financial Reporting Standards). Die Ausbildungsstunden sind im Vergleich zum Berichtsjahr 2022 in Summe (inkl. E-Learning) um 1 Stunde pro Mitarbeiter:in gestiegen. Bei Betrachtung der Schulungen inkl. und exkl. E-Learning zeigt sich, dass die Schulungen exkl. E-Learning im Vergleich zum Vorjahr prozentual gestiegen sind. 2023 waren 66 % der Schulungen Live-Schulungen, also Schulungen mit Trainer:innen im Seminarraum oder im virtuellen Raum. 2022 waren es 46 %. Diese Entwicklung zeigt sich am stärksten im Markt Österreich und ist auf die Einführung der General Banking Akademie zurückzuführen, die sowohl neuen Mitarbeiter:innen ab Eintritt eine geregelte Ausbildung bietet als auch viele Bestandsmitarbeiter:innen dazu motivierte, bisher nicht verpflichtende Qualifizierungen nachzuholen. Ausbildungsstunden 11 exkl. E- Learning insgesamt Durchschnitt je MA inkl. E- Learning insgesamt Durchschnitt je MA 2023 2022 2021 2023 2022 2021 2023 2022 2021 2023 2022 2021 AT 67.049 41.355 29.263 38 24 15 AT 102.314 96.149 82.378 58 56 43 Männer 32.014 21.317 13.765 45 30 Männer 47.215 46.231 35.984 67 65 Frauen 35.035 20.039 15.498 33 20 Frauen 55.099 49.918 46.395 52 49 bis inkl. 30 27.926 15.271 12.253 67 39 bis inkl. 30 40.091 33.065 29.799 96 84 von 31 bis 50 27.981 19.279 12.542 34 24 von 31 bis 50 43.035 42.882 35.815 52 53 ab 51 11.141 6.805 4.478 22 13 ab 51 19.188 20.202 16.768 37 39 Führungs- kräfte 13.886 11.646 6.496 40 35 Führungs- kräfte 19.458 22.317 15.540 56 66 1. Ebene 1.749 keine Daten keine Daten 25 keine Daten keine Daten 1. Ebene 2.705 keine Daten keine Daten 39 keine Daten keine Daten 2. Ebene 12.137 keine Daten keine Daten 44 keine Daten keine Daten 2. Ebene 16.753 keine Daten keine Daten 61 keine Daten keine Daten Mitarbei- ter:innen 53.163 29.710 22.768 38 21 Mitarbei- ter:innen 82.856 73.832 66.838 59 53 DE 13.651 11.311 8.244 43 37 28 DE 18.885 19.856 17.254 60 65 59 Männer 9.317 7.831 5.530 54 48 Männer 12.370 12.816 10.445 71 79 Frauen 4.333 3.481 2.714 30 25 Frauen 6.515 7.041 6.809 46 50 bis inkl. 30 1.906 1.843 1.246 49 53 bis inkl. 30 2.709 3.075 2.833 69 88 Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 180 11 Seit 2022 werden nur mehr die Ausbildungsstunden für den IFRS-Konzern (Oberbank AG + Leasing) berichtet; 2021 beinhaltet die Auswertung den Oberbank Konzern inkl. der 100 %-Tochtergesellschaften. von 31 bis 50 7.911 6.710 5.186 46 39 von 31 bis 50 10.821 11.646 10.394 63 68 ab 51 3.833 2.759 1.812 36 28 ab 51 5.356 5.136 4.027 51 52 Führungs- kräfte 4.509 4.188 2.360 60 56 Führungs- kräfte 5.672 6.499 4.292 76 87 1. Ebene 734 keine Daten keine Daten 56 keine Daten keine Daten 1. Ebene 958 keine Daten keine Daten 74 keine Daten keine Daten 2. Ebene 3.775 keine Daten keine Daten 61 keine Daten keine Daten 2. Ebene 4.714 keine Daten keine Daten 76 keine Daten keine Daten Mitarbei- ter:innen 9.142 7.123 5.883 38 31 Mitarbei- ter:innen 13.213 13.357 12.962 55 58 CZ 5.107 4.716 3.475 26 24 18 CZ 7.792 9.257 5.147 40 47 26 Männer 2.569 2.831 1.758 33 35 Männer 3.729 5.079 2.458 48 63 Frauen 2.539 1.884 1.716 22 16 Frauen 4.064 4.178 2.690 35 36 bis inkl. 30 143 161 156 24 16 bis inkl. 30 239 426 266 40 43 von 31 bis 50 3.360 3.125 2.529 25 23 von 31 bis 50 5.178 6.180 3.750 39 45 ab 51 1.605 1.429 790 30 29 ab 51 2.376 2.651 1.132 44 54 Führungs- kräfte 1.853 2.087 983 49 55 Führungs- kräfte 2.431 3.099 1.307 64 82 1. Ebene 116 keine Daten keine Daten 19 keine Daten keine Daten 1. Ebene 221 keine Daten keine Daten 37 keine Daten keine Daten 2. Ebene 1.737 keine Daten keine Daten 54 keine Daten keine Daten 2. Ebene 2.210 keine Daten keine Daten 69 keine Daten keine Daten Mitarbei- ter:innen 3.254 2.629 2.492 21 17 Mitarbei- ter:innen 5.361 6.158 3.841 34 39 SK 813 361 452 17 8 8 SK 1.137 985 682 24 21 13 Männer 340 171 192 23 11 Männer 438 386 277 29 26 Frauen 473 190 259 15 6 Frauen 699 599 405 22 18 bis inkl. 30 0 0 2 bis inkl. 30 0 0 3 von 31 bis 50 547 255 337 18 9 von 31 bis 50 744 637 499 25 21 ab 51 266 106 112 16 6 ab 51 393 348 179 23 19 Führungs- kräfte 155 122 121 22 14 Führungs- kräfte 207 245 190 30 27 1. Ebene 0 keine Daten keine Daten keine Daten keine Daten 1. Ebene 0 keine Daten keine Daten keine Daten keine Daten 2. Ebene 155 keine Daten keine Daten 22 keine Daten keine Daten 2. Ebene 207 keine Daten keine Daten 30 keine Daten keine Daten Mitarbei- ter:innen 657 239 331 16 6 Mitarbei- ter:innen 930 740 492 23 19 HU 2.050 1.187 1.115 14 9 9 HU 3.513 2.086 1.744 25 15 13 Männer 846 496 190 16 10 Männer 1.414 816 287 27 16 Frauen 1.204 691 261 14 8 Frauen 2.099 1.270 408 24 14 m/w/d 12 664 1.050 bis inkl. 30 44 7 24 11 2 bis inkl. 30 98 34 36 25 9 von 31 bis 50 1.162 732 693 13 8 von 31 bis 50 2.071 1.297 1.089 23 15 ab 51 844 449 398 18 9 ab 51 1.344 755 619 28 16 Führungs- kräfte 810 291 406 30 12 Führungs- kräfte 1.109 454 534 41 19 Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 181 12 Geschlecht nicht auswertbar 1. Ebene 21 keine Daten keine Daten 5 keine Daten keine Daten 1. Ebene 71 keine Daten keine Daten 18 keine Daten keine Daten 2. Ebene 789 keine Daten keine Daten 34 keine Daten keine Daten 2. Ebene 1.038 keine Daten keine Daten 45 keine Daten keine Daten Mitarbei- ter:innen 1.240 896 709 11 8 Mitarbei- ter:innen 2.404 1.632 1.211 21 14 Gesamt- konzern (IFRS) 88.670 58.930 42.549 36 24 Gesamt- konzern (IFRS) 133.641 128.333 107.205 54 53 S1-14 — Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit GRI 403-1 Wenn ein Unternehmen Gesundheit ganzheitlich denken will, muss es viele mögliche Einflussfaktoren auf das Arbeitsumfeld betrachten: Arbeitsklima, Arbeitszeitbedingungen, angebotene Ausbildungen, gegenseitige Wertschätzung, gelebte Fehlerkultur und soziale Angebote. Dies ist der Managementansatz der Oberbank: als Arbeitgeber fühlt sie sich für alle genannten Aspekte und damit auch für die Gesundheit der Mitarbeiter:innen verantwortlich. Daraus resultierte 2023 eine Gesundheitsquote, die sich mit 96,71 % ( 2022: 95,6 %) konstant auf einem hohen Niveau hält. Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen sind der Oberbank ein besonderes Anliegen. Die gesetzlich geforderten Standards werden ausreichend erfüllt. Die Ausstattung der Arbeitsplätze hinsichtlich Ergonomie, Beleuchtung und Belüftung entsprechen dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). GRI 403-8 Die gesamte Belegschaft ist von einem Gesundheits- und Sicherheitssystem umfasst. GRI 403-3, GRI 403-4, GRI 403-5, GRI 403-6, GRI 403-7 Am Standort der Oberbank in Linz (Untere Donaulände 24–36) fallen die Zuständigkeit der Arbeitssicherheit und der Bereich der Arbeitsmedizin in die Aufgabe der Oberbank Sicherheitsfachkraft und der externen Betriebsärztin. Regelmäßige Begehungen und Arbeitsplatzevaluierungen bzw. Nachevaluierungen werden durchgeführt. Unterstützt und beraten werden die Sicherheitsfachkraft und die externe Betriebsärztin durch ein Netz von speziell geschulten Sicherheitsvertrauenspersonen und Ersthelfer:innen. Für alle anderen Geschäftsstellen österreichweit wird seitens der Oberbank AG das ASZ (Arbeitsmedizinisches und Sicherheitstechnisches Zentrum) beauftragt. In den Auslandsmärkten fällt die Zuständigkeit den jeweiligen Geschäftsbereichsleiter:innen zu und wird das Thema Arbeitssicherheit dezentral organisiert. Die Leistungserbringung für die Evaluierungen wird durch die Oberbank Sicherheitsfachkraft kontrolliert. Zweimal pro Jahr tagt zu allen Angelegenheiten rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen der Arbeitsschutzausschuss. Teilnehmer:innen sind die Arbeitgeber- und Belegschaftsvertretungen: Betriebsrat, Betriebsärztin, Human Resources Abteilung und die Sicherheitsfachkraft aus der Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement. Über alle Teilnehmer:innen können die Mitarbeiter:innen jederzeit ihre Anliegen betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einbringen, die dann in diesem Ausschuss diskutiert und bei Bedarf weiterbearbeitet werden. Neben dieser Möglichkeit, Anliegen einzubringen, wurden in allen Geschäftsbereichen Mitarbeiter:innen als Gesundheitsbotschafter:innen installiert, die als Ansprechpersonen für alle Themen rund um Gesundheit fungieren. Anstelle des Unterstützungsangebots der psychologischen Beratung durch Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 182 eine Psychologin in Linz wurde im Februar 2023 für alle Märkte der Oberbank das Employee Assistance Program (EAP) eingeführt (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen > Employee Assistance Program, Seite 159). Erste Hilfe ist in der Oberbank ebenfalls ein wichtiges Thema. Alle Ersthelfer:innen werden regelmäßig während der Arbeitszeit trainiert. Darüber hinaus gibt es an sechs Oberbank Standorten Defibrillatoren und dafür geschulte Mitarbeiter:innen. Der betriebliche Brandschutz wird durch die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und deren Stellvertreter:innen sowie Brandschutzwart:innen garantiert. In regelmäßigen Abständen werden Räumungsübungen durchgeführt. Die letzte Übung fand im Juni 2022 in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr Linz und mit Unterstützung der Bundespolizeidirektion Linz statt. Die feuerpolizeiliche Behörde unternimmt regelmäßige Objektbegehungen, v.a. im Hinblick auf das Funktionieren der Brandmelde-, der Rauch- und Wärme-Abzugsanlagen, der Fluchtwege bzw. der Fluchtwegs- und Sicherheitsbeleuchtung. In den vergangenen fünf Jahren ereignete sich kein Brandfall. GRI 403-9, GRI 403-10 Ersthelfer:innen / Arbeitsunfälle / Banküberfälle 2023 2022 2021 Ersthelfer:innen (in AT) 166 153 170 Arbeitsunfälle 1 5 7 Banküberfälle 0 1 0 Weg- und Arbeitsunfälle / Abwesenheitstage Weg- und Arbeitsunfälle Abwesenheitstage 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Männer 0 1 3 0 40 22 Frauen 1 4 4 11 55 96 Auch im Jahr 2023 gab es weder in der eigenen Belegschaft noch bei sonstigen Arbeitskräften, die an den Standorten des Unternehmens tätig waren, einen Todesfall im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer arbeitsbedingten Erkrankung. Jeder Arbeitsunfall wird evaluiert und auf Basis der vorhandenen Informationen werden Präventivmaßnahmen gesetzt. Dem Ziel, diese auf null zu reduzieren, ist die Oberbank damit wieder ein Stück näher gekommen. Der in der Tabelle genannte Arbeitsunfall im Jahr 2023 entspricht einer Quote von 0,04 %. Im Jahr 2023 gab es keinen Überfall auf eine Oberbank Filiale. Bezüglich Maßnahmen zur Prävention wurde im letzten Jahr ein Internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, bei dem regelmäßig unterschiedliche Filialen geprüft werden. Das IKS hat folgenden Inhalt: • Einhaltung der maximalen Summen im Safemaster • wöchentliche Prüfung der Funktionalität der Videoanlagen • bauliche Gegebenheiten • Dokumentation der jährlichen Sicherheitsschulung durch die sicherheitsverantwortliche Person • vorschriftsmäßiges Anbringen von Hinweisaufklebern • Durchführung des jährlichen Probealarms Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 183 GRI 403-2, GRI 403-3, GRI 403-4, GRI 403-5, GRI 403-6, GRI 403-7 Aufgrund der vorwiegend sitzenden Tätigkeit der Mitarbeiter:innen stellt das falsche Sitzen ein gesundheitliches Risiko dar. Durch regelmäßige Begehungen/Evaluierungen der Arbeitsplätze an den Oberbank Standorten durch die Sicherheitsfachkraft kann dieses Risiko teilweise minimiert werden. Die Mitarbeiter:innen werden bezüglich der Ergonomie M021 (AUVA) zu ihrem Büroarbeitsplatz aufgeklärt und es werden Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Zusätzlich bietet die Oberbank die Möglichkeit der Bewegung am Arbeitsplatz (diverse Kurse) und animiert die Mitarbeiter:innen generell zur Bewegung. Bei den Druckern wurden Poster mit Dehnungs- und Entspannungsübungen angebracht. Bei entsprechendem Bedarf bekommen Mitarbeiter:innen mit Rückenproblemen Stehtische zur Verfügung gestellt. Alle Informationen betreffend den Arbeitnehmerschutz sind für die Mitarbeiter:innen leicht verfügbar auf einer eigenen Seite im Intranet (Inside) zusammengefasst. Dort gibt es auch einfache Unterweisungen und E-Learnings zu den Themen Bildschirmarbeit, Verhalten im Brandfall, Notausgänge und Fluchtwege, Banküberfall oder Arbeitsunfall sowie eine Anleitung für Augenübungen am Arbeitsplatz. In Österreich ist das Thema Gesundheit im Kollektivvertrag für Banken und Bankiers geregelt. S1-15 — Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben GRI 401-3 Wie bereits im Kapitel ESRS S1 > S1-11 Sozialschutz, Seite 174 beschrieben, genießen alle Mitarbeiter:innen in allen Oberbank Ländern einen Sozialschutz, insbesondere für Urlaub aus familiären Gründen. Familienkarenz Der Umgang mit Familienkarenz wird von der Oberbank proaktiv gehandhabt. Mit allen Mitarbeiter:innen, die länger als drei Monate in Familienkarenz gehen, werden Karenzplanungsgespräche geführt. Dabei geht es v.a. darum, wie sich die Familienphase voraussichtlich gestalten wird und welchen Beitrag die Oberbank beispielsweise in Form von Ausbildungen, Beschäftigungen während der Karenz und in Bezug auf das Aufrechterhalten sozialer Kontakte in diesem Zeitraum leisten kann. Im Rahmen der Gender-Balance- Offensiven soll die Anzahl der Väter in Karenz künftig weiter erhöht werden. Nach der Karenz nutzen viele Mitarbeiter:innen das Angebot der Elternteilzeit. Die Oberbank ist hier sehr entgegenkommend und flexibel. Auch Väterkarenz und Papamonat sind gern gesehen. Anspruch auf Karenz Anzahl in % 2023 2022 2021 2023 2022 2021 gesamt 305 310 355 12,39 % 12,86 % 14,82 % Männer 144 107 166 5,85 % 4,44 % 6,93 % Frauen 161 203 189 6,54 % 8,42 % 7,89 % Anmerkung: Kind war 2022 <2 Jahre alt (Österreich) bzw. <3 Jahre alt (DE & CEE); kann bereits vergangene Karenzen beinhalten Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 184 In Anspruch genommene Karenz Anzahl in % 2023 2022 2021 2023 2022 2021 gesamt 139 176 159 5,65 % 7,30 % 6,64 % Männer 13 12 11 0,53 % 0,50 % 0,46 % Frauen 126 164 148 5,12 % 6,80 % 6,18 % Anmerkung: Beginn der Karenz kann auch schon vor dem 1.1.2023 bzw. 1.1.2022 bzw. 1.1.2021 liegen. Wenn die Karenz von 2021 bis 2023 andauert, zählt sie im Jahr 2022 und 2023 zu „in Anspruch genommene Karenz“, bei Karenzrückkehr jedoch nur einmal im jeweiligen Kalenderjahr. Karenzrückkehr 13 Anzahl in % 2023 2022 2021 2023 2022 2021 gesamt 84 90 84 3,41 % 3,73 % 3,51 % Männer 12 12 10 0,49 % 0,50 % Frauen 72 78 74 2,93 % 3,24 % Verbleibquote (in %) 14 2023 2022 2021 gesamt 84,30 % 79,31 % 94,32 % Männer 90,90 % 82,00 % 100,00 % Frauen 83,30 % 78,95 % 92,96 % S1-16 — Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) GRI 405-2 Die Oberbank AG hat auch 2023 die Berechnung des Gender-Pay-Gaps 15 für Österreich durchgeführt. Gender-Pay-Gap (in AT) Das Ergebnis zeigt beim Vergleich aller Angestellten (ohne Vorstand und ohne Topmanagement/erste Führungsebene) im Jahr 2023 einen Gender-Pay-Gap von 17,24 % und somit eine merkbare Verbesserung gegenüber 2022 (18,12 %). Ein Grund für diese Verbesserung ist eine steigende Anzahl weiblicher Führungskräfte in der betrachteten Grundgesamtheit. 2023 2022 2021 17,24 % 18,12 % 18,87 % Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 185 13 Verhältnis zum durchschnittlichen Personalstand 2023 bzw. 2022 bzw. 2021 14 Karenzrückkehr im Jahr 2021 + 12 Monate im Unternehmen bzw. Karenzrückkehr im Jahr 2022 + 12 Monate im Unternehmen 15 Die Berechnung des Gender-Pay-Gaps orientiert sich am Vorschlag für die Richtlinie 2021/0050 des Europäischen Parlaments und Rates. Bildet man eine weitere Gruppe bestehend aus allen Mitarbeiter:innen ohne irgendeine Führungsfunktion, reduziert sich der Gender-Pay-Gap im Jahr 2023 auf 10,20 % (im Vergleich zu 10,89 % in 2022 und 11,44 % in 2021). Hierbei ist die sinkende Tendenz ebenfalls eindeutig erkennbar. GRI 2-21 Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung des Medians aller Mitarbeiter:innen im Vergleich zur/zum Höchstverdienenden beträgt im Jahr 2023 1:23,4. Im Jahr 2022 betrug das Verhältnis 1:24. Bei der Steigerung der jährlichen Gesamtvergütung besteht im Jahr 2023 ein Verhältnis von 1:1,106 bzw. bestand im Jahr 2022 ein Verhältnis von 1:1,04 16 . Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied in der Oberbank ist v.a. auf die immer noch stark männlich besetzten Ebenen der Führungskräfte und Topspezialist:innen mit senioren Dienstverhältnissen zurückzuführen (2023: 72,00 % männliche Führungskräfte; 2022: 72,80 % männliche Führungskräfte; 2021: 74,20 % männliche Führungskräfte). Dass die gesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenführungsquote (konkrete Karenzplanung, offene Ausschreibung aller Führungspositionen, aktives Potenzialmanagement, Quotendefinition) dazu beitragen, den Gender-Pay-Gap schrittweise weiter zu reduzieren, ist jedoch erkennbar. Informationen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle nach EBA Guidelines (AT und DE) 17 Für 2023 wurde erstmals die Berechnung des Gender-Pay-Gaps auch nach den Bestimmungen der EBA Guideline 2019/2034 vorgenommen, die künftig die bisherige Berechnungsmethode ablösen wird. Die Berechnung wurde für die Länder Österreich und Deutschland durchgeführt, da nur diese jeweils mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 186 16 Die Datengrundlage der Gesamtvergütung entspricht jener zur Berechnung des Gender-Pay-Gaps. Bei der/beim Höchstverdiener:in wird die durchschnittliche Steigerung der vergangenen fünf Jahre herangezogen (vgl. 2019 mit 2023 geteilt durch 5). Vergleichsmenge sind die Mitarbeiter:innen, die sowohl 2022 als auch 2023 zur Gänze aktiv waren. Beim Median der Mitarbeiter:innen fanden Überstundenpauschalen, ausbezahlte Überstunden, Pensionskassenleistungen, Sachbezüge sowie die Mitarbeiterbeteiligungen keine Berücksichtigung, diese sind in der Vorstandsvergütung allerdings inkludiert. 17 Nachfolgende Kommentare beziehen sich auf Ergebnisse des Medians einzelner Auswertungen. Geschlechterverhältnis der Mitarbeiter:innen nach Quartil der Vergütungshöhe 18 Geschlechter- verhältnis in den einzelnen Quartilen der Vergütungshöhe Anzahl männlicher Beschäftigter in % aller Mitarbeiter:innen Anzahl weiblicher Beschäftigter in % aller Mitarbeiter:innen Anzahl männlicher identifizierter Beschäftigter in % aller identifizierter Mitarbeiter:innen Anzahl weiblicher identifizierter Beschäftigter % aller identifizierter Mitarbeiter:innen Österreich Quartil 1 (niedrig) 33,99 % 66,01 % Quartil 2 (niedrig bis mittel) 21,18 % 78,82 % Quartil 3 (mittel bis hoch) 34,73 % 65,27 % Quartil 4 (hoch) 75,31 % 24,69 % Alle Mitarbeiter:innen/ identifizierten Mitarbeiter:innen 41,28 % 58,72 % 75,29 % 24,71 % Deutschland Quartil 1 (niedrig) 23,19 % 76,81 % Quartil 2 (niedrig bis mittel) 28,99 % 71,01 % Quartil 3 (mittel bis hoch) 79,71 % 20,29 % Quartil 4 (hoch) 88,41 % 11,59 % Alle Mitarbeiter:innen/ identifizierten Mitarbeiter:innen 55,07 % 44,93 % 90,91 % 9,09 % Es zeigt sich, dass im höchsten Quartil der Bezüge in Österreich 75,31 % Männer enthalten sind; in Deutschland 88,41 % Männer. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 187 18 Bei der Berechnung werden Beschäftigungen während der Karenz, Neueintritte innerhalb der letzten 3 Monate sowie Abwesenheiten im Berichtsjahr von mind. 3 Monaten ausgenommen. Geschlechtsspezifisches Lohngefälle auf der Grundlage der Bruttogesamtvergütung 19 Höhe der jährlichen Bruttogesamt- vergütung Geschlechtsspezi- fisches Lohngefälle für alle Mitarbeiter:innen, auf der Grundlage des Medians Geschlechtsspezi- fisches Lohngefälle für alle Mitarbeiter:innen, auf der Grundlage des Mittelwerts Geschlechtsspezi- fisches Lohngefälle für identifizierte Mitarbeiter:innen, auf der Grundlage des Medians Geschlechtsspezi- fisches Lohngefälle für identifizierte Mitarbeiter:innen, auf der Grundlage des Mittelwerts Österreich Quartil 1 (niedrig) -1,87 % -1,38 % Quartil 2 (niedrig bis mittel) -0,52 % -1,19 % Quartil 3 (mittel bis hoch) 3,89 % 2,86 % Quartil 4 (hoch) 9,34 % 20,02 % Alle Mitarbeiter:innen/ identifizierten Mitarbeiter:innen 26,66 % 37,96 % 19,87 % 38,87 % Deutschland Quartil 1 (niedrig) 2,11 % 1,61 % Quartil 2 (niedrig bis mittel) 6,8 % 4,76 % Quartil 3 (mittel bis hoch) 3,58 % 1,89 % Quartil 4 (hoch) 6,5 % 5,62 % Alle Mitarbeiter:innen/ identifizierten Mitarbeiter:innen 34,9 % 38,35 % 19,4 % 22,15 % Insgesamt zeigt sich in Österreich ein Gehaltsunterschied von 26,66 % bzw. in Deutschland ein Unterschied von 34,9 %. Betrachtet man die einzelnen Quartile, so zeigt sich ein komplett anderes Bild. Die Gehaltsunterschiede sind auf Basis des Medians in allen Gehaltsbändern unter 10 %. In den ersten beiden Quartilen zeigt sich in Österreich sogar eine leicht höhere Entlohnung der Frauen gegenüber den Männern. Dies ist v.a. mit der längeren Berufserfahrung von Frauen in diesen Berufsrollen zu begründen. Auf Basis einer tiefergehenden Analyse ist der Gehaltsunterschied auf eine zu geringe Besetzung von (Top-) Führungspositionen mit Frauen zurückzuführen. Durch die kontinuierlich steigende Frauenführungsquote wird sich der Gender-Pay-Gap insgesamt daher im Laufe der nächsten Jahre reduzieren. In der Entlohnung ist gemäß den rechtlichen Regelungen auch die Seniorität in der jeweiligen Rolle von Bedeutung. Die positive Entwicklung, dass im Laufe der Zeit und aufgrund der Bestrebungen mehr Frauen auch länger in den Führungspositionen tätig sein werden, wird zu einer weiteren Reduzierung des Gender-Pay-Gaps führen. Dies zeigt einmal mehr die Wichtigkeit der Initiative „Chance 2030“. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 188 19 Da die finale variable Vergütung für 2023 erst 2024 ausbezahlt wird, berücksichtigt die Berechnung – entgegen der EBA Guideline – noch die variable Vergütung für 2022, die 2023 ausbezahlt wurde. S1-17 — Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten GRI 406-1 Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich dazu, sowohl nach innen als auch nach außen stets verantwortungsvoll, ethisch wertvoll und wertschätzend zu agieren. Dies gilt generell für den Umgang mit allen Menschen, egal ob mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen oder Stakeholdern, meint aber ebenso die Rücksichtnahme auf ökologische und ökonomische Aspekte und schließlich den verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder Entscheidung und allem Tun liegen ethische Prinzipien zugrunde. Für weitere Informationen zur Unternehmenskultur und zum Code of Conduct für Mitarbeiter:innen siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 215. GRI 2-27 Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine arbeitsbezogenen Vorfälle in Bezug auf Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verzeichnet. Auch im Jahr 2022 waren weder informelle noch formelle Vorfälle bekannt, die auf Diskriminierung oder Belästigung hinwiesen. Im Jahr 2023 gab es einen gemeldeten Vorfall von sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin durch einen Kunden. Die Mitarbeiterin ging kurz nach dem Vorfall auf ihre Führungskraft zu, die sich sofort mit der Abteilung Human Resources in Verbindung setzte. Die Kundenbeziehung wurde kurz darauf aufgelöst. Der Mitarbeiterin sowie allen Teammitgliedern stand eine sofortige Beratung und Betreuung durch den Service im Rahmen des Employee Assistance Program (EAP) zur Verfügung. Zusätzlich wurde eine Teamintervention mit externer Beratung organisiert, um die Angelegenheit aufarbeiten zu können. Daraus abgeleitet wird an einer bankweiten Richtlinie zum Umgang mit Fällen von Belästigung gearbeitet. GRI 2-26 Auch über die im Kapitel ESRS S1 > S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann, Seite 153 referenzierten Kanäle, mittels der Personen Bedenken äußern oder Vorfälle melden können, wurden keine Hinweise betreffend Diskriminierung oder anderen Verstößen gegen die Menschenrechte gemeldet. 2022 und 2023 gab es demnach auch keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfällen und Beschwerden (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Whistleblowing, Seite 218). Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 189 ESRS S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Die Kund:innen gehören zu den wichtigsten Stakeholdern der Oberbank, daher sind die Auswirkungen auf diese Gruppe sowie Strategien und Maßnahmen in diesem Bereich wesentlich für die Oberbank. Die folgenden Unterthemen wurden im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 72) als für die Oberbank wesentliche Themen identifiziert: Datenschutz und Informationssicherheit, Meinungsfreiheit, Zugang zu (hochwertigen) Informationen, persönliche Sicherheit, Kinderschutz, Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1 — Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen GRI 2-23 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Strategien Dieser Abschnitt behandelt die internen Richtlinien und Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen. Die internen Richtlinien sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar. Für Stakeholder relevante verschriftlichte Strategien werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Strategiefindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger , Seite 65 . Datenschutz und Informationssicherheit Datenschutz Richtlinie Datenschutz (Handbuch) Inhalt: Die Oberbank ist zur Ergreifung von umfassenden Maßnahmen betreffend Datenschutz und Datensicherheit verpflichtet. Es müssen für alle Organisationseinheiten entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Den aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfließenden „Datenschutzgrundsätzen" zufolge ist insbesondere sicherzustellen, dass • die Datenverwendung rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgt, • die Datenverwendung die Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung wahrt, • Daten stets sachlich richtig und aktuell gehalten werden, • der Grundsatz der Speicherbegrenzung beachtet wird, • Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten gewährleistet werden (z.B. gemäß ISO/IEC 2700x). Daten müssen also u.a. vor Sabotage, Zerstörung und Verlust geschützt werden und dürfen Unbefugten nicht zugänglich sein. Ein:e Datenschutzbeauftragte:r (kurz: DSB) als Ansprechperson für alle Belange des Datenschutzes für die Oberbank ist seit Einführung der DSGVO gegenüber den zuständigen Datenschutzbehörden ernannt. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: DSGVO, nationale Datenschutzgesetze (z.B. DSG) Geltungsbereich: Diese Richtlinie gilt für die Oberbank AG. Die zentrale europarechtliche Grundlage für Datenschutzmaterien bildet gegenwärtig die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), die am 25.5.2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Geltung getreten ist. Diese EU-Verordnung ist unmittelbar anwendbar. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 190 Verantwortung: Datenschutzbeauftragte:r, Abteilung Sekretariat und Kommunikation Der Datenschutz in der Oberbank basiert auf diesen vier Grundwerten: • Vertraulichkeit: der Schutz gegen unberechtigten Zugriff auf Informationen und somit die Sicherstellung, dass Informationen nur für autorisierte Benutzer:innen zugänglich sind • Integrität: der Schutz der Informationen und Systeme vor beabsichtigter oder unbeabsichtigter Änderung oder Manipulation und somit die Sicherstellung, dass Informationen und Verarbeitungsmethoden richtig, vollständig und nicht manipulierbar sind • Verfügbarkeit: die Sicherstellung, dass Benutzer:innen bei Bedarf jederzeit Zugang zu Informationen haben; dies inkludiert die Verfügbarkeit von Systemen und Anwendungen • Authentizität: die Sicherstellung, dass alle Kommunikationspartner:innen und Informationen vertrauenswürdig sind Arbeitsanweisung Datenschutz-Grundverordnung Inhalt: Die Oberbank ist dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen über datenschutzrechtliche Grundsätze und Verpflichtungen nach der DSGVO zu informieren, um deren Einhaltung im gesamten Unternehmen durch alle Mitarbeiter:innen sicherstellen zu können. Die Arbeitsanweisung Datenschutz-Grundverordnung gibt den Mitarbeiter:innen einen Überblick über die Ansprechpersonen im Unternehmen und erklärt in verständlicher Form die wichtigsten Begriffe und Grundsätze der DSGVO. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Geltungsbereich: Diese Richtlinie gilt für die Oberbank AG. Verantwortung: Abteilung Sekretariat und Kommunikation Arbeitsanweisung für Umgang mit Bewerberdaten und Mitarbeiterdaten – EU-Datenschutz- Grundverordnung Inhalt: Im Zusammenhang mit den Daten von Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen trifft die Oberbank eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Arbeitsanweisung für Umgang mit Bewerberdaten und Mitarbeiterdaten – EU-Datenschutz-Grundverordnung informiert alle Mitarbeiter:innen der Oberbank über den richtigen Umgang mit Daten von Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen. Insbesondere gibt sie Aufschluss darüber, in welcher Weise, von wem und wo die genannten Daten verarbeitet werden dürfen. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Geltungsbereich: Diese Richtlinie gilt für die Oberbank AG. Verantwortung: Abteilung Human Resources Arbeitsanweisung für Meldung von Datenpannen (Data Breach Notification) Inhalt: Die Oberbank ist aufgrund von Art. 33 und 34 DSGVO dazu verpflichtet, potenzielle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten eingehend zu prüfen, um feststellen zu können, ob eine Meldeverpflichtung an die zuständige Datenschutzbehörde bzw. die betroffenen Personen besteht. Die Arbeitsanweisung für Meldung von Datenpannen (Data Breach Notification) regelt die internen Prozesse bei Bekanntwerden einer potenziellen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und informiert alle Mitarbeiter:innen über die sie dahingehend treffenden Verpflichtungen. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Geltungsbereich: Diese Richtlinie gilt für die Oberbank AG. Verantwortung: Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 191 Informationssicherheit Informationssicherheitsrichtlinie Inhalt : Bei dieser Informationssicherheitsrichtlinie handelt es sich um ein Grundsatzdokument mit langfristiger Auslegung, das die Vorgabe des Vorstands der Oberbank und das Commitment in Bezug auf Informationssicherheit und auf die Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für die Oberbank formuliert. Das primäre Ziel der Oberbank ist es, gegenüber ihren Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Vertragspartnern höchste Standards in allen Unternehmensbereichen, insbesondere in der IKT, umzusetzen. Alle Sicherheitsmaßnahmen der Oberbank orientieren sich an den Geschäfts- und den daraus abgeleiteten IT-Zielen. Aufgrund der an das Unternehmen gestellten gesetzlichen, aber auch wirtschaftlichen Anforderungen wird ein besonderes Hauptaugenmerk auf Informationssicherheit gelegt. Ein Chief Information Security Officer (CISO) und ein:e Informationsrisikomanager:in werden ernannt, die für die Überwachung und das Monitoring der Ziele verantwortlich sind. Diese sind an die 3 Banken IT GmbH ausgelagert. Die Schnittstellenkoordination zur Oberbank erfolgt über die Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: - Geltungsbereich: Diese Informationssicherheitsrichtlinie gilt für die Oberbank AG und ihre 100%igen Tochtergesellschaften (z.B. Oberbank Service GmbH, Oberbank Leasing Gesellschaft mbH). Verantwortung: Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement; zusätzlich Freigabe durch Vorstand GRI G4-DMA (früher FS9) Cloud-Computing – IT-Security-Regelung Inhalt: Ziel dieses Dokuments ist die klare Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten für das Nutzen von Cloud-Services oder -Anwendungen. Zudem sollen die Vor- und Nachteile im Umgang mit und der Nutzung von Cloud-Services aufgezeigt werden. Cloud-Services oder Auslagerungen in die Cloud müssen evaluiert, (auf ihre Wesentlichkeit) bewertet, einer Risikoanalyse unterzogen, entsprechend dokumentiert (Prüfnachweise für Auditor:innen und Finanzmarktaufsicht) und ins Lieferantenregister sowie im Software-Inventory 3Apps eingetragen werden (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten, Seite 219). Jedes potenzielle Cloud-Service muss den Anforderungen dieser und der Regelung bezüglich Lieferantenmanagement und IT-Security entsprechen. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: ESMA (European Securities and Markets Authority) – Guidelines On outsourcing to cloud service providers (ESMA50-157-240); Veröffentlichung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) „Sichere Nutzung von Cloud-Diensten“ Geltungsbereich: Diese Regelung enthält Richtlinien zur Evaluierung und Einführung von Cloud-Services. Sie gilt verpflichtend für alle Mitarbeiter:innen der 3 Banken Gruppe. Verantwortung: Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement; zusätzlich Freigabe durch Vorstand Mit zunehmender Digitalisierung ändern sich die Anforderungen an die IT bzw. an die 3 Banken IT GmbH laufend. Der Bedarf an skalierbaren Services rückt immer öfter ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Cloud- Dienste sind leicht zu erwerben und unabhängig von der unternehmenseigenen IT einzuführen. Dies kann zur Folge haben, dass unübersichtliche IT-Strukturen entstehen, die durch vielfältige Interessen geprägt sind. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 192 Seit der Einführung der DSGVO und dem damit verbundenen Schutz der personenbezogenen Daten sind eine ganzheitliche Betrachtung und Regelung der Nutzung von Cloud-Diensten unerlässlich. Cloud-Service- Nutzer:innen sind und bleiben in der Verantwortung für den Informations- und Datenschutz. Auch heuer wurden die Vorgaben zum Thema Cloud-Computing samt den enthaltenen Checklisten weiterentwickelt und mit der Oberbank abgestimmt, um mit den geltenden Regularien im Einklang zu stehen. Prüfungen von neuen Cloud-Diensten werden standardisiert durchgeführt. Eine Vorabprüfung von neuen Cloud-Diensten, deren Provider und der dabei verarbeiteten Daten wird durchgeführt. Dies geschieht in einer guten Zusammenarbeit zwischen der Oberbank und der 3 Banken IT GmbH, um sämtliche Facetten ausreichend bewerten zu können. Richtlinie Auslagern (Outsourcing) von Bankdienstleistungen: Risk Policy Inhalt: Die Richtlinie legt die zentralen Voraussetzungen von Outsourcing in der Oberbank fest und gibt somit den Governance-Rahmen vor. Weiters sind sämtliche Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die Auswahlverfahren und Ablagerungsbedingungen in der Richtlinie zum Outsourcing geregelt. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: EBA-(European Banking Authority-)Leitlinie Outsourcing Geltungsbereich: Diese Richtlinie gilt für die Oberbank und ihre 100%igen Tochtergesellschaften. Verantwortung: Abteilung Strategisches Risikomanagement; Freigabe durch Vorstand Arbeitsanweisung Outsourcing Inhalt: Da Outsourcing seit Jahren auch im Finanzsektor eine steigende Bedeutung zukommt, gibt es auf internationaler Ebene Bestrebungen, Richtlinien für den Bankensektor zu erstellen. Diese immer stärker werdenden (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen sind wichtige Gründe dafür, die Outsourcing-Prozesse umfassend zu dokumentieren. Diese Arbeitsanweisung umfasst die Prozesse zu den Themen neues Outsourcing, bestehendes Outsourcing und Auflösung Outsourcing sowie das Reporting. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: EBA-Leitlinie Outsourcing Geltungsbereich: Diese Richtlinie gilt für die Oberbank und ihre 100%igen Tochtergesellschaften. Verantwortung: Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Meinungsfreiheit Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Inhalt: Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich dazu, im Einklang mit internationalen Übereinkommen und Standards, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem UN Global Compact, den OECD- Guidelines for Mulitnational Enterprises oder den UN Guiding Principles on Business and Human Rights zu handeln. Als in der EMRK verankertes Grundrecht ist damit auch die Meinungsfreiheit bei jeder Zusammenarbeit und Interaktion, so auch im Umgang mit Kund:innen, von grundlegender Bedeutung. Nähere Informationen zum Code of Conduct siehe im Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 215 . Zugang zu (hochwertigen) Informationen Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine verschriftlichten Strategien, allerdings werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die den Kund:innen der Oberbank den Zugang zu (hochwertigen) Informationen ermöglichen bzw. stetig verbessern (siehe Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 193 wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen > Zugang zu (hochwertigen) Informationen, Seite 206). Siehe auch das Kapitel ESRS S4 > S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen > Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken , Seite 195. Persönliche Sicherheit Im Bereich persönliche Sicherheit wurden für die Oberbank in der Wesentlichkeitsanalyse die Themen Prävention von Banküberfällen, 4-Augen-Prinzip sowie Hinweise für Kund:innen bei Gefahren (z.B. Phishing- Mails) als Berührpunkte identifiziert. Zu Hinweisen für Kund:innen bei Gefahren siehe Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen > Datenschutz und Informationssicherheit , Seite 201. Sicherheitshandbuch Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft > Gesundheitsschutz und Sicherheit, Seite 148 . Kassahandbuch Inhalt: Das Handbuch fasst Richtlinien zusammen, die den täglichen Ablauf an der Kassa regeln. Darunter befinden sich auch Regelungen zu Sorgfaltspflichten und Freigaben sowie weitere Sicherheitsvorkehrungen. Geltungsbereich: alle Märkte Verwandte Standards und Initiativen Dritter: - Verantwortung: Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT Kinderschutz Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Inhalt: Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich dazu, im Einklang mit internationalen Übereinkommen und Standards, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem UN Global Compact, den OECD- Guidelines for Mulitnational Enterprises oder den UN Guiding Principles on Business and Human Rights zu handeln. Als in der EMRK verankertes Grundrecht ist damit auch das Verbot der Kinderarbeit und der Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz bei jeder Zusammenarbeit und Interaktion, so auch im Umgang mit Kund:innen, von grundlegender Bedeutung. Nähere Informationen zum Code of Conduct siehe im Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen , Seite 215. Weitere verschriftlichte Strategien, Arbeitsanweisungen oder Richtlinien zum Kinderschutz sind nicht vorhanden, allerdings sind auf der Oberbank Website allgemeine Hinweise zum Jugendkonto und zum Taschengeldkonto jederzeit abrufbar. Nähere Informationen zu den Schutzmaßnahmen bei der Eröffnung von Jugend- oder Taschengeldkonten finden sich im Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen > Kinderschutz, Seite 208. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 194 Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Eine Übersicht zu den Produkten der Oberbank ist auf der Oberbank Website jederzeit zugänglich. Darüber hinaus können bei Beratungsgesprächen in den Filialen weitergehende Informationen zum Produktangebot der Oberbank eingeholt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberbank und spezielle Bedingungen für einzelne Produkte sind auf der Oberbank Website abrufbar. Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken GRI 417-1, GRI G4-DMA (früher FS15) Arbeitsanweisung Marketingmitteilungen Inhalt: Die Arbeitsanweisung Marketingmitteilungen hat die rechtssichere Erstellung von Kundeninformationen einschließlich Marketingmitteilungen im Wertpapiergeschäft der Oberbank AG zum Gegenstand. Davon wird zum einen die inhaltliche Ausgestaltung aller Informationen einschließlich Marketingmitteilungen umfasst, die der Rechtsträger Oberbank AG im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen an Kund:innen richtet oder in einer Weise verbreitet, dass Kund:innen wahrscheinlich von ihnen Kenntnis erlangen. Zum anderen hat die Oberbank AG durch die interne Organisation sowie die Einrichtung von entsprechenden Prozessen und Verfahren sicherzustellen, dass die von ihr produzierten, veröffentlichten oder sonst verwendeten Kundeninformationen im Wertpapiergeschäft rechtssicher erstellt und verbreitet werden. Auch das Thema Greenwashing ist bei der Erstellung und/oder Prüfung von Kundeninformationen einschließlich Marketingmitteilungen zwingend zu berücksichtigen. Das betrifft zum einen Formulierungen von Marketingtexten, aber auch Produktbezeichnungen oder Auszeichnungen. Aus diesem Grund wurde das Thema Greenwashing auch in die Checkliste für Kundeninformationen im Wertpapiergeschäft aufgenommen. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: - Geltungsbereich: AT Verantwortlichkeit: Abteilung Sekretariat und Kommunikation S4-2 — Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen GRI 2-29 Dieses Kapitel gibt Einblicke in die Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie. Die allgemeine Einbeziehung von Stakeholdern in die verschiedensten Unternehmensbereiche wird im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger , Seite 65 näher beschrieben. Customer Experience Management Seit September 2019 führt die Oberbank Befragungen zur Kundenzufriedenheit in Österreich durch. Mittels standardisierter Onlinebefragung werden Privatkund:innen, Private-Banking-Kund:innen und Businesskund:innen (Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freelancer) befragt. Diese Befragungen finden nach Jahresgesprächen, Produktverkaufsgesprächen, Wertpapierberatungsgesprächen, Kontoeröffnungen und nach dem Abschluss einer Wohnbaufinanzierung statt. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 195 Seit Mitte 2021 werden Kund:innen auch nach Anrufen beim Oberbank Kundenservicecenter befragt. Damit soll einerseits die Qualität der Telefonate mit dem Kundenservicecenter verbessert werden, andererseits kann durch diese Befragungen eine größere Anzahl an Kund:innen erreicht werden. Auch ein Feedback von Kund:innen, die nicht erst kürzlich ein persönliches Beratungsgespräch hatten, kann auf diesem Weg eingeholt werden. Die zu befragenden Kund:innen werden am Folgetag des Gesprächs oder des Anrufes im Kundenservicecenter per E-Mail zur Kundenzufriedenheitsumfrage eingeladen. Eine neuerliche Umfrageteilnahme ist erst nach 90 Tagen wieder möglich, was eine gegebenenfalls als unerwünscht empfundene Kontaktaufnahme vermeiden soll. Zusätzlich zu den beschriebenen Befragungen können Kund:innen jederzeit über den Feedback-Button auf der Oberbank Website, im Kundenportal und in der Banking-App Rückmeldung an die Oberbank geben. Sehr hohe Kundenzufriedenheit Gemessen wird die Kundenzufriedenheit anhand des sogenannten Net Promoter Score (NPS), der aus den Antworten auf die Frage „Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie die Oberbank Freunden oder Familienmitgliedern weiterempfehlen würden?“ berechnet wird. Die Weiterempfehlungsrate ergibt sich aus dem prozentualen Anteil von Promotoren (jene Kund:innen, die die Oberbank weiterempfehlen würden) abzüglich des prozentualen Anteils an Detraktoren (jene Kund:innen, die die Oberbank nicht weiterempfehlen würden) aller Rückmeldungen. Der NPS der Oberbank ist mit 65,7 per 31.12.2023 (Stand 31.12.2022: 62,9) sehr hoch. Der NPS nach Beratungsterminen liegt mit 69,0 per 31.12.2023 (Stand 31.12.2022: 66,1) über dem NPS nach Anrufen im Kundenservicecenter, der 50,7 per 31.12.2023 (Stand 31.12.2022: 53,6) betrug. In den Befragungen zur Kundenzufriedenheit werden Kund:innen der Oberbank einerseits zu allgemeinen Themen wie beispielsweise Terminvereinbarung, Beratungsgespräch oder Filiale befragt. Andererseits werden sie auch zu ihrem konkreten Termin und dessen spezifischen Inhalten befragt. Darüber hinaus haben Kund:innen die Möglichkeit, in einem Kommentarfeld ein persönliches Feedback zu hinterlassen. Diese Rückmeldungen werden anschließend analysiert. Beschwerden, Verbesserungsvorschläge sowie aus dem Feedback abgeleitete Maßnahmen werden quartalsweise in einem eigenen Gremium besprochen. Die Oberbank kümmert sich auch aktiv um Kund:innen, die die Oberbank nicht weiterempfehlen (Detraktoren). Diese werden telefonisch kontaktiert, um mehr Feedback zu erhalten. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 196 Befragungen zur Kundenzufriedenheit 2023 2022 2021 Zugestellte Umfragen 55.410 55.400 42.986 Rückmeldequote 28,4 % 25 % 31,1 % Benötigte Minuten pro Umfrage 3 3 3 Digitale Rückmeldungen 1.558 3.252 3.815 davon im Kundenportal 1.188 2.954 3.498 davon über die Website 227 298 317 davon in der Banking-App 143 Kundenzufriedenheit 20 65,7 62,9 65,1 Anteil der Feedbacks, die Kommentare beinhalten 63,4 % 64,9 % 66,7 % Die Anzahl der zugestellten Umfragen, die Rückmeldequote sowie die aufgewendete Zeit pro Umfrage blieben im Vergleich zu 2022 nahezu unverändert. Der Rückgang der digitalen Rückmeldungen ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2022 eine eigene Kundenportal-Zufriedenheitsumfrage durchgeführt wurde, die im Jahr 2023 nicht wiederholt wurde. Seit Jänner 2023 können Kund:innen auch in der Banking-App eine digitale Rückmeldung geben. Die Tabelle zeigt weiters die erfreuliche Steigerung der Kundenzufriedenheit. Der Großteil der Kund:innen nutzt außerdem die Möglichkeit, seine Zufriedenheit mittels eines Kommentars auszudrücken. Ziel der Befragungen ist es, die Zufriedenheit der Kund:innen mit der Oberbank zu messen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Zufriedenheit zu erhöhen. Aufgrund der Rückmeldungen der Kund:innen konnten u.a. ein Rückrufservice im Kundenservicecenter sowie der Finanzmanager im Kundenportal und in der Banking-App erfolgreich umgesetzt werden. Darüber hinaus soll das Kundenfeedback zur nachhaltigen Weiterentwicklung der gesamten Organisation beitragen. Ab 2024 werden die Befragungen von Businesskund:innen, die Befragung nach Kontoeröffnungen sowie nach Wohnbaufinanzierungsgesprächen eingestellt, da über diese Formate bloß eine sehr geringe Anzahl an Rückmeldungen eingeht. Zusammenarbeit mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Im Stakeholder Sounding Board (siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Stakeholder Sounding Board, Seite 45) sind die größten Kund:innen der Oberbank stellvertretend für alle Kund:innen eingebunden. Über die bereits beschriebenen Befragungen kann jede:r Kund:in eigenständig Feedback geben und der Oberbank ihre/seine Meinung mitteilen. Verantwortung für Einbindung der Ergebnisse in das Unternehmenskonzept Die Verantwortung für die Einbindung der Ergebnisse der Customer Experience Umfrage in das Unternehmenskonzept liegt operativ in der Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT sowie der Abteilung General Banking. Die oberste Entscheidungsebene ist der Vorstand. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 197 20 Betrifft Umfragen nach Beratungsgesprächen und Anrufen im Kundenservicecenter Nähere Informationen zur Rolle des Vorstands im Zusammenhang mit Kundenfeedback finden sich im Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können > Kundenfeedback/ Beschwerdemanagement-Jour-fixe, Seite 200. Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Der Net Promoter Score (NPS) stellt die Bereitschaft der Kund:innen, die Oberbank weiterzuempfehlen, dar und spiegelt damit auch die Zufriedenheit der Kund:innen mit der Oberbank wider. Diese Kennzahl wird vom Vorstand der Oberbank als sehr wichtig angesehen. Die Oberbank ist bestrebt, die vergangene positive Entwicklung zu halten und weiter voranzutreiben. Ebenso wichtig sind die Ableitung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Förderung des NPS. Zum NPS siehe auch Kapitel ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen > Sehr hohe Kundenzufriedenheit, Seite 196. S4-3 — Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können GRI 2-25, GRI 2-26 Dieses Kapitel gibt Einblick in die Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können. Umfassend wird das Stakeholder- Management im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 65 behandelt. Ombudsstelle Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitfragen zwischen Kund:innen und der Oberbank vermittelt die interne Ombudsstelle. Die Ombudsstelle steht in Konfliktsituationen als neutrale Anlaufstelle zur Verfügung und ist bestrebt, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Die Ombudsstelle kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Kontaktaufnahme ist per Brief, per E-Mail, per Fax oder telefonisch möglich. Oberbank AG – Ombudsstelle Untere Donaulände 28, 4020 Linz Tel.: +43 732 7802-37280 oder +43 732 7802-37248 Fax: +43 732 7802-37555 E-Mail: [email protected] Beschwerdebearbeitung Im Fall einer Beschwerde ersucht die Oberbank ihre Kund:innen, die Anliegen zu konkretisieren und die zur Abklärung erforderlichen Informationen und Unterlagen (z.B. Kontonummer, betroffene Filiale, Kontoauszug, E-Mail der Beraterin bzw. des Beraters) zu übermitteln. Die Beschwerde/Anfrage wird zeitnah behandelt bzw. an die jeweils zuständige(n) Stelle(n) im Haus zur Stellungnahme, Abklärung, Entscheidung Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 198 und Bearbeitung weitergeleitet. Nach Vorliegen der erforderlichen Informationen wird den Kund:innen das Ergebnis mitgeteilt. Einfache Anfragen werden möglichst umgehend bearbeitet und binnen 24 Stunden (ausgenommen Wochenenden, Feiertage bzw. Bankfeiertage) ab Erhalt erledigt. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Beschwerde/Anfrage wird eine Rückmeldung übermittelt. Ist aus nachvollziehbaren Gründen, wie etwa Komplexität der Materie, hoher Rechercheaufwand oder Abwesenheit der involvierten Person, eine fristgerechte Erledigung nicht möglich, informiert die Ombudsstelle über diesen Umstand. Außergerichtliche Streitschlichtungseinrichtung Darüber hinaus hat sich die Oberbank folgender externer, außergerichtlicher Streitschlichtungseinrichtung/-stelle zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten unterworfen: Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft (www.bankenschlichtung.at) Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Tel.: +43 1 505 42 98 Fax: +43 590 900 118 337 E-Mail: [email protected] Beschwerdeabwicklung Nationale gesetzliche Grundlage für die Beschwerdeabwicklung Die nationale gesetzliche Grundlage für die Beschwerdeabwicklung bietet der § 39e Bankwesengesetz (BWG): „Die Kredit- und Finanzinstitute haben transparente und angemessene Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ihrer Kunden und Geschäftspartner einzurichten, um wiederholt auftretende sowie potentielle rechtliche und operationelle Risiken feststellen, analysieren und beheben zu können.“ Definition des Begriffs Beschwerde Gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 VERA-V (Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) ist eine Beschwerde „jede Äußerung der Unzufriedenheit”, die eine natürliche oder juristische Person im Zusammenhang mit der Erbringung einer Bankdienstleistung, einer Wertpapierdienstleistung, eines Zahlungsdienstes oder der Ausstellung von E-Geld an ein Kreditinstitut richtet. Entwicklung der Beschwerdefälle Im Tätigkeitszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 gab es um 10 % mehr Beschwerdefälle (insgesamt 502), die von der Ombudsstelle bearbeitet wurden, als im Jahr 2022 (insgesamt 456). Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 199 Datenschutzanfragen und -verletzungen GRI 2-27, GRI 418-1 Im Geschäftsjahr 2023 wurden der Datenschutzbeauftragten der Oberbank 101 Anfragen im Sinne von Betroffenenrechten gemeldet. Alle Betroffenenbegehren sowie weitere Anfragen von Kund:innen konnten fristgerecht bearbeitet werden. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine begründeten Beschwerden von Datenschutzbehörden, die an die Oberbank gerichtet waren. Eine Beschwerde liegt derzeit noch zur Bearbeitung bei der Österreichischen Datenschutzbehörde. Ebenfalls im Geschäftsjahr 2023 fand eine Schwerpunktprüfung der Österreichischen Datenschutzbehörde im Finanzsektor statt. Die Oberbank AG wurde im Zuge dieser amtswegigen Prüfung im Juni 2023 ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert. Diese konnte fristgerecht beantwortet und an die Österreichische Datenschutzbehörde übermittelt werden. Im Jahr 2023 entstand für die Oberbank AG keine Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO, da es zu keiner Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kam, die zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen hätte führen können. Kundenfeedback/Beschwerdemanagement-Jour-fixe Die Kundenzufriedenheit wird in der Oberbank aktiv beobachtet und, wenn notwendig, werden Entwicklungen genauer analysiert oder Maßnahmen ergriffen. Zu diesem Zweck tagt quartalsweise ein Gremium, in dem Vorstandsdirektor Mag. Florian Hagenauer, MBA, Vorstandsdirektor Martin Seiter, MBA, Vorstandsdirektorin Mag. a Isabella Lehner, MBA, sowie ausgewählte Abteilungsleiter:innen vertreten sind. In diesem Termin werden Kundenfeedback und Beschwerden des letzten Quartals besprochen und entschieden, ob in gewissen Bereichen Maßnahmen getroffen werden müssen. Fortschritte zu diesen Maßnahmen werden ebenfalls in diesem Termin berichtet. Genauere Informationen zur Einbeziehung von Kund:innen finden sich im Kapitel ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 195 . Dort werden auch die verschiedenen Befragungen zur Kundenzufriedenheit (Customer Experience Management) beschrieben. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 200 S4-4 — Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze GRI 2-24 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich : Die Maßnahmen gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Zeithorizont und Abschluss von Maßnahmen: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Datenschutz und Informationssicherheit GRI 2-23 Datenschutz Ergriffene Maßnahmen Maßnahmen betreffend Datenschutz und Datensicherheit sind u.a. erforderlich, damit unberechtigte Zugriffe auf und Missbrauch von Daten und Informationen ausgeschlossen werden. Um dies zu gewährleisten, hat die Oberbank insbesondere folgende Vorkehrungen getroffen: • Vollinhaltliche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) • Etablierung und jährliche Aktualisierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) • Berechtigungssysteme nach dem „need to know”-Prinzip (= Minimalitätsprinzip) • Erstellung von Regelwerken für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten ◦ Datenschutz-Handbuch ◦ Arbeitsanweisungen ◦ diverse Betriebsvereinbarungen und Richtlinien • Tourlicher Austauschtermin zu datenschutzrechtlichen Themen mit den für Datenschutz zuständigen Personen • Jährlicher Austauschtermin zum Datenschutz für die Datenschutzbeauftragten aus allen Märkten der Oberbank • E-Learning zum Thema Datenschutz, das jährlich von den Oberbank Mitarbeiter:innen absolviert werden muss • Informationen über datenschutzrechtliche Neuerungen im Intranet der Oberbank für alle Mitarbeiter:innen Geplante Maßnahmen Gesetzliche Änderungen im Bereich Datenschutz werden laufend überwacht. Sofern sich aufgrund dessen ein Handlungsbedarf ergibt, werden die entsprechenden Maßnahmen fristgerecht umgesetzt. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 201 Informationssicherheit Ergriffene Maßnahmen • WBT zum Thema IT-Sicherheit, das jährlich von den Oberbank Mitarbeiter:innen absolviert werden muss, wurde etabliert • IT-Security-Management (siehe nachfolgende Detailinformationen) • Business Continuity Management (siehe ausführliche Beschreibung am Ende des Kapitels) • Interne Ombudsstelle, Beschwerdestelle und außergerichtliche Streitschlichtungsstelle sind eingerichtet (siehe ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle > Ombudsstelle, Seite 198). • ISO-Zertifizierung der 3 Banken IT GmbH • ISAE 3402 Typ 2-Bericht IT-Security-Management und Umgang mit Cyberbedrohungen Digitalisierung und Automatisierung unter Einsatz moderner Technologien schaffen eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Finanzindustrie. So können z.B. Prozesse effizienter gestaltet und Services kundenfreundlich und digital angeboten werden. Neben diesen positiven Aspekten führt der zunehmende Einsatz von neuen Technologien aber auch zu steigenden Informationssicherheitsrisiken. Ein besonders hohes Risiko liegt hier bei Cyberbedrohungen durch Angriffe auf Informationen und Technologien, die weltweit in Umfang, Geschwindigkeit und Raffinesse stark zunehmen. Diesen Risiken ist auch die IT der Oberbank ausgesetzt. Um angesichts dieser potenziellen Gefahren ein effizientes Risikomanagement betreiben zu können, ist ein strukturiertes Rahmenwerk für Informationssicherheit unabdingbar. In diesem Rahmenwerk werden Strukturen, Regelungen, Verfahren und Methoden definiert, die zur Steigerung der Informationssicherheit und zur kontinuierlichen Verbesserung beitragen. Das IT-Risikomanagement wurde in der Oberbank systematisch anhand der Corporate Risk Application Method (kurz genannt: CRISAM) neu aufgebaut. Für alle wesentlichen Prozesse und Applikationen wurden detaillierte Business-Impact-Analysen und Risikoanalysen durchgeführt, immer mit der Zielvorgabe, den Stand der Technik einzuhalten sowie Abweichungen zu identifizieren und zu beheben. So wird sichergestellt, dass IT-Risiken transparent werden und Investitionen in die IT auch risikoorientiert erfolgen. Anhand von Simulationen kann das IT-Risiko auch in monetärer Form errechnet und bewertet werden. Informationssicherheitsstrategie der 3 Banken IT GmbH Die Informationssicherheitsleitlinie der 3 Banken IT GmbH ist ein Grundsatzdokument mit langfristiger Auslegung, das die prinzipielle Einstellung in Bezug auf Informationssicherheit und die Vorgaben an die Sicherheit von IT-Systemen formuliert. Aufgabe dieser Leitlinie ist es, u.a. mithilfe eines umfassenden IT- Sicherheitsmanagements die Datensicherheit, den Datenschutz und den Schutz vor Bedrohungen voranzutreiben sowie die Erstellung von Regelungen, Risikoanalysen, Sicherheitsteilkonzepten, Prozessbeschreibungen und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wirksam zu unterstützen. Das Informationssicherheitsmanagement fokussiert v.a. auf die Erreichung von Sicherheitszielen. Ziel ist das Sicherstellen der Vertraulichkeit, der Authentizität, der Verfügbarkeit und der Integrität von Informationen und Systemen, um die 3 Banken IT GmbH und die Oberbank AG vor Bedrohungen zu schützen und um die IT-Sicherheit zu erhöhen. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 202 In der 3 Banken IT GmbH ist eine eigene Einheit für IT-Sicherheit verankert, die für alle organisatorischen Belange rund um die Informationssicherheit zuständig ist. Eine gut funktionierende Kommunikation mit den operativen Bereichen ist ein wesentlicher Punkt, um präventiv und auch reaktiv rechtzeitig sowie angemessen zu handeln. Überdies ist der Informationsaustausch durch etablierte Kommunikationsstrukturen zwischen der 3 Banken IT GmbH und der Oberbank AG sichergestellt. Der Schutz vor und die Erkennung von Cyberbedrohungen Als IT-Dienstleister der Oberbank liegt es in der Verantwortung der 3 Banken IT GmbH, sich ständig weiterzuentwickeln und Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik einzufordern und zu implementieren. Die Bedrohungslage ändert sich laufend und erfordert kontinuierliches Monitoring, genaue Analyse und gezielt daraus abgeleitete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Eliminierung bzw. Eindämmung von Bedrohungen. Es ist wichtig und notwendig, Schutzmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen zu implementieren. Es werden unterschiedliche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt – von der Absicherung und Überwachung der internen Systeme und von extern erreichbaren Systemen über die Kommunikationswege und die Einfallstore für Schadsoftware bis hin zu Awareness-Trainings der eigenen Mitarbeiter:innen. Neben der Prävention ist im Fall einer Bedrohung die schnelle und geregelte Reaktion mit klar definierten Zuständigkeiten besonders wichtig. Auch dies ist in definierten und aktuellen Prozessen geregelt. In der Oberbank AG und der 3 Banken IT GmbH wurden in den vergangenen beiden Jahren zahlreiche Projekte zur Steigerung der Informationssicherheit umgesetzt. GRI G4-DMA (früher FS9) ISO/IEC 27001:2013 Im März 2021 wurde die 3 Banken IT GmbH nach der international anerkannten Norm im Bereich Informationssicherheit, der ISO/IEC 27001:2013, zertifiziert. Das Überwachungsaudit wurde im April 2023 erfolgreich durchgeführt. Durch eine Zertifizierung wird laufend die Ist-Situation analysiert und somit sichergestellt, dass die internen Abläufe zur Steigerung der Sicherheit sich kontinuierlich an potenziell neue Erfordernisse des Stands der Technik anpassen und dies auch nachgewiesen werden kann. ISAE 3402 Typ 2-Bericht Ein funktionierendes Internes Kontrollsystem (IKS) ist für ein Unternehmen in der Finanzbranche unabdingbar. Da die 3 Banken IT GmbH als IT-Dienstleister für die Bereitstellung verschiedenster Bankenservices zuständig und verantwortlich ist, sind auch hier Kontrollen und deren Durchführung notwendig. Der ISAE 3402 Typ 2-Audit-Report zielt darauf ab, das IKS bei der 3 Banken IT GmbH durch eine unabhängige, externe Stelle (Wirtschaftsprüfer) zu auditieren. Im Oktober 2023 erfolgte das ISAE 3402 Typ 2-Audit, in dem die tatsächliche Kontrolldurchführung im Prüfungszeitraum 2023 und die Wirksamkeit der Kontrollen überprüft wurden. Beide Auditberichte wurden vom Wirtschaftsprüfer ausgestellt und liegen der Oberbank vor. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 203 Security Awareness: Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen Häufig sind Mitarbeiter:innen das Ziel von Cyberangriffen wie bei Social-Engineering-Anrufen, Fake- President-Mails oder Phishing-Mails. Deshalb ist es ein besonderes Anliegen der 3 Banken IT GmbH, die Mitarbeiter:innen gezielt über aktuelle Bedrohungen, den Umgang mit vertraulichen Informationen und das Verhalten im Fall eines Angriffs zu informieren und ein nachhaltiges Sicherheitsbewusstsein zu etablieren. Ein eigenes Online-Schulungsprogramm (Web-based Training) zum Thema IT-Security wurde eingerichtet und muss von allen Mitarbeiter:innen jährlich absolviert werden. Die Mitarbeiter:innen selbst sind für die Einhaltung der Regelungen und Methoden zur Informationssicherheit verantwortlich und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Informationssicherheit. Weiters erfolgen regelmäßig aktuelle bzw. anlassbezogene Warnungen und IT-Security-News an Mitarbeiter:innen sowie an die Kund:innen. Information und Cybersecurity-Report Seit dem Geschäftsjahr 2017 wird für jedes Quartal ein sogenannter „Cybercrime-Report“ publiziert. Dieser umfasst Informationen zu aktuellen Bedrohungsszenarien, implementierten Abwehrmaßnahmen, Statistiken, die die Realität der Bedrohungen mit Zahlen verdeutlichen, aktuell laufenden Projekten sowie einer Übersicht über tatsächliche Sicherheitsereignisse. Im 3. Quartal 2021 wurde der „Cybercrime-Report“ in „Information & Cybersecurity Report“ umbenannt, um nicht nur ein externes Lagebild darzustellen, sondern auch einen Einblick in interne Themen der Informationssicherheit zu ermöglichen. Der Report umfasst viele neue interessante Statistiken und Kennzahlen zur Informationssicherheit. Die Struktur ist angelehnt an den Aufbau der ISO/IEC 27001. Damit wird eine transparente Berichterstattung zu essenziellen Sicherheitsthemen gegenüber der Oberbank AG gewährleistet. Regulatorik zur IT-Security In einem dynamischen und ungewissen Umfeld müssen Unternehmen der Finanzwirtschaft frühzeitig über aktuelle Vorhaben der Gesetzgebung informiert bleiben, sodass entsprechende Anpassungen an die eigene Organisation eingeleitet werden können. Daher ist ein Prozess implementiert, der die Sichtung und Bewertung der bankfachlichen Regulatorik durch die Oberbank und bei der Regulatorik mit IT-Bezug durch die 3 Banken IT GmbH sicherstellt und um nicht bankfachliche Anforderungen erweitert. Eine wesentliche Verpflichtung stellt die Umsetzung der EBA-Leitlinie (European Banking Authority) für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken dar. Zusätzlich zu IKT-Anforderungen wurde im Laufe des Jahres 2022 in der 3 Banken IT GmbH ein Whistleblowing-System eingerichtet, das Hinweisgeber:innen, die Informationen über Gesetzesverstöße melden, die sie im beruflichen Kontext erworben haben, schützt. Im Jahr 2023 wurde ein Projekt zur Umsetzung des neuen Regulativs DORA – Digital Operational Resilience Act gestartet, das ab 2025 gültig sein und die bestehende EBA-Leitlinie ablösen wird. Überprüfung des Back-up-Rechenzentrums Die 3 Banken IT GmbH macht es sich jährlich zur Aufgabe, mindestens zwei Back-up-Tests durchzuführen. Dabei wird alternierend zu den jeweiligen Terminen ein Rechenzentrum zur Gänze vom Netz genommen, Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 204 zudem wird ein Betretungsverbot am Standort ausgesprochen. Ziel ist es, die Redundanz des verbleibenden Rechenzentrums, die Prozesse und Abläufe, das Personal und die Technik zu testen und zu verbessern. Die Ausfalltests der beiden Rechenzentren und damit der Umstieg auf das Back-up-Rechenzentrum wurden auch heuer simuliert und erfolgreich durchgeführt. Business Continuity Management Das Business Continuity Management (BCM) der Oberbank sorgt dafür, dass die kritischen Prozesse der Oberbank bestmöglich vor einem Ausfall geschützt sind bzw. auch im Notfall aufrechterhalten werden können. Das bedeutet, dass Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um Risiken zu minimieren. Darüber hinaus werden Maßnahmen überlegt, die bei möglichen Notfällen wirksam werden und zumindest einen Notbetrieb möglich machen. Beispiele, bei denen das BCM zum Einsatz kommt, sind etwa ein plötzlicher Ausfall der Gebäude der Zentrale der Bank durch Hochwasser oder Feuer oder ein längerer Stromausfall. Das Oberbank BCM-Konzept zielt auf Maßnahmen ab, die in den ersten drei Tagen nach Eintritt einer Krise zu treffen sind. Im Fall eines mittelfristigen bzw. längerfristigen Ausfalls von Infrastruktur ist es erforderlich, den durch das BCM-Konzept eingeleiteten Notbetrieb in einen bedingten Regelbetrieb überzuleiten. Auch die Covid-19-Krise hat die Notwendigkeit eines funktionierenden BCM deutlich gemacht. Durch die bestehenden Notfallpläne und die schnelle Reaktion des Krisenstabs konnte auf die neue Situation rasch reagiert und ein Schaden von der Oberbank abgewendet werden. Outsourcing Die neuen EBA-Leitlinien zum Outsourcing verpflichten alle Finanzinstitute zur Weiterentwicklung ihres Auslagerungsmanagements. Die Oberbank ist hier keine Ausnahme und es wurde im vergangenen Jahr intensiv daran gearbeitet, um die regulatorischen Anforderungen im Bereich Auslagerung umzusetzen. Dazu gibt es eine Richtlinie für das Outsourcing, eine Arbeitsanweisung und eine weitreichende Dokumentation von Verträgen, Service-Level-Agreements sowie das Auslagerungsregister. Geplante Maßnahmen Gesetzliche Änderungen im Bereich Outsourcing werden laufend überwacht. Sofern sich aufgrund dessen ein Handlungsbedarf ergibt, werden die entsprechenden Maßnahmen fristgerecht umgesetzt. Meinungsfreiheit Der Oberbank ist die Meinung ihrer Kund:innen ist wichtig, daher werden verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um ihre Interessen bestmöglich zu berücksichtigen. Ergriffene Maßnahmen • Aktives Beschwerdemanagement (siehe Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle > Ombudsstelle, Seite 198 ) ◦ Ombudsstelle (vermittelt als neutrale Anlaufstelle bei Meinungsverschiedenheiten und Streitfragen zwischen Kund:innen und Oberbank; kann kostenlos in Anspruch genommen werden) ◦ Die Oberbank hat sich einer externen, außergerichtlichen Streitschlichtungseinrichtung zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten unterworfen. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 205 ◦ Beantwortung von Datenschutzanfragen ◦ Kundenfeedback/Beschwerdemanagement-Jour-fixe (quartalsweises Treffen eines Gremiums zur Besprechung und Entscheidung von Kundenfeedback und Beschwerden des letzten Quartals) • Befragung zur Kundenzufriedenheit (siehe Kapitel ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen , Seite 195) Geplante Maßnahmen Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen geplant, jedoch werden die bereits ergriffenen Maßnahmen laufend auf ihre Effektivität überwacht und angepasst. Zugang zu (hochwertigen) Informationen Ergriffene Maßnahmen • Diverse Berichte der Oberbank werden veröffentlicht (u.a. Nachhaltigkeitserklärung, Lagebericht, Geschäftsbericht, …) und zuvor vom Wirtschaftsprüfer geprüft. • Oberbank Website enthält umfassendes Informationsmaterial. • Vorträge, Veranstaltungen etc. • Newsletter/Onlinemagazine (z.B. Marktkommentar, #jetztvermögen, #jetztwohnen und #jetztunternehmen) Financial Literacy (Finanzkompetenzen) GRI G4-DMA (früher FS16) Eine nachhaltige Bewusstseinsbildung in Sachen Financial Literacy kann nur dann erfolgreich sein, wenn Aufklärung bereits in jungen Jahren erfolgt. Die Oberbank nutzt hierbei jede Möglichkeit, mittels Vorträgen und Workshops bei Unternehmen, an Universitäten und in Schulen die Finanzkompetenzen zu stärken und nachhaltige Anlagemöglichkeiten aufzuzeigen. Im Jahr 2023 fanden beispielsweise ein Vortrag an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) und ein Nachhaltigkeits-Event bei einem regionalen Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit im Wertpapierbereich statt. Auch bei Abschlussarbeiten und Universitätsprojekten im Nachhaltigkeitsbereich besteht laufend eine Zusammenarbeit mit der JKU Linz und der Fachhochschule (FH) Salzburg. Die Oberbank fungierte bereits in der Vergangenheit als Sparringspartner: 2019 wurde die Masterarbeit „Nachhaltiges Investieren in Österreich unter Berücksichtigung des Private Banking Sektors“ fachlich sowie finanziell unterstützt. 2023 wurde im Auftrag der Oberbank die Transparenz und Gebrauchstauglichkeit der Nachhaltigkeitsunterlagen im Wertpapierbereich von Studierenden der FH Salzburg untersucht. Des Weiteren wird auch die Stärkung der Finanzkompetenzen der breiten Gesellschaft forciert. Ein monatlich erscheinender Marktkommentar, das Online-Vermögensmagazin #jetztvermögen und weitere Formate sollen den Kund:innen bei der Einschätzung der Marktlage assistieren. Im Online- Vermögensmagazin #jetztvermögen und im täglichen Marktkommentar wird bewusst auf Produktempfehlungen und Produktinformationen verzichtet. Auch mit regelmäßigen Vorträgen im Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 206 hauseigenen Veranstaltungszentrum Oberbank Donau-Forum in Linz, den Filialen sowie bei externen Veranstaltungen wird ein Beitrag zur Stärkung der Finanzkompetenz geleistet. Für Firmenkunden erscheinen im Online-Ratgeber #jetztunternehmen regelmäßig Artikel unter der Rubrik Nachhaltigkeit, in denen aktuelle Themen aufgegriffen, analysiert und erklärt werden. Geplante Maßnahmen • Weiterhin Zusammenarbeit mit FH Salzburg, JKU Linz und Schulen • Beibehaltung der vorhandenen Formate im Bereich Financial Literacy Persönliche Sicherheit Allgemeine Maßnahmen zu Sicherheit der Kund:innen Ergriffene Maßnahmen • Regelmäßige Schulung der Inhalte des Sicherheitshandbuchs für Mitarbeiter:innen • Sicherheitstechnische Einrichtungen ◦ Alarmanlage (diverse Auslösemechanismen) ◦ Videoüberwachungsanlage ◦ bauliche Maßnahmen • Reduktion von Bargeld in den Filialen und teilweise Filialen ohne Bargeld • 4-Augen-Prinzip beim Zugang zu größeren Summen von Bargeld • Bedarfsorientierter Einsatz von externen Wachdiensten • Internes Kontrollsystem zur Kontrolle der Maßnahmen Informationen zu Cybersecurity für Kund:innen und Mitarbeiter:innen siehe Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 201. Maßnahmen bezüglich Sicherheitsvorkehrungen Kassa Ergriffene Maßnahmen Bei Kassatransaktionen sind bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten, die im Kassasystem entsprechend hinterlegt sind. • Legitimation: Erfassung bestimmter Ausweis- und Personendaten von jener Person, die die Transaktion tätigt • Mittelherkunft: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Mittelherkunft zu plausibilisieren bzw. ein Nachweis einzuholen. • AML-Abfrage (AML = Anti Money Laundering): Hierbei ist auszuwählen, ob der Einzahlende auf eigene oder fremde Rechnung handelt. Weiters gibt es unterschiedliche Freigaben, die von den Berater:innen zu tätigen sind. • Gewisse Freigaben können, nach deren Erfüllung, von der/vom Berater:in selbst im Kassasystem freigegeben werden. ◦ Beispiel: „Kundenbeleg erstellen“ oder „Kundenunterschrift prüfen“ • Bei Freigaben, die ein 4-Augen-Prinzip erfordern, muss eine zweite Person die Transaktion entsprechend prüfen und mittels Eingabe der Benutzerdaten im Kassasystem bestätigen. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 207 ◦ Beispiel: „Barbehebung über 15.000 Euro“ • Externe Freigaben sind immer durch die/den kontobetreuende:n Berater:in oder deren/dessen Vertretung zu prüfen und vorzunehmen. Diese Freigaben erfolgen nicht direkt im Kassasystem, sondern in angebundenen Systemen. ◦ Beispiel: „Dispo-Überschreitung“ oder „Sperre vorhanden“ Geplante Maßnahmen • Zusätzliche Sorgfaltspflichten oder Freigaben sind derzeit nicht in Planung. Kinderschutz Ergriffene Maßnahmen • Ausschlusskriterien, die auch den Ausschluss von Kinderarbeit definieren, wirken entlang der gesamten Wertschöpfungskette und damit auch gegenüber externen Stakeholdern; der diesbezügliche automatische Sperrprozess wurde 2021 definiert, wird laufend verwendet und soll auch in Zukunft zur Anwendung kommen (zu den Ausschlusskriterien und zum automatischen Sperrprozess siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Strategien in der Kreditvergabe > Ausschlusskriterien, Seite 246) • Schutzmaßnahmen bei Eröffnung eines Jugendkontos: ◦ Beratungsgespräch ◦ Kontoeröffnung online nicht möglich ◦ Ausweispflicht und Alterskontrolle ◦ Anwesenheit einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters Geplante Maßnahmen Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen geplant, jedoch werden die bereits ergriffenen Maßnahmen laufend auf ihre Effektivität überwacht und angepasst. Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Ergriffene Maßnahmen • Kundenservicecenter • Detaillierte Informationen auf der Oberbank Website zu einzelnen Produkten und Services • Diverse Onlinedienste ◦ Oberbank Kundenportal bietet ein umfassendes Angebot an Online-Selfservices. ◦ Oberbank Banking-App ermöglicht schnelle Transaktionen. • Elektronische Dokumentenzustellung im Oberbank Kundenportal und in der Oberbank Banking-App ermöglicht einen raschen Zugang zu wichtigen Unterlagen. • Mobile-Payment-Methoden ermöglichen bequemes Bezahlen mit dem Smartphone oder einer Smartwatch. • Basiskonto für sozial und wirtschaftlich besonders schutzwürdige Verbraucher:innen ohne Zahlungskonto bei einer österreichischen Bank (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter nachhaltiges Produktportfolio > Nachhaltige Produktwelt im Bereich Privatkund:innen , Seite 271) Geplante Maßnahmen Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 208 Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen geplant, jedoch werden die bereits ergriffenen Maßnahmen laufend auf ihre Effektivität überwacht und angepasst. Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken GRI 417-1 Ergriffene Maßnahmen • Die Abteilung Sekretariat und Kommunikation/Gruppe „Kapitalmarkt und Steuern“ schult die Fachabteilungen bzw. die einzelnen Anwender:innen tourlich hinsichtlich der einzuhaltenden Grundsätze zur rechtssicheren Erstellung von Kundeninformationen einschließlich Marketingmitteilungen im Wertpapiergeschäft sowie im Umgang mit den Hilfsdokumenten jeweils bei Bedarf und steht jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. • Die Prävention von Greenwashing wird bei der Erstellung und/oder Prüfung von Marketingmitteilungen berücksichtigt. • Die Oberbank hat sich dem Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft verpflichtet und ist seit 2021 mit dem „Pro-Ethik-Siegel“ zertifiziert. Marketing und Kommunikation der Oberbank richten sich immer nach den grundlegenden Prinzipien der Transparenz, Wahrheit und Verständlichkeit. Alle in der Kommunikation eingesetzten Werbemittel unterliegen vor ihrer Veröffentlichung einer strengen rechtlichen Beurteilung durch eine interne Rechtsprüfung. Unlautere Geschäftspraktiken im Marketing sowie Produktaktionen, Gewinnspiele oder Ähnliches, die als irreführend interpretiert werden könnten, werden somit bereits von Anfang an vermieden. Insbesondere bei Zusatzinformationen oder Geltungsbedingungen im sogenannten Kleingedruckten wird auf Leserlichkeit geachtet. Preise bzw. Kosten in Bezug auf ein durch die Oberbank vertriebenes Produkt oder einen ihrer Services werden offen ausgelegt. Falsche Angaben oder Angaben, die zu einer Täuschung der Durchschnittsverbraucher:innen im Hinblick auf Preis und Produkt führen könnten, werden nicht kommuniziert. Die kommunikativen Maßnahmen der Oberbank beinhalten sämtliche für das Produkt bzw. den Service relevante Informationen. GRI 417-2, GRI 417-3 Im Berichtsjahr gab es daher auch keine Verstöße gegen Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln betreffend die Produkt- und Dienstleistungsinformation und die Kennzeichnung sowie im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation. Darüber hinaus verpflichtet sich die Oberbank gemäß dem Ethik- Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft zur Einhaltung von bestimmten Qualitätskriterien, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen. Aus diesem Grund wurde der Oberbank das „Pro-Ethik-Siegel“ des Österreichischen Werberats verliehen. Das „Pro-Ethik-Siegel“ wird jeweils für zwei Jahre vergeben. Ausgezeichnet werden laut Vergabekriterien jene Unternehmen, die in ihren Werbemaßnahmen a. die ethischen und moralischen Grundsätze des Ethik-Kodexes der Österreichischen Werbewirtschaft unterstützen (für Werbe-Ethik), Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 209 b. den gemeinschaftlichen, sozial-ethischen Gedanken der Kommunikationsbranche tragen (für Selbstregulierung) und c. in dieser Form für Werbefreiheit und gegen Werbeverbote eintreten (für Werbefreiheit). Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 210 Parameter und Ziele S4-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Datenschutz und Informationssicherheit Datenschutz Das oberste Ziel im Bereich Datenschutz ist die umfassende Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben der DSGVO sowie nationaler Datenschutzgesetze, wobei der Schutz personenbezogener Daten, die durch die Oberbank AG verarbeitet werden, höchste Priorität hat. Ein Monitoring-Prozess, um Änderungen im nationalen und internationalen Datenschutzrecht laufend und zuverlässig zu verfolgen, ist eingerichtet. Sofern sich aufgrund gesetzlicher Änderungen zukünftig ein Handlungsbedarf ergibt, werden durch die zuständigen Einheiten der Oberbank AG entsprechende messbare und zeitlich begrenzte Maßnahmen gesetzt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen richtet sich nach den gesetzlichen Übergangsfristen und Vorgaben. Informationssicherheit Grundsätzliche Vorgaben und Erwartungen – ein sogenanntes Rahmenwerk für die Themen in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Informationssicherheit – ergeben sich aus dem Dokument „Strategie: Oberbank IT-Strategie der Bank“. Hier werden die Einbettung der Informationssicherheitsthemen in die Gesamtbankstrategie, aber auch die strategischen Ziele sowie Leitplanken vorgegeben. Folgende Leitplanken und KPIs (Key Performance Indicators) sind hier definiert: • Neuester Stand der Technik in der IT-Sicherheit und ein aktives IT-Risikomanagement; folgende Zielvorgaben wurden hier vom Vorstand definiert: ◦ das Erreichen eines CRISAM-Ratings = BBB (Corporate Risk Application Method) ◦ Cybersecurity Score (KSV Kreditschutzverband/Nimbusec Rating) WSI (WhiteHat Security Index)=1 • Strikte Einhaltung regulatorischer Vorgaben im Rahmen der IKT – Leitfäden der europäischen und österreichischen Aufsichtsbehörden • Dauerhafte Zertifizierung der 3 Banken IT GmbH nach ISO/IEC 27001 Weitere Ziele Folgende 10 strategische Informationssicherheitsziele werden von der Oberbank angestrebt: 1. Erzielung höchster Kundenzufriedenheit auch im Hinblick auf Diskretion 2. Erhaltung der in Mitarbeiter:innen (Fähigkeiten und Wissen), Werkzeuge und Prozesse investierten Werte 3. Positionierung des Unternehmens als vertrauensvoller, zuverlässiger Partner 4. Gewährleisten eines branchenüblichen Sicherheitsniveaus Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 211 5. Sicherstellung der Kontinuität des Betriebs bei Notfällen und Krisen 6. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Meldeverpflichtungen 7. Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung 8. Etablierung von Informationssicherheit als gleichrangiges Ziel neben Leistungsfähigkeit und Funktionalität bei Entwicklung, Beschaffung und Einsatz von Informationstechnologien 9. Offene Gesprächskultur über Sicherheitsprobleme und -vorfälle innerhalb der Oberbank (vorrangig: Fehlerbehebung sofort und Fehlervermeidung für die Zukunft) 10. Eine angemessene Einschätzung, Bewertung und Behandlung von Risiken nach einer anerkannten Methode Als Nachweis für diese Zielvorgabe dient das jährliche bestandene ISO-27001-Überwachungsaudit sowie die Rezertifizierung alle drei Jahre und damit verbunden das gültige ISO-27001-Zertifikat. Oben genannte Themen werden in laufenden Prozessen gemonitort und dem Vorstand berichtet. Die Vorgaben an die 3 Banken IT GmbH werden in der Informationssicherheitsleitlinie und im Dokument „Basissicherheitsanforderungen“ der 3 Banken IT GmbH beschrieben. Die Kontrollen in Form von Service Level Agreements (SLAs) sind definiert. Das Dokument wird im Zuge der Dokumentenlenkung durch die Oberbank jährlich freigegeben. Messbare und zeitgebundene Ziele der 3 Banken IT GmbH • Jährliches Ziel: Erreichung und Aufrechterhaltung der ISO-27001-Zertifizierung • 3-jährliche ISO-27001-Rezertifizierung • Jährliches Ziel: Zertifizierung des dienstleistungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS) nach ISAE 3402 Typ 2 • Behebung der Securitymaßnahmen, insbesondere der Maßnahmen aus Pentests, Schwachstellenscans, internen und externen IT-Audits (Revisionen) und Maßnahmen aus dem Risikomanagementprozess Messbare Informationssicherheitsziele (KPIs) in der 3 Banken IT GmbH • Operative Informationssicherheitsziele aus ISO 27001, die gemäß Regelung „Messung der Informationssicherheit“ berichtet werden und im ISO-27001-Audit geprüft werden • Rezertifizierung des Internen Kontrollsystems (IKS) nach dem Standard ISAE 3402 Typ 2 ohne gravierende Mängel • Umsetzung der jährlichen Revisionsmaßnahmen, insbesondere die Behebung der PRIO1- Maßnahmen und halbjährliches Reporting in der Revisionsstatistik • Vierteljährliches Reporting der restlichen Security-Maßnahmen in der Service-Level-Agreement- Statistik und im Informations- und Cybersecurity-Report Die Messung der Informationssicherheitsziele erfolgt jährlich im Rahmen des Informationssicherheitsmanagementsystem-Prozesses mittels definierter KPIs. Ab 2024 findet auch eine unterjährige Messung dieser KPIs statt. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 212 Meinungsfreiheit Mit den Customer Experience Befragungen will die Oberbank die Zufriedenheit der Kund:innen messen. Ziel ist es, im Jahr 2024 einen Net Promoter Score (NPS) von 70 % zu erreichen. • Im Jahr 2023 lag der NPS bei 65,7 %. • Im Jahr 2022 betrug der NPS 62,9 %. • 2021 betrug der NPS 65,1 %. • Im Basisjahr 2020 lag der NPS bei 62 %. Zugang zu (hochwertigen) Informationen Zu diesem wesentlichen Thema gibt es kein messbares, zeitgebundenes Ziel. Die Oberbank veröffentlicht anlassbezogen marktorientierte Informationen, um Kund:innen v.a. in Krisensituationen, wie etwa dem Ukraine-Krieg, bestmöglich zu informieren. Auch die Informationsvermittlung in Zusammenarbeit mit Schulen und Universitäten erfolgt bedarfsorientiert je nach Unterrichtsthemen, die aktuell bei den Kooperationspartnern behandelt werden. Die präsenten Vorträge und die im Internet veröffentlichten Videos erfahren großes Interesse, weshalb die Oberbank diese Aktivitäten beibehalten möchte. Eine konkrete Zielsetzung ist derzeit nicht geplant. Persönliche Sicherheit Oberstes Ziel ist es, alle notwendigen Vorkehrungen für die Sicherheit der Mitarbeiter:innen und Kund:innen zu treffen. Die Wirksamkeit der in der Oberbank gesetzten Maßnahmen wird immer wieder hinterfragt und im Rahmen von regelmäßigen Austauschtreffen auch mit für dieses Thema verantwortlichen Mitarbeiter:innen von anderen Banken besprochen. So können aktuelle Entwicklungen und neue Bedrohungen zeitnah erkannt und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Darüber hinaus können durch den regelmäßigen Austausch mit den Sicherheitsbehörden rasch notwendige Maßnahmen eingeführt werden. Die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen zeigt sich z.B. an einer Reduktion der sicherheitstechnischen Vorfälle oder an der effizienteren Aufklärung von Kriminalfällen. Um zu überprüfen, ob die definierten Maßnahmen in den Filialen auch entsprechend umgesetzt werden, wurde ein Kontrollsystem eingeführt. Darüber hinaus sind keine messbaren Ziele gesetzt, da äußere Faktoren kaum zu beeinflussen sind und sich die Bedrohungslage relativ rasch ändert. Kinderschutz Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Der Sicherheitsstandard bei Jugendkonten ist durch die verpflichtende Ausweiskontrolle, die vorgesehene Anwesenheit einer gesetzlichen Vertreterin bzw. eines gesetzlichen Vertreters und die Kontoeröffnung in einer Filiale bereits sehr hoch, weshalb derzeit keine Notwendigkeit einer Zielformulierung besteht. Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Messbare und zeitgebundene Ziele • Die Oberbank begleitet ihre Kund:innen bei der digitalen Transformation der Bankservices. Ziel ist es, die Kundenportal- und die App-Nutzung bei Privatkund:innen in Österreich bis 2025 auf 80 % zu steigern. Der Digitalisierungsgrad soll höher als 80 % sein. Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 213 ◦ Zu den Werten für 2023, die Vorjahre 2022 und 2021 sowie das Basisjahr 2020 siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter und Ziele > Ziele in den Bereichen nachhaltige Finanzierungen und nachhaltiges Produktportfolio, Seite 280 . • Ziel ist es, die Nutzung des Oberbank Postfachs bis 2025 auf 90 % zu heben. ◦ Im Jahr 2023 bekamen 84 % der Privatkund:innen ihre Dokumente über das elektronische Postfach übermittelt. ◦ Im Jahr 2022 erfolgte die Zustellung von Dokumenten bei 84 % der Privatkund:innen über das elektronische Postfach. ◦ Im Jahr 2021 betrug der Anteil jener Privatkund:innen, die ihre Dokumente über das elektronische Postfach zugestellt bekamen, 81 %. ◦ Im Basisjahr 2020 erhielten 87 % der Privatkund:innen ihre Dokumente über das elektronische Postfach zugesandt. Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele, deren Einhaltung in regelmäßigen Abständen überwacht wird. Eine transparente und wahrheitsgemäße Kommunikation der für die Kund:innen relevanten Informationen hat einen hohen Stellenwert in der Oberbank. Nur so kann das im Bankwesen notwendige Vertrauen der Kund:innen gewahrt und gestärkt werden. Aus diesem Grund ist auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – u.a. in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Medienrecht oder Urheberrecht – ein Selbstverständnis und tägliches Bestreben der Mitarbeiter:innen der Oberbank. Dass die Bemühungen der Oberbank, einen verantwortungsvollen Umgang in Bezug auf Vermarktungspraktiken zu pflegen, wirksam sind, zeigt die Zertifizierung mit dem „Pro-Ethik-Siegel“ des Österreichischen Werberats (siehe das Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen > Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken, Seite 209). Nachhaltigkeitserklärung Sozialinformationen 214 Informationen zur Governance ESRS G1 Unternehmenspolitik Die Geschäftspolitik der Oberbank und ihr kontinuierlicher Erfolgskurs basieren auf Grundsätzen nachhaltiger Unternehmensführung und Transparenz. Die Oberbank verfolgt nachhaltige und langfristige Zielsetzungen. Sowohl die internen Richtlinien und Maßnahmen zur Unternehmenskultur als auch die Einhaltung sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in allen Märkten sind für die Oberbank sehr wichtig, um das für das Bankgeschäft essenzielle Vertrauen der Kund:innen zum Institut nicht zu gefährden. Der allgemeine Verhaltenskodex für Oberbank Mitarbeiter:innen (Code of Conduct) umfasst als zentrales Dokument alle generellen Angaben zur Unternehmenskultur der Oberbank. Darüber hinaus weitet ein eigener Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner die im Code of Conduct genannten Regeln und Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit externen Partner:innen aus. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen G1-1 — Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur GRI 2-16, GRI 2-23 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Strategien Dieser Abschnitt behandelt die internen Richtlinien und Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur der Oberbank. Die internen Richtlinien sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar. Für Stakeholder relevante verschriftlichte Strategien werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Strategiefindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 65 . Unternehmenskultur Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Inhalt: Der Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex, der generelle Angaben zur Unternehmenskultur (Werte, Verhalten, Whistleblowing, Beschwerdemanagement, soziale und ökologische Verantwortung) sowie zum Umgang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Bankgeheimnis, Datenschutz, Cyberkriminalität, Steuermoral und Steuerehrlichkeit, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Wertpapier-Compliance usw.) enthält. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 10), Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 11) Geltungsbereich: Der Code of Conduct gilt uneingeschränkt für alle Mitarbeiter:innen des Oberbank Konzerns. Verantwortung: Für den Inhalt des Verhaltenskodexes sind die Leiter:innen der Abteilungen Sekretariat und Kommunikation, Compliance, Interne Revision, Human Resources sowie die ESG Unit in der Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT verantwortlich. Die Verantwortung für das Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 215 Vorleben, das Einfordern und die Kontrolle der Einhaltung interner und externer Richtlinien liegt bei den definierten Führungskräften des Hauses, beginnend beim Vorstand. Die/der direkte Vorgesetzte ist für Mitarbeiter:innen bei Fragen rund um die allfällige Auslegung interner Regelungen die erste Ansprechstation. Letztlich obliegt es aber auch jeder/jedem einzelnen Mitarbeiter:in des Oberbank Konzerns selbst, ihr/sein Tun, Handeln oder Unterlassen auf ethisch-moralische Verträglichkeit mit den Werten der Gesellschaft und den Werten der Bank zu hinterfragen. Der Verhaltenskodex wird auf der Website der Oberbank veröffentlicht und damit allen Stakeholdern zugänglich gemacht. Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiter:innen des Oberbank Konzerns, umfasst also sämtliche Geschäftsfelder, Regionen und Gesellschaften von zumindest 50%iger Beteiligung, in denen die Oberbank im Konzern Tätigkeiten entfaltet. Daher wurde dieser Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter:innen in den Auslandsmärkten in die jeweilige Landessprache übersetzt und gilt uneingeschränkt. Weiters sind die gegenständlichen Regelungen auch für jenen Personenkreis anwendbar, der organisatorisch bzw. räumlich am jeweiligen Oberbank Standort eingebettet oder dauerhaft tätig ist, wie etwa für Mitarbeiter:innen, bei denen die Oberbank nicht direkt Arbeitgeberfunktion ausübt. Auch bei Beteiligungen, bei denen die Oberbank keine Kontrolle ausüben kann, sowie bei Kund:innen, Lieferanten und Partnern liegt es im Bestreben der Bank, dass die wesentlichen Eckpfeiler – wie z.B. die grundsätzlichen Verhaltensweisen in Bezug auf Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Fehlerkultur und Korruptionsprävention – der vorliegenden Vereinbarung eingehalten werden. Der Verhaltenskodex wird dem oben genannten Adressatenkreis bereits bei der Einstellung ausgehändigt und im Zuge des Compliance-Gesprächs unterschrieben; er steht im hausinternen Intranet (Inside) dauerhaft zur Verfügung und ist auch auf der Oberbank Website aufruf- und downloadbar. Die Oberbank erwartet von allen Mitarbeiter:innen aller Hierarchieebenen, den Kodex in der jeweils aktuell gültigen Version zu lesen, zu verstehen und konsequent einzuhalten. Bei Veröffentlichung einer überarbeiteten Version werden die Mitarbeiter:innen mit einer Meldung im Intranet über die Aktualisierung informiert. Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich dazu, sowohl nach innen als auch nach außen stets verantwortungsvoll, ethisch wertvoll und wertschätzend zu agieren. Das meint generell den Umgang mit allen Menschen, egal ob Mitarbeiter:innen, Kund:innen oder Stakeholder, meint aber ebenso die Rücksichtnahme auf ökologische und ökonomische Aspekte und schließlich den verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder Entscheidung und allem Tun liegen ethische Prinzipien zugrunde. Die Oberbank tritt selbstverständlich gegen jede Form der Diskriminierung, Korruption, Benachteiligung und sexuellen Belästigung auf. Ein schuldhaftes Zuwiderhandeln gegen die Regelungen des Verhaltenskodexes kann zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen. Diese Konsequenzen können von der Ermahnung (gelindertes Mittel) bis hin zur Entlassung (härtestes Mittel) gehen. Darüber hinaus gibt es beispielsweise Ansprechpersonen für Whistleblowing in der Abteilung Interne Revision. Mitarbeitermeldungen an diese Stelle unterliegen keinem internen oder externen Berichtsweg, sodass Anonymität und Vertraulichkeit gewährleistet sind. Es gibt zudem keinerlei Druck oder Repressalien gegenüber den Hinweisgeber:innen. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 216 Selbstverständlich arbeitet die Oberbank im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, worauf die Mitarbeiter:innen der Compliance-Einheit achten und wonach das IT-System ausgerichtet ist. Dass der Code of Conduct in der Oberbank nicht nur auf dem Papier existiert, sondern gelebte Praxis ist und auch als wichtige Entscheidungsgrundlage dient, zeigen mehrere Auswertungen. So wurde der Code of Conduct im Berichtsjahr durchschnittlich rund 94-mal pro Monat auf der deutschsprachigen Oberbank Website aufgerufen, auch im Inside wird er Monat für Monat rund 173-mal von Mitarbeiter:innen konzernweit heruntergeladen (in der deutschen Version rund 40-mal) – ein Grund mehr, den Code of Conduct laufend auf aktuelle Gültigkeit zu überprüfen und die Überarbeitung mit großer Sorgfalt voranzutreiben. Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) Siehe Corporate Governance Bericht > Österreichischer Corporate Governance Kodex/ Entsprechenserklärung. Begründungen der Oberbank zur Abweichung von C-Regeln (comply or explain) Siehe Corporate Governance Bericht > Begründung der Oberbank für die Abweichung von C-Regeln. Schutz von Hinweisgeber:innen Whistleblowing-Policy Inhalt: Die Oberbank steht für eine offene und transparente Unternehmenskultur und sieht in der Whistleblowing-Meldung die Möglichkeit für ein frühzeitiges Verhindern und Aufklären von Gesetzesübertretungen sowie für die Verbesserung der betrieblichen Abläufe und des Internen Kontrollsystems. Whistleblowing leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Compliance-Kultur und für ein regelkonformes Verhalten; es ist kein System für Bestrafung und Sanktionierung. Hinweisgeber:innen werden durch das Verbot von Druck und Repressalien durch den Arbeitgeber sowie durch Geheimhaltung der Identität geschützt, was mittels einer freiwillig abgeschlossenen Betriebsvereinbarung zusätzlich zum Ausdruck gebracht wird. Die Oberbank bietet mit der Oberbank Integrity Line ein digitales Meldesystem in Form eines geschützten Web-Meldekanals an, das die Anforderungen an Vertraulichkeit und Schutz der Identität umfassend gewährleistet. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Hinweisgeberrichtlinie (EG) 2019/1937, HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in Österreich und nationale Hinweisgeberschutzgesetze in den Ländern Deutschland (HinSchG), Tschechien, Slowakei und Ungarn Geltungsbereich: Oberbank Gruppe Verantwortung: Whistleblowing-Meldestelle in der Abteilung Interne Revision Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen GRI 2-23 Abteilung Compliance Die Oberbank hat eine organisatorisch selbstständige, dem Gesamtvorstand unterstellte Abteilung Compliance. Diese ist weisungsfrei für den gesamten Konzern zuständig und in vier Gruppen unterteilt. Die Leitung der Gruppe „BWG-Compliance/Fraud Prevention“ erfolgt durch den BWG-Compliance-Officer. Weiters gibt es die Gruppe „WAG-Compliance“ (WAG = Wertpapieraufsichtsgesetz), deren Leitung mit der Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 217 Funktion des WAG-Compliance-Beauftragten und des Safeguarding-Officers betraut ist. In der Gruppe „Geldwäsche-Compliance“ übernimmt die Geldwäsche-Beauftragte die Gruppenleitung. Die 2022 neu gegründete Gruppe „Sanktionen und Embargos“ setzt sich aus der Sanktionsbeauftragten und einem weiteren Mitarbeiter zusammen, die disziplinarisch direkt der Abteilungsleitung unterstellt sind. Entsprechende Stellvertretungsregeln innerhalb der gesamten Abteilung sichern die Kontinuität sowie die regulatorisch erforderliche, jederzeitige Vertretbarkeit im Compliance-Bereich ab. Die Abteilung Compliance übernimmt im Zusammenhang mit dem Thema „Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen“ eine wesentliche (Risiko-)Steuerungs- und Kontrollfunktion. Zahlreiche wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren gewährleisten, dass bereits geringes Fehlverhalten aufgedeckt, sanktioniert und erforderlichenfalls an die zuständigen Stellen bzw. Behörden gemeldet wird. Konkrete Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung werden im Kapitel ESRS G1 > G1-3 Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung, Seite 221 beschrieben. Gefährdete Unternehmensfunktionen in Bezug auf Korruption und Bestechung Bislang wurde noch keine Analyse jener Funktionen im Unternehmen, die in Bezug auf Korruption und Bestechung besonders stark gefährdet sind, durchgeführt. Leitfaden: Geschäfte mit geldwäscherechtlicher Bewilligung Inhalt: Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die aus ihrer Sicht nachteilige Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und die Unternehmensreputation nach sich ziehen könnten. Daher sind bei gewissen Geschäftsbereichen – wie z.B. Atomenergie, Wett- und Glücksspiel oder Kohle – erhöhte Anforderungen für die Aufnahme neuer und die Überprüfung bestehender Geschäftsbeziehungen verpflichtend zu beachten. Kontowerber:innen aus derartigen Branchen unterliegen einer umfassenden, peniblen Einzelfallbeurteilung und müssen ein Bewilligungsverfahren über die Geldwäsche-Beauftragte bis hin zum Vorstand durchlaufen. Positive Beurteilungen beschränken sich auf absolute Ausnahmefälle. Die Geschäftsbeziehung unterliegt nach erfolgter positiver Beurteilung in weiterer Folge den verstärkten Sorgfaltspflichten. Der Leitfaden nennt die bewilligungspflichtigen Branchen sowie die Zuständigkeiten für die Bewilligung; bei absolut ausgeschlossenen Geschäften ist eine Bewilligung nie möglich. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: - Geltungsbereich: alle Oberbank Märkte Verantwortung: Für die Implementierung des Leitfadens ist die Abteilung Sekretariat und Kommunikation zuständig. Die Freigabe des Leitfadens erfolgt durch den Vorstand. Inhaltlich sind bei bewilligungspflichtigen Branchen die Bewilligung der Geldwäsche-Beauftragten und die Bewilligung des Vorstands erforderlich. Whistleblowing GRI 2-25, GRI 2-26 Die Oberbank bietet mit der Oberbank Integrity Line seit 17. Dezember 2021 eine extern gehostete Meldeplattform für Whistleblowing-Meldungen und erfüllt damit die Anforderungen der EU-Richtlinie EU 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) sowie der nationalen Normen HSchG (AT), HinSchG (DE), Gesetz 171 vom 2.6.2023 (CZ), Gesetz Nr. 54 vom 30.1.2019 (SK) und Gesetz XXV aus 2023 (HU). Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 218 Der Meldekanal ist für Mitarbeiter:innen und externe Personen über eine Intranetseite (Inside) bzw. die Website der Oberbank zugänglich. Das Meldetool ist klar und einfach in der Bedienung und das System entspricht den IT-sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Das Meldesystem deckt alle Oberbank Sprachen ab und bietet die Möglichkeit, Text-, Bild-, Ton- oder Videodateien hochzuladen. Es gibt auch die Möglichkeit einer anonymen Meldung, die Kommunikation mit der Meldestelle ist hier über ein elektronisches Postfach möglich. Jede Meldung wird von der Meldestelle (definierte Mitarbeiter:innen der Internen Revision) geprüft, es werden Folgemaßnahmen eingeleitet und die/der Hinweisgeber:in dazu informiert. Die Whistleblowing- Meldestelle unterliegt keinem internen oder externen Berichtsweg, sodass Anonymität und Vertraulichkeit gewährleistet sind. G1-2 — Management der Beziehungen zu Lieferanten Strategien GRI 2-23 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Strategien Dieser Abschnitt behandelt die internen Richtlinien und Strategien in Bezug auf das Management der Lieferantenbeziehungen. Die internen Richtlinien sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar. Für Stakeholder relevante verschriftlichte Strategien werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Strategiefindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 65. Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner der Oberbank AG Inhalt: Dieser Code of Conduct ist bei jedem Vertragsabschluss beizulegen und von den Lieferanten und Geschäftspartnern zu unterfertigen. Er definiert einzuhaltende Grundsätze, wie u.a. die Achtung der Menschenrechte, die Einhaltung sämtlicher Gesetze und diverser Umweltvorschriften sowie das Verbot von Korruption und Bestechung. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD; EU- Lieferkettengesetz – derzeit noch im Entwurfsstadium) und deren nationale Umsetzung in den einzelnen Märkten; sämtliche nationale Gesetze in den Oberbank Märkten zu den im Code of Conduct geregelten Themen Geltungsbereich: Der Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner der Oberbank AG gilt für alle Lieferanten und Geschäftspartner, die mit der Oberbank AG zusammenarbeiten. Verantwortung: Die Implementierung und Aktualisierung des Code of Conduct liegen in der Verantwortung der Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement. Dem Vorstand der Oberbank AG obliegt sowohl dessen Freigabe als auch die Gesamtverantwortung für den Verhaltenskodex. Maßnahmen GRI 2-24 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 219 Zeithorizont und Abschluss von Maßnahmen: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw.die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Ergriffene Maßnahmen • Bei der Lieferantenauswahl nimmt die Oberbank auf ökologische Auswirkungen bestmöglich Rücksicht. Beim Einkauf von Betriebsmitteln wird sowohl darauf geachtet, dass diese möglichst aus recycelten Materialien bestehen, als auch darauf, dass regionale oder zumindest europäische Firmen beauftragt werden, die bereits Kunden der Oberbank AG sind. • Bei der Auswahl der Lieferanten ist die Oberbank bemüht, soziale Kriterien zu berücksichtigen. • Im Laufe des Jahres 2023 wurde mittels einer internen Arbeitsanweisung ein zentrales Vertrags- und Lieferantenmanagement in allen Oberbank Märkten etabliert. Dieses schreibt vor, dass allen Lieferanten und Geschäftspartnern der Oberbank AG der Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner der Oberbank AG vorzulegen ist. Die Aussendung der Arbeitsanweisung erfolgte bereits Ende 2022. • Der Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner der Oberbank AG wurde in der geltenden Fassung auf der Oberbank Website veröffentlicht. Jährlich erfolgt eine Aktualisierung des Verhaltenskodexes. • 2019 hat die Oberbank begonnen, ausgewählten Lieferanten den Verhaltenskodex systematisch zur Unterschrift vorzulegen. Die Rücklaufquote bei den kontaktierten Lieferanten lag bei 100 %. • Green IT ◦ Die 3 Banken IT GmbH bekennt sich in ihrer Beschaffungspolitik zu einem umwelt- und ressourcenschonenden Bezug von IT-Ausstattungen. Der Einkauf der Oberbank Hardware erfolgt unter Berücksichtigung von speziellen Eco-Labels (z.B. Energy Star, Blauer Engel oder The Eco Declaration). ◦ Am Ende des Lebenszyklus der IT-Geräte erfolgt eine fachgerechte Entsorgung. 2023 wurde dafür eine neue Verwertungsfirma mit Sitz in Österreich unter Vertrag genommen, die die noch verwertbaren Geräte nach erfolgter Datenlöschung wieder in den Lebenszyklus bringt. Das beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt außerdem an einem Sozialprojekt teil, bei dem beeinträchtigte Personen beschäftigt und so in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. • Betriebsküche: Bereits im Jahr 2022 wurden biologische Produkte in den Warengruppen Reis, ungefüllte Teigwaren, Joghurt und Topfen für die Betriebsküche der Oberbank Zentrale verwendet; diesbezüglich wurde der Oberbank auch ein entsprechendes Zertifikat verliehen. Das Biosortiment wurde 2023 um den Bereich Gemüse erweitert. Geplante Maßnahmen • Die Auswertung der von Lieferanten unterschriebenen und retournierten Kopien des Verhaltenskodexes folgt 2024. • Für die Einführung eines Pfandflaschensystems wird 2024 eine Strategie ausgearbeitet. • Für die Verwertung von Lebensmitteln wird eine sekundäre Vertriebsschiene aufgebaut. • Umstellung auf europäische Kaffee-Kleinlieferanten in der Oberbank Zentrale in Linz. • Das Projekt „Filiale der Zukunft“ forciert die Einsparung von Werbeplakaten in Papierform durch Digitalisierungsmaßnahmen. Die Umsetzung des Projekts ist für ausgewählte Filialen in Österreich für 2024 geplant. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 220 G1-3 — Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung GRI 2-13, GRI 2-16, GRI 2-23, GRI 2-26 Strategien zur Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung einschließlich Schulungen Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 215. Richtlinie Anti-Korruption Inhalt: Vorschriften bezüglich Korruption und nationaler Antikorruptionsstraftatbestände, Offenlegung von Geschenken und Einladungen zur Verhinderung von Bestechungen, Sponsoring und Spenden, Lieferanten und Geschäftspartner, Nebenbeschäftigungen, Berichtswesen, Schulungsmaßnahmen und Sanktionen bei Verstößen Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Strafgesetzbuch (§§ 305 bis 309 StGB: Korruptionsstrafrecht) Geltungsbereich: Die vorliegende Anti-Korruptions-Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter:innen, Leiter:innen und Organe (Vorstand und Aufsichtsrat) der Oberbank und ihre Geschäftsbereiche sowie Tochtergesellschaften (Anteil an Tochtergesellschaften muss mindestens 50 % betragen) – sowohl in Österreich als auch in den internationalen Märkten. Verantwortung : Abteilung Compliance; Freigabe der Richtlinie erfolgt durch den Vorstand Trennung Untersuchungsausschuss und involvierte Managementkette In der Oberbank ist weder ein:e Untersuchungsbeauftragte:r noch ein Untersuchungsausschuss eingerichtet. Interne Ermittlungen werden anlassbezogen von der Internen Revision durchgeführt. Antikorruptionsmanagement und Prävention von Bestechung GRI 205-2, GRI 205-3 Verstöße gegen die Antikorruptionsbestimmungen werden seitens der Oberbank nicht geduldet und bei Vorliegen entsprechend geahndet. Seit 2022 gibt es eine eigene Richtlinie Anti-Korruption (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-3 Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung > Richtlinie Anti-Korruption, Seite 221), die übersichtlich die für die Bank geltenden Antikorruptionsbestimmungen zusammenfasst und vom Gesamtvorstand in Kraft gesetzt wurde. In dieser Richtlinie werden u.a. auch die Bereiche Bestechung und Geschenkannahme behandelt. Damit wurde zu diesen wichtigen Themen noch mehr Transparenz für die und Bewusstsein bei den Mitarbeiter:innen geschaffen. Mit vereinten Kräften schützen alle Mitarbeiter:innen der Oberbank ihre Kund:innen vor Schäden bei der Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte und versuchen so, dem Vertrauen der Anleger:innen gerecht zu werden. Der Vorstand erstattet – gemäß der Regel 18a des ÖCGK (Österreichischer Corporate Governance Kodex) – dem Aufsichtsrat dazu einmal jährlich einen Antikorruptionsbericht. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 221 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden GRI 205-1, GRI G4-DMA (früher FS9) Die Betriebsstätten (Abteilungen und Geschäftsbereiche) werden alle zwei Jahre auf Korruptionsrisiken geprüft. Von den Geschäftsbereichen wird dabei nur jeder zweite geprüft, die andere Hälfte dann im nächsten Prüfturnus. Somit werden alle vier Jahre 100 % der Betriebsstätten geprüft, aber pro Prüfturnus nur 75 %. Schulungen GRI 205-2, GRI 205-3 Schulungen Compliance Ein wesentliches Ziel der Oberbank Strategie 2025 ist die Erhöhung der Awareness aller Oberbank Mitarbeiter:innen im Compliance-Bereich. Zu Beginn des Geschäftsjahres werden den Mitarbeiter:innen daher Web-based Trainings (WBTs) der Compliance zugewiesen, die verpflichtend innerhalb eines Jahres positiv zu absolvieren sind. Sie sind Teil eines neuen Ausbildungskonzepts, das unterschiedliche Zielgruppen berücksichtigt. Aufbauend auf den WBTs gibt es adressatengerechte (Präsenz-)Schulungen. Die Abteilung Compliance berichtet dem Vorstand monatlich die von der Abteilung Human Resources erhobene Absolvierungsquote. Im Jahr 2023 wurde bei zwei Terminen die „Regulatorische Vorsorgeberatung“ durch Deloitte abgehalten. Bei den Terminen wurden die regulatorischen Vorgaben der jeweils letzten beiden Quartale vom Gesamtvorstand und sämtlichen Abteilungsleiter:innen mit den Fachexpert:innen ausführlich diskutiert. Web-based Training „Anti-Korruption“ Ziel ist es, 2024 das Web-based Training „Anti-Korruption“ fertigzustellen. Dieses innovative Schulungsprogramm zielt darauf ab, das Wissen der Mitarbeiter:innen im Bereich der Antikorruption nachhaltig zu festigen und zu sichern. Durch die gezielte Schulung wird nicht nur das Verständnis für die Erkennung und Bekämpfung von Korruption vertieft, sondern auch ein Schwerpunkt auf die Prävention von Bestechung gelegt. Zertifizierungen GRI 205-2 Zertifizierung von Compliance-Mitarbeiter:innen Zur Förderung der individuellen Weiterentwicklung der Compliance-Mitarbeiter:innen und zur nachhaltigen Absicherung der Compliance-Organisation der Oberbank sollen anerkannte Zertifizierungen in den jeweiligen Bereichen erfolgen. Zertifizierung im Bereich Geldwäsche Mindestens zwei Drittel der juristischen Vollzeitmitarbeiter:innen der Gruppe „Geldwäsche-Compliance“ sollen nach circa zwei Jahren Tätigkeit in diesem Bereich bzw. nach Teilnahme an allen vorgesehenen Fortbildungsveranstaltungen eine anerkannte externe Zertifizierung absolvieren. Für 2024 ist die Teilnahme des stellvertretenden Konzern-Geldwäsche-Beauftragten am Zertifizierungslehrgang zum Geldwäsche-Compliance-Experten sowie die Absolvierung der Zertifizierungsprüfung geplant. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 222 Zertifizierung im Bereich Sanktionen Mindestens die Hälfte der juristischen Vollzeitmitarbeiter:innen der Gruppe „Sanktionen und Embargos“ soll nach etwa zwei Jahren einschlägiger Tätigkeit über eine Zertifizierung zum Global Sanctions Officer in diesem Bereich verfügen. Im Jahr 2023 hat die Sanktionen-Beauftragte erfolgreich die Zertifizierungsprüfung zum Global Sanctions Officer abgeschlossen. Zertifizierung im Bereich WAG-Compliance Die Zertifizierung des WAG-Compliance-Beauftragten und einer Mitarbeiterin im Bereich Finance ist im vergangenen Jahr erfolgreich verlaufen. Im kommenden Jahr wird die Zertifizierung einer weiteren Mitarbeiterin der Gruppe „WAG-Compliance“ zur WAG-Compliance-Beauftragten umgesetzt. Grundprinzipien in Bezug auf Steuermoral GRI 207-1, GRI 207-2, GRI 207-3 Der Erfolg der Oberbank als börsennotierte, unabhängige Regionalbank basiert auf langfristigen Zielsetzungen und Transparenz. Weiters bekennt sich die Oberbank zu Steuermoral und Steuerehrlichkeit. Dieses Bekenntnis und die in der Folge beschriebenen Handlungsweisen in Bezug auf Steuern sind Teil des Code of Conduct der Oberbank (siehe Kapitel G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 215 ). Das Geschäftsmodell der Oberbank AG ist nicht von steuerlichen Motiven getrieben, sondern entspricht den nachfolgenden Prinzipien. Die Oberbank zahlt in jenen Ländern, in denen sie operativ tätig ist, Steuern nach Maßgabe der länderspezifischen Vorschriften. Dies bedeutet, dass die Oberbank keine Einkünfte in Niedrigsteuerländern erzielt, in denen sie nicht operativ tätig ist. Gleichermaßen gestaltet sich die Bezahlung der Löhne und Gehälter inkl. der damit verbundenen lohn- und gehaltsabhängigen Steuern und Abgaben; diese werden in jenen Niederlassungsländern bezahlt, in denen die entsprechende Arbeitsleistung erbracht wird. Die Erfassung der relevanten Erträge und Aufwendungen erfolgt in jenen Niederlassungsländern, in denen sie anfallen bzw. denen sie zuzurechnen sind. Leistungsverrechnungen zwischen der Zentrale in Österreich und den ausländischen Niederlassungen erfolgen entsprechend den Vorgaben der Verrechnungspreisrichtlinien. Darüber hinaus lehnt die Oberbank ausnahmslos alle Aktivitäten ab, die im Zusammenhang mit der Vermeidung, Umgehung oder Hinterziehung von Steuern stehen. Steuern werden im Einklang mit den nationalen geltenden Gesetzen ermittelt und entrichtet. Im Fall von Unklarheiten oder Zweifelsfragen werden unverzüglich steuerliche Berater:innen zur Klärung der Sachverhalte hinzugezogen, sodass zu jedem Zeitpunkt eine steuerlich gesicherte Situation für die Oberbank und alle ihre Stakeholder gewährleistet ist. Die Oberbank ist stets auf eine transparente Zusammenarbeit mit den zuständigen Steuerbehörden bedacht. Im Code of Conduct ist dazu festgehalten, dass es das Bestreben der Oberbank ist, mit „allen für den Geschäftsbetrieb relevanten Behörden […] in kooperativer und transparenter Form [zusammenzuarbeiten]“ (siehe Detailinformationen zum Code of Conduct im Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 215). Die Oberbank legt großen Wert auf die zeitnahe Abwicklung und Erledigung von Anfragen der Steuerbehörden, z.B. im Fall einer Betriebsprüfung. Auch die fristgerechte Abgabe von Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 223 Steueranmeldungen und -erklärungen zählt dazu. Die Berichterstattung zu Steuern im Geschäftsbericht wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer auditiert. Die Oberbank hat zu keinem Zeitpunkt Offshore-Banking-Lösungen aktiv betrieben oder an Private-Banking- Kund:innen herangetragen. Selbst auf Kundenanfrage wurden von der Oberbank keine entsprechenden Produkte bzw. Dienstleistungen empfohlen oder vermittelt. Generell werden Anlagelösungen, die in erster Linie aus steuerlichen Motiven gestaltet werden, negativ bewertet. Diese Herangehensweise wird auch in Zukunft beibehalten. CRS & FATCA Die Oberbank nimmt uneingeschränkt alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Common Reporting Standard (CRS) und FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) wahr. Dabei müssen Kund:innen in einer Selbstauskunft darlegen, wo ihre steuerliche Ansässigkeit liegt bzw. ob sie eine unbeschränkte Steuerpflicht in den USA aufweisen. Weiters fungiert die Oberbank als Qualified Intermediary (QI) für die US- Steuerbehörden. Dies bedeutet, dass sie als US-Zahlstelle US-Quellensteuer abführt und entsprechende Meldungen an die amerikanische Steuerbehörde erstattet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an das Kontenregister wurden in der Oberbank vollumfänglich umgesetzt. Die Berater:innen weisen gezielt darauf hin, dass sich die Kund:innen steuerehrlich zu verhalten haben und dass die Oberbank nur steuerehrlich erworbene Gelder veranlagen will. Die Berater:innen werden in diversen Seminaren intensiv zu den genannten Themen geschult. Zahlreiche Kundeninformationsblätter, die die Berater:innen den Kund:innen auf Anfrage aushändigen, klären über die oben genannten Regelungen auf. Maßnahmen im Bereich Governance GRI 2-24 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Zeithorizont und Abschluss von Maßnahmen: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Unternehmenskultur Ergriffene Maßnahmen Maßnahmen bezüglich Unternehmenskultur im Kerngeschäft • Formulierung von absolut ausgeschlossenen Geschäften: Ausschlusskriterien verhindern die Bewilligung von Neukundengeschäften sowie von neuen Geschäftsfeldern von Bestandskund:innen in Branchen oder Unternehmen, deren Geschäftspraktiken im Widerspruch zu Ethik und Nachhaltigkeit stehen und nicht akzeptable Wirkungen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nach sich ziehen können. Details zu den Ausschlusskriterien finden sich im Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Ausschlusskriterien, Seite 246. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 224 Maßnahmen bezüglich Unternehmenskultur bei Mitarbeiter:innen • Einbindung in Strategiearbeit und Kommunikation der Ergebnisse: Seit Beginn der Strategieperiode 2025 werden die Mitarbeiter:innen der Oberbank breit in die Strategiearbeit eingebunden, um das Verständnis und die Verbundenheit zum Unternehmen zu stärken. Durch kontinuierliche Einbindung von Mitarbeiter:innen in strategische Projekte und Maßnahmen konnte eine authentische und qualitativ hochwertige Kommunikation an die gesamte Belegschaft gewährleistet werden. Konkrete Kommunikationsmaßnahmen: ◦ eigener Strategiefolder mit allen wesentlichen Inhalten und Werten für jede:n Mitarbeiter:in ◦ interne Werbevideos/Erklärvideos zur Ausrichtung der Oberbank ◦ Kommunikation über verschiedenste digitale und analoge Medien: von Plakaten und Tassen mit den Oberbank Werten bis hin zur eigenen Seite im Oberbank Intranet (Inside) ◦ kontinuierliche Veröffentlichungen über die Mitarbeiter-Newsletter und Mitarbeiterzeitung ◦ diverse Mitarbeiterveranstaltungen • Einbindung der Mitarbeiter:innen zur Unternehmenskultur mittels des Oberbank Programms „Employee Experience“ (regelmäßige Mitarbeiterbefragungen, Feedback-Button), siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 150 • Der Code of Conduct für Mitarbeiter:innen wird im Rahmen des Compliance-Gesprächs von neuen Mitarbeiter:innen unterfertigt. • Vergabe des Oberbank Sozialsterns Oberbank Sozialstern 2022 konnten die Mitarbeiter:innen der Oberbank ihre Ideen zu mehr Nachhaltigkeit im Zuge der Nachhaltigkeitschallenge (Details siehe Nachhaltigkeitsbericht 2022) einreichen. Eine der prämierten Ideen dabei war, einen Sozialpreis ins Leben zu rufen: Daraus entstand der Oberbank Sozialstern. 2023 wurden erstmalig Mitarbeiter:innen ausgezeichnet, die mit ihrem Engagement soziale und nachhaltige Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt übernehmen. Mitarbeiter:innen aus allen Oberbank Märkten konnten ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten und Beteiligungen an Sozialprojekten sowie an nachhaltigen Projekten einreichen. Die finalen sechs Projekte wurden im Intranet (Inside) vorgestellt, um danach alle Mitarbeiter:innen in einem konzernweiten Onlinevoting für ihren Favoriten stimmen zu lassen. Bei einer feierlichen Übergabe wurde anschließend der erste Sozialstern an die drei Gewinnerprojekte übergeben. Um das Engagement der Oberbank Mitarbeiter:innen weiterhin zu fördern, wird der Sozialstern auch 2024 verliehen und dabei die drei Gewinnerprojekte mit einem Preisgeld von bis zu 3.000 Euro unterstützt. Schulungen zur Unternehmenspolitik GRI 205-2 Allgemeine Informationen zum Unternehmen und zur Unternehmenskultur werden den Mitarbeiter:innen bereits im Onboarding-Prozess und bei Welcome-Veranstaltungen vermittelt. Compliance-Schulungen werden im Kapitel ESRS G1 > G1-3 Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung > Schulungen, Seite 222 näher behandelt. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 225 Geplante Maßnahmen Die Oberbank möchte die bestehende Einbindung ihrer Mitarbeiter:innen in strategische Projekte und Maßnahmen sowie deren Kommunikation weiterzuführen. Es sollen gezielt auch Mitarbeiter:innen „vor den Vorhang“ geholt werden, um aus ihrer Perspektive Veränderungsprojekte und deren Auswirkungen schildern zu können. Im Online-Mitarbeitermagazin der Oberbank werden aktuelle Beiträge über Gesundheit, Events, Nachhaltigkeit und vieles mehr veröffentlicht. Auch unterschiedliche Mitarbeiterveranstaltungen der Oberbank werden genutzt, um über die strategische Ausrichtung der Oberbank und den Status quo der aktuellen Strategie zu berichten. Schutz von Hinweisgeber:innen Ergriffene Maßnahmen • Einrichtung einer Whistleblowing-Meldeplattform Für nähere Informationen zur Whistleblowing-Meldeplattform siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Whistleblowing, Seite 218. Korruption und Bestechung GRI 205-2, GRI 205-3 Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung Ergriffene Maßnahmen • Einrichtung einer Whistleblowing-Meldeplattform (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Whistleblowing , Seite 218 ) • Schulungen im Bereich Korruption und Bestechung (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung > Schulungen , Seite 222) • Jährlicher Bericht des Vorstands an den Aufsichtsrat betreffend Korruptionsvorfälle Geplante Maßnahmen • Fertigstellung des Web-based Trainings zum Thema „Anti-Korruption“ Maßnahmen, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen Ergriffene Maßnahmen • Risikoanalyse im Bereich der Geschenkannahme • Risikoanalyse bei Nebenbeschäftigungen Geplante Maßnahmen • Einheitliche Risikoanalyse und Überwachungsprogramm für Korruptionsrisiken, die sich aus Prozessen, Funktionen und Produkten ergeben könnten Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 226 Weitere Maßnahmen Ergriffene Maßnahmen • IT-Tool AML (Anti Money Laundering) und manuelles Monitoring wurden eingerichtet, um auffällige Transaktionen zu erkennen. • Personenprüfung mit dem Programm Siron KYC (Überprüfung potenzieller Kund:innen auf Übereinstimmung mit politisch exponierten Personen) • IT-Tools zur Bekämpfung von Betrug im Internetbanking Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 227 Parameter und Ziele G1-4 — Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung GRI 2-27, GRI 205-3 Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle In den Jahren 2021, 2022 und 2023 gab es keinerlei bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle. Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften In den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurden keine rechtskräftigen Verurteilungen oder Geldstrafen im Zusammenhang mit Korruptions- und Bestechungsvorwürfen registriert. Steueraufwand GRI 207-4 Oberbank Konzern (in Tsd. €) Österreich Deutschland Tschechien 2023 2022 2021 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Steuern vom Einkommen und Ertrag -49.124 -33.973 -33.017 -27.932 -9.301 -1.406 -5.474 -4.998 -5.478 sonstige Steuern und Abgaben -4.105 -3.960 -3.584 -81 -43 -4.934 -129 -100 -103 Ungarn Slowakei 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Steuern vom Einkommen und Ertrag -1.686 -1.870 -1.540 -1.409 -2.012 -1.538 sonstige Steuern und Abgaben -11.253 -7.905 -3.921 -1 -1 -1 Oberbank AG (in Tsd. €) Österreich Deutschland Tschechien 2023 2022 2021 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Steuern vom Einkommen und Ertrag -48.436 -33.275 -32.233 -25.529 -7.335 -143 -4.746 -4.632 -4.605 sonstige Steuern und Abgaben -4.102 -3.956 -3.581 -30 -31 -31 0 0 0 Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 228 Ungarn Slowakei 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Steuern vom Einkommen und Ertrag -1.303 -1.700 -1.370 -1.180 -1.506 -1.297 sonstige Steuern und Abgaben -7.808 -6.468 -3.020 0 0 0 Länderbezogene Berichterstattung (Steuerhoheitsgebiet) Österreich Deutschland Tschechien 2023 2022 2021 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Umsatzerlöse 935.261 492.697 475.677 180.584 92.449 65.939 146.794 94.771 52.512 Ergebnis vor Steuern 226.300 172.340 129.983 83.937 31.434 5.406 14.886 27.073 26.472 Steuern vom Einkommen und Ertrag -49.124 -33.973 -33.017 -27.932 -9.301 -1.406 -5.474 -4.998 -5.478 sonstige Steuern und Abgaben -4.105 -3.960 -3.584 -81 -43 -44 -129 -100 -103 Personalstand Durchschnitt FTE 1.492,9 1.479,6 1.492,8 283,9 279,7 289,4 191,9 194,3 193,7 Ungarn Slowakei 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Umsatzerlöse 60.370 48.649 36.214 25.261 14.409 12.020 Ergebnis vor Steuern 15.399 15.130 12.714 6.030 7.907 8.066 Steuern vom Einkommen und Ertrag -1.686 -1.870 -1.540 -1.409 -2.011 -1.538 sonstige Steuern und Abgaben -11.253 -7.905 -3.921 -1 -1 -1 Personalstand Durchschnitt FTE 137,5 134 128,6 49 51,3 53,5 Einnahmen aus konzerninternen Transaktionen von Österreich mit anderen Steuerhoheitsgebieten Einnahmen in Tsd. € Steuerhoheitsgebiet 2023 Deutschland -1.492 Tschechien 42.264 Ungarn 15.569 Slowakei 13.021 Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 229 Anmerkungen zu den Tabellen: • Latente Steuern wurden nicht berücksichtigt. • Als Umsatzerlöse werden Zinserträge, Provisionserträge, sonstige betriebliche Erträge und das Handelsergebnis betrachtet. • Einnahmen aus konzerninternen Transaktionen mit anderen Steuerhoheitsgebieten werden konsolidiert. • Leistungsverrechnungen zwischen dem Stammhaus in Österreich und den ausländischen Niederlassungen erfolgen nach den entsprechenden Regelungen der Verrechnungspreisrichtlinien und sind von untergeordneter Bedeutung. • Auf die Aufgliederung der Sachanlagen nach Ländern wurde verzichtet, da diese für den Bankbetrieb nicht wesentlich sind. • Es wurden die durchschnittlichen Full Time Equivalents (FTE) pro Jahr angegeben. Ansässige Unternehmen: Österreich Haupttätigkeit: Bankgeschäft Oberbank AG Haupttätigkeit: Leasinggeschäft 3 Banken Kfz-Leasing GmbH Oberbank airplane 2 Leasing GmbH Oberbank Bergbahnen Leasing GmbH Oberbank Eugendorf Immobilienleasing GmbH Oberbank Frank Immobilienleasing GmbH Oberbank FSS Immobilienleasing GmbH Oberbank Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H. Oberbank Jerich Immobilienleasing GmbH Oberbank KB Leasing Gesellschaft m.b.H. Oberbank Kfz-Leasing GmbH OBERBANK LEASING GESELLSCHAFT MBH. Oberbank Leobendorf Immobilienleasing GmbH Oberbank LKR Immobilienleasing GmbH Oberbank Logistik Immobilienleasing GmbH Oberbank NGL Immobilienleasing GmbH Oberbank Operating Mobilienleasing GmbH Oberbank Operating OPR Immobilienleasing GmbH Oberbank Pernau Immobilienleasing GmbH Oberbank Reder Immobilienleasing GmbH Oberbank Riesenhof Immobilienleasing GmbH Oberbank Seiersberg Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H. Oberbank Unterpremstätten Immobilienleasing GmbH Oberbank Weißkirchen Immobilienleasing GmbH Oberbank Wiener Neustadt Immobilienleasing GmbH Oberbank-Kremsmünster Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H. POWER TOWER GmbH Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 230 Haupttätigkeit: Vermietung von Liegenschaften Donaulände Garagen GmbH Donaulände Holding GmbH Donaulände Invest GmbH Haupttätigkeit: Vergabe von Wohnbaukrediten (Treuhand) 3-Banken Wohnbaubank AG Haupttätigkeit: Garantiegeschäft iSd BWG ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H. Ansässige Unternehmen: Deutschland Haupttätigkeit: Bankgeschäft Oberbank AG Haupttätigkeit: Leasinggeschäft Immobilien Abwicklung 01 GmbH Oberbank Goldkronach Beteiligungs GmbH Oberbank Immobilien Leasing GmbH Bayern Oberbank Leasing GmbH Bayern OBK Ahlten Immobilien Leasing GmbH OBK München 1 Immobilien Leasing GmbH OBK München 2 Immobilien Leasing GmbH OBK München 3 Immobilien Leasing GmbH Ansässige Unternehmen: Tschechien Haupttätigkeit: Bankgeschäft Oberbank AG Haupttätigkeit: Leasinggeschäft Oberbank Leasing JAF HOLZ, s.r.o. Oberbank Leasing Palamon s.r.o. Oberbank Leasing spol. s.r.o. Ansässige Unternehmen: Ungarn Haupttätigkeit: Bankgeschäft Oberbank AG Haupttätigkeit: Leasinggeschäft Ober Finanz Leasing AG Ober Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 231 Ansässige Unternehmen: Slowakei Haupttätigkeit: Bankgeschäft Oberbank AG Haupttätigkeit: Leasinggeschäft Oberbank Leasing Prievidza s.r.o. Oberbank Leasing s.r.o. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 232 Ziele im Bereich Governance Unternehmenskultur Es ist ein Ziel der Oberbank, alle Mitarbeiter:innen umfassend zur Unternehmenskultur und -strategie zu informieren. Allerdings wurden in diesem Bereich keine messbaren, zeitgebundenen Ziele gesetzt und dies ist auch künftig nicht geplant. Die Inhalte werden den Mitarbeiter:innen auf verschiedenste Art und Weise nähergebracht, wie in den Maßnahmen zur Strategiekommunikation berichtet. Die Effektivität wurde Ende 2021 auch in einer Befragung der Mitarbeiter:innen zum Wissensstand zur Strategie der Oberbank evaluiert. Bei den strategischen Projekten und Initiativen wird darauf geachtet, dass die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen ex post beurteilt wird. Schutz von Hinweisgeber:innen Da bereits eine Whistleblowing-Meldeplattform eingerichtet wurde und der Schutz von Hinweisgeber:innen erfolgt, werden in diesem Bereich keine weiteren messbaren, zeitgebundenen Ziele gesetzt. Management der Beziehungen zu Lieferanten Alle Lieferanten und Geschäftspartner in Österreich, mit denen die Oberbank regelmäßig in Geschäftsbeziehung steht, werden aufgefordert, den Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner (kurz Lieferanten-CoC) firmenmäßig zu zeichnen. Sollten die Lieferanten und Geschäftspartner keine Unterschrift leisten wollen, wird eine schriftliche Stellungnahme verlangt, aus welchem Grund die Unterschrift verweigert wird. Da in unterschiedlichen Ländern verschiedene gesetzliche Standards (Stichwort Lieferkettengesetz) herrschen und bei den Lieferanten nicht die gleiche Bereitschaft zu Rückmeldungen besteht, hat sich die Oberbank unterschiedliche Ziele für die Rücklaufquoten gesetzt. Schrittweise soll das Bewusstsein für Lieferkettenthemen gesteigert werden. So wird in Österreich und Deutschland 2024 wie im Vorjahr eine Rücklaufquote von 100 % aller kontaktierten Lieferanten angestrebt. Diese Quote wurde auch in den Jahren 2023 und 2022 bereits erreicht. In Tschechien, Ungarn und der Slowakei wird zunächst eine 50%ige Rücklaufquote bei allen Lieferanten ab 1.000 Euro Jahresumsatz angestrebt, wobei internationale Konzerne den Verhaltenskodex in diesen Ländern jedenfalls gezeichnet haben müssen. Jährlich werden darüber hinaus neue Zielgruppen überprüft: z.B. Lieferanten, mit denen die Oberbank sporadisch in Geschäftsbeziehung steht. Im Jahr 2024 soll erstmals eine detaillierte Auswertung der unterschriebenen Verhaltenskodizes durchgeführt werden. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 233 Korruption und Bestechung, Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind in der Oberbank keine registrierten Fälle von Korruption oder Bestechung aufgetreten. Dieses Ergebnis spiegelt das starke Engagement der Oberbank für ethische Geschäftspraktiken und Transparenz wider. Das Ziel für die kommenden Jahre ist es, das Bewusstsein für Antikorruption bei allen Mitarbeiter:innen weiterhin zu stärken. Zu diesem Zweck ist die Erstellung eines Web-based Trainings zum Thema „Anti-Korruption“ geplant. Dieses soll nicht nur das Verständnis für die Wichtigkeit von integrem Handeln im Geschäftsleben vertiefen, sondern auch praktische Fähigkeiten vermitteln, um potenzielle Korruptionssituationen frühestmöglich zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Mit dieser kontinuierlichen Bildungsinitiative strebt die Oberbank danach, die Null- Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung weiterhin aufrechtzuerhalten und zu stärken. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 234 Sponsoring Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen GRI G4-DMA Strategien GRI 2-23 Leitlinie Sponsoring Die Sponsoringleitlinien der Oberbank sind auf der Oberbank Website für jede:n einsehbar. Diese werden bei Bedarf überarbeitet und ergänzt. Die Oberbank sponsert: • Sportvereine (Breitensport wie Laufen, Wandern, Fußball etc.) • Schulen bzw. bankspezifische Schulprojekte • Kunst- und Kulturprojekte • Charity-Projekte, soziale Institutionen bzw. Serviceclubs • Tombolas bzw. Sachpreisanfragen Die Oberbank sponsert nicht: • Kampfsport, Motorsport sowie Wintersport • Politische Vereine und Veranstaltungen • Private Personen und Veranstaltungen Maßnahmen GRI 2-24, GRI 413-1 Als erfolgreiches Finanzunternehmen ist sich die Oberbank ihrer sozialen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst und setzt daher u.a. auf gezieltes Sponsoring. Ein langfristiges Commitment gegenüber den Sponsoringpartnern ist der Oberbank ein besonderes Anliegen. So werden diverse Projekte und Institutionen bereits seit Jahren von der Oberbank unterstützt. Dazu gehören u.a. „Lust aufs Wandern“ (gemeinsam mit dem ORF Oberösterreich), die Leonidas Sportgala Salzburg, der Oberbank Linz Donau Marathon, der Businesslauf Linz, die Spendenaktion „Licht ins Dunkel“, der Union Leichtathletik Club (ULC) Linz Oberbank, die Salzkammergut Festwochen Gmunden, die St. Florianer Sängerknaben oder die Katholische Privat-Universität Linz. Sponsoring soll kein Selbstzweck sein, sondern erfordert eine gezielte Auswahl der Sponsoringpartner sowie strategisches Vorgehen. Oberstes Ziel der Oberbank ist es, über Sponsoring einen Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stabilität zu leisten. Darüber hinaus soll der Erfolg der Bank mit der Gesellschaft geteilt werden und schlussendlich wieder auf das Wohl der Bank einzahlen. Sponsoring- und Spendenausgaben sämtlicher Geschäftsbereiche der Oberbank in allen Märkten und Abteilungen (mit Ausnahme der Zentrale in Linz) werden grundsätzlich nach demselben Vergabeprinzip verteilt und belaufen sich zum Stichtag 31.12.2023 auf einen Gesamtwert von rund 236.900 Euro. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 235 Alle Sponsoring- und Spendenaktivitäten der Oberbank beruhen auf strategischen Leitsätzen wie beispielsweise, dass sie im Einklang mit den Werten der Bank stehen und auf einen relevanten Beitrag für die Oberbank und die Gesellschaft zu schließen ist. Die Kontrolle der gesetzten Maßnahmen und erbrachten Leistungen bzw. durchgeführten Aktionen erfolgt in der Regel durch die Abnahme vor Ort, durch Dokumentationen der Sponsoringnehmer (Foto-, Video-, Inserate- und Social-Media-Nachweise, Nachberichte), durch individuelle Prüfung seitens der Bank oder durch Debriefing-Gespräche. Jedes größere Sponsoring der Oberbank erfolgt auf Basis eines Vertrags, in dem alle Leistungen von Sponsoringgeber und Sponsoringnehmer festgehalten werden. Die Sponsoringnehmer liefern in der Regel entsprechende Dokumentationen der durchgeführten Aktivitäten (z.B. Bilder und/oder Presseartikel). Die Sponsoringaktivitäten der Oberbank erstrecken sich auf verschiedene Bereiche, als Kernbereiche können allerdings Sport und Kultur identifiziert werden, die nachfolgend näher beschrieben werden. Sportsponsoring Engagement im sportlichen Bereich ist der Oberbank besonders wichtig, um die Motivation für Sport und Bewegung in der Gesellschaft zu stärken. Aus diesem Grund ist Sportsponsoring einer der zwei Kernbereiche der Sponsoringaktivitäten. Die Oberbank fördert nicht nur die Tätigkeiten von sportbezogenen Organisationen und Vereinen (u.a. ULC Linz Oberbank, SV Guntamatic Ried, TSV Ottensheim oder Skiclub Oberbank Dachstein), sondern tritt auch als gestaltender Partner auf, der aktiv zur sportlichen Betätigung motiviert. Am deutlichsten ist dies beim größten Sportsponsoring sichtbar: dem Oberbank Linz Donau Marathon. Weiters sponsert die Oberbank bereits seit 1970 den Union Leichtathletik Club (ULC) Linz Oberbank, der seit 1953 jugendliche und erwachsene Leichtathlet:innen fördert und trainiert. Die Unterstützung erfolgt sowohl mit finanziellen Mitteln für den laufenden Sportbetrieb als auch mit Räumlichkeiten und Catering für die Weihnachtsfeier. Eine weitere Sportmannschaft, die von der Oberbank unterstützt wird, ist das Frauenfußballteam des TSV Ottensheim. Die Oberbank sponsert die Sportlerinnen seit 2015 mit einem jährlichen finanziellen Beitrag für den laufenden Vereinsbetrieb und übernimmt darüber hinaus alle zwei Jahre die Ausstattung mit Dressen für das gesamte Team. Es ist der Oberbank ein Anliegen, nicht nur Breitensportarten wie Laufen und Fußball (Oberbank Businessclub SV Guntamatic Ried, Askö Oberbank Ampflwang, UVB Oberbank Vöcklamarkt, Wels Triathlon) zu unterstützen, sondern auch Randsportarten bzw. Sportarten mit einem kleineren Teilnehmerkreis zu fördern. So unterstützte die Oberbank 2023 u.a. den Oberösterreichischen Tennisverband, den Oberösterreichischen Leichtathletik-Verband, ausgewählte Nachwuchstalente, den Oberbank Radclub sowie den Österreichischen Behindertensportverband, die Galanacht des Sports in Linz und seit 2022 auch die Oberbank Steelvolleys Linz-Steg. Das Monitoring der Sponsoringaktivitäten im Bereich Sport erfolgt mittels Prüfung der Teilnehmerzahlen, Medienbeobachtungen und Feedback-Gesprächen mit den Sponsoringpartnern. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 236 Kultursponsoring Der Bereich Kultur ist der zweite Kernbereich der Sponsoringaktivitäten der Oberbank. Alle Aktivitäten in diesem Bereich zielen darauf ab, das Bewusstsein für Kultur in der Gesellschaft zu steigern, Künstler:innen und kulturelle Einrichtungen finanziell abzusichern sowie einen aktiven Beitrag zur Gestaltung des kulturellen Angebots zu leisten. 2023 wurden von der Oberbank insgesamt 46 Projekte finanziell unterstützt, wie z.B. die Veranstaltungsreihe „Hausmusik Roas“ anlässlich der Kulturhauptstadt Bad Ischl Salzkammergut 2024, ein Konzert im Rahmen des Sommerfestivals und das Weihnachtskonzert der Salzkammergut Festwochen Gmunden. Zudem wurden u.a. die St. Florianer Sängerknaben, das Operettenfestival Herbsttage Blindenmarkt, der Kulturverein Ursulinenkirche, der Brucknerbund für Oberösterreich sowie die österreichisch-italienische Gesellschaft Società Dante Alighieri Linz und seit mehreren Jahren der Literaturverein Ohrenschmaus für Menschen mit Lernschwierigkeiten gesponsert. Auch mit der Musikschule Linz pflegt die Oberbank eine langjährige Partnerschaft, wobei die Unterstützung nicht nur finanziell, sondern auch durch Zurverfügungstellung des Oberbank Donau-Forums für hochkarätige Veranstaltungen erfolgt. Anlässlich des 200. Geburtstags von Anton Bruckner, dem größten oberösterreichischen Komponisten, sponsert die Oberbank 2024 mehrere ausgewählte Konzerte im Linzer Brucknerhaus. Wichtig ist, dass v.a. Aktivitäten unterstützt werden, die für einen Großteil der Gesellschaft zugänglich sind und sich nicht auf bestimmte Gruppen mit hoher finanzieller Kraft beschränken. Das Monitoring aller Tätigkeiten im Kultursponsoring erfolgt durch Feedback-Gespräche mit den Zuständigen. Soziale und freiwillige Institutionen Mehr als ein Drittel der Österreicher:innen engagierte sich 2023 in irgendeiner Weise freiwillig. Auch die Oberbank unterstützt Organisationen, deren Arbeit sozial oder wirtschaftlich benachteiligten Personen, Tieren sowie dem Natur- und Umweltschutz zugutekommt. Die Oberbank übernahm im Jahr 2023 für rund 110 Institutionen diverse Kosten in der Höhe von rund 42.500 Euro. Unterstützt wurden u.a. Volkshilfe, Freiwillige Feuerwehren, Blindenverbände, Alpenverein, Naturfreunde, Wasserrettung, Familienbund, Kinderfreunde, Bergrettung, Hilfswerk, Kinderkrebshilfe, Verein Elijah, Verein für nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Arbing meets Africa, Hospizbewegung Linz und Urfahr-Umgebung, Verein Zwei Hände, Mission Hoffnung sowie diverse Tierschutzorganisationen. Charity und Serviceclubs Auch Charity-Aktionen und Serviceclubs leisten einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung sozial und wirtschaftlich benachteiligter Personen. Insgesamt 247.400 Euro wurden 2023 u.a. für „Licht ins Dunkel“, die Weihnachtsaktionen der Kronen Zeitung und der OÖ BezirksRundSchau sowie für den Verein Rollende Engel Wels und für Charity-Aktionen der verschiedenen Serviceclubs aufgewendet. Wirtschaft Als regionaler Finanzdienstleister fördert die Oberbank gezielt wirtschaftliche Projekte, die zu einem offenen Dialog beitragen und eine starke Ausrichtung auf die Zukunft aufweisen. Solche Projekte sind beispielsweise das Linzer Institut für Gesundheitssystem-Forschung, die Agenda Austria, die Initiative Wirtschaftsstandort OÖ sowie die MINTality Stiftung, die sich der Förderung, Vernetzung und langfristigen Verankerung von innovativen, v.a. gender-, aber auch anderen diversitätssensiblen MINT- Bildungsangeboten und Projekten mit Nachhaltigkeitsbezug widmet. Als übergeordnete Zielsetzung wird verfolgt, Österreich und Linz als attraktiven Wirtschaftsstandort im In- und Ausland zu positionieren sowie Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 237 Innovationen zu fördern. Die Relevanz dieser Kooperationen wird in Gesprächen mit Interessenvertretungen, wirtschaftlichen Vereinigungen und politischen Vertreter:innen laufend geprüft. Öffentliche Einrichtungen Auch öffentliche Einrichtungen wie etwa Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und Religionsgemeinschaften werden von der Oberbank mit Sponsorings unterstützt. Für die Gesellschaft sind diese Institutionen von höchster Relevanz, da sie einerseits zur physischen und psychischen Gesundheit der Gesellschaft beitragen und andererseits die Ausbildung bestehender und zukünftiger Generationen sicherstellen. Daher unterstützte die Oberbank die genannten Einrichtungen im Geschäftsjahr 2023 mit insgesamt rund 32.000 Euro. Sonstige Sponsorings Neben einer monetären Unterstützung wurden 2023 kleinere Sachspenden im Wert von rund 7.000 Euro auf Anfrage vergeben. Ferner pflegt die Oberbank durch die langfristige Übernahme der Bewirtschaftungskosten in ganz Oberösterreich rund 125.000 Quadratmeter Blühflächen, die speziell zum Erhalt der Bienenpopulation und blütenbestäubenden Insekten angelegt wurden (siehe Kapitel ESG- Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter nachhaltiges Produktportfolio > Nachhaltige Produktwelt im Bereich Privatkund:innen, Seite 271). Anlässlich des Oberbank Linz Donau Marathons wurde zusätzlich für jede:n Teilnehmer:in ein Quadratmeter Blühfläche bereitgestellt. Somit konnten 2023 weitere 2 Hektar angelegt werden, bei denen die Oberbank die Kosten für Saat, Anbau und Pflege übernimmt. Verleihung Nachhaltigkeitspreis FERONIA Die Oberbank vergab im Jahr 2023 gemeinsam mit den OÖNachrichten und dem Land Oberösterreich zum ersten Mal den Nachhaltigkeitspreis FERONIA. Bei diesem wurden nachhaltige und klimabewusste Unternehmen, Initiativen und Vereine mit Sitz in Oberösterreich ausgezeichnet. Bewerben konnten sich oberösterreichische Unternehmen mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, aber auch mit einer besonders nachhaltigen Unternehmensidee oder einem entsprechenden Produkt. Weiters gab es einen Preis für Kulturinitiativen oder Kultureinrichtungen, die nachhaltig arbeiten, sowie für Institutionen von Gemeinden über Vereine bis Sozialunternehmen, die die ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit im Fokus haben. Eine Jury, bestehend aus vorwiegend unabhängigen Juror:innen und Vertreter:innen der Trägerorganisationen mit breiter Nachhaltigkeitsexpertise von Umwelt über Soziales bis zu Kunst und Kultur, kürte die Gewinner:innen. Weitere Informationen sind auf der Website der OÖ Nachrichten verfügbar. Der Nachhaltigkeitspreis FERONIA wird auch 2024 wieder in den folgenden Kategorien verliehen: „Durch und durch nachhaltig“ für ein ganzheitlich nachhaltiges Geschäftsmodell, „Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen“, gesellschaftliches Engagement in Kultur, Kunst und im Vereinswesen in „Vielfalt der Nachhaltigkeit“ sowie für Schul- und Klassenprojekte in der Kategorie „Nachhaltig lernen und lehren“. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 238 Weiteres Community Involvement Zahlreiche Mitarbeiter:innen der Oberbank sind in diversen Vereinen und Organisationen freiwillig tätig. Dieses Engagement soll gestärkt werden, weshalb diese Vereinigungen auf Anfrage mit Geld- und Sachspenden unterstützt werden. Um die Mitarbeiter:innen zu Sport und Bewegung zu motivieren, übernimmt die Oberbank für Mitarbeiter:innen die Teilnahmegebühren bei sportlichen Veranstaltungen wie dem Oberbank Linz Donau Marathon, dem Businesslauf Linz oder dem Oberbank Donaulauf Ottensheim. Politische Spendenbeiträge GRI 415-1 Die Oberbank lehnt direkte Geldspenden an politische Parteien ab, wenn diese zum Zweck der politischen Werbung bzw. Kommunikation, Programmgestaltung und -durchsetzung dienen, sowie alle weiteren Aktivitäten, die sich direkt auf eine politische Partei beziehen. Nicht ausgeschlossen werden kann hingegen, dass es durch die Unterstützung förderwürdiger Projekte oder durch die kommunikativen Aktivitäten seitens der Oberbank zu einer indirekten Unterstützung einer oder mehrerer politischer Einrichtungen kommt. In diesem Fall steht jedoch die Förderwürdigkeit des Projekts bzw. der eigene kommunikative Auftritt im Vordergrund und nicht die Zugehörigkeit zu einer gewissen Partei. Im Jahr 2023 wurden daher keine direkten Parteispenden, Sponsorings, Kredite oder Vorschreibungen an Parteien entrichtet. Transparenz bei Verbandsmitgliedschaften und Interessenvertretungen Die Oberbank betreibt kein Lobbying – weder im Inland noch im Ausland – und beschäftigt daher auch keine Mitarbeiter:innen in diesem Bereich. Folglich entstehen für Lobbying keine Kosten. Unabhängig davon ist die Oberbank jedoch Mitglied in mehreren Vereinen und Interessenverbänden – wie Finanz- Marketing Verband Österreich, Internationales Kultur- und Wirtschaftsforum Linz, WIFO – Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, ÖGUT – Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik, respACT – austrian business council for sustainable development, UN Global Compact sowie im Wiener Social-Start-up impactory – und zahlte 2023 Mitgliedsbeiträge in der Höhe von insgesamt 99.153 Euro. Darüber hinaus ist die Oberbank Mitglied in kleineren Verbänden wie Pro Danube Austria, Start Up Sport, Facility Management Austria und Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie. Diese Mitgliedschaften werden jedoch nicht zu Lobbying-Zwecken genutzt, sondern haben den Hintergrund, Trends auf dem Markt frühzeitig zu erkennen, allgemeines Networking zu betreiben und Weiterbildungsangebote wahrnehmen zu können. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 239 Parameter und Ziele Kennzahlen GRI G4-EC1 Im Geschäftsjahr 2023 wurden von der Oberbank 425 Zusagen auf Sponsoringanfragen erteilt und die Projekte mit insgesamt 2.105.324 Euro unterstützt. Eine genauere Betrachtung erlaubt die untenstehende Gliederung der Sponsoringaktivitäten in sieben relevante Subgruppen. Sponsoringbeträge (in Euro) 2023 2022 2021 Sport 988.309 737.288 598.266 Kultur 329.435 104.766 66.600 Soziale & freiwillige Institutionen 42.516 41.928 45.447 Charity & Serviceclubs 247.400 669.330 115.500 Wirtschaft 200.646 121.114 305.150 Öffentliche Einrichtungen 32.097 31.740 36.950 Sonstige Sponsorings 264.921 31.392 6.931 Gesamt 2.105.324 1.737.558 1.174.844 Mitgliedsbeiträge 99.153 80.571 76.209 Gesamt 2.204.477 1.818.129 1.251.053 Anmerkungen zur Tabelle: Die Erhöhung der Sponsoringbeträge im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus den Bereichen Sport (SV Guntamatic Ried, Galanacht des Sports) und Kultur (Kulturhauptstadt Bad Ischl Salzkammergut 2024) sowie die erstmalige Verleihung des Nachhaltigkeitspreises FERONIA. Die Reduzierung im Bereich Charity resultiert aus der einmaligen Sonderspende 2022 für Nachbar in Not (Hilfe für die Ukraine). Ziel Messbares und zeitgebundenes Ziel Die Oberbank bekennt sich zum Regionalitätsprinzip „in der Region – für die Region“: Mehr als 95 % des Sponsoringbudgets fließen deshalb seit dem Basisjahr 2020 (Ausnahme 2022: Nachbar in Not) in Projekte in den Märkten der Oberbank. Dieser Wert soll in den kommenden fünf Jahren beibehalten werden. Nachhaltigkeitserklärung Informationen zur Governance 240 ESG-Aspekte im Kerngeschäft Bezüglich der Struktur der wesentlichen unternehmensspezifischen Themen aus dem Kerngeschäft wurde im ersten Jahr der Umstellung auf die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) entschieden, die Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der Ziele und Maßnahmen in einen eigenen Block – „ESG-Aspekte im Kerngeschäft“ – aufzunehmen. Die von der Oberbank finanzierten Emissionen werden, wie von den ESRS vorgesehen, in E1 berichtet (siehe dazu das Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Finanzierte Emissionen und PCAF (Scope 3.15), Seite 136). Die Analyse der ESG-Aspekte im Kerngeschäft der Oberbank machte deutlich, dass v.a. das Kreditportfolio nicht nur wesentliche Auswirkungen auf das Klima haben kann, sondern insbesondere auch auf Biodiversität und Kreislaufwirtschaft (siehe dazu das Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3, Seite 241). Aus diesem Grund sollen diese beiden Themen und die zugehörigen ESRS im Laufe des Jahres 2024 genauer analysiert und gegebenenfalls zukünftig in die Nachhaltigkeitsberichterstattung integriert werden. ESG-Kriterien in der Kreditvergabe Eine nachhaltige Kreditpolitik und ein effektives Management von Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditportfolio zählen zu den größten Hebeln der Oberbank, um einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft und Umwelt zu leisten. In der nachhaltigen Kreditpolitik fokussiert sich die Oberbank auf zwei Bereiche: a. den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Risikomanagements b. die Finanzierung von nachhaltigen Aktivitäten und Unternehmungen, um einen Beitrag zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung mehr Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu leisten Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 GRI 3-3 Nachfolgend werden gesammelt die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kreditgeschäft beschrieben. Das Kreditgeschäft der Oberbank kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance-Faktoren haben. Um die potenziellen Auswirkungen des Kreditportfolios der Oberbank begreifbar zu machen, wurde das Portfolio nach Wirtschaftssektoren geclustert und mithilfe des Climcycle-Tools sowie des UNEP FI Impact Analysis Tools (United Nations Environment Program – Finance Initiative) analysiert. Darüber hinaus wurden auch die ESG-Risiken des Kreditportfolios der Oberbank näher betrachtet. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 241 Positive Auswirkungen nach Sektoren Im Kreditportfolio der Oberbank können v.a. den folgenden Sektoren zahlreiche positive Auswirkungen zugeordnet werden: • C – Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren • G – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen • M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen • O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Die meisten potenziell positiven Auswirkungen der Wirtschaftssektoren können dabei folgenden Themenbereichen zugeordnet werden: • Gesundheit und Sicherheit • Kreislaufwirtschaft • Biodiversität und gesunde Ökosysteme Negative Auswirkungen nach Sektoren Potenziell negative Auswirkungen können v.a. den folgenden Sektoren im Kreditportfolio der Oberbank zugeordnet werden: • C – Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren • F – Bergbaugewerbe/Bau • G – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 242 Die größte Anzahl an potenziell negativen Auswirkungen der Wirtschaftssektoren kann dabei folgenden Themenbereichen zugeordnet werden: • Gleichheit und Gerechtigkeit • Biodiversität und gesunde Ökosysteme • Kreislaufwirtschaft Anzahl an ESG-Risiken nach Sektoren Im Portfolio der Oberbank konnte Industrie K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ als einziger Wirtschaftssektor mit einem hohen Exposure und einer hohen Anzahl an physischen Risiken identifiziert werden. Nach eingehender Analyse des Kreditportfolios in Industrie K können physische Risiken als wesentliches finanzielles Risiko für die Oberbank ausgeschlossen werden. Die Kategorie K setzt sich aus den Bereichen „K 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen“, „K 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)“ sowie „K 66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten“ zusammen. Die höchsten physischen Risiken in diesem Sektor entstehen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich „K 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 243 (ohne Sozialversicherung)“. Dieser ist im Portfolio mit unter 1 % gewichtet, daher lassen sich keine finanziellen Risiken für die Oberbank aus physischen Risiken aus dem Portfolio in Sektor K ableiten. Darüber hinaus wird für das Nachhaltigkeitsrisiko weiterhin die Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap erstellt, in der die Höhe des Risikos nach Sektor und in Bezug auf das Exposure dargestellt wird, im Unterschied zur hier betrachteten Anzahl der Risiken (siehe Konzernabschluss > Risikobericht > Nachhaltigkeitsrisiko- Heatmap der Oberbank AG, Seite 447). Insgesamt ergibt sich zusammengefasst eine Wesentlichkeit des Themas aus den positiven und negativen Auswirkungen, während durch die aus den Quellen Climcycle und UNEP FI Impact Analysis Tool festgestellten Risiken keine Finanzwesentlichkeit für die Oberbank abgeleitet werden konnte. Die durchgeführten Analysen lieferten keine Informationen, aus denen Chancen aus dem Kreditportfolio ableitbar wären. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 244 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Strategien in der Kreditvergabe GRI G4-DMA (früher FS1) Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Strategien Dieser Abschnitt behandelt die internen Richtlinien und Strategien im Zusammenhang mit der Kreditvergabe durch die Oberbank. Die internen Richtlinien sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar. Für Stakeholder relevante verschriftlichte Strategien werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Strategiefindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 65. Richtlinie Kreditstandards der Bank Inhalt: Im Hinblick auf die Gesamtbankziele und vor dem Hintergrund einer gezielten Risikosteuerung hat sich die Oberbank zur Einhaltung nachstehender Kreditstandards verpflichtet. Diese Standards sind in das gesamte Regelwerk (im Rahmen des ICAAP – Internal Capital Adequacy Assessment Process) integriert. Vom Anwendungsbereich dieser Kreditstandards werden grundsätzlich alle Geschäfte mit Adressenausfallrisiken erfasst. Die Standards haben Gültigkeit für alle Geschäftsstellen im In- und Ausland. Spezielle Sonderregelungen finden sich in der Organisationsrichtlinie für das Betreiben von Eigengeschäften in der Abteilung Treasury & Handel und in den Beteiligungsstandards der Oberbank (Beteiligungshandbuch). Unter Adressenausfallrisiken sind die Risiken des teilweisen oder vollständigen Ausfalls einer Gegenpartei – unter Einbeziehung von allfällig bestehenden Länderrisiken – zu verstehen, wobei sich diese Risiken sowohl bei bilanzmäßigen Geschäften (Aktivposten der Bilanz) als auch bei außer- bilanzmäßigen und besonderen außerbilanzmäßigen Geschäften verwirklichen können. Für Zwecke dieser Kreditstandards werden Geschäfte mit Adressenausfallrisiken „Kreditgeschäfte“ genannt. Dies gilt analog auch für Leasinggeschäfte und Factoring. Als „Kreditentscheidung“ im Sinne der Kreditstandards gilt jede Entscheidung über Neukredite, Überziehungen, Krediterhöhungen, Prolongationen und Änderungen risikorelevanter Sachverhalte, die einer Kreditentscheidung zugrunde lagen (z.B. Sicherheiten, Verwendungszweck) – unabhängig davon, ob sie ausschließlich vom Kreditinstitut selbst oder gemeinsam mit anderen Kreditinstituten getroffen wird (sog. Konsortialkreditgeschäft). Darunter fallen auch Entscheidungen über Leasinggeschäfte der einschlägigen Konzerntöchter. Weiters gilt als Kreditentscheidung die Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits und die Entscheidung über kreditsubstituierende Beteiligungen. Als Kreditentscheidung gilt auch die Festlegung von Kontrahentenlimiten beim Betreiben von Handelsgeschäften sowie die Festlegung von Emittentenlimiten. Die Kreditstandards werden jährlich gewartet, auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst. Änderungen der Kreditstandards dürfen nur von der Abteilung Kredit-Management in Abstimmung mit dem Vorstand durchgeführt werden. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: FMA-Mindeststandards (Finanzmarktaufsicht) für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallrisiken, EBA-Leitlinien (European Banking Authority) für die Kreditvergabe und Überwachung Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Kredit-Management in Abstimmung mit dem Vorstand. Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Organisation und Überwachung der Kreditgeschäfte verantwortlich. Die Kompetenzen sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 245 Leitbild ESG-Risiko & Nachhaltigkeit bei Finanzierungen Inhalt: Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Organisationen und Geschäftspraktiken, die eine für die Oberbank nicht akzeptable Wirkung für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nach sich ziehen könnten. Hierfür wurden Ausschlusskriterien definiert. Das ESG-Risiko auf Kundenebene wird unabhängig vom konkreten Finanzierungsanlass mit den ESG-Soft-Facts im Rating und einem ESG-Risiko-Scoring aus dem Climcycle Tool der ESG Software GmbH gemessen. Werden im Rahmen der Analyse des Geschäftsmodells im Ratingprozess risikorelevante Treiber erkannt oder wird beim ESG-Risiko-Score aus Climcycle eine gewisse Schwelle überschritten, ist eine Kommentierung durch die Kundenberater:innen verpflichtend. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit einzelner Finanzierungen erfolgt eine Überprüfung auf Konformität mit der EU-Taxonomie bzw. auf Übereinstimmung mit den Kriterien des Oberbank Sustainable Corporate Lending Frameworks. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, EBA- Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung Geltungsbereich: AT, DE, Teile in CZ, HU, SK Verantwortung: Abteilung Corporate & International Finance, Abteilung General Banking, Abteilung Kredit- Management, in Abstimmung mit dem Vorstand Arbeitsanweisung Ratinghandbuch (Ratinghilfe) Inhalt: Erklärung und detaillierte Beschreibung aller Ratingverfahren, inkl. Einführung ESG-Soft-Facts und Hinweis auf technische Absicherung (im Falle einer verpflichtenden Kommentierung ist eine Weiterleitung in die nächste Instanz nur nach Erfüllung möglich) Verwandte Standards und Initiativen Dritter: EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, FMA- Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallrisiken, FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Geltungsbereich: alle Märkte Verantwortung: Abteilung Kredit-Management Arbeitsanweisung Absolut ausgeschlossene Geschäfte (Ausschlusskriterien) Inhalt : Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die aus ihrer Sicht nicht akzeptable Wirkungen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nach sich ziehen könnten. Die nachfolgenden Ausschlusskriterien aus Nachhaltigkeitsaspekten sind beim Neukundengeschäft sowie bei neuen Geschäftsfeldern von Bestandskund:innen verpflichtend zu beachten und keiner Bewilligungsmöglichkeit zugänglich. Die gegenständliche Richtlinie behandelt ausschließlich absolut ausgeschlossene Geschäfte und nicht Geschäfte mit geldwäscherechtlicher Bewilligung. Der Prozess für Geschäfte mit geldwäscherechtlicher Bewilligung bleibt unverändert. Für Details zu Geschäften mit geldwäscherechtlicher Bewilligung siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultu r, Seite 215. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte: EMRK – Europäische Menschenrechtskonvention, Charta der Grundrechte der EU, ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work, Rangliste der Pressefreiheit („Schwarze Liste“) von Reporter ohne Grenzen; Geldwäsche/Hochrisikoländer: Liste der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), EU-Liste der Hochrisikoländer gemäß VO (EU) 2020/855; Klima-/Umweltschutz: Klimaschutzabkommen von Paris 2015, Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) Geltungsbereich: alle Märkte Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 246 Verantwortlichkeit: Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT; Kontrolle und Ausführung Sperrprozess durch Abteilung Corporate & International Finance Im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung und Aktualisierung der Richtlinien betreffend Nachhaltigkeit wurde im 1. Halbjahr 2022 eine Überarbeitung der Ausschlusskriterien vorgenommen und auf der Oberbank Website veröffentlicht. Die Oberbank ist bereits bisher keine Geschäftsverbindung eingegangen bzw. distanzierte sich von einzelnen Unternehmen, wenn Arbeitsrechts- und Menschenrechtsverletzungen oder die Beschäftigung von Kindern bekannt waren oder im Laufe der Geschäftsverbindung bekannt wurden. Diese Kriterien wurden im Zuge der Überarbeitung konkretisiert und um die Punkte Illegale Geschäftspraktiken sowie Kontroverses Umweltverhalten ergänzt: Kriterium Beispiel Arbeitsrechtsverletzungen Wenn es zu einer Verletzung von mindestens einem der vier grundlegenden Prinzipien der ILO – Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work kommt: • Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Anerkennung von Tarifverhandlungen • Zwangs- und Pflichtarbeit • Kinderarbeit • Diskriminierung am Arbeitsplatz Menschenrechtsverletzungen Wenn die Menschenrechte durch politische Willkür, Folter oder Einschränkung der Privatsphäre, Meinungsfreiheit oder Religionsfreiheit systematisch verletzt werden; hierunter fallen u.a. Eingriffe durch politische Willkür, Folter oder Einschränkung der Privatsphäre, Meinungsfreiheit, oder wenn systematisch in die Religionsfreiheit eingegriffen wird, wie z.B. Aktivitäten, die sich negativ auf indigene Völker und ihre Lebensgrundlagen auswirken Illegale Geschäftspraktiken Produkte oder Tätigkeiten, die nach geltenden Gesetzen oder sonstigen Vorschriften der jeweiligen staatlichen Rechtsordnungen oder internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen als illegal gelten Kontroverses Umweltverhalten Wenn nationale Umweltgesetze oder internationale Umweltschutzabkommen verletzt werden und mit allgemeinen Wertvorstellungen und dem Erhalt und Förderung der Biodiversität nicht vereinbar sind Die Oberbank sieht darüber hinaus bestimmte Bereiche mit erhöhtem ESG-Risikopotenzial behaftet und schließt diese aus. Die bestehenden Branchen/Kriterien wurden um die Bereiche Schädliche Substanzen, Kontroverses Umweltverhalten, Schwere Waffen und Pornografie (Adult Entertainment) erweitert. Zusätzlich wurden bei den bereits ausgeschlossenen Bereichen Atomenergie, Hochvolumen-Fracking und Förderung von Ölsanden sowie Kohle Nachschärfungen vorgenommen und die bestehenden Ausschlusskriterien insofern erweitert. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 247 Branche/Kriterium Ausschluss von Zugeordneter Branchencode (ÖNACE) Atomenergie Produktion und überwiegende Distribution von Atomenergie, Abbau von und Anreicherung mit Uran; Hantieren oder Handel mit radioaktivem Abfall oder Sondermüll bzw. Erhalt von Provisionen aus diesem Handel; radioaktives Material, ausgenommen medizinische Materialien und Qualitätskontrollausrüstungen, bei denen die radioaktive Quelle trivial und ausreichend abgeschirmt ist 07.21-0 35.11-0 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze; Elektrizitäts- erzeugung Illegale Substanzen (Suchtmittel) Produktion von oder Handel mit Suchtmitteln, die entsprechend der jeweiligen nationalen Rechtsordnung nicht zum Konsum zugelassen sind Schädliche Substanzen Verbotene chemische Verbindungen bzw. chemische Verbindungen, die schrittweise verboten werden, und andere schädliche Stoffe (z.B. gefährliche oder hochgefährliche Pestizide oder Arzneimittel wie u.a. ungebundene Asbestfasern) Edelsteine und Konfliktmaterialien Förderung von Konfliktmaterialien oder Blutdiamanten o.Ä. 08.90-0 08.99-0 sonstiger Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden a.n.g.; Gewinnung von Steinen und Erden a.n.g. Fischerei Bei Nichteinhaltung international anerkannter Standards und Abkommen 03.11-0 Meeresfischerei Handel mit geschützten Tieren oder Exportleder sowie Tierversuche Handel mit vom Aussterben bedrohten oder besonders geschützten Tierarten oder mit Tierarten, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) fallen oder mit Teilen dieser Tiere – Vermitteln von Jagd bzw. Jagd auf solche Tiere; zu Forschungszwecken durchgeführte Aktivitäten mit lebenden Tieren, die das Risiko beinhalten, den involvierten Tieren Schaden und Leid zuzufügen, und zwar zum Test von Endprodukten im Bereich Konsumgüter (z.B. Kosmetika, Waschmittel), die entsprechend der jeweiligen nationalen Rechtsordnung nicht gesetzlich vorgeschrieben sind 46.23-0 46.24-0 47.76-2 Großhandel mit lebenden Tieren; Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder; Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 248 Hochvolumen-Fracking und Förderung von Ölsanden Erdöl Ausschluss von Finanzierungen mit Unternehmen mit dem Geschäftszweck Hochvolumen- Fracking bzw. Ausschluss von Finanzierungen zur Förderung von Ölsanden sowie keine neuen zweckgebundenen Geschäftsaktivitäten für neue, auf den Ausbau der Erdölinfrastruktur abzielende, unkonventionelle Erdölprojekte (Schieferöl, Ölsand, arktisches Öl) 06.00-0 06.10-0 06.20-0 Gewinnung von Erdöl und Erdgas; Gewinnung von Erdöl; Gewinnung von Erdgas Kohle Ausschluss von Finanzierungen hinsichtlich der Förderung und Produktion von Kohle sowie Energieerzeugung aus Kohle; Ausschluss von Neugeschäften mit Unternehmen, deren primärer Geschäftszweck der Handel mit Kohle ist 05.00-0 05.10-0 05.20-0 Kohlenbergbau; Steinkohlenbergbau; Braunkohlenbergbau Kontroverse und schwere Waffen Ausschluss von Finanzierungen hinsichtlich Produktion und Handel mit kontroversen und schweren Waffen – hierunter zählen z.B. biologische/chemische Waffen, Streumunition, Atomwaffen, Landminen 25.40-0 30.40-0 Herstellung von Waffen und Munition; Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen Embryonenforschung Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf die verbrauchende Forschung am menschlichen Embryo ausgerichtet ist (davon nicht umfasst: In-vitro- Fertilisation) Pornografie (Adult Entertainment) Als unakzeptable Verhaltensweise gilt insbesondere die verunglimpfende und erniedrigende Darstellung von Individuen bzw. von sexuellen Handlungen; ausgeschlossen werden u.a. die Produktion von pornografischen Inhalten jeglichen Formats (z.B. Filme, Magazine etc.), das Anbieten von Sex-Tourismus und der Betrieb von Bordellen; weiters wird auch der Vertrieb von pornografischen Inhalten (Umsatzgrenze: 10 %) ausgeschlossen Automatisierter Sperrprozess 2021 wurde zur Vermeidung von Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus den ausgeschlossenen Branchen ein automatischer Sperrprozess definiert. Im Fall der Erfassung eines ESG-kritischen Branchencodes bei der zentralen Kundenanlage wird automatisch eine sogenannte Nachhaltigkeitssperre gesetzt sowie eine interne und unabhängige Prüfstelle entsprechend über die Kundenanlage informiert. Nach umgehender Prüfung des Kunden kann die Sperre im Einzelfall mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Entspricht die Geschäftstätigkeit jedoch den definierten Ausschlusskriterien, bleibt die Sperre bestehen und es gibt keine Möglichkeit, eine Geschäftsbeziehung mit diesem Unternehmen einzugehen. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 249 Im Laufe des Jahres 2023 wurden 234 neue Sperren automatisch erfasst (2022: 145) und die Prüfstelle darüber informiert. Anschließend wurde mittels interner Recherche durch die Prüfstelle und in Gesprächen mit den zuständigen Berater:innen das Geschäftsmodell der betroffenen Kunden genau analysiert. Die erhöhte Anzahl an Sperren gegenüber dem Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass unter den ÖNACE-Code 35.11-0 für Elektrizitätserzeugung auch erneuerbare Energien fallen, die 2023 im Fokus des Vertriebs standen. Nach umgehender Prüfung aller gemeldeten Fälle wurden 18 tatsächlich notwendige Sperren identifiziert, die folgenden Branchen zugeordnet werden konnten: zwei zu Atomenergie, drei zu Handel mit geschützten Tieren oder Exportleder, vier zu Kohleförderung bzw. -handel, eine zu Förderung von Öl, sechs zu Kontroversen und schweren Waffen und zwei zu Adult Entertainment. Bei den übrigen Sperren trafen die Ausschlusskriterien nicht zu. Diese Sperren wurden deshalb wieder aufgehoben. Im März 2023 wurde das bestehende Kriterium „Kontroverse und schwere Waffen“ um den ÖNACE-Code 30.40-0 (Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen) erweitert und der gesamte Kundenbestand geprüft. Es konnten in Folge drei Kunden identifiziert und mit einer Sperre versehen werden. Bei zwei Kunden bestand keine aktive Geschäftsverbindung, bei einem besteht ein Girokonto auf Habenbasis. Weiters wurde im Bereich Waffen unabhängig vom ÖNACE-Code über Namenssuche eine Bestandsprüfung durchgeführt und es wurden weitere zehn Sperren gesetzt, wobei nur bei einem dieser Kunden eine aktive Geschäftsverbindung besteht. Diese beiden Geschäftsverbindungen werden nach Ablauf nicht mehr verlängert. Ausschlusskriterien für Länder Dem Regionalitätsprinzip entsprechend, fokussiert sich die Oberbank auf Unternehmen in jenen Ländern, in denen sie vertreten ist bzw. die ihren Sitz in der EU haben oder einem Mitgliedsstaat der UNIDO (United Nations Industrial Development Organization) angehören. Zudem tätigt die Oberbank keine Eigengeschäfte mit Zentralstaaten, die durch die nachfolgenden Kriterien ausgeschlossen werden. Kriterium ausgeschlossen werden: FATF-Liste, EU-Liste Hochrisikoländer Länder, die auf der schwarzen, dunkelgrauen oder grauen Liste der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) stehen; Länder, die auf der EU-Liste der Hochrisikoländer VO (EU) 2020/855 stehen Klimaschutz Länder, die das Klimaschutzabkommen von Paris 2015 nicht ratifiziert haben Presse- und Medienfreiheit Länder, in denen die Presse- und Medienfreiheit massiv eingeschränkt wird (Rangliste der Pressefreiheit („Schwarze Liste“) von Reporter ohne Grenzen) Sanktionen Länder, gegen die UN-, US- und EU-Sanktionen verhängt worden sind, soweit nicht besonders festgelegte Strategien und Verfahren in der Oberbank bestehen, um die gegenständlichen Risiken in angemessenem Umfang und in gesetzeskonformer Weise zu migrieren Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 250 Maßnahmen in der Kreditvergabe Eine nachhaltige Kreditpolitik und ein effektives Management von Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditportfolio zählen zu den größten Hebeln der Oberbank, um einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Kreditinstitute haben eine Schlüsselrolle im Wandel hin zu einer CO₂- armen Wirtschaft. In Übereinstimmung mit dem Aktionsplan der Europäischen Union zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums beabsichtigt die Oberbank, Kapitalflüsse noch stärker in nachhaltige Investitionen zu lenken. Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Zeithorizont und Abschluss von Maßnahmen: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Ergriffene Maßnahmen • Einführung von sechs ESG-Soft-Facts (zur systematischen Beurteilung der Risiken des bestehenden Geschäftsmodells und zur Datensammlung in den drei Bereichen E, S und G) – siehe Kapitel ESG- Kriterien in der Kreditvergabe > ESG-Soft- Facts im Kundenrating und Kreditprozess, Seite 252 • Nachhaltigkeitsgespräche zwischen Firmenkundenberater:innen und Firmenkunden zur Identifizierung der wesentlichen ESG-Risiken des Kunden • Einführung des Climcycle-Tools zur automatisierten Berücksichtigung von ESG-Risiken im Kreditentscheidungsprozess. Das Tool ermittelt für alle Firmenkunden der Oberbank ein Nachhaltigkeits-Scoring, das unmittelbar in die Kreditentscheidung einfließt. • Freiwillige Durchführung eines Klimastresstests, der eine erste Einschätzung bezüglich der Betroffenheit der Oberbank gegenüber Klimarisiken liefert • Erstellung von Nachhaltigkeits-Heatmaps (siehe Konzern I Risikobericht > Nachhaltigkeitsrisiko- Heatmap der Oberbank AG, Seite 447) • Überarbeitung des Oberbank Corporate Sustainable Lending Frameworks: Im 2. Halbjahr 2023 wurde mit der Evaluierung des im Juni 2023 veröffentlichten Entwurfs der EU-Taxonomie zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Umweltziele 3 bis 6 und den Ergänzungen zu den Umweltzielen 1 und 2 begonnen. Daraus haben sich neue Kriterien zur Bewertung von nachhaltigen Finanzierungen ergeben, die in einer Überarbeitung des Oberbank Sustainable Corporate Lending Frameworks mündeten. Mit der Überarbeitung wird auch der Privatkundenbereich vom Framework umfasst, und ein ganzheitliches Oberbank Sustainable Lending Framework entwickelt. Dies erforderte eine Anpassung der Prüfprozesse und -strukturen. Die Einführung ist für das 1. Quartal 2024 geplant und wird von umfassenden Schulungsmaßnahmen begleitet. • Anpassung Kreditantragsverwendungszwecke durch Einführung Finanzierungsaktivität im Markt Österreich: Zur weiteren Abbildung und Nachverfolgung der abgeschlossenen nachhaltigen Finanzierungen wurde im Kernbankensystem beim Kreditantrag der bisherige Verwendungszweck durch die wirtschaftlichen Aktivitäten der EU-Taxonomie zu den Umweltzielen Klimaschutz und Klimawandelanpassung ersetzt. Somit stehen den Firmen- und Privatkundenberater:innen alle 99 wirtschaftlichen Aktivitäten der EU-Taxonomie Umweltziel 1 und 2 als Kreditverwendungszweck zur Verfügung, womit eine spezifischere Erfassung des Verwendungszwecks gewährleistet wird. Damit Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 251 einhergehend wurden auch Erfassungsmasken für österreichische Energieausweise erstellt und diese Daten so erstmalig im Kernbankensystem erfasst. Ziel ist eine wesentliche Verbesserung der Datenbasis zu den finanzierten Aktivitäten und dadurch auch eine einfachere Identifikation von nachhaltigen Finanzierungen. Diese Anwendung wurde in einem ersten Schritt für den Markt Österreich eingeführt. Nach einer Evaluierungsphase wird diese Anwendung auf die restlichen Märkte erweitert. Für damit einhergehende Schulungsmaßnahmen siehe Kapitel ESRS S1 > S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung > Firmenkundenberater:innen und General Banker:innen, Seite 176. • Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz, Seite 107) Nachhaltigkeit im Risikomanagement GRI 2-25, GRI G4-DMA (früher FS2) Das Thema Nachhaltigkeit ist aus Sicht der Oberbank AG untrennbar mit dem Management der Kreditrisiken einer Bank verbunden (siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos, Seite 445). Zudem finden sich im Risikobericht Informationen zur Organisation des Risikomanagements in der Oberbank (siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Organisation des Risikomanagements, Seite 421). Soziale Aspekte im Risikomanagement Neben der im Risikobericht erläuterten Vorgangsweise zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitschancen sowie -risiken im Rahmen des Kundenratings bzw. im Falle einer Kreditentscheidung ist auch der soziale Aspekt fest in den Kreditstandards der Oberbank AG verankert: Sowohl im Firmen- als auch im Privatkundengeschäft sind die Leistbarkeit und damit die Bedienbarkeit des Kredits eine unabdingbare Voraussetzung für eine entsprechende Kreditgewährung – unabhängig von möglichem Besicherungspotenzial. Zudem legt die Oberbank AG seit jeher großen Wert darauf, dass langjährig begleitete Kund:innen, die sich in wirtschaftlich angespannten Situationen befinden (z.B. durch Arbeitslosigkeit bei Privatkund:innen oder durch plötzlich auftretende unverschuldete Engpässe bei Firmenkunden), durch herausfordernde Phasen begleitet werden. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Schuldner:innen reichen von flexiblen Rahmenregelungen bis hin zur Intensivbetreuung durch Spezialist:innen. Die in der Finanzbranche weit verbreitete Praxis, notleidende Kredite an Finanzdienstleister zu verkaufen, wird von der Oberbank AG nicht verfolgt. Auch notleidende Engagements werden direkt in der Oberbank AG weiterbetreut. ESG-Soft-Facts im Kundenrating und Kreditprozess GRI 2-25, GRI G4-DMA (früher FS2) Im Rahmen der Bonitätseinstufung der Kund:innen der Oberbank fließen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beurteilung ESG-relevanter Soft Facts (Geschäftsmodell, Abhängigkeit externer Faktoren) in das Kundenrating ein. Die im 2. Halbjahr 2021 eingeführten sechs ESG-Soft-Facts dienen zur systematischeren Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 252 Beurteilung der Risiken des bestehenden Geschäftsmodells und zur Datensammlung in den drei Bereichen E (Environment/Umwelt), S (Social/Soziales) und G (Governance/Unternehmensführung). Soft Facts im Bereich E (Environment) • Physische Risken auf den Unternehmensgegenstand: Mit diesem Soft Fact werden die direkten Folgen des Klimawandels (extreme Wetterereignisse, langfristige Klimaänderung) auf den Unternehmensgegenstand und das Geschäftsmodell der Kund:innen bewertet. • Physische Risiken auf das Vermögen: Hier werden die Auswirkungen des Klimawandels (extreme Wetterereignisse, langfristige Klimaänderung) auf das Vermögen der Kund:innen (Firmenstandort, Lager/Vorräte, Maschinen) beurteilt. • Transitionsrisiken – Stranded Assets: Bei diesem Soft Fact geht es um die Einschätzung des Risikos der Abwertung von Vermögenswerten (Betriebsliegenschaft, Vorräte, technische Anlagen), die aufgrund von Regulierungen im Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verursacht werden. • Transitionsrisiken – erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft: Hier wird die Betroffenheit der der Kund:innen von einer verstärkten Ausrichtung auf erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft (Abfallvermeidung und Recycling) bewertet. Soft Fact im Bereich S (Social) • Soziale Risiken: Mit diesem Soft Fact werden die Risiken aus der Missachtung gesetzlicher und sozialer Standards im Bereich Personal- und Produktmanagement betrachtet. Soft Fact im Bereich G (Governance) • Governance-Risiken: Bei diesem Soft Fact wird das Risiko aus der Missachtung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung beurteilt. Diese ESG-Soft-Facts und die daraus resultierenden Fragestellungen dienen als Basis für Nachhaltigkeitsgespräche der Firmenkundenberater:innen. In diesen Gesprächen identifizieren und beraten die Firmenkundenberater:innen der Oberbank die wesentlichen ESG-Risiken ihrer Kunden. Die Gesprächsfähigkeit der Firmenkundenberater:innen rund um das Thema Nachhaltigkeit und ESG- Risiken wurde im 1. Halbjahr 2022 durch die zehnwöchige Ausbildungsreihe „Fokus Nachhaltigkeit“ in Zusammenarbeit mit der LIMAK Austrian Business School und der Terra Institute GmbH deutlich erhöht. 2023 wurde diese durch gesammelte Praxis und laufende Bewusstseinsbildung weiter gefestigt. So wurde u.a. ein Fresh-up-Workshop für Firmenkundenberater:innen und ausgewählte Personen zentraler Abteilungen gemeinsam mit der Terra Institute GmbH durchgeführt. Die Berücksichtigung von ESG-Risiken im Kreditentscheidungsprozess wurde im 4. Quartal 2021 durch die Einführung des Climcycle-Tools (vormals: ClimAid-Tool) weitgehend automatisiert. Dieses Tool ermittelt für alle Kreditkunden der Oberbank ein Nachhaltigkeits-Scoring, das unmittelbar in die Kreditentscheidung einfließt. Bei der Risikoeinstufung mithilfe des Climcycle-Tools werden sowohl Klima- als auch Sozial- und Governance-Risiken berücksichtigt, wobei die Klimarisiken den größten Einfluss auf die Gesamtrisikobewertung haben. Für die Bewertung werden qualitative und quantitative Informationen aus externen und öffentlich verfügbaren Datenquellen wie beispielsweise Eurostat, SASB (Sustainability Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 253 Accounting Standards Board), FIRST (Financial Institutions: Resources, Solutions and Tools), EU-Kommission (Taxonomy Technical Annex) sowie Weltbank (ThinkHazard!) verwendet. So kann die sektorale und regionale Risikoexposition der Oberbank Kund:innen im Hinblick auf die physischen Risiken (direkte Folgen des Klimawandels wie z.B. vermehrt auftretende Naturkatastrophen) und auf die Transitionsrisiken (Risiken, die durch den Anpassungsprozess auf eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft entstehen wie z.B. Preisanstiege durch CO₂-Steuern) eingeschätzt werden. Das ESG-Risiko wird für jeden Kunden im Kernbankensystem der Oberbank jeweils für die Bereiche E (Environment), S (Social) und G (Governance) sowie als Gesamtscore ausgewiesen. Die geografische Region sowie die Branche der Kunden stellen die maßgeblichen Parameter dieses Scorings dar. Bei Kunden mit einem hohen oder sehr hohen ESG-Risiko müssen die Kundenberater:innen im Falle einer neuen Finanzierung eine Stellungnahme abgeben, inwiefern die beantragte Finanzierung zur Reduktion des ESG- Risikos der Kunden beiträgt. Ein Beitrag zur Reduktion des ESG-Risikos kann u.a. eine Verbesserung bzw. Minderung des physischen Risikos auf den Unternehmensgegenstand oder das Vermögen der Kunden bewirken. Aber auch die Minderung von Transitionsrisiken, der Ausbau im Bereich der Kreislaufwirtschaft oder eine Verbesserung im Bereich von sozialen und Governance-Risiken können Ziele der konkreten Finanzierung sein. Durch die automatische und regelmäßige Ermittlung des ESG-Scorings sämtlicher Firmenkunden wird bei der Kreditvergabe der Fokus auf Kunden mit geringem oder mittlerem Risiko gelenkt. Die verpflichtende Kommentierung von neuen Finanzierungen bei Kunden mit erhöhtem ESG-Risiko sorgt dafür, dass Finanzierungen bei diesen Kunden in nachhaltige Projekte bzw. Investitionen fließen. ESG-Risiken im Kreditportfolio der Oberbank AG GRI 2-25, GRI G4-DMA (früher FS2) Siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos, Seite 445. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 254 Nachhaltiges Produktportfolio Herangehensweise nachhaltiges Produktportfolio Das nachhaltige Produktportfolio der Oberbank ist ein wichtiger Baustein, mit dem die Oberbank zu einer nachhaltigen Entwicklung von Umwelt und Gesellschaft beitragen möchte. Die Oberbank arbeitet deshalb kontinuierlich daran, ihr Angebot an nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zu erweitern und den Nutzeranteil dieser Produkte zu erhöhen. Ein nachhaltiges Produktportfolio hat aus mehreren Gründen eine positive Auswirkung auf Kund:innen, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Zum einen werden die Einlagen für nachhaltige Zwecke verwendet und fließen in Finanzierungen nachhaltiger Projekte, die einen sozialen oder ökologischen Beitrag leisten. Zum anderen reagiert die Oberbank mit einem Ausbau ihres Angebots an nachhaltigen Produkten und Services auf eine erhöhte Nachfrage der Kund:innen und trägt so auch dazu bei, mehr Awareness für Nachhaltigkeitsthemen zu schaffen. Darüber hinaus wird durch sogenannte Nachhaltigkeitsgespräche mit den Firmenkunden ein Beitrag zu mehr Awareness für Nachhaltigkeitsthemen geleistet. Auch das Thema Digitalisierung hat bei modernen, nachhaltigen Produkten einen hohen Stellenwert. Nachhaltigkeit und Digitalisierung gehen oft Hand in Hand. Einerseits führt Digitalisierung zu Einsparungen an Papier und Wegen. Andererseits kann eine vermehrt digitale Abwicklung, die teilweise eine Änderung von Gewohnheiten erfordert, eine Herausforderung darstellen. Daher bietet die Oberbank nach wie vor die klassische Abwicklung von Kontoeröffnungen in der Filiale, Zahlungen am Schalter und diverse Beratungsleistungen vor Ort an. Zudem sind Inklusion sowie die Sicherstellung von Barrierefreiheit auch bei digitalen Anwendungen ein Thema, mit dem sich die Oberbank auseinandersetzt. Bezüglich der Vermeidung negativer Auswirkungen sowie der Einhaltung von Menschenrechten (wie z.B. Arbeitsbedingungen) siehe die Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Ausschlusskriterien für Länder, Seite 246 und ESG-Soft- Facts im Kundenrating und Kreditprozess, Seite 252. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 255 Parameter und Ziele Parameter nachhaltige Finanzierungen Nachhaltige Firmenfinanzierung Die Oberbank AG verfügt über ein umfangreiches Kreditportfolio aus Firmenfinanzierungen für unterschiedliche Branchen, Verwendungszwecke und Unternehmensgrößen. Die Analyse dieses Portfolios auf seine Nachhaltigkeit ist u.a. aufgrund der vielfältigen Verwendungszwecke von hoher Komplexität. Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework Wie im Nachhaltigkeitsbericht 2022 angekündigt, wurden die bisher genutzten ÖGUT-Positivkriterien (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) durch das Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework abgelöst. Die dort festgelegten ESG-Kriterien dienen nun als Bewertungsgrundlage für Firmenkundenfinanzierungen. Sie umfassen nicht nur Investitionen in den Klimaschutz und in die Klimawandelanpassung, sondern auch sozial nachhaltige Finanzierungen. Im Bereich Governance wurden im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung absolut ausgeschlossene Geschäfte definiert, die den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der Oberbank zuwiderlaufen (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Ausschlusskriterien , Seite 246). Ziel dieses Frameworks ist die Definition von klaren Nachhaltigkeitskriterien für Investitions-, Leasing- und Projektfinanzierungen im Firmenkundenbereich. Ausgehend von der Taxonomie-Verordnung und den SDGs der Vereinten Nationen wurden folgende Finanzierungskategorien ausgewählt: In den ökologisch nachhaltigen Kategorien wurden Kriterien definiert, die sich stark an den wesentlichen Beitragskriterien der EU-Taxonomie 2020/852 Anhang I Umweltschutz orientieren. Um den Beitrag dieser Finanzierungen zum Umweltschutz messbar zu machen, wurden Impact-Faktoren festgelegt, die im 1. Quartal 2024 erstmals ausgewertet und berichtet werden. Die Kriterien für sozial nachhaltige Kategorien orientieren sich am Gemeinwohl und sollen einen Beitrag zum Zugang zu leistbarem Wohnen sowie Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 256 Gesundheits- und Bildungsleistungen für die breite Bevölkerung ermöglichen. Ergänzend dazu wurden auch soziale Förderungen bei EU-weiten Notlagen aufgenommen, um wirtschaftliche Härtefälle bei länderübergreifenden Notlagen wie Pandemie, politische Krisen und Naturkatastrophen abzufedern. Informationen zu Schulungsmaßnahmen rund um die Einführung des Oberbank Sustainable Corporate Lending Frameworks und zu den Nachhaltigkeitsgesprächen finden sich im Kapitel ESRS S1 > S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung > Firmenkundenberater:innen, Seite 176. Die 2022 entwickelte Kennzeichnungsmöglichkeit im Kernbankensystem wurde Anfang 2023 eingeführt (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Maßnahmen in der Kreditvergabe, Seite 251) und war ein wichtiger Schritt, um den Aufbau eines Oberbank Sustainable Finance Pools zu ermöglichen. Dieser umfasst frei finanzierte, dem Oberbank Framework entsprechende Finanzierungen, die je nach Vorgabe des An- bzw. Einlageprodukts die entsprechende Verwendung der Erlöse aus den nachhaltigen Konto- und Anlageprodukten der Oberbank garantieren. Als Grundlage für den Oberbank Sustainable Finance Pool dienen nicht nur Neuproduktionen, sondern auch Bestandsfinanzierungen, die den Kriterien des Oberbank Sustainable Corporate Lending Frameworks entsprechen. Die Bestandsprüfung erfolgte auf Basis von Einzelfinanzierungsprüfungen von Investitionskrediten mit einer Restlaufzeit von mind. 10 Monaten und einem Obligo von über 1 Mio. Euro. Die Bestandsprüfung über alle Märkte konnte 2023 abgeschlossen werden. Das Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework mit weiterführenden Informationen zu den Prüfkriterien findet sich auf der Oberbank Website. Seit dem 1. Quartal 2023 ist dort auch das zugehörige externe Review von ISS ESG zu finden. In der folgenden Tabelle werden die Finanzierungsobligos je Framework-Kategorie per 31.12.2023 angeführt. Diese umfassen Investitions- und Leasingfinanzierungen in allen Märkten. Diese Aufstellung ersetzt auch die bisherige Darstellung der Offenlegungen über nachhaltige Großprojekte im Nachhaltigkeitsbericht. GRI FS7, GRI FS8 Übersicht nachhaltige Finanzierungen 2023 Anzahl Saldo (in Mio. €) Green Building (Commercial) 188 735 Erneuerbare Energie 229 110 Energieeffizienz 2 1 Saubere Mobilität 2.123 68 Nachhaltige Forschung und Entwicklung 0 0 Kreislaufwirtschaft 6 16 Schul- und Berufsbildung 1 4 Sozial- und Gesundheitswesen 12 62 Gemeinnütziger Wohnbau 0 0 Soziale Förderungen 10 6 Summe 2.571 1.002 Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 257 Die eng gefassten Bewertungskriterien des Oberbank Sustainable Corporate Lending Frameworks sind nicht in allen Fällen deckungsgleich mit den Kriterien der Förderstellen. Aus diesem Grund werden die Finanzierungen mit Umweltförderungen nachfolgend gesondert angeführt . GRI FS8 Umweltförderungen Förderberatung zählt zu den Kernkompetenzen der Oberbank. Die Inanspruchnahme von Förderungen für Investitionen, Innovationen und Umweltprojekte ist für Oberbank Kunden ein klarer Vorteil, denn die Oberbank berät mit ihren Expert:innen vollumfänglich zum Thema Förderungen und begleitet ihre Kunden auch durch das gesamte Förderprocedere. Die Unternehmen kommen so in den Genuss von günstigen Förderkrediten, Förderhaftungen, gefördertem Eigenkapital und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Als eine von wenigen österreichischen Banken bietet die Oberbank ihren Firmenkunden seit dem 3. Quartal 2022 eine maßgeschneiderte Refinanzierung Green der Europäischen Investitionsbank (EIB) an. Dabei handelt es sich um zinsbegünstigte Kredit- und Leasingfinanzierungen für umweltrelevante Investitionen. In einem ersten Schritt stand ein Refinanzierungsvolumen in der Höhe von 100 Mio. Euro zur Verfügung. Aktuell werden mit der EIB Gespräche über eine zweite Tranche in Höhe von 150 Mio. Euro geführt, die 2024 zur Verfügung gestellt werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die in 2023 abgewickelten Umweltförderanträge (inkl. EIB-Kredite und EIB- Leasings, ERP-Förderkredite (European Recovery Program) sowie Umweltzuschüsse, exkl. OeKB Exportinvestkredit Green Energy und Finanzierungen zur Pandemiebewältigung). Mit 176 Stück ist die absolute Anzahl an neu eingereichten Förderanträgen um 68 % im Vergleich zum Vorjahr deutlich gewachsen. Das begleitete Projektvolumen bei umweltrelevanten Förderprojekten in Österreich ist gegenüber dem Vorjahr um 62 % gesunken. Hintergrund für diese Entwicklung war v.a. ein starker Rückgang bei den AWS ERP-Krediten aufgrund der ERP-Mittelverknappung im Jahr 2023: Das Volumen der Neueinräumungen war dort um 74 % bzw. 74 Mio. Euro rückläufig. Hinzu kommt, dass viele Investitionsprojekte österreichischer Unternehmen aufgrund der Investitionsprämie in den Jahren 2021 und 2022 vorgezogen umgesetzt wurden und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 die Investitionsbereitschaft der österreichischen Betriebe generell gebremst haben (Inflation/Energiepreise, Lieferkettenproblematik, Zinssteigerungen etc.). Umweltförderanträge 2023 2022 Wachstum von 2022 auf 2023 (in %) 2021 Anzahl 176 75 68 % 71 Volumen Neueinräumungen (in Mio. €) 62 160 -62 % 113 Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 258 GRI FS8 OeKB Exportinvestkredit Green Die Österreichische Kontrollbank (OeKB) bietet seit 2018 mit Exportinvest eine langfristige Finanzierung für Neu- und Ersatzinvestitionen von Exportunternehmen in Österreich an. Einer der Vorteile dieser Finanzierung ist – neben der variablen Ausgestaltung in Beantragung, Ziehungs- und Rückführungsstruktur –v.a. die mögliche Risikoübernahme durch die OeKB mit bis zu 30 %. 2020 wurde als weiterführendes Produkt die Variante Exportinvest Green entwickelt. Es ist eine der ersten Maßnahmen, die im Rahmen der „Green Finance Agenda“ der österreichischen Bundesregierung umgesetzt wurden. Damit bietet die OeKB eine Finanzierungsmöglichkeit für Neu- und Ersatzinvestitionen von Exportunternehmen in Österreich an, wenn diese die Umwelt entlasten und einen nachhaltigen Beitrag zur Umweltverbesserung leisten. Zu den Vorteilen dieses Produkts zählt, dass neben der Möglichkeit, einen höheren Finanzierungsbetrag beantragen zu können, die zusätzliche Perspektive besteht, dass die Republik Österreich um 10 Basispunkte mehr Risiko übernehmen kann. Zusätzlich zu den bestehenden Fördermöglichkeiten der Republik Österreich und anderer Gebietskörperschaften unterstützt die OeKB seit 2023 mit der Exportinvest Green Energy österreichische Exporteure bei ihren Investitionsvorhaben, die dem Umstieg von fossiler Energie in nachhaltige Energiequellen im Inland dienen. Die Exportinvest Green Energy hat das Ziel, die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Exportwirtschaft zu erhöhen. Mit der Exportinvest Green Energy haben österreichische Exportunternehmen und deren heimische Zulieferer die Möglichkeit, bis zu 100 % des Kapitalbedarfs – abhängig von der Exportquote – mit den attraktiven OeKB-Konditionen zu finanzieren. Darüber hinaus stellt die OeKB mit der OeKB-Beteiligungsfinanzierung Green ein Instrument zur Verfügung, damit auch umweltrelevante Investitionen bei Auslandstöchtern österreichischer Exporteure von einer höheren Risikoübernahme von bis zu 40 % profitieren können. Neueinräumungen 21 2023 2022 2021 Anzahl 8 4 2 Volumen Neueinräumungen (in Mio. €) 68,4 32,4 18,1 Durch die konsequente Beratung konnte sowohl das Volumen als auch die Anzahl der neu eingeräumten umweltrelevanten OeKB-Finanzierungen kontinuierlich gesteigert werden. Einholung Energieausweise zur Bestandserhebung nachhaltiger Immobilienfinanzierungen Aufgrund der Energieausweise aus der Kampagne 2021 und 2022 für Österreich und Deutschland konnten etliche nachhaltige Gebäude, im Sinne des Oberbank Sustainable Corporate Lending Frameworks, identifiziert werden. Im Zuge der 2023 durchgeführten Bestandsprüfung wurden weitere Energieausweise von Bestandsimmobilien eingebracht und die Datengrundlage wurde weiter verbessert. Den Kriterien Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 259 21 Neueinräumungen Exportinvest Green/Green Energy/Beteiligungsfinanzierung Green entsprechende Gebäude sind ab 2023 Teil des nachhaltigen Deckungsstocks, dem Oberbank Sustainable Finance Pool. Erweiterung der Einholung von Energieausweisen auf die CEE-Märkte Die erstmalige Einholung von Energieausweisen im Firmenkundengeschäft für die CEE-Märkte (Central and Eastern Europe) Tschechien, Ungarn und Slowakei erfolgte 2022 im Zuge von EIB-Finanzierungen. Für 2023 wurde die Einholung der Energieausweise im Rahmen der Einführung des Oberbank Sustainable Corporate Lending Frameworks weiter ausgerollt, sodass auch eine erste Bestandsbewertung auf Green Buildings und Aufnahme in den Oberbank Sustainable Finance Pool durchgeführt werden konnte. GRI FS7 Finanzierungen zur Pandemiebewältigung Im Geschäftsjahr 2023 wurden den Firmenkunden der Oberbank zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie trotz auslaufender Programme noch Überbrückungsfinanzierungen in Höhe von 7 Mio. Euro gewährt. Überbrückungsfinanzierungen 2023 2022 2021 2020 Gesamt Anzahl 14 119 424 1.349 1.906 Volumen Neueinräumungen (in Mio. €) 7 22 268 595 892 Per 31.12.2023 waren 222 Mio. Euro der gewährten Überbrückungsfinanzierungen aushaftend, 175 Mio. Euro der zuvor beanspruchten Überbrückungsfinanzierungen wurden in 2023 rückgeführt. Projekt zur EU-Taxonomiekennzeichnung der Finanzierungsaktivitäten auf Einzelfinanzierungsebene Die Banken der Europäischen Union müssen offenlegen, welcher Anteil ihres Geschäfts den technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie genügt und somit in die Green Asset Ratio (GAR) einfließt (siehe Kapitel Umweltinformationen > Angaben nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie- Verordnung) > Verpflichtende Offenlegungen gemäß EU-Taxonomie > Seite 91). Um diesen Prozess zu automatisieren und gleichzeitig die Datenqualität zu heben, wurde zur Implementierung der EU-Taxonomie in das Kernbankensystem ein Teilprojekt durchgeführt und Ende 2023 abgeschlossen. Seit Dezember 2023 ist es im Markt Österreich im Kreditantragsprozess möglich, die entsprechende Finanzierungsaktivität laut EU-Taxonomie (vorerst Umweltziel 1 und 2) auszuwählen und als Kreditverwendungszweck im Kernbankensystem zu hinterlegen. Die Funktion Finanzierungsaktivität wird künftig um die Umweltziele 3 bis 6 erweitert und auch in den übrigen Oberbank Märkten eingeführt. Durch die korrekte Auswahl der Finanzierungsaktivität kann die damit korrespondierende EU- taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität ermittelt und im System erfasst werden. Dazu wurden umfangreiche Schulungsmaßnahmen durchgeführt. Zusätzlich umfasst die Anwendung – neben der Energieausweiserfassung im Privatkundenbereich – auch die direkte Eingabe der Energieausweise von Firmenkundenimmobilien im Kernbankensystem. Damit ist eine wesentliche Verbesserung der Datenqualität im Immobilienbereich gelungen. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 260 Für 2024 ist in einem weiterführenden Projektschritt geplant, dass auch die Ergebnisse der Einzelfalltaxonomieprüfung im Kernsystem hinterlegt werden können. Derzeit werden die Taxonomieprüfergebnisse noch separat ausgewertet und dokumentiert. Durch die Erweiterung wird die Erfassung der Ergebnisse der Taxonomieprüfung auf Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität vollumfänglich im Kernbankensystem hinterlegbar. Diese Maßnahme soll die Datenqualität im Hinblick auf nachhaltige Finanzierungen weiter verbessern. Projekt Erneuerbare Energien Vor dem Hintergrund des zunehmenden Nachhaltigkeitsbewusstseins der Firmenkunden und der mit den nationalen und internationalen Klima- und Energieplänen eingeläuteten Energiewende beobachtet die Oberbank einen massiven Anstieg an Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien. Um den Kunden auch bei der Transformation zu sauberen Energiequellen in gewohnter Beratungsqualität als Sparringpartner auf Augenhöhe zur Seite zu stehen, wurde im Herbst 2022 das Projekt „Erneuerbare Energien“ gestartet, das sich insbesondere auf den Bereich Photovoltaik fokussierte. Im 1. Quartal 2023 wurde als Resultat dieses Projekts ein Finanzierungs- und Beratungspaket für den österreichischen und deutschen Markt vorgestellt und die Firmenkundenberater:innen via Webex umfassend zu den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Unternehmens- und Projektfinanzierungen von Photovoltaikanlagen geschult. Weiters werden laufend Tools wie Angebotsmuster, Brief- und Mail-Vorlagen erarbeitet und dem Vertrieb zur Verfügung gestellt. GRI FS7, GRI FS8 ESG-linked Loans Im Jahr 2023 hat die Oberbank im Bereich Großkunden ESG-linked Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 98,5 Mio. Euro gezeichnet. Die daraus gewonnen Erfahrungen, insbesondere im Zusammenhang mit ESG-gebundener Margengestaltung, wurden für eine ESG-Score-abhängige Bepreisung bzw. Bonifikation bilateraler Kredite bei Großkunden genutzt und ein eigener ESG-linked Kredit entwickelt (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter nachhaltiges Produktportfolio > Nachhaltige Produktwelt im Bereich Firmenkunden, Seite 267). Nachhaltiges Leasing Im Bereich Leasing wurde gezielt in zukunftsweisende nachhaltige Projekte investiert. Hier sind v.a. die Finanzierung von Photovoltaikanlagen sowie die Unterstützung der Elektromobilität durch Leasing von Elektroautos und den Ausbau von der Ladeinfrastruktur zu nennen. Im Immobiliensektor wurde der Schwerpunkt besonders auf grüne Immobilien gesetzt. Dies unterstreicht die Verantwortung der Oberbank für umweltbewusstes Handeln im gesamten Leasingportfolio. Im Zuge der Einführung des Oberbank Sustainable Corporate Lending Frameworks wurde die Automatisierung der systemtechnischen Kennzeichnung von nachhaltigen Leasingprojekten vorgenommen. Finanzierte Emissionen und Dekarbonisierung des Kreditportfolios Die Oberbank berechnet die finanzierten Emissionen und legt diese offen (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Finanzierte Emissionen und PCAF (Scope 3.15), Seite 136). Darüber hinaus entwickelt die Oberbank eine Strategie zur Dekarbonisierung des Kreditportfolios (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz, Seite 107). Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 261 Nachhaltige Privatfinanzierungen Wohnbaufinanzierungen machen den größten Teil der von der Oberbank vergebenen Privatfinanzierungen aus. Der Bestand der Oberbank an privaten Wohnbaufinanzierungen im Markt Österreich beläuft sich per 31.12.2023 auf rund 2,65 Mrd. Euro. Im Jahr 2022 waren es rund 2,86 Mrd. Euro. Davon wurde ein Kreditvolumen in der Höhe von 290,01 Mio. Euro im Jahr 2023 neu eingeräumt. Die Oberbank will sich in Zukunft stärker für die Vergabe von nachhaltigen Finanzierungen im privaten Wohnbau engagieren. Neuvergabe Privatfinanzierungen im Kernmarkt Österreich in Mio. € Anteil der Neuvergaben 2023 2022 2021 2023 2022 2021 Förderdarlehen 2,10 3,23 4,01 0,72 % 0,56 % 0,60 % Wohnbankkredite 5,50 0,60 13,40 1,90 % 0,10 % 1,90 % Wohnbaukonten und -finanzierungen für Sanierungsmaßnahmen 38,50 54,60 57,10 13,28 % 9,42 % 8,20 % Wohnbaufinanzierungen 243,91 521,40 620,19 84,10 % 89,92 % 89,30 % gesamt 290,01 579,83 694,70 100 % 100 % 100 % Die Nachfrage nach Wohnimmobilienfinanzierungen und die damit verbundene Neuvergabe sind bereits im Jahr 2022 deutlich eingebrochen. Diese Tendenz ist auch im Geschäftsjahr 2023 zu erkennen, was auf das wesentlich schlechtere gesamtwirtschaftliche Umfeld und die damit verbundenen Unsicherheiten (gestiegene Zinsen, Lebenshaltungskosten, Energiepreise, Baukosten und Immobilienpreise) zurückzuführen ist. GRI FS8 Nachhaltige Wohnbaufinanzierungen Ob eine Wohnbaufinanzierung nachhaltig ist oder nicht, lässt sich auf Basis der in der EU-Taxonomie für Immobilien festgelegten Prüfkriterien in erster Linie anhand des Energieausweises einer Immobilie feststellen. Die Oberbank hat sich deshalb 2021 das Ziel gesetzt, bei 80 % aller neu abgeschlossenen Wohnbaufinanzierungen verpflichtend einen Energieausweis einzuholen. Per 31.12.2022 lag bereits bei rund 60 % aller neu abgeschlossenen Wohnbaufinanzierungen ein Energieausweis vor. Per 31.12.2023 lag ein Energieausweis bereits bei 66 % der Wohnbaufinanzierungen vor. Dies bedeutet eine Steigerung von 10 %. Durch die zentrale Erfassung von Energieausweisen ist gewährleistet, dass Energiekennzahlen (z.B. Heizwärmebedarf (HWB) oder CO₂-Wert) den einzelnen Immobilien und damit den jeweiligen Krediten zugeordnet werden können. Auf Basis dieser Datenerfassung können als nachhaltig eingestufte Privatfinanzierungen aus dem Kreditportfolio herausgefiltert werden. Bereits im Jahr 2021 hat die Oberbank gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Drees & Sommer ein Projekt durchgeführt, um den Gesamtbestand an Wohnbaufinanzierungen der Oberbank in Österreich auf seine Energieeffizienz zu prüfen 22. Dafür wurde eine eigene Bewertungslogik entwickelt, auf deren Basis per 31.12.2022 ein Volumen von rund 1,16 Mrd. Euro an energieeffizienten Wohnbaufinanzierungen identifiziert wurde. Im Jahr 2023 betrug das Volumen 1,034 Mrd. Euro. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 262 22 Ergebnis nicht in der Green Asset Ratio (GAR) enthalten. Zukünftige regulatorische Entwicklungen könnten jedoch Auswirkungen auf die Definition nachhaltiger Wohnbaufinanzierungen und damit auf das per 31.12.2023 als nachhaltig gekennzeichnete Kreditvolumen der Oberbank sowie die Zielsetzungen der Oberbank haben. Unabhängig davon hält die Oberbank an dem ambitionierten Volumenziel für das Jahr 2025 fest. GRI FS8 Emission des ersten Green Covered Bonds Auf Basis der identifizierten nachhaltigen Wohnbaufinanzierungen konnte die Oberbank am 24. Juni 2021 den ersten jemals in Österreich platzierten Green Covered Bond in Höhe von 250 Mio. Euro emittieren. Die Mittelverwendung dieses Green Covered Bonds umfasst grüne Wohngebäude, die den Kriterien der EU- Taxonomie entsprechen. Die Second Party Opinion von ISS ESG zum Green Bond Framework der Oberbank bestätigt, dass mit diesen Finanzierungen ein signifikanter Beitrag zum Sustainable Development Goal 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ sowie zum EU-Taxonomie-Umweltziel 1 „Klimaschutz“ geleistet wird. Das erste Impact Reporting zu diesem Green Covered Bond wurde im Juni 2022 veröffentlicht. Der zweite Impact Report wurde im Juni 2023 veröffentlicht und ist auf der Website der Oberbank abrufbar (siehe dazu den Impact Report 2023). Förderungen rund ums Eigenheim Derzeit gibt es unzählige Möglichkeiten, Wohnen umweltfreundlich und nachhaltig zu gestalten: angefangen bei der Sanierung von Wohnungen und Häusern über einzelne Maßnahmen, wie etwa die Umstellung auf umweltfreundliche Heizmethoden, die Installation von Solar- oder Photovoltaikanlagen oder das fachgerechte Anbringen von Wärmedämmung, bis hin zum Neubau von Passivhäusern. Die speziell ausgebildeten Wohnbauberater:innen der Oberbank informieren die Kund:innen diesbezüglich umfassend. Darüber hinaus hat sich die Oberbank auch zum Ziel gesetzt, das Thema „nachhaltiger Wohnbau“ in jeder Hinsicht zu forcieren. Dies bedeutet, dass nachhaltiges Bauen und Sanieren wesentliche Bestandteile jedes Kundengesprächs im Bereich der Wohnbaufinanzierung sind. GRI FS8 Förderdarlehen In der Oberbank wird zwischen Förderungen für Errichtung, Sanierung oder alternative Energien und sonstigen Förderungen, wie z.B. Förderungen für Lärmschutz oder den Einbau von Liften, unterschieden. In Österreich gibt es drei wesentliche Förderstellen: die Bundesförderstelle, die Landesförderstelle und vereinzelte Stellen der Gemeinden. Auch bei der Art und Weise der Förderungen können mehrere Möglichkeiten unterschieden werden: Direktdarlehen der Förderstelle, Einmalzuschuss oder Zinsenzuschuss zu einem Bankdarlehen. Diese Bankdarlehen werden bei manchen Förderungen nur von bestimmten Banken eingeräumt, wie z.B. die Darlehen für die Errichtung eines Eigenheims in Oberösterreich nur von der OÖ Landesbank vergeben werden. Förderdarlehen, die Kund:innen bei der Oberbank abwickeln können, sind Darlehen im Rahmen der Sanierungsförderung (in Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Wien und Steiermark), Kaufförderungen und die Errichtungsförderung im Eigentum (im Bundesland Salzburg). Die Oberbank Kund:innen beantragen dafür die Förderung bei der Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 263 jeweiligen Förderstelle (z.B. mit Kostenvoranschlag in Niederösterreich oder bereits bezahlten Rechnungen in Oberösterreich). Die Förderung wird nur für Beträge zugesichert, die den strengen Förderkriterien entsprechen, die wiederum je nach Förderstelle unterschiedlich sein können. Allgemeingültige Kriterien sind jedoch die Energieeffizienz und die Förderung von barrierefreien Neu- und Umbauten. Die Energiekennzahlen sind dabei durch einen Energieausweis oder ein Zertifikat nachzuweisen. Mit der Zusicherung der Förderstelle des jeweiligen Bundeslands wird das Förderdarlehen durch die Oberbank vergeben. Neuvergabe von Förderdarlehen im Verhältnis zur Neuvergabe von Wohnbaufinanzierungen in den Märkten Österreich, Deutschland und Ungarn Unter Wohnbaufinanzierungen versteht man Wohnbaukredite und Wohnbankkredite. Vorfinanzierungen (Wohnbaukonten) sind nicht inkludiert. Aufgrund der Bestimmungen in den einzelnen Märkten (z.B. Höchstgrenzen und Einkommensgrenzen) ist bei diesen Förderdarlehen der Anteil am Gesamtvolumen der Wohnbaufinanzierungen naturgemäß gering. Da die Vergabe dieser Förderdarlehen von der Erfüllung der Vorgaben der jeweiligen Förderstelle abhängig ist, kann sie von der Bank nicht beeinflusst werden. Förderdarlehen im Verhältnis zu Wohnbaufinanzierungen (exkl. Wohnbaukonten) im Markt Österreich 2023 2022 2021 Anzahl der Förderdarlehen 20 38 49 Anteil an der Anzahl der Wohnbaufinanzierungen 1,4 % 1,8 % 1,8 % Volumen der Förderdarlehen (in Mio. €) 2,10 3,23 4,01 Anteil am Volumen der Wohnbaufinanzierungen 0,86 % 0,90 % 0,84 % Neuvergabe von Förderdarlehen im Verhältnis zur Neuvergabe von Wohnbaufinanzierungen (exkl. Wohnbaukonten) im Markt Deutschland 2023 2022 2021 Anzahl der Förderdarlehen 48 64 64 Anteil an der Anzahl der Wohnbaufinanzierungen 17,33 % 15,13 % 14,13 % Volumen der Förderdarlehen (in Mio. €) 7,55 13,40 11,51 Anteil am Volumen der Wohnbaufinanzierungen 9,17 % 11,90 % 10,41 % Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 264 Neuvergabe von Förderdarlehen im Verhältnis zur Neuvergabe von Wohnbaufinanzierungen (exkl. Wohnbaukonten) im Markt Ungarn 2023 2022 2021 Anzahl der Förderdarlehen 2 51 70 Anteil an der Anzahl der Wohnbaufinanzierungen 14,29 % 34,93 % 19,89 % Volumen der Förderdarlehen (in Mio. €) 0,01 0,28 0,57 Anteil am Volumen der Wohnbaufinanzierungen 1,74 % 4,47 % 3,27 % Aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Geschäftsjahr 2023 (hohe Energiepreise, hohe Inflation etc.) wurden Großinvestitionen von Kund:innen vermieden, was sich in den drei obigen Tabellen am deutlichen Rückgang der Förderdarlehen im Vergleich zum Jahr 2022 zeigt. GRI FS7 Verbraucherkredite im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen im Markt Österreich In der Regel werden Sanierungsmaßnahmen teilweise vorfinanziert (z.B. bei Sanierungsförderungen in Oberösterreich oder weil der Gesamtbetrag zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen noch nicht feststeht). Bei diesen Sanierungsförderungen handelt es sich um Finanzierungen, die in Tranchen in Anspruch genommen werden können. Nicht geförderte Sanierungsmaßnahmen (etwa bei Versagung der Förderung wegen Überschreitung des Höchstbetrags oder der Einkommensgrenzen) können Kund:innen mittels eines Wohnbaukredits langfristig finanzieren. Neuvergabe von Wohnbaukonten und Wohnbaufinanzierungen mit dem Verwendungszweck Sanierungsmaßnahmen im Verhältnis zur Neuvergabe von Wohnbaukonten und Wohnbaufinanzierungen gesamt im Markt Österreich 2023 2022 2021 Anzahl der Kredite mit Verwendungszweck Sanieren 340 489 551 Anteil an der Anzahl der Wohnbau- finanzierungen 22,0 % 17,9 % 15,5 % Volumen der Kredite mit Verwendungs- zweck Sanieren (in Mio. €) 38,5 54,6 57,1 Anteil am Volumen der Wohnbau- finanzierungen 13,28 % 9,42 % 8,22 % GRI FS7 Wohnbankkredite im Markt Österreich Die 3 Banken Wohnbaubank AG vergibt Wohnbankanleihen. Diese sind bis zu einer Nominalverzinsung von 4 % p. a. für Privatanleger:innen von der KESt (Kapitalertragsteuer) befreit. Die so aufgebrachten Gelder werden wiederum als begünstigte Wohnbankkredite an private Haushalte vergeben. Die Wohnbankkreditvergabe folgt strikten Richtlinien, die etwa die Überprüfung und den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Finanzmittel fordern. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 265 Arten von Wohnbankkrediten a. Wohnraumschaffung: Ersterwerb einer Eigentumswohnung/eines Reihenhauses oder Errichtung eines Einfamilienhauses, wobei die Wohnnutzfläche nicht mehr als 150 m2 betragen darf b. Finanzierung des Baukostenzuschusses oder Grundanteils für den Erwerb einer Genossenschaftswohnung oder geförderten Mietwohnung (sozialer Wohnbau) Neuvergabe von Wohnbankkrediten im Verhältnis zur Neuvergabe an Wohnbaufinanzierungen im Markt Österreich Wohnbaufinanzierungen sind Wohnbaukredite und Wohnbankkredite, jedoch exkl. Vorfinanzierungen (Wohnbaukonten). Die Einhaltung der Vergabeerfordernisse wird genau überwacht und dokumentiert. Der Anteil an Wohnbankkrediten gemessen an der Anzahl der Wohnbaufinanzierungen gemäß obiger Definition fiel im Jahr 2023 auf 3,21 %. 2023 2022 2021 Anzahl Wohnbankkredite 45 14 91 Anteil an Wohnbaufinanzierungen 3,21 % 0,68 % 3,34 % Volumen der Wohnbankkredite (in Mio. €) 5,5 0,6 13,4 Anteil am Volumen der Wohnbaufinanzierungen 2,25 % 0,17 % 2,81 % Vermittelte Kredite an den Kooperationspartner Wüstenrot Österreich Die Oberbank vermittelt seit mehr als 50 Jahren Finanzierungen an die Bausparkasse Wüstenrot. Diese ist aufgrund des Bauspargesetzes verpflichtet, Finanzierungen nachhaltig für die Schaffung, Sanierung oder Renovierung von Eigenheimen zu vergeben. Deutschland In Deutschland kooperiert die Oberbank seit 2019 mit der Bausparkasse Wüstenrot. Aus dieser Kooperation möchte die Oberbank, in Anlehnung an das Konzept in Österreich, eine Verbreitung der individuellen Finanzierungslösungen im Bereich der nachhaltigen Wohnbaufinanzierung für die Kund:innen erreichen. Auch in Deutschland ist die Bausparkasse Wüstenrot aufgrund des Bauspargesetzes verpflichtet, Kredite nachhaltig für Schaffung, Sanierung oder Renovierung von Eigenheimen zu vergeben. Digitale Finanzierungsservices Kund:innen haben die Möglichkeit, auf der Oberbank Website eine Kreditrate zu errechnen und mittels Ein- und Ausgabenrechnung zu prüfen, ob die ermittelte Kreditrate für sie leistbar ist. Zusätzlich kann online ein Antrag auf Konsum- oder Wohnbaufinanzierung ausgefüllt werden. Durch die Möglichkeit der Vorabübermittlung von einreichungsrelevanten Daten können Finanzierungswerber:innen beim darauffolgenden Beratungsgespräch in der Filiale Zeit einsparen. Aktuell forciert die Oberbank auf allen Vertriebswegen die digitalen Antragsstrecken. Ausblick neue Produkte Den Privat-Sofort-Kredit be green mobility gibt es seit Jänner 2024. Mit diesem Produkt, das in jeder Oberbank Filiale abgeschlossen werden kann, wird Folgendes finanziert: Wasserstoffautos, E-Autos, E- Motorräder, E-Bikes, Lastenfahrräder, Fahrräder und Scooter. Der Privat-Real-Kredit be green living für Sanierung, Kauf und Neubau für Liegenschaften in Österreich wird ab dem 2. Quartal für unsere Privatkund:innen zur Verfügung stehen. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 266 Parameter nachhaltiges Produktportfolio Nachhaltige Produktwelt im Bereich Firmenkunden Nachhaltiges Wirtschaften im unternehmerischen Kontext bedeutet neben der Entwicklung eines langfristigen, nachhaltigen Geschäftsmodells auch ein umsichtiges Wirtschaften im Tagesgeschäft. Daher bietet die Oberbank ihren Kunden neben der breiten Palette an (geförderten) Investitionskrediten (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter nachhaltige Finanzierungen > Nachhaltige Firmenfinanzierungen , Seite 256) eine Vielzahl an Absicherungsprodukten (wie z.B. Dokumentengeschäft, Devisensicherung etc.). Gleichzeitig wird die Liquidität der Kunden mit adäquaten, kurzfristigen (geförderten) Finanzierungen gesichert. Kombiniert mit digitalen Produkten und Services deckt die Oberbank als Finanzpartner somit zahlreiche Kundenbedürfnisse im Bereich Nachhaltigkeit. GRI G4-DMA (früher FS5) Nachhaltigkeitsgespräch und Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen Die Oberbank spricht seit 2021 mit ihren Firmenkunden aktiv über das Thema Nachhaltigkeit. 2022 wurde das Betreuungskonzept für Firmenkunden der Oberbank um das sogenannte Nachhaltigkeitsgespräch erweitert. Es wird seither mit den wesentlichsten Kunden in den Kundengruppen Medium und Large Corporates (vormals KMU und Corporates) sowie Immobilienkunden und neu ab 2023 auch mit Small Corporates einmal jährlich geführt. Diese Gespräche dienen einerseits der Einschätzung des Nachhaltigkeitsrisikos, andererseits der Aufklärung über Nachhaltigkeitsthemen und Handlungsfelder für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum. Auch die Beratung zu Umweltförderprogrammen ist ein wichtiger Baustein. Der Leitfaden für diese Gespräche wird laufend aktualisiert. Er beinhaltet u.a. zwölf Schlüsselfragen, die das Nachhaltigkeitsmanagement von Unternehmen beleuchten und im Gespräch zwischen Kunden und Berater:innen vertiefend diskutiert werden. Diese Fragen beschäftigen sich sowohl mit ökologischen und sozialen Themenstellungen als auch mit unterschiedlichen Aspekten der Unternehmensführung (Governance). Darüber hinaus werden mögliche aktuelle und zukünftige (regulatorische) Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit besprochen und Lösungsansätze skizziert. Als Vertriebsunterstützung für das Nachhaltigkeitsgespräch wurde in Zusammenarbeit mit dem Nachhaltigkeitsberater Terra Institute GmbH ein Erklärvideo angefertigt, das auf einfache Weise die Zusammenhänge von Regulatorik, Sustainable Finance und deren Auswirkungen auf Firmenkunden erklärt. 2023 wurden diese Gespräche auch messbar durch Zielvorgaben und Berichtserfassung ergänzt (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Ziele in den Bereichen nachhaltige Finanzierungen und nachhaltiges Produktportfolio , Seite 280). Ergänzend dazu hat die Oberbank 2022 den sogenannten Nachhaltigkeits-Check für österreichische und deutsche Unternehmen eingeführt und Anfang 2023 für den tschechischen, ungarischen und slowakischen Markt ausgerollt. Er dient als Unterstützung in der Vorbereitung auf ein Nachhaltigkeitsgespräch und zur Bewusstseinsbildung der Kunden für ESG-Themen. Der Nachhaltigkeits-Check wurde gemeinsam mit der Terra Institute GmbH entwickelt. Er kann über die Oberbank Website aufgerufen werden und steht allen interessierten Unternehmen (Kunden und Nichtkunden) kostenfrei zur Verfügung. Der Fragebogen bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich mit ESG-Themen auf einer breiten Basis zu beschäftigen. Anhand von 40 Fragen erhalten sie einen Überblick über ihren Status quo in Sachen Nachhaltigkeit. Nach Abschluss des Fragebogens kann ein Ergebnisreport angefordert werden. Dieser Report umfasst eine Darstellung der Ergebnisse und Tipps für mögliche Verbesserungen. Im persönlichen Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 267 Kundengespräch können die Ergebnisse besprochen bzw. weitere Handlungsfelder mit den Firmenkundenberater:innen der Oberbank diskutiert werden. Die in den Nachhaltigkeitsgesprächen gewonnenen Erkenntnisse werden von den Kundenberater:innen dokumentiert, in weiterer Folge in der internen Risikoeinschätzung berücksichtigt und fließen gegebenenfalls in den Kreditvergabeprozess ein. Mehrwert dieses Gesprächs für Firmenkunden der Oberbank: a. Sensibilisierung für Chancen und Risiken rund um das Thema Nachhaltigkeit b. Hinweise zu regulatorischen Herausforderungen c. Erläuterung, was nachhaltiges Wirtschaften im unternehmerischen Kontext bedeuten kann d. Anbieten bedarfsorientierter Produkte zur Unterstützung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmen, z.B. Förderberatung Ziele dieses Gesprächs aus Sicht der Oberbank: a. Wesentlicher und fixer Bestandteil der nachhaltigen Verkaufskultur in diesem Kundensegment b. Etablierung als langfristiger und insbesondere nachhaltiger Finanzpartner c. Festigung und Ausbau der wesentlichsten Geschäftsbeziehungen d. Identifikation von Risiken und Chancen der Kunden ESG Data Hub der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) Mit Näherrücken der regulatorischen Grenzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sind steigende Anforderungen an die Unternehmen verbunden. Insbesondere die innerbetriebliche Organisation und eine Infrastruktur zur Datensammlung sind wesentliche Voraussetzungen, um diesen Ansprüchen gerecht werden zu können. Die Oberbank hat sich daher entschlossen, beim ESG Data Hub der OeKB teilzunehmen, und hat ihre Kunden aktiv auf die Möglichkeit, über diese Plattform ESG-Daten zu sammeln und zu managen, aufmerksam gemacht. Die größten Kunden der Märkte Österreich und Deutschland wurden via Mail-Aussendung eingeladen. Aus den Rückmeldungen der Kunden wurden Vorschläge an die OeKB übermittelt, ebenso wurde an Anpassungen des Fragebogens mitgewirkt. ESG-linked Kredit 2023 wurde ein ESG-linked Kredit entwickelt, bei dem mit dem Unternehmen individuelle Nachhaltigkeitsziele vereinbart werden. Das kann z.B. die Reduktion des CO₂-Ausstoßes oder von Arbeitsunfällen sein. Die Oberbank unterstützt ihre Kunden dabei, speziell auf ihr Unternehmen abgestimmte Nachhaltigkeitsziele zu definieren. Alternativ kann auch auf ein Nachhaltigkeitsrating einer anerkannten Ratingagentur oder ein ESG-Zertifikat (z.B. ÖGNI-Zertifikat – Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft) eines anerkannten Zertifizierers abgestellt werden. Werden die Ziele erreicht, wird der Kreditzins zum Vorteil der Kunden angepasst. Als Kundengruppen werden primär Medium und Large Corporates, die aufgrund des internen Monitorings und der internen Prozesse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fähig sind, angesprochen. GRI FS7 Betriebliche Altersvorsorge Die betriebliche Vorsorge umfasst für Firmenkunden wichtige Themenbereiche wie die betriebliche Pensionsvorsorge oder Vorsorgekonzepte zur finanziellen Absicherung der Mitarbeiter:innen. Bei den Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 268 Beratungsgesprächen ermittelt die Oberbank gemeinsam mit hauseigenen Expert:innen 23 und Kooperationspartner:innen 24 den Bedarf sowie die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten für das Unternehmen, für die Unternehmer:innen und deren Mitarbeiter:innen. Betriebliche Vorsorge 2023 2022 Jahresnettoprämie (in Tsd. €) 1.029 969 Wachstum im Vergleich zum Vorjahr in % 6,29 % Anmerkung zur Tabelle: Umstellung gegenüber dem Nachhaltigkeitsbericht 2022 von Prämiensumme auf Jahresnettoprämie, daher keine Vergleichbarkeit zu Vorjahren Digitales Haftungstool Seit 2020 können im Kundenportal der Oberbank Haftungen digital beauftragt werden. 2021 wurden 12,6 % aller In- und Auslandshaftungen über das Portal prozessoptimiert an die Zentrale gesandt, der Papierverbrauch wird dadurch sowohl bei Kund:innen als auch in der Oberbank reduziert. Im Jahr 2023 waren es bereits 25 % (2022: 19 %). Seit Ende 2021 können Haftungen außerdem über einen weiteren digitalen Kanal – der Plattform Digital Vault Services (DVS) – nicht nur vollkommen digital beauftragt, sondern auch digital ausgestellt werden. Mit DVS werden v.a. Corporates angesprochen, die auf multibankfähige Tools setzen. be(e) green Haftung Digitalisierung schafft Biodiversität: Für jede digital beauftragte Haftung wird ein weiterer Quadratmeter Blühfläche für Bienen gespendet. Dadurch unterstützt die grüne Haftung den Erhalt von Biodiversität und funktionierenden Ökosystemen (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter nachhaltiges Produktportfolio > Nachhaltige Produktwelt im Bereich Privatkund:innen, Seite 271). Die „be(e) green Haftung“ wird seit 2023 in der Oberbank umgesetzt. Vollautomatische Erstellung von Jahresabschlussbestätigungen Ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung der Abwicklung sind die Jahresabschlussbestätigungen. 2023 wurden bereits 41 % (2022: 25 %) der angeforderten Jahresabschlussbestätigungen erfolgreich per E-Mail versandt und somit CO2 -Einsparungen bei Druck, Papier und Transport erreicht. Ausblick: Nachhaltiges Konto für Firmenkunden Es wird an der Einführung eines be(e) green business Kontos, das mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet werden soll, gearbeitet. Mit Giroeinlagen auf diesen Konten sollen wie bei den be(e) green Girokonten für Privatkund:innen (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter nachhaltiges Produktportfolio > Nachhaltige Produktwelt im Bereich Privatkund:innen, Seite 271) ausschließlich ökologische und/oder soziale – also nachhaltige – Projekte finanziert werden. Darüber hinaus soll mit jeder Eröffnung eines Oberbank be(e) green business Kontos ein Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation geleistet werden, indem großflächig Blühflächen angelegt und somit Bienen und weiteren blütenbestäubenden Insekten Lebensraum geboten wird. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 269 23 In Deutschland: Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., Wüstenrot Bausparkasse DE, UFB:UMU Assekuranzmakler GmbH (bis 23.6.2023) 24 In Österreich: Generali Versicherung AG und Bausparkasse Wüstenrot AG; in Deutschland: Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., Wüstenrot Bausparkasse DE Be(e) green business Konten werden standardmäßig mit einem PDF-Auszug ausgestattet. Weiters werden mit diesen Konten die digitale Dokumentenzustellung und der elektronische Zahlungsverkehr weiter forciert, zusätzlich Papier und Druckmaterialien und somit THG-Emissionen eingespart. Österreichische Firmenneukunden sollen in Zukunft vorrangig mit dem be(e) green business Konto ausgestattet werden. Zusätzlich sollen auch die österreichischen Bestandskunden auf das neue, nachhaltige Konto umgestellt werden. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Summe der Kontoeinlagen in nachhaltige Projekte, also in Projekte, die dem Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework entsprechen, investiert werden. Aktuell arbeitet die Oberbank am Ausbau des Oberbank Sustainable Finance Pools, um die Deckung der Kontoeinlagen langfristig sicherstellen zu können. Geplante Digitalisierungen im Firmenkundenbereich Umstellung PDF-Auszug von A4/3 auf A4 Die für das Jahr 2023 geplante Umstellung des Formats wird sich in das Jahr 2024 verschieben. Dennoch wurden 2023 bei rund 80 % aller Firmenkonten elektronische Kontoauszüge erstellt. Dies entspricht einer Steigerung von 5 % gegenüber 2022. Elektronischer Versand der Kundenportal-business-Zugangsdaten Im Moment werden die Kundenportal-Zugangsdaten (zwei A4-Blätter je Zugang) per Post an Firmenkunden (und deutsche Privatkund:innen) versandt. Pro Monat werden ca. 500 Kundenportal-Zugänge zentral angelegt, somit werden jedes Monat ca. 1.000 A4-Blätter gedruckt und anschließend versandt. In Zukunft soll die sogenannte Banking-Nummer (= Verfügernummer) per Mail versandt werden. Der für die Security- App-Einrichtung und somit auch für den Erstlogin notwendige QR-Code soll mittels SMS an die im Vertrag angegebene Mobilrufnummer gesandt werden. Dadurch könnten wesentliche Einsparungen bei Papier und somit CO2 erzielt werden. Weitere Digitalisierung im Firmenkundenbereich Die Umsetzung der digitalen Signatur im Haftungsbereich anstatt des Postversands konnte 2023 noch nicht umgesetzt werden, da sich sowohl die derzeitigen Anwendungsmöglichkeiten der digitalen Signatur als auch die Abwicklung der Folgetransaktionen einer digital signierten Haftung als aufwändiger als erwartet erwiesen haben. Dennoch wird in der digitalen Haftung die Zukunft gesehen. Entwicklungen am Markt werden laufend beobachtet, der Weg zur digitalen Haftung muss in einer gesamt umfänglichen Abwicklungslösung gefunden werden. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 270 Nachhaltige Produktwelt im Bereich Privatkund:innen Die Analyse der ESG-Risiken im Kreditportfolio und auf Ebene der Einzelkund:innen bildet die Ausgangsbasis für die Entwicklung und Definition einer Strategie, mit der das Kreditportfolio der Oberbank AG stärker in Richtung eines nachhaltigen Portfolios entwickelt werden soll. Die Oberbank AG will so zur Erreichung der globalen Klimaziele beitragen und mögliche negative Auswirkungen aus Nachhaltigkeitsrisiken auf ihr eigenes Geschäftsmodell vermindern. Ein wesentlicher Aspekt für diese nachhaltige Weiterentwicklung ist die konsequente Anwendung und Anpassung der definierten Ausschlusskriterien im Veranlagungs- und Kreditgeschäft der Oberbank AG (siehe dazu das Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Ausschlusskriterien, Seite 246 ). Oberbank Jahresgespräch für Privatkund:innen Das Herzstück des Oberbank Betreuungs- und Beratungskonzepts ist das Jahresgespräch – ein aktiv von den Berater:innen der Oberbank gesteuertes, ausführliches und umfassendes Kundengespräch. Im Rahmen dieser Gespräche werden die gesamte finanzielle Situation und die Bedürfnisse der Kund:innen beleuchtet, gemeinsam Optimierungslösungen erarbeitet und den Kund:innen auf ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Produkte angeboten. Im Jahresgespräch wird bei den einzelnen Themen jeweils auch der Aspekt der Nachhaltigkeit besprochen. Dies umfasst u.a. die Möglichkeit der Einsparung von Zeit, Wegstrecke und Kosten durch die Durchführung von Beratungsgesprächen in Form eines Videomeetings, die Nutzung von Kundenportal und Kartenzahlung, von Mobile Payments sowie die zahlreichen nachhaltigen Produkte, wie die be(e) green Konten und die be green Sparkonten. Auch die Finanzierung von energiesparenden Maßnahmen oder die Veranlagung in nachhaltige Wertpapiere oder Vorsorgemodelle sind bereits fixe Bestandteile in der umfassenden, nachhaltigen Beratung der Kund:innen. GRI FS7, GRI FS8 Nachhaltiges Girokonto Seit 1. Juni 2021 bietet die Oberbank mit dem be(e) green Konto in Österreich ein nachhaltiges Girokonto an. Das be(e) green Konto wurde mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der Kontoeinlagen nachhaltige Projekte, die neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien umfassen, finanziert werden. Im 2. Halbjahr 2023 wurde auch in Tschechien das nachhaltige be(e) green Konto für Privatkund:innen eingeführt, das dieselben Kriterien wie in Österreich erfüllt, jedoch gibt es in Tschechien kein mit dem Österreichischen Umweltzeichen vergleichbares Zertifikat. Mit jeder Eröffnung eines be(e) green Kontos leistet die Oberbank einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation, indem großflächig Blühflächen angelegt und dadurch Bienen und weiteren blütenbestäubenden Insekten ein Lebensraum geboten wird. Seit 2021 wurden bereits über 125.000 Quadratmeter Blühfläche angelegt. Diese Fläche ergibt sich aus den nachhaltigen Konten und Haftungen (siehe Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Nachhaltige Produkte Firmenkunden > b e(e) green Haftung, Seite 269) sowie aus je einem Quadratmeter pro Teilnehmer:in des Oberbank Linz Donau Marathons. Im Herbst 2021 wurde die Kontowelt in Österreich außerdem um das nachhaltige be(e) green Studentenkonto ergänzt. Im Herbst 2022 wurden zudem das be(e) green Konto VKK (mit Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 271 Verbraucherkontokorrentkredit), das be(e) green Studentenkonto und das be(e) green zu Firmenkonto (zusätzlich zu einem Firmenkonto) mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Im November 2022 wurde erstmals das Impact & Allocation Reporting für die nachhaltigen Konten auf der Oberbank Website veröffentlicht. Auch der Impact & Allocation Report zum Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Oberbank Website veröffentlicht. 2023 2022 2021 Nachhaltige Konten 178.808 172.232 171.335 Nachhaltige Konten 65.704 48.833 23.179 Anteil nachhaltiger Konten (in %) 36,7 % 28,4 % 13,5 % Einlagevolumen nachhaltiger Konten (in Mio. €) 470,3 475,9 173,7 Anmerkung zur Tabelle: Die Datenbasis ab 2023 sind Konten in den Märkten Österreich und Tschechien. In der Tabelle ist eine deutliche Steigerung der nachhaltigen Konten seit 2022 zu erkennen, dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2023 im Markt AT ein Verkaufsschwerpunkt auf nachhaltige Konten gelegt und das be(e) green Konto im Markt CZ neu eingeführt wurde. Österreichisches Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte Das Österreichische Umweltzeichen wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Infrastruktur und Technologie (BMK) für folgende Oberbank Produkte verliehen, weil bei den mittels dieser Giro-/Spareinlagen finanzierten Projekten neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien beachtet werden: be(e) green Girokonto, be green Sparkonto, be(e) green Konto VKK, be(e) green Studentenkonto, be(e) green zu Firmenkonto, be green Sparkonto Festzins. Die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen stellt keine ökonomische Bewertung dar und lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung des Finanzprodukts zu. Online-Kontoeröffnung Im Zuge der Einführung des be(e) green Kontos wurde eine Online-Kontoeröffnung für Neukund:innen über die Oberbank Website konzipiert. Dadurch haben die Kund:innen die Möglichkeit, ohne eine Filiale aufsuchen zu müssen, in wenigen Minuten ein Konto inkl. Internetbanking und Debitkarte direkt online zu eröffnen. Die Dokumente der Kontoeröffnung werden den Kund:innen digital in das Oberbank Postfach zugestellt, was wiederum Papier spart und keinen Anfahrtsweg zur Bank notwendig macht. Im Jahr 2023 wurden bis Ende Dezember 104 be(e) green Konten online eröffnet. Im Jahr 2022 waren es 90 be(e) green Konten. GRI FS7 Taschengeldkonto Alle Kinder und Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, in Ausnahmefällen auch schon ab dem 7. Lebensjahr, können ein Konto bei der Oberbank eröffnen. Ein Taschengeldkonto ermöglicht unmündigen Minderjährigen die Vorzüge elektronischer Transaktionen sowie die eigenständige Verwaltung ihres Taschengelds. Auf die Einhebung einer Kontoführungsgebühr wird seitens der Oberbank verzichtet. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 272 2023 2022 2021 Konten gesamt 171.247 172.232 171.335 Taschengeldkonten 1.187 1.127 1.192 Anteil Taschengeldkonten (in %) 0,69 % 0,65 % 0,70 % Anmerkungen zur Tabelle: Die Veränderung von 2022 auf 2023 ergibt sich aus der Altersgruppe (Erreichen des 14. Lebensjahres). Aufgrund von Fehlern in der Datenbasis wurden die Werte des Jahres 2021 im Vergleich zu den im Nachhaltigkeitsbericht 2021 veröffentlichen Werten aktualisiert. Debitkarte Die Oberbank Debitkarte ist mit vielen digitalen Funktionen ausgestattet. So kann die Debitkarte durch die E-Commerce-Funktion auch für Zahlungen im Internet verwendet werden. Die Debitkarte ist mit umfangreichen E-Services ausgestattet, wie etwa der Kartensperre oder -nachbestellung, der PIN- Nachbestellung, der Aktivierung/Deaktivierung von GeoControl und der Funktion „Limit ändern“. Diese E- Services können bequem über das Oberbank Kundenportal bzw. die Oberbank App genutzt werden. Mittels der neuen Mobile-Payment-Funktionen wird die Debitkarte auch zur digitalen Geldbörse. GRI FS7 Null-Limit-Debitkarte Mit einer Null-Limit-Debitkarte sind Transaktionen nur bis zu einem positiven Disposaldo möglich. Dieses Produkt eignet sich dadurch besonders für jugendliche Kund:innen im Alter von 10 bis 18 Jahren. Die Null- Limit-Debitkarte ermöglicht es Jugendlichen einerseits, sich bereits im minderjährigen Alter einen vernünftigen Umgang mit unbaren Zahlungsmitteln anzueignen. Andererseits bietet sie einen Schutzmechanismus vor unkontrolliertem Konsumverhalten und beugt so Überschuldung vor. 2023 2022 2021 Debitkarten gesamt 195.126 184.820 182.199 Null-Limit-Debitkarten 40.786 39.414 38.153 Anteil der Null-Limit-Debitkarten (in %) 20,90 % 21,33 % 20,94 % Anmerkungen zur Tabelle: Die Datenbasis ist der Markt AT. Im Geschäftsjahr 2023 ist eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr festzustellen, die auf den im Jahr 2023 gestiegenen Verkauf der be(e)green Konten zurückzuführen ist. Kreditkarte Mit der Einführung der Oberbank Mastercard®-Kreditkarte wird den Kund:innen eine voll digitale Kreditkarte angeboten, die auch die Nutzung von Mobile Payments ermöglicht. Zusätzlich kann die Oberbank Mastercard®-Kreditkarte auch über die Oberbank Banking App gesperrt werden. Aufgrund einer Verkaufsoffensive in der zweiten Jahreshälfte 2023 konnte der Bestand der Karten Oberbank Mastercard® Gold (Stand per 30.6.2023: 4.052 Stück) auf 13.160 Stück gesteigert werden. Insgesamt gibt es in der Oberbank per 31.12.2023 35.515 Stück der Oberbank Mastercard® (Klassik und Gold). Onlinedienste Das Angebot an Online-Selfservices in der Oberbank wird über alle Systeme und Plattformen hinweg laufend erweitert. Im Jahr 2023 wurde mit der am österreichischen Markt eingeführten Funktion „Geld wechseln“ im Oberbank Kundenportal und in der Oberbank App eine bequeme Methode geschaffen, um rund um die Uhr Fremdwährungen in einer Oberbank Filiale zu bestellen. Gleichzeitig wird dadurch der Valutenbestand in den Oberbank Filialen reduziert. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 273 Des Weiteren bietet die Oberbank den Kund:innen in Österreich und Deutschland seit 2023 im Oberbank Kundenportal und in der Oberbank App die Möglichkeit, Lastschriften komfortabel selbstständig zurückleiten. Zusätzlich wurde im Jahr 2023 mit dem neuen Finanzmanager in der Oberbank App eine Funktion eingeführt, die alle Umsätze der Kund:innen in Kategorien einteilt und so einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben bietet. Mobile Payments Die Kundennachfrage nach weiteren alternativen Bezahlmethoden hat 2023 weiter zugenommen. Die bequeme Bezahlung per Smartphone oder mittels einer Smart Watch ist bei den Oberbank Kund:innen sehr beliebt und auch das Angebot an Mobile Payments für Debit- und Kreditkarten wird sehr gut angenommen. Die Oberbank bietet eine Vielzahl an Mobile-Payment-Methoden an. Apple Pay: Bezahlen mit iPhone, iPad, Mac oder Apple Watch 25 Garmin PayTM: Bezahlen mit der Garmin-Smartwatch 26 Oberbank Wallet App: Bezahlen mit dem Android Smartphone und Geld an Handykontakte senden 27 Bluecode Pay: Bezahlen mit dem Smartphone – verbunden mit digitalen Mehrwertservices SwatchPAY! Sekundenschnelles Bezahlen – sicher, batterielos und wasserdicht 28 Die Nutzung der mobilen Bezahlmethoden ist auch im Jahr 2023 kontinuierlich gestiegen. 2023 2022 2021 Anzahl der Kartenzahlungen inkl. mobiler Bezahlmethoden 25.373.606 28.894.393 27.368.351 Anzahl mobiler Bezahlmethoden 3.709.118 2.152.413 1.078.971 Anteil mobiler Bezahlmethoden (in %) 14,6 % 6,4 % 3,9 % Anmerkungen zur Tabelle • Bei den Zahlen zu 2023 handelt es sich ausschließlich um Oberbank-eigene Debit- und Kreditkarten sowie Self-Issuer-Karten, die unter dem Namen Oberbank ausgegeben werden. Vermittelte Karten (z.B. PayLife, Diners oder card complete) sind, anders als in den Vorjahren, nicht mehr enthalten. • Im Jahr 2023 ist bei den mobilen Bezahlmethoden eine sehr hohe Steigerung ersichtlich. • Bei den mobilen Bezahlmethoden sind die „Mercant Token“ (= verschlüsselte Kartennummern, die beim Onlinehändler hinterlegt sind) nicht enthalten. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 274 25 Eine Liste der Apple-Pay-fähigen Endgeräte befindet sich auf der Apple Website. 26 Eine Übersicht aller Garmin-PayTM-fähigen Smartwatches finden Kund:innen im Garmin-Onlineshop. 27 Oberbank App für iOS und Android (Internetverbindung und Internetbanking-Verbindung erforderlich) 28 Eine Übersicht aller SwatchPAY!-fähigen Smartwatches finden Kund:innen im Swatch-Onlineshop. Elektronische Dokumentenzustellung Die Oberbank setzt laufend Maßnahmen, um die elektronische Dokumentenzustellung zu forcieren. Ziel ist es, die Nutzung des Oberbank Postfachs auf 90 % zu heben. Per Ende 2023 erhielten bereits 89 % der Kundenportalnutzer:innen ihre Dokumente über das elektronische Postfach. Nähere Informationen zum Ziel siehe im Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Parameter und Ziele > Ziele in den Bereichen nachhaltige Finanzierungen und nachhaltiges Produktportfolio, Seite 280. Kundenportal für Kinder ab 10 Jahren Die Oberbank bietet ihr Kundenportal bereits für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren an. So können sie sich schon frühzeitig mit den Funktionen des Internetbankings vertraut machen. Allerdings ist den Kindern und Jugendlichen nur die Einsicht in das Kundenportal gestattet und nicht auch die Durchführung von Buchungen. GRI FS8 Elektronische Zahlungen Der moderne Online-Zahlungsverkehr ist nicht nur schneller und einfacher, sondern auch besser für die Umwelt. Beleghafte Überweisungsaufträge, die von Kund:innen zur Durchführung in die Bank gebracht werden, verursachen durch die Logistik eine hohe CO₂-Belastung. Durch elektronisch beauftragte Zahlungen werden diese Emissionen reduziert. In der Oberbank sind bereits 97 % der von Firmenkunden bzw. Privatkund:innen beauftragten Zahlungen elektronisch. Entwicklung der elektronischen Zahlungen in der Oberbank (in Mio. €) Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 275 Anmerkung zur Grafik: Das Bezahlverhalten der Oberbank Kund:innen entwickelt sich seit vielen Jahren in Richtung Kartenzahlung. Dieser Trend trägt zu einer Reduktion des CO₂-Ausstoßes, der durch den Zahlungsverkehr entsteht, bei. Laut Studien der niederländischen Nationalbank aus den Jahren 2017 und 2018 (siehe DNB: Life cycle assessment of cash payments) verursacht eine bargeldlose Zahlung mit Debitkarte 3,8 Gramm CO₂ 29 , eine Bartransaktion hingegen 4,6 Gramm CO₂. Die hohe Umweltbelastung von Bargeld ist v.a. auf dessen Herstellung und Transport zurückzuführen. Entwicklung der Kartenzahlungen der Oberbank Kund:innen (in €) Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 276 29 Dieser Wert wird in den Berechnungen der Oberbank auch für den CO₂-Ausstoß von Kreditkarten angesetzt. Anmerkungen zur Grafik: Bei den Daten zum Geschäftsjahr 2023 handelt es sich ausschließlich um eigene Debit- und Kreditkarten sowie Self-Issuer-Karten, die unter dem Namen Oberbank ausgeben werden. Vermittelte Karten (z.B. PayLife, Diners oder card complete) sind, anders als noch in den Vorjahren, aus Datenschutzgründen nicht mehr enthalten. Die Debitkartenzahlungen reduzierten sich von 2022 auf 2023 aufgrund des Umstiegs der Kund:innen auf andere Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Wallet, Smartwatch). Bei den Debitkartenzahlungen 2022 wurde der im Bericht 2022 offengelegte zu hohe Wert korrigiert, da im Gegensatz zu den anderen Jahren E-Commerce Zahlungen inkludiert waren. CO₂-Einsparungen durch Kartenzahlungen (in Tonnen) 2023 2022 2021 CO₂-Einsparung 20,30 27,04 21,89 Anmerkungen zur Tabelle: Der Wert zu 2023 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr stark, da in der Auswertung für 2023 nur mehr die Anzahl der eigenen Oberbank Karten in die Berechnung einfließen. Die vermittelten Karten sind nicht mehr inbegriffen. GRI FS8 Online-Sparen 2021 wurde das nachhaltige be green Sparkonto eingeführt. Dieses wurde, wie auch das be(e) green Girokonto, mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der Kontoeinlagen nachhaltige Projekte, die neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien umfassen, finanziert werden. Im Sommer 2022 wurde das be green Sparkonto Festzins mit fixer Laufzeit und fixem Zinssatz eingeführt, das ebenso das Österreichische Umweltzeichen trägt. Ab 31.7.2023 wurde, aufgrund des Gleichgewichts zwischen nachhaltigen Finanzierungen und nachhaltigen Einlagen, kein be green Sparkonto Festzins mehr eröffnet. Die Oberbank forciert seit Jahren Online-Sparprodukte, weshalb die Anzahl an physischen Sparbüchern im Jahr 2022 um rund 22.600 Stück und im Jahr 2023 um weitere 46.482 Stück verringert werden konnte. Die Einlagen auf den Sparbüchern sind aus diesem Grund im Jahr 2022 um 317,6 Mio. Euro (-12,8 %) und im Jahr 2023 um weitere 737,8 Mio. Euro (-34,0 %) gesunken. 2023 2022 2021 Anzahl Online-Sparkonten gesamt 108.200 77.242 66.982 Anzahl nachhaltiger Online-Sparkonten 36.463 17.450 5.303 Anteil der nachhaltigen Online- Sparkonten (in %) 33,7 % 22,6 % 8,0 % Volumen gesamt (in €) 2.134.567.691 1.200.000.000 1.000.000.000 Anmerkungen zur Tabelle: Das Volumen der Online-Sparkonten hat sich 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 fast verdoppelt, da Sparbücher immer weniger werden und die Zinsen 2023 wieder gestiegen sind. Vorsorge und Versicherungen Neben dem Kapitalaufbau- und Geldanlagebereich werden im Bereich der Vorsorge auch Absicherungsthemen, wie etwa die Existenzsicherung, der finanzielle Schutz bei unvorhersehbaren Ereignissen oder die Absicherung von persönlichen Werten, detailliert besprochen. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 277 Die Oberbank General Banker:innen identifizieren mit ihren Kund:innen mittels einer ausführlichen Wunsch- und Bedarfsanalyse etwaige Versorgungslücken und -anliegen. Bei Lebensversicherungen wird über eine Produktanalyse ein Kundenprofil erstellt. Seit 1. August 2022 werden auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen detailliert behandelt (siehe Beratungsprozess für nachhaltige Produkte im Wertpapierbereich im Kapitel Wertpapiergeschäft > Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 291). Aus all diesen Informationen entsteht ein maßgeschneidertes, flexibles Vorsorgekonzept. Dieses beinhaltet ein umfangreiches Angebot an Versicherungs- und/oder Vorsorgeprodukten, die die Oberbank gemeinsam mit und über ihre Kooperationspartner:innen 30 anbietet. Die Produktpalette im Vorsorgebereich umfasst für jeden Anlegertyp die passenden Lebensversicherungs- und/oder Veranlagungsprodukte. Für den Vermögensaufbau können auch unterschiedliche ESG- Investmentfonds gemäß den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen gewählt werden. Weiters bietet die Oberbank diverse Versicherungsprodukte zur finanziellen Absicherung, wie z.B. Ablebens-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen. Zeigen die Kund:innen Interesse an Absicherungsthemen betreffend Gesundheit (Krankenversicherung), Wohnen oder Kraftfahrzeuge, so werden sie von den Expert:innen der Kooperationspartner 31 (Tippgeber) beraten und serviciert. Die Anträge im Bereich Vorsorge und Versicherungen werden grundsätzlich elektronisch mittels eines Unterschriften-Pads unterfertigt. Die Antragsunterlagen erhalten die Kund:innen per Mail zugesandt. Seit 2020 können Anträge auch via Smartphone und Tablet unterschrieben werden. Diese nachhaltige Form der Unterschrift erspart v.a. Druck- und Papierkosten. Mittels einer Videoberatung können auch Anfahrtskosten gespart und damit der CO2-Ausstoß verringert werden. Aufgrund der Transparenzanforderungen der EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) lässt sich bereits deutlich erkennen, welche Anlageprodukte gemäß Art. 6 32, Art. 8 33 und Art. 9 34 für den langfristigen Vermögensaufbau mit kapitalbildenden Lebensversicherungen gewählt wurden (siehe die nachfolgende Grafik). Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 278 30 In Österreich: Generali Versicherung AG und Bausparkasse Wüstenrot AG; in Deutschland: Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., Wüstenrot Bausparkasse DE 31 In Österreich: Generali Versicherung AG und Bausparkasse Wüstenrot AG In Deutschland: Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., Wüstenrot Bausparkasse DE 32 Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 33 Transparenz bei der Bewerbung ökologischer und/oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen 34 Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen Anlageprodukte gemäß Art. 6, 8 und 9 Anmerkungen zur Grafik: Für die Aufteilung der Anlageprodukte wird die jeweilige Prämiensumme, die in die Fonds (gemäß Art. 6, 8 und 9 EU-VO 2019/2088) investiert wird, herangezogen. Die Grafik zeigt deutlich, dass sich die Aufteilung der kapitalbildenden Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2023 von den Anlageprodukten nach Art. 8 auf die Anlageprodukte nach Art. 6 verlagert hat. GRI FS7 Basiskonto Jede:r Verbraucher:in mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat unabhängig vom Wohnort das Recht, ein Basiskonto bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen und zu nutzen. Dies soll allen Menschen ermöglichen, an der Gesellschaft, in der sie leben, teilhaben zu können und in den Genuss der Vorteile des Binnenmarkts zu kommen. Die Oberbank bietet sozial und wirtschaftlich besonders schutzwürdigen Verbraucher:innen ohne Zahlungskonto bei einer österreichischen Bank ein solches Basiskonto mit grundlegenden Funktionen wie u.a. Einzahlung, Bargeldbehebung sowie Ausführung und Empfang von Zahlungsvorgängen an. So leistet die Oberbank einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Basiskonten 2023 2022 2021 Anzahl Basiskonten 131 119 83 Anteil der Basiskonten (in %) 0,08 % 0,07 % 0,05 % Anzahl der Konten gesamt 171.247 172.232 171.335 Anmerkungen zur Tabelle: Die Anzahl der Basiskonten ist 2023 leicht gestiegen, was auf den gestiegenen Bekanntheitsgrad dieser Kontoart und die vermehrt durchgeführten Schuldenregulierungen zurückzuführen ist. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 279 Ziele in den Bereichen nachhaltige Finanzierungen und nachhaltiges Produktportfolio Die nachfolgenden Ziele haben in allen Märkten Gültigkeit, soweit nicht explizit auf einen anderen Geltungsbereich hingewiesen wird. Die Zielerreichung wird regelmäßig kontrolliert und im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts offengelegt. Gegebenenfalls werden Zielanpassungen vorgenommen, die ebenfalls transparent kommuniziert werden. Messbare und zeitgebundene Ziele • Die Oberbank vergibt bis 2025 nachhaltige Privatfinanzierungen (im Bereich energieeffizienter Wohnbau) in der Höhe von mindestens 1,5 Mrd. Euro. Das entspricht mehr als 50 % der neu eingeräumten Wohnbaufinanzierungen. ◦ Stand 2023: 1,034 Mrd. Euro (siehe detailliertere Erklärung unter „Nachhaltige Wohnbaufinanzierungen“ im Kapitel ESG-Kriterien in der Kreditvergabe > Nachhaltige Privatfinanzierungen, Seite 262) ◦ Stand 2022: 1,164 Mrd. Euro ◦ Basisjahr 2021: 1,161 Mrd. Euro • Um einen entsprechenden Fokus zur Lenkung der Firmenfinanzierungen in Oberbank Sustainable- Projekte zu setzen, wurden 2023 (Basisjahr) für alle Oberbank Märkte folgende Ziele gesteckt: ◦ Neuproduktion ▪ Ziel 2023: 250 Mio. Euro ▪ Stand per 31.12.2023: 364 Mio. Euro (146 % Zielerreichung) ▪ Ziel 2024: Trotz schwierigem wirtschaftlichen Umfeld, das insbesondere den Bau- und Immobiliensektor betrifft, wurde das Ziel für nachhaltige Firmenfinanzierungen im Jahr 2024 auf 319 Mio. Euro erhöht. ◦ Nachhaltigkeitsgespräche (GRI FS10) ▪ Ziel alle Märkte 2023: 5.030 Nachhaltigkeitsgespräche ▪ Absolvierte Nachhaltigkeitsgespräche in allen Märkten im Jahr 2023: 4.883 (97,1 % Zielerreichung). Damit wurden per 31.12.2023 mit rund 8 % der gesamten Oberbank Firmenkunden Nachhaltigkeitsgespräche geführt. ▪ Für 2024 wurde das Ziel einhergehend mit der Oberbank Nachhaltigkeitsstrategie auf 9.528 Nachhaltigkeitsgespräche erhöht. • Ziel ist es, die Kundenportal- und App-Nutzung bei Privatkund:innen in Österreich bis 2025 auf 80 % zu steigern. ◦ Stand 2023: Digitalisierungsgrad bei rund 73 % ◦ Per 31.12.2022 nutzten bereits ca. 70 % der Privatkund:innen das Oberbank Kundenportal bzw. die Oberbank App. ◦ Per 31.12.2021 betrug der Digitalisierungsgrad bei Privatkund:innen 67 %. ◦ Im Basisjahr 2020 betrug der Digitalisierungsgrad bei Privatkund:innen 43%. • Ziel ist es, die Nutzung des Oberbank Postfachs auf 90 % zu heben. ◦ Per Ende 2023 erhielten bereits 89 % der Kundenportalnutzer:innen ihre Dokumente über das elektronische Postfach. ◦ Stand 2022: 84 % der Kundenportalnutzer:innen bekamen ihre Dokumente über das Oberbank Postfach. ◦ Stand 2021: Bei 81 % der Kundenportalnutzer:innen erfolgte die Zustellung der Dokumente über das elektronische Postfach. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 280 ◦ Basisjahr 2020: 87 % der Kundenportalnutzer:innen erhielten die Dokumente über das Oberbank Postfach. Weitere Ziele • Die Oberbank identifiziert und bewertet die ESG-Risiken in ihrem Kreditportfolio und setzt entsprechende Maßnahmen zur Dekarbonisierung durch die Anwendung von Ausschluss- und Positivkriterien. • Impact Reporting: Die Oberbank misst und berichtet jährlich über die Auswirkungen (CO₂- Reduktion), die durch die vergebenen nachhaltigen Finanzierungen erreicht wurden. • Die Angebote im Privatkundenbereich sollen 2024 um nachhaltige Produkte erweitert werden. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 281 Strategische Beteiligungen Die Oberbank definiert Beteiligungen als Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesen Unternehmen zu dienen. In diese Kategorie fallen alle Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, die gemäß unternehmensrechtlichen Vorschriften in den Einzelabschlüssen der im Entscheidungsbereich der Oberbank AG stehenden Unternehmen als solche bilanziert werden. Als strategische Beteiligungen definiert die Oberbank jene Beteiligungen, für deren Eingehen keine monetären Erwartungen im Vordergrund stehen und deren Tätigkeit auch nicht in direkter Verlängerung zur Banktätigkeit steht oder eine Hilfstätigkeit in Bezug auf diese darstellt. In diese Kategorie fallen die Beteiligungen der Oberbank an voestalpine AG, BKS Bank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg AG sowie Energie AG. Insbesondere die historisch begründeten Anteile an der BKS Bank AG sowie der Bank für Tirol und Vorarlberg AG sichern durch Syndikatsverträge die Unabhängigkeit aller drei Banken, die zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Hebung von Synergieeffekten gemeinsame Tochterunternehmen betreiben. Des Weiteren werden strategische Beteiligungen eingegangen und gehalten, die der Absicherung von Standorten, Entscheidungszentralen und Arbeitsplätzen heimischer Leitbetriebe dienen sollen, und die weder bank- und vertriebsnahe noch rein wirtschaftlich orientierte Beteiligungen sind. Diese Kategorie umfasst u.a. die Beteiligungen an der voestalpine AG. Eine darüber hinausgehende aktive Industriebeteiligungspolitik entspricht nicht der Philosophie der Oberbank. Reputationsbeteiligungen (z.B. Beteiligungen an regionalen Technologiezentren) werden ebenfalls in dieser Kategorie geführt. Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 GRI 3-3 Die Oberbank hat im Rahmen ihres Beteiligungsmanagements umfassende (risiko-)strategische und organisatorische Rahmenbedingungen definiert. Im Beteiligungsmanagement werden auch die Wirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) berücksichtigt. Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die aus ihrer Sicht nicht akzeptable Wirkungen für ESG nach sich ziehen könnten. Für die strategischen Beteiligungen wurden im Rahmen der 2023 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse die Auswirkungen, Risiken und Chancen der jeweiligen Branchen, in denen die Beteiligungsunternehmen tätig sind, mittels Climcycle Tool und UNEP FI Impact Analysis Tool bewertet. Darüber hinaus wurden die Nachhaltigkeitsberichte der vier Beteiligungen analysiert, um so einen genaueren Überblick über die von den Unternehmen selbst identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Analysen zeigen, dass in der Auswirkungswesentlichkeit der beiden Industriebeteiligungen der Oberbank v.a. die durch die Geschäftstätigkeit verursachten THG-Emissionen bzw. Maßnahmen im Zusammenhang mit Klimaschutz relevant sind; bei Banken konnten Auswirkungen durch das Kerngeschäft (finanzierte Emissionen) als wichtigstes Thema identifiziert werden. Für die Finanzwesentlichkeit spielen in der Industrie Themen aus der Lieferkette wie Rohstoff- und Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 282 Energieversorgung eine Rolle, während bei den Banken v.a. durch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Kund:innen indirekte Risiken entstehen können. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der regulatorischen Verpflichtung zur Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS v.a. die Bewertung der Finanzwesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der strategischen Beteiligungen der Oberbank in den kommenden Jahren stärker in den Fokus rücken wird. Sofern sich daraus Auswirkungen für die Oberbank ableiten lassen, wird darüber berichtet werden. Für Details zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen der Beteiligungen wird auf die Berichte von voestalpine AG, BKS Bank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg AG und Energie AG verwiesen. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Strategien Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Strategien Dieser Abschnitt behandelt die internen Richtlinien und Strategien im Zusammenhang mit strategischen Beteiligungen der Oberbank. Die internen Richtlinien sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar. Für Stakeholder relevante verschriftlichte Strategien werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Strategiefindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 65 . Beteiligungsstandards der Oberbank (Beteiligungshandbuch) Inhalt: Die Oberbank hat im sogenannten Beteiligungshandbuch Beteiligungsstandards definiert. Diese basieren auf den FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft sowie anderen Geschäften mit Adressenausfallsrisken (FMA-MS-K) und sind grundsätzlich bei allen Komponenten des Beteiligungsprozesses anzuwenden. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: ICAAP-Richtlinie (Internal Capital Adequacy Assessment Process), Limithandbuch, Arbeitsanweisung: Absolut ausgeschlossene Geschäfte Geltungsbereich: zentrale Verantwortung in Österreich Verantwortung: Abteilung Sekretariat und Kommunikation, in Abstimmung mit dem Vorstand Maßnahmen Maßnahmen sollen im Zuge der Dekarbonisierungsstrategie erarbeitet und voraussichtlich nächstes Jahr berichtet werden. Zur Dekarbonisierungsstrategie siehe das Kapitel ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz, Seite 107 . Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 283 Parameter und Ziele Parameter Überblick wesentliche strategische Beteiligungen Wesentliche strategische Beteiligung Bilanzposition IFRS-Buchwert 31.12.2023 31.12.2022 voestalpine AG d) Anteile an at Equity- Unternehmen 600.186.802,63 € 551.247.059,00 € BTV AG d) Anteile an at Equity 304.177.166,64 € 281.269.365,20 € BKS Bank AG d) Anteile an at Equity 290.107.478,76 € 267.128.938,21 € Energie AG b) Finanzielle Vermögenswerte FV/OCI 119.523.600,00 € 109.792.800,00 € Ziele Ziele zu strategischen Beteiligungen sollen im Zuge der Dekarbonisierungsstrategie erarbeitet werden. Zur Dekarbonisierungsstrategie siehe das Kapitel ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz, Seite 107 . Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 284 Eigenveranlagung Die Eigenveranlagung erfüllt im Sinne der Liquiditätssteuerung eine zentrale Aufgabe einer Bank. Primäres Ziel der Eigenveranlagung ist die Bereitstellung und Aufrechterhaltung eines regulatorisch hochwertigen Liquiditätsportfolios. Das Vorhalten dieses Portfolios ist eine regulatorische Vorgabe und auch die Zusammensetzung ist gesetzlich geregelt. Daher sind zuallererst die Kriterien des Regulators zu beachten. Diese Strategie spiegelt sich in der Aufteilung des Portfolios wider (siehe dazu die Tabelle „Verteilung der Eigenveranlagung“ im Kapitel Eigenveranlagung > Parameter und Ziele, Seite 287). Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 GRI 3-3 Die Oberbank analysiert ihre Eigenveranlagung aus den Blickwinkeln ESG-Daten und Ausschlusskriterien und legte die Ergebnisse dieser Analysen bereits in den letzten Jahren im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung offen: Einerseits wird die Zusammensetzung des Portfolios (siehe die Tabelle „Verteilung der Eigenveranlagung“ im Kapitel Eigenveranlagung > Parameter und Ziele, Seite 287 ) aufgeschlüsselt. Andererseits werden die MSCI ESG-Ratings des Nostro-Portfolios betrachtet (siehe die Tabelle „ESG-Rating-Distribution“ im Kapitel Eigenveranlagung > Parameter und Ziele, Seite 287). Aus den Ergebnissen der Analyse der ESG-Ratings des Nostro-Portfolios wurde die Auswirkungswesentlichkeit der Eigenveranlagung der Oberbank abgeleitet. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Zuständigkeit für die Eigenveranlagung der Oberbank liegt im monatlich tagenden Aktiv-Passiv- Management-Komitee (APM). Beschlüsse aus dem APM werden operativ in der Abteilung Treasury & Handel umgesetzt. Eine Einbindung von externen Stakeholdern ist im Bereich der Eigenveranlagung nicht vorgesehen. Die Wertpapier-Nostro-Veranlagung folgt einem klar definierten Bewilligungsprozess. Strategien Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Strategien Dieser Abschnitt behandelt die internen Richtlinien und Strategien im Zusammenhang mit der Eigenveranlagung der Oberbank. Die internen Richtlinien sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar. Richtlinie Aktiv-Passiv-Management Inhalt: Das Aktiv-Passiv-Management Komitee ist ein interdisziplinäres Gremium, dessen Hauptaufgaben in der Steuerung der Bilanzstruktur, der Gesamtbankrisiken (ICAAP/ILAAP – Internal Capital/Liquidity Adequacy Assessment Process), des Marktrisikos im Bankbuch sowie des strategischen Liquiditätsrisikos liegen. Diese Aufgaben werden sowohl für die Oberbank AG als auch den Gesamtkonzern wahrgenommen. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: - Geltungsbereich: Oberbank Konzern Verantwortlichkeit: Risikocontrolling Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 285 Maßnahmen GRI FS11 Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten für den Oberbank Konzern. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Zeithorizont und Abschluss von Maßnahmen: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Ergriffene Maßnahmen • Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften • Beachtung der jeweils aktuellen Ausschlusskriterien bei der Neuveranlagung • Investitionen vorwiegend in qualitativ hochwertige und somit risikoarme Wertpapiere • ESG-Daten werden bei der Umsetzung der Veranlagungen verwendet; diese fließen in weiterer Folge bei der Umsetzung ein. Verwendung von ESG-Daten Die Oberbank nutzt ESG-Daten von MSCI ESG und legt den Fokus dabei auf die Emittenten. Dies bedeutet, dass der ESG-Score der Emittenten betrachtet wird, da dieser auf den Score des eigenen Portfolios Einfluss nimmt. Auch wenn die Oberbank in Green Bonds investiert, liegt der Fokus in der Eigenveranlagung nicht auf Green-, Social- oder Sustainability-linked Bonds. Verwendung von ESG-Daten in der Veranlagungsentscheidung Basis für die Veranlagungsentscheidung sind die Ergebnisse der APM und darauf aufbauend verwendet die Oberbank ESG-Daten von MSCI in der Anlageentscheidung. Sind die Vorgaben hinsichtlich Regulatorik und Risiko erfüllt, wird versucht, die ESG-Qualität des gesamten Anlageportfolios durch die Einbeziehung von ESG-Daten abzusichern. Dazu wird der Emittent auf den ESG-Score geprüft und die Daten werden auch im Antragsprozess eingeliefert. Aktuell besteht jedoch noch die Schwierigkeit, dass nicht alle Emittenten von MSCI ESG geratet werden (2023: 13,7 % der Veranlagungen nicht abgedeckt). Dies trifft v.a. auf kleinere Emittenten aus den Heimatmärkten der Oberbank zu. Somit ist das Fehlen von ESG-Daten aktuell noch kein Ausschlussgrund. Durch Überprüfung der Ausschlusskriterien und Einbeziehung der in MSCI vorhandenen ESG-Ratings wird sowohl ein negatives als auch ein positives Screening für das Nostro-Portfolio und für Neuveranlagungen durchgeführt. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 286 Parameter und Ziele Parameter Die Oberbank unterhält per 31.12.2023 ein Portfolio an Anleihen mit einem Buchwert in Höhe von rund 1,83 Mrd. Euro (31.12.2022: ca. 2,1 Mrd. Euro). Der größte Teil des veranlagten Volumens liegt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 mit 81,88 % (2022: 83,14 %) auf hohem Niveau gehalten werden. Mit der Verwaltung dieses Portfolios ist eine hohe Verantwortung verbunden, derer sich die Oberbank stets bewusst ist. Neben der selbstverständlichen Einhaltung aller Rechtsvorschriften werden bei der Neuveranlagung auch die jeweils aktuellen Ausschlusskriterien berücksichtigt. Im Einklang mit einer sehr risikobewussten Geschäftspolitik verfolgt die Oberbank auch bei der Eigenveranlagung die Strategie, vorwiegend in qualitativ hochwertige und somit risikoarme Wertpapiere zu investieren. Diese hohe Qualität wird regulatorisch ebenso anerkannt, da 89,5 % (2022: 89,0 %) des Gesamtportfolios im Jahr 2023 die Kriterien einer hochqualitativen, liquiden Aktiva erfüllen und somit zur Erfüllung der vorgeschriebenen LCR- Quote (Liquidity Coverage Ratio) verwendet werden können. Verteilung der Eigenveranlagung 2023 2022 2021 Betrag (in Tsd. €) Anteil Betrag (in Tsd. €) Anteil Betrag (in Tsd. €) Anteil Government EWR 736.786,3 40,21 % 1.089.674,2 51,94 % 825.370,1 49,87 % Government rest 217.618,0 11,88 % 235.930,9 11,25 % 221.167,1 13,36 % Covered EWR 456.123,2 24,89 % 365.587,5 17,43 % 209.467,6 12,66 % Covered rest 36.754,8 2,01 % 47.486,9 2,26 % 67.478,4 4,08 % Agency EWR 104.950,1 5,73 % 91.721,8 4,37 % 36.968,8 2,23 % Supranational EWR 36.608,8 2,00 % 31.734,4 1,51 % 75.706,3 4,57 % Supranational rest 77.664,2 4,24 % 70.259,5 3,35 % 57.123,7 3,45 % Financial EWR 90.603,5 4,94 % 91.731,0 4,37 % 88.417,4 5,34 % Corporate EWR 75.144,6 4,10 % 73.839,8 3,52 % 73.297,5 4,43 % Gesamt 1.832.253,7 100,00 % 2.097.966,0 100 % 1.654.997,0 100 % Zum Stichtag 31.12.2023 bestand das Portfolio der Oberbank somit zu 52 % aus Staatsanleihen, 12 % aus Anleihen von supranationalen Emittenten bzw. Agencies. Covered Bonds repräsentieren einen Anteil von 27 %. Durch den Fokus auf ein qualitativ hochwertiges Liquiditätsportfolio kommt es lediglich zu leichten Verschiebungen innerhalb der Sektoren Government und Covered. Die Bereiche Financial und Corporate sind auch über die vergangenen Jahre gesehen in geringerem Ausmaß vertreten. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien ist in der Veranlagungsrichtlinie der Bank (Richtline APM) festgehalten. Durch die strenge Einhaltung dieser Kriterien sollen negative Auswirkungen im Sinne der Nachhaltigkeit verhindert werden. Zusätzlich wird bei der Umsetzung der Veranlagungen auf ESG-Daten zurückgegriffen und diese fließen in weiterer Folge bei der Umsetzung ein. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 287 ESG-Portfolioanalyse Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 wurde erneut eine ESG-Portfolioanalyse durchgeführt und ein Gesamtrating von A erzielt, das unter dem Vorjahresergebnis von AA liegt. Das leicht schlechtere Rating begründet sich darin, dass sich die Benchmark im vergangenen Jahr nach oben geschoben hat. Ein Blick auf die Metrik zeigt, dass der Weighted Average ESG Score mit 6,99 über dem Vorjahreswert von 6,88 liegt. Beim betrachteten Portfolio handelt es sich um ein Buy-and-hold-Portfolio. Daher führen v.a. Neuveranlagungen zu Veränderungen und deshalb ist es relevant, jene des Jahres 2023 isoliert zu betrachten. Die Portfolioanalyse für die Neuveranlagungen 2023 kommt auf ein Rating von AA und einen Weighted Average ESG Score von 7,3. Für diese Neuveranlagung konnten nun zum Teil schon ESG-Daten von MSCI in die Umsetzung integriert werden. 2023 2022 Nostro-Portfolio Weighted Avg ESG Score 6,99 6,88 ESG-Rating A AA Neuveranlagungen Weighted Avg ESG Score 7,3 7,04 ESG-Rating AA AA Im April 2023 wurde die Methodology für die Berechnung des ESG Quality Scores von MSCI überarbeitet und die Adjustment Factors dabei entfernt. Seitdem gleicht der ESG Quality Score dem Weighted Average Score. ESG-Rating-Distribution GRI FS11 Quelle: MSCI ESG-Report, Analyse des Nostro-Portfolios 2023 und 2022 Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 288 LEADER AVERAGE LAGGARD Im vergangenen Jahr wurden beinahe ausschließlich Veranlagungen in Emissionen getätigt, deren Ratings über dem Durchschnitt der Peergroup liegen. Dies führte dazu, dass es v.a. im Bereich der AAA-A Ratings zu Anstiegen kam. Ziele Das nachfolgende Ziel hat im Oberbank Konzern Gültigkeit. Die Zielerreichung wird regelmäßig kontrolliert und im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts offengelegt. Gegebenenfalls werden Zielanpassungen vorgenommen, die ebenfalls transparent kommuniziert werden. Seit 2022 wird MSCI ESG als Datenprovider verwendet, wodurch die bereits angeführte Portfolioanalyse im ESG-Kontext ermöglicht wird. Das ESG-Universum ist ein dynamisches, und daher verschieben sich auch die Ratingansprüche nach oben. Ziel der Oberbank ist es, durch die Neuveranlagung den Ratingscore des Portfolios wie bisher weiter zu verbessern. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 289 Wertpapiergeschäft Die Oberbank lebt eine transparente und verantwortungsvolle Geldanlagepolitik. Nachhaltige Geldanlageprodukte ermöglichen es den Kund:innen, den Schutz von Umwelt, Klima und ethischen Werten in ihren Investments zu berücksichtigen. Damit möchte die Oberbank dazu beitragen, Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen zu lenken. Durch die für alle Investments gültigen Mindeststandards werden Branchen, die höhere Nachhaltigkeitsrisiken bergen, ausgeschlossen, um negative Auswirkungen wie z.B. die Förderung nicht nachhaltiger Bereiche zu reduzieren. Strategie – im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 GRI 3-3 Um im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Wertpapiergeschäfts der Oberbank zu analysieren, wurde in einem ersten Schritt der Einfluss der Bank auf die verschiedenen Bereiche bzw. in den verschiedenen Bereichen des Wertpapiergeschäfts analysiert. Folgende Steuerungsmöglichkeiten zur Einflussnahme der Oberbank auf das Wertpapiergeschäft wurden identifiziert: Produktmanagement (Entscheidung, welche Titel in ein Produkt integriert werden), Digitalisierung/Prozesse, Kommunikation (Informationen, Financial Literacy etc.), Maßnahmen Verkauf/ Vertrieb. Das Wertpapiergeschäft der Oberbank kann in mehrere Bereiche eingeteilt werden: Brokerage, Vermögensverwaltung (individuelles Portfoliomanagement), Retail (Beratung und beratungsfrei) sowie Private Banking (Beratung und beratungsfrei). In der Vermögensverwaltung wurde der direkte Einfluss der Oberbank aufgrund der Anzahl und des Umfangs der Steuerungsmöglichkeiten am höchsten eingestuft. Das Retailgeschäft macht mengenmäßig den größten Anteil des Wertpapiergeschäfts der Oberbank aus. Das Volumen in diesem Geschäftsfeld unterteilt sich in „Retail Beratung“ und „beratungsfrei“, wobei keine getrennte Aufschlüsselung möglich ist. Die Auswirkungswesentlichkeit des Wertpapiergeschäfts wurde als wesentlich bewertet, wobei hier aufgrund schwieriger Messbarkeit die einzelnen positiven und negativen Auswirkungen nicht im Detail analysiert wurden. Die größten Risiken sind Beratungs- und Reputationsrisiken. Diese wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als niedrig bewertet (Eintrittswahrscheinlichkeit niedrig). Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 290 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Strategien GRI G4-DMA (früher FS1) Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Strategien Dieser Abschnitt behandelt die internen Richtlinien und Strategien im Wertpapiergeschäft der Oberbank. Die internen Richtlinien sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar. Für Stakeholder relevante verschriftlichte Strategien werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Strategiefindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 65 . Der nachfolgend beschriebene ESG-Analyseprozess ist ein zentrales Element der Strategie der Oberbank im nachhaltigen Wertpapiergeschäft. ESG-Analyseprozess Produkte Inhalt: Der ESG-Analyseprozess ist ein umfassender Leitfaden für die aktiven Anlageempfehlungen der Oberbank im Nachhaltigkeitsbereich. Weiters bietet er die Grundlage für die nachhaltige Vermögensverwaltung, bei der die Oberbank als Hersteller auftritt. Aufgrund der hausinternen hohen Ansprüche und rechtlicher Änderungen wird der ESG-Analyseprozess laufend überarbeitet. Im Jahr 2022 kam es zu verstärkten Änderungen, da sich u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Taxonomie- Verordnung und Offenlegungsverordnung geändert haben. Zudem wurde 2021 ein Vertrag mit MSCI über ein umfangreiches Nachhaltigkeitspaket abgeschlossen. Die Oberbank war darüber hinaus in intensivem Austausch mit Expert:innen und Stakeholdern. Dazu gehörte sowohl der Besuch von zahlreichen ESG- Konferenzen und Webinaren zum Thema als auch die Teilnahme bei verschiedenen Arbeitsgruppen. Verwandte Standards und Initiativen Dritter: Taxonomie-Verordnung; Offenlegungsverordnung; UN Global Compact Anwendungsbereich: Die Oberbank Mindeststandards umfassen alle aktiven Produktempfehlungen (nachhaltige und klassische Produktempfehlungen) im Wertpapierbereich der Oberbank sowie Investments in der klassischen Vermögensverwaltung. Der gesamte ESG-Analyseprozess bezieht sich auf nachhaltige Produktempfehlungen im Wertpapierbereich der Oberbank. Ebenso findet er in der nachhaltigen Vermögensverwaltung Anwendung. Sowohl die Oberbank Mindeststandards als auch der gesamte ESG- Analyseprozess beziehen sich auf die Produktgruppen Aktien, Anleihen und Fonds (aktive Fondsprodukte und Exchange Traded Funds). Gültigkeitsbereich: Österreich, Deutschland Verantwortlichkeit: Abteilung Private Banking & Asset Management Die stringente Umsetzung des ESG-Analyseprozesses unterteilt sich in drei Schritte: 1. In einem ersten Schritt werden sämtliche Investments in Unternehmen ausgeschlossen, die nicht den Oberbank Mindeststandards und Ausschlusskriterien entsprechen. Diese umfassen den Ausschluss von Investments in Kohle, Tabak, kontroverse und konventionelle Waffen etc. mit Umsatzgrenzen bei Unternehmen bzw. Anteilsgrenzen bei Fonds. Zusätzlich wird für nachhaltige Investments bei Fonds auf Art. 8 oder 9 Status gemäß der Offenlegungsverordnung geprüft. Darüber hinaus werden alle Unternehmen im Hinblick auf die zehn Prinzipien des UN Global Compact gescreent. Es werden sämtliche Einzeltitel ausgeschlossen, die sich nicht zur Einhaltung der eben genannten Prinzipien bekennen bzw. nachweislich dagegen verstoßen haben. Auch in Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 291 Bezug auf staatliche Emittenten führt ein Verstoß gegen vordefinierte politische und soziale Standards bzw. Umweltstandards zu einem Ausschluss. 2. Im zweiten Schritt des ESG-Analyseprozesses erfolgte die Produktauswahl im Sinne eines Best-in- Class-Ansatzes unter Hinzuziehung eines externen Ratings des führenden Anbieters von Nachhaltigkeitsanalysen, MSCI ESG Research. Das Rating beinhaltet Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte. Beispiele für umweltbezogene Aspekte sind THG-Emissionen, CO₂- Fußabdruck, Biodiversität & Landnutzung, Beschaffung von Rohstoffen, Verschmutzung & Abfall, toxische Emissionen sowie Abfälle oder Verpackungsmaterial. Soziale Aspekte sind etwa Arbeitsstandards, Produktsicherheit & Qualität, Gesundheit, demografisches Risiko sowie Entwicklung des Humankapitals. Governance-Aspekte sind z.B. Geschäftsethik, Vergütungspraktiken und Steuertransparenz. Diese Bewertungen sind keine absoluten Ansätze, sondern relativ (d.h. zur eigenen Branche). Die Oberbank hat auch hier einen eher restriktiven und strengen Ansatz. Die Oberbank berücksichtigt bei Einzeltiteln (Aktien, Anleihen) nur Emittenten, die sich im Bereich AAA, AA und A befinden, bei Investmentfonds und ETFs Produkte, die sich im Bereich AAA, AA, A und BBB befinden. 3. Im dritten und letzten Schritt werden regulatorische Anforderungen und nachhaltige Produkteigenschaften berücksichtigt (Offenlegungsverordnung, Principle Adverse Impacts, Taxonomie-Verordnung). Bei Finanzprodukten im Sinne der Offenlegungsverordnung werden die Kriterien anhand der Informationen des Produktherstellers überprüft. Bei anderen Finanzinstrumenten wie beispielsweise Aktien und Anleihen bedient sich die Oberbank Daten des externen Datenanbieters MSCI ESG Research, der auf Unternehmens- bzw. Emittentenebene die Einhaltung der erforderlichen Kriterien überprüft. Überblick ESG-Analyseprozess Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 292 EU-Aktionsplan (EU Sustainable Finance Action Plan) Oberbank Kriterien UN-Initiativen Fundamentaler Auswahlprozess Mindeststandards Ausschlusskriterien ESG-Rating GRI FS11 In der Oberbank wird das gesamte Wertpapiergeschäft einem Nachhaltigkeits-Screening unterzogen. D.h., dass sowohl die gesamten Wertpapierbestände als auch das gesamte Product-Governance-Universum auf Nachhaltigkeits- und Sozialaspekte geprüft werden. Positiv durchlaufen diesen ESG-Analyseprozess insgesamt 15,99 % des gesamten Depotvolumens. Maßnahmen Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten prinzipiell in allen Wertpapiermärkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Zeithorizont und Abschluss von Maßnahmen: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht bei den einzelnen Maßnahmen anders beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Ergriffene Maßnahmen • Ausbau der nachhaltigen Produktpalette ◦ Oberbank Premium-Strategie ausgewogen nachhaltig (institutionelle Tranche) ◦ 3 Banken Fonds (3 Banken Energiewende 2030/2) • Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung Mitarbeiter:innen (siehe auch Kapitel ESRS S1 > S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung > Wertpapiergeschäft, Seite 176) ◦ Besuch von zahlreichen ESG-Konferenzen und -Webinaren zum Thema ◦ interne Schulung der Mitarbeiter:innen im Bereich Nachhaltigkeit (Nachhaltigkeits- Zertifizierungen) • Zusammenarbeit mit Universitäten ◦ siehe dazu Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen > Zugang zu (hochwertigen) Informationen , Seite 206 Geplante Maßnahmen • Ausbau der nachhaltigen Produktpalette im Jahr 2024 ◦ nachhaltige 3 Banken Fonds ◦ Sustainable Bond Framework ◦ verstärkter Fokus auf Ausbildung und Schulung von Mitarbeiter:innen und Kund:innen ◦ Nachhaltigkeitspräferenzen bei Kund:innen verbessern Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 293 Erforderliche Produkteigenschaften nach MiFID II Negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principlal Adverse Impacts) Anteil an Investitionen nach Offenlegungs-VO Anteil an Investitionen nach Taxonomie-VO • Bis 2025 werden sowohl Kundenportal als auch Beraterportal um ESG-Details bei den Kundenpositionen erweitert. Damit wird die Transparenz erhöht und Kund:innen ein besserer Überblick über die Nachhaltigkeit des Wertpapierdepots ermöglicht. Nachhaltiges Produktportfolio im Wertpapiergeschäft Die Oberbank eröffnet Anleger:innen verschiedene Wege, ihr Geld nachhaltig zu investieren. Sowohl in eigenen als auch in fremden Produkten bietet die Oberbank gemäß der Product Governance ein sorgfältig ausgewähltes Angebot an. Die Oberbank offeriert neben dem nachhaltigen Vermögensmanagement und den 3-Banken- Fondslösungen auch eine Fokusliste für nachhaltige Fremdfonds, Aktien und Green Bonds. Trotz des Angebots ist eine Erweiterung des nachhaltigen Produktportfolios auch für die kommenden Jahre geplant. Nachhaltige 3BG-Fonds Gemeinsam mit der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. (3BG) erhöht die Oberbank nach wie vor den Fokus auf nachhaltige Investments. Die 3BG baut in diesem Zusammenhang ihre Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere bei der nachhaltigen Geldanlage in Publikumsfonds und Vermögensmanagementfonds, stetig weiter aus. Mit dem 3 Banken Nachhaltigkeitsfonds gibt es bereits seit 2001 einen Fonds für Menschen, die nachhaltige Anlagemöglichkeiten suchen. Das nachhaltige Angebot wird laufend erweitert. 2023 kam u.a. der Fonds 3 Banken Energiewende 2023/2 hinzu. Derzeit verfügt die 3BG über 42 Publikumsfonds, die dem ESG- Analyseprozess entsprechen und somit als nachhaltige Investments beraten werden können. Beratungsprozess für nachhaltige Produkte im Wertpapierbereich Im Zuge der gestiegenen regulatorischen Anforderung in Bezug auf Beratung von nachhaltigen Produkten hat die Oberbank den Beratungsprozess erfolgreich erweitert. Der digitalisierte Prozess wurde in den vergangenen Jahren anwenderfreundlich gestaltet und inkludiert rechtlich notwendige Komponenten, wie die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen (Anlegerprofil). Im Hintergrund werden die passenden nachhaltigen Produkte mit den Kundenpräferenzen abgeglichen, um eine konforme Beratung zu gewährleisten. Mögliche Abweichungen können einfach und sicher dokumentiert werden. Zusätzlich stehen den Berater:innen umfassende Informationen über die nachhaltige Produktpalette zur Verfügung. Details zum Umfang der nachhaltigen Produkte folgen im nächsten Absatz. Einerseits werden verpflichtende Produkteigenschaften dargestellt, wie beispielsweise, ob ein Produkt Anteile an Investitionen nach Taxonomie-Verordnung oder Offenlegungsverordnung verfolgt und in welchem Ausmaß. Die Ausprägung wird in gering, mittel und hoch unterteilt. Andererseits gibt es Informationen, ob gewisse Nachhaltigkeitslabels erfüllt werden. Diese Informationen werden in Zukunft weiter ausgebaut. Status quo und Ausblick Das Interesse an nachhaltigen Investitionen wächst stetig, damit einhergehend wuchs auch das Volumen an nachhaltigen Veranlagungen. Trotz des dynamischen regulatorischen Umfelds hat sich die Oberbank 2020 ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Gleichzeitig wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass sich diese Zielsetzung verändern kann. Im Zuge der Entwicklung des neuen ESG-Analyseprozesses wurden 2022 so auch die Zielsetzungen überarbeitet, gleichzeitig wurden alle regulatorischen Erfordernisse erfüllt. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 294 Parameter und Ziele Ergebnisse nachhaltige Produkte Die Oberbank hat ein strategisches Ziel im Wertpapiergeschäft definiert. Das Volumen in nachhaltigen 3 Banken Fonds soll bis zum Jahr 2025 auf 1 Mrd. Euro gesteigert werden. Der Oberbank ist bewusst, dass zukünftige regulatorische Maßnahmen auch Auswirkungen auf die Definition nachhaltiger Anlagen und somit gegebenenfalls auch auf diese Zielsetzung haben können. Nach den großen regulatorischen Veränderungen im Jahr 2022 ist man aber positiv gestimmt, dass nun etwas mehr Klarheit herrscht. Unabhängig von regulatorischen Veränderungen ist die Oberbank aber stetig bemüht, ihren ESG-Analyseprozess weiterzuentwickeln und transparent zu gestalten. Das nachhaltige Depotvolumen in der Oberbank konnte 2023 gesteigert werden und liegt per 31.12.2023 bei 1.983 M io. Euro. Am 31.12.2022 lag das Volumen bei 1.620 Mio. Euro (1.799 Mio . Euro lt. Umweltzeichen 49). Auch das Volumen im „individuellen Portfoliomanagement nachhaltig“ (iPM nachhaltig) konnte im Jahr 2023 erneut gesteigert werden. Der Wert per Ende Dezember 2023 liegt bei 49 Mio. Euro. Am 31.12.2022 betrug das Volumen im „iPM nachhaltig“ 26 Mio. Euro. Der Zuwachs ist zu großen Teilen auf die positive Marktentwicklung sowie Nettozuflüssen in nachhaltigen Produkten zurückzuführen. Dies gilt sowohl für die 3 Banken Publikumsfonds als auch im individuellen Portfoliomanagement. Depotvolumen in Form des Produkts individuelles Portfoliomanagement: iPM nachhaltig (in Mio. €) Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 295 Depotvolumen in Form von 3BG Publikumsfonds, das gemäß ESG-Analyseprozess per 31.12.2023 als nachhaltig gilt: Nachhaltige 3BG Publikumsfonds (in Mio. €) Ziele Messbare und zeitgebundene Ziele • Die Oberbank steigert das Volumen an nachhaltigen 3BG Publikumsfonds bis 2025 auf mehr als 1 Mrd. Euro; 2023: 680 Mio. Euro, 2024: 840 Mio. Euro ◦ Das Anlagevolumen in nachhaltigen 3BG Publikumsfonds lag im Jahr 2023 bei 745 Mio. Euro. ◦ Als Basisjahr wird 2022 herangezogen, da aufgrund der Einführung des neuen ESG- Analyseprozesses eine Neudefinition des Ziels stattgefunden hat. Im Jahr 2022 betrug das Volumen an nachhaltigen 3BG Publikumsfonds 561 Mio. Euro. Nachhaltigkeitserklärung ESG-Aspekte im Kerngeschäft 296 GRI-Index Anwendungserklärung Die Oberbank AG hat für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2023 in Übereinstimmung mit den GRI-Standards berichtet. Verwendeter GRI 1 GRI 1: Grundlagen 2021 Anwendbarer GRI- Branchenstandard GRI G4: Financial Services Sector Supplement GRI-Angabe Seite Kommentare und Verweise GRI 2: Allgemeine Angaben 2021 Die Organisation und ihre Berichterstattungs- praktiken 2-1 Organisationsprofil 57–57 573 2-2 Entitäten, die in der Nachhaltig- keitsberichterstattung der Orga- nisation berücksichtigt werden 36 siehe Konzernabschluss > Konzern Erläuterung (Notes), Seite 345 2-3 Berichtszeitraum, Berichts- häufigkeit und Kontaktstelle 35 573 2-4 Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen 36 2-5 Externe Prüfung 311 Mangels eingefügtem Prüf- bericht kann die letzte Seitenzahl zu dieser Angabepflicht noch nicht angegeben werden. Tätigkeiten und Mitarbeiter:innen 2-6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen 57–58 62–63 2-7 Angestellte 58–58 165–166 169–172 2-8 Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind 170–171 172–172 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 297 Unternehmensführung 2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung 39–47 43–43 44–47 47–48 153–154 siehe Corporate Governance Bericht > Mitglieder des Vorstands und Abschnitt > Mitglieder des Aufsichtsrats 2-10 Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans 40–40 42–43 43–43 2-11 Vorsitzende:r des höchsten Kontrollorgans Vorsitzende:r des höchsten Kontrollorgans keine Führungs- kraft in der Organisation, da in AG nicht möglich 2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen 44–47 45–45 2-13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen 44–47 221–223 2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeits- berichterstattung 44–47 47–48 56–56 87–89 2-15 Interessenkonflikte Der Umgang der Oberbank mit möglichen Interessenkonflikten in Vorstand und Aufsichtsrat wird im Geschäftsbericht offen- gelegt. 2-16 Übermittlung kritischer Anliegen 48–49 215–219 221–223 2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans 40–40 41–41 43–43 siehe Corporate Governance Bericht > Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands 2-18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans 40–41 41–41 2-19 Vergütungspolitik 49–52 2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung 49–52 172–173 2-21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung 186–186 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 298 Strategie, Richtlinien und Praktiken 2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung 7–9 Aus optischen Gründen wurde die GRI-Zahl nicht im Brief des Vorstands eingefügt. 2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen 53–54 70–72 109–111 145–150 190–195 201–205 215–219 221 – 223 235–235 2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen 44–48 59–60 154–162 175–182 178–178 201–210 219–220 224 – 227 235–239 2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen 65–72 107–108 150–154 198–200 218–219 252–254 siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos, Seite 445 2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen 153–154 189–189 198–200 218–219 221–223 2-27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen 189–189 200–200 228–228 2-28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen 70–72 Einbindung von Stakeholdern 2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern 65–72 195–198 2-30 Tarifverträge 172–173 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Dialog mit Kund:innen, Investor:innen und Geschäfts- partnern hinsichtlich ökologischer und sozialer Risiken und Chancen (früher FS5) 65–72 267–268 Wirtschaftliche Leistung GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 201-1 Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert siehe Jahresfinanzbericht > Kennzahlen im Überblick , Seite 2 Nachhaltigkeitsstrategie GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-1 Verfahren zu Bestimmung wesentlicher Themen 72–86 87–89 3-2 Liste der wesentlichen Themen 73–74 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 299 Wesentliche Themen E1 Anpassung an den Klimawandel/Klimaschutz GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 75–76 GRI 305: Emissionen 2016 305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) 122–126 305-2 Indirekte energiebezogene THG- Emissionen (Scope 2) 122–126 305-3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) 122–140 305-4 Intensität der THG-Emissionen 123–126 139–140 Die THG-Intensität wurde erstmalig für das Jahr 2022 berechnet. Da für das Jahr 2023 die Gesamtemissionen inkl. Scope 3 noch nicht vorliegen, wird dieser Wert erst im nächsten Bericht offengelegt. 305-5 Senkung der THG-Emissionen 141–143 Branchenspezifische Indikatoren G4- EN15 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) 122–126 G4- EN16 Indirekte energiebezogene THG- Emissionen (Scope 2) 122–126 G4- EN17 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) 122–140 G4- EN23 Gesamtgewicht des Abfalls nach Art und Entsorgungsmethode 111–112 Energie GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 76–76 GRI 302: Energie 2016 302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation 119–121 302-2 Energieverbrauch außerhalb der Organisation Der Energieverbrauch außerhalb der Organisation wurde nicht erhoben. Zu den relevanten Scope-3-Kategorien werden die THG-Emissionen berichtet. 302-3 Energieintensität 119–121 302-4 Verringerung des Energieverbrauchs 110–111 115–117 119–121 302-5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen Die Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienst- leistungen wurde nicht erhoben. Wesentliche Themen S1 Sichere Beschäftigung GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 77–77 Arbeitszeit GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 77–77 Angemessene Entlohnung GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 77–78 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 300 GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016 405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern 185–188 GRI 202: Marktpräsenz 2016 202-1 Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standard- eintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn Kennzahlen noch nicht vor- handen, da die Aufbereitung der historischen Daten und der komplexen Methodik für das Jahr 2023 nicht möglich war. Sozialer Dialog GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 78–78 Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 79–79 GRI 401: Beschäftigung 2016 401-3 Elternzeit 184–185 Gesundheitsschutz und Sicherheit GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 79–79 GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2018 403-1 Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 148–148 158–160 182–184 403-2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen 153–154 184–184 403-3 Arbeitsmedizinische Dienste 148–148 158–160 182–184 403-4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 148–148 158–160 182–184 403-5 Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 148–148 158–160 182–184 403-6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen 148–148 158–160 182–184 403-7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz 148–148 158–160 182–184 403-8 Mitarbeiter:innen, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind 182 403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen 183–183 Keine zu 100 % GRI-konforme Darstellung möglich, da nicht alle Kennzahlen vorhanden sind und aus Datenschutzgründen nicht über einzelne Erkrankungen und Verletzungen berichtet wird. 403-10 Arbeitsbedingte Erkrankungen Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Sektorspezifische Leitlinien für DMA 148–148 158–160 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 301 Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 80–80 Schulungen und Kompetenzentwicklung GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 80–81 GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 404-1 Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellter/Angestelltem 180–182 404-2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe 149–150 161–161 175–182 404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten 164–165 175–182 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Verfahren zur Verbesserung der Kompetenz der Mitarbeiter:innen bei der Umsetzung der Umwelt- und Sozialrichtlinien und Verfahren für die einzelnen Geschäftsbereiche (früher FS4) 175–178 Vielfalt GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 81–81 GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten 39–40 165–172 174–174 175–175 GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen 189–189 Datenschutz und Informationssicherheit GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 81–81 Weitere GRI-Angaben im Bereich S1 GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016 407-1 Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Ver- einigungsfreiheit und Tarifver- handlungen bedroht sein könnte In keinen Betriebsstätten ist das Recht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarif- verhandlungen bedroht. GRI 401: Beschäftigung 2016 401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation 165–166 168–168 401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmer:innen oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden 174–175 Wesentliche Themen S4 Datenschutz und Informationssicherheit GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 82–82 GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten 200–200 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 302 Meinungsfreiheit GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 82–82 Zugang zu (hochwertigen) Informationen GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 83–83 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung nach Art der Begünstigten (früher FS16) 206–207 Persönliche Sicherheit GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 83–83 Kinderschutz GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 83–83 Zugang zu Produkten und Dienstleistungen GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 84–84 Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 84–84 GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016 417-1 Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung 195–195 209–210 417-2 Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungs- informationen und der Kennzeichnung 209–209 417-3 Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation 209–209 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Richtlinien für die faire Gestaltung und den fairen Vertrieb von Finanzprodukten und -dienstleistungen (früher FS15) 195–195 Wesentliche Themen G1 Unternehmenskultur GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 84–85 GRI 207: Steuern 2019 207-1 Steuerkonzept 223–224 207-2 Tax-Governance, Kontrolle und Risikomanagement 223–224 207-3 Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken 223–224 207-4 Country-by-Country-Reporting (länderbezogene Berichterstattung) 228–232 Auf die Aufgliederung der Sachanlagen nach Ländern wurde verzichtet, da diese für den Bankbetrieb nicht wesentlich sind. Schutz von Hinweisgeber:innen GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 85–85 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 303 Management der Beziehungen zu Lieferanten GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 85–86 Korruption und Bestechung GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 86–86 GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016 205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden 222–222 205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung 221–223 225–227 205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen 221–222 226–228 Sponsoring GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 86–86 GRI 203: Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016 203-1 Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen 113–115 GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016 413-1 Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen 235–239 GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 415-1 Parteispenden 239–239 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Sektorspezifische Leitlinien für DMA 235–239 Branchenspezifischer Indikator G4- EC1 Direkt erzeugter und verteilter wirtschaftlicher Wert 240–240 Die vollständige Offenlegung zu dieser Angabepflicht ist nicht möglich, da die Kennzahl „prozentualer Anteil des Gewinns vor Steuern“ bislang nicht berechnet wurde. Weitere GRI-Angaben im Bereich G1 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Umfang und Häufigkeit von Audits zur Bewertung der Umsetzung der Umwelt- und Sozialrichtlinien und der Risikobewertungsverfahren (früher FS9) 111–111 192–193 203–203 222–222 Wesentliche Themen ESG-Aspekte im Kerngeschäft ESG-Kriterien in der Kreditvergabe GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 241–244 Branchenspezifischer Indikator FS 7 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen gesellschaftlichen Nutzen entwickelt wurden 257–258 260–261 265–266 268–269 271–273 279–279 Branchenspezifischer Indikator FS 8 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen ökologischen Nutzen entwickelt wurden 257–259 261–265 271–272 275–277 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 304 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Richtlinien mit spezifischen Umwelt- und Sozialkomponenten, die für die Tätigkeitsbereiche gelten (früher FS1) 245–250 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Verfahren zur Bewertung und Überprüfung von Umwelt- und Sozialrisiken in den Geschäftsbereichen (früher FS2) 252–254 siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos, Seite 445 siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Organisation des Risikomanagements, Seite 421 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Verfahren zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung von Umwelt- und Sozialanforderungen, die in Vereinbarungen oder Transaktionen enthalten sind, durch die Kund:innen (früher FS3) In den Allgemeinen Kredit- bedingungen für Unternehmer ist festgelegt, dass sich Kreditnehmer eines ökologisch nachhaltigen Kredits ver- pflichten, die Kreditmittel ökologisch nachhaltigen Pro- jekten und Tätigkeiten zuzu- weisen und während der Kreditlaufzeit die Bank über allfällige Abweichungen von der im Kreditzweck festgelegten ordnungsgemäßen Zuweisung der Kreditmittel zu informieren sowie der Bank über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen regelmäßig zu be- richten haben. Die Nicht- einhaltung dieser Ver-pflichtung stellt einen wichtigen Kündi- gungsgrund dar. Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Dialog mit Kund:innen, Investor:innen und Geschäfts- partnern hinsichtlich ökologischer und sozialer Risiken und Chancen (früher FS5) 65–72 267–268 Branchenspezifischer Indikator FS10 Prozentsatz und Anzahl der Unternehmen im Portfolio der Institution, mit denen die berichtende Organisation in Umwelt- oder Sozialfragen interagiert hat 280–280 Strategische Beteiligungen GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 282–283 Eigenveranlagung GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 285–285 Branchenspezifischer Indikator FS11 Prozentsatz der Vermögenswerte, die einer positiven oder negativen Umwelt- oder Sozialprüfung unterzogen wurden 286–286 288–289 Wertpapiergeschäft GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management von wesentlichen Themen 290–290 Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Richtlinien mit spezifischen Umwelt- und Sozialkomponenten, die für die Tätigkeitsbereiche gelten (früher FS1) 291–293 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 305 Branchenspezifischer Indikator FS11 Prozentsatz der Vermögenswerte, die einer positiven oder negativen Umwelt- oder Sozialprüfung unterzogen wurden 293–293 Weitere branchenspezifische Indikatoren Branchenspezifischer Indikator G4- HR1 Gesamtzahl und Prozentsatz der wichtigsten Investitionsvereinbarungen und Verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten und die einer Menschenrechtsprüfung unterzogen wurden Diese Daten liegen nicht vor, da bereits vor Vertragsabschluss die Ausschlusskriterien zum Tragen kommen und damit keine Geschäftsbeziehungen ein- gegangen werden, wenn Menschenrechtsverletzungen bekannt sind. Branchenspezifischer Indikator FS13 Zugangsstellen in dünn besiedelten oder wirtschaftlich benachteiligten Gebieten nach Art Die für diese Offenlegung not- wendigen Daten liegen nicht vor. Branchenspezifischer Indikator FS14 Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für benachteiligte Personen Auf die Förderung von Barrierefreiheit wird geachtet, allerdings gibt es keine speziellen Initiativen, die auf die Ver- besserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für be- nachteiligte Personen abzielen. Branchenspezifischer Indikator FS6 Prozentualer Anteil des Portfolios für Geschäftsbereiche nach Region, Größe (z.B. Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen) und Sektor Eine Berechnung des prozentualen Anteils wird nicht vorgenommen, weil bereits bei den einzelnen Produkten die Angabe der relevanten Märkte und Kundengruppen erfolgt. Branchenspezifischer Indikator G4- DMA Stimmrechtspolitik in Bezug auf ökologische oder soziale Fragen bei Aktien, bei denen die berichterstattende Organisation das Recht hat, über Aktien abzustimmen oder bei Abstimmungen zu beraten (früher FS12) Derartige Richtlinien sind bislang nicht implementiert. Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index 306 TCFD-Disclosure-Index Die „Task Force on Climate Related Disclosure “ (TCFD) wurde im Jahr 2015 vom Finanzstabilitätsrat (FSB – Financial Stability Board) der G20 gegründet, um klimawandelbezogene Risiken und Chancen zu veröffentlichen und so das Verständnis der Marktakteure zu verbessern. Ziel der TCFD ist es, durch die Offenlegung von Informationen und Daten dieser Risiken und Chancen die Finanzmarktstabilität zu sichern. Die Anforderungen umfassen die vier Bereiche Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Oberbank Konzern zu den Offenlegungsanforderungen im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung erstmalig berichtet. Da die Klimafragebögen des ehemaligen Carbon Disclosure Projects (CDP) eng mit den TCFD-Empfehlungen abgestimmt sind, wird auf die Antworten aus dem CDP-Fragebogen, den sogenannten Climate Change Questionnaire 2023, verwiesen. 35 Governance TCFD-Kernelemente TCFD-Empfehlung zur Offenlegung Weiterführende Informationen/ Verweis auf Kapitel Referenz im Bericht (ab Seite)/ Verweis CDP Climate Change Questionnaire 2023 Offenlegung der Governance im Hinblick auf klimabedingte Risiken und Chancen a) Verantwortung des Vorstands für klimabedingte Risiken und Chancen Brief des Vorsitzenden des Vorstands 7 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, Nachhaltigkeits- risiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos 39; 47; 241: 445; C1.1; C1.1b; C2.2 Nachhaltigkeitsstrategie (Nachhaltigkeit in der Gesamtbank- strategie, Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit, wesentliche Themen, Nachhaltigkeitsziele bis 2025, Nachhaltigkeitsratings) 39; 56; 445 Corporate Governance (absolut ausgeschlossene Geschäfte) 246 ESG-Aspekte im Kerngeschäft 241 Mitarbeiter:innen (Kontrollorgane und Vergütung) 49 b) Die Rolle des Managements bei der Bewertung und Bewältigung von klimabedingten Risiken und Chancen Führungsstruktur und Nachhaltigkeitsorganisation (Lenkungsausschuss, Nachhaltigkeits- beauftragte, ESG Unit) 44; C1.1a Aktiv-Passiv-Management-Gremium und Risikovorstand 445; C1.2 Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos 445; C1.2 Nachhaltigkeitserklärung TCFD-Disclosure-Index 307 35 Mit der Veröffentlichung der ersten beiden ISSB Sustainability Disclosure Standards IFRS S1 und IFRS S2 ist die Arbeit der TCFD des Finanzstabilitätsrats (FSB) abgeschlossen. Zukünftig übernimmt die IFRS-Stiftung die Überwachung der Fortschritte bei klimabezogenen Angaben der Unternehmen (siehe dazu die Informationen auf der Website der TCFD). Strategie TCFD-Kernelemente TCFD-Empfehlung zur Offenlegung Weiterführende Informationen/ Verweis auf Kapitel Referenz im Bericht (ab Seite)/ Verweis CDP Climate Change Questionnaire 2023 Offenlegung derzeitiger und potenzieller künftiger Auswirkungen bedingt durch klimabezogene Risiken und Chancen auf die Geschäfts- tätigkeit, Strategie und Finanzplanung der Organisation, sofern diese Informationen wesentlich sind a) Offenlegung der tatsächlichen und potenziellen kurz-, mittel- und lang- fristigen klima- bezogenen Risiken und Chancen, die die Organisation identifiziert hat Periode Jahr Kommentar kurzfristig 0–1 Die Oberbank definiert kurzfristig als eine Zeitperiode von 0 bis 1 Jahr. 36; C2.1 mittelfristig 1–5 Die Oberbank definiert mittelfristig als eine Zeitperiode von 1 bis 5 Jahren. langfristig 5–30 Die Oberbank definiert langfristig als eine Zeitperiode von 5 bis 30 Jahren, wobei die maximale Kreditlaufzeit hierfür als Referenz genutzt wird. Nachhaltigkeitsstrategie 56 ESG-Aspekte im Kerngeschäft (Nachhaltigkeitschancen und -risiken, Erläuterung der ESG-Risiken im Kreditportfolio, Nachhaltigkeit als integrierter Bestandteil des Risikos und Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap, Nachhaltigkeit gem. EU-Taxonomie) 241; 445; C2.2a; C2.3; C2.3b; C2.4; C2.4a b) Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Geschäfts- tätigkeit, die Strategie und die Finanzplanung der Organisation Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 56 Nachhaltigkeitsstrategie (Nachhaltigkeitschancen und -risiken, strategische Nachhaltigkeitsziele) 56; 241; C3.3; C3.4 ESG-Kriterien in der Kreditvergabe 241; C-FS2.2e Nachhaltiges Produktportfolio 255; C3.3; C-FS3.7 THG-Bruttoemissionen, Übergangsplan für den Klimaschutz 107; 122; C3.2 CO2-Emissionen im eigenen Betrieb 123; 141; C3.2 c) Resilienz der Unternehmens- strategie unter Berücksichtigung verschiedener Klimaszenarien einschließlich eines Zwei-Grad-Szenarios Nachhaltigkeitsstrategie (Erläuterung der strategischen Nachhaltigkeitsziele, Dekar- bonisierung des Kreditportfolios) 107; C3.1 ESG-Kriterien in der Kreditvergabe, Nachhaltige Finanzierungen 241; 256 Nachhaltiges Produktportfolio 255; C3.3 THG-Bruttoemissionen, Übergangsplan für den Klimaschutz 122; 107; C3.2 Nachhaltigkeitserklärung TCFD-Disclosure-Index 308 Risikomanagement TCFD-Kernelemente TCFD-Empfehlung zur Offenlegung weiterführende Informationen/ Verweis auf Kapitel Referenz im Bericht (ab Seite)/ Verweis CDP Climate Change Questionnaire 2023 Offenlegung, wie die Organisation klima- bedingte Risiken identifiziert, bewertet und steuert a) Unternehmens- prozesse zur Ermittlung und Bewertung klimabedingter Risiken Nachhaltigkeitsorganisation (Stakeholder Sounding Board) 44 ESG-Kriterien in der Kreditvergabe (Leitbild ESG-Risiko, ESG-Soft-Facts im Kundenrating & Kreditprozess, Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap, Klima-Stresstest) 245; 445 C2.1; C2.1a; C2.1b; C2.2; C2.2a; C-FS2.2b; C-FS2.2c; C-FS2.2d; C-FS2.2e b) Unternehmens- prozesse zur Steuerung klimabedingter Risiken Nachhaltigkeitsstrategie 56 Strategien in der Kreditvergabe 245; C2.2 Nachhaltiges Produktportfolio 255 THG-Bruttoemissionen, Übergangsplan für den Klimaschutz 107; 122 c) Integration von Prozessen zur Ermittlung, Bewertung und Steuerung klimabedingter Risiken in das allgemeine Risikomanagement der Organisation Nachhaltige Kreditpolitik (Nachhaltigkeit im Risikomanage- ment, Organisation des Risiko- managements in der Oberbank, Internes Kontrollsystem) 421; C2.2 Nachhaltigkeitserklärung TCFD-Disclosure-Index 309 Kennzahlen und Ziele TCFD-Kernelemente TCFD-Empfehlung zur Offenlegung Weiterführende Informationen/ Verweis auf Kapitel Referenz im Bericht (ab Seite)/ Verweis CDP Climate Change Questionnaire 2023 Offenlegung der Kennzahlen und Ziele, mit denen klimabedingte Risiken und Chancen bewertet und gesteuert werden, sofern diese Informationen wesentlich sind a) Kennzahlen, mit denen das Unternehmen klimabedingte Risiken und Chancen bewertet Anpassung an den Klimawandel, Energieverbrauch und Energiemix (Energieeffizienzmaßnahmen, Fuhrpark, umweltbezogene Kennzahlen inkl. Methodologie zur Schätzung der klimabedingten Kennzahlen, Darstellung der Kennzahlen historisch, um Trends abzuleiten), Vergütungsbericht 118; 119; 122; C4.2; C8; C9.1 b) Offenlegung von Scope-1- bis Scope-3- Treibhausgas- emissionen THG-Emissionen Scope 1,2 und 3 (t CO2e), Offenlegung der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen inkl. Darstellung der Methodologie, die für die Kalkulation der Emissionen in CO2-Äquivalenten verwendet wurde 122; C6.1; C6.2; C6.3; C6.4; C6.5; C6.10 CO2-Einsparungen im eigenen Betrieb (Reduktion der Scope-1- und Scope-2- Emissionen inkl. der Darstellung der Methodologie, die für die Kalkulation der Kennzahlen verwendet wurde) 141; C4.3; C4.3a-C4.3c c) Ziele zum Management der klimabedingten Chancen und Risiken Brief vom Vorstand 5; C3.1 Nachhaltigkeitsstrategie 56; C0.1 Ziele nachhaltige Finanzierungen und nachhaltiges Produktportfolio, Nachhaltiges Produktportfolio (nachhaltige Produkte für Privatkund:innen, nachhaltige Produktwelt für Firmenkunden) 280; C4.2; C4.2b; C-FS4.5, C-FS4.5a THG-Bruttoemissionen, Übergangsplan für den Klimaschutz 107; 122; C3.1; C4.1; C4.1a; C4.3-C4.3c Vergütung des Vorstands 49; C1.3 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 118; C4 Nachhaltigkeitserklärung TCFD-Disclosure-Index 310 Prüfbericht GRI 2-5 311 312 313 314 315 316 Grundkapital, Aktienstückelung und genehmigtes Kapital Zum 31. Dezember 2023 betrug das Grundkapital der Oberbank AG 105.921.900 Euro, eingeteilt in 70.614.600 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien unter ISIN AT0000625108. Aktienrückkauf Der Vorstand der Oberbank AG wurde von der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien bis zum Ausmaß von jeweils 5 % des Grundkapitals zum Zweck des Wertpapierhandels und zur Weitergabe an Mitarbeiter:innen des Oberbank Konzerns sowie bis zum Ausmaß von 10 % des Grundkapitals zweckneutral zu erwerben. Auch die entsprechenden Bewilligungen der Aufsicht nach dem CRR-Regime liegen vor. Syndikatsvereinbarung und Aktien mit besonderen Kontrollrechten Zwischen der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und der BKS Bank AG besteht eine Syndikatsvereinbarung, um die Eigenständigkeit der Oberbank AG zu erhalten. Darin wurden die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte und gegenseitige Vorkaufsrechte beschlossen. Zwischen der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H (BVG) und der BKS Bank AG wurde mit Wirkung zum 7. November 2020 ein Unterordnungssyndikatsvertrag abgeschlossen. Aktionärsstruktur und Mitarbeiterbeteiligung Größter Einzelaktionär der Oberbank zum 31.12.2023 war die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., welche indirekt der UniCredit Bank Austria zuzurechnen ist, mit einem Anteil von 23,76 % am Gesamtkapital. Die UniCredit Bank Austria AG direkt hielt 3,41 %. Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft hielt 16,45 % (inkl BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H.), die BKS Bank AG 14,74 % (inklusive Unterordnungssyndikat mit BVG). Die G3B Holding AG hielt 1,62 %, die Mitarbeiter:innen der Oberbank 4,69 %. Ein großer Teil der Stimmrechte der Mitarbeiter:innen der Oberbank wurde in der Oberbank- Mitarbeiterbildungs- und Erholungsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung syndiziert. Weiters übt die BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e.Gen. für einen gesonderten Teil von MitarbeiteraktionärInnen die Stimmrechte im Vollmachtswege nach entsprechenden Weisungen aus. Die Oberbank Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung übt das von den begünstigten MitarbeiterInnen übertragene, mit den treuhändig verwahrten und verwalteten Aktien verbundene Stimmrecht bei der Hauptversammlung einheitlich aus. Organbestellung und Kontrollwechsel Neben den per Gesetz definierten Bestimmungen bestehen keine weiteren Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstand und Aufsichtsrat und über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Keine Eigentümerin oder kein Eigentümer kann im Alleingang die Oberbank direkt oder indirekt beherrschen. Es sind keine Vereinbarungen bekannt, die bei einem akkordiert möglichen Kontrollwechsel schlagend werden würden. Zudem gibt es kein Entschädigungsabkommen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder MitarbeiterInnen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Konzernlagebericht Angaben gemäß § 243a UGB 317 Linz, am 5. März 2024 Der Vorstand Generaldirektor Direktor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Martin Seiter, MBA Verantwortungsbereiche Verantwortungsbereich Rechnungs- und Personalwesen Firmenkundengeschäft Direktor Direktorin Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Verantwortungsbereich Verantwortungsbereich Gesamtrisikomanagement Organisationsentwicklung Konzernlagebericht Angaben gemäß § 243a UGB 318 Segmentbericht Gliederung der Segmente im Überblick Segment Firmenkunden Segment Privatkunden Segment Financial Markets Segment Sonstiges 319 Die Segmentberichterstattung der Oberbank unterscheidet die Segmente Firmenkunden, Privatkunden, Financial Markets und Sonstiges (Primärsegmente). Das Segment Firmenkunden umfasst Unternehmen (Großkunden, KMU und Kleinstunternehmen) und selbstständig Erwerbstätige. Auch der Leasing-Teilkonzern wird in diesem Segment abgebildet. Das Segment Privatkunden beinhaltet das Ergebnis der Geschäftsbeziehungen mit unselbstständig Erwerbstätigen und Privatpersonen. Im Segment Financial Markets werden das Ergebnis der Beteiligungen und der Handelstätigkeit sowie das Zinsergebnis aus der Fristentransformation und der Bilanzstruktur dargestellt. Im Segment Sonstiges werden Erträge und Aufwendungen, vor allem Gemeinkosten im Bereich Sach- und Personalaufwand sowie Abschreibungsaufwendungen, deren Zuordnung oder Verteilung auf andere Segmente nicht sinnvoll erscheint, ausgewiesen. Eine Aufstellung nach sekundären Segmenten entfällt, da die in den IFRS definierte Schwelle von 10 % sowohl hinsichtlich Ergebnisbeitrag als auch hinsichtlich der Zuordnung der Vermögenswerte unterschritten wird. Segmentüberblick 2023 in Mio. € Firmen- kunden Privat- kunden Financial Markets Sonstiges Konzern-GuV 2023 Zinsergebnis 492,3 220,7 -116,2 596,8 Erträge aus at Equity bewerteten Unternehmen 125,4 125,4 Risikovorsorge im Kreditgeschäft -80,6 6,0 -8,9 -83,6 Provisionsergebnis 115,7 80,4 196,1 Handelsergebnis 0,4 5,4 5,8 Verwaltungsaufwand -200,3 -126,1 -11,8 -31,1 -369,3 Sonstiger betrieblicher Erfolg 0,2 6,3 6,4 -6,5 6,4 Außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss vor Steuern 327,6 187,3 0,3 -37,5 477,7 Return on Equity vor Steuern 13,7 % 48,8 % — % 12,8 % Cost-Income-Ratio 32,9 % 41 % 56,1 % 39,7 % Die Oberbank hat, bedingt durch ihren Regionalbankcharakter, ein begrenztes geografisches Einzugsgebiet. Auf eine Geschäftszuordnung nach geografischen Merkmalen wird daher wegen untergeordneter Bedeutung verzichtet. Das zugeordnete Eigenkapital wird ab dem Geschäftsjahr 2016 mit dem aus den vergangenen 120 Monaten ermittelten durchschnittlichen Zehn-Jahres-Swap-Satz verzinst und als Eigenkapitalveranlagungsertrag im Zinsbereich ausgewiesen. Die Verteilung des zugeordneten bilanziellen Eigenkapitals erfolgt nach dem regulatorischen Eigenkapitalerfordernis der Segmente. Segmentbericht Gliederung der Segmente im Überblick 320 Segment Firmenkunden in Mio. € 2023 2022 Veränd. Zinsergebnis 492,3 340,0 44,8% Erträge aus at Equity bewerteten Unternehmen Risikovorsorge im Kreditgeschäft -80,6 -20,4 >100% Provisionsergebnis 115,7 119,7 -3,3 % Handelsergebnis 0,4 -0,2 >-100% Verwaltungsaufwand -200,3 -172,2 16,3 % Sonstiger betrieblicher Erfolg 0,2 0,0 >-100% Außerordentliches Ergebnis 0,0 0,0 Jahresüberschuss vor Steuern 327,6 266,9 22,8 % Anteil am Jahresüberschuss vor Steuern 68,6 % 90,4 % -21,8 %-P. Ø Kredit- und Marktrisikoäquivalent (BWG) 12.816,8 11.776,3 8,8% Segmentvermögen 16.484,7 15.416,3 6,9 % Segmentschulden 11.840,5 10.781,4 9,8 % Ø zugeordnetes Eigenkapital 2.389,1 1.990,9 20,0% Return on Equity vor Steuern (RoE) 13,7 % 13,4% 0,3 %-P. Cost-Income-Ratio 32,9 % 37,5% -4,6 %-P. Geschäftsverlauf 2023 im Überblick Der Jahresüberschuss im Segment Firmenkunden stieg 2023 um 22,8 % auf 327,6 Mio. Euro. Das Zinsergebnis wuchs um 44,8 % auf 492,3 Mio. Euro. Der Provisionsüberschuss dagegen reduzierte sich um -3,3 % auf 115,7 Mio. Euro. Die Dotierung der Risikovorsorge erhöhte sich auf 80,6 Mio. Euro nach 20,4 Mio. Euro im Vorjahr. Die Verwaltungsaufwendungen verzeichneten einen Anstieg um 16,3 % auf 200,3 Mio. Euro. Der sonstige betriebliche Erfolg belief sich auf 0,2 Mio. Euro, nach 0,0 Mio. Euro im Vorjahr. Der RoE stieg auf 13,7 % , die Cost-Income-Ratio verbesserte sich auf 32,9 %. Kommerzfinanzierung Das Kommerzfinanzierungsvolumen der Oberbank stieg 2023 um 7,2 % auf 16.213,0 Mio. Euro. Aufgrund der hervorragenden Kapitalausstattung der Oberbank konnten den Unternehmen weiterhin ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Geförderte Investitions- und Innovationsfinanzierung Die Anzahl der im Jahr 2023 in allen fünf Oberbank-Märkten eingereichten Förderanträge aus den Bereichen Investition, Umwelt, Innovation sowie Liquiditätssicherung lag trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmen- bzw. Konjunkturbedingungen mit 1.446 Projekten um 7 % über dem Vorjahr (Trend zu Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten). So konnten per 31.12.2023 auch die über die Oberbank ausgereichten Förderkredite abermals um 4 % auf 2,03 Mrd. Euro gesteigert werden. Diese erfreuliche Entwicklung spiegelte sich auch in der führenden Position der Oberbank beim bewilligten Förderkreditobligo des österreichischen ERP-Fonds wider. Segmentbericht Segment Firmenkunden 321 Gewerbliche Immobilienfinanzierungen Das Segment der gewerblichen Immobilienfinanzierung sah sich im Geschäftsjahr 2023 einem sehr schwierigen Marktumfeld gegenüber. Während sich die Baukosten auf einem relativ hohen Niveau einpendelten, führten vor allem die gestiegenen Zinsen zu Verwerfungen in den Projektkalkulationen zahlreicher Immobilienentwickler. Weiters kam es zu starken Rückgängen bei der Nachfrage nach Immobilien, sowohl bei privaten- als auch bei institutionellen Käufer:innen. Die Schere zwischen Immobilienpreisen und den Renditeerwartungen von Investor:innen ging im Laufe des Jahres 2023 auseinander, wodurch sich der Transaktionsmarkt deutlich abkühlte. Die Oberbank hat daher im Geschäftsjahr 2023 ihre Strategie bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen angepasst. Die Parameter für Neufinanzierungen wurden deutlich nachgeschärft. Bestandsfinanzierungen wurden im Laufe des Jahres einer vertieften, laufenden Kontrolle unterzogen. Im Rahmen mehrerer Kampagnen wurden vor allem Entwicklungs- und Bauprojekte von Immobilienspezialist:innen auf potenzielle Risiken untersucht, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Oberbank weiterhin ein schwieriges Umfeld, die Herangehensweise und die Maßnahmen aus 2023 werden fortgesetzt. Es wird eine weitere Konsolidierung in der Branche erwartet. Strukturierte Finanzierungen Die Nachfrage nach strukturierten Finanzierungslösungen lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 unter dem Niveau des Vorjahres. Dabei lagen insbesondere die Segmente Wachstumsfinanzierungen und gewerbliche Immobilienfinanzierungen unter dem Vorjahr. Höher war die Nachfrage im Segment Tourismus, Gesellschafterwechsel und Erneuerbare Energien. In allen Segmenten befand sich aber sowohl die Anzahl der bearbeiteten Geschäftsfälle als auch das Projektvolumen im Mehrjahresvergleich weiterhin auf hohem Niveau. So konnten auch in diesem Jahr wieder knapp 60 Fälle mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt rund 720 Mio. Euro erfolgreich begleitet werden. Mehr realisierte Projekte waren es vor allem im Bereich Tourismus und Erneuerbare Energien. Die Nachfrage nach Projekten im Bereich Erneuerbare Energien mit Fokus auf Photovoltaik hatte zu Beginn des Jahres eine sehr hohe Dynamik, welche aber im Jahresverlauf abflachte. Die Zinsentwicklung belastete besonders Projektfinanzierungen und hat zu einigen Verschiebungen oder Absagen geführt. Private Equity und Mezzaninkapital 2023 verzeichnete der Oberbank Opportunity Fonds 142 Anfragen und konnte das hohe Niveau des Vorjahres nahezu erreichen. In den wirtschaftlich unsicheren Zeiten nimmt insbesondere die Bedeutung von Mezzaninfinanzierungen und Private Equity als bilanzstärkende Finanzierungsinstrumente bei den Unternehmen wieder deutlich zu. Seit seiner Gründung hat der Oberbank Opportunity Fonds 118 Transaktionen und zehn Add-on-Investments mit Eigen- und/oder Mezzaninkapital beziehungsweise High Yield Capital begleitet und dabei ein Volumen von mehr als 356 Mio. Euro bereitgestellt. Der Fokus des Oberbank Opportunity Fonds liegt auf etablierten Unternehmen in späteren Entwicklungsphasen. Um die Lücke zu den Frühphasen der Finanzierung zu schließen, hat sich die Oberbank am OÖ Hightech-Fonds des Landes OÖ beteiligt. Ein sehr profitables Geschäftsfeld sind auch die Beteiligungen an von Dritten gemanagten Private Equity- und Mezzaninfonds, mit denen regionale oder strategische Ergänzungen der eigenen Investmentrichtlinien möglich sind und die bislang sehr hohe Renditen erwirtschafteten. Segmentbericht Segment Firmenkunden 322 Zahlungsverkehr Die Ertragssteigerungen im Firmenkundenzahlungsverkehr sind gegenüber den ersten 6 Monaten im zweiten Halbjahr etwas abgeflaut und liegen mit einem Zuwachs von + 4,1 % p.a. exakt auf den budgetierten Werten. Diese Entwicklung ist vorrangig mit der sich eintrübenden Konjunktur und den damit verbundenen Rückgängen bei den Transaktionen und Zahlungsverkehrsumsätzen zu erklären. Im vierten Quartal wurde die Entscheidung für das Nachfolgeprodukt von ELBA MBS getroffen und es wurde mit der Umsetzung gestartet. Syndizierung und Schuldscheindarlehen Im Bereich Konsortialkredite, Sonderkredite und Schuldscheindarlehen wurde gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres ein signifikanter Anstieg von rund 28,2 % beim aushaftenden Gesamtobligo verzeichnet, welches sich nunmehr auf rund 2,68 Mrd. Euro belief. Dem Obligoanstieg standen auch entsprechende Steigerungen bei den Stückzahlen gegenüber. Es konnten auch wieder neue Mandate als Arrangeur und Konsortialführer gewonnen werden. In Summe betreute das Team Syndication zum Bilanzstichtag 81 Kredittranchen als Konsortialführer. Damit war ein neuer Höchststand an Konsortialführerschaften erreicht. Im Bereich der Schuldscheindarlehen wurden im Geschäftsjahr 2023 ausgewählte Transaktionen bonitätsstarker österreichischer und deutscher Emittenten gezeichnet, wobei man sich hier im Sinne des Nachhaltigkeit auch an ESG-linked Schuldscheindarlehen beteiligt hat. Auslandsgeschäft Das außenwirtschaftliche Umfeld hat sich zusehends eingetrübt. Dazu haben neben dem Krieg in der Ukraine auch die nur allmählich nachlassenden Lieferengpässe beigetragen. 