Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Jahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 14. Juni 2007, bekannt gemacht im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 20. Juli 2007 (nachfolgend "Kodex"), mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
- Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt für die Organmitglieder vor (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 2). Die Nemetschek Aktiengesellschaft ist nicht der Ansicht, dass ein Selbstbehalt die Motivation und Verantwortung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verbessern würde.
- Der Vorstand nimmt am Aktienoptionsprogramm teil und erhält damit auch eine variable Vergütung mit Risikocharakter und langfristiger Anreizwirkung. Dieses Aktienoptionsprogramm enthält keine Begrenzungsmöglichkeit für außergewöhnliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen (Cap) (Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 2).
- Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht explizit festgelegt und derzeit nicht geplant (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 2 und 5.4.1). Eine solche Altersgrenze würde die Gesellschaft pauschal in der Auswahl geeigneter Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einschränken. Eine Auswahl findet allein nach fachlicher Kompetenz und der notwendigen Erfahrung statt. Die Gesellschaft folgt daher der genannten Empfehlung nicht.
- Der Empfehlung des Kodex zur Einrichtung qualifizierter Ausschüsse wird nicht gefolgt (Kodex Ziffer 5.3), da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht. Die Aufgaben, für die der Kodex die Einrichtung von Ausschüssen empfiehlt, werden vom Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft insgesamt wahrgenommen.
- Abweichend von Ziff. 5.4.3 des Kodex hat der Vorstand der Nemetschek Aktiengesellschaft im Februar 2008 einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds gestellt und die gerichtliche Bestellung nicht befristet bis zur nächsten Hauptversammlung beantragt. Das betreffende Aufsichtsratsmitglied wurde bereits von der ordentlichen Hauptversammlung 2007 für eine volle Amtszeit gewählt und war lediglich vorübergehend krankheitsbedingt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
München, 25.03.2008 Nemetschek Aktiengesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat