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NanoRepro AG — Annual Report 2018
Apr 30, 2019
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Annual Report
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NanoRepro AG
Marburg
Jahresabschluss zum 31.12.2018
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018
I. Grundlagen der Gesellschaft
1. Geschäftsmodell
Die NanoRepro AG ist ein international tätiges Unternehmen, das medizinische Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch entwickelt, herstellt und international vertreibt. Darüber hinaus befinden sich, um Cross-Selling-Effekte nutzen zu können, unter der Marke "alphabiol" Nahrungsergänzungsmittel im Portfolio des Unternehmens. Die Produkte des Unternehmens werden national über den eigenen Webshop www.zuhausetest.de, über www.amazon.de, über Apotheken, den Apotheken-Großhandel und Einzelhandelskanäle vertrieben. International erfolgt der Vertrieb über Händler.
Seit dem 10. Oktober 2008 ist die NanoRepro AG börsennotiert und gehört zu den Innovationsführern im Bereich der Selbstdiagnostik.
2. Produktstrategie
a. Grundlegendes
Die Gesellschaft bietet ihren Kunden die Möglichkeit, durch medizinische Schnelltests Vorsorge unkompliziert zu Hause durchzuführen. Alle Schnelltests funktionieren nach dem Prinzip eines Schwangerschaftstests. Mit den Schnelltests werden bestimmte Antikörper bestimmt, wobei je nach Test entsprechende Körpersubstanzen, etwa Blut, Urin, Scheidensekret oder Sperma verwendet werden. Der Nutzer der Schnelltests erhält das Testergebnis innerhalb von maximal 20 Minuten direkt angezeigt.
Das Portfolio der medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen und professionellen Gebrauch der NanoRepro AG umfasst die folgenden 24 Schnelltests (EierCHECK wurde im Juli 2018 vorübergehend vom Markt genommen und wird neu entwickelt) aus den Bereichen Familienplanung, Gesundheitsvorsorge, Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien sowie Infektionskrankheiten:
Bereich Familienplanung
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| ZuhauseTEST Fertilität | Fruchtbarkeitstest für den Mann |
| ZuhauseTEST Ovulation | Eisprungtest für die Frau (Kassetten-Test) |
| ZuhauseTEST Ovulation | Eisprungtest für die Frau (Midstream-Test) |
| ZuhauseTEST Vaginalpilz | Nachweis vaginaler Pilz-Infektionen |
| ZuhauseTEST Schwangerschaft | Schwangerschaftstest für die Frau (Kassetten-Test) |
| ZuhauseTEST Schwangerschaftsfrühtest | Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (KassettenTest) |
| ZuhauseTEST Schwangerschaft | Schwangerschaftstest für die Frau (Midstream-Test) |
| ZuhauseTEST Schwangerschaftsfrühtest | Schwangerschaftsfrühtest für die Frau (Midstream-Test) |
| ZuhauseTEST Menopause | Menopausetest |
Bereich Gesundheitsvorsorge
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| ZuhauseTEST Gesunder Magen | Schnelltest zum Nachweis des Magenkeims Helicobacter Pylori |
| ZuhauseTEST Eisenmangel | Schnelltest zur Diagnose eines Eisenmangels |
| ZuhauseTEST Gesunder Darm | Test zum Nachweis von verborgenem Blut im Stuhl |
| ZuhauseTEST Drogen | Test zum Nachweis von sechs verschiedenen Drogen |
| ZuhauseTEST Alkohol | Messung des Alkohols im menschlichen Atem |
| ZuhauseTEST Schilddrüse | Schnelltest zum Nachweis von Schilddrüsenunterfunktion |
Bereich Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien
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| ZuhauseTEST Zöliakie | Nachweis von Getreideunverträglichkeit |
| ZuhauseTEST Allergie | Nachweis von Allergien gegen Hausstaubmilben, Gräserpollen und Katzenhaare |
| ZuhauseTEST Milcheiweißallergie | Nachweis von Milcheiweißallergie |
| EierCHECK | Nachweis von Hühnereiallergie -> seit Juli 2018 nicht mehr im Portfolio |
Sämtliche Schnelltests sind rezeptfrei in der Apotheke, in Drogerie- und Einzelhandelsmärkten oder online erhältlich. Eine Übernahme der Kosten für die Schnelltests durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen erfolgt nicht.
Das Portfolio medizinischer Schnelldiagnostik-Produkte enthält ausschließlich Tests für den professionellen Gebrauch und umfasst derzeit die folgenden Schnelltests:
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| HIV.QUICK | Schnelltest zum Nachweis von HIV-spezifischen Antikörpern in humanem Vollblut, Serum oder Plasma |
| Troponin I | Hilfsmittel in der Diagnose eines Myokardinfarkts |
| D-Dimer | Schnelltest zum Nachweis einer erhöhten Gerinnungsneigung |
| Strep A | Schnelltest zum Nachweis von Streptokokken-Antigenen der Gruppe A aus Rachenabstrichen |
| Influenza A/B | Schnelltest für den Nachweis von Influenza A- und B-Viren |
| Micoalbumin | Schnelltest für die frühe Diagnose von Nierenfunktionsstörungen |
Die vorgenannten Schnelltests dürfen nur an professionelle Anwender wie Ärzte, Krankenhäuser oder auch Labore verkauft werden; sie dürfen nicht als Selbsttest an Endverbraucher abgegeben werden.
b. Nahrungsergänzungsmittel
Unter der Marke "alphabiol" bietet die NanoRepro AG Nahrungsergänzungsmittel zur Vorbeugung typischer Unterversorgungen bei Männern und Frauen an.
Sämtliche Produkte von alphabiol sind rezeptfrei in Apotheken sowie in den Online-Shops der Gesellschaft erhältlich:
| ― | alphabiol Fertilität für den Mann |
| ― | alphabiol Männerkraft |
| ― | alphabiol Schwangerschaft |
| ― | alphabiol Haut & Haar |
| ― | alphabiol Eisen |
Die Produkte der NanoRepro AG werden in Deutschland für Privatkunden (Business-to-Consumer-Markt) über den Online-Shop www.zuhausetest.de, das Portal Amazon sowie über Apotheken, den Apotheken-Großhandel, Online-Apotheken, fremde Online-Shops und Drogeriemärkte vertrieben.
Im Business-to-Business-Bereich (B2B) in Deutschland verkauft das Unternehmen seine Schnelltests an Kliniken und Arztpraxen, was allerdings nur einen sehr geringen Anteil am Umsatz ausmacht.
In Deutschland hat die NanoRepro AG ihre eigene Marketingstrategie aufgebaut und trägt alle Marketingkosten selbst, um die Marken "ZuhauseTEST" und "alphabiol" zu etablieren.
Die Produkte werden in der Regel unter den Marken "ZuhauseTEST" bzw. "alphabiol" vertrieben, in einigen Fällen auch als Eigenmarken von strategischen Partnern (OEM Geschäft). In diesen Fällen liefert die NanoRepro AG die entsprechenden Tests bzw. Nahrungsergänzungsmittel und gilt daher rechtlich gesehen als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Die jeweiligen Vertriebspartner übernehmen sämtliche anfallenden Kosten für Marketing und Vertrieb.
3. Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion
Die NanoRepro AG betreibt keine eigenen Produktionsanlagen. Die Gesellschaft ist daher gegenwärtig bei der Herstellung sämtlicher Schnelltests und Nahrungsergänzungsmittel auf Dritte ("Lohnhersteller") angewiesen, die auf der Grundlage von Lohnherstellungsverträgen für die NanoRepro AG tätig sind.
Die Entwicklung von Produkten wird derzeit bei einem inländischen Partnerunternehmen in Auftrag gegeben, das nach Ideengebung durch die NanoRepro AG die komplette Wertschöpfungskette von der Machbarkeitsstudie über die Validierung des Produkts bis hin zur Laienstudie übernimmt. Soweit erforderlich, durchläuft die NanoRepro AG anschließend zusammen mit der benannten Stelle den Zulassungsprozess für das Produkt und gibt nach erfolgreicher Zulassung die Produktion in Auftrag. Die durch den deutschen Partner entwickelten Tests sind alleiniges Eigentum der NanoRepro AG, d.h., die NanoRepro AG erhält das Mastersheet, so dass die Produktion der Schnelltests grundsätzlich durch jeden Produzenten erfolgen kann. Allerdings wurde hinsichtlich der Entwicklung und Produktion der Schnelltests zwischen der NanoRepro AG und dem derzeitigen deutschen Produktionspartner eine gegenseitige exklusive Zusammenarbeit bis zum 30. Juni 2021 vereinbart. Die NanoRepro AG ist hiernach verpflichtet, bis einschließlich Juni 2021 die durch den Partner entwickelten Schnelltests zu festgelegten Preisen exklusiv durch ihn produzieren zu lassen.
Alle angebotenen Schnelltests sind immunochromatografische Tests zur Bestimmung von entsprechenden Antikörpern aus der entsprechenden Substanz zur Eigenanwendung (Immunoassay). Bei den meisten Schnelltests handelt es sich um In-vitro-Diagnostika gemäß den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG, Artikel 9, Absatz 1, Satz 2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika. Die am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika, die die Richtlinie 98/79/EG ersetzt, wird am 26. Mai 2022 gültig.
4. Rechtlicher Rahmen - Zertifizierung der Produkte
a. Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte
Das Inverkehrbringen der meisten Schnelldiagnostik-Produkte der NanoRepro AG in der EU wird derzeit noch über die EU-In-vitro-Diagnostika-Richtlinie (Richtlinie 98/79/EG vom 27. Oktober 1998; "IVD-Richtlinie") geregelt, die in jedem Land der Europäischen Union und in den assoziierten Ländern über nationale Gesetze, in Deutschland durch das Medizinproduktegesetz, umgesetzt worden ist.
Damit ein In-vitro-Diagnostikum innerhalb der EU in den Verkehr gebracht und vermarktet werden darf, muss das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die in der IVD-Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen, die auf das Diagnostikum unter Berücksichtigung seiner Zweckbestimmung anwendbar sind, durch den Hersteller erfüllt sind, und dass das für das jeweilige Diagnostikum vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist. Letzteres richtet sich nach der Risikoeinstufung des Produkts, insbesondere, ob es "zur Eigenanwendung" oder für den "professionellen Gebrauch" bestimmt ist. Die Konformitätsbewertung, d.h. die Prüfung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen, wird grundsätzlich durch den Hersteller durchgeführt und im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485 nachgewiesen. Der Hersteller muss hierfür insbesondere eine technische Dokumentation mitsamt Risikomanagementakte erstellen und für die Überprüfung durch Behörden bereithalten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt der Hersteller die EG-Konformitätserklärung aus und darf die CE-Kennzeichnung auf dem Diagnostikum anbringen.
Für Produkte zur Eigenanwendung und für Produkte Liste A Anhang II (Hochrisikoprodukte) muss zusätzlich zur Konformitätsbewertung durch den Hersteller eine Überprüfung durch eine staatlich benannte Stelle ("Benannte Stelle") durchgeführt werden. Die benannte Stelle überprüft unter anderem die Auslegung des Produkts, die technische Dokumentation, die Kennzeichnung und ob die grundlegenden Anforderungen eingehalten worden sind. Stellt die benannte Stelle fest, dass die Auslegung den einschlägigen Bestimmungen der IVD-Richtlinie entspricht, wird dies dem Hersteller bescheinigt. Die CE-Kennzeichnung mit der Kennnummer der benannten Stelle, die die Konformitätsbewertung durchgeführt hat, kann sodann auf dem Produkt angebracht werden.
Wurde ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen, wird davon ausgegangen, dass es den Bestimmungen der anzuwendenden EU-Richtlinie entspricht und somit dem freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Marktes zugänglich ist.
Am 25. Mai 2017 ist die EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung in Kraft getreten, die die vorgenannten Bestimmungen nach einer fünfjährigen Übergangszeit ersetzt. Während der Übergangsfrist können Hersteller die EG-Konformitätserklärung wahlweise nach altem oder neuem Recht vornehmen. Die EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung enthält u.a. neue Klassifizierungsregeln, was höhere Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren zur Folge haben kann. Um die Fragen nach den künftigen Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren zu beantworten, muss das jeweilige Diagnostikum zunächst neu bewertet und nach den Regeln der EU- In-vitro-Diagnostik-Verordnung zutreffend klassifiziert werden. Da es keinen generellen Bestandsschutz gibt, müssen gemäß der EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung alle derzeit durch eine benannte Stelle genehmigten Diagnostika erneut nach den Anforderungen ab 2022 zertifiziert werden.
Bei den Schnelltests DrogenTEST und AlkoholTEST handelt es sich nicht um In-vitro-Diagnostika im Sinne der IVD-Richtlinie. Diese unterfallen vielmehr der EU-Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EC), die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt wurde. Die EU-Produktsicherheitsrichtlinie soll sicherstellen, dass im europäischen Binnenmarkt in den Verkehr gebrachte Produkte für Verbraucher sicher sind. Sie enthält allgemeine Sicherheitsanforderungen sowie Bestimmungen hinsichtlich der Marktüberwachung, Meldeverfahren bei Bekanntwerden von unsicheren Produkten und Verpflichtungen der Marktteilnehmer. Ein Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren ist nicht vorgesehen.
b. Nahrungsergänzungsmittel
Die von der NanoRepro AG vertriebenen Nahrungsergänzungsmittel unterfallen der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, die insbesondere Kennzeichnungspflichten festlegt. Darüber hinaus sind die sogenannte EU-Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel) und die EU-Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln), die Bestimmungen hinsichtlich der Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben und den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln enthalten, anwendbar.
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind für das Inverkehrbringen der Produkte der NanoRepro AG die jeweils geltenden nationalen Zulassungsvorschriften und -verfahren zu beachten.
II. Marktumfeld
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Der Diagnostik-Markt
Nach Einschätzung der Gesellschaft nimmt die sogenannte patientennahe Diagnostik (POC-Diagnostik = point of care diagnostic) im Diagnostik-Markt eine besondere Stellung ein. Das wichtigste Kennzeichen der POC-Diagnostik ist, dass die Tests ohne spezielle Laborfachkenntnisse, zum Beispiel in der Arztpraxis, Apotheke oder beim Patienten zu Hause, durchgeführt werden können.
Der Markt für diagnostische Vor-Ort-Anwendungen (Point-of-Care) im medizinischen Bereich ist ein Wachstumsmarkt und zählt zu den attraktivsten Pharma-Märkten in Deutschland. Speziell die Nachfrage nach OTC-Produkten (rezeptfreie Produkte) zur Selbstkontrolle durch Patienten hat, nicht zuletzt durch die Erschließung neuer Vertriebswege im Drogerie- und Lebensmitteleinzelhandel, zugenommen. In Deutschland wurden mit POC-Diagnostika im Jahr 2015 knapp EUR 1,5 Mrd. umgesetzt, in der gesamten DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) waren es rund EUR 1,8 Mrd.. Im Vergleich zu 2014 wuchs der Markt um rund 3 %. Dabei verlagert sich der Fokus zunehmend auf das Segment der nicht verschreibungspflichtigen OTC-Produkte zur Selbstkontrolle durch den Patienten. Insgesamt wurden in Deutschland mit OTC-Schnelltests im Jahr 2015 bereits EUR 641,1 Mio. umgesetzt (DACH: EUR 768,6 Mio.). Bis Ende 2018 wird speziell im innovativen POC-Segment (z. B. Fruchtbarkeitstests für Mann und Frau, Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien und Messung des Cholesterinwertes) mit einer Umsatzsteigerung um 20 % gerechnet. Diese Entwicklung ist vor allem auf den Trend zur Selbstdiagnose von Krankheiten unter Zuhilfenahme des Internets zurückzuführen.
Marktchancen für die NanoRepro AG
Wenngleich der POC-Markt zu großen Teilen technische Analysegeräte umfasst und in den kommenden Jahren innovationsgetrieben sein wird, lässt sich hieraus - nach Einschätzung der Emittentin - auch für die NanoRepro AG ein hohes Wachstumspotenzial ableiten.
Medizinische Schnelldiagnostik für den häuslichen Gebrauch
Nach Einschätzung des Unternehmens birgt der Diagnostik-Markt in Deutschland und Europa - insbesondere im Konsumgüterbereich - enormes Potenzial. Aufgrund der alternden Gesellschaften wächst das Bedürfnis nach Gesundheitsleistungen und erhöhter Lebensqualität. Konsumenten weisen daher nach Einschätzung der Gesellschaft in den letzten Jahren generell verstärkt ein Interesse an Gesundheitsvorsorge auf. Dabei kauft jeder zweite deutsche Internetnutzer Arzneimittel mindestens einmal jährlich online. Kunden schätzen am E-Commerce vor allem, dass sie die Produkte direkt an die Tür geliefert bekommen.
Daneben hat der Diagnostik-Markt aus Sicht des Unternehmens insbesondere im Bereich Kinderwunsch (Fruchtbarkeitstests) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hintergrund ist zum einen die Tatsache, dass seit 1970 das Alter der Frauen bei der ersten Geburt steigt - im Jahr 2016 lag es bei 29,6 Jahren) - und zum anderen der Umstand, dass die Anzahl der Spermien pro Milliliter Samenflüssigkeit bei Männern innerhalb der letzten nicht mal 40 Jahre um mehr als 50 % gesunken ist, was unter anderem auf den Einfluss von durch den modernen Lebenswandel verursachte Umweltfaktoren zurückzuführen ist.
In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die Gründe für eine ungewollte Kinderlosigkeit verteilen sich in etwa zu gleichen Teilen auf Männer wie auf Frauen. All diese Umstände führen dazu, dass Schwangerschaften in vielen Fällen nicht "einfach so" passieren, sondern geplant werden. Fruchtbare Tage werden nicht mehr nach Gefühl oder durch "einfaches Zählen" ermittelt, sondern es werden Ovulationstests, die das Eisprung auslösende Hormon LH im Urin nachweisen, zur Hilfe genommen.
Die Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich "Allergien" werden nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie in den nächsten Jahren ebenfalls eine steigende Nachfrage verzeichnen. Fast ein Drittel der in Deutschland lebenden Erwachsenen wird im Laufe des Lebens mit der ärztlichen Diagnose einer allergischen Erkrankung konfrontiert. Im Vordergrund stehen hier Heuschnupfen, Asthma und Kontaktekzeme.
Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch
Im Bereich medizinische Schnelldiagnostik-Produkte für den professionellen Gebrauch spielen nach Ansicht der Emittentin insbesondere HIV-Tests eine große Rolle.
Im Jahr 2016 waren weltweit laut Schätzungen von UNAIDS 36,7 Mio. Menschen mit HIV infiziert, 70 % wissen von ihrer Infektion. Damit waren es knapp 15 % mehr als noch 10 Jahre zuvor. Fast 2/3 von ihnen leben in Afrika, südlich der Sahara-Region. In Deutschland lebten Ende 2016 rund 88.400 Menschen mit HIV, ca. 3.100 infizierten sich im Jahr 2016 neu, die Zahl der Neuinfektionen ist seit 2016 weitgehend stabil. Weltweit starben im Jahr 2016 1 Millionen Menschen an den Folgen einer HIV-Infektion.
Mittels eines HIV-Schnelltests, der ein Ergebnis innerhalb von ca. 20 Minuten mit 99,9 %iger Sicherheit vor Ort anzeigt, sollen Ärzte auf der ganzen Welt unterstützt werden, einzelne Infektionen zu diagnostizieren, die Mutter-Kind-Übertragung zu verhindern und die HIV-Prävalenz zu überwachen sowie Blutspenden zu untersuchen.
Ebenfalls auf dem Vormarsch sind sexuell übertragbare Krankheiten. Während im Jahr 2000 noch weniger als 2.000 Syphilis-Ansteckungen in Deutschland gemeldet wurden, waren im Jahr 2016 bereits 7.178 Erkrankungen zu verzeichnen. Die Zahl hat sich damit mehr als verdreifacht, so dass auch in diesem Bereich Schnelltests aus Sicht der Emittentin eine verstärkte Rolle spielen.
Nahrungsergänzungsmittel
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel hat bereits in den vergangenen Jahren zugelegt und verfügt nach Einschätzung der Emittentin auch zukünftig über weiteres Wachstumspotenzial. Von April 2015 bis einschließlich April 2016 wurden weltweit 177 Millionen Verpackungen an Nahrungsergänzungsmitteln verkauft, was einem Umsatz in Höhe von EUR 1,175 Mrd. entspricht.
In Deutschland wurden im Jahr 2016 rund EUR 1,1 Mrd. an Nahrungsergänzungsmitteln umgesetzt, was einem Umsatzplus in Höhe 6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. 1,6 Millionen Packungen wurden in Apotheken (67,5 %), über das Internet (13,7 %), Drogeriemärkte (12,3 %) und den Einzelhandel (6,5 %) verkauft.
2. Wettbewerbsposition
2.1 Medizinische Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen und professionellen Gebrauch
Die von der NanoRepro AG angebotenen medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte für den häuslichen und professionellen Gebrauch sind immunochromatografische Schnelltests, die auf dem Prinzip einer Antigen-Antikörper-Reaktion beruhen.
Grundsätzlich stellt in Bezug auf jedes Produkt der Arzt eine Konkurrenz zum Unternehmen dar. Wenn Patienten Beschwerden haben und den Arzt aufsuchen, schickt dieser die entsprechende Substanz (Blut, Urin, Scheidensekret, Sperma) in ein Labor, das die Auswertung vornimmt (z. B. anti-tTG-IgA-Antikörper, die auf Glutenunverträglichkeit hinweisen) oder er nimmt die Auswertung direkt in der Praxis vor. Die Patienten erhalten dann entsprechend einige Tage später (im Fall der Auswertung durch das Labor) oder direkt (im Fall der Auswertung durch den Arzt) das Ergebnis.
Die Schnelltests der NanoRepro AG sollen nicht den Arzt ersetzen. Sie dienen ausschließlich einer ersten Tendenz, bei der man Zeit spart und innerhalb von wenigen Minuten ein Ergebnis vor Ort erhält. Es wird von Seiten der NanoRepro AG ausdrücklich empfohlen und in jeder Packungsbeilage erwähnt, unabhängig vom Ergebnis einen Arzt aufzusuchen.
Die Wettbewerbsintensität der einzelnen Produkte ist unterschiedlich. So vertreibt die STADA Arzneimittel AG mit Sitz in Bad Vilbel ("Stada") seit dem Jahr 2014 fünf vergleichbare Produkte. Der Vertrieb erfolgt nicht über einen eigenen Web-Shop, nur über Apotheken und Online-Apotheken. Es haben folgende Produkte eine PZN-Nummer und werden über Apotheken vertrieben: Eisen-Selbsttest, Glu-tenunverträglichkeits-Selbsttest, Helicobacter Pylori-Selbsttest, Menopause-Selbsttest, FOB-Selbsttest.
Stada vertreibt die Produkte. Hersteller ist im Fall von Stada die Mexacare GmbH ("Mexacare"), wobei Mexacare die Tests nicht selbst entwickelt. Das eigentliche Know-How eines jeden Tests kommt aus verschiedenen Ländern weltweit. Mexacare hat die Tests als Legal-Hersteller in Deutschland zertifiziert.
Seit dem Jahr 2016 hat die Paul Hartmann AG unter der Marke "Veroval Selbsttests" ein Portfolio von 14 Schnelltests auf dem Markt, welches sie in 16 Ländern europaweit vertreibt. 8 der 14 Schnelltests stammen aus dem Portfolio der NanoRepro AG, d.h. die NanoRepro AG ist der Hersteller, die Paul Hartmann AG übernimmt den Vertrieb der Produkte.
Die NanoRepro AG sieht Stada und auch die Paul Hartmann AG nicht als Konkurrenten, sondern als Partner, die gemeinsam mit der NanoRepro AG den Markt für "Home Health Tests" aufbauen. Hierfür ist es erforderlich, beim Konsumenten ein Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen. Einem Unternehmen mit der Größe der NanoRepro AG mit begrenztem Marketing-Budget fehlen die finanziellen Mittel, um diesen Markt alleine aufbauen und vorherrschend bestimmen zu können. Was die NanoRepro AG - nach Ansicht der Emittentin - maßgeblich von ihren Wettbewerbern unterscheidet, ist der Umstand, dass die Gesellschaft sämtliche Bereiche der Wertschöpfungskette, d. h. Entwicklung, Herstellung und Produktion, in enger Zusammenarbeit mit Lohnherstellern selbst abdeckt.
Die NanoRepro AG hat nach eigener Einschätzung auf dem Schnelltest-Markt in Deutschland keinen direkten Wettbewerber in Bezug auf die Schnelltests ZuhauseTEST Vaginalpilz, ZuhauseTEST Allergie und ZuhauseTEST Milcheiweißallergie; in Bezug auf diese Produkte sind keine vergleichbaren sonstigen Schnelltests über Apotheken mit einer entsprechenden Pharmazentralnummer (PZN) in Deutschland erhältlich.
Im Bereich des Online-Handels sind nach eigenen Recherchen der NanoRepro AG vergleichbare Schnelltests erhältlich, die ebenfalls nach dem immunochromatografischen Testverfahren z. B. eine Glutenunverträglichkeit, einen Scheidenpilz, den Magenkeim Helicobacter Pylori oder auch Spermien im Ejakulat nachweisen. Allerdings sind diese nicht PZN-gelistet, also werden nicht über eine Apotheke verkauft, oder es handelt sich um Produkte eines ausländischen Herstellers, so dass die Tests zwar in Deutschland verfügbar sind, dennoch aber nicht als direkte Konkurrenz gesehen werden können, da sie erfahrungsgemäß über keine deutsche Gebrauchsanweisung verfügen und so in Deutschland von Endkunden nur eingeschränkt angewendet werden können.
In den Bereichen Ovulation und Schwangerschaft sind dagegen eine Vielzahl von Wettbewerbern geschäftlich aktiv.
Im Segment Ovulation sieht die NanoRepro AG als wesentlichen Wettbewerber Procter und Gamble mit dem Produkt Clearblue. Weitere Anbieter sind hier Laboklinika, Uebe und Estrade. Insgesamt gibt es ca. 25 Hersteller, allerdings nach Einschätzung der Gesellschaft mit geringen Marktanteilen. Die NanoRepro AG schätzt ihren Markanteil in diesem Bereich auf ca. 1 %.
Im Bereich Schwangerschaftstests hat Procter und Gamble in Deutschland mit dem Produkt Clearblue bei einem Umsatz von ca. EUR 12 Mio. einen Marktanteil von ca. 30 %. Nächst größerer Hersteller ist Spree Pharma mit Femtest (Marktanteil: ca. 18 %). Danach folgen Übe mit Cyclotest (Marktanteil: ca. 8 %) und Medvec (Marktanteil: ca. 8 %). Der Marktanteil der NanoRepro AG liegt im Bereich Schwangerschaftstests unter 0,2 %. (Quelle: INSIGHT Health). Die Schwangerschaftstests der NanoRepro AG werden allerdings auch nicht aktiv beworben, sondern lediglich in Verbindung mit dem Ovulationstest ZuhauseTEST Ovulation verkauft. Da der Markt der Schwangerschaftstests mit ca. 90 Herstellern einem sehr starken Preisdruck unterliegt, hat sich die NanoRepro AG aus strategischen Gründen gegen das aktive Bewerben dieses Produktes entschieden und setzt stattdessen vor allem auf die Bewerbung der innovativen Produkte, die keinem so intensiven Wettbewerb ausgesetzt sind.
Im Ausland werden die Produkte der NanoRepro AG über Vertriebspartner verkauft, so dass die Entscheidung, welche Produkte vertrieben werden, in erster Linie bei den Partnern liegt. Daher liegen der NanoRepro AG keine genaueren Angaben zur Wettbewerbssituation international vor.
2.2 Nahrungsergänzungsmittel
Bei den Nahrungsergänzungsmitteln ist Merck Marktführer, gefolgt von Queisser Pharma, Woerwag, Hermes Arzneimittel bis hin zu Hexal und Orthomol. Die Top-Ten Hersteller machen rund 46 % des Umsatzes aus.
3. Geschäftsverlauf
Die NanoRepro AG blickt auf einen erfolgreichen Geschäftsverlauf 2018 zurück. So verzeichnete das Unternehmen Umsätze in Höhe von EUR 2.307.800 bei einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 289.620.
Die NanoRepro AG hat sich im Jahr 2018 auf Produktentwicklung, vor allem aber auf den Vertrieb des Portfolios konzentriert. Es konnten folgende Meilensteine erreicht werden:
| ― | Im Jahr 2017 wurde der ZuhauseTEST Schilddrüse neu entwickelt und im März 2018 zugelassen. Der Allergietest ZuhauseTEST Allergie wurde verbessert. Die Entwicklung hier ist abgeschlossen; die Gesellschaft erwartet die Zulassung des Tests durch die Benannte Stelle im ersten Quartal 2019. Der Schnelltest ZuhauseTEST Cholesterin wurde vorübergehend vom Markt genommen und wird derzeit neu entwickelt. Die NanoRepro AG rechnet mit einer Fertigstellung Ende des dritten Quartals 2019. |
| ― | Im April 2018 hat das Unternehmen den Jahresabschluss 2017 veröffentlicht. Die NanoRepro AG hat im Geschäftsjahr 2017 ihre Jahresziele erreicht. Bei einem auf 1,66 Mio. Euro gestiegenen Umsatz (2016: 1,55 Mio. Euro) hat das Unternehmen den operativen Verlust gegenüber dem Vorjahr nahezu halbiert: Das EBITDA verbesserte sich von -0,85 Mio. Euro auf -0,45 Mio. |
| ― | Im Juni 2018 wurde die erfolgreiche Platzierung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus dem genehmigten Kapital gemeldet. Es wurden 1.640.458 neue Stücke zum Ausgabekurs von EUR 1,27 erfolgreich platziert. Die Nachfrage lag höher als das Angebot. Mit dem Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 2.083.381,66 sollen vor allem Marketingaufwendungen finanziert werden, um die Listung im Handel sicherzustellen sowie die E-Commerce-Verkaufszahlen zu steigern. Die finanziellen Mittel sollen vor allem dem Ausbau von Performance-Marketing-Kanälen sowie der Implementierung von Soci-al-Media-Aktivitäten dienen, um weitere Skaleneffekte zu generieren und die Marketingeffizienz zu optimieren. Darüber hinaus will der Vorstand die Mittel einsetzen, um die Warenvorfinanzierung zu erleichtern und weitere Produktinnovationen zu finanzieren. |
| ― | Im Juli 2018 hat das Unternehmen die Zahlen zum 1. Halbjahr 2018 bekannt gegeben. Der Umsatz lag im 1. HJ 2018 bei EUR 1,198 Mio. und damit 40 % über den Vorjahreswert (EUR 855.000). Nachdem im 1. Halbjahr 2017 das EBITDA noch bei -257.000 € lag, untermauert die NanoRepro AG im Jahr 2018 mit dem zweiten ausgeglichenen Quartal in Folge das Ziel, auch im Gesamtjahr 2018 die Break-Even-Schwelle zu erreichen. |
| ― | Im August 2018 fand die Jahreshauptversammlung des Unternehmens statt, aus der unter anderem hervorging, dass der Aufsichtsrat der NanoRepro AG von vier auf fünf Mitglieder erhöht wird. Herr Clemens Jakopitsch wurde mehrheitlich als zusätzliches Mitglied in den Aufsichtsrat des Unternehmens gewählt. Turnusgemäß wurde Herr Dr. Olaf Stiller als Aufsichtsratsmitglied bestätigt. Der Aufsichtsrat wählte ihn am 24. August einstimmig erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden. |
| ― | Im Oktober 2018 hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass es seinen Umsatz in den ersten 3 Quartalen des Jahres 2018 um 44 % auf EUR 1,67 Mio. (Vorjahr: EUR 1,16 Mio.) verbessert hat, das EBITDA konnte auf rund EUR - 86.000 verbessert werden (Vorjahr: EUR - 99.000). |
Für die Zukunft plant das Unternehmen, die positive Umsatzentwicklung fortzusetzen, die Partnerschaften nachhaltig zu vertiefen, neue aufzubauen und das Portfolio an innovativen Schnelltests entsprechend eigener Strategie und auf Wunsch der Vertriebspartner auszubauen.
4. Aktie
Die Aktien des Unternehmens sind zu knapp 50 % im Streubesitz, 13 % halten Vorstand und Aufsichtsrat, 40 % sind in den Händen von dem Unternehmen bekannten Aktionären. Das 52-Wochen-Hoch in 2018 lag bei einem Kurs von EUR 1,67 (14.06.2018), das 52-Wochen-Tief bei EUR 0,96 (28.12.2018).
5. Mitarbeiter
Die Mitarbeiterzahl der NanoRepro AG belief sich im Jahr 2018 auf 16. Für das Jahr 2019 plant das Unternehmen keine zusätzlichen Mitarbeiter einzustellen. Das Unternehmen ist mit der aktuellen Mitarbeiterzahl für die Zukunft und weiteres Umsatzwachstum sehr gut aufgestellt.
Für das Engagement und den Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr bedankt sich der Vorstand ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NanoRepro AG.
6. Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft hat auch im abgelaufenen Jahr weitere Schnelltests in der Entwicklung vorangetrieben. Die in diesem Zusammenhang aktivierten Aufwendungen beliefen sich auf EUR 440.710, die im Wesentlichen Personalkosten darstellen.
7. Lage
Der im Folgenden als Geschäftsjahr 2018 bezeichnete Zeitraum umfasst die Zeit zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2018. Aufgrund von Rundungen ist nicht auszuschließen, dass sich einzelne Zahlen in diesem Lagebericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
a) Ertragslage
Die NanoRepro AG hat im Geschäftsjahr 2018 die Umsatzerlöse planmäßig vorangetrieben und diese mit insgesamt EUR 2.307.830 im Vergleich zum Vorjahr um 39,1 % gesteigert (2017: EUR 1.659.280). Das Unternehmen ist im Jahr 2018 in den Bereichen Vertrieb und Internationale Zulassungen entscheidende Schritte gegangen und hat mit der Gewinnung von nachhaltigen Vertriebspartnern eine verlässliche Basis für weiteres Wachstum geschaffen. Es wurden Auslandsverträge neu verhandelt, zusätzliche Distributionspartnerschaften geschlossen und Produktentwicklungen entscheidend vorangetrieben.
Der Inlandsumsatz belief sich im Jahr 2018 auf EUR 1.999.410 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 43,2 % erhöht. Der Auslandsumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 17,4 % auf EUR 308.410.
Die aktivierten Eigenleistungen lagen in 2018 mit EUR 440.710 über dem Niveau des Vorjahres (2017: EUR 312.609). Die Personalaufwendungen lagen bei EUR 745.630 und sind gegenüber Vorjahr um 7,5 % gefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen primär bedingt durch Kosten der Kapitalerhöhung mit EUR 908.670 um 18,1 % über dem Vorjahr. Der Jahresfehlbetrag der NanoRepro AG verringerte sich im Geschäftsjahr auf EUR 298.620 (Vorjahr: EUR 734.080).
b) Finanzlage
Das Unternehmen verfügt zum 31. Dezember 2018 über eine Liquidität in Höhe von EUR 1.769.690 (2017: EUR 528.050). Die Gesellschaft hat in 2018 die Bankverbindlichkeiten zurückgeführt und ist damit schuldenfrei. Zur Sicherung der künftigen Liquidität verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt ("Risiken"). Derzeit hat die Gesellschaft keine Darlehensverbindlichkeiten.
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| in T€ | 2018 | 2017 | Delta | ||
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | % | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Jahresfehlbetrag | -289,6 | -734,1 | 444,5 | -60,5 | |
| +/- | Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 339,0 | 193,0 | 145,9 | 75,6 |
| +/- | sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | -41,0 | 0,0 | -41,0 | 0,0 |
| \= | Brutto-Cashflow vor Veränderung des Working Capitals | 8,3 | -541,0 | 549,4 | -101,5 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen | -8,5 | -48,7 | 40,1 | -82,5 |
| -/+ | Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus LuL sowie anderer Aktiva | -182,6 | -528,7 | 346,1 | -65,5 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus LuL sowie anderer Passiva | -41,0 | -36,7 | -4,3 | 11,8 |
| +/- | Zinsaufwendungen/Zinserträge | 7,2 | 10,2 | -3,0 | -29,8 |
| +/- | Ertragsteueraufwand/ -ertrag | -41,0 | 0,2 | -41,2 | -21.614,1 |
| -/+ | Ertragsteuerzahlungen/-erstattung | 0,0 | -0,2 | 0,2 | -100,8 |
| \= | Cashflow aus der lfd. Geschäftstätigkeit | -257,6 | -1.144,9 | 887,3 | -77,5 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das imm. AV | -441,3 | -346,5 | -94,8 | 27,4 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 0,0 | -3,8 | 3,8 | -100,0 |
| + | erhaltene Zinsen | 0,4 | 0,2 | 0,2 | 142,6 |
| \= | Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -440,9 | -350,1 | -90,8 | 25,9 |
| + | Einzahlungen aus EK-Zuführungen von Gesellschaftern des MU | 2.083,4 | 1.523,4 | 560,0 | 36,8 |
| - | Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Krediten | -135,6 | -20,1 | -115,5 | 574,7 |
| - | gezahlte Zinsen | -7,6 | -10,4 | 2,8 | -26,9 |
| \= | Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 1.940,2 | 1.492,9 | 447,2 | 30,0 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 1.241,6 | -2,1 | 1.243,7 | -60.040,4 | |
| + | Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 528,1 | 530,1 | -2,1 | -0,4 |
| \= | Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.769,7 | 528,1 | 1.241,6 | 235,1 |
c) Vermögenslage
Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft ist in der Berichtszeit im Vergleich zum Vorjahr auf 98,6 % gestiegen und damit überdurchschnittlich hoch.
Das Umlaufvermögen besteht weitgehend aus Liquidität und liquiditätsnahen Mitteln, so dass der bilanzierte Vermögensbestand kaum risikobelastet ist.
8. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Die finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft bestimmen sich im Wesentlichen nach der Möglichkeit der Gesellschaft, die erforderlichen Finanzmittel zum weiteren Aufbau der Gesellschaft bereitstellen zu können. Komplexe Finanzanlagen werden nicht gehalten. Die Finanzierung erfolgt weitgehend eigenfinanziert. Die erforderliche Liquidität wird bar vorgehalten.
Im nicht finanziellen Bereich ist die Gesellschaft auf die Gewinnung und das Halten von Mitarbeitern in Forschung und Vertrieb fokussiert und arbeitet regelmäßig an der Straffung der Organisation.
III. Nachtragsbericht
Wesentliches Ereignis nach Ende des Berichtszeitraums ist die Zulassung und CE Kennzeichnung des Allergietests im Februar 2019.
Der Test wurde im Jahr 2018 entwickelt und im Februar 2019 hat er die Zulassung durch die benannte Stelle erhalten
IV. Prognosebericht
Die im Jahr 2016 abgeschlossene Restrukturierung hat den Grundstein für die Umsatzsteigerungen der Gesellschaft gelegt.
Das Wachstum wird auch in 2018 noch in erster Linie vom Inlandsgeschäft getragen. Zum 1. Januar 2019 wurde das Design der Schnelltests umgestellt. Die Schnelltests werden nun nicht mehr unter den Namen QUICK und CHECK geführt, sondern unter der Marke "ZuhauseTEST". Dies wird im ersten Schritt für den Vertrieb in Deutschland umgesetzt und soll im Nachgang im Ausland fortgesetzt werden.
Um das Drogerielisting zu halten und die Umsätze auch im E-Commerce-Bereich weiter zu forcieren, ist das Unternehmen für das Jahr 2019 eine exklusive Partnerschaft (im Bereich "Print") mit der Verlagsgruppe Gruner und Jahr eingegangen, bei der minimum EUR 2,5 Mio. an Brutto-Mediavolumen ausgespielt werden sollen. Im ersten Schritt werden die Produkte "ZuhauseTEST Gesunder Magen" (ehemals "Heli-C-CHECK"), "ZuhauseTEST Fertilität" (ehemals "FertiQUICK") sowie das Nahrungsergänzungsmittel "alphabiol Fertilität" anhand von ganz- und halbseitigen Anzeigen in Publikumszeitschriften wie Stern, Brigitte, der Zeitschrift Eltern, Gala, dem Magazin PM u.a. platziert. Bei erfolgreichem Verlauf der Kampagne wird dies auf andere Produkte und im zweiten Schritt auf andere Werbekanäle (z. B. "YouTube", TV) ausgeweitet.
Für den internationalen Markt hat die NanoRepro AG in den letzten Jahren Vertriebsvereinbarungen mit UAE, Dubai, Brasilien, Südafrika, dem Libanon, Vietnam, Spanien, Italien, den Niederlanden, Portugal sowie Großbritannien abgeschlossen und damit ihren internationalen Vertrieb weiter ausgebaut. Die Vertriebsvereinbarungen umfassen Produkte aus den Bereichen Familienplanung, Allergien und Gesundheitsprävention.
Bei den Vertriebspartnern in den unterschiedlichen Ländern handelt es sich um Partner, die über langjährige Erfahrung im Vertrieb von OTC-Produkten (rezeptfreie Medikamente) in Apotheken verfügen, so dass nach Einschätzung der Gesellschaft mit einer guten Marktdurchdringung zu rechnen ist. Hier kann es allerdings durch Zulassungsverzögerungen in den jeweiligen Ländern zu Verzögerungen der Verkäufe kommen.
In den letzten Jahren hat das Unternehmen die Erfahrung gemacht, dass Partner aus den EU-Staaten sehr viel zuverlässiger agieren als Partner aus Schwellen- und Entwicklungsländern, was vor allem mit der politischen Lage im jeweiligen Land einhergeht. Das Unternehmen wird sich bzgl. seines Auslandsvertriebs daher in Zukunft vor allem auf die europäischen Länder konzentrieren.
Die Fixkostenstruktur der NanoRepro AG wird nur unterproportional zur Umsatzsteigerung verlaufen, was entsprechende Skaleneffekte nach sich ziehen wird. Personell wurden in den letzten Jahren die wichtigsten Kernkompetenzen besetzt und werden in Zukunft mit dem Umsatzwachstum einhergehend keiner wesentlichen Ausweitung bedürfen. Daher rechnet das Unternehmen damit, dass sich auch die Margensituation in den Folgejahren klar verbessern wird.
Wenngleich die NanoRepro AG für das Geschäftsjahr 2018 ein noch negatives Ergebnis ausweisen muss, hat das Unternehmen in den letzten Jahren deutlich erkennbar an Qualität hinzugewonnen. Im Rahmen der Neuausrichtung des Geschäfts wurden wesentliche Meilensteine erreicht, die die Grundlage für zukünftiges, profitables Wachstum darstellen. Es wurde eine verlässliche Umsatzbasis geschaffen, auf der zukünftige Wachstumsprojekte aufgebaut werden können.
V. Chancen und Risikobereich
1. Chancen
a. Umstrukturierung
Die Jahre 2015 und 2016 waren für NanoRepro AG eine Zeit der Umstrukturierung, die Grundlage für nachhaltiges Wachstum wurde in dieser Zeit gelegt. Sowohl im Bereich der Entwicklung / Produktion als auch im Bereich Vertrieb hat sich das Unternehmen neu aufgestellt.
Während in der Vergangenheit alle Schnelltests in internationalen Industriekooperationen entwickelt und bei weltweit unterschiedlichen Produzenten gefertigt wurden, werden 90 % des Portfolios (ausgenommen Schwangerschaft und Ovulation) seit dem Jahr 2015 in Deutschland entwickelt und produziert, was einen großen Vorteil gegenüber Wettbewerbern schafft.
Durch die Aufnahme eines HIV Schnelltests in das Portfolio hat das Unternehmen sein QM-System an Hochrisikoprodukte angepasst und damit einen weiteren Vorteil gegenüber Wettbewerbern aufbauen können.
Mit CE-Kennzeichnung durch unsere Benannte Stelle (Basis-Registrierung) sind die Tests für den Vertrieb in Europa zugelassen, außereuropäisch bedarf es Zulassungszeiten zwischen 3 Monaten und 2,5 Jahren.
Die Partner, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet, übernehmen die Zulassungskosten im jeweiligen Land. Die Partner sind erfahren im Bereich der Vermarktung von OTC-Produkten, ein Großteil hat Kenntnisse im Bereich der Etablierung von Diagnostik.
Das Unternehmen fokussiert sich bzgl. seiner Auslandsaktivitäten auf Partner aus den EU-Staaten. Das Unternehmen strebt an, gemeinsam mit seinen Partnern Vorreiter im Bereich der personalisierten Diagnostik zu werden.
Mit der Paul Hartmann AG hat das Unternehmen im Jahr 2016 einen starken Partner gewonnen, der acht der Produkte der NanoRepro AG in 16 Ländern weltweit verkauft.
b) Vertriebsstrategie
Das Unternehmen fährt in Bezug auf seine Vertriebsstrategie 3-gleisig und unterscheidet zwischen:
| ― | Vertrieb Deutschland (ZuhauseTEST) |
| ― | Vertrieb Ausland (Marken QUICK & CHECK) |
| ― | OEM-Vertrieb (weltweit über Marken verschiedener Unternehmen) |
c) Vertrieb Deutschland
Das Unternehmen vermarktet seine Produkte in Deutschland unter der Marke "ZuhauseTEST" über seinen eigenen Online-Shop www.zuhausetest.de sowie über das Online-Portal www.amazon.de, in Apotheken und einzelnen Drogeriemarktketten.
Um das Drogerielisting zu halten und die Umsätze auch im E-Commerce-Bereich weiter zu forcieren, ist das Unternehmen für das Jahr 2019 eine exklusive Partnerschaft (im Bereich "Print") mit der Verlagsgruppe Gruner und Jahr eingegangen, bei der minimum EUR 2,5 Mio. an Brutto-Mediavolumen ausgespielt werden sollen. Im ersten Schritt werden die Produkte "ZuhauseTEST Gesunder Magen" (ehemals "Heli-C-CHECK"), "ZuhauseTEST Fertilität" (ehemals "FertiQUICK") sowie das Nahrungsergänzungsmittel "alphabiol Fertilität" anhand von ganz- und halbseitigen Anzeigen in Publikumszeitschriften wie Stern, Brigitte, der Zeitschrift Eltern, Gala, dem Magazin PM u.a. platziert.
Bei erfolgreichem Verlauf der Kampagne wird dies auf andere Produkte und im zweiten Schritt andere Werbekanäle (z. B. "YouTube", TV) ausgeweitet.
d) Vertrieb Ausland
Im Zuge der Restrukturierung in den Jahren 2015 und 2016, die vor allem eine Einsparung der Produktionskosten mit sich brachte, stellt die NanoRepro AG mittlerweile einen sehr attraktiven Partner für Schwellen- und Entwicklungsländer dar und baut seit 2015 einen nachhaltigen Auslandsvertrieb, bestehend aus einem Team von 3 Mitarbeitern im Bereich Vertrieb und "Internationale Zulassungen", kontinuierlich auf.
Da die NanoRepro AG nicht über eigene Niederlassungen in den unterschiedlichen Exportländern verfügt und dies mittelfristig auch nicht plant, besteht die internationale Ausrichtung der Firma aus Projektgeschäft und langfristigen Kooperationen mit Partner-Unternehmen.
Kernaufgabe im Rahmen der Expansionsstrategie ist, kompetente und gut aufgestellte Vertriebspartner für die Vermarktung der Produkte in den jeweiligen Ländern zu identifizieren.
Diese werden unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren ausgewählt:
| ― | Branche/Sparte, in der sie aktiv sind (Medizinprodukte, Generika, Nahrungsergänzung etc.) |
| ― | Vertriebsnetzwerk (Zugang zu Absatzkanälen wie Apotheken, Großhandel, Kliniken, Endkunden etc.) |
| ― | Jahresumsatz |
| ― | Marketingstrategien und verfügbares Marketingbudget |
Die Vertriebspartnersuche erfolgt durch klassische Internet-Recherche, durch Besuch von internationalen Messen wie beispielsweise der Medica in Düsseldorf oder auch der Arab Health in Dubai. Zudem nehmen interessierte Unternehmen auch über die Homepage aktiv Kontakt zur NanoRepro AG auf.
Das Unternehmen bietet Kunden und Geschäftspartnern international zwei mögliche Formen der Zusammenarbeit an:
| ― | Vertrieb der NanoRepro Produkte unter den NanoRepro Markennamen oder |
| ― | Vertrieb der NanoRepro Produkte unter einer eigenen Marke (OEM-Geschäft) |
Die Verkaufszahlen belegen, dass namhafte Unternehmen wie z. B. die Paul Hartmann AG ihre eigene Marke nutzen und die NanoRepro AG in dem Fall "nur" Hersteller ist (OEM-Business). Kleinere Unternehmen nutzen sehr gerne die bereits bestehende Marke der NanoRepro AG (QUICK/CHECK).
Internationale Vertriebspartner werden von der NanoRepro AG mit Ideen für Marketing unterstützt, ebenso nimmt das Unternehmen an Kundenterminen/Messen teil und stellt Marketingmaterial (Flyer & Poster) in Landessprache zu Verfügung. Die Vertragspartner berichten regelmäßig über Verkaufszahlen, Markttrends und Kundenrückmeldungen.
Zwar erhalten die Vertriebspartner Empfehlungen und Erfahrungswerte zur Vermarktung der Produkte, sie bringen allerdings auch eigene Ideen und Erfahrungen ein. Die Kosten und letztendliche Planung und Umsetzung der Marketingstrategien obliegen dem/den Partner(n) vor Ort.
Marketingaktivitäten und Produktregistrierungen werden in der Regel zu 100 % von den Vertriebspartnern vor Ort getragen. Dennoch nimmt die NanoRepro AG Einfluss auf Entscheidungen in der Produktvermarktung und behält die Möglichkeit, den Vertrieb in den örtlichen Märkten mit zu steuern. Im Gegenzug ist die NanoRepro AG verpflichtet, entsprechende Unterlagen, die für die Zulassung in den einzelnen Ländern erforderlich sind, zu liefern. Aus diesem Grund wurde eine Stelle im Bereich "Regulatory Affairs" geschaffen und besetzt.
Durch die Flexibilität des Unternehmens in Bezug auf Produktentwicklung, -design und Produktlabeling, die ausgezeichnete Qualität der Ware sowie einen sehr geringen Anteil an Retouren/Reklamationen durch Endkunden und ein attraktives Pricing konnte das Unternehmen bereits internationale Vertriebspartner langfristig an sich binden und gibt für zukünftige Partnerschaften sehr gute Prognosen ab.
Aufgrund der kontinuierlich fortgeführten Expansion wird der internationale Vertrieb auch in den kommenden Jahren maßgeblich dazu beitragen, die NanoRepro AG und ihre Produkte im Markt zu etablieren und in die Gewinnzone zu führen.
a. Vertrieb OEM
Der OEM-Vertrieb nimmt eine zunehmend starke Rolle im Unternehmen ein. Dabei schließt das Unternehmen Verträge mit etablierten Partnern ab, für die die NanoRepro AG die Tests produziert. Unter ihrer Marke und ihrem Design werden die Tests weltweit vermarktet. Die NanoRepro AG hat in diesem Bereich in den letzten Jahren u.a. die Firmen Paul Hartmann, Grünspecht und Migros gewonnen.
2. Risiken
Die NanoRepro AG unterliegt Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken.
Im Hinblick auf die notwendige Finanzierung über Eigen- und Fremdkapital ist die NanoRepro AG von der allgemeinen Entwicklung des Kapital- und Kreditmarktes sowie gegebenenfalls von der Entwicklung projektbezogener Finanzierungskonditionen in Folge der Finanzkrise sowie der veränderten Rahmenbedingungen abhängig. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass sich nach Einschätzung der Gesellschaft die Finanzierungsmöglichkeiten verschlechtert haben. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Verunsicherungen und potenziellen Verwerfungen im Bankensektor sind weitere Einschränkungen der Kreditvergabepraxis seitens der Geschäftsbanken nicht auszuschließen. Auch ist die NanoRepro AG im Hinblick auf ihre Liquidität und die Verwirklichung der Unternehmensziele auf eine deutliche und nachhaltige Verbesserung der Geschäftsentwicklung, insbesondere der Ertragslage, und/oder auf die Zufuhr von Fremd- oder weiterem Eigenkapital angewiesen, um ihren Geschäftsbetrieb zu finanzieren, neue Produkte zu entwickeln und zu vertreiben. Es ist nicht sichergestellt, dass die NanoRepro AG jemals solche Mittelzuführungen in ausreichender Höhe erzielen wird. Dies könnte die Gesellschaft auch dazu zwingen, ihre Tätigkeiten möglicherweise einzuschränken oder einzustellen.
Derzeit arbeitet die Gesellschaft nicht profitabel. Sie ist auf Kapitalzufuhr von außen angewiesen.
Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft niemals profitabel sein wird.
Seit der Aufnahme der Geschäfte hat die Gesellschaft stets und zum Teil erhebliche Verluste erwirtschaftet. Diese Verluste stammen vor allem aus Kosten für Forschungs- und Entwicklungsarbeit und Vertriebskosten. Die Verluste haben sich in der Vergangenheit negativ auf die liquiden Mittel, das Nettoumlaufvermögen, das Gesamtvermögen und das Gesellschaftsvermögen ausgewirkt und könnten sich auch in Zukunft nachteilig auswirken. Die Gesellschaft kann keine gesicherte Aussage darüber treffen, ob und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und für welche Dauer sie profitabel werden wird. Falls es der Gesellschaft nicht gelingen sollte, profitabel zu werden, würde sich dies erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bis hin zur Insolvenz auswirken mit der Gefahr eines Totalverlustes auf Seiten der Investoren.
Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände.
Es besteht das Risiko, dass sich die immateriellen Vermögensgegenstände zukünftig als nicht oder nicht in der bilanzierten Höhe werthaltig erweisen. Außerordentliche Abschreibungen könnten dazu führen, dass sich das Bilanzbild der Gesellschaft erheblich verschlechtert; im schlimmsten Fall könnte ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 AktG oder gar eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft eintreten. Sämtliche Faktoren würden erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Risiken aus dem Verlust des Know-hows der Gesellschaft.
Das im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Gesellschaft entstehende Know-how stellt einen bedeutenden Vermögenswert der Gesellschaft dar, der sich allerdings nur eingeschränkt über gewerbliche Schutzrechte, sondern im Wesentlichen nur über Geheimhaltungsvereinbarungen oder vertragliche Vereinbarungen schützen lässt. Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Vereinbarung könnten der NanoRepro AG keine ausreichenden Rechtsmittel zur Beseitigung der Verletzungshandlungen zur Verfügung stehen, die mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Zudem dürfte es oftmals nicht möglich sein, einzelnen Personen eine Verletzung der geschlossenen Vereinbarungen nachzuweisen. Es besteht daher ein Risiko hinsichtlich der dauerhaften Geheimhaltung dieses Know-hows. Eine teilweise oder vollständige Offenlegung dieses Know-hows gegenüber Dritten könnte dazu führen, dass gegenüber den Wettbewerbern selbst erarbeitete Vorteile entfallen. Sollte es der NanoRepro AG daher nicht gelingen, ihr Know-how zu schützen oder geheim zu halten, könnte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Risiken im Falle der (behaupteten) Verletzung von Schutzrechten Dritter.
Der Gesellschaft ist nicht bekannt, dass sie in Verbindung mit den von ihr angebotenen Schnelltests oder Nahrungsergänzungsmitteln gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft möglicherweise Schutzrechte Dritter verletzt, Dritte Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten gegenüber der NanoRepro AG geltend machen oder dass die NanoRepro AG im Rahmen von Rechtstreitigkeiten mit verklagt wird. Dies kann dazu führen, dass Lizenzzahlungen erforderlich sind und/oder Erfindungen der NanoRepro AG nicht oder nur verzögert kommerziell verwendet werden können. Erfolgreich geltend gemachte Ansprüche aus Patent- oder Schutzrechtsverletzungen könnten die NanoRepro AG zu erheblichen Schadenersatzleistungen verpflichten. Derartige Rechtsstreitigkeiten können darüber hinaus mit einem beträchtlichen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand verbunden sein.
Bereits die Behauptung Dritter, dass die NanoRepro AG gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, könnte aufgrund der entscheidenden Rolle, die gewerbliche Schutzrechte in der Branche spielen, in der die NanoRepro AG tätig ist, zu wirtschaftlichem Schaden führen. Dritte könnten wegen Handlungen der Gesellschaft oder ihrer Mitarbeiter Ansprüche aus der Verletzung ihrer Patente oder anderen geistigen Eigentums geltend machen und Klagen gegen die NanoRepro AG oder ihre Kooperationspartner einreichen.
Jedes der vorbezeichneten Risiken könnte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Risiken aus der Vertriebsstruktur. Der Einfluss der Gesellschaft auf die Qualität des Vertriebs außerhalb Deutschlands durch externe Vertriebspartner ist erheblich eingeschränkt. Auch besteht das Risiko des Ausfalles eines Vertriebspartners.
Der Vertrieb der Produkte der NanoRepro AG erfolgt außerhalb Deutschlands über externe Vertriebspartner. Der Einfluss der Gesellschaft auf die Qualität des Vertriebs in diesen Gebieten, beispielsweise durch Schulungen von Mitarbeitern, ist daher erheblich eingeschränkt. Dies kann sich nachteilig auf den Erfolg der Vertriebsmaßnahmen und damit auf die Marktdurchdringung und demzufolge auch auf den Umsatz der Gesellschaft auswirken. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Marken, unter der die Produkte der NanoRepro AG vertrieben werden, durch einen mangelhaften Vertrieb im Ausland beschädigt werden
Sollten Vertragspartner in den Absatzmärkten ausfallen oder sollte es notwendig sein, im Falle des Auslaufens von Verträgen, neue Verträge abzuschließen, so besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Diese Risiken können zusätzliche, nicht prognostizierte Aufwendungen zur Folge haben, was zu niedrigeren Erlösen führen kann.
Jedes der vorbezeichneten Risiken aus der Vertriebsstruktur kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Es bestehen Risiken aus der Ausweitung der internationalen Geschäftstätigkeit.
Die Gesellschaft beabsichtigt, ihre Geschäftstätigkeit in anderen Ländern weiter aus- bzw. aufzubauen. Diese Ausweitung der Geschäftstätigkeit in andere Staaten kann durch eine Reihe von Faktoren nachteilig beeinflusst werden, wie beispielsweise die allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, unerwartete Änderungen von regulatorischen Bedingungen und Tarifen, Rezessionen, beschränkter Schutz geistigen Eigentums, Schwierigkeiten in der Besetzung und/oder dem Management ausländischer Geschäftspartner oder staatlicher Subventionierung von Konkurrenzunternehmen. Zudem besteht das Risiko, dass die Produkte der NanoRepro AG in anderen Ländern nicht zugelassen werden. Darüber hinaus könnten nationale oder internationale Wettbewerber in der Lage sein, die Nachfrage nach Schnelltests besser zu befriedigen, da sie von besseren Produktions- und Absatzmöglichkeiten bedingt durch bessere Kenntnis der lokalen Gegebenheiten und Märkte profitieren. Des Weiteren können bei der Erschließung neuer Märkte Anlaufverluste entstehen.
Solche Faktoren können die Ausweitung des Geschäftsbetriebs der NanoRepro AG in diesen Regionen erschweren oder unmöglich machen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NanoRepro AG auswirken.
Es bestehen Risiken aus der Abhängigkeit von Lieferanten und Partnern.
Die NanoRepro AG betreibt keine eigenen Produktionsanlagen. Die Gesellschaft ist daher gegenwärtig bei der Entwicklung und Produktion der Schnelltests- und Nahrungsergänzungsmittel auf Dritte ("Lohnhersteller") angewiesen, die auf der Grundlage von Lohnherstellungsverträgen für die NanoRepro AG entwickeln und produzieren. Die Abhängigkeit von der Produktion durch Lohnhersteller birgt zusätzliche Risiken im Vergleich zur Eigenproduktion. Zu diesen Risiken zählt unter anderem die nicht vertragsgerechte Produktion, die im Verhältnis zu Dritten zu einer Inanspruchnahme der NanoRepro AG im Rahmen von Produkthaftung und anderen Ersatzansprüchen führen kann.
Sollte ein Lohnhersteller den Lohnherstellungsvertrag mit der Gesellschaft kündigen oder nicht verlängern oder aus sonstigen Gründen - unter Umständen kurzfristig - ausfallen, wäre die NanoRepro AG gezwungen, einen anderen geeigneten Lohnhersteller zu finden. Ein solcher Wechsel des Lohnherstellers kann zu umstellungsbedingten Schwierigkeiten, insbesondere Produktionsverzögerungen, Lieferengpässen und erheblichen weiteren Kosten führen.
Es können sich aber auch im Laufe der Zusammenarbeit Probleme bei der Produktion ergeben. Dazu gehören unter anderem eine nicht ausreichende Bereitstellung von Kapazitäten durch den Vertragspartner für Zwecke der Zusammenarbeit, finanzielle Schwierigkeiten des Lohnherstellers, eine Änderung seiner Geschäftsstrategie oder ein Wechsel in der Eigentümerstruktur des Lohnherstellers. Derartige Umstände können Einfluss auf die Vertragsbeziehungen haben, die Produktion der betroffenen Schnelltests verzögern und die Kosten für ihre Produktion erhöhen. In jedem dieser Fälle könnte die NanoRepro AG möglicherweise die geplanten Produktionsziele für die betroffenen Schnelltests verfehlen.
Schwierigkeiten mit Lohnherstellern oder ein Verstoß gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften oder Richtlinien durch die Lohnhersteller können Geldstrafen, Geldbußen, gerichtliche Verfügungen, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die Versagung oder Verzögerung der Erteilung, die Anordnung des Ruhens oder die Rücknahme von Zulassungen sowie die Anordnung der Beschlagnahme oder des Rückrufs von Produkten, die Beschränkung der Geschäftstätigkeit der NanoRepro AG sowie Strafverfolgungsmaßnahmen zur Folge haben. Diese Sanktionen könnten den Kostenaufwand der Gesellschaft erhöhen, die Entwicklung von Schnelltests verzögern und die Umsatzzahlen der NanoRepro AG verringern. Darüber hinaus kann es in diesen Fällen zu einer Rufschädigung der Gesellschaft kommen, die sich ebenfalls negativ auf die Vermarktung der Produkte der Gesellschaft und damit erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken kann
Es bestehen Produkthaftungs- und Gewährleistungsrisiken.
Die NanoRepro AG bezieht ihre Produkte von Lieferanten. Die NanoRepro AG gilt aber dennoch rechtlich gesehen als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und kann insoweit haftbar gemacht werden. Sie ist davon abhängig, dass die Produkte qualitativ hochwertig sind und die relevanten Spezifikationen und Qualitätsstandards erfüllen. Die von der NanoRepro AG vertriebenen Schnelltestes können Mängel aufweisen. Eine mangelhafte Qualität der von der NanoRepro AG vertriebenen Produkte kann zu einer Beeinträchtigung des Absatzes der Produkte bei Kunden führen. Auch können Produkthaftungs- und Gewährleistungsansprüche entstehen oder Folgeschäden bei Kunden eintreten, deren Höhe den Wert der von der NanoRepro AG gelieferten Produkte übersteigt. Es ist auch nicht sichergestellt, dass die NanoRepro AG bei den eigenen Lieferanten aufgrund vertraglicher Vereinbarungen jeweils in vollem Umfang Regress nehmen oder bestehende Regressansprüche in vollem Umfang wirtschaftlich durchsetzen kann. All dies könnte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und damit die Vermögens-, Finanz-, Ertragslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Haftungsrisiken aus Werbemaßnahmen.
Die NanoRepro AG vertreibt Nahrungsergänzungsmittel. Diese werden mit bestimmten Werbeaussagen beworben. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) gibt vor, unter welchen eng umgrenzten Voraussetzungen Werbeaussagen verwendet werden dürfen. Es besteht dennoch das Risiko, dass Endkunden die NanoRepro AG aufgrund der Werbeaussagen möglicherweise auf Schadensersatz in Anspruch nehmen mit der Argumentation, die angeblich versprochene Wirkung sei nicht eingetreten. Dies könnte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit den Online-Angeboten der Produkte der Gesellschaft
Die NanoRepro AG vertreibt ihre Produkte unter anderem über eigene Online-Shops. Die Durchführung der Unternehmenstätigkeit über das Internet und die EDV beruht im Wesentlichen auf einer stabilen Datenverfügbarkeit, einer schnellen Übertragung von Daten und einer technisch stabil funktionierenden Internet-Anbindung. Die NanoRepro AG setzt für die Warenwirtschaft, E-Commerce, Controlling und Finanzbuchhaltung EDV-Systeme ein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Systemausfälle und -störungen (z. B. Routing- oder Programmierfehler, Hackerangriffe, Ausspähung von sensiblen Kundendaten, Prozessfehler) oder Fehler in den zahlreichen Anbindungen an andere Unternehmen (z. B. Internet- oder Direktanbindungen an Systeme, Programme, Schnittstellen oder Prüfsysteme, z. B. Direktanbindung an die Schufa oder Netzbetreiber und Service Provider) Kosten in einem erheblichen Umfang verursachen. Die Anfälligkeit oder der Ausfall der EDV-Systeme können den Arbeitsablauf im Extremfall zum Erliegen bringen. So könnte beispielsweise ein Warenverfügbarkeitsrisiko entstehen, wenn die Funktionsfähigkeit von EDV-Systemen nicht mehr gewährleistet ist, die für einen reibungslosen Bestellablauf notwendig sind. Besonders von Hacker-Angriffen geht ein besonderes Risiko aus. So manipulieren Hacker immer öfter externe Computer und befehlen diesen, eine bestimmte Webseite (z. B. einen Online-Shop) innerhalb einer Sekunde in sehr hoher Anzahl aufzurufen. Aufgrund des vermehrten Ansturms von "virtuellen" Besuchern reichen die Serverkapazitäten oftmals nicht mehr aus, so dass die Internetseite blockiert wird. Kunden können die entsprechende Seite nicht mehr aufrufen und damit auch keine Waren mehr bestellen. Störungen bis hin zum Ausfall von EDV-Systemen könnten sich daher erheblich nachteilig auf den Geschäftsablauf sowie die Lieferanten- bzw. Kundenbeziehungen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Daneben können Störungen in den EDV-Systemen zu einem Imageschaden führen.
Die Domains der Gesellschaft könnten negativ beeinflusst werden.
Die NanoRepro AG vertreibt Produkte unter anderem über eigene Online-Shops. Der über das Internet erfolgende Vertrieb der Produkte setzt voraus, dass die jeweilige Domain störungsfrei funktioniert und ihre Nutzung weder rechtlich noch tatsächlich nachteilig beeinflusst wird. Jede Störung, Unterbrechung oder wesentliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit der von der Gesellschaft verwendeten Domain würde die Geschäftstätigkeit unmittelbar negativ beeinflussen und sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können.
Es bestehen Risiken aus der Abhängigkeit von Führungskräften und qualifizierten Mitarbeitern.
Die erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsstrategien und Unternehmensziele und damit der Erfolg der NanoRepro AG basiert in hohem Maße auf den Fähigkeiten, Kontakten und der strategischen Führung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Erfolg der NanoRepro AG wird daher auch in Zukunft zumindest teilweise davon abhängen, dass die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mittelfristig im Unternehmen verbleiben bzw. es gelingt, rechtzeitig für geeignete Nachfolger zu sorgen. Der Verlust einzelner oder mehrerer Führungskräfte kann sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und damit auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Darüber hinaus ist die NanoRepro AG von qualifiziertem wissenschaftlichem und technischem Fachpersonal abhängig, insbesondere von Herrn Prof. Dr. Hrabe de Angelis, der maßgeblich die Entwicklung neuer Produkte verantwortet. Der Wettbewerb um Fachkräfte ist in der Biotechnologie-, Medizin- und Pharmabranche vergleichsweise intensiv, so dass es der Gesellschaft möglicherweise nicht gelingt, qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten oder neu zu gewinnen. Der Verlust dieser Mitarbeiter oder Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten neuen und/oder weiteren Mitarbeitern kann sich erheblich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft auswirken.
Das interne Risikoüberwachungssystem könnte nicht ausreichend sein.
Für die Emittentin besteht ein Risikoüberwachungssystem, um operative Risiken zu minimieren. Trotz dieses Überwachungssystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dieses als unzureichend erweist und Risiken der Emittentin nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden, was sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken kann.
Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Organisation.
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung interner Organisationsstrukturen und Management-Prozesse stellt die NanoRepro AG vor neue Herausforderungen und bindet einen erheblichen Teil ihrer Management-Ressourcen. Durch die Wachstumsstrategie steigt die Komplexität der Geschäftsaktivitäten stetig an. Die Management-Kapazitäten sowie die finanziellen, technischen und logistischen Ressourcen werden zunehmend in Anspruch genommen. Die bei der NanoRepro AG vorhandenen Systeme zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftstätigkeit entsprechen nur eingeschränkt den Anforderungen und der Organisation, die für die beabsichtigte Größe und Geschäftstätigkeit angemessen wären. Insofern müssen diese Systeme aufgebaut oder - soweit sie vorhanden sind - angepasst und erweitert werden.
Es besteht das Risiko, dass es der NanoRepro AG nicht gelingt, ihre internen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme zeitig angemessen weiterzuentwickeln sowie die für die beabsichtigte Wachstumsstrategie erforderliche Organisation aufzubauen. Sollte es zu Fehlern bei der Anpassung dieser Systeme bzw. dem Aufbau der Organisation kommen, besteht ferner das Risiko, dass es zu unternehmerischen und administrativen Fehlentwicklungen oder Fehlentscheidungen kommt, die erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Die Emittentin könnte Risiken aufgrund fehlenden oder nicht zu angemessenen Konditionen verfügbaren Versicherungsschutzes ausgesetzt sein.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Emittentin Verluste entstehen, die durch den bestehenden Versicherungsschutz nicht abgedeckt sind. Insbesondere besteht das Risiko, dass Verluste entstehen oder Ansprüche erhoben werden, die über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass für bestimmte Risiken ein adäquater Versicherungsschutz nicht oder nicht zu angemessenen Konditionen verfügbar ist. Sollten der Emittentin Schäden entstehen, gegen die kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz besteht, kann dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich nachteilig beeinträchtigen.
3. Gesamtaussage
Das Unternehmen erwirtschaftet nach wie vor, wenn auch planmäßig, Verluste. Der Fortbestand des Unternehmens hängt aus diesem Grund wesentlich von der Fähigkeit des Unternehmens ab, die für das laufende Geschäftsjahr noch zu erwarteten Cash-Abgänge durch Kapitalzufuhr von außen zu decken.
VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Fremdwährungspositionen wurden bisher nicht aufgebaut.
Ziel des Finanz-Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken aller Art. Solche Risiken sind bisher wegen der wenig komplexen Struktur der Finanzanlagen eher gering.
VII. Bericht über Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Marburg, den 28. Februar 2019
scroll
| Lisa Jüngst | Michael Fuchs |
Bilanz zum 31. Dezember 2018
AKTIVA
scroll
| Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.986.687,02 | 1.876.057,31 | |
| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 54.814,55 | 58.714,55 | |
| 2.041.501,57 | 1.934.771,86 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. technische Anlagen und Maschinen | 1.418,00 | 2.348,00 | |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.970,00 | 8.396,00 | |
| 6.388,00 | 10.744,00 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Beteiligungen | 25.000,00 | 25.000,00 | |
| 25.000,00 | 25.000,00 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | |||
| 1. unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 0,00 | 156.060,00 | |
| 2. fertige Erzeugnisse und Waren | 178.485,77 | 175.992,43 | |
| 3. geleistete Anzahlungen | 499.343,76 | 403.026,74 | |
| 677.829,53 | 735.079,17 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 603.462,74 | 331.614,53 | |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 82.378,81 | 61.112,73 | |
| 685.841,55 | 392.727,26 | ||
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.769.686,77 | 528.051,05 | |
| C. | Rechnungsabrenzungsposten | 1.606,36 | 13.913,77 |
| D. | Aktive latente Steuern | 598.000,00 | 557.000,00 |
| 5.805.853,78 | 4.197.287,11 |
PASSIVA
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| Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital1) | 8.482.458,00 | 6.842.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 5.105.539,87 | 4.662.616,21 | |
| - davon im Geschäftsjahr eingestellt: 442.923,66 € | |||
| III. Bilanzverlust | -7.970.261,58 | -7.680.641,92 | |
| - davon Verlustvortrag 7.639.641,92 EUR (Vorjahr: 6.946,6 TEUR) | |||
| 5.617.736,29 | 3.823.974,29 | ||
| B. | Rückstellungen | ||
| 1. sonstige Rückstellungen | 67.648,00 | 76.190,00 | |
| 67.648,00 | 76.190,00 | ||
| C. | Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 238,47 | 135.873,14 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 238,47 EUR (Vorjahr: 129,9 TEUR) | |||
| 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 0,00 | 10.464,01 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 10,5 TEUR) | |||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 94.876,84 | 81.616,13 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 94.876,84 EUR (Vorjahr: 81,6 TEUR) | |||
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | 25.354,18 | 69.169,54 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 25.354,18 EUR (Vorjahr: 69,2 TEUR) | |||
| - davon aus Steuern 11.386,16 EUR (Vorjahr: 16,6 TEUR) | |||
| 120.469,49 | 297.122,82 | ||
| 5.805.853,78 | 4.197.287,11 |
1) Bedingtes Kapital (1) 280.000,00 €
Bedingtes Kapital (2) 190.000,00 €
Bedingtes Kapital (3) 226.000,00 €
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Umsatzerlöse | 2.307.828,45 | 1.659.280,59 | |
| 2. | Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 0,00 | 9.537,00 | |
| 3. | andere aktivierte Eigenleistungen | 440.713,06 | 312.609,03 | |
| Gesamtleistung | 2.748.541,51 | 1.981.426,62 | ||
| 4. | sonstige betriebliche Erträge | 62.476,76 | 22.979,87 | |
| - davon Erträge aus der Währungsumrechnung 0,18 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | ||||
| 5. | Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 877.891,34 | 777.476,99 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 262.788,42 | 100.577,05 | ||
| 1.140.679,76 | 878.054,04 | |||
| Rohergebnis | 1.670.338,51 | 1.126.352,45 | ||
| 6. | Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 642.048,36 | 696.474,65 | ||
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 103.583,37 | 109.702,56 | ||
| - davon für Altersversorgung 1.416,03 EUR (Vorjahr: 2,1 TEUR) | ||||
| 745.631,73 | 806.177,21 | |||
| 7. | Abschreibungen | |||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 338.965,96 | 193.040,50 | ||
| - davon außerplanmäßige Abschreibungen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | ||||
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaftüblichen Abschreibungen überschreiten | 0,00 | 80.786,00 | ||
| 8. | sonstige betriebliche Aufwendungen | 908.662,94 | 769.718,45 | |
| - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 5,47 EUR (Vorjahr: 0,1 TEUR) | ||||
| Betriebsergebnis | -322.922,12 | -723.369,71 | ||
| 9. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 418,97 | 172,68 | |
| - davon Erträge aus der Abzinsung 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | ||||
| - davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | ||||
| 10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7.589,00 | 10.381,13 | |
| - davon Aufwendungen aus der Abzinsung 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | ||||
| - davon an verbundene Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | ||||
| Finanzergebnis | -7.170,03 | -10.208,45 | ||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -330.092,15 | -733.578,16 | ||
| 11. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -41.001,49 | 190,58 | |
| 12. | Ergebnis nach Steuern | -289.090,66 | -733.768,74 | |
| 13. | sonstige Steuern | 529,00 | 308,00 | |
| 14. | Jahresfehlbetrag | -289.619,66 | -734.076,74 | |
| 15. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 7.680.641,92 | 6.946.565,18 | |
| 16. | Bilanzverlust | -7.970.261,58 | -7.680.641,92 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die NanoRepro AG hat ihren Sitz in Marburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HR B 5297 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des AktG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 (1), 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt, wobei der Posten "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" ergänzt wurde.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Fremdkapitalzinsen waren nicht einzubezie-hen. Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand konkretisieren wir für unsere Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch den Vorstand laufend überwacht. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände wurden, soweit sie abnutzbar sind, linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren abgeschrieben
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegegenstände bis 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Das steuerliche Abschreibungsverfahren wird demnach aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt, da die Abweichungen des Wertansatzes im Vergleich zu einer einzelnen Bewertung unwesentlich sind.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Pflicht- und Wahlbestandteile gem. § 255 Abs. 2 HGB) bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Darüber hinaus werden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und für freiwillige soziale Leistungen und Altersversorgung einbezogen. Fremdkapitalkosten werden nicht einbezogen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Waren zur Weiterveräußerung wurden zu Anschaffungskosten eingesetzt.
Die geleisteten Anzahlungen auf das Vorratsvermögen wurden zum Nennwert der Zahlung bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Soweit der beizulegende Wert niedriger war, erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Der Ansatz von Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte zum Nennwert.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die zeitliche Abgrenzung zeitraumbezogener Leistungen, die das folgende Geschäftsjahr betreffen.
Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Laufzeitbedingte Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Zum Ende des Geschäftsjahrs bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge wie folgt:
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| Sachverhalt | € |
|---|---|
| aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 1.394.058 € |
| Überhang aktiver latenter Steuern | 598.000 € |
| Summe | 1.992.058 € |
Im Geschäftsjahr betrugen die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten 440.713 €. Es handelt sich um die Kosten für die Entwicklung weiterer Selbsttests, die auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallen.
Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind in Anlage 1 zum Anhang dargestellt.
Anteilsbesitz
Zum Stichtag verfügt die Gesellschaft über folgenden Anteilsbesitz:
Zuhausetest GmbH, Marburg, Höhe am Kapital 100 %, Eigenkapital 25.000 €, Ergebnis Vorjahr 0 €.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 2 zum Anhang in einem Forderungsspiegel dargestellt.
Verlustvortrag
Der Verlustvortrag beträgt 7.680.641,92 € (Vj 6.946.565,18 €).
Rückstellungen
im Posten sonstige Rückstellungen sind folgende wesentliche Positionen zusammengefasst: Angaben zu sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB
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| Personalkosten | 4.648,00 € |
| Aufbewahrungsverpflichtungen | 1.000,00 € |
| Gewährleistungen | 47.000,00 € |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 15.000,00 € |
| 67.648,00 € |
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, deren Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 3 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
Latente Steuern Entwicklung der aktiven latenten Steuern
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| Stand 01.01.2018 | 557.000,00 € |
| Zugang | 41.000,00 € |
| Stand 31.12.2018 | 598.000,00 € |
Der Betrag resultiert aus der Aktivierung der latenten Steuern auf Verlustvorträge, sowie verrechneter passiver latenter Steuern auf die Aktvierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden aus der Mittelfristplanung der Gesellschaft abgeleitet. Es wurde mit dem gesell-schaftsbezogenen Unternehmenssteuersatz von 29,83 % gerechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverträgen sowie Aufwendungen für Altersversorgung. Der Jahresbetrag der Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 49 T€. Der Jahresbetrag für Verpflichtungen aus Altersversorgung beläuft sich auf 1,5 T€.
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gemäß § 158 AktG ist die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu ergänzen:
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| Jahresfehlbetrag | -289.619,66 | -734.076,74 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 7.680.641,92 | 6.946.565,18 |
| Bilanzverlust | -7.970.261,58 | -7.680.641,92 |
VI. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu Organen
Angaben zu Mitgliedern des Vorstands gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Vorstand
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| Vorsitzender | Ausgeübter Beruf |
|---|---|
| Lisa Jüngst | CEO |
| Michael Fuchs | CFO |
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe nach § 285 Nr. 9a HGB über die gewährten Vorstandsbezüge verzichtet.
Angaben zum Aufsichtsrat gemäß § 285 Nr. 10 HGB
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| Vorsitzender | Ausgeübter Beruf |
|---|---|
| Herr Dr. Olaf Stiller | Kaufmann |
| Stellvertretender Vorsitzender | |
| Herr Michael J. Tillmann | Kaufmann |
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| Mitglieder | |
|---|---|
| Herr Dr. Dr. Bhuwnesh Agrawal | Kaufmann |
| Herr Dr. Michael Kern | Kaufmann |
| Herr Clemens Jakopitsch (ab 23.08.2018) | Unternehmensberater |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr als Gesamtbezüge 52.447,23 € im Sinne des § 285 Nr. 9a HGB.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats sind Mitglieder in anderen Aufsichtsgremien:
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| Herr Dr. Olaf Stiller: | Bodenart Immobilien AG Formycon AG |
| Herr Clemens Jakopitsch | United Mobility Technology AG Windeln.de |
| Herr Michael J. Tillmann | Vela Diagnostics Holding Pte. Ltd., Singapore TipBiosystems Pte Ltd., Singapore Amatar Pte. Ltd. Singapore |
Mitarbeiterzahl
Gemäß § 285 Nr. 7 HGB sind folgende Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr zu machen:
Angaben zur Mitarbeiteranzahl gemäß § 285 Nr.7 HGB
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| Angestellte Abwicklung, Vertrieb | 11 |
| Angestellte Verwaltung | 5 |
| Gesamt: | 16 |
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist unterteilt in 8.482.458 Nennwertaktien zum Nennwert von je 1 €.
Angaben gem. § 160 AktG:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.482.458,00 (acht Millionen vierhundert-zweiundachtzigtausendvierhundertachtundfünfzig EURO) und ist eingeteilt in 8.482.458 Stückaktien.
2. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital von der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.241.229,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf die auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet; auf diese Kapitalgrenze anzurechnen ist das Grundkapital, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals oder nach Rückerwerb als eigene Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert wurden oder zu deren Bezug Wandel- und Optionsschuldverschreibungen berechtigen oder verpflichten, die seit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; sowie
c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 27 Abs. 2 AktG anbieten zu können.
Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.
4. Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine.
Das Recht der Aktionäre zur Auslieferung effektiver Stücke wird ausgeschlossen.
5. Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen.
6. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 151.860,00 durch Ausgabe von bis zu 151.860 Stück auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2010 zu ändern.
7. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 280.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 280.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 2. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2015 zu ändern.
8. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 190.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 190.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017).Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 10.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2017 zu ändern.
9. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 226.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 226.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018).Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 23. August 2018 unter Tagesordnungspunkt 7.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2018 zu ändern.
Marburg, den 28. Februar 2018
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| Lisa Jüngst | Michael Fuchs |
Anlagenspiegel
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| Entwicklung der Anschaffungskosten | Entwicklung der Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | historische AHK Beginn GJ |
Zugänge | Abgänge zu historischen AHK |
Zuschuss AHK | historische AHK Ende GJ |
kumulierte Abschreibungen Beginn GJ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.476.538,68 | 440.713,06 | 0,00 | 0,00 | 2.917.251,74 | 600.481,37 |
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 190.757,94 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 190.757,94 | 132.043,39 |
| Sachanlagen | ||||||
| technische Anlagen und Maschinen | 70.746,74 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.746,74 | 68.398,74 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 79.499,97 | 626,61 | 0,00 | 0,00 | 80.126,58 | 71.103,97 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.000,00 | 0,00 |
| Summe | 2.842.543,33 | 441.339,67 | 0,00 | 0,00 | 3.283.883,00 | 872.027,47 |
scroll
| Entwicklung der Abschreibungen | Entwicklung der Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | Abschreibungen GJ | Zuschreibungen GJ | Umbuchungen GJ | Abgänge Abschreibungen GJ |
kumulierte Abschreibungen Ende GJ |
Restbuchwert VJ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 330.083,35 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 930.564,72 | 1.876.057,31 |
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.900,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 135.943,39 | 58.714,55 |
| Sachanlagen | ||||||
| technische Anlagen und Maschinen | 930,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 69.328,74 | 2.348,00 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.052,61 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 75.156,58 | 8.396,00 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.000,00 |
| Summe | 338.965,96 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.210.993,43 | 1.970.515,86 |
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| Entwicklung der Buchwerte | ||
|---|---|---|
| in € | Abgänge zum Buchwert | Restbuchwert GJ |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 1.986.687,02 |
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 54.814,55 |
| Sachanlagen | ||
| technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 1.418,00 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 4.970,00 |
| Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 0,00 | 25.000,00 |
| Summe | 0,00 | 2.072.889,57 |
Forderungsspiegel
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| in € (VJ in T€) | 31.12.2018 | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | davon aus Lieferungen und Leistungen | davon sonstige Vermögensgegenstände | davon gegen verbundene Unternehmen | davon gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 603.462,74 | 0,00 | -.- | -.- | 0,00 (VJ: 0,0) |
0,00 (VJ: 0,0) |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 (VJ: 0,0) |
0,00 (VJ: 0,0) |
-.- | -.- |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 | 0,00 (VJ: 0,0) |
0,00 (VJ: 0,0) |
-.- | -.- |
| sonstige Vermögensgegenstände | 82.378,81 | 0,00 | -.- | -.- | 0,00 (VJ: 0,0) |
0,00 (VJ: 0,0) |
| Summe | 685.841,55 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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| in € (VJ in T€) | davon gegen gesetzl. Vertreter* |
davon gegen Aufsichtsrat** |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Vermögensgegenstände | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 0,00 | 0,00 |
Verbindlichkeitenspiegel
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| in € (VJ in T€) | 31.12.2018 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
davon mit einer Restlaufzeit von 1-5 Jahren |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 238,47 | 238,47 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.975,79 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 94.876,84 | 94.876,84 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 25.354,18 | 25.354,18 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 120.469,49 | 120.469,49 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.975,79 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
an die NanoRepro AG
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der NanoRepro AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NanoRepro AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilungaufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellungdes Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 26. März 2019
PanTaxAudit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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| gez. Dr. Rudolf Schmitz |
| Wirtschaftsprüfer |