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Nucletron Electronic AG Audit Report / Information 2019

Jul 3, 2020

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Audit Report / Information

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Publication

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns

Der Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernlagebericht sind in den nachfolgenden Ausführungen in Anwendung des § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.

Die Tochtergesellschaften Nucletron Technologies GmbH, HVC-Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH werden in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen und machen von der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Die vorgenannten Gesellschaften sind befreit im Sinne von § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB.

1. Grundlagen des Konzerns

Geschäftstätigkeit

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, ist seit dem 1. Mai 1987 ein börsennotiertes Unternehmen und übernimmt als Konzernobergesellschaft Aufgaben der strategischen Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung für alle nachgegliederten Tochterunternehmen. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird, soweit erforderlich, gesondert eingegangen. Ihre Aktien sind am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart notiert. Am 31. Dezember 2019 befand sich ein Stimmrechtsanteil größer 75 Prozent bei der Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich.

Organisation

Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die strategische Ausrichtung fest und verfolgt das Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand.

Organe der Gesellschaft

Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft bestand zum 31. Dezember 2019 aus vier Vorständen.

· Bernd Luft, Ingenieur, Dreieich Vorstandsvorsitzender

Erstbestellung: 1998

Ablauf des Mandats: 2020

· Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH), St. Leon-Rot Vertriebsvorstand

Erstbestellung: 2007

Ablauf der Bestellung: 2020

· Ralph Schoierer, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, München Finanzvorstand

Erstbestellung: 2007

Ablauf der Bestellung: 2020

· Robert Tittl, Ingenieur, Kirchseeon Vertriebsvorstand

Erstbestellung: 2007

Ablauf der Bestellung: 2020

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft besteht gemäß § 7 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2019:

· Dr. Dirk Wolfertz, Geschäftsführer, Bad Homburg Vorsitzender

· Hans Schmidt, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik, Rastatt stellvertretender Vorsitzender

· Petra Köppel, Bürokauffrau, München Arbeitnehmervertreterin

Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Konzernstruktur

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, ist das Mutterunternehmen des Nucletron-Konzerns und wurde bereits im Jahr 1954 unter dem Namen Schneider & Co. KG gegründet, bevor etwas mehr als ein Jahrzehnt später die Umbenennung in Nucletron erfolgte. Die Tochtergesellschaften der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft sind die Nucletron Technologies GmbH, München, die HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim, die NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, und unter dieser wiederum die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, sowie die SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist direkt und indirekt zu 100 Prozent an diesen Unternehmen beteiligt; mit Ausnahme der NBL Electronic Beteiligungs GmbH werden alle vorgenannten Unternehmen von zwei Geschäftsführern geleitet und sind operativ tätig. Im Geschäftsjahr 2019 bestanden durchgreifende Ergebnisabführungsverträge zwischen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den zuvor aufgeführten Tochtergesellschaften.

Geschäftsbereiche

Der Nucletron-Konzern entwickelt, fertigt und vertreibt über die operativen Tochtergesellschaften Bauelemente, Geräte und Systeme in den Bereichen Aerospace, Elektromobilität, Industrieelektronik, Kommunikations- und Übertragungstechnik, Medizin- und Analysetechnik, Mikrowellen- und Abschirmtechnik, Militärtechnik, Photovoltaik, Umwelttechnik sowie Schutztechnik. Mit seinem breit gefächerten Portfolio bietet der Nucletron-Konzern ein umfassendes Produkt- und Leistungsangebot. Der Konzern konzentriert sich auf schnell wachsende und technologisch anspruchsvolle Märkte und lässt sich in zwei wesentliche Segmente gliedern:

· Leistungselektronik

· Schutztechnik

Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Ertrags- und Risikostrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden.

Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektromechanische und elektronische Bauteile und Systeme für den Einsatz in der Automobilindustrie, der Elektromobilität und Energiespeicherung, der Kommunikationstechnik, der Mikrowellentechnik, der Optoelektronik, der Photovoltaik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig.

Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor Überspannungen und gegen Hochfrequenzstörungen sowie Lichtwellenleiterverkabelungssysteme für den Einsatz in der Übertragungstechnik. Der Vertrieb dieser Eigenprodukte wird durch elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller in den Bereichen Automatisierungstechnik, Industrieelektronik, Informations- und Medizintechnik ergänzt. Über die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH werden induktive Bauelemente der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München, exklusiv im Verkehrsbereich und der Militärtechnik vermarktet.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Planung und Steuerung des Konzerns verwendet die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Wesentlichen die folgenden Leistungsindikatoren:

· Umsatzentwicklung

· EBIT-Rendite (EBIT/ Umsatz)

· Betriebsergebnis (EBIT) - Ergebnis vor Zinsen und Steuern

Zur Steuerung und Überwachung der operativen Unternehmensleistung der einzelnen Tochtergesellschaften wird von der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft u.a. monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betrieblicher Aufwand und Betriebsergebnis analysiert und mit der ursprünglichen Planung verglichen. Das Liquiditätsmanagement umfasst eine tägliche Statusermittlung, außerdem erfolgt eine wöchentliche Prognose der Liquiditätsentwicklung.

Eine Planung nach Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung wird auf Geschäftsbereichsebene und im Konzern nicht vorgenommen, da die Aufträge im Nucletron-Konzern in der Regel eine Durchlaufzeit zwischen einer Woche und drei Monaten haben. Der Auftragseingang und Auftragsbestand dient zwar als Indikator für die folgenden Monate, ist aber für die Geschäftsentwicklung des gesamten Geschäftsjahres nur bedingt aussagefähig.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der Nucletron-Konzern verwendet seit dem Berichtsjahr 2017 die Umschlagshäufigkeit der Vorräte als nichtfinanziellen Leistungsindikator gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20. Die Umschlagshäufigkeit der Vorräte ergibt sich aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Vorratsvermögens (Summe Vorräte zum 31.12. des Berichtsjahres sowie zum 31.12. des Vorjahres geteilt durch Zwei) zu den Umsatzerlösen des Berichtsjahres. Für 2019 betrug der Wert 8,4 (Vj. 9,4) und bedeutet, dass sich das durchschnittliche Vorratsvermögen 8,4-mal umgeschlagen hat. Die Zunahme der Vorräte gegenüber dem Vorjahr hat zu einer Verringerung der Umschlagshäufigkeit geführt. Der Nucletron-Konzern erachtet einen Wert größer 8,0 für die Umschlagshäufigkeit der Vorräte wegen einer Durchlaufzeit der Aufträge von bis zu drei Monaten als angemessene Zielgröße.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamt- und Branchenentwicklung

Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF[1]) ist die Weltwirtschaft 2019 und 2,9 Prozent gewachsen. Vor Corona wurde für 2020 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent prognostiziert. Für den Euroraum sah der IWF mit einem Wachstum von 1,3 Prozent und 1,4 Prozent in den Jahren 2020 und 2021 (nach 1,2 Prozent in 2019) kaum Veränderungen. Deutschland lag mit einem geschätzten Wachstum von 1,1 Prozent für 2020 über dem Vorjahr (0,5 Prozent).

Zwischenzeitlich wurden die Prognosen von Anfang 2020 von allen Instituten revidiert. So geht der IWF[2] in der April-Ausgabe seines World Economic Outlook mittlerweile von einem Rückgang der Weltwirtschaft um 3,0 Prozent aus. Für den Euroraum wird ein Rückgang von 7,5 Prozent erwartet. Nach Aussage des ifo-Instituts ist eine präzise Vorhersage der volkswirtschaftlichen Kosten der Corona-Krise zum jetzigen Zeitpunkt nahezu unmöglich, da eine hohe Unsicherheit über die weitere Verbreitung des Virus und insbesondere die von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und die Dauer dieser Maßnahmen besteht.

Der Geschäftsklimaindex des ifo-Instituts[3] für Deutschland ist im März 2020 um 8,3 Indexpunkte gefallen. Dabei hat sich die aktuelle Lageeinschätzung um 5,2 Indexpunkte verschlechtert, die Geschäftserwartungen sind um 11,2 Indexpunkte eingebrochen - das sind 4,9 Punkte über dem bisherigen Rekordrückgang im Oktober 2008. Die den aktuellen Ereignissen angepasste Szenarioanalyse des ifo-Institut geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft 2020 um 1,5 Prozent schrumpfen wird. Im kommenden Jahr dürfte sich der Anstieg der Wirtschaftsleistung wieder auf 3,7 Prozent erhöhen.

Der Umsatz mit elektrotechnischen und elektronischen Produkten und Systemen der deutschen Elektroindustrie ist in 2019 um 1,5 Prozent auf EUR 190,5 Mrd. gefallen. Der Inlandsumsatz belief sich auf EUR 89,7 Mrd. (-2,2 Prozent) und der Auslandsumsatz auf EUR 100,8 Mrd. (-0,9 Prozent). Mit Partnern aus dem Euroraum gab es einen Rückgang der Geschäfte um 1,0 Prozent auf EUR 36,9 Mrd. und mit Drittländern um 0,9 Prozent auf EUR 63,9 Mrd. Die Gesamtauftragseingänge der deutschen Elektroindustrie lagen im Jahr 2019 3,2 Prozent unter ihrem Vorjahreswert; dabei nahmen die Auftragseingänge inländischer Kunden um 4,6 Prozent ab, die Auftragseingänge ausländischer Kunden reduzierten sich um 2,2 Prozent. (Quelle: ZVEI[4])

Geschäftsverlauf

Im Folgenden wird der Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns erläutert. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist selbst nicht operativ tätig und erzielt ihre Ergebnisse ausschließlich aus der Ergebnisabführung der Konzernunternehmen. Daher beziehen sich die folgenden Ausführungen im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird gesondert unter Ziffer 4 eingegangen. Die Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns ist 2019 erwartungsgemäß verlaufen; Umsatzerlöse und Ergebnis haben das anvisierte Ziel nahezu erreicht. Die Nachfrage nach elektronischen und elektromechanischen Bauelementen, Modulen und Systemen bewegte sich im Berichtsjahr auf Branchendurchschnitt; der Auftragseingang lag deutlich über Vorjahresniveau und der Auftragsbestand hat sich im Jahresvergleich bedeutend erhöht.

Der zunehmende Wettbewerb im Distributionssektor, der Verlust von Absatzmöglichkeiten durch Produktionsverlagerungen ins Ausland bei einem gleichzeitigen Preisverfall im Inland sowie die Budgetierung der Haushalte der Öffentlichen Hand belasteten die Wettbewerbssituation des Nucletron-Konzerns unvermindert. Dieser Situation versucht der Konzern durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, z.B. im Bereich der Wärmebeherrschung, der Kleb- und Dichtstoffe und den Eigenprodukten, der Erschließung neuer Absatzmärkte sowie einer stärker bedarfs- und kundenorientierten Bevorratung entgegenzuwirken. Ein signifikantes Umsatzwachstum lässt sich aufgrund der Marktsituation aus eigener Kraft nur langfristig generieren.

Lage

Auftragseingang und Auftragsbestand

Der Konzernauftragseingang lag 2019 bei EUR 21,5 Mio. und hat gegenüber Vorjahr um EUR 2,8 Mio. zugenommen. Der Auftragsbestand verbesserte sich währungsbedingt sowie wegen dem gegenüber Vorjahr höheren Auftragseingang, der deutlich über den Konzernumsatzerlösen von EUR 16,5 Mio. liegt, um 55,1 Prozent auf EUR 13,8 Mio.; ein wesentlicher Anteil des Auftragsbestandes im Geschäftsbereich Leistungselektronik lautet auf US-Dollar und der in Euro umgerechnete absolute Auftragswert ist zum Stichtag aufgrund der Wechselkursentwicklung EUR/ USD angestiegen. Ein Vergleich der Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung mit der Jahresplanung ist aufgrund der unterschiedlichen Durchlaufzeit der Aufträge im Nucletron-Konzern und auf Geschäftsbereichsebene nur bedingt aussagefähig.

Umsatz

Die Umsatzerlöse des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2019 um 2,1 Prozent (EUR 0,4 Mio.) auf EUR 16,5 Mio. verringert und liegen 2,7 Prozent unter den Planerwartungen, die einen Anstieg auf EUR 17,0 Mio. vorsahen. Ein Anteil von 75 Prozent (Vj. 76 Prozent) der Umsatzerlöse wurde dabei im Inland erzielt. Im Geschäftsbereich Leistungselektronik war ein Umsatzzuwachs zu verzeichnen, während sich die Umsatzerlöse im Bereich Schutztechnik verringerten.

Umsatzerlöse (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Eigenprodukte 1.561 -40,5 % 2.623 -16,5 % 3.141
Fremdprodukte 14.962 +5,0 % 14.251 +5,8 % 13.470
Summe 16.522 -2,1 % 16.874 +1,6 % 16.611

Ertragsstruktur

Die Gesamtleistung des Nucletron-Konzerns fiel um TEUR 441 und betrug im Berichtsjahr TEUR 16.474. Der Materialaufwand belief sich auf TEUR 11.156 und lag damit um TEUR 244 über dem Vorjahreswert. Der erzielte Rohertrag betrug TEUR 5.318 (Vj. TEUR 6.004) und verringerte sich um 11,4 Prozent im Vergleich zur Vorperiode. Die Rohertragsquote, bezogen auf die Gesamtleistung, sank dadurch um 3,2 Prozentpunkte auf 32,3 Prozent (Vj. 35,5 Prozent).

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind von TEUR 2.853 auf TEUR 2.705 gesunken, das entspricht einer Verringerung von 5,2 Prozent. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung des laufenden Personalaufwands im Zusammenhang mit der Personalentwicklung zurückzuführen sowie geringere variable Vergütungsbestandteile.

Der Zuwachs der Abschreibungen von TEUR 57 in 2018 auf TEUR 305 ist auf die Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse im Berichtsjahr zurückzuführen, der die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr regelt. Mietverhältnisse für Grundstückstücke fallen ebenfalls unter IFRS 16. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an IFRS 16 angepasst, sondern werden weiterhin nach IAS 17 ausgewiesen. Der bisher im Konzernabschluss im sonstigen betrieblichen Aufwand enthaltene Leasingaufwand für Leasinggegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr, wird mit der Erstanwendung in Abschreibung und Zinsaufwand aufgesplittet. Der Leasinggegenstand wird somit wie ein Gegenstand des Anlagevermögens behandelt und führt wegen des Ansatzes im Anlagevermögen zu einer geringfügigen Bilanzverlängerung. Die Aktivierung der Leasinggegenstände hat den Ausweis von entsprechenden Positionen unter den kurz- und langfristigen Schulden in der Passiva zur Folge. Der um IFRS 16 bereinigte Afa-Aufwand für 2019 beläuft sich auf TEUR 98.

Die Anwendung des neuen Rechnungslegungsansatzes nach IFRS 16 bringt eine Verlagerung des Leasingaufwands vom sonstigen betrieblichen Aufwand in die Abschreibungen (TEUR 207) und den Zinsaufwand (TEUR 12) mit sich und führt somit zu einer deutlichen Verringerung dieser GuV-Position. Der sonstige betriebliche Aufwand ist neben den erwähnten IFRS 16-Auswirkungen wegen eines allgemein niedrigeren Verwaltungsaufwands um TEUR 251 (-20,5 Prozent) auf TEUR 969 gefallen. Die Erstanwendung des IFRS 16 ist nahezu ergebnisneutral verlaufen.

Die Kosten-Umsatz-Relation hat sich um 180 Basispunkte verbessert und ist auf 22,3 Prozent gesunken; dies ohne Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von TEUR 305 (Vj. TEUR 57).

Ergebnis

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 1.362 nach TEUR 1.890 im Vorjahr und hat unsere Prognose erfüllt. Maßgeblich für die Ergebnisentwicklung war im Wesentlichen der Rohertragsrückgang um TEUR 686 auf TEUR 5.318. Die Auswirkungen konnten durch die gleichzeitige Verringerung der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (TEUR 148) auf TEUR 2.705 nicht ausgeglichen werden. Die EBIT-Rendite beläuft sich auf 8,2 Prozent (Vorjahresvergleichszeitraum 11,2 Prozent) und liegt geringfügig oberhalb des Planungskorridors. Das EBIT-Ergebnis je Aktie verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 18 Eurocent und beträgt 49 Eurocent.

Das Finanzergebnis ist negativ und beträgt minus TEUR 65 nach TEUR 42 im Vorjahr. Im Berichtsjahr war eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste aus Finanzinstrumenten im Betrag von TEUR 97 erforderlich.

Finanzergebnis (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Zinserträge 64 +1,4 % 63 +85,3 % 34
Zinsaufwand 32 +52,8 % 21 +10,5 % 19
Wertberichtigungsaufwand Finanzanlagevermögen 97 0 0
Finanzergebnis -65 -254,8 % 42 -87,2 % 329

Das Konzernergebnis hat sich in Folge von TEUR 1.341 auf TEUR 903 verringert. Die Ertragssteuerquote liegt mit 30,4 Prozent auf Vorjahresniveau (30,6 Prozent).

Mittelverwendung/ Dividende

Um die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg zu beteiligen, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 3. Juli 2020 für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende von 25 Eurocent je Aktie (Vj. 0,30 €) vorschlagen.

Geschäftsbereich Leistungselektronik

Der Geschäftsbereich Leistungselektronik konnte trotz seines zyklischen Geschäfts mit zum Teil mehrjährigen und im längerfristigen Rhythmus wiederkehrenden Liefervereinbarungen die Branchenentwicklung übertreffen. Eine steigende Nachfrage speziell in den Bereichen Wärmebeherrschung und Kontaminationskontrolle sowie in verschiedenen Gebieten der Elektromobilität und der Energiespeicherung war Anlass für die positive Umsatzentwicklung im Berichtsjahr. Die aus Sicht des Euro ungünstige Wechselkursentwicklung zum US-Dollar im Jahresdurchschnitt (Æ 2019: EUR/ USD 1,11790; Æ 2018: EUR/ USD 1,18100) führte zu einem Anstieg der Beschaffungskonditionen und einer daraus resultierenden schwächeren Rohertragsquote. Die Vorgaben der Jahresplanung in Bezug auf Umsatz und Ergebnisbeitrag konnten in diesem Geschäftsbereich übertroffen werden.

Geschäftsbereich Schutztechnik

Der Geschäftsbereich Schutztechnik besteht aus den Geschäftsfeldern Induktive Bauelemente, Industrieelektronik sowie Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme. Produktionsverlagerungen in Länder außerhalb der EU und eine zurückhaltende Mittelfreigabe der Öffentlichen Hand waren ursächlich, dass die Umsatzerlöse in den Geschäftsfeldern Induktive Bauelemente sowie Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme hinter der Planerwartung blieben. Das Geschäftsfeld Industrieelektronik konnte die Umsatzplanung wegen der kurzen Verfügbarkeiten der nachgefragten Halbleiter- und Silikon-Produkte sowie der bedarfs- und kundenorientierten Bevorratung übertreffen. Die Vorgaben der Jahresplanung konnten in Bezug auf Umsatz und Ergebnisbeitrag in diesem Geschäftsbereich nicht erreicht werden. Die Umsatzerlöse lagen EUR 1,4 Mio. unter Planung; dieser Betrag entfiel im Wesentlichen auf das Geschäftsfeld Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme und führte zu einer erheblichen Ergebnisabweichung von minus 47,1 Prozent.

3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und Personal

Die wesentlichen Bilanzkennzahlen des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt: Das Eigenkapital erhöhte sich um TEUR 142 auf EUR 11,4 Mio. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Konzernergebnis 2019 in Höhe von TEUR 903 bei einer Dividendenzahlung von TEUR 841 für 2018. Bei einer um TEUR 527 auf EUR 15,2 Mio. (Vj. EUR 14,6 Mio.) gestiegenen Bilanzsumme verringerte sich die Eigenkapitalquote um 130 Basispunkte auf 75,4 Prozent (Vj. 76,7 Prozent).

Ertragslage

Die Gesamtleistung verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 441 auf EUR 16,5 Mio., das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent; gleichzeitig ist die Rohertragsquote um 3,2 Prozentpunkte auf 32,3 Prozent gefallen. Auf dem Markt konnten wegen der kurzfristigen Verfügbarkeit aufgrund der bedarfs- und kundenorientierten Bevorratung teilweise höhere Preise für aktive und induktive Bauelemente in den Geschäftsfeldern Industrieelektronik und Induktive Bauelemente erzielt werden, während der Rohertragsbeitrag auf dem Gebiet der Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme bedingt durch den Umsatzrückgang geringer ausgefallen ist. Der EUR/ USD-Wechselkurs betrug zum Stichtag des Berichtsjahres 1,12340 (Vj. 1,14500). Der EUR/ USD-Wechselkurs hat sich im Jahresdurchschnitt stark zugunsten des US-Dollar entwickelt. Der durchschnittliche Wechselkurs betrug für 2019 EUR/ USD 1,11790 nach 1,18100 im Vorjahr (-5,3 Prozent). Dieses aus Sicht des Nucletron-Konzerns schlechtere Wechselkursverhältnis hatte wegen der damit verbundenen Änderung der Beschaffungskonditionen negative Auswirkungen auf die Rohertragsquote im Geschäftsbereich Leistungselektronik. Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR 1.297 (Vj. TEUR 1.932), es wurde zusätzlich durch einen Wertberichtigungsaufwand auf das Finanzanlagevermögen beeinträchtigt.

Die Personalintensität ist um 50 Basispunkte auf 16,4 Prozent der Gesamtleistung gesunken. Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer betragen TEUR 2.705 nach TEUR 2.854 im Vorjahr. Das Ergebnis pro Mitarbeiter verringerte sich bei einer Mitarbeiteranzahl von 38 (Vj. 41) auf TEUR 34 (Vj. TEUR 47).

Nucletron-Konzern (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Auftragsbestand 13.846 +55,1 % 8.930 +24,1 % 7.193
Auftragseingang 21.521 +14,9 % 18.735 +11,6 % 16.782
Gesamtleistung 16.474 -2,6 % 16.916 +1,9 % 16.598
Rohertrag 5.318 -11,4 % 6.004 +16,3 % 5.163
EBIT 1.362 -27,9 % 1.890 +96,7 % 960
EBIT-Rendite 8,2 % -3,0 PP 11,2 % +5,4 PP 5,8 %
Finanzergebnis -65 -254,8 % 42 -87,2 % 329
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.297 -32,8 % 1.932 +49,9 % 1.289
Konzernergebnis 903 -32,6 % 1.341 +36,4 % 983
Materialintensität (von Gesamtleistung) 67,7 % +3,2 PP 64,5 % -4,4 PP 68,9 %
Personalintensität (von Gesamtleistung) 16,4 % -0,5 PP 16,9 % -0,4 PP 17,3 %

Das EBIT und die EBIT-Rendite lagen leicht über dem Zielkorridor der Jahresplanung und profitierten von der über der Erwartung liegenden Umsatzsteigerung im Geschäftsbereich Leistungselektronik.

Finanzlage

Das Finanzmanagement des Nucletron-Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement sowie das Management von Währungs-, Bonitäts- und Ausfallrisiken.

Der Nucletron-Konzern hat im Geschäftsjahr 2019 einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 975 (Vj. TEUR 1.735) erwirtschaftet. Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR 67 (Vj. TEUR -286) und resultiert im Wesentlichen aus dem Abgang von verzinslichen Anleihen, die betragsmäßig die Mittelabflüsse aus Investitionen in das Sach- und Finanzanlagevermögen übertrafen. Die Veränderung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ist auf das erzielte Konzernergebnis, einem niedrigeren Steueraufwand und geringeren latenten Steuern, der Zunahme der Vorräte sowie der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden zurückzuführen. Der Nucletron-Konzern hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Bankverbindlichkeiten zum Abschlussstichtag und verfügt über eine Nettoliquidität (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) von TEUR 4.222 (Vj. TEUR 4.299).

Im Rahmen des zentralen Finanzmanagements erfolgt die Finanzierung des Nucletron-Konzerns über die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, die für diesen Zweck ein konzerninternes Cash-Pooling durchführt um Liquiditätsüberschüsse im Konzern auszunutzen. Der Basiszins der innerhalb des Konzerns gewährten Darlehen ist variabel und orientiert sich am Euribor. Der Nucletron-Konzern verfügte am 31. Dezember 2019 über eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie von TEUR 589, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnte. Damit sind die Hauptziele unseres Finanzmanagements, hohe Finanzkraft und Unabhängigkeit des Nucletron-Konzerns, weiter gesichert.

Die liquiden Mittel werden kurzfristig und risikoarm angelegt. Aufgrund der Bilanzstruktur und der Auftragslage im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses und des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist von einer weiterhin stabilen Lage der Gesellschaft auszugehen.

Nucletron-Konzern (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 974 -43,9 % 1.735 +97,8 % 877
Nettoliquidität 4.222 -1,8 % 4.299 +23,3 % 3.486

Vermögenslage

Das Gesamtvermögen des Nucletron-Konzerns beträgt TEUR 15.176 nach TEUR 14.648 im Vorjahr. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 176 auf TEUR 2.169 reduziert. Die Vorräte sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wegen der bedarfs- und kundenorientierten Lagerhaltung um 6,7 Prozent auf TEUR 2.026 gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um TEUR 79 auf TEUR 1.474 gegenüber dem Vorjahresstichtag.

Die Eigenkapitalquote hat sich zum 31. Dezember 2019 im Wesentlichen wegen der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse und der damit erforderlichen Bilanzierung von Nutzungsrechten verändert. Der erstmalige Ausweis der Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen - gegliedert in kurz- (TEUR 172) und langfristig (TEUR 255) - hat zu einer Bilanzverlängerung geführt. Mitursächlich für die Verringerung der Eigenkapitalquote um 1,7 Prozentpunkte auf 75,0 Prozent ist das niedrigere Konzernergebnis von TEUR 903 (Vj. TEUR 1.341) sowie die höhere Dividendenzahlung von TEUR 841 für das Geschäftsjahr 2018. Am Bilanzstichtag betrug die Anlagedeckung ohne Berücksichtigung der latenten Steuern 184,2 Prozent, d.h. das Eigenkapital überstieg gemeinsam mit den langfristigen Schulden das Anlagevermögen um 84,2 Prozent (Vj. 85,9 Prozent). Die Anlagenintensität ist mit 46,1 Prozent gegenüber Vorjahr gestiegen (+0,4 Prozentpunkte). Die kurzfristigen Schulden liegen mit TEUR 2.196 über dem Vorjahreswert von TEUR 2.127; die Zunahme beruht im Wesentlichen auf gegenüber dem Vorjahr höheren Steuerverbindlichkeiten und dem erstmaligen Ausweis der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen bei einer gleichzeitigen Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Nucletron-Konzern (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Gesamtvermögen (Bilanzsumme) 15.425 +5,3 % 14.648 +5,4 % 13.903
Eigenkapitalquote 75,4 % -1,3 PP 76,7 % +0,1 PP 76,6 %
Anlagendeckung 187,8 % +1,9 PP 185,9 % +5,3 PP 180,6 %
Anlagenintensität 46,1 % +0,4 PP 45,7 % -1,6 PP 47,4 %
kurzfristige Schulden 2.196 +3,3 % 2.127 +9,7 % 1.939
Reichweite Vorräte (in Tagen) 45 +9,8 % 41 +10,8 % 37
Umschlagshäufigkeit Vorräte 8,4 -10,6 % 9,4 -3,1 % 9,7

Personal

Die Anzahl der Mitarbeiter im Konzern betrug in der Berichtsperiode 38 (Vj. 41). Die Mitarbeiter repräsentieren den Nucletron-Konzern gegenüber Kunden und Lieferanten. Sie tragen unmittelbare Verantwortung für das operative Geschäft. Zur Sicherung der hohen Beratungsqualität und Fachkompetenz finden regelmäßige Schulungen in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und EDV sowie zu den relevanten rechtlichen Vorschriften statt. Die Neueinstellung von qualifizierten Vertriebsmitarbeitern lässt sich an den verschiedenen Standorten des Konzerns unterschiedlich erfolgreich realisieren.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist insbesondere in Anbetracht der Corona-Pandemie und der davon beeinflussten allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland unverändert als stabil zu bezeichnen. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses wird diese durch den Vorstand als verhalten positiv beurteilt. Die Finanz- und Kapitalstruktur des Nucletron-Konzerns ist weiterhin sehr solide und das komfortable Liquiditätspolster sowie die gute Eigenkapitalausstattung gibt dem Konzern eine hohe finanzielle Unabhängigkeit.

4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

Anders als der Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde liegen, wird der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft mit Sitz in München ist die Konzernobergesellschaft des Nucletron-Konzerns und ist als solche für die strategische Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung sowie das zentrale Finanzmanagement der nachgegliederten Tochterunternehmen zuständig. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften.

Der Geschäftsverlauf der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft entspricht weitgehend dem des Nucletron-Konzerns, welcher im Abschnitt "Geschäftsverlauf" im Wirtschaftsbericht unter Ziffer 2 ausführlich beschrieben ist.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse von TEUR 497 betreffen fast ausschließlich Erlöse aus Vermietungen und der Weiterbelastung von Aufwendungen für Managementumlagen gegenüber verbundenen Unternehmen und liegen um TEUR 84 über dem Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit TEUR 11 deutlich unter Vorjahresniveau (Vj. TEUR 72). Das Ziel einer stabilen Erlösentwicklung wurde nicht erreicht.

Der Personalaufwand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft von TEUR 210 (Vj. TEUR 237) stammt aus der Vergütung des Vorstands sowie ehemaliger Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihrer Hinterbliebenen, die im Bericht über die Vergütung der Organmitglieder unter Ziffer 10 erläutert ist. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft bewegten sich mit TEUR 339 auf Vorjahresniveau (TEUR 340).

Das Finanzergebnis der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft resultiert aus Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Zinserträgen aus konzerninternen Finanzierungsmaßnahmen und Erträgen aus verzinslichen Anleihen. Es beträgt im Berichtsjahr TEUR 1.396 nach TEUR 2.032 im Vorjahr und wurde durch geringere Ergebniserträge und notwendige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen beeinflusst.

Die Zinserträge von TEUR 251 stammen überwiegend aus verbundenen Unternehmen (TEUR 180). Die Zinsaufwendungen von TEUR 5 sind ausschließlich der auszuweisenden Aufzinsung von Pensionsrückstellungen geschuldet.

Nucletron Electronic AG (in TEUR) 2019 Veränderung 2018 Veränderung 2017
Finanzergebnis 1.396 -31,3 % 2.032 +100,2 % 1.015
Gewinne aus Ergebnisabführungsverträgen 1.254 -30,5 % 1.804 +113,2 % 846
Aufwendungen aus Verlustübernahme 0 0 -100,0 % 40
Zins- und Beteiligungserträge 251 +2,0 % 246 +10,3 % 223
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5 -16,7 % 6 -14,3 % 7

Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 396 (Vj. TEUR 591). Der Jahresüberschuss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist von TEUR 1.324 auf TEUR 909 gefallen Die Prognoseerwartung des Vorjahres hinsichtlich eines geringeren EBIT ist eingetreten, die umsatzbezogene EBIT-Rendite ist annähernd gleichgeblieben.

Finanz- und Vermögenslage

Die Veränderungen im Sachanlagevermögen sind auf die Erneuerung der Konzern-Serverinfrastruktur und die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen, diese betrugen TEUR 46 (Vj. TEUR 21). Die Finanzanlagen haben sich wegen der vorzeitigen Ablösung von verzinslichen Anleihen und der erforderlichen Wertberichtigung gegenüber dem Vorjahr um TEUR 372 verringert und betragen TEUR 4.296. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 8.240 (Vj. TEUR 7.637) resultieren im Wesentlichen aus dem allgemeinen Verrechnungsverkehr mit den verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich in diesem Zusammenhang um TEUR 611 auf TEUR 8.210 erhöht. Die Bilanzstruktur, die Beziehung zwischen dem langfristig gebundenen Vermögen, dem kurzfristig gebundenen Vermögen und den liquiden Mitteln, hat sich im Vorjahresvergleich leicht verändert. Der Wert des langfristig gebundenen Vermögens sank wegen der Abnahme der Finanzanlagen auf TEUR 5.133 (Vj. TEUR 5.421). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände stiegen um TEUR 603 auf TEUR 8.240, während die liquiden Mittel um TEUR 121 auf TEUR 3.185 anwuchsen. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 31,0 Prozent nach 33,6 Prozent im Vorjahr.

Die Eigenkapitalquote beträgt im Berichtsjahr 89,6 Prozent nach 91,6 Prozent. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen ist wegen erforderlicher Steuerrückstellungen um TEUR 114 höher ausgefallen (Vj. TEUR 865).

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Der Vorstand beurteilt die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Berichtszeitpunkt als stabil und verweist auf die Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage unter Ziffer 3 und deren Gültigkeit für die Gesellschaft. Die Gesellschaft erwartet im Geschäftsjahr einen stabilen Umsatz und ein, in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften, voraussichtlich deutlich geringeres Finanzergebnis.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die im Prognosebericht für den Nucletron-Konzern beschriebenen Erwartungen gelten auch für die Geschäftsentwicklung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft. Vor der Corona-Krise erwartete die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für 2020 bei einem geringeren Umsatz ein um ca. 15 Prozent besseres EBIT und einer von Umsatz- und EBIT-Entwicklung abhängigen EBIT-Rendite.

Die wesentlichen Chancen und Risiken der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft leiten sich von den Chancen und Risiken ihrer operativen Tochtergesellschaften ab. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Weitere Informationen finden sich im Prognose-, Chancen- und Risikobericht unter Ziffer 5. Die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erfolgt unter Ziffer 6.

5. Prognose, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Dieser Prognosebericht berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannt waren und die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns beeinflussen können.

Geschäftspolitik und Strategie

Nucletron hält für 2020 und die Folgejahre an seiner Geschäftspolitik und Strategie fest, durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, der Erschließung neuer Absatzmärkte sowie durch das Produktportfolio ergänzende Akquisitionen ihre Marktposition auszubauen. Mit seiner soliden Bilanzstruktur sieht sich Nucletron gut positioniert, die Strategie erfolgreich umzusetzen.

Absatzmärkte und Produkte

Der Nucletron-Konzern erwirtschaftet rund 75 Prozent (Vj. 76 Prozent) seiner Umsätze in Deutschland, der Rest wird überwiegend im europäischen Ausland generiert. Der Nucletron-Konzern hält an seiner langfristigen Wachstumsstrategie fest; wir wollen sowohl in neuen als auch in den Märkten wachsen, in denen Nucletron bereits vertreten ist und starke Positionen besetzt. Dazu zählen vor allem Anwendungsgebiete in der Kommunikations- und Übertragungstechnik sowie der Wärmebeherrschung, auch in der Automobilindustrie, und innovative Anwendungen im Bereich der Elektromobilität und Energiespeicherung. Die künftige Entwicklung des Nucletron-Konzerns wird wesentlich von dem Abschluss neuer Liefervereinbarungen, den Eigenproduktinnovationen und der Erschließung neuer Märkte, auch international, angetrieben werden. Nucletron bieten sich Wachstumsmöglichkeiten außerhalb Deutschlands im Wesentlichen durch den Vertrieb ihrer Eigenprodukte. Auf dem Gebiet der Wärmebeherrschung und Silikone bieten sich der Gruppe gegebenenfalls auch Chancen in der Automobilindustrie. Die innerhalb des Konzerns vorhandenen Fertigungskapazitäten werden den Markterfordernissen ständig angepasst und neu ausgerichtet.

Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Die Anfang 2020 veröffentlichten Konjunkturprognosen gingen für dieses Jahr übereinstimmend von einem abgeschwächten aber weiterhin aufwärtsgerichteten Wachstum der Weltwirtschaft aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF[5]) rechnete im Januar noch mit einem Wachstum der Weltwirtschaft von 3,3 Prozent in 2020 und 3,4 Prozent für 2021. Vor dem Hintergrund der seit Februar weltweit grassierenden COVID-19 Pandemie rechnet der IWF[6] nun mit einem Rückgang der Weltwirtschaft um drei Prozent - ein noch stärkerer Rückgang als in der Finanzkrise 2008/ 2009. Vorausgesetzt die Infektionszahlen gehen in der zweiten Jahreshälfte stark zurück und die weitreichenden Beschränkungen können nach und nach aufgehoben werden, kann mit der entsprechenden politischen Unterstützung in 2021 ein Wachstum von 5,8 Prozent generiert werden. In Summe geht das Unternehmen bei seinen Prognosen von einer insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Coronavirus verhaltenen Entwicklung der Konjunktur und der Weltwirtschaft aus.

Entwicklung des Nucletron-Konzerns

Eine Prognose für 2020 ist wegen der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise mit großen Unsicherheiten versehen, die Prognosezuverlässigkeit ist in Folge für 2020 unterdurchschnittlich. Entscheidend für die Entwicklung in Deutschland und des Nucletron-Konzerns wird sein, wie wirksam die schnellen und umfangreichen Rettungsprogramme zahlreicher Regierungen und die Hilfen der Notenbanken umgesetzt können und wie schnell es gelingt, die wirtschaftliche Aktivität nach Eindämmung der Pandemie wieder hochzufahren. Sollte sich die Pandemie jedoch länger hinziehen und gegebenenfalls eine neue Ansteckungswelle auslösen, kann das Wiederhochfahren der wirtschaftlichen Aktivitäten ins Stocken geraten. Für die Entwicklung der Nucletron Gruppe ist das Geschäft mit Eigenprodukten und Systemen in Deutschland sowie ein uneingeschränkter grenzüberschreitender Warenverkehr von wesentlicher Bedeutung. Geopolitische Einflüsse können im Bereich der Eigenprodukte die Wachstumspotenziale in den übrigen Märkten stark beeinträchtigen. Der Vorstand verfolgt deshalb kontinuierlich die aktuellen Entwicklungen im Euroraum und den für uns wichtigen Märkten, um bei Anzeichen für eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage schnell und konsequent - gegebenenfalls mit weiteren Kostensenkungsmaßnahmen - reagieren zu können.

Nucletron prüft auch 2020 alle Tätigkeiten und Aktivitäten der Gruppe im Hinblick auf Ergebnisbeitrag und Optimierungspotenzial. Der Nucletron-Konzern wird eine zurückhaltende Ausgabenpolitik verfolgen und in Sachen Investitionen die Schwerpunkte auf Projekte, Bereiche und Regionen setzen, die mittelfristig die besten Wachstumsaussichten versprechen. Für den Geschäftsbereich Leistungselektronik wird die weitere Entwicklung in der Elektromobilität und alternativer Antriebstechniken sowie in den Bereichen der Energiespeicherung und der Wärmebeherrschung von entscheidender Bedeutung sein. Für 2020 geht Nucletron im Geschäftsbereich Schutztechnik von einer positiven Entwicklung des Verteidigungsgeschäfts und im Bereich der Übertragungstechnik aus; das Industriegeschäft wird stark rückläufig erwartet. Langfristig gehen wir weiterhin von einem Wachstum in diesen Bereichen aus und erwarten für 2020 trotz erfreulicher Zahlen im ersten Quartal einen Rückgang der Umsatzerlöse.

Zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts deuten die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der pandemischen Ausbreitung des Corona-Virus auf eine deutliche Verschlechterung der konjunkturellen Lage hin. Eine Quantifizierung ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Abschlussberichts nicht möglich. Vor der Corona-Krise war es das Gesamtziel des Nucletron-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 den organisch erzielten Umsatz zu steigern. Ursprünglich erwartete der Vorstand Konzernumsatzerlöse über EUR 17,0 Mio. bei einem EBIT zwischen TEUR 1.200 und TEUR 1.300. Das entspricht einer EBIT-Rendite zwischen 7,1 und 7,7 Prozent. Das Konzernergebnis sollte ca. TEUR 850 betragen. Darüber hinaus erwartete die Nucletron eine Umschlagshäufigkeit der Vorräte von 8,0 bis 8,5 für das Geschäftsjahr 2020. Für den Geschäftsbereich Leistungselektronik wurde eine Abnahme der Umsatzerlöse um 8,5 Prozent erwartet, bei einer gleichzeitigen Zunahme um 18,0 Prozent in der Schutztechnik. Hinsichtlich des Ergebnisbeitrags wurde für die Leistungselektronik ein Rückgang von ca. 25 Prozent und für die Schutztechnik eine Verdoppelung im Vergleich zu 2019 erwartet. Ein mögliches über die Planung hinausgehendes Wachstum würde, sofern es denn eintreten sollte, vermutlich ausschließlich im Geschäftsbereich Schutztechnik generiert. Auf Basis der Jahresplanung soll der Ergebnisbeitrag aus dem Lieferbeginn realisierter Projekte, insbesondere im Geschäftsbereich Schutztechnik, sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte durch unsere Eigenprodukte resultieren. Das prognostizierte Ergebnis beruht im Wesentlichen auf einem konstanten Umsatzanteil von Produkten aus Eigenfertigung bei gleichbleibenden Beschaffungskonditionen. Die Entwicklung der EBIT-Rendite ist abhängig vom Verlauf der Umsatz- und EBIT-Entwicklung:

· Verläuft die Entwicklung parallel, bleibt die EBIT-Rendite unverändert.

