Governance Information • Dec 19, 2008
Governance Information
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§ 161 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Die Erklärung nach § 161 AktG ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG erklären gemäß § 161 AktG hiermit, dass bei der NORDWEST Handel AG seit der letzten Entsprechenserklärung vom 20.12.2007 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der Fassung vom 14.06.2007 bis zur Bekanntmachung der Neufassung des DCGK im elektronischen Bundesanzeiger am 08.08.2008 sowie den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 06.06.2008 ab dessen Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 08.08.2008 entsprochen wurde und künftig den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 06.06.2008 entsprochen wird, ausgenommen
Ziffer 3.8 Abs. 2:
D&O-Versicherung
Für Vorstand und Aufsichtsrat ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden. Es bestand und besteht ein Unternehmensselbstbehalt über 50.000,- US-Dollar. Ein Selbstbehalt für versicherte Personen bestand nicht, und es ist auch nicht beabsichtigt, einen derartigen Selbstbehalt künftig zu vereinbaren.
Ziffer 4.2.5 Abs. 2 Satz 1 und Ziffer 7.1.3:
Bericht über Vorstandsvergütungen
Vergütungskomponenten für Vorstandsmitglieder mit Langfristcharakter wie z.B. Aktienoptionen und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft waren bisher und sind künftig nicht vorgesehen; dem entsprechend erfolgten und erfolgen die vorwiegend darauf abzielenden weiteren Angaben bzw. Erläuterungen in dem Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance Berichtes nicht.
Ziffer 5.3.3:
Der Aufsichtsrat hat einen Nominierungsausschuss mit Wirkung zum 28.03.2008 gebildet.
Ziffer 5.4.6 Abs.1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1:
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrates wurde und wird bei der Bemessung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates nicht berücksichtigt. Ferner haben die Mitglieder des Aufsichtsrates bisher als Vergütung nur ein Fixum erhalten (keine erfolgsbezogenen Komponenten). Die Frage einer Neustrukturierung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird der Aufsichtsrat im Rahmen der Vorbereitung der Hauptversammlung 2009, welche über die Vergütung des Aufsichtsrates Beschluss zu fassen hat, behandeln.
Die Angabe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte und erfolgt nicht im Corporate Governance Bericht, sondern im Anhang des Konzernabschlusses und dort als eine Summe (ohne Individualisierung und andere Differenzierungen).
Ziffer 5.5.3:
Bericht des Aufsichtsrates über Interessenkonflikte und deren Behandlung an die Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat informierte und informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung soweit, wie es die Pflichten zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeitswahrung ermöglichen. Über eine Mandatsbeendigung im Falle eines wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonfliktes in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes wurde und wird im Einzelfall entschieden.
Ziffer 7.1.4:
Angabe über Beteiligungsunternehmen
Nach dieser Empfehlung soll die Gesellschaft eine Liste von bestimmten Drittunternehmen veröffentlichen, in der unter anderem die Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres angegeben werden sollen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Drittunternehmen erfolgte und erfolgt nur insoweit, wie diese Ergebnisse zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses der Gesellschaft vorliegen.
Hagen, 19.12.2008
Für den Vorstand:
gez. Dr. Stolze gez. Jüngst
Für den Aufsichtsrat:
gez. Dr. Kellerwessel
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