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Nucletron Electronic AG — Audit Report / Information 2015
Jul 8, 2016
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Audit Report / Information
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Publication
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015
des Nucletron-Konzerns und der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München
Der Lagebericht der Nucletron Electronic AG und der Konzernlagebericht sind in den nachfolgenden Ausführungen in Anwendung des § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst.
Die Tochtergesellschaften Nucletron Technologies GmbH, HVC-Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH werden in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen und machen von der Erleichterungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch. Die vorgenannten Gesellschaften sind befreit im Sinne von § 264 Absatz 3 Nr. 4 Buchst. a HGB.
1. Zusammensetzung und Struktur des Konzerns
Geschäftstätigkeit
Die Nucletron Electronic AG, München, ist seit dem 1. Mai 1987 ein börsennotiertes Unternehmen und übernimmt die zentrale Finanzierungs- und Managementfunktion für die von ihr gehaltenen Beteiligungen. Die Lage der Nucletron Electronic AG als Konzernholding kann daher nur im Zusammenhang mit der Lage des Nucletron-Konzerns beurteilt werden. Ihre Aktien sind am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart notiert. Am 31. Dezember 2015 befand sich ein Anteil größer 75 Prozent bei der Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich.
Organisation
Organe der Gesellschaft
Der Vorstand der Nucletron Electronic AG bestand zum 31. Dezember 2015 aus vier Vorständen.
| Bernd Luft, Ingenieur, Dreieich | Vorstandsvorsitzender | |
| Erstbestellung: | 1998 | |
| Ablauf des Mandats: | 2016 | |
| Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH), Bad Rappenau | Vertriebsvorstand | |
| Erstbestellung: | 2007 | |
| Ablauf des Mandats: | 2016 | |
| Ralph Schoierer, Diplomwirtschaftsingenieur, München | Finanzvorstand | |
| Erstbestellung: | 2007 | |
| Ablauf des Mandats: | 2016 | |
| Robert Tittl, Ingenieur, Kirchseeon | Vertriebsvorstand | |
| Erstbestellung: | 2007 | |
| Ablauf des Mandats: | 2016 |
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic AG besteht gemäß § 7 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2015:
| Dr. Dirk Wolfertz, Geschäftsführer, Bad Homburg | Vorsitzender |
| Brigitte Luft, Betriebswirtin, Dreieich | stellvertretende Vorsitzende |
| Norbert Lehmann, Elektroinstallateur, Eberbach (Baden) | Arbeitnehmervertreter |
Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2016, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.
Konzernstruktur
Die Nucletron Electronic AG, München, ist das Mutterunternehmen des Nucletron-Konzerns und wurde bereits im Jahr 1954 unter dem Namen Schneider & Co. KG gegründet, bevor etwas mehr als ein Jahrzehnt später die Umbenennung in Nucletron erfolgte. Die Tochtergesellschaften der Nucletron Electronic AG sind die Nucletron Technologies GmbH, München, die HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim, die NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, und unter dieser wiederum die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, sowie die SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim. Die Beteiligungsquote beträgt an allen Tochtergesellschaften 100 Prozent; mit Ausnahme der NBL Electronic Beteiligungs GmbH werden alle Tochtergesellschaften von zwei Geschäftsführern geleitet.
Geschäftsbereiche
Der Nucletron-Konzern entwickelt, fertigt und vertreibt über vier operative Tochtergesellschaften Bauelemente, Geräte und Systeme in den Bereichen Aerospace, Industrieelektronik, Kommunikationstechnik, Medizin- und Analysetechnik, Mikrowellen- und Abschirmtechnik, Militärtechnik, Photovoltaik, Umwelttechnik sowie Schutztechnik. Mit seinem breit gefächerten Portfolio bietet der Nucletron-Konzern ein umfassendes Produkt- und Leistungsangebot. Der Konzern konzentriert sich auf schnell wachsende und technologisch anspruchsvolle Märkte und lässt sich in zwei wesentliche Segmente gliedern:
· Leistungselektronik
· Schutztechnik
Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Ertrags- und Risikostrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden.
Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektromechanische und elektronische Bauteile und Systeme für den Einsatz in der Kommunikationstechnik, der Mikrowellentechnik, der Optoelektronik, der Photovoltaik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig.
Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor Überspannungen und gegen Hochfrequenzstörungen sowie Lichtwellenleiterverkabelungssysteme für den Einsatz in der Übertragungstechnik. Der Vertrieb dieser Eigenprodukte wird durch elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller in den Bereichen Automatisierungstechnik, Industrieelektronik, Informations- und Medizintechnik ergänzt. Über die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH werden induktive Bauelemente der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München, exklusiv im Verkehrsbereich und der Militärtechnik vermarktet.
Finanzielle Zielgrößen und Leistungsindikatoren
Zur Planung und Steuerung verwendet der Nucletron-Konzern im Wesentlichen die folgenden Kennzahlen und weiteren Leistungsindikatoren:
· Umsatz-, Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung nach Geschäftsfeldern
· EBIT-Rendite (EBIT/ Umsatz)
· Betriebsergebnisse (EBIT) je Segment
· Kundenzufriedenheitsbefragungen und -analysen
Zur Steuerung und Überwachung der operativen Unternehmensleistung der einzelnen Tochtergesellschaften wird von Nucletron u.a. monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betriebliche Aufwendungen und Betriebsergebnis analysiert und mit der ursprünglichen Planung verglichen. Das Liquiditätsmanagement umfasst eine tägliche Statusermittlung, außerdem erfolgt eine wöchentliche Prognose der Liquiditätsentwicklung.
2. Wirtschaftsbericht
Gesamt- und Branchenentwicklung
Die Weltwirtschaft ist nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) in 2015 geringer gewachsen als ursprünglich prognostiziert. Insgesamt stieg das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,4 Prozent. In Westeuropa stieg das BIP um 1,7 Prozent. Diese Entwicklung wurde durch die niedrigen Energiepreise, die Abschwächung des Euro, ein robustes Exportwachstum sowie die zunehmend expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) gestützt. Die meisten Volkswirtschaften der Region konnten im vergangenen Jahr von einem geringen Inflationsdruck sowie einer steigenden Inlandsnachfrage profitieren. Die deutsche Volkswirtschaft wuchs solide mit 1,7 Prozent. (Statistisches Bundesamt)
Der Umsatz mit elektrotechnischen und elektronischen Produkten und Systemen der deutschen Elektroindustrie ist im letzten Jahr von EUR 172 Mrd. auf EUR 178,5 Mrd. gestiegen. Dabei hat der Inlandsumsatz 2015 um 0,1 Prozent leicht auf EUR 86,5 Mrd. (Vj. EUR 86,7 Mrd.) nachgegeben, der Auslandsumsatz konnte im selben Jahr von EUR 85,2 Mrd. um 8,0 Prozent auf EUR 92,0 Mrd. wachsen. Die Auftragseingänge lagen im Jahr 2015 7,0 Prozent über Vorjahr; dabei konnten die Auftragseingänge von inländischen Kunden um 3,3 Prozent und die Auftragseingänge ausländischer Kunden mit einem Plus von 10,3 Prozent abschließen. (ZVEI)
Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns
Die Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns ist in 2015 nicht erwartungsgemäß verlaufen, da die Umsatzerlöse und das Ergebnis hinter dem anvisierten Ziel zurück geblieben sind. Die Nachfrage nach elektronischen und elektromechanischen Bauelementen, Modulen und Systemen lag im Berichtsjahr im Branchendurchschnitt; das gegenüber dem Vorjahr erzielte Auftragseingangsplus hat sich jedoch nicht erlösseitig, sondern in einem Anstieg des Auftragsbestandes zum Geschäftsjahresende ausgewirkt.
Der zunehmende Wettbewerb im Distributionssektor, der Verlust von Absatzmöglichkeiten durch Produktionsverlagerungen ins Ausland bei einem gleichzeitigen Preisverfall im Inland sowie die Budgetierung der Haushalte der Öffentlichen Hand belasteten die Wettbewerbssituation des Nucletron-Konzerns zunehmend. Dieser Situation versucht der Konzern durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, z.B. im Bereich der Wärmebeherrschung, der Kleb- und Dichtstoffe und den Eigenprodukten sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte entgegenzuwirken. Ein signifikantes Umsatzwachstum lässt sich aufgrund der Marktsituation aus eigener Kraft nur langfristig generieren,
Auftragseingang und Auftragsbestand
Der Konzernauftragseingang ist in 2015 von EUR 13,6 Mio. auf EUR 15,2 Mio. (+11,8 Prozent) angewachsen. Der Auftragsbestand hat sich bei einem Book-to-Bill von 1,1 (Vj. 1,0) in Folge um EUR 0,7 Mio. auf EUR 7,0 Mio. erhöht.
Umsatz
Die Umsatzerlöse des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2015 um 2,2 Prozent (EUR 0,3 Mio.) auf EUR 14,4 Mio. verbessert. Ein Anteil von annähernd 83 Prozent (Vj. 84 Prozent) der Umsatzerlöse wurde dabei im Inland erzielt. In beiden Geschäftsbereichen – Leistungselektronik und Schutztechnik – waren gegenüber Vorjahr Umsatzzuwächse zu verzeichnen.
| Umsatzerlöse (in TEUR) | 2015 | Veränderung | 2014 | Veränderung | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenprodukte | 1.540 | -6,8 % | 1.653 | -6,2 % | 1.762 |
| Fremdprodukte | 12.897 | +3,4 % | 12.472 | +7,1 % | 11.641 |
| Summe | 14.437 | +2,2 % | 14.125 | +5,4 % | 13.403 |
Ergebnis
Die Gesamtleistung des Nucletron-Konzerns hatte einen Zuwachs von TEUR 158 zu verzeichnen und betrug im Berichtsjahr TEUR 14.360. Der Materialaufwand belief sich auf TEUR 9.697 und lag damit um TEUR 448 über dem Vorjahreswert. Der erzielte Rohertrag betrug TEUR 4.663 (Vj. TEUR 4.953) und sank um 5,9 Prozent im Vergleich zur Vorperiode. Die Rohertragsquote, bezogen auf die Gesamtleistung, hat sich um 2,4 Prozentpunkte auf 32,5 Prozent (Vj. 34,9 Prozent) verschlechtert.
Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind von TEUR 2.674 im Vorjahr auf TEUR 2.742 gestiegen, das entspricht einer Veränderung von plus 2,5 Prozent. Die Zunahme der Aufwendungen ist im Wesentlichen auf die Personalentwicklung und den Anstieg der Verpflichtungen aus leistungsbezogenen Vergütungssystemen zurückzuführen.
Der sonstige betriebliche Aufwand hat sich um TEUR 111 (-8,8 Prozent) auf TEUR 1.156 wegen der azyklisch anfallenden Repräsentationsaufwendungen im Zusammenhang mit der im zweijährigen Rhythmus stattfindenden electronica Messe in München reduziert.
Die Kosten-Umsatz-Relation hat sich um 30 Basispunkte verbessert und ist auf 27,3 Prozent gefallen; dies ohne Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von TEUR 74 (Vj. TEUR 88).
Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 856 nach TEUR 1.129 im Vorjahr. Die Ergebnisentwicklung kommt im Wesentlichen aus dem Rückgang des Rohertrags im Berichtsjahr von TEUR 290 auf TEUR 4.663.
Die EBIT-Marge belief sich auf 6,0 Prozent (Vorjahresvergleichszeitraum 8,0 Prozent). Das EBIT-Ergebnis je Aktie ist von 0,40 EUR in 2014 auf 0,31 EUR in 2015 gesunken, das entspricht einer Abnahme von 22,5 Prozent.
Das Konzernergebnis hat sich um TEUR 186 auf TEUR 585 reduziert. Die Ertragssteuerquote beträgt 31,0 Prozent (Vj. 30,4 Prozent) und liegt im Rahmen der durchschnittlichen, lokalen Ertragssteuerlast aus Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Geschäftsbereich Leistungselektronik
Der Geschäftsbereich Leistungselektronik konnte wegen seines zyklischen Geschäfts mit zum Teil mehrjährigen und im längerfristigen Rhythmus wiederkehrenden Liefervereinbarungen der Branchenentwicklung nicht folgen. Die Umsatzerlöse der Nucletron Technologies GmbH sind im Jahresvergleich um 6,0 Prozent auf EUR 4,7 Mio. (Vj. EUR 5,0 Mio.) gefallen, während die Umsätze der HVC-Technologies GmbH im selben Zeitraum um TEUR 442 auf TEUR 1.576 (Vj. TEUR 1.134) gestiegen sind. Die Vorgaben der Jahresplanung konnten in diesem Geschäftsbereich nicht realisiert werden.
Das Segmentergebnis betrug TEUR 715 nach TEUR 810 im Vorjahr.
| Leistungselektronik (in TEUR) | 2015 | Veränderung | 2014 | Veränderung | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6.305 | +2,6 % | 6.158 | +6,0 % | 5.812 |
| Auftragseingang | 6.744 | +17,4 % | 5.743 | -11,5 % | 6.486 |
| Auftragsbestand | 3.511 | +13,9 % | 3.082 | -11,9 % | 3.498 |
Geschäftsbereich Schutztechnik
Der Absatz elektronischer Bauelemente im Geschäftsfeld Industrieelektronik der SINUS Electronic GmbH konnte im Berichtsjahr weiter stabilisiert werden und stieg leicht um 2,4 Prozent, die Umsatzerlöse der selbst produzierten Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme des Geschäftsfelds MIL bei der SINUS fielen wegen der restriktiven Haushaltspolitik der öffentlichen Hand um 6,8 Prozent. Der Absatz im Geschäftsfeld Induktive Bauelemente der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH konnte in der Verkehrs- und Militärtechnik im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Prozent gesteigert werden. Die Vorgaben der geänderten Jahresplanung konnten in diesem Geschäftsbereich trotz der Zielverfehlung im Geschäftsfeld MIL erreicht werden.
Das Segmentergebnis betrug TEUR 154 nach TEUR 366 im Vorjahr.
| Schutztechnik (in TEUR) | 2015 | Veränderung | 2014 | Veränderung | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 8.132 | +2,0 % | 7.972 | +5,0 % | 7.592 |
| Auftragseingang | 8.417 | +6,5 % | 7.907 | -10,7 % | 8.854 |
| Auftragsbestand | 3.448 | +9,0 % | 3.163 | -2,0 % | 3.228 |
3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und Personal
Die wesentlichen Bilanzkennzahlen des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt entwickelt: Das Eigenkapital ist nahezu unverändert und stieg um TEUR 54 auf EUR 10,2 Mio. (Vj. EUR 10,1 Mio.). Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Konzernergebnis 2015 in Höhe von TEUR 585 bei einer Dividendenzahlung von TEUR 561 für 2014. Bei einer um TEUR 116 geringeren Bilanzsumme in Höhe von EUR 13,0 Mio. (Vj. EUR 13,1 Mio.) verbesserte sich die Eigenkapitalquote um 1,1 Prozentpunkte auf 78,4 Prozent (Vj. 77,3 Prozent).
Ertragslage
Die geringfügige Verbesserung der Gesamtleistung von TEUR 158 auf EUR 14,4 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Reduzierung der Rohertragsquote um 240 Basispunkte nicht auffangen und führte zu einem um TEUR 260 geringeren Ergebnis vor Ertragsteuern von TEUR 848. Neben dem anhaltenden Preisverfall für aktive und induktive Bauelemente in den Geschäftsfeldern Industrieelektronik und Induktive Bauelemente hatte insbesondere der Kursverfall des Euro gegenüber dem US-Dollar nachteilige Auswirkungen auf die Rohertragsquote. Der erneute Umsatzrückgang von Systemen aus Eigenfertigung (2015: TEUR 1.540; 2014: TEUR 1.653) sowie die Verfehlung des Umsatzziels im Geschäftsfeld MIL um TEUR 360 haben zu einer Verringerung der Rohertragsquote in den Geschäftsfeldern Industrieelektronik und MIL um 7,0 Prozentpunkte (Vj. 39,1 Prozent) geführt. Der Konzernauftragseingang stieg im Geschäftsjahr 2015 um 11,1 Prozent auf EUR 15,2 Mio. Der Auftragsbestand hat im Jahresvergleich um 11,4 Prozent zugenommen. Die Personalintensität ist wegen der um TEUR 68 gestiegenen Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (Vj. TEUR 2.674) um 30 Basispunkte auf 19,1 Prozent der Gesamtleistung angestiegen. Das Ergebnis pro Mitarbeiter hat sich bei einer Mitarbeiteranzahl von 41 (Vj. 42) um 21,6 Prozent auf TEUR 21 verringert.
| Nucletron-Konzern (in TEUR) | 2015 | Veränderung | 2014 | Veränderung | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Auftragsbestand | 6.959 | +11,4 % | 6.245 | -7,2 % | 6.726 |
| Auftragseingang | 15.161 | +11,1 % | 13.649 | -11,0 % | 15.340 |
| Gesamtleistung | 14.360 | +1,1 % | 14.202 | +7,0 % | 13.277 |
| Rohertrag | 4.663 | -5,9 % | 4.953 | +9,3 % | 4.531 |
| EBIT | 856 | -24,2 % | 1.129 | +17,7 % | 959 |
| Finanzergebnis | -8 | -61,9 % | -21 | -12,5 % | -24 |
| Konzernergebnis | 585 | -24,1 % | 771 | +16,6 % | 661 |
| Materialintensität (von Gesamtleistung) | 67,5 % | +2,4 PP | 65,1 % | -0,7 PP | 65,9 % |
| Personalintensität (von Gesamtleistung) | 19,1 % | +0,3 PP | 18,8 % | -0,4 PP | 19,2 % |
Finanzlage
Der Nucletron-Konzern hat im Geschäftsjahr 2015 einen negativen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 295 (Vj. TEUR 1.337) erwirtschaftet. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR 12 (Vj. TEUR 340) für Anschaffungen der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Veränderung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ist auf das geringere Konzernergebnis, die Zunahme der Vorräte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Abnahme der langfristigen Rückstellungen sowie höheren Ertragsteuerzahlungen gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Der Nucletron-Konzern hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Bankverbindlichkeiten zum Abschlussstichtag und verfügt über eine Nettoliquidität (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) von TEUR 4.420 (Vj. TEUR 5.183). Neben der vorhandenen Liquidität steht uns eine Kreditlinie von TEUR 950 vollumfänglich zur Verfügung.
Die Nucletron Electronic AG führt ein konzerninternes Cash-Pooling durch und übt die zentrale Finanzierungsfunktion aus.
Die liquiden Mittel werden kurzfristig und risikoarm angelegt. Aufgrund der Bilanzstruktur und der Auftragslage im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses und des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist von einer weiterhin stabilen Lage der Gesellschaft auszugehen.
| Nucletron-Konzern (in TEUR) | 2015 | Veränderung | 2014 | Veränderung | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | -295 | -122,1 % | 1.337 | +57,3 % | 850 |
| Nettoliquidität | 4.420 | -14,7 % | 5.183 | +11,4 % | 4.654 |
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen des Nucletron-Konzerns beträgt TEUR 12.999 nach TEUR 13.114 im Vorjahr. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sind gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 681 (Vj. TEUR 684) nahezu unverändert. Die Vorräte haben sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 wegen einer bedarfsorientierten Lagerhaltung um 6,8 Prozent auf TEUR 1.960 erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verzeichneten eine Zunahme um TEUR 563 auf TEUR 1.289 gegenüber dem Vorjahresstichtag.
Die Eigenkapitalquote hat sich trotz eines um 24,1 Prozent geringeren Konzernergebnisses von TEUR 585 und unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung von TEUR 561 um 110 Basispunkte auf 78,4 Prozent verbessert. Am Bilanzstichtag überstieg das Eigenkapital gemeinsam mit den langfristigen Schulden ohne latente Steuern das Anlagevermögen um 122,0 Prozent (Vj. 119,2 Prozent). Die Anlagenintensität ist mit 39,5 Prozent gegenüber Vorjahr leicht gefallen (-0,2 Prozentpunkte). Die kurzfristigen Schulden liegen mit TEUR 1.483 unter dem Vorjahreswert von TEUR 1.618; die Abnahme beruht im Wesentlichen auf gegenüber dem Vorjahr geringeren Steuerschulden.
| Nucletron-Konzern (in TEUR) | 2015 | Veränderung | 2014 | Veränderung | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtvermögen (Bilanzsumme) | 12.999 | -0,9 % | 13.114 | +1,9 % | 12.874 |
| Eigenkapitalquote | 78,4 % | +1,1 PP | 77,3 % | -0,2 PP | 77,5 % |
| Anlagendeckung | 222,0 % | +2,8 PP | 219,2 % | -4,0 PP | 223,2 % |
| Anlagenintensität | 39,5 % | -0,2 PP | 39,7 % | +1,3 PP | 38,4 % |
| kurzfristige Schulden | 1.483 | -8,3 % | 1.618 | -8,3 % | 1.765 |
| Reichweite Vorräte (in Tagen) | 50 | +4,4 % | 47 | -7,0 % | 51 |
| Umschlagshäufigkeit Vorräte | 7,6 | 7,6 | +14,5 % | 6,7 |
Personal
Die Anzahl der Mitarbeiter im Konzern hat sich in der Berichtsperiode auf 41 (Vj. 42) verringert. Die Mitarbeiter repräsentieren den Nucletron-Konzern gegenüber Kunden und Lieferanten. Sie tragen unmittelbare Verantwortung für das operative Geschäft. Zur Sicherung der hohen Beratungsqualität und Fachkompetenz finden regelmäßige Schulungen in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und EDV sowie zu den relevanten rechtlichen Vorschriften statt. Die Neueinstellung von qualifizierten Vertriebsmitarbeitern lässt sich an den verschiedenen Standorten des Konzerns unterschiedlich erfolgreich realisieren.
Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsjahres
Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns, vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im Berichtsjahr, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses als zurückhaltend. Der Nucletron Gruppe ist es 2015 gelungen den Umsatz zu stabilisieren, während beim Konzernergebnis ein Rückgang zu verzeichnen war. Die Auswirkungen der aktuellen konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und Europa auf den Geschäftsverlauf der Nucletron Gruppe können nicht abgesehen werden. Für 2016 wird aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Ergebnisse nach dem Bilanzstichtag im Einklang mit der Mittelfristplanung 2016 bis 2018 von einem steigenden Umsatz und einem Ergebnis über Vorjahresniveau ausgegangen.
4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic AG
Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Nucletron Electronic AG mit Sitz in München ist die Konzernmuttergesellschaft des Nucletron-Konzerns und ist als solche für die zentrale Finanzierungs- und Managementfunktion der nachgegliederten Tochterunternehmen zuständig. Da die Gesellschaft nicht selbst operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften.
Der Geschäftsverlauf der Nucletron Electronic AG entspricht im Wesentlichen dem des Nucletron-Konzerns, welcher in dem Kapitel „Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns“ beschrieben worden ist.
Ertragslage
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit TEUR 440 annähernd auf Vorjahresniveau (Vj. TEUR 449) und resultieren fast ausschließlich aus der Weiterbelastung von Aufwendungen für Managementumlagen sowie Mieterträgen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Der Personalaufwand der Nucletron Electronic AG von TEUR 160 (Vj. TEUR 154) stammt zum überwiegenden Teil aus der Vergütung des Vorstands, die im Bericht über die Vergütung der Organmitglieder erläutert ist. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Nucletron Electronic AG stiegen von TEUR 331 im Vorjahr auf TEUR 349 und stellten sich damit nahezu unverändert zum Vorjahr dar. Der sonstige betriebliche Aufwand wurde außerdem durch Kosten für einen möglichen Beteiligungserwerb zusätzlich belastet. Ebenso verharren die sonstigen betrieblichen Erträge mit TEUR 440 nahezu auf dem Vorjahresniveau von TEUR 449.
Das Finanzergebnis der Nucletron Electronic AG resultiert aus Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Zinserträgen aus konzerninternen Finanzierungsmaßnahmen und hat sich im Berichtsjahr um TEUR 332 auf TEUR 892 verringert. Im Geschäftsjahr 2015 bestanden Ergebnisabführungsverträge zwischen der Nucletron Electronic AG und allen verbundenen Unternehmen über alle Konzernebenen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind im Gegensatz zum Vorjahr Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von TEUR 55 aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge entstanden. Der erhaltene Betrag aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Nucletron Technologies GmbH belief sich auf TEUR 567 nach TEUR 633 im Vorjahr, bei der HVC-Technologies GmbH wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Betrag von TEUR 123 nach TEUR 147 abgeführt und bei der NBL Electronic Beteiligungs GmbH entstanden Aufwendungen aus Verlustübernahme von TEUR 55 nach Erträgen von TEUR 48 im Geschäftsjahr 2014.
Die Zinserträge von TEUR 254 stammen überwiegend aus verbundenen Unternehmen (TEUR 235) und haben im vergangenen Jahr wegen der allgemeinen Zinsentwicklung im Euroraum abgenommen. Die Zinsaufwendungen von TEUR 8 sind ausschließlich der auszuweisenden Aufzinsung von Pensionsrückstellungen geschuldet.
| Nucletron Electronic AG (in TEUR) | 2015 | Veränderung | 2014 | Veränderung | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzergebnis | 892 | -27,1 % | 1.224 | +26,3 % | 969 |
| Gewinne aus Ergebnisabführungsverträgen | 690 | -16,6 % | 827 | +47,7 % | 560 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | 55 | 0 | -100,0 % | 61 | |
| Zins- und Beteiligungserträge | 254 | -36,7 % | 401 | -15,8 % | 476 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 8 | -11,1 % | 9 | -10,0 % | 10 |
Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 258 (Vj. TEUR 332).
Der Jahresüberschuss der Nucletron Electronic AG ist von TEUR 829 auf TEUR 539 gefallen.
Finanz- und Vermögenslage
Die Veränderungen im Sachanlagevermögen sind auf die Abschreibungen zurückzuführen, diese betrugen TEUR 22 (Vj. TEUR 23). Die Finanzanlagen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen TEUR 2.880. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um TEUR 565 auf TEUR 7.778 angewachsen. Die Bilanzstruktur, die Beziehung zwischen dem langfristig gebundenen Vermögen, dem kurzfristig gebundenen Vermögen und den liquiden Mitteln, hat sich im Vorjahresvergleich leicht zugunsten des kurzfristig gebundenen Vermögens verändert. Der Wert des langfristig gebundenen Vermögens reduzierte sich wegen der unveränderten Finanzanlagen aufgrund der Abschreibungen auf TEUR 3.735 (Vj. TEUR 3.753), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nahmen um TEUR 595 auf TEUR 7.821 zu, gleichzeitig haben die liquiden Mittel um TEUR 496 auf TEUR 3.008 abgenommen. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 25,6 Prozent nach 25,9 Prozent im Vorjahr.
Die Eigenkapitalquote beträgt 94,0 Prozent nach 94,6 Prozent im Vorjahr. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen ist wegen notwendigen Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen um TEUR 63 höher ausgefallen (Vj. TEUR 570).
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Die im Prognosebericht für den Nucletron-Konzern beschriebenen Erwartungen wirken sich maßgeblich auch auf die Geschäftsentwicklung der Nucletron Electronic AG als Konzernmuttergesellschaft aus.
Die wesentlichen Chancen und Risiken der Nucletron Electronic AG als Konzernmuttergesellschaft leiten sich von den Chancen und Risiken ihrer operativen Tochtergesellschaften ab. Die Nucletron Electronic AG ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Weitere Informationen finden sich im Prognose-, Chancen- und Risikobericht.
5. Nachtragsbericht
Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag 2015 und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses der Nucletron Electronic AG sind keine berichtsrelevanten Ereignisse eingetreten.
6. Prognose, Chancen- und Risikobericht
Prognosebericht
Dieser Prognosebericht berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannt waren und die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns beeinflussen können.
Geschäftspolitik und Strategie
Nucletron hält auch für 2016 und die Folgejahre an seiner Geschäftspolitik und Strategie fest, durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, der Erschließung neuer Absatzmärkte sowie durch das Produktportfolio ergänzende Akquisitionen ihre Marktposition auszubauen. Mit seiner soliden Bilanzstruktur sieht sich Nucletron gut positioniert, die Strategie erfolgreich umzusetzen.
Absatzmärkte und Produkte
Der Nucletron-Konzern erwirtschaftet rund 83 Prozent seiner Umsätze in Deutschland, der Rest wird überwiegend im europäischen Ausland generiert. Der Nucletron-Konzern hält an seiner langfristigen Wachstumsstrategie fest; wir wollen sowohl in neuen als auch in den Märkten wachsen, in denen Nucletron bereits vertreten ist und starke Positionen besetzt. Dazu zählen vor allem Anwendungsgebiete in der Kommunikations- und Übertragungstechnik sowie der Wärmebeherrschung. Die künftige Entwicklung des Nucletron-Konzerns wird wesentlich von dem Abschluss neuer Liefervereinbarungen, den Eigenproduktinnovationen und der Erschließung neuer Märkte, auch international, angetrieben. Nucletron bieten sich Wachstumsmöglichkeiten außerhalb Deutschlands im Wesentlichen durch den Vertrieb ihrer Eigenprodukte. Auf dem Gebiet der Wärmebeherrschung und Silikone bieten sich der Gruppe gegebenenfalls auch Chancen in der Automobilindustrie. Die innerhalb des Konzerns vorhandenen Fertigungskapazitäten werden den Markterfordernissen ständig angepasst und neu ausgerichtet.
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Das langsame Wirtschaftswachstum der Schwellenländer und insbesondere Chinas belastet auch den Ausblick auf das Jahr 2016. Es wird erwartet, dass das weltweite BIP um 2,9 Prozent wachsen wird. Die Konjunktur in der Europäischen Union wird im laufenden Jahr seine moderate Entwicklung fortsetzen, wobei Italien und Frankreich wieder zu den am schwächsten wachsenden großen Volkswirtschaften gehören und Spanien sowie das Vereinigte Königreich das stärkste Wachstum ausweisen werden. Die Erholung dürfte sich dank einer steigenden Inlandsnachfrage infolge geringerer Kosten für Energie und Öl sowie der weiteren Lockerung der Geldpolitik durch die EZB fortsetzen. Die deutsche Volkswirtschaft wird voraussichtlich von der anhaltenden Erholung in Europa profitieren und es wird ein Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent prognostiziert. Als wesentliche Wachstumstreiber fungieren hier eine hohe Inlands- und private Konsumnachfrage, zusammen mit einem stabilen Arbeitsmarkt sowie steigenden Staatsausgaben.
Entwicklung des Nucletron-Konzerns
Eine Prognose für 2016 ist mit Unsicherheiten versehen, die einen erheblichen Einfluss auf die prognostizierte Umsatz- und Ergebnisentwicklung haben können. Entscheidend wird sein, wie sich das Geschäft in Deutschland und mit den Eigenprodukten der Nucletron Gruppe entwickelt. Geopolitische Einflüsse können im Bereich der Eigenprodukte in den übrigen Märkten die Wachstumspotenziale stark beeinträchtigen. Der Vorstand verfolgt deshalb kontinuierlich die aktuellen Entwicklungen im Euroraum, um bei Anzeichen für eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage schnell und konsequent – gegebenenfalls mit weiteren Kostensenkungsmaßnahmen – reagieren zu können.
Nucletron prüft auch 2016 alle Tätigkeiten und Aktivitäten der Gruppe im Hinblick auf Ergebnisbeitrag und Optimierungspotenzial. Der Nucletron-Konzern wird eine zurückhaltende Ausgabenpolitik verfolgen und in Sachen Investitionen die Schwerpunkte auf Projekte, Bereiche und Regionen setzen, die mittelfristig die besten Wachstumsaussichten versprechen. So sollen zum Beispiel durch den sukzessiven Ausbau des Vertriebs Marktchancen erschlossen werden.
Der Nucletron-Konzern strebt im Geschäftsjahr 2016 ein Umsatzwachstum bei einem leichten Anstieg des EBIT, der EBIT-Rendite und des Konzernergebnisses an. Auf Basis der Jahresplanung soll sich das Wachstum aus einem steigenden, wiederkehrenden Geschäft, dem Anlauf neuer Projekte insbesondere im Geschäftsbereich Schutztechnik sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte durch eine Verstärkung der Vertriebsaktivitäten ergeben. Die prognostizierte Ertragsverbesserung beruht im Wesentlichen auf einem wachsenden Umsatzanteil von Produkten aus Eigenfertigung bei einer gleichzeitigen Verbesserung der Beschaffungskonditionen. Die Entwicklung der EBIT-Rendite ist abhängig vom Verlauf der Umsatz- und EBIT-Entwicklung:
· Verläuft die Entwicklung parallel, bleibt die EBIT-Rendite unverändert.
· Bei einer im Vergleich zum EBIT stärkeren Umsatzentwicklung fällt die EBIT-Rendite,
· bei einer im Vergleich zum EBIT schwächeren Umsatzentwicklung steigt die EBIT-Rendite.
Der Beitrag aus dem Geschäftsbereich Schutztechnik dürfte dabei wesentlich stärker ausfallen, als das im Geschäftsbereich Leistungselektronik generierte Wachstum.
Chancen- und Risikobericht
Risiken sind alle Ereignisse und möglichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die sich negativ auf die Erreichung unserer Unternehmensziele auswirken können. Die meisten Risiken bergen nach Ansicht des Managements gleichzeitig auch Chancen, die zum Vorteil der Gesellschaft genutzt werden können. Der Nucletron-Konzern ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Die Chancen wahrzunehmen und dabei gleichzeitig die Risiken zu begrenzen ist unsere dringlichste Aufgabe.
Dem Vorstand sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes außer den genannten Risiken, keine weiteren, den Bestand der Gesellschaft gefährdenden, Risiken bekannt. Die nachfolgend geschilderten Risiken besitzen in ihrer Aussage für beide Geschäftsbereiche Gültigkeit.
Risikomanagement
Zur Identifizierung, Überwachung und Steuerung sämtlicher bestandsgefährdender Risiken dient ein einheitliches Risikomanagementsystem. Dessen Aufgabe ist es, die Gefährdung durch zukünftige Ereignisse zu erkennen und notwendige Schritte zu einer angemessenen Bewältigung einzuleiten. Nach Ansicht des Vorstands können mit diesem Risikofrüherkennungssystem sämtliche wesentlichen und bestandsgefährdenden Risiken angemessen identifiziert werden. Risikobewertungen finden mindestens im Rahmen der jährlich mehrmals stattfindenden Vorstandssitzungen statt. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr gab es nicht.
Das vorhandene Kontroll- und Risikomanagementsystem wurde im Geschäftsjahr auf seine Funktionsfähigkeit beobachtet und von der Unternehmensführung eingesetzt. Risiken werden in vorgeschriebenen Perioden von den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften identifiziert und beurteilt. Um unsere Risiken zu messen und zu überwachen, bedienen wir uns einer Reihe festgelegter Verfahren. Dazu gehören neben einer regelmäßigen internen detaillierten Monatsberichtserstattung an Aufsichtsrat und Vorstand, regelmäßige gemeinsame Treffen der Geschäftsführer der deutschen Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand. Dabei wird neben den Veränderungen von operativen Risiken und des geschäftlichen Umfeldes insbesondere über Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen berichtet. Unterstützt wird dieser Prozess durch Wettbewerbs- und Marktanalysen. So halten wir nicht nur die Risiken im operativen Geschäft, sondern auch offene Währungs- und Zinsrisiken unter Kontrolle. Um die Risiken, denen wir ausgesetzt sind, zu messen, zu überwachen und zu kontrollieren, bedienen wir uns einer Reihe von Management- und Kontrollsystemen, darunter ein konzernweites Planungs- und Berichtswesen. Unser internes Kontrollsystem ist so ausgelegt, dass der Konzernabschluss IFRS entspricht und dementsprechend ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wiedergegeben wird, das mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Im Rahmen unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems werden Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über Risiken informiert.
Durch die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten unser Geschäft, die Finanzausstattung und die Ergebnisse beeinträchtigt werden. Diese Risiken sind nicht die einzigen, denen wir ausgesetzt sind. Zusätzliche Risiken, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kennen oder die wir derzeit für unwesentlich halten, könnten unser Geschäft ebenfalls beeinflussen. Wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen.
Chancenmanagement
Ziel des Chancenmanagements ist das frühzeitige Erkennen, Beurteilen und Managen zukünftiger Erfolgspotentiale sowie die Ergreifung passender Maßnahmen zur Umsetzung neuer Strategien und Innovationen. Die Identifikation und Nutzung von Chancen ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Wesentliche Instrumente des Steuerungs- und Überwachungssystems sind:
· Vorstandssitzungen, auch gemeinsam mit dem Aufsichtsrat,
· Strategie- und Jahresplanung,
· Monats- und Quartalsberichterstattung,
· Produktions- und Kapazitätsplanung.
Chancen und Risiken
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen in der Chancen- und Risikostruktur. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 bestehen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Nucletron-Konzerns haben könnten.
