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Governance Information Jan 7, 2012

303_cgr_2012-01-07_1db2ed13-44ec-4cd4-b179-7c3f24295151.pdf

Governance Information

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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtrats

der XING AG

zu den Empfehlungen der

"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

gem. § 161 AktG

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.

Nach pflichtgemäßer Prüfung erklären Vorstand und Aufsichtsrat der XING AG Folgendes:

I. Seit der Entsprechenserklärung vom Februar 2007 und bis zum 20. Juli 2007 hat die XING AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutsche Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 12. Juni 2006 mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

3.8 Abs. 2 – Selbstbehalt D&O-Versicherung

Die XING AG hat für ihre Organe eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass der Selbstbehalt einer D&O-Versicherung kein adäquates Mittel für das Erreichen der Ziele des Kodex ist. Selbstbehalte werden in der Regel durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtrats selbst versichert, so dass die eigentliche Funktion des Selbstbehalts in die Leere läuft.

4.2.1 – Besetzung des Vorstands, Geschäftsordnung

Gemäß Ziffer 7 der Satzung kann der Vorstand der Gesellschaft aus nur einer Person bestehen. Die Geschäftsordnung enthielt keinen Geschäftsverteilungsplan.

4.2.3 Abs. 3 – Vergütung der Vorstandsmitglieder

Die Gesellschaft entspricht den Empfehlungen des Kodex hinsichtlich der Ausgestaltung von Aktienoptionen und vergleichbarer Gestaltungen nicht vollumfänglich. Begrenzungsmöglichkeiten bei außerordentlichen Entwicklungen wurden im Aktienoptionsprogramm nicht vereinbart.

5.1.2 Abs. 2 – Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder

Der Aufsichtsrat der XING AG hat keine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands festgelegt. Die Festlegung erfolgt fallweise bei Bestellung der Vorstände.

5.4.1 – Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat der XING AG hat keine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt. Die Festlegung erfolgt fallweise bei Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder.

5.4.7 – Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen wurden bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bisher nicht berücksichtigt. Durch satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007, eingetragen in das Handelsregister am 6. Juli 2007, wurde jedoch [mit erstmaliger Wirkung für das Geschäftsjahr 2007] eine Mehrvergütung bei Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen eingeführt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder enthält keine erfolgsorientierten Bestandteile. Eine langfristige finanzielle Anreizwirkung mit Risikocharakter ergibt sich bereits aus dem maßgeblichen unmittelbaren oder mittelbaren Aktienbesitz oder indirekten geschäftlichen Interessen der Aufsichtsratsmitglieder.

6.6 – Angaben im Corporate Governance Bericht

Der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten von Vorstand und Aufsichtsrat im Umfang von mehr als 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist im Corporate Governance Bericht 2006 nicht angegeben. Zukünftig wird die Gesellschaft die notwendigen Angaben veröffentlichen.

7.1.2. Satz 3 – Veröffentlichung der Zwischenberichte

Die Gesellschaft hat die Zwischenberichte nicht innerhalb von 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht.

7.1.4 – Veröffentlichung der Ergebnisse von Beteiligungsunternehmen

Die von der Gesellschaft veröffentlichte Liste von Drittunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält, enthält die gesetzlichen Angaben.

II. Seit Inkrafttreten der Kodexfassung vom 14. Juni 2007 am 21. Juli 2007 hat die XING AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutsche Corporate Governance Kodex" mit folgenden weiteren Ausnahmen entsprochen:

4.2.1 – Geschäftsordnung für den Vorstand

Die Geschäftsordnung enthielt bis zum 18. Dezember 2007 keine Ressortzuständigkeiten.

5.3.3 – Bildung eines Nominierungsausschusses

Der Aufsichtsrat der XING AG hat keinen Nominierungsausschuss gebildet.

III. Die XING AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 14. Juni 2007, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 20. Juli 2007, künftig mit Ausnahme der Ziffern 3.8 Abs. 2, 4.2.1 Satz 1, 4.2.3 Abs. 3, 5.4.7 Abs. 2 und 7.1.4 entsprechen.

Hamburg, im Februar 2008

Der Aufsichtsrat Der Vorstand

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