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Nucletron Electronic AG Management Reports 2019

May 5, 2020

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Management Reports

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Publication

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Zusammengefasster Lagebericht und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019

der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München

Der Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernlagebericht sind in den nachfolgenden Ausführungen in Anwendung des § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.

Die Tochtergesellschaften Nucletron Technologies GmbH, HVC-Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH werden in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen und machen von der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Die vorgenannten Gesellschaften sind befreit im Sinne von § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB.

1. Grundlagen des Konzerns

Geschäftstätigkeit

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, ist seit dem 1. Mai 1987 ein börsennotiertes Unternehmen und übernimmt als Konzernobergesellschaft Aufgaben der strategischen Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung für alle nachgegliederten Tochterunternehmen. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird, soweit erforderlich, gesondert eingegangen. Ihre Aktien sind am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart notiert. Am 31. Dezember 2019 befand sich ein Stimmrechtsanteil größer 75 Prozent bei der Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich.

Organisation

Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die strategische Ausrichtung fest und verfolgt das Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand.

Organe der Gesellschaft

Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft bestand zum 31. Dezember 2019 aus vier Vorständen.

· Bernd Luft, Ingenieur, Dreieich Vorstandsvorsitzender

Erstbestellung: 1998

Ablauf des Mandats: 2020

· Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH), St. Leon-Rot Vertriebsvorstand

Erstbestellung: 2007

Ablauf der Bestellung: 2020

· Ralph Schoierer, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, München Finanzvorstand

Erstbestellung: 2007

Ablauf der Bestellung: 2020

· Robert Tittl, Ingenieur, Kirchseeon Vertriebsvorstand

Erstbestellung: 2007

Ablauf der Bestellung: 2020

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft besteht gemäß § 7 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2019:

· Dr. Dirk Wolfertz, Geschäftsführer, Bad Homburg Vorsitzender

· Hans Schmidt, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik, Rastatt stellvertretender Vorsitzender

· Petra Köppel, Bürokauffrau, München Arbeitnehmervertreterin

Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Konzernstruktur

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, ist das Mutterunternehmen des Nucletron-Konzerns und wurde bereits im Jahr 1954 unter dem Namen Schneider & Co. KG gegründet, bevor etwas mehr als ein Jahrzehnt später die Umbenennung in Nucletron erfolgte. Die Tochtergesellschaften der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft sind die Nucletron Technologies GmbH, München, die HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim, die NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, und unter dieser wiederum die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, sowie die SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist direkt und indirekt zu 100 Prozent an diesen Unternehmen beteiligt; mit Ausnahme der NBL Electronic Beteiligungs GmbH werden alle vorgenannten Unternehmen von zwei Geschäftsführern geleitet und sind operativ tätig. Im Geschäftsjahr 2019 bestanden durchgreifende Ergebnisabführungsverträge zwischen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den zuvor aufgeführten Tochtergesellschaften.

Geschäftsbereiche

Der Nucletron-Konzern entwickelt, fertigt und vertreibt über die operativen Tochtergesellschaften Bauelemente, Geräte und Systeme in den Bereichen Aerospace, Elektromobilität, Industrieelektronik, Kommunikations- und Übertragungstechnik, Medizin- und Analysetechnik, Mikrowellen- und Abschirmtechnik, Militärtechnik, Photovoltaik, Umwelttechnik sowie Schutztechnik. Mit seinem breit gefächerten Portfolio bietet der Nucletron-Konzern ein umfassendes Produkt- und Leistungsangebot. Der Konzern konzentriert sich auf schnell wachsende und technologisch anspruchsvolle Märkte und lässt sich in zwei wesentliche Segmente gliedern:

· Leistungselektronik

· Schutztechnik

Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Ertrags- und Risikostrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden.

Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektromechanische und elektronische Bauteile und Systeme für den Einsatz in der Automobilindustrie, der Elektromobilität und Energiespeicherung, der Kommunikationstechnik, der Mikrowellentechnik, der Optoelektronik, der Photovoltaik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig.

Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor Überspannungen und gegen Hochfrequenzstörungen sowie Lichtwellenleiterverkabelungssysteme für den Einsatz in der Übertragungstechnik. Der Vertrieb dieser Eigenprodukte wird durch elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller in den Bereichen Automatisierungstechnik, Industrieelektronik, Informations- und Medizintechnik ergänzt. Über die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH werden induktive Bauelemente der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München, exklusiv im Verkehrsbereich und der Militärtechnik vermarktet.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Planung und Steuerung des Konzerns verwendet die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Wesentlichen die folgenden Leistungsindikatoren:

· Umsatzentwicklung

· EBIT-Rendite (EBIT/ Umsatz)

· Betriebsergebnis (EBIT) – Ergebnis vor Zinsen und Steuern

Zur Steuerung und Überwachung der operativen Unternehmensleistung der einzelnen Tochtergesellschaften wird von der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft u.a. monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betrieblicher Aufwand und Betriebsergebnis analysiert und mit der ursprünglichen Planung verglichen. Das Liquiditätsmanagement umfasst eine tägliche Statusermittlung, außerdem erfolgt eine wöchentliche Prognose der Liquiditätsentwicklung.

Eine Planung nach Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung wird auf Geschäftsbereichsebene und im Konzern nicht vorgenommen, da die Aufträge im Nucletron-Konzern in der Regel eine Durchlaufzeit zwischen einer Woche und drei Monaten haben. Der Auftragseingang und Auftragsbestand dient zwar als Indikator für die folgenden Monate, ist aber für die Geschäftsentwicklung des gesamten Geschäftsjahres nur bedingt aussagefähig.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der Nucletron-Konzern verwendet seit dem Berichtsjahr 2017 die Umschlagshäufigkeit der Vorräte als nichtfinanziellen Leistungsindikator gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20. Die Umschlagshäufigkeit der Vorräte ergibt sich aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Vorratsvermögens (Summe Vorräte zum 31.12. des Berichtsjahres sowie zum 31.12. des Vorjahres geteilt durch Zwei) zu den Umsatzerlösen des Berichtsjahres. Für 2019 betrug der Wert 8,4 (Vj. 9,4) und bedeutet, dass sich das durchschnittliche Vorratsvermögen 8,4-mal umgeschlagen hat. Die Zunahme der Vorräte gegenüber dem Vorjahr hat zu einer Verringerung der Umschlagshäufigkeit geführt. Der Nucletron-Konzern erachtet einen Wert größer 8,0 für die Umschlagshäufigkeit der Vorräte wegen einer Durchlaufzeit der Aufträge von bis zu drei Monaten als angemessene Zielgröße.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamt- und Branchenentwicklung

Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF[1]) ist die Weltwirtschaft 2019 und 2,9 Prozent gewachsen. Vor Corona wurde für 2020 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent prognostiziert. Für den Euroraum sah der IWF mit einem Wachstum von 1,3 Prozent und 1,4 Prozent in den Jahren 2020 und 2021 (nach 1,2 Prozent in 2019) kaum Veränderungen. Deutschland lag mit einem geschätzten Wachstum von 1,1 Prozent für 2020 über dem Vorjahr (0,5 Prozent).

Zwischenzeitlich wurden die Prognosen von Anfang 2020 von allen Instituten revidiert. So geht der IWF[2] in der April-Ausgabe seines World Economic Outlook mittlerweile von einem Rückgang der Weltwirtschaft um 3,0 Prozent aus. Für den Euroraum wird ein Rückgang von 7,5 Prozent erwartet. Nach Aussage des ifo-Instituts ist eine präzise Vorhersage der volkswirtschaftlichen Kosten der Corona-Krise zum jetzigen Zeitpunkt nahezu unmöglich, da eine hohe Unsicherheit über die weitere Verbreitung des Virus und insbesondere die von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und die Dauer dieser Maßnahmen besteht.

Der Geschäftsklimaindex des ifo-Instituts[3] für Deutschland ist im März 2020 um 8,3 Indexpunkte gefallen. Dabei hat sich die aktuelle Lageeinschätzung um 5,2 Indexpunkte verschlechtert, die Geschäftserwartungen sind um 11,2 Indexpunkte eingebrochen – das sind 4,9 Punkte über dem bisherigen Rekordrückgang im Oktober 2008. Die den aktuellen Ereignissen angepasste Szenarioanalyse des ifo-Institut geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft 2020 um 1,5 Prozent schrumpfen wird. Im kommenden Jahr dürfte sich der Anstieg der Wirtschaftsleistung wieder auf 3,7 Prozent erhöhen.

Der Umsatz mit elektrotechnischen und elektronischen Produkten und Systemen der deutschen Elektroindustrie ist in 2019 um 1,5 Prozent auf EUR 190,5 Mrd. gefallen. Der Inlandsumsatz belief sich auf EUR 89,7 Mrd. (-2,2 Prozent) und der Auslandsumsatz auf EUR 100,8 Mrd. (-0,9 Prozent). Mit Partnern aus dem Euroraum gab es einen Rückgang der Geschäfte um 1,0 Prozent auf EUR 36,9 Mrd. und mit Drittländern um 0,9 Prozent auf EUR 63,9 Mrd. Die Gesamtauftragseingänge der deutschen Elektroindustrie lagen im Jahr 2019 3,2 Prozent unter ihrem Vorjahreswert; dabei nahmen die Auftragseingänge inländischer Kunden um 4,6 Prozent ab, die Auftragseingänge ausländischer Kunden reduzierten sich um 2,2 Prozent. (Quelle: ZVEI[4])

Geschäftsverlauf

Im Folgenden wird der Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns erläutert. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist selbst nicht operativ tätig und erzielt ihre Ergebnisse ausschließlich aus der Ergebnisabführung der Konzernunternehmen. Daher beziehen sich die folgenden Ausführungen im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird gesondert unter Ziffer 4 eingegangen. Die Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns ist 2019 erwartungsgemäß verlaufen; Umsatzerlöse und Ergebnis haben das anvisierte Ziel nahezu erreicht. Die Nachfrage nach elektronischen und elektromechanischen Bauelementen, Modulen und Systemen bewegte sich im Berichtsjahr auf Branchendurchschnitt; der Auftragseingang lag deutlich über Vorjahresniveau und der Auftragsbestand hat sich im Jahresvergleich bedeutend erhöht.

Der zunehmende Wettbewerb im Distributionssektor, der Verlust von Absatzmöglichkeiten durch Produktionsverlagerungen ins Ausland bei einem gleichzeitigen Preisverfall im Inland sowie die Budgetierung der Haushalte der Öffentlichen Hand belasteten die Wettbewerbssituation des Nucletron-Konzerns unvermindert. Dieser Situation versucht der Konzern durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, z.B. im Bereich der Wärmebeherrschung, der Kleb- und Dichtstoffe und den Eigenprodukten, der Erschließung neuer Absatzmärkte sowie einer stärker bedarfs- und kundenorientierten Bevorratung entgegenzuwirken. Ein signifikantes Umsatzwachstum lässt sich aufgrund der Marktsituation aus eigener Kraft nur langfristig generieren.

Lage

Auftragseingang und Auftragsbestand

Der Konzernauftragseingang lag 2019 bei EUR 21,5 Mio. und hat gegenüber Vorjahr um EUR 2,8 Mio. zugenommen. Der Auftragsbestand verbesserte sich währungsbedingt sowie wegen dem gegenüber Vorjahr höheren Auftragseingang, der deutlich über den Konzernumsatzerlösen von EUR 16,5 Mio. liegt, um 55,1 Prozent auf EUR 13,8 Mio.; ein wesentlicher Anteil des Auftragsbestandes im Geschäftsbereich Leistungselektronik lautet auf US-Dollar und der in Euro umgerechnete absolute Auftragswert ist zum Stichtag aufgrund der Wechselkursentwicklung EUR/ USD angestiegen. Ein Vergleich der Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung mit der Jahresplanung ist aufgrund der unterschiedlichen Durchlaufzeit der Aufträge im Nucletron-Konzern und auf Geschäftsbereichsebene nur bedingt aussagefähig.

Umsatz

Die Umsatzerlöse des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2019 um 2,1 Prozent (EUR 0,4 Mio.) auf EUR 16,5 Mio. verringert und liegen 2,7 Prozent unter den Planerwartungen, die einen Anstieg auf EUR 17,0 Mio. vorsahen. Ein Anteil von 75 Prozent (Vj. 76 Prozent) der Umsatzerlöse wurde dabei im Inland erzielt. Im Geschäftsbereich Leistungselektronik war ein Umsatzzuwachs zu verzeichnen, während sich die Umsatzerlöse im Bereich Schutztechnik verringerten.

Umsatzerlöse (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Eigenprodukte 1.561 -40,5 % 2.623 -16,5 % 3.141
Fremdprodukte 14.962 +5,0 % 14.251 +5,8 % 13.470
Summe 16.522 -2,1 % 16.874 +1,6 % 16.611

Ertragsstruktur

Die Gesamtleistung des Nucletron-Konzerns fiel um TEUR 441 und betrug im Berichtsjahr TEUR 16.474. Der Materialaufwand belief sich auf TEUR 11.156 und lag damit um TEUR 244 über dem Vorjahreswert. Der erzielte Rohertrag betrug TEUR 5.318 (Vj. TEUR 6.004) und verringerte sich um 11,4 Prozent im Vergleich zur Vorperiode. Die Rohertragsquote, bezogen auf die Gesamtleistung, sank dadurch um 3,2 Prozentpunkte auf 32,3 Prozent (Vj. 35,5 Prozent).

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind von TEUR 2.853 auf TEUR 2.705 gesunken, das entspricht einer Verringerung von 5,2 Prozent. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung des laufenden Personalaufwands im Zusammenhang mit der Personalentwicklung zurückzuführen sowie geringere variable Vergütungsbestandteile.

Der Zuwachs der Abschreibungen von TEUR 57 in 2018 auf TEUR 305 ist auf die Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse im Berichtsjahr zurückzuführen, der die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr regelt. Mietverhältnisse für Grundstückstücke fallen ebenfalls unter IFRS 16. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an IFRS 16 angepasst, sondern werden weiterhin nach IAS 17 ausgewiesen. Der bisher im Konzernabschluss im sonstigen betrieblichen Aufwand enthaltene Leasingaufwand für Leasinggegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr, wird mit der Erstanwendung in Abschreibung und Zinsaufwand aufgesplittet. Der Leasinggegenstand wird somit wie ein Gegenstand des Anlagevermögens behandelt und führt wegen des Ansatzes im Anlagevermögen zu einer geringfügigen Bilanzverlängerung. Die Aktivierung der Leasinggegenstände hat den Ausweis von entsprechenden Positionen unter den kurz- und langfristigen Schulden in der Passiva zur Folge. Der um IFRS 16 bereinigte Afa-Aufwand für 2019 beläuft sich auf TEUR 98.

Die Anwendung des neuen Rechnungslegungsansatzes nach IFRS 16 bringt eine Verlagerung des Leasingaufwands vom sonstigen betrieblichen Aufwand in die Abschreibungen (TEUR 207) und den Zinsaufwand (TEUR 12) mit sich und führt somit zu einer deutlichen Verringerung dieser GuV-Position. Der sonstige betriebliche Aufwand ist neben den erwähnten IFRS 16-Auswirkungen wegen eines allgemein niedrigeren Verwaltungsaufwands um TEUR 251 (-20,5 Prozent) auf TEUR 969 gefallen. Die Erstanwendung des IFRS 16 ist nahezu ergebnisneutral verlaufen.

Die Kosten-Umsatz-Relation hat sich um 180 Basispunkte verbessert und ist auf 22,3 Prozent gesunken; dies ohne Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von TEUR 305 (Vj. TEUR 57).

Ergebnis

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 1.362 nach TEUR 1.890 im Vorjahr und hat unsere Prognose erfüllt. Maßgeblich für die Ergebnisentwicklung war im Wesentlichen der Rohertragsrückgang um TEUR 686 auf TEUR 5.318. Die Auswirkungen konnten durch die gleichzeitige Verringerung der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (TEUR 148) auf TEUR 2.705 nicht ausgeglichen werden. Die EBIT-Rendite beläuft sich auf 8,2 Prozent (Vorjahresvergleichszeitraum 11,2 Prozent) und liegt geringfügig oberhalb des Planungskorridors. Das EBIT-Ergebnis je Aktie verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 18 Eurocent und beträgt 49 Eurocent.

Das Finanzergebnis ist negativ und beträgt minus TEUR 65 nach TEUR 42 im Vorjahr. Im Berichtsjahr war eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste aus Finanzinstrumenten im Betrag von TEUR 97 erforderlich.

Finanzergebnis (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Zinserträge 64 +1,4 % 63 +85,3 % 34
Zinsaufwand 32 +52,8 % 21 +10,5 % 19
Wertberichtigungsaufwand Finanzanlagevermögen 97 0 0
Finanzergebnis -65 -254,8 % 42 -87,2 % 329

Das Konzernergebnis hat sich in Folge von TEUR 1.341 auf TEUR 903 verringert. Die Ertragssteuerquote liegt mit 30,4 Prozent auf Vorjahresniveau (30,6 Prozent).

Mittelverwendung/ Dividende

Um die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg zu beteiligen, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 3. Juli 2020 für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende von 25 Eurocent je Aktie (Vj. 0,30 €) vorschlagen.

Geschäftsbereich Leistungselektronik

Der Geschäftsbereich Leistungselektronik konnte trotz seines zyklischen Geschäfts mit zum Teil mehrjährigen und im längerfristigen Rhythmus wiederkehrenden Liefervereinbarungen die Branchenentwicklung übertreffen. Eine steigende Nachfrage speziell in den Bereichen Wärmebeherrschung und Kontaminationskontrolle sowie in verschiedenen Gebieten der Elektromobilität und der Energiespeicherung war Anlass für die positive Umsatzentwicklung im Berichtsjahr. Die aus Sicht des Euro ungünstige Wechselkursentwicklung zum US-Dollar im Jahresdurchschnitt (Æ 2019: EUR/ USD 1,11790; Æ 2018: EUR/ USD 1,18100) führte zu einem Anstieg der Beschaffungskonditionen und einer daraus resultierenden schwächeren Rohertragsquote. Die Vorgaben der Jahresplanung in Bezug auf Umsatz und Ergebnisbeitrag konnten in diesem Geschäftsbereich übertroffen werden.

Geschäftsbereich Schutztechnik

Der Geschäftsbereich Schutztechnik besteht aus den Geschäftsfeldern Induktive Bauelemente, Industrieelektronik sowie Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme. Produktionsverlagerungen in Länder außerhalb der EU und eine zurückhaltende Mittelfreigabe der Öffentlichen Hand waren ursächlich, dass die Umsatzerlöse in den Geschäftsfeldern Induktive Bauelemente sowie Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme hinter der Planerwartung blieben. Das Geschäftsfeld Industrieelektronik konnte die Umsatzplanung wegen der kurzen Verfügbarkeiten der nachgefragten Halbleiter- und Silikon-Produkte sowie der bedarfs- und kundenorientierten Bevorratung übertreffen. Die Vorgaben der Jahresplanung konnten in Bezug auf Umsatz und Ergebnisbeitrag in diesem Geschäftsbereich nicht erreicht werden. Die Umsatzerlöse lagen EUR 1,4 Mio. unter Planung; dieser Betrag entfiel im Wesentlichen auf das Geschäftsfeld Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme und führte zu einer erheblichen Ergebnisabweichung von minus 47,1 Prozent.

3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und Personal

Die wesentlichen Bilanzkennzahlen des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt: Das Eigenkapital erhöhte sich um TEUR 142 auf EUR 11,4 Mio. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Konzernergebnis 2019 in Höhe von TEUR 903 bei einer Dividendenzahlung von TEUR 841 für 2018. Bei einer um TEUR 527 auf EUR 15,2 Mio. (Vj. EUR 14,6 Mio.) gestiegenen Bilanzsumme verringerte sich die Eigenkapitalquote um 130 Basispunkte auf 75,4 Prozent (Vj. 76,7 Prozent).

Ertragslage

Die Gesamtleistung verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 441 auf EUR 16,5 Mio., das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent; gleichzeitig ist die Rohertragsquote um 3,2 Prozentpunkte auf 32,3 Prozent gefallen. Auf dem Markt konnten wegen der kurzfristigen Verfügbarkeit aufgrund der bedarfs- und kundenorientierten Bevorratung teilweise höhere Preise für aktive und induktive Bauelemente in den Geschäftsfeldern Industrieelektronik und Induktive Bauelemente erzielt werden, während der Rohertragsbeitrag auf dem Gebiet der Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme bedingt durch den Umsatzrückgang geringer ausgefallen ist. Der EUR/ USD-Wechselkurs betrug zum Stichtag des Berichtsjahres 1,12340 (Vj. 1,14500). Der EUR/ USD-Wechselkurs hat sich im Jahresdurchschnitt stark zugunsten des US-Dollar entwickelt. Der durchschnittliche Wechselkurs betrug für 2019 EUR/ USD 1,11790 nach 1,18100 im Vorjahr (-5,3 Prozent). Dieses aus Sicht des Nucletron-Konzerns schlechtere Wechselkursverhältnis hatte wegen der damit verbundenen Änderung der Beschaffungskonditionen negative Auswirkungen auf die Rohertragsquote im Geschäftsbereich Leistungselektronik. Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR 1.297 (Vj. TEUR 1.932), es wurde zusätzlich durch einen Wertberichtigungsaufwand auf das Finanzanlagevermögen beeinträchtigt.

Die Personalintensität ist um 50 Basispunkte auf 16,4 Prozent der Gesamtleistung gesunken. Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer betragen TEUR 2.705 nach TEUR 2.854 im Vorjahr. Das Ergebnis pro Mitarbeiter verringerte sich bei einer Mitarbeiteranzahl von 38 (Vj. 41) auf TEUR 34 (Vj. TEUR 47).

Nucletron-Konzern (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Auftragsbestand 13.846 +55,1 % 8.930 +24,1 % 7.193
Auftragseingang 21.521 +14,9 % 18.735 +11,6 % 16.782
Gesamtleistung 16.474 -2,6 % 16.916 +1,9 % 16.598
Rohertrag 5.318 -11,4 % 6.004 +16,3 % 5.163
EBIT 1.362 -27,9 % 1.890 +96,7 % 960
EBIT-Rendite 8,2 % -3,0 PP 11,2 % +5,4 PP 5,8 %
Finanzergebnis -65 -254,8 % 42 -87,2 % 329
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.297 -32,8 % 1.932 +49,9 % 1.289
Konzernergebnis 903 -32,6 % 1.341 +36,4 % 983
Materialintensität (von Gesamtleistung) 67,7 % +3,2 PP 64,5 % -4,4 PP 68,9 %
Personalintensität (von Gesamtleistung) 16,4 % -0,5 PP 16,9 % -0,4 PP 17,3 %

Das EBIT und die EBIT-Rendite lagen leicht über dem Zielkorridor der Jahresplanung und profitierten von der über der Erwartung liegenden Umsatzsteigerung im Geschäftsbereich Leistungselektronik.

Finanzlage

Das Finanzmanagement des Nucletron-Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement sowie das Management von Währungs-, Bonitäts- und Ausfallrisiken.

Der Nucletron-Konzern hat im Geschäftsjahr 2019 einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 975 (Vj. TEUR 1.735) erwirtschaftet. Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR 67 (Vj. TEUR -286) und resultiert im Wesentlichen aus dem Abgang von verzinslichen Anleihen, die betragsmäßig die Mittelabflüsse aus Investitionen in das Sach- und Finanzanlagevermögen übertrafen. Die Veränderung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ist auf das erzielte Konzernergebnis, einem niedrigeren Steueraufwand und geringeren latenten Steuern, der Zunahme der Vorräte sowie der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden zurückzuführen. Der Nucletron-Konzern hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Bankverbindlichkeiten zum Abschlussstichtag und verfügt über eine Nettoliquidität (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) von TEUR 4.222 (Vj. TEUR 4.299).

Im Rahmen des zentralen Finanzmanagements erfolgt die Finanzierung des Nucletron-Konzerns über die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, die für diesen Zweck ein konzerninternes Cash-Pooling durchführt um Liquiditätsüberschüsse im Konzern auszunutzen. Der Basiszins der innerhalb des Konzerns gewährten Darlehen ist variabel und orientiert sich am Euribor. Der Nucletron-Konzern verfügte am 31. Dezember 2019 über eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie von TEUR 589, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnte. Damit sind die Hauptziele unseres Finanzmanagements, hohe Finanzkraft und Unabhängigkeit des Nucletron-Konzerns, weiter gesichert.

Die liquiden Mittel werden kurzfristig und risikoarm angelegt. Aufgrund der Bilanzstruktur und der Auftragslage im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses und des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist von einer weiterhin stabilen Lage der Gesellschaft auszugehen.

Nucletron-Konzern (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 974 -43,9 % 1.735 +97,8 % 877
Nettoliquidität 4.222 -1,8 % 4.299 +23,3 % 3.486

Vermögenslage

Das Gesamtvermögen des Nucletron-Konzerns beträgt TEUR 15.176 nach TEUR 14.648 im Vorjahr. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 176 auf TEUR 2.169 reduziert. Die Vorräte sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wegen der bedarfs- und kundenorientierten Lagerhaltung um 6,7 Prozent auf TEUR 2.026 gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um TEUR 79 auf TEUR 1.474 gegenüber dem Vorjahresstichtag.

Die Eigenkapitalquote hat sich zum 31. Dezember 2019 im Wesentlichen wegen der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse und der damit erforderlichen Bilanzierung von Nutzungsrechten verändert. Der erstmalige Ausweis der Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen – gegliedert in kurz- (TEUR 172) und langfristig (TEUR 255) – hat zu einer Bilanzverlängerung geführt. Mitursächlich für die Verringerung der Eigenkapitalquote um 1,7 Prozentpunkte auf 75,0 Prozent ist das niedrigere Konzernergebnis von TEUR 903 (Vj. TEUR 1.341) sowie die höhere Dividendenzahlung von TEUR 841 für das Geschäftsjahr 2018. Am Bilanzstichtag betrug die Anlagedeckung ohne Berücksichtigung der latenten Steuern 184,2 Prozent, d.h. das Eigenkapital überstieg gemeinsam mit den langfristigen Schulden das Anlagevermögen um 84,2 Prozent (Vj. 85,9 Prozent). Die Anlagenintensität ist mit 46,1 Prozent gegenüber Vorjahr gestiegen (+0,4 Prozentpunkte). Die kurzfristigen Schulden liegen mit TEUR 2.196 über dem Vorjahreswert von TEUR 2.127; die Zunahme beruht im Wesentlichen auf gegenüber dem Vorjahr höheren Steuerverbindlichkeiten und dem erstmaligen Ausweis der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen bei einer gleichzeitigen Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Nucletron-Konzern (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Gesamtvermögen (Bilanzsumme) 15.425 +5,3 % 14.648 +5,4 % 13.903
Eigenkapitalquote 75,4 % -1,3 PP 76,7 % +0,1 PP 76,6 %
Anlagendeckung 187,8 % +1,9 PP 185,9 % +5,3 PP 180,6 %
Anlagenintensität 46,1 % +0,4 PP 45,7 % -1,6 PP 47,4 %
kurzfristige Schulden 2.196 +3,3 % 2.127 +9,7 % 1.939
Reichweite Vorräte (in Tagen) 45 +9,8 % 41 +10,8 % 37
Umschlagshäufigkeit Vorräte 8,4 -10,6 % 9,4 -3,1 % 9,7

Personal

Die Anzahl der Mitarbeiter im Konzern betrug in der Berichtsperiode 38 (Vj. 41). Die Mitarbeiter repräsentieren den Nucletron-Konzern gegenüber Kunden und Lieferanten. Sie tragen unmittelbare Verantwortung für das operative Geschäft. Zur Sicherung der hohen Beratungsqualität und Fachkompetenz finden regelmäßige Schulungen in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und EDV sowie zu den relevanten rechtlichen Vorschriften statt. Die Neueinstellung von qualifizierten Vertriebsmitarbeitern lässt sich an den verschiedenen Standorten des Konzerns unterschiedlich erfolgreich realisieren.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist insbesondere in Anbetracht der Corona-Pandemie und der davon beeinflussten allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland unverändert als stabil zu bezeichnen. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses wird diese durch den Vorstand als verhalten positiv beurteilt. Die Finanz- und Kapitalstruktur des Nucletron-Konzerns ist weiterhin sehr solide und das komfortable Liquiditätspolster sowie die gute Eigenkapitalausstattung gibt dem Konzern eine hohe finanzielle Unabhängigkeit.

4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

Anders als der Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde liegen, wird der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft mit Sitz in München ist die Konzernobergesellschaft des Nucletron-Konzerns und ist als solche für die strategische Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung sowie das zentrale Finanzmanagement der nachgegliederten Tochterunternehmen zuständig. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften.

Der Geschäftsverlauf der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft entspricht weitgehend dem des Nucletron-Konzerns, welcher im Abschnitt „Geschäftsverlauf“ im Wirtschaftsbericht unter Ziffer 2 ausführlich beschrieben ist.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse von TEUR 497 betreffen fast ausschließlich Erlöse aus Vermietungen und der Weiterbelastung von Aufwendungen für Managementumlagen gegenüber verbundenen Unternehmen und liegen um TEUR 84 über dem Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit TEUR 11 deutlich unter Vorjahresniveau (Vj. TEUR 72). Das Ziel einer stabilen Erlösentwicklung wurde nicht erreicht.

Der Personalaufwand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft von TEUR 210 (Vj. TEUR 237) stammt aus der Vergütung des Vorstands sowie ehemaliger Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihrer Hinterbliebenen, die im Bericht über die Vergütung der Organmitglieder unter Ziffer 10 erläutert ist. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft bewegten sich mit TEUR 339 auf Vorjahresniveau (TEUR 340).

Das Finanzergebnis der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft resultiert aus Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Zinserträgen aus konzerninternen Finanzierungsmaßnahmen und Erträgen aus verzinslichen Anleihen. Es beträgt im Berichtsjahr TEUR 1.396 nach TEUR 2.032 im Vorjahr und wurde durch geringere Ergebniserträge und notwendige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen beeinflusst.

Die Zinserträge von TEUR 251 stammen überwiegend aus verbundenen Unternehmen (TEUR 180). Die Zinsaufwendungen von TEUR 5 sind ausschließlich der auszuweisenden Aufzinsung von Pensionsrückstellungen geschuldet.

Nucletron Electronic AG (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Finanzergebnis 1.396 -31,3 % 2.032 +100,2 % 1.015
Gewinne aus Ergebnisabführungsverträgen 1.254 -30,5 % 1.804 +113,2 % 846
Aufwendungen aus Verlustübernahme 0 0 -100,0 % 40
Zins- und Beteiligungserträge 251 +2,0 % 246 +10,3 % 223
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5 -16,7 % 6 -14,3 % 7

Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 396 (Vj. TEUR 591). Der Jahresüberschuss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist von TEUR 1.324 auf TEUR 909 gefallen Die Prognoseerwartung des Vorjahres hinsichtlich eines geringeren EBIT ist eingetreten, die umsatzbezogene EBIT-Rendite ist annähernd gleichgeblieben.

Finanz- und Vermögenslage

Die Veränderungen im Sachanlagevermögen sind auf die Erneuerung der Konzern-Serverinfrastruktur und die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen, diese betrugen TEUR 46 (Vj. TEUR 21). Die Finanzanlagen haben sich wegen der vorzeitigen Ablösung von verzinslichen Anleihen und der erforderlichen Wertberichtigung gegenüber dem Vorjahr um TEUR 372 verringert und betragen TEUR 4.296. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 8.240 (Vj. TEUR 7.637) resultieren im Wesentlichen aus dem allgemeinen Verrechnungsverkehr mit den verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich in diesem Zusammenhang um TEUR 611 auf TEUR 8.210 erhöht. Die Bilanzstruktur, die Beziehung zwischen dem langfristig gebundenen Vermögen, dem kurzfristig gebundenen Vermögen und den liquiden Mitteln, hat sich im Vorjahresvergleich leicht verändert. Der Wert des langfristig gebundenen Vermögens sank wegen der Abnahme der Finanzanlagen auf TEUR 5.133 (Vj. TEUR 5.421). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände stiegen um TEUR 603 auf TEUR 8.240, während die liquiden Mittel um TEUR 121 auf TEUR 3.185 anwuchsen. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 31,0 Prozent nach 33,6 Prozent im Vorjahr.

Die Eigenkapitalquote beträgt im Berichtsjahr 89,6 Prozent nach 91,6 Prozent. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen ist wegen erforderlicher Steuerrückstellungen um TEUR 114 höher ausgefallen (Vj. TEUR 865).

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Der Vorstand beurteilt die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Berichtszeitpunkt als stabil und verweist auf die Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage unter Ziffer 3 und deren Gültigkeit für die Gesellschaft. Die Gesellschaft erwartet im Geschäftsjahr einen stabilen Umsatz und ein, in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften, voraussichtlich deutlich geringeres Finanzergebnis.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die im Prognosebericht für den Nucletron-Konzern beschriebenen Erwartungen gelten auch für die Geschäftsentwicklung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft. Vor der Corona-Krise erwartete die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für 2020 bei einem geringeren Umsatz ein um ca. 15 Prozent besseres EBIT und einer von Umsatz- und EBIT-Entwicklung abhängigen EBIT-Rendite.

Die wesentlichen Chancen und Risiken der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft leiten sich von den Chancen und Risiken ihrer operativen Tochtergesellschaften ab. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Weitere Informationen finden sich im Prognose-, Chancen- und Risikobericht unter Ziffer 5. Die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erfolgt unter Ziffer 6.

5. Prognose, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Dieser Prognosebericht berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannt waren und die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns beeinflussen können.

Geschäftspolitik und Strategie

Nucletron hält für 2020 und die Folgejahre an seiner Geschäftspolitik und Strategie fest, durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, der Erschließung neuer Absatzmärkte sowie durch das Produktportfolio ergänzende Akquisitionen ihre Marktposition auszubauen. Mit seiner soliden Bilanzstruktur sieht sich Nucletron gut positioniert, die Strategie erfolgreich umzusetzen.

Absatzmärkte und Produkte

Der Nucletron-Konzern erwirtschaftet rund 75 Prozent (Vj. 76 Prozent) seiner Umsätze in Deutschland, der Rest wird überwiegend im europäischen Ausland generiert. Der Nucletron-Konzern hält an seiner langfristigen Wachstumsstrategie fest; wir wollen sowohl in neuen als auch in den Märkten wachsen, in denen Nucletron bereits vertreten ist und starke Positionen besetzt. Dazu zählen vor allem Anwendungsgebiete in der Kommunikations- und Übertragungstechnik sowie der Wärmebeherrschung, auch in der Automobilindustrie, und innovative Anwendungen im Bereich der Elektromobilität und Energiespeicherung. Die künftige Entwicklung des Nucletron-Konzerns wird wesentlich von dem Abschluss neuer Liefervereinbarungen, den Eigenproduktinnovationen und der Erschließung neuer Märkte, auch international, angetrieben werden. Nucletron bieten sich Wachstumsmöglichkeiten außerhalb Deutschlands im Wesentlichen durch den Vertrieb ihrer Eigenprodukte. Auf dem Gebiet der Wärmebeherrschung und Silikone bieten sich der Gruppe gegebenenfalls auch Chancen in der Automobilindustrie. Die innerhalb des Konzerns vorhandenen Fertigungskapazitäten werden den Markterfordernissen ständig angepasst und neu ausgerichtet.

Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Die Anfang 2020 veröffentlichten Konjunkturprognosen gingen für dieses Jahr übereinstimmend von einem abgeschwächten aber weiterhin aufwärtsgerichteten Wachstum der Weltwirtschaft aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF[5]) rechnete im Januar noch mit einem Wachstum der Weltwirtschaft von 3,3 Prozent in 2020 und 3,4 Prozent für 2021. Vor dem Hintergrund der seit Februar weltweit grassierenden COVID-19 Pandemie rechnet der IWF[6] nun mit einem Rückgang der Weltwirtschaft um drei Prozent – ein noch stärkerer Rückgang als in der Finanzkrise 2008/ 2009. Vorausgesetzt die Infektionszahlen gehen in der zweiten Jahreshälfte stark zurück und die weitreichenden Beschränkungen können nach und nach aufgehoben werden, kann mit der entsprechenden politischen Unterstützung in 2021 ein Wachstum von 5,8 Prozent generiert werden. In Summe geht das Unternehmen bei seinen Prognosen von einer insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Coronavirus verhaltenen Entwicklung der Konjunktur und der Weltwirtschaft aus.

Entwicklung des Nucletron-Konzerns

Eine Prognose für 2020 ist wegen der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise mit großen Unsicherheiten versehen, die Prognosezuverlässigkeit ist in Folge für 2020 unterdurchschnittlich. Entscheidend für die Entwicklung in Deutschland und des Nucletron-Konzerns wird sein, wie wirksam die schnellen und umfangreichen Rettungsprogramme zahlreicher Regierungen und die Hilfen der Notenbanken umgesetzt können und wie schnell es gelingt, die wirtschaftliche Aktivität nach Eindämmung der Pandemie wieder hochzufahren. Sollte sich die Pandemie jedoch länger hinziehen und gegebenenfalls eine neue Ansteckungswelle auslösen, kann das Wiederhochfahren der wirtschaftlichen Aktivitäten ins Stocken geraten. Für die Entwicklung der Nucletron Gruppe ist das Geschäft mit Eigenprodukten und Systemen in Deutschland sowie ein uneingeschränkter grenzüberschreitender Warenverkehr von wesentlicher Bedeutung. Geopolitische Einflüsse können im Bereich der Eigenprodukte die Wachstumspotenziale in den übrigen Märkten stark beeinträchtigen. Der Vorstand verfolgt deshalb kontinuierlich die aktuellen Entwicklungen im Euroraum und den für uns wichtigen Märkten, um bei Anzeichen für eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage schnell und konsequent – gegebenenfalls mit weiteren Kostensenkungsmaßnahmen – reagieren zu können.

Nucletron prüft auch 2020 alle Tätigkeiten und Aktivitäten der Gruppe im Hinblick auf Ergebnisbeitrag und Optimierungspotenzial. Der Nucletron-Konzern wird eine zurückhaltende Ausgabenpolitik verfolgen und in Sachen Investitionen die Schwerpunkte auf Projekte, Bereiche und Regionen setzen, die mittelfristig die besten Wachstumsaussichten versprechen. Für den Geschäftsbereich Leistungselektronik wird die weitere Entwicklung in der Elektromobilität und alternativer Antriebstechniken sowie in den Bereichen der Energiespeicherung und der Wärmebeherrschung von entscheidender Bedeutung sein. Für 2020 geht Nucletron im Geschäftsbereich Schutztechnik von einer positiven Entwicklung des Verteidigungsgeschäfts und im Bereich der Übertragungstechnik aus; das Industriegeschäft wird stark rückläufig erwartet. Langfristig gehen wir weiterhin von einem Wachstum in diesen Bereichen aus und erwarten für 2020 trotz erfreulicher Zahlen im ersten Quartal einen Rückgang der Umsatzerlöse.

Zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts deuten die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der pandemischen Ausbreitung des Corona-Virus auf eine deutliche Verschlechterung der konjunkturellen Lage hin. Eine Quantifizierung ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Abschlussberichts nicht möglich. Vor der Corona-Krise war es das Gesamtziel des Nucletron-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 den organisch erzielten Umsatz zu steigern. Ursprünglich erwartete der Vorstand Konzernumsatzerlöse über EUR 17,0 Mio. bei einem EBIT zwischen TEUR 1.200 und TEUR 1.300. Das entspricht einer EBIT-Rendite zwischen 7,1 und 7,7 Prozent. Das Konzernergebnis sollte ca. TEUR 850 betragen. Darüber hinaus erwartete die Nucletron eine Umschlagshäufigkeit der Vorräte von 8,0 bis 8,5 für das Geschäftsjahr 2020. Für den Geschäftsbereich Leistungselektronik wurde eine Abnahme der Umsatzerlöse um 8,5 Prozent erwartet, bei einer gleichzeitigen Zunahme um 18,0 Prozent in der Schutztechnik. Hinsichtlich des Ergebnisbeitrags wurde für die Leistungselektronik ein Rückgang von ca. 25 Prozent und für die Schutztechnik eine Verdoppelung im Vergleich zu 2019 erwartet. Ein mögliches über die Planung hinausgehendes Wachstum würde, sofern es denn eintreten sollte, vermutlich ausschließlich im Geschäftsbereich Schutztechnik generiert. Auf Basis der Jahresplanung soll der Ergebnisbeitrag aus dem Lieferbeginn realisierter Projekte, insbesondere im Geschäftsbereich Schutztechnik, sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte durch unsere Eigenprodukte resultieren. Das prognostizierte Ergebnis beruht im Wesentlichen auf einem konstanten Umsatzanteil von Produkten aus Eigenfertigung bei gleichbleibenden Beschaffungskonditionen. Die Entwicklung der EBIT-Rendite ist abhängig vom Verlauf der Umsatz- und EBIT-Entwicklung:

· Verläuft die Entwicklung parallel, bleibt die EBIT-Rendite unverändert.

· Bei einer im Vergleich zum EBIT stärkeren Umsatzentwicklung fällt die EBIT-Rendite,

· bei einer im Vergleich zum EBIT schwächeren Umsatzentwicklung steigt die EBIT-Rendite.

Umsatz- und Ergebnisbeitrag sollte von beiden Geschäftsbereichen in annähernd gleicher Höhe ausfallen.

Diese Ergebnisprognose folgte den Zielsetzungen des Vorstands vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zum Berichtszeitpunkt können die Auswirkungen der entstehenden gesamtwirtschaftlichen Folgen der Epidemie in Deutschland auf den Geschäftsverlauf der Nucletron Gruppe nicht abgeschätzt werden. Die wirtschaftliche Krise wird das EBIT 2020 belasten. Es ist mit einer sinkenden Nachfrage, Preissteigerungen im Beschaffungs- und Transportsektor und Beeinträchtigungen der Lieferketten zu rechnen.

Die zuvor erwähnten Prognosen gelten uneingeschränkt für die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.

Chancen- und Risikobericht

Risiken sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Ursächlich ist das Risiko mit einem Wagnis verbunden.

Chancen sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Auch eine mögliche Auswirkung eines Risikos wird als Chance bezeichnet.

Der Nucletron-Konzern ist einer Reihe von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Um diesen Chancen und Risiken frühzeitig und kontrolliert begegnen zu können, unterliegen wesentliche Geschäftsprozesse einem internen Überwachungs- und Steuerungssystem. So können erforderliche Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.

Dem Vorstand sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes außer den genannten Risiken, keine weiteren, den Bestand der Gesellschaft gefährdenden, Risiken bekannt. Die nachfolgend geschilderten Risiken besitzen in ihrer Aussage für beide Geschäftsbereiche Gültigkeit.

Risikomanagement

Zur Identifizierung, Überwachung und Steuerung sämtlicher bestandsgefährdender Risiken dient ein einheitliches Risikomanagementsystem. Dessen Aufgabe ist es, die Gefährdung durch zukünftige Ereignisse zu erkennen und notwendige Schritte zu einer angemessenen Bewältigung einzuleiten. Nach Ansicht des Vorstands können mit diesem Risikofrüherkennungssystem sämtliche wesentlichen und bestandsgefährdenden Risiken angemessen identifiziert werden. Risikobewertungen finden mindestens im Rahmen der jährlich mehrmals stattfindenden Vorstandssitzungen statt. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr gab es nicht.

Das vorhandene Kontroll- und Risikomanagementsystem wurde im Geschäftsjahr auf seine Funktionsfähigkeit beobachtet und von der Unternehmensführung eingesetzt. Risiken werden in vorgeschriebenen Perioden von den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften identifiziert und beurteilt. Um unsere Risiken zu messen und zu überwachen, bedienen wir uns einer Reihe festgelegter Verfahren. Dazu gehören neben einer regelmäßigen internen detaillierten Monatsberichtserstattung an Aufsichtsrat und Vorstand, regelmäßige gemeinsame Treffen der Geschäftsführer der deutschen Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand. Dabei wird neben den Veränderungen von operativen Risiken und des geschäftlichen Umfeldes insbesondere über Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen berichtet. Unterstützt wird dieser Prozess durch Wettbewerbs- und Marktanalysen. So halten wir nicht nur die Risiken im operativen Geschäft, sondern auch offene Währungs- und Zinsrisiken unter Kontrolle. Um die Risiken, denen wir ausgesetzt sind, zu messen, zu überwachen und zu kontrollieren, bedienen wir uns einer Reihe von Management- und Kontrollsystemen, darunter ein konzernweites Planungs- und Berichtswesen. Unser internes Kontrollsystem ist so ausgelegt, dass der Konzernabschluss IFRS entspricht und dementsprechend ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wiedergegeben wird, das mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Im Rahmen unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems werden Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über Risiken informiert.

Folgende Risiken werden vom Risikomanagementsystem aufgrund fehlender Eintrittswahrscheinlichkeiten derzeit nicht betrachtet: Beteiligungsrisiken, Refinanzierungsrisiken, Übernahmerisiken sowie Klima- und Umwelteinflüsse.

Durch die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten unser Geschäft, die Finanzausstattung und die Ergebnisse beeinträchtigt werden. Diese Risiken sind nicht die einzigen, denen wir ausgesetzt sind. Zusätzliche Risiken, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kennen oder die wir derzeit für unwesentlich halten, könnten unser Geschäft ebenfalls beeinflussen. Wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen.

