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Nynomic AG — Audit Report / Information 2017
Oct 25, 2018
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Audit Report / Information
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Publication
Nynomic AG
Wedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz zum 31. Dezember 2017
| AKTIVA | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| EUR | EUR | ||
| A. | ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | 21.959,16 | 20.274,08 |
| II. | Sachanlagen | 1.576,56 | 1.748,16 |
| III. | Finanzanlagen | 44.697.149,18 | 24.860.460,39 |
| 44.720.684,90 | 24.882.482,63 | ||
| B. | UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 5.195.837,14 | 3.252.279,46 |
| II. | Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 434.154,87 | 261.537,35 |
| 5.629.992,01 | 3.513.816,81 | ||
| C. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 10.218,24 | 13.082,24 |
| 50.360.895,15 | 28.409.381,68 | ||
| PASSIVA | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| EUR | EUR | ||
| A. | EIGENKAPITAL | ||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 4.785.000,00 | 4.785.000,00 |
| II. | Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung | ||
| geleistete Einlagen | 4.568.550,00 | 0,00 | |
| III. | Kapitalrücklage | 8.007.400,44 | 8.007.400,44 |
| IV. | Bilanzgewinn | 14.377.961,92 | 9.116.040,31 |
| 31.738.912,36 | 21.908.440,75 | ||
| B. | RÜCKSTELLUNGEN | 15.000.758,00 | 370.130,00 |
| C. | VERBINDLICHKEITEN | 3.621.224,79 | 6.130.810,93 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | |||
| EUR 1.812.849,79 (Vj.: EUR 3.297.935,93) | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: | |||
| EUR 1.808.375,00 (Vj.: EUR 2.832.875,00) | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: | |||
| EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00) | |||
| 50.360.895,15 | 28.409.381,68 |
* Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 16. Februar 2018.
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
Allgemeine Hinweise
Die m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik hat ihren Sitz in Wedel und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nr. HRB 6913 PI eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und den ergänzenden Be-stimmungen der Satzung.
Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Aktien sind im Freiverkehr, der kein organisierter Markt gem. § 2 V WpHG ist, zugelassen. Seit Schließung des Entry Standard Ende Februar 2017 werden die Aktien ab dem 1. März 2017 in dem neuen KMU-Segment Scale der Deutschen Börse AG in Frankfurt gehandelt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren ansonsten unverändert die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden gem. § 248 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten aktiviert. Es handelt sich hier um die Erstellung von ERP-Software, die nahezu abgeschrieben ist.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 - 5 Jahre; lineare Methode) vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung von Preissteigerungen notwendig ist. Für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit einem durchschnittlichen marktüblichen Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
In den Forderungen sind kurzfristige Darlehensgewährungen gegenüber Tochterunternehmen sowie Forderungen im Rahmen des Gewinnabführungsvertrags mit der tec5 AG, Oberursel, enthalten.
Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals wird in folgendem Eigenkapitalspiegel dargestellt:
| Zugänge | ||||
| aus | laufender | |||
| Kapital- | Gewinn | |||
| Stand 1.1.2017 | erhöhung | Stand 31.12.2017 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 4.785.000,00 | 0,00 | 0,00 | 4.785.000,00 |
| Zur Durchführung der | ||||
| beschlossenen Kapital- | ||||
| erhöhung geleistete | ||||
| Einlagen | 0,00 | 4.568.550,00 | 0,00 | 4.568.550,00 |
| Kapitalrücklagen | ||||
| Agio | 8.007.400,44 | 0,00 | 0,00 | 8.007.400,44 |
| Bilanzergebnis | 9.116.040,31 | 0,00 | 5.261.921,61 | 14.377.961,92 |
| Eigenkapital gesamt | 21.908.440,75 | 4.568.550,00 | 5.261.921,61 | 31.738.912,36 |
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital ist zum Stichtag in 4.785.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital à EUR 1,00 eingeteilt. Bei allen Aktien handelt es sich um Stammaktien mit je einem Stimmrecht.
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage.
Dem Beschluss des Vorstands vom 28. November 2017 über die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 4.785.000,00 um EUR 285.000,00 auf EUR 5.070.000,00 gegen eine Sachkapitalerhöhung wurde durch den Aufsichtsrat am gleichen Tage zugestimmt. Gegenstand der Sacheinlage sind Stamm- und Vorzugsaktien der LayTec Aktiengesellschaft, Berlin. Der Aufsichtsrat stimmt insbesondere auch den Festsetzungen des Vorstands zum Inhalt der Aktienrechte und den Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere dem Ausgabebetrag von EUR 16,03 sowie ferner dem Ausschluss des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre zu.
