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Nucletron Electronic AG — Annual Report 2017
May 22, 2018
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Annual Report
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Publication
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
München
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2017
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017
des Konzerns und der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München
Der Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernlagebericht sind in den nachfolgenden Ausführungen in Anwendung des § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.
Die Tochtergesellschaften Nucletron Technologies GmbH, HVC-Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH werden in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen und machen von der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Die vorgenannten Gesellschaften sind befreit im Sinne von § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB.
1. Grundlagen des Konzerns
Geschäftstätigkeit
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, ist seit dem 1. Mai 1987 ein börsennotiertes Unternehmen und übernimmt als Konzernobergesellschaft Aufgaben der strategischen Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung für alle nachgegliederten Tochterunternehmen. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird, soweit erforderlich, gesondert eingegangen. Ihre Aktien sind am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart notiert. Am 31. Dezember 2017 befand sich ein Stimmrechtsanteil größer 75 Prozent bei der Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich.
Organisation
Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die strategische Ausrichtung fest und verfolgt das Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand.
Organe der Gesellschaft
Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft bestand zum 31. Dezember 2017 aus vier Vorständen.
| Bernd Luft, Ingenieur, Dreieich | Vorstandsvorsitzender | |
| Erstbestellung: | 1998 | |
| Ablauf des Mandats: | 2018 | |
| Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH), Bad Rappenau | Vertriebsvorstand | |
| Erstbestellung: | 2007 | |
| Ablauf des Mandats: | 2018 | |
| Ralph Schoierer, Diplomwirtschaftsingenieur, München | Finanzvorstand | |
| Erstbestellung: | 2007 | |
| Ablauf des Mandats: | 2018 | |
| Robert Tittl, Ingenieur, Kirchseeon | Vertriebsvorstand | |
| Erstbestellung: | 2007 | |
| Ablauf des Mandats: | 2018 |
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft besteht gemäß § 7 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2017:
| Dr. Dirk Wolfertz, Geschäftsführer, Bad Homburg | Vorsitzender |
| Hans Schmidt, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Rastatt | stellvertretender Vorsitzender |
| Petra Köppel, Bürokauffrau, München | Arbeitnehmervertreterin |
Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Konzernstruktur
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, ist das Mutterunternehmen des Nucletron-Konzerns und wurde bereits im Jahr 1954 unter dem Namen Schneider & Co. KG gegründet, bevor etwas mehr als ein Jahrzehnt später die Umbenennung in Nucletron erfolgte. Die Tochtergesellschaften der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft sind die Nucletron Technologies GmbH, München, die HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim, die NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, und unter dieser wiederum die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, sowie die SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist direkt und indirekt zu 100 Prozent an diesen Unternehmen beteiligt; mit Ausnahme der NBL Electronic Beteiligungs GmbH werden alle vorgenannten Unternehmen von zwei Geschäftsführern geleitet und sind operativ tätig. Im Geschäftsjahr 2017 bestanden durchgreifende Ergebnisabführungsverträge zwischen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den zuvor aufgeführten Tochtergesellschaften.
Geschäftsbereiche
Der Nucletron-Konzern entwickelt, fertigt und vertreibt über die operativen Tochtergesellschaften Bauelemente, Geräte und Systeme in den Bereichen Aerospace, Industrieelektronik, Kommunikations- und Übertragungstechnik, Medizin- und Analysetechnik, Mikrowellen- und Abschirmtechnik, Militärtechnik, Photovoltaik, Umwelttechnik sowie Schutztechnik. Mit seinem breit gefächerten Portfolio bietet der Nucletron-Konzern ein umfassendes Produkt- und Leistungsangebot. Der Konzern konzentriert sich auf schnell wachsende und technologisch anspruchsvolle Märkte und lässt sich in zwei wesentliche Segmente gliedern:
· Leistungselektronik
· Schutztechnik
Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Ertrags- und Risikostrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden.
Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektromechanische und elektronische Bauteile und Systeme für den Einsatz in der Automobilindustrie, der Kommunikationstechnik, der Mikrowellentechnik, der Optoelektronik, der Photovoltaik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig.
Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor Überspannungen und gegen Hochfrequenzstörungen sowie Lichtwellenleiterverkabelungssysteme für den Einsatz in der Übertragungstechnik. Der Vertrieb dieser Eigenprodukte wird durch elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller in den Bereichen Automatisierungstechnik, Industrieelektronik, Informations- und Medizintechnik ergänzt. Über die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH werden induktive Bauelemente der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München, exklusiv im Verkehrsbereich und der Militärtechnik vermarktet.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Zur Planung und Steuerung verwendet die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Wesentlichen die folgenden Leistungsindikatoren:
· Umsatzentwicklung
· EBIT-Rendite (EBIT/ Umsatz)
· Betriebsergebnis (EBIT) – Ergebnis vor Zinsen und Steuern
Zur Steuerung und Überwachung der operativen Unternehmensleistung der einzelnen Tochtergesellschaften wird von Nucletron u.a. monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betriebliche Aufwendungen und Betriebsergebnis analysiert und mit der ursprünglichen Planung verglichen. Das Liquiditätsmanagement umfasst eine tägliche Statusermittlung, außerdem erfolgt eine wöchentliche Prognose der Liquiditätsentwicklung.
Eine Planung nach Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung wird auf Geschäftsbereichsebene und im Konzern nicht mehr vorgenommen, da die Aufträge im Nucletron-Konzern in der Regel eine Durchlaufzeit zwischen einer Woche und drei Monaten haben. Der Auftragseingang und Auftragsbestand dient zwar als Indikator für die folgenden Monate, ist aber für die Geschäftsentwicklung des gesamten Geschäftsjahres nur bedingt aussagefähig.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Der Nucletron-Konzern verwendet im Berichtsjahr 2017 erstmalig die Umschlagshäufigkeit der Vorräte als nichtfinanziellen Leistungsindikator gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20. Die Umschlagshäufigkeit der Vorräte ergibt sich aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Vorratsvermögens (Summe Vorräte zum 31.12.2017 und 31.12.2016 geteilt durch Zwei) zu den Umsatzerlösen des Berichtsjahres. Für 2017 betrug der Wert 9,7 (Vj. 8,2) und bedeutet, dass sich das durchschnittliche Vorratsvermögen 9,7-mal umgeschlagen hat. Der Nucletron-Konzern erachtet einen Wert größer 8,0 für die Umschlagshäufigkeit der Vorräte wegen einer Durchlaufzeit der Aufträge von bis zu drei Monaten als angemessene Zielgröße.
2. Wirtschaftsbericht
Gesamt- und Branchenentwicklung
Laut Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Weltwirtschaft 2017 um 3,7 Prozent (Vj. 3,1 Prozent) gewachsen. Für 2018 wird ein weltweites Wachstum von 3,9 Prozent prognostiziert. Für die Eurozone sieht der IWF mit einem Wachstum von 2,2 Prozent und 2,0 Prozent in den nächsten beiden Jahren (nach 2,4 Prozent in 2017) kaum Veränderungen, Deutschland liegt mit einem geschätzten Wachstum von 2,3 Prozent für 2018 etwas unterhalb des Vorjahres (2017: 2,5 Prozent). Im Jahr 2017 wies die deutsche Wirtschaft ein kräftiges Wirtschaftswachstum auf. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wuchs um 2,2 Prozent. Der Umsatz mit elektrotechnischen und elektronischen Produkten und Systemen der deutschen Elektroindustrie ist in 2017 um 7,2 Prozent auf EUR 191,3 Mrd. gestiegen. Der Inlandsumsatz belief sich auf EUR 91,5 Mrd. (+5,4 Prozent) und der Auslandsumsatz auf EUR 99,8 Mrd. (+8,8 Prozent). Mit Partnern aus dem Euroraum gab es einen Anstieg der Geschäfte um 8,8 Prozent auf EUR 36,2 Mrd. und mit Drittländern um 8,9 Prozent auf EUR 63,6 Mrd. Die Gesamtauftragseingänge der deutschen Elektroindustrie lagen im Jahr 2017 9,8 Prozent über ihrem Vorjahreswert; dabei nahmen die Auftragseingänge inländischer Kunden um 8,6 Prozent zu, die Auftragseingänge ausländischer Kunden konnten mit einem Plus von 10,7 Prozent abschließen. (Quelle: ZVEI-Konjunkturbarometer März 2018)
Geschäftsverlauf
Im Folgenden wird der Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns erläutert. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist selbst nicht operativ tätig und erzielt ihre Ergebnisse ausschließlich aus der Ergebnisabführung der Konzernunternehmen. Daher beziehen sich die folgenden Ausführungen im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird gesondert unter Ziffer 4 eingegangen. Die Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns ist 2017 erfreulich verlaufen; Umsatzerlöse und Ergebnis haben das anvisierte Ziel übertroffen. Die Nachfrage nach elektronischen und elektromechanischen Bauelementen, Modulen und Systemen lag im Berichtsjahr über dem Branchendurchschnitt; der Auftragseingang lag nahezu unverändert auf Vorjahresniveau, der Auftragsbestand hat sich im Jahresvergleich leicht erhöht.
Der zunehmende Wettbewerb im Distributionssektor, der Verlust von Absatzmöglichkeiten durch Produktionsverlagerungen ins Ausland bei einem gleichzeitigen Preisverfall im Inland sowie die Budgetierung der Haushalte der Öffentlichen Hand belasteten die Wettbewerbssituation des Nucletron-Konzerns unvermindert. Dieser Situation versucht der Konzern durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, z.B. im Bereich der Wärmebeherrschung, der Kleb- und Dichtstoffe und den Eigenprodukten sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte entgegenzuwirken. Ein signifikantes Umsatzwachstum lässt sich aufgrund der Marktsituation aus eigener Kraft nur langfristig generieren.
Lage
Auftragseingang und Auftragsbestand
Der Konzernauftragseingang lag 2017 bei EUR 17,3 Mio. und hat gegenüber Vorjahr um EUR 2,0 Mio. zugenommen. Der Auftragsbestand blieb nahezu unverändert und verbesserte sich währungsbedingt um 1,2 Prozent auf EUR 7,2 Mio., da ein wesentlicher Anteil des Auftragsbestandes im Geschäftsbereich Leistungselektronik auf US-Dollar lautet und der in Euro umgerechnete absolute Auftragswert zum Stichtag aufgrund der Wechselkursentwicklung EUR/ USD geringer geworden ist. Ein Vergleich der Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung mit der Jahresplanung ist aufgrund der unterschiedlichen Durchlaufzeit der Aufträge im Nucletron-Konzern und auf Geschäftsbereichsebene nur bedingt aussagefähig.
Umsatz
Die Umsatzerlöse des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2017 um 9,9 Prozent (EUR 1,5 Mio.) auf EUR 16,6 Mio. verbessert und liegen über den Planerwartungen, die einen leichten Anstieg vorsahen. Ein Anteil von annähernd 80 Prozent (Vj. 83 Prozent) der Umsatzerlöse wurde dabei im Inland erzielt. In beiden Geschäftsbereichen – Leistungselektronik und Schutztechnik – waren gegenüber Vorjahr Umsatzzuwächse zu verzeichnen.
| Umsatzerlöse (in TEUR) |
2017 | Veränderung | 2016 | Veränderung | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenprodukte | 3.141 | +43,3 % | 2.192 | +42,3 % | 1.540 |
| Fremdprodukte | 13.470 | +4,2 % | 12.927 | +0,2 % | 12.897 |
| Summe | 16.611 | +9,9 % | 15.119 | +4,7 % | 14.437 |
Ertragsstruktur
Die Gesamtleistung des Nucletron-Konzerns stieg um TEUR 1.498 und betrug im Berichtsjahr TEUR 16.598. Der Materialaufwand belief sich auf TEUR 11.435 und lag damit um TEUR 1.297 über dem Vorjahreswert. Der erzielte Rohertrag betrug TEUR 5.163 (Vj. TEUR 4.962) und verbesserte sich um 4,1 Prozent im Vergleich zur Vorperiode. Die Rohertragsquote, bezogen auf die Gesamtleistung, fiel um 1,8 Prozentpunkte auf 31,1 Prozent (Vj. 32,9 Prozent).
Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind von TEUR 2.693 auf TEUR 2.878 gestiegen, das entspricht einer Veränderung von plus 6,9 Prozent. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die Gewährung von außerordentlichen Mitarbeiterboni sowie die Personalentwicklung zurückzuführen.
Der sonstige betriebliche Aufwand ist wegen geringerer Vertriebs- sowie azyklisch anfallenden Repräsentationsaufwendungen um TEUR 105 (-7,6 Prozent) auf TEUR 1.275 gefallen.
Die Kosten-Umsatz-Relation hat sich um 200 Basispunkte verbessert und ist auf 25,0 Prozent gesunken; dies ohne Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von TEUR 74 (Vj. TEUR 70).
Ergebnis
Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 960 nach TEUR 868 im Vorjahr und entspricht unserer Prognose. Die Ergebnisentwicklung kommt im Wesentlichen aus der Rohertragserhöhung von TEUR 201 auf TEUR 5.163 bei einem gleichzeitigen Anstieg der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (TEUR 185) und einem Rückgang des sonstigen betrieblichen Aufwands (TEUR 105). Die EBIT-Rendite beläuft sich auf 5,8 Prozent (Vorjahresvergleichszeitraum 5,7 Prozent) und liegt innerhalb des Planungskorridors. Das EBIT-Ergebnis je Aktie beträgt 0,34 EUR und verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um drei Eurocent.
Das Finanzergebnis wurde durch einen Einzelsachverhalt mit außergewöhnlichen Einfluss auf das Konzernergebnis beeinflusst. Hierbei handelt es sich um den Verkauf einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit einem Gegenwert von TEUR 314.
| Finanzergebnis (in TEUR) |
2017 | Veränderung | 2016 | Veränderung | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinserträge | 34 | +70,0 % | 20 | +5,3 % | 19 |
| Übrige Finanzerträge | 314 | 0 | 0 | ||
| Zinsaufwand | 19 | -24,0 % | 25 | -7,4 % | 27 |
| Finanzergebnis | 329 | -6.680,0 % | -5 | -37,5 % | -8 |
Das Konzernergebnis hat sich in Folge auf TEUR 983 (Vj. TEUR 596) verändert. Die Ertragssteuerquote beträgt 23,7 Prozent (Vj. 30,9 Prozent), da mit dem Beteiligungsverkauf laufende Ertragsteuern von TEUR 5 einhergehen.
Mittelverwendung/ Dividende
Um die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg zu beteiligen, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 6. Juli 2018 für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende von 25 Eurocent je Aktie (Vj. 0,20 €) vorschlagen. In der Dividende von 25 Eurocent ist eine Sonderdividende von 5 Eurocent enthalten.
Geschäftsbereich Leistungselektronik
Der Geschäftsbereich Leistungselektronik konnte trotz seines zyklischen Geschäfts mit zum Teil mehrjährigen und im längerfristigen Rhythmus wiederkehrenden Liefervereinbarungen der Branchenentwicklung folgen. Die Umsatzerlöse der Nucletron Technologies GmbH haben sich im Jahresvergleich um 1,1 Prozent auf EUR 4,2 Mio. (Vj. EUR 4,1 Mio.) verändert, während die Umsätze der HVC-Technologies GmbH um TEUR 942 auf TEUR 3.236 (Vj. TEUR 2.294) gestiegen sind. Die Vorgaben der Jahresplanung konnten in diesem Geschäftsbereich übertroffen werden.
Das Segmentergebnis beträgt TEUR 493 nach TEUR 510 im Vorjahr.
| Leistungselektronik (in TEUR) |
2017 | Veränderung | 2016 | Veränderung | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 7.354 | +16,0 % | 6.340 | +0,6 % | 6.305 |
| Auftragseingang | 7.845 | +24,1 % | 6.324 | -7,0 % | 6.797 |
| Auftragsbestand | 3.655 | +6,3 % | 3.439 | -2,1 % | 3.511 |
Geschäftsbereich Schutztechnik
Der Absatz elektronischer Bauelemente im Geschäftsfeld Industrieelektronik der SINUS Electronic GmbH war wegen des zunehmenden Wettbewerbs bei anhaltendem Preisverfall stark rückläufig und fiel im Berichtsjahr um 16,1 Prozent, während die Umsatzerlöse der selbst produzierten Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme des Geschäftsfelds MIL der SINUS um 43,3 Prozent gesteigert werden konnten. Im Geschäftsfeld Induktive Bauelemente der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH verbesserte sich der Absatz in der Verkehrs- und Militärtechnik im Vergleich zum Vorjahr um 7,0 Prozent. Die Vorgaben der Jahresplanung wurden in diesem Geschäftsbereich übertroffen.
Das Segmentergebnis beträgt TEUR 532 nach TEUR 386 im Vorjahr.
| Schutztechnik (in TEUR) |
2017 | Veränderung | 2016 | Veränderung | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9.257 | +5,4 % | 8.779 | +8,0 % | 8.132 |
| Auftragseingang | 9.410 | +4,6 % | 8.998 | +6,9 % | 8.417 |
| Auftragsbestand | 3.538 | +3,5 % | 3.667 | +6,4 % | 3.448 |
3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und Personal
Die wesentlichen Bilanzkennzahlen des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt entwickelt: Das Eigenkapital erhöhte sich um TEUR 411 auf EUR 10,6 Mio. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Konzernergebnis 2017 in Höhe von TEUR 963 bei einer Dividendenzahlung von TEUR 561 für 2016. Bei einer um TEUR 769 gestiegenen Bilanzsumme in Höhe von EUR 13,9 Mio. (Vj. EUR 13,1 Mio.) verringerte sich die Eigenkapitalquote um 130 Basispunkte auf 76,6 Prozent (Vj. 77,9 Prozent).
Ertragslage
Die Gesamtleistung erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 1.498 auf EUR 16,6 Mio., das entspricht einem Plus von 9,9 Prozent, während die Rohertragsquote um 180 Basispunkte auf 31,1 Prozent (-5,3 Prozent) gefallen ist. Neben dem anhaltenden Preisverfall für aktive und induktive Bauelemente in den Geschäftsfeldern Industrieelektronik und Induktive Bauelemente hatte der Kursanstieg des Euro gegenüber dem US-Dollar nachteilige Auswirkungen auf die Rohertragsquote. Das Ergebnis vor Ertragsteuern mit TEUR 1.289 (Vj. TEUR 863) wurde durch die Auswirkungen des Beteiligungsverkaufs an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wesentlich beeinflusst. Das um diese Auswirkungen (TEUR 314) bereinigte Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR 975 und liegt 13,0 Prozent über den Vorjahreswert von TEUR 863.
Die Personalintensität ist bei um TEUR 185 höheren Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (Vj. TEUR 2.693) um 50 Basispunkte auf 17,3 Prozent der Gesamtleistung gesunken. Das Ergebnis pro Mitarbeiter betrug bei einer Mitarbeiteranzahl von 43 (Vj. 42) verbesserte sich auf TEUR 30 (Vj. TEUR 21).
| Nucletron-Konzern (in TEUR) |
2017 | Veränderung | 2016 | Veränderung | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Auftragsbestand | 7.193 | +1,2 % | 7.106 | +2,1 % | 6.959 |
| Auftragseingang | 17.255 | +12,6 % | 15.322 | 15.329 | |
| Gesamtleistung | 16.598 | +9,9 % | 15.100 | +5,2 % | 14.360 |
| Rohertrag | 5.163 | +4,1 % | 4.962 | +6,4 % | 4.663 |
| EBIT | 960 | +10,6 % | 868 | +1,3 % | 856 |
| EBIT-Rendite | 5,8 % | +0,1 PP | 5,7 % | -0,3 PP | 6,0 % |
| Finanzergebnis | 329 | -6.680,0 % | -5 | -37,5 % | -8 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 1.289 | +49,4 % | 863 | +1,8 % | 848 |
| Konzernergebnis | 983 | +64,9 % | 596 | +1,9 % | 585 |
| Materialintensität (von Gesamtleistung) | 68,9 % | +1,8 PP | 67,1 % | -0,4 PP | 67,5 % |
| Personalintensität (von Gesamtleistung) | 17,3 % | -0,5 PP | 17,8 % | -1,3 PP | 19,1 % |
Das EBIT und die EBIT-Rendite lagen innerhalb des Zielkorridors der Jahresplanung und profitierten von der erwarteten Steigerung des Umsatzanteils von Eigenprodukten am Gesamtumsatz.
Finanzlage
Der Nucletron-Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 877 (Vj. TEUR 418) erwirtschaftet. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR 721 (Vj. TEUR 538) und resultiert im Wesentlichen aus dem Kauf von verzinslichen Anleihen. Die Veränderung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ist auf das erzielte Konzernergebnis, die Abnahme der Vorräte, einer Zunahme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Zunahme der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden und geringeren Ertragsteuerzahlungen gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Der Nucletron-Konzern hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Bankverbindlichkeiten zum Abschlussstichtag und verfügt über eine Nettoliquidität (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) von TEUR 3.485 (Vj. TEUR 3.850).
Im Rahmen des zentralen Finanzmanagements erfolgt die Finanzierung des Nucletron-Konzerns über die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, die für diesen Zweck ein konzerninternes Cash-Pooling durchführt um Liquiditätsüberschüsse im Konzern auszunutzen. Der Basiszins der innerhalb des Konzerns gewährten Darlehen ist variabel und orientiert sich am Euribor. Der Nucletron-Konzern verfügte am 31. Dezember 2017 über eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie von TEUR 950, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnte. Damit sind die Hauptziele unseres Finanzmanagements, hohe Finanzkraft und Unabhängigkeit des Nucletron-Konzerns, weiter gesichert.
Die liquiden Mittel werden kurzfristig und risikoarm angelegt. Aufgrund der Bilanzstruktur und der Auftragslage im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses und des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist von einer weiterhin stabilen Lage der Gesellschaft auszugehen.
| Nucletron-Konzern (in TEUR) |
2017 | Veränderung | 2016 | Veränderung | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 877 | +109,8 % | 418 | +241,7 % | -295 |
| Nettoliquidität | 3.485 | -9,5 % | 3.850 | -12,9 % | 4.420 |
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen des Nucletron-Konzerns beträgt TEUR 13.903 nach TEUR 13.134 im Vorjahr. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.011 auf TEUR 2.209 gestiegen. Die Vorräte sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 wegen der bedarfsorientierten Lagerhaltung um 4,1 Prozent auf TEUR 1.679 gesunken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um TEUR 42 auf TEUR 1.400 gegenüber dem Vorjahresstichtag.
Die Eigenkapitalquote ist aufgrund des Konzernergebnisses von TEUR 983 (Vj. TEUR 596) unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung von TEUR 561 und wegen der um TEUR 362 gestiegenen kurzfristigen Schulden um 1,3 Prozentpunkte auf 76,6 Prozent gefallen. Am Bilanzstichtag betrug die Anlagedeckung ohne Berücksichtigung der latenten Steuern 180,6 Prozent, d.h. das Eigenkapital überstieg gemeinsam mit den langfristigen Schulden das Anlagevermögen um 80,6 Prozent (Vj. 103,9 Prozent). Die Anlagenintensität ist mit 47,4 Prozent gegenüber Vorjahr gestiegen (+4,6 Prozentpunkte). Die kurzfristigen Schulden liegen mit TEUR 1.939 über dem Vorjahreswert von TEUR 1.577; die Zunahme beruht im Wesentlichen auf gegenüber dem Vorjahr höheren Rückstellungen für personalbezogene Aufwendungen und sonstige Verbindlichkeiten.
| Nucletron-Konzern (in TEUR) |
2017 | Veränderung | 2016 | Veränderung | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtvermögen (Bilanzsumme) | 13.903 | +5,9 % | 13.134 | +1,0 % | 12.999 |
| Eigenkapitalquote | 76,6 % | -1,3 PP | 77,9 % | -0,5 PP | 78,4 % |
| Anlagendeckung | 180,6 % | -23,2 PP | 203,9 % | -18,1 PP | 222,0 % |
| Anlagenintensität | 47,4 % | +4,6 PP | 42,8 % | +3,3 PP | 39,5 % |
| kurzfristige Schulden | 1.939 | +23,0 % | 1.577 | +6,3 % | 1.483 |
| Reichweite Vorräte (in Tagen) | 37 | -11,9 % | 42 | -16,0 % | 50 |
| Umschlagshäufigkeit Vorräte | 9,7 | +18,3 % | 8,2 | +7,9 % | 7,6 |
Personal
Die Anzahl der Mitarbeiter im Konzern betrug in der Berichtsperiode 43 (Vj. 42). Die Mitarbeiter repräsentieren den Nucletron-Konzern gegenüber Kunden und Lieferanten. Sie tragen unmittelbare Verantwortung für das operative Geschäft. Zur Sicherung der hohen Beratungsqualität und Fachkompetenz finden regelmäßige Schulungen in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und EDV sowie zu den relevanten rechtlichen Vorschriften statt. Die Neueinstellung von qualifizierten Vertriebsmitarbeitern lässt sich an den verschiedenen Standorten des Konzerns unterschiedlich erfolgreich realisieren.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns, vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im Berichtsjahr, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses als stabil. Der Nucletron Gruppe ist es 2017 auf wettbewerbsintensiven Märkten gelungen den Umsatz zu steigern und das Konzernergebnis zu verbessern. Der Konzern profitierte dabei von der Erhöhung des Umsatzanteils mit Eigenprodukten am Gesamtumsatz und der Veräußerung der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Die Finanz- und Kapitalstruktur der Nucletron ist weiterhin sehr solide und das komfortable Liquiditätspolster sowie die gute Eigenkapitalausstattung gibt dem Konzern eine hohe finanzielle Liquidität.
4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
Anders als der Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde liegen, wird der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft mit Sitz in München ist die Konzernobergesellschaft des Nucletron-Konzerns und ist als solche für die strategische Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung sowie das zentrale Finanzmanagement der nachgegliederten Tochterunternehmen zuständig. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften.
Der Geschäftsverlauf der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft entspricht weitgehend dem des Nucletron-Konzerns, welcher im Abschnitt „Geschäftsverlauf“ im Wirtschaftsbericht unter Ziffer 2 ausführlich beschrieben ist.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse von TEUR 416 betreffen fast ausschließlich Erlöse aus Vermietungen und der Weiterbelastung von Aufwendungen für Managementumlagen gegenüber verbundenen Unternehmen und liegen um TEUR 21 über dem Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen wegen der Beteiligungsveräußerung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit TEUR 372 deutlich über Vorjahresniveau (Vj. TEUR 35). Das Ziel einer stabilen Erlösentwicklung wurde damit nicht erreicht.
Der Personalaufwand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft von TEUR 221 (Vj. TEUR 150) stammt aus der Vergütung des Vorstands, die im Bericht über die Vergütung der Organmitglieder unter Ziffer 10 erläutert ist. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft verminderten sich um TEUR 17 von TEUR 314 auf TEUR 297 im Berichtsjahr.
Das Finanzergebnis der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft resultiert aus Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Zinserträgen aus konzerninternen Finanzierungsmaßnahmen und Erträgen aus verzinslichen Anleihen. Es beträgt im Berichtsjahr TEUR 1.015 nach TEUR 989 im Vorjahr. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind im Gegensatz zum Vorjahr Aufwendungen aus Verlustübernahme aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge entstanden. Die erhaltenen Gewinne aus den Ergebnisabführungsverträgen belaufen sich bei der HVC-Technologies GmbH auf TEUR 513 nach TEUR 294 und bei der NBL Electronic Beteiligungs GmbH auf TEUR 332 nach TEUR 269 im Vorjahr. Bei der Nucletron Technologies GmbH entstanden Aufwendungen aus Verlustübernahme von TEUR 40 nach Erträgen von TEUR 205 im Geschäftsjahr 2016.
Die Zinserträge von TEUR 223 stammen überwiegend aus verbundenen Unternehmen (TEUR 177) und haben im vergangenen Jahr wegen gestiegener Erträge aus verzinslichen Anleihen zugenommen. Die Zinsaufwendungen von TEUR 7 sind ausschließlich der auszuweisenden Aufzinsung von Pensionsrückstellungen geschuldet.
| Nucletron Electronic AG (in TEUR) |
2017 | Veränderung | 2016 | Veränderung | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzergebnis | 1.015 | +2,6 % | 989 | +10,9 % | 892 |
| Gewinne aus Ergebnisabführungsverträgen | 846 | +10,3 % | 767 | +11,2 % | 690 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | 40 | 0 | -100,0 % | 55 | |
| Zins- und Beteiligungserträge | 223 | +8,8 % | 205 | -19,3 % | 254 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7 | -12,5 % | 8 | 8 |
Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 325 (Vj. TEUR 281). Der Jahresüberschuss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist von TEUR 647 auf TEUR 931 gestiegen. Das Ziel eines Ergebnisses über Vorjahresniveau, gemäß der Vorjahresprognose, bei einer gleichzeitigen Verbesserung von EBIT und EBIT-Rendite wurde erreicht.
Finanz- und Vermögenslage
Die Veränderungen im Sachanlagevermögen sind auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen, diese betrugen TEUR 24 (Vj. TEUR 23). Die Finanzanlagen haben wegen des Erwerbs von verzinslichen Anleihen bei der gleichzeitigen Veräußerung der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.000 zugenommen und betragen TEUR 4.386. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 7.970 (Vj. TEUR 7.746) resultieren im Wesentlichen aus dem allgemeinen Verrechnungsverkehr mit den verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich in diesem Zusammenhang um TEUR 276 auf TEUR 7.876 erhöht. Die Bilanzstruktur, die Beziehung zwischen dem langfristig gebundenen Vermögen, dem kurzfristig gebundenen Vermögen und den liquiden Mitteln, hat sich im Vorjahresvergleich zugunsten des langfristig gebundenen Vermögens verändert. Der Wert des langfristig gebundenen Vermögens erhöhte sich, im Wesentlichen wegen der Zunahme der Finanzanlagen, auf TEUR 5.197 (Vj. TEUR 4.219), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nahmen um TEUR 224 auf TEUR 7.970 zu. Gleichzeitig haben sich die liquiden Mittel um TEUR 461 auf TEUR 2.093 verringert. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 34,1 Prozent nach 29,1 Prozent im Vorjahr.
Die Eigenkapitalquote beträgt 95,3 Prozent nach 94,8 Prozent im Vorjahr. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen ist wegen erforderlicher Steuerrückstellungen sowie der Neubewertung der Phantom Stock Optionen im Bereich der Rückstellungen für Personalkosten um TEUR 80 höher ausgefallen (Vj. TEUR 562).
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Der Vorstand beurteilt die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum Berichtszeitpunkt als stabil und verweist auf die Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage unter Ziffer 3 und deren Gültigkeit für die Gesellschaft. Die Gesellschaft erwartet im Geschäftsjahr einen stabilen Umsatz und ein, in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften, gleichbleibendes Finanzergebnis.
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Die im Prognosebericht für den Nucletron-Konzern beschriebenen Erwartungen gelten auch für die Geschäftsentwicklung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft. Erwartet die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft einen nahezu gleichbleibenden Umsatz sowie ein, aufgrund der Sondereffekte des Berichtsjahres, um ca. 30 Prozent geringes EBIT bei nahezu gleichbleibender EBIT-Rendite.
