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NORMA Group SE AGM Information 2014

Apr 9, 2014

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AGM Information

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News Details

AGM Announcements | 9 April 2014 15:06

NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

NORMA Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

09.04.2014 / 15:06


NORMA Group SE

Maintal

– WKN A1H8BV –

– ISIN DE000A1H8BV3 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der NORMA Group SE am Mittwoch, den 21. Mai 2014, um 10.00 Uhr im DVFA Center im Signaris Gebäude, Mainzer Landstraße 37-39, 60329 Frankfurt am Main , ein.

Inhaltsverzeichnis

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORMA Group SE, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

II. Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

III. Rechte der Aktionäre

IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

V. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORMA Group SE, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172, 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 62.776.879,24 folgendermaßen zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,70 je Stammaktie EUR 22.303.680,00
Einstellung in Gewinnrücklage EUR 30.000.000,00
Gewinnvortrag EUR 10.473.199,24
Bilanzgewinn EUR 62.776.879,24

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

II. Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugegangen ist.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, spätestens also bis zum Ablauf des 14. Mai 2014 (24:00 Uhr MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:

NORMA Group SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: [email protected]

Umschreibungsstopp

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Wir weisen darauf hin, dass im Zeitraum vom Ablauf des 14. Mai 2014 (24:00 Uhr MESZ) (Tag der letzten Umschreibung, auch Technical Record Date genannt) bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung aus abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können daher Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien faktisch nicht im eigenen Namen ausüben. In solchen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können das Stimmrecht auch ausüben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Für die Berechtigung zur Stimmabgabe per Briefwahl sind, wie oben unter der Überschrift ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts’ beschriebenen, eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung erforderlich.

Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse bis spätestens 16. Mai 2014 (24:00 Uhr MESZ) zugehen:

NORMA Group SE

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: +49 89 30903 74675

E-Mail: [email protected]

Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen bzw. der Eintrittskarte übersandt wird. Ein Formular für die Briefwahl steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.normagroup.com unter dem Link ‘Investor Relations’ und dem dortigen Link ‘Hauptversammlung’ zum Download zur Verfügung.

Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem oben genannten Zeitpunkt, bis zu dem sie übermittelt werden können, widerruflich (bzw. abänderbar). Darüber hinaus gelten die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Teilnahme durch einen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigten Vertreter als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimme.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind, wie im Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts’ beschrieben, eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen bzw. der Eintrittskarte zugesandt wird. Ein Vollmachtsformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.normagroup.com unter dem Link ‘Investor Relations’ und dem dortigen Link ‘Hauptversammlung’ zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht und ihr Widerruf können zum Einen gegenüber der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse oder Fax-Nr. übermittelt werden.

NORMA Group SE

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: +49 89 30903 74675

Die Übermittlung kann auch in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse erfolgen:

[email protected]

Zum anderen können die Vollmacht und ihr Widerruf gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Sollen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, werden sie sich der Stimme enthalten. Wir bitten unsere Aktionäre zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es nicht. Bitte beachten Sie, dass Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter der vorstehend im Abschnitt ‘Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten’ genannten Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse bis spätestens 16. Mai 2014 (24:00 Uhr MESZ) zugehen müssen; die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden keine Stimmrechte aufgrund von Vollmachten ausüben, die der Gesellschaft nach diesem Zeitpunkt zugegangen sind.

III. Rechte der Aktionäre

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien der Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Nachweise und Unterlagen mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Ablauf des 20. April 2014 (24.00 Uhr MESZ), zugehen. Wir bitten, Tagesordnungsergänzungsverlangen ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

NORMA Group SE

– Vorstand –

Edisonstr. 4

63477 Maintal

Die Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen erfolgt in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126, 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers zu übermitteln.

Die Gesellschaft wird den übrigen Aktionären unter den gesetzlichen Voraussetzungen Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, der vom Aktionär übermittelten Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft www.normagroup.com unter dem Link ‘Investor Relations’ und dem dortigen Link ‘Hauptversammlung’ zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2014 (24:00 Uhr MESZ), der Gesellschaft den zulässigen Gegenantrag mit Begründung an die nachfolgende Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse übermittelt hat:

NORMA Group SE

Edisonstr. 4

63477 Maintal

Telefax: +49 (0) 6181 61027-642

E-Mail: [email protected]

Das Vorstehende gilt für Wahlvorschläge sinngemäß, wobei Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen. Wir bitten unsere Aktionäre aber zu beachten, dass der Vorstand nicht verpflichtet ist, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers zugänglich zu machen, wenn der Wahlvorschlag nicht die Angaben gemäß § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG enthält.

Auskunftsrecht

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu erteilen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist.

Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die folgende Adresse zu übermitteln:

NORMA Group SE

Edisonstr. 4

63477 Maintal

Telefax: +49 (0) 6181 61027-642

E-Mail: [email protected]

Die vorherige Übermittlung der Fragen ist keine Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft www.normagroup.com unter dem Link ‘Investor Relations’ und dem dortigen Link ‘Hauptversammlung’ zur Verfügung.

IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 31.862.400,00 in 31.862.400 auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilt. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 31.862.400.

V. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft www.normagroup.com unter dem Link ‘Investor Relations’ und dem dortigen Link ‘Hauptversammlung’ zugänglich:

Der Inhalt dieser Einberufung mit der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, weil zu diesem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst wird, und mit der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,

weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre,

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

* der Jahresabschluss der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2013,
* der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013,
* der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013,
* der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013,
* der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013,
* der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, und
* der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vollmachts- und Briefwahlformular.

Maintal, im April 2014

NORMA Group SE

Der Vorstand