AI assistant
NanoRepro AG — Annual Report 2019
Sep 11, 2020
5431_rns_2020-09-11_db56a0a9-ebeb-4027-b273-b52c7f6bcde2.html
Annual Report
Open in viewerOpens in your device viewer
Finanzbericht: 26604321
NanoRepro AG
Marburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Inhaltsverzeichnis
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Bilanz zum 31. Dezember 2019
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
I. Grundlagen der Gesellschaft
1. Geschäftsmodell
Die NanoRepro AG ist ein international tätiges Unternehmen, das medizinische Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch entwickelt, herstellt und international vertreibt. Darüber hinaus befinden sich Nahrungsergänzungsmittel unter der Marke "alphabiol" im Portfolio des Unternehmens. Die Produkte des Unternehmens werden national über den eigenen Webshop www.zuhausetest.de, über www.amazon.de, über Apotheken, den Apotheken-Großhandel und Einzelhandelskanäle vertrieben. International erfolgt der Vertrieb über Distributeure (Händler).
Seit dem 10. Oktober 2008 ist die NanoRepro AG börsennotiert und gehört zu den Innovationsführern im Bereich der Selbstdiagnostik.
2. Produktstrategie
a. Grundlegendes
Das Unternehmen bietet ihren Kunden die Möglichkeit, anhand medizinischer Schnelltests Vorsorge unkompliziert zu Hause durchzuführen. Alle Schnelltests funktionieren nach dem Prinzip eines Schwangerschaftstests, wobei bestimmte Antikörper bestimmt werden. Je nach Test werden entsprechende Körpersubstanzen wie etwa Blut, Urin, Scheidensekret oder Sperma verwendet. Der Nutzer der Schnelltests erhält das Testergebnis innerhalb von maximal 20 Minuten direkt angezeigt.
Das Portfolio der medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen und professionellen Gebrauch der NanoRepro AG umfasst die folgenden 24 Schnelltests aus den Bereichen Familienplanung, Gesundheitsvorsorge, Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien sowie Infektionskrankheiten:
Bereich Familienplanung
scrollen
| ZuhauseTEST Fertilität | Fruchtbarkeitstest für den Mann |
| • ZuhauseTEST Ovulation | Eisprungtest für die Frau (Kassetten-Test) |
| • ZuhauseTEST Ovulation | Eisprungtest für die Frau (Midstream-Test) |
| • ZuhauseTEST Vaginalpilz | Nachweis vaginaler Pilz-Infektionen |
| ● ZuhauseTEST Schwangerschaft | Schwangerschaftstest für die Frau (Kassetten-Test) |
| • ZuhauseTEST Schwangerschaftsfrühtest | Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (Kassetten-Test) |
| • ZuhauseTEST Schwangerschaft | Schwangerschaftstest für die Frau (Midstream-Test) |
| • ZuhauseTEST Schwangerschaftsfrühtest | Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (Midstream-Test) |
| ZuhauseTEST Menopause | Menopausetest |
Bereich Gesundheitsvorsorge
scrollen
| • ZuhauseTEST Gesunder Magen | Schnelltest zum Nachweis des Magenkeims Helicobacter Pylori |
| • ZuhauseTEST Eisenmangel | Schnelltest zur Diagnose eines Eisenmangels |
| • ZuhauseTEST Gesunder Darm | Test zum Nachweis von verborgenem Blut im Stuhl |
| • ZuhauseTEST Drogen | Test zum Nachweis von sechs verschiedenen Drogen |
| • ZuhauseTEST Alkohol | Messung des Alkohols im menschlichen Atem |
| • ZuhauseTEST Schilddrüse | Schnelltest zum Nachweis von Schilddrüsenunterfunktion |
Bereich Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien
scrollen
| • ZuhauseTEST Zöliakie | Nachweis von Getreideunverträglichkeit |
| • ZuhauseTEST Allergie | Nachweis von Allergien gegen Hausstaubmilben, Gräserpollen und Katzenhaare |
| • ZuhauseTEST Milcheiweißallergie | Nachweis von Milcheiweißallergie |
Sämtliche Schnelltests sind rezeptfrei in der Apotheke, in Drogerie- und Einzelhandelsmärkten oder online erhältlich. Eine Übernahme der Kosten für die Schnelltests durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen erfolgt nicht.
Das Portfolio medizinischer Schnelldiagnostik-Produkte enthält ausschließlich Tests für den professionellen Gebrauch und umfasst derzeit die folgenden Schnelltests:
scrollen
| • HIV.QUICK | Schnelltest zum Nachweis von HIV-spezifischen Antikörpern in humanem Vollblut, Serum oder Plasma |
| • Troponin I | Hilfsmittel in der Diagnose eines Myokardinfarkts |
| • D-Dimer | Schnelltest zum Nachweis einer erhöhten Gerinnungsneigung |
| • Strep A | Schnelltest zum Nachweis von Streptokokken-Antigenen der Gruppe A aus Rachenabstrichen |
| • Influenza A/B | Schnelltest für den Nachweis von Influenza A- und B-Viren |
| • Micoalbumin | Schnelltest für die frühe Diagnose von Nierenfunktionsstörungen |
Die vorgenannten Schnelltests dürfen nur an professionelle Anwender wie Ärzte, Krankenhäuser oder auch Labore verkauft werden; sie dürfen nicht als Selbsttest an Endverbraucher abgegeben werden.
b. Nahrungsergänzungsmittel
Unter der Marke "alphabiol" bietet die NanoRepro AG Nahrungsergänzungsmittel zur Vorbeugung typischer Unterversorgungen bei Männern und Frauen an.
Sämtliche Produkte von alphabiol sind rezeptfrei in Apotheken sowie in den Online-Shops der Gesellschaft erhältlich:
scrollen
| • | alphabiol Fertilität für den Mann |
| • | alphabiol Männerkraft |
| • | alphabiol Schwangerschaft |
| • | alphabiol Haut & Haar |
| • | alphabiol Eisen |
| • | alphabiol Beauty Elixier |
Die Produkte der NanoRepro AG werden in Deutschland für Privatkunden (Business-to-Consumer-Markt) über den Online-Shop www.zuhausetest.de, das Portal Amazon sowie über Apotheken, den Apotheken-Großhandel, Online-Apotheken, fremde Online-Shops und Drogeriemärkte vertrieben.
Im Business-to-Business-Bereich (B2B) in Deutschland verkauft das Unternehmen seine Schnelltests an Kliniken und Arztpraxen, was allerdings nur einen sehr geringen Anteil am Umsatz ausmacht.
In Deutschland hat die NanoRepro AG ihre eigene Marketingstrategie aufgebaut und trägt alle Marketingkosten selbst, um die Marken "ZuhauseTEST" und "alphabiol" zu etablieren.
Die Produkte werden in der Regel unter den Marken "ZuhauseTEST" bzw. "alphabiol" vertrieben, in einigen Fällen auch als Eigenmarken von strategischen Partnern (OEM Geschäft). In diesen Fällen liefert die NanoRepro AG die entsprechenden Tests bzw. Nahrungsergänzungsmittel und gilt daher rechtlich gesehen als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Die jeweiligen Vertriebspartner übernehmen sämtliche anfallenden Kosten für Marketing und Vertrieb.
3. Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion
Die NanoRepro AG betreibt keine eigenen Produktionsanlagen und ist daher gegenwärtig bei der Herstellung sämtlicher Schnelltests und Nahrungsergänzungsmittel auf Dritte ("Lohnhersteller") angewiesen, die auf Basis von Lohnherstellungsverträgen für die NanoRepro AG tätig sind.
Die Entwicklung von Produkten wird derzeit bei einem inländischen Partnerunternehmen in Auftrag gegeben, welches nach Ideengebung durch die NanoRepro AG die vollständige Wertschöpfungskette von der Machbarkeitsstudie über die Validierung des Produkts bis hin zur Laienstudie übernimmt. Soweit erforderlich, durchläuft die NanoRepro AG anschließend zusammen mit der Benannten Stelle den Zulassungsprozess für das Produkt und gibt nach erfolgreicher Zulassung die Produktion in Auftrag. Die durch den deutschen Partner entwickelten Tests sind alleiniges Eigentum der NanoRepro AG, d.h. dass die Produktion der Schnelltests grundsätzlich durch jeden Produzenten erfolgen kann, hinsichtlich der Entwicklung und Produktion der Schnelltests zwischen der NanoRepro AG und dem derzeitigen deutschen Produktionspartner wurde allerdings eine gegenseitige exklusive Zusammenarbeit bis zum 30. Juni 2021 vereinbart. Die NanoRepro AG ist hiernach verpflichtet, bis einschließlich Juni 2021 die durch den Partner entwickelten Schnelltests zu festgelegten Preisen exklusiv durch ihn produzieren zu lassen.
Alle angebotenen Schnelltests sind immunochromatografische Tests zur Bestimmung von entsprechenden Antikörpern aus der entsprechenden Substanz zur Eigenanwendung (Immunoassay). Bei den meisten Schnelltests handelt es sich um In-vitro-Diagnostika gemäß den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG, Artikel 9, Absatz 1, Satz 2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika. Die am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika, die die Richtlinie 98/79/EG ersetzt, wird am 26. Mai 2022 gültig.
4. Rechtlicher Rahmen - Zertifizierung der Produkte
a. Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte
Das Inverkehrbringen der meisten Schnelldiagnostik-Produkte der NanoRepro AG in der EU wird derzeit noch über die EU-In-vitro-Diagnostika-Richtlinie (Richtlinie 98/79/EG vom 27. Oktober 1998; "IVD-Richtlinie") geregelt, die in jedem Land der Europäischen Union und in den assoziierten Ländern über nationale Gesetze, in Deutschland durch das Medizinproduktegesetz, umgesetzt worden ist.
Damit ein In-vitro-Diagnostikum innerhalb der EU in den Verkehr gebracht und vermarktet werden darf, muss das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die in der IVD-Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen, die auf das Diagnostikum unter Berücksichtigung seiner Zweckbestimmung anwendbar sind, durch den Hersteller erfüllt sind, und dass das für das jeweilige Diagnostikum vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist. Letzteres richtet sich nach der Risikoeinstufung des Produkts, insbesondere, ob es "zur Eigenanwendung" oder für den "professionellen Gebrauch" bestimmt ist. Die Konformitätsbewertung, d.h. die Prüfung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen, wird grundsätzlich durch den Hersteller durchgeführt und im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485 nachgewiesen. Der Hersteller muss hierfür insbesondere eine technische Dokumentation mitsamt Risikomanagementakte erstellen und für die Überprüfung durch Behörden bereithalten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt der Hersteller die EG-Konformitätserklärung aus und darf die CE-Kennzeichnung auf dem Diagnostikum anbringen.
Für Produkte zur Eigenanwendung und für Produkte Liste A Anhang II (Hochrisikoprodukte) muss zusätzlich zur Konformitätsbewertung durch den Hersteller eine Überprüfung durch eine staatlich benannte Stelle ("Benannte Stelle") durchgeführt werden. Die Benannte Stelle überprüft unter anderem die Auslegung des Produkts, die technische Dokumentation, die Kennzeichnung und ob die grundlegenden Anforderungen eingehalten worden sind. Stellt die Benannte Stelle fest, dass die Auslegung den einschlägigen Bestimmungen der IVD-Richtlinie entspricht, wird dies dem Hersteller bescheinigt. Die CE-Kennzeichnung mit der Kennnummer der Benannten Stelle, die die Konformitätsbewertung durchgeführt hat, kann sodann auf dem Produkt angebracht werden.
Wurde ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen, wird davon ausgegangen, dass es den Bestimmungen der anzuwendenden EU-Richtlinie entspricht und somit dem freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Marktes zugänglich ist.
Am 25. Mai 2017 ist die EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung in Kraft getreten, die die vorgenannten Bestimmungen nach einer fünfjährigen Übergangszeit ersetzt. Während der Übergangsfrist können Hersteller die EG-Konformitätserklärung wahlweise nach altem oder neuem Recht vornehmen. Die EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung enthält u.a. neue Klassifizierungsregeln, was höhere Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren zur Folge haben kann. Um die Fragen nach den künftigen Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren zu beantworten, muss das jeweilige Diagnostikum zunächst neu bewertet und nach den Regeln der EU- In-vitro-Diagnostik-Verordnung zutreffend klassifiziert werden. Da es keinen generellen Bestandsschutz gibt, müssen gemäß der EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung alle derzeit durch eine benannte Stelle genehmigten Diagnostika erneut nach den Anforderungen ab 2022 zertifiziert werden.
Bei den Schnelltests DrogenTEST und AlkoholTEST handelt es sich nicht um In-vitro-Diagnostika im Sinne der IVD-Richtlinie. Diese unterfallen vielmehr der EU-Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EC), die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetzt umgesetzt wurde. Die EU-Produktsicherheitsrichtlinie soll sicherstellen, dass im europäischen Binnenmarkt in den Verkehr gebrachte Produkte für Verbraucher sicher sind. Sie enthält allgemeine Sicherheitsanforderungen sowie Bestimmungen hinsichtlich der Marktüberwachung, Meldeverfahren bei Bekanntwerden von unsicheren Produkten und Verpflichtungen der Marktteilnehmer. Ein Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren ist nicht vorgesehen.
b. Nahrungsergänzungsmittel
Die von der NanoRepro AG vertriebenen Nahrungsergänzungsmittel unterfallen der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, die insbesondere Kennzeichnungspflichten festlegt. Darüber hinaus sind die sogenannte EU-Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel) und die EU-Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln), die Bestimmungen hinsichtlich der Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben und den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln enthalten, anwendbar.
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind für das Inverkehrbringen der Produkte der NanoRepro AG die jeweils geltenden nationalen Zulassungsvorschriften und -verfahren zu beachten.
II. Marktumfeld
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Der Diagnostik-Markt
Nach Einschätzung der Gesellschaft nimmt die sogenannte patientennahe Diagnostik (POC-Diagnostik = point of care diagnostic) im Diagnostik-Markt eine besondere Stellung ein. Das wichtigste Kennzeichen der POC-Diagnostik ist, dass die Tests ohne spezielle Laborfachkenntnisse, zum Beispiel in der Arztpraxis, Apotheke oder beim Patienten zu Hause, durchgeführt werden können.
Der Markt für diagnostische Vor-Ort-Anwendungen (Point-of-Care) im medizinischen Bereich ist ein Wachstumsmarkt und zählt zu den attraktivsten Pharma-Märkten in Deutschland. Speziell die Nachfrage nach OTC-Produkten (rezeptfreie Produkte) zur Selbstkontrolle durch Patienten hat, nicht zuletzt durch die Erschließung neuer Vertriebswege im Drogerie- und Lebensmitteleinzelhandel, zugenommen. Der jährliche Umsatz für POCT-Diagnostik in Europa betrug im Jahr 2016 etwa 3,5 Milliarden Euro mit einer deutschen Beteiligung von circa 1,1 Milliarden Euro. Maßgeblichen Anteil am Umsatzvolumen hatten dabei der Absatz von Glukoseteststreifen und anderen Messsystemen für Diabetiker. Insgesamt wurden in Deutschland mit OTC-Schnelltests im Jahr 2015 bereits EUR 641,1 Mio. umgesetzt (DACH: EUR 768,6 Mio.)..
Marktchancen für die NanoRepro AG
Wenngleich der POC-Markt zu großen Teilen technische Analysegeräte umfasst und in den kommenden Jahren innovationsgetrieben sein wird, lässt sich hieraus - nach Einschätzung des Unternehmens- auch für die NanoRepro AG ein hohes Wachstumspotenzial ableiten.
Medizinische Schnelldiagnostik für den häuslichen Gebrauch
Nach Einschätzung des Unternehmens birgt der Diagnostik-Markt in Deutschland und Europa - insbesondere im Konsumgüterbereich - enormes Potenzial. Aufgrund der alternden Gesellschaften wächst das Bedürfnis nach Gesundheitsleistungen und erhöhter Lebensqualität. Konsumenten weisen daher nach Einschätzung der Gesellschaft in den letzten Jahren generell verstärkt ein Interesse an Gesundheitsvorsorge auf. Dabei kauft jeder zweite deutsche Internetnutzer Arzneimittel mindestens einmal jährlich online. Kunden schätzen am E-Commerce vor allem, dass sie die Produkte direkt an die Tür geliefert bekommen.
Daneben hat der Diagnostik-Markt aus Sicht des Unternehmens insbesondere im Bereich Kinderwunsch (Fruchtbarkeitstests) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hintergrund ist zum einen die Tatsache, dass sich immer mehr Frauen Zeit lassen mit dem Nachwuchs. Die Zahl der "Ü-40"-Mütter hat sich in knapp 30 Jahren fast vervierfacht. Im Durschnitt bekommen Frauen ihr erstes Kind mit 30 Jahren. Zum anderen ist die Anzahl der Spermien pro Milliliter Samenflüssigkeit bei Männern innerhalb der letzten nicht mal 40 Jahre um mehr als 50 % gesunken, was unter anderem auf den Einfluss von durch den modernen Lebenswandel verursachte Umweltfaktoren zurückzuführen ist.
In Deutschland sind ca. zwei Millionen Paare im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Von ungewollter Kinderlosigkeit spricht man, wenn nach ein bis zwei Jahren regelmäßigen, ungeschützten Geschlechtsverkehrs keine Schwangerschaft eingetreten ist. Die Gründe für eine ungewollte Kinderlosigkeit verteilen sich in etwa zu gleichen Teilen auf Männer wie auf Frauen - jeweils zu 1/3. All diese Umstände führen dazu, dass Schwangerschaften in vielen Fällen nicht "einfach so" passieren, sondern geplant werden. Fruchtbare Tage werden nicht mehr nach Gefühl oder durch "einfaches Zählen" ermittelt, sondern es werden Ovulationstests, die das Eisprung auslösende Hormon LH im Urin nachweisen, zur Hilfe genommen. Die Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich "Allergien" werden nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie in den nächsten Jahren ebenfalls eine steigende Nachfrage verzeichnen. Fast ein Drittel der in Deutschland lebenden Erwachsenen wird im Laufe des Lebens mit der ärztlichen Diagnose einer allergischen Erkrankung konfrontiert. Im Vordergrund stehen hier Heuschnupfen, Asthma und Kontaktekzeme.
Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch
Im Bereich medizinische Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch spielen nach Ansicht der Emittentin insbesondere HIV-Tests eine große Rolle.
Im Jahr 2016 waren weltweit laut Schätzungen von UNAIDS 36,7 Mio. Menschen mit HIV infiziert, 70 % wissen von ihrer Infektion. Damit waren es knapp 15 % mehr als noch 10 Jahre zuvor. Fast 2/3 von ihnen leben in Afrika, südlich der Sahara-Region. In Deutschland lebten Ende 2016 rund 88.400 Menschen mit HIV, ca. 3.100 infizierten sich im Jahr 2016 neu, die Zahl der Neuinfektionen ist seit 2016 weitgehend stabil. Weltweit starben laut UNAIDS im Jahr 2018 770.000 Menschen an den Folgen einer AIDS-Erkrankung.
Pro Jahr stecken sich in Deutschland mehr als 3.000 Menschen mit dem Virus an. Vor allem außerhalb der klassischen Risikogruppen ist die Infektionsrate gestiegen. Experten schätzen, dass etwa 13.000 Betroffene gar nicht wissen, dass sie infiziert sind.
Mittels eines HIV-Schnelltests, der ein Ergebnis innerhalb von ca. 20 Minuten mit 99,9 %iger Sicherheit vor Ort anzeigt, sollen Ärzte auf der ganzen Welt unterstützt werden, einzelne Infektionen zu diagnostizieren, die Mutter-Kind-Übertragung zu verhindern und die HIV-Prävalenz zu überwachen sowie Blutspenden zu untersuchen.
Ebenfalls auf dem Vormarsch sind sexuell übertragbare Krankheiten. Während im Jahr 2000 noch weniger als 2.000 Syphilis-Ansteckungen in Deutschland gemeldet wurden, waren im Jahr 2001 laut RKI bereits 7.476 Erkrankungen zu verzeichnen. Die Zahl hat sich damit mehr als verdreifacht, so dass auch in diesem Bereich Schnelltests aus Sicht der Emittentin eine verstärkte Rolle spielen.
Nahrungsergänzungsmittel
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel hat bereits in den vergangenen Jahren zugelegt und verfügt nach Einschätzung der Emittentin auch zukünftig über weiteres Wachstumspotenzial.
Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2018 * 225 Millionen Packungen Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Das sind 12 Millionen Packungen mehr als im Jahr 2017 **. In Umsatzzahlen ausgedrückt: Der Umsatz ist von 1,31 Milliarden Euro (2017) auf 1,44 Milliarden Euro (2018) gestiegen. Der Markt an Nahrungsergänzungsmitteln ist stark fragmentiert. Die Top-20-Hersteller stehen für gerade einmal 51 Prozent des Umsatzes und nur knapp 38 Prozent des Absatzes.
