Annual Report • Apr 23, 2020
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer

Der Aufsichtsrat der NFON AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Aufsichtsfunktion intensiv begleitet. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und -entwicklung, die aktuelle Ertragssituation, die Risikolage, das Risikomanagement, die kurz- und langfristige Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand durchweg in engem Kontakt mit dem Vorstand und wurde regelmäßig über die Entwicklung der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge informiert.
Zu den Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig sind, sowie zu sonstigen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Die Entscheidungen basierten überwiegend auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die der Aufsichtsrat eingehend geprüft hatte. Vorstand und Aufsichtsrat haben 2019 konstruktiv zusammengearbeitet und auf diese Weise den kontinuierlichen Wachstumskurs der Gesellschaft fortgesetzt.
Besetzung und Veränderungen im Aufsichtsrat
Vom 01. Januar bis 12. Dezember 2019 bestand der Aufsichtsrat aus folgenden Personen:
| • | Rainer Koppitz (Aufsichtsratsvorsitzender), Vorstandsvorsitzender der KATEK SE Gruppe, München; |
| • | Dr. Rupert Doehner (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Rechtsanwalt; |
| • | Angélique Werner, Senior Director Custumer Success bei Salesforce.com Germany GmbH; |
| • | Ralf Grüßhaber, Geschäftsführer und CFO bei think project! GmbH. |
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2019 wurden für die Aufsichtsratsmitglieder Angelique Werner und Ralf Grüßhaber, welche ihre Ämter zu diesem Termin niedergelegt hatten, Günter Müller und Florian Schuhbauer in den Aufsichtsrat gewählt. Mithin bestand der Aufsichtsrat ab dem 12. Dezember 2019 aus folgenden Personen:
| • | Rainer Koppitz (Aufsichtsratsvorsitzender), Vorstandsvorsitzender der KATEK SE Gruppe, München; |
| • | Günter Müller (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Geschäftsführer der Milestone Venture Capital GmbH sowie Executive Chairman der ASC Technologies AG, Hösbach |
| • | Dr. Rupert Doehner (Mitglied des Aufsichtsrats), Rechtsanwalt |
| • | Florian Schuhbauer (Mitglied des Aufsichtsrats) Gründungspartner & Geschäftsführer der Active Ownership Advisors GmbH, Frankfurt / Main sowie der Active Ownership Capital S.à.r.l. und der Active Ownership Corporation S.à.r.l., jeweils Grevenmacher, Luxemburg; |
Sitzungen des Aufsichtsrats und Schwerpunkte der Beratung
Im Geschäftsjahr 2019 hielt der Aufsichtsrat vier ordentliche Sitzungen ab und tagte in vier außerordentlichen Sitzungen. An allen Sitzungen nahmen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teil. Daneben fasste er elf Umlaufbeschlüsse. Der Aufsichtsrat bildete keine Ausschüsse. Eine Klausursitzung war regelmäßig auf der Tagesordnung der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen.
Schwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren insbesondere folgende Themen:
| • | Die Beratung über den Fortgang des Projekts THEODOR zum Erwerb sämtlicher Anteile an der Deutsche Telefon Standard AG sowie Beratung über den Abschluss eines Kaufvertrages über 100 % der Aktien der Deutsche Telefon Standard AG |
| • | Die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausnutzung des genehmigten Kapitals im Rahmen der vorgenannten Transaktion |
| • | Feststellung bzw. Billigung des geprüften Jahresabschlusses und des Konzernabschlussessamt zusammengefassten Konzernlagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 |
| • | Die Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung vom 05. Juni 2019 mit Beschlussvorschlägen zur Aufstockung der Vorratskapitalia der Gesellschaft |
| • | Bericht zur Risikolage und zum Risiko- und Compliancemanagement sowie Beschlüsse und die Erklärung zum DCGK |
| • | Variable Vergütung 2018 für die Vorstandsmitglieder |
| • | Der Status der Entwicklung des Produkts Cloudya, der Vertriebsfokus mit Marketingkampagne in Deutschland |
| • | Beschluss zur Begebung einer Optionsschuldverschreibung aus bedingtem Kapital zu Gunsten der Active Ownership Capital |
| • | Die Integration der Deutsche Telefon Standard GmbH in die NFON-Gruppe |
| • | Die Neu-Definition von Key Performance Indicators für die NFON-Gruppe |
| • | Die Erforderlichkeit, Tagesordnung und Terminierung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2019 |
| • | Neuwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters nach der Nachbesetzung des Aufsichtsrates mit Günter Müller und Florian Schuhbauer |
| • | Die Diskussion und Prüfung des Budgets 2020-2022 der NFON-Gruppe |
| • | Der Status strategischer Partnerschaften sowie von diversen M&A-Aktivitäten |
| • | Fortgang des Asset-Deals mit der Onwerk GmbH und Genehmigung des Abschlusses am 12. Dezember 2019 |
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NFON AG sowie ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.
Der Aufsichtsrat prüfte und billigte die vom Vorstand aufgestellte Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2020. Er beriet und überprüfte die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und des Konzerns auf Basis mittel- und langfristiger Unternehmensplanungen. Die vom Vorstand erhaltenen Informationen analysierte und prüfte der Aufsichtsrat eingehend. Sein besonderes Augenmerk galt dabei der Risikolage und dem Risikomanagement.
In den Umlaufbeschlussfassungen erteilte der Aufsichtsrat überwiegend Zustimmungen zu Vorgängen, die zwar nicht von strategischer Tragweite, aber nach der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftig sind. Zeitkritische Entscheidungen, insbesondere im Rahmen der durchgeführten M&A-Projekte und der Kapitalmaßnahme, fasste der Aufsichtsrat ebenfalls durch Umlaufbeschlüsse.
Jahres- und Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 05. Juni 2019 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, (nachfolgend „KPMG“) zum Abschlussprüfer der NFON AG für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. Der Aufsichtsrat beauftragte anschließend KPMG mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019.
Der Vorstand hat den Jahresabschluss gemäß den handels- und aktienrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung und den Konzernabschluss gemäß § 315a Absatz 3 HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt. KPMG hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss einschließlich des dazugehörigen zusammengefassten Konzernlageberichts unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung der Gesellschaft geprüft. Die Prüfung richtete sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die Prüfung des Abschlussprüfers und die Prüfung durch den Aufsichtsrat haben zu keinen Einschränkungen und Einwendungen geführt. Der Abschlussprüfer hat die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Bestätigungsvermerke ohne Einschränkung erteilt.
Alle Aufsichtsratsmitglieder erhielten rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 31. März 2020 die besonderen abschlussrelevanten Dokumentationen, insbesondere die Jahresabschluss- und Konzern-Abschlussunterlagen, den zusammengefassten Konzernlagebericht und die dazugehörigen Prüfungsberichte von KPMG. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats befassten sich in Vorbereitung auf diese Sitzung eingehend mit den genannten Unterlagen. In der Bilanzsitzung wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht umfassend mit dem Vorstand beraten. Der Aufsichtsrat hat hierbei den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht jeweils auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eigenständig geprüft. Der zuständige Partner von KPMG sowie der Prüfungsleiter nahmen ebenfalls an der Bilanzsitzung am 31. März 2020 teil. Sie berichteten über die Prüfung, kommentierten die Prüfungsschwerpunkte und standen dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach eingehender Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat hiergegen keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Prüfungsergebnis von KPMG an und billigte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der NFON AG. Der Jahresabschluss der NFON AG ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2019. Insbesondere den ausgeschiedenen Aufsichtsratskollegen Angelique Werner und Ralf Grüßhaber ist der Aufsichtsrat zu großem Dank für die hervorragende Zusammenarbeit verpflichtet, insbesondere in den Wochen vor dem erfolgreichen Börsengang und den wegweisenden eineinhalb Jahren danach. Dies zeigt auch die Entscheidung, noch in diesem Jahr die Anteilsverhältnisse im Aufsichtsrat angemessen abzubilden und durch die vorzeitige Niederlegung möglich zu machen.
München, März 2020
Für den Aufsichtsrat
Rainer Koppitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell des Konzerns
Die NFON AG (kurz: „NFON“ oder „NFON-Gruppe“) mit Hauptsitz in München wurde 2007 gegründet und ist der einzige paneuropäische Anbieter 1 von Telefonanlagen aus der Cloud. NFON zählt über 40.000 Unternehmen in 15 europäischen Ländern zu seinen Kunden und ist mit eigenen Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Frankreich vertreten. Darüber hinaus verfügt NFON über ein großes Partnernetzwerk, über das der Vertrieb in den übrigen Ländern erfolgt.
Den Umsatz generiert die NFON-Gruppe im Wesentlichen mit der Erbringung cloudbasierter Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmenskunden. Dabei wird den Kunden die notwendige Vermittlungsdienstleistung aus der Cloud in den NFON-Rechenzentren über die sogenannte Cloud PBX (Private Branch Exchange oder Cloud-Telefonanlage) zur Verfügung gestellt. Diese Kunden können infolgedessen auf die herkömmliche Telefonanlage in den eigenen Räumlichkeiten verzichten. Dem Kunden wird in der Regel zunächst eine einmalige Aktivierungsgebühr je Nebenstelle und je genutzter Nebenstelle eine monatliche Bereitstellungsgebühr berechnet.
1 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.
Darüber hinaus kann NFON den Telefonanschluss ersetzen, sodass der Kunde die Gebühren für sämtlichen Telefonverkehr an NFON entrichtet. NFON wiederum bezieht diese Leistung von verschiedenen Carriern. Seit November 2018 bietet die NFON-Gruppe mit „Cloudya“ erstmalig ein europaweites und homogenes Tarifmodell an, das die mit dem Telefonsystem verbundenen Kernfunktionen wie Telefonkonferenzräume, automatische Anrufweiterleitung (ACD) oder automatische Weiterleitung von Anrufen an die zuständige Person abdeckt. Darüber hinaus bietet NFON seinen mehr als 40.000 Kunden Premium-Dienste an. Bei Bedarf verkauft NFON auch die Endgeräte bzw. die entsprechende Software (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones), die die Gesellschaft von mehreren Herstellern bezieht, und stellt ggf. einen Internetzugang auf Reselling-Basis zur Verfügung.
NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht wiederkehrende Umsätze. Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud PBX, SIP-Trunk-Channel, laufende Gesprächsgebühren und SDSL-Monatsgebühren (Symmetrie Digital Subscriber Line ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium-Lösungen wie Neorecording und Ncontact. Dagegen sind nicht wiederkehrende Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud PBX oder Einrichtungsgebühren für SDSL. Der Vertrieb erfolgt über fünf Kanäle mit einem klaren Fokus auf den indirekten Partnervertrieb.

Allgemeine Marktcharakteristik
Der europäische Markt für Geschäftstelefonie lässt sich in drei Bereiche unterteilen:

On-premise (PBX) umfasst die klassische vor Ort installierte Telefonanlage (Hard- oder Software), die vom Eigentümer betrieben wird. Mit Hosted PBX beginnt der Bereich der IP-basierten Telefonanlage, die zwar noch im Eigentum des Nutzers ist (private), aber nicht mehr in den eigenen Räumlichkeiten steht und von einem Dritten betreut werden kann. Davon unterschieden ist der Bereich der Cloud-PBX. Damit wird ein öffentliches Angebot beschrieben, welches jeder, beliebig reproduzierbar, nutzen kann (public). Dieser Bereich unterteilt sich wiederum in verschiedene Formen der Cloud-PBX.
Multi-Instance / Multi-Tenant: Es wird für jeden Nutzer (Tenant) eine eigene Plattform (Instanz) aufgebaut.

Single-Instance / Multi-Tenant: Verschiedene Nutzer (Tenant), nutzen nur eine Plattform (Instanz).

Ziele und Strategien
Als dominanter Anbieter 2 in Deutschland verfügt die NFON AG nach eigener Auffassung bereits über eine starke Position im international hoch fragmentierten Markt der Cloud-Telefonie. Mit seiner auf fünf Wachstumsvektoren basierenden Strategie verfolgt der Konzern das klar definierte Ziel, die Nummer 1 für Cloud-Telefonie in Europa zu werden.

Ausbau und Weiterentwicklung der Kundenbasis in bestehenden Märkten
Für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens ist zum einen die Nutzung von Cross- und Upselling-Potenzialen innerhalb der bestehenden Kundenbasis und zum anderen die konsequent fortgeführte Gewinnung neuer Kunden eine wesentliche strategische Komponente. Dies setzt eine verstärkte Wahrnehmung der Marke NFON und der Cloud-Telefonielösungen voraus. Zu diesem Zweck werden die Marketing- und Vertriebsaktivitäten auf einem hohen Niveau gehalten. In dem sehr fragmentierten Telekommunikationsmarkt darf die Bedeutung einer Marke, die die Produktvorteile eines reinen B2B-Produktes für den Kunden deutlich erkennen lässt, nicht unterschätzt werden. Dies macht einen differenzierten und echten Multi-Channel-Marketing-Ansatz notwendig und bedeutet, eine äußerst gezielte B2B-Kommunikation, insbesondere für die NFON-Premium-Lösungen, mit einer breiteren Zielgruppenkommunikation zu kombinieren. NFON zielt auf drei Hauptzielgruppen:
| • | Channel: Partner, Spezialisten, Reseller; |
| • | IT-Manager: IT-Spezialisten, IT-Abteilungen; |
| • | Entscheidungsträger: Vorstandsebene, Geschäftsführer. |
2 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.
Darüber hinaus wird sowohl das bestehende Partnernetzwerk permanent optimiert und vergrößert als auch, in Ergänzung zu den Marketingaktivitäten, die Reichweite des Vertriebs deutlich erhöht, um so die drei Hauptzielgruppen über die passenden Vertriebskanäle fokussiert anzusprechen und zu gewinnen.
Roll-out innovativer UCaaS-Funktionen
Ein wichtiger Baustein in der Wachstumsstrategie der NFON ist der Roll-out innovativer UCaaS-Funktionen und damit verbunden die Fortentwicklung der NFON zu einem Unified-Communication as a Service-Unternehmen. Mit der Einführung des neuen NFON-Kernprodukts Cloudya im November 2018 hat NFON bereits einen wesentlichen Meilenstein ihrer Wachstumsstrategie erreicht. Cloudya ist die Grundlage für weitere Funktionalitäten, Technologien und Services, die die NFON-Plattform in Zukunft bereichern werden. Insofern fließen substanzielle Investitionen nicht nur in die Verbesserungen der bestehenden Lösungen, sondern insbesondere in das Design und die Entwicklung neuer Produkte und neuer Dienstleistungen. Mit der Entwicklung und Einführung von Cloudya ist NFON der erste wichtige Schritt in der Umstellung zur Unified Communication as a Service (UCaaS) gelungen. Cloudya ist die Basis für alle weiteren Entwicklungen in Richtung der Collaboration-Möglichkeiten.
Entwicklung offener APIs
Die Entwicklung offener APIs, d. h. die Entwicklung von Programmschnittstellen, ermöglicht die Einbindung der NFON Cloud- Telefonielösungen in Service- und Dienstleistungslösungen von Drittanbietern und eröffnet darüber hinaus mit dem Angebot einer Communication Platform as a Service einen weiteren möglichen zukünftigen Geschäftsbereich für NFON.
Gezielt weiter in ganz Europa wachsen
NFON war zu Beginn des Jahres in 13 europäischen Ländern, so in Deutschland, Großbritannien, Österreich, Spanien und Italien mit eigenen Tochtergesellschaften und in den übrigen Ländern über ein Händlernetzwerk, vertreten. Die aktuellen Marktbedingungen in den europäischen Ländern und die disruptiven Veränderungen im Bereich der Cloud-Telefonie bieten genau die richtigen Bedingungen, weiter in Europa zu expandieren.
Konsolidierungschancen in stark fragmentierten Cloud-PBX-Märkten
Der europäische Cloud-PBX-Markt ist hoch fragmentiert. NFON nimmt eine aktive Rolle in der zunehmenden Konsolidierung des Marktes ein. Hier bieten sich attraktive Chancen, sowohl Wettbewerber sehr gezielt und nach festgelegten Kriterien zu akquirieren als auch Unternehmen mit passenden, attraktiven Technologien in Ergänzung zum bereits bestehenden NFON-Produkt- und Lösungsportfolio zu übernehmen.
Erfolgreich erreichte Meilensteine in der strategischen Umsetzung
Im März 2019 hat die NFON AG entsprechend ihrer Wachstumsstrategie die Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz (vormals Deutsche Telefon Standard AG, Mainz; im Folgenden DTS), übernommen. Des Weiteren hat die NFON AG im Juli 2019 eine Optionsanleihe ausgegeben. Durch die Ausübung der Optionen am 21. Oktober 2019 wurde weiteres Kapital für weitere mögliche Akquisitionen zur Verfügung gestellt. Die Anleihe wurde am 02. Januar 2020 an die AOC zurückgezahlt. Mit diesem strategischen Vorgehen unterstreicht das Unternehmen seinen Führungsanspruch im europäischen Cloud-Kommunikations-Markt.
Nach Italien hat NFON am 23. März 2019 eine weitere Tochtergesellschaft in Frankreich, die NFON France S.A.S, gegründet und damit das zum Börsengang gesetzte Ziel der weiteren Expansion in Italien und Frankreich abgeschlossen. Dem Markteintrittsmodell der NFON folgend wurde zunächst ein Team von Vertriebs- und Servicemitarbeitern aufgebaut. Diese konzentrieren sich jetzt auf den Aufbau des Partnernetzwerkes.
Die Kundenbasis erhöhte sich innerhalb des vergangenen Jahres von >20.000 auf >40.000, was mit dem Wachstum der beim Kunden aktivierten Nebenstellen (Seats) auf 449.711 einher geht.
Ende 2019 konnte die NFON-Gruppe darüber hinaus über einen Asset Deal, der zum 01. April 2020 rechtswirksam wird, die eigenen F&E-Kapazitäten mit einem Full-Stack Entwicklungsteam in den Bereichen Mobile, Web-Front und -Backend sowie Client/Server ausbauen.

Organisation
Konzernstruktur und Standorte
Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2019 wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Die fairfon Telefonsysteme GmbH wurde mit Wirkung zum 21. August 2019 auf Basis des am 26. Juni 2019 unterzeichneten Vertrages auf die NFON AG verschmolzen. Darüber hinaus wurde die NCONNECT TELEKOMÜNIKA SYON ILETIȘIM HIZMETLERI LTD. ȘTI., Türkei, liquidiert und mit Wirkung zum 18. September 2019 gelöscht.
Leitung und Kontrolle
Die Vorstände arbeiten eng mit den nationalen Führungskräften und den Geschäftsführern der ausländischen Tochtergesellschaften zusammen. Ein vierköpfiger Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und berät diesen. Bis zum 12. Dezember 2019 setzte sich der Aufsichtsrat aus Rainer Christian Koppitz (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Rupert Doehner (stellvertretender Vorsitzender), Ralf Grüßhaber und Angelique Werner zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder Angelique Werner und Ralf Grüßhaber sind zur außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2019 zurückgetreten. An ihrer Stelle wurden Günter Müller und Florian Schuhbauer in den Aufsichtsrat gewählt.
Steuerung
Steuerungssysteme
Der Vorstand der NFON AG hat für die Steuerung der Gruppe ein internes Managementsystem eingeführt, das in der folgenden Grafik wiedergegeben ist:

Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Die Steuerung der NFON-Gruppe erfolgt über folgende Leistungsindikatoren:
• Seatwachstum;
• Gesamtumsatz;
• Wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Umsatzerlöse;
• Anteil wiederkehrender und nicht-wiederkehrender Umsätze am Gesamtumsatz;
• ARPU (blended);
• EBITDA (bereinigt).
Mit diesen Leistungsindikatoren ist sichergestellt, dass das Unternehmen die für das Erreichen der Wachstumsziele definierten Maßnahmen analysieren und steuern sowie den Erfolg messen kann.
Die NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Umsätze. Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud PBX, laufende Gesprächsgebühren und SDSL-Monatsgebühren (Symmetric Digital Subscriber Line ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium-Lösungen wie Neorecording und Ncontact. Dagegen sind nicht-wiederkehrende Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud PBX oder Einrichtungsgebühren für SDSL. Der prozentuale Anteil wiederkehrender und nicht-wiederkehrender Umsätze wird in Relation zum Gesamtumsatz berechnet.
Als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren hat die NFON AG im Geschäftsjahr 2018 den Gesamtumsatz und den Anteil wiederkehrender Umsätze definiert. Darüber hinaus betrachtet das Unternehmen das Seatwachstum zum jeweiligen Stichtagsende (Gesamtzahl der vom Kunden genutzten Nebenstellen bzw. Lizenzen) als bedeutsamen nicht-finanziellen Leistungsindikator. Im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2018 wurden die bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren leicht angepasst. Anstelle der Wachstumsrate des Gesamtumsatzes wird zukünftig die Wachstumsrate der wiederkehrenden Umsätze als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator definiert. Die wiederkehrenden Umsätze zeigen die Nachhaltigkeit und Stabilität des Geschäftsmodell der NFON-Gruppe. Ihre positive Entwicklung ist maßgeblich für die gesamte NFON-Gruppe. Unverändert betrachtet das Unternehmen den Anteil wiederkehrender Umsätze als bedeutsamen Leistungsindikator. Darüber hinaus ist das Seatwachstum zum jeweiligen Stichtagsende (Gesamtzahl der vom Kunden genutzten Nebenstellen bzw. Lizenzen), die Basis für die wiederkehrenden Umsätze, als bedeutsamer nicht-finanziellen Leistungsindikator definiert.
Als weiteren umsatzbezogenen finanziellen Leistungsindikator nutzt die NFON den durchschnittlichen Umsatz pro Nutzer (Blended ARPU), der sich berechnet aus dem durchschnittlichen Gesamtumsatz wiederkehrender Umsätze pro Monat geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der Seats pro Monat in jedem Jahr einschließlich der Umsätze und Seats der Endkunden, die vertragliche Beziehungen mit unseren Wholesale-Partnern haben.
Mit dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) misst der Konzern die operative Leistungskraft und den Erfolg der einzelnen Geschäftseinheiten. Nicht-operative einmalige Aufwände, z. B. Kosten aus dem erfolgreichen Börsengang bzw. einmalige Ausgaben im Zusammenhang mit Steuern und Sozialversicherungsangelegenheiten, werden im Sinne der Messung der operativen Leistungskraft herausgerechnet und ergeben das bereinigte EBITDA.
Übersicht über die Entwicklung der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren mit entsprechender Hervorhebung der bedeutsamen Kennzahlen (fett):
scroll
| 2019 | 2018 | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz | 57,1 Mio. EUR | 43,0 Mio. EUR | 32,7 |
| Wiederkehrende Umsätze | 48,1 Mio. EUR | 34,6 Mio. EUR | 38,9 |
| Anteil wiederkehrende Umsätze am Gesamtumsatz | 84,1 % | 80,4% | 3,7 |
| Nicht-wiederkehrende Umsätze | 9,1 Mio. EUR | 8,4 Mio. EUR | 0,7 |
| Anteil nicht-wieder- kehrender Umsätze am Gesamtumsatz | 15,9 % | 19,6 % | -3,7 |
| ARPU blended * | 9,64 EUR | 9,92 EUR | -0,28 |
| Seatwachstum | 449.711 | 320.728 | 40,2 |
| Bereinigtes EBITDA ** | -5,1 Mio. EUR | -1,2 Mio. EUR | n/a |
* Basierend auf durchschnittlicher Anzahl der Seats pro Monat in jedem Jahr.
** Erläuterungen zu den Bereinigungen sind im Abschnitt Ertragslage zu finden.
Entsprechend der im März 2019 veröffentlichten Prognose der NFON-Gruppe haben sich die bedeutsamen Leistungsindikatoren wie folgt entwickelt:
scroll
| 2018 | 2019 | Erwartung 2019 | angepasste Erwartung 2019 * | Veränderung | Erläuterung im Vergleich zur angepassten Prognose | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz | 43,0 Mio. EUR | 57,1 Mio. EUR | zwischen 40% und 45% | zwischen 30% und 33% | 32,7% | Gesamtumsatz erreicht das obere Ende der Prognose |
| Anteil wiederkehrende Umsätze am Gesamtumsatz | 80,4% | 84,1% | zwischen 75% und 80% | zwischen 80% und 85% | n/a | Anteil erreicht das obere Ende der Prognose |
| Seatwachstum | 320.728 | 449.711 | mindestens 45% | zwischen 39 % und 41% | 40,2% | Wachstumsrate erreicht genau das Mittel der Prognose |
* Erläuterungen zur Prognoseanpassung finden sich im Kapitel “Darstellung des Geschäftsverlaufs“
Zukünftig gilt die Wachstumsrate der wiederkehrenden Umsätze als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren. Aus Transparenzgründen wird die Entwicklung dieser Kennzahl gesondert dargelegt:
scroll
| 2018 | 2019 | Erwartung 2019 (Oktober 2019) | Veränderung | Erläuterung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wiederkehrende Umsätze | 34,6 Mio. EUR | 48,1 Mio. EUR | Wachstumsrate zwischen 38 % und 40 % | 38,9% | Die Wachstumsrate liegt genau in der Mitte der erwarteten Entwicklung. |
Forschung & Entwicklung
Der Bereich Forschung & Entwicklung konzentriert sich zum einen auf die Entwicklung von neuen Produkten und Services und zum anderen auf die Entwicklung von Produkterweiterungen und neuen Funktionen für die bestehenden Produkte und Dienstleistungen, die den NFON-Kunden als regelmäßige Updates zur Verfügung gestellt werden. Die interne Entwicklung erfolgt mittels agiler Softwareentwicklung und umfasst folgende Bereiche:

Die NFON verfolgt in ihrer Produktentwicklung einen klar definierten Prozess.

Zurzeit konzentrieren sich die F&E-Aktivitäten der NFON auf die Weiterentwicklung des neuen NFON-Clients Cloudya. Die neue Lösung ist der erste Schritt zur Transformation des erfolgreichen Cloud-Telefonsystems in eine Kommunikationsserviceplattform. Es ist die Grundlage für weitere Features, Technologien und Services, die die NFON-Plattform in Zukunft bereichern werden.
Zunächst liegt der Fokus der Integration aus Benutzerperspektive auf der Nebenstellenverwaltung und den Softphone-Funktionalitäten. In naher Zukunft sollen dann alle an Kunden gerichteten Services in die Lösung integriert werden. Am Ende wird der Kunde einen einheitlichen Service erleben, der alle seine Bedürfnisse in der täglichen Geschäftskommunikation erfüllt.
Ende 2019 waren in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Operations und Technical Consultants der NFON-Gruppe 95 Beschäftigte fest angestellt (im Vorjahr 62 Beschäftigte); dies entspricht 25,0% (Vorjahr 25,3%) der Gesamtbelegschaft. Für bestimmte Projekte werden bei Bedarf zusätzliche, externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter temporär eingesetzt. Ende 2019 betrug deren Anteil bis zu 9,5% der festangestellten F&E-Belegschaft.
Im Berichtsjahr sind im Konzern 4,4 Mio. EUR (2018:3,3 Mio. EUR) F&E-Aufwendungen angefallen. Davon wurden 2,9 Mio. EUR (2018: 0 Mio. EUR) als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die Aktivierungsquote liegt damit im Berichtsjahr bei 65% (2018: 0%).
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa und Deutschland
Seit Anfang des Jahres 2018 hat die Konjunktur im Euroraum spürbar an Schwung verloren, vor allem weil die Wertschöpfung in der Industrie aufgrund fehlender außenwirtschaftlicher Impulse nachgegeben habe, so das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW). Gleichzeitig blieb die Arbeitslosenquote im Euroraum 2019 trotz der inzwischen bereits mehr als ein Jahr andauernden verhaltenen Produktionsentwicklung in der Tendenz abwärtsgerichtet. 3 Die europäische Wirtschaft befand sich in der Folge 2019 auf einem stetigen wenngleich moderaten Wachstumspfad. Das jährliche BIP-Wachstum in der Eurozone, lag bei 1,2 % nach 1,9 % im Vorjahr 2018. 4
Im Heimatmarkt der NFON AG Deutschland stand das Jahr 2019 nach Aussage des IfW im Zeichen des Abschwungs. Nachdem im ersten Quartal noch Aufholeffekte produktionsausweitend wirkten, hatte die deutsche Wirtschaft im Sommerhalbjahr praktisch stagniert. Auch für das Schlussquartal zeichnete sich keine nennenswerte Dynamik ab. Dementsprechend hat sich die gesamtwirtschaftliche Kapazitätsauslastung in diesem Jahr deutlich - etwa um einen Prozentpunkt - zurückgebildet. 5 Nach Informationen des Statistischen Bundesamt betrug das BIP in Deutschland im Jahr 2019 rund 3,44 Billionen Euro. Somit betrug die Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2018 preisbereinigt 0,6 %. 6
Im wichtigsten Auslandsmarkt der NFON AG, Großbritannien, dämpften die Unsicherheit über Zeitpunkt und Ausgestaltung des angekündigten Austritts aus der EU nach Informationen des IfW die wirtschaftliche Aktivität bereits seit einiger Zeit. Gleichzeitig zeigte sich jedoch auch hier der Arbeitsmarkt ausgesprochen widerstandsfähig, und die Arbeitslosigkeit verharrt trotz der durch die Diskussion um den Brexit verursachten Unsicherheiten 2019 auf einem historischen Tiefststand. Nach Angaben des britischen Office for National Statistics stieg das BIP 2019 um 1,4 %, was leicht über dem Wachstum von 1,3 % im Vorjahr 2018 liegt. 7
3 Kieler Institut für Weltwirtschaft: Kieler Konjunkturberichte - Weltkonjunktur im Winter 2019 (https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/lfW-Publications/-ifw/Konjunktur/ Prognosetexte/deutsch/2019/KKB_61_2019-Q4_Welt_DE.pdf
4 Eurostat: Pressemitteilung vom 10.03.2020 (https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/10516833/2-10032020-AP-DE.pdf/67d13327-038e-8be6-6585-edc78021f1d1)
5 Kieler Institut für Weltwirtschaft: Kieler Konjunkturberichte - Deutsche Konjunktur im Winter 2019 (https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/lfW-Publications/-ifw/ Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2019/KKB_62_2019-Q4_Deutschland_DE.pdf)
6 Statistisches Bundesamt (https://de.statista.com/themen/26/bip/)
7 Office for National Statistics: Statistical bulletin vom 11.02.2020 (https://www.ons.gov.uk/economy/grossdomesticproductgdp/bulletins/gdpfirstquarterlyestimateuk/ octobertodecember2019/pdf)
Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbsposition der NFON-Gruppe 8
Der schnell wachsende Markt für Cloud-Telefonie unterliegt einer disruptiven Entwicklung. Wesentlicher Treiber dieser dis- ruptiven Entwicklung ist zunächst die große technologische Veränderung. Alle europäischen Telefongesellschaften vollziehen zur Zeit den Wechsel von ISDN auf All-IP. Herkömmliche Telefonanlagen werden damit obsolet oder zumindest nicht ohne eine zusätzliche Technologie nutzbar. Darüber hinaus bieten Hosted-Cloud-Telefonanlagen deutliche Vorteile gegenüber der klassischen Telefonanlage, die dem generellen Wandel in den Anforderungen an das Arbeitsleben entsprechen. Zu den Vorteilen zählen: Flexibilität, Mobilität und Unabhängigkeit. Darin inbegriffen sind alle Vorteile von Software as a Service, insbesondere geringere Fixkosten und eine nutzungsabhängige Abrechnung. Diese Entwicklung vollzieht sich zudem in einem Markt mit großem Potenzial. In Europa sind von den rund 135 Mio. Nebenstellen erst etwa 10 bis 11 %, also rund 13 Mio. 9 Nebenstellen, in der Cloud. Dabei erwarten Marktforscher wie die Cavell Group oder MZA einen 5-Jah- res-CAGR von ca. 16%. Damit könnte der Markt für Cloud Communications auf 26 bis 30 Mio.8 Nebenstellen anwachsen und sich somit verdoppeln. Der Markt steht also noch Anfang.
NFON ist in diesem Markt seit 2007 tätig. Neben Deutschland, dem Heimatmarkt der NFON-Gruppe, ist das Unternehmen inzwischen in Großbritannien, Österreich, Spanien, Frankreich und Italien mit eigenen Tochtergesellschaften vertreten. Großbritannien mit 4,2 Mio., Deutschland mit 1,8 Mio. und Frankreich mit 1,2 Mio. Cloud Communication (Multi Tenant und Multi Instance) Nutzern zählen zu den größten europäischen Märkten, in denen die NFON-Gruppe vertreten ist. Danach folgen mit deutlichem Abstand Spanien (0,9 Mio. Nutzer), Italien (0,4 Mio. Nutzer) und Österreich (0,3 Mio. Nutzer). In ihrem Heimatmarkt mit rund 1,8 Mio. Cloud Communication Nutzern nimmt die NFON AG bereits heute eine dominante Marktstellung ein. 10 Darüber hinaus ist NFON in weiteren neun Ländern über Partner vertreten, dazu zählen, Kroatien, Tschechien, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Schweiz und Slowenien. Das weist die NFON-Gruppe nach Auffassung des Unternehmens als einzigen paneuropäischen Anbieter 11 für Cloud-Telefonie mit einem Kundenstamm von über 40.000 Kunden und über 2.500 Partnern aus.
NFON profitierte auch im Geschäftsjahr 2019 von dem anhaltenden Trend hin zu cloudbasierten Lösungen für Telefonanlagen. Über die Vertriebskanäle (direkt und indirekt inklusive Whole-Sale) können Kunden aller Größenordnungen an die Cloud-Telefonanlage angebunden werden. Der Kundenschwerpunkt liegt allerdings im klein- und mittelständischen Segment.
Im weltweiten Vergleich zeigt sich Nordamerika als am weitesten in der Nutzung von Cloud-Telefonie entwickelt. Entsprechend finden sich aus Sicht des Unternehmens in Nordamerika mit RingCentral und 8 x 8 die einzigen zu NFON vergleichbaren Wettbewerber. Sie verfügen beide über eine selbst entwickelte Cloud-PBX und haben ihr Produktportfolio innerhalb der letzten zehn bis elf Jahre durch UC-Angebote deutlich erweitert. Die derzeitigen geschätzte Durchdringungsrate im nordamerikanische Markt liegt mit etwa 25 % weit über der Durchdringungsrate Europas.
Auf dem europäischen Markt nimmt der Wettbewerbsdruck zu. Unternehmen wie Enreach (vormals Within Reach) forcieren die Konsolidierung, indem sie mit der Finanzkraft der Muttergesellschaft Waterland Private Equity GmbH, Hamburg, europaweit Unternehmen aus dem Bereich Cloud Communications übernehmen. Zuletzt wurde durch Enreach der spanische Cloud-Telefonanbieter Masvoz Telecomunicaciones Interactivas, S.L.U. übernommen. Auch andere Unternehmen wie die Destiny NV aus den Niederlanden starten Übernahmen. Zugleich versuchen andere etablierte und neu gegründete Unternehmen in den Markt zu kommen, wie etwa Zoom, Avaya, 3CX oder die 2019 gegründete fuze Europe GmbH.
Übersicht Marktdurchdringung Europa 12
scroll
| Land | Deutschland | Europa | Großbritannien |
|---|---|---|---|
| 2019 | 4% | 6% | 15% |
| 2024 | 14% | 19% | 33% |
Deutschland
Herrschte in Deutschland bis vor wenigen Jahren noch eine große Skepsis gegenüber Cloud Computing so ist 2019 eine zunehmende Akzeptanz zu spüren. Der bitkom Cloud-Monitor 2019 13 zeigt, dass mittlerweile 73 % der deutschen Unternehmen Cloud Computing nutzen. 2017 waren es nur 66 %. Die zunehmende Akzeptanz offenbart sich auch im schnellen Wachstum des Marktes für Cloud Communications das nach Angaben von Cavell bei rund 21 % liegt. Bis 2024 ist mit einem CAGR von rund 23 % zu rechnen.
8 Alle in diesem Kapitel genannten Marktzahlen beziehen sich auf den Cavell Service Provider Insight Report Q2 2019. Abweichende Quellen werden gesondert zitiert.
9 Quelle: MZA 2017. Alle übrigen in diesem Kapitel genannten Marktzahlen beziehen sich auf den Cavell Service Provider Insight Report Q2 2019. Abweichende Quellen werden gesondert zitiert.
10 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.
11 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.
12 Angaben durch Cavell Service Provider
13 https://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-06/bitkom_kpmg_pk_charts_cloud_monitor_18_06_2019.pdf
Großbritannien
Während der deutsche Markt erst bei einer Marktdurchdringung von rund 4% liegt, ist Großbritannien mit rund 15% deutlich weiter. Wie in vielen anderen Fällen auch, wirkt sich allerdings die Unsicherheit über den anstehenden Brexit negativ aus, so dass das Wachstum in Großbritannien etwas nachgelassen hat. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Marktdurchdringung bis 2024 bei etwa 33% liegt. Die höchste Durchdringung mit ca. 64 % wird bei Unternehmen mit 10-49 Beschäftigten zu erwarten sein, wohingegen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten eher bei einer Rate von 35 % liegen werden, da dieser Markt immer noch stark in Richtung SIP-Trunking beeinflusst wird.
Frankreich
Frankreich zählt neben Großbritannien und Deutschland zur Zeit zum größten Markt in dem NFON tätig ist. Die neue Niederlassung wurde erst im abgelaufenen Geschäftsjahr gegründet. Das Marktpotenzial für NFON ist somit sehr groß. In Frankreich gibt es ca. 1,2 Mio. Nutzer von Cloud Communications. Bei einem CAGR von 22 % wird erwartet, dass der französische Markt für Cloud Communications in fünf Jahren bei etwa 3 bis 4 Mio. Nutzern liegen wird.
Spanien
Spanien ist für NFON bislang ein Markt mit Herausforderungen gewesen. Mit einem vorhergesagten 5-Jahres-CAGR von 29 % bietet die viertgrößte Volkswirtschaft Europas ein großes Potenzial für Cloud-Telefonie-Anbieter wie NFON.
Österreich
Österreich gehört zur Zeit noch zu den kleinsten Märkten, in denen NFON tätig ist. In den nächsten fünf Jahren wird erwartet, dass der Markt mit einem CAGR von rund 19% wächst, wobei angenommen wird, dass die Konzentration hier im Gegensatz zu Großbritannien im Bereich der Unternehmen mit mehr als 250 Nebenstellen liegt (Durchdringungsrate 2024 von 17 %).
Italien
Der italienische Markt zählt zusammen mit Österreich zu den kleineren Märkten der NFON-Gruppe. Italien ist neben Frankreich das zweite Land, in dem NFON eine neue Tochtergesellschaft gegründet hat. Cavell erwartet momentan 5-Jahres-CAGR 2024 von 34 %.
Darstellung des Geschäftsverlaufs
Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf 2019
scroll
| Prognose 2019 | Angepasste Prognose 2019 | IST 2019 | |
|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz (Wachstumsrate) | zwischen 40% und 45% | zwischen 30% und 33% | 33% |
| Anteil wiederkehrender Umsätze am Gesamtumsatz | zwischen 75% und 80% | zwischen 80% und 85% | 84% |
| Wachstumsrate Seats (beim Kunden installierte Nebenstellen) für das Gesamtjahr | mindestens 45% | zwischen 39 % und 41 % | 40% |
Insgesamt beschleunigte sich das Wachstum der NFON-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr weiter. Die Attraktivität des Geschäftsmodells von NFON zeigte sich in der Entwicklung der Anzahl von Seats, die im Vergleich zum Vorjahr um 40,2% gesteigert werden konnte und nachhaltig einen Umsatzbeitrag leisten wird. Das Gesamtumsatzwachstum lag mit 32,7% deutlich über dem Gesamtumsatzwachstum des Geschäftsjahres 2018 (Ende 2018: 20,7%). Mit einem Anteil am Gesamtumsatz von 84,1 % % (Ende 2018: 80,4%) liegt der Anteil wiederkehrender Umsätze am oberen Ende der für das Gesamtjahr 2019 prognostizierten Spanne zwischen 80% und 85%.
Dennoch blieb die Entwicklung der Seats und damit des Gesamtumsatzes hinter den ursprünglichen sehr ambitionierten Erwartung für das Geschäftsjahr 2019 zurück. Dies lag maßgeblich in zwei Effekten begründet:
Angesicht der sich im Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres zunehmend bestätigten schwachen Konjunkturdaten für die EU-Länder, haben Kunden ihre eigenen Expansionspläne zurückgestellt und den Aufbau neuer Arbeitsplätze verzögert. Dies wirkte sich unmittelbar auf die geplanten Seats aus, da diese nicht in der Geschwindigkeit aktiviert wurden, wie zu Beginn des Jahres gegenüber NFON dargestellt.
Unabhängig von der makroökonomischen Entwicklung in ganz Europa waren entsprechend der wachsenden Nachfrage, qualifizierte Mitarbeiter im Bereich der Softwareentwicklung nur bedingt am Arbeitsmarkt verfügbar. Um mit den bestehenden Ressourcen dennoch den hohen Qualitätsanspruch der NFON AG an ihr Produkt zu gewährleisten, wurde die Markteinführung einiger zusätzlicher Funktionalitäten für die Cloud-Telefonanlage verzögert. Dies betraf im Wesentlich die CTI-Lösung (CTI - Computer Telephony Integration), die eine direkte Interaktion zwischen Computerprogrammen wie zum Beispiel CRM-Anwendungen und der Cloud-Telefonanlage ermöglichen, sowie die Applikationen für mobile Endgeräte. Als Konsequenz haben Kunden die Erweiterung ihrer Seats bis zur Einführung dieser Funktionalitäten verschoben.
Gleichzeitig hat die NFON-Gruppe bei der Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie wichtige Meilensteine erreicht und damit die Basis für eine weiterhin erfolgreiche operative Entwicklung der NFON gelegt. Die Aufwendungen für das weitere Wachstum zeigten sich im Jahresverlauf in erhöhten Personal- sowie Marketingkosten und resultierten in einem negativen EBITDA in Höhe von -7,0 Mio. EUR. Bereinigt um die Aufwendungen im Zusammenhang mit gewährten Aktienoptionen, Retention-Boni und einmalige Belastungen u. a. aufgrund der Akquisition der DTS verzeichnete die NFON ein negatives EBITDA von -5,1 Mio. EUR.
Ertragslage
Entwicklung wesentlicher Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
scroll
| in Mio. EUR | 2019 | 2018 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 57,1 | 43,0 | 32,7 |
| Materialkosten | 13,6 | 11,1 | 23,0 |
| Rohertrag | 43,5 | 31,9 | 36,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0,6 | 1,3 | -49,7 |
| Personalaufwand | 24,2 | 22,1 | 9,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 26,8 | 18,9 | 41,8 |
| EBITDA | -7,0 | -7,8 | n/a |
| Adj. EBITDA | -5,1 | -1,2 | n/a |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 3,0 | 0,7 | 335,6 |
| EBIT | -10,0 | -8,5 | n/a |
| Nettozinsaufwand | -0,8 | -0,1 | n/a |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | -0,1 | 0,5 | |
| Konzernverlust | -10,9 | -8,1 | n/a |
Konzernumsatz
Der Umsatz ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 32,7 % gestiegen. Dies beruhte vorwiegend auf der erfolgreichen Akquise neuer Kunden sowie einem Anstieg der installierten Nebenstellen (Seats) innerhalb des bestehenden Kundenstamms, insbesondere in Deutschland, Großbritannien und Österreich. Italien und Frankreich trugen im Berichtszeitraum noch nicht nennenswert zur Umsatzentwicklung bei. Hinzu kamen für zehn Monate die Umsätze der seit dem 01. März 2019 vollkonsolidierten DTS. Darüber hinaus resultiert ein Teil des Umsatzwachstums aus dem verstärkten Vertrieb des erweiterten Produktportfolios, welches sowohl bei neuen Kunden als auch in der bestehenden Kundenbasis vertrieben wird.

Insgesamt hat sich das Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt, insbesondere die wiederkehrenden Umsätze zeigten eine sehr positive Entwicklung. Mit 39,0% stiegen diese überproportional zum Gesamtumsatz an und liegen damit weit über dem durchschnittlichen Marktwachstum im Europäischen Raum.
Die wiederkehrenden Umsätze setzen sich im Wesentlichen aus der monatlichen Zahlung einer festen Lizenzgebühr pro Seat zuzüglich einer festen oder volumenabhängigen Gebühr für die Nutzung von Sprachtelefonie pro Seat oder SIP-Trunk zusammen. Der für die Entwicklung der Umsätze typische kumulative Effekt, bezogen auf die im Jahresverlauf hinzugewonnenen Nebenstellen (Seats), wird durch die Entwicklung der in den einzelnen Quartalen des Berichtszeitraums erwirtschafteten wiederkehrenden Umsätze deutlich. Zu den nicht wiederkehrenden Umsätzen zählen unter anderem Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones) und der einmaligen Aktivierungsgebühr pro Nebenstelle bei Erstanschluss. Der vergleichsweise geringe Anstieg der nicht wiederkehrenden Umsätze im Vergleich zur Vorjahresperiode (7,3 %) erklärt sich insbesondere durch den geringeren Umsatz mit Endgeräten, der sich u. a. aus der oben beschriebenen verzögerten Aktivierung von neuen Seats ergab.
Umsatzentwicklung nach Segmenten
Die Aufteilung nach Segmenten entspricht den einzelnen Ländergesellschaften der NFON-Gruppe, denen im Geschäftsjahr 2019 zwei Gesellschaften aus Deutschland und jeweils eine Tochtergesellschaft in Österreich, Großbritannien, Spanien, Frankreich und Italien angehörten. Außer der deutschen Aktiengesellschaft, die auch für die Forschung & Entwicklung im Konzern zuständig ist, fungieren die Unternehmen in Ihren Heimatmärkten im Wesentlichen als Vertriebsgesellschaften, basierend auf dem gleichen Geschäftsmodell und dem gleichen Dienstleistungsangebot.
Gegenüber dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde die Ermittlung und Darstellung der Segmentberichterstattung modifiziert. Zum 31. Dezember 2018 wurden die Segmente nach lokalen Rechnungslegungsstandards dargestellt. Erstmalig zum Halbjahresabschluss 2019 wurden die Segmente nach IFRS dargestellt. Die Werte vom 31. Dezember 2018 wurden entsprechend angepasst.
Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, Deutsche Telefon Standard GmbH, nfon GmbH, NFON UK Ltd, NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France.
Die generierten Umsatzerlöse der gesamten Gruppe mit externen Kunden teilen sich wie folgt auf die einzelnen Ländergesellschaften auf und werden nach IFRS Rechnungslegungsvorschriften berichten:
scroll
| in Mio. EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| NFON AG | 35,6 | 31,8 |
| Deutsche Telefon Standard GmbH | 8,7 | 0 |
| nfon GmbH | 5,8 | 4,7 |
| NFON UK Ltd. | 6,7 | 6,2 |
| NFON Iberia SL | 0,3 | 0,3 |
| NFON ITALIA S.R.L. | 0,0 | 0,0 |
| NFON France | 0,0 | 0,0 |
| Summe der Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente | 57,1 | 43,0 |
| Überleitungseffekte | 0,0 | 0,0 |
| Summe Konzernerlöse | 57,1 | 43,0 |
Die positive Umsatzentwicklung in dem Segment NFON AG von 31,8 Mio. EUR auf 35,6 Mio. EUR basiert vor allem auf einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Seatbasis, was unmittelbar zu höheren wiederkehrenden Erlösen führte.
Durch die Akquise der Deutschen Telefon Standard GmbH werden erstmalig Umsatzerlöse in diesem Segment von 8,7 Mio. EUR gezeigt.
Durch die Gewinnung neuer Kunden und Erweiterung der Seatbasis stiegen die Umsatzerlöse in dem Segment nfon GmbH von 4,7 Mio. EUR auf 5,8 Mio. EUR. Vor allem auf Grund des verstärkten Ausbaus des Geschäfts mit Wholesale-Partnern stiegen die Umsätze in dem Segment NFON UK Ltd. von 6,1 Mio. EUR auf 6,7 Mio. EUR.
Die Umsatzentwicklung in dem Segment NFON Iberia SL entwickelte sich zögerlich und blieb gerundet auf EUR bei 0,3 Mio. EUR. Personelle Änderungen im Management und entsprechende strukturelle Anpassung haben hier zu Verzögerungen bezüglich der Wachstumsstrategie geführt.
Entwicklung der Seats

Die Seats-Entwicklung belegt den zunehmenden Bedarf an Cloud-Telefonanlagen im Bereich der Geschäftskunden. Zugleich unterstreicht sie den hohen Zufriedenheitsgrad der sehr loyalen NFON-Kunden 14. Erstmalig wurden die Seats der Deutschen Telefon Standard GmbH (31. Dezember 2019: 63.204) integriert.