Der Ausgabekurs wurde auf Basis eines drei Monatsmittels berechnet. Der Xetra-Schlusskurs (http://www.boerse-frankfurt.de/aktie/kurshistorie/Mut-Aktie/FSE) zum 28. November 2017 betrug EUR 16,81. Die Eintragung der Ausgabe der Aktien wurde am 16. Februar 2018 ins Handelsregister eingetragen.
Genehmigtes Kapital/Bedingtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Juli 2022 ermächtigt worden, das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien um bis zu EUR 2.392.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Das Bezugsrecht der Altaktionäre kann dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Die Bestimmungen zum genehmigten Kapital finden sich in § 4 der Satzung.
Nach teilweiser Ausschöpfung in 2018 von EUR 285.000,00 beträgt das genehmigte Kapital 2017/I noch EUR 2.107.500,00.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2014 um bis zu EUR 478.500,00 zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I).
Unter Aufhebung des bisher bedingten Kapitals 2012 in Höhe von EUR 1.815.000,00, wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.914.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.914.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien (Bedingtes Kapital 2017/I).
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklage beinhaltet Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wurden (Agio).
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Besicherungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Stichtag umfassen:
Verpfändung von Patenten, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern
Verpfändung der Aktien vom Tochterunternehmen tec5 AG
Schuldenbeitritt durch die m-u-t GmbH
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus kurzfristigen Verbindlichkeiten aus laufenden Verrechnungen.
Haftungsverhältnisse
Bei verschiedenen Kreditinstituten bestehen Kreditlinien in Höhe von insgesamt TEUR 3.500 für die m-u-t AG und die m-u-t GmbH. Die m-u-t AG haftet somit gesamtschuldnerisch für die von der m-u-t GmbH in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite. Zum Bilanzstichtag bestanden noch ungenutzte Kreditlinien von TEUR 3.500. Eine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung ist aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten nicht wahrscheinlich.
Die m-u-t AG ist im Rahmen des Anteilskaufs an der APOS GmbH in Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber einem Kreditinstitut eingetreten. Die Bürgschaftserklärungen belaufen sich nominal auf TEUR 200. Eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaftserklärung wird als nicht wahrscheinlich angesehen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen nicht vor.
Mitarbeiter
In 2017 waren durchschnittlich 4 Vollzeit-Arbeitnehmer inklusive Vorstand bei der m-u-t AG beschäftigt.
Wedel, den 29. März 2018
| Fabian Peters | Maik Müller | |
| Vorstand der m-u-t AG | Vorstand der m-u-t AG | |
| Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik | Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik |
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hinter uns liegt erneut ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2017. Die m-u-t AG ist ihrem Anspruch als Technologieführer im Bereich der optischen berührungslosen Messtechnik wieder einmal eindrucksvoll gerecht geworden. Das Jahresergebnis 2017 ist erneut eine deutliche Standortbestimmung – diese fällt durchweg sehr positiv aus.
Der Aufsichtsrat hat auch im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen und den Vorstand fortlaufend bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht.
Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Führung der Geschäfte
Der Vorstand ist seinen Informationspflichten jederzeit nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet.
Zusätzlich wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand der Gesellschaft bei allen wichtigen Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die weitere Konzernkonsolidierung zur Reduzierung der Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteile sowie zur weiteren Ertrags- und Wachstumsstrategie detailliert über Inhalte und Grundlagen informiert. Zudem war der Aufsichtsrat zu jeder Zeit über den vollzogenen Akquisitionsprozess der LayTec AG informiert. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklungen des Konzerns und der Einzelunternehmen in entsprechenden Quartalsberichten, gab Ausblicke auf das laufende Geschäftsjahr und ermöglichte Vergleiche mit vorangegangenen Perioden. Somit war der Aufsichtsrat stets mit aktuellen Informationen und Daten ausgestattet.
Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle legte der Vorstand zeitnah zur Beschlussfassung vor. Zu diesen hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung von gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben seine Entscheidungen zeitnah mitgeteilt.
Der Aufsichtsrat hat seine jeweilige Zustimmung jederzeit zeitnah herbeigeführt, zum Teil mit Beschlüssen im Umlaufverfahren, die nach Gesetz und Satzung der m-u-t AG zulässig sind.
Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat fortlaufend und angemessen über Risikopositionen im Konzern informiert. Operative und strategische Anpassungen wurden dabei jeweils vorgelegt und eingehend zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.
Im Geschäftsjahr 2017 tagte der Aufsichtsrat insgesamt zweimal, und zwar am 11. Mai 2017 und am 06. Dezember 2017. Damit hat der Aufsichtsrat die aktienrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf den Turnus von Aufsichtsratssitzungen eingehalten, da der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 28. Juli 2016 einstimmig beschlossen hatte, nur mindestens eine Sitzung pro Kalenderhalbjahr abzuhalten.
Auf die Bildung von Ausschüssen wurde auch im Geschäftsjahr 2017 verzichtet.
Prüfung und Billigung von Jahres- und Konzernabschluss nebst Jahres- und Konzernlagebericht sowie Prüfung durch den Abschluss- und Konzernabschlussprüfer
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik für das Geschäftsjahr 2017, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des m-u-t Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers rechtzeitig vor der Bilanzaufsichtsratssitzung am 08. Mai 2018 erhalten und zur Kenntnis genommen.
Der von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 gewählte Abschluss- und Konzernabschlussprüfer, die Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, hat den Jahresabschluss nebst Lagebericht sowie den Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht geprüft und erklärt, dass die Grundsätze des Handelsgesetzbuches (HGB) vollumfänglich eingehalten wurden. Sie hat jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
In der Bilanzaufsichtsratssitzung am 08. Mai 2018 wurden sämtliche vorgenannten Unterlagen zusammen mit dem bei der Sitzung anwesenden Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stefan Evers von der Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, in seiner Funktion als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und in Anwesenheit des Vorstands eingehend erörtert. Herr Evers informierte in der Sitzung über den Verlauf und die Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Hinweise von Herrn Evers wurden mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eingehend diskutiert. Vorstand und Abschlussprüfer bzw. Konzernabschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat sämtliche Fragen vollumfänglich beantwortet. Darüber hinaus erklärte der Abschlussprüfer, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess bestehen.
Die eigene vom Aufsichtsrat vorgenommene, eingehende Überprüfung des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 ergab keine Einwände. Den Ergebnissen des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zugestimmt.
Auch die eigene vom Aufsichtsrat vorgenommene, eingehende Überprüfung des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 ergab ebenfalls keine Einwände. Den Ergebnissen des Konzernabschlussprüfers hat der Aufsichtsrat auch hier zugestimmt.
Inhaltlich stimmen die vom Vorstand im Lagebericht und Konzernlagebericht getroffenen Einschätzungen mit den unterjährigen Berichten an den Aufsichtsrat überein. Auf Basis einer eigenen Beurteilung der Lage der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik bzw. des Konzerns und einer eigenen Prognose für die zukünftige Entwicklung kommt der Aufsichtsrat zu den gleichen Einschätzungen wie der Vorstand. Aus Sicht des Aufsichtsrats zeichnen der Lagebericht und Konzernlagebericht ein realistisches Bild der Lage der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik bzw. des Konzerns und deren Perspektiven.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik für das Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen diese erhoben.
Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 in seiner Bilanzaufsichtsratssitzung vom 08. Mai 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik für das Geschäftsjahr 2017 ist damit festgestellt.
Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand
Im Aufsichtsrat und Vorstand hat es in 2017 keine personellen Veränderungen gegeben. Der Aufsichtsrat der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik wurde in der Hauptversammlung am 14. Juli 2017 für eine neue Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, gewählt. Der Vorstandsvertrag von Herrn Fabian Peters mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 wurde im Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Der Vorstandsvertrag von Herrn Maik Müller hat noch eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 und wurde vorzeitig im April 2018 um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der einzelnen Konzerngesellschaften für die im Geschäftsjahr 2017 erbrachten Leistungen sowie die damit verbundene deutliche Zielerreichung.
Außerdem danken wir unseren Kunden, den Geschäftspartnern und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.
Wedel, im Mai 2018
Für den Aufsichtsrat
Hans Wörmcke
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Sonstiger Berichtsteil
Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2018 festgestellt worden.