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NanoRepro AG — Annual Report 2021
Jul 25, 2022
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Annual Report
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Publication

NanoRepro AG
Marburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Jahresabschluss
Jahresabschluss zum 31.12.2021
Nano Repro AG
Untergasse 8
35037 Marburg
A An die Aktionäre
Vorstand der NanoRepro AG
Lisa Jüngst
CEO
Frau Jüngst ist seit 2006 bei der NanoRepro AG tätig und CEO des Unternehmens. Sie ist Diplom-Betriebswirtin und war bis zu ihrer Berufung in den Vorstand im April 2013 Marketingleiterin des Unternehmens. In ihrer Funktion als CEO des Unternehmens hat sie federführend die Umstrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens in den Jahren 2015 und 2016 betreut und verantwortet sowie zuletzt die Chancen der Corona-Pandemie sehr erfolgreich für das Unternehmen erkannt und genutzt. Frau Jüngst ist Mitgründerin der PaediProtect AG sowie Mitglied im Regionalvorstand des Bundes Junger Unternehmer.
Stefan Pieh
CFO
Herr Pieh ist seit dem Jahr 2021 als CFO der NanoRepro AG tätig. Nach erfolgreichem Abschluss des BachelorStudiengangs Finance (B.Sc.) an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn erlangte Herr Pieh im Anschluss den Master of Laws (LL.M.) in Mergers & Acquisitions über die Frankfurt School of Finance & Management. Vor seiner Berufung in den Vorstand war er fast 15 Jahre in verschiedenen Funktionen in der Banken- und Finanzbranche tätig, zuletzt in leitender Funktion im Firmen- und Unternehmenskundengeschäft.
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
2021 konnte die NanoRepro AG ihr Geschäft mit Antigen-Schnelltests zum Nachweis einer COVID-19-Infektion weiter ausbauen. Das Unternehmen hatte 2020 die sich eröffnenden Chancen im Zuge der COVID-19-Pandemie frühzeitig erkannt und auf Basis der eigenen jahrelangen Kompetenz -im Segment der medizinischen Schnelltests als einer der ersten Anbieter in Deutschland entsprechende Lösungen auf den Markt gebracht. Im Jahr 2021 wurden über das Gesamtjahr hinweg rund 87,0 Millionen Schnelltests durch die NanoRepro AG vertrieben. Damit konnte NanoRepro in kürzester Zeit den eigenen Umsatz auf ein Vielfaches erhöhen.
Die erfreuliche Entwicklung in diesem neuen Unternehmensbereich ist aber auch von einigen Unwägbarkeiten begleitet, die in der COVID-19-Pandemie weiterhin bestehen und das Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Unter anderem sind Lieferketten weiterhin nicht voll optimierbar, da international Engpässe bestehen. Darüber hinaus ergeben sich auf regulatorischer Ebene regelmäßig veränderte Umstände, auf die es einzugehen gilt.
Der Aufsichtsrat verfolgt die rasante Entwicklung des Unternehmens genau und steht dem Vorstand bei den sich auftuenden Fragestellungen besonders in dieser wachstumsstarken Zeit beratend zur Seite.
Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig vom Vorstand ausführlich über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft unterrichten lassen. Entsprechend den zugrunde liegenden Informationen stand der Aufsichtsrat dem Vorstand beratend zur Seite und hat diesen bei der Führung des Unternehmens mit der gebotenen Sorgfalt überwacht und kontrolliert. Bei allen Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat frühzeitig mit einbezogen und unmittelbar und umfassend vom Vorstand informiert.
Wesentliche Vorgänge im Unternehmen sowie Fragen der strategischen Unternehmensplanung, wichtiger Unternehmenskennzahlen, der Geschäftspolitik, des Geschäftsverlaufs, der Risikolage und des Risikomanagement wurden durch den Vorstand zeitnah und inhaltlich angemessen übermittelt und sowohl im Aufsichtsrat intern als auch gemeinsam mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus kontinuierlich ein eigenes Bild von der Lage des Unternehmens gemacht und stand dazu auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in intensivem Kontakt mit dem Vorstand.
Zu den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach eingehender Beratung und Prüfung sein Votum abgegeben. Alle zustimmungsbedürftigen Geschäfte im Geschäftsjahr 2021 wurden positiv beschieden.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind derzeit alle Mitglieder des Gremiums als unabhängig einzustufen. Der Aufsichtsrat behält sich gleichzeitig vor, Beratungs- oder Dienstverträge zwischen einzelnen Mitgliedern des Gremiums und der Gesellschaft zu genehmigen, wenn der Abschluss eines solchen Vertrags im Einzelfall nach übereinstimmender Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft liegt.
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats besitzt dieser die geeignete Größe, sämtliche Angelegenheiten im Gesamtaufsichtsrat zu erörtern und zu entscheiden. Im Rahmen der Beratungen, der Beschlüsse und des Kontrollauftrags sind im Berichtsjahr 2021 keine Interessenkonflikte bei einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten.
Sitzungen des Aufsichtsrats und Schwerpunkte der Beratung
Im Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats am 12. Januar, am 18. Februar, am 12. Mai und am 17. September statt. Darüber hinaus kam der Aufsichtsrat zu sechs weiteren Sitzungen am 16. März, am 18. März, am 10. Juni, am 16. Juli, am 15. Dezember und 20. Dezember zusammen. Sämtliche Sitzungen des Aufsichtsrats fanden in virtueller Form bzw. per Telefonkonferenz statt. In den Sitzungen vom 12. Januar und 12. Mai war das Aufsichtsratsmitglied Clemens Jakopitsch, in der Sitzung vom 17. September war Michael Tillmann entschuldigt.
Der Aufsichtsrat befasste sich in seinen Sitzungen mit der aktuellen operativen Entwicklung des Unternehmens und der Geschäftsbereiche. Schwerpunkte stellten der Verlauf der Ertrags-, Vermögens-, Finanz- und Risikolage dar. Zu den wichtigsten Beratungsthemen zählten im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin:
| ― | Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2020 |
| ― | Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation |
| ― | Kapitalerhöhung 3/2021 |
| ― | Vermarktungsstrategie |
| ― | Produktportfolioexpansion |
| ― | Strategische M&A- bzw. Vertriebsprojekte |
| ― | Vorbereitung der Hauptversammlung |
Im Jahr 2022 haben bis zur bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 17.03.2022 zwei weitere Sitzungen stattgefunden. Ergänzend haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats auch schriftlich und fernmündlich beraten.
Der Aufsichtsrat hat sich auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Die aktuelle Situation des Unternehmens, die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle sowie wichtige Entscheidungen des Vorstands waren zusätzlich Gegenstand der Gespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und wurden auch in schriftlichen Berichten behandelt.
Prüfung des Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.21 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PanTaxAudit GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Die gesamten Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Der Aufsichtsrat schließt sich nach eigener Prüfung der Unterlagen dem Ergebnis des Abschlussprüfers an und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagerbericht zum 31. Dezember 2021 sowie den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.
Personelle Veränderung im Aufsichtsrat
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Dezember 2021 ist Herr Rainer Barth aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Wir danken ihm herzlich für die jederzeit kompetente Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und wünschen ihm privat wie beruflich das Beste. Es war vorgesehen, Herrn Hauke Heinz Hillmer als neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Hauke Heinz Hillmer hatte seine Kandidatur für den Aufsichtsrat jedoch vor der Hauptversammlung kurzfristig zurückgezogen. Da in der virtuellen Hauptversammlung aus formalen Gründen kein neuer Wahlvorschlag mehr unterbreitet werden konnte, entfiel die Neuwahl, was dazu führte, dass der Aufsichtsrat aktuell aus vier anstatt fünf Personen besteht.
Personelle Veränderung im Vorstand
Die Bestellung des Vorstandsmitglieds Frau Lisa Jüngst wurde im Mai 2021 vorzeitig bis in das Jahr 2024 hinein verlängert. Darüber hinaus wurde Herr Stefan Pieh zum 1. Januar 2021 als Finanzvorstand neu in den Vorstand einberufen. Herr Stefan Pieh wurde für fünf Jahre in den Vorstand bestellt.
Dank
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement und ihre Leistungen. Gleichzeitig danken wir den Partnern der NanoRepro AG, die ebenfalls wesentlich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen haben.
Marburg, 17.03.2022
Dr. Olaf Stiller, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Aktie der NanoRepro AG
Performance

ISIN: DE0006577109 | WKN: 657710
Die NanoRepro AG ist seit 2008 börsennotiert und heute an der Börse Frankfurt am Main (Basic Board und Xetra) gelistet. Weitere Handelsplätze der Aktie des Unternehmens sind Hamburg, Stuttgart und Tradegate.
Aktionärsstruktur

Aktienperformance
Die Aktie der NanoRepro AG startete das Jahr 2021 bei einem Wert von 3,76 Euro und schloss am 31. Dezember 2021 mit einem Kurs von 7,49 Euro, was einem Plus von rund 100 % entspricht. Den bis dato erreichten Allzeithöchstwert von 20,40 Euro hatte die Aktie am 3. März 2021 erzielt. Im Verlauf der Monate Februar und März hatte das Unternehmen in der Hochphase der Covid-19-Pandemie zwei Abschlüsse verschiedener Großaufträge zu Corona-Schnelltests mit einem Gesamtvolumen von rund 200 Mio. Euro abgeschlossen und verkündet. Die hohe Volatilität, die sich in der Corona-Pandemie im Markt mit Corona-Schnelltests gezeigt hat, spiegelte sich auch deutlich im Kurs der NanoRepro-Aktie wider. Entsprechend variierte der Kurs der Aktie in der zweiten Jahreshälfte zwischen 6 und 10 Euro.
Kennzahlen NanoRepro-Aktie (Xetra)
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Anzahl Aktien | 12.903.773 | 9.330.703 |
| Marktkapitalisierung (Stichtag 31.12., in Mio. EUR) | 96,65 | 35,08 |
| Höchstkurs (in EUR) | 20,40 | 4,05 |
| Tiefstkurs (in EUR) | 3,34 | 0,42 |
| Schlusskurs (Stichtag 31.12., in EUR) | 7,49 | 3,76 |
B Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
I. Grundlagen der Gesellschaft
1. Geschäftsmodell
Die NanoRepro AG ist ein international tätiges Unternehmen, das medizinische SchnelldiagnostikProdukte im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch entwickelt, herstellt und international vertreibt. Den Schwerpunkt bildet hierbei seit 2020 der Handel mit SARS-CoV-2-Schnelltests. Darüber hinaus befinden sich Nahrungsergänzungsmittel unter der Marke "alphabiol" im Portfolio des Unternehmens. Die Produkte des Unternehmens werden national über die eigenen Webshops www.zuhausetest.de und www.medizinische-schnell-tests.de, über www.amazon.de, über Apotheken, den Apotheken-Großhandel und Einzelhandelskanäle vertrieben. International erfolgt der Vertrieb über Distributoren (Händler).
Während die Vermarktung der SARS-CoV-2-Schnelltests für den professionellen Gebrauch von Beginn an in Eigenregie vorgenommen wurde, erfolgte der Vertrieb der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests für Laien im Jahr 2021 zunächst exklusiv über die Viromed Group. Seit Ende des Jahres 2021 wird der Vertrieb dieser Antigen-Schnelltests ergänzt um eigene Vertriebsaktivitäten, insbesondere begründet durch die hohe Volatilität und Dynamik im Markt. Insgesamt wurde im Jahr 2021 ein Volumen von ca. 87 Mio. SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests über alle Segmente und Produkte durch die NanoRepro AG vermarktet.
2. Unternehmensstruktur
Die NanoRepro AG mit Sitz in Marburg (Deutschland) besitzt eine schlanke Unternehmensstruktur, in der die Gesellschaft gleichzeitig die operative Leistungserbringung wahrnimmt. Dem Unternehmen zugehörig ist die 100-prozentige Tochtergesellschaft ZuhauseTest GmbH, mit Sitz in Marburg, die jedoch keinen operativen Zweck erfüllt.
Die strategische Steuerung des Unternehmens unterliegt dem Vorstand, bestehend aus derzeit zwei Mitgliedern. Die Vorstandsvorsitzende (CEO), Frau Lisa Jüngst, ist federführend für die Umstrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens verantwortlich und leitet darüber hinaus die Bereiche Marketing, Vertrieb und Investor Relations. Herr Stefan Pieh zeichnet als Finanzvorstand (CFO) für die Bereiche Finanzen und Controlling sowie Einkauf, Logistik und IT verantwortlich.
Die Aktie der NanoRepro AG ist im Freiverkehr (Basic Board und Xetra) der Börse Frankfurt gelistet.
3. Produktstrategie
Das Unternehmen bietet den Endkunden die Möglichkeit, anhand medizinischer Schnelltests Vorsorge unkompliziert zu Hause durchzuführen. Alle Schnelltests funktionieren nach ähnlichem Prinzip, wonach bestimmte Antikörper oder Antigene bestimmt werden. Je nach Test werden entsprechende Körpersubstanzen wie etwa Speichel, Blut, Urin, Scheidensekret oder Sperma verwendet. Der Nutzer der Schnelltests erhält das Testergebnis innerhalb von maximal 20 Minuten direkt angezeigt.
Im Portfolio des Unternehmens finden sich medizinische Schnelltests sowohl für den professionellen als auch den häuslichen Gebrauch. Im Geschäftsjahr 2020 hatte das Unternehmen Schnelltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 Antikörpern und später SARS-CoV-2 Antigenen in das Produktportfolio aufgenommen und bedient seitdem in erster Linie den deutschen Markt mit den entsprechenden Produkten. In diesem Produktsegment wird seit 2020 auch der Hauptanteil des Unternehmensumsatzes erzielt. Im Jahr 2021 lag der Anteil am Gesamtumsatz bei ca. 73 % für SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests für Laien und bei rd. 26 % für SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests für den professionellen Gebrauch.
Das Produktportfolio zur Erkennung von Infektionskrankheiten enthält vornehmlich Tests für den professionellen Gebrauch und umfasste im Berichtsjahr die folgenden Schnelltests:
Bereich Infektionsdiagnostik
| SARS-CoV-2 Antigen | Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 Antigenen |
| SARS-CoV-2 Antigen (Viromed) | Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 Antigenen (für Laien) |
| ZuhauseTEST Corona | Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 Antigenen (für Laien) |
| SARS-CoV-2 Antikörper | Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 Antikörpern |
| Troponin I | Hilfsmittel in der Diagnose eines Myokardinfarkts |
| D-Dimer | Schnelltest zum Nachweis einer erhöhten Gerinnungsneigung |
| Strep A | Schnelltest zum Nachweis von Streptokokken-Antigenen der Gruppe A aus Rachenabstrichen |
| Influenza A/B | Schnelltest für den Nachweis von Influenza A- und B-Viren |
| Microalbumin | Schnelltest für die frühe Diagnose von Nierenfunktionsstörungen |
Der Verkauf der vorgenannten Infektionsdiagnostik-Produkte erfolgt primär an professionelle Anwender wie Ärzte, Krankenhäuser oder auch Labore und nicht als Selbsttest an Endverbraucher. Ausnahmen gelten dabei für die SARS-CoV-2-Schnelltests, deren Abgabe in der MedizinprodukteAbgabeverordnung (MPAV) explizit geregelt ist. Zudem wurden im Jahr 2021 zwei Produkte zum Nachweis von SARS-CoV-2 Antigenen zur Abgabe an den Endkunden zugelassen: Der NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest (Viromed) für den vorderen Nasenabstrich und der ZuhauseTEST Corona für Speichelproben.
Das Portfolio der Schnelldiagnostik-Produkte zur Anwendung im häuslichen Gebrauch umfasst darüber hinaus die nachfolgenden Schnelltests aus den Bereichen Familienplanung, Gesundheitsvorsorge sowie Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien:
Bereich Familienplanung
| ZuhauseTEST Fertilität/ FertiQUICK | Fruchtbarkeitstest für den Mann |
| ZuhauseTEST Ovulation/ OvuQUICK | Eisprungtest für die Frau (Kassetten-Test) |
| OvuQUICK | Eisprungtest für die Frau (Midstream-Test) |
| ZuhauseTEST Vaginalpilz/ VagiQUICK | Nachweis vaginaler Pilz-Infektionen |
| GraviQUICK | Schwangerschaftstest für die Frau (Kassette) |
| ZuhauseTEST Schwangerschafts-Frühtest/ GraviQUICK früh | Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (Kassette) |
| GraviQUICK früh | Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (Midstream) |
| ZuhauseTEST Menopause/ MenoQUICK | Menopausetest |
Bereich Gesundheitsvorsorge
| ZuhauseTEST Gesunder Magen/ Heli-C-CHECK | Schnelltest zum Nachweis des Magenkeims Helicobacter Pylori |
| ZuhauseTEST Eisenmangel/ FerritinCHECK | Schnelltest zur Diagnose eines Eisenmangels |
| ZuhauseTEST Gesunder Darm/ FOBCHECK | Test zum Nachweis von verborgenem Blut im Stuhl |
| ZuhauseTEST Drogen | Test zum Nachweis von sechs verschiedenen Drogen |
| ZuhauseTEST Alkohol | Messung des Alkohols im menschlichen Atem |
| ZuhauseTEST Schilddrüse/ TSHCHECK | Schnelltest zum Nachweis von Schilddrüsenunterfunktion |
Bereich Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien
| ZuhauseTEST Zöliakie/ GlutenCHECK | Nachweis von Getreideunverträglichkeit |
| ZuhauseTEST Allergie/ AllergoCHECK | Nachweis von Allergien gegen Hausstaubmilben, Gräserpollen und Katzenhaare |
Sämtliche Schnelltests sind rezeptfrei in der Apotheke, in Drogerie- und Einzelhandelsmärkten oder online erhältlich. Eine Übernahme der Kosten für die Schnelltests durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen erfolgt nicht.
Darüber hinaus bietet die NanoRepro AG Nahrungsergänzungsmittel zur Vorbeugung typischer Unterversorgungen bei Männern und Frauen unter der Marke "alphabiol" an:
| alphabiol | Fertilität für den Mann |
| alphabiol | Beauty Elixier |
| alphabiol | Curcumin |
Die alphabiol-Produkte sind rezeptfrei in Apotheken sowie in den Online-Shops der NanoRepro AG erhältlich.
Die Produkte für Privatkunden werden in Deutschland (Business-to-Consumer-Markt) über den Online-Shop www.zuhausetest.de, Amazon, fremde Online-Shops sowie über Apotheken, den Apotheken-Großhandel, Online-Apotheken und Drogeriemärkte vertrieben. Zusätzlich erfolgte in 2021 der Verkauf der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests für Laien über die Viromed Group, die im Zuge der eingegangenen Vertriebskooperation ein exklusives Vertriebsrecht in Deutschland erhielt.
Im Business-to-Business-Bereich (B2B) in Deutschland verkauft das Unternehmen seine Schnelltests an Kliniken und Arztpraxen. Die SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests werden darüber hinaus an ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken, medizinisches Fachpersonal sowie weitere in der MPAV aufgeführte Anwenderkreise vertrieben. Ergänzend erfolgt der Verkauf von Produkten für professionelle Anwender über den Webshop .
In Deutschland hat die NanoRepro AG ihre eigene Marketingstrategie für die Marken "ZuhauseTest" und "alphabiol" entwickelt. Die entsprechenden Produkte werden unter den vorstehend genannten Marken vertrieben.
Ergänzend werden Produkte auch von Vertriebspartnern unter deren eigenen Designs vermarktet. Die NanoRepro AG liefert in diesem Fall die Produkte, während die jeweiligen Partner sämtliche Kosten für Marketing und Vertrieb tragen.
3.1. Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion
Die NanoRepro AG hat keine eigenen Produktionsanlagen und greift bei der Herstellung sämtlicher Produkte auf die Produktionskapazitäten Dritter ("Lohnhersteller") zurück.
Die SARS-CoV-2-Schnelltests für medizinisches Fachpersonal und für den Laien werden über einen Lohnhersteller in Asien bezogen. Mit dem NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest hat die NanoRepro AG einen Schnelltest unter der eigenen Marke auf den Markt gebracht, dessen hohe Qualität durch unabhängige Studien bestätigt wurde.
Die Entwicklung aller weiteren Produkte wird vornehmlich bei einem inländischen Partnerunternehmen in Auftrag gegeben, welches nach Ideengebung durch die NanoRepro AG die vollständige Wertschöpfungskette von der Machbarkeitsstudie über die Validierung des Produkts bis hin zur Laienstudie übernimmt. Soweit erforderlich, durchläuft die NanoRepro AG anschließend zusammen mit der benannten Stelle den Zulassungsprozess für das Produkt und gibt nach erfolgreicher Zulassung die Produktion in Auftrag. Die durch den deutschen Partner entwickelten Tests sind alleiniges Eigentum der NanoRepro AG. Dies bedeutet, dass die Produktion der Schnelltests grundsätzlich durch jeden beauftragten Produzenten erfolgen kann. Ergänzend wird ein Teil der Sortimentsprodukte unter dem Label anderer Hersteller zugekauft und vermarktet.
In Kooperation mit dem deutschen Partnerunternehmen werden Tests für medizinisches Fachpersonal "Made in Germany" angeboten. Dazu zählen zum Beispiel Tests zur Erkennung von Influenza A- und B-Viren oder Streptokokken. Hinsichtlich Entwicklung und Produktion der Schnelltests galt zwischen der NanoRepro AG und dem derzeitigen deutschen Produktionspartner eine Exklusivität in der Herstellung bis zum 30. Juni 2021, die inzwischen zwar ausgelaufen ist, wobei die Zusammenarbeit allerdings unverändert fortbesteht.
Alle angebotenen Schnelltests sind immunochromatografische Tests zur Bestimmung von entsprechenden Antikörpern oder Antigenen aus der entsprechenden Substanz (Immunoassay). Bei den meisten Schnelltests handelt es sich um Invitro-Diagnostika gemäß den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG, Artikel 9, Absatz 1, Satz 2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika. Die am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika, die die Richtlinie 98/79/EG ersetzt, wird am 26. Mai 2022 gültig.
3.2. Wettbewerbsposition
3.2.1. SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Im Bereich der medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch wurde der operative Fokus der NanoRepro AG bereits im Jahr 2020 übergeordnet auf den Vertrieb der neu in das Portfolio aufgenommen Antigen-Schnelltests zum Nachweis des neuartigen SARS-CoV-2-Erregers gerichtet und im Geschäftsjahr 2021 weiter ausgebaut. Die genetisch variablen und hoch ansteckenden SARS-CoV-2-Erreger, die Krankheiten von einer Erkältung über Geruchs- und Geschmacksverlust bis hin zu einer schweren Lungenentzündung auslösen können, hatten sich Anfang 2020 binnen weniger Wochen nahezu über die ganze Welt ausgebreitet. Die ausgelöste Erkrankung erhielt den Namen COVID-19.
Im Geschäftsjahr 2021 konnte hier die Marktposition weiter ausgebaut werden. Dabei wurde einerseits der bestehende Vertrieb im Segment der professionellen Anwender durch den unter Eigenlabel geführten NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest intensiviert, andererseits konnten über den Verkauf des NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests (Viromed) für Laien auch in diesem neu entstandenen und sehr hart umkämpften Segment Marktanteile gewonnen werden.
Auf den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführten Listen der Antigen-Schnelltests, die für den direkten Erregernachweis des SARS-CoV-2-Virus geeignet sind, befinden sich zum 11. März 2022 608 Tests, die vom Hersteller zur professionellen Anwendung zweckbestimmt sind , sowie 64 Tests, die als Selbsttest zur Eigenanwendung verwendet werden dürfen und nach den jeweiligen Angaben der Hersteller die aktuell durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Schnelltests erfüllen. Alle im Portfolio der NanoRepro AG befindlichen Tests wurden im Jahr 2021 mit einem positiven Ergebnis durch das PEI evaluiert, wenngleich sich der NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest nicht direkt auf der PEI-Liste befindet, die im Zuge einer vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von unterschiedlichen SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests ab Herbst 2020 erstellt wurde.
Im Grundsatz stellen alle im deutschen Markt eingeführten Tests eine Konkurrenz für die im Portfolio der NanoRepro AG befindlichen Produkte dar, sofern diese auf den durch das BfArM erstellten Listen geführt werden und darüber hinaus eine positive Evaluierung durch das PEI erfahren haben. Entsprechend hoch ist die Intensität des Wettbewerbs einzustufen. Zu den international bekanntesten Wettbewerbern im Markt zählen Roche Diagnostics und Siemens Healthineers. Die Ermittlung von Marktanteilen gestaltet sich schwierig, da keine Gesamtstatistik bekannt ist, die eine Aussage über die Anzahl der in Deutschland verkauften SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests zulässt.
Nach Einschätzung der Gesellschaft hat sich die NanoRepro AG durch kompetitive Preise, sehr gute Produktqualität, hohe Lieferfähigkeit und verlässliche Service- und Beratungsdienste trotz namhafter Konkurrenz im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten eine solide Wettbewerbsposition verschafft. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Gesellschaft selbst als großen Vorteil für sich gegenüber vielen Wettbewerbern sieht, dass das Unternehmen bereits seit dem Jahr 2006 im Bereich der Diagnostik tätig ist und sich in den letzten 15 Jahren auf diesem Gebiet umfangreiche Kompetenzen angeeignet hat. Auf dieser Basis hatte die Gesellschaft, welche über die QM-Systeme DIN ISO 9001 und DIN ISO 13485 verfügt, bereits Anfang des Jahres 2020 schnell auf das Pandemiegeschehen reagiert und den ersten SARS-CoV-2-Schnelltest (Detektion von Antikörpern) in einem frühen Stadium etablieren sowie entsprechende Vertriebskanäle aufbauen können.
3.2.2. Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen Gebrauch
Analog der medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für professionelle Anwender handelt es sich auch bei den Produkten zur Anwendung im häuslichen Gebrauch um immunochromatografische Schnelltests, die auf dem Prinzip einer Antigen-Antikörper-Reaktion beruhen.
Grundsätzlich stellt in Bezug auf jedes Produkt der Arzt eine Konkurrenz zum Unternehmen dar. Wenn Patienten Beschwerden haben und den Arzt aufsuchen, schickt dieser die entsprechende Substanz (Blut, Urin, Scheidensekret, Sperma) in ein Labor, das die Auswertung vornimmt (z. B. anti-tTG-IgA-Antikörper, die auf Glutenunverträglichkeit hinweisen). Alternativ nimmt er die Auswertung direkt in der Praxis vor. Die Patienten erhalten dann einige Tage später (im Fall der Auswertung durch das Labor) oder direkt (im Fall der Auswertung durch den Arzt) das entsprechende Ergebnis.
Die Schnelltests der NanoRepro AG sollen nicht den Arzt ersetzen. Sie dienen ausschließlich einer ersten Tendenz, bei der man innerhalb von wenigen Minuten ein Ergebnis vor Ort erhält. Es wird von Seiten der NanoRepro AG ausdrücklich empfohlen und in jeder Packungsbeilage erwähnt, unabhängig vom Ergebnis einen Arzt aufzusuchen.
Die Wettbewerbsintensität bei den einzelnen Produkten ist unterschiedlich. Im Markt agierende Konzerne wie die STADA Arzneimittel GmbH oder die Paul Hartmann AG, die teilweise in Zusammenarbeit mit der NanoRepro AG unterschiedliche Schnelltests unter der Eigenmarke"Veroval Selbsttest" in 16 Ländern europaweit vermarktet, werden nicht zwingend als Konkurrenten gesehen, sondern eher als inoffizielle Partner, die gemeinsam mit NanoRepro den Markt für "Home Health Tests" aufbauen und beim Konsumenten ein Bewusstsein für dieses Thema schaffen. Was die NanoRepro AG nach eigener Ansicht maßgeblich von ihren Wettbewerbern unterscheidet, ist der Umstand, dass die Gesellschaft wichtige Bereiche der Wertschöpfungskette, d. h. Entwicklung, Herstellung und Produktion, in enger Zusammenarbeit mit Lohnherstellern selbst abdeckt.
Im Ausland werden die Produkte der NanoRepro AG über Vertriebspartner verkauft, so dass die Entscheidung, welche Produkte vertrieben werden, in erster Linie bei den Partnern liegt, die über die entsprechende Marktkenntnis verfügen.
3.2.3. Nahrungsergänzungsmittel
Der Trend, den NanoRepro mit "alphabiol Beauty Elixier" und "alphabiol Curcumin" verfolgt, ist das Anbieten flüssiger Nahrungsergänzungsmittel. Die flüssige Darreichungsform in Trinkampullen weist eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu Tabletten oder Kapseln auf. Die bessere Aufnahme der gelösten Inhaltsstoffe im Vergleich zur festen Form ist der wesentliche Grund, Produkte in flüssiger Form anzubieten, denn so kann der Körper die wertvollen Mikronährstoffe besser resorbieren. Man spricht hier von der sogenannten Bioverfügbarkeit, die als Messgröße aussagt, wie schnell und in welcher Menge etwa ein Medikament aufgenommen wird und dann am Einsatzort zur Verfügung steht. Sie hängt davon ab, wo und wie der Körper die Wirkstoffe am besten verstoffwechselt.
Während manche Nahrungsergänzungsmittel absichtlich in Kapseln abgefüllt werden, die sich erst im Darm auflösen, sollen zum Beispiel Kollagen-Peptide bereits im Magen verkleinert werden. Damit sie im Dünndarm aufgenommen werden können, benötigt es diesen natürlichen Verdauungsschritt. Ansonsten wäre die Bioverfügbarkeit sehr viel schlechter.
Im Bereich der Flüssig-Nahrungsergänzungsmittel im Segment "Beauty" sind als Wettbewerber von NanoRepro die Marken / Produkte Orthomol Beauty, Dr. Niedermaier, Elasten, Fulminan und A4 Cosmetics Munich zu nennen. Im Bereich "Curcumin" sind es Demeter, Bio Medical Pharma, Acurmin Plus, Greenleaves Vitamins und Actinovo.
3.3. Rechtlicher Rahmen - Zertifizierung der Produkte
3.3.1. Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte
Das Inverkehrbringen der Schnelldiagnostik-Produkte der NanoRepro AG in der EU wird derzeit noch über die EU-In-vitro-Diagnostika-Richtlinie (Richtlinie 98/79/EG vom 27. Oktober 1998; "IVD-Richtlinie") geregelt, die in jedem Land der Europäischen Union und in den assoziierten Ländern über nationale Gesetze, in Deutschland durch das Medizinproduktegesetz, umgesetzt wurde.
Damit ein In-vitro-Diagnostikum innerhalb der EU in den Verkehr gebracht und vermarktet werden darf, muss das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die in der IVD-Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen, die auf das Diagnostikum unter Berücksichtigung seiner Zweckbestimmung anwendbar sind, durch den Hersteller erfüllt sind und dass das für das jeweilige Diagnostikum vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist.
Ausnahmen galten für Sonderzulassungen durch das BfArM. Diese können vergeben werden, wenn ein Produkt ausnahmsweise ohne Konformitätsverfahren in Deutschland in Verkehr gebracht werden darf. Diese Vorgehensweise wird bei Produkten angewandt, welche im Interesse der öffentlichen Gesundheit liegen und es keine Alternativen gibt. Auf dieser Grundlage konnte der NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest (Viromed) auf den Markt gebracht werden, bevor das Konformitätsverfahren im Juni 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde.
Folgende CE-markierten Produkte wurden im Jahr 2021 neu in das Produktsortiment aufgenommen:
| ― | NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest (Viromed) |
| ― | ZuhauseTEST Corona |
| ― | NanoRepro SARS-CoV-2 Neutralisierende Antikörper Schnelltest |
Folgende Bestandsprodukte wurden in Mazedonisch/Englisch gemeinsam mit einem Vertriebspartner in Mazedonien zugelassen:
| ― | GlutenCHECK |
| ― | Heli-C-CHECK |
| ― | FertiQUICK |
| ― | TSHCHECK |
| ― | MenoQUICK |
| ― | VagiQUICK |
| ― | OvuQUICK |
Die am 25. Mai 2017 in Kraft getretene EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung ersetzt die vorgenannten Bestimmungen nach einer fünfjährigen Übergangszeit im Mai des Jahres 2022. Während der Übergangsfrist können Hersteller die EG-Konformitätserklärung wahlweise nach altem oder neuem Recht vornehmen. Es bestehen bei der NanoRepro AG keinerlei Bedenken, dass sämtliche Produkte, die nach der alten Verordnung eine CE-Kennzeichnung erhalten haben, diese auch nach der neuen Verordnung erhalten werden.
Die beiden Schnelltests DrogenTEST und AlkoholTEST unterfallen der EU-Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EC), die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt wurde. Beide Produkte entsprechen der Richtlinie.
3.3.2. Nahrungsergänzungsmittel
Die von der NanoRepro AG vertriebenen Nahrungsergänzungsmittel entsprechen der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, die insbesondere Kennzeichnungspflichten festlegt. Darüber hinaus sind die sogenannte EU-Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel) und die EU-Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln), die Bestimmungen hinsichtlich der Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben und den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln enthalten, anwendbar.
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten für das Inverkehrbringen der Produkte die nationalen Zulassungsvorschriften und -verfahren.
4. Steuerungssystem
Die Steuerung des Unternehmens erfolgt in erster Linie durch regelmäßige Sitzungen des Vorstands und die Berichterstattung aus den einzelnen Fachbereichen und Abteilungen an diesen. Der Steuerungsprozess wird durch eine finanzielle Unternehmenssteuerung auf Basis eines konsistenten, wertorientierten Kennzahlensystems begleitet. Die zum Teil täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Berichte umfassen eine detaillierte Ergebnisanalyse aller Geschäftsvorfälle mit entsprechenden Maßnahmenkatalogen in Abstimmung mit den jeweiligen Prozessverantwortlichen.
Als zentrale Steuerungsgrößen zieht die NanoRepro AG die Werte Umsatz und EBITDA (Betriebsergebnis plus Abschreibungen) heran. Darüber hinaus werden Kennzahlen wie Umsatzrentabilität (Betriebsergebnis / Umsatz), Rohertragsquote (Rohergebnis / Gesamtleistung) und EBITDA-Quote (EBITDA / Umsatz) abgeleitet und analysiert. Weiterhin gelten Mindestansprüche an die Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme) des Unternehmens.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
1.1. Gesamtwirtschaftliche Situation
Die wirtschaftliche Entwicklung blieb auch im Jahr 2021 von den Folgen der Corona-Pandemie und dem weltweiten Bestreben der Eindämmung dieser beeinflusst. Wenngleich Infektionswellen weniger synchron verlaufen und wirtschaftliche Auswirkungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind - beispielsweise da Länder mit einer hohen Impfquote inzwischen höhere Inzidenzen tolerieren und Eindämmungsmaßnahmen entsprechend weniger intensiv ausfallen - beeinflusst die COVID-19-Pandemie das Geschehen weiter deutlich. 1 Insbesondere in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften zeigt sich dieser Effekt für das zweite Halbjahr 2021 mit einer zuletzt spürbar abgeschwächten Konjunktur, nachdem das zweite Quartal noch von einer Lockerung der pandemiebedingten Beschränkungen geprägt war und sich zwischenzeitlich eine Erholung der wirtschaftlichen Aktivität eingestellt hatte. 2 Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat für das Gesamtjahr 2021 eine Steigerungsrate der Weltwirtschaft von 5,9 % prognostiziert, das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) liegt mit 5,7 % leicht darunter. Besonders die durch die Eindämmungsmaßnahmen entstandenen Lieferengpässe sowie die gestiegenen Energiepreise belasten die wirtschaftliche Gesamtentwicklung weiter. 3
Für Deutschland rechnet das IfW mit einem Bruttoinlandsprodukt von 2,6 % im Jahr 2021. Die anfängliche Erholung der deutschen Wirtschaft im ersten Halbjahr wurde im Jahresverlauf durch das wieder aufflammende Infektionsgeschehen erneut ausgebremst. Insgesamt wird die durch die Pandemie verursachte Delle im Erholungsprozess wohl größer ausfallen als das IfW in seiner Herbstprognose unterstellt hatte. Der Rückschlag wird aber bei weitem nicht so gravierend sein, wie im vergangenen Winterhalbjahr. 4
1 Kieler Konjunkturberichte, Nr. 85, 15. Dezember: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publicati-ons/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_85_2021-Q4_Welt_DE.pdf
2 Kieler Konjunkturberichte, Nr. 85, 15. Dezember: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publicati-ons/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_85_2021-Q4_Welt_DE.pdf
3 IMF, World Economic Outlook Update January 2022
4 IfW - Kieler Konjunkturberichte: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunk-tur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_86_2021-Q4_Deutschland_DE.pdf
1.2. Branchensituation
Die chemisch-pharmazeutische Industrie konnte gemäß dem Verband VCI im Jahr 2021 trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit Lieferengpässen sowie gestiegener Energie- und Rohstoffpreise eine starke Bilanz erzielen. Die Produktion war im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 % gestiegen, der Umsatz in der Branche legte um 15,5 % auf220 Milliarden Euro zu. Grundlage für das Ergebnis war nach Angaben des Verbands der chemischen Industrie (VCI), dass auf allen Kontinenten die industriellen Kunden der Branche ihren Erholungskurs fortsetzen konnten und sich die globale Nachfrage nach Chemikalien, aber auch nach Impfstoffen aus deutscher Produktion positiv entwickelte. Die Zahl der Beschäftigten in der Branche stieg leicht (0,5 %) um rund 2.000 Arbeitsplätze auf 466.500. 5
1.2.1. COVID-19-Schnelltests und Diagnostik-Markt
Die COVID-19-Pandemie hat sich laut den Angaben von WHO, Johns Hopkins University, ECDC und Robert-Koch-Institut in mehr als 190 Ländern ausgebreitet. Bis zum 14. März 2022 beläuft sich die kumulative Zahl der bislang bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen laut Worldometers auf weltweit über 458,0 Mio. Menschen, worunter zuletzt mehr als 66,5 Millionen aktive Fälle gezählt wurden. Die Zahl der im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Todesopfer liegt oberhalb von 6,0 Millionen. 6
In Deutschland wurden laut Zahlen des Robert-Koch-Instituts bis dato mehr als 17,2 Millionen CO-VID-19-Infektionen bestätigt. Die Zahl der Todesopfer beläuft sich dabei auf ca. 125.500 Menschen. 7
Im Zuge der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie spielt die Durchführung von Schnelltests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Antigens im Rahmen der Teststrategie der Bundesregierung eine wichtige Rolle. Testen wird als eine zentrale Grundlage für die zeitnahe Erkennung und Behandlung von Infektionen, für die Unterbrechung von Infektionsketten, für den Schutz vor Überlastung unseres Gesundheitssystems und die Vermittlung eines aktuellen Lagebilds gesehen.
Gestartet war die Gesellschaft zu Beginn der COVID-19-Pandemie zunächst mit dem Vertrieb eines Antikörper-Tests, der die Antikörper Immunglobulin G (IgG) und Immunglobulin M (IgM) im Blut nach einer Infektion nachweist. Die Nationale Teststrategie wurde im Oktober 2020 zum Ausbau weiterer Testkapazitäten um den Einsatz von Antigen-Schnelltests erweitert, die Eiweiße des SARS-CoV-2-Virus nachweisen. Die Probengewinnung erfolgt dabei durch medizinisches bzw. geschultes Personal. Durch die in ihrem Portfolio befindlichen Schnelltests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Antigens ist der NanoRepro AG der Markteintritt in diesem B2B-Segment im Herbst 2020 gelungen. Insbesondere durch den unter Eigenlabel geführten NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest konnte die Position in einem hart umkämpften Marktumfeld im Jahresverlauf 2021 erfolgreich weiter ausgebaut werden. Insgesamt unterlag der Markt 2021 einer sehr hohen Volatilität in der Nachfrage. Die zentralen Einflussfaktoren waren saisonale Entwicklungen des Pandemiegeschehens, steigende/sinkende Inzidenzzahlen, Erstattungsfähigkeit der Bürgertests bzw. deren temporäre Aussetzung, Aufkommen der Delta- und Omikron-Variante sowie weltweite Herausforderungen in der Beschaffungslogistik.
Angetrieben durch die COVID-19-Pandemie und eine zugleich zunehmende Inanspruchnahme von Gesundheitstests erfährt der Markt für In-vitro-Diagnostika (IVD) - bestehend aus medizinischen Instrumenten und Zubehör zur Durchführung von Tests mithilfe von biologischen Proben - aktuell ein signifikantes Wachstum. Die IVD liefern in diesem Kontext wertvolle Informationen für die Erkennung, Prognose, Prävention und auch therapeutische Überwachung von Krankheiten. Die zunehmende Bedeutung präventiver Tests und zugleich fortschreitende Technologien sind die Haupttreiber des globalen IVD-Wachstums.
