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NanoRepro AG Annual Report 2009

Mar 10, 2011

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Annual Report

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NanoRepro AG

Marburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

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#### Aktiva
31.12.2009

EUR
31.12.2008

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 131.181,00 147.539,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 33.073,00 39.216,00
II. Sachanlagen 53.108,00 63.323,00
III. Finanzanlagen 45.000,00 45.000,00
B. Umlaufvermögen 314.405,86 278.558,65
I. Vorräte 63.350,00 68.010,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 57.201,70 39.283,50
III. Wertpapiere 2.154,00 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 191.700,16 171.264,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.352,17 7.992,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 449.939,03 434.090,33

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#### Passiva
31.12.2009

EUR
31.12.2008

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 203.445,93 238.287,32
I. gezeichnetes Kapital 1.142.748,00 1.018.600,00
II. Kapitalrücklage 722.822,95 440.987,70
III. Gewinnrücklagen 0,00 0,00
IV. Bilanzverlust 1.662.125,02 1.221.300,38
davon Verlustvortrag 1.221.300,38 433.012,41
B. Rückstellungen 5.000,00 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 241.493,10 191.803,01
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 39.307,66 4.123,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 449.939,03 434.090,33

Anhang

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

A. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen, soweit denen handelsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Von steuerlichen Wahlrechten wird in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz Gebrauch gemacht.

Von § 265 Abs. 5 HGB wurde dergestalt Gebrauch gemacht, dass der Inhalt der Postenbezeichnungen der Bilanz dort angepasst wurde, wo sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht in vollem Umfang mit dem in den Gliederungsvorschriften vorgesehenen Bezeichnungen decken.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

A K T I V A

1. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan­mäßige lineare Abschreibungen (drei bzw. fünf Jahre; lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Abschreibungen werden nach Maßgabe der voraus­sichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vorgenommen. Für bewegliche Anlagegüter  wird die lineare Methode verwendet.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 149,99 werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Der sofortige Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf unterjährige Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

2.   Umlaufvermögen

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

PASSIVA

1. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt und voll einbezahlt worden.

2. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist im Anlagenspiegel dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben jeweils eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

3. Eigenkapital

Ausgewiesen ist das Grundkapital von EUR 1.142.748,00 das eingeteilt ist in 1.142.748 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte, insbesondere gewährt in der Hauptversammlung jede Aktie eine Stimme.

Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.11.2009 wurde die Erhöhung des Grundkapitals auf   EUR 1.371.297,00 durchgeführt.

Das neue Grundkapital wurde am 21.01.2010 im Handelsregister eingetragen und veröffentlicht.

C.  Sonstige Angaben

Vorstand des Geschäftsjahres:

Dr. Nicolas Combè, Diplom-Kaufmann, Marburg (bis 27.Februar 2009)

Dr. Olaf Stiller, Diplom-Kaufmann, Marburg (ab 06. November 2007)

Aufsichtsräte des Geschäftsjahres:

Dr. Gisela Babel, Juristin, Marburg, Vorsitzender (ab 14. August 2007)

Nils Weitenmeyer, Geschäftsführer, Hamburg, stellv. Vorsitzender (ab 14. August 2007)

Prof. Dr. Martin  Hrabe de Angelis, Universitätsprofessor, Fahrenzhausen (ab 14. August 2007)

Ab 06. November 2007 wurde Hr. Prof. Dr. Martin Hrabe de Angelis zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Herr Nils Weitenmeyer ist weiterhin stellvertretender Vorsitzender.

Gesamtbezüge des Vorstandes

Es wird die Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust von EUR 1.662.125,02 auf neue Rechnung vorzutragen.

Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht

Die Gesellschaft hat für alle Rechtsgeschäfte, die die Gesellschaft mit einem verbundenen Unternehmen vornahm, eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen angemessene Gegenleistung erhalten. Ferner wurde die Gesellschaft nicht dadurch benachteiligt, dass irgendwelche Maßnahme auf Veranlassung oder Im Interesse eines mit ihr verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen wurde.