Annual Report • Apr 29, 2022
Annual Report
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Geschäftsbericht 2021
Unser Leitbild, "to make distance irrevelant between intelligent people", also die Entfernung zwischen intelligenten Menschen bedeutungslos zu machen, war noch nie so treffend wie heute. Ein Schritt über das Arbeiten von zu Hause hinaus ist das Arbeiten von überall. Nicht als Reaktion auf eine Pandemie, sondern im Sinne unserer Gründungsprinzipien. Jenseits des Horizonts bedeutet, dass die Welt eins ist, und dass Arbeit von überall aus so effektiv, so vertraut und so grenzenlos ist, wie wir es wollen.
"Die digitale Welt wird für Nagarro immer wichtiger. Wir wissen, dass nichts die Interaktionen in der wirklichen Welt jemals vollständig ersetzen wird. Wir schaffen jedoch ein komplettes digitales Erlebnis und ein Toolkit, das uns effektiv dabei hilft, unsere Kolleginnen und Kollegen vom Start weg zu unterstützen, sie im Unternehmen zu halten und ihnen dabei zu helfen, sich einzubringen, egal wo sie sich gerade befinden. Unsere Grundwerte definieren uns als Unternehmen, ob offline oder online. Das Lachen und Scherzen, das uns im Büro verbunden hat, verbindet uns jetzt auch über unsere digitalen Tools."
Divya Dar
Anfangs war unser Horizont die Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse am 16. Dezember 2020. Etwas mehr als ein Jahr später war unser erweiterter Horizont die Aufnahme in den TecDAX. Jenseits des Horizonts geht es für uns einfach darum, unser Unternehmen und unsere Vision weiterzuentwickeln und eine immer größere Wertschätzung seitens der Investorengemeinschaft zu erreichen.
Gagan Bakshi
"Der TecDAX an der Frankfurter Börse bildet die 30 bedeutendsten Technologiewerte des Marktes ab, und wir freuen uns sehr, dass wir ein Teil davon sind. Wir freuen uns, dass uns dies in unserem ersten Jahr als eigenständig börsennotiertes Unternehmen gelungen ist. Wir haben unser Versprechen eingelöst und den Wert für alle unsere Aktionäre gesteigert. Wir haben unser Geschäft in einem Pandemiejahr erfolgreich organisch und anorganisch ausgebaut und weiterhin innovative Lösungen für bestehende und neue Kunden auf der ganzen Welt geschaffen."
Der Erwerb von Kunden und Kompetenzen durch Fusionen und Übernahmen steht für jedes seriöse Unternehmen auf der Tagesordnung, aber jenseits des Horizonts bedeutet für uns, dass wir nach Unternehmen Ausschau halten, die auch unsere Kernwerte bereichern und stärken. Die Aufnahme von ATCS in die Nagarro-Familie macht uns noch agiler, unternehmerischer und globaler.
Manish Krishnan
"Die Verbindung zwischen ATCS und Nagarro zeichnet sich durch zwei Dinge aus. Erstens, wie gut wir uns von Anfang an verstanden haben. Wir sind uns in Bezug auf unsere geografischen Standorte und unsere Grundwerte, unsere Arbeitsweise und unsere Denkweise ähnlich. Zweitens hat dieser Zusammenschluss auf breiter Front Werte geschaffen. Mit ATCS baut Nagarro sein Geschäft und seine Präsenz in den USA und in Deutschland aus, und ATCS wächst in seiner Fähigkeit, auf eine Weise zu skalieren, die wir allein nicht hätten erreichen können. Es gibt keine Grenzen für gemeinsames Wachstum."
Der Horizont in Bezug auf die Gleichstellung ist die Festlegung von Zielen für die Geschlechtervielfalt. Jenseits dieses Horizonts besteht eine echte Chance, von innen heraus zu wachsen, indem unbewusste Vorurteile und unbewusstes Zögern beseitigt werden, indem man offen darüber spricht.
Cindy Wolf
"Der Connect Circle ist ein sicherer, offener und ehrlicher Raum zum Austausch für alle Frauen von Nagarro. Es ist ein Ort, an dem jede Frau ihre Meinung sagen, ihre Erfahrungen teilen, ein Mentoring in Anspruch nehmen oder sich einfach mit anderen Frauen aus der Welt der Technologie austauschen kann. Der Connect Circle ist auch eine globale Gemeinschaft, die Frauen aus über 20 Ländern weltweit verbindet. Obwohl wir uns offiziell einmal im Monat treffen, hat der Circle einen sehr aktiven Teams-Kanal, und wir kommunizieren täglich. Es ist ein positiver, unterstützender Raum, auf den ich sehr stolz bin. Und was noch wichtiger ist: Das ist erst der Anfang."
Der Horizont, das Erleben einer Pandemie, hat uns gezeigt, wie zerbrechlich unsere Welt ist und wie leicht unser Alltag vollkommen aus den Fugen geraten kann. Stellen Sie sich nun vor, wir würden anstelle eines Virus, gegen das wir einen Impfstoff haben, unseren Lebensraum zerstören. Wir haben einen kollektiven Weckruf erhalten. Jenseits des Horizonts liegt die Erkenntnis, dass es höchste Zeit ist, systemisch und ganzheitlich zu handeln, um unseren Planeten zu retten. Wir können nicht länger über die Zukunft reden, ohne dass wir etwas tun, um sicherzustellen, dass wir als Spezies eine Zukunft haben. CARING, das Akronym für unsere Kernwerte, ist das Herzstück von Nagarro. Es ist an der Zeit, diese Werte auf eine neue Ebene zu heben und sie greifbarer zu machen. Wir haben schon immer eine aktive Rolle bei verschiedenen Nachhaltigkeitsaktivitäten gespielt. Nun wollen wir dies auf eine gezieltere, messbare und kohärentere Weise tun.
| für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2021 | 2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | % | |
| Umsatz | 546.039 | 430.372 | 26,9% |
| Umsatzkosten | 391.788 | 290.484 | 34,9% |
| Gross profit [1] | 154.429 | 140.210 | 10,1% |
| Bereinigtes EBITDA | 79.682 | 76.204 | 4,6% |
| Umsatzerlöse nach Ländern | |||
| Deutschland | 133.911 | 116.442 | 15,0% |
| USA | 192.902 | 147.669 | 30,6% |
| Umsatzerlöse nach Branchen | |||
| Automobil, Fertigung & Industrie | 97.119 | 62.071 | 56,5% |
| Energie, Versorgung & Gebäudetechnik | 44.239 | 36.617 | 20,8% |
| Finanzdienstleistungen & Versicherungen | 65.304 | 52.105 | 25,3% |
| Technologie | 52.371 | 36.735 | 42,6% |
| Life Sciences & Healthcare | 39.476 | 34.837 | 13,3% |
| Management Consulting & Business Information | 34.359 | 30.798 | 11,6% |
| Öffentlicher Sektor, Non-Profit & Bildung | 45.300 | 34.164 | 32,6% |
| Einzelhandel & Konsumgüter | 73.495 | 53.443 | 37,5% |
| Telekommunikation, Medien & Unterhaltung | 39.692 | 41.498 | -4,4% |
| Reisen & Logistik | 54.685 | 48.103 | 13,7% |
[1] Der Leistungsindikator Gross Profit wird auf Basis der Gesamtleistung berechnet, die sich aus der Summe von Umsatz und aktivierten Eigenleistungen ergibt.
| Q4 | Q4 | YoY | Q3 | QoQ | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | Veränderung | 2021 | Veränderung | |
| TEUR | TEUR | % | TEUR | % | |
| Umsatz | 162.039 | 108.938 | 48,7% | 140.954 | 15,0% |
| Umsatzkosten | 119.754 | 74.756 | 60,2% | 100.991 | 18,6% |
| Gross profit [1] | 42.329 | 34.352 | 23,2% | 40.008 | 5,8% |
| Bereinigtes EBITDA | 20.454 | 20.070 | 1,9% | 21.709 | -5,8% |
| Umsatzerlöse nach Ländern | |||||
| Deutschland | 40.373 | 30.732 | 31,4% | 32.229 | 25,3% |
| USA | 57.595 | 35.995 | 60,0% | 50.623 | 13,8% |
| Umsatzerlöse nach Branchen | |||||
| Automotive, Fertigung & Industrie | 32.254 | 16.761 | 92,4% | 24.882 | 29,6% |
| Energie, Versorgung & Gebäudetechnik | 12.100 | 8.867 | 36,5% | 11.852 | 2,1% |
| Finanzdienstleistungen & Versicherungen | 20.059 | 11.424 | 75,6% | 17.503 | 14,6% |
| Technologie | 14.503 | 9.815 | 47,8% | 13.883 | 4,5% |
| Life Sciences & Healthcare | 11.854 | 11.614 | 2,1% | 9.607 | 23,4% |
| Management Consulting & Business Information | 10.027 | 5.268 | 90,3% | 8.539 | 17,4% |
| Öffentlicher Sektor, Non-Profit & Bildung | 14.516 | 9.522 | 52,4% | 10.355 | 40,2% |
| Einzelhandel & Konsumgüter | 20.389 | 14.692 | 38,8% | 19.324 | 5,5% |
| Telekommunikation, Medien & Unterhaltung | 10.579 | 10.605 | -0,2% | 10.517 | 0,6% |
| Reisen & Logistik | 15.759 | 10.371 | 52,0% | 14.491 | 8,8% |
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Umsatzverteilung (Kunden) | ||
| Top 5 | 14,0% | 13,5% |
| Top 6-10 | 10,6% | 9,7% |
| Außerhalb der Top 10 | 75,4% | 76,8% |
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2021 | 2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | % | |
| Central Europe (Mitteleuropa) | |||
| Umsatz | 182.472 | 161.251 | 13,2% |
| Umsatzkosten | 133.071 | 112.710 | 18,1% |
| Gross profit | 49.401 | 48.541 | 1,8% |
| North America (Nordamerika) | |||
| Umsatz | 193.348 | 147.719 | 30,9% |
| Umsatzkosten | 139.123 | 96.038 | 44,9% |
| Gross Profit | 54.225 | 51.681 | 4,9% |
| Rest of Europe (Übriges Europa) | |||
| Umsatz | 78.465 | 64.703 | 21,3% |
| Umsatzkosten | 56.019 | 44.692 | 25,3% |
| Gross Profit | 22.624 | 20.333 | 11,3% |
| Rest of the World (Übrige Welt) | |||
| Umsatz | 91.754 | 56.699 | 61,8% |
| Umsatzkosten | 63.574 | 37.044 | 71,6% |
| Gross profit | 28.179 | 19.656 | 43,4% |
[1] Der Leistungsindikator Gross Profit wird auf Basis der Gesamtleistung berechnet, die sich aus der Summe von Umsatz und aktivierten Eigenleistungen ergibt
| Konzern-lagebericht | |
|---|---|
| I. | Struktur und Management20 |
| II. | Geschäftsmodell und Wachstums-orientierung 21 |
| III. | Wirtschaftliches Umfeld22 |
| IV. | COVID-19 und Nagarro 22 |
| V. | Erreichte Meilensteine23 |
| VI. | Finanzielle Entwicklung24 |
| VII. | Vermögens- und Finanzlage zum Jahresende 26 |
| VIII. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 28 | |
| IX. | Forschung und Entwicklung 29 |
| X. | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 29 |
| XI. | Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022 29 |
| XII. | Risiken und Chancen 30 |
| XIII. Anmerkungen zum Einzelabschluss der Nagarro SE 36 | |
| XIV. Unsere künftigen Ziele 40 | |
| Abschnitt B | |
| Konzern-abschluss der Nagarro SE |
|
| Konzernbilanz 44 | |
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung46 | |
| Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 48 | |
| Konzern-Kapitalflussrechnung 49 | |
| Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens50 | |
| Anhang zum Konzernabschluss51 | |
| Abschnitt C | |
| Wichtige informationen | |
| I. | Bericht des Aufsichtsrats 132 |
| II. | Versicherung des Vorstands 135 |
| III. | Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers 136 |
| IV. | Corporate governance144 |
| V. | Nagarro SE am Kapitalmarkt 147 |
| VI. | Gesetzliche Angaben zur Unternehmensfüh-rung 149 |
| VII. | Finanzkalender153 |
| VIII. Impressum154 | |
| Abschnitt D | |
Abschnitt A
unser erstes vollständiges Jahr als börsennotiertes Unternehmen liegt nun hinter uns. Nagarro hat inzwischen einen wesentlich höheren Bekanntheitsgrad. Mehr Menschen wissen nun, was wir tun und wie wir uns von anderen abheben. Dennoch sollen die wichtigsten Aspekte hier noch einmal in Erinnerung gerufen werden.
Wenn Sie schon einmal erlebt haben, wie ein Pilot auf einem Flug den Flugplan erläutert oder Sie einen Langstreckenflug mit einer Maschine unternommen haben, deren Triebwerke aus Verbundwerkstoffen bestehen, Sie ein Büro oder Hotel mit einem elektronischen Schließsystemen betreten haben, Sie ein Tennisturnier bei Flutlicht verfolgt haben, Sie eine gemeinnützige Organisation unterstützt haben, Sie an einer Online-Roadshow für Investoren teilgenommen oder die letzte Weltausstellung besucht haben, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie den Programmcode in Aktion erlebt haben, den wir für unsere Kunden aus aller Welt entwickelt haben. Das ist unser Geschäft – wir programmieren, implementieren die Software und bringen sie zum Laufen. Je innovativer, komplexer und anspruchsvoller die Arbeit ist, desto mehr reizt uns als passionierte Softwareentwickler die Aufgabe. Die Qualität unserer Arbeit ist für uns eine größere Auszeichnung als der Projektumfang.
Unsere technisch geprägte Unternehmensphilosophie, unsere "Engineering DNA", lässt sich zum Teil auf die tiefe Verwurzelung in der Softwareentwicklung zurückführen, über die die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer bei Nagarro bzw. unsere unternehmerisch denkenden Mitarbeitenden gleichermaßen verfügen. Beim Timing aber hat auch der Zufall eine gewisse Rolle gespielt. So rollte die erste globale Wachstumswelle im IT-Dienstleistungssektor an uns vorbei, als Nagarro noch ein kleines Unternehmen war, und zwang uns in den geschützten Nischenmarkt der Produktentwicklung. Jetzt sind wir groß genug, um uns die zweite Welle – die Digitalisierung – zunutze zu machen. Wir profitieren dabei von unserer Erfahrung aus der Produktentwicklung, die sich als großer Vorteil bei der Konzeption digitaler Produkte und Dienstleistungen für unsere Kunden erwiesen hat.
Es reicht jedoch nicht aus, sich nur auf die Technik zu konzentrieren. Für ein gutes Restaurant braucht es mehr als einen begabten Koch. Die organisatorischen Abläufe, die Prozesse und die Unternehmenskultur sind ebenso wichtig.
Die älteren, größeren IT-Dienstleister hatten bei der ersten Wachstumswelle im globalen IT-Dienstleistungssektor die Nase vorn, weil sie ihr Dienstleistungsmanagement mit strikter Prozesstreue skalierten. Ein anschaulicher Vergleich hierfür ist das Fließband, das Ford für das Ford Model T einführte. Es war eine deutliche Produktivitätssteigerung, weil die Bewegungen der Arbeiter effizienter wurden. Berühmt ist der Ausspruch, dass die Kunden das Auto in jeder gewünschten Farbe haben konnten, "solange es schwarz ist".
Wir sind davon überzeugt, dass es für die bestmögliche Bewältigung der zweiten Wachstumswelle, der Digitalisierung, einer anderen Organisationsform bedarf – nämlich einer schlanken, agilen, flexiblen und auf Kollaboration ausgerichteten Organisation. Davon sind wir überzeugt und das ist unser zentrales Gestaltungsprinzip. Wir nehmen uns dabei den bahnbrechenden Erfolg des Autoherstellers Toyota mit seiner schlanken, zellenbasierten Just-in-Time-Fertigung in den 1980er Jahren zum Vorbild und den Durchbruch, den die Textilgruppe Inditex nach der Jahrtausendwende mit auf Zusammenarbeit ausgelegten Wertschöpfungsketten für "Fast Fashion" erzielte. Toyota und Inditex erarbeiteten sich ihre Spitzenpositionen durch die bewusste Gestaltung von Organisationsabläufen, Prozessen und der Unternehmenskultur. Der Faktor Zeit wurde als wichtiger Aspekt von Leistung und Wettbewerbsfähigkeit angesehen.
Es ist kein Zufall, dass Toyota die agilen Methoden in der Softwareentwicklung stark beeinflusst hat. Agile Methoden gehören heute zur Norm in der Softwareentwicklung – dem würden sogar Skeptiker zustimmen. Doch die übergeordneten Konzepte, auf die sich diese Arbeitsweise gründet, beschränken sich meist auf die Gewohnheiten und Abläufe bei Einzelprojekten.
CARING lässt uns zu besseren Kollegen, Entwicklern und Menschen werden. Das sehen Sie täglich in so vielen Dingen, die wir tun.
Jetzt gilt es, diese Ideen auf das gesamte Unternehmen zu übertragen. Die technische Entwicklung schreitet weiter voran, sodass kleinere Teams mehr leisten können, während die Arbeit noch zeitkritischer, interdisziplinärer und globaler wird. Die klassischen, pyramidenförmigen Organigramme sollten möglicherweise wie die antiken Pyramiden als Denkmäler einer vergangenen Zeit betrachtet werden. Ein Unternehmen wie Nagarro, das sowohl von der Organisationsstruktur als auch von der Unternehmenskultur her agil, unternehmerisch und global ist, das mit schlanken und kleinen Teams skaliert und eine unkomplizierte, reibungslose Zusammenarbeit über Geschäftsbereiche und Regionen hinweg praktiziert, ist ein Unternehmen, das sich schnell und kreativ an eine veränderte Umgebung anpassen kann. Es verfügt über die nötige Wendigkeit und Reaktionsfähigkeit, um seine Kunden bei der schnellen Markteinführung von digitalen Produkten und Dienstleistungen zu unterstützen. Es wird sich eine eigene Nische schaffen und diese behaupten, und zwar sowohl bei den Kunden als auch bei Fachkräften, die das Unternehmen anziehen möchte. Das sind die Überzeugungen, die unserer Strategie zugrunde liegen.
Einige Anmerkungen noch zur bereits angesprochenen Unternehmenskultur: Organisationsstrukturen und Prozesse lassen sich leicht kopieren, doch die Unternehmenskultur nicht. Unsere zentralen Werte ergeben das Akronym "CARING": "Clientcentric", "Agile", "Responsible", "Intelligent", "Non-hierarchical" und "Global", also kundenorientiert, agil, verantwortungsbewusst, intelligent, hierarchiefrei und global. Wir gestalten unsere Prozesse so, dass sie unsere zentralen Werte fördern. Betrachten wir einige Beispiele. Unsere Kriterien für die Auswahl und Beförderung von Mitarbeitenden wirken einem stereotyp dominanten Führungsstil entgegen. Mitarbeitende mit Projektverantwortung erhalten Anreize für hohe Kundenzufriedenheit, nicht für hohe Gewinnmargen. Wir überlassen viele Entscheidungen den einzelnen Projektteams, damit wir im Interesse unserer Kunden agil handeln können. Unsere Einstellungsstandards sind hoch und werden konsequent umgesetzt. Auch unser Management verfügt in der Regel nicht über eigene Büros und hat keinen Anspruch auf First- oder Business-Class-Flugtickets oder feste Parkplätze. Die meisten Mitarbeitenden in Schlüsselfunktionen sind weltweit tätig, sodass wir konsequent als internationales Unternehmen agieren können.
Doch auch die Gestaltung aller Prozesse gemäß unseren zentralen Werten allein ist noch keine Unternehmenskultur. Unternehmenskultur muss gelebt werden, und die Beschäftigten von Nagarro setzen die flache, informelle und hierachiefreie Unternehmenskultur in jedem Land im Alltag um. Das, sehr geehrte Leserinnen und Leser, gehört hier und jetzt zu den zentralen Unternehmenswerten.
Und in der Zukunft könnte es genau das sein, was die Welt braucht.
Nagarro hat keinen Hauptsitz. Getreu unserem Ziel "to make distance irrelevant between intelligent people", also die Distanz zwischen intelligenten Menschen bedeutungslos zu machen, verfügen wir über Niederlassungen in 27 Ländern. In unserem Senior Management sind etwa ein Dutzend Nationalitäten vertreten. Diese Vielfalt unterscheidet uns von den meisten unserer Wettbewerber.
Im Gegensatz zu vergleichbaren Unternehmen verfügt Nagarro zudem über ein virtuelles, globales Organisationsmodell ohne Länderorganisationen. Unsere wichtigsten internen Strukturen sind unsere globalen Geschäftsbereiche (Global Business Units bzw. GBUs). Die Führungskräfte dieser GBUs können überall auf der Welt ansässig sein. Ebenso kann die Betreuung von Kunden innerhalb einer GBU oder einzelner Kundenprojekte von überall auf der Welt aus erfolgen. Wir schaffen diese globalen Geschäftsbereiche für bestimmte Kundenbranchen, für übergreifende Themenbereiche oder für andere spezielle Anforderungen. Die Führungskräfte unserer GBUs sind zielstrebige Unternehmerpersönlichkeiten, doch die Zusammenarbeit im Dienste übergeordneter Ziele wird in unserer Unternehmenskultur höher geschätzt als persönlicher Ehrgeiz.
Die globalen Geschäftsbereiche werden von Vertriebsund Marketingabteilungen (Sales und Marketing Units bzw. SMUs), die jeweils bestimmten Kundenregionen – Nordamerika, Mitteleuropa, übriges Europa und übrige Welt – zugeordnet sind, in ihrem Wachstum unterstützt. Da unsere GBUs oft jedes Jahr neu organisiert werden, haben wir die Kundenregionen als offizielle Berichtssegmente gewählt.
Im Hinblick auf Forschung und Entwicklung sowie strategische Planung werden die GBUs von ihren internen Abteilungen sowie von den außerhalb angesiedelten Kompetenzzentren (Centers of Excellence) unterstützt. Schließlich werden die GBUs auch von zentralen globalen Abteilungen, beispielsweise von den Abteilungen für Personalplanung und -zuweisung, Personalentwicklung, Finanzen sowie Recht und Compliance und von länderspezifischen Verwaltungseinheiten (sog. Service Regions) unterstützt.
Wir verzichten auf traditionelle Vorstandspositionen auf Konzernebene, um die Vorrangstellung der Leitungen unserer globalen Geschäftsbereiche zu wahren. So wird beispielsweise die Funktion des Finanzvorstands durch einen Finanzausschuss (Finance Council) übernommen, in dem jedes Mitglied einen bestimmten Verantwortungsbereich hat, aber dennoch eng mit den anderen Mitgliedern und dem gesamten Senior Management-Team zusammenarbeitet. Analog dazu haben wir anstelle eines Personalvorstands einen globalen Personalausschuss (HR Council).
Nagarro wird von einem großen Senior Management-Team geleitet, dem der Vorstand angehört. Das Senior Management-Team umfasst alle Mitglieder der Führungsebene sechs unserer virtuellen Organisation, also die Managing Directors (nicht zu verwechseln mit der Geschäftsführung juristischer Personen) sowie die CTOs (Chief Technology Officers). Hinzu kommen Kolleginnen und Kollegen mit anderen wichtigen Funktionen, die möglicherweise noch nicht der Führungsebene sechs angehören, darunter die Leitungen von globalen Business Units, Service Region Custodians und Personen in wichtigen Schlüsselfunktionen. Außerdem gehören dazu die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres laufenden Diversitätsprogramms "Glass Window".
Themenbereiche wie Finanzen, Unternehmensdaten, Recht, Risiken und Compliance sind naturgemäß zentralisiert. Die Abteilung Personalallokation und -planung ist ebenfalls zentral und global angelegt. Demgegenüber sind Themenbereiche wie die lokale Verwaltung dezentral und werden von den Verantwortlichen für die Service Regionen verwaltet.
Wir verfügen über ein globales Integrationsteam (Global Integration Team), dessen Aufgabe darin besteht, alle neu übernommenen Unternehmen mit unserer Unternehmenskultur und Arbeitsweise vertraut zu machen. Die Integration erfolgt in der Regel schrittweise. Es geht vor allem darum, geschäftliche Synergien zu schaffen, indem die Kompetenzen des neu übernommenen Unternehmens bei Nagarro eingebracht und gleichzeitig den Kunden des neuen Unternehmensteils die Kompetenzen des Gesamtkonzerns zugänglich gemacht werden. Hinzu kommt das Element der kulturellen Integration, wozu wir uns auf den gemeinsamen Plattformen von Nagarro zusammenfinden. Wir bemühen uns darum, herausragende Mitarbeitende sowie neue Arbeitsweisen aus den übernommenen Unternehmen frühzeitig zu erkennen und ihr Potenzial weltweit zu nutzen.
Unsere globale Präsenz wächst ständig und wir freuen uns, neue Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Welt begrüßen zu dürfen. Bei der Zusammenarbeit werden Freundschaften geschlossen und Synergien freigesetzt.
Laszlo Nagy
20
Im Laufe der Zeit werden auch die IT-Systeme der übernommenen Unternehmen integriert. Unseres Erachtens sind gemeinsame IT-Systeme ein wichtiger Faktor für eine gemeinsame Unternehmenskultur. Unser unternehmenseigenes "Business Operating System" Ginger ist für jedes Teammitglied das freundliche, kommunikative Gesicht des Unternehmens. Es liefert personalisierte Antworten und Orientierungshilfen, sowohl für leistungs- als auch kulturbezogene Ziele. Unser 2020 eingeführtes Cloud-ERP S/4 HANA entspricht in seiner Konfiguration unserer weltweiten virtuellen Organisationsstruktur.
Das Geschäftsmodell von Nagarro ist im Grunde sehr einfach: Wir stellen hervorragende Fachkräfte ein, überwiegend im Bereich Softwareentwicklung, und setzen diese ein. Nagarro ist für einen breit gefächerten Kundenstamm von mehr als 1.000 Blue-Chip-Unternehmen in 63 Ländern tätig. Wir bieten ein großes Spektrum anspruchsvoller Dienstleistungen an, etwa in den Bereichen digitale Produktentwicklung, Digital Commerce und Customer Experience, Beratung zur ERP-Software der neuesten Generation und Managed Services. Auf die ersten beiden Bereiche entfallen fast zwei Drittel unseres Umsatzes. Wir fakturieren in der Regel monatlich unseren Zeit- und Kostenaufwand und arbeiten nur gelegentlich mit Festpreisverträgen. Den größten Teil unseres Jahresumsatzes erzielen wir mit Bestandskunden.
Uns ist bewusst, wie wichtig angemessene Margen sind, räumen aber dem Wachstum Priorität ein. Innerhalb bestehender Kundenbeziehungen erzielen wir üblicherweise Wachstum, indem wir unsere Beauftragung um immer mehr Dienstleistungen erweitern oder indem wir neben einer Geschäftssparte noch weitere hinzugewinnen. Bei multinationalen Kunden wachsen wir häufig von einer Länderorganisation in die nächste.
Wir setzen bei der Neukundengewinnung auf ein breites Spektrum an überzeugenden Kundenerfahrungsberichten, Fallstudien und Referenzen. Diese können wir oft sehr wirkungsvoll und passgenau mit der Branche der Kunden, den aktuellen Herausforderungen und der jeweiligen Region in Verbindung bringen. Wenn die Kundenherausforderungen interdisziplinär sind, hilft uns unsere reibungslose interne Zusammenarbeit dabei, unser gebündeltes Wissen und unsere Fachkompetenz zielgerichtet zu nutzen.
So überzeugend die Kundenerfahrungen, Fallstudien und Referenzen, die unsere Glaubwürdigkeit unterstreichen, auch sein mögen, all dies beschreibt letztlich unsere Leistungen in der Vergangenheit. Im Gegensatz hierzu sind unsere Investitionen in neue Kompetenzen bei der Softwareentwicklung ein weiterer Wachstumsimpuls. Diese Investitionen messen oder veröffentlichen wir jedoch nicht gesondert, da sie in unserem betrieblichen Umfeld eng mit unserer regelmäßigen Beschäftigung mit neuen Technologien und der regulären Zusammenarbeit mit unseren Kunden verknüpft sind. In unserem Jahresabschluss sind diese Investitionen in den Umsatzkosten enthalten. Solche Investitionen können in vielerlei Formen erfolgen: Beispielsweise kann untersucht werden, inwieweit sich eine neue Technologie auf ein bekanntes Branchenproblem anwenden lässt. Es kann ein Ideen-Workshop mit einem Kunden unterstützt werden, bei dem neue Konzepte erprobt werden sollen. Es kann auch mit unseren eigenen Mitteln oder in geförderter Form für einen Kunden ein Machbarkeitsnachweis für eine bestimmte Technologie erbracht werden. Wir begreifen solche technischen Investitionen in zukünftige Kompetenzen nicht als Impulse für unser kurzfristiges Wachstum, sondern als wertvolle Möglichkeit zur Sicherung unseres mittelfristigen Wachstums.
Darüber hinaus sind wir bestrebt, durch M&A anorganisch zu wachsen. Unsere Akquisitionsabteilung ist stets auf der Suche nach erstklassigen Unternehmen, die beispielsweise durch ihre geringe Größe oder ihre regionale Ausrichtung in ihrer Entwicklung eingeschränkt sind. Die attraktivsten Zielunternehmen verfügen über besondere Kompetenzen oder Zugang zu interessanten Kunden. Des Weiteren prüfen wir jedes Zielunternehmen auf kulturelle Kompatibilität – unsere Unternehmenskulturen müssen nicht von Anfang an deckungsgleich sein, doch es muss eine aussichtsreiche Perspektive für eine erfolgreiche Annäherung beider Seiten bestehen.
Ich arbeite an beeindruckenden Lösungen mit der allerneuesten Technologie. Was Nagarro einzigartig macht, ist die Tatsache, dass ich selbst entscheide, wie ich die Lösungen, an denen ich arbeite, und die Kunden, mit denen ich arbeite, angehe.
Lilian Gui
Unsere vorstehend beschriebenen Konzepte für weiteres Wachstum – d. h. organisches Wachstum bei Bestandskunden, Neukundengewinnung mittels einer Vielzahl von Kundenerfahrungsberichten und Fallstudien, Investitionen zum Erwerb neuer Kompetenzen in der Softwareentwicklung sowie gelegentliche Investitionen in M&A – tragen alle zum Erreichen unseres Managementziels bei, ein renommiertes Unternehmen von beachtlicher Größe zu werden. Größe ist für uns ein Indikator für unsere Reputation und unseren Erfolg bei Kundenprojekten. Größe bedeutet auch, dass das Unternehmen wahrscheinlich langfristig Bestand haben und als ein Vorbild für neue Formen des agilen, unternehmerischen und globalen Arbeitens dienen wird.
2021 war ein ungewöhnliches Jahr für unsere Branche. Nach beschwerlichen Monaten mit Lockdowns und Arbeit aus dem Homeoffice erkannten viele Menschen allmählich auch die Vorzüge der neuen virtuellen Welt. Dies führte zu einem außergewöhnlichen Nachfrageanstieg bei digitalen Produkten und Dienstleistungen.
