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NanoRepro AG Audit Report / Information 2022

May 4, 2023

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Audit Report / Information

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Jahresabschluss

Jahresabschluss zum 31.12.2022

Nano Repro AG Untergasse 8 35037 Marburg 22

Inhalt

Inhalt 3 NanoRepro Geschäftsbericht 2022

A An die Aktionäre

B Lagebericht

C Jahresabschluss

6
7

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig vom Vorstand ausführlich über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft unterrichten lassen. Entsprechend den zugrunde liegenden Informationen stand der Aufsichtsrat dem Vorstand beratend zur Seite und hat diesen bei der Führung des Unternehmens mit der gebotenen Sorgfalt überwacht und kontrolliert. Bei allen Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat frühzeitig mit einbezogen und unmittelbar und umfassend vom Vorstand informiert.

Wesentliche Vorgänge im Unternehmen sowie Fragen der strategischen Unternehmensplanung, wichtiger Unternehmenskennzahlen, der Geschäftspolitik, des Geschäftsverlaufs, der Risikolage und des Risikomanagement wurden durch den Vorstand zeitnah und inhaltlich angemessen übermittelt und sowohl im Aufsichtsrat intern als auch gemeinsam mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus kontinuierlich ein eigenes Bild von der Lage des Unternehmens gemacht und stand dazu auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in intensivem Kontakt mit dem Vorstand.

Zu den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach eingehender Beratung und Prüfung sein Votum abgegeben. Alle zustimmungsbedürftigen Geschäfte im Geschäftsjahr 2022 wurden positiv beschieden.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind derzeit alle Mitglieder des Gremiums als unabhängig einzustufen. Der Aufsichtsrat behält sich gleichzeitig vor, Beratungs- oder Dienstverträge zwischen einzelnen Mitgliedern des Gremiums und der Gesellschaft zu genehmigen, wenn der Abschluss eines solchen Vertrags im Einzelfall nach übereinstimmender Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft liegt.

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats besitzt dieser die geeignete Größe, sämtliche Angelegenheiten im Gesamtaufsichtsrat zu erörtern und zu entscheiden. Im Rahmen der Beratungen, der Beschlüsse und des Kontrollauftrags sind im Berichtsjahr 2022 keine Interessenkonflikte bei einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten.

Vorstand der NanoRepro AG

Stefan Pieh CFO

Herr Pieh ist seit dem Jahr 2021 als CFO der NanoRepro AG tätig. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs Finance (B.Sc.) an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn erlangte Herr Pieh im Anschluss den Master of Laws (LL.M.) in Mergers & Acquisitions über die Frankfurt School of Finance & Management. Vor seiner Berufung in den Vorstand war er fast 15 Jahre in verschiedenen Funktionen in der Banken- und Finanzbranche tätig, zuletzt in leitender Funktion im Firmen- und Unternehmenskundengeschäft.

Lisa Jüngst CEO

Frau Jüngst ist seit 2006 bei der NanoRepro AG tätig und CEO des Unternehmens. Sie ist Diplom-Betriebswirtin und war bis zu ihrer Berufung in den Vorstand im April 2013 Marketingleiterin des Unternehmens. In ihrer Funktion als CEO des Unternehmens hat sie federführend die Umstrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens in den Jahren 2015 und 2016 betreut und verantwortet sowie zuletzt die Chancen der Corona-Pandemie sehr erfolgreich für das Unternehmen erkannt und genutzt. Frau Jüngst ist Mitgründerin der PaediProtect AG sowie Mitglied im Regionalvorstand des Bundes Junger Unternehmer.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Schwerpunkte der Beratung

Im Berichtsjahr fanden fünf turnusmäßige ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats am 20. Januar, am 17. März, am 30. Mai, am 20. September und am 8. Dezember statt. Darüber hinaus kam der Aufsichtsrat zu einer weiteren Sitzung am 28. Februar zusammen. Sämtliche Sitzungen des Aufsichtsrats fanden in virtueller Form bzw. per Telefonkonferenz statt. In der Sitzung am 17. März waren die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Olaf Stiller und Dr. Bhuwnesh Agrawal entschuldigt.

Der Aufsichtsrat befasste sich in seinen Sitzungen mit der aktuellen operativen Entwicklung des Unternehmens und der Geschäftsbereiche. Schwerpunkte stellten der Verlauf der Ertrags-, Vermögens-, Finanz- und Risikolage dar. Zu den wichtigsten Beratungsthemen zählten im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin:

Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2021
Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation
Vermarktungsstrategie
Erweiterung des Produktportfolios
Strategische M&A- bzw. Vertriebsprojekte
Vorbereitung der Hauptversammlung

Im Jahr 2023 haben bis zur bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 27.04.2023 zwei weitere Sitzungen stattgefunden. Ergänzend haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats auch schriftlich und fernmündlich beraten.

Der Aufsichtsrat hat sich auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Die aktuelle Situation des Unternehmens, die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle sowie wichtige Entscheidungen des Vorstands waren zusätzlich Gegenstand der Gespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und wurden auch in schriftlichen Berichten behandelt.

Prüfung des Jahresabschluss 2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2022 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PanTaxAudit GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Die gesamten Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Der Aufsichtsrat schließt sich nach eigener Prüfung der Unterlagen dem Ergebnis des Abschlussprüfers an und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2022 sowie den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.

Personelle Veränderung im Aufsichtsrat

Da Herr Rainer Barth mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Dezember 2021 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden war und zunächst keine Neuwahl erfolgte, bestand der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 zunächst aus vier Personen. Auf der Hauptversammlung am 29. April 2022 wurde Frau Prof. Dr. Daniela Elsner als fünftes Aufsichtsratsmitglied gewählt, wodurch der Aufsichtsrat wieder komplettiert wurde.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement und ihre Leistungen. Gleichzeitig danken wir den Partnern der NanoRepro AG, die ebenfalls wesentlich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen haben.

Marburg, im April 2023

Dr. Olaf Stiller Vorsitzender des Aufsichtsrats

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gentest
gentest (Laien)
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körpertest
ienza A/B Antigentest
+ Influenza A/B Antigentest (Laien)
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ikörpertest

I. Grundlagen der Gesellschaft

1. Geschäftsmodell

Die NanoRepro AG ist ein international tätiges Unternehmen, das medizinische Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch entwickelt, herstellt und international vertreibt. Darüber hinaus befinden sich unter der Marke "alphabiol" Nahrungsergänzungsmittel im Portfolio des Unternehmens. Den Schwerpunkt der letzten Jahre bildete der Handel mit SARS-CoV-2-Schnelltests.

Die Produkte des Unternehmens werden national über die eigenen Webshops www.zuhausetest. de und www.medizinische-schnelltests.de, über Amazon, über Apotheken, den Apotheken-Großhandel und Einzelhandelskanäle vertrieben. International erfolgt der Vertrieb über Distributoren (Händler). Während die Vermarktung der SARS-CoV-2-Schnelltests für die professionelle Anwendung von Beginn an in eigener Regie vorgenommen wurde, erfolgte der Vertrieb der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests für Laien im Jahr 2021 zunächst exklusiv über die Viromed Group. Ergänzend dazu wurde der Vertrieb dieser Antigen-Schnelltests ab dem Jahr 2022 um eigene Vertriebsaktivitäten erweitert.

2. Unternehmensstruktur

Das Unternehmen mit Sitz in Marburg (Deutschland) besitzt eine schlanke Unternehmensstruktur, in der die Gesellschaft gleichzeitig die operative Leistungserbringung wahrnimmt. Der NanoRepro AG zugehörig ist die 100-prozentige Tochtergesellschaft ZuhauseTest GmbH, ebenfalls mit Sitz in Marburg, die derzeit jedoch keinen operativen Geschäftszweck erfüllt.

Die strategische Steuerung des Unternehmens unterliegt dem derzeit aus zwei Mitgliedern bestehenden Vorstand. Die Vorstandsvorsitzende (CEO), Frau Lisa Jüngst, war federführend für die Umstrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens verantwortlich und leitet die Bereiche Strategie, Marketing, Vertrieb, Human Resources und Investor Relations. Herr Stefan Pieh zeichnet sich als Finanzvorstand (CFO) für die Bereiche Finanzen/Controlling, Recht, Einkauf, Logistik und IT verantwortlich.

Die Aktie der NanoRepro AG ist im Freiverkehr (Basic Board und Xetra) der Börse Frankfurt gelistet.

3. Produktstrategie

Das Unternehmen bietet den Endkunden die Möglichkeit, anhand medizinischer Schnelltests Vorsorge unkompliziert zu Hause durchzuführen. Alle Schnelltests funktionieren nach ähnlichem Prinzip, wonach bestimmte Antikörper oder Antigene bestimmt und je nach Test entsprechende Körpersubstanzen wie etwa Blut, Urin, Scheidensekret oder Sperma verwendet werden. Der Nutzer der Schnelltests erhält das Testergebnis innerhalb von maximal 20 Minuten direkt angezeigt.

Im Portfolio des Unternehmens finden sich medizinische Schnelltests sowohl für den professionellen als auch den häuslichen Gebrauch. Im Geschäftsjahr 2020 hatte das Unternehmen Schnelltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 Antikörpern und später SARS-CoV-2 Antigenen in das Produktportfolio aufgenommen und in erster Linie den deutschen Markt mit den entsprechenden Produkten bedient. Seither wurde auch der Hauptanteil des Unternehmensumsatzes in diesem Produktsegment erzielt.

Das Produktportfolio zur Erkennung von Infektionskrankheiten enthält vornehmlich Schnelltests für den professionellen Gebrauch und umfasste im Berichtsjahr die folgenden Schnelltests:

Bereich Infektionsdiagnostik

SARS-CoV-2 Antigen SARS-CoV-2 Antigentest
SARS-CoV-2 Antigen SARS-CoV-2 Antigentest (Laien)
ZuhauseTEST Corona SARS-CoV-2 Antigentest (Laien)
SARS-CoV-2 Antikörper SARS-CoV-2 Antikörpertest
SARS-CoV-2/Influenza A/B SARS-CoV-2, Influenza A/B Antigentest
SARS-CoV-2/RSV + Influenza A/B SARS-CoV-2, RSV + Influenza A/B Antigentest (Laien)
Monkeypox Antigen Affenpocken-Antigentest
Monkeypox IgG/IgM Affenpocken-Antikörpertest

Der Verkauf der vorgenannten Infektionsdiagnostik-Produkte erfolgt primär an professionelle Anwender wie Ärzte, Krankenhäuser oder Labore und nicht als Selbsttest an Endverbraucher. Ausnahmen gelten für die SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests, deren Abgabe an Laien in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) explizit geregelt ist.

Das Portfolio der Schnelldiagnostik-Produkte zur Anwendung im häuslichen Gebrauch umfasst darüber hinaus die nachfolgenden Schnelltests aus den Bereichen Familienplanung, Gesundheitsvorsorge sowie Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien:

Bereich Familienplanung

ZuhauseTEST Fertilität/ FertiQUICK Fruchtbarkeitstest für den Mann
ZuhauseTEST Ovulation/ OvuQUICK Eisprungtest für die Frau (Kassetten-Test)
OvuQUICK Eisprungtest für die Frau (Midstream-Test)
ZuhauseTEST Vaginalpilz/ VagiQUICK Nachweis vaginaler Pilz-Infektionen
GraviQUICK Schwangerschaftstest für die Frau (Kassette)
ZuhauseTEST Schwangerschafts
Frühtest/ GraviQUICK früh Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (Kassette)
GraviQUICK früh Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (Midstream)
ZuhauseTEST Menopause/ MenoQUICK Menopausetest

Bereich Gesundheitsvorsorge

ZuhauseTEST Gesunder Magen/
Heli-C-CHECK Schnelltest zum Nachweis des Magenkeims Helicobacter Pylori
ZuhauseTEST Eisenmangel/
FerritinCHECK Schnelltest zur Diagnose eines Eisenmangels
ZuhauseTEST Gesunder Darm/
FOBCHECK Test zum Nachweis von verborgenem Blut im Stuhl
ZuhauseTEST Drogen Test zum Nachweis von sechs verschiedenen Drogen
ZuhauseTEST Alkohol Messung des Alkohols im menschlichen Atem
ZuhauseTEST Schilddrüse/ TSHCHECK Schnelltest zum Nachweis einer Schilddrüsenunterfunktion

Bereich Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien

ZuhauseTEST Zöliakie/ GlutenCHECK Nachweis von Getreideunverträglichkeit

Sämtliche Schnelltests sind rezeptfrei in der Apotheke, in Drogerie- und Einzelhandelsmärkten oder online erhältlich. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen erfolgt indes nicht.

Darüber hinaus bietet die NanoRepro AG flüssige Nahrungsergänzungsmittel zur Vorbeugung typischer Unterversorgungen bei Männern und Frauen unter der Marke "alphabiol" an:

alphabiol Fertilität für den Mann
alphabiol Beauty Elixier
alphabiol Curcumin

Die alphabiol-Produkte sind rezeptfrei in Apotheken sowie in den Online-Shops der NanoRepro AG sowie unter www.douglas.de und www.flaconi.de erhältlich.

Im Business-to-Business-Bereich (B2B) in Deutschland verkauft das Unternehmen seine Schnelltests an Kliniken und Arztpraxen. Die SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests werden darüber hinaus an ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken, medizinisches Fachpersonal sowie weitere in der MPAV aufgeführte Anwenderkreise vertrieben. Ergänzend erfolgt der Verkauf von Produkten für professionelle Anwender über den Webshop www.medizinische-schnelltests.de.

Die Produkte für Privatkunden werden in Deutschland (Business-to-Consumer-Markt) über den Online-Shop www.zuhausetest.de, Amazon, fremde Online-Shops und Apotheken, den Apotheken-Großhandel, Online-Apotheken, Drogeriemärkte sowie weitere Handels-/Vertriebspartner vermarktet.

In Deutschland entwickelt die NanoRepro AG ihre eigene Marketingstrategie für die Geschäftsbereiche "ZuhauseTest" und "alphabiol". Die entsprechenden Produkte werden unter den vorstehend

genannten Marken vertrieben.

Ergänzend dazu werden Produkte auch von Vertriebspartnern unter deren eigenen Designs vermarktet. Die NanoRepro AG liefert in diesem Fall die Produkte, während die jeweiligen Partner sämtliche Kosten für Marketing und Vertrieb tragen.

3.1. Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion

Die NanoRepro AG hat keine eigenen Produktionsanlagen und greift bei der Herstellung sämtlicher Produkte auf die Produktionskapazitäten Dritter ("Lohnhersteller") zurück.