2023 belasteten vor allem die hohe Inflation und das global gestiegene Zinsumfeld die internationale Konjunktur. Als Folge blieb das globale Wirtschaftswachstum verhalten. Positive Impulse kamen durch die starke Inlandsnachfrage von den USA. Im Euroraum hingegen ist eine die anfängliche Erholung beinahe zum Stillstand gekommen. In diesem Umfeld nutzten die Kund:innen das umfassende Angebot der Oberbank an Absicherungs- und Finanzierungsinstrumenten kombiniert mit dem weltweiten Netz an ausgewählten Korrespondenzbanken. Dokumenten- und Garantiegeschäft Die Außenwirtschaftstrends aus dem Jahr 2022 setzten sich auch in den ersten drei Quartalen 2023 fort. Allerdings zeichnete sich im 4. Quartal 2023 ein spürbarer Abschwung in der globalen Wirtschaft ab, was durch eine rückläufige Anzahl verschiffter Container belegt wurde. Dieser Abschwung wurde maßgeblich von Energiepreisen, Preisanstiegen und dem Abbau von Lagerbeständen beeinflusst. Inmitten steigender Zinsen und anderen wirtschaftlichen Herausforderungen haben Kund.innen wieder auf ein optimiertes Risikomanagement gesetzt und ihre Importe und Exporte mit Dokumentengeschäft abgesichert. Insgesamt konnte der Ertrag in der Sparte Dokumentengeschäft um 16 % ausgebaut werden. Im Bereich Haftungen konnte ein Volumenzuwachs von 4,6 % verzeichnet werden. Im Bereich Haftungen ist die Digitalisierung nicht mehr wegzudenken. 2023 wurden in der Oberbank mehr als 25 % aller Haftungen über Online-Portale beauftragt. Segmentbericht Segment Firmenkunden 323 Exportfinanzierung Auch 2023 blieben im steigenden Zinsumfeld die geförderten Betriebsmittelfinanzierungen der OeKB sehr attraktiv. Der Marktanteil an geförderten Betriebsmittellinien für Großunternehmen ist um 0,5 % gestiegen und unterstreicht diese positive Entwicklung. Darüber hinaus konnte bei der geförderten Betriebsmittelfinanzierung für KMUs, den sogenannten Exportfondskrediten, der Marktanteil über 11 % gehalten werden. Die Investitionstätigkeit exportierender Unternehmen hat sich, bedingt durch eine deutlich rückläufige unternehmerische Erwartungshaltung, eingebremst. Durch die umfassende Beratungstätigkeit und Fokussierung auf die Bedürfnisse der Exporteure gelang es jedoch, den Marktanteil bei den OeKB- refinanzierten Inlandsinvestitionen mit 11,6 % und bei den OeKB-refinanzierten Auslandsinvestitionen mit 5,9 % nahezu konstant zu halten . Factoring Im Bereich Factoring wurde im achten Betriebsjahr bei nahezu gleichbleibenden Volumen eine leichte Steigerung der Erträge verzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr spiegelten die etwas gesunkenen Umsätze die wirtschaftlichen Herausforderungen der Firmen wider. Leasing Mit einem aktivierten Neugeschäft von 1,2 Mrd. Euro konnte man sich im abgelaufenen Geschäftsjahr neuerlich deutlich gegenüber dem Vorjahr um 184,4 Mio. Euro / 18,2 % verbessern. Haupttreiber dieser Entwicklung war auch heuer wieder Deutschland, das mit einem Neugeschäft von 417,0 Mio. Euro das Vorjahresergebnis um 135,8 Mio Euro / 48,3 % steigern konnte, in Österreich konnte man um 31,8 Mio. Euro / 7,1 % zulegen, in den CEE-Ländern wurde ein Zuwachs im Neugeschäft von 17,6 Mio. Euro / 6,1 % erzielt. Aufgrund dieser Neugeschäftsentwicklung konnte auch der Bestand deutlich gesteigert werden, dieser stieg in der Berichtsperiode um 261,7 Mio. / 10,8 % und betrug zum Bilanzstichtag 2.685,3 Mio. Euro. Internationales Banken- und Institutionen-Netzwerk Es ist eine langjährige Tradition, dass die Oberbank ihre Kund:innen unermüdlich und äußerst erfolgreich bei ihren grenzübergreifenden Geschäftstransaktionen unterstützt. Die Basis dafür stellt ein internationales, strategisch und effizient aufgebautes Netzwerk von Korrespondenz- und Partnerbanken dar, um den Anforderungen der Bereitstellung einer erstklassigen Palette an Produkten und Dienstleistungen gerecht zu werden. Als maßgeblicher Partner im internationalen Zahlungsverkehr, bei Handelsfinanzierungen sowie der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken liegt der Fokus nicht nur auf der Schaffung, sondern vor allem auf der langfristigen Absicherung dieser robusten Infrastruktur. Jedoch prägten herausfordernde globale Ereignisse, ebenso wie 2022 auch das Geschäftsjahr 2023. Der anhaltende Konflikte zwischen der Ukraine und Russland, geopolitische Spannungen zwischen China und Taiwan, hohe Inflationsraten aufgrund aggressiver Notenbankpolitiken und das Scheitern einiger Finanzinstitutionen wie der Silicon Valley Bank, Credit Suisse und der First Republic Bank haben das internationale Bankenumfeld geprägt. Trotz dieser Herausforderungen lobten Partnerbanken immer wieder Segmentbericht Segment Firmenkunden 324 die konservative Geschäftspolitik, die ausgezeichnete Bonität, die Nachhaltigkeitsbestrebungen, den stabilen Geschäftsverlauf und die hervorragenden Kennzahlen der Oberbank. Gleichzeitig stellten jedoch die steigenden regulatorischen Anforderungen eine weitere Herausforderung für die Aufrechterhaltung dieser Infrastruktur dar. Daher wurde das Partnerbank-Netzwerk im 1. Halbjahr 2023 einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Die bisherigen Ergebnisse zeigten positive Tendenzen: der Weg zur technischen Optimierung und zur Steigerung der Effizienz ist eingeleitet. Die Anzahl der Partnerbanken und der erforderliche Aufwand für die KYC-Dokumentation wurden bereits deutlich verringert. Trotz der Reduzierungen der Anzahl an Partnerbanken ist es gelungen, den Oberbank- Kund:innen weiterhin, und ohne Qualitätsverlust, diesen gewohnten Service anzubieten. Primäreinlagen im Zeichen von Wachstum Mit der Rückkehr der Zinsen stiegen die Primäreinlagen weiter an, konkret um 694,7 Mio. Euro / 4,6 %. Die ausgezeichnete Bonität der Oberbank war ein zusätzlicher Wachstumstreiber. Dazu kam, dass die Kund:innen nach dem Ende der Niedrigzinsphase wieder die gebundenen Einlagen für sich entdeckten. Euro-Sparkonten für Privatkund:innen und Euro-Termineinlagen für Firmenkund:innen verzeichneten mit 30,4 % bzw. 117,1 % starke Anstiege. Auf der Gegenseite reduzierte sich der Bestand an täglich fälligen Euro-Einlagen im Jahresvergleich. So sanken die Euro-Sichteinlagen der Firmenkund:innen um 279,7 Mio. Euro / 5,3 %. Die Euro-Spareinlagen verringerten sich um 737,8 Mio. Euro / 34 %. Der Zulauf in die gebundenen Einlagen spiegelte auch wieder, dass schon bei vergleichsweise kurzen Laufzeiten ein deutlicher Mehrertrag gegenüber den klassischen Girokonten erzielt werden konnte. Segmentbericht Segment Firmenkunden 325 Segment Privatkunden in Mio. € 2023 2022 Veränd. Zinsergebnis 220,7 96,9 >100% Erträge aus at Equity bewerteten Unternehmen Risikovorsorge im Kreditgeschäft 6,0 -13,3 >-100% Provisionsergebnis 80,4 87,2 -7,8 % Handelsergebnis Verwaltungsaufwand -126,1 -107,1 17,8 % Sonstiger betrieblicher Erfolg 6,3 1,2 >100% Außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss vor Steuern 187,3 64,8 >100% Anteil am Jahresüberschuss vor Steuern 39,2 % 22,0 % 17,3 %-P. Ø Kredit- und Marktrisikoäquivalent (BWG) 2.059,9 2.150,7 -4,2 % Segmentvermögen 3.948,8 4.155,0 -5,0 % Segmentschulden 7.339,6 7.231,4 1,5 % Ø zugeordnetes Eigenkapital 384,0 363,6 5,6 % Return on Equity vor Steuern (RoE) 48,8 % 17,8% 31,0 %-P. Cost-Income-Ratio 41,0 % 57,8% -16,8 %-P. Geschäftsverlauf 2023 im Überblick Der Jahresüberschuss im Segment Privatkunden stieg 2023 um >100% auf 187,3 Mio. Euro. Das Zinsergebnis stieg um >100% auf 220,7 Mio. Euro. Der Provisionsüberschuss dagegen fiel um -7,8 % auf 80,4 Mio. Euro. Während es im Vorjahr eine Dotierung der Risikovorsorge von 13,3 Mio. Euro gab, zeigt sich im heurigen Geschäftsjahr eine Auflösung zur Risikovorsorge in der Höhe von 6,0 Mio. Euro. Die Verwaltungsaufwendungen waren mit 126,1 Mio. Euro um 17,8 % höher als im Vorjahr. Der sonstige betriebliche Erfolg belief sich auf 6,3 Mio. Euro, nach 1,2 Mio. Euro im Vorjahr. Der RoE stieg im Segment Privatkunden auf 48,8 %, die Cost-Income-Ratio verbesserte sich auf 41,0 %. Privatkredite Aufgrund des sehr herausfordernden Marktumfelds hat sich das aushaftende Volumen (exklusive Leasing) gegenüber dem Vorjahr um -5,1 % auf 3.861,3 Mio. Euro verringert. Auch das Neuvergabevolumen bei Privatkrediten 2023 lag um 43,2 % unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Nachfrage nach Wohnimmobilienfinanzierungen und somit auch die Neuvergabe ist seit 2022 deutlich eingebrochen und ist auch 2023 noch erkennbar. Dies ist vor allem auf das wesentlich schlechtere gesamtwirtschaftliche Umfeld und den damit verbundenen Unsicherheiten zurückführen (gestiegene Zinsen und Lebenshaltungskosten, Energiepreise, Baukosten und Immobilienpreise). Private Kundeneinlagen. Die Spar-, Sicht- und Termineinlagen der Kund:innen lagen mit 6.840,5 Mio. Euro um 86 Mio. Euro / 1,3 % über dem Stand des Vorjahres. Die Einlagen auf den Online-Sparprodukten sind 2023 neuerlich stark angestiegen und zwar um 901,6 Mio. Euro / 73,1 % auf 2.134,6 Mio. Euro. Im Gegensatz dazu sind die Einlagen auf den Sparbüchern im Vorjahresvergleich um 737,8 Mio. Euro / -34,0 % gesunken. Auch die Anzahl der Sparbücher verringerte sich um 46.482 Stück. Segmentbericht Segment Privatkunden 326 Nachhaltige Kontowelt In Österreich ist das be(e) green Konto seit 2021 mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der jeweiligen Kontoeinlagen nachhaltige Projekte finanziert werden, die neben wirtschaftlichen auch ökologischen und sozialen Kriterien entsprechen. Im 2. Halbjahr 2023 wurde auch in Tschechien das nachhaltige be(e) green Konto für Privatkund:innen eingeführt, welches die selben Kriterien wie in Österreich erfüllt, jedoch gibt es in Tschechien kein vergleichbares Zertifikat. Darüber hinaus leistet die Oberbank mit jedem neuen be(e) green Konto einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation und weiterer blütenbestäubender Insekten. Auf Basis dieser Initiative wurden seit der Produkteinführung 2021 sowie pro Teilnehmer:in des Oberbank Linz Donau Marathons bereits 125.000 m2 an Blühflächen geschaffen. Zusätzlich wurde in Österreich das be green Sparkonto eingeführt, welches ebenfalls mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet worden ist. Im Herbst 2022 wurde die Kontowelt in Österreich noch um das nachhaltige be(e) green Studentenkonto ergänzt. Per 31.12. 2023 wurden im Gesamtinstitut 194.455 Stück Privatkonten geführt. Davon waren bereits 33,8 % nachhaltige be(e) green Konten. Dies entspricht einer Steigerung um 16.871 auf 65.704 Stück nachhaltige Konten im Jahr 2023. Green Payments – der Umwelt zuliebe Beleghafte Überweisungsaufträge verursachen eine hohe CO2-Belastung. Moderner Online- Zahlungsverkehr ist nicht nur schneller und einfacher, sondern auch nachhaltig. Deshalb fallen elektronisch beauftragte Zahlungen unter die Kategorie Green Payments. In der Oberbank sind bereits 97 % aller von Firmen- und Privatkund:innen beauftragten Zahlungen digital. Digitalisierung Das Angebot an Online-Self-Services in der Oberbank wird über alle Systeme und Plattformen hinweg laufend erweitert. So wurde im Jahr 2023 mit der am österreichischen Markt eingeführten Funktion “Geld wechseln” im Oberbank Kundenportal und in der Oberbank App eine bequeme Methode geschaffen, um Fremdwährungen direkt in die Filiale zu bestellen. Dadurch wird der Valutenbestand in den Filialen reduziert und den Kund:innen die Möglichkeit geboten rund um die Uhr bequem online zu bestellen. Des Weiteren wird seit 2023 in Österreich und Deutschland, sowohl im Oberbank Kundenportal als auch in der Oberbank App, Kund:innen die Möglichkeit geboten bei Lastschriften die Rückbuchung der Zahlung komfortabel selbstständig zu veranlassen. Zusätzlich wurde im Jahr 2023 mit dem neuen Finanzmanager in der Oberbank App eine Funktion eingeführt, die alle Umsätze unserer Kund:innen in Kategorien einteilt und einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben bietet. Kartenportfolio Die „Oberbank Mastercard Gold“ Kreditkarte ist, wie die „Oberbank Mastercard Klassik“, nicht nur mit umfangreichen Mobile Payment-Funktionen wie Apple Pay, der Oberbank Wallet, SwatchPAY! und Garmin Pay ausgestattet, sondern sie ist natürlich auch eCommerce-fähig und verfügt über eine umfangreiche Reiseversicherung. Die Freigabe der Internet-Transaktionen erfolgt bequem mittels Oberbank Security App. Zum Stichtag 31.12.2023 hat die Oberbank 35.515 eigene Klassik- und Gold Mastercard Kreditkarten in Umlauf gebracht. Inklusive der an Partner (Kreditkartenorganisationen) vermittelten Kreditkarten ergab das ein Gesamtkartenportfolio an ausgegebenen Privat- und Firmenkreditkarten von 73.296. Die Gesamtanzahl der Debitkarten betrug 2023 220.223. Segmentbericht Segment Privatkunden 327 Wertpapiergeschäft: Das Wertpapiergeschäft wurde 2023 stark beeinflusst von den deutlich angestiegenen Renditeniveaus bei Anleihen und auch durch die gestiegene Attraktivität von Spareinalgen. Die höheren Renditen bei Staats-, Banken- und Unternehmensanleihen wurden von den Anleger:innen stark genutzt für Neuveranlagungen mit längeren Laufzeiten um sich die Zinsen langfristig zu sichern. Die Nachfrage nach Aktieninvestments bzw. auch gemischten Portfolios ist im Umkehrschluss spürbar gesunken. Die ebenfalls gestiegenen Zinsen auf gebundene Spareinlagen haben sicherlich auch Neugeldinvestments gebremst, die in den vorangegangenen Jahren mangels Alternativen an den Kapitalmarkt geströmt sind. Für Anleger:innen ist das Jahr 2023 in den wesentlichen Anlageklassen positiv gelaufen. An den Aktienmärkten kam es zu einer Jahresendrally, primär in Erwartung sinkender Zinsen im Jahr 2024. Der Anstieg war insbesondere in den USA stark auf die großen IT-Konzerne gestützt, welche große Profiteure der Entwicklung rund um die Künstliche Intelligenz sind. Die im Schlussquartal stark sinkenden Kapitalmarktzinsen führten zu deutlichen Kursanstiegen bei den Anleihen. Diese Bewegung wurde ausgelöst durch die sinkenden Inflationsraten, sowohl in den USA, als auch in der Eurozone und der damit verbundenen Hoffnung, dass die Notenbanken früher als erwartet mit Zinssenkungen reagieren könnten. Auch der Goldpreis erreichte neue Höchststände. Somit waren Investments in den einzelnen Anlageklassen, aber auch in den gemischten Investmentfonds 2023 erfolgreich. Im Gegensatz zur allgemein schlechteren Stimmungslage der Konsument:innen und flauen Wirtschaftswachstumsdaten war 2023 somit ein überraschend gutes Kapitalmarktjahr. In diesem Umfeld sind die Wertpapierprovisionen gegenüber dem absoluten Rekord-Vorjahr um 12,6 % oder 8,9 Mio. Euro auf 62,2 Mio. Euro gesunken. Dies ist primär auf niedrigere Provisionserträge aus Transaktionen im Aktiengeschäft zurückzuführen und konnte durch die gestiegenen Investments in Anleihen nicht kompensiert werden. Es war zu beobachten, dass das Aktiengeschäft vor allem in den Monaten der Seitwärtsbewegung sowohl im Beratungsgeschäft, also auch im Kundenportal verhaltener war. Weiters wurden geringere Ertragsanteile im individuellen Portfolio Management erzielt. Sehr stark nachgefragt waren die Retail-Emissionen der Oberbank. In Summe wurden 314,2 Mio. Euro emittiert, hievon 86,2 Mio. Euro an Nachranganleihen. Die angebotenen Laufzeiten bewegten sich zwischen 4 und 10 Jahren. Sehr große Nachfrage generierte eine zum Jahresende platzierte 4,25-jährige Emission die insbesondere für die Veranlagung von Gewinnfreibeträgen gesucht war. Die 3-Banken Wohnbaubank AG hat für die drei Treugeberbanken Oberbank AG, BTV AG und BKS AG im Geschäftsjahr 2023 keine Anleihen emittiert. Das ausstehende Emissionsvolumen beträgt 117,9 Mio. Euro, hievon 74,6 Mio. Euro für die Treugeberin Oberbank AG. Die Kurswerte auf Kund:innen-Depots (inkl. 3-Banken Investment-Gesellschaft m.b.H). sind im Jahresabstand um 852,0 Mio. Euro oder 4,4 % auf 20,1 Mrd. Euro angestiegen. Bei der Verteilung Aktien/ Anleihen/Investmentfonds war auch hier eine Erhöhung des Anleihenanteils festzustellen. Segmentbericht Segment Privatkunden 328 Starke Zuwächse verzeichnete man bei den nachhaltigen Veranlagungen. Die Produktpalette wurde entsprechend vergrößert, insbesondere durch ein größeres Angebot im Investmentfondsbereich. Auch die nachhaltigen iPM Strategien zeigten ein deutliches Wachstum. Das in nachhaltige Investmentfonds der 3-Banken Generali-Investment Gesellschaft m.b.H. wuchs von 535,5 Mio. Euro auf 744,9 Mio. Euro. Private Banking und Vermögensverwaltung Die im Private Banking betreuten Kundengelder (Einlagen und Wertpapiere) sind im Jahr 2023 deutlich angestiegen. Ein Wachstum von 6,7 % bzw. 0,8 Mrd. Euro auf 12,4 Mrd. Euro wurde verzeichnet. Dies ist ein neuer Höchstwert zu einem Jahresultimo. Strukturell ist eine leichte Verschiebung festzustellen, die höheren Einlagenzinsen haben den Anteil der Einlagen etwas erhöht. Auch die Anzahl der Private Banking Kund:innen erreichte einen neuen Höchststand. Das Volumen im individuellen Portfoliomanagement ist 2023 um 7,0% oder 49,8 Mio. Euro auf 756,5 Mio. Euro angestiegen. Sehr guten Zulauf zeigten die nachhaltigen Varianten. Die Vermögensverwaltung wurde auch 2023 mehrfach ausgezeichnet. Die renommierten Adressen FokusMoney/ntv „herausragend“ sowie Elitereport/Handelsblatt „cum laude“ und auch Fuchsbriefe „Gipfelstürmer“ haben die Oberbank mit sehr guten Prädikaten versehen. Auch 2023 wurden viele Präsenzveranstaltung zu Kapitalmarkt- und Wertpapierthemen in den Geschäftsbereichen abgehalten. Diese wurden von Videoformaten ergänzt. Auf diesem Weg ist man mit einer großen Anzahl von Kund:innen vor Ort in Interaktion getreten. Bei diesen Veranstaltungen stehen die Marktthemen im Fokus, dies ist auch als Beitrag zur Erhöhung der Financial Literacy von Kund:innen zu sehen. Monatlich wird eine Reihe von Publikationen veröffentlicht, etwa die Marktmeinung oder auch das Videoformat oTon. 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Das verwaltete Volumen der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. ist im Geschäftsjahr 2023 von 11,0 Mrd. Euro um 4,9 % oder 0,5 Mrd. Euro auf 11,5 Mrd. Euro angestiegen. Dieser Anstieg lag etwas unter der gesamten Marktentwicklung (+ 7,7 % oder 14,4 Mrd. Euro auf 202,1 Mrd. Euro) der österreichischen Investmentfondsgesellschaften. Der Marktanteil der Gesellschaft betrug zum Jahresultimo 5,7 %. Auch 2023 konnten wieder bedeutende Auszeichnungen entgegen genommen werden. So hat das Fachmagazin Börsianer die Gesellschaft als Nr. 2 im nationalen Ranking der Fondsgesellschaften und als Nr. 2 unter Einbezug der internationalen Investmentfondsgesellschaften ausgewiesen. Auch bei den renommierten Dachfondsawards wurden mehrere Auszeichnungen an die Gesellschaft vergeben. Der Anteil der Oberbank innerhalb der Fondsvolumen der Gesellschaft stieg erneut an auf 50,7 %. Das zurechenbare Volumen betrug 5,9 Mrd. Euro und ist damit gegenüber Ultimo 2022 um 7,5 % oder 0,4 Mrd. Euro angestiegen. Dazu hat neben der Nutzung der breiten Produktpalette der Gesellschaft auch die gute Nachfrage nach Innovationen bei den nachhaltigen Investmentfonds beigetragen. Segmentbericht Segment Privatkunden 329 Versicherungen: Hervorragendes Ergebnis Das Versicherungsgeschäft hat sich im Vorjahr hervorragend entwickelt. Mit einer Produktion von 161,5 Mio. Euro in den Märkten Österreich und Deutschland konnte das Ergebnis um 13,7 % gesteigert werden. Besonders hervorzuheben ist die Produktion in der Sparte Kapitalversicherungen im Privat- und Firmenkundenbereich. In Österreich konnte im Vergleich zu 2022 die Produktion um 12,5 % gesteigert werden, in Deutschland sogar um 85,2%. In dieser Sparte wurden hauptsächlich fondsorientierte- und fondsgebundene Lebensversicherungen, aber auch Tarife mit nachhaltigen Investments abgeschlossen. Der Fokus 2023 lag auf dem Lebensversicherungsgeschäft. Mit einer Steigerung von 23 Mio. Euro an Prämiensummen hat sich diese Sparte um 19,4 % enorm entwickelt. Die Produktion in Sparte Nicht- Lebensversicherung (Gewerbliche- und private Sachversicherung, Unfallversicherung) ist im Vergleichszeitraum zum Vorjahr um 15,4 % gesunken. Versicherungen – Produktion Veränderung im Jahresabstand Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022 absolut in % € 161,5 Mio. € 142,0 Mio. € 19,5 Mio. 13,7 % ) Produktion: Lebensversicherungen (Prämiensumme) + Nicht-Lebensversicherungen (Jahresnettoprämie x 10) Segmentbericht Segment Privatkunden 330 Segment Financial Markets in Mio. € 2023 2022 Veränd. Zinsergebnis -116,2 -30,9 >100% Erträge aus at Equity bewerteten Unternehmen 125,4 90,7 38,3 % Risikovorsorge im Kreditgeschäft -8,9 -7,7 16,0 % Provisionsergebnis Handelsergebnis 5,4 6,3 -14,1 % Verwaltungsaufwand -11,8 -10,9 7,9 % Sonstiger betrieblicher Erfolg 6,4 -41,0 >-100% Außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss vor Steuern 0,3 6,4 -95,3 % Anteil am Jahresüberschuss vor Steuern 0,1 % 2,2 % -2,1 %-P. Ø Kredit- und Marktrisikoäquivalent (BWG) 5.114,0 6.128,0 -16,5 % Segmentvermögen 7.269,3 7.095,5 2,4 % Segmentschulden 8.166,9 8.321,8 -1,9 % Ø zugeordnetes Eigenkapital 953,3 1.036,0 -8,0 % Return on Equity vor Steuern (RoE) — % 0,6% -0,6 %-P. Cost-Income-Ratio 56,1 % 43,6% 12,5 %-P. Geschäftsverlauf 2023 im Überblick Im Segment Financial Markets ging das Zinsergebnis auf -116,2 Mio. Euro zurück, das Ergebnis aus den at Equity bewerteten Unternehmen lag bei 125,4 Mio. Euro nach 90,7 Mio. Euro im Vorjahr. Die Risikovorsorgen erhöhten sich um 16,0 % auf 8,9 Mio. Euro. Das Handelsergebnis sank auf 5,4 Mio. Euro nach 6,3 Mio. Euro im Vorjahr. Der sonstige betriebliche Erfolg erhöhte sich auf positive 6,4 Mio. Euro nach negativen -41,0 Mio. Euro im Vorjahr. Der Überschuss im Segment Financial Markets lag damit bei 0,3 Mio. Euro nach 6,4 Mio. Euro im Vorjahr. Der RoE sank auf 0,0 %, die Cost-Income-Ratio verschlechterte sich auf 56,1 %. Eigenhandel 2023 sind die Krisen nicht weniger geworden. Neben dem Ukraine Krieg kam es auch noch in Israel zur Auseinandersetzung mit der Hamas. An Krisen gewöhnte sich der Finanzmarkt aber relativ schnell und ignorierte sie zu einem gewissen Grad. Viel mehr Auswirkung hatte die Inflation und deren Einfluss auf die Zinsen. Die erste Hälfte des Jahres war von Sorgen über die anhaltend hohe Inflation geprägt und dadurch haben die Zinsen über alle Laufzeiten nach oben tendiert. Aber in den letzten beiden Monaten des Jahres hat die Meinung stark gedreht. Ausgehend von doch merklich sinkenden Inflationszahlen wurden schnellere und größere Zinssenkungen erwartet. Dadurch ist das Zinsniveau im Euro-Raum aber auch in den USA deutlich gesunken. Dies hatte Einfluss auf den Kurs des USD, der etwas an Wert verloren hatte. Die Aktien hingegen haben das gesamte Jahr zur Stärke tendiert und profitierten weiter von der Zinssenkungsphantasie. In diesem doch schwierigen Umfeld konnte man sich im Handel wieder gut positionieren. Speziell das höhere Zinsniveau wurde genutzt um mit derivativen Instrumenten (hauptsächlich Optionen) von einem Rückgang zu profitieren, was dann sehr gut geglückt ist. Somit kann auch 2023 von einem positiven Eigenhandelsergebnis berichtet werden. Segmentbericht Segment Financial Markets 331 Oberbank Emissionen Neben der Refinanzierung über Förderbanken sind eigene Anleiheemissionen eine wichtige Quelle zur langfristigen Refinanzierung. Aus diesem Grund wurden in den letzten Jahren der Anteil an Verbrieften Verbindlichkeiten konstant ausgebaut. Auch 2023 kam es in diesem Bereich wieder zu einem ordentlichen Wachstum. Über den Filialvertrieb sind mehr als 225 Mio. Euro eigene Bankanleihen und über 85 Mio. Euro Nachranganleihen abgesetzt worden. Zusätzlich konnte am Kapitalmarkt mit einem 8jährigen Covered Bond über 250 Mio. Euro - die längste Österreichische Emission im vergangen Jahr - platziert werden, die nachträglich auch noch um 25 Mio. Euro aufgestockt wurde. Darüber hinaus wurden noch 25 Mio. Euro mittels eines Covered Bonds als Privatplatzierung begeben. Somit betrug das gesamte Emissionsvolumen mehr als 610 Mio. Euro. Dem standen 165 Mio. Euro fällige Emissionen gegenüber, wodurch sich ein Nettowachstum von knapp 450 Mio. Euro dieser Position ergab. Refinanzierungsstruktur der Oberbank AG (Beträge in Mio. €) 2023 2022 Veränd. Spareinlagen 1.429,5 2.167,2 -34,0 % Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 14.409,8 12.967,3 11,1 % Verbriefte Verbindlichkeiten 2.906,4 2.503,7 16,1 % Nachrangige Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital 540,3 504,1 7,2 % Primäreinlagen inkl. Nachrangkapital 19.285,9 18.142,3 6,3 % Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.134,3 4.508,5 -8,3 % Summe 23.420,3 22.650,8 3,4 % Oberbank Gesamtbankrating und hypothekarischer Deckungsstock Standard & Poor’s hat auch 2023 das Rating unverändert belassen. Das Instituts-Rating blieb weiterhin auf einem sehr guten A (der Ausblick wurde aber im März sogar von negativ auf stabil angehoben) und auch für den Hypothekarischen Deckungsstock wurde die Höchststufe von AAA (mit stabilem Ausblick) bestätigt. Damit wurde die Stabilität der Oberbank erneut unterstrichen. Segmentbericht Segment Financial Markets 332 Segment Sonstiges Der Jahresfehlbetrag vor Steuern belief sich 2023 im Segment Sonstiges auf -37,5 Mio. Euro, nach -42,9 Mio. Euro im Vorjahr. Segmentbericht Segment Sonstiges 333 Konzernabschluss Konzernabschluss 2023 der Oberbank nach International Financial Reporting Standards (IFRS) 334 337 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2023 337 Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung 338 Sonstiges Ergebnis 339 Konzernbilanz zum 31.12.2023 341 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 343 Konzern-Kapitalflussrechnung 345 Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss 345 Einleitung 345 1) Konsolidierungskreis der Oberbank 346 2) Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsgrundsätze 372 Details zur Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung 372 3) Zinsergebnis 372 4) Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen 372 5) Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 373 6) Provisionsergebnis 373 7) Handelsergebnis 373 8) Verwaltungsaufwand 374 9) Sonstiger betrieblicher Erfolg 374 10) Steuern vom Einkommen und Ertrag 376 11) Ergebnis je Aktie 377 Details zur Konzernbilanz 377 12) Barreserve 377 13) Forderungen an Kreditinstitute 377 14) Forderungen an Kunden 378 15) Risikovorsorgen 378 16) Handelsaktiva 378 17) Finanzanlagen 379 18) Immaterielles Anlagevermögen 379 19) Sachanlagen 380 20) Leasingverhältnisse als Leasingnehmer 381 21) Sonstige Aktiva 383 22) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 383 23) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 383 24) Verbriefte Verbindlichkeiten 384 25) Rückstellungen 388 26) Sonstige Passiva 388 27) Sonstige Passiva (Anteil Handelspassiva) 388 28) Nachrangkapital 389 29) Eigenkapital 389 30) Anlagenspiegel 390 31) Fair Value von Finanzinstrumenten 406 32) Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen 411 33) Segmentberichterstattung 413 34) Non-performing loans Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis IFRS-Konzernabschluss 335 414 35) Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände 414 36) Nachrangige Vermögensgegenstände 414 37) Fremdwährungsvolumina 414 38) Treuhandvermögen 414 39) Echte Pensionsgeschäfte 415 40) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken 415 41) Unternehmen des Konsolidierungskreises 421 Risikobericht 421 42) Risikomanagement 425 43) Kreditrisiko 447 44) Beteiligungsrisiko 449 45) Marktrisiko 452 46) Operationelles Risiko 453 47) Liquiditätsrisiko 457 48) Risiko einer übermäßigen Verschuldung 457 49) Nachhaltigkeitsrisiko 458 50) Systemisches Risiko 458 51) Sonstige Risiken 459 52) Risikobericht - Zusammenfassung 459 53) Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte 460 54) Patronatserklärungen für Beteiligungen 461 Informationen aufgrund österreichischen Rechts 461 55) Eigenkapital 461 56) Personal 461 57) Wertpapieraufgliederung nach BW 461 58) Konzerneigenmittel und bankaufsichtliches Eigenmittelerfordernis 463 59) Sonstige erforderliche Angaben nach BWG und UGB 464 60) Beteiligungsliste gemäß UGB 467 Schlussbemerkung des Vorstands der Oberbank AG 467 Erklärung gemäß § 124 Absatz 1 Z. 3 BörseG Bei der Summierung gerundeter Beträge und der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten. Der Eintrag „N/A“ in den Tabellen des Konzernabschlusses bedeutet, dass die jeweilige Bestimmung im entsprechenden Geschäftsjahr nicht anwendbar ist. Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis IFRS-Konzernabschluss 336 Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung in Tsd. € 2023 2022 Veränd. in Tsd. € Veränd. in % 1. Zinsen und ähnliche Erträge 1.125.251 540.906 584.345 >100,0 a) Zinserträge nach der Effektivzinsmethode 1.103.421 519.165 584.256 >100,0 b) Sonstige Zinserträge 21.830 21.741 89 0,4 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -528.412 -134.846 -393.566 >100,0 Zinsergebnis (3) 596.839 406.060 190.779 47,0 3. Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen (4) 125.407 90.653 34.754 38,3 4. Risikovorsorgen im Kreditgeschäft (5) -83.556 -41.482 -42.074 >100,0 5. Provisionserträge 215.456 227.223 -11.767 -5,2 6. Provisionsaufwendungen -19.392 -20.361 969 -4,8 Provisionsergebnis (6) 196.064 206.862 -10.798 -5,2 7. Handelsergebnis (7) 5.799 6.100 -301 -4,9 8. Verwaltungsaufwand (8) -369.263 -320.331 -48.932 15,3 9. Sonstiger betrieblicher Erfolg (9) 6.414 -52.602 59.016 >-100,0 a) Ergebnis aus finanz. Vermögenswerten FV/PL 9.981 -33.732 43.713 >-100,0 b) Ergebnis aus finanz. Vermögenswerten FV/OCI -421 -2.198 1.777 -80,8 c) Ergebnis aus finanz. Vermögenswerten AC 0 0 0 d) Sonstiger betrieblicher Erfolg -3.146 -16.672 13.526 -81,1 Jahresüberschuss vor Steuern 477.704 295.260 182.444 61,8 10. Steuern vom Einkommen und Ertrag (10) -95.101 -51.973 -43.128 83,0 Jahresüberschuss nach Steuern 382.603 243.287 139.316 57,3 davon den Anteilseignern des Mutterunternehmens und den zusätzlichen Eigenkapitalbestandteilseignern zuzurechnen 381.267 242.154 139.113 57,4 davon den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen 1.336 1.133 203 17,9 Konzernabschluss 337 Sonstiges Ergebnis in Tsd. € 2023 2022 Jahresüberschuss nach Steuern 382.603 243.287 Posten ohne Reklassifizierung in den Jahresüberschuss -9.342 34.557 +/- Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste IAS 19 -33.171 37.244 +/- Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste IAS 19 7.629 -9.671 +/- Ergebnisanteil aus der Anwendung der Equity Methode 3.774 19.175 +/- Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen des eigenen Kreditrisikos IFRS 9 16.162 26.563 +/- Latente Steuern auf erfolgsneutrale Bewertungsänderungen des eigenen Kreditrisikos IFRS 9 -3.717 -6.294 +/- Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen von Eigenkapitalinstrumenten IFRS 9 -1.784 -48.836 +/- Latente Steuern auf erfolgsneutrale Bewertungsänderungen von Eigenkapitalinstrumenten IFRS 9 1.766 16.377 Posten mit Reklassifizierung in den Jahresüberschuss 3.765 -7.473 +/- Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen Schuldtitel IFRS 9 3.000 -2.193 Im Eigenkapital erfasste Beträge 2.597 -2.758 Umgliederungsbeträge 404 565 +/- Latente Steuern auf erfolgsneutrale Bewertungsänderungen Schuldtitel IFRS 9 -690 510 Im Eigenkapital erfasste Beträge -597 640 Umgliederungsbeträge -93 -130 +/- Veränderung Währungsausgleichsposten 2.029 595 +/- Ergebnisanteil aus der Anwendung der Equity Methode -574 -6.385 Summe direkt im Eigenkapital erfasster Erträge und Aufwendungen -5.576 27.084 Gesamtergebnis aus Jahresüberschuss und nicht erfolgswirksamen Erträgen/ Aufwendungen 377.027 270.371 davon den Anteilseignern des Mutterunternehmens und den zusätzlichen Eigenkapitalbestandteilseignern zuzurechnen 375.691 269.238 davon den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen 1.336 1.133 Kennzahlen 2023 2022 Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrag-Relation) in %1) 39,68 48,75 RoE (Eigenkapitalrendite) vor Steuern in %2) 12,82 8,71 RoE (Eigenkapitalrendite) nach Steuern in %3) 10,27 7,18 Risk-Earning-Ratio (Kreditrisiko / Zinsüberschuss) in %4) 14,00 10,22 Ergebnis pro Aktie in €5)6)7) 5,42 3,45 1) Verwaltungsaufwendungen in Relation zum Zins-, at Equity-, Provisions-, Handelsergebnis und Sonstigen betrieblichen Erfolg 2) Jahresüberschuss vor Steuern in Relation zum durchschnittlichen Eigenkapital 3) Jahresüberschuss nach Steuern in Relation zum durchschnittlichen Eigenkapital 4) Risikovorsorgen im Kreditgeschäft in Relation zum Zinsergebnis 5) Jahresüberschuss nach Steuern in Relation zu durchschnittlich in Umlauf befindlichen Aktien 6) Das verwässerte Ergebnis pro Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis pro Aktie, da keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt ausgegeben wurden (siehe auch Note 11). 7) Im 3. Quartal 2023 führte die Oberbank AG einen Aktiensplit im Verhältnis 1:2 durch. Daraus ergibt sich für das Vorjahr ein vergleichbares Ergebnis je Aktie in Höhe von € 3,45. Konzernabschluss 338 Konzernbilanz zum 31.12.2023 Aktiva in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022 Veränd. in Tsd. € Veränd. in % 1. Barreserve (12) 2.836.294 2.287.322 548.972 24,0% 2. Forderungen an Kreditinstitute (13) 817.554 1.057.204 -239.650 -22,7% 3. Forderungen an Kunden (14) 20.074.272 19.192.911 881.361 4,6% 4. Handelsaktiva (16) 30.917 56.655 -25.738 -45,4% 5. Finanzanlagen (17) 3.556.995 3.653.467 -96.472 -2,6% a) Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 520.364 489.243 31.121 6,4% b) Finanzielle Vermögenswerte FV/OCI 372.562 594.456 -221.894 -37,3% c) Finanzielle Vermögenswerte AC 1.469.598 1.470.122 -524 0,0% d) Anteile an at Equity- Unternehmen 1.194.471 1.099.646 94.825 8,6% 6. Immaterielles Anlagevermögen (18) 4.274 3.767 507 13,5% 7. Sachanlagen (19) (20) 347.162 357.389 -10.227 -2,9% a) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 69.045 72.693 -3.648 -5,0% b) Sonstige Sachanlagen 278.117 284.696 -6.579 -2,3% 8. Sonstige Aktiva (21) 167.003 189.451 -22.448 -11,8% a) Latente Steueransprüche 1.606 1.353 253 18,7% b) Positive Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuches 25.933 39.640 -13.707 -34,6% c) Sonstige 139.464 148.458 -8.994 -6,1% Summe Aktiva 27.834.471 26.798.166 1.036.305 3,9% Konzernabschluss 339 Konzernbilanz zum 31.12.2023 Passiva in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022 Veränd. in Tsd. € Veränd. in % 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (22) 4.046.388 4.448.735 -402.347 -9,0% a) Zweckgewidmete Refinanzierungen für Kundenkredite 3.405.115 3.292.756 112.359 3,4% b) Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 641.273 1.155.979 -514.706 -44,5% 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (23) 15.756.132 15.061.355 694.777 4,6% 3. Verbriefte Verbindlichkeiten (24) 2.842.137 2.407.017 435.120 18,1% 4. Rückstellungen (25) 308.124 319.621 -11.497 -3,6% 5. Sonstige Passiva (26) 491.563 534.806 -43.243 -8,1% a) Handelspassiva (27) 35.020 50.381 -15.361 -30,5% b) Steuerschulden 44.647 23.632 21.015 88,9% ba) Laufende Steuerschulden 25.689 9.425 16.264 >100,0% bb) Latente Steuerschulden 18.958 14.207 4.751 33,4% c) Negative Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuches 119.248 184.551 -65.303 -35,4% d) Sonstige 292.648 276.242 16.406 5,9% 6. Nachrangkapital (28) 527.054 479.712 47.342 9,9% 7. Eigenkapital (29) 3.863.073 3.546.920 316.153 8,9% a) Eigenanteil 3.804.390 3.488.314 316.076 9,1% b) Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 8.683 8.606 77 0,9% c) Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile 50.000 50.000 0 0,0% Summe Passiva 27.834.471 26.798.166 1.036.305 3,9% Konzernabschluss 340 Entwicklung des Konzerneigenkapitals zum 31.12.2023 Bewertungsrücklagen in Tsd. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Währungsausgleichs- posten Schuldtitel IFRS 9 mit Reklassifizierung Eigenkapitalinstru- mente IFRS 9 ohne Reklassifizierung Veränd. eig. Kreditrisiko IFRS 9 ohne Reklassifizierung Versicherungsmath. Gewinne / Verluste gem. IAS 19 Assoziierte Unternehmen Eigenanteil Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Eigenkapital Stand 1.1.2022 105.863 505.523 1.844.816 -1.927 161 156.878 -6.905 -41.432 697.093 3.260.068 7.793 50.000 3.317.861 Gesamtergebnis 171.975 595 -1.683 -32.460 20.269 27.573 82.969 269.238 1.133 270.371 Jahresgewinn/-verlust 171.975 70.179 242.154 1.133 243.287 Sonstiges Ergebnis 595 -1.683 -32.460 20.269 27.573 12.790 27.084 27.084 Dividendenausschüttung -35.306 -35.306 -35.306 Kuponzahlungen auf zusätzl. Eigenkapitalbestandteile -2.925 -2.925 -2.925 Kapitalerhöhung Emission zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Erwerb eigener Aktien -91 -3.230 -3.321 -3.321 Sonst. ergebnisneutrale Veränderungen -1.365 1.925 560 -320 240 Stand 31.12.2022 105.772 505.523 1.973.965 -1.332 -1.522 124.418 13.364 -13.859 781.987 3.488.314 8.606 50.000 3.546.920 Konzernabschluss 341 Entwicklung des Konzerneigenkapitals zum 31.12.2023 Bewertungsrücklagen in Tsd. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Währungsausgleichs- posten Schuldtitel IFRS 9 mit Reklassifizierung Eigenkapitalinstrumen te IFRS 9 ohne Reklassifizierung Veränd. eig. Kreditrisiko IFRS 9 ohne Reklassifizierung Versicherungsmath. Gewinne / Verluste gem. IAS 19 Assoziierte Unternehmen Eigenanteil Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Eigenkapital Stand 1.1.2023 105.772 505.523 1.973.965 -1.332 -1.522 124.418 13.364 -13.859 781.987 3.488.314 8.606 50.000 3.546.920 Gesamtergebnis 281.083 2.029 2.310 -18 12.445 -25.542 103.384 375.691 1.336 377.027 Jahresgewinn/-verlust 281.083 100.184 381.267 1.336 382.603 Sonstiges Ergebnis 2.029 2.310 -18 12.445 -25.542 3.200 -5.576 -5.576 Dividendenausschüttung -51.187 -51.187 -51.187 Kuponzahlungen auf zusätzl. Eigenkapitalbestandteile -2.925 -2.925 -2.925 Kapitalerhöhung Emission zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Erwerb eigener Aktien 147 4.841 4.988 4.988 Sonst. ergebnisneutrale Veränderungen -1.001 -9.490 -10.491 -1.259 -11.750 Stand 31.12.2023 105.919 505.523 2.204.776 697 788 124.400 25.809 -39.401 875.881 3.804.390 8.683 50.000 3.863.073 Konzernabschluss 342 Konzern-Kapitalflussrechnung in Tsd. € 2023 2022 Jahresüberschuss 382.603 243.287 Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen 59.507 43.025 Veränderung der Personalrückstellungen und sonstiger Rückstellungen -37.040 -17.607 Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Posten 69.670 27.180 Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 11 155 Zwischensumme 474.751 296.040 Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile Forderungen an Kreditinstitute 263.853 -165.320 Forderungen an Kunden -984.617 -798.133 Handelsaktiva 24.581 -17.610 Finanzanlagen, die der operativen Tätigkeit dienen1) 197.956 -222.093 Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit 141.771 86.219 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -453.573 -1.455.736 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 647.652 394.208 Verbriefte Verbindlichkeiten 382.187 296.612 Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit -129.733 -266.245 Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 564.828 -1.852.058 Mittelzufluss aus der Veräußerung von Finanzanlagen, die der Investitionstätigkeit dienen2) 450.284 290.165 Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 5.900 16.296 Mittelabfluss für den Erwerb von Finanzanlagen -412.057 -509.019 Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen -32.633 -28.807 Cashflow aus Investitionstätigkeit 11.494 -231.365 Kapitalerhöhung 0 0 Dividendenzahlungen -51.187 -35.306 Kuponzahlungen auf zusätzliche Eigenkapitalbestandteile -2.925 -2.925 Mittelzufluss aus Nachrangkapital und sonstiger Finanzierungstätigkeit Emissionen (28) 87.021 54.844 Sonstige 7.990 3.738 Mittelabfluss aus Nachrangkapital und sonstiger Finanzierungstätigkeit Tilgungen (28) -50.000 -30.000 Sonstige -18.249 -20.521 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -27.350 -30.170 Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 2.287.322 4.400.915 Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 564.828 -1.852.058 Cashflow aus Investitionstätigkeit 11.494 -231.365 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -27.350 -30.170 Effekte aus der Änderung von Konsolidierungskreis und Bewertungen 0 0 Effekte aus der Änderung von Wechselkursen 0 0 Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 2.836.294 2.287.322 Konzernabschluss 343 Erhaltene Zinsen 1.078.251 505.782 Erhaltene Dividenden 35.037 32.937 Gezahlte Zinsen -453.053 -91.654 Kuponzahlungen auf zusätzliche Eigenkapitalbestandteile -2.925 -2.925 Ertragsteuerzahlungen -62.239 -48.839 Der Zahlungsmittelbestand umfasst den Bilanzposten Barreserve, bestehend aus Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken. 1)Finanzanlagen ohne Behalteabsicht 2)Finanzanlagen mit Behalteabsicht Aufgliederung Zinsen, Dividenden und Ertragsteuerzahlungen in Tsd. € Operative Geschäftstätigkeit Investitions- tätigkeit Finanzierungs- tätigkeit Summe Erhaltene Zinsen 2023 1.043.319 34.932 0 1.078.251 2022 478.539 27.243 0 505.782 Erhaltene Dividenden 2023 1.460 33.577 0 35.037 2022 1.469 31.468 0 32.937 Gezahlte Zinsen 2023 -438.009 0 -15.044 -453.053 2022 -78.788 0 -12.866 -91.654 Gezahlte Dividenden 2023 0 0 -51.187 -51.187 2022 0 0 -35.306 -35.306 Kuponzahlungen auf 2023 0 0 -2.925 -2.925 zusätzliche Eigenkapitalbestandteile 2022 0 0 -2.925 -2.925 Ertragsteuerzahlungen 2023 -50.245 -8.384 -3.611 -62.239 2022 -38.812 -6.811 -3.216 -48.839 Konzernabschluss 344 Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss Einleitung Die Oberbank AG ist die älteste noch selbständige börsennotierte Aktienbank Österreichs. Sie steht vollständig im Privatbesitz und notiert an der Wiener Börse. Die Oberbank hat ihren Firmensitz in 4020 Linz , Untere Donaulände 28. Die Positionierung der Oberbank AG ist gekennzeichnet durch ihre regionale Verbundenheit, ihre Unabhängigkeit, ihre starke Kundenorientierung und das tiefe regionale Durchdringen ihrer Einzugsgebiete. Die Oberbank bietet alle wichtigen klassischen Bankdienstleistungen einer Universalbank an. Der Vorstand der Oberbank AG hat den Konzernabschluss am 5. März 2024 unterzeichnet und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Genehmigung des Abschlusses 2023 und die Freigabe zur Veröffentlichung sind für den 21. März 2024 vorgesehen. 1) Konsolidierungskreis der Oberbank Der Konsolidierungskreis umfasst im Jahr 2023 neben der Oberbank AG 30 inländische und 15 ausländische Tochterunternehmen. Der Kreis der einbezogenen verbundenen Unternehmen hat sich im Vergleich zum 31.12.2022 wie folgt verändert: • Der Gründung der Oberbank LKR Immobilienleasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Der Gründung der Oberbank Logistik Immobilienleasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Der Gründung der Oberbank Jerich Immobilienleasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Der Verkauf der Oberbank MLC-Pernau Immobilienleasing GmbH, Linz, führte zu einer Verringerung der Forderungen an Kunden um 4.126 Tsd. Euro, zu keiner Veränderung der Sonstigen Aktiva sowie zu einer Verringerung der Sonstigen Passiva um 3 Tsd. Euro. • Der Verkauf der Oberbank Immobilie-Bergheim Leasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Der Verkauf der Oberbank Immobilien-Leasing GmbH Bayern Co KG Goldkronach, Neuötting, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, zu einer Verringerung der Sonstigen Aktiva um 11 Tsd. Euro und der Sonstigen Passiva um 2 Tsd. Euro. Die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H. wurde gemäß IFRS 11 als Gemeinschaftliche Tätigkeit im Konzernabschluss berücksichtigt. Neben der BKS Bank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurde die voestalpine AG nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Nicht konsolidiert wurden 18 Tochterunternehmen und 11 assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Summe von untergeordneter Bedeutung ist. Der Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember. Über die in den Konzernabschluss einbezogenen Leasingunternehmen wurde ein Teilkonzernabschluss mit Stichtag 30. September aufgestellt, um eine zeitnahe Konzern-Jahresabschlusserstellung zu ermöglichen. Wesentliche Geschäftsvorfälle bzw. Änderungen in der Zusammensetzung des Leasing-Teilkonzerns im 4. Quartal werden berücksichtigt. Konzernabschluss 2023 345 2) Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsgrundsätze 2.1) Angewandte IAS bzw. IFRS Der Konzernabschluss der Oberbank AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt. Er erfüllt auch die Voraussetzungen des § 59 a BWG und des § 245 a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Von der Unternehmensfortführung wird ausgegangen. Folgende Tabelle zeigt neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen zum Bilanzstichtag, die in der Berichtsperiode erstmalig zur Anwendung kamen. Standard/ Interpretation Bezeichnung Anzuwenden für Geschäftsjahre ab Von EU bereits übernommen Jährliche Verbesserungen an den IFRS Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 11 01.01.2023 Ja Änderungen zu IAS 1 Angaben zu Rechnungslegungsmethoden 01.01.2023 Ja Änderungen zu IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 01.01.2023 Ja Änderungen zu IAS 12 Ansatz für latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigem Geschäftsvorfall entstehen 01.01.2023 Ja Änderungen zu IAS 12 Auswirkungen Pillar II – Globale Mindestbesteuerung auf die latenten Steuern 01.01.2023 Ja IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Ja Die nächste Tabelle zeigt veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen zum Bilanzstichtag, die vollständig durch das IASB bzw. teilweise durch das EU-Endorsementverfahren in Kraft getreten, aber noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht angewandt. Eine frühzeitige Anwendung ist derzeit nicht geplant. Standard/ Interpretation Bezeichnung Anzuwenden für Geschäftsjahre ab Von EU bereits übernommen Änderungen zu IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2024 Ja Änderungen zu IAS 1 Langfristige Schulden mit Covenantes 01.01.2024 Ja Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Transparenz von Lieferantenfinanzierungs- vereinbarungen und deren Auswirkungen auf Verbindlichkeiten, Cashflows und Liquiditätsrisiken 01.01.2024 Ja Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit bei Sale and Lease- Back 01.01.2024 Ja Konzernabschluss 2023 346 Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze 2023 Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS betreffen Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9 , IFRS 10 und IAS 7. Es gibt keine wesentlichen Auswirkungen aus diesen Änderungen, die per 1. Jänner 2023 in Kraft traten, auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. Durch die Änderungen zu IAS 1 „Angaben zu Rechnungslegungsmethoden“ sowie IAS 8 „Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen“ werden die Anforderungen in Bezug auf die Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert. Hier wird mit den Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 („wesentliche Informationen über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die “Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen“) konkretisiert, in welchem Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im IFRS-Anhang erläutert werden müssen. Es wird ein einheitlicher und genauer umrissener Wesentlichkeitsbegriff von Abschlussinformationen geschaffen, der eine Harmonisierung vom Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung, IAS 1 und IAS 8 sowie dem IFRS-Leitliniendokument „Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen“ herbeiführen soll. Die Änderungen traten per 1. Jänner 2023 in Kraft. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. Die Änderungen an IAS 12 „Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen“ stellen klar, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren. Diese Änderung schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erstmaligen Ansatz von latenten Steuern („initial recognition exemption“) ein. Die Ausnahmeregelung soll keine Anwendung auf Geschäftsvorfälle finden, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen. Die Änderungen traten per 1. Jänner 2023 in Kraft. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse der Oberbank AG. IAS 12 „Latente Steuern“ – Pillar II Der Oberbank Konzern ist in Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei tätig, wo jeweils ein neues Gesetz zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer erlassen wurde. Der Oberbank Konzern erwartet für die angeführten Länder keine wesentlichen Auswirkungen auf die Steuerbelastung und auf das Konzernergebnis. Da die neu erlassenen Steuergesetze in Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei erst ab 1. Jänner 2024 in Kraft treten, ergeben sich für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr keine aktuellen steuerlichen Auswirkungen. Der Oberbank Konzern nimmt eine vorübergehende obligatorische Befreiung von der Bilanzierung latenter Steuern für die Auswirkungen der globalen Mindeststeuer in Anspruch. IFRS 17 „Versicherungsverträge“ regelt die Grundsätze in Bezug auf die Identifikation, den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Anhangangaben für Versicherungsverträge und ersetzt ab 1. Jänner 2023 den IFRS 4 „Versicherungsverträge“. Diese Änderung führt für die Oberbank AG zu keinen wesentlichen Auswirkungen. Die im August 2020 veröffentlichten Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (Phase 2 der IBOR-Reform) sollen die Auswirkungen abmildern, die sich im Zeitpunkt der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz auf die Finanzberichterstattung ergeben. Konzernabschluss 2023 347 Durch die Ablöse der Interbank Offered Rates (IBOR) durch neue risikofreie Zinssätze wurden im Oberbank- Konzern bereits bis zum 31.12.2021 sämtliche Marktbewertungen von Derivaten von EONIA auf €STR umgestellt. Im Geschäftsjahr 2022 waren von der LIBOR-Umstellung auf neue Referenzwerte die Währungen CHF, JPY und GBP betroffen. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte noch die Umstellung der USD-Referenzwerte, wobei das Volumen der USD- Forderungen umgerechnet 5.930 Tsd. Euro und das Volumen der USD-Verbindlichkeiten umgerechnet 3.181 Tsd. Euro betragen hat. Künftige Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Änderung an IAS 1 „Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen“ herausgegeben, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wurde auf den 1. Jänner 2024 verschoben. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage - nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wurde auf den 1. Jänner 2024 verschoben. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. IFRS 16 „Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback“ Die Änderung beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung von Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale- and-Leaseback (SLB) für Verkäufer-Leasingnehmer. Demnach sind bei der Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines SLB die zu Laufzeitbeginn erwarteten Zahlungen so zu bestimmen, dass eine Gewinnrealisierung in Bezug auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht ausgeschlossen ist. In jeder Periode wird die Leasingverbindlichkeit um die jeweils zugrunde gelegten erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgswirksam erfasst. Die Änderung sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG, da in der Regel keine Sale-and-Leaseback-Vereinbarungen mit variablen Leasingzahlungen abgeschlossen werden. Die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 betreffen Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften, mit denen die Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Diese Änderungen betreffen die Beschreibung von Merkmalen einer solchen Vereinbarung, für die ein Unternehmen die Angaben leisten muss. Weiters müssen Unternehmen Informationen offenlegen, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglicht, zu beurteilen, wie sich die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf die Schulden und Cashflows eines Unternehmens auswirken sowie zu verstehen, wie sich die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens auswirken und wie das Unternehmen betroffen sein könnte, wenn die Vereinbarungen nicht Konzernabschluss 2023 348 mehr zur Verfügung stehen würden. Ebenso sind zusätzliche Angabevorschriften über die Bedingungen der Lieferantenbeziehungen, die Vereinbarungen zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraumes sowie die Art und Auswirkung von nicht zahlungswirksamen Änderungen der Buchwerte der genannten finanziellen Verbindlichkeiten darzustellen. Die Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wurde auf den 1. Jänner 2024 festgesetzt. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. 2.2) Auswirkungen des Zinsanstiegs auf Immobilienkredite und speziell auf die Immobilienprojektfinanzierung Der am 27.07.2022 eingeleitet Zinsanhebungszyklus der europäischen Zentralbank hat den Leitzins bis Jahresende auf 4,5% ansteigen lassen und dadurch vor allem speziell den Immobilienmarkt erheblich belastet. Mitunter am stärksten davon betroffen sind Development Projekte deren Kalkulationsgrundlage sich deutlich verschlechtert hat. Die durch den Zinsanstieg erhöhten Finanzierungskosten belasten die Liquidität dieser überwiegend in Einzelgesellschaften abgewickelten Projekte. Neben diesen Faktoren führten die gestiegenen Renditeerwartungen der Investoren zu einem faktischen Erliegen des Transaktionsmarktes und damit zu einem Rückgang der Marktwerte der Liegenschaften. Spätestens mit den Insolvenzen großer und bekannter Immobilienentwickler im deutschen Raum Mitte des Jahres 2023 wurde die Krise auch medial sichtbar. Eine Erholung wird frühestens mit Ende 2024 erwartet. Das Oberbank Exposure für drittgenutzte Immobilienfinanzierungen befindet sich ausschließlich im Einzugsgebiet der Oberbank und wird standardmäßig überwiegend auf Projektebene finanziert. Es bestehen keine Anleihefinanzierungen bei Projektentwicklern auf Holdingebene. Die Oberbank hat mit Ende 2022 erste Anpassungen ihrer Vergabekriterien vorgenommen, welche im Jahresverlauf 2023 deutlich nachgeschärft wurden. Zeitgleich wurde das Immobilien Kreditportfolio systematisch nach zusätzlichen Risiken durchleuchtet. Die dabei identifizierten Engagements werden durch die Marktfolgeeinheiten eng begleitet und mit entsprechenden Maßnahmen gestioniert. Um der erwarteten signifikanten Erhöhung der Ausfallsrisiken Rechnung zu tragen, wird für folgende Teilportfolios als Management Overlay Maßnahme ein kollektiver Transfer von Stufe 1 auf Stufe 2 vorgenommen. • Forderungen an Kreditnehmer im Bereich der Immobilienprojekte mit gewerblichen Hypothekarsicherheiten, bei denen aufgrund der massiven Zinserhöhung durch die EZB, sowie der vorherrschenden hohen Inflation höhere Risiken in Bezug auf Projektfortschritt und die Rückzahlungsfähigkeit der Kredite bestehen. Die Bildung der zusätzlichen Vorsorge (Lifetime Expected Loss) erhöht die Wertberichtigung im Lebendgeschäft um 9,2 Mio. Euro • Forderungen an Kreditnehmer, bei denen im Zuge einer Einzelanalyse eine allgemein hohe Sensitivität in Bezug auf Energiepreise und eine erhöhte Konjunkturabhängigkeit festgestellt werden konnte. Das weiterhin bestehende Risiko eines Gasstopps bzw. anhaltend hoher Energiepreise gemeinsam mit einer stärkeren Rezession, als sie in den Konjunkturprognosen vorausgesagt wird, sowie deren Folgen kann nicht ausgeschlossen und nur schwer abgeschätzt werden. Die Bildung der zusätzlichen Vorsorge erhöht die Wertberichtigung im Lebendgeschäft um 7,9 Mio. Euro Konzernabschluss 2023 349 Betroffenes Collective—Staging Portfolio per 31.12.2023 nach Stufentransfergründen in Tsd. Euro 2.3) Konsolidierungsmethoden Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter der wirtschaftlichen Beherrschung der Oberbank AG stehen, wurden in den Konzernabschluss einbezogen. • Die wichtigsten Beteiligungen mit bis zu 50 % Beteiligungsverhältnis wurden nach der Equity-Methode bilanziert (BKS Bank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, voestalpine AG). Voraussetzung für die Einbeziehung nach der Equity-Methode ist, dass auf die Unternehmenspolitik maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Durch den maßgeblichen Einfluss verfügt der Investor über einen Anteil an der Ertragskraft des assoziierten Unternehmens und demzufolge über einen Anteil am Rückfluss des eingesetzten Kapitals und des Nettovermögens. Ebenso sind Gewinnausschüttungen kein Maßstab für die zurechenbare Leistung des assoziierten Unternehmens. Das Ergebnis aus Beteiligungen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, wird durch die Einbeziehung des anteiligen Jahresüberschusses treffender abgebildet. Eine weitere Ergebniseliminierung aufgrund von Konsolidierungen oder von auf eigene Ergebnisanteile entfallende Jahresüberschüsse wird bei at-Equity Beteiligungen nicht vorgenommen. • Für gemeinschaftliche Tätigkeiten (ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H.) wurde neben der Bilanzierung der eigenen Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen die anteilsmäßige Konsolidierung angewandt. • Nicht konsolidiert wurden Tochterunternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. • Die übrigen Beteiligungen sind gemäß IFRS 9 mit dem Fair Value angesetzt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte gemäß den Bestimmungen des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Aktive Unterschiedsbeträge, die auf gesondert identifizierbare immaterielle Vermögensgegenstände entfallen, die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden getrennt vom Firmenwert ausgewiesen. Dabei werden auch für die Fremdanteile die anteiligen Unterschiedsbeträge angeführt. Soweit für diese Vermögensgegenstände eine Nutzungsdauer bestimmt werden kann, erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Auf eine Zwischenergebniseliminierung wurde verzichtet, da keine wesentlichen Zwischenergebnisse vorhanden sind. Konzernabschluss 2023 350 Bilanzposition Transfergrund Forderungsvolumen in TSD Effekt aus Stufentransfer in TSD Bilanzielle Vermögenswerte Kollektiver Stufentransfer Negative Outlook 879.889 5.353 Kollektiver Stufentransfer Immobilienprojekte 1.869.161 6.699 Gesamt 2.749.051 12.052 Außerbilanzielle Vermögenswerte Kollektiver Stufentransfer Negative Outlook 452.284 2.581 Kollektiver Stufentransfer Immobilienprojekte 171.168 2.528 Gesamt 623.452 5.108 Gesamt 3.372.502 17.161 2.4) Unternehmenserwerbe Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine Unternehmenserwerbe im Sinne des IFRS 3. 2.5) Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen Im vorliegenden Konzernabschluss sind Werte enthalten, deren Höhe durch Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen bestimmt wurde. Diese Annahmen und Schätzungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, auf Planungen und auf nach heutigem Ermessen wahrscheinlichen Prognosen für das Eintreten künftiger Ereignisse. Die Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen betreffen im vorliegenden Konzernabschluss im Wesentlichen folgende Sachverhalte: Risikovorsorgen Die Bemessung der Risikovorsorgen wird insbesondere durch Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle und durch die Struktur der Qualität des Kreditportfolios bestimmt. Darüber hinaus ist es für die Ermittlung des Wertminderungsaufwands erforderlich, Höhe und Zeitpunkt zukünftiger Zahlungsströme zu schätzen. Nähere Details sind unter 2.7) Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Sicherungsbeziehungen sowie im Risikobericht in Note 43 ff (Kreditrisiko) enthalten. Fair Value von Finanzinstrumenten Ist der Fair Value von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht durch die Verwendung von aktuellen Börsenkursen ermittelbar, weil kein ausreichend verlässlicher öffentlich notierter Marktpreis zur Verfügung steht, werden Modellwerte verwendet. Die Bewertungsmodelle, Input-Parameter, die Fair-Value-Hierarchie und die Fair Values von Finanzinstrumenten werden in Note 31 (Fair Value von Finanzinstrumenten) detailliert beschrieben. Wertminderungen bei Anteilen an at Equity-Unternehmen Wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung bei einem Anteil an at Equity-Unternehmen vorliegen, wird auf Basis geschätzter zukünftiger Zahlungsströme der erzielbare Betrag ermittelt (siehe auch Note 2.9). Der Prüfungsanlass ist gegeben, wenn entweder der Marktwert um mindestens 20 % unter die Anschaffungskosten sinkt oder wenn der Marktwert dauerhaft mindestens über einen Zeitraum von neun Monaten unter den Anschaffungskosten liegt. Details zu den Buchwerten von Anteilen an at Equity-Unternehmen werden in Note 17 (Finanzanlagen) dargestellt. Wertminderung bei Schuldtiteln Der Impairment-Prüfungsanlass bei Schuldtiteln ist gegeben, wenn der Marktwert um mindestens 20 % unter die Anschaffungskosten sinkt und dies dauerhaft über einen Zeitraum von neun Monaten der Fall ist. Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob ein Ereignis eingetreten ist, das eine Auswirkung auf die zukünftigen Zahlungsströme hat und sich verlässlich ermitteln lässt. Wird festgestellt, dass eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten innerhalb der geplanten Behaltefrist nicht zu erwarten ist, liegt Impairment vor. Konzernabschluss 2023 351 Nutzungsdauern beim Anlagevermögen Die planmäßige Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt linear auf Basis der geschätzten Nutzungsdauern. Details zu den Buchwerten werden in Note 18 (Immaterielles Anlagevermögen) und Note 19 (Sachanlagen) dargestellt. Steuerabgrenzung Die Berechnung erfolgt bei jedem Steuersubjekt zu den Steuersätzen, die erwartungsgemäß in dem Besteuerungszeitraum angewandt werden, in dem sich die Steuerlatenz umkehrt. Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern nur angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft mit steuerbaren Gewinnen in entsprechender Höhe zu rechnen ist. Angaben zu den latenten Steuern sind in Note 21 (Sonstige Aktiva) dargestellt. Personalrückstellungen Diese werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten ermittelt. Dabei werden neben den bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch die zukünftig zu erwartenden Erhöhungen an Gehältern und Renten einbezogen. In Note 25 (Rückstellungen) werden die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen sowie eine Sensitivitätsanalyse bei Änderung maßgeblicher versicherungsmathematischer Annahmen angegeben. Rückstellungen Bei der Bemessung von Rückstellungen sind Schätzungen bezüglich der Höhe und der Fälligkeit von zukünftigen Zahlungsströmen erforderlich. Details werden in Note 25 (Rückstellungen) dargestellt. Leasingverhältnisse Als Leasinggeber sind in diesem Bereich Ermessensentscheidungen insbesondere bei der Unterscheidung von Finanzierungsleasing einerseits und Operate Leasing andererseits notwendig. Als Kriterium gilt nach IFRS 16.62 die Übertragung von im Wesentlichen sämtlichen Risiken und Chancen vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer. Detailangaben sind in Note 14 (Forderungen an Kunden) und Note 19 (Sachanlagen) enthalten. Rechtsstreitigkeiten der 3 Banken mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (zusammen „UniCredit“) Ende Dezember 2019 hat die UniCredit die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der AktionärInnen der Oberbank beantragt, die am 4. Februar 2020 stattfand. Die Anträge der UniCredit (Sonderprüfung der Oberbank-Kapitalerhöhungen seit 1989, Beendigung eines Schiedsverfahrens mit der G3B Holding AG) fanden keine Zustimmung. Auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 stellte die UniCredit Anträge auf Durchführung von Sonderprüfungen, die jedoch keine Mehrheit fanden. Gegen diese Beschlüsse hat die UniCredit beim Landesgericht Linz Anfechtungsklagen eingebracht. Diese Anfechtungsverfahren sind bis zur rechtskräftigen Klärung übernahmerechtlicher Vorfragen unterbrochen. Bezüglich des Antrags auf Sonderprüfung aus der außerordentlichen Hauptversammlung 2020 im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen der BKS Bank AG (kurz: BKS) beziehungsweise der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (kurz: BTV) im Jahr 2018 und bezüglich einiger abgelehnter Sonderprüfungsthemen aus der ordentlichen Hauptversammlung 2020 hat die UniCredit einen gerichtlichen Antrag auf Sonderprüfung Konzernabschluss 2023 352 gestellt. Der von UniCredit gestellte gerichtliche Antrag auf Sonderprüfung wurde vom Landesgericht Linz teilweise rechtskräftig abgewiesen und hinsichtlich der übrigen Themen das Verfahren bis zur Erledigung des anhängigen Zivilprozesses betreffend die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2020 unterbrochen. Die UniCredit hat Ende Februar 2020 Anträge bei der Übernahmekommission gestellt, mit denen überprüft werden soll, ob die bei den 3 Banken bestehenden Aktionärssyndikate eine übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt haben. Die Oberbank ist von diesen Verfahren als Mitglied der Syndikate bei der BTV und bei der BKS unmittelbar betroffen. Die Syndikate der BTV und BKS wurden mit nach wie vor gültigen Bescheiden der Übernahmekommission aus dem Jahr 2003 genehmigt. Die UniCredit erhebt den Einwand, dass sich seitdem die Zusammensetzung und Willensbildung der Syndikate verändert sowie diese insgesamt seit dem Jahr 2003 ihr Stimmgewicht in übernahmerechtlich relevanter Weise ausgebaut hätten und dadurch eine Angebotspflicht ausgelöst worden wäre. Die Übernahmekommission hat Anfang November 2023 sämtliche Anträge der UniCredit abgewiesen. Die UniCredit hat gegen diese Bescheide Rekurse erhoben, über die das Oberlandesgericht Wien noch nicht entschieden hat. Sobald in diesen Rechtsmittelverfahren Rechtskraft eingetreten ist, sind die beiden unterbrochenen Verfahren über die Anfechtung von Beschlüssen der ao Hauptversammlung 2020 und der ordentlichen Hauptversammlung 2020 sowie das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers vom Landesgericht Linz fortzusetzen. Ende Juni 2021 hat UniCredit gegen die Oberbank Unterlassungs- und Feststellungsklage beim Landesgericht Linz eingebracht. Im Wesentlichen ging es dabei es um die Feststellung, dass die Beschlüsse des Vorstands der Oberbank auf Durchführung der letzten 4 Kapitalerhöhungen der Oberbank und die Beschlüsse zur Leistung von Zuschüssen an die G3B Holding AG für die Kapitalerhöhungen der 3 Banken nichtig seien, und dass es der Vorstand in Zukunft unterlassen solle, derartige Zuschüsse zu leisten oder Aktionären, die mit der Oberbank wechselseitig beteiligungsmäßig verbunden sind, Aktien im Zuge von Kapitalerhöhungen zuzuteilen. Seitens der UniCredit wurden inhaltlich gleichartige Klagen auch gegen BKS und BTV eingebracht, denen die Oberbank jeweils als Nebenintervenientin beigetreten ist. Im gegen die BTV geführten Verfahren wurde diese Klage von allen Instanzen und damit auch vom OGH in allen Punkten abgewiesen. Im Hinblick auf diese rechtskräftige Erledigung der zentralen Streitfragen zugunsten der 3Banken hat die UniCredit die Parallelklagen gegen die Oberbank und die BKS unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. Der Vorstand der Oberbank sieht nach sorgfältiger Prüfung bei den noch anhängigen Verfahren keine relevanten bilanziellen Auswirkungen. Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH haben in der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2023 behauptet, dass der Oberbank gegen ihre damaligen Vorstandsmitglieder Schadenersatzansprüche zustehen sollen, weil die Oberbank im Jahr 2022 für die Absicherung des BTV-Syndikats zum Schutz der BTV vor einer Übernahme durch die UniCredit einen Betrag von rund 3 Mio Euro aufgewendet hat.Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH haben in Ausübung ihres Minderheitenrechtes gemäß § 134 AktG die Bestellung eines besonderen Vertreters verlangt, der dieses Verfahren mittlerweile antragsgemäß eingeleitet hat. Der Vorstand ist nach wie vor davon überzeugt, mit der Absicherung des BTV-Syndikats sorgfältig und im besten Interesse der Oberbank gehandelt zu haben. Konzernabschluss 2023 353 2.6) Währungsumrechnung und Konzernwährung Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des IAS 21. Danach werden nicht auf Euro lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden mit marktgerechten Kursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte werden zum Terminkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der auf ausländische Währung lautenden Jahresabschlüsse von ausländischen Tochtergesellschaften wurde für die Bilanz mit dem Devisenmittelkurs der EZB am Bilanzstichtag, für die Gewinn- und Verlust-Rechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs vorgenommen. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. 2.7) Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Sicherungsbeziehungen Einstufung (Klassifizierung) – Finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 enthält einen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows (Zahlungsstrombedingung) widerspiegelt. Geschäftsmodell Es werden die Klassen von finanziellen Vermögenswerten in Hinsicht auf die Geschäftsstrategie sowie möglicher Verkaufsabsichten analysiert und daraus die Geschäftsmodelle abgeleitet. Im Wertpapierportfolio liegt eine Behalteabsicht vor und somit wird dieses Portfolio dem Geschäftsmodell Hold To Collect zugewiesen. Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden dem Geschäftsmodell Hold and Sell zugewiesen. Wertpapiere des Handelsbuchs wurden dem Geschäftsmodell Sell zugewiesen. Das Kreditgeschäft hingegen wird zur Gänze der Kategorie Hold To Collect zugewiesen. Die klare Halteabsicht lässt sich aus der Unternehmensstrategie der Oberbank AG ableiten. Die in der Vergangenheit getätigten Abgänge bewegen sich in einem nicht signifikanten Bereich. Zahlungsstrombedingung In der Analyse der Zahlungsstrombedingung (SPPI-Kriterien) werden Vertrags- und Zinsklauseln untersucht, ob deren Bedingungen zu festgelegten Zahlungen führen, die ausschließlich Tilgungen und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Es werden dabei vor allem Kredite mit SPPI-schädlichen Zinsklauseln identifiziert, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind bzw. Mischzinssätze darstellen. Allerdings wird in der Cashflowanalyse kein signifikanter Unterschied zu Standardkreditverträgen festgestellt, womit diese Kredite auch in Zukunft zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Somit enthält der überwiegende Anteil des Kreditportfolios keine SPPI-schädlichen Vertragsbestandteile. Die Durchführung eines Cashflowtests hängt in erster Linie von der Zinskondition der Geschäfte ab. Liegt eine SPPI-schädliche Zinsklausel vor, wird ein quantitativer Benchmarktest durchgeführt. Das Ergebnis des quantitativen Benchmarktests führt zur finalen Einstufung des Vermögenswerts. Bei Nicht-Bestehen des Benchmarktests wird der Vermögenswert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen des quantitativen Benchmarktests wird dabei auf Grundlage des Vermögenswerts mit SPPI- schädlicher Zinskondition ein Benchmarkprodukt erzeugt, dessen Zinslaufzeit mit der Zinsperiode übereinstimmt. Dabei werden die undiskontierten Cashflows beider Produkte in unterschiedlichen Zinsszenarien sowohl kumulativ als auch periodisch miteinander verglichen, um festzustellen, ob die Abweichungen einen kritischen Schwellenwert übersteigen. Davon ausgenommen sind SPPI-schädliche Zinskonditionen, die aufgrund von Förderrichtlinien gesetzlich vorgeschrieben sind. Konzernabschluss 2023 354 Für Geschäfte, für die hinreichend sicher davon ausgegangen werden kann, dass die Modifikation der Komponente „Zeitwert des Geldes“ lediglich von untergeordneter Bedeutung sein kann, kommt in Ergänzung vereinfachend ein qualitativer Benchmarktest zur Anwendung. Dies ist in erster Linie bei folgenden Sachverhalten der Fall: • Das Geschäft hat keine bestimmte Kapitalbindung; • Das Fixing findet einige wenige Tage vor Beginn der Zinsperiode statt. Bewertungskategorien IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC), erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FV/PL) sowie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FV/OCI). Werden finanzielle Vermögenswerte in einem Geschäftsmodell gehalten, dessen Zielsetzung das Behalten der Vermögenswerte ist, und repräsentieren diese finanziellen Vermögenswerte den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen zu vorgegebenen Terminen (SPPI-Kriterien), so sind diese mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Designation zur Fair-Value- Bewertung möglich. Dies ist in der Oberbank dann der Fall, wenn eine Absicherung von Grundgeschäften mit Derivaten besteht, da es ansonsten zu Bewertungsinkongruenzen der beiden Finanzinstrumente in der Bilanzierung kommt. Sämtliche anderen finanziellen Vermögenswerte sind zum Fair Value zu bewerten. Wertänderungen dieser Vermögenswerte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis (abhängig vom Geschäftsmodell) zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente kann vom Wahlrecht, die Bewertungsänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen, Gebrauch gemacht werden. Lediglich Dividendenansprüche derartiger Vermögenswerte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Einstufung beurteilt. Fremdkapitalinstrumente werden überwiegend mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Kredite und Forderungen werden größtenteils zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da die SPPI- Kriterien, die für eine solche Bewertung vorausgesetzt werden, von diesen Finanzinstrumenten erfüllt werden. Die Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt vorwiegend zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FV/OCI). Wertminderung – Finanzielle Vermögenswerte und vertragliche Vermögenswerte IFRS 9 basiert auf einem zukunftsorientierten Modell der „erwarteten Kreditausfälle“. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen der wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FV/OCI bewertet werden sowie auf vertragliche Vermögenswerte und außerbilanzielle Instrumente, wie übernommene Haftungen und unwiderrufliche Kreditzusagen. Diese werden je nach Änderung des Kreditrisikos zwischen jenem im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung und dem jeweils aktuellen Kreditrisiko zum Bewertungsstichtag, entweder in Stufe 1, Stufe 2, oder Stufe 3 zugeteilt: Konzernabschluss 2023 355 • Stufe 1 enthält grundsätzlich neu zugegangenen Finanzinstrumente sowie jene, für die kein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde. Weiters werden alle Finanzinstrumente, die zum Bilanzierungsstichtag ein absolut definiertes geringes Kreditrisiko (Ratingklassen AA bis 1b) aufweisen, als Ausnahme vom relativen Ansatz immer der Stufe 1 zugeordnet (IFRS 9.5.5.10). Diese Logik wird nur auf das Low-Default-Portfolio für die Segmente Staaten und Banken angewandt. Die Low Credit Risk Exemption trifft somit auf ein Portfolio zu, das man gemeinhin als „Investment Grade“ bezeichnen würde (mittlere PD der Ratingklasse entspricht S&P-äquivalenten Ratings bis BBB-). • Stufe 2 enthält Instrumente, für die eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz stattgefunden hat. Bei Leasingkontrakten wird ein IFRS 9 Wahlrecht ausgeübt und diese Geschäfte werden daher immer Stufe 2 zugeordnet. • Stufe 3 wird dem Non-Performing Portfolio zugeordnet. Befindet sich ein Kreditnehmer im Ausfall (interne Ratingstufen 5a, 5b oder 5c), wird der Kredit Stufe 3 zugewiesen. Die Oberbank AG wendet für alle Forderungsklassen und Risikomodelle einheitlich und konsistent die Ausfallsdefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) an. Diese basiert auf dem 90-Tage- Verzug bzw. einer wahrscheinlichen Uneinbringlichkeit einer Forderung. Die Ausnahme von dem Dreistufenansatz sind Vermögenswerte, die bereits bei Zugang wertgemindert sind (sogenannte „POCI“ - Assets). Diese bilden gemäß IFRS 9 Vorgaben eine eigene Kategorie. Segmentierung Das Kreditportfolio der Oberbank wird im Wertberichtigungsmodell nach IFRS 9 in die folgenden fünf Segmente unterteilt: Sovereign, Banken, Corporates, SME sowie Retail. Der Hintergrund der Segmentierung liegt in der Zugrundelegung unterschiedlicher Schätzungen der relevanten Kreditrisikoparameter. Die Unterteilung in die einzelnen Segmente findet dabei auf Basis der gewählten Ratingverfahren statt. Das Gesamteinstufungskonzept der Oberbank basiert auf qualitativen, quantitativen und Backstop- Kriterien. Wertberichtigungen für Stufe 1 und 2 Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet: 12-Monats-Kreditausfälle: Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt in Höhe des in den nächsten 12 Monaten erwarteten Kreditverlusts und die Berechnung des Zinsertrags erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts unter Anwendung der Effektivzinssatzmethode (für Instrumente der Stufe 1). Ausfallbetrachtung über die Gesamtlaufzeit des Kredits: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments. Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt in Höhe der erwarteten Verluste bezogen auf die Restlaufzeit des Finanzinstruments (Life-time-ECL) und die Berechnung des Zinsertrags erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts unter Anwendung der Effektivzinsmethode (für Instrumente der Stufe 2). Quantitative Kriterien für einen Stufentransfer Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos stellt eine zentrale Stellschraube des 3-Stufen- Modells in den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 dar, da bei einer signifikanten Erhöhung des Konzernabschluss 2023 356 Kreditrisikos die Wertminderung über die Gesamtlaufzeit des Finanzinstruments (Lifetime ECL) zu erfassen ist. Das wesentliche Merkmal für die Bestimmung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments ist dabei das interne Rating des Schuldners. Bei der Erstellung des Ratings werden für das Corporate Portfolio auch ESG- Risiken berücksichtigt. Hinter dem Rating des Schuldners steht dabei immer eine Ausfallsrate je Ratingklasse. Diese leitet sich für die Low-Default-Portfolios (Staaten und Banken) aus der bankinternen Masterskala ab. Für die wesentlichen Kundensegmente Corporates, Retail und SME leiten sich diese aus den realisierten Ausfallraten der jeweiligen Migrationsmatrizen ab. Dieses bildet die Basis für die Beurteilung, ob und wann ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos stattgefunden hat. Das quantitative Transferkriterium in der Oberbank AG basiert auf einer Analyse der kumulierten Ausfallswahrscheinlichkeiten (Lifetime PDs). Die folgenden Variablen beeinflussen die Ermittlung einer relativen PD-Verschlechterung: • Kundensegment; • aktuelles Rating; • Rating bei Zugang des Finanzinstruments; • Restlaufzeit (Vergleich zwischen Bilanzstichtag und Vertragsende); • Alter des Finanzinstruments (Vergleich zwischen Zugangsdatum und Bilanzstichtag). Zur Überprüfung der Signifikanz einer Kreditrisikoerhöhung dient dabei ein Vergleich der Ausfallswahrscheinlichkeit zum erstmaligen Bilanzansatz mit der Ausfallswahrscheinlichkeit zum Bewertungsstichtag (IFRS 9.5.5.9). Dabei ist die Lifetime PD der aktuellen Ratingeinstufung über die verbleibende Restlaufzeit heranzuziehen. Dies erfolgt mittels eines Vergleichs der Lifetime PD im aktuellen Ratingstadium über die noch verbleibende Restlaufzeit mit der Forward Lifetime PD im Ratingstadium bei Zugang über ebendiese Laufzeit. Das Kriterium der Zuordnung zu Stufe 1 und 2 basiert damit hauptsächlich auf einem relativen Kriterium und nicht auf der absoluten Kreditrisikoeinschätzung zu jedem Beurteilungszeitpunkt (IFRS 9.B5.5.9). Als Backstop und aufgrund der Analyse des relativen Transferkriteriums wurde unabhängig von der Struktur der Migrationsmatrix entschieden, dass ein Stufentransfer jedenfalls dann ausgelöst werden muss, wenn sich der Kredit seit Zugang um mindestens drei Ratingstufen verschoben hat. Bei sehr langen Restlaufzeiten und sehr guten Ratings kann es aufgrund des „Drifts zur Mitte“ bei der marginalen PD dazu kommen, dass selbst bei Downgrades von mehreren Ratingstufen das relative Transferkriterium ansonsten nicht erreicht wird. Ein Rücktransfer in eine bessere Stufe wird dann vorgenommen, wenn die Kriterien, die zu einer Abstufung geführt haben, nicht mehr zutreffen. Auf- und Abstufungen werden somit symmetrisch behandelt. Ein Rücktransfer aus Stage 2 erfolgt beispielsweise, sobald keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos mehr vorliegt. Maßstab ist wiederum der Vergleich des Ausfallrisikos bei Zugang mit dem Ausfallrisiko zum betreffenden Bilanzstichtag. Das Wertberichtigungsmodell der Oberbank AG bezieht sich sowohl in der Berechnung der Risikovorsorge als auch in der Beurteilung des Stufentransfers immer auf das Einzelgeschäft. Dies bedeutet, dass die relevanten Kreditrisikoparameter PD (Ausfallswahrscheinlichkeit), LGD (Verlust bei Ausfall) sowie EAD (Obligo bei Ausfall) sich immer auf einen einzelnen Kreditnehmer beziehen und sich von einem einzelnen Geschäft ableiten. Konzernabschluss 2023 357 Qualitative Kriterien für einen Stufentransfer Ein Finanzinstrument mit Nachsicht (Forbearance) wird in jedem Fall der Stufe 2 zugewiesen, sofern sich die Forderung nicht ohnehin schon im Ausfall befindet. Während der gesamten Bewährungsphase wird somit für diese Forderungen ein Lifetime Expected Loss angesetzt. Die widerlegbare Vermutung bei einer 30-tägigen Überfälligkeit führt als qualitatives Kriterium zu einem Stufentransfer (IFRS 9.5.5.11). Das bedeutet, dass Instrumente spätestens dann der Stufe 2 zuzuweisen sind, sobald der Zahlungsverzug von Kapital und/oder Zinszahlungen 30 Tage übersteigt. Ebenso werden Fremdwährungskredite mit währungsinkongruentem Einkommen und Kredite mit Tilgungsträgern im Lebendgeschäft in jedem Fall der Stufe 2 zugewiesen. Durch Währungsschwankungen sowie Schwankungen in den Sicherheitenwerten bei Tilgungsträgern ist mit höheren Risiken der Schuldenbedienbarkeit zu rechnen als bei konventionellen Kreditbeständen. Weiters werden seit 2023 Problemkredite, Beobachtungsfälle sowie Kredite in Intensivbetreuung der Stufe 2 zugeordnet, da die sich abzeichnenden Faktoren für eine Änderungen des Ausfallrisikos sprechen. Neben den modellimmanenten qualitativen Faktoren für einen Stufentransfer wendet die Oberbank AG aufgrund der stark gestiegenen Zinsen per 31.12.2023 auch einen kollektiven Stufentransfer in die Stufe 2 für gewisse Teilportfolios an. Grund dafür sind die durch den Zinsanstieg erhöhten Finanzierungskosten. Weiters führten die gestiegenen Renditeerwartungen der Investoren zu einem faktischen Erliegen des Transaktionsmarktes und damit zu einem Rückgang der Marktwerte der Liegenschaften. Eine Erholung wird frühestens mit Ende 2024 erwartet. Vor diesem Hintergrund erscheint es bei folgenden Portfolios der Segmente Corporates und SME notwendig, die erwartete Erhöhung des Kreditrisikos vorübergehend über den kollektiven Stufentransfer anzuwenden: • Forderungen an Kreditnehmer, bei denen im Zuge einer Einzelanalyse eine allgemein hohe Sensitivität in Bezug auf Energiepreise und eine erhöhte Konjunkturabhängigkeit festgestellt werden konnte. • Forderungen an Kreditnehmer im Bereich der Immobilienprojekte mit gewerblichen Hypothekarsicherheiten. Der Zeitpunkt des Wegfalls bzw. einer Reduktion des kollektiven Stufentransfers hängt in erster Linie von der weiteren Entwicklung der Inflation, des Zinsanstieges, der Energiepreise sowie der Konjunktur ab. Wertberichtigungen für Stufe 3 (Non-Performing Loans) Non-Performing Loans werden der Stufe 3 zugeordnet. Die Bildung einer Risikovorsorge erfolgt konzernweit in Höhe der erwarteten Verluste, wenn zu befürchten ist, dass die KundInnen ihren Kreditverpflichtungen nicht im vollen Umfang nachkommen. Für notleidende Kredite erfolgt die Risikovorsorgen-Bildung gemäß IFRS 9 5.5 mittels der Discounted Cash-Flow Methode in Höhe des erwarteten Verlustes bezogen auf die Restlaufzeit (Lifetime-Expected Credit Loss (ECL)) und Berechnung des Zinsertrags auf Basis des Nettobuchwertes unter Anwendung der Effektivzinssatzmethode. Für alle nicht bedeutsamen notleidenden Kredite wird mittels eines Expertenverfahrens für die Unterdeckung eine Risikovorsorge errechnet. Diese Konzernabschluss 2023 358 beträgt für bereits gekündigte Kredite, bei denen die Sicherheiten verwertet werden, 100% der Unterdeckung. Für den Rest werden abhängig von Ausfallsgrund und Ausfallsstatus zwischen 20% und 100% der Unterdeckung als Risikovorsorge angesetzt. Direktabschreibung von Non-Performing Loans Wenn ein Ereignis eintritt, welches die Einbringlichmachung eines Teiles eines Obligos oder eines Gesamtobligos unmöglich macht, und keine oder keine ausreichende Risikovorsorge vorhanden ist, wird der uneinbringliche Saldo direkt gegen die GuV ausgebucht (Direktabschreibung). Solche Ereignisse können u.a. sein: • Ausbuchung des Restsaldos nach Abweisung oder Abschluss eines Insolvenzverfahrens und / oder nach Verwertung aller zur Verfügung stehender Sicherheiten; • Nachlassabhandlung ohne Vermögen und Sicherheiten; • Umschuldung mit Gewährung eines Nachlasses (Vergleichsvereinbarung). ECL Berechnung In der Oberbank AG gilt das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 für folgende Anwendungsbereiche: • finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, • Leasingforderungen, • Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Expected Credit Loss ist in der Oberbank AG eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung des Verlusts für Ausfallereignisse der ersten zwölf Monate (Stufe 1) oder über die erwartete Restlaufzeit des Finanzinstruments (Stufe 2). Er ist sozusagen der Barwert der Differenz aus vertraglich vereinbarten Cashflows und erwarteten Cashflows. Die Berechnung des erwarteten Verlusts beinhaltet dabei • einen erwartungsgetreuen und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch Betrachtung möglicher Szenarien bestimmt wird, • den Zeitwert des Geldes, • Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen. Der maximale Zeitraum, für den der Expected Credit Loss bestimmt wird, ist dabei die Vertragslaufzeit, über den die Oberbank AG einem Kreditrisiko aus dem Finanzinstrument ausgesetzt ist. Nur bei revolvierenden Krediten wird der erwartete Kreditverlust für einen Zeitraum bestimmt, der unter Umständen länger als die vertragliche Laufzeit ist. Der erwartete Verlust je Berechnungsperiode setzt sich aus drei Komponenten zusammen: ECL = PD x LGD x EAD (PD: Ausfallswahrscheinlichkeit; LGD: Loss given Default/Verlust bei Ausfall in % des EAD ausgegeben; EAD: Exposure at Default/Offener Betrag im Zeitpunkt des Ausfalls des Kredits) Im Fall der Einteilung des Vermögenswerts in Stufe 2 und der damit einhergehenden Berechnung des Lifetime Expected Credit Loss entspricht die berücksichtigte Laufzeit der Restlaufzeit des Kontrakts. Im Fall der Einteilung des Vermögenswerts in Stage 1 (12-Monats-ECL) wird die Laufzeit mit einem Jahr beschränkt. Konzernabschluss 2023 359 Liegt die Laufzeit unter einem Jahr, so wird die tatsächliche Restlaufzeit für die Berechnung herangezogen. Der Expected Credit Loss nach IFRS 9 ist dabei ein diskontierter Wert. Hierfür wird der jeweilige ECL je Berechnungsperiode mit dem Diskontfaktor je Periode multipliziert. Der Diskontfaktor beinhaltet dabei den Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Wesentliche Inputparameter Ausfallswahrscheinlichkeit (PD/Probability of Default) Die Ausfallswahrscheinlichkeit wird in einem Basisszenario für die Segmente Corporates, SME und Retail aus den historischen Ausfallsraten und Migrationswahrscheinlichkeiten abgeleitet. Je Segment und Ratingstufe werden die Ausfallswahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Laufzeiten (Lifetime PD) aus dem Ausfallsvektor der Migrationsmatrix ausgelesen. Für die Segmente Banken und Sovereign wird die Ausfallswahrscheinlichkeit direkt aus den internen Ratings und somit aus der bankinternen Masterskala abgeleitet. Für die Ermittlung der historischen Ausfallsraten und Migrationswahrscheinlichkeiten für das Kundenkreditportfolio werden Migrationsmatrizen für die jeweiligen Segmente berechnet. Hierbei wird jeweils der Zeitraum der letzten zehn Jahre betrachtet. Als Basis zur Bestimmung der 1-Jahres- Migrationsmatrix dient zuerst eine quartalsweise Betrachtung von Ratingmigrationen. Die 1-Jahres-Migrationsmatrix wird anhand einer Matrixmultiplikation von vier aufeinander folgenden Quartalen ermittelt. Die endgültige 1-Jahres-Migrationsmatrix ist dabei der Mittelwert über alle ermittelten Migrationsmatrizen. Kumulierte bzw. Lifetime PD werden mittels der Markov-Annahme von Migrationsmatrizen mittels Matrizenmultiplikation gebildet. Die kumulierten Laufzeit-PDs pro Ratingklasse ist dabei die Summe der PD aus den drei Default Ratingklassen 5a, 5b und 5c. Daraus ergeben sich pro Segment und Ratingklasse PD-Kurven. Für einzelne Segmente und Laufzeitbänder werden diese bedingten Basis-PD, die sich aus der Through The Cycle Migrationsmatrix ergeben, angepasst, um zukunftsgerichtete Informationen einfließen zu lassen. Diese sogenannte Point-In-Time-Anpassung (PIT-Anpassung) findet statt indem durch statistische Modelle Zusammenhänge zwischen der Ausfallswahrscheinlichkeit und erklärenden makroökonomischen Variablen hergestellt werden. Als statistisches Modell wird eine logistische Regression verwendet, wodurch die Ausfallswahrscheinlichkeit prognostiziert wird. Die Regressionsparameter werden durch Maximierung der Likelihood Funktion geschätzt. Als wesentliche makroökonomische Variablen gehen der harmonisierte Verbraucherpreisindex (CPI), sowie das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) ins Modell ein. Bei den Faktoren CPI und BIP findet eine Ländergewichtung statt. Dabei werden die Länder Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und Slowakei berücksichtigt, in denen die Oberbank AG tätig ist. Wobei die Faktoren für Österreich mit 66%, für Deutschland mit 19%, für Tschechien mit 8% sowie, für Ungarn und Slowakei mit 4% bzw. mit 3% gewichtet werden. Anhand dieser geschätzten Faktoren wird die PD in den Segmenten Corporate, Retail und SME mittels Skalaransätzen angepasst. Im Segment Corporate erfolgt diese Anpassung erst ab dem zweiten Jahr, da die makroökonomischen Faktoren des ersten Jahres bereits bei der Erstellung des Bilanzratings berücksichtigt werden. In den Segmenten Sovereign und Banken konnten keine plausiblen Korrelationen mit makroökonomischen Faktoren hergeleitet werden. Konzernabschluss 2023 360 Die Oberbank verwendet für die ECL-Berechnung drei unterschiedliche Szenarien (Normal-, Up- und Downszenario), wobei die schlussendliche Anpassung einer Linearkombination der drei unterschiedlichen Szenarien gleichkommt. Die Szenariogewichtung orientiert sich an der derzeit gängigen Praxis, dass das Normalszenario mit 50% Prozent und die beiden anderen Szenarien jeweils mit 25% gewichtet werden. Für die Szenarien bedient sich die Oberbank makroökonomischer Daten des Informationsdienstleisters Bloomberg. Dabei ist festzuhalten, dass nur für 3 Jahre wirtschaftlich sinnvolle Prognosen vorhanden sind. Folgende Tabelle zeigt die ländergewichteten makroökonomischen Faktoren, die in die ECL-Berechnung für die Segmente Corporates, Retail und SME per 31.12.2023 eingehen: Normalszenario Jahr 1 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 2 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 3 (4 Quartals- durchschnitt) Reales BIP Wachstum -0,42 % 1,75 % 1,76 % Harmonisierter Verbraucherpreisindex 3,56 % 2,42 % 2,19 % Pessimistisches Szenario Jahr 1 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 2 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 3 (4 Quartals- durchschnitt) Reales BIP Wachstum -0,83 % 1,08 % 1,32 % Harmonisierter Verbraucherpreisindex 4,60 % 2,93 % 2,60 % Optimistisches Szenario Jahr 1 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 2 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 3 (4 Quartals- durchschnitt) Reales BIP Wachstum 0,45 % 2,15 % 2,32 % Harmonisierter Verbraucherpreisindex 2,78 % 0,61 % 0,93 % Verlustquote bei Ausfall (LGD/Loss Given Default) Die Verlustquote bei Ausfall entspricht jenem Anteil des Forderungsvolumens, der im Rahmen eines Ausfalls nicht wiedereingebracht werden kann und stellt somit den wirtschaftlichen Verlust dar. Die LGD wird unterteilt in eine LGD aus besicherten Kreditteilen und eine LGD aus unbesicherten Kreditteilen. Die LGD aus besicherten Kreditteilen hängt von der Sicherheitenart und einer etwaigen Wertentwicklung/ Abschreibung im Zeitverlauf ab. Je nach Entwicklung des Exposures im Zeitablauf sowie der Entwicklung der Sicherheiten ergeben sich im Zeitverlauf somit effektive LGDs je Laufzeitenband. LGD besichert Für die Berechnung des Expected Credit Loss werden sämtliche internen Sicherheiten anhand von Deckungswerten angesetzt. Der Unterschied zwischen dem Marktwert und dem Deckungswert der Sicherheit entspricht einem Haircut für Schätzunsicherheiten und Wertschwankungen und kann somit implizit als LGD für den besicherten Kreditteil interpretiert werden. In der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts kommt es daher zu einem impliziten Splitting des Kredits in besicherte und unbesicherte Teile. Der besicherte Teil hat demnach nach Berücksichtigung der Deckungswerte einen LGD von 0 %, der unbesicherte Kreditteil erhält die Blanko LGD je nach Segment. Führt man die beiden Kreditteile zusammen ergibt sich eine Art „Misch“-LGD je Laufzeitband. LGD unbesichert Der unbesicherte LGD stellt somit die Nicht-Wiedereinbringungsquote nach Abzug von Sicherheitenerlösen dar und ist in erster Linie von Erlösen abhängig, die aus der Betreibung und/oder Masseerlösen resultieren. Konzernabschluss 2023 361 Forderungswert bei Ausfall (EAD/Exposure at Default) Für Kredite mit bestimmter Kapitalfälligkeit findet die Cashflow-Schätzung anhand der vertraglichen Tilgungsstruktur statt. Sämtliche Cashflows werden durch die Geschäftsmerkmale (Saldo, Höhe Ratenzahlung, Tilgungsfrequenz, Zinszahlungsintervall, Referenzzinssätze, Fälligkeit) sowie aktuelle Marktdaten (Wechselkurse sowie Marktzinssätze) bestimmt. Cashflows aus Zinszahlungen werden dabei aus den in den Zinskurven implizierten Terminzinsen abgeleitet. Revolvierende Kredite weisen keine vertraglich basierten Cashflows auf. Daher ist eine explizite Cashflowschätzung mittels Replikationsmodellen notwendig. In der Oberbank AG liegen Kredite vor, die hinsichtlich der Laufzeit b. a. w. abgeschlossen werden. Im Rahmen der jährlichen Kreditprüfung wird das Kreditverhältnis neu beurteilt und gegebenenfalls eine Anpassung der Konditionen im Hinblick auf die Veränderung der Kreditqualität vorgenommen. Diese Kredite sind jederzeit kündbar. Hinsichtlich der Laufzeit wird daher angenommen, dass diese ein Jahr beträgt, da jedes Jahr eine erneute Entscheidung über die Verlängerung des Kredits getroffen wird. Die Oberbank AG ist damit dem Kreditrisiko maximal ein Jahr ausgesetzt. Bei Kreditrahmen wird zunächst jener Teil berechnet, der derzeit nicht ausgenützt wird. Hierbei wird der Kreditsaldo vom Rahmen abgezogen. Dieser nicht ausgenützte Kreditrahmen bleibt in weiterer Folge über die gesamte Kreditlaufzeit konstant. Es wird dabei für die Berechnung des Exposure at Default (EAD) durchgehend ein Kreditkonversionsfaktor zu Grunde gelegt. Die Fälligkeit des Kreditrahmens korrespondiert dabei immer mit der Laufzeit des Kredits. Entwicklung der Risikovorsorge im Lebendgeschäft Im Vergleich zum Jahresanfang steigt der Betrag der gebildeten Wertberichtigung im Lebendgeschäft (Stufe 1 und Stufe 2) um Euro 7,5 Mio. Euro. Sensitivitätsanalyse Ein großer Treiber für die Höhe des Expected Credit Loss ist die Stufenbestimmung der einzelnen Positionen. Diese resultiert aus den bereits beschriebenen qualitativen und quantitativen Stagingkriterien. Nachfolgend werden die Auswirkungen auf den Expected Credit Loss unter der Annahme, dass alle Positionen einerseits der Stufe 1 (12-Monats-ECL) und andererseits der Stufe 2 (Lifetime-ECL) zugewiesen werden, ausgewiesen. Wertberichtigung je Segment in Tsd. € 100% Stufe 1 12M-ECL ECL-Kalkulation per 31.12.2023 100% Stufe 2 LT-ECL Banken 965 967 2.574 Corporate 40.188 79.006 145.833 Retail 7.796 9.269 16.359 SME 5.683 6.718 7.811 Sovereign 431 435 2.074 Summe 55.063 96.395 174.651 Einstufung (Klassifizierung) – Finanzielle Schulden Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht eine Zuordnung zum Handelsbestand oder eine Designierung erfolgt. Solche finanziellen Konzernabschluss 2023 362 Verbindlichkeiten werden der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zugerechnet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden wie folgt erfasst: • Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Schuld zurückzuführen ist, wird im sonstigen Ergebnis dargestellt. • Die verbleibende Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird im Gewinn oder Verlust dargestellt. Die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert findet immer dann statt, wenn diese Finanzinstrumente mittels Zinsderivaten abgesichert werden, um eine Bewertungsinkongruenz zwischen Grundgeschäft und Derivat weitestgehend zu vermeiden (Fair Value Option). Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts für verbriefte Verbindlichkeiten, Nachrangkapital und Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Kunden erfolgt nach der Barwertmethode (Discounted Cashflow Methode), wobei die Ermittlung der Cashflows der eigenen Emissionen auf Basis des Vertragszinssatzes erfolgt. Zur Abzinsung wird die der Währung entsprechende Diskontkurve herangezogen, wobei ein der Seniorität der Verbindlichkeit entsprechender Bonitäts-Spread der Bank als Aufschlag verwendet wird. Die Bonitätsaufschläge werden regelmäßig an die jeweiligen Marktgegebenheiten angepasst. Um die Höhe der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf Änderungen des Bonitätsrisikos zurückzuführen ist, ermitteln zu können, wird die finanzielle Verbindlichkeit zweifach bewertet, einerseits auf Basis der Bonitätsaufschläge zum Startdatum des Finanzinstruments und andererseits auf Basis der Bonitätsaufschläge zum Bilanzstichtag, jeweils bewertet mit den aktuellen vertraglichen Cashflows und der aktuellen Basis-Zinskurve. Der Unterschiedsbetrag stellt dabei die Wertänderung dar, die auf Änderungen der Bonitätseinschätzung der Bank zurückzuführen ist. Dieser Betrag wird im sonstigen Ergebnis erfasst. Die restliche Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ist dabei auf Änderungen in der Zinsstrukturkurve sowie auf die Restlaufzeitenverkürzung zurückzuführen und wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Derzeit wird kein Hedge Accounting in der Oberbank AG durchgeführt. 2.8) Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze bezogen auf die Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung Zinsergebnis Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Im Zinsergebnis sind Erträge und Aufwendungen, die ein Entgelt für die Überlassung von Kapital darstellen, enthalten. Darüber hinaus sind in diesem Posten auch die Erträge aus Aktien und anderen Anteilsrechten und sonstigen nicht festverzinslichen Wertpapieren enthalten, sofern es sich nicht um Erträge aus Wertpapieren handelt, die den Handelsaktiva zuzurechnen sind. Auch Erträge aus Beteiligungen und aus Anteilen an verbundenen Unternehmen (soweit wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert) werden in diesem Posten ausgewiesen. Sowohl in den Zinserträgen als auch in den Zinsaufwendungen sind negative Zinsen enthalten. Konzernabschluss 2023 363 Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen Die Position beinhaltet die Erträge aus anteiligen Ergebnissen aus den at Equity einbezogenen Unternehmen sowie gegebenenfalls Aufwendungen aus Wertminderungen, Erträge aus Zuschreibungen und Ergebnisse aus Verwässerung. Risikovorsorgen im Kreditgeschäft Der Posten Risikovorsorgen im Kreditgeschäft beinhaltet Zuführungen zu Wertberichtigungen und Rückstellungen bzw. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen, Direktabschreibungen, nachträgliche Eingänge bereits ausgebuchter Forderungen im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft sowie das Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen und POCI Finanzinstrumenten. Provisionsergebnis Das Provisionsergebnis ist der Saldo aus den Erträgen und den Aufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft. Handelsergebnis Dieser Posten beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten des Handelsbestands, Bewertungsgewinne und -verluste aus der Marktbewertung von Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten des Handelsbestands, Stückzinsen von festverzinslichen Wertpapieren des Handelsbestands und Dividendenerträge von Aktien im Handelsbestand sowie die Refinanzierungsaufwendungen für diese Wertpapiere. Verwaltungsaufwand Im Verwaltungsaufwand werden Personal- und Sachaufwendungen sowie planmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen ausgewiesen. Im Personalaufwand werden insbesondere Aufwendungen für Löhne und Gehälter, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie die Veränderungen der Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen erfasst. Sonstiger betrieblicher Erfolg Im sonstigen betrieblichen Erfolg werden die Ergebnisse von finanziellen Vermögenswerten aus den Bewertungskategorien finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) sowie finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) ausgewiesen. Darüber hinaus werden in dieser Position auch Erträge und Aufwendungen aus operationellen Risiken, Operate Leasing oder Aufwendungen aus sonstigen Steuern und Abgaben erfasst. 2.9) Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze bezogen auf die Konzernbilanz Barreserve Als Barreserve werden der Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken ausgewiesen. Forderungen an Kreditinstitute Diese sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen nach IFRS 9 angesetzt. Konzernabschluss 2023 364 Forderungen an Kunden Diese sind je nach Bewertungskategorie nach IFRS 9 mit den fortgeführten Anschaffungskosten (AC), designiert oder verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) angesetzt. Wertberichtigungen nach IFRS 9 werden von der entsprechenden Forderung abgesetzt. Seit dem Jahresabschluss 31.12.2022 werden die Leasingforderungen netto, reduziert um Mietsonderzahlungen und Depotzahlungen dargestellt. Risikovorsorgen Die Bemessung der Risikovorsorgen wird insbesondere durch Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle und durch die Struktur und Qualität der Kreditportfolios bestimmt. Zum Wertminderungsmodell nach IFRS 9 sei auf 2.7) Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Sicherungsbeziehungen verwiesen. Der Gesamtbetrag der Risikovorsorgen wird seit dem Geschäftsjahr 2020 nicht mehr als eigener Bilanzposten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, sondern gemäß IAS 1 von den entsprechenden Bilanzposten gekürzt. Die Risikovorsorgen für außerbilanzielle Geschäfte (insbesondere Haftungen und Garantien sowie sonstige Kreditzusagen) sind im Bilanzposten Rückstellungen enthalten. Handelsaktiva Alle Handelsaktiva, das sind Wertpapiere des Handelsbestands sowie positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs und aus nicht für Sicherungszwecke eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs, werden mit ihren Marktwerten ausgewiesen. Für die Ermittlung werden neben Börsenkursen auch marktnahe Bewertungskurse herangezogen. Sind derartige Kurse nicht vorhanden werden anerkannte Bewertungsmodelle verwendet. Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden folgende Finanzinstrumente ausgewiesen: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen, sonstige Beteiligungen. Die Finanzanlagen umfassen dabei die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL), zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) sowie die Anteile an at Equity-Unternehmen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) oder zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) zugeordnet. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) bewertet. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, die weder vollkonsolidiert noch at Equity bewertet werden, werden unter der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) oder zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) erfasst. In der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust werden nur jene Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfasst, die zum Marktwert gesteuert werden. Dies trifft vor allem auf Anteile an Private Equity Fonds zu. Für alle anderen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen und diese der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) zugeordnet. Konzernabschluss 2023 365 In Geschäftsjahr 2023 fanden keine Umwidmungen zwischen den Bewertungskategorien statt. Der Impairment-Prüfungsanlass ist bei Schuldtiteln dann gegeben, wenn der Marktwert um mindestens 20 % unter die Anschaffungskosten des Schuldtitels sinkt und dies dauerhaft über einen Zeitraum von neun Monaten der Fall ist. In der Folge wird geprüft, ob ein Ereignis eingetreten ist, das eine Auswirkung auf die zukünftigen Zahlungsströme aus dem Schuldtitel hat und sich verlässlich schätzen lässt. Wird festgestellt, dass bei diesem Schuldtitel innerhalb der geplanten Behaltefrist eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten nicht zu erwarten ist (Ausschluss von Marktschwankungen), liegt Impairment vor. Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen werden mit dem der Oberbank zustehenden anteiligen Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens angesetzt. Wenn objektive Hinweise für eine Wertminderung bei einer at Equity bewerteten Beteiligung vorliegen, wird für diese Beteiligung ein individueller Nutzungswert (Value in Use) ermittelt. Der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert stellt den erzielbaren Betrag gemäß IAS 36.6 dar und dieser ist für die Bewertung heranzuziehen. Der Anlass für eine Impairment-Prüfung ist gegeben, wenn entweder der Marktwert um mindestens 20 % unter den At-Equity-Beteiligungsbuchwert sinkt oder wenn der Marktwert dauerhaft mindestens über einen Zeitraum von 9 Monaten unter dem At-Equity-Beteiligungsbuchwert liegt. Zum Bewertungsstichtag 31.12.2023 war der quantitative Impairment Trigger bei der at Equity bewerteten Beteiligung an der voestalpine AG ausgelöst, da der Börsenkurs am 31.12.2023 mit € 28,56 signifikant um 33,98 % unter den at Equity-Buchkurs in Höhe von € 43,26 gefallen ist. Damit wurde eine Wertminderungsprüfung ausgelöst, bei der der individuelle Nutzungswert (Value in Use) der voestalpine AG zum 31.12.2023 ermittelt wurde. Der Nutzungswert wurde nach dem Discounted Cash Flow Verfahren unter Anwendung des WACC-Ansatzes (gewogene durchschnittliche Kapitalkosten) berechnet und ergab einen Wert in Höhe von 600.187 Tsd. Euro. Dieser Nutzungswert (Value in Use) wurde als erzielbarer Betrag als höherer Wert aus dem Vergleich mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten für die Bewertung zum 31.12.2023 herangezogen. Daraus resultierte ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 21.053 Tsd. Euro. Die zum 31.12.2022 bestehende Abwertung in Höhe von 54.640 Tsd. Euro wurde bereits im 1. Quartal 2023 wieder erfolgswirksam zugeschrieben. Als Diskontierungszinssatz wurde im Terminal Value ein WACC (Weighted Average Cost of Capital) von 7,61 % herangezogen. Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um +/- 25 Basispunkte hätte eine Reduzierung um 5,36 % bzw. Erhöhung des Nutzungswertes um 5,82 % und eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um +/- 50 Basispunkte hätte eine Reduzierung um 10,33 % bzw. Erhöhung des Nutzungswertes um 12,14 % zur Folge. Bei den at Equity bewerteten Beteiligungen an der BKS Bank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg AG löst der Börsenkurs aufgrund der Illiquidität der Aktien keinen Impairment-Trigger aus. Sofern nicht sonstige objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, stellt das anteilige Eigenkapital dieser Beteiligungen den erzielbaren Betrag dar. Aufgrund der Verwässerung im Rahmen der Kapitalerhöhung der BKS Bank AG im ersten Halbjahr 2023 liegt ein objektiver Hinweis auf eine mögliche Wertminderung vor. Der durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab kein Wertminderungserfordernis. Bei Annahme einer Schwankung der bestehenden Marktrisikoprämie in Höhe von 6,04 % um +/- 0,25 %-Punkte und gleichbleibenden sonstigen Bewertungsparametern liegt bei einer Marktrisikoprämie in Höhe von 6,29 % der Nutzungswert der BKS Bank AG um 16,00 % über dem Buchwert. Bei einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5,79 % liegt der Nutzungswert der BKS Bank AG um 22,14 % über dem Buchwert. Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen Die Position Immaterielle Anlagevermögenswerte umfasst insbesondere Patente, Lizenzen, Software, Kundenstock und Rechte sowie erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte. Konzernabschluss 2023 366 Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf Basis der geschätzten Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer für immaterielles Anlagevermögen beträgt in der Oberbank AG drei bis 20 Jahre. Sachanlagevermögen (einschließlich als Finanzinvestitionen gehaltener Immobilien) wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, reduziert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen führen zu einer außerplanmäßigen Abschreibung. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf Basis der geschätzten Nutzungsdauer. In der Oberbank AG gilt folgende durchschnittliche Nutzungsdauer: bankbetrieblich genützte Gebäude zehn bis 40 Jahre; Betriebs- und Geschäftsausstattung vier bis 20 Jahre; Standard-Software vier Jahre. Darüber hinaus wird jeweils zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Bei dieser Überprüfung ermittelt die Oberbank den für den Vermögenswert erzielbaren Betrag. Dieser entspricht dem höheren Betrag aus Nutzwert oder Nettoveräußerungspreis. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts erfolgt die ergebniswirksame Erfassung eines Wertminderungsbetrags in Höhe dieses Unterschiedsbetrags. Unter dem Sachanlagevermögen werden seit 1.1.2019 auch die aktivierten Nutzungsrechte (right of use assets) nach IFRS 16 ausgewiesen. Leasing als Leasingnehmer Ein Leasingverhältnis ist nach IFRS 16 ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswerts berechtigt. Nutzungsrechte (right of use assets) an den Leasinggegenständen werden zum Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten entsprechen in der Regel dem Barwert der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten. Von dem Wahlrecht nach IFRS 16.5, Nutzungsrechte an Leasinggegenständen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen und aus Leasingverhältnissen mit geringem Wert nicht zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht. Die planmäßige Abschreibung der Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer beziehungsweise über die kürzere Vertragslaufzeit. Liegen Anhaltspunkte vor, dass Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen wertgemindert sein könnten, erfolgt eine Überprüfung nach IAS 36. Die künftigen Leasingzahlungen werden mit laufzeit- und währungsdifferenzierten SWAP-Zinssätzen abgezinst und nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Oberbank Konzern gibt es befristete (mit und ohne Verlängerungsoption) sowie unbefristete Vertragsverhältnisse. Die Bestimmung der Leasingvertragslaufzeit erfolgt grundlegend zu Beginn der Nutzungsüberlassung bzw. erstmalig bei der Erstanwendung des IFRS 16. Befristete Verträge ohne Verlängerungsoption werden mit einer Laufzeit bis zu ihrem vertraglichen Enddatum angesetzt. Die Leasingvertragslaufzeit für befristete Verträge mit Verlängerungsoption sowie unbefristete Verträge wird in dem Maße angenommen, dass die gesamte Vertragslaufzeit der Nutzungsüberlassung grundsätzlich den durchschnittlichen Investitionszyklus der Oberbank AG von 20 Jahren nicht übersteigt. Leasing (als Leasinggeber) und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Die Oberbank bietet sowohl Finanzierungsleasingverträge als auch Operate-Leasing-Verträge an. Gemäß IFRS 16 handelt es sich bei einem Finanzierungsleasing um ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswerts übertragen werden. Letztlich kann dabei auch das Eigentumsrecht übertragen werden. Konzernabschluss 2023 367 Die Oberbank AG weist als Leasinggeber beim Finanzierungsleasing eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer in Höhe der Barwerte der vertraglich vereinbarten Zahlungen aus. Die Leasingerträge werden in den Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Ein Operate-Leasing-Verhältnis ist ein Leasingverhältnis, bei dem es sich nicht um ein Finanzierungsleasingverhältnis handelt. Bei Operate-Leasing-Verträgen werden die zur Vermietung bestimmten Vermögensgegenstände, vermindert um Abschreibungen, im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Leasingerträge werden im sonstigen betrieblichen Erfolg ausgewiesen. Derivate Finanzderivate werden in der Bilanz mit ihrem Fair Value angesetzt, wobei Wertänderungen des Geschäftsjahres grundsätzlich sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst werden. Soweit die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9 in Anspruch genommen wird, dient sie der Vermeidung bzw. der Beseitigung von Inkongruenzen beim Ansatz und bei der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Dementsprechend werden in diesem Fall Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam mit dem Fair Value bewertet. Der Vorstand hat eine Investmentstrategie beschlossen, in der diese Vorgangsweise festgehalten wurde, nämlich Inkongruenzen durch die Anwendung der Fair-Value- Option zu vermeiden. Steuerabgrenzung Der Ausweis und die Berechnung von Ertragsteuern erfolgen gemäß IAS 12. Die Berechnung erfolgt bei jedem Steuersubjekt zu den Steuersätzen, die erwartungsgemäß in dem Besteuerungszeitraum angewendet werden, in dem sich die Steuerlatenz umkehrt. Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft mit steuerbaren Gewinnen in entsprechender Höhe der gleichen Gesellschaft zu rechnen ist. Ertragsteueransprüche bzw. verpflichtungen werden in den Positionen Sonstige Aktiva bzw. Steuerschulden ausgewiesen. Handelspassiva In diesem Posten werden insbesondere negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs und aus nicht für Sicherungszwecke eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs ausgewiesen. Die Handelspassiva werden im Bilanzposten Sonstige Passiva ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden Diese sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ausnahmen sind Grundgeschäfte, für die die Fair-Value-Option in Anspruch genommen wird. Verbriefte Verbindlichkeiten Verbriefte Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Soweit die Fair-Value-Option in Anspruch genommen wird, werden die verbrieften Verbindlichkeiten mit dem Fair Value bilanziert. Langfristige, abgezinst begebene Schuldverschreibungen (Nullkuponanleihen) werden mit dem Barwert bilanziert. Der Betrag der verbrieften Verbindlichkeiten wird um die Anschaffungskosten der im Eigenbestand befindlichen Emissionen gekürzt. Rückstellungen a) Personalrückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine zuverlässig schätzbare rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht. Sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen Konzernabschluss 2023 368 und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19, basierend auf versicherungsmathematischen Gutachten, ermittelt. Dabei werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch die künftig zu erwartenden Erhöhungen an Gehältern und Renten einbezogen. Der versicherungsmathematischen Berechnung wurden für sämtliche Rückstellungen folgende Parameter zugrunde gelegt: • Rechnungszinsfuß (langfristiger Kapitalmarktzins) von 3,25 % (Vorjahr 3,75 %); • Gehaltserhöhungen von 4,03 % (Vorjahr 2,84 %) und Pensionserhöhungen von 2,99 % (Vorjahr 1,89 %); • Entsprechend den Übergangsregelungen zur Pensionsreform liegt das individuell ermittelte Pensionsantrittsalter bei Männern bei 65 Jahren, bei Frauen zwischen 60 und 65 Jahren. Versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen wurden im Geschäftsjahr erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. b) Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine zuverlässig schätzbare rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Sonstige Passiva Im Posten Sonstige Passiva werden passive Rechnungsabgrenzungsposten, Verbindlichkeiten, die im Vergleich zu den Rückstellungen mit einem wesentlich höheren Grad an Sicherheit hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts der Erfüllungsverpflichtung ausgestattet sind, negative Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuchs, sonstige Verpflichtungen, die keinem anderen Bilanzposten zugeordnet werden können, sowie Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 ausgewiesen. Eigenkapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28.4.1999 erfolgte die Umstellung des Grundkapitals von Schilling auf Euro sowie von Nennbetragsaktien in nennwertlose Stückaktien. Bei der Kapitalerhöhung im Jahr 2000 mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27.4.2000 wurde das Grundkapital von 58.160.000,00 Euro auf 60.486.400,00 Euro durch Ausgabe von 320.000 Stück Stammaktien erhöht. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.4.2002 erfolgte eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln auf 70 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2006 wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9.5.2006 das Grundkapital durch Ausgabe von 640.000 Stück Stammaktien auf 75.384.615,38 Euro erhöht. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14.5.2007 erfolgte eine Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 40.000 Stück Stammaktien auf 75.721.153,84 Euro (bedingte Kapitalerhöhung). Im Geschäftsjahr 2008 wurde abermals eine bedingte Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 30.000 Stück Stammaktien vorgenommen. Dadurch erhöhte sich das Grundkapital auf 75.973.557,69 Euro. Mit Beschluss vom 27.5.2008 erfolgten ein Aktiensplit im Verhältnis 1:3 und eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, die das Grundkapital auf 81.270.000,00 Euro erhöhte. Mit Beschluss des Vorstands vom 30.9.2009 wurde im Oktober 2009 eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 1:16 durchgeführt, wodurch sich das Grundkapital auf 86.349.375,00 Euro erhöhte. In der 132. Ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 8.5.2012 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu 750.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung durch Konzernabschluss 2023 369 Ausgabe von Aktien gegen Ausschluss des Bezugsrechts der AktionärInnen dient der Ausgabe von Aktien an ArbeitnehmerInnen, leitende Angestellte, die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens. Weiters wurde der Vorstand in der angeführten Hauptversammlung ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 9.375.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.125.000 Stück auf Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 23.5.2015 im Ausmaß von 1.918.875 Stück Oberbank-Stamm-Stückaktien Gebrauch gemacht (Kapitalerhöhung 2015, Nr. 1). Der Ausgabepreis hat 47,43 Euro je Aktie betragen. Die durch Bareinlagen und ohne Ausschluss von Bezugsrechten erfolgte Kapitalerhöhung erhöhte das Grundkapital auf 92.106.000,00 Euro und die gebundene Kapitalrücklage auf 280.001.715,06 Euro. In der 135. Ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 19.5.2015 wurde die in der 132. Ordentlichen Hauptversammlung am 8.5.2012 erteilte Ermächtigung im bis dahin nicht ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 10.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 8.9.2015 im Ausmaß von 1.535.100 Stück Oberbank-Stamm-Stückaktien Gebrauch gemacht (Kapitalerhöhung 2015, Nr. 2). Der Ausgabepreis hat 48,03 Euro je Aktie betragen. Durch diese Kapitalerhöhung erhöhte sich das Grundkapital auf 96.711.300,00 Euro und die gebundene Kapitalrücklage auf 349.127.268,06 Euro. In der 136. Ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 18.5.2016 wurde die in der 135. Ordentlichen Hauptversammlung am 19.5.2015 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals im bis dahin nicht ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand gleichzeitig ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 10.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 26.9.2016 im Ausmaß von 3.070.200 Stück Oberbank- Stamm-Stückaktien Gebrauch gemacht. Der Ausgabepreis hat 53,94 Euro je Aktie betragen. Durch diese durch Bareinlagen und ohne Ausschluss von Bezugsrechten erfolgte Kapitalerhöhung erhöhten sich das Grundkapital um 9.210.600,00 Euro auf 105.921.900,00 Euro und die gebundene Kapitalrücklage um 156.395.988,00 Euro auf 505.523.256,06 Euro. In der 137. Ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 16.5.2017 wurde die in der 136. Ordentlichen Hauptversammlung am 18.5.2016 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals im bis dahin nicht ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand gleichzeitig ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 10.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Weiters wurde die in der 132. Ordentlichen Hauptversammlung am 8.5.2012 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals widerrufen und der Vorstand gleichzeitig ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital um bis zu 750.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm- Stückaktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Aktien gegen Ausschluss des Bezugsrechts der AktionärInnen dient der Ausgabe von Aktien an ArbeitnehmerInnen, leitende Angestellte, die Konzernabschluss 2023 370 Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens. Von diesen Ermächtigungen wurde bis dato kein Gebrauch gemacht. In der am 9.6.2020 statt-gefundenen Versammlung der Vorzugsaktionäre der Oberbank AG wurde mit Sonderbeschluss gem. § 129 Abs. 3 AktG dem Hauptversammlungsbeschluss vom 20.5.2020 zugestimmt, der die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugsaktien in Stammaktien der Oberbank AG durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs. 1 AktG und die diesbezügliche Änderung der Satzung in § 4 zum Gegenstand hatte. Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wurde mit Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung der Oberbank AG im Firmenbuch am 7.11.2020 wirksam. Das Grundkapital ist eingeteilt in 70.614.600 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien. In der 143. ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 16. Mai 2023 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:2 beschlossen. Dadurch erhöhte sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien von bisher 35.307.300 auf 70.614.600 Stück. Die Anzahl der direkt oder über assoziierte Unternehmen gehaltenen eigenen Anteile beträgt zum Stichtag 23.348.098 Stück. In der Kapitalrücklage ist der Mehrerlös (Agio), der bei der Ausgabe eigener Aktien erzielt wird, enthalten. Die Gewinnrücklagen nehmen die thesaurierten Gewinne des Konzerns sowie sämtliche erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen auf. Die Bewertungsrücklagen nehmen die Bewertungsänderungen aus den Schuldtiteln mit Reklassifizierung, Eigenkapitalinstrumenten ohne Reklassifizierung und dem eigenen Kreditrisiko auf. Die Rücklagen aus assoziierten Unternehmen stellen den Unterschiedsbetrag zwischen den historischen Anschaffungskosten und den Equity-Buchwerten der assoziierten Unternehmen dar. Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Die Oberbank AG hat bisher zwei Emissionen von Additional Tier 1 Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 50 Mio. Euro begeben. Diese Emissionen sind nachrangig zu Tier 2 Instrumenten (Ergänzungskapital, Nachrangkapital) und Senior-Anleihen. Sie sind untereinander sowie mit anderen Additional Tier 1 Instrumenten sowie mit Verbindlichkeiten aus bestehenden Hybridkapitalinstrumenten gleichrangig. Vorrangig sind sie zu Aktien und anderen harten Kernkapitalinstrumenten. Die Zinszahlungen bemessen sich am Nominalbetrag und sind bis zum erstmöglichen vorzeitigen Rückzahlungstag fix. Anschließend erfolgt eine Umstellung auf variable Zinssätze. Zinsen dürfen nur aus ausschüttungsfähigen Posten gezahlt werden. Die Emittentin hat das Recht, Zinszahlungen nach eigenem Ermessen entfallen zu lassen. Eine Nachzahlung ausgefallener Zinsen darf nicht erfolgen. Die Anleihen haben eine unbegrenzte Laufzeit, können jedoch von der Oberbank AG zum fixierten ersten vorzeitigen Rückzahlungstag gekündigt werden und danach alle fünf Jahre jeweils zum Kupontermin. Besondere Kündigungsrechte hat die Emittentin, falls sich die aufsichtsrechtliche Einstufung oder die steuerliche Behandlung der betreffenden Anleihe ändert. Jede vorzeitige Kündigung erfordert jedoch die vorherige Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Kündigung durch die AnleihegläubigerInnen ist ausgeschlossen. Bei Unterschreiten der harten Kernkapitalquote der Emittentin oder der Oberbank Gruppe von 5,125 % wird das Nominale der Anleihe im erforderlichen Ausmaß abgeschrieben. Unter bestimmten gesetzlichen Bestimmungen kann das Nominale wieder zugeschrieben werden. 2.10) Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2023 ist es zu keinen wesentlichen Ereignissen gekommen. Konzernabschluss 2023 371 Details zur Konzern-Gewinn- und Verlust - Rechnung in Tsd. € 3) Zinsergebnis 2023 2022 Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.073.835 495.394 Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.591 6.459 Sonstigen Beteiligungen 7.033 4.440 Verbundenen Unternehmen 1.645 1.488 Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldverschreibungen 41.147 33.125 Zinsen und ähnliche Erträge 1.125.251 540.906 Zinsaufwendungen für Einlagen -471.063 -99.484 Verbriefte Verbindlichkeiten -43.088 -22.401 Nachrangige Verbindlichkeiten -15.044 -12.866 Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen 783 -95 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -528.412 -134.846 Zinsergebnis 596.839 406.060 Der Zinsertrag für finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorien AC und FV/OCI beträgt 1.103.421 Tsd. EUR (Vorjahr 519.165 Tsd. Euro). Der entsprechende Zinsaufwand für finanzielle Verbindlichkeiten beläuft sich auf 505.731 Tsd. Euro (Vorjahr 109.357 Tsd. Euro). Die Zinserträge enthalten negative Zinsen in Höhe von 3 Tsd. Euro (Vorjahr 9.292 Tsd. Euro) und die Zinsaufwendungen enthalten negative Zinsen in Höhe von 604 Tsd. Euro (Vorjahr 35.156 Tsd. Euro). 4) Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen 2023 2022 Erträge aus anteiligen Ergebnissen 101.424 145.293 Aufwendungen aus Wertminderungen -21.053 -54.640 Erträge aus Zuschreibungen 54.640 0 Aufwendungen aus Verwässerung -9.604 0 Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen 125.407 90.653 5) Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 2023 2022 Zuführungen zu Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -237.678 -117.079 Direktabschreibungen -2.489 -1.325 Auflösungen zu Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 150.764 71.190 Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen 2.340 2.202 Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen 502 41 Ergebnis aus POCI Finanzinstrumenten 3.005 3.489 Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -83.556 -41.482 Das Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen (aus Zugängen im Geschäftsjahr) der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten, die nicht zu einer Ausbuchung geführt haben, stellt sich in nachfolgender Tabelle dar: Konzernabschluss 2023 372 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Modifizierte finanzielle Vermögenswerte Geschäftsjahr 2023 12-M ECL LT-ECL POCI Gesamt Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikationen 42.174 114.718 13.869 0 170.761 Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen 197 1.044 451 0 1.6921) 1) Saldo aus markt- und bonitätsinduzierten Modifikationen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Modifizierte finanzielle Vermögenswerte Geschäftsjahr 2022 12-M ECL LT-ECL POCI Gesamt Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikationen 97.417 29.799 15.481 0 142.697 Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen 14 254 -190 0 781) 1) Saldo aus markt- und bonitätsinduzierten Modifikationen 6) Provisionsergebnis 2023 2022 Provisionserträge: Zahlungsverkehr 75.004 70.087 Wertpapiergeschäft 70.019 80.055 Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft 24.417 26.378 Kreditgeschäft 43.442 46.902 Sonstiges Dienstleistungs- und Beratungsgeschäft 2.574 3.801 Provisionserträge gesamt 215.456 227.223 Provisionsaufwendungen: 2023 2022 Zahlungsverkehr 6.832 5.709 Wertpapiergeschäft 7.824 8.919 Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft 686 684 Kreditgeschäft 3.875 4.578 Sonstiges Dienstleistungs- und Beratungsgeschäft 175 471 Provisionsaufwendungen gesamt 19.392 20.361 Provisionsergebnis 196.064 206.862 Darin enthalten ist ein Ertrag in Höhe von 5.319 Tsd. Euro (Vorjahr 5.535 Tsd. Euro) aus Vermögensverwaltung für fremde Rechnung . 7) Handelsergebnis 2023 2022 Gewinne/Verluste aus zinsbezogenen Geschäften 1.031 -2.647 Gewinne/Verluste aus Devisen-, Valuten- und Münzengeschäft 3.719 2.928 Gewinne/Verluste aus Derivaten 1.049 5.819 Handelsergebnis 5.799 6.100 8) Verwaltungsaufwand 2023 2022 Personalaufwand 228.508 193.378 Andere Verwaltungsaufwendungen 110.609 97.552 Abschreibungen und Wertberichtigungen 30.146 29.401 Verwaltungsaufwand 369.263 320.331 Die Pensionskassenbeiträge beliefen sich auf 4.219 Tsd. Euro (Vorjahr 3.841 Tsd. Euro). Konzernabschluss 2023 373 9) Sonstiger betrieblicher Erfolg 2023 2022 a) Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten FV/PL 9.981 -33.732 davon aus designierten Finanzinstrumenten -1.147 -9.355 davon aus verpflichtend zum FV/PL bewerteten Finanzinstrumenten 11.128 -24.377 b) Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten FV/OCI -421 -2.198 davon aus der Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten 149 -859 davon aus der Veräußerung und Ausbuchung von Fremdkapitalinstrumenten -570 -1.339 c) Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten AC 0 0 d) Sonstiger betrieblicher Erfolg -3.146 -16.672 Sonstige betriebliche Erträge: 39.497 32.907 Erträge aus operationellen Risiken 6.850 5.325 Ertrag aus Entkonsolidierung 4.395 0 Erträge aus Private Equity Investments 361 1.109 Erträge aus Operate Leasing 9.952 10.466 Sonstige Erträge aus dem Leasingteilkonzern 6.623 6.940 Bankfremde Vermittlungsprovisionen 4.574 4.752 Sonstiges 6.742 4.315 Sonstige betriebliche Aufwendungen: -42.643 -49.579 Aufwendungen aus operationellen Risiken -466 -5.451 Stabilitätsabgabe -10.629 -8.758 Beiträge zum Abwicklungs- und Einlagensicherungsfonds -9.288 -14.650 Aufwendungen aus Operate Leasing -8.440 -9.331 Sonstige Aufwendungen aus dem Leasingteilkonzern -8.198 -6.998 Sonstiges -5.622 -4.391 Saldo sonstige betriebliche Erträge / Aufwendungen 6.414 -52.602 10) Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten die laufenden Ertragsteuern der einzelnen Konzernunternehmen, Anpassungen für periodenfremde laufende Ertragsteuern sowie die Veränderungen der latenten Steuerabgrenzungen. 2023 2022 Laufender Ertragsteueraufwand 85.625 52.155 Latenter Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) 9.476 -182 Ertragsteuern 95.101 51.973 Konzernabschluss 2023 374 Überleitung: Zusammenhang zwischen rechnerischen und effektiv ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag 2023 2022 Laufender Ertragsteueraufwand 85.625 52.155 Latenter Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) 9.476 -182 Ertragsteuern 95.101 51.973 Jahresüberschuss vor Steuern 477.704 295.260 Errechneter Steueraufwand 114.745 73.815 Direkt im Eigenkapital erfasste Anpassungen -713 -734 Steuerersparnis aus steuerfreien Beteiligungserträgen -1.274 -2.392 Steuerersparnis aus at-Equity-Überschussbeträgen -30.098 -22.663 Steueraufwand (+)/-ertrag (-) betreffend Vorjahre -52 129 Steuerersparnis aus sonstigen steuerbefreiten Erträgen -239 -243 Steuer aus nicht abzugsfähigem Aufwand 2.771 2.0841) Steuerersparnis aus Verbrauch Verlustvorträge 796 728 Steuereffekte aus abweichenden Steuersätzen 9.165 1.249 Ausgewiesener Steueraufwand (+)/-ertrag (-) 95.101 51.973 Effektiver Steuersatz 19,91 % 17,60 % 1) Der Vorjahresbetrag wurde angepasst. Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses bzw. des Eigenkapitals entfallen 2023 2022 Ergebnis vor Steuern Ertrag- steuern Ergebnis nach Steuern Ergebnis vor Steuern Ertrag- steuern Ergebnis nach Steuern Versicherungsmath. Gewinne/ Verluste gem. IAS 19 -33.171 7.629 -25.542 37.244 -9.671 27.573 Erfolgsneutrale Bewertungs- änderungen Schuldtitel IFRS 9 mit Reklassifizierung 3.000 -690 2.310 -2.193 510 -1.683 Erfolgsneutrale Bewertungs- änderungen Eigenkapitalinstrumente IFRS 9 ohne Reklassifizierung -1.784 1.766 -18 -48.836 16.377 -32.459 Erfolgsneutrale Bewertungs- änderungen eigenes Kreditrisiko IFRS 9 ohne Reklassifizierung 16.162 -3.717 12.445 26.563 -6.294 20.269 Veränderung Währungsausgleichsposten 2.029 0 2.029 595 0 595 Ergebnisanteil aus der Anwendung der Equite Methode 3.199 0 3.199 12.790 0 12.790 Summe -10.566 4.989 -5.577 26.164 921 27.085 Konzernabschluss 2023 375 11) Ergebnis je Aktie in € 2023 2022 Aktienanzahl per 31.12. 70.614.600 70.614.600 Durchschnittliche Anzahl der umlaufenden Aktien 70.586.480 70.580.130 Jahresüberschuss nach Steuern in Tsd. € 382.603 243.287 Ergebnis je Aktie in € 5,42 3,45 Das verwässerte Ergebnis pro Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis pro Aktie, da keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt ausgegeben wurden. Im 3. Quartal 2023 führte die Oberbank AG einen Aktiensplit im Verhältnis 1:2 durch. Dadurch ergibt sich für das Vorjahr ein vergleichbares Ergebnis je Aktie von € 3,45. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die durchschnittliche Anzahl der umlaufenden Aktien für das Jahr 2022 analog zum Aktiensplit vom 3. Quartal 2023 im Verhältnis 1:2 umgerechnet. Konzernabschluss 2023 376 Details zur Konzernbilanz in Tsd. € 12) Barreserve 2023 2022 Guthaben bei Zentralnotenbanken 2.753.939 2.195.154 Sonstige Barreserve 82.355 92.168 Barreserve 2.836.294 2.287.322 13) Forderungen an Kreditinstitute 2023 2022 Forderungen an inländische Kreditinstitute 137.648 84.407 Forderungen an ausländische Kreditinstitute 679.906 972.797 Forderungen an Kreditinstitute 817.554 1.057.204 Forderungen an Kreditinstitute nach Fristen Täglich fällig 205.068 318.962 Bis 3 Monate 579.895 668.270 Über 3 Monate bis 1 Jahr 25.207 64.061 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 1.105 811 Über 5 Jahre 6.279 5.100 Forderungen an Kreditinstitute 817.554 1.057.204 14) Forderungen an Kunden 2023 2022 Forderungen an inländische Kunden 10.706.073 10.623.848 Forderungen an ausländische Kunden 9.368.199 8.569.063 Forderungen an Kunden 20.074.272 19.192.911 Forderungen an Kunden nach Fristen Täglich fällig 3.197.393 3.307.081 Bis 3 Monate 1.372.909 1.306.136 Über 3 Monate bis 1 Jahr 2.466.100 2.121.983 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 7.336.679 6.851.962 Über 5 Jahre 5.701.191 5.605.749 Forderungen an Kunden 20.074.272 19.192.911 Leasinggeschäft (Finanzierungsleasing), Bruttoinvestitionswerte Bis 3 Monate 97.032 79.307 3 Monate bis 1 Jahr 326.187 310.410 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 1.025.491 883.820 Über 5 Jahre 292.692 252.328 Summe 1.741.402 1.525.865 Nicht realisierte Finanzerträge Bis 3 Monate 15.567 8.036 3 Monate bis 1 Jahr 41.478 21.314 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 109.071 53.370 Über 5 Jahre 31.699 16.838 Summe 197.815 99.558 Konzernabschluss 2023 377 Nettoinvestitionswerte Bis 3 Monate 81.465 71.271 3 Monate bis 1 Jahr 284.709 289.096 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 916.420 830.450 Über 5 Jahre 260.993 235.490 Summe 1.543.587 1.426.307 Kumulierte Wertberichtigungen 13.729 19.895 15) Risikovorsorgen siehe Note 43), „Kreditrisiko“ 16) Handelsaktiva 2023 2022 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Börsennotiert 0 9.933 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Börsennotiert 432 2 Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten Währungsbezogene Geschäfte 5.021 10.184 Zinsbezogene Geschäfte 25.464 36.536 Sonstige Geschäfte 0 0 Handelsaktiva 30.917 56.655 17) Finanzanlagen 2023 2022 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Börsennotiert 1.737.725 1.946.152 Nicht börsennotiert 25.086 48.926 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Börsennotiert 56.682 61.023 Nicht börsennotiert 211.625 200.914 Beteiligungen / Anteile An verbundenen Unternehmen 90.456 88.089 An at Equity bewerteten Unternehmen Kreditinstituten 594.284 548.399 Nicht-Kreditinstituten 600.187 551.247 An sonstigen Beteiligungen Kreditinstituten 50.139 47.694 Nicht-Kreditinstituten 190.811 161.023 Finanzanlagen 3.556.995 3.653.467 a) Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 520.364 489.243 b) Finanzielle Vermögenswerte FV/OCI 372.562 594.456 davon Eigenkapitalinstrumente 343.187 324.670 davon Fremdkapitalinstrumente 29.375 269.786 c) Finanzielle Vermögenswerte AC 1.469.598 1.470.122 d) Anteile an at Equity-Unternehmen 1.194.471 1.099.646 Finanzanlagen 3.556.995 3.653.467 Konzernabschluss 2023 378 Die Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, umfassen alle Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, welche nicht zum Marktwert gesteuert werden. Finanzielle Vermögenswerte erfasste Dividenden aus Instrumenten Eigenkapitalinstrumente FV/OCI 31.12.2023 beizulegender Zeitwert die im Geschäftsjahr ausgebucht wurden die am Abschlussstichtag gehalten werden Wertpapiere 56.917 0 135 Beteiligungen 197.826 0 4.155 Anteile an verbundenen Unternehmen 88.444 0 1.645 343.187 0 5.935 Die finanziellen Vermögenswerte in Eigenkapitalinstrumente betreffen insbesondere nicht konsolidierte Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, siehe Note 41), sowie Investments an der Lenzing AG, Energie AG Oberösterreich, Österreichische Kontrollbank AG und Linz Textil AG. Im Geschäftsjahr 2023 wurde kein Eigenkapitalinstrument liquidiert. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Umgliederungen innerhalb des Eigenkapitals. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Eigenkapitalinstrument veräußert, welches zum Zeitpunkt des Abgangs einen beizulegenden Zeitwert von 0,0 Tsd. Euro hatte. Der kumulierte Gewinn betrug ebenfalls 0,0 Tsd. Euro. Finanzielle Vermögenswerte erfasste Dividenden aus Instrumenten Eigenkapitalinstrumente FV/OCI 31.12.2022 beizulegender Zeitwert die im Geschäftsjahr ausgebucht wurden die am Abschlussstichtag gehalten werden Wertpapiere 61.265 0 4.997 Beteiligungen 177.775 0 3.975 Anteile an verbundenen Unternehmen 85.630 0 1.488 324.670 0 10.460 18) Immaterielles Anlagevermögen 2023 2022 Sonstiges immaterielles Anlagevermögen 4.116 3.610 Kundenstock 158 157 Immaterielle Anlagevermögenswerte 4.274 3.767 19) Sachanlagen 2023 2022 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 69.045 72.693 Grundstücke und Gebäude 81.764 85.153 Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.636 39.229 Sonstige Sachanlagen 19.153 20.726 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen 138.564 139.588 Sachanlagen 347.162 357.389 Der Konzern verfügt über fremdgenützte Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von 69.045 Tsd. Euro (Vorjahr 72.693 Tsd. Euro); der Fair Value dieser Objekte liegt bei 80.360 Tsd. Euro (Vorjahr 83.550 Tsd. Euro). Der Fair Value ist dem Level 3 zuzurechnen und wird mittels interner Modelle ermittelt. Die Mieterträge betrugen im Berichtsjahr 4.634 Tsd. Euro (Vorjahr 3.878 Tsd. Euro), die mit ihnen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) betrugen 2.608 Tsd. Euro (Vorjahr 2.869 Tsd. Euro). Die Veräußerbarkeit dieser Immobilien ist durch Kaufoptionsrechte, die den LeasingnehmerInnen vertraglich zustehen, beschränkt. Die nicht garantierten Restwerte des Leasinggeschäfts betragen 44.795 Tsd. Euro (Vorjahr 45.663 Tsd. Euro). Konzernabschluss 2023 379 Leasinggeschäft (Operate Leasing) als Leasinggeber, künftige Mindestleasingzahlungen 2023 2022 Bis 3 Monate 2.558 2.980 3 Monate bis 1 Jahr 8.249 8.305 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 26.075 27.246 Über 5 Jahre 7.936 8.957 Summe 44.818 47.488 20) Leasingverhältnisse als Leasingnehmer Die abgeschlossenen Leasingverhältnisse der Oberbank AG beziehen sich im Wesentlichen auf die Anmietung von Filialen und Büroräumen sowie Bau- und Bestandsrechte an Grundstücken, Garagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Fahrzeugen. Mit den Leasingverhältnissen sind keine wesentlichen Beschränkungen oder Zusagen verbunden. Sale-and-Leaseback-Transaktionen wurden nicht eingegangen. Für das Geschäftsjahr 2023 ergeben sich folgende Darstellungen in der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzern-Kapitalflussrechnung für die Oberbank als Leasingnehmer: Leasing in der Konzernbilanz 2023 2022 Sachanlagen 138.875 140.050 Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden 135.478 137.264 Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung 683 737 Nutzungsrechte an Sonstigen Sachanlagen 2.403 1.587 Nutzungsrechte an als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 311 462 Sonstige Passiva Leasingverbindlichkeiten 140.408 141.298 Die Zugänge der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2023 betrugen 20.510 Tsd. Euro. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverbindlichkeiten beliefen sich auf 16.913 Tsd. Euro. Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten sind künftige Zahlungsmittelabflüsse aus nicht sicheren Verlängerungsoptionen in Höhe von 15.388 Tsd. Euro unberücksichtigt geblieben. Leasingverbindlichkeiten (brutto) nach Fristigkeiten 2023 2022 Bis 3 Monate 4.002 3.772 3 Monate bis 1 Jahr 11.482 10.754 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 53.936 51.683 Über 5 Jahre 70.988 75.090 Summe 140.408 141.298 Konzernabschluss 2023 380 Leasing in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung 2023 2022 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 950 798 Verwaltungsaufwand 16.245 15.518 Abschreibungen für Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden 14.827 14.108 Abschreibungen für Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung 248 291 Abschreibungen für Nutzungsrechte an Sonstigen Sachanlagen 988 956 Abschreibungen für Nutzungsrechte an als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 182 163 Andere Aufwendungen aus Leasingverhältnissen 1.963 1.680 Sonstiger betrieblicher Erfolg Erträge aus Unterleasing von Nutzungsrechten 752 780 Leasing in der Konzern-Kapitalflussrechnung 2023 2022 Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit -16.913 -16.067 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit 950 798 21) Sonstige Aktiva 2023 2022 Latente Steueransprüche 1.606 1.353 Sonstige Vermögensgegenstände 127.318 137.781 Positive Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuchs 25.933 39.640 Rechnungsabgrenzungsposten 12.146 10.677 Sonstige Aktiva 167.003 189.451 Konzernabschluss 2023 381 Aktive Steuerabgrenzungen / Passive Steuerabgrenzungen Steuerabgrenzungen 2023 Steuerabgrenzungen 2022 Aktiv Passiv Aktiv Passiv Barreserve 126 0 105 0 Forderungen an Kreditinstitute 14 -158 11 -138 Forderungen an Kunden 41.801 -1.196 8.358 -5.827 Handelsaktiva 0 -6.524 0 -10.492 Finanzanlagen 350 -33.355 465 -26.331 Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 0 -15.612 0 -9.089 Finanz. Vermögenswerte FV/OCI (mit recycling) 0 -700 0 -6.869 Finanz. Vermögenswerte FV/OCI (ohne recycling) 0 -17.038 0 -10.374 Finanzielle Vermögenswerte AC 350 0 455 0 Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen 0 -5 11 0 Immaterielles Anlagevermögen 0 -30 0 -30 Sachanlagen 589 -31.691 537 -31.964 Sonstige Aktiva 6.950 -35 3.894 -57 49.830 -72.989 13.371 -74.838 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 58 -93 101 -4 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 0 -4.909 0 -6.060 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 -17.196 0 -23.311 Personalrückstellungen 15.696 0 11.662 0 Sonstige Rückstellungen 933 0 298 -714 Sonstige Passiva 54.806 -39.632 72.435 -312 Nachrangkapital 0 -3.720 0 -5.616 Unversteuerte Rücklagen / Bewertungsreserven 0 -227 0 -227 71.493 -65.777 84.497 -36.243 Aktivierungsfähige steuerliche Verlustvorträge 90 0 359 0 Aktive/Passive Steuerabgrenzung 121.414 -138.767 98.227 -111.082 Saldierung von aktiven und passiven Steuerabgrenzungen ggü. derselben Finanzbehörde -119.809 119.809 -96.874 96.874 Latente Steuerforderung/-verbindlichkeit per Saldo 1.605 -18.958 1.353 -14.207 Zum 31.12.2023 wurden keine aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge aus dem Leasing-Teilkonzern in Höhe von 1.296 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.941 Tsd. Euro) angesetzt, da aus heutiger Sicht ein Verbrauch in absehbarer Zeit nicht realisierbar erscheint. Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, die von Konzerngesellschaften gehalten werden, in Höhe von 941.285 Tsd. Euro (Vorjahr: 850.667 Tsd. Euro) wurden in Übereinstimmung mit IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern angesetzt, da sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit erwartungsgemäß nicht umkehren werden. Bei der temporären Differenz handelt es sich um thesaurierte Gewinnanteile, deren Ausschüttung nicht beabsichtigt ist bzw. auf absehbare Zeit steuerfrei bleiben wird. Zum 31.12.2023 wurde daher – ohne Berücksichtigung der steuerfreien Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen – eine hypothetische Steuerschuld von 216.495 Tsd. Euro (Vorjahr 212.667 Tsd. Euro) nicht angesetzt. Konzernabschluss 2023 382 22) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2023 2022 Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditinstituten 1.926.740 2.426.246 Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Kreditinstituten 2.119.648 2.022.489 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.046.388 4.448.735 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Fristen Täglich fällig 715.872 777.734 Bis 3 Monate 131.447 177.797 Über 3 Monate bis 1 Jahr 460.520 135.208 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 593.994 1.666.362 Über 5 Jahre 2.144.555 1.691.634 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.046.388 4.448.735 Im Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Betrag von 350 Mio. Euro (VJ: 800 Mio. Euro) aus dem TLTRO III Refinanzierungsprogramm der EZB enthalten. Im Dezember 2023 wurden eine vorzeitige Rückzahlung in Höhe von 450 Mio. Euro durchgeführt. Die Refinanzierungen werden seit 23. November 2022 mit dem durchschnittlichen Leitzinssatz der EZB bis zum Ende der Laufzeit bzw. bis zur vorzeitigen Rückzahlung des jeweiligen Refinanzierungsprogrammes verzinst. Dieser Zinssatz stellte im Vergleich zu anderen vergleichbaren, besicherten Refinanzierungen eine marktkonforme Refinanzierung dar. Wir haben die Finanzierungsverbindlichkeit daher als Finanzinstrument gemäß IFRS 9 erfasst. Die künftige Verzinsung hängt von der weiteren Entwicklung des EZB Einlagenzinssatzes ab, womit die Auswirkung auf das zukünftige Zinsergebnis noch nicht abgeschätzt werden kann. Im Geschäftsjahr 2023 sind die Verbindlichkeiten aus dem TLTRO III Refinanzierungsprogramm mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 3,26 % verzinst worden, was einem Zinsaufwand von 26,0 Mio. Euro entspricht. Die Laufzeiten der Transaktionen sind für 250 Mio. Euro bis Juni 2024 und für die restlichen 100 Mio. Euro bis September 2024. Eine mögliche vorzeitige Rückführung wird im Laufe des Jahres 2024 geprüft. 23) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2023 2022 Spareinlagen 1.429.458 2.167.226 Sonstige 14.326.674 12.894.129 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 15.756.132 15.061.355 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Fristen Täglich fällig 11.393.581 12.834.782 Bis 3 Monate 2.202.791 997.858 Über 3 Monate bis 1 Jahr 1.686.335 713.925 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 223.020 379.018 Über 5 Jahre 250.405 135.772 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 15.756.132 15.061.355 24) Verbriefte Verbindlichkeiten 2023 2022 Begebene Schuldverschreibungen 2.834.820 2.397.353 Andere verbriefte Verbindlichkeiten 7.317 9.664 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.842.137 2.407.017 Verbriefte Verbindlichkeiten nach Fristen Bis 3 Monate 68.880 41.281 Über 3 Monate bis 1 Jahr 89.036 86.010 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 924.349 794.876 Über 5 Jahre 1.759.872 1.484.850 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.842.137 2.407.017 Konzernabschluss 2023 383 25) Rückstellungen 2023 2022 Abfertigungs- und Pensionsrückstellung 139.736 136.523 Jubiläumsgeldrückstellung 15.006 12.095 Rückstellungen für das Kreditgeschäft 125.137 137.497 Sonstige Rückstellungen 28.245 33.506 Rückstellungen 308.124 319.621 Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen und Pensionen 2023 2022 Rückstellung zum 1.1. 136.523 179.295 Zuweisung/Auflösung Abfertigungsrückstellung 7.664 -8.918 Zuweisung/Auflösung Pensionsrückstellung -4.451 -33.854 Rückstellung zum 31.12. 139.736 136.523 Darstellung leistungsorientierter Verpflichtungen gem. IAS 19 2023 2022 Planvermögen 0 0 Abfertigungsrückstellung 43.873 36.209 Pensionsrückstellung 95.863 100.314 Jubiläumsgeldrückstellung 15.005 12.095 Summe leistungsorientierte Versorgungspläne 154.741 148.618 Die leistungsorientierten Versorgungspläne des Oberbank Konzerns umfassen Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen. Die rechtlichen Grundlagen der Abfertigungsrückstellung stellen das Angestelltengesetz (§ 23) sowie der Banken-Kollektivvertrag (§ 32) dar. Gemäß § 32 des Kollektivvertrags erhalten DienstnehmerInnen mit mindestens fünfjähriger Dienstzeit eine Abfertigung im Ausmaß von zwei Monatsentgelten zusätzlich zu den Ansprüchen gemäß AngGes („Abfertigung alt“) bzw. BMSVG („Abfertigung neu“). Per 31.12.2023 sind 613 Personen im System „Abfertigung alt“ (90,9 % der Gesamtrückstellung) und 1.269 Personen im System „Abfertigung neu“. Die rechtlichen Grundlagen der Pensionsrückstellung stellen der Kollektivvertrag betreffend die Neuregelung des Pensionsrechts (Pensionsreform 1997) sowie einzelvertragliche Pensionszusagen dar. Mit Stand per 31.12.2023 umfasst die Pensionsrückstellung im Oberbank Konzern 331 PensionsempfängerInnen (70,9 % der Gesamtrückstellung) und 235 aktive DienstnehmerInnen (29,1 % der Gesamtrückstellung). Der Großteil der aktiven DienstnehmerInnen (234) besitzt eine Anwartschaft auf eine Besitzstandspension, die mit Stichtag 1.1.1997 ermittelt wurde und deren Wert jährlich im Ausmaß der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung angepasst wird. Auf diesen Personenkreis entfallen 15,1 % der Gesamtrückstellung. Zu nennende Risiken im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung Berufsunfähigkeit: Im Fall der Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension kommt wieder das vor dem 1.1.1997 geltende Pensionsrecht zur Anwendung, das heißt, die anfallende Bankleistung ist eine Übergangspension (Gesamtpension) auf Basis des Letztbezugs unter Anrechnung der von der Bank finanzierten Pensionskassenleistung. 2023 wurde keine Berufsunfähigkeitspension zuerkannt. Konzernabschluss 2023 384 Administrativpension: Aktive DienstnehmerInnen, die Anwartschaft auf eine Besitzstandspension haben, erhalten bei Kündigung durch die Bank eine auf Basis des Letztbezugs zu berechnende Administrativpension, die so lange zu bezahlen ist, bis Anspruch auf eine ASVG-Pension besteht. Ab diesem Zeitpunkt gelangt dann eine Übergangspension zur Auszahlung (Einrechnung einer fiktiven ASVG- Pension).2023 gab es keinen solchen Fall. Die rechtliche Grundlage der Jubiläumsgeldrückstellung stellt die Betriebsvereinbarung dar. Der Anspruch ist wie folgt gestaffelt: bei 25 Dienstjahren drei Monatsgehälter und bei 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter. Mit Stand per 31.12.2023 ist die Jubiläumsgeldrückstellung für 1.441 Personen gebildet. 431 Personen sind ohne Rückstellung (bei 37 Personen wurde das Jubiläumsgeld bereits ausbezahlt, bei 256 Personen liegt der Pensionsstichtag vor Erreichen des Jubiläums, 17 Personen haben ein gekündigtes Dienstverhältnis, 121 Personen sind im 2. HJ 2023 eingetreten – für diesen Personenkreis wird keine Rückstellung gebildet). Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen, Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 2023 2022 Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen zum 1.1. 148.618 194.203 Erfolgswirksam in der Gewinn-/Verlustrechnung erfasst + Dienstzeitaufwand 2.684 3.803 + Zinsaufwand 5.368 2.383 Zwischensumme 156.670 200.389 Effekte von Neubewertungen Erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst -/+ Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust 31.961 -35.707 - Finanzielle Annahmen 21.300 -38.857 - Demografische Annahmen 0 0 - Erfahrungsbedingte Annahmen 10.661 3.150 -/+ Gewinne/Verluste des Planvermögens 0 0 -/+ Gewinne/Verluste aus Wechselkursänderungen 0 0 Erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 2.845 -3.422 Zwischensumme 34.806 -39.129 Übrige - Geleistete Zahlungen aus Planabgeltung -23.258 0 - Zahlungen im Berichtsjahr -13.477 -12.642 - übrige Veränderungen 0 0 Zwischensumme -36.735 -12.642 Bilanzierte Rückstellungen zum 31.12. 154.741 148.618 Im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 wurde allen pensionierten MitarbeiterInnen ein Pensionsabfindungsangebot unterbreitet, mit der Möglichkeit sich 100 % der zum 31.12.2023 erwarteten Pensionsansprüche abfinden zu lassen. Rund 25 % der PensionistInnen machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Insgesamt wurde ein Betrag in Höhe von 23.258 Tsd. Euro abgefunden. Konzernabschluss 2023 385 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen wurden im Geschäftsjahr erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Die Beträge werden später nicht reklassifiziert, eine Übertragung innerhalb des Eigenkapitals ist allerdings zulässig. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Jubiläumsgeldrückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand erfasst. Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Ermittlung der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen 2023 2022 Rechenzinssatz 3,25 % 3,75 % Kollektivvertragserhöhung 4,03 % 2,84 % Pensionserhöhung 2,99 % 1,89 % Fluktuation keine keine Pensionsantrittsalter Frauen 60–65 Jahre 59–65 Jahre Pensionsantrittsalter Männer 65 Jahre 65 Jahre Sterbetafeln AVÖ 2018 AVÖ 2018 Unter der Annahme unveränderter Berechnungsparameter wird mit einer Auflösung im Geschäftsjahr 2024 der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von rund 2,4 Mio. Euro gerechnet. Die Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen betrugen für das Geschäftsjahr 2016 185.058 Tsd. Euro, für das Geschäftsjahr 2017 184.732 Tsd. Euro, für das Geschäftsjahr 2018 196.750 Tsd. Euro, für das Geschäftsjahr 2019 214.503 Tsd. Euro, für das Geschäftsjahr 2020 217.553 Tsd. Euro und für das Geschäftsjahr 2021 194.203 Tsd. Euro Sensitivitätsanalyse Die Sensitivitätsanalyse zeigt die Auswirkungen auf die leistungsorientierten Verpflichtungen, die bei vernünftiger Betrachtungsweise durch Änderungen maßgeblicher versicherungsmathematischer Annahmen zum Ende der Berichtsperiode möglich gewesen wären. in Tsd. € Abfertigung Pension Jubiläumsgeld Rechenzinssatz + 0,5 % 41.821 90.637 - Rechenzinssatz – 0,5 % 46.048 101.664 - Kollektivvertragserhöhung + 0,5 % 46.020 96.302 - Kollektivvertragserhöhung - 0,5 % 41.826 95.464 - Pensionserhöhung + 0,5 % - 100.951 - Pensionserhöhung - 0,5 % - 91.192 - Obwohl die Sensitivitätsanalyse keine abschließende Darstellung der künftig zu erwartenden Zahlungsströme darstellt, ermöglicht sie eine Einschätzung der Auswirkungen bei Änderungen der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen. Fälligkeitsprofil In der nachfolgenden Tabelle sind die voraussichtlichen Leistungszahlungen in jeder der nachfolgenden Perioden dargestellt: Konzernabschluss 2023 386 in Tsd. € Abfertigung Pension Jubiläumsgeld 2024 3.663 6.215 - 2025 1.549 6.092 - 2026 1.735 5.935 - 2027 3.551 5.806 - 2028 4.513 5.661 - Summe erwarteter Leistungszahlungen der folgenden fünf Jahre 15.011 29.709 - Laufzeit Die folgende Tabelle zeigt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung per 31.12.2023: in Jahren Abfertigung Pension Jubiläumsgeld Laufzeit 9,77 11,72 - Entwicklung der sonstigen Rückstellungen Jubiläumsgeldrückstellung Rückst. für das Kreditgeschäft Sonstige Rückstellungen Stand zum 1.1. 12.095 137.497 33.506 Zuweisung 2.911 44.666 2.455 Verbrauch / Währungsdifferenz / Effekt anteilsmäßige Konsolidierung / Umgliederung 0 31.956 -845 Auflösung 0 -88.982 -6.871 Stand zum 31.12. 15.006 125.137 28.245 Es handelt sich dabei überwiegend um kurzfristige Rückstellungen. Konzernabschluss 2023 387 26) Sonstige Passiva 2023 2022 Handelspassiva 35.020 50.381 Steuerschulden 44.647 23.632 Laufende Steuerschulden 25.689 9.425 Latente Steuerschulden1) 18.958 14.207 Leasingverbindlichkeiten 140.408 141.298 Sonstige Verbindlichkeiten 140.873 122.876 Negative Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuchs 119.248 184.551 Rechnungsabgrenzungsposten 11.367 12.068 Sonstige Passiva 491.563 534.806 1)Details zu Passiven Steuerabgrenzungen siehe Note 21, „Sonstige Aktiva“. 27) Sonstige Passiva (Anteil Handelspassiva) 2023 2022 Währungsbezogene Geschäfte 7.202 12.769 Zinsbezogene Geschäfte 27.574 37.612 Sonstige Geschäfte 244 0 Handelspassiva 35.020 50.381 28) Nachrangkapital 2023 2022 Begebene nachrangige Schuldverschreibungen inkl. Ergänzungskapital 527.054 479.712 Hybridkapital 0 0 Nachrangkapital 527.054 479.712 Nachrangkapital nach Fristen Bis 3 Monate 36.974 7.822 Über 3 Monate bis 1 Jahr 49.856 48.269 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 211.360 219.374 Über 5 Jahre 228.864 204.247 Nachrangkapital 527.054 479.712 Entwicklung Nachrangkapital Stand 1.1. 479.712 496.368 Zahlungswirksame Veränderungen 37.021 24.844 hievon Einzahlungen aus Emissionen 87.021 54.844 hievon Rückkauf/Rückzahlung -50.000 -30.000 Nicht zahlungswirksame Veränderungen 10.321 -41.500 hievon Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts 8.240 -39.266 hievon sonstige Änderungen 2.081 -2.234 Stand 31.12. 527.054 479.712 Konzernabschluss 2023 388 29) Eigenkapital 2023 2022 Gezeichnetes Kapital 105.919 105.772 Kapitalrücklagen 505.523 505.523 Gewinnrücklagen (inkl. Bilanzgewinn) 3.191.076 2.875.147 Passive Unterschiedsbeträge 1.872 1.872 Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile 50.000 50.000 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 8.683 8.606 Eigenkapital 3.863.073 3.546.920 Entwicklung der in Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) In Umlauf befindliche Aktien per 1.1. 35.257.149 35.287.597 Ausgabe neuer Aktien (Aktiensplit) 35.307.300 0 Kauf eigener Aktien -185.817 -124.547 Verkauf eigener Aktien 284.123 94.099 In Umlauf befindliche Aktien per 31.12. 70.662.755 35.257.149 Zuzüglich eigene Aktien im Konzernbestand 1.996 50.151 Ausgegebene Aktien per 31.12. 70.614.600 35.307.300 Der Buchwert der gehaltenen eigenen Anteile beträgt zum Bilanzstichtag 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 5,1 Mio. Euro). 30) Anlagenspiegel Entwicklung Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen Immat. Anlagevermögenswerte Sachanlagen hievon als Finanzin- vestitionen gehaltene Immobilien Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1.2023 23.409 691.191 106.384 Währungsdifferenzen 58 254 0 Umbuchungen 0 0 0 Zugänge 1.740 34.479 32 Abgänge 8 21.148 1.637 Kumulierte Abschreibungen 20.925 357.614 35.734 Buchwerte 31.12.2023 4.274 347.162 69.045 Buchwerte 31.12.2022 3.767 357.389 72.693 Abschreibungen im Geschäftsjahr 1.243 35.195 2.772 Von den Abschreibungen im Geschäftsjahr der Sachanlagen sind 6.292 Tsd. Euro aus Operate Leasing im Sonstigen betrieblichen Erfolg ausgewiesen. Der bilanziell noch nicht berücksichtigte Teil der COVID-19-Investitionsprämie beträgt 0 Tsd. Euro. Konzernabschluss 2023 389 31) Fair Value von Finanzinstrumenten und sonstige Positionen zur Bilanzüberleitung per 31.12.2023 (Obere Zeile: jeweiliger Betrag als Buchwert, untere Zeile: Betrag als Fair Value) AC FV/PL hievon designiert HFT FV/OCI hievon FV/OCI- Eigen- kapitalinstrumente hievon FV/OCI- Fremd- kapitalinstrumente AC/ Liabilities Sonstige Summe Barreserve 2.836.294 2.836.294 2.836.294 2.836.294 Forderungen an Kreditinstitute 817.554 817.554 818.332 818.332 Forderungen an Kunden 73.967 302.402 275.921 739 739 19.697.164 20.074.272 68.506 302.402 275.921 739 739 19.549.097 19.920.744 Handelsaktiva 30.917 30.917 30.917 30.917 Finanzanlagen 1.469.598 520.364 218.313 372.562 343.187 29.375 1.194.471 3.556.995 1.403.082 520.364 218.313 372.562 343.187 29.375 2.296.008 Immaterielles Anlagevermögen 4.274 4.274 Sachanlagen 347.162 347.162 Sonstige Aktiva 25.933 141.070 167.003 25.933 25.933 hievon geschlossene 25.933 25.933 Derivate im Bankbuch 25.933 25.933 Summe Bilanzaktiva 1.543.565 822.766 494.235 56.850 373.301 343.187 30.114 23.351.013 1.686.977 27.834.471 1.471.587 822.766 494.235 56.850 373.301 343.187 30.114 23.203.724 Konzernabschluss 390 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.046.388 4.046.388 3.749.475 3.749.475 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 269.817 269.817 15.486.315 15.756.132 269.817 269.817 15.470.168 15.739.985 Verbriefte Verbindlichkeiten 617.327 617.327 2.224.811 2.842.137 617.327 617.327 2.050.907 2.668.234 Rückstellungen 308.124 308.124 Sonstige Passiva 154.268 337.295 491.563 154.268 154.268 hievon geschlossene 119.248 119.248 Derivate im Bankbuch 119.248 119.248 Nachrangkapital 285.281 285.281 241.773 527.054 285.281 285.281 224.653 509.934 Kapital 3.863.073 3.863.073 Summe Bilanzpassiva 1.172.424 1.172.424 154.268 21.999.288 4.508.491 27.834.471 1.172.424 1.172.424 154.268 21.495.203 Konzernabschluss 391 31) Fair Value von Finanzinstrumenten und sonstige Positionen zur Bilanzüberleitung per 31.12.2022 (Obere Zeile: jeweiliger Betrag als Buchwert, untere Zeile: Betrag als Fair Value) AC FV/PL hievon designiert HFT FV/OCI hievon FV/OCI- Eigenkapital- instrumente hievon FV/OCI- Fremdkapital- instrumente AC/ Liabilities Sonstige Summe Barreserve 2.287.322 2.287.322 2.287.322 2.287.322 Forderungen an Kreditinstitute 1.057.204 1.057.204 1.057.398 1.057.398 Forderungen an Kunden 43.586 32.660 6.817 35.215 35.215 19.081.451 19.192.911 36.115 32.660 6.817 35.215 35.215 18.656.216 18.760.205 Handelsaktiva 56.655 56.655 56.655 56.655 Finanzanlagen 1.470.122 489.243 240.983 594.456 324.670 269.786 1.099.645 3.653.467 1.342.212 489.243 240.983 594.456 324.670 269.786 Immaterielles Anlagevermögen 3.767 3.767 Sachanlagen 357.389 357.389 Sonstige Aktiva 39.640 149.812 189.451 39.640 hievon geschlossene 39.640 39.640 Derivate im Bankbuch 39.640 39.640 Summe Bilanzaktiva 1.513.708 521.903 247.799 96.294 629.671 324.670 305.001 22.425.977 1.610.612 26.798.166 1.378.327 521.903 247.799 96.294 629.671 324.670 305.001 22.000.936 Konzernabschluss 392 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.448.735 4.448.735 4.078.306 4.078.306 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 284.307 284.307 14.777.048 15.061.355 284.307 284.307 14.762.343 15.046.650 Verbriefte Verbindlichkeiten 640.406 640.406 1.766.610 2.407.017 640.406 640.406 1.508.338 2.148.744 Rückstellungen 319.622 319.622 Sonstige Passiva 234.932 299.874 534.806 234.932 hievon geschlossene 184.551 184.551 Derivate im Bankbuch 184.551 184.551 Nachrangkapital 277.616 277.616 202.096 479.712 277.616 277.616 181.215 458.831 Kapital 3.546.920 3.546.920 Summe Bilanzpassiva 1.202.329 1.202.329 234.932 21.194.489 4.166.415 26.798.166 1.202.329 1.202.329 234.932 20.530.202 Im Geschäftsjahr 2023 gab es hinsichtlich finanzieller Vermögenswerte eine Reklassifizierung aus der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) in die Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 29,6 Mio. Euro woraus ein negatives Ergebnis in Höhe von 0,4 Mio. Euro resultierte. Es gab keine Reklassifizierungen aus der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) in die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI). Konzernabschluss 393 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeiten kumulierte Änderung beizulegender Zeitwert wegen Änderung eigenes Ausfallrisiko (Erfassung im OCI) Änderung beizulegender Zeitwert wegen Änderung Marktrisiko (Erfassung in GuV) Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Nominale zum 31.12.2023 im Geschäftsjahr 2023 kumuliert zum 31.12.2023 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 0 0 0 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 11.864 -10.800 -23.195 -23.195 Verbriefte Verbindlichkeiten 16.387 -33.765 -74.766 -74.766 Nachrangkapital 5.267 -11.428 -14.969 -14.969 Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Umgliederungen des kumulierten Gewinns oder Verlusts innerhalb des Eigenkapitals. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeiten kumulierte Änderung beizulegender Zeitwert wegen Änderung eigenes Ausfallrisiko (Erfassung im OCI) Änderung beizulegender Zeitwert wegen Änderung Marktrisiko (Erfassung in GuV) Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Nominale zum 31.12.2022 im Geschäftsjahr 2022 kumuliert zum 31.12.2022 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 420 0 0 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 6.069 63.395 -28.200 -28.200 Verbriefte Verbindlichkeiten 9.207 101.856 -101.351 -101.351 Nachrangkapital 2.080 34.171 -23.209 -23.209 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Vermögenswerte 31.12.2023 Änderung beizulegender Zeitwert wegen Anpassung Ausfallrisiko Änderung beizulegender Zeitwert zugehörige Kreditderivate oder ähnliche Instrumente maximales Ausfallsrisiko Minderung durch zugehörige Kreditderivate oder ähnl. Instrumente im Geschäftsjahr kumuliert im Geschäftsjahr kumuliert Forderungen an Kunden 275.921 – – – – – Finanzanlagen 218.313 – – 72 – – Konzernabschluss 394 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Vermögenswerte 31.12.2022 Änderung beizulegender Zeitwert wegen Anpassung Ausfallrisiko Änderung beizulegender Zeitwert zugehörige Kreditderivate oder ähnliche Instrumente maximales Ausfallsrisiko Minderung durch zugehörige Kreditderivate oder ähnl. Instrumente im Geschäftsjahr kumuliert im Geschäftsjahr kumuliert Forderungen an Kunden 6.817 – – – – – Finanzanlagen 240.983 – – 275 – – Das maximale Ausfallrisiko für Finanzinstrumente im Anwendungsbereich von IFRS 9, auf die jedoch die Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 keine Anwendungen finden, stellt sich wie folgt dar: in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022 Forderungen an Kunden FV/PL 302.402 32.660 Finanzanlagen FV/PL 520.364 489.243 Finanzanlagen FV/OCI 343.187 324.670 Handelsaktiva 30.917 56.654 Derivate im Bankbuch 25.933 39.640 Gesamt 1.222.803 942.867 Konzernabschluss 395 Fair-Value-Hierarchie bei Finanzinstrumenten Buchwert Fair Value per 31.12.2023 in Tsd. € AC FV/PL HFT FV/OCI AC / Liabilities Sonstige Summe Level 1 Level 2 Level 3 Mit dem Fair Value bewertete Finanzinstrumente Forderungen an Kunden 302.402 739 303.141 19.586 283.554 Handelsaktiva 30.917 30.917 422 30.495 Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 520.364 520.364 263.841 256.523 Finanzielle Vermögenswerte FV/OCI 372.562 372.562 86.041 251 286.270 1) Sonstige Aktiva 25.933 25.933 25.933 hievon geschlossene Derivate im Bankbuch 25.933 25.933 25.933 Nicht mit dem Fair Value bewertete Finanzinstrumente Forderungen an Kreditinstitute 817.554 817.554 818.332 Forderungen an Kunden 73.967 19.697.164 19.771.131 68.506 19.549.097 Finanzielle Vermögenswerte AC 1.469.598 1.469.598 1.379.481 23.601 Mit dem Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichk. ggü. Kreditinstituten Verbindlichk. ggü. Kunden 269.817 269.817 269.817 Verbriefte Verbindlichkeiten 617.327 617.327 617.327 Sonstige Passiva 154.268 154.268 154.268 Konzernabschluss 396 hievon geschlossene Derivate im Bankbuch 119.248 119.248 119.248 Nachrangkapital 285.281 285.281 285.281 Nicht mit dem Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichk. ggü. Kreditinstituten 4.046.388 4.046.388 3.749.475 Verbindlichk. ggü. Kunden 15.486.315 15.486.315 15.470.168 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.224.811 2.224.811 2.050.907 Sonstige Passiva Nachrangkapital 241.773 241.773 224.653 1) Diese Position besteht aus Beteiligungen, deren Marktwert mittels Discounted-Cashflow-Bruttoverfahren bzw. als Mischverfahren (Multiple-Verfahren in Kombination mit Discounted-Cashflow-Verfahren) oder anderer Methoden der Unternehmensbewertung ermittelt wurde. Konzernabschluss 397 Fair-Value-Hierarchie bei Finanzinstrumenten Buchwert Fair Value per 31.12.2022 in Tsd. € AC FV/PL HFT FV/OCI AC / Liabilities Sonstige Summe Level 1 Level 2 Level 3 Mit dem Fair Value bewertete Finanzinstrumente Forderungen an Kunden 32.660 35.215 67.874 54.183 13.691 Handelsaktiva 56.655 56.655 9.935 46.720 Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 489.243 489.243 255.170 234.074 Finanzielle Vermögenswerte FV/OCI 594.456 594.456 326.928 4.122 263.405 1) Sonstige Aktiva 39.640 39.640 39.640 hievon geschlossene Derivate im Bankbuch 39.640 39.640 39.640 Nicht mit dem Fair Value bewertete Finanzinstrumente Forderungen an Kreditinstitute 1.057.204 1.057.204 1.057.398 Forderungen an Kunden 43.586 19.081.451 19.125.037 36.115 18.656.216 Finanzielle Vermögenswerte AC 1.470.122 1.470.122 1.299.389 42.823 Mit dem Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichk. ggü. Kreditinstituten Verbindlichk. ggü. Kunden 284.307 284.307 284.307 Verbriefte Verbindlichkeiten 640.406 640.406 640.406 Sonstige Passiva 234.931 234.931 234.931 Konzernabschluss 398 hievon geschlossene Derivate im Bankbuch 184.551 184.551 184.551 Nachrangkapital 277.616 277.616 277.616 Nicht mit dem Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichk. ggü. Kreditinstituten 4.448.735 4.448.735 4.078.306 Verbindlichk. ggü. Kunden 14.777.048 14.777.048 14.762.343 Verbriefte Verbindlichkeiten 1.766.610 1.766.610 1.508.338 Sonstige Passiva Nachrangkapital 202.096 202.096 181.215 1) Diese Position besteht aus Beteiligungen, deren Marktwert mittels Discounted-Cashflow-Bruttoverfahren bzw. als Mischverfahren (Multiple-Verfahren in Kombination mit Discounted-Cashflow-Verfahren) oder anderer Methoden der Unternehmensbewertung ermittelt wurde. Konzernabschluss 399 Unter Fair Value versteht man den Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen MarktteilnehmerInnen am Bilanzstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet, oder auf dem vorteilhaftesten Markt, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist und sofern Zugang zu diesen Märkten besteht. Sofern es notierte Preise für idente Vermögenswerte oder Schulden in aktiven Märkten gibt, zu denen am Bilanzstichtag eine Zugangsmöglichkeit besteht, werden diese zur Bewertung herangezogen (Level 1). Sind keine derartigen Marktpreise verfügbar, kommen zur Fair Value Ermittlung Bewertungsmodelle zum Einsatz, die auf direkt oder indirekt beobachtbaren Parametern beruhen (Level 2). Lässt sich der Fair Value weder anhand von Marktpreisen noch auf Basis von Bewertungsmodellen, die sich vollständig auf direkt oder indirekt beobachtbare Marktdaten stützen, ermitteln, werden einzelne nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter anhand angemessener Annahmen geschätzt (Level 3). Sämtliche Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert betreffen regelmäßige Bewertungen. Es gab im Berichtszeitraum keine einmaligen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. Bewertungsprozess Die Abteilung Strategisches Risikomanagement der Oberbank ist für die unabhängige Überwachung und Kommunikation von Risiken sowie für die Bewertung der Finanzinstrumente zuständig. Sie ist aufbauorganisatorisch vom Handel, der für die Initiierung bzw. den Abschluss der Geschäfte zuständig ist, getrennt. Die Handelsbuchpositionen werden täglich zu Geschäftsschluss mit aktuellen Marktpreisen bewertet. Als Marktpreise werden aktuelle Börsenkurse verwendet soweit ein öffentlich notierter Marktpreis zur Verfügung steht. Wenn eine direkte Bewertung zu Börsenkursen nicht möglich ist, werden Modellwerte, die sich aus der Zugrundelegung aktueller beobachtbarer Marktdaten (Zinskurven, Volatilitäten,….) ergeben, verwendet. Diese Marktdaten werden täglich validiert und in tourlichen Abständen werden die Modellpreise mit tatsächlich am Markt erzielbaren Preisen verglichen, dabei werden die Modellpreise der Derivate mit den Modellwerten der Partnerbanken verglichen. Der Vorstand wird täglich über die Risikoposition und die Bewertungsergebnisse aus den gesamten Handelsbuchpositionen informiert. Die Ermittlung von Fair Values zu Finanzinstrumenten, die nicht das Handelsbuch betreffen, erfolgt quartalsweise. Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Fair Value Die verwendeten Bewertungsmodelle entsprechen anerkannten finanzmathematischen Methoden zur Bewertung von Finanzinstrumenten und berücksichtigen alle Faktoren, die die MarktteilnehmerInnen bei der Festlegung eines Preises als angemessen betrachten. Zur Fair Value Bewertung kommt als Bewertungsansatz der einkommensbasierte Ansatz zur Anwendung. Der marktbasierte Ansatz wird lediglich bei der Fair Value Bewertung von strukturierten Produkten verwendet. Inputfaktoren zur Berechnung des Fair Value Die Fair Value Bewertung für Level 1 Finanzinstrumente erfolgt mit an aktiven Märkten notierten Preisen. Darunter fallen börsennotierte Wertpapiere und Derivate. Wenn eine direkte Bewertung zu Börsenkursen nicht möglich ist, werden für die Ermittlung des Zeitwerts in Level 2 Modellwerte, die sich aus der Zugrundelegung aktueller Marktdaten (Zinskurven, Volatilitäten, etc.) ergeben, verwendet. Die der Bewertung zugrunde liegenden Zinskurven und Volatilitäten kommen vom System Refinitiv. Konzernabschluss 400 Es kommen anerkannte Bewertungsmodelle zum Einsatz, wobei die Bewertung zu Marktbedingungen durchgeführt wird. Im Fall von Derivaten kommt bei symmetrischen Produkten (z. B. IRS) die Discounted Cashflow Methode zur Anwendung. Die beizulegenden Zeitwerte für asymmetrische Produkte (Optionen) werden mit Standardmethoden (z. B. Black Scholes, Hull & White, ...) berechnet. Für strukturierte Produkte erfolgt die Ermittlung mit Hilfe der Nutzung von Preisinformationen Dritter. Sämtliche Derivate werden zunächst gegenparteirisikofrei bewertet. In einem zweiten Schritt wird aufbauend auf internen Ausfallswahrscheinlichkeiten auf Basis eines erwarteten Verlusts ein Kreditrisikoabschlag (CVA) ermittelt. Die Zeitwerte für nicht börsennotierte Wertpapiere werden aus dem System Geos entnommen. Die Zeitwerte für Anteile an Fonds werden von den Fondsgesellschaften übernommen. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts für Verbriefte Verbindlichkeiten, Nachrangkapital und Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Kunden erfolgt nach der Barwertmethode (Discounted Cashflow), wobei die Ermittlung der Cashflows der Eigenen Emissionen auf Basis des Vertragszinssatzes erfolgt. Zur Abzinsung wird die der Währung entsprechende Diskontkurve herangezogen, wobei ein der Seniorität entsprechender Bonitäts-Spread der Bank als Aufschlag verwendet wird. Die Bonitätsaufschläge werden regelmäßig an die jeweiligen Marktgegebenheiten angepasst. Für die Ermittlung des Zeitwerts in Level 3 kommen anerkannte Bewertungsmodelle zum Einsatz. Die Fair Value Berechnung von Forderungen an Banken und Kunden basiert auf den diskontierten Kontrakt- Cashflows (anhand der vertraglichen Tilgungsstruktur) und den diskontierten Expected Credit Loss Cashflows (berücksichtigt Bonitätseinstufung der KundInnen und Sicherheiten) Als Devisenkurs werden die von der EZB veröffentlichten Referenzkurse verwendet. Eine mögliche Bonitätsverschlechterung der Kunden hat eine Auswirkung auf die Ermittlung der Fair Values für Level 3 Finanzinstrumente. Bei einer Erhöhung der Risikoaufschläge um 50 BP würden die zum Fair Value bewerteten Forderungen an Kunden um 10,5 Mio. Euro (31.12.2022 0,3 Mio. Euro) sinken, bei einer Erhöhung der Risikoaufschläge um 100 BP sinken die Fair Values dieser Forderungen um 20,4 Mio. Euro (31.12.2022 0,5 Mio. Euro). Die Ermittlung des Fair Values für Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt in erster Linie nach dem Discounted Cashflow Bruttoverfahren bzw. als Mischverfahren (Multiple-Verfahren in Kombination mit Discounted Cashflow Verfahren) oder mittels anderer Verfahren der Unternehmensbewertung. Änderungen in der Fair-Value-Hierarchie bzw. in der Einstufung erfolgen, wenn sich die Qualität der in den Bewertungsverfahren verwendeten Inputparameter ändert. Die Einstufung wird zum Ende der Berichtsperiode geändert. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Beteiligungen FV/OCI, die zum Fair Value bewertet werden und dem Level 3 zugeordnet sind. Entwicklung in Tsd. € 2023 2022 Bilanzwert am 1.1. 263.405 241.933 Zugänge (Käufe) 4.860 0 Abgänge (Verkäufe) -196 0 Erstbewertungen wegen IFRS 9 0 0 Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen 18.201 21.472 Erfolgswirksame Bewertungsänderungen 0 0 Bilanzwert am 31.12. 286.270 263.405 Das sonstige Ergebnis erhöhte sich um 15.220 Tsd. Euro (VJ: Erhöhung um 19.913 Tsd. Euro) aus diesen Instrumenten. Konzernabschluss 401 Die Bestimmung des Fair Values der zum Fair Value bewerteten Beteiligungen FV/OCI der Stufe 3 basiert auf folgenden wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren: Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Beteiligungen FV/OCI Diskontierungssatz 5,70 %–8,94 % (VJ 5,50 %–9,86 %), gewichteter Durchschnitt 6,11 % (VJ 6,25 %) Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen (sinken), wenn der Diskontierungssatz niedriger (höher) wäre. Für die Fair Values der Beteiligungen FV/OCI hätte eine für möglich gehaltene Änderung bei einem der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren, unter Beibehaltung der anderen Inputfaktoren, die nachstehenden Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis nach Steuern: 31.12.2023 31.12.2022 in Tsd. Euro Erhöhung Minderung Erhöhung Minderung Diskontierungssatz (0,25 % Veränderung) -4.440 4.609 -3.353 3.473 Für weitere Inputfaktoren (z.B. Planwerte) wurde eine Sensitivitätsanalyse als nicht aussagekräftig erachtet. Die restlichen mit dem Fair Value bewerteten Finanzinstrumente in Level 3 betreffen Forderungen an Kunden, für die die Fair-Value-Option in Anspruch genommen wird. Entwicklung 2023 in Tsd. € Forderungen an Kunden Bilanzwert am 1.1. 13.691 Übertrag in Level 2 0 Zugänge 268.323 Abgänge (Tilgungen) -1.553 Veränderung Marktwert 3.093 hievon aus Abgängen -1.083 hievon aus in Bestand befindlich 4.176 Bilanzwert am 31.12. 283.554 Zwischen Level 1 und Level 2 ist es zu keinen Umschichtungen gekommen. Konzernabschluss 402 Entwicklung 2022 in Tsd. € Forderungen an Kunden Bilanzwert am 1.1. 16.513 Übertrag in Level 2 0 Zugänge 1.187 Abgänge (Tilgungen) -3.068 Veränderung Marktwert -941 hievon aus Abgängen -105 hievon aus in Bestand befindlich -836 Bilanzwert am 31.12. 13.691 Zwischen Level 1 und Level 2 ist es zu keinen Umschichtungen gekommen. Konzernabschluss 403 Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen (in Tsd. €) nach Maßgabe der Kriterien in IAS 32 und IFRS 7 Nicht bilanzierte Beträge Finanz. Vermögenswerte brutto Aufgerechnete bilanzierte Beträge brutto Bilanzierte finanz. Vermögenswerte netto Effekte von Aufrechnungs- vereinbarungen Sicherheiten in Form v. Finanzinstrumenten Nettobetrag Vermögenswerte 31.12.2023 Forderungen Kreditinstitute 817.554 817.554 817.554 Forderungen Kunden 20.598.230 -523.958 20.074.272 20.074.272 Derivate 54.299 - 54.299 -32.556 -9.646 12.097 Summe 21.470.083 -523.958 20.946.125 -32.556 -9.646 20.903.923 Verbindlichkeiten 31.12.2023 Verbindlichkeiten Kreditinstitute 4.046.388 4.046.388 4.046.388 Verbindlichkeiten Kunden 16.280.090 -523.958 15.756.132 15.756.132 Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und Wertpapierpensionsgeschäften 359.051 - 359.051 -359.051 0 Derivate 152.055 - 152.055 -32.556 -101.249 18.250 Summe 20.837.584 -523.958 20.313.626 -32.556 -460.300 19.820.770 Konzernabschluss 404 Nicht bilanzierte Beträge Finanz. Vermögenswerte brutto Aufgerechnete bilanzierte Beträge brutto Bilanzierte finanz. Vermögenswerte netto Effekte von Aufrechnungs- vereinbarungen Sicherheiten in Form v. Finanzinstrumenten Nettobetrag Vermögenswerte 31.12.2022 Forderungen Kreditinstitute 1.057.204 1.057.204 1.057.204 Forderungen Kunden 19.676.755 -483.844 19.192.911 19.192.911 Derivate 85.256 - 85.256 -55.275 -13.262 16.719 Summe 20.819.215 -483.844 20.335.371 -55.275 -13.262 20.266.834 Verbindlichkeiten 31.12.2022 Verbindlichkeiten Kreditinstitute 4.448.735 4.448.735 4.448.735 Verbindlichkeiten Kunden 15.545.199 -483.844 15.061.355 15.061.355 Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und Wertpapierpensionsgeschäften 792.081 - 792.081 -792.081 0 Derivate 233.823 - 233.823 -55.275 -138.368 40.180 Summe 21.019.838 -483.844 20.535.994 -55.275 -930.449 19.550.270 Die Spalte „Aufgerechnete bilanzierte Beträge brutto" weist jene Beträge aus, die nach Maßgabe von IAS 32 saldiert werden dürfen. In der Spalte „Effekte von Aufrechnungsvereinbarungen“ werden Beträge, die einer Globalnettingvereinbarung unterliegen, ausgewiesen. Bei diesen Globalverrechnungsverträgen mit KundInnen handelt es sich um standardisierte Derivate-Rahmenvereinbarungen. Mit Banken werden standardisierte Rahmenverträge wie ISDA abgeschlossen. ISDA-Verträge sind Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA). Die Oberbank AG verwendet diese Aufrechnungsvereinbarungen zur Reduktion von Risiken bei Derivaten im Falle eines Ausfalls einer Gegenpartei. Aufgrund dieser Verträge erfolgt dann eine Nettoabwicklung über alle derivativen Transaktionen, wobei die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten saldiert werden. Wenn die Nettoposition zusätzlich mit erhaltenen oder gegebenen Barsicherheiten (z. B. Marginkonten) abgesichert wird erfolgt der Ausweis in der Spalte „Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten“. Diese Absicherung basiert auf mit Banken abgeschlossenen CSA-Verträgen (Credit Support Annex). In diesen Vereinbarungen sind die grundlegenden Bestimmungen zur Sicherheitenakzeptanz festgelegt. Die Spalte „Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten“ umfasst die bezogen auf die Gesamtsumme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erhaltenen bzw. gegebenen Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten. Konzernabschluss 405 32) Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Konzern 4.620,6 Tsd. Euro (Vorjahr 3.124,2 Tsd. Euro). Der darin enthaltene variable Anteil betrug 748,0 Tsd. Euro (Vorjahr 741,2 Tsd. Euro). An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 2.632,0 Tsd. Euro (Vorjahr 1.219,7 Tsd. Euro) gezahlt. Darin enthalten sind im Geschäftsjahr 2023 zusätzliche Pensionsabfindungen aus dem Pensionsabfindungsangebot in Höhe von 1.312,2 Tsd. Euro. Die Aufwendungen (+)/Erträge (-) für Abfertigungen und Pensionen der Vorstandsmitglieder (einschließlich ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen) betrugen im Geschäftsjahr 7.211,3 Tsd. Euro (Vorjahr -5.898,3 Tsd. Euro). Darin sind erfolgsneutrale Veränderungen (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus der Änderung der Parameter für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung) enthalten. Die von der ordentlichen Hauptversammlung letztmalig 2023 mit entsprechender Mehrheit verabschiedete Vergütungsrichtlinie der Oberbank sieht ein ausgewogenes Verhältnis von fixen und variablen Bezügen vor, wobei die variablen Bezüge maximal 40 % des fixen Bezugs betragen dürfen. Das fixe Basisgehalt orientiert sich an den jeweiligen Aufgabengebieten. Die variable Gehaltskomponente berücksichtigt gemeinsame und persönliche Leistungen der Vorstandsmitglieder ebenso wie die generelle Unternehmensentwicklung. Die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, die der Vergütungsausschuss für die Bemessung der variablen Bezüge der Vorstände heranzuziehen hat, sind: 1. Das nachhaltige Erreichen der strategischen Finanzziele auf Basis der definierten Strategie und der Mehrjahresplanung der Bank gemessen an der im Rahmen der jährlichen Budgetierung definierten Ertragskennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. 2. Das nachhaltige Einhalten der strategischen Risikoausnutzung gemäß Gesamtbankrisikosteuerung gemessen an den sich aus der jährlichen Budgetierung ableitenden Risikokennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. 3. Das nachhaltige Erreichen der strategischen nichtfinanziellen Ziele auf Basis der definierten (Nachhaltigkeits) Strategie wird anhand ausgewählter Parameter bewertet und fließt mit einem Wertungsfaktor von 20 % in die Entscheidung ein. 4. Die individuelle Bewertung der Leistungen eines jeden Vorstandsmitgliedes aufgrund der Entwicklung der von ihm speziell verantworteten Aufgabenbereiche laut Ressortverteilung kann zu einer additiven Erhöhung der Bewertung-Ergebnisses aus 1 – 3 um maximal 10 Prozentpunkte führen. Bei einer dergestalt ermittelten Gesamtzielerreichung von 100 % würde dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine variable Vergütung von 30 % des Fixgehaltes zustehen, die bei Übererreichung der Ziele aber mit 40 % gedeckelt ist. Pro Prozent Zielunterschreitung unter die 100 % wird ein Prozentpunkt weniger variable Vergütung zugesprochen, sodass bei einer Zielerreichung von 70 % oder weniger kein variabler Bezug zusteht. In Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben wird die variable Vergütung des Vorstandes, deren Höhe anhand der „Parameter für die Beurteilung der variablen Vergütungen für den Vorstand“ vom Vergütungsausschuss jährlich in seiner Märzsitzung festgelegt wird, zu 50 % in Aktien und 50 % in Cash ausgezahlt werden, wobei die Aktien einer Haltefrist von drei Jahren unterliegen und der auf fünf Jahre rückzustellende Anteil zu gleichen Teilen aus Aktien und Cash besteht. Konzernabschluss 406 Da Bemessung und Zuerkennung der variablen Vergütungen immer erst im Nachhinein erfolgen, sind bilanziell entsprechende Rückstellungen zu bilden, was aber im Wissen um die sehr moderate Politik des Vergütungsausschusses auch gut planbar ist. Diese betrugen 2021 für die 2022 ausgezahlten Vergütungen 453,7 Tsd. Euro und 2022 für die 2023 ausgezahlten Vergütungen 741,2 Tsd. Euro. In der Bilanz zum 31.12.2023 sind für die in 2024 für 2023 zur Auszahlung gelangenden Vergütungen 748,0 Tsd. Euro eingestellt. Die Auszahlung erfolgt wie bei den MitarbeiterInnen mit der Mai-Gehaltsabrechnung, wobei der Betrag für den Aktienanteil auf ein gesperrtes Depotverrechnungskonto des Vorstandsmitglieds gebucht wird und für die Bezahlung der zu erwerbenden Aktienanteile verwendet wird, die dann einer dreijährigen Verkaufssperre unterliegen. Für die jedes Jahr aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nicht zur Auszahlung gelangenden Anteile (je 50 % Cash und 50 % Aktien) bleiben die Rückstellungsteile entsprechend bestehen. Sie betrugen 2022 368,0 Tsd. Euro und 2023 375,0 Tsd. Euro. Diese Beträge werden aufgeteilt auf die fünf Folgejahre nach Freigabe durch den Vergütungsausschuss jeweils erst ausbezahlt. Die für die variablen Vorstandsvergütungen zu bildenden Rückstellungen stellen bilanziell einen Personalmehraufwand dar. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung und den Ersatz der durch ihre Funktion entstandenen Barauslagen, aber keine Sitzungsgelder. Die Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde von der Hauptversammlung (zuletzt geändert mit Beschluss vom 17. Mai 2022) bis auf weiteres folgendermaßen festgelegt: Die Höhe dieser Vergütung wurde von der Hauptversammlung (zuletzt geändert mit Beschluss vom 17. Mai 2022) bis auf weiteres folgendermaßen festgelegt: für die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden 28.000 Euro, seine/n StellvertreterIn 25.000 Euro und die weiteren Mitglieder je 22.000 Euro. Für Tätigkeiten im Prüfungsausschuss wurden pro Mitglied und Jahr je 6.000 Euro, für den Vergütungsausschuss pro Mitglied und Jahr 3.000 Euro, für den Arbeitsausschuss pro Mitglied und Jahr 3.000 Euro, für den Nominierungsausschuss pro Mitglied und Jahr 4.000 Euro, für den Risikoausschuss pro Mitglied und Jahr 3.000 Euro, für den Kreditausschuss pro Mitglied und Jahr 6.000 Euro und für den Rechtsausschuss pro Mitglied und Jahr 6.000 Euro. Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr betrug 352,0 Tsd. Euro (Vorjahr 333,7 Tsd. Euro). Gegenüber dem Aufsichtsrat der Oberbank AG bestanden Kredite bzw. Haftungsverhältnisse in Höhe von 247,8 Tsd. Euro (Vorjahr 197,4 Tsd. Euro), gegenüber dem Vorstand der Oberbank AG bestanden Kredite von 116,8 Tsd. Euro (Vorjahr 126,8 Tsd. Euro). Die Konditionen entsprechen jeweils den üblichen Bedingungen. Rahmenbedingungen der Mitarbeiteraktion 2023 • Aktionszeitraum: 22.5.-12.6.2023 • Aktienanzahl limitiert auf bis zu 60.000 Stück entgeltlich erwerbbare Stammaktien und bis zu 24.000 Stück unentgeltlich zugeteilte Stammaktien („Bonusaktien") • Bezugskurs: Börsenkurs zum 13.6.2023; maximale entgeltlich erwerbbare Stückanzahl: 60 Stück Aktien • Bonusaktien: pro fünf entgeltlich erworbene Stammaktien wurden zwei Stammaktien als Bonusaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5 + 2). Konzernabschluss 407 Den MitarbeiterInnen wurden Aktien der Oberbank AG innerhalb vorgegebener Frist zu vergünstigten Konditionen angeboten (Bonusaktien). Der Kauf unterliegt Einschränkungen bezüglich des Betrags, den die MitarbeiterInnen in den Aktienkauf investieren können. Die Anzahl der durch dieses Angebot an die MitarbeiterInnen abgegebenen Aktien belief sich im Berichtsjahr auf 51.900 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien und 20.760 Stück unentgeltlich zugeteilte Stammaktien (Bonusaktien). Die über das Rückkaufprogramm 2023 zum Zwecke der kostenlosen Begebung an den berechtigten Personenkreis angekauften 20.760 Stück Stammaktien verursachten einen Aufwand in Höhe von 2.439 Tsd. Euro. Rückkaufprogramm 2023 Das Aktien-Rückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 14.6.2023 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogramms für Stammaktien wurden zwischen dem 5.6.2023 und dem 14.6.2023 gesamt 74.278 Stück Stammaktien, die ca. 0,21 % bzw. 223 Tsd. Euro des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug 118,49 Euro; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug 118,50 Euro; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug 117,00 Euro. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug 8.801 Tsd. Euro. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 19.6.2023 beschlossen, sämtliche im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms 2023 erworbenen 74.278 Stammaktien zu veräußern bzw. zu übertragen; und zwar 72.660 Stück Oberbank Stammaktien an die MitarbeiterInnen (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2023, hiervon 51.900 Stück Oberbank Stammaktien von den MitarbeiterInnen entgeltlich erworben und 20.760 Stück Oberbank Stammaktien als unentgeltliche Bonusaktien (Modell 5 + 2), und 1.618 Stück Oberbank Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats der Oberbank AG vom 22.3.2023. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien wurden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 119 Abs.7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§2, 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht und sind auch auf der Website der Oberbank entsprechend zu ersehen: https://www.oberbank.at/aktien- ruckkaufprogramme Von Vorstand und MitarbeiterInnen gehaltene Aktienanteile: Zum 31.12.2023 wurden von MitarbeiterInnen (inklusive PensionistInnen) und Vorstand folgende Aktienbestände gehalten: Stammaktien MitarbeiterInnen (direkt und über Stiftung) 3.396.001 hievon Vorstand 69.296 Gasselsberger 33.630 Weißl 20.214 Hagenauer 10.324 Seiter 4.230 Lehner 898 Konzernabschluss 408 Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit werden Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu marktüblichen Bedingungen und Konditionen abgeschlossen. Geschäftsvorfälle zwischen nahe stehenden Unternehmen im Konsolidierungskreis wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Konzernabschluss 409 Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen stellen sich per 31.12.2023 wie folgt dar: in Tsd. € Assoziierte Unternehmen Tochterunter- nehmen Unternehmen, die die Möglichkeit haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen auszuüben Sonst. nahestehende Unternehmen u. Personen1) Geschäftsvorfälle Finanzierungen 29.597 0 0 80.360 Bürgschaften/ Sicherheiten 34.532 0 0 13.111 Ausstehende Salden Forderungen 271.886 28.642 25.102 169.686 Forderungen Vorjahr 256.191 29.122 26.826 138.977 Wertpapiere 0 0 0 0 Wertpapiere Vorjahr 7 0 0 0 Verbindlichkeiten 9.445 42.780 2.482 132.539 Verbindlichkeiten Vorjahr 12.131 41.913 99 141.280 Bürgschaften/ Garantien 208.703 0 0 67.635 Bürgschaften/ Garantien Vorjahr 185.929 0 0 62.820 Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen 0 0 0 0 Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen Vorjahr 11 0 0 0 Ertragsposten Zinsen 8.506 962 1.038 6.605 Provisionen 270 1 4 1.495 Aufwendungen Zinsen -323 -1.448 -18 -2.475 Provisionen 0 0 0 0 Wertberichtigungen auf Forderungen 0 0 0 0 Verwaltungsaufwen dungen 0 0 0 0 1) Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen umfassen die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der Oberbank AG samt deren nahestehender Familienangehöriger sowie Unternehmen, die von diesen Personen beherrscht oder gemeinschaftlich geführt werden. Konzernabschluss 410 Als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gemäß IAS 24 wurde in Bezug auf die Oberbank AG folgender Personenkreis festgelegt: • Vorstand • Aufsichtsräte (inkl. Arbeitnehmervertreter) • Abteilungsleiter • Hauptverantwortliche interner Kontrollfunktionen, sofern diese keine eigene Abteilung leiten — (Regulatory) Compliance-Funktion gem. § 39 Abs 6 BWG — Risikomanagement gem. § 39 Abs 5 BWG — Interne Revision gem. § 42 BWG — Geldwäsche gem. § 23 Abs 3 FM-GwG — Compliance-Funktion nach DelVO (EU) 2017/565 und WAG 2018 — lokale Funktionsträger in den Auslandsmärkten 33) Segmentberichterstattung Basis der Segmentberichterstattung ist die interne Unternehmensbereichsrechnung, die die 2003 vorgenommene Trennung zwischen Privat- und Firmenkundengeschäft und die damit gegebene Managementverantwortung abbildet. Die Segmente werden wie selbständige Unternehmen mit eigener Kapitalausstattung und Ergebnisverantwortung dargestellt. Kriterium für die Abgrenzung ist in erster Linie die Betreuungszuständigkeit für die KundInnen. Die Segmentinformationen basieren auf dem so genannten „Management Approach“, der verlangt, die Segmentinformation auf Basis der internen Berichterstattung so darzustellen, wie sie regelmäßig zur Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen zu den Segmenten und zur Beurteilung ihrer Performance herangezogen wird. In der Oberbank-Gruppe sind die Segmente „Privatkunden“, „Firmenkunden“ (inkl. dem Ergebnis des Leasing-Teilkonzerns), „Financial Markets“ (Handelstätigkeit; Eigenpositionen; als Market Maker eingegangene Positionen; Strukturergebnis; Erträge aus assoziierten Unternehmen; Ergebnis der ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H.) und „Sonstige“ (Sachverhalte ohne direkten Bezug zu Business-Segmenten; nicht den anderen Segmenten zuordenbare Bilanzposten; Einheiten, die Ergebnisbeiträge abbilden, die nicht einem einzelnen Segment zugeordnet werden können) definiert. Das zugeordnete Eigenkapital wird ab dem Geschäftsjahr 2016 mit dem durchschnittlichen 10-Jahres- SWAP-Satz der letzten 120 Monate verzinst und als Eigenkapitalveranlagungsertrag im Zinsbereich ausgewiesen. Die Verteilung des zugeordneten bilanziellen Eigenkapitals erfolgt nach dem regulatorischen Eigenkapitalerfordernis der Segmente. Konzernabschluss 411 Segmentberichterstattung 31.12.2023 Kerngeschäftsbereiche in Tsd.€ Privat Firmen Financial Markets Sonstige Summe Zinsergebnis 220.746 492.263 -116.170 0 596.839 Erträge aus at Equity 0 0 125.408 0 125.408 Risikovorsorge Kredit 5.995 -80.604 -8.947 0 -83.556 Provisionsaufwendungen -13.809 -5.583 0 0 -19.392 Provisionserträge 94.168 121.288 0 0 215.456 Handelsergebnis 0 414 5.385 0 5.799 Verwaltungsaufwand -126.114 -200.298 -11.799 -31.052 -369.263 Sonstiger betrieblicher Ertrag 6.325 152 6.424 -6.486 6.414 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 Jahresüberschuss vor Steuern 187.311 327.631 300 -37.538 477.704 Ø risikogewichtete Aktiva 2.059.917 12.816.806 5.113.998 0 19.990.721 Ø zugeordnetes Eigenkapital 383.970 2.389.061 953.252 0 3.726.283 RoE (Eigenkapitalrendite) vor Steuern 48,8 % 13,7 % — % 12,8 % Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrag- Relation) 41,0 % 32,9 % 56,1 % 39,7 % Barreserve 2.836.295 2.836.295 Forderungen an Kreditinstitute 817.554 817.554 Forderungen an Kunden 3.861.297 16.212.975 20.074.272 Handelsaktiva 30.917 30.917 Finanzanlagen 3.556.995 3.556.995 hievon Anteile an at Equity- Unternehmen 1.194.471 1.194.471 Sonstige Vermögenswerte 87.520 271.701 27.565 131.653 518.439 Segmentvermögen 3.948.817 16.484.677 7.269.326 131.653 27.834.471 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.046.389 4.046.389 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 6.840.516 8.915.615 15.756.132 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.842.137 2.842.137 Handelspassiva 35.021 35.021 Eigen- und Nachrangkapital 452.375 2.814.676 1.123.076 4.390.127 Sonstige Schulden 46.705 110.226 120.238 487.498 764.666 Segmentschulden 7.339.596 11.840.517 8.166.860 487.498 27.834.471 Abschreibungen 8.824 14.936 336 6.050 30.146 Konzernabschluss 412 Segmentberichterstattung 31.12.2022 Kerngeschäftsbereiche in Tsd. € Privat Firmen Financial Markets Sonstige Summe Zinsergebnis 96.892 340.039 -30.871 0 406.060 Erträge aus at Equity 0 0 90.653 0 90.653 Risikovorsorge Kredit -13.322 -20.446 -7.714 0 -41.482 Provisionsaufwendungen -14.710 -5.652 0 0 -20.361 Provisionserträge 101.881 125.342 0 0 227.223 Handelsergebnis 0 -172 6.272 0 6.100 Verwaltungsaufwand -107.094 -172.167 -10.938 -30.133 -320.331 Sonstiger betrieblicher Ertrag 1.170 -36 -40.988 -12.747 -52.602 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 Jahresüberschuss vor Steuern 64.818 266.908 6.414 -42.880 295.259 Ø risikogewichtete Aktiva 2.150.712 11.776.331 6.127.959 0 20.055.002 Ø zugeordnetes Eigenkapital 363.603 1.990.926 1.036.003 0 3.390.532 RoE (Eigenkapitalrendite) vor Steern 17,8% 13,4% 0,6% 8,7% Cost-Income-Ratio (Kosten- Ertrag-Relation) 57,8% 37,5% 43,6% 48,8% Barreserve 2.287.322,00 2.287.322 Forderungen an Kreditinstitute 1.057.204,00 1.057.204 Forderungen an Kunden 4.068.653 15.124.258 19.192.911 Handelsaktiva 56.655,00 56.655 Finanzanlagen 3.653.467,00 3.653.467 hievon Anteile an at Equity- Unternehmen 1.099.644,00 1.099.644 Sonstige Vermögenswerte 86.365 292.041 40.877,00 131.324 550.607 Segmentvermögen 4.155.018 15.416.299 7.095.525 131.324 26.798.166 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.448.735 4.448.735 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 6.754.334 8.307.021 15.061.355 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.407.017 2.407.017 Handelspassiva 50.381 50.381 Eigen- und Nachrangkapital 431.819 2.364.445 1.230.368 4.026.632 Sonstige Schulden 45.207 109.945 185.261 463.634 804.047 Segmentschulden 7.231.360 10.781.411 8.321.762 463.634 26.798.166 Abschreibungen 8.296 14.635 290 6.180 29.401 34) Non-performing loans siehe Note 43), „Kreditrisiko“ Konzernabschluss 413 35) Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände in Tsd. € 2023 2022 Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen 23.000 22.996 Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen 0 30.766 Deckungsstock für hypothekarisch fundierte Bankschuldverschreib. (Liquiditätspuffer) 3.800.533 3.496.781 Margindeckung bzw. Arrangement-Kaution für Wertpapiergeschäfte und Derivate 166.613 241.415 Sicherstellung für Euroclear-Kreditlinie 0 0 Sicherstellung für EIB-Globaldarlehensgewährung 0 94.861 Wertpapiere und Forderungen für Refinanzierungsgeschäfte mit der OeNB 359.051 792.081 Wertpapiere als Sicherstellung für das Refinanzierungsprogramm mit der ungarischen Nationalbank 105.622 103.196 An die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) zedierte Forderungen 1.489.139 1.486.805 An deutsche Förderbanken zedierte Forderungen 1.903.036 1.263.763 An die ungarische Nationalbank und an Förderbanken in Ungarn zedierte Forderungen 61.829 71.632 Wertpapiere / Forderungen zur Deckung der Pensionsrückstellung 28.103 34.111 Sonstige Aktivposten als Sicherheitsleistung für die CCP Austria GmbH als Clearingstelle für Börsengeschäfte 523 406 Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände 7.937.448 7.638.812 Die Stellung von Sicherheiten erfolgt nach den handelsüblichen oder gesetzlichen Bestimmungen. 36) Nachrangige Vermögensgegenstände in Tsd.€ 2023 2022 Forderungen an Kreditinstitute 0 0 Forderungen an Kunden 43.582 39.228 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 9.726 14.269 Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 16.168 16.609 Nachrangige Vermögensgegenstände 69.476 70.106 37) Fremdwährungsvolumina in Tsd.€ 2023 2022 Aktiva 3.273.732 3.382.827 Passiva 2.371.975 2.543.824 Hierzu sei auch auf den Risikobericht unter Note 42 ff verwiesen. 38) Treuhandvermögen in Tsd.€ 2023 2022 Treuhandkredite 450.672 414.928 Treuhandbeteiligungen 0 0 Treuhandvermögen 450.672 414.928 Darunter fallen ERP-Kredite, für die die Oberbank nur das Gestionsrisiko trägt. Die Treuhandgeschäfte der 3-Banken Wohnbaubank AG mit der BKS Bank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg AG werden direkt beim Emittenten ausgewiesen. 39) Echte Pensionsgeschäfte in Tsd.€ 2023 2022 Die Buchwerte der echten Pensionsgeschäfte betragen 0 0 Konzernabschluss 414 40) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken in Tsd.€ 2023 2022 Sonstige Eventualverbindlichkeiten (Haftungen und Akkreditive) 1.681.322 1.639.531 Eventualverbindlichkeiten 1.681.322 1.639.531 Verbindlichkeiten aus unechten Pensionsgeschäften 0 0 Sonstige Kreditrisiken (unwiderrufliche Kreditzusagen) 4.657.470 4.542.796 Kreditrisiken 4.657.470 4.542.796 41) Unternehmen des Konsolidierungskreises Die nachfolgende Auflistung stellt den Konsolidierungskreis des Oberbank Konzerns zum 31.12.2023 dar. KONZERNMUTTERGESELLSCHAFT OBERBANK AG, Linz VOLLKONSOLODIERTE UNTERNEHMEN Anteil in % 3-Banken Wohnbaubank AG, Linz 80,00 3-Banken Kfz-Leasing GmbH, Linz 80,00 Donaulände Garage GmbH, Linz 100,00 Donaulände Holding GmbH, Linz 100,00 Donaulände Invest GmbH, Linz 100,00 Ober Finanz Leasing gAG, Budapest 100,00 Ober Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Budapest 100,00 Oberbank airplane 2 Leasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Reder Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Bergbahnen Leasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Eugendorf Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Frank Immobilienleasing GmbH, Linz 90,00 Oberbank FSS Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Goldkronach Beteiligungs GmbH, Neuötting 100,00 Oberbank Leobendorf Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Immobilien Abwicklung 01 GmbH (vormals Oberbank Idstein Immobilien-Leasing GmbH), Neuötting 100,00 Oberbank Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Immobilien Leasing GmbH Bayern, Neuötting 94,00 Oberbank Jerich Immobilienleasing GmbH 100,00 Oberbank KB Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Kfz-Leasing GmbH, Linz 100,00 OBERBANK LEASING GESELLSCHAFT MBH., Linz 100,00 Oberbank Leasing GmbH Bayern, Neuötting 100,00 Oberbank Leasing JAF Holz, s.r.o., Prag 95,00 Oberbank Leasing Palamon s.r.o., Prag 100,00 Oberbank Leasing Prievidza s.r.o., Bratislava 100,00 Oberbank Leasing s.r.o., Bratislava 100,00 Oberbank Leasing spol. s.r.o., Prag 100,00 Oberbank LKR Immobilienleasing GmbH 100,00 Oberbank Logistik Immobilienleasing GmbH 100,00 Oberbank Operating Mobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Konzernabschluss 415 Oberbank Operating OPR Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Pernau Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Riesenhof Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Seiersberg Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Unterpremstätten Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Weißkirchen Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Wiener Neustadt Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank NGL Immobilienleasing GmbH (vormals Oberbank Wien Süd Immobilienleasing GmbH), Linz 100,00 Oberbank-Kremsmünster Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 OBK Ahlten Immobilien Leasing GmbH, Neuötting 100,00 OBK München 1 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting 100,00 OBK München 2 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting 100,00 OBK München 3 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting 100,00 POWER TOWER GmbH, Linz 99,00 NACH IFRS 11 KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN (GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT) Anteil in % ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz 50,00 AT EQUITY BEWERTETE ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN Anteil in % Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck 13,85 BKS Bank AG, Klagenfurt 17,52 voestalpine AG, Linz 8,04 NICHT KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN Anteil in % A. VERBUNDENE UNTERNEHMEN „AM“ Bau- und Gebäudevermietung Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Service GmbH, Linz (vorm. Banken DL Servicegesellschaft m.b.H.) 100,00 Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS SA, SICAR, Luxemburg 58,69 „LA“ Gebäudevermietung und Bau - Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Beteiligungsholding Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Industrie und Handelsbeteiligungsholding GmbH, Linz 100,00 OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Opportunity Invest Management Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank PE Beteiligungen GmbH, Linz 100,00 Oberbank PE Holding GmbH, Linz 100,00 Oberbank Unternehmensbeteiligung GmbH, Linz 100,00 Samson České Budějovice spol. s r.o., Budweis 100,00 „SG“ Gebäudevermietungsgesellschaft m.b.H., Linz 100,00 „SP“ Bau- und Gebäudevermietungsgesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Konzernabschluss 416 „ST“ BAU Errichtungs- und Vermietungsgesellschaft m.b.H., Linz 100,00 TZ-Vermögensverwaltungs GmbH, Linz 100,00 B. ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN Anteil in % 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz 20,57 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz 40,00 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck 40,00 Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz 40,00 3 Banken IT GmbH, Linz (vorm. DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H.) 40,00 GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS II S.A. SICAR, Luxemburg 33,11 Gain Capital Private Equity III SCSp 36,97 Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Bad Hofgastein 32,62 DIANA Digital und Analog Beteiligungs- und Verwaltung GmbH (vormals Herold NZ Verwaltung GmbH), Mödling 24,90 OÖ HightechFonds GmbH, Linz 24,70 Techno-Z Braunau Technologiezentrum GmbH, Braunau 21,50 Angaben zu Tochterunternehmen Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Punkt 2) in den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss, Abschnitt Konsolidierungsmethoden. Nachstehend sind die wesentlichen Tochterunternehmen des Oberbank Konzerns in den Jahren 2023 und 2022 aufgelistet. Name Land der Hauptaktivität Eigenkapitalanteil in % 2023 2022 Oberbank Leasing GmbH Österreich 100,00 100,00 Oberbank Immobilien- Leasing GmbH Österreich 100,00 100,00 Power Tower GmbH Österreich 99,00 99,00 Oberbank Bergbahnen GmbH Österreich 100,00 100,00 3 Banken Kfz-Leasing GmbH Österreich 80,00 80,00 Oberbank Kfz Leasing GmbH Österreich 100,00 100,00 Oberbank Leasing GmbH Bayern Deutschland 100,00 100,00 Oberbank Leasing spol.s.r.o. Tschechien 100,00 100,00 Ober Finanz Leasing gAG Ungarn 100,00 100,00 Oberbank Leasing s.r.o. Slowakei 100,00 100,00 Donaulände Invest GmbH Österreich 100,00 100,00 Zum 31.12.2023 bestanden in keinem Tochterunternehmen wesentliche nicht beherrschende Anteile. Konzernabschluss 417 Angaben zu assoziierten Unternehmen Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Punkt 2) in den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss, Abschnitt Konsolidierungsmethoden. Der Oberbank Konzern hat zum 31.12.2023 drei assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. BKS Bank AG Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft voestalpine AG Art der Beziehung Strategischer Bankpartner Strategischer Bankpartner Strategischer Partner Art der Tätigkeit Kreditinstitut Kreditinstitut Stahlbasierter Technologie- und Industriegüterkonzern Hauptsitz der Geschäftstätigkeit Österreich Österreich Österreich Kapitalanteil 17,52 % (2022: 18,52 %) 13,85 % (2022: 13,85 %) 8,04 % (2022: 8,04 %) Stimmanteil 17,52 % (2022: 18,52 %) 13,85 % (2022: 13,85 %) 8,04 % (2022: 8,04 %) Beizulegender Zeitwert des Eigentumsanteils (sofern börsennotiert) 130.779 Tsd. Euro (2022: 111.336 Tsd. Euro) 236.517 Tsd. Euro (2022: 192.299 Tsd. Euro) 410.098 Tsd. Euro (2022: 355.820 Tsd. Euro) Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen für die assoziierten Unternehmen BKS Bank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (Kreditinstitute) und voestalpine AG (Sonstige). Die Daten basieren auf den jeweiligen Konzernabschlüssen, die nach IFRS erstellt wurden. Kreditinstitute Sonstige BKS BTV voestalpine in Tsd. € 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Erlöse 362.572 236.730 467.425 347.704 17.442.700 17.175.500 Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 149.419 61.583 160.633 98.320 796.100 1.559.700 Gewinn/Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 13.714 4.742 9.299 8.485 -6.100 133.500 Gesamtergebnis 163.133 66.325 169.932 106.805 790.000 1.693.200 Kurzfristige Vermögenswerte 808.973 1.200.716 2.632.265 2.926.365 8.785.300 9.347.800 Langfristige Vermögenswerte 9.763.158 9.360.996 11.509.599 11.323.153 7.883.600 7.796.000 Kurzfristige Schulden 732.610 862.051 1.561.181 2.598.715 5.931.200 6.061.900 Langfristige Schulden 8.120.252 8.194.067 10.331.490 9.672.026 2.913.100 3.549.000 Anteil des Konzerns am Nettovermögen der assoziierten Unternehmen zum Jahresbeginn 267.129 255.534 281.269 252.858 551.247 492.372 Konzernabschluss 418 Zurechenbares Gesamtergebnis 24.033 13.424 24.605 15.838 70.479 76.106 Erhaltene Dividenden im Geschäftsjahr 1.988 1.829 1.697 1.414 21.539 17.231 Zugänge im Geschäftsjahr 933 0 0 13.987 0 0 Anteil des Konzerns am Nettovermögen der assoziierten Unternehmen zum Jahresende 290.107 267.129 304.177 281.269 600.187 551.247 Für die Beteiligung an der BKS Bank AG besteht zwischen der Oberbank AG, der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und der Generali 3Banken Holding AG bzw. für die Beteiligung an der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft besteht zwischen der Oberbank AG, der BKS Bank AG und der Generali 3Banken Holding AG jeweils ein Syndikatsvertrag. Zweck der Syndikate ist es, die Eigenständigkeit der BKS Bank AG bzw. der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft zu erhalten. Die Einbeziehung von BKS Bank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft beruht auf diesen Syndikatsverträgen. Die Einbeziehung des voestalpine-Konzerns beruht vor allem auf dem nachhaltig strategischen Gehalt der Eigentümerstruktur und der damit bestehenden Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auszuüben. Als strategischer Investor stellt die Oberbank AG darüber hinaus einen Vertreter im Aufsichtsrat der voestalpine AG. Der Stichtag für die Einbeziehung der assoziierten Unternehmen ist jeweils der 30. September, um eine zeitnahe Jahresabschlusserstellung zu ermöglichen. Auswirkungen bedeutender Geschäftsvorfälle oder anderer Ereignisse zwischen dem Berichtsstichtag und dem Konzernabschlussstichtag werden, sofern gegeben, berücksichtigt. Die nicht in den Konzernabschluss aufgenommenen assoziierten Unternehmen wiesen zum Bilanzstichtag folgende Werte (UGB) aus: in Tsd. € 2023 2022 Vermögensgegenstände 269.815 265.351 Schulden 168.335 168.166 Erlöse 195.060 173.451 Periodengewinne/-verluste 4.291 -4.830 Da es sich bei diesen Werten um UGB-Werte handelt, konnte eine Aufgliederung gemäß IFRS 12 nach fortgeführten/ aufgegebenen Geschäftsbereichen bzw. nach Sonstiges Ergebnis/Gesamtergebnis nicht vorgenommen werden. Angaben zu gemeinschaftlichen Tätigkeiten Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Punkt 2) in den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss, Abschnitt Konsolidierungsmethoden. Der Oberbank Konzern hält einen Anteil von 50 % an der ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H, einer zusammen mit seinen Schwesterbanken BKS Bank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft gebildeten gemeinsamen Vereinbarung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Garantie von Großkreditrisiken im Kreditgeschäft der Gesellschafterbanken. Der Hauptsitz ihrer Geschäftstätigkeit befindet sich in Österreich. Obwohl die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE- GESELLSCHAFT m.b.H von den Parteien rechtlich unabhängig ist, wird sie vom Oberbank Konzern und seinen Schwesterbanken als eine gemeinschaftliche Tätigkeit eingestuft. Konzernabschluss 419 Dies geschieht deshalb, da der für die Deckung der Großkredite gebildete Deckungsfonds ausschließlich den Gesellschafterbanken zur Verfügung steht und durch Einzahlungen von ihnen gebildet wurde. Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen Art, Zweck und Umfang der Beteiligung des Konzerns an nicht konsolidierten, strukturierten Einheiten Der Oberbank Konzern nutzt sogenannte strukturierte Einheiten, die einem bestimmten Geschäftszweck dienen. Strukturierte Einheiten sind derart ausgestaltet, dass Stimmrechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht der ausschlaggebende Faktor sind. Ein strukturiertes Unternehmen verfügt über einige oder alle der folgenden Merkmale: limitierte Aktivitäten, ein eng gefasstes und genau definiertes Ziel, unzureichendes Eigenkapital um seine Aktivitäten ohne nachrangige finanzielle Unterstützung zu finanzieren. Strukturierte Einheiten finanzieren den Erwerb von Vermögenswerten oftmals durch die Emission von Schuld- oder Eigenkapitaltiteln. Teilweise werden diese durch die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte besichert oder sind an diese gekoppelt. Beteiligungen des Oberbank Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten bestehen aus vertraglichen Beziehungen, die zum Empfang von variablen Rückflüssen aus der Performance der nicht konsolidierten strukturierten Einheiten berechtigen. Es handelt sich dabei um Geschäftsaktivitäten mit Investmentfondsanteilen, in die der Oberbank Konzern investiert hat. Sie dienen der Erzielung von Veranlagungserträgen. Die Einheiten, die Gegenstand dieser Anhangangabe sind, werden nicht konsolidiert, da der Oberbank Konzern keine Beherrschung über Stimmrechte, Verträge, Finanzierungsvereinbarungen oder andere Mittel hat. Die im Oberbank Konzern identifizierten wesentlichen strukturierten Unternehmen werden in der Regel im IFRS-Abschluss mit dem Fair Value bewertet, da deren Wertentwicklung auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts auf Basis einer dokumentierten Anlagestrategie beurteilt und gesteuert wird. Einnahmen Der Oberbank Konzern erzielt Einnahmen aus derartigen Geschäften zum einen in Form von Ausschüttungen und zum anderen aus der Wertveränderung der gehaltenen Wertpapiere. Ausschüttungen werden in der Position Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen. Wertveränderungen sind in der Position Sonstiger betrieblicher Erfolg, im Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten FV/PL, enthalten. Höchstmögliches Ausfallsrisiko Das maximal mögliche Verlustrisiko besteht im Buchwert, der in der Bilanz ausgewiesen ist. Gestellte Sicherheiten finden keine Berücksichtigung als Abzugsposten. Größe Als relevantes Größenkriterium für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen hat der Oberbank Konzern den Fair Value der verwalteten Vermögenswerte festgelegt. Die Festlegung auf den Fair Value erfolgte, da die Wertentwicklung dieser Investments auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts auf Basis einer dokumentierten Anlagestrategie beurteilt und gesteuert wird. Konzernabschluss 420 Finanzielle Unterstützung Im Geschäftsjahr stellte der Oberbank Konzern nicht konsolidierten strukturierten Einheiten keine Unterstützung zur Verfügung, ohne dazu vertraglich verpflichtet gewesen zu sein. Für die Zukunft ist dies auch nicht geplant. Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Beteiligungen des Konzerns sowie den maximal möglichen Verlust, der aus diesen Beteiligungen resultieren könnte. Sie gibt auch eine Indikation über die Größe von strukturierten Einheiten. in Tsd. € 2023 2022 Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 45.136 33.401 Gesamtergebnisrechnung Sonstiger betrieblicher Erfolg 5.152 3.181 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten FV/PL 5.152 3.181 Sonstiger betrieblicher Erfolg 0 0 Höchstmögliches Ausfallsrisiko 45.136 33.401 42) Risikomanagement Risikostrategie Die gezielte Übernahme von Risiken stellt ein wesentliches Merkmal des Bankgeschäftes dar und ist die Basis für eine nachhaltig stabile Geschäfts- und Ergebnisentwicklung in der Oberbank AG. Die Oberbank AG ist für die Festlegung, Umsetzung, das Risikomanagement und das Risikocontrolling der zentral festgelegten Risikostrategie im Oberbank-Konzern zuständig. Ausgangspunkt der Risikostrategie der Oberbank AG ist die Positionierung als Regionalbank. Der Vorstand und alle MitarbeiterInnen handeln nach den risikopolitischen Grundsätzen und treffen ihre Entscheidungen unter Einhaltung dieser Leitlinien. Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken voraus. Organisation des Risikomanagements Risikomanagement bezeichnet alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken im Konzern. Das Risikomanagement ist in der Oberbank AG integraler Bestandteil der Geschäftspolitik, der strategischen Zielplanung sowie des operativen Managements bzw. Controllings. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand der Oberbank AG. Aus der Risikostrategie werden im Zuge des Budgetierungskreislaufes die Risikoziele für das entsprechende Geschäftsjahr abgeleitet und die Verteilung der Risikodeckungsmassen als Limits auf die Einzelrisiken vorgenommen. Diese Limits bilden die Basis für die das Jahr über laufende, enge Steuerung. Der Planungskreislauf wird von der Abteilung Strategisches Risikomanagement gemeinsam mit dem Gesamtvorstand gesteuert. Dem Risikomanagement wird in der Oberbank AG durch die Einrichtung eines effizienten Managements der einzelnen Risikokomponenten Rechnung getragen. Die Zusammenführung der einzelnen Risikoarten auf ein Konzernabschluss 421 Gesamtbankrisiko erfolgt als Steuerungsgrundlage für das Aktiv-Passiv-Management-Komitee (APM- Komitee) durch die Abteilung Strategisches Risikomanagement. Das für den Bereich Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied leitet dieses Komitee und verfügt über ein Vetorecht bei risikorelevanten Entscheidungsprozessen. Im Rahmen der operativen Planung nimmt das APM-Komitee eine Allokation der vorhandenen Eigenmittel nach Chancen-Risiko-Profil der einzelnen Bankgeschäftsfelder vor. Die Abteilung Strategisches Risikomanagement erfüllt die Funktion der im Bankwesengesetz (§ 39 Abs.5 BWG) geforderten zentralen und unabhängigen Risikomanagementeinheit. Die Abteilung hat einen vollständigen Überblick über die Ausprägung der vorhandenen Risikoarten sowie über die Risikolage des Kreditinstitutes und misst, analysiert, überwacht und reportet alle wesentlichen Risiken der Oberbank AG. Das Reporting erfolgt an den Aufsichtsrat, an den Vorstand, das APM-Komitee sowie an die betroffenen Abteilungsleiter:innen bzw. Mitarbeiter:innen. Die Abteilung ist außerdem an der Ausarbeitung der Risikostrategie beteiligt. Die Zuständigkeit für das Risikomanagement aller Tochtergesellschaften und für alle operativen Geschäftseinheiten der Bank im In- und Ausland liegt zentral in der Oberbank AG in den für die einzelnen Risikokomponenten zuständigen Abteilungen und Gremien. Risikobericht an den Aufsichtsrat Die Risikostrategie und die verwendeten Risikomessmethoden werden dem Aufsichtsrat jährlich berichtet, die Steuerungs- und Überwachungssysteme sowie die aktuelle Risikolage in jeder Aufsichtsratssitzung. Internes Kontrollsystem Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Oberbank entspricht dem international anerkannten COSO-Standard. Es existieren detaillierte Beschreibungen der IKS-Abläufe, einheitliche Dokumentationen aller risikorelevanten Prozesse der Bank, der identifizierten Risiken und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges, mehrstufiges Reporting über Wirksamkeit und Reifegrad. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überwacht, die IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Dieser laufende Optimierungsprozess trägt zur Qualitätssicherung bei. Die Abteilung Interne Revision der Oberbank prüft in ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das Interne Kontrollsystem. Abgeprüft werden die Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. Offenlegung gemäß Teil 8 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Die Oberbank AG hat als Medium für die Offenlegung gemäß Teil 8 CRR das Internet gewählt. Die Offenlegung ist auf der Website der Oberbank AG www.oberbank.at (Bereich „Investor Relations“) abrufbar. Gesamtbankrisikosteuerung Den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Risikomanagement, die sich aus dem ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) ergeben, wird in der Oberbank AG mittels der Risikotragfähigkeitsrechnung sowie mittels eines Systems von Berichten und Limiten für die Liquiditätssteuerung entsprochen. Konzernabschluss 422 Die Grundlage für eine Beurteilung der Risikotragfähigkeit der Bank stellt die Quantifizierung der wesentlichen Risiken und der Deckungsmassen dar. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung werden aus der ökonomischen Deckungsmasse für die sich aus dem Geschäftsmodell der Oberbank AG ergebenden wesentlichen Bankrisiken ICAAP-Risikolimite abgeleitet. Dies erfolgt für das Kreditrisiko (im Detail werden im Rahmen des Kreditrisikos das Adressausfallrisiko, das Kontrahentenausfallrisiko, das Fremdwährungskreditrisiko, das Migrationsrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA- Risiko), das Länderrisiko und Kreditrisikokonzentrationen quantifiziert), für das Marktrisiko im Handelsbuch, das Marktrisiko im Bankbuch, das Liquiditätsrisiko sowie für die Operationellen Risiken. Gemäß den Empfehlungen der FMA im Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden die Spezialthemen des Nachhaltigkeitsrisikos in der Risikosteuerung im Rahmen der Primärrisiken abgedeckt. Der Risikoappetit der Oberbank AG ist in der Risikotragfähigkeitsrechnung mit 90 % der Risikodeckungsmasse begrenzt. Die darüberhinausgehenden 10% werden nicht alloziert. Neben der Begrenzung mittels Risikodeckungsmasse werden die wesentlichen Risiken in der operativen Risikosteuerung noch über Prozesse und Detaillimite gesteuert. Durch die Methodik der normativen Perspektive wird sichergestellt, dass die Oberbank in den nächsten 3 Jahren auch in adversen Szenarien alle regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Kapitallimite kontinuierlich einhält. Anteil der zugeordneten Risikolimits an der gesamten Risikodeckungsmasse Die Limitausnutzung per 31.12.2023 betrug 57,3 % (31.12.2022: 55,3 %). Das Limit im Kreditrisiko wurde zu 60,6 % (31.12.2022: 60,1 %), im Marktrisiko Bankbuch zu 43,7 % (31.12.2022: 38,4 %), im Marktrisiko Handelsbuch zu 31,6 % ( 31.12.2022: 18,4 %) und im Operationellen Risiko zu 47,8 % (31.12.2022: 71,3 %) ausgenutzt. Auswirkung von Stressszenarien Die Risikotragfähigkeitsrechnung wird durch quartalsweise Stresstests ergänzt. In diesen werden die Auswirkungen, die sich aus der Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds ergeben (Verschlechterung der BIP-Wachstumsrate, Anstieg der Arbeitslosenrate und von Insolvenzen, Kursrückgang auf den Aktienmärkten, Rückgang des Immobilienmarktes und Erhöhung von Zinsen,…) berücksichtigt. Konzernabschluss 423 Dies wird z.B. mit erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeiten bei Krediten, Rückgängen der Immobilienwerte und einem Anstieg der Marktzinsen simuliert. Es wird ein Rezessionsszenario und ein Inflationsszenario gerechnet. Per 31.12.2023 kam es in keinem der Szenarien zu einer Überschreitung des Gesamtbanklimits. Im Szenario mit der höchsten quantitativen Auswirkung betrug die Gesamtlimitausnutzung 73,0 % (31.12.2022: 67,6 %). Zuständigkeiten für das Management der einzelnen Risikokategorien Kreditrisiko Für das Management des Kreditrisikos ist die Abteilung Kredit-Management zuständig. Sie ist vom Vertrieb getrennt, sodass die Risikobewertung und -entscheidung in jeder Phase des Kreditprozesses bis hin zur Vorstandsebene unabhängig vom Vertrieb gewährleistet sind. Beteiligungsrisiko Der Gesamtvorstand ist für die Investitionsentscheidung, ordnungsgemäße Organisation und Überwachung des Beteiligungsmanagements verantwortlich. Die Abteilung Sekretariat & Kommunikation ist für das operative Beteiligungsmanagement verantwortlich. Kreditsubstituierende Beteiligungen unterliegen dem Kreditprozess. Marktrisiko Das Management der Marktrisiken ist in der Oberbank AG auf zwei Kompetenzträger aufgeteilt, die diese im Rahmen der ihnen zugewiesenen Risikolimite selbständig gestionieren. Die Abteilung Treasury & Handel ist zuständig für das Devisenkursrisiko für den gesamten Oberbank- Konzern, für das Marktrisiko im Handelsbuch und für das Zinsrisiko des Geldhandelsbuches. Das Aktiv- Passiv-Managementkomitee ist für die Marktrisiken im Bankbuch zuständig. Operationelles Risiko In der Oberbank AG ist ein Gremium für das Management des Operationellen Risikos installiert. Dieses Gremium steuert den Managementprozess der Operationellen Risiken und ist für seine Weiterentwicklung bzw. für die Adaptierung entsprechender Methoden verantwortlich. Das operative Risikomanagement von Operationellen Risiken wird von den jeweiligen operativ tätigen Abteilungen und regionalen Vertriebseinheiten (Risk Taking Units) durchgeführt, die für das Operationelle Risiko der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Produkte und Prozesse verantwortlich sind. Liquiditätsrisiko Das Management der langfristigen bzw. strategischen Liquidität erfolgt durch das APM-Komitee. Für die kurzfristige Liquiditätssteuerung ist die Abteilung Treasury & Handel zuständig. Konzernabschluss 424 Risikokonzentration Risikokonzentrationen begründen ein Konzentrationsrisiko, wenn sie das Potenzial haben, Verluste zu produzieren, die groß genug sind, um die Stabilität eines Instituts zu gefährden oder eine wesentliche Änderung im Risikoprofil zu bewirken. Es werden zwei Arten von Risikokonzentrationen unterschieden: • Inter-Risikokonzentrationen beziehen sich auf Risikokonzentrationen, die sich aus dem Gleichlauf von Risiken verschiedener Risikokategorien ergeben können. Mittels Szenarioanalysen wird vierteljährlich im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung die Sensitivität der Oberbank AG auf Inter-Konzentrationsrisiken geprüft. • Intra-Risikokonzentrationen beziehen sich auf Risikokonzentrationen, die innerhalb einer einzelnen Risikokategorie entstehen können. Konzentrationen können in allen Risikoarten auftreten. Die Zuständigkeiten für das Intra-Konzentrationsrisiko liegen daher bei den jeweils für die einzelnen Risikoarten verantwortlichen Einheiten. Das Intra-Konzentrationsrisiko ist aufgrund des Geschäftsmodells der Oberbank AG vor allem im Bereich des Kreditrisikos bedeutend. Es ergibt sich dadurch, dass einzelne Forderungen einen hohen Anteil an den Gesamtforderungen haben oder Forderungen eine überdurchschnittliche Korrelation aufweisen (Konzentration in Forderungsklassen, Geschäftssegmenten, Branchen, Ländern, Kundengruppen etc.). Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Intra-Konzentrationsrisiko innerhalb des Kreditrisikos berücksichtigt. Die Steuerung der Konzentrationsrisiken im Kreditrisiko erfolgt über Länderlimits, Großkreditgrenzen und Portfoliolimits. Die Festlegung der individuellen Länderlimits basiert auf dem Rating und der Wirtschaftskraft des Landes sowie der Expertise der Oberbank AG, die sich aus der Abwicklung von Kundengeschäften mit dem jeweiligen Land ergibt. Die Limits für das operative Geschäft werden auf einzelne Produktkategorien heruntergebrochen. Die Einhaltung der einzelnen Limits wird mittels eines Limitsystems automatisiert überwacht. Portfoliolimits werden außerdem im Bereich der Fremdwährungsfinanzierungen gesetzt. Der Anteil der zehn größten Kreditnehmer (Gruppe verbundener Kunden) an den Krediten und Forderungen sowie festverzinslichen Wertpapieren betrug 18,77 % (Vorjahr: 18,61 %). Von den 18,77 % entfallen ca. 83 % (Vorjahr: 82 %) auf Forderungen an den öffentlichen Sektor im Heimmarkt der Oberbank AG. Die Konzentrationen nach Ländern und Branchen spiegeln die Risiko- und Geschäftsstrategie als regional verwurzelte Universalbank wider und können – wie auch weitere quantitative Informationen zum Konzentrationsrisiko – den Tabellen in Note 43) entnommen werden. Das Volumen der gesamten Großveranlagungen lag während des Berichtszeitraumes weit unter der aufsichtsrechtlichen Obergrenze. 43) Kreditrisiko Als Kreditrisiko wird das Risiko verstanden, dass ein Kreditnehmer den vertragsgemäßen Zahlungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Das Kreditrisiko aus Forderungen an Banken, Ländern sowie Privat- und Firmenkunden stellt die wesentlichste Risikokomponente im Oberbank-Konzern dar. Die Risikosteuerung des Kreditmanagements umfasst Adressausfall- sowie Kontrahentenrisiken, Länderrisiken, das Fremdwährungskreditrisiko, das Migrationsrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA- Risiko) sowie Konzentrationsrisiken. Die Oberbank AG hat keine Geschäfte aus dem Bereich Verbriefungen im Portfolio. Konzernabschluss 425 Kreditrisikostrategie Die Strategie im Kreditgeschäft ist getragen vom Regionalitätsprinzip, der Sitz der Kreditkunden befindet sich in den durch das Filialnetz abgedeckten Regionen. Der Fokus liegt vorwiegend auf der Finanzierung der Industrie und des wirtschaftlichen Mittelstandes. Die operativen Risikoziele werden zumindest jährlich im Zuge der Budgetierung und im Anlassfall nach Analyse der geschäftspolitischen Ausgangssituation sowie der aktuellen Entwicklung von der Geschäftsleitung mit der Leitung Kredit-Management festgelegt. Das Volumen der Fremdwährungskredite ist mit 5 % der gesamten Forderungen an Kunden bzw. 7 % der Privatkredite beschränkt. Die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an Konsumenten erfolgt gemäß den strengen Bestimmungen der FMA Mindeststandards vom August 2023. Die Ausrichtung der Organisation ist konform mit den Mindeststandards für das Kreditgeschäft. Kreditentscheidungsprozess Klar definierte Aufgabenzuweisungen gewährleisten eindeutige Zuständigkeiten, standardisieren die Arbeitsabläufe, vermeiden Doppelgleisigkeiten und stellen somit einen reibungslosen Ablauf der Kreditantragsbewilligung sicher. Der Prozess der Kreditgewährung umfasst alle Arbeitsabläufe, die bis zur Auszahlung des Kredits oder Einrichtung einer Linie erforderlich sind. Diese Prozesse werden unter Beachtung der Risikostrategie in standardisierten Verfahren abgewickelt. Internes Rating und Bonitätsbeurteilung Um ein effektives Kreditrisikomanagement und in diesem Sinne eine faire, risikoadäquate Konditionengestaltung in einer Bank etablieren zu können, bedarf es eines leistungsfähigen Systems zur Bonitätsbeurteilung. Die Oberbank AG betrachtet den Bonitätsbeurteilungsprozess als eine ihrer Kernkompetenzen. Im Firmenkundengeschäft kommt ein mit statistischen Methoden entwickeltes Ratingsystem zur Anwendung. Gleiches gilt für das Bestandsrating im Privatkundengeschäft sowie für das Antragsrating im Privatkundengeschäft in Österreich und Deutschland. Es gibt unterschiedliche Verfahren zur Bonitätsbeurteilung im Firmenbereich (Ratingverfahren) und im Privatbereich (Scoringverfahren). Die Ratingverfahren ermitteln ein Hard-Facts Rating (basierend auf aktuell verfügbaren Bilanzen sowie einer Bilanzprognose) und ein Soft-Facts Rating (qualitative Informationen wie Produkte, Markt etc.). Zusammen mit Warnindikatoren und Kontodaten wird das finale Ratingergebnis ermittelt. Die Scoringverfahren setzen sich für neue Privatkunden aus einem Antragsscoring (Negativinfos, Einkommen und Strukturdaten) und für Bestandskunden aus einem automatisierten Folgescoring (Kontoverhalten, Einkommen und Strukturdaten) zusammen. Die Rating- und Scoringverfahren ermitteln eine geschätzte Ausfallwahrscheinlichkeit pro Kunde. Diese Ausfallwahrscheinlichkeit wird auf eine Masterskala gemappt. Somit ist sichergestellt, dass eine bestimmte Ratingnote, die aus verschiedenen Ratingverfahren resultiert, dieselbe Ausfallwahrscheinlichkeit darstellt. Die Bonitätsbeurteilung von Banken und Ländern sowie die damit verbundene Festlegung von Limiten erfolgt auf Basis externer Ratings und Bilanzanalysen von Banken, kombiniert mit qualitativen Kriterien. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert. Die resultierenden Erkenntnisse werden laufend zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Ratingverfahren verwendet. Der Ratingprozess wird bei Kreditvergabe und in weiterer Folge zumindest einmal jährlich durchgeführt. Die Kompetenz zur Freigabe der Ratings wird durch die Abteilung Kredit-Management wahrgenommen. Zwischen der Einstufung im Risikoklassifizierungsverfahren und der Konditionengestaltung besteht ein sachlich nachvollziehbarer Zusammenhang (risikoorientierte Konditionenpolitik), der mittels automatisierter Prozesse unterstützt wird. Konzernabschluss 426 Risikosteuerung und Controlling Die operative Steuerung des Kreditportfolios erfolgt hauptsächlich auf Basis der Unterdeckungen je Ratingstufe. Die Unterdeckungen werden ab der Ratingstufe 4a auf Einzelkundenbasis im Rahmen des jährlichen Budgetierungskreislaufes geplant und es wird monatlich je Geschäftsstelle die Abweichung vom Sollwert ermittelt. Das laufende Controlling erfolgt über das IT-Risikocockpit „ROSI“ (Risikoorientierte Steuerungsinstrumente), das den im Kreditprozess beteiligten Stellen quantitative und qualitative Informationen zum Kreditgeschäft laufend zur Verfügung stellt. Der Risikovorsorgebedarf wird monatlich ermittelt und in der Ergebnisvorschau aktualisiert. Die Nähe zu den Kund:innen wird in der Oberbank AG generell großgeschrieben. Die Ergebnisse aus tourlichen persönlichen Gesprächen mit den KundInnen sowie Kampagnen, die aus aktuellen Anlässen resultieren fließen in das Rating ein (in die Hard Facts Prognosen, in die Soft Facts und in die Frühwarnindikatoren). Die Frequenz dieser Check-Gespräche wird in Krisenjahren erhöht. Aufgrund der gegenwärtigen Auswirkungen der hohen Inflation, des Zinsanstiegs und des damit ausgelösten Konjunkturabschwungs wurden 2023 großangelegte Kampagnen mit diesen Check- Gesprächen durchgeführt (Auftragsrückgang/Lageraufbau, Immobilien, speziell konjunktursensitive Branchen) . Die aktuelle Geschäftssituation unserer Kund:innen wird somit sehr schnell in der Bonitätsbeurteilung berücksichtigt. Darstellung des Portfolios Das Kreditrisikovolumen setzt sich aus den in der Bilanzposition Barreserve enthaltenen Forderungen an Nationalbanken und den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, den festverzinslichen Wertpapieren der Finanzanlagen, den Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten einschließlich nicht ausgenützter Kreditrahmen sowie den Operating Leasing Forderungen des gesamten Oberbank AG Konzerns zusammen und wird brutto, d.h. vor Abzug der Risikovorsorgen dargestellt. Um ein möglichst aktuelles Bild der Risikosituation der Bank wiederzugeben, werden auch die Positionen aus dem Leasing-Teilkonzern per 31.12.2023 dargestellt, während im Konzernabschluss der Einbezug mit Zahlen zum 30.9.2023 erfolgt. In € 1.000 Kreditrisikovolumen per 31.12.2023 Kreditrisikovolumen per 31.12.2022 Kredite und Forderungen 23.811.970 22.503.848 Festverzinsliche Wertpapiere 1.845.875 2.088.027 Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten 6.526.996 6.211.812 Kreditrisikovolumen 32.184.842 30.803.687 Der Anstieg des Kreditrisikovolumens (+1,4 Mrd. EUR) resultiert hauptsächlich aus dem Wachstum der Forderungen an Nichtbanken (ca. 880 Mio. EUR) und dem Anstieg der Nationalbank-Reserven (ca. 560 Mio. EUR) der sich aus dem starken Wachstums der Kundeneinlagen und der eigenen Emissionen ergibt. Verteilung nach Bonitätsstufen In der Bonitätsstufe „Sehr gut“ (entspricht einer PD-Bandbreite von 0,00% - 0,39%) befinden sich die Ratingklassen AA, A1, 1a und 1b, in der Stufe „Gut“ (entspricht einer PD-Bandbreite von 0,4% - 3,49%) die Ratingklassen 2a, 2b, 3a und 3b und in der Stufe „Mangelhaft“ (entspricht einer PD-Bandbreite von 3,5% - 99,9%) die Ratingklassen 4a und 4b. In der Stufe „non-performing“ befinden sich jene Kreditrisikovolumina, für die ein Ausfallkriterium im Sinne der CRR II zutrifft: Die Ratingklasse 5a beinhaltet jene Konzernabschluss 427 Kreditrisikovolumina, die noch nicht in Abwicklung sind. Die Kreditrisikovolumina in den Ratingklassen 5b und 5c werden bereits betrieben. Das gesamte non-performing Kreditrisikovolumen beinhaltet wegen des hohen Besicherungsgrades einen Betrag von 35,7 Mio. Euro (Vorjahr 79,4 Mio. Euro) an nicht wertgemindertem Kreditrisikovolumen. Bonitätsstufen in € 1.000 per 31.12.2023 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten Gesamt Sehr gut 10.459.549 1.758.070 3.798.845 16.016.464 Gut 11.709.702 87.402 2.595.162 14.392.266 Mangelhaft 890.431 104 84.202 974.737 Non-performing 752.289 48.787 801.376 Kreditrisikovolumen 23.811.970 1.845.875 6.526.996 32.184.842 Bonitätsstufen in € 1.000 per 31.12.2022 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten Gesamt Sehr gut 9.955.866 2.028.476 3.412.004 15.396.346 Gut 11.579.314 59.250 2.713.917 14.352.481 Mangelhaft 447.970 300 56.263 504.533 Non-performing 520.699 29.628 550.327 Kreditrisikovolumen 22.503.848 2.088.027 6.211.812 30.803.687 Verteilung nach Regionen Die geografische Darstellung des Kreditrisikovolumens erfolgt nach dem Sitzland der SchuldnerInnen. Die folgenden Tabellen zeigen das Kreditrisikovolumen per 31.12.2023 und 31.12.2022 nach Oberbank- Märkten und anderen Regionen. Geografische Verteilung in € 1.000 per 31.12.2023 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten Gesamt Österreich 14.076.342 317.114 4.528.070 18.921.526 Deutschland 5.058.377 165.928 1.265.296 6.489.601 Osteuropa (CZ, SK, HU) 4.344.215 384.765 634.749 5.363.729 Westeuropa (ohne DE) 182.009 498.125 54.739 734.873 Andere Länder 151.028 479.943 44.141 675.112 Kreditrisikovolumen 23.811.970 1.845.875 6.526.996 32.184.842 Konzernabschluss 428 Geografische Verteilung in € 1.000 per 31.12.2022 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten Gesamt Österreich 13.317.774 677.885 4.434.837 18.430.496 Deutschland 4.627.064 129.687 1.093.754 5.850.505 Osteuropa (CZ, SK, HU) 4.196.334 384.573 554.908 5.135.815 Westeuropa (ohne DE) 214.759 364.686 37.863 617.308 Andere Länder 147.917 531.195 90.449 769.561 Kreditrisikovolumen 22.503.848 2.088.027 6.211.812 30.803.687 Verteilung nach Branchen In den folgenden Tabellen ist das Kreditrisikovolumen per 31.12.2023 und 31.12.2022 nach Branchen dargestellt. Branchen in € 1.000 per 31.12.2023 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualver- bindlichkeiten Gesamt A Land- und Forstwirtschaft 179.050 26.075 205.125 B Bergbau 48.542 76.484 125.026 C Herstellung von Waren 2.881.032 9.253 1.674.788 4.565.073 D Energieversorgung 171.693 750 106.485 278.928 E Wasserversorgung und Abfallentsorgung 122.728 41.860 164.588 F Bau 1.173.993 644.925 1.818.918 G Handel 1.590.023 1.008.813 2.598.836 H Verkehr 955.928 9.944 148.026 1.113.898 I Beherbergung und Gastronomie 397.947 300 58.228 456.475 J Information und Kommunikation 109.599 89.310 198.909 K Finanz- und Versicherungsleistungen 4.991.136 782.904 287.144 6.061.184 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4.577.020 661.010 5.238.030 M Freiberufliche/techn. Dienstleistungen 1.541.665 521.086 2.062.751 N Sonst. Wirtschaftl. Dienstleistungen 774.617 29.732 145.763 950.112 O Öffentliche Verwaltung 269.985 1.012.993 462.669 1.745.647 P Erziehung und Unterricht 14.998 2.175 17.173 Q Gesundheits- und Sozialwesen 126.560 66.239 192.799 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 39.190 10.768 49.958 S Sonst. Dienstleistungen 201.294 33.428 234.722 T Private Haushalte 3.644.972 461.719 4.106.691 U Exterritoriale Organisationen 2 2 Gesamtergebnis 23.811.970 1.845.875 6.526.996 32.184.842 Konzernabschluss 429 Branchen in € 1.000 per 31.12.2022 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualver- bindlichkeiten Gesamt A Land- und Forstwirtschaft 172.252 25.830 198.082 B Bergbau 56.475 73.290 129.765 C Herstellung von Waren 2.817.072 8.640 1.585.331 4.411.043 D Energieversorgung 156.036 1.200 98.447 255.683 E Wasserversorgung und Abfallentsorgung 100.572 34.484 135.056 F Bau 1.121.644 665.178 1.786.822 G Handel 1.534.242 933.002 2.467.244 H Verkehr 873.809 19.929 124.567 1.018.305 I Beherbergung und Gastronomie 346.945 300 69.936 417.181 J Information und Kommunikation 120.610 90.954 211.564 K Finanz- und Versicherungsleistungen 4.373.701 667.918 319.736 5.361.355 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4.186.704 595.697 4.782.401 M Freiberufliche/techn. Dienstleistungen 1.399.725 3.192 503.426 1.906.343 N Sonst. Wirtschaftl. Dienstleistungen 697.356 30.000 117.683 845.039 O Öffentliche Verwaltung 242.893 1.356.847 311.689 1.911.429 P Erziehung und Unterricht 17.321 2.411 19.732 Q Gesundheits- und Sozialwesen 165.477 69.802 235.279 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 59.236 22.728 81.964 S Sonst. Dienstleistungen 163.917 48.855 212.772 T Private Haushalte 3.897.858 518.764 4.416.622 U Exterritoriale Organisationen 2 2 Gesamtergebnis 22.503.848 2.088.027 6.211.812 30.803.687 Sicherheiten Strategien und Prozesse bzgl. Bewertung und Management von Sicherheiten Die Hereinnahme von Kreditsicherheiten sowie deren Management werden als bedeutender Bestandteil des Kreditrisikomanagements in der Oberbank AG angesehen. Die Gestion des Kreditgeschäftes über die Unterdeckung stellt hohe Anforderungen an die aktuelle und richtige Bewertung von Sicherheiten. Daher ist die Sicherheitenverwaltung im gesamten Oberbank Konzern organisatorisch vom Vertrieb getrennt und erfolgt für Österreich und Deutschland ausschließlich in der eigenen Tochtergesellschaft, der Oberbank Service GmbH. Für Tschechien, die Slowakei und Ungarn erfolgt die Sicherheitenverwaltung in den zentralen Marktfolgeeinheiten in Budweis und Budapest. Die geltenden Verwaltungsgrundsätze gewährleisten eine rechtlich einwandfreie Begründung der Kreditsicherheiten sowie alle erforderlichen Voraussetzungen zur raschen Durchsetzung der Ansprüche bei Bedarf. Konzernabschluss 430 In der zentralen Fachabteilung für rechtliche Fragen Kredit-Management / Finanzierungsrecht liegt die Verantwortung für die Erstellung von standardisierten Sicherheitenverträgen und –dokumenten, die generell Anwendung finden. Die Verwaltung der Kreditsicherheiten umfasst sowohl einen materiellen als auch einen formellen Aspekt, wobei die erforderlichen Tätigkeiten entsprechend den einzelnen Sicherheitenkategorien genau definiert sind. Bei den hypothekarisch besicherten Krediten wird dem Regionalitätsprinzip entsprechend auf Sicherheiten in den fünf Ländern unserer Filialen abgestellt. Bei Sachsicherheiten gilt generell, dass die Finanzierungsdauer mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer im Einklang stehen muss. Die materielle Werthaltigkeit der Sicherheit und die Möglichkeit der raschen Verwertbarkeit stellen wichtige Prüfpunkte dar. Bei persönlichen Sicherheiten dürfen keine wesentlichen Risikokorrelationen zwischen Sicherheitengeber:innen und Kreditnehmer:innen bestehen. Bei Leasingfinanzierungen muss ein allfällig vereinbarter Restwert niedriger oder maximal gleich hoch sein wie der bei Ablauf der Finanzierung erwartete Marktwert. Für jede Sicherheitenart gibt es eine in Bezug auf Objektivität und Aktualität verbindlich vorgeschriebene Ermittlung des nominellen Wertes, der als Berechnungsbasis für die zur internen Risikosteuerung festgelegten Deckungswertansätze und für die Kreditrisikominderungsansätze im Rahmen von Basel III dient. Die internen Deckungswertansätze sind Maximal-Werte, die zur Ermittlung der Unterdeckung führen. In begründeten Einzelfällen kann die Bewertung einer Sicherheit von den jeweiligen KompetenzträgerInnen nach unten korrigiert werden. Eine höhere Bewertung ist ebenfalls nur in begründeten Ausnahmefällen durch die Marktfolge möglich. Die aktuellen Bewertungsgrundsätze resultieren aus den Schätzungen der Forderungsbetreibung auf Basis der bisherigen Verwertungserfahrungen. Die Bewertungsansätze werden jährlich im Rahmen der LGD Validierung geprüft und gegebenenfalls angepasst. Der im Bewertungsansatz inkludierte Abschlag berücksichtigt das Bewertungs- und Verwertungsrisiko, die Kosten der Verwertung sowie den durch die Verwertungsdauer der jeweiligen Sicherheit entstehenden Zinseffekt. Die Aktualität der Sicherheitenwerte wird bei finanziellen Sicherheiten über die laufende Einspielung der Marktwerte sichergestellt, bei hypothekarischen Sicherheiten erfolgt die Expertenschätzung gemäß den Mindesterfordernissen, die im umfassenden Sicherheitenbewertungsansatz in der CRR definiert sind. Generell werden bei intern verwendeten Sicherheiten die gleichen strikten Qualitätsanforderungen in Bezug auf Aktualität und Durchsetzbarkeit angewandt wie bei Sicherheiten, die unter der CRR II bei der Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditgeschäft zur Anrechnung kommen. Die Übernahme von Pfandliegenschaften nimmt generell eine untergeordnete Rolle ein. In den ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerten per 31.12.2023 befinden sich (wie auch im Vorjahr) keine übernommenen Pfandliegenschaften. Diese werden von der Oberbank AG nur dann erworben, wenn Verkaufshemmnisse die sofortige Verwertung einer Liegenschaft mit einem angemessenen Verwertungserlös unmöglich machen (z. B. im Rahmen einer Versteigerung bzw. im Freihandverkauf). Es ist immer das erklärte Ziel, die ursprünglich bestehenden Verkaufshemmnisse zu beseitigen, um anschließend das Objekt schnellstmöglich und ordnungsgemäß weiterzuveräußern. Eine Verwendung für den Geschäftsbetrieb erfolgt nicht. In der Berichtsperiode wurden keine Sicherheiten verwertet, die die Ansatzkriterien nach IFRS erfüllen. Konzernabschluss 431 Arten von Sicherheiten Die wesentlichen Sicherheiten sind Hypotheken auf Wohnimmobilien und kommerziell genutzte Immobilien, finanzielle Sicherheiten (Bareinlagen, Schuldverschreibungen und Aktien) sowie persönliche Sicherheiten (Haftungen, Bürgschaften, Garantien). Die Sicherheiten (exklusive persönliche Sicherheiten) können zu einem überwiegenden Anteil von 93,14 % (Vorjahr: 93,45 %) der Forderungsart „Kredite und Forderungen“ zugerechnet werden, der Rest entfällt zu 6,86 % (Vorjahr: 6,55 %) auf die „Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten“. Die in den Tabellen ausgewiesenen Werte stellen die im Rahmen der Quantifizierung der Kreditrisiken im ICAAP verwendeten besicherten Forderungswerte dar. in € 1.000 Besicherter Forderungswert Sicherheitenkategorie 31.12.2023 31.12.2022 Finanzielle Sicherheiten 1.279.716 1.397.867 Bareinlagen 1.205.187 1.322.687 Schuldverschreibungen 20.120 18.515 Aktien und andere nicht festverzinsl. WP 54.409 56.665 Immobiliensicherheiten 7.443.733 7.060.092 Wohnimmobilien 3.677.617 3.654.233 Gewerbeimmobilien 3.766.116 3.405.859 Sachsicherheiten 1.200.585 1.102.516 Die persönlichen Sicherheiten beschränken sich auf Haftungen, Bürgschaften und Garantien. Die wichtigsten sechs Garantiegeber, die 85,11 % (Vorjahr: 85,26 %) am gesamten Volumen der persönlichen Sicherheiten darstellen, sind nachstehend aufgelistet. in € 1.000 per 31.12.2023 Externes Rating Besicherter Forderungswert in % Persönliche Sicherheiten 1.266.008 100,00 % hiev. Staat Österreich AA+ 714.985 56,48 % hiev. Kreditanstalt für Wiederaufbau AAA 165.309 13,06 % hiev. Land Niederösterreich AA+ 70.526 5,57 % hiev. Staat Tschechien AA- 61.299 4,84 % hiev. Land Oberösterreich AA+ 35.753 2,82 % hiev. Landeshauptstadt Graz 29.628 2,34 % Konzernabschluss 432 in € 1.000 per 31.12.2022 Externes Rating Besicherter Forderungswert in % Persönliche Sicherheiten 1.100.451 100,00 % hiev. Staat Österreich AA+ 626.164 56,9 % hiev. Kreditanstalt für Wiederaufbau AAA 193.372 17,6 % hiev. COVID-19 Finanzierungsagentur 38.123 3,5 % hiev. Staat Tschechien AA- 30.000 2,7 % hiev. LfA Förderbank Bayern AAA 26.082 2,4 % hiev. Land Oberösterreich AA+ 24.515 2,2 % Risikovorsorgen und Non-performing loans Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen und Rückstellungen) Die Details zur Bildung von Risikovorsorgen gemäß IFRS 9 5.5 und zur Einordnung in die ECL-Stufen können der Note 2.7) entnommen werden. Entwicklung der Risikovorsorgen Das Risikoergebnis aus dem Kreditgeschäft ist gegenüber dem Jahr 2022 um 42,1 Mio. Euro auf 83,6 Mio. Euro angestiegen. Entwicklung des Ergebnisses aus den Risikovorsorgen im Kreditgeschäft (GuV-Darstellung) in € 1.000 31.12.2023 31.12.2022 Zuführungen zu Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 237.678 117.079 Auflösung von Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -150.764 -71.190 Direktabschreibungen von Forderungen 2.489 1.325 Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen -2.340 -2.202 Ergebnis aus nicht signifikanter Modifikation -502 -41 Impairment Gain aus POCI -3.005 -3.489 Gesamt 83.556 41.482 Konzernabschluss 433 Entwicklung der Risikovorsorgen (Bilanzdarstellung) in € 1.000 Stand 1.1.2023 Zuführungen Auflösungen Verbrauch Sonstige Effekte2) Stand 31.12.2023 zu Barreserve Stage 1 + 2 361 122 0 0 0 483 zu Forderungen an Kreditinstitute Stufe 1 + 2 167 0 -73 0 0 94 zu Forderungen an Kreditinstitute Stufe 3 0 0 0 0 0 0 zu Forderungen an Kunden Stufe 1 + 2 67.797 9.156 -1.940 0 -5 75.008 zu Forderungen an Kunden Stufe 3 170.766 183.497 -59.485 -51.120 -2.242 241.416 zu Finanzanlagen Stufe 1 + 2 870 229 -284 0 -8 807 zu Sachanlagen Stage 1 +2 173 8 0 0 0 181 Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 1) 240.134 193.012 -61.782 -51.120 -2.255 317.989 zu außerbilanziellen Geschäften Stufe 1 + 2 19.528 2.284 -2.112 0 0 19.700 zu außerbilanziellen Geschäften Stufe 3 117.969 42.382 -86.870 -60 32.016 105.437 Gesamtsumme Risikovorsorgen 377.631 237.678 -150.764 -51.180 29.761 443.126 1) Die Risikovorsorgen zu außerbilanziellen Geschäften werden in der Position Rückstellungen (Bilanz Passiva 4) ausgewiesen 2) Hiev. aus Konsolidierung +31.921 Tsd.. EUR, aus Risikovorsorgen für zum Fair Value über OCI bewertete WP -13 Tsd. EUR, aus Umbuchungen POCI 2.177 Tsd. EUR, aus Wechselkursänderungen resultieren +30 Tsd. EUR Veränderung der Risikovorsorge nach IFRS 9 im Berichtsjahr Folgende Tabellen zeigen die Wertänderungen der Bruttobuchwerte sowie der Risikovorsorgen im Geschäftsjahr 2023 für bilanzielle Vermögenswerte, die unter die Bestimmungen der Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 fallen. Die Werte der nachfolgenden Tabelle sind als Vergleich von Jahresanfang zu Jahresende zu verstehen und beinhalten immer auch die Veränderung der Buchwerte bzw. Risikovorsorgen. Konzernabschluss 434 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Bruttobuchwerte zu AC bewerteten finanziellen Vermögenswerten in € 1.000 12-M ECL LT-ECL POCI Gesamt Stand per 31.12.2022 17.028.320 6.577.670 470.064 39.250 24.115.304 Transfer in Stufe 1 302.269 -330.982 -1.782 Transfer in Stufe 2 -635.831 664.271 -75.493 Transfer in Stufe 3 -111.543 -283.961 409.009 Änderungen aufgrund von neu ausgereicherten oder erworbenen Vermögeswerte inkl. POCI Reklassifizierung 5.144.638 1.108.889 6.339.119 Änderungen aufgrund von Modelländerungen inkl. Collective Staging 175.208 -215.401 Änderungen aufgrund von Risikoparametern und Teilrückzahlungen -2.156.339 119.617 -47.399 -6.791 -2.090.912 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchung -8.593 -2.253 -10.266 Änderungen aufgrund von Ausbuchungen -2.381.863 -628.417 -3.080.869 Änderungen aufgrund von Abschreibungen Änderungen aufgrund von Wechselkursänderungen und sonstigen Anpassungen 0 Stand per 31.12.2023 17.356.264 7.009.433 710.733 42.627 25.119.057 * Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund einer Umgliederung angepasst. Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Wertberichtigungen zu AC bewerteten finanziellen Vermögenswerten in € 1.000 12-M ECL LT-ECL Gesamt Stand per 31.12.2022 18.464 50.869 170.765 240.099 Transfer in Stufe 1 1.455 -13.121 -450 -5.463 Transfer in Stufe 2 -1.844 12.727 -21.431 -16.417 Transfer in Stufe 3 -491 -2.198 116.531 113.842 Änderungen aufgrund von neu ausgereicherten oder erworbenen Vermögeswerte inkl. POCI Reklassifizierung 5.155 10.581 15.736 Änderungen aufgrund von Modelländerungen inkl. Collective Staging -145 -2.395 -2.540 Änderungen aufgrund von Risikoparametern und Teilrückzahlungen -2.540 6.266 25.090 28.031 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchung -95 162 60 Änderungen aufgrund von Ausbuchungen -3.129 -3.171 -6.300 Änderungen aufgrund von Abschreibungen -49.082 -49.082 Änderungen aufgrund von Wechselkursänderungen und sonstigen Anpassungen 0 Stand per 31.12.2023 16.830 59.721 241.415 317.966 Konzernabschluss 435 Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value bewertet Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Bruttobuchwerte zu FVOCI bewerteten finanziellen Vermögenswerten in Tsd. EUR 12-M ECL LT-ECL POCI Gesamt Stand per 31.12.2022 303.999 303.999 Transfer in Stufe 1 Transfer in Stufe 2 Transfer in Stufe 3 Änderungen aufgrund von neu ausgereicherten oder erworbenen Vermögeswerte inkl. POCI Reklassifizierung 14.250 Änderungen aufgrund von Modelländerungen inkl. Collective Staging Änderungen aufgrund von Risikoparametern und Teilrückzahlungen -103 -103 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchung Änderungen aufgrund von Ausbuchungen -288.262 -288.262 Änderungen aufgrund von Abschreibungen Änderungen aufgrund von Wechselkursänderungen und sonstigen Anpassungen Stand per 31.12.2023 29.883 29.883 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Wertberichtigungen zu FVOCI bewerteten finanziellen Vermögenswerten in Tsd. EUR 12-M ECL LT-ECL Gesamt Stand per 31.12.2022 36 36 Transfer in Stufe 1 Transfer in Stufe 2 Transfer in Stufe 3 Änderungen aufgrund von neu ausgereicherten oder erworbenen Vermögeswerte inkl. POCI Reklassifizierung 14 14 Änderungen aufgrund von Modelländerungen inkl. Collective Staging Änderungen aufgrund von Risikoparametern und Teilrückzahlungen -10 -10 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchung Änderungen aufgrund von Ausbuchungen -17 -17 Änderungen aufgrund von Abschreibungen Änderungen aufgrund von Wechselkursänderungen und sonstigen Anpassungen Stand per 31.12.2023 23 23 Das maximale Ausfallrisiko des Oberbank-Konzerns ergibt sich aus den in der Bilanzposition Barreserve enthaltenen Forderungen an Nationalbanken und den Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute, Konzernabschluss 436 Forderungen an Kunden, den festverzinslichen Wertpapieren der Finanzanlagen, den Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten einschließlich nicht ausgenützter Kreditrahmen sowie den Operating Leasing Forderungen und beläuft sich auf 32.185 Mio. Euro (Vorjahr 30.804 Mio. Euro). Diesem Wert stehen insgesamt Kreditsicherheiten in der Höhe von 13.751,5 Mio. Euro (Vorjahr 13.017,7 Mio. Euro) gegenüber, davon für wertberichtigte und non-performing Forderungen 443,5 Mio. Euro (Vorjahr 303,5 Mio. Euro). In den Zinsen und ähnlichen Erträgen ist ein Betrag in Höhe von 41,6 Mio. Euro (Vorjahr 17,8 Mio. Euro) aus wertgeminderten Forderungen an Kunden enthalten. Das maximale Ausfallrisiko aus den nach Fair Value bewerteten Forderungen entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Die Impairment-Kriterien für in den Finanzanlagen enthaltene Schuldtitel sind unter Note 2.6, „Wertminderung bei Schuldtiteln“, dargestellt. Non-performing loans Als notleidend (non-performing) werden Forderungen klassifiziert, auf die ein Ausfallkriterium im Sinne der CRR II zutrifft: Eine wesentliche Forderung ist mehr als 90 Tage überfällig oder die volle Rückzahlung der Forderung ist unwahrscheinlich. Nachstehende Elemente sind als Hinweis zu sehen, dass eine Forderung wahrscheinlich nicht in voller Höhe beglichen wird: 1. Verzicht auf die laufende Belastung von Zinsen 2. Neubildung einer Kreditrisikoanpassung in Stufe 3 aufgrund einer deutlichen Verschlechterung der Bonität; 3. Restrukturierung des Kreditengagements; 4. Einleitung von Betreibungsmaßnahmen wegen Zahlungsunfähigkeit /-unwilligkeit, Betrug oder sonstiger Gründe; 5. Forderungsverkauf mit bedeutendem, bonitätsbedingtem Verlust; 6. Insolvenz. 7. Weitere Nachsichtsmaßnahme bei einer bereits mit Nachsicht gekennzeichneter Forderung. Diese Forderungen werden in der Kategorie notleidend („non-performing“) dargestellt und sind Teil der folgenden Bilanzposten. Weiters lässt sich die Entwicklung der Kennzahl „Non-performing loans Ratio“ und der „Non-performing Coverage Ratio“ aus der unten stehenden Tabelle ablesen. In € 1.000 1) NPL vor Abzug von Risikovorsorgen NPL nach Abzug von Risikovorsorgen Bilanzposition 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Forderungen an Kreditinstitute 0 0 0 0 Forderungen an Kunden 753.360 509.314 511.944 338.548 vor Abzug von Risikovorsorgen nach Abzug von Risikovorsorgen 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Non performing loans Ratio brutto 3,55 % 2,49 % – – Non performing loans Ratio netto – – 2,45 % 1,67 % Konzernabschluss 437 31.12.2023 31.12.2022 NPL vor Abzug von Risikovorsorgen 753.360 509.314 Risikovorsorgen Stage 3 und Sicherheiten für Non performing loans 671.176 446.630 Non performing Coverage Ratio 89,09 % 87,69 % 1) Bei den Werten handelt es sich um Bilanzwerte. Das non-performing Kreditrisikovolumen (On- und Off-Balance) wird in der nachfolgenden Tabelle den Risikovorsorgen und den Sicherheiten nach Branche gegenübergestellt. Branchen in € 1.000 per 31.12.2023 Non- performing Kreditrisiko- volumen Risikovorsorgen Stufe 3 Sicherheiten On-Balance Off-Balance A Land- und Forstwirtschaft 1.263 262 27 774 B Bergbau 130 0 0 130 C Herstellung von Waren 151.272 54.197 8.128 75.191 D Energieversorgung 3.060 38 262 3.019 E Wasserversorgung und Abfallentsorgung 497 218 17 268 F Bau 161.657 37.954 3.512 91.528 G Handel 70.441 27.227 3.841 33.498 H Verkehr 40.996 7.053 569 22.665 I Beherbergung und Gastronomie 28.715 4.620 4.850 16.651 J Information und Kommunikation 4.432 529 9 3.775 K Finanz- und Versicherungsleistungen 77.891 25.461 2.562 34.337 L Grundstücks- und Wohnungswesen 119.485 27.204 7.375 89.876 M Freiberufliche/techn. Dienstleistungen 45.992 5.568 2.134 36.318 N Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 45.024 25.885 1.111 11.861 O Öffentliche Verwaltung 14 14 0 0 P Erziehung und Unterricht 893 519 11 337 Q Gesundheits- und Sozialwesen 3.705 446 143 3.233 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 785 343 0 378 S Sonst. Dienstleistungen 1.811 585 53 1.206 T Private Haushalte 43.312 23.292 534 18.445 U Exterritoriale Organisationen 0 0 0 0 Branchenmäßig nicht zuordenbare Risikovorsorgen 60.498 Gesamt 801.376 241.416 95.638 443.491 Konzernabschluss 438 Branchen in € 1.000 per 31.12.2022 Non- performing Kreditrisiko- volumen Risikovorsorgen Stufe 3 Sicherheiten On-Balance Off-Balance A Land- und Forstwirtschaft 1.643 520 133 902 B Bergbau 0 0 0 0 C Herstellung von Waren 134.443 31.829 3.236 82.917 D Energieversorgung 4.424 368 323 3.585 E Wasserversorgung und Abfallentsorgung 427 102 17 234 F Bau 41.281 9.614 1.655 28.946 G Handel 57.145 24.363 3.888 22.019 H Verkehr 63.709 10.539 840 35.805 I Beherbergung und Gastronomie 36.549 11.028 5.622 18.238 J Information und Kommunikation 6.380 639 13 5.217 K Finanz- und Versicherungsleistungen 8.405 366 30 8.019 L Grundstücks- und Wohnungswesen 50.495 16.962 4.060 31.679 M Freiberufliche/techn. Dienstleistungen 66.814 23.394 544 30.922 N Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 10.190 4.064 503 5.501 O Öffentliche Verwaltung 17 17 0 0 P Erziehung und Unterricht 307 176 12 116 Q Gesundheits- und Sozialwesen 3.269 496 50 2.317 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 988 421 0 489 S Sonst. Dienstleistungen 1.907 564 17 1.288 T Private Haushalte 61.934 35.304 486 25.300 U Exterritoriale Organisationen 0 0 0 0 Branchenmäßig nicht zuordenbare Risikovorsorgen 90.039 Gesamt 550.328 170.766 111.469 303.492 Weiters erfolgt noch eine Darstellung des non-performing Kreditrisikovolumens, der Risikovorsorgen und der Sicherheiten nach Regionen. Konzernabschluss 439 Non-performing Kreditrisiko- volumen Risikovorsorgen Stufe 3 Geografische Verteilung per 31.12.2023 in Tsd. € On-Balance Off-Balance Sicherheiten Österreich 404.551 116.119 13.572 217.832 Deutschland 304.176 89.429 16.677 173.828 Osteuropa (CZ, HU, SK) 89.750 35.491 4.862 49.614 Westeuropa (ohne DE) 176 80 4 0 Andere Länder 2.724 299 25 2.217 Geografisch nicht zuordenbare Risikovorsorgen 60.498 Gesamt 801.376 241.416 95.638 443.491 Non-performing Kreditrisiko- volumen Risikovorsorgen Stufe 3 Geografische Verteilung per 31.12.2022 in Tsd. € On-Balance Off-Balance Sicherheiten Österreich 229.534 77.349 6.079 126.144 Deutschland 180.555 50.097 10.319 94.939 Osteuropa (CZ, HU, SK) 129.682 41.295 4.838 74.075 Westeuropa (ohne DE) 387 194 2 31 Andere Länder 10.170 1.831 192 8.304 Geografisch nicht zuordenbare Risikovorsorgen 90.039 Gesamt 550.328 170.766 111.469 303.492 Die geografisch nicht zuordenbaren Risikovorsorgen ergeben sich zu einem Großteil aus den freien Rückstellungen der ALGAR, die in der Folge näher erläutert werden: Die Oberbank AG, die BKS AG und die BTV AG sind zu 50% bzw. jeweils 25% an der Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H. (idF kurz „ALGAR“) beteiligt. Geschäftsgegenstand der ALGAR, die über eine eingeschränkte Bankkonzession verfügt, ist die Übernahme von Ausfallrisiken für definierte Kredite und Darlehen der Gesellschafterbanken, wobei das Ausmaß der Inanspruchnahme mit dem in der ALGAR vorhandenen Vermögen, welches nicht für bereits in Anspruch genommenen Garantieleistungen reserviert ist, begrenzt ist (Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen). Die Laufzeit der Garantie ist zeitlich unlimitiert. Die Gesellschafterbanken haben laufend ein Garantieentgelt zu leisten, welches sich im Falle einer Entnahme entsprechend zukünftig erhöht (Malusregelung). Zum 31.12.2023 stehen einem von den Gesellschafterbanken eingemeldeten und von der Garantie umfassten Volumen eine Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen in der ALGAR von 120.555 Tsd. EUR (Vorjahr: 179.640 Tsd. EUR) gegenüber. Da der für das Garantievolumen ermittelte erwartete Kreditverlust den Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen bei weitem übersteigt, greift zu diesem Stichtag die oben angeführte Begrenzungsregelung. Aufgrund der besonderen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen sowie des mit der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und mit der BKS Bank AG geschlossenen Gesellschafterübereinkommens wird die ALGAR als Gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) iSd IFRS 11 in den Konzern der Oberbank AG einbezogen. Insoweit seitens der Gesellschafterbanken bereits Garantien der ALGAR aufgrund eines Ausfalles in Anspruch genommen wurden, werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung die in der ALGAR dafür Konzernabschluss 440 vorgenommenen Rückstellungen der jeweiligen betroffenen Gesellschafterbank zugeordnet. Dies betrifft ebenso die im Rahmen der vorläufigen Garantieerklärungen angemeldeten Kreditobligos, für die in der ALGAR bereits Risikovorsorgen gebildet wurden. Die seitens der ALGAR vorgenommenen Rückstellungen für erwartete Kreditverluste für das noch nicht ausgefallene Garantievolumen werden von den Gesellschafterbanken mangels einer eindeutigen Zuordenbarkeit der Vorsorgen zu spezifischen garantierten Krediten und Darlehen entsprechend dem Beteiligungsverhältnis in den Konzern einbezogen. Hieraus ergibt sich für die Oberbank AG die Übernahme von Rückstellungen für erwartete Kreditverluste von nicht eindeutig zuordenbaren Kreditrisiken in Höhe von 60.278 Tsd. EUR (Vorjahr: 89.820 Tsd. EUR). Darüber hinaus gibt es noch Risikovorsorgen für ECLs der Stufen 1 und 2 für die „performing“-Kategorien mit einem Volumen von 96.273 Tsd. EUR (Vorjahr: 88.896 Tsd. EUR). Risikovorsorgen gemäß IFRS 9 nach Bonitätsstruktur Die Risikovorsorgen werden gemäß IFRS 9 für Kreditverluste sämtlicher Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Dies umfasst Kredite und Darlehen, Schuldverschreibungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Rückstellungen für Finanzgarantien und nicht ausgenützte Kreditrahmen werden berechnet, sofern sie den IFRS 9 Bestimmungen für Impairment unterliegen. Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe der finanziellen Vermögenswerte per 31.12.2023 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 10.505.351 1.275.235 11.780.586 Gut 6.813.960 4.911.597 2.287 11.727.844 Mangelhaft 66.837 822.601 1.097 890.534 Non performing 710.733 39.243 749.976 Bruttobuchwert 17.386.148 7.009.433 710.733 42.627 25.148.941 Risikovorsorge -16.853 -59.721 -241.415 -317.989 Nettobuchwert 17.369.295 6.949.712 469.318 42.627 24.830.952 Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe der finanziellen Vermögenswerte per 31.12.2022 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 10.216.228 1.630.975 11.847.202 Gut 7.041.996 4.577.866 15 11.619.876 Mangelhaft 74.095 368.830 444.091 Non performing 470.064 38.068 508.133 Bruttobuchwert 17.332.318 6.577.670 470.064 39.250 24.419.302 Risikovorsorge -18.500 -50.869 -170.765 -240.134 Nettobuchwert 17.313.818 6.526.801 299.300 39.250 24.179.168 Konzernabschluss 441 Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe bei Kreditzusagen per 31.12.2023 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 2.466.444 153.185 2.619.629 Gut 1.425.897 479.210 7 1.905.114 Mangelhaft 5.653 52.247 57.900 Non performing 28.801 15 28.816 Eventualobligo Brutto 3.897.994 684.641 28.801 22 4.611.458 Risikovorsorge -5.720 -7.176 -102.851 -854 -116.601 Eventualobligo Netto 3.892.274 677.465 -74.050 -832 4.494.857 Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe bei Kreditzusagen per 31.12.2022 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 2.032.778 361.409 2.394.187 Gut 1.585.560 464.486 11 2.050.057 Mangelhaft 11.235 24.487 35.723 Non performing 8.972 16 8.988 Eventualobligo Brutto 3.629.573 850.382 8.972 28 4.488.955 Risikovorsorge -7.525 -6.390 -113.663 -219 -127.796 Eventualobligo Netto 3.622.048 843.993 -104.691 -191 4.361.159 Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe für Finanzgarantien per 31.12.2023 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 910.709 52.368 963.077 Gut 531.826 140.404 672.231 Mangelhaft 1.280 24.474 25.754 Non performing 20.231 20.231 Eventualobligo Brutto 1.443.815 217.246 20.231 1.681.293 Risikovorsorge -1.505 -5.298 -1.733 -8.536 Eventualobligo Netto 1.442.311 211.948 18.498 1.672.756 Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe für Finanzgarantien per 31.12.2022 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 733.938 224.989 958.928 Gut 543.937 96.809 640.747 Mangelhaft 2.507 16.782 19.290 Non performing 20.957 20.957 Eventualobligo Brutto 1.280.383 338.581 20.957 1.639.921 Risikovorsorge -1.811 -3.800 -4.089 -9.700 Eventualobligo Netto 1.278.572 334.781 16.868 1.630.221 Konzernabschluss 442 Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht unter die Kategorie „non-performing“ fallen, sind nicht mehr als 90 Tage überfällig. Befinden sich die verbleibenden finanziellen Vermögenswerte in Verzug, so werden die jeweiligen KundInnen mit ihren gesamten finanziellen Vermögenswerten in der nachstehenden Tabelle als KundInnen in Verzug dargestellt. per 31.12.2023 in Tsd. €1) In Verzug seit Kredite und Forderungen Kreditrisiken aus Derivaten u. Eventualverbindlichkeiten Gesamt Unter 30 Tagen 107.868 13.792 121.660 Zwischen 30 und 60 Tagen 19.348 255 19.603 Zwischen 60 und 90 Tagen 4.620 52 4.672 Gesamt 131.836 14.099 145.935 1) Alle finanziellen Vermögenswerte, die mehr als 90 Tage überfällig und aufgrund Überbesicherung nicht wertgemindert sind, sind bereits im non- performing Segment der vorstehenden Tabellen dargestellt. per 31.12.2022 in Tsd. €1) In Verzug seit Kredite und Forderungen Kreditrisiken aus Derivaten u. Eventualverbindlichkeiten Gesamt Unter 30 Tagen 246.245 5.822 252.067 Zwischen 30 und 60 Tagen 10.566 450 11.016 Zwischen 60 und 90 Tagen 1.155 100 1.255 Gesamt 257.966 6.372 264.338 1) Alle finanziellen Vermögenswerte, die mehr als 90 Tage überfällig und aufgrund Überbesicherung nicht wertgemindert sind, sind bereits im non- performing Segment der vorstehenden Tabellen dargestellt. Stundungen/Nachsicht (Forbearance) Stundungen und andere Zugeständnisse an KreditnehmerInnen werden in Situationen gewährt, in denen angenommen wird, dass die KreditnehmerInnen die Kreditbedingungen aufgrund ihrer aktuellen finanziellen Situation nicht erfüllen können. Basierend auf den Ursachen dieser Schwierigkeiten entscheidet die Oberbank AG, die Kreditbedingungen derart zu ändern, dass die KreditnehmerInnen genügend Spielraum haben, die Schulden zu begleichen oder die Oberbank AG schuldet zu diesem Zweck den Kredit (ganz oder teilweise) um. Vorab wird geprüft, ob ein Ausfallstatbestand vorliegt. Ist dies der Fall, werden die KundInnen auf non- performing gestellt und eine Risikovorsorge entsprechend der in Note 2.8) beschriebenen Methodik gebildet. Liegt kein Ausfallstatbestand vor und ergibt die eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Lage, dass mit einer gewährten Maßnahme künftig die finanziellen Verpflichtungen gesichert erfüllt werden können, dürfen eine Stundung oder andere Zugeständnisse gewährt werden. Werden mit KundInnen in Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen in einer Form getroffen, wie sie bei Neueinräumungen üblicherweise nicht erfolgen, wird das betreffende Obligo mit Nachsicht gekennzeichnet. Konzernabschluss 443 Das Monitoring von Stundungen erfolgt im Rahmen des 90-Tage-Eskalationsprozesses. Führt die Gewährung einer Stundung nicht zum gewünschten Ergebnis (Wiederaufnahme der vertragskonformen Bedienung des Kredits nach Stundung), wird durch den 90-Tage-Eskalationsprozess das Ratingsigel auf non- performing gestellt und bei Vorliegen einer Unterdeckung eine Risikovorsorge gebildet. Ist bei einem bereits mit Nachsicht gekennzeichneten Obligo eine weitere Nachsichtsmaßnahme erforderlich, erfolgt ebenfalls eine Umstellung auf non-performing. Eine Verschleierung von notleidenden Krediten durch die Gewährung von Stundungen oder anderen Formen von Vertragszugeständnissen ist durch diese Vorgehensweise ausgeschlossen. Die in der Berichtsperiode gewährten Maßnahmen sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Stundungen/ Nach- sichtmaßnahmen in Tsd. € Stand 31.12.2022 Aus Kennzeich- nung Nachsicht gesundet Rückgang Volumen1) Neu als Stun- dungen/Nach- sicht betrachtet Stand 31.12.2023 In der Berichts- periode verein- nahmte Zinsen Verlängerung Kreditlaufzeit 81.031 3.189 11.801 197.165 263.206 14.432 Stundung 208.533 31.905 47.344 79.086 208.370 13.409 Verzicht sonstige vertragliche Rechte 18.921 0 3.703 33.328 48.546 2.815 Umschuldung 20.197 2.139 2.363 30.593 46.288 2.758 Sonstige 281 0 16 0 265 291 Gesamt 328.964 37.233 65.228 340.172 566.675 33.704 1) wegen Rückzahlungen, Tilgungen Das Volumen der von Stundungen und anderen Nachsichtsmaßnahmen betroffenen Geschäfte wird in der folgenden Tabelle nach Bonitätsstufen aufgeteilt und den getroffenen Risikovorsorgen sowie den Sicherheiten gegenübergestellt. per 31.12.2023 in Tsd. € Bonitätsstufen Forderungswert Risikovorsorgen1) Besicherter Forderungswert Sehr gut 6.549 0 6.549 Gut 156.327 431 64.161 Mangelhaft 209.914 7.549 106.075 Non-performing 193.885 49.640 59.533 Gesamt 566.675 57.620 236.318 1) Die bei den performing Kategorien dargestellten Risikovorsorgen resultieren aus den Risikovorsorgen für ECL nach IFRS 9. per 31.12.2022 in Tsd. € Bonitätsstufen Forderungswert Risikovorsorgen1) Besicherter Forderungswert Sehr gut 125 1 39 Gut 128.780 353 69.224 Mangelhaft 42.577 423 35.438 Non-performing 157.481 48.081 62.276 Gesamt 328.963 48.858 166.977 1) Die bei den performing Kategorien dargestellten Risikovorsorgen resultieren aus den Risikovorsorgen für ECL nach IFRS 9. Konzernabschluss 444 Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos Das Thema Nachhaltigkeit ist aus Sicht der Oberbank AG auch untrennbar mit dem Management der Kreditrisiken einer Bank verbunden. Nachhaltigkeitsrisiken können erhebliche negative Auswirkungen auf die KreditnehmerInnen der Oberbank AG und damit in der Folge auf das Kreditrisiko haben. Unter klimabedingte Nachhaltigkeitsrisiken fallen zum einen physische Risiken wie extreme Wetterereignisse, welche durch den Klimawandel begünstigt werden und schwere (auch finanzielle) Schäden anrichten können. Auch können klimabedingte Katastrophen beispielsweise Lieferketten unterbrechen oder Geschäftsmodelle aufgrund geänderter Umweltbedingungen zerstören. Weiters könnten künftig Unternehmen vermehrt für klimaschädliches Verhalten zur Verantwortung gezogen werden, was zu schwerwiegenden finanziellen Folgen für die betroffenen Unternehmen führen kann. Ein weiterer Aspekt besteht darin, dass Unternehmen durch klimabedingte Transitionsrisiken schwer betroffen sein können. Änderungen in Politik (z. B. CO2-Steuern) oder Technologieveränderungen (z. B. Elektromobilität) können zur Gefahr für nicht angepasste Unternehmen werden. Das steigende Bewusstsein für Klimaschutz und sich ändernde gesellschaftliche Erwartungen führen möglicherweise zu einer erheblichen Veränderung des Konsumverhaltens. Auch Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung können negative Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz und Ertragslage eines Unternehmens haben. So können zum Beispiel schlagend werdende Reputationsrisiken den Verkauf der produzierten Produkte behindern. Es liegt daher auf der Hand, dass die Oberbank AG den Nachhaltigkeitsrisiken bei der Steuerung des Kreditgeschäftes große Beachtung schenkt. Aus diesem Grund wurden in den letzten Jahren wesentliche Veränderungen im Kredit- und Ratingprozess der Oberbank AG vorgenommen, um die Transparenz und Steuerung der Nachhaltigkeitsrisiken zu verbessern. Bei der Bonitätseinstufung unserer KundInnen fließen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beurteilung ESG- relevanter Softfacts (Geschäftsmodell, Abhängigkeit externer Faktoren) in das Kundenrating ein. Sechs ESG- Softfacts dienen zur systematischeren Beurteilung der Risiken des bestehenden Geschäftsmodells und zur Datensammlung für die drei Bereiche E (Environment), S (Social) und G (Governance). Die Berücksichtigung von ESG-Risiken im Kreditentscheidungsprozess wurde durch die Einführung des Climcycle-Tools weitgehend automatisiert. Das Tool ermittelt für alle Kreditkunden der Oberbank AG ein Nachhaltigkeits-Scoring, welches unmittelbar in die Kreditentscheidung einfließt. Im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung werden die Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditportefeuille der Oberbank AG mindestens zweimal pro Jahr evaluiert in Form einer Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap dargestellt. Die Heatmap wird im Aktiv-Passiv-Management Gremium der Bank, das vom Risikovorstand der Bank geleitet wird, präsentiert. Darüber hinaus wird sie auch dem Aufsichtsrat im Risikoausschuss vorgelegt. Bei der Risikoeinstufung wurden sowohl Klima-, als auch Sozial- und Governance-Risiken berücksichtigt, wobei die Klimarisiken den größten Einfluss auf die Gesamtrisikobewertung haben. Für die Bewertung wurden qualitative und quantitative Informationen aus externen und öffentlich verfügbaren Datenquellen (wie beispielsweise EUROSTAT, SASB (Sustainability Accounting Standards Board), FIRST („Financial Institutions: Resources, Solutions and Tools“), EU-Kommission (Art. 8 & 9 Taxonomy Technical Annex) sowie Weltbank (ThinkHazard!)) verwendet. So kann die sektorale und regionale Risikoexposition unserer KundInnen im Hinblick auf die physischen Risiken (direkte Folgen des Klimawandels wie z.B. vermehrt auftretende Naturkatastrophen) und auf die Transitionsrisiken (Risiken, die durch den Anpassungsprozess auf eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft entstehen wie z. B. Preisanstiege durch CO2-Steuern) eingeschätzt werden. In folgender Grafik wird der Zusammenhang zwischen Höhe des Nachhaltigkeitsrisikos und Sektor im Kreditportfolio der Oberbank AG dargestellt. Die Länge der Balken beschreibt das durchschnittliche volumensgewichtete Risiko. Die Schwankungsbreite des Risikos innerhalb Konzernabschluss 445 eines Sektors (Minimum/Maximum), die sich durch die regionalen Unterschiede und die Subbranchen ergibt, wird durch die schwarzen Balken dargestellt. Nachhaltigkeitsrisiko im Kreditportfolio der Oberbank AG Insgesamt ist das Kreditportfolio der Oberbank AG nur unterdurchschnittlichen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Bei den physischen Risiken erklärt sich dies durch unser regionales Geschäftsmodell in Zentraleuropa; bei den Transitionsrisiken dadurch, dass der Anteil der stärker betroffenen Branchen und Sektoren im Gesamtkreditvolumen in der Oberbank AG unterrepräsentiert ist. Konzernabschluss 446 Verteilung des Forderungsvolumens der Oberbank AG nach Instituts-intern definierten ESG-Risikoklassen ESG-Risikoklasse 2023 2022 2021 Hoch 0,43 % 0,63 % 0,54 % Mittel 10,21 % 10,21 % 8,89 % Niedrig 89,36 % 89,16 % 90,57 % Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap der Oberbank AG Die Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap veranschaulicht die Nachhaltigkeitsrisiken, denen die Oberbank AG in den einzelnen Regionen bzw. Sektoren (lt. NACE Codes) ausgesetzt ist. Die Regionen umfassen die Niederlassungsländer der Oberbank AG, sowie eine Restposition, die sich zu einem großen Teil aus den für die Liquiditätssteuerung notwendigen hochliquiden Aktiven zusammensetzt. Die Farbe der Punkte in der Heatmap stellt die Risikoeinstufung dar, die Größe der Punkte die Höhe des Exposures der Oberbank AG in diesem Bereich. 44) Beteiligungsrisiko Als Ausfallsrisiko aus Beteiligungen wird jenes Risiko verstanden, dass das Unternehmen an dem die Oberbank beteiligt ist, ausfällt. Die Anteile an den Schwesterbanken BKS und BTV, mit denen die Oberbank AG die 3 Banken Gruppe bildet, sind die wichtigsten Beteiligungen der Oberbank AG. Die Beteiligungspolitik der Oberbank AG ist darauf ausgerichtet, bank- und vertriebsnahe Beteiligungen dann einzugehen, wenn diese dem Bankgeschäft dienlich sind, also deren Tätigkeit in direkter Verlängerung zur Banktätigkeit steht oder eine Hilfstätigkeit in Konzernabschluss 447 Bezug auf diese darstellt. In dieses Segment fallen unter anderen die Beteiligungen der Oberbank AG an der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., an der 3 Banken IT GmbH und an der Oberbank Service GmbH. Weiters finden sich die strategischen Beteiligungen an der voestalpine AG und an der Energie AG Oberösterreich im Beteiligungsportfolio der Oberbank AG. Eine darüberhinausgehende aktive Industriebeteiligungspolitik entspricht nicht der Philosophie der Oberbank AG. Darüber hinaus hält die Oberbank AG rein wirtschaftlich orientierte Beteiligungen, für die entweder eine konkrete Renditeerwartung oder Erwartungen an eine Umwegrentabilität vorliegen. Mit dem „Oberbank Opportunity Fonds“ geht die Oberbank AG im Zuge von Private Equity-Finanzierungen Beteiligungen ein, vorrangig mit dem Ziel, Kund:innen in Situationen zu unterstützen, in denen diese mit herkömmlichen Finanzierungen nicht das Auslangen finden. Beteiligungen an Mezzanin- und Equity-Anbietern werden eingegangen, um deren Expertise zu nutzen und Zugang zu neuen Märkten zu gewinnen. Insbesondere im Immobilienbereich ist die Oberbank AG an Zweckgesellschaften beteiligt, die z. B. zur Errichtung oder zum Betrieb eigener Immobilien gegründet wurden, vereinzelt auch an Unternehmen, die als Wohnbauträger wichtige Partner in Fragen der Wohnbaufinanzierung sind. Vor dem Eingehen von Beteiligungen werden Analysen erstellt, um ein möglichst umfassendes Bild hinsichtlich Ertragskraft, strategischem Fit und der rechtlichen Situation zu bekommen. Die Buch- und beizulegenden Zeitwerte von Beteiligungspositionen zeigen folgendes Bild: per 31.12.2023 in Tsd. € Wertansätze Gruppen von Beteiligungsinstrumenten nach Bewertungsart Buchwert Fair Value Fair Value through OCI Börsengehandelte Positionen 5.025 5.025 Nicht an einer Börse gehandelte Positionen 281.245 281.245 Fair Value through Profit and Loss Nicht an einer Börse gehandelte Positionen 45.136 45.136 Anteile an at Equity-Unternehmen Börsengehandelte Positionen 1.194.471 777.394 Nicht an einer Börse gehandelte Positionen Gesamt 1.525.877 1.108.800 per 31.12.2022 in Tsd. € Wertansätze Gruppen von Beteiligungsinstrumenten nach Bewertungsart Buchwert Fair Value Fair Value through OCI Börsengehandelte Positionen 0 0 Nicht an einer Börse gehandelte Positionen 263.405 263.405 Fair Value through Profit and Loss Nicht an einer Börse gehandelte Positionen 33.401 33.401 Anteile an at Equity-Unternehmen Börsengehandelte Positionen 1.099.645 659.455 Nicht an einer Börse gehandelte Positionen Gesamt 1.396.451 956.261 Konzernabschluss 448 45) Marktrisiko Unter Marktrisiko wird der potenziell mögliche Verlust, der durch Veränderungen von Preisen und Zinssätzen an Finanzmärkten entstehen kann, verstanden. In dieser Risikokategorie sind sowohl Positionen des Handelsbuchs als auch des Bankbuchs erfasst. Das Marktrisiko setzt sich aus den Risikoarten Zinsrisiko, Währungsrisiko, Aktienkursrisiko und Credit-Spread-Risiko zusammen. Risikomanagement Die Marktrisiken werden in der Oberbank AG auch für die ausländischen Geschäftseinheiten sowie für die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften zentral gesteuert. Das Management der Marktrisiken ist in der Oberbank AG auf zwei Kompetenzträger aufgeteilt, die diese im Rahmen der ihnen zugewiesenen Limits steuern. Steuerung der Marktrisiken in der Verantwortung der Abteilung Treasury & Handel Die Abteilung Treasury & Handel ist zuständig für die Steuerung der Marktrisiken der Handelsbuchpositionen, des Zinsänderungsrisikos im Geldhandelsbuch sowie des Devisenkursrisikos des gesamten Oberbank Konzerns. Das Geldhandelsbuch umfasst die kurzfristigen Bankbuchpositionen. Die Berechnung des Risikos erfolgt auf Basis eines Value-at-Risk-Modells. Der Value-at-Risk beschreibt, welcher Verlust mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) innerhalb einer bestimmten Haltedauer bei normalen Marktbedingungen maximal zu erwarten ist. Die Value-at-Risk-Berechnung erfolgt nach der Methode der historischen Simulation mit einem Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von zehn Tagen und einem Simulationszeitraum von 1000 Tagen. Die Berechnung der Value-at-Risk-Werte, die Limitkontrolle und das Reporting über die Risiko- und Ertragslage an Vorstand und Abteilung Treasury & Handel erfolgen täglich von der Abteilung Strategisches Risikomanagement. Die Value-at-Risk-Werte für die Berichtsperiode können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Value-at-Risk 2023 in Tsd. € 31.12.2022 MAX MIN Durchschnitt 31.12.2023 967 1.754 651 1.168 1.024 Value-at-Risk 2022 in Tsd. € 31.12.2021 MAX MIN Durchschnitt 31.12.2022 706 2.680 339 890 967 Mittels Backtesting erfolgt eine Überprüfung der Güte des statistischen Modells, also der Vergleich der geschätzten 1-Tages-Value-at-Risk Werte mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die Backtestingergebnisse weisen im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Überschreitungen auf und können der nachfolgenden Grafik entnommen werden. Konzernabschluss 449 Backtesting VaR-Modell 2023 in Tsd. € Backtest TRE per 31.12.2023 Neben dem Value-at-Risk-Limit werden zusätzliche risikobegrenzende Limits wie Stop-Loss-Limits und Volumenlimits zur Steuerung des Risikos eingesetzt. Das Devisenkursrisiko als Teil des Marktrisikos wird ebenfalls von der Abteilung Treasury & Handel gesteuert. Die folgende Tabelle zeigt die offenen Devisenpositionen der Oberbank AG. Volumen in Tsd. € Volumen in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 AUD 13 43 NOK 23 -19 BGN -7 4 NZD 35 -1 CAD 85 91 PLN 52 -6 CHF 477 -458 RON 50 9 CNY -5 119 RUB -27 5 CZK -7.361 -4.800 SEK 68 188 DKK 128 37 SGD 31 25 GBP 252 -228 TRY -9 29 HKD -39 42 USD -195 403 HUF -3.369 -3.547 Sonst. Währungen Long 35 121 ISK 0 0 Sonst. Währungen Short -106 -6 JPY -6 30 Gold 1.698 3.122 MXN 0 11 Die Ermittlung des Marktrisikos im Verantwortungsbereich der Abteilung Treasury & Handel für den Liquidationsansatz im ICAAP erfolgt mit dem gleichen Modell wie oben beschrieben, allerdings mit dem einheitlichen Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr. Konzernabschluss 450 Per 31.12.2023 ergab sich ein Marktrisiko im Verantwortungsbereich der Abteilung Treasury & Handel von 11,1 Mio. EUR (Vorjahr: 6,5 Mio. EUR). Steuerung der Marktrisiken in der Verantwortung des Aktiv-Passiv-Management-Komitees Das APM-Komitee ist für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos der langfristigen Positionen (Zinsbindungen > 12 Monate) für die Währungen EUR, USD, CZK und HUF, für die strategischen Aktien- und Fondspositionen im Bankbuch sowie für das Credit Spread Risiko zuständig. Das APM-Komitee tritt monatlich zusammen. Mitglieder des Komitees sind der Risikovorstand sowie Vertreter der Abteilungen Strategisches Risikomanagement, Treasury & Handel, Rechnungswesen und Controlling, Private Banking & Asset Management, Kredit-Management, Corporate & International Finance, Privatkunden, Sekretariat & Kommunikation, Interne Revision und Compliance. Zinsänderungsrisiko im Bankbuch Das Eingehen des Zinsänderungsrisikos, das den Hauptteil des Marktrisikos im Bankbuch darstellt, ist ein wesentlicher Bestandteil des Bankgeschäfts sowie eine wichtige Ertragsquelle und erfordert eine adäquate Berücksichtigung im Risikomanagement. Die strategische Ausrichtung zielt grundsätzlich darauf ab, unter bewusster Inkaufnahme eines kalkulierbaren und aktiv gesteuerten Risikos Erträge zu lukrieren. Zur Stabilisierung des Zinsertrags sowie zur Erzielung von zusätzlichen Zinsergebnissen aus der Fristentransformation wird eine kontinuierliche Veranlagungsstrategie in Positionen mit längerfristiger Zinsbindung verfolgt. Für die interne Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch gemäß EBA Leitlinie 2022/14 kommen die klassischen Methoden der Zinsbindungs-Analysen (Darstellung von Zinsbindungs- Gaps, Ermittlung von Zinssensitivitätsanalysen) zur Anwendung. Das Ausmaß des Zinsänderungsrisikos wird mittels Analyse der Barwertveränderungen der Positionen des Bankbuchs unter der Annahme verschiedener Zinsszenarien ermittelt. Zusätzlich zur Barwertbetrachtung wird auch quartalsweise eine Zinsergebnissimulation unter verschiedenen adversen Szenarien durchgeführt. Dabei wird je Szenario die Abweichung des GuV-Ergebnisses vom Budget in den einzelnen Jahren sowie kumuliert für einen 3-Jahres Horizont dargestellt. Folgende Grafik zeigt die Zinsbindungs-Gap-Analyse, verglichen mit den Jahresultimo- Werten des Vorjahres: Konzernabschluss 451 Zinsbindungsgaps Bankbuchpositionen (Vergleich 31.12.2023 mit 31.12.2022) Die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos im Liquidationsansatz des ICAAP erfolgt auf Basis eines EVE-Modells (Economic Value of Equity). Das zugrunde liegende Szenario entspricht jährlichen Zinsänderungen, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9% nicht überschritten werden. Die Kalibrierung des Zinsschocks in den einzelnen Hauptwährungen EUR, USD, CZK und HUF orientiert sich dabei an der BCBS Publikation Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (BCBS d319). Nicht zinstragende Positionen werden nicht berücksichtigt. Per 31.12.2023 ergab sich ein Zinsänderungsrisiko im Bankbuch von 60,18 Mio. Euro (Vorjahr: 185,29 Mio. Euro). Credit Spread Risiko Der Credit Spread stellt eine Risikoprämie für die mit der Investition übernommenen Kreditrisiken dar. Der Credit Spread wird als Renditedifferenz zwischen einer Anleihe und einer risikofreien Referenzanleihe bestimmt. Die Messung des Risikos erfolgt auf Basis von Barwertschwankungen des Anleiheportfolios aufgrund der Marktänderungen der Credit Spreads bei gleichbleibender Bonität des Schuldners. Das Credit Spread Risiko wird mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 1 Jahr berechnet. Zum 31.12.2023 errechnete sich auf diese Weise ein Wert von 82,60 Mio. Euro (Vorjahr 51,41 Mio. Euro). 46) Operationelles Risiko Mit dem Bankgeschäft untrennbar verbunden sind die operationellen Risiken. Unter diesem Begriff sind Risiken zusammengefasst, die den Betriebsbereich der Bank betreffen. Operationelle Risiken werden in der Oberbank AG als die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten, definiert. In dieser Definition werden Rechtsrisiken (inkludiert das Risiko von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung) berücksichtigt, strategische Risiken oder Reputationsrisiken jedoch nicht. Konzernabschluss 452 Die Risiken werden in die folgenden Kategorien eingeteilt: interner Betrug, externer Betrug, Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit, Kund:innen, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten, Geschäftsunterbrechung und Systemausfälle, Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement sowie Sachschäden. In der Oberbank AG ist ein Gremium für das Management des operationellen Risikos installiert. Dieses Gremium steuert den Managementprozess der operationellen Risiken und ist für seine Weiterentwicklung bzw. die Adaptierung entsprechender Methoden verantwortlich. Das operative Risikomanagement von operationellen Risiken wird von den jeweiligen operativ tätigen Abteilungen und regionalen Vertriebseinheiten (Risk Taking Units) durchgeführt, die für das operationelle Risiko der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Produkte und Prozesse verantwortlich sind. Ein elektronischer Einmeldeprozess unterstützt die Erfassung von schlagend gewordenen operationellen Risiken. Als Basis für die Steuerung und Weiterentwicklung des Managements der operationellen Risiken dienen systematische Risikoanalysen. Diese erfolgen einerseits in Form von Risk Assessments als tourliche Erhebung und Quantifizierung von potenziellen operationellen Risiken sowie durch Auswertung der in einer Schadensfalldatenbank abgebildeten Schadensfälle und das Monitoring von Key Risk Indikatoren. Qualitative Analysen in Form eines Risk Assessments erfolgen mindestens alle zwei Jahre mittels strukturierter Fragebögen. Dabei werden von den AssessorInnen die Eintrittshäufigkeit und die Höhe der potenziellen Schäden abgeschätzt. Von der Abteilung Strategisches Risikomanagement wird quartalsweise ein OpRisk Bericht erstellt und an den Vorstand sowie an das Gremium für das Management des operationellen Risikos reportet. In diesem Bericht werden die Entwicklung der Key Risk Indikatoren und die Schadensfälle des laufenden Geschäftsjahres dargestellt. Der Bericht gliedert die Schadensfälle nach Geschäftsfeldern und Schadensfallkategorien. Zur Absicherung von im Rahmen von Risikoanalysen festgestellten Großrisiken wurden konkrete Maßnahmen getroffen (z. B. Versicherungen, Notfallkonzepte IT, Ersatzrechenzentrum). Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung nehmen IT-Risiken und Cyberrisiken einen besonderen Stellenwert im Bereich der Operationellen Risiken ein. Die Strategie der Bank besteht hier in der laufenden Aufrechterhaltung eines State-of-the-Art-Sicherheitslevels. Dieses wird operativ von der mit der Umsetzung beauftragten 3 Banken IT GmbH sichergestellt. Das ebenfalls in den operationellen Risiken enthaltene Risiko aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird durch Ausbildungsmaßnahmen, automatisiertes und manuelles Transaktionsmonitoring und durch Schwellenwerte für die Mittelherkunftsprüfung im Kassasystem begrenzt. Im Zuge der Risikotragfähigkeitsrechnung wird für die Quantifizierung des Operationellen Risikos ein Value- at-Risk Modell (Konfidenzniveau 99,9 %) verwendet. Die Verlustverteilung basiert auf den Schadensfällen der Oberbank sowie 2 externer Schadensfälle (Maleware/Verschlüsselung und Cybercrime). Für IT-Risiken wird mit dem System Crisam ebenfalls durch Monte-Carlo-Simulation eine Verlustverteilung errechnet. Beide Verteilungen werden zu einer gemeinsamen Verlustverteilung zusammengeführt. Das Risiko betrug per 31.12.2023 28,8 Mio. EUR (Vorjahr: auf Basis Standardansatz gemäß Teil 3, Titel III, Kapitel 3 92,8 Mio. Euro. Über die letzten fünf Jahre wurde per Saldo aufgrund der Auflösung von in Vorjahren gebildeter Rückstellungen für Operationelle Risiken in der GuV ein Ertrag aus Operationellen Risiken ausgewiesen. 47) Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko (oder auch Refinanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht jederzeit oder nur zu erhöhten Kosten nachkommen kann. Das Liquiditätsrisiko wird in das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Liquiditätsspreadrisiko eingeteilt. Konzernabschluss 453 Als Zahlungsunfähigkeitsrisiko oder auch Liquiditätsrisiko im engeren Sinn gilt die Gefahr, dass die Bank ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Es ergibt sich aus dem Terminrisiko (Risiko, dass sich vereinbarte Zahlungseingänge – z. B. Kredittilgungen – verzögern und so die entsprechende Liquidität fehlt), dem Abrufrisiko (Risiko, dass Zahlungsmittel vorzeitig oder unerwartet hoch in Anspruch genommen werden, wie der Abruf von Einlagen oder Kreditzusagen) und dem Anschlussfinanzierungsrisiko (Risiko, dass bei längeren Kapitalbindungsfristen auf der Aktivseite der Bilanz die Anschlussfinanzierung nicht dargestellt werden kann). Zusätzlich zu den Risiken, die eine mögliche Zahlungsunfähigkeit auslösen, besteht das Risiko, dass Refinanzierungsmittel für Anschlussfinanzierungen nur zu erhöhten Marktzinsen (Spreads) beschafft werden können und sich somit der Gewinn verringert (Liquiditätsspreadrisiko). Primäre Ziele des Liquiditätsmanagements sind die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit und die Optimierung der Refinanzierungsstruktur in Bezug auf Risiko und Ergebnis. Um das Risiko einer Abhängigkeit der Refinanzierung vom volatilen Bankengeldmarkt zu limitieren, ist das Verhältnis von Kundenkrediten zu Primäreinlagen plus Eigenen Emissionen plus Einlagen von Förderbanken mit einem strategischen Limit von 110 % begrenzt. Die Strategische Liquiditätskennzahl (SLK) betrug zum 31.12.2023 89,1 % (Vorjahr: 90,4 %). Die Oberbank AG hält ein angemessenes Polster (Liquiditätspuffer) an freiem Refinanzierungspotential in Form von refinanzierungsfähigen Wertpapieren und Kreditforderungen bei den Zentralbanken sowie Zentralbankguthaben. Die Angemessenheit des Liquiditätspuffers wird monatlich durch Liquiditätsstresstests überprüft. Darüber hinaus steht der Oberbank AG ein Potenzial an ungenutzten Bankenlinien zur Verfügung. Ein weiterer strategischer Grundsatz ist die möglichst hohe Diversifizierung der Refinanzierungsquellen, um Abhängigkeiten vom Interbankengeldmarkt und Kapitalmarkt zu vermeiden. Dies umfasst auch den aktiven Umgang mit verpfändungsfähigen Sicherheiten bei der Vergabe von Krediten. Regulatorische Liquiditätskennzahlen Die LCR definiert den Mindestbestand an (hoch)liquiden Aktiva, die die Bank als Liquiditätsreserve vorhalten muss, um über einen Zeitraum von 30 Tagen auftretende Nettozahlungsverpflichtungen im Falle einer Stressphase nachkommen zu können. Die LCR per 31.12.2023 betrug 193,6 % (31.12.2022: 179,8 %). Die NSFR ist ein Mindeststandard zur Verringerung des Refinanzierungsrisikos über einen längeren Zeithorizont. Die strukturelle Liquiditätsquote soll eine nachhaltige Refinanzierungsstruktur sicherstellen, indem sie die Fristentransformation zwischen Aktivgeschäft einerseits und der Refinanzierung andererseits begrenzt und somit das Risiko künftiger Refinanzierungsprobleme vermindert. Die NSFR per 31.12.2023 betrug 131,1 % (31.12.2022: 132,3 %). Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement Die Abteilung Strategisches Risikomanagement ist für das operative Berichtswesen und die Einstellung und Überwachung der entsprechenden Risikolimits verantwortlich. Ebenso ist die Abteilung Strategisches Risikomanagement für die Weiterentwicklung und die Wartung der verwendeten Modelle zur Risikosteuerung, für die Parametrisierung der Liquiditätsablaufbilanzen sowie für das Backtesting der Modelle zuständig. Kurzfristige Liquiditätssteuerung Die Abteilung Treasury & Handel ist für die kurzfristige, tägliche Liquiditätssteuerung in allen Währungen verantwortlich. Die tägliche Steuerung der Liquidität erfolgt mittels einer kurzfristigen Liquiditätsablaufbilanz. Konzernabschluss 454 Es wird täglich von der Abteilung Strategisches Risikomanagement eine Liquiditätsablaufbilanz inklusive Neugeschäftsannahmen für die nächsten 30 Tage erstellt, die die Nettomittelzu- bzw. -abflüsse sowie den akkumulierten Gap der Bank darstellt. Die Zentralbankguthaben abzüglich Mindestreserveerfordernis und die freien unkommittierten Interbanklinien (unkommittierte Interbanklinien abzüglich tatsächlicher bzw. geplanter Ausnutzung) werden als Limitlinie dargestellt und bilden die Counterbalancing Capacity. Darüber hinaus wird für die nächsten 30 Tage eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt, die auf täglicher Basis nur die kontraktuellen Cashflows der Oberbank AG darstellt. Liquiditätsablaufbilanz inkl. Neugeschäftsannahmen 30 Tage per 31.12.2023 in Mio. Euro Steuerung der langfristigen bzw. strategischen Liquidität Die Steuerung der langfristigen bzw. strategischen Liquidität der Oberbank AG liegt in der Zuständigkeit des Vorstands und des APM-Komitees. Das Reporting erfolgt durch die Abteilung Strategisches Risikomanagement. Zur Darstellung des mittel- und langfristigen Liquiditätsrisikomanagements der Bank wird eine umfassende Liquiditätsablaufbilanz erstellt, in der die aus den Geschäften resultierenden Zahlungsströme pro Laufzeitband aufsummiert werden. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos in den einzelnen Währungen werden die Liquiditätsgaps für die wesentlichen Währungen (EUR, USD, CZK und HUF) einzeln berichtet. Konzernabschluss 455 Liquiditätsablaufbilanz mittel- bis langfristig für alle Währungen per 31.12.2023 und 31.12.2022 in Mio. Euro In der Kapitalbindungsbilanz (ohne Neugeschäftsannahmen) lässt sich am Ende des 1. Jahres ein Refinanzierungserfordernis von 0,02 Mrd. Euro (Vorjahr: 3,5 Mrd. Euro) erkennen. Dies entspricht einer Funding Ratio von 99,9 % (Vorjahr: 75,3 %), womit das intern festgelegte Limit von 70 % eingehalten wird. Die Veränderung 2022 auf 2023 resultiert zum Teil aus einem neu erarbeiteten Modell für die Darstellung der Abflüsse aus nicht kontraktuellen Geschäften. Die Laufzeitenstruktur der für Repotransaktionen hinterlegten Wertpapiere und Kredite stellt sich wie folgt dar: in Tsd. € per 31.12.2023 bis 1 Monat 1-12 Monate 1-5 Jahre > 5 Jahre Hinterlegte Wertpapiere und Kredite 24.127 220.326 1.455.669 895.863 in Tsd. € per 31.12.2022 bis 1 Monat 1-12 Monate 1-5 Jahre > 5 Jahre Hinterlegte Wertpapiere und Kredite 74.512 484.868 1.379.657 540.054 Zusätzlich standen der Oberbank AG per 31.12.2023 Sicherheiten mit einem Deckungswert von 510,0 Mio. Euro (Vorjahr: 568,1 Mio. Euro) aus Reverse Repos mit der CNB zur Verfügung, die jederzeit zur Liquiditätsbeschaffung bei der CNB hinterlegt werden können. Der Stand der jederzeit abzugsfähigen Zentralbankreserven betrug per 31.12.2023 2.541 Mio. Euro (Vorjahr: 2.018 Mio. Euro). Die Ermittlung von Liquiditäts-Gaps basiert auf kontraktuellen Cashflows. Für Positionen ohne definierte Kapitallaufzeit wurde im Jahr 2023 ein neues Kapitalbindungsmodell entwickelt. Um die Auswirkungen von Liquiditätskrisen darzustellen und die Angemessenheit des Liquiditätspuffers zu prüfen, werden Stressszenarien gerechnet. Konzernabschluss 456 Es werden die Szenarien Verschlechterung der Reputation, Marktkrise und als Worst Case eine Kombination dieser beiden simuliert. Für extreme Marktverhältnisse wurde ein Notfallplan ausgearbeitet. Vertragliche Cashflows der finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS 7/39 a und b per 31.12.2023 in Tsd. € Buchwerte Vertragliche Cashflows bis 1 Monat 1-12 Monate 1-5 Jahre > 5 Jahre Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.046.388 4.311.835 794.139 862.435 1.680.935 974.326 hievon Einlagen zu Förderkrediten 3.405.115 3.604.452 497.203 493.564 1.639.358 974.326 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 15.756.132 15.867.479 12.810.074 2.527.829 351.682 177.894 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.842.137 3.186.394 72.744 131.504 1.095.098 1.887.047 Nachrangige Verbindlichkeiten 527.054 621.078 3.281 101.069 260.123 256.606 Derivative Verbind- lichkeiten IRS/CCS 131.689 150.574 8.133 41.063 68.874 32.504 per 31.12.2022 in Tsd. € Buchwerte Vertragliche Cashflows bis 1 Monat 1-12 Monate 1-5 Jahre > 5 Jahre Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.448.735 4.669.838 901.757 514.536 2.275.062 978.484 hievon Einlagen zu Förderkrediten 3.292.756 3.431.861 541.898 490.884 1.420.594 978.484 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 15.061.355 15.166.224 13.539.885 1.023.651 415.079 187.609 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.407.017 2.694.494 3.587 140.399 928.253 1.622.255 Nachrangige Verbindlichkeiten 479.712 565.266 3.224 59.659 299.672 202.712 Derivative Verbind- lichkeiten IRS/CCS 193.170 232.977 - 162 39.734 138.091 55.314 48) Risiko einer übermäßigen Verschuldung Die Oberbank AG misst das Risiko einer übermäßigen Verschuldung durch Berechnung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemäß Art. 429 CRR. Zur Steuerung des Risikos wurde eine interne Grenze für die Verschuldungsquote in Höhe von 4 % festgelegt. Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2023 11,42 % (31.12.2022: 10,96 %). 49) Nachhaltigkeitsrisiko Das Nachhaltigkeitsrisiko umfasst physische Risiken, die sich aus Extremwetterereignissen ergeben und Transitionsrisiken, die sich aus dem Umstieg auf eine Wirtschaft mit wenig CO² Ausstoß ergeben. Gemäß den Empfehlungen der FMA im Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden die Spezialthemen des Nachhaltigkeitsrisikos in der Risikosteuerung und Quantifizierung der Primärrisiken Konzernabschluss 457 abgedeckt. Details zur Steuerung der Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditportfolio sind in der Note 43) dargestellt. 50) Systemisches Risiko Das systemische Risiko beschreibt das Risiko einer Störung im Finanzsystem insgesamt oder von Teilen des Finanzsystems, welches schwerwiegende negative Auswirkungen im Finanzsystem und in der Realwirtschaft nach sich ziehen kann. So kann die Zahlungsunfähigkeit eines Marktteilnehmers zu einer Kettenreaktion führen, die erhebliche Liquiditäts- und Solvenzprobleme einer Vielzahl anderer Marktteilnehmer nach sich zieht. Dies kann wiederum den funktionellen Zusammenbruch von Teilen des Finanzsystems oder des Finanzsystems in seiner Gesamtheit bewirken. Systemische Risiken sind aufgrund komplexer Wirkungszusammenhänge im Finanzsystem schwer vorhersehbar und beeinflussbar. Die FMA hat in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde für die Oberbank AG im Falle der Feststellung eines Ausfalls oder wahrscheinlichen Ausfalls die Anwendung eines Abwicklungsverfahrens indiziert. Diese Bewertung basiert auf der Identifizierung von kritischen Funktionen und der Erwartung erheblich negativer Auswirkungen auf die Finanzstabilität in Österreich im Fall eines Marktaustrittes auf Grund einer Insolvenz. Die FMA hat der Oberbank AG daher vorgeschrieben einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) vorzuhalten. Mit diesem MREL Erfordernis soll sichergestellt werden, dass ein Institut zu jeder Zeit eine Mindestquote an Eigenmitteln und MREL-fähigen Verbindlichkeiten einhält (ausreichender Puffer an Verlustabsorptionskapital für den Abwicklungsfall und die dafür vorgesehene Abwicklungsstrategie). Diese Quote wird entweder als Anteil am Risikopositionswert (TREA) oder als Anteil an der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRE/TEM) ausgedrückt. Die vorgeschriebene Höhe der Kennziffern wird nicht für alle Institute der EU einheitlich festgelegt, sondern vielmehr institutsspezifisch bestimmt. Für die Oberbank AG hat die FMA folgende Quoten festgelegt, die ab 1.1.2023 einzuhalten sind: • vorgeschriebene TREA Quote: 19,41 % • vorgeschriebene LRE/TEM Quote: 5,90 %. Per 31.12.2023 betrug die TREA Quote 26,52 % (31.12.2022: 25,69 %) und die LRE/TEM Quote 17,76 % (31.12.2022: 16,95 %). 51) Sonstige Risiken In den sonstigen Risiken sind jene Risiken zusammengefasst, die im Rahmen des Geschäftsmodells des Oberbank Konzerns als unwesentlich klassifiziert werden und für die daher aus der Risikodeckungsmasse kein Einzellimit abgeleitet wird. In die Kategorie sonstige Risiken fallen im Speziellen folgende Bankrisiken: • Reputationsrisiken entstehen aus negativen Wahrnehmungen in der Öffentlichkeit. Der dadurch geschädigte Ruf (z. B. bei Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen, Behörden …) und der damit einhergehende Vertrauensverlust können zu Ergebniseinbrüchen bzw. Verlusten führen. • Als Geschäftsrisiken werden die Risiken bezeichnet, die aus unerwarteten Ergebnisschwankungen wegen geänderter Rahmenbedingungen resultieren (z. B. geringere Erträge, die keine Aufwandskürzung im gleichen Ausmaß ermöglichen, veränderte Wettbewerbsverhältnisse, geändertes Kundenverhalten und Folgen des technischen Fortschritts …). Konzernabschluss 458 • Strategische Risiken resultieren daraus, dass langfristige Unternehmensziele auf Basis der zugrunde liegenden Geschäftsannahmen oder wegen geänderter Rahmenbedingungen verfehlt werden. Eine Vermeidung bzw. Reduzierung dieser Risiken kann durch ständige Beobachtung der Marktverhältnisse und Wettbewerbsbedingungen sowie durch eine rollierende strategische Planung mit laufender Anpassung an das Marktumfeld erzielt werden. 52) Risikobericht – Zusammenfassung Das Risikomanagement ist in der Oberbank AG integraler Bestandteil der Geschäftspolitik, der strategischen Zieleplanung sowie des operativen Managements bzw. Controllings. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand der Oberbank AG. Für jedes wesentliche Risiko des Oberbank Konzerns gibt es definierte Steuerungsverantwortlichkeiten sowie zugewiesene Risikodeckungsmassen (Limits) oder definierte Steuerungsprozesse. 53) Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten derivativen Finanzgeschäfte werden in der folgenden Übersicht einseitig dargestellt. In der Oberbank werden Derivate überwiegend zur Absicherung von Marktrisiken im Kundengeschäft und zur Steuerung des Bankbuchs abgeschlossen. Die Oberbank verfolgt folgende Absicherungsstrategie: • Derivative Produkte, die an GeschäftskundInnen verkauft werden, werden grundsätzlich geschlossen. • Derivative Produkte werden weiters zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken aus Kassageschäften eingesetzt. • Langlaufende eigene Emissionen und Schuldscheindarlehen, die zur Absicherung der Liquidität begeben werden, werden zum Teil mittels Zinsswaps zinsgesichert. • Im Einzelfall werden durch APM-Beschluss fix verzinste Wertpapierveranlagungen für das Bankbuch bzw. großvolumige Kundenkredite mittels Swap abgesichert. • Offene Derivate sind daher lediglich in untergeordneter Höhe im Handelsbuch vorhanden. • Es befinden sich keine Kreditderivate im Bestand der Oberbank. Konzernabschluss 459 Nominalbeträge 2023 2022 Restlaufzeit Nominale Marktwerte Nominale Marktwerte in Tsd. € bis 1 Jahr 1 - 5 J. > 5 J. gesamt positiv negativ gesamt positiv negativ Zinssatzverträge Zinssatzoptionen Kauf 0 7.910 0 7.910 106 0 8.420 212 0 Verkauf 0 8.210 0 8.210 0 -116 9.170 0 -229 Swaptions Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verkauf 10.000 0 13.000 23.000 0 -2.280 13.000 0 -2.237 Zinsswaps Kauf 63.000 241.206 545.989 850.195 22.724 -14.152 418.642 33.568 -1.966 Verkauf 231.750 829.277 680.591 1.741.618 7.292 -109.188 1.786.950 4.098 -177.160 Anleiheoptionen Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verkauf 155.000 0 0 155.000 0 -244 0 0 0 Wechselkursverträge Währungsoptionen Kauf 11.329 0 0 11.329 52 0 50.509 1.242 0 Verkauf 4.145 0 0 4.145 0 -28 53.764 0 -1.272 Devisentermingeschäfte Kauf 1.370.119 160.287 33.766 1.564.171 17.097 0 1.855.195 29.984 0 Verkauf 1.370.178 161.822 33.730 1.565.730 0 -17.697 1.863.516 0 -36.913 Cross Currency Swaps Kauf 0 263.559 49.489 313.047 5.183 -1.119 299.119 10.679 -2.207 Verkauf 96.459 71.719 0 168.178 1.845 -7.230 183.577 5.473 -11.837 Für die Berechnung der Marktwerte kommen anerkannte Bewertungsmodelle zum Einsatz, wobei die Bewertung zu Marktbedingungen durchgeführt wird. Für symmetrische Produkte (Interest Rate Swaps, Devisentermingeschäfte) erfolgt die Marktwertberechnung nach der Barwertmethode, wobei der Clean Price dargestellt wird. Als Basis für die Berechnung kommen die Zinskurven aus Refinity zur Anwendung. Als Devisenkurse werden die von der EZB veröffentlichten Referenzkurse verwendet. Die Marktwerte von asymmetrischen Produkten werden gemäß Optionspreismodellen wie zum Beispiel von Black-Scholes, Hull & White berechnet. Für die Bewertung von Optionen werden implizite Volatilitäten herangezogen. 54) Patronatserklärungen für Beteiligungen Die Oberbank AG ist bestrebt, dass folgende Gesellschaften ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen können: Sonstige Finanzierungsgesellschaften:Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H., Linz Immobiliengesellschaften:„AM“ Bau- und Gebäudevermietung Gesellschaft m.b.H., Linz OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz Konzernabschluss 460 Informationen aufgrund österreichischen Rechts 55) Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich aus dem eingezahlten Kapital der Oberbank AG (Grundkapital zuzüglich Kapitalrücklagen) sowie dem erwirtschafteten Kapital (Gewinnrücklagen zuzüglich Jahresüberschuss) zusammen. Das Eigenkapital der Oberbank AG beträgt 2.618,2 Mio. Euro (Vorjahr 2.428,2 Mio. Euro), hievon Grundkapital 105,9 Mio. Euro (Vorjahr 105,8 Mio. Euro). Da die Oberbank AG Dividenden auf Basis der österreichischen Rechtslage ausschüttet ist nur ein Teil des nach UGB/BWG berechneten Eigenkapitals ausschüttungsfähig, nämlich der Bilanzgewinn, die freie Gewinnrücklage sowie die nicht gebundene Kapitalrücklage. Für 2023 wäre maximal ein Betrag in Höhe von 1.685,4 Mio. Euro ausschüttungsfähig. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt 70,8 Mio. Euro. 56) Personal Im Oberbank Konzern waren 2023 im Jahresdurchschnitt folgende Personalkapazitäten im Einsatz: Vollzeitäquivalente, ohne Vorstandsmitglieder/ GeschäftsführerInnen 2023 2022 Angestellte 2.152 2.134 Arbeiter 4 5 Gesamtkapazität1) 2.156 2.139 1) Darin sind 22 Mitarbeiterkapazitäten, die zu Dienstleistung an die 3 Banken IT GmbH entsandt sind, nicht enthalten. 57) Wertpapieraufgliederung nach BWG in Tsd. € Nicht börsennotiert Börsennotiert Wie AV bewertet Andere Bewertung Gesamt Schuldverschreibungen u. a. festverzinsliche Wertpapiere 118.716 1.738.895 1.772.008 85.603 1.857.611 Aktien u. a. nicht festverzinsliche Wertpapiere 155.604 62.807 55.169 163.242 218.411 Beteiligungen 145.965 323.365 469.330 0 469.330 Anteile an verbundenen Unternehmen 119.941 0 119.941 0 119.941 540.226 2.125.067 2.416.448 248.845 2.665.293 58) Konzerneigenmittel und bankaufsichtliches Eigenmittelerfordernis Die Oberbank AG unterliegt seit 1.1.2014 den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der CRD IV. Die definierten Mindestkapitalerfordernisse wurden laufend erfüllt. Die veröffentlichten Eigenmittelbestandteile werden auch für die interne Kapitalsteuerung verwendet. Konzernabschluss 461 Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 der VO (EU) Nr. 575/2013 – Säule I in Tsd. € Veränderung 2023 2022 absolut in % Gezeichnetes Kapital 105.922 105.922 0 Kapitalrücklagen 505.523 505.523 0 Gewinnrücklagen1) 3.008.333 2.708.576 299.757 11,1 Anteile anderer Gesellschafter 0 0 0 Kumuliertes sonstiges Ergebnis 112.293 121.069 -8.776 -7,2 Aufsichtliche Korrekturposten -28.433 -16.078 -12.355 76,8 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals -320.349 -298.660 -21.689 7,3 HARTES KERNKAPITAL 3.383.289 3.126.352 256.937 8,2 AT1-Kapitalinstrumente 50.000 50.000 0 AT1-Kapitalinstrumente gem. nationalen Umsetzungsmaßnahmen 0 0 0 Abzüge von Posten des AT1-Kapitals 0 0 0 Zusätzliches Kernkapital 50.000 50.000 0 KERNKAPITAL 3.433.289 3.176.352 256.937 8,1 anrechenbare Ergänzungskapitalinstrumente 358.972 340.486 18.486 5,4 Ergänzungskapitalposten gem. nationalen Umsetzungsmaßnahmen 0 0 0 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 0 0 0 Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals -16.403 -14.927 -1.476 9,9 Ergänzungskapital 342.569 325.559 17.010 5,2 EIGENMITTEL 3.775.858 3.501.911 273.947 7,8 Gesamtrisikobetrag gem. Art. 92 CRR Kreditrisiko 16.735.047 16.162.436 572.611 3,5 Marktrisiko, Abwicklungsrisiko und CVA-Risiko 18.189 18.187 2 Operationelles Risiko 1.428.187 1.160.246 267.941 23,1 Gesamtrisikobetrag 18.181.423 17.340.869 840.554 4,8 Eigenmittelquoten gem. Art. 92 CRR Harte Kernkapitalquote 18,61 % 18,03 % 0,58%-P. Kernkapitalquote 18,88 % 18,32 % 0,56%-P. Gesamtkapitalquote 20,77 % 20,19 % 0,58%-P. Gesetzliches Erfordernis Eigenmittelquoten gem. ÜRL in % Harte Kernkapitalquote 7,35 % 7,13 % 0,22%-P. Kernkapitalquote 8,85 % 8,63 % 0,22%-P. Gesamtkapitalquote 10,85 % 10,63 % 0,22%-P. Gesetzliche Eigenmittelanforderungen gem. ÜRL in Tsd. € Hartes Kernkapital 1.336.335 1.236.404 99.931 8,1 Kernkapital 1.609.056 1.496.517 112.539 7,5 Gesamtkapital 1.972.684 1.843.334 129.350 7,0 Freie Kapitalbestandteile Hartes Kernkapital 2.046.954 1.889.948 157.006 8,3 Kernkapital 1.824.233 1.679.835 144.398 8,6 Gesamtkapital 1.803.174 1.658.577 144.597 8,7 1) Inkl. Gewinnrücklagendotierung 2023, vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat am 21. März 2024. Konzernabschluss 462 59) Sonstige erforderliche Angaben nach BWG und UGB Im Geschäftsjahr 2024 werden begebene Schuldverschreibungen mit einem Gesamtwert von Nominale 158,2 Mio. Euro fällig. Zum 31.12.2023 bestehen keine, je 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigende nachrangige Kreditaufnahmen. Sonstige nachrangige Kreditaufnahmen unter je 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von Nominale 540.298,0 Tsd. Euro betreffen Ergänzungskapital mit einer Verzinsung von 1,5 % bis 4,8 % und einer Fälligkeit in den Geschäftsjahren 2024 bis 2040. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 15.044,0 Tsd. Euro geleistet. Das zu Marktpreisen berechnete Volumen des Handelsbuchs beträgt zum 31.12.2023 insgesamt 40,2 Mio. Euro. Davon entfallen auf Wertpapiere (Marktwerte) 0,4 Mio. Euro und auf sonstige Finanzinstrumente (Marktwerte) 39,8 Mio. Euro. Das Leasingvolumen beträgt per 31.12.2023 1.543,6 Mio. Euro. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer betrugen im Geschäftsjahr 675,0 Tsd. Euro (inkl. USt, inkl. Leasinggesellschaften und inkl. Tochterunternehmen). Davon entfielen 554,7 Tsd. Euro auf die Prüfung der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses, 70,0 Tsd. Euro auf andere Bestätigungsleistungen, 0,0 Tsd. Euro auf Steuerberatungsleistungen sowie 50,3 Tsd. Euro auf sonstige Leistungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Aufwendungen für den Abschlussprüfer eine Rückstellungsauflösung aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 240,0 Tsd. Euro aufwandsmindernd enthalten ist. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer der gemäß IFRS 11 Gemeinschaftliche Tätigkeit im Konzernabschluss berücksichtigten ALPENLÄNDISCHEN GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H betrugen 14,0 Tsd. Euro. Daten über Niederlassungen gem. § 64 (1) Z18 BWG in € Name der Niederlassung (inkl. Leasinggesellschaften) Niederlassung Deutschland Zweigniederlassung Tschechien Zweigniederlassung Ungarn Zweigniederlassung Slowakei Geschäftsbereiche Süddeutschland Deutschland Mitte Deutschland Süd- West Sitzstaat Bundesrepublik Deutschland Tschechische Republik Ungarn Slowakische Republik Nettozinsertrag 125.926.455 22.529.595 25.086.210 9.982.325 Betriebserträge 141.905.079 32.103.470 36.181.749 11.881.568 Mitarbeiteranzahl (Vollzeitbasis) 284 192 138 48 Jahresergebnis vor Steuern 87.140.302 15.007.819 19.439.564 6.064.291 Steuern vom Einkommen -26.755.463 -5.300.916 -1.728.441 -1.436.512 Erhaltene öffentliche Beihilfen 0 0 0 0 Die Gesamtkapitalrentabilität gem. § 64 (1) Z19 BWG beträgt 1,37 %. Konzernabschluss 463 60) Beteiligungsliste gemäß UGB Konsoli- Kapitalanteil 5) Eigen- Ergebnis des Jahres- Anmer- Die Gesellschaft hielt per 31.12.2023 bei folgenden dierungs- unmittelba r gesamt kapital3) letzten Ge- abschluss kung Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz: methode ) in % in % schäftsjahres 4) a) Direkte Beteiligungen "AM" Bau- und Gebäudevermietung Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) "LA" Gebäudevermietung und Bau - Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) "SG" Gebäudevermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) "SP" Bau- und Gebäudevermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz N 20,57 20,57 6) 3-Banken Wohnbaubank AG, Linz V 80,00 80,00 8.266 -27 2023 1) ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz Q 50,00 50,00 10.947 0 2023 Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz N 40,00 40,00 6) Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 2) 6) 3 Banken IT GmbH, Linz (vorm. DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft mbH.) N 40,00 40,00 6) Donaulände Holding GmbH, Linz V 100,0 100,00 333 6 2023 1) GAIN CAPITAL PRIVATE EQUITY III SCSp N 36,97 36,97 6) GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS II S.A. SICAR, Luxemburg N 33,11 33,11 6) GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS SA, SICAR, Luxemburg N 58,69 58,69 1) 6) Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Bad Hofgastein N 32,62 32,62 6) Ober Finanz Leasing gAG, Budapest V 1,00 100,00 18.222 1.176 09/2023 1) Ober Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Budapest V 1,00 100,00 1.304 -353 09/2023 1) Oberbank Beteiligungsholding Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) Oberbank Immobilien Leasing GmbH Bayern, Neuötting V 6,00 100,00 2.081 6 09/2023 1) Oberbank Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) OBERBANK LEASING GESELLSCHAFT MBH., Linz V 100,0 100,00 52.978 15.221 09/2023 1) 2) Oberbank Leasing s.r.o., Bratislava V 0,10 100,00 8.505 899 09/2023 1) Konzernabschluss 464 Oberbank Leasing spol. s.r.o., Prag V 1,00 100,00 46.898 3.516 09/2023 1) OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 2) 6) Oberbank Opportunity Invest Management Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) Oberbank PE Holding GmbH, Linz N 100,0 100,00 1) 6) Oberbank Unternehmensbeteiligung GmbH, Linz N 100,0 100,00 1) 2) 6) Oberbank Leasing Prievidza s.r.o., Bratislava V 15,00 100,00 0 0 09/2023 1) OÖ HightechFonds GmbH, Linz N 24,70 24,70 6) Samson České Budějovice spol. s.r.o., Budweis N 100,0 100,00 1) 6) TZ-Vermögensverwaltungs GmbH, Linz N 100,0 100,00 1) 6) Oberbank Service GmbH, Linz N 100,0 100,00 1) 6) 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck N 40,00 40,00 6) b) Indirekte Beteiligungen "ST" BAU Errichtungs- und Vermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 99,99 1) 6) 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz N 40,00 6) 3-Banken Kfz-Leasing GmbH, Linz V 80,00 28.915 2.377 09/2023 1) Donaulände Garagen GmbH, Linz V 100,00 47 11 2023 1) Donaulände Invest GmbH, Linz V 97,50 755 207 2023 1) DIANA Digital und Analog Beteiligungs- und Verwaltung GmbH N 24,90 6) Oberbank Bergbahnen Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 -280 09/2023 1) Oberbank airplane 2 Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 -1 09/2023 1) Oberbank Reder Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 49 09/2023 1) Oberbank Eugendorf Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 199 09/2023 1) Oberbank Frank Immobilienleasing GmbH V 90,00 35 40 09/2023 1) Oberbank FSS Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -20 09/2023 1) Oberbank Goldkronach Beteiligungs GmbH, Neuötting V 100,00 7 0 09/2023 1) Oberbank Leobendorf Immobilienleasing GmbH, Linz V 100 35 516 09/2023 1) Immobilien Abwicklung 01 GmbH (vormals Oberbank Idstein Immobilien-Leasing GmbH), Neuötting V 100,00 11 -5 09/2023 1) Oberbank Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 741 2.552 09/2023 1) Oberbank Industrie und Handelsbeteiligungsholding GmbH, Linz N 100,00 1) 6) Konzernabschluss 465 Oberbank KB Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 69 577 09/2023 1) Oberbank Kfz-Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 955 09/2023 1) Oberbank Leasing GmbH Bayern, Neuötting V 100,00 8.360 5.261 09/2023 1) Oberbank Leasing JAF HOLZ, s.r.o., Prag V 95,00 5.940 201 09/2023 1) Oberbank Leasing Palamon s.r.o., Prag V 100,00 8.310 103 09/2023 1) Oberbank Operating Mobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -155 09/2023 1) Oberbank Operating OPR Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -538 09/2023 1) Oberbank PE Beteiligungen GmbH, Linz N 100,00 1) 6) Oberbank Pernau Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 117 09/2023 1) Oberbank Riesenhof Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -45 09/2023 1) Oberbank Seiersberg Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 35 102 09/2023 1) Oberbank Unterpremstätten Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 18 0 09/2023 1) Oberbank Weißkirchen Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 49 09/2023 1) Oberbank Wiener Neustadt Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 29 09/2023 1) Oberbank-Kremsmünster Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 35 47 09/2023 1) OBK Ahlten Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 1.000 13 09/2023 1) OBK München 1 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 27 27 09/2023 1) OBK München 2 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 30 -6 09/2023 1) OBK München 3 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 30 -2 09/2023 1) POWER TOWER GmbH, Linz V 99,00 70 106 09/2023 1) Oberbank NGL Immobilienleasing GmbH (vormals Oberbank Wien Süd Immobilienleasing GmbH), Linz V 100,00 35 55 09/2023 1) Techno-Z Braunau Technologiezentrum GmbH, Braunau N 21,50 6) Oberbank LKR Immobilienleasing GmbH V 100,00 35 0 09/2023 1) Oberbank Logistik Immobilienleasing GmbH V 100,00 35 0 09/2023 1) Oberbank Jerich Immobilienleasing GmbH V 100,00 35 0 09/2023 1) ) Konsolidierung im Konzernabschluss: V = Vollkonsolidierung, E = Bewertung "at equity", Q = anteilsmäßige Konsolidierung, N = gemäß IAS 27 in Verbindung mit Framework 29 nicht in den Konzernabschluss einbezogen 1) verbundenes Unternehmen; 2) Ergebnisabführungsvertrag; 3) einschließlich unversteuerter Rücklagen; 4) Jahresüberschuss gem. § 231 Abs. 2 Z 21 UGB; 5) mittelbare Beteiligungen an Kredit- und Finanzinstituten wurden gemäß § 30 BWG berechnet, mittelbare Beteiligungen an anderen Unternehmen wurden gemäß UGB berechnet; 6) von § 242 Abs. 2 UGB wird Gebrauch gemacht Konzernabschluss 466 Schlussbemerkung des Vorstands der Oberbank AG Der Vorstand der Oberbank AG hat den Konzernabschluss zum 31.12.2023 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Dieser Konzernabschluss erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach österreichischem Recht und steht im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht enthalten alle erforderlichen Angaben. Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2023 ist es zu keinen wesentlichen Ereignissen gekommen. Erklärung gemäß § 124 Absatz 1 Z. 3 BörseG Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht und die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Linz, am 5. März 2024 Der Vorstand Generaldirektor Direktor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Martin Seiter, MBA Verantwortungsbereiche Verantwortungsbereich Rechnungs- und Personalwesen Firmenkundengeschäft Direktor Direktorin Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Verantwortungsbereich Verantwortungsbereich Gesamtrisikomanagement Organisationsentwicklung Schlussbemerkung, Erklärung 467 Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Oberbank AG, Linz, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung: 1. Die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden 2. Die Bewertung von at Equity bilanzierten Unternehmen 1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Bestätigungsvermerk 468 Im Konzernabschluss werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden iHv EUR 20.074 Mio ausgewiesen. Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen in Punkt 2.2 “Auswirkungen des Zinsanstiegs auf Immobilienkredite und speziell auf die Immobilienfinanzierung”, in Punkt 2.8 „Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Sicherungsbeziehungen“ sowie in Punkt 43 „Kreditrisiko“ des Konzernanhangs. Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene, individuell signifikante Kreditforderungen basiert auf den erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherheiten beeinflusst. Die Risikovorsorgen für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen werden als Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt. Bei nicht ausgefallenen Forderungen werden die Risikovorsorgen modellbasiert in Höhe des erwarteten Kreditverlusts der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – in Höhe des der erwarteten Kreditverlusts über die gesamte Restlaufzeit (Stufe 2) bilanziert. Die Bank nimmt eine Verfeinerung des Modells durch einen kollektiven Stufentransfer von Stufe 1 auf Stufe 2 bestimmter Teilportfolien vor („Management Overlay“). Dies betrifft einerseits Forderungen an Kreditnehmer im Bereich Immobilienprojekte mit gewerblichen Hypothekarsicherheiten, wo sich aufgrund des starken Zinsanstiegs und der hohen Inflation ein erhöhtes Risiko auf die Rückzahlungsfähigkeit ergibt. Andererseits wurden Kreditnehmer mit einer hohen Sensitivität in Bezug auf Energiepreise und einer erhöhten Konjunkturabhängigkeit aufgrund der bestehenden Unsicherheiten in der verlässlichen Prognostizierbarkeit dieser Größen einem Stufentransfer unterworfen. Bei der Ermittlung der Risikovorsorgen sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessenspielräumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen, die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings werden gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungslegungsvorschriften beurteilt. • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risiko vorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf ihre Wirksamkeit überprüft. Bestätigungsvermerk 469 • Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für das Vorliegen eines Ausfalls bestehen. • Wir haben die Einzelfallanalyse der Kreditnehmer mit hoher Sensitivität in Bezug auf Energiepreise und einer erhöhten Konjunkturabhängigkeit sowie andererseits Forderungen an Kunden im Bereich Immobilienprojekte mit gewerblichen Hypothekarsicherheiten in Stichproben gewürdigt und nachvollzogen, ob die betroffenen Kreditnehmer in die Stufe 2 transferiert wurden • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei Ausfall sowie des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forderungen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze erhoben und gewürdigt. • Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten in den Notes zutreffend sind. 2. Bewertung von at Equity bilanzierten Unternehmen Sachverhalt und Problemstellung Im Konzernabschluss werden at Equity bilanzierte Unternehmen iHv EUR 1.194 Mio ausgewiesen. Die at Equity bilanzierten Unternehmen sind börsennotiert. Gemäß IAS 28 wurde für diese Beteiligungen überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wird ein solcher Anhaltspunkt identifiziert, schätzt die Bank gemäß IAS 36 den erzielbaren Betrag dieses Vermögenswertes. Für diesen Zweck wurden Nutzungswerte auf Basis der zukünftig zu erwartenden Zahlungsflüsse ermittelt, siehe Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss 2.4 „Konsolidierungsmethoden“, 2.6 „Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“, 2.9 „Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze bezogen auf die Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung – Finanzanlagen“, 2.10 „Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze bezogen auf die Konzernbilanz“, 4. „Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen“ und 17. „Finanzanlagen“. Den bei diesen Berechnungen verwendeten Parametern liegen Annahmen zugrunde, die mit Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen behaftet sind. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen. Bestätigungsvermerk 470 Auf Grund des Ermessensspielraums in den Annahmen und der damit verbundenen Sensitivität des Bewertungsergebnisses haben wir die Bewertung von at Equity bilanzierten Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen • Wir haben die Prozesse zur Überprüfung der Werthaltigkeit von at Equity bilanzierten Unternehmen untersucht und die Ausgestaltung und Implementierung der identifizierten wesentlichen Kontrolle evaluiert. • Wir haben die Angemessenheit der von der Bank für die Berechnungen der Nutzungswerte herangezogenen Jahresplanungen, der Überleitung auf den maximal jährlich ausschüttbaren Betrag und des angewandten Diskontierungszinssatzes unter Beiziehung von Spezialisten anhand der Anforderungen von IAS 36 und aktueller Kapitalmarktdaten sowie die mathematische Korrektheit der Berechnung überprüft. • Wir haben die von der Bank getroffenen Annahmen und das durchgeführte Backtesting der historischen Planungen mit den erzielten Ergebnissen kritisch gewürdigt. Die verwendeten Zahlen und die gewählten Szenarien wurden mit der Bank unter Berücksichtigung der aktuellen Marktunsicherheit diskutiert und anhand interner und externer Prognosen plausibilisiert. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht und im Geschäftsbericht ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und die zugehörigen Bestätigungsvermerke. Den Jahresfinanzbericht haben wir mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrates vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten. Der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Geschäftsbericht werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für Bestätigungsvermerk 471 die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Bestätigungsvermerk 472 • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Bestätigungsvermerk 473 • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweist oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheint. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt und am 14. Juni 2022 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 12. Juni 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Bestätigungsvermerk 474 Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von dem Konzern gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Thomas Becker. Wien 6. März 2024 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Thomas Becker ppa. Mag. (FH) Stephan Heschl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Qualifiziert elektronisch signiert: Datum: Datum: Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Bestätigungsvermerk 475 Gewinnverteilungsvorschlag Der verteilungsfähige Gewinn wird anhand des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft des Konzerns, der Oberbank AG, festgestellt. Der Jahresüberschu ss der Oberbank AG betrug im Geschäftsjahr 2023 236,2 Mio. Euro. Nach Rücklagendotation von 165,6 Mio. Euro und nach Zurechnung des Gewinnvortrags von 0,2 Mio. Euro ergibt sich ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von 70,8 Mio. Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von Euro 1,00 je bezugsberechtigter Aktie auszuschütten. Daraus ergibt sich bei 70.614.600 Stammaktien ein Ausschüttungsbetrag von 70,6 Mio. Euro. Weiters schlägt der Vorstand vor, den verbleibenden Rest von 196.036,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Linz, am 5. März 2024 Der Vorstand Generaldirektor Direktor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Martin Seiter, MBA Verantwortungsbereiche Verantwortungsbereich Rechnungs- und Personalwesen Firmenkundengeschäft Direktor Direktorin Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Verantwortungsbereich Verantwortungsbereich Gesamtrisikomanagement Organisationsentwicklung Gewinnverteilungsvorschlag 476 Präambel Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 brachte der Krieg in der Ukraine weitreichende wirtschaftliche Verwerfungen. Die durch den hohen Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise angefeuerte Inflation hat die EZB auch im 1. Halbjahr 2023 dazu bewogen, mit Zinsschritten gegenzusteuern. Auch wenn sich die Inflation dadurch abgeschwächt hat, so bleibt doch eine schmale Gratwanderung zwischen dem Eindämmen der viel zu hohen Inflation und dem Am-Laufen-Halten der Wirtschaft auch im Jahr 2024 bestehen. Die Oberbank hat dabei erneut gezeigt, dass sie auch unter außerordentlich fordernden Umständen ein verlässlicher Partner für ihre Kundinnen und Kunden ist. Dies spiegelt sich im herausragenden operativen Jahresergebnis in der AG aber auch im Konzern wider und zeigt, dass die Oberbank auf einem guten Fundament steht und dass in der Vergangenheit die richtigen Entscheidungen in Linz getroffen wurden. Hinter dem hervorragenden operativen Ergebnis stehen vor allem der Vorstand und die Mitarbeiter:innen der Bank. Die Professionalität, die Schnelligkeit und die Flexibilität, mit der seitens des Vorstands und der Mitarbeiter:innen auf die besonderen Herausforderungen des Geschäftsjahrs 2023 reagiert wurde, haben den Aufsichtsrat ganz besonders beeindruckt. Dieser hat seine wichtige Rolle bei der Festlegung der strategischen Ausrichtung (Geschäfts- und Risikostrategie) und bei der Überwachung der Einhaltung der sich daraus und aus Gesetz und Satzung ergebenden Vorgaben unter Beachtung der Regeln der für das Berichtsjahr geltenden Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex wahrgenommen. Jedes Mitglied des derzeit 15-köpfigen Aufsichtsrats bringt sein Wissen und seine Erfahrung im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen in die regen Diskussionen ein. Dafür und für die geleistete Arbeit aller Aufsichtsratsmitglieder im Plenum wie in den Ausschüssen möchte ich mich sehr herzlich bei allen Mitgliedern bedanken. Zusätzlich war der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 auch intensiv mit dem gut geplanten Generationswechsel in der Oberbank beschäftigt. Neben der Neubestellung von Frau Mag. Isabella Lehner als Marktfolgevorständin wurden die Mandate von Vorstandsdirektor Martin Seiter und Vorstandsdirektor Mag. Florian Hagenauer vorzeitig um fünf Jahre verlängert. Dieser planvolle Umbau wird auch in den nächsten Jahren weitergeführt werden. Arbeitsweise des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2023 vier Sitzungen abgehalten. In diesen Sitzungen hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Entscheidungen getroffen und die ihm nach den Vorschriften des Aktien- und des Bankwesengesetzes zukommenden Prüfungen vorgenommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über die Geschäfts- und Risikolage sowie über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats war ich regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden in Kontakt, um über die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement zu diskutieren. Im Vorfeld der Sitzungen hatte ich in meiner Rolle als Vorsitzender des Aufsichtsrats auch immer persönlichen Kontakt mit dem Leiter der Internen Revision, der mich über die Ergebnisse der Prüfungen seit der letzten Sitzung und den Umsetzungsstand der Empfehlungen informiert hat. In seiner konstituierenden Sitzung am 16. Mai 2023 hat der Aufsichtsrat auch die Mitglieder für den neu beschlossenen Nachhaltigkeitsausschuss nominiert. Im Geschäftsjahr 2023 fanden zu ausgewählten bankrechtlichen und bankwirtschaftlichen Themen in Umsetzung der Fit-&-Proper-Regelungen zwei mehrstündige Schulungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats durch entsprechende Experten statt. Der Aufsichtsrat der Oberbank besteht aus fünfzehn Mitgliedern unterschiedlichsten Alters mit breit gefächertem Wissen und großer praktischer Erfahrung. Es freut mich, dass der Aufsichtsrat mit sechs weiblichen Mitgliedern zum 31.12.2023 die gesetzlich geforderte Quote von 30 % mit 40 % deutlich übertrifft. Bericht des Aufsichtsrats 477 Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Arbeitsausschuss fasste 2023 sieben zeitkritische Beschlüsse im Umlaufweg. Über die vom Arbeitsausschuss entschiedenen Geschäftsfälle wurde dem Gesamtaufsichtsrat in der nächsten Sitzung berichtet. Die Geschäftsfälle wurden auch ausführlich besprochen. Der Kreditausschuss hat 2023 insgesamt 57 Kreditanträge im Umlaufweg bewilligt. Über die vom Kreditausschuss entschiedenen Geschäftsfälle wurde dem Gesamtaufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung berichtet, diese wurden auch ausführlich diskutiert. Der Risikoausschuss hat im Berichtsjahr, dem Bankwesengesetz entsprechend, eine Sitzung in Beisein des für die unabhängige Risikomanagementfunktion der Oberbank verantwortlichen Abteilungsleiters und einer Staatskommissärin abgehalten. In dieser Sitzung hat sich der Ausschuss mit der Risikostrategie der Oberbank und den übrigen im Gesetz vorgesehenen Themen intensiv auseinandergesetzt. Auch darüber wurde der Gesamtaufsichtsrat in der darauffolgenden Sitzung ausführlich informiert. Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2023 insgesamt vier Mal in Beisein der Staatskommissärin bzw. ihrer Stellvertreterin und hat alle ihm laut Gesetz obliegenden Aufgaben erfüllt. Am 13. Jänner fand zusätzlich ein Hearing mit Frau Mag. Lehner als Kandidatin für eine Bestellung als Marktfolgevorständin statt. In der ao Sitzung am 26. Jänner wurde dann in Beisein der Staatssekretärinnen der Beschluss gefasst, dem Aufsichtsrat Frau Mag. Lehner zur Bestellung als Marktfolgevorständin vorzuschlagen. Zudem wurde beschlossen, dem Aufsichtsrat die vorzeitige Verlängerung des Mandats von Vorstandsdirektor Martin Seiter vorzuschlagen. In seiner ao Sitzung am 19. September 2023 legte der Nominierungsausschuss das Procedere für zukünftige, aufgrund des Generationswechsels im Vorstand notwendig werdende Kandidatenevaluierungen mit externer Begleitung fest. In der ao Sitzung am 13. November 2023 wurde dieser Prozess für die Evaluierung passender Kandidatinnen und Kandidaten für die Position eines zusätzlichen Vertriebsvorstands in Gang gesetzt. Zudem wurde beschlossen, dem Aufsichtsrat die vorzeitige Verlängerung des Mandats von Vorstandsdirektor Mag. Hagenauer um weitere 5 Jahre vorzuschlagen. Eine wesentliche Rolle kommt dem Nominierungsausschuss auch bei der Nachbesetzung freiwerdender Aufsichtsratsmandate zu. Daher wurden in der ordentlichen Sitzung am 22. März 2023 auch die eidesstattlichen Fit-&-Proper-Erklärungen von sämtlichen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern geprüft. Sowohl die kollektive als auch die individuelle Eignung aller bestehenden Mitglieder konnte vom Nominierungsausschuss bzw. hinsichtlich der Mitglieder dieses Ausschusses vom Gesamtaufsichtsrat bestätigt werden. Der Vergütungsausschuss hat unter meiner Leitung im Berichtsjahr zwei Mal im Beisein der Staatskommissärin bzw. ihrer Stellvertreterin getagt. In seiner Sitzung am 22. März 2023 hat sich der Ausschuss eingehend mit den variablen Vergütungen für die Vorstände für das Geschäftsjahr 2022 anhand der dokumentierten langfristigen Ziele beschäftigt und beschlossen, dass in Entsprechung der EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik 50 % in Aktien und 50 % in Geld ausgezahlt werden, wobei die Aktien einer Haltefrist von drei Jahren unterliegen und der auf fünf Jahre rückzustellende Anteil zu gleichen Teilen aus Aktien und Cash besteht. Unter Anwendung der Policy zum internen Identifizierungsprozess sogenannter Risikokäufer:innen wurde die Beurteilung der Anwendbarkeit der festgelegten Vergütungsgrundsätze auf Mitarbeiter:innen unterhalb der Vorstandsebene und der an diese für das Geschäftsjahr 2022 zu gewährenden variablen Vergütungen durchgeführt. Bericht des Aufsichtsrats 478 Die variablen Vergütungen an die unterhalb der Vorstandsebene mit Einfluss auf das Risikoprofil der Bank tätigen Personen sind sehr gering. Daher beschränken sich die in Entsprechung der EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik festgelegten Auszahlungsmodalitäten auf den Vorstand der Oberbank. Zudem wurden vom Vergütungsausschuss in dieser Sitzung die gehaltlichen Regelungen für die vorzeitige Verlängerung von Vorstandsdirektor Martin Seiter und für die Bestellung von Frau Mag. Lehner zur Marktfolgevorständin festgelegt. Bericht des Aufsichtsrats 479 480 Dr. Andreas König Vorsitzender des Aufsichtsrats Auch der der Hauptversammlung jährlich vorzulegende Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat wurde intensiv diskutiert. Der Bericht wurde verabschiedet und dem Gesamtaufsichtsrat dessen Vorlage an die Hauptversammlung empfohlen, was dieser in der ordentlichen AR-Sitzung am 23. März 2023 auch beschlossen hat. In der ao Vergütungsausschusssitzung am 13. November 2023 wurden die gehaltlichen Regelungen für die vorzeitige Verlängerung des Mandats von Vorstandsdirektor Mag. Hagenauer festgelegt Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2023 zweimal in Beisein der Staatskommissärin bzw. ihrer Stellvertreterin getagt und alle ihm laut Gesetz obliegenden Aufgaben erfüllt. Über die Ergebnisse der Arbeit im Prüfungsausschuss wurde das Plenum des Aufsichtsrats in der jeweils nachfolgenden Sitzung informiert. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 den Jahresabschluss, den Lagebericht, den (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) und den (konsolidierten) Corporate Governance Bericht der Oberbank AG für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und anschließend dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich nach eingehender Diskussion und Prüfung dem Ergebnis des Prüfungsausschusses angeschlossen, erklärte sich mit dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt Lagebericht einschließlich Gewinnverwendungsvorschlag, dem nichtfinanziellen Bericht und dem Corporate Governance Bericht einverstanden und billigte den Jahresabschluss 2022, der damit gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt war. Der Prüfungsausschuss hat in dieser Sitzung auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2022 geprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen. In seiner Sitzung vom 23. März 2023 hat der Prüfungsausschuss zudem beschlossen, dem Aufsichtsrat die Erneuerung des Prüfungsmandates der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien als Abschluss- und Bankprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 zu empfehlen. Dem hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen und der Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreitet. Auch der Dividendenvorschlag für 2022 wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. März 2023 empfehlungskonform beschlossen. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 20. September 2023 wurden mit dem Wirtschaftsprüfer Deloitte die geplante Jahresabschlussprüfung eingehend vorbereitet. Zudem erhielt der Ausschuss auch einen umfassenden Bericht über die Revisionstätigkeit und die Prüfungsergebnisse der Internen Revision direkt vom Leiter der Internen Revision der Oberbank präsentiert. Über das Ergebnis der Sitzung wurde der Aufsichtsrat in der nachfolgenden Plenarsitzung umfassend informiert. Der 2023 neu konstituierte Nachhaltigkeitsausschuss hat am 20. November erstmals getagt. Er hat sich intensiv mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank auseinandergesetzt und darüber in der nachfolgenden Aufsichtsratssitzung umfassend informiert. Da der Ausschuss keine Beschlusskompetenz hat, finden seine Sitzungen ohne Staatskommissärinnen statt. Rechtsausschuss Aufgrund der von UniCredit Bank Austria eingeleiteten Rechtsstreitigkeiten hat der Aufsichtsrat in der Sitzung am 17. September 2019 beschlossen, einen eigenen Sonderausschuss für die rechtlichen Fragestellungen und die von UniCredit Bank Austria angestrengten Verfahren einzurichten. Die Notwendigkeit ergab sich insbesondere aufgrund der inzwischen gerichtlich bestätigten Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Aufsichtsrat an die Rechtsvertreter der klagenden Großaktionärin. Bericht des Aufsichtsrats 481 Der Rechtsausschuss hat im Berichtsjahr 5 Sitzungen jeweils im Beisein der Staatskommissärin oder ihrer Stellvertreterin abgehalten. Vier Sitzungen erfolgten tourlich in Vorbereitung auf die nachgelagerte Aufsichtsratssitzung, in der jeweils auch der Gesamtaufsichtsrat über den Stand der Verfahren informiert wurde. An der Streitfront hat UniCredit ihre Feststellungs- und Unterlassungsklage gegen die Oberbank unter Anspruchsverzicht zurückgezogen, nachdem der OGH die völlig gleich gelagerte Klage der UniCredit gegen die BTV in allen Punkten sachlich begründet abgewiesen hat. Auch die Entscheidung der Übernahmekommission hat die Rechtsmeinung der Oberbank vollinhaltlich bestätigt. Dieses Verfahren geht aber in zweiter Instanz vor dem OLG Wien weiter. In der außerordentlichen Sitzung am 6. Juli 2023 beschäftigte sich der Rechtsausschuss intensiv mit den Fragen rund um den Minderheitsantrag der UniCredit aus der HV 2023, die Gesellschaft möge gegen ihre Vorstände wegen des Mehraufwands beim Aufgriff der BTV-Aktien im Zuge des Ausscheidens von Wüstenrot aus dem Syndikat der BTV eine Schadenersatzklage einbringen. Auf der Grundlage eines im Zuge dessen eingeholten Gutachtens fasste der Aufsichtsrat in seiner Sitzung im September 2023 den Beschluss, aufgrund seines Wissensstands um die Vorgangsweise des Vorstands diesen Antrag als „offenkundig unbegründet“ anzusehen und seinerseits keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vorstand geltend zu machen. Hauptversammlung Nachdem coronabedingt die ordentlichen Hauptversammlungen der vergangenen drei Jahre als virtuelle Versammlungen durchgeführt werden mussten, konnte die ordentliche Hauptversammlung 2023 wieder in Präsenz am 17. Mai 2023 stattfinden. Die Mandate von Mag. Alina Czerny und Dr. Martin Zahlbruckner wurden um fünf Jahre verlängert. Es gab zu den Beschlüssen der Hauptversammlung 2023 keine Anfechtungen. Allerdings brachte die UniCredit einen Minderheitsantrag ein, die Gesellschaft möge gegen ihre Vorstände wegen des Mehraufwands beim Aufgriff der BTV-Aktien von Wüstenrot im Zuge deren Ausscheidens aus dem Syndikat der BTV eine Schadenersatzklage führen. Hierüber war in der Hauptversammlung nicht abzustimmen. UniCredit war aufgrund der Größe ihrer Beteiligung an der Oberbank zu einem solchen Antrag berechtigt. UniCredit hat in weiterer Folge bei Gericht die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Führung dieses Verfahrens beantragt, der auch bestellt wurde und nunmehr dieses Verfahren der Gesellschaft gegen den Vorstand zu führen hat. Die Klage wurde eingebracht und behängt derzeit beim LG Linz in I. Instanz. Bankprüfer Die Buchführung, der Jahresabschluss 2023 der Oberbank AG und der Lagebericht wurden von der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, den gesetzlichen Vorschriften wurde entsprochen, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss 2023 und der in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellte Konzernlagebericht wurden von der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, den gesetzlichen Vorschriften wurde entsprochen. Nach Überzeugung der Bankprüfer vermittelt der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Geschäftsjahres vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023. Der Abschlussprüfer bestätigt, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach österreichischem Recht erfüllt sind. Bericht des Aufsichtsrats 482 Die Mitarbeiter:innen der Oberbank AG sind hochqualifiziert und motiviert. Sie zeichnet ein außergewöhnlicher Einsatz und hohes persönliches Engagement aus. Nur dadurch war in Verbindung mit dem Vorstand, der den entsprechenden Rahmen schafft, die neuerlich exzellente Ergebnisentwicklung in einem herausfordernden Umfeld möglich. Dies würdigt der Aufsichtsrat als besondere Leistung und bedankt sich bei Vorstand, Führungskräften und allen Mitarbeiter:innen. Linz, im März 2024 Der Aufsichtsrat Vorsitzender des Aufsichtsrats Bericht des Aufsichtsrats 483 Aufsichtsrat Ehrenpräsident: Dkfm. Dr. Hermann BELL Vorsitzender: Dr. Andreas KÖNIG Stellvertreter: Mag. Dr. Martin ZAHLBRUCKNER Mitglieder: Direktor Gerhard BURTSCHER Mag. Hannes BOGNER Mag. Alina CZERNY Univ.-Prof. MMMag. Dr. Barbara LEITL-STAUDINGER DI Franz Peter MITTERBAUER, MBA DI Stefan PIERER Mag. Gregor PILGRAM Mag. Dr. Herta STOCKBAUER Staatskommissärin: MR Mag. Angelika SCHLÖGEL Staatskommissärin-Stv.: MR Mag. Jutta RAUNIG Vertreter:innen des Betriebsrates: Wolfgang PISCHINGER, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Oberbank AG Alexandra GRABNER Susanne BRAUN Elfriede HÖCHTEL Sven ZEISS Vorstand: Generaldirektor Dr. Franz GASSELSBERGER, MBA Vorstandsdirektor Martin Seiter, MBA Vorstandsdirektor Mag. Florian HAGENAUER, MBA Vorstandsdirektorin Mag.a Isabella Lehner, MBA Konzernabschluss Organe der Bank zum 31.12.2023 484 Allgemeines zum Lagebericht der Oberbank AG • Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Beträgen auftreten. • Mit diesem Bericht ist keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der Oberbank AG verbunden. • Auf ein eigenes Glossar wurde im vorliegenden Bericht verzichtet, da entweder bekannte Begriffe verwendet wurden oder spezielle Termini direkt im Text erklärt werden Lagebericht der Oberbank AG Wirtschaft unter Druck Nach Jahren mit hohem Wirtschaftswachstum kehrte 2023 Ernüchterung ein. Insgesamt verzeichnete die Eurozone zwar ein leichtes Wachstum, in Deutschland und Österreich kam der Wirtschaftsmotor aber gehörig ins Stottern. Beide Länder verzeichneten eine - wenn auch nicht so starke - Rezession. Der Rückenwind von den internationalen Exportmärkten blieb aus. Der andauernde Krieg in der Ukraine und die stark steigenden Zinsen waren Hauptfaktoren für diese Entwicklung. Die Entspannung der Energiepreise und rückläufige Inflationsraten konnte die negativen Effekte nicht wettmachen. Inflation in Europa auf dem Rückzug Nach dem massiven Anstieg der Inflationsrate 2022 zeigte sich im abgelaufenen Jahr ein deutlicher Rückgang. Die Werte haben sich im Jahresverlauf gedrittelt! Der harmonisierte Verbraucherpreisindex sank von 9,2 % im Dezember 2022 auf 2,9 % im Dezember 2023. Positiv wirkte sich der Rückgang der Energiepreise aus und auch im Lebensmittelbereich bremste sich die Dynamik des Preisanstiegs deutlich. Wenngleich sich der Inflationsrückgang in der Eurozone sehr erfreulich darstellt, ist bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Länder doch ein starkes Ungleichgewicht zu erkennen. Die Werte bewegten sich von 0,5 % bis zu Werten über 6 % (Dezember 2023). Deutschland lag im Mittelfeld, weiterhin im Spitzenfeld der Länder mit hohen Inflationsraten in der Eurozone befand sich Österreich. Außerhalb der Eurozone fiel in Europa Ungarn mit einer zwar ebenfalls rückläufigen Inflationsrate auf, der Durchschnittswert lag 2023 aber immer noch bei Werten über 17 %. Das Jahr der Zinserhöhungen Nach den vier Erhöhungen 2022 legte die Europäische Zentralbank (EZB) im Vorjahr mit weiteren sechs Erhöhungen gehörig nach. Alles mit dem Ziel die Inflation zu bekämpfen. Der Leitzins stieg damit von 2,5 % auf 4,5 %. Die EZB hat somit in 18 Monaten die Zinsen nach einer sehr langen Niedrigzinsphase auf ein Niveau gehoben, das in den 2000 Jahren bisher nur einmal erreicht bzw. überschritten wurde. Die intensiven Erhöhungen zeigten ihren Erfolg darin, dass die Inflationsrate im Euroraum deutlich sank und die EZB damit ihrem Ziel, stabiler Preise, wieder etwas näher kam. Der Kollateralschaden - eine schwache Wirtschaft - wurde in Kauf genommen. Gegen Ende des Jahres zeigten sich aber bereits erste Tendenzen, dass diese - kurze aber starke - Zinserhöhungsphase ihrem Ende zugeht. Die US Notenbank FED drehte 2023 ebenfalls kräftig an der Zinsschraube und erhöhte den Leitzins in vier Schritten von 4,5 % auf 5,5 %. Die letzte Erhöhung erfolgte zu Beginn des dritten Quartals 2023. Die Notenbank verfolgte neben der Inflationsentwicklung auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in den Vereinigten Staaten. Es gelang ihr mit der gewählten Zinspolitik die Inflation in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig zeigte sich die US-Wirtschaft trotz steigender Zinsen erstaunlich robust. Der Arbeitsmarkt verzeichnete keine größeren Dellen, und auch die Konsumlaune kehrte zum Jahresende nach größeren Schwankungen während des Jahres wieder zurück. Aber es wurde auch bereits wieder gesenkt... Im Schatten der dominierenden Zentralbanken - Fed, EZB - wurden in Europa 2023 aber auch bereits wieder Zinsen gesenkt. So zum Beispiel in Ungarn. Die Magyar Nemzeti Bank (MNB) hat den Leitzins das erste Mal im September ausgehend von 13 % bis auf 10,75 % kurz vor Jahresende gesenkt. Polen startete ebenfalls im September und reduzierte seit dem den Zinssatz um insgesamt 1 %. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 486 Tschechien setzte vor Jahresende auch noch einen ersten Senkungsschritt um und drehte am Zinsrad - eine Senkung um 0,25 % war die Folge. EUR/USD in Bewegung Getrieben durch die Zinsdiskussionen zeigte der US-Dollar zum Euro 2023 zwar wieder größere Bewegungen - diese blieben mit ca. 7 % zwischen Höchst- und Tiefstkurs aber doch hinter den rund 15 % von 2022 zurück. Die Zinserwartungen stellten sich sowohl in der Eurozone als auch in den USA ähnlich dar - wenn auch zeitversetzt und in der Intensität unterschiedlich. Den Höchstwert mit über 1,12 erreichte EUR/ USD Mitte des Jahres, den Tiefstkurs unter 1,05 nur zehn Wochen später im Oktober 2023. Der Beginn der Diskussionen darüber, ob in den USA der Zinspeak erreicht sein könnte und in der Folge die Zinsen wieder sinken könnten, führten zu einer Abschwächung des Greenback zum Euro im vierten Quartal. 2023 eine Achterbahnfahrt an den Aktien- und Zinsmärkten Lieferkettenproblematik, Arbeitskräftemangel, Teuerung, Notenbankpolitik, Großpleiten und neue globale Krisenherde um nur einige der großen Themen des Jahres 2023 zu nennen. Das abgelaufene Geschäftsjahr hatte genügend Einflüsse zu bieten, um den Märkten ein äußerst volatiles Jahr zu bescheren. Vor allem waren es die Bankenpleiten, wie die Silicon Valley Bank und die Credit Suisse, die für die erste massive Risk- off Bewegung im Frühjahr gesorgt haben. In den Sommermonaten wurde eine restriktivere Kommunikation der Zentralbanken und im Herbst der Konflikt im Nahen Osten zu weiteren starken Belastungsfaktoren für die Aktienmärkte. Zusätzlich und für die Aktienmärkte in aller Regel belastend, stiegen auch die Zinsmärkte, getrieben durch Notenbankpolitik und Inflationserwartung in lange nicht gesehene Sphären. Der 3-Monats-Euribor stieg von 2,162 % auf 4,002 % und erreichte damit den höchsten Stand seit 2008. Der 10-Jahressatz konnte im Herbst mit immerhin 3,518 % den höchsten Stand seit 2011 erreichen. Die Kapitalmärkte handeln jedoch bekanntlich immer zukunftsorientiert und so waren es vor allem die Hoffnungen auf die schnelle Zinswende, welche die Aktienmärkte dies- und jenseits des Atlantiks zu neuen Rekordhochs verhalfen und auf den Zinsmärkten zu Korrekturen führten. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 487 Bilanzsumme Die Bilanzsumme der Oberbank AG zum 31.12.2023 war mit 26.556,8 Mio. Euro um 3,8 % höher als im Vorjahr. Die Veränderung wurde vor allem von den gestiegenen Forderungen an Kunden und der Barreserve verursacht. Die Forderungen an Kreditinstitute verringern sich um -24,0 % bzw. -254,8 Mio. Euro auf 806,1 Mio. Euro. Der Bestand an festverzinslichen Wertpapieren verringerte sich, und zwar von 1.981,9 Mio. Euro um -243,0 Mio. Euro / -12,3 % auf 1.738,9 Mio. Euro. Die Forderungen an Kunden stiegen um 897,5 Mio. Euro / 4,7 % auf 20.127,4 Mio. Euro. Oberbank AG Bilanz zum 31.12.2023 Aktiva in Tsd. € 2023 2022 Veränderung absolut in % 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern 2.836.291 2.287.319 548.972 24,0 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 537.151 853.303 -316.152 -37,1 3. Forderungen an Kreditinstitute 806.142 1.060.963 -254.821 -24,0 a) täglich fällig 166.921 273.521 -106.599 -39,0 b) sonstige Forderungen 639.221 787.442 -148.222 -18,8 4. Forderungen an Kunden 20.127.435 19.229.973 897.462 4,7 5. Schuldverschreibungen u. andere festverzinsliche Wertpapiere 1.201.744 1.128.582 73.162 6,5 a) von öffentliche Emittenten 558.609 621.290 -62.681 -10,1 b) von anderen Emittenten 643.134 507.292 135.842 26,8 darunter: eigene Schuldverschreibungen 6.203 4.348 1.855 42,7 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 218.411 218.495 -85 7. Beteiligungen 469.330 460.080 9.249 2,0 darunter: an Kreditinstituten 153.087 155.288 -2.201 -1,4 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 119.941 120.358 -417 -0,3 darunter: an Kreditinstituten 6.000 6.000 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 4.116 3.609 506 14,0 10. Sachanlagen 65.690 69.899 -4.209 -6,0 darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 31.595 33.550 -1.955 -5,8 11. Sonstige Vermögensgegenstände 100.724 96.038 4.686 4,9 12. Rechnungsabgrenzungsposten 20.386 17.693 2.694 15,2 13. Aktive latente Steuern 49.476 44.870 4.606 10,3 Summe der Aktiva 26.556.836 25.591.184 965.653 3,8 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 488 Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um -374,1 Mio. Euro / -8,3 % auf 4.134,3 Mio. Euro. Die Primärmittel inkl. Nachrangkapital stiegen um 1.143,6 Mio. Euro / 6,3 % auf 19.285,9 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 704,8 Mio. Euro / 4,7 % auf 15.839,3 Mio. Euro. Die verbrieften Verbindlichkeiten stiegen um 402,7 Mio. Euro / 16,1 % auf 2.906,4 Mio. Euro. Das Nachrangkapital erhöhte sich um 36,2 Mio. Euro auf 540,3 Mio. Euro. Das Eigenkapital stieg um 170,6 Mio. Euro / 7,2 % auf 2.547,4 Mio. Euro an. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 489 Oberbank AG Bilanz zum 31.12.2023 Passiva in Tsd. € 2023 2022 Veränderung absolut in % 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.134.339 4.508.456 -374.117 -8,3 a) täglich fällig 715.872 777.734 -61.862 -8,0 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.418.466 3.730.722 -312.255 -8,4 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 15.839.262 15.134.508 704.755 4,7 a) Spareinlagen 1.429.458 2.167.226 -737.767 -34,0 darunter: aa) täglich fällig 1.069.599 1.798.617 -729.018 -40,5 bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 359.859 368.608 -8.749 -2,4 b) sonstige Verbindlichkeiten 14.409.804 12.967.282 1.442.522 11,1 darunter: aa) täglich fällig 10.349.032 11.057.325 -708.293 -6,4 bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 4.060.771 1.909.957 2.150.815 112,6 3. Verbriefte Verbindlichkeiten 2.906.366 2.503.683 402.683 16,1 a) begebene Schuldverschreibungen 2.896.366 2.491.283 405.083 16,3 b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 10.000 12.400 -2.400 -19,4 4. Sonstige Verbindlichkeiten 112.625 81.762 30.863 37,7 5. Rechnungsabgrenzungsposten 21.564 33.063 -11.499 -34,8 6. Rückstellungen 334.191 347.408 -13.217 -3,8 a) Rückstellungen für Abfertigungen 50.535 44.428 6.107 13,7 b) Rückstellungen für Pensionen 115.614 128.822 -13.208 -10,3 c) Steuerrückstellungen 22.304 7.618 14.686 192,8 d) sonstige 145.738 166.541 -20.803 -12,5 7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 540.298 504.112 36.186 7,2 der Verordnung (EU) Nr.575/2013 8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 3 50.000 50.000 0 0,0 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 9. Gezeichnetes Kapital 105.919 105.771 147 0,1 10. Kapitalrücklagen (gebundene) 505.523 505.523 0 0,0 11. Gewinnrücklagen 1.686.939 1.521.514 165.425 10,9 a) gesetzliche Rücklage 5.523 5.523 0 0,0 b) andere Rücklagen 1.681.416 1.515.991 165.425 10,9 darunter: Rücklagen für eigene Anteile 1.161 1.108 53 4,8 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 249.000 244.000 5.000 2,0 13. Bilanzgewinn 70.811 51.383 19.428 37,8 Summe der Passiva 26.556.836 25.591.184 965.653 3,8 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 490 Ertragslage Die Betriebserträge der Oberbank AG waren 2023 mit 811,2 Mio. Euro um 31,3 % höher als 2022. Der Nettozinsertrag erhöhte sich um 57,4 % auf 540,7 Mio. Euro. Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen lagen mit 50,7 Mio. Euro um 2,8 % über jenen des Vorjahres. Das Provisionsergebnis ist mit 196,0 Mio. Euro um -10,8 Mio. Euro bzw. -5,2 % niedriger als 2022. Nettoprovisionserträge nach Sparten in Tsd. € 2023 2022 Veränd. Kredit- und Garantieprovisionen 38.973 41.703 -6,5 % Wertpapiergeschäft 62.179 71.126 -12,6 % Zahlungsverkehr 68.592 64.669 6,1 % Devisen- und Valutengeschäft 23.731 25.694 -7,6 % Sonstige Provisionserträge 2.529 3.619 -30,1 % Summe 196.004 206.811 -5,2 % Die Betriebsaufwendungen waren 2023 mit 388,5 Mio. Euro um 15,9 % höher als im Jahr zuvor. Der Personalaufwand erhöhte sich um 25,7 % auf 243,4 Mio. Euro. Der Sachaufwand stieg um 12,6 % auf 121,8 Mio. Euro. Das Betriebsergebnis stieg um 49,6 % auf 422,7 Mio. Euro. Spannenentwicklung 2023 2022 Veränd. Nettozinsspanne 2,07 % 1,33 % 0,74 %-P. Nettoprovisionsspanne 0,75 % 0,80 % -0,05 %-P. Ertragsspanne 3,11 % 2,39 % 0,72 %-P. Aufwandsspanne 1,49 % 1,30 % 0,19 %-P. Betriebsergebnisspanne 1,62 % 1,09 % 0,53 %-P. Unternehmenskennzahlen 2023 2022 Veränd. Return on Equity vor Steuern 12,9% 10,0% 2,90 %-P. Return on Equity nach Steuern 9,4% 7,2% 2,20 %-P. Cost-Income-Ratio 47,9% 54,3% -6,40 %-P. Der RoE vor Steuern 2023 erhöhte sich auf 12,9 %, nach Steuern auf 9,4 %. Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich um 6,40 % -Punkte auf 47,9 %. Im Rahmen der Kreditrisikogebarung wurden für alle erkennbaren Risiken, soweit Zweifel an der Einbringlichkeit von Forderungen oder Teilen von Forderungen bestehen, ausreichend vorgesorgt. Daneben wurden Beiträge an die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m. b. H. geleistet, die als gemeinsame Deckungsvorsorge für Großkreditrisiken der 3 Banken Gruppe dienen. Unter Berücksichtigung der Forderungsverluste und der Provisionszahlung an die ALGAR belief sich 2023 die Kreditrisikogebarung der Oberbank AG auf 90,7 Mio. Euro (2022: 38,6 Mio. Euro), die Wertberichtigungsquote betrug 0,45 % (2022: 0,20 %). Der Saldo aus Bewertungen und realisierten Kursgewinnen / -verlusten bei Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens sowie bei den Beteiligungen belief sich 2023 auf -2,4 Mio. Euro, nach 1,6 Mio. Euro 2022. Damit erhöhte sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um 37,9 % auf 324,7 Mio. Euro. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 491 Der Steueraufwand lag mit 88,5 Mio. Euro um 35,6 % über dem des Vorjahres. Damit erhöhte sich der Jahresüberschuss 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 38,8 % auf 236,2 Mio. Euro. Gewinnverteilungsvorschlag Der Jahresüberschuss der Oberbank AG betrug im Geschäftsjahr 2023 236,2 Mio. Euro. Nach Rücklagendotation von 165,6 Mio. Euro und nach Zurechnung des Gewinnvortrags von 0,2 Mio. Euro ergibt sich ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von 70,8 Mio. Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von Euro 1,00 je bezugsberechtigter Aktie auszuschütten. Daraus ergibt sich bei 70.614.600 Stammaktien ein Ausschüttungsbetrag von 70,6 Mio. Euro. Weiters schlägt der Vorstand vor, den verbleibenden Rest von 196.036,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Eigene Aktien Im Berichtsjahr haben Erwerbe und Veräußerungen sowohl unter der Ermächtigung gem. § 65 Abs 1 Z 4 AktG (Rückkaufprogramm zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) als auch jener gem. § 65 Abs 1 Z 7 AktG (Wertpapierhandel) stattgefunden. Zum Zwecke des Wertpapierhandels hat die Oberbank im Berichtsjahr -185.817 Stück eigene Stammaktien, was einem Anteil von (0,26) % bzw. 278.725,50 Euro des Grundkapitals entspricht, zum Durchschnittskurs von 59,67 Euro erworben, denen Verkäufe von 284.123 Stück eigener Stammaktien zum Durchschnittskurs von 57,84 Euro gegenüberstanden. Sämtliche diesbezügliche Angaben beziehen sich auf Werte nach Aktiensplit. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden den Betriebsmitteln zugeführt. Zu den im Rahmen des Aktien-Rückkaufprogramms 2023 erworben und veräußerten eigenen Stammaktien verweisen wir auf die Angaben im Anhang. Zum Bilanzstichtag hatte die Oberbank insgesamt 1.996 Stück eigene Stammaktien im Bestand, was einen Anteil von 0,003 % bzw. 2.994,00 Euro des Grundkapitals darstellt. Der höchste Stand im Laufe des Jahres 2023 wurde am 02.01.2023 mit 166.886 Stück 0,24 % bzw. 250.329,00 Euro vom Grundkapital erreicht. Ausgezeichnete Ausstattung mit Eigenmitteln Die Eigenmittel gemäß Art. 72 CRR betrugen zum 31.12.2023 € 2.931.005.709,11, davon entfielen € 2.491.436.977,16 auf das harte Kernkapital. Der Gesamtrisikobetrag belief sich auf € 16.068.041.173,40 . Daraus errechneten sich zum 31.12.2023 eine harte Kernkapitalquote von 15,51 % (Erfordernis 8,13 %), eine Kernkapitalquote von 15,82 % (Erfordernis 9,88 % ) und eine Gesamtkapitalquote von 18,24 % (Erfordernis 12,20 %). Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 492 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Oberbank - Eigenmittel Säule I 31.12.2023 31.12.2022 Veränd. Beträge in Tsd. € Gezeichnetes Kapital 105.921.900 105.922 0 Kapitalrücklagen 505.523.256 505.523 0 Gewinnrücklagen 1.685.427.947 1.769.547 -84.119 Aufsichtliche Korrekturposten -44.618 -75 30 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals -54.391.508 -51.954 -2.438 Hartes Kernkapital 2.491.436.977 2.328.963 162.474 AT1-Kapitalinstrumente 50.000.000 50.000 0 Abzüge von Posten des AT 1-Kapitals 0 0 0 Zusätzliches Kernkapital 50.000.000 50.000 0 KERNKAPITAL 2.541.436.977 2.378.963 162.474 anrechenbare Ergänzungskapitalinstrumente 358.972.092 340.486 18.486 Ergänzungskapitalposten gem. nationalen Umsetzungsmaßnahmen 0 0 0 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 47.000.000 42.000 5.000 Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals -16.403.360 -14.928 -1.475 Ergänzungskapital 389.568.732 367.558 22.011 EIGENMITTEL 2.931.005.709 2.746.521 184.485 Gesamtrisikobetrag gem. Art. 92 CRR Kreditrisiko 14.885.763.210 14.389.910 495.853 Marktrisiko, Abwicklungsrisiko und CVA-Risiko 18.188.340 18.187 1 operationelle Risiko 1.164.089.624 970.868 193.222 Gesamtrisikobetrag 16.068.041.173 15.378.965 689.076 Eigenmittelquoten gem. Art. 92 CRR Harte Kernkapital-Quote 15,51 % 15,14 % 0,36 % Pte Kernkapital-Quote 15,82 % 15,47 % 0,35 % Pte Geamtkapital-Quote 18,24 % 17,86 % 0,38 % Pte Gesetzliches Erfordernis Eigenmittelquoten gem. ÜRL in % Harte Kernkapital-Quote 8,13 % 7,15 % 0,98 % Kernkapital-Quote 9,88 % 8,65 % 1,23 % Geamtkapital-Quote 12,20 % 10,65 % 1,55 % Gesetzliche Eigenmittelanforderungen gem. ÜRL in T€ Hartes Kernkapital 1.306.532.598 1.099.596 206.937 Kernkapital 1.586.719.066 1.330.280 256.439 Geamtkapital 1.960.301.023 1.637.860 322.441 Freie Kapitalbestandteile Hartes Kernkapital 1.184.904.379 1.229.367 -44.463 Kernkapital 954.717.911 1.048.683 -93.965 Geamtkapital 970.704.686 1.108.661 -137.957 Gesetzliches Erfordernis EM-Quoten Säule II (incl. 1,3% SREP-Aufschlag; im VJ 1,2%) Harte Kernkapital-Quote 8,86 % 7,83 % 1,04 % Kernkapital-Quote 10,85 % 9,55 % 1,30 % Geamtkapital-Quote 13,50 % 11,85 % 1,65 % Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 493 Gemäß § 23 BWG in Verbindung mit § 103q Z 11 BWG wurde ab 1.1.2016 ein Kapitalerhaltungspuffer eingeführt, der in Form von hartem Kernkapital zu halten ist. Seit 2019 beträgt der Puffer 2,50 %. Rechtsstreitigkeiten der 3 Banken mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (zusammen „UniCredit“) Ende Dezember 2019 hat die UniCredit die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der AktionärInnen der Oberbank beantragt, die am 4. Februar 2020 stattfand. Die Anträge der UniCredit (Sonderprüfung der Oberbank-Kapitalerhöhungen seit 1989, Beendigung eines Schiedsverfahrens mit der G3B Holding AG) fanden keine Zustimmung. Auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 stellte die UniCredit Anträge auf Durchführung von Sonderprüfungen, die jedoch keine Mehrheit fanden. Gegen diese Beschlüsse hat die UniCredit beim Landesgericht Linz Anfechtungsklagen eingebracht. Diese Anfechtungsverfahren sind bis zur rechtskräftigen Klärung übernahmerechtlicher Vorfragen unterbrochen. Bezüglich des Antrags auf Sonderprüfung aus der außerordentlichen Hauptversammlung 2020 im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen der BKS Bank AG (kurz: BKS) beziehungsweise der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (kurz: BTV) im Jahr 2018 und bezüglich einiger abgelehnter Sonderprüfungsthemen aus der ordentlichen Hauptversammlung 2020 hat die UniCredit einen gerichtlichen Antrag auf Sonderprüfung gestellt. Der von UniCredit gestellte gerichtliche Antrag auf Sonderprüfung wurde vom Landesgericht Linz teilweise rechtskräftig abgewiesen und hinsichtlich der übrigen Themen das Verfahren bis zur Erledigung des anhängigen Zivilprozesses betreffend die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2020 unterbrochen. Die UniCredit hat Ende Februar 2020 Anträge bei der Übernahmekommission gestellt, mit denen überprüft werden soll, ob die bei den 3 Banken bestehenden Aktionärssyndikate eine übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt haben. Die Oberbank ist von diesen Verfahren als Mitglied der Syndikate bei der BTV und bei der BKS unmittelbar betroffen. Die Syndikate der BTV und BKS wurden mit nach wie vor gültigen Bescheiden der Übernahmekommission aus dem Jahr 2003 genehmigt. Die UniCredit erhebt den Einwand, dass sich seitdem die Zusammensetzung und Willensbildung der Syndikate verändert sowie diese insgesamt seit dem Jahr 2003 ihr Stimmgewicht in übernahmerechtlich relevanter Weise ausgebaut hätten und dadurch eine Angebotspflicht ausgelöst worden wäre. Die Übernahmekommission hat Anfang November 2023 sämtliche Anträge der UniCredit abgewiesen. Die UniCredit hat gegen diese Bescheide Rekurse erhoben, über die das Oberlandesgericht Wien noch nicht entschieden hat. Sobald in diesen Rechtsmittelverfahren Rechtskraft eingetreten ist, sind die beiden unterbrochenen Verfahren über die Anfechtung von Beschlüssen der ao Hauptversammlung 2020 und der ordentlichen Hauptversammlung 2020 sowie das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers vom Landesgericht Linz fortzusetzen. Ende Juni 2021 hat UniCredit gegen die Oberbank Unterlassungs- und Feststellungsklage beim Landesgericht Linz eingebracht. Im Wesentlichen ging es dabei es um die Feststellung, dass die Beschlüsse des Vorstands der Oberbank auf Durchführung der letzten 4 Kapitalerhöhungen der Oberbank und die Beschlüsse zur Leistung von Zuschüssen an die G3B Holding AG für die Kapitalerhöhungen der 3 Banken nichtig seien, und dass es der Vorstand in Zukunft unterlassen solle, derartige Zuschüsse zu leisten oder Aktionären, die mit der Oberbank wechselseitig beteiligungsmäßig verbunden sind, Aktien im Zuge von Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 494 Kapitalerhöhungen zuzuteilen. Seitens der UniCredit wurden inhaltlich gleichartige Klagen auch gegen BKS und BTV eingebracht, denen die Oberbank jeweils als Nebenintervenientin beigetreten ist. Im gegen die BTV geführten Verfahren wurde diese Klage von allen Instanzen und damit auch vom OGH in allen Punkten abgewiesen. Im Hinblick auf diese rechtskräftige Erledigung der zentralen Streitfragen zugunsten der 3Banken hat die UniCredit die Parallelklagen gegen die Oberbank und die BKS unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. Der Vorstand der Oberbank sieht nach sorgfältiger Prüfung bei den noch anhängigen Verfahren keine relevanten bilanziellen Auswirkungen. Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH haben in der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2023 behauptet, dass der Oberbank gegen ihre damaligen Vorstandsmitglieder Schadenersatzansprüche zustehen sollen, weil die Oberbank im Jahr 2022 für die Absicherung des BTV-Syndikats zum Schutz der BTV vor einer Übernahme durch die UniCredit einen Betrag von rund 3 Mio Euro aufgewendet hat.Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH haben in Ausübung ihres Minderheitenrechtes gemäß § 134 AktG die Bestellung eines besonderen Vertreters verlangt, der dieses Verfahren mittlerweile antragsgemäß eingeleitet hat. Der Vorstand ist nach wie vor davon überzeugt, mit der Absicherung des BTV-Syndikats sorgfältig und im besten Interesse der Oberbank gehandelt zu haben. Filialnetz Regional verteilen sich die 178 Filialen der Oberbank auf die Märkte Österreich (94 Filialen), Deutschland (45), Tschechien (21), Ungarn (14) und Slowakei (4). Wesentliche Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres Siehe Anhang für Geschäftsjahr 2023 Punkt V. Forschung und Entwicklung Auf der Basis der Bedürfnisse ihrer Kund:innen entwickelt die Oberbank individuelle Finanzdienstleistungen im Finanzierungs- und Anlagebereich. In der Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn ist sie jedoch nicht tätig. Internes Kontrollsystem Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Oberbank entspricht dem international anerkannten COSO-Standard. Es existieren detaillierte Beschreibungen der IKS-Abläufe, einheitliche Dokumentationen aller risikorelevanten Prozesse der Bank, der identifizierten Risiken und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges, mehrstufiges Reporting über Wirksamkeit und Reifegrad. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überwacht, die IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Dieser laufende Optimierungsprozess trägt zur Qualitätssicherung bei. Die Abteilung Interne Revision der Oberbank prüft in ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das Interne Kontrollsystem. Abgeprüft werden die Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 495 Die Kontrollmechanismen des IKS speziell in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden in den folgenden Absätzen anhand des COSO Standards beschrieben (Offenlegung gemäß § 243a (2) UGB). Die Verantwortung für die Buchhaltung und Bilanzierung mit den dazugehörenden Prozessen ist in der Abteilung Rechnungswesen und Controlling angesiedelt. Einzelne Teilprozesse sind in der Abteilung Strategisches Risikomanagement angesiedelt. Die Abteilung Interne Revision führt als unabhängige Einheit die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch. Im Rahmen des IKS werden alle wesentlichen Prozesse der Rechnungslegung kontrolliert und die mit der Rechnungslegung einhergehenden Risiken identifiziert, analysiert und laufend überwacht. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Reduktion dieser Risiken ergriffen. Kontrollumfeld Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stehen die von der Oberbank definierten Verhaltensgrundsätze und die Governance Regelungen im Vordergrund. Im Internen Kontrollsystem der Oberbank sind neben den Aufsichtsgremien, dem Vorstand und der internen Revision alle Mitarbeiter:innen beteiligt. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind für das IKS im Allgemeinen und somit auch in Bezug auf die Rechnungslegung klar geregelt. Die mit der Rechnungslegung befassten Mitarbeiter:innen verfügen über die für ihr Aufgabengebiet erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Laufende Fortbildungsmaßnahmen stellen den ständigen Know-how-Aufbau sicher und sind die Basis für die rechtzeitige Implementierungen im Rechnungslegungsprozess. Um die umfangreichen rechtlichen Vorschriften zu erfüllen, wird die tägliche Arbeit durch zahlreiche Richtlinien, Handbücher und Arbeitsanweisungen unterstützt, die zumindest einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden. Risikobeurteilung In der Oberbank hat die Risikobeurteilung, d.h. die Identifikation und Analyse von Risiken seit jeher eine große Bedeutung: Nur wer seine unternehmensspezifischen Risiken kennt, kann angemessen darauf reagieren. Mit dem IKS ist die Steuerung der wichtigsten Risiken durch die Messbarkeit und Beurteilung nach gleichen Maßstäben und die sich daraus ergebende abgestimmte Behandlung von Risiken möglich. In der Oberbank AG werden die Risiken im Zuge der Prozessdokumentation durch die prozessverantwortliche Person identifiziert, bewertet und dokumentiert. Der Prozess inkl. der identifizierten Risiken wird im Anschluss jährlich der prozessverantwortlichen Person zur Überprüfung bzw. Aktualisierung vorgelegt. Kontrollaktivität Die Aufbau- und Ablauforganisation sowie Kontrollmaßnahmen des Rechnungsprozesses sind in verschiedenen hausinternen Dokumenten beschrieben. Zur Deckung der im Rechnungslegungsprozess identifizierten Risiken sind Kontrollen implementiert, welche nachvollziehbar sind, dh.: die Inhalte sind in den jeweiligen Systemen dokumentiert und geben eine strukturierte Übersicht. Ein wesentlicher Bestandteil in der Umsetzung des Internen Kontrollsystems in der Oberbank ist das Vier- Augen-Prinzip und in den IT-Anwendungen implementierte Prüfungen. Ebenfalls wesentlich sind nachvollziehbare Nachweise, die auch für Dritte belegen, dass die Kontrollen durchgeführt bzw. die Prozessschritte eingehalten wurden. Information und Kommunikation Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 496 Die Informationsbereitstellung zum Internen Kontrollsystem und die Kommunikation mit den relevanten Ansprechpartner:innen hat in der Oberbank einen hohen Stellenwert. Jährlich wird dem Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss der aktuelle Stand zum IKS präsentiert. Zudem sind regelmäßige Jour Fixe Serien implementiert, einerseits mit dem Management (Vorstand und Abteilungsleitungen) und andererseits mit den Risiko- und Kontrollverantwortlichen. Zudem wird einmal jährlich ein gesamthafter IKS-Statusbericht in der Oberbank veröffentlicht. Überwachung Die Abteilungsleiter:innen und die zuständigen Gruppenleiter:innen üben eine Überwachungsfunktion aus. Dieser gesamte Überwachungsprozess wird von der Internen Revision geprüft. Eine zusätzliche Überwachungsfunktion fällt den Abschlussprüfer:innen des Konzernabschlusses und dem Prüfungsausschuss zu. Die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse wird auch durch das IKS sichergestellt. Unterstützt wird die Überwachungstätigkeit in der Oberbank im IKS durch Wirksamkeitskontrollen, welche für Schlüsselkontrollen (= jene Kontrollen mit besonderer Wichtigkeit aufgrund eines Kriterienkatalogs) durchgängig zumindest einmal jährlich und für ausgewählte sonstige Kontrollen anlassbezogen durchgeführt werden. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 497 Kommerzfinanzierung Das Kommerzkreditvolumen der Oberbank stieg 2023 um 7,3 % auf 16.266,1 Mio. Euro. Aufgrund der hervorragenden Kapitalausstattung der Oberbank konnten den Unternehmen weiterhin ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Geförderte Investitions- und Innovationsfinanzierung Die Anzahl der im Jahr 2023 in allen fünf Oberbank-Märkten eingereichten Förderanträge aus den Bereichen Investition, Umwelt, Innovation sowie Liquiditätssicherung lag trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmen- bzw. Konjunkturbedingungen mit 1.446 Projekten um 7 % über dem Vorjahr (Trend zu Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten). So konnten per 31.12.2023 auch die über die Oberbank ausgereichten Förderkredite abermals um 4 % auf 2,03 Mrd. Euro gesteigert werden. Diese erfreuliche Entwicklung spiegelte sich auch in der führenden Position der Oberbank beim bewilligten Förderkreditobligo des österreichischen ERP-Fonds wider. Gewerbliche Immobilienfinanzierungen Das Segment der gewerblichen Immobilienfinanzierung sah sich im Geschäftsjahr 2023 einem sehr schwierigen Marktumfeld gegenüber. Während sich die Baukosten auf einem relativ hohen Niveau einpendelten, führten vor allem die gestiegenen Zinsen zu Verwerfungen in den Projektkalkulationen zahlreicher Immobilienentwickler. Weiters kam es zu starken Rückgängen bei der Nachfrage nach Immobilien, sowohl bei privaten- als auch bei institutionellen Käufer:innen. Die Schere zwischen Immobilienpreisen und den Renditeerwartungen von Investor:innen ging im Laufe des Jahres 2023 auseinander, wodurch sich der Transaktionsmarkt deutlich abkühlte. Die Oberbank hat daher im Geschäftsjahr 2023 ihre Strategie bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen angepasst. Die Parameter für Neufinanzierungen wurden deutlich nachgeschärft. Bestandsfinanzierungen wurden im Laufe des Jahres einer vertieften, laufenden Kontrolle unterzogen. Im Rahmen mehrerer Kampagnen wurden vor allem Entwicklungs- und Bauprojekte von Immobilienspezialist:innen auf potenzielle Risiken untersucht, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Oberbank weiterhin ein schwieriges Umfeld, die Herangehensweise und die Maßnahmen aus 2023 werden fortgesetzt. Es wird eine weitere Konsolidierung in der Branche erwartet. Strukturierte Finanzierungen Die Nachfrage nach strukturierten Finanzierungslösungen lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 unter dem Niveau des Vorjahres. Dabei lagen insbesondere die Segmente Wachstumsfinanzierungen und gewerbliche Immobilienfinanzierungen unter dem Vorjahr. Höher war die Nachfrage im Segment Tourismus, Gesellschafterwechsel und Erneuerbare Energien. In allen Segmenten befand sich aber sowohl die Anzahl der bearbeiteten Geschäftsfälle als auch das Projektvolumen im Mehrjahresvergleich weiterhin auf hohem Niveau. So konnten auch in diesem Jahr wieder knapp 60 Fälle mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt rund 720 Mio. Euro erfolgreich begleitet werden. Mehr realisierte Projekte waren es vor allem im Bereich Tourismus und Erneuerbare Energien. Die Nachfrage nach Projekten im Bereich Erneuerbare Energien mit Fokus auf Photovoltaik hatte zu Beginn des Jahres eine sehr hohe Dynamik, welche aber im Jahresverlauf abflachte. Die Zinsentwicklung belastete besonders Projektfinanzierungen und hat zu einigen Verschiebungen oder Absagen geführt. Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Firmenkunden 498 Private Equity und Mezzaninkapital 2023 verzeichnete der Oberbank Opportunity Fonds 142 Anfragen und konnte das hohe Niveau des Vorjahres nahezu erreichen. In den wirtschaftlich unsicheren Zeiten nimmt insbesondere die Bedeutung von Mezzaninfinanzierungen und Private Equity als bilanzstärkende Finanzierungsinstrumente bei den Unternehmen wieder deutlich zu. Seit seiner Gründung hat der Oberbank Opportunity Fonds 118 Transaktionen und zehn Add-on-Investments mit Eigen- und/oder Mezzaninkapital beziehungsweise High Yield Capital begleitet und dabei ein Volumen von mehr als 356 Mio. Euro bereitgestellt. Der Fokus des Oberbank Opportunity Fonds liegt auf etablierten Unternehmen in späteren Entwicklungsphasen. Um die Lücke zu den Frühphasen der Finanzierung zu schließen, hat sich die Oberbank am OÖ Hightech-Fonds des Landes OÖ beteiligt. Ein sehr profitables Geschäftsfeld sind auch die Beteiligungen an von Dritten gemanagten Private Equity- und Mezzaninfonds, mit denen regionale oder strategische Ergänzungen der eigenen Investmentrichtlinien möglich sind und die bislang sehr hohe Renditen erwirtschafteten. Zahlungsverkehr Die Ertragssteigerungen im Firmenkundenzahlungsverkehr sind gegenüber den ersten sechs Monaten im zweiten Halbjahr etwas abgeflaut und lagen mit einem Zuwachs von 4,1 % im Jahresvergleich exakt auf dem budgetierten Niveau. Diese Entwicklung ist vorrangig mit der sich eintrübenden Konjunktur und den damit verbundenen Rückgängen bei den Transaktionen und Zahlungsverkehrsumsätzen zu erklären. Im 4. Quartal wurde die Entscheidung für das Nachfolgeprodukt von ELBA MBS getroffen und es wurde mit der Umsetzung gestartet. Syndizierung und Schuldscheindarlehen Im Bereich Konsortialkredite, Sonderkredite und Schuldscheindarlehen wurde gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres ein signifikanter Anstieg von rund 28,2 % beim aushaftenden Gesamtobligo verzeichnet, welches sich nunmehr auf rund 2,68 Mrd. Euro belief. Dem Obligoanstieg standen auch entsprechende Steigerungen bei den Stückzahlen gegenüber. Es konnten auch wieder neue Mandate als Arrangeur und Konsortialführer gewonnen werden. In Summe betreute das Team Syndication zum Bilanzstichtag 81 Kredittranchen als Konsortialführer. Damit war ein neuer Höchststand an Konsortialführerschaften erreicht. Im Bereich der Schuldscheindarlehen wurden im Geschäftsjahr 2023 ausgewählte Transaktionen bonitätsstarker österreichischer und deutscher Emittenten gezeichnet, wobei man sich hier im Sinne des Nachhaltigkeit auch an ESG-linked Schuldscheindarlehen beteiligt hat. Auslandsgeschäft Das außenwirtschaftliche Umfeld hat sich zusehends eingetrübt. Dazu haben neben dem Krieg in der Ukraine auch die nur allmählich nachlassenden Lieferengpässe beigetragen. 2023 belasteten vor allem die hohe Inflation und das global gestiegene Zinsumfeld die internationale Konjunktur. Als Folge blieb das globale Wirtschaftswachstum verhalten. Positive Impulse kamen durch die starke Inlandsnachfrage von den USA. Im Euroraum hingegen ist eine die anfängliche Erholung beinahe zum Stillstand gekommen. In diesem Umfeld nutzten die Kund:innen das umfassende Angebot der Oberbank an Absicherungs- und Finanzierungsinstrumenten kombiniert mit dem weltweiten Netz an ausgewählten Korrespondenzbanken. Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Firmenkunden 499 Dokumenten- und Garantiegeschäft Die Außenwirtschaftstrends aus dem Jahr 2022 setzten sich auch in den ersten drei Quartalen 2023 fort. Allerdings zeichnete sich im 4. Quartal 2023 ein spürbarer Abschwung in der globalen Wirtschaft ab, was durch eine rückläufige Anzahl verschiffter Container belegt wurde. Dieser Abschwung wurde maßgeblich von Energiepreisen, Preisanstiegen und dem Abbau von Lagerbeständen beeinflusst. Inmitten steigender Zinsen und anderen wirtschaftlichen Herausforderungen haben Kund.innen wieder auf ein optimiertes Risikomanagement gesetzt und ihre Importe und Exporte mit Dokumentengeschäft abgesichert. Insgesamt konnte der Ertrag in der Sparte Dokumentengeschäft um 16 % ausgebaut werden. Im Bereich Haftungen konnte ein Volumenzuwachs von 4,6 % verzeichnet werden. Im Bereich Haftungen ist die Digitalisierung nicht mehr wegzudenken. 2023 wurden in der Oberbank mehr als 25 % aller Haftungen über Online-Portale beauftragt. Exportfinanzierung Auch 2023 blieben im steigenden Zinsumfeld die geförderten Betriebsmittelfinanzierungen der OeKB sehr attraktiv. Der Marktanteil an geförderten Betriebsmittellinien für Großunternehmen ist um 0,5 % gestiegen und unterstreicht diese positive Entwicklung. Darüber hinaus konnte bei der geförderten Betriebsmittelfinanzierung für KMUs, den sogenannten Exportfondskrediten, der Marktanteil über 11 % gehalten werden. Die Investitionstätigkeit exportierender Unternehmen hat sich, bedingt durch eine deutlich rückläufige unternehmerische Erwartungshaltung, eingebremst. Durch die umfassende Beratungstätigkeit und Fokussierung auf die Bedürfnisse der Exporteure gelang es jedoch, den Marktanteil bei den OeKB- refinanzierten Inlandsinvestitionen mit 11,6 % und bei den OeKB-refinanzierten Auslandsinvestitionen mit 5,9 % nahezu konstant zu halten . Factoring Im Bereich Factoring wurde im achten Betriebsjahr bei nahezu gleichbleibenden Volumen eine leichte Steigerung der Erträge verzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr spiegelten die etwas gesunkenen Umsätze die wirtschaftlichen Herausforderungen der Firmen wider. Internationales Banken- und Institutionen-Netzwerk Es ist eine langjährige Tradition, dass die Oberbank ihre Kund:innen unermüdlich und äußerst erfolgreich bei ihren grenzübergreifenden Geschäftstransaktionen unterstützt. Die Basis dafür stellt ein internationales, strategisch und effizient aufgebautes Netzwerk von Korrespondenz- und Partnerbanken dar, um den Anforderungen der Bereitstellung einer erstklassigen Palette an Produkten und Dienstleistungen gerecht zu werden. Als maßgeblicher Partner im internationalen Zahlungsverkehr, bei Handelsfinanzierungen sowie der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken liegt der Fokus nicht nur auf der Schaffung, sondern vor allem auf der langfristigen Absicherung dieser robusten Infrastruktur. Jedoch prägten herausfordernde globale Ereignisse, ebenso wie 2022 auch das Geschäftsjahr 2023. Der anhaltende Konflikte zwischen der Ukraine und Russland, geopolitische Spannungen zwischen China und Taiwan, hohe Inflationsraten aufgrund aggressiver Notenbankpolitiken und das Scheitern einiger Finanzinstitutionen wie der Silicon Valley Bank, Credit Suisse und der First Republic Bank haben das internationale Bankenumfeld geprägt. Trotz dieser Herausforderungen lobten Partnerbanken immer wieder Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Firmenkunden 500 die konservative Geschäftspolitik, die ausgezeichnete Bonität, die Nachhaltigkeitsbestrebungen, den stabilen Geschäftsverlauf und die hervorragenden Kennzahlen der Oberbank. Gleichzeitig stellten jedoch die steigenden regulatorischen Anforderungen eine weitere Herausforderung für die Aufrechterhaltung dieser Infrastruktur dar. Daher wurde das Partnerbank-Netzwerk im 1. Halbjahr 2023 einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Die bisherigen Ergebnisse zeigten positive Tendenzen: der Weg zur technischen Optimierung und zur Steigerung der Effizienz ist eingeleitet. Die Anzahl der Partnerbanken und der erforderliche Aufwand für die KYC-Dokumentation wurden bereits deutlich verringert. Trotz der Reduzierungen der Anzahl an Partnerbanken ist es gelungen, den Oberbank- Kund:innen weiterhin, und ohne Qualitätsverlust, diesen gewohnten Service anzubieten. Primäreinlagen im Zeichen von Wachstum Mit der Rückkehr der Zinsen stiegen die Primäreinlagen weiter an, konkret um 694,7 Mio. Euro / 4,6 %. Die ausgezeichnete Bonität der Oberbank war ein zusätzlicher Wachstumstreiber. Dazu kam, dass die Kund:innen nach dem Ende der Niedrigzinsphase wieder die gebundenen Einlagen für sich entdeckten. Euro-Sparkonten für Privatkund:innen und Euro-Termineinlagen für Firmenkund:innen verzeichneten mit 30,4 % bzw. 117,1 % starke Anstiege. Auf der Gegenseite reduzierte sich der Bestand an täglich fälligen Euro-Einlagen im Jahresvergleich. So sanken die Euro-Sichteinlagen der Firmenkund:innen um 279,7 Mio. Euro / 5,3 %. Die Euro-Spareinlagen verringerten sich um 737,8 Mio. Euro / 34 %. Der Zulauf in die gebundenen Einlagen spiegelte auch wieder, dass schon bei vergleichsweise kurzen Laufzeiten ein deutlicher Mehrertrag gegenüber den klassischen Girokonten erzielt werden konnte. Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Firmenkunden 501 Private Kundeneinlagen. Die Spar-, Sicht- und Termineinlagen der Kund:innen lagen mit 6.840,5 Mio. Euro um 86 Mio. Euro / 1,3 % über dem Stand des Vorjahres. Die Einlagen auf den Online-Sparprodukten sind 2023 neuerlich stark angestiegen und zwar um 901,6 Mio. Euro / 73,1 % auf 2.134,6 Mio. Euro. Im Gegensatz dazu sind die Einlagen auf den Sparbüchern im Vorjahresvergleich um 737,8 Mio. Euro / -34,0 % gesunken. Auch die Anzahl der Sparbücher verringerte sich um 46.482 Stück. Privatkredite Aufgrund des sehr herausfordernden Marktumfelds hat sich das aushaftende Volumen (exkl. Leasing) gegenüber dem Vorjahr um -5,1 % auf 3.861,3 Mio. Euro verringert. Die Nachfrage nach Wohnimmobilienfinanzierungen und somit auch die Neuvergabe ist seit 2022 deutlich eingebrochen und ist auch 2023 noch erkennbar. Dies ist vor allem auf das wesentlich schlechtere gesamtwirtschaftliche Umfeld und den damit verbundenen Unsicherheiten zurückführen. Dazu gehören gestiegene Lebenserhaltungskosten, Energiepreise, Baukosten und Immobilienpreise. Nachhaltige Kontowelt In Österreich ist das be(e) green Konto seit 2021 mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der jeweiligen Kontoeinlagen nachhaltige Projekte finanziert werden, die neben wirtschaftlichen auch ökologischen und sozialen Kriterien entsprechen. Im 2. Halbjahr 2023 wurde auch in Tschechien das nachhaltige be(e) green Konto für Privatkund:innen eingeführt, welches die selben Kriterien wie in Österreich erfüllt, jedoch gibt es in Tschechien kein vergleichbares Zertifikat. Darüber hinaus leistet die Oberbank mit jedem neuen be(e) green Konto einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation und weiterer blütenbestäubender Insekten. Auf Basis dieser Initiative wurden seit der Produkteinführung 2021 sowie pro Teilnehmer:in des Oberbank Linz Donau Marathons bereits 125.000 m2 an Blühflächen geschaffen. Zusätzlich wurde in Österreich das be green Sparkonto eingeführt, welches ebenfalls mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet worden ist. Im Herbst 2022 wurde die Kontowelt in Österreich noch um das nachhaltige be(e) green Studentenkonto ergänzt. Per 31.12.2023 wurden im Gesamtinstitut 194.455 Stück Privatkonten geführt. Davon waren bereits 33,8 % nachhaltige be(e) green Konten. Dies entspricht einer Steigerung um 16.871 auf 65.704 Stück nachhaltige Konten im Jahr 2023. Green Payments – der Umwelt zuliebe Beleghafte Überweisungsaufträge verursachen eine hohe CO2-Belastung. Moderner Online- Zahlungsverkehr ist nicht nur schneller und einfacher, sondern auch nachhaltig. Deshalb fallen elektronisch beauftragte Zahlungen unter die Kategorie Green Payments. In der Oberbank sind bereits 97 % aller von Firmen- und Privatkund:innen beauftragten Zahlungen digital. Digitalisierung Das Angebot an Online-Self-Services in der Oberbank wird über alle Systeme und Plattformen hinweg laufend erweitert. So wurde im Jahr 2023 mit der am österreichischen Markt eingeführten Funktion “Geld wechseln” im Oberbank Kundenportal und in der Oberbank App eine bequeme Methode geschaffen, um Fremdwährungen direkt in die Filiale zu bestellen. Dadurch wird der Valutenbestand in den Filialen reduziert und den Kund:innen die Möglichkeit geboten rund um die Uhr bequem online zu bestellen. Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Privatkunden 502 Des Weiteren wird seit 2023 in Österreich und Deutschland, sowohl im Oberbank Kundenportal als auch in der Oberbank App, Kund:innen die Möglichkeit geboten bei Lastschriften die Rückbuchung der Zahlung komfortabel selbstständig zu veranlassen. Zusätzlich wurde im Jahr 2023 mit dem neuen Finanzmanager in der Oberbank App eine Funktion eingeführt, die alle Umsätze unserer Kund:innen in Kategorien einteilt und einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben bietet. Kartenportfolio Die „Oberbank Mastercard Gold“ Kreditkarte ist, wie die „Oberbank Mastercard Klassik“, nicht nur mit umfangreichen Mobile Payment-Funktionen wie Apple Pay, der Oberbank Wallet, SwatchPAY! und Garmin Pay ausgestattet, sondern sie ist natürlich auch eCommerce-fähig und verfügt über eine umfangreiche Reiseversicherung. Die Freigabe der Internet-Transaktionen erfolgt bequem mittels Oberbank Security App. Zum Stichtag 31.12.2023 hat die Oberbank 35.515 eigene Klassik- und Gold Mastercard Kreditkarten in Umlauf gebracht. Inklusive der an Partner (Kreditkartenorganisationen) vermittelten Kreditkarten ergab das ein Gesamtkartenportfolio an ausgegebenen Privat- und Firmenkreditkarten von 73.296. Die Gesamtanzahl der Debitkarten betrug 2023 220.223. Versicherungen: Hervorragendes Ergebnis Das Versicherungsgeschäft hat sich im Vorjahr hervorragend entwickelt. Mit einer Produktion von 161,5 Mio. Euro in den Märkten Österreich und Deutschland konnte das Ergebnis um 13,7 % gesteigert werden. Besonders hervorzuheben ist die Produktion in der Sparte Kapitalversicherungen im Privat- und Firmenkundenbereich. In Österreich konnte im Vergleich zu 2022 die Produktion um 12,5 % gesteigert werden, in Deutschland sogar um 85,2%. In dieser Sparte wurden hauptsächlich fondsorientierte- und fondsgebundene Lebensversicherungen, aber auch Tarife mit nachhaltigen Investments abgeschlossen. Der Fokus 2023 lag auf dem Lebensversicherungsgeschäft. Mit einer Steigerung von 23 Mio. Euro an Prämiensummen hat sich diese Sparte um 19,4 % enorm entwickelt. Die Produktion in Sparte Nicht- Lebensversicherung (Gewerbliche- und private Sachversicherung, Unfallversicherung) ist im Vergleichszeitraum zum Vorjahr um 15,4 % gesunken. Versicherungen – Produktion Veränderung im Jahresabstand Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022 absolut in % € 161,5 Mio. € 142 Mio. € 19,5 Mio. 13,7 % ) Produktion: Lebensversicherungen (Prämiensumme) + Nicht-Lebensversicherungen (Jahresnettoprämie x 10) Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Privatkunden 503 Wertpapiergeschäft: Das Wertpapiergeschäft wurde 2023 stark beeinflusst von den deutlich angestiegenen Renditeniveaus bei Anleihen und auch durch die gestiegene Attraktivität von Spareinalgen. Die höheren Renditen bei Staats-, Banken- und Unternehmensanleihen wurden von den Anleger:innen stark genutzt für Neuveranlagungen mit längeren Laufzeiten um sich die Zinsen langfristig zu sichern. Die Nachfrage nach Aktieninvestments bzw. auch gemischten Portfolios ist im Umkehrschluss spürbar gesunken. Die ebenfalls gestiegenen Zinsen auf gebundene Spareinlagen haben sicherlich auch Neugeldinvestments gebremst, die in den vorangegangenen Jahren mangels Alternativen an den Kapitalmarkt geströmt sind. Für Anleger:innen ist das Jahr 2023 in den wesentlichen Anlageklassen positiv gelaufen. An den Aktienmärkten kam es zu einer Jahresendrally, primär in Erwartung sinkender Zinsen im Jahr 2024. Der Anstieg war insbesondere in den USA stark auf die großen IT-Konzerne gestützt, welche große Profiteure der Entwicklung rund um die Künstliche Intelligenz sind. Die im Schlussquartal stark sinkenden Kapitalmarktzinsen führten zu deutlichen Kursanstiegen bei den Anleihen. Diese Bewegung wurde ausgelöst durch die sinkenden Inflationsraten, sowohl in den USA, als auch in der Eurozone und der damit verbundenen Hoffnung, dass die Notenbanken früher als erwartet mit Zinssenkungen reagieren könnten. Auch der Goldpreis erreichte neue Höchststände. Somit waren Investments in den einzelnen Anlageklassen, aber auch in den gemischten Investmentfonds 2023 erfolgreich. Im Gegensatz zur allgemein schlechteren Stimmungslage der Konsument:innen und flauen Wirtschaftswachstumsdaten war 2023 somit ein überraschend gutes Kapitalmarktjahr. In diesem Umfeld sind die Wertpapierprovisionen gegenüber dem absoluten Rekord-Vorjahr um 12,6 % oder 8,9 Mio. Euro auf 62,2 Mio. Euro gesunken. Dies ist primär auf niedrigere Provisionserträge aus Transaktionen im Aktiengeschäft zurückzuführen und konnte durch die gestiegenen Investments in Anleihen nicht kompensiert werden. Es war zu beobachten, dass das Aktiengeschäft vor allem in den Monaten der Seitwärtsbewegung sowohl im Beratungsgeschäft, also auch im Kundenportal verhaltener war. Weiters wurden geringere Ertragsanteile im individuellen Portfolio Management erzielt. Sehr stark nachgefragt waren die Retail-Emissionen der Oberbank. In Summe wurden 314,2 Mio. Euro emittiert, hievon 86,2 Mio. Euro an Nachranganleihen. Die angebotenen Laufzeiten bewegten sich zwischen 4 und 10 Jahren. Sehr große Nachfrage generierte eine zum Jahresende platzierte 4,25-jährige Emission die insbesondere für die Veranlagung von Gewinnfreibeträgen gesucht war. Die 3-Banken Wohnbaubank AG hat für die drei Treugeberbanken Oberbank AG, BTV AG und BKS AG im Geschäftsjahr 2023 keine Anleihen emittiert. Das ausstehende Emissionsvolumen beträgt 117,9 Mio. Euro, hievon 74,6 Mio. Euro für die Treugeberin Oberbank AG. Die Kurswerte auf Kund:innen-Depots (inkl. 3-Banken Investment-Gesellschaft m.b.H). sind im Jahresabstand um 852,0 Mio. Euro oder 4,4 % auf 20,1 Mrd. Euro angestiegen. Bei der Verteilung Aktien/ Anleihen/Investmentfonds war auch hier eine Erhöhung des Anleihenanteils festzustellen. Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Privatkunden 504 Starke Zuwächse verzeichnete man bei den nachhaltigen Veranlagungen. Die Produktpalette wurde entsprechend vergrößert, insbesondere durch ein größeres Angebot im Investmentfondsbereich. Auch die nachhaltigen iPM Strategien zeigten ein deutliches Wachstum. Das in nachhaltige Investmentfonds der 3-Banken Generali-Investment Gesellschaft m.b.H. wuchs von 535,5 Mio. Euro auf 744,9 Mio. Euro. Private Banking und Vermögensverwaltung Die im Private Banking betreuten Kundengelder (Einlagen und Wertpapiere) sind im Jahr 2023 deutlich angestiegen. Ein Wachstum von 6,7 % bzw. 0,8 Mrd. Euro auf 12,4 Mrd. Euro wurde verzeichnet. Dies ist ein neuer Höchstwert zu einem Jahresultimo. Strukturell ist eine leichte Verschiebung festzustellen, die höheren Einlagenzinsen haben den Anteil der Einlagen etwas erhöht. Auch die Anzahl der Private Banking Kund:innen erreichte einen neuen Höchststand. Das Volumen im individuellen Portfoliomanagement ist 2023 um 7,0% oder 49,8 Mio. Euro auf 756,5 Mio. Euro angestiegen. Sehr guten Zulauf zeigten die nachhaltigen Varianten. Die Vermögensverwaltung wurde auch 2023 mehrfach ausgezeichnet. Die renommierten Adressen FokusMoney/ntv „herausragend“ sowie Elitereport/Handelsblatt „cum laude“ und auch Fuchsbriefe „Gipfelstürmer“ haben die Oberbank mit sehr guten Prädikaten versehen. Auch 2023 wurden viele Präsenzveranstaltung zu Kapitalmarkt- und Wertpapierthemen in den Geschäftsbereichen abgehalten. Diese wurden von Videoformaten ergänzt. Auf diesem Weg ist man mit einer großen Anzahl von Kund:innen vor Ort in Interaktion getreten. Bei diesen Veranstaltungen stehen die Marktthemen im Fokus, dies ist auch als Beitrag zur Erhöhung der Financial Literacy von Kund:innen zu sehen. Monatlich wird eine Reihe von Publikationen veröffentlicht, etwa die Marktmeinung oder auch das Videoformat oTon. 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Das verwaltete Volumen der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. ist im Geschäftsjahr 2023 von 11,0 Mrd. Euro um 4,9 % oder 0,5 Mrd. Euro auf 11,5 Mrd. Euro angestiegen. Dieser Anstieg lag etwas unter der gesamten Marktentwicklung (+ 7,7 % oder 14,4 Mrd. Euro auf 202,1 Mrd. Euro) der österreichischen Investmentfondsgesellschaften. Der Marktanteil der Gesellschaft betrug zum Jahresultimo 5,7 %. Auch 2023 konnten wieder bedeutende Auszeichnungen entgegen genommen werden. So hat das Fachmagazin Börsianer die Gesellschaft als Nr. 2 im nationalen Ranking der Fondsgesellschaften und als Nr. 2 unter Einbezug der internationalen Investmentfondsgesellschaften ausgewiesen. Auch bei den renommierten Dachfondsawards wurden mehrere Auszeichnungen an die Gesellschaft vergeben. Der Anteil der Oberbank innerhalb der Fondsvolumen der Gesellschaft stieg erneut an auf 50,7 %. Das zurechenbare Volumen betrug 5,9 Mrd. Euro und ist damit gegenüber Ultimo 2022 um 7,5 % oder 0,4 Mrd. Euro angestiegen. Dazu hat neben der Nutzung der breiten Produktpalette der Gesellschaft auch die gute Nachfrage nach Innovationen bei den nachhaltigen Investmentfonds beigetragen. Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Privatkunden 505 Eigenhandel 2023 sind die Krisen nicht weniger geworden. Neben dem Ukraine Krieg kam es auch noch in Israel zur Auseinandersetzung mit der Hamas. An Krisen gewöhnte sich der Finanzmarkt aber relativ schnell und ignorierte sie zu einem gewissen Grad. Viel mehr Auswirkung hatte die Inflation und deren Einfluss auf die Zinsen. Die erste Hälfte des Jahres war von Sorgen über die anhaltend hohe Inflation geprägt und dadurch haben die Zinsen über alle Laufzeiten nach oben tendiert. Aber in den letzten beiden Monaten des Jahres hat die Meinung stark gedreht. Ausgehend von doch merklich sinkenden Inflationszahlen wurden schnellere und größere Zinssenkungen erwartet. Dadurch ist das Zinsniveau im Euro-Raum aber auch in den USA deutlich gesunken. Dies hatte Einfluss auf den Kurs des USD, der etwas an Wert verloren hatte. Die Aktien hingegen haben das gesamte Jahr zur Stärke tendiert und profitierten weiter von der Zinssenkungsphantasie. In diesem doch schwierigen Umfeld konnte man sich im Handel wieder gut positionieren. Speziell das höhere Zinsniveau wurde genutzt um mit derivativen Instrumenten (hauptsächlich Optionen) von einem Rückgang zu profitieren, was dann sehr gut geglückt ist. Somit kann auch 2023 von einem positiven Eigenhandelsergebnis berichtet werden. Oberbank Emissionen Neben der Refinanzierung über Förderbanken sind eigene Anleiheemissionen eine wichtige Quelle zur langfristigen Refinanzierung. Aus diesem Grund wurden in den letzten Jahren der Anteil an Verbrieften Verbindlichkeiten konstant ausgebaut. Auch 2023 kam es in diesem Bereich wieder zu einem ordentlichen Wachstum. Über den Filialvertrieb sind mehr als 225 Mio. Euro eigene Bankanleihen und über 85 Mio. Euro Nachranganleihen abgesetzt worden. Zusätzlich konnte am Kapitalmarkt mit einem 8jährigen Covered Bond über 250 Mio. Euro - die längste Österreichische Emission im vergangen Jahr - platziert werden, die nachträglich auch noch um 25 Mio. Euro aufgestockt wurde . Darüber hinaus wurden noch 25 Mio. Euro mittels eines Covered Bonds als Privatplatzierung begeben. Somit betrug das gesamte Emissionsvolumen mehr als 610 Mio. Euro. Dem standen 165 Mio. Euro fällige Emissionen gegenüber, wodurch sich ein Nettowachstum von knapp 450 Mio. Euro dieser Position ergab. Refinanzierungsstruktur der Oberbank AG (Beträge in Mio. €) 2023 2022 Veränd. Spareinlagen 1.429,5 2.167,2 -34,0 % Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 14.409,8 12.967,3 11,1 % Verbriefte Verbindlichkeiten 2.906,4 2.503,7 16,1 % Nachrangige Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital 540,3 504,1 7,2 % Primäreinlagen inkl. Nachrangkapital 19.285,9 18.142,3 6,3 % Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.134,3 4.508,5 -8,3 % Summe 23.420,3 22.650,8 3,4 % Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Financial Markets 506 Oberbank Gesamtbankrating und hypothekarischer Deckungsstock Standard & Poor’s hat auch 2023 das Rating unverändert belassen. Das Instituts-Rating blieb weiterhin auf einem sehr guten A (der Ausblick wurde aber im März sogar von negativ auf stabil angehoben) und auch für den Hypothekarischen Deckungsstock wurde die Höchststufe von AAA (mit stabilem Ausblick) bestätigt. Damit wurde die Stabilität der Oberbank erneut unterstrichen. Entwicklung in den Geschäftsfeldern der Oberbank AG Geschäftsfeld Financial Markets 507 Strategie 2025: Mitarbeiter:innen im Fokus Engagierte, leidenschaftliche, kompetente und verkaufsorientierte Mitarbeiter:innen sind entscheidend für den nachhaltigen Erfolg der Oberbank. Die Mitarbeiter:innen stehen daher im Fokus der Strategie 2025. Auf Basis einer umfassenden Systemanalyse wurden die strategischen Handlungsfelder für unsere Mitarbeiter:innen bis 2025 definiert. Die Werte Vertrauen, Kompetenz, Leidenschaft und Zusammenhalt stellen den Rahmen der HR-Arbeit dar. Im Rahmen von Employee Experience hört man der Belegschaft über vier Kanäle zu und konnte 2023 die zweite Mitarbeiterbefragung durchführen. Das Ergebnis bestätigt den Weg der Oberbank. Die auf Grund der ersten Befragung gemeinsam mit dem Mitarbeiter:innen entwickelten und gesetzten Maßnahmen zeigten eine positive Wirkung und sowohl Teilnahmequote als auch Topquote und Engagementindex konnten deutlich gesteigert werden. Die Mitarbeiter:innen traten gerne über die unterschiedlichen Kanäle in den Dialog – letztes Jahr gab es über 400 Rückmeldungen über den implementierten Feedbackbutton. Der Erfahrungsaustausch der Führungskräfte und das Führen mit Zielen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Im Rahmen des HR-Tages 2023 wurden mit dem Gesamtvorstand sowie allen Geschäftsbereichs- und Abteilungsleiter:innen die Zielsetzungen für 2024 erarbeitet. Schwerpunktthemen waren die Aktivierung eigener Ressourcen bei Teilzeitkräften und älteren Arbeitnehmer:innen, aber auch eine deutliche Fokussierung in der Potenzialarbeit. Sowohl für Potenziale für Führungspositionen als auch für die Spezialistenkarriere stehen nun unabhängig voneinander Entwicklungswege offen. Die Themen Stundenaufstockung für Teilzeitkräfte, Entwicklung von älteren Mitarbeiter:innen und das neue Potenzial- bzw. Fachkarriereprogramm stellten auch den Kern der Entwicklungsgespräche im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche dar. Das Thema Stundenaufstockung von Teilzeitkräften wurde auch durch eine große Veranstaltung von Vorstand, Betriebsrat und Gewerkschaft kommuniziert, zu der alle Teilzeitkräfte aus Österreich und Deutschland eingeladen waren. Knapp 500 Teilzeitkräfte folgten der Einladung und informierten sich über das Angebot der Oberbank hinsichtlich Flexibilität, Entwicklungsmöglichkeiten und finanzielle Anreize. Betriebsrat und Gewerkschaft informierten über die massiven finanziellen Nachteile von Teilzeitarbeit auf das Lebenseinkommen. Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Jede Stunde zählt“. Oberbank als attraktiver Arbeitgeber Die Oberbank wird als sehr attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Das unterstreichen nicht nur die vielen positiven Bewertungen auf kununu, sondern vor allem die Weiterempfehlungsrate von 91 %. Die Oberbank gehört zum exklusiven Kreis von 5 % der Unternehmen, die mit dem Titel Top Company ausgezeichnet wurden. Neben dem Titel Top Company erhielt die Oberbank 2023 auch das Gütesiegel “Leading Employer”. Laut der unabhängig durchgeführten Metastudie zählt die Oberbank zu den 1% der Top Arbeitgeber:innen von 40.000 berücksichtigten Unternehmen in Österreich. Die Studie untersucht Arbeitgeber:innen in den Bereichen Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitsbedingungen, Werteverständnis, Arbeitsplatzsicherheit, Führung, Image und Nachhaltigkeit. Diese Auszeichnungen unterstreichen einmal mehr die Vorreiterrolle in puncto Arbeitgeberattraktivität. Der wirtschaftliche Erfolg, die Unabhängigkeit der Oberbank, spannende Herausforderungen, interne Karrierechancen, ein ausgezeichnetes Arbeitsklima und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Rezertifizierung 2020 Audit berufundfamilie) Human Resources 508 machen die Oberbank zu einer starken Arbeitgebermarke. Die Attraktivität als Arbeitgeber unterstreicht eine durchschnittliche Beschäftigungsdauer von rund 13,2 Jahren trotz starker Expansion in den vergangenen Jahren und damit sehr jungen Dienstverhältnissen. Oberbank Krabbelstube Wie sich Familie und Beruf nachhaltig vereinen lassen, zeigt die Oberbank mit der 2021 eröffneten Krabbelstube „Kinkis Nest“. Aktives Karenzmanagement, individuelle Teilzeitmodelle, finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung und betreute Ferienwochen für die Kinder sind zusätzliche Maßnahmen, um dem Ziel familienfreundlichste Bank Österreichs näher zu kommen. Familienfreundlichkeit seit 2011 Seit 2011 ist die Oberbank durchgehend mit dem Gütesiegel „Audit berufundfamilie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet. Vor allem für die Potenzialförderungsprogramme sowie die konsequente strategische Familienorientierung ist die Oberbank ausgezeichnet. Darüber hinaus bietet die Oberbank ihren MitarbeiterInnen ein breites Bündel an Sozialleistungen wie z.B. ein günstiges Mittagessenangebot, Ferienheime oder einen Fahrkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel. Recruiting und Ausbildung Um weiterhin die besten Verkäufer:innen und Spezialist:innen zu gewinnen, nutzt die Oberbank mehrere Recruiting-Kanäle und setzt wie im Kundengeschäft unter anderem auf intensives Empfehlungsmanagement. Nicht nur über das digitale Tool AHOI, sondern auch durch direkte Empfehlungen der eigenen Belegschaft konnten 90 neue Mitarbeiter:innen gewonnen werden. Das entspricht einem Anteil von fast 25,6 % der gesamten Einstellungen im Jahr 2023. Ständig ändernde Rahmenbedingungen erfordern lebenslanges Lernen und ein hochwertiges, hybrides Weiterbildungsangebot, welches aus digitalen Einheiten und Präsenzterminen besteht. Daher wurde 2023 der Ausbau von Web Based Trainings, Online-Live-Schulungen/Webevents, Schulungsvideos, eBooks und eTestings besonders forciert. Auch die hauseigenen Zertifizierungsreihen im Privat- und Firmenkundengeschäft werden bei gleichbleibender Qualität im Blended-Learning-Format oder als reine Online-Formate abgehalten. Weiters werden die Vertriebsmitarbeiter durch regelmäßige Trainings vor Ort in der Filiale unterstützt. Die Anzahl der Ausbildungstage erhöhte sich von 5,16 im Jahr 2022 auf 5,33 Tage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Im Jahr 2023 wurden rund 2,2 Mio. Euro in Ausbildungsangebote investiert. Der Großteil der Erhöhung gegenüber 2022 ist auf die wichtigen Ausbildungsschwerpunkte Nachhaltigkeit und Führungskräfteentwicklung zurückzuführen. General Banking Mit der Konzeptionierung und Umsetzung der General Banking Akademie wurde eine der größten Rekrutierungs- und Ausbildungsoffensiven in der Oberbank-Geschichte gestartet. Abgestimmt auf die Anforderungen potenzieller und bestehender Mitarbeiter:innen erfolgte eine wesentliche Neukonzeption des Rollenprofiles im Privatkundengeschäft. Die Oberbank gibt ihren Mitarbeiter:innen das klare Leistungsversprechen schnell und qualitativ auf höchstem Niveau auszubilden. Somit ist es allen Mitarbeiter:innen möglich, die Kund:innen vom ersten Tag an effizient zu beraten. 2023 wurde die Akademie ein erstes volles Jahr angeboten. Human Resources 509 Sowohl von den Teilnehmer:innen als auch von den Führungskräften gab es ausgezeichnete Rückmeldungen und die gesteckten Ziele dieser Ausbildung konnten erreicht werden. Mitarbeiterbeteiligungsstiftung Die Mitarbeiter:innen am Erfolg teilhaben zu lassen ist eines der Arbeitgeberversprechen. Um diesem Versprechen nachzukommen, setzt man auf eine leistungsorientierte Bezahlung und eine eigene Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Seit 2018 sind die Mitarbeiter:innen auf diesem Weg am Erfolg der Oberbank beteiligt. Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung wurde 2023 zum sechsten Mal von der Oberbank dotiert. Wie im Vorjahr wurden rund 10,0 Mio. Euro in Form von eigenen Aktien an die Mitarbeiter:innen übertragen. Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen erhielten unabhängig von ihrer Funktion Aktien im Gegenwert von ca. 4.500 Euro., bei Teilzeitkräften wurde der Betrag entsprechend aliquotiert. Nachfolgeplanung und Führung Konsequente und wertschätzende Führung ist DER Bindungsfaktor für MitarbeiterInnen und ein Schlüsselfaktor für den nachhaltigen Erfolg der Oberbank. Daher werden Führungspositionen überwiegend aus den eigenen Reihen besetzt. 