Die wesentlichen Chancen und Risiken der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft leiten sich von den Chancen und Risiken ihrer operativen Tochtergesellschaften ab. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Weitere Informationen finden sich im Prognose-, Chancen- und Risikobericht unter Ziffer 5. Die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erfolgt unter Ziffer 6.
5. Prognose, Chancen- und Risikobericht
Prognosebericht
Dieser Prognosebericht berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannt waren und die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns beeinflussen können.
Geschäftspolitik und Strategie
Nucletron hält für 2018 und die Folgejahre an seiner Geschäftspolitik und Strategie fest, durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, der Erschließung neuer Absatzmärkte sowie durch das Produktportfolio ergänzende Akquisitionen ihre Marktposition auszubauen. Mit seiner soliden Bilanzstruktur sieht sich Nucletron gut positioniert, die Strategie erfolgreich umzusetzen.
Absatzmärkte und Produkte
Der Nucletron-Konzern erwirtschaftet rund 80 Prozent (Vj. 83 Prozent) seiner Umsätze in Deutschland, der Rest wird überwiegend im europäischen Ausland generiert. Der Nucletron-Konzern hält an seiner langfristigen Wachstumsstrategie fest; wir wollen sowohl in neuen als auch in den Märkten wachsen, in denen Nucletron bereits vertreten ist und starke Positionen besetzt. Dazu zählen vor allem Anwendungsgebiete in der Kommunikations- und Übertragungstechnik sowie der Wärmebeherrschung, auch in der Automobilindustrie. Die künftige Entwicklung des Nucletron-Konzerns wird wesentlich von dem Abschluss neuer Liefervereinbarungen, den Eigenproduktinnovationen und der Erschließung neuer Märkte, auch international, angetrieben werden. Nucletron bieten sich Wachstumsmöglichkeiten außerhalb Deutschlands im Wesentlichen durch den Vertrieb ihrer Eigenprodukte. Auf dem Gebiet der Wärmebeherrschung und Silikone bieten sich der Gruppe gegebenenfalls auch Chancen in der Automobilindustrie. Die innerhalb des Konzerns vorhandenen Fertigungskapazitäten werden den Markterfordernissen ständig angepasst und neu ausgerichtet.
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Die Konjunkturprognosen für 2018 gehen übereinstimmend von einem weiterhin aufwärtsgerichteten Wachstum der Weltwirtschaft aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem Wachstum der Weltwirtschaft im nächsten Jahr von 3,9 Prozent, welches leicht über dem Wert in 2017 liegt. Vor dem Hintergrund geringer Zinsen und einer expansiven Geldpolitik, den Auswirkungen u.a. des Brexits sowie anstehender Regierungsbildungen in Europa stellt sich die Lage für die Weltwirtschaft volatil und von Ungewissheit geprägt dar. Als positiver Effekt wird erwartet, dass die Steuerreformen der USA bis 2020 einen positiven Einfluss auf das Wachstum der Weltwirtschaft haben werden. Abzuwarten bleiben die Auswirkungen eines möglichen Handelskrieges zwischen den USA sowie China und der EU aufgrund der angekündigten Strafzölle der USA, u.a. auf Stahl und Aluminium.
Durch geldpolitische Maßnahmen wird wohl auch in 2018 versucht werden, die Konjunktur anzuschieben. Die Europäische Zentralbank hat zuletzt das Kaufprogramm für Staatsanleihen bis Ende September 2018 verlängert, allerdings die Investitionssumme auf EUR 30 Mrd. pro Monat halbiert. Aufgrund einer hohen inländischen Nachfrage bei gleichzeitig hohen Exporten wird in der Eurozone mit einem Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP) in 2018 von 2,2 Prozent im Vergleich zu 2,4 Prozent in 2017 gerechnet. In der Januarprognose sagt der IWF für Deutschland im Jahr 2018 ein Wirtschaftswachstum von 2,3 Prozent voraus. Die Deutsche Bundesbank prognostiziert ein reales BIP-Wachstum 2018 in Höhe von 2,5 Prozent für Deutschland.
Die Wachstumsprognose des IWF für die USA liegt für 2018 bei 2,7 Prozent. Für die zweitgrößte Volkswirtschaft China prognostiziert der IWF ein Wachstum von 6,5 Prozent. Des Weiteren wird erwartet, dass die Schwellenländer nach einem Anstieg in 2017 auch in 2018 eine weiterhin starke wirtschaftliche Dynamik aufweisen werden.
Entwicklung des Nucletron-Konzerns
Eine Prognose für 2018 ist mit Unsicherheiten versehen, die einen erheblichen Einfluss auf die prognostizierte Umsatz- und Ergebnisentwicklung haben können. Entscheidend wird sein, wie sich das Geschäft in Deutschland und mit den Eigenprodukten der Nucletron Gruppe entwickelt. Geopolitische Einflüsse können im Bereich der Eigenprodukte in den übrigen Märkten die Wachstumspotenziale stark beeinträchtigen. Der Vorstand verfolgt deshalb kontinuierlich die aktuellen Entwicklungen im Euroraum, um bei Anzeichen für eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage schnell und konsequent – gegebenenfalls mit weiteren Kostensenkungsmaßnahmen – reagieren zu können.
Nucletron prüft auch 2018 alle Tätigkeiten und Aktivitäten der Gruppe im Hinblick auf Ergebnisbeitrag und Optimierungspotenzial. Der Nucletron-Konzern wird eine zurückhaltende Ausgabenpolitik verfolgen und in Sachen Investitionen die Schwerpunkte auf Projekte, Bereiche und Regionen setzen, die mittelfristig die besten Wachstumsaussichten versprechen.
Der Nucletron-Konzern erwartet im Geschäftsjahr 2018 einen im Vergleich zum Vorjahr leicht verbesserten Umsatz und ein gleichbleibendes EBIT bei einer nahezu konstanten EBIT-Rendite. Das Konzernergebnis wird sich wegen der in 2017 erzielten Finanzerträge aus dem Beteiligungsverkauf an einer ausländischen Kapitalgesellschaft voraussichtlich um ca. 30 Prozent verschlechtern. Darüber hinaus erwartet die Nucletron eine Umschlagshäufigkeit der Vorräte von 8,0 bis 8,5 für das Geschäftsjahr 2018. Die beiden Geschäftsbereiche Leistungselektronik und Schutztechnik sollten Umsatz- und Ergebnisbeträge auf Vorjahresniveau beitragen. Ein mögliches über die Planung hinausgehendes Wachstum wird, sofern es denn eintreten sollte, vermutlich ausschließlich im Geschäftsbereich Schutztechnik generiert. Auf Basis der Jahresplanung soll der Ergebnisbeitrag aus dem Anlauf neuer Projekte, insbesondere im Geschäftsbereich Schutztechnik, sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte durch unsere Eigenprodukte resultieren. Das prognostizierte Ergebnis beruht im Wesentlichen auf einem konstanten Umsatzanteil von Produkten aus Eigenfertigung bei gleichbleibenden Beschaffungskonditionen. Die Entwicklung der EBIT-Rendite ist abhängig vom Verlauf der Umsatz- und EBIT-Entwicklung:
· Verläuft die Entwicklung parallel, bleibt die EBIT-Rendite unverändert.
· Bei einer im Vergleich zum EBIT stärkeren Umsatzentwicklung fällt die EBIT-Rendite,
· bei einer im Vergleich zum EBIT schwächeren Umsatzentwicklung steigt die EBIT-Rendite.
Der Beitrag aus dem Geschäftsbereich Schutztechnik dürfte dabei wesentlich stärker ausfallen, als das im Geschäftsbereich Leistungselektronik generierte Wachstum.
Chancen- und Risikobericht
Risiken sind alle Ereignisse und möglichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die sich negativ auf die Erreichung unserer Unternehmensziele auswirken können. Die meisten Risiken bergen nach Ansicht des Managements gleichzeitig auch Chancen, die zum Vorteil der Gesellschaft genutzt werden können. Der Nucletron-Konzern ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Die Chancen wahrzunehmen und dabei gleichzeitig die Risiken zu begrenzen ist unsere dringlichste Aufgabe.
Dem Vorstand sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes außer den genannten Risiken, keine weiteren, den Bestand der Gesellschaft gefährdenden, Risiken bekannt. Die nachfolgend geschilderten Risiken besitzen in ihrer Aussage für beide Geschäftsbereiche Gültigkeit.
Risikomanagement
Zur Identifizierung, Überwachung und Steuerung sämtlicher bestandsgefährdender Risiken dient ein einheitliches Risikomanagementsystem. Dessen Aufgabe ist es, die Gefährdung durch zukünftige Ereignisse zu erkennen und notwendige Schritte zu einer angemessenen Bewältigung einzuleiten. Nach Ansicht des Vorstands können mit diesem Risikofrüherkennungssystem sämtliche wesentlichen und bestandsgefährdenden Risiken angemessen identifiziert werden. Risikobewertungen finden mindestens im Rahmen der jährlich mehrmals stattfindenden Vorstandssitzungen statt. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr gab es nicht.
Das vorhandene Kontroll- und Risikomanagementsystem wurde im Geschäftsjahr auf seine Funktionsfähigkeit beobachtet und von der Unternehmensführung eingesetzt. Risiken werden in vorgeschriebenen Perioden von den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften identifiziert und beurteilt. Um unsere Risiken zu messen und zu überwachen, bedienen wir uns einer Reihe festgelegter Verfahren. Dazu gehören neben einer regelmäßigen internen detaillierten Monatsberichtserstattung an Aufsichtsrat und Vorstand, regelmäßige gemeinsame Treffen der Geschäftsführer der deutschen Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand. Dabei wird neben den Veränderungen von operativen Risiken und des geschäftlichen Umfeldes insbesondere über Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen berichtet. Unterstützt wird dieser Prozess durch Wettbewerbs- und Marktanalysen. So halten wir nicht nur die Risiken im operativen Geschäft, sondern auch offene Währungs- und Zinsrisiken unter Kontrolle. Um die Risiken, denen wir ausgesetzt sind, zu messen, zu überwachen und zu kontrollieren, bedienen wir uns einer Reihe von Management- und Kontrollsystemen, darunter ein konzernweites Planungs- und Berichtswesen. Unser internes Kontrollsystem ist so ausgelegt, dass der Konzernabschluss IFRS entspricht und dementsprechend ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wiedergegeben wird, das mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Im Rahmen unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems werden Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über Risiken informiert.