Weltweit wurde für das Jahr 2021 ein Umsatzvolumen des IVD-Marktes von 68 Milliarden Euro erwartet, was einer Steigerung von + 5,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auf den europäischen Markt entfällt dabei ein Umsatzvolumen von 17,2 Milliarden Euro (+ 6,3 % ggü. Vorjahr), auf die DACH-Region ein Volumen von ca. 4,0 Milliarden Euro (+ 7,5 % ggü. Vorjahr).
Derzeit wird von Analystenseite erwartet, dass der Umsatz bis ins Jahr 2026 eine jährliche Wachstumsrate von mehr als 5 % aufweist, was zu einem prognostizierten Marktvolumen von ca. 87 Milliarden Euro führt. Ähnliche Wachstumsraten werden in Europa und der DACH-Region vorhergesagt. 8
Nach Einschätzung der Gesellschaft wird die PoC-Diagnostik (point of care) weiterhin eine bedeutsame Stellung innerhalb des Diagnostik-Marktes einnehmen. Wichtigstes Kennzeichen der PoC-Diagnostik ist es, dass die Tests ohne spezielle Laborfachkenntnisse, zum Beispiel in Arztpraxen, Apotheken oder beim Patienten zu Hause, durchgeführt werden können. Nicht zuletzt durch die seit Beginn der COVID-19-Pandemie eingesetzten PoC- und PCR (polymerase chain reaction)-Tests wurden derartige Testverfahren im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
1.2.2. Nahrungsergänzungsmittel
Im Jahr 2020 belief sich der Umsatz des deutschen Nahrungsergänzungsmittelmarktes nach Schätzungen des Marktforschungsinstituts Mintel auf 1,35 Milliarden Euro, was einem Anstieg von ca. 6 % gegenüber dem Jahr 2019 entspricht. Dem Trend folgend, dass die Menschen in Deutschland infolge der COVID-19-Pandemie Nahrungsergänzungsmittel häufiger einnehmen, wird bis 2025 mit einem Umsatzanstieg auf 1,7 Milliarden Euro gerechnet. 9
Innerhalb des OTC (Over The Counter)-Pharmamarktes, der rezeptfreie sowie frei verkäufliche Arzneimittel beinhaltet und in 2021 in Deutschland ein Gesamtumsatzvolumen von 3,8 Milliarden Euro umfasst, beläuft sich der Umsatzanteil für Nahrungsergänzungsmittel - hier rein begrenzt auf die Zufuhr von Mineralstoffen und Vitaminen - auf 362 Millionen Euro. Bis ins Jahr 2025 wird auch hier ein kontinuierlicher Anstieg auf 399 Millionen Euro prognostiziert. Darüber hinaus wird auch eine deutliche Verschiebung innerhalb der Vertriebskanäle erwartet. Während sich der Online-Umsatzanteil in 2021 auf 18,3 % beläuft, wird mit einer Verschiebung bis 2025 auf einen Anteil 36,7 % gerechnet. 10
Im Segment der Nahrungsergänzungsmittel konnte die Marktposition der NanoRepro AG im Jahr 2021 nicht ausgeweitet werden. Grund hierfür war insbesondere der bewusste Fokus auf den außergewöhnlich hohen und in seiner Dynamik und Volatilität kaum planbaren Absatz der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests, wodurch die Kapazitäten der Gesellschaft fast zur Gänze gebunden waren. Es ist vorgesehen, diesen Markt in den kommenden Jahren wieder stärker zu bearbeiten.
5 https://www.vci.de/die-branche/aktuelle-wirtschaftliche-lage/heftigem-gegenwind-erfolgreich-standgehalten-bi-lanz-der-chemisch-pharmazeutischen-industrie-2021.jsp
6 https://www.worldometers.info/coronavirus/
7 https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
8 https://www.de.statista.com/outlook/hmo/medizintechnik/in-vitro-diagnostik/weltweit?currency=eur
9 https://de.mintel.com/pressestelle/deutscher-markt-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-erreicht-2020-umsatz-von-135-mrd-e
10 https://de.statista.com/outlook/cmo/otc-pharma/deutschland
2. Geschäftsverlauf
Im Jahr 2021 konnte die NanoRepro AG ihr Geschäft mit Tests zum Nachweis einer COVID-19-Infektion nochmals deutlich ausbauen und nach dem sehr erfolgreichen Markteintritt 2020 die zusätzlich entstehenden Möglichkeiten aufgrund der hohen Nachfragedynamik sehr gut für sich nutzen.
Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland hatte die NanoRepro AG bereits im März des Geschäftsjahres 2020 einen funktionierenden Test für den Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in Form eines Antikörpertests auf dem Markt eingeführt. Im Geschäftsjahr 2020 konnte das Unternehmen durch den Vertrieb von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests im B2B-Segment eine außergewöhnliche Steigerung der Umsatzerlöse auf 16.929 TEUR realisieren und zugleich erstmals in der Historie des Unternehmens einen Jahresüberschuss generieren. Im Jahr 2021 erfolgte darauf aufbauend die weitere Marktdurchdringung. Aufgrund der regulatorischen Voraussetzungen in Deutschland und weltweit ist die Nachfrage an Tests auch in der von NanoRepro vornehmlich bearbeiteten DACH-Region überaus schnell gestiegen und die NanoRepro AG erzielte im Jahr 2021 einen Gesamtumsatz von 162.723 TEUR. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 860 %.
Der Jahresverlauf 2021 war insgesamt deutlich geprägt von der generellen Nachfragedynamik einerseits und von starken Nachfrage- und Angebotsschwankungen andererseits, die neben dem wellenartigen Pandemiegeschehen zum einen durch die regulatorische Basis entstanden waren, zum anderen aber auch aufgrund weltweiter Lieferkettenprobleme. Im Januar 2021 hatte die Bundesregierung die Verwendung der Schnelltests verstärkt forciert und entsprechende Grundlagen geschaffen. Durch die am 12. März 2021 durch das BfArM erteilte Sonderzulassung für den Selbsttest "NanoRepro Antigen Schnelltest (Viromed)" konnten entsprechende Tests mit der Viromed Group auf Anhieb vermarktet werden, was zu einem hohen Geschäftsvolumen in den Monaten März bis Mai 2021 geführt hatte.
Im Verlauf des zweiten Quartals wurde der Markt für SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests in Deutschland stark überschwemmt, da inzwischen eine Vielzahl an in- und ausländischen Anbietern nach und nach entsprechende Sonderzulassungen erhalten hatten. Daraufhin kam es zu einem Preisverfall bei den Tests, was auf das inzwischen vorherrschende Überangebot und einen zugleich in kurzer Zeit auftretenden Rückgang der Gesamtnachfrage im Markt, zu beobachten ab Mai 2021, zurückzuführen ist. Zusätzlich erschwerte die geringe zeitliche Lagerfähigkeit der Schnelltests, die jeweils mit Mindesthaltbarkeitsdaten versehen sind, die Situation im Verlauf der zweiten Jahreshälfte. Aufgrund der hohen Unsicherheit zur weiteren Entwicklung der Pandemie in den Märkten insgesamt wurden im Spätsommer zunächst große Zuschläge von Abnehmerseite stark verzögert vergeben, was sich ebenfalls negativ auf die Umsatzentwicklung des Unternehmens im dritten Quartal ausgewirkt hat. Flankierend dazu mussten aufgrund weltweiter Lieferkettenprobleme exorbitant steigende Kosten in der Beschaffungslogistik für neu produzierte Waren akzeptiert werden, die sich nachhaltig rentabilitätsmindernd auf das Ergebnis ausgewirkt haben.
Erst mit Beginn der vierten Welle der Pandemie und dem Aufkeimen der Omikron-Variante im November 2021 kam es zu einer massiven Geschäftsbelebung im Vertrieb der SARS-CoV-2 AntigenSchnelltests, wobei sich die erzielbaren Verkaufspreise trotz der unter den Marktteilnehmern suggerierten Knappheit an Schnelltests deutlich unter dem Preisniveau aus dem Frühjahr 2021 bewegt hatten.
Im Jahresverlauf gelang es dem Unternehmen, trotz einer Vielzahl an Herausforderungen im operativen Geschäft, die Prozesse weiter zu optimieren und den Vertrieb der Schnelltests zu stärken, indem Beziehungen zu Vertriebspartnern neu aufgebaut und vertieft wurden.
Das Unternehmen hat die Prognose für das Jahr 2021 im Dezember 2021 auf einen Umsatz zwischen 160 und 175 Mio. Euro (2020: 16,9 Mio. EUR) und ein EBITDA zwischen 36 und 48 Mio. EUR (2020: 4,7 Mio. EUR) angepasst. Prognostiziert hatte die Gesellschaft zuvor im März 2021 einen Umsatz zwischen 250 und 400 Mio. Euro sowie ein EBITDA zwischen 60 und 100 Mio. EUR. Hintergrund der Prognoseänderung war eine analog zum Pandemiegeschehen deutlich schwächere Nachfrage an COVID-19 Schnelltests im Sommer / Herbst - hier wirkten sich neben der skizzierten Preis- und Kostenvolatilität die vorrübergehend sehr niedrigen Inzidenzwerte, die geringe Bereitschaft zur freiwilligen Durchführung von Tests in der Bevölkerung sowie das Aussetzen der Erstattungsfähigkeit der Bürgertests aus. Des Weiteren war seit dem Ende des dritten Quartals die Aufnahme eines PCR-Gerätes mit entsprechenden Reaktionen (Tests) in das Produktportfolio geplant. Aufgrund des weltweiten Chip-Mangels ist das Unternehmen trotz kontinuierlicher Nachfrage beim Lieferanten nicht mit den avisierten Geräten beliefert worden, zu denen entsprechende Nachfragen auf Kundenseite vorlagen. Da die PCR-Geräte zwar in Asien hergestellt werden, die Reaktionen allerdings in Deutschland versandfertig lagerten, hätte unter Berücksichtigung der enormen Nachfrage nach PCR-Testkapazitäten im Markt in einem sehr kurzen Zeitfenster durchaus ein Umsatzvolumen im mittleren achtstelligen Bereich generiert werden können.
Mit dem erwirtschafteten Ergebnis hat die NanoRepro AG die angepasste Prognose erreicht. Aufgrund der außergewöhnlich hohen Aufmerksamkeit auf das Geschäftsfeld der SARS-CoV-2 AntigenSchnelltests hat die NanoRepro AG im abgelaufenen Geschäftsjahr die sonstigen Geschäftsbereiche zunächst hintenangestellt. Für die Zeit nach der Corona-Pandemie plant das Unternehmen einen langfristigen Umbau des Produktportfolios und befindet sich derzeit in Due Diligence Prozessen.
3. Lage
3.1. Ertragslage
NanoRepro hat im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von 162.723 TEUR nach 16.929 TEUR im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer Steigerungsrate von 860 %. Die Umsätze wurden fast ausschließlich (zu 99 %) mit dem Vertrieb von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests und maßgeblich in Deutschland erzielt. Den Hauptanteil am Umsatz haben im vergangenen Geschäftsjahr die Corona-Endkundentests mit 118.454 TEUR und damit 73 % am Gesamtumsatz ausgemacht. Rund 26 % des Umsatzes wurden mit den Corona-Tests für professionelle Anwender im B2B-Bereich erwirtschaftet. Dies entspricht 42.927 TEUR. Auf das Schnelltest-Kernportfolio sowie die Nahrungsergänzungsmittel fielen mit 1.342 TEUR rund 1 % des Gesamtumsatzes (Vorjahr: 1.193 TEUR).
Die Personalaufwendungen lagen im Jahr 2021 bei 2.819 TEUR nach 1.104 TEUR im Vorjahr. Das extrem dynamische Umsatzwachstum konnte erfolgreich mit nahezu gleichbleibend großem Team bewerkstelligt werden. Grund für den Kostenanstieg waren außerordentliche Erfolgsprämien für Vorstand und Mitarbeiter aufgrund des Unternehmenserfolges und ihres enormen Einsatzes im Jahr 2021. Die Mitarbeiterzahl lag zum 31. Dezember 2021 bei 19 Personen nach 15 Personen zum Stichtag des Vorjahres. Der Vorstand hat sich dabei unter Berücksichtigung der Unwägbarkeiten hinsichtlich der Pandemieentwicklung und der mit der Viromed Group geschlossenen Exklusivvereinbarung bewusst dazu entschieden, den Personalkörper nur partiell aufzustocken und im Vertrieb mit externen Partnern auf Erfolgsbasis zu kooperieren, die über wertvolle Geschäftskontakte (teilweise aus der Belieferung der Kunden mit anderen Corona-Tests von anderen Herstellern und COVID-Hygieneartikeln oder bereits vorhandener Lieferantenlistung durch andere Produkte) in den Handels- und Industriebereich verfügen.
Der Materialaufwand unterlag unterjährig aufgrund der hohen Volatilität beim Einkauf der Tests starken Schwankungen und summierte sich zum Jahresende 2021 auf 106.147 TEUR nach 9.299 TEUR im Vorjahr. Die Materialaufwandsquote liegt bei 65 %.
Die Abschreibungen beliefen sich im Jahr 2021 insgesamt auf 726 TEUR, wovon mit 716 TEUR der wesentliche Anteil auf die Abschreibung von Warenvorräten (aufgrund Ablaufs der Mindesthaltbarkeit) zurückzuführen ist. Im Vorjahr beliefen sich die Abschreibungen auf insgesamt 1.892 TEUR, worunter sich außerplanmäßige Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände über 1.855 TEUR auf den beizulegenden Wert von 0 EUR befunden hatten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt 14.289 TEUR nach 1.848 TEUR im Jahr zuvor. Der wesentliche Kostenblock beinhaltet die seitens NanoRepro abzuführenden Verkaufsprovisionen mit 10.628 TEUR (2020: 121 TEUR). Darin enthalten sind erfolgsabhängige Kommissionsgebühren an das Netzwerk verschiedener externer Sales-Partner sowie Lizenzgebühren über 4.055 TEUR, die an die Viromed Group für die eigenständige Vermarktung der Viromed-Laien-Tests durch NanoRepro zu zahlen sind. Des Weiteren sind unter anderem Börsenkosten in Höhe von 918 TEUR sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 321 TEUR enthalten.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen im Jahr 2021 9.033 TEUR nach 1.085 TEUR im Vorjahr. Neben nicht nennenswerten Beträgen aus Vorjahren setzen sich diese aus Körperschaftsteuer (4.543 TEUR), Solidaritätszuschlag (250 TEUR) sowie der Gewerbesteuer (4.240 TEUR) zusammen.
Das Betriebsergebnis (EBIT) lag im Jahr 2021 bei 38.809 TEUR nach 2.799 TEUR im Vorjahr (+1.287 %). Das EBITDA (Betriebsergebnis plus Abschreibungen) betrug im Jahr 2021 39.534 TEUR nach 4.691 TEUR, was einer EBITDA-Marge von 24,3 % entspricht. Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2021 betrug 29.723 TEUR nach 1.695 TEUR im Jahr zuvor, woraus sich ein Ergebnis je Aktie in Höhe von 2,30 Euro ermittelt. Nach Verrechnung des aus dem Vorjahr bestehenden Verlustvortrags über -7.464 TEUR verbleibt ein Bilanzgewinn von 22.259 TEUR.
3.2. Finanzlage
Das Finanzmanagement ist direkt dem Vorstand zugeordnet und umfasst das Management der Kapitalstruktur, die Liquiditätssteuerung sowie die Beschaffung von Finanzmitteln. Aufgaben und Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität sowie die Steuerung und Optimierung der Finanzierungsstruktur.
Kapitalstruktur
Das Grundkapital der NanoRepro AG erhöhte sich 2021 durch zwei Kapitalmaßnahmen von 9.330.703,00 EUR auf 12.903.773,00 EUR. Erstens wurde das Grundkapital durch eine bereits im Dezember 2020 durchgeführte Kapitalerhöhung, bei der 2.640.000 neue Aktien platziert werden konnten, mit Eintragung ins Handelsregister am 7. Januar 2021 um 2.640.000,00 EUR auf 11.970.703,00 EUR erhöht. Zweitens folgte eine weitere Kapitalerhöhung um 933.070,00 EUR auf 12.903.773,00 EUR. Die damit verbundene Ausgabe von 933.070 neuen Aktien wurde am 18. März 2021 ins Handelsregister eingetragen.
Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 57.609 TEUR nach 7.990 TEUR zum Stichtag des Vorjahres. Maßgeblich für die Veränderung ist der stark gestiegene Jahresüberschuss. Die Eigenkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2021 bei 72,8 %. Bemerkenswert ist dabei, dass das Anlagevermögen und große Teile des Umlaufvermögens durch Eigenkapital gedeckt sind.
Das Fremdkapital stieg zum Jahresende 2021 auf 21.540 TEUR und hatte im Vorjahr bei 3.180 TEUR gelegen. Der Anstieg steht im Einklang mit dem deutlich gestiegenen Geschäftsvolumen und der entsprechend notwendigen Finanzierung des Wachstums.
Diese Finanzlage stellt eine ausgezeichnete Basis dar.
Liquiditätslage
Die Liquiditätslage zeigt die Überdeckung der kurzfristigen Vermögensgegenstände zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten auf. Als kurzfristige Verbindlichkeiten werden solche ausgewiesen, die binnen eines Jahres nach dem Bilanzstichtag wirtschaftlich fällig sind und nicht gegenüber Gesellschaftern bestehen.
Bei der Gegenüberstellung der liquiden Mittel 1. Grades zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten besteht zum 31.Dezember 2021 eine Überdeckung in Höhe von 6.478 TEUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie das Vorratsvermögen sind in dieser Betrachtung außen vor.
Die hervorragende Liquiditätslage der Gesellschaft ist ursächlich darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft zu mehr als 70 % eigenkapitalfinanziert ist.
Liquiditätsübersicht
| TEUR | |
|---|---|
| Liquide Mittel 1. Grades | |
| Guthaben bei Kreditinstituten, Kasse | 28.018 |
| 28.018 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |
| Rückstellungen | 10.533 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Restlaufzeit bis zu 1 Jahr) | 150 |
| Enthaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 3.898 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.993 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.966 |
| 21.540 | |
| Überdeckung | 6.478 |
Die Liquiditätslage kann als hervorragend bezeichnet werden.
Die Kapitalflussrechnung, in der die Zahlungsmittelverwendung erläutert wird, zeigt folgendes Bild:
| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
Veränderung TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 29.723,4 | 1.694,9 | 28.028,4 |
| +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 9,6 | 1.867,2 | -1.857,6 |
| \= Brutto-Cashflow vor Veränderung des Working Capitals | 29.733,0 | 3.562,1 | 26.170,9 |
| +/- Zunahme/Abnahme der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen | 1.645,8 | 807,1 | 838,7 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus LuL sowie anderer Aktiva | -41.132,7 | -8.227,1 | -32.905,7 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus LuL sowie anderer Passiva | 9.858,3 | 1.649,6 | 8.208,7 |
| +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | 52,4 | 17,9 | 34,4 |
| +/- Ertragsteueraufwand/ -ertrag | 9.032,5 | 1.085,4 | 7.947,1 |
| -/+ Ertragsteuerzahlungen/-erstattung | -974,9 | 0,1 | -975,0 |
| \= Cashflow aus der lfd. Geschäftstätigkeit | 8.214,3 | -1.104,9 | 9.319,2 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das imm. AV | 0,0 | -316,3 | 316,3 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -1,4 | -0,5 | -0,8 |
| + erhaltene Zinsen | 0,0 | 0,4 | -0,4 |
| \= Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -1,4 | -316,4 | 315,1 |
| + Einzahlungen aus EK-Zuführungen von Gesellschaftern | 19.895,8 | 1.866,1 | 18.029,7 |
| + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Kreditaufnahme | -1.201,8 | 0,0 | -1.201,8 |
| - gezahlte Zinsen | -52,4 | -18,3 | -34,1 |
| \= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 18.641,7 | 1.847,8 | 16.793,9 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 26.854,6 | 426,5 | 26.428,1 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.163,7 | 737,2 | 426,5 |
| \= Finanzmittelfonds am Ende der Periode * | 28.018,3 | 1.163,7 | 26.854,6 |
* Der Finanzmittelfonds entspricht dem Posten Aktiva/Guthaben bei Kreditinstituten.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geprägt durch die außergewöhnlichen Erfolge der COVID-19-Testverfahren.
Wesentlicher Posten der Aktivseite sind die werthaltigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 32.448 TEUR nach 7.310 TEUR zum 31. Dezember 2020. Diese machen 41 % der Bilanzsumme aus.
Das Vorratsvermögen beläuft sich auf 17.948 TEUR zum 31. Dezember 2021 und inkludiert einen Warenbestand in Höhe von 11.960 TEUR. Im Vorjahr hatte das Vorratsvermögen bei 2.566 TEUR gelegen. Entsprechend bildet das Vorratsvermögen 22,7 % der Bilanzsumme. Die Bankguthaben und Kassenbestände belaufen sich auf 28.018 TEUR zum 31. Dezember 2021 nach 1.164 TEUR im Vorjahr und bilden 35,4 % der Bilanzsumme.
Es handelt sich hierbei um liquiditätsnahe Vermögensgegenstände. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft, wie auch schon unter der Finanzlage dargestellt, über eine herausragende Liquidität verfügt.
Das starke Wachstum bei den Forderungen sowie den Vorräten steht im Einklang mit dem sehr deutlichen Ausbau des Geschäftsvolumens. Das Anlagevermögen ist mit rd. 84 TEUR kaum nennenswert.
3.3. Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens
Die Lage des Unternehmens ist als sehr gut zu bewerten. NanoRepro hat im Geschäftsjahr 2021 sehr hohe Umsätze und nennenswerte Gewinne erwirtschaften können. Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens sind hervorragend.
Das Unternehmen hat Grundlagen für eine langfristig profitable Geschäftsentwicklung gelegt.
4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4.1. Finanzielle Leistungsindikatoren
Die finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft bestimmen sich im Wesentlichen nach der Möglichkeit, die erforderlichen Finanzmittel zum extrem starken Wachstum der Gesellschaft bereitstellen zu können. Komplexe Finanzanlagen werden nicht gehalten. Die Finanzierung erfolgt weitestgehend eigenfinanziert. Die erforderliche Liquidität wird vorgehalten.
Darüber hinaus zieht das Unternehmen die Steuerungsgrößen Umsatzwachstum und EBITDA zur Bewertung heran. Entsprechend liegt der Fokus auf der kontinuierlichen Überwachung und Optimierung dieser bedeutsamsten operativen finanziellen Leistungsindikatoren, die gleichzeitig die Basis für die operativen Entscheidungen bilden.
4.2. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4.2.1. Mitarbeiter
Neben den finanziellen Steuerungsgrößen sind bestimmte nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für den Erfolg der Gesellschaft maßgeblich. Darunter insbesondere das Wissen und die Kernkompetenzen der Mitarbeiter. Zum Jahresende 2021 beschäftigte die NanoRepro AG 19 Mitarbeiter. Wesentliche Tätigkeitsfelder sind die Bereiche Forschung & Entwicklung, Vertrieb sowie das Marketing. Die Gesellschaft ist in diesen Unternehmensbereichen auf die Gewinnung und das Halten von Mitarbeitern fokussiert und arbeitet regelmäßig an der Straffung der Organisation. Die hohe Leistungsbereitschaft und das ausgeprägte Know-how der Mitarbeiter haben sich nicht zuletzt darin gezeigt, dass das starke Umsatz- und Gewinnwachstum mit einem stabilen Team und ohne nennenswerten zusätzlichen Personalaufbau erreicht werden konnte.
Das Management der NanoRepro ist bestrebt, Experten möglichst langfristig an das Unternehmen zu binden. Unternehmensintern bietet die Gesellschaft den Mitarbeitern daher verschiedene Perspektiven und Weiterentwicklungsmöglichkeiten, um auf diesem Wege die Identifikation mit dem Unternehmen und das Engagement der Mitarbeiter zu fördern.
Die NanoRepro AG sieht sich personell für die kommenden Herausforderungen gut aufgestellt. Im Zuge der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens wird aus heutiger Sicht zusätzlicher Personalbedarf zu erwarten sein, der - abhängig vom operativen Geschäftsgegenstand und dem damit verbundenen Anforderungsprofil - weitere Entwicklungsperspektiven für die derzeitigen Mitarbeiter bietet, aber zugleich auch die Rekrutierung von externen Fachkräften erfordern kann.
4.2.2. Vertriebspartner und Marketing
Ein wesentlicher Aspekt, der zum Unternehmenserfolg beiträgt, ist die Vertriebsstrategie für die einzelnen Produkte. Dies ist insbesondere im vergangenen Geschäftsjahr 2021 mit dem Vertrieb der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests noch einmal deutlich geworden. Die NanoRepro AG pflegt eine sehr gute Beziehung zu ihren Vertriebspartnern und strafft das Vertriebs- und Distributionsnetz kontinuierlich. An strategischer Bedeutung haben für das Unternehmen vor allem verschiedene Key-Accounts gewonnen, die entweder schon vor der COVID-19-Pandemie in Geschäftsverbindung zum Unternehmen standen oder im Jahr 2021 hinzugewonnen wurden. Auch im Hinblick auf die strategische Entwicklung geht das Unternehmen davon aus, von dem inzwischen aufgebauten Netzwerk profitieren zu können.
4.2.3. Forschung und Entwicklung
Erhebliche Mittel fließen insbesondere in die Produkt- und Markenentwicklung. Für die Schaffung von Produkten und Anwendungen für neue Märkte ist eine hohe Marktkenntnis essenziell. Nur so ist es möglich, die Bedürfnisse der Kunden aufzudecken und entsprechende Lösungen zu entwickeln.
III. Prognosebericht
1. Gesamtaussage zur Entwicklung des Unternehmens
Die NanoRepro AG hat sich in den vergangenen beiden Geschäftsjahren stark auf die Distribution von SARS-CoV-2-Schnelltests fokussiert. In Deutschland und vielen anderen Ländern bestehen Bestrebungen, die Corona-Maßnahmen bis zum Frühjahr 2022 vermehrt zu lockern beziehungsweise sukzessive aufzulösen. Entsprechend wird die Nachfrage nach SARS-CoV-2-Schnelltests voraussichtlich in hohem Maße zurückgehen. Die NanoRepro AG wird den deutschen Markt als einer der führenden Anbieter weiter bedienen, solange das Geschäft mit den Schnelltests wirtschaftlich als sinnvoll erscheint. Darüber hinaus steht man in regelmäßigem Austausch mit Vertriebspartnern, die in Ländergruppen außerhalb der EU mit ihren lokalen Netzwerken vor Ort an der Registrierung/Vermarktung der NanoRepro SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests arbeiten, wo eine weiterhin vergleichsweise hohe Nachfrage nach Antigen-Schnelltests gesehen wird.
Alle weiteren Zielmärkte der NanoRepro AG sind im Wesentlichen intakt. Das Unternehmen plant für das laufende Geschäftsjahr eine Neufokussierung für die Zeit nach der Pandemie, um sich mit einem angepassten Geschäftsmodell auf nach Sicht des Unternehmens zukunftsfähige Wachstumsmärkte tiefer zu spezialisieren. NanoRepro erwartet, dass die Erfahrungen der Endkunden mit den Corona-Schnelltests perspektivisch positive Effekte auf den gesamten Markt für "Home Health Tests" nach sich ziehen werden. Die Wirksamkeit und einfache Bedienung wurden eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Eventuelle Berührungsängste oder Vorbehalte gegen häusliche Selbsttests auch in anderen Anwendungsgebieten sollten entsprechend an Bedeutung verloren haben und die Vorteile damit noch klarer hervortreten.
2. Konjunktur und Branche
In den nachfolgenden Konjunktur- und Marktprognosen sind die Auswirkungen des Russland-Krieges in der Ukraine noch nicht berücksichtigt. Der IWF geht im Prognose-Update vom Januar 2022 davon aus, dass sich das globale Wachstum von 5,9 % im Jahr 2021 auf 4,4 % im Jahr 2022 reduzieren wird. Diese Abschwächung ist hauptsächlich auf die prognostizierten Abschläge in den beiden größten Volkswirtschaften USA und China zurückzuführen. 11
Aufgrund der anhaltend hohen Energiepreise sowie weiter bestehender Versorgungsengpässe, die insbesondere auf die COVID-19-Variante Omikron und dadurch erneute Mobilitätsbeschränkungen in einzelnen Ländern zurückzuführen sind, wird die Inflation voraussichtlich länger anhalten als noch im World Economic Outlook vom Oktober 2021 prognostiziert. 12 Es wird außerdem erwartet, dass sich das globale Wachstum bis 2023 auf 3,8 % verlangsamen wird. Voraussetzung für diese Prognose ist, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen in den meisten Ländern bis Ende 2022 auf ein niedriges Niveau zurückgehen, sofern sich die Impfraten weltweit verbessern und die Therapien wirksamer greifen. 13 Durch die Eskalation im Russland-Krieg gegen die Ukraine sind aus Sicht der Gesellschaft weitere Beeinträchtigungen bei den globalen Lieferketten sowie ein zusätzlicher Anstieg der Energiepreise zu erwarten.
Gleichlaufend mit der Weltkonjunktur ist auch die Lage in Deutschland aktuell maßgeblich von den anhaltenden Lieferengpässen und den hohen Energiepreisen geprägt, was dazu führt, dass die Erholung der deutschen Wirtschaft ausgebremst wurde. Das Infektionsgeschehen im Winterhalbjahr 2021/2022 hemmt wie in früheren Wellen besonders die Aktivität in den kontaktintensiven Dienstleistungsbranchen und führt im Ergebnis zu einem Rückgang der privaten Konsumausgaben. Eine starke Erholung und steigende wirtschaftliche Aktivität werden bereits im Frühjahr bei einem Nachlassen der Belastung durch die Pandemie erwartet - insbesondere, wenn die für die Industrie belastenden Lieferengpässe dann voraussichtlich nachlassen werden. 14 Für das Jahr 2022 erwartet das IfW bei einer weiterhin hohen Inflation einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland von 4,0 %. 15
Der VCI (Verband der Chemischen Industrie e.V.) rechnet für das Jahr 2022 in der chemisch-pharmazeutischen Industrie mit einer Zunahme der Produktion von 2,0 % und einem Umsatzwachstum von 5,0 % auf 231 Mrd. Euro und sieht somit eine weiter positive Entwicklung für die Branche. Die Branche wird ebenfalls maßgeblich von Lieferkettenproblemen sowie dem rasanten Preisanstieg bei Strom und Gas belastet sein. Die allgemeine Auftragslage sei aber dennoch positiv zu bewerten. 16
Wie sich der Markt für Corona-Tests weiter entwickeln wird, ist aktuell noch nicht eindeutig abzusehen und wird auch von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens beeinflusst. In Deutschland wurde durch Bund und Länder die Testverordnung, die den Anspruch auf Testungen außerhalb der Krankenbehandlung (also für Personen ohne COVID-19 spezifische Symptome) regelt, zum 12. Februar 2022 neu gefasst. Darin heißt es, dass die Testkapazitäten aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen noch gezielter als bislang eingesetzt werden sollen, um das Pandemiegeschehen im Blick zu behalten, vulnerable Gruppen besonders zu schützen und denjenigen Gewissheit zu geben, die mit Antigen-Schnelltests positiv getestet wurden.
Für Personen ohne COVID-19 Symptome gilt demnach in Deutschland 17 :
Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt bestehen.
Ein Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test besteht nur nach positivem zertifiziertem Antigen-Schnelltest.
Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu erhalten. Ein Anspruch muss zunächst im Zuge eines Antigen-Schnelltests abgeklärt werden.
Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der AntigenSchnelltest.
Laienselbsttests werden auch weiterhin im öffentlichen Raum zu Präventionszwecken empfohlen. 18
Die im März 2022 in Kraft getretene Einreiseverordnung 19 besagt außerdem, dass keine Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete gelten. Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland gilt weiterhin die 3-G Regel. Ungeimpfte oder Nicht-Genesene müssen entsprechend bei Einreise über einen negativen Corona-Test verfügen.
Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Corona-Schnelltests mit dem allmählichen Auslaufen von Zugangsbeschränkungen und zwingend erforderlichen Tests deutlich sinken wird. In welchem Ausmaß lässt sich aufgrund der hohen Volatilität und der Pandemieentwicklung derzeit nicht seriös prognostizieren.
In allen weiteren Zielmärkten sind die Perspektiven nach Einschätzung des Unternehmens weitestgehend positiv. Im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel erwartet das Marktforschungsinstitut Mintel einen Umsatzanstieg in Deutschland bis zum Jahr 2025 von etwa 13 % (ausgehend vom Jahr 2020) auf 1,7 Mrd. Euro. 20
11 IMF, World Economic Outlook Update January 2022, Seite 1, Abs. 2
12 IMF, World Economic Outlook Update January 2022, Seite 1, Abs. 1, Abs. 3
13 IMF, World Economic Outlook Update January 2022, Seite 1, Abs. 2
14 IfW - Kieler Konjunkturberichte, Zusammenfassung Seite 1: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_86_2021-Q4_Deutschland_DE.pdf
15 IfW - Kieler Konjunkturberichte, Zusammenfassung Seite 1: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_86_2021-Q4_Deutschland_DE.pdf
16 https://www.vci.de/presse/pressemitteilungen/heftigem-gegenwind-erfolgreich-standgehalten-bilanz-der-chemisch-pharmazeutischen-industrie-2021.jsp
17 https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-tests-faq-1872540
18 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Teststrategie/Natio-naleTeststrategie_Schaubild.pdf
19 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
20 https://de.mintel.com/pressestelle/deutscher-markt-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-erreicht-2020-umsatz-von-135-mrd-e
3. Prognose des Geschäftsverlaufs
Mit steigenden Inzidenzen, der Wiedereinführung der kostenfreien Bürgertests sowie der stark zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante hatte die Nachfrage nach Corona-Tests zum Ende des Jahres 2021 wieder spürbar angezogen.
Die NanoRepro AG wird deshalb auch 2022 weiterhin einen starken Fokus auf das Geschäft mit Corona Antigen-Schnelltests zur Erkennung von SARS-CoV-2-Infektionen legen und erwartet für das Geschäftsjahr 2022 einen Umsatz zwischen 100 und 150 Mio. EUR mit einem EBITDA zwischen 25 und 37 Mio. EUR. Für ein Umsatzvolumen in Höhe von rund 42 Mio. EUR lagen Ende 2021 bereits konkrete Bestellungen für das Geschäftsjahr 2022 vor, wovon eine Teilmenge auf die Einzelorder der Viromed Group vom 24.11.2021 entfällt.
Auch wenn der Fokus des operativen Geschäfts darauf liegt, das Momentum der Corona-Pandemie zu nutzen, arbeitet NanoRepro daran, das eigene Produktportfolio sinnvoll zu ergänzen oder zu erweitern, um so auch nach Abflachen der COVID-19-Pandemie und der Nachfrage nach entsprechenden Schnelltests die positive Entwicklung des Unternehmens fortsetzen zu können. Dazu werden in enger Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und externen Beratern Konzepte entwickelt, damit die NanoRepro AG auch künftig ein erkennbarer Marktteilnehmer sein wird. Das Unternehmen befindet sich hier noch in der Evaluierungsphase.
NanoRepro hat und wird in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 viele Grundlagen für die Umsetzung dieser erfolgversprechenden Konzepte legen. Dabei sei insbesondere die hervorragende finanzielle Ausstattung des Unternehmens zu nennen, durch die diese Umsetzungen ermöglicht werden.
4. Hinweise auf Unsicherheiten im Ausblick
Derzeit ist nicht genau abzusehen, wie sich der Markt für die Corona-Testverfahren in den kommenden Monaten weiter entwickeln wird. Die NanoRepro AG hat nennenswerte Anstrengungen unternommen und arbeitet auch weiterhin daran, sowohl im Inland als auch im europäischen und außereuropäischen Ausland die sich bietenden Vertriebschancen zu nutzen.
Folgende Parameter, die zurzeit nicht belastbar vorhersehbar sind, werden sich jedoch auf den weiteren Geschäftsverlauf 2022 auswirken:
Andauer der Pandemie
Auswirkungen der Impfungen
Veränderungen von Teststrategie und Testverhalten in den einzelnen Ländern
Entwicklung der SARS-CoV-2-Virusvarianten und potentielle Auswirkungen auf Schnelltests
Aufgrund der kaum vorhandenen Prognostizierbarkeit dieser Parameter ist die Planung für das Geschäftsjahr 2022 mit hohen Unsicherheiten hinsichtlich der Umsatz- und auch Ergebnisentwicklung behaftet. Das Unternehmen wird entsprechend auf der Kostenseite vorsichtig und vorausschauend agieren, um die Ertragskraft der NanoRepro AG auf einem möglichst hohen Niveau zu halten.
IV. Chancen und Risikobericht
1. Chancen
Die NanoRepro AG hat durch die Vermarktung der COVID-19-Schnelltests die Grundlage für eine langfristige Unternehmensentwicklung legen können. Die Chancen sind nachfolgend dem Grunde nach dargestellt.
Chancen durch Eigenkapitalfinanzierung und Liquidität
Die NanoRepro AG hat in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 die Grundlage für eine solide Liquiditätsausstattung aus eigenem organischem Wachstum gelegt. Die der Gesellschaft zufließenden Mittel aus dem eigenen Geschäft wird die Gesellschaft längerfristig grundsätzlich unabhängig von einer Kapitalzufuhr von außen handlungsfähig halten. Dies ist besonders für die anstehenden Konzeptfinanzierungen ein wichtiger Faktor.
Chancen aufgrund der Profitabilität
Durch den Absatz der COVID-19-Testverfahren ist die Gesellschaft profitabel geworden. Die daraus resultierenden Erträge sind außerordentlich hoch. Die Gesellschaft wird diese in zukunftsträchtige Konzepte investieren. Dadurch wird angestrebt, dass NanoRepro dauerhaft profitabel sein wird.
Chancen aufgrund der strategischen Ausrichtung
Die NanoRepro AG wird durch die Erfolge in den Jahren 2020 und 2021 und den angestrebten Erfolgen im Jahr 2022 in die Lage versetzt werden, neue strategische Geschäftsfelder zu bearbeiten, diese in die zukünftige Geschäftsentwicklung zu integrieren und dadurch langfristig profitabel zu bleiben.
Chancen aufgrund der Vertriebsstruktur
NanoRepro hat gezeigt, dass die bestehende Vertriebsstruktur den Anforderungen entsprochen hat, die die außerordentliche Umsatzausweitung durch die Corona-Schnelltests mit sich gebracht hat. Insbesondere ist dabei die hohe Flexibilität zu nennen, mit der das außerordentlich hohe Auftragsniveau bearbeitet werden konnte.
Aufgrund der in den vergangenen beiden Jahren errungenen Erfolge stehen der NanoRepro AG genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, die Vertriebsstruktur den künftigen Erfordernissen anpassen zu können. Entsprechende Konzepte sind in der Entwicklung.
Chancen aufgrund informeller Strukturen
Die NanoRepro AG wird nunmehr als starkes und verlässliches Unternehmen am Markt wahrgenommen. Der Bekanntheitsgrad konnte signifikant gesteigert werden.
Dies beinhaltet besonders Chancen zur weiteren Personalgewinnung, aber auch der Erlangung strategischer Kooperationen. Ferner stellt dies einen nicht zu unterschätzenden Vorteil für zukünftige Kapitalmaßnahmen dar.
2. Risiken
Ein funktionierendes Risikomanagementsystem ist für die NanoRepro AG mit einer unternehmerischen Tätigkeit, die mit Aktivitäten in einem internationalen Wettbewerbs- und regulatorischen Umfeld einhergeht, von hoher Bedeutung. Die Gesamtkomplexität in einer globalen Wirtschaft erfordert die Notwendigkeit, sich ergebende Chancen bestmöglich zu erkennen, aber auch die sich daraus möglicherweise auftuenden Risiken frühzeitig zu bewerten, abzuwägen und einzudämmen.
Das unternehmensinterne Risikomanagement wird stetig weiterentwickelt. Durch die Fortentwicklung der Instrumente zur Risikovorsorge auf allen Gebieten können Gefährdungen für das Unternehmen frühzeitig erkannt und ausgeschlossen werden. Integrale Bestandteile sind das Risikomanagement als fortlaufender Prozess, das Risiko-Controlling, eine umfassende Kommunikation und Dokumentation sowie ein internes Überwachungssystem. Somit werden die intern und extern erkennbaren Risiken möglichst lückenlos erfasst, dokumentiert, bewertet und in eine Risikomatrix eingebunden, die als Grundgerüst für die Bewertung möglicher Risikolagen und entsprechender Unternehmensentscheidungen dient. Insbesondere die im Folgenden aufgelisteten Risiken werden einer dauerhaften Prüfung unterzogen.
Branchenrisiken
Die allgemeine Entwicklung in der Gesundheitsbranche ist grundsätzlich weiterhin positiv. Wie die Entwicklung der vergangenen beiden Jahre deutlich offengelegt hat, können weltweite Pandemien und für den Menschen gefährliche Krankheiten jederzeit und unvorhergesehen auftreten. Der medizinische Fortschritt ermöglicht ein schnelles und zielgerichtetes Eingreifen, die Kooperation auf internationaler Ebene zur Schaffung und Bereitstellung von Medikamenten, die Geschwindigkeit von Lizenzierungen sowie der politische Handlungswille sind dabei wesentliche Aspekte.
Sowohl die von der Politik gewollten Weichenstellungen als auch die internationale Zusammenarbeit können sich auf das Geschäft der Gesellschaft gegebenenfalls negativ auswirken. Dies gilt sowohl im Bereich der diagnostischen Schnelltests als auch im Markt für Nahrungsergänzungsmittel. Eine frühzeitige Aufdeckung und Berücksichtigung des politischen Geschehens als auch in der internationalen Zusammenarbeit sind für die NanoRepro daher wesentlich. Das Unternehmen arbeitet so eng wie möglich mit den unterschiedlichen Stakeholdern zusammen und überwacht regulatorische Prozesse mit langfristigem Blickwinkel.
Beschaffungsmarkt und Abhängigkeit von Lieferanten und Partnern
Die NanoRepro AG betreibt keine eigenen Produktionsanlagen. Die Gesellschaft ist daher gegenwärtig bei der Entwicklung und Produktion der Schnelltests und Nahrungsergänzungsmittel auf Dritte ("Lohnhersteller") angewiesen, die auf der Grundlage von Lohnherstellungsverträgen für die Gesellschaft entwickeln und produzieren. Dabei ist die Zuverlässigkeit auf der Beschaffungsseite sowohl in Fragen der Qualität als auch der allgemeinen Lieferzuverlässigkeit wesentlich. Das Unternehmen beobachtet die Situation der Zulieferer sehr genau und arbeitet insbesondere im Bereich der Corona-Testlieferungen mit relativ kurzfristigen Lieferverträgen. Darüber hinaus werden derzeit Konzepte entwickelt, diese Abhängigkeiten weiter zu verringern.
Ein weiteres Risiko, dass sich insbesondere in der Zeit der Pandemie gezeigt hat, sind überproportional steigende Kosten der Logistik. Diesem Risiko begegnet die NanoRepro AG soweit möglich durch die Beteiligung der Kunden an den Logistikkosten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass im Zuge des Russland-Krieges in der Ukraine weitere Belastungen für die globalen Lieferketten auftreten.
Personalbereich
Personalrisiken können sich durch die Fluktuation von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen ergeben. Das Unternehmen begrenzt diese Risiken durch Weiterbildungs- und Nachwuchskräfteprogramme zur Steigerung der Qualifikation der Mitarbeiter sowie durch leistungsgerechte Vergütung, durch Stellvertreterregelungen, die den Ausfall von Schlüsselkräften abfedern, und durch frühzeitige Nachfolgeplanungen.
Risiken aus dem Verlust des Know-hows der Gesellschaft
Das im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Gesellschaft entstehende Know-how stellt einen bedeutenden Vermögenswert der Gesellschaft dar, der sich allerdings nur eingeschränkt über gewerbliche Schutzrechte, sondern im Wesentlichen nur über Geheimhaltungsvereinbarungen oder vertragliche Vereinbarungen schützen lässt. Das Unternehmen schließt entsprechende Vereinbarungen soweit möglich.
Risiken im Fall der (behaupteten) Verletzung von Schutzrechten Dritter
Der Gesellschaft ist nicht bekannt, dass sie in Verbindung mit den von ihr angebotenen Schnelltests oder Nahrungsergänzungsmitteln gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft möglicherweise Schutzrechte Dritter verletzt, Dritte Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten gegenüber der NanoRepro AG geltend machen oder dass die NanoRepro AG im Rahmen von Rechtstreitigkeiten mit verklagt wird.
Produkthaftungs- und Gewährleistungsrisiken
Die NanoRepro AG bezieht ihre Produkte von Lieferanten. Die NanoRepro AG gilt aber dennoch rechtlich gesehen als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und kann insoweit haftbar gemacht werden. Grundsätzlich bestehen in diesen Fällen vertraglich vereinbarte Rückgriffsmöglichkeiten auf die tatsächlichen Hersteller.
3. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Fremdwährungspositionen bestehen in Form von USD-Sichteinlagen, deren Höhe sich am erwarteten Liquiditätsbedarf aus dem operativen Geschäft orientiert. Ziel des Finanz-Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken aller Art.
Solche Risiken sind bisher wegen der einfachen und gesunden Struktur der Finanzanlagen eher gering.
4. Gesamtaussage zur Risikobewertung
Aufgrund der beschriebenen ständigen Beobachtung der für das Unternehmen relevanten Bereiche und Märkte sowie wegen der kontinuierlichen Forschung und Weiterentwicklung der Produkte bestehen derzeit keine wesentlichen Risiken für die künftige Unternehmensentwicklung. Insgesamt sind die Risiken in der Gesellschaft nach Beurteilung des Vorstands in ihrer möglichen Auswirkung begrenzt und gefährden nicht den Bestand des Unternehmens.
V. Bericht über Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen bestehen nicht.
VI. Nachtragsbericht
Die Verhandlungen über eine weitere Intensivierung der bislang bestehenden Zusammenarbeit sowie die potenzielle Übernahme einzelner Geschäftsbereiche aus der Viromed Group wurden am 25. Februar 2022 vorerst beendet, da die nötigen Due Diligence-Prozesse bis dato nicht in dem erforderlichen Maße abgeschlossen werden konnten. Die NanoRepro AG prüft derzeit intensiv weitere Optionen zur Erweiterung der Geschäftsbasis für die Zeit "nach Corona". Wir verweisen darüber hinaus auf die Ausführungen im Anhang.
Marburg, den 15. März 2022
Lisa Jüngst
Stefan Pieh
C Jahresabschluss
I. Bilanz zum 31. Dezember 2021
Aktiva
| Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 58.258,55 | 66.269,55 |
| 58.258,55 | 66.269,55 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. technische Anlagen und Maschinen | 14,00 | 14,00 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 578,00 | 736,00 |
| 592,00 | 750,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 25.000,00 | 25.000,00 |
| 25.000,00 | 25.000,00 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. fertige Erzeugnisse und Waren | 11.959.752,03 | 2.271.526,43 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 5.988.176,96 | 294.551,96 |
| 17.947.928,99 | 2.566.078,39 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 32.448.104,55 | 7.310.346,50 |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 585.011,44 | 32.043,33 |
| 33.033.115,99 | 7.342.389,83 | |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 28.018.306,46 | 1.163.658,74 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 66.210,37 | 6.068,28 |
| 79.149.412,36 | 11.170.214,79 | |
| Passiva | ||
| Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 12.903.773,00 | 9.330.703,00 |
| II. Kapitalrücklage | 22.446.206,37 | 6.123.433,87 |
| III. Bilanzgewinn | 22.259.492,08 | -7.463.894,92 |
| 57.609.471,45 | 7.990.241,95 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 8.545.073,83 | 487.449,96 |
| 2. sonstige Rückstellungen | 1.988.418,00 | 342.616,00 |
| 10.533.491,83 | 830.065,96 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 150.000,00 | 1.351.792,66 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 150.000,00 (EUR 1.201.792,66) | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 150.000,00) | ||
| 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 3.898.121,37 | 0,00 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 3.898.121,37 (EUR 0,00) | ||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.992.540,33 | 358.671,50 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.992.540,33 EUR (EUR 358.671,50) | ||
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | 4.965.787,38 | 639.442,72 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 4.965.787,38 (EUR 639.442,72) | ||
| davon aus Steuern EUR 1.249.477,88 (EUR 612.607,81) | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 53,20 (EUR 0,00) | ||
| 11.006.449,08 | 2.349.906,88 | |
| 79.149.412,36 | 11.170.214,79 |
II. Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 162.723.123,29 | 16.929.408,53 | |
| Gesamtleistung | 162.723.123,29 | 16.929.408,53 | |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 66.286,04 | 12.617,85 | |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 5,06 (EUR 216,20) | |||
| 3. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 106.146.897,99 | 8.868.848,75 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 0,00 | 429.961,72 | |
| 106.146.897,99 | 9.298.810,47 | ||
| Rohergebnis | 56.642.511,34 | 7.643.215,91 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 2.662.738,54 | 998.205,10 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 155.972,64 | 105.701,80 | |
| davon für Altersversorgung EUR 1.245,00 (EUR: 1.200,00) | |||
| 2.818.711,18 | 1.103.906,90 | ||
| 5. Abschreibungen | |||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 9.566,61 | 1.867.153,02 | |
| davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 0,00 (EUR 1.854.877,49) | |||
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 716.046,41 | 24.988,93 | |
| 6. sonstige betriebliche Aufwendungen | 14.289.546,63 | 1.848.482,51 | |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 777,57 (EUR 226,60) | |||
| Betriebsergebnis | 38.808.640,51 | 2.798.684,55 | |
| 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 352,57 | |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 52.352,74 | 18.299,66 | |
| Finanzergebnis | -52.352,74 | -17.947,09 | |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 9.032.525,77 | 1.085.412,53 | |
| 10. Ergebnis nach Steuern | 29.723.762,00 | 1.695.324,93 | |
| 11. sonstige Steuern | 375,00 | 375,00 | |
| 12. Jahresüberschuss | 29.723.387,00 | 1.694.949,93 | |
| 13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -7.463.894,92 | -9.158.844,85 | |
| 14. Bilanzgewinn | 22.259.492,08 | -7.463.894,92 |
III. Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die NanoRepro AG ist ein international tätiges Unternehmen, das medizinische SchnelldiagnostikProdukte im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch entwickelt, herstellt und international vertreibt.
Die NanoRepro AG hat ihren Sitz in Marburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 5297 eingetragen. Die Aktie der NanoRepro AG ist im Freiverkehr (Basic Board und Xetra) der Börse Frankfurt gelistet (WKN: 657710, ISIN: DE0006577109).
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung der §§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB / § 158 AktG aufgestellt. Dabei wurde die Gliederung um die Posten "Gesamtleistung", "Betriebsergebnis" und "Finanzergebnis" erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB). In der Bilanz wurde der Bilanzgewinn ausgewiesen, der Vorjahresbetrag wurde angepasst.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
> Allgemeines
Die ausgewählten Bewertungsmethoden entsprechen den in § 252 HGB aufgelisteten allgemeinen Vorschriften.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 266 HGB und des § 152 AktG unter Ausweis des Anlage- und Umlaufvermögens, des Eigenkapitals, der Schulden wie auch der Rechnungsabgrenzungsposten.
Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung ist das laufende Jahr mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar. Ursache dafür ist im Wesentlichen der weitere Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Verkauf der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests.
> Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem am Tag des Zugangs geltenden Euroreferenzkurses in Euro umgerechnet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Änderungen der Wechselkurse werden durch eine niedrigere Bewertung von Vermögensgegenständen beziehungsweise durch eine höhere Bewertung von Verbindlichkeiten berücksichtigt, soweit dies für eine verlustfreie Bewertung am Bilanzstichtag notwendig ist und die Beträge erst nach einer Laufzeit von mehr als einem Jahr fällig werden. Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden generell mit dem Euroreferenzkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die daraus resultierenden Erträge beziehungsweise Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlust-Rechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gesondert aufgewiesen.
> Derivate
Zum 31. Dezember 2021 bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.
> Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Sämtliche bilanzierten Vermögenswerte und Schulden werden einzeln bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
> Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immateriellen Vermögensgegenstände (unter anderem Software und Lizenzen) werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, soweit sie abnutzbar sind, nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Wahlrecht gemäß § 248 (2) HGB zur Aktivierung originärer immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nicht ausgeübt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
> Umlaufvermögen
In den Vorräten ausgewiesene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt, soweit am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert vorzunehmen ist. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bewertet.
Die geleisteten Anzahlungen auf das Vorratsvermögen wurden zum Nennwert der Zahlung bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Soweit der beizulegende Wert niedriger war, erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Es wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Der Ansatz von Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte zum Nennwert.
> Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die zeitliche Abgrenzung zeitraumbezogener Leistungen, die das folgende Geschäftsjahr betreffen.
> Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und alle erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Laufzeitbedingte Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.
> Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
> Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind in Anlage 1 zum Anhang in einem Anlagenspiegel dargestellt.
> Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 2 zum Anhang in einem Forderungsspiegel dargestellt.
> Eigenkapital
Die Veränderung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in Anlage 4 zum Anhang dargestellt.
Angaben gem. § 160 AktG:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 12.903.773,00 (zwölf Millionen neunhundertdreitausendsiebenhundertdreiundsiebzig EURO) und ist eingeteilt in 12.903.773 Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Die Aktien lauten auf den Inhaber. Sämtliche 12.903.773 Aktien sind Stammaktien.
2. Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital durchgeführt:
2.1. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus dem Genehmigten Kapital 2018 von EUR 9.330.703,00 um EUR 2.640.000,00 auf EUR 11.970.703,00 durch Ausgabe von 2.640.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien wurden den Aktionären im Verhältnis 3,53 : 1 zum Bezugspreis von EUR 3,03 je Aktie zum Bezug angeboten. Nicht im Rahmen des Bezugsrechts bezogene neue Aktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 3,03 je Aktie bei ausgewählten Investoren platziert Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurden insgesamt 2.640.000 neue Stammaktien zu einem Preis von EUR 3,03 je neuer Aktie gezeichnet.
Die Kapitalerhöhung wurde am 11. Januar 2021 in das Handelsregister eingetragen.
2.2. Des Weiteren hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus dem Genehmigten Kapital 2020 von EUR 11.970.703,00 um EUR 933.070,00 auf EUR 12.903.773,00 durch Ausgabe von 933.070 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 3 Buchstabeb der Satzung (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgeschlossen. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurden insgesamt 933.070 neue Stammaktien im Wege einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 12,75 je neuer Aktie von institutionellen Investoren gezeichnet.
Die Kapitalerhöhung wurde am 18. März 2021 in das Handelsregister eingetragen.
3. Angaben zum genehmigten Kapital
3.1. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 6. Dezember 2023 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt noch bis zu 752.984,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf die auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet; auf diese Kapitalgrenze anzurechnen ist das Grundkapital, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals oder nach Rückerwerb als eigene Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert wurden oder zu deren Bezug Wandel- und Optionsschuldverschreibungen berechtigen oder verpflichten, die seit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; sowie
c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 27 Abs. 2 AktG anbieten zu können.
Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.
3.2. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Dezember 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Januar 2026 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt noch bis zu 339.297,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf die auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet; auf diese Kapitalgrenze anzurechnen ist das Grundkapital, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals oder nach Rückerwerb als eigene Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert wurden oder zu deren Bezug Wandel- und Optionsschuldverschreibungen berechtigen oder verpflichten, die seit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; sowie
c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 27 Abs. 2 AktG anbieten zu können.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.
4. Angaben zum bedingten Kapital
4.1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 151.860,00 durch Ausgabe von bis zu 151.860 Stück auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2010 zu ändern.
4.2. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 280.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 280.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 2. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2015 zu ändern.
4.3. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 190.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 190.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 10.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2017 zu ändern.
4.4. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 226.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 226.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 23. August 2018 unter Tagesordnungspunkt 7.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2018 zu ändern.
Zahl der Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG:
Zum 31. Dezember 2021 stehen folgende Bezugsrechte, die im Rahmen von Ermächtigungen nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG ausgegeben, aber noch nicht ausgeübt wurden, aus:
Aktienoptionsplan 2010:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 wurden insgesamt 30.372 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 30.372 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Die an Vorstandsmitglieder ausgegebenen Bezugsrechte sind zwischenzeitlich durch Ausscheiden der Vorstandsmitglieder verfallen, so dass insgesamt noch 30.372 Bezugsrechte ausstehen. Für alle Bezugsrechte ist die Wartezeit erfüllt.
Aktienoptionsplan 2015:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 wurden insgesamt 84.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 84.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 1,00 je Aktie. Für sämtliche Bezugsrechte ist die Wartezeit erfüllt. Bisher wurden insgesamt 0 Bezugsrechte ausgeübt, so dass noch 168.000 Bezugsrechte ausstehen.
Aktienoptionsplan 2017:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 wurden insgesamt 95.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 45.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 1,00 je Aktie. 47.500 der an Vorstandsmitglieder ausgegebenen Bezugsrechte sind zwischenzeitlich durch Ausscheiden des Vorstandsmitglieds verfallen, so dass insgesamt noch 92.500 Bezugsrechte ausstehen. Für 50 % der Bezugsrechte ist die Wartefrist erfüllt; für weitere 25% der Bezugsrechte endet die Wartefrist am 17. August 2022 und für die restlichen 25% am 17. August 2023.
Aktienoptionsplan 2018:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 wurden bisher noch keine Bezugsrechte ausgegeben.
> Rückstellungen
In den Posten "Sonstige Rückstellungen" sind folgende wesentlichen Positionen zusammengefasst:
| In EUR | Geschäftsjahr |
|---|---|
| Prämien/Tantieme | 1.665.000,00 |
| Urlaubsrückstellung | 22.418,00 |
| Aufbewahrungspflichten | 1.000,00 |
| Prüfungs- und Beratungskosten | 50.000,00 |
| Gewährleistungen | 250.000,00 |
> Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden in Anlage 3 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst.
> Haftungsverhältnisse
Es bestehen zum 31. Dezember 2021 keine Haftungsverhältnisse.
> Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverträgen sowie Aufwendungen für Altersversorgung. Der Jahresbetrag der Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 51 TEUR. Der Jahresbetrag für Verpflichtungen aus Altersversorgung beläuft sich auf 1,2 TEUR.
V. Sonstige Angaben
> Mitarbeiterzahl
Gemäß § 285 Nr. 7 HGB sind folgende Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr zu machen.
| Personen | Geschäftsjahr |
|---|---|
| Kaufmännische Angestellte | 17 |
| Gesamt | 17 |
> Angaben zu Organen
Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands gemäß § 285 Nr. 10 HGB.
| Vorstand | Ausgeübter Beruf |
|---|---|
| Frau Lisa Jüngst (Vorsitzende) | CEO |
| Herr Stefan Pieh (stellv. Vorsitzender) | CFO |
Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 285 Nr. 10 HGB:
| Aufsichtsrat | Ausgeübter Beruf |
|---|---|
| Herr Dr. Olaf Stiller (Vorsitzender) | Kaufmann / Vorstand |
| Herr Michael Tillmann (stellv. Vorsitzender) | Kaufmann / Unternehmen |
| Herr Dr. Bhuwnesh Agrawal (Mitglied) | Kaufmann / Arzt |
| Herr Rainer Barth (Mitglied, bis 22.12.2021) | Unternehmer / Consultant |
| Herr Clemens Jakopitsch (Mitglied) | Unternehmensberater |
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats sind Mitglieder in anderen Aufsichtsgremien:
| Aufsichtsrat | Aufsichtsgremien |
|---|---|
| Herr Dr. Olaf Stiller | Aufsichtsratsvorsitzender der Formycon AG |
| Aufsichtsratsmitglied der BodenWert Immobilien AG | |
| Aufsichtsratsmitglied der BioTec CCI AG | |
| Herr Michael Tillmann | Aufsichtsratsvorsitzender der Amatar Group |
| Aufsichtsratsvorsitzender der Vela Management Participation Pte. Ltd. | |
| Aufsichtsratsvorsitzender der Tip Biosystems Pte. Ltd. | |
| Aufsichtsratsvorsitzender der Kyberlife Pte. Ltd. stellv. | |
| Aufsichtsratsvorsitzender der Helaxy Inc. | |
| Aufsichtsratsmitglied der Star-Array Pte. Ltd. | |
| Aufsichtsratsmitglied der EyeSense AG | |
| Herr Dr. Bhuwnesh Agrawal | Beirat der HUMAN Gesellschaft für Biochemica und Diagnostica mbH |
| Herr Clemens Jakopitsch | Aufsichtsratsvorsitzender der windeln.de SE |
| stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der UMT United Mobility Technology AG |
> Bezüge
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr als Gesamtbezüge 150.000,00 EUR.
Gemäß § 286 Nr. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Vorstandsvergütungen (§ 285 Nr.9a HGB).
> Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB
| Eigenkapital in % |
Eigenkapital in EUR |
Jahresergebnis in EUR |
|
|---|---|---|---|
| ZuhauseTEST GmbH | 100 | 25.000,00 | -501,32 |
> Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlust-Rechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht festzustellen.
Zu erwähnen ist, dass die Verhandlungen über eine weitere Intensivierung der bislang bestehenden Zusammenarbeit sowie die potenzielle Übernahme einzelner Geschäftsbereiche aus der Viromed Group am 25. Februar 2022 vorerst beendet wurden, da die nötigen Due Diligence-Prozesse bis dato nicht in dem erforderlichen Maße abgeschlossen werden konnten. Die NanoRepro AG prüft derzeit intensiv weitere Optionen zur Erweiterung der Geschäftsbasis für die Zeit "nach Corona".
> Ergebnisverwendungsvorschlag
Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 22.259 TEUR. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, daraus eine Dividende von insgesamt 6.452 TEUR, das bedeutet 0,50 EUR je Stammaktie, auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
| In EUR | 2021 |
|---|---|
| Ausschüttung | 6.451.886,50 |
| Gewinnvortrag | 15.807.605,58 |
| Bilanzgewinn | 22.259.492,08 |
Marburg, den 15. März 2022
Lisa Jüngst
Stefan Pieh
Anlage 1: Anlagenspiegel
| Entwicklung der Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| in EUR | historische AHK Beginn GJ | Zugänge | Abgänge zu historischen AHK | historische AHK Ende GJ |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 220.817,32 | 0,00 | 0,00 | 220.817,32 |
| Sachanlagen | ||||
| technische Anlagen und Maschinen | 70.746,74 | 0,00 | 0,00 | 70.746,74 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 81.307,92 | 1.397,61 | 0,00 | 82.705,53 |
| Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 25.000,00 |
| Summe | 397.871,98 | 1.397,61 | 0,00 | 399.269,59 |
| Entwicklung der Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in EUR | kumulierte Abschreibungen Beginn GJ | Abschreibungen GJ | Abgänge Abschreibungen GJ | kumulierte Abschreibungen Ende GJ |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 154.547,77 | 8.011,00 | 0,00 | 162.558,77 |
| Sachanlagen | ||||
| technische Anlagen und Maschinen | 70.732,74 | 0,00 | 0,00 | 70.732,74 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 80.571,92 | 1.555,61 | 0,00 | 82.127,53 |
| Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 305.852,43 | 9.566,61 | 0,00 | 315.419,04 |
| Entwicklung der Buchwerte | |||
|---|---|---|---|
| in EUR | Restbuchwert VJ | Abgänge zum Buchwert | Restbuchwert GJ |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 66.269,55 | 0,00 | 58.258,55 |
| Sachanlagen | |||
| technische Anlagen und Maschinen | 14,00 | 0,00 | 14,00 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 736,00 | 0,00 | 578,00 |
| Finanzanlagen | |||
| Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 25.000,00 |
| Summe | 92.019,55 | 0,00 | 83.850,55 |
Anlage 2: Forderungsspiegel
| in EUR (VJ in TEUR) |
Entwicklung der Buchwerte | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.21 | davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 32.448.104,55 | 0,00 | (VJ: 0,0) |
| sonstige Vermögensgegenstände | 585.011,44 | 0,00 | (VJ: 0,0) |
| Summe | 33.033.115,99 | 0,00 | (VJ: 0,0) |
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel
| davon mit einer Restlaufzeit von | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR (VJ in TEUR) |
31.12.21 | bis 1 Jahr | 1-5 Jahren | > 5 Jahre | > 1 Jahr | davon gesichert * |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 150.000,00 | 150.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (VJ: 1.201,8) | (VJ: 150,0) | |||||
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 3.898.121,37 | 3.898.121,37 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (VJ: 0,0) | (VJ: 0,0) | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.992.540,33 | 1.992.540,33 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (VJ: 358,7) | (VJ: 0,0) | |||||
| sonstige Verbindlichkeiten | 4.965.787,38 | 4.965.787,38 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (VJ: 639,4) | (VJ: 0,0) | |||||
| Summe | 11.006.449,08 | 11.006.449,08 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (VJ: 2.199,9) | (VJ: 150,0) |
* die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gesichert durch: branchenübliche Eigentumsvorbehalte
Anlage 4: Eigenkapitalveränderungsrechnung
| in EUR | Grundkapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | Verlustvortrag |
|---|---|---|---|---|
| Stand per 01. Januar 2021 | 9.330.703 | 6.123.434 | 0 | -9.158.845 |
| Kapitalerhöhungen | 3.573.070 | 16.322.773 | 0 | 0 |
| Übertrag Jahresüberschuss Vorjahr | 0 | 0 | 0 | 1.694.950 |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand per 31. Dezember 2021 | 12.903.773 | 22.446.206 | 0 | -7.463.895 |
| in EUR | Jahresüberschuss | Eigenkapital |
|---|---|---|
| Stand per 01. Januar 2021 | 1.694.950 | 7.990.242 |
| Kapitalerhöhungen | 0 | 19.895.843 |
| Übertrag Jahresüberschuss Vorjahr | -1.694.950 | 0 |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 29.723.387 | 29.723.387 |
| Stand per 31. Dezember 2021 | 29.723.387 | 57.609.471 |
IV. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die NanoRepro AG
> Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der NanoRepro AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NanoRepro AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
> Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
> Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Ausführungen im Lagebericht I. 3.2.1 Abs. 5 und 3.2.3.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
> Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
> Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 17. März 2022
**PanTaxAudit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Dr. Rudolf Schmitz, Wirtschaftsprüfer
Christian Stüben, Wirtschaftsprüfer
Rechtliche Verhältnisse
| Firma | NanoRepro AG |
| Rechtsform | AG |
| Sitz | Marburg |
| Anschrift | Untergasse 8 35037 Marburg |
| Gründung und Satzung | Die Gesellschaft wurde mit Satzung v. 15. Mai 1992 |
| errichtet. Die letzten Änderungen der Satzung datieren | |
| auf den 17. März 2021. | |
| Gegenstand des Unternehmens | Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, |
| die Herstellung und der Vertrieb von Produkten in der | |
| Diagnostik und Heilung, insbesondere im Bereich der | |
| männlichen Infertilität sowie das Gewinnen, Einfrieren | |
| und Einlagern von adulten Stammzellen. | |
| Eintragung in das Handelsregister | Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte beim |
| Amtsgericht Marburg unter HRB 5297. | |
| Geschäftsjahr | Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis zum 31.12. eines |
| Jahres. | |
| Grundkapital | Das Grundkapital beträgt 12.903.773,00 EUR |
| Vorstand | Frau Lisa Jüngst, CEO |
| Herr Stefan Pieh, CFO | |
| Aufsichtsrat | Herr Dr. Olaf Stiller, Aufsichtsratsvorsitzender |
| Herr Michael Tillmann, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender | |
| Herr Dr. Bhuwnesh Agrawal, Aufsichtsratsmitglied | |
| Herr Rainer Barth, Aufsichtsratsmitglied (bis 22.12.2021) | |
| Herr Clemens Jakopitsch, Aufsichtsratsmitglied |
Impressum
| Herausgeber und Copyright: | NanoRepro AG |
| Untergasse 8 | |
| 35037 Marburg | |
| Germany | |
| T: +49 | |
| (0)6421 951449 | |
| F: +49 | |
| (0)6421 951451 | |
| E: [email protected] | |
| I: www.nanorepro.com | |
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