Aufgrund der erstmaligen Konsolidierung der DTS sieht die NFON AG die Notwendigkeit, den bisher genutzten Leistungsindikator ARPU näher zu spezifizieren. Mit der Akquisition der DTS hat die NFON AG zusätzliches Potenzial zur Erhöhung der Seat-Basis erworben. Diese Seat-Basis ergibt sich nicht nur aus der Gewinnung neuer Cloud-Telefonie-Nutzer, sondern auch aus der potenziellen Umwandlung der bestehenden SIP-Trunk-Channels in Seats, die bis zur Umwandlung nicht zu den Seats gerechnet werden. Für den Fall der Umwandlung ändert sich die Lizenzgebühr, nicht aber die Nutzung der Sprachminuten.
Der blended ARPU berechnet sich aus dem Quotienten des durchschnittlichen wiederkehrenden Umsatzes von Seats und SIP-Trunks pro Monat abzüglich der wiederkehrenden Umsätze aus den SIP-Trunk-Lizenzgebühren in Relation zu der durchschnittlichen Anzahl an Seats pro Monat einschließlich der Umsätze und Seats von Kunden, die in Vertragsbeziehungen mit den Wholesale-Partnern der NFON stehen.
Die sich aus Sicht des Managements sehr erfolgreich entwickelnde Partnerschaft mit den Wholesale-Partnern nimmt zugleich einen maßgeblichen Einfluss auf die ARPU-Entwicklung. Zum einen werden hier aufgrund der hohen Anzahl an verkauften Nebenstellen rabattierte Preise vereinbart, zum anderen beziehen diese Partner teilweise die Sprachminuten nicht über NFON. In Summe werden mit dem wachsenden Anteil an Nebenstellen, die über Wholesale-Partner abgerechnet werden, im Durchschnitt geringere ARPUs generiert. Auch die erstmalige Konsolidierung der DTS zeigt sich im Jahresvergleich in einem leichten Abschlag auf den blended ARPU, da die DTS ihre Seats im mittleren Preissegment anbietet. Im Vergleich zum Vorjahreswert von 9,92 EUR (gleicher Wert nach alter und neuer Ermittlungsmethode) lag der ARPU 2019 bei 9,64 EUR. Zukünftig wird der zunehmende Verkauf von Premium-Lösungen, mit denen NFON zusätzliche ARPU-Beiträge generieren kann, diesem Trend entgegenwirken.
14 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.
Ertrags- und Aufwandspositionen
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres enthalten mit 0,7 Mio. EUR von Altgesellschaftern erstattete Boni, die infolge des Börsengangs 2018 an den Vorstand ausgezahlt wurden. Diese waren entsprechend im Personalaufwand des Vorjahres enthalten.
Materialaufwand
In der Berichtsperiode stieg der Materialaufwand von 11,1 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum unterproportional zum Umsatz um 23,0% auf 13,6 Mio. EUR. Diese Entwicklung beruht vor allem auf dem starken Anstieg der margenstarken wiederkehrenden Umsätze.
Hieraus resultiert eine gegenüber dem Vergleichszeitraum geringere Materialaufwandsquote von 23,9% (Vorjahr: 25,8%). Sie verhält sich planungskonform innerhalb der regulären Schwankungsbreite. Die positive Entwicklung resultiert aus dem hohen Anteil wiederkehrender Umsätze, welche gegenüber den nicht wiederkehrenden Umsätzen eine deutlich höhere Marge haben.
Personalaufwand
Im Vergleich zum Vorjahr stieg im Berichtsjahr die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern von 239 auf 360. Zum einen wurde Personal insbesondere im Vertriebsbereich aufgebaut. Zum anderen erhöhte sich der Personalbestand durch die Integration der DTS im März 2019 sowie durch die neu gegründeten Gesellschaften in Italien und Frankreich. Dass der Personalaufwand trotz der starken Erhöhung der Mitarbeiterzahl und der Integration der DTS dennoch vergleichsweise moderat zum Vorjahreszeitraum nur um 9,8 % gewachsen ist, erklärt sich insbesondere mit der Entlastung des Personalaufwands durch die erstmalige Aktivierung von Entwicklungskosten in der NFON AG (2019 um 2,6 Mio. EUR) welche erst in den nächsten Jahren über Abschreibungen die Ertragslage beeinflussen werden.
Die anteilsbasierte Vergütung beruhte auf in Vorjahren mit den Vorständen getroffenen Vereinbarungen, für die mit den Altaktionären eine Schuldübernahme abgeschlossen wurde und welche aufgrund einer im Zusammenhang mit dem Börsengang abgeschlossenen Bonusvereinbarung verfallen sind. Infolgedessen wurde und wird der Betrag zu keinem Zeitpunkt auszahlungswirksam, musste aber im ersten Halbjahr 2018 nach IFRS 2 in voller Höhe aufwandswirksam in der Kapitalrücklage erfasst werden. Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR im Zusammenhang mit einem Anfang 2019 implementierten Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm sowie 0,5 EUR Mio. Boni im Zusammenhang mit einem Retention-Programm für Führungskräfte erfasst. Hinsichtlich der im Vorjahr erfassten Vorstandsboni im Zusammenhang mit dem IPO wird auf die Ausführungen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen verwiesen.
Bereinigt um diese Einmaleffekte (Adjustments), erhöhten sich die Personalkosten im Vorjahresvergleich von 17,1 Mio. EUR auf 23,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten Personalaufwandsquote gemessen am Umsatz von 40,5 % in 2019 nach 39,6 % im Vorjahreszeitraum.
Sonstige betriebliche Aufwendungen inklusive Marketing- und Vertriebsaufwand
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich 2019 gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 26,8 Mio. EUR (Vorjahr: 18,9 Mio. EUR). Das liegt im Wesentlichen an den erhöhten Aufwendungen für Marketing und den infolge des erhöhten Umsatzes gestiegenen Aufwendungen für Vertriebsprovisionen sowie an der Tatsache, dass mit Konsolidierung der DTS nun die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einer weiteren Tochtergesellschaft enthalten sind.
Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 2019 Kosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR, die im Zuge der Akquisition der DTS zum 01. März 2019 zu tragen waren. Im Vorjahr waren Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von 2,4 Mio. EUR enthalten.
Bereinigt um Einmaleffekte (Adjustments), erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in 2019 um 58 % auf 26,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten Quote gemessen am Umsatz von 45,6% nach 38,4% im Vorjahreszeitraum.
Marketingaufwand
Planmäßig hat die NFON auch in 2019 weiter in Marketing investiert und setzte unter anderem eine Marketingoffensive mit Schaltung von TV-Spots um und verstärkte die Marketingaktivitäten für ihre alten und neuen Tochtergesellschaften. Der Marketingaufwand erhöhte sich im Zuge dessen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 65,9% auf 9,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,5 Mio. EUR).
Vertriebsaufwand
Der Vertriebsaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum 2019 auf 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR). Im Vertriebsaufwand enthalten sind dabei vor allem Provisionsausschüttungen an die Vertriebspartner der NFON AG, welche prozentual an den Umsätzen beteiligt werden. Gemessen am Umsatz entspricht dies einer gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 10,0% auf 11,8% leichten Steigerung der Quote. Dies beruht auf dem starken Ausbau des Vertriebs über Partner und dem etwas geringeren Anteil an direktem Vertrieb bei dem keine Provisionen anfallen. Diese Entwicklung entspricht der Strategie, da das Umsatzwachstum mit dem Vertrieb über Partner stärker beschleunigt werden kann.
Planmäßige Abschreibungen
Im Geschäftsjahr 2019 stiegen die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich auf 3,0 Mio. EUR (2018: 0,7 Mio. EUR). Ursächlich hierfür ist vor allem die erstmalige Anwendung des IFRS 16 zur Bilanzierung von Leasingverträgen und eine Erhöhung des Bestands an linear abzuschreibendem Sachanlagevermögen.
Zinsergebnis
Der Nettozinsaufwand (Zinsen und ähnliche Erträge abzüglich Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 0,8 Mio. EUR und erhöhte sich deutlich gegenüber dem Vorjahr (0,2 Mio. EUR). Ursächlich hierfür waren die Zinszahlung für ein Akquisitionsdarlehen, welches im Zuge der Akquisition der DTS aufgenommen wurde und für ein kurzfristiges, festverzinsliches Darlehen, welches im Rahmen der ausgegebenen Optionsanleihe aufgenommen wurde.
EBITDA nach Segmenten
Die Ermittlung und Darstellung der Segmentberichterstattung zum 31. Dezember 2019 wurde gegenüber den Erläuterungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 modifiziert. Zum 31. Dezember 2018 wurden die Segmente nach lokalen Rechnungslegungsstandards dargestellt. Erstmalig zum Halbjahresabschluss 2019 wurden die Segmente nach IFRS dargestellt. Die Werte vom 31. Dezember 2018 wurden entsprechend angepasst.
Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, Deutsche Telefon Standard GmbH, nfon GmbH, NFON UK Ltd, NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France.
Über die Geschäftssegmente wird in der Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt.
Die Aufteilung nach Segmenten entspricht den einzelnen Ländergesellschaften der NFON-Gruppe, denen im Geschäftsjahr 2019 zwei Gesellschaften aus Deutschland und jeweils eine Tochtergesellschaft in Österreich, Großbritannien, Spanien, Frankreich und Italien angehörten.
Die Überleitungseffekte enthalten vor allem die im internen Reporting vorgenommenen Bereinigungen von Sondereffekte der Periode, als auch Effekte aus der Konsolidierung und Währungsumrechnung. Daraus resultiert für die NFON AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 ein bereinigtes EBITDA von rund 5,1 Mio. EUR.
scroll
| in Mio. EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| NFON AG | 1,8 | 2,1 |
| Deutsche Telefon Standard GmbH | 1,0 | 0 |
| nfon GmbH | -0,8 | -1,6 |
| NFON UK Ltd. | -3,4 | -1,9 |
| NFON Iberia SL | -1,1 | -1,2 |
| NFON ITALIA S.R.L. | -1,8 | 0 |
| NFON France | -0,8 | 0 |
| Summer der EBITDA der berichtspflichtigen Segmente | -5,1 | -2,7 |
| Überleitungseffekte | -1,9 | 5,1 |
| Summe Konzern-EBITDA | -7,0 | -7,8 |
EBITDA, EBIT, Konzern-Verlust
scroll
| in Mio. EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EBITDA | -7,0 | -7,8 |
| Adjustments | ||
| IPO-Kosten (sbA) | 0,0 | 2,4 |
| Retention-Bonus | 0,5 | 0,8 |
| Stock-Options/ ESOPS/Anteilsbasiertes Vergütungsprogramm | 0,6 | 3,6 |
| Aufwand für DTS Akquisition | 0,6 | 0,0 |
| Aufwand Kapitalerhöhung AOC | 0,1 | 0,0 |
| Aufwand M&A | 0,1 | 0,0 |
| Summe Adjustments | 1,9 | 6,6 |
| EBITDA adjusted | -5,1 | -1,2 |
| EBIT | -10,0 | -8,5 |
| Konzernverlust | 10,9 | -8,1 |
| Konzernverlust adjusted | -9,1 | -1,5 |
Finanzlage
Im Berichtszeitraum gab es keine Liquiditätsengpässe. Sämtlichen Zahlungsverpflichtungen wurde fristgerecht nachgekommen. Zum Bilanzstichtag bestanden liquide Mittel in Höhe von 36,4 Mio. EUR.
Finanzierungsanalyse
Zur Finanzierung nutzte die NFON AG 2019 in erster Linie die Einnahmen aus dem Börsengang sowie Kreditvereinbarungen mit Kreditinstituten. Darüber hinaus wurde im ersten Quartal 2019 eine bestehende Kontokorrentlinie in Höhe von 4 Mio. EUR aufgelöst und durch eine Akquisitionskreditlinie in Höhe von 10 Mio. EUR ersetzt, welche im Zuge der Akquisition der DTS nahezu ausgeschöpft wurde. Zusätzlich wurde im Rahmen der Ausgabe einer Optionsanleihe ein kurzfristiges, festverzinsliches Darlehen i. H. v. 5 Mio. EUR aufgenommen, welches Anfang 2020 zurückbezahlt wurde. Die im Zuge der Optionsanleihe begebene Option wurde vom Anleihengläubiger im vierten Quartal 2019 ausgeübt, wodurch dem Konzern liquide Mittel in Höhe von 10,6 Mio. EUR zugeflossen sind.
Investitionsanalyse
Im Berichtszeitraum wurden sämtliche Anteile an der DTS für 17,2 Mio. EUR erworben. Die im Berichtszeitraum getätigten Investitionen in das Sachanlagevermögen flossen vor allem in die IT-Infrastruktur und dienten außerdem dem Aufbau der neuen Landesgesellschaften in Italien und Frankreich.
Die Investitionen für immaterielle Vermögensgegenstände betreffen vor allem aktivierte F&E-Aktivitäten.

Das negative Ergebnis nach Steuern von 10,9 Mio. EUR wurde im operativen Cashflow u. a. um die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen um 3,0 Mio. EUR, die um 0,9 Mio. EUR gestiegenen Rückstellungen, die Aufwendungen von 0, 6 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm, die als Erhöhung in der Kapitalrücklage erfasst wurden, sowie um erhaltene Steuererstattungen i. H. v. 0,4 Mio. EUR vermindert. Insbesondere der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 2,0 Mio. EUR sowie gezahlte Zinsen von 0,7 Mio. EUR haben sich negativ auf den operativen Cash Flow ausgewirkt.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von minus 20,5 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für den DTS-Erwerb in Höhe von 15,3 Mio. EUR. Des weiteren sind die Investitionen in Immaterielle Vermögensgegenstände (3,4 Mio. EUR) und Investitionen in Sachanlagen (1,8 Mio. EUR) enthalten. Die Investitionen des abgelaufenen Geschäftsjahres betreffen vor allem aktivierte F&E-Projekte sowie die IT-Infrastruktur und Server-Hardware zur Schaffung einer entsprechenden Basis für das geplante Wachstum, sowie weitere Betriebs- und Geschäftsausstattungen, welche vor allem im Zuge der Anmietung neuer Büroflächen notwendig wurden.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrifft mit 14,0 Mio. EUR Mittelzuflüsse aus dem im Berichtsjahr aufgenommenen Akquisitionsdarlehen sowie der begebenen Optionsanleihe. Weitere 10,6 Mio. EUR resultieren Mittelzuflüssen aus der in 2019 ausgeübten Option. Mittelabflüsse resultieren in Höhe von 0,6 Mio. EUR aus der Rückzahlung von erhaltenen Darlehen und in Höhe von 1,4 Mio. EUR aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten.
Vermögenslage

Lang- und kurzfristige Vermögenswerte
scroll
| in Mio. EUR | 2019 | 2018 | Erläuterungen/ Veränderungen |
|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 7,6 | 1,4 | Anstieg durch die Erfassung der Nutzungsrechte für Büroräume (4,3 Mio. EUR) und Fahrzeuge (0,3 Mio. EUR) infolge der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 sowie durch Investitionen in die IT-Infrastruktur und Server-Hardware zur Schaffung einer entsprechenden Basis für das geplante Wachstum, sowie in weitere Betriebs- und Geschäftsausstattungen, welche vor allem im Zuge der Anmietung neuer Büroflächen notwendig wurden. |
| Immaterielle Vermögenswerte | 22,4 | 0,2 | Deutlicher Erhöhung insbesondere aufgrund des im Zuge der DTS-Akquisition erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts (12,4 Mio. EUR) und Kundenstamms (4,8 Mio. EUR) sowie der Aktivierung von F&E-Projekten (2,6 Mio. EUR bei NFON AG; 1,0 Mio. EUR bei DTS). |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 0,3 | 0,1 | |
| Latente Steueransprüche | 0,1 | 0,2 | |
| Langfristige Vermögenswerte | 30,4 | 1,9 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7,6 | 5,9 | Mit der steigenden Kundenbasis erhöhen sich gleichzeitig die in Rechnung gestellten Beträge, die derzeit von Kunden geschuldet werden. |
| Andere finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte | 2,8 | 2,0 | |
| Liquide Mittel | 36,4 | 41,4 | Die liquiden Mittel haben sich u. a. aufgrund der DTS-Akquisition verringert. |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 46,7 | 49,4 |
Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2019 hat die NFON AG 15.055.569 (zum 31. Dezember 2018: 13.806.816) auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ausgegeben. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2019 15,1 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 13,8 Mio. EUR).
Das Eigenkapital ist zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 von 43, 6 Mio. EUR auf 47,1 Mio. EUR gestiegen. Mit Datum vom 18. Oktober 2019 hat die Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg (AOC) die in der am 02. Juli 2019 begebenen Optionsanleihe enthaltene Option ausgeübt, wodurch sich das Eigenkapital um 10,6 Mio. EUR erhöht hat. Im Zusammenhang mit der teilweisen Zahlung des Kaufpreises aus dem DTS-Erwerb hat sich das Eigenkapital um 2,8 Mio. EUR erhöht. Aus der Begebung vom Mitarbeiteraktienoptionen resultiert eine Erhöhung des Eigenkapitals i. H.v. 0,6 Mio. EUR. Weitere 43.000 EUR der Erhöhung des Eigenkapitals betreffen die Eigenkapitalkomponente der an die AOC begebenen Optionsanleihe. Die Rücklage für Währungsumrechnung hat sich um 0,3 Mio. EUR erhöht. Gegenläufig hat sich das negative Konzernergebnis i. H. v. 10,9 Mio. EUR ausgewirkt.
Lang- und kurzfristige Schulden
scroll
| in Mio. EUR | 2019 | 2018 | Erläuterungen/Veränderungen |
|---|---|---|---|
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 3,4 | 0 | Anstieg resultiert aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 und der damit verbundenen Erfassung der Leasingverbindlichkeiten unter den Finanzverbindlichkeiten. |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 0,2 | 0,2 | |
| Latente Steuerschulden | 0,1 | 0,1 | |
| Langfristige Schulden | 3,7 | 0,3 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5,2 | 3,2 | Anstieg im Zuge des erhöhten Geschäftsvolumens. |
| Kurzfristige Rückstellungen und Ertragsteuerverbindlichkeiten | 2,3 | 1,4 | |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 15,5 | 0,1 | Deutlicher Anstieg aufgrund der im Berichtsjahr beanspruchten Akquisitionskreditlinie (9,0 Mio. EUR), der in 2019 begebenen Optionsanleihe (5,0 Mio. EUR) und der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 und der damit verbundenen Erfassung der Leasingverbindlichkeiten als Finanzverbindlichkeiten (1,4 Mio. EUR). |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3,4 | 2,6 | |
| Kurzfristige Schulden | 26,4 | 7,4 |
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Die NFON AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück. Mit einer Wachstumsrate von 32,7% konnte das Unternehmen die Wachstumsgeschwindigkeit im Vergleich zum Vorjahr 2018 (20,7%) noch einmal beschleunigen. Die wiederkehrenden Umsätze, als Indikator für die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells, wuchsen mit 38,9 % sogar noch schneller als der Konzerngesamtumsatz 2019 und trugen insgesamt 84,1 % zum Umsatz bei. Grundlage für den Erfolg der NFON-Gruppe ist die nachhaltige Basis der beim Kunden betriebenen Nebenstellen, die Seats. Auch diese konnten mit einer Wachstumsrate von 40,2 % (449.711 Seats) einschließlich der durch die Übernahme der DTS gewonnenen Seats noch einmal deutlich schneller wachsen als im Vergleich zum Vorjahr (2018:320.728, Plus von 26,6%). Dieser Anstieg belegt, dass es dem Unternehmen gelingt, den zukunftsträchtigen Markt der Cloud-Telefonie erfolgreich zu adressieren und die Kundenbasis weiter auszubauen.
NFON verfügt über eine klar definierte Wachstumsstrategie. Neben den operativen Fortschritten 2019 erreichte die NFON AG im Berichtszeitraum auch weitere wesentliche strategische Meilensteine. Mit der Akquisition der DTS konnte nicht nur das Produktportfolio komplementär ergänzt, sondern auch die Seat-Basis deutlich erhöht werden. Im März und Juni wurden die Vertriebsaktivitäten in den Ländern Italien und Frankreich gestartet. Darüber hinaus erfolgte im Oktober die Einführung der neuen Produkte NCTI Pro und Nvoice for Microsoft Teams. Schließlich baute NFON zum Jahresende mit der Gewinnung der Onwerk GmbH (Closing Februar 2020) die eigenen F&E-Kapazitäten mit einem Full-Stack Entwicklungsteam in den Bereichen Mobile, Web-Front und -Backend sowie Client/Server aus.
Vor dem Hintergrund der positiven operativen wie auch strategischen Entwicklung 2019 sieht der Vorstand die NFON AG auf bestem Wege, die Nummer 1 für Cloud-Telefonie in Europa zu werden. Die Stärke des Geschäftsmodells der NFON AG ist der sehr hohe Anteil wiederkehrender Umsätze mit über 80% am Gesamtumsatz. Mit jedem gewonnen Seat erhöht sich die Basis für weitere zukünftige, planbare Umsätze. Entsprechend rechnet das Unternehmen auch weiterhin mit einem dynamischen Wachstumskurs.
Nachtragsbericht
Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Epidemie). Und stellt die Wirtschaft im Euroraum vor große Herausforderungen. Nach Schätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) wird eine Rezession - insbesondere in Italien, aber auch im Durchschnitt der Währungsunion - unvermeidbar sein. Das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum dürfte im laufenden Jahr um 1 % schrumpfen 15.
Im Heimatmarkt der NFON AG Deutschland wird sich nach Ansicht des IfW die Verbreitung des Corona-Virus in erheblichem Maße auf die Konjunktur auswirken. Am 19. März 2020 hatte das IfW seine Konjunkturberechnungen aktualisiert und unterstellt dabei zwei Szenarien. Einmal einen „Lock-down“ der deutschen Wirtschaft bis Ende April, einmal bis Ende Juli, mit anschließender Erholung der Wirtschaft zurück auf das vorherige Niveau. In der Folge falle das BIP in diesem Jahr um 4,5%, sofern die derzeitige Stresssituation bis Ende April andauere und sich dann ab Mai allmählich entspanne. Setzt die Erholung erst drei Monate später im August ein, würde das BIP nach Berechnungen des IfW um 8,7% fallen. Aufgrund der weltweiten Belastung der Konjunktur gehen beide Szenarien von keinen nennenswerten Nachholeffekten im weiteren Jahresverlauf aus, auch wenn dafür freie Kapazitäten - vor allem in der Industrie - verfügbar wären. 2021 lege dann das BIP aufgrund der Aufholeffekte in beiden Szenarien kräftig um 7,2 % bzw. um 10,9 % zu. 16
In der NFON-Gruppe sind weder der Einkauf, noch der Vertrieb unmittelbar von der Epidemie betroffen, allerdings können sich bisher nicht absehbare Auswirkungen auf zukünftige Bewertungen ergeben.
15 Kieler Institut für Weltwirtschaft: Kieler Konjunkturberichte - Konjunktur im Euroraum im Frühjahr 2020 (https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung / IfW-Publications / -ifw/ Konjunktur / Prognosetexte/ deutsch /2020/ KK- B_64_2020-Q1_Euroraum_DE.pdf)
16 Kieler Institut für Weltwirtschaft: Update Konjunkturbericht: Deutsches BIP dürfte 2020 zwischen 4,5 und 9 Prozent einbrechen (https://www.ifw-kiel.de/ de/Publikationen/ medieninformationen/2020/update-konjunkturbericht-deutsches-bip-du-erfte-2020-zwischen-45-und-9-prozent-einbrechen/)
Risiko- und Chancenbericht
Risiko- und Chancenmanagementsystem
Die NFON AG hat im Berichtszeitraum ihr neues Risiko- und Chancenmanagementsystem weiter implementiert bzw. entsprechend der geänderten Situation als börsennotiertes Unternehmen leicht angepasst. Die Anpassungen werden im folgenden Text dargelegt. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem basiert auf der Trias Risikomanagement, Compliance und Governance.

Es handelt sich dabei um einen integrierten, holistischen Ansatz, der darauf abzielt, dass sich die Organisation - ermöglicht durch die Abstimmung von Strategien, Prozessen, Menschen und Technologie - ethisch und gemäß ihrer Risikoaffinität sowie innerhalb interner und externer Vorgaben verhält, wodurch Effizienz und Effektivität gesteigert werden.
Im Rahmen dieses Ansatzes werden die Risiken aller drei Komponenten (Risikomanagement, Compliance und Governance) in einem einheitlichen Ansatz und nach einem einheitlichen Modell erfasst, qualifiziert und kontrolliert.
Das Risiko- und Chancenmanagementsystem der NFON-Gruppe dient der frühzeitigen Chancen- und Risikoerkennung, Wahrnehmung bzw. Eingrenzung. Grundsätzlich ist die Risiko- und Chancenpolitik der NFON-Gruppe darauf ausgerichtet, den Bestand des Unternehmens nachhaltig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich zu verbessern. Das Risiko- und Chancenmanagement ist in die wertorientierte Steuerung und die bestehenden Strukturen der NFON-Gruppe eingebunden, um mögliche Signale frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Die wesentlichen Phasen des Risikomanagements der NFON-Gruppe sind 17:

Das Risiko- und Chancenmanagement lehnt sich im Wesentlichen an die ISO 31000 und ISO 27001 in Verbindung mit weiteren gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 91 Abs. 2 AktG und §107 Abs. 3 Satz 2 AktG, an. Damit ist gewährleistet, dass das Risiko- und Chancenmanagement bei der NFON-Gruppe einer einheitlichen Methodik unterliegt.
Die NFON-Gruppe versteht das Risiko- und Chancenmanagement als kontinuierlichen und durchgängigen Prozess. Darüber hinaus werden unterjährig identifizierte Risiken, die eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes potenzielles Schadensausmaß haben, unverzüglich im Rahmen von Berichtslinien an den Vorstand kommuniziert. Das Risikofrüherkennungssystem wird im Rahmen der Abschlussprüfung vom Abschlussprüfer evaluiert, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vertreter die nach §91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen haben, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Der Aufsichtsrat berät über das Risikomanagement, das Compliancemanagement und überwacht die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems und des Rechnungslegungsprozesses.
17 Quelle: ISO 31000
Verantwortlichkeiten
Der Vorstand ist für die Einführung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Er legt die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns einschließlich seiner Methoden zur Absicherung fest.
Im Auftrag des Vorstands überwacht das Risiko-Chancen-Komitee die Implementierung, Durchführung und Einhaltung einer einheitlichen Risikostrategie und Methodik. Für das Komitee sind folgende Verantwortungsbereiche, unterteilt in Risikoarten, definiert:
I. Forschung & Entwicklung
II. IT/Support
III. Operations
IV. Technical Consultant
V. Personal
VI. Einkauf
VII. Vertrieb
VIII. Regulierung, Recht und Compliance
IX. Produktentwicklung
X. Markt und Reputation
XI. Finanzen und Controlling
Das Komitee setzt sich aus sieben Mitgliedern einschließlich des Chancen- / Risikomanagers zusammen. Jedes Mitglied des Risiko-Chancen-Komitees übernimmt die Koordination der Risikoinventur in den ihm jeweils zugeordneten Bereichen. Dabei bleibt es Aufgabe der Bereichsverantwortlichen, die Risiken und Chancen für ihren Bereich zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Darüber hinaus haben sie für die entsprechende Chancenrealisierung bzw. Risikobehandlung Sorge zu tragen. Folgende Bereiche sind jeweils einem Mitglied des Komitees zugeordnet:
1. F&E, IT/Support, Operations
2. Einkauf, Vertrieb, Produktmanagement, Business Development, Markt / Reputation, Technical Consultant
3. HR, Regulierung, Recht, Compliance
4. Finanzen/Controlling
5. IT-Sicherheitsbeauftragter
6. Datenschutzbeauftragte
7. Chancen-/ Risikomanager
In den gemeinsamen Sitzungen des Komitees stimmen sich die Mitglieder in regelmäßigen Abständen über die Identifikation, Analyse und Bewertung von Chancen und Risiken ab. Mit diesem Ansatz ist gewährleistet, dass der von NFON gewählte integrierte, holistische Ansatz auch gelebt wird. Alle Risiken aus dem Themengebiet der Compliance und Governance werden im Bereich HR, Regulierung, Recht, Compliance mitberücksichtigt und inventarisiert. Der durch das Risiko-Chancen-Komitee verfasste Risiko- und Chancenbericht wird mit dem Vorstand regelmäßig abgestimmt.
Darüber hinaus übernimmt der Aufsichtsrat die Aufgabe der regelmäßigen Überwachung des Risikomanagementsystems.
Risikobewertung
Um alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern, erfolgt die zentrale Risikobewertung (Risikoinventur) der NFON-Gruppe mindestens einmal jährlich bevorzugt vierteljährlich. Der betrachtete Prognosezeitraum umfasst das auf die Inventur folgende Jahr (12 Monate). 2019 wurde die Risikobewertung einmal durchgeführt. Der Zweck der Risikobewertung besteht darin, Entscheidungen zu unterstützen. Es werden dabei „Schadenshöhe“ sowie die „Eintrittswahrscheinlichkeit“ ermittelt. Die „Schadenshöhe“ ist definiert als die potenzielle Tragweite des Schadens, wenn das Risiko tatsächlich eintritt. Eine Bezifferung des finanziellen Schadens ist erforderlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit resultiert aus einer möglichen Anzahl von Eintritten des bestehenden Risikos in einem definierten Zeitraum.
Die Risikobewertung kann zu der Entscheidung führen:
• nichts weiter zu unternehmen (Akzeptanz);
• Optionen zur Risikobehandlung zu erwägen (Verlagerung);
• weitere Analysen durchzuführen, um das Risiko besser zu verstehen (Minimierung);
• bestehende Steuerungen aufrechtzuerhalten oder Ziele zu überdenken.
Entscheidungen sollten den breiteren Kontext und die tatsächlichen und wahrgenommenen Auswirkungen auf die externen und internen Stakeholder berücksichtigen. Das Ergebnis der Risikobewertung wird aufgezeichnet, kommuniziert und anschließend auf den entsprechenden Ebenen der NFON-Gruppe validiert.
Bei wesentlicher Änderung der Risikolage ist die Inventur bedarfsorientiert häufiger durchzuführen. Alle identifizierten Risiken werden Risikoklassen zugeordnet und nach dem Gefährdungspotenzial, d. h. der Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit, bewertet. Die Risikobewertung wird anhand folgender Kriterien durchgeführt:
Schadenshöhe
Wenn ein Schaden eintritt, kann dieser entsprechende Auswirkungen haben. Der Schaden hat entsprechende Auswirkungen, soweit die angegebenen Summen im betrachteten Zeitraum eintreten. Die Klassifizierung erfolgt unabhängig davon, ob der Schaden durch ein oder mehrere Ereignisse im betrachteten Zeitraum eintreten. Auf Grund der positiven Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insbesondere nach dem erfolgreichen Börsengang 2018 wurden die Bewertungskriterien angepasst. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
1. Die Schadenshöhe wird seit 2019 auf den Einfluss auf die Liquidität und nicht mehr auf die Vermögens- und Ertragslage bezogen.
2. Die Bewertungsskala wurde entsprechend der geänderten positiven Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhöht. Demnach wird ein Schaden erst ab einem negativen Einfluss auf die Liquidität von über 10.000.000 EUR als potentiell existenzbedrohend eingestuft. Zuvor lag das existenzbedrohende Schadenspotenzial bei über 2.000.000 EUR. In Konsequenz wurden die Schadensklassen insgesamt erhöht.
Klassifizierung der Schadenshöhe
scroll
| Schadenshöhe | Interpretation | Einfluss auf Liquidität (neu) | Einfluss auf Vermögens- und Ertragslage (alt) |
|---|---|---|---|
| 5 - katastrophal | Existenzbedrohendes Schadenspotenzial | >10.000.000 EUR | >2.000.000 EUR |
| 4 - erheblich | Erhebliches Schadenspotenzial | >5.000.000 EUR | >1.000.000 EUR |
| 3 - mittel | Mittelmäßiges Schadenspotenzial | >1.250.000 EUR | >250.000 EUR |
| 2 - gering | Geringes Schadenspotenzial | >100.000 EUR | >10.000 EUR |
| 1 - sehr gering | Unwesentliches Schadenspotenzial | <=100.000 EUR | <=10.000 EUR |
Beispiele: Es tritt ein Schaden in Höhe von 12 Mio. EUR innerhalb eines Jahres ein. Dies wäre existenzbedrohend - katastrophal. Es treten drei Schäden in Höhe von 4 Mio. EUR innerhalb eines Jahres ein. Der Gesamtschaden beträgt 12 Mio. EUR und ist somit ebenso existenzbedrohend - katastrophal.
Die vorab beschriebenen Schadensklassen beziehen sich auf den Gesamtschaden eines oder mehrerer Ereignisse, welche in dem betrachteten Zeitraum eintreten. In der unten aufgeführten Multiplikation werden Einzelereignisse zur Bewertung herangezogen.
NFON verfügt über eine Haftpflicht- und Vermögensschadenversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR.
Eintrittswahrscheinlichkeit
Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird wie folgt pro Periode, die individuell festzulegen ist, definiert:
scroll
| Klasse | Beschreibung (qualitativ) | Eintrittswahrscheinlichkeit (quantitativ) | |
|---|---|---|---|
| 5 | Fast sicher | 80-99% | monatlich |
| 4 | Sehr wahrscheinlich | 60-79 % | jährlich |
| 3 | Wahrscheinlich | 40-59 % | im Durchschnitt alle 1-2 Jahre |
| 2 | Unwahrscheinlich | 20-39 % | im Durchschnitt alle 3-5 Jahre |
| 1 | Sehr unwahrscheinlich | 0-19 % | im Durchschnitt höchstens alle 5 Jahre |
Die Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit basiert auf Erfahrungs- und Messwerten vorausgegangener Perioden, z.B. den Ergebnissen eines Management-Reviews oder Vorfällen, soweit vorhanden. Ersatzweise sind die Werte zu schätzen.
Risikoklassen 18
Aus der Multiplikation der Kennzahlen für Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit lässt sich eine Einteilung in fünf Risikoklassen ableiten.
Schadenshöhe
scroll
| >10.000.000 EUR | 5 | 5 | 10 | 15 | 20 | 25 |
| >5.000.000 EUR | 4 | 4 | 8 | 12 | 16 | 20 |
| >1.250.000 EUR | 3 | 3 | 6 | 9 | 12 | 15 |
| >100.000 EUR | 2 | 2 | 4 | 6 | 8 | 10 |
| < = 100.000 EUR | 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Eintrittswahrscheinlichkeit -> | <1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
| Eintrittswahrscheinlichkeit in % -> | 0-19 % | 20-39 % | 40-59 % | 60-79 % | 80-99% |
Das Ergebnis der Multiplikation von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe und damit verbunden die Einteilung in die Risikoklassen ist dem folgenden Risikoportfolio zu entnehmen.
Risikoklasse 5 - Rot
In der Risikoklasse 5 befinden sich die potentiell bestandsgefährdenden Risiken. Sie können die Liquiditätssituation bzw. die Existenz des Unternehmens schwerwiegend gefährden.
Risikoklasse 4 - Orange
Risiken in diesem Bereich können die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens erheblich beeinflussen.
Risikoklasse 3 - Gelb
Risiken in diesem Bereich können die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens mittelmäßig beeinflussen.
Risikoklasse 2 - Grün
Risiken in diesem Bereich beeinflussen die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens nicht wesentlich und können nur in absoluten Ausnahmefällen eine Unternehmensgefährdung verursachen. Gleichwohl können sie die Liquidität des Unternehmens belasten und sollten durch organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen im Rahmen der allgemeinen Unternehmensüberwachung reduziert werden.
Risikoklasse 1 - Blau
Risiken in diesem Bereich beeinflussen die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens nicht.
Brutto- und Nettorisiken
Die Bewertung erfolgt anhand von Brutto- und Nettorisiken. Die Bruttorisiken stellen dabei die Risiken dar, welche bestehen, wenn noch keine Maßnahmen zur Risikobehandlung umgesetzt sind. Bereits in der Praxis umgesetzte Maßnahmen bleiben dabei unberücksichtigt.
Die Nettorisiken sind Risiken, welche nach Ergreifung von Maßnahmen bestehen und stellen somit das Restrisiko dar. Im Folgenden werden die Netto-Risiken dargestellt, da zu jedem identifizierten Brutto-Risiko eine entsprechende Maßnahme definiert ist.
Netto-Risiken der NFON-Gruppe
Mitarbeiterbezogene Risiken
Mit einer bundesweiten Arbeitslosenquote von 4,9 % 19 kann praktisch von einer Vollbeschäftigung in Deutschland ausgegangen werden. Insbesondere im Bundesland Bayern mit einer Arbeitslosenquote von 2,8 % 20 ist die Lage für wachsende Unternehmen mit einem steigenden Bedarf an neuen Mitarbeitern eine Herausforderung. Diese Situation verschärft sich noch einmal mit Blick auf den Bedarf an IT-Fachkräften. Gemäß der vom bitkom am 28. November 2019 veröffentlichten Studie 21 sind 124.000 Stelle für IT-Fachkräfte unbesetzt, wobei im Wesentlichen Softwareentwickler gesucht werden. Diese Situation ist im Vergleich zum Vorjahresgeschäftsjahr neu und führte zu einer entsprechenden Bewertung der Risikosituation der NFON-Gruppe.
Besetzung offener Stellen
Auch NFON muss sich dieser Herausforderung in der gesamten Gruppe stellen. Die gesuchten qualifizierten Mitarbeiter sind nur bedingt am Arbeitsmarkt verfügbar, was zu entsprechenden Effekten führt. Über die einzelnen bereichsbezogenen Risiken wird in der Darstellung der spezifischen Risikobereiche berichtet. Grundsätzlich hat sich das Risiko, offene Stellen nicht in der gewünschten Zeit mit den gewünschten qualifizierten Mitarbeitern besetzen zu können, erhöht. Wurde die Wahrscheinlichkeit Ende 2018 noch als „unwahrscheinlich” (2) bewertet, hat sich die Wahrscheinlichkeit auf „sehr wahrscheinlich” (4) Ende 2019 gehoben. Insgesamt ist das Risiko als Klasse 4 bewertet.
18 Neben den oben erfassten Risiken werden IT-Sicherheits-bzw. Datenschutz-Risiken noch einmal gesondert mit Hilfe der sogenanten CIA-Werte bewertet: Vertraulichkeit (C), Integrität (I) und die Verfügbarkeit (A).
19 Quelle: September 2019 - https://www.arbeitsagentur.de/presse/2019-31-der-arbeitsmarkt-im-september-2019
20 Quelle: September 2019 - https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitslosenquote-09-19_ba045973.pdf
21 Der Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte Achim Berg, Bitkom-Präsident Berlin, 28. November 2019
Besetzung offener F&E-Stellen
Als gesondertes spezielles Risiko ist die Besetzung offener F&E-Stellen hinzugekommen. Hier wird sich die Situation, gemäß den Aussagen des bitkom in naher Zukunft auch nicht entschärfen. Insofern wurde dieses Risiko neu aufgenommen und entsprechend mit der Risikoklasse 5 bewertet.
Um die gewünschten Mitarbeiter für NFON zu gewinnen, wurden zusätzlich zu den klassischen Rekrutierungsmaßnahmen weitere Initiativen entwickelt und zum Einsatz gebracht. Neben dem Einsatz von Personalberatern geht NFON verstärkt über Business-Netzwerke wie LinkedIn und XING zur Ansprache von potenziellen Kandidaten. Insbesondere im Bereich der IT-Fachkräfte wurde ein eigener IT-Recruiter eingestellt, der intensiv in die aktive und direkte Ansprache geht und die Kooperation mit Hochschulen und deren Netzwerken weiter ausbaut. Darüber hinaus wird auch im Rahmen der M&A-Aktivitäten nach Unternehmen, z. B. Softwareagenturen, gesucht, die sich ein Zusammengehen mit der NFON-Gruppe vorstellen können (Acqui-Hire). Ein erster Erfolg ist hier mit der Gewinnung der Onwerk GmbH im Dezember 2019 gelungen.
Marktbezogene Risiken
Wettbewerbssituation Peergroup
Der Markt für Cloud-Geschäftskommunikation ist insgesamt sehr fragmentiert. Es ist nicht zu erwarten, dass sich diese Situation kurzfristig wesentlich ändern wird. Dabei bestehen nur wenige größere Gesellschaften wie z. B. die europäischen Anbieter Gamma, easycall, Fuze, j2global, Sipgate, Vonage, Voz, Voz Telecom und Vozelia oder die großen US-amerikanischen Wettbewerber RingCentral und 8 x 8.
Insbesondere die beiden US-amerikanischen Unternehmen bieten bereits zahlreiche Lösungen im Bereich der Unify Communication as a Service (UCaaS) an. Zu diesen Lösungen zählen u.a. Videokonferenzen, Kollaborationsplattformen oder Messaging- und Chat-Dienste. Bislang verfügen sowohl RingCentral wie 8 x 8 in Kontinentaleuropa nur über eine geringe Präsenz. NFON geht zur Zeit davon aus, dass die je nach europäischem Land eigenen regulatorischen Bestimmungen, die Vielzahl der Sprachen und die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung wesentliche Markteintrittsbarrieren für die großen US-amerikanischen Unternehmen darstellen. Dennoch ist zu vermuten, dass die US-amerikanischen Anbieter regelmäßig einen potenziellen Markteintritt in den kontinentaleuropäischen Märkten evaluieren. Diese Bewertung könnte dazu führen, dass die großen Wettbewerber einen Markteintritt in Kontinentaleuropa forcieren. NFON ist sich dieses Risikos sehr bewusst und hat entsprechende Gegenmaßnahmen vorgenommen. Zu diesen zählt vor allem die Umsetzung der Strategie. Je schneller NFON ihr Partnernetzwerk europaweit weiter ausbauen kann und ihre Marktposition in Europa stärkt desto schwieriger wird es Wettbewerbern fallen, Marktzugang zu bekommen. Sollte es zu einem Markteintritt der Wettbewerber kommen, so könnte der Schaden für die NFON-Gruppe erheblich (4) sein und ohne entsprechende Gegenmaßnahmen fast sicher eintreten. Insofern beurteilt das Unternehmen das Risiko nach wie vor nicht als gering und hat die mögliche Schadenshöhe auf Klasse 4 erhöht, ohne die Wahrscheinlichkeit zu senken.
Wettbewerbssituation Internet-Service-Unternehmen
Zusätzlich gelten als potenzielle Wettbewerber die großen Unternehmen wie Google, Amazon, Microsoft oder Oracle. Sollte eines dieser oder andere Internet-Service-Unternehmen beschließen, einen strategischen Fokus auf Cloud-PBX zu legen, wären sie angesichts ihrer Markenbekanntheit, ihres Kundenstamms und ihrer finanziellen und technologischen Ressourcen in einer hervorragenden Ausgangsposition, um ein bedeutender Anbieter auf dem Markt für Cloud-PBX zu werden. Bislang hat NFON dieses Risiko als „unwahrscheinlich“ (2) eingestuft. Mit der zunehmenden dis- ruptiven Marktentwicklung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit. Insofern hat die NFON das Risiko auf „wahrscheinlich“ (3) erhöht.
Aus zwei Gründen könnten diese Risiken die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens erheblich beeinflussen: Zum einen verfügt die NFON erst seit dem Börsengang über die für die Umsetzung benötigten finanziellen Mittel, zum anderen zeigt sich auch an diesem Punkt die herausfordernde Situation am Arbeitsmarkt. Die notwendige Geschwindigkeit zur Entwicklung neuer Produkte und Services wurde im Interesse des hohen Qualitätsanspruchs gedrosselt. Die NFON AG begegnet den genannten Wettbewerbsrisiken mit den entsprechenden Maßnahmen im Bereich des Partnermanagements und der Produktentwicklung. Je schneller die NFON ihre Wachstumsstrategie umsetzt und dominanter Anbieter für Cloud-Geschäftskommunikation in Europa wird, desto weniger wahrscheinlich ist ein erfolgreicher Eintritt der Wettbewerber. Das Risiko wurde insgesamt mit Klasse 4 bewertet.
Nutzung von Sprachminuten
Grundsätzlich kann an der Entwicklung der Wettbewerber und ihres Produkt- bzw. Lösungsportfolios der Trend hin zur zunehmenden Nutzung von digitalen Services im Sinne der Unified-Communications as a Service (UCaaS) beobachtet werden. Mit dieser Entwicklung besteht das Risiko, dass immer weniger Sprachminuten vom Kunden genutzt werden, da die Nutzung von neuen sogenannten Social-Media-Exchange-Plattformen oder Over-the-Top-Diensten (OTT) sich ausweiten wird. Auch die NFON sieht vor, sich zum UCaaS-Anbieter zu entwickeln. Durch die Schaffung neuer Dienste und Services kann die NFON dem Preisverfall begegnen. Dieses Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben (Risikoklasse 5).
Operationelle Risiken
Die NFON AG bereitet sich zur Zeit auf ihre Zertifizierung gemäß ISO 27001 vor. Aufgrund der in diesem Zusammenhang durchzuführenden Maßnahmen bzw. der bedingt geänderten Perspektive wurde auch die Risikoinventur grundsätzlich überarbeitet. Dadurch wurden Risiken im Vergleich zum Vorjahr weiter unterteilt und detaillierter beschrieben.
Hackerangriffe
Die NFON AG ist als Anbieter von Cloud-Telefonanlagen ein mögliches Ziel für Hackerangriffe oder andere unerlaubte Zugriffe auf die Unternehmenssysteme mit dem Zweck, Daten zu stehlen, den Betrieb zu stören, den Dienst für die Kunden zu verzögern oder zu unterbrechen. Daraus können sich verschiedene Konsequenzen ergeben, die vom Verlust geistigen Eigentums über Reputationsschäden bis hin zu damit verbundenen Haftungsklagen führen können. Aufgrund des für NFON wesentlichen Risikos, das aus erfolgreichen Hackerangriffen erwachsen würde, hat das Unternehmen seit Gründung (2007) vielfältige Schutzvorkehrungen und präventive Maßnahmen implementiert und aktualisiert diese Vorkehrungen kontinuierlich, so dass sie den Erfolg möglicher Angriffe verhindern. Dieses Risiko ist im Vergleich zur Vorjahresbetrachtung unverändert geblieben (Risikoklasse 5).
Unsicherheiten über die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union (Brexit)
Die Unsicherheiten rund um die Verhandlung zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) haben zu erheblichen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Unsicherheiten geführt, nicht nur in Großbritannien und Europa, sondern auf der ganzen Welt. Das Ausmaß der Auswirkungen des Brexit auf das Geschäft der NFON-Gruppe, insbesondere auf das britischen Geschäft, wird zum Teil von der Art der Vereinbarungen abhängen, die zwischen Großbritannien und der Europäischen Union nach dem Brexit getroffen werden, und dem Ausmaß, in dem Großbritannien fortfährt, Gesetze anzuwenden, die auf EU-Rechtsvorschriften basieren. Beispielsweise kann der Brexit etablierte Handelsbeziehungen stören, indem Lizenzgebühren eingeführt oder Steuern einbehalten werden. Der Brexit könnte letztlich zu dem Ergebnis führen, dass NFON britische Kunden von den in Deutschland installierten Servern aus regulatorischen Gründen nicht mehr bedienen kann, sondern Server in Großbritannien einrichten muss. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass eine solche Serverinfrastruktur in kurzer Zeit oder überhaupt in Großbritannien eingerichtet werden kann, was die Geschäftsbeziehung mit den bestehenden Kunden in Großbritannien stören oder am Ende auch zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses führen würde. NFON hat, ungeachtet der noch sehr ungewissen politischen Gesamtlage, erste Pläne zur Installation von Hardware in britischen Rechenzentren vorbereitet, die gegebenenfalls umgesetzt werden können.
Auch hier gilt, dass die NFON AG dieses Risiko weiter im Fokus behält. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird das Risiko - insbesondere auch in Folge der Anpassung der Matrix - mit der Klasse 3 bewertet. Es fällt somit aus der Matrix heraus.
Produkt- und Serviceportfolio
(2018 noch „Entwicklungsgeschwindigkeit)
In einem sich disruptiv verändernden und stark fragmentierten Markt kommt es nicht nur darauf an, qualitativ hochwertige Produkte und Services anzubieten, sondern diese auch entsprechend der Kundenbedürfnisse rechtzeitig im Markt zu haben. Insofern besteht das Risiko, die vom Markt geforderte zeitliche Schnelligkeit nicht erreichen zu können oder im schlechtesten Fall weit hinter den Entwicklungsstand zu fallen und somit die Kundenbedürfnisse nicht mehr erfüllen zu können. Wie bereits im Abschnitt mitarbeiterbezogene Risiken beschrieben, sah sich die NFON AG 2019 mit diesem Risiko konfrontiert. Es hat in Teilen dazu geführt, dass die NFON zum einen nicht mehr in der vom Kunden gewünschten Qualität liefern konnte. Die Folgen waren eine geringere als erwartete Anzahl an abgeschlossenen Neuverträgen und eine Verzögerung der von Kunden aktivierten Nebenstellen (Seats), da hier noch auf neue Funktionalitäten gewartet wird. Darüber hinaus könnte diese Entwicklung auch dazu geführt haben, dass Kunden nicht zur NFON gegangen sind, sondern sich für Wettbewerbsprodukte entschieden haben.
NFON ist dieses Risiko bewusst eingegangen, da sie Produkte nur in der gewohnten hohen Qualität in den Markt bringen will. Diesem Risiko begegnete die NFON-Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres mit der Einführung von NCTI Pro und Nvoice for Microsoft Teams, die Teile der Kundenbedürfnisse bereits abdecken können. Darüber hinaus wurden die risikominimierenden Maßnahmen eingesetzt. Die Bewertung des Risikos wurde entsprechend der veränderten Bewertungsmatrix angepasst. Somit verringerte sich die Klassifizierung der möglichen Schadenshöhe auf ein „mittelmäßiges Schadenspotenzial“ (3) dafür erhöhte sich die Eintrittswahrscheinlichkeit von „wahrscheinlich“ (3) auf „fast sicher“ (5). Das Risiko wurde insgesamt mit der Klasse 5 bewertet.
Entwicklungsgeschwindigkeit und Bereitstellung neuer Funktionalitäten
Um mit der vom Markt geforderten Entwicklungsgeschwindigkeit mindestens mithalten zu können, kommt es darauf an, die Entwicklungsanforderungen und -ziele durch adäquat besetzte Entwicklungsteams in ausreichender Personenzahl umzusetzen. Wie in der durch die NFON-Gruppe veröffentlichten Wachstumsstrategie dargelegt verfügt das Unternehmen nach dem Börsengang über die notwendigen finanziellen Mittel, um die Entwicklungsteams auf die angemessene Größe zu erweitern. Darüber hinaus kann der Bereich Forschung & Entwicklung auf die Möglichkeit des Einsatzes von externer Entwicklungskapazität zurückgreifen. Dennoch sieht sich auch die NFON AG mit den weiter oben beschriebenen allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen konfrontiert. Neben der intensivierten Personalsuche und der Gewinnung der Onwerk GmbH Ende 2019 arbeitet NFON stets daran den Gesamtprozess zur Umsetzung von Kunden- und Marktanforderungen sowie technischer Anforderungen weiter zu verbessern. Bedingt durch die Gesamtschau der Ausgangslage wurde die Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts von zuvor „wahrscheinlich“ (3) auf jetzt „sehr wahrscheinlich“ (4) erhöht, insgesamt fällt dieses Risiko somit in die Risikoklasse 5.
Geistiges Eigentum
Trotz der Bemühungen um Geheimhaltung, einschließlich der mit den NFON-Mitarbeitern, Lieferanten und Partnern vereinbarten Geheimhaltungspflichten, könnte geistiges Eigentum und Know-how der NFON-Gruppe in die Hände eines Mitbewerbers gelangen. Das könnte zur Folge haben, dass diese unternehmenseigene technologische Entwicklungen und das Know-how nutzen können, um den Wettbewerbsdruck auf das Unternehmen zu erhöhen. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn Mitarbeiter, die über spezifisches Know-how verfügen, zum Beispiel Produktmanager oder Softwareentwickler, von Wettbewerbern abgeworben werden. Wenn das geistige Eigentum der NFON nicht angemessen geschützt wird, könnte dies dazu führen, dass das entsprechende Know-how nicht weiter in den NFON-Produkten Anwendung finden kann. Darüber hinaus könnten Bemühungen zur Durchsetzung spezieller Rechte an geistigem Eigentum mit Abwehrmechanismen, Gegenansprüchen und Gegenansprüchen gegen die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der NFON-Rechte an geistigem Eigentum stoßen. Darüber hinaus kann jeder Rechtsstreit, ob er nun zu Gunsten der NFON gelöst wird oder nicht, erhebliche Kosten verursachen und die Effizienz des Bereichs Forschung & Entwicklung beeinträchtigen. Die NFON AG hat entsprechende Schutzmechanismen implementiert. Das Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter verändert. Das Risiko wurde insgesamt mit der Klasse 5 bewertet.
Markenrisiko
In der Vergangenheit wurde NFON beschuldigt, die Marke eines Dritten verletzt zu haben, und musste ein sogenanntes Coexistence Agreement eingehen, das die Verwendung der Marke nfon einschränkt. Die daraus resultierenden Einschränkungen bei der Verwendung der Marke „NFON“ könnten die NFON-Gruppe daran hindern, ihre Dienstleistungen unter der Marke zu vermarkten, die für das Unternehmen am besten geeignet gehalten wird, was sich negativ auf die Markenattraktivität der Dienstleistungen bei potenziellen Kunden auswirken kann. Dieses Risiko hat sich im vergangenen Geschäftsjahr deutlich verringert. Wesentliche Ursachen hierfür sind zum einen die geänderte Bemessung der Schadenshöhe zum anderen auch die Etablierung von „Cloudya“ als eigener Marke. Aus diesen Gründen wird das Markenrisiko nicht mehr als Risiko der Klasse 4 oder 5 bewertet.
Finanzrisiken
Finanzierungsrisiko
Ungeachtet der Tatsache, dass die NFON AG mit der im Zuge des Börsengangs vollzogenen Kapitalerhöhung einen Bruttoerlös von 50 Mio. EUR erzielt hat, könnte das Unternehmen möglicherweise in der Zukunft zusätzliche Finanzierungen benötigen. Diese Finanzierungen stehen möglicherweise nicht oder zu ungünstigen Konditionen zur Verfügung. Das könnte das geplante, zukünftige Wachstum maßgeblich negativ beeinflussen, die Risikobewertung wird deswegen in der Klasse 4 belassen. Grundsätzlich hat sich das Finanzierungsrisiko der NFON AG mit dem erfolgten Börsengang aber deutlich minimiert.
Sondersituation COVID-19 (Risiken)
Die Ausbreitung des Corona-Virus' stellt die Wirtschaft im Euroraum vor große Herausforderungen. Auch für die NFON-Gruppe ist diese Situation neu mithin sind die damit verbundenen Risiken zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu bewertbar. Es kann jedoch auch nicht davon ausgegangen werden, dass es keine Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der NFON AG durch den Ausbruch des Corona-Virus' geben wird.
Für NFON sind aufgrund des Produktportfolios sowohl negative als auch positive Effekte möglich. Sollte es zu einer Rezession, verbunden mit Insolvenzen kommen, kann dies zu Umsatzeinbußen für die NFON-Gruppe führen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich bei Kunden Entscheidungen verzögern. Zusätzlich muss in Betracht gezogen werden, dass die Ausbreitung des Corona-Virus' auch Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe innerhalb der NFON-Gruppe haben könnte. Zur Zeit hat NFON alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Ein extra gegründete Taskforce beschließt und koordiniert Maßnahmen, Entscheidungen und Empfehlungen in regelmäßigen Abständen und ggf. ad-hoc.
Gesamtaussage zur Risikosituation der NFON-Gruppe
Im Vergleich zu der Gesamtzahl von 230 identifizierten, analysierten und bewerteten Risiken ist die Anzahl der für die NFON-Gruppe wesentlichen Risiken - also Risiken der Klasse 4 oder 5 - mit nur 10 Risiken bzw. 4,3% sehr gering. Unter Berücksichtigung möglicher Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten sind derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Insgesamt sind die Risiken beherrschbar; die Risiken der Klasse 5 können aber die Entwicklung beeinträchtigen. Organisatorisch hat das Unternehmen alle Voraussetzungen dafür geschaffen, frühzeitig über mögliche neue Risikosituationen informiert zu sein und schnell reagieren zu können.
Zusammenfassend stellt nachfolgende tabellarische Übersicht die Risikosituation (Netto-Risiken) der NFON-Gruppe zum Bilanzstichtag sowie die Entwicklung der Risiken gegenüber dem Vorjahr dar. Aus Transparenzgründen wurden die Risiken, die noch im vergangenen Geschäftsjahr als wesentlich bewertet worden sind erneut aufgenommen und als „(alt)“ bzw. „verringert (-) entfällt)“ gekennzeichnet. Sofern sich an ihrer Bewertung im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 nichts ändert, werden diese Risiken im nächsten Bericht nicht weiter aufgeführt.
scroll
| Risiken | Schadenshöhe | Eintrittswahrscheinlichkeit | Risikoklasse | Entwicklung |
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiterbezogene Risiken | ||||
| Besetzung offener Stellen (allgemein) | 3 | 4 | 4 | erhöht (+) |
| Besetzung offener F&E-Stellen | 5 | 3 | 5 | neu |
| Marktbezogene Risiken | ||||
| Wettbewerbssituation Peergroup | 4 | 4 | 5 | erhöht (+) |
| Wettbewerbssituation Internet-Service-Unternehmen | 4 | 3 | 4 | erhöht (+) |
| Nutzung von Sprachminuten | 3 | 5 | 5 | unverändert (=) |
| Operationelle Risiken | ||||
| Brexit | 5 (alt) | 2 (alt) | 4 (alt) | verringert(-) entfällt |
| Hackerangriffe | 5 | 3 | 5 | unverändert (≈) |
| Produkt- und Serviceportfolio (2018 noch „Entwicklungsgeschwindigkeit“) | 3 | 5 | 5 | erhöht (+) |
| Entwicklungsgeschwindigkeit und Bereitstellung neuer Funktionalitäten | 5 | 4 | 5 | erhöht (+) |
| Geistiges Eigentum | 5 | 4 | 5 | unverändert (≈) |
| Markenrisiko | 5 (alt) | 2(alt) | 4 (alt) | verringert (-) entfällt |
| Finanzrisiken | ||||
| Finanzierung | 5 | 2 | 4 | unverändert (≈) |
Chancen der NFON-Gruppe
Ende 2017 hat die NFON-Gruppe ihre Unternehmensstrategie noch einmal grundlegend überdacht und neu definiert. In diesem Zusammenhang wurden die Chancen in dem sich disruptiv verändernden Markt für Cloud-Kommunikation sorgfältig überprüft und neu bewertet (vgl. Kapitel „Ziele und Strategie“). Die NFON-Gruppe hat die Chancen qualitativ ermittelt; sie wurden nicht für Steuerungszwecke quantifiziert oder in einer Chancenmatrix erhoben. Der betrachtete Prognosezeitraum umfasst das auf die Inventur folgende Jahr (12 Monate). 2019 wurden die Chanceninventur einmal durchgeführt.
Mit ihrer Wachstumsstrategie verfolgt die NFON-Gruppe das Ziel, die Nummer 1 für Cloud-Geschäftskommunikation in Europa zu werden. Folgende sowohl marktbedingende als auch das Kundenverhalten verändernde Faktoren bilden die Basis für die erfolgreiche Umsetzung der durch die NFON definierten Wachstumsstrategie. Sie stellen zugleich den Nährboden für weitere, die Entwicklung der NFON AG positiv beeinflussende Chancen dar:
| 1. | Die von allen Telefonanbietern (Carriern) angekündigte Umstellung von ISDN auf All-IP. |
| 2. | Die Einführung digitaler Technologien, die sich auf viele Geschäftsprozesse auswirken und die Notwendigkeit erhöhen, verschiedene digitale Lösungen auf einer Plattform zu integrieren. |
| 3. | Das Bedürfnis, digitale Dienste je nach Bedarf sehr flexibel skalieren zu können und nur den Aufwand verbuchen zu müssen, der tatsächlich anfällt. |
| 4. | Der ortsungebundene Einsatz aller in einem Unternehmen genutzten digitalen Technologien. |
| 5. | Die Minimierung von Verwaltungs- und Wartungsdiensten durch die zentrale Steuerung aller genutzter Dienste und Services. |
| 6. | Deutliche Reduzierung der Kosten und Erhöhung der Effizienzen in allen Arbeits- und Geschäftsprozessen. |
Marktchancen
Die NFON-Gruppe ist inzwischen in 15 europäischen Ländern vertreten und damit der einzige paneuropäische Anbieter für Cloud-Telefonie. Innerhalb eines insgesamt sehr fragmentierten europäischen Markt für Cloud-Telefonie22, ergibt sich mit dieser Ausgangssituation für die NFON eine starke Position 22, um zum dominanten Anbieter für Cloud-Telefonie in Europa zu werden. Aus diesem Grund hat die NFON AG in ihrer Wachstumsstrategie sowohl die Marktentwicklung als auch die Marktkonsolidierung als zwei von fünf Wachstumsvektoren definiert. Gemäß der mit dem Börsengang veröffentlichten Pläne hat die NFON-Gruppe 2019 die Vertriebsaktivitäten in Italien aufgenommen und eine neue Tochtergesellschaft in Frankreich gegründet. Damit ist im Wesentlichen der Aufbau des Partnernetzwerkes und dem folgend die Gewinnung neuer Kunden zu verstehen. Der Markteintritt in Frankreich und Italien könnte in Kombination mit den Bestrebungen der NFON, aktiver Teil der sich verstärkenden Marktkonsolidierung zu werden, beschleunigt werden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Vielzahl von kleineren Anbietern im europäischen Markt deutlich sinken könnte. Damit würden sich die Marktchancen für die größeren Anbieter erhöhen können.
Diese Entwicklungen erhalten darüber hinaus weiteren Rückenwind durch die fortschreitende Umstellung von ISDN auf All-IP. Unternehmen mit einer bekannten Marke und entsprechender Reputation haben es in diesem Umfeld leichter Kunden zu gewinnen. Als Marktführer in Deutschland 22 mit zunehmender Bekanntheit im europäischen Ausland hat sich die NFON bereits eine entsprechende Reputation erarbeitet.
Kunden, die gezwungen sind ihre Telefonie umzustellen, nehmen vermehrt NFON als Anbieter wahr. Sollte die von den Carriern angekündigte Umstellung schneller umgesetzt werden als bisher angekündigt, kann die NFON diese Marktpräsenz als zusätzliche Chance und Beschleunigung der Wachstumsstrategie nutzen.
Chancen als Arbeitgeber
Für viele Arbeitgeber ist die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern zu einem kritischen Erfolgsfaktor geworden. Trotz aller Herausforderungen, denen sich auch NFON im abgelaufenen Geschäftsjahr stellen musste, sieht das Unternehmen diesen Faktor dennoch als große Chance in dem sich stark verändernden Markt für Cloud-Kommunikation. Der für NFON definierte Markenkern gilt insofern auch für die Beschäftigten der NFON: Das zentrale Thema ist die Freiheit der Businesskommunikation.
Durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit europaweit tätig zu sein, stellt sich die NFON bereits heute als interessanter Arbeitgeber dar. Agilität, Exzellenz, Teamgeist, Innovation und Kundenfokussierung sind die gelebten Werte. So könnte die NFON-Gruppe sich international von ihren Wettbewerbern abgrenzen und die Beschäftigten einstellen, die die Entwicklung der NFON im Sinne der Produkt- und Marktstrategie deutlich nach vorne bringen.
22 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.
Darüber hinaus hat NFON damit begonnen, neue Wege im Personal Recruiting zu gehen. Neben den klassischen Maßnahmen und dem Einsatz von Personalberatern, wurde im vergangenen Jahr ein eigener IT-Recruiter eingestellt. Ergänzend sieht NFON auch große Chancen, qualifizierte Mitarbeiter über die Akquisition von Unternehmen zu gewinnen (Acqui-Hire).
Produktchancen
Geschäftskommunikation ist schon lange nicht mehr nur Telefonie. Nach dem Siegeszug der E-Mail werden verstärkt Chat- oder Messagingfunktionalitäten, Kollaborationsplattformen, aber auch Web- und Videokonferenzen genutzt. Das vernetzte und ortsunabhängige Arbeiten wird zu einer zunehmenden Nutzung von sogenannten Unified Communications as a Service, kurz UCaaS, führen. Damit ist die Migration von Telefonie, Kommunikation und Zusammenarbeit auf ein einheitliches System in der Cloud gemeint. Moderne UC-Platt- formen bieten bereits heute vielseitige Funktionalitäten wie interne Chats, Webmeetings, virtuelle Teamarbeit, Telefonie und Videokonferenzen an und gewährleisten darüber hinaus jederzeit mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Außendienst oder Home-Office. Weitere Dienste, die über eine UC-Plattform angeboten werden können, sind Kontaktcenter-Funktionalitäten wie automatische Telefonzentrale, IVR-Technologie (Interactive Voice Response), Anrufweiterleitung oder die Integration mit gängigen CRMs. Mit diesen Diensten werden die volle Flexibilität und Skalierbarkeit im täglichen Geschäft möglich.
Auch die NFON-Gruppe sieht ihre Entwicklung zu einem UCaaS-Anbieter als maßgeblich für den zukünftigen Erfolg. Abgesehen von der Bereitstellung bereits bekannter UC-Funktionalitäten kann die NFON AG darüber hinaus aus der Evaluierung des sich verändernden Kundenverhaltens und -bedürfnisses in Kombination mit agilen Entwicklungsprozessen sich abzeichnende Trends antizipieren und entsprechend weitere, neue Funktionalitäten zur Verfügung stellen.
Diese können dem Kunden über die bereits entwickelte Plattform Cloudya zügig angeboten werden. Damit könnte sich die NFON-Gruppe zu einem bevorzugten Anbieter von UC-Services entwickeln.
Vertriebschancen
Ein wesentlicher Faktor für die positive Entwicklung der NFON-Gruppe ist ein wachsendes und erfolgreiches Partnernetzwerk. 2019 verfügte die NFON-Gruppe bereits über ein Partnernetzwerk von über 2.500 Partnern. Dieses Netzwerk wird durch das in der NFON-Gruppe etablierte Partnermanagement gepflegt und weiter ausgebaut. Darüber hinaus bieten sich aber auch durch die Aktivitäten im Bereich der Marktkonsolidierung Chancen, das Partnernetzwerk durch bereits etablierte Netzwerke auszubauen und damit schneller wachsen zu lassen. Mit der Expansion des Partnernetzwerkes ist eine erhöhte Durchdringung des Marktes möglich.
Eine solche Entwicklung könnte die NFON AG schneller ihrem Ziel, die Nummer 1 für Cloud-Kommunikation in Europa zu werden, näherbringen.
Sondersituation COVID-19 (Chancen)
Wie bereits in der Darstellung der Risiken aufgeführt, ist die Ausbreitung des Corona-Virus' eine unbekannte Herausforderung für die Wirtschaft im Euroraum. Für NFON sind aufgrund des Produktportfolios neben den negative auch positive Effekte möglich und machen sich bereits bemerkbar, wobei einschränkend gesagt werden muss, dass sich zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht herauskristallisiert, welche Effekte überwiegen könnten. Nach wie vor gilt, dass das Geschäftsmodell aufgrund des hohen Anteils an wiederkehrenden Umsätzen eine gewisse Robustheit gegenüber Marktschwankungen aufweist. Darüber hinaus zwingt die Krise nahezu alle Unternehmen, ihre Arbeitsprozesse auf Home-Office umzustellen. Das erzeugt zusätzliche Nachfrageimpulse. Zum einen verschieben Bestandskunden ihre Tätigkeit ins Home-Office und fragen deswegen nicht nur vermehrt die Telefonie, sondern auch die Möglichkeit der Telefonkonferenz nach. Zum anderen bekommt NFON auch Nachfragen von Interessierten, die bisher noch keine Lösung haben, mit der sie flexibel Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten können. In Ergänzung zu diesen momentanen Effekten könnte die Krise auch zu einem grundsätzlichen Umdenken bei Unternehmen führen und die Akzeptanz von Cloud-Services deutlich erhöhen.
Gesamtaussage zur Chancensituation
Die Chancen und Risiken stehen sich ausgewogen gegenüber.
Compliancemanagementsystem
Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance).
Fragen der Compliance sind regelmäßig Gegenstand der Beratung zwischen dem Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand. Die Unternehmenskultur der NFON-Gruppe ist von Vertrauen und gegenseitigem Respekt sowie dem Willen zur strikten Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen geprägt. Dennoch sind Rechtsverstöße durch individuelles Fehlverhalten nie ganz auszuschließen.
Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, Fehlverhalten im Unternehmen dem dafür eingesetzten Compliance-Officer zu melden. Die NFON AG stellt ihren Beschäftigten und Dritten ein System zur Verfügung, geschützt Hinweise zu geben (Whistleblower-System). Das Unternehmen setzt alles daran, dieses Risiko so weit wie möglich zu minimieren, Fehlverhalten aufzudecken und konsequent zu verfolgen.
Von zentraler Bedeutung ist die Beachtung rechtlicher und ethischer Regeln und Grundsätze. Regeln und Grundsätze sind, wie auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Insiderinformationen, in der Compliance-Richtlinie festgeschrieben. Allen Mitarbeitern dient sie zur Orientierung für ein integres Verhalten im Geschäftsverkehr. Führungskräfte und Mitarbeiter werden zur Compliance-Richtlinie geschult.
Internes Kontrollsystem (Rechnungslegungsprozess)
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) ist integraler Bestandteil des umfassenden unternehmensweiten Kontroll- und Risikomanagementsystems. Das Ziel des IKS im Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit für die Erstellung eines regelkonformen Abschlusses zu gewährleisten.
Das IKS der NFON-Gruppe stützt sich auf organisatorische Sicherungsmaßnahmen, z. B. Funktionstrennung und prozessintegrierte Kontrollen, z.B. Zugriffsbeschränkungen im IT-Bereich oder Zahlungsrichtlinien, da diese die Wahrscheinlichkeit von Fehlern vor deren Eintreten reduzieren. Überwiegend stützt sich das IKS aber auch auf nachgelagerte aufdeckende Kontrollen, insbesondere im Rahmen des monatlichen Controllings.
Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
Die NFON AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der NFON-Gruppe auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften. Alle Prozesse werden durch ein stringentes internes Kontrollsystem überwacht, das sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert.
Die bereichsübergreifenden Schlüsselfunktionen werden zentral gesteuert, wobei die einzelnen Tochtergesellschaften über ein definiertes Maß an Selbstständigkeit bei der Erstellung ihrer Abschlüsse verfügen. Wesentliche Regelungen und Instrumentarien bei der Erstellung des Konzernabschlusses sind:
• Bilanzierungsrichtlinien auf Konzernebene;
• Klar definierte Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereichen;
• Einbeziehung externer Sachverständiger, soweit erforderlich, wie zum Beispiel für die Bewertung von aktienbasierten Vergütungen oder Kaufpreisallokationen;
• Verwendung geeigneter IT-Finanzsysteme und Anwendung von detaillierten Berechtigungskonzepten zur Sicherstellung aufgabengerechter Befugnisse unter Beachtung von Funktionstrennungsprinzipien;
• Systemseitig implementierte Kontrollen und weitere Prozesskontrollen der Rechnungslegung in den Gesellschaften, Konsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses sowie anderer relevanter Prozesse auf Konzern- und Gesellschaftsebene;
• Berücksichtigung von im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregeln erforderlich ist.
Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien ist in den Konzerngesellschaften der verschiedenen Länder die Geschäftsführung verantwortlich. Der Konzernabschluss liegt in der Verantwortung des für Finanzen zuständigen Mitglieds des Vorstands der NFON AG.
Das Vorstandsmitglied wird dabei durch den Vice President Finance unterstützt. Durch die Beschäftigung von qualifiziertem und spezialisiertem Fachpersonal, gezielter und regelmäßiger Fort- und Weiterbildung sowie Beachtung des Vieraugenprinzips verfolgt die NFON-Gruppe die strikte Einhaltung der lokalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften im Jahres- und Konzernabschluss mit Nachdruck.
Alle Jahresabschlüsse von wesentlichen Konzerngesellschaften, die Eingang in die Konzernkonsolidierung finden, unterliegen der Prüfung durch einen Abschlussprüfer. Durch die Verpflichtung aller Tochtergesellschaften, ihre Geschäftszahlen monatlich in einem standardisierten Reporting- Format an die NFON AG zu berichten, werden unterjährige Soll-Ist-Abweichungen zeitnah erkannt, um kurzfristig darauf reagieren zu können.
Prognosebericht
Prognose 2020
scroll
| Anteil wiederkehrende Umsätze am Gesamtumsatz | zwischen 80% und 85% |
| Wachstumsrate wiederkehrende Umsätze | zwischen 22% und 26% |
| Wachstumsrate Seats | zwischen 20% und 24% |
Die Planung sowie alle nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Kenntnisstand bis zum 31. März 2020 unter Berücksichtigung der für die NFON-Gruppe dargestellten Chancen und Risiken. Damit kann es zu einer Abweichung zwischen den Plandaten und den Werten, die am Jahresende tatsächlich erreicht werden, kommen. Das gilt auch in Bezug auf die für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgenommen Annahmen.
Diese Prognose berücksichtigt noch nicht abschließend die Auswirkungen der Ausbreitung von COVID-19, da diese noch nicht quantifiziert werden können. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass es keine Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der NFON AG durch den Ausbruch des Corona-Virus' geben wird.
Für NFON sind aufgrund des Produktportfolios sowohl negative als auch positive Effekte möglich. Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass das Geschäftsmodell aufgrund des hohen Anteils an wiederkehrenden Umsätzen eine gewisse Robustheit gegenüber Marktschwankungen aufweist. Sollte es zu einer Rezession, verbunden mit Insolvenzen kommen, kann dies dennoch zu Umsatzeinbußen für die NFON-Gruppe führen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich bei Kunden Entscheidungen verzögern. In der Folge könnte die Seat-Neugewinne hinter den genannten Erwartungen zurückbleiben. Dem gegenüber können jedoch auch zusätzliche Nachfrageimpulse entstehen, da Kunden vermehrt auf Homeoffice umstellen. Zum einen verschieben Bestandskunden ihre Tätigkeit ins Homeoffice und fragen deswegen nicht nur vermehrt die Telefonie, sondern auch die Möglichkeit der Telefonkonferenz nach. Zum anderen bekommt NFON auch Nachfragen von Interessierten, die bisher noch keine Lösung haben, mit der sie flexibel Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten können.
Darüber hinaus gelten für die von NFON gemachten Prognosen folgende Prämissen:
• Alle Prognosen berücksichtigen keine weiteren Unternehmenszukäufe.
• Die fortschreitende von allen Telefonanbietern (Carriern) angekündigte Umstellung von ISDN auf All-IP.
• Die Veränderung der Businesskommunikation hin zur vermehrten Nutzung digitaler UC-Lösungen und -Services, z.B. Collaboration-Tools, Chat oder Messaging (UCaaS).
• Die Möglichkeit, die für die weitere Entwicklung des Unternehmens benötigten Mitarbeiter rekrutieren zu können.
• Die Einführung digitaler Kommunikationstechnologien, die sich auf viele Geschäftsprozesse auswirken und die Notwendigkeit erhöhen, verschiedene digitale Lösungen auf einer Plattform zu integrieren.
• Das wachsende Bedürfnis der Unternehmen, digitale Dienste je nach Bedarf sehr flexibel skalieren zu können und nur den Aufwand verbuchen zu müssen, der tatsächlich anfällt.
Für die Prognose der NFON-Gruppe und ihrer berichtspflichtigen Segmente für das Geschäftsjahr 2020 werden die Erwartungen und Annahmen zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie die für NFON relevanten länderspezifischen Branchenentwicklungen zugrunde gelegt. Detaillierte Angaben finden sich im Kapitel „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen“.
Erwartete gesamt- und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Markt für Businesskommunikation befindet sich in einem historischen Umbruch. Die NFON AG profitiert von einem strukturellen Wandel hin zu cloudbasierten Telefonie-Lösungen, der den Markt für Businesskommunikation nachhaltig verändert. Der europäische Cloud-Telefoniemarkt wird zwischen 2018 und 2023 voraussichtlich mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von ca. 16 % wachsen 23. Die ausführliche Darstellung der Marktentwicklung findet sich im Kapitel „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen”.
Erwartete Geschäftsentwicklung der NFON-Gruppe
Für die NFON-Gruppe als derzeit einzigem paneuropäischen Anbieter 24 von Telefonanlagen aus der Cloud eröffnet sich die Chance, deutlich stärker zu wachsen als der europäische Gesamtmarkt. Auf Basis der von der NFON-Gruppe definierten Wachstumsstrategie konnten 2019 weitere wichtige Meilensteine in der Umsetzung erreicht werden. Diese Aktivitäten werden auch 2020 weiter fortgesetzt. Nachdem im vergangenen Jahr der Vertrieb in den neuen Tochtergesellschaften in Frankreich und Italien gestartet worden ist, werden diese Aktivitäten weiter forciert und der Ausbau sowohl des Partnernetzwerks als auch der Kundenbasis vorangetrieben. Der Aufbau der neuen Vertriebsgesellschaften in diesen beiden Ländern wird auch künftig Investitionen erfordern. Für 2020 plant NFON darüber hinaus weitere Services über das neue Kernprodukt Clouyda anzubieten und analysiert die Möglichkeiten der Übernahme attraktiver Unternehmen im Bereich der Cloud-Telefonie. Eine oder mehrere mögliche Übernahmen sind in der Prognose nicht mit berücksichtigt.
Erwartete Entwicklung der bedeutenden Leistungsindikatoren und Gesamtaussage zur erwarteten Entwicklung
Auf Basis des erfolgreichen Geschäftsjahres 2019 mit einem Umsatz von 57,1 Mio. EUR und der fortschreitenden Umsetzung der Wachstumsstrategie geht das Unternehmen gestärkt in das Geschäftsjahr 2020. Im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2019 hat NFON die bedeutenden Leistungsindikatoren angepasst. Statt der erwarteten Wachstumsrate des Gesamtumsatzes wird ab dem Geschäftsjahr 2020 die Wachstumsrate der wiederkehrenden Umsätze prognostiziert. Hier plant NFON für 2020 im Vergleich zum Vorjahr mit einer Wachstumsrate zwischen 22 % und 26 %. Im Geschäftsjahr 2019 trugen im Wesentlichen die Tochtergesellschaften aus Deutschland, Großbritannien, Österreich und Spanien zum organischen Wachstum der Umsatzerlöse bei. Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet NFON, dass alle Tochtergesellschaften zum organischen Wachstum beitragen. Wie schon im vergangenen Geschäftsjahr 2019 plant NFON mit einem Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz zwischen 80% und 85%. Hinsichtlich der bei den Kunden betriebenen Seats plant die NFON AG im Gesamtjahr 2020 mit einem Wachstum in Höhe zwischen 20 % und 24 % und damit steigt auch der Gesamtumsatz im Vergleich zum Vorjahr.
Entsprechend des Ziels, die Nr. 1 im europäischen Markt für Cloud-Telefonie zu werden, investiert die NFON-Gruppe auch in Zukunft maßgeblich in die Gewinnung von Marktanteilen. NFON hat die Ambition bei einer stabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und einem sich erwartungsgemäß schnell ausdehnenden Cloud-Kommunikations-Markt in Europa einer Fortsetzung des dynamischen Umsatzwachstums mit möglichen zusätzlichen Impulsen aus weiteren M&A-Aktivitäten. Der EBITDA-Break-even könnte bei der Beibehaltung der derzeitigen Investitionsintensität mittelfristig erreicht werden. Investitionen zur Nutzung sich kurzfristig bietender zusätzlicher Wachstumsopportunitäten sind hierbei nicht berücksichtigt.
23 Quelle: MZA 2017. Alle übrigen in diesem Kapitel genannten Marktzahlen beziehen sich auf den Cavell Service Provider Insight Report Q2 2019. Abweichende Quellen werden gesondert zitiert.
24 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.
Übernahmerelevante Angaben - Erläuternder Bericht des Vorstand zu den Angaben §§ 289a Abs. 1, 214a Abs. 1 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zur näheren Erläuterung verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Abschnitt 13.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Jede Aktie berechtigt zur Abgabe einer Stimme in der Hauptversammlung. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Alle Aktien, einschließlich der von den Altaktionären gehaltenen Aktien, offerieren dem Inhaber dieselben Stimmrechte.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Zum 31. Dezember 2019 bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschritten:
scroll
| Name/ Firma | Direkte / Indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte |
|---|---|
| Milestone Venture Capital GmbH mit Sitz in Hösbach, Deutschland | Direkt (33,90 %) |
| Earlybird Verwaltungs GmbH mit Sitz in München, Deutschland | Direkt (14,05 %, Datum der Schwellenberührung: 21. Oktober 2019 zuvor 17,82%) |
| Florian Schuhbauer | Indirekt (11,43 %, Datum der Schwellenberührung 04. Dezember 2019) |
| Klaus Röhrig | Indirekt (11,43 %, Datum der Schwellenberührung 04. Dezember 2019) |
Die obigen Angaben basieren auf Stimmrechtsmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), welche die NFON AG erhalten und veröffentlicht hat. Die Angaben zur Milestone Venture Capital GmbH wurde der Gesellschaft durch den Aktionär bestätigt.
Durch die NFON AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind im Internet unter: https://corporate.nfon. com/de/ news/ir-news abrufbar.
Aktien mit Sonderrechten
Die NFON AG hat keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben.
Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligung
Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie über die der Satzung
Vorschriften und Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands entsprechen der Rechtsvorschrift gemäß § 84 AktG. Ein Vorstandsmitglied kann mit oder ohne Grund abberufen und/oder durch Beschluss des Aufsichtsrats jederzeit ersetzt werden. Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen (§ 18 Nr. 3 der Satzung der NFON AG).
Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ist in §4 der Satzung i.V.m. mit den gesetzlichen Bestimmung geregelt. Zum 31. Dezember 2019 bestanden folgende Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe von Aktien:
Genehmigtes Kapital
Die außerordentliche Hauptversammlung der NFON AG vom 12. Dezember 2019 hat das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Genehmigte Kapital I aufgehoben und ein Genehmigtes Kapital 2019 geschaffen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die Ermächtigung sieht vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 3 lit. a) bis c)).
Bedingtes Kapital I
Zum Zweck der Ausgaben von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an Inhaber oder Gläubiger von Wandlungs oder Optionsrechten oder von Schuldverschreibungen wurde das Grundkapital der NFON AG um bis zu 2.892.045 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.892.045 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).
Bedingtes Kapital II (Aktienoptionsplan)
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 964.015 EUR durch Ausgabe von bis zu Stück 964.015 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 9. April 2018 in der Zeit bis zum 08. April 2023 von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaf nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die ausgegebenen neuen Aktien der NFON AG nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.
Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen und die hieraus folgenden Wirkungen
Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots wurden weder mit Dritten noch mit Tochterunternehmen getroffen.
Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen worden sind
Aktienoptionsplan
Erwirbt ein Dritter die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Absatz 2 WpÜG, so bleiben die ausgeteilten Optionen davon unberührt. Ein „Delisting Event“ liegt vor, wenn die Aktien der Gesellschaft an keinem organisierten Markt (§2 Abs. 5 WpHG) mehr notiert sind. Bei Vorliegen eines Delisting Event hat der Bezugsberechtigte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, für jede Option von der Gesellschaft bzw. dem Rechtsnachfolger der Gesellschaft die Zahlung des Optionswerts zu verlangen. Die Auszahlung des Optionswerts erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Delisting Events.
Konzernerklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung in der NFON-Gruppe enthält die erforderlichen Angaben nach § 315d HGB i. V. m. § 289f HGB und ist auf der Homepage der NFON AG unter der Rubrik Investor Relations publiziert (https://corporate.nfon.com /de/ueber-nfon/corporate-governance).
Vergütungsbericht
I. Vorstand
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder von NFON besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Jan-Peter Koopmann und Cesar Flores Rodriguez einen Dienstwagen, und das Vorstandsmitglied Cesar Flores Rodriguez hat eine Direktversicherung mit Lohnumwandlung abgeschlossen. NFON führt hierfür die entsprechend umgewandelten Beträge ab. Des Weiteren hat NFON eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für die Vorstandsmitglieder abgeschlossen, die den gesetzlichen Selbstbehalt berücksichtigt. Diese Zuwendungen sind von den Vorstandsmitgliedern teilweise als geldwerte Vorteile zu versteuern.
Das kurzfristige variable Gehalt aller drei Vorstandsmitglieder ist zu 50% vom Umsatz der NFON-Gruppe sowie zu 50% vom EBITDA der NFON-Gruppe abhängig. Es ist bei einer Zielerreichung von jeweils 150% gedeckelt. Bei einer Zielerreichung von unter 80 % wird kein variables Gehalt geschuldet. Der kurzfristig variable Gehaltsbestandteil beträgt je nach Vorstandsmitglied zwischen 21 % und 32% vom fixen Grundgehalt. Der Aufsichtsrat kann ferner laut Vorstandsdienstvertrag eine Ermessenstantieme in Höhe von maximal einem fixen Jahresgrundgehalt gewähren, was jedoch im Geschäftsjahr nicht erfolgt ist.
Zudem gewährt NFON seinen Vorstandsmitgliedern als langfristige variable Vergütung Aktienoptionen mit folgenden wesentlichen Parametern:
•
Laufzeit des Programms: bis 22. April 2022
•
Laufzeit ab Zuteilung: 10 Jahre
•
Ausübungspreis: arithmetisches Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption (Tag der Annahme der Zeichnungserklärung des Berechtigten durch die Gesellschaft oder das von ihr für die Abwicklung eingeschaltete Kreditinstitut).
•
Persönliche Ausübungsvoraussetzungen:
| • | Erreichung des Erfolgsziels: Wachstum des Umsatzes, wie im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr der Zuteilung der Optionen ausgewiesen, gegenüber dem Umsatz wie im Konzernjahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr vor Zuteilung ausgewiesen, um 20 %. |
| • | Erfüllung der Wartezeit von 4 Jahren ab Zuteilung |
| • | Bestehen eines Anstellungsverhältnis bzw. Dienstverhältnis im Zeitpunkt der Ausübung |
•
Kappungsgrenze: Summe der Vorstandsgrundgehälter (Fixum) bei der Gesellschaft bis zur Ausübung der Optionen, multipliziert mit dem Faktor 1,5.
Diese Aktienoptionen wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2019 zugeteilt und berechtigen die Mitglieder des Vorstands zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Aktien des Unternehmens. Das Erfolgsziel wurde im Geschäftsjahr 2019 erreicht.
Mit den Vorstandsmitgliedern ist in deren Vorstandsdienstverträgen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, infolge dessen dem jeweiligen Vorstandsmitglied bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft für die Dauer eines Jahres eine Entschädigung von 50% der letzten vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen wäre. Ferner steht dem Vorstandsmitglied Jan-Peter Koopmann eine von der Gesellschaft bei Ablauf seines Vorstandsdienstvertrages zu zahlende exitbezogene Tantiemezahlung aus einer Vereinbarung aus dem Jahre 2013, welche im Geschäftsjahr 2018 angepasst und erneuert wurde, von 0,1 Mio. EUR zu.
II. Aufsichtsrat
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09. April 2018 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der NFON AG - neben der Erstattung von Auslagen gemäß der Satzung der NFON AG - folgende Barvergütung:
a) eine nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Grundvergütung von 40.000,00 EUR für den Aufsichtsratsvorsitzenden und von 25.000,00 EUR für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder jeweils zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer;
b) für jede Sitzung des Aufsichtsrats (Plenum), an der sie vollständig teilgenommen haben, zusätzlich ein nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbares Sitzungsgeld von 1.000,00 EUR zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer.
Mit dieser Vergütung sind auch Mitgliedschaften und Vorsitze in Ausschüssen abgegolten. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz im Aufsichtsrat führen, erhalten die in lit. a) jeweils maßgebliche Vergütung pro rata temporis. Dabei erfolgt eine Aufrundung auf volle Monate.
Die Vergütung gemäß vorstehenden lit. a) und b) erhalten die Aufsichtsratsmitglieder auch in den folgenden Geschäftsjahren, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Rainer Koppitz erhielt mithin für das Geschäftsjahr 2019 Bezüge von 40.000 EUR Grundvergütung und 6.000 EUR Sitzungsgeld zzgl. Umsatzsteuer, das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rupert Doehner erhielt für das Geschäftsjahr 2019 Bezüge von 25.000 EUR Grundvergütung und 6.000 EUR Sitzungsgeld zzgl. Umsatzsteuer, die Aufsichtsratsmitglieder Angelique Werner und Ralf Grüßhaber erhielten jeweils eine Grundvergütung von 25.000 EUR nebst Sitzungsgeld von je 5.000 EUR jeweils ggf. zzgl. Umsatzsteuer und die Aufsichtsratsmitglieder Günter Müller und Florian Schuhbauer erhielten für das Geschäftsjahr 2019 jeweils Bezüge von 2.083,33 EUR Grundvergütung und je 1.000 EUR Sitzungsgeld jeweils ggf. zzgl. Umsatzsteuer
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 betrugen mithin ohne Auslagenersatz netto 0,1 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2018 (ab 09. April 2018) beliefen sich die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats ohne Auslagenersatz auf 0,1 Mio. EUR.
NFON AG (HGB)
Der Jahresabschluss der NFON AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Die NFON AG (NFON) ist das Mutterunternehmen des NFON-Konzerns und hat ihren Sitz in München, Deutschland. Die Geschäftsanschrift lautet: Machtlfinger Str. 7, 81379 München.
Den Umsatz generiert NFON im Wesentlichen mit der Erbringung cloudbasierter Telekommunikationsdienstleistungen an Unternehmenskunden. Dabei wird den Kunden die notwendige Vermittlungsdienstleistung aus der Cloud in den NFON-Rechenzentren über die sogenannte Cloud PBX (Private Branch Exchange oder Cloud-Telefonanlage) zur Verfügung gestellt, so dass diese auf die herkömmliche Telefonanlage in den eigenen Räumlichkeiten verzichten können. Der Kunde zahlt in der Regel zunächst eine einmalige Aktivierungsgebühr je Nebenstelle, zudem wird je genutzter Nebenstelle eine monatliche Bereitstellungsgebühr berechnet. Darüber hinaus kann NFON den Telefonanschluss ersetzen, sodass der Kunde die Gebühren für sämtlichen Telefonverkehr an NFON entrichtet. NFON wiederum bezieht diese Leistung von verschiedenen Carriern. Bei Bedarf verkauft NFON auch die Endgeräte bzw. die entsprechende Software (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones), die die Gesellschaft von mehreren Herstellern bezieht, und stellt ggf. einen Internetzugang auf Reselling-Basis zur Verfügung.
Der Vertrieb erfolgt über fünf Kanäle mit einem klaren Fokus auf den indirekten Partnervertrieb. Der direkte Kanal stellt nur einen dieser Vertriebswege dar. Darüber hinaus arbeitet NFON zum einen über den Vertrieb durch Händler, zum anderen werden in einem dritten Kanal noch Distributoren zwischen geschaltet. Zwei weitere Vertriebswege werden mit Wholesale-Partnern bedient, die die Sprachminuten selbst verkaufen oder ebenfalls über NFON beziehen. Die Sprachminuten umfassen die Dauer der einzelnen Telefongespräche und generieren wiederkehrende Umsätze in Form von Gesprächsgebühren.
Die NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Umsätze. Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud PBX, laufende Gesprächsgebühren und SDSL Monatsgebühren (Symmetrie Digital Subscriber Line ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium Lösungen wie Neorecording und Ncontact. Dagegen sind nicht-wiederkehrende Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud PBX oder Einrichtungsgebühren für SDSL.
Ertragslage
scroll
| in Mio. EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 37.6 | 22,9 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0,5 | 9,1 |
| Materialaufwand | 6,9 | 7,2 |
| Personalaufwand | 16,9 | 14,7 |
| Abschreibungen | 0,7 | 0,6 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 27,1 | 20,4 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0,0 | 0,0 |
| Zinsergebnis | -0,6 | 0,2 |
| Steuern von Einkommen und vom Ertrag | 0,0 | 0,4 |
| Ergebnis nach Steuern | -14,0 | -10,2 |
| Sonstige Steuern | 0,0 | 0,1 |
| Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | -14,0 | -10,3 |
Umsatzerlöse
Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die im letzten Jahr erfolgte Korrektur der Verrechnungspreissystematik zurückzuführen. Im Vorvorjahr (2017) wurde an die Tochtergesellschaften insgesamt 9,4 Mio. EUR für den Zeitraum 2009 - 2017 aufgrund der Verrechnungspreismethode Cost-Plus in Rechnung gestellt. In 2018 wurde aufgrund einer Betriebsprüfung dieses Verfahren geändert. Seit 2018 gilt die sogenannte transaktionsbasierte Nettomargenmethode.
Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind insofern aufgrund der Anpassungen der Verrechnungspreissystematik nicht vergleichbar. Im Vorjahr sind negative Effekte auf die Erlöse aus Verrechnungspreisen in Höhe von 8,9 Mio. EUR beinhaltet. In 2018 erfolgte eine Gutschrift, die als negativer Umsatz berücksichtigt wurde. Diese Verrechnungspreisumsätze werden als nicht wiederkehrenden (non-recurring) ausgewiesen.
Ohne Verrechnungspreiserlöse bzw. -gutschriften ergeben sich 2019 Umsatzerlöse von 35,8 Mio. EUR und in 2018 von 31,8 Mio Mio. EUR.
Nach Bereinigung dieser Verrechnungspreise sind die Umsätze 2019 durch eine gestiegene Kundenbasis (wiederkehrende Umsätze) und den Verkauf von Hardware und sonstigen Dienstleistungen (nichtwiederkehrende Umsätze) gegenüber dem Vorjahr um rund 12,2 % angestiegen.
Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus wiederkehrenden Erlösen i. H. v. 29,9 Mio. EUR und nicht-wiederkehrenden Erlösen i. H. v. 5,8 Mio. EUR.
Sonstige betriebliche Erträge
2019 sind insbesondere Investitionszuschüsse des Landes Berlin für den dortigen Standort in Höhe von 0,2 Mio. EUR enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge im Jahr 2018 bestanden hautsächlich aus einer Zuschreibung von in Vorperioden abgeschriebenen Ausleihungen und Forderungen an Tochtergesellschaften in Höhe von 7,1 Mio. EUR in Zusammenhang mit der Anpassung der Verrechnungspreissystematik. Dazu kam eine Rückerstattung von IPO-Kosten sowie Management-Boni im Zusammenhang mit dem IPO seitens der Altinvestoren in Höhe von 1,3 Mio. EUR.
Materialaufwand
Der Materialaufwand sank trotz Ausweitung der Geschäftstätigkeit um 4,6%. Grund dafür sind reduzierte Hardwareumsätze mit niedriger Marge, im Vergleich zum Gesamtproduktportfolio, so dass sich hier folglich ein überdurchschnittlich großer Kostenblock reduzierte. Im Bereich der ebenfalls eingekauften Voice Minuten konnten günstigere Einkaufskonditionen erzielt werden.
Personalaufwand
Der Anstieg des Personalaufwands um 14,9 % ist insbesondere auf den Retentionbonus i. H. v. 0,5 Mio. EUR und Mitarbeiteraktienoptionen i. H. v. 0,6 Mio EUR sowie den kontinuierlichen, strategischen Personalausbau zurückzuführen. Daraus resultierte zusätzlich eine leichte Erhöhung der Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung.
Abschreibungen
Investitionen bestanden aus Ersatz- und geringfügigen Erweiterungsinvestitionen. Somit verbleiben die resultierenden planmäßigen Abschreibungen auf gleichem Niveau. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen zurückzuführen auf Aufwendungen für den Ergebnisausgleich der Tochtergesellschaften im Zuge der Anwendung der transaktionsbasierten Nettomargenmethode i. H.v. 8,9 Mio. EUR für 2019 im Vergleich zu 2018 i. H.v. 3,5 Mio. EUR. Hier wirkt sich insbesondere die Eröffnung der Landesgesellschaften in Italien und Frankreich aus.
Die Marketingausgaben stiegen weiterhin planmäßig von 3,8 Mio. EUR 2018 auf 5,0 Mio. EUR 2019.
Gegenläufig sanken Beratungskosten von 4,2 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR. Dabei fielen 0,6 Mio EUR für die Akquisition.
2018 waren in Zusammenhang mit dem Börsengang der DTS an Rechts- und Beratungskosten i. H.v. 3,6 Mio. EUR entstanden.
Zinsergebnis
Die NFON AG zahlte Zinsen für ein Darlehen zur Akquisition der DTS, sowie für eine ausgegebene Optionsanleihe.
Steuern von Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2018 beinhalteten periodenfremde Erträge aus Steuererstattungen.
Aufgrund des weiterhin negativen Ergebnisses vor Steuern, fielen auch 2019 keine Steuern auf Erträge an.
Ergebnis nach Steuern
Zu dem Ergebnis nach Steuern trägt die im Zuge der Betriebsprüfung geänderte Verrechnungspreismethode wesentlich zu erheblichen Differenzen im Vergleich zum Vorjahr bei. Signifikanten Einfluss haben darüber hinaus die umfangreichen Beratungskosten im Zuge des erfolgreichen Börsengangs.
Sonstige Steuern
In den Sonstigen Steuern entfielen gegenüber dem Vorjahr Steuernachzahlungen aus Vorjahren, sodass sich dieser Posten lediglich auf geringfügige Kfz-Steuern reduziert.
Jahresfehlbetrag
Der gestiegene Jahresfehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus dem expansiven Vorgehen der NFON AG. Es wurden neue Tochtergesellschaften in Italien und Frankreich eröffnet, deren Anlaufkosten über die transaktionsbasierte Nettomargenmethode komplett von der NFON AG getragen werden müssen. Des Weiteren wurde das Marketing signifikant ausgebaut, um die Positionierung auf dem heimischen Markt weiter auszubauen.
Finanzlage
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist maßgeblich vom negativen Jahresergebnis von 14,0 Mio. EUR geprägt. Es wird auf die Ausführungen in der Ertragslage verwiesen.
Die Investitionstätigkeit im Berichtsjahr beinhaltet im Wesentlichen die Mittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Erwerb sämtlicher Anteile an der DTS.
Bei der Finanzierungstätigkeit betreffen 14,0 Mio. EUR Mittelzuflüsse aus dem im Berichtsjahr aufgenommenen Akquisitionsdarlehen sowie der begebenen Optionsanleihe. Weitere Mittelzuflüsse von 10,7 Mio. EUR resultieren aus der 2019 ausgeübten Option. Im Vorjahr waren bei den Mittelzuflüssen die Emissionserlöse i. H.v. 50,0 Mio. € brutto aus dem Börsengang prägend.
Insgesamt verringerte sich der Finanzmittelfond gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Mio. EUR auf 27,3 Mio. EUR. Die NFON AG konnte zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Vermögenslage
Bilanz der NFON AG nach HGB (Kurzfassung)
scroll
| in Mio. EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 43,1 | 24,2 |
| Umlaufvermögen | 32,0 | 37,9 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,9 | 0,4 |
| Aktiva | 76,0 | 62,5 |
| Eigenkapital | 50,8 | 51,0 |
| Rückstellungen | 3,4 | 2,7 |
| Verbindlichkeiten | 21,8 | 8,9 |
| Passiva | 76,0 | 62,5 |
Anlagevermögen
Der deutliche Anstieg des Anlagevermögens resultiert vor allem aus dem Erwerb der Anteile an der DTS im Berichtsjahr (17,2 Mio. EUR). Des Weiteren erhöhte sich das Sachanlagevermögen um 1,0 Mio. EUR, insbesondere durch Investitionen in die IT- Infrastruktur und Serverhardware zur Schaffung einer entsprechenden Basis für das geplante Wachstum, sowie in weitere Betriebs- und Geschäftsausstattungen, welche vor allem im Zuge der Anmietung neuer Büroflächen notwendig wurde.
Auf der anderen Seite reduzierten sich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 2,6 Mio. EUR. Die Abschreibungen auf immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrug 2019 0,7 Mio. EUR.
Umlaufvermögen
Die Reduzierung des Umlaufvermögens basiert vor allem auf den um 5,5 Mio EUR gegenüber dem Vorjahr reduzierten Bankguthaben. Hinsichtlich der dafür maßgeblichen Gründe wird auf die Ausführungen zu Kapitalflussrechnung verwiesen.
Eigenkapital
Trotz des Jahresfehlbetrags von 14,0 Mio EUR hat sich das Eigenkapital im Berichtsjahr (50,9 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr (50,9 Mio. EUR) aufgrund der im Zuge des DTS-Erwerbs durchgeführten Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital (2,5 Mio, EUR) und der Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der im Berichtsjahr von AOC ausgeübten Option (10,6 Mio. EUR) sowie der begebenen Mitarbeiteraktienoptionen (0,6 Mio. EUR) nahezu nicht verändert.
Rückstellungen
Der Anstieg der Rückstellungen ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen zurückzuführen. Darüber hinaus erhöhten sich - auf Grund der Ausweitung des Umsatzes, der durch Partner vermittelt wird - die Rückstellungen die für Partnerprovisionen von 0,6 auf 0,7 Mio. EUR.
In Summe steigen die Rückstellungen von 2,7 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR.
Verbindlichkeiten
Die Erhöhung der Verbindlichkeiten betrifft vor allem mit 9,0 Mio. EUR das im Berichtsjahr aufgenommenen Akquisitionsdarlehen und mit 5,0 Mio. EUR die in 2019 begebene Optionsanleihe. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich infolge des gestiegenen Geschäftsvolumens von 2,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018 auf 2,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019. Gegenläufig entwickelten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (-1,4 Mio. EUR auf 4,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019).
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Insgesamt war 2019 für die NFON AG ein erfolgreiches Jahr. Die Gesellschaft konnte den eingeschlagenen Wachstumskurs weiterführen, die beim Börsengang im Vorjahr vereinnahmten Mittel planmäßig in organisches und anorganisches Wachstum investieren und den Umsatz sowie den Rohgewinn steigern. Zusätzlich zu den beim Börsengang 2018 erhaltenen finanziellen Mitteln konnten weitere finanzielle Mittel über die Begebung einer Optionsanleihe generiert werden. Hierdurch erhöhten sich das Eigenkapital um 10,6 Mio. EUR.
Risiken und Chancen
Die Geschäftsentwicklung der NFON AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Gesamtkonzerns. An den Risiken der Beteiligungen und Tochterunternehmen partizipiert die NFON grundsätzlich in voller Höhe, da es sich ausschließlich um Gesellschaften handelt, an denen die NFON AG 100 % der Anteile hält. Aufgrund der überarbeiteten Transferpreissystematik ergibt sich für die NFON AG das Risiko, potenzielle Anlaufverluste der Tochtergesellschaften finanziell tragen zu müssen. Die Risiken und Chancen sind im „Risiko- und Chancenbericht“ des Konzernlageberichts dargestellt.
Prognosebericht
Aufgrund der Verflechtungen der NFON AG mit den Konzerngesellschaften verweisen wir auf die Aussagen im Prognosebericht des Konzernlageberichts, die insbesondere auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft widerspiegeln. Die im Konzernprognosebericht getroffenen Aussagen zu CO-VID-19 treffen uneingeschränkt für die NFON AG zu. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen, des sich ausbreitenden Virus' auf die wirtschaftliche Entwicklung der NFON AG noch nicht abzuschätzen. Unabhängig davon erwartet die NFON AG für das Geschäftsjahr 2020 einen im Vergleich zum Berichtsjahr leicht stärken Anstieg der wiederkehrenden Umsätze und damit auch des Gesamtumsatzes. Unter Berücksichtigung einer kostenrechnerischen Allokation der Kosten auf die Tochtergesellschaften und ohne Anwendung des Transferpricings erwartet der Vorstand eine gegenüber dem Berichtszeitraum signifikante Verbesserung des EBITDA. Ursächlich hierfür sind der durch den Umsatz verbesserte Gross Profit und die Realisierung von Skaleneffekten im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die beim Kunden betriebenen Nebenstellen (Seats) werden im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 ähnlich stark wachsen. Diese Planung basiert auf dem Kenntnisstand zum 31. März 2020. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es zu einer Abweichung zwischen den Plandaten und den Werten, die am Jahresende tatsächlich erreicht werden, kommen kann.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 315 Abs. 1 Satz 5 und nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB ALT
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, 31. März 2020
Hans Szymanski, Vorstandsvorsitzender
César Flores Rodríguez, Vorstand
Jan-Peter Koopmann, Vorstand
Amtsgericht München, HRB 168022
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung der Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 Abs. 2 und 3 sowie 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist.
Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen grundsätzlich im Anhang.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Mit Vertrag vom 26.06.2019 wurde die fairfon Telefonsysteme GmbH rückwirkend zum 01.01.2019 auf die NFON AG verschmolzen. Durch die Verschmelzung sind insbesondere die sich im Besitz der fairfon Telefonsystem GmbH befindenden 49,83% der Unternehmensanteile an der nfon GmbH (Österreich) auf die NFON AG übergegangen, sodass die NFON AG ab dem Berichtsjahr 2019 100% der Anteile an der nfon GmbH (Österreich) hält. Im Rahmen der Verschmelzung wurden die Buchwerte fortgeführt. Ein Verschmelzungsgewinn ist somit nicht entstanden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Mietrechte und Software. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear, mit einer Abschreibungsdauer zwischen 3 bis 5 Jahren, abgeschrieben.
Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft übt dieses grundsätzlich dahin gehend aus, dass keine Aktivierung stattfindet, sondern dass eine ergebniswirksame Erfassung der hierfür anfallenden Aufwendungen erfolgt.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige sowie gegebenenfalls erforderliche außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer liegt zwischen 1 und 23 Jahren.
Bei vollständigem oder teilweisem Entfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung wird gemäß § 253 Abs. 5 HGB eine Wertaufholung vorgenommen.
Vermögensgegenstände des unbeweglichen Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear abgeschrieben.
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.
Für im Geschäftsjahr erworbene Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € (ohne Umsatzsteuer) folgt die handelsrechtliche Bilanzierung mangels Wesentlichkeit der Vorgehensweise für geringfügige Wirtschaftsgüter im Steuerrecht, diese im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 800 € werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen werden in Höhe ihrer Anschaffungskosten unter Berücksichtigung erforderlicher Abschreibungen bewertet. Liegen Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung vor, so werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wertminderung werden in Ausübung des Wahlrechts des § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB grundsätzlich keine Abschreibungen vorgenommen. Entfallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung, so werden die niedrigeren Wertansätze nicht beibehalten. Der Ansatz der Beteiligungsbuchwerte wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für in Ausleihungen enthaltene Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Vorräte werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten bzw. niedrigeren Marktpreisen bewertet. Für schlechtgängige Waren und andere (Verkaufs-)Risiken werden in erforderlichem Maße Einzelwertberichtigungen gebildet. Eine zusätzliche Abwertung in Form einer pauschalen Wertberichtigung wird für andere allgemeine Risiken vorgenommen.
Vorräte (Waren) sind zu Anschaffungskosten angesetzt und umfassen im Wesentlichen die Anschaffungskosten von Kabeln, anderen Kleinutensilien und einem Restbestand von Telefonen. Liegen niedrigere Marktwerte vor, werden diese angesetzt. Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nominalbeträgen bilanziert. Für mögliche Ausfallrisiken werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Liquide Mittel werden zu Nominalwerten bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten werden für transitorische Sachverhalte gebildet. Die Höhe des aktiven wie passiven Abgrenzungsbetrags richtet sich grundsätzlich nach dem Zahlungsbetrag und dem Verhältnis von bis zum Abschlussstichtag empfangener bzw. erbrachter Leistung und noch ausstehender Gegenleistung. Abgrenzungsposten, die sich über mehrere Geschäftsjahre erstrecken, werden nicht abgezinst.
Latente Steuern werden gem. dem „temporary-concept“ ermittelt und betrachten dabei ausschließlich die Abweichungen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden. Verlustvorträge werden nur insofern berücksichtigt, als sie innerhalb von fünf Jahren genutzt werden können.
Die Bewertung latenter Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die bei der Umkehrung der Differenz gültig sein werden. Sind diese Steuersätze nicht bekannt, sind die individuellen Steuersätze am Bilanzstichtag anzuwenden. Eine Abzinsung latenter Steuern erfolgt nicht. Vom Wahlrecht, aktive und passive latente Steuern saldieren zu dürfen, wird Gebrauch gemacht. Das Wahlrecht, zur Aktivierung eines nach der Saldierung ggf. verbleibenden Aktivüberhangs wird nicht ausgeübt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe. Rückstellungen werden unter Beachtung zukünftiger Preis- und Kostenänderungen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden grundsätzlich mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betreffen die im Berichtsjahr erstmalige Bilanzierung des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms. Diese richtet sich nach den Regelungen des IFRS 2. In diesem Zusammenhang wurde Personalaufwand in Höhe von TEUR 638 erfasst. Die Kapitalrücklage erhöhte sich in diesem Zusammenhang in gleicher Höhe. Die Änderung der Bilanzierung erfolgte, da im Berichtjahr erstmalig Mitarbeiteraktienoptionen als Form der anteilsbasierten Vergütung gewährt wurden.
Aktienbasierte Vergütung Aufwendungen für Aktienoptionen werden ratierlich über den Erdienungszeitraum aufgebaut. Die Bewertung erfolgt zum Zusagezeitpunkt analog zu dem im Konzernabschluss angesetzten Wert nach IFRS2 „Sharebased Payment“. Der Aufbau erfolgt in der Kapitalrücklage. Die Optionen stellen dabei eine Vergütung für eine noch zu erbringende Arbeitsleistung dar, weshalb die Kapitalrücklage ratierlich über den Zeitraum, in dem die Mitarbeiter die Arbeitsleistung (Entgelt) erbringen, aufzubauen ist. Gegenposten ist der Personalaufwand.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Angaben zu der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 sind unter Angabe der Abschreibungen im Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang gesondert dargestellt.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 3.873 Tsd. € (Vorjahr: 6.456 Tsd. €) betreffen die Gesellschaften NFON Italia S.r.l., Italien, NFON France SAS, France, NFON IBERIA S.L., Spanien und Deutsche Telefon Standard GmbH, Deutschland.
2. Vorräte
Die Vorräte enthalten ausschließlich Waren in Höhe von 46 Tsd. € (2018: 16 Tsd. €).
Der Anstieg der Vorräte um 33 Tsd. € lässt sich im Wesentlichen auf eine höhere Kundenbasis und die daraus resultierenden Anforderungen (Bereitstellung von Waren) zurückführen.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
scroll
| in Tsd. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.503 | 4.273 |
| (davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) | 0 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0 | 4 |
| (davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) | 0 | 0 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 0 | 4 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 168 | 760 |
| (davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) | 6 | 10 |
| (davon gegenüber Gesellschafter) | 0 | 279 |
| Gesamt | 4.671 | 5038 |
| (davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) | 6 | 10 |
| (davon gegenüber Gesellschafter) | 0 | 279 |
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden zum Abschlussstichtag Steueransprüche gegen andere Länder und Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar in Höhe von 46 Tsd. € (Vorjahr: 456 Tsd. €) ausgewiesen.
4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die Position Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten enthält überwiegend Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 27.296 Tsd. EUR (Vorjahr:32.827 Tsd. EUR).
Davon sind 390 Tsd. EUR (Vorjahr: 390 Tsd. EUR) insoweit zugriffbeschränkt, als dass sie Rückgriffsrechte von Banken bezüglich Lastschriften von Kunden umfassen.
Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Bankguthaben. Alle hochliquiden Anlagen, die mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten ab dem Erwerbszeitpunkt gekauft werden, werden als Zahlungsmitteläquivalente angesehen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beläuft sich auf 900 Tsd. € (Vorjahr: 376 Tsd. €) und enthält im Berichtsjahr im Wesentlichen Abgrenzungen für Lizenzzahlungen.
6. Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 von TEUR 13.807 auf TEUR 15.056 gestiegen. Mit Datum vom 18. Oktober 2019 hat die Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg (AOC) die in der am 2. Juli 2019 begebenen Optionsanleihe enthaltene Option ausgeübt, wodurch sich das Eigenkapital um TEUR 10.604 erhöht hat. Im Zusammenhang mit der teilweisen Zahlung des Kaufpreises aus dem DTS-Erwerb hat sich das Eigenkapital um TEUR 2.500 erhöht. Aus der Begebung von Mitarbeiteraktienoptionen resultiert eine Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 638. Weitere TEUR 43 der Erhöhung des Eigenkapitals betreffen die Eigenkapitalkomponente der an die AOC begebenen Optionsanleihe. Gegenläufig hat sich das negative Jahresergebnis in Höhe von TEUR 13.957 ausgewirkt.
Gezeichnetes Kapital und Stammaktien
Zum 31. Dezember 2019 hat die NFON AG 15.055.569 (zum 31. Dezember 2018: 13.806.816) auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ausgegeben. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2019 TEUR 15.056 (31.12.2018: TEUR 13.807).
Stammaktien berechtigen den Inhaber zum einfachen Stimmrecht in der Hauptversammlung und zum Erhalt einer Dividende im Falle einer Ausschüttung. An Stammaktien sind keine Einschränkungen geknüpft.
Sämtliche ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien sind zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018 vollständig eingezahlt.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus ausgegebenen Aktien sowie im Zusammenhang mit dem im Vorjahr erfolgten Börsengang vorgenommene Kostenerstattungen von Transaktionskosten durch bisherige Gesellschafter. Damit verrechnet wurden im Zusammenhang mit der Platzierung neuer Aktien im Rahmen des Börsengangs stehende Transaktionskosten. Die Kapitalrücklage beinhaltet darüber hinaus in Vorperioden als Personalaufwand erfasste kumulierte Aufwendungen für anteilbasierte Vergütungstransaktionen für bestimmte Mitglieder der Geschäftsführung, in der Berichtsperiode als Personalaufwand erfasste Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm sowie die Eigenkapitalkomponente der im Berichtsjahr begebenen Optionsanleihe.
Die Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist entsprechend des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.12.2019 bis zum 11.12.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmals in Teilbeträgen das Grundkapital der NFON AG um bis zu insgesamt EUR 3.000.000 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden, wobei dieses nur in folgenden Fällen ausgeschlossen werden kann:
| • | zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; |
| • | wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteile oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen, zu erwerben und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag des Grundkapitals 10% nicht übersteigt und zwar bezogen auf den 31.12.2019, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung |
| • | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt, der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag des Grundkapitals 10% nicht übersteigt und zwar bezogen auf den 31.12.2019, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. |
Das zum 31.12.2018 bestehende Genehmigte Kapital I von EUR 653.409 wurde im Berichtsjahr aufgehoben.
Bedingtes Kapital
Die Schaffung eines bedingten Kapitals (bedingtes Kapital I) in der Form, dass das Grundkapital der NFON AG um bis zu EUR 3.856.060 durch Ausgabe von bis zu 3.856.060 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht wird, dient der Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8.4.2023 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtbetrag bis zu EUR 115.681.800 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 3.856.060 zu gewähren, deren Ausgabe auch gegen Sacheinlage erfolgen kann.
Das Grundkapital der NFON AG wird des Weiteren zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen (Bezugsrechte i.S.d. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG), die in der Zeit vom 9.4.2018 bis zum 8.4.2023 ausgeben werden, aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9.4.2018 um bis zu EUR 964.015 durch Ausgabe von bis zu 964.015 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II).
Beide bedingte Kapitalien wurden in der Hauptversammlung vom 9.4.2018 beschlossen.
Das bedingte Kapital I beträgt zum 31.12.2019 EUR 2.892.045. Das bedingte Kapital II ist zum 31.12.2019 gegenüber dem Beschluss in der HV vom 09.04.2018 unverändert.
Entwicklung des Bilanzverlustes
scroll
| in Tsd. € | in Tsd. € | |
|---|---|---|
| 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- |
| Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss | -13.957 | -10.328 |
| Verlustvortrag des Vorjahres | -33.431 | -23.103 |
| 31. Dezember | -47.388 | -33.431 |
Stimmrechte
Die NFON AG hat im Jahr 2019 folgende Mitteilungen gemäß §20 Absatz 1 oder 4 AktG oder § 33 Absatz 1 WpHG erhalten und nach §20 Absatz 6 oder nach, § 38 Absatz 1 und § 40 WpHG auf der Website des Konzerns veröffentlicht:
scroll
| Datum der Änderung der Beteiligung | Name der Inhaber der Beteiligung | Schwellenwert-über-/-unterschreitung | Anteil der Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| 25.03.2019 | KBC Asset Management NV, Brüssel, Belgien | Unter 3 % | 2,99 % |
| 25.04.2019 | Swedbank Robur Fonder AB, Sundyberg, Schwedern | Über 3 % | 3,18 % |
| 21.05.2019 | Dr. Matthias Hallweger (indirekt) | Unter 5 %, unter 3 % | 0,00 % |
| 28.05.2019 | FIL Limited, Pembroke, Bermuda | Unter 3 % | 2,80 % |
| 17.07.2019 | FIL Limited, Pembroke, Bermuda | Über 3 % | 3,05 % |
| 09.08.2019 | FIL Limited, Pembroke, Bermuda | Unter 3 % | 2,95 % |
| 01.10.2019 | Klaus Röhrig (indirekt) | Über 3 % | 3,12 % |
| 01.10.2019 | Florian Schubhauer (indirekt) | Über 3 % | 3,12 % |
| 21.10.2019 | Earlybird Verwaltungs GmbH, München, Deutschland | Unter 15 % | 14,05 % |
| 21.10.2019 | Klaus Röhrig (indirekt) | Über 5 % | 9,33 % |
| 21.10.2019 | Florian Schuhbauer (indirekt) | Über 5 % | 9,33 % |
| 04.12.2019 | Klaus Röhrig (indirekt) | Über 10% | 11,43 % |
| 04.12.2019 | Florian Schuhbauer (indirekt) | Über 10% | 11,43 % |
7. Rückstellungen
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:
scroll
| in Tsd. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Steuerrückstellungen | 69 | 69 |
| Sonstige Rückstellungen | ||
| Personalrückstellungen | 1.195 | 1.170 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 834 | 627 |
| Vergütungen für Partnerprovision | 714 | 582 |
| Sonstige * | 308 | 29 |
| Rückstellung für Abschluss und Prüfung | 281 | 183 |
| Sozialversicherung Scheinselbständigkeit | 0 | 21 |
| Gesamt | 3.402 | 2.681 |
Die Steuerrückstellungen betreffen überwiegend Lohnsteuer für Vorjahre in Höhe von 69 Tsd. €.
Die Personalrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Bonus in Höhe von 755 Tsd. € (Vorjahr: 678Tsd. €) und Urlaub in Höhe von 331 Tsd. € (Vorjahr: 361 Tsd. €).
* Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen aufgedeckte stille Lasten in Höhe von 270 Tsd. Diese wurden im Zusammenhang mit dem Erwerb der DTS aufgedeckt.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
scroll
| mit einer Restlaufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | 31.12.2019 | bis zu einem Jahr | von mehr als einem Jahr | davon: mehr als fünf Jahre | davon durch Pfandrechte u. ä. Rechte gesichert | Art und Form der Sicherheit |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 5.075 | 5.075 | Nein | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9.007 | 9.007 | Nein | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.308 | 2.308 | Ja | Allgemeiner Eigentumsvorbehalt | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.287 | 4.287 | Nein | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.115 | 986 | 129 | Ja | Es wurden Mietavale als Sicherheit abgeschlossen | |
| davon aus Steuern | 271 | |||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 22 | |||||
| Gesamt | 16.717 | 16.588 | 129 |
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist entsprechend der Kreditvereinbarung zwischen NFON und dem Kreditinstitut eine Mindestliquidität von TEUR 12.000 vorzuhalten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Leistungsverrechnung der NFON UK Ltd. (3.320 Tsd. €) und nfon GmbH (966 Tsd. €).
scroll
| mit einer Restlaufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | 31.12.2018 | bis zu einem Jahr | von mehr als einem Jahr | davon: mehr als fünf Jahre | davon durch Pfandrechte u. ä. Rechte gesichert | Art und Form der Sicherheit |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 0 | Nein | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 6 | 6 | Nein | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.976 | 1.976 | Ja | Allgemeiner Eigentumsvorbehalt | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.728 | 5.728 | Nein | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.157 | 984 | 173 | 173 | Ja | Es wurden Mietavale als |
| davon aus Steuern | 508 | Sicherheit abgeschlossen | ||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 14 | |||||
| Gesamt | 8.867 | 8.694 | 173 | 173 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
scroll
| in Tsd. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erhaltene Sicherheiten | 336 | 335 |
| Umsatzsteuerverbindlichkeiten | 205 | 285 |
| Abgrenzung für mietfreie Zeit | 172 | 216 |
| Debitorische Kreditoren | 81 | 54 |
| Kreditkartenverbindlichkeiten | 5 | 5 |
| Lohnverbindlichkeiten: | ||
| Lohn- und Kirchensteuer | 271 | 223 |
| Sonstige | 45 | 39 |
| Gesamt | 1.115 | 1.157 |
9. Latente Steuern
Die zeitlichen Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungen wurden im Geschäftsjahr ermittelt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse führen zu einer potentiellen Aktivierungsmöglichkeit von aktiven latenten Steuern. Gem. dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird von der Nichtaktivierung aktiver latenter Steuern Gebrauch gemacht. Insbesondere ist auch zu erwähnen, dass etwaige bislang nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge nicht aktiviert werden können, da unter Beachtung der Vorjahresergebnisse insgesamt eine Verlusthistorie vorliegt.
10. Haftungsverhältnisse
Im April 2017 wurde eine Vereinbarung über eine Garantie des Mutterunternehmens geschlossen, wonach die NFON AG als Garantiegeber einem ihrer Partner, British Telecommunications plc, eine Garantie für alle vom Tochterunternehmen NFON UK zu leistenden Zahlungen gibt. Der Eintritt des Garantiefalls wird als unwahrscheinlich eingeschätzt.
11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2019 bestehen Verpflichtungen aus längerfristigen Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 3.512 Tsd. € (Vorjahr: 4.855 Tsd. €).
Im Einzelnen resultieren diese aus Kfz-Leasingverträgen in Höhe von 179 Tsd. € (Vorjahr: 239 Tsd. €) und aus Gebäudemietverträgen in Höhe von 3.333 Tsd. € (Vorjahr: 4.616 Tsd. €).
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
scroll
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Tätigkeitsbereiche: | ||
| Recurring | 29.900 | 25.621 |
| Non-Recurring | 5.848 | 6.224 |
| Non-Recurring IC | 1.881 | -8.948 |
| Gesamt | 37.629 | 22.897 |
scroll
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| geografisch bestimmte Märkte: | ||
| Deutschland: | 34.337 | 30.401 |
| Europäische Union: | 1.051 | 1.090 |
| Europäische Union IC | 1.881 | -8.948 |
| Übriges Europa: | 360 | 354 |
| Gesamt | 37.629 | 22.897 |
2. Sonstige betriebliche Erträge
scroll
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Investitionszuschuss | 220 | 103 |
| Verrechnung von Sachbezügen | 136 | 211 |
| Erstattungen Aufwendungsausgleichsgesetz | 80 | 25 |
| Erträge aus Rückstellungen * | 70 | 361 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge * | 24 | 10 |
| Erstattung (Weiterbelastung) von IPO Kosten an Gesellschafter | 0 | 1.266 |
| Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagevermögen * | 0 | 7.099 |
| Periodenfremde Erträge * | 0 | 53 |
| Gesamt | 529 | 9.128 |
* = periodenfremde Erträge
Insgesamt sind periodenfremde Erträge in Höhe von 94 Tsd. € (Vorjahr: 7.523 Tsd. €) in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Diese resultieren überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus in Vorperioden abgeschlossenen Forderungen sowie Provisionserträge.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand umfasst im Wesentlichen den Bezug von Waren (Hardware) in Höhe von 2.795 Tsd. € (Vorjahr: 3.124 Tsd. €) sowie bezogene Dienstleistungen in Form von Softwarebereitstellung in Höhe von 2.293 Tsd. € (Vorjahr: 2.187 Tsd. €) und Gesprächsminuten (Airtime) in Höhe von 1.810 Tsd. € (Vorjahr: 1.917 Tsd. €).
4. Personalaufwand
Der Anstieg des Personalaufwands um 2.196 Tsd. € auf 16.891 Tsd. € (Vorjahr: 14.693 Tsd. €) resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Mitarbeiteranzahl sowie Bonuszahlungen und einem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm.
Im Jahr 2019 wurde durch die NFON AG ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm eingeführt. Die genauen Details zum Personenkreis und den Bedingungen sind im IFRS Konzernabschluss dargelegt. Bei den Aktienoptionen handelt es sich um nicht übertragbare Aktienoptionen, die an einen genau festgelegten Personenkreis ausgegeben werden und zum Bilanzstichtag den nachstehend aufgeführten Wert haben.
Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
scroll
| Tag der Gewährung / Berechtigte Mitarbeiter | Anzahl der Optionen in Tsd | Vertragl. Wartezeit der Optionen | Vertragliche Laufzeit der Optionen | Erwartete Fluktuation in % | Wert Option | Wert zum 31.12.19 in TEUR | Wert gesamte Laufzeit |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dem Vorstand zugesagte Optionen | |||||||
| Am 02.01.2019 | 199 | 4 Jahre | 10 Jahre | 4 | 4,04 | 193 | 773 |
| Mitarbeitern zugesagte Optionen | |||||||
| Am 02.01.2019 | 418 | 4 Jahre | 10 Jahre | 4 | 4,07 | 410 | 1.641 |
| Am 09.05.2019 | 26 | 4 Jahre | 10 Jahre | 4 | 4,76 | 20 | 119 |
| Am 27.09.2019 | 47 | 4 Jahre | 10 Jahre | 4 | 4,80 | 14 | 217 |
| Am 20.12.2019 | 15 | 4 Jahre | 10 Jahre | 4 | 3,44 | 1 | 50 |
| Aktienoptionen gesamt | 705 | 638 | 2.800 |
Für die im Jahr 2019 neu ausgegebenen Optionen wurden folgende Berechnungsparameter zugrunde gelegt:
scroll
| Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis *) | 8,98 EUR |
| Gewichtete erwartete Volatilität | 39,9% |
| Laufzeit | 10 Jahre |
| Gewichteter risikoloser Zinssatz | 0,15% |
*) entspricht dem gewichteten Durchschnitt des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 10 Börsentagen vor Ausgabe der Aktienoptionen
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
scroll
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 73 | 89 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | 590 | 481 |
| Gesamt | 663 | 570 |
Die Abschreibungen sind aufgrund gestiegener Anschaffungen und entsprechender Abschreibungen gestiegen.
Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Weiterführende Informationen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beträgt im Berichtsjahr 27.098 Tsd. € (Vorjahr: 20.353 Tsd. €) und beinhaltet im Wesentlichen die nachfolgen aufgegliederten Posten.
scroll
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kostenerstattung für Tochterunternehmen | 8.944 | 3.471 |
| Werbung, Media, Messe | 5.312 | 3.873 |
| Vertriebskosten | 4.159 | 3.423 |
| Freelancer, Beratungskosten | 3.000 | 4.818 |
| Raumkosten | 1.284 | 848 |
| Softwarenutzung | 840 | 570 |
| Supportkosten | 496 | 397 |
| Reisekosten, Bewirtung, Geschenke | 485 | 460 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 465 | 86 |
| Abschluss-, Prüfungskosten | 449 | 683 |
| Personalrekrutierung, Fortbildung | 325 | 542 |
| Verwaltungskosten | 317 | 219 |
| Instandhaltung, Wartung, EDV | 307 | 118 |
| Fuhrpark inkl. Kfz-Versicherung | 271 | 266 |
| Versicherung ohne Kfz-Versicherung | 190 | 341 |
| Aufsichtsratsvergütung | 144 | 110 |
| Betriebsveranstaltung | 112 | 129 |
| Gesamt | 27.098 | 20.353 |
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 51 Tsd. € (Vorjahr: 23 Tsd. €), die aus Forderungsverlusten resultieren.
7. Zinsergebnis
scroll
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 199 | 329 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 29 | 12 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -788 | -141 |
| Gesamt | -560 | 200 |
„-“= Aufwand
Bei den sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge des Vorjahres handelt es sich um Sperr- und Mahngebühren. Zusätzlich sind in den sonstigen Zinsen 0,2 Tsd € Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten.
Die Zinsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 647 Tsd. € auf 788 Tsd. € angestiegen. Der Anstieg ist hauptsächlich auf Zinsaufwendungen für das Akquisitionsdarlehen und die Optionsanleihe zurückzuführen.
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt auf:
scroll
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag | 0 | 182 |
| Gewerbeertragsteuer | 0 | 196 |
| Gesamt | 0 | 378 |
„-“ = Aufwand
9. Sonstige Steuern
Die Sonstigen Steuern gliedern sich wie folgt auf:
scroll
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Steuernachzahlungen Vorjahre | 0 | -86 |
| Kfz-Steuern | -5 | -4 |
| Gesamt | -5 | -90 |
„-“ = Aufwand
In den sonstigen Steuern werden Kfz-Steuern in Höhe von 5 Tsd. € (Vorjahr: 4 Tsd. €) ausgewiesen.
V. Sonstige Angaben
1. Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Die KPMG AG WPG hat den Jahres- und Konzernabschluss der NFON AG geprüft. Weiterhin hat die KPMG AG WPG qualitätssichernde Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der Einführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS sowie für die Weiterentwicklung von Richtlinien, Systemen und Prozessen vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein börsennotiertes Unternehmen durchgeführt. Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der NFON AG enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
2. Zahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Während des Geschäftsjahres wurden entsprechend der Ermittlungsvorschriften aus § 285 HGB durchschnittlich 195 Arbeitnehmer (Vorjahr: 172) beschäftigt. Hierbei handelte es sich ausschließlich um Angestellte.
scroll
| Anzahl | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vollzeitkräfte | 178 | 158 |
| Teilzeitkräfte | 17 | 14 |
| Gesamt | 195 | 172 |
3. Vorstand
Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten im Berichtszeitraum und dem Zeitraum bis zur Erstellung des Jahresabschlusses 2019 folgende Mitglieder an:
| • | Jan-Peter Koopmann, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Nackenheim, |
| CTO (seit 1. Oktober 2012) |
| • | Hans Szymanski, Diplom-Kaufmann, Berlin, |
| CEO / Vorstandsvorsitzender (seit 1. Juli 2016) |
| • | Cesar Flores Rodriguez, Diplom-Betriebswirt, Pullach im Isartal, |
| CSO (seit 1. März 2018) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Vorstandes betragen zum Bilanzstichtag EUR 3.241,19 (Vorjahr: EUR 0,00). Die Verbindlichkeiten resultieren aus laufenden Reisekosten.
4. Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten während des Berichtsjahres und bis zum Bilanzaufstellungstag folgende Mitglieder an:
• Rainer Christian Koppitz,
| Vorsitzender (ab 01.02.2015; bis 27.07.2016), Mitglied (ab 24.07.2017; bis 09.04.2018) Vorsitzender (seit 09.04.2018) ausgeübter Beruf: CEO der Katek SE, München. |
• Dr. Rupert Doehner,
| stellvertretender Vorsitzender (seit 09.04.2018), ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt, Geschäftsführer der RECON. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München. |
• Ralf Grüßhaber,
| Mitglied (ab 09.04.2018; bis 12.12.2019), ausgeübter Beruf: Geschäftsführer und CFO der think project! GmbH, München Aufsichtsrat der 11880 Solutions AG, Essen, (bis 30.09.2018). |
• Angelique Werner,
| Mitglied (ab 09.04.2018; bis 12.12.2019), ausgeübter Beruf: Senior Director Customer Success bei salesforce.com Germany GmbH, München. |
• Günter Müller,
| Mitglied (ab 12.12.2019), ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der Milestone Venture Capital GmbH, Hösbach. |
• Florian Schuhbauer,
| (seit 12.12.2019) ausgeübter Beruf; Geschäftsführer Active Ownership Capital S.a.r.l und Active Ownership Corporation S.a.r.l., Grevenmacher, Luxembourg; Aufsichtsrat der PNE AG, Cuxhaven. |
5. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Unternehmen und Personen werden als nahestehend betrachtet, wenn sich die Parteien unter gemeinsamer Beherrschung befinden oder wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf oder die gemeinsame Beherrschung über deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Betrachtung aller möglichen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen wird der wirtschaftliche Gehalt der Beziehung und nicht allein die rechtliche Gestaltung geprüft. Darüber hinaus gelten als nahestehende Personen alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der NFON AG, einschließlich ihrer unmittelbaren Familienmitglieder und aller Rechtspersonen, die sich im Besitz oder unter der Beherrschung dieser natürlichen Personen befinden.
Bei Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen kann es sich vor allem um Miet-, Dienstleistungs- und Finanzierungsgeschäfte handeln. Sofern für derartige Geschäfte ein entsprechender Markt besteht, werden sie regelmäßig zu auf dem jeweiligen Markt üblichen Konditionen abgeschlossen.
Die folgenden Tabellen stellen die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen mit Ausnahme der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung in Schlüsselfunktionen dar.
scroll
| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge inkl. Zinserträge | 2.177 | -8.013 |
| Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen inkl. Zinsaufwendungen | 9.290 | 3.720 |
scroll
| in Tsd. € | Ausstehender Saldo zum 31.12.2019 | Ausstehender Saldo zum 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen | 3.873 | 6.739 |
| Verbindlichkeiten | 4.294 | 5.728 |
Alle Geschäftsvorfälle mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind mit Ausnahme der Ausleihungen an verbundene Unternehmen innerhalb von zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag zu begleichen. Keiner der Salden ist gesichert.
Der Posten Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge beinhaltet Cloud-basierte Dienstleistungen, die nahestehenden Unternehmen und Personen zu den gleichen Bedingungen wie anderen Kunden des Konzerns erbracht wurden. Der Kosten Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen beinhaltet im Wesentlichen Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht wurden, die von nahestehenden Personen und Unternehmen beherrscht werden, sowie Zinsaufwendungen in Verbindung mit den Ausleihungen.
Der Posten Forderungen beinhaltet Ausleihungen in Höhe von 3.873 Tsd. € (Vorjahr: 6.456 Tsd. €).
6. Gesamtbezüge der Organmitglieder
Der Vorstand erhielt gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 1 bis 3 HGB im Berichtsjahr eine Vergütung in Höhe von 1.858 TEUR (im Vorjahr 2.852 TEUR). Darin enthalten sind die Gewährungswerte für aktienbasierte Vergütung in Höhe von 805 TEUR (im Vorjahr 1.388 TEUR). Für die im Vorjahr erfasste anteilsbasierte Vergütung wurde eine vollständige Kostenübernahme durch die Gesellschafter vereinbart. Insgesamt wurden 199.229 Aktienoptionen gewährt (im Vorjahr wurden 4.449 SARs gewährt).
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 09.04.2018 wird von § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und auf die Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds gemäß § 285 Nr. 9 a Satz 5 bis 8 verzichtet.
Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine Kredite oder Vorschüsse an die Organmitglieder.
Haftungsverhältnisse für diesen Personenkreis sind nicht eingegangen worden.
Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
scroll
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufsichtsratsvergütung | ||
| Grundvergütung | 119 | 86 |
| Sitzungsgeld | 24 | 24 |
| Summe Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats | 143 | 110 |
7. Anteilsbesitz
Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB:
scroll
| nfon GmbH, St Pölten / Österreich | Anteil: 100,00 % |
| Jahresergebnis 2019: 11,5 Tsd. € | Eigenkapital: +8.752 Tsd. € |
| NFON UK Ltd., Maidenhead / Großbritannien | Anteil: 100,00 % |
| Jahresergebnis 2019: 323 Tsd. € | Eigenkapital: +4.888 Tsd. € |
| NFON Iberia SL, Madrid / Spanien | Anteil: 100,00 % |
| Jahresergebnis 2019: --22 Tsd. € | Eigenkapital: -854 Tsd. € |
| NFON Italia S.R.L, Mailand / Italien | Anteil: 100,00 % |
| Jahresergebnis 2019: -48 Tsd. € | Eigenkapital: +52 Tsd. €. |
| NFON France SAS, Paris / Frankreich | Anteil: 100,00 % |
| Jahresergebnis 2019: -8 Tsd. € | Eigenkapital: +92 Tsd. € |
| Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz | Anteil: 100,00% |
| Jahresergebnis 2019: 23 Tsd. € | Eigenkapital: 410Tsd € |
Die angegebenen Jahresergebnisse und Eigenkapitalien basieren auf den Werten aus den von den Tochtergesellschaften für Zwecke der Erstellung des NFON Konzernabschlusses zum 31.12.2019 erstellten IFRS-Reporting Packages (HB II).
8. Konzernverhältnisse
Die NFON AG, München, erstellt den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für die NFON Gruppe. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der NFON AG, München, werden nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt, im Bundesanzeiger elektronisch veröffentlicht und beim Amtsgericht München (HRB 168022) hinterlegt.
9. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)
Mit Ausnahme des Nachfolgenden gab es keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die die Vermögens- Finanz- und Ertragslage zum 31. Dezember 2019 wesentlich beeinflusst haben.
Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Epidemie). In diesem Zusammenhang wird mit deutlich negativen Auswirkungen auf das weltweite Wirtschaftswachstum aber auch auf das Wirtschaftswachstum in Deutschland gerechnet.
Im NFON Konzern ist weder der Einkauf, noch der Absatz unmittelbar von der Epidemie betroffen, allerdings können sich bisher nicht absehbare Auswirkungen auf zukünftige Bewertungen ergeben.
Am 31.03.2020 veröffentlicht die NFON AG für 2019 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung und macht diese auf ihrer Homepage www.nfon.com unter der Rubrik Investor Relations zugänglich.
11. Ergebnisverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 25.05.2020 vor, den Bilanzverlust in Höhe von -47.389 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen.
scroll
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | 01.01.2019 | Zugänge * | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 413 | 33 | 0 | 0 | 446 |
| II. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.332 | 1.679 | 28 | 0 | 4.982 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 16.394 | 20.400 | 25 | 0 | 36.768 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.455 | 3.571 | 6.153 | 0 | 3.874 |
| 26.594 | 25.683 | 6.206 | 0 | 46.070 |
* Im Rahmen der Verschmelzung der fairfon GmbH auf die NFON AG sind die sich im Besitz der fairfon Telefonsystem GmbH befindenden 49,83% der Unternehmensanteile an der nfon GmbH (Österreich) zum Buchwert von 3.105 Tsd. € auf die NFON AG übergegangen, sodass die NFON AG ab dem Berichtsjahr 2019 100% der Anteile an der nfon GmbH (Österreich) hält. Dieser Betrag ist in den Zugängen von Anteilen an verbundenen Unternehmen enthalten.
scroll
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | 01.01.2019 | Abschreibungen, Zuschreibungen (-) des Geschäftsjahres | 31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 180 | 73 | 253 | 192 | 233 |
| II. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.170 | 590 | 2.759 | 2.223 | 1.162 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 36.768 | 16.394 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 3.874 | 6.455 |
| 2.350 | 663 | 3.013 | 43.057 | 24.244 |
Die Summe der Buchwerte zum 31.12.2018 wurde im Vergleich zum Vorjahr korrigiert, da es sich bei dem Wert von 22.849 um einen Rechenfehler handelt. Die Werte der Einzelpositionen sind von der Korrektur nicht betroffen.
Eigenkapitalspiegel im Geschäftsjahr 2019:
* i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
scroll
| in Tsd. € | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage * | Verlustvortrag | Jahresergebnis | Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 31.12.2016 | 371 | 34.013 | -24.866 | 461 | 9.978 |
| Jahresüberschuss | 461 | 1.303 | 1.303 | ||
| Stand am 31.12.2017 | 371 | 34.013 | -24.406 | 1.303 | 11.281 |
| Kapitalerhöhung: | |||||
| Ausgabe von Anteilen (IPO) | 4.167 | 45.833 | 50.000 | ||
| Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 9.269 | -9.269 | 0 | ||
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 1.303 | -10.328 | -10.328 | ||
| Stand am 31.12.2018 | 13.807 | 70.577 | -23.103 | -10.328 | 50.952 |
| Kapitalerhöhung: | |||||
| Ausgabe von Anteilen | 1.249 | 11.898 | 13.785 | ||
| Mitarbeiteraktienoptionen | 638 | ||||
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | -10.328 | -13.957 | -24.285 | ||
| Stand am 31.12.2019 | 15.056 | 83.113 | -33.431 | -13.957 | 50.781 |
München, den 27.03.2020
Hans Szymanski
Jan-Peter Koopmann
Cesar Flores Rodriguez
An die NFON AG, München
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der NFON AG, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden „zusammengefasster Lagebericht“ oder „Lagebericht“) der NFON AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht im Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen” genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU- APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Umsatzerlösrealisierung
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Ziffer II.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der NFON AG weist Umsatzerlöse mit Dritten in Höhe von EUR 35,6 Mio aus. Zu den Umsatzerlösen tragen insbesondere monatliche Gebühren, minutenbasierte Gesprächstarife und nicht wiederkehrende Umsatzerlöse wie der Verkauf von Hardware und die Erbringung von Dienstleistungen bei.
Der überwiegende Teil der Leistungen der NFON AG wird cloudbasiert erbracht und hängt von Faktoren wie der Anzahl der Nebenstellen oder der Anzahl der Gesprächsminuten ab, die durch das IT- System der Gesellschaft erfasst und monatlich abgerechnet werden. Über die Systemaufzeichnungen der Gesellschaft hinaus liegen dementsprechend in vielen Fällen keine externen Leistungsnachweise vor. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht von regelmäßig 60 Tagen zu, danach gelten die abgerechneten Leistungen als abgenommen.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Umsatzerlöse ohne wirksame Leistungsabnahme abgerechnet und somit zu hoch ausgewiesen werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Deutschland ist die Gesellschaft verpflichtet, die Abrechnungsgenauigkeit und Entgeltrichtigkeit der Datenverarbeitungseinrichtungen durch ein Qualitätssicherungssystem sicherzustellen und einmal jährlich überprüfen zu lassen (§ 45g TKG). Wir haben uns mit dementsprechenden Prüfbericht befasst, um uns einen Überblick über den eingerichteten Prozess der Umsatzlegung zu verschaffen.
Für eine mittels eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Stichprobe der Umsatzerlöse pro Kunde haben wir die zugrunde liegenden Verträge und weitere Nachweise hinsichtlich der Existenz der Kundenbeziehung gewürdigt. Weiterhin haben wir mögliche Widersprüche innerhalb der jeweiligen Frist geprüft und für ebenfalls auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsatzerlöse Bestätigungen von Kunden eingeholt.
Ausgehend von den auf den Bankkonten erfassten Zahlungseingängen des Geschäftsjahres haben wir einen Erwartungswert der Umsatzerlöse für das gesamte Geschäftsjahr berechnet und Abweichungen zur Höhe der bilanzierten Umsatzerlöse analysiert.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Methode zur Realisierung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| • | die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird und |
| • | die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Juni 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der NFON AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Matthias Koeplin.
München, den 31. März 2020
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Koeplin, Wirtschaftsprüfer
gez. Rothfelder, Wirtschaftsprüfer
Aktiva
scroll
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 192.484,82 | 232.831,82 | ||
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.222.967,00 | 1.161.821,00 | ||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 36.768.296,54 | 16.393.690,70 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 3.873.541,55 | 40.641.838,09 | 6.455.599,75 | 22.849.290,45 |
| 43.057.289,91 | 24.243.943,27 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Waren | 48.827,88 | 15.836,08 | ||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 48.827,88 | 0,00 | 15.836,08 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.502.772,39 | 4.273.173,45 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 4.052,05 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 167.866,91 | 4.670.639,30 | 759.555,74 | 5.036.781,24 |
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 27.296.326,77 | 32.826.853,64 | ||
| 32.015.793,95 | 37.879.470,96 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 899.702,96 | 376.200,62 | ||
| 75.972.786,82 | 62.499.614,85 |
Passiva
scroll
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 15.055.569,00 | 13.806.816,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 83.112.964,64 | 70.576.738,64 | ||
| III. Bilanzverlust | -47.388.546,78 | -33.431.261,30 | ||
| - davon Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr EUR -33.431.261,30 (i. Vj. EUR -23.102.946,29) - | ||||
| 50.779.986,86 | 50.952.293,34 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Steuerrückstellungen | 69.456,25 | 69.456,25 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 3.332.097,16 | 3.401.553,41 | 2.611.265,80 | |
| 3.401.553,41 | 2.680.722,05 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Anleihen | 5.075.000,00 | 0,00 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9.006.640,97 | 6.166,16 | ||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.307.694,46 | 1.975.593,48 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.286.616,97 | 5.727.543,16 | ||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.115.294,15 | 21.791.246,55 | 1.157.296,66 | |
| - davon aus Steuern EUR 475.661,90 (i. Vj. EUR 507.645,28) - | ||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 21.534,67 (i. Vj. EUR 14.202,68) - | ||||
| 21.791.246,55 | 8.866.599,46 | |||
| 75.972.786,82 | 62.499.614,85 |
scroll
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 37.629.010,72 | 22.898.404,14 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 529.075,95 | 9.128.441,72 | ||
| 3. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für bezogene Waren | -2.795.345,76 | -3.123.765,32 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -4.102.374,59 | -6.897.720,35 | -4.104.451,70 | -7.228.217,02 |
| 4. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -14.546.275,09 | -12.798.513,49 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für | -2.344.612,95 | -1.894.054,73 | ||
| Altersversorgung und für Unterstützung | -16.890.888,04 | -14.692.568,22 | ||
| - davon für Altersversorgung EUR 38.483,77 (i. Vj. EUR 16.555,93) - | ||||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -662.902,94 | -570.374,26 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -27.098.293,32 | -20.353.375,38 | ||
| 7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 198.680,91 | 340.864,98 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen EUR 198.680,91 (i. Vj. EUR 328.985,95) - | ||||
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 29.208,68 | 0,00 | ||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -787.997,67 | -140.511,34 | ||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 23,53 | 378.640,29 | ||
| 11. Ergebnis nach Steuern | -13.951.802,53 | -10.238.695,09 | ||
| 12. Sonstige Steuern | -5.482,95 | -89.619,92 | ||
| 13. Jahresfehlbetrag (i. Vj. Jahresfehlbetrag) | -13.957.285,48 | -10.328.315,01 | ||
| 14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -33.431.261,30 | -23.102.946,29 | ||
| 15. Bilanzverlust | -47.388.546,78 | -33.431.261,30 |
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.