Die Beschäftigten in der Technologiebranche begannen damit, ihre Berufsperspektiven zu überdenken. Aus Work-from-Home aus den eigenen vier Wänden ging Workfrom-Anywhere hervor, was zu einer Effizienzsteigerung der Arbeitsmärkte, aber auch zu einer abnehmenden emotionalen Bindung der Beschäftigten in der Technologiebranche an ihre Arbeitgeber führte. Die Suche nach qualifizierten Fachkräften im Technologiebereich entwickelte sich zu einem erbitterten Konkurrenzkampf.
Ungeachtet dieser geschäftlichen Entwicklungen kam es immer wieder zu neuen Wellen der Corona-Pandemie. Überraschenderweise dämpften diese mit vielen Todesfällen verbundenen Infektionswellen die Vitalität des Arbeitsmarktes nicht. An den Aktienmärkten war es nicht anders. Im gesamten Jahresverlauf übten sich die Anleger in einem unerschütterlichen Optimismus. Das Vertrauen in die Zukunftsperspektive von Technologieaktien war besonders hoch. Die Aktienkurse unserer Wettbewerber im Bereich Digital Engineering stiegen in der Regel ebenfalls.
Trotz dieser optimistischen Haltung der Anleger bedrohten die Inflation und Lieferkettenengpässe weiterhin die Konjunkturerholung. In unserer Branche führte dies einerseits zu Lohninflation und andererseits zu Verzögerungen bei der Lieferung von Computer- und Netzwerktechnik. Allerdings stellte keiner dieser Faktoren ein unüberwindbares Hindernis für das Wachstum der Branche im Jahresverlauf dar. Kunden hatten Verständnis für die Preiserhöhungen und zeigten sich angesichts der Verzögerungen geduldig – teils aufgrund der mangelnden Elastizität ihrer Nachfrage und teils, weil sie sich selbst mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sahen.
Einige Kunden standen jedoch unter dauerhaftem Druck. Vor allem unsere Kunden aus der Reise- und Luftfahrtbranche mussten wiederholt enttäuschte Hoffnungen auf eine Besserung der Lage verkraften. Doch auch für sie besteht wieder Grund zur Hoffnung, denn die Gesellschaft lernt, mit dem Virus zu leben.
Das ständige Auf und Ab bei der Pandemielage hat auch die Pläne für die Rückkehr ins Büro in unserer eigenen Branche verzögert und erschwert. Zum Jahresende arbeiteten die meisten Beschäftigten in unserer Branche nach wie vor im Homeoffice, und zwar in allen Ländern. Gleichzeitig führte ein neues Bewusstsein für die Herausforderungen der Remote-Arbeit innerhalb der Branche zu einer Neubewertung der relativen Vorteile der Tätigkeit vor Ort im Büro gegenüber der Telearbeit. Zumindest einige der größeren Unternehmen schienen sich auf eine verstärkte Arbeit im Büro einzustellen, bis die nächste Covid-Welle diese Pläne wieder zunichte machte.
Eine vollständige Rückkehr zu dem Arbeitsmodell vor der Pandemie mit Präsenz im Büro an allen Arbeitstagen ist dennoch äußerst unwahrscheinlich. Die künftige Arbeitswelt wird sich auf jeden Fall von derjenigen vor dem Corona-Ausbruch unterscheiden.
Im letzten Jahr begann dieser Abschnitt mit dem Satz: "Jeder Tag mit COVID-19 war ein neuer Tag." Diese Einschätzung galt auch im Jahr 2021.
Am unmittelbarsten und tragischsten war Nagarro durch die verheerende zweite Corona-Welle in Indien betroffen. Fast ein Dutzend junger Kolleginnen und Kollegen und zahlreiche Familienmitglieder unserer Beschäftigten fielen dem Virus zum Opfer. Teams arbeiteten rund um die Uhr daran, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie ihren Angehörigen zu helfen. Die Niederlassungen von Nagarro in aller Welt taten alles, um medizinisches Gerät zu organisieren, insbesondere Sauerstoffgeräte.
Es war ein heroischer, aber auch ein entsetzlicher Moment, und die Erinnerung an jede vergebliche Bemühung und jeden unwiederbringlichen Verlust wird uns für immer begleiten.
Die Umsatzerlöse wurden durch jede Pandemiewelle belastet, erholten sich aber schnell wieder. Von Trauerfällen betroffene Kolleginnen und Kollegen erhielten Sonderurlaub. Andererseits häuften viele Beschäftigte Urlaubstage an, obwohl sie dazu angehalten waren, diese zu nutzen, weil es wenig Urlaubsmöglichkeiten gab. Gegen Jahresende unterbreitete das Unternehmen in einigen Regionen (soweit zulässig) das Angebot, ungenutzte Urlaubstage auf Wunsch auszuzahlen. Von diesem Angebot wurde reger Gebrauch gemacht.
Die meisten von uns arbeiteten 2021 aus dem Homeoffice. Wir unternahmen zahlreiche Schritte, um die durch die Corona-Pandemie erzwungene Phase im Homeoffice zu einer langfristigen Strategie des ortsunabhängigen Arbeitens weiterzuentwickeln. Wir taten dies aus Überzeugung, nicht aus Angst. Nagarro verfolgt schon seit Langem das Ziel, "to make distance irrelevant between intelligent people", also die Entfernung zwischen intelligenten Menschen bedeutungslos zu machen. 2016 hatten wir mit Mokriya ein überwiegend virtuelles Unternehmen übernommen, um von diesem zu lernen. 2019 haben wir sogar mit der Aufteilung am gleichen Ort angesiedelter Projektteams auf verschiedene Stockwerke oder Gebäude experimentiert. Wir stellen uns dieser neuen Realität also mit einer gewissen Erfahrung und mit Selbstvertrauen.
Grundsätzlich haben unsere Beschäftigten jetzt die Wahl: Sie können vor Ort im Büro, im Homeoffice oder von einem beliebigen anderen Ort aus arbeiten. Diese Freiheit gilt nicht unbeschränkt und ist mit der Erfüllung einiger Bedingungen verbunden. Wir haben unseren Mitarbeitenden jedoch unverbindlich zugesagt, dass wir uns bemühen werden, die von ihnen getroffene Entscheidung mitzutragen. Wir haben unsere Kunden überzeugt und unsere eigenen Führungskräfte darin bestärkt, sich auf diese neue Realität einzulassen.
Dank dieses neuen Ansatzes können wir auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber an jedem Ort zugreifen und selbst dort Arbeitskräfte einstellen, wo wir keine Niederlassungen haben. Es hat uns auch dabei geholfen, Mitarbeitende zu halten, die während der Pandemie umgezogen sind – meist zu ihren Familien – und festgestellt haben, dass sie sich dort wohler fühlen und nicht in ein Büro zurückkehren möchten. Diese zwei Faktoren haben zu massiven demografischen Veränderungen geführt. In Indien, wo die meisten unserer Mitarbeitenden leben, ist der Anteil unserer Beschäftigten, die außerhalb der Region Delhi (einschließlich Gurugram, wo sich unsere größten Büros befinden) leben, von 5 % (Ende 2019) auf über 50 % (Ende 2021) gestiegen.
Das ortsunabhängige Arbeiten erforderte eine Veränderung des Lebens- und Arbeitsgefühls bei Nagarro und insbesondere seiner digitalen Aspekte. Wir haben mehrere informelle digitale Foren eingerichtet und virtuelle Aktivitäten ins Leben gerufen, um trotz Expansion das Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen und die Unternehmenskultur zu pflegen und zu stärken. In den Pausen zwischen den Pandemiewellen veranstalteten wir Treffen vor Ort und regionale Teampartys, die von allen herbeigesehnt wurden. Bei jeder dieser Veranstaltungen begegneten sich viele Teammitglieder zum ersten Mal persönlich. Es war in gewisser Weise eine surreale Erfahrung.
Unsere Niederlassungen wurden zu Orten der Zusammenkunft und der sozialen Begegnung, ähnlich wie Kongresszentren. Darüber hinaus richteten wir kleinere Büros an diversen neuen Standorten ein, um unseren Beschäftigten mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten. Wir beschlossen, unsere Niederlassungen als "Hives" zu bezeichnen – also wie einen Bienenstock zu betrachten, in den wir zurückkehren, auch wenn wir uns nicht ständig dort aufhalten. Aus Sicherheitsgründen arbeitete jeder "Hive" mit reduzierter Belegschaft. Häufig mussten an die lokalen Corona-Infektionszahlen gebundene Bedingungen erfüllt werden, um geöffnet zu bleiben. In den meisten "Hives" lag die Zahl der tatsächlich Anwesenden jedoch üblicherweise weit unter der zulässigen Grenze. Andererseits herrschte auf unseren digitalen Kanälen weltweit in der gesamten Zeit ein reges Treiben.
Es ist schwer in Worte zu fassen, wie rasant und hektisch dieses Jahr verlaufen ist. Wir haben zahlreiche Meilensteine erreicht – so schnell, dass wir sie kaum richtig wahrgenommen haben.
2021 war unser erstes vollständiges Jahr als börsennotiertes Unternehmen. Der Aktienkurs entwickelte sich gut. Im Juni wurden wir in den SDAX und im Dezember in den TecDAX der Deutschen Börse aufgenommen.
2021 war auch unser erstes vollständiges Jahr mit überwiegender Remote-Arbeit. Zu Jahresbeginn hatte Nagarro 8.666 Beschäftigte, und zum Jahresende waren es 13.684. Im zweiten Quartal überschritten wir die Marke von 10.000 Beschäftigten und feierten dies mit der Pflanzung von 10.000 Bäumen über die gemeinnützige Umweltorganisation Tree-Nation. Hinter dem enormen Personalwachstum trotz des weltweiten Mangels an qualifizierten Fachkräften stehen die unermüdlichen Bemühungen unserer Einstellungsteams und unsere Gruppenvorstellungsgespräche.
Ein Teil des Personalwachstums war anorganisch bedingt. Im vierten Quartal übernahmen wir die Advanced Technology Consulting Service Group ("ATCS") mit Sitz in den USA. Für Nagarro ergab sich durch diese Übernahme ein umfassenderer Zugang zu den wichtigen Märkten USA und Deutschland. Außerdem ergänzte die Akquisition unsere bereits vorhandenen Kapazitäten in der Automobilbranche, in Life Sciences und im Salesforce-Umfeld.
Nagarro lockt mit seinen spannenden digitalen Projekten und seiner einzigartigen Kultur großartige Entwickler an. Für uns ist es unabdingbar, auch weiterhin weltweit Talente für uns zu gewinnen.
Rajesh Patro
Im Verlauf des Jahres gründeten wir Unternehmen in Sri Lanka und Bahrain. Darüber hinaus entstanden neue Niederlassungen in Chengdu (China) sowie in Chandigarh, Dehradun, Indore und Lucknow (allesamt Indien). Diese Niederlassungen wurden zusätzlich zu den mit ATCS übernommenen Standorten gegründet, zu denen hauptsächlich Montvale (USA) und Mumbai (Indien) gehören.
Neben den physischen Standorten wurde in diesem Jahr auch das Online-Angebot für die Beschäftigten von Nagarro ausgebaut. Unser internes "Business Operating System" Ginger wurde erheblich erweitert, um besser auf alle Beschäftigten, unsere Nagarrians, einzugehen. Es wurden zahlreiche neue, informelle Formate für den weltweiten Austausch geschaffen. So starteten wir beispielsweise Connect Circle – eine digitale Plattform, über die alle Frauen bei Nagarro miteinander in Kontakt treten, Ideen austauschen und Probleme erörtern können.
Im Laufe des Jahres erreichten wir noch viele weitere persönliche, projekt- und kundenbezogene Meilensteine und feierten dies gemeinsam. Das Umfeld war in vielerlei Hinsicht schwierig, doch das Unternehmen motivierte uns dazu, die Herausforderungen anzunehmen.
Wir sind überaus zufrieden mit der Performance von Nagarro im Jahr 2021. Wir sind der Meinung, dass diese Entwicklung auch im Vergleich zu den Ergebnissen der gesamten Branche gut ist. Die drei aufeinander folgenden Quartale mit zweistelligem Umsatzwachstum gegenüber den Vorjahresquartalen unterstreichen die Stabilität und Anpassungsfähigkeit unserer Organisation.
Unsere wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren sind Umsatz, die Gross Margin und bereinigtes EBITDA. Die Gross Margin entspricht dem Verhältnis von Gross Profit zu Umsatzerlösen, wobei der Gross Profit ermittelt wird, indem von der Gesamleistung alle direkten Kosten abgezogen werden, die zum Erzielen der Umsätze erforderlich sind. Die direkten Kosten umfassen die Personalkosten im Zusammenhang mit den Softwareentwicklungsleistungen von Nagarro sowie die damit verbundenen Kosten für Reisen und sonstige Kosten. Wir definieren das bereinigte EBITDA als Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA), bereinigt um von uns als außerordentlich betrachtete Effekte wie Kaufpreisanpassungen, Badwill, Wechselkurseffekte auf den Kaufpreis, Verkauf von Beteiligungen, die Kosten des Aktienoptionsplans sowie im Jahr 2021 die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Minderheitsanteilen und Akquisitionskosten. Das bereinigte EBITDA wird nach wirtschaftlichen Kriterien berechnet und ist unabhängig von den IFRS-Regelungen. Daher eignet sich das bereinigte EBITDA besser für den Vergleich der operativen Leistung über unterschiedliche Zeiträume. Eine genauere Definition finden Sie im Konzernabschluss.
Die Umsatzerlöse von Nagarro stiegen von 430,4 Mio. € im Jahr 2020 auf 546,0 Mio. € im Jahr 2021, was einem Wachstum von 26,9 % entspricht. Wechselkursbereinigt lag das Umsatzwachstum 2021 bei 28,6 % gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz lag deutlich über der Prognose von 495 Mio. € aus dem Geschäftsbericht 2020, was vor allem auf die starke Nachfrage und die verstärkte Rekrutierung von Personal zurückzuführen ist. Der Gross Profit erhöhte sich von 140,2 Mio. € auf 154,4 Mio. €. Die Gross Margin verringerte sich und ging von 32,6 % im Jahr 2020 auf 28,3 % im Jahr 2021 zurück. Das bereinigte EBITDA stieg um 4,6 % von 76,2 Mio. € (17,7 % der Umsatzerlöse) auf 79,7 Mio. € (14,6 % der Umsatzerlöse). Es wird darauf hingewiesen, dass zu den Zahlen für das Jahr 2020 die Auswirkungen der Gehaltskürzungen zu Beginn der COVID-19-Pandemie beitragen. Die Bruttomarge lag unter der Prognose von 32% aus dem Geschäftsbericht 2020, das bereinigte EBITDA lag geringfügig unter der Prognose von 15 %. Der Anstieg des Lohnniveaus und die Einarbeitung von zahlreichenTrainees belasteten die Gross Margin und das bereinigte EBITDA im Gesamtjahr 2021, obwohl eine gewisse Entlastung durch eine verminderte Reisetätigkeit und geringere Betriebskosten für Geschäftsräume zu verzeichnen war. Die größten Bereinigungen des EBITDA im Jahr 2021 betrafen die Aufwendungen für die im Januar 2021 angebotenen Aktienoptionen (6,0 Mio. €) und die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen nicht kontrollierender Gesellschafter (2,6 Mio. €).
Das EBITDA stieg im Jahresvergleich um 4,1 Mio. € von 66,2 Mio. € im Jahr 2020 auf 70,3 Mio. € im Jahr 2021. Das EBIT stieg um 1,2 Mio. €von 44,5 Mio. € im Jahr 2020 auf 45,7 Mio. € im Jahr 2021. Das Periodenergebnis stieg im Jahresvergleich von 24,4 Mio. € im Jahr 2020 um 5,6 Mio. € auf 30,0 Mio. € im Jahr 2021. Darüber hinaus stiegen die Abschreibungen im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 um 2,9 Mio. € und der Zinsaufwand stieg um 0,5 Mio. €.
Für die Segmente werden die gleichen finanziellen Leistungsindikatoren wie für das Unternehmen verwendet, mit dem Unterschied, dass wir das bereinigte EBITDA für die Segmente nicht nachverfolgen oder ausweisen. Posten wie Vertriebskosten, Gemein- und Verwaltungskosten, Abschreibungen, Ergebnisse im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen, periodenfremde Ergebnisse, Zinserträge und -aufwendungen, Goodwill, die Abschreibung von Vermögenswerten sowie Ertragsteuern werden keinem Segment zugeordnet, sondern dienen der Überleitung des Nettoergebnisses der Segmente auf das Nettoergebnis des Unternehmens.
Innerhalb der Konzern-Segmente verzeichnete die Kundenregion Rest of World (Übrige Welt), die ihren Umsatz von 56,7 Mio. € im Jahr 2020 um 61,8 % auf 91,8 Mio. € im Jahr 2021 steigerte, die mit Abstand beste Entwicklung. Die Gross Margin für das Segment Rest of World verringerte sich von 34,7 % im Jahr 2020 auf 30,7 % im Jahr 2021. Den größten Wachstumsbeitrag in diesem Segment leisteten die Branchen Finanzdienstleistungen & Versicherungen sowie Einzelhandel & Konsumgüter.
Die Kundenregion North America (Nordamerika) steigerte ihren Umsatz von 147,7 Mio. € im Jahr 2020 um 30,9 % auf 193,3 Mio. € im Jahr 2021. Dies war hauptsächlich auf das Wachstum in den Branchen Technologie sowie Automotive, Fertigung & Industrie zurückzuführen. Die Gross Margin verringerte sich von 28,0 % im Jahr 2021 auf 35,0 % im Jahr 2020.
Das Segment Rest of Europe (Übriges Europa) verzeichnete ein moderates Wachstum um 21,3 % von 64,7 Mio. € im Jahr 2020 auf 78,5 Mio. € im Jahr 2021. Das stärkste Wachstum verzeichneten die Branchen Einzelhandel & Konsumgüter sowie Automotive, Fertigung & Industrie. Die Gross Margin verringerte sich von 31,4 % im Jahr 2020 auf 28,8 % im Jahr 2021.
Die Kundenregion Central Europe (Mitteleuropa) steigerte ihren Umsatz von 161,3 Mio. € im Jahr 2020 um 13,2 % auf 182,5 Mio. € im Jahr 2021. Dies war hauptsächlich auf das Wachstum in den Branchen Automotive, Fertigung & Industrie sowie Einzelhandel & Konsumgüter zurückzuführen. Die Gross Margin in Central Europe verringerte sich von 30,1 % im Jahr 2020 auf 27,1 % im Jahr 2021.
Die Umsatzerlöse in den USA stiegen von 147,7 Mio. € im Jahr 2020 um 30,6 % auf 192,9 Mio. € im Jahr 2021, während die Umsätze in Deutschland von 116,4 Mio. € im Jahr 2020 um 15,0 % auf 133,9 Mio. € im Jahr 2021 wuchsen.
Nagarro ist in einer Vielzahl von Branchen tätig. Die Fokussierung auf das Kundenerlebnis liegt der digitalen Transformation in praktisch allen Branchen zugrunde, während die dafür eingesetzten Technologien gleichermaßen branchenübergreifend zum Einsatz kommen. Innovation findet zunehmend dort statt, wo es zu Überschneidungen zwischen den klassischen Branchendefinitionen kommt. Allerdings erfordert jede Branche auch spezifisches Fachwissen, weshalb wir in sämtlichen Branchen in den Aufbau dieses Fachwissens investiert haben.
Zu den Branchen, die im Jahr 2021 ein robustes Wachstum gegenüber dem Vorjahr aufwiesen, zählten Automotive, Fertigung & Industrie (56,5 %), Technologie (42,6 %) und Einzelhandel & Konsumgüter (37,5 %).
Die einzige Branche, die 2021 gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang verzeichnete, war Telekommunikation, Medien & Unterhaltung (-4,4 %).
Der Anteil der mit unseren fünf größten Kunden erzielten Umsatzerlöse am Gesamtumsatz verbesserte sich von 13,5 % im Jahr 2020 auf 14,0 % im Jahr 2021. Die mit den fünf nächstgrößten Kunden erzielten Umsatzerlöse erhöhten sich geringfügig und stiegen von 9,7 % auf 10,6 %, während die mit Kunden außerhalb der Top 10 erzielten Umsatzerlöse von 76,8 % auf 75,4 % sanken.
Unsere Kunden in 63 Ländern bezahlen uns in unterschiedlichen Währungen. Im Folgenden sind die Währungen aufgeführt, die in wesentlichem Umfang zu unseren Umsatzerlösen beigetragen haben (in Mio. €).
| Currency | 2021 Mio. EUR |
2020 Mio. EUR |
|---|---|---|
| EUR | 220,9 | 196,2 |
| USD | 209,5 | 157,2 |
| INR | 42,5 | 21,1 |
| DKK | 12,5 | 9,5 |
| ZAR | 11,5 | 6,8 |
| AED | 9,3 | 7,8 |
| GBP | 9,1 | 6,1 |
| NOK | 6,5 | 6,6 |
| SEK | 5,0 | 3,9 |
| CHF | 4,8 | 3,8 |
| JPY | 4,7 | 2,7 |
| AUD | 3,4 | 3,8 |
| MYR | 2,4 | 2,6 |
| THB | 2,4 | 1,3 |
| RON | 1,1 | 0,8 |
| CNY | 0,3 | 0,0 |
| SGD | 0,1 | 0,0 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
aus Akquisitionen
Die Grundprinzipien des Finanzmanagements bei Nagarro sind finanzielle Sorgfalt und Stabilität, die Gewährleistung einer angemessenen Rentabilität und die Sicherstellung einer hinreichenden Liquidität – auch dann, wenn das Unternehmen durch kalkulierte unternehmerische Entscheidungen wächst. Der Finanzausschuss hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Unternehmen über eine geeignete Kapitalstruktur verfügt, seine Zahlungsmittel und Liquidität sorgfältig verwaltet und Finanzrisiken wie etwa Währungsrisiken mit passenden Instrumenten steuert.
Darüber hinaus streben wir ein ausgewogenes Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital an, das dem Unternehmen Spielraum belässt, um Geschäftschancen wahrzunehmen und auf Veränderungen des gesamtwirtschaftlichen Umfelds zu reagieren. Der von Nagarro aufgenommene Konsortialkredit beinhaltet zudem Vertragsklauseln zum Verhältnis von Nettoverschuldung und bereinigtem EBITDA, die das Unternehmen überwacht und einhält.
Insgesamt war die Liquiditätslage des Unternehmens zum Ende des Jahres 2021 solide. Die kurzfristigen Vermögenswerte beliefen sich auf 259,8 Mio. €, wovon 106,6 Mio. € Zahlungsmittel waren. Die kurzfristigen
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Verbindlichkeiten betrugen 163,4 Mio. €, woraus sich ein Working Capital von 96,4 Mio. € ergab.
Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31. Dezember 2021 um 138,0 Mio. € auf 524,9 Mio. € gegenüber 386,8 Mio. € zum 31. Dezember 2020. Darin stiegen die langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021 um 88,6 Mio. € auf 265,1 Mio. € gegenüber 176,5 Mio. € zum 31. Dezember 2020. Innerhalb der langfristigen Vermögenswerte erhöhte sich der Goodwill um 67,5 Mio. € (hauptsächlich zum einen aufgrund der Übernahme der ATCS Group mit einem Effekt von 60,7 Mio. € sowie zum anderen aus Wechselkurseffekten in Höhe von 6,8 Mio. € zum Anderen), während die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen um 7,6 Mio. € zulegten (Zugang in Höhe von 21,2 Mio. €, Anpassung von Leasingverträgen in Höhe von 2,7 Mio. € und Währungsdifferenzen in Höhe von 1,2 Mio. €, denen Abschreibungen in Höhe von 17,4 Mio. € gegenüberstehen). Die immateriellen Vermögenswerte stiegen um 4,3 Mio. € auf 15,3 Mio. € (hauptsächlich aufgrund von Unternehmensübernahmen in Höhe von 8,0 Mio. € und Abschreibungen in Höhe von 4,7 Mio. €).
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum 31. Dezember 2021 um 49,4 Mio. € auf 259,8 Mio. € gegenüber 210,3 Mio. € zum 31. Dezember 2020. Hierbei verringerten sich die Zahlungsmittel um 1,2 Mio. € auf 106,6 Mio. €. Die Vertragsvermögenswerte, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und die anderen kurzfristigen Vermögenswerte stiegen insgesamt um 45,2 Mio. € (vorwiegend bedingt durch einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 29,4 Mio. € und der Vertragsvermögenswerte um 10,9 Mio. €). Die Ertragsteuerforderungen erhöhten sich um 5,4 Mio. €.
Die langfristigen Verbindlichkeiten stiegen um 40,7 Mio. €, wovon die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 17,9 Mio. € stiegen (zusätzlich in Anspruch genommene revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 24,5 Mio. € und Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,0 Mio. €). Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Akquisitionen erhöhten sich um 16,3 Mio. € (Verbindlichkeiten aus der Übernahme von ATCS in Höhe von 18,3 Mio. € und Umgliederung von 2,0 Mio. € in die kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten erhöhten sich um 0,2 Mio. € und die Verbindlichkeiten aus Altersversorgungsleistungen stiegen um 3,8 Mio. €.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 47,0 Mio. €, hauptsächlich aufgrund eines Anstiegs der Verbindlichkeiten aus Akquisitionen in Höhe von 13,1 Mio. € (Verbindlichkeiten aus der Übernahme von ATCS in Höhe von 14,9 Mio. €), der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 9,3 Mio. € (Anstieg der Verbindlichkeiten aus Factoring in Höhe von 6,7 Mio. € und der oben erwähnten Umgliederung von langfristigen Darlehen), der sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 8,3 Mio. € (hauptsächlich Gehaltsverbindlichkeiten und Rückstellungen für erwartete Lieferantenrechnungen), der Rückstellungen in Höhe von 4,6 Mio. €, der sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4,3 Mio. € (hauptsächlich Umsatzsteuerverbindlichkeiten), den um 7,4 Mio. € gestiegenen kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten (hauptsächlich für geleaste Computer und Rechenzentren) und der Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 3,4 Mio. €. Dies wurde durch einen Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 3,7 Mio. € ausgeglichen (in erster Linie aufgrund der Begleichung von Spin-off- und IPO-Kosten in Höhe von 8,4 Mio. €).
Das Nettovermögen, das durch das Eigenkapital repräsentiert wird, erhöhte sich von 46,5 Mio. € zum 31. Dezember 2020 um 50,3 Mio. € auf 96,8 Mio. € zum 31. Dezember 2021. Die Erhöhung ist auf einen Anstieg des Gesamtergebnisses um 38,2 Mio. € und eine Aufstockung der Kapitalrücklage um 12,4 Mio. € (vor allem aus einer Einlage infolge der Ausübung der Aktienoption 2020/I in Höhe von 3,2 Mio. €, 6,0 Mio. € aus der Ausgabe von Aktienoptionen (stock option plan, kurz "SOP") im Rahmen des SOP 2020/II und SOP 2020/III, einer Bareinlage von 2,9 Mio. € durch ehemalige nicht kontrollierende Gesellschafter sowie die Umgliederung von nicht kontrollierenden Anteilen im Wert von 2,7 Mio. €, saldiert um die Ausgabe von Anteilen im Wert von 2,4 Mio. € wie oben beschrieben) ) und eine Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von 2,4 Mio. € durch die Ausgabe von Aktien hauptsächlich an die ehemaligen Eigner von nicht beherrschenden Anteilen bei der Verschmelzung der Nagarro Holding GmbH auf die Nagarro SE zurückzuführen.
Der Eigenkapitalanteil nicht kontrollierender Gesellschafter hat sich zum 31. Dezember 2021 um 2,7 Mio. € auf 0,0 Mio. € verringert. Dies war auf die Verschmelzung der Nagarro Holding GmbH mit der Nagarro SE durch Ausgabe von Anteilen der Nagarro SE an die ehemaligen nicht kontrollierenden Gesellschafter im Jahr 2021 zurückzuführen.
Wir weisen darauf hin, dass die Unternehmensleitung Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht auf Ebene der berichtspflichtigen Segmente überprüft und der Bericht demzufolge keine Segmentangaben bezüglich des Gesamtvermögens und der Gesamtverbindlichkeiten enthält.
Die Summe unserer Cashflows belief sich 2021 auf minus 8,8 Mio. € gegenüber 65,8 Mio. € im Jahr 2020.
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit lag im Jahr 2021 bei 44,0 Mio. € gegenüber 72,2 Mio. € im Jahr 2020. Der Rückgang des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2021 ist zum großen Teil auf einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 29,4 Mio. € (ohne durch Factoring vereinnahmte Finanzmittel in Höhe von 8,6 Mio. €) und der Vertragsvermögenswerte um 10,9 Mio. € sowie Spin-off- und IPO-Kosten in Höhe von 8,4 Mio. € zurückzuführen. Demgegenüber stand ein Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (hauptsächlich Gehaltsverbindlichkeiten und Rückstellungen für erwartete Lieferantenrechnungen) und sonstigen Verbindlichkeiten (hauptsächlich Umsatzsteuerverbindlichkeiten).
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Jahr 2021 0,0 Mio. € gegenüber einem Mittelzufluss von 3,7 Mio. € im Jahr 2020. Die wichtigsten Posten des Cashflows im Jahr 2021 umfassen Nettozuflüsse aus Bankkrediten in Höhe von 18,2 Mio. € (zusätzliche Inanspruchnahme eines revolvierenden Kredits in Höhe von 24,5 Mio. € und Rückzahlung eines Kredits in Höhe von 6,0 Mio. €), Einzahlungen aus der Ausübung des SOP 2020/I in Höhe von 3,2 Mio. € und Einzahlungen von ehemals nicht beherrschenden Anteilseignern in Höhe von 2,9 Mio. €. Die größten Abflüsse im Jahr 2021 waren Leasingzahlungen in Höhe von 19,7 Mio. € und Zinszahlungen in Höhe von 5,0 Mio. €.
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit im Jahr 2021 betrug 52,8 Mio. €, hauptsächlich zurückzuführen auf Unternehmensübernahmen in Höhe von 50,1 Mio. € (Akquisition von ATCS und sonstige vertragliche Zahlungsverpflichtungen aus Übernahmen der Vorjahre) sowie Zahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2,7 Mio. €. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit im Jahr 2020 belief sich auf 10,1 Mio. €.
Unser wichtigster nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Kundenzufriedenheit. Wir messen die Kundenzufriedenheit auf verschiedene Arten. Die umfassendste Methode ist unsere standardisierte Kundenzufriedenheitsumfrage (CSAT). Diese Umfrage wird jedes Quartal an die für den Projekterfolg verantwortliche Person auf Kundenseite geschickt. Sehr kleine Kundenprojekte werden nicht von der CSAT-Umfrage abgedeckt. Dies kann unter Umständen auch für Projekte von Gesellschaften gelten, die erst seit Kurzem Teil der Nagarro Gruppe sind. Trotz der vorgenannten Einschränkungen sind die CSAT-Ergebnisse von zentraler Bedeutung für unser Managementsystem und bilden meist die wichtigste Grundlage für die variable Vergütung der Projektleitung. Jede im Rahmen der CSAT-Umfrage gestellte Frage erhebt die Zufriedenheit des Kunden mit einem bestimmten Aspekt unserer Dienstleistungen. Die erfassten Antworten werden auf der Gesamtebene, auf der Ebene der Frage und auf der Projektebene sorgfältig überprüft. Mit geringen Schwankungen ist zu rechnen, doch alle erheblichen Veränderungen werden erörtert und angesprochen. Auf der Gesamtebene sank der Prozentsatz der Befragten, die "Immer zufrieden" oder "Meistens zufrieden" angaben – unser Maßstab für die Gesamtzufriedenheit – sehr leicht von 95,3 % im Jahr 2020 leicht auf 94,5 % im Jahr 2021. Wir gehen davon aus, dass dieser Leistungsindikator sich auch im Jahr 2022 in dieser Größenordnung bewegen wird.
Wir wachsen auf eine so erstaunliche Weise! Egal wie groß wir werden, wir bleiben immer noch das unternehmerische und agile Unternehmen, das ich immer geliebt habe.
Cláudio Cigarro
Die Gesamtanzahl der Kunden, mit denen wir jährlich Umsätze von mehr als 10 Mio. € erzielen, stieg von sechs im Jahr 2020 auf zehn im Jahr 2021. Die durchschnittliche Dauer unserer Geschäftsbeziehung mit diesen Kunden belief sich auf 11,3 Jahre. Die Gesamtanzahl der Kunden mit einem Umsatz zwischen 5 und 10 Mio. €fiel von 16 im Jahr 2020 auf 12 im Jahr 2021, bei einem durchschnittlichen Bestand der Geschäftsbeziehung von 8,2 Jahren. Die Gesamtanzahl der Kunden mit einem Umsatz zwischen 1 und 5 Mio. € erhöhte sich von 72 im Jahr 2020 auf 95 im Jahr 2021, bei einem durchschnittlichen Bestand der Geschäftsbeziehung von 5,1 Jahren. Die Veränderung in den unteren Umsatzkategorien ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass Kunden ihre Geschäftsbeziehung mit uns ausbauen und somit in höhere Kategorien aufsteigen. Angesichts der pandemiebedingten Unsicherheiten ist es schwierig, die Veränderungen der Kundenzahlen in den verschiedenen Umsatzkategorien für das Jahr 2022 zuverlässig zu prognostizieren.
Die Gesamtanzahl der bei Nagarro beschäftigten Fachkräfte stieg von 8.666 am Jahresende 2020 auf 13.684 Ende 2021. Die Anzahl der Fachkräfte in der Softwareentwicklung erhöhte sich von 7.829 im Jahr 2020 auf 12.613 im Jahr 2021. Dabei ist zu beachten, dass in den Zahlen der Softwareentwicklungsfachkräfte auch Personen wie etwa Designer enthalten sind, die zu unserer Softwareentwicklung beitragen. Die Länder mit den meisten Fachkräften in der Softwareentwicklung waren zum Jahresende Indien (9.603), China (726), Rumänien (710), Deutschland (638), die USA (321) und Österreich (138). Wir erwarten, dass die Gesamtanzahl unserer Fachkräfte sowie die Anzahl der Fachkräfte in der Softwareentwicklung im Jahr 2022 jeweils um einen zweistelligen Prozentbetrag steigen werden.
Nagarro engagiert sich schon seit Langem für zahlreiche ökologische und soziale Themen. Als nun börsennotiertes Unternehmen wollen wir unsere Bemühungen und den Einfluss unserer Arbeit konsequenter und stärker quantitativ erfassen, als wir es in der Vergangenheit getan haben. Unsere nichtfinanzielle Konzernerklärung, in der wir die Entwicklung, die Durchführung, den Stand und die Auswirkungen unserer Maßnahmen hinsichtlich Umweltthemen, Arbeitnehmerbelangen, sozialen Fragen, Menschenrechten, Korruption und Bestechung beschreiben, finden Sie auf unserer Website.
Wir arbeiten zwar mit den modernsten Technologien, wenden aber keine hohen Beträge für die klassische Forschung und Entwicklung auf. Vielmehr arbeiten wir als Dienstleister mit Technologieprodukten von Unternehmen wie Adobe, Amazon, Google, Microsoft, Salesforce und SAP sowie mit den Produkten kleinerer, spezialisierter Softwareanbieter. Die meisten unserer Wettbewerber gehen ähnlich vor. Vereinzelt aktivieren wir jedoch kleinere Vermögenswerte im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung. Im Jahr 2021 aktivierten wir 0,2 Mio. € an immateriellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung und tätigten Abschreibungen im Wert von 0,3 Mio. € auf solche Vermögenswerte. Der Abschlusswert der immateriellen Vermögenswerte im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung in unserer Bilanz zum 31. Dezember 2021 betrug 1,3 Mio. €
Die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden zwar im Konzernabschluss ausführlicher dargelegt, dennoch soll an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung gegeben werden.
Nagarro erwarb Ace Outsource, LLC in den USA und RipeConcepts, Inc. auf den Philippinen (zusammen "RipeConcepts"). RipeConcepts ist ein Unternehmen für digitales Design, Illustration, 3D-Modellierung, Animation und Marketing. RipeConcepts hat seinen Sitz in Salt Lake City (USA), der größte Teil seiner Mitarbeitenden ist in Cebu (Philippinen) ansässig. Das Unternehmen beschäftigt über 650 Vollzeitkräfte und erwirtschaftete 2021 einen Umsatz von rund 9 Mio. €.
Ferner übernahm Nagarro die Techmill Global Pte Ltd. mit Sitz in Singapur und ihre Konzerngesellschaften. Techmill ist als Fintech-Dienstleister vor allem für Banken tätig. Das Unternehmen hat weltweit 180 Beschäftigte, die meisten davon in Indien. 2021 belief sich der Konzernumsatz auf einen einstelligen Millionenbetrag in Euro.
Nagarro hat zwei neue Tochtergesellschaften gegründet, jeweils eine in Ecuador und Kolumbien, um das dort vorhandene Potenzial an Softwareentwicklern zu nutzen. Im Rahmen einer Arbeitsmarktreform erwägt die indische Regierung einige Änderungen im Arbeitsrecht, die sich erheblich auf die Aufwendungen des Unternehmens für die Altersversorgung der Beschäftigten auswirken können.
Im Rahmen einer Arbeitsmarktreform erwägt die indische Regierung einige Änderungen im Arbeitsrecht, die sich erheblich auf die Aufwendungen des Unternehmens für die Altersversorgung der Beschäftigten auswirken können.
Im ersten Quartal 2022 erfuhr die Corona-Pandemie einen erneuten Schub, wobei die täglichen Neuinfektionen in vielen Ländern die bisherigen Höchstwerte erreichten oder überschritten.
Unsere revolvierende Kreditfazilität erhöhte sich um insgesamt 50.000 TEUR und unsere Obergrenze aller Factoring-Fazilitäten wurde mit Wirkung zum 22. Februar 2022 um 20.000 TEUR angehoben.
Um die kulturelle und operative Ausrichtung zu optimieren, erwägt Nagarro die Zusammenlegung mehrerer seiner deutschen Rechtseinheiten im Jahr 2022.
Es wird nicht erwartet, dass der Krieg in der Ukraine signifikante Auswirkungen auf Nagarro haben wird.
Weitere Informationen finden Sie im Konzernabschluss.
Laut dem Konjunkturausblick der OECD aus den Dezember 2021 ist davon auszugehen, dass sich die Weltwirtschaft 2022 weiter erholen wird, wenn auch langsamer als 2021. Der Bericht warnt jedoch vor hohen Risiken und Unwägbarkeiten, insbesondere aufgrund der Unterbrechungen von Lieferketten, dem Arbeitskräftemangel, der steigenden Inflation und den anhaltenden Auswirkungen der Pandemie.
Ginger ist eine datengesteuerte Lösung für die Mitarbeitererfahrung, die Nagarrians mit ihren Tools, Informationen, Teams und Prozessen auf eine viel persönlichere, direktere und informellere Weise verbindet. Ginger hilft uns, die Identität und Alleinstellung von Nagarro zu stärken. Es hilft bei der Einhaltung von Compliance und beim Risikomanagement. Außerdem hilft es uns, flexibel zu sein und mit der Zeit zu gehen.
Ashok Thomas
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Kommen wir von den makroökonomischen Aussichten auf unsere eigene Branche zurück. Zusammenfassend können wir festhalten, dass der Ausblick für die IT-Dienstleistungsbranche weltweit grundsätzlich positiv ist. Der Ausblick für Nagarro und unsere Wettbewerber, die auf Digital Engineering spezialisierten Unternehmen, ist sogar noch nachdrücklicher positiv, wenn auch mit einigen potenziellen Warnhinweisen und Einschränkungen. Wir erläutern diese Einschätzung im Folgenden ausführlicher.
Die Nachfrage nach IT-Dienstleistungen hat sich gut erholt, insbesondere die Nachfrage im Bereich Digital Engineering. Möglicherweise hat die Corona-Pandemie die Digitalisierung in verschiedenen Branchen sogar noch beschleunigt und dadurch neue Betätigungsfelder für Unternehmen wie Nagarro geschaffen. Laut IDC, einem unabhängigen Marktforschungsunternehmen, werden die weltweiten Ausgaben für die digitale Transformation zwischen 2021 und 2025 mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 16,4 % steigen. Wir erwarten nicht, dass die Nachfrage aus der Tourismusbranche und verwandten Wirtschaftszweigen dieses Jahr wieder auf das Vorkrisenniveau ansteigt. Unsere Gesamteinschätzung der Nachfragelage ist jedoch sehr optimistisch.
Die Angebotsseite könnte eine größere Herausforderung darstellen. Wir erwarten in 2022 einen ebenso intensiven Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte wie in 2021. Durch das beschränkte Angebot an Fachkräften können wir wahrscheinlich nicht so schnell wachsen, wie es uns sonst unter Umständen möglich gewesen wäre. Auch die Gehälter sind schneller als üblich gestiegen. Die Preise, die wir für unsere Arbeit verlangen können, passen sich im Laufe der Zeit zwar meist an die Lage auf dem Arbeitsmarkt an, kurzfristig kann sich die Gehaltsentwicklung allerdings negativ auf unsere Rentabilität auswirken.
Zudem wird unsere Rentabilität durch jede Pandemie-Welle beeinträchtigt. Wir erleiden Umsatzeinbußen, wenn Beschäftigte von Nagarro erkranken oder freinehmen müssen, um Angehörige zu pflegen.
Andererseits werden Reisebeschränkungen und sporadische Büroschließungen wahrscheinlich noch einen Teil des Jahres 2022 über in Kraft bleiben. Dies senkt unsere Kosten und wirkt sich unter Umständen günstig auf unsere Rentabilität aus. Wir prüfen verschiedene Möglichkeiten, um die Bürofläche pro Kopf nach dem Abklingen der Pandemie zu reduzieren, was sich mittelfristig auf unsere Abschreibungen auf die Vertragsvermögenswerte und Zinsaufwendungen auswirken könnte.
Die Rentabilität von Nagarro wird auch von Wechselkursen beeinflusst, wobei dieser Effekt teilweise durch unsere Währungsabsicherung gemildert wird. Es ist schwierig, die Gesamtauswirkungen von Wechselkursschwankungen vorherzusagen.
Unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen erwarten wir, dass sich der Umsatz von Nagarro im Jahr 2022 auf rund 770 Mio. € belaufen wird, gegenüber 546 Mio. € in 2021. Die angestrebte Gross Margin beträgt rund 28 %, was der Gross Margin in 2021 entspricht. Wir planen eine bereinigte EBITDA-Marge von ungefähr 14 % gegenüber 15 % (14,6%) in 2021. Im Jahr 2022 getätigte Übernahmen werden bei diesen Prognosen berücksichtigt. Auf Segmentebene gehen wir davon aus, dass das organische Umsatzwachstum in den Segmenten ungefähr gleich sein und die Gross Margin der einzelnen Segmente bei ungefähr 28 % liegen wird.
Die alternativen Leistungskennzahlen in diesen Managementprognosen für 2022 wurden in Übereinstimmung mit den in den konsolidierten Jahresabschlüssen angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen geschätzt. Alle vorstehend beschriebenen Prognosen des Managements sind Erwartungen und könnten sich als falsch erweisen. Sie sind insbesondere aufgrund der komplexen und unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie unsicher. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass unser Unternehmen mittelfristig über das Potenzial verfügt, über Jahre hinweg ein starkes organisches Umsatzwachstum und bereinigte EBITDA-Margen in der Größenordnung von 15 % zu erzielen.
Nagarro prüft nach wie vor potenzielle Übernahmekandidaten. Mögliche Akquisitionen werden eher strategische Zukäufe zur Erweiterung des bestehenden Geschäfts darstellen und weniger transformativen Charakter haben. Die Hauptstrategie sieht den Erwerb von Unternehmen vor, um Zugang zu neuen Kunden zu erhalten, damit wir unsere vorhandenen Kompetenzen und Fallstudien besser einsetzen können. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass wir von unserer aktuellen Strategie abweichen, um eine besondere Chance zu ergreifen.
Wir gehen davon aus, dass die Kundenzufriedenheit 2022 auf ungefähr demselben Niveau wie 2021 liegen wird, also bei rund 94,5 %, und dass sich die Zahl der Beschäftigten weiter erhöht. Die Entwicklung der Kundenzahlen ist aufgrund der Pandemie schwierig prognostizieren, aber wir erwarten einen Aufwärtstrend.
Aufgrund der unternehmerisch geprägten Unternehmenskultur von Nagarro ergeben sich an verschiedenen Stellen innerhalb der Organisation immer wieder Risiken und Chancen. Es entspricht unserer Philosophie, Chancen zu nutzen, indem wir kalkulierte Risiken eingehen, sehr große Risiken nach Möglichkeit vermeiden und unnötigen Risiken aus dem Weg gehen.
Für jeden Nagarrian bedeutet Risikomanagement nicht nur die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, sondern auch die Sicherstellung, dass das Unternehmen in allem, was es tut, weiterwächst und sich verbessert. Um dies zu erreichen, ist es das Ziel, eine risikobewusste Organisation zu schaffen, die auf eine sich verändernde Welt vorbereitet ist, mit einem starken Fokus auf Unternehmertum und Verantwortung auf allen Ebenen.
Das Risikomanagementsystem von Nagarro soll schlank und leicht anwendbar, aber gleichzeitig umfassend sein. Es soll unsere Agilität und unseren Unternehmergeist bewahren. Zugleich soll es zur wirksamen Überwachung und Steuerung der Risiken aus der weltweiten Geschäftstätigkeit von Nagarro dienen. Diese umfasst auch einige kürzlich übernommene Unternehmen, die derzeit den Integrationsprozess durchlaufen. Unser Risikomanagement basiert auf dem COSO-Rahmenwerk, das eine klare Richtung und Anleitung für das Risikomanagement in Unternehmen bietet. COSO wurde auch als Rahmen für den Konzernrechnungslegungsprozess verwendet.
Im Vergleich zu dem in den Vorjahren verwendeten Risikomanagementsystem berücksichtigt der neue, auf dem globalen COSO-Rahmenwerk basierende Ansatz eine Kategorisierung der Risiken auf der Grundlage der organisatorischen Anforderungen. Außerdem wurde ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess mit vierteljährlichen Überprüfungen und themenspezifischen Prüfungen eingeführt. Der Arbeitsablauf basiert auf einem automatisierten Prozess unter Verwendung des Nagarro Business Operating-Systems Ginger, so dass einige manuelle Prozesse ersetzt werden konnten. Der Risikomanagementprozess wird zentral gesteuert und ist auf die globale Organisationsstruktur von Nagarro abgestimmt.
In der dezentralen Struktur von Nagarro bilden unternehmensweit einheitliche Standards, Schulungen, Prozesse und Systeme die Grundlage des Risikomanagements. An erster Stelle steht dabei die "Nagarro Constitution", unsere Unternehmensverfassung, als weltweiter Verhaltenskodex, der für alle Beschäftigten von Nagarro und insbesondere für das Management gilt. Die Nagarro Constitution bietet kontextbezogene Regeln für den Umgang mit sensiblen Informationen und Verschwiegenheit, personenbezogenen Daten und Datenschutz, dem Besitz und Schutz von geistigem Eigentum, Interessenkonflikten, Wettbewerbs- und Abwerbeverboten, Diskriminierung und Belästigung sowie unlauterem Wettbewerb und Korruption um nur einige Themen zu nennen. Jedes neu übernommene Unternehmen führt im Laufe der Zeit die Unternehmensverfassung von Nagarro und die gemeinsam genutzten Personalmanagement-, Projektmanagement- und Finanzsysteme von Nagarro ein.
Der Schwerpunkt dieses Systems liegt auf Präventivmaßnahmen, zu denen ein Risikofrüherkennungsprozess auf der Grundlage des jährlichen Risikomanagementzyklus und Risikobewertungen gehören, die von einem speziellen Team in allen Business Units und operativen Tätigkeiten weltweit durchgeführt werden. Der Risikofrüherkennungsprozess umfasst die Risikoidentifizierung, die Risikobewertung, die Risikokommunikation und die kontinuierliche Überwachung des Früherkennungssystems. Werden erhebliche Risiken festgestellt, werden sowohl der Vorstand als auch gegebenenfalls der Aufsichtsrat unverzüglich informiert.
Auf diesem soliden Fundament aus weitgehend einheitlichen Standards, Schulungen, Prozessen und
Systemen ist die Risikomanagementfunktion aufgesetzt. Sie ist nach dem Hub-und-Spoke-Prinzip (Sterntopologie) aufgebaut. Der zentrale Risiko- und Compliance-Ausschuss (Risk and Compliance Council), der von einem Vorstandsmitglied geleitet wird, fungiert als zentrale Kontrollinstanz für die einzelnen Risikomanagementprozesse. Diese sind in unterschiedlichen operativen Funktionen, wie den Geschäftsbereichen, den Dienstleistungsregionen, den Unternehmen sowie den Zentralfunktionen, wie der Finanzabteilung, angesiedelt. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die aus den wichtigsten Informationen zur Risikoermittlung, analyse, -priorisierung, -verantwortlichkeit und abschwächung im gesamten Unternehmen abgeleiteten Maßnahmen zu prüfen und zu koordinieren. Er arbeitet besonders eng mit Funktionen zusammen, die vornehmlich mit Risikothemen befasst sind, beispielsweise mit dem Sicherheitsausschuss (Security Council), dem weltweiten Datenschutzkreis (Global Privacy Circle) und der Rechtsabteilung (Business Legal Team), die die Kundenverträge verwaltet.
Ginger, das Business Operating System von Nagarro, gewährleistet nun das Funktionieren des Hub-und-Spoke-Modells, indem es die Datenerfassung und -übermittlung unterstützt. Es trägt Daten aus den verschiedenen Betriebsfunktionen für die zentrale Risiko- und Compliance-Organisation zusammen, um die Informationen zu Risikoermittlung, analyse, priorisierung, verantwortlichkeit und abschwächung zu aktualisieren. Das Risikoregister wurde nach dem Prinzip "low touch, lean and scalable" auf der Ginger-Plattform als bidirektionaler Prozess entwickelt, der die Benutzerfunktionen mit dem Risikoregister verbindet, das definierte Risikoattribute enthält und es dem Compliance-Team ermöglicht, den Prozess der Risikominderung unter Verwendung der Daten auf Ginger durchzuführen und zu überwachen. Die Ermittlung und Neubewertung von Risiken erfolgen vierteljährlich. Risiken werden entsprechend ihren finanziellen Auswirkungen und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die für das Risiko verantwortliche Person legt Maßnahmen zur Risikosteuerung fest und prüft auch deren Wirksamkeit. Wenn dies angemessen erscheint, werden Eskalationsstufen und -pfade definiert. Die Angaben werden im Risikoregister erfasst, das von der Risiko- und Compliance-Organisation überwacht und von den Wirtschaftsprüfern im Rahmen des Jahresabschlusses überprüft wird.
Die zentrale Risiko- und Compliance-Organisation hat vier Risikokategorien für die künftige Verwendung festgelegt: rechtliche und regulatorische Risiken, operative Risiken, finanzielle Risiken sowie Risiken im Zusammenhang mit Akteuren, die nicht regelkonform handeln (sogenannte Bad-Actor-Risiken). Der bestehende Risikokatalog ist auf diese vier Risikokategorien ausgerichtet. Wenn sich ein Risiko in mehrere Kategorien einordnen lässt, haben wir nach eigenem Ermessen die Kategorie ausgewählt, die uns am geeignetsten erscheint.
Nagarro beabsichtigt, den Heatmap-Prozess anzuwenden, um die identifizierten Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Die für diesen Prozess geltenden Kriterien sind die Eintrittswahrscheinlichkeit auf der Grundlage des Risikoattributs, die Anzahl der von den verschiedenen Interessengruppen geteilten Pläne zur Risikominderung und die damit verbundenen Pläne zur Risikominderung. Das operative Management Team von Nagarro sorgt dafür, dass das Hub-and-Spoke-Konzept funktioniert, indem es die Datenerfassung und -weitergabe erleichtert. Es sammelt Daten aus den verschiedenen operativen Funktionen für die zentrale Risiko- und Compliance-Organisation, um Informationen zur Risikoidentifizierung, -analyse, priorisierung, -verantwortung und -minderung zu aktualisieren, und überwacht bestimmte Prozesse. Die Risiken werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit nach der Höhe des Risikos eingestuft. Für die Einstufung des Risikobetrags gelten folgende Bandbreiten: niedrig 1-5 Mio. €, mittel 5-20 Mio. € und hoch >20 Mio. €. Die ermittelten Risiken fallen in die Kategorie niedrig. Diese Einstufung wurde erstmals im Jahr 2021 eingeführt. Darüber hinaus wurden das Risikomanagementsystem und die damit verbundenen Prozesse durch den externen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Das Management sieht den Fortbestand der Nagarro Gruppe nicht gefährdet. Die Risiken, denen die Nagarro Gruppe derzeit ausgesetzt ist, werden als beherrschbar eingestuft. Nagarro verfügt über eine stabile Ausstattung mit Finanzmitteln, und der derzeitige Liquiditätsbedarf ist durch die vorhandene Liquidität sowie die verfügbaren Finanzierungsinstrumente gedeckt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Risiken aus dem Risikokatalog in jeder Risikokategorie dargestellt. Daran schließt sich eine Aufstellung der wesentlichen Chancen an. Diese Aufstellungen sind nicht erschöpfend. Es liegt in der Natur von bislang "unbekannten Unbekannten", dass weitere Risiken auftreten können, die wir in keiner Weise vorhersehen konnten.
Beachten Sie bitte auch, dass alle Chancen und Risiken, mit deren Eintritt zu rechnen ist, bereits in die im vorangegangenen Abschnitt "Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022" enthaltene Prognose eingeflossen sind. Im Folgenden sind die wichtigsten Risiken aufgeführt, die noch zu Abweichungen von dem dargestellten Ausblick führen könnten.
Als börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland haben die Einhaltung des deutschen Gesellschaftsrechts sowie der Anforderungen der Aufsichtsbehörden, insbesondere der BaFin, für uns oberste Priorität. Darüber hinaus sind wir in zahlreichen Ländern tätig, in denen jeweils andere regulatorische Anforderungen gelten. Wir müssen in jedem Fall die Gesetze des jeweiligen Landes einhalten. Dazu gehören unter anderem das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie internationale Sanktionsvorschriften.
Da eine internationale Reisetätigkeit und selbst Umzüge in andere Länder in unserem Geschäft häufig vorkommen, birgt auch das Einwanderungsrecht wesentliche Risiken. Das Einwanderungsrecht ist in vielen Ländern ein politisch aufgeladenes Thema, deshalb können sich in diesem Bereich abrupte und erhebliche Veränderungen der Vorschriften oder deren Auslegung ergeben. Wir halten uns nicht nur an die expliziten Regelungen, die vorschreiben, welche Art der Tätigkeit mit welcher Art von Visum unter welchen Bedingungen ausgeübt werden darf, sondern wenden freiwillig strengere Richtlinien an, um unser Risiko zu mindern.
In unserer Branche nutzen und optimieren wir oft das geistige Eigentum unserer Kunden. Wir müssen dieses angemessen schützen. Darüber hinaus unterliegen wir Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datenschutz wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Jeder Gesetzesverstoß durch unsere Beschäftigten, unabhängigen Auftragnehmer, Kunden, Subunternehmer und Vertreter, einschließlich Dritter, mit denen wir zusammenarbeiten, oder Unternehmen, die wir übernehmen, könnte Strafen, Bußgelder oder geschäftliche Einschränkungen für uns nach sich ziehen.
Wir konkurrieren nicht nur mit Unternehmen aus unserer eigenen Branche, sondern auch mit Unternehmen aus anderen Branchen um die hochqualifizierten Fachkräfte, die wir benötigen. Wenn sich der Arbeitsmarkt belebt, könnten Gehaltserwartungen und Fluktuationsraten steigen.
Wir müssen uns ständig vor IT-Sicherheitslücken und deren möglichen Auswirkungen schützen. Hierfür haben wir ein eigenes IT-Sicherheitsteam. Außerdem müssen wir über Pläne für verschiedene Arten von Krisen verfügen, damit die Fortführung des Geschäftsbetriebs und dessen Wiederherstellung im Krisenfall gesichert sind.
Unsere Leistung wird von makroökonomischen Trends beeinflusst. Sie wird auch durch die laufende Weiterentwicklung der von uns verwendeten Technologien, in den verschiedenen Branchen unserer Kunden sowie von der Wettbewerbslage bestimmt. Unser Technologieportfolio ist recht breit aufgestellt und wir sind in Bezug auf die von uns betreuten Länder und Branchen diversifiziert, um einige dieser Risiken zu mindern. Zudem investieren wir zukunftsorientiert in den Aufbau neuer Kompetenzen.
Unsere Reputation kann durch Handlungen oder Äußerungen aktueller oder ehemaliger Beschäftigter, Kunden, Wettbewerber, Lieferanten sowie durch Gegner bei Gerichtsverfahren geschädigt werden.
Natürlich hat die Corona-Pandemie eine Reihe operativer Risiken deutlich erhöht. Dazu zählen das Risiko, dass die Nachfrage von Neu- und Bestandskunden sinkt, das Risiko für unsere Fähigkeit, diese Nachfrage mit den Beschäftigten, die uns aufgrund von logistischen und gesundheitlichen Problemen zu Verfügung stehen, bedienen zu können, sowie das Risiko, die von uns benötigten Mitarbeitenden zu einem angemessenen Gehaltsniveau einstellen zu können, da ein weltweiter Mangel an Fachkräften im Technologiesektor herrscht.
Unser Einsatz von Finanzinstrumenten für Risikomanagementzwecke beschränkt sich auf die Absicherung von Währungsrisiken.
Das Währungsrisiko umfasst das Risiko, dass sich die Wechselkurse ändern und dies Auswirkungen auf unser Ergebnis hat. Da wir weltweit tätig sind, stellen wir unseren Kunden häufig Rechnungen in anderen Währungen als dem Euro oder bezahlen unsere Beschäftigten in anderen Währungen. Veränderungen der Wechselkurse können sowohl unsere Umsatz- als auch unsere Rentabilitätskennzahlen beeinflussen. Bei unseren Bemühungen zur Minderung des Währungsrisikos konzentrieren wir uns vor allem auf die Rentabilitätsseite. Wenn wir ausreichend Zeit haben, gelingt es uns heute oft, die Verrechnungssätze neu zu verhandeln, um nachteiligen Wechselkursänderungen entgegenzuwirken. Kurzfristig besteht jedoch ein Risiko von Währungsschwankungen, das wir durch eine teilweise Währungsabsicherung für unsere größte Dienstleistungsregion Indien vermindern. Darüber hinaus verfügen wir über eine natürliche Absicherung in unseren wichtigsten Umsatzregionen wie den USA und Deutschland, wo sowohl unsere Einnahmen als auch unsere Ausgaben auf derselben Währung lauten.
Diese Absicherung erfolgt nicht auf Ebene der einzelnen Geschäftsvorgänge, sondern auf Grundlage der aggregierten Forderungen der indischen Geschäftseinheit. Im Laufe des Jahres 2021 haben wir hauptsächlich fünf Währungspaare abgesichert: USD-INR (138,9 Mio. USD abgesichert), EUR-INR (24,4 Mio. € abgesichert), SEK-INR (64,0 Mio. SEK abgesichert), GBP-INR (5,0 Mio. GBP abgesichert) und AUD-INR (0,4 Mio. AUD abgesichert).
Die Währungsabsicherung erfolgt entsprechend einer dokumentierten Richtlinie, um die beabsichtigte Wirkung sicherzustellen. Die Richtlinie sieht einen monatlichen Prozess zur Absicherung eines festen Anteils (in der Regel 1/12) der erwarteten Forderung für jeden künftigen Monat bis zu einer Dauer von einem Jahr vor, falls dieser noch nicht abgesichert ist. Außerdem gibt es einen Mechanismus, der einen gewissen Spielraum für eine darüberhinausgehende spekulative Absicherung bei angemessener Kontrolle und entsprechender Begrenzung der Beträge gestattet. Die maximale Laufzeit beträgt ein Jahr.
Darüber hinaus können wir auch bei der Übernahme von Unternehmen einem Währungsrisiko ausgesetzt sein, wenn deren Kaufpreis auf eine andere Währung als dem Euro lautet. In diesen Fällen ziehen wir ebenfalls eine Absicherung unseres Währungsrisikos in Betracht.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass die Gruppe nicht über genügend Liquidität verfügt, um ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihren finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen. Unser Ziel ist es, über ausreichende Liquidität zu verfügen, um unsere Geschäfte reibungslos zu betreiben. Wir steuern die Liquidität, indem wir sie kontinuierlich überwachen, indem wir unsere Zu- und Abflüsse prognostizieren und daraufhin entsprechende Maßnahmen ergreifen. Um jederzeit eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten, nutzen wir Bankkreditfazilitäten, Leasingdienstleistungen (für die Beschaffung von Computern und Ausrüstung sowie für Gebäude) und Factoring-Fazilitäten zur Finanzierung unserer Geschäftstätigkeit und unserer Investitionstätigkeit. Zum 31. Dezember 2021 beliefen sich die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns auf 361,3 Mio. € (31. Dezember 2020: 291,7 Mio. €), von denen 110,4 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig sind (31. Dezember 2020: 76,0 Mio. €). Zum 31. Dezember 2021 waren die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten zu 100 % durch die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 215,3 Mio. € (31. Dezember 2020: 184,1 Mio. €) gedeckt. Die kurzfristige Nettoliquiditätsposition aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten hat sich von 108,1 Mio. € am 31. Dezember 2020 um 3,2 Mio. € auf 104,9 Mio. € am 31. Dezember 2021 verringert. Die Gruppe hat begonnen, sich an neuen Factoring-Vereinbarungen in den USA und in Österreich zu beteiligen.
Die Bedingungen für unsere Konsortialkreditfazilität beinhalten die üblichen Beschränkungen in Bezug auf die Nettogesamtverschuldung, Mindesteigenkapitalschwellen für im Voraus vereinbarte Meilensteine, zulässige Veräußerungen und Übernahmen, die zulässige Finanzverschuldung sowie Garantien, Dividendenzahlungen und eine Änderung der Beherrschungsverhältnisse. Grundsätzlich bergen eine Verletzung der finanziellen Kreditbedingungen, die Nichtzahlung fälliger Zinsbeträge, die Nichteinhaltung von Bestimmungen des Kreditvertrags und die Insolvenz des Unternehmens das Risiko eines Ausfallereignisses, das ohne Heilung innerhalb der festgelegten Frist zu einem Ausfall der Kreditfazilität führt.
Das Ausfallrisiko beschreibt das Risiko, dass Kunden oder Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und es zum Ausfall von Vertragsvermögenswerten, Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten kommt. Kreditrisiken innerhalb des Konzerns entstehen aus dem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungstätigkeiten. Unser Ziel ist es, den Anteil der Zahlungsausfälle am Kundenumsatz innerhalb einer akzeptablen Grenze von 1 % zu halten. Wir steuern unser Ausfallrisiko, indem wir die finanzielle Gesundheit eines potenziellen Kunden zu Beginn der Zusammenarbeit bewerten und dessen Zahlungsbedingungen entsprechend festlegen. Die Verwaltung der Forderungen und die Nachverfolgung der Zahlungseingänge für bestehende Kunden erfolgen bei Nagarro zum Teil dezentral. Das theoretische maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert in Höhe von 240,9 Mio. € (31. Dezember 2020: 198,0 Mio. €). Der Konzern hat Wertminderungen in Höhe von 5,4 Mio. € (31. Dezember 2020: 1,8 Mio. €) auf den Bruttobetrag der gesamten Kundenforderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021 ausgewiesen. Die Wertberichtigungsquote auf den Bruttobetrag lag bei 2,2 % (31. Dezember 2020: 0,9 %).
Das Zinsrisiko beschreibt das Risiko, dass sich die Zinssätze ändern und sich dadurch auf unsere Ergebnisse auswirken können. Unser Ziel ist es, den Zinsaufwand für die Gruppe zu minimieren. Daher nutzen wir unsere Geschäftsbeziehungen in Regionen mit niedrigen Zinssätzen, um Kreditfazilitäten zu attraktiven Bedingungen zu erhalten. Die Zinssätze, die wir erhalten, sind häufig an Auflagen geknüpft, z. B. bei unserem Konsortialkredit. Wir überwachen regelmäßig die Einhaltung unserer Covenants und treffen entsprechende finanzielle Entscheidungen, um sicherzustellen, dass sich unser Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA innerhalb akzeptabler Grenzen bewegt. Eine Verschlechterung der Zinsbelastung aufgrund dieser Covenants wird derzeit nicht erwartet. Unsere variabel verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten beliefen sich auf insgesamt 203,8 Mio. € (31. Dezember 2020: 178,1 Mio. €). Sie erhöhten sich aufgrund des im Laufe des Jahres aufgenommenen befristeten Darlehens in Höhe von 24,5 Mio. € (31. Dezember 2020: 173,3 Mio. €), dem eine Rückzahlung von 6,0 Mio. € im Laufe des Jahres gegenüberstand. Nagarro beobachtet die Zinssituation und passt seine Strategie entsprechend an.
Teil unseres Risikomanagementsystems ist das interne Kontrollsystem, das sich auf die Genauigkeit der Jahresabschlüsse, die Qualität der Umsatzprognosen, die Qualität der Kostenprognosen, die Qualität der Cashflow-Prognosen, die Prognose und das Management uneinbringlicher Forderungen, das Management der Schuldverpflichtungen und die Angemessenheit des Versicherungsschutzes erstreckt. Grundsätzlich besteht das Ziel des internen Kontrollsystems darin, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens potenzieller Risiken zu verhindern oder zu verringern. Sowohl das System selbst als auch die angewandten Methoden unterliegen einer ständigen Verbesserung, wobei die Wirksamkeit des Systems regelmäßig auf der Grundlage einer Analyse der aus den Finanzsystemen und prüfungsbezogenen Verfahren gewonnenen Daten bewertet wird. Eventuell festgestellte Schwachstellen im internen Kontrollsystem werden beseitigt. Bei wesentlichen Änderungen des internen Kontrollsystems werden sowohl der Vorstand als auch ggf. der Aufsichtsrat unverzüglich informiert.
Ein agiler und unternehmerisch geprägter Ansatz darf keine Entschuldigung für Nachlässigkeit beim Unterbinden von böswilligem oder anderweitig unzulässigem Verhalten seitens unserer Beschäftigten oder Geschäftspartner sein. Im Rahmen dieser Kategorie überwachen und steuern wir hauptsächlich Risiken im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption (gegenüber Behörden, Kunden und Lieferanten), Interessenkonflikten und Eigenhandel, unerlaubten Bankgeschäften und Zahlungen, der nicht genehmigten Auftragsvergabe, Diskriminierung von Mitarbeitenden und Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung.
In der vorstehenden Beschreibung haben wir alle von uns wahrgenommenen wesentlichen Risiken skizziert. Das wichtigste langfristige Risiko ist vielleicht die technologische Disruption, da Software immer einfacher geschrieben werden kann. Diesem Risiko begegnen wir durch kleine schlanke Teams, die einen hohen Mehrwert erzielen. Das wichtigste mittelfristige Risiko ist die makroökonomische Lage. Dieses Risiko steuern wir durch eine breitere Aufstellung bei der Umsatzgenerierung, und zwar sowohl in geografischer Hinsicht als auch in Bezug auf unsere Kundenbranchen. Das wichtigste kurzfristige Risiko ist die Lohninflation, dem wir vor allem durch eine Verbesserung der Abrechnungssätze begegnen.
Bei der Gesamtbeurteilung der Risikolage des Konzerns kommen wir zu dem Schluss, dass wir die Risiken gut erfasst haben und sie als beherrschbar einstufen. Derzeit sind keine Risiken erkennbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand von Nagarro gefährden könnten. Unseres Erachtens sind in der Vergangenheit keine wesentlichen Fehler begangen worden, die realistisch auf ein Versagen unserer Risikomanagementpolitik oder prozesse zurückzuführen sind. Auch beim Risikovergleich zum Vorjahr gab es keine wesentlichen Änderungen. Eine Risikobewertung nach Segmenten wird nicht vorgenommen, da die meisten Risiken globaler Natur sind und daher für alle Segmente gelten.
Es wäre unangebracht, über die Risiken zu sprechen, ohne auf die Chancen einzugehen. Langfristig sehen wir die Chance, dass Nagarro zu einem der renommiertesten Software-Dienstleistungsunternehmen der Welt wird. Wir sehen die Chance, dass man Nagarro als potenziellen Anbieter in Betracht zieht, wenn es darum geht, ein größeres Projekt zur digitalen Transformation in Auftrag zu geben, insbesondere im deutschsprachigen Raum.
Wir haben drei große Bereiche ermittelt, in denen kurzfristige und mittelfristige Chancen bestehen.
Nagarro ist als Spezialist für digitales Produkt-Engineering positioniert, der über eine besondere Eignung für die Art von Arbeit verfügt, die durch Initiativen zur digitalen Transformation ausgelöst wird. Es wird erwartet, dass die weltweiten Ausgaben für die digitale Transformation mittelfristig weiter steigen werden. Wie bereits erwähnt, erwartet IDC, ein unabhängiges Forschungsunternehmen, zwischen 2021 und 2025 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 16,4 % bei den Ausgaben für die digitale Transformation.
Zwar ist die Nachfrage nach den Dienstleistungen von Nagarro derzeit groß und übersteigt unsere Möglichkeiten, sie zu bedienen, doch könnte sich diese Situation ändern. Daher sehen wir die Möglichkeit, unsere Vertriebs- und Marketingmaschine zu verbessern, um mittelfristig von der anhaltenden Expansion des Marktes für digitale Transformation in vollem Umfang und auf stärkere Weise profitieren zu können. Nagarro begreift es als Chance, als ein führendes Unternehmen in diesem schnell wachsenden Teilsektor anerkannt zu werden.
Der Bekanntheitsgrad der Marke Nagarro ist zwar seit dem Börsengang im Jahr 2020 und durch die in 2021 ergriffenen Maßnahmen gestiegen, doch unseres Erachtens besteht noch weiteres Verbesserungspotenzial, weshalb wir weiterhin Investitionen im Hinblick auf dieses Ziel unternehmen. Darüber hinaus sehen wir die Möglichkeit, unsere Vertriebsprozesse für Neukunden und Partner systematischer zu gestalten und zu verbessern, um zukünftig ein schnelles und zuverlässiges Wachstum zu erzielen.
Wir entwickeln unsere technischen und branchenbezogenen Kompetenzen stetig weiter, um unsere Kunden bei der Digitalisierung zu unterstützen. Zugleich verbessern wir unsere globalen Prozesse und Systeme, um ein widerstandsfähiges, skalierbares und differenziertes Unternehmen aufzubauen.
Unsere vielleicht wichtigste kurzfristige Chance ist die kontinuierliche Intensivierung und Verbesserung unserer Anstrengungen zur Einstellung und Bindung von Mitarbeitern, so wie wir es 2021 getan haben. Angesichts des "war for talent", des Kampfes um die besten Fachkräfte, konzentrieren wir uns vor allem auf Prozesse und Systeme im Zusammenhang mit unserer Attraktivität als Arbeitgeber, der Personalbeschaffung, -einstellung und -einarbeitung sowie der allgemeinen Employee Experience, also der laufenden Erfahrung, die unsere Mitarbeitenden mit uns als Unternehmen machen.
Mit der Mitarbeitererfahrung verbunden ist die Möglichkeit, die einzigartige Kultur unseres Unternehmens weiter zu institutionalisieren und zu stärken. Wir begreifen es als Chance, eine führende Rolle darin zu spielen, wie sich eine Unternehmenskultur auch im Kontext des ortsunabhängigen Arbeitens weiterentwickeln und -verbreiten lässt.
Im Laufe der Jahre haben wir Unternehmen übernommen und neue Kolleginnen und Kollegen hinzugewonnen, um unsere Kompetenzen zu erweitern oder Zugang zu neuen Kunden in verschiedenen Branchen und Regionen zu erhalten. Wir sehen die Möglichkeit, auch künftig Unternehmen zu erwerben, die zwar hervorragend, aber durch ihre geringe Größe oder ihre regionale Ausrichtung in ihrer Entwicklung eingeschränkt sind. Wir sehen auch die Chance, unsere Integrationsprozesse weiter zu optimieren.
Grundsätzlich sind wir trotz des gelegentlichen Wiederauflebens von Covid-19 verhalten optimistisch, was unsere unmittelbaren Chancen anbelangt. Bei der Gesamtbeurteilung der Chancen kommen wir zu dem Schluss, dass wir diese gut erfasst haben und das Unternehmen so geführt werden kann, dass es davon profitiert. Wir sind im Hinblick auf das kurz-, mittel- und langfristige Potenzial unseres Geschäfts sehr optimistisch. Dies deckt sich auch mit den Aussagen externer Analysten und Experten zu den Möglichkeiten in unserer Branche und insbesondere innerhalb der Gruppe unserer Wettbewerber.
Im Vergleich zur Situation vor einem Jahr erscheinen die kurzfristigen Chancen positiver und zuverlässiger, während die mittel- und langfristigen Chancen weitgehend gleichgeblieben sind.
Es macht uns Freude, die Marke Nagarro weiterzuentwickeln und den Markt wissen zu lassen, für welche Werte sie steht.
Noel Cunningham
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir es im derzeitigen Geschäftskontext von Nagarro nicht für sinnvoll halten, Chancen auf dieselbe Weise zu quantifizieren wie Risiken. Wir analysieren und berichten die Chancen auch nicht auf der Ebene der einzelnen Segmente (Kundenregionen).
Das interne Kontrollsystem von Nagarro hat die Aufgabe, die Richtigkeit und Zuverlässigkeit unserer Bilanzierung und Finanzberichterstattung sicherzustellen.
Der erste Baustein hierfür sind die verpflichtenden Bilanzierungsgrundsätze und -richtlinien, die für jede Konzerngesellschaft gelten. Änderungen der gesetzlichen Vorschriften und Bilanzierungsstandards werden zeitnah in diese Grundsätze und Richtlinien eingepflegt. Außerdem werden sie in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst.
Der zweite Baustein umfasst die organisatorischen Maßnahmen, die eine risikobezogene Aufgabentrennung vorsehen und eindeutige individuelle Verantwortungsbereiche festlegen.
Der dritte und äußerst wichtige Baustein ist die Einbindung von Kontrollmechanismen in die Prozesse und die wesentlichen IT-Systeme. Technische Kontrollmechanismen sind zum Beispiel in das System SAP S/4HANA eingebettet. Es verfügt über eine Aufgabentrennung und andere bewährte Verfahren, um die richtige Erfassung und den richtigen Ansatz von Geschäftsvorfällen zu gewährleisten. In der Regel binden wir übernommene Unternehmen zeitnah an die gemeinsam genutzten IT-Systeme an. Dies geschieht entweder vor oder unmittelbar nach dem Ablauf der Earn-out-Periode der beteiligten Unternehmer. Zugriffsbeschränkungen in den IT-Systemen schützen unsere Daten vor Missbrauch.
Der vierte und letzte Baustein ist die prozessunabhängige Überwachung und Prüfung nach den allgemein anerkannten Prüfungsstandards (Generally Accepted Auditing Standards). Verschiedene Gruppen innerhalb des Teams für Finanz- und Rechnungswesen kontrollieren und prüfen die Ergebnisse auf unterschiedlichen Ebenen. Das Risikomanagementsystem von Nagarro überwacht und steuert auch mehrere rechnungslegungsbezogene Risiken. Zur Minderung dieser Risiken wird das Rechnungslegungsteam durch das Betriebsmanagementteam unterstützt, das zusätzliche Unternehmensdaten nutzt, um die Plausibilität der wichtigsten Kennzahlen, die sich aus den Bilanzierungsprozessen ergeben, unabhängig zu überprüfen.
Für die Erstellung des Konzernabschlusses werden die Daten der Unternehmen, auch derjenigen, die noch nicht an die gemeinsam genutzten Systeme angebunden sind, im Konsolidierungstool LucaNet zusammengeführt. Im Rahmen
der monatlichen Berichterstattung werden die gemeldeten Zahlen jeden Monat überprüft und ausgewertet.
Der Vorstand ist für die Überprüfung und Verbesserung des internen Kontrollsystems verantwortlich. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig hierüber unterrichtet.
Die Nagarro SE mit Sitz in München ist die Muttergesellschaft der Nagarro Gruppe. Die Anmerkungen zur Nagarro Gruppe in vorherigen Abschnitten gelten auch für die Nagarro SE, es sei denn, sie werden im nachfolgenden Abschnitt abweichend dargestellt. Der Abschluss der Nagarro SE wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den einschlägigen ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Nagarro SE verwendet finanzielle Leistungsindikatoren ausschließlich auf Ebene der Gruppe, da die Nagarro SE lediglich als geschäftsführende Holding der Nagarro Gruppe fungiert. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren stimmen im Wesentlichen mit denen der Nagarro Gruppe überein. Die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren sind in Abschnitt A.VI. Finanzielle Entwicklung des Konzernlageberichts beschrieben. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden ausführlich im Abschnitt A.VIII Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren des Konzernlageberichts beschrieben.
Unterschiede in der bilanziellen Behandlung gemäß HGB (Jahresabschluss des Unternehmens) und IFRS (Konzernabschluss) bestehen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Aktivierung immaterieller Vermögenswerte, der Bildung von Bewertungseinheiten, der Erfassung und Bewertung von Finanzinstrumenten und Rückstellungen sowie der Erfassung latenter Steueransprüche. Zudem bestehen Unterschiede hinsichtlich der Darstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und von Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Das allgemeine und branchenspezifische Umfeld der Nagarro SE entspricht im Wesentlichen dem der Nagarro Gruppe und ist im Abschnitt A.III.Wirtschaftliches Umfeld des Konzernlageberichts beschrieben.
Die Geschäftstätigkeit der Nagarro SE beschränkte sich im Geschäftsjahr 2021 auf die Verschmelzung der Nagarro Connect AG und der Nagarro Holding GmbH mit der Nagarro SE und die Ausgabe von Aktien an die ehemaligen nicht kontrollierenden Gesellschafter der Nagarro Holding GmbH per Sachkapitalerhöhung. Darüber hinaus gewährte die Nagarro SE Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern des Managements der Nagarro SE und ihrer Konzerngesellschaften sowie Mitarbeitenden von Konzerngesellschaften Aktienoptionen. Diese Aktienoptionen wurden durch ein Beratungsunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und der beizulegende Zeitwert der Optionen wurde an die entsprechenden Konzerngesellschaften weiterverrechnet, wodurch die Nagarro SE sonstige betriebliche Erträge erzielte. Zudem wurden Gewinnbeteiligungsvereinbarungen zwischen der Nagarro SE und drei deutschen Gesellschaften geschlossen, sodass Gewinne dieser Gesellschaften an die Nagarro SE abgeführt wurden und sie einen latenten Steuerertrag erfasste. Die weiteren Tätigkeiten der Nagarro SE umfassten die Finanzierung der Konzerngesellschaften. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2021 lediglich sehr niedrige Erträge und ein erhöhter sonstiger betrieblicher Ertrag sowie Kapitalerträge erfasst. Dem standen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Minderheiten und sonstige Aufwendungen gegenüber. Da die Nagarro SE ihre Tätigkeit im Jahr 2020 nicht in vollem Umfang ausgeübt hat, sind die Zahlen für das Jahr 2021 nicht mit den Zahlen von 2020 vergleichbar.
Trotz der globalen Herausforderungen durch Lieferengpässe bei Halbleitern und die Auswirkungen der
Corona-Pandemie verzeichnete die Nagarro SE im Geschäftsjahr 2021 eine zufriedenstellende Geschäftsentwicklung.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nagarro SE im Geschäftsjahr 2021 zeugt von einer soliden finanziellen Verfassung. Das Geschäft entwickelte sich gemäß den Erwartungen des Managements. In dieser Beurteilung sind auch Ereignisse berücksichtigt, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind.
| Gewinn- und Verlustrechnung | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| in Mio. EUR | ||
| Umsatzerlöse | - | - |
| Sonstige betriebliche Erträge | 7,7 | - |
| Personalaufwand | (0,7) | (0,1) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (6,1) | (13,1) |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1,1 | 0,1 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (5,0) | (2,8) |
| Erträge aus Beteiligungen, Ergebnisabführung | 11,2 | - |
| Ergebnis vor Steuern | 8,3 | (15,9) |
| Ertragsteuerergebnis | 4,2 | - |
| Ergebnis nach Steuern | 12,5 | (15,9) |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | (15,9) | - |
| Jahresfehlbetrag | (3,4) | (15,9) |
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 7,7 Mio. € umfassen hauptsächlich Erträge mit Tochtergesellschaften in Höhe von 5,6 Mio. € (beizulegender Zeitwert der Aktienoption, der an die Tochtergesellschaften weiterverrechnet wurde) und 2,0 Mio. € (Gewinn aus der Verschmelzung, im Wesentlichen 1,9 Mio. € von der Nagarro Connect AG) sowie einen Gewinn aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,1 Mio. €.
Der Personalaufwand stieg von 0,1 Mio. € um 0,6 Mio. € auf 0,7 Mio. €. Darin enthalten sind insbesondere die Vergütung für zwei von drei Vorstandsmitglieder (2020 fiel die Vergütung lediglich für zwei Monate an) und ein zusätzlicher Personalaufwand durch eine Neueinstellung während des Geschäftsjahres.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 7,0 Mio. € von 13,1 Mio. € in 2020 auf 6,1 Mio. €, da der Gesellschaft 2020 Kosten für den Spin-off und den IPOin Höhe von 11,5 Mio. € entstanden waren, während 2021 Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung von Minderheiten in Höhe von 2,6 Mio. € anfielen. Dem stand ein Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1,7 Mio. € gegenüber, hauptsächlich durch einen Anstieg der Rechtsund Beratungskosten um 1,1 Mio. €, Fremdwährungsaufwendungen in Höhe von 0,4 Mio. € und Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Höhe von 0,5 Mio. €.
Die Erträge aus sonstigen Beteiligungen und langfristigen Darlehen sind um 1,0 Mio. € gestiegen, was auf die Ausweitung der Darlehen an die Konzerngesellschaften zurückzuführen ist.
Die Zinsaufwendungen sind um 2,2 Mio. € hauptsächlich infolge einer Erhöhung der Kreditfazilität von 175 Mio. € (Aufnahme im Dezember 2020) auf 194 Mio. € gestiegen, dieser Anstieg ist durch einen Rückgang der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften ausgeglichen worden, insbesondere gegenüber der Nagarro Connect AG, die im Zuge der Verschmelzung mit der Nagarro SE getilgt wurden.
Bei den Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 11,2 Mio. € (2020: 0 €) handelt es sich um Gewinne von Konzerngesellschaften infolge der Übertragung von Ergebnisabführungsverträgen mit drei deutschen Gesellschaften von der Nagarro Holding GmbH auf die Nagarro SE im Rahmen der Verschmelzung.
Das Ergebnis nach Steuern erhöhte sich um 28,4 Mio. € von einem Verlust von 15,9 Mio. € im Jahr 2020 auf einen
Gewinn von 12,5 Mio. €. Dabei wurden ein latenter Steuerertrag von 4,8 Mio. € sowie 11,2 Mio. € infolge der Übertragung von Ergebnisabführungsvereinbarungen erfasst.
| AKTIVA | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| in Mio. EUR | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | - | - |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 380,4 | 437,3 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 56,4 | 158,2 |
| Anlagevermögen | 436,9 | 595,5 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6,3 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1,4 | 0,8 |
| Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 19,1 | 17,6 |
| Umlaufvermögen | 26,8 | 18,4 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,8 | 0,8 |
| Aktive latente Steuern | 4,8 | - |
| Aktiva | 469,3 | 614,7 |
| PASSIVA | 2021 | 2020 |
| in Mio. EUR | ||
| Gezeichnetes Kapital | 13,8 | 11,4 |
| Kapitalrücklage | 233,2 | 232,4 |
| Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag | (3,4) | (15,9) |
| Eigenkapital | 243,6 | 227,9 |
| Rückstellungen | 2,6 | 0,6 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 193,5 | 181,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1,3 | 2,7 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 27,4 | 202,0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,8 | 0,1 |
| Verbindlichkeiten | 223,1 | 386,2 |
| Passiva | 469,3 | 614,7 |
Die Anteile an verbundenen Unternehmen verringerten sich von 437,3 Mio. € um 56,9 Mio. € auf 380,4 Mio. € im Jahr 2021, was hauptsächlich auf die
Veräußerung/den Abgang von 247,7 Mio. € im Zuge der Verschmelzung der Nagarro SE auf die Nagarro Holding GmbH zurückzuführen ist. Dies wurde durch die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von 190,4 Mio. € bei der Verschmelzung ausgeglichen.
Die Darlehen an verbundene Unternehmen verringerten sich von 158,2 Mio. € um 101,8 Mio. € auf 56,4 Mio. € im Jahr 2021, da 125,3 Mio. € bei der Verschmelzung der Nagarro SE mit der Nagarro Holding GmbH veräußert bzw. eliminiert wurden. Dies wurde durch Zugänge in Höhe von 23,5 Mio. € ausgeglichen.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind von 0,0 Mio. € um 6,3 Mio. € auf 6,3 Mio. € im Jahr 2021 gestiegen.
Die sonstigen Vermögenswerte stiegen im Jahr 2021 um 0,6 Mio. € von 0,8 Mio. € auf 1,4 Mio. € bedingt durch den Anstieg der Umsatzsteuerforderungen um 0,6 Mio. €.
Die Kassenbestände und Bankguthaben stiegen im Jahr 2021 um 1,5 Mio. € von 17,6 Mio. € auf 19,1 Mio. €, was hauptsächlich auf die Erhöhung der Bankdarlehen zurückzuführen war. Dem standen die Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen und sonstige Aufwendungen gegenüber.
Die aktiven latenten Steuern stiegen von 0,0 Mio. € um 4,8 Mio. € auf 4,8 Mio. € im Jahr 2021, nachdem bei der Verschmelzung der Nagarro Holding GmbH und der Nagarro Connect AG Ergebnisabführungsverträge mit drei deutschen Unternehmen übertragen worden sind.
Das Eigenkapital stieg von 227,9 Mio. € um 15,7 Mio. € auf 243,6 Mio. € im Jahr 2021, hauptsächlich aufgrund des Jahresüberschusses von 12,5 Mio. € und der Erhöhung des Grundkapitals um 2,4 Mio. € (hauptsächlich Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in Höhe von 2,2 Mio. € und Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen in Höhe von 0,2 Mio. €) und der Kapitalrücklage um 0,8 Mio. € (hauptsächlich aus den Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen in Höhe von 3,0 Mio. €, denen die Nutzung der Kapitalreserve zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von 2,2 Mio. € gegenüberstand).
Die Rückstellungen haben sich um 2,0 Mio. € von 0,6 Mio. € auf 2,6 Mio. € erhöht, was auf eine Ertragsteuerrückstellung von 1,9 Mio. € zurückzuführen ist.
Dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 12,1 Mio. € von 181,4 Mio. € auf 193,5 Mio. € im Jahr 2021, hauptsächlich aufgrund eines zusätzlichen Nettodarlehens in Höhe von 18,5 Mio. €, das während des Geschäftsjahres aufgenommen wurde, stand eine Zahlung von 6,4 Mio. € von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Kosten für den Spin-off und den IPO gegenüber.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich im Jahr 2021 um 174,6 Mio. € von 202,0 Mio. € auf 27,4 Mio. € hauptsächlich aufgrund des Wegfalls der Verbindlichkeiten gegenüber der Nagarro Connect AG als Folge der Verschmelzung der Nagarro Connect AG mit der Nagarro SE verringert.
Die Ergebnisse der Nagarro SE unterliegen im Wesentlichen denselben Risiken und Chancen wie die Ergebnisse der Nagarro Gruppe, die im Abschnitt A.XII. Risiken und Chancen des Konzernlageberichts beschrieben sind. Im Allgemeinen unterliegt die Nagarro SE den von den Konzerngesellschaften eingegangenen Risiken in Abhängigkeit von ihrer Beteiligungsquote. Zugleich hat das Ergebnis aus Investitionstätigkeit wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Nagarro SE.
Die Nagarro SE ist in das konzernweite Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem der Nagarro Gruppe eingebunden. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem des Konzernlageberichts.
Aufgrund ihrer Bedeutung im Konzern und ihrer engen Verflechtung mit den Konzerngesellschaften entsprechen die Erwartungen der Nagarro SE in Bezug auf ihre nichtfinanziellen Leistungsindikatoren weitgehend dem Ausblick der Nagarro Gruppe. Dieser ist im Abschnitt A.XI. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022 des zusammengefassten Lageberichts beschrieben. Darüber hinaus wird die Finanzlage der Nagarro SE im Jahr 2022 stabil sein, wobei die Haupteinnahmen aus Gewinnbeteiligungsverträgen, Zinserträgen aus gewährten Darlehen und sonstigen betrieblichen Erträgen mit Konzerngesellschaften stammen werden.
Die LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Abschluss der Nagarro SE erteilt, zu dem die hier dargestellte Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung gehören. Der Abschluss der Nagarro SE für das Geschäftsjahr 2021 wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und ist über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich. Der Abschluss steht auf der Website der Nagarro Gruppe zur Verfügung.
Wir investieren seit einigen Jahren in den Aufbau eines modernen, agilen, unternehmerisch geprägten und menschlich agierenden Unternehmens mit einer einzigartigen Organisationsstruktur und Unternehmenskultur. Unser nächstes Ziel besteht darin, zu einem der anerkannt großartigsten Unternehmen der Welt zu werden. Doch während wir darauf hinarbeiten, müssen wir unsere Unternehmenskultur und Arbeitsweise zugleich stärker von der anderer abgrenzen, sodass Nagarro von allen, mit denen wir in Kontakt kommen, als Vorbild wahrgenommen wird. Wir träumen sogar davon, dass unser Unternehmen eines Tages Vorbildcharakter für die gesamte Gesellschaft haben wird.
Doch das sind unsere sehr langfristigen Zukunftsziele!
Mit freundlichen Grüßen Das Senior Management-Team von Nagarro
Ajay Goel • Alexandra Sumper • Amit Chawla • Amit Sharma • Anamaria Totan • Ananda Sengupta • Andrei Doibani • Annette Mainka • Anurag Sahay • Ashish Agrawal • Ashok Thomas • Bachar Kassar • Balkrishna Dubey • Cecilia Young • Charu Pahuja • Christian Haller • Cindy Wolf • Claudiu Anghel • Cristina Serban • Dan Tusaliu • Deepak Gupta • Deepak Nohwal • Gagan Bakshi • Ganesh Sahai • Gulshan Kumar • Hannes Färberböck • Iris Bergmann • Izabela Leca • Johannes Adler • Jonas Olsson • Jon-Erik Trøften • Jörg Dietmann • Julia Rettig • Kanchan Ray • Kanupriya Saxena • Kapil Nagpal • László Nagy • Leo Kistner • Ludwig Brünnig • Manas Fuloria • Manish Gupta • Manish Krishnan • Manish Kumar • Manisha Bodla • Manisha Dahiya • Manmohan Gupta • Mansi Gupta • Marius Luca • Marius Patea • Martin Hack • Matthias Krefeld • Michael Møller • Michael Prechtel • Michael Schmidt • Michel Dorochevsky • Mihaela Dumitrescu • Molshree Gupta • Monika Gupta • Mukund Nair • Mustafa Kanawaty • Nasser Barghouti • Neeraj Chhibba • Neha Soni • Nicole Du • Nidhee Pathak • Nisha Chatlani • Noel Cunningham • Paul Haberfellner • Payal Gupta • Philipp Müller • Pragathi Kanth • Rahul Mahajan • Rajiv Sharma • Ram Reddy • Roopshree Gupta • Sandeep Anand • Sandeep Mehta • Sanjul Vaish • Sankalpa Gamwarige • Saumya Tripathi • Shailendra Fuloria • Sharad Narayan • Sheetal Sehgal • Shubhra Kaushik • Stefan Freitag • Stefan Rother • Sunil Kanderi • Surya Vedula • Sven Sommerfeld • Swati Yadav • Tarun Madan • Thomas Riedl • Thomas Aardal • Tushar Patil • Umang Garg • Vaibhav Gadodia • Vera Meldegg • Vikas Burman • Vikram Sehgal • Vivian Jiang • Viyom Jain • Wei Xu • Yiping Tan • Yogi Misir
Abschnitt B
für das Geschäftsjahr 2021 gemäß IFRS
| Konzernbilanz 44 | ||
|---|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung46 | ||
| Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 48 | ||
| Konzern-Kapitalflussrechnung 49 | ||
| Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens50 | ||
| Anhang zum Konzernabschluss51 | ||
| A. | Allgemeine Angaben 51 | |
| 1. | Informationen zum Konzern und zur Nagarro SE 51 | |
| 2. | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 51 | |
| B. | Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze 51 | |
| 1. | Erstmals im laufenden Geschäftsjahr anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften 51 | |
| 2. | Noch nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen 52 | |
| 3. | Konsolidierungskreis 56 | |
| 4. | Währungsumrechnung 60 | |
| 5. | Angewandte Methoden in der Konzernbilanz 60 | |
| 6. | Angewandte Methode in der Gewinn- und Verlustrechnung 67 | |
| 7. | Schätzungen und Annahmen 67 | |
| C. | Erläuterungen zur Konzernbilanz 68 | |
| 1. | Immaterielle Vermögenswerte 68 | |
| 2. | Geschäfts- oder Firmenwert 70 | |
| 3. | Sachanlagen 73 | |
| 4. | Nutzwerte aus Miet- und Leasingverträgen und Leasingverbindlichkeiten 74 | |
| 5. | Sonstige finanzielle Vermögenswerte 76 | |
| 6. | Andere Vermögenswerte 77 | |
| 7. | Latente Steuern 77 | |
| 8. | Vorräte 78 | |
| 9. | Vertragskosten 78 | |
| 10. | Vertragliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 78 | |
| 11. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80 | |
| 12. | Zahlungsmittel 81 | |
| 13. | Eigenkapital 81 | |
| 14. | Eigenkapitalanteil nicht beherrschender Gesellschafter 82 | |
| 15. | Finanzschulden 84 | |
| 16. | Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 85 | |
| 17. | Verbindlichkeiten aus Akquisitionen 88 | |
| 18. | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 89 | |
| 19. 20. |
Andere Rückstellungen 90 Andere Verbindlichkeiten 91 |
|
| 21. | Finanzinstrumente 92 | |
| D. | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 98 | |
| 1. | Umsatzerlöse 98 | |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge 99 | |
| 3. | Materialaufwand 99 | |
|---|---|---|
| 4. | Personalaufwand 99 | |
| 5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen 100 | |
| 6. | Abschreibungen und Wertminderungen 100 | |
| 7. | Finanzerträge 100 | |
| 8. | Finanzaufwendungen 101 | |
| 9. | Ertragsteuerergebnis 101 | |
| 10. | Ergebnis je Aktie (EPS) 102 | |
| E. | Erläuterungen zur Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung103 | |
| 1. | Sonstige Geschäfte mit Gesellschaftern103 | |
| F. | Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 104 | |
| 1. | Netto-Cashflows aus Unternehmenszusammenschlüssen 104 | |
| 2. | Überleitung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und der Finanzverbindlichkeiten104 | |
| 3. | Umgliederung von Cashflow-Positionen106 | |
| G. | Sonstige Angaben107 | |
| 1. | Unternehmenszusammenschl-üsse107 | |
| 2. | Geschäfte mit nahestehenden Personen108 | |
| 3. | Adjusted EBITDA 110 | |
| 4. | Segmentberichterstattung111 | |
| 5. | Eventualverbindlichkeiten und Garantien114 | |
| 6. | Kapitalmanagement114 | |
| 7. | Aktienoptionsplan115 | |
| 8. | Risiken aus Finanzinstrumenten116 | |
| 9. | Steuerrisiken123 | |
| 10. | Leitungsorgane der Nagarro SE 124 | |
| 11. | Veröffentlichung125 | |
| 12. | Corporate Governance Kodex 125 | |
| 13. | Nachtragsbericht125 | |
| 14. | Liste der Tochtergesellschaften gemäß § 313 Abs. 2 HGB 127 |
| AKTIVA | Anhang | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|
| in TEUR | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | C.1. | 15.342 | 11.003 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | C.2. | 163.401 | 95.878 |
| Sachanlagen | C.3. | 11.139 | 6.390 |
| Nutzwerte aus Miet- und Leasingverträgen | C.4. | 59.331 | 51.735 |
| Langfristige Vertragsposten | C.9. | 208 | 438 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | C.5. | 3.745 | 2.999 |
| Andere langfristige Vermögenswerte | C.6. | 876 | 102 |
| Aktive latente Steuern | C.7. | 11.039 | 7.932 |
| Langfristiges Vermögen | 265.081 | 176.475 | |
| Vorräte | C.8. | 269 | 127 |
| Kurzfristige Vertragsposten | C.9. | 121 | 252 |
| Vertragliche Vermögenswerte | C.10. | 21.823 | 10.922 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | C.11. | 103.308 | 73.872 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | C.5. | 5.447 | 2.502 |
| Andere kurzfristige Vermögenswerte | C.6. | 9.901 | 8.023 |
| Ertragsteuerforderungen | 12.324 | 6.906 | |
| Zahlungsmittel | C.12. | 106.592 | 107.742 |
| Kurzfristiges Vermögen | 259.785 | 210.346 | |
| Summe Aktiva | 524.866 | 386.822 |
| PASSIVA | Anhang | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|
| in TEUR | |||
| Gezeichnetes Kapital | C.13. | 13.776 | 11.383 |
| Kapitalrücklage | C.13. | 244.825 | 232.410 |
| Gewinnvortrag | C.13. | 66.370 | 47.922 |
| Periodenergebnis ohne Anteil nicht kontrollierender Gesellschafter |
C.13. | 30.003 | 18.447 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen | C.13. | (260.612) | (260.612) |
| Sonstiges Ergebnis | C.13. | 2.468 | (5.750) |
| Eigenkapitalanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens |
96.829 | 43.800 | |
| Eigenkapitalanteil nicht kontrollierender Gesellschafter | C.14. | - | 2.728 |
| Eigenkapital | 96.829 | 46.528 | |
| Langfristige Finanzschulden | C.15. | 186.084 | 168.158 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen |
C.4. | 43.343 | 43.191 |
| Langfristige Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
C.16. | 9.082 | 5.262 |
| Andere langfristige Rückstellungen | C.19. | 273 | 243 |
| Langfristige vertragliche Verbindlichkeiten | C.10. | - | 125 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | C.18. | 2.491 | 1.672 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Akquisitionen | C.17. | 18.939 | 2.662 |
| Passive latente Steuern | C.7. | 4.401 | 2.599 |
| Langfristige Schulden | 264.614 | 223.911 | |
| Kurzfristige Finanzschulden | C.15. | 23.778 | 14.429 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen |
C.4. | 19.395 | 11.966 |
| Kurzfristige Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
C.16. | 1.028 | 728 |
| Andere kurzfristige Rückstellungen | C.19. | 19.036 | 14.443 |
| Kurzfristige vertragliche Verbindlichkeiten | C.10. | 9.422 | 9.396 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 18.462 | 22.196 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Akquisitionen | C.17. | 17.341 | 4.291 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | C.18. | 31.425 | 23.088 |
| Andere kurzfristige Verbindlichkeiten | C.20. | 7.681 | 3.363 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 15.855 | 12.484 | |
| Kurzfristige Schulden | 163.424 | 116.383 | |
| Summe Passiva | 524.866 | 386.822 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | Anhang | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|
| in TEUR | |||
| Umsatzerlöse | D.1 | 546.039 | 430.372 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 177 | 323 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | D.2 | 14.842 | 11.635 |
| Materialaufwand | D.3 | (59.071) | (49.168) |
| Personalaufwand | D.4 | (372.987) | (271.679) |
| Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten |
G.4 | (3.276) | (2.020) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | D.5 | (55.465) | (53.279) |
| Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) |
70.260 | 66.184 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | D.6 | (24.566) | (21.641) |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) | 45.694 | 44.543 | |
| Finanzerträge | D.7 | 391 | 495 |
| Finanzaufwendungen | D.8 | (7.843) | (7.296) |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 38.241 | 37.742 | |
| Ertragsteuern | D.9 | (8.239) | (13.386) |
| Ergebnis der Periode | 30.003 | 24.356 | |
| Zurechnung des Ergebnisses der Periode: | |||
| an Gesellschafter des Mutterunternehmens | 30.003 | 18.447 | |
| an nicht kontrollierende Gesellschafter | C.14. | - | 5.909 |
| Sonstiges Ergebnis | Anhang | 2021 | 2020 |
| in TEUR | |||
| Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden |
|||
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) | C.16. | (2.537) | (505) |
| Steuereffekte | 589 | 102 | |
| (1.947) | (402) | ||
| Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können |
|||
| Währungsdifferenzen | 10.165 | (12.899) | |
| 10.165 | (12.899) | ||
| Sonstiges Ergebnis der Periode | 8.217 | (13.301) | |
| Gesamtergebnis der Periode | 38.220 | 11.055 |
| 7.314 | 38.220 | an Gesellschafter des Mutterunternehmens | |
|---|---|---|---|
| 3.741 | - | C.14. | an nicht kontrollierende Gesellschafter |
| D.10 | Unverwässertes Ergebnis je Aktie: | ||
| 596.285 | 11.874.921 | Anzahl Aktien (gewichteter Durchschnitt) | |
| 11.382.513 | 13.775.985 | Anzahl Aktien (ausstehend) | |
| 30,94 | 2,53 | Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (gewichteter Durchschnitt) |
|
| 1,62 | 2,18 | Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (ausstehend) | |
| D.10 | Verwässertes Ergebnis je Aktie: | ||
| 752.968 | 11.972.060 | Anzahl Aktien (gewichteter Durchschnitt) | |
| 11.539.196 | 13.873.124 | Anzahl Aktien (ausstehend) | |
| 24,50 | 2,51 | Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (gewichteter Durchschnitt) |
|
| 1,60 | 2,16 | Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (ausstehend) |
| Sonstiges Ergebnis | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnvortrag | Periodenergebnis ohne Anteil nicht kontrollierender Gesellschafter |
Direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen |
Währungsdifferenzen | Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) |
Eigenkapitalanteil der Mutterunternehmens Gesellschafter des |
kontrollierender Gesellschafter Eigenkapitalanteil nicht |
Eigenkapital | |
| in TEUR | ||||||||||
| Stand am 01. Januar 2020 |
50 | 22.415 | 22.441 | 25.481 | (25.522) | 6.073 | (689) | 50.249 | 9.693 | 59.942 |
| Periodenergebnis | – | – | – | 18.447 | – | – | – | 18.447 | 5.909 | 24.356 |
| Sonstiges Periodenergebnis |
– | – | – | – | – | (10.796) | (337) | (11.134) | (2.168) | (13.302) |
| Gesamtergebnis | – | – | – | 18.447 | – | (10.796) | (337) | 7.314 | 3.741 | 11.055 |
| Übertragung Periodenergebnisses des Vorjahres in den Gewinnvortrag |
– | – | 25.481 | (25.481) | – | – | – | – | – | – |
| Dividenden | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Ausgabe Aktien | 11.383 | (11.263) | – | – | – | – | – | 120 | – | 120 |
| Übertragung der Kapitalrücklage |
(50) | (22.415) | – | – | 22.465 | – | – | – | – | – |
| Sonstige Transaktionen mit Anteilseignern |
– | 243.672 | – | – | (257.555) | – | – | (13.883) | (10.706) | (24.589) |
| Stand am 31. Dezember 2020 |
11.383 | 232.410 | 47.922 | 18.447 | (260.612) | (4.723) | (1.026) | 43.800 | 2.728 | 46.528 |
| Stand am 01. Januar 2021 |
11.383 | 232.410 | 47.922 | 18.447 | (260.612) | (4.723) | (1.026) | 43.800 | 2.728 | 46.528 |
| Periodenergebnis | – | – | – | 30.003 | – | – | – | 30.003 | – | 30.003 |
| Sonstiges Periodenergebnis |
– | – | – | – | – | 10.165 | (1.947) | 8.217 | – | 8.217 |
| Gesamtergebnis | – | – | – | 30.003 | – | 10.165 | (1.947) | 38.220 | – | 38.220 |
| Übertragung Periodenergebnisses des Vorjahres in den Gewinnvortrag |
– | – | 18.447 | (18.447) | – | – | – | – | – | – |
| Dividenden | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Ausgabe Aktien | 2.393 | (2.199) | – | – | – | – | – | 194 | – | 194 |
| Übertragung der Kapitalrücklage |
– | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Anteilsbasierte Vergütung |
– | 5.972 | – | – | – | – | – | 5.972 | – | 5.972 |
| Sonstige Transaktionen mit Anteilseignern |
– | 8.644 | – | – | – | – | – | 8.644 | (2.728) | 5.916 |
| Stand am 31. Dezember 2021 |
13.776 | 244.825 | 66.370 | 30.003 | (260.612) | 5.442 | (2.974) | 96.829 | – | 96.829 |
| (Restated - refer note F.3) |
|||
|---|---|---|---|
| Anhang | 2021 | 2020 | |
| in TEUR | |||
| Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit | |||
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) | 45.694 | 44.543 | |
| Abschreibungen auf das Anlagevermögen | 24.566 | 21.641 | |
| Veränderung langfristige Rückstellungen | 1.294 | 1.190 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 6.800 | (418) | |
| Gezahlte Ertragsteuern | (13.806) | (13.162) | |
| Working Capital Veränderungen | (29.172) | 15.646 | |
| Nettozufluss aus Factoring | F.3 | 8.586 | 2.794 |
| Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit | 43.961 | 72.234 | |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | (2.678) | (3.567) | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 13 | 105 | |
| Einzahlungen für die Tilgung von Krediten an die Allgeier Gruppe | - | 1.156 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Tochtergesellschaften (abzgl. Zahlungsmittel) | F.1 | (50.131) | (7.814) |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | (52.797) | (10.120) | |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens | C.13 | 3.162 | 120 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankkrediten | F.2 | 33.104 | 179.599 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Bankkrediten | F.2 | (14.924) | (125) |
| Einzahlungen durch ehemalige nicht kontrollierende Gesellschafter | E.1 | 2.948 | - |
| Auszahlungen für die Tilgung von Krediten an die Allgeier Gruppe | F.2 | - | (158.530) |
| Wesentliche Bestandteile der Leasingzahlungen | F.2 | (19.665) | (17.636) |
| Erhaltene Zinsen | 391 | 401 | |
| Gezahlte Zinsen | F.3 | (5.002) | (145) |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 13 | 3.684 | |
| Summe der Cashflows | (8.822) | 65.798 | |
| Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | 618 | (1.410) | |
| Veränderung des Finanzmittelfonds gesamt | (8.204) | 64.388 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | F.2 | 103.173 | 38.786 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | F.2 | 94.969 | 103.173 |
| Immaterielle Vermögenswe rte |
Geschäfts oder Firmenwert |
Sachanlagen | Nutzwerte aus Miet- und Leasing verträgen |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | in TEUR | in TEUR | in TEUR | in TEUR | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar, 2021 |
26.143 | 95.878 | 13.531 | 82.909 | 218.461 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | 7.982 | 60.744 | 4.042 | 1.431 | 74.199 |
| Zugänge | 776 | - | 2.847 | 19.648 | 23.270 |
| Abgänge | (3.674) | - | (254) | (3.782) | (7.710) |
| Modifikation Leasingverträge | - | - | - | 2.745 | 2.745 |
| Währungsdifferenzen | 569 | 6.779 | 667 | 2.211 | 10.226 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember, 2021 |
31.795 | 163.401 | 20.833 | 105.162 | 321.192 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 01. Januar, 2021 |
(15.140) | - | (7.141) | (31.175) | (53.456) |
| Abschreibungen | (4.656) | - | (2.470) | (17.440) | (24.566) |
| Wertberichtigungen | - | - | - | - | - |
| Abgänge | 3.674 | - | 243 | 3.772 | 7.690 |
| Währungsdifferenzen | (332) | - | (327) | (989) | (1.647) |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember, 2021 |
(16.453) | - | (9.695) | (45.832) | (71.979) |
| Buchwerte zum 31. Dezember, 2021 | - 15.342 |
- 163.401 |
- 11.139 |
- 59.331 |
- 249.213 |
| Immaterielle Vermögenswe rte |
Geschäfts oder Firmenwert |
Sachanlagen | Nutzwerte aus Miet- und Leasing verträgen |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | in TEUR | in TEUR | in TEUR | in TEUR | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar, 2020 |
20.066 | 102.395 | 14.404 | 78.375 | 215.240 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | 5.994 | - | 69 | - | 6.063 |
| Zugänge | 970 | - | 1.522 | 19.139 | 21.631 |
| Abgänge | (43) | - | (1.521) | (5.970) | (7.533) |
| Modifikation Leasingverträge | - | - | - | (5.232) | (5.232) |
| Währungsdifferenzen | (844) | (6.517) | (943) | (3.403) | (11.707) |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember, 2020 |
26.143 | 95.878 | 13.531 | 82.909 | 218.461 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 01. Januar, 2020 |
(11.073) | - | (7.203) | (23.512) | (41.789) |
| Abschreibungen | (4.714) | - | (2.002) | (14.925) | (21.641) |
| Wertberichtigungen | - | - | - | - | - |
| Abgänge | 39 | - | 1.478 | 5.968 | 7.486 |
| Währungsdifferenzen | 608 | - | 586 | 1.295 | 2.488 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember, 2020 |
(15.140) | - | (7.141) | (31.175) | (53.456) |
| Buchwerte zum 31. Dezember, 2020 | 11.003 | 95.878 | 6.390 | 51.735 | 165.005 |
Nagarro ist eine Unternehmensgruppe mit der Nagarro SE als Muttergesellschaft der Gruppe. Diese hat ihren Sitz in der Einsteinstraße 172, 81677 München, Deutschland. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 254410 eingetragen. Nagarro bietet weltweit Digital Engineering-Dienstleistungen an, insbesondere digitale Produktentwicklung, Digital Commerce und Customer Experience, Managed Services und ERP-Beratung. Nagarro ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und war früher Teil der börsennotierten Allgeier Gruppe, bestehend aus der Allgeier SE und ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend die "Allgeier Gruppe").
Der Konzernabschluss der Nagarro SE wurde nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben International Financial Reporting Standards (IFRS) in der in der Europäischen Union geltenden Fassung und nach den handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e HGB aufgestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss der Nagarro SE, der nach den IFRS aufgestellt wurde, erfüllt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften nach § 290 HGB. Er besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und den Anhängen. Der Konzernabschluss der Nagarro SE beruht auf der Annahme der Unternehmensfortführung.
Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten) aufgestellt, mit der Ausnahme von Derivaten, Factoring-Forderungen sowie Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich und variablen Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen (bedingte Gegenleistungen), die zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Sämtliche Zahlen im Konzernabschluss sind, sofern nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Beim Addieren von Einzelbeträgen oder Prozentangaben kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Zahlen werden mit Vergleichszahlen des Vorjahres dargestellt.
Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand der Nagarro SE am 27. April 2022 aufgestellt und für die Veröffentlichung freigegeben.
Die Gruppe wendete erstmals die nachstehenden Änderungen der vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS-Standards und - Interpretationen an, die für eine Berichtsperiode gelten, die am oder nach dem 01. Januar 2021 beginnt:
| Standard / Interpretation |
Bezeichnung des Standards, Interpretation oder Anpassung |
|---|---|
| Änderungen zu IFRS 16 | COVID-19 bezogene Mieterleichterungen |
| Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 |
Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 |
Die Gruppe hat keine sonstigen Standards, Interpretationen und Änderungen vorzeitig angewandt, die herausgegeben wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind.
Die Änderungen an IFRS 16 in Verbindung mit COVID-19 gewähren Leasingnehmern Entlastungen bei der Bilanzierung von Änderungen von Leasingverträgen (Änderung von Leasingverhältnissen) aufgrund von Mietkonzessionen infolge der Corona-Pandemie. Behelfsweise kann ein Leasingnehmer entscheiden, auf die Beurteilung zu verzichten, ob eine pandemiebedingte Mietkonzession von einem Leasinggeber als Änderung des Leasingverhältnisses einzustufen ist. Ein Leasingnehmer, der diese Entscheidung trifft, bilanziert jede auf die Mietkonzession im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückzuführende Veränderung bei den Leasingzahlungen in derselben Weise, wie er es nach IFRS 16 tun würde, wenn die Veränderung nicht als Änderung eines Leasingverhältnisses einzustufen wäre.
Diese Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 sollen die Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (sogenannte IBOR-Reform) auf die Finanzberichterstattung abmildern, wenn ein bestehender Referenzzinssatz durch einen alternativen Zinssatz ersetzt wird. Insbesondere bieten die Änderungen praktische Erleichterungen im Hinblick auf die Änderungen, die im Rahmen der IBOR-Reform erforderlich werden. Darüber hinaus sollen die Sicherungsbeziehungen in der Bilanz trotz einer Ersetzung des Referenzzinssatzes im Rahmen der angepassten Dokumentation weitergeführt werden können.
Diese Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IASB und IFRIC haben die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen an bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung für die im Konzernabschluss dargestellten Perioden nach den EU-Vorschriften noch nicht verpflichtend war.
Nagarro hat keine Standards/Interpretationen vorzeitig angewendet, bei denen eine vorzeitige Anwendung
zulässig ist. Standards oder Änderungen, die in Zukunft für das Unternehmen wesentlich oder maßgeblich sein könnten, werden im Folgenden erläutert.
Die Änderungen an IFRS 16 – COVID-19 bezogene Mieterleichterungen, wie in Anhang B.1. Erstmals im laufenden Geschäftsjahr anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften erwähnt, ermöglichten es Leasingnehmern bis zum 30. Juni 2021, auf die Beurteilung zu verzichten, ob eine pandemiebedingte Mietkonzession von einem Leasinggeber als Änderung des Leasingverhältnisses einzustufen ist. Ein Leasingnehmer, der diese Entscheidung trifft, bilanziert jede auf die Mietkonzession im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückzuführende Veränderung bei den Leasingzahlungen in derselben Weise, wie er es nach IFRS 16 tun würde, wenn die Veränderung nicht als Änderung eines Leasingverhältnisses einzustufen wäre.
Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie verlängerte das IASB am 31. März 2021 den Zeitraum für die Anwendung des praktischen Behelfs bis zum 30. Juni 2022. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 01. April 2021 beginnen. Die Gruppe hat jedoch keine auf die Corona-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen erhalten. Sie wird die Anwendung des praktischen Behelfs jedoch prüfen, wenn dieser innerhalb des zulässigen Zeitraums für die Anwendung anwendbar wird.
| Bezeichnung des Standards, Interpretation oder Standard / Interpretation Anpassung |
|
|---|---|
| COVID-19 bezogene Mieterleichterungen - Verlängerung | 01. April 2021 |
| Verweis auf das Rahmenkonzept | 01. Januar 2022 |
| Sachanlagen - Erträge vor der geplanten Nutzung | 01. Januar 2022 |
| Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung | 01. Januar 2022 |
| IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 16 Leasingverhältnisse und IAS 41 Landwirtschaft |
01. Januar 2022 |
| Versicherungsverträge | 01. Januar 2023 |
| Änderungen zu IAS 1 | Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig | 01. Januar 2023 |
|---|---|---|
| Änderungen zu IAS 1 | Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 01. Januar 2023 |
| Änderungen zu IAS 8 | Rechnungslegungsbezogene Schätzungen | 01. Januar 2023 |
| Änderungen zu IAS 12 | Latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungsverpflichtungen |
01. Januar 2023 |
| Änderungen zu IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 | 01. Januar 2023 |
| Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28 | Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen |
Unbestimmt |
Die Änderungen aktualisieren IFRS 3 in dem Sinne, dass er auf das Rahmenkonzept 2018 statt auf das Rahmenkonzept 1989 verweist. Außerdem wird in IFRS 3 die Vorschrift aufgenommen, dass ein Erwerber bei Verpflichtungen im Anwendungsbereich von IAS 37 diesen Standard anwendet, um zu bestimmen, ob zum Erwerbszeitpunkt eine gegenwärtige Verpflichtung aus in der Vergangenheit liegenden Ereignissen besteht.
Fiele eine Abgabe in den Anwendungsbereich von IFRIC 21 – Abgaben, so wendet der Erwerber IFRIC 21 an, um festzustellen, ob das zur Entrichtung der Abgabe verpflichtende Ereignis bis zum Erwerbszeitpunkt eingetreten ist. Schließlich enthalten die Änderungen eine ausdrückliche Klarstellung, dass ein Erwerber im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Eventualforderungen nicht erfassen muss. Die Änderungen sind auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten Berichtsperiode des Geschäftsjahres liegt, das am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn ein Unternehmen auch alle anderen aktualisierten Verweise (die zusammen mit dem aktualisierten Rahmenkonzept veröffentlicht wurden) zur gleichen Zeit anwendet oder schon angewendet hat.
Die Änderungen verbieten es, Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen, die hergestellt wurden, bevor der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen. Dies betrifft Erlöse, die erzielt werden, während der Vermögenswert an den Ort und in den Zustand gebracht wird, an dem oder in dem er vom Management in der beabsichtigten Weise genutzt werden kann. Daher erfasst ein Unternehmen solche Verkaufserlöse und die entsprechenden Kosten im Gewinn oder Verlust. Das Unternehmen bemisst die Kosten dieser Gegenstände nach IAS 2 – Vorräte. Die Änderungen stellen auch die Bedeutung des Begriffs "Funktionsprüfung eines Vermögenswerts" klar. IAS 16 präzisiert dies nun in dem Sinne, dass zu bewerten ist, ob die technische und physische Leistungsfähigkeit des Vermögenswerts so beschaffen ist, dass er für die Herstellung oder Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, für die Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke genutzt werden kann. Wenn sie nicht gesondert in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt werden, sind im Abschluss die Beträge der im Gewinn oder Verlust enthaltenen Erlöse und Kosten anzugeben, die sich auf hergestellte Gegenstände beziehen, die kein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens sind, und welche Posten in der Gesamtergebnisrechnung solche Erlöse und Kosten jeweils enthalten. Die Änderungen werden rückschauend angewendet, jedoch nur auf Sachanlagen, die an oder nach dem Beginn der frühesten im Abschluss dargestellten Periode, in der das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet, an den Ort und in den Zustand gebracht werden, an dem oder in dem sie vom Management in der beabsichtigten Weise genutzt werden können. Das Unternehmen erfasst die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung der Änderungen zu Beginn dieser frühesten dargestellten Periode als Berichtigung des Eröffnungsbilanzwerts für die Gewinnrücklagen (oder einer anderen als sachgerecht angesehenen Eigenkapitalkomponente). Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.
Die Änderungen präzisieren, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" auch die "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" umfassen. Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, sind die zusätzlichen Kosten der Vertragserfüllung (zum Beispiel direkte Arbeits- oder Materialkosten) und die zugeordneten anderen Kosten, die sich direkt auf die Vertragserfüllung beziehen (zum Beispiel die zugeordnete Abschreibung für eine Sachanlage, die bei der Vertragserfüllung verwendet wird). Die Änderungen gelten für Verträge, bei denen das Unternehmen zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode, in der das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet, noch nicht alle Verpflichtungen erfüllt hat. Vergleichszahlen werden nicht neu berechnet.
Stattdessen erfasst das Unternehmen die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung der Änderungen als Berichtigung des Eröffnungsbilanzwerts für die Gewinnrücklagen (oder eine andere als sachgerecht angesehene Eigenkapitalkomponente) zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.
Die Jährlichen Verbesserungen enthalten Änderungen an vier Standards.
a) IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards: Die Änderung sieht Folgendes vor: Zusätzliche Erleichterungen für eine Tochtergesellschaft, die später als das Mutterunternehmen zum erstmaligen Anwender wird, was die Bilanzierung von kumulierten Umrechnungsdifferenzen betrifft. Als Folge der Änderung kann eine Tochtergesellschaft, die von der Ausnahmeregelung in IFRS 1.D16(a) Gebrauch macht, nun auch die Möglichkeit wählen, die kumulierten Umrechnungsdifferenzen für alle ausländischen Geschäftsbetriebe mit dem Buchwert zu bewerten, der je nach Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS-Standards im Konzernabschluss der Muttergesellschaft enthalten wäre, wenn er nicht um Konsolidierungsvorgänge
und die Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses, bei dem die Muttergesellschaft das Tochterunternehmen erworben hat, bereinigt worden wäre. Ein ähnliches Wahlrecht steht einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture zur Verfügung, das von der Ausnahmeregelung in IFRS 1.D16(a) Gebrauch macht. Die Änderung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.
b) IFRS 9 – Finanzinstrumente: Die Änderung stellt klar, dass ein Unternehmen bei der Anwendung des "10- Prozent-Tests" zur Bewertung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit auszubuchen ist, nur die zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlten oder erhaltenen Gebühren einbezieht, also die Gebühren, die entweder von dem Unternehmen oder dem Kreditgeber im Namen des jeweils anderen gezahlt oder eingenommen wurden. Die Änderung wird vorausschauend auf Änderungen und Ersetzungen angewandt, die an oder nach dem Tag stattfinden, an dem das Unternehmen die Änderung erstmals anwendet. Die Änderung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2021 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.
c) IFRS 16 – Leasingverhältnisse: Die Änderung streicht die Erläuterung der Erstattung von Mietereinbauten. Da die Änderung an IFRS 16 nur ein erläuterndes Beispiel betrifft, ist kein Zeitpunkt des Inkrafttretens angegeben.
d) IAS 41 – Landwirtschaft: Für Nagarro nicht relevant
IFRS 17 regelt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von sowie die Angaben zu Versicherungsverträgen und ersetzt IFRS 4 – Versicherungsverträge.
IFRS 17 beschreibt ein allgemeines Modell, das für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung angepasst wird und als Ansatz mit variabler Gebühr bezeichnet wird. Das allgemeine Modell wird bei Erfüllung bestimmter Kriterien vereinfacht, indem die Deckungsrückstellung nach dem Prämienallokationsansatz gemessen wird.
Das allgemeine Modell verwendet aktuelle Annahmen, um die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit künftiger Cashflows zu schätzen. Dabei misst es explizit die Kosten dieser Unsicherheit. Es berücksichtigt die Marktzinsen und die Auswirkungen der Optionen und Garantien der Versicherungsnehmer.
Im Juni 2021 hat das IASB Änderungen an IFRS 17 zur Lösung von Schwierigkeiten bei der Umsetzung veröffentlicht, die nach der Veröffentlichung von IFRS 17 festgestellt wurden. Durch die Änderungen verschiebt sich der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 (einschließlich der Änderungen) auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 01. Januar 2023 beginnen.
IFRS 17 muss rückwirkend angewandt werden, es sei denn, dies ist nicht praktikabel. In diesem Fall wird der modifizierte rückwirkende Ansatz oder der Ansatz zum beizulegenden Zeitwert angewandt.
Für die Zwecke der Übergangsvorschriften ist der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Beginn der jährlichen Berichtsperiode, in der das Unternehmen den Standard zum ersten Mal anwendet. Der Übergangszeitpunkt ist der Beginn der Periode, die unmittelbar vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung liegt.
Die Änderungen an IAS 1 wirken sich nur auf die Darstellung von Schulden als kurz- oder langfristig in der Bilanz aus und nicht auf die Höhe oder den Zeitpunkt des Ansatzes von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder auf die Angaben zu diesen Posten.
Die Änderungen stellen klar, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf Rechten beruht, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Sie präzisieren, dass die Klassifizierung von Erwartungen, ob ein Unternehmen sein Recht auf Verschiebung der Erfüllung einer Verbindlichkeit ausüben wird, nicht berührt wird. Sie erläutern ferner, dass Rechte bestehen, wenn die Verpflichtungen am Ende der Berichtsperiode erfüllt werden, und sie führen eine Definition des Begriffs "Erfüllung" ein, um klarzustellen, dass sich die Erfüllung auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitalinstrumenten, anderen Vermögenswerten oder Dienstleistungen an die Gegenpartei bezieht.
Die Änderungen gelten rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.
Die Änderungen betreffen die Anforderungen in IAS 1 in Bezug auf die Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden. Durch die Änderungen werden alle Stellen, an denen der Begriff "wesentliche Rechnungslegungsmethoden" verwendet wird, durch "wesentliche Informationen zu Rechnungslegungsmethoden" ersetzt. Informationen zu Rechnungslegungsmethoden sind wesentlich, wenn bei Betrachtung zusammen mit anderen im Abschluss eines Unternehmens enthaltenen Informationen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie von den Hauptadressaten eines Abschlusses für allgemeine Zwecke getroffenen Entscheidungen beeinflusst.
Die erläuternden Absätze in IAS 1 werden ebenfalls geändert. Dadurch soll klargestellt werden, dass Informationen zu Rechnungslegungsmethoden, die sich auf
unwesentliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse oder Bedingungen beziehen, unwesentlich sind und nicht angegeben werden müssen. Informationen zu Rechnungslegungsmethoden können aufgrund der Art der damit verbundenen Geschäftsvorfälle, anderer Ereignisse oder anderer Bedingungen wesentlich sein, selbst wenn die Beträge unwesentlich sind. Dennoch sind nicht alle Informationen zu Rechnungslegungsmethoden, die sich auf wesentliche Geschäftsvorfälle, andere Ereignisse oder anderer Bedingungen beziehen, selbst wesentlich.
Das IASB hat außerdem Leitlinien und Beispiele erarbeitet, um die Anwendung des im IFRS-Leitliniendokument 2 beschriebenen "vierstufigen Wesentlichkeitsprozesses" zu erläutern und zu veranschaulichen.
Die Änderungen an IAS 1 gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung laut IASB zulässig ist und die Änderungen vorausschauend angewendet werden. Die Änderungen am IFRS-Leitliniendokument 2 geben weder einen Zeitpunkt des Inkrafttretens noch Übergangsvorschriften an.
Durch die Änderungen wird die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen durch die Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ersetzt. Nach der neuen Definition sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen "monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind".
Die Definition der Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen wurde gestrichen. Das IASB hat jedoch das Konzept der Änderungen rechnungslegungsbezogener Schätzungen mit den folgenden Klarstellungen im Standard beibehalten:
• Eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die sich aus neuen Informationen oder Entwicklungen ergibt, stellt keine Fehlerkorrektur dar.
• Die Auswirkungen einer Änderung eines Inputs oder einer Bewertungstechnik, die zur Entwicklung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung verwendet wird, sind Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, wenn sie nicht aus der Korrektur von Fehlern aus früheren Perioden resultieren.
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 01. Januar 2023 beginnen. Ein Unternehmen wendet diese Änderungen auf alle Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen an, die zum oder nach dem Beginn der Berichtsperiode eintreten. Eine vorzeitige Anwendung ist laut IASB zulässig.
Die Änderungen führen eine zusätzliche Ausnahme von der Erstanwendungsausnahme ein. Danach gilt die Erstanwendungsausnahme nicht für Geschäftsvorfälle, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen.
Je nach geltendem Steuerrecht können beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts und einer Verbindlichkeit bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der sich weder auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn auswirkt, abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen.
Infolge der Änderungen an IAS 12 ist ein Unternehmen zur Erfassung der entsprechenden latenten Steueransprüche und -schulden verpflichtet, wobei der Ansatz latenter Steueransprüche den Werthaltigkeitskriterien in IAS 12 unterliegt.
Die Änderungen gelten für Geschäftsvorfälle am oder nach dem Beginn der frühesten Vergleichsperiode. Zudem setzt ein Unternehmen zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode Folgendes an:
Die Änderungen gelten für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 01. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung laut IASB zulässig ist.
Die Änderungen betreffen einen Konflikt zwischen IAS 28 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und IFRS 10 – Konzernabschlüsse. Es wird dabei klargestellt, dass bei Geschäftsvorfällen mit einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen. Der Erstanwendungszeitpunkt wurde vom IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.
Der Vorstand geht davon aus, dass die Übernahme aller oben aufgeführten Standards keinen wesentlichen Einfluss auf die Abschlüsse des Konzerns in zukünftigen Perioden haben wird.
Der Konzernabschluss umfasst die Jahresabschlüsse der Nagarro SE und der von der Nagarro SE kontrollierten Unternehmen (ihre Tochtergesellschaften) bis zum 31. Dezember. Ein Unternehmen gilt als kontrolliert, wenn die Nagarro SE:
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei aufgeführten Beherrschungselemente verändert haben, muss Nagarro erneut ermitteln, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht.
Die Konsolidierung einer Tochtergesellschaft beginnt an dem Tag, an dem Nagarro die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn Nagarro die Beherrschung über die Tochtergesellschaft verliert. Insbesondere werden die Ergebnisse von während des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften ab dem Tag ergebniswirksam erfasst, an dem Nagarro die Beherrschung erlangt, und bis zu dem Tag, an dem Nagarro die Tochtergesellschaft nicht mehr beherrscht.
Bei Bedarf werden die Abschlüsse der Tochtergesellschaften angepasst, um die verwendeten Rechnungslegungsmethoden mit den Rechnungslegungsmethoden von Nagarro in Einklang zu bringen.
Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge sowie
Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Eigentümern von Nagarro und den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Das Gesamtergebnis der Tochtergesellschaften wird den Eigentümern von Nagarro und den nicht beherrschenden Anteilen selbst dann zugeordnet, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.
Wenn Nagarro die Beherrschung über eine Tochtergesellschaft verliert, wird der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Veräußerungsgewinn oder verlust als Differenz zwischen (i) der Summe des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung und des beizulegenden Zeitwerts aller zurückbehaltenen Anteile und (ii) dem früheren Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) abzüglich der Schulden der Tochtergesellschaft und aller nicht beherrschenden Anteile berechnet.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die rechtlichen Unternehmen, die im Konsolidierungskreis für die im Konzernabschluss dargestellten Berichtsperioden enthalten sind.
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| 2021 | 2020 | |
| Nagarro SE, München, Deutschland | 100,00% | 100,00% |
| Nagarro Connect AG, München, Deutschland1) | — | 100,00% |
| SPP Co-Investor Verwaltungs GmbH, München, Deutschland 2) | — | 100,00% |
| SPP Co-Investor GmbH & Co. KG, München, Deutschland 2) | — | 16,41% |
| Nagarro SPP GmbH, München, Deutschland 3) | — | 59,04% |
| Nagarro Beteiligungs GmbH, München, Deutschland 3) | — | 50,01% |
| Nagarro Holding GmbH, München, Deutschland 1) | — | 83,83% |
| Nagarro Inc., San Jose, USA | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Software Pvt. Ltd., Gurugram, Indien | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Software GmbH, Kronberg im Taunus, Deutschland | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Software S.A., Monterrey, Mexiko | 100,00% | 83,83% |
| Mokriya Inc., Cupertino, USA | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Objectiva Inc., Fishers, USA | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Software Solutions (Beijing), Inc. (China) 4) | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Software Solutions (Xi'an), Inc. (China) 5) | 100,00% | 83,83% |
| Advanced Technology Consulting Service Inc., New Jersey, USA 6) | 100,00% | — |
| ATCS Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 6) | 100,00% | — |
| Advanced Technology Consulting Service Canada Inc., Toronto, | ||
| Kanada 6) | 100,00% | — |
| ATCS (Beijing) Technology Consulting Company Limited, Peking, China 6) |
100,00% | — |
| Nagarro Global Services Asia Pte. Ltd., Singapur 7) | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Enterprise Services Pvt. Ltd., Jaipur, Indien | 100,00% | 83,83% |
| Advanced Technology Consulting Service Private Limited, Jaipur, Indien 8) |
100,00% | — |
| Nagarro SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro K.K., Tokyo, Japan | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro (Private) Limited, Colombo, Sri Lanka 9) | 100,00% | — |
| Nagarro Software AB, Stockholm, Schweden | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro GmbH, Wien, Österreich | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro ATCS GmbH, Kronberg im Taunus, Deutschland 10) | 100,00% | — |
| Nagarro GmbH, München, Deutschland | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Software SRL, Timisoara, Rumänien | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Software A/S, Kopenhagen, Dänemark 11) | — | 83,83% |
| Nagarro Software Ltd., London, Großbritannien | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro AS, Oslo, Norwegen | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Pty. Ltd., Sydney, Australien | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Oy, Espoo, Finnland | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Ltd., Valetta, Malta | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Pty. Ltd., Pretoria, Südafrika | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Inc., Toronto, Kanada | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Company Ltd., Bangkok, Thailand | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Ltd., Port Louis, Mauritius | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro MENA LLC, Dubai, VAE | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Software Co. W.L.L, Bahrain 9) | 100,00% | — |
| Solutions4Mobility LLC, Dubai, VAE | 100,00% | 83,83% |
|---|---|---|
| Nagarro ES GmbH, Kronberg im Taunus, Deutschland | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro ES France SAS, Entzheim, Frankreich | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro ES Denmark A/S, Herlev, Dänemark | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro Software A/S, Kopenhagen, Dänemark 11) | 100,00% | — |
| Nagarro TS GmbH, Bad Homburg, Deutschland 12) | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro iQuest GmbH & Co. KG, Bad Homburg, Deutschland 13) | — | 83,83% |
| Nagarro iQuest Verwaltungs GmbH, Bad Homburg, Deutschland 14) | — | 83,83% |
| Nagarro iQuest Technologies SRL, Cluj-Napoca, Rumänien | 100,00% | 83,83% |
| Nagarro iQuest Schweiz AG, Zürich, Schweiz | 100,00% | 83,83% |
| iQuest SPZOO, Warschau, Polen | 100,00% | 83,83% |
| Livisi GmbH, Bad Homburg, Deutschland 15) | 100,00% | — |
1) Diese Gesellschaften wurden im Jahr 2021 mit der Nagarro SE (Deutschland) verschmolzen. 2) Diese Gesellschaften wurden im Jahr 2021 von der Nagarro SE (Deutschland) verkauft.
3) Diese Gesellschaften wurden 2021 mit der Nagarro Holding GmbH verschmolzen, bevor die Nagarro Holding GmbH mit der Nagarro SE verschmolzen wurde.
4) Der Name der Gesellschaft wurde im Jahr 2021 geändert von Objectiva Software Solutions Co. Ltd. (Peking, China) in Nagarro Software Solutions (Beijing), Inc. (China).
5) Der Name der Gesellschaft wurde im Jahr 2021 geändert von Objectiva Software Solutions Co. Ltd. (Xi'an, China) in Nagarro Software Solutions (Xi'an), Inc. (China).
6) Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften wurden im Jahr 2021 von Nagarro Inc., USA übernommen.
7) Der Name der Gesellschaft wurde im Jahr 2021 geändert von Allgeier Global Services Asia Pte. Ltd. (Singapur) in Nagarro Global Services Asia Pte. Ltd. (Singapur).
8) Die Gesellschaft wurde im Jahr 2021 von Nagarro Enterprise Services Pvt. Ltd. (Jaipur, Indien) übernommen. 9) Diese Gesellschaften wurden im Jahr 2021 gegründet.
10) Die Gesellschaft wurde im Jahr 2021 von der Nagarro Holding GmbH übernommen, bevor die Nagarro Holding GmbH mit der Nagarro SE verschmolzen und der Name von Nagarro CS GmbH in Nagarro ATCS GmbH geändert wurde.
11) Die Gesellschaft wurde im Jahr 2021 von Nagarro ES Denmark A/S (Herlev, Dänemark) von der Nagarro Holding GmbH erworben.
12) Der Name der Gesellschaft wurde 2021 von Nagarro iQuest Holding GmbH (Deutschland) in Nagarro TS GmbH (Deutschland) geändert.
13) Die Gesellschaft wurde im Jahr 2021 von der Nagarro TS GmbH (Deutschland) übernommen.
14) Die Gesellschaft wurde 2021 mit der Nagarro TS GmbH (Deutschland) verschmolzen. 15) Die Gesellschaft wurde 2021 von der Nagarro TS GmbH (Deutschland) übernommen.
Wie bereits im am 08. Dezember 2020 veröffentlichten Wertpapierprospekt angekündigt, hat der Vorstand der Nagarro SE am 26. März 2021 beschlossen, Gespräche mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Mitarbeiterbeteiligungsplans auf Ebene der operativen Managementgesellschaft Nagarro Holding GmbH aufzunehmen. Bei diesen Verhandlungen sollte über die Auflösung des Programms und die anschließende vollständige Integration der Nagarro Holding GmbH per Verschmelzung mit der Nagarro SE mit Emission neuer Aktien der Nagarro SE an die Mitglieder des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verhandelt werden. Zuvor hielten die Vorstandsmitglieder und Führungskräfte verschiedener Nagarro-Konzerngesellschaften (darunter die Vorstandsmitglieder der Nagarro SE Manas Fuloria und Vikram Sehgal) eine treuhänderische Beteiligung von 16,17 % (31. Dezember 2020: 16,17 %) an der Nagarro Holding GmbH.
Die Verschmelzung der Nagarro Holding GmbH und der Nagarro SE sowie die Kapitalerhöhung der Nagarro SE wurden auf der Hauptversammlung der Nagarro Holding GmbH und der Nagarro SE am 31. August 2021 beschlossen. Die Verschmelzung der Nagarro SE und der Nagarro Holding GmbH wurde am 22. Oktober 2021 in das Handelsregister eingetragen und wurde am 01. Januar 2021 wirksam. Zur Umsetzung der Maßnahmen für die Übertragung der indirekten wirtschaftlichen Beteiligung der Begünstigten der Nagarro Holding GmbH auf eine direkte wirtschaftliche Beteiligung an der Nagarro SE wurden die folgenden Umstrukturierungen vorgenommen:
Das Gesellschaftskapital der SPP GmbH wurde um Sacheinlagen im Umfang von 6.995 TEUR erhöht, mit einer entsprechenden Erhöhung ihrer Kapitalrücklagen. Die Kapitalrücklagen der SPP GmbH wurden bei der Konsolidierung mit dem konzerninternen Darlehen verrechnet. Da die Teilnehmer des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nicht an dieser Kapitalerhöhung beteiligt waren, verringerte sich ihr Anteil an der Nagarro Holding GmbH um ca. 0,20 %. Die Summe der nicht beherrschenden Anteile wurde daher von 16,17 % zum 31. Dezember 2020 auf 15,97 % reduziert.
Das Kapital der BET GmbH wurde um 5.897 TEUR erhöht (zum Teil um Bareinlagen in Höhe von 2.948 TEUR, zum Teil um Sacheinlagen im Umfang von 2.949 TEUR), mit einer entsprechenden Erhöhung ihrer Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage der BET GmbH wurde bei der Konsolidierung mit dem konzerninternen Darlehen verrechnet. Die tatsächlichen Bareinlagen des nicht kontrollierenden Gesellschafters in Höhe von 2.948 TEUR sind in der Kapitalrücklage auf Konsolidierungsebene ausgewiesen –
59
Einzelheiten siehe Anhang C.13. Eigenkapital. Da alle Gesellschafter der BET GmbH, d. h. die Nagarro SE und die beiden Vorstandsmitglieder der Nagarro SE Manas Fuloria und Vikram Sehgal (durch die StarView LLC) ihre entsprechenden Anteile zum Eigenkapital beigetragen haben, blieb der prozentuale Anteil am Eigenkapital der BET GmbH unverändert.
Infolge der oben dargestellten Umstrukturierung hielt die Nagarro SE eine direkte Beteiligung von 84,03 % (31. Dezember 2020: 83,83 %) und die nicht kontrollierenden Gesellschafter hielten 15,97 % (31. Dezember 2020: 16,17 %) an der Nagarro Holding GmbH, jeweils mit Wirkung zum 01. Januar 2021.
Bei der Verschmelzung der Nagarro SE und der Nagarro Holding GmbH wurden 2.199.472 neu ausgegebene, auf den Namen lautende Stückaktien gegen 15,97% nicht beherrschende Anteile im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausgegeben.
Außerdem wurde im Berichtszeitraum die Nagarro iQuest GmbH & Co. KG am 01. Juli 2021 von der Nagarro TS GmbH (vormals Nagarro iQuest Holding GmbH) durch Anwachsung übertagen und die Nagarro iQuest Verwaltungs GmbH wurde mit Wirkung vom 01. Juli 2021 mit der Nagarro TS GmbH verschmolzen.
Die funktionale Währung der in der Eurozone ansässigen Tochtergesellschaften ist der Euro. Die funktionale Währung aller anderen Tochtergesellschaften ist deren jeweilige Landeswährung. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses werden die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, die in einer fremden Währung erstellt wurden, in Euro als Berichtswährung von Nagarro umgerechnet.
Transaktionen in ausländischen Währungen, die sich von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft von Nagarro unterscheiden, werden zum Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Ergeben sich auf Grund von Zahlungen oder Bewertungen zu späteren Zeitpunkten Kursgewinne oder -verluste, so werden diese in der Gewinn- und Verlustrechnung der jeweiligen Konzerngesellschaft von Nagarro erfolgswirksam erfasst.
Währungsdifferenzen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für die Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten kamen die Schlusskurse zum Periodenende zur Anwendung.
Aus der Umrechnung entstandene Differenzen aus den Stichtagskursen des Berichtsjahres und des Vorjahres sowie aus den mit historischen Kursen im Eigenkapital enthaltenen Bestandteilen wurden in die ergebnisneutralen Eigenkapitalveränderungen eingestellt.
Bei der Umrechnung der in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse galten die folgenden Wechselkurse:
| Durchschnittskurse | Stichtagskurse | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| je 1 EUR | je 1 EUR | |||||
| 2021 | 2020 | 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|||
| AUD | 1,575 | 1,655 | 1,562 | 1,591 | ||
| BHD | 0,446 | - | 0,428 | - | ||
| CAD | 1,483 | 1,537 | 1,440 | 1,563 | ||
| CNY | 7,634 | 7,903 | 7,216 | 8,012 | ||
| DKK | 7,437 | 7,452 | 7,437 | 7,441 | ||
| INR | 87,429 | 84,651 | 84,355 | 89,559 | ||
| JPY | 129,852 | 121,717 | 130,552 | 126,535 | ||
| MYR | 4,902 | 4,814 | 4,731 | 4,942 | ||
| MUR | 49,185 | 44,063 | 49,614 | 48,569 | ||
| MXN | 23,990 | 24,717 | 23,210 | 24,393 | ||
| NOK | 10,169 | 10,792 | 9,999 | 10,485 | ||
| PLN | 4,560 | 4,468 | 4,592 | 4,571 | ||
| RON | 4,917 | 4,837 | 4,949 | 4,868 | ||
| SGD | 1,589 | 1,578 | 1,531 | 1,621 | ||
| ZAR | 17,486 | 18,881 | 18,070 | 17,981 | ||
| LKR | 234,595 | - | 230,127 | - | ||
| SEK | 10,147 | 10,471 | 10,262 | 10,056 | ||
| CHF | 1,093 | 1,070 | 1,068 | 1,082 | ||
| THB | 37,822 | 35,857 | 37,702 | 36,752 | ||
| AED | 4,346 | 4,211 | 4,166 | 4,505 | ||
| GBP | 0,860 | 0,890 | 0,840 | 0,899 | ||
| USD | 1,183 | 1,146 | 1,134 | 1,226 |
Die Konzernbilanz in Kurzfassung wird nach IAS 1 – Darstellung des Abschlusses erstellt. Vermögenswerte, die innerhalb der nächsten zwölf Monate realisiert werden, und Verbindlichkeiten, die innerhalb eines Jahres fällig sind, werden grundsätzlich als kurzfristig ausgewiesen.
Derivate und Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle anderen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert.
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Kosten eines Unternehmenserwerbs werden als die Summe der übertragenen Gegenleistung, gemessen zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert, und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen bewertet. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet Nagarro, ob die nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet werden. Die mit dem Erwerb verbundenen Kosten werden bei Anfall als Aufwand verbucht und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Nagarro geht von der Übernahme eines Geschäftsbetriebs aus, wenn die integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfassen, die zusammengenommen maßgeblich zur Leistungserzeugung beitragen.
Das erworbene Verfahren gilt als substanziell, wenn es für die Fähigkeit, weiterhin Leistungen zu erzeugen, von entscheidender Bedeutung ist und wenn die erworbenen Ressourceneinsätze eine organisierte Belegschaft umfassen, die über die notwendigen Fähigkeiten, das notwendige Wissen oder die notwendige Erfahrung verfügt, um dieses Verfahren anzuwenden, oder in erheblichem Maße zur weiteren Leistungserzeugung beitragen kann und als einzigartig oder rar angesehen wird oder sein Ersatz mit erheblichen Kosten oder Aufwand verbunden wäre oder die weitere Leistungserzeugung erheblich verzögern würde.
Wenn Nagarro ein Unternehmen übernimmt, bewertet es die übernommenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bezüglich einer angemessenen Klassifizierung und Designation gemäß den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und relevanten Bedingungen zum Erwerbszeitpunkt. Dazu gehört auch die Trennung eingebetteter Derivate in Basisverträgen durch das erworbene Unternehmen.
Bedingte Gegenleistungen, die vom Erwerber zu übertragen sind, werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Eine als Vermögenswert oder Verbindlichkeit eingestufte bedingte Gegenleistung, die als Finanzinstrument
in den Anwendungsbereich von IFRS 9 (Finanzinstrumente) fällt, wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden gemäß IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Sonstige nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallende bedingte Gegenleistungen sind zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sind erfolgswirksam zu erfassen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet (d. h. der Überschuss der übertragenen Gegenleistung über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Wertansätze der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden). Wenn der beizulegende Zeitwert des erworbenen Nettovermögens höher ist als die Summe der übertragenen Gegenleistung, beurteilt Nagarro nochmals, ob alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden korrekt ermittelt wurden, und überprüft die Verfahren, die zur Bewertung der zum Erwerbszeitpunkt zu erfassenden Beträge verwendet wurden. Wenn der beizulegende Zeitwert des erworbenen Nettovermögens bei der Neubewertung nach wie vor höher ist als die Summe der übertragenen Gegenleistung, wird der Gewinn in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäftsoder Firmenwert zu den Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung muss ein Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der vier Segmente von Nagarro zugeordnet werden, also den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die aus dem Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, und zwar unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erwerbenden Unternehmens diesen Einheiten bereits zugewiesen worden sind.
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, so wird der mit diesem veräußerten Geschäftsbereich verbundene Geschäfts- oder Firmenwert bei der Feststellung des Gewinns oder Verlustes aus der Veräußerung im Buchwert des Geschäftsbereiches erfasst. Der in diesem Fall veräußerte Geschäfts- oder Firmenwert wird anhand der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und dem Teil der zurückbehaltenen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bewertet.
Auftragsbestände, Kundenlisten, Websites und Produkte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Abschreibung des Auftragsbestandes erfolgt gleichzeitig mit der Erfassung der Umsatzerlöse aus den Aufträgen. Erworbene Produkte werden linear über vier Jahre abgeschrieben. Kundenlisten werden linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Eigene Entwicklungen werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können und ein wirtschaftlicher Nutzen aus einem zukünftig erwarteten Verkauf der Leistungen wahrscheinlich ist. Aktivierte Kosten für eigene Entwicklungen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Eigene Entwicklungen werden erstmalig ab dem Monat der Fertigstellung mit einer Laufzeit von vier Jahren linear abgeschrieben. Kreditzinsen sind nicht in den Herstellungskosten enthalten.
Gekaufte Software, Lizenzen und Rechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Marken und Domains werden linear über eine Laufzeit von 15 Jahren abgeschrieben. Ansonsten werden Software, Lizenzen und Rechte linear über drei bis sechs Jahre abgeschrieben.
Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstanden sind, werden als nicht abnutzbare immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, werden mindestens einmal im Jahr einem Wertminderungstest unterzogen. Bei den genannten Vermögenswerten werden Wertminderungstests auch dann durchgeführt, wenn Anhaltspunkte oder bestimmte Ereignisse ("triggering event") vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, da der Buchwert den erzielbaren Betrag des aktivierten Geschäfts- oder Firmenwertes übersteigt, ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Das gilt auch für andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen. Genutzte Vermögenswerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden nur dann auf Wertminderung getestet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie wertgemindert sein könnten.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert. In die Herstellungskosten der selbst geschaffenen Anlagen werden direkt zurechenbare Kosten, anteilige Gemeinkosten und Abschreibungen einbezogen. Kreditzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines "qualifizierten Vermögenswerts" zurechenbar sind (also eines Vermögenswerts, der erst nach
einer beträchtlichen Zeitspanne seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand erreicht) werden in den Kosten des Vermögenswerts erfasst. Reparatur- und Instandhaltungskosten werden direkt als Aufwand verbucht. Die Abschreibungen werden linear auf die voraussichtliche geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen. Die Buchwerte des Sachanlagevermögens werden auf außerordentliche Wertminderungen geprüft, sobald Indikatoren hierfür vorliegen. Grundstücke, Grundstücksrechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die lineare Abschreibung bei Gebäuden erfolgt über eine maximale Nutzungsdauer von 58 Jahren. Andere Anlagen, Betriebs- und Büroausstattung werden linear über einen Zeitraum von drei bis 15 Jahren abgeschrieben.
Nagarro wendet IFRS 16 bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen an und beurteilt jeden einzelnen Leasingvertrag daraufhin, ob er ein Leasingverhältnis im Sinne von IFRS 16 enthält. Am Tag des Leasingbeginns erfasst Nagarro einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht an diesem Vertrag sowie eine Leasingverbindlichkeit für den Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen. Der Nutzungswert entspricht zum Beginn der Leasinglaufzeit dem Barwert, angepasst um vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich in Verbindung mit dem Leasingobjekt stehender direkter Kosten und geschätzter Kosten für die Beseitigung oder Wiederherstellung des Vermögenswertes.
Das Nutzungsrecht wird über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes linear abgeschrieben und bei Bedarf um weitere Wertminderungen berichtigt. Die Nutzungsdauer des Nutzungsrechts wird linear bestimmt als der kürzere Zeitraum aus der Nutzungsdauer des Vermögenswertes und der Laufzeit des Leasingverhältnisses.
Die Leasingverbindlichkeit wird auf den Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst. Als Zinssatz wird der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Zinssatz verwendet. Falls dieser nicht vorliegt, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers verwendet, d. h. der Zinssatz, den der Leasingnehmer zahlen müsste, um die Mittel zu beschaffen, die erforderlich wären, um einen Vermögenswert von ähnlichem Wert wie das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in einem ähnlichen wirtschaftlichen Umfeld mit ähnlichen Bedingungen, Sicherheiten und Konditionen zu erwerben.
Für Leasingverträge mit einer Nutzungsdauer von weniger als zwölf Monaten und Leasingverträge, deren Anschaffungskosten jeweils 5 TEUR nicht übersteigen, wird kein Vermögenswert erfasst. Die Aufwendungen für diese Verträge werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Bei Leasingverhältnissen, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, erfasst Nagarro eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der verbleibenden Leasingzahlungen, als ob es sich bei dem erworbenen Leasingverhältnis um ein neues Leasingverhältnis zum Erwerbszeitpunkt handeln würde, und erfasst das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in gleicher Höhe wie die Leasingverbindlichkeit, angepasst entsprechend den vorteilhaften oder nachteiligen Bedingungen des Leasingverhältnisses im Vergleich zu den marktüblichen Bedingungen.
Die Nagarro-Gruppe least Grundstücke und Gebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Leasingverträge werden typischerweise mit festen Laufzeiten von drei bis fünf Jahren für Anlagen und Fahrzeuge und 18 Jahren für Gebäude abgeschlossen. Einige Verträge enthalten Verlängerungsoder Kündigungsoptionen. Diese werden genutzt, um die operative Flexibilität in Bezug auf das Management der für die Geschäftstätigkeit des Konzerns eingesetzten Vermögenswerte zu maximieren. Die meisten der bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können nur von dem Konzern und nicht von dem jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden.
Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den bilanziellen und den steuerlichen Wertansätzen sowie für steuerliche Verlustvorträge erfasst. Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem ihre Realisierung als wahrscheinlich erachtet wird.
Die latenten Steuern werden mit Steuersätzen ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den betroffenen Ländern zum erwarteten Realisierungszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mit den länderspezifischen Steuersätzen berechnet. Die länderspezifischen Steuersätze stellen sich wie folgt dar:
| Steuersätze | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Deutschland | 31,0% | 31,0% |
| Österreich | 25,0% | 25,0% |
| USA | 27,0% | 27,0% |
| Indien | 25,2% | 25,2% |
| Rumänien | 16,0% | 16,0% |
| Schweden | 21,4% | 21,4% |
| Dänemark | 22,0% | 22,0% |
| Norwegen | 22,0% | 22,0% |
| Australien | 30,0% | 30,0% |
| Japan | 34,7% | 0,0% |
Eine Saldierung von aktiven und passiven Ertragsteuerabgrenzungen wird vorgenommen, soweit sie im Verhältnis zu einer Steuerbehörde rechtsverbindlich
verrechenbar sind. Der Ausweis der latenten Steueransprüche und -schulden erfolgt innerhalb des langfristigen Vermögens und der langfristigen Schulden.
Aktivierte Vertragskosten betreffen die Kosten der Erfüllung eines Kundenvertrages. Liegen die Kosten der Vertragserfüllung nicht im Anwendungsbereich eines anderen Standards (z. B. Vorräte, immaterielle Vermögenswerte oder Sachanlagen), sind sie gesondert in der Bilanz zu aktivieren, falls sie Ressourcen im Zusammenhang mit einem Kundenvertrag schaffen und es erwartet wird, dass die Kosten durch zukünftige Erlöse gedeckt sind. Die Bewertung erfolgt zu Einzelkosten zuzüglich anteiliger Fertigungsgemeinkosten. Die aktivierten Kosten werden in Übereinstimmung mit der Umsatzrealisierung, auf die sich der Vermögenswert bezieht, planmäßig als Aufwand erfasst. Die Abschreibungsdauer hat auch wahrscheinliche zukünftige Vertragsverlängerungen mit einzubeziehen. Soweit die zu erwarteten Erlöse abzüglich der noch anfallenden Aufwendungen unter den zu aktivierenden Vertragskosten liegen, wird eine Wertberichtigung vorgenommen.
Der Wertansatz der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach dem gewichteten Durchschnitt, nach Abzug von Rabatten und Skonti. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Bei einer Verminderung der Anschaffungskosten oder des Nettoveräußerungswerts zum Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen vorgenommen.
Hat eine der Parteien eines Vertrages zwischen Nagarro und einem Kunden ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, so wird – abhängig vom Nettosaldo aus Leistungserbringung und Vorauszahlung des Kunden – ein vertraglicher Vermögenswert oder eine vertragliche Verbindlichkeit angesetzt. Vertragliche Vermögenswerte und vertragliche Verbindlichkeiten werden im Wesentlichen als kurzfristig ausgewiesen, da sie im Regelfall innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus von unter einem Jahr anfallen.
Vertragliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen kundenspezifische Festpreisverträge, die gemäß IFRS 15 nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) bilanziert werden. Dabei werden die Umsatzerlöse entsprechend dem Fertigstellungsgrad am Bilanzstichtag realisiert. Der Fertigstellungsgrad entspricht dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen auftragsbezogenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten des Auftrags. Der Bilanzausweis erfolgt nach Abzug der erhaltenen Teilzahlungen bei positivem Vertragssaldo unter den vertraglichen Vermögenswerten und Leistungen und bei negativen Vertragssalden unter vertraglichen Verbindlichkeiten. Fremdkapitalkosten wurden in kundenspezifischen Verträgen gegen festes Entgelt nicht aktiviert.
Bei Verträgen, bei denen der Zeitraum zwischen der Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden und der Zahlung des Kunden dafür nicht mehr als ein Jahr beträgt, macht der Konzern von dem praktischen Behelf gemäß IFRS 15.63 Gebrauch, den Betrag der Gegenleistung nicht um die Auswirkungen einer erheblichen Finanzierungskomponente zu bereinigen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Die Bewertung erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich einer Wertberichtigung. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste an. Die kalkulierten Verlustraten sind aus den historischen Daten bezüglich Kreditausfällen hergeleitet, bereinigt um zukunftsgerichtete, schuldnerspezifische Faktoren und das wirtschaftliche Umfeld. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn mit Zahlungen nicht mehr zu rechnen ist. Im Rahmen des Factoring werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgebucht, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind mit ihren Nennbeträgen abzüglich Wertberichtigungen angesetzt. Für sonstige finanzielle Forderungen erfolgt die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste in Abhängigkeit von Ausfallrisiken entweder auf Basis der Ausfälle, die in den nächsten zwölf Monaten erwartet werden, oder auf der Basis der verbleibenden Restlaufzeit. Signifikante Veränderungen der Ausfallrisiken werden dabei berücksichtigt.
Nagarro nutzt Devisentermingeschäfte als derivative Finanzinstrumente, um Wechselkursrisiken zu reduzieren. Diese Sicherungsgeschäfte werden zum Marktwert bilanziert und in der Folge zu jedem Bilanzstichtag neu bewertet. Im Falle von Derivaten mit notierten Marktpreisen ist der beizulegende Zeitwert der positive oder negative Marktpreis. Positive Marktwerte führen zum Ansatz eines finanziellen Vermögenswertes und negative Marktwerte zum Ansatz einer finanziellen Verbindlichkeit. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Die bilanzielle Erfassung von Derivaten erfolgt jeweils zum Handelstag.
Die anderen Vermögenswerte und Ertragsteuerforderungen werden mit ihren Nennbeträgen bilanziert.
Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Sie werden zu ihrem Nennwert angegeben.
Bei den sri-lankischen und indischen Gesellschaften bestehen Verpflichtungen für zukünftige Abfindungszahlungen an Mitarbeitende (Gratuity Obligations), die mindestens fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt waren. Diese Abfindungszahlungen werden beim Ausscheiden der Mitarbeitenden fällig, unabhängig von einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.
Die Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten haben Verpflichtungen wegen künftiger Abfindungszahlungen an Mitarbeitende (Abfindungen am Ende des Dienstverhältnisses), die bei der Gesellschaft beschäftigt waren. Sie erhalten für die ersten fünf Jahre einen Pauschalbetrag in Höhe des Gehalts für 21 Tage für jedes vollendete Jahr oder einen Teil eines Jahres und nach den ersten fünf Jahren in Höhe des Gehalts für 30 Tage für jedes vollendete Jahr oder den Teil eines Jahres, wobei die am Ende des Dienstverhältnisses zu zahlende Leistung maximal 24 Monatsgehältern entspricht. Die Abfindungszahlung ist fällig, wenn Mitarbeitende aus dem Unternehmen ausscheiden.
Diese Abfindungen bzw. Leistungen am Ende des Dienstverhältnisses stellen einen leistungsorientierten Plan im Sinne von IAS 19 dar und werden nach versicherungsmathematischen Methoden bewertet. Die Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stützt sich auf länderspezifische Sterbetafeln für Indien, die VAE und Sri Lanka und auf die folgenden allgemeinen Annahmen:
| 31. Dez. | 31. Dez. | |
|---|---|---|
| 2021 | 2020 | |
| Indische Unternehmen | ||
| Rechnungszinsfuß | 6,12% | 5,37% |
| Gehaltserhöhung p.a | 14,00% | 10,00% |
| Gehaltserhöhung p.a (ATCS Indien) |
10,00% | 0,00% |
| Fluktuationsrate p.a. | 20,00% | 20,00% |
| Verbleibende Dienstzeit bis zum Renteneintritt in Jahren |
28 | 31 |
| Verbleibende Dienstzeit bis zum Renteneintritt in Jahren (ATCS Indien) |
32 | – |
| VAE Unternehmen | ||
| Rechnungszinsfuß | 2,93% | 2,40% |
| Gehaltserhöhung p.a | 3,50% | 3,50% |
| Fluktuationsrate p.a. | 5,00% | 5,00% |
| Verbleibende Dienstzeit bis zum Renteneintritt in Jahren |
28 | 33 |
| Sri Lanka Unternehmen | ||
| Rechnungszinsfuß | 12,00% | – |
| Gehaltserhöhung p.a | 3,50% | 3,50% |
|---|---|---|
| Fluktuationsrate p.a. | 5,00% | 5,00% |
| Verbleibende Dienstzeit bis zum Renteneintritt in Jahren |
28 | 33 |
| Sri Lanka Unternehmen | ||
| Rechnungszinsfuß | 12,00% | – |
| Gehaltserhöhung p.a | 10,00% | – |
| Fluktuationsrate p.a. | 4,80% | – |
| Verbleibende Dienstzeit bis zum Renteneintritt in Jahren |
27 | – |
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende gesetzliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die künftig mit Wahrscheinlichkeit zu einem Vermögensabfluss führt, und sich diese Vermögensbelastung zuverlässig schätzen lässt. Die Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken sowie für die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Eventualverbindlichkeiten in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt. Die Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs gebildet. Die langfristigen Anteile der Rückstellungen werden abgezinst.
Verzinsliche Kredite, zu denen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kredite an nahestehende Personen gehören, werden zum Zugangszeitpunkt mit dem vereinnahmten Betrag angesetzt. Kreditkosten werden direkt in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten bedingte Verbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben, die zum Zeitpunkt der Erstverbuchung und in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die langfristigen Anteile der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert ihrer voraussichtlichen zukünftigen Auszahlungen angesetzt. Als Zinssätze kommen laufzeitabhängige Marktzinsen zum Tragen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Sonstige Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die finanziellen Vermögenswerte beinhalten Kredite und Forderungen, Derivate mit positivem Barwert und Barmittel. Die finanziellen Vermögenswerte werden aufgrund ihrer Beschaffenheit und dem Zweck, für den sie erworben wurden, in die Kategorien "zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" und "nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" eingeordnet.
Finanzielle Vermögenswerte werden für die Folgebewertung gemäß IFRS 9 den Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC), "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis" (FVOCI) und "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust" (FVTPL) zugeordnet und bewertet.
Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine dieser Kategorien hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens ab, wobei die Risiken der finanziellen Vermögenswerte und die Konditionen des jeweiligen Instruments berücksichtigt werden. Die Untersuchung der Konditionen umfasst die Einschätzung, ob vertraglich vereinbarte Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag sind.
Eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgt, wenn ein finanzieller Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme ist, und wenn die Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst.
Die Kategorie FVOCI enthält finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch der Verkauf dieser Vermögenswerte ist, sofern die Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Wertänderungen werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.
Eigenkapitalinstrumente sowie derivative Finanzinstrumente werden der Kategorie FVTPL zugeordnet. Nettogewinne oder -verluste sowie Dividenden werden erfolgswirksam erfasst.
Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten" sowie auf Vertragsvermögenswerte werden in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, sofern das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist. Dazu wird für Forderungen und Vertragsvermögenswerte zu jedem Abschlussstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für Kreditwertminderungen vorliegen und ob das Ausfallrisiko somit signifikant gestiegen ist. Sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen wie die Dauer der Überfälligkeit, die Art und Dauer finanzieller Schwierigkeiten oder die geografische Lage werden dabei berücksichtigt. Auf Basis vergangener Erfahrungen werden zukunftsgerichtete Einschätzungen vorgenommen. Eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen wird als objektiver Hinweis darauf betrachtet, dass ein Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist. Ist ein Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen, dann werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts als Wertminderungsaufwand erfasst. Sofern das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist, aber keine Beeinträchtigung der Bonität und kein Ausfall vorliegt, werden die möglichen Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit als Wertminderungsaufwand berücksichtigt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und bei Vertragsvermögenswerten erfolgt die Bewertung der erwarteten Kreditverluste mit historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Basis einer Wertminderungsmatrix nach Fälligkeitsklassen. Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten werden Wertberichtigungen in Höhe des Anteils der erwarteten Kreditverluste ermittelt, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind oder in der verbleibenden Restlaufzeit erwartet werden. Das Wertberichtigungsmodell des IFRS 9 erfordert Ermessensentscheidungen bei der Prognose der Entwicklung der zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die
dabei getroffenen Annahmen sind jedoch mit Unsicherheiten verbunden.
Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Akquisitionen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden anhand ihrer Merkmale in die Kategorien "zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" und "nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" unterteilt.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten sind nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit festen oder bestimmbaren Zahlungen. Ihr erstmaliger Ansatz und die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Im Falle einer Ausbuchung von Verbindlichkeiten werden die daraus resultierenden Gewinne als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Die Folgebewertung dieser finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Zuordnung in dieser Kategorie. Auswirkungen der Neubewertung der bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten werden erfolgswirksam erfasst.
Wichtige Mitarbeiter (einschließlich Führungskräften) von Nagarro erhielten eine Vergütung in Form einer anteilsbasierten Vergütung, wobei sie Dienste gegen die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten erbringen (Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente).
Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden mittels eines geeigneten Bewertungsmodells anhand des beizulegenden Zeitwerts zu dem Zeitpunkt bestimmt, an dem die Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden. Weitere Einzelheiten hierzu sind in Anhang D.4. Personalaufwand dargelegt.
Die Kosten der Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden im Personalaufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklagen) über den Zeitraum erfasst, in dem die Dienstbedingungen und gegebenenfalls die Leistungsbedingungen erfüllt sind (der Erdienungszeitraum). Der kumulierte Aufwand, der für Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu jedem Bilanzstichtag bis zum Erdienungszeitpunkt erfasst wird, spiegelt den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente wider, die nach bestmöglicher Schätzung von Nagarro tatsächlich ausübbar werden. Der Aufwand oder Ertrag in der Konzern-Gewinn- und
Der Verwässerungseffekt ausstehender Optionen wird in der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie als zusätzliche Aktienverwässerung berücksichtigt (weitere Einzelheiten dazu in Anhang D.10. Ergebnis je Aktie).
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nagarro erfasst Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsmacht über die verkauften Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Nach dem Übergang kann der Kunde über die Nutzung der Güter oder Dienstleistungen verfügen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus ziehen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und der Erhalt der Gegenleistung – unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden – wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem der Gruppe voraussichtlich zustehenden Transaktionspreis. Die Umsatzerlöse werden vermindert um Rabatte, Kundenskonti und an Kunden gewährte Boni ausgewiesen. Variable Gegenleistungen (Erfolgsprämien) sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, da die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht.
Umfasst ein Vertrag mehrere separate Güter oder Dienstleistungen, wird der Transaktionspreis auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfasst.
Umsatzerlöse mit Produkten werden erfasst, sobald die Verfügungsgewalt an den verkauften Produkten mit den entsprechenden Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung des Produkts ein. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden in Abhängigkeit von den vertraglichen Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen erfasst. Dies geschieht in der Regel auf Basis der geleisteten Arbeitstage und -stunden. Bei Festpreisverträgen werden Umsatzerlöse aus Dienstleistungen nach Maßgabe des Auftragsfortschritts und unter Berücksichtigung realisierter Teilleistungen erfasst. Ferner werden Umsatzerlöse aus Nutzungsentgelten (Lizenzen) in Einklang mit dem wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde liegenden Vertrages periodengerecht erfasst.
Personalkosten werden erfasst, wenn sie anfallen. Verpflichtungen aus beitragsorientierten Plänen werden direkt nach der entsprechenden Arbeitsleistung der Mitarbeitenden als Aufwand erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden erfasst, wenn sie anfallen.
Kreditkosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Ertragsteuern werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen der Länder ermittelt, in denen die jeweilige Konzerngesellschaft von Nagarro ansässig ist.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie den Ausweis der Erträge und Aufwendungen haben. Obwohl diese Schätzungen und Annahmen nach unserem besten Verständnis der Situation vorgenommen wurden, können die tatsächlichen Werte davon abweichen. Die Schätzungen und die Annahmen werden laufend überprüft. Notwendige Anpassungen werden prospektiv erfasst.
Die Schätzungen und Annahmen betreffen im Wesentlichen die Prüfung auf Wertminderung des Geschäftsoder Firmenwerts und die Bewertung der bedingten Kaufpreisbestandteile aus Unternehmenszusammenschlüssen, die Erfassung der Wertberichtigungen auf die kurzfristigen Vermögenswerte, die Berechnung der Ertragsteuerverbindlichkeiten und die Bewertung der Rückstellungen. Sofern die Schätzungen und Annahmen erheblich sind und eine wesentliche Anpassung erforderlich sein könnte, wird darauf in den Anhängen der Bilanz eingegangen. Aus heutiger Sicht ist nicht von einer wesentlichen Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im folgenden Geschäftsjahr auszugehen.
Die immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
| Auftrags bestand |
Kunden listen |
Produkte | Software, Lizenzen, Rechte |
Selbst geschaffene Entwicklungen |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar 2021 |
913 | 12.455 | 6.167 | 3.888 | 2.720 | 26.143 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | 1.292 | 6.592 | - | 98 | - | 7.982 |
| Zugänge | - | - | - | 598 | 177 | 776 |
| Abgänge | - | (3.590) | - | (84) | 0 | (3.674) |
| Währungsdifferenzen | 25 | 368 | 44 | 129 | 4 | 569 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2021 |
2.230 | 15.824 | 6.212 | 4.628 | 2.901 | 31.795 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 01. Januar 2021 |
(913) | (8.300) | (1.470) | (3.210) | (1.247) | (15.140) |
| Abschreibungen | (180) | (1.949) | (1.364) | (828) | (335) | (4.656) |
| Wertberichtigungen | - | - | - | - | - | - |
| Abgänge | - | 3.590 | - | 84 | - | 3.674 |
| Währungsdifferenzen | (8) | (177) | (34) | (110) | (3) | (332) |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2021 |
(1.101) | (6.836) | (2.867) | (4.064) | (1.586) | (16.453) |
| Buchwert zum 31. Dezember 2021 | 1.129 | 8.988 | 3.345 | 565 | 1.316 | 15.342 |
| Auftrags bestand |
Kunden listen |
Produkte | Software, Lizenzen, Rechte |
Selbst geschaffene Entwicklungen |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar 2020 |
913 | 11.972 | 1.077 | 3.710 | 2.394 | 20.066 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | - | 921 | 5.073 | - | - | 5.994 |
| Zugänge | - | 11 | 68 | 569 | 323 | 970 |
| Abgänge | - | - | - | (43) | - | (43) |
| Währungsdifferenzen | - | (449) | (50) | (349) | 3 | (844) |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2020 |
913 | 12.455 | 6.167 | 3.888 | 2.720 | 26.143 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 01. Januar 2020 |
(913) | (6.092) | (500) | (2.727) | (841) | (11.073) |
| Abschreibungen | - | (2.498) | (998) | (813) | (405) | (4.714) |
| Wertberichtigungen | - | - | - | - | - | - |
| Abgänge | - | - | - | 39 | - | 39 |
| Währungsdifferenzen | - | 290 | 28 | 290 | (1) | 608 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2020 |
(913) | (8.300) | (1.470) | (3.210) | (1.247) | (15.140) |
| Buchwert zum 31. Dezember 2020 | - | 4.155 | 4.698 | 678 | 1.473 | 11.003 |
Die immateriellen Vermögenswerte enthalten die für den operativen Geschäftsbetrieb benötigten Softwareprodukte, Lizenzen und Rechte sowie die bei den erworbenen Gesellschaften identifizierten Auftragsbestände, Kundenlisten, Produkte und Websites.
Mit Ausnahme der "selbst geschaffenen Entwicklungen" wurden sämtliche immateriellen Vermögenswerte käuflich erworben.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen Aufträge im Wert von1.292 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) übernommen. Der Auftragsbestand wird mit dem erwarteten Nettobetrag bewertet, ermittelt aus dem Auftragswert der Aufträge abzüglich der Vollkosten. Die Abschreibung der Auftragsbestände erfolgt bei Realisierung und Fakturierung der zugrunde liegenden Aufträge.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen Kundenlisten im Wert von 6.592 TEUR (Vorjahr: 921 TEUR) übernommen Zur Bewertung der Kundenlisten wurden die historischen Umsatzerlöse nach Stammkunden und anderen Kunden analysiert und ermittelt, welche Umsatzerlöse mit Stammkunden voraussichtlich auch in den nächsten fünf Jahren erzielt werden können. Die Kundenlisten wurden in Höhe der erwarteten Umsatzerlöse abzüglich Vollkosten, Risikoabschlägen wegen Alterung und technischer Obsoleszenz und bereits als Auftragsbestand erfasster Beträge erfasst. Sie werden linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen Produkte im Wert von 0 TEUR (Vorjahr: 5.073 TEUR) übernommen.
Die Produkte werden über eine Laufzeit von vier Jahren linear abgeschrieben.
Die Geschäfts-und Firmenwerte haben sich wie folgt entwickelt:
| Geschäfts- oder Firmenwert |
|
|---|---|
| TEUR | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar 2021 |
95.878 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | 60.744 |
| Zugänge | - |
| Abgänge | - |
| Währungsdifferenzen | 6.779 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2021 |
163.401 |
| Kumulierte Abschreibungen und | |
|---|---|
| Wertberichtigungen zum 01. Januar 2021 |
- |
|---|---|
| Abschreibungen | - |
| Wertberichtigungen | - |
| Abgänge | - |
| Währungsdifferenzen | - |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2021 |
- |
| Buchwert zum 31. Dezember 2021 | 163.401 |
| Geschäfts- oder Firmenwert |
|
|---|---|
| TEUR | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar 2020 |
102.395 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | - |
| Zugänge | - |
| Abgänge | - |
| Währungsdifferenzen | (6.517) |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2020 |
95.878 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 01. Januar 2020 |
| Abschreibungen | - |
|---|---|
| Wertberichtigungen | - |
| Abgänge | - |
| Währungsdifferenzen | - |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2020 |
- |
| Buchwert zum 31. Dezember 2020 | 95.878 |
Die Geschäfts- oder Firmenwerte entstanden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten aus den Anteilen der erworbenen Gesellschaften und den mit ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten am Erwerbsstichtag übernommenen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Mit dem Erwerb der ATCS Group im Jahr 2021 wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 60.744 TEUR erfasst. Durch die Umrechnung der nicht in Euro erworbenen Gesellschaften erhöhte sich der Geschäftsoder Firmenwert um insgesamt 6.779 TEUR (Vorjahr: Rückgang um 6.517 TEUR). Die Währungsdifferenzen wurden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Geschäfts- und Firmenwerte werden regelmäßigen Wertminderungstests unterzogen. Diese erfolgen jährlich oder auch häufiger, wenn Ereignisse oder geänderte Bedingungen auf eine Wertminderung hindeuten. Nagarro nutzt das Value-in-Use-Verfahren und bestimmt den Nutzungswert auf Grundlage einer Dreijahresplanung für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Für den ewigen Zeitraum schreibt das Verfahren die Cashflows des dritten Detailplanungsjahres für alle in der weiteren Zukunft liegenden Jahre fort. Die Abzinsung dieser Zahlungsströme erfolgt mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz ("weighted average cost of capital", WACC), wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt. In der Planungsphase nach dem dritten Planungsjahr werden die Zinssätze jeweils um einen Wachstumsabschlag von einem Prozentpunkt reduziert. Der Zinssatz berücksichtigt Fremdund Eigenkapitalquoten, die sich aus einer Gruppe von Vergleichsunternehmen ableiten.
Bei der Berechnung des WACC wurden die folgenden Parameter verwendet:
| 31. Dez. 2021 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nord amerika |
Mittel europa |
Übriges Europa |
Übrige Welt |
Nord amerika |
Mittel europa |
Übriges Europa |
Übrige Welt |
| 2,50% | 0,78% | 1,52% | 6,83% | 1,56% | 0,82% | 0,94% | 5,53% |
| 80,75% | 80,75% | 80,75% | 80,75% | 62,07% | 62,07% | 62,07% | 62,07% |
| 19,25% | 19,25% | 19,25% | 19,25% | 37,93% | 37,93% | 37,93% | 37,93% |
| 1,0200 | 1,0200 | 1,0200 | 1,0200 | 0,7252 | 0,7252 | 0,7252 | 0,7252 |
| 27,00% | 28,93% | 20,93% | 30,00% | 27,00% | 28,86% | 22,07% | 29,66% |
| 3,58% | 2,10% | 1,04% | 8,84% | 3,00% | 3,35% | 3,35% | 4,26% |
| 8,13% | 6,00% | 7,20% | 16,45% | 5,22% | 5,31% | 5,49% | 6,96% |
| 7,25% | 5,25% | 6,02% | 14,99% | 5,50% | 5,31% | 5,79% | 10,67% |
| 7,06% | 5,13% | 5,97% | 14,48% | 5,20% | 4,92% | 5,47% | 10,06% |
| 31. Dez. 2020 |
| Nordamerika | Mitteleuropa | Übriges Europa | Übrige Welt | |
|---|---|---|---|---|
| Wachstumsraten 2021 | ||||
| Durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum in % | 23,5 | 20,9 | 20,1 | 20,6 |
| Wachstumsraten 2020 | ||||
| Durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum in % | 18,8 | 16,4 | 16,8 | 19,7 |
| Nordamerika | Mitteleuropa | Übriges Europa | Übrige Welt | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 31. Dez. 2021 | ||||
| Buchwert | 126.340 | 27.299 | 390 | 9.371 |
| Nutzungswert | 230.915 | 232.664 | 133.812 | 57.754 |
| Buchwert | 65.079 | 27.299 | 372 | 3.128 |
|---|---|---|---|---|
| Nutzungswert | 411.579 | 235.289 | 106.464 | 67.230 |
Die gesamten Geschäfts- und Firmenwerte wurde als erzielbar angesehen. Die Geschäfts- und Firmenwerte haben sich wie folgt verändert:
| 31 Dez. 2021 | Wertberichtigu ngen |
Wahrungs differenzen |
Zugänge | 01 Jan. 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Nordamerika | 126.340 | - | 6.346 | 54.916 | 65.079 |
| Mitteleuropa | 27.299 | - | - | - | 27.299 |
| Übriges Europa | 390 | - | 18 | - | 372 |
| Übrige Welt | 9.371 | - | 415 | 5.828 | 3.128 |
| 163.401 | - | 6.779 | 60.744 | 95.878 |
| 31 Dez. 2020 | Wertberichtigu ngen |
Wahrungs differenzen |
Zugänge | 01 Jan. 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Nordamerika | 65.079 | - | (6.195) | - | 71.274 |
| Mitteleuropa | 27.299 | - | - | - | 27.299 |
| Übriges Europa | 372 | - | (24) | - | 396 |
| Übrige Welt | 3.128 | - | (298) | - | 3.426 |
| 95.878 | - | (6.517) | - | 102.395 | |
Die Livisi GmbH wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Mitteleuropa" zugeordnet. Die im Jahr 2021 übernommene ATCS Inc und ihre Konzerngesellschaften wurden der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Nordamerika" zugeordnet. Die 2021 übernommene Konzerngesellschaft ATCS India wurde "Übrige Welt" zugeordnet.
Die Division GES für SAP-Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen für den öffentlichen Sektor (GES), erworben von der GES Systemhaus GmbH Co. KG (Wiesbaden) und das im Geschäftsjahr 2020 aus der Insolvenz erworbene Unternehmen Maihiro Products wurden der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Central Europe" zugeordnet.
Die Sachanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
| Grundstücke, grundstücksglei che Rechte und Bauten |
Andere Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Gesamt | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar 2021 |
2.731 | 10.800 | 13.531 | |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | 3.028 | 1.014 | 4.042 | |
| Zugänge | 2 | 2.845 | 2.847 | |
| Abgänge | - | (254) | (254) | |
| Währungsdifferenzen | 252 | 414 | 667 | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2021 |
6.013 | 14.819 | 20.833 | |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 01. Januar 2021 |
(742) | (6.399) | (7.141) | |
| Abschreibungen | (92) | (2.378) | (2.470) | |
| Wertberichtigungen | - | - | - | |
| Abgänge | - | 243 | 243 | |
| Währungsdifferenzen | (50) | (277) | (327) | |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2021 |
(883) | (8.811) | (9.694) | |
| Buchwert zum 31. Dezember 2021 | 5.131 | 6.008 | 11.139 |
| Grundstücke, grundstücksglei che Rechte und Bauten |
Andere Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Gesamt | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar 2020 |
3.103 | 11.301 | 14.404 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | - | 69 | 69 |
| Zugänge | 3 | 1.518 | 1.522 |
| Abgänge | (42) | (1.479) | (1.521) |
| Währungsdifferenzen | (334) | (609) | (943) |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2020 |
2.731 | 10.800 | 13.531 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 01. Januar 2020 |
(775) | (6.427) | (7.203) |
| Abschreibungen | (84) | (1.918) | (2.002) |
| Wertberichtigungen | - | - | - |
| Abgänge | 31 | 1.447 | 1.478 |
| Währungsdifferenzen | 87 | 499 | 586 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2020 |
(742) | (6.399) | (7.141) |
| Buchwert zum 31. Dezember 2020 | - 1.989 |
- 4.401 |
- 6.390 |
Gemäß IFRS 16 wurden im Rahmen von Leasingverträgen genutzte Vermögenswerte ermittelt und entsprechende Nutzungsrechte bilanziert, sofern es sich nicht um Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert oder kurzfristige Leasingverhältnisse handelt. Die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten haben sich wie folgt entwickelt:
| Immobilien | Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung |
Gesamt | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar 2021 |
54.005 | 28.904 | 82.909 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | 1.431 | - | 1.431 |
| Zugänge | 4.882 | 14.766 | 19.648 |
| Abgänge | (1.012) | (2.770) | (3.782) |
| Modifikation Leasingverträge | 2.472 | 273 | 2.745 |
| Währungsdifferenzen | 1.642 | 569 | 2.211 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2021 |
63.421 | 41.742 | 105.162 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 01. Januar 2021 |
(20.396) | (10.779) | (31.175) |
| Abschreibungen | (9.241) | (8.199) | (17.440) |
| Wertberichtigungen | - | - | - |
| Abgänge | 1.013 | 2.759 | 3.772 |
| Währungsdifferenzen | (760) | (228) | (989) |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2021 |
(29.384) | (16.448) | (45.832) |
| Buchwert zum 31. Dezember 2021 | 34.037 | 25.294 | 59.331 |
| Immobilien | Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung |
Gesamt | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01. Januar 2020 |
55.222 | 23.153 | 78.375 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Zugänge | 8.173 | 10.966 | 19.139 |
| Abgänge | (2.545) | (3.425) | (5.970) |
| Modifikation Leasingverträge | (4.224) | (1.008) | (5.232) |
| Währungsdifferenzen | (2.621) | (781) | (3.403) |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2020 |
54.005 | 28.904 | 82.909 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 01. Januar 2020 |
(15.260) | (8.252) | (23.512) |
| Abschreibungen | (8.630) | (6.296) | (14.925) |
| Wertberichtigungen | - | - | - |
| Abgänge | 2.545 | 3.423 | 5.968 |
| Währungsdifferenzen | 949 | 346 | 1.295 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2020 |
(20.396) | (10.779) | (31.175) |
| Buchwert zum 31. Dezember 2020 | 33.609 | 18.126 | 51.735 |
Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellen sich wie folgt dar:
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | davon | |||||||
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |||
| Immobilien | 36.410 | 26.166 | 10.244 | 36.664 | 28.441 | 8.223 | ||
| Fahrzeuge | 3.458 | 2.057 | 1.401 | 2.497 | 1.440 | 1.057 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 22.870 | 15.120 | 7.751 | 15.996 | 13.310 | 2.686 | ||
| 62.738 | 43.343 | 19.395 | 55.156 | 43.191 | 11.966 | |||
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 davon |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | ||||||
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Leasingverbindlichkeiten (besichert) | 8.022 | 4.679 | 3.343 | 3.502 | 1.691 | 1.811 |
| Leasingverbindlichkeiten (unbesichert) | 54.716 | 38.664 | 16.052 | 51.654 | 41.500 | 10.154 |
| 62.738 | 43.343 | 19.395 | 55.156 | 43.191 | 11.966 | |
Einige Leasingverbindlichkeiten bei der Nagarro Software Pvt. Ltd. und der Nagarro Enterprise Services Pvt. Ltd. sind durch Verpfändung der im Rahmen des Leasingverhältnisses genutzten Vermögenswerte besichert.
Die Leasingverbindlichkeiten wurden zum Stichtagskurs am 31. Dezember 2021 umgerechnet.
Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die Aufwendungen für das Leasing von geringwertigen Vermögenswerten 106 TEUR (2020: 49 TEUR). Für kurzfristige Leasingverhältnisse fielen im Geschäftsjahr 2021 Aufwendungen in Höhe von 512 TEUR an (2020: 241 TEUR).
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | davon | |||||
| B | Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Kautionen | 4.134 | 3.528 | 606 | 3.428 | 2.880 | 548 |
| Factoring Reserve | 1.506 | - | 1.506 | 362 | - | 362 |
| Forderungen gegen Mitarbeiter | 430 | - | 430 | 169 | - | 169 |
| Sicherheitsleistungen an Lieferanten | 231 | - | 231 | 305 | - | 305 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2.004 | - | 2.004 | 180 | - | 180 |
| Debitorische Kreditoren | 19 | - | 19 | 8 | - | 8 |
| Sonstige | 1.442 | 278 | 1.164 | 1.071 | 139 | 932 |
| 9.766 | 3.806 | 5.960 | 5.521 | 3.019 | 2.502 | |
| Abzüglich: Wertminderung sonstiger finanzieller Vermögenswerte |
(574) | (61) | (513) | (20) | (20) | - |
| 9.192 | 3.745 | 5.447 | 5.501 | 2.999 | 2.502 | |
Die Position "Sonstiges" enthält im Wesentlichen Kredite und Darlehen an Lieferanten sowie Forderungen an die staatliche Krankenversicherung in Rumänien.
Die anderen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt:
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | davon | ||||||
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 5.843 | 876 | 4.967 | 4.912 | 102 | 4.810 | |
| Umsatzsteuerforderungen | 4.933 | - | 4.933 | 3.213 | - | 3.213 | |
| 10.776 | 876 | 9.901 | 8.124 | 102 | 8.023 | ||
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden für die folgenden Arten temporärer Differenzen und noch nicht genutzter steuerlicher Verluste erfasst:
| Steuerertrags rechnung Steuern Steuern Steuern Passive Latente Passive latente latente latente Aktive Aktive B TEUR TEUR TEUR TEUR |
Steuerertrags Steuern Latente latente |
|
|---|---|---|
| rechnung | ||
| TEUR | TEUR | |
| Immaterielle Vermögenswerte 1.329 3.332 2.329 - |
2.044 | 439 |
| Geschäfts- oder Firmenwert 66 97 (153) 122 |
- | (853) |
| Sachanlagen 201 430 (181) 207 |
147 | 4 |
| Vertragsposten - 37 74 - |
111 | 75 |
| Vertragliche Vermögenswerte und 54 110 (146) 252 Verbindlichkeiten |
162 | 144 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.424 1.352 (255) 401 |
66 | 132 |
| Andere Vermögenswerte 24 24 - - |
- | - |
| Rückstellungen für Leistungen nach 2.393 - 370 1.425 Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
- | 800 |
| Sonstige Rückstellungen 2.682 - 1.506 1.412 |
242 | (339) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 346 186 - |
532 | (532) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 156 - 214 - |
58 | (116) |
| Andere Verbindlichkeiten 70 - 28 58 |
16 | 42 |
| Temporäre Unterschiede 8.399 5.728 3.972 3.877 |
3.378 | (204) |
| Verlustvorträge 3.967 - (746) 4.834 |
- | (262) |
| Saldierungen (1.327) (1.327) - (779) |
(779) | - |
| 11.039 4.401 3.226 7.932 |
2.599 | (466) |
Das Management hat den Steuersatz der Nagarro-Gruppe für die Berechnung der latenten Steuern und des effektiven Steuersatzes mit 27 Prozent ermittelt (basierend auf den gewichteten durchschnittlichen Steuersätzen der wesentlichen Steuergebiete der Gesellschaften der NagarroGruppe, d. h. Indien, Deutschland, USA, Österreich, Rumänien, China, Vereinigte Arabische Emirate).
Nagarro verzeichnete zum 31. Dezember 2021 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 56.262 TEUR (31. Dezember 2020: 30.775 TEUR) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 13.246 TEUR (31. Dezember 2020: 19.256 TEUR). Es wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 3.967 TEUR (31. Dezember 2020: 4.834 TEUR) erfasst. Ein Betrag in Höhe von 8.352 TEUR (31. Dezember 2020: 4.056 TEUR) wurde aufgrund ungewisser Nutzungsmöglichkeit nicht als Vermögenswert angesetzt. Die Verfallsdaten der nicht erfassten latenten Steuern stellen sich wie folgt dar:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Verwirkung innerhalb von weniger als 4 Jahren |
18 | - |
| Verwirkung innerhalb von 4 bis 7 Jahren |
33 | 38 |
| Verwirkung innerhalb von mehr als 7 Jahren |
256 | 100 |
| Unverfallbar | 8.045 | 3.919 |
| 8.352 | 4.056 |
Für Gesellschaften, die in der aktuellen oder vorherigen Periode einen Verlust erwirtschaftet haben, wurde ein Überschuss der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern in Höhe von 3.967 TEUR (31. Dezember 2020: 4.834 TEUR) erfasst, da dieser auf der Grundlage der aktuellen Steuerplanung erzielbar ist.
Von den aktiven latenten Steuern sind 10.978 TEUR (31. Dezember 2020: 7.891 TEUR) kurzfristig und 61 TEUR (31. Dezember 2020: 41 TEUR) langfristig. Von den passiven latenten Steuern sind 1.584 TEUR (31. Dezember 2020: 828 TEUR) kurzfristig und 2.817 TEUR (31. Dezember 2020: 1.771 TEUR) langfristig. Die kurzfristigen latenten Steuern werden in den langfristigen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Passive latente Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen wurden nicht erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.
In den Vorräten sind geleistete Anzahlungen an Lieferanten sowie Handelswaren im Wert von 269 TEUR (31. Dezember 2020: 127 TEUR) enthalten.
Bei den Vorräten wurden in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 keine Wertminderungen erfasst. Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Materialaufwand für erworbene Vorräte 0 TEUR (2020: 359 TEUR).
Auf aktivierte Vertragskosten im Zusammenhang mit Kundenprojekten wurden zum 31. Dezember 2021 planmäßige Abschreibungen in Höhe von 241 TEUR erfasst (31. Dezember 2020: 222 TEUR). Es wurden keine Wertminderungen auf aktivierte Vertragskosten erfasst.
Die vertraglichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lauteten zu den Bilanzstichtagen wie folgt:
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | davon | ||||||
| B | Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Nach der Percentage-of-Completion Methode bewertete Kundenprojekte |
21.823 | - | 21.823 | 10.922 | - | 10.922 | |
| Vertragliche Vermögenswerte | 21.823 | - | 21.823 | 10.922 | - | 10.922 | |
| Nach der Percentage-of-Completion Methode bewertete Kundenprojekte |
6.146 | - | 6.146 | 6.427 | - | 6.427 | |
| Passive Rechnungsabgrenzung | 3.154 | - | 3.154 | 2.810 | 2 | 2.808 | |
| Übrige zeitliche Abweichungen zwischen Umsatzerfassung und Kundenfaktura |
122 | - | 122 | 283 | 122 | 160 | |
| Vertragliche Verbindlichkeiten | 9.422 | - | 9.422 | 9.520 | 125 | 9.396 |
Die vertraglichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten haben sich in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 wie folgt entwickelt:
| TEUR kEUR 10.922 9.520 |
|---|
| 5.695 113 |
| 20.652 (9.499) |
| 1.072 194 |
| (16.518) - |
| - 9.094 |
| 9.422 |
| 21.823 |
| Vertraglich e Vermögen swerte |
Vertraglich e Verbindlic hkeiten |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Stand zum 01. Januar 2020 | 12.562 | 7.534 |
| Zugang durch Unternehmenserwerbe | ||
| Erfassung von Umsatzerlösen | 11.477 | (7.158) |
| Währungseffekt | (1.108) | (256) |
| Umgliederung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
(12.008) | - |
| Erhaltene Anzahlungen von Kunden |
- | 9.401 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 10.922 | 9.520 |
Die im Geschäftsjahr 2021 erfassten Umsatzerlöse enthalten 9.396 TEUR (2020: 7.249 TEUR), die zu Geschäftsjahresbeginn in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen waren.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an Kunden | 108.167 | 75.607 |
| Wertminderung auf Forderungen an Kunden |
(4.859) | (1.735) |
| 103.308 | 73.872 | |
Nagarro verfügt über eine Factoring-Fazilität mit einem Limit von 20.000 TEUR in Deutschland, von 200 TEUR (2.000 TNOK) in Norwegen, von 17.632 TEUR (20.000 TUSD) in den USA ab August 2021 und von 8.000 TEUR in Österreich ab Dezember 2021. Die Nagarro Gruppe bucht Kundenforderungen aus, wenn das mit den verkauften Forderungen verbundene Risiko übertragen worden ist.
Die Factoring-Forderungen werden in Deutschland mit dem Euribor zuzüglich einer Marge von bis zu 1,88 Prozentpunkten verzinst. Im Dezember 2021 wurde wegen der anhaltend negativen kurzfristigen Zinssätze ein Zinssatz von 1,32 % p. a. angesetzt (31. Dezember 2020: 1,41 % p. a.).
Die Factoring-Forderungen in den USA werden mit dem Drei-Monats-Libor in USD zuzüglich einer Marge von bis zu 2,10 Prozentpunkten verzinst. Im Dezember 2021 wurde ein Zinssatz von 2,23 % p. a. angewendet (31. Dezember 2020: null).
Die Factoring-Forderungen werden in Österreich mit dem Drei-Monats-Euribor zuzüglich einer Marge von 0,5 Prozentpunkten verzinst. Zusätzlich fallen eine Factoring-Gebühr in Höhe von 0,15 % auf den durch das Factoring betroffenen Rechnungsbetrag und Versicherungskosten in Höhe von 0,11 % bis 0,14 % der Factoring-Fazilität sowie weitere Gebühren an. Im Dezember 2021 wurde ein Zinssatz von 0,5 % p. a. angewendet (31. Dezember 2020: null).
Der Factor leistet die Zahlung gegen die eingereichten Forderungslisten in Deutschland und Österreich an zwei festgelegten Tagen im Monat und in den USA lediglich wöchentlich. Am Monatsende werden mit Ausnahme Österreichs in den Fällen, in denen die Beträge sowohl vom Factor als auch vom Kunden eingegangen, aber noch vom Unternehmen an den Factor zahlbar sind, diese vom Kunden erhaltenen Beträge als Verbindlichkeit gegenüber dem Factor ausgewiesen. In Österreich zahlt der Kunde direkt an das Pfandkonto des Factors und der Factor zahlt den überschüssigen Betrag direkt an uns. Folglich besteht keine Verbindlichkeit gegenüber dem Factor.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Netto-Factoringbeträge, die gegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgerechnet werden.
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | davon | |||||
| Netto | Inanspruch -nahme von Factoring |
Verbindlich -keit aus dem Factoring |
Netto | Inanspruch -nahme von Factoring |
Verbindlich -keit aus dem Factoring |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 8.600 | 15.312 | (6.712) | 7.506 | 12.060 | (4.554) | |
| - | - | - | - | 16 | (16) | |
| 5.933 | 10.504 | (4.571) | - | - | - | |
| 1.853 | 1.853 | - | - | - | - | |
| 16.386 | 27.669 | (11.283) | 7.506 | 12.075 | (4.569) | |
Die Verbindlichkeiten haben variable Zinssätze. Per Ende 2021 wurden die folgenden Zinssätze angewandt: 1,32 % p. a. (2020: 1,41 % p. a.) in Deutschland, 0 % (2020: 1,41 % p. a.) in Norwegen, 2,23 % p. a. (2020: 0 %) in den USA und 0,5 % p. a. (2020: 0 %) in Österreich.
Nach dem Jahreswechsel wurde das Basket-Limit der gesamten Factoring-Fazilität mit Wirkung vom 22. Februar 2022 von 40.000 TEUR auf 60.000 TEUR erhöht.
Die Zahlungsmittel setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|---|---|
| TEUR | TEUR |
| 106.578 | 107.728 |
| 15 | 14 |
| 106.592 | 107.742 |
Die Bankguthaben bestehen aus Termineinlagen und Guthaben auf Kontokorrentkonten. Diese sind hochliquide und kurzfristig verfügbar. Sichteinlagen unterliegen keinen oder nur unwesentlichen Fluktuationsrisiken.
Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Gezeichnetes Kapital | 13.776 | 11.383 |
| Kapitalrücklage | 244.825 | 232.410 |
| Gewinnvortrag | 66.370 | 47.922 |
| Periodenergebnis ohne Anteil nicht kontrollierender Gesellschafter |
30.003 | 18.447 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen |
(260.612) | (260.612) |
| Sonstiges Ergebnis | - | - |
| Währungsdifferenzen | 5.442 | (4.723) |
| Versicherungsmathematisc he Gewinne oder Verluste |
(2.974) | (1.026) |
| Eigenkapitalanteil der | ||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens |
96.829 | 43.800 |
| Eigenkapitalanteil nicht kontrollierender Gesellschafter |
- | 2.728 |
| Eigenkapital | 96.829 | 46.528 |
Im laufenden Jahr stieg das gezeichnete Kapital von 11.382.513 EUR um 2.393.472 EUR auf 13.775.985 EUR (31. Dezember 2020: 11.382.513), aufgeteilt in 13.775.985 (31. Dezember 2020: 11.382.513) auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von 1,00 EUR pro Aktie. Die Erhöhung erklärt sich durch die Ausgabe von Aktien an folgende Parteien:
• Die Eigentümer von Aktienoptionen des SOP 2020/I: 194.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen eine vereinbarte Vergütung der Aktienoptionen in Höhe von 3.162 TEUR, wovon 2.968 TEUR als Kapitalrücklagen eingestuft sind
• Die ehemaligen nicht kontrollierenden Gesellschafter beim Zusammenschluss der Nagarro Holding GmbH mit der Nagarro SE: Ausgabe von 2.199.472 auf den Namen lautenden Stückaktien per Sachkapitalerhöhung (siehe dazu Anhang B.3. Konsolidierungskreis)
Jede Aktie hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR. Alle Aktien der Nagarro SE Aktien gehören zur selben Anteilsklasse. Die Aktien sind voll eingezahlt.
Im Jahresverlauf erhöhte sich das genehmigte Kapital der Nagarro SE wie folgt:
Im Vorjahr erhöhte sich das genehmigte Kapital der Nagarro SE wie folgt:
• Durch eine von der Hauptversammlung am 30. Oktober 2020 beschlossene Sachkapitalerhöhung um 11.262.513 Aktien auf 11.382.513 Aktien.
Im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse lag der Schlusskurs der Aktie der Nagarro SE am 30. Dezember 2021 bei 202 EUR (30. Dezember 2020: 91.00 EUR).
Zum 31. Dezember 2021 verfügt die Nagarro SE über genehmigtes Kapital in Höhe von 13.775.985 EUR (31. Dezember 2020: 11.382.513 EUR), aufgeteilt auf 13.775.985 (31. Dezember 2020: 11.382.513) auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Wert von jeweils 1,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das genehmigte Kapital der Nagarro SE in der Zeit bis zum 23. September 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 5.650.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage in einem oder mehreren Schritten um insgesamt bis zu 5.650 TEUR zu erhöhen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine eigenen Aktien erworben oder verkauft.
Die Veränderungen der Kapitalrücklagen stellen sich wie folgt dar:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Stand am 01. Januar | 232.410 | 22.415 |
| Übertragene Kapitalrücklage der Nagarro Holding GmbH |
- | (22.415) |
| Sachkapitaleinlage durch die Aktionäre der Allgeier SE gegen Beteiligung an der Nagarro SE |
- | 232.410 |
| Erhaltene Barmittel bei Ausübung von Aktienoptionen von SOP 2020/I |
3.162 | - |
| Aktienoptionsaufwand des SOP 2020/II |
5.361 | - |
| Aktienoptionsaufwand des SOP 2020/III |
611 | - |
| Bareinlage durch ehemalige nicht kontrollierende Gesellschafter |
2.948 | - |
| Sachkapitaleinlage durch ehemalige nicht kontrollierende Gesellschafter |
2.728 | - |
| Umgliederung in gezeichnetes Kapital bei Ausgabe von Aktien |
(2.393) | - |
| Stand am 31. Dezember | 244.825 | 232.410 |
Veränderungen im sonstigen Ergebnis
Die Veränderungen im sonstigen Ergebnis stellen sich wie folgt dar:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Stand am 01. Januar | (5.750) | 5.384 |
| Währungsdifferenzen | 10.165 | (10.796) |
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) |
(1.947) | (337) |
| Stand am 31. Dezember | 2.468 | (5.750) |
Der Eigenkapitalanteil nicht beherrschender Gesellschafter setzt sich wie folgt zusammen:
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Stand am 01. Januar | 2.728 | 9.693 |
| Gesamtergebnis der Periode | - | 3.741 |
| Akquisitionen von Unternehmen der Allgeier-Gruppe | - | (13.619) |
| Objectiva Earn-Out gezahlt von der Allgeier Gruppe | - | 1.548 |
| Sachkapitaleinlage durch ehemalige nicht kontrollierende Gesellschafter | (2.728) | - |
| Sonstige | - | 1.365 |
| Stand am 31. Dezember | - | 2.728 |
Beim Zusammenschluss der Nagarro Holding GmbH mit der Nagarro SE erhielten die ehemaligen nicht kontrollierenden Gesellschafter 2.199.472 neue, auf den Namen lautende Stückaktien per Sachkapitalerhöhung (siehe dazu Anhang B.3. Konsolidierungskreis).
Da der Zusammenschluss der Nagarro Holding GmbH und der Nagarro SE mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft trat, bestehen zum 31. Dezember 2021 keine nicht beherrschenden Anteile. Die folgende Tabelle zeigt die Finanzzahlen der Tochtergesellschaften von Nagarro, an denen die Nagarro SE nicht alle Anteile hält, für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020:
| 31. Dez. 2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| B | Nagarro Holding GmbH | Beteiligungen GmbH Nagarro |
SPP Co-Investor GmbH & Co. KG |
Nagarro SPP GmbH | Sonstige | Gesamt |
| Prozentualer Anteil nicht kontrollierender Gesellschafter | 16,17% | 49,99% | 83,59% | 40,96% | 0 | 0 |
| Langfristige Vermögenswerte | 178.472 | 9.060 | 12 | 6.780 | - | - |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 196.830 | 18 | 308 | 19 | - | - |
| Langfristige Verbindlichkeiten | (69.983) | - | - | - | (3.372) | - |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | (296.217) | (5.814) | (57) | (6.924) | - | - |
| Nettovermögen | 9.103 | 3.264 | 264 | (124) | (3.372) | - |
| Buchwert der nicht kontrollierenden Gesellschafter | 1.472 | 1.632 | 220 | (51) | (545) | 2.728 |
| Umsatzerlöse | 430.377 | - | - | - | - | - |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen | 77.818 | (4) | (7) | (3) | - | - |
| Periodenergebnis | 37.571 | (173) | (26) | (205) | 161 | - |
| Periodenergebnis entfallend auf nicht kontrollierende Gesellschafter |
6.075 | (87) | (21) | (84) | 26 | 5.909 |
| Sonstiges Periodenergebnis | (13.301) | - | - | - | - | - |
| Gesamtergebnis der Periode | 24.269 | (173) | (26) | (205) | 56 | 23.921 |
| Gesamtergebnis der Periode entfallend auf nicht kontrollierende Gesellschafter |
3.924 | (87) | (21) | (84) | 9 | 3.741 |
| Cash Flow aus der betrieblichenTätigkeit * | 77.255 | (4) | (25) | (2) | - | - |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | (11.276) | - | - | - | - | - |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit * | (17.785) | - | - | - | - | - |
| Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | (1.410) | - | - | - | - | - |
| Veränderung des Finanzmittelfonds gesamt | 46.783 | (4) | (25) | (2) | - | 46.753 |
* Angepasst wegen Neuzuordnung des Cashflow aus dem Factoring vom Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (siehe Anhang F.3. Umgliederung von Cashflow-Positionen).
Die ausstehenden Salden bei Banken stellen sich wie folgt dar:
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Konsortialkredit Nagarro SE | 192.385 | 184.963 | 7.422 | 173.283 | 167.885 | 5.398 |
| Kontokorrentkredit Nagarro Software Pvt. Ltd. (besichert) |
2.775 | - | 2.775 | 2.760 | - | 2.760 |
| Kontokorrentkredit Nagarro Software Pvt. Ltd. |
1.100 | - | 1.100 | 1.130 | - | 1.130 |
| Kontokorrentkredit Nagarro Enterprise Services Pvt. Ltd. (besichert) |
550 | - | 550 | 520 | - | 520 |
| Verbindlichkeiten aus dem Factoring von Kundenforderungen |
11.283 | - | 11.283 | 4.569 | - | 4.569 |
| Bankdarlehen Nagarro Software SRL | 146 | 95 | 52 | 198 | 147 | 52 |
| Hypothekenkredit Advanced Technology Consuting Service Pvt. Ltd. (besichert) |
1.027 | 802 | 225 | - | - | - |
| Working Capital Darlehen Advanced Technology Consuting Service Pvt. Ltd. (besichert) |
100 | 68 | 32 | - | - | - |
| Banküberziehungskredit Advanced Technology Consuting Service Pvt. Ltd. (besichert) |
340 | - | 340 | - | - | - |
| Bankdarlehen Nagarro GmbH Österreich | 156 | 156 | - | 126 | 126 | - |
| 209.862 | 186.084 | 23.778 | 182.586 | 168.158 | 14.429 |
Die Zuordnung zu besicherten und unbesicherten Krediten stellt sich wie folgt dar:
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Besicherte Darlehen | 4.792 | 870 | 3.922 | 3.280 | - | 3.280 |
| Unbesicherte Darlehen | 205.070 | 185.214 | 19.856 | 179.306 | 168.158 | 11.149 |
| 209.862 | 186.084 | 23.778 | 182.586 | 168.158 | 14.429 | |
Die Nagarro SE hat einen Konsortialkreditvertrag mit fünf europäischen Kreditinstituten abgeschlossen. Der Konsortialkreditrahmen beläuft sich auf 200.000 TEUR, bestehend aus einer Term Loan Facility von 100.000 TEUR und einer revolvierenden Kreditfazilität von 100.000 TEUR mit einer ursprünglichen Fälligkeit von drei Jahren nach dem Tag der Eintragung (31. Oktober 2020), die auf Wunsch zweimal jeweils um ein Jahr verlängert werden kann. Die Kreditfazilität enthält die üblichen finanziellen und anderen Zusicherungen und sieht einen marktüblichen Zinssatz vor. Nagarro hat die neue Kreditfazilität im vorherigen Jahr zur Rückzahlung von
Darlehen an die Allgeier Gruppe genutzt, die sich aus dem nach dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag mit der Allgeier Gruppe zu zahlenden Kaufpreis und anderen ausstehenden Darlehen an die Allgeier Gruppe im Zusammenhang mit der Abspaltung ergeben, sowie für Betriebskapital und allgemeine Unternehmenszwecke. Zum 31. Dezember 2021 beliefen sich die auf Euro lautenden Darlehen im neuen Konsortialkreditrahmen auf 193.500 TEUR (31. Dezember 2020: 175.000 TEUR). Diese Darlehen haben einen variablen Zinssatz, der auf dem Drei- oder Sechs-Monats-Euribor (je nach Zinsperiode) zuzüglich einer Marge von 2,1 Prozentpunkten (31. Dezember 2020: 2,5) beruht. Der nicht in Anspruch genommene Teil des Darlehens wird mit 35 % des variablen Zinssatzes des in Anspruch genommenen Darlehens verzinst. Im Geschäftsjahr 2021 hatte der Kredit einen durchschnittlichen Zinssatz von 2,26 % p. a. (2020: 2,5 %.) Der nicht in Anspruch genommene Teil des Darlehens wird mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,79 % p. a. verzinst (2020: 0,88 %).
Nach dem Jahreswechsel erhöhte sich die revolvierende Gesamtkreditfazilität über 100.000 TEUR mit Wirkung vom 22. Februar 2022 um 50.000 TEUR auf 150.000 TEUR.
Die Nagarro Software Pvt. Ltd. (Indien) nimmt Darlehen in Euro bei lokalen Banken auf, um Schwankungen im Betriebskapital zu finanzieren. Zum 31. Dezember 2021 belaufen sich diese auf Euro lautenden Darlehen auf insgesamt 3.875 TEUR (31. Dezember 2020: 3.890 TEUR), von denen 2.775 TEUR (31. Dezember 2020: 2.760 TEUR) durch ein ausschließliches Pfandrecht auf alle kurzfristigen Vermögenswerte und beweglichen Vermögenswerte der Nagarro Software Pvt. Ltd. besichert sind, mit Ausnahme von Vermögenswerten, die im Rahmen des Finanzierungsleasings finanziert wurden, in Form eines ausschließlichen Pfandrechts auf das gesamte unbewegliche Anlagevermögen einschließlich einer gleichrangigen Grundschuld auf das unbewegliche Vermögen der Nagarro Software Pvt. Ltd. und einer Bürgschaft der Nagarro Inc. Im Geschäftsjahr 2021 hatten die Kredite einen durchschnittlichen Zinssatz von 1,90 % p. a. (2020: 1,98 % p. a.).
Die Nagarro Enterprise Services Pvt. Ltd. (Indien) nutzt auf Euro lautende Kredite bei einer lokalen Bank zur Finanzierung von Betriebskapitalschwankungen. Zum 31. Dezember 2021 beliefen sich diese auf Euro lautenden Darlehen auf 550 TEUR (31. Dezember 2020: 520 TEUR). Der Zinssatz betrug 1,90 % p. a. (2020: 2,1 % p. a.) und die Darlehen sind vollständig mit einem ausschließlichen Pfandrecht auf alle kurzfristigen Vermögenswerte und beweglichen Anlagegütern der Nagarro Enterprise Services Pvt. Ltd besichert.
Im November 2019 hat die Nagarro Software SRL (Rumänien) ein Bankdarlehen zur Finanzierung von Investitionen in ein neues Bürogebäude abgeschlossen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis Oktober 2024 und wird in gleichen Monatsraten zurückgezahlt. Das Darlehen hat einen variablen Zinssatz auf der Grundlage des Sechs-Monats-Euribor zuzüglich einer Marge von 2,5 Prozentpunkten mit einem Mindestzinssatz von 2,5 % p. a.
Im Rahmen der Übernahme der ATCS Group (siehe Anhang G.1. Unternehmenszusammenschlüsse) hat Nagarro die Darlehen der Advanced Technology Consulting Services Private Limited (Indien) übernommen. ATCS India hatte die Darlehen in Indischen Rupien in Höhe von insgesamt 8.645 TINR (102 TEUR), in US-Dollar in Höhe von insgesamt 964 TUSD (850 TEUR) und in Euro in Höhe von insgesamt 487 TEUR aufgenommen. Diese Darlehen wurden 2020 aufgenommen und sind binnen 60 Monaten rückzahlbar. Sie sind mit Grundbesitz und Gebäuden der Advanced Technology Consulting Services Private Limited (Indien) in Jaipur sowie mit einigen privaten Vermögensgegenständen von leitenden Führungskräften der ATCS Inc. (USA) besichert. Im Geschäftsjahr 2021 lautete die durchschnittliche Verzinsung der Darlehen wie folgt: 7,65 % p. a. (2020: 0 %) auf Darlehen in Indischen Rupien, 6,25 % p. a. (2020: 0 %) auf Darlehen in US-Dollar und 3,85 % p. a. (2020: 0 %) auf Darlehen in Euro.
Die Leistungsverpflichtungen, abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens, setzen sich zusammen wie folgt:
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| davon | davon | ||||
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| 10.441 | 9.082 | 1.360 | 5.991 | 5.262 | 728 |
| (332) | - | (332) | - | - | - |
| 10.110 | 9.082 | 1.028 | 5.991 | 5.262 | 728 |
Bei den indischen und sri-lankischen Tochtergesellschaften bestehen Verpflichtungen für zukünftige Abfindungszahlungen an Mitarbeitende, die länger als fünf Jahre bei der Gesellschaft beschäftigt waren (Gratuity Obligations), die bei Ausscheiden unabhängig von einer Kündigung durch Arbeitgeber bzw. Mitarbeitende fällig werden.
Die Gesellschaften in den VAE haben Verpflichtungen zu künftigen Zahlungen von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (End-of-Service Benefits Obligations) an Mitarbeitende, die bei der Gesellschaft beschäftigt waren. Diese werden bei Ausscheiden der Mitarbeitenden fällig.
Diese Abfindungszahlungen stellen einen leistungsorientierten Plan gemäß IAS 19 dar. Zur Deckung dieser Leistungsverpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen in Höhe von 10.441 TEUR gebildet (31. Dezember 2020: 5.991 TEUR). Die Beträge können wie folgt übergeleitet werden:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Anwartschaftsbarwert am 01. Januar | 5.991 | 4.394 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | 317 | - |
| Umgliederung von sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | - | 316 |
| Dienstzeitaufwand | 1.409 | 1.190 |
| Zinsaufwand | 299 | 271 |
| Währungsumrechnung (ergebniswirksam) | 333 | (455) |
| Währungsumrechnung (OCI) | 188 | (156) |
| Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste (OCI) | 2.349 | 661 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | (444) | (231) |
| Anwartschaftsbarwert am 31. Dezember | 10.441 | 5.990 |
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Planvermögen zum Zeitwert am 01. Januar | - | - |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis | - | |
| Zinsaufwand | 3 | - |
| Währungsumrechnung (ergebniswirksam) | - | - |
| Währungsumrechnung (OCI) | 9 | - |
| Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste (OCI) | 0 | - |
| Beiträge des Arbeitgebers | - | - |
| Beiträge der Teilnehmer | - | - |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | (10) | - |
| Planvermögen zum Zeitwert am 31. Dezember | 332 | - |
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens bezieht sich auf das neu erworbene Unternehmen ATCS India und die Fonds werden von einer Lebensversicherungsgesellschaft verwaltet. Der beizulegende
Zeitwert des Planvermögens basiert auf dem letzten Fondsauszug der Lebensversicherungsgesellschaft.
Die Veränderung der Leistungsverpflichtungen wirkte sich wie folgt auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung aus:
| 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| Personalaufwand | |||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 1.409 | 1.190 | |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | - | - | |
| 1.409 | 1.190 | ||
| Finanzaufwendungen | |||
| Zinsaufwand | 299 | 271 | |
| Zinserträge auf Planvermögen | (3) | - | |
| Nettozinsaufwand | 295 | 271 | |
| Währungsgewinne oder -verluste | |||
| Währungsumrechnung | 521 | (455) | |
| 521 | (455) | ||
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | 2.225 | 1.006 |
Zum 31. Dezember 2021 wird bei Mitarbeitenden der indischen Gesellschaften eine durchschnittliche Betriebszugehörigkeit von 5,0 Jahren (31. Dezember 2020: 5,0 Jahre) angenommen. Bei Mitarbeitenden der Gesellschaften in den VAE beträgt dieser Wert 14,0 Jahre (31. Dezember 2020: 14,0 Jahre) und bei Mitarbeitenden der sri-lankischen Gesellschaft 14,6 Jahre (31. Dezember 2020: null Jahre).
Nachstehend werden die erwarteten Zahlungen oder Beiträge zum leistungsorientierten Plan aufgeführt:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Innerhalb von 12 Monaten | 1.091 | 774 |
| Zwischen 2 und 5 Jahren | 4.856 | 3.086 |
| Zwischen 5 und 10 Jahren | 4.744 | 2.582 |
| Über 10 Jahre | 11.044 | 5.034 |
| Erwartete Gesamtzahlungen | 21.734 | 11.476 |
Aufgrund der bestehenden Leistungszusagen ist Nagarro den folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt:
| Langlebigkeitsrisiko | Die Lebenserwartung ist höher als die bestmögliche Schätzung nach den Sterbetafeln. Das erhöht eine spätere tatsächliche Pensionsverpflichtung. |
|---|---|
| Zinsänderungsrisiko | Der Zinssatz, der berechnet wurde, um den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen zu ermitteln, wird aus der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen abgeleitet. Ein Rückgang der Zinsen auf Unternehmensanleihen führt zu einem Anstieg der Leistungsverpflichtungen. |
| Gehaltsrisiko | Spätere, unerwartete Gehaltserhöhungen führen zu einem Anstieg der vergütungsabhängigen Leistungsverpflichtungen. |
Die versicherungsmathematischen Parameter für die Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen sind der kalkulatorische Zinssatz, die erwarteten jährlichen Gehaltssteigerungen für vergütungsabhängige Zusagen (Gehaltsentwicklung) sowie die jährliche Steigerung der laufenden Renten (Rentenentwicklung). Unter der Annahme, dass die verbleibenden Parameter sich nicht verändern, erhöht oder verringert sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen zum 31. Dezember 2021 und 2020 bei Änderung jeweils einer Annahme nach Maßgabe der folgenden Sensitivitätsanalyse:
| Erhöhung | Minderung | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| 31. Dez. 2021 | