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Nucletron Electronic AG — Audit Report / Information 2018
May 13, 2019
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Audit Report / Information
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Publication
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
München
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018
des Konzerns und der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
Der Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernlagebericht sind in den nachfolgenden Ausführungen in Anwendung des § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.
Die Tochtergesellschaften Nucletron Technologies GmbH, HVC-Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH werden in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen und machen von der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Die vorgenannten Gesellschaften sind befreit im Sinne von § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB.
1. Grundlagen des Konzerns
Geschäftstätigkeit
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, ist seit dem 1. Mai 1987 ein börsennotiertes Unternehmen und übernimmt als Konzernobergesellschaft Aufgaben der strategischen Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung für alle nachgegliederten Tochterunternehmen. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird, soweit erforderlich, gesondert eingegangen. Ihre Aktien sind am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart notiert. Am 31. Dezember 2018 befand sich ein Stimmrechtsanteil größer 75 Prozent bei der Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich.
Organisation
Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die strategische Ausrichtung fest und verfolgt das Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand.
Organe der Gesellschaft
Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft bestand zum 31. Dezember 2018 aus vier Vorständen.
| · Bernd Luft, Ingenieur, Dreieich | Vorstandsvorsitzender |
| Erstbestellung: | 1998 |
| Ablauf des Mandats: | 2019 |
| · Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH), St. Leon-Rot | Vertriebsvorstand |
| Erstbestellung: | 2007 |
| Ablauf des Mandats: | 2019 |
| · Ralph Schoierer, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, München | Finanzvorstand |
| Erstbestellung: | 2007 |
| Ablauf des Mandats: | 2019 |
| · Robert Tittl, Ingenieur, Kirchseeon | Vertriebsvorstand |
| Erstbestellung: | 2007 |
| Ablauf des Mandats: | 2019 |
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft besteht gemäß § 7 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2018:
| · Dr. Dirk Wolfertz, Geschäftsführer, Bad Homburg | Vorsitzender |
| · Hans Schmidt, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik, Rastatt | stellvertretender Vorsitzender |
| · Petra Köppel, Bürokauffrau, München | Arbeitnehmervertreterin |
Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Konzernstruktur
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, ist das Mutterunternehmen des Nucletron-Konzerns und wurde bereits im Jahr 1954 unter dem Namen Schneider & Co. KG gegründet, bevor etwas mehr als ein Jahrzehnt später die Umbenennung in Nucletron erfolgte. Die Tochtergesellschaften der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft sind die Nucletron Technologies GmbH, München, die HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim, die NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, und unter dieser wiederum die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, sowie die SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist direkt und indirekt zu 100 Prozent an diesen Unternehmen beteiligt; mit Ausnahme der NBL Electronic Beteiligungs GmbH werden alle vorgenannten Unternehmen von zwei Geschäftsführern geleitet und sind operativ tätig. Im Geschäftsjahr 2018 bestanden durchgreifende Ergebnisabführungsverträge zwischen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den zuvor aufgeführten Tochtergesellschaften.
Geschäftsbereiche
Der Nucletron-Konzern entwickelt, fertigt und vertreibt über die operativen Tochtergesellschaften Bauelemente, Geräte und Systeme in den Bereichen Aerospace, Elektromobilität, Industrieelektronik, Kommunikations- und Übertragungstechnik, Medizin- und Analysetechnik, Mikrowellen- und Abschirmtechnik, Militärtechnik, Photovoltaik, Umwelttechnik sowie Schutztechnik. Mit seinem breit gefächerten Portfolio bietet der Nucletron-Konzern ein umfassendes Produkt- und Leistungsangebot. Der Konzern konzentriert sich auf schnell wachsende und technologisch anspruchsvolle Märkte und lässt sich in zwei wesentliche Segmente gliedern:
· Leistungselektronik
· Schutztechnik
Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Ertrags- und Risikostrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden.
Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektromechanische und elektronische Bauteile und Systeme für den Einsatz in der Automobilindustrie, der Elektromobilität und Energiespeicherung, der Kommunikationstechnik, der Mikrowellentechnik, der Optoelektronik, der Photovoltaik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig.
Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor Überspannungen und gegen Hochfrequenzstörungen sowie Lichtwellenleiterverkabelungssysteme für den Einsatz in der Übertragungstechnik. Der Vertrieb dieser Eigenprodukte wird durch elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller in den Bereichen Automatisierungstechnik, Industrieelektronik, Informations- und Medizintechnik ergänzt. Über die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH werden induktive Bauelemente der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München, exklusiv im Verkehrsbereich und der Militärtechnik vermarktet.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Zur Planung und Steuerung verwendet die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Wesentlichen die folgenden Leistungsindikatoren:
· Umsatzentwicklung
· EBIT-Rendite (EBIT/ Umsatz)
· Betriebsergebnis (EBIT) - Ergebnis vor Zinsen und Steuern
Zur Steuerung und Überwachung der operativen Unternehmensleistung der einzelnen Tochtergesellschaften wird von der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft u.a. monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betrieblicher Aufwand und Betriebsergebnis analysiert und mit der ursprünglichen Planung verglichen. Das Liquiditätsmanagement umfasst eine tägliche Statusermittlung, außerdem erfolgt eine wöchentliche Prognose der Liquiditätsentwicklung.
Eine Planung nach Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung wird auf Geschäftsbereichsebene und im Konzern nicht mehr vorgenommen, da die Aufträge im Nucletron-Konzern in der Regel eine Durchlaufzeit zwischen einer Woche und drei Monaten haben. Der Auftragseingang und Auftragsbestand dient zwar als Indikator für die folgenden Monate, ist aber für die Geschäftsentwicklung des gesamten Geschäftsjahres nur bedingt aussagefähig.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Der Nucletron-Konzern verwendet seit dem Berichtsjahr 2017 die Umschlagshäufigkeit der Vorräte als nichtfinanziellen Leistungsindikator gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20. Die Umschlagshäufigkeit der Vorräte ergibt sich aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Vorratsvermögens (Summe Vorräte zum 31.12. des Berichtsjahres und 31.12. des Vorjahres geteilt durch Zwei) zu den Umsatzerlösen des Berichtsjahres. Für 2018 betrug der Wert 9,4 (Vj. 9,7) und bedeutet, dass sich das durchschnittliche Vorratsvermögen 9,4-mal umgeschlagen hat. Der Nucletron-Konzern erachtet einen Wert größer 8,0 für die Umschlagshäufigkeit der Vorräte wegen einer Durchlaufzeit der Aufträge von bis zu drei Monaten als angemessene Zielgröße.
2. Wirtschaftsbericht
Gesamt- und Branchenentwicklung
Nach Angaben des ifo Instituts[1] ist die Weltwirtschaft 2018 um 3,2 Prozent gewachsen. Für 2019 wird ein weltweites Wachstum von 2,9 Prozent und in 2020 von 2,8 Prozent prognostiziert. Für den Euroraum wird ein Wachstum von 1,0 Prozent und 1,5 Prozent in den nächsten beiden Jahren (nach 1,8 Prozent in 2018) erwartet. Im März 2019 revidierte das ifo-Institut das in der Winterkonjunkturprognose im Dezember 2018 veröffentlichte erwartete BIP-Wachstum 2019 für Deutschland von 1,1 Prozent deutlich auf 0,6 Prozent nach unten. Im kommenden Jahr dürfte sich der Anstieg der Wirtschaftsleistung wieder auf 1,8 Prozent erhöhen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi[2]) wuchs die deutsche Wirtschaft 2018 preisbereinigt in einem unruhigen außenwirtschaftlichen Umfeld und trotz Produktions- und Absatzstörungen in der deutschen Automobilindustrie solide um 1,5 Prozent, nach 2,2 Prozent im Rekordjahr 2017. Gründe für das geringere Wachstum liegen in einer global abgeschwächten Konjunktur, im Niedrigwasser durch die anhaltende Dürreperiode, in den Absatzproblemen der Automobilindustrie aufgrund der WLTP-Problematik und in dämpfenden Sondereffekten wie der Grippewelle und Streiks. Die Binnenwirtschaft lieferte rechnerisch die entscheidenden Impulse, während die Ausfuhren angesichts der geringeren Dynamik der Weltwirtschaft langsamer stiegen als im Vorjahr und auch weniger als die von der starken Binnenwirtschaft getragenen Einfuhren. Nach Einschätzung des BMWi soll die Konjunktur 2019 weiter steigen.
Der Umsatz mit elektrotechnischen und elektronischen Produkten und Systemen der deutschen Elektroindustrie ist in 2018 um 1,0 Prozent auf EUR 193,5 Mrd. gestiegen. Der Inlandsumsatz belief sich auf EUR 91,8 Mrd. (+0,2 Prozent) und der Auslandsumsatz auf EUR 101,7 Mrd. (+1,7 Prozent). Mit Partnern aus dem Euroraum gab es einen Anstieg der Geschäfte um 3,7 Prozent auf EUR 37,7 Mrd. und mit Drittländern um 1,3 Prozent auf EUR 64,0 Mrd. Die Gesamtauftragseingänge der deutschen Elektroindustrie lagen im Jahr 2018 0,2 Prozent unter ihrem Vorjahreswert; dabei nahmen die Auftragseingänge inländischer Kunden um 2,3 Prozent ab, die Auftragseingänge ausländischer Kunden konnten mit einem Plus von 1,5 Prozent abschließen. (Quelle: ZVEI[3])
Geschäftsverlauf
Im Folgenden wird der Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns erläutert. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist selbst nicht operativ tätig und erzielt ihre Ergebnisse ausschließlich aus der Ergebnisabführung der Konzernunternehmen. Daher beziehen sich die folgenden Ausführungen im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird gesondert unter Ziffer 4 eingegangen. Die Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns ist 2018 erfreulich verlaufen; Umsatzerlöse und Ergebnis haben das anvisierte Ziel zum Teil deutlich übertroffen. Die Nachfrage nach elektronischen und elektromechanischen Bauelementen, Modulen und Systemen lag im Berichtsjahr über dem Branchendurchschnitt; der Auftragseingang lag deutlich über Vorjahresniveau und der Auftragsbestand hat sich im Jahresvergleich bedeutend erhöht.
Der zunehmende Wettbewerb im Distributionssektor, der Verlust von Absatzmöglichkeiten durch Produktionsverlagerungen ins Ausland bei einem gleichzeitigen Preisverfall im Inland sowie die Budgetierung der Haushalte der Öffentlichen Hand belasteten die Wettbewerbssituation des Nucletron-Konzerns unvermindert. Dieser Situation versucht der Konzern durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, z.B. im Bereich der Wärmebeherrschung, der Kleb- und Dichtstoffe und den Eigenprodukten, der Erschließung neuer Absatzmärkte sowie einer stärker bedarfs- und kundenorientierten Bevorratung entgegenzuwirken. Ein signifikantes Umsatzwachstum lässt sich aufgrund der Marktsituation aus eigener Kraft nur langfristig generieren.
Lage
Auftragseingang und Auftragsbestand
Der Konzernauftragseingang lag 2018 bei EUR 18,7 Mio. und hat gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,9 Mio. zugenommen. Der Auftragsbestand verbesserte sich währungsbedingt sowie wegen dem gegenüber Vorjahr höheren Auftragseingang, der deutlich über den Konzernumsatzerlösen von EUR 16,9 Mio. liegt, um 24,1 Prozent auf EUR 8,9 Mio.; ein wesentlicher Anteil des Auftragsbestandes im Geschäftsbereich Leistungselektronik lautet auf US-Dollar und der in Euro umgerechnete absolute Auftragswert ist zum Stichtag aufgrund der Wechselkursentwicklung EUR/ USD angestiegen. Ein Vergleich der Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung mit der Jahresplanung ist aufgrund der unterschiedlichen Durchlaufzeit der Aufträge im Nucletron-Konzern und auf Geschäftsbereichsebene nur bedingt aussagefähig.
Umsatz
Die Umsatzerlöse des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2018 um 1,6 Prozent (EUR 0,3 Mio.) auf EUR 16,9 Mio. verbessert und liegen geringfügig über den Planerwartungen, die einen leichten Anstieg vorsahen. Ein Anteil von 76 Prozent (Vj. 80 Prozent) der Umsatzerlöse wurde dabei im Inland erzielt. In beiden Geschäftsbereichen - Leistungselektronik und Schutztechnik - waren gegenüber Vorjahr Umsatzzuwächse zu verzeichnen.
| Umsatzerlöse (in TEUR) |
2018 | Veränderung | 2017 | Veränderung | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenprodukte | 2.623 | -16,5 % | 3.141 | +43,3 % | 2.192 |
| Fremdprodukte | 14.251 | +5,8 % | 13.470 | +4,2 % | 12.927 |
| Summe | 16.874 | +1,6 % | 16.611 | +9,9 % | 15.119 |
Ertragsstruktur
Die Gesamtleistung des Nucletron-Konzerns stieg um TEUR 317 und betrug im Berichtsjahr TEUR 16.916. Der Materialaufwand belief sich auf TEUR 10.911 und lag damit um TEUR 524 unter dem Vorjahreswert. Der erzielte Rohertrag betrug TEUR 6.004 (Vj. TEUR 5.163) und verbesserte sich um 16,3 Prozent im Vergleich zur Vorperiode. Die Rohertragsquote, bezogen auf die Gesamtleistung, verbesserte sich um 4,4 Prozentpunkte auf 35,5 Prozent (Vj. 31,1 Prozent).
Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind von TEUR 2.878 auf TEUR 2.854 gesunken, das entspricht einer Verringerung von 0,9 Prozent. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung des laufenden Personalaufwands im Zusammenhang mit der Personalentwicklung zurückzuführen.
Der sonstige betriebliche Aufwand ist wegen eines allgemein niedrigeren Verwaltungsaufwands und geringerer Währungsverluste um TEUR 55 (-4,3 Prozent) auf TEUR 1.220 gefallen.
Die Kosten-Umsatz-Relation hat sich um 90 Basispunkte verbessert und ist auf 24,1 Prozent gesunken; dies ohne Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 74).
Ergebnis
Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 1.890 nach TEUR 960 im Vorjahr und hat unsere Prognose deutlich übertroffen. Die Ergebnisentwicklung kommt im Wesentlichen aus der Rohertragserhöhung von TEUR 841 auf TEUR 6.004 bei einer gleichzeitigen Verringerung der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (TEUR 25) und einem Rückgang des sonstigen betrieblichen Aufwands (TEUR 55). Die EBIT-Rendite beläuft sich auf 11,2 Prozent (Vorjahresvergleichszeitraum 5,8 Prozent) und liegt oberhalb des Planungskorridors. Das EBIT-Ergebnis je Aktie verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 33 Eurocent und beträgt 67 Eurocent.
Das Finanzergebnis ist von TEUR 329 im Vorjahr auf TEUR 42 abgesunken. Das Vorjahresfinanzergebnis war durch den Verkauf einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit einem Gegenwert von TEUR 314 beeinflusst worden.
| Finanzergebnis (in TEUR) |
2018 | Veränderung | 2017 | Veränderung | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinserträge | 63 | +85,3 % | 34 | +70,0 % | 20 |
| Übrige Finanzerträge | 0 | -100,0 % | 314 | 0 | |
| Zinsaufwand | 21 | +10,5 % | 19 | -24,0 % | 25 |
| Finanzergebnis | 42 | -87,2 % | 329 | -6.680,0 % | -5 |
Das Konzernergebnis hat sich in Folge auf TEUR 1.341 (Vj. TEUR 983) verbessert. Die Ertragssteuerquote beträgt 30,6 Prozent (Vj. 23,7 Prozent); sie ist angestiegen, da der vorjährige Beteiligungsverkauf mit laufenden Ertragsteuern von TEUR 5 einherging.
Mittelverwendung/ Dividende
Um die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg zu beteiligen, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 30 Eurocent je Aktie (Vj. 0,25 €) vorschlagen.
Geschäftsbereich Leistungselektronik
Der Geschäftsbereich Leistungselektronik konnte trotz seines zyklischen Geschäfts mit zum Teil mehrjährigen und im längerfristigen Rhythmus wiederkehrenden Liefervereinbarungen die Branchenentwicklung übertreffen. Eine steigende Nachfrage speziell in den Bereichen Wärmebeherrschung und Kontaminationskontrolle sowie in verschiedenen Gebieten der Elektromobilität und der Energiespeicherung war Anlass für die positive Umsatzentwicklung im Berichtsjahr. Die aus Sicht des Euro günstige Wechselkursentwicklung zum US-Dollar im Jahresdurchschnitt (Æ 2018: EUR/ USD 1,18100; Æ 2017: EUR/ USD 1,13070) führte zu günstigeren Beschaffungskonditionen und einem Anstieg der Rohertragsquote. Die Vorgaben der Jahresplanung in Bezug auf Umsatz und Ergebnisbeitrag konnten in diesem Geschäftsbereich übertroffen werden.
Geschäftsbereich Schutztechnik
Der Geschäftsbereich Schutztechnik besteht aus den Geschäftsfeldern Induktive Bauelemente, Industrieelektronik sowie Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme. Produktionsverlagerungen in Länder außerhalb der EU und eine zurückhaltende Mittelfreigabe der Öffentlichen Hand waren ursächlich, dass die Umsatzerlöse in den Geschäftsfeldern Induktive Bauelemente sowie Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme hinter der Planerwartung blieben. Das Geschäftsfeld Industrieelektronik konnte die Umsatzplanung wegen der kurzen Verfügbarkeiten der nachgefragten Halbleiter- und Silikon-Produkte wegen der bedarfs- und kundenorientierten Bevorratung übertreffen. Die Vorgaben der Jahresplanung wurden in Bezug auf den Ergebnisbeitrag in diesem Geschäftsbereich leicht übertroffen.
3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und Personal
Die wesentlichen Bilanzkennzahlen des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt entwickelt: Das Eigenkapital erhöhte sich um TEUR 587 auf EUR 11,2 Mio. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Konzernergebnis 2018 in Höhe von TEUR 1.341 bei einer Dividendenzahlung von TEUR 701 für 2017. Bei einer um TEUR 745 auf EUR 14,7 Mio. (Vj. EUR 13,9 Mio.) gestiegenen Bilanzsumme verbesserte sich die Eigenkapitalquote um 10 Basispunkte auf 76,7 Prozent (Vj. 76,6 Prozent).
Ertragslage
Die Gesamtleistung erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 317 auf EUR 16,9 Mio., das entspricht einem Plus von 1,9 Prozent; gleichzeitig ist die Rohertragsquote um 4,4 Prozentpunkte auf 35,5 Prozent gestiegen. Auf dem Markt konnten wegen der kurzfristigen Verfügbarkeit aufgrund der bedarfs- und kundenorientierten Bevorratung teilweise höhere Preise für aktive und induktive Bauelemente in den Geschäftsfeldern Industrieelektronik und Induktive Bauelemente erzielt werden, während Preise und Rohertragsmarge auf dem Gebiet der Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme konstant geblieben sind. Der EUR/ USD-Wechselkurs betrug zum Stichtag des Berichtsjahres 1,14500 (Vj. 1,19930). Trotz des stichtagsbezogenen Kursanstiegs hatte sich der EUR/ USD-Wechselkurs im Jahresdurchschnitt zugunsten des Euro entwickelt. Für 2018 betrug der der durchschnittliche Wechselkurs EUR/ USD 1,18100 nach 1,13070 für das Vorjahr (+4,4 Prozent) und hatte wegen der deshalb günstigeren Einkaufspreise positive Auswirkungen auf die Rohertragsquote im Geschäftsbereich Leistungselektronik. Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR 1.932 (Vj. TEUR 1.289) und wurde im Berichtsjahr durch keinen Einzelsachverhalt mit außergewöhnlichen Einfluss auf das Ergebnis beeinträchtigt. Das um den Sondereinfluss des Beteiligungsverkaufs an einer ausländischen Kapitalgesellschaft bereinigte Vorjahresergebnis vor Ertragsteuern betrug TEUR 975.