Ein Trend, den NanoRepro mit "alphabiol Beauty Elixier" verfolgt, ist das Anbieten flüssiger Nahrungsergänzungsmittel. Die flüssige Darreichungsform in Trinkampullen weist eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu Tabletten oder Kapseln auf. Die bessere Aufnahme der gelösten Inhaltsstoffe im Vergleich zur festen Form ist der wesentliche Grund, Produkte in flüssiger Form anzubieten, denn so kann der Körper die wertvollen Mikronährstoffe besser resorbieren. Man spricht hier von der sogenannten Bioverfügbarkeit. Eine Messgröße, die aussagt, wie schnell und in welcher Menge etwa ein Medikament aufgenommen wird und dann am Einsatzort zur Verfügung steht. Sie hängt davon ab, wo und wie der Körper die Wirkstoffe am besten verstoffwechselt.
Während manche extra in Kapseln verpackt werden, die sich erst im Darm auflösen, sollen zum Beispiel Kollagen-Peptide bereits im Magen verkleinert werden. Damit sie im Dünndarm aufgenommen werden können, braucht es diesen natürlichen Verdauungsschritt. Andernfalls wäre die Bioverfügbarkeit sehr viel schlechter.
2. Wettbewerbsposition
2.1 Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen und professionellen Gebrauch
Die von der NanoRepro AG angebotenen medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen und professionellen Gebrauch sind immunochromatografische Schnelltests, die auf dem Prinzip einer Antigen-Antikörper-Reaktion beruhen.
Grundsätzlich stellt in Bezug auf jedes Produkt der Arzt eine Konkurrenz zum Unternehmen dar. Wenn Patienten Beschwerden haben und den Arzt aufsuchen, schickt dieser die entsprechende Substanz (Blut, Urin, Scheidensekret, Sperma) in ein Labor, das die Auswertung vornimmt (z. B. anti-tTG-IgA-Antikörper, die auf Glutenunverträglichkeit hinweisen) oder er nimmt die Auswertung direkt in der Praxis vor. Die Patienten erhalten dann entsprechend einige Tage später (im Fall der Auswertung durch das Labor) oder direkt (im Fall der Auswertung durch den Arzt) das Ergebnis.
Die Schnelltests der NanoRepro AG sollen nicht den Arzt ersetzen. Sie dienen ausschließlich einer ersten Tendenz, bei der man Zeit spart und innerhalb von wenigen Minuten ein Ergebnis vor Ort erhält. Es wird von Seiten der NanoRepro AG ausdrücklich empfohlen und in jeder Packungsbeilage erwähnt, unabhängig vom Ergebnis einen Arzt aufzusuchen.
Die Wettbewerbsintensität der einzelnen Produkte ist unterschiedlich. So vertreibt die STADA Arzneimittel AG mit Sitz in Bad Vilbel ("Stada") seit dem Jahr 2014 fünf vergleichbare Produkte. Der Vertrieb erfolgt nicht über einen eigenen Web-Shop, nur über Apotheken und Online-Apotheken. Es haben folgende Produkte eine PZN-Nummer und werden über Apotheken vertrieben: Eisen-Selbsttest, Glutenunverträglichkeits-Selbsttest, Helicobacter Pylori-Selbsttest, Menopause-Selbsttest, FOB-Selbsttest.
Stada vertreibt die Produkte. Hersteller ist im Fall von Stada die Mexacare GmbH ("Mexacare"), wobei Mexacare die Tests nicht selbst entwickelt. Das eigentliche Know-How eines jeden Tests kommt aus verschiedenen Ländern weltweit. Mexacare hat die Tests als Legal-Hersteller in Deutschland zertifiziert.
Seit dem Jahr 2016 hat die Paul Hartmann AG unter der Marke "Veroval Selbsttests" ein Portfolio von 14 Schnelltests auf dem Markt, welches sie in 16 Ländern europaweit vertreibt. 8 der 14 Schnelltests stammen aus dem Portfolio der NanoRepro AG, d.h. NanoRepro ist der Hersteller, die Paul Hartmann AG übernimmt den Vertrieb der Produkte.
Die NanoRepro AG sieht Stada und auch die Paul Hartmann AG nicht als Konkurrenten, sondern als Partner, die gemeinsam mit der NanoRepro den Markt für "Home Health Tests" aufbauen. Hierfür ist es erforderlich, beim Konsumenten ein Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen. Einem Unternehmen mit der Größe der NanoRepro AG mit begrenztem Marketing-Budget fehlen die finanziellen Mittel, um diesen Markt alleine aufzubauen und vorherrschend bestimmen zu können. Was NanoRepro - nach Ansicht des Unternehmens - maßgeblich von seinen Wettbewerbern unterscheidet, ist der Umstand, dass die Gesellschaft sämtliche Bereiche der Wertschöpfungskette, d. h. Entwicklung, Herstellung und Produktion, in enger Zusammenarbeit mit Lohnherstellern selbst abdeckt.
Die NanoRepro AG hat nach eigener Einschätzung auf dem Schnelltest-Markt in Deutschland keinen direkten Wettbewerber in Bezug auf die Schnelltests ZuhauseTEST Vaginalpilz, ZuhauseTEST Allergie und ZuhauseTEST Milcheiweißallergie; in Bezug auf diese Produkte sind keine vergleichbaren sonstigen Schnelltests über Apotheken mit einer entsprechenden Pharmazentralnummer (PZN) in Deutschland erhältlich.
Im Bereich des Online-Handels sind nach eigenen Recherchen der NanoRepro AG vergleichbare Schnelltests erhältlich, die ebenfalls nach dem immunochromatografischen Testverfahren z. B. eine Glutenunverträglichkeit, einen Scheidenpilz, den Magenkeim Helicobacter Pylori oder auch Spermien im Ejakulat nachweisen. Allerdings sind diese nicht PZN-gelistet, also werden nicht über eine Apotheke verkauft, oder es handelt sich um Produkte eines ausländischen Herstellers, so dass die Tests zwar in Deutschland verfügbar sind, dennoch aber nicht als direkte Konkurrenz gesehen werden können, da sie erfahrungsgemäß über keine deutsche Gebrauchsanweisung verfügen und so in Deutschland von Endkunden nur eingeschränkt angewendet werden können.
In den Bereichen Ovulation und Schwangerschaft sind dagegen eine Vielzahl von Wettbewerbern geschäftlich aktiv.
Im Segment Ovulation sieht die NanoRepro AG als wesentlichen Wettbewerber Procter und Gamble mit dem Produkt Clearblue. Weitere Anbieter sind hier Laboklinika, Uebe und Estrade. Insgesamt gibt es ca. 25 Hersteller, allerdings nach Einschätzung der Gesellschaft mit geringen Marktanteilen. Die NanoRepro AG schätzt ihren Markanteil in diesem Bereich auf ca. 1 %.
Im Bereich Schwangerschaftstests hat Procter und Gamble in Deutschland mit dem Produkt Clearblue bei einem Umsatz von ca. EUR 12 Mio. einen Marktanteil von ca. 30 %. Nächst größerer Hersteller ist Spree Pharma mit Femtest (Marktanteil: ca. 18 %). Danach folgen Übe mit Cyclotest (Marktanteil: ca. 8%) und Medvec (Marktanteil: ca. 8 %). Der Marktanteil der NanoRepro AG liegt im Bereich Schwangerschaftstests unter 0,2 %. (Quelle: INSIGHT Health). Die Schwangerschaftstests der NanoRepro AG werden allerdings auch nicht aktiv beworben, sondern lediglich in Verbindung mit dem Ovulationstest ZuhauseTEST Ovulation verkauft. Da der Markt der Schwangerschaftstests mit ca. 90 Herstellern einem sehr starken Preisdruck unterliegt, hat sich die NanoRepro AG aus strategischen Gründen gegen das aktive Bewerben dieses Produktes entschieden und setzt stattdessen vor allem auf die Bewerbung der innovativen Produkte, die keinem so intensiven Wettbewerb ausgesetzt sind.
Im Ausland werden die Produkte der NanoRepro AG über Vertriebspartner verkauft, so dass die Entscheidung, welche Produkte vertrieben werden, in erster Linie bei den Partnern liegt. Daher liegen der NanoRepro AG keine genaueren Angaben zur Wettbewerbssituation international vor.
2.2 Nahrungsergänzungsmittel
Bei den Nahrungsergänzungsmitteln ist Merck Marktführer, gefolgt von Queisser Pharma, Woerwag, Hermes Arzneimittel bis hin zu Hexal und Orthomol. Der Markt an Nahrungsergänzungsmitteln ist stark fragmentiert. Die Top-20-Hersteller stehen für gerade einmal 51 Prozent des Umsatzes und nur knapp 38 Prozent des Absatzes. Im Bereich der flüssigen Kollagen-Produkte sind die Marken Elasten und Orthomol Beauty Marktführer.
3. Geschäftsverlauf
Die NanoRepro AG blickt auf ein schwieriges Geschäftsjahr 2019 zurück. Das Unternehmen verzeichnete Umsätze i.H.v. EUR 1.218.300 bei einem Fehlbetrag von EUR 1.188.600.
Schwerpunkt in 2019 war die Vermarktung des bestehenden Portfolios über eine breit angelegte Werbekampagne sowie der weitere Ausbau der Nahrungsergänzungsmittelsparte. Im Januar startete die Gesellschaft eine breit angelegte Marketingkampagne mit dem Gruner & Jahr Verlag mit einem Bruttomediavolumen i.H. v. EUR 2,5 Mio. Im Sommer führte die NanoRepro ein neues flüssiges Kollagenprodukt am Markt ein.
Das Unternehmen vermeldete in 2019 folgende Nachrichten:
scrollen
| ― | Im März 2019 hat das Unternehmen den Jahresabschluss für 2018 veröffentlicht. Die NanoRepro hat im Geschäftsjahr 2018 die Ziele erreicht und Umsatzerlöse von EUR 2,31 Mio. (VJ. EUR 1,66 Mio.) erzielt. Dabei erzielte die Gesellschaft ein leicht positives operatives Ergebnis. Das EBITDA verbesserte sich auf EUR 0,02 Mio. (VJ: minus EUR 0,45 Mio.). |
| ― | Im Mai 2019 verkündete die Gesellschaft die Verlängerung des CEO- Vorstandsvertrages mit Lisa Jüngst bis Mitte 2022. |
| ― | Ebenfalls im Mai 2019 veröffentlichte die NanoRepro AG die Zahlen für das 1. Quartal 2019. Die Gesellschaft berichtete, dass sich der Umsatz planmäßig auf EUR 440.000 reduziert habe. Marketingaufwendungen i.H.v. EUR 313.000 belasteten das Ergebnis wie erwartet. Das EBITDA lag bei EUR -293.400 (VJ: EUR +16.400). |
| ― | Im September korrigiert die Gesellschaft die Umsatzerwartungen. Statt einer leichten Umsatzsteigerung erwartet das Unternehmen nunmehr einen deutlichen Umsatzrückgang. Die EBITDA-Prognose bleibt unverändert: aufgrund von Marketinginvestitionen wird das EBITDA im Gesamtjahr 2019 negativ ausfallen. |
| ― | Ebenfalls im September gibt die NanoRepro AG die Halbjahreszahlen 2019 bekannt. Danach liegt der Umsatz im 1. HJ 2019 bei 790.000 Euro, EBITDA bei -728.000 Euro. Gleichzeitig berichtet die Gesellschaft über einen sehr guten Start für das neueingeführte Nahrungsergänzungsmittel "alphabiol Kollagen + Hyaluronsäure, sowie über Pläne für einen weiteren Ausbau der "Beauty"-Sparte. Der OEM-Vertrag mit der Paul Hartman AG sei verlängert worden. |
In der Zukunft plant das Unternehmen wieder auf den Wachstumspfad zurückzukehren. Hier setzt die NanoRepro AG insbesondere auf den Ausbau der Nahrungsergänzungsmittelsparte. Noch für das 1.Quartal 2020 ist eine weitere Neueinführung geplant. Dabei handelt es sich um ein flüssiges Curcurmin-Produkt.
Für die Zukunft plant das Unternehmen, die positive Umsatzentwicklung fortzusetzen, die Partnerschaften nachhaltig zu vertiefen, neue aufzubauen und das Portfolio an innovativen Schnelltests entsprechend eigener Strategie und auf Wunsch der Vertriebspartner auszubauen.
4. Aktie
Die Aktien des Unternehmens sind zu knapp 50 % im Streubesitz, Ca. 13 % halten Vorstand und Aufsichtsrat, 40 % sind in den Händen von dem Unternehmen bekannten Aktionären. Das 52 Wochen Hoch in 2019 lag bei einem Kurs von EUR 1,255 (19.03.2019), das 52-Wochen-Tief bei EUR 0,595 (01.10.2019).
5. Mitarbeiter
Die Mitarbeiterzahl der NanoRepro AG belief sich im Jahr 2019 auf 15. Für das Jahr 2020 plant das Unternehmen, keine zusätzlichen Mitarbeiter einzustellen. Das Unternehmen ist mit der aktuellen Mitarbeiterzahl für die Zukunft und weiteres Umsatzwachstum sehr gut aufgestellt.
Für das Engagement und den Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr bedankt sich der Vorstand ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NanoRepro AG.
6. Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft hat auch im abgelaufenen Jahr erhebliche Mittel für die Produkt- und Markenentwicklung ausgegeben. In diesem Zusammenhand wurden Aufwendungen i.H.v. EUR 587.330 aktiviert.
7. Lage
Der im Folgenden als Geschäftsjahr 2019 bezeichnete Zeitraum umfasst die Zeit zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2019. Aufgrund von Rundungen ist nicht auszuschließen, dass sich einzelne Zahlen in diesem Lagebericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen
a) Ertragslage
NanoRepro hat im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1.218.300 (VJ: EUR 2.307.800) erzielt. Nachdem absehbar war, dass die Umsatzerlöse im OEM-Bereich sowie im Handel, deutlich unter Vorjahresniveau liegen würden, wurde im 2.Halbjahr der Aufbau der Marke alphabiol mit dem neueingeführten Kollagenprodukt forciert und durch nicht unerhebliche Marketingausgaben begleitet. Erste Erfolge zeichneten sich Ende des Jahres 2019 bereits ab.
Der Inlandsumsatz belief sich im Jahr 2019 auf EUR 863.100(Vorjahr: EUR 1.999.400). Der Auslandsumsatz Lag bei EUR 236.600 (Vorjahr: EUR 308.410).
Die aktivierten Eigenleistungen lagen in 2019 mit EUR 587.330 über dem Niveau des Vorjahres (2018: EUR 440.710). Die Personalaufwendungen lagen bei EUR 748.480 ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (2018: EUR 745.630). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit EUR 1.445.960 aufgrund der umfangreichen Werbekampagne deutlich über dem Vorjahreswert (2018: 908.670). Der Jahresfehlbetrag der NanoRepro AG erhöhte sich im Geschäftsjahr auf EUR 1.188.580 (Vorjahr: EUR 298.620).
b) Finanzlage
Das Unternehmen verfügt zum 31. Dezember 2019 über eine Liquidität in Höhe von EUR 737.150 (2018: EUR 1.769.690). Die Gesellschaft hat am Stichtag Bankverbindlichkeiten aus einer teilweise ausgenutzten Kreditlinie i.H.v. EUR 198.180. Zur Sicherung der künftigen Liquidität verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt ("Risiken").
Die Kapitalflussrechnung, die die Ursachen des Zahlungsmittelverzehrs erklärt, stellt sich wie folgt dar:
Kapitalflussrechnung DRS 21
scrollen
| in T€ | 2019 | 2018 | Delta | |
|---|---|---|---|---|
| T€ | % | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jahresfehlbetrag | -1.188,6 | -289,6 | -899,0 | 310,4 |
| +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 312,2 | 339,0 | -26,8 | -7,9 |
| +/- sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 0,0 | -41,0 | 41,0 | -100,0 |
| \= Brutto-Cashflow vor Veränderung des Working Capitals | -876,4 | 8,3 | -884,7 | -10.600,5 |
| +/- Zunahme/Abnahme der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen | -44,6 | -8,5 | -36,1 | 422,7 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus LuL sowie anderer Aktiva | 275,8 | -182,6 | 458,4 | -251,1 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus LuL sowie anderer Passiva | 32,8 | -41,0 | 73,8 | -180,0 |
| +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | 7,0 | 7,2 | -0,1 | -2,0 |
| +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag | 0,1 | -41,0 | 41,1 | -100,3 |
| -/+ Ertragsteuerzahlungen/-erstattung | -0,1 | 0,0 | -0,1 | -8.071,8 |
| \= Cashflow aus der lfd. Geschäftstätigkeit | -605,4 | -257,6 | -347,8 | 135,0 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das imm. AV | -618,0 | -441,3 | -176,7 | 40,0 |
| + erhaltene Zinsen | 0,5 | 0,4 | 0,0 | 8,4 |
| \= Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -617,6 | -440,9 | -176,6 | 40,1 |
| + Einzahlungen aus EK-Zuführungen von Gesellschaftern des MU | 0,0 | 2.083,4 | -2.083,4 | -100,0 |
| + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Kreditaufnahme | 197,9 | 0,0 | 197,9 | 0,0 |
| - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Krediten | 0,0 | -135,6 | 135,6 | -100,0 |
| - gezahlte Zinsen | -7,5 | -7,6 | 0,1 | -1,5 |
| \= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 190,5 | 1.940,2 | -1.749,7 | -90,2 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -1.032,5 | 1.241,7 | -2.274,2 | -183,2 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.769,7 | 528,1 | 1.241,6 | 235,1 |
| \= Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 737,2 | 1.769,7 | -1.032,6 | -58,3 |
c) Vermögenslage
Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft ist in der Berichtszeit im Vergleich zum Vorjahr auf 92,2 gesunken, was dennoch einer überdurchschnittlichen Quote entspricht.
Das Umlaufvermögen besteht weitgehend aus Liquidität und liquiditätsnahen Mitteln.
8. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Die finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft bestimmen sich im Wesentlichen nach der Möglichkeit der Gesellschaft, die erforderlichen Finanzmittel zum weiteren Aufbau der Gesellschaft bereitstellen zu können. Komplexe Finanzanlagen werden nicht gehalten. Die Finanzierung erfolgt weitgehend eigenfinanziert. Die erforderliche Liquidität wird bar vorgehalten.
Im nicht finanziellen Bereich ist die Gesellschaft auf die Gewinnung und das Halten von Mitarbeitern in Forschung und Vertrieb fokussiert und arbeitet regelmäßig an der Straffung der Organisation.
III. Nachtragsbericht
Wesentliches Ereignis nach Ende des Berichtszeitraums ist die Vermarktung eines SARS-CoV-2-Antikörpertests (IgG/IgM) ab März 2020. Es handelt sich hierbei um einen Antikörper-Schnelltest für den professionellen Bereich (Durchführung durch medizinisches Fachpersonal), der von der Firma Intec entwickelt wurde. NanoRepro hat sich ein internationales Vertriebsrecht sichern können. Die Firma Intec (Hersteller) ist führend und ein äußerst kompetenter Partner im Bereich der Diagnostik, zwei ihrer Tests (HIV, Hepatits) werden von der WHO empfohlen. NanoRepro arbeitet mit Intec bereits seit dem Jahr 2015 in Bezug auf den HIV Test erfolgreich zusammen. Es handelt sich bei dem SARS-CoV-2-Schnelltest um einen Bluttest, der innerhalb von 15 Minuten ein zuverlässiges Ergebnis anzeigt. Es wird kein zusätzliches Gerät benötigt. Die genutzte Vergleichsmethode ist PCR. Die Sensitivität liegt bei 94,4 % und die Spezifität bei 99 %.
Zudem wurde im März 2020 das Nahrungsergänzungsmittel alphabiol Curcurmin eingeführt. Wie in Bezug auf das alphabiol Beauty Elixier setzt NanoRepro hier auf den Trend der flüssigen Nahrungsergänzungsmittel. Alphabiol Curcumin ist wissenschaftlich fundiertes, hochwertiges und konzentriertes Nahrungsergänzungsmittel zum Trinken zur Stärkung des Immunsystems und der körpereigenen Abwehrkräfte. Die Curcumin Ampullen enthalten den Curcuma Extrakt CAVACURMIN ® , Vitamin D3 sowie den einzigartigen Alpenkräuterextrakt ALP PHYTO ® aus bio-zertifiziertem Zitronenthymian, Melisse, Kamille, Malve, Brennnessel, Edelweiß und Ananassalbei enthält. ALP CURCUMIN ist ein Kurkuma Shot und bioaktive Curcuminoide unterstützen die Immunabwehr bei Entzündungen und Infekten. unterstützt Immunsystem und Immunantwort bei Entzündungen. Im Vergleich zu anderen Kurkuma-Produkten in fester Form hat es eine 40-fach höhere Bioverfügbarkeit. Es unterstützt entzündungshemmende und antientzündliche Ernährung und ist das erste Kurkuma Produkt zum Trinken in Europa.
IV. Prognosebericht
Mit der Premium-Produktlinie von alphabiol bietet NanoRepro seit 2019 ausgewählte flüssige Nahrungsergänzungsmittel an, u.a. im Bereich Schönheit und Gesundheit wie z. B. das "alphabiol Beauty Eilxier" mit Kollagen und Hyaluronsäure und das "alphabiol Curcumin Elixier" mit Curcuma und Vitamin D seit März 2020. Weitere Portfolioergänzungen sind für 2020 geplant. Die flüssigen Nahrungsergänzungsmittel mit hochwertigen Inhaltsstoffen sind im höheren Preissegment angesiedelt. NanoRepro konnte mit der 2019 umgesetzten Marketing- und Influencer-Kampagne die Markenbekanntheit der Produktlinie deutlich steigern und erwartet hier in Zukunft ein deutliches Wachstum.
Mit der Einführung des Flüssig-Kollagen-Produktes in 2019 und des Curcurmin-Produktes im laufenden Jahr hat die NanoRepro den Nahrungsergänzungsmittelbereich gestärkt.
In diesem Zusammenhang ist geplant die Nahrungsergänzungsmittelsparte ganz oder teilweise in eine Tochtergesellschaft auszulagern. Damit könnte man externen Dritten den Einstieg nur in diese Sparte ermöglichen und damit gleichzeitig den nicht unerheblichen Finanzbedarf für Marketinginvestitionen decken.
Das Wachstum wird in 2020 in erster Linie vom neu eingeführten Coronatest getragen. Dieser Test wurde im März 2020 in das Portfolio aufgenommen und ist bereits das mit Abstand absatzstärkste Produkte des NanoRepro-Produktportfolios. Das Unternehmen hat im Mai 2020 vermeldet, dass der Umsatz mit dem SARS-CoV-2-Test zu diesem Zeitpunkt bei deutlich über 2 Mio EURO liegt und geht aufgrund des Bedarfs dieser Schnelltests in der aktuellen Corona-Situation weltweit von weiterem Wachstum aus.
Die Fixkostenstruktur der NanoRepro AG wird nur unterproportional zur Umsatzsteigerung verlaufen, was entsprechende Skaleneffekte nach sich ziehen wird. Logistische Spitzen im Zusammenhang mit der Vermarktung des Corona-Tests werden durch temporär beschäftige Mitarbeiter gefüllt. Personell wurden in den letzten Jahren die wichtigsten Kernkompetenzen besetzt und werden in Zukunft mit dem Umsatzwachstum einhergehend keiner wesentlichen Ausweitung bedürfen. Daher rechnet das Unternehmen damit, dass sich auch die Margensituation in den Folgejahren verbessern wird.
Wenngleich die NanoRepro AG für das Geschäftsjahr 2019 ein negatives Ergebnis ausweisen muss, hat das Unternehmen in den letzten Jahren deutlich erkennbar an Qualität hinzugewonnen. Im Rahmen der Neuausrichtung des Geschäfts wurden wesentliche Meilensteine erreicht, die die Grundlage für zukünftiges, profitables Wachstum darstellen. Es wurde eine verlässliche Umsatzbasis geschaffen, auf der zukünftige Wachstumsprojekte aufgebaut werden können.
V. Chancen und Risikobereich
1. Chancen
Aus der Vermarktung des SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests ergeben sich neue Chancen für das Unternehmen. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden kann, in welchem Bereich es sich ertragsmäßig bewegt.
Daraus resultierende, neue strategische Optionen könnten sein:
- Generierung von anorganischem Wachstum
- Forcierung der Diversifizierung im Nahrungsergänzungsmittelbereich
- Stärkung der Marke "ZuhauseTEST"
- Dividendenfähigkeit durch Abbau der Verlustvorträge
2. Risiken
Die NanoRepro AG unterliegt Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken.
Im Hinblick auf die notwendige Finanzierung über Eigen- und Fremdkapital ist die NanoRepro AG von der allgemeinen Entwicklung des Kapital- und Kreditmarktes sowie gegebenenfalls von der Entwicklung projektbezogener Finanzierungskonditionen in Folge der Finanzkrise sowie der veränderten Rahmenbedingungen abhängig. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass sich nach Einschätzung der Gesellschaft die Finanzierungsmöglichkeiten verschlechtert haben. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Verunsicherungen und potenziellen Verwerfungen im Bankensektor sind weitere Einschränkungen der Kreditvergabepraxis seitens der Geschäftsbanken nicht auszuschließen. Auch ist die NanoRepro AG im Hinblick auf ihre Liquidität und die Verwirklichung der Unternehmensziele auf eine deutliche und nachhaltige Verbesserung der Geschäftsentwicklung, insbesondere der Ertragslage, und/oder auf die Zufuhr von Fremd- oder weiterem Eigenkapital angewiesen, um ihren Geschäftsbetrieb zu finanzieren, neue Produkte zu entwickeln und zu vertreiben. Es ist nicht sichergestellt, dass die NanoRepro AG jemals solche Mittelzuführungen in ausreichender Höhe erzielen wird. Dies könnte die Gesellschaft auch dazu zwingen, ihre Tätigkeiten möglicherweise einzuschränken oder einzustellen.
Derzeit arbeitet die Gesellschaft nicht profitabel. Sie ist auf Kapitalzufuhr von außen angewiesen.
Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft niemals profitabel sein wird.
Seit der Aufnahme der Geschäfte hat die Gesellschaft stets und zum Teil erhebliche Verluste erwirtschaftet. Diese Verluste stammen vor allem aus Kosten für Forschungs- und Entwicklungsarbeit und Vertriebskosten. Die Verluste haben sich in der Vergangenheit negativ auf die liquiden Mittel, das Nettoumlaufvermögen, das Gesamtvermögen und das Gesellschaftsvermögen ausgewirkt und könnten sich auch in Zukunft nachteilig auswirken. Die Gesellschaft kann keine gesicherte Aussage darüber treffen, ob und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und für welche Dauer sie profitabel werden wird. Falls es der Gesellschaft nicht gelingen sollte, profitabel zu werden, würde sich dies erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bis hin zur Insolvenz auswirken mit der Gefahr eines Totalverlustes auf Seiten der Investoren.
Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände.
Es besteht das Risiko, dass sich die immateriellen Vermögensgegenstände zukünftig als nicht oder nicht in der bilanzierten Höhe werthaltig erweisen. Außerordentliche Abschreibungen könnten dazu führen, dass sich das Bilanzbild der Gesellschaft erheblich verschlechtert; im schlimmsten Fall könnte ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 AktG oder gar eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft eintreten. Sämtliche Faktoren würden erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Risiken aus dem Verlust des Know-hows der Gesellschaft.
Das im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Gesellschaft entstehende Know-how stellt einen bedeutenden Vermögenswert der Gesellschaft dar, der sich allerdings nur eingeschränkt über gewerbliche Schutzrechte, sondern im Wesentlichen nur über Geheimhaltungsvereinbarungen oder vertragliche Vereinbarungen schützen lässt. Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Vereinbarung könnten der NanoRepro AG keine ausreichenden Rechtsmittel zur Beseitigung der Verletzungshandlungen zur Verfügung stehen, die mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Zudem dürfte es oftmals nicht möglich sein, einzelnen Personen eine Verletzung der geschlossenen Vereinbarungen nachzuweisen. Es besteht daher ein Risiko hinsichtlich der dauerhaften Geheimhaltung dieses Know-hows. Eine teilweise oder vollständige Offenlegung dieses Know-hows gegenüber Dritten könnte dazu führen, dass gegenüber den Wettbewerbern selbst erarbeitete Vorteile entfallen. Sollte es der NanoRepro AG daher nicht gelingen, ihr Know-how zu schützen oder geheim zu halten, könnte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Risiken im Falle der (behaupteten) Verletzung von Schutzrechten Dritter.
Der Gesellschaft ist nicht bekannt, dass sie in Verbindung mit den von ihr angebotenen Schnelltests oder Nahrungsergänzungsmitteln gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft möglicherweise Schutzrechte Dritter verletzt, Dritte Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten gegenüber der NanoRepro AG geltend machen oder dass die NanoRepro AG im Rahmen von Rechtstreitigkeiten mit verklagt wird. Dies kann dazu führen, dass Lizenzzahlungen erforderlich sind und/oder Erfindungen der NanoRepro AG nicht oder nur verzögert kommerziell verwendet werden können. Erfolgreich geltend gemachte Ansprüche aus Patent- oder Schutzrechtsverletzungen könnten die NanoRepro AG zu erheblichen Schadenersatzleistungen verpflichten. Derartige Rechtsstreitigkeiten können darüber hinaus mit einem beträchtlichen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand verbunden sein.
Bereits die Behauptung Dritter, dass die NanoRepro AG gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, könnte aufgrund der entscheidenden Rolle, die gewerbliche Schutzrechte in der Branche spielen, in der die NanoRepro AG tätig ist, zu wirtschaftlichem Schaden führen. Dritte könnten wegen Handlungen der Gesellschaft oder ihrer Mitarbeiter Ansprüche aus der Verletzung ihrer Patente oder anderen geistigen Eigentums geltend machen und Klagen gegen die NanoRepro AG oder ihre Kooperationspartner einreichen.
Jedes der vorbezeichneten Risiken könnte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Risiken aus der Vertriebsstruktur. Der Einfluss der Gesellschaft auf die Qualität des Vertriebs außerhalb Deutschlands durch externe Vertriebspartner ist erheblich eingeschränkt. Auch besteht das Risiko des Ausfalles eines Vertriebspartners.
Der Vertrieb der Produkte der NanoRepro AG erfolgt außerhalb Deutschlands über externe Vertriebspartner. Der Einfluss der Gesellschaft auf die Qualität des Vertriebs in diesen Gebieten, beispielsweise durch Schulungen von Mitarbeitern, ist daher erheblich eingeschränkt. Dies kann sich nachteilig auf den Erfolg der Vertriebsmaßnahmen und damit auf die Marktdurchdringung und demzufolge auch auf den Umsatz der Gesellschaft auswirken. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Marken, unter der die Produkte der NanoRepro AG vertrieben werden, durch einen mangelhaften Vertrieb im Ausland beschädigt werden
Sollten Vertragspartner in den Absatzmärkten ausfallen oder sollte es notwendig sein, im Falle des Auslaufens von Verträgen, neue Verträge abzuschließen, so besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Diese Risiken können zusätzliche, nicht prognostizierte Aufwendungen zur Folge haben, was zu niedrigeren Erlösen führen kann.
Jedes der vorbezeichneten Risiken aus der Vertriebsstruktur kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Es bestehen Risiken aus der Ausweitung der internationalen Geschäftstätigkeit.
Die Gesellschaft beabsichtigt, ihre Geschäftstätigkeit in anderen Ländern weiter aus- bzw. aufzubauen. Diese Ausweitung der Geschäftstätigkeit in andere Staaten kann durch eine Reihe von Faktoren nachteilig beeinflusst werden, wie beispielsweise die allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, unerwartete Änderungen von regulatorischen Bedingungen und Tarifen, Rezessionen, beschränkter Schutz geistigen Eigentums, Schwierigkeiten in der Besetzung und/oder dem Management ausländischer Geschäftspartner oder staatlicher Subventionierung von Konkurrenzunternehmen. Zudem besteht das Risiko, dass die Produkte der NanoRepro AG in anderen Ländern nicht zugelassen werden. Darüber hinaus könnten nationale oder internationale Wettbewerber in der Lage sein, die Nachfrage nach Schnelltests besser zu befriedigen, da sie von besseren Produktions- und Absatzmöglichkeiten bedingt durch bessere Kenntnis der lokalen Gegebenheiten und Märkte profitieren. Des Weiteren können bei der Erschließung neuer Märkte Anlaufverluste entstehen.
Solche Faktoren können die Ausweitung des Geschäftsbetriebs der NanoRepro AG in diesen Regionen erschweren oder unmöglich machen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NanoRepro AG auswirken.
Es bestehen Risiken aus der Abhängigkeit von Lieferanten und Partnern.
Die NanoRepro AG betreibt keine eigenen Produktionsanlagen. Die Gesellschaft ist daher gegenwärtig bei der Entwicklung und Produktion der Schnelltestsund Nahrungsergänzungsmittel auf Dritte ("Lohnhersteller") angewiesen, die auf der Grundlage von Lohnherstellungsverträgen für die NanoRepro AG entwickeln und produzieren. Die Abhängigkeit von der Produktion durch Lohnhersteller birgt zusätzliche Risiken im Vergleich zur Eigenproduktion. Zu diesen Risiken zählt unter anderem die nicht vertragsgerechte Produktion, die im Verhältnis zu Dritten zu einer Inanspruchnahme der NanoRepro AG im Rahmen von Produkthaftung und anderen Ersatzansprüchen führen kann.
Sollte ein Lohnhersteller den Lohnherstellungsvertrag mit der Gesellschaft kündigen oder nicht verlängern oder aus sonstigen Gründen - unter Umständen kurzfristig - ausfallen, wäre die NanoRepro AG gezwungen, einen anderen geeigneten Lohnhersteller zu finden. Ein solcher Wechsel des Lohnherstellers kann zu umstellungsbedingten Schwierigkeiten, insbesondere Produktionsverzögerungen, Lieferengpässen und erheblichen weiteren Kosten führen.
Es können sich aber auch im Laufe der Zusammenarbeit Probleme bei der Produktion ergeben. Dazu gehören unter anderem eine nicht ausreichende Bereitstellung von Kapazitäten durch den Vertragspartner für Zwecke der Zusammenarbeit, finanzielle Schwierigkeiten des Lohnherstellers, eine Änderung seiner Geschäftsstrategie oder ein Wechsel in der Eigentümerstruktur des Lohnherstellers. Derartige Umstände können Einfluss auf die Vertragsbeziehungen haben, die Produktion der betroffenen Schnelltests verzögern und die Kosten für ihre Produktion erhöhen. In jedem dieser Fälle könnte die NanoRepro AG möglicherweise die geplanten Produktionsziele für die betroffenen Schnelltests verfehlen.
Schwierigkeiten mit Lohnherstellern oder ein Verstoß gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften oder Richtlinien durch die Lohnhersteller können Geldstrafen, Geldbußen, gerichtliche Verfügungen, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die Versagung oder Verzögerung der Erteilung, die Anordnung des Ruhens oder die Rücknahme von Zulassungen sowie die Anordnung der Beschlagnahme oder des Rückrufs von Produkten, die Beschränkung der Geschäftstätigkeit der NanoRepro AG sowie Strafverfolgungsmaßnahmen zur Folge haben. Diese Sanktionen könnten den Kostenaufwand der Gesellschaft erhöhen, die Entwicklung von Schnelltests verzögern und die Umsatzzahlen der NanoRepro AG verringern. Darüber hinaus kann es in diesen Fällen zu einer Rufschädigung der Gesellschaft kommen, die sich ebenfalls negativ auf die Vermarktung der Produkte der Gesellschaft und damit erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken kann
Es bestehen Produkthaftungs- und Gewährleistungsrisiken.
Die NanoRepro AG bezieht ihre Produkte von Lieferanten. Die NanoRepro AG gilt aber dennoch rechtlich gesehen als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und kann insoweit haftbar gemacht werden. Sie ist davon abhängig, dass die Produkte qualitativ hochwertig sind und die relevanten Spezifikationen und Qualitätsstandards erfüllen. Die von der NanoRepro AG vertriebenen Schnelltestes können Mängel aufweisen. Eine mangelhafte Qualität der von der NanoRepro AG vertriebenen Produkte kann zu einer Beeinträchtigung des Absatzes der Produkte bei Kunden führen. Auch können Produkthaftungs- und Gewährleistungsansprüche entstehen oder Folgeschäden bei Kunden eintreten, deren Höhe den Wert der von der NanoRepro AG gelieferten Produkte übersteigt. Es ist auch nicht sichergestellt, dass die NanoRepro AG bei den eigenen Lieferanten aufgrund vertraglicher Vereinbarungen jeweils in vollem Umfang Regress nehmen oder bestehende Regressansprüche in vollem Umfang wirtschaftlich durchsetzen kann. All dies könnte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und damit die Vermögens-, Finanz-, Ertragslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Haftungsrisiken aus Werbemaßnahmen.
Die NanoRepro AG vertreibt Nahrungsergänzungsmittel. Diese werden mit bestimmten Werbeaussagen beworben. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) gibt vor, unter welchen eng umgrenzten Voraussetzungen Werbeaussagen verwendet werden dürfen. Es besteht dennoch das Risiko, dass Endkunden die NanoRepro AG aufgrund der Werbeaussagen möglicherweise auf Schadensersatz in Anspruch nehmen mit der Argumentation, die angeblich versprochene Wirkung sei nicht eingetreten. Dies könnte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit den Online-Angeboten der Produkte der Gesellschaft
Die NanoRepro AG vertreibt ihre Produkte unter anderem über eigene Online-Shops. Die Durchführung der Unternehmenstätigkeit über das Internet und die EDV beruht im Wesentlichen auf einer stabilen Datenverfügbarkeit, einer schnellen Übertragung von Daten und einer technisch stabil funktionierenden Internet-Anbindung. Die NanoRepro AG setzt für die Warenwirtschaft, E-Commerce, Controlling und Finanzbuchhaltung EDV-Systeme ein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Systemausfälle und -störungen (z. B. Routing- oder Programmierfehler, Hackerangriffe, Ausspähung von sensiblen Kundendaten, Prozessfehler) oder Fehler in den zahlreichen Anbindungen an andere Unternehmen (z. B. Internet- oder Direktanbindungen an Systeme, Programme, Schnittstellen oder Prüfsysteme, z. B. Direktanbindung an die Schufa oder Netzbetreiber und Service Provider) Kosten in einem erheblichen Umfang verursachen. Die Anfälligkeit oder der Ausfall der EDV-Systeme können den Arbeitsablauf im Extremfall zum Erliegen bringen. So könnte beispielsweise ein Warenverfügbarkeitsrisiko entstehen, wenn die Funktionsfähigkeit von EDV-Systemen nicht mehr gewährleistet ist, die für einen reibungslosen Bestellablauf notwendig sind. Besonders von Hacker-Angriffen geht ein besonderes Risiko aus. So manipulieren Hacker immer öfter externe Computer und befehlen diesen, eine bestimmte Webseite (z. B. einen Online-Shop) innerhalb einer Sekunde in sehr hoher Anzahl aufzurufen. Aufgrund des vermehrten Ansturms von "virtuellen" Besuchern reichen die Serverkapazitäten oftmals nicht mehr aus, so dass die Internetseite blockiert wird. Kunden können die entsprechende Seite nicht mehr aufrufen und damit auch keine Waren mehr bestellen. Störungen bis hin zum Ausfall von EDV-Systemen könnten sich daher erheblich nachteilig auf den Geschäftsablauf sowie die Lieferanten- bzw. Kundenbeziehungen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Daneben können Störungen in den EDV-Systemen zu einem Imageschaden führen.
Die Domains der Gesellschaft könnten negativ beeinflusst werden.
Die NanoRepro AG vertreibt Produkte unter anderem über eigene Online-Shops. Der über das Internet erfolgende Vertrieb der Produkte setzt voraus, dass die jeweilige Domain störungsfrei funktioniert und ihre Nutzung weder rechtlich noch tatsächlich nachteilig beeinflusst wird. Jede Störung, Unterbrechung oder wesentliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit der von der Gesellschaft verwendeten Domains würde die Geschäftstätigkeit unmittelbar negativ beeinflussen und sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können.
Es bestehen Risiken aus der Abhängigkeit von Führungskräften und qualifizierten Mitarbeitern.
Die erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsstrategien und Unternehmensziele und damit der Erfolg der NanoRepro AG basiert in hohem Maße auf den Fähigkeiten, Kontakten und der strategischen Führung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Erfolg der NanoRepro AG wird daher auch in Zukunft zumindest teilweise davon abhängen, dass die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mittelfristig im Unternehmen verbleiben bzw. es gelingt, rechtzeitig für geeignete Nachfolger zu sorgen. Der Verlust einzelner oder mehrerer Führungskräfte kann sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und damit auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Darüber hinaus ist die NanoRepro AG von qualifiziertem wissenschaftlichem und technischem Fachpersonal abhängig, insbesondere von Herrn Prof. Dr. Hrabé de Angelis, der maßgeblich die Entwicklung neuer Produkte verantwortet. Der Wettbewerb um Fachkräfte ist in der Biotechnologie-, Medizin- und Pharmabranche vergleichsweise intensiv, so dass es der Gesellschaft möglicherweise nicht gelingt, qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten oder neu zu gewinnen. Der Verlust dieser Mitarbeiter oder Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten neuen und/oder weiteren Mitarbeitern kann sich erheblich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft auswirken.
Das interne Risikoüberwachungssystem könnte nicht ausreichend sein.
Für die Emittentin besteht ein Risikoüberwachungssystem, um operative Risiken zu minimieren. Trotz dieses Überwachungssystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dieses als unzureichend erweist und Risiken der Emittentin nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden, was sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken kann.
Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Organisation.
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung interner Organisationsstrukturen und Management-Prozesse stellt die NanoRepro AG vor neue Herausforderungen und bindet einen erheblichen Teil ihrer Management-Ressourcen. Durch die Wachstumsstrategie steigt die Komplexität der Geschäftsaktivitäten stetig an. Die Management-Kapazitäten sowie die finanziellen, technischen und logistischen Ressourcen werden zunehmend in Anspruch genommen. Die bei der NanoRepro AG vorhandenen Systeme zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftstätigkeit entsprechen nur eingeschränkt den Anforderungen und der Organisation, die für die beabsichtigte Größe und Geschäftstätigkeit angemessen wären. Insofern müssen diese Systeme aufgebaut oder - soweit sie vorhanden sind - angepasst und erweitert werden.
Es besteht das Risiko, dass es der NanoRepro AG nicht gelingt, ihre internen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme zeitig angemessen weiterzuentwickeln sowie die für die beabsichtigte Wachstumsstrategie erforderliche Organisation aufzubauen. Sollte es zu Fehlern bei der Anpassung dieser Systeme bzw. dem Aufbau der Organisation kommen, besteht ferner das Risiko, dass es zu unternehmerischen und administrativen Fehlentwicklungen oder Fehlentscheidungen kommt, die erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Die Emittentin könnte Risiken aufgrund fehlenden oder nicht zu angemessenen Konditionen verfügbaren Versicherungsschutzes ausgesetzt sein.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Emittentin Verluste entstehen, die durch den bestehenden Versicherungsschutz nicht abgedeckt sind. Insbesondere besteht das Risiko, dass Verluste entstehen oder Ansprüche erhoben werden, die über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass für bestimmte Risiken ein adäquater Versicherungsschutz nicht oder nicht zu angemessenen Konditionen verfügbar ist. Sollten der Emittentin Schäden entstehen, gegen die kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz besteht, kann dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich nachteilig beeinträchtigen.
3. Gesamtaussage
Das Unternehmen erwirtschaftet nach wie vor, wenn auch planmäßig, Verluste. Der Fortbestand des Unternehmens hängt aus diesem Grund wesentlich von der Fähigkeit des Unternehmens ab, die für das laufende Geschäftsjahr noch zu erwarteten Cash-Abgänge durch Kapitalzufuhr von außen zu decken.
VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Fremdwährungspositionen wurden bisher nicht aufgebaut.
Ziel des Finanz-Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken aller Art. Solche Risiken sind bisher wegen der wenig komplexen Struktur der Finanzanlagen eher gering.
VII. Bericht über Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Marburg, den 30. April 2020
Lisa Jüngst
Michael Fuchs
Bilanz zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
scrollen
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.274.983,20 | 1.986.687,02 |
| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 75.719,55 | 54.814,55 |
| 2.350.702,75 | 2.041.501,57 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. technische Anlagen und Maschinen | 496,00 | 1.418,00 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.530,00 | 4.970,00 |
| 3.026,00 | 6.388,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Beteiligungen | 25.000,00 | 25.000,00 |
| 25.000,00 | 25.000,00 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 0,00 | 0,00 |
| 2. fertige Erzeugnisse und Waren | 229.577,90 | 178.485,77 |
| 3. geleistete Anzahlungen | 339.651,43 | 499.343,76 |
| 569.229,33 | 677.829,53 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 442.821,18 | 603.462,74 |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 69.371,19 | 82.378,81 |
| 512.192,37 | 685.841,55 | |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 737.152,35 | 1.769.686,77 |
| C. Rechnungsabrenzungsposten | 8.061,16 | 1.606,36 |
| D. Aktive latente Steuern | 598.000,00 | 598.000,00 |
| 4.803.363,96 | 5.805.853,78 |
PASSIVA
scrollen
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital 1) | 8.482.458,00 | 8.482.458,00 |
| II. Kapitalrücklage | 5.105.539,87 | 5.105.539,87 |
| - davon im Geschäftsjahr eingestellt: 442.923,66 € | ||
| III. Bilanzverlust | -9.158.844,85 | -7.970.261,58 |
| - davon Verlustvortrag 7.639.641,92 EUR (Vorjahr: 7.639,6 TEUR) | ||
| 4.429.153,02 | 5.617.736,29 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. sonstige Rückstellungen | 23.000,00 | 67.648,00 |
| 23.000,00 | 67.648,00 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 198.177,06 | 238,47 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 198.177,06 EUR (Vorjahr: 0,2 TEUR) | ||
| 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 10.975,00 | 0,00 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 10.975,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | ||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 127.792,79 | 94.876,84 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 127.792,79 EUR (Vorjahr: 94,9 TEUR) | ||
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | 14.266,09 | 25.354,18 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 14.266,09 EUR (Vorjahr: 25,4 TEUR) | ||
| - davon aus Steuern 11.589,43 EUR (Vorjahr: 11,4 TEUR) | ||
| 351.210,94 | 120.469,49 | |
| 4.803.363,96 | 5.805.853,78 |
1) Bedingtes Kapital (1) 280.000,00 €, Bedingtes Kapital (2) 190.000,00 €, Bedingtes Kapital (3) 226.000,00 €
GEWINN- VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019
scrollen
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 1.218.313,21 | 2.307.828,45 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 0,00 | 0,00 | |
| 3. andere aktivierte Eigenleistungen | 587.331,89 | 440.713,06 | |
| Gesamtleistung | 1.805.645,10 | 2.748.541,51 | |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | 19.636,34 | 62.476,76 | |
| - davon Erträge aus der Währungsumrechnung 0,18 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | |||
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 423.308,83 | 877.891,34 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 52.687,08 | 262.788,42 | |
| 475.995,91 | 1.140.679,76 | ||
| Rohergebnis | 1.349.285,53 | 1.670.338,51 | |
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 650.997,13 | 642.048,36 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 97.480,28 | 103.583,37 | |
| - davon für Altersversorgung 1.200,00 EUR (Vorjahr: 1,4 TEUR) | |||
| 748.477,41 | 745.631,73 | ||
| 7. Abschreibungen | |||
| a ) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 312.183,90 | 338.965,96 | |
| - davon außerplanmäßige Abschreibungen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | |||
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 22.464,68 | 0,00 | |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.445.964,18 | 908.662,94 | |
| - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 43,10 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | |||
| Betriebsergebnis | -1.179.804,64 | -322.922,12 | |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 454,20 | 418,97 | |
| - davon Erträge aus der Abzinsung 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | |||
| - davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | |||
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7.478,33 | 7.589,00 | |
| - davon Aufwendungen aus der Abzinsung 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | |||
| - davon an verbundene Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | |||
| Finanzergebnis | -7.024,13 | -7.170,03 | |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -1.186.828,77 | -330.092,15 | |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 118,78 | -41.001,49 | |
| 12. Ergebnis nach Steuern | -1.186.947,55 | -289.090,66 | |
| 13. sonstige Steuern | 1.635,72 | 529,00 | |
| 14. Jahresfehlbetrag | -1.188.583,27 | -289.619,66 | |
| 15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 7.970.261,58 | 7.680.641,92 | |
| 16. Bilanzverlust | -9.158.844,85 | -7.970.261,58 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die NanoRepro AG hat ihren Sitz in Marburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HR B 5297 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des AktG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 (1), 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt, wobei der Posten "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" ergänzt wurde.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Fremdkapitalzinsen waren nicht einzubeziehen. Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand konkretisieren wir für unsere Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch den Vorstand laufend überwacht. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände wurden, soweit sie abnutzbar sind, linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren abgeschrieben
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegegenstände bis 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Das steuerliche Abschreibungsverfahren wird demnach aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt, da die Abweichungen des Wertansatzes im Vergleich zu einer einzelnen Bewertung unwesentlich sind.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Pflicht- und Wahlbestandteile gem. § 255 Abs. 2 HGB) bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Darüber hinaus werden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und für freiwillige soziale Leistungen und Altersversorgung einbezogen. Fremdkapitalkosten werden nicht einbezogen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Waren zur Weiterveräußerung wurden zu Anschaffungskosten eingesetzt.
Die geleisteten Anzahlungen auf das Vorratsvermögen wurden zum Nennwert der Zahlung bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Soweit der beizulegende Wert niedriger war, erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Der Ansatz von Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte zum Nennwert.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die zeitliche Abgrenzung zeitraumbezogener Leistungen, die das folgende Geschäftsjahr betreffen.
Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Laufzeitbedingte Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
• Ausschüttungsgesperrte Beträge
Zum Ende des Geschäftsjahrs bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge wie folgt:
scrollen
| Sachverhalt | € |
|---|---|
| aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 2.274.983 € |
| Überhang aktiver latenter Steuern | 598.000 € |
| Summe | 2.872.983 € |
• Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind in Anlage 1 zum Anhang dargestellt.
• Anteilsbesitz
Zum Stichtag verfügt die Gesellschaft über folgenden Anteilsbesitz:
Zuhausetest GmbH, Marburg, Höhe am Kapital 100 %, Eigenkapital 25.000 €, Ergebnis Vorjahr 0 €.
• Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 2 zum Anhang in einem Forderungsspiegel dargestellt.
• Verlustvortrag
Der Verlustvortrag beträgt 7.970.261,58 € (Vj 7.680.641,92 €).
• Rückstellungen
Im Posten sonstige Rückstellungen sind folgende wesentliche Positionen zusammengefasst:
Angaben zu sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB
scrollen
| Personalkosten | 7.000,00 € |
| Aufbewahrungsverpflichtungen | 1.000,00 € |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 15.000,00 € |
| 23.000,00 € |
• Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, deren Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 3 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
• Latente Steuern
Entwicklung der aktiven latenten Steuern
scrollen
| Stand 01.01.2019 | 598.000,00 € |
| Zugang | 0,00 € |
| Stand 31.12.2019 | 598.000,00 € |
Der Betrag resultiert aus der Aktivierung der latenten Steuern auf Verlustvorträge, sowie verrechneter passiver latenter Steuern auf die Aktvierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden aus der Mittelfristplanung der Gesellschaft abgeleitet. Es wurde mit dem gesellschaftsbezogenen Unternehmenssteuersatz von 29,83 % gerechnet. Der Vorjahreswert konnte unverändert fortgeführt werden.
• Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverträgen sowie Aufwendungen für Altersversorgung. Der Jahresbetrag der Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 49 T€. Der Jahresbetrag für Verpflichtungen aus Altersversorgung beläuft sich auf 1,5 T€.
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gemäß § 158 AktG ist die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu ergänzen:
scrollen
| Jahresfehlbetrag | -1.188.583,27 | -289.619,66 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 7.970.261,58 | 7.680.641,92 |
| Bilanzverlust | -9.158.844,85 | -7.970.261,58 |
VI. Sonstige Pflichtangaben
• Angaben zu Organen
Angaben zu Mitgliedern des Vorstands gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Vorstand
scrollen
| Vorsitzender | Ausgeübter Beruf |
|---|---|
| Lisa Jüngst | CEO |
| Michael Fuchs | CFO |
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe nach § 285 Nr. 9a HGB über die gewährten Vorstandsbezüge verzichtet.
Angaben zum Aufsichtsrat gemäß § 285 Nr. 10 HGB
scrollen
| Vorsitzender | Ausgeübter Beruf |
| Herr Dr. Olaf Stiller | Kaufmann |
| Stellvertretender Vorsitzender | |
| Herr Michael J. Tillmann | Kaufmann |
| Mitglieder | |
| Herr Dr. Dr. Bhuwnesh Agrawal | Kaufmann |
| Herr Dr. Michael Kern | Kaufmann |
| Herr Clemens Jakopitsch | Unternehmensberater |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr als Gesamtbezüge 62.500,00 € im Sinne des § 285 Nr. 9a HGB.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats sind Mitglieder in anderen Aufsichtsgremien:
scrollen
| Herr Dr. Olaf Stiller: | Bodenart Immobilien AG |
| Formycon AG | |
| Herr Clemens Jakopitsch | United Mobility Technology AG |
| Windeln.de | |
| Herr Michael J. Tillmann | Vela Diagnostics Holding Pte. Ltd., Singapore |
| TipBiosystems Pte Ltd., Singapore | |
| Amatar Pte. Ltd. Singapore |
• Mitarbeiterzahl
Gemäß § 285 Nr. 7 HGB sind folgende Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr zu machen:
Angaben zur Mitarbeiteranzahl gemäß § 285 Nr.7 HGB
scrollen
| Angestellte Abwicklung, Vertrieb | 10 |
| Angestellte Verwaltung | 5 |
| Gesamt: | 15 |
• Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
• Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist unterteilt in 8.482.458 Nennwertaktien zum Nennwert von je 1 €.
• Nachtragsbericht
Wesentliches Ereignis nach Ende des Berichtszeitraums ist die Vermarktung eines SARS-CoV-2-Antikörpertests (IgG/lgM) ab März 2020. Es handelt sich hierbei um einen Antikörper-Schnelltest für den professionellen Bereich (Durchführung durch medizinisches Fachpersonal), der von der Firma Intec entwickelt wurde. NanoRepro hat sich ein internationales Vertriebsrecht sichern können. Die Firma Intec (Hersteller) ist führend und ein äußerst kompetenter Partner im Bereich der Diagnostik, zwei ihrer Tests (HIV, Hepatits) werden von der WHO empfohlen. NanoRepro arbeitet mit Intec bereits seit dem Jahr 2015 in Bezug auf den HIV Test erfolgreich zusammen. Es handelt sich bei dem SARS-CoV-2-Schnelltest um einen Bluttest, der innerhalb von 15 Minuten ein zuverlässiges Ergebnis anzeigt. Es wird kein zusätzliches Gerät benötigt. Die genutzte Vergleichsmethode ist PCR. Die Sensitivität liegt bei 94,4 % und die Spezifität bei 99 %.
Zudem wurde im März 2020 das Nahrungsergänzungsmittel alphabiol Curcurmin eingeführt. Wie in Bezug auf das alphabiol Beauty Elixier setzt NanoRepro hier auf den Trend der flüssigen Nahrungsergänzungsmittel. Alphabiol Curcumin ist wissenschaftlich fundiertes, hochwertiges und konzentriertes Nahrungsergänzungsmittel zum Trinken zur Stärkung des Immunsystems und der körpereigenen Abwehrkräfte. Die Curcumin Ampullen enthalten den Curcuma Extrakt CAVACURMIN® , Vitamin D3 sowie den einzigartigen Alpenkräuterextrakt ALP PHYTO® aus bio-zertifiziertem Zitronenthymian, Melisse, Kamille, Malve, Brennnessel, Edelweiß und Ananassalbei enthält. ALP CURCUMIN ist ein Kurkuma Shot und bioaktive Curcuminoide unterstützen die Immunabwehr bei Entzündungen und Infekten, unterstützt Immunsystem und Immunantwort bei Entzündungen. Im Vergleich zu anderen Kurkuma-Produkten in fester Form hat es eine 40-fach höhere Bioverfügbarkeit. Es unterstützt entzündungshemmende und antientzündliche Ernährung und ist das erste Kurkuma Produkt zum Trinken in Europa
• Angaben gem. § 160 AktG:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.482.458,00 (acht Millionen vierhundertzweiundachtzigtausendvierhundertachtundfünfzig EURO) und ist eingeteilt in 8.482.458 Stückaktien.
2. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital von der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.241.229,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
scrollen
| a) | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; |
| b) | bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf die auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet; auf diese Kapitalgrenze anzurechnen ist das Grundkapital, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals oder nach Rückerwerb als eigene Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert wurden oder zu deren Bezug Wandel- und Optionsschuldverschreibungen berechtigen oder verpflichten, die seit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; sowie |
scrollen
| c) | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 27 Abs. 2 AktG anbieten zu können. |
Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.
4. Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine.
Das Recht der Aktionäre zur Auslieferung effektiver Stücke wird ausgeschlossen.
5. Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen.
6. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 151.860,00 durch Ausgabe von bis zu 151.860 Stück auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2010 zu ändern.
7. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 280.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 280.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 2. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2015 zu ändern.
8. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 190.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 190.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 10.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2017 zu ändern.
9. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 226.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 226.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 23. August 2018 unter Tagesordnungspunkt 7.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2018 zu ändern.
Marburg, den 30. April 2020
Lisa Jüngst
Michael Fuchs
Anlagenspiegel
scrollen
| Entwicklung der Anschaffungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in € | historische AHK Beginn GJ | Zugänge | Abgänge zu historischen AHK | Zuschuss AHK | historische AHK Ende GJ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.917.251,74 | 587.331,89 | 0,00 | 0,00 | 3.504.583,63 |
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 190.757,94 | 30.059,38 | 0,00 | 0,00 | 220.817,32 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| technische Anlagen und Maschinen | 70.746,74 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.746,74 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsa usstattung | 80.126,58 | 631,81 | 0,00 | 0,00 | 80.758,39 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.000,00 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 3.283.883,00 | 618.023,08 | 0,00 | 0,00 | 3.901.906,08 |
scrollen
| Entwicklung der Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in € | kumulierte Abschreibungen Beginn GJ | Abschreibungen GJ | Zuschreibungen GJ | Abgänge Abschreibungen GJ | kumulierte Abschreibungen Ende GJ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 930.564,72 | 299.035,71 | 0,00 | 0,00 | 1.229.600,43 |
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 135.943,39 | 9.154,38 | 0,00 | 0,00 | 145.097,77 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| technische Anlagen und Maschinen | 69.328,74 | 922,00 | 0,00 | 0,00 | 70.250,74 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsa usstattung | 75.156,58 | 3.071,81 | 0,00 | 0,00 | 78.228,39 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 1.210.993,43 | 312.183,90 | 0,00 | 0,00 | 1.523.177,33 |
scrollen
| Entwicklung der Buchwerte | |||
|---|---|---|---|
| in € | Restbuchwert VJ | Abgänge zum Buchwert | Restbuchwert GJ |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.986.687,02 | 0,00 | 2.274.983,20 |
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 54.814,55 | 0,00 | 75.719,55 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| technische Anlagen und Maschinen | 1.418,00 | 0,00 | 496,00 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsa usstattung | 4.970,00 | 0,00 | 2.530,00 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 25.000,00 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 2.072.889,57 | 0,00 | 2.378.728,75 |
Forderungsspiegel
scrollen
| in € | 31.12.2019 | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | davon aus Lieferungen und Leistungen | davon sonstige Vermögensgegenstände | davon gegen verbundene Unternehmen |
|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 442.821,18 | 0,00 | -.- | -.- | 0,00 (VJ: 0,0) |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 (VJ: 0,0) | 0,00 (VJ: 0,0) | -.- |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 | 0,00 (VJ: 0,0) | 0,00 (VJ: 0,0) | -.- |
| sonstige Vermögensgegenstände | 69.371,19 | 0,00 | -.- | -.- | 0,00 (VJ:0,0) |
| Summe | 512.192,37 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
scrollen
| in € | davon gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | davon gegen gesetzl. Vertreter * | davon gegen Aufsichtsra t** |
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 (VJ: 0,0) | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | -.- | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | -.- | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Vermögensgegenstände | 0,00 (VJ: 0,0) | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
* Die Forderungen gegenüber gesetzt Vertretern werden i.H d. Basiszinses zzgl. 2% verzinst.
** Die Forderungen gegenüber dem Aufsichtsrat werden i.H.d. Basiszinses zzgl. 2 % verzinst.
Verbindlichkeitenspiegel
scrollen
| in € | 31.12.2019 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | davon mit einer Restlaufzeit von 1-5 Jahren | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 198.177,06 | 198.177,06 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 10.975,00 | 10.975,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 127.792,79 | 127.792,79 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 14.266,09 | 14.266,09 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 351.210,94 | 351.210,94 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die NanoRepro AG
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der NanoRepro AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NanoRepro AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 25. Mai 2020
PanTaxAudit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Rudolf Schmitz, Wirtschaftsprüfer