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NanoRepro AG Audit Report / Information 2020

May 21, 2021

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Audit Report / Information

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NanoRepro AG JAHRESABSCHLUSS 2020

VORSTAND DER NANOREPRO AG

Lisa Jüngst CEO

Frau Jüngst ist seit 2006 bei der NanoRepro AG tätig und CEO des Unternehmens. Sie ist Diplom-Betriebswirtin und war bis zu ihrer Berufung in den Vorstand im April 2013 Marketingleiterin des Unternehmens. In ihrer Funktion als CEO des Unternehmens hat sie federführend die Umstrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens in den Jahren 2015 und 2016 betreut und verantwortet sowie zuletzt die Chancen der Corona-Pandemie sehr erfolgreich für das Unternehmen erkannt und genutzt. Frau Jüngst ist Mitgründerin der PaediProtect AG sowie Mitglied im Regionalvorstand des Bundes Junger Unternehmer.

Stefan Pieh CFO

Herr Pieh ist seit dem Jahr 2021 als CFO der NanoRepro AG tätig. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs Finance (B.Sc.) an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn erlangte Herr Pieh im Anschluss den Master of Laws (LL.M.) in Mergers & Acquisitions über die Frankfurt School of Finance & Management. Vor seiner Berufung in den Vorstand war er fast 15 Jahre in verschiedenen Funktionen in der Banken- und Finanzbranche tätig, zuletzt in leitender Funktion im Firmen- und Unternehmenskundengeschäft.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat der NanoRepro AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens überwacht und stand ihm beratend zur Seite. Dieser informierte den Aufsichtsrat initiativ sowie zeitlich und inhaltlich angemessen über alle Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sowie über die Entwicklung der wichtigsten Unternehmenskennzahlen, die strategische Unternehmensplanung, die Geschäftspolitik, den Geschäftsverlauf, die Risikolage und das Risikomanagement. Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus kontinuierlich ein eigenes Bild von der Lage des Unternehmens gemacht und stand dazu auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen im intensiven Kontakt mit dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat befasste sich in 4 Sitzungen mit der aktuellen operativen Entwicklung des Unternehmens und der Geschäftsbereiche. Schwerpunkte stellten der Verlauf der Ertrags-, Vermögens-, Finanzund Risikolage dar. Zu den wichtigsten Beratungsthemen zählten im abgelaufenen Geschäftsjahr außerdem:

  • Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2020 inkl. Risikoberichtswesen
  • Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation
  • Vermarktungsstrategie
  • Produktportfolioexpansion
  • Vorbereitung der Hauptversammlung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, einschließlich Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – sind von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PanTaxAudit GmbH gemäß §§ 316ff. HGB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Geschäftsjahres 01.01. bis 31.12.2020 der NanoRepro AG sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns wurden vorgelegt, geprüft und besprochen. Der Aufsichtsrat billigt den aufgestellten Jahresabschluss einstimmig.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement und ihre Leistungen. Gleichzeitig danken wir unseren Partnern, die ebenfalls wesentlich zum Erfolg unseres Unternehmens beigetragen haben.

Marburg, im Mai 2021

Dr. Olaf Stiller

JAHRESABSCHLUSS 2020

  • I. Grundlagen der Gesellschaft
  • II. Wirtschaftsbericht
  • III. Nachtragsbericht
  • IV. Prognosebericht
  • V. Chancen und Risikobericht
  • VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
  • VII. Bericht über Zweigniederlassungen
  • VIII. Bilanz
  • IX. Gewinn- und Verlustrechnung
  • X. Anhang

1. Geschäftsmodell

Die NanoRepro AG ist ein international tätiges Unternehmen, das medizinische Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch entwickelt, herstellt und international vertreibt. Darüber hinaus befinden sich Nahrungsergänzungsmittel unter der Marke "alphabiol" im Portfolio des Unternehmens. Die Produkte des Unternehmens werden national über die eigenen Webshops www.zuhausetest.de und www.medizinische-schnelltests.de, über www.amazon.de, über Apotheken, den Apotheken-Großhandel und Einzelhandelskanäle vertrieben. International erfolgt der Vertrieb über Distributoren (Händler).

2. Produktstrategie

Das Unternehmen bietet seinen Kunden die Möglichkeit, anhand medizinischer Schnelltests Vorsorge unkompliziert zu Hause durchzuführen. Alle Schnelltests funktionieren nach dem Prinzip eines Schwangerschaftstests, wobei bestimmte Antikörper oder Antigene bestimmt werden. Je nach Test werden entsprechende Körpersubstanzen wie etwa Blut, Urin, Scheidensekret oder Sperma verwendet. Der Nutzer der Schnelltests erhält das Testergebnis innerhalb von maximal 20 Minuten direkt angezeigt.

Das Portfolio der medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen und professionellen Gebrauch der NanoRepro AG umfasst die folgenden 24 Schnelltests aus den Bereichen Familienplanung, Gesundheitsvorsorge, Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien sowie Infektionskrankheiten:

Bereich Familienplanung

  • • ZuhauseTEST Fertilität/ FertiQUICK Fruchtbarkeitstest für den Mann
  • • ZuhauseTEST Ovulation/ OvuQUICK Eisprungtest für die Frau (Kassetten-Test)
  • • OvuQUICK Eisprungtest für die Frau (Midstream-Test)
  • • ZuhauseTEST Vaginalpilz/ VagiQUICK Nachweis vaginaler Pilz-Infektionen
  • • GraviQUICK Schwangerschaftstest für die Frau (Kassette)
  • • ZuhauseTEST Schwangerschaftsfrühtest/ GraviQUICK früh Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (Kassette)
  • • GraviQUICK früh Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (Midstream)
  • • ZuhauseTEST Menopause/ MenoQUICK Menopausetest

Bereich Gesundheitsvorsorge

  • • ZuhauseTEST Gesunder Magen/ Heli-C-CHECK Schnelltest zum Nachweis des Magenkeims Helicobacter Pylori
  • • ZuhauseTEST Eisenmangel/ EisenCHECK/ FerritinCHECK Schnelltest zur Diagnose eines Eisenmangels
  • • ZuhauseTEST Gesunder Darm/ FOBCHECK Test zum Nachweis von verborgenem Blut im Stuhl
  • • ZuhauseTEST Drogen Test zum Nachweis von sechs verschiedenen Drogen
  • • ZuhauseTEST Alkohol Messung des Alkohols im menschlichen Atem
  • • ZuhauseTEST Schilddrüse/ TSHCHECK Schnelltest zum Nachweis von Schilddrüsenunterfunktion

Bereich Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien

  • • ZuhauseTEST Zöliakie/ GlutenCHECK Nachweis von Getreideunverträglichkeit
  • • ZuhauseTEST Allergie/ AllergoCHECK Nachweis von Allergien gegen Hausstaubmilben, Gräserpollen und Katzenhaare
  • • ZuhauseTEST Milcheiweißallergie/ MilkCHECK/ MilchCHECK Nachweis von Milcheiweißallergie

Sämtliche Schnelltests sind rezeptfrei in der Apotheke, in Drogerieund Einzelhandelsmärkten oder online erhältlich. Eine Übernahme der Kosten für die Schnelltests durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen erfolgt nicht.

Das Portfolio medizinischer Schnelldiagnostik-Produkte enthält ausschließlich Tests für den professionellen Gebrauch und umfasst im Berichtsjahr die folgenden Schnelltests:

Bereich Schnelldiagnostik

  • • SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 Antigenen
  • • SARS-CoV-2 Antikörper Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 Antikörpern
  • • Troponin I Hilfsmittel in der Diagnose eines Myokardinfarkts
  • • D-Dimer Schnelltest zum Nachweis einer erhöhten Gerinnungsneigung
  • • Strep A Schnelltest zum Nachweis von Streptokokken-Antigenen der
  • Gruppe A aus Rachenabstrichen • Influenza A/B
  • Schnelltest für den Nachweis von Influenza A- und B-Viren
  • • Microalbumin Schnelltest für die frühe Diagnose von Nierenfunktionsstörungen

Die vorgenannten Schnelltests dürfen nur an professionelle Anwender wie Ärzte, Krankenhäuser oder auch Labore verkauft werden; sie dürfen nicht als Selbsttest an Endverbraucher abgegeben werden. Ausnahmen gelten für die SARS-CoV-2-Schnelltests, deren Abgabe in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) geregelt ist.

Unter der Marke "alphabiol" bietet die NanoRepro AG Nahrungsergänzungsmittel zur Vorbeugung typischer Unterversorgungen bei Männern und Frauen an. Sämtliche Produkte von alphabiol sind rezeptfrei in Apotheken sowie in den Online-Shops der Gesellschaft erhältlich:

Bereich Nahrungsergänzungsmittel

  • • alphabiol Fertilität für den Mann
  • • alphabiol Männerkraft
  • • alphabiol Schwangerschaft
  • • alphabiol Haut & Haar
  • • alphabiol Eisen
  • • alphabiol Beauty Elixier
  • • alphabiol Curcumin

Die Produkte der NanoRepro AG werden in Deutschland für Privatkunden (Business-to-Consumer-Markt) über den Online-Shop www.zuhausetest.de, Amazon, fremde Online-Shops sowie über Apotheken, den Apotheken-Großhandel, Online-Apotheken und Drogeriemärkte vertrieben. Darüber hinaus erfolgt der Verkauf von Produkten für professionelle Anwender über www.medizinische-schnelltests.de.

Im Business-to-Business-Bereich (B2B) in Deutschland verkauft das Unternehmen seine Schnelltests an Kliniken und Arztpraxen. Die SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests werden darüber hinaus an ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken, medizinisches Fachpersonal sowie weitere in der MPAV aufgeführte Anwenderkreise vertrieben.

In Deutschland hat die NanoRepro AG ihre eigene Marketingstrategie für die Marken "ZuhauseTest" und "alphabiol" entwickelt.

Die entsprechenden Produkte werden unter den vorstehend genannten Marken vertrieben. Ferner werden Produkte auch von Vertriebspartnern unter deren eigenem Design vermarktet. Die NanoRepro AG liefert in diesem Fall die Produkte, während die jeweiligen Partner sämtliche Kosten für Marketing und Vertrieb tragen.

3. Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion

Die NanoRepro AG hat keine Produktionsanlagen und ist daher gegenwärtig bei der Herstellung sämtlicher Produkte auf Dritte ("Lohnhersteller") angewiesen.

Die Entwicklung nahezu aller Produkte (mit Ausnahme der COVID-19-Testverfahren) wird bei einem inländischen Partnerunternehmen in Auftrag gegeben, welches nach Ideengebung durch die NanoRepro AG die vollständige Wertschöpfungskette von der Machbarkeitsstudie über die Validierung des Produkts bis hin zur Laienstudie übernimmt. Soweit erforderlich, durchläuft die NanoRepro AG anschließend zusammen mit der Benannten Stelle den Zulassungsprozess für das Produkt und gibt nach erfolgreicher Zulassung die Produktion in Auftrag. Die durch den deutschen Partner entwickelten Tests sind alleiniges Eigentum der NanoRepro AG. Dies bedeutet, dass die Produktion der Schnelltests grundsätzlich durch jeden Produzenten erfolgen kann. Ergänzend wird ein Teil der Sortimentsprodukte unter dem Label anderer Hersteller zugekauft und vermarktet.

In Kooperation mit dem deutschen Partnerunternehmen werden Tests für medizinisches Fachpersonal "Made in Germany" angeboten. Dazu zählen zum Beispiel Tests zur Erkennung von Influenza A- und B-Viren oder Streptokokken. Hinsichtlich Entwicklung und Produktion der Schnelltests wurde zwischen der NanoRepro AG und dem derzeitigen deutschen Produktionspartner eine Exklusivität in der Herstellung bis zum 30. Juni 2021 vereinbart. Zur zukünftigen Handhabung laufen derzeit Gespräche.

Die COVID-19-Tests werden über Produktionspartner in Asien, Kanada und Amerika zugekauft und in Deutschland vertrieben. Mit dem NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest hat die NanoRepro AG einen sehr guten Schnelltest unter der eigenen B2B-Marke auf den Markt gebracht, dessen hohe Qualität durch unabhängige Studien bestätigt wurde.

Alle angebotenen Schnelltests sind immunochromatografische Tests zur Bestimmung von entsprechenden Antikörpern oder Antigenen aus der entsprechenden Substanz (Immunoassay). Bei den meisten Schnelltests handelt es sich um In-vitro-Diagnostika gemäß den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG, Artikel 9, Absatz 1, Satz 2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika. Die am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika, die die Richtlinie 98/79/EG ersetzt, wird am 26. Mai 2022 gültig.

4. Rechtlicher Rahmen – Zertifizierung der Produkte

a. Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte

Das Inverkehrbringen der Schnelldiagnostik-Produkte der NanoRepro AG in der EU wird derzeit noch über die EU-In-vitro-Diagnostika-Richtlinie (Richtlinie 98/79/EG vom 27. Oktober 1998; "IVD-Richtlinie") geregelt, die in jedem Land der Europäischen Union und in den assoziierten Ländern über nationale Gesetze, in Deutschland durch das Medizinproduktegesetz, umgesetzt wurde.

Damit ein In-vitro-Diagnostikum innerhalb der EU in den Verkehr gebracht und vermarktet werden darf, muss das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die in der IVD-Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen, die auf das Diagnostikum unter Berücksichtigung seiner Zweckbestimmung anwendbar sind, durch den Hersteller erfüllt sind und das für das jeweilige Diagnostikum vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist.

Folgende CE-markierten Produkte wurden im Jahr 2020 neu in das Produktsortiment aufgenommen:

  • • NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest
  • • DIAGNOS COVID-19 Antigen Test
  • • Dia Sure COVID-19 Antigen Schnelltest
  • • LABNOVATION SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest
  • • BTNX COVID-19 Antigen Schnelltest
  • • SARS-CoV-2 Antikörper Schnelltest (IgM/IgG)

Folgende Bestandsprodukte wurden gemeinsam mit einem Vertriebspartner in einer viersprachigen Version für die Märkte Frankreich, Niederlande und Belgien zugelassen:

  • • AllergoCHECK
  • • MilkCHECK
  • • GlutenCHECK
  • • Heli-C-CHECK
  • • FerritinCHECK
  • • FertiQUICK
  • • MenoQUICK
  • • VagiQUICK

Die am 25. Mai 2017 in Kraft getretene EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung ersetzt die vorgenannten Bestimmungen nach einer fünfjährigen Übergangszeit im Mai des Jahres 2022. Während der Übergangsfrist können Hersteller die EG-Konformitätserklärung wahlweise nach altem oder neuem Recht vornehmen. Es bestehen bei der NanoRepro AG keinerlei Bedenken, dass sämtliche Produkte, die nach der alten Verordnung eine CE-Kennzeichnung erhalten haben, diese auch nach der neuen Verordnung erhalten werden.

Die beiden Schnelltests DrogenTEST und AlkoholTEST fallen unter die EU-Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EC), die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt wurde. Beide Produkte entsprechen der Richtlinie.

b. Nahrungsergänzungsmittel

Die von der NanoRepro AG vertriebenen Nahrungsergänzungsmittel entsprechen der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, die insbesondere Kennzeichnungspflichten festlegt. Darüber hinaus sind die sogenannte EU-Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel) und die EU-Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln), die Bestimmungen hinsichtlich der Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben und den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln enthalten, anwendbar.

Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten für das Inverkehrbringen der Produkte die nationalen Zulassungsvorschriften und -verfahren.

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

1.1 Diagnostik-Markt

Nach Einschätzung der Gesellschaft nimmt die sogenannte patientennahe Diagnostik (PoC-Diagnostik = point of care diagnostic) eine besondere Stellung im Diagnostik-Markt ein. Das wichtigste Kennzeichen der PoC-Diagnostik ist, dass die Tests ohne spezielle Laborfachkenntnisse, zum Beispiel in der Arztpraxis, Apotheke oder beim Patienten zu Hause, durchgeführt werden können. Der Markt für diagnostische Vor-Ort-Anwendungen (point-of-care) im medizinischen Bereich ist ein Wachstumsmarkt und zählt zu den attraktivsten Pharma-Märkten in Deutschland. Speziell die Nachfrage nach OTC-Produkten (rezeptfreie Produkte) zur Selbstkontrolle durch Patienten hat nennenswert zugenommen.

Eine gesamtwirtschaftlich herausragende Stellung auf der ganzen Welt hat seit dem Jahr 2020 der Einsatz von PCR- und PoC-Tests gewonnen, die dem Nachweis des SARS-CoV-2-Virus dienen. Die Tests werden in sehr vielen Ländern als ein wirksames Mittel zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie gesehen. Dies zeigt sich auch in den Zahlen des VDGH, nach denen das Marktvolumen für In-vitro-Diagnostika in Deutschland in 2020 um 500 Mio. EUR auf 2,745 Mrd. EUR gestiegen ist, wovon fast 900 Mio. EUR und damit ca. 32 % auf die Infektionsdiagnostik entfallen, deren Wachstum maßgeblich durch den Bedarf an Corona-Tests getrieben wurde.

Die von WHO und Johns Hopkins University ermittelten Zahlen, nach denen seit Beginn des Jahres 2021 allein in den USA mehr als 454 Millionen und in Deutschland mehr als 56 Millionen Tests durchgeführt wurden, zeigen das gegenwärtig erhebliche Marktvolumen und -potenzial, bei dem die Dynamik nach Einschätzung des VDGH im Jahr 2021 in erster Linie bei den PoC-Tests gesehen wird.

Obwohl die Wissenschaft regelmäßig neue Erkenntnisse über das Virus sowie daraus resultierende Krankheitsverläufe gewinnt und dazu inzwischen verschiedene Impfstoffe sukzessiv für die Bevölkerung zur Verfügung stehen werden, leitet sich nach Einschätzung der Gesellschaft auch in den nächsten Monaten und Jahren ein hohes Marktpotenzial für Unternehmen ab, die auf dem Diagnostik-Markt aktiv sind.

Der PoC-Markt beinhaltet auch technische Analysegeräte und wird diesbezüglich künftig innovationsgetrieben sein. Für Hersteller und Händler wie NanoRepro AG lässt sich daraus – nach Einschätzung des Unternehmens – ein hohes Wachstumspotenzial ableiten.

1.2 Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch

Im Bereich der medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch wurde der operative Fokus der NanoRepro AG im Jahr 2020 übergeordnet auf den Vertrieb der neu in das Portfolio aufgenommen Antigen-Schnelltests zum Nachweis des neuartigen SARS-CoV-2-Erregers gerichtet. Dieser wurde erstmals Ende des Jahres 2019 in der zur chinesischen Millionenstadt Wuhan zugehörigen Provinz Hubei identifiziert. Die genetisch variablen und hoch ansteckenden SARS-CoV-2-Erreger, die Krankheiten von einer Erkältung über Geruchs- und Geschmacksverlust bis hin zu einer

10 NANOREPRO – JAHRESABSCHLUSS 2020 Quelle: Verband der Diagnostica Industrie (VDGH): "Sonderkonjunktur für Testhersteller". Pressemitteilung vom 28. April 2021

schweren Lungenentzündung auslösen können, hatten sich Anfang 2020 binnen weniger Wochen erst in den Nachbarländern und dann nahezu über die ganze Welt ausgebreitet. Die ausgelöste Erkrankung erhielt den Namen COVID-19.

Die COVID-19-Pandemie hat sich laut den Angaben von WHO, Johns Hopkins University, ECDC und Robert-Koch-Institut in mehr als 190 Ländern ausgebreitet. Bis Anfang Mai 2021 beläuft sich die kumulative Zahl der bislang bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen laut Worldometer auf weltweit über 156,1 Mio. Menschen, worunter zuletzt mehr als 18,5 Millionen aktive Fälle gezählt wurden. Die Zahl der im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Todesopfer liegt oberhalb von 3,2 Millionen.

Die weltweit höchsten Fallzahlen werden aktuell aus den USA, Brasilien, Indien und Russland gemeldet. In Europa verzeichnen Italien, Spanien, Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich die meisten COVID-19-Fälle. Am 29. April 2021 belief sich die Zahl der Neuinfektionen weltweit auf über 904.000 Fälle und damit den Spitzenwert seit Beginn der Pandemie. Den bis dato höchsten Tageswert in einem Land meldete Indien am 7. Mai 2021 mit mehr als 414.000 SARS-CoV-2-Infektionen an einem Tag.

In Deutschland wurden laut Zahlen des Robert-Koch-Instituts bis Anfang Mai 2021 mehr als 3,5 Millionen COVID-19-Infektionen bestätigt. Die Zahl der Todesopfer beläuft sich dabei auf ca. 85.000 Menschen. Am 14. April 2021 wurde mit deutschlandweit 32.546 die höchste Zahl an täglichen Neuinfektionen gemeldet.

Betrachtet man die Verteilung der COVID-19-Infektionen in Deutschland zunächst nach Geschlecht, so ergibt sich mit knapp 1,8 Millionen infizierten Frauen und einem Anteil von ca. 52 % ein nahezu ausgewogenes Verhältnis im Vergleich beider Geschlechter. Bezogen auf das Alter der infizierten Personen zeigt sich ein Anteil von 38,3 % in der Altersgruppe zwischen 35 bis 59 Jahre und 23,0 % bei Menschen im Alter ab 60 Jahren.

Bei den Todesfällen im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion zeigt sich in Deutschland mit einem Anteil an verstorbenen Männern von 52 % ebenfalls eine annähernde Gleichverteilung zwischen den Geschlechtern. Exorbitant höher ist mit 80.000 Todesfällen und damit 96 % jedoch der Anteil verstorbener Menschen ab einem Alter von 60 Jahren.

Im Zuge der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie spielt die Durchführung von Schnelltests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Antigens im Rahmen der Teststrategie der Bundesregierung eine wichtige Rolle. Testen wird als eine zentrale Grundlage für die zeitnahe Erkennung und Behandlung von Infektionen, für die Unterbrechung von Infektionsketten, für den Schutz vor Überlastung unseres Gesundheitssystems und die Vermittlung eines aktuellen Lagebilds gesehen.

Gestartet war die Gesellschaft zu Beginn der COVID-19-Pandemie zunächst mit dem Vertrieb eines Antikörper-Tests, der die Antikörper Immunglobulin G (IgG) und Immunglobulin M (IgM) im Blut nach einer Infektion nachweist. Die Nationale Teststrategie wurde im Oktober 2020 zum Ausbau weiterer Testkapazitäten um den Einsatz von Antigen-Schnelltests erweitert, die Eiweiße des SARS-CoV-2-Virus nachweisen. Die Probengewinnung erfolgt dabei durch medizinisches bzw. geschultes Personal. Durch die in ihrem Portfolio befindlichen Schnelltests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Antigens ist der NanoRepro AG der Markteintritt in diesem B2B-Segment im Herbst 2020 gelungen. Insbesondere durch den unter Eigenlabel geführten NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest konnte die Position in einem hart umkämpften Marktumfeld erfolgreich ausgebaut werden.

1.3 Medizinische Schnelldiagnostik für den häuslichen Gebrauch

Nach Einschätzung des Unternehmens birgt der Diagnostik-Markt in Deutschland und Europa – insbesondere im Konsumgüterbereich – enormes Potenzial. Aufgrund der alternden Gesellschaften wächst das Bedürfnis nach Gesundheitsleistungen und erhöhter Lebensqualität. Konsumenten weisen in den letzten Jahren generell verstärkt ein Interesse an Gesundheitsvorsorge auf. Dabei kauft jeder zweite deutsche Internetnutzer Arzneimittel mindestens einmal jährlich online. Kunden schätzen am E-Commerce vor allem, dass sie die Produkte direkt an die Tür geliefert bekommen.

Der Diagnostik-Markt gewinnt insbesondere im Bereich Kinderwunsch (Fruchtbarkeitstests) zunehmend an Bedeutung. Einer der Gründe ist, dass Frauen häufiger später zum ersten Mal schwanger werden. Im Durchschnitt bekommen Frauen ihr erstes Kind mit 30 Jahren. Die Zahl der "Ü-40"-Mütter hat sich in knapp 30 Jahren fast vervierfacht.

Ein weiterer Grund ist, dass die Anzahl der Spermien pro Milliliter Samenflüssigkeit bei Männern innerhalb der letzten 40 Jahre um mehr als 50 % gesunken ist.

In Deutschland sind ca. zwei Millionen Paare im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Von ungewollter Kinderlosigkeit spricht man, wenn nach ein bis zwei Jahren regelmäßigem, ungeschützten Geschlechtsverkehrs keine Schwangerschaft eingetreten ist. Die Gründe für eine ungewollte Kinderlosigkeit liegen zu einem Drittel beim Mann, zu einem Drittel bei der Frau sowie zu einem Drittel bei beiden Partnern.

Diese Umstände führen dazu, dass Schwangerschaften in vielen Fällen geplant werden. Fruchtbare Tage werden nicht mehr nach Gefühl oder durch "einfaches Zählen" ermittelt, sondern es werden Ovulationstests, die das Eisprung auslösende Hormon LH im Urin nachweisen, angewendet.

Die Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich "Allergien" werden nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie in den nächsten Jahren eine steigende Nachfrage verzeichnen. Fast ein Drittel der in Deutschland lebenden Erwachsenen wird im Laufe des Lebens mit der ärztlichen Diagnose einer allergischen Erkrankung konfrontiert. Im Vordergrund stehen hier Heuschnupfen, Asthma und Kontaktekzeme.

1.4 Nahrungsergänzungsmittel

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel zeigt ein nennenswertes Wachstumspotenzial.

Quelle: Lebensmittelverband Deutschland: Markt für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland 2018

Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2018 ca. 225 Millionen Packungen an Nahrungsergänzungsmitteln verkauft. Das sind 12 Millionen Packungen mehr als im Jahr 2017. In Umsatzzahlen ausgedrückt: Der Umsatz ist von 1,31 Milliarden EUR (2017) auf 1,44 Milliarden EUR (2018) gestiegen.

Der Markt an Nahrungsergänzungsmitteln ist stark fragmentiert. Die Top-20-Hersteller stehen für gerade einmal 51 Prozent des Umsatzes und nur knapp 38 Prozent des Absatzes.

Ein Trend, den NanoRepro mit "alphabiol Beauty Elixier" und "alphabiol Curcumin" verfolgt, ist das Anbieten flüssiger Nahrungsergänzungsmittel. Die flüssige Darreichungsform in Trinkampullen weist eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu Tabletten oder Kapseln auf. Die bessere Aufnahme der gelösten Inhaltsstoffe im Vergleich zur festen Form ist der wesentliche Grund, Produkte in flüssiger Form anzubieten, denn so kann der Körper die wertvollen Mikronährstoffe besser resorbieren. Man spricht hier von der sogenannten Bioverfügbarkeit, die als Messgröße aussagt, wie schnell und in welcher Menge etwa ein Medikament aufgenommen wird und dann am Einsatzort zur Verfügung steht. Sie hängt davon ab, wo und wie der Körper die Wirkstoffe am besten verstoffwechselt.

Während manche extra in Kapseln verpackt werden, die sich erst im Darm auflösen, sollen zum Beispiel Kollagen-Peptide bereits im Magen verkleinert werden. Damit sie im Dünndarm aufgenommen werden können, braucht es diesen natürlichen Verdauungsschritt. Andernfalls wäre die Bioverfügbarkeit sehr viel schlechter.

In diesem Segment konnte die Marktposition der NanoRepro AG im Jahr 2020 nicht ausgeweitet werden. Grund hierfür waren insbesondere die Belastungen durch den außergewöhnlich hohen und ungeplanten Absatz der COVID-19-Schnelltests, wodurch die Kapazitäten der Gesellschaft fast zur Gänze gebunden waren. Es ist vorgesehen, diesen Markt in den kommenden Jahren stärker zu bearbeiten. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sind vorhanden.

2. Wettbewerbsposition

2.1 Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch

Die von der NanoRepro AG angebotenen medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch sind immunochromatografische Schnelltests, die auf dem Prinzip einer Antigen-Antikörper-Reaktion beruhen.

Auf der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführten Liste der Antigen-Tests, die dem direkten Erreger-Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers dienen und für die professionelle Anwendung zugelassen sind, befinden sich aktuell ca. 440 zugelassene COVID-19-Tests, die nach Angaben der Hersteller die jeweils aktuellen, durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Alle im Portfolio der NanoRepro AG befindlichen Tests wurden bereits mit einem positiven Ergebnis durch das PEI evaluiert.

Alle auf der BfArM-Liste befindlichen Hersteller und Produkte stellen grundsätzlich eine Konkurrenz für die NanoRepro AG dar. Entsprechend hoch ist die Intensität des Wettbewerbs einzustufen. Zu den international bekanntesten Wettbewerbern zählen u. a. Roche Diagnostics, Abbott Diagnostics und Siemens Healthcare. Aufgrund des sowohl national als auch international dynamischen Wachstums des COVID-19-Testgeschäfts gestaltet sich die Ermittlung von Marktanteilen diffizil. Nach Einschätzung der Gesellschaft hat sich NanoRepro durch sehr gute Produktqualität, kontinuierliche Lieferfähigkeit, verlässliche Service- und Beratungsdienste sowie kompetitive Preise trotz namhafter Konkurrenz im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten eine solide Wettbewerbsposition verschafft.

2.2 Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen und professionellen Gebrauch

Analog der medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch handelt es sich auch bei den Produkten für den häuslichen Gebrauch um immunochromatografische Schnelltests, die auf dem Prinzip einer Antigen-Antikörper-Reaktion beruhen.

Grundsätzlich stellt in Bezug auf jedes Produkt der Arzt eine Konkurrenz zum Unternehmen dar. Wenn Patienten Beschwerden haben und den Arzt aufsuchen, schickt dieser die entsprechende Substanz (Blut, Urin, Scheidensekret, Sperma) in ein Labor, das die Auswertung vornimmt (z. B. anti-tTG-IgA-Antikörper, die auf Glutenunverträglichkeit hinweisen). Alternativ nimmt er die Auswertung direkt in der Praxis vor. Die Patienten erhalten dann einige Tage später (im Fall der Auswertung durch das Labor) oder direkt (im Fall der Auswertung durch den Arzt) das entsprechende Ergebnis.

Die Schnelltests der NanoRepro AG sollen nicht den Arzt ersetzen. Sie dienen ausschließlich einer ersten Tendenz, bei der man innerhalb von wenigen Minuten ein Ergebnis vor Ort erhält. Es wird von Seiten der NanoRepro AG ausdrücklich empfohlen und in jeder Packungsbeilage erwähnt, unabhängig vom Ergebnis einen Arzt aufzusuchen.

Die Wettbewerbsintensität der einzelnen Produkte ist unterschiedlich. So vertreibt die STADA Arzneimittel AG mit Sitz in Bad Vilbel ("STADA") seit dem Jahr 2014 fünf vergleichbare Produkte. Der Vertrieb erfolgt über Apotheken und Online-Apotheken. Es haben folgende Produkte eine PZN-Nummer und werden über Apotheken vertrieben: Eisen-Selbsttest, Glutenunverträglichkeit-Selbsttest, Helicobacter Pylori-Selbsttest, Menopause-Selbsttest, FOB-Selbsttest.

Hersteller ist im Fall von STADA die Mexacare GmbH ("Mexacare"), wobei Mexacare die Tests nicht selbst entwickelt. Das eigentliche Know-how eines jeden Tests kommt aus verschiedenen Ländern weltweit. Mexacare hat die Tests als Legal-Hersteller in Deutschland zertifiziert.

Seit dem Jahr 2016 hat die Paul Hartmann AG unter der Marke "Veroval Selbsttests" ein Portfolio von 12 Schnelltests auf dem Markt, welches sie in 16 Ländern europaweit vertreibt. Sechs der 12 Schnelltests stammen von der NanoRepro AG, die Paul Hartmann AG übernimmt den Vertrieb der Produkte unter eigenem Namen.

Die NanoRepro AG sieht STADA und auch Paul Hartmann AG nicht als Konkurrenten, sondern als inoffizielle Partner, die gemeinsam mit der NanoRepro den Markt für "Home Health Tests" aufbauen und beim Konsumenten ein Bewusstsein für dieses Thema schaffen. Die NanoRepro AG ist zurzeit nicht in der Lage, diesen Markt allein aufzubauen und bestimmen zu können. Was die NanoRepro AG – nach Ansicht des Unternehmens – maßgeblich von seinen Wettbewerbern unterscheidet, ist der Umstand, dass die Gesellschaft sämtliche Bereiche der Wertschöpfungskette, d. h. Entwicklung, Herstellung und Produktion in enger Zusammenarbeit mit Lohnherstellern selbst abdeckt.

Die NanoRepro AG hat nach eigener Einschätzung auf dem Schnelltest-Markt in Deutschland keinen direkten Wettbewerber in Bezug auf die Schnelltests ZuhauseTEST Vaginalpilz, ZuhauseTEST Allergie und MilkCHECK; in Bezug auf diese Produkte sind keine vergleichbaren sonstigen Schnelltests über Apotheken mit einer entsprechenden Pharmazentralnummer (PZN) in Deutschland erhältlich.

Im Bereich des Online-Handels sind nach eigenen Recherchen der NanoRepro AG vergleichbare Schnelltests erhältlich, die ebenfalls nach dem immunochromatografischen Testverfahren z. B. eine Glutenunverträglichkeit, den Magenkeim Helicobacter Pylori oder auch Spermien im Ejakulat nachweisen. Allerdings sind diese nicht PZNgelistet und werden also nicht über eine Apotheke verkauft. Oder es handelt sich um Produkte eines ausländischen Herstellers.

In den Bereichen Ovulation und Schwangerschaft sind dagegen eine Vielzahl von Wettbewerbern geschäftlich aktiv.

Im Segment Ovulation sieht die NanoRepro AG als wesentlichen Wettbewerber Procter und Gamble mit dem Produkt Clearblue. Weitere Anbieter sind hier Laboklinika, Uebe und Estrade. Insgesamt gibt es ca. 25 Hersteller, allerdings mit geringen Marktanteilen. Die NanoRepro AG schätzt ihren Marktanteil in diesem Bereich auf ca. 1 %.

Im Bereich Schwangerschaftstests hat Procter und Gamble in Deutschland mit dem Produkt Clearblue bei einem Umsatz von ca. 12 Mio. EUR einen Marktanteil von ca. 30 %. Der nächst größere Hersteller ist Spree Pharma mit Femtest (Marktanteil: ca. 18 %). Danach folgen UEBE mit Cyclotest (Marktanteil: ca. 8 %) und Medvec (Marktanteil: ca. 8 %). Der Marktanteil der NanoRepro AG liegt im Bereich Schwangerschaftstests unter 0,2 % (Quelle: INSIGHT Health), wobei die Schwangerschaftstests der NanoRepro AG allerdings auch nicht aktiv beworben werden. Da der Markt der Schwangerschaftstests mit ca. 90 Herstellern einem sehr starken Preisdruck unterliegt, hat sich die NanoRepro AG aus strategischen Gründen gegen das aktive Bewerben dieses Produktes entschieden und setzt stattdessen vor allem auf die Bewerbung der innovativen Produkte, die keinem so intensiven Wettbewerb ausgesetzt sind.

Im Ausland werden die Produkte der NanoRepro AG über Vertriebspartner verkauft, so dass die Entscheidung, welche Produkte vertrieben werden, in erster Linie bei den Partnern liegt. Daher liegen der NanoRepro AG keine genaueren Angaben zur internationalen Wettbewerbssituation vor.

2.3 Nahrungsergänzungsmittel

Bei den Nahrungsergänzungsmitteln ist Merck Marktführer, gefolgt von Queisser Pharma, Woerwag, Hermes Arzneimittel bis hin zu Hexal und Orthomol. Der Markt ist stark fragmentiert. Die Top-20-Hersteller stehen für gerade einmal 51 Prozent des Umsatzes und nur knapp 38 Prozent des Absatzes. Im Bereich der flüssigen Kollagen-Produkte sind die Marken Elasten und Orthomol Beauty Marktführer.

3. Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2020 war im Wesentlichen geprägt durch die COVID-19-Pandemie und die sich daraus ergebenden Herausforderungen, aber auch für die sich der NanoRepro AG bietenden Möglichkeiten. Die Gesellschaft hat sich den Herausforderungen gestellt und die entstehenden Möglichkeiten sehr gut genutzt.

Die NanoRepro AG war eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das einen funktionierenden Test für den Nachweis einer COVID-19-Infektion in Form eines Antikörpertests auf den Markt gebracht hat. Dies geschah bereits im April 2020. Hieraus resultierten allein in den Monaten April und Mai des Jahres 2020 Umsatzerlöse in Höhe von rd. 2 Mio. EUR.

Im vierten Quartal 2020 hat die NanoRepro AG neuartige Antigen-Schnelltests vermarktet, die erneut zu einer außergewöhnlichen Steigerung der Umsatzerlöse geführt haben. Zu diesen Schnelltests verweisen wir auf die vorstehenden Ausführungen.

In den Monaten Oktober, November und Dezember des Jahres 2020 waren aufgrund der überraschenden Umsatzerfolge der Schnelltests die Lieferketten vom Hersteller der Schnelltests bis zu den Abnehmern noch nicht optimiert. Dies war aufgrund des außerordentlich schnellen Umsatzwachstums auch nicht zu erwarten. Ferner waren das Unternehmen und die Marke NanoRepro nicht so bekannt wie zum heutigen Zeitpunkt. Überdies mussten Beziehungen zu Vertriebspartnern, mit denen zum heutigen Zeitpunkt eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet wird, vertieft und auch erst hergestellt werden.

Trotz dieser Schwierigkeiten hat NanoRepro insgesamt Umsatzerlöse von 16.929 TEUR erzielt, davon den ganz überwiegenden Teil in den letzten drei Monaten des Geschäftsjahres.

NanoRepro hat trotz aller Belastungen aufgrund des überaus starken Umsatzwachstums die Lieferketten im Jahr 2021 weiter optimieren und auch die Einstandspreise für die Schnelltests um bis zu 25 % verringern können. Dies wird sich aus derzeitiger Sicht positiv auf die Margen im Geschäftsjahr 2021 auswirken.

Zudem wurde erreicht, dass einzelne Lieferanten der Schnelltests nunmehr, im Gegensatz zu deren Verhalten im vierten Quartal des Jahres 2020, in der Regel keine komplette Vorkasse für die Lieferungen verlangen. Die NanoRepro AG wird als verlässliches Unternehmen am Markt wahrgenommen.

Dies alles führte zu einem nicht zu erwartenden Umsatzwachstum in den ersten vier Monaten des Jahres 2021, demzufolge auch die Gewinnerwartungen für das Jahr 2021 entsprechend hoch sind.

4. Aktie

Das 52-Wochen-Hoch lag in 2020 bei einem Kurs von 4,21 EUR (November 2020), das 52-Wochen-Tief bei 0,39 EUR (Februar 2020).

Umsatzanteil nach Produkten in Prozent Gesamtumsatz: 16,93 Mio. Euro

Quelle: boerse-frankfurt.de, Xetra

5. Mitarbeiter

Die Mitarbeiterzahl der NanoRepro AG belief sich im Jahr 2020 auf durchschnittlich 15. Im Jahr 2021 wurden bislang zwei Mitarbeiter neu eingestellt.

Es ist bemerkenswert, dass dieses außergewöhnliche Umsatzwachstum bis zum jetzigen Zeitpunkt ohne eine deutliche Erhöhung der Mitarbeiter erreicht werden konnte.

Als Finanzvorstand konnte Herr Stefan Pieh gewonnen werden, er nahm seine Tätigkeit zum 01.01.2021 auf. Der Vertrag mit der Vorstandsvorsitzenden Frau Lisa Jüngst konnte vorzeitig bis zum Jahr 2024 verlängert werden.

Für das Engagement und den Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr bedankt sich der Vorstand ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NanoRepro AG.

6. Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft hat auch im abgelaufenen Jahr erhebliche Mittel für die Produkt- und Markenentwicklung ausgegeben. Im Gegensatz zum Vorjahr wurde das gesetzliche Wahlrecht zur Aktivierung der Aufwendungen für die Entwicklung nicht ausgeübt.

7. Lage

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aufgrund von Rundungen ist nicht auszuschließen, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht zur Lage des Unternehmens nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren und dass Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Positiv anzumerken ist, dass die NanoRepro AG im Geschäftsjahr 2020 handelsrechtlich zulässige Aktivierungswahlrechte abweichend zum Geschäftsjahr 2019 ausgeübt hat. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände sowie aktive latente Steuern wurden nicht mehr aktiviert. Die in Vorjahren aktivierten aktiven latenten Steuern wurden zu Lasten des Jahresergebnisses 2020 ausgebucht, die in Vorjahren aktivierten selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert von 0 TEUR abgeschrieben und dann auch ausgebucht. Aus diesem Grund sind die Vorjahreszahlen nur eingeschränkt vergleichbar.

Dadurch wurde erreicht, dass für das Geschäftsjahr 2021 aus den Vorjahren keine aktivierten Vermögensgegenstände vorgetragen werden, für die eine Ausschüttungssperre besteht.

Wie verweisen insoweit auch auf die im Folgenden getätigten diesbezüglichen Ausführungen.

a) Ertragslage

NanoRepro hat im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 16.929 TEUR (Vorjahr: 1.218 TEUR) erzielt. Dies entspricht einer Steigerung von 15.711 TEUR.

Ursächlich für den Umsatzanstieg waren die im Jahre 2020 erstmalig angebotenen COVID-19-Testverfahren. Allein die hierdurch erzielten Umsatzerlöse beliefen sich auf 15.736 TEUR.

Die Umsatzerlöse wurden ganz überwiegend im Inland erzielt.

Aufgrund der Nichtausübung des gesetzlichen Wahlrechtes zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wurden im Jahr 2020 keine Eigenleistungen aktiviert. Diese gegenüber den Vorjahren geänderte Ausübung des gesetzlich zulässigen Aktivierungswahlrechtes führte zur einer Ergebnisverschlechterung im geschätzt 7-stelligen EUR-Bereich. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass diese Aktivierung mit einer Ausschüttungssperre behaftet gewesen wäre.

Die Personalaufwendungen lagen mit 1.104 TEUR um 356 TEUR über denen des Vorjahrs. Grund waren Erfolgsprämien für Mitarbeiter aufgrund des Unternehmenserfolges und ihres Einsatzes im Jahr 2020.

Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf 1.892 TEUR gegenüber denen des Vorjahres von 335 TEUR. Maßgebend hierfür waren die Abschreibungen der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände auf den beizulegenden Wert von 0 EUR. Diese außerplanmäßigen Abschreibungen beliefen sich auf insgesamt 1.855 TEUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 1.848 TEUR, sie liegen um 402 TEUR über denen des Vorjahres. Ursächlich für den Anstieg waren insbesondere die Börsenkosten, die sich um 321 TEUR erhöht haben.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen 1.085 TEUR. Neben nicht nennenswerten Beträgen aus Vorjahren setzen sich diese aus Körperschaftsteuer (245 TEUR), Solidaritätszuschlag (13 TEUR), Gewerbesteuer (229 TEUR) sowie der Ausbuchung der im Vorjahr gebildeten latenten Steuern (598 TEUR) zusammen.

Für das Geschäftsjahr 2020 fallen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von insgesamt 487 TEUR trotz hoher steuerlicher Verlustvorträge an, da die Verlustverrechnung im Jahr 2020 und den Folgejahren aufgrund gesetzlicher steuerlicher Vorschriften beschränkt ist.

Im Geschäftsjahr 2020 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.695 TEUR gegenüber einem Jahresfehlbetrag von -1.189 TEUR im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen. Dies ist eine Ergebnisverbesserung von 2.884 TEUR.

Dieser Jahresüberschuss beinhaltet allerdings außerordentliche Posten, die bei einer Ausübung handelsrechtlich zulässiger Wahlrechte wie in den Vorjahren zu einem deutlich abweichenden Ergebnis geführt hätten. Dies zeigt die nachfolgende Tabelle:

18 Jahresergebnis bei Ausübung der Wahlrechte wie im Vorjahr
NANOREPRO – JAHRESABSCHLUSS 2020
4.148
Ausbuchung latenter Steuern 598
Außerplanmäßige Abschreibungen 1.855
planmäßigen Abschreibungen beliefen sich auf insgesamt 1.855
TEUR.
Außerordentliche Posten
Jahresüberschuss 1.695
TEUR

In dieser Betrachtung ist die denkbare Möglichkeit einer Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe eines geschätzt 7-stelligen EUR-Betrages nicht enthalten.

Die NanoRepro AG hätte bei Ausübung des gesetzlichen Wahlrechtes zur Aktivierung aktiver latenter Steuern solche bis zu einem Betrag von etwa 2,3 Mio. EUR aktivieren können, für die jedoch eine Ausschüttungssperre bei Nichtauflösung im Jahr 2021 bestanden hätte.

b) Liquiditätslage

Die Liquiditätslage zeigt die Überdeckung der kurzfristigen Vermögensgegenstände zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten auf. Als kurzfristige Verbindlichkeiten werden solche ausgewiesen, die binnen eines Jahres nach dem Bilanzstichtag wirtschaftlich fällig sind und nicht gegenüber Gesellschaftern bestehen.

Bei der Gegenüberstellung der liquiden Mittel 1. Grades zu den kurzfristigen Schulden besteht zum 31.12.2020 eine Überdeckung in Höhe von 5.476 TEUR.

Die hervorragende Liquiditätslage der Gesellschaft ist ursächlich darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft zu mehr als 70 % eigenkapitalfinanziert ist.

Bezieht man das Vorratsvermögen von 2.566 TEUR als liquide Mittel 2. Grades in die Betrachtung mit ein, errechnet sich eine Überdeckung von 8.042 TEUR.

Liquiditätsübersicht TEUR Liquide Mittel 1. Grades Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.310 Sonstige Vermögensgegenstände 32 Guthaben bei Kreditinstituten, Kasse 1.164 8.506 Kurzfristige Schulden Rückstellungen 830 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Restlaufzeit bis zu 1 Jahr) 1.202 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 359 Sonstige Verbindlichkeiten 639 3.030

Überdeckung 5.476

Das EBIT (Betriebsergebnis) liegt im Jahr 2020 bei 2.799 TEUR, das EBITDA (Betriebsergebnis plus Abschreibungen) beträgt 4.691 TEUR, was einer EBITDA-Marge von 27,7 % entspricht.

Die Finanzlage kann als hervorragend bezeichnet werden.

Die Kapitalflussrechnung, in der die Zahlungsmittelverwendung erläutert wird, zeigt folgendes Bild:

2020
TEUR
2019
TEUR
Veränderung
TEUR
c) Vermögenslage
Jahresüberschuss 1.694,9 -1.188,6 2.883,5 Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geprägt durch die außerge
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des An
lagevermögens
1.867,2 312,2 1.555,0 wöhnlichen Erfolge der COVID-19-Testverfahren.
= Brutto-Cashflow vor Veränderung des Working Capitals 3.562,1 -876,4 4.438,5 Wesentlicher Posten der Aktivseite sind die werthaltigen Forderun
gen und Leistungen in Höhe von 7.310 TEUR, die 65,4 % der Bilanz
+/- Zunahme/Abnahme der mittel- und kurzfristigen Rückstel
lungen
807,1 -44,6 851,7 summe ausmachen. Das Vorratsvermögen beläuft sich auf 2.566
TEUR, entsprechend 23,0 % der Bilanzsumme. Die Bankguthaben
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus LuL sowie
anderer Aktiva
-8.227,1 275,8 -8.502,9 und Kassenbestände belaufen sich auf 1.164 TEUR, entsprechend
10,4 % der Bilanzsumme.
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus LuL sowie
anderer Passiva
1.649,6 32,8 1.616,8 Es handelt sich hierbei um liquiditätsnahe Vermögensgegenstän
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 17,9 7,0 10,9 de. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft, wie auch schon unter der
+/- Ertragsteueraufwand/ -ertrag 1.085,4 0,1 1.085,3 Finanzlage dargestellt, über eine herausragende Liquidität verfügt.
-/+ Ertragsteuerzahlungen/-erstattung 0,1 -0,1 0,2 Das Anlagevermögen ist mit rd. 92 TEUR kaum nennenswert.
= Cashflow aus der lfd. Geschäftstätigkeit -1.104,9 -605,4 -499,5
Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich auf 7.990 TEUR. Dies ent
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des imm. AV 0,0 0,0 0,0 spricht einer Eigenkapitalquote von 71,5 %. Bemerkenswert ist da
- Auszahlungen für Investitionen in das imm. AV -316,3 -618,0 301,7 bei, dass das Anlagevermögen und große Teile des Umlaufvermö
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sach
anlagevermögens
0,0 0,0 0,0 gens durch Eigenkapital gedeckt sind.
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -0,5 0,0 -0,5 Rückstellungen und Schulden belaufen sich insgesamt auf 3.180
+ erhaltene Zinsen 0,4 0,5 -0,1 TEUR, diese sind durch die liquiden Mittel 1. Grades mehrfach ge
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -316,4 -617,5 301,1 deckt.
+ Einzahlungen aus EK-Zuführungen von Gesellschaftern 1.866,1 0,0 1.866,1 Im Geschäftsjahr 2020 wurden handelsrechtlich zulässige Aktivie
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Kredit
aufnahme
0,0 197,9 -197,9 rungswahlrechte nicht wie im Vorjahr ausgeübt. Die in Vorjahren zu
lässigerweise aktivierten selbsterstellten immateriellen Vermögens
- gezahlte Zinsen -18,3 -7,5 -10,8 gegenstände wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert von
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.847,8 190,4 1.657,4 TEUR 0 abgeschrieben. Die aktiven latenten Steuern wurden aufge
löst.
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 426,5 -1.032,5 1.459,0
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 737,2 1.769,7 -1.032,5
=
20
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.163,7 737,2 426,5 NANOREPRO – JAHRESABSCHLUSS 2020

c) Vermögenslage

Wären die Wahlrechte wie in den Vorjahren ausgeübt worden, hätte sich das Eigenkapital auf 10.443 TEUR belaufen. Allerdings wäre ein Bilanzgewinn in Höhe der aufgrund der wegen der Aktivierungswahlrechte aktivierten Vermögensgegenstände ausschüttungsgesperrt.

Auch damit keine Ausschüttungssperre, in welcher Höhe auch immer, für das Geschäftsjahr 2021 besteht, haben sich Vorstand und Aufsichtsrat sinnvollerweise gegen die Ausübung von handelsrechtlich zulässigen Aktivierungswahlrechten entschieden.

8. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft bestimmen sich im Wesentlichen nach der Möglichkeit, die erforderlichen Finanzmittel zum weiteren Aufbau der Gesellschaft bereitstellen zu können. Komplexe Finanzanlagen werden nicht gehalten. Die Finanzierung erfolgt weitestgehend eigenfinanziert. Die erforderliche Liquidität wird vorgehalten.

Im nicht finanziellen Bereich ist die Gesellschaft auf die Gewinnung und das Halten von Mitarbeitern in Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb fokussiert und arbeitet regelmäßig an der Straffung der Organisation.

Die Gesellschaft hat seit dem 1.Januar 2021 einen neuen Finanzvorstand, Herrn Stefan Pieh, eingestellt. Ferner wurde erreicht, dass der Vorstandsvertrag mit der Vorstandsvorsitzenden, Frau Lisa Jüngst, vorzeitig bis zum Jahr 2024 verlängert werden konnte.

Die NanoRepro AG hat sich damit personell für die nächsten Jahre und die kommenden Herausforderungen sehr gut aufgestellt.

III. NACHTRAGSBERICHT

Wesentliches Ereignis nach Ende des Berichtszeitraums war die am 12. März 2021 erfolgte Sonderzulassung durch das BfArM für den Selbsttest "NanoRepro Antigen Schnelltest (Viromed)". Es handelt sich hierbei um einen immunchromatographischen In-vitro-Test für den direkten und qualitativen Nachweis von viralen SARS-CoV-2-Antigenen durch einen vorderen Nasenabstrich. Der Test ist zur Eigenanwendung für Laien bestimmt und ist ohne CE-Kennzeichnung vom BfArM nach §11 Abs.1 MPG befristet zugelassen. Mit einer Sensitivität von 97,33 %, einer Spezifität von 99,33 % und einem "Limit of Detection" (LoD-Wert) von 30 gehört er zu den besten Tests am Markt, da es die hohe Empfindlichkeit des Tests ermöglicht, auch Menschen mit geringer Viruslast in einem frühen Stadium als SARS-CoV-2-positiv zu identifizieren.

Mit der VIROMED GmbH, die die NanoRepro AG im Rahmen des Zulassungsprozesses unterstützt hatte, wurde eine exklusive Partnerschaft für den Produktvertrieb in Deutschland für das Gesamtjahr 2021 mit entsprechender Abnahmeverpflichtung vereinbart.

Darüber hinaus wurde am 16. März 2021 eine Barkapitalerhöhung um bis zu 933.070 EUR mit Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen. Diese wurde vollständig an institutionelle Investoren platziert und war deutlich überzeichnet. Der Nettoemissionserlös in Höhe von 11,27 Mio. EUR wurde zur weiteren Stärkung des Working Capitals, insbesondere der temporären Warenvorfinanzierung, verwendet. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde damit auf insgesamt 12.903.773 EUR erhöht, nachdem bereits Ende Dezember 2020 eine Erhöhung des Grundkapitals um 2.640.000 EUR beschlossen und erfolgreich platziert wurde.

Ferner wurde am 07. Januar 2021 bei der Benannten Stelle die Zulassung für den ZuhauseTEST Corona beantragt. Es handelt sich hierbei um einen Schnelltest für den qualitativen Nachweis des SARS-CoV-2-Antigens in humanen Speichelproben innerhalb der ersten 7 Tage nach Symptombeginn. Zum derzeitigen Zeitpunkt läuft weiterhin die Prüfung des Zulassungsantrags durch die Benannte Stelle.

IV. PROGNOSEBERICHT

Das Geschäftsjahr 2021 wird ganz überwiegend durch eine weitere außergewöhnliche Ausweitung der Umsatzerlöse mit den COVID-19-Tests bestimmt werden. Wesentlicher Umsatztreiber ist dabei die im März 2021 geschlossene Rahmenvereinbarung mit der VIROMED-Gruppe.

NanoRepro hat es erreicht, durch eine Optimierung der Lieferketten sowie aufgrund der gestiegenen Nachfragemacht auf dem Einkaufsmarkt gegenüber den Einkaufsbedingungen aus den Monaten Oktober bis Dezember des Jahres 2020 Einsparungen von bis zu 25 % zu erreichen.

Dies führt zu einer Margensteigerung und damit zu einer gestiegenen Ergebniserwartung. Ein drastischer Preisverfall auf der Einkaufsund Absatzseite ist dabei nicht mit eingerechnet.

Derzeit ist nicht damit zu rechnen, dass sich der Markt für die Corona-Testverfahren im Inland gravierend verringern wird. Die NanoRepro AG hat überdies nennenswerte Anstrengungen unternommen und arbeitet weiterhin daran, Testverfahren im europäischen und außereuropäischen Ausland abzusetzen.

Folgende Parameter, die zurzeit nicht belastbar vorhersehbar sind, werden sich jedoch auf den weiteren Geschäftsverlauf 2021 auswirken:

  • • Andauer der Pandemie
  • • Auswirkungen der Impfungen
  • • Veränderungen von Teststrategie und Testverhalten

Nach dem heutigen Kenntnisstand wird die NanoRepro AG im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse im dreistelligen Millionen Bereich in EUR erzielen. Dies wird sich auch im Ergebnis niederschlagen.

Allerdings vernachlässigt die NanoRepro AG dabei nicht die Frage, welchen Herausforderungen sich die Gesellschaft in der sog. "Nach-Corona-Zeit" wird stellen müssen, um auch dann nennenswert am Markt aktiv sein zu können.

Dazu werden schon jetzt in enger Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und externen Beratern Konzepte entwickelt, damit die NanoRepro AG auch künftig ein erkennbarer Marktteilnehmer sein wird. Es ist an dieser Stelle jedoch zu früh, um auf Einzelheiten einzugehen.

NanoRepro hat und wird in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 die Grundlagen für die Umsetzung dieser erfolgversprechenden Konzepte legen. Dabei sei insbesondere die hervorragende finanzielle Ausstattung des Unternehmens zu nennen, durch die diese Umsetzungen ermöglicht werden.

V. CHANCEN UND RISIKOBERICHT

1. Chancen

Die NanoRepro AG hat durch die Vermarktung der COVID-19-Schnelltests die Grundlage für langfristiges Wachstum legen können. Die Chancen sind nachfolgend dem Grunde nach dargestellt.

Chancen durch Eigenkapitalfinanzierung und Liquidität

Die NanoRepro AG hat im Geschäftsjahr 2020 die Grundlage für eine Liquiditätssicherung aus eigenem organischem Wachstum gelegt. Die der Gesellschaft zufließenden Mittel aus dem eigenen Geschäft wird die Gesellschaft längerfristig grundsätzlich unabhängig von einer Kapitalzufuhr von außen handlungsfähig machen. Dies ist besonders für die anstehenden Konzeptfinanzierungen ein wichtiger Faktor.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen einer potenziellen Ausschüttung des Bilanzgewinnes des Jahres 2021 und einer Gewinnthesaurierung gewahrt wird.

Chancen aufgrund Profitabilität

Durch den Absatz der COVID-19-Testverfahren ist die Gesellschaft profitabel geworden. Die daraus resultierenden Erträge sind außerordentlich hoch. Die Gesellschaft wird diese in zukunftsträchtige Konzepte investieren. Dadurch wird angestrebt, dass NanoRepro auf Dauer profitabel sein wird.

Chancen aufgrund strategischer Ausrichtung

Die NanoRepro AG wird durch die Erfolge im Jahr 2020 und den zu

erwartenden Erfolgen im Jahr 2021 in die Lage versetzt werden, neue strategische Geschäftsfelder zu bearbeiten, diese in die zukünftige Geschäftsentwicklung zu integrieren und dadurch langfristig profitabel zu bleiben.

Chancen aufgrund der Vertriebsstruktur

NanoRepro hat nachgewiesen, dass die bestehende Vertriebsstruktur den Anforderungen entsprochen hat, die die außerordentliche Umsatzausweitung durch die Corona-Schnelltests mit sich gebracht hat. Insbesondere ist dabei die Flexibilität zu nennen.

Aufgrund der in den Jahren 2020 errungenen und 2021 angestrebten Erfolge stehen der NanoRepro AG genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, die Vertriebsstruktur den künftigen Erfordernissen anpassen zu können. Entsprechende Konzepte sind in der Entwicklung.

Chancen aufgrund informeller Strukturen

Die NanoRepro AG wird nunmehr als starkes und verlässliches Unternehmen am Markt wahrgenommen. Der Bekanntheitsgrad wurde nennenswert gesteigert.

Dies beinhaltet besonders Chancen zur weiteren Personalgewinnung, aber auch der Erlangung strategischer Kooperationen. Ferner stellt dies einen nicht zu unterschätzenden Vorteil für zukünftige Kapitalmaßnahmen dar.

V. CHANCEN UND RISIKOBERICHT

2. Risiken

Als Risiken aus der Unternehmenstätigkeit der NanoRepro AG konnten nur allgemeine, für viele Unternehmen bestehenden Risiken identifiziert werden. Sie sind grundsätzlich eher theoretischer Natur, trotzdem seien sie nachfolgend kurz dargestellt.

Risiken aus dem Verlust des Know-hows der Gesellschaft

Das im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Gesellschaft entstehende Know-how stellt einen bedeutenden Vermögenswert der Gesellschaft dar, der sich allerdings nur eingeschränkt über gewerbliche Schutzrechte, sondern im Wesentlichen nur über Geheimhaltungsvereinbarungen oder vertragliche Vereinbarungen schützen lässt.

Risiken im Fall der (behaupteten) Verletzung von Schutzrechten Dritter

Der Gesellschaft ist nicht bekannt, dass sie in Verbindung mit den von ihr angebotenen Schnelltests oder Nahrungsergänzungsmitteln gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft möglicherweise Schutzrechte Dritter verletzt, Dritte Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten gegenüber der NanoRepro AG geltend machen oder dass die NanoRepro AG im Rahmen von Rechtstreitigkeiten mit verklagt wird.

Risiken aus der Abhängigkeit von Lieferanten und Partnern

Die NanoRepro AG betreibt keine eigenen Produktionsanlagen. Die Gesellschaft ist daher gegenwärtig bei der Entwicklung und Produktion der Schnelltests und Nahrungsergänzungsmittel auf Dritte ("Lohnhersteller") angewiesen, die auf der Grundlage von Lohnherstellungsverträgen für die NanoRepro AG entwickeln und produzieren.

Eine solche Arbeitsweise ist nicht unüblich, es werden zurzeit allerdings Konzepte entwickelt, diese Abhängigkeiten zu verringern.

Produkthaftungs- und Gewährleistungsrisiken

Die NanoRepro AG bezieht ihre Produkte von Lieferanten. Die NanoRepro AG gilt aber dennoch rechtlich gesehen als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und kann insoweit haftbar gemacht werden. Grundsätzlich bestehen in diesen Fällen vertraglich vereinbarte Rückgriffsmöglichkeiten auf die tatsächlichen Hersteller.

3. Gesamtaussage

Das Unternehmen hat im Geschäftsjahr 2020 nennenswerte Gewinne erwirtschaften und zugleich durch die Abschreibung und Ausbuchung der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen stille Reserven legen können.

Für das Geschäftsjahr 2021 ist sowohl betreffend der Umsatzerlöse als auch des Jahresüberschusses ein überaus gutes Ergebnis zu erwarten.

Die Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens ist hervorragend.

Das Unternehmen hat Grundlagen für eine langfristig profitable Geschäftsentwicklung gelegt.

Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Fremdwährungspositionen wurden bisher nicht aufgebaut. Ziel des Finanz-Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken aller Art.

Solche Risiken sind bisher aufgrund der einfachen und gesunden Struktur der Finanzanlagen eher gering.

VII. BERICHT ÜBER ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Zweigniederlassungen bestehen nicht.

Marburg, den 11. Mai 2021

Lisa Jüngst Stefan Pieh

VIII. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

AKTIVA Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
0,00 2.274.983,20
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 66.269,55
66.269,55
75.719,55
2.350.702,75
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
14,00
736,00
496,00
2.530,00
750,00 3.026,00
II. Finanzanlagen
Beteiligungen
25.000,00
25.000,00
25.000,00
25.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren
2. geleistete Anzahlungen
2.271.526,43
294.551,96
229.577,90
339.651,43
2.566.078,39 569.229,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. sonstige Vermögensgegenstände
7.310.346,50
32.043,33
442.821,18
69.371,19
7.342.389,83 512.192,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
1.163.658,74 737.152,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.068,28 8.061,16
D. Aktive latente Steuern 0,00 598.000,00
11.170.214,79 4.803.363,96
PASSIVA Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuss
9.330.703,00
6.123.433,87
-9.158.844,85
1.694.949,93
7.990.241,95
8.482.458,00
5.105.539,87
-7.970.261,58
-1.188.583,27
4.429.153,02
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen
2. sonstige Rückstellungen
487.449,96
342.616,00
830.065,96
0,00
23.000,00
23.000,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.201.792,66 EUR (Vorjahr: 198,2 TEUR)
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.351.792,66
0,00
198.177,06
10.975,00
0,00 EUR (Vorjahr: 11,0 TEUR)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
358.671,50 EUR (Vorjahr: 127,8 TEUR)
358.671,50 127.792,79
4. sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
639.442,72 EUR (Vorjahr: 14,3 TEUR)
- davon aus Steuern
612.607,81 EUR (Vorjahr: 11,6 TEUR)
639.442,72 14.266,09
2.349.906,88 351.210,94

11.170.214,79 4.803.363,96

IX. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR 2020 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 16.929.408,53 1.218.313,21
2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 587.331,89
Gesamtleistung 16.929.408,53 1.805.645,10
3. sonstige betriebliche Erträge
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung 216,20 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR)
12.617,85 19.636,34
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
8.868.848,75
429.961,72
423.308,83
52.687,08
9.298.810,47 475.995,91
Rohergebnis 7.643.215,91 1.349.285,53
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung 1.200,00 EUR (Vorjahr: 1,2 TEUR)
998.205,10
105.701,80
650.997,13
97.480,28
1.103.906,90 748.477,41
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
- davon außerplanmäßige Abschreibungen 1.854.877,49 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR)
1.867.153,02 312.183,90
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
24.988,93 22.464,68
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 226,60 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR)
1.848.482,51 1.445.964,18
Betriebsergebnis 2.798.684,55 -1.179.804,64
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 352,57 454,20
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18.299,66 7.478,33
Finanzergebnis -17.947,09 -7.024,13
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.085.412,53 118,78
11. Ergebnis nach Steuern 1.695.324,93 -1.186.947,55
12. sonstige Steuern 375,00 1.635,72
13. Jahresüberschuss 1.694.949,93 -1.188.583,27

X. ANHANG – FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2020 BIS 31. DEZEMBER 2020

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die NanoRepro AG hat ihren Sitz in Marburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HR B 5297 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des AktG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 (1), 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen beibehalten. Eine Änderung ergab sich nur hinsichtlich des Aktivierungswahlrechts für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und der Aktivierung latenter Steuern, die in 2020 nicht in Anspruch genommen wurden.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung ist das laufende Jahr mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar. Ursache dafür ist im Wesentlichen der Anstieg der Umsatzerlöse um ca. 15,7 Mio. EUR aus dem Verkauf der COVID-19 Schnelltests.

Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Es lagen Gründe für eine dauerhafte Wertminderung bei den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB vor. Die Buchwerte wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände wurden, soweit sie abnutzbar sind, linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.

Geringwertige Anlagegegenstände bis 800 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Das steuerliche Abschreibungsverfahren wird demnach aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt, da die Abweichungen des Wertansatzes im Vergleich zu einer einzelnen Bewertung unwesentlich sind.

Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls – bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung – unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Waren zur Weiterveräußerung wurden zu Anschaffungskosten eingesetzt.

Die geleisteten Anzahlungen auf das Vorratsvermögen wurden zum Nennwert der Zahlung bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Soweit der beizulegende Wert niedriger war, erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Der Ansatz von Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte zum Nennwert.

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die zeitliche Abgrenzung zeitraumbezogener Leistungen, die das folgende Geschäftsjahr betreffen.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Laufzeitbedingte Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverträgen sowie Aufwendungen für Altersversorgung. Der Jahresbetrag der Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 52 TEUR. Der Jahresbetrag für Verpflichtungen aus Altersversorgung beläuft sich auf 1,2 TEUR.

Angaben gem. § 160 AktG:

    1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.330.703,00 (neun Millionen dreihundertdreißigtausendsiebenhundertdrei EURO) und ist eingeteilt in 9.330.703 Stückaktien.
    1. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
    1. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital von der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Baroder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.392.984,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

  • a. um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
  • b. bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf die auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet; auf diese Kapitalgrenze

anzurechnen ist das Grundkapital, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals oder nach Rückerwerb als eigene Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert wurden oder zu deren Bezug Wandel- und Optionsschuldverschreibungen berechtigen oder verpflichten, die seit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; sowie

c. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 27 Abs. 2 AktG anbieten zu können.

Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen, die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.

  1. Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine.

Das Recht der Aktionäre zur Auslieferung effektiver Stücke wird ausgeschlossen.

    1. Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen.
    1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 151.860,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 151.860 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft

die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2010 zu ändern.

  1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 280.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 280.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 2. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2015 zu ändern.

  1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 190.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 190.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 10.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2017 zu ändern.

  1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 226.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 226.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 23. August 2018 unter Tagesordnungspunkt 7.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2018 zu ändern.

V. Sonstige Angaben

Mitarbeiterzahl

Gemäß § 285 Nr. 7 HGB sind folgende Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr zu machen.

Angaben zur Mitarbeiteranzahl gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Kaufmännische Angestellte 12,00
Gesamt 12,00

Angabe zu Organen

Vorsitzender Ausgeübter Beruf
Frau Lisa Jüngst CEO
Stellvertretender Vorsitzender
Herr Michael Fuchs (bis 31.08.2020) CFO
Herr Stefan Pieh (ab 01.01.2021) CFO

Angaben zum Aufsichtsrat gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Vorsitzender Ausgeübter Beruf

Dr. Olaf Stiller Kaufmann/Vorstand

Stellvertretender Vorsitzender

Herrn Michael J. Tillmann Kaufmann/Unternehmer

Mitglieder

Herr Dr. Bhuwnesh Agrawal Herr Rainer Barth (ab 15. Dezember 2020) Herr Clemens Jakopitsch Herr Dr. Michael Kern (bis 14. Dezember 2020)

Kaufmann/Arzt Unternehmer/Consultant

Unternehmensberater Kaufmann/Unternehmer

Marburg, den 11. Mai 2021

Lisa Jüngst Stefan Pieh

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSS-PRÜFERS

An die NanoRepro AG

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der NanoRepro AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben

sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, 12. Mai 2021

PanTaxAudit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Doris Wolff Wirtschaftsprüferin

NanoRepro AG Untergasse 8 35037 Marburg

Germany

T: +49 (0)6421 951449 F: +49 (0)6421 951451

[email protected]

Registergericht: Amtsgericht Marburg Registernummer: HRB 5297

Vertretungsberechtigter Vorstand: Lisa Jüngst, Stefan Pieh

Aufsichtsrat: Dr. Olaf Stiller (Vorsitzender), Michael J. Tillmann, Dr. Dr. Bhuwnesh Agrawal, Rainer Barth, Clemens Jakopitsch