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Nexus AG

Annual / Quarterly Financial Statement Aug 19, 2020

305_rns_2020-08-19_5e0a59d2-e3be-4dca-986d-04b742fb8d7d.html

Annual / Quarterly Financial Statement

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Nexus AG

Donaueschingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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Stand am 31.12.2019 Stand am 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene Rechte und Werte 2.324.100,00 2.212.229,00
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 1.214.440,00 1.866.394,00
3.538.540,00 4.078.623,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 4.801.737,80 4.619.414,80
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.231.437,00 1.485.206,00
3. Anlagen im Bau 713.426,88 804.481,25
6.746.601,68 6.909.102,05
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 88.626.543,60 84.059.896,03
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 10.177,66 265.258,15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 831.669,76 2.283.002,37
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.708.233,96 11.441.443,29
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.623.306,10 2.749.028,61
13.163.209,82 16.473.474,27
III. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 1.670.806,25 1.585.625,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.017.863,30 1.029.681,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 59.693,04 0,00
115.833.435,35 114.401.659,80

Passiva

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Stand am 31.12.2019 Stand am 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes
Kapital Grundkapital 15.752.231,00 15.752.231,00
Rechnerischer Wert eigener Anteile -3.260,00 -39.385,00
Ausgegebenes Kapital 15.748.971,00 15.712.846,00
Bedingtes Kapital EUR 1.400.000,00 (i. V. EUR 1.400.000,00)
II. Kapitalrücklage 33.355.578,92 34.188.435,87
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 3.681.924,39 3.681.924,39
IV. Bilanzgewinn 16.394.766,87 16.040.842,67
69.181.241,18 69.624.048,93
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 218.493,00 0,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 268.754,30
3. Sonstige Rückstellungen 4.049.372,78 3.700.184,68
4.267.865,78 3.968.938,98
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 120.000,00 2.794.882,71
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 254.823,62 396.038,76
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 36.212.117,53 24.079.434,43
4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.665.395,49 11.489.376,34
40.252.336,64 38.759.732,24
D. Passive latente Steuern 2.131.991,75 2.048.939,65
115.833.435,35 114.401.659,80

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

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2019 2018
EUR EUR
--- --- ---
1. Umsatzerlöse 9.309.959,17 14.407.075,39
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 757.803,89 1.084.571,25
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.989.825,79 888.354,50
13.057.588,85 16.380.001,14
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.467.060,15 1.481.953,91
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.263.074,60 7.917.586,35
5.730.134,75 9.399.540,26
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.804.050,35 3.281.104,94
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 642.070,11 336.753,83
4.446.120,46 3.617.858,77
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.871.240,53 1.931.541,57
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.826.149,17 2.393.461,88
-1.816.056,06 -962.401,34
8. Erträge aus Ergebnisabführungen 6.560.725,81 7.156.079,32
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 85.534,67 111.895,49
10. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 123.737,50
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 329.184,50 230.734,05
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.459.272,71 2.433.050,90
4.857.803,27 4.480.452,36
13. Ergebnis nach Steuern 3.041.747,21 3.518.051,02
14. Sonstige Steuern 11.731,29 9.486,23
15. Jahresüberschuss 3.030.015,92 3.508.564,79
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 16.394.766,87 16.040.842,67
17. Bilanzgewinn 19.424.782,79 19.549.407,46

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

A. Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB).

Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Freiburg i. Br. im Handelsregister unter HRB 602434 geführt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren erweitert um „Erträge aus Ergebnisabführungen“.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 4 bis 6 Jahren sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Es wird nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt:

bei Bauten: 20 bis 33 Jahre
bei Mietereinbauten: 5 bis 10 Jahre
bei Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 8 Jahre

Es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr Abgang wird im Zugangsjahr unterstellt.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.

Der handelsrechtliche Werthaltigkeitstest wird auf Basis der Discounted Cash Flow Methode durchgeführt.

Die Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt.

Die sonstigen Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bzw. nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus dem Börsen- oder dem Marktpreis am Abschlussstichtag ergeben, angesetzt.

Die Pensionsverpflichtungen werden zum Bilanzstichtag erstmals bilanziert. Die Pensionsrückstellung wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 0,00 % bei den Entgelten und von 1,75 % bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt keine unternehmensspezifische Fluktuation. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.

Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 2,71 %.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 34.547 (Unterschiedsbetrag). Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Latente Steuern werden ab dem 1. Januar 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen ermittelt. Verlust- und Zinsvorträge sind berücksichtigungsfähig, wenn eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren genutzt werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Nexus AG von aktuell 29,97 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird entsprechend dem Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet.

Die Umsatzrealisierung findet wie folgt statt:

Beim Verkauf von Lizenzen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse nach vollständiger Auslieferung und abgeschlossener Installation der Software beim Kunden.
Umsatzerlöse aus Beratungs-, Customizing-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen werden nach erbrachter Leistung realisiert.
Bei Umsatzerlösen aus Softwarepflege-Verträgen erfolgt eine anteilige Realisierung über den vertraglichen Wartungszeitraum.
Beim Verkauf von Hardware erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse mit Lieferung der Hardware zum Kunden.

I. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

2. Angaben zum Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz stellt sich wie folgt dar:

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Währung Eigenkapital zum 31.12.2019 Kapitalanteil Ergebnis des Geschäftsjahres
in TLW % in TLW
--- --- --- --- ---
Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen (vormals: nexus/cis GmbH, Donaueschingen) 1) 5) EUR 20.167 100,00 1.105
nexus / reha GmbH, Donaueschingen 6) EUR -434 100,00 -155
nexus/dis GmbH, Frankfurt am Main 1) EUR 10.672 100,00 1.708 *)
NEXUS . IT GmbH SÜDOST, Donaueschingen (vormals: Singen Hohentwiel) 1)3) EUR -172 100,00 218
Nexus Integration Solution GmbH, Donaueschingen (vormals: Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen) 1)2) EUR 727 100,00 701 *)
NEXUS / CLOUD IT GmbH, Donaueschingen 1) EUR 51 100,00 26 *)
nexus/qm GmbH, Singen Hohentwiel 1) EUR 470 100,00 374 *)
nexus/cso GmbH, Donaueschingen 1) EUR 1.788 100,00 1.763 *)
VEGA Software GmbH, Frankfurt am Main 7) EUR -53 100,00 183
NEXUS Schweiz AG, Altishofen (Schweiz) 4) CHF 15.052 100,00 1.949
Synergetics AG, Altishofen (Schweiz) 8) CHF 746 60,00 233
NEXUS Digitale Dokumentationssysteme Projektentwicklungsges.m.b.H., Wien (Österreich) EUR 2.140 100,00 101
NEXUS / OPTIM S.A.S, Grenoble (Frankreich) EUR 1.600 100,00 190
G.I.T.S. Gesundheitswesen IT-Service GmbH Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck 20) EUR 59 49,00 -22
E&L medical systems GmbH, Erlangen 1) EUR 4.448 100,00 2.330 *)
NEXUS / ASS.TEC GmbH, Donaueschingen 9) EUR 1.661 100,00 423
NEXUS / MARABU GmbH, Berlin EUR 2.310 100,00 485
nexus/cs3i S.A.S, Bellerive-sur-Allier (Frankreich) 10) EUR 2.261 100,00 1
NEXUS Nederland B.V., Nieuwegein (Niederlande) EUR 20.817 100,00 -42
nexus / switspot GmbH, Neckarsulm 11) EUR 642 100,00 54
NEXUS SISINF SL, Sabadell (Spanien) 12) EUR 720 100,00 15
IBH Datentechnik GmbH, Kassel 13) EUR 3.405 100,00 913
NEXUS / CHILI GmbH, Dossenheim (vormals: CHILI GmbH, Dossenheim) 14) EUR 1.253 51,19 639
highsystem ag, Zürich (Schweiz) 15) CHF 1.204 80,00 775
NEXUS POLSKA sp. z o.o., Posen (Polen) 16) PLN 3.939 66,37 2.523
ASTRAIA Software GmbH, München 17) EUR 579 61,00 161
Creativ Software AG, Widnau (Schweiz) 18) CHF 4.623 80,00 947
NEXUS SWISSLAB GmbH, Berlin (vormals: Swisslab DITS GmbH, Berlin) 1) 19) EUR 5.306 100,00 -1.969
ifa systems AG, Frechen EUR 4.436 52,56 -518

*) Ergebnis vor Ergebnisabführung

” Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB.

2) Die Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen, wurde zum 02. Juli 2019 in Nexus Integration Solution GmbH, Donaueschingen, umfirmiert.

3) Mit Geschäftsanteils-Kaufvertrag vom 14. Juni 2019 hat die NEXUS AG die restlichen 49,80 % der Anteile an der NEXUS . IT GmbH SÜDOST, Donaueschingen, erworben.

4) Die Nexus Medizinsoftware und Systeme AG, Altishofen, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 19. September 2019 auf die NEXUS Schweiz AG, Altishofen, per 01. Juli 2019 verschmolzen.

5) Die nexus/cis GmbH, Donaueschingen, wurde zum 01. Juli 2019 in Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen, umfirmiert.

6) Die nexus / reha GmbH, Donaueschingen, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 18. November 2019 auf die nexus/cso GmbH, Donaueschingen, per 01. Januar 2020 verschmolzen.

7) Die VEGA Software GmbH, Frankfurt am Main, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 18. November 2019 auf die Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen, per 01. Januar 2020 verschmolzen.

8) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Schweiz AG, Altishofen, gehalten.

9) Die NEXUS / ASS.TEC GmbH, Donaueschingen, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 18. November 2019 auf die nexus / switspot GmbH, Neckarsulm, per 01. Januar 2020 verschmolzen.

10) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS / OPTIM S.A.S, Grenoble, gehalten.

11) Die NEXUS AG hat am 15. Mai 2019 aus dem bestehenden Optionsvertrag die restlichen 10,00 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft nexus/switspot GmbH, Neckarsulm, erworben.

12) Die NEXUS AG hat am 26. Juni 2019 aus dem bestehenden Optionsvertrag die restlichen 10,00 % der Anteile an der bereits vorhandenen Tochtergesellschaft NEXUS SISINF SL, Sabadell, erworben.

13) Die IBH Datentechnik GmbH, Kassel, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 18. November 2019 auf die Nexus Integration Solution GmbH, Donaueschingen, per 01. Januar 2020 verschmolzen.

14) Der gesellschaftsrechtliche Anteil beträgt nur 51,19 %. Über die restlichen 32,54 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag. Die CHILI GmbH, Dossenheim, wurde zum 09. Dezember 2019 NEXUS / CHILI GmbH, Dossenheim, umfirmiert.

15) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Schweiz AG, Altishofen, gehalten. Der gesellschaftsrechtliche Anteil beträgt nur 80,00 %. Über weitere 15,00 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag.

16) Der gesellschaftsrechtliche Anteil beträgt nur 66,37 %. Über die restlichen 33,63 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag. Die NEXUS AG hat am 06. Juni 2019 aus dem bestehenden Optionsvertrag weitere 11,37 % der Anteile des Tochterunternehmens NEXUS POLSKA sp. z o.o., Posen, erworben.

17) Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 61,0 %. Über die restlichen 39,0 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag.

18) Die Anteile werden indirekt über die NEXUS Schweiz AG, Altishofen, gehalten. Gesellschaftsrechtlicher Anteil beträgt nur 80,0 %. Über die restlichen 20,0 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag.

19) Die Swisslab DITS GmbH, Berlin, wurde zum 12. November 2019 in NEXUS SWISSLAB GmbH, Berlin, umfirmiert.

20) Die G.I.T.S. Gesundheitswesen IT-Service GmbH Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck, wird mit Wirkung zum 01. Januar 2020 aufgelöst.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen haben unverändert eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenständen haben in Höhe von TEUR 23 (Vj: TEUR 0) eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 189 (Vj: TEUR 274). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 105 (Vj: TEUR 105) enthalten.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt im Geschäftsjahr TEUR 15.752 (Vj: TEUR 15.752). Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus 15.752.231 (Vj: 15.752.231) auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien.

Eigene Aktien

Im November des Geschäftsjahres 2007 wurden im Rahmen einer Ermächtigung 8.420 eigene Anteile (= EUR 8.420,00 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,06 %.

Durch die Hauptversammlung vom 14. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals - maximal bis zu 1.380.520 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00 - zu erwerben. Der Vorstand konnte mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss die erworbenen eigenen Aktien einziehen oder Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen anbieten. Die Ermächtigung galt bis zum 31. Mai 2015.

Im Dezember des Geschäftsjahres 2011 wurden im Rahmen dieser Ermächtigung 3.872 eigene Anteile (= EUR 3.872,00 Grundkapital) und in 2012 weitere 33.916 eigene Anteile (= EUR 33.916,00 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,3 %. Hierdurch hat sich die Ermächtigung auf 1.342.732 Stückaktien reduziert.

Im Juni des Geschäftsjahres 2011 wurden 2.100 eigene Anteile (= EUR 2.100,00 Grundkapital) sowie im Oktober 2012 weitere 2.500 eigene Anteile (= EUR 2.500,00 Grundkapital) an Mitarbeiter verkauft. Ferner wurden im September 2013 weitere 3.000 eigene Anteile (= EUR 3.000,00 Grundkapital) und im Dezember 2013 weitere 2.000 eigene Anteile (= EUR 2.000,00 Grundkapital) an Mitarbeiter verkauft. 10.748 eigene Anteile (= EUR 10.748 Grundkapital) wurden in 2014 verkauft.

Die Hauptversammlung der NEXUS AG hat mit Beschluss vom 18. Mai 2015 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2020 eigene Aktien bis zu einer Höhe von insgesamt 10% des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d.h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Nexus AG auszuschließen. Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 14. Juni 2010 wurde damit aufgehoben.

Der Vorstand der NEXUS AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 zum Erwerb bis zu 200.000 Stück eigener Aktien (das entspricht 1,27 % vom Grundkapital) der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 30. April 2020 und auf einen Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2016 16.056 Stück eigene Anteile (= EUR 16.056 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,1 %. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2017 26.377 Stück eigene Anteile (= EUR 26.377 Grundkapital) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,1 %.

Die Hauptversammlung der NEXUS AG hat mit Beschluss vom 12. Mai 2017 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2022 eigene Anteile bis zu einer Höhe von insgesamt 10 % des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d.h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist im Rahmen der Ermächtigung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 17. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Nexus AG auszuschließen. Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 18. Mai 2015 wurde damit aufgehoben.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden 6.750 eigene Anteile (= EUR 6.750 Grundkapital; Anteil am Grundkapital 0,04 %) an Mitarbeiter verkauft. Der Veräußerungspreis betrug insgesamt EUR 185.497,80, der Erlös aus dem Verkauf (EUR 178.747,80) wurde der Kapitalrücklage zugeführt.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden 52.727 eigene Anteile (= EUR 52.727 Grundkapital; Anteil am Grundkapital 0,02 %) an Mitarbeiter und Vorstände ausgegeben. Der Ausgabepreis betrug EUR 0,00.

Der rechnerische Wert der eigenen Anteile (3.260) in Höhe von EUR 3.260 (Anteil am Grundkapital 0,02 %) ist offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt worden. Das ausgegebene gezeichnete Kapital beträgt somit EUR 15.748.971,00.

Genehmigtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 wurde die in der Hauptversammlung vom 14. Juni 2010 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 6.902.600,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 7.152.575,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Ermächtigung beträgt nach teilweiser Ausschöpfung durch eine Barkapitalerhöhung in 2012 in Höhe von EUR 800.000,00 sowie eine Barkapitalerhöhung in 2015 in Höhe von EUR 630.515 noch EUR 5.722.060,00.

In der Hauptversammlung vom 13. Mai 2016 wurde die in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 7.152.575,00 neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 23. Mai 2012 wurde damit aufgehoben.

In teilweiser Ausnutzung der am 13. Mai 2016 von der Hauptversammlung der Nexus AG beschlossenen Ermächtigung für die Zeit bis zum 30. April 2021 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2016/1) hat der Vorstand am 14. Juli 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre - zugunsten der Arbeitnehmer der Nexus AG und verbundener Unternehmen der Nexus AG - von EUR 15.735.665,00 um bis zu EUR 25.000,00 auf EUR 15.760.665,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je Euro 1,- und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (HRB 602434) erfolgte am 27. Oktober 2017. Das Grundkapital hat sich um EUR 16.566,00 auf EUR 15.752.231,00 erhöht. Somit beträgt das genehmigte Kapital 2016 / I nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.983.434,00. Der Veräußerungspreis betrug insgesamt EUR 400.068,90, der Erlös aus dem Verkauf (EUR 383.502,90) wurde der Kapitalrücklage zugeführt.

Bedingtes Kapital

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2012 wurde bedingtes Kapital in Höhe von EUR 1.400.000,00 geschaffen (Bedingtes Kapital 2012). Das Grundkapital ist entsprechend zur Durchführung eines Aktienoptionsprogramms um 1.400.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht.

4. Kapitalrücklage

Durch die Ausgabe von 52.727 Stück eigenen Anteilen hat sich die Kapitalrücklage um EUR 1.303.013,95 erhöht. Der Rückkauf von 16.602 Stück eigenen Anteilen, der für die Bedienung der Aktienoptionspläne und die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter nötig ist, hat die Kapitalrücklage um EUR 407.356,40 verringert. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Aktienoptionsplan der Vorstände Veränderungen i. H. v. EUR 1.728.514,50. Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 33.356 (Vj: TEUR 34.188).

In der folgenden Tabelle wird der Erwerbspreis der eigenen Anteile dargestellt:

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Datum Anzahl Aktien Kurs Erwerbspreis Nennbetrag
15.01.2019 1100 24,058 26.463,80 1.100,00
22.01.2019 1215 23,891 29.027,57 1.215,00
29.01.2019 400 25,150 10.060,00 400,00
05.02.2019 400 25,700 10.280,00 400,00
12.02.2019 2792 25,702 71.759,98 2.792,00
19.02.2019 1400 24,850 34.790,00 1.400,00
26.02.2019 1500 25,366 38.049,00 1.500,00
05.03.2019 1000 24,250 24.250,00 1.000,00
12.03.2019 1500 24,920 37.380,00 1.500,00
17.05.2019 2256 26,047 58.762,03 2.256,00
24.05.2019 1739 27,539 47.890,32 1.739,00
14.08.2019 500 28,000 14.000,00 500,00
17.09.2019 800 27,500 22.000,00 800,00
Summe 16.602,00 424.712,70 16.602,00

Die erworbenen eigenen Anteile entsprechen 0,11 % des Grundkapitals.

5. Gewinnrücklage

Zum Bilanzstichtag beträgt die Gewinnrücklage EUR 3.681.924,39.

6. Bilanzgewinn

Von dem zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 16.040.842,67 wurden EUR 2.676.091,72 in Form einer Dividende von je EUR 0,17 auf die 15.741.716 Stück dividendenberechtigten, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ausbezahlt. Der verbleibende Betrag von EUR 13.364.750,95 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

7. Veröffentlichungen gemäß WpHG

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aktionäre, die uns mitgeteilt haben, dass sie im Geschäftsjahr die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %,20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % unterschritten, erreicht oder überschritten haben:

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Schwellenwert in %
Datum1 Aktionär Sitz überschritten unterschritten Anteil in % Gehaltene Stimmrechte
--- --- --- --- --- --- ---
11.12.2019 Bolero Holdings Sarl Luxemburg (Luxemburg) 3,00 3,01 474.629
11.12.2019 Vapecula Limited Jersey (Jersey - Kanalinsel) 3,00 0 0
15.08.2019 Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main 5,00 5,24 825.955
07.03.2019 Fidelity Funds SICAV Luxemburg (Luxemburg) 3,00 3,08 484.807
28.09.2018 FIL Limited Pembroke (Bermuda) 3,00 3,01 474.232
08.06.2018 Danske Bank A/S Kopenhagen (Dänemark) 3,00 2,92 459.993
21.12.2017 Allianz SE München 5,19 817.399
06.09.2017 Grandeur Peak Global Advi- sors LLC Wilmington (USA) 3,00 2,96 465.916
12.05.2017 FMR LLC Wilmington, Delaware (USA) 10,00 9,999 1.573.566
11.05.2017 FMR LLC Wilmington, Delaware (USA) 10,00 10,001 1.573.722
11.02.2016 Fidelity Investment Trust Boston, Massachusetts (USA) 5,00 7,26 1.142.000
11.02.2016 FMR LLC Wilmington, Delaware (USA) 5,00 9,32 1.467.030
(9,32) (1.467.030) 3
11.02.2016 GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA Schwäbisch-Hall 10,00 6,35 (6,35) 1.000.000 (1.000.000) 3
08.02.2016 FMR LLC Wilmington, Delaware (USA) 3,00 3,16 (3,16) 496.630 (496.630) 3
26.01.2016 Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main 3,00 2,80 (2,80) 440.747 (440.747) 3
09.06.2015 FIL Holdings (UK) Limited 3 Hildenborough (UK) 5,00 4,68 736.116
09.06.2015 FIL Investments International3 Hildenborough (UK) 5,00 4,68 736.116
04.03.2015 Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Frankfurt am Main 3,00 0,0002 2.501
02.03.2015 Invesco Ltd. 3 Hamilton (Bermuda) 3,00 2,98 469.453
31.10.2014 FPM Funds Luxemburg (L) 3,00 2,95 445.000
30.10.2014 Allianz Global Investors Europe GmbH Frankfurt am Main 3,00 3,13

(1,95)3
473.500

(295.000) 3
12.06.2014 Mellinckrodt 2 SICAV Luxemburg-Strassen (L) 3,00 2,98 450.000
24.10.2013 Invesco Limited 2 Atlanta (USA) 3,00 3,84 580.361
28.05.2013 Grandeur Peak Global Advisors LLC Wilmington (USA) 3,00 3,26 492.958
26.11.2012 GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA 2 Schwäbisch-Hall 15,00 13,02 1.967.176
26.11.2012 GUB Management GmbH 2 Rohrschacherberg (CH) 15,00 13,02 1.967.176
26.11.2012 GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA Schwäbisch-Hall 15,00 13,02 1.967.176
23.01.2012 DWS Investment GmbH Frankfurt am Main 3,00 2,33 333.879
19.01.2011 Argos Funds SICAV '2 Luxemburg (L) 5,00 4,95 697.763
20.05.2008 Argos Investment Managers S.A. 2 Genf/CH 5,00 5,51 761.000
21.04.2008 cominvest Asset Management GmbH 2 Frankfurt am Main 3,00 1,52 210.001

1 Es ist das Datum der Veränderung des Schwellenwerts dargestellt.

2 mittelbar gehaltene Anteile

3 Die in Klammern stehenden Anteile sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

8. Ausschüttungssperre

Zum 31. Dezember 2019 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 1.609 (Vj: TEUR 1.531) der Ausschüttungssperre. Der Betrag betrifft die zum Bilanzstichtag aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 2.324, abzüglich passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 715.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 34.547 (Unterschiedsbetrag). Der Unterschiedsbetrag unterliegt nach § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre.

9. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen gegenüber dem Personal, ausstehende Rechnungen, Abschluss- und Prüfungskosten, Nachlaufkosten sowie Aufsichtsratsvergütungen. Langfristige Rückstellungen bestehen nicht. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.044 (Vj: TEUR 2.200) für die Rückkaufverpflichtung eigener Anteile enthalten.

10. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten im Berichtsjahr sowie im Vorjahr sind innerhalb eines Jahres zur Rückzahlung fällig.

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Verbindlichkeiten aus Steuern 625 564
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 3.040 10.925
3.665 11.489

11. Latente Steuern

Die Gesellschaft hat latente Steuern auf Unterschiedsbeträge zwischen der Steuer- und Handelsbilanz berechnet. Für die Körperschaftsteuer wurde ein Steuersatz von 15 % und für den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer berücksichtigt. Bei der Gewerbesteuer wurden ein Gewerbesteuermessbetrag von 3,5 % und ein Hebesatz von 420 % für den Organkreis verwendet. Die Unterschiedsbeträge zwischen Steuer- und Handelsbilanz basieren im Wesentlichen auf steuerlich abweichenden Ansätzen für die steuerrechtlich nicht aktivierbaren, selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände. Hieraus ergeben sich passive latente Steuern, die nach der Saldierung mit den aktiven latenten Steuern zu einem Passivüberhang in Höhe von TEUR 2.132 (Vj: TEUR 2.049) führen.

Die Veränderung der latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

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Stand 1.1.2019 Veränderung Stand 31.12.2019
EUR EUR EUR
--- --- --- ---
Aktive latente Steuern 328.090,85 -115.132,29 212.958,56
Passive latente Steuern 2.377.030,50 -32.080,19 2.344.950,31
Saldierte Steuerlatenzen 2.048.939,65 83.052,10 2.131.991,75

12. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat hauptsächlich Leasingverträge für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. der EDV-Hardware) und die Dienstfahrzeuge abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Mietverträge und sonstige Vertragsverpflichtungen über Geschäftsräume. Im Jahr 2019 sind hierfür insgesamt Betriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 178 (Vj: TEUR 156) entstanden.

Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen.

Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen belaufen sich auf:

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2020 2021 bis 2024 ab 2025
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Leasingverträge
Kfz 54 30 0
Büroausstattung 21 0 0
Summe 75 30 0

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf TEUR 105. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligo bestanden zum Stichtag in Höhe von TEUR 21 (Vj: TEUR 102).

Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach dem Auslaufen dieser Verträge entstehen.

Vorteile, die zu der Entscheidung zur Durchführung bzw. Beibehaltung dieser Geschäfte geführt haben, sind hauptsächlich in der für die Gesellschaft fehlenden Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergeben sich durch die Leasingfinanzierung für die Gesellschaft kein Verwertungsrisiko und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstandes.

Aus abgeschlossenen Unternehmenserwerben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 9.318.

13. Haftungsverhältnisse

Mit Schreiben vom 12. August 2019 hat die Nexus AG ihrer Tochtergesellschaft Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen, eine Verlustübernahmeerklärung zur Liquiditäts-/Kapitalausstattung in unbegrenzter Höhe erteilt. Die Erklärung bezieht sich auf alle bis zum 31. Dezember 2019 entstandenen Verpflichtungen. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Ertragslage der Gesellschaft als gering eingestuft. Die Nexus AG hat gegenüber Ihrer Tochtergesellschaft NEXUS SWISSLAB GmbH, Berlin, eine Patronatserklärung abgegeben. Das Risiko der Inanspruchnahme wird nach jetziger Einschätzung als gering eingestuft.

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Umsatzerlöse 2019 2018
TEUR % TEUR %
--- --- --- --- ---
Nach Leistungen
Pflege Software 2.542 27,3 2.328 16,2
Softwarelizenzen
(Verkauf) 2.744 29,5 1.863 12,9
Hardwareverkauf 449 4,8 274 1,9
Dienstleistungen 3.485 37,4 8.609 59,8
Reisekosten 73 0,8 106 0,7
Sonstige Erlöse 17 0,2 1.227 8,5
9.310 100,0 14.407 100,0
Nach Regionen
Inland 8.135 87,4 12.171 84,6
Ausland 57 0,6 53 0,1
Verbund 1.118 12,0 2.183 15,3
9.310 100,0 14.407 100,0

1. Entwicklungskosten / Andere aktivierte Eigenleistungen

Die Entwicklungskosten betragen TEUR 1.789 (Vj: TEUR 1.320). Hiervon sind im Berichtsjahr TEUR 758 (Vj: TEUR 1.085) für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände als Eigenleistungen aktiviert worden.

2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 870 (Vj: TEUR 155) enthalten. Diese resultieren vollumfänglich aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen, Einzelwertberichtigungen sowie Erträge aus der Zuschreibung auf Wertpapiere. Der Posten enthält darüber hinaus Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1 (Vj: TEUR 4).

3. Materialaufwand / Bezogene Leistungen

In den bezogenen Leistungen sind im Wesentlichen Leistungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 3.712 (Vj: TEUR 7.050) für Projektunterstützung enthalten.

4. Personalaufwand

Im Posten „Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 251 (Vj: TEUR 1) enthalten.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 69 (Vj: TEUR 486) enthalten. Diese bestehen im Wesentlichen aus Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 65 (Vj: TEUR 444). Zudem sind Aufsichtsratvergütungen in Höhe von TEUR 112 (Vj: TEUR 112) enthalten. Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen sind im Geschäftsjahr TEUR 27 (Vj: TEUR 21) angefallen.

6. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 6.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen in Höhe von TEUR 66 (Vj: TEUR 78) verbundene Unternehmen.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 259 (Vj: TEUR 183) verbundene Unternehmen.

7. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind EUR 83.052,10 (Vj: EUR 1.165.273,77) latenter Steueraufwand enthalten.

8. Honorare des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 berechnete Gesamthonorar nach § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der Nexus AG enthalten.

Neben dem Jahresabschluss wurde durch den Abschlussprüfer auch der Konzernabschluss der Nexus AG geprüft. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer sonstige Leistungen im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlicher sowie kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlicher Beratung erbracht.

9. Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses

Es wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 2019 EUR 2.835.401,58 auszuschütten. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von EUR 0,18 pro dividendenberechtigte auf den Inhaber lautende Stückaktie. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.559.365,29 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

C. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

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2019 Anzahl 2018 Anzahl
Technische Angestellte 19 17
Kaufmännische Angestellte 24 20
Summe 43 37

2. Vorstand

Zum Vorstand waren im Geschäftsjahr 2019 bestellt die Herren:

Dr. Ingo Behrendt, Dipl.-Inf. Wiss., MBA (Vorsitzender)
Ralf Heilig, Dipl.-Betriebswirt, MBA (Vertriebsvorstand)
Edgar Kuner, Dipl.-Ingenieur (Entwicklungsvorstand)

Herr Dr. Ingo Behrendt ist außerdem Geschäftsführer der Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen, NEXUS SISINF SL, Sabadell (Spanien). Herr Ralf Heilig ist außerdem Geschäftsführer der nexus/ reha GmbH, Donaueschingen, NEXUS Nederland B.V., Nieuwegein (Niederlande), sowie Mitglied des Aufsichtsrats der NEXUS POLSKA sp. z o. o., Posen (Polen). Herr Edgar Kuner ist Mitglied des Aufsichtsrats der NEXUS POLSKA sp. z o. o., Posen (Polen).

3. Vergütungsbericht

Zu den Angaben nach § 285 Nr. 9 a) HGB verweisen wir auf den Abschnitt „Vergütungsbericht" im Lagebericht.

4. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Ihm gehören an:

Dr. jur. Hans-Joachim König (Vorsitzender), Rechtsanwalt
Prof. Dr. Ulrich Krystek (stellvertretender Vorsitzender), Professor für Betriebswirtschaftslehre
Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal, Geschäftsführerin CellGenix GmbH, Freiburg im Breisgau
Prof. Dr. Alexander Pocsay, Managementberater
Dr. Dietmar Kubis, Rechtsanwalt (ab 3. Mai 2019)
Diplom-Informatiker Jürgen Rottler, Founder & President (ab 3. Mai 2019)
Diplom-Betriebswirt (FH) Wolfgang Dörflinger, Kaufmann (bis 3. Mai 2019)
Gerald Glasauer, Betriebswirt (bis 3. Mai 2019)

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Hans-Joachim König ist außerdem im Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:

Volksbank Schwarzwald Donau Neckar eG, Tuttlingen (Aufsichtsratsvorsitzender)
Maico Holding GmbH, Villingen-Schwenningen (Aufsichtsratsvorsitzender)
MS-Schramberg Holding GmbH, Schramberg (Mitglied des Beirats)

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal ist außerdem im Kontrollgremium bei der folgenden Gesellschaft:

S-F-X-Holding GmbH, Freiburg

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Alexander Pocsay ist außerdem Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:

KoTel AG, Neunkirchen
e-Consult AG, Saarbrücken
IMC Information multimedia communicatin AG, Saarbrücken
Compiricus AG, Düsseldorf

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Dietmar Kubis ist außerdem Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:

Aifotec AG, Meiningen
Frauenthal Holding AG, Wien, Österreich
Frauenthal Services AG, Wien, Österreich
GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall

Das Aufsichtsratsmitglied Jürgen Rottler ist außerdem im Kontrollgremium bei der folgenden Gesellschaft:

iTernity GmbH, Freiburg
Wikitude GmbH, Salzbur, Österreich
Canine Companions for Independence (CCI), Santa Rosa, USA

Das Aufsichtsratsmitglied Gerald Glasauer ist außerdem Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften:

Aifotec AG, Meiningen (Aufsichtsratsvorsizender)
Natural Dental Implants AG, Berlin (stellvertretender Vorsitzender)
Co-Venture NDI Genossenschaft, Rorschacherberg, Schweiz (Präsident)
Trésor des Templiers Cooperative, Rorschacherberg, Schweiz (Verwaltungsratspräsident)
GUB Art Finance AG, Obersulm (Aufsichtsratsvorsitzender)
ilicReplicate Dental Technology PLC, Dublin, Irland

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von TEUR 112 (Vj: TEUR 112).

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Nexus AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Nexus AG unterliegen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Miet-, Dienstleistungs- und Finanzierungsgeschäfte. Sofern für derartige Geschäfte ein entsprechender Markt besteht, werden sie regelmäßig zu auf dem jeweiligen Markt üblichen Konditionen abgeschlossen.

5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zum 1.1.2020 wurden insgesamt acht Tochterunternehmen der Nexus AG auf insgesamt vier Unternehmenseinheiten fusioniert. Hintergrund der Fusionen ist die Zusammenlegung von bisher getrenntgeführten Profit-Centern und die damit verbesserte Steuerungsfähigkeit der Gesamtgruppe. Es handelt sich dabei um folgende Fusionen:

Die nexus / reha GmbH, Donaueschingen, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 18. November 2019 auf die nexus/cso GmbH, Donaueschingen, per 1. Januar 2020 verschmolzen.

Die VEGA Software GmbH, Frankfurt am Main, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 18. November 2019 auf die Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen, per 1. Januar 2020 verschmolzen.

Die IBH Datentechnik GmbH, Kassel, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 18. November 2019 auf die Nexus Integration Solution GmbH, Donaueschingen, per 1. Januar 2020 verschmolzen.

Die NEXUS/ ASS.TEC GmbH, Donaueschingen, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 18. November 2019 auf die nexus / switspot GmbH, Neckarsulm, per 1. Januar 2020 verschmolzen.

Die NEXUS AG hält an der G.I.T.S. Gesundheitswesen IT-Service GmbH Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck eine indirekte unwesentliche Beteiligung (49,00 %), die at Equity konsolidiert wird. Die G.I.T.S. Gesundheitswesen IT-Service GmbH Fürstenfeldbruck wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 aufgelöst.

NEXUS hat zum 20. Februar 2020 100,00 % der Anteile der AEGERUS SL, Sabadell (Spanien) erworben. NEXUS verstärkt hiermit seine Aktivitäten in Spanien und im Bereich der Pflegeheime. AEGERUS SL gehört mit rund 700 Kunden zu den Marktführern für Pflegeheime in Spanien und besonders in Katalonien. Ein Markt, der in Spanien stark wachsend und in Europa noch sehr fragmentiert ist. Die sehr cloudbasierte Softwarelösung wird zukünftig gemeinsam mit der Pflegelösung NEXUS / HEIM.NET und NEXUS / SPITEX weiterentwickelt und für andere Märkte vorbereitet.

Der Vorstand der Nexus AG wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung, mit Wirkung zum 1. Januar 2020 einen unbefristeten Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft NEXUS / MARABU GmbH schließen.

D. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex

Die Nexus AG hat für 2019 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.nexus-ag.de unter Unternehmen - Investor Relations - Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht.

Donaueschingen, 9. März 2020

Der Vorstand

Dr. Ingo Behrendt

Ralf Heilig

Edgar Kuner

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

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Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2019 Zugänge Abgänge Umbuchung Stand am 31.12.2019
--- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene Rechte und Werte 4.339.393,18 757.803,89 0,00 0,00 5.097.197,07
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 8.555.829,49 170.082,35 1.283,40 0,00 8.724.628,44
12.895.222,67 927.886,24 1.283,40 0,00 13.821.825,51
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 4.832.168,76 230.426,79 0,00 91.054,37 5.153.649,92
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.032.961,87 112.528,91 178.347,80 0,00 1.967.142,98
3. Anlagen im Bau 804.481,25 0,00 0,00 -91.054,37 713.426,88
7.669.611,88 342.955,70 178.347,80 0,00 7.834.219,78
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 84.059.896,03 5.266.647,57 700.000,00 0,00 88.626.543,60
104,624.730,58 6.537.489,51 879.631,20 0,00 110.282.588,89

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Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2019 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge Stand am 31.12.2019
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EUR EUR EUR EUR
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene Rechte und Werte 2.127.164,18 645.932,89 0,00 2.773.097,07
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 6.689.435,49 820.993,35 240,40 7.510.188,44
8.816.599,67 1.466.926,24 240,40 10.283.285,51
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 212.753,96 133.230,16 0,00 345.984,12
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 547.755,87 271.084,13 77.206,02 741.633,98
3. Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
760.509,83 404.314,29 77.206,02 1.087.618,10
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
9.577.109,50 1.871.240,53 77.446,42 11.370.903,61

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Buchwerte
Stand am 31.12.2019 Stand am 31.12.2018
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EUR EUR
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene Rechte und Werte 2.324.100,00 2.212.229,00
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 1.214.440,00 1.866.394,00
3.538.540,00 4.078.623,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 4.801.737,80 4.619.414,80
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.231.437,00 1.485.206,00
3. Anlagen im Bau 713.426,88 804.481,25
6.746.601,68 6.909.102,05
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 88.626.543,60 84.059.896,03
98.911.685,28 95.047.621,08

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Grundlagen und allgemeine Angaben der NEXUS AG

Geschäftsmodell

Die NEXUS AG trägt im Wesentlichen die Holdingfunktion der NEXUS-Gruppe. Deshalb schlagen sich die Chancen und Risiken aus Sicht der NEXUS-Gruppe unmittelbar bei der NEXUS AG nieder. Daher erfolgt die Lageberichterstattung im Wesentlichen aus Sicht der NEXUS-Gruppe.

Die NEXUS entwickelt, vertreibt und wartet Softwarelösungen für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Fachkliniken und Pflegeheime. Alle Softwarelösungen zielen darauf ab, dass die Gesundheitseinrichtungen ihre Prozesse effizienter abwickeln können und die Mitarbeiter mehr Zeit für Patienten zur Verfügung haben. NEXUS entwickelt Softwarelösungen, indem Know-how und Ideen von Kunden und eigenen Mitarbeitern zusammengebracht werden. NEXUS kann dabei auf ein umfangreiches Expertenwissen aus unterschiedlichen europäischen Ländern und einer Vielzahl von Einrichtungen zurückgreifen. NEXUS bietet folgende Produktgruppen an:

+ NEXUS / KISNG: Komplett-Informationssystem für somatische Häuser in Deutschland
+ NEXUS / PSYCHIATRIE: Komplett-Informationssystem für psychiatrische Häuser
+ NEXUS / HEIM: Komplett-Informationssystem für Altenheime und Altenheimketten
+ NEXUS / REHA: Komplett-Informationssystem für Rehabilitationseinrichtungen
+ NEXUS / PAT (CH): Administratives Komplett-Informationssystem für Schweizer Spitäler
+ NEXUS / DIS: Interdisziplinäres diagnostisches Informationssystem
+ NEXUS / SWISSLAB: Premium Labor-Informationssystem
+ NEXUS / LAURIS: Auftragskommunikation in der Diagnostik
+ NEXUS/PATHOLOGIE und NEXUS/ZYTOLOGIE: Informationssystem für pathologische und zytologische Einrichtungen
+ NEXUS / RADIOLOGIE: Radiologie-Informations- (RIS) und Bildsystem (PACS) für radiologische Abteilungen und Praxen
+ CHILI: PACS- und Teleradiologie-Lösungen
+ NEXUS / FRAUENKLINIK: Informationssystem für geburtshilfliche Einrichtungen und Frauenkliniken
+ astraia: Spezialbefundung in der Geburtshilfe und Gynäkologie
+ NEXUS / INFORMATIONSTORE: Management-Informationssysteme für Krankenhäuser
+ NEXUS / QM: Informationssysteme für das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
+ NEXUS / AEMP, NEXUS / SPM und EuroSDS: Informationssystem für Sterilisationsprozesse im Krankenhaus
+ NEXUS / INTEGRATIONSERVER: Schnittstellenmanagement für Krankenhaus-Informationssysteme
+ NEXUS / CLOUD IT: Outsourcing-Lösungen im Gesundheitswesen
+ NEXUS / SPEZIALBEFUNDUNG und Clinic WinData (CWD): Informationssysteme für die medizinische Fachbefundung und Geräteintegration
+ NEXUS / AMBULANTE PFLEGE und asebis: Die Spitex-Komplettlösung für den Schweizer Markt
+ NEXUS / ARCHIV und NEXUS / PEGASOS: Archivierung und Prozessmanagement im Gesundheitswesen
+ Emed: Webbasiertes klinisches Informationssystem für französische Gesundheitseinrichtungen
+ NEXUS / EPD: Komplett-Informationssystem für somatische und psychiatrische Häuser in den Niederlanden
+ TESIS: Komplett-Informationssystem für somatische Häuser in Katalonien (Spanien)
+ NEXUS / VITA und TESIS VITA: Komplett-Informationssystem für In-vitro-Kliniken
+ NEXUS / SWITSPOT: Softwarelösungen zur Ergänzung des SAP-Personalmanagements
+ NEXUS / ASS.TEC: Prozess- und HR-Beratung im SAP-Umfeld
+ highsystemNET: Life-Cycle-Client-Management
+ CREATIV OM: CRM für Non-Profit-Organisationen und Gesundheitseinrichtungen
+ NEXUS/ ESKULAP: Komplett-Informationssystem für somatische und psychiatrische Häuser in Polen
+ ifa Systems: Software-Lösungen in der Augenheilkunde

NEXUS vermarktet Softwarelösungen, installiert diese beim Kunden und übernimmt die Pflege der Lösungen im Sinne der Weiterentwicklung und Beratung. Bei Bedarf betreibt NEXUS die Software in eigenen oder gemieteten Rechenzentren und übernimmt die Gesamtbetreuung für den Kunden.

Die NEXUS-Softwarearchitektur ist modular, offen und serviceorientiert. Die Serviceorientierung der Produkte ermöglicht es, Funktionalitäten (Services) auch in Fremdprodukte zu integrieren. Ebenso können auf diese Weise Bestandskunden neu akquirierter Unternehmen unmittelbar von Funktionsausweitungen profitieren.

Die verschiedenen Module der Software-Lösungen werden sowohl zur Verbesserung der Verwaltungs-, Abrechnungs- und Behandlungsabläufe, als auch zur Optimierung der Qualität der Dokumentation von Patientendaten eingesetzt. Die Zielsetzung unserer Produkte ist es, Kunden des Gesundheitswesens Instrumente anzubieten, mit denen sie ihre Geschäftsprozesse digitalisieren, beschleunigen und qualitativ verbessern können. IT-Serviceleistungen runden das Leistungsspektrum ab.

Die NEXUS-Gruppe ist an den Standorten Donaueschingen, Berlin, Dossenheim, Erlangen, Frankfurt (Main), Hannover, Magdeburg, Ismaning, München, Jena, Kassel, Neckarsulm, Ratingen, Münster, Frechen, Singen (Hohentwiel), Wien (AT), Wallisellen (CH), Widnau (CH), Altishofen (CH), Basel (CH), Lugano (CH), Zürich (CH), Grenoble (F), Vichy (F), Nieuwegein (NL) sowie Sabadell (ES) und Posen (PL) vertreten. Die strategische Ausrichtung der Gruppe wird maßgeblich von der NEXUS AG bestimmt.

In 2019 ergaben sich folgende Änderungen in der Beteiligungsstruktur:

+ Die NEXUS AG hat am 04.06.2019 52,56 % der Anteile an der ifa systems AG, Frechen, erworben.
+ Die NEXUS AG hat am 06.06.2019 aus dem bestehenden Optionsvertrag weitere 11,37 % der Anteile des Tochterunternehmens NEXUS POLSKA sp. z o.o., Posen, erworben.
+ Die NEXUS AG hat am 26.06.2019 aus dem bestehenden Optionsvertrag die restlichen 10,00 % der Anteile an der Tochtergesellschaft NEXUS SISINF SL, Sabadell, erworben.
+ Mit Geschäftsanteilskaufvertrag vom 14.06.2019 hat die NEXUS AG die restlichen 49,80 % der Anteile an der NEXUS . IT GmbH SÜDOST, Donaueschingen, erworben.
+ Die NEXUS AG hat am 15.05.2019 aus dem bestehenden Optionsvertrag die restlichen 10,00 % der Anteile an der Tochtergesellschaft nexus / switspot GmbH, Neckarsulm, erworben.

Es wurden insgesamt acht Unternehmen der NEXUS Gruppe zum 01.01.2020 auf vier Unternehmenseinheiten fusioniert. Hintergrund ist die Zusammenlegung von bisher getrennt geführten Profit-Centern und die damit verbesserte Steuerungsfähigkeit.

Steuerungssystem

Die NEXUS-Gruppe ist in zwei Segmente („Healthcare Software“ und „Healthcare Service“) und innerhalb der Segmente in verschiedene Geschäftsgebiete untergliedert. Jedes Geschäftsgebiet verfügt über ein eigenständiges Geschäftsmodell. Grundlage der Geschäftsgebietsstrategie sind die Produktprogramm-, Markt-, Technologie- und Vertriebsstrategien der Gesamtgruppe. Die Steuerung der Segmente und Geschäftsgebiete erfolgt über die Messung von insgesamt drei einheitlichen Kennzahlen (nach lokalen Rechnungslegungsstandards): „Umsatz“, „Ergebnis vor Steuern“ und „Relative Marktposition“. Unter „Relativer Marktposition“ verstehen wir die Entwicklung eines Segmentes oder Geschäftsgebietes, gemessen anhand der Unternehmensentwicklung im Vergleich zu den relevanten Wettbewerbern, soweit diese Informationen vorliegen. Die Kennzahlen werden quartalsweise vom Vorstand überprüft.

Forschung und Entwicklung

Die NEXUS-Gruppe betreibt keine Forschung, sondern nur Softwareentwicklung. In 2019 wurden Entwicklungsaufwendungen, insbesondere für die Produktgruppen NEXUS / HIS, NEXUS / KIS sowie für NEXUS / KISNG, NEXUS / RADIOLOGIE, CWD, Emed und mobile Apps getätigt. Weitere Ergänzungsprodukte wurden neu entwickelt und unmittelbar in den Markt eingeführt. Die NEXT GENERATION-Software wird innerhalb der NEXUS AG entwickelt und durch die Etablierung einer eigenen Entwicklungsgruppe unterstützt.

Die Gesamtaufwendungen für Entwicklungen belaufen sich 2019 auf TEUR 1.789 (Vj: TEUR 1.320) und damit auf 19,2 % der Umsatzerlöse (Vj: 9,2 %). Von den Gesamtaufwendungen für Entwicklungen wurden im handelsrechtlichen Jahresabschluss der NEXUS AG TEUR 758 aktiviert (Vj: TEUR 1.085). Dies entspricht einer Aktivierungsquote von 42,3 % (Vj: 82,2 %). Die Abschreibungen auf eigene Entwicklungskosten betragen TEUR 646 (Vj: TEUR 399).

Die nexus/cso GmbH hat auf eigenes Risiko für die NEXUS AG Entwicklungen in Höhe von TEUR 163 (Vj: TEUR 236) erstellt und an die NEXUS AG fakturiert. Diese wurden bei der NEXUS AG als derivative immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.

Für das Geschäftsjahr 2020 sind weitere Entwicklungstätigkeiten - in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2019 - geplant.

Im Entwicklungsbereich waren 21 Mitarbeiter zum 31. Dezember 2019 beschäftigt (Vj: 17 Mitarbeiter).

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

NEXUS liefert hauptsächlich an Kunden innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens im In- und Ausland mit Schwerpunkt in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Spanien, Polen und Österreich. Die Auftragslage hängt vom Wettbewerbsumfeld sowie von den Budgetentwicklungen und den Strukturveränderungen im Gesundheitswesen der einzelnen Länder ab. Eine unmittelbare Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen ist jedoch nicht gegeben. Langfristig könnte eine Krise der öffentlichen Staatsfinanzen in europäischen Ländern jedoch zu einer Reduktion der Wachstumserwartungen der NEXUS-Gruppe führen. Eine gesicherte Prognose dieser Entwicklungen lässt sich derzeit nicht stellen. Es bestätigt sich jedoch, dass „Optimierungen im Gesundheitswesen durch moderne Informationssysteme" auch in Krisenzeiten ein fester Punkt auf der Prioritätenliste des Gesundheitswesens fast aller Länder bleibt.

Technologietrends

Die regelmäßig veröffentlichten Technologietrends der jeweiligen Jahre (z. B. Nucleus'stop 10 predictions for 2020, Gartner Report „Crisp IT- Trends 2020" und Forrester Predictions 2020) beschreiben die aktuellen Technologietrends.

Für NEXUS haben wir die folgenden neun Trends als bedeutsam eingestuft:

Trend I: 5G als neuer Mobilfunkstandard in Kliniken

5G gehört in der Informations- und Kommunikationstechnologie sicherlich zu den deskriptivsten Kräften der letzten Jahrzehnte und wird auch in Klinken zu wesentlichen Veränderungen führen. Durch die kurzen Latenzzeiten, hohe Zuverlässigkeit und hohe Datenübertragungsraten, können neue Prozessunterstützungen realisiert werden. Das gilt für Telemedizin (z. B. Tele-Chirurgie), für Online Diagnose (z. B. Bildinformationen aus dem Krankenwagen) oder für Tracking und Tracing (z. B. von Patienten oder medizinischen Geräten) in der Klinik. NEXUS ist in diesen Anwendungsfeldern mit eigenen Lösungen aktiv und wird die Möglichkeiten von 5G frühzeitig evaluieren.

Trend II: Compliance und digitale Ethik

Compliance wird ein immer wichtigerer Faktor bei der Entwicklung und dem Betrieb von Softwarelösungen. Marktforschungsinstitute (z. B. Forrester Research oder Gartner) erwarten 2020 eine zunehmende Beeinträchtigung der IT-Entwicklung durch regulatorische Maßnahmen und gehen davon aus, dass allein die EU-DSGVO zur Folge hat, dass bereits im nächsten Jahr 20 Prozent der B2B-Kunden die Verwendung ihrer Daten für KI-Lösungen (Künstliche Intelligenz) untersagen werden. Gleichzeitig steigen die Investitionen in regulatorische Technologien sehr deutlich und Ausgaben für Compliance sind nötig, um die vielfältigen Auflagen bei Datenschutz, Zöllen und Handelsvorschriften einhalten zu können. Im Rahmen der Diskussion um KI wird die Einhaltung von Compliance-Richtlinien und die Berücksichtigung ethischer und rechtlicher Aspekte zunehmende Relevanz erhalten. KI-Einsatzszenarien werden wirksam werden, wenn Anwender von der ethischen und rechtlichen Unbedenklichkeit überzeugt sind. Für NEXUS bietet diese Entwicklung Herausforderung und Chance zugleich. Während Anforderungen an die interne Organisation und die Produktentwicklung durch DSGVO, Produkthaftung- und Zertifizierungen stark steigen, erhöhen sich gleichzeitig unsere Marktchancen mit Compliance-Produkten. NEXUS bietet eine Reihe von Softwarelösungen, die den Kliniken helfen, ihre Lösungen und IT auf die Compliance-Anforderungen abzustimmen. Die Nachfrage nach diesen Produkten steigt stark.

Trend III: No- und Low-code-Modelle

Der Zugang zu technologischem Wissen wird durch vereinfachte Technologieanwendung radikal vereinfacht. Dieser generelle Trend, der auch als „Demokratisierung des Wissens" bezeichnet wird (vgl. Gartner 2020) findet in der Software in Form von sogenannten Low- oder No-Code-Modellen statt. Die Erweiterung dieser Phänomene durch Automatisierung zusätzlicher Funktionen zur Anwendungsentwicklung kann dazu führen, dass Menschen über eine radikal vereinfachte Erfahrung Zugang zu technischem Fachkenntnisse erhalten, die über ihre eigene Ausbildung hinausgehen. Für NEXUS bietet sich hier die Chance, unseren Anwendern Low-code-Modelle anzubieten, mit denen sie spezifische Dokumentationen und Analysen individualisiert automatisieren können. Als erstes Produkt werden wir in 2020 ein grafisches Diagnosetool für die innere Medizin am Markt präsentieren.

Trend IV: Cloudbasierte Plattformen verändern sich

Auch im Gesundheitswesen sind Public- und Private Clouds stark wachsend und Cloud-Akzeptanz ist mittlerweile Mainstream in den Kundengruppen. Gleichzeitig entwickeln sich cloudbasierten Plattformen (PaaS), über die sich neue Technologien flexibler und skalierfähiger erschließen lassen. Ziel ist es, mit Containern, Abstraktionen und Programmierschnittstellen (APIs) die Portabilität von Anwendungen und die Flexibilität beim Hosting zu verbessern. Über Edge Computing wird die Cloud-Architektur heute um eine dezentrale, hardwarebezogene Komponente erweitert. Edge-Computing-Devices, wie z. B. ein-Platinen-PCs, die nahe an den Medizingeräte stehen, oder Mini-Data-Center in Krankenhausabteilungen erweitern die Rechenleistung der Cloud und stehen da zur Verfügung, wo sie für Analysen gebraucht werden. NEXUS sieht den Trend als Chance zunehmend plattformübergreifendende Integration bieten zu können und damit die heutigen nahtlosen Integrationen innerhalb ihres eigenen Stacks zu erweitern. Gerade unsere Container-Technologie ermöglicht es uns hier innovativ sehr weit vorne zu agieren. Die Erweiterung um Edge Computing verstärkt unser Angebot im datenintensiven Bereich.

Trend V: Künstliche Intelligenz (Kl) und Sicherheit

Kl ist der technologischer Haupttrend der letzten Jahre und spielt gerade im Gesundheitswesen eine immer wichtigere Rolle. In vielen diagnostischen und therapeutischen Bereichen wird Kl eingesetzt, um Krankheiten effizienter zu diagnostizieren, Medikamente zu entwickeln, Behandlungen zu personalisieren und sogar Gene zu editieren.

KI wird gleichzeitig immer stärker in der „Anwendungsentwicklung", des „Data Science" und des „Testens" zur Automation genutzt. Die Stichworte „Hyperautomation" und „Geschäftstransformation" sind daher sowohl in der medizinischen Diagnostik als auch in der Softwareentwicklung passende Beschreibungen für die mögliche Wirkung von Kl. NEXUS engagiert sich mit Kl-Entwick- lungsprojekten in beiden Bereichen und sieht für die nächsten Jahre erhebliche Geschäftschancen. Wir sehen aber auch zunehmende Anforderungen auf unsere Sicherheitsteams und Risikoverantwortlichen zukommen, da immer mehr potenziellen Angriffspunkte (Cloud Computing, Microservices) entstehen. Der Schutz von Kl-gestützten Systemen und der Einsatz von Kl zur Verbesserung der Sicherheitsverteidigung wird ein weiterer Schwerpunkt unserer Entwicklung.

Trend VI: Mobile Computing und „intelligent Apps and Analytics"

Mobile Anwendungen verbreiten sich immer schneller in Gesundheitseinrichtungen. „Intelligent Apps and Analytics", wie beispielsweise virtuelle persönliche Assistenten, sind ein fester Bestandteil mobiler Anwendungen und werden zu den Anwendungsbereichen der Künstlichen Intelligenz zugerechnet. Jede App, jede Anwendung wird laut Gartner zukünftig Kl-Komponenten enthalten. Intelligente Layerzwischen Menschen und Systemen entstehen, die auch die Art, wie in Krankenhäusern gearbeitet wird, verändern werden. Gerade im Arztberuf sind solche Anwendungen sehr gut möglich. NEXUS bezieht diese Möglichkeiten bereits heute in das Produktdesign der eigenen NEXUS / MOBILE-APPs mit ein.

Trend VII: Wandel im Umgang mit Legacy-Systemen: „Wrap & Trap"

Eines der bedeutendsten Trends für die NEXUS Gruppe ist der Wandel im Umgang mit Alt-Systemen. Die Weiterentwicklung bzw. Auflösung monolithischer Legacy-Systeme wird in Krankenhäusern zunehmend wichtig. In vielen Häusern ist ein Großteil der verfügbaren Ressourcen an Legacy-Systeme gebunden und schrittweise Veränderungen sind zu komplex oder zu langsam, um die Anforderungen an die Digitalisierung zu erfüllen. Der IT-Trend geht daher stark in Richtung „Wrap & Trap". Unter „Wrap & Trap" verstehen wir die Herausnahme einzelner Funktionalitäten aus den Altsystemen und deren Integration in eine moderne Micro-Service-orientierte IT-Architek- tur. Abgekapselt lassen sich damit bewährte Systeme gerade für stark regulierte Bereiche weiter betreiben (z. B. Abrechnung und Patientenmanagement) und neue Architekturen ausbauen. NEXUS hat die „Wrap & Trap "-Methode als Strategie definiert, um erworbene Systeme zu modernisieren oder um gemeinsam mit Krankenhäusern Modernisierungsstrategien umzusetzen.

Trend VIII: Datenplattformen und sekundäre -nutzung

Daten, die unabhängig vom Krankenhaus-Informationssystem (KIS) in unterschiedlichen Silos, unterschiedlichen Fachabteilungen und unterschiedlichen Formaten und Datenbanken gelagert werden, sind häufig nicht einfach abrufbar. Für eine 360-Grad-Sicht auf den Patienten müssen aber alle verfügbaren Daten in der jeweils benötigen Form konsolidiert und zusammengefügt werden. Virtuelle, geteilte Datenplattformen integrieren sämtliche Datenquellen, dienen als Datendrehscheibe für alle Klinikprozesse und ermöglichen so die flexible Nutzung der Daten. Wir arbeiten hier insbesondere an der Weiterentwicklung einer diagnostischen Datenplattform, die sämtliche patientenbezogenen diagnostischen Befunde als Rohdaten den Nutzern zur Verfügung stellt. Aufgrund unserer breiten diagnostischen Aufstellung in vielen Krankenhäusern haben wir für diese Anwendung nach unserer Einschätzung sehr gute Voraussetzungen.

Damit verbunden ist die Möglichkeit der sekundären Datennutzung, also die Nutzung von Daten über den ursprünglichen Zweck hinaus. Gerade für Studien, Forschungen und Entwicklungen können medizinische Daten von großem Wert sein. Auch wenn sich in den letzten Monaten in diesem Bereich aufgrund der offenen Datenschutzfragen nicht viel getan hat, sieht die NEXUS hier ein Schwerpunktbereich, an dem wir zukünftig arbeiten werden.

Trend IX: Human Augmentation und neue Formen der Mensch-Maschine-Kommunikation

Unter dem Begriff „Human Augmentation" wird die Interaktion mit Apps und Diensten via Sprachsteuerung und via Augmented Reality (AR) oder 3D-Gestensteuerung verstanden. Darüber hinaus werden Geräte, die ohne eigenes Bedienelement auf den Markt kommen, da die Funktionssteuerung per App vom Smartphone oder Tablet erfolgt („Interfaceless") immer stärker genutzt. Der Trend umfasst den Einsatz von Technologie zur Steigerung kognitiver und physischer Fähigkeiten, wie z. B. der Wearables in der Pflege oder Implantate zur Verbesserung körperlicher Fähigkeiten. Da eine erleichterte Interaktion zu den Kernanforderungen unserer Kundengruppen gehört, erwarten wir bei NEXUS eine große Akzeptanz neuer Lösungen aus diesem Bereich.

Ausblick:

Für NEXUS bleibt die Trendverfolgung wichtig, um unsere Entwicklungsprioritäten regelmäßig zu prüfen. In 2020 verändern sich die Schwerpunkte nicht: Wir sehen erneut im Trendthema „Künstliche Intelligenz" große Möglichkeiten. Insbesondere in unserer Sparte „Diagnostische Informations-systeme" ergeben sich zahlreiche Anwendungsoptionen, die jedoch noch Zeit bis zur Marktreife benötigen. Hinzu kommen die Themen 5G und Compliance, die wir stärker in den Fokus nehmen werden. Neue Bereiche wie „Low-No-Code" und „Human Augmentation" verfolgen wir in einzelnen Entwicklungsprojekten und schärfen damit unsere Innovationskraft. Mit der neuen NEXT GENERATION-Technologie sind wir an vielen Innovationsthemen bereits sehr nah dran und wollen unseren Innovationsvorsprung weiter ausbauen.

Wettbewerbsumfeld und Marktstellung

Die Positionierung der NEXUS als innovativer Lösungsanbieter im europäischen Gesundheitswesen ist gelungen. Unsere Auftragserfolge, unsere Firmenkäufe und somit die Anzahl an Installationen haben zu einer Erhöhung des Bekanntheitsgrads des Unternehmens geführt. Den weiteren Ausbau der europäischen Aktivitäten haben wir auch in 2019 nachhaltig verfolgt und konnten steigende Umsätze realisieren.

In derzeit eher zurückhaltenden Märkten waren die Gesellschaften der NEXUS-Gruppe in 2019 erneut vertrieblich sehr erfolgreich. Das gilt insbesondere für die Kernmärkte Deutschland, Schweiz, Niederlande, Frankreich und Polen.

Neukunden wurden im vergangenen Jahr in allen Produktbereichen gewonnen. Hervorzuheben sind die Produkte NEXUS / KIS, CWD, NEXUS/CHILI, NEXUS / FRAUENKLINIK und NEXUS / PE-GASOS. Nach Problemen Anfang des Jahres hat sich das Service-Geschäft positiv entwickelt. Im Bereich der Gesamtsysteme konnten wir insbesondere in Holland, Deutschland und der Schweiz einige wesentliche Aufträge gewinnen.

Der Markt für Softwaresysteme im medizinischen Bereich zeichnet sich weiterhin durch hohe Wettbewerbsintensität und durch starke Anbieterkonzentration aus.

Die Konsolidierung innerhalb unserer Branche ist in 2019 stark fortgeschritten. Nachdem die italienische Gruppe DEDALUS S.P.A. die Healthcare Softwaresparte der AGFA-Geavert N.V. erworben hat, hat sich eine neue europäische Marktsituation ergeben. Hinzu kommt, dass der amerikanische Anbieter CERNER Co. Teile seines europäischen Portfolios verkauft hat. In Frankreich wurde das Unternehmen Softway Medical SAS von einem Privat Equity Fonds übernommen und in anderen europäischen Ländern werden weitere Konsolidierungsschritte angekündigt. NEXUS gehört weiter zu den aktiven Konsolidierern am Markt. Es ist zu vermuten, dass der Konsolidierungsdruck noch weiter anhält und die neue Marktsituation zu Verschiebungen führen wird. Aus unserer Sicht gibt es derzeit neben NEXUS nur noch wenige Wettbewerber auf dem europäischen Markt, denen langfristiges Potential zugesprochen wird.

Die „relative Marktposition" ist nach der internen Analyse der NEXUS gestiegen, nachdem der Umsatzanstieg über dem durchschnittlichen Anstieg der wesentlichen Wettbewerber liegt. Unter den Wettbewerbern in Europa nimmt die NEXUS, gemessen am Jahresgesamtumsatz, nach der Unternehmenskonsolidierung DEDALUS / AGFA, den 3. Platz ein.

Geschäftsverlauf

Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Die NEXUS AG hat in 2019 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 9.310 nach TEUR 14.407 in 2018 erwirtschaftet. Das bedeutet eine Umsatzreduktion von TEUR 5.097 (-35,4 %). Hintergrund des deutlich niedrigeren Umsatzes sind die zunehmende Konzentration der NEXUS AG auf ihre Holdingfunktion und die gesunkenen Outsourcingerlöse bei zwei Großprojekten.

Die Wartungserträge erreichten TEUR 2.542 nach TEUR 2.328 im Vorjahr. Der Wartungsbereich macht damit einen Anteil von rund 27,3 % am Gesamtumsatz aus.

Die Dienstleistungs- und Outsourcing-Erlöse sind mit TEUR 3.558 deutlich niedriger als im Vorjahr (TEUR 8.715). Die Hardwareerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 274 auf TEUR 449 entwickelt. Die Lizenzerlöse sind von TEUR 1.863 auf TEUR 2.744 gestiegen.

Der Umsatzschwerpunkt der NEXUS AG lag in 2019 - wie auch im Vorjahr - in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz mit Dritten in Deutschland um rund TEUR 4.036 auf TEUR 8.135 gesunken. Im internationalen Geschäft wurden TEUR 57 nach TEUR 53 erwirtschaftet (+8,4 %).

Das Periodenergebnis vor Steuern (EBT) hat sich von TEUR 5.951 im Vorjahr auf TEUR 4.501 (-24,4 %) verringert.

Der Jahresüberschuss hat sich im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 3.509) auf TEUR 3.030 verändert (-13,6 %). Der Rückgang resultiert vor allem aus geringeren Umsatzmargen und geringeren Ergebnisabführungserträgen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 2.990 (Vj: TEUR 904) setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.782 (Vj: TEUR 613), Auflösung von Einzelwertberichtigungen TEUR 365 (Vj: TEUR 64) und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 420 (Vj: TEUR 56) zusammen.

Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 5.730 (Vj: TEUR 9.400) hat sich aufgrund des gesunkenen Umsatzes ebenfalls verringert. Dies gilt insbesondere für Aufwendungen für bezogene Leistungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 3.712 (Vj: TEUR 7.050).

Im Bereich des Personalaufwands (TEUR 4.446; Vj: TEUR 3.618) hat sich der Aufwand um TEUR 828 erhöht. Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich auf 48 erhöht (31.12.2019: 48,0 FTE; 31.12.2018: 16,8 FTE).

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagevermögen fielen in Höhe von TEUR 1.871 (Vj: TEUR 1.932) an. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.826 liegen auf Grund von periodenfremden Sondereffekten oberhalb des Vorjahresniveaus (Vj: TEUR 2.409).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 2.433 auf TEUR 1.459 verringert. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem gesunkenen Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr und aus Veränderungen latenter Steuern.

Im Prognosebericht 2019 des Lageberichts zum Geschäftsjahr 2018 wurden deutlich sinkende Werte in Umsatz und Ergebnis vor Steuern prognostiziert. Hintergrund war die veränderte Rolle der NEXUS AG im Konzern und das Auslaufen von zwei Großprojekten. Die Prognose ist weitgehend eingetroffen.

Vermögenslage

Die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 3.539 (Vj: TEUR 4.079) setzen sich schwerpunktmäßig aus eigenen aktivierten Entwicklungen sowie aus Entwicklungen innerhalb der NEXUS-Gruppe zusammen. Im Berichtsjahr lagen keine Hinweise auf Wertminderungen vor. Die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich damit auf 3,1 % (Vj: 3,6 %) der Bilanzsumme.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen sind aufgrund geringerer Darlehen an verbundene Unternehmen sowie geringerer Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 10.540 (Vj: TEUR 18.949) gesunken.

Die liquiden Mittel zuzüglich der als Liquiditätsreserve gehaltenen Wertpapiere sind per 31. Dezember 2019 von TEUR 2.615 auf TEUR 3.689 gestiegen und entsprechen 3,2 % (Vj: 2,2 %) der Bilanzsumme.

Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag TEUR 69.181 nach TEUR 69.624 im Vorjahr, was einer Eigenkapitalquote von 59,7 % entspricht (Vj: 60,9 %). In 2019 wurde eine Dividende von EUR 0,17 auf die 15.741.761 Stück dividendenberechtigten und auf den Inhaber lautenden Stückaktien (EUR 2.676.091,72) an die Aktionäre ausbezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen liegen mit TEUR 4.049 oberhalb des Vorjahresniveaus (TEUR 3.700). Die sonstigen Rückstellungen umfassen unter anderem personalbezogene Rückstellungen (TEUR 3.685; Vj: TEUR 2.220), projektbezogene Rückstellung (TEUR 0; Vj: TEUR 375), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 112; Vj: TEUR 112) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 61, Vj: TEUR 93).

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betragen TEUR 120 (Vj: TEUR 2.795) und betreffen Kundenanzahlungen für Softwareprojekte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 36.212 (Vj: TEUR 24.079) gestiegen. Darin enthalten sind sieben Darlehen inklusive abgegrenzter Zinsen in Höhe von TEUR 34.900 (Vj: TEUR 21.850).

Finanzlage

Kapitalflussrechnung nach DRS 21 für die Zeit vom 01.01 bis 31.12.2019 und 2018

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Kapitalflussrechnung nach DRS 21 2019 2018
für die Zeit vom 01.01 bis 31.12.2019 und 2018 TEUR TEUR
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1. Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis (vor außerordentlichen Posten) 3.030 3.509
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen 1.871 1.937
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen 299 -2.051
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) und Erträge (-) -426 979
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 102 18
Zunahme (-) /Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, aus laufender Geschäftstätigkeit 4.000 -5.382
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, aus laufender Geschäftstätigkeit -3.615 9.087
Zinsaufwendungen (+) / -erträge (-) 243 105
Ertragsteueraufwendungen (+) / -erträge (-) 1.459 2.496
Ertragsteuerzahlungen (+) / (-) -1.985 -2.032
4.978 8.666
2. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen (-) für Investitionen in das
- immaterielle Anlagevermögen -928 -1.324
- Sachanlagevermögen -343 -1.452
- Finanzanlagevermögen -12.477 -9.162
Erhaltene Zinsen (+) 0 79
-13.748 -11.859
3. Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen (-) von Dividenden -2.676 -2.519
Einzahlungen (+) aus dem Verkauf eigener Anteile 0 217
Auszahlungen (-) /Einzahlungen (+) aus der Gewährung/Tilgung von Krediten an verbundene Unternehmen 13.050 4.057
Auszahlungen (-) aus dem Kauf eigene Anteile -424 -1.343
Gezahlte Zinsen (-) -192 -184
9.758 228
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands (Summe aus 1 + 2 + 3) 988 -2.965
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.030 3.995
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 2.018 1.030

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31.12.2019 31.12.2018
Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen: TEUR TEUR
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Guthaben bei Kreditinstituten 2.018 1.030

In 2019 entstand ein Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 4.978 (Vj: TEUR 8.666), welcher sich aus dem Periodenergebnis, den Abschreibungen, der Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva und Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Passiva zusammensetzt. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug per Saldo TEUR -13.748 (Vj: TEUR -11.859). Insbesondere die Investitionen in Unternehmenskäufe sowie Investitionen ins immaterielle Anlagevermögen spiegeln sich hierin wider. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 9.758 (Vj: TEUR 228) ist stark geprägt durch die Aufnahme von Darlehen bei verbundenen Unternehmen. Dagegen stehen gezahlten Dividende sowie Auszahlungen für den Kauf eigener Anteile.

Investitionen / Akquisitionen

Zur Veränderung der Beteiligungsstruktur der NEXUS AG wird auf Abschnitt „Geschäftsmodell" auf Seite 2 des Lageberichts verwiesen.

Im Geschäftsjahr waren weitere wesentliche Investitionen der Erwerb von Softwareentwicklungen im Konzern, bei denen das Herstellerrisiko bei den Tochtergesellschaften lag. Die Auftragsentwicklungen durch die nexus/cso GmbH betrugen TEUR 163 (Vj: TEUR 236). Für die Erstellung eigener Software wurden TEUR 758 (Vj: TEUR 1.085) investiert.

Sonstige Finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat hauptsächlich Leasingverträge für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. der EDV-Hardware) und die Dienstfahrzeuge abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Mietverträge, sonstige Vertragsverpflichtungen über Geschäftsräume und sonstige Kaufverträge. Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. In 2019 sind hierfür insgesamt Betriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 178 (Vj: TEUR 156) entstanden.

Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach Auslaufen dieser Verträge entstehen.

Vorteile, die zu der Entscheidung zur Durchführung bzw. Beibehaltung dieser Geschäfte geführt haben, sind hauptsächlich in der für die Gesellschaft fehlenden Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergibt sich durch die Leasingfinanzierung für die Gesellschaft kein Verwertungsrisiko und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstandes.

Aus abgeschlossenen Unternehmenserwerben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 9.318 (Vj: TEUR 11.325).

Die NEXUS AG hat eine Verlustübernahmeerklärung für die Nexus Deutschland GmbH (vormals: nexus/cis GmbH, Donaueschingen) und die NEXUS SWISSLAB GmbH, Berlin, (vormals: Swisslab DITS GmbH, Berlin) abgegeben, die alle Verpflichtungen, die bis zum 31.12.2019 entstanden sind, umfasst.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das NEXUS-Finanzmanagement zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität und die Flexibilität des Unternehmens sicher zu stellen. Einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Die Kapitalstruktur der NEXUS besteht zu 59,7 % aus Eigenkapital und zu 40,3 % aus kurzfristigem Fremdkapital. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen, die dem operativen Geschäft zuzuordnen sind.

Chancen- und Risikobericht

Das unternehmerische Handeln der NEXUS ist mit Risiken und Chancen verbunden. Zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und zum richtigen Umgang mit Chancen und Risiken hat die NEXUS AG ein Risikosteuerungs- und Kontrollsystem eingeführt. Das System umfasst die NEXUS AG inklusive aller mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaften und liegt in der Verantwortung des Vorstands und der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.

Darüber hinaus ist die NEXUS mit kurz-, mittel- und langfristigen strategischen und operativen Risiken konfrontiert, die sich auf Veränderungen und Fehler innerhalb des Umfeldes, der Branche, der innerbetrieblichen Management- und Leistungsprozesse oder des finanzwirtschaftlichen Umfelds beziehen.

Chancenbericht

Wesentliche Risiken und Chancen, die eine deutliche Veränderung der wirtschaftlichen Lage bei NEXUS hervorrufen könnten, liegen im Markt und Branchenumfeld. Die NEXUS AG erwirtschaftet ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen in Deutschland, der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Frankreich, Polen und Spanien. Das derzeitige gesamtwirtschaftliche Umfeld ist stabil und insbesondere in Deutschland sind die öffentlichen Haushalte nicht angespannt. In vielen europäischen öffentlichen Haushalten werden jedoch weitere Budgetkürzungen diskutiert, die sich auch auf die Finanzierung der öffentlichen Investitionen auswirken. Dazu gehören in den europäischen Ländern auch das Gesundheitswesen und insbesondere die Krankenhäuser.

Gartner hat seine Prognose für das Wachstum der weltweiten IT-Ausgaben für 2020 mit 3,7 % angegeben und sieht das höchste Wachstum in der Enterprise-Software in der EMEA-Region. Frost und Sullivan geben in ihrer Studie 2019 an, dass die IT-Ausgaben in europäischen Krankenhäusern in den nächsten drei Jahren weiter steigen werden. Allein in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien werden mehr als 6,0 Mrd. US$ für Informationstechnologie im Gesundheitswesen ausgegeben. Die Einspareffekte werden ebenfalls als hoch eingeschätzt. Nach einer Studie von Mc. Kinsey & Company (10/2018) kann durch den Einsatz digitaler Technologien im deutschen Gesundheitswesen bis zu 34 Mrd. EUR jährlich eingespart werden. Dies entspricht rund 12 % der gesamten jährlichen Gesundheits- und Versorgungskosten von zuletzt 290 Mrd. EUR.

Auch wenn die Zahlen keinen unmittelbaren Aufschluss über die individuelle Investitionsbereitschaft von Einrichtungen im Gesundheitswesen geben, geht die NEXUS davon aus, dass sich die Zielgruppe somatischer und psychiatrischer Krankenhäuser, medizinischer Versorgungszentren, Reha-, Alten- und Pflegeheime ebenfalls dem Trend zunehmender Investitionen in IT- und Software-Lösungen weiter anschließen werden. Für NEXUS ergeben sich dabei erhebliche Chancen, ein überdurchschnittliches Wachstum zu erzielen.

Unsere derzeitige Technologie- und Marktposition eröffnet uns die Möglichkeit, neue Kunden zu erschließen und die Marge zu verbessern. Die bisher installierte Kundenbasis ist hierfür eine ausgezeichnete Referenz. Unsere Technologiestrategie und unsere applikative Trennung zwischen einem klinischen und einem diagnostischen System findet am Markt zunehmend Aufmerksamkeit. Als Anbieter von Qualitätssoftware hat sich NEXUS am Markt einen sehr guten Ruf erarbeitet und gilt als stabiles, wachsendes Unternehmen. In den letzten Jahren galt dies insbesondere für den deutschen, den französischen, den niederländischen und seit 2018 auch den polnischen Markt, in dem die NEXUS AG mit dem Neuprodukt NEXUS / KISNG wesentliche Aufträge gewinnen und damit andere etablierte Wettbewerber ablösen konnte.

Sollten sich trotz des segmentierten Marktes andere Anbieter als Standard durchsetzen, wird die Strategie der NEXUS AG als mittelständischer Anbieter mit internationaler Präsenz nicht erfolgreich sein. Durch die fortschreitende Konsolidierung ist weiterhin die Möglichkeit der Übernahme durch einen Wettbewerber gegeben. Auf die für die NEXUS-Gruppe relevanten Risiken wird im folgenden Risikobericht detailliert eingegangen.

Risikobericht

Grundlagen

Risikomanagement

NEXUS hat ein, den Verhältnissen angemessenes, internes Kontrollsystem sowie Controlling-Instrumentarium und Risikomanagement implementiert. Neben einem intensiven Kosten- und Ergebnismanagement, das im Rahmen regelmäßiger Management- und Aufsichtsratssitzungen überwacht wird, besteht ein Risikomanagement-Handbuch.

Identifikation

Das Management-Team hat folgende Risikofelder identifiziert:

+ Kundenprojekte
+ Entwicklungsprojekte
+ Mangelnde Marktakzeptanz von Produkten
+ Abwanderung von Know-how-Trägern
+ Prozessrisiken
+ Entwicklung von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften
+ IT-Sicherheit und -verfügbarkeit
+ Reputation
+ Regulatorische Risiken
+ Fraud-Risiko
+ Datensicherheit und Datenschutz
+ Unternehmensentscheidungen

Organisation

Die Berichterstattung, die Dokumentation und die Maßnahmenentwicklung sind im Risikohandbuch der NEXUS AG geregelt. Die Umsetzung wird periodisch vom Vorstand überprüft. In 2019 wurden sechs Risikoberichte von den verantwortlichen Stellen an den Vorstand gemeldet und von diesem bewertet.

Der Einkauf ist im Wesentlichen auftragsbezogen und in Abstimmung mit den zuständigen Projektmanagern organisiert. Zahlungsausgänge werden bei der NEXUS AG durch den Vorstand und bei den Tochtergesellschaften durch den jeweiligen Geschäftsführer genehmigt. Der Personalabrechnungsprozess erfolgt für die inländischen Gesellschaften zentral in Donaueschingen und unterliegen dem Vier-Augen-Prinzip.

Zur Leistungserfassung der Entwicklungsabteilung wird eine Oracle-Datenbank verwendet. Die Steuerung wird durch eine Vierteljahresplanung vorgenommen. Die NEXUS-Gruppe nutzt eine ERP-Software (Enterprise Ressource Planning), mit der Informationen, sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen, als auch für Zwecke der Berichterstattung, verfügbar gemacht werden. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Kommunikation zwischen den Finanzabteilungen der dezentralen Tochterunternehmen und der zentralen Konzernfinanzabteilung statt.

Der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche wird verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Diese berichten ihre Ergebnisse monatlich an den Vorstand. Der Vorstand ist an den maßgeblichen Entscheidungen unmittelbar beteiligt. Für die Steuerung und Überwachung werden die Tochtergesellschaften hierzu nach Produkten bzw. Märkten zusammengefasst, die wiederum den beiden Segmenten Healthcare Software und Healthcare Services zugeordnet werden.

Bewertung und Steuerung

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Risikoart Eintrittswahrscheinlichkeit Grad der finanziellen Auswirkung
Strategische Risiken
Unternehmensentscheidungen Hoch Hoch
(Operative Risiken)
Projektrisiken im Kundengeschäft Hoch Mittel
Risiken in Entwicklungsprojekten Hoch Hoch
Risiken durch mangelnde Marktakzeptanz unserer Produkte Mittel Hoch
Risiken durch Abwanderung von Kern-Know-how Trägern Mittel Gering
Risiken in der IT Sicherheit und -verfügbarkeit Gering Gering
Reputationsrisiko Hoch Mittel
Datensicherheit und Datenschutz Gering Gering
Arbeitssicherheit Gering Gering
Rechtliche und Complaince Risiken
Prozessrisiko Gering Gering
Regulatorische Risiken Hoch Mittel
Fraud-Risiko Gering Gering

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Risikoart Eintrittswahrscheinlichkeit Grad der finanziellen Auswirkung
Finanzwirtschaftliche Risiken
Risiken in der Entwicklung der Tochtergesellschaften und Profitcenter Hoch Hoch

Eintrittswahrscheinlichkeit

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Grad der finanziellen Auswirkung Gering < 30 % Mittel > 30 % bis < 50 % Hoch > 50 % bis < 80 % Sehr hoch > 80 %
Bestandsgefährdendes Risiko (Hoch) > 1 MEUR
Wesentliches Risiko (Mittel) < 1 MEUR
Relevantes Risiko (Gering) > 100 TEUR

Strategische Risiken:

Unternehmensentscheidungen: Risiken können auch aus strategischen Unternehmensentscheidungen resultieren, die kurzfristig und langfristig grundsätzlich das Chancen- und Risikopotential der NEXUS verändern.

Operative Risiken:

Projektrisiken im Kundengeschäft: Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere technischer Art, könnten bei den vorliegenden Großprojekten zu Pönalen oder Rückabwicklungen führen, die sich wiederum negativ auf die Ertragslage, aber auch auf die Marktreputation auswirken könnten. Zahlungsausfälle in Großprojekten durch Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungszurückhaltung der Kunden könnten zu Liquiditätsbelastungen für das Unternehmen führen, insbesondere, wenn im Rahmen von Großprojekten erhebliche Vorleistungen erbracht wurden. Ausfallrisikokonzentrationen entstehen im Konzern temporär innerhalb von Großprojekten. Die maximale Risikohöhe ergibt sich aus dem Buchwert der aktivierten Forderungen und ggf. aus Schadenersatz- oder Haftungsansprüchen. Dieses Risiko wird, soweit möglich, durch die Vereinbarung von Anzahlungen reduziert. Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden im Rahmen des Forderungsmanagements (bspw. Bonitätsprüfungen) aktiv gesteuert.

Risiken in Entwicklungsprojekten: Im Rahmen von Entwicklungsprojekten besteht das Risiko von Kostenüberschreitungen, wenn die dafür geplanten Manntage nicht zur Fertigstellung des Projektes ausreichen, insbesondere wenn das Projekt sich technisch nicht umsetzen lässt. Entwicklungsprojekte unterliegen festgesetzten Terminen. Werden diese nicht eingehalten und überschritten kann dies zu hohen finanziellen Auswirkungen führen. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Entwicklungsprojekte nicht den Marktbedürfnissen entsprechen. Durch Meilensteinplanungen mit einem integrierten Controllingprozess begegnet NEXUS diesem Risiko und steuert durch regelmäßiger Neueinschätzung der Marktakzeptanz der einzelnen Entwicklungsprojekte gezielt gegen.

Risiken durch mangelnde Marktakzeptanz unserer Produkte: Es besteht ein Risiko, dass der von NEXUS erreichte Innovationsvorsprung durch Wettbewerbsinnovationen verloren geht und dadurch Marktanteile verloren gehen. Risiken liegen auch in der Zeit- und Budgetplanung sowie in der Gestaltung und in der Qualität von Eigenentwicklungen, bei denen Abweichungen von der Marktspezifikation erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der Vermarktung und der Kostenposition bedeuten können. In der Softwareentwicklung werden außerdem teilweise Drittprodukte eingesetzt, bei deren Verlust oder bei mangelnder Qualität der Technologie es zu Verzögerungen der eigenen Softwareauslieferung kommen kann. Die NEXUS AG begegnet diesen Risiken mit jährlichen qualitätsgeprüften Releases, die einen vordefinierten Qualitätsmanagement-Prozess durchlaufen.

Risiken durch Abwanderung von Kern-Know-how Trägern: Die Entwicklung der NEXUS hängt in starkem Umfang vom Wissen und der konzernweiten Leistungsbereitschaft der Belegschaft ab. Es besteht grundsätzlich das Risiko, durch Fluktuation Kompetenzen zu verlieren und Marktvorteile einzubüßen. Das Abwandern einer größeren Anzahl von Kern-Know-how-Trägern könnte zumindest kurzfristig zu erheblichen Schwierigkeiten in der operativen Geschäftsabwicklung führen. Zudem zeigt der Arbeitsmarkt seit Jahren einen Mangel an Fachkräften. Die NEXUS begegnet diesem Risiko mit aktiver Personalentwicklung, die ein wichtiger Bestandteil für eine vorausschauende und zuverlässige Sicherung unserer Personalressourcen darstellt.

Risiken in der IT Sicherheit und -verfügbarkeit: Im Themenbereich IT Sicherheit und -verfügbarkeit können unterschiedliche Risiken auftreten, die zu Pönale- und Regressforderungen führen können. Durch Eingriffe und Angriffe fremder Dritte (z. B. Trojaner und Hacker) auf das IT System der NEXUS AG (externe Bedrohung der IT Sicherheit) besteht ein latentes Risiko in der IT Sicherheit. Im Bereich der Performance und somit der Verfügbarkeit der IT Server für unsere Kunden besteht ein weiteres Risiko welches direkte Auswirkung auf die IT Verfügbarkeit hat. Diese Risiken können für die NEXUS AG und deren Tochtergesellschaften gravierende materielle Auswirkungen haben, da sie von einer funktionierenden IT Infrastruktur abhängig sind. Durch regelmäßige Überwachung der IT Systeme und der Sicherstellung der Erreichbarkeit der IT Server sowie einer redundanten Datensicherung wird dieses Risiko minimiert.

Reputationsrisiko: Das Reputationsrisiko kann für die NEXUS AG und deren Tochtergesellschaften gravierende materielle Auswirkungen haben und kann durch die Verschlechterung der allgemeinen Vermögens- / Finanz- / Ertragslage der NEXUS AG, Verschlechterung des Rufs am Kapitalmarkt, sowie Rückrufaktion von fehlerhafter Software und Schieflagen bei Großprojekten eintreten. Durch Überprüfung und regelmäßige Review-Termine durch die entsprechenden Verantwortlichen wird diesem Risiko entsprechend begegnet.

Datensicherheit und Datenschutz: Unter Datensicherheit wird der Schutz von Daten vor Verlust, Verfälschung, Beschädigung oder Löschung durch Maßnahmen und durch Software verstanden. Ebenso der Schutz des Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtig wird. Datensicherheit ist die Voraussetzung von Datenschutz. Sie ist essentieller Bestandteil der gesamten Informationssicherheit und dient auch zur Vermeidung und Bekämpfung von Cyberkriminalität. Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Als Risiko wird die Nicht-Einhaltung der Regelungen der EU-DSGVO definiert. Für die Früherkennung bzgl. der Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Regelungen im Datenschutz wurde ein Datenschutzbeauftragter beauftragt, der die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) überwacht.

Arbeitssicherheit: Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, das Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert. Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, kann persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden. Zur Risikominimierung wurde ein Arbeitssicherheitsbeauftragter für den Konzern bestellt, der die Arbeitssicherheit überwacht und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend schult.

Rechtliche und Compliance Risiken:

Prozessrisiko: Als börsennotiertes Unternehmen ist die NEXUS AG hinsichtlich der Öffentlichkeitswirkung von Streitfällen und hinsichtlich der Begehrlichkeiten, unsere Schwachstellen auszunutzen, derzeit wesentlich gefährdeter als früher. Es herrscht der Eindruck, dass die NEXUS AG nur in eine gerichtliche Situation gebracht werden muss, um diese unter Druck setzen zu können. Wesentliche Risiken könnten sich aus Provisionsklagen von Handelsvertretern, Vertriebsmittlern und Mitarbeitern, Klagen von Aktionären über mangelnde Gleichbehandlung sowie Informationsverstöße und Kundenklagen auf Nichterfüllung, Minderung oder Schadenersatz ergeben. Durch eine höhere Prozesssicherheit mittels Dokumentenlage wird diesem Risiko begegnet.

Regulatorische Risiken: Bei der NEXUS AG bestehen regulatorische Risiko durch rechtliche Änderungen (so vor allem die medizinischen Anforderungen bei Medizingeräten und regulatorische Änderungen mit Auswirkungen auf Kundenabrechnungen), regulatorische Änderungen im Hinblick auf den Kapitalmarkt und regulatorische Änderungen bei den Rechnungslegungsvorschriften (HGB und IFRS). Diese Risiken können Auswirkungen auf das operative Geschäft der NEXUS AG haben und haben somit Einfluss auf die Softwareentwicklung der NEXUS AG und ihrer Tochtergesellschaften. Hier besteht das Risiko von Pönalen durch unsere Kunden. Regulatorische Risiken im Hinblick auf den Kapitalmarkt können den Umfang der erforderlichen Aktivitäten im Investor Relations erheblich erhöhen. Ferner besteht das Risiko von Strafzahlungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften können ergebnismäßige Auswirkungen in den Konzern- und Einzelabschlüssen haben.

Die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses erfolgt zentral in Donaueschingen. Der Abschlusserstellungsprozess wird zentral durch den Leiter Finanzen sowie den Vorstand der NEXUS AG überwacht. Das Vier-Augen-Prinzip wird grundsätzlich gewahrt.

Durch die regelmäßige Überwachung des rechtlichen Umfeldes, relevanter Gesetze für den Kapitalmarkt und von Rechnungslegungsvorschriften wird dieses Risiko minimiert.

Fraud-Risiko: Unter „Fraud" wird Betrug, Täuschung, Schwindel, Unterschlagung in Wirtschaftsunternehmen verstanden. Fraud ist das vorsätzliche Handeln eines oder mehrerer Führungskräfte und Mitarbeiter zur Erlangung eines ungerechtfertigten oder illegalen Vorteils. Fraud entsteht durch die Kombination von drei Faktoren. Als Motivation wird in der Regel ein finanzieller Eigenbedarf (Bereicherung) gesehen, der auch durch subjektiv empfundenen Druck (z. B. durch Bonusvereinbarungen / Zielvorgaben) entstehen kann. Der Täter muss die Tat sich selbst gegenüber rechtfertigen können. Rechtfertigungsgründe können z. B. „Das Geld steht mir ohnehin zu.", „Damit schaffe ich Gerechtigkeit." oder „Ich kann meine Zielvorgaben nicht anders erreichen." sein. Der Täter hat die Gelegenheit (z. B. durch die Funktion des Mitarbeiters, Schwächen im internen Kontrollsystem durch sog. „Management Override") ein Tatbegehen vorzunehmen. Durch die regelmäßige Überwachung des Kassen- und Kontobestand des Geschäftsbereichs sowie der Sicherstellung funktionsfähiger Kontrollen im Rahmen des IKS wird diesem Risiko begegnet.

Finanzwirtschaftliche Risiken:

Risiken in der Entwicklung der Tochtergesellschaften und Profitcenter: Bei Tochtergesellschaften können unterschiedliche Risiken durch die Notwendigkeit zur Abwertung der Beteiligungsansätze (Impairment-Test), Überschuldungs- und Liquiditätsprobleme sowie Integrationsprobleme entstehen. Durch die große Anzahl an Tochtergesellschaften müssen diese Risiken als besonders gravierend angesehen werden, da die Schieflage einzelner Tochtergesellschaften / Profitcenter zu einer Existenzgefährdung des Gesamtunternehmens führen kann. Um diese Risiken zu minimieren werden monatliche Geschäfts-Review-Termine, kalendervierteljährliche Überprüfung der Geschäftsaussichten und Planungen sowie die Abarbeitung von Integrationspläne durch den Vorstand vorgenommen.

Überwachung und Berichterstattung

Die Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems obliegt dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Im Risikohandbuch der NEXUS AG sind detaillierte Maßnahmen zur Risikofrüherkennung, Berichterstattung und die jeweiligen Risikoinhaber definiert.

Zusammenfassung Risikolage

Die NEXUS AG sowie alle ihre Tochtergesellschaften arbeiten nach einer einheitlichen Methode der Chancen-/Risikoanalyse und des Chancen-/Risikomanagements. Der Früherkennung von Risiken wird damit eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Die Überwachung der Risiken durch eindeutige Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis vor Steuern, relative Marktposition) ermöglicht eine klare Einschätzung über die Bedeutung.

Weder aus den Einzelrisiken noch aus der Gesamtrisikoposition lässt sich derzeit erkennen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Gleichzeitig sieht das Management noch erhebliche Potentiale zur Verbesserung der Risiko- und Chancenposition der NEXUS AG.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hat im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherzustellen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt zentral in Donaueschingen. Der Abschlusserstellungsprozess wird zentral durch den Leiter Finanzen sowie den Vorstand der NEXUS AG überwacht. Das Vier-Augen-Prinzip wird grundsätzlich gewahrt.

Übernahmerelevante Angaben gem. § 298 Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Börsennotierung

Die NEXUS AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard unter der Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 522090 gelistet. Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 15.752.231 setzt sich wie folgt zusammen: Stammaktien: 15.752.231 Stück zum rechnerischen Wert von jeweils EUR 1,00. Zu den aus Stückaktien vermittelten Rechten und Pflichten verweisen wir auf das Aktiengesetz (§§ 8 ff. AktG). Zum Stichtag sind 15.748.971 Aktien ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle im Fall von Arbeitnehmerbeteiligungen

Bei den am Kapital beteiligten Arbeitnehmern existiert keine Trennung zwischen Stimmrecht und Aktie. Die Kontrollrechte können unmittelbar durch die Arbeitnehmer ausgeübt werden.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

Es existieren keine weitergehenden Satzungsbestimmungen zur Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern als die in den gesetzlichen Vorschriften. Zudem sind keine wesentlichen Satzungsbestimmungen anzugeben, die von gesetzlichen Vorschriften und von dispositiven Vorschriften abweichen.

Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung der NEXUS AG hat mit Beschluss vom 12. Mai 2017 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2022 eigene Aktien bis zu einer Höhe von insgesamt 10 % des Grundkapitals, das bei Einberufung der Hauptversammlung vorhanden war, d.h. maximal bis zu 1.573.566 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je EUR 1,00, zu erwerben. Der Vorstand ist ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 17. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der NEXUS AG auszuschließen. Die bis dahin bestehende Ermächtigung vom 18. Mai 2015 wurde damit aufgehoben.

Er ist ferner ermächtigt, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, bei einem Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen.

Der Vorstand der NEXUS AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2016 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 zum Erwerb bis zu 200.000 Stück eigener Aktien (das entspricht 1,27 % vom Grundkapital) der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Aus diesem Aktienrückkaufprogramm wurden bis zum 31. Dezember 2019 95.558 Stück (Vj: 78.956 Stück) eigene Anteile (= EUR 95.558 Grundkapital; Vj: EUR 78.956 Grundkapital) zu einem Durchschnittskurs von EUR 24,10 erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,6 % (Vj: 0,5 %).

Bzgl. der Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf den Anhang.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt

EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Inhaberaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen der Aktienausgabe. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden:

a) für Spitzenbeträge,

b) zur Ausgabe neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens,

c) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen,

d) zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Feststellung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister vorhandenen Grundkapitals (EUR 15.735.665,00) und - kumulativ - 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen beziehen, die seit der Eintragung dieser Ermächtigungen im Handelsregister in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 1.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.400.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung der NEXUS AG vom 23. Mai 2012 gegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt.

Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht entspricht, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, den Vorgaben des deutschen Handelsrechts (HGB).

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Festlegung von Struktur und Höhe sowie die regelmäßige Überprüfung der Vergütung des Vorstands wird bei der NEXUS AG vom Aufsichtsrat beschlossen. Das Vergütungssystem für den Vorstand basiert auf den Grundsätzen der Leistungs- und Ergebnisorientierung und besteht aus einem erfolgsunabhängigen Bestandteil (inkl. Nebenleistungen), einem variablen, erfolgsabhängigen Bestandteil sowie Versorgungszusagen. Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft für ihre Organmitglieder eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Marktumfelds.

Der erfolgsunabhängige Bestandteil der Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einem Fixum, ausbezahlt in zwölf Monatsraten, und Sachbezügen, welche aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzungen bestehen (Nebenleistungen).

Der variable, erfolgsabhängige Bestandteil der Vergütung besteht für die Vorstandsmitglieder aus zwei Komponenten (sog. Boni 1 und 2).

Dem Vorstand gehörten zum 31. Dezember 2019 folgende Personen an:

+ Dr. Ingo Behrendt, Vorstandsvorsitzender
+ Ralf Heilig, Vertriebsvorstand
+ Edgar Kuner, Entwicklungsvorstand

Vorstand

Der Bonus 1 richtet sich beim Vertriebsvorstand Ralf Heilig und beim Entwicklungsvorstand Ralf Kuner nach jährlich neu geschlossenen Zielvereinbarungen, wobei der Bonus 1 bei Zielerreichung auf einen Höchstbetrag von TEUR 80 begrenzt ist.

Der Bonus 1 richtet sich beim Vorstandsvorsitzenden Dr. Ingo Behrendt nach dem Konzernergebnis des Geschäftsjahres der NEXUS AG wobei der Bonus auf einen Höchstbetrag von TEUR 260 begrenzt ist. Der Bonus 1 ist nach Feststellung der Zielerreichung bzw. Billigung des Konzernabschlusses der NEXUS AG fällig.

Der Bonus 2 richtet sich bei den Vorstandsmitgliedern nach der mittelfristigen Entwicklung des Konzern-EBITDA der NEXUS Gruppe (LTIP), wobei rollierend ein Durchschnitt von drei Geschäftsjahren zugrunde gelegt wird (2018-2020; Bonuszyklus). Der Bonus 2 ist beim Vertriebsvorstand Ralf Heilig und beim Entwicklungsvorstand Ralf Kuner jeweils auf einen Höchstbetrag von TEUR 400 und beim Vorstandsvorsitzenden Dr. Ingo Behrendt auf einen Höchstbetrag von TEUR 950 begrenzt. Die Vorstandmitglieder können die Auszahlung in Stückaktien der NEXUS AG verlangen, wobei ein Durchschnittsaktienwert für den Bonuszyklus zugrunde gelegt wird.

Der Bonus 2 ist nach Billigung des Konzernabschlusses der NEXUS AG für das letzte Geschäftsjahr des Bonuszyklus (2020) fällig, wobei nach Billigung des Konzernabschlusses für das erste und zweite Jahr des Bonuszyklus Abschlagszahlungen geleistet werden können.

Aus dem vorangegangenen Bonuszyklus (2015-2017) standen den Vorstandmitgliedern insgesamt 160.000 Aktien der NEXUS AG zu. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug TEUR 788. Der Anspruch der Vorstandmitglieder wurde 2017 gestundet, um der NEXUS AG die Erfüllung im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu ermöglichen. Zum 31. Dezember 2019 besteht ein Anspruch des Vorstandsvorsitzenden Dr. Ingo Behrendt auf 64.000 Aktien und des Vertriebsvorstands Ralf Heilig und Entwicklungsvorstands Ralf Kuner auf jeweils 10.000 Aktien.

Der Vertriebsvorstand Ralf Heilig hat Anspruch auf eine monatliche Zahlung der NEXUS AG in eine Unterstützungskasse. Der Rentenanspruch entsteht mit Erreichen des 60. Lebensjahr.

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Ingo Behrendt hat Anspruch auf eine monatliche Zahlung an vier Unterstützungskassen. Darüber hinaus besteht eine Direktzusage der NEXUS AG für eine betraglich fixierte monatliche Rente, welche sich nach der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit richtet. Der Barwert dieser Direktzusage beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 218. Der Versorgungsaufwand des Berichtsjahres beträgt TEUR 218. Der Rentenanspruch entsteht mit Erreichen bzw. Vollendung der 60. Lebensjahres.

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Zufluß Dr. Ingo Behrendt Vorstandsvorsitzender Ralf Heilig Vertriebsvorstand Edgar Kuner Entwicklungsvorstand
(in TEUR) Eintrittsdatum: 01.03.2000 Eintrittsdatum: 01.10.2001 Eintrittsdatum: 01.08.1989
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2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
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Festvergütung 322 280 280 280 180 174 174 174 170 170 170 170
Nebenleistungen 12 12 12 12 14 14 14 14 9 9 9 9
Summe 334 292 292 292 194 188 188 188 179 179 179 179
Einjährige variable Vergütung 250 260 0 260 80 80 0 80 70 70 0 70
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP 2015-2017 245 699 0 699 245 240 0 240 245 240 0 240
LTIP 2018-2020 0 135 0 135 0 60 0 60 0 60 0 60
Summe 495 1.094 0 1.094 325 380 0 380 315 370 0 370
Versorgungsaufwand 18 18 18 18 6 6 6 6 0 0 0 0
Gesamtvergütung 847 1.404 310 1.404 525 574 194 574 494 549 179 549

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Dr. Ingo Behrendt Ralf Heilig Edgar Kuner
Gewährungen in 2019 Vorstandsvorsitzender Vertriebsvorstand Entwicklungsvorstand
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(in TEUR) Eintrittsdatum: 01.03.2000 Eintrittsdatum: 01.10.2001 Eintrittsdatum: 01.08.1989
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2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
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Festvergütung 322 280 280 280 180 174 174 174 170 170 170 170
Nebenleistungen 12 12 12 12 14 14 14 14 9 9 9 9
Summe 334 292 292 292 194 188 188 188 179 179 179 179
Einjährige variable Vergütung 260 260 0 260 80 80 0 80 80 80 0 80
Mehrjährige variable Vergütung 2
LTIP 2015-2017 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
LTIP 2018-2020 101 240 0 240 45 107 0 107 45 107 0 107
Summe 361 500 0 500 125 187 0 187 125 187 0 187
Versorgungsaufwand * 18 269 269 269 6 6 6 6 0 0 0 0
Gesamtvergütung 713 1.061 561 1.061 325 381 194 381 304 366 179 366

•: Im Zusammenhang mit der Direktzusage wurde Im Berichtsjahr auf Grundlage neuer versichrungsmathematischer Berechnungen für die seit Dienstantrag erdienten Versorgungsanspruch erstmals eine Pensionsrückstellung gebildet.

Aufsichtsrat

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der NEXUS AG festgelegt; sie ist in der Satzung der NEXUS AG geregelt. Die Vergütungen orientieren sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung, die sich aus einer festen und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die feste Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder EUR 11.000. Daneben wird eine ergebnisabhängige, variable Vergütung gewährt, die für den Aufsichtsratsvorsitzenden maximal EUR 15.000 und für die anderen Aufsichtsratsmitglieder maximal EUR 5.000 beträgt. Für den Vorsitz in Ausschüssen werden weitere EUR 1.000 gewährt.

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:

+ Dr. jur. Hans-Joachim König, Singen, Vorsitzender
+ Prof. Dr. Ulrich Krystek, Berlin, stellv. Vorsitzender
+ Prof. Dr. med. Felicia M. Rosenthal, Freiburg
+ Prof. Dr. Alexander Pocsay, St. Ingbert
+ Dr. Dietmar Kubis, Jena (ab 03. Mai 2019)
+ Jürgen Rottler, Singen (ab 03. Mai 2019)
+ Diplom-Betriebswirt (FH) Wolfgang Dörflinger, Konstanz (bis 03. Mai 2019)
+ Gerald Glasauer, Betriebswirt, Fichtenberg (bis 03. Mai 2019)

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 112 (Vj: TEUR 112). Der Aufsichtsratsvorsitzende erbringt neben seiner Aufsichtsratstätigkeit vereinzelt selbst oder über eine ihm nahestehende Gesellschaft Dienstleistungen für die NEXUS AG und rechnet diese nach marktüblichen Bedingungen ab. In 2019 betrugen die hierfür als Aufwand angefallenen Dienstleistungshonorare TEUR 121 (Vj: TEUR 121).

(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung

Die (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurden auf der Unternehmenswebsite www.nexus-ag.de - Unternehmen - Investor Relations- Corporate Governance veröffentlicht.

Prognosebericht 2020

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens hat in vielen Ländern eine hohe wirtschaftliche und politische Bedeutung. Während der Anspruch an das Gesundheitswesen weiter steigt, haben die Anbieter zunehmend Probleme, ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Der Digitalisierung fällt in dieser Situation eine Schlüsselposition zu. Durch digitalisierte Prozesse können Arbeitsschritte automatisiert und die Qualität verbessert werden. Politisch kommt hinzu, dass die Öffentlichkeit zunehmend wahrnimmt, dass Europa in der Digitalisierung hinter anderen Regionen zurückfällt.

Daher steigen Budgets für IT und in vielen Krankhäusern werden weitreichende Digitalisierungskonzepte erarbeitet. Eingetrübt wird diese an sich sehr positive Entwicklung nur von dem fehlenden Potential zur Umsetzung in den Krankenhäusern. Es mangelt in den meisten Einrichtungen an Personal und Organisationskraft, um die ehrgeizigen Digitalisierungsziele auch zu realisieren. Daher sehen wir derzeit noch keine sprunghaft ansteigende Nachfrage nach neuen Lösungen. Die Bereitschaft Systeme abzulösen, denen kein Weiterentwicklungspotential zugeschrieben wird, ist nach wie vor gering.

Einige Entwicklungen erhöhen jedoch den Druck auf die Gesundheitseinrichtungen zu einem rascheren Wandel. Insbesondere die Patienten kommen mit Forderungen nach diagonalerer Kommunikation und Datenübernahmen und zeigen wenig Verständnis für organisatorische Hürden. Patienten drohen zu innovativeren Anbietern (Tele-Health-Anbieter) abzuwandern und verursachen daher wirtschaftlichen Druck auf die bisherigen Dienstleister. Positiv ist, dass die Transformation zu Cloud-Lösungen und eine stärke Orientierung an Micro-Services die Umsetzung neuer technologischer Lösungen erleichtert.

Wir erwarten für die NEXUS AG ähnlich wie in 2019 stark rückgehende Umsätze für 2020. Die zunehmende Ausrichtung der NEXUS AG auf die Holdingfunktion ist der Hauptgrund für diesen Rückgang. Gleichzeitig erwarten wir höhere Beteiligungserträge und damit verbunden eine Verdopplung des Ergebnisses vor Steuern.

Die „relative Marktposition" der NEXUS AG wird sich durch den höheren Umsatzanstieg der NEXUS Gruppe gegenüber dem durchschnittlichen Anstieg der wesentlichen Wettbewerber weiter leicht verbessern.

Donaueschingen, den 9. März 2020

NEXUS AG

Der Vorstand

Dr. Ingo Behrendt

Ralf Heilig

Edgar Kuner

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der NEXUS AG unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NEXUS AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der NEXUS AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der NEXUS AG beschrieben sind.

NEXUS AG Donaueschingen, den 9. März 2020

Der Vorstand

Dr. Ingo Behrendt

Ralf Heilig

Edgar Kuner

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Nexus AG, Donaueschingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Nexus AG, Donaueschingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nexus AG, Donaueschingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht in Abschnitt „(Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung" verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

2) Realisierung der Umsatzerlöse aus Dienstleistung und Softwarepflege sowie dem Verkauf von Softwarelizenzen

Zu 1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der Nexus AG werden zum 31. Dezember 2019 unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 88,6 Mio. ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 76,5 %. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs sind Erläuterungen zur Bilanzierung des Finanzanlagevermögens enthalten. Angaben zum Anteilsbesitz sind im Abschnitt „Anteilsbesitz" des Anhangs enthalten.

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt durch die Gesellschaft mit Hilfe des Dis- counted-Cash-Flow Verfahrens. Grundlage der Bewertungen sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten beteiligungsindividuellen Planungsrechnungen ergeben.

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes der Beteiligung ist komplex und das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der verbundenen Unternehmen während des Planungszeitraums sowie von der Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes abhängig. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.

Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende voraussichtlich dauernde Wertminderung der Anteile an verbundenen Unternehmen nicht erkannt wird. Insofern war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Planungsannahmen haben wir im Rahmen von Gesprächen mit dem Vorstand und Mitarbeitern der Nexus AG, die bei dem jeweiligen verbundenen Unternehmen die Planungsphase begleiten, ein Verständnis über den Planungsprozess und entsprechender Kontrollen erlangt. Die im Rahmen des Wertminderungstests verwendeten Planwerte haben wir mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung, die auf Basis der Planung der einzelnen Beteiligungsgesellschaften basiert, verglichen. Ergänzend haben wir Erläuterungen der (zuvor genannten) Mitarbeiter der Nexus AG zur Beurteilung der Plausibilität der Planzahlen sowie hinsichtlich Abweichungen der im Jahr 2019 erzielten IST-Werte zu den im Vorjahr geplanten Werten herangezogen, um die Prognosegüte zu beurteilen.

Die Berechnungsmethode der Gesellschaft sowie die verwendeten wesentlichen Parameter, zu denen u. a. der Diskontierungszinssatz sowie der Wachstumsabschlag zählen, haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten auf Angemessenheit beurteilt.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Die Berechnungsmethode der Nexus AG zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfungen für Anteile an verbundenen Unternehmen halten wir insgesamt für sachgerecht, um einen potenziell notwendigen Abwertungsbedarf zu ermitteln. Die angewandten Bewertungsparameter und -annahmen erscheinen insgesamt nachvollziehbar und angemessen.

Zu 2) Realisierung der Umsatzerlöse aus Dienstleistung und Softwarepflege sowie dem Verkauf von Softwarelizenzen

a) Das Risiko für den Abschluss

Die Nexus AG erzielt die wesentlichen Umsatzerlöse aus Dienstleistung und Softwarepflege sowie aus dem Verkauf von Softwarelizenzen an Kunden. Mit diesen Umsatzarten wurden im Berichtsjahr rund EUR 7,0 Mio. der insgesamt erzielten Umsatzerlöse (EUR 9,3 Mio.) erreicht. Im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sind Erläuterungen zur Bilanzierung der Umsatzerlöse enthalten.

Die deutsche handelsrechtliche Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Dienstleistungen und Softwarepflege sowie aus dem Verkauf von Softwarelizenzen ist komplex und birgt daher ein erhöhtes inhärentes Risiko für Fehler. Umsatz ist unter Berücksichtigung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dann zu realisieren, wenn die Nexus AG ihre Dienstleistung, Softwarepflege oder ihren Lizenzverkauf so erbracht hat, dass der Anspruch auf die Gegenleistung (regelmäßig Entgelt) so gut wie sicher ist (Übergang der Preisgefahr bzw. vereinbarungsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistung). Insbesondere im Zusammenhang mit sog. Mehrkomponentenverträge und oder Werkverträgen bestehen teilweise wesentliche Ermessensspielräume bzgl. der Höhe und dem Zeitpunkt der Umsatzrealisierung.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Umsätze realisiert werden, obwohl der Übergang der Preisgefahr bzw. die vereinbarungsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistung nicht erfolgt ist und die Umsatzrealisierung mithin fehlerhaft ist. Daher war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wir haben das Kontrollumfeld in Bezug auf die Realisierung der Umsatzerlöse für die unterschiedlichen Umsatzarten untersucht. Bei der Nexus AG waren im Berichtszeitraum angemessene Kontrollen im Bereich der Umsatzrealisierung implementiert. Im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit der Kontrollen ergaben sich keine wesentlichen Einwendungen. Neben der Prüfung des internen Kontrollsystems haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen für die unterjährig realisierten Umsatzerlöse durchgeführt.

Die Auswahl der Umsatzstichproben erfolgte auf Basis einer Zufallsauswahl, so dass dadurch potentiell sowohl hohe Umsätze als auch Umsätze in geringerer Höhe herangezogen wurden. Für diese Stichprobe haben wir jeweils die vertraglichen Grundlagen bzw. Bestellungen, den Leistungsnachweis (Übergang der Preisgefahr bzw. vereinbarungsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistung) und die an den Kunden gestellte Rechnung eingeholt und geprüft.

Zudem haben wir, differenziert nach Umsatzarten und Zeitabschnitten, analytische Prüfungshandlungen zur Entwicklung der Umsatzerlöse durchgeführt und auf Basis einer statistischen Auswahl (Monetary Unit Sampling) externe Saldenbestätigungen von Kunden für ausstehende Salden zum Bilanzstichtag eingeholt. Bei Differenzen oder fehlendem Rücklauf im Rahmen der Saldenbestätigungsaktion haben wir alternative Prüfungsnachweise eingeholt. Wir halten die Vorgehensweise der Nexus AG zur Realisierung von Umsatzerlösen für geeignet, eine sachgerechte Abbildung im Jahresabschluss zu ermöglichen. Zudem konnten wir uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Prozesse und Kontrollen geeignet sind, um eine sachgerechte Realisierung der Umsatzerlöse zu ermöglichen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht in Abschnitt „(Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung" verwiesen wird und
die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht.

Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, auf die im Lagebericht in Abschnitt"(Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung" verwiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Oktober 2019 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Nexus AG, Donaueschingen, beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Nexus AG, Donaueschingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Anselm von Ritter.

Stuttgart, 9. März 2020

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Christoph Eppinger, Wirtschaftsprüfer

Anselm von Ritter, Wirtschaftsprüfer

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