Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Nemetschek SE Governance Information 2005

May 17, 2005

301_cgr_2005-05-17_e64c8bc6-4249-41f2-a760-216a82869126.pdf

Governance Information

Open in viewer

Opens in your device viewer

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Jahr 2005

Vorstand und Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung wie im elektronischen Bundesanzeiger am 4. Juli 2003 veröffentlicht seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 18. Mai 2004 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

  • Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt für die Organmitglieder vor (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 2). Die Nemetschek Aktiengesellschaft ist nicht der Ansicht, dass ein Selbstbehalt die Motivation und Verantwortung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verbessern würde.

  • Der Vorstand nimmt am Aktienoptionsprogramm teil und erhält damit auch eine variable Vergütung mit Risikocharakter und langfristiger Anreizwirkung. Dieses Aktienoptionsprogramm enthält keine Begrenzungsmöglichkeit für außergewöhnliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen (Cap) (Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 2).

  • Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang des Konzernabschlusses nach fixen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung dargestellt. Eine individualisierte Angabe wurde bisher nicht durchgeführt, ist aber für den Geschäftsbericht 2005 geplant (Kodex-Ziffer 4.2.4).

  • Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht explizit festgelegt und derzeit nicht geplant (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 2 und 5.4.1). Eine solche Altersgrenze würde die Gesellschaft pauschal in der Auswahl geeigneter Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einschränken. Eine Auswahl findet allein nach fachlicher Kompetenz und der notwendigen Erfahrung statt. Die Gesellschaft folgt daher der genannten Empfehlung nicht.

  • Der Empfehlung des Kodex zur Einrichtung fachlich qualifizierter Ausschüsse wird nicht gefolgt (Kodex-Ziffer 5.3), da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht. Die Aufgaben, für die der Kodex die Einrichtung von Ausschüssen empfiehlt, werden vom Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft insgesamt wahrgenommen.

  • Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei wird die Tätigkeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden höher vergütet. Eine erfolgsorientierte Vergütung besteht derzeit nicht. Entsprechend der Empfehlung des Corporate Governance Kodex wird eine erfolgsorientierte Vergütung der diesjährigen Hauptversammlung vorgeschlagen, die auch auf den Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthält (Kodex-Ziffer 5.4.5 Abs. 2).

  • Der Konzernabschluss wird innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht, Zwischenberichte innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Berichts-zeitraums. Eine Veröffentlichung von Zwischenberichten innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums ist aufgrund der umfangreichen Konzernstruktur, der Notwendigkeit der Übersetzung und Inanspruchnahme externer Dienstleister zur Erstellung der Dokumente in der Regel nicht möglich (Kodex-Ziffer 7.1.2).

München, 17. Mai 2005

Vorstand und Aufsichtsrat der Nemetschek AG

Nemetschek AG Entsprechenserklärung 2005 Seite 1 von 1