Die Personalintensität ist um 40 Basispunkte auf 16,9 Prozent der Gesamtleistung gesunken. Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer betragen TEUR 2.854 nach TEUR 2.878 im Vorjahr. Das Ergebnis pro Mitarbeiter verbesserte sich bei einer Mitarbeiteranzahl von 41 (Vj. 43) auf TEUR 47 (Vj. TEUR 30).
| Nucletron-Konzern (in TEUR) |
2018 | Veränderung | 2017 | Veränderung | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Auftragsbestand | 8.930 | +24,1 % | 7.193 | +1,2 % | 7.106 |
| Auftragseingang | 18.735 | +11,6% | 17.255 | +12,6 % | 15.322 |
| Gesamtleistung | 16.916 | +1,9% | 16.598 | +9,9 % | 15.100 |
| Rohertrag | 6.004 | +16,3 % | 5.163 | +4,1 % | 4.962 |
| EBIT | 1.890 | +96,8 % | 960 | +10,6 % | 868 |
| EBIT-Rendite | 11,2 % | +5,4 PP | 5,8 % | +0,1 PP | 5,7 % |
| Finanzergebnis | 42 | -87,2 % | 329 | -6.680,0 % | -5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 1.932 | +49,9 % | 1.289 | +49,4 % | 863 |
| Konzernergebnis | 1.341 | +36,4 % | 983 | +64,9 % | 596 |
| Materialintensität (von Gesamtleistung) | 64,5 % | -4,4 PP | 68,9 % | +1,8 PP | 67,1 % |
| Personalintensität (von Gesamtleistung) | 16,9 % | -0,4 PP | 17,3 % | -0,5 PP | 17,8 % |
Das EBIT und die EBIT-Rendite lagen oberhalb des Zielkorridors der Jahresplanung und profitierten insbesondere von der über der Erwartung liegenden Umsatzsteigerung im Geschäftsbereich Leistungselektronik. Ein maßgeblicher Beitrag zur Verbesserung von EBIT und EBIT-Rendite ist in optimierten Beschaffungskonditionen und einer günstigeren Wettbewerbssituation begründet.
Finanzlage
Das Finanzmanagement des Nucletron-Konzerns umfasst die Themengebiete Liquiditätsmanagement sowie Management von Währungs-, Bonitäts- und Ausfallrisiken.
Der Nucletron-Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 1.735 (Vj. TEUR 877) erwirtschaftet. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR 286 (Vj. TEUR 721) und resultiert im Wesentlichen aus dem Kauf von verzinslichen Anleihen. Die Veränderung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ist auf das erzielte Konzernergebnis, einem höheren Steueraufwand und latenten Steuern, die Zunahme der Vorräte, einer Abnahme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, der Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden sowie höheren Ertragsteuerzahlungen gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Der Nucletron-Konzern hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Bankverbindlichkeiten zum Abschlussstichtag und verfügt über eine Nettoliquidität (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) von TEUR 4.299 (Vj. TEUR 3.485).
Im Rahmen des zentralen Finanzmanagements erfolgt die Finanzierung des Nucletron-Konzerns über die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, die für diesen Zweck ein konzerninternes Cash-Pooling durchführt um Liquiditätsüberschüsse im Konzern auszunutzen. Der Basiszins der innerhalb des Konzerns gewährten Darlehen ist variabel und orientiert sich am Euribor. Der Nucletron-Konzern verfügte am 31. Dezember 2018 über eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie von TEUR 939, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnte. Damit sind die Hauptziele unseres Finanzmanagements, hohe Finanzkraft und Unabhängigkeit des Nucletron-Konzerns, weiter gesichert.
Die liquiden Mittel werden kurzfristig und risikoarm angelegt. Aufgrund der Bilanzstruktur und der Auftragslage im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses und des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist von einer weiterhin stabilen Lage der Gesellschaft auszugehen.
| Nucletron-Konzern (in TEUR) |
2018 | Veränderung | 2017 | Veränderung | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 1.735 | +97,8 % | 877 | +109,8 % | 418 |
| Nettoliquidität | 4.299 | +23,3 % | 3.485 | -9,5 % | 3.850 |
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen des Nucletron-Konzerns beträgt TEUR 14.648 nach TEUR 13.903 im Vorjahr. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 137 auf TEUR 2.346 gestiegen. Die Vorräte sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 wegen der bedarfs- und kundenorientierten Lagerhaltung um 13,1 Prozent auf TEUR 1.899 gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um TEUR 5 auf TEUR 1.395 gegenüber dem Vorjahresstichtag.
Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Konzernergebnisses von TEUR 1.341 (Vj. TEUR 983) sowie unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung von TEUR 701 und dem gleichzeitigen Anstieg der kurzfristigen Schulden um TEUR 188 unwesentlich um 0,1 Prozentpunkte auf 76,7 Prozent erhöht. Am Bilanzstichtag betrug die Anlagedeckung ohne Berücksichtigung der latenten Steuern 185,9 Prozent, d.h. das Eigenkapital überstieg gemeinsam mit den langfristigen Schulden das Anlagevermögen um 85,9 Prozent (Vj. 80,6 Prozent). Die Anlagenintensität ist mit 45,7 Prozent gegenüber Vorjahr gesunken (-1,6 Prozentpunkte). Die kurzfristigen Schulden liegen mit TEUR 2.127 über dem Vorjahreswert von TEUR 1.939; die Zunahme beruht im Wesentlichen auf gegenüber dem Vorjahr höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Steuerverbindlichkeiten.
| Nucletron-Konzern (in TEUR) |
2018 | Veränderung | 2017 | Veränderung | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtvermögen (Bilanzsumme) | 14.648 | +5,4 % | 13.903 | +5,9 % | 13.134 |
| Eigenkapitalquote | 76,7 % | +0,1 PP | 76,6 % | -1,3 PP | 77,9 % |
| Anlagendeckung | 185,9 % | +5,3 PP | 180,6 % | -23,2 PP | 203,9 % |
| Anlagenintensität | 45,7 % | -1,6 PP | 47,4 % | +4,6 PP | 42,8 % |
| kurzfristige Schulden | 2.127 | +9,7 % | 1.939 | +23,0 % | 1.577 |
| Reichweite Vorräte (in Tagen) | 41 | -10,8 % | 37 | -11,9 % | 42 |
| Umschlagshäufigkeit Vorräte | 9,4 | -3,1 % | 9,7 | +18,3 % | 8,2 |
Personal
Die Anzahl der Mitarbeiter im Konzern betrug in der Berichtsperiode 41 (Vj. 43). Die Mitarbeiter repräsentieren den Nucletron-Konzern gegenüber Kunden und Lieferanten. Sie tragen unmittelbare Verantwortung für das operative Geschäft. Zur Sicherung der hohen Beratungsqualität und Fachkompetenz finden regelmäßige Schulungen in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und EDV sowie zu den relevanten rechtlichen Vorschriften statt. Die Neueinstellung von qualifizierten Vertriebsmitarbeitern lässt sich an den verschiedenen Standorten des Konzerns unterschiedlich erfolgreich realisieren.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns, vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses als stabil. Der Nucletron Gruppe ist es 2018 auf wettbewerbsintensiven Märkten gelungen den Umsatz zu steigern und das Konzernergebnis zu verbessern. Der Konzern profitierte dabei von optimierten Beschaffungskonditionen und einer günstigeren Wettbewerbssituation. Die Finanz- und Kapitalstruktur der Nucletron ist weiterhin sehr solide und das komfortable Liquiditätspolster sowie die gute Eigenkapitalausstattung gibt dem Konzern eine hohe finanzielle Unabhängigkeit.
4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
Anders als der Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde liegen, wird der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft mit Sitz in München ist die Konzernobergesellschaft des Nucletron-Konzerns und ist als solche für die strategische Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung sowie das zentrale Finanzmanagement der nachgegliederten Tochterunternehmen zuständig. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften.
Der Geschäftsverlauf der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft entspricht weitgehend dem des Nucletron-Konzerns, welcher im Abschnitt "Geschäftsverlauf" im Wirtschaftsbericht unter Ziffer 2 ausführlich beschrieben ist.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse von TEUR 413 betreffen fast ausschließlich Erlöse aus Vermietungen und der Weiterbelastung von Aufwendungen für Managementumlagen gegenüber verbundenen Unternehmen und liegen um TEUR 3 unter dem Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit TEUR 72 deutlich unter Vorjahresniveau (Vj. TEUR 372). Im Vorjahr entfiel ein Betrag von TEUR 314 auf den Beteiligungsverkauf an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, dieser hatte einen maßgeblichen Einfluss auf die sonstigen betrieblichen Erträge. Das Ziel einer stabilen Erlösentwicklung wurde damit nicht erreicht.
Der Personalaufwand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft von TEUR 237 (Vj. TEUR 221) stammt aus der Vergütung des Vorstands sowie ehemaliger Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihrer Hinterbliebenen, die im Bericht über die Vergütung der Organmitglieder unter Ziffer 10 erläutert ist. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erhöhten sich wegen notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden um TEUR 43 von TEUR 297 auf TEUR 340 im Berichtsjahr.
Das Finanzergebnis der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft resultiert aus Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Zinserträgen aus konzerninternen Finanzierungsmaßnahmen und Erträgen aus verzinslichen Anleihen. Es beträgt im Berichtsjahr TEUR 2.032 nach TEUR 1.015 im Vorjahr. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind im Gegensatz zum Vorjahr keine Aufwendungen aus Verlustübernahme aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge entstanden.
Die Zinserträge von TEUR 246 stammen überwiegend aus verbundenen Unternehmen (TEUR 174) und haben im vergangenen Jahr wegen gestiegener Erträge aus verzinslichen Anleihen zugenommen. Die Zinsaufwendungen von TEUR 6 sind ausschließlich der auszuweisenden Aufzinsung von Pensionsrückstellungen geschuldet.
| Nucletron Electronic AG (in TEUR) |
2018 | Veränderung | 2017 | Veränderung | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzergebnis | 2.032 | +100,2 % | 1.015 | +2,6 % | 989 |
| Gewinne aus Ergebnisabführungsverträgen | 1.804 | +113,2 % | 846 | +10,3 % | 767 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0 | -100,0 % | 40 | 0 | |
| Zins- und Beteiligungserträge | 246 | +10,3 % | 223 | +8,8 % | 205 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 6 | -14,3 % | 7 | -12,5 % | 8 |
Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 591 (Vj. TEUR 325). Der Jahresüberschuss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist von TEUR 931 auf TEUR 1.324 gestiegen. Das Ziel eines Ergebnisses über Vorjahresniveau bei einer gleichzeitigen Verbesserung von EBIT und EBIT-Rendite wurde nicht erreicht. Das Ergebnis nach Steuern (2018: TEUR 1.328; Vj. TEUR 936) und der Jahresüberschuss lagen zwar deutlich über Vorjahresniveau, EBIT (2018: TEUR -113; 2017: TEUR 246) und EBIT-Rendite (2018: -27,4 Prozent; 2017: 59,1 Prozent) wurden von dem Sondereinfluss des Beteiligungsverkaufs einer ausländischen Kapitalgesellschaft stark beeinflusst. Auch das um diesen Einmaleffekt bereinigte EBIT des Vorjahres (TEUR -68) lag über dem Wert des Berichtsjahres; gleiches gilt für die EBIT-Rendite (-16,3 Prozent).
Finanz- und Vermögenslage
Die Veränderungen im Sachanlagevermögen sind auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen, diese betrugen TEUR 21 (Vj. TEUR 24). Die Finanzanlagen haben wegen des Erwerbs von verzinslichen Anleihen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 239 zugenommen und betragen TEUR 4.625. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 7.637 (Vj. TEUR 7.970) resultieren im Wesentlichen aus dem allgemeinen Verrechnungsverkehr mit den verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich in diesem Zusammenhang um TEUR 277 auf TEUR 7.599 verringert. Die Bilanzstruktur, die Beziehung zwischen dem langfristig gebundenen Vermögen, dem kurzfristig gebundenen Vermögen und den liquiden Mitteln, ist im Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Der Wert des langfristig gebundenen Vermögens erhöhte sich wegen der Zunahme der Finanzanlagen auf TEUR 5.421 (Vj. TEUR 5.197). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände verringerten sich um TEUR 333 auf TEUR 7.637, während liquiden Mittel gleichzeitig um TEUR 971 auf TEUR 3.064 anwuchsen. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 33,6 Prozent nach 34,1 Prozent im Vorjahr.
Die Eigenkapitalquote beträgt 91,6 Prozent nach 92,6 Prozent im Vorjahr. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen ist wegen erforderlicher Steuerrückstellungen um TEUR 223 höher ausgefallen (Vj. TEUR 642).
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Der Vorstand beurteilt die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Berichtszeitpunkt als stabil und verweist auf die Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage unter Ziffer 3 und deren Gültigkeit für die Gesellschaft. Die Gesellschaft erwartet im Geschäftsjahr einen stabilen Umsatz und ein, in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften, geringeres Finanzergebnis.
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Die im Prognosebericht für den Nucletron-Konzern beschriebenen Erwartungen gelten auch für die Geschäftsentwicklung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft. In 2019 erwartet die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft einen nahezu gleichbleibenden Umsatz sowie ein, maßgeblich von der Geschäftsentwicklung der Tochtergesellschaften abhängiges, um ca. 25 Prozent geringes EBIT und einer von Umsatz- und EBIT-Entwicklung abhängigen EBIT-Rendite.
Die wesentlichen Chancen und Risiken der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft leiten sich von den Chancen und Risiken ihrer operativen Tochtergesellschaften ab. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Weitere Informationen finden sich im Prognose-, Chancen- und Risikobericht unter Ziffer 5. Die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erfolgt unter Ziffer 6.
5. Prognose, Chancen- und Risikobericht
Prognosebericht
Dieser Prognosebericht berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannt waren und die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns beeinflussen können.
Geschäftspolitik und Strategie
Nucletron hält für 2019 und die Folgejahre an seiner Geschäftspolitik und Strategie fest, durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, der Erschließung neuer Absatzmärkte sowie durch das Produktportfolio ergänzende Akquisitionen ihre Marktposition auszubauen. Mit seiner soliden Bilanzstruktur sieht sich Nucletron gut positioniert, die Strategie erfolgreich umzusetzen.
Absatzmärkte und Produkte
Der Nucletron-Konzern erwirtschaftet rund 76 Prozent (Vj. 80 Prozent) seiner Umsätze in Deutschland, der Rest wird überwiegend im europäischen Ausland generiert. Der Nucletron-Konzern hält an seiner langfristigen Wachstumsstrategie fest; wir wollen sowohl in neuen als auch in den Märkten wachsen, in denen Nucletron bereits vertreten ist und starke Positionen besetzt. Dazu zählen vor allem Anwendungsgebiete in der Kommunikations- und Übertragungstechnik sowie der Wärmebeherrschung, auch in der Automobilindustrie, und innovative Anwendungen im Bereich der Elektromobilität und Energiespeicherung. Die künftige Entwicklung des Nucletron-Konzerns wird wesentlich von dem Abschluss neuer Liefervereinbarungen, den Eigenproduktinnovationen und der Erschließung neuer Märkte, auch international, angetrieben werden. Nucletron bieten sich Wachstumsmöglichkeiten außerhalb Deutschlands im Wesentlichen durch den Vertrieb ihrer Eigenprodukte. Auf dem Gebiet der Wärmebeherrschung und Silikone bieten sich der Gruppe gegebenenfalls auch Chancen in der Automobilindustrie. Die innerhalb des Konzerns vorhandenen Fertigungskapazitäten werden den Markterfordernissen ständig angepasst und neu ausgerichtet.
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Die Konjunkturprognosen für 2019 gehen übereinstimmend von einem abgeschwächten aber weiterhin aufwärtsgerichteten Wachstum der Weltwirtschaft aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF[4]) rechnet mit einem Wachstum der Weltwirtschaft im nächsten Jahr von 3,3 Prozent, leicht unter dem Wert in 2018. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Handelskonfliktes zwischen den USA und China und dem noch ungewissen Ausgang und Auswirkungen des Brexits stellt sich die Lage für die Weltwirtschaft volatil und von Ungewissheit geprägt dar. Als positiver Effekt wird für 2019 erwartet, dass die Steuerreformen in den USA einen positiven Einfluss auf das Wachstum der Weltwirtschaft haben werden.
Die Europäische Zentralbank hat im Dezember 2018 das Kaufprogramm für Staatsanleihen beendet und wird frühestens im Sommer 2019 über Zinserhöhungen beraten. Die US-Notenbank hat im Dezember 2018 den Leitzins auf 2,25 - 2,50 Prozent angehoben und für 2019 und 2020 eine Verlangsamung der Zinserhöhungen signalisiert. Aufgrund einer hohen inländischen Nachfrage und insgesamt schwächeren Exporten wird in der Eurozone mit einem Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP) in 2019 von 1,3 Prozent im Vergleich zu 1,8 Prozent in 2018 gerechnet. In der Januarprognose sagte der IWF für Deutschland ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent für Jahr 2019 voraus, das im aktuellen Bericht auf 0,8 Prozent abgesenkt wurde. Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung der Bundesbank[5] auch in 2019 solide weiter wachsen, so prognostiziert sie ein kalenderbereinigtes BIP-Wachstum 2019 in Höhe von 1,6 Prozent für Deutschland.
Die Wachstumsprognose des IWF für die USA liegt für 2018 bei 2,7 Prozent. Für die zweitgrößte Volkswirtschaft China prognostiziert der IWF ein Wachstum von 6,5 Prozent. Des Weiteren wird erwartet, dass die Schwellenländer nach einem Anstieg in 2017 auch in 2018 eine weiterhin starke wirtschaftliche Dynamik aufweisen werden.
Entwicklung des Nucletron-Konzerns
Eine Prognose für 2019 ist mit Unsicherheiten versehen, die einen erheblichen Einfluss auf die prognostizierte Umsatz- und Ergebnisentwicklung haben können. Entscheidend wird sein, wie sich das Geschäft in Deutschland und mit den Eigenprodukten der Nucletron Gruppe entwickelt. Geopolitische Einflüsse können im Bereich der Eigenprodukte in den übrigen Märkten die Wachstumspotenziale stark beeinträchtigen. Der Vorstand verfolgt deshalb kontinuierlich die aktuellen Entwicklungen im Euroraum, um bei Anzeichen für eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage schnell und konsequent - gegebenenfalls mit weiteren Kostensenkungsmaßnahmen - reagieren zu können.
Nucletron prüft auch 2019 alle Tätigkeiten und Aktivitäten der Gruppe im Hinblick auf Ergebnisbeitrag und Optimierungspotenzial. Der Nucletron-Konzern wird eine zurückhaltende Ausgabenpolitik verfolgen und in Sachen Investitionen die Schwerpunkte auf Projekte, Bereiche und Regionen setzen, die mittelfristig die besten Wachstumsaussichten versprechen. Für den Geschäftsbereich Leistungselektronik wird die weitere Entwicklung in der Automobilindustrie, der Elektromobilität und Energiespeicherung sowie der Wärmebeherrschung von entscheidender Bedeutung sein. Für 2019 geht Nucletron im Geschäftsbereich Schutztechnik von einer positiven Entwicklung des Verteidigungsgeschäfts und im Bereich der Übertragungstechnik aus; ebenso erwarten wir eine Ausweitung des Industriegeschäfts. Wir gehen grundsätzlich von einem langfristigen Wachstum in diesen Bereichen aus und erwarten für 2019 eine Stabilisierung der Umsatzerlöse.
Der Nucletron-Konzern erwartet im Geschäftsjahr 2019 einen im Vergleich zum Vorjahr nahezu identischen Umsatz und ein geringeres EBIT bei einer von Umsatz- und EBIT-Entwicklung abhängigen EBIT-Rendite. Es werden Konzernumsatzerlöse von EUR 17,0 Mio. bei einem EBIT zwischen TEUR 1.250 und TEUR 1.350 erwartet. Das entspricht einer EBIT-Rendite zwischen 7,4 und 8,0 Prozent. Das Konzernergebnis wird in etwa im selben Verhältnis abnehmen und ca. TEUR 900 betragen, da außer den Zinserträgen aus Unternehmensanleihen keine außergewöhnlichen Finanzerträge erwartet werden. Darüber hinaus erwartet die Nucletron eine Umschlagshäufigkeit der Vorräte von 8,0 bis 8,5 für das Geschäftsjahr 2019. Die beiden Geschäftsbereiche Leistungselektronik und Schutztechnik sollten Umsatzbeiträge auf Vorjahresniveau beisteuern, während die Ergebnisbeiträge aus beiden Geschäftsbereichen zwischen 25 und 30 Prozent geringer ausfallen sollten. Ein mögliches über die Planung hinausgehendes Wachstum wird, sofern es denn eintreten sollte, vermutlich ausschließlich im Geschäftsbereich Schutztechnik generiert. Auf Basis der Jahresplanung soll der Ergebnisbeitrag aus dem Anlauf neuer Projekte, insbesondere im Geschäftsbereich Schutztechnik, sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte durch unsere Eigenprodukte resultieren. Das prognostizierte Ergebnis beruht im Wesentlichen auf einem konstanten Umsatzanteil von Produkten aus Eigenfertigung bei gleichbleibenden Beschaffungskonditionen. Die Entwicklung der EBIT-Rendite ist abhängig vom Verlauf der Umsatz- und EBIT-Entwicklung:
· Verläuft die Entwicklung parallel, bleibt die EBIT-Rendite unverändert.
· Bei einer im Vergleich zum EBIT stärkeren Umsatzentwicklung fällt die EBIT-Rendite,
· bei einer im Vergleich zum EBIT schwächeren Umsatzentwicklung steigt die EBIT-Rendite.
Umsatz- und Ergebnisbeitrag sollte von beiden Geschäftsbereichen in annähernd gleicher Höhe ausfallen.
Chancen- und Risikobericht
Risiken sind alle Ereignisse und möglichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die sich negativ auf die Erreichung unserer Unternehmensziele auswirken können. Die meisten Risiken bergen nach Ansicht des Managements gleichzeitig auch Chancen, die zum Vorteil der Gesellschaft genutzt werden können. Der Nucletron-Konzern ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Die Chancen wahrzunehmen und dabei gleichzeitig die Risiken zu begrenzen ist unsere dringlichste Aufgabe.
Dem Vorstand sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes außer den genannten Risiken, keine weiteren, den Bestand der Gesellschaft gefährdenden, Risiken bekannt. Die nachfolgend geschilderten Risiken besitzen in ihrer Aussage für beide Geschäftsbereiche Gültigkeit.
Risikomanagement
Zur Identifizierung, Überwachung und Steuerung sämtlicher bestandsgefährdender Risiken dient ein einheitliches Risikomanagementsystem. Dessen Aufgabe ist es, die Gefährdung durch zukünftige Ereignisse zu erkennen und notwendige Schritte zu einer angemessenen Bewältigung einzuleiten. Nach Ansicht des Vorstands können mit diesem Risikofrüherkennungssystem sämtliche wesentlichen und bestandsgefährdenden Risiken angemessen identifiziert werden. Risikobewertungen finden mindestens im Rahmen der jährlich mehrmals stattfindenden Vorstandssitzungen statt. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr gab es nicht.
Das vorhandene Kontroll- und Risikomanagementsystem wurde im Geschäftsjahr auf seine Funktionsfähigkeit beobachtet und von der Unternehmensführung eingesetzt. Risiken werden in vorgeschriebenen Perioden von den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften identifiziert und beurteilt. Um unsere Risiken zu messen und zu überwachen, bedienen wir uns einer Reihe festgelegter Verfahren. Dazu gehören neben einer regelmäßigen internen detaillierten Monatsberichtserstattung an Aufsichtsrat und Vorstand, regelmäßige gemeinsame Treffen der Geschäftsführer der deutschen Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand. Dabei wird neben den Veränderungen von operativen Risiken und des geschäftlichen Umfeldes insbesondere über Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen berichtet. Unterstützt wird dieser Prozess durch Wettbewerbs- und Marktanalysen. So halten wir nicht nur die Risiken im operativen Geschäft, sondern auch offene Währungs- und Zinsrisiken unter Kontrolle. Um die Risiken, denen wir ausgesetzt sind, zu messen, zu überwachen und zu kontrollieren, bedienen wir uns einer Reihe von Management- und Kontrollsystemen, darunter ein konzernweites Planungs- und Berichtswesen. Unser internes Kontrollsystem ist so ausgelegt, dass der Konzernabschluss IFRS entspricht und dementsprechend ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wiedergegeben wird, das mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Im Rahmen unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems werden Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über Risiken informiert.
Folgende Risiken werden vom Risikomanagementsystem aufgrund fehlender Eintrittswahrscheinlichkeiten derzeit nicht betrachtet: Beteiligungsrisiken, Refinanzierungsrisiken, Übernahmerisiken sowie Klima- und Umwelteinflüsse.
Durch die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten unser Geschäft, die Finanzausstattung und die Ergebnisse beeinträchtigt werden. Diese Risiken sind nicht die einzigen, denen wir ausgesetzt sind. Zusätzliche Risiken, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kennen oder die wir derzeit für unwesentlich halten, könnten unser Geschäft ebenfalls beeinflussen. Wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen.
Chancenmanagement
Ziel des Chancenmanagements ist das frühzeitige Erkennen, Beurteilen und Managen zukünftiger Erfolgspotentiale sowie die Ergreifung passender Maßnahmen zur Umsetzung neuer Strategien und Innovationen. Die Identifikation und Nutzung von Chancen ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Wesentliche Instrumente des Steuerungs- und Überwachungssystems sind:
· Vorstandssitzungen, auch gemeinsam mit dem Aufsichtsrat
· Strategie- und Jahresplanung
· Monats- und Quartalsberichterstattung
· Produktions- und Kapazitätsplanung
Chancen und Risiken
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen in der Chancen- und Risikostruktur. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bestehen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Nucletron-Konzerns haben könnten.
Finanz- und Konjunkturkrise
Die Finanz- und Konjunkturkrise kann sich negativ auf das Investitionsverhalten von einzelnen Kundengruppen und der öffentlichen Hand auswirken. Dieses Risiko hat aufgrund aktueller Entwicklungen bezüglich der von der Finanz- und Staatsschuldenkrise betroffenen Länder sowie geopolitischen Konflikten weiterhin Bestand. Ein weiteres Andauern oder eine Verschärfung der Krise und der daraus resultierenden Verunsicherungen und erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten können zu Kürzungen bzw. einem Aufschieben und gegebenenfalls bis zu einem Stopp der Investitionsausgaben bei unseren Kunden führen.
Markt- und Vertriebsrisiko
Volatilität und zyklisches Nachfrageverhalten kennzeichnen den Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme. Die Nachfrage hängt von den konjunkturellen Schwankungen der Weltwirtschaft ab, wobei zum derzeitigen Zeitpunkt für 2019 von einem moderaten Wachstum ausgegangen werden kann. Die Schwankungen bei Energie- und Materialkosten aufgrund aktueller Ereignisse sowie die noch immer hohe Volatilität der Wechselkurse werden die Märkte in ihrer Entwicklung weiterhin beeinträchtigen.
Unsere Kunden sind teilweise selbst in zyklischen Branchen tätig und ihr Bedarf an elektronischen Bauelementen, Modulen und Systemen schwankt in starker Abhängigkeit von der Entwicklung ihrer eigenen Märkte, was eine zuverlässige Prognose künftiger Umsatzvolumina und Verkaufspreise erschwert. Die Absatzmöglichkeiten für unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme sind wesentlich von der Freigabe entsprechender Bundesmittel abhängig; über den Zeitpunkt kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Der Nucletron-Konzern ist überwiegend in Märkten aktiv, die durch hohes Innovationstempo und schnellen technologischen Wandel gekennzeichnet sind. Daher besteht grundsätzlich das Risiko, dass auf neue Marktentwicklungen bzw. Technologien nicht schnell genug reagiert werden kann und Marktanteile an den Wettbewerb verloren gehen könnten. Außerdem besteht die Gefahr der Verlagerung weiterer Produktionsstätten durch unsere Abnehmer ins Ausland.
Das Vertriebsrisiko wird durch die Jahresplanung der einzelnen Tochtergesellschaften begrenzt und durch unser monatliches Berichtssystem vom Aufsichtsrat und Vorstand überprüft. Die Vertriebsaktivitäten sollen für Eigenprodukte bzw. Systemlösungen intensiviert werden. Die personelle Erweiterung des Vertriebs und die Erschließung neuer Märkte im Ausland sollen den Konzern insgesamt auf eine breitere Basis stellen und von einzelnen Kunden oder Märkten unabhängiger machen.
Risiken bei den Beschaffungsverträgen
Unser größtes Risiko sind die kurzen Laufzeiten der Beschaffungsverträge mit den Lieferanten unserer Tochtergesellschaften. Durch die Erweiterung des Vertriebsspektrums und den Aufbau neuer Lieferantenbeziehungen will man dieses Risiko zukünftig mindern. Der Umsatzanteil an Eigenprodukten betrug 15,5 Prozent, im Vorjahr 18,9 Prozent.
Währungsrisiken
Der Euro hat stichtagsbezogen im Jahresverlauf 2018 gegenüber unserer wichtigsten Handelswährung dem US-Dollar um 4,5 Prozent an Wert verloren (EUR/ USD 2018: 1,14500; 2017: 1,19930), diese Entwicklung hat sich über den Bilanzstichtag hinaus fortgesetzt. Sollte der Euro insbesondere gegenüber dem US-Dollar weiter an Wert verlieren, könnte dies für den Nucletron-Konzern höhere Einkaufspreise bedeuten, gleichzeitig würde jedoch im Geschäftsbereich Leistungselektronik die absolute Marge bei den in US-Dollar fakturierten Aufträgen sowie der Auftragsbestand wertmäßig steigen.
Das Fremdwährungsrisiko wird innerhalb der Unternehmensgruppe durch Handelsgeschäfte, deren Einkaufs- und Verkaufspreise auf die gleiche Währung lauten, und Gleitklauselvereinbarungen für auf Euro lautende Aufträge sowie bei Bedarf durch Derivatgeschäfte am Finanzmarkt gemindert.
Liquiditäts- und Ausfallrisiken
Aufgrund eines konsequenten Kreditlinienmanagements und einer stetigen Bonitätsüberwachung konnten Ausfallrisiken in der Vergangenheit vermieden werden. Die Liquiditätslage des Konzerns wird einer regelmäßigen Betrachtung und Planung unterzogen.
Personalrisiken
Unser Erfolg hängt von dem umfassenden Wissen, der langjährigen Erfahrung und der dauerhaften Mitwirkung unserer Mitarbeiter ab, die kurzfristig nur sehr schwer ersetzt werden können. Durch fortwährende Maßnahmen versucht der Nucletron-Konzern seine Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und auszubauen. Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße davon ab, dass wir auch künftig in der Lage sind, qualifizierte Fachkräfte einzustellen und zu integrieren, Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden und das Mitarbeiter-Know-how an sich ändernde Markterfordernisse anzupassen. Im Bedarfsfall werben wir erfahrene und hochqualifizierte Ingenieure, Vertriebsmitarbeiter und Führungskräfte an.
IT Risiken
Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb des Unternehmens hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme sowie der ausfallsicheren Vernetzung der einzelnen Unternehmenseinheiten ab. Aufgrund des daraus resultierenden Risikopotentials genießt die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement im Konzern höchste Priorität. Aufgrund der unterschiedlichen Standorte der einzelnen Konzernunternehmen und der dezentralen Datenhaltung an zwei Standorten, haben Verbindungsausfälle kaum Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassungen. Das verbleibende Restrisiko wird durch die Nutzung nicht öffentlicher Netze, verschlüsselter Verbindungen sowie der Einführung redundanter Datenleitungen unterschiedlicher Provider weiter minimiert. Die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit wird durch vertraglich vereinbarte Servicemerkmale und durch die Verwendung von Komprimierungstechniken unterstützt. Vor allem für die geschäftskritischen Bereiche werden hochverfügbare Server mit weitreichenden Redundanzen verwendet. In diesem Zusammenhang wird die Serverinfrastruktur an mindestens einem Standort in 2019 erneuert. Zur Vermeidung von Datenverlusten werden tägliche Sicherungen der Produktivsysteme durchgeführt. Für die geschäftskritischen Daten ist darüber hinaus eine kontinuierliche Spiegelung implementiert. Sollte es trotz der Vorkehrungen zu schwerwiegenden Störungen kommen, ist der Wiederanlauf der Systeme innerhalb tolerierbarer Ausfallzeiten garantiert. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung gewährleistet das sichere Herunterfahren der Server bei einem Netzausfall. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar.
Chancen
Wesentliche Chancen zur Verbesserung und Beschleunigung der zukünftigen Entwicklung des Konzerns liegen vor allem in Maßnahmen zur Umsatzsteigerung. Dabei sind vor allem Volumen- und Margensteigerung in bestehenden Märkten, regionale Ausweitung des bestehenden Geschäfts, Erschließung neuer Marktpotentiale durch Konzentration auf die Lieferung von Systemlösungen sowie Auf- und Ausbau des Seriengeschäfts im Verteidigungsbereich zu erwähnen. Bei entsprechender Freigabe von Bundesmitteln können unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme von besseren Absatzchancen profitieren. Bedeutende Wachstumschancen können sich dem Nucletron-Konzern auch auf den Gebieten der Elektromobilität und Energiespeicherung sowie der Wärmebeherrschung bieten, sofern sich der Trend zur Elektrifizierung von Fahrzeugen zur Emissionsreduzierung, der regenerativen Energiegewinnung und deren Speicherung unter Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen fortsetzt.
Die wesentlichen Chancen des Nucletron-Konzerns sind untrennbar mit den genannten Risiken verbunden. Neben den allgemein gültigen Chancen unternehmerischer Tätigkeit ergeben sich für uns Chancen vor allem aus den Forderungen nach immer effizienteren Möglichkeiten der Wärmebeherrschung sowie im zukunftsträchtigen Markt regenerativer Energien. Diese Form der Energiegewinnung gewinnt aufgrund der steigenden Rohölpreise und der politischen Unsicherheit in einem Großteil der wichtigsten Erzeugerländer sowie der Infragestellung der friedlichen Nutzung der Kernspaltung weiter an Bedeutung. Unser Geschäftsbereich Leistungselektronik ist in diesem Markt mit seinen Elektromechanik-Produkten außerordentlich gut aufgestellt.
Auch die Wärmebeherrschung ist ein allgegenwärtiges Thema in der Elektro- und Elektronikindustrie. Eine effiziente Wärmeableitung ist im Hinblick auf Wirkungsgrad und Lebensdauer bei immer kleineren Baugrößen unerlässlich. Die von uns vertriebenen wärmeleitfähigen Folien sind universell einsetzbar, Platz sparend, effektiv sowie kostengünstig und in der Medizin- und Analysetechnik, Kommunikationstechnik, Industrieelektronik und Automobilindustrie verwendbar. Wir erachten die Wärmebeherrschung als einen Zukunftsmarkt.
Im Geschäftsbereich Schutztechnik sehen wir die besten Wachstumschancen auf dem Gebiet der Kleb- und Dichtstoffe sowie im forcierten Vertrieb von kundenspezifischen Produkten oder Systemlösungen in Eigenfertigung.
Gesamtrisikoeinschätzung
Aus heutiger Sicht sind für den Nucletron-Konzern keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Eine Zusammenfassung der Einzelrisiken aller Unternehmensbereiche und -funktionen ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Bezogen auf die Gesamtanzahl der Risiken, welche einen wesentlichen Einfluss auf den Nucletron-Konzern haben könnten, ergaben sich nur marginale Veränderungen bezüglich deren Eintrittswahrscheinlichkeit und/ oder der finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Schwerpunkt der Risiken liegt unverändert auf dem zyklischen Nachfrageverhalten am Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme, den kurzen Laufzeiten unserer Beschaffungsverträge sowie den finanzwirtschaftlichen Risiken.
6. Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem - Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB
Einführung
Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB ist die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft verpflichtet, im Lagebericht für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr die Hauptmerkmale seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zu beschreiben.
Unter einem IKS werden die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind:
· zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,
· zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie
· zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Das Risikomanagementsystem (RMS) beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahres- bzw. Konzernabschluss erstellt wird.
Beschreibung des internen Kontrollsystems
Die Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und die Erstellung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften finden zentral bei der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft in München in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros statt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das IKS und RMS im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.
Information
Die Nucletron Gruppe nutzt ein ERP-System (Enterprise Resource Planning) in Verbindung mit einer modernen Analyse- und Darstellungs-Software, mit denen Informationen sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen als auch für Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht werden.
Kontrollmaßnahmen
Die Gesellschaft hat Kontrollmaßnahmen implementiert, die auf den folgenden allgemeinen Grundsätzen beruhen:
· Kontrollmaßnahmen beruhen auf Richtlinien und Verfahrensvorgaben, einschließlich einer allgemeinen Vollmachts- und Unterschriftenregelung, die für alle Abläufe gilt und Vollmachts- und Genehmigungsstufen festlegt.
· Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen.
· Verantwortlichkeiten werden, wo immer möglich, getrennt (Vieraugenprinzip).
· Geschäftsvorfälle sind so weit wie möglich zu dokumentieren.
· Informationssysteme werden durch Zugriffsberechtigungen auf verschiedenen Ebenen gesichert.
Kontrollmaßnahmen bestehen sowohl in Form von Vorabkontrollen zur Vermeidung von Fehlern und Falschdarstellungen als auch aus Kontrollen im Nachhinein zur Aufdeckung bereits geschehener Fehler.
7. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Darüber hinaus verwendet der Nucletron-Konzern im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Zu Beginn einer Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Entsprechend einer Konzernrichtlinie wird kein Handel mit Derivaten betrieben und Finanzanlagen sind nach vorgegebenen Bonitätsratings auszuwählen. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.
8. Übernahmerelevante Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB
Gezeichnetes Kapital
Am 31. Dezember 2018 betrug das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 stimmberechtigte nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus der Vereinbarung zwischen Aktionären ergeben könnten.
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen
Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen der Übertragung der Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 44 Abs. 1 S. 1 des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) Anwendung findet. Nach dieser Regelung besteht das Stimmrecht aus Aktien, die einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der §§ 33 und 34 WpHG zuzurechnen sind, für die Zeit nicht, in der die Mitteilungspflichten gegenüber der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 33 Abs. 1 oder 2 WpHG nicht erfüllt werden.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital
Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen an ihrem Grundkapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, gemäß § 33 WpHG gemeldet worden:
| · Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, Deutschland | Anteilsbesitz größer 75 Prozent |
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten
Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind
Nach Kenntnis des Vorstands üben die Mitarbeiter, die Aktien der Gesellschaft halten, ihre Stimmrechte unmittelbar aus.
Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen
Die Ernennung und Abberufung des Vorstands regelt der § 84 AktG in Verbindung mit § 85 AktG, wonach der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre bestellt. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Ernennung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands festlegt.
Satzungsänderungen sind entsprechend §§ 179, 133 AktG geregelt. In Absatz 1 des § 179 ist festgelegt, dass jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Der Absatz 2 bestimmt, dass der Beschluss der Hauptversammlung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, bedarf. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen.
In der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft sind keine anderen Kapitalmehrheiten oder sonstige Erfordernisse vorgesehen.
Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien
Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnis zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand berechtigt bis zum 1. Juli 2021 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.402.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu folgenden Zwecken berechtigt:
· Ausgleich von Spitzenbeträgen;
· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);
· Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);
· Ausgabe von Aktien an strategische Partner;
· Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.
Die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus §§ 71 ff. AktG sowie zum Bilanzstichtag aus der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11. Juli 2014. Der Vorstand ist bis zum 10. Juli 2019 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft beauftragte Dritte ausgenutzt werden.
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Die Ermächtigung enthält auch Festlegungen über den höchsten und niedrigsten Gegenwert, der jeweils gewährt werden darf.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines Angebots zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre an Dritte zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung des Mittelwertes der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Börse München während der letzten fünf Handelstage vor dem Zeitpunkt der Veräußerung um nicht mehr als 5 Prozent.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu folgenden Zwecken zu verwenden:
· als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);
· Verkauf an strategische Partner.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen
Der Vorstand hat keine Kenntnis von berichtspflichtigen Vereinbarungen.
Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit einzelnen Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
9. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex wurden auf der Internetseite der Nucletron unter http://web.nucletron.ag/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.html allgemein zugänglich gemacht.
10. Vergütungsbericht
In unserem Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung unseres Vorstands maßgeblich sind und erläutern die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 11 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von TEUR 3. Zusätzlich erhält der Aufsichtsrat eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von EUR 150,00 je volle EUR 0,01, um die das Konzernergebnis je Stückaktie im jeweiligen Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, den Betrag von EUR 0,25 übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung darf den Betrag der festen jährlichen Vergütung nicht übersteigen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Vergütung. Die Vergütungen werden in Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. des Vorsitzes während des Geschäftsjahres zeitanteilig berechnet (§ 11 Abs. 3 der Satzung). Darüber hinaus werden den Aufsichtsratsmitgliedern Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum satzungsgemäß fixe Vergütungen. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat belief sich ohne Reisekostenerstattungen in 2018 auf TEUR 24 (Vj. TEUR 19).
Vergütung des Vorstands
Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen.
Während der aktiven Tätigkeit setzt sich die Vorstandsvergütung aus folgenden Komponenten zusammen:
· Zur erfolgsunabhängigen Vergütung gehören ein monatliches Fixgehalt, Zuschüsse zur Sozialversicherung, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit sowie Versicherungsschutz gegen dienstliche und private Haftpflicht- und Unfallschäden.
· Die erfolgsbezogene Barvergütung ermittelt sich aus einem Prozentsatz des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern abzüglich eines Sockelbetrages sowie einer Tantieme, deren Höhe abhängig von erzielten operativen und betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der verbundenen Unternehmen ist.
· Als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2007 Phantom Stock Optionen. Für jedes volle Geschäftsjahr seiner Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft erhält der Vorstand einen Bonus, der auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft umgerechnet wird. Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien ist an die Kursentwicklung der Nucletron Aktie gekoppelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die virtuellen Aktien anhand des aktuellen Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür vorliegen. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht.
Bemessungsgrundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien ist ein Betrag in Höhe von 0,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragssteuern (nach IAS 1) und vor Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (EBTA) abzüglich eines Sockelbetrages von einer Million Euro. Die Anzahl der virtuellen Aktien wird durch Division der Bemessungsgrundlage mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der Nucletron Aktie an den zwanzig Börsentagen, die der Aufsichtsratssitzung folgen, die den Jahresabschluss billigt, ermittelt und wird auf ganze Aktien aufgerundet. Somit erfolgt die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten Aktien erst im Folgejahr.
Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied sehen die derzeitigen Dienstverträge keine Ansprüche auf Leistungen vor. Im Rahmen des Geschäftsführer-Dienstvertrages eines Vorstandes ist eine Zusage für eine Firmenpension beinhaltet, die sowohl eine Alters- als auch eine Hinterbliebenenversorgung umfasst. Die Höhe des Ruhegehalts ist als fixer prozentualer Betrag des pensionsfähigen Gehaltes vereinbart und beträgt aktuell TEUR 64 pro Jahr.
Die Gesamtbarvergütung aller vier Vorstandsmitglieder (Vj. vier) für das Geschäftsjahr 2018 betrug TEUR 957 (Vj. TEUR 783). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 665 (Vj. TEUR 633), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 160 (Vj. TEUR 82) sowie auf Altersvorsorgeleistungen TEUR 121 (Vj. TEUR 55) und auf anteilsbasierte Vergütungen TEUR 11 (Vj. TEUR 13).
Den Pensionsrückstellungen für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2018 insgesamt TEUR 25 (Vj. TEUR 64) zugeführt.
Die Rückstellungen für Pensionsansprüche ehemaliger Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihrer Hinterbliebenen betrugen zum 31. Dezember 2018 insgesamt TEUR 197 (Vj. TEUR 195). An diesen Personenkreis hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 23 (Vj. TEUR 18) gezahlt.
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 von der Möglichkeit des Opting-Out nach § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und sieht daher von einer individualisierten Veröffentlichung der Vorstandsbezüge ab.
11. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG
Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufgestellt und hierzu folgende Schlusserklärung abgegeben:
"Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."
Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und ihr Engagement in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Der Vorstand dankt den Führungskräften für die tatkräftige Unterstützung bei der Erfüllung unserer Konzernziele.
München, den 18. März 2019
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender
gez. Alfred Krumke, Vorstand
gez. Ralph C. Schoierer Finanzvorstand
gez. Robert Tittl, Vorstand
[1] ifo Institut, Konjunkturprognose Winter 2018 und Frühjahr 2019
[2] BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Schlaglichter der Wirtschaftspolitik Februar 2019
[3] ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Elektroindustrie in Zahlen April 2019
[4] IWF Internationaler Währungsfond, Konjunkturbericht April 2019
[5] Deutsche Bundesbank, Perspektiven der deutschen Wirtschaft - Monatsberichtaufsatz Dezember 2018
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018
Aktiva
| Anhang | 31.12.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 13, 1 | 3.470 | 3.473 |
| Sachanlagen | 15 | 883 | 902 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 16 | 2.346 | 2.209 |
| Latenter Steueranspruch | 10 | 133 | 117 |
| 6.832 | 6.701 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 17 | 1.899 | 1.679 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 18 | 1.618 | 1.981 |
| Ertragsteuerforderungen | 10 | 0 | 56 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 19 | 4.299 | 3.486 |
| 7.816 | 7.202 | ||
| Summe Aktiva | 14.648 | 13.903 | |
| PASSIVA | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 20 | 2.804 | 2.804 |
| Kapitalrücklage | 20 | 347 | 347 |
| Gewinnrücklagen und Konzernergebnis (erwirtschaftetes Eigenkapital) | 21 | 8.115 | 7.475 |
| Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | 20 | -32 | 21 |
| 11.234 | 10.647 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 23, 24 | 1.218 | 1.245 |
| Latente Steuerschulden | 10 | 69 | 72 |
| 1.287 | 1.317 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25 | 777 | 468 |
| Ertragsteuerschulden | 25 | 299 | 71 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 22, 25 | 1.051 | 1.400 |
| 2.127 | 1.939 | ||
| Summe Passiva | 14.648 | 13.903 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018
| Anhang | 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| I. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| Umsatzerlöse | 4 | 16.874 | 16.611 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5 | 16 | 24 |
| Erhöhung/ Verminderung des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen | 17 | 41 | -13 |
| Materialaufwand | 6, 17 | 10.911 | 11.435 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 7 | 2.853 | 2.878 |
| Abschreibungen | 13, 2 | 57 | 74 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 8 | 1.220 | 1.275 |
| Zinserträge | 9 | 63 | 34 |
| Zinsaufwendungen | 9 | 21 | 19 |
| übrige Finanzerträge | 9 | 0 | 314 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 1.932 | 1.289 | |
| Ertragsteuern | 10 | 591 | 306 |
| Konzernergebnis | 11 | 1.341 | 983 |
| II. Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden: | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen | 32 | -19 | |
| darauf latente Steuern | -10 | 6 | |
| Posten, die zukünftig möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden: | |||
| Unrealisierte Gewinne aus sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten | -102 | 4 | |
| darauf latente Steuern | 27 | -1 | |
| III. Gesamtergebnis | 1.288 | 973 | |
| Ergebnis je Aktie, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis: | 11 | 0,48 € | 0,35 € |
| Unverwässert (Euro/ Aktie) | 11 | 0,48 € | 0,35 € |
| Verwässert (Euro/ Aktie) | |||
| Gewichteter Durchschnitt Anzahl Stammaktien: | 2.804.342 | 2.804.342 | |
| Unverwässert (Stück) | 2.804.342 | 2.804.342 | |
| Verwässert (Stück) |
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018
| Anhang | 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Konzernergebnis | 11 | 1.341 | 983 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 13, 15 | 57 | 74 |
| sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-) | -160 | -97 | |
| Steueraufwand und latente Steuern | 10 | 591 | 306 |
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten | 9 | 1 | -314 |
| Zinsergebnis | 9 | -42 | -15 |
| Cashflow vor Zinsen, Steuern und Umfinanzierungen | 1.788 | 936 | |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen | 17, 18 | 153 | -251 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Rückstellungen | 23 | 6 | 5 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden | 25 | 23 | 358 |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern | 1.970 | 1.048 | |
| Erhaltene Zinsen | 9 | 73 | 34 |
| Gezahlte Zinsen | 9 | 0 | -1 |
| Gezahlte Ertragsteuern | 10 | -308 | -204 |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 26 | 1.735 | 877 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus Abgängen von zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswerte | 27 | 160 | 736 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | 15 | -36 | -25 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 13 | 0 | -3 |
| Auszahlungen für Investitionen in zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten | 16 | -410 | -1.429 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 27 | -286 | -721 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividendenzahlung) | 12 | -701 | -561 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 28 | -701 | -561 |
| 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode | |||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 28 | 748 | -404 |
| (Zwischensummen 1-3) | |||
| Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel | 65 | 40 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 19 | 3.486 | 3.850 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 19 | 4.299 | 3.486 |
| 5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 19 | 4.299 | 3.486 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 19 | 4.299 | 3.486 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für 2018
| Anhang | Ausgegebene Stückaktien Anzahl |
Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2017 | 2.804.342 | 2.804 | 347 | |
| unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 20 | |||
| Neubewertung von Rückstellungen | 20 | |||
| Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern | 20 | |||
| Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | 20 | |||
| Zuführung zu Gewinnrücklagen | 21 | |||
| Konzernergebnis 2017 | 11 | |||
| Gesamtergebnis | ||||
| Ausschüttung an Aktionäre | 12 | |||
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 20, 21 | 2.804.342 | 2.804 | 347 |
| Stand zum 1. Januar 2018 | 2.804.342 | 2.804 | 347 | |
| unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 20 | |||
| Neubewertung von Rückstellungen | 20 | |||
| Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern | 20 | |||
| Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | 20 | |||
| Zuführung zu Gewinnrücklagen | 21 | |||
| Konzernergebnis 2018 | 11 | |||
| Gesamtergebnis | ||||
| Ausschüttung an Aktionäre | 12 | |||
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 20, 21 | 2.804.342 | 2.804 | 347 |
| Anhang | Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | Erwirtschaftetes Konzern-Eigenkapital | Konzern-Eigenkapital | ||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Gewinnrücklagen TEUR |
Bilanzgewinn TEUR |
Summe TEUR |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2017 | 31 | 659 | 6.394 | 10.235 | |
| unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 20 | 4 | 4 | ||
| Neubewertung von Rückstellungen | 20 | -19* | -19 | ||
| Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern | 20 | 5 | 5 | ||
| Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | 20 | -10 | -10 | ||
| Zuführung zu Gewinnrücklagen | 21 | 8.000 | -8.000 | 0 | |
| Konzernergebnis 2017 | 11 | 983 | 983 | ||
| Gesamtergebnis | -10 | 0 | 983 | 973 | |
| Ausschüttung an Aktionäre | 12 | -561 | -561 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 20, 21 | 21 | 8.659 | -1.184 | 10.647 |
| Stand zum 1. Januar 2018 | 21 | 8.659 | -1.184 | 10.647 | |
| unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 20 | -102 | -102 | ||
| Neubewertung von Rückstellungen | 20 | 32* | 32 | ||
| Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern | 20 | 17 | 17 | ||
| Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | 20 | -53 | -53 | ||
| Zuführung zu Gewinnrücklagen | 21 | 1.000 | -1.000 | 0 | |
| Konzernergebnis 2018 | 11 | 1.341 | 1.341 | ||
| Gesamtergebnis | -53 | 0 | 1.341 | 1.288 | |
| Ausschüttung an Aktionäre | 12 | -701 | -701 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 20, 21 | -32 | 9.659 | -1.544 | 11.234 |
*) Aus versicherungsmathematischen Gewinnen oder Verlusten aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen.
Konzernanhang 2018
1. Allgemeines
Informationen zum Unternehmen
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland, deren Aktien öffentlich am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart gehandelt werden. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in 80995 München, Deutschland, Gärtnerstraße 60. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht München, Abteilung B, unter Nr. 77760 eingetragen.
Gegenstand der Tätigkeiten des Konzerns ist der technische Vertrieb von Bauelementen, Subsystemen und Systemen der Spitzentechnologie, insbesondere auf dem Gebiet der Leistungselektronik und Röhrentechnik, Elektrooptik, EMV-Abschirm- und Mikrowellentechnik, Wärmebeherrschung sowie Elektromechanik. Die Hauptaktivitäten des Konzerns bzw. die einzelnen Geschäftssegmente sind in Anhangangabe 3 beschrieben.
Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Darstellungswährung des Konzerns ist der Euro.
Der Konzernanhang enthält zur besseren Lesbarkeit wertmäßige Angaben in TEUR. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. Dies gilt auch für die anderen Bestandteile des Konzernabschlusses.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft sind zum 31. Dezember 2018 folgende Konzernunternehmen konsolidiert worden:
| Währung | Eigenkapital (HGB) TEUR |
Kapitalanteil (mittel- und unmittelbar) in % |
Jahresergebnis 2018* TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim | EUR | 26 | 100 | 0 |
| Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München | EUR | 51 | 100 | 0 |
| NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München | EUR | 288 | 100 | 0 |
| Nucletron Technologies GmbH, München | EUR | 383 | 100 | 0 |
| SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim | EUR | 282 | 100 | 0 |
*) Jahresergebnisse nach bestehenden Ergebnisabführungsverträgen. Diese Jahresergebnisse nach local GAAP (HGB) sind jeweils vollumfänglich in den Jahresüberschuss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Rahmen der Durchführung der Ergebnisabführungsverträge eingeflossen.
Die Tochtergesellschaften HVC-Technologies GmbH, Nucletron Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH werden in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen und machen von der Erleichterungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch. Die vorgenannten Gesellschaften sind befreit im Sinne von § 264 Absatz 3 Nr. 5 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Grundlagen
Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS
Der Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft steht in Übereinstimmung mit den derzeit gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften.
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember des Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum selben Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten und Schulden enthalten sind, werden eliminiert.
Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Beherrschung liegt ab dem Zeitpunkt vor, wenn die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, die Geschäfts- und Finanzpolitik des Beteiligungsunternehmens zu bestimmen, an den variablen Rückflüssen aus dieser Beteiligung zu partizipieren und die Rendite zu beeinflussen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss als Tochtergesellschaft endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
2.2 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung keine Ermessensentscheidungen über wesentliche Fragen treffen müssen.
Unsicherheiten bei der Schätzung
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.
Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte
Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrages, d.h. des höheren Wertes aus dem beizulegenden Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der Zahlungsmittel generierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts TEUR 3.468 (2017: TEUR 3.468). Weitere Einzelheiten hierzu sind in Anhangangabe 14 zu finden.
Pensionsrückstellungen für andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen für andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u.a. versicherungsmathematische Annahmen wie etwa den Rechnungszinsfuß. Die versicherungsmathematischen Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensionsverpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen.
Angewendete Zinssätze
Für die Bewertung der Verbindlichkeiten und der Pensionsrückstellungen wurden folgende Zinssätze herangezogen:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Pensionsrückstellungen | 1,98 % | 1,89 % |
2.3 Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Anpassungen von Konzernbilanz und Konzerngesamtergebnisrechnung aufgrund neuer IFRS-Standards oder neuer IFRS-Interpretation
Die folgenden neuen Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2018 erstmalig anzuwenden, ohne dass dies wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses von Nucletron hat:
· Änderungen an IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütungen
· Änderungen an IFRS 4: Versicherungsverträge gemeinsam mit Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente
· IFRS 9: Finanzinstrumente
· IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden
· IFRIC 22: Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
· Änderung von IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Amendments to IFRS 2: Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions
IFRS 2 Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen adressiert drei Hauptbereiche:
· die Auswirkungen von Ausübungsbedingungen auf die Bewertung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich;
· die Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Nettoerfüllungsklauseln bei einer gesetzlichen Pflicht zum Quellensteuereinbehalt und
· die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Falle einer Modifizierung ihrer Bedingungen, die zu einer Klassifizierung als anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Eigenkapitalausgleich führt.
Bei der erstmaligen Anwendung müssen Unternehmen die Änderung anwenden, ohne vorangegangene Berichtsperioden anzupassen. Eine rückwirkende Anwendung ist jedoch zulässig, wenn diese Wahlmöglichkeit für alle drei Änderungsbereiche in Anspruch genommen wird und andere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Es ergaben sich für den Nucletron-Konzern keinerlei erwähnenswerte Anpassungseffekte.
Amendments to IFRS 4: Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts
Diese Änderung hat keine Bedeutung für den Konzern.
IFRS 9: Financial Instruments
Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. IFRS 9 führt die drei Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten "Klassifizierung und Bewertung", "Wertminderung" und "Bilanzierung von Sicherungsgeschäften" zusammen. IFRS 9 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden.
Die Übergangsvorschriften werden von Nucletron in der Weise umgesetzt, dass Vergleichsinformationen aus Vorjahren nicht angepasst werden. Differenzen zwischen den Buchwerten aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 gegenüber dem 31. Dezember 2017 werden grundsätzlich zum 1. Januar 2018 ergebnisneutral in den Rücklagen erfasst.
Die Änderung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzernbilanz und die Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit des Konzerns oder auf das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie.
Die Änderungen werden nachfolgend erläutert:
a) Klassifizierung und Bewertung
Nach IFRS 9 werden Schuldinstrumente bei der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value through Profit-and-Loss-Statement - "FV through P&L"), zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised cost) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Fair Value through Other Comprehensive Income - "FV through OCI") bewertet. Die Klassifizierung basiert auf zwei Kriterien: dem Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der Vermögenswerte und der Frage, ob die vertraglichen Cashflows der Instrumente ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Die Beurteilung des Geschäftsmodells des Konzerns erfolgte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, dem 1. Januar 2018. Anschließend wurde sie rückwirkend für die finanziellen Vermögenswerte durchgeführt, die vor dem 1. Januar 2018 nicht ausgebucht wurden. Die Beurteilung, ob vertragliche Cashflows aus Schuldinstrumenten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, erfolgte auf der Grundlage der Fakten und Umstände, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der Vermögenswerte bestanden.
Die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern. Der Konzern bewertete alle finanziellen Vermögenswerte, die nach IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert gehalten wurden, auch weiterhin zum beizulegenden Zeitwert. Im Folgenden werden die Änderungen bei der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns erläutert:
· Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig), die bislang als Kredite und Forderungen klassifiziert wurden, werden gehalten, um vertragliche Cashflows zu vereinnahmen, und führen zu Cashflows, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen. Diese Posten werden künftig als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente klassifiziert und bewertet.
· Notierte Schuldinstrumente, die bislang als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert wurden, werden künftig als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis ("FV through OCI") bewertete Schuldinstrumente klassifiziert und bewertet. Der Konzern rechnet damit, die Vermögenswerte nicht nur zu halten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, sondern auch, um regelmäßig einen wesentlichen Teil davon zu veräußern. Die notierten Schuldinstrumente des Konzerns umfassen reguläre Unternehmensanleihen, die den SPPI-Test erfolgreich durchlaufen haben.
· Eigenkapitalbeteiligungen an (nicht) börsennotierten Unternehmen, die bislang als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert wurden, werden künftig als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und bewertet. Der Konzern hat sich unwiderruflich dafür entschieden, seine nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumente in diese Kategorie einzuordnen, da er beabsichtigt, diese Beteiligungen auf absehbare Zeit zu halten. Für diese Beteiligungen wurden in Vorperioden keine Wertminderungsaufwendungen erfasst.
Durch die Überleitung auf IFRS 9 und die damit einhergehende Änderung der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte ergeben sich keine Änderungen in der Konzernbilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 hatte in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns.
Die nachfolgende Tabelle sowie die begleitenden Angaben erläutern die ursprüngliche Bewertungskategorie gemäß IAS 39 und die neue Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 zum 1. Januar 2018 für jede vom Konzern gebildete Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Dabei haben sich keine Auswirkungen auf die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 1.1.2018 ergeben.
| Finanzielle Vermögenswerte | Anhang | Ursprgl. Bewertungskategorie nach IAS 39 | Neue Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Ursprgl. Buchwert gem. IAS 39 TEUR |
Neubewertung TEUR |
Neuer Buchwert gem. IFRS 9 TEUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Unternehmensanleihen | 16 | Zur Veräußerung verfügbar | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Ergebnis (Schuldinstrumente) | 2.128 | 0 | 2.128 |
| Available for sale | FV through OCI | |||||
| Eigenkapitalinvestments | 16 | Zur Veräußerung verfügbar | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) | 81 | 0 | 81 |
| Available for sale | FV through OCI | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 18 | Kredite und Forderungen | Fortgeführte Anschaffungskosten | 1.982 | 0 | 1.982 |
| Loans and receivables | Amortized costs | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 19 | Kredite und Forderungen | Fortgeführte Anschaffungskosten | 3.486 | 0 | 3.486 |
| Loans and receivables | Amortized costs | |||||
| Gesamte finanzielle Vermögenswerte | 7.677 | 0 | 7.677 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | Anhang | Ursprüngliche Bewertungskategorie nach IAS 39 | Neue Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Ursprünglicher Buchwert gem. IAS 39 TEUR |
Neubewertung TEUR |
Neuer Buchwert gem. IFRS 9 TEUR |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25 | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.350 | 0 | 1.350 |
| Financial Liabilities | Financial Liabilities | |||||
| Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten | 1.350 | 0 | 1.350 |
b) Wertminderung
IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein Modell der "erwarteten Kreditverluste" (Expected Credit Loss - "ECL"). Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Vertragsvermögenswerte und zum FV through OCI bewerte Schuldinstrumente anzuwenden, nicht jedoch auf als Finanzanlagen gehaltenen Eigenkapitalinvestments.
Für Vermögenswerte im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells des IFRS 9 werden die Wertminderungen wahrscheinlich steigen und volatiler werden. Der Konzern hat ermittelt, dass aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 keine Änderungen des Wertminderungsaufwands resultieren.
c) Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Änderungen in der Abbildung von Sicherungsgeschäften, die sich aus dem Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 ergeben würden, waren vom Konzern - mangels bestehender Sicherungsgeschäfte - nicht zu beachten.
IFRS 15: Revenue from Contracts with Customers
IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Revenue, IAS 11 Construction Contracts und IFRIC 13 Customer Loyalty Programmes. IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Erlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann (der Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15). Der neue Standard zu Erlösen ersetzt alle derzeit bestehenden Vorschriften zur Erlösrealisierung nach IFRS. Der Konzern hat den neuen Standard ab dem 1. Januar 2018 in der modifizierten retrospektiven Methode angewendet und dafür den vollständig rückwirkenden Ansatz gewählt. Dabei ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Für Verträge mit Kunden, bei denen der Verkauf von Gütern nach allgemeiner Erwartung die einzige Leistungsverpflichtung darstellt, brachte die Anwendung des IFRS 15 weder bezüglich der Umsatzerlöse des Konzerns noch des Konzernergebnisses Änderungen. Der Konzern sieht die Erlösrealisierung zu einem Zeitpunkt als erfolgt, an dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Güter der Fall. Der Konzern sieht in seinen Kundenverträgen lediglich Gewährleistungen für allgemeine Reparaturverpflichtungen vor, jedoch keine erweiterten Gewährleistungen oder Wartungsverträge. Der Konzern stuft derartige Gewährleistungen als sog. assurance-type warranties ein, die in Einklang mit der aktuellen Praxis weiterhin nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen bilanziert werden.
IFRIC 22: Foreign Currency Transactions and Advance Consideration
Mit der Interpretation wird klargestellt, dass für Zwecke der Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des betreffenden Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewendet wird, der Zeitpunkt der Transaktion dem Datum der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung entspricht. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, muss das Unternehmen den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung bestimmen. Unternehmen können die Änderungen vollständig rückwirkend anwenden. Alternativ kann ein Unternehmen die Interpretation prospektiv auf alle Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge anwenden, die in den Anwendungsbereich dieser Interpretation fallen und an oder nach den folgenden Zeitpunkten erstmals erfasst werden:
· dem Beginn der Berichtsperiode, in der das Unternehmen die Interpretation erstmals anwendet, oder
· dem Beginn einer früheren Berichtsperiode, die im Anschluss als Vergleichsinformation für die Berichtsperiode, in der das Unternehmen die Interpretation erstmals anwendet, dargestellt wird.
Die Interpretation ist für Geschäftsjahre die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen anzuwenden. Da die aktuelle Vorgehensweise im Nucletron-Konzern mit der Interpretation übereinstimmt, ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Amendments to IAS 40: Transfers of Investment Property
Die Änderungen stellen klar, wann ein Unternehmen Immobilien, einschließlich im Bau oder in der Entwicklung befindlicher Immobilien, in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen soll. Gemäß den Änderungen kommt es zu einer Nutzungsänderung, wenn die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllt oder nicht mehr erfüllt und wenn es Belege für eine Nutzungsänderung gibt. Die bloße Änderung der Absichten der Unternehmensleitung in Bezug auf die Nutzung der Immobilie ist kein Beleg für die Nutzungsänderung. Unternehmen haben die Änderungen prospektiv auf Nutzungsänderungen anzuwenden, die am oder nach Beginn der Berichtsperiode auftreten, in der das Unternehmen sie erstmals anwendet. Das Unternehmen soll die Klassifizierung der zu diesem Zeitpunkt gehaltenen Immobilien überprüfen und gegebenenfalls Immobilien umgliedern, um die Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt bestehen, abzubilden. Eine rückwirkende Anwendung gemäß IAS 8 war nur zulässig, wenn dies ohne Verwendung späterer (besserer) Erkenntnisse möglich war. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderung ist zulässig und muss im Anhang angegeben werde. Da die aktuelle Vorgehensweise im Nucletron-Konzern mit den veröffentlichten Klarstellungen übereinstimmt, ergaben sich bei der erstmaligen Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Annual Improvements to 2014-2016 Cycle: Amendments to IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities
Die diesjährigen Verbesserungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
2.4 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden.
Fremdwährungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Dies gilt für alle Unternehmen im Konsolidierungskreis gleichermaßen. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Mittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Devisen-Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Konzernergebnis erfasst.
Währungsumrechnungskurse
Die im Rahmen der Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten angewendeten Mittelkurse des US-Dollars zum Bilanzstichtag betrugen zum:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| US-Dollar | 1,15 USD/ EUR | 1,20 USD/ EUR |
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - mit Ausnahme der Kosten der laufenden Instandhaltung - abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zu Grunde.
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigen könnte.
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden, sofern in der Periode keine qualifizierenden Vermögenswerte erstellt werden, in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.
Qualifizierte Vermögenswerte, für die eine Einbeziehung von Fremdkapitalkosten in deren Herstellungskosten verpflichtend wäre, bestehen im Konzern nicht.
Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigen könnte (vgl. Anhangangabe 14).
Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert einer Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordnet werden. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Eine Zuschreibung bei einer Wertaufholung in Folgeperioden ist hingegen nicht möglich.
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. An jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte.
Finanzielle Vermögenswerte
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab.
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wieder, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.
Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
a) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
· Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
· die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
b) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente)
Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
· Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und
· die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Schuldinstrumente des Konzerns enthalten Beteiligungen an notierten Schuldinstrumenten, die unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (langfristig) erfasst wurden.
c) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente)
Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.
Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.
Der Konzern hat sich unwiderruflich dafür entschieden, seine börsennotierten Eigenkapitalinstrumente in diese Kategorie einzuordnen.
d) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte.
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Der Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte in dieser Kategorie erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
· Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
· Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, wurden wie folgt bilanziert:
| Rohstoffe und Handelswaren | · Durchschnittspreismethode |
| Fertige und unfertige Erzeugnisse | · Material- und Lohneinzelkosten, angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten |
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Der Konzern bewertet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten (beizulegender Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung), wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
· Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
· die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der erwarteten Kreditverluste (ECL) über die Gesamtlaufzeit.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.
Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Posten der Bilanz sowie die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt.
Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Bei dieser Beurteilung überprüft der Konzern das interne Bonitätsrating des Schuldinstruments. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 90 Tage überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
Rückstellungen
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug eines evtl. Erstattungsbetrags ausgewiesen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.
Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Konzern hat sich gegenüber einigen leitenden Mitarbeitern mittels Einzelzusagen zu Pensionszahlungen verpflichtet. Diese Leistungen werden nicht über einen Fonds finanziert.
Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Method) ermittelt. Dabei wird der Barwert der künftigen Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Der Barwert wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet, da der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Annahmen gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge bzw. -aufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit der Nettoverpflichtung zum Bilanzstichtag des vorherigen Geschäftsjahres. Die DBO und die Zinsaufwendungen auf die DBO werden bei wesentlichen Ereignissen angepasst. Die DBO enthält den Barwert der vom Versorgungsplan zu tragenden Steuern auf Beiträge oder Leistungen in Zusammenhang mit bereits erbrachten Dienstzeiten.
Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis den kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Wertänderungen zugewiesen. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.
Laufende und eventuell nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen werden in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist bei sofort unverfallbaren Anwartschaften sofort ergebniswirksam zu erfassen.
Im Rahmen von beitragsorientierten Plänen - im Wesentlichen oder ausschließlich resultierend aus den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - werden die laufenden Beiträge als Aufwand der Periode erfasst.
Anteilsbasierte Vergütung
Einige der Mitarbeiter erhalten als Entlohnung für die geleistete Arbeit eine anteilsbasierte Vergütung in Form eines Anspruchs auf künftige Barvergütung. Der Anspruch ist an die Veränderung des Aktienkurses des Unternehmens gekoppelt (sog. Transaktionen mit Barausgleich).
Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet (zu Einzelheiten siehe Anhangangabe 22). Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu mit dem dann beizulegenden Zeitwert bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Bei der erstmaligen Erfassung von finanziellen Verbindlichkeiten werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung, gegebenenfalls nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten in der Regel dem Nennbetrag.
Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Schuld endgültig getilgt oder erlassen wurde.
Leasingverhältnisse
Der Nucletron-Konzern operiert nicht in einer Funktion als Leasinggeber.
Bei den Leasingverträgen im Nucletron-Konzern handelt es sich ausschließlich um Operating-Leasingverhältnisse, so dass keine Aktivierung beim Nucletron-Konzern als Leasingnehmer erfolgt. Die Leasingraten werden aufwandswirksam als sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst.
Ertragserfassung
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:
Verkauf von Waren und Erzeugnissen
Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Dies ist je nach vertraglicher Regelung im Einzelfall entweder bei Versand des Liefergegenstands oder beim Eingang der Lieferung beim Kunden der Fall.
Zinserträge
Erträge werden erfasst, wenn die Zinsansprüche entstanden sind.
Steuern
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern wird anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden und erfolgt auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen und -schulden werden regelmäßig überprüft. Eine Wertberichtigung wird in dem Umfang vorgenommen, in dem die Nutzung der latenten Steueransprüche nicht mehr wahrscheinlich ist.
Umsatzsteuer
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
· wenn beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von den Steuerbehörden eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Anschaffungs-/ Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst; und
· Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst.
Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, zur Veräußerung verfügbare finanziellen Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Ansatz- und Bewertungskriterien für diese Posten werden in den jeweiligen Erläuterungen zu den betroffenen Bilanzposten offen gelegt.
Finanzinstrumente werden in Einklang mit dem wirtschaftlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarung als Schulden oder Eigenkapital eingestuft. Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten oder einem ihrer Bestandteile, die als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen bzw. Erträge zu erfassen. Die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten hat zu erfolgen, wenn ein Unternehmen ein einklagbares Recht hat, die erfassten Beträge gegeneinander aufzurechnen, und beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
In seltenen Fällen werden feste Verpflichtungen aus Einkaufsgeschäften in USD mittels Devisenterminkontrakten abgesichert, wenn ungünstige Währungskursentwicklungen vorhergesehen werden. Devisenterminkontrakte werden stets zu Marktwerten bewertet; die Marktwertanpassung wird erfolgswirksam vorgenommen, da die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting nicht vorliegen.
2.5 Nicht vorzeitig angewandte IFRS-Standards und IFRS-Interpretationen
Bereits vom IASB beschlossene und von der EU übernommene Rechnungslegungsnormen, die aber für das Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind:
· IFRS 16: Leasingverhältnisse (1.1.2019)
· IFRIC 23: Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung (1.1.2019)
· Jährliche Verbesserungen 2015-2017: Änderungen an IFRS 3, IAS 12 und IAS 23 (1.1.2019)
IFRS 16 - Leases
IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, Ausweis sowie Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen. Für Leasingnehmer sieht der Standard eine Bilanzierung gemäß dem Right-of-Use-Ansatz vor. Der neue Standard ersetzt IAS 17 (Bilanzierung gemäß dem Risk-and-Reward-Ansatz) und ist verpflichtend für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2019 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich möglich, falls auch IFRS 15 vollumfänglich vorzeitig angewendet wird. IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Der neue Standard enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer: Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte (z.B. PCs) und kurzfristige Leasingverhältnisse (d.h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger). Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (d.h. die Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (d.h. das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert erfassen. Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z.B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Indexes oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen.
Der Nucletron-Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 eine detaillierte Beurteilung der möglichen Auswirkungen von IFRS 16 auf seinen Konzernabschluss vorgenommen. Zusammenfassend werden durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 folgende Auswirkungen erwartet:
| Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 01.01.2019 | TEUR |
|---|---|
| (Zunahme + / Abnahme -) | |
| Aktiva | |
| Sachanlagen (right-of-use assets) | 419 |
| Passiva | |
| Leasingverbindlichkeiten | 421 |
| Latente Steuerschulden | 2 |
| Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung für 2019 | TEUR |
| (Mehraufwand + / Ertrag -) | |
| Abschreibungsaufwand | 112 |
| Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen | -124 |
| Betriebsergebnis | -12 |
| Finanzaufwendungen | 17 |
| Ertragsteueraufwand | 2 |
| Periodenergebnis | 7 |
Die wesentlichste Auswirkung stellt der Ausweis der neuen Vermögenswerte und Schulden für die bisherigen Operating-Leasingverhältnisse des Konzerns dar. Darüber hinaus wird sich die Art der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, künftig ändern, da IFRS 16 die linearen Aufwendungen für die bisherigen Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (right-of-use assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Im Vergleich zur Anwendung des IAS 17 wird sich durch die Anwendung des IFRS 16 das Betriebsergebnis des Konzerns verbessern, da die Abschreibungen unter den Leasingaufwendungen für Operating-Leasingverträge nach IAS 17 liegen. Allerdings kommt es zu einem Anstieg der Finanzaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit, so dass sich das Periodenergebnis des Konzerns in Summe um rd. TEUR 7 verschlechtert.
Der Nucletron-Konzern wird ggf. von der Vereinfachungsregelung des modifizierten rückwirkenden Ansatzes Gebrauch machen. Damit wird die Aktivierung der geleasten Vermögenswerte in Höhe des Wertes der Leasingverbindlichkeit also zum Nettobarwert der zum Zeitpunkt der Erstanwendung ausstehenden Leasingzahlungen erfolgen. Dieses Vorgehen würde nach dem gegenwärtigen Untersuchungsstand zu einer Erhöhung der Aktiva sowie spiegelbildlich der Leasingverbindlichkeiten von rd. TEUR 310 führen.
IFRIC 23: Uncertainty over Income Tax Treatments
Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmung zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Die Interpretation befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:
· Entscheidung, ob ein Unternehmen unsichere steuerliche Behandlungen einzeln beurteilen sollte
· Annahmen, die ein Unternehmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörden trifft
· Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlicher Verlust), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze
· Berücksichtigung von Änderungen der Tatsachen und Umstände
Ein Unternehmen muss bestimmen, ob es jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einem oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorhersage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es können jedoch bestimmte Übergangserleichterungen in Anspruch genommen werden, Der Nucletron-Konzern wird IFRIC 23 ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens anwenden. Da seine aktuelle Vorgehensweise mit der Interpretation übereinstimmt, erwartet der Nucletron-Konzern keine Auswirkungen auf seinen Abschluss.
Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle
Die jährlichen Verbesserungen des Zyklus 2015-2017 werden keine Bedeutung für den Nucletron-Konzern haben.
Genehmigung zur Veröffentlichung
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, vom Vorstand aufgestellt. Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat in dessen voraussichtlichen Sitzung am 29. April 2019 zur Billigung vorgelegt und anschließend durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
3. Segmentberichterstattung
Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem "Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium ("Chief Operating Decision Maker"). Im Nucletron-Konzern ist der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8.
Zum Zweck der Konzernsteuerung wurden die Geschäftsbereiche basierend auf der Art der Produkte unabhängig voneinander organisiert und geführt. Jedes Segment stellt dabei einen strategischen Geschäftsbereich dar, dessen Produktpalette und Märkte sich von denen anderer Segmente unterscheiden.
Der Nucletron-Konzern ist in zwei wesentlichen Segmenten tätig, im Bereich der Leistungselektronik durch die Nucletron Technologies GmbH sowie die HVC-Technologies GmbH, im Bereich der Schutztechnik durch die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH sowie die SINUS Electronic GmbH. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden. Daher sind Geschäftssegmente und berichtspflichtige Segmente identisch.
Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektronische und elektromechanische Bauteile und Systeme namhafter Hersteller für den Einsatz in der Optoelektronik und Mikrowellentechnik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig.
Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor Überspannungen sowie gegen Hochfrequenzstörungen. Darüber hinaus vertreibt die SINUS Electronic GmbH ergänzend elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller.
Eine Unterteilung in geografische Bereiche nimmt der Konzern nicht vor. Daraus würden sich ohnehin keine wesentlichen Ergebnisse ableiten lassen, nachdem der Konzern seine Umsatzerlöse ganz überwiegend im Inland realisiert. Außerhalb Deutschlands erzielte der Konzern Umsätze
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| im sonstigen Ausland von | 1.660 | 1.409 |
| in Europa (ohne Deutschland) von | 2.374 | 1.816 |
Dabei richtet sich die Zuordnung der Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden.
Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den Segmenten werden in den Überleitungen eliminiert.
Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Segmenterträge, Segmentaufwendungen und das Segmentergebnis umfassen Transfers zwischen Geschäftssegmenten. Diese Transfers werden bei der Konsolidierung eliminiert.
| Geschäftsjahr 2018 | Berichtspflichtige Segmente | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungselektronik TEUR |
Schutztechnik TEUR |
Überleitungen TEUR |
Summe TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | ||||
| Erlöse aus Verkäufen an externe Kunden | 8.415 | 8.459 | 0 | 16.874 |
| Summe der Umsatzerlöse | 8.415 | 8.459 | 0 | 16.874 |
| Segmentergebnis | 1.362 | 605 | -77 | 1.890 |
| Zinserträge | 3 | 0 | 60 | 63 |
| Zinsaufwendungen | -11 | -39 | 29 | -21 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -8 | -39 | 12 | 1.932 |
| Steueraufwand | 591 | |||
| Ergebnis | 1.341 | |||
| planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | 7 | 45 | 3 | 55 |
| planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 2 | 1 | 0 | 3 |
| Wertminderungen auf Vorräte | 7 | 55 | 0 | 62 |
| Geschäftsjahr 2017 | Berichtspflichtige Segmente | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungselektronik TEUR |
Schutztechnik TEUR |
Überleitungen TEUR |
Summe TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | ||||
| Erlöse aus Verkäufen an externe Kunden | 7.354 | 9.257 | 0 | 16.611 |
| Summe der Umsatzerlöse | 7.354 | 9.257 | 0 | 16.611 |
| Segmentergebnis | 493 | 532 | -64 | 960 |
| Zinserträge | 0 | 0 | 348 | 348 |
| Zinsaufwendungen | -16 | -40 | 37 | -19 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 477 | 492 | 320 | 1.289 |
| Steueraufwand | 306 | |||
| Ergebnis | 983 | |||
| planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | 11 | 56 | 4 | 71 |
| planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 3 | 0 | 0 | 3 |
| Wertminderungen auf Vorräte | 7 | 75 | 0 | 82 |
Wie im Vorjahr gab es keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil gemessen am Konzernumsatz wesentlich ist.
Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
4. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Gütern sowie zu einem geringen Teil der Erbringung von Dienstleistungen und wurden größtenteils mit Industriekunden aus dem Bereich Elektronik in Deutschland erwirtschaftet. Die Umsätze mit den zehn größten Kunden belaufen sich auf ca. 28 Prozent (Vj. 31 Prozent). Der Kunde mit dem höchsten Umsatzanteil erreichte ca. 5 Prozent des Gesamtumsatzes (Vj. 6 Prozent). Dieser Umsatz wurde im Segment Schutztechnik erzielt. Der Bereich Leistungselektronik erwirtschaftete 49,9 Prozent (Vj. 44 Prozent) und der Bereich Schutztechnik 50,1 Prozent (Vj. 56 Prozent) des Gesamtumsatzes.
5. Sonstige betriebliche Erträge
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Erträge aus zur Veräußerung bestimmten Anlagen | 3 | 7 |
| Sonstige | 13 | 17 |
| 16 | 24 |
6. Materialaufwand
Der Materialaufwand hat sich in 2018 trotz des gestiegenen Umsatzes um TEUR 524 auf TEUR 10.911 vermindert (2017: TEUR 11.435). Er entfällt größtenteils auf den Erwerb von Handelswaren namhafter Elektronikkonzerne.
7. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 2.435 | 2.437 |
| Sozialversicherungsbeiträge | 418 | 441 |
| Aufwendungen für Pensionen (Anhangangabe 24) | 0 | 0 |
| 2.853 | 2.878 |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Vertriebskosten | 347 | 341 |
| Raumkosten | 174 | 152 |
| Kfz-Kosten | 140 | 147 |
| Beratungskosten | 181 | 187 |
| EDV-Kosten | 30 | 69 |
| Bezogene Dienstleistungen | 29 | 39 |
| Beiträge, Versicherungen | 70 | 57 |
| Währungsdifferenzen | 16 | 98 |
| Sonstige | 233 | 185 |
| 1.220 | 1.275 |
9. Finanzergebnis
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Finanzerträge | ||
| Zinserträge | 63 | 34 |
| Übrige Finanzerträge | 0 | 314 |
| 63 | 348 | |
| Finanzaufwendungen | ||
| Darlehen und Kontokorrentkredite | 0 | 0 |
| Zinsaufwand für Pensionsverpflichtungen | 21 | 19 |
| 21 | 19 |
Die übrigen Finanzerträge des Vorjahres resultierten aus einem Einzelsachverhalt mit außergewöhnlichem Einfluss auf den Konzernabschluss des Geschäftsjahrs 2017, weshalb die Ergebnisrechnung des Jahres 2017 im Vergleich zu den früheren Jahren tiefer aufgegliedert wurde. Es handelte sich um den Verkauf einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft.
10. Ertragsteuern
Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Tatsächliche Ertragsteuern | ||
| Aufwand tatsächlicher Steuern | 595 | 325 |
| Anpassungen von in Vorjahren angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern (Nachzahlung + / Erstattung -) | -2 | 1 |
| Latente Ertragsteuern | ||
| Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen | -2 | -23 |
| In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 591 | 306 |
Die Summe des Betrags tatsächlicher und latenter Steuern, resultierend aus Posten die direkt im Eigenkapital belastet (-) oder gutschrieben (+) sind, beträgt TEUR 17 (Vj. TEUR 5).
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis vor Steuern und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns stellt sich wie folgt dar:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 1.932 | 1.289 |
| Ertragsteueraufwand zum Steuersatz in Deutschland von 30 % | 580 | 387 |
| Anpassungen von in Vorjahren angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern | -2 | 1 |
| Steuer auf nichtabzugsfähige Aufwendungen | 5 | 4 |
| Steuerentlastung für steuerfreie Beteiligungserlöse | 0 | -91 |
| Übrige Sonstige | 8 | 5 |
| In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 591 | 306 |
Die Ertragsteuern wurden basierend auf den im Geschäftsjahr 2018 erzielten Ergebnissen der einzelnen Gesellschaften ermittelt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt im Geschäftsjahr 2018 15 Prozent (Vj. 15 Prozent). Auf die Körperschaftsteuer werden unverändert 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. Der Gewerbesteuersatz ist in Deutschland nicht einheitlich festgelegt und beträgt im Konzern durchschnittlich 15 Prozent (Vj. 15 Prozent). Für temporäre Bewertungsunterschiede wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 7 (davon TEUR 10 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 11) und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 10 (davon TEUR 7 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 30) verbraucht. Daneben wurden aktive latente Steuern von TEUR 23 (davon TEUR 20 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 0, davon erfolgsneutral TEUR 0) und passive latente Steuern von TEUR 7 gebildet (davon TEUR 0 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 1, davon erfolgsneutral TEUR 1).
Latente Ertragsteuern
| Konzernbilanz | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | |||
|---|---|---|---|---|
| (+) Ertrag / (-) Aufwand () Erfolgsneutral | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 31.12.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Latente Ertragsteuerschulden | ||||
| Abweichender Ansatz und Bewertung von Rückstellungen | 36 | 37 | 1 | 7 |
| Zusätzliche Herstellungskosten Anlagevermögen | 6 | 8 | 2 | 2 |
| Neubewertung Forderungen | 6 | 6 | 0 | 0 |
| Vorratsbewertung | 1 | 1 | 0 | 0 |
| Stichtagsbewertung Währungsforderungen, -verbindlichkeiten | 20 | 13 | -7 | 21 |
| Wertänderungen der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte | 0 | 7 | Erfolgsneutral | Erfolgsneutral |
| (7) | (-1) | |||
| Summe | 69 | 72 | -4 | 30 |
| Latente Ertragsteueransprüche | ||||
| Abweichender Ansatz und Bewertung von (Pensions-)Rückstellungen | 110 | 117 | 3 | -10 |
| Erfolgsneutral | Erfolgsneutral | |||
| (-10) | (6) | |||
| Rückstellungen | 3 | 0 | 3 | -1 |
| Wertänderungen der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte | 20 | 0 | Erfolgsneutral | Erfolgsneutral |
| (20) | (0) | |||
| Summe | 133 | 117 | 6 | -11 |
| Aufwand/ Ertrag aus latenten Ertragsteuern | 2 | 19 | ||
| Latente Ertragsteuern (erfolgsneutral) | (17) | (5) |
Auf den derzeit im Konzern bestehenden steuerlichen Verlustvortrag von EUR 87.767 (Vj. EUR 87.767) werden keine latenten Ertragsteueransprüche erfasst, da diese Verluste auf Ebene der Tochtergesellschaften vor Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen angefallen sind und infolge der bestehenden steuerlichen Organschaft eine Verrechnung mit dem laufenden zu versteuernden Ergebnis im Organkreis momentan nicht möglich ist. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Ertragsteuern bilanziert werden, belaufen sich auf TEUR 1.973 (Vj. TEUR 1.981).
11. Ergebnis je Aktie
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt.
Mangels potentiell verwässernder Eigenkapitalinstrumente entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zu Grunde gelegten Beträge:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 1.341 TEUR | 983 TEUR |
| Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien - unverwässert | 2.804.342 | 2.804.342 |
| Ergebnis je Aktie unverwässert | 0,48 EUR | 0,35 EUR |
| Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien - verwässert | 2.804.342 | 2.804.342 |
| Ergebnis je Aktie verwässert | 0,48 EUR | 0,35 EUR |
In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.
12. Gezahlte und vorgeschlagene Dividenden
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Während des Geschäftsjahres beschlossen und ausgeschüttet: | ||
| Dividenden auf Stammaktien: | 701 | 561 |
| - Schlussdividende für 2017: 25 Cent (2016: 20 Cent) | ||
| Der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzuschlagen | ||
| Dividenden auf Stammaktien: | 841 | 701 |
| - Schlussdividende für 2018: 30 Cent (2017: 25 Cent) |
Erläuterungen zur Bilanz
13. Immaterielle Vermögenswerte
| 31. Dezember 2018 | Erworbene Software TEUR |
Geschäfts- oder Firmenwert TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen | 5 | 3.468 | 3.473 |
| Stand 1. Januar 2018 | |||
| Zugänge im Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | -3 | 0 | -3 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 2 | 3.468 | 3.470 |
| Stand 1. Januar 2018 | |||
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 147 | 3.468 | 3.615 |
| Kumulierte Abschreibungen | -142 | 0 | -142 |
| Buchwert | 5 | 3.468 | 3.473 |
| Stand 31. Dezember 2018 | |||
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 147 | 3.468 | 3.615 |
| Kumulierte Abschreibungen | -145 | 0 | -145 |
| Buchwert | 2 | 3.468 | 3.470 |
| 31. Dezember 2017 | Erworbene Software TEUR |
Geschäfts- oder Firmenwert TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen | 7 | 3.468 | 3.475 |
| Stand 1. Januar 2017 | |||
| Zugänge im Geschäftsjahr | 2 | 0 | 2 |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | -4 | 0 | -4 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 5 | 3.468 | 3.473 |
| Stand 1. Januar 2017 | |||
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 151 | 3.468 | 3.619 |
| Kumulierte Abschreibungen | -144 | 0 | -144 |
| Buchwert | 7 | 3.468 | 3.475 |
| Stand 31. Dezember 2017 | |||
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 147 | 3.468 | 3.615 |
| Kumulierte Abschreibungen | -142 | 0 | -142 |
| Buchwert | 5 | 3.468 | 3.473 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird er jährlich auf Wertminderung geprüft (siehe Anhangangabe 14).
Software wird linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wurde wie folgt geschätzt:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Software | 3 Jahre | 3 Jahre |
14. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den Zahlungsmittel generierenden Einheiten, welche mit den rechtlich selbständigen Tochterunternehmen identisch sind, zugeordnet.
Für jedes Tochterunternehmen (entspricht Zahlungsmittel generierende Einheit) wird der erzielbare Betrag auf Basis der Berechnungen eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Dem risikoangepassten Zinssatz der Zahlungsmittel generierenden Einheiten von 7,59 Prozent (Vj. 7,65 Prozent) liegen die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC - weighted average cost of capital) nach Unternehmenssteuern zu Grunde. Der gewogene Durchschnitt der Kapitalkosten berücksichtigt einen Eigenkapitalkostensatz nach Steuern von 8,50 Prozent (Vj. 8,44 Prozent) sowie einen Fremdkapitalkostensatz nach Steuern von 1,38 Prozent (Vj. 1,25 Prozent). Die Ermittlung erfolgt - unverändert zum Vorjahr - auf Basis des Capital-Asset-Pricing-Modells (CAPM) unter Berücksichtigung der aktuellen Markterwartungen. Zur Ermittlung der risikoangepassten Zinssätze für Zwecke des Werthaltigkeitstests wurden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren, Kapitalstrukturdaten sowie Fremdkapitalkostensätze verwendet. Nicht in den Planungsrechnungen enthaltene Perioden werden durch Ansatz eines Restwerts (Terminal Value) abgebildet. Für die Cash-Flows nach dem Zeitraum von 3 Jahren wird unterstellt, dass sie einer konstanten Wachstumsrate von 1 Prozent (Vj. 1 Prozent) (growth rate) unterliegen.
Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte, die den jeweiligen Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugeordnet wurden:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH | 1.441 | 1.441 |
| SINUS Electronic GmbH | 2.027 | 2.027 |
| 3.468 | 3.468 |
Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts der Geschäftseinheiten
Im Folgenden werden die Grundannahmen erläutert, auf deren Basis die Unternehmensleitung ihre Cashflow-Prognosen zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts erstellt hat.
Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugrunde gelegten Annahmen, bestehen Schätzungsunsicherheiten:
· 3-Jahres-Geschäftsplan
Der Geschäftsplan wurde aufgrund von Einschätzungen der künftigen Geschäftsentwicklung durch die Unternehmensleitung erstellt. Diesen Einschätzungen lagen Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde.
· Geplante Bruttogewinnmargen
Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen, die im unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahr erzielt wurden, ermittelt und unter Berücksichtigung der erwarteten Effizienzsteigerung erhöht.
· Preissteigerung von Rohstoffen/ Waren
Zur Berücksichtigung der Preissteigerung wurde überwiegend davon ausgegangen, dass es dem Konzern gelingen wird, Preissteigerungen bei Rohstoffen/ Warenbezügen über die Verkaufspreise weiterzugeben. Die getroffenen Grundannahmen stimmen mit denen externer Informationsquellen überein.
· Abzinsungssätze
Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Bei der Ermittlung der angemessenen Abzinsungssätze für die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten wurde ein Basiszins von 1,00 Prozent (Vj. 1,25 Prozent) und ein Risikozuschlag von 7,5 Prozent (Vj. 7,2 Prozent) berücksichtigt. Für die ewige Rente wird ein Wachstumsabschlag von 1 Prozent unterstellt (Vj. 1 Prozent).
Sensitivität der getroffenen Annahmen
Die ermittelten Nutzungswerte haben die Buchwerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten signifikant überschritten.
Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der Zahlungsmittel generierenden Einheit SINUS Electronic GmbH und Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt.
15. Sachanlagen
| 31. Dezember 2018 | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken TEUR |
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen | 836 | 66 | 902 |
| Stand 1. Januar 2018 | |||
| Zugänge | 4 | 31 | 35 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | -25 | -29 | -54 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 815 | 68 | 883 |
| Stand 1. Januar 2018 | 1.120 | 972 | 2.092 |
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||
| Kumulierte Abschreibungen | -284 | -906 | -1.190 |
| Buchwert | 836 | 66 | 902 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 1.124 | 998 | 2.122 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||
| Kumulierte Abschreibungen | -309 | -930 | -1.239 |
| Buchwert | 815 | 68 | 883 |
| 31. Dezember 2017 | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken TEUR |
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen TEUR |
Summe TEUR |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen | 864 | 83 | 947 |
| Stand 1. Januar 2017 | |||
| Zugänge | 0 | 25 | 25 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | -28 | -42 | -70 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 836 | 66 | 902 |
| Stand 1. Januar 2017 | 1.120 | 1.012 | 2.132 |
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||
| Kumulierte Abschreibungen | -256 | -929 | -1.185 |
| Buchwert | 864 | 83 | 947 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 1.120 | 972 | 2.092 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||
| Kumulierte Abschreibungen | -284 | -906 | -1.190 |
| Buchwert | 836 | 66 | 902 |
In der laufenden Periode ergaben sich - wie in der Vorperiode - keine Wertminderungsaufwendungen oder -aufholungen.
Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von TEUR 814 (2017: TEUR 836) sind unbelastet und dienen nicht als Sicherheit für Verpflichtungen des Konzerns.
Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wurde wie folgt geschätzt:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Gebäude | 33 Jahre | 33 Jahre |
| Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 bis 12 Jahre | 5 bis 12 Jahre |
16. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Nicht börsennotierte Anteile | 0 | 0 |
| Börsennotierte Anteile* | 79 | 81 |
| Börsennotierte Anleihen/ Rentenwerte 1) | 2.267 | 2.128 |
| 2.346 | 2.209 |
*) Die Marktwertermittlung für diese Vermögenswerte (Stufe 1) erfolgte auf Basis notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte.
Der beizulegende Zeitwert der nicht börsennotierten, zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte ist mangels aktiven Marktes nicht verlässlich ermittelbar. Ausreichend zuverlässige Informationen, um fundiert auf andere Weise zu einer Bewertung zu gelangen, liegen auch nicht vor. Die Bewertung erfolgt daher zu fortgeführten Anschaffungskosten. Im vorangegangenen Geschäftsjahr 2017 wurden die nicht an der Börse notierenden Anteile vollständig veräußert (vgl. Anhangangabe 9).
Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anteile wird durch den auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreis bestimmt.
Für die erworbenen Anleihen besteht subjektiv weder die Absicht, diese bis zur Endfälligkeit zu halten, noch erfolgte der Erwerb zu Handelszwecken. Infolgedessen sind die Anleihen in der Kategorie Erfolgsneutral zu beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis auszuweisen.
17. Vorräte
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 578 | 632 |
| Unfertige Erzeugnisse | 65 | 56 |
| Fertige Erzeugnisse | 48 | 15 |
| Handelswaren | 1.208 | 976 |
| Gesamtsumme der Vorräte (bewertet zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs-/ Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert) | 1.899 | 1.679 |
Die Realisierung von Vorräten in Höhe von TEUR 110 (Vj. TEUR 158) wird voraussichtlich länger als 12 Monate dauern.
Teilweise unterliegt der Vorratsbestand einem Eigentumsvorbehalt der Lieferanten. Es wurden keine Vorräte als Sicherheit verpfändet.
In der Gesamtsumme der Vorräte sind Vorräte mit niedrigerem Veräußerungswert von TEUR 986 (2017: TEUR 929) enthalten. Die Anschaffungskosten betrugen TEUR 1.854 (2017: TEUR 1.532). Die erfolgswirksam innerhalb der GuV erfassten Aufwendungen für Wertberichtigung betragen TEUR 68 (2017: TEUR 82).
18. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.395 | 1.399 |
| Sonstige Forderungen | 223 | 582 |
| 1.618 | 1.981 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Allgemeinen eine Fälligkeit von 31 Tagen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2018 im Nennwert von TEUR 5 (2017: TEUR 0) wertgemindert. In der laufenden Periode ergaben sich - anders als in den Vorperioden - geringfügige Wertminderungsaufwendungen in Höhe von TEUR 5. -Wertaufholungen waren nicht zu berücksichtigen.
Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
| Summe TEUR |
wertgemindert TEUR |
weder überfällig noch wertgemindert TEUR |
|
|---|---|---|---|
| 2018 | 1.400 | 5 | 1.292 |
| 2017 | 1.399 | 0 | 1.377 |
| Überfällig, aber nicht wertgemindert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| < 30 Tage TEUR |
30-60 Tage TEUR |
60-90 Tage TEUR |
90-120 Tage TEUR |
>120 Tage TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2018 | 79 | 13 | 3 | 8 | 0 |
| 2017 | 22 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch Bonitätsprüfungen und ein Mahnwesen begrenzt. Im operativen Geschäft werden die offenen Forderungen standortbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Die durchschnittliche Laufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug im Geschäftsjahr 2018 30 Tage (Geschäftsjahr 2017: 31 Tage).
Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen Verrechnungsbeträge, die dieses Risiko mindern, vor.
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht zinstragend und im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Im Geschäftsjahr 2018 entstanden Forderungsverluste aus Lieferungen und Leistungen nur in unbedeutender Höhe.
In den sonstigen Forderungen sind verpfändete liquide Mittel in Höhe von TEUR 145 zur Absicherung einer Verbindlichkeit aus einem Arbeitszeitkonto gegenüber einem Vorstandsmitglied ausgewiesen. Das über diesen Betrag lautende Bankkonto ist an das Vorstandsmitglied verpfändet.
19. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember setzt sich wie folgt zusammen:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | 4.299 | 3.486 |
| 4.299 | 3.486 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige Anlagen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht dem Nominalwert.
20. Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen
| Gezeichnetes Kapital | 2018 in Tausend |
2017 in Tausend |
|---|---|---|
| Stammaktien zu je EUR 1 | 2.804 | 2.804 |
Zum 31. Dezember 2018 bestand das Grundkapital aus 2.804.342 Stück nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00. Das Grundkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Weder die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft noch ihre Tochterunternehmen unterliegen externen Mindestkapitalanforderungen.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 1. Mai 1987 am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gehandelt.
Am Grundkapital der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hält die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, mehr als 75 Prozent. Sie hat am 26. September 2003 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH am 24. September 2003 die Schwelle von 75 Prozent der Stimmrechte an der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überschritten hat und ihr seither 75,76 Prozent der Stimmrechte zustehen.
Genehmigtes Kapital
Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist der Vorstand gemäß § 202 AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.402.000 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
· zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet;
· zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);
· zur Ausgabe von Aktien an strategische Partner;
· bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage stammt aus Agiobeträgen im Rahmen der in 2003 durchgeführten Kapitalerhöhung.
Eigene Aktien
Die Hauptversammlung vom 11. Juli 2014 hat die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, sofern die gesetzlich vorgesehene Rücklage für eigene Anteile gebildet werden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt bis 10. Juli 2019 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Zusammen mit bereits erworbenen Aktien dürfen nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals auf eigene Aktien entfallen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt je nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen(-beteiligungen) zu verwenden oder sie an strategische Partner zu veräußern. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.
In 2017 und 2018 wurden keine eigenen Aktien gehalten.
Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen
Es wird auf die Darstellung in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2018 verwiesen. Die darin dargestellten Bestandteile der kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Wertänderungen lassen sich folgenden Kategorien zuordnen:
| a) Other comprehensive Income (OCI) und zuzuordnende Steuereffekte, denen in Folgeperioden gewinnwirksame Umbuchungen nachfolgen können ("Recycling") | Veränderung des Fair-Values von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | |
|---|---|---|
| (IAS 39.55(b)) | ||
| --- | --- | --- |
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Stand zum Beginn des Berichtszeitraums | 57 | 53 |
| Veränderung in der Berichtsperiode | -102 | 4 |
| Stand zum Ende des Berichtszeitraums | -45 | 57 |
| Nachrichtlich | zuzuordnende Steuereffekte ("-" passive latente Steuern) | |
| Stand zum Beginn des Berichtszeitraums | -7 | -6 |
| Veränderung in der Berichtsperiode | 27 | -1 |
| Stand zum Ende des Berichtszeitraums | 20 | -7 |
| b) Other comprehensive Income (OCI) und zuzuordnende Steuereffekte, denen in Folgeperioden gewinnneutrale Umbuchungen nachfolgen | Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | |
|---|---|---|
| (IAS 19.93(a)) | ||
| --- | --- | --- |
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Stand zum Beginn des Berichtszeitraums | -42 | -23 |
| Veränderung in der Berichtsperiode | 32 | -19 |
| Stand zum Ende des Berichtszeitraums | -10 | -42 |
| Nachrichtlich | zuzuordnende Steuereffekte ("+" aktive latente Steuern) | |
| Stand zum Beginn des Berichtszeitraums | 13 | 7 |
| Veränderung in der Berichtsperiode | -10 | 6 |
| Stand zum Ende des Berichtszeitraums | 3 | 13 |
| c) Dem Other comprehensive Income (OCI) zuzuordnende Steuereffekte | Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern | |
|---|---|---|
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Stand zum Beginn des Berichtszeitraums | 6 | 1 |
| Veränderung in der Berichtsperiode | 17 | 5 |
| Stand zum Ende des Berichtszeitraums | 23 | 6 |
| Während des Berichtsjahres im sonstigen Ergebnis erfasste Effekte insgesamt | -53 | -10 |
| Kumuliert direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen zum 31.12. (gesamt) | -32 | 21 |
21. Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital
Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 7.475 | 7.053 |
| - Ausschüttung | -701 | -561 |
| + Konzernergebnis | 1.341 | 983 |
| Stand 31. Dezember | 8.115 | 7.475 |
Innerhalb des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals wurden entsprechend dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.07.2018 die anderen Gewinnrücklagen um TEUR 550 erhöht. Ferner hat der Vorstand im Rahmen der Bilanzaufstellung einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von TEUR 450 ebenfalls in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Gesamthöhe des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals wurde durch diese Umgliederungen im Gesamtumfang von TEUR 1.000 nicht verändert - es wird auf die Darstellung in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung hingewiesen.
22. Anteilsbasierte Vergütung
Der erfasste Aufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen stellt sich wie folgt dar.
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich | 11 | 13 |
| Gesamtaufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen | 11 | 13 |
Die anteilsbasierten Vergütungspläne wurden im Geschäftsjahr 2007 eingerichtet. Sie werden im Folgenden dargestellt. Änderungen daran erfolgten bisher nicht.
Im Rahmen eines langfristigen Anreizprogramms (phantom stock plan) wird den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr ein Bonus gewährt, dessen Betrag sich an dem Konzernergebnis vor Steuern und ggfs. vor Geschäftswertabschreibung bemisst. Der gewährte Bonus wird in virtuelle Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft umgerechnet. Die Umrechnung des Bonuses eines Geschäftsjahres in virtuelle Aktien erfolgt anhand des durchschnittlichen Aktienkurses innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Feststellung des Jahresabschlusses dieses Geschäftsjahres. Die Stückzahl der aus dem Bonus eines Geschäftsjahres resultierenden virtuellen Aktien kann daher erst im auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahr genau bestimmt werden.
Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien folgt der Kursentwicklung der Nucletron Aktie. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht. Der Vorstand kann sich den Gegenwert der virtuellen Aktien zu dem dann gültigen durchschnittlichen Aktienkurs frühestens nach seinem Ausscheiden aus den Diensten des Konzerns auszahlen lassen.
Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung wird zum Zeitpunkt der Gewährung unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Instrumente gewährt wurden, ermittelt. Der Aufwand für die erhaltenen Leistungen respektive eine Schuld zur Abgeltung dieser Leistungen wird hinsichtlich des Bonusanspruchs des jeweils aktuellen Geschäftsjahres zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert, somit mit dem Nennwert des Bonusanspruchs erfasst. Die Schuld wird zu jedem folgenden Berichtsstichtag und am Erfüllungstag auf der Grundlage der jeweils aktuellen Börsenkurse mit dem beizulegenden Zeitwert, somit dem aktuellen Kurswert des Gesamtbestands der virtuellen Aktien, neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Die virtuellen Aktien sind nicht dividendenberechtigt, mithin wirkten sich die Dividenden auf die Ermittlung des Zeitwerts der Verpflichtung nicht aus.
Zum 31. Dezember 2018 beträgt die Schuld aus virtuellen Aktien des Geschäftsjahres sowie Vorperioden insgesamt TEUR 171 (2017: TEUR 159). Zum 31. Dezember 2018 waren keine Wertsteigerungsrechte ausübbar (2017: TEUR 0). Die Veränderung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuld aus virtuellen Aktien hat den Periodenerfolg um TEUR 11 verringert (2017: Ergebnisminderung TEUR 7).
23. Rückstellungen
| Pensionsverpflichtungen IAS 19 (2011) TEUR |
Sonstige Rückstellungen TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2018 | 1.138 | 107 | 1.245 |
| Zuführung | 20 | 8 | 28 |
| Inanspruchnahme | -23 | 0 | -23 |
| Nicht verwendete, aufgelöste Beträge | -32 | 0 | -32 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 1.103 | 115 | 1.218 |
| davon kurzfristige Rückstellungen 2018 | 0 | 0 | 0 |
| davon langfristige Rückstellungen 2018 | 1.103 | 115 | 1.218 |
| 1.103 | 115 | 1.218 |
| Pensionsverpflichtungen IAS 19 (2011) TEUR |
Sonstige Rückstellungen TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2017 | 1.119 | 102 | 1.221 |
| Zuführung | 18 | 5 | 23 |
| Inanspruchnahme | -18 | 0 | -18 |
| Nicht verwendete, aufgelöste Beträge | 19 | -0 | 19 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 1.138 | 107 | 1.245 |
| davon kurzfristige Rückstellungen 2017 | 0 | 0 | 0 |
| davon langfristige Rückstellungen 2017 | 1.138 | 107 | 1.245 |
| 1.138 | 107 | 1.245 |
Pensionsverpflichtungen
Dazu wird auf die Ausführungen unter Anhangangabe 24 verwiesen.
24. Pensionsrückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Konzern hat leitenden Mitarbeitern Pensionszusagen erteilt. Es handelt sich um endgehaltsabhängige Pensionszusagen, wobei die Höhe der Auszahlungen vom Gehalt des letzten Beschäftigungsjahres und von der Beschäftigungsdauer in Diensten des Konzerns abhängt. Trotz Weiterbeschäftigung eines bereits Pensionsberechtigten erdient dieser sich keine weiteren Pensionsansprüche. Im Hinblick auf die Pensionszusagen werden keine Beiträge an einen gesondert verwalteten Fonds geleistet.
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen und die in der Konzernbilanz für die Pensionsverpflichtungen angesetzten Beträge dargestellt.
| Pensionszusagen IAS 19 (2011) | ||
|---|---|---|
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Zinsaufwand | 21 | 18 |
| Erfasste versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) | -32 | 19 |
| Pensionsaufwendungen für Pensionsplan | -11 | 37 |
Der Zinsaufwand wird als solcher in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der laufende Dienstzeitaufwand (Geschäftsjahr TEUR 0) ist grundsätzlich in der Position "Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer" enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
Schulden aus leistungsorientierten Verpflichtungen/ Pensionszusagen
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
| Pensionszusagen IAS 19 (2011) | ||
|---|---|---|
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Leistungsorientierte Verpflichtung zu Beginn des Berichtszeitraums | 1.138 | 1.119 |
| Zinsaufwand | 21 | 18 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Im Konzernergebnis berücksichtigter Aufwand | 21 | 18 |
| Gezahlte Leistungen | -23 | -18 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus der Verpflichtung | ||
| aus Änderungen finanzieller Annahmen | -8 | -17 |
| erfahrungsbedingte Anpassungen | -37 | 36 |
| aus Änderungen demografischer Annahmen | 13 | 0 |
| Im sonstigen Ergebnis berücksichtigt | -32 | 19 |
| Leistungsorientierte Verpflichtung zum Ende des Berichtszeitraums | 1.103 | 1.138 |
Der Konzern geht davon aus, dass er 2019 einen Betrag von TEUR 88 für seine Pensionszusagen leisten wird.
Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen des Konzerns dargestellt:
| 2018 % |
2017 % |
|
|---|---|---|
| Gehaltstrend | 0,00 | 0,00 |
| Rententrend | 0,00 | 0,00 |
| Rechnungszinsfuß | 1,98 | 1,89 |
Der Rechnungszinsfuß, der zur Abzinsung der Verpflichtung herangezogen wird, ist auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden. Der Abzinsungssatz reflektiert den Zeitwert des Geldes, nicht jedoch das versicherungsmathematische Risiko.
Im Falle einer Erhöhung bzw. Minderung des Rechnungszinsfußes um 0,5 Prozent würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung zum 31.12.2018 um TEUR 45 (31.12.2017: TEUR 50) verringern bzw. um TEUR 49 (31.12.2017: TEUR 54) erhöhen.
Zur Berücksichtigung des Sterblichkeits- und Invaliditätsrisikos wurden die Heubeck-Richttafeln 2018G verwendet.
Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) | 88 | 83 |
| Zwischen 1 Jahr und 5 Jahren | 353 | 331 |
| Zwischen 5 und 10 Jahren | 305 | 330 |
| Über 10 Jahre | - | - |
| Erwartete Auszahlungen, gesamt | 746 | 744 |
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt laut Gutachten zum Ende des Berichtszeitraums 7,8 Jahre (2017: 8,3 Jahre).
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden in Höhe von TEUR 150 (2017: TEUR 159) geleistet.
25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 777 | 468 |
| Ertragsteuerschulden | 299 | 71 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 538 | 970 |
| Schulden gegenüber nahe stehenden Personen | 513 | 430 |
| 2.127 | 1.939 |
Konditionen zu oben aufgeführten finanziellen Verbindlichkeiten:
1) Schulden aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Normalfall eine Fälligkeit von 30 Tagen.
2) Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden sind nicht verzinslich und haben mit wenigen Ausnahmen kurze Laufzeiten. Daher stellen die bilanzierten Werte näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Aufgrund der Tatsache, dass die den finanziellen Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen keine vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten vorsehen, liegen zum Bilanzstichtag keine Liquiditätsrisiken vor.
3) Zu den Konditionen der Schulden gegenüber nahe stehende Personen vgl. Anhangangabe 30.
Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden sowie Schulden gegenüber nahestehenden Personen:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Tantiemen und variable Vergütungen | 281 | 204 |
| Urlaubsverpflichtungen | 89 | 95 |
| Arbeitszeitkonten | 145 | 145 |
| Schuld aus virtuellen Aktien | 171 | 159 |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 116 | 118 |
| Sonstige Steuern (inklusive Umsatzsteuer) | 148 | 249 |
| Erhaltene Anzahlungen | 40 | 398 |
| Berufsgenossenschaft | 8 | 9 |
| Lohn- und Gehalt | 22 | 0 |
| Sonstige | 31 | 23 |
| 1.051 | 1.400 |
Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit IAS 7. Die Zahlungsströme werden entsprechend nach dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Darstellung erfolgt für den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode gemäß IAS 7 - die Cashflows der beiden anderen Bereiche werden direkt ermittelt.
Neben dem ausgewiesenen Finanzmittelfonds verfügt die Gesellschaft über ungenutzte Kontokorrentlinien von TEUR 939.
26. Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018 um TEUR 858 auf TEUR 1.735 (Vj. TEUR 877). Der Anstieg lässt sich im Wesentlichen durch ein signifikant höheres Konzernergebnis erklären.
27. Cashflow aus Investitionstätigkeit
Dem Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit des Berichtsjahres (TEUR 286) steht im Vorjahr ein Mittelabfluss von TEUR 721 gegenüber. Größere Investitionserfordernisse bestanden im Geschäftsjahr 2018 nicht. Allerdings hatten sich unter Berücksichtigung des momentanen Kapitalmarktumfeldes - wie schon im Vorjahr - Investitionsgelegenheiten für Finanzanlagen (Rentenwerte) aufgetan, die auch zur Vermeidung von "negativen Guthabenzinsen" dienen. Kapitalzuflüsse aus dem Abgang von Finanzanlagen ergaben sich in Höhe von TEUR 159 aus Erlösen abgegangener Rentenwerte. Die Vergleichbarkeit mit den Veräußerungserlösen des Vorjahres ist dadurch beeinträchtigt, da der Verkauf einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft die Veräußerungserlöse der Vorperiode um TEUR 329 erhöhte.
28. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2018 wurden TEUR 701 aus dem Bilanzgewinn 2017 an Aktionäre ausgeschüttet. Die Summe der einzelnen Zahlungsströme führte zu einer Zunahme des Finanzmittelfonds um TEUR 749. Die anhaltende Euro-Schwäche (gegenüber dem US-Dollar) führte zu erwähnenswert positiven Wechselkurseffekten bzw. diesbezüglichen Erhöhungen des Finanzmittelfonds um TEUR 65.
Sonstige Angaben
29. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (einschließlich Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen) und Eventualschulden
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (einschließlich Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen)
Der Konzern hat für verschiedene Kraftfahrzeuge und Betriebsausstattungsgegenstände Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen einem und vier Jahren und enthalten weder Verlängerungs- noch Kaufoptionen. Dem Konzern wurden als Leasingnehmer keinerlei Verpflichtungen nach Ende der Leasinglaufzeit bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt.
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (einschließlich Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen):
| 2018 | 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| im nächsten Jahr | in den Jahren 2020-2022 | in den Folgejahren | im nächsten Jahr | in den Jahren 2019-2022 | in den Folgejahren | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mindestleasingzahlungen (aus Operate-Leasingverhältnissen) | 55 | 33 | 0 | 77 | 49 | 0 |
| Wartungsverträge | 15 | 0 | 0 | 14 | 1 | 0 |
| Versicherungsverträge | 90 | 0 | 0 | 90 | 0 | 0 |
| Mietverträge | 161 | 98 | 0 | 144 | 81 | 0 |
| Gesamtsumme | 452 | 456 |
Der Aufwand für Mindestleasingzahlungen betrug im laufenden Geschäftsjahr TEUR 102 (2017: TEUR 116).
Abgesehen von den vorstehenden Rechtsverhältnissen bestehen keine für die Finanzlage des Konzerns bedeutsamen Geschäfte, die nicht bereits in der Konzernbilanz ihren Niederschlag finden.
Eventualschulden
Zum Bilanzstichtag bestanden aus Konzernsicht keine Eventualschulden.
30. Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Die folgende Tabelle enthält die Gesamtbeträge aus Transaktionen zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen für das betreffende Geschäftsjahr:
| Nahe stehende Unternehmenund Personen | Erlöse aus Verkäufen bzw. Leistungen an nahe stehende Unternehmen und Personen TEUR |
Käufe von Waren bzw. Bezug von Leistungen von nahe stehenden Unternehmen und Personen TEUR |
Von nahe stehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge TEUR |
Nahe stehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nahestehende Unternehmen | |||||
| Eichhoff Kondensatoren GmbH | 2018 | 42 | 107 | 50 | 6 |
| (2017) | (42) | (50) | (0) | (0) | |
| Bernd Luft Hausverwaltung | 2018 | - | 62 | - | - |
| (2017) | - | (62) | - | - | |
| elektronik-service Bernd Luft GmbH | 2018 | 52 | 1.784 | - | - |
| (2017) | (52) | (2.082) | - | - | |
| Nahestehende Personen | |||||
| Personen in Schlüsselpositionen des Konzernmanagements | 2018 | - | 957 | 1 | 1.398 |
| (2017) | - | (783) | (2) | (1.337) | |
| Angehörige der Vorstandsmitglieder | 2018 | - | 46 | - | - |
| (2017) | - | (38) | - | - | |
| Mitglieder des Aufsichtsrats | 2018 | - | 24 | - | 12 |
| (2017) | - | (19) | - | (7) |
Dem Konzern übergeordnetes, oberstes Mutterunternehmen
Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich
Während des Geschäftsjahres gab es neben den ausgezahlten Dividenden keine Geschäftsvorfälle zwischen dem Konzern und Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH (2017: EUR 0).
Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Die Verkäufe an, die Käufe von und der Leistungsaustausch zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert, unverzinslich und werden durch Bezahlung beglichen, es sei denn, es handelt sich um Darlehensgewährungen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahe stehende Unternehmen und Personen bestehen - mit Ausnahme der durch Pfandrecht gesicherten Verbindlichkeit aus einem Arbeitszeitkonto in Höhe von TEUR 145 (2017: TEUR 145) - keinerlei Garantien. Zum 31. Dezember 2018 hat der Konzern keine Wertberichtigung auf Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen und Personen gebildet (2017: TEUR 0). Die Notwendigkeit des Ansatzes einer Wertberichtigung wird jährlich überprüft, indem die Finanzlage des nahe stehenden Unternehmens oder der Person und der Markt, in dem diese tätig sind, überprüft werden.
31. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements
Für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften und den Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft fielen Personalkosten in folgender Höhe an:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 825 | 715 |
| Aufwand für Altersvorsorgeleistungen | 121 | 55 |
| Aufwand für anteilsbasierte Vergütung | 11 | 13 |
| Gesamtvergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements | 957 | 783 |
32. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen kurzfristige (Bank-)Darlehen und Kontokorrentkredite sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie vor allem Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns bestehen aus zinsbedingten Cashflowrisiken, Liquiditätsrisiken, Fremdwährungsrisiken und Ausfallrisiken. Die Unternehmensleitung erstellt und überprüft Richtlinien zum Risikomanagement für jedes dieser Risiken, die im Folgenden dargestellt werden.
Zinsbedingte Cashflowrisiken
Der Konzern ist aufgrund seiner Finanzierungsstruktur einem nur geringen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da fast ausschließlich kurzfristige Finanzierungen zu festen Zinssätzen eingesetzt werden. Aufgrund der überschaubaren Laufzeit der durchgeführten Finanzierungen kann eintretenden Änderungen des Finanzierungsumfelds kurzfristig begegnet werden. Das Zinsänderungsrisiko bezieht sich somit vornehmlich auf die Konditionen der Anschlussfinanzierung. Durch die kurzen Laufzeiten ist die Bandbreite möglicher Zinsänderungen zudem begrenzt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine zinspflichtigen Finanzierungen.
Fremdwährungsrisiko
Der Konzern unterliegt Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen. Diese Risiken resultieren aus Käufen oder Verkäufen von Waren in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Konzerns. Rund 54 Prozent des Konzerneinkaufs wird in anderen Währungen als EURO abgewickelt (vornehmlich USD). Umgekehrt werden etwa 18 Prozent der Verkäufe in der gleichen Fremdwährung umgesetzt. Dabei beschränken sich die Einkäufe im Einzelnen oft auf überschaubare Beträge und Fälligkeitszeiträume. Daher kommen Devisenterminkontrakte zur Eliminierung des Kursänderungsrisikos nur im Bedarfsfall bei größeren Einzelgeschäften oder bei vorhersehbaren negativen Kursschwankungen zum Einsatz. Die Devisenterminkontrakte lauten dann auf die gleiche Währung wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn die feste Verpflichtung entstanden ist. Aufgrund des (gegenüber dem Vorjahr) ungünstigeren Verhältnisses zwischen den Verkäufen in USD zu den Einkäufen in USD hat sich das Fremdwährungsrisiko des Konzerns (gegenüber dem Vorjahr) erhöht. Aufgrund der momentanen EURO-Schwäche im Verhältnis zum US-Dollar verteuern sich die Wareneinkäufe in der Fremdwährung US-Dollar.
Zum 31. Dezember 2018 hatte der Konzern keine Devisenterminkontrakte abgeschlossen (2017: ebenso).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals des Konzerns gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars. Alle anderen Variablen bleiben konstant.
| Kursentwicklung des USD | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern und damit auf das Eigenkapital TEUR |
|
|---|---|---|
| 2018 | +5 % -5 % | -141 |
| 128 | ||
| 2017 | +5 % -5 % | -120 |
| 108 |
Rohstoffpreisrisiko
Das Rohstoffpreisrisiko des Konzerns ist minimal.
Ausfallrisiko
Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht mit der Folge, dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das Ausfallrisiko ist im zurückliegenden Geschäftsjahr auf niedrigem Niveau in etwa gleich geblieben.
Aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns (Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte) besteht bei Ausfall des Kontrahenten ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts der entsprechenden Instrumente.
Da der Konzern nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten Geschäfte abschließt, sind Sicherungsleistungen nicht erforderlich.
Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten Forderungen wiedergegeben.
Liquiditätsrisiko
Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung. Dabei werden die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z.B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit berücksichtigt.
Der Konzern verfügt über ausreichende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Aus derzeitiger Sicht besteht für den Konzern kein Liquiditätsrisiko. Aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung des Konzerns wird das Refinanzierungsrisiko als gering eingeschätzt. Daher wird die Möglichkeit, mittels kurzfristiger Finanzierung den Zinsaufwand zu reduzieren, genutzt.
Zum 31. Dezember 2018 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns (jeweils ohne Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmer) nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.
| 31.12.2018 | Täglich fällig TEUR |
bis 3 Monate TEUR |
3-12 Monate TEUR |
1-5 Jahre TEUR |
über 5 Jahre TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 777 | 0 | 0 | 0 | 777 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 0 | 218 | 98 | 0 | 0 | 316 |
| 0 | 995 | 98 | 0 | 0 | 1.093 | |
| 31.12.2017 | Täglich fällig TEUR |
bis 3 Monate TEUR |
3-12 Monate TEUR |
1-5 Jahre TEUR |
über 5 Jahre TEUR |
Summe TEUR |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 468 | 0 | 0 | 0 | 468 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 0 | 661 | 97 | 0 | 0 | 758 |
| 0 | 1.129 | 97 | 0 | 0 | 1.226 |
Kapitalsteuerung
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält.
Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.
Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrades, der dem Verhältnis von Nettoschulden zur Summe aus Eigenkapital und Nettoschulden entspricht. Gemäß den konzerninternen Richtlinien soll der so definierte Verschuldungsgrad 45 Prozent nicht überschreiten. Die Nettoschulden umfassen verzinsliche Darlehen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Das wirtschaftliche Eigenkapital umfasst das bilanzielle Eigenkapital abzüglich der kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Wertänderungen.
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Schulden | 3.414 | 3.256 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -4.299 | -3.486 |
| Nettoschulden | 0 | 0 |
| Eigenkapital (inkl. kumuliertes sonstiges Ergebnis) | 11.234 | 10.647 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | -32 | 20 |
| Wirtschaftliches Eigenkapital (ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis) | 11.266 | 10.627 |
| Summe Nettoschulden und wirtschaftliches Eigenkapital | 11.266 | 10.627 |
| Verschuldungsgrad | 0 % | 0 % |
Durch die stetige Thesaurierung des nach Ausschüttung verbleibenden Betrages des Gewinns steigen das Eigenkapital und der Zahlungsmittelbestand des Konzerns kontinuierlich. Im Berichtszeitraum wurden die ausgewiesenen Zahlungsmittel/ Zahlungsmitteläquivalente im Interesse einer besseren Verzinsung erneut durch Investitionen in zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte geschmälert. Der Verschuldungsgrad beläuft sich angesichts eines die Schulden übersteigenden Zahlungsmittelbestandes wirtschaftlich betrachtet unverändert auf einem Wert von Null Prozent.
33. Finanzinstrumente
In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher im Abschluss bilanzierter Finanzinstrumente des Konzerns gegenübergestellt:
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungskategorie nach IFRS 9 | 2018 TEUR |
2017 TEUR |
2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: | |||||
| - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | a) | 4.299 | 3.486 | 4.299 | 3.486 |
| - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | a) | 1.618 | 1.982 | 1.618 | 1.982 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Schuldinstrumente: | |||||
| - Unternehmensanleihen | b) | 2.267 | 2.128 | 2.267 | 2.128 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente: | |||||
| - Eigenkapitalinvestments | c) | 79 | 81 | 79 | 81 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: | |||||
| - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern) | 1) | 1.097 | 1.226 | 1.097 | 1.226 |
a) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente (amortised cost)
b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Fremdkapitalinstrumente (Fair Value through Other Comprehensive Income financial assets; nachfolgend kurz: FV through OCI)
c) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente (Fair Value through Other Comprehensive Income equity instruments; nachfolgend kurz: FV through OCI)
d) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value through Profit and Loss Statement; nachfolgend kurz: FV through P&L)[RCS2] - kam nicht zur Anwendung
Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind sämtlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, abgesehen von den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten (insb. Anleihen bzw. Aktien), die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind und für die ein Markt aus der öffentlichen Notierung verfügbar ist.
Methoden
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt anhand der am Bilanzstichtag veröffentlichten Marktwerte sowie der nachfolgend beschriebenen Methoden und Prämissen:
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht aufgrund der kurzen Laufzeit und der Verzinsung nahe dem Marktzins in etwa dem Buchwert.
Für Finanzinstrumente, die der Bewertungskategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis" zugeordnet sind, wird der beizulegende Zeitwert grundsätzlich anhand von Börsenkursen beziehungsweise Rücknahmepreisen ermittelt. Sofern mangels Vorliegen eines aktiven Markts der beizulegende Zeitwert für bestimmte Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind diese zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Forderungen haben kurze Restlaufzeiten, weshalb deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert entsprechen.
Da auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kurze Restlaufzeiten haben, entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Für die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Bei den langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten, die variabel verzinslich sind, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
Wertminderung:
Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:
· Der Ausfall oder Verzug eines Schuldners,
· Hinweise, dass ein Schuldner in Insolvenz geht,
· Das Verschwinden eines aktiven Markts für ein Wertpapier oder
· Beobachtbare Daten, die auf eine merkliche Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.
Hierarchie beizulegender Zeitwerte
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden lassen sich grundsätzlich nach den folgenden Bewertungsstufen klassifizieren:
· Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische Finanzinstrumente.
· Stufe 2: Auf aktiven Märkten notierte Preise für ähnliche Vermögenswerte und Schulden oder andere Bewertungstechniken, bei denen alle wesentlichen verwendeten Daten auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
· Stufe 3: Bewertungstechniken, bei denen wesentliche verwendete Daten nicht aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
Von den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wurde aus der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" der gesamte Ansatz von TEUR 2.346 (am 31. Dezember 2017 TEUR 2.209) mit notierten (nicht angepassten) Preisen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte bewertet (Stufe 1). Bewertungsverfahren für Finanzinstrumente, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert beziehen, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind (Stufe 2) oder, die Input-Parameter verwenden, welche sich wesentlich auf den beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3), kamen nicht zum Einsatz.
Alle zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente unterliegen dabei einer wiederkehrenden Fair Value-Bewertung. Sofern bei wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Schulden Umgliederungen zwischen den verschiedenen Stufen erforderlich sind, z.B. weil ein Vermögenswert nicht mehr auf einem aktiven Markt gehandelt wird, erfolgt die Umgliederung zum Ende der Berichtsperiode. Jedoch wurden Umgliederungen im Jahr 2018 und auch im Vorjahr nicht vorgenommen.
Die Nettogewinne/ -verluste aus Finanzinstrumenten verteilen sich wie folgt:
| Nettogewinne bzw. -verluste aus | 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|---|---|---|
| · Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 11 | -77 |
| · Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Eigenkapitalinstrumenten | -45 | 359 |
| davon Schuldinstrumente | -44 | 351 |
| davon Eigenkapitalinstrumente | -1 | 8 |
| (davon wurden erfolgsneutral direkt im sonstigen Ergebnis verrechnet) | -102 | 4 |
| · Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7 | -21 |
| · Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 1 |
Die Nettogewinne/ -verluste auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen vollständig aus Fremdwährungsverlusten, nachdem sich die Zinserträge aus Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalenten im Berichtsjahr auf TEUR 0 (Vj. TEUR 0) belaufen. Die Nettogewinne/ -verluste der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Eigenkapitalinstrumente enthalten Zinserträge und Dividenden in Höhe von TEUR 45 (Vj. TEUR 45) sowie Veräußerungsgewinne von TEUR 0 (Vj. TEUR 314). Darüber hinaus war eine Erhöhung von unrealisierten Wertminderungen (Vj. Wertsteigerungen) von TEUR -102 (Vj. TEUR 4) erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Die Nettoverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen jeweils in vollem Umfang Fremdwährungsdifferenzen. Auch die Nettogewinne (Vj. Nettoverluste) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind vollumfänglich auf Fremdwährungsdifferenzen zurückzuführen. Zinsaufwand ist in diesem Zusammenhang nicht angefallen.
Zinsänderungsrisiko
Die folgende Tabelle gruppiert die Buchwerte der Finanzinstrumente des Konzerns, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, nach vertraglich festgesetzter Fälligkeit:
31. Dezember 2018
| Festverzinslich | Innerhalb eines Jahres TEUR |
Über einem Jahr TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|
| FV through OCI (Anleihen) | 101 | 2.166 | 2.267 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 0 | 0 |
31. Dezember 2017
| Festverzinslich | Innerhalb eines Jahres TEUR |
Über einem Jahr TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|
| FV through OCI (Anleihen) | 0 | 2.129 | 2.129 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 0 | 0 |
Der Zinssatz auf festverzinslich klassifizierte Finanzinstrumente ist bis zur Fälligkeit des jeweiligen Finanzinstruments festgeschrieben. Aufgrund der kurzen Laufzeit unterliegen die Finanzinstrumente, die binnen eines Jahres fällig werden, keinem wesentlichen Zinsänderungsrisiko. Bezüglich der als "FV through OCI (Anleihen)" klassifizierten sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte (ehemals: "zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte") wurden Sensitivitätsanalysen mit folgendem Ergebnis durchgeführt. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital um TEUR 90 (Vj. TEUR 100) verringert (erhöht).
Die anderen Finanzinstrumente des Konzerns, die nicht in den obigen Tabellen enthalten sind, sind nicht verzinslich und unterliegen folglich keinem Zinsänderungsrisiko.
Zum Bilanzstichtag lagen wie im Vorjahr keine variabel verzinslichen Finanzinstrumente vor.
Ausfallrisiko
Im Konzern bestehen wie im Vorjahr keine wesentlichen Ausfallrisikokonzentrationen.
Sicherungsgeschäfte
Zur Absicherung der Fremdwährungsrisiken von festen Verpflichtungen aus Einkaufsgeschäften in USD schließt der Konzern von Zeit zu Zeit Devisenterminkontrakte ab, wenn man eine ungünstige Entwicklung des Wechselkurses vorherzusehen glaubt. Dabei sind die Voraussetzungen für Cashflow Hedge-Bilanzierung nicht erfüllt, so dass solche Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag mit ihrem Marktwert erfolgswirksam bewertet würden. Es bestanden jedoch weder zum 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017 offene Devisenterminkontrakte.
34. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ablauf des Berichtsjahres sind keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten.
35. Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer beträgt:
| 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 54 | 52 |
Honorare für andere Bestätigungsleistungen sowie Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer sind nicht angefallen.
36. Vorstand und Vertretung
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied:
· Bernd Luft, Ingenieur
Weiterhin Geschäftsführer der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, der NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, der elektronik-service Bernd Luft GmbH und der Eichhoff Kondensatoren GmbH, Schlitz.
Zur gemeinschaftlichen Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder waren berechtigt:
· Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH)
Weiterhin Geschäftsführer der SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim
· Ralph Schoierer, Dipl. Wirtschaftsingenieur
Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim
· Robert Tittl, Ingenieur
Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim
37. Aufsichtsrat
Gemäß § 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Diesem gehören seit dem 1. Juli 2016 an:
· Dr. Dirk Wolfertz, Dipl. Wirtschaftsingenieur Vorsitzender
· Hans Schmidt, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik stellvertretender Vorsitzender
· Petra Köppel, Bürokauffrau Arbeitnehmervertreterin
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018 vier ordentliche Sitzungen abgehalten.
38. Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die Bezüge des Vorstands bestehen aus einer Grundvergütung, einem vom Ergebnis abhängigen variablen Teil sowie einer Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von anteilsbasierten Vergütungen. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gewährt als anteilsbasierte Vergütung einen vom Konzernergebnis abhängigen Bonus, der in virtuelle Aktien umgewandelt wird. Deren Wertentwicklung vollzieht die Kursentwicklung der Nucletron Aktien vollständig nach. Nachdem der Vorstand aus dem Konzern ausgeschieden ist, kann er sich den Kurswert seiner virtuellen Aktien auszahlen lassen.
Die individualisierte Angabe der Vorstandsbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 HGB unterbleibt gemäß § 286 Abs. 5 HGB aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 1. Juli 2016 bis einschließlich des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020. Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf TEUR 957 (Vj. TEUR 783). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 665 (Vj. TEUR 633), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 160 (Vj. TEUR 82) sowie auf Altersvorsorgeleistungen TEUR 121 (Vj. TEUR 55) und auf anteilsbasierte Vergütungen TEUR 11 (Vj. TEUR 13). Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2018 gewährten virtuellen Aktien wird erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 aus diesem Betrag der anteilsbasierten Vergütungen und dem aktuellen Aktienkurs ermittelt. Angaben zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich darüber hinaus im Lagebericht der Gesellschaft.
Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin betrugen die Bezüge TEUR 24 (Vj. TEUR 18).
Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 212 (Vj. TEUR 220).
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich satzungsgemäß auf feste Bezüge von TEUR 12 (Vj. TEUR 12) und erfolgsabhängige variable Vergütungsteile von TEUR 12 (Vj. TEUR 7).
39. Mitarbeiter
| Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) | Nucletron Electronic AG | Konzern |
|---|---|---|
| Angestellte | 0 | 32 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 0 | 9 |
| 0 | 41 |
40. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat - als einziges börsennotiertes Unternehmen des Konzerns - für 2018 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und diese den Aktionären auf der Internet-Homepage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
41. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Ergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie sämtliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 18. März 2019
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender
gez. Alfred Krumke, Vorstand
gez. Ralph C. Schoierer Finanzvorstand
gez. Robert Tittl, Vorstand
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 und
· vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
· Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte
· Existenz und Werthaltigkeit des Vorratsvermögens
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1.) Sachverhalt und Problemstellung
2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3.) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
A. Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte
1.) Im Konzernabschluss der Nucletron werden unter den Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 3.468 (23,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund und der aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen möglicher Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nucletron und der Komplexität der Bewertung war diese im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich und/ oder anlassbezogen einen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Impairment-Tests erfolgen auf Ebene derjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Grundlage des Werthaltigkeitstests sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden unter Anwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten des jeweiligen verbundenen Unternehmens. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet.
2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest bilden. Ferner haben wir die zugrundeliegenden Unternehmensplanungen mit dem Management besprochen und deren Einschätzung der erwarteten Marktentwicklung diskutiert. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte zu überprüfen.
3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Anhang im Abschnitt "13. Immaterielle Vermögenswerte" sowie im Abschnitt "14. Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwerts" enthalten.
B. Existenz und Werthaltigkeit des Vorratsvermögens
1.) Im Konzernabschluss der Nucletron Electronic AG wird unter dem Bilanzposten "Vorratsvermögen" Vorräte in Höhe von TEUR 1.899 (13,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die zunächst zu Anschaffungskosten bewerteten Vorratsbestände sind dann im Wert zu mindern, wenn die Vorräte beschädigt, ganz oder teilweise veraltet sind oder wenn ihre voraussichtlichen Nettoveräußerungswerte die Anschaffungskosten nicht mehr decken. Die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte als Wertobergrenze ist ermessensbehaftet. Der Nettoveräußerungswert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Vorräte aufgrund gegebenenfalls erkanntem Wertminderungsbedarf überbewertet sind. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der möglichen Auswertungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf Basis unserer erlangten Kenntnisse der Prozessabläufe zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Vorratsvermögens die Errichtung und Angemessenheit der internen Kontrollen sowie die Methodik zur Ermittlung der Erwarteten Nettoveräußerungswerte beurteilt. Die Berechnung zur Ermittlung des Nettoveräußerungswertes und zur Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs haben wir ausgewählte Gegenstände des Vorratsvermögens auf rechnerische Richtigkeit nachvollzogen. Die Angemessenheit der erwarteten Nettoveräußerungswerte sowie die verwendeten Wertminderungsabschläge für Reichweite, Überalterung und Beschädigung haben wie unter anderem anhand historischer Erfahrungswerte der Gesellschaft beurteilt. Die zugrunde gelegten Annahmen und das ausgeübte Ermessen sind aus unserer Sicht angemessen und sachgerecht um die Werthaltigkeit des Vorratsvermögens zutreffend abzubilden.
3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorratsvermögen sind im Anhang im Abschnitt 2.4 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Unterpunkt "Vorratsvermögen" sowie im Abschnitt "17. Vorräte" enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
· den Bericht des Aufsichtsrates,
· die Erklärung zum Corporate Governance Codex,
· Erklärung zur Unternehmensführung.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
· holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
· beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juli 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Konzernabschlussprüfer der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Armin Scherer.
Nürnberg, den 29. April 2019
**Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Meyer, Wirtschaftsprüferin
gez. Scherer, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionäre,
im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Nucletron-Konzern ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Dies ist ein Beleg für den täglichen, an den Wünschen unserer Kunden orientierten, Einsatz unserer Mitarbeiter. Unsere Kunden schätzen uns als Partner bei der Entwicklung ihres Geschäfts. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats darf ich persönlich einen herzlichen Dank allen Mitgliedern des Aufsichtsrats für den fortwährenden Einsatz für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter aussprechen sowie für die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit danken. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft entspricht der gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst selbst festgelegten Zielgröße.
Tätigkeit des Aufsichtsrats
Geprägt ist die Arbeit des Aufsichtsrats von einer sehr konstruktiven und sehr transparenten Zusammenarbeit aller Mitglieder. Die gute Zusammenarbeit hat sich im Geschäftsjahr 2018 im Plenum als auch in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er hat sich im Geschäftsjahr 2018 über die Lage des Konzerns regelmäßig informiert und die Geschäftsführung des Vorstands der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überwacht. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, traten nicht auf. Die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat war und ist jederzeit gewährleistet.
Im Geschäftsjahr 2018 fanden insgesamt vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt, eine in jedem Quartal. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 100 Prozent. Der Vorstand war während der Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig anwesend. Gegenstand der Beratungen im Aufsichtsrat waren die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marktentwicklung, die Wettbewerbssituation, die Umsatz-, Ergebnis- und Personalentwicklung des Nucletron-Konzerns, die Finanzlage als auch die wesentlichen Beteiligungen samt damit zusammenhängender Fragestellungen sowie das Risikomanagementsystem. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem eingehend mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf den Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Lagebericht.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Lage und Rentabilität der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte und die Risikosituation des Konzerns. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die regelmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand anhand schriftlicher monatlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet. Bei Bedarf forderte der Aufsichtsrat zusätzliche Berichte des Vorstands an und nahm Einsicht in weitere relevante Unterlagen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hatte dadurch jederzeit einen detaillierten Einblick in alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen des Nucletron-Konzerns. Der Aufsichtsrat hat zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, sein Votum abgegeben. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich.
In allen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat folgende Berichte des Vorstands entgegen und erörterte diese eingehend:
· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG inklusive des Berichts über den Markt und Wettbewerb,
· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 2 AktG sowie gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 AktG über den Gang der Geschäfte mit Vorlage des aktuellen Monatsberichts der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften sowie des Nucletron-Konzerns,
· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 AktG, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen.
Daneben sind folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats hervorzuheben:
· In der Sitzung vom 26. März 2018 wurde der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 erörtert und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.
· In der Sitzung vom 23. April 2018 wurde im Beisein des Abschlussprüfers der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 durch den Aufsichtsrat gebilligt. Des Weiteren erfolgte die Beschlussfassung über die Tagesordnung zur Hauptversammlung.
· In der Sitzung vom 3. Dezember 2018 wurden die Jahresplanung 2019 und die Mittelfristplanung gebilligt.
· Aufsichtsratsangelegenheiten (laufend).
· Vorstandsangelegenheiten (laufend).
· Die Risikosituation des Konzerns (laufend).
· Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft in den Geschäftsfeldern der Gruppe, gegebenenfalls auch durch externes Wachstum und die Weiterentwicklung der Konzernstrategie (laufend).
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2021. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzte sich zum 31. Dezember 2018 unter Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwei Mitgliedern der Aktionäre und einem Mitglied der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:
· Herr Dr. Dirk Wolfertz, Vorsitzender
· Herr Hans Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
· Frau Petra Köppel, Arbeitnehmervertreterin
Im Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Mitglieder des Vorstands waren am 31. Dezember 2018:
· Herr Bernd Luft, Vorsitzender
· Herr Alfred Krumke
· Herr Ralph Schoierer
· Herr Robert Tittl
Corporate Governance
Seit dem Jahr 2002 ergänzt der Deutsche Corporate Governance Kodex mit Empfehlungen und Anregungen die gesetzlichen Vorschriften. Der Kodex umfasst die gesamte Leitung und Überwachung eines Unternehmens sowie der internen und externen Kontrollmechanismen. Verantwortungsbewusste und transparente Corporate Governance fördert das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Mitarbeiter des Konzerns.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 26. März 2018 ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 gemäß § 161 AktG erneut abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat prüft die Effizienz seiner Tätigkeit fortlaufend und ist der Ansicht, effizient zu arbeiten.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2018 aufgestellt und dem Aufsichtsrat unverzüglich nach Aufstellung vorgelegt. Diese sind von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählten Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Baker Tilly hat auch die Jahresabschlüsse der wesentlichen Konzerngesellschaften der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft geprüft. Die Schwerpunkte der Prüfung wurden vom Aufsichtsratsvorsitzenden festgelegt und der Abschlussprüfer wurde entsprechend beauftragt. Der Abschlussprüfer hat ferner überprüft, ob ein Überwachungssystem durch den Vorstand eingerichtet worden ist, durch das mögliche existenzbedrohende Risiken rechtzeitig erkannt werden können. Hierzu erklärte der Abschlussprüfer, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und diese geeignet sind, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen.
Der geprüfte Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, der geprüfte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Abschlüsse und Prüfungsberichte waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 29. April 2019 in Anwesenheit des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat direkt und ausführlich über die Ergebnisse seiner Prüfung und über die Prüfungsschwerpunkte berichtet. Er stand für vertiefende Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Es gab keine Einwände bei der Prüfung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss in seiner bilanzfeststellenden Sitzung gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns nach eigener Prüfung angeschlossen.
Abhängigkeitsbericht
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, prüft auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht"). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, keine Einwände erhoben.
Dank an Mitarbeiter und Management
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nucletron-Konzerns für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.
Ganz besonders bedanken wir uns auch bei unseren Kunden und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.
München, 29. April 2019
Für den Aufsichtsrat
gez. Dr. Dirk Wolfertz, Aufsichtsratsvorsitzender