Folgende Risiken werden vom Risikomanagementsystem aufgrund fehlender Eintrittswahrscheinlichkeiten derzeit nicht betrachtet: Beteiligungsrisiken, Refinanzierungsrisiken, Übernahmerisiken sowie Klima- und Umwelteinflüsse.
Durch die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten unser Geschäft, die Finanzausstattung und die Ergebnisse beeinträchtigt werden. Diese Risiken sind nicht die einzigen, denen wir ausgesetzt sind. Zusätzliche Risiken, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kennen oder die wir derzeit für unwesentlich halten, könnten unser Geschäft ebenfalls beeinflussen. Wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen.
Chancenmanagement
Ziel des Chancenmanagements ist das frühzeitige Erkennen, Beurteilen und Managen zukünftiger Erfolgspotentiale sowie die Ergreifung passender Maßnahmen zur Umsetzung neuer Strategien und Innovationen. Die Identifikation und Nutzung von Chancen ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Wesentliche Instrumente des Steuerungs- und Überwachungssystems sind:
· Vorstandssitzungen, auch gemeinsam mit dem Aufsichtsrat
· Strategie- und Jahresplanung
· Monats- und Quartalsberichterstattung
· Produktions- und Kapazitätsplanung
Chancen und Risiken
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen in der Chancen- und Risikostruktur. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 bestehen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Nucletron-Konzerns haben könnten.
Finanz- und Konjunkturkrise
Die Finanz- und Konjunkturkrise kann sich negativ auf das Investitionsverhalten von einzelnen Kundengruppen und der öffentlichen Hand auswirken. Dieses Risiko hat aufgrund aktueller Entwicklungen bezüglich der von der Finanz- und Staatsschuldenkrise betroffenen Länder sowie geopolitischen Konflikten weiterhin Bestand. Ein weiteres Andauern oder eine Verschärfung der Krise und der daraus resultierenden Verunsicherungen und erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten können zu Kürzungen bzw. einem Aufschieben und gegebenenfalls bis zu einem Stopp der Investitionsausgaben bei unseren Kunden führen.
Markt- und Vertriebsrisiko
Volatilität und zyklisches Nachfrageverhalten kennzeichnen den Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme. Die Nachfrage hängt von den konjunkturellen Schwankungen der Weltwirtschaft ab, wobei zum derzeitigen Zeitpunkt für 2018 von einem moderaten Wachstum ausgegangen werden kann. Die Schwankungen bei Energie- und Materialkosten aufgrund aktueller Ereignisse sowie die noch immer hohe Volatilität der Wechselkurse werden die Märkte in ihrer Entwicklung weiterhin beeinträchtigen.
Unsere Kunden sind teilweise selbst in zyklischen Branchen tätig und ihr Bedarf an elektronischen Bauelementen, Modulen und Systemen schwankt in starker Abhängigkeit von der Entwicklung ihrer eigenen Märkte, was eine zuverlässige Prognose künftiger Umsatzvolumina und Verkaufspreise erschwert. Die Absatzmöglichkeiten für unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme sind wesentlich von der Freigabe entsprechender Bundesmittel abhängig; über den Zeitpunkt kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Der Nucletron-Konzern ist überwiegend in Märkten aktiv, die durch hohes Innovationstempo und schnellen technologischen Wandel gekennzeichnet sind. Daher besteht grundsätzlich das Risiko, dass auf neue Marktentwicklungen bzw. Technologien nicht schnell genug reagiert werden kann und Marktanteile an den Wettbewerb verloren gehen könnten. Außerdem besteht die Gefahr der Verlagerung weiterer Produktionsstätten durch unsere Abnehmer ins Ausland.
Das Vertriebsrisiko wird durch die Jahresplanung der einzelnen Tochtergesellschaften begrenzt und durch unser monatliches Berichtssystem vom Aufsichtsrat und Vorstand überprüft. Die Vertriebsaktivitäten sollen für Eigenprodukte bzw. Systemlösungen intensiviert werden. Die personelle Erweiterung des Vertriebs und die Erschließung neuer Märkte im Ausland sollen den Konzern insgesamt auf eine breitere Basis stellen und von einzelnen Kunden oder Märkten unabhängiger machen.
Risiken bei den Beschaffungsverträgen
Unser größtes Risiko sind die kurzen Laufzeiten der Beschaffungsverträge mit den Lieferanten unserer Tochtergesellschaften. Durch die Erweiterung des Vertriebsspektrums und den Aufbau neuer Lieferantenbeziehungen will man dieses Risiko zukünftig mindern. Der Umsatzanteil an Eigenprodukten betrug 18,9 Prozent, im Vorjahr 14,5 Prozent.
Währungsrisiken
Der Euro hat im Jahresverlauf 2017 gegenüber unserer wichtigsten Handelswährung dem US-Dollar um 13,8 Prozent an Wert gewonnen (EUR/ USD 2017: 1,19930; 2016: 1,05410), diese Entwicklung hat sich über den Bilanzstichtag hinaus stabilisiert. Sollte der Euro insbesondere gegenüber dem US-Dollar weiter an Wert gewinnen, könnte dies für den Nucletron-Konzern geringere Einkaufspreise bedeuten, gleichzeitig würde jedoch im Geschäftsbereich Leistungselektronik die absolute Marge bei den in US-Dollar fakturierten Aufträgen sowie der Auftragsbestand wertmäßig fallen.
Das Fremdwährungsrisiko wird innerhalb der Unternehmensgruppe durch Handelsgeschäfte, deren Einkaufs- und Verkaufspreise auf die gleiche Währung lauten, sowie bei Bedarf durch Derivatgeschäfte am Finanzmarkt gemindert.
Liquiditäts- und Ausfallrisiken
Aufgrund eines konsequenten Kreditlinienmanagements und einer stetigen Bonitätsüberwachung konnten Ausfallrisiken in der Vergangenheit vermieden werden. Die Liquiditätslage des Konzerns wird einer regelmäßigen Betrachtung und Planung unterzogen.
Personalrisiken
Unser Erfolg hängt von dem umfassenden Wissen, der langjährigen Erfahrung und der dauerhaften Mitwirkung unserer Mitarbeiter ab, die kurzfristig nur sehr schwer ersetzt werden können. Durch fortwährende Maßnahmen versucht der Nucletron-Konzern seine Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und auszubauen. Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße davon ab, dass wir auch künftig in der Lage sind, qualifizierte Fachkräfte einzustellen und zu integrieren, Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden und das Mitarbeiter-Know-how an sich ändernde Markterfordernisse anzupassen. Im Bedarfsfall werben wir erfahrene und hochqualifizierte Ingenieure, Vertriebsmitarbeiter und Führungskräfte an.
IT Risiken
Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb des Unternehmens hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme sowie der ausfallsicheren Vernetzung der einzelnen Unternehmenseinheiten ab. Aufgrund des daraus resultierenden Risikopotentials genießt die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement im Konzern seit Jahren höchste Priorität. Aufgrund der verteilten Standortstruktur des Unternehmens und der zentralen Datenhaltung wirken sich Verbindungsausfälle negativ auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassungen aus. Diesem Risiko wird durch die Nutzung nicht öffentlicher Netze, verschlüsselter Verbindungen sowie der Einführung redundanter Datenleitungen unterschiedlicher Provider gezielt entgegengewirkt. Die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit wird durch vertraglich vereinbarte Servicemerkmale und durch die Verwendung von Komprimierungstechniken unterstützt. Vor allem für die geschäftskritischen Bereiche werden hochverfügbare Server mit weitreichenden Redundanzen verwendet. Zur Vermeidung von Datenverlusten werden tägliche Sicherungen der Produktivsysteme durchgeführt. Für die geschäftskritischen Daten ist darüber hinaus eine kontinuierliche Spiegelung implementiert. Sollte es trotz der Vorkehrungen zu schwerwiegenden Störungen kommen, ist der Wiederanlauf der Systeme innerhalb tolerierbarer Ausfallzeiten garantiert. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar, sollen aber durch das Server-Hosting in einem Rechenzentrum weiter minimiert werden.
Chancen
Die wesentlichen Chancen des Nucletron-Konzerns sind untrennbar mit den genannten Risiken verbunden. Neben den allgemein gültigen Chancen unternehmerischer Tätigkeit ergeben sich für uns Chancen vor allem aus den Forderungen nach immer effizienteren Möglichkeiten der Wärmebeherrschung sowie im zukunftsträchtigen Markt regenerativer Energien. Diese Form der Energiegewinnung gewinnt aufgrund der steigenden Rohölpreise und der politischen Unsicherheit in einem Großteil der wichtigsten Erzeugerländer sowie der Infragestellung der friedlichen Nutzung der Kernspaltung weiter an Bedeutung. Unser Geschäftsbereich Leistungselektronik ist in diesem Markt mit seinen Elektromechanik-Produkten außerordentlich gut aufgestellt.
Auch die Wärmebeherrschung ist ein allgegenwärtiges Thema in der Elektro- und Elektronikindustrie. Eine effiziente Wärmeableitung ist im Hinblick auf Wirkungsgrad und Lebensdauer bei immer kleineren Baugrößen unerlässlich. Die von uns vertriebenen wärmeleitfähigen Folien sind universell einsetzbar, Platz sparend, effektiv sowie kostengünstig und in der Medizin- und Analysetechnik, Kommunikationstechnik, Industrieelektronik und Automobilindustrie verwendbar. Wir erachten die Wärmebeherrschung als einen Zukunftsmarkt.
Im Geschäftsbereich Schutztechnik sehen wir die besten Wachstumschancen auf dem Gebiet der Kleb- und Dichtstoffe sowie im forcierten Vertrieb von kundenspezifischen Produkten oder Systemlösungen in Eigenfertigung.
Gesamtrisikoeinschätzung
Aus heutiger Sicht sind für den Nucletron-Konzern keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Eine Zusammenfassung der Einzelrisiken aller Unternehmensbereiche und -funktionen ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Bezogen auf die Gesamtanzahl der Risiken, welche einen wesentlichen Einfluss auf den Nucletron-Konzern haben könnten, ergaben sich nur marginale Veränderungen bezüglich deren Eintrittswahrscheinlichkeit und/ oder der finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Schwerpunkt der Risiken liegt unverändert auf dem zyklischen Nachfrageverhalten am Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme, den kurzen Laufzeiten unserer Beschaffungsverträge sowie den finanzwirtschaftlichen Risiken.
6. Bericht zum internen Kontroll- und RisikomanagementsystemAngaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB
Einführung
Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB ist die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft verpflichtet, im Lagebericht für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr die Hauptmerkmale seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zu beschreiben.
Unter einem IKS werden die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind:
· zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,
· zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie
· zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Das Risikomanagementsystem (RMS) beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahres- bzw. Konzernabschluss erstellt wird.
Beschreibung des internen Kontrollsystems
Die Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und die Erstellung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften finden zentral bei der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft in München in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros statt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das IKS und RMS im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.
Information
Die Nucletron Gruppe nutzt ein ERP-System (Enterprise Resource Planning) in Verbindung mit einer modernen Analyse- und Darstellungs-Software, mit denen Informationen sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen als auch für Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht werden.
Kontrollmaßnahmen
Die Gesellschaft hat Kontrollmaßnahmen implementiert, die auf den folgenden allgemeinen Grundsätzen beruhen:
· Kontrollmaßnahmen beruhen auf Richtlinien und Verfahrensvorgaben, einschließlich einer allgemeinen Vollmachts- und Unterschriftenregelung, die für alle Abläufe gilt und Vollmachts- und Genehmigungsstufen festlegt.
· Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen.
· Verantwortlichkeiten werden, wo immer möglich, getrennt (Vieraugenprinzip).
· Geschäftsvorfälle sind so weit wie möglich zu dokumentieren.
· Informationssysteme werden durch Zugriffsberechtigungen auf verschiedenen Ebenen gesichert.
Kontrollmaßnahmen bestehen sowohl in Form von Vorabkontrollen zur Vermeidung von Fehlern und Falschdarstellungen als auch aus Kontrollen im Nachhinein zur Aufdeckung bereits geschehener Fehler.
7. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Darüber hinaus verwendet der Nucletron-Konzern im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Zu Beginn einer Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Entsprechend einer Konzernrichtlinie wird kein Handel mit Derivaten betrieben und Finanzanlagen sind nach vorgegebenen Bonitätsratings auszuwählen. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.
8. Übernahmerelevante Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB
Gezeichnetes Kapital
Am 31. Dezember 2017 betrug das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 stimmberechtigte nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus der Vereinbarung zwischen Aktionären ergeben könnten.
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen
Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen der Übertragung der Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 28 Satz 1 des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) Anwendung findet. Nach dieser Regelung besteht das Stimmrecht aus Aktien, die einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der §§ 21 und 22 WpHG zuzurechnen sind, für die Zeit nicht, in der die Mitteilungspflichten gegenüber der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG nicht erfüllt werden.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital
Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen an ihrem Grundkapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, gemäß § 21 WpHG gemeldet worden:
| · Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, Deutschland | Anteilsbesitz größer 75 Prozent |
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten
Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind
Nach Kenntnis des Vorstands üben die Mitarbeiter, die Aktien der Gesellschaft halten, ihre Stimmrechte unmittelbar aus.
Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen
Die Ernennung und Abberufung des Vorstands regelt der § 84 AktG in Verbindung mit § 85 AktG, wonach der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre bestellt. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Ernennung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands festlegt.
Satzungsänderungen sind entsprechend §§ 179, 133 AktG geregelt. In Absatz 1 des § 179 ist festgelegt, dass jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Der Absatz 2 bestimmt, dass der Beschluss der Hauptversammlung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, bedarf. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen.
In der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft sind keine anderen Kapitalmehrheiten oder sonstige Erfordernisse vorgesehen.
Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien
Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnis zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand berechtigt bis zum 1. Juli 2021 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.402.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu folgenden Zwecken berechtigt:
· Ausgleich von Spitzenbeträgen;
· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);
· Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);
· Ausgabe von Aktien an strategische Partner;
· Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.
Die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus §§ 71 ff. AktG sowie zum Bilanzstichtag aus der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11. Juli 2014. Der Vorstand ist bis zum 10. Juli 2019 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft beauftragte Dritte ausgenutzt werden.
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Die Ermächtigung enthält auch Festlegungen über den höchsten und niedrigsten Gegenwert, der jeweils gewährt werden darf.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines Angebots zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre an Dritte zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung des Mittelwertes der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Börse München während der letzten fünf Handelstage vor dem Zeitpunkt der Veräußerung um nicht mehr als 5 Prozent.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu folgenden Zwecken zu verwenden:
· als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);
· Verkauf an strategische Partner.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen
Der Vorstand hat keine Kenntnis von berichtspflichtigen Vereinbarungen.
Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit einzelnen Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
9. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex wurden auf der Internetseite der Nucletron unter http://web.nucletron.ag/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.html allgemein zugänglich gemacht.
10. Vergütungsbericht
In unserem Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung unseres Vorstands maßgeblich sind und erläutern die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 11 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von TEUR 3. Zusätzlich erhält der Aufsichtsrat eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von EUR 150,00 je volle EUR 0,01, um die das Konzernergebnis je Stückaktie im jeweiligen Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, den Betrag von EUR 0,25 übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung darf den Betrag der festen jährlichen Vergütung nicht übersteigen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Vergütung. Die Vergütungen werden in Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. des Vorsitzes während des Geschäftsjahres zeitanteilig berechnet (§ 11 Abs. 3 der Satzung). Darüber hinaus werden den Aufsichtsratsmitgliedern Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum satzungsgemäß fixe Vergütungen. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat belief sich ohne Reisekostenerstattungen in2017 auf TEUR 19 (Vj. TEUR 13).
Vergütung des Vorstands
Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen.
Während der aktiven Tätigkeit setzt sich die Vorstandsvergütung aus folgenden Komponenten zusammen:
· Zur erfolgsunabhängigen Vergütung gehören ein monatliches Fixgehalt, Zuschüsse zur Sozialversicherung, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit sowie Versicherungsschutz gegen dienstliche und private Haftpflicht- und Unfallschäden.
· Die erfolgsbezogene Barvergütung ermittelt sich aus einem Prozentsatz des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern abzüglich eines Sockelbetrages sowie einer Tantieme, deren Höhe abhängig von erzielten operativen und betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der verbundenen Unternehmen ist.
· Als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2007 Phantom Stock Optionen. Für jedes volle Geschäftsjahr seiner Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft erhält der Vorstand einen Bonus, der auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft umgerechnet wird. Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien ist an die Kursentwicklung der Nucletron Aktie gekoppelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die virtuellen Aktien anhand des aktuellen Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür vorliegen. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht.
Bemessungsgrundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien ist ein Betrag in Höhe von 0,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragssteuern (nach IAS 1) und vor Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (EBTA) abzüglich eines Sockelbetrages von einer Million Euro. Die Anzahl der virtuellen Aktien wird durch Division der Bemessungsgrundlage mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der Nucletron Aktie an den zwanzig Börsentagen, die der Aufsichtsratssitzung folgen, die den Jahresabschluss billigt, ermittelt und wird auf ganze Aktien aufgerundet. Somit erfolgt die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten Aktien erst im Folgejahr.
Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied sehen die derzeitigen Dienstverträge keine Ansprüche auf Leistungen vor. Im Rahmen des Geschäftsführer-Dienstvertrages eines Vorstandes ist eine Zusage für eine Firmenpension beinhaltet, die sowohl eine Alters- als auch eine Hinterbliebenenversorgung umfasst. Die Höhe des Ruhegehalts ist als fixer prozentualer Betrag des pensionsfähigen Gehaltes vereinbart und beträgt aktuell TEUR 64 pro Jahr.
Die Gesamtbarvergütung aller vier Vorstandsmitglieder (Vj. vier) für das Geschäftsjahr 2017 betrug TEUR 783 (Vj. TEUR 711). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 633 (Vj. TEUR 608), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 82 (Vj. TEUR 50) sowie auf Altersvorsorgeleistungen TEUR 55 (Vj. TEUR 53) und auf anteilsbasierte Vergütungen TEUR 13 (Vj. TEUR 0).
Den Pensionsrückstellungen für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2017 insgesamt TEUR 64 (Vj. TEUR 28) zugeführt.
Die Rückstellungen für Pensionsansprüche ausgeschiedener Vorstandsmitglieder betrugen zum 31. Dezember 2017 insgesamt TEUR 195 (Vj. TEUR 201). An diesen Personenkreis hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 18 (Vj. TEUR 18) gezahlt.
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 von der Möglichkeit des Opting-Out nach § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und sieht daher von einer individualisierten Veröffentlichung der Vorstandsbezüge ab.
11. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG
Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufgestellt und hierzu folgende Schlusserklärung abgegeben:
"Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."
Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und ihr Engagement in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Der Vorstand dankt den Führungskräften für die tatkräftige Unterstützung bei der Erfüllung unserer Konzernziele.
München, den 19. März 2018
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
gez. Bernd Luft Vorstandsvorsitzender
gez. Alfred Krumke Vorstand
gez. Ralph C. Schoierer Finanzvorstand
gez. Robert Tittl Vorstand
Bilanz zum 31. Dezember 2017
AKTIVA
| EUR | 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielles Anlagevermögen | |||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 186,00 | 373,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 808.206,81 | 829.796,81 | |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.056,00 | 3.122,00 | |
| 811.262,81 | 832.918,81 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.274.900,73 | 2.274.900,73 | |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 15.180,39 | |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.111.813,66 | 1.095.792,69 | |
| 4.386.714,39 | 3.385.873,81 | ||
| 5.198.163,20 | 4.219.165,62 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 7.876.332,91 | 7.600.047,35 | |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 94.039,68 | 145.740,46 | |
| 7.970.372,59 | 7.745.787,81 | ||
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 2.092.863,17 | 2.554.089,71 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 3.920,00 | 1.550,00 | |
| 15.265.318,96 | 14.520.593,14 | ||
| PASSIVA | |||
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.804.342,00 | 2.804.342,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 347.381,40 | 347.381,40 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 260.000,00 | 260.000,00 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 8.805.645,94 | 355.645,94 | |
| 9.065.645,94 | 615.645,94 | ||
| IV. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag | 0,00 | 9.358.480,23 | |
| V. Jahresüberschuss | 0,00 | 646.647,92 | |
| VI. Bilanzgewinn | 1.925.630,83 | 0,00 | |
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 195.412,00 | 200.706,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 70.700,00 | 5.250,00 | |
| 3. sonstige Rückstellungen | 376.192,60 | 356.270,00 | |
| 642.304,60 | 562.226,00 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 46.071,94 | 13.871,78 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 427.975,57 | 126.211,19 | |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern in EUR: 3.152,36 (36.212,11) | 5.966,68 | 45.786,68 | |
| 480.014,19 | 185.869,65 | ||
| 15.265.318,96 | 14.520.593,14 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017
| EUR | 2017 EUR |
2016 EUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 415.878,92 | 395.400,52 | |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 371.884,47 | 787.763,39 | 34.681,22 |
| 3. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -190.907,75 | -126.541,62 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung in EUR: -23.169,16 (-16.389,29) | -30.238,99 | 221.146,74 | 23.292,56 |
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -23.954,94 | -23.338,78 | |
| 5. sonstige betriebliche Aufwendungen | -296.880,18 | -314.183,28 | |
| 6. Erträge aus Beteiligungen | 5.081,24 | 24.519,70 | |
| 7. Erhaltene Gewinne auf Grund eine Gewinn- oder Teilgewinnabführungsvertrags davon von verbundenen Unternehmen in EUR: 845.825,65 (767.027,76) | 845.825,65 | 767.027,76 | |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 427,67 | 397,26 | |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen in EUR: 177.220,04 (Vj. 184.265,83) | 223.258,29 | 204.577,61 | |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -11.879,00 | 0,00 | |
| 11. Aufwendungen aus Verlustübernahme | -39.876,18 | 0,00 | |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -7.014,17 | 1.015.823,50 | -7.738,00 |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -325.468,64 | 280.565,65 | |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 936.136,39 | 650.944,18 | |
| 15. sonstige Steuern | -4.765,31 | -4.296,26 | |
| 16. Jahresüberschuss | 931.371,08 | 646.647,92 | |
| 17. Gewinn-/ Verlustvortrag aus Vorjahr | 10.005.120,15 | 0,00 | |
| 18. Einstellungen in Gewinnrücklagen | |||
| a) in andere Gewinnrücklagen | -8.450.000,00 | 0,00 | |
| 19. Ausschüttungen | -560.860,40 | 0,00 | |
| 20. Bilanzgewinn | 1.925.630,83 | 0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.
Aufgrund ihrer Börsennotierung am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gilt die Gesellschaft als eine große Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m. § 264d HGB. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 77760 eingetragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der Bewertung der Pensionsrückstellungen unverändert beibehalten.
Das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 33 Jahren linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Grundlegende Annahmen der Berechnung sind der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre von 3,71 Prozent, die Lohn- und Gehaltsdynamik sowie die Rentendynamik von 0 Prozent, die Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0 Prozent sowie die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln 2005G.
Die Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt für die Organschaft auf der Ebene der Gesellschaft als Organträger. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge aller in die Organschaft einbezogenen Unternehmen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Auf die Aktivierung einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird verzichtet.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Finanzanlagen
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 gem. § 285 Nr. 11 HGB stellt sich wie folgt dar:
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital 31.12.2017 TEUR |
Jahresergebnis 2017 TEUR |
|---|---|---|---|
| Nucletron Technologies GmbH, München 1) | 100 | 383 | 0 |
| HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim 1) | 100 | 26 | 0 |
| NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München 1) | 100 | 288 | 0 |
| Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München 1) | 100 | 51 | 0 |
| SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim 1) | 100 | 282 | 0 |
| 1) Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München nach dem Grundsatz der Vollkonsolidierung. Die Jahresergebnisse sind jeweils nach Ergebnisabführung dargestellt. |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristige Darlehen und Forderungen aus den Ergebnisabführungen. Diese sind mitzugehörig zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie zu sonstige Vermögensgegenstände.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Zum 31. Dezember 2017 bestand das Grundkapital aus 2.804.342 Stück nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 1. Mai 1987 am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gehandelt.
Am Grundkapital der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hält die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, mehr als 75 Prozent. Sie hat am 26. September 2003 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH am 24. September 2003 die Schwelle von 75 Prozent der Stimmrechte an der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überschritten hat.
Genehmigtes Kapital
Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist der Vorstand gemäß § 202 AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.402.000 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
· zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet;
· zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);
· zur Ausgabe von Aktien an strategische Partner;
· bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Eigene Aktien
Die Hauptversammlung vom 11. Juli 2014 hat die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, sofern die gesetzlich vorgesehene Rücklage für eigene Anteile gebildet werden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt bis 10. Juli 2019 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Zusammen mit bereits erworbenen Aktien dürfen nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals auf eigene Aktien entfallen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt je nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen(-sbeteiligungen) zu verwenden oder sie an strategische Partner zu veräußern. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage stammt aus Agiobeträgen im Rahmen der in 2003 durchgeführten Kapitalerhöhung.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gesetzliche Rücklage | ||
| 1. Januar/ 31. Dezember | 260 | 260 |
| Andere Gewinnrücklagen | ||
| 1. Januar/ 31. Dezember | 8.806 | 356 |
| 9.066 | 616 |
Bilanzgewinn/ Gewinnvortrag/ Gewinnverwendungsvorschlag
Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem im Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2017 TEUR 1.926 und enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 10.005, der aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 7. Juli 2017 durch die Zuweisung von TEUR 8.000 in die Gewinnrücklagen sowie die Dividendenausschüttung von TEUR 561 auf TEUR 1.444 gemindert wurde. Darüber hinaus hat der Vorstand im Rahmen der Bilanzaufstellung einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von TEUR 450 ebenfalls in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Ausschüttung eines Teilbetrags von TEUR 701 und eine weitere Einstellung in die Gewinnrücklagen von TEUR 550 zu beschließen.
Rückstellungen
Pensionsrückstellung
Die Pensionsrückstellung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe seit dem Vorjahresstichtag mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der zurückliegenden zehn Jahre von 3,71 Prozent bewertet. Aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von einem siebenjährigen auf einen zehnjährigen Durchschnittszins ergibt sich zum 31. Dezember 2017 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 11 (Vj. TEUR 10). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Die Zinsaufwendungen beinhalten den Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 7. Pensionszahlungen wurden in Höhe von TEUR 18 geleistet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die aktienbasierte Vergütung, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Verpflichtungen im Personalbereich sowie ausstehende Rechnungen.
Verbindlichkeitenspiegel
| 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 46 | 14 |
| - davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 46 | 14 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 428 | 126 |
| - davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 428 | 126 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6 | 46 |
| - davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 6 | 46 |
| - davon Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren | 0 | 0 |
| - davon aus Steuern | 3 | 36 |
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0 | 0 |
| 480 | 186 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mitzugehörig zu den sonstigen Verbindlichkeiten.
Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht grundsätzlich nicht dem sich aus dem Ergebnis der Handelsbilanz ergebenden Steueraufwand. Aus der Passivierung der Pensionsrückstellung ergeben sich aktive latente Steuern. Demgegenüber resultieren im Wesentlichen aus der in Handels- und Steuerbilanz abweichenden Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Forderungen und Bankguthaben sowie der unterschiedlichen Bewertungsansätze im Anlagevermögen passive latente Steuern. Der Steuersatz der Gesellschaft beträgt 30,0 Prozent. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Ein Bilanzausweis erfolgt wie im Vorjahr nicht, da insgesamt ein Überhang aktiver Latenzen über die passiven Latenzen besteht. Auf die Aktivierung der sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird verzichtet.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 318.
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich um Abschreibungen von Wertpapieren auf den niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Es bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Versicherungsverträgen von insgesamt TEUR 109 (Vj. TEUR 92). Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Altersversorgung von jährlich TEUR 18 (Vj. TEUR 18).
Aufsichtsrat
Gemäß § 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Diesem gehörten seit dem 1. Juli 2016 an:
· Dr. Dirk Wolfertz, Dipl. Wirtschaftsingenieur Vorsitzender
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien ausländischer Gesellschaften:
Mitglied des Verwaltungsrates der 3W Power S.A., Luxemburg
· Hans Schmidt, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik stellvertretender Vorsitzender
· Petra Köppel, Bürokauffrau Arbeitnehmervertreterin
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2017 vier ordentliche Sitzungen abgehalten.
Vorstand und Vertretung
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied:
· Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender
Weiterhin Geschäftsführer der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, der NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München, und der Eichhoff Kondensatoren GmbH, Schlitz.
Weitere Mandate:
Mitglied des Verwaltungsrates der 3W Power S.A., Luxemburg
Zur gemeinschaftlichen Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder waren berechtigt:
· Alfred Krumke, Vertriebsvorstand
Weiterhin Geschäftsführer der SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim
· Ralph Schoierer, Finanzvorstand
Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim
· Robert Tittl, Vertriebsvorstand
Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH, München sowie der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim
Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die individualisierte Angabe der Vorstandsbezüge nach § 285 Satz 1 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB unterbleibt gemäß § 286 Abs. 5 HGB aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 1. Juli 2016.
Die Bezüge des Vorstands bestehen aus einer Grundvergütung, einem vom Ergebnis abhängigen variablen Teil sowie einer Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von aktienbasierten Vergütungen. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gewährt als aktienbasierte Vergütung einen vom Konzernergebnis abhängigen Bonus, der in virtuelle Aktien umgewandelt wird. Deren Wertentwicklung vollzieht die Kursentwicklung der Nucletron Aktien vollständig nach. Nachdem der Vorstand aus dem Konzern ausgeschieden ist, kann er sich den fortgeschriebenen Wert seiner virtuellen Aktien erstatten lassen.
Die auf Rechnung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft geleisteten Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf TEUR 186. Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 129, einen erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 44 und auf aktienbasierte Vergütungen TEUR 13. Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2017 gewährten virtuellen Aktien wird erst nach der Bilanzfeststellung genau festgelegt.
Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin betrugen die Bezüge TEUR 18. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 195.
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich satzungsgemäß auf feste Bezüge von TEUR 18 und erfolgsabhängige variable Vergütungsteile von TEUR 7.
Geschäfte mit nahe stehenden Personen
Die folgende Tabelle enthält die Gesamtbeträge aus Transaktionen mit nahe stehenden Personen für das betreffende Geschäftsjahr:
| Nahe stehende Personen | Erlöse aus Verkäufen bzw. Leistungen an nahe stehende Personen TEUR |
Käufe von Waren bzw. Bezug von Leistungen von nahe stehenden Personen TEUR |
Von nahe stehenden Personen geschuldete Beträge TEUR |
Nahe stehenden Personen geschuldete Beträge TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Personen in Schlüsselpositionen des Konzernmanagements | 2017 (2016) | - - | 186 (129) | 1 (1) | 146 (146) |
| Mitglieder des Aufsichtsrats | 2017 (2016) | - - | 18 (12) | - - | 1 (0) |
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres 2017 keinen Mitarbeiter.
Honorar des Abschlussprüfers
Das vom Abschlussprüfer im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf TEUR 52 (Vj. TEUR 48). Es entfällt auf die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 in Höhe von TEUR 52 (Vj. TEUR 48) sowie auf sonstige Leistungen von TEUR 0 (Vj. TEUR 6).
Derivative Finanzinstrumente
Zum Stichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ablauf des Berichtsjahres sind keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten.
Konzernverhältnisse
Die Gesellschaft ist Konzernmuttergesellschaft der in diesem Anhang aufgeführten Gesellschaften. Sie stellt einen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 für den größten Konzernkreis auf.
Erklärung gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat – als börsennotiertes Unternehmen – für 2017 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und diese den Aktionären auf der Internet-Homepage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 19. März 2018
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
gez. Bernd Luft Vorstandsvorsitzender
gez. Alfred Krumke Vorstand
gez. Ralph C. Schoierer Finanzvorstand
gez. Robert Tittl Vorstand
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.013,23 | 0,00 | 0,00 | 11.013,23 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.024.112,05 | 0,00 | 0,00 | 1.024.112,05 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.849,49 | 2.111,94 | 599,40 | 12.362,03 |
| 1.034.961,54 | 2.111,94 | 599,40 | 1.036.474,08 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.872.127,48 | 0,00 | 0,00 | 2.872.127,48 |
| 2. Beteiligungen | 15.180,39 | 0,00 | 15.180,39 | 0,00 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.095.792,69 | 1.434.929,97 | 407.030,00 | 2.123.692,66 |
| 3.983.100,56 | 1.434.929,97 | 422.210,39 | 4.995.820,14 | |
| 5.029.075,33 | 1.437.041,91 | 422.809,79 | 6.043.307,45 |
| Aufgelaufene Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 10.640,23 | 187,00 | 0,00 | 10.827,23 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 194.315,24 | 21.590,00 | 0,00 | 215.905,24 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.727,49 | 2.177,94 | 599,40 | 9.306,03 |
| 202.042,73 | 23.767,94 | 599,40 | 225.211,27 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 597.226,75 | 0,00 | 0,00 | 597.226,75 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 11.879,00 | 0,00 | 11.879,00 |
| 597.226,75 | 11.879,00 | 0,00 | 609.105,75 | |
| 809.909,71 | 35.833,94 | 599,40 | 845.144,25 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 186,00 | 373,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 808.206,81 | 829.796,81 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.056,00 | 3.122,00 |
| 811.262,81 | 832.918,81 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.274.900,73 | 2.274.900,73 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 15.180,39 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.111.813,66 | 1.095.792,69 |
| 4.386.714,39 | 3.385.873,81 | |
| 5.198.163,20 | 4.219.165,62 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
· vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1.) Sachverhalt und Problemstellung
2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3.) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Werthaltigkeit der Anteile an Verbundenen Unternehmen
1.) Im Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft werden unter den Bilanzposten „Finanzanlagen“ Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.275 (14,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Um einen möglichen Abschreibungsbedarf auf den niedrigeren beizulegenden Wertes zu ermitteln, werden jährlich und/ oder anlassbezogen die Anteile an verbundenen Unternehmen einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Vor diesem Hintergrund und der aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen möglicher Wertminderungen der Anteile an verbundenen Unternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Komplexität der Bewertung war diese im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Grundlage des Werthaltigkeitstests sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden unter Anwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten des jeweiligen verbundenen Unternehmens. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest bilden. Ferner haben wir die zugrundeliegenden Unternehmensplanungen mit dem Management besprochen und deren Einschätzung der erwarteten Markt-entwicklung diskutiert. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen zu überprüfen.
3.) Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Anhang im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ sowie im Abschnitt „Erläuterung zur Bilanz“ im Unterabschnitt „Finanzanlagen“ enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
· den Bericht des Aufsichtsrates,
· die Erklärung zum Corporate Governance Codex,
· Erklärung zur Unternehmensführung.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach-weise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefasste Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch. Außerdem erlangen wir sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Andrea Meyer.
Nürnberg, den 23. April 2018
**Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(vormals Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)**
gez. Prof. Dr. Edenhofer Wirtschaftsprüferer
gez. Meyer, Wirtschaftsprüferin
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionäre,
im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Nucletron-Konzern ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Dies ist ein Beleg für den täglichen, sich an den Wünschen unserer Kunden orientierten, Einsatz unserer Mitarbeiter. Unsere Kunden schätzen uns als Partner bei der Entwicklung ihres Geschäfts. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats darf ich persönlich einen herzlichen Dank allen Mitgliedern des Aufsichtsrats für den fortwährenden Einsatz für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter aussprechen sowie für die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit danken. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft entspricht der gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst selbst festgelegten Zielgröße.
Tätigkeit des Aufsichtsrats
Geprägt ist die Arbeit des Aufsichtsrats von einer sehr konstruktiven und sehr transparenten Zusammenarbeit aller Mitglieder. Die gute Zusammenarbeit hat sich im Geschäftsjahr 2017 im Plenum als auch in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er hat sich im Geschäftsjahr 2017 über die Lage des Konzerns regelmäßig informiert und die Geschäftsführung des Vorstands der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überwacht. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, traten nicht auf. Die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat war und ist jederzeit gewährleistet.
Im Geschäftsjahr 2017 fanden insgesamt vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt, eine in jedem Quartal. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 100 Prozent. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahm der Vorstand regelmäßig teil. Gegenstand der Beratungen im Aufsichtsrat waren die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marktentwicklung, die Wettbewerbssituation, die Umsatz-, Ergebnis und Personalentwicklung des Nucletron-Konzerns, die Finanzlage als auch die wesentlichen Beteiligungen und das Risikomanagementsystem. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem eingehend mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf den Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Lagebericht.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Lage und Rentabilität der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte und die Risikosituation des Konzerns. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die regelmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand anhand schriftlicher monatlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet. Bei Bedarf forderte der Aufsichtsrat zusätzliche Berichte des Vorstands an und nahm Einsicht in weitere relevante Unterlagen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hatte dadurch jederzeit einen detaillierten Einblick in alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen des Nucletron-Konzerns. Der Aufsichtsrat hat zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, sein Votum abgegeben. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich.
In allen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat folgende Berichte des Vorstands entgegen und erörterte diese eingehend:
· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG inklusive des Berichts über den Markt und Wettbewerb,
· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 2 AktG sowie gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 AktG über den Gang der Geschäfte mit Vorlage des aktuellen Monatsberichts der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften sowie des Nucletron-Konzerns,
· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 AktG, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen.
Daneben sind folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats hervorzuheben:
· In der Sitzung vom 27. März 2017 wurde der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss zum 31.12.2016 erörtert und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.
· In der Sitzung vom 20. April 2017 wurde im Beisein des Abschlussprüfers der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss zum 31.12.2016 durch den Aufsichtsrat gebilligt. Des Weiteren erfolgte die Beschlussfassung über die Tagesordnung zur Hauptversammlung.
· In der Sitzung vom 4. Dezember 2017 wurden die Jahresplanung 2018 und die Mittelfristplanung gebilligt.
· Aufsichtsratsangelegenheiten (laufend).
· Vorstandsangelegenheiten (laufend).
· Die Risikosituation des Konzerns (laufend).
· Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft in den Geschäftsfeldern der Gruppe, gegebenenfalls auch durch externes Wachstum und die Weiterentwicklung der Konzernstrategie (laufend).
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2021. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzte sich zum 31. Dezember 2017 unter Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwei Mitgliedern der Aktionäre und einem Mitglied der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:
· Herr Dr. Dirk Wolfertz, Vorsitzender
· Herr Hans Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
· Frau Petra Köppel, Arbeitnehmervertreterin
Im Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Mitglieder des Vorstands waren am 31. Dezember 2017:
· Herr Bernd Luft, Vorsitzender
· Herr Alfred Krumke
· Herr Ralph Schoierer
· Robert Tittl
Corporate Governance
Seit dem Jahr 2002 ergänzt der Deutsche Corporate Governance Kodex mit Empfehlungen und Anregungen die gesetzlichen Vorschriften. Der Kodex umfasst die gesamte Leitung und Überwachung eines Unternehmens sowie der internen und externen Kontrollmechanismen. Verantwortungsbewusste und transparente Corporate Governance fördert das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Mitarbeiter des Konzerns.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 27. März 2017 ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 5. Mai 2015 gemäß § 161 AktG erneut abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat prüft die Effizienz seiner Tätigkeit fortlaufend und ist der Ansicht, effizient zu arbeiten.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2017 aufgestellt und dem Aufsichtsrat unverzüglich nach Aufstellung vorgelegt. Diese sind von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählten Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Nürnberg geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Baker Tilly hat auch die Jahresabschlüsse der wesentlichen Konzerngesellschaften der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft geprüft. Die Schwerpunkte der Prüfung wurden vom Aufsichtsratsvorsitzenden festgelegt und der Abschlussprüfer wurde entsprechend beauftragt. Der Abschlussprüfer hat ferner überprüft, ob ein Überwachungssystem durch den Vorstand eingerichtet worden ist, durch das mögliche existenzbedrohende Risiken rechtzeitig erkannt werden können. Hierzu erklärte der Abschlussprüfer, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und diese geeignet sind, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen.
Der geprüfte Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, der geprüfte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Abschlüsse und Prüfungsberichte waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 20. April 2017 in Anwesenheit des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat direkt und ausführlich über die Ergebnisse seiner Prüfung und über die Prüfungsschwerpunkte berichtet. Er stand für vertiefende Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Es gab keine Einwände bei der Prüfung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss in seiner bilanzfeststellenden Sitzung gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns nach eigener Prüfung angeschlossen.
Abhängigkeitsbericht
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Nürnberg, prüft auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, keine Einwände erhoben.
Dank an Mitarbeiter und Management
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nucletron-Konzerns für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.
Ganz besonders bedanken wir uns auch bei unseren Kunden und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.
München, 23. April 2018
Für den Aufsichtsrat
gez. Dr. Dirk Wolfertz, Aufsichtsratsvorsitzender
Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Kodex Kommission zur Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung nicht entsprochen wurde und nicht entsprochen werden soll, weil die Vorteile für die Aktionäre und die Gesellschaft bei Befolgung des Kodex in seiner Gesamtheit, angesichts der Größenordnung und der Struktur der Gesellschaft, in keiner angemessenen Relation zu den Kosten stehen, die mit den erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen verbunden sind. Das Unternehmen ist sich der Bedeutung einer einheitlichen Corporate Governance bewusst, und wird prüfen, welche der Empfehlungen auf das Unternehmen zutreffen um diese innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens umzusetzen.
München, den 26. März 2018
gez. Bernd Luft Vorstandsvorsitzender
gez. Dr. Dirk Wolfertz Vorsitzender des Aufsichtsrats