Die SARS-CoV-2-Schnelltests für medizinisches Fachpersonal und Laien werden über einen Lohnhersteller in Asien bezogen. Mit dem NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest hat die NanoRepro AG einen Schnelltest unter der eigenen Marke auf den Markt gebracht, dessen hohe Qualität durch unabhängige Studien bestätigt wurde.

Die Entwicklung aller weiteren Produkte wird vornehmlich bei einem inländischen Partnerunternehmen in Auftrag gegeben, welches nach erfolgter Ideengebung durch die NanoRepro AG die vollständige Wertschöpfungskette von der Machbarkeitsstudie über die Validierung des Produkts bis hin zur Laienstudie übernimmt. Soweit erforderlich, durchläuft die NanoRepro AG anschließend zusammen mit der Benannten Stelle den Zulassungsprozess für das Produkt und gibt nach erfolgreicher Zulassung die Produktion in Auftrag. Die durch den deutschen Partner entwickelten Tests sind alleiniges Eigentum der NanoRepro AG. Dies bedeutet, dass die Produktion dieser Tests grundsätzlich durch jeden beauftragten Produzenten erfolgen kann. Ergänzend wird ein Teil der Sortimentsprodukte unter dem Label anderer Hersteller zugekauft und durch NanoRepro vermarktet.

Alle angebotenen Schnelltests sind immunochromatografische Tests zur Bestimmung von entsprechenden Antikörpern oder Antigenen aus der entsprechenden Substanz (Immunoassay). Bei den meisten Schnelltests handelt es sich um In-vitro-Diagnostika gemäß den grundlegenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika. Speziell handelt es sich um "Legacy Devices" nach Artikel 110 IVDR. "Legacy Devices" sind In-vitro-Diagnostika, die die Anforderungen der alten Richtlinie 98/79/EG, Artikel 9, Absatz 1, Satz 2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika erfüllen, jedoch innerhalb einer Übergangsphase bis 26.05.2025 unverändert in Verkehr gebracht werden können.

3.2. Wettbewerbsposition

3.2.1. SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests

Im Bereich der medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch wurde der operative Fokus der NanoRepro AG ab dem Herbst 2020 übergeordnet auf den Vertrieb der neu in das Portfolio aufgenommen Antigen-Schnelltests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers gerichtet und seit dieser Zeit sukzessiv ausgebaut. Die genetisch variablen und hoch ansteckenden SARS-CoV-2-Erreger, die Krankheiten von einer Erkältung über Geruchs- und Geschmacksverlust bis hin zu einer schweren Lungenentzündung auslösen können und den Namen COVID-19 erhielten, hatten sich Anfang 2020 binnen weniger Wochen nahezu über die ganze Welt ausgebreitet.

Nachdem im Geschäftsjahr 2021 die Marktposition im Segment der professionellen Anwender durch den unter Eigenlabel geführten NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest intensiviert und darüber hinaus Marktanteile in dem hart umkämpften Segment der Laientests durch den Verkauf des NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests (Viromed) gewonnen werden konnten, konnte die gute Marktpositionierung im Jahr 2022 weiter gefestigt werden.

Auf dem europäischen Markt ist weiterhin eine große Anzahl CE-gekennzeichneter SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests verfügbar - sowohl für die Anwendung durch geschultes Personal als auch zur Anwendung als Selbsttests durch Laien. Die lange Zeit vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführten Listen der Antigen-Schnelltests, die für den direkten Erregernachweis des SARS-CoV-2-Virus geeignet sind und die durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Schnelltests erfüllen, wurden im Zuge des Zuständigkeitswechsels von BfArM auf PEI für die Erstellung der Marktübersicht nach § 1 Corona-Testverordnung, in der die Erstattungsfähigkeit der Antigen-Schnelltests geregelt ist, Mitte des Jahres 2022 gestrichen. Seither war der Anspruch auf Kostenerstattung auf jene Antigen-Tests für professionelle Anwender beschränkt, die in die vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union (HSC) beschlossene gemeinsame Liste von Corona-Antigen-Schnelltests aufgenommen wurden (Common RAT List). Alle im derzeitigen Portfolio der NanoRepro AG befindlichen Antigen-Schnelltests für medizinisches Fachpersonal wurden im Jahr 2021 mit einem positiven Ergebnis durch das PEI evaluiert und auf der Common RAT List geführt.

Im Grundsatz stellen alle im deutschen Markt zugelassenen Tests Konkurrenz für die im Portfolio der NanoRepro AG befindlichen Tests dar, sofern diese die anerkannten Mindestkriterien erfüllen und auf den relevanten Listen geführt werden. Entsprechend hoch ist die Intensität des Wettbewerbs einzustufen. Zu den international bekanntesten Wettbewerbern im Markt zählen Hotgen Biotech, Boson Biotech, Roche Diagnostics und Siemens Healthineers. Die Ermittlung von Marktanteilen gestaltet sich schwierig, da keine Gesamtstatistik bekannt ist, die Aussagen über die Anzahl der in Deutschland insgesamt verkauften SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests zulässt.

Nach Einschätzung der Gesellschaft hat sich die NanoRepro AG im Verlauf der COVID-19-Pandemie trotz namhafter Konkurrenz durch kompetitive Preise, sehr gute Produktqualität, hohe Lieferfähigkeit und dazu verlässliche Service- und Beratungsdienste im Rahmen des vorhandenen Potentials eine äußerst solide Wettbewerbsposition verschafft. Gleichwohl gilt es zu konstatieren, dass sich im Verlauf des Jahres 2022 innerhalb der im Markt etablierten Antigen-Schnelltests insbesondere die Höhe des Angebotspreises als das primäre Kriterium für die Kaufentscheidung herausgestellt hat.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Gesellschaft selbst als großen Vorteil für sich gegenüber vielen Wettbewerbern sieht, dass das Unternehmen bereits seit dem Jahr 2006 im Bereich der Diagnostik tätig ist und sich in den letzten 15 Jahren auf diesem Gebiet umfangreiche Kompetenzen angeeignet hat. Auf dieser Basis hatte die Gesellschaft, die über die QM-Systeme DIN ISO 9001 und DIN ISO 13485 verfügt, bereits Anfang des Jahres 2020 schnell auf das Pandemiegeschehen reagiert und den ersten SARS-CoV-2-Schnelltest (Antikörper-Detektion) in einem frühen Stadium im Portfolio etablieren und entsprechende Vertriebskanäle aufbauen können.

3.2.2. Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen Gebrauch

Analog der medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für professionelle Anwender handelt es sich auch bei den Produkten zur Anwendung im häuslichen Gebrauch um immunochromatografische Schnelltests, die auf dem Prinzip einer Antigen-Antikörper-Reaktion beruhen.

Grundsätzlich stellt in Bezug auf jedes Produkt der Arzt eine Konkurrenz zum Unternehmen dar. Wenn Patienten Beschwerden haben und den Arzt aufsuchen, schickt dieser die entsprechende Substanz (Blut, Urin, Scheidensekret, Sperma) in ein Labor, das die Auswertung vornimmt (z. B. antitTG-IgA-Antikörper, die auf Glutenunverträglichkeit hinweisen). Alternativ nimmt er die Auswertung direkt in der Praxis vor. Die Patienten erhalten dann einige Tage später (im Fall der Auswertung durch das Labor) oder direkt (im Fall der Auswertung durch den Arzt) das entsprechende Ergebnis.

Die Schnelltests der NanoRepro AG sollen nicht den Arzt ersetzen. Sie dienen ausschließlich einer ersten Tendenz, bei der man innerhalb von wenigen Minuten bequem ein Ergebnis vor Ort erhält. Es wird von Seiten der NanoRepro AG ausdrücklich empfohlen und in jeder Packungsbeilage erwähnt, unabhängig vom Ergebnis einen Arzt aufzusuchen.

Die Wettbewerbsintensität bei den einzelnen Produkten ist unterschiedlich. Im Markt agierende Konzerne wie die STADA Arzneimittel GmbH oder die Paul Hartmann AG, die teilweise in Zusammenarbeit mit der NanoRepro AG unterschiedliche Schnelltests unter der Eigenmarke "Veroval" in einzelnen europäischen Ländern vermarktet, werden nicht zwingend als Konkurrenten gesehen, sondern als inoffizielle Partner, die gemeinsam den Markt für "Home Health Tests" aufbauen und beim Konsumenten ein Bewusstsein für dieses Thema schaffen. NanoRepro unterscheidet nach eigener Ansicht von ihren Wettbewerbern der Umstand, dass in enger Kooperation mit Lohnherstellern wichtige Bereiche der Wertschöpfungskette, d. h. Entwicklung, Herstellung und Produktion, von der Gesellschaft selbst abgedeckt werden.

Im Ausland werden die Produkte der NanoRepro AG über Vertriebspartner verkauft. Die Entscheidung, welche Produkte vertrieben werden, liegt in erster Linie bei den Partnern, die über die entsprechende Marktkenntnis verfügen.

3.2.3. Nahrungsergänzungsmittel

Der Trend, den NanoRepro mit "alphabiol Beauty Elixier" und "alphabiol Curcumin" verfolgt, ist das Anbieten flüssiger Nahrungsergänzungsmittel. Die flüssige Darreichungsform in Trinkampullen weist eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu Tabletten oder Kapseln auf. Die bessere Aufnahme der gelösten Inhaltsstoffe im Vergleich zur festen Darreichung ist der wesentliche Grund, Produkte in flüssiger Form anzubieten, denn so kann der Körper die wertvollen Mikronährstoffe besser resorbieren. Man spricht hier von der sogenannten Bioverfügbarkeit, die als Messgröße aussagt, wie schnell und in welcher Menge etwa eine Substanz aufgenommen wird und dann am Einsatzort zur Verfügung steht. Sie hängt davon ab, wo und wie der Körper die Wirkstoffe am besten verstoffwechselt.

Während manche Nahrungsergänzungsmittel absichtlich in Kapseln abgefüllt werden, die sich erst im Darm auflösen, sollen zum Beispiel Kollagen-Peptide bereits im Magen verkleinert werden. Damit sie im Dünndarm aufgenommen werden können, benötigt es diesen natürlichen Verdauungsschritt. Ansonsten wäre die Bioverfügbarkeit sehr viel schlechter.

Im Bereich der Flüssig-Nahrungsergänzungsmittel im Segment "Beauty" sind als Wettbewerber von NanoRepro die Marken bzw. Produkte Orthomol Beauty, Dr. Niedermaier, Elasten, Fulminan und A4 Cosmetics Munich zu nennen. Im Bereich "Curcumin" sind Demeter, Bio Medical Pharma, Acurmin Plus, Greenleaves Vitamins und Actinovo anzuführen.

3.3. Rechtlicher Rahmen – Zertifizierung der Produkte

3.3.1. Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte

Das Inverkehrbringen der Schnelldiagnostik-Produkte der NanoRepro AG in der EU wurde bis zum 25.05.2022 noch über die EU-In-vitro-Diagnostika-Richtlinie (Richtlinie 98/79/EG vom 27. Oktober 1998; "IVD-Richtlinie") geregelt, die in jedem Land der Europäischen Union und in den assoziierten Ländern über nationale Gesetze, in Deutschland durch das Medizinproduktegesetz, umgesetzt wurde.

Damit ein In-vitro-Diagnostikum innerhalb der EU in den Verkehr gebracht und vermarktet werden darf, muss das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die in der Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen, die auf das Produkt unter Berücksichtigung seiner Zweckbestimmung anwendbar sind, durch den Hersteller erfüllt sind und dass das für das jeweilige Diagnostikum vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist.

Ausnahmen gelten für Sonderzulassungen durch das BfArM, die vergeben werden können, sofern ein Produkt ausnahmsweise ohne Konformitätsverfahren in Deutschland in Verkehr gebracht werden darf. Diese Vorgehensweise wird bei Produkten angewandt, welche im Interesse der öffentlichen Gesundheit liegen und zu denen es keine Alternativen gibt.

Im Jahr 2022 wurden folgende CE-markierten, für die Anwendung durch medizinisches Fachpersonal zugelassenen Produkte neu in das Sortiment aufgenommen:

Monkeypox IgG/IgM Rapid Test Cassette Monkeypox Antigen Rapid Test Kit SARS-CoV-2 Antigen & Influenza A/B Schnelltest Kit NanoRepro COVID-19 Antigen Selbsttest DE/EN/ES/FR

Dazu wurde folgendes Produkt (zur Anwendung für Laien) dem Sortiment hinzugefügt:

CorDX Influenza A/B + COVID-19/RSV Combo Antigen Test

Zu folgenden Bestandsprodukten wurden neue Sprachversionen, teilweise in Kundendesign, zuge-

lassen:

Co-Test KELIAKIATESTI EN/SE/FI
DEODOC MENOQUICK SE/EN
OvuQUICK DE/EN/MZ
Celiac Detect EN/SP/IT/POL
GlutenCHECK PT/EN
Heli-C-CHECK PT/EN
FerritinCHECK PT/EN
TSHCHECK PT/EN
VagiQUICK PT/EN, SLO u. IT
MenoQUICK SLO
OvuQUICK PT/EN
GraviQUICK PT/EN
NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest SP/EN
NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest DE/EN/VNM

Die vorgenannten Bestimmungen hat die bereits am 25.05. 2017 in Kraft getretene EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung nach fünfjähriger Übergangszeit zum 26. Mai 2022 ersetzt. Während dieser Übergangsfrist konnten Hersteller die EG-Konformitätserklärung wahlweise entweder nach altem oder neuem Recht vornehmen. Die Zertifizierung der NanoRepro AG nach der inzwischen gültigen EU-Invitro-Diagnostik-Verordnung steht derzeit aus, da der eigene Zertifizierungsprozess der Benannten Stelle nach zeitlicher Verzögerung erst im Februar 2023 abgeschlossen wurde. Bis zum Abschluss der Zertifizierung dürfen die Produkte, die auf dem aktuellen EC-Zertifikat von NanoRepro geführt werden und deren Konformität vor dem 26.05.2022 erklärt wurde, bis zum 26.05.2025 verkauft werden, sofern an diesen keine wesentliche Änderung vorgenommen wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sämtliche Produkte, die nach IVD-Richtlinie eine CE-Kennzeichnung erhalten haben, diese auch nach neuer Verordnung erhalten werden.

Die beiden Schnelltests DrogenTEST und AlkoholTEST unterfallen der EU-Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EC), die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt wurde. Beide Produkte entsprechen der Richtlinie.

3.3.2. Nahrungsergänzungsmittel

Die von der NanoRepro AG vertriebenen Nahrungsergänzungsmittel entsprechen der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, die insbesondere Kennzeichnungspflichten festlegt. Darüber hinaus sind die sogenannte EU-Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel) und die EU-Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln), die Bestimmungen hinsichtlich der Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben und den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln enthalten, anwendbar.

Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten für das Inverkehrbringen der Produkte die nationalen Zulassungsvorschriften und -verfahren.

4. Steuerungssystem

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt in erster Linie durch regelmäßige Sitzungen des Vorstands und die Berichterstattung aus den einzelnen Fachbereichen an diesen. Der Steuerungsprozess wird durch eine finanzielle Unternehmenssteuerung auf Basis eines konsistenten, wertorientierten Kennzahlensystems begleitet. Die zum Teil täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Berichte umfassen eine detaillierte Ergebnisanalyse aller Geschäftsvorfälle mit entsprechenden Maßnahmenkatalogen in Abstimmung mit den jeweiligen Prozessverantwortlichen.

Als zentrale Steuerungsgrößen werden bisweilen die Werte Umsatz und EBITDA (Betriebsergebnis plus Abschreibungen) herangezogen. Darüber hinaus werden weitere Kennzahlen wie die Umsatzrentabilität (Betriebsergebnis / Umsatz), die Rohertragsquote (Rohergebnis / Gesamtleistung) und die EBITDA-Quote (EBITDA / Umsatz) abgeleitet und analysiert. Darüber hinaus gelten ebenso Mindestansprüche an die Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme) des Unternehmens.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

1.1. Gesamtwirtschaftliche Situation

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat sich im Verlauf des Jahres 2022 weltweit abgeschwächt. Der Russland-Ukraine-Konflikt, hohe Energiepreise, eine gestraffte Geldpolitik zur Eindämmung der hohen Inflation und große Unsicherheiten in Bezug auf die künftige Entwicklung in vielen wirtschaftspolitischen Fragestellungen haben ihren Beitrag dazu geleistet. Darüber hinaus hat die rasche Ausbreitung von COVID-19 in China das globale Wirtschaftswachstum im Jahr 2022 gedämpft. Wenngleich die Produktion bis in den Herbst hinein durch nachlassende Lieferengpässe und eine Normalisierung der wirtschaftlichen Aktivitäten in von der Corona-Pandemie besonders getroffenen Wirtschaftsbereichen profitiert hat, wird von einer merklichen Verringerung der wirtschaftlichen Dynamik zum Jahresende ausgegangen. Während das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) bezogen auf das Gesamtjahr 2022 von einer Steigerungsrate der Weltwirtschaft von 3,2 % ausgeht, die um 0,3 % über der eigenen September-Prognose liegt1 , erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) ein leicht darüber liegendes Wachstum von 3,4 %.2

Nachdem sich die deutsche Wirtschaft trotz der globalen Herausforderungen mit einem insgesamt ordentlichen ersten Halbjahr 2022 als widerstandsfähig erwiesen hatte, hat sich die Dynamik zum Ende des Jahres 2022 spürbar abgeschwächt. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Februar 2023 veröffentlichten Daten weisen für das Berichtsjahr ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 1,8 % aus. Widerständen wie Ukraine-Krieg, Lieferkettenproblemen und Energiepreiskrise zum Trotz ist die deutsche Wirtschaft somit vor allem aufgrund von Nachholeffekten aus der Corona-Pandemie und nachlassenden Lieferengpässen gewachsen. Maßgebliche Wachstumstreiber waren dabei neben den gegenüber dem Vorjahr zunehmenden Ausrüstungsinvestitionen insbesondere die um 4,6 % gestiegenen privaten Konsumausgaben.3

Die im vierten Quartal 2022 zu beobachtende Dämpfung der konjunkturellen Dynamik scheint sowohl auf die zunehmend bei den Verbrauchern ankommenden Preissteigerungsraten und die damit verbundenen Kaufkraftverluste als auch die negativen Auswirkungen der Energiepreiskrise zurückzuführen zu sein, hier insbesondere auf die energieintensiven Industriebereiche. Darüber sorgen einerseits weiterhin unsichere wirtschaftliche Aussichten, andererseits steigende Zinssätze für eine

  • world-economic-outlook-update-january-2023
  • ar-2023.html

1 IfW – Kieler Konjunkturberichte, Nr. 97, 15. Dezember 2022: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2022/KKB_97_2022-Q4_Welt.pdf

2 IWF, World Economic Outlook Update January 2023: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/01/31/

3 BMWK, Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Februar 2023, 13. Februar 2023: https://www.bmwk.de/Redaktion/ DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2023/20230213-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-febru-

Verschiebung oder gar die Absage von Investitionsprojekten, was sich insbesondere in den letzten Monaten in der Baubranche gezeigt hat.4

In Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen und politischen Umstände zieht die Bundesagentur für Arbeit (BA) für 2022 eine insgesamt positive Bilanz. Sowohl die Zahl der Arbeitslosen (um -195.000 auf 2.418.000) als auch die Arbeitslosenquote (um -0,4 % auf 5,3 %) sind im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber dem Vorjahr gefallen. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit hat dabei abgenommen.5 Zum 31.12.2022 beläuft sich die Zahl der Arbeitslosen unter Berücksichtigung der ukrainischen Geflüchteten auf 2.454.000 und liegt damit wie in diesem Monat üblich oberhalb des Jahresdurchschnitts.6

1.2. Branchen- und Marktsituation

Die chemisch-pharmazeutische Industrie zieht gemäß dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) eine ernüchternde Bilanz für das Geschäftsjahr 2022. Vor dem Hintergrund des enormen Energie- und Rohstoffkostendrucks steht einer kräftigen Verteuerung der Produktpreise chemischer Erzeugnisse ein noch höherer Anstieg der Materialbeschaffungspreise gegenüber. Daraus resultieren bei rd. 80 % der VCI-Mitgliedsunternehmen sinkende Gewinne, 25 % der Unternehmen machen bereits Verluste. Dazu haben viele Unternehmen ihre Produktion, auch in Folge von Auftragsrückgängen oder auch Materialknappheit, gedrosselt oder planen dies in Verbindung mit einer teilweisen Produktionsverlagerung ins Ausland, um die eigenen Verluste zu begrenzen.7 Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang der Produktion um 6,6 % zu verzeichnen, der ohne Hinzurechnung der Pharmasparte gar auf 11,9 % gestiegen wäre. Im vierten Quartal 2022 lag die Kapazitätsauslastung der Branche bei lediglich 76,5 %, dem tiefsten Wert seit der Finanzkrise im Jahr 2009. Stabil zeigt sich einzig die Zahl der Beschäftigten, die sich im Jahresdurchschnitt 2022 in der Chemie- und Pharmabranche auf 475.560 belief, was ein Plus von 0,5 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet und mitunter auch im Kontext steigenden Fachkräftemangels und Kurzarbeit zu sehen ist.8

1.2.1. COVID-19-Schnelltests

Nach globaler Ausbreitung der COVID-19-Pandemie beläuft sich die kumulative Zahl bislang bestätigter SARS-CoV-2-Infektionen bis zum 30.03.2023 auf weltweit über 683,6 Mio. Menschen, darunter zuletzt ca. 27,0 Millionen aktive Fälle. Die Zahl der in Verbindung mit COVID-19 stehenden Todesopfer liegt bei 6,8 Millionen.9 In Deutschland wurden im gleichen Zeitraum gemäß Zahlen des Robert-Koch-Instituts mehr als 38,3 Millionen COVID-19-Infektionen bestätigt. Dabei sind bis dato 170.727 Todesopfer zu beklagen.10

Der Umgang mit der COVID-19-Pandemie hat sich im Jahr 2022 deutlich verändert. Insbesondere ist dies auf den hohen Immunisierungsgrad in der Bevölkerung und die seit der Ausbreitung der Omikron-Variante im Vergleich zu den vorherigen Virusvarianten als deutlich milder einzustufenden Krankheitsverläufe zurückzuführen. Im Zuge der geringeren Krankheitsschwere und den niedrigeren Todeszahlen hat sich der gesundheitspolitisch primär gewählte Ansatz zur Eindämmung der Pandemie inklusive umfangreicher Testungen dahingehend verändert, dass Maßnahmen vorrangig dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Abmilderung schwerer Erkrankungen dienlich sind und entsprechend ausgewählt werden.11

Die "Coronavirus-Testverordnung", die den Anspruch auf Testungen außerhalb der Krankenbehandlung (also auch für Personen ohne COVID-19 spezifische Symptome) innerhalb Deutschlands regelt, wurde im Berichtsjahr durch Bund und Länder mehrfach an die Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst und mit zeitlicher Befristung verlängert. Umfangreichere Anpassungen dieser hatten sich zunächst mit der zum 29. Juni 2022 aktualisierten Dritten Änderungsverordnung ergeben. Darin enthalten:

• Erstattungsanspruch beschränkt sich lediglich auf Antigen-Tests, die in der Common RAT List des Gesundheitssicherheitsausschusses der Europäischen Union aufgenommen sind

• Einschränkung der Personenkreise, die ohne COVID-19 Symptome weiterhin Anspruch auf einen

  • kostenlosen Bürgertest ohne Eigenbeteiligung haben
  • gen-Schnelltests12

• Weitere Absenkung der Sachkosten- und Leistungsvergütung für die Durchführung von Anti-

In seinem Dossier aus Juni 2022 wies der ExpertInnenrat der Bundesregierung auf verschiedene Szenarien der Virusevolution hin, die sich im Jahresverlauf ergeben und insbesondere für die vulnerablen Gruppen erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich bringen können.13 Da bereits im Sommer ein

10 https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 (Abruf: 30. März 2023) 11 Corona ExpertInnenrat der Bundesregierung, Pandemievorbereitung auf Herbst/Winter 2022/2023, 08. Juni 2022: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975196/2048684/0e393c7cf5d2b3a556fa6a8df635 2d11/2022-06-08-stellungnahme-expertinnenrat-data.pdf?download=1

12 Bundesministerium für Gesundheit, Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, 29. Juni 2022: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/oLkvcL7aBEpNfC03aH7/content/oLkvcL7aBEpNfC03aH7/BAnz%20

13 Corona ExpertInnenrat der Bundesregierung, Pandemievorbereitung auf Herbst/Winter 2022/2023, 08. Juni 2022: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975196/2048684/0e393c7cf5d2b3a556fa6a8df635

4 BMWK, Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Januar 2023 und vorläufige Zahlen zum BIP 2022, 13. Januar 2023: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2023/20230113-die-wirtschaftlichelage-in-deutschland-im-januar-2023.html

5 Bundesagentur für Arbeit, Jahresrückblick 2022, 03. Januar 2023: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2023-2-jahresrueckblick-2022

6 Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt im Dezember 2022, 03. Januar 2023: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2023-1-arbeitsmarkt-im-dezember-2022

7 Verband der Chemischen Industrie e.V., Pressinformation Bilanz 2022, 15. Dezember 2022: https://www.vci.de/diebranche/aktuelle-wirtschaftliche-lage/dunkles-jahr-mit-trueben-aussichten-bilanz-der-chemisch-pharmazeutischenindustrie-2022.jsp

8 Verband der Chemischen Industrie e.V., Pressinformation 4. Quartal 2022, 09. März 2023: https://www.vci.de/die-branche/aktuelle-wirtschaftliche-lage/stimmung-heller-sorgen-bleiben.jsp

9 https://www.worldometers.info/coronavirus (Abruf: 30. März 2023)

AT%2029.06.2022%20V1.pdf?inline

2d11/2022-06-08-stellungnahme-expertinnenrat-data.pdf?download=1

vergleichsweise hohes Infektionsgeschehen zu beobachten war, wurden ergänzend zur Testverordnung sowohl mit der modifizierten "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung"14 als auch dem ebenso verabschiedeten "Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19" weitere Grundlagen geschaffen, um auf politischer Ebene kurzfristig auf Szenarien reagieren zu können, zu deren Eindämmung im weiteren Jahresverlauf umfangreichere Test- und Hygienekonzepte mit einem erneut hohen Bedarf an Antigen-Schnelltests erforderlich sein können.15

Angesichts der Erwartung eines durch die SARS-CoV-2 Omikron-Variante BA.5 und neuer Subvarianten voraussichtlich anhaltenden Infektionsgeschehens im Herbst und Winter 2022 wurden die Ansprüche auf Testungen aus der Coronavirus-Testverordnung mit der Fünften Änderungsverordnung vom 24.11.2022 nochmal bis einschließlich 28. Februar 2023 verlängert, gleichwohl wurde der Leistungsumfang weiterhin ausgedünnt. Dabei wurde neben einer weiteren Absenkung der Sachkosten- und Leistungsvergütung für die Leistungserbringer auch der Personenkreis mit Anspruch auf kostenlose Bürgertests von zehn auf vier Fallgruppen reduziert.16

Wenngleich die Durchführung von Schnelltests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Antigens im Rahmen der Teststrategien der Bundesregierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Jahr 2022 eine wichtige Rolle gespielt haben, haben sich die im Rahmen des im 1. Halbjahr 2022 zu beobachtenden politischen Strategiewechsels umgesetzten Maßnahmen erheblich auf das nationale Testaufkommen ausgewirkt, da die vorhandenen Kapazitäten deutlich gezielter als bislang im Markt eingesetzt wurden. Während zu Beginn des Jahres noch ein öffentlicher Diskurs über die Detektionsfähigkeit der im Markt verfügbaren Antigen-Schnelltests hinsichtlich der Omikron-Variante geführt und dabei die Erstellung einer Omikron-Positivliste durch das PEI von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach angestoßen wurde17, war allerspätestens mit Einführung der Common RAT List und der sinkenden Sachkosten- und Leistungsvergütung zu beobachten, dass der Angebotspreis die Produktqualität als vorrangiges Kriterium für die Kaufentscheidung abgelöst hat. Gepaart mit gelockerten Testpflichten, rückläufiger Nachfrage und einem anstelle von drohenden Lieferengpässen vorherrschenden Überangebot an Tests im Markt hat dies trotz volatilem Verlauf der Inzidenzen zu einem kontinuierlichen Preisrückgang im Markt geführt.

  • 15 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/gut-vorbereitet-fuer-herbst-und-winter. html (Abruf: 22. Februar 2023)
  • 16 Bundesministerium für Gesundheit, Entwurf Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, 24. November 2022: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/5._AEndV_TestV_mit_Begruendung.pdf
  • 17 APOTHEKE ADHOC, Lauterbach: Positivliste für Schnelltests, die Omikron erkennen, 10. Januar 2022: https://www. apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/lauterbach-positivliste-fuer-schnelltests-die-omikron-erkennenhinweise-fuer-die-test-auswahl (Abruf: 23. Februar 2023)

1.2.2. Diagnostik-Markt

Insgesamt zeigt der Markt für In-vitro-Diagnostika (IVD) – bestehend aus medizinischen Instrumenten und Zubehör zur Durchführung von Tests mithilfe von biologischen Proben – laut Datenbank Statista weiterhin ein signifikantes Wachstum auf, dass durch die COVID-19-Pandemie sowie eine zugleich zunehmende Inanspruchnahme von Gesundheitstests angetrieben wird. Die IVD liefern den Menschen in diesem Zuge wertvolle Informationen für die Erkennung, Prognose, Prävention und auch therapeutische Überwachung von Krankheiten. Haupttreiber des globalen IVD-Wachstums sind die zunehmende Bedeutung präventiver Tests und die zugleich fortschreitende Entwicklung der Technologien.

Für 2022 wurde ein weltweites Umsatzvolumen im Segment In-Vitro-Diagnostik von 104,7 Milliarden EUR ermittelt, wovon ein Umsatzanteil von etwa einem Drittel auf die USA entfällt. Die Umsätze ermitteln sich über die Herstellerpreise, die direkt oder über Vertriebskanäle an die Primäranbieter gezahlt werden und beinhalten Ausgaben von Privatpersonen, Unternehmen und dem öffentlichen Sektor. Der Umsatz in Europa wird bei 19,5 Milliarden EUR gesehen, innerhalb der DACH-Region wird ein Umsatz von 6,1 Milliarden EUR gesehen, wovon 4,6 Milliarden EUR auf Deutschland entfallen. Die Analysten erwarten in den nächsten fünf Jahren innerhalb der genannten Märkte nur sehr moderate jährliche Wachstumsraten in einer Bandbreite von 0,87 % - 1,43 %. Geplante regulatorische Änderungen wie die der Vorschriften zur neuen EU-In-vitro-Diagnostika-Richtlinie, etwaige Erstattungsbeschränkungen und auch der zunehmende Kostendruck werden als teilweisen Dämpfer für die Wachstumserwartung gesehen.18

Nach Einschätzung der Gesellschaft nimmt die PoC-Diagnostik (point of care) eine bedeutsame Stellung innerhalb des Diagnostik-Marktes ein. Elementares Kennzeichen der PoC-Diagnostik ist es, dass die Tests ohne spezielle Laborfachkenntnisse, zum Beispiel in Arztpraxen, Apotheken oder beim Patienten zu Hause, durchgeführt werden können. Nicht zuletzt durch die während COVID-19 zur Bekämpfung der Pandemie eingesetzten PoC- und PCR (polymerase chain reaction)-Tests sind derartige Testverfahren nun der Öffentlichkeit bekannt, was sich auch in den Absatzzahlen der Zuhause-TEST-Produkte ablesen lässt.

18 https://www.de.statista.com/outlook/hmo/medizintechnik/in-vitro-diagnostik (Abruf: 14. März 2023)

14 https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-neu.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Abruf: 22. Februar 2023)

1.2.3. Nahrungsergänzungsmittel

Für den OTC (Over The Counter)-Pharmamarkt, der rezeptfreie und frei verkäufliche Arzneimittel umfasst, wird für 2022 mit 4,43 Milliarden EUR Gesamtumsatzvolumen im deutschen Markt gerechnet. Nicht nur dem Gesundheitssystem, auch Verbrauchern bieten OTC-Produkte erschwingliche Möglichkeiten, um ihre täglichen Gesundheitsbedürfnisse zu befriedigen und sich zugleich Arztbesuche und Zeit zu sparen. Auf die OTC-Produkte bezogen weichen Verbrauch und Kaufverhalten aufgrund unterschiedlicher nationaler Gesetzgebungen und Gesundheitsstandards von Land zu Land erheblich voneinander ab. Das Volumen des europäischen Marktes im Jahr 2022 wird im Vergleich zu Deutschland mit 19,61 Milliarden EUR beziffert.19

Der Umsatz im deutschen Nahrungsergänzungsmittelmarkt belief sich noch in 2020 nach Schätzungen des Marktforschungsinstituts Mintel auf 1,35 Milliarden EUR, was einem Anstieg von ca. 6 % gegenüber dem Jahr 2019 mit 1,27 Milliarden EUR entspricht.20 Die Zahlen des Lebensmittelverbands Deutschland e.V. konstatieren für 2020 einen Umsatz von 1,7 Milliarden EUR. Dabei greifen die Verbraucherinnen und Verbraucher im Wesentlichen auf Vitamine und Mineralstoffe oder Kombinationen beider Inhaltsstoffe zurück. In 2022 beliefen sich die Umsätze auf 1,8 Milliarden EUR, wobei die Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr bei sinkenden Absatzmengen auf höhere Durchschnittspreise zurückgeführt wird. Innerhalb des deutschen OTC-Marktes entfallen auf das Segment der Nahrungsergänzungsmittel, rein begrenzt auf den Teilbereich Zufuhr von Mineralstoffen & Vitaminen, etwa 370 Millionen EUR.21 Dabei zeigt sich der Markt an Nahrungsergänzungsmitteln stark fragmentiert: Laut Verbandsangaben entfallen in 2022 auf die zwanzig größten Hersteller lediglich 57,2 % des Umsatzes und 44,4 % des Absatzes.22

Nachdem in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren die Kapazitäten fast zur Gänze im Vertrieb der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests gebunden waren, hat die NanoRepro AG im Jahr 2022 damit begonnen, strategische Maßnahmen einzuleiten, um den Nahrungsergänzungsmittelmarkt in den nächsten Jahren stärker zu bearbeiten und die eigene Marktposition auszuweiten.

21 https://de.statista.com/outlook/cmo/otc-pharma/vitamine-mineralstoffe/deutschland (Abruf: 15. März 2023)

2. Geschäftsverlauf

Im Rahmen des zu Beginn des Jahres 2022 öffentlich geführten Diskurses um die Detektionsfähigkeit der im Markt verfügbaren Antigen-Schnelltests hinsichtlich der Omikron-Variante gab die NanoRepro AG im Januar bekannt, dass nach vorherrschender Datenlage davon auszugehen ist, dass sich die bislang für die Alpha-, Beta- und Delta-Varianten nachgewiesene hohe Sensitivität der NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests (Viromed) auch bei der Omikron-Virusvariante empirisch nachweisen lässt. Gleichwohl hatte die Ankündigung zur Erstellung einer Omikron-Positivliste durch das PEI zur Folge, dass im Forecast 2022 enthaltene Aufträge – darin enthalten offene Volumina aus der Großbestellung der Viromed-Group, verbindliche Orders einzelner Kunden sowie unverbindliche Vorratsplanungen von Kunden aus dem Industrie- und Handelsbereich – zurückgestellt, nicht in dem ursprünglich geplanten Umfang getätigt oder gar storniert wurden. Dies war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass einzelne Einkäufer in der Beschaffung der Antigen-Schnelltests zwingende Vorgaben wie die Notierung der Tests auf der PEI-Liste23 zu beachten oder eine verbindliche Garantie zum tatsächlichen Nachweis von Omikron gefordert hatten.

Im März wurde der Jahresabschluss 2021 der NanoRepro AG veröffentlicht. Aus Umsatzerlösen über 162.723 TEUR resultierte ein Betriebsergebnis (EBIT) über 38.809 TEUR. Das EBITDA (Betriebsergebnis plus Abschreibungen) belief sich auf 39.534 TEUR. Der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2021 betrug 29.723 TEUR, woraus sich ein Ergebnis je Aktie in Höhe von 2,30 EUR ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2021 ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 22.259 TEUR. Vorstand und Aufsichtsrat schlugen vor, daraus eine Dividende von insgesamt 6.452 TEUR, das bedeutet 0,50 EUR je Stammaktie, auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachdem NanoRepro zunächst bekannt gab, dass die zwischen der NanoRepro AG und der Viromed Group geführten Verhandlungen über eine weitere Intensivierung der bislang bestehenden Zusammenarbeit sowie die potentielle Übernahme einzelner Geschäftsbereiche aus der Viromed Group vorerst beendet wurden, informierte die Gesellschaft im April über den Abschluss eines Lizenzvertrags mit der EyeSense AG über Vertriebsrechte an dem FiberSense-System zur kontinuierlichen Messung des Glukosewerts (CGM-Systeme) bei Diabetes-Patienten. Das Vertriebsrecht umfasst geographisch die EU-Staaten und die sechs arabischen Staaten des Golfkooperationsrats (GCC). Gegenüber der herkömmlichen Messung des Blutzuckers bieten CGM-Systeme den Vorteil, dass sie den Glukosespiegel fortlaufend ermitteln. Zudem ist bei dieser Art der Messung kein schmerzhaftes Stechen in die Fingerkuppe zur Blutentnahme nötig und die Daten können elektronisch gespeichert, digital verarbeitet und zum Arzt übermittelt werden. Im Jahr 2024 ist die Markteinführung des Fiber-

19 https://de.statista.com/outlook/hmo/otc-pharma (Abruf: 15. März 2023)

20 https://de.mintel.com/pressestelle/deutscher-markt-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-erreicht-2020-umsatz-von-135-mrd-e (Abruf: 15. März 2023)

22 https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/nahrungsergaenzungsmittel-absatz-leicht-ruecklaeufig-umsatzmoderat-gestiegen-150686 (Abruf: 15. März 2023)

23 Die NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests waren in der vom PEI veröffentlichten Liste nicht verzeichnet, weil der baugleiche Test des Lohnherstellers bereits evaluiert worden war. Bei einer solchen Konstellation wurde für den baugleichen Test in der Marktübersicht der nach § 1 Coronavirus-Testverordnung erstattungsfähigen Tests des BfArM lediglich das Evaluierungsergebnis übertragen, was maßgebliches Kriterium für die Beurteilung ist, ob ein Test im Rahmen der vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests durch das PEI evaluiert wurde. Um die Bewertung der Tests durch das PEI möglichst schnell und ressourcenschonend durchführen zu können, wurde auf die mehrfache Evaluierung baugleicher Produkte verzichtet, was erhebliche Wettbewerbsnachteile für betroffene Hersteller mit sich gebracht hatte.

Sense-Systems vorgesehen. Die Zeit bis zur Markteinführung soll seitens NanoRepro genutzt werden, um den Vertrieb in diesem Segment zu verstärken und neben den etablierten Vertriebskanälen zu Krankenhäusern und Ärzten zusätzliche Vertriebswege aufzubauen.

Die Hauptversammlung der NanoRepro AG fand am 29.04.2022 in virtueller Form statt und konnte von den Aktionärinnen und Aktionären über das HV-Portal der Gesellschaft verfolgt werden. Abgesehen von der Beschlussvorlage über eine weitere Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und der damit verbundenen Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, die die notwendige Mehrheit knapp verfehlte, folgten die Aktionärinnen und Aktionäre den übrigen Beschlussvorschlägen der Verwaltung, inklusive des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns und der damit verbundenen Dividendenzahlung.

Im Mai informierte NanoRepro über eine umfangreich geplante Werbeaktion mit der Drogeriemarktkette dm, bei der NanoRepro die Möglichkeit erhält, unterschiedliche Schnelltests aus dem Kernportfolio in mehr als 2.000 inländischen dm-Filialen in Form eines freistehenden Werbedisplays an prominenter Stelle zu bewerben, um diese nach erfolgreicher Testphase dauerhaft in den dm-Regalen platzieren zu dürfen.

Der Start der Werbemaßnahme erfolgte im Juli. Insgesamt wurden sechs unterschiedliche ZuhauseTEST-Produkte während der Kampagne in den dm-Filialen angeboten, von denen drei Tests später einen festen Regalplatz erhielten. Zusätzlich konnte auch der NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest für Laien in der 5er-Verpackung als Dauerartikel in den dm-Filialen sowie dem dm-Online-Shop gelistet werden.

Ende September veröffentlichte NanoRepro den Halbjahresbericht 2022. Trotz zyklischer Entwicklungen und eines massiven Preis- und Nachfrageverfalls im Covid-19-Geschäft konnte NanoRepro Umsätze in Höhe von 25.946 TEUR und ein Betriebsergebnis von 293 TEUR bzw. ein EBITDA von 297 TEUR erzielen. Durch eine Einzelwertberichtigung von Forderungen über 4.980 TEUR, die im Zuge der angestrebten Abgeltung von Zahlungs- und Erfüllungsansprüchen aus Kundenbeziehungen gebildet wurden, wurde das Ergebnis außerordentlich belastet. Angesichts der anhaltend unklaren COVID-19-Entwicklung und dazu der höchst volatilen Nachfrage- und Preisentwicklung bei den SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests als Hauptumsatztreiber der Gesellschaft wurde dazu die Geschäftsentwicklungsprognose 2022 ausgesetzt.

3. Lage

3.1. Ertragslage

Die NanoRepro AG hat im Berichtszeitraum Umsätze über 38.488 TEUR (Vorjahr: 162.723 TEUR) erzielt. Der Hauptanteil wurde durch den Verkauf von mehr als 31 Millionen SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests mit 36.411 TEUR an Umsatzerlösen generiert, wovon 24.954 TEUR auf den Verkauf der Laien-Selbsttests und 11.457 TEUR auf den Vertrieb der Tests für professionelle Anwender entfallen. Die übrigen Umsatzerlöse in Höhe von 2.077 TEUR stammen aus dem originären Kernportfolio, also aus dem Verkauf der übrigen Schnelltests (ohne Covid) und der Nahrungsergänzungsmittel. Ergänzt um aktivierte Eigenleistungen über 305 TEUR, die im Zusammenhang mit Aufwendungen in den strategischen Aufbau der Marke ZuhauseTEST stehen, ergibt sich eine Gesamtleistung von 38.793 TEUR.

Der Materialaufwand beträgt 27.049 TEUR (Vorjahr: 106.147 TEUR), woraus ein Rohergebnis von 12.259 TEUR (Vorjahreszeitraum: 56.643 TEUR) unter Addition der sonstigen betrieblichen Erträge über 514 TEUR resultiert, die im Wesentlichen aus der Regulierung eines größeren Versicherungsschadens und Erträgen aus der Währungsumrechnung entstanden sind.

Der Personalaufwand beläuft sich auf 1.834 TEUR gegenüber 2.819 TEUR im Vorjahr. Zum 31.12.2022 lag die Beschäftigtenzahl ohne Vorstand bei 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vorjahr: 18).

Von den Abschreibungen über insgesamt 9.832 TEUR besitzt ein Anteil von 9.823 TEUR außerordentlichen Charakter, der im Wesentlichen auf zwei Punkte zurückzuführen ist. Einerseits wurde dem, wie bereits im Wirtschaftsbericht erläutert, sukzessiv fortschreitenden Preis- und Nachfrageverfall nach Corona-Tests Rechnung getragen und der im Lager befindliche Bestand an SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests um 4.432 TEUR auf im Frühjahr 2023 marktgängige Preisen abgewertet.

Andererseits wurde die bereits im Halbjahresbericht zunächst als Einzelwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Kontext der angestrebten Abgeltung von wechselseitigen Zahlungs- und Erfüllungsansprüchen aus einer Kunden- und Lieferantenbeziehung aus dem Handel mit den SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests gebildet wurde, als außerordentlicher Posten in die Abschreibungen umgegliedert.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 4.961 TEUR (Vorjahr: 14.290 TEUR). Zentrale Kostenblöcke sind einerseits in das Kernportfolio investierte Marketing-/Werbekosten sowie die an Distributoren aus dem Handels-/Industriebereich abzuführende Vertriebsprovisionen, die überwiegend dem Verkauf der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests zuzuordnen sind. Andererseits stellen die Rechts- und Beratungskosten, Versicherungsprämien und Börsenkosten die übergeordneten Kostenpositionen dar.

Beeinflusst durch die im Geschäftsjahr 2022 zu berücksichtigenden Sondereffekte aus den vorgenannten Sonderabschreibungen auf das Warenlager und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt sich ein Betriebsergebnis (EBIT) von -4.369 TEUR (Vorjahreszeitraum: 38.809 TEUR). Der Jahresfehlbetrag beläuft sich nach einem Überschuss in Höhe von 29.723 TEUR im Vorjahr auf -3.724 TEUR und wird durch einen saldierten Steuereffekt über 640 TEUR positiv beeinflusst.

Das EBITDA (Betriebsergebnis plus Abschreibungen) beläuft sich auf 5.463 TEUR gegenüber 39.534 TEUR im Geschäftsjahr 2021.

3.2. Finanzlage

Das Finanzmanagement ist direkt dem Vorstand zugeordnet und umfasst dabei das Management der Kapitalstruktur, die Liquiditätssteuerung sowie die Beschaffung von Finanzmitteln. Aufgaben und Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität sowie die Steuerung und Optimierung der Finanzierungsstruktur.

Kapitalstruktur

Das Grundkapital der NanoRepro AG zeigt sich in 2022 mit einem Grundkapital von 12.903.773,00 EUR und einer entsprechenden Anzahl an Aktien unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich per 31. Dezember 2022 auf 47.433 TEUR nach 57.609 TEUR zum Stichtag des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2022 bei 95,9 % und hat sich einhergehend mit der im Berichtsjahr erfolgten Minderung des Gesamtkapitals noch einmal deutlich verbessert.

Das Anlagevermögen sowie große Teile des Umlaufvermögens sind durch das Eigenkapital gedeckt.

Das Fremdkapital zeigt sich dem entgegen mit 2.041 TEUR (Vorjahr: 21.540 TEUR) von untergeordneter Bedeutung. Die Finanzlage stellt damit weiterhin eine sehr solide Basis dar.

Liquiditätslage

Die Liquiditätslage zeigt die Überdeckung der kurzfristigen Vermögensgegenstände zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten auf. Als kurzfristige Verbindlichkeiten werden solche ausgewiesen, die binnen eines Jahres nach dem Bilanzstichtag wirtschaftlich fällig sind und nicht gegenüber Gesellschaftern bestehen.

Bei der Gegenüberstellung der liquiden Mittel 1. Grades zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten besteht zum 31. Dezember 2022 eine Überdeckung in Höhe von 29.219 TEUR nach 6.478 TEUR im Vorjahr.

Liquiditätsübersicht

Liquide Mittel 1. Grades Guthaben bei Kreditinstituten, Kasse 31.260 Kurzfristige Verbindlichkeiten Rückstellungen 860 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 371 Sonstige Verbindlichkeiten 707 Passive latente Steuern 86

TEUR
Liquide Mittel 1. Grades
Guthaben bei Kreditinstituten, Kasse 31.260
31.260
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Rückstellungen 860
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 17
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 371
Sonstige Verbindlichkeiten 707
Passive latente Steuern 86
2.041
Überdeckung 29.219

Nicht in dieser Betrachtung enthalten, sind die zum Bilanzstichtag als werthaltig eingestuften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 8.661 TEUR, das Vorratsvermögen mit 1.622 TEUR und die sonstigen Vermögensgegenstände mit 4.487 TEUR. Rechnet man diese Bilanzpositionen hinzu, ergibt sich eine Liquidität 3. Grades von 43.989 TEUR.

Die sehr gute Liquiditätslage der Gesellschaft ist ursächlich darauf zurückzuführen, dass diese durch die operativen Geschäftsergebnisse der letzten Jahre sowie die durchgeführten Kapitalmaßnahmen

nahezu vollständig eigenkapitalfinanziert ist.

2022 2021 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Jahresfehlbetrag -3.724,2 29.723,4 -33.447,6
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens
9,2 9,6 -0,3
= Brutto-Cashflow vor Veränderung des Working Capitals -3.715,0 29.733,0 -33.448,0
+/- Zunahme/Abnahme der mittel- und kurzfristigen
Rückstellungen
-1.128,1 1.645,8 -2.773,9
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus LuL sowie
anderer Aktiva
29.083,7 -41.132,7 70.216,4
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus LuL sowie
anderer Passiva
-9.761,2 9.858,3 -19.619,5
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge -4,9 52,4 -57,2
+/- Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
9.528,0 0,0 9.528,0
+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag -640,2 9.032,5 -9.672,8
-/+ Ertragsteuerzahlungen/-erstattung -10.217,6 -974,9 -9.242,7
= Cashflow aus der lfd. Geschäftstätigkeit 13.144,8 8.214,3 4.930,4
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
-3.305,1 0,0 -3.305,1
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -0,9 -1,4 0,5
+ erhaltene Zinsen 5,6 0,0 5,6
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -3.300,4 -1,4 -3.299,0
+ Einzahlungen aus EK-Zuführungen von Gesellschaftern 0,0 19.895,8 -19.895,8
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Krediten -150,0 -1.201,8 1.051,8
- gezahlte Zinsen -0,8 -52,4 51,6
- gezahlte Dividenden an Gesellschafter -6.451,9 0,0 -6.451,9
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -6.602,7 18.641,7 -25.244,4
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 3.241,7 26.854,6 -23.613,0
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 28.018,3 1.163,7 26.854,6
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode24 31.260,0 28.018,3 3.241,7

Vermögenslage

Die Vermögenswerte der Gesellschaft beinhalten im Wesentlichen Positionen des Umlaufvermögens. Dabei stellen die liquiden Mittel, die sich zum 31. Dezember 2022 auf 31.260 TEUR belaufen und mehr als 63 % der Bilanzsumme ausmachen, den wesentlichen Posten der Aktivseite dar.

Weitere wesentliche Vermögenspositionen stellen die sonstigen Vermögensgegenstände mit 4.487 TEUR, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 8.661 TEUR und die Vorräte mit 1.622 TEUR dar. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Steuerguthaben gegenüber dem Finanzamt. Hinsichtlich der bewerteten Vorräte entfällt ein Anteil von knapp 594 TEUR auf den Lagerbestand an unterschiedlichen Corona-Schnelltests, die nahezu alle ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis in das Jahr 2024 hinein aufweisen und im Falle einer erneuten Nachfrage nach Corona-Schnelltests für den Verkauf bereitstehen.

Der Anstieg des Anlagevermögens ist zum einen auf die vertraglich vereinbarten Meilensteinzahlungen für die Entwicklung des FiberSense-Systems und zum anderen auf die aktivierten Eigenleistungen, die in 2022 den strategischen Aufbau des ZuhauseTEST-Portfolios investiert wurden, zurückzuführen.

3.3. Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens

Trotz der enormen Herausforderungen, die die zyklischen und schwer prognostizierbaren Entwicklungen im COVID-19-Testgeschäft mit sich gebracht haben, konnte sich NanoRepro in einem stark umkämpften Markt gegen viele Wettbewerber behaupten und durch die Kooperation mit großen Abnehmern aus dem medizinischen Sektor sowie den Drogerie- und Industriehandelspartnern insgesamt mehr als 31,0 Mio. SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests im Berichtsjahr verkaufen. Gleichwohl haben die Diskussionen rund um die wirksame Detektion der Omikron-Variante und die (temporär) von einzelnen Kunden geforderte PEI-Listung dazu geführt, dass insbesondere in den ersten Wochen des ersten Quartals bei weitem nicht die Mengen aus Rahmenbestellungen oder -verträgen von Kunden abgerufen wurden, die avisiert und im Forecast für das Jahr 2022 mit mehr als 30 Mio. EUR Auftragsvolumen eingeplant waren. Gepaart mit den aus sinkender Nachfrage im Markt entstehenden Überkapazitäten, fortschreitenden Lockerungen und regulatorischen Änderungen hat dies dazu geführt, dass die Geschäftsentwicklung im Bereich der Corona-Tests deutlich unter der ursprünglichen Planung gelegen hat.

Dementgegen konnten die geschäftlichen Aktivitäten im Kernportfolio umsatzbezogen um fast 55 % (von 1.342 TEUR auf 2.077 TEUR) gesteigert werden.

Die aus der betriebenen Risikovorsorge resultierenden Sondereffekte haben die Ertragslage im Jahr 2022 mit 9.823 TEUR außerordentlich belastet. Dem entgegen konnte durch Verlustrücktrag in das abgelaufene Geschäftsjahr ein positiver Steuereffekt erzielt werden. Einem Jahresfehlbetrag von -3.724 TEUR steht in der Gesamtbetrachtung ein EBITDA von 5.463 TEUR gegenüber.

Insgesamt ist die Lage des Unternehmens weiterhin als sehr gut zu bewerten, was mitunter daran liegt, dass NanoRepro über eine ausgezeichnete Liquiditätslage verfügt, die nahezu vollständig aus Eigenkapital finanziert ist und der Gesellschaft weiterhin verschiedene strategische Handlungsoptionen ermöglicht.

4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

4.1. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft bestimmen sich im Kern nach den Möglichkeiten, die für das Wachstum der Gesellschaft erforderlichen Finanzmittel bereitstellen zu können. Die Finanzierung erfolgt weitestgehend eigenfinanziert. Komplexe Finanzanlagen werden nicht gehalten. Die erforderliche Liquidität wird vorgehalten.

Darüber hinaus zieht das Unternehmen die Steuerungsgrößen Umsatzwachstum und EBITDA zur Bewertung heran. Entsprechend liegt der Fokus auf der kontinuierlichen Überwachung und Optimierung dieser bedeutsamsten operativen finanziellen Leistungsindikatoren, die gleichzeitig die Basis für die operativen Entscheidungen bilden.

4.2. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

4.2.1. Mitarbeiter

Neben den finanziellen Steuerungsgrößen sind bestimmte nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für den Erfolg der Gesellschaft maßgeblich. Dazu zählen insbesondere das Wissen und die Kernkompetenzen der Mitarbeiter. Wesentliche Tätigkeitsfelder sind die Bereiche Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Vertrieb sowie Marketing. Die Gesellschaft ist in diesen Unternehmensbereichen auf die Gewinnung und das Halten von Mitarbeitern fokussiert und arbeitet regelmäßig an der Straffung der Organisation. Die hohe Leistungsbereitschaft und das ausgeprägte Know-how der Mitarbeiter haben sich nicht zuletzt darin gezeigt, dass die Geschäftserfolge der vergangenen Jahre mit einem stabilen Team und dazu ohne nennenswerten zusätzlichen Personalaufbau erreicht werden konnten.

Das Management der NanoRepro ist darin bestrebt, Expertinnen und Experten möglichst langfristig an das Unternehmen zu binden. Unternehmensintern bietet die Gesellschaft den Mitarbeitern daher verschiedene Perspektiven und Weiterentwicklungsmöglichkeiten, um die Identifikation mit dem Unternehmen und das Engagement der Mitarbeiter zu fördern.

Die NanoRepro AG sieht sich personell für die kommenden Herausforderungen gut aufgestellt. Im Zuge der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens wird zusätzlicher Personalbedarf zu erwarten sein, der – abhängig von zukünftigen operativen Geschäftsfeldern und damit verbundenen Anforderungen – weitere Entwicklungsperspektiven für die derzeitigen Mitarbeiter bietet, zugleich aber ebenso die Rekrutierung von externen Fachkräften erfordern kann.

4.2.2. Vertriebspartner und Marketing

Ein wesentlicher Aspekt, der zum Unternehmenserfolg beiträgt, ist die Vertriebsstrategie für die einzelnen Produkte. Dies ist insbesondere mit dem Vertrieb der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests noch einmal deutlich geworden. Die NanoRepro AG pflegt eine sehr gute Beziehung zu ihren Vertriebspartnern und strafft das Vertriebs- und Distributionsnetz kontinuierlich. An strategischer Bedeutung haben für das Unternehmen verschiedene Key-Accounts gewonnen, die schon vor der COVID-19-Pandemie in Geschäftsverbindung zum Unternehmen standen oder während dieser als Geschäftspartner hinzugewonnen wurden. Auch im Hinblick auf die strategische Entwicklung geht das Unternehmen davon aus, von dem inzwischen aufgebauten Netzwerk nachhaltig profitieren zu können.

4.2.3. Forschung und Entwicklung

Erhebliche Mittel fließen insbesondere in die Produkt- und Markenentwicklung. Für die Schaffung von Produkten und Anwendungen für neue Märkte ist dabei eine hohe Marktkenntnis essenziell. Nur so ist es möglich, die Bedürfnisse der Kunden aufzudecken und auch entsprechende Lösungen zu entwickeln.

III. Prognosebericht

1. Konjunkturelle Entwicklung

Nach Schätzung des IWF wird das globale Wirtschaftswachstum mit 2,9 % im Jahr 2023 und 3,1 % in 2024 unterhalb des erwarteten Wertes für das Jahr 2022 liegen. Man geht davon aus, dass die Anhebung der Zentralbankzinsen und der fortdauernde Russland-Ukraine-Krieg weiter die Wirtschaftstätigkeit belasten werden. Die schnelle Ausbreitung von COVID-19 in China hat das Wachstum im Jahr 2022 gedämpft, die inzwischen erfolgten Lockerungen ebnen allerdings den Weg für eine schneller als erwartete Erholung der chinesischen Volkswirtschaft. Hinsichtlich der globalen Inflation wird ein Rückgang von 8,8 % im Jahr 2022 auf 6,6 % in 2023 und 4,3 % im Jahr 2024 prognostiziert, wenngleich die Inflationsrate damit noch immer oberhalb des Niveaus vor der Corona-Pandemie liegt.

Im Hinblick auf die Eurozone (0,7 % im Jahr 2023, 1,6 % in 2024) und Deutschland (0,1 % in 2023, 1,4 % im Jahr 2024) fällt die Einschätzung des IWF zur konjunkturellen Entwicklung deutlich geringer aus.

Generell ist der wirtschaftliche Ausblick jedoch mit Blick auf die Chancen und Risiken weiterhin von Unsicherheit geprägt. Während zahlreiche Volkswirtschaften Nachholbedarf aufweisen oder ein schneller als geplanter Rückgang der Inflation plausibel erscheint, könnte sich beispielsweise ein Rückschlag bei der Erholung der chinesischen Wirtschaft, eine Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts oder eine aus global niedrigeren Finanzierungskosten resultierende Verschärfung der Staatsverschuldung negativ auswirken.25

Das IfW sieht die Entwicklung des weltweiten BIP mit 2,2 % im Jahr 2023 und 3,2 % in 2024 pessimistischer als der IWF, da einerseits deutlich weniger Nachholbedarf und schmelzende Auftragsbestände sowie ein schwindendes Konsumniveau durch Realeinkommensverluste erwartet werden. Andererseits drohen vor allem aus der finanzpolitischen Entwicklung negative Einflüsse auf die Konjunktur.26

Für Deutschland hat das IfW die Prognose aus Herbst 2022 nach oben korrigiert und sieht in 2023 für das deutsche Bruttoinlandsprodukt einen Anstieg von 0,3 %, nachdem zunächst mit einem negativen BIP von -0,7 % gerechnet wurde. Als positive Faktoren wertet das Institut sinkende Großhandelspreise für Gas und Strom sowie die monetären Abfederungen durch die beschlossenen Preisbremsen. Dazu wird mit einer niedrigeren Inflationsrate in Höhe von 5,4 % für 2023 gerechnet, sodass damit verbunden ein geringerer Rückgang des privaten Konsums erwartet wird.27

2. Branchen- und Marktumfeld

In Einklang mit der gesamtwirtschaftlichen Lage sieht der VCI die chemisch-pharmazeutische Industrie auch im kommenden Jahr vor enormen Herausforderungen stehen, wozu der Auftragsmangel, gestörte Lieferketten und insbesondere die hohen Energiekosten zählen. Vor diesem Hintergrund wird für 2023 mit einem weiteren Produktionsrückgang, einer negativen Umsatz- und Ertragsentwicklung sowie daraus resultierendem Importdruck gerechnet. Aufgrund der herrschenden Unsicherheit und auch der Volatilität der Lage liegen derzeit keine quantitativen Prognosen vor. Flankiert wird die Situation durch politischen Handlungsbedarf, da das europäische Beihilferecht viele angeschlagene Unternehmen dabei einschränkt, benötigte Hilfen in Anspruch zu nehmen.28

Im Vergleich zu den gesamtwirtschaftlichen Problemstellungen verändert sich die Entwicklung der COVID-19-Pandemie aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe gegen schwere COVID-19-Verläufe sowie antiviraler Medikamente und durch den schon relativ hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen zusehends. Im Vergleich zu Deutschland haben viele Länder die bestehenden Absonderungsregeln und auch Testpflichten für Bürgerinnen und Bürger weiter eingeschränkt oder sogar aufgehoben.29 Auch unter Einbezug des Aspekts, dass Länder und Kommunen in erheblichem Umfang durch finanzielle Mittel des Bundes unterstützt wurden, war zu erwarten, dass die noch bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Test- und sonstigen Schutzmaßnahmen wegen der stabilen Infektionslage auslaufen oder, wie zum Teil geschehen, vorzeitig beendet wurden. Auf Basis von Empfehlungen wird nun auf die Selbstinitiative der Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger gesetzt.

Der weitere Fortlauf der Pandemie lässt sich nicht valide prognostizieren, gleichwohl ist mit Blick auf den inzwischen gelebten Umgang mit SARS-CoV-2 aus Sicht des Unternehmens davon auszugehen, dass sich der Bedarf an Testungen durch den Wegfall der Testpflichten weiter reduzieren und auf Eigeninitiative in der Bevölkerung hinauslaufen wird. Es ist davon auszugehen, dass sich dies nachhaltig auf das Angebots- und Preisgefüge sowie auch die Intensität des Wettbewerbs auswirken und den Handel mit SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests unter wirtschaftlichen Aspekten wenig lukrativ machen wird. Es ist zu beobachten, dass immer wieder neue SARS-CoV-2-Mutationen auftreten, zuletzt die in Indien entdeckte Omikron-Variante XBB.1.16 ("Arcturus"), die zu neuen Infektionswellen führen können. Gleichwohl gibt es aktuell keine Tendenzen, die verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen inklusive Testpflichten auf dem Niveau der letzten Jahre erkennen lassen. Wie groß in Zukunft die tatsächliche Testnachfrage sein wird, lässt sich daher bisweilen schwer beurteilen.

Im Bereich der ZuhauseTEST-Produkte ist in den letzten beiden Geschäftsjahren eine deutliche Belebung des Absatzes zu beobachten. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich dieser Entwicklungstrend auch nach dem Ende der Corona-Testpflicht fortsetzen wird und das Geschäftsfeld der Home-Tests nachhaltig ausgebaut werden kann. Durch den Einsatz gezielter Marketingaktivitäten

28 Verband der Chemischen Industrie e.V., Pressinformation Bilanz 2022, 15. Dezember 2022: https://www.vci.de/diebranche/aktuelle-wirtschaftliche-lage/dunkles-jahr-mit-trueben-aussichten-bilanz-der-chemisch-pharmazeutischen-

29 Bundesministerium für Gesundheit, Entwurf - Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, 13. Januar 2023: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verord-

25 IMF, World Economic Outlook Update January 2023: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/01/31/ world-economic-outlook-update-january-2023

26 IfW – Kieler Konjunkturberichte, Nr. 97, 21. Dezember 2022: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2022/KKB_97_2022-Q4_Welt.pdf

27 IfW – Kieler Konjunkturberichte, Nr. 98, 14. Dezember 2022: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2022/KKB_98_2022-Q4_Deutschland_DE.pdf

industrie-2022.jsp

nungen/6._AEndV_TestV_mit_Begruendung_bf.pdf

und die enge Zusammenarbeit mit den Handelspartnern verfolgt NanoRepro das Ziel, den nachhaltigen Trend zu verstetigen und dazu das vorhandene Marktpotential zu ermitteln.

In den weiteren Zielmärkten sind die Perspektiven nach Einschätzung von NanoRepro positiv. Im Segment der Nahrungsergänzungsmittel erwartet das Marktforschungsinstitut Mintel einen Umsatzanstieg in Deutschland bis zum Jahr 2025 von etwa 13 % (ausgehend vom Jahr 2020) auf 1,7 Milliarden EUR.30 Für Europa wurde für den Prognosezeitraum von 2022 bis 2027 eine jährliche Wachstumsrate von 5,49 % ermittelt.31 Im Teilsegment Vitamine & Mineralstoffe wird bis zum Jahr 2027 ein kontinuierliches Marktwachstum auf 420 Millionen EUR bei einer inkludierten Wachstumsprognose von ca. 3,5 % erwartet.32 Die Gesellschaft erarbeitet derzeit vorbereitende Maßnahmen, um diesen Markt mit den "alphabiol"-Produkten in den nächsten Jahren stärker zu bearbeiten.

3. Prognose des Geschäftsverlaufs

Seit dem Geschäftsjahr 2020 hat die COVID-19-Pandemie die wirtschaftliche Entwicklung der NanoRepro AG nachhaltig geprägt. Nachdem im Jahr 2020 der Markteintritt in dieses Geschäftsfeld gelungen und der erste Jahresüberschuss in der Firmenhistorie erzielt werden konnte, hat das Unternehmen im folgenden Jahr sehr hohe Umsätze und zugleich nennenswerte Gewinne erwirtschaften können. Infolge der bereits ausführlich erläuterten Entwicklungen hat sich das Marktumfeld in 2022 deutlich gedreht. Dies kann mit darauf zurückgeführt werden, dass sich sowohl der politische als auch gesellschaftliche Umgang mit COVID-19, sicherlich mitunter bedingt durch den Impffortschritt und geringere Testvorgaben aufgrund in der Breite mildere Krankheitsverläufe, verändert hat. Flankiert wird dies durch die wirtschaftspolitischen Herausforderungen, die sich im Jahr 2022 massiv verschärft haben.

Entsprechend der drastischen Einschnitte bei dem sich bietenden Potential aus dem Verkauf der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests hat sich der operative Fokus der NanoRepro AG verändert, da mit Blick auf die vergangenen Monate nicht erkennbar ist, dass eine neue COVID-19-Welle hereinbricht. Selbst für den Fall, dass erneut kurzfristiger Testbedarf in einem höheren Ausmaß auftritt, ist zu bezweifeln, dass sich für die Hersteller und Händler vergleichbare Chancen wie in den vergangenen Jahren bieten, in denen die Politik mit der Vorgabe von Testpflichten und der Ausgabe von umfangreichen Finanzmitteln in das Marktgeschehen eingegriffen hat. NanoRepro hat dieser Erwartung mit der Abwertung des vorhandenen Warenbestands Rechnung getragen. Gleichwohl verfügt das Unternehmen weiterhin über umfangreiche Lagerbestände, die mit Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum bei steigendem Bedarf kurzfristig verfügbar sind. Ebenso ist NanoRepro in der Lage, bei einer drastischen Änderung der Marktsituation Produktion, Beschaffung und Vertrieb kurzfristig zu erweitern, sofern sich Marktchancen bei vertretbarem Risiko bieten.

31 https://www.mordorintelligence.com/de/industry-reports/europe-dietary-supplement-market (Abruf: 15. März 2023)

Während NanoRepro die Entwicklung von COVID-19 weiter beobachten wird, arbeitet der Vorstand an der strategischen Ausrichtung der beiden vorhandenen Geschäftsbereiche ZuhauseTEST und alphabiol.

Die Geschäfte im Segment ZuhauseTEST haben sich im Schatten von COVID-19 sehr erfreulich entwickelt. Dies hängt nach Einschätzung des Unternehmens mitunter damit zusammen, dass das Testen durch Corona in der Gesellschaft ein anderes Bewusstsein erlangt hat. Wie sich dieser Trend mit Abflachen der COVID-19-Pandemie weiterentwickelt, gilt es herauszufinden. Nachdem NanoRepro im vergangenen Jahr bereits mit dem strategischen Markenaufbau begonnen hat, soll der Weg auch im Geschäftsjahr 2023 mit umfangreichen Werbemaßnahmen, starken Handelspartnern und dazu sinnvollen Portfolioergänzungen fortgesetzt werden, um das Momentum zu nutzen, wenngleich die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Auge zu behalten sind.

Ihre Diagnostik-Sparte hat das Unternehmen mit einem Lizenzvertrag im Bereich "Kontinuierliche Glukosemessung" (CGM) erweitert und möchte in diesem Segment nach Abschluss des Entwicklungs- und Zulassungsprozesses vor allem von wiederkehrenden Erträgen, die mit kontinuierlicher Überwachung des Blutzuckerspiegels einhergehen, sowie hohen jährlichen Wachstumsraten profitieren. Erste Umsätze sind planmäßig ab dem Geschäftsjahr 2024 zu erwarten.

Innerhalb des derzeitigen Portfolios hatte NanoRepro bereits im Jahr 2019 aktiv damit begonnen, flüssige Nahrungsergänzungsmittel zu etablieren. Bereits vorhanden ist ein Nahrungsergänzungsmittel auf dem Gebiet Kurkuma/Vitamin D, das sich nach Einschätzung des Unternehmens als Komplementär-Produkt zu dem ZuhauseTEST "Vitamin D", der im Jahr 2023 neu in das Home-Test-Portfolio aufgenommen wurde, hervorragend vermarkten lässt. Im Vergleich zur Marktentwicklung der ZuhauseTEST-Produkte, bei der noch nicht verifiziert ist, ob sich der Trend der Selbsttestung nach COVID-19 fortsetzen wird, existiert bei den Nahrungsergänzungsmitteln bereits ein Markt, an dem NanoRepro in Zukunft partizipieren möchte. Während zu Pandemie-Zeiten die Kapazitäten fast ausschließlich im Vertrieb der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests gebunden waren, wird das Unternehmen ab Mitte 2023 ergänzend zu den ZuhauseTEST´s wieder intensiver in die Vermarktung der Nahrungsergänzungsmittel einsteigen. NanoRepro adressiert mit den entsprechenden Nahrungsergänzungsmitteln im Liquid-Bereich vor allem Frauen ab 30 Jahren.

Für das Jahr 2023 geht das Unternehmen davon aus, dass die Umsätze in den Kernsegmenten ZuhauseTEST und alphabiol gegenüber dem Vorjahr steigen, die Umsätze in der Gesamtbetrachtung jedoch deutlich sinken werden. Im Corona-Geschäft wird auf Basis der bereits skizzierten Entwicklungen nur noch mit geringfügigen Umsatzerlösen und Deckungsbeiträgen kalkuliert, sofern sich die aktuelle Marktlage nicht gravierend ändert. Vor allem aufgrund der geplanten Investitionen in den nachhaltigen Markenaufbau der Kernsegmente wird für 2023 ein im siebenstelligen Bereich negatives Ergebnis erwartet.

30 https://de.mintel.com/pressestelle/deutscher-markt-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-erreicht-2020-umsatz-von-135-mrd-e (Abruf: 15. März 2023)

32 https://de.statista.com/outlook/cmo/otc-pharma/vitamine-mineralstoffe/deutschland (Abruf: 15. März 2023)

IV. Chancen und Risikobericht

1. Chancen

Die NanoRepro AG hat insbesondere durch die Vermarktung der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests die Grundlage für eine langfristig positive Unternehmensentwicklung legen können. Die Chancen sind nachfolgend dem Grunde nach dargestellt.

Chancen durch Eigenkapitalfinanzierung und Liquidität

Die NanoRepro AG hat in den vergangenen beiden Geschäftsjahren die Grundlage für eine solide Liquiditätsausstattung aus organischem oder auch anorganischem Wachstum gelegt. Grundsätzlich halten die der NanoRepro AG aus dem eigenen Geschäft zufließenden Finanzmittel das Unternehmen auf längere Sicht handlungsfähig, unabhängig von einer Kapitalzufuhr von außen. Dies ist insbesondere für potentiell anstehende Konzeptfinanzierungen ein wichtiger Faktor.

Chancen aufgrund der Profitabilität

Durch den Absatz der COVID-19-Testverfahren ist die Gesellschaft profitabel geworden. Die Gesellschaft plant, die daraus resultierenden Erträge in zukunftsträchtige Konzepte zu investieren. Dadurch wird angestrebt, dass NanoRepro mittel- und langfristig dauerhaft profitabel sein wird.

Chancen aufgrund der strategischen Ausrichtung

Die NanoRepro AG verfügt durch die Geschäftserfolge der vergangenen Jahre über die Möglichkeit, neue strategische Geschäftsfelder zu bearbeiten, diese in die zukünftige Geschäftsentwicklung zu integrieren und dadurch langfristig profitabel zu bleiben.

Chancen aufgrund der Vertriebsstruktur

NanoRepro hat gezeigt, dass die bestehende Vertriebsstruktur den Anforderungen entsprochen hat, die die außerordentliche Umsatzausweitung durch die Corona-Schnelltests mit sich gebracht hat. Dabei ist insbesondere die hohe Flexibilität zu nennen, mit der das außerordentlich hohe Auftragsniveau bearbeitet werden konnte. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung stehen der Gesellschaft genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Vertriebsstruktur an die zukünftigen Erfordernisse anpassen zu können. Entsprechende Konzepte sind in der Entwicklung.

Chancen aufgrund informeller Strukturen

Die NanoRepro AG wird nunmehr als starkes und verlässliches Unternehmen am Markt wahrgenommen. Der Bekanntheitsgrad konnte signifikant gesteigert werden.

Dies beinhaltet vor allem Chancen zur weiteren Gewinnung von Fachkräften, aber auch der Erlangung strategischer Kooperationen. Ferner stellt dies einen nicht zu unterschätzenden Vorteil für zukünftige Kapitalmaßnahmen dar.

2. Risiken

Ein funktionierendes Risikomanagementsystem ist für die NanoRepro AG mit einer unternehmerischen Tätigkeit, die mit Aktivitäten in einem internationalen Wettbewerbs- und regulatorischen Umfeld einhergeht, von hoher Bedeutung. Die Gesamtkomplexität in einer globalen Wirtschaft erfordert die Notwendigkeit, sich ergebende Chancen bestmöglich zu erkennen, aber auch die sich daraus möglicherweise auftuenden Risiken frühzeitig zu bewerten, abzuwägen und einzudämmen.

Das unternehmensinterne Risikomanagement wird stetig weiterentwickelt. Durch die Fortentwicklung der Instrumente zur Risikovorsorge auf allen Gebieten können Gefährdungen für das Unternehmen frühzeitig erkannt und ausgeschlossen werden. Integrale Bestandteile sind das Risikomanagement als fortlaufender Prozess, das Risiko-Controlling, eine umfassende Kommunikation und Dokumentation sowie ein internes Überwachungssystem. Somit werden die intern und extern erkennbaren Risiken möglichst lückenlos erfasst, dokumentiert, bewertet und in eine Risikomatrix eingebunden, die als Grundgerüst für die Bewertung möglicher Risikolagen und entsprechend zu treffende unternehmerische Entscheidungen dient. Insbesondere die im Folgenden aufgelisteten Risiken werden einer dauerhaften Prüfung unterzogen.

Branchen- und Marktrisiken

Die allgemeine Entwicklung in der Gesundheitsbranche wird grundsätzlich weiterhin positiv gesehen. Wie die Entwicklung der vergangenen beiden Jahre deutlich offengelegt hat, können weltweite Pandemien und für den Menschen gefährliche Krankheiten jederzeit und unvorhergesehen auftreten. Der medizinische Fortschritt ermöglicht ein schnelles und zielgerichtetes Eingreifen, die Kooperation auf internationaler Ebene zur Schaffung und Bereitstellung von Medikamenten, die Geschwindigkeit von Lizenzierungen sowie der politische Handlungswille sind dabei wesentliche Aspekte.

Sowohl die von der Politik gewollten Weichenstellungen als auch die internationale Zusammenarbeit können sich auf das Geschäft der Gesellschaft gegebenenfalls negativ auswirken. Dies gilt sowohl im Bereich der diagnostischen Schnelltests als auch im Markt für Nahrungsergänzungsmittel. Eine frühzeitige Aufdeckung und Berücksichtigung des politischen Geschehens als auch in der internationalen Zusammenarbeit sind für die NanoRepro daher wesentlich. Das Unternehmen arbeitet so eng wie möglich mit den unterschiedlichen Stakeholdern zusammen und überwacht die regulatorischen Prozesse mit langfristigem Blickwinkel.

Beschaffungsmarkt und Abhängigkeit von Lieferanten und Partnern

Die NanoRepro AG betreibt keine eigenen Produktionsanlagen. Die Gesellschaft ist daher gegenwärtig bei der Entwicklung und Produktion der Schnelltests und Nahrungsergänzungsmittel auf Dritte ("Lohnhersteller") angewiesen, die auf der Grundlage von Lohnherstellungsverträgen für die Gesellschaft entwickeln und produzieren. Dabei ist die Zuverlässigkeit auf der Beschaffungsseite sowohl in Fragen der Qualität als auch der allgemeinen Lieferzuverlässigkeit wesentlich. Das Unternehmen beobachtet die Situation der Zulieferer sehr genau und arbeitet insbesondere im Bereich der Corona-Testlieferungen mit relativ kurzfristigen Lieferverträgen. Darüber hinaus werden derzeit Konzepte entwickelt, diese Abhängigkeiten weiter zu verringern.

Ein weiteres Risiko, dass sich insbesondere in der Zeit der Pandemie gezeigt hat, sind überproportional steigende Kosten der Logistik oder nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung im Markt sinkende Kosten der Produktion. Diesem Risiko versucht die NanoRepro AG soweit möglich durch die Beteiligung der Kunden an den Kosten zu begegnen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass im Zuge des Russland-Krieges in der Ukraine weitere Belastungen für die globalen Lieferketten auftreten.

Personalbereich

Personalrisiken können sich durch die Fluktuation von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen ergeben. Das Unternehmen begrenzt diese Risiken durch Weiterbildungs- und Nachwuchskräfteprogramme zur Steigerung der Qualifikation der Mitarbeiter sowie durch leistungsgerechte Vergütung, durch Stellvertreterregelungen, die den Ausfall von Schlüsselkräften abfedern sollen, und durch frühzeitige Nachfolgeplanungen.

Risiken aus dem Verlust des Know-hows der Gesellschaft

Das im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Gesellschaft entstehende Know-how stellt einen bedeutenden Vermögenswert der Gesellschaft dar, der sich allerdings nur eingeschränkt über gewerbliche Schutzrechte, sondern im Wesentlichen nur über Geheimhaltungsvereinbarungen oder vertragliche Vereinbarungen schützen lässt. Das Unternehmen schließt entsprechende Vereinbarungen ab, soweit dies möglich ist.

Risiken im Fall der (behaupteten) Verletzung von Schutzrechten Dritter

Der Gesellschaft ist nicht bekannt, dass sie in Verbindung mit den von ihr angebotenen Schnelltests oder Nahrungsergänzungsmitteln gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft möglicherweise Schutzrechte Dritter verletzt, Dritte Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten gegenüber der NanoRepro AG geltend machen oder dass die NanoRepro AG im Rahmen von Rechtstreitigkeiten mit verklagt wird.

Produkthaftungs- und Gewährleistungsrisiken

Die NanoRepro AG bezieht ihre Produkte von Lieferanten. Die NanoRepro AG gilt aber dennoch rechtlich gesehen als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und kann insoweit haftbar gemacht werden. Grundsätzlich bestehen in diesen Fällen vertraglich vereinbarte Rückgriffsmöglichkeiten auf die tatsächlichen Hersteller.

3. Risikoberichterstattung über die Verwendung von

Finanzinstrumenten

Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Fremdwährungspositionen bestehen in Form von USD-Sichteinlagen, deren Höhe sich am erwarteten Liquiditätsbedarf aus dem operativen Geschäft orientiert. Ziel des Finanz-Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken aller Art.

Solche Risiken sind bisher wegen der einfachen und gesunden Struktur der Finanzanlagen eher ge-

ring.

4. Gesamtaussage zur Risikobewertung

Aufgrund der beschriebenen ständigen Beobachtung der für das Unternehmen relevanten Bereiche und Märkte sowie wegen der kontinuierlichen Forschung und Weiterentwicklung der Produkte bestehen derzeit keine wesentlichen Risiken für die künftige Unternehmensentwicklung. Insgesamt sind die Risiken in der Gesellschaft nach Beurteilung des Vorstands in ihrer möglichen Auswirkung begrenzt und gefährden nicht den Bestand des Unternehmens.

V. Bericht über Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen.

VI. Nachtragsbericht

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen im Anhang.

Marburg, den 30. März 2023

Lisa Jüngst Stefan Pieh

I. Bilanz __________________________
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

ung
s unabhängigen Abschlussprüfers

zum 31. Dezember 2022

Bilanz I.

Aktiva Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
305.111,24 0,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3.050.247,55 58.258,55
3.355.358,79 58.258,55
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 14,00 14,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 308,00 578,00
322,00 592,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 25.000,00 25.000,00
25.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen
I.
Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 1.354.885,34 11.959.752,03
2. geleistete Anzahlungen 266.753,56 5.988.176,96
1.621.638,90 17.947.928,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.661.428,06 32.448.104,55
2. sonstige Vermögensgegenstände 4.486.692,72 585.011,44
13.148.120,78 33.033.115,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
31.259.985,10 28.018.306,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 64.935,00 66.210,37
49.475.360,57 79.149.412,36
Passiva Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
12.903.773,00 12.903.773,00
II. Kapitalrücklage 22.446.206,37 22.446.206,37
III. Bilanzgewinn 12.083.368,58 22.259.492,08
47.433.347,95 57.609.471,45
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 8.545.073,83
2. sonstige Rückstellungen 860.331,11 1.988.418,00
860.331,11 10.533.491,83
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 150.000,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
0,00 EUR (Vorjahr: 150,0 TEUR)
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 16.943,00 3.898.121,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
16.943,00 EUR (Vorjahr: 3.898,1 TEUR)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 371.193,46 1.992.540,33
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
371.193,46 EUR (Vorjahr: 1.992,5 TEUR)
4. sonstige Verbindlichkeiten 707.137,55 4.965.787,38
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
707.137,55 EUR (Vorjahr: 4.965,8 TEUR)
davon aus Steuern
51.736,27 EUR (Vorjahr: 1.249,5 TEUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
0,00 EUR (Vorjahr: 0,1 TEUR)
1.095.274,01 11.006.449,08
D. Passive latente Steuern 86.407,50 0,00
49.475.360,57 79.149.412,36

vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Gewinn- und Verlustrechnung II. Anhang

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1.
Umsatzerlöse
38.488.237,09 162.723.123,29
2.
andere aktivierte Eigenleistungen
305.111,24 0,00
Gesamtleistung 38.793.348,33 162.723.123,29
3.
sonstige betriebliche Erträge
514.124,86 66.286,04
davon Erträge aus der Währungsumrechnung
164.484,71 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR)
4.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
27.048.540,07
106.146.897,99
27.048.540,07 106.146.897,99
Rohergebnis 12.258.933,12 56.642.511,34
5.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
1.619.375,27
2.662.738,54
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
214.918,95
155.972,64
davon für Altersversorgung
1.380,00 EUR (Vorjahr: 1,2 TEUR)
1.834.294,22 2.818.711,18
6.
Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
9.228,39 9.566,61
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten
9.822.924,83 716.046,41
7.
sonstige betriebliche Aufwendungen
4.961.479,04 14.289.546,63
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
0,00 EUR (Vorjahr: 0,8 TEUR)
Betriebsergebnis -4.368.993,36 38.808.640,51
8.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
5.628,31 0,00
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
772,50 52.352,74
Finanzergebnis 4.855,81 -52.352,74
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -640.239,55 9.032.525,77
11. Ergebnis nach Steuern -3.723.898,00 29.723.762,00
12. sonstige Steuern 339,00 375,00
13. Jahresfehlbetrag -3.724.237,00 29.723.387,00
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 15.807.605,58 -7.463.894,92
15. Bilanzgewinn 12.083.368,58 22.259.492,08

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die NanoRepro AG ist ein international tätiges Unternehmen, das medizinische Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch entwickelt, herstellt und international vertreibt.

Die NanoRepro AG hat ihren Sitz in Marburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 5297 eingetragen. Die Aktie der NanoRepro AG ist im Freiverkehr (Basic Bord und XETRA) der Börse Frankfurt gelistet (WKN: 657710, ISIN: DE0006577109).

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des

Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung der §§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB / § 158 AktG aufgestellt. Dabei wurde die Gliederung um die Posten "Gesamtleistung", "Betriebsergebnis" und "Finanzergebnis" erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB).

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

› Allgemeines

Die ausgewählten Bewertungsmethoden entsprechen den in § 252 HGB aufgelisteten allgemeinen

Vorschriften.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 266 HGB und des § 152 AktG unter Ausweis des Anlage- und Umlaufvermögens, des Eigenkapitals, der Schulden wie auch der Rechnungsabgrenzungsposten.

III.

Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr bis auf folgende Änderung beibehalten: Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Aus der Aktivierung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände ergeben sich passive latente Steuern.

› Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem am Tag des Zugangs geltenden Euroreferenzkurses in Euro umgerechnet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Änderungen der Wechselkurse werden durch eine niedrigere Bewertung von Vermögensgegenständen beziehungsweise durch eine höhere Bewertung von Verbindlichkeiten berücksichtigt, soweit dies für eine verlustfreie Bewertung am Bilanzstichtag notwendig ist und die Beträge erst nach einer Laufzeit von mehr als einem Jahr fällig werden. Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden generell mit dem Euroreferenzkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die daraus resultierenden Erträge beziehungsweise Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gesondert aufgewiesen.

› Derivate

Zum 31. Dezember 2022 bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.

› Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Sämtliche bilanzierten Vermögenswerte und Schulden werden einzeln bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

› Anlagevermögen

Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird erstmalig in Anspruch genommen. Die Änderung der Bilanzierungsmethode begründet sich aus dem verbesserten Einblick in die Vermögens-, Finanzund Ertragslage. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand wird für die Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung konkretisiert. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch ein Projektcontrolling laufend überwacht. Die Abschreibung erfolgt nach Abschluss der Entwicklungsphase linear über die Nutzungsdauer, insoweit erfolgt im Geschäftsjahr noch keine Abschreibung.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (unter anderem Software und Lizenzen) werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, soweit sie abnutzbar sind, nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.

Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls – bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung – unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

› Umlaufvermögen

In den Vorräten ausgewiesene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt, soweit am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert vorzunehmen ist. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bewertet.

Die geleisteten Anzahlungen auf das Vorratsvermögen wurden zum Nennwert der Zahlung bi-

lanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Soweit der beizulegende Wert niedriger war, erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Es wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Ansatz von Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und

Schecks erfolgte zum Nennwert.

› Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die zeitliche Abgrenzung zeitraumbezogener Leistungen, die das folgende Geschäftsjahr betreffen.

› Latente Steuern

Latente Steuern werden in der Bilanz als Saldo künftiger Steuerbe- und -entlastungen aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz der Gesellschaft angesetzt. Die Berechnung der Steuerabgrenzung erfolgt grundsätzlich auf der Basis eines kombinierten Steuersatzes von 28,32 % für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Aus der Aktivierung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände ergeben sich passive latente Steuern.

› Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und alle erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Laufzeitbedingte Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.

› Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

› Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind in Anlage 1 zum Anhang in einem Anlagenspiegel dargestellt.

› Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 2 zum Anhang in einem Forderungsspiegel dargestellt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Körperschaft- und Gewerbesteuerguthaben in Höhe von 2.145 TEUR, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB).

› Eigenkapital

Die Veränderung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in Anlage 4 zum Anhang dargestellt.

Angaben gem. § 160 AktG:

1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 12.903.773,00 EUR (zwölf Millionen neunhundertdreitausendsiebenhundertdreiundsiebzig EURO) und ist eingeteilt in 12.903.773 Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Die Aktien lauten auf den Inhaber. Sämtliche 12.903.773 Aktien sind Stammaktien.

2. Angaben zum genehmigten Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft von der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.451.886,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf die auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Beim Gebrauch dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3

  • Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
  • stellen könnten; sowie

c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen auszugeben. Soweit gesetzlich zulässig, können die Belegschaftsaktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen eind) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen, sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 27 Abs. 2 AktG oder Forderungen gegen die Gesellschaft anbieten zu können.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.

3. Angaben zum bedingten Kapital

3.1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 151.860,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 151.860 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2010 zu ändern.

3.2. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 280.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 280.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 2. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2015 zu ändern.

3.3. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 190.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 190.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 10.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am

Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2017 zu ändern.

3.4. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 226.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 226.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 23. August 2018 unter Tagesordnungspunkt 7.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am

Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2018 zu ändern.

Zahl der Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG:

Zum 31. Dezember 2022 stehen folgende Bezugsrechte, die im Rahmen von Ermächtigungen nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG ausgegeben, aber noch nicht ausgeübt wurden, aus:

Aktienoptionsplan 2010:

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 wurden insgesamt 30.372 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 30.372 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Die an Vorstandsmitglieder ausgegebenen Bezugsrechte sind zwischenzeitlich durch Ausscheiden der Vorstandsmitglieder verfallen, so dass insgesamt noch 30.372 Bezugsrechte ausstehen. Für alle Bezugsrechte ist die Wartezeit erfüllt.

Aktienoptionsplan 2015:

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 wurden insgesamt 84.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 84.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 1,00 je Aktie. Für sämtliche Bezugsrechte ist die Wartezeit erfüllt. Bisher wurden insgesamt 0 Bezugsrechte ausgeübt, so dass noch 168.000 Bezugsrechte ausstehen.

Aktienoptionsplan 2017:

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 wurden 95.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 45.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 1,00 je Aktie. 47.500 der an Vorstandsmitglieder ausgegebenen Bezugsrechte sind zwischenzeitlich durch Ausscheiden des Vorstandsmitglieds verfallen, so dass insgesamt noch 92.500 Bezugsrechte ausstehen. Für 75 % der Bezugsrechte ist die Wartefrist erfüllt und für die restlichen 25 % der Bezugsrechte endet die Wartefrist am 17. August 2023.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 wurden weitere 50.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt hier jeweils EUR 3,74 je Aktie. Sämtliche 50.000 Bezugsrechte stehen noch aus. Für 50 % dieser Bezugsrechte endet die Wartefrist am 24. Mai 2026, für weitere 25 % am 24. Mai 2027 und für die restlichen 25 % am 24. Mai 2028.

Aktienoptionsplan 2018:

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 wurden insgesamt 135.600 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 90.400 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 3,74 je Aktie. Sämtliche 226.000 Bezugsrechte stehen noch aus. Für 50 % der Bezugsrechte endet die Wartefrist am 24. Mai 2026, für weitere 25 % am 24. Mai 2027 und für die restlichen 25 % am 24. Mai 2028.

› Ausschüttungssperre

Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 218.703,74 EUR (§ 285 Nr. 28 HGB).

› Rückstellungen

In den Posten "Sonstige Rückstellungen" sind folgende wesentlichen Positionen zusammengefasst:

In TEUR Geschäftsjahr
Personalrückstellungen 619,3
Aufbewahrungspflichten 1,0
Gewährleistungen 50,0
Rechtsberatungs- und Prüfungskosten 190,0

› Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden in Anlage 3 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst. › Haftungsverhältnisse Es bestehen zum 31. Dezember 2022 keine Haftungsverhältnisse. › Latente Steuern Es ergeben sich aus den Differenzen zwischen den Wertansätzen der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in der Handels- und Steuerbilanz gem. § 274 HGB passive latente Steuern. Die passive Steuerlatenz beträgt 86.407,50 EUR. › Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverträgen. Der Jahresbetrag der Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 61,1 TEUR. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Es wurden Eigenleistungen in Höhe von 305,1 TEUR aktiviert, die in voller Höhe auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände entfallen.

Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung resultieren aus der Teilabschreibung des Vorratsvermögens in Höhe von 4.432,4 TEUR aufgrund der negativen Preis- und Mengenentwicklung von COVID-19-Tests sowie aus einer Forderungsabschreibung in Höhe von 5.096,8 TEUR.

VI. Sonstige Angaben

› Mitarbeiterzahl

Gemäß § 285 Nr. 7 HGB sind folgende Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Ge-

äftsjahr

schäftsjahr zu machen.

Personen Geschäftsjahr
Angestellte 16
Aushilfen 3
Gesamt 19

› Angaben zu Organen

Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands gemäß § 285 Nr. 10 HGB.

Vorstand Ausgeübter Beruf
Frau Lisa Jüngst (Vorsitzende) CEO
Herr Stefan Pieh (stellv. Vorsitzender) CFO

Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 285 Nr. 10 HGB:

Aufsichtsrat Ausgeübter Beruf
Herr Dr. Olaf Stiller (Vorsitzender) Kaufmann / Vorstand
Herr Michael Tillmann (stellv. Vorsitzender) Kaufmann / Unternehmen
Herr Dr. Bhuwnesh Agrawal (Mitglied) Kaufmann / Arzt
Frau Prof. Dr. Daniela Elsner (Mitglied, seit 29.04.2022) Executive Coach / Hochschullehrerin
Herr Clemens Jakopitsch (Mitglied) Unternehmensberater

Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats sind Mitglieder in anderen Aufsichtsgremien:

Aufsichtsrat Aufsichtsgremien
Herr Dr. Olaf Stiller Aufsichtsratsvorsitzender der Formycon AG
Aufsichtsratsmitglied der Deutsche Reinigungswerke AG
Herr Michael Tillmann Aufsichtsratsvorsitzender der Amatar Group
Aufsichtsratsvorsitzender der Tip Biosystems Pte. Ltd.
Aufsichtsratsvorsitzender der Kyberlife Pte. Ltd.
Aufsichtsratsvorsitzender der BluMaiden Pte. Ltd.
Aufsichtsratsvorsitzender der Amiprox Pte. Ltd.
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der Helaxy Inc.
Aufsichtsratsmitglied der Star-Array Pte. Ltd.
Aufsichtsratsmitglied der EyeSense AG
Aufsichtsratsmitglied der Optellum Inc.
Aufsichtsratsmitglied der X-Zell Inc.
Aufsichtsratsmitglied der Genesolutions Pte. Ltd.
Herr Dr. Bhuwnesh Agrawal Beirat der HUMAN Gesellschaft für Biochemica und Diagnostica mbH
Herr Clemens Jakopitsch Aufsichtsratsvorsitzender der windeln.de SE
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der UMT United Mobility Technology AG

› Bezüge

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum als Gesamtbezüge 145.000,00 EUR. Gemäß § 286 Nr. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Vorstandsvergütungen (§ 285 Nr. 9a HGB).

› Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB

Eigenkapital Eigenkapital Jahresergebnis
in % in EUR in EUR
ZuhauseTEST GmbH 100 25.000,00 -865,04

› Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht festzustellen.

› Ergebnisverwendungsvorschlag

Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 12.083 TEUR. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen aufgrund des außerordentlichen Geschäftserfolgs im Jahr 2021 vor, eine Dividende von insgesamt 1.936 TEUR, das bedeutet 0,15 EUR je Stammaktie, auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

In EUR 2022
Ausschüttung 1.935.565,95
Gewinnvortrag 10.147.802,63
Bilanzgewinn 12.083.368,58

Marburg, den 30. März 2023

Lisa Jüngst Stefan Pieh

Anlage 1: Anlagenspiegel

Entwicklung der Anschaffungskosten
in EUR historische AHK
Beginn GJ
Zugänge Abgänge zu
historischen AHK
historische AHK
Ende GJ
Immaterielle Vermögensgegenstände
selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte
0,00 305.111,24 0,00 305.111,24
entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
220.817,32 3.000.000,00 0,00 3.220.817,32
Sachanlagen
technische Anlagen und Maschinen 70.746,74 0,00 0,00 70.746,74
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
82.705,53 947,39 0,00 83.652,92
Finanzanlagen
Beteiligungen 25.000,00 0,00 0,00 25.000,00
Summe 399.269,59 3.306.058,63 0,00 3.705.328,22
Entwicklung der Abschreibungen
in EUR kumulierte
Abschreibungen
Beginn GJ
Abschreibungen
GJ
Abgänge
Abschreibungen
GJ
kumulierte
Abschreibungen
Ende GJ
Immaterielle Vermögensgegenstände
selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte
0,00 0,00 0,00 0,00
entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
162.558,77 8.011,00 0,00 170.569,77
Sachanlagen
technische Anlagen und Maschinen 70.732,74 0,00 0,00 70.732,74
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
82.127,53 1.217,39 0,00 83.344,92
Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 315.419,04 9.228,39 0,00 324.647,43
Entwicklung der Buchwerte
in EUR Restbuchwert VJ Abgänge zum Buchwert Restbuchwert GJ
Immaterielle Vermögensgegenstände
selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte
0,00 0,00 305.111,24
entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
58.258,55 0,00 3.050.247,55
Sachanlagen
technische Anlagen und Maschinen 14,00 0,00 14,00
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
578,00 0,00 308,00
Finanzanlagen
Beteiligungen 25.000,00 0,00 25.000,00
Summe 83.850,55 0,00 3.380.680,79

Anlage 2: Forderungsspiegel

in EUR (VJ in TEUR) 31.12.22 Restlaufzeit von > 1 Jahr davon mit einer davon gegen verbundene Unternehmen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.661.428,06 0,00 (VJ: 0,0) 0,00 (VJ: 0,0)
sonstige Vermögensgegenstände 4.486.692,72 0,00 (VJ: 0,0) 12.500,07 (VJ: 12,5)
Summe 13.148.120,78 0,00 (VJ: 0,0) 12.500,07 (VJ: 12,5)

Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel

davon mit einer Restlaufzeit von
in EUR
(VJ in TEUR)
31.12.22 bis 1 Jahr 1-5 Jahren > 5 Jahre > 1 Jahr davon
gesichert*
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
0,00 0,00 (VJ: 150,0) 0,00 0,00 0,00 (VJ: 0,0) 0,00
erhaltene
Anzahlungen auf
Bestellungen
16.943,00 16.943,00 (VJ: 3.898,1) 0,00 0,00 0,00 (VJ: 0,0) 0,00
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
371.193,46 371.193,46 (VJ: 1.992,5) 0,00 0,00 0,00 (VJ: 0,0) 371.193,46
sonstige
Verbindlichkeiten
707.137,55 707.137,55 (VJ: 4.965,8) 0,00 0,00 0,00 (VJ: 0,0) 0,00
Summe 1.095.274,01 1.095.274,01 (VJ: 11.006,4) 0,00 0,00 0,00 (VJ: 0,0) 371.193,46

* die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gesichert durch: branchenübliche Eigentumsvorbehalte

Anlage 4: Eigenkapitalveränderungsrechnung

in EUR Grundkapital Kapital
rücklagen
Gewinn
rücklagen
Gewinn-/
Verlustvortrag
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
Eigenkapital
Stand per 1. Januar 2022 12.903.773 22.446.206 0 -7.463.895 29.723.387 57.609.471
Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0
Einstellungen in die Kapitalrücklage 0 0 0 0 0 0
Übertrag Jahresüberschuss Vorjahr 0 0 0 29.723.387 -29.723.387 0
Ausschüttung 0 0 0 -6.451.887 0 -6.451.887
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 0 0 0 -3.724.237 -3.724.237
Stand per 31. Dezember 2022 12.903.773 22.446.206 0 15.807.606 -3.724.237 47.433.348

An die NanoRepro AG

› Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der NanoRepro AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NanoRepro AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken

    1. Dezember 2022 und
  • der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers IV.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

› Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

› Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Ausführungen im Lagebericht I. 3.2.1 Abs. 5-6 und 3.2.3.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

› Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

› Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-

haltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner

  • Kontrollen beinhalten können.
  • der Gesellschaft abzugeben.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Köln, 26. April 2023

PanTaxAudit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Rudolf Schmitz Christian Stüben Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Rechtliche Verhältnisse

NanoRepro AG
AG
Marburg
Untergasse 8
35037 Marburg
Die Gesellschaft wurde mit Satzung v. 15. Mai 1992
errichtet. Die letzten Änderungen der Satzung datieren auf
den 18. Mai 2022.
Herausgeber und Copyright: NanoRepro AG
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung,
die Herstellung und der Vertrieb von Produkten in der
Diagnostik und Heilung, insbesondere im Bereich der
männlichen Infertilität sowie das Gewinnen, Einfrieren und
Einlagern von adulten Stammzellen.
Untergasse 8
35037 Marburg
Germany
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte beim
Amtsgericht Marburg unter HRB 5297.
T: +49 (0)6421 951449
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis zum 31.12. eines
Jahres.
F: +49 (0)6421 951451
E: [email protected]
Das Grundkapital beträgt 12.903.773,00 EUR I: www.nanorepro.com
Frau Lisa Jüngst, CEO
Herr Stefan Pieh, CFO
Layout: Sommerprint GmbH, Düsseldorf
Herr Dr. Olaf Stiller, Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Michael Tillmann, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Dr. Bhuwnesh Agrawal, Aufsichtsratsmitglied
Frau Prof. Dr. Daniela Elsner, Aufsichtsratsmitglied
(ab 29.04.2022)
Herr Clemens Jakopitsch, Aufsichtsratsmitglied
Bildnachweis: iStock / peterschreiber.media
Impressum

www.nanorepro.com