Chancenmanagement

Ziel des Chancenmanagements ist das frühzeitige Erkennen, Beurteilen und Managen zukünftiger Erfolgspotentiale sowie die Ergreifung passender Maßnahmen zur Umsetzung neuer Strategien und Innovationen. Die Identifikation und Nutzung von Chancen (Chancenmanagement) ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens sowie sich kurzfristig ergebende Vorteile zu erreichen. Wesentliche Instrumente des Steuerungs- und Überwachungssystems sind:

· Vorstandssitzungen, auch gemeinsam mit dem Aufsichtsrat

· Strategie- und Jahresplanung

· Monats- und Quartalsberichterstattung

· Produktions- und Kapazitätsplanung

Chancen und Risiken

Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen in der Chancen- und Risikostruktur. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bestehen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Nucletron-Konzerns haben könnten.

Finanz- und Konjunkturrisiko

Die Unsicherheiten und kaum prognostizierbaren Veränderungen der Weltwirtschaft, der Finanzmärkte und der politischen Landschaft können sich negativ auf das Investitionsverhalten von einzelnen Kundengruppen und der öffentlichen Hand auswirken. Ebenso können sich der Zugang zu Märkten und die Bedingungen, zu denen geliefert werden kann, kurzfristig ändern. Aktuell zunehmende Unsicherheiten hinsichtlich der globalen Konjunkturaussichten, u.a. aufgrund der Corona-Krise und des andauernden Handelskonflikts zwischen USA und China, könnten zu ungünstigen Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft führen. Der nun tatsächlich zum 31. Januar 2020 erfolgte Brexit hat das Risiko eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union nicht bestätigt. Nun kommt es darauf an, wie die zukünftige Zusammenarbeit geregelt wird. Die bestehenden Lieferbeziehungen aus Großbritannien könnten mögliche negative Auswirkungen auf die Preis- und Beschaffungssituation haben.

Diese Risiken haben aufgrund aktueller Entwicklungen und der von der Finanz- und Staatsschuldenkrise betroffenen Länder sowie geopolitischen Konflikten weiterhin Bestand. Ein weiteres Andauern oder eine Verschärfung der Krise und der daraus resultierenden Verunsicherungen und erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten können zu Kürzungen bzw. einem Aufschieben und gegebenenfalls bis zu einem Stopp der Investitionsausgaben bei unseren Kunden führen.

Markt- und Vertriebsrisiko

Volatilität und zyklisches Nachfrageverhalten kennzeichnen den Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme. Die Nachfrage hängt von den konjunkturellen Schwankungen der Weltwirtschaft ab, wobei zum Zeitpunkt vor der Corona-Krise für 2020 von einem moderaten Wachstum ausgegangen wurde. Die Schwankungen bei Energie- und Materialkosten aufgrund aktueller Ereignisse sowie die noch immer hohe Volatilität der Wechselkurse werden die Märkte in ihrer Entwicklung weiterhin beeinträchtigen.

Unsere Kunden sind teilweise selbst in zyklischen Branchen tätig und ihr Bedarf an elektronischen Bauelementen, Modulen und Systemen schwankt in starker Abhängigkeit von der Entwicklung ihrer eigenen Märkte, was eine zuverlässige Prognose künftiger Umsatzvolumina und Verkaufspreise erschwert. Die Absatzmöglichkeiten für unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme sind wesentlich von der Freigabe entsprechender Bundesmittel abhängig; über den Zeitpunkt kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Der Nucletron-Konzern ist überwiegend in Märkten aktiv, die durch hohes Innovationstempo und schnellen technologischen Wandel gekennzeichnet sind. Daher besteht grundsätzlich das Risiko, dass auf neue Marktentwicklungen bzw. Technologien nicht schnell genug reagiert werden kann und Marktanteile an den Wettbewerb verloren gehen könnten. Außerdem besteht die Gefahr der Verlagerung weiterer Produktionsstätten durch unsere Abnehmer ins Ausland.

Das Vertriebsrisiko wird durch die Jahresplanung der einzelnen Tochtergesellschaften begrenzt und durch unser monatliches Berichtswesen vom Aufsichtsrat und Vorstand überprüft. Die Vertriebsaktivitäten sollen für Eigenprodukte bzw. Systemlösungen intensiviert werden. Die personelle Erweiterung des Vertriebs und die Erschließung neuer Märkte im Ausland sollen den Konzern insgesamt auf eine breitere Basis stellen und von einzelnen Kunden oder Märkten unabhängiger machen.

Risiken bei den Beschaffungsverträgen

Unser größtes Risiko sind die kurzen Laufzeiten der Beschaffungsverträge mit den Lieferanten unserer Tochtergesellschaften. Durch die Erweiterung des Vertriebsspektrums und den Aufbau neuer Lieferantenbeziehungen will man dieses Risiko zukünftig mindern. Der Umsatzanteil an Eigenprodukten betrug 9,4 Prozent, im Vorjahr 15,5 Prozent.

Währungsrisiken

Der Euro hat stichtagsbezogen im Jahresverlauf 2019 gegenüber unserer wichtigsten Handelswährung dem US-Dollar um 1,9 Prozent an Wert verloren (EUR/ USD 2019: 1,12340; 2018: 1,14500), diese Entwicklung hat sich über den Bilanzstichtag hinaus fortgesetzt. Sollte der Euro insbesondere gegenüber dem US-Dollar weiter an Wert verlieren, könnte dies für den Nucletron-Konzern höhere Einkaufspreise bedeuten, gleichzeitig würde jedoch im Geschäftsbereich Leistungselektronik die absolute Marge bei den in US-Dollar fakturierten Aufträgen sowie der Auftragsbestand wertmäßig steigen.

Das Fremdwährungsrisiko wird innerhalb der Unternehmensgruppe durch Handelsgeschäfte, deren Einkaufs- und Verkaufspreise auf die gleiche Währung lauten, und Gleitklauselvereinbarungen für auf Euro lautende Aufträge sowie bei Bedarf durch Derivatgeschäfte am Finanzmarkt gemindert.

Liquiditäts- und Ausfallrisiken

Aufgrund eines konsequenten Kreditlinienmanagements und einer stetigen Bonitätsüberwachung konnten Ausfallrisiken in der Vergangenheit vermieden werden. Die Liquiditätslage des Konzerns wird einer regelmäßigen Betrachtung und Planung unterzogen.

Personalrisiken

Unser Erfolg hängt von dem umfassenden Wissen, der langjährigen Erfahrung und der dauerhaften Mitwirkung unserer Mitarbeiter ab, die kurzfristig nur sehr schwer ersetzt werden können. Durch fortwährende Maßnahmen versucht der Nucletron-Konzern seine Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und auszubauen. Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße davon ab, dass wir auch künftig in der Lage sind, qualifizierte Fachkräfte einzustellen und zu integrieren, Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden und das Mitarbeiter-Know-how an sich ändernde Markterfordernisse anzupassen. Im Bedarfsfall werben wir erfahrene und hochqualifizierte Ingenieure, Vertriebsmitarbeiter und Führungskräfte an.

IT Risiken

Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb des Unternehmens hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme sowie der ausfallsicheren Vernetzung der einzelnen Unternehmenseinheiten ab. Aufgrund des daraus resultierenden Risikopotentials genießt die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement im Konzern höchste Priorität. Aufgrund der unterschiedlichen Standorte der einzelnen Konzernunternehmen und der dezentralen Datenhaltung an zwei Standorten, haben Verbindungsausfälle kaum Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassungen. Das verbleibende Restrisiko wird durch die Nutzung nicht öffentlicher Netze, verschlüsselter Verbindungen sowie der Einführung redundanter Datenleitungen unterschiedlicher Provider weiter minimiert. Die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit wird durch vertraglich vereinbarte Servicemerkmale und durch die Verwendung von Komprimierungstechniken unterstützt. Vor allem für die geschäftskritischen Bereiche werden hochverfügbare Server mit weitreichenden Redundanzen verwendet. In diesem Zusammenhang wurde die Serverinfrastruktur an einem Standort in 2019 erneuert. Zur Vermeidung von Datenverlusten werden tägliche Sicherungen der Produktivsysteme durchgeführt. Für die geschäftskritischen Daten ist darüber hinaus eine kontinuierliche Spiegelung implementiert. Sollte es trotz der Vorkehrungen zu schwerwiegenden Störungen kommen, ist der Wiederanlauf der Systeme innerhalb tolerierbarer Ausfallzeiten garantiert. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung gewährleistet das sichere Herunterfahren der Server bei einem Netzausfall. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar.

Corona-Pandemie

Aufgrund der hohen Dynamik und der nicht vorhersehbaren weltweiten Entwicklung ist die gesamthafte Risikolage, die sich durch das Corona-Virus ergibt, derzeit noch nicht vollständig abschätzbar. Es können sich Risiken sowohl im Beschaffungsbereich als auch auf Seiten der Produktion und des Absatzmarktes sowie der Liquidität ergeben. Mögliche Folgen sind neben mangelnder Material- und Personalverfügbarkeit auch Transport- und Logistikschwierigkeiten. Mittel- bzw. langfristig kann eine globale Rezession zu einer signifikanten Bedarfsreduktion führen. Der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand stehen mit den jeweiligen Geschäftsleitung ständig in engem Kontakt und befassen sich laufend mit den Entwicklungen hinsichtlich des Corona-Virus, um die Risiken frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen zeitnah einleiten zu können. Der Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2020 ist insoweit nicht wesentlich beeinträchtigt. Durch unser Cash- und Working-Capital-Management und die ausreichend freien Kreditlinien verfügen wir über eine stabile Finanzausstattung.

Chancen

Wesentliche Chancen zur Verbesserung und Beschleunigung der zukünftigen Entwicklung des Konzerns liegen vor allem in Maßnahmen zur Umsatzsteigerung. Dabei sind vor allem Volumen- und Margensteigerung in bestehenden Märkten, regionale Ausweitung des bestehenden Geschäfts, Erschließung neuer Marktpotentiale durch Konzentration auf die Lieferung von Systemlösungen sowie Auf- und Ausbau des Seriengeschäfts im Verteidigungsbereich zu erwähnen. Bei entsprechender Freigabe von Bundesmitteln können unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme von besseren Absatzchancen profitieren. Bedeutende Wachstumschancen können sich dem Nucletron-Konzern auch auf den Gebieten der Elektromobilität und Energiespeicherung sowie der Wärmebeherrschung bieten, sofern sich der Trend zur Elektrifizierung von Fahrzeugen zur Emissionsreduzierung, der regenerativen Energiegewinnung und deren Speicherung unter Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen fortsetzt.

Die wesentlichen Chancen des Nucletron-Konzerns sind untrennbar mit den genannten Risiken verbunden. Neben den allgemein gültigen Chancen unternehmerischer Tätigkeit ergeben sich für uns Chancen vor allem aus den Forderungen nach immer effizienteren Möglichkeiten der Wärmebeherrschung sowie im zukunftsträchtigen Markt regenerativer Energien. Diese Form der Energiegewinnung gewinnt aufgrund der steigenden Rohölpreise und der politischen Unsicherheit in einem Großteil der wichtigsten Erzeugerländer sowie der Infragestellung der friedlichen Nutzung der Kernspaltung weiter an Bedeutung. Unser Geschäftsbereich Leistungselektronik ist in diesem Markt mit seinen Elektromechanik-Produkten außerordentlich gut aufgestellt.

Auch die Wärmebeherrschung ist ein allgegenwärtiges Thema in der Elektro- und Elektronikindustrie. Eine effiziente Wärmeableitung ist im Hinblick auf Wirkungsgrad und Lebensdauer bei immer kleineren Baugrößen unerlässlich. Die von uns vertriebenen wärmeleitfähigen Folien sind universell einsetzbar, Platz sparend, effektiv sowie kostengünstig und in der Medizin- und Analysetechnik, Kommunikationstechnik, Industrieelektronik und Automobilindustrie verwendbar. Wir erachten die Wärmebeherrschung als einen Zukunftsmarkt.

Im Geschäftsbereich Schutztechnik sehen wir die besten Wachstumschancen auf dem Gebiet der Kleb- und Dichtstoffe sowie im forcierten Vertrieb von kundenspezifischen Produkten oder Systemlösungen in Eigenfertigung.

Gesamtrisikoeinschätzung

Aus heutiger Sicht sind für den Nucletron-Konzern keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Eine Zusammenfassung der Einzelrisiken aller Unternehmensbereiche und -funktionen ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Bezogen auf die Gesamtanzahl der Risiken, welche einen wesentlichen Einfluss auf den Nucletron-Konzern haben könnten, ergaben sich nur marginale Veränderungen bezüglich deren Eintrittswahrscheinlichkeit und/ oder der finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Schwerpunkt der Risiken liegt unverändert auf dem zyklischen Nachfrageverhalten am Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme, den kurzen Laufzeiten unserer Beschaffungsverträge sowie den finanzwirtschaftlichen Risiken.

6. Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem

Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

Einführung

Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB ist die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft verpflichtet, im Lagebericht für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr die Hauptmerkmale seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zu beschreiben.

Unter einem IKS werden die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind:

· zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,

· zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie

· zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risikomanagementsystem (RMS) beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahres- bzw. Konzernabschluss erstellt wird.

Beschreibung des internen Kontrollsystems

Die Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und die Erstellung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften finden zentral bei der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft in München in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros statt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das IKS und RMS im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Information

Die Nucletron Gruppe nutzt ein ERP-System (Enterprise Resource Planning) in Verbindung mit einer modernen Analyse- und Darstellungs-Software, mit denen Informationen sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen als auch für Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht werden.

Kontrollmaßnahmen

Die Gesellschaft hat Kontrollmaßnahmen implementiert, die auf den folgenden allgemeinen Grundsätzen beruhen:

· Kontrollmaßnahmen beruhen auf Richtlinien und Verfahrensvorgaben, einschließlich einer allgemeinen Vollmachts- und Unterschriftenregelung, die für alle Abläufe gilt und Vollmachts- und Genehmigungsstufen festlegt.

· Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen.

· Verantwortlichkeiten werden, wo immer möglich, getrennt (Vieraugenprinzip).

· Geschäftsvorfälle sind so weit wie möglich zu dokumentieren.

· Informationssysteme werden durch Zugriffsberechtigungen auf verschiedenen Ebenen gesichert.

Kontrollmaßnahmen bestehen sowohl in Form von Vorabkontrollen zur Vermeidung von Fehlern und Falschdarstellungen als auch aus Kontrollen im Nachhinein zur Aufdeckung bereits geschehener Fehler.

7. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Darüber hinaus verwendet der Nucletron-Konzern im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Zu Beginn einer Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Entsprechend einer Konzernrichtlinie wird kein Handel mit Derivaten betrieben und Finanzanlagen sind nach vorgegebenen Bonitätsratings auszuwählen. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.

8. Übernahmerelevante Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

Gezeichnetes Kapital

Am 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 stimmberechtigte nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus der Vereinbarung zwischen Aktionären ergeben könnten.

Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen

Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen der Übertragung der Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 44 Abs. 1 S. 1 des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) Anwendung findet. Nach dieser Regelung besteht das Stimmrecht aus Aktien, die einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der §§ 33 und 34 WpHG zuzurechnen sind, für die Zeit nicht, in der die Mitteilungspflichten gegenüber der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 33 Abs. 1 oder 2 WpHG nicht erfüllt werden.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital

Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen an ihrem Grundkapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, gemäß § 33 WpHG gemeldet worden:

· Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, Deutschland Anteilsbesitz größer 75 Prozent

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten

Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind

Nach Kenntnis des Vorstands üben die Mitarbeiter, die Aktien der Gesellschaft halten, ihre Stimmrechte unmittelbar aus.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

Die Ernennung und Abberufung des Vorstands regelt der § 84 AktG in Verbindung mit § 85 AktG, wonach der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre bestellt. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Ernennung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands festlegt.

Satzungsänderungen sind entsprechend §§ 179, 133 AktG geregelt. In Absatz 1 des § 179 ist festgelegt, dass jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Der Absatz 2 bestimmt, dass der Beschluss der Hauptversammlung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, bedarf. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen.

In der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft sind keine anderen Kapitalmehrheiten oder sonstige Erfordernisse vorgesehen.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnis zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen.

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand berechtigt bis zum 1. Juli 2021 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.402.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu folgenden Zwecken berechtigt:

· Ausgleich von Spitzenbeträgen;

· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);

· Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

· Ausgabe von Aktien an strategische Partner;

· Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.

Die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus §§ 71 ff. AktG sowie zum Bilanzstichtag aus der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 12. Juli 2019. Der Vorstand ist bis zum 11. Juli 2024 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft beauftragte Dritte ausgenutzt werden.

Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Die Ermächtigung enthält auch Festlegungen über den höchsten und niedrigsten Gegenwert, der jeweils gewährt werden darf.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines Angebots zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre an Dritte zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung des Mittelwertes der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Börse München während der letzten fünf Handelstage vor dem Zeitpunkt der Veräußerung um nicht mehr als 5 Prozent.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu folgenden Zwecken zu verwenden:

· als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

· Verkauf an strategische Partner.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen

Der Vorstand hat keine Kenntnis von berichtspflichtigen Vereinbarungen.

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit einzelnen Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.

9. Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. nach § 315d i.V.m. § 289f HGB sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex ist Teil des zusammengefassten Lageberichts der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Nucletron-Konzerns. Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat die Erklärung zur Unternehmensführung am 23. März 2020 abgegeben und im Internet unter http://web.nucletron.ag/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.html öffentlich zugänglich gemacht.

10. Vergütungsbericht

In unserem Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung unseres Vorstands maßgeblich sind und erläutern die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 11 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von TEUR 3. Zusätzlich erhält der Aufsichtsrat eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von EUR 150,00 je volle EUR 0,01, um die das Konzernergebnis je Stückaktie im jeweiligen Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, den Betrag von EUR 0,25 übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung darf den Betrag der festen jährlichen Vergütung nicht übersteigen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Vergütung. Die Vergütungen werden in Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. des Vorsitzes während des Geschäftsjahres zeitanteilig berechnet (§ 11 Abs. 3 der Satzung). Darüber hinaus werden den Aufsichtsratsmitgliedern Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum satzungsgemäß fixe Vergütungen. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat belief sich ohne Reisekostenerstattungen in 2019 auf TEUR 19 (Vj. TEUR 24).

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen.

Während der aktiven Tätigkeit setzt sich die Vorstandsvergütung aus folgenden Komponenten zusammen:

· Zur erfolgsunabhängigen Vergütung gehören ein monatliches Fixgehalt, Zuschüsse zur Sozialversicherung, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit sowie Versicherungsschutz gegen dienstliche und private Haftpflicht- und Unfallschäden.

· Die erfolgsbezogene Barvergütung ermittelt sich aus einem Prozentsatz des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern abzüglich eines Sockelbetrages sowie einer Tantieme, deren Höhe abhängig von erzielten operativen und betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der verbundenen Unternehmen ist.

· Als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2007 Phantom Stock Optionen. Für jedes volle Geschäftsjahr seiner Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft erhält der Vorstand einen Bonus, der auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft umgerechnet wird. Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien ist an die Kursentwicklung der Nucletron Aktie gekoppelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die virtuellen Aktien anhand des aktuellen Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür vorliegen. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht.

Bemessungsgrundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien ist ein Betrag in Höhe von 0,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragssteuern (nach IAS 1) und vor Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (EBTA) abzüglich eines Sockelbetrages von einer Million Euro. Die Anzahl der virtuellen Aktien wird durch Division der Bemessungsgrundlage mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der Nucletron Aktie an den zwanzig Börsentagen, die der Aufsichtsratssitzung folgen, die den Jahresabschluss billigt, ermittelt und wird auf ganze Aktien aufgerundet. Somit erfolgt die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten Aktien erst im Folgejahr.

Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied sehen die derzeitigen Dienstverträge keine Ansprüche auf Leistungen vor. Im Rahmen des Geschäftsführer-Dienstvertrages eines Vorstandes ist eine Zusage für eine Firmenpension beinhaltet, die sowohl eine Alters- als auch eine Hinterbliebenenversorgung umfasst. Die Höhe des Ruhegehalts ist als fixer prozentualer Betrag des pensionsfähigen Gehaltes vereinbart und beträgt aktuell TEUR 64 pro Jahr.

Die Gesamtbarvergütung aller vier Vorstandsmitglieder (Vj. vier) für das Geschäftsjahr 2019 betrug TEUR 874 (Vj. TEUR 957). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 660 (Vj. TEUR 665), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 72 (Vj. TEUR 160) sowie auf Altersvorsorgeleistungen TEUR 109 (Vj. TEUR 121) und auf anteilsbasierte Vergütungen TEUR 33 (Vj. TEUR 11).

Den Pensionsrückstellungen für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2019 insgesamt TEUR 21 (Vj. TEUR 20) zugeführt.

Die Rückstellungen für Pensionsansprüche ehemaliger Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihrer Hinterbliebenen betrugen zum 31. Dezember 2019 insgesamt TEUR 211 (Vj. TEUR 212). An diesen Personenkreis hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 24 (Vj. TEUR 24) gezahlt.

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 von der Möglichkeit des Opting-Out nach § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und sieht daher von einer individualisierten Veröffentlichung der Vorstandsbezüge ab.

11. Nachtragsbericht

Die Entstehung und schnelle Verbreitung des Corona-Virus seit Anfang 2020 hat sich auf die Geschäfts- und Wirtschaftstätigkeit nicht nur in China, sondern weltweit ausgewirkt. Eine Einschätzung des finanziellen Effekts dieses Ereignisses auf Nucletron war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts nicht möglich, weil das Ausmaß der Verbreitung und die Folgen für das Geschäft von Nucletron nicht abschätzbar war.

12. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufgestellt und hierzu folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."

Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und ihr Engagement in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Der Vorstand dankt den Führungskräften für die tatkräftige Unterstützung bei der Erfüllung unserer Konzernziele.

München, den 27. März 2020

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand

gez. Robert Tittl, Vorstand

[1] IWF Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook January 2020

[2] IWF Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook April 2020: Chapter 1

[3] Ifo-Institut, Konjunkturprognose Frühjahr 2020

[4] ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Die deutsche Elektroindustrie – Daten, Zahlen und Fakten März 2020

[5] IWF Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook January 2020

[6] IWF Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook April 2020: Chapter 1

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

EUR 31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 787.090,81 793.838,81
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 49.651,00 1.974,00
836.741,81 795.812,81
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.274.900,73 2.274.900,73
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.021.437,87 2.349.992,43
4.296.338,60 4.624.893,16
5.133.080,41 5.420.705,97
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.209.908,77 7.599.000,37
2. sonstige Vermögensgegenstände 30.466,05 37.906,70
8.240.374,82 7.636.907,07
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.185.015,99 3.064.166,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.190,00 3.080,00
16.560.661,22 16.124.859,60
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.804.342,00 2.804.342,00
II. Kapitalrücklage 347.381,40 347.381,40
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 260.000,00 260.000,00
2. Andere Gewinnrücklagen 10.555.645,94 9.805.645,94
10.815.645,94 10.065.645,94
IV. Bilanzgewinn 865.930,79 1.548.068,51
Summe Eigenkapital 14.833.300,13 14.765.437,85
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 191.419,00 197.282,00
2. Steuerrückstellungen 399.000,00 298.763,77
3. sonstige Rückstellungen 388.275,00 369.445,00
978.694,00 865.490,77
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28.209,38 8.449,78
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 704.059,48 472.583,54
3. sonstige Verbindlichkeiten 16.398,23 12.897,66
davon aus Steuern in EUR: 3.653,81 (7.391,66)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit in EUR: 0,00 (115,55)
748.667,09 493.930,98
16.560.661,22 16.124.859,60

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

EUR 2019

EUR
2018

EUR
1. Umsatzerlöse 497.179,89 413.255,23
2. sonstige betriebliche Erträge 10.753,59 507.933,48 71.768,27
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -171.113,00 -193.218,88
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -38.787,68 -209.900,68 -43.743,76
davon für Altersversorgung in EUR: -29.189,05 (Vj. -35.108,36)
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -45.838,58 -21.157,70
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -339.300,34 -340.460,72
7. Erhaltene Gewinne auf Grund eine Gewinn- oder Teilgewinnabführungsvertrags 1.253.969,00 1.803.642,37
davon von verbundenen Unternehmen in EUR: 1.253.969,00 (Vj. 1.803.642,37)
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 408,35 443,72
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 251.309,26 245.931,54
davon aus verbundenen Unternehmen in EUR: 180.287,98 (Vj. 174.167,35)
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -103.891,07 -11.538,42
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.123,00 1.396.672,54 -6.136,00
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -396.345,28 -591.206,21
14. Ergebnis nach Steuern 913.221,14 1.327.579,44
15. sonstige Steuern -4.056,26 -4.056,26
16. Jahresüberschuss 909.164,88 1.323.523,18
17. Gewinn-/ Verlustvortrag aus Vorjahr 1.548.068,51 1.925.630,83
18. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in andere Gewinnrücklagen -750.000,00 -1.000.000,00
19. Ausschüttungen -841.302,60 -701.085,50
20. Bilanzgewinn 865.930,79 1.548.068,51

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Aufgrund ihrer Börsennotierung am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gilt die Gesellschaft als eine große Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m. § 264d HGB. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 77760 eingetragen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der Bewertung der Pensionsrückstellungen unverändert beibehalten.

Das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 33 Jahren linear vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Grundlegende Annahmen der Berechnung sind der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre von 2,75 Prozent, die Lohn- und Gehaltsdynamik sowie die Rentendynamik von 0 Prozent, die Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0 Prozent sowie die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln 2018G.

Die Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt für die Organschaft auf der Ebene der Gesellschaft als Organträger. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge aller in die Organschaft einbezogenen Unternehmen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Auf die Aktivierung einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird verzichtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Finanzanlagen

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 gem. § 285 Nr. 11 HGB stellt sich wie folgt dar:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital

in %
Eigenkapital 31.12.2019

TEUR
Jahresergebnis 2019 nach Gewinnabführung

TEUR
Nucletron Technologies GmbH, München 1) 100 383 0
HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim 1) 100 26 0
NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München 1) 100 288 0
Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München 1) 100 51 0
SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim 1) 100 282 0

1) Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft nach dem Grundsatz der Vollkonsolidierung – die Jahresergebnisse sind jeweils nach Ergebnisabführung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristige Darlehen und Forderungen aus den Ergebnisabführungen. Diese sind mitzugehörig zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie zu sonstige Vermögensgegenstände.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2019 bestand das Grundkapital aus 2.804.342 Stück nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 1. Mai 1987 am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gehandelt.

Am Grundkapital der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hält die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, mehr als 75 Prozent. Sie hat am 26. September 2003 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG a.F. mitgeteilt, dass die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH am 24. September 2003 die Schwelle von 75 Prozent der Stimmrechte an der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überschritten hat.

Genehmigtes Kapital

Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist der Vorstand gemäß § 202 AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.402.000 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

- zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet;

- zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

- zur Ausgabe von Aktien an strategische Partner;

- bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 hat die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, sofern die gesetzlich vorgesehene Rücklage für eigene Anteile gebildet werden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt bis 11. Juli 2024 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Zusammen mit bereits erworbenen Aktien dürfen nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals auf eigene Aktien entfallen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt je nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen(-sbeteiligungen) zu verwenden oder sie an strategische Partner zu veräußern. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage stammt aus Agiobeträgen im Rahmen der im Jahr 2003 durchgeführten Kapitalerhöhung.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:

2019

TEUR
2018

TEUR
Gesetzliche Rücklage
1. Januar/ 31. Dezember 260 260
Andere Gewinnrücklagen
1. Januar/ 31. Dezember 10.556 9.806
10.816 10.066

Bilanzgewinn/ Gewinnvortrag/ Gewinnverwendungsvorschlag

Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem im Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft beträgt zum 31 Dezember 2019 TEUR 866 und enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 1.548, der aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 12. Juli 2019 durch die Zuweisung von TEUR 550 in die Gewinnrücklagen sowie die Dividendenausschüttung von TEUR 841 auf TEUR 157 gemindert wurde. Darüber hinaus hat der Vorstand im Rahmen der Bilanzaufstellung einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von TEUR 200 ebenfalls in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Ausschüttung eines Teilbetrags von TEUR 701 zu beschließen.

Rückstellungen

Pensionsrückstellung

Die Pensionsrückstellung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe seit dem Vorjahresstichtag mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der zurückliegenden zehn Jahre von 2,75 Prozent bewertet. Aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von einem siebenjährigen auf einen zehnjährigen Durchschnittszins ergibt sich zum 31. Dezember 2019 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 8 TEUR (Vj. 11 TEUR). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Die Zinsaufwendungen beinhalten den Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 5. Pensionszahlungen wurden in Höhe von TEUR 24 geleistet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die aktienbasierte Vergütung, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Verpflichtungen im Personalbereich sowie ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeitenspiegel

31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28 8
- davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr 28 8
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 704 473
- davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr 704 473
Sonstige Verbindlichkeiten 17 13
- davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr 17 13
- davon Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren 0 0
- davon aus Steuern 12 8
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 1
749 494

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mitzugehörig zu den sonstigen Verbindlichkeiten.

Latente Steuern

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht grundsätzlich nicht dem sich aus dem Ergebnis der Handelsbilanz ergebenden Steueraufwand. Aus der Passivierung der Pensionsrückstellung ergeben sich aktive latente Steuern. Demgegenüber resultieren im Wesentlichen aus der in Handels- und Steuerbilanz abweichenden Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Forderungen und Bankguthaben sowie der unterschiedlichen Bewertungsansätze im Anlagevermögen passive latente Steuern. Der Steuersatz der Gesellschaft beträgt 30,0 Prozent. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Ein Bilanzausweis erfolgt wie im Vorjahr nicht, da insgesamt ein Überhang aktiver Latenzen über die passiven Latenzen besteht. Auf die Aktivierung der sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird verzichtet.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich um Abschreibungen von Wertpapieren auf den niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB. Von den Abschreibungen entfallen 95 TEUR auf eine Anleihe der Thomas Cook Finance (A19TEU) im Nennwert von 100 TEUR. Damit wurde eine Wertanpassung auf den Börsenkurs zum 31. Dezember 2019 vorgenommen.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Versicherungsverträgen von insgesamt TEUR 99 (Vj. TEUR 99). Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Altersversorgung von jährlich TEUR 24 (Vj. TEUR 18).

Aufsichtsrat

Gemäß § 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Diesem gehörten seit dem 1. Juli 2016 an:

· Dr. Dirk Wolfertz, Dipl. Wirtschaftsingenieur Vorsitzender

· Hans Schmidt, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik stellvertretender Vorsitzender

· Petra Köppel, Bürokauffrau Arbeitnehmervertreterin

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 vier ordentliche Sitzungen abgehalten.

Vorstand und Vertretung

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied:

· Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

Weiterhin Geschäftsführer der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, der NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München, und der Eichhoff Kondensatoren GmbH, Schlitz.

Zur gemeinschaftlichen Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder waren berechtigt:

· Alfred Krumke, Vertriebsvorstand

Weiterhin Geschäftsführer der SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim

· Ralph Schoierer, Finanzvorstand

Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim

· Robert Tittl, Vertriebsvorstand

Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim

Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die individualisierte Angabe der Vorstandsbezüge nach § 285 Satz 1 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB unterbleibt gemäß § 286 Abs. 5 HGB aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 1. Juli 2016.

Die Bezüge des Vorstands bestehen aus einer Grundvergütung, einem vom Ergebnis abhängigen variablen Teil sowie einer Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von aktienbasierten Vergütungen. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gewährt als aktienbasierte Vergütung einen vom Konzernergebnis abhängigen Bonus, der in virtuelle Aktien umgewandelt wird. Deren Wertentwicklung vollzieht die Kursentwicklung der Nucletron Aktien vollständig nach. Nachdem der Vorstand aus dem Konzern ausgeschieden ist, kann er sich den fortgeschriebenen Wert seiner virtuellen Aktien erstatten lassen.

Die auf Rechnung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft geleisteten Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf TEUR 186. Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 128, einen erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 25 und auf aktienbasierte Vergütungen TEUR 33. Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2019 gewährten virtuellen Aktien wird erst nach der Bilanzfeststellung genau festgelegt.

Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin betrugen die Bezüge TEUR 24. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 191.

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich satzungsgemäß auf feste Bezüge von TEUR 12 und erfolgsabhängige variable Vergütungsteile von TEUR 5.

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Die folgende Tabelle enthält die Gesamtbeträge aus Transaktionen mit nahestehenden Personen für das betreffende Geschäftsjahr:

Nahestehende Personen Erlöse aus Verkäufen bzw. Leistungen an nahestehende Personen

TEUR
Käufe von Waren bzw. Bezug von Leistungen von nahestehenden Personen

TEUR
Von nahestehenden Personen geschuldete Beträge

TEUR
Nahestehenden Personen geschuldete Beträge

TEUR
Personen in Schlüsselpositionen des Konzernmanagements 2019 - 186 1 213
(2018) - (165) (1) (193)
Mitglieder des Aufsichtsrats 2019 - 17 - 0
(2018) - (24) - (0)

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres 2019 keinen Mitarbeiter.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf TEUR 56 (Vj. TEUR 54).

Derivative Finanzinstrumente

Zum Stichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Ablauf des Berichtsjahres haben sich die Auswirkungen der „Corona-Virus-Pandemie“ zunehmend auf die Wirtschaft niedergeschlagen. Auch haben Notenbanken vermehrt im Rahmen von Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft Zinssenkungsmaßnahmen ergriffen oder angedeutet. Insoweit können sich auch (indirekte) Auswirkungen auf die Gesellschaft ergeben, indem z.B. börsennotierte Kurse von Aktien oder Anleihen in positiver oder negativer Weise durch die allgemeine Verunsicherung an den Kapitalmärkten beeinflusst werden. Dabei wird es nicht in allen Fällen möglich sein, Ursachen und Wirkungen zweifelsfrei der genannten Pandemie zuzurechnen. Auch ist zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung noch unklar, in welche Richtung und mit welcher Intensität sowie zeitlichen Verzögerung sich etwaige Auswirkungen der Pandemie zeigen werden.

Konzernverhältnisse

Die Gesellschaft ist Konzernmuttergesellschaft der in diesem Anhang aufgeführten Gesellschaften. Sie stellt einen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 für den größten Konzernkreis auf.

Erklärung gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat – als börsennotiertes Unternehmen – für 2019 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und diese den Aktionären auf der Internet-Homepage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

München, den 23. März 2020

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand

gez. Robert Tittl, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
31.12.2019

EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 11.013,23 0,00 0,00 11.013,23
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.027.910,05 12.327,62 0,00 1.040.237,67
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.247,74 74.439,96 18.861,42 68.826,28
1.041.157,79 86.767,58 18.861,42 1.109.063,95
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.872.127,48 0,00 0,00 2.872.127,48
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.370,777,97 180.669,51 408.075,00 2.143.372,48
5.242.905,45 180.669,51 408.075,00 5.015.499,96
6.295.076,47 267.437,09 426.936,42 6.135.577,14
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019

EUR
Zugänge

EUR
Abschreibung im Geschäftsjahr

EUR
Abgänge

EUR
31.12.2019

EUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 11.013,23 0,00 0,00 0,00 11.013,23
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 234.071,24 19.075,62 0,00 0,00 253.146,86
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.273,74 26.762,96 0,00 18.861,42 19.175,28
245.344,98 45.838,58 0,00 18.861,42 272.322,14
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 597.226,75 0,00 0,00 0,00 597.226,75
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 20.785,54 103.891,07 103.891,07 2.742,00 121.934,61
618.012,29 103.891,07 103.891,07 2.742,00 719.161,36
874.370,50 149.729,65 103.891,07 21.603,42 1.002.496,73
Buchwerte
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 787.090,81 793.838,81
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 49.651,00 1.974,00
836.741,81 795.812,81
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.274.900,73 2.274.900,73
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.021.437,87 2.349.992,43
4.296.338,60 4.624.893,16
5.133.080,41 5.420.705,97

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Die in Abschnitt 9 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

· vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

· Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

· Bilanzierung und Bewertung im Rahmen der Beziehungen mit verbundenen Unternehmen (Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen)

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1.) Sachverhalt und Problemstellung

2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

1.) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten „Finanzanlagen“ Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.275 (14,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Um einen möglichen Abschreibungsbedarf auf den niedrigeren beizulegenden Wert zu ermitteln, werden jährlich und/ oder anlassbezogen die Anteile an verbundenen Unternehmen einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Vor diesem Hintergrund und der aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen möglicher Wertminderungen der Anteile an verbundenen Unternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der Komplexität der Bewertung war diese im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Grundlage des Werthaltigkeitstests sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden unter Anwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten des jeweiligen verbundenen Unternehmens. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest bilden. Ferner haben wir die zugrundeliegenden Unternehmensplanungen mit dem Management besprochen und deren Einschätzung der erwarteten Marktentwicklung diskutiert. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen zu überprüfen.

3.) Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Anhang im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ sowie im Abschnitt „Erläuterung zur Bilanz“ im Unterabschnitt „Finanzanlagen“ enthalten.

Bilanzierung und Bewertung im Rahmen der Beziehungen mit verbundenen Unternehmen (Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen)

1.) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 8.210 ausgewiesen. Dies sind 49,6 % der Bilanzsumme. Damit stellen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtvermögens dar. Der Einschätzung der Bonität der verbundenen Unternehmen sowie einer umfassenden Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung der verbundenen Unternehmen die in weiten Teilen ermessensbehaftet ist kommt damit eine erhebliche Bedeutung im Rahmen der Bewertung der Forderungen gegen verbundenen Unternehmen und somit zugleich eine erhebliche Bedeutung im Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zu. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für die Prüfung.

2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst den Prozess der Überprüfung der Saldenidentität und anschließend durch aussagebezogene Prüfungshandlungen die Übereinstimmung der ausgewiesenen Forderungen mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten der jeweiligen verbundenen Unternehmen abgestimmt.

Zudem haben wir die auf der Unternehmensplanung der jeweiligen Tochtergesellschaft basierenden Bonitätseinschätzung nachvollzogen und die zugrundeliegende Planung sowie die Annahmen dieser Planung einer kritischen Würdigung unterzogen. Nach prüferischem Ermessen haben wir zudem die Identifikation potenziell risikobehafteter Forderungen nachvollzogen.

Die Prozesse und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen halten wir für angemessen.

3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Abschnitt „Erläuterungen zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

· den Bericht des Aufsichtsrates,

· die Erklärung zum Corporate Governance Codex,

· die Erklärung zur Unternehmensführung.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

· wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Januar 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Armin Scherer.

Nürnberg, 27. April 2020

**Baker Tilly GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Meyer, Wirtschaftsprüferin

gez. Scherer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Nucletron-Konzern ein gutes Ergebnis erzielen. Dies ist ein Beleg für den täglichen, an den Wünschen unserer Kunden orientierten, Einsatz unserer Mitarbeiter. Unsere Kunden schätzen uns als Partner bei der Entwicklung ihres Geschäfts. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats darf ich persönlich einen herzlichen Dank allen Mitgliedern des Aufsichtsrats für den fortwährenden Einsatz für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter aussprechen sowie für die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit danken. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft entspricht der gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst selbst festgelegten Zielgröße.

Tätigkeit des Aufsichtsrats

Geprägt ist die Arbeit des Aufsichtsrats von einer sehr konstruktiven und sehr transparenten Zusammenarbeit aller Mitglieder. Die gute Zusammenarbeit hat sich im Geschäftsjahr 2019 im Plenum als auch in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er hat sich im Geschäftsjahr 2019 über die Lage des Konzerns regelmäßig informiert und die Geschäftsführung des Vorstands der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überwacht. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, traten nicht auf. Die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat war und ist jederzeit gewährleistet.

Im Geschäftsjahr 2019 fanden insgesamt vier Präsenzsitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt, eine in jedem Quartal. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei jeweils 100 Prozent. Der Vorstand war während der Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig anwesend. Gegenstand der Beratungen im Aufsichtsrat waren die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marktentwicklung, die Wettbewerbssituation, die Umsatz-, Ergebnis- und Personalentwicklung des Nucletron-Konzerns, die Finanzlage als auch die wesentlichen Beteiligungen samt damit zusammenhängender Fragestellungen sowie das Risikomanagementsystem. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem eingehend mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf den Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Lagebericht. Darüber hinaus stimmte sich der Aufsichtsrat – soweit erforderlich – auch außerhalb seiner Sitzungen telefonisch, persönlich und per Email ab.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Lage und Rentabilität der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte und die Risikosituation des Konzerns. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die regelmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand anhand schriftlicher monatlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet. Bei Bedarf forderte der Aufsichtsrat zusätzliche Berichte des Vorstands an und nahm Einsicht in weitere relevante Unterlagen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hatte dadurch jederzeit einen detaillierten Einblick in alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen des Nucletron-Konzerns. Der Aufsichtsrat hat zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, sein Votum abgegeben. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich.

In allen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat folgende Berichte des Vorstands entgegen und erörterte diese eingehend:

· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG inklusive des Berichts über den Markt und Wettbewerb,

· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 2 AktG sowie gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 AktG über den Gang der Geschäfte mit Vorlage des aktuellen Monatsberichts der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften sowie des Nucletron-Konzerns,

· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 AktG, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen.

Daneben sind folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats hervorzuheben:

· In der Sitzung vom 25. März 2019 wurde der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 erörtert und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.

· In der Sitzung vom 29. April 2019 wurde im Beisein des Abschlussprüfers der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 durch den Aufsichtsrat gebilligt. Des Weiteren erfolgte die Beschlussfassung über die Tagesordnung zur Hauptversammlung.

· Aufsichtsratsangelegenheiten (laufend).

· Vorstandsangelegenheiten (laufend).

· Die Risikosituation des Konzerns (laufend).

· Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft in den Geschäftsfeldern der Gruppe, gegebenenfalls auch durch externes Wachstum und die Weiterentwicklung der Konzernstrategie (laufend).

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2021. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzte sich zum 31. Dezember 2019 unter Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwei Mitgliedern der Aktionäre und einem Mitglied der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:

· Herr Dr. Dirk Wolfertz, Vorsitzender

· Herr Hans Schmidt, stellvertretender Vorsitzender

· Frau Petra Köppel, Arbeitnehmervertreterin

Im Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Mitglieder des Vorstands waren am 31. Dezember 2019:

· Herr Bernd Luft, Vorsitzender

· Herr Alfred Krumke

· Herr Ralph Schoierer

· Herr Robert Tittl

Corporate Governance

Seit dem Jahr 2002 ergänzt der Deutsche Corporate Governance Kodex mit Empfehlungen und Anregungen die gesetzlichen Vorschriften. Der Kodex umfasst die gesamte Leitung und Überwachung eines Unternehmens sowie der internen und externen Kontrollmechanismen. Verantwortungsbewusste und transparente Corporate Governance fördert das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Mitarbeiter des Konzerns.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 25. März 2019 ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 gemäß § 161 AktG erneut abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Der Aufsichtsrat prüft die Effizienz seiner Tätigkeit fortlaufend und ist der Ansicht, effizient zu arbeiten.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2019 aufgestellt und dem Aufsichtsrat unverzüglich nach Aufstellung vorgelegt. Diese sind von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählten Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Baker Tilly hat auch die Jahresabschlüsse der wesentlichen Konzerngesellschaften der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft geprüft. Die Schwerpunkte der Prüfung wurden vom Aufsichtsratsvorsitzenden festgelegt und der Abschlussprüfer wurde entsprechend beauftragt. Der Abschlussprüfer hat ferner überprüft, ob ein Überwachungssystem durch den Vorstand eingerichtet worden ist, durch das mögliche existenzbedrohende Risiken rechtzeitig erkannt werden können. Hierzu erklärte der Abschlussprüfer, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und diese geeignet sind, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen.

Der geprüfte Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, der geprüfte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Abschlüsse und Prüfungsberichte waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 27. April 2020 in Anwesenheit des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat direkt und ausführlich über die Ergebnisse seiner Prüfung und über die Prüfungsschwerpunkte berichtet. Er stand für vertiefende Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Es gab keine Einwände bei der Prüfung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss in seiner bilanzfeststellenden Sitzung gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns nach eigener Prüfung angeschlossen.

Abhängigkeitsbericht

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, prüft auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, keine Einwände erhoben.

Dank an Mitarbeiter und Management

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nucletron-Konzerns für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.

Ganz besonders bedanken wir uns auch bei unseren Kunden und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.

München, 27. April 2020

Für den Aufsichtsrat

gez. Dr. Dirk Wolfertz, Aufsichtsratsvorsitzender

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Kodex Kommission zur Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung nicht entsprochen wurde und nicht entsprochen werden soll, weil die Vorteile für die Aktionäre und die Gesellschaft bei Befolgung des Kodex in seiner Gesamtheit, angesichts der Größenordnung und der Struktur der Gesellschaft, in keiner angemessenen Relation zu den Kosten stehen, die mit den erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen verbunden sind. Das Unternehmen ist sich der Bedeutung einer einheitlichen Corporate Governance bewusst, und wird prüfen, welche der Empfehlungen auf das Unternehmen zutreffen um diese innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens umzusetzen.

München, den 23. März 2020

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Dr. Dirk Wolfertz Vorsitzender des Aufsichtsrats