2023 konnten 96 % der zu vergebenen Führungspositionen aus den eigenen Reihen besetzt werden. Dies sichert die Vision der Unabhängigkeit und das Geschäftsmodell der Oberbank ab. Durch die hohe Bedeutung der HR-Arbeit in der Strategie 2025 hat das jährliche Mitarbeitergespräch einen noch größeren Stellenwert erhalten. Das Führen mit Zielvereinbarungen, auf englisch Management by Objectives (MbO), ist Ausdruck der Arbeits- /Führungskultur bzw. der Zielorientierung und wird von den Oberbank-Werten getragen. Das Mitarbeitergespräch (MbO-Gespräch) hat den klaren Fokus auf Entwicklung, Führung und Zielvereinbarung. Die definierten Standards und geforderten Kompetenzen werden in der Oberbank-Führungskräfteakademie in Zusammenarbeit mit der LIMAK Austrian Business School trainiert. Auch diese Akademie arbeitet im Blended-Learning-Format. Durch die Einbindung des Vorstandes und der Leitung der HRA gelingt es den Teilnehmer:innen der Akademie die Oberbankwerte und Erwartungen der Oberbank an ihre Führungskräfte transparent und klar zu transportieren. Gleichzeitig bekommt man so aber auch Rückmeldungen, welche Fragen die Führungskräfte bewegen. Chance 2030 – mit Gender-Balance zu größerer Vielfalt Das 2019 gestartete Projekt „Chance 2030 – mit Gender-Balance zu größerer Vielfalt“ hat die Geschlechterausgewogenheit in der Führung zum Ziel. Dieses Projekt unterstützt maßgeblich dabei, den anstehenden Generationenwechsel der Führungskräfte unternehmensintern zu bewältigen und erhöht gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität. Durch konsequentes Arbeiten in den Bereichen internes Recruiting, Potenzialentwicklung und Karenzmanagement konnte 2023 die Frauenführungsquote weiter auf 28 % erhöht werden. Die Oberbank ist auf einem guten Weg, das langfristige Ziel, 40 % Frauenanteil in Führungspositionen, bis 2030 zu erreichen. Aktie Gesundheit Mens sana in corpore sano – ein gesunder Geist in einem gesunden Körper, ein bekanntes Sprichwort, das der Oberbank sehr wichtig ist und seit 2010 mit dem Projekt „Aktie Gesundheit“ in die Tat umgesetzt wird. Dieses Projekt steht auf den drei Säulen Bewegung, Ernährung und mentale Fitness und wurde unter dem Aspekt Nachhaltigkeit grundlegend weiterentwickelt. Human Resources 510 Viele Mitarbeiter:innen aus allen Oberbank-Ländern nehmen daran teil. Zusätzlich sind Gesundheitsbotschafter:innen in den Geschäftsbereichen und zentralen Abteilungen als Fahnenträger:innen tätig. Mit diesen und weiteren Maßnahmen wurde die Oberbank erneut mit dem Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung ausgezeichnet. Die traditionell sehr hohe Gesundheitsquote lag 2023 bei 96,71 % (2022: 95,6 %). Seit Februar 2023 wird Mitarbeiter:innen in allen Ländern ein Employee Assistance Programm (EAP) angeboten, um steigenden psychischen und stressbedingten Belastungen Rechnung zu tragen. Mitarbeiter:innen können zu jeder Zeit eine anonyme und kostenfreie arbeitspsychologische Beratung im beruflichen und privaten Kontext in Anspruch nehmen. Personenrisiken managen Die maßgeblichen Personenrisiken (Personalverfügbarkeit, Arbeitsrecht und Beschäftigungspraxis, Mitarbeiterkonflikte, kriminelle & unbefugte Handlungen durch MitarbeiterInnen) werden systematisch beobachtet, erfasst und bewertet. Key Risk-Indikatoren ermöglichen ein Monitoring, um rechtzeitig Maßnahmen zu setzen und Risiken zu eliminieren oder zu minimieren. Personalstand Oberbank AG Der durchschnittliche Personalstand im Oberbank Konzern (Angestellte, Vollzeitäquivalent) ist 2023 um 18 Vollzeitäquivalente auf 2.152 angestiegen. Der Anstieg erklärte sich aus ersten Stundenaufstockungen im Zuge unseres Projekts „Teilzeit“, die bereits mit November und Dezember umgesetzt wurden sowie dem sehr erfolgreichen Recruiting im zweiten Halbjahr 2023. Human Resources 511 Die Oberbank berücksichtigt bei allen Überlegungen ausdrücklich den Aspekt der Nachhaltigkeit. Für die nichtfinanzielle Information wird auf den Konzern-Lagebericht, siehe Seite 30 verwiesen. Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, Richtlinie 2014/95/EU 512 Ausblick auf die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2024 Die weitere Entwicklung des Geschäftsjahrs 2024 wird mit vorsichtigem Optimismus gesehen. Das sehr gute Ergebnis 2023 war von der deutlichen Ausweitung der Zinsspanne getragen, diese wird 2024 wieder sinken und es wird daher herausfordernd das Ergebnis entsprechend zu stabilisieren. Die erwarteten Zinssenkungen sollten aber andererseits positiv auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und damit auf die Kreditnachfrage wirken. Das gilt auch für den privaten Wohnbau, hier sorgen die hohen Lohnabschlüsse und der Rückgang der Inflation für zusätzlichen Rückenwind. Das Thema Personal bleibt die größte Herausforderung und wird die Oberbank langfristig auch über das Jahr hinaus beschäftigen. Dementsprechend wird die intensive HR-Arbeit fortgesetzt und auch im nächsten Strategieprozess, der im Sommer startet, eine wichtige Rolle spielen. Die beiden großen Transformationen unserer Zeit Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden zunehmend gemeinsam gedacht und intensiv vorangetrieben. Die Oberbank wird auch 2024 ihren Kurs des organischen Wachstums fortsetzen und vertraut auf die Stabilität ihres operativen Geschäfts. Das Jahresergebnis 2024 der Bank wird aber auch wesentlich von der Entwicklung des Kreditrisikos, des Beteiligungsportfolios und der Märkte beeinflusst, so dass ein präziser Outlook aus heutiger Sicht nicht sinnvoll erscheint. Ausblick 2024 513 Aktien und Aktionärsstruktur Selbstständigkeit und Unabhängigkeit haben für die Oberbank oberste Priorität. Abgesichert werden sie durch eine hohe Ertragskraft, eine vernünftige Risikopolitik und AktionärInnen, die Interesse an der Unabhängigkeit der Oberbank haben. Einzelnen Aktionär:innen der Oberbank AG ist eine direkte oder indirekte Beherrschung im Alleingang nicht möglich. Zwischen der BKS und der BTV besteht eine Syndikatsvereinbarung, die die Sicherstellung der Eigenständigkeit der Oberbank zum Ziel hat. Weiters ist Mitarbeiterbeteiligung ein zusätzliches stabilisierendes Element. Oberbank Stammaktie 2023 Die Oberbank Stammaktie wies im Jahr 2023 eine starke Entwicklung auf. Die Kursentwicklung lag bei 25,66 %. Inklusive Dividende lag die Performance bei 27,22 %. Die Börsenkapitalisierung der Oberbank AG belief sich Ende 2023 auf 4.548 Mio. Euro, gegenüber 3.619 Mio. Euro zum Vorjahresultimo. Kennzahlen der Oberbank-Aktien 2023 2022 Anzahl Stamm-Stückaktien 70.614.600 70.614.600 Höchstkurs Stammaktie in € 64,40 51,25 Tiefstkurs Stammaktie in € 51,00 45,80 Schlusskurs Stammaktie in € 64,40 51,25 Marktkapitalisierung in Mio. € 4.547,58 3.619,00 IFRS-Ergebnis je Aktie in € 5,42 3,45 Dividende je Aktie in 1) 1,00 0,73 Kurs-Gewinn-Verhältnis Stammaktie 11,88 14,88 Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Aktien, die Höchst-, Tief- und Schlusskurse, das IFRS-Ergebnis je Aktie und die Dividende je Aktie für das Jahr 2022 analog zum Aktiensplit vom 3. Quartal 2023 im Verhältnis 1:2 umgerechnet. 1) Für das Geschäftsjahr 2023 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2024 die Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro vor. Stetiger Wertzuwachs Die Oberbank Stammaktie notiert seit 1.7.1986 an der Wiener Börse, seither verläuft ihr Wertzuwachs überaus stetig: AktionärInnen, die 1986 die Oberbank-Aktie zeichneten und bei allen Kapitalerhöhungen teilgenommen haben, erzielten unter Berücksichtigung der Dividendenzahlungen eine durchschnittliche Rendite von 9,42 % pro Jahr (vor Abzug der Kapitalertragsteuer). Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich 2023 von 3,45 (splitbereinigt) auf 5,42 Euro. Auf Basis der Schlusskurse errechnet sich für die Stammaktie ein Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von 11,88. In der 144. ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2024 wird die Ausschüttung einer im Vergleich zum Vorjahr um 0,275 (splitbereinigt) Euro erhöhten Dividende von 1,00 Euro je bezugsberechtigter Aktie vorgeschlagen. Oberbank Gesamtbankrating und hypothekarischer Deckungsstock Standard & Poor’s hat auch 2023 das Rating unverändert belassen. Das Instituts-Rating blieb weiterhin auf einem sehr guten A (der Ausblick wurde aber im März sogar von negativ auf stabil angehoben) und auch für den Hypothekarischen Deckungsstock wurde die Höchststufe von AAA (mit stabilem Ausblick) bestätigt. Damit wurde die Stabilität der Oberbank erneut unterstrichen. Investor Relations 514 Aktionärsstruktur der Oberbank per 31.12.2023 Gesamt Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck (inkl. BTV 2000) 16,45 % BKS Bank AG, Klagenfurt (inkl. Unterordnungssyndikat mit BVG) 14,74 % G3B Holding AG, Wien 1,62 % MitarbeiterInnen 4,69 % CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien 23,76 % UniCredit Bank Austria AG, Wien 3,41 % Streubesitz 35,33 % * Die BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. (BTV 2000), eine 100%ige Konzerngesellschaft der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, hält 2,62 % an der Oberbank AG. ** Die Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. (BVG) hält 0,58 % an der Oberbank AG. Das Grundkapital der Oberbank unterteilt sich in 70.614.600 auf den Inhaber lautende Stammstückaktien, die unter der ISIN AT0000625108 an der Wiener Börse notieren. Größte Einzelaktionärin ist die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., eine 100 %ige Konzerntochter der UniCredit Bank Austria. Der Streubesitz ( 35,33 % der Oberbank-Stammaktien) wird von Unternehmen, institutionellen Investoren und privaten AktionärInnen gehalten. Aktionärsbeziehungen und Kommunikation Die Oberbank informiert ausführlich im Rahmen der Quartals- und Jahresberichterstattung über ihre Finanz- und Ertragslage. Auch über die Website www.oberbank.at wird ein laufender Informationsfluss sichergestellt. Mit der Einladung zur jährlichen Hauptversammlung sind die Aktionär:innen aufgerufen, direkt mit Vorstand und Aufsichtsrat in Kontakt zu treten. Potenziell kursrelevante Ereignisse werden von der Oberbank über das euro-adhoc-System in der Rubrik Insiderinformationen veröffentlicht. Investor Relations-Ansprechpartnerin:Mag. Beatrix Putz Telefon: +43 732 78 02-37247 [email protected] www.oberbank.at Investor Relations 515 Finanzkalender 2024 Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2023 03.04.2024 Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2023 03.04.2023 Nachweisstichtag der 144. ordentlichen Hauptversammlung 2024 03.05.2024 144. ordentliche Hauptversammlung Aktionäre der Oberbank AG 13.05.2024 Ex-Dividendentag – Dividende für das Geschäftsjahr 2023 16.05.2024 Nachweisstichtag Dividende – Dividende für das Geschäftsjahr 2023 17.05.2024 Dividendenzahltag – Dividende für das Geschäftsjahr 2023 21.05.2024 Veröffentlichung der Quartalsberichte 1. Quartal 13.05.2024 1. Halbjahr 22.08.2024 1. bis 3. Quartal 22.11.2024 Abstimmungsergebnisse zur 143. ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 16. Mai 2023 TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 JA: 30.620.430 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 219.395 Stimmen TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Gasselsberger: JA: 21.020.623 Stimmen; NEIN: 9.594.407 Stimmen; ENTHALTUNG: 108.173 Stimmen Weißl: JA: 21.020.369 Stimmen; NEIN: 9.594.407 Stimmen; ENTHALTUNG: 108.427 Stimmen Hagenauer: JA: 21.020.369 Stimmen; NEIN: 9.594.407 Stimmen; ENTHALTUNG: 108.427 Stimmen Seiter: JA: 21.013.069 Stimmen; NEIN: 9.594.407 Stimmen; ENTHALTUNG: 115.727 Stimmen TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 König: JA: 20.987.326 Stimmen; NEIN: 9.595.174 Stimmen; ENTHALTUNG: 140.865 Stimmen Zahlbruckner: JA: 30.582.684 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 141.119 Stimmen Bogner: JA: 30.582.174 Stimmen; NEIN: 68 Stimmen; ENTHALTUNG: 141.119 Stimmen Burtscher: JA: 20.949.036 Stimmen; NEIN: 9.594.946 Stimmen; ENTHALTUNG: 141.119 Stimmen Koren: JA: 30.477.043 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 143.796 Stimmen Leu: JA: 30.479.684 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 141.119 Stimmen Leitl-Staudinger: JA: 30.479.684 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 141.119 Stimmen Franz Peter Mitterbauer: JA: 30.477.117 Stimmen; NEIN: 0 Stimme; ENTHALTUNG: 143.796 Stimmen Steger: JA: 30.544.766 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 141.119 Stimmen Stockbauer: JA: 20.934.393 Stimmen; NEIN: 9.597.623 Stimmen; ENTHALTUNG: 153.869 Stimmen Pierer: JA: 30.473.764 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 147.149 Stimmen Czerny: JA: 30.480.420 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 140.419 Stimmen Pilgram: JA: 30.479.794 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 141.119 Stimmen Pischinger: JA 20.935.482 Stimmen; NEIN 9.594.407 Stimmen; ENTHALTUNG 156.296 Stimmen Investor Relations 516 Braun: JA: 30.531.423 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 156.546 Stimmen Grabner: JA: 30.531.123 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 156.546 Stimmen Höchtel: JA: 30.531.223 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 156.546 Stimmen Zeiss: JA: 30.532.063 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 155.706 Stimmen TOP 5: Wahlen in den Aufsichtsrat TOP 5a: Wahl Czerny JA: 30.580.416 Stimmen; NEIN: 18.035 Stimmen; ENTHALTUNG: 270.902 Stimmen TOP 5b: Wahl Zahlbruckner JA: 30.569.520 Stimmen; NEIN: 18.035 Stimmen; ENTHALTUNG: 271.598 Stimmen TOP 6: Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2024 JA: 30.643.501 Stimmen; NEIN: 10.371 Stimmen; ENTHALTUNG: 205.281 Stimmen TOP 7: Wahl des Bankprüfers für die Zweigniederlassung Slowakei für das Geschäftsjahr 2023 JA: 30.624.961 Stimmen; NEIN: 10.371 Stimmen; ENTHALTUNG: 224.027 Stimmen TOP 8: Beschlussfassung über den Vergütungsbericht JA: 20.926.452 Stimmen; NEIN: 10.689 Stimmen; ENTHALTUNG: 9.921.907 Stimmen TOP 9: Beschlussfassung über die Vergütungspolitik JA: 20.920.364 Stimmen; NEIN: 10.247 Stimmen; ENTHALTUNG: 9.927.093 Stimmen TOP 10: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des zu konstituierenden Nachhaltigkeitsausschusses für das Geschäftsjahr 2023 und die folgenden Geschäftsjahre JA: 30.517.796 Stimmen; NEIN: 11.318 Stimmen; ENTHALTUNG: 329.135 Stimmen TOP 11: Beschlussfassung über eine Aktienteilung (Aktiensplit) im Verhältnis 1:2, wodurch die Anzahl der Aktien auf 70.614.600 Stück erhöht wird und auf jede Stückaktie künftig ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1,50 entfällt sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 JA: 30.536.160 Stimmen; NEIN: 6.899 Stimmen; ENTHALTUNG: 314.995 Stimmen TOP 12: Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 2, 3 und 4 sowie § 8 der Satzung JA: 30.467.881 Stimmen; NEIN: 3.040 Stimmen; ENTHALTUNG: 387.733 Stimmen Investor Relations 517 Aktionärsbeziehungen und Kommunikation Die Oberbank informiert ausführlich im Rahmen der Quartals- und Jahresberichterstattung über ihre Finanz- und Ertragslage. Auch über die Website www.oberbank.at wird ein laufender Informationsfluss sichergestellt. Mit der Einladung zur jährlichen Hauptversammlung sind die AktionärInnen aufgerufen, direkt mit Vorstand und Aufsichtsrat in Kontakt zu treten. Potenziell kursrelevante Ereignisse werden von der Oberbank über das pressetext-System in der Rubrik „Insiderinformationen“ veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten vier solcher Meldungen. Linz, am 5. März 2024 Der Vorstand Generaldirektor Direktor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Martin Seiter, MBA Verantwortungsbereiche Verantwortungsbereich Rechnungs- und Personalwesen Firmenkundengeschäft Direktor Direktorin Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Verantwortungsbereich Verantwortungsbereich Gesamtrisikomanagement Organisationsentwicklung Investor Relations 518 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB Bilanz zum 31.12.2023 / Aktiva Werte in EUR / VJ € 1.000 2023 2022 Veränderung in € 1.000 absolut in % 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern 2.836.291.094,75 2.287.319 548.972 24,0 2. Schuldtitel öfftentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind: 537.151.078,28 853.303 -316.152 -37,1 3. Forderungen an Kreditinstitute 806.141.767,89 1.060.963 -254.821 -24,0 a) täglich fällig 166.921.259,83 273.521 -106.599 -39,0 b) sonstige Forderungen 639.220.508,06 787.442 -148.222 -18,8 4. Forderungen an Kunden 20.127.434.791,10 19.229.973 897.462 4,7 5. Schuldverschreibungen u. andere festverzinsliche Wertpapiere 1.201.743.847,51 1.128.582 73.162 6,5 a) von öffentlichen Emittenten 558.609.348,27 621.290 -62.681 -10,1 b) von anderen Emittenten 643.134.499,24 507.292 135.842 26,8 darunter: eigene Schuldverschreibungen 6.203.266,29 4.348 1.855 42,7 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 218.410.708,08 218.495 -85 0,0 7. Beteiligungen 469.329.589,41 460.080 9.249 2,0 darunter: an Kreditinstituten 153.086.638,28 155.288 -2.201 -1,4 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 119.940.844,76 120.358 -417 -0,3 darunter: an Kreditinstituten 6.000.000,00 6.000 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 4.115.835,27 3.609 506 14,0 10. Sachanlagen 65.690.435,15 69.899 -4.209 -6,0 darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 31.595.190,89 33.550 -1.955 -5,8 11. Sonstige Vermögensgegenstände 100.724.126,85 96.038 4.686 4,9 12. Rechnungsabgrenzungsposten 20.386.235,11 17.693 2.694 15,2 13. Aktive latente Steuern 49.476.046,95 44.870 4.606 10,3 Summe der Aktiva 26.556.836.401,11 25.591.184 965.653 3,8 Posten unter der Bilanz: 1. Auslandsaktiva 11.300.946.711,70 10.697.110 603.837 5,6 Jahresabschluss der Oberbank AG 519 Bilanz zum 31.12.2023 / Passiva Werte in EUR / VJ € 1.000 2023 2022 Veränderung in € 1.000 absolut in % 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.134.338.535,60 4.508.456 -374.117 -8,3 a) täglich fällig 715.872.255,04 777.734 -61.862 -8,0 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.418.466.280,56 3.730.722 -312.255 -8,4 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 15.839.262.040,63 15.134.508 704.755 4,7 a) Spareinlagen 1.429.458.254,32 2.167.226 -737.767 -34,0 darunter: aa) täglich fällig 1.069.599.109,00 1.798.617 -729.018 -40,5 bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 359.859.145,32 368.608 -8.749 -2,4 b) sonstige Verbindlichkeiten 14.409.803.786,31 12.967.282 1.442.522 11,1 darunter: aa) täglich fällig 10.349.032.477,14 11.057.325 -708.293 -6,4 bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 4.060.771.309,17 1.909.957 2.150.815 112,6 3. Verbriefte Verbindlichkeiten 2.906.365.510,52 2.503.683 402.683 16,1 a) begebene Schuldverschreibungen 2.896.365.510,52 2.491.283 405.083 16,3 b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 10.000.000,00 12.400 -2.400 -19,4 4. Sonstige Verbindlichkeiten 112.624.892,62 81.762 30.863 37,7 5. Rechnungsabgrenzungsposten 21.564.199,73 33.063 -11.499 -34,8 6. Rückstellungen 334.191.183,50 347.408 -13.217 -3,8 a) Rückstellungen für Abfertigungen 50.534.682,00 44.428 6.107 13,7 b) Rückstellungen für Pensionen 115.614.409,00 128.822 -13.208 -10,3 c) Steuerrückstellungen 22.303.866,37 7.618 14.686 192,8 d) sonstige 145.738.226,13 166.541 -20.803 -12,5 7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 540.298.000,00 504.112 36.186 7,2 der Verordnung (EU) Nr.575/2013 8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 3 50.000.000,00 50.000 0 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 9. Gezeichnetes Kapital 105.918.906,00 105.771 147 0,1 10. Kapitalrücklagen (gebundene) 505.523.256,06 505.523 0 0,0 11. Gewinnrücklagen 1.686.939.240,15 1.521.514 165.425 10,9 a) gesetzliche Rücklage 5.523.135,39 5.523 0 b) andere Rücklagen 1.681.416.104,76 1.515.991 165.425 10,9 darunter: Rücklagen für eigene Anteile 1.160.735,84 1.108 53 4,8 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 249.000.000,00 244.000 5.000 2,0 13. Bilanzgewinn 70.810.636,30 51.383 19.428 37,8 Summe der Passiva 26.556.836.401,11 25.591.184 965.653 3,8 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB 520 Posten unter der Bilanz: 1. Eventualverbindlichkeiten 1.742.827.926,58 1.693.472 49.356 2,9 darunter: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen aus der Bestellungen v. Sicherheiten 1.742.827.926,58 1.693.472 49.356 2,9 2. Kreditrisiken 4.664.549.173,58 4.546.324 118.225 2,6 darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 0,00 0 0 3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 450.671.678,97 414.928 35.744 8,6 4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) 2.931.005.709,11 2.746.521 184.484 6,7 Nr. 575/2013 darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 389.568.731,95 367.559 22.010 6,0 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art.92 der Verordnung (EU) 16.068.041.173,40 15.378.965 689.076 4,5 Nr. 575/2013 darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art.92 Abs.1 lit.a 15,51 % 15,14 % 0,37 % 2,4 Eigenmittelanforderungen gemäß Art.92 Abs.1 lit.b 15,82 % 15,47 % 0,35 % 2,3 Eigenmittelanforderungen gemäß Art.92 Abs.1 lit.c 18,24 % 17,86 % 0,38 % 2,1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 6. Auslandspassiva 7.120.164.586,01 6.597.417 522.747 7,9 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB 521 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB - Gewinn- und Verlustrechnung 2023 Werte in EUR / VJ € 1.000 2023 2022 Veränderung in € 1.000 absolut in % 1. Zinsen und ähnliche Erträge 1.073.513.617,25 480.175 593.338 123,6 darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren 39.752.379,91 32.038 7.714 24,1 2. - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -532.801.488,10 -136.626 -396.176 290,0 I. NETTOZINSERTRAG 540.712.129,15 343.549 197.163 57,4 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 50.717.839,53 49.358 1.360 2,8 a ) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.593.176,04 6.465 -4.872 -75,4 b ) Erträge aus Beteiligungen 32.257.038,59 24.914 7.343 29,5 c ) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 16.867.624,90 17.978 -1.110 -6,2 4. Provisionserträge 213.278.750,95 225.086 -11.807 -5,2 5. - Provisionsaufwendungen -17.275.267,75 -18.275 1.000 -5,5 Saldo Provisionserträge/ Provisionsaufwendungen 196.003.483,20 206.811 -10.807 -5,2 6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 4.037.449,44 613 3.424 558,5 7. Sonstige betriebliche Erträge 19.752.107,55 17.315 2.437 14,1 II. BETRIEBSERTRÄGE 811.223.008,87 617.646 193.577 31,3 8. - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -365.218.474,58 -301.812 -63.407 21,0 a ) a) Personalaufwand -243.403.517,07 -193.637 -49.766 25,7 darunter: aa) Löhne und Gehälter -151.149.872,10 -133.494 -17.656 13,2 bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschrieb. soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -35.138.865,08 -32.446 -2.693 8,3 cc) sonstiger Sozialaufwand -26.458.501,66 -15.963 -10.496 65,8 dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -12.310.909,30 -12.168 -143 1,2 ee) Dotierung der Pensionsrückstellung -6.933.731,00 4.541 -11.474 -252,7 ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -11.411.637,93 -4.107 -7.304 177,8 b ) b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) -121.814.957,51 -108.174 -13.641 12,6 9. - Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände -11.889.952,24 -11.819 -71 0,6 10. - Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.418.412,57 -21.501 10.083 -46,9 III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN -388.526.839,39 -335.132 -53.395 15,9 IV. BETRIEBSERGEBNIS 422.696.169,48 282.514 140.182 49,6 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB 522 11./12. Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren -88.429.755,31 -56.564 -31.866 56,3 13./14. Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen -9.588.201,55 9.467 -19.055 -201,3 V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 324.678.212,62 235.417 89.261 37,9 15. - Steuern vom Einkommen und Ertrag -76.562.953,72 -54.795 -21.768 39,7 16. - Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen -11.940.094,43 -10.456 -1.485 14,2 VI. JAHRESÜBERSCHUSS 236.175.164,47 170.167 66.008 38,8 17. - Rücklagenbewegung -165.560.564,47 -119.000 -46.561 39,1 darunter: Dotierung der Haftrücklage -5.000.000,00 -11.000 6.000 -54,5 VII. JAHRESGEWINN 70.614.600,00 51.167 19.448 38,0 18. Gewinnvortrag 196.036,30 216 -20 -9,4 VIII. BILANZGEWINN 70.810.636,30 51.383 19.428 37,8 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB 523 Anhang der Oberbank AG I. ANWENDUNG DER UNTERNEHMENSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches – soweit auf Kreditinstitute anwendbar – sowie nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes und - sofern relevant – der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 (Capital Requirements Regulation, “CRR“) aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend der Gliederung der Anlage 2 zu § 43 BWG, Teil 1 und Teil 2 aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung wurde grundsätzlich bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die Oberbank AG. Dieser Konzernabschluss ist beim Landes- als Handelsgericht Linz hinterlegt und wird auf der Homepage der Oberbank AG veröffentlicht. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, wurden diese bei Schätzungen berücksichtigt. Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. a) Bewertung der Aktiva und Passiva in Fremdwährung Fremdwährungen werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu den Devisen-Mittelkursen der EZB zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 524 b) Bewertung von Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Im Zuge der Kreditüberwachung prüft die Bank, ob Forderungsausfälle vorliegen. Für signifikante Exposures werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Risikovorsorge basiert auf den Einschätzungen hinsichtlich zukünftiger Cashflows. Wesentliche Einflussfaktoren bei dieser Berechnung sind die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Kreditnehmer und die Beurteilung der Kreditsicherheiten. Für nicht signifikante Forderungsausfälle werden Einzelwertberichtigungen nach pauschalen Kriterien gebildet. Zudem werden erwartete Kreditverluste in Form von Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt dabei nach IFRS 9. Das Wertberichtigungsmodell basiert auf einem „Expected Loss Modell“, das aufgrund zentraler Kreditrisikoparameter zum jeweiligen Stichtag jenen Wertberichtigungsbedarf ermittelt, der entweder über einen 12-monatigen Zeitraum oder über die Gesamtlaufzeit der Forderung zu erwarten ist. Die Ermittlung der zentralen Kreditrisikoparameter basiert dabei auf statistisch validen Daten und Methoden. Die Berechnung des Kreditrisikovorsorgebedarfs bemisst sich immer auf Basis der Einzelforderung. Zentraler Bestandteil des Wertberichtigungsmodells ist die Einteilung der Forderungen in ein 3-teiliges Stufenmodell, wobei die Pauschalwertberichtigung die Stufen 1 und 2 umfasst. Jene Forderungen, die sich im Ausfall befinden, werden der Stufe 3 zugeordnet und für diese werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Stufentransferlogik beruht dabei auf einem Vergleich der aktuellen Ausfallswahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers in Relation zur Risikoeinschätzung beim Zugangszeitpunkt der Forderung. Für jene Forderungen, bei denen noch keine wesentliche Verschlechterung der Bonität eingetreten ist, wird die Einteilung in die Stufe 1 vorgenommen und der Wertberichtigungsbedarf auf Basis eines „12-Month expected credit loss“ gemessen. Für Forderungen, bei denen eine wesentliche Verschlechterung der Bonität eingetreten ist, wird die Einteilung in Stufe 2 vorgenommen und der Wertberichtigungsbedarf ermittelt sich auf Basis des „Lifetime expected credit loss“. Auswirkungen des Zinsanstiegs auf Immobilienkredite und speziell auf die Immobilienprojektfinanzierung Der am 27.07.2022 eingeleitet Zinsanhebungszyklus der europäischen Zentralbank hat den Leitzins bis Jahresende auf 4,5% ansteigen lassen und dadurch vor allem speziell den Immobilienmarkt erheblich belastet. Mitunter am stärksten davon betroffen sind Development Projekte deren Kalkulationsgrundlage sich deutlich verschlechtert hat. Die durch den Zinsanstieg erhöhten Finanzierungskosten belasten die Liquidität dieser überwiegend in Einzelgesellschaften abgewickelten Projekte. Neben diesen Faktoren führten die gestiegenen Renditeerwartungen der Investoren zu einem faktischen Erliegen des Transaktionsmarktes und damit zu einem Rückgang der Marktwerte der Liegenschaften. Spätestens mit den Insolvenzen großer und bekannter Immobilienentwickler im deutschen Raum Mitte des Jahres 2023 wurde die Krise auch medial sichtbar. Eine Erholung wird frühestens mit Ende 2024 erwartet. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 525 Das Oberbank Exposure für drittgenutzte Immobilienfinanzierungen befindet sich ausschließlich im Einzugsgebiet der Oberbank und wird standardmäßig überwiegend auf Projektebene finanziert. Es bestehen keine Anleihefinanzierungen bei Projektentwicklern auf Holdingebene. Die Oberbank hat mit Ende 2022 erste Anpassungen ihrer Vergabekriterien vorgenommen, welche im Jahresverlauf 2023 deutlich nachgeschärft wurden. Zeitgleich wurde das Immobilien Kreditportfolio systematisch nach potentiellen Risiken durchleuchtet. Die auffällig gewordenen Engagements werden durch die Marktfolgeeinheiten eng begleitet und mit entsprechenden Maßnahmen gestioniert. Um der erwarteten signifikanten Erhöhung der Ausfallsrisiken Rechnung zu tragen, wird für folgende Teilportfolios als Management Overlay Maßnahme ein kollektiver Transfer von Stufe 1 auf Stufe 2 vorgenommen. • Forderungen an Kreditnehmer im Bereich der Immobilienprojekte mit gewerblichen Hypothekarsicherheiten, bei denen aufgrund der massiven Zinsanstiege durch die EZB, sowie der vorherrschenden hohen Inflation höhere Risiken in Bezug auf Projektfortschritt und die Rückzahlungsfähigkeit der Kredite bestehen. • Forderungen an Kreditnehmer, bei denen im Zuge einer Einzelanalyse eine allgemein hohe Sensitivität in Bezug auf Energiepreise und eine erhöhte Konjunkturabhängigkeit festgestellt werden konnte. Das Risiko eines Gasstopps bzw. von weiterhin hohen Energiepreisen gemeinsam mit einer stärkeren Rezession, als sie in den Konjunkturprognosen vorausgesagt wird, sowie deren Folgen kann nicht ausgeschlossen und nur schwer abgeschätzt werden. c) Bewertung der Wertpapiere Bei Wertpapieren, die wie Anlagevermögen bewertet werden, wird vom Wahlrecht der zeitanteiligen Abschreibung von über dem Rückzahlungsbetrag liegenden Anschaffungskostenbeträgen Gebrauch gemäß § 56 Abs. 2 BWG gemacht. Die gemäß § 56 Abs. 3 BWG mögliche zeitanteilige Zuschreibungsmöglichkeit auf den höheren Rückzahlungsbetrag wird ebenfalls in Anspruch genommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Wertpapiere des Handelsbestandes werden gemäß § 56 Abs. 5 BWG zum Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert. Für alle übrigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip angewendet. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der zeitanteiligen Zuschreibungsmöglichkeit auf den höheren Rückzahlungsbetrag, ergibt. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 526 Rückgekaufte Eigene Emissionen werden zur Wiederveräußerung bereitgehalten und wie andere Wertpapiere des Umlaufvermögens bewertet. d) Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht durch anhaltende Verluste dauernde Wertminderungen eingetreten sind, die eine Abwertung erforderlich machen. Dazu erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob eine Unterdeckung gemäß Beteiligungsbewertung vorliegt. Ist dies der Fall, erfolgt eine Abwertung in Höhe der Unterdeckung. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert. e) Die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und der Sachanlagen Für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und für Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibungssätze bei Sachanlagen betragen bei den unbeweglichen Anlagen 2% bis 4%, bei Um- und Einbauten in fremden Gebäuden 2,29% bis 10%, bei den beweglichen Anlagen sowie bei immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 5% bis 25%. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. f) Agio/Disagio sowie Begebungsprovisionen Agio- und Disagiobeträge werden auf die Laufzeit der Schuld verteilt proportional zum aushaftenden Kapital aufgelöst. Begebungsprovisionen werden im Emissionsjahr erfolgswirksam erfasst. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 527 g) Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des ab 2024 geltenden Körperschaftsteuersatzes von 23 % gebildet. Dabei werden auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. h) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten (verbriefte und unverbriefte) werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. i) Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der „Projected-Unit-Credit“-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnungen erfolgen auf Basis eines Pensionsantrittsalters zwischen 60 und 65 Jahren bei Frauen und von 65 Jahren bei Männern (analog zum Vorjahr), eines Rechnungszinssatzes von 1,75 % (VJ: 1,50 %), geplanten Gehaltserhöhungen von 3,28 % (VJ: 2,09 %), und tourlichen Vorrückungen gemäß dem Gehaltsschema sowie Beförderungen von 0,75 % (VJ: 0,75 %). Aufgrund der langjährigen Dienstzeiten der Mitarbeiter, für die Pensions- und Abfertigungsrückstellungen zu bilden sind, lag in der Vergangenheit eine nur unwesentliche Fluktuation vor. Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln mit der Bezeichnung AVÖ 2018 -P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler zur Anwendung. Die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 wurde allen pensionierten MitarbeiterInnen ein Pensionsabfindungsangebot unterbreitet, mit der Möglichkeit, sich 100 % der zum 31.12.2023 erwarteten Pensionsansprüche abfinden zu lassen. Rund 25 % der PensionistInnen machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Insgesamt wurde ein Betrag in Höhe von € 22.071.440,00 abgefunden. Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein 7-Jahres-Durchschnittszinssatz (entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank). Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst. In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag entsprechen. Langfristige Rückstellungen werden laufzeitabhängig mit den Zinssätzen von österreichischen Staatsanleihen abgezinst. Als Untergrenze wird jedoch ein Floor von 0% eingezogen. j) Rechtsstreitigkeiten der 3 Banken mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (zusammen „UniCredit“) Anhang für das Geschäftsjahr 2023 528 Ende Dezember 2019 hat die UniCredit die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der AktionärInnen der Oberbank beantragt, die am 4. Februar 2020 stattfand. Die Anträge der UniCredit (Sonderprüfung der Oberbank-Kapitalerhöhungen seit 1989, Beendigung eines Schiedsverfahrens mit der G3B Holding AG) fanden keine Zustimmung. Auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 stellte die UniCredit Anträge auf Durchführung von Sonderprüfungen, die jedoch keine Mehrheit fanden. Gegen diese Beschlüsse hat die UniCredit beim Landesgericht Linz Anfechtungsklagen eingebracht. Diese Anfechtungsverfahren sind bis zur rechtskräftigen Klärung übernahmerechtlicher Vorfragen unterbrochen. Bezüglich des Antrags auf Sonderprüfung aus der außerordentlichen Hauptversammlung 2020 im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen der BKS Bank AG (kurz: BKS) beziehungsweise der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (kurz: BTV) im Jahr 2018 und bezüglich einiger abgelehnter Sonderprüfungsthemen aus der ordentlichen Hauptversammlung 2020 hat die UniCredit einen gerichtlichen Antrag auf Sonderprüfung gestellt. Der von UniCredit gestellte gerichtliche Antrag auf Sonderprüfung wurde vom Landesgericht Linz teilweise rechtskräftig abgewiesen und hinsichtlich der übrigen Themen das Verfahren bis zur Erledigung des anhängigen Zivilprozesses betreffend die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2020 unterbrochen. Die UniCredit hat Ende Februar 2020 Anträge bei der Übernahmekommission gestellt, mit denen überprüft werden soll, ob die bei den 3 Banken bestehenden Aktionärssyndikate eine übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt haben. Die Oberbank ist von diesen Verfahren als Mitglied der Syndikate bei der BTV und bei der BKS unmittelbar betroffen. Die Syndikate der BTV und BKS wurden mit nach wie vor gültigen Bescheiden der Übernahmekommission aus dem Jahr 2003 genehmigt. Die UniCredit erhebt den Einwand, dass sich seitdem die Zusammensetzung und Willensbildung der Syndikate verändert sowie diese insgesamt seit dem Jahr 2003 ihr Stimmgewicht in übernahmerechtlich relevanter Weise ausgebaut hätten und dadurch eine Angebotspflicht ausgelöst worden wäre. Die Übernahmekommission hat Anfang November 2023 sämtliche Anträge der UniCredit abgewiesen. Die UniCredit hat gegen diese Bescheide Rekurse erhoben, über die das Oberlandesgericht Wien noch nicht entschieden hat. Sobald in diesen Rechtsmittelverfahren Rechtskraft eingetreten ist, sind die beiden unterbrochenen Verfahren über die Anfechtung von Beschlüssen der ao Hauptversammlung 2020 und der ordentlichen Hauptversammlung 2020 sowie das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers vom Landesgericht Linz fortzusetzen. Ende Juni 2021 hat UniCredit gegen die Oberbank Unterlassungs- und Feststellungsklage beim Landesgericht Linz eingebracht. Im Wesentlichen ging es dabei es um die Feststellung, dass die Beschlüsse des Vorstands der Oberbank auf Durchführung der letzten 4 Kapitalerhöhungen der Oberbank und die Beschlüsse zur Leistung von Zuschüssen an die G3B Holding AG für die Kapitalerhöhungen der 3 Banken nichtig seien, und dass es der Vorstand in Zukunft unterlassen solle, derartige Zuschüsse zu leisten oder Aktionären, die mit der Oberbank wechselseitig beteiligungsmäßig verbunden sind, Aktien im Zuge von Kapitalerhöhungen zuzuteilen. Seitens der UniCredit wurden inhaltlich gleichartige Klagen auch gegen BKS und BTV eingebracht, denen die Oberbank jeweils als Nebenintervenientin beigetreten ist. Im gegen die BTV geführten Verfahren wurde diese Klage von allen Instanzen und damit auch vom OGH in allen Punkten abgewiesen. Im Hinblick auf diese rechtskräftige Erledigung der zentralen Streitfragen zugunsten der 3Banken hat die UniCredit die Parallelklagen gegen die Oberbank und die BKS unter Anhang für das Geschäftsjahr 2023 529 Anspruchsverzicht zurückgezogen. Der Vorstand der Oberbank sieht nach sorgfältiger Prüfung bei den noch anhängigen Verfahren keine relevanten bilanziellen Auswirkungen. Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH haben in der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2023 behauptet, dass der Oberbank gegen ihre damaligen Vorstandsmitglieder Schadenersatzansprüche zustehen sollen, weil die Oberbank im Jahr 2022 für die Absicherung des BTV-Syndikats zum Schutz der BTV vor einer Übernahme durch die UniCredit einen Betrag von rund 3 Mio Euro aufgewendet hat.Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH haben in Ausübung ihres Minderheitenrechtes gemäß § 134 AktG die Bestellung eines besonderen Vertreters verlangt, der dieses Verfahren mittlerweile antragsgemäß eingeleitet hat. Der Vorstand ist nach wie vor davon überzeugt, mit der Absicherung des BTV-Syndikats sorgfältig und im besten Interesse der Oberbank gehandelt zu haben. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 530 III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (Die Vorjahreszahlen werden in Klammern angegeben.) a) Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (nach Restlaufzeiten) 2023 2022 bis 3 Monate € 1.833.632.601,74 (Tsd. € 1.870.900) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr € 2.089.164.030,49 (Tsd. € 1.822.719) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre € 6.470.936.222,53 (Tsd. € 6.241.867) mehr als 5 Jahre € 5.478.642.259,76 (Tsd. € 5.488.899) In den Forderungen an Kunden sind – wie im Vorjahr - keine wechselmäßig verbrieften Forderungen enthalten. b) Dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmete Wertpapiere Wertpapiere mit einem Buchwert von € 1.808.869.799,92 (Tsd. € 1.824.818) wurden wie Anlagevermögen bewertet. c) Beteiligungen Die Angaben über Beteiligungsunternehmungen gemäß § 238 (1) Z 4 UGB sind in der Beilage 2 des Anhangs angeführt. Wechselseitige Beteiligungen bestehen mit der BKS Bank AG, Klagenfurt, und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck. d) Anlagevermögen Der Grundwert der bebauten Grundstücke beträgt zum 31.12.2023 € 10.111.314,62 (Tsd. € 10.111). Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt. Der bilanziell noch nicht berücksichtigte Teil der COVID-19-Investitionsprämie beträgt € 0,00 (Tsd. € 258). e) Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgenden Posten gebildet: Anhang für das Geschäftsjahr 2023 531 Die aktiven latenten Steuern (vor Saldierung) entwickelten sich wie folgt: Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Vorjahr war gerechtfertigt, da der Verbrauch in den Folgejahren wahrscheinlich war. Für Österreich wurde im Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr mit einem Steuersatz von 23 % gerechnet. Der Oberbank Konzern ist in Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei tätig, wo jeweils ein neues Gesetz zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer erlassen wurde. Die Oberbank erwartet für die angeführten Länder keine wesentlichen Auswirkungen auf die Steuerbelastung und auf das Ergebnis. Da die neu erlassenen Steuergesetze in Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei erst ab 1. Jänner 2024 in Kraft treten, ergeben sich für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr keine aktuellen steuerlichen Auswirkungen. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 532 31.12.2023 31.12.2022 € Tsd. € Kassenbestand, Guthaben bei ZNB 74.700,68 101 Schuldtitel öffentlicher Stellen 73.583,04 110 Forderungen an Kreditinstitute 57.553,32 86 Forderungen an Kunden 73.270.558,29 69.341 Schuldverschreibungen u.a. festverzinsl. WP 243.352,57 365 Aktien u.a. nicht festverzinsl. WP -9.542.076,45 -19.745 Beteiligungen 1.992.342,01 2.588 Immaterielle Gegestände des AV 16.085,98 5 Sachanlagen 4.255.681,61 2.612 Sonstige Vermögensgegenstände 144.056,44 190 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 645.565,00 646 Rückstellungen 141.311.555,97 137.126 Gewinnrücklagen (Bewertungsreserve) -988.048,66 -1.121 Aktivierungsfähige steuerliche Verlustvorträge 0,00 1.099 211.554.909,80 193.403 Daraus errechnete aktive latente Steuern 48.657.629,26 44.483 Steuersatzdifferenzen 818.417,70 388 Stand der aktiven, ausschüttungsgesperrten latenten Steuern zum 31.12. 49.476.046,96 44.870 Daraus resultierende aktive latente Steuern 52.077.450,94 50.112 abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern -2.601.403,98 -5.241 31.12.2023 31.12.2022 € Tsd. € Stand am 1.1. 50.111.523,07 56.925 Erfolgswirksame Veränderung 1.965.927,87 -6.813 davon aus Steuersatzänderung 0,00 -3.702 Erfolgsneutrale Veränderung aus Umgründungen 0,00 0 Stand am 31.12. 52.077.450,94 50.112 f) Gliederung der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und verbriefte Verbindlichkeiten (nach Restlaufzeiten) 2023 2022 bis 3 Monate € 2.439.697.595,61 (Tsd. € 1.227.664) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr € 2.235.841.663,05 (Tsd. € 935.847) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre € 1.757.850.464,81 (Tsd. € 2.875.026) mehr als 5 Jahre € 4.312.072.522,10 (Tsd. € 3.474.434) g) Begebene Schuldverschreibungen Im Geschäftsjahr 2024 werden begebene Schuldverschreibungen mit einem Gesamtwert von Nominale € 158.190.876,72 fällig. h) Passive Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2023 31.12.2022 Unterschiedsbetrag gemäß § 906 (32) UGB Zuschreibungsrücklage gemäß § 124b Z 270 EstG € 9.548.859,65 (Tsd.€ 19.755) Sonstige Abgrenzung € 12.015.340,08 (Tsd.€ 13.308) € 21.564.199,73 (Tsd.€ 33.063) i) Rückstellungen ▪ Sonstige Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Drohverluste aus der Bewertung von Derivaten in Höhe von € 40.309.526,32 (2022: Tsd. € 69.308), Operationelle Risiken im Ausmaß von € 17.530.936,39 (2022: Tsd. € 25.066) sowie Rückstellungen für Kreditrisiken in Höhe von € 52.850.996,33 (2022: Tsd. € 41.700). ▪ Die passiven latenten Steuern werden mit anrechenbaren aktiven latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 bestanden per Saldo aktive latente Steueransprüche. j) Eigenkapital Das Grundkapital per 31.12.2023 setzt sich wie folgt zusammen: 70.614.600Stamm-Stückaktien(2022: 35.307.300 Stamm-Stückaktien) Aufgrund der positiven Kursentwicklung der Aktie führte die Oberbank am 01. August 2023 einen Aktiensplit im Verhältnis 2:1 durch. Für Aktionär:innen bedeutet das, dass sich die Anzahl der Aktien im Depot verdoppelt und der Gesamt-Kurswert gleich bleibt. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 533 Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gem. §64 (1) Z 16 BWG: 1) inkl. Gewinnrücklagendotierung 2023 vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat am 21. März 2024. Im harten Kernkapital ist ein Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 % und ein antizyklischer Kapitalpuffer in Höhe von 0,40 % zu halten. Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 5 und 6 BWG: Zum 31.12.2023 bestehen keine, je 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigende nachrangige Kreditaufnahmen. Die nachrangigen Kreditaufnahmen unter je 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von Nominale € 540.298.000,00 (2022: Tsd. € 504.112) betreffen Ergänzungskapital mit einer Verzinsung von 1,5 % bis 4,8 % und einer Fälligkeit in den Geschäftsjahren 2024 bis 2040. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von € 15.043.968,44 (2022: Tsd. € 12.866) geleistet. Für die Offenlegung gem. Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) hat sich die Oberbank AG für das Internet entschieden. Der Bericht ist auf der Homepage der Oberbank AG www.oberbank.at (Bereich „Investor Relations“) abrufbar. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 534 2023 2022 € Tsd. € Gezeichnetes Kapital Stammaktien 105.921.900,00 105.922 Agio vom Gezeichneten Kapital 505.523.256,06 505.523 Gewinnrücklagen1) 1.685.427.946,72 1.525.547 Haftrücklage 249.000.000,00 244.000 Aufsichtliche Korrekturposten -44.617,51 -75 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals -54.391.508,11 -51.954 Summe Hartes Kernkapital 2.491.436.977,16 2.328.963 Anrechenbare Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals 50.000.000,00 50.000 Abzüge von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals 0,00 0 Summe Kernkapital 2.541.436.977,16 2.378.963 Anrechenbare Ergänzungskapitalinstrumente 358.972.091,95 340.486 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 47.000.000,00 42.000 Abzüge von den Posten des Ergänzungskapitals -16.403.360,00 -14.928 Summe Ergänzungskapitals 389.568.731,95 367.558 Summe Eigenmittel 2.931.005.709,11 2.746.521 k) Eventualverbindlichkeiten Von den unter Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten betreffen: Akkreditive € 69.696.519,71 (Tsd. € 114.124) sonstige Haftungen € 1.673.131.406,87 (Tsd. € 1.579.347) hievon gegenüber verbundenen Unternehmen € 61.506.381,91 (Tsd. € 53.941) l) Kreditrisiken Der Posten Kreditrisiken setzt sich wie folgt zusammen: unechtes Pensionsgeschäft € 0,00 (Tsd. € 0) nicht ausgenützte Kreditrahmen € 4.591.080.250,67 (Tsd. € 4.469.665) Commitments Private Equity Fonds € 46.273.202,44 (Tsd. € 54.232) Promessen € 27.195.720,47 (Tsd. € 22.427) Ergänzende Angaben Gesamtbetrag der Aktivposten und Passivposten, die auf fremde Währung lauten: Aktiva € 2.824.382.170,60 (Tsd. € 2.985.214) Passiva € 2.320.842.110,38 (Tsd. € 2.495.551) Folgende Aktivposten enthalten verbriefte und unverbriefte Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: a) verbundene Unternehmen 1 Forderungen an Kreditinstitute € 0,00 (Tsd. € 0 ) 2 Forderung an Kunden € 1.796.188.083,97 (Tsd. €1.774.310 ) 3 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 110.394,15 (Tsd. €1.362) b) Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1 Forderungen an Kreditinstitute € 63.558.121,33 (Tsd. € 4.947) 2 Forderungen an Kunden € 128.013.661,57 (Tsd. € 156.823) 3 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 0,00 (Tsd. € 0) Folgende Passivposten enthalten verbriefte und unverbriefte Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: Anhang für das Geschäftsjahr 2023 535 a) verbundene Unternehmen 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € 6.639.266,89 (Tsd. € 6.676) 2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden € 68.805.660,99 (Tsd. € 63.884) b) Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € 1.625.363.778,64 (Tsd. € 1.632.825) 2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden € 37.195.644,71 (Tsd. € 65.933) Vermögensgegenstände nachrangiger Art sind in folgenden Aktivposten enthalten: 3 Forderungen an Kreditinstitute € 0,00 (Tsd. € 0) 4 Forderungen an Kunden € 43.581.768,05 (Tsd. € 39.228) 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 9.725.602,74 (Tsd. € 14.269) 6 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere € 16.167.848,01 (Tsd. € 16.609) In den Forderungen an verbundene Unternehmen sind keine Vermögensgegenstände nachrangiger Art enthalten. In den Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Vermögensgegenstände nachrangiger Art in Höhe von € 5.003.445,15 (Tsd. € 4.712) enthalten. Sämtliche in den Aktivposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere sind auch börsennotiert. Aufgliederung zum Börsenhandel zugelassener Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z 11 BWG: Wie Anlagevermögen bewertet: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 1.133.653.151,20 (Tsd. € 1.098.735) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere € 55.168.501,66 (Tsd. € 55.201) Wie Umlaufvermögen bewertet: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 55.317.048,13 (Tsd. € 20.484) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere € 7.475.326,85 (Tsd. € 7.902) Die Gesellschaft führt ein Wertpapier-Handelsbuch gem. Teil 3 Titel IV der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013. Das zu Marktpreisen berechnete Volumen des Handelsbuches beträgt per 31.12.2023 insgesamt € 40.186.545,11 (2022: Tsd. € 73.262). Davon entfallen auf Wertpapiere (Marktwerte) € 431.795,50 (2022: Tsd. € 9.935) und auf sonstige Finanzinstrumente (Marktwerte) € 39.754.749,61 (2022: Tsd. € 63.327). Der Rückzahlungsbetrag ist bei den Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und gem. § 56 (3) BWG zeitanteilig auf diesen zugeschrieben werden, um € 65.549.602,94 höher (2022: Tsd. € 83.709) als die Anschaffungskosten und bei Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und gem. § 56 (2) BWG zeitanteilig auf den Rückzahlungsbetrag abgeschrieben werden, um € 11.284.701,53 (2022: Tsd. € 67.849) niedriger als die Anschaffungskosten. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 536 Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem höheren Marktwert am Bilanzstichtag beträgt bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben: Wertpapiere, die mit ihren Anschaffungskosten bilanziert werden € 822.215,23 (Tsd. € 74) Wertpapiere, die mit ihrem höheren Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert werden € 73.741,31 (Tsd. € 24) Bei folgenden Aktivposten, die mit gewogenen Durchschnittswerten bewertet sind, ergeben sich Unterschiedsbeträge zum Börsekurs bzw. Marktwert: Schuldtitel öffentlicher Stellen € -18.791.410,61 (Tsd. € -42.038) Forderungen an Kreditinstitute € -1.472.374,47 (Tsd. € -1.861) Forderungen an Kunden € -5.549.153,81 (Tsd. € -7.514) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € -55.649.391,33 (Tsd. € -105.156) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere € 57.374.661,97 (Tsd. € 51.315) Der Buchwert von festverzinslichen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, beträgt per 31.12.2023 € 1.286.522.380,74 (2022: Tsd. € 1.672.704); der Zeitwert € 1.187.406.290,07 (2022: Tsd. € 1.513.931). Die Abschreibung ist unterblieben, da es keine Anhaltspunkte gibt, die auf eine Verschlechterung der Bonität der Emittenten hinweisen würden. Es sind weder erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Emittenten erkennbar, noch Vertragsbrüche im Hinblick auf Ausfall oder Verzögerung von Zins- und Tilgungszahlungen eingetreten. Im Geschäftsjahr 2024 werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Gesamtbetrag von € 78.449.609,02 fällig. In den Forderungen an Kreditinstitute sind nicht zum Börsehandel zugelassene eigene verbriefte Verbindlichkeiten in Nominale € 0,00 (2022: Tsd. € 0) enthalten. Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen: • im folgenden Geschäftsjahr 2024€ 16.803.031,28 (2022: Tsd. € 15.981) • in den Jahren 2024 bis 2028 insgesamt€ 89.481.986,97 (2022: Tsd. € 84.786) Beträge, mit denen sich das Kreditinstitut im Leasinggeschäft beteiligt hat: € 0,00(2022: Tsd.€ 0) Anhang für das Geschäftsjahr 2023 537 Angaben gemäß § 238 Abs 1 Z 1 UGB Im Wesentlichen werden Derivate zur Absicherung von Kundengeschäften und zur Risikoreduktion eingesetzt. Zur Absicherung des der Marktrisiken werden Interest Rate Swaps, Swaptions oder Cross Currency Swaps abgeschlossen und Bewertungseinheiten mit folgenden Grundgeschäften gebildet: festverzinsliche Wertpapiere, Fixzinskredite, Eigenen Emissionen und Schuldscheindarlehen mit fixer Zinsbindung. Die Absicherung wird bis zum Ende der Fixzinsbindung des Grundgeschäftes (längstens bis zum Jahr 2043) vorgenommen. Der aktuelle Zeitwert der in der derzeitigen Bewertungseinheit befindlichen Derivate beträgt saldiert € 92.658.053,21 (2022: Tsd. € 137.600), hievon € 8.836.383,88 (2022: Tsd. € 9.700 ) positive und € 101.494.437,09 (2022: Tsd. € 147.300 ) negative Marktwerte. Im Rahmen der Widmung bzw. Bildung der einzelnen Bewertungseinheiten zwischen Grundgeschäft und Sicherungsderivat wird ein prospektiver Effektivitätstest durchgeführt. Sind die Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts identisch, aber verhalten sich gegenläufig, so wird dies als vollständig effektive Sicherungsbeziehung angesehen (Critical Terms Match). Die retrospektive Effektivität wird durch Critical Terms Match bzw. durch Vergleich der Wertänderungen der Grundgeschäfte mit den Anhang für das Geschäftsjahr 2023 538 2023 2022 Nominale Marktwerte positiv negativ Nominale Marktwerte positiv negativ in € in Tsd. € Zinssatzverträge Zinssatzoptionen Kauf 7.910.205,31 105.616,10 0,00 8.420 212 0 Verkauf 8.210.205,31 0,00 -116.067,51 9.170 0 -229 Swaptions Kauf 0,00 0 0 0 Verkauf 23.000.000,00 0,00 -2.280.326,69 13.000 0 -2.237 Zinsswaps Kauf 850.194.577,21 22.724.401,33 -14.152.313,76 418.642 33.568 -1.966 Verkauf 1.741.618.461,70 7.292.098,64 -109.187.843,90 1.786.950 4.098 -177.160 Anleiheoptionen Kauf 0 0 0 Verkauf 155.000.000,00 0,00 -244.386,34 0 0 0 Wechselkursverträge Währungsoptionen Kauf 11.328.632,27 52.267,06 0,00 50.509 1.242 0 Verkauf 4.144.796,38 0,00 -27.900,32 53.764 0 -1.272 Devisentermingesch äfte Kauf 1.564.171.271,31 17.096.506,79 0,00 1.855.195 29.984 0 Verkauf 1.565.729.604,27 0,00 -17.697.183,07 1.863.516 0 -36.913 Cross Currency Swaps Kauf 313.047.443,77 5.183.229,45 -118.893,47 299.119 10.679 -2.207 Verkauf 168.178.034,93 1.844.891,70 -7.230.445,47 183.577 5.473 -11.837 Wertpapierbezogene Geschäfte Aktienoptionen Kauf Verkauf Wertänderungen der Sicherungsinstrumente nach der Kompensierungsmethode (Dollar-Offset-Methode) beurteilt. Der ineffektive Anteil der Derivate mit negativem Marktwert wird zum Bilanzstichtag als Drohverlustrückstellung erfasst. Ist die Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit aufgelöst. Die Bewertung der Derivate im Handelsbuch erfolgt mit dem Marktwert abzüglich der bereits erhaltenen bzw. gezahlten Prämie zum Bilanzstichtag. Positive Marktwerte in Höhe von € 20.008.596,41 (2022: Tsd. € 31.437) werden in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen, für negative Marktwerte im Ausmaß von € 19.844.780,77 (2022: Tsd. € 31.400) wurde eine Drohverlustrückstellung gebildet. Für negative Marktwerte aus Derivaten im Bankbuch wurde mittels einer Drohverlustrückstellung in Höhe von € 5.552.415,54 (2022 : Tsd. € 6.213) vorgesorgt. Für ineffektive Sicherungsbeziehungen gibt es eine Rückstellung in Höhe von € 562.598,60 (2022: Tsd. € 1.286 ). Devisentermingeschäfte werden in Zins- und Kassageschäfte aufgespalten und sind somit bereits in Zins- und Devisenkursergebnis berücksichtigt. Für die Berechnung der Marktwerte kommen anerkannte Bewertungsmodelle zum Einsatz, wobei die Bewertung zu Marktbedingungen durchgeführt wird. Für symmetrische Produkte (Interest Rate Swaps, Devisentermingeschäfte) erfolgt die Marktwertberechnung nach der Barwertmethode (Discounted Cash – Flow), wobei für das Handels- und das Bankbuch der Clean Price dargestellt wird. Als Basis für die Berechnung kommen die Zinskurven aus Refinitiv zur Anwendung. Als Devisenkurs werden die von der EZB veröffentlichten Referenzkurse verwendet. Die Marktwerte von asymmetrischen Produkten werden gemäß Optionspreismodellen wie zum Beispiel von Black-Scholes, Hull & White berechnet. Für die Bewertung von Optionen werden implizite Volatilitäten herangezogen. Als Sicherheiten wurden folgende Vermögensgegenstände gestellt: Wertpapiere in Höhe von € 23.000.000,00 als Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen Hypothek. besicherte Forderungen i.H.v. € 3.800.532.764,98 als Deckungsstock für hypothekarisch fundierte Bankschuldverschreibungen (Liquiditätspuffer) Wertpapiere und Barsicherheiten Höhe von € 166.613.229,07 als Margindeckung bzw. Arrangement-Kaution für Wertpapiergeschäft u. Derivate Forderungen in Höhe von € 77.683.339,56 wurden an an die ungarische Nationalbank zediert Wertpapiere und Forderungen in Höhe von € 359.050.863,89 im Tier I Pfanddepot der OeNB für (offene) Refinanzierungsgeschäfte mit der OeNB Wertpapiere in Höhe von € 105.621.784,04 als Sicherstellung für das Refinanzierungsprogramm mit der ungarischen Nationalbank Forderungen in Höhe von € 1.489.138.961,56 wurden an die österreichische Kontrollbank zediert Wertpapiere und Forderungen in Höhe von € 1.191.098.013,74 wurden an deutsche Förderbanken zediert Sonstige Aktivposten in Höhe von € 523.223,52 als Sicherheitsleistung für die CCP Austria GmbH als Clearingstelle für Börsengeschäfte Wertpapiere in Höhe von € 28.102.940,00 zur Deckung der Pensionsrückstellung Anhang für das Geschäftsjahr 2023 539 Der Buchwert der im Rahmen von echten Pensionsgeschäften in Pension gegebenen Vermögensgegenstände beträgt € 0,00 (2022: Tsd. € 0 ). Die Mündelgeldspareinlagen betrugen per 31.12.2023 € 14.134.107,78 (2022 : Tsd. € 16.173). Die finanziellen Auswirkungen der außerbilanzmäßigen Geschäfte gem. § 238 (1) Z 10 UGB betragen € 7.113.281,53 (2022: Tsd. € 9.537). Dies resultiert aus weichen Patronatserklärungen für Tochterunternehmen. m) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Zinserträgen in Höhe von € 1.073.513.617,25 (2022: Tsd. € 480.175) sind negative Zinserträge in Höhe von € 2.653,58 (2022: Tsd. € 9.292) und in den Zinsaufwendungen in Höhe von € 532.801.488,10 (2022: Tsd. € 136.626 ) sind negative Zinsaufwendungen in Höhe von € 604.113,48 (2022: Tsd. € 35.156) enthalten. Im Posten Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen in Höhe von € 50.717.839,53 ( 2022: Tsd.€ 49.358) sind Erträge aus Gewinngemeinschaften in Höhe von € 15.852.624,90 (2022: Tsd. € 16.837) und aus sonstigen Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.015.000,00 (2022 : Tsd. € 1.141) enthalten. Das anteilige Jahresergebnis aus Investmentfondsanteilen beträgt Tsd. € 1.456.664,91 ( 2022: Tsd. € 1.468) und das kumulierte Ergebnis seit 2017 beträgt € 9.304.264,91 (2022: Tsd. € 7.848 ). Die anteiligen Jahresergebnisse wurden netto ausgeschüttet. Ausschüttungsbedingte Abschreibungen wurden wie im Vorjahr keine vorgenommen. Die Provisionserträge in Höhe von € 213.278.750,95 (2022: Tsd. € 225.086) resultieren im Wesentlichen aus dem Zahlungsverkehr, Kredit- und Veranlagungsgeschäft sowie Wertpapiergeschäft. Die Position „Sonstige betriebliche Erträge“ weist einen Ertrag von € 19.752.107,55 (2022: Tsd. € 17.315 ) aus und beinhaltet insbesondere Erträge aus operationellen Risiken sowie bankfremde Vermittlungsprovisionen. In der GuV-Position 8a) dd) sind Pensionskassenbeiträge in Höhe von € 4.219.119,15 (2022: Tsd. € 3.841) sowie Pensionszahlungen in Höhe von € 8.091.790,15 (2022: Tsd. € 8.326) ausgewiesen. Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von € 2.625.693,00 (2022: Tsd. € 618) sind in der GuV-Position 8a) aa) enthalten. In der GuV-Position 8a) ff) sind Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen im Ausmaß von € 1.035.673,02 (2022: Tsd. € 885), Zuweisung der Abfertigungsrückstellung in der Höhe von € 6.107.159,00 (2022: Auflösung Tsd. € -449) sowie Abfertigungszahlungen von € 4.268.805,91 (2022: Tsd. € 3.672) enthalten. Die Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ weist einen Aufwand von € 11.418.412,57 (2022: Tsd. € 21.501) aus und beinhaltet insbesondere sonstige Abschreibungen sowie Beiträge zum Abwicklungs- und Einlagensicherungsfonds. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 540 Gemäß § 18 Abs. 1 ESEAG hat jede Sicherungseinrichtung einen Einlagensicherungsfonds in Höhe von 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliederinstitute einzurichten. Die Aufwendungen für den Abwicklungsfonds und die Einlagensicherung betragen im Geschäftsjahr 2023 € 9.287.684,19 (2022: Tsd. € 14.650). In Österreich trat mit 1.1.2015 das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) in Kraft. Gem. § 125 f BaSAG haben beitragspflichtige Institute Jahresbeiträge in den Abwicklungsfonds zu zahlen. Das Jahreszielvolumen beträgt für 2015 0,1 vH der gesicherten Einlagen aller in Österreich zugelassenen Institute. Die Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme wurde im April 2014 vom Europäischen Parlament beschlossen. Das ESAEG wurde in Österreich am 14.8.2015 als BgBI veröffentlicht. Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen enthält mit € 116.318,80 (2022: Tsd. € 292) einen Aufwandssaldo aus Gewinngemeinschaften und mit € 417.321,57 einen Aufwandssaldo aus sonstigen Anteilen an verbundenen Unternehmen (2022: Ertragssaldo Tsd. € -141). Der im Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag enthaltene Ertrag aus latenten Steuern beträgt € 4.631.725,60 (2022 : Tsd. € 6.347 Aufwand). Bezüglich der Angaben gem. § 238 (1) Z18 UGB über Aufwendungen für die Abschlussprüfung im Posten Sonstige Verwaltungsaufwendungen wird auf die Angaben im Konzernanhang verwiesen. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 541 o) Daten über Niederlassungen gem. § 64 (1) Z 18 BWG Name der Niederlassung (inkl. Leasinggesellschaften) Niederlassung Deutschland Zweigniederlassung Tschechien Zweigniederlassung Ungarn Zweigniederlassung Slowakei Geschäftsbereiche Süddeutschland Deutschland Mitte Deutschland Süd-West Sitzstaat Bundesrepublik Deutschland Tschechische Republik Ungarn Slowakische Republik Nettozinsertrag 125.926.455 22.529.595 25.086.210 9.982.325 Betriebserträge 141.905.079 32.103.470 36.181.749 11.881.568 Mitarbeiteranzahl (Vollzeitbasis) 283,9 191,9 137,5 48,3 Jahresergebnis vor Steuern 87.140.302 15.007.819 19.439.564 6.064.291 Steuern vom Einkommen -26.755.463 -5.300.916 -1.728.441 -1.436.512 Erhaltene öffentliche Beihilfen 0 0 0 0 p) Die Gesamtkapitalrentabilität gem. § 64 (1) Z 19 BWG beträgt 0,89 % (2022: 0,66 %). q) Steuerliche Verhältnisse Die Oberbank AG ist seit dem Geschäftsjahr 2005 Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG. Die Unternehmensgruppe umfasst 35 Gruppenmitglieder, wobei mit vier Gesellschaften Ergebnisabführungsverträge geschlossen wurden, und zwar mit folgenden Gesellschaften: • Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H. • OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H. • OBERBANK LEASING GESELLSCHAFT MBH • Oberbank Unternehmensbeteiligung GmbH Bestehen mit Gruppenmitgliedern Ergebnisabführungsverträge, so stellen diese die nach § 9 Abs 8 KStG geforderte Vereinbarung über den Steuerausgleich dar. Bestehen mit Gruppenmitgliedern keine Ergebnisabführungsverträge und erzielt das jeweilige Gruppenmitglied steuerliche Gewinne bzw. steuerliche Verluste, wird eine positive bzw. negative Steuerumlage in der Höhe des jeweils gültigen Körperschaftsteuersatzes an den Gruppenträger bzw. vom Gruppenträger geleistet. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 542 IV. PFLICHTANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER (§ 239 UGB) a) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres Angestellte 2.070 (2022: 2.053) Arbeiter 4 (2022: 5) b) Die den Mitgliedern des Aufsichtsrates gewährten Kredite betrugen zum 31.12.2023 € 247.799,29 (2022: Tsd. € 197), hievon € 0,00 (2022: Tsd. € 0) Haftungen. Die Kredite wurden zu marktüblichen Bedingungen gewährt. Die im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge beliefen sich auf € 74.048,18 (2022: Tsd. € 354). c) Die den Mitgliedern des Vorstandes gewährten Kredite betrugen zum 31.12.2023 € 116.801,15 (2022: Tsd. € 127), hievon € 0,00 (2022: Tsd. € 0) Haftungen. Die Kredite wurden zu marktüblichen Bedingungen gewährt. Die im Geschäftsjahr zurückbezahlten Beträge beliefen sich auf € 42.191,86 (2022: Tsd. € 50). d) Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen der Vorstandsmitglieder (einschließlich ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen): € 5.777.599,30 (2022: Tsd. € 219) der leitenden Angestellten und anderen Arbeitnehmer: € 26.808.678,93 (2022: Tsd. € 13.165) e) Bezüge der Mitglieder des Vorstandes: € 4.620.564,12 (2022: Tsd. € 3.124) der Mitglieder des Aufsichtsrates: € 352.000,00 (2022: Tsd. € 334) ehemalige Mitgliedes des Vorstandes (einschließlich ihrer Hinterbliebenen): € 2.631.986,52 (2022: Tsd. € 1.220) Die von der ordentlichen Hauptversammlung 2023 mit entsprechender Mehrheit verabschiedete Vergütungsrichtlinie der Oberbank sieht ein ausgewogenes Verhältnis von fixen und variablen Bezügen vor, wobei die variablen Bezüge maximal 40 % des fixen Bezugs betragen dürfen. Das fixe Basisgehalt orientiert sich an den jeweiligen Aufgabengebieten. Die variable Gehaltskomponente berücksichtigt gemeinsame und persönliche Leistungen der Vorstandsmitglieder ebenso wie die generelle Unternehmensentwicklung. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 543 Die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, die der Vergütungsausschuss für die Bemessung der variablen Bezüge der Vorstände heranzuziehen hat, sind: • Das nachhaltige Erreichen der strategischen Finanzziele auf Basis der definierten Strategie und der Mehrjahresplanung der Bank gemessen an der im Rahmen der jährlichen Budgetierung definierten Ertragskennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. • Das nachhaltige Einhalten der strategischen Risikoausnutzung gemäß Gesamtbankrisikosteuerung gemessen an den sich aus der jährlichen Budgetierung ableitenden Risikokennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. • Das nachhaltige Erreichen der strategischen nichtfinanziellen Ziele auf Basis der definierten (Nachhaltigkeits) Strategie wird anhand ausgewählter Parameter bewertet und fließt mit einem Wertungsfaktor von 20 % in die Entscheidung ein. • Die individuelle Bewertung der Leistungen eines jeden Vorstandsmitgliedes aufgrund der Entwicklung der von ihm speziell verantworteten Aufgabenbereiche laut Ressortverteilung kann zu einer additiven Erhöhung der Bewertung-Ergebnisses aus 1 – 3 um maximal 10 Prozentpunkte führen. Bei einer dergestalt ermittelten Gesamtzielerreichung von 100 % würde dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine variable Vergütung von 30 % des Fixgehaltes zustehen, die bei Übererreichung der Ziele aber mit 40 % gedeckelt ist. Pro Prozent Zielunterschreitung unter die 100 % wird ein Prozentpunkt weniger variable Vergütung zugesprochen, sodass bei einer Zielerreichung von 70 % oder weniger kein variabler Bezug zusteht. In Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben wird die variable Vergütung des Vorstandes, deren Höhe anhand der „Parameter für die Beurteilung der variablen Vergütungen für den Vorstand“ vom Vergütungsausschuss jährlich in seiner Märzsitzung festgelegt wird, zu 50 % in Aktien und 50 % in Cash ausgezahlt werden, wobei die Aktien einer Haltefrist von drei Jahren unterliegen und der auf fünf Jahre rückzustellende Anteil zu gleichen Teilen aus Aktien und Cash besteht. Da Bemessung und Zuerkennung der variablen Vergütungen immer erst im Nachhinein erfolgen, sind bilanziell entsprechende Rückstellungen zu bilden, was aber im Wissen um die sehr moderate Politik des Vergütungsausschusses auch gut planbar ist. Diese betrugen 2021 für die 2022 ausgezahlten Vergütungen € 453.677,00 und 2022 für die 2023 ausgezahlten Vergütungen € 741.170,00. In der Bilanz zum 31.12.2023 sind für die in 2024 für 2023 zur Auszahlung gelangenden Vergütungen € 751.323,00 eingestellt. Die Auszahlung erfolgt wie bei den MitarbeiterInnen mit der Mai-Gehaltsabrechnung, wobei der Betrag für den Aktienanteil auf ein gesperrtes Depotverrechnungskonto des Vorstandsmitglieds gebucht wird und für die Bezahlung der zu erwerbenden Aktienanteile verwendet wird, die dann einer dreijährigen Verkaufssperre unterliegen. Für die jedes Jahr aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nicht zur Auszahlung gelangenden Anteile (je 50 % Cash und 50 % Aktien) bleiben die Rückstellungsteile entsprechend bestehen. Sie betrugen 2022 € 367.979,76 und 2023 € 374.741,40. Diese Beträge werden aufgeteilt auf die fünf Folgejahre nach Freigabe durch den Vergütungsausschuss jeweils erst ausbezahlt. Die für die variablen Vorstandsvergütungen zu bildenden Rückstellungen stellen bilanziell einen Personalmehraufwand dar. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 544 Rahmenbedingungen der Mitarbeiteraktion 2023 • Aktionszeitraum: 22.5.-12.6.2023 • Aktienanzahl limitiert auf bis zu 60.000 Stück entgeltlich erwerbbare Stammaktien und bis zu 24.000 Stück unentgeltlich zugeteilte Stammaktien („Bonusaktien") • Bezugskurs: Börsenkurs zum 13.6.2023; maximale entgeltlich erwerbbare Stückanzahl: 60 Stück Aktien • Bonusaktien: pro fünf entgeltlich erworbene Stammaktien wurden zwei Stammaktien als Bonusaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5 + 2). Den MitarbeiterInnen wurden Aktien der Oberbank AG innerhalb vorgegebener Frist zu vergünstigten Konditionen angeboten (Bonusaktien). Der Kauf unterliegt Einschränkungen bezüglich des Betrags, den die MitarbeiterInnen in den Aktienkauf investieren können. Die Anzahl der durch dieses Angebot an die MitarbeiterInnen abgegebenen Aktien belief sich im Berichtsjahr auf 51.900 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien und 20.760 Stück unentgeltlich zugeteilte Stammaktien (Bonusaktien). Die über das Rückkaufprogramm 2023 zum Zwecke der kostenlosen Begebung an den berechtigten Personenkreis angekauften 20.760 Stück Stammaktien verursachten einen Aufwand in Höhe von € 2.439.300,00. Rückkaufprogramm 2023 Das Aktien-Rückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 14.6.2023 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogramms für Stammaktien wurden zwischen dem 5.6.2023 und dem 14.6.2023 gesamt 74.278 Stück Stammaktien, die ca. 0,21 % bzw. 222.834 Euro des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug 118,49 Euro; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug 118,50 Euro; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug 117,00 Euro. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug 8.800.843,50 Euro. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 19.6.2023 beschlossen, sämtliche im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms 2023 erworbenen 74.278 Stammaktien zu veräußern bzw. zu übertragen; und zwar 72.660 Stück Oberbank Stammaktien an die MitarbeiterInnen (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2023, hiervon 51.900 Stück Oberbank Stammaktien von den MitarbeiterInnen entgeltlich erworben und 20.760 Stück Oberbank Stammaktien als unentgeltliche Bonusaktien (Modell 5 + 2), und 1.618 Stück Oberbank Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats der Oberbank AG vom 22.3.2023. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien wurden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 119 Abs.7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 2, 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht und sind auch auf der Website der Oberbank entsprechend zu ersehen: https://www.oberbank.at/aktien- ruckkaufprogramme f) Die in diesem Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates gemäß § 239 Abs. 2 UGB sind in der Beilage 3 zum Anhang angeführt. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 545 V. Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Darüber hinaus ist es nach dem Ende des Geschäftsjahres 2023 zu keinen weiteren wesentlichen Ereignissen gekommen. VI. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 70.810.636,30 eine Dividende in Höhe von EUR 1,00 je Aktie, das sind in Summe EUR 70.614.600,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Linz, am 5. März 2024 Der Vorstand Generaldirektor Direktor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Martin Seiter, MBA Verantwortungsbereiche Verantwortungsbereich Rechnungs- und Personalwesen Firmenkundengeschäft Direktor Direktorin Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Verantwortungsbereich Verantwortungsbereich Gesamtrisikomanagement Organisationsentwicklung Beilage 1 zum Anhang:Anlagenspiegel Beilage 2 zum Anhang:Beteiligungsliste Beilage 3 zum Anhang:Organe der Bank Anhang für das Geschäftsjahr 2023 546 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am davon Stand am 1.1.2023 Zugänge Zinsen Währungsdiff. Umbuchungen Abgänge 31.12.2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 581.179.563,18 140.621.874,68 0,00 0,00 0,00 194.767.497,68 527.033.940,18 Forderungen an Kreditinstitute 45.054.907,13 152.424,87 0,00 0,00 0,00 20.154.767,13 25.052.564,87 Forderungen an Kunden 44.058.735,07 30.981.240,25 0,00 0,00 0,00 602.398,93 74.437.576,39 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpap. 1.065.209.333,02 237.360.530,70 0,00 0,00 0,00 178.734.758,49 1.123.835.105,23 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 55.200.637,94 15.448.592,68 0,00 0,00 0,00 0,00 70.649.230,62 Beteiligungen 468.675.547,81 18.626.460,46 0,00 0,00 0,00 6.250.460,40 481.051.547,87 Anteile an verbundenen Unternehmen 142.870.260,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 142.870.260,04 Immaterielle Vermögensgegenstände 17.632.157,71 1.739.734,44 0,00 57.267,27 0,00 7.717,46 19.421.441,96 Sachanlagen 286.633.508,80 6.426.646,22 0,00 47.562,57 0,00 5.803.594,44 287.304.123,15 2.706.514.650,70 451.357.504,30 0,00 104.829,84 0,00 406.321.194,53 2.751.655.790,31 Beilage 1 zum Anhang – Anlagespiegel zum 31.12.2023 547 kumulierte Abschreibungen Stand am davon Stand am 1.1.2023 Zugänge Zinsen Währungsdiff. Umbuchungen Abgänge 31.12.2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere -4.306.299,51 2.185.432,14 1.143.807,03 0,00 0,00 -3.512.115,00 247.440,60 Forderungen an Kreditinstitute -25.830,00 0,00 27.430,00 0,00 0,00 0,00 -53.260,00 Forderungen an Kunden 363.146,47 860.033,70 968.951,20 0,00 0,00 0,00 254.228,97 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpap. -42.750.334,80 18.747.560,18 6.035.753,75 0,00 0,00 -6.995.432,77 -23.043.095,60 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 15.480.728,96 0,00 0,00 0,00 0,00 15.480.728,96 Beteiligungen 8.595.282,99 3.287.934,48 161.259,01 0,00 0,00 0,00 11.721.958,46 Anteile an verbundenen Unternehmen 22.512.093,71 447.266,19 29.944,62 0,00 0,00 0,00 22.929.415,28 Immaterielle Vermögensgegenstände 14.022.745,84 1.242.922,77 0,00 47.655,54 0,00 7.717,46 15.305.606,69 Sachanlagen 216.734.049,93 10.647.029,47 0,00 -12.493,54 0,00 5.754.897,86 221.613.688,00 215.144.854,63 52.898.907,89 8.367.145,61 35.162,00 0,00 -4.744.932,45 264.456.711,36 Beilage 1 zum Anhang – Anlagespiegel zum 31.12.2023 548 Nettobuchwerte Buchwert Buchwert 1.1.2023 31.12.2023 EUR EUR Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 585.485.862,69 526.786.499,58 Forderungen an Kreditinstitute 45.080.737,13 25.105.824,87 Forderungen an Kunden 43.695.588,60 74.183.347,42 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpap. 1.107.959.667,82 1.146.878.200,83 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 55.200.637,94 55.168.501,66 Beteiligungen 460.080.264,82 469.329.589,41 Anteile an verbundenen Unternehmen 120.358.166,33 119.940.844,76 Immaterielle Vermögensgegenstände 3.609.411,87 4.115.835,27 Sachanlagen 69.899.458,87 65.690.435,15 2.491.369.796,07 2.487.199.078,95 Beilage 1 zum Anhang – Anlagespiegel zum 31.12.2023 549 Die Gesellschaft hielt per 31.12.2023 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz: Konsoli- Kapitalanteil 5) Eigen- kapital 3) Ergebnis des Jahres- abschluss Anmer - kung Beteiligungsunternehmen dierungs- unmittelba r gesamt letzten Ge- methode K) in % in % schäftsjahres 4) a) direkte Beteiligungen TEUR TEUR "AM" Bau- und Gebäudevermietung Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) "LA" Gebäudevermietung und Bau - Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) "SG" Gebäudevermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) "SP" Bau- und Gebäudevermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz N 20,57 20,57 6) 3-Banken Wohnbaubank AG, Linz V 80,00 80,00 8.266 -27 2023 1) ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz Q 50,00 50,00 10.947 0 2023 Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz N 40,00 40,00 6) Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 2) 6) 3 Banken IT GmbH, Linz (vorm. DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H.) N 40,00 40,00 6) Donaulände Holding GmbH, Linz V 100,00 100,00 333 6 2023 1) GAIN CAPITAL PRIVATE EQUITY III SCSp N 36,97 36,97 6) GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS II S.A. SICAR, Luxemburg N 33,11 33,11 6) GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS SA, SICAR, Luxemburg N 58,69 58,69 1) 6) Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Bad Hofgastein N 32,62 32,62 6) Ober Finanz Leasing gAG, Budapest V 1,00 100,00 18.222 1.176 09/2023 1) Ober Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Budapest V 1,00 100,00 1.304 -353 09/2023 1) Oberbank Beteiligungsholding Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) Oberbank Immobilien Leasing GmbH Bayern, Neuötting V 6,00 100,00 2.081 6 09/2023 1) Oberbank Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) OBERBANK LEASING GESELLSCHAFT MBH., Linz V 100,00 100,00 52.978 15.221 09/2023 1) 2) Oberbank Leasing s.r.o., Bratislava V 0,10 100,00 8.505 899 09/2023 1) Beilage 2 zum Anhang – Beteiligungsliste zum 31.12.2023 550 Oberbank Leasing spol. s.r.o., Prag V 1,00 100,00 46.898 3.516 09/2023 1) OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 2) 6) Oberbank Opportunity Invest Management Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) Oberbank PE Holding GmbH, Linz N 100,00 100,00 1) 6) Oberbank Unternehmensbeteiligung GmbH, Linz N 100,00 100,00 1) 2) 6) Oberbank Leasing Prievidza s.r.o., Bratislava V 15,00 100,00 0 0 09/2023 1) OÖ HightechFonds GmbH, Linz N 24,70 24,70 6) Samson České Budějovice spol. s.r.o., Budweis N 100,00 100,00 1) 6) TZ-Vermögensverwaltungs GmbH, Linz N 100,00 100,00 1) 6) Oberbank Service GmbH, Linz N 100,00 100,00 1) 6) 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck N 40,00 40,00 6) b) indirekte Beteiligungen "ST" BAU Errichtungs- und Vermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 99,99 1) 6) 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz N 40,00 6) 3-Banken Kfz-Leasing GmbH, Linz V 80,00 28.915 2.377 09/2023 1) Donaulände Garagen GmbH, Linz V 100,00 47 11 2023 1) Donaulände Invest GmbH, Linz V 97,50 755 207 2023 1) DIANA Digital und Analog Beteiligungs- und Verwaltung GmbH (ehemals Herold NZ Verwaltung GmbH, Mödling) N 24,90 6) Oberbank Bergbahnen Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 -280 09/2023 1) Oberbank airplane 2 Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 -1 09/2023 1) Oberbank Reder Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 49 09/2023 1) Oberbank Eugendorf Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 199 09/2023 1) Oberbank Frank Immobilienleasing GmbH V 90,00 35 40 09/2023 1) Oberbank FSS Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -20 09/2023 1) Oberbank Goldkronach Beteiligungs GmbH, Neuötting V 100,00 7 0 09/2023 1) Oberbank Leobendorf Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 516 09/2023 1) Beilage 2 zum Anhang – Beteiligungsliste zum 31.12.2023 551 Immobilien Abwicklung 01 GmbH (vormals Oberbank Idstein Immobilien-Leasing GmbH), Neuötting V 100,00 11 -5 09/2023 1) Oberbank Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 741 2.552 09/2023 1) Oberbank Industrie und Handelsbeteiligungsholding GmbH, Linz N 100,00 1) 6) Oberbank KB Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 69 577 09/2023 1) Oberbank Kfz-Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 955 09/2023 1) Oberbank Leasing GmbH Bayern, Neuötting V 100,00 8.360 5.261 09/2023 1) Oberbank Leasing JAF HOLZ, s.r.o., Prag V 95,00 5.940 201 09/2023 1) Oberbank Leasing Palamon s.r.o., Prag V 100,00 8.310 103 09/2023 1) Oberbank Operating Mobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -155 09/2023 1) Oberbank Operating OPR Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -538 09/2023 1) Oberbank PE Beteiligungen GmbH, Linz N 100,00 1) 6) Oberbank Pernau Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 117 09/2023 1) Oberbank Riesenhof Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -45 09/2023 1) Oberbank Seiersberg Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 35 102 09/2023 1) Oberbank Unterpremstätten Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 18 0 09/2023 1) Oberbank Weißkirchen Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 49 09/2023 1) Oberbank Wiener Neustadt Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 29 09/2023 1) Oberbank-Kremsmünster Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 35 47 09/2023 1) OBK Ahlten Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 1.000 13 09/2023 1) OBK München 1 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 27 27 09/2023 1) OBK München 2 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 30 -6 09/2023 1) OBK München 3 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 30 -2 09/2023 1) POWER TOWER GmbH, Linz V 99,00 70 106 09/2023 1) Oberbank NGL Immobilienleasing GmbH (vormals Oberbank Wien Süd Immobilienleasing GmbH), Linz V 100,00 35 55 09/2023 1) Techno-Z Braunau Technologiezentrum GmbH, Braunau N 21,50 6) Oberbank LKR Immobilienleasing GmbH V 100,00 35 0 09/2023 1) Oberbank Logistik Immobilienleasing GmbH V 100,00 35 0 09/2023 1) Oberbank Jerich Immobilienleasing GmbH V 100,00 35 0 09/2023 1) Beilage 2 zum Anhang – Beteiligungsliste zum 31.12.2023 552 K) Konsolidierungsmethode im Konzernabschluss 1) verbundenes Unternehmen V = Vollkonsolidierung 2) Ergebnisabführungsvertrag Q = Anteilsmäßige Konsolidierung 3) einschließlich unversteuerter Rücklagen E = Bewertung "at equity" 4) Jahresüberschuss gem. § 231 Abs. 2 Z 21 UGB N = gemäß IAS 27 in Verbindung mit Framework 29 nicht in den Konzernabschluss einbezogen 5) mittelbare Beteiligungen an Kredit- und Finanzinstituten wurden gemäß § 30 BWG berechnet, mittelbare Beteiligungen an anderen Unternehmen wurden gemäß UGB berechnet 6) von § 242 Abs. 2 UGB wird Gebrauch gemacht Beilage 2 zum Anhang – Beteiligungsliste zum 31.12.2023 553 Aufsichtsrat Ehrenpräsident: Dkfm. Dr. Hermann BELL Vorsitzender: Dr. Andreas KÖNIG Stellvertreter: Mag. Dr. Martin ZAHLBRUCKNER Mitglieder: Direktor Gerhard BURTSCHER Mag. Hannes BOGNER Mag. Alina CERNY Univ.-Prof. MMMag. Dr. Barbara LEITL-STAUDINGER DI Franz Peter MITTERBAUER DI Stefan PIERER Mag. Gregor PILGRAM Mag. Dr. Herta STOCKBAUER Staatskommissärin: MR Mag. Angelika SCHLÖGEL Staatskommissär-Stv.: MR Mag. Jutta RAUNIG Vertreter des Betriebsrates: Wolfgang PISCHINGER, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Oberbank AG Alexandra GRABNER Susanne BRAUN Elfriede HÖCHTEL Sven ZEISS Vorstand: Generaldirektor Dr. Franz GASSELSBERGER, MBA Vorstandsdirektor Martin SEITER, MBA Vorstandsdirektor Mag. Florian HAGENAUER, MBA Vorstandsdirektorin Mag.a Isabella Lehner, MBA Beilage 3 zum Anhang - Organe der Bank 554 Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Vorstandsdirektor Martin Seiter, MBA Vorstandsdirektor Mag. Florian Hagenauer, MBA Vorstandsdirektorin Mag. Isabella Lehner, MBA Markt Markt Marktfolge Marktfolge Grundsätzliche Geschäftspolitik Interne Revision Compliance Geschäfts- und Serviceabteilungen CIF (Corporate & International Finance) GFI (Global Financial Institutions)) BSR (Bank Supervisory Reporting) ORG (Organisationsentwicklung, Strategie u. Prozessmanagement) HRA (Human Ressources) PAM (Private Banking & Asset Management) ISK (Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement) ZSP (Zentrales Service und Produktion) RUC (Rechnungswesen & Controlling) GBA (Privatkund:innen) KRM (Kreditmanagement) Oberbank Service GmbH1 TRE (Treasury & Handel) RIS (Strategisches Risikomanagement) 3 Banken IT GmbH2 Oberbank Leasing GmbH1 SEK (Sekretariat & Kommunikation) Regionale Geschäftsbereiche Linz Nord Linz Süd Marktfolge Österreich Innviertel Salzburg Marktfolge Deutschland Niederösterreich & Burgenland Wien Marktfolge Tschechien OÖ Süd Deutschland Süd-West Marktfolge Ungarn Deutschland Mitte Süddeutschland Marktfolge Slowakei Tschechien Slowakei Ungarn 1) 100%ige Tochtergesellschaft der Oberbank 2) 40%ige Beteiligung der Oberbank AG Verantwortungsbereiche des Vorstands (31.12.2023) 555 Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Oberbank AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Im Jahresabschluss werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden iHv EUR 20.127 Mio ausgewiesen. Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen in Punkt II „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden b) Bewertung von Forderungen an Kreditinstitute und Kunden“ des Anhangs. Bestätigungsvermerk 556 Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene, individuell signifikante Kreditforderungen basiert auf den erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherheiten beeinflusst. Die Risikovorsorgen für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen werden als Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt. Bei nicht ausgefallenen Forderungen werden die Risikovorsorgen modellbasiert in Höhe des erwarteten Kreditverlusts der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – in Höhe des erwarteten Kreditverlusts über die gesamte Restlaufzeit (Stufe 2) bilanziert. Die Bank nimmt eine Verfeinerung des Modells durch einen kollektiven Stufentransfer von Stufe 1 auf Stufe 2 bestimmter Teilportfolien vor („Management Overlay“). Dies betrifft einerseits Forderungen an Kreditnehmer im Bereich Immobilienprojekte mit gewerblichen Hypothekarsicherheiten, wo sich aufgrund des starken Zinsanstiegs und der hohen Inflation ein erhöhtes Risiko auf die Rückzahlungsfähigkeit ergibt. Andererseits wurden Kreditnehmer mit einer hohen Sensitivität in Bezug auf Energiepreise und einer erhöhten Konjunkturabhängigkeit aufgrund der bestehenden Unsicherheiten in der verlässlichen Prognostizierbarkeit dieser Größen einem Stufentransfer unterworfen. Bei der Ermittlung der Risikovorsorgen sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessenspielräumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen, die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings, gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungslegungsvorschriften beurteilt. • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risiko vorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf ihre Wirksamkeit überprüft. • Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für das Vorliegen eines Ausfalls bestehen. Bestätigungsvermerk 557 • Wir haben die Einzelfallanalyse der Kreditnehmer mit hoher Sensitivität in Bezug auf Energiepreise und einer erhöhten Konjunkturabhängigkeit sowie andererseits Forderungen an Kunden im Bereich Immobilienprojekte mit gewerblichen Hypothekarsicherheiten in Stichproben gewürdigt und nachvollzogen, ob die betroffenen Kreditnehmer in die Stufe 2 transferiert wurden • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei Ausfall sowie des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forderungen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze erhoben und gewürdigt. • Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten im Anhang zutreffend sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und die zugehörigen Bestätigungsvermerke. Den Jahresfinanzbericht haben wir mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrates vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten. Der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als Bestätigungsvermerk 558 notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses der Gesellschaft. Bestätigungsvermerk 559 Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten Bestätigungsvermerk 560 können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Bestätigungsvermerk 561 Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt und am 14. Juni 2022 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 12. Juni 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Thomas Becker. Wien 6. März 2024 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Thomas Becker ppa. Mag. (FH) Stephan Heschl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Qualifiziert elektronisch signiert: Datum: Datum: Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Bestätigungsvermerk 562 Erklärung gemäß § 124 Absatz 1 Z. 3 BörseG 2018 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter: Wir bestätigen nach bestem Wissen, * dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt; * dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und * dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt Linz, am 5. März 2024 Der Vorstand Generaldirektor Direktor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Martin Seiter, MBA Verantwortungsbereiche Verantwortungsbereich Rechnungs- und Personalwesen Firmenkundengeschäft Direktor Direktorin Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Verantwortungsbereich Verantwortungsbereich Gesamtrisikomanagement Organisationsentwicklung Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB Schlussbemerkung, Erklärung der gesetzlichen Vertreter 563 Vorstandsmitglieder Vorsitzender des Vorstands Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Tel. +43/(0)732/7802 DW 37204 [email protected] Vorstandsdirektorin Mag.a Isabella Lehner, MBA Tel. +43/(0)732/7802 DW 37491 [email protected] Vorstandsdirektor Mag. Florian Hagenauer, MBA Tel. +43/(0)732/78 02 DW 37206 [email protected] Vorstandsdirektor Martin Seiter, MBA Tel. +43/(0)732/78 02 DW 37250 [email protected] Abteilungen Markt Corporate & International Finance: Mag. Dietmar Holzinger-Böcskör, MBA, DW 37565, [email protected] Global Financial Institutions: Helmut Edlbauer, MBA, DW 32630, [email protected] Treasury & Handel: Robert Musner, MBA, DW 32640, [email protected] Private Banking & Asset Management: Erich Stadlberger, MBA, DW 37550, [email protected] General Banking: Jürgen Kreiner, LL.B. MSc, DW 37260, [email protected] Abteilungen Marktfolge Kredit-Management: Mag. Dr. Marcus Bumberger, DW 37603, [email protected] Human Resources: Mag. Dr. Volkmar Riegler, MBA, DW 37340, [email protected] Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement: Dir. Ing. Leopold Krahofer, DW 32451, [email protected] Rechnungswesen und Controlling: Harald Hummer, DW 32401, [email protected] Interne Revision: Mag. Nikolaus Langeder, DW 32169, [email protected] Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT: MMag. Clemens Bousquet, MBA, DW 32446, [email protected] Strategisches Risikomanagement: Mag. Andreas Lechner, DW 32420, [email protected] Sekretariat & Kommunikation: Mag. Andreas Pachinger, DW 37460, [email protected] Zentrales Service und Produktion: Mag. Brigitte Haider, MBA, DW 37271, [email protected] Bank Supervisory Reporting Holger Arden-Stockinger, DW 37601 [email protected] Serviceangaben Aufbauorganisation der Oberbank AG 564 Compliance BWG-Compliance-Officer: Mag. Thomas Arden-Stockinger WAG-Compliance-Beauftragte: Mag. Dr. Thomas Linimayer, LL.B. Geldwäsche-Beauftragte: Mag. Bianca-Maria Schachner Sanktionen-Beauftragte: Tatjana Wödlinger, LL.B., LL.M. Serviceangaben Aufbauorganisation der Oberbank 565 Oberbank Leasing Gruppe Tschechien Oberbank Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Linz Dr. Hans Fein Ing. Robert Černický Tel. +43/(0)732/7802 DW 37138 Tel. +420 / 387 717 168 Mag. Matthias-Munir Midani [email protected] [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 32261 [email protected] Mag. Christina Mirtl, MBA Filip Vavruška Tel. +43 / 732 / 7802 DW 37119 Tel. +420 / 224 / 1901 - 15 Ing. Leopold Krahofer [email protected] [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 32451 [email protected] Mag. Dr. Manfred Gabriel Ing. David Zeman Tel. +43 / 732 / 7802 DW 37124 Tel. +420 / 386 304 155 Oberbank Opportunity Invest Management Gesellschaft m.b.H., Linz [email protected] [email protected] MMag. Dr. Roland Leitinger, MIM Österreich Slowakei Tel. +43/(0)732/7802 DW 37564 Dr. Hans Fein Mag. Martin Lagler [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 37138 Tel. +421 2 58 10 68 DW 77 [email protected] [email protected] Mag. Dietmar Holzinger-Böcskör, MBA Tel. +43/(0)732/7802 DW 37565 Mag. Christina Mirtl, MBA Ungarn [email protected] Tel. +43 / 732 / 7802 DW 37119 Mihály Nádas [email protected] Tel. +36/(0)1/29828 DW 51 Oberbank Service GmbH [email protected] Mag. Brigitte Haider, MBA Mag. Dr. Manfred Gabriel Tel. +43/(0)732/7802 DW 37271 Tel. +43 / 732 / 7802 DW 37124 Dr. Lajos Sipos, MBA [email protected] [email protected] Tel. + 36(0)1/29828 DW 26 [email protected] DI Silvio Schedenig Deutschland Tel. +43/(0)732/7802 DW 32281 Mag. Michael Gerner András Mörk [email protected] Tel. +49/(0)8671/9986 DW 11 Tel. +36/(0)1/298 28 DW 31 [email protected] [email protected] Katrin Keppler Oberbank Kfz Leasing GmbH Tel. +49/(0)89/55989 DW 246 Dr. Hans Fein [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 37138 [email protected] Mag. Christina Mirtl, MBA Tel. +43(0)732/7802 DW 37119 [email protected] Alexander Fleischanderl Tel. +43(0)732/7802 DW 32190 alexander.fleischanderl@oberban k-service.at Serviceangaben Aufbauorganisation der Oberbank 566 3 Banken Kooperationen 3 Banken Kfz Leasing GmbH Gerhard Schum Dr. Hans Fein Tel. +43/1/534 01 DW 11982 Tel. +43/(0)732/7802 DW 37138 [email protected] [email protected] 3-Banken Wohnbaubank AG, Linz Mag. Christina Mirtl, MBA Erich Stadlberger, MBA Tel. +43(0)732/7802 DW 37119 Tel. +43/(0)732/7802 DW 37550 [email protected] [email protected] Alexander Fleischanderl Mag. Gerald Straka Tel. +43(0)732/7802 DW 32190 Tel. +43/732/7802 DW 37221 [email protected] [email protected] 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H. 3 Banken-Beteiligung-Gesellschaft m.b.H., Linz Niederlassung Linz Mag. Andreas Pachinger Walter Schwinghammer Tel. +43/732/7802 DW 37460 Tel. +43/(0)5 05 333 DW 2000 [email protected] [email protected] Dr. Reinhard Pircher, M.B.L.-HSG 3 Banken IT GmbH, Linz Tel. +43 (505) 333 DW 1500 Karl Stöbich, MBA [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 32609 [email protected] Dr. Dieter Kohl Tel. +43/463/5858 DW 139 Alexander Wiesinger [email protected] Tel. +43/732/7802 DW 32243 [email protected] Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H., Linz Mag. Andreas Pachinger 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz Tel. +43/732/7802 DW 37460 Alois Wögerbauer, CIIA [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 37424 [email protected] Dr. Reinhard Pircher, M.B.L.-HSG Tel. +43 (505) 333 DW 1500 Mag. Dietmar Baumgartner [email protected] Tel. +43/732/7802 DW 37419 [email protected] Serviceangaben Struktur der Oberbank-Gruppe 567 Zentrale A-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Tel. +43/(0)732/78 02 DW 0; Telefax: +43/(0)732/78 02 DW 32040; www.oberbank.at Österreich Zweigniederlassung Linz Nord, A-4020 Linz, Untere Donaulände 36 Bernd Grum, MBA, Tel. +43/(0)732/78 02 DW 37366, [email protected] Zweigstellen:A-4040 Linz – Dornach, Altenberger Straße 9 A-4040 Linz – Harbach, Leonfeldner Straße 75 a A-4020 Linz – Stadthafen, Industriezeile 56 A-4040 Linz – Urfahr, Hinsenkampplatz 1 A-4070 Eferding – Eferding, Stadtplatz 32 A-4240 Freistadt – Freistadt, Linzer Straße 4 A-4210 Gallneukirchen – Gallneukirchen, Hauptstraße 4 A-4060 Leonding – Leonding, Mayrhansenstraße 13 A-4100 Ottensheim – Ottensheim, Hostauerstraße 87 A-4320 Perg – Perg, Herrenstraße 14 A-4150 Rohrbach – Rohrbach, Stadtplatz 16 Zweigniederlassung Linz Süd, A-4020 Linz, Landstraße 37 Mag. Klaus Hofbauer, MBA, Tel. +43/(0)732/774211 DW 31322, [email protected] Zweigstellen:A-4030 Linz – Kleinmünchen, Wiener Straße 382 A-4020 Linz – Neue Heimat, Wegscheider Straße 1 – 3 A-4020 Linz – Spallerhof-Bindermichl, Einsteinstraße 5 A-4020 Linz – Weißenwolffstraße, Weißenwolffstraße 1 A-4020 Linz – Wiener Straße, Wiener Straße 32 A-4470 Enns – Enns, Hauptplatz 9 A-4400 Steyr – Stadtplatz, Stadtplatz 25 A-4400 Steyr – Tabor, Ennser Straße 29 A-4050 Traun – Traun, Linzer Straße 12 A-4050 Traun – St. Martin, Leondinger Straße 2 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen 568 Zweigniederlassung Salzburg, A-5020 Salzburg, Alpenstraße 98 Petra Fuchs, MBA, Tel. +43/(0)662/6384 DW 201, [email protected] Zweigstellen:A-5020 Salzburg – Alter Markt, Alter Markt 4 A-5020 Salzburg – Lehen, Ignaz-Harrer-Straße 40 a A-5020 Salzburg – Liefering, Münchner Bundesstraße 110 A-5020 Salzburg – Maxglan, Neutorstraße 52 A-5020 Salzburg – Schallmoos, Sterneckstraße 55 A-5020 Salzburg – Südtiroler Platz, Ferdinand-Porsche-Straße 10 A-5630 Bad Hofgastein – Bad Hofgastein, Kurgartenstraße 27 A-5500 Bischofshofen – Bischofshofen, Bodenlehenstraße 2 – 4 A-5400 Hallein – Hallein, Robertplatz 4 A-5310 Mondsee – Mondsee, Rainerstraße 14 A-5760 Saalfelden – Saalfelden, Leoganger Straße 16 A-5201Seekirchen – Seekirchen, Bahnhofstraße 1 Zweigniederlassung Innviertel, A-4910 Ried im Innkreis, Friedrich-Thurner-Straße 9 Erich Brandstätter, Tel. +43/(0)7752/680 DW 52214, [email protected] Zweigstellen:A-4950 Altheim, Stadtplatz 14 A-5280 Braunau, Stadtplatz 40 A-5230 Mattighofen, Stadtplatz 16 A-4780 Schärding, Silberzeile 12 Zweigniederlassung OÖ Süd, A-4600 Wels, Ringstraße 37 MMag. Wolfgang Kern, MBA, Tel. +43 / 7242 / 481 DW 249, [email protected] Zweigstellen:A-4600 Wels – Nord, Oberfeldstraße 91 A-4600 Wels – West, Bauernstraße 1, WDZ 9 A-4710 Grieskirchen, Pühringerplatz 3 A-4560 Kirchdorf, Bahnhofstraße 9 A-4550 Kremsmünster, Marktplatz 26 A-4614 Marchtrenk, Linzer Straße 30 A-4810 Gmunden, Esplanade 24 A-4800 Attnang – Puchheim, Dr. Karl-Renner-Platz 2 A-8990 Bad Aussee, Parkgasse 155 A-4820 Bad Ischl, Kaiser-Fr.-Josef-Straße 4 A-4802 Ebensee, Alte Saline 9 A-4663 Laakirchen, Gmundner Straße 10 A-4860 Lenzing, Atterseestraße 20 A-4690 Schwanenstadt, Huberstraße 1 A-4840 Vöcklabruck, Stadtplatz 31 – 33 Zweigniederlassung Niederösterreich und Burgenland, St. Pölten, A-3100 St. Pölten, Linzertor 1 Mag. (FH) Claudio Rojs, Tel. +43/(0)2742/385 DW 73, [email protected] Zweigstellen:A-3300 Amstetten, Hauptplatz 1 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen 569 A-7000 Eisenstadt, Esterhazyplatz 6 a A-3500 Krems, Sparkassengasse 6 A-3430 Tulln, Hauptplatz 9 A-3340 Waidhofen a. d. Ybbs, Unterer Stadtplatz 17 A-2700 Wiener Neustadt, Wiener Straße 25 A-3910 Zwettl, Kuenringer Straße 3 Zweigniederlassung Wien, A-1030 Wien, Schwarzenbergplatz 5 Andreas Klingan, MBA, Tel. +43/(0)1/53421 DW 55010, [email protected] Zweigstellen:A-1090 Wien – Alsergrund, Porzellangasse 25 A-1190 Wien – Döbling, Gatterburggasse 23 A-1220 Wien – Donauspital, Zschokkegasse 140 A-1220 Wien – Donaustadt, Wagramer Straße 124 A-1100 Wien – Favoriten, Sonnwendgasse 13 A-1210 Wien – Floridsdorf, Brünner Straße 42 A-1170 Wien – Hernals, Hernalser Hauptstraße 114 A-1130 Wien – Hietzing, Lainzer Straße 151 A-1080 Wien – Josefstadt, Josefstädter Straße 28 A-1030 Wien – Landstraße, Landstraßer Hauptstraße 114 A-1020 Wien – Leopoldstadt, Taborstraße 11 a A-1230 Wien – Liesing, Lehmanngasse 9 A-1120 Wien – Meidling, Meidlinger Hauptstraße 33 – 35 A-1070 Wien – Neubau, Neubaugasse 28 – 30 A-1140 Wien – Penzing, Linzer Straße 413 A-1010 Wien – Schottengasse, Schottengasse 2 A-1230 Wien – Süd, Laxenburger Straße 244 A-1180 Wien – Währing, Gersthofer Straße 10 A-1040 Wien – Wieden, Rilkeplatz 8 A-1100 Wien – Wienerberg, Wienerbergstraße 9 A-2120 Wien – Wolkersdorf, Wienerstraße 5 A-2500 Baden bei Wien, Beethovengasse 4 – 6 A-3400 Klosterneuburg, Kierlinger Straße 1 A-2100 Korneuburg, Hauptplatz 21 A-2340 Mödling, Hauptstraße 33 A-2380 Perchtoldsdorf, Wiener Gasse 12 A-2320 Schwechat, Franz Schubert Straße 2a Niederlassung Deutschland Geschäftsbereich Süddeutschland, D-80333 München, Oskar-von-Miller-Ring 38 Robert Dempf, MBA, Tel. +49/(0)89/55989 DW 201, [email protected] Zweigstellen:D-86150 Augsburg, Maximilianstraße 55 D-84307 Eggenfelden, Fischbrunnenplatz 11 D-85354 Freising, Johannisstraße 2 D-82110 Germering, Therese-Giehse-Platz 2 D-85053 Ingolstadt, Erni-Singerl-Straße 2 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen 570 D-84028 Landshut, Altstadt 391 D-84453 Mühldorf am Inn, Brückenstraße 2 D-85521 Ottobrunn, Rosenheimer Landstraße 39 D-94032 Passau, Bahnhofstraße 10 D-93047 Regensburg, Bahnhofstraße 13 D-83022 Rosenheim, Luitpoldstraße 9 D-94315 Straubing, Stadtgraben 93 D-85716 Unterschleißheim, Alleestraße 13 D-82515 Wolfratshausen, Bahnhofstraße 28 D-87700 Memmingen, Roßmarkt 5 Geschäftsbereich Deutschland Mitte, D-90443 Nürnberg, Zeltnerstraße 1 Ralf Wenzel, Tel. +49 / 911 / 723 67 – DW 0, [email protected] Zweigstellen:D-63739 Aschaffenburg, Weißenburger Straße 16 D-96047 Bamberg, Franz-Ludwig-Straße 7 a D-95444 Bayreuth, Kanalstraße 17 D-09111 Chemnitz, An der Markthalle 3 – 5 D-03046 Cottbus, Neustädter Straße 8 D-01067 Dresden, Wallstraße 8 D-40217 Düsseldorf, Kaiserteich Elisabethstraße 11 D-99084 Erfurt, Krämpferstraße 6 D-06108 Halle, Große Steinstraße 82 – 85 D-63450 Hanau, Nussallee 7a D-07743 Jena, Kirchplatz 6 D-50667 Köln, Tunisstraße 19-23 D-04109 Leipzig, Dittrichring 18 – 20 D-55116 Mainz, Große Bleiche 17-23 D-92318 Neumarkt i. d. Oberpfalz, Ringstraße 5 D-14467 Potsdam, Berliner Str. 122 D-92637 Weiden, Sedanstraße 6 D-97080 Würzburg, Schweinfurterstraße 4 Geschäftsbereich Deutschland Süd-West, D-73728 Esslingen am Neckar, Küferstraße 29 Stefan Ziegler, Tel. +49/711/370921 -DW 11, [email protected] Zweigstellen:D-73430 Aalen, Bahnhofstraße 10 D-71032 Böblingen, Stuttgarter Straße 10 D-79104 Freiburg, Merianstraße 16 D-74072 Heilbronn, Lohtorstraße 27 D-76133 Karlsruhe, Kaiserstraße 182 D-68165 Mannheim, Friedrichsplatz 8 D-88212 Ravensburg, Eichelstraße 14 D-72764 Reutlingen, Gartenstraße 8 D-89073 Ulm, Walfischgasse 12 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen 571 Zweigniederlassung Tschechien, CZ-12000 Praha 2, nám. I.P.Pavlova 5 Filip Vavruška, Tel. +420/224/1901 DW 15, [email protected] Zweigstellen:CZ-11000 Praha 1 Klimentská 1246/1 CZ-15000 Praha 5 – Smíchov, Portheimka Center náměstí 14 října 642/17 CZ-17000 Praha 7 – Holešovice, Dukelských hrdinů č. 407/26 CZ-18600 Praha 8 – Karlín, Křižíkova 52/53 CZ-27201 Kladno, Osvobozených politických vězňů 339 CZ-60200 Brno, Lidická 20 CZ-60200 Brno, Trniti 491/3 CZ-37001 České Budějovice, nám. Přemysla Otakara II. 6/3 CZ-50002 Hradec Králové, Gočárova tř. 1096 CZ-38101 Český Krumlov, Panská 22 CZ-58601 Jihlava, Masarykovo nám. 10 CZ-37701 Jindrichuv Hradec, Jarošovská 53 CZ-46001 Liberec, Soukenné nám. 156 CZ-77100 Olomouc, Dolni nám. 1 CZ-70200 Ostrava, Stodolní 1 CZ-39701 Písek, Budovcova 2530 CZ-30100 Plzeň, Prešovská 20 CZ-39001 Tábor, Pražská třída 211 CZ-40001 Ústí nad Labem, Hrnčířská 4 CZ-76001 Zlín, Osvoboditelů 91 Zweigniederlassung Ungarn, H-1062 Budapest, Váci út 1 – 3 West End Mag. Peter Szenkurök, Tel. +36/(06)1/29829 DW 37, [email protected] Zweigstellen:H-1027 Budapest – Buda, Henger utca 2 H-1095 Budapest Dél, Soroksári út 30-32 H-1143 Budapest Kelet, Hungária körút 17 – 19 H-4026 Debrecen, Bem tér 14 H-9024 Győr, Hunyadi u. 16 H-6000 Kecskemét, Kisfaludy utca 8 H-3530 Miskolc, Mindszent tér 3 H-8800 Nagykanizsa, Erzsébet tér 23 H-7621 Pécs, Tímár u.2 H-6720 Szeged, Klauzál tér 2 H-8000 Székesfehérvár, Rákóczi út 1 H-9700 Szombathely, Berzsenyi Dániel tér 2 H-2800 Tatabánya, Fő tér 8/a Zweigniederlassung Slowakei, SK-821 09 Bratislava, Prievozská 4/A Mag. Peter Szenkurök, Tel. +421/2/581068 DW 10, [email protected] Zweigstellen:SK-949 01 Nitra, Mostná ulica 70 SK-010 01 Žilina, Jána Kalinčiaka 22 SK-04001 Košice, Továrenská 8 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen 572 Oberbank AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz Telefon: +43/(0)732/7802 Telefax: +43/(0)732/78 58 10 BIC: OBKLAT2L Bankleitzahl: 15000 OeNB-Identnummer: 54801 FN: 79063w, Landesgericht Linz UID: ATU22852606 Oberbank-Stammaktie: ISIN AT0000625108 Internet: www.oberbank.at Kontakt Finanzberichterstattung: [email protected] Kontakt Nachhaltigkeitserklärung: [email protected] Redaktionsschluss: 5. März 2024 Design Umschlag: ALBA Communications Wien Fotografie: Joachim Haslinger (Bild Gesamtvorstand Oberbank AG), Peter Rigaud (Bild Generaldirektor Oberbank AG Dr. Franz Gasselsberger), Mag. Mario Webhofer (Bild Aufsichtsratsvorsitzender Oberbank AG Dr. Andreas König) Die Oberbank verzichtet im Sinne von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung auf eine aufwändige Druckversion ihres Berichtes. Der vollständige Bericht ist auf der Oberbank-Website unter https:// www.oberbank.at/kennzahlen-berichte zu finden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Beträgen auftreten. Disclaimer: Zukunftsbezogene Aussagen Dieser Bericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Oberbank beziehen. Diese Aussagen werden mit Begriffen wie „schätzen“, „erwarten“, „planen“, „rechnen“, „zielen“ etc. umschrieben. Die Prognosen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken – wie die im Risikobericht angesprochenen – eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Mit diesem Bericht ist keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der Oberbank AG verbunden. Auf ein eigenes Glossar wurde im vorliegenden Finanzbericht verzichtet, da entweder bekannte Begriffe verwendet oder spezielle Termini direkt im Text erklärt werden. Impressum Medieninhaber und Herausgeber 573

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