Finanz- und Konjunkturkrise
Die Finanz- und Konjunkturkrise kann sich negativ auf das Investitionsverhalten von einzelnen Kundengruppen und der öffentlichen Hand auswirken. Dieses Risiko hat aufgrund aktueller Entwicklungen bezüglich der von der Finanz- und Staatsschuldenkrise betroffenen Länder sowie geopolitischen Konflikten weiterhin Bestand. Ein weiteres Andauern oder eine Verschärfung der Krise und der daraus resultierenden Verunsicherungen und erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten können zu Kürzungen bzw. einem Aufschieben und gegebenenfalls bis zu einem Stopp der Investitionsausgaben bei unseren Kunden führen.
Markt- und Vertriebsrisiko
Volatilität und zyklisches Nachfrageverhalten kennzeichnen den Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme. Die Nachfrage hängt von den konjunkturellen Schwankungen der Weltwirtschaft ab, wobei zum derzeitigen Zeitpunkt in 2016 von einem deutlichen Wachstum ausgegangen werden kann. Die Schwankungen bei Energie- und Materialkosten aufgrund aktueller Ereignisse sowie die noch immer hohe Volatilität der Wechselkurse werden die Märkte in ihrer Entwicklung weiterhin beeinträchtigen.
Unsere Kunden sind teilweise selbst in zyklischen Branchen tätig und ihr Bedarf an elektronischen Bauelementen, Modulen und Systemen schwankt in starker Abhängigkeit von der Entwicklung ihrer eigenen Märkte, was eine zuverlässige Prognose künftiger Umsatzvolumina und Verkaufspreise äußerst erschwert. Die Absatzmöglichkeiten für unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme sind wesentlich von der Freigabe entsprechender Bundesmittel abhängig; über den Zeitpunkt kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Der Nucletron-Konzern ist überwiegend in Märkten aktiv, die durch hohes Innovationstempo und schnellen technologischen Wandel gekennzeichnet sind. Daher besteht grundsätzlich das Risiko, dass auf neue Marktentwicklungen bzw. Technologien nicht schnell genug reagiert werden kann und Marktanteile an den Wettbewerb verloren gehen könnten. Außerdem besteht die Gefahr der Verlagerung weiterer Produktionsstätten durch unsere Abnehmer ins Ausland.
Das Vertriebsrisiko wird durch die Jahresplanung der einzelnen Tochtergesellschaften begrenzt und durch unser monatliches Berichtssystem vom Aufsichtsrat und Vorstand überprüft. Die Vertriebsaktivitäten sollen für Eigenprodukte bzw. Systemlösungen intensiviert werden. Die personelle Erweiterung des Vertriebs und die Erschließung neuer Märkte im Ausland sollen den Konzern insgesamt auf eine breitere Basis stellen und von einzelnen Kunden oder Märkten unabhängiger machen.
Risiken bei den Beschaffungsverträgen
Unser größtes Risiko sind die kurzen Laufzeiten der Beschaffungsverträge mit den Lieferanten unserer Tochtergesellschaften. Durch die Erweiterung des Vertriebsspektrums und den Aufbau neuer Lieferantenbeziehungen will man dieses Risiko zukünftig mindern. Der Umsatzanteil an Eigenprodukten betrug 10,7 Prozent, im Vorjahr 11,7 Prozent.
Währungsrisiken
Der Euro hat im Jahresverlauf 2015 gegenüber unserer wichtigsten Handelswährung dem US-Dollar um 10,3 Prozent an Wert verloren, diese Entwicklung hat sich über den Bilanzstichtag hinaus stabilisiert. Sollte der Euro insbesondere gegenüber dem US-Dollar weiter an Wert verlieren, könnte für den Nucletron-Konzern höhere Einkaufspreise bedeuten, gleichzeitig würde jedoch im Geschäftsbereich Leistungselektronik die absolute Marge bei den in US-Dollar fakturierten Aufträgen sowie der Auftragsbestand wertmäßig steigen.
Das Fremdwährungsrisiko wird innerhalb der Unternehmensgruppe durch Handelsgeschäfte, deren Einkaufs- und Verkaufspreise auf die gleiche Währung lauten, sowie bei Bedarf durch Derivatgeschäfte am Finanzmarkt gemindert.
Liquiditäts- und Ausfallrisiken
Aufgrund eines konsequenten Kreditlinienmanagements und einer stetigen Bonitätsüberwachung konnten Ausfallrisiken in der Vergangenheit vermieden werden. Die Liquiditätslage des Konzerns wird einer regelmäßigen Betrachtung und Planung unterzogen.
Personalrisiken
Unser Erfolg hängt von dem umfassenden Wissen, der langjährigen Erfahrung und der dauerhaften Mitwirkung unserer Mitarbeiter ab, die zum Teil kurzfristig nur sehr schwer ersetzt werden können. Durch fortwährende Maßnahmen versucht der Nucletron-Konzern die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und weiter auszubauen. Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße davon ab, dass wir auch künftig in der Lage sind, qualifizierte Fachkräfte einzustellen und zu integrieren, Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden und das Mitarbeiter-Know-how an sich ändernde Markterfordernisse anzupassen. Im Bedarfsfall werben wir erfahrene und hochqualifizierte Ingenieure, Vertriebsmitarbeiter und Führungskräfte an.
IT Risiken
Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb des Unternehmens hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme sowie der ausfallsicheren Vernetzung der einzelnen Unternehmenseinheiten ab. Aufgrund des daraus resultierenden Risikopotentials genießt deshalb bei der Nucletron Electronic AG die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement seit Jahren höchste Priorität. Aufgrund der verteilten Standortstruktur des Unternehmens und der zentralen Datenhaltung wirken sich Verbindungsausfälle negativ auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassungen aus. Diesem Risiko wird durch die Nutzung nicht öffentlicher Netze, verschlüsselter Verbindungen sowie die Einführung redundanter Datenleitungen unterschiedlicher Provider gezielt entgegengewirkt. Die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit wird durch vertraglich vereinbarte Servicemerkmale und durch die Verwendung von Komprimierungstechniken unterstützt. Vor allem für die geschäftskritischen Bereiche werden hochverfügbare Server mit weitreichenden Redundanzen verwendet. Zur Vermeidung von Datenverlusten werden tägliche Sicherungen der Produktivsysteme durchgeführt. Für die geschäftskritischen Daten ist darüber hinaus eine kontinuierliche Spiegelung implementiert. Sollte es trotz der Vorkehrungen zu schwerwiegenden Störungen kommen, ist der Wiederanlauf der Systeme innerhalb tolerierbarer Ausfallzeiten garantiert. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar, sollen aber durch das Server-Hosting in einem Rechenzentrum weiter minimiert werden.
Chancen
Die wesentlichen Chancen des Nucletron-Konzerns sind untrennbar mit den genannten Risiken verbunden. Neben den allgemein gültigen Chancen unternehmerischer Tätigkeit ergeben sich für uns Chancen vor allem aus den Forderungen nach immer effizienteren Möglichkeiten der Wärmebeherrschung sowie im zukunftsträchtigen Markt regenerativer Energien. Diese Form der Energiegewinnung gewinnt aufgrund der steigenden Rohölpreise und der politischen Unsicherheit in einem Großteil der wichtigsten Erzeugerländer sowie der Infragestellung der friedlichen Nutzung der Kernspaltung weiter an Bedeutung. Unser Geschäftsbereich Leistungselektronik ist in diesem Markt mit seinen Elektromechanik-Produkten außerordentlich gut aufgestellt.
Auch die Wärmebeherrschung ist ein allgegenwärtiges Thema in der Elektro- und Elektronikindustrie. Eine effiziente Wärmeableitung ist im Hinblick auf Wirkungsgrad und Lebensdauer bei immer kleineren Baugrößen unerlässlich. Die von uns vertriebenen wärmeleitfähigen Folien sind universell einsetzbar, Platz sparend, effektiv sowie kostengünstig und in der Medizin- und Analysetechnik, Kommunikationstechnik, Industrieelektronik und Automobilindustrie verwendbar. Wir erachten die Wärmebeherrschung als einen Zukunftsmarkt.
Im Geschäftsbereich Schutztechnik sehen wir die besten Wachstumschancen auf dem Gebiet der Kleb- und Dichtstoffe sowie im forcierten Vertrieb von kundenspezifischen Produkten oder Systemlösungen in Eigenfertigung.
Gesamtrisikoeinschätzung
Eine Zusammenfassung der Einzelrisiken aller Unternehmensbereiche und -funktionen ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Bezogen auf die Gesamtanzahl der Risiken, welche einen wesentlichen Einfluss auf den Nucletron-Konzern haben könnten, ergaben sich nur marginale Veränderungen bezüglich deren Eintrittswahrscheinlichkeit und/ oder der finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Vorjahr. Die Folgen der Finanz- und Konjunkturkrise in Europa, das zyklische Nachfrageverhalten am Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme sowie die kurzen Laufzeiten unserer Beschaffungsverträge bilden nach wie vor den Schwerpunkt der Risiken.
7. Bericht zum internen Kontroll- und RisikomanagementsystemAngaben gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB
Einführung
Gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB ist die Nucletron Electronic AG verpflichtet, im Lagebericht für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr die Hauptmerkmale seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems zu beschreiben.
Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind
· zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,
· zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie
· zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahres- bzw. Konzernabschluss erstellt wird.
Beschreibung des internen Kontrollsystems
Die Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und die Erstellung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften finden zentral bei der Nucletron Electronic AG in München in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros statt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.
Information
Die Nucletron Gruppe nutzt ein ERP-System (Enterprise Resource Planning) in Verbindung mit einer modernen Analyse- und Darstellungs-Software, mit denen Informationen sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen als auch für Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht werden.
Kontrollmaßnahmen
Die Gesellschaft hat Kontrollmaßnahmen implementiert, die auf den folgenden allgemeinen Grundsätzen beruhen:
· Kontrollmaßnahmen beruhen auf Richtlinien und Verfahrensvorgaben, einschließlich einer allgemeinen Vollmachts- und Unterschriftenregelung, die für alle Abläufe gilt und Vollmachts- und Genehmigungsstufen festlegt.
· Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen.
· Verantwortlichkeiten werden, wo immer möglich, getrennt (Vieraugenprinzip).
· Geschäftsvorfälle sind so weit wie möglich zu dokumentieren.
· Informationssysteme werden durch Zugriffsberechtigungen auf verschiedenen Ebenen gesichert.
Kontrollmaßnahmen bestehen sowohl in Form von Vorabkontrollen zur Vermeidung von Fehlern und Falschdarstellungen als auch aus Kontrollen im Nachhinein zur Aufdeckung bereits geschehener Fehler.
8. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Darüber hinaus verwendet der Nucletron-Konzern im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.
9. Übernahmerelevante Angaben Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB
Gezeichnetes Kapital
Am 31. Dezember 2015 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 2.804.342,00 EUR, eingeteilt in 2.804.342 stimmberechtigte nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 EUR. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus der Vereinbarung zwischen Aktionären ergeben könnten.
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen
Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen der Übertragung der Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 28 Satz 1 des WpHG Anwendung findet. Nach dieser Regelung besteht das Stimmrecht aus Aktien, die einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der §§ 21 und 22 WpHG zuzurechnen sind, für die Zeit nicht, in der die Mitteilungspflichten gegenüber der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG nicht erfüllt werden.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital
Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen an ihrem Grundkapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, gemäß § 21 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) gemeldet worden:
| · Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, Deutschland | Anteilsbesitz größer 75 Prozent |
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten
Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind
Nach Kenntnis des Vorstands üben die Mitarbeiter, die Aktien der Gesellschaft halten, ihre Stimmrechte unmittelbar aus.
Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen
Die Ernennung und Abberufung des Vorstands regelt der § 84 Aktiengesetz in Verbindung mit § 85 Aktiengesetz, wonach der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre bestellt. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Ernennung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands festlegt.
Satzungsänderungen sind entsprechend § 179 und § 133 Aktiengesetz geregelt. In Absatz 1 des § 179 ist festgelegt, dass jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Der Absatz 2 bestimmt, dass der Beschluss der Hauptversammlung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, bedarf. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen.
In der Satzung der Nucletron Electronic AG sind keine anderen Kapitalmehrheiten oder sonstige Erfordernisse vorgesehen.
Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien
Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnis zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand berechtigt bis zum 15. Juli 2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.402.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu folgenden Zwecken berechtigt:
· Ausgleich von Spitzenbeträgen;
· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);
· Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);
· Ausgabe von Aktien an strategische Partner;
· Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.
Die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus §§ 71 ff. AktG sowie zum Bilanzstichtag aus der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11. Juli 2014. Der Vorstand ist bis zum 10. Juli 2019 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft beauftragte Dritte ausgenutzt werden.
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Die Ermächtigung enthält auch Festlegungen über den höchsten und niedrigsten Gegenwert, der jeweils gewährt werden darf.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines Angebots zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre an Dritte zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung des Mittelwertes der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Börse München während der letzten fünf Handelstage vor dem Zeitpunkt der Veräußerung um nicht mehr als 5 Prozent.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu folgenden Zwecken zu verwenden:
· als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);
· Verkauf an strategische Partner;
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen
Der Vorstand hat keine Kenntnis von berichtspflichtigen Vereinbarungen.
Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Die Nucletron Electronic AG hat weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit einzelnen Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
10. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex wurden auf der Internetseite der Nucletron unter http://web.nucletron.ag/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.html allgemein zugänglich gemacht.
11. Vergütungsbericht
In unserem Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung unseres Vorstands maßgeblich sind und erläutern die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 11 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von TEUR 3. Zusätzlich erhält der Aufsichtsrat eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von 150,00 EUR je volle 0,01 EUR, um die das Konzernergebnis je Stückaktie im jeweiligen Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, den Betrag von 0,25 EUR übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung darf den Betrag der festen jährlichen Vergütung nicht übersteigen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Vergütung. Die Vergütungen werden in Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. des Vorsitzes während des Geschäftsjahres zeitanteilig berechnet (§ 11 Abs. 3 der Satzung). Darüber hinaus werden den Aufsichtsratsmitgliedern Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum satzungsgemäß fixe und variable Vergütungen. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat belief sich ohne Reisekostenerstattungen in 2015 auf TEUR 12 (Vj. TEUR 12).
Vergütung des Vorstands
Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen.
Während der aktiven Tätigkeit setzt sich die Vorstandsvergütung aus folgenden Komponenten zusammen:
· Zur erfolgsunabhängigen Vergütung gehören ein monatliches Fixgehalt, Zuschüsse zur Sozialversicherung, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit sowie Versicherungsschutz gegen dienstliche und private Haftpflicht- und Unfallschäden.
· Die erfolgsbezogene Barvergütung ermittelt sich aus einem Prozentsatz des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern abzüglich eines Sockelbetrages sowie einer Tantieme, deren Höhe abhängig von erzielten operativen und betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der verbundenen Unternehmen ist.
· Als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2007 Phantom Stock Optionen. Für jedes volle Geschäftsjahr seiner Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft erhält der Vorstand einen Bonus, der auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) der Nucletron Electronic AG umgerechnet wird. Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien ist an die Kursentwicklung der Nucletron Aktie gekoppelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die virtuellen Aktien anhand des aktuellen Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür vorliegen. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht.
Bemessungsgrundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien ist ein Betrag in Höhe von 0,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragssteuern (nach IAS 1) und vor Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (EBTA) abzüglich eines Sockelbetrages von einer Million Euro. Die Anzahl der virtuellen Aktien wird durch Division der Bemessungsgrundlage mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der Nucletron Aktie an den zwanzig Börsentagen, die der Aufsichtsratssitzung folgen, die den Jahresabschluss billigt, ermittelt und wird auf ganze Aktien aufgerundet. Somit erfolgt die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten Aktien erst im Folgejahr.
Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied sehen die derzeitigen Dienstverträge keine Ansprüche auf Leistungen vor. Im Rahmen des Geschäftsführer-Dienstvertrages eines Vorstandes ist eine Zusage für eine Firmenpension beinhaltet, die sowohl eine Alters- als auch eine Hinterbliebenenversorgung umfasst. Die Höhe des Ruhegehalts ist als fixer prozentualer Betrag des pensionsfähigen Gehaltes vereinbart und beträgt aktuell TEUR 59 pro Jahr.
Die Gesamtbarvergütung aller vier Vorstandsmitglieder (Vj. vier) für das Geschäftsjahr 2015 betrug TEUR 686 (Vj. TEUR 708). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 630 (Vj. TEUR 639), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 56 (Vj. TEUR 67) und auf anteilsbasierte Vergütungen TEUR 0 (Vj. TEUR 2).
Den Pensionsrückstellungen für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2015 insgesamt TEUR 28 (Vj. TEUR 32) zugeführt.
Die Rückstellungen für Pensionsansprüche ausgeschiedener Vorstandsmitglieder betrugen zum 31. Dezember 2015 insgesamt TEUR 211 (Vj. TEUR 210). An diesen Personenkreis hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 18 (Vj. TEUR 18) gezahlt.
Die Nucletron Electronic AG hat gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2011 von der Möglichkeit des Opting-Out nach § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und sieht daher von einer individualisierten Veröffentlichung der Vorstandsbezüge ab.
12. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG
Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufgestellt und hierzu folgende Schlusserklärung abgegeben:
"Der Vorstand der Nucletron Electronic AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."
Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und ihr Engagement in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Der Vorstand dankt den Führungskräften für die tatkräftige Unterstützung bei der Erfüllung unserer Konzernziele.
München, den 14. März 2016
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender
gez. Alfred Krumke, Vorstand
gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand
gez. Robert Tittl, Vorstand
Bilanz zum 31. Dezember 2015
AKTIVA
| EUR | 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 851.387,81 | 873 | |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.200,00 | 0 | |
| 854.587,81 | 873 | ||
| II. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.274.900,73 | 2.275 | |
| 2. Beteiligungen | 15.180,39 | 15 | |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 589.837,88 | 590 | |
| 2.879.919,00 | 2.880 | ||
| 3.734.506,81 | 3.754 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 7.778.335,91 | 7.213 | |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 43.355,24 | 13 | |
| 7.821.691,15 | 7.226 | ||
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 3.007.824,98 | 3.503 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.430,00 | 2 | |
| 14.565.452,94 | 14.485 | ||
| PASSIVA | |||
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.804.342,00 | 2.804 | |
| II. Kapitalrücklage | 347.381,40 | 347 | |
| III. Gewinnrücklagen | 615.645,94 | 616 | |
| IV. Gewinnvortrag | 9.380.624,52 | 9.113 | |
| V. Jahresüberschuss | 538.724,11 | 829 | |
| 13.686.717,97 | 13.709 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 210.550,00 | 210 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 35.824,00 | 34 | |
| 3. sonstige Rückstellungen | 386.241,36 | 326 | |
| 632.615,36 | 570 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.241,49 | 15 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 138.142,42 | 141 | |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern: EUR 94.118,55 (Vj. TEUR 50) | 95.735,70 | 50 | |
| 246.119,61 | 206 | ||
| 14.565.452,94 | 14.485 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015
| EUR | 2015 EUR |
2014 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. sonstige betriebliche Erträge | 439.988,82 | 449 | |
| 2. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 127.856,62 | 139 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 32.045,14 | 15 | |
| davon für Altersversorgung: EUR 25.405,16 (Vj. TEUR 7) | |||
| 159.901,76 | 154 | ||
| 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 22.414,09 | 23 | |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen | 349.060,86 | 331 | |
| davon Währungskursverluste: EUR 0,00 (Vj. TEUR 0) | |||
| 5. Erträge aus Beteiligungen | 10.975,88 | 6 | |
| 6. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 690.409,71 | 827 | |
| 7. Erträge aus anderen Wertpapieren | 301,55 | 0 | |
| 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 253.642,36 | 401 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 235.218,84 (Vj. TEUR 401) | |||
| 9. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 55.424,23 | 0 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 8.238,11 | 10 | |
| davon aus der Aufzinsung: EUR 8.238,11 (Vj. TEUR 10) | |||
| 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 800.279,27 | 1.165 | |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 257.498,90 | 332 | |
| 13. sonstige Steuern | 4.056,26 | 4 | |
| 14. Jahresüberschuss | 538.724,11 | 829 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2015
Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.
Aufgrund ihrer Börsennotierung am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gilt die Gesellschaft als eine große Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 3 S. 2 HGB i.V.m. § 264d HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.
Das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 33 Jahren linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Grundlegende Annahmen der Berechnung sind der Zinssatz von 3,94 Prozent, die Lohn- und Gehaltsdynamik sowie die Rentendynamik von 0 Prozent, die Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0 Prozent sowie die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln 2005 G.
Die Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt für die Organschaft auf der Ebene der Gesellschaft als Organträger. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge aller in die Organschaft einbezogenen Unternehmen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Auf die Aktivierung einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird verzichtet.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Finanzanlagen
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Nucletron Electronic AG zum 31. Dezember 2015 gem. § 285 Nr. 11 HGB stellt sich wie folgt dar:
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital 31.12.2015 TEUR |
Jahresergebnis 2015 TEUR |
|---|---|---|---|
| Nucletron Technologies GmbH, München 1) | 100 | 383 | 0 |
| HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim 1) | 100 | 26 | 0 |
| NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München 1) | 100 | 288 | 0 |
| Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München 1) | 100 | 51 | 0 |
| SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim 1) | 100 | 282 | 0 |
1) Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der Nucletron Electronic AG nach dem Grundsatz der Vollkonsolidierung – die Jahresergebnisse sind jeweils nach Ergebnisabführung
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristige Darlehen und Forderungen aus den Ergebnisabführungen.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Zum 31. Dezember 2015 bestand das Grundkapital aus 2.804.342 Stück nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 1. Mai 1987 am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gehandelt.
Am Grundkapital der Nucletron Electronic AG hält die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, mehr als 75 Prozent. Sie hat am 26. September 2003 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH am 24. September 2003 die Schwelle von 75 Prozent der Stimmrechte an der Nucletron Electronic AG überschritten hat.
Genehmigtes Kapital
Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Nucletron Electronic AG ist der Vorstand gemäß § 202 AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15. Juli 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.402.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
· zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet;
· zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);
· zur Ausgabe von Aktien an strategische Partner;
· bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage stammt aus Agiobeträgen im Rahmen der in 2003 durchgeführten Kapitalerhöhung.
Eigene Aktien
Die Hauptversammlung vom 11. Juli 2014 hat die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, sofern die gesetzlich vorgesehene Rücklage für eigene Anteile gebildet werden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt bis 10. Juli 2019 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Zusammen mit bereits erworbenen Aktien dürfen nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals auf eigene Aktien entfallen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt je nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen(-sbeteiligungen) zu verwenden oder sie an strategische Partner zu veräußern. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen der Nucletron Electronic AG setzen sich wie folgt zusammen:
| 2015 TEUR |
2014 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gesetzliche Rücklage | ||
| 1. Januar/ 31. Dezember | 260 | 260 |
| Andere Gewinnrücklagen | ||
| 1. Januar/ 31. Dezember | 356 | 356 |
| 616 | 616 |
Bilanzgewinn/ Gewinnvortrag/ Gewinnverwendungsvorschlag
Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem im Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Nucletron Electronic AG beträgt zum 31. Dezember 2015 TEUR 9.919 und enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 9.941, der durch die Dividendenausschüttung von TEUR 561 auf TEUR 9.380 gemindert wurde. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, erneut die Ausschüttung eines Teilbetrags von TEUR 561 zu beschließen.
Rückstellungen
Pensionsrückstellung
Die Pensionsrückstellung der Nucletron Electronic AG besteht gegenüber einem ehemaligen Mitglied des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin. Pensionszahlungen wurden in Höhe von TEUR 18 geleistet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die aktienbasierte Vergütung, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Verpflichtungen im Personalbereich sowie ausstehende Rechnungen.
Verbindlichkeitenspiegel
| 31.12.2015 TEUR |
31.12.2014 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12 | 15 |
| - davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 12 | 15 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 138 | 141 |
| - davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 138 | 141 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 96 | 51 |
| - davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 96 | 51 |
| - davon Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren | 0 | 0 |
| - davon aus Steuern | 94 | 50 |
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0 | 0 |
| 246 | 207 |
Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht grundsätzlich nicht dem sich aus dem Ergebnis der Handelsbilanz ergebenden Steueraufwand. Aus der Passivierung der Pensionsrückstellung ergeben sich aktive latente Steuern. Demgegenüber resultieren im Wesentlichen aus der in Handels- und Steuerbilanz abweichenden Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Forderungen und Bankguthaben sowie der unterschiedlichen Bewertungsansätze im Anlagevermögen passive latente Steuern. Der Steuersatz der Gesellschaft beträgt 30,0 Prozent. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Ein Bilanzausweis erfolgt wie im Vorjahr nicht, da insgesamt ein Überhang aktiver Latenzen über die passiven Latenzen besteht. Auf die Aktivierung der sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird verzichtet.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Es bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse der Nucletron Electronic AG.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Versicherungsverträgen von insgesamt TEUR 91 (Vj. TEUR 103).
Aufsichtsrat
Gemäß § 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern.
Diesem gehörten seit der Neuwahl am 15. Juli 2011 an:
· Dr. Dirk Wolfertz, Dipl. Wirtschaftsingenieur Vorsitzender
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien ausländischer Gesellschaften:
Vorsitzender des Verwaltungsrates der 3W Power S.A., Luxemburg (ab Januar 2014)
· Brigitte Luft, Betriebswirtin stellvertretende Vorsitzende
· Norbert Lehmann, Elektroinstallateur Arbeitnehmervertreter
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 vier ordentliche Sitzungen abgehalten.
Vorstand und Vertretung
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied:
· Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender
Weiterhin Geschäftsführer der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, der elektronik-service Bernd Luft GmbH; München, und der Eichhoff Kondensatoren GmbH, Schlitz.
Weitere Mandate:
Mitglied des Verwaltungsrates der 3W Power S.A., Luxemburg (ab Januar 2014)
Zur gemeinschaftlichen Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder waren berechtigt:
· Alfred Krumke, Vertriebsvorstand
Weiterhin Geschäftsführer der SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim
· Ralph Schoierer, Finanzvorstand
Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim
· Robert Tittl, Vertriebsvorstand
Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim
Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die individualisierte Angabe der Vorstandsbezüge nach § 285 Satz 1 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB unterbleibt gemäß § 286 Abs. 5 HGB aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 15. Juli 2011.
Die Bezüge des Vorstands bestehen aus einer Grundvergütung, einem vom Ergebnis abhängigen variablen Teil sowie einer Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von aktienbasierten Vergütungen. Die Nucletron Electronic AG gewährt als aktienbasierte Vergütung einen vom Konzernergebnis abhängigen Bonus, der in virtuelle Aktien umgewandelt wird. Deren Wertentwicklung vollzieht die Kursentwicklung der Nucletron Aktien vollständig nach. Nachdem der Vorstand aus dem Konzern ausgeschieden ist, kann er sich den fortgeschriebenen Wert seiner virtuellen Aktien erstatten lassen.
Die auf Rechnung der Nucletron Electronic AG geleisteten Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf TEUR 129. Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 129, einen erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 0 und auf aktienbasierte Vergütungen TEUR 0. Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2015 gewährten virtuellen Aktien wird erst nach der Bilanzfeststellung genau festgelegt.
Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin betrugen die Bezüge TEUR 18. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2015 auf TEUR 211.
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich satzungsgemäß auf feste Bezüge von TEUR 12 und erfolgsabhängige variable Vergütungsteile von TEUR 0.
Geschäfte mit nahe stehenden Personen
Die folgende Tabelle enthält die Gesamtbeträge aus Transaktionen mit nahe stehenden Personen für das betreffende Geschäftsjahr:
| Nahe stehende Personen | Erlöse aus Verkäufen bzw. Leistungen an nahe stehende Personen TEUR |
Käufe von Waren bzw. Bezug von Leistungen von nahe stehenden Personen TEUR |
Von nahe stehenden Personen geschuldete Beträge TEUR |
Nahe stehenden Personen geschuldete Beträge TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Personen in Schlüsselpositionen des Konzernmanagements | 2015 | - | 129 | 1 | 158 |
| (2014) | - | (129) | (1) | (158) | |
| Mitglieder des Aufsichtsrats | 2015 | - | 12 | - | 0 |
| (2014) | - | (14) | - | (0) |
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres 2015 keinen Mitarbeiter.
Honorar des Abschlussprüfers
Für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Nucletron Electronic AG zum 31. Dezember 2015 wurde ein Gesamthonorar von TEUR 47 (Vj. TEUR 46) berechnet.
Derivative Finanzinstrumente
Zum Stichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.
Konzernverhältnisse
Die Gesellschaft ist Konzernmuttergesellschaft der in diesem Anhang aufgeführten Gesellschaften. Sie stellt einen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 für den größten Konzernkreis auf.
Erklärung gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat – als börsennotiertes Unternehmen – für 2015 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und diese den Aktionären auf der Internet-Homepage der Nucletron Electronic AG dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG zum 31. Dezember 2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie sämtliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 14. März 2016
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender
gez. Alfred Krumke, Vorstand
gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand
gez. Robert Tittl, Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2015 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2015 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 10.454,23 | 0,00 | 0,00 | 10.454,23 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.024.112,05 | 0,00 | 0,00 | 1.024.112,05 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.254,89 | 3.730,09 | 3.238,62 | 9.746,36 |
| 1.033.366,94 | 3.730,09 | 3.238,62 | 1.033.858,41 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.872.127,48 | 0,00 | 0,00 | 2.872.127,48 |
| 2. Beteiligungen | 15.180,39 | 0,00 | 0,00 | 15.180,39 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 590.404,11 | 0,00 | 566,23 | 589.837,88 |
| 3.477.711,98 | 0,00 | 566,23 | 3.477.145,75 | |
| 4.521.533,15 | 3.730,09 | 3.804,85 | 4.521.458,39 |
| Aufgelaufene Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2015 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2015 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 10.454,23 | 0,00 | 0,00 | 10.454,23 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 151.134,24 | 21.590,00 | 0,00 | 172.724,24 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.923,89 | 824,09 | 3.201,62 | 6.546,36 |
| 160.058,13 | 22.414,09 | 3.201,62 | 179.270,60 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 597.226,75 | 0,00 | 0,00 | 597.226,75 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 597.226,75 | 0,00 | 0,00 | 597.226,75 | |
| 767.739,11 | 22.414,09 | 3.201,62 | 786.951,58 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 851.387,81 | 872.977,81 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.200,00 | 331,00 |
| 854.587,81 | 873.308,81 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.274.900,73 | 2.274.900,73 |
| 2. Beteiligungen | 15.180,39 | 15.180,39 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 589.837,88 | 590.404,11 |
| 2.879.919,00 | 2.880.485,23 | |
| 3.734.506,81 | 3.753.794,04 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nürnberg, den 20. April 2016
**Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer
gez. Meyer, Wirtschaftsprüferin
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG zum 31. Dezember 2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie sämtliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 14. März 2016
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender
gez. Alfred Krumke, Vorstand
gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand
gez. Robert Tittl, Vorstand
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionäre,
nach der Hauptversammlung 2016 wird der Aufsichtsrat seine Arbeit in personell veränderter Form fortsetzen. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats möchte ich persönlich allen Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren fortwährenden Einsatz für Nucletron Electronic AG und seine Mitarbeiter sowie die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit meinen herzlichen Dank ausdrücken. Ganz besonders danke ich dem bisherigen Aufsichtsratsmitglied Frau Brigitte Luft, die mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung nicht zur Wiederwahl antritt. In diesem Jahr wird ebenfalls der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern neu gewählt.
Im Geschäftsjahr 2015 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und den Corporate Governance Grundsätzen obliegenden Aufgaben und Pflichten, inklusive der Überprüfung der Rechnungslegung der Gesellschaft, mit größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen. Geprägt ist die Arbeit des Aufsichtsrats von einer sehr konstruktiven und sehr transparenten Zusammenarbeit aller Mitglieder. Die gute Zusammenarbeit hat sich im Geschäftsjahr 2015 im Plenum als auch in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt.
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015
Die Arbeit des Aufsichtsrats war geleitet von der strategischen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit mit dem Ziel des Ausbaus von Marktanteilen und der Verbesserung der Kostenstrukturen. Der Aufsichtsrat setzte sich intensiv mit dem aktuellen Geschäftsverlauf auseinander.
Im Berichtszeitraum wurden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats abgehalten, an denen mit Ausnahme der Sitzung vom 3. Juli 2015 alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend waren. Diese waren am 23. März 2015, 27. April 2015, 3. Juli 2015 und 30. November 2015. Zusätzlich wurde am 21. September 2015 wegen der Anforderungen des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst eine außerordentliche, telefonische Aufsichtsratssitzung zur Festlegung der erforderlichen Zielgrößen für Aufsichtsrat und Vorstand abgehalten. Interessenkonflikte lagen bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht vor. Es wurden keine Ausschüsse gebildet.
Im Rahmen der gewohnt engen Zusammenarbeit hat der Vorstand dem Aufsichtsrat in den Sitzungen sowie darüber hinaus regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, telefonisch und in persönlichen Gesprächen über die Lage und Perspektiven, die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Beteiligungsgesellschaften berichtet. Zudem wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand laufend über relevante Entwicklungen informiert und bei wichtigen Entscheidungen eingebunden. Aufgrund der zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion vollumfänglich nachkommen.
Der Aufsichtsrat ist vom Vorstand über die Risikosituation des Unternehmens angemessen informiert worden.
In allen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat folgende Berichte des Vorstands entgegen und erörterte diese eingehend:
· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG inklusive des Berichts über den Markt und Wettbewerb,
· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 2 AktG sowie gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 AktG über den Gang der Geschäfte mit Vorlage des aktuellen Monatsberichts der Nucletron Electronic AG und deren Tochtergesellschaften sowie des Nucletron-Konzerns,
· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 AktG, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen.
Daneben sind folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats hervorzuheben:
· In der Sitzung vom 23. März 2015 wurde der Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG und des Konzerns erörtert und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.
· In der Sitzung vom 27. April 2015 wurde, nach dem Bericht des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG und der Konzernabschluss durch den Aufsichtsrat gebilligt. Des Weiteren erfolgte die Beschlussfassung über die Tagesordnung zur Hauptversammlung.
· Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand in der telefonischen Sitzung vom 21. September 2015.
· In der Sitzung vom 30. November 2015 wurde die Jahresplanung 2016 (Budget), Strategie und die Mittelfristplanung 2017-2018 erörtert.
· Aufsichtsratsangelegenheiten (laufend).
· Vorstandsangelegenheiten (laufend).
· Die Risikosituation des Konzerns (laufend).
· Die Organisation und Restrukturierungsmaßnahmen der Nucletron Gruppe (laufend).
· Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft in den Geschäftsfeldern der Gruppe, gegebenenfalls auch durch externes Wachstum und die Weiterentwicklung der Konzernstrategie (laufend).
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2016. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic AG setzte sich zum 31. Dezember 2015 unter Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwei Mitgliedern der Aktionäre und einem Mitglied der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:
· Herr Dr. Dirk Wolfertz, Vorsitzender
· Frau Brigitte Luft, stellvertretende Vorsitzende
· Herr Norbert Lehmann, Arbeitnehmervertreter
Im Vorstand der Nucletron Electronic AG gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Mitglieder des Vorstands waren am 31. Dezember 2015:
· Herr Bernd Luft, Vorsitzender
· Herr Alfred Krumke
· Herr Ralph Schoierer
· Robert Tittl
Corporate Governance
Seit dem Jahr 2002 ergänzt der Deutsche Corporate Governance Kodex mit Empfehlungen und Anregungen die gesetzlichen Vorschriften. Der Kodex umfasst die gesamte Leitung und Überwachung eines Unternehmens sowie der internen und externen Kontrollmechanismen. Verantwortungsbewusste und transparente Corporate Governance fördert das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Mitarbeiter des Konzerns.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 23. März 2015 ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 24. Juni 2014 gemäß § 161 AktG erneut abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat prüft die Effizienz seiner Tätigkeit fortlaufend und ist der Ansicht, effizient zu arbeiten.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG und den nach § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2015 hat der durch die Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen und erteilte jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Ferner hat der Abschlussprüfer überprüft und festgestellt, dass der Vorstand die ihm gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat. Er hat insbesondere ein angemessenes und den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet, das nach seiner Konzeption und tatsächlichen Handhabung geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Der geprüfte Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG, der geprüfte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der Nucletron Electronic AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2015 als auch der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Abschlüsse und Berichte waren Gegenstand dieser Sitzung und der Abschlussprüfer berichtete direkt und ausführlich über die Ergebnisse seiner Prüfung und über die Prüfungsschwerpunkte und beantwortete alle Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats eingehend.
Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und die ihm vorgelegten Unterlagen gemäß § 171 AktG geprüft. Einwände ergaben sich bei der Prüfung durch den Aufsichtsrat nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG und den Konzernabschluss in seiner bilanzfeststellenden Sitzung gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns nach eigener Prüfung an.
Abhängigkeitsbericht
Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, prüft auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, keine Einwände erhoben.
Dank an Mitarbeiter und Management
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nucletron-Konzerns für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.
Ganz besonders bedanken wir uns auch bei unseren Kunden und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.
München, 25. April 2016
Für den Aufsichtsrat
gez. Dr. Dirk Wolfertz, Aufsichtsratsvorsitzender