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NanoRepro AG — Annual Report 2016
Jan 18, 2018
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Annual Report
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NanoRepro AG
Marburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
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| 31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 1.813.246,83 | 1.641.058,11 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.774.944,83 | 1.595.552,11 |
| II. Sachanlagen | 13.302,00 | 20.506,00 |
| III. Finanzanlagen | 25.000,00 | 25.000,00 |
| B. Umlaufvermögen | 1.045.332,10 | 794.337,50 |
| I. Vorräte | 422.780,33 | 403.259,70 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 92.429,27 | 160.569,33 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 530.122,50 | 230.508,47 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 97.820,00 | 3.407,00 |
| D. Aktive latente Steuern | 557.000,00 | 0,00 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 3.513.398,93 | 2.438.802,61 |
| Passiva | ||
| 31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
| A. Eigenkapital | 3.034.620,23 | 2.274.182,71 |
| I. gezeichnetes Kapital | 5.654.972,00 | 4.342.857,00 |
| II. Kapitalrücklage | 4.326.213,41 | 4.326.213,41 |
| III. Bilanzverlust | 6.946.565,18 | 6.394.887,70 |
| B. Rückstellungen | 124.867,00 | 58.500,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 353.911,70 | 106.119,90 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 347.935,91 | 89.792,41 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 5.975,79 | 2.876,01 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 3.513.398,93 | 2.438.802,61 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
Allgemeine Angaben
Firmenname laut Registergericht: NanoRepro AG
Firmensitz: Marburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Marburg
Register-Nr.: 5297
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem am Tag des Zugangs geltenden Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Änderungen der Wechselkurse werden durch Niedrigerbewertung von Vermögensgegenständen bzw. durch Höherbewertung von Verbindlichkeiten berücksichtigt, soweit dies für eine verlustfreie Bewertung am Bilanzstichtag notwendig ist und die Beträge erst nach einer Laufzeit von mehr als einem Jahr fällig werden. Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden generell mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die daraus resultierenden Erträge bzw. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen gesondert ausgewiesen.
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Darüber hinaus werden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und für freiwillige soziale Leistungen und Altersversorgung einbezogen. Fremdkapitalkosten werden nicht einbezogen.
Anlagevermögen
Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Herstellungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, mit Ausnahme geringwertiger Software, sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Erworbene, im Einzelfall geringwertige Software wird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet. Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wird nicht ausgeübt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegegenstände bis 410,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Das steuerliche Abschreibungsverfahren wird demnach aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt, da die Abweichungen des Wertansatzes im Vergleich zu einer einzelnen Bewertung unwesentlich sind.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Umlaufvermögen
In den Vorräten ausgewiesene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt, soweit am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert vorzunehmen ist. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert vorzunehmen ist.
Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind in Anlage 1 zum Anhang dargestellt.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 2 zum Anhang in einem Forderungenspiegel dargestellt.
Im Posten sonstige Rückstellungen sind folgende wesentliche Positionen zusammengefasst:
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| Angaben zu sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB | |
| Personalkosten | 13.050,00 € |
| Aufbewahrungsverpflichtungen | 1.000,00 € |
| Prozesskosten | 76.000,00 € |
| Vertragsgarantien | 19.817,00 € |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 15.000,00 € |
| 124.867,00 € |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, deren Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 3 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
Es bestehen folgende ausschüttungsgesperrten Beträge:
| • | Aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 1.712.330,28 € |
| • | Überhang aktiver latenter Steuern 557.000,00 € |
Gesamt 2.269.330,28 €
Entwicklung der aktiven latenten Steuern
Stand 01.01.2016 0,00 €
Zugang 557.000,00 €
Stand 31.12.2015 557.000,00 €
Der Betrag resultiert aus der erstmaligen Aktivierung der latenten Steuern auf Verlustvorträge. Er wurde aus der Mittelfristplanung der Gesellschaft abgeleitet.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gemäß § 158 AktG ist die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu ergänzen:
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| Jahresfehlbetrag | ./. 551.677,48 € |
|---|---|
| + Verlustvortrag Vorjahr | ./. 6.394.887,70 € |
| \= Bilanzverlust | ./. 6.946.565,18 € |
| - davon Verlustvortrag 2016 | ./. 6.946.565,18 € |
Sonstige Angaben
Angaben zu Organen
Angaben zu Mitgliedern des Vorstands gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Vorstand
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| Vorsitzender | Ausgeübter Beruf |
|---|---|
| Lisa Jüngst | CEO |
| Michael Fuchs | Vorstand Controlling |
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe nach § 285 Nr. 9a HGB über die gewährten Vorstandsbezüge verzichtet.
Angaben zum Aufsichtsrat gemäß § 285 Nr. 10 HGB
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| Vorsitzender | Ausgeübter Beruf |
|---|---|
| Herr Dr. Olaf Stiller | Kaufmann |
| Stellvertretender Vorsitzender | |
| Herr Frank Peter Müller | Kaufmann |
| Mitglieder | |
| Herr Michael J. Tillmann | Kaufmann |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr als Gesamtbezüge 32.000,00 € im Sinne des § 285 Nr. 9a HGB.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats sind Mitglieder in anderen Aufsichtsgremien:
Herr Dr. Stiller: Bodenart Immobilien AG
Formycon AG
Anteilsbesitz:
Zuhausetest GmbH
Kapitalanteil100 %
Eigenkapital 2016 24 T€
Jahresüberschuss 2016 -1 T€
Mitarbeiterzahl
Gemäß § 285 Nr. 7 HGB sind folgende Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr zu machen:
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| Angaben zur Mitarbeiteranzahl gemäß § 285 Nr.7 HGB | |
| Angestellte Abwicklung, Vertrieb | 13,00 |
| Angestellte Verwaltung | 1,00 |
| Gesamt: | 14,00 |
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Mietbürgschaften i.H.v. 5.600,00 €
Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, da die Verpflichtungen bisher erfüllt werden.
Wir haben ausschließlich zugunsten unserer Tochtergesellschaft Patronatserklärungen abgegeben. Nach unseren Erkenntnissen können die zugrunde liegenden Verpflichtungen von den betreffenden Gesellschaften in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 S. 1 Nr. 3 a) HGB resultiert aus Dauerschuldverhältnissen. Der Jahresbetrag der Verpflichtungen bis 5 Jahre beläuft sich auf 44.601,60 €. Der Jahresbetrag der Verpflichtungen über 5 Jahre beträgt 44.601,60 €.
Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Angaben gem. § 160 AktG:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 5.654.972,00 € und ist eingeteilt in 5.654.972 Stückaktien.
Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital von der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.827.486,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf die auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet; auf diese Kapitalgrenze anzurechnen ist das Grundkapital, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals oder nach Rückerwerb als eigene Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert wurden oder zu deren Bezug Wandel- und Optionsschuldverschreibungen berechtigen oder verpflichten, die seit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden sowie
c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 27 Abs. 2 AktG anbieten zu können.
Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.
Marburg, den 31. März 2017
gez. Lisa Jüngst
gez. Michael Fuchs
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2017 gebilligt.