· Bei einer im Vergleich zum EBIT stärkeren Umsatzentwicklung fällt die EBIT-Rendite,

· bei einer im Vergleich zum EBIT schwächeren Umsatzentwicklung steigt die EBIT-Rendite.

Umsatz- und Ergebnisbeitrag sollte von beiden Geschäftsbereichen in annähernd gleicher Höhe ausfallen.

Diese Ergebnisprognose folgte den Zielsetzungen des Vorstands vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zum Berichtszeitpunkt können die Auswirkungen der entstehenden gesamtwirtschaftlichen Folgen der Epidemie in Deutschland auf den Geschäftsverlauf der Nucletron Gruppe nicht abgeschätzt werden. Die wirtschaftliche Krise wird das EBIT 2020 belasten. Es ist mit einer sinkenden Nachfrage, Preissteigerungen im Beschaffungs- und Transportsektor und Beeinträchtigungen der Lieferketten zu rechnen.

Die zuvor erwähnten Prognosen gelten uneingeschränkt für die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.

Chancen- und Risikobericht

Risiken sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Ursächlich ist das Risiko mit einem Wagnis verbunden.

Chancen sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Auch eine mögliche Auswirkung eines Risikos wird als Chance bezeichnet.

Der Nucletron-Konzern ist einer Reihe von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Um diesen Chancen und Risiken frühzeitig und kontrolliert begegnen zu können, unterliegen wesentliche Geschäftsprozesse einem internen Überwachungs- und Steuerungssystem. So können erforderliche Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.

Dem Vorstand sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes außer den genannten Risiken, keine weiteren, den Bestand der Gesellschaft gefährdenden, Risiken bekannt. Die nachfolgend geschilderten Risiken besitzen in ihrer Aussage für beide Geschäftsbereiche Gültigkeit.

Risikomanagement

Zur Identifizierung, Überwachung und Steuerung sämtlicher bestandsgefährdender Risiken dient ein einheitliches Risikomanagementsystem. Dessen Aufgabe ist es, die Gefährdung durch zukünftige Ereignisse zu erkennen und notwendige Schritte zu einer angemessenen Bewältigung einzuleiten. Nach Ansicht des Vorstands können mit diesem Risikofrüherkennungssystem sämtliche wesentlichen und bestandsgefährdenden Risiken angemessen identifiziert werden. Risikobewertungen finden mindestens im Rahmen der jährlich mehrmals stattfindenden Vorstandssitzungen statt. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr gab es nicht.

Das vorhandene Kontroll- und Risikomanagementsystem wurde im Geschäftsjahr auf seine Funktionsfähigkeit beobachtet und von der Unternehmensführung eingesetzt. Risiken werden in vorgeschriebenen Perioden von den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften identifiziert und beurteilt. Um unsere Risiken zu messen und zu überwachen, bedienen wir uns einer Reihe festgelegter Verfahren. Dazu gehören neben einer regelmäßigen internen detaillierten Monatsberichtserstattung an Aufsichtsrat und Vorstand, regelmäßige gemeinsame Treffen der Geschäftsführer der deutschen Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand. Dabei wird neben den Veränderungen von operativen Risiken und des geschäftlichen Umfeldes insbesondere über Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen berichtet. Unterstützt wird dieser Prozess durch Wettbewerbs- und Marktanalysen. So halten wir nicht nur die Risiken im operativen Geschäft, sondern auch offene Währungs- und Zinsrisiken unter Kontrolle. Um die Risiken, denen wir ausgesetzt sind, zu messen, zu überwachen und zu kontrollieren, bedienen wir uns einer Reihe von Management- und Kontrollsystemen, darunter ein konzernweites Planungs- und Berichtswesen. Unser internes Kontrollsystem ist so ausgelegt, dass der Konzernabschluss IFRS entspricht und dementsprechend ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wiedergegeben wird, das mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Im Rahmen unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems werden Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über Risiken informiert.

Folgende Risiken werden vom Risikomanagementsystem aufgrund fehlender Eintrittswahrscheinlichkeiten derzeit nicht betrachtet: Beteiligungsrisiken, Refinanzierungsrisiken, Übernahmerisiken sowie Klima- und Umwelteinflüsse.

Durch die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten unser Geschäft, die Finanzausstattung und die Ergebnisse beeinträchtigt werden. Diese Risiken sind nicht die einzigen, denen wir ausgesetzt sind. Zusätzliche Risiken, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kennen oder die wir derzeit für unwesentlich halten, könnten unser Geschäft ebenfalls beeinflussen. Wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen.

Chancenmanagement

Ziel des Chancenmanagements ist das frühzeitige Erkennen, Beurteilen und Managen zukünftiger Erfolgspotentiale sowie die Ergreifung passender Maßnahmen zur Umsetzung neuer Strategien und Innovationen. Die Identifikation und Nutzung von Chancen (Chancenmanagement) ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens sowie sich kurzfristig ergebende Vorteile zu erreichen. Wesentliche Instrumente des Steuerungs- und Überwachungssystems sind:

· Vorstandssitzungen, auch gemeinsam mit dem Aufsichtsrat

· Strategie- und Jahresplanung

· Monats- und Quartalsberichterstattung

· Produktions- und Kapazitätsplanung

Chancen und Risiken

Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen in der Chancen- und Risikostruktur. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bestehen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Nucletron-Konzerns haben könnten.

Finanz- und Konjunkturrisiko

Die Unsicherheiten und kaum prognostizierbaren Veränderungen der Weltwirtschaft, der Finanzmärkte und der politischen Landschaft können sich negativ auf das Investitionsverhalten von einzelnen Kundengruppen und der öffentlichen Hand auswirken. Ebenso können sich der Zugang zu Märkten und die Bedingungen, zu denen geliefert werden kann, kurzfristig ändern. Aktuell zunehmende Unsicherheiten hinsichtlich der globalen Konjunkturaussichten, u.a. aufgrund der Corona-Krise und des andauernden Handelskonflikts zwischen USA und China, könnten zu ungünstigen Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft führen. Der nun tatsächlich zum 31. Januar 2020 erfolgte Brexit hat das Risiko eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union nicht bestätigt. Nun kommt es darauf an, wie die zukünftige Zusammenarbeit geregelt wird. Die bestehenden Lieferbeziehungen aus Großbritannien könnten mögliche negative Auswirkungen auf die Preis- und Beschaffungssituation haben.

Diese Risiken haben aufgrund aktueller Entwicklungen und der von der Finanz- und Staatsschuldenkrise betroffenen Länder sowie geopolitischen Konflikten weiterhin Bestand. Ein weiteres Andauern oder eine Verschärfung der Krise und der daraus resultierenden Verunsicherungen und erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten können zu Kürzungen bzw. einem Aufschieben und gegebenenfalls bis zu einem Stopp der Investitionsausgaben bei unseren Kunden führen.

Markt- und Vertriebsrisiko

Volatilität und zyklisches Nachfrageverhalten kennzeichnen den Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme. Die Nachfrage hängt von den konjunkturellen Schwankungen der Weltwirtschaft ab, wobei zum Zeitpunkt vor der Corona-Krise für 2020 von einem moderaten Wachstum ausgegangen wurde. Die Schwankungen bei Energie- und Materialkosten aufgrund aktueller Ereignisse sowie die noch immer hohe Volatilität der Wechselkurse werden die Märkte in ihrer Entwicklung weiterhin beeinträchtigen.

Unsere Kunden sind teilweise selbst in zyklischen Branchen tätig und ihr Bedarf an elektronischen Bauelementen, Modulen und Systemen schwankt in starker Abhängigkeit von der Entwicklung ihrer eigenen Märkte, was eine zuverlässige Prognose künftiger Umsatzvolumina und Verkaufspreise erschwert. Die Absatzmöglichkeiten für unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme sind wesentlich von der Freigabe entsprechender Bundesmittel abhängig; über den Zeitpunkt kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Der Nucletron-Konzern ist überwiegend in Märkten aktiv, die durch hohes Innovationstempo und schnellen technologischen Wandel gekennzeichnet sind. Daher besteht grundsätzlich das Risiko, dass auf neue Marktentwicklungen bzw. Technologien nicht schnell genug reagiert werden kann und Marktanteile an den Wettbewerb verloren gehen könnten. Außerdem besteht die Gefahr der Verlagerung weiterer Produktionsstätten durch unsere Abnehmer ins Ausland.

Das Vertriebsrisiko wird durch die Jahresplanung der einzelnen Tochtergesellschaften begrenzt und durch unser monatliches Berichtswesen vom Aufsichtsrat und Vorstand überprüft. Die Vertriebsaktivitäten sollen für Eigenprodukte bzw. Systemlösungen intensiviert werden. Die personelle Erweiterung des Vertriebs und die Erschließung neuer Märkte im Ausland sollen den Konzern insgesamt auf eine breitere Basis stellen und von einzelnen Kunden oder Märkten unabhängiger machen.

Risiken bei den Beschaffungsverträgen

Unser größtes Risiko sind die kurzen Laufzeiten der Beschaffungsverträge mit den Lieferanten unserer Tochtergesellschaften. Durch die Erweiterung des Vertriebsspektrums und den Aufbau neuer Lieferantenbeziehungen will man dieses Risiko zukünftig mindern. Der Umsatzanteil an Eigenprodukten betrug 9,4 Prozent, im Vorjahr 15,5 Prozent.

Währungsrisiken

Der Euro hat stichtagsbezogen im Jahresverlauf 2019 gegenüber unserer wichtigsten Handelswährung dem US-Dollar um 1,9 Prozent an Wert verloren (EUR/ USD 2019: 1,12340; 2018: 1,14500), diese Entwicklung hat sich über den Bilanzstichtag hinaus fortgesetzt. Sollte der Euro insbesondere gegenüber dem US-Dollar weiter an Wert verlieren, könnte dies für den Nucletron-Konzern höhere Einkaufspreise bedeuten, gleichzeitig würde jedoch im Geschäftsbereich Leistungselektronik die absolute Marge bei den in US-Dollar fakturierten Aufträgen sowie der Auftragsbestand wertmäßig steigen.

Das Fremdwährungsrisiko wird innerhalb der Unternehmensgruppe durch Handelsgeschäfte, deren Einkaufs- und Verkaufspreise auf die gleiche Währung lauten, und Gleitklauselvereinbarungen für auf Euro lautende Aufträge sowie bei Bedarf durch Derivatgeschäfte am Finanzmarkt gemindert.

Liquiditäts- und Ausfallrisiken

Aufgrund eines konsequenten Kreditlinienmanagements und einer stetigen Bonitätsüberwachung konnten Ausfallrisiken in der Vergangenheit vermieden werden. Die Liquiditätslage des Konzerns wird einer regelmäßigen Betrachtung und Planung unterzogen.

Personalrisiken

Unser Erfolg hängt von dem umfassenden Wissen, der langjährigen Erfahrung und der dauerhaften Mitwirkung unserer Mitarbeiter ab, die kurzfristig nur sehr schwer ersetzt werden können. Durch fortwährende Maßnahmen versucht der Nucletron-Konzern seine Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und auszubauen. Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße davon ab, dass wir auch künftig in der Lage sind, qualifizierte Fachkräfte einzustellen und zu integrieren, Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden und das Mitarbeiter-Know-how an sich ändernde Markterfordernisse anzupassen. Im Bedarfsfall werben wir erfahrene und hochqualifizierte Ingenieure, Vertriebsmitarbeiter und Führungskräfte an.

IT Risiken

Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb des Unternehmens hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme sowie der ausfallsicheren Vernetzung der einzelnen Unternehmenseinheiten ab. Aufgrund des daraus resultierenden Risikopotentials genießt die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement im Konzern höchste Priorität. Aufgrund der unterschiedlichen Standorte der einzelnen Konzernunternehmen und der dezentralen Datenhaltung an zwei Standorten, haben Verbindungsausfälle kaum Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassungen. Das verbleibende Restrisiko wird durch die Nutzung nicht öffentlicher Netze, verschlüsselter Verbindungen sowie der Einführung redundanter Datenleitungen unterschiedlicher Provider weiter minimiert. Die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit wird durch vertraglich vereinbarte Servicemerkmale und durch die Verwendung von Komprimierungstechniken unterstützt. Vor allem für die geschäftskritischen Bereiche werden hochverfügbare Server mit weitreichenden Redundanzen verwendet. In diesem Zusammenhang wurde die Serverinfrastruktur an einem Standort in 2019 erneuert. Zur Vermeidung von Datenverlusten werden tägliche Sicherungen der Produktivsysteme durchgeführt. Für die geschäftskritischen Daten ist darüber hinaus eine kontinuierliche Spiegelung implementiert. Sollte es trotz der Vorkehrungen zu schwerwiegenden Störungen kommen, ist der Wiederanlauf der Systeme innerhalb tolerierbarer Ausfallzeiten garantiert. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung gewährleistet das sichere Herunterfahren der Server bei einem Netzausfall. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar.

Corona-Pandemie

Aufgrund der hohen Dynamik und der nicht vorhersehbaren weltweiten Entwicklung ist die gesamthafte Risikolage, die sich durch das Corona-Virus ergibt, derzeit noch nicht vollständig abschätzbar. Es können sich Risiken sowohl im Beschaffungsbereich als auch auf Seiten der Produktion und des Absatzmarktes sowie der Liquidität ergeben. Mögliche Folgen sind neben mangelnder Material- und Personalverfügbarkeit auch Transport- und Logistikschwierigkeiten. Mittel- bzw. langfristig kann eine globale Rezession zu einer signifikanten Bedarfsreduktion führen. Der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand stehen mit den jeweiligen Geschäftsleitung ständig in engem Kontakt und befassen sich laufend mit den Entwicklungen hinsichtlich des Corona-Virus, um die Risiken frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen zeitnah einleiten zu können. Der Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2020 ist insoweit nicht wesentlich beeinträchtigt. Durch unser Cash- und Working-Capital-Management und die ausreichend freien Kreditlinien verfügen wir über eine stabile Finanzausstattung.

Chancen

Wesentliche Chancen zur Verbesserung und Beschleunigung der zukünftigen Entwicklung des Konzerns liegen vor allem in Maßnahmen zur Umsatzsteigerung. Dabei sind vor allem Volumen- und Margensteigerung in bestehenden Märkten, regionale Ausweitung des bestehenden Geschäfts, Erschließung neuer Marktpotentiale durch Konzentration auf die Lieferung von Systemlösungen sowie Auf- und Ausbau des Seriengeschäfts im Verteidigungsbereich zu erwähnen. Bei entsprechender Freigabe von Bundesmitteln können unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme von besseren Absatzchancen profitieren. Bedeutende Wachstumschancen können sich dem Nucletron-Konzern auch auf den Gebieten der Elektromobilität und Energiespeicherung sowie der Wärmebeherrschung bieten, sofern sich der Trend zur Elektrifizierung von Fahrzeugen zur Emissionsreduzierung, der regenerativen Energiegewinnung und deren Speicherung unter Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen fortsetzt.

Die wesentlichen Chancen des Nucletron-Konzerns sind untrennbar mit den genannten Risiken verbunden. Neben den allgemein gültigen Chancen unternehmerischer Tätigkeit ergeben sich für uns Chancen vor allem aus den Forderungen nach immer effizienteren Möglichkeiten der Wärmebeherrschung sowie im zukunftsträchtigen Markt regenerativer Energien. Diese Form der Energiegewinnung gewinnt aufgrund der steigenden Rohölpreise und der politischen Unsicherheit in einem Großteil der wichtigsten Erzeugerländer sowie der Infragestellung der friedlichen Nutzung der Kernspaltung weiter an Bedeutung. Unser Geschäftsbereich Leistungselektronik ist in diesem Markt mit seinen Elektromechanik-Produkten außerordentlich gut aufgestellt.

Auch die Wärmebeherrschung ist ein allgegenwärtiges Thema in der Elektro- und Elektronikindustrie. Eine effiziente Wärmeableitung ist im Hinblick auf Wirkungsgrad und Lebensdauer bei immer kleineren Baugrößen unerlässlich. Die von uns vertriebenen wärmeleitfähigen Folien sind universell einsetzbar, Platz sparend, effektiv sowie kostengünstig und in der Medizin- und Analysetechnik, Kommunikationstechnik, Industrieelektronik und Automobilindustrie verwendbar. Wir erachten die Wärmebeherrschung als einen Zukunftsmarkt.

Im Geschäftsbereich Schutztechnik sehen wir die besten Wachstumschancen auf dem Gebiet der Kleb- und Dichtstoffe sowie im forcierten Vertrieb von kundenspezifischen Produkten oder Systemlösungen in Eigenfertigung.

Gesamtrisikoeinschätzung

Aus heutiger Sicht sind für den Nucletron-Konzern keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Eine Zusammenfassung der Einzelrisiken aller Unternehmensbereiche und -funktionen ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Bezogen auf die Gesamtanzahl der Risiken, welche einen wesentlichen Einfluss auf den Nucletron-Konzern haben könnten, ergaben sich nur marginale Veränderungen bezüglich deren Eintrittswahrscheinlichkeit und/ oder der finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Schwerpunkt der Risiken liegt unverändert auf dem zyklischen Nachfrageverhalten am Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme, den kurzen Laufzeiten unserer Beschaffungsverträge sowie den finanzwirtschaftlichen Risiken.

6. Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem

Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

Einführung

Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB ist die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft verpflichtet, im Lagebericht für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr die Hauptmerkmale seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zu beschreiben.

Unter einem IKS werden die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind:

· zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,

· zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie

· zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risikomanagementsystem (RMS) beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahres- bzw. Konzernabschluss erstellt wird.

Beschreibung des internen Kontrollsystems

Die Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und die Erstellung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften finden zentral bei der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft in München in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros statt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das IKS und RMS im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Information

Die Nucletron Gruppe nutzt ein ERP-System (Enterprise Resource Planning) in Verbindung mit einer modernen Analyse- und Darstellungs-Software, mit denen Informationen sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen als auch für Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht werden.

Kontrollmaßnahmen

Die Gesellschaft hat Kontrollmaßnahmen implementiert, die auf den folgenden allgemeinen Grundsätzen beruhen:

· Kontrollmaßnahmen beruhen auf Richtlinien und Verfahrensvorgaben, einschließlich einer allgemeinen Vollmachts- und Unterschriftenregelung, die für alle Abläufe gilt und Vollmachts- und Genehmigungsstufen festlegt.

· Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen.

· Verantwortlichkeiten werden, wo immer möglich, getrennt (Vieraugenprinzip).

· Geschäftsvorfälle sind so weit wie möglich zu dokumentieren.

· Informationssysteme werden durch Zugriffsberechtigungen auf verschiedenen Ebenen gesichert.

Kontrollmaßnahmen bestehen sowohl in Form von Vorabkontrollen zur Vermeidung von Fehlern und Falschdarstellungen als auch aus Kontrollen im Nachhinein zur Aufdeckung bereits geschehener Fehler.

7. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Darüber hinaus verwendet der Nucletron-Konzern im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Zu Beginn einer Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Entsprechend einer Konzernrichtlinie wird kein Handel mit Derivaten betrieben und Finanzanlagen sind nach vorgegebenen Bonitätsratings auszuwählen. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.

8. Übernahmerelevante Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

Gezeichnetes Kapital

Am 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 stimmberechtigte nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus der Vereinbarung zwischen Aktionären ergeben könnten.

Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen

Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen der Übertragung der Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 44 Abs. 1 S. 1 des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) Anwendung findet. Nach dieser Regelung besteht das Stimmrecht aus Aktien, die einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der §§ 33 und 34 WpHG zuzurechnen sind, für die Zeit nicht, in der die Mitteilungspflichten gegenüber der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 33 Abs. 1 oder 2 WpHG nicht erfüllt werden.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital

Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen an ihrem Grundkapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, gemäß § 33 WpHG gemeldet worden:

· Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, Deutschland Anteilsbesitz größer 75 Prozent

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten

Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind

Nach Kenntnis des Vorstands üben die Mitarbeiter, die Aktien der Gesellschaft halten, ihre Stimmrechte unmittelbar aus.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

Die Ernennung und Abberufung des Vorstands regelt der § 84 AktG in Verbindung mit § 85 AktG, wonach der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre bestellt. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Ernennung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands festlegt.

Satzungsänderungen sind entsprechend §§ 179, 133 AktG geregelt. In Absatz 1 des § 179 ist festgelegt, dass jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Der Absatz 2 bestimmt, dass der Beschluss der Hauptversammlung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, bedarf. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen.

In der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft sind keine anderen Kapitalmehrheiten oder sonstige Erfordernisse vorgesehen.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnis zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen.

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand berechtigt bis zum 1. Juli 2021 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.402.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu folgenden Zwecken berechtigt:

· Ausgleich von Spitzenbeträgen;

· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);

· Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

· Ausgabe von Aktien an strategische Partner;

· Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.

Die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus §§ 71 ff. AktG sowie zum Bilanzstichtag aus der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 12. Juli 2019. Der Vorstand ist bis zum 11. Juli 2024 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft beauftragte Dritte ausgenutzt werden.

Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Die Ermächtigung enthält auch Festlegungen über den höchsten und niedrigsten Gegenwert, der jeweils gewährt werden darf.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines Angebots zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre an Dritte zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung des Mittelwertes der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Börse München während der letzten fünf Handelstage vor dem Zeitpunkt der Veräußerung um nicht mehr als 5 Prozent.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu folgenden Zwecken zu verwenden:

· als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

· Verkauf an strategische Partner.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen

Der Vorstand hat keine Kenntnis von berichtspflichtigen Vereinbarungen.

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit einzelnen Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.

9. Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. nach § 315d i.V.m. § 289f HGB sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex ist Teil des zusammengefassten Lageberichts der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Nucletron-Konzerns. Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat die Erklärung zur Unternehmensführung am 23. März 2020 abgegeben und im Internet unter http://web.nucletron.ag/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.html öffentlich zugänglich gemacht.

10. Vergütungsbericht

In unserem Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung unseres Vorstands maßgeblich sind und erläutern die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 11 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von TEUR 3. Zusätzlich erhält der Aufsichtsrat eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von EUR 150,00 je volle EUR 0,01, um die das Konzernergebnis je Stückaktie im jeweiligen Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, den Betrag von EUR 0,25 übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung darf den Betrag der festen jährlichen Vergütung nicht übersteigen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Vergütung. Die Vergütungen werden in Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. des Vorsitzes während des Geschäftsjahres zeitanteilig berechnet (§ 11 Abs. 3 der Satzung). Darüber hinaus werden den Aufsichtsratsmitgliedern Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum satzungsgemäß fixe Vergütungen. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat belief sich ohne Reisekostenerstattungen in 2019 auf TEUR 19 (Vj. TEUR 24).

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen.

Während der aktiven Tätigkeit setzt sich die Vorstandsvergütung aus folgenden Komponenten zusammen:

· Zur erfolgsunabhängigen Vergütung gehören ein monatliches Fixgehalt, Zuschüsse zur Sozialversicherung, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit sowie Versicherungsschutz gegen dienstliche und private Haftpflicht- und Unfallschäden.

· Die erfolgsbezogene Barvergütung ermittelt sich aus einem Prozentsatz des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern abzüglich eines Sockelbetrages sowie einer Tantieme, deren Höhe abhängig von erzielten operativen und betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der verbundenen Unternehmen ist.

· Als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2007 Phantom Stock Optionen. Für jedes volle Geschäftsjahr seiner Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft erhält der Vorstand einen Bonus, der auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft umgerechnet wird. Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien ist an die Kursentwicklung der Nucletron Aktie gekoppelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die virtuellen Aktien anhand des aktuellen Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür vorliegen. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht.

Bemessungsgrundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien ist ein Betrag in Höhe von 0,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragssteuern (nach IAS 1) und vor Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (EBTA) abzüglich eines Sockelbetrages von einer Million Euro. Die Anzahl der virtuellen Aktien wird durch Division der Bemessungsgrundlage mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der Nucletron Aktie an den zwanzig Börsentagen, die der Aufsichtsratssitzung folgen, die den Jahresabschluss billigt, ermittelt und wird auf ganze Aktien aufgerundet. Somit erfolgt die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten Aktien erst im Folgejahr.

Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied sehen die derzeitigen Dienstverträge keine Ansprüche auf Leistungen vor. Im Rahmen des Geschäftsführer-Dienstvertrages eines Vorstandes ist eine Zusage für eine Firmenpension beinhaltet, die sowohl eine Alters- als auch eine Hinterbliebenenversorgung umfasst. Die Höhe des Ruhegehalts ist als fixer prozentualer Betrag des pensionsfähigen Gehaltes vereinbart und beträgt aktuell TEUR 64 pro Jahr.

Die Gesamtbarvergütung aller vier Vorstandsmitglieder (Vj. vier) für das Geschäftsjahr 2019 betrug TEUR 874 (Vj. TEUR 957). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 660 (Vj. TEUR 665), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 72 (Vj. TEUR 160) sowie auf Altersvorsorgeleistungen TEUR 109 (Vj. TEUR 121) und auf anteilsbasierte Vergütungen TEUR 33 (Vj. TEUR 11).

Den Pensionsrückstellungen für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2019 insgesamt TEUR 21 (Vj. TEUR 20) zugeführt.

Die Rückstellungen für Pensionsansprüche ehemaliger Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihrer Hinterbliebenen betrugen zum 31. Dezember 2019 insgesamt TEUR 211 (Vj. TEUR 212). An diesen Personenkreis hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 24 (Vj. TEUR 24) gezahlt.

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 von der Möglichkeit des Opting-Out nach § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und sieht daher von einer individualisierten Veröffentlichung der Vorstandsbezüge ab.

11. Nachtragsbericht

Die Entstehung und schnelle Verbreitung des Corona-Virus seit Anfang 2020 hat sich auf die Geschäfts- und Wirtschaftstätigkeit nicht nur in China, sondern weltweit ausgewirkt. Eine Einschätzung des finanziellen Effekts dieses Ereignisses auf Nucletron war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts nicht möglich, weil das Ausmaß der Verbreitung und die Folgen für das Geschäft von Nucletron nicht abschätzbar war.

12. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufgestellt und hierzu folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."

Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und ihr Engagement in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Der Vorstand dankt den Führungskräften für die tatkräftige Unterstützung bei der Erfüllung unserer Konzernziele.

München, den 27. März 2020

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Ralph C. Schoierer Finanzvorstand

gez. Robert Tittl, Vorstand

[1] IWF Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook January 2020

[2] IWF Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook April 2020: Chapter 1

[3] Ifo-Institut, Konjunkturprognose Frühjahr 2020

[4] ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Die deutsche Elektroindustrie - Daten, Zahlen und Fakten März 2020

[5] IWF Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook January 2020

[6] IWF Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook April 2020: Chapter 1

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

Anhang 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 13, 1 3.469 3.470
Sachanlagen 15 1.360 883
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 16 2.169 2.346
Latenter Steueranspruch 10 131 133
7.129 6.832
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 17 2.027 1.899
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 18 1.798 1.618
Ertragsteuerforderungen 10 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 19 4.222 4.299
8.047 7.816
Summe Aktiva 15.176 14.648
PASSIVA
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 20 2.804 2.804
Kapitalrücklage 20 347 347
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis (erwirtschaftetes Eigenkapital) 21 8.177 8.115
Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20 48 -32
11.376 11.234
Langfristige Schulden
Rückstellungen 23, 24 1.261 1.218
Latente Steuerschulden 10 88 69
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 3 255 0
1.604 1.287
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25 689 777
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 3 172 0
Ertragsteuerschulden 25 399 299
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 22, 25 936 1.051
2.196 2.127
Summe Passiva 15.176 14.648

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2019

Anhang 2019

TEUR
2018

TEUR
I. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse 4 16.522 16.874
Sonstige betriebliche Erträge 5 23 16
Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen 17 -48 41
Materialaufwand 6, 17 11.156 10.911
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 7 2.705 2.853
Abschreibungen 13, 2 305 57
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8 969 1.220
Zinserträge 9 64 63
Zinsaufwendungen 9 32 21
Wertberichtigungsaufwand Finanzanlagevermögen 9 97 0
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.297 1.932
Ertragsteuern 10 394 591
Konzernergebnis 11 903 1.341
II. Sonstiges Ergebnis
Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen -45 32
darauf latente Steuern 13 -10
Posten, die zukünftig möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
Unrealisierte Gewinne aus sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten 149 -102
darauf latente Steuern -36 27
III. Gesamtergebnis 984 1.288
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis: 11 0,32 € 0,48 €
Unverwässert (Euro/ Aktie) 11 0,32 € 0,48 €
Verwässert (Euro/ Aktie)
Gewichteter Durchschnitt Anzahl Stammaktien: 2.804.342 2.804.342
Unverwässert (Stück) 2.804.342 2.804.342
Verwässert (Stück)

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019

Anhang 2019

TEUR
2018

TEUR
1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Konzernergebnis 11 903 1.341
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 13, 15 98 57
sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-) 56 -160
Steueraufwand und latente Steuern 10 394 591
Gewinn (-) / Verlust (+) aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten 9 2 1
Zinsergebnis 9 65 -42
Cashflow vor Zinsen, Steuern und Umfinanzierungen 1.518 1.788
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen 17, 18 -315 153
Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Rückstellungen 23 -2 6
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden 25 15 23
Cashflow vor Zinsen und Steuern 1.216 1.970
Erhaltene Zinsen 9 66 73
Gezahlte Zinsen 9 -11 0
Gezahlte Ertragsteuern 10 -297 -308
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 26 974 1.735
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswerte 27 400 160
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen 15 -152 -36
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 13 0 0
Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen 16 -181 -410
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 27 67 -286
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividendenzahlung) 12 -841 -701
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen 3 -203 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 28 -1.044 -701
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 28 -3 748
(Zwischensummen 1-3)
Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel -74 65
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 19 4.299 3.486
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 19 4.222 4.299
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 19 4.222 4.299
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 19 4.222 4.299

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für 2019

Anhang Ausgegebene Stückaktien Anzahl Gezeichnetes Kapital

TEUR
Kapitalrücklage

TEUR
Stand zum 1. Januar 2018 2.804.342 2.804 347
Unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 20
Neubewertung von Rückstellungen 20
Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern 20
Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20
Zuführung zu Gewinnrücklagen 21
Konzernergebnis 2018 11
Gesamtergebnis
Ausschüttung an Aktionäre 12
Stand zum 31. Dezember 2018 20, 21 2.804.342 2.804 347
Stand zum 1. Januar 2019 2.804.342 2.804 347
Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (IFRS 16) 3
2.804.342 2.804 347
Unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 20
Neubewertung von Rückstellungen 20
Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern 20
Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20
Umgliederung realisierte Veränderungen auf Eigenkapitalinstrumente
Zuführung zu Gewinnrücklagen 21
Konzernergebnis 2019 11
Gesamtergebnis
Ausschüttung an Aktionäre 12
Stand zum 31. Dezember 2019 20, 21 2.804.342 2.804 347
Anhang Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen Erwirtschaftetes Konzern-Eigenkapital KonzernEigenkapital Summe
TEUR Gewinnrücklagen

TEUR
Bilanzgewinn

TEUR
TEUR
--- --- --- --- --- ---
Stand zum 1. Januar 2018 21 8.659 -1.184 10.647
Unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 20 -102 -102
Neubewertung von Rückstellungen 20 32 32
Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern 20 17 17
Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20 -53 -53
Zuführung zu Gewinnrücklagen 21 1.000 -1.000 0
Konzernergebnis 2018 11 1.341 1.341
Gesamtergebnis -53 0 1.341 1.288
Ausschüttung an Aktionäre 12 -701 -701
Stand zum 31. Dezember 2018 20, 21 -32 9.659 -1.544 11.234
Stand zum 1. Januar 2019 -32 9.659 -1.544 11.234
Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (IFRS 16) 3 -1 -1
-32 9.658 -1.544 11.233
Unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 20 149 149
Neubewertung von Rückstellungen 20 -45 -45
Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern 20 -23 -23
Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20 81 81
Umgliederung realisierte Veränderungen auf Eigenkapitalinstrumente -1 1 0
Zuführung zu Gewinnrücklagen 21 1.000 -1.000 0
Konzernergebnis 2019 11 903 903
Gesamtergebnis 80 0 903 983
Ausschüttung an Aktionäre 12 -841 -841
Stand zum 31. Dezember 2019 20, 21 48 10.659 -2.482 11.376

Konzernanhang 2019

1. Allgemeines

Informationen zum Unternehmen

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland, deren Aktien öffentlich am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart gehandelt werden. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in 80995 München, Deutschland, Gärtnerstraße 60. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht München, Abteilung B, unter Nr. 77760 eingetragen.

Gegenstand der Tätigkeiten des Konzerns ist der technische Vertrieb von Bauelementen, Subsystemen und Systemen der Spitzentechnologie, insbesondere auf dem Gebiet der Leistungselektronik und Röhrentechnik, Elektrooptik, EMV-Abschirm- und Mikrowellentechnik, Wärmebeherrschung sowie Elektromechanik. Die Hauptaktivitäten des Konzerns bzw. die einzelnen Geschäftssegmente sind in Anhangangabe 3 beschrieben.

Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Darstellungswährung des Konzerns ist der Euro.

Der Konzernanhang enthält zur besseren Lesbarkeit wertmäßige Angaben in TEUR. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. Dies gilt auch für die anderen Bestandteile des Konzernabschlusses.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft sind zum 31. Dezember 2019 folgende Konzernunternehmen konsolidiert worden:

Währung Eigenkapital (HGB)

TEUR
Kapitalanteil (mittel- und unmittelbar)

in %
Jahresergebnis 2019*

TEUR
HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim EUR 26 100 0
Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München EUR 51 100 0
NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München EUR 288 100 0
Nucletron Technologies GmbH, München EUR 383 100 0
SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim EUR 282 100 0

*) Jahresergebnisse nach bestehenden Ergebnisabführungsverträgen. Diese Jahresergebnisse nach local GAAP (HGB) sind jeweils vollumfänglich in den Jahresüberschuss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Rahmen der Durchführung der Ergebnisabführungsverträge eingeflossen.

Die Tochtergesellschaften HVC-Technologies GmbH, Nucletron Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH werden in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen und machen von der Erleichterungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch. Die vorgenannten Gesellschaften sind befreit im Sinne von § 264 Absatz 3 Nr. 5 HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Grundlagen

Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft steht in Übereinstimmung mit den derzeit gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften.

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember des Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum selben Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten und Schulden enthalten sind, werden eliminiert.

Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Beherrschung liegt ab dem Zeitpunkt vor, wenn die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, die Geschäfts- und Finanzpolitik des Beteiligungsunternehmens zu bestimmen, an den variablen Rückflüssen aus dieser Beteiligung zu partizipieren und die Rendite zu beeinflussen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss als Tochtergesellschaft endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

2.2 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung keine Ermessensentscheidungen über wesentliche Fragen treffen müssen.

Unsicherheiten bei der Schätzung

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrages, d.h. des höheren Wertes aus dem beizulegenden Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der Zahlungsmittel generierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts TEUR 3.468 (2018: TEUR 3.468). Weitere Einzelheiten hierzu sind in Anhangangabe 14 zu finden.

Pensionsrückstellungen für andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen für andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u.a. versicherungsmathematische Annahmen wie etwa den Rechnungszinsfuß. Die versicherungsmathematischen Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensionsverpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen.

Angewendete Zinssätze

Für die Bewertung der Verbindlichkeiten und der Pensionsrückstellungen wurden folgende Zinssätze herangezogen:

31.12.2019 31.12.2018
Pensionsrückstellungen 1,02 % 1,98 %

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden.

Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Dies gilt für alle Unternehmen im Konsolidierungskreis gleichermaßen. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Mittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Devisen-Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Konzernergebnis erfasst.

Währungsumrechnungskurse

Die im Rahmen der Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten angewendeten Mittelkurse des US-Dollars zum Bilanzstichtag betrugen zum:

31.12.2019 31.12.2018
US-Dollar 1,12 USD/ EUR 1,15 USD/ EUR

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - mit Ausnahme der Kosten der laufenden Instandhaltung - abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zu Grunde.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigen könnte.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden, sofern in der Periode keine qualifizierenden Vermögenswerte erstellt werden, in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

Qualifizierte Vermögenswerte, für die eine Einbeziehung von Fremdkapitalkosten in deren Herstellungskosten verpflichtend wäre, bestehen im Konzern nicht.

Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigen könnte (vgl. Anhangangabe 14).

Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert einer Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordnet werden. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Eine Zuschreibung bei einer Wertaufholung in Folgeperioden ist hingegen nicht möglich.

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. An jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte.

Finanzielle Vermögenswerte

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wieder, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien (vgl. Anhangangabe 34) klassifiziert:

a) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

· Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

· die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

b) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente)

Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

· Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und

· die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Schuldinstrumente des Konzerns enthalten Beteiligungen an notierten Schuldinstrumenten, die unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (langfristig) erfasst wurden.

c) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.

Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden in der Regel nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Der Konzern hat sich unwiderruflich dafür entschieden, seine börsennotierten Eigenkapitalinstrumente in diese Kategorie einzuordnen.

d) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Der Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte in dieser Kategorie erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

· Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.

· Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, wurden wie folgt bilanziert:

Rohstoffe und Handelswaren · Durchschnittspreismethode
Fertige und unfertige Erzeugnisse · Material- und Lohneinzelkosten, angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Der Konzern bewertet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten (beizulegender Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung), wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

· Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

· die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der erwarteten Kreditverluste (ECL) über die Gesamtlaufzeit.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.

Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Posten der Bilanz sowie die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt.

Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein verändertes Kreditrisiko aufweist. Bei dieser Beurteilung überprüft der Konzern das interne Bonitätsrating des Schuldinstruments. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.

Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 90 Tage überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Konzern hat sich gegenüber einigen leitenden Mitarbeitern mittels Einzelzusagen zu Pensionszahlungen verpflichtet. Diese Leistungen werden nicht über einen Fonds finanziert.

Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Method) ermittelt. Dabei wird der Barwert der künftigen Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Der Barwert wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet, da der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Annahmen gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge bzw. -aufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit der Nettoverpflichtung zum Bilanzstichtag des vorherigen Geschäftsjahres. Die DBO und die Zinsaufwendungen auf die DBO werden bei wesentlichen Ereignissen angepasst. Die DBO enthält den Barwert der vom Versorgungsplan zu tragenden Steuern auf Beiträge oder Leistungen in Zusammenhang mit bereits erbrachten Dienstzeiten.

Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis den kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Wertänderungen zugewiesen. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Laufende und eventuell nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen werden in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist bei sofort unverfallbaren Anwartschaften sofort ergebniswirksam zu erfassen.

Im Rahmen von beitragsorientierten Plänen - im Wesentlichen oder ausschließlich resultierend aus den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - werden die laufenden Beiträge als Aufwand der Periode erfasst.

Anteilsbasierte Vergütung

Einige der Mitarbeiter erhalten als Entlohnung für die geleistete Arbeit eine anteilsbasierte Vergütung in Form eines Anspruchs auf künftige Barvergütung. Der Anspruch ist an die Veränderung des Aktienkurses des Unternehmens gekoppelt (sog. Transaktionen mit Barausgleich).

Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet (zu Einzelheiten siehe Anhangangabe 22). Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu mit dem dann beizulegenden Zeitwert bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Bei der erstmaligen Erfassung von finanziellen Verbindlichkeiten werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung, gegebenenfalls nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten in der Regel dem Nennbetrag.

Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Schuld endgültig getilgt oder erlassen wurde.

Leasingverhältnisse

Der Nucletron-Konzern operiert nicht in einer Funktion als Leasinggeber.

Der Konzern hat IFRS 16 nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz angewendet und daher die Vergleichsinformationen nicht angepasst, sondern die Vorjahreswerte weiterhin nach IAS 17 dargestellt. Vgl. hierzu ausführlich Abschnitt 2.4 mit der Darstellung der Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16.

Ab dem 1. Januar 2019 angewendete Methode

Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.

Ab dem Datum des Vertragsbeginns oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst. Für die Abzinsung wird entweder der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz verwendet oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, der Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

· feste Zahlungen, einschließlich de facto feste Zahlungen,

· variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes,

· Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und

· den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen

Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten.

Vor dem 1. Januar 2019 angewendete Methode

Bei den Leasingverträgen, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, handelte es sich ausschließlich um Operating-Leasingverhältnisse, bei denen die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleiben. Diese wurden bis zum 31. Dezember 2018 nicht in der Bilanz erfasst, stattdessen wurden die geleisteten Zahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear im Gewinn oder Verlust erfasst. Zum 1. Januar 2019 erfolgte eine Erfassung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten nach den Regeln des IFRS 16.

Ertragserfassung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Erträge werden erfasst, sofern die Beherrschung nach IFRS 15 auf den Käufer übergegangen sind. Dies ist je nach vertraglicher Regelung im Einzelfall entweder bei Versand des Liefergegenstands oder beim Eingang der Lieferung beim Kunden der Fall.

Zinserträge

Erträge werden erfasst, wenn die Zinsansprüche entstanden sind.

Steuern

Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern wird anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden und erfolgt auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen und -schulden werden regelmäßig überprüft. Eine Wertberichtigung wird in dem Umfang vorgenommen, in dem die Nutzung der latenten Steueransprüche nicht mehr wahrscheinlich ist.

Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

· wenn beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von den Steuerbehörden eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Anschaffungs-/ Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst; und

· Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst.

Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, zur Veräußerung verfügbare finanziellen Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Ansatz- und Bewertungskriterien für diese Posten werden in den jeweiligen Erläuterungen zu den betroffenen Bilanzposten offen gelegt.

Finanzinstrumente werden in Einklang mit dem wirtschaftlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarung als Schulden oder Eigenkapital eingestuft. Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten oder einem ihrer Bestandteile, die als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen bzw. Erträge zu erfassen. Die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten hat zu erfolgen, wenn ein Unternehmen ein einklagbares Recht hat, die erfassten Beträge gegeneinander aufzurechnen, und beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

In seltenen Fällen werden feste Verpflichtungen aus Einkaufsgeschäften in USD mittels Devisenterminkontrakten abgesichert, wenn ungünstige Währungskursentwicklungen vorhergesehen werden. Devisenterminkontrakte werden stets zu Marktwerten bewertet; die Marktwertanpassung wird erfolgswirksam vorgenommen, da die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting nicht vorliegen.

2.4 Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Anpassungen von Konzernbilanz und Konzerngesamtergebnisrechnung aufgrund neuer IFRS-Standards oder neuer IFRS-Interpretationen

Die folgenden neuen Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2019 erstmalig anzuwenden, ohne dass diese - mit Ausnahme des IFRS 16 - wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses von Nucletron haben:

· IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderung)

· IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures: Langfristige Anteile (Änderung)

· IFRS 16 - Leasingverhältnisse

· IFRS 9 - Finanzinstrumente: Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung (Änderung)

· IFRIC 23 - Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

· AIP - Jährliche Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2015-2017.

Amendments to IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer

Die Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" beinhalten Vorgaben zur Bilanzierung von Plananpassungen, -kürzungen und -abgeltungen. Hiernach müssen Unternehmen:

· aktualisierte versicherungsmathematische Annahmen und die Nettoschuld (bzw. den Nettovermögenswert) im Zeitpunkt des Eingriffs verwenden, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den restlichen Zeitraum der Berichtsperiode nach einer Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung zu bestimmen

· etwaige Verminderungen einer Überdeckung als Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands oder als Gewinn bzw. Verlust aus Abgeltungen erfolgswirksam erfassen, selbst wenn diese Überdeckung infolge des Effekts der Vermögensobergrenze ("asset ceiling") zuvor nicht ausgewiesen wurde.

Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Amendments to IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Die Änderungen stellen die Bilanzierung langfristiger Anteile (long-term investments), die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition (net investment) in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen zuzuordnen sind, die jedoch nicht nach der Equity-Methode bewertet werden, klar. Diese Anteile sind nach IFRS 9 zu bilanzieren und zu bewerten. Damit erfolgt die Ermittlung etwaiger Wertminderungen dieser Anteile nach den Regeln des IFRS 9. Es verbleibt jedoch bei der Regelung des IAS 28.8, derartige Anteile bei der Verlustzuordnung im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode auf den Wert von Beteiligungen mit zu berücksichtigen.

Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRS 16: Leasingverhältnisse

Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 erfolgte in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz mit der Erfassung der sich ergebenden Effekte in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperiode wurden nicht angepasst. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung werden im Folgenden dargestellt:

Nach IFRS 16 werden zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse nunmehr in der Bilanz ausgewiesen. Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (d.h. die Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (d.h. das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand - right of use asset). Leasingnehmer müssen anstatt des Aufwands der Leasingzahlungen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert erfassen.

Die Verbindlichkeiten werden zum 1. Januar 2019 zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers beträgt 2,5 Prozent.

Hinsichtlich der nach IFRS 16 bestehenden Wahlrechte und Erleichterungsvorschriften wählt der Konzern die folgende Vorgehensweise:

· Vermögenswerte aus Nutzungsrechten werden innerhalb des Anlagevermögens ausgewiesen und in den Notes gesondert dargestellt.

· Leasingverbindlichkeiten werden als gesonderte Posten in der Bilanz ausgewiesen.

· Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten endet, werden im Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen erfasst.

· Die Erleichterungsvorschrift, die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse anzuwenden, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet und diese wie kurzfristige Leasingverhältnisse zu behandeln, wurde in Anspruch genommen. Die Leasingzahlungen dieser Leasingverhältnisse sind somit im Aufwand erfasst.

· Leasingverhältnisse mit einem Wert von kleiner TEUR 5 werden als geringwertige Vermögenswerte angesehen und als Aufwand aus Leasingverhältnissen für geringwertige Vermögenswerte erfasst.

· Es erfolgt keine Berücksichtigung der anfänglich entstandenen direkten Kosten im Erstanwendungszeitpunkt.

Der Konzern hat sich dazu entschieden, für Leasingverträge, die vor dem Übergangszeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht neu zu überprüfen, ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, sondern die bisherige unter IAS 17 und IFRIC 4 getroffene Einschätzung beizubehalten.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Buchwerte von IAS 17 auf IFRS 16:

AKTIVA

31.12.2018

TEUR
IFRS 16 - Anpassung

TEUR
01.01.2019

TEUR
Sachanlagen 883 282 1.165
Sonstige Vermögenswerte 5.949 0 5.949
kurzfristige Vermögenswerte 7.816 0 7.816
Bilanzsumme 14.648 282 14.930
PASSIVA
Eigenkapital 11.234 -1 11.233
langfristige Schulden 1.287 105 1.392
kurzfristige Schulden 2.127 178 2.305
Bilanzsumme 14.648 282 14.930

Der Nettoeffekt auf die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 aus der retrospektiven Bilanzierung nach IFRS 16 war eine Abnahme um TEUR 1.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Überleitung von den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen zu den Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:

Überleitung in TEUR
Mindestleasingzahlungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse zum 31. Dezember 2018 452
Mindestleasingzahlungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing zum 31. Dezember 2018 0
abzüglich enthaltene Wartungsverträge, Versicherungen und Nebenkosten -135
abzüglich Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (inkl. Erstanwendung) -21
abzüglich Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte -7
Brutto-Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019 289
abzüglich enthaltener Zinsanteil -6
Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019 283
abzüglich Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing nach IAS 17 zum 31. Dezember 2019 0
Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 283
davon kurzfristig 178
davon langfristig 105

Die Auswirkungen des IFRS 16 auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und die Gewinn- und Verlustrechnung der Periode werden in der Anhangangabe 29 dargestellt.

Durch Umstellungseffekte auf IFRS 16 ergab sich im ersten Jahr eine Erhöhung des ausgewiesenen operativen Cashflows um TEUR 4. In gleicher Höhe reduzierte sich der ausgewiesene Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, aufgrund der Tilgung der Leasingverbindlichkeiten.

IFRS 9 - Finanzinstrumente: Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung (Änderung)

Die im Oktober 2017 vorgenommenen Änderungen an IFRS 9 ermöglichen es Unternehmen, bestimmte finanzielle Vermögenswerte mit negativer Ausgleichsleistung bei vorzeitiger Rückzahlung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Diese Vermögenswerte, zu denen einige Kredit- und Schuldtitel gehören, wären ansonsten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Um für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage zu kommen, muss die negative Ausgleichsleistung ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags darstellen und der finanzielle Vermögenswert dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet sein.

Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRIC 23: Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Die Interpretation erläutert, wie latente und laufende Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen zu bilanzieren und zu bewerten sind, wenn Unsicherheiten über eine steuerliche Behandlung bestehen. Insbesondere wird diskutiert:

· wie die geeignete Rechnungseinheit (unit of account) zu bestimmen ist und dass jede unklare steuerliche Behandlung einzeln oder gemeinsam als Gruppe betrachtet werden sollte, je nachdem, welcher Ansatz die Lösung der Unsicherheit besser vorhersagt,

· dass das Unternehmen davon ausgehen muss, dass eine Steuerbehörde die ungewisse steuerliche Behandlung prüft und alle damit zusammenhängenden Informationen vollständig kennt, d. h., dass das Erkennungsrisiko zu ignorieren ist,

· dass das Unternehmen die Auswirkungen der Unsicherheit in seiner Ertragsteuerbilanz widerspiegeln muss, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die Behandlung akzeptieren werden,

· dass die Auswirkungen der Unsicherheit entweder mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder mit der Erwartungswertmethode zu bestimmen sind, je nachdem, welche Methode die Auflösung der Unsicherheit besser vorhersagt,

· dass die getroffenen Urteile und Schätzungen immer dann neu bewertet werden müssen, wenn sich die Umstände geändert haben oder neue Informationen vorliegen, die sich auf die Urteile auswirken.

Obwohl es keine neuen Angabepflichten gibt, werden die Unternehmen an die allgemeine Verpflichtung erinnert, Informationen über Beurteilungen und Schätzungen bei der Erstellung des Abschlusses zu geben.

Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Annual Improvements to 2015-2017 Cycle

Nachfolgende Verbesserungen wurden im Dezember 2017 finalisiert:

· IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse: Sofern ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile Beherrschung i. S. d. IFRS 10 über eine vormals gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt, die einen Geschäftsbetrieb (business) darstellt, handelt es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss. Der zuvor gehaltene Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit ist daher neu zu bewerten.

· IFRS 11 - Gemeinsame Vereinbarungen: Erlangt ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile gemeinschaftliche Führung über eine vormals gemeinschaftliche Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, erfolgt keine Neubewertung des zuvor gehaltenen Anteils

· IAS 12 - Ertragsteuern: Klarstellung, dass die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen auf als Eigenkapitalklassifizierte Finanzinstrumente entsprechend der Behandlung der für die Steuerwirkung ursächlichen Transaktion(en) zu behandeln sind.

· IAS 23 - Fremdkapitalkosten: Klarstellung, dass noch nicht zurückbezahlte Fremdmittel, die ursprünglich konkret zur Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen wurden, ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser qualifizierte Vermögenswert im Wesentlichen für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf hergerichtet ist, mit in die Bestimmung des allgemeinen Fremdkapitalkostensatzes für andere qualifizierte Vermögenswerte, für die keine speziellen Fremdmittelaufgenommen wurden, einzubeziehen sind.

Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

2.5 Nicht vorzeitig angewandte IFRS-Standards und IFRS-Interpretationen

Bereits vom IASB beschlossene und von der EU übernommene Rechnungslegungsnormen, die aber für das Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind:

· IFRS 17 - Versicherungsverträge

· Änderungen IAS 1 und IAS 8 - Definition von Wesentlichkeit

· Änderungen an IFRS 3 - Definition eines Geschäftsbetriebs

· Überarbeitetes Rahmenkonzept der IFRS

Die neuen Regelungen wurden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkung dieser neuen Regelungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden vom Konzern als nicht wesentlich angesehen.

Genehmigung zur Veröffentlichung

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, vom Vorstand aufgestellt. Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat in dessen voraussichtlichen Sitzung am 27. April 2020 zur Billigung vorgelegt und anschließend durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

3. Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem "Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium ("Chief Operating Decision Maker"). Im Nucletron-Konzern ist der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8.

Zum Zweck der Konzernsteuerung wurden die Geschäftsbereiche basierend auf der Art der Produkte unabhängig voneinander organisiert und geführt. Jedes Segment stellt dabei einen strategischen Geschäftsbereich dar, dessen Produktpalette und Märkte sich von denen anderer Segmente unterscheiden.

Der Nucletron-Konzern ist in zwei wesentlichen Segmenten tätig, im Bereich der Leistungselektronik durch die Nucletron Technologies GmbH sowie die HVC-Technologies GmbH, im Bereich der Schutztechnik durch die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH sowie die SINUS Electronic GmbH. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden. Daher sind Geschäftssegmente und berichtspflichtige Segmente identisch.

Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektronische und elektromechanische Bauteile und Systeme namhafter Hersteller für den Einsatz in der Optoelektronik und Mikrowellentechnik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig.

Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor Überspannungen sowie gegen Hochfrequenzstörungen. Darüber hinaus vertreibt die SINUS Electronic GmbH ergänzend elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller.

Eine Unterteilung in geografische Bereiche nimmt der Konzern nicht vor. Daraus würden sich ohnehin keine wesentlichen Ergebnisse ableiten lassen, nachdem der Konzern seine Umsatzerlöse ganz überwiegend im Inland realisiert. Außerhalb Deutschlands erzielte der Konzern Umsätze

2019

TEUR
2018

TEUR
im sonstigen Ausland von 1.740 1.660
in Europa (ohne Deutschland) von 2.454 2.374

Dabei richtet sich die Zuordnung der Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden.

Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den Segmenten werden in den Überleitungen eliminiert.

Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Segmenterträge, Segmentaufwendungen und das Segmentergebnis umfassen Transfers zwischen Geschäftssegmenten. Diese Transfers werden bei der Konsolidierung eliminiert.

Geschäftsjahr 2019 Berichtspflichtige Segmente
Leistungselektronik

TEUR
Schutztechnik

TEUR
Überleitungen

TEUR
Summe

TEUR
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse
Erlöse aus Verkäufen an externe Kunden 9.287 7.235 0 16.522
Summe der Umsatzerlöse 9.287 7.235 0 16.522
Segmentergebnis 1.033 386 -58 1.362
Zinserträge 1 0 63 64
Zinsaufwendungen -28 -44 40 -32
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.006 342 -52 1.297
Steueraufwand 394
Ergebnis 903
planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 110 161 22 293
planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 1 0 11 12
Wertminderungen auf Vorräte 2 69 0 71
Geschäftsjahr 2018 Berichtspflichtige Segmente
Leistungselektronik

TEUR
Schutztechnik

TEUR
Überleitungen

TEUR
Summe

TEUR
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse
Erlöse aus Verkäufen an externe Kunden 8.415 8.459 0 16.874
Summe der Umsatzerlöse 8.415 8.459 0 16.874
Segmentergebnis 1.362 605 -78 1.890
Zinserträge 3 0 60 63
Zinsaufwendungen -11 -39 29 -21
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.353 566 12 1.932
Steueraufwand 591
Ergebnis 1.341
planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 7 45 3 55
planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 2 1 0 3
Wertminderungen auf Vorräte 7 55 0 62

Wie im Vorjahr gab es keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil gemessen am Konzernumsatz wesentlich ist.

Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

4. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Gütern sowie zu einem geringen Teil der Erbringung von Dienstleistungen und wurden größtenteils mit Industriekunden aus dem Bereich Elektronik in Deutschland erwirtschaftet. Die Umsätze mit den zehn größten Kunden belaufen sich auf ca. 29 Prozent (Vj. 28 Prozent). Der Kunde mit dem höchsten Umsatzanteil erreichte ca. 5 Prozent des Gesamtumsatzes (Vj. 5 Prozent). Dieser Umsatz wurde im Segment Schutztechnik erzielt. Der Bereich Leistungselektronik erwirtschaftete 56,2 Prozent (Vj. 49,9 Prozent) und der Bereich Schutztechnik 43,8 Prozent (Vj. 50,1 Prozent) des Gesamtumsatzes.

5. Sonstige betriebliche Erträge

2019

TEUR
2018

TEUR
Erträge aus zur Veräußerung bestimmten Anlagen 3 3
Sonstige 20 13
23 16

6. Materialaufwand

Der Materialaufwand hat sich in 2019 trotz des gesunkenen Umsatzes um TEUR 245 auf TEUR 11.156 erhöht (2018: TEUR 10.911). Er entfällt größtenteils auf den Erwerb von Handelswaren namhafter Elektronikkonzerne.

7. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

2019

TEUR
2018

TEUR
Löhne und Gehälter 2.302 2.435
Sozialversicherungsbeiträge 403 418
Aufwendungen für Pensionen (Anhangangabe 24) 0 0
2.705 2.853

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2019

TEUR
2018

TEUR
Vertriebskosten 296 347
Raumkosten 180 174
Kfz-Kosten 68 140
Beratungskosten 235 181
EDV-Kosten 49 30
Bezogene Dienstleistungen 26 29
Beiträge, Versicherungen 68 70
Währungsdifferenzen 27 16
Sonstige 20 233
969 1.220

Die Anwendung des neuen Rechnungslegungsansatzes nach IFRS 16 bringt eine Verlagerung des Leasingaufwands vom sonstigen betrieblichen Aufwand in die Abschreibungen (TEUR 207) und den Zinsaufwand (TEUR 12) mit sich und führt somit zu einer deutlichen Verringerung dieser GuV-Position.

9. Finanzergebnis

2019

TEUR
2018

TEUR
Finanzerträge
Zinserträge 64 63
Übrige Finanzerträge 0 0
64 63
Finanzaufwendungen
Darlehen und Kontokorrentkredite 0 0
Zinsaufwand für Pensionsverpflichtungen 21 21
Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen 11 0
Wertberichtigungsaufwand Finanzanlagevermögen 97 0
129 21

10. Ertragsteuern

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

2019

TEUR
2018

TEUR
Tatsächliche Ertragsteuern
Aufwand tatsächlicher Steuern 400 595
Anpassungen von in Vorjahren angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern (Nachzahlung + / Erstattung -) -4 -2
Latente Ertragsteuern
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen -2 -2
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 394 591

Die Summe des Betrags tatsächlicher und latenter Steuern, resultierend aus Posten die direkt im Eigenkapital belastet (-) oder gutschrieben (+) sind, beträgt TEUR -23 (Vj. TEUR 17).

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis vor Steuern und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

2019

TEUR
2018

TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.392 1.932
Ertragsteueraufwand zum Steuersatz in Deutschland von 30 % 418 580
Anpassungen von in Vorjahren angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern -4 -2
Steuer auf nichtabzugsfähige Aufwendungen 3 5
Steuerentlastung für steuerfreie Beteiligungserlöse 0 0
Übrige Sonstige -23 8
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 394 591

Die Ertragsteuern wurden basierend auf den im Geschäftsjahr 2019 erzielten Ergebnissen der einzelnen Gesellschaften ermittelt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt im Geschäftsjahr 2019 15 Prozent (Vj. 15 Prozent). Auf die Körperschaftsteuer werden unverändert 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. Der Gewerbesteuersatz ist in Deutschland nicht einheitlich festgelegt und beträgt im Konzern durchschnittlich 15 Prozent (Vj. 15 Prozent). Für temporäre Bewertungsunterschiede wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 22 (davon TEUR 20 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 7) und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 4 (davon TEUR 0 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 10) verbraucht. Daneben wurden aktive latente Steuern von TEUR 20 (davon TEUR 14 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 23, davon erfolgsneutral TEUR 14) und passive latente Steuern von TEUR 21 gebildet (davon TEUR 17 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 7, davon erfolgsneutral TEUR 0).

Latente Ertragsteuern

Konzernbilanz
31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
--- --- ---
Latente Ertragsteuerschulden
Abweichender Ansatz und Bewertung von Rückstellungen 35 36
Zusätzliche Herstellungskosten Anlagevermögen 4 6
Neubewertung Forderungen 5 6
Vorratsbewertung 3 1
Stichtagsbewertung Währungsforderungen, -verbindlichkeiten 24 20
Wertveränderungen der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte 17 0
Summe 88 69
Latente Ertragsteueransprüche
Abweichender Ansatz und Bewertung von (Pensions-)Rückstellungen 130 110
Rückstellungen 1 3
Wertveränderungen der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte 0 20
Summe 131 133
Aufwand/ Ertrag aus latenten Ertragsteuern
Latente Ertragsteuern (erfolgsneutral)
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
(+) Ertrag / (-) Aufwand () Erfolgsneutral
--- --- ---
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- ---
Latente Ertragsteuerschulden
Abweichender Ansatz und Bewertung von Rückstellungen 1 1
Zusätzliche Herstellungskosten Anlagevermögen 2 2
Neubewertung Forderungen 1 0
Vorratsbewertung -2 0
Stichtagsbewertung Währungsforderungen, -verbindlichkeiten -4 -7
Wertveränderungen der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte Erfolgsneutral Erfolgsneutral
(-17) (7)
Summe -2 -4
Latente Ertragsteueransprüche
Abweichender Ansatz und Bewertung von (Pensions-)Rückstellungen 6 3
Erfolgsneutral Erfolgsneutral
(14) (-10)
Rückstellungen -2 3
Wertveränderungen der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte Erfolgsneutral Erfolgsneutral
(-20) (-20)
Summe 4 6
Aufwand/ Ertrag aus latenten Ertragsteuern 2 2
Latente Ertragsteuern (erfolgsneutral) (-23) (17)

Auf den derzeit im Konzern bestehenden steuerlichen Verlustvortrag von EUR 87.767 (Vj. EUR 87.767) werden keine latenten Ertragsteueransprüche erfasst, da diese Verluste auf Ebene der Tochtergesellschaften vor Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen angefallen sind und infolge der bestehenden steuerlichen Organschaft eine Verrechnung mit dem laufenden zu versteuernden Ergebnis im Organkreis momentan nicht möglich ist. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Ertragsteuern bilanziert werden, belaufen sich auf TEUR 1.963 (Vj. TEUR 1.973).

11. Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt.

Mangels potentiell verwässernder Eigenkapitalinstrumente entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zu Grunde gelegten Beträge:

2019 2018
Konzernergebnis 903 TEUR 1.341 TEUR
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien - unverwässert 2.804.342 2.804.342
Ergebnis je Aktie unverwässert 0,32 EUR 0,48 EUR
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien - verwässert 2.804.342 2.804.342
Ergebnis je Aktie verwässert 0,32 EUR 0,48 EUR

In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

12. Gezahlte und vorgeschlagene Dividenden

2019

TEUR
2018

TEUR
Während des Geschäftsjahres beschlossen und ausgeschüttet:
Dividenden auf Stammaktien: 841 701
- Schlussdividende für 2018: 30 Cent (2017: 25 Cent)
Der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzuschlagen
Dividenden auf Stammaktien: 701 841
- Schlussdividende für 2019: 25 Cent (2018: 30 Cent)

Erläuterungen zur Bilanz

13. Immaterielle Vermögenswerte

31. Dezember 2019 Erworbene Software

TEUR
Geschäfts- oder Firmenwert

TEUR
Summe

TEUR
Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen 2 3.468 3.470
Stand 1. Januar 2019
Zugänge im Geschäftsjahr 0 0 0
Abschreibungen für das Geschäftsjahr -1 0 -1
Stand 31. Dezember 2019 1 3.468 3.469
Stand 1. Januar 2019
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 147 3.468 3.615
Kumulierte Abschreibungen -145 0 -145
Buchwert 2 3.468 3.470
Stand 31. Dezember 2019
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 112 3.468 3.580
Kumulierte Abschreibungen -111 0 -111
Buchwert 1 3.468 3.469
31. Dezember 2018 Erworbene Software

TEUR
Geschäfts- oder Firmenwert

TEUR
Summe

TEUR
Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen 5 3.468 3.473
Stand 1. Januar 2018
Zugänge im Geschäftsjahr 0 0 0
Abschreibungen für das Geschäftsjahr -3 0 -3
Stand 31. Dezember 2018 2 3.468 3.470
Stand 1. Januar 2018
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 147 3.468 3.615
Kumulierte Abschreibungen -142 0 -142
Buchwert 5 3.468 3.473
Stand 31. Dezember 2018
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 147 3.468 3.615
Kumulierte Abschreibungen -145 0 -145
Buchwert 2 3.468 3.470

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird er jährlich auf Wertminderung geprüft (siehe Anhangangabe 14).

Software wird linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wurde wie folgt geschätzt:

2019 2018
Software 3 Jahre 3 Jahre

14. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den Zahlungsmittel generierenden Einheiten, welche mit den rechtlich selbständigen Tochterunternehmen identisch sind, zugeordnet.

Für jedes Tochterunternehmen (entspricht Zahlungsmittel generierende Einheit) wird der erzielbare Betrag auf Basis der Berechnungen eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Dem risikoangepassten Zinssatz der Zahlungsmittel generierenden Einheiten von 7,53 Prozent (Vj. 7,59 Prozent) liegen die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC - weighted average cost of capital) nach Unternehmenssteuern zu Grunde. Der gewogene Durchschnitt der Kapitalkosten berücksichtigt einen Eigenkapitalkostensatz nach Steuern von 8,88 Prozent (Vj. 8,50 Prozent) sowie einen Fremdkapitalkostensatz nach Steuern von 1,36 Prozent (Vj. 1,38 Prozent). Die Ermittlung erfolgt - unverändert zum Vorjahr - auf Basis des Capital-Asset-Pricing-Modells (CAPM) unter Berücksichtigung der aktuellen Markterwartungen. Zur Ermittlung der risikoangepassten Zinssätze für Zwecke des Werthaltigkeitstests wurden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren, Kapitalstrukturdaten sowie Fremdkapitalkostensätze verwendet. Nicht in den Planungsrechnungen enthaltene Perioden werden durch Ansatz eines Restwerts (Terminal Value) abgebildet. Für die Cashflows nach dem Zeitraum von 3 Jahren wird unterstellt, dass sie einer konstanten Wachstumsrate von 1 Prozent (Vj. 1 Prozent) (growth rate) unterliegen.

Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte, die den jeweiligen Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugeordnet wurden:

2019

TEUR
2018

TEUR
Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH 1.441 1.441
SINUS Electronic GmbH 2.027 2.027
3.468 3.468

Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts der Geschäftseinheiten

Im Folgenden werden die Grundannahmen erläutert, auf deren Basis die Unternehmensleitung ihre Cashflow-Prognosen zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts erstellt hat.

Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugrunde gelegten Annahmen, bestehen Schätzungsunsicherheiten:

· 3-Jahres-Geschäftsplan

Der Geschäftsplan wurde aufgrund von Einschätzungen der künftigen Geschäftsentwicklung durch die Unternehmensleitung erstellt. Diesen Einschätzungen lagen Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde.

· Geplante Bruttogewinnmargen

Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen, die im unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahr erzielt wurden, ermittelt und unter Berücksichtigung der erwarteten Effizienzsteigerung erhöht.

· Preissteigerung von Rohstoffen/ Waren

Zur Berücksichtigung der Preissteigerung wurde überwiegend davon ausgegangen, dass es dem Konzern gelingen wird, Preissteigerungen bei Rohstoffen/ Warenbezügen über die Verkaufspreise weiterzugeben. Die getroffenen Grundannahmen stimmen mit denen externer Informationsquellen überein.

· Abzinsungssätze

Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Bei der Ermittlung der angemessenen Abzinsungssätze für die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten wurde ein Basiszins von 0,2 Prozent (Vj. 1,00 Prozent) und ein Risikozuschlag von 8,7 Prozent (Vj. 7,5 Prozent) berücksichtigt. Für die ewige Rente wird ein Wachstumsabschlag von 1 Prozent unterstellt (Vj. 1 Prozent). Gegenüber dem Vorjahr wurde eine Marktrisikoprämie von 7,0 Prozent (Vj. 6,25 Prozent) zu Grunde gelegt. Insoweit wurde die Empfehlung des nationalen Standardsetters zur Anpassung der Marktrisikoprämie im Niedrigzinsumfeld übernommen.

Sensitivität der getroffenen Annahmen

Die ermittelten Nutzungswerte haben die Buchwerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten signifikant überschritten.

Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der Zahlungsmittel generierenden Einheit SINUS Electronic GmbH und Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt.

15. Sachanlagen

31. Dezember 2019 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

TEUR
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen

TEUR
Summe

TEUR
Anschaffungs- /Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen 815 68 883
Stand 1. Januar 2019
Erfassung Nutzungsrechte (RoU-Assets) aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 224 58 282
Angepasster Stand zum 1. Januar 2019 1.039 126 1.165
Zugänge 332 167 499
Abgänge 0 -1 -1
Abschreibungen für das Geschäftsjahr -196 -107 -303
Stand 31. Dezember 2019 1.175 185 1.360
Stand 1. Januar 2019 1.124 998 2.122
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Erfassung Nutzungsrechte (RoU-Assets) aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 254 125 379
Angepasster Stand zum 1. Januar 2019 1.378 1.123 2.501
Kumulierte Abschreibungen -309 -930 -1.239
Erfassung Nutzungsrechte (RoU-Assets) aus der erstmaligen -30 -67 -97
Anwendung von IFRS 16
Angepasster Stand zum 1. Januar 2019 -339 -997 -1.336
Buchwert 815 68 883
Angepasster Buchwert 1.039 126 1.165
Stand 31. Dezember 2019 1.711 1.215 2.926
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen -536 -1.030 -1.566
Buchwert 1.175 185 1.360
31. Dezember 2018 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

TEUR
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen

TEUR
Summe

TEUR
Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen 836 66 902
Stand 1. Januar 2018
Zugänge 4 31 35
Abgänge 0 0 0
Abschreibungen für das Geschäftsjahr -25 -29 -54
Stand 31. Dezember 2018 815 68 883
Stand 1. Januar 2018 1.120 972 2.092
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen -284 -906 -1.190
Buchwert 836 66 902
Stand 31. Dezember 2018 1.124 998 2.122
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen -309 -930 -1.239
Buchwert 815 68 883

In der laufenden Periode ergaben sich - wie in der Vorperiode - keine Wertminderungsaufwendungen oder -aufholungen.

Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von TEUR 801 (2018: TEUR 815) sind unbelastet und dienen nicht als Sicherheit für Verpflichtungen des Konzerns.

Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wurde wie folgt geschätzt:

2019 2018
Gebäude 33 Jahre 33 Jahre
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 12 Jahre 5 bis 12 Jahre
Nutzungsrechte für Gebäude 1 bis 4 Jahre 1 bis 5 Jahre
Nutzungsrechte für Kraftfahrzeuge 1 bis 3 Jahre 1 bis 3 Jahre

16. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

2019

TEUR
2018

TEUR
Nicht börsennotierte Anteile 0 0
Börsennotierte Anteile 1) 143 79
Börsennotierte Anleihen/ Rentenwerte 1) 2.026 2.267
2.169 2.346

1) Die Marktwertermittlung für diese Vermögenswerte (Stufe 1) erfolgte auf Basis notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte.

Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anteile wird durch den auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreis bestimmt.

Für die erworbenen Anleihen besteht subjektiv weder die Absicht, diese bis zur Endfälligkeit zu halten, noch erfolgte der Erwerb zu Handelszwecken. Infolgedessen sind die Anleihen in der Kategorie Erfolgsneutral zu beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis auszuweisen.

17. Vorräte

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

2019

TEUR
2018

TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 676 578
Unfertige Erzeugnisse 53 65
Fertige Erzeugnisse 12 48
Handelswaren 1.285 1.208
Gesamtsumme der Vorräte (bewertet zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs-/ Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert) 2.026 1.899

Die Realisierung von Vorräten in Höhe von TEUR 202 (Vj. TEUR 110) wird voraussichtlich länger als 12 Monate dauern.

Teilweise unterliegt der Vorratsbestand einem Eigentumsvorbehalt der Lieferanten. Es wurden keine Vorräte als Sicherheit verpfändet.

In der Gesamtsumme der Vorräte sind Vorräte mit niedrigerem Veräußerungswert von TEUR 1.195 (2018: TEUR 986) enthalten. Die Anschaffungskosten betrugen TEUR 2.081 (2018: TEUR 1.854). Die erfolgswirksam innerhalb der GuV erfassten Aufwendungen für Wertberichtigung betragen TEUR 71 (2018: TEUR 62).

18. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

2019

TEUR
2018

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.474 1.395
Sonstige Forderungen 324 223
1.798 1.618

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Allgemeinen eine Fälligkeit von 31 Tagen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2019 im Nennwert von TEUR 4 (2018: TEUR 5) wertgemindert.

Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:

Summe

TEUR
wertgemindert

TEUR
weder überfällig noch wertgemindert

TEUR
2019 1.478 4 1.372
2018 1.400 5 1.292
Überfällig, aber nicht wertgemindert
< 30 Tage

TEUR
30-60 Tage

TEUR
60-90 Tage

TEUR
90-120 Tage

TEUR
>120 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- ---
2019 69 13 -1 20 0
2018 79 13 3 8 0

Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch Bonitätsprüfungen und ein Mahnwesen begrenzt. Im operativen Geschäft werden die offenen Forderungen standortbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Die durchschnittliche Laufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug im Geschäftsjahr 2019 33 Tage (Geschäftsjahr 2018: 30 Tage).

Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen Verrechnungsbeträge, die dieses Risiko mindern, vor.

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht zinstragend und im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Im Geschäftsjahr 2019 entstanden Forderungsverluste aus Lieferungen und Leistungen nur in unbedeutender Höhe.

In den sonstigen Forderungen sind verpfändete liquide Mittel in Höhe von TEUR 253 zur Absicherung einer Verbindlichkeit aus einem Arbeitszeitkonto gegenüber einem Vorstandsmitglied ausgewiesen. Das über diesen Betrag lautende Bankkonto ist an das Vorstandsmitglied verpfändet.

19. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember setzt sich wie folgt zusammen:

2019

TEUR
2018

TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 4.222 4.299
4.222 4.299

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige Anlagen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht dem Nominalwert.

20. Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen

Gezeichnetes Kapital 2019

in Tausend
2018

in Tausend
Stammaktien zu je EUR 1 2.804 2.804

Zum 31. Dezember 2019 bestand das Grundkapital aus 2.804.342 Stück nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00. Das Grundkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

Weder die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft noch ihre Tochterunternehmen unterliegen externen Mindestkapitalanforderungen.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 1. Mai 1987 am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gehandelt.

Am Grundkapital der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hält die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, mehr als 75 Prozent. Sie hat am 26. September 2003 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH am 24. September 2003 die Schwelle von 75 Prozent der Stimmrechte an der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überschritten hat und ihr seither 75,76 Prozent der Stimmrechte zustehen.

Genehmigtes Kapital

Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist der Vorstand gemäß § 202 AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.402.000 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

· zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet;

· zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

· zur Ausgabe von Aktien an strategische Partner;

· bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage stammt aus Agiobeträgen im Rahmen der in 2003 durchgeführten Kapitalerhöhung.

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 hat die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, sofern die gesetzlich vorgesehene Rücklage für eigene Anteile gebildet werden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt bis 11. Juli 2024 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Zusammen mit bereits erworbenen Aktien dürfen nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals auf eigene Aktien entfallen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt je nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen(-sbeteiligungen) zu verwenden oder sie an strategische Partner zu veräußern. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

In 2018 und 2019 wurden keine eigenen Aktien gehalten.

Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen

Es wird auf die Darstellung in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019 verwiesen. Die darin dargestellten Bestandteile der kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Wertänderungen lassen sich folgenden Kategorien zuordnen:

a) Other comprehensive Income (OCI) und zuzuordnende Steuereffekte, denen in Folgeperioden gewinnwirksame Umbuchungen nachfolgen können ("Recycling") Veränderung des Fair-Values von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten
2019

TEUR
(IAS 39.55(b)) 2018

TEUR
--- --- ---
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums -45 57
Veränderung in der Berichtsperiode 149 -102
Stand zum Ende des Berichtszeitraums 104 -45
Nachrichtlich zuzuordnende Steuereffekte ("-" passive latente Steuern)
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums 20 -7
Veränderung in der Berichtsperiode -36 27
Stand zum Ende des Berichtszeitraums -16 20
b) Other comprehensive Income (OCI) und zuzuordnende Steuereffekte, denen in Folgeperioden gewinnneutrale Umbuchungen nachfolgen Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
2019

TEUR
(IAS 19.93(a)) 2018

TEUR
--- --- ---
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums -10 -42
Veränderung in der Berichtsperiode -45 32
Stand zum Ende des Berichtszeitraums -55 -10
Nachrichtlich zuzuordnende Steuereffekte ("+" aktive latente Steuern)
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums 3 13
Veränderung in der Berichtsperiode 13 -10
Stand zum Ende des Berichtszeitraums 16 3
c) Dem Other comprehensive Income (OCI) zuzuordnende Steuereffekte Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- ---
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums 23 6
Veränderung in der Berichtsperiode -23 17
Stand zum Ende des Berichtszeitraums 0 23
Während des Berichtsjahres im sonstigen Ergebnis erfasste Effekte insgesamt 80 -53
Kumuliert direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen zum 31.12. (gesamt) 48 -32

21. Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital

Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:

2019

TEUR
2018

TEUR
Stand 1. Januar 8.115 7.475
- Ausschüttung -841 -701
+ Konzernergebnis 903 1.341
Stand 31. Dezember 8.177 8.115

Innerhalb des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals wurden entsprechend dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 die anderen Gewinnrücklagen um TEUR 550 erhöht. Darüber hinaus hatte der Vorstand im Rahmen der Bilanzaufstellung 2018 einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von TEUR 450 bereits in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Gesamthöhe des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals wurde durch diese Umgliederungen im Gesamtumfang von TEUR 1.000 nicht verändert - es wird auf die Darstellung in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung hingewiesen.

22. Anteilsbasierte Vergütung

Der erfasste Aufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen stellt sich wie folgt dar.

2019

TEUR
2018

TEUR
Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich 33 11
Gesamtaufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen 33 11

Die anteilsbasierten Vergütungspläne wurden im Geschäftsjahr 2007 eingerichtet. Sie werden im Folgenden dargestellt. Änderungen daran erfolgten bisher nicht.

Im Rahmen eines langfristigen Anreizprogramms (phantom stock plan) wird den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr ein Bonus gewährt, dessen Betrag sich an dem Konzernergebnis vor Steuern und ggfs. vor Geschäftswertabschreibung bemisst. Der gewährte Bonus wird in virtuelle Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft umgerechnet. Die Umrechnung des Bonuses eines Geschäftsjahres in virtuelle Aktien erfolgt anhand des durchschnittlichen Aktienkurses innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Feststellung des Jahresabschlusses dieses Geschäftsjahres. Die Stückzahl der aus dem Bonus eines Geschäftsjahres resultierenden virtuellen Aktien kann daher erst im auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahr genau bestimmt werden.

Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien folgt der Kursentwicklung der Nucletron Aktie. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht. Der Vorstand kann sich den Gegenwert der virtuellen Aktien zu dem dann gültigen durchschnittlichen Aktienkurs frühestens nach seinem Ausscheiden aus den Diensten des Konzerns auszahlen lassen.

Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung wird zum Zeitpunkt der Gewährung unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Instrumente gewährt wurden, ermittelt. Der Aufwand für die erhaltenen Leistungen respektive eine Schuld zur Abgeltung dieser Leistungen wird hinsichtlich des Bonusanspruchs des jeweils aktuellen Geschäftsjahres zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert, somit mit dem Nennwert des Bonusanspruchs erfasst. Die Schuld wird zu jedem folgenden Berichtsstichtag und am Erfüllungstag auf der Grundlage der jeweils aktuellen Börsenkurse mit dem beizulegenden Zeitwert, somit dem aktuellen Kurswert des Gesamtbestands der virtuellen Aktien, neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Die virtuellen Aktien sind nicht dividendenberechtigt, mithin wirkten sich die Dividenden auf die Ermittlung des Zeitwerts der Verpflichtung nicht aus.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt die Schuld aus virtuellen Aktien des Geschäftsjahres sowie Vorperioden insgesamt TEUR 204 (2018: TEUR 171). Zum 31. Dezember 2019 waren keine Wertsteigerungsrechte ausübbar (2018: TEUR 0). Die Veränderung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuld aus virtuellen Aktien hat den Periodenerfolg um TEUR 25 verringert (2018: Ergebnisminderung TEUR 8).

23. Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen IAS 19 (2011)

TEUR
Sonstige Rückstellungen

TEUR
Summe

TEUR
Stand 1. Januar 2019 1.103 115 1.218
Zuführung 21 23 44
Inanspruchnahme -24 -21 -45
Nicht verwendete, aufgelöste Beträge 45 -1 44
Stand 31. Dezember 2019 1.145 116 1.261
davon kurzfristige Rückstellungen 2019 0 0 0
davon langfristige Rückstellungen 2019 1.145 116 1.261
1.145 116 1.261
Pensionsverpflichtungen IAS 19 (2011)

TEUR
Sonstige Rückstellungen

TEUR
Summe

TEUR
Stand 1. Januar 2018 1.138 107 1.245
Zuführung 20 8 28
Inanspruchnahme -23 0 -23
Nicht verwendete, aufgelöste Beträge -32 0 -32
Stand 31. Dezember 2018 1.103 115 1.218
davon kurzfristige Rückstellungen 2018 0 0 0
davon langfristige Rückstellungen 2018 1.103 115 1.218
1.103 115 1.218

Pensionsverpflichtungen

Dazu wird auf die Ausführungen unter Anhangangabe 24 verwiesen.

24. Pensionsrückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Konzern hat leitenden Mitarbeitern Pensionszusagen erteilt. Es handelt sich um endgehaltsabhängige Pensionszusagen, wobei die Höhe der Auszahlungen vom Gehalt des letzten Beschäftigungsjahres und von der Beschäftigungsdauer in Diensten des Konzerns abhängt. Trotz Weiterbeschäftigung eines bereits Pensionsberechtigten erdient dieser sich keine weiteren Pensionsansprüche. Im Hinblick auf die Pensionszusagen werden keine Beiträge an einen gesondert verwalteten Fonds geleistet.

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen und die in der Konzernbilanz für die Pensionsverpflichtungen angesetzten Beträge dargestellt.

Pensionszusagen IAS 19 (2011)
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- ---
Zinsaufwand 21 21
Erfasste versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) 45 -32
Pensionsaufwendungen für Pensionsplan 66 -11

Der Zinsaufwand wird als solcher in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der laufende Dienstzeitaufwand (Geschäftsjahr TEUR 0) ist grundsätzlich in der Position "Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer" enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.

Schulden aus leistungsorientierten Verpflichtungen/ Pensionszusagen

Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

Pensionszusagen IAS 19 (2011)
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- ---
Leistungsorientierte Verpflichtung zu Beginn des Berichtszeitraums 1.103 1.138
Zinsaufwand 21 21
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Im Konzernergebnis berücksichtigter Aufwand 21 21
Gezahlte Leistungen -24 -23
Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus der Verpflichtung
aus Änderungen finanzieller Annahmen 89 -8
erfahrungsbedingte Anpassungen -44 -37
aus Änderungen demografischer Annahmen 0 13
Im sonstigen Ergebnis berücksichtigt 45 -32
Leistungsorientierte Verpflichtung zum Ende des Berichtszeitraums 1.145 1.103

Der Konzern geht davon aus, dass er 2020 einen Betrag von TEUR 88 für seine Pensionszusagen leisten wird.

Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen des Konzerns dargestellt:

2019

in %
2018

in %
Gehaltstrend 0,00 0,00
Rententrend 0,00 0,00
Rechnungszinsfuß 1,02 1,98

Der Rechnungszinsfuß, der zur Abzinsung der Verpflichtung herangezogen wird, ist auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden. Der Abzinsungssatz reflektiert den Zeitwert des Geldes, nicht jedoch das versicherungsmathematische Risiko.

Im Falle einer Erhöhung bzw. Minderung des Rechnungszinsfußes um 0,5 Prozent würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung zum 31. Dezember 2019 um TEUR 50 (31.12.2018: TEUR 45) verringern bzw. um TEUR 50 (31.12.2018: TEUR 49) erhöhen

Zur Berücksichtigung des Sterblichkeits- und Invaliditätsrisikos wurden die Heubeck-Richttafeln 2018G verwendet.

Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:

2019

TEUR
2018

TEUR
Innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) 88 88
Zwischen 1 Jahr und 5 Jahren 353 353
Zwischen 5 und 10 Jahren 287 305
Über 10 Jahre - -
Erwartete Auszahlungen, gesamt 728 746

Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt laut Gutachten zum Ende des Berichtszeitraums 8,5 Jahre (2018: 8,7Jahre).

Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden in Höhe von TEUR 150 (2018: TEUR 150) geleistet.

25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden

2019

TEUR
2018

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1) 689 777
Ertragsteuerschulden 399 299
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 2) 355 538
Schulden gegenüber nahe stehenden Personen 3) 581 513
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 4) 172 0
2.196 2.127

Konditionen zu oben aufgeführten finanziellen Verbindlichkeiten:

1) Schulden aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Normalfall eine Fälligkeit von 30 Tagen.

2) Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden sind nicht verzinslich und haben mit wenigen Ausnahmen kurze Laufzeiten. Daher stellen die bilanzierten Werte näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Aufgrund der Tatsache, dass die den finanziellen Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen keine vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten vorsehen, liegen zum Bilanzstichtag keine Liquiditätsrisiken vor.

3) Zu den Konditionen der Schulden gegenüber nahe stehende Personen vgl. Anhangangabe 31.

4) Erläuterungen zu Leasingverträgen vgl. Anhangangabe 29.

Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden sowie Schulden gegenüber nahestehenden Personen:

2019

TEUR
2018

TEUR
Tantiemen und variable Vergütungen 134 281
Urlaubsverpflichtungen 75 89
Arbeitszeitkonten 253 145
Schuld aus virtuellen Aktien 204 171
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 147 116
Sonstige Steuern (inklusive Umsatzsteuer) 83 148
Erhaltene Anzahlungen 14 40
Berufsgenossenschaft 9 8
Lohn- und Gehalt 0 22
Sonstige 17 31
936 1.051

Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit IAS 7. Die Zahlungsströme werden entsprechend nach dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Darstellung erfolgt für den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode gemäß IAS 7 - die Cashflows der beiden anderen Bereiche werden direkt ermittelt.

Neben dem ausgewiesenen Finanzmittelfonds verfügt die Gesellschaft über ungenutzte Kontokorrentlinien von TEUR 589.

26. Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit sank sich im Geschäftsjahr 2019 um TEUR 761 auf TEUR 974 (Vj. TEUR 1.735). Der Rückgang lässt sich im Wesentlichen durch ein gesunkenes Konzernergebnis erklären, liegt aber überdies auch in einer erhöhten Kapitalbindung bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie dem Vorratsvermögen begründet.

27. Cashflow aus Investitionstätigkeit

Dem Mittelzufluss aus der (Des-)Investitionstätigkeit des Berichtsjahres (TEUR 67) steht im Vorjahr ein Mittelabfluss von TEUR 286 gegenüber. Größere Investitionserfordernisse bestanden im Geschäftsjahr 2019 nicht. Allerdings hatten sich unter Berücksichtigung des momentanen Kapitalmarktumfeldes - wie schon im Vorjahr - vereinzelte Investitionsgelegenheiten für Finanzanlagen (Rentenwerte) in Höhe von TEUR 181 aufgetan, die auch zur Vermeidung von "negativen Guthabenzinsen" dienen. Kapitalzuflüsse aus dem Abgang von Finanzanlagen ergaben sich in Höhe von TEUR 400 aus Erlösen abgegangener Rentenwerte. Somit überstiegen die Mittelzuflüsse die Mittelabflüsse bei den Rentenpapieren ("Desinvestition").

28. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2019 wurden TEUR 841 aus dem Bilanzgewinn 2018 an Aktionäre ausgeschüttet. Ferner reduzierte sich der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit um TEUR 203 aufgrund der erstmaligen Darstellung von Tilgungsleistungen auf bilanzierte Leasingverhältnisse (IFRS 16).

Die Summe der einzelnen Zahlungsströme führte zu einer leichten Verringerung des Finanzmittelfonds um TEUR 77.

Sonstige Angaben

29. Leasingverhältnisse

Leasingaktivitäten des Konzerns und ihre bilanzielle Behandlung

Der Konzern mietet Verwaltungs- und Produktionsgebäude. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen beträgt typischerweise drei bis fünf Jahre und anschließender jährlicher Verlängerung.

Zudem mietet der Konzern Betriebs- und Geschäftsausstattung, insbesondere Kfz und IT-Ausstattung, die nach IAS 17 bisher als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Die Laufzeiten dieser Verträge liegen zwischen einem Jahr und drei Jahre (vgl. hierzu auch Anhangangabe 15 - Sachanlagevermögen).

Die angesetzten Nutzungsrechte beziehen sich auf nachfolgende Arten von Vermögenswerten:

31.12.2019

TEUR
01.01.2019

TEUR
Grundstücke und Gebäude 374 223
Kraftfahrzeuge 43 49
sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 9
Summe Nutzungsrechte 422 282

Die Nutzungsrechte (Right of Use-Assets) sowie die zugehörigen Leasingverbindlichkeiten haben sich im laufenden Jahr wie folgt entwickelt:

TEUR
Nutzungsrechte zum 01.01.2019 282
Zugänge zu den Nutzungsrechten lfd. Jahr 347
Abschreibungen auf Nutzungsrechte -207
Nutzungsrechte zum 31.12.2019 422
TEUR
Leasingverbindlichkeiten zum 01.01.2019 282
Zugänge zu den Leasingverbindlichkeiten lfd. Jahr 347
Tilgung der Leasingverbindlichkeiten -202
Leasingverbindlichkeiten zum 31.12.2019 427
davon kurzfristig 172
davon langfristig 255

Die Auswirkungen der geänderten Leasingbilanzierung auf die einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung stellen sich wie folgt dar:

31.12.2019

TEUR
Abschreibungen 207
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Grundstücken und Bauten 170
Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Technische Anlagen und Maschinen 0
Abschreibungen auf Nutzungsrechte für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 37
Sonstige betriebliche Aufwendungen 36
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (inkl. Erleichterung Einführung IFRS 16) 33
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte 3
Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten 12
Gesamtaufwand aus Leasingverhältnissen 255
Abfluss liquider Mittel aus Leasingverhältnissen 31.12.2019

TEUR
Tilgung der Leasingverbindlichkeiten 203
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 12
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 33
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte 3
Abfluss liquider Mittel aus Leasingverhältnissen 251

30. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (einschließlich Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen) und Eventualschulden

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 sind die Leasingverhältnisse inkl. Mietverträge, mit Ausnahme der kurzfristigen Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse über geringwertige Wirtschaftsgüter, bilanziell erfasst und nicht mehr unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen zu berücksichtigen.

Bei den verbleibenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen handelt es sich um Service- und Wartungsverträge sowie Versicherungsverträge.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
im nächsten Jahr in den Jahren 2021-2023 in den Folgejahren im nächsten Jahr in den Jahren 2020-2022 in den Folgejahren
--- --- --- --- --- --- ---
Wartungsverträge 18 0 0 15 0 0
Versicherungsverträge 95 0 0 90 0 0
Gesamtsumme 113 105

Abgesehen von den vorstehenden Rechtsverhältnissen bestehen keine für die Finanzlage des Konzerns bedeutsamen Geschäfte, die nicht bereits in der Konzernbilanz ihren Niederschlag finden.

Eventualschulden

Zum Bilanzstichtag bestanden aus Konzernsicht keine Eventualschulden.

31. Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Die folgende Tabelle enthält die Gesamtbeträge aus Transaktionen zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen für das betreffende Geschäftsjahr:

Nahe stehende Unternehmenund Personen Erlöse aus Verkäufen bzw. Leistungen an nahe stehende Unternehmen und Personen

TEUR
Käufe von Waren bzw. Bezug von Leistungen von nahe stehenden Unternehmen und Personen

TEUR
Von nahe stehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge

TEUR
Nahe stehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge

TEUR
Nahestehende Unternehmen
Eichhoff Kondensatoren GmbH 2019 362 57 0 4
(2018) (42) (107) (50) (6)
Bernd Luft Hausverwaltung 2019 - 62 - -
(2018) - (62) - -
elektronik-service Bernd Luft GmbH 2019 52 1.571 - -
(2018) (52) (1.543) - -
Nahestehende Personen
Personen in Schlüsselpositionen des Konzernmanagements 2019 - 874 5 1.486
(2018) - (957) (1) (1.398)
Angehörige der Vorstandsmitglieder 2019 - 43 - -
(2018) - (46) - -
Mitglieder des Aufsichtsrats 2019 - 17 - 5
(2018) - (24) - (12)

Dem Konzern übergeordnetes, oberstes Mutterunternehmen

Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich

Während des Geschäftsjahres gab es neben den ausgezahlten Dividenden keine Geschäftsvorfälle zwischen dem Konzern und Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH (2017: EUR 0).

Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Die Verkäufe an, die Käufe von und der Leistungsaustausch zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert, unverzinslich und werden durch Bezahlung beglichen, es sei denn, es handelt sich um Darlehensgewährungen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahe stehende Unternehmen und Personen bestehen - mit Ausnahme der durch Pfandrecht gesicherten Verbindlichkeit aus einem Arbeitszeitkonto in Höhe von TEUR 253 (2018: TEUR 145) - keinerlei Garantien. Zum 31. Dezember 2019 hat der Konzern keine Wertberichtigung auf Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen und Personen gebildet (2018: TEUR 0). Die Notwendigkeit des Ansatzes einer Wertberichtigung wird jährlich überprüft, indem die Finanzlage des nahe stehenden Unternehmens oder der Person und der Markt, in dem diese tätig sind, überprüft werden.

32. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements

Für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften und den Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft fielen Personalkosten in folgender Höhe an:

2019

TEUR
2018

TEUR
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 732 825
Aufwand für Altersvorsorgeleistungen 109 121
Aufwand für anteilsbasierte Vergütung 33 11
Gesamtvergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements 874 957

33. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen kurzfristige (Bank-)Darlehen und Kontokorrentkredite sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie vor allem Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns bestehen aus zinsbedingten Cashflowrisiken, Liquiditätsrisiken, Fremdwährungsrisiken und Ausfallrisiken. Die Unternehmensleitung erstellt und überprüft Richtlinien zum Risikomanagement für jedes dieser Risiken, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsbedingte Cashflowrisiken

Der Konzern ist aufgrund seiner Finanzierungsstruktur einem nur geringen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da fast ausschließlich kurzfristige Finanzierungen zu festen Zinssätzen eingesetzt werden. Aufgrund der überschaubaren Laufzeit der durchgeführten Finanzierungen kann eintretenden Änderungen des Finanzierungsumfelds kurzfristig begegnet werden. Das Zinsänderungsrisiko bezieht sich somit vornehmlich auf die Konditionen der Anschlussfinanzierung. Durch die kurzen Laufzeiten ist die Bandbreite möglicher Zinsänderungen zudem begrenzt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine zinspflichtigen Finanzierungen.

Fremdwährungsrisiko

Der Konzern unterliegt Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen. Diese Risiken resultieren aus Käufen oder Verkäufen von Waren in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Konzerns. Rund 60 Prozent des Konzerneinkaufs wird in anderen Währungen als EURO abgewickelt (vornehmlich USD). Umgekehrt werden etwa 13 Prozent der Verkäufe in der gleichen Fremdwährung umgesetzt. Dabei beschränken sich die Einkäufe im Einzelnen oft auf überschaubare Beträge und Fälligkeitszeiträume. Daher kommen Devisenterminkontrakte zur Eliminierung des Kursänderungsrisikos nur im Bedarfsfall bei größeren Einzelgeschäften oder bei vorhersehbaren negativen Kursschwankungen zum Einsatz. Die Devisenterminkontrakte lauten dann auf die gleiche Währung wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn die feste Verpflichtung entstanden ist. Aufgrund des (gegenüber dem Vorjahr) ungünstigeren Verhältnisses zwischen den Verkäufen in USD zu den Einkäufen in USD hat sich das Fremdwährungsrisiko des Konzerns (gegenüber dem Vorjahr) erhöht. Aufgrund der momentanen EURO-Schwäche im Verhältnis zum US-Dollar verteuern sich (gegenüber dem Vorjahr) die Wareneinkäufe in der Fremdwährung US-Dollar.

Zum 31. Dezember 2019 hatte der Konzern keine Devisenterminkontrakte abgeschlossen (2018: ebenso).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals des Konzerns gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars. Alle anderen Variablen bleiben konstant.

Kursentwicklung des

USD
Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern und damit auf das Eigenkapital

TEUR
2019 +5 % -199
-5 % 180
2018 +5 % -141
-5 % 128

Rohstoffpreisrisiko

Das Rohstoffpreisrisiko des Konzerns ist minimal.

Ausfallrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht mit der Folge, dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das Ausfallrisiko ist im zurückliegenden Geschäftsjahr auf niedrigem Niveau in etwa gleich geblieben.

Aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns (Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte) besteht bei Ausfall des Kontrahenten ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts der entsprechenden Instrumente.

Da der Konzern nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten Geschäfte abschließt, sind Sicherungsleistungen nicht erforderlich.

Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten Forderungen wiedergegeben.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung. Dabei werden die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z.B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit berücksichtigt.

Der Konzern verfügt über ausreichende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Aus derzeitiger Sicht besteht für den Konzern kein Liquiditätsrisiko. Aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung des Konzerns wird das Refinanzierungsrisiko als gering eingeschätzt. Daher wird die Möglichkeit, mittels kurzfristiger Finanzierung den Zinsaufwand zu reduzieren, genutzt.

Zum 31. Dezember 2019 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns (jeweils ohne Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmer) nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

31.12.2019 Täglich fällig

TEUR
bis 3 Monate

TEUR
3-12 Monate

TEUR
1-5 Jahre

TEUR
über 5 Jahre

TEUR
Summe

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 689 0 0 0 689
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 0 0 172 255 0 427
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 0 112 129 0 0 241
0 801 301 0 0 1.327
31.12.2018 Täglich fällig

TEUR
bis 3 Monate

TEUR
3-12 Monate

TEUR
1-5 Jahre

TEUR
über 5 Jahre

TEUR
Summe

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 777 0 0 0 777
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 0 0 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 0 222 98 0 0 320
0 999 98 0 0 1.097

Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält.

Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrades, der dem Verhältnis von Nettoschulden zur Summe aus Eigenkapital und Nettoschulden entspricht. Gemäß den konzerninternen Richtlinien soll der so definierte Verschuldungsgrad 45 Prozent nicht überschreiten. Die Nettoschulden umfassen verzinsliche Darlehen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Das wirtschaftliche Eigenkapital umfasst das bilanzielle Eigenkapital abzüglich der kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Wertänderungen.

2019

TEUR
2018

TEUR
Schulden 3.800 3.414
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -4.222 -4.299
Nettoschulden 0 0
Eigenkapital (inkl. kumuliertes sonstiges Ergebnis) 11.376 11.234
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 48 -32
Wirtschaftliches Eigenkapital (ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis) 11.328 11.266
Summe Nettoschulden und wirtschaftliches Eigenkapital 11.328 11.266
Verschuldungsgrad 0 % 0 %

Durch die stetige Thesaurierung des nach Ausschüttung verbleibenden Betrages des Gewinns steigen das Eigenkapital und der Zahlungsmittelbestand des Konzerns kontinuierlich. Im Berichtszeitraum wurden die ausgewiesenen Zahlungsmittel/ Zahlungsmitteläquivalente im Interesse einer besseren Verzinsung erneut durch Investitionen in zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte geschmälert. Der Verschuldungsgrad beläuft sich angesichts eines die Schulden übersteigenden Zahlungsmittelbestandes wirtschaftlich betrachtet unverändert auf einem Wert von Null Prozent.

34. Finanzinstrumente

In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher im Abschluss bilanzierter Finanzinstrumente des Konzerns gegenübergestellt:

Buchwert Beizulegender Zeitwert
Bewertungskategorie nach IFRS 9 2019

TEUR
2018

TEUR
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte:
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1) 4.222 4.299 4.222 4.299
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen 1) 1.798 1.618 1.798 1.618
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Schuldinstrumente:
- Unternehmensanleihen 2) 2.027 2.267 2.027 2.267
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente:
- Eigenkapitalinvestments 3) 143 79 143 79
Finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten:
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern) 1) 930 1.097 930 1.097
- Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 1) 427 427

1) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente (amortised cost)

2) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Fremdkapitalinstrumente (Fair Value through Other Comprehensive Income financial assets; nachfolgend kurz: FV through OCI)

3) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente (Fair Value through Other Comprehensive Income equity instruments; nachfolgend kurz: FV through OCI)

4) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value through Profit and Loss Statement; nachfolgend kurz: FV through P&L)

Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind sämtlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, abgesehen von den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten (insb. Anleihen bzw. Aktien), die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind und für die ein Markt aus der öffentlichen Notierung verfügbar ist.

Methoden

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt anhand der am Bilanzstichtag veröffentlichten Marktwerte sowie der nachfolgend beschriebenen Methoden und Prämissen:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert.

Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht aufgrund der kurzen Laufzeit und der Verzinsung nahe dem Marktzins in etwa dem Buchwert.

Für Finanzinstrumente, die der Bewertungskategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis" zugeordnet sind, wird der beizulegende Zeitwert grundsätzlich anhand von Börsenkursen beziehungsweise Rücknahmepreisen ermittelt. Sofern mangels Vorliegen eines aktiven Markts der beizulegende Zeitwert für bestimmte Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind diese zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Forderungen haben kurze Restlaufzeiten, weshalb deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert entsprechen.

Da auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kurze Restlaufzeiten haben, entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Für die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Bei den langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten, die variabel verzinslich sind, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

Wertminderung:

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:

· Der Ausfall oder Verzug eines Schuldners,

· Hinweise, dass ein Schuldner in Insolvenz geht,

· Das Verschwinden eines aktiven Markts für ein Wertpapier oder

· Beobachtbare Daten, die auf eine merkliche Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.

Hierarchie beizulegender Zeitwerte

Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden lassen sich grundsätzlich nach den folgenden Bewertungsstufen klassifizieren:

· Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische Finanzinstrumente.

· Stufe 2: Auf aktiven Märkten notierte Preise für ähnliche Vermögenswerte und Schulden oder andere Bewertungstechniken, bei denen alle wesentlichen verwendeten Daten auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

· Stufe 3: Bewertungstechniken, bei denen wesentliche verwendete Daten nicht aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.

Von den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wurde aus der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" der gesamte Ansatz von TEUR 2.170 (am 31. Dezember 2018 TEUR 2.346) mit notierten (nicht angepassten) Preisen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte bewertet (Stufe 1). Bewertungsverfahren für Finanzinstrumente, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert beziehen, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind (Stufe 2) oder, die Input-Parameter verwenden, welche sich wesentlich auf den beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3), kamen nicht zum Einsatz.

Alle zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente unterliegen dabei einer wiederkehrenden Fair Value-Bewertung. Sofern bei wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Schulden Umgliederungen zwischen den verschiedenen Stufen erforderlich sind, z.B. weil ein Vermögenswert nicht mehr auf einem aktiven Markt gehandelt wird, erfolgt die Umgliederung zum Ende der Berichtsperiode. Jedoch wurden Umgliederungen im Jahr 2019 und auch im Vorjahr nicht vorgenommen.

Die Nettogewinne/ -verluste aus Finanzinstrumenten verteilen sich wie folgt:

Nettogewinne bzw. -verluste aus 2019

TEUR
2018

TEUR
· Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -13 11
· Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Eigenkapitalinstrumenten 177 -45
davon Schuldinstrumente 152 -44
davon Eigenkapitalinstrumente 25 -1
(davon wurden erfolgsneutral direkt im sonstigen Ergebnis verrechnet) 111 -108
· Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 36 7
· Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3 0

Die Nettogewinne/ -verluste auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen vollständig aus Fremdwährungsverlusten, nachdem sich die Zinserträge aus Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalenten im Berichtsjahr auf TEUR 0 (Vj. TEUR 0) belaufen. Die Nettogewinne/ -verluste der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Eigenkapitalinstrumente enthalten Zinserträge und Dividenden in Höhe von TEUR 66 (Vj. TEUR 63) sowie Veräußerungsgewinne von TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Darüber hinaus war eine Erhöhung von unrealisierten Wertsteigerungen (Vj. Wertminderungen) von TEUR 111 (Vj. TEUR -108) erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Die Nettoverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen jeweils in vollem Umfang Fremdwährungsdifferenzen. Auch die Nettogewinne (Vj. Nettoverluste) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind vollumfänglich auf Fremdwährungsdifferenzen zurückzuführen. Zinsaufwand ist in diesem Zusammenhang nicht angefallen.

Zinsänderungsrisiko

Die folgende Tabelle gruppiert die Buchwerte der Finanzinstrumente des Konzerns, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, nach vertraglich festgesetzter Fälligkeit:

31. Dezember 2019

Festverzinslich Innerhalb eines Jahres

TEUR
Über einem Jahr

TEUR
Summe

TEUR
FV through OCI (Anleihen) 100 1.926 2.026
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 0

31. Dezember 2018

Festverzinslich Innerhalb eines Jahres

TEUR
Über einem Jahr

TEUR
Summe

TEUR
FV through OCI (Anleihen) 101 2.166 2.267
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 0

Der Zinssatz auf festverzinslich klassifizierte Finanzinstrumente ist bis zur Fälligkeit des jeweiligen Finanzinstruments festgeschrieben. Aufgrund der kurzen Laufzeit unterliegen die Finanzinstrumente, die binnen eines Jahres fällig werden, keinem wesentlichen Zinsänderungsrisiko. Bezüglich der als "FV through OCI (Anleihen)" klassifizierten sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte (ehemals: "zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte") wurden Sensitivitätsanalysen mit folgendem Ergebnis durchgeführt. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital um TEUR 72 (Vj. TEUR 90) verringert (erhöht).

Die anderen Finanzinstrumente des Konzerns, die nicht in den obigen Tabellen enthalten sind, sind nicht verzinslich und unterliegen folglich keinem Zinsänderungsrisiko.

Zum Bilanzstichtag lagen wie im Vorjahr keine variabel verzinslichen Finanzinstrumente vor.

Ausfallrisiko

Im Konzern bestehen wie im Vorjahr keine wesentlichen Ausfallrisikokonzentrationen.

Sicherungsgeschäfte

Zur Absicherung der Fremdwährungsrisiken von festen Verpflichtungen aus Einkaufsgeschäften in USD schließt der Konzern von Zeit zu Zeit Devisenterminkontrakte ab, wenn man eine ungünstige Entwicklung des Wechselkurses vorherzusehen glaubt. Dabei sind die Voraussetzungen für Cashflow Hedge-Bilanzierung nicht erfüllt, so dass solche Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag mit ihrem Marktwert erfolgswirksam bewertet würden. Es bestanden jedoch weder zum 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 offene Devisenterminkontrakte.

35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Ablauf des Berichtsjahres haben sich die Auswirkungen der "Corona-Virus-Pandemie" zunehmend auf die Wirtschaft niedergeschlagen. Auch haben Notenbanken vermehrt im Rahmen von Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft Zinssenkungsmaßnahmen ergriffen oder angedeutet. Insoweit können sich auch (indirekte) Auswirkungen auf den Nucletron-Konzern ergeben, indem z.B. börsennotierte Kurse von Aktien oder Anleihen in positiver oder negativer Weise durch die allgemeine Verunsicherung an den Kapitalmärkten beeinflusst werden. Dabei wird es nicht in allen Fällen möglich sein, Ursachen und Wirkungen zweifelsfrei der genannten Pandemie zuzurechnen. Auch ist zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung noch unklar, in welche Richtung und mit welcher Intensität sowie zeitlichen Verzögerung sich etwaige Auswirkungen der Pandemie zeigen werden.

36. Honorar des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer beträgt:

2019

TEUR
2018

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 56 54

Honorare für andere Bestätigungsleistungen sowie Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer sind nicht angefallen.

37. Vorstand und Vertretung

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied:

· Bernd Luft, Ingenieur

Weiterhin Geschäftsführer der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, der NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, der elektronik-service Bernd Luft GmbH und der Eichhoff Kondensatoren GmbH, Schlitz.

Zur gemeinschaftlichen Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder waren berechtigt:

· Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH)

Weiterhin Geschäftsführer der SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim

· Ralph Schoierer, Dipl. Wirtschaftsingenieur

Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim

· Robert Tittl, Ingenieur

Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim

38. Aufsichtsrat

Gemäß § 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Diesem gehören seit dem 1. Juli 2016 an:

· Dr. Dirk Wolfertz, Dipl. Wirtschaftsingenieur Vorsitzender

· Hans Schmidt, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik stellvertretender Vorsitzender

· Petra Köppel, Bürokauffrau Arbeitnehmervertreterin

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 vier ordentliche Sitzungen abgehalten.

39. Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Bezüge des Vorstands bestehen aus einer Grundvergütung, einem vom Ergebnis abhängigen variablen Teil sowie einer Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von anteilsbasierten Vergütungen. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gewährt als anteilsbasierte Vergütung einen vom Konzernergebnis abhängigen Bonus, der in virtuelle Aktien umgewandelt wird. Deren Wertentwicklung vollzieht die Kursentwicklung der Nucletron Aktien vollständig nach. Nachdem der Vorstand aus dem Konzern ausgeschieden ist, kann er sich den Kurswert seiner virtuellen Aktien auszahlen lassen.

Die individualisierte Angabe der Vorstandsbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 HGB unterbleibt gemäß § 286 Abs. 5 HGB aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 1. Juli 2016 bis einschließlich des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020. Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf TEUR 874 (Vj. TEUR 957). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 660 (Vj. TEUR 665), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 72 (Vj. TEUR 160) sowie auf Altersvorsorgeleistungen TEUR 109 (Vj. TEUR 121) und auf anteilsbasierte Vergütungen TEUR 33 (Vj. TEUR 11). Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2019 gewährten virtuellen Aktien wird erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 aus diesem Betrag der anteilsbasierten Vergütungen und dem aktuellen Aktienkurs ermittelt. Angaben zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich darüber hinaus im Lagebericht der Gesellschaft.

Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin betrugen die Bezüge TEUR 24 (Vj. TEUR 24).

Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 211 (Vj. TEUR 212).

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich satzungsgemäß auf feste Bezüge von TEUR 12 (Vj. TEUR 12) und erfolgsabhängige variable Vergütungsteile von TEUR 7 (Vj. TEUR 12).

40. Mitarbeiter

Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) Nucletron Electronic AG Konzern
Angestellte 0 31
Gewerbliche Arbeitnehmer 0 7
0 38

41. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat - als einziges börsennotiertes Unternehmen des Konzerns - für 2019 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und diese den Aktionären auf der Internet-Homepage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

München, den 27. März 2020

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Ralph C. Schoierer Finanzvorstand

gez. Robert Tittl, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Ergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie sämtliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

München, den 27. März 2020

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Ralph C. Schoierer Finanzvorstand

gez. Robert Tittl, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und

· vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

· Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte

· Umsetzung der Einführung von IFRS 16

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1.) Sachverhalt und Problemstellung

2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

A. Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte

1.) Im Konzernabschluss der Nucletron werden unter den Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 3.468 (22,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund und der aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen möglicher Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nucletron und der Komplexität der Bewertung war diese im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich und/ oder anlassbezogen einen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Impairment-Tests erfolgen auf Ebene derjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Grundlage des Werthaltigkeitstests sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden unter Anwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten des jeweiligen verbundenen Unternehmens. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet.

2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest bilden. Ferner haben wir die zugrundeliegenden Unternehmensplanungen mit dem Management besprochen und deren Einschätzung der erwarteten Marktentwicklung diskutiert. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte zu überprüfen.

3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Anhang im Abschnitt "13. Immaterielle Vermögenswerte" sowie im Abschnitt "14. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts" enthalten.

B. Umsetzung der Einführung von IFRS 16

1.) Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, ist für Leasingverhältnisse der neue Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" anzuwenden, durch den die Vorschriften zur bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer grundlegend geändert wurden. Vor diesem Hintergrund ist die sachgerechte Anwendung des neuen Bilanzierungsstandards von besonderer Bedeutung. Im Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft werden aufgrund des neuen Bilanzierungsstandards zum 31. Dezember 2019 Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 422 und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 427 ausgewiesen.

Die im Konzernabschluss erfassten Abschreibungen auf die Nutzungsrechte betragen TEUR 207 und für die Leasingverbindlichkeiten wurden Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 12 erfasst.

2.) Wir haben zunächst den Prozess der Erfassung und Bewertung der Leasingverträge beurteilt. Weiterhin haben wir für die wesentlichen Leasingverträge und für eine Zufallsstichprobe die erfassten Daten mit den vertraglichen Grundlagen abgestimmt. Zudem haben wir weitere relevante Bewertungsparameter wie den Diskontierungszinssatz und im Falle von Kündigungsrechten die geschätzte Laufzeit des Vertrags kritisch gewürdigt. Im Hinblick auf die Bewertung haben wir das verwendete Bewertungsmodell durch eine unabhängige Nachkalkulation überprüft. Zudem haben wir geprüft, ob die vorgeschriebenen Angaben für die Leasingverhältnisse im Konzernanhang enthalten sind. Die von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Vertragsdaten und Bewertungsparameter sowie die vorgenommenen Bewertungen konnten wir nachvollziehen.

3.) Die Angaben der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 sind im Abschnitt 2.3 "Leasingverhältnisse", 2.4 "Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", sowie der Nr. 29 "Leasingverhältnisse" des Konzern-Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

· den Bericht des Aufsichtsrates,

· die Erklärung zum Corporate Governance Codex,

· Erklärung zur Unternehmensführung.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

· wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

· holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

· beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Januar 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Konzernabschlussprüfer der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Armin Scherer.

Nürnberg, 27. April 2020

**Baker Tilly GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Meyer, Wirtschaftsprüferin

gez. Scherer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Nucletron-Konzern ein gutes Ergebnis erzielen. Dies ist ein Beleg für den täglichen, an den Wünschen unserer Kunden orientierten, Einsatz unserer Mitarbeiter. Unsere Kunden schätzen uns als Partner bei der Entwicklung ihres Geschäfts. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats darf ich persönlich einen herzlichen Dank allen Mitgliedern des Aufsichtsrats für den fortwährenden Einsatz für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter aussprechen sowie für die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit danken. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft entspricht der gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst selbst festgelegten Zielgröße.

Tätigkeit des Aufsichtsrats

Geprägt ist die Arbeit des Aufsichtsrats von einer sehr konstruktiven und sehr transparenten Zusammenarbeit aller Mitglieder. Die gute Zusammenarbeit hat sich im Geschäftsjahr 2019 im Plenum als auch in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er hat sich im Geschäftsjahr 2019 über die Lage des Konzerns regelmäßig informiert und die Geschäftsführung des Vorstands der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überwacht. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, traten nicht auf. Die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat war und ist jederzeit gewährleistet.

Im Geschäftsjahr 2019 fanden insgesamt vier Präsenzsitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt, eine in jedem Quartal. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei jeweils 100 Prozent. Der Vorstand war während der Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig anwesend. Gegenstand der Beratungen im Aufsichtsrat waren die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marktentwicklung, die Wettbewerbssituation, die Umsatz-, Ergebnis- und Personalentwicklung des Nucletron-Konzerns, die Finanzlage als auch die wesentlichen Beteiligungen samt damit zusammenhängender Fragestellungen sowie das Risikomanagementsystem. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem eingehend mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf den Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Lagebericht. Darüber hinaus stimmte sich der Aufsichtsrat - soweit erforderlich - auch außerhalb seiner Sitzungen telefonisch, persönlich und per Email ab.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Lage und Rentabilität der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte und die Risikosituation des Konzerns. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die regelmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand anhand schriftlicher monatlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet. Bei Bedarf forderte der Aufsichtsrat zusätzliche Berichte des Vorstands an und nahm Einsicht in weitere relevante Unterlagen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hatte dadurch jederzeit einen detaillierten Einblick in alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen des Nucletron-Konzerns. Der Aufsichtsrat hat zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, sein Votum abgegeben. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich.

In allen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat folgende Berichte des Vorstands entgegen und erörterte diese eingehend:

· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG inklusive des Berichts über den Markt und Wettbewerb,

· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 2 AktG sowie gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 AktG über den Gang der Geschäfte mit Vorlage des aktuellen Monatsberichts der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften sowie des Nucletron-Konzerns,

· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 AktG, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen.

Daneben sind folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats hervorzuheben:

· In der Sitzung vom 25. März 2019 wurde der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 erörtert und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.

· In der Sitzung vom 29. April 2019 wurde im Beisein des Abschlussprüfers der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 durch den Aufsichtsrat gebilligt. Des Weiteren erfolgte die Beschlussfassung über die Tagesordnung zur Hauptversammlung.

· Aufsichtsratsangelegenheiten (laufend).

· Vorstandsangelegenheiten (laufend).

· Die Risikosituation des Konzerns (laufend).

· Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft in den Geschäftsfeldern der Gruppe, gegebenenfalls auch durch externes Wachstum und die Weiterentwicklung der Konzernstrategie (laufend).

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2021. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzte sich zum 31. Dezember 2019 unter Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwei Mitgliedern der Aktionäre und einem Mitglied der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:

· Herr Dr. Dirk Wolfertz, Vorsitzender

· Herr Hans Schmidt, stellvertretender Vorsitzender

· Frau Petra Köppel, Arbeitnehmervertreterin

Im Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Mitglieder des Vorstands waren am 31. Dezember 2019:

· Herr Bernd Luft, Vorsitzender

· Herr Alfred Krumke

· Herr Ralph Schoierer

· Herr Robert Tittl

Corporate Governance

Seit dem Jahr 2002 ergänzt der Deutsche Corporate Governance Kodex mit Empfehlungen und Anregungen die gesetzlichen Vorschriften. Der Kodex umfasst die gesamte Leitung und Überwachung eines Unternehmens sowie der internen und externen Kontrollmechanismen. Verantwortungsbewusste und transparente Corporate Governance fördert das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Mitarbeiter des Konzerns.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 25. März 2019 ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 gemäß § 161 AktG erneut abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Der Aufsichtsrat prüft die Effizienz seiner Tätigkeit fortlaufend und ist der Ansicht, effizient zu arbeiten.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2019 aufgestellt und dem Aufsichtsrat unverzüglich nach Aufstellung vorgelegt. Diese sind von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählten Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Baker Tilly hat auch die Jahresabschlüsse der wesentlichen Konzerngesellschaften der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft geprüft. Die Schwerpunkte der Prüfung wurden vom Aufsichtsratsvorsitzenden festgelegt und der Abschlussprüfer wurde entsprechend beauftragt. Der Abschlussprüfer hat ferner überprüft, ob ein Überwachungssystem durch den Vorstand eingerichtet worden ist, durch das mögliche existenzbedrohende Risiken rechtzeitig erkannt werden können. Hierzu erklärte der Abschlussprüfer, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und diese geeignet sind, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen.

Der geprüfte Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, der geprüfte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Abschlüsse und Prüfungsberichte waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 27. April 2020 in Anwesenheit des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat direkt und ausführlich über die Ergebnisse seiner Prüfung und über die Prüfungsschwerpunkte berichtet. Er stand für vertiefende Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Es gab keine Einwände bei der Prüfung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss in seiner bilanzfeststellenden Sitzung gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns nach eigener Prüfung angeschlossen.

Abhängigkeitsbericht

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, prüft auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht"). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, keine Einwände erhoben.

Dank an Mitarbeiter und Management

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nucletron-Konzerns für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.

Ganz besonders bedanken wir uns auch bei unseren Kunden und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.

München, 27. April 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Dirk Wolfertz, Aufsichtsratsvorsitzender