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NanoRepro AG Audit Report / Information 2016

Jan 31, 2018

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Audit Report / Information

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Oehmichen Optik AG

Sassnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

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#### Aktiva
31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 115.025,80 121.312,80
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00 486,00
II. Sachanlagen 26.997,84 32.806,84
III. Finanzanlagen 88.019,96 88.019,96
B. Umlaufvermögen 1.228.159,90 1.068.600,60
I. Vorräte 14.438,85 16.741,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.063.972,46 936.206,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.881,12 26.081,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 149.748,59 115.652,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.750,99 4.283,17
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.346.936,69 1.194.196,57

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#### Passiva
31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 640.145,70 575.461,31
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 525.461,31 461.998,59
III. Jahresüberschuss 64.684,39 63.462,72
B. Rückstellungen 193.525,43 180.690,21
C. Verbindlichkeiten 488.965,18 413.744,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 488.965,18 413.203,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 540,78
D. Rechnungsabgrenzungsposten 24.300,38 24.300,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.346.936,69 1.194.196,57

Anhang

Bearbeitungshinweis:

(Version 10.83)

Die Dokumentvorlage wurde zur aktuellen Version angepasst. Die Details der Änderungen entnehmen Sie dem verlinkten Info-Datenbank Dok.-Nr. 1015880.

Diese Dokumentvorlage enthält die vollumfänglichen Anforderungen nach dem BilRUG, welches für Geschäftsjahre mit Wirtschaftsjahresbeginn nach dem 31.12.2015 anzuwenden ist.

Für Dokumente mit Wirtschaftsjahr bis einschließlich 2015 verwenden Sie bitte die Anhangsvorlage "Anhang (vor BilRUG)".

(Der Bearbeitungshinweis kann über den Bedingungsassistenten inaktiv gesetzt werden.)

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Im Falle einer erstmaligen Anwendung der neuen Schwellenwerte zur Einstufung der Größenklassen gemäß Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sind zusätzliche Angaben zu machen. Diese sind in den beiden nachfolgenden Texten anzugeben.

Auf Grund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde auch der Vorjahreswert der Umsatzerlöse angepasst, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit nicht möglich.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Oehmichen Optik AG   

Firmensitz laut Registergericht: Sassnitz

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Stralsund

Register-Nr.: 5297

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.

Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt „Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten“ die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR &IND& (Vorjahr: EUR &IND&).

Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien

Gegebenenfalls Anwendung der Schutzklausel gem. § 160 Abs. 2 AktG, wonach eine Berichterstattung zu unterbleiben hat, wenn dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist.

Im Geschäftsjahr wurden &IND& eigene Aktien zum Preis von &IND& EUR je Stück im Nennwert von &IND& EUR erworben.

Der Anteilserwerb erfolgte zum Zwecke &IND&.

Die Veräußerung zum Preis von EUR &IND& je Aktie wurde gleichfalls im Berichtsjahr vollzogen.

Zum 31.12.2016 waren keine eigenen Aktien mehr im Bestand.

Der Anteil am Grundkapital beträgt &IND&.

Pensionsrückstellungen

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR &IND&.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR &IND& (Vorjahr: EUR &IND&).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR &IND&.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Gemäß § 268 HGB sind die Beträge der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und größer einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.

Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt „Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten“ die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 488.965,18 (Vorjahr: EUR 413.203,89).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR &IND& (Vorjahr: EUR &IND&).

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR &IND& sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend der Altersversorgung aufzuführen:

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend verbundener Unternehmen aufzuführen:

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend assoziierter Unternehmen aufzuführen:

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0,0.

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Zu den zu Gunsten einzelner &IND& vergebenen Krediten wird ausgeführt:

Zu den zu Gunsten einzelner Aufsichtsratsmitglieder vergebenen Krediten wird berichtet:

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Kreditentwicklung Betrag
EUR
Stand bisheriger Kredite &IND&
Rückzahlungen im Berichtsjahr &IND&
Neuvergaben im Berichtsjahr &IND&
\= neuer Kreditbestand #VALUE!

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Kreditkonditionen neu vergebener Kredite
Auszahlungsbetrag &IND&
Rückzahlungsbetrag &IND&
Zinssatz &IND&
Laufzeit &IND&
Sicherheiten &IND&

Der Gesamtbetrag der Forderungen gegen Mitglieder des Vorstands beläuft sich auf EUR &IND&.

Der Gesamtbetrag der Forderungen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats beläuft sich auf EUR &IND&.

Der Restbetrag eines Darlehens in Höhe von EUR &IND& wurde im Geschäftsjahr erlassen.

Angaben über das Bestehen einer wechselseitigen Beteiligung unter Angabe des Unternehmens

Zwischen der Unternehmung und dem nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht eine wechselseitige Beteiligung:

Der Tatbestand einer wechselseitigen Beteiligung liegt nach § 19 AktG neben anderen Voraussetzungen dann vor, wenn zwei Unternehmen mit jeweils mehr als 25 % aneinander beteiligt sind.

Im Einzelnen wird zu den wechselseitigen Beteiligungen ausgeführt:

Feststellung des Jahresabschlusses

Beachten Sie, dass die Angabe des Feststellungsdatums im DATEV-Assistenten zur Offenlegung eine Pflichtangabe darstellt. Aus diesem Grund entfällt die Angabe im Anhang, wenn über den DATEV-Assistenten zur Offenlegung veröffentlicht wird.

Der Jahresabschluss wurde am &IND& festgestellt.

Der Jahresabschluss wurde am &IND& gebilligt.

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

Angaben über die Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben.

Angaben wegen festgestellter Unterbewertung auf Grund einer Sonderprüfung

Unterschrift der Geschäftsführung

Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der vollständigen oder teilweisen Offenlegung des Jahresab­schlusses die Abschlüsse so wiederzugeben sind, dass sie den für ihre Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entsprechen.

Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle persönlich haftenden Gesellschafter) und das Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.

Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an den Bundesanzeiger können die erforderlichen handschriftlichen Unterschriften durch die maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt werden, z.B. gez. Markus Mustermann.

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Sassnizu,den 19.12.2017 Dipl-Ing. Joachim Wick
Ort, Datum Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2017 festgestellt.