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Nemetschek SE Governance Information 2007

Mar 20, 2007

301_cgr_2007-03-20_d9127962-d3e5-449c-b6d4-c2ba10cae380.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Jahr 2007

Vorstand und Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 22. Mai 2006 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

  • Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt für die Organmitglieder vor (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 2). Die Nemetschek Aktiengesellschaft ist nicht der Ansicht, dass ein Selbstbehalt die Motivation und Verantwortung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verbessern würde.

  • Der Vorstand nimmt am Aktienoptionsprogramm teil und erhält damit auch eine variable Vergütung mit Risikocharakter und langfristiger Anreizwirkung. Dieses Aktienoptionsprogramm enthält keine Begrenzungsmöglichkeit für außergewöhnliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen (Cap) (Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 2).

  • Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht explizit festgelegt und derzeit nicht geplant (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 2 und 5.4.1). Eine solche Altersgrenze würde die Gesellschaft pauschal in der Auswahl geeigneter Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einschränken. Eine Auswahl findet allein nach fachlicher Kompetenz und der notwendigen Erfahrung statt. Die Gesellschaft folgt daher der genannten Empfehlung nicht.

  • Der Empfehlung des Kodex zur Einrichtung fachlich qualifizierter Ausschüsse wird nicht gefolgt (Kodex-Ziffer 5.3), da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht. Die Aufgaben, für die der Kodex die Einrichtung von Ausschüssen empfiehlt, werden vom Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft insgesamt wahrgenommen.

München, 20.03.2007

Vorstand und Aufsichtsrat der

Nemetschek Aktiengesellschaft

Nemetschek AG Entsprechenserklärung 2007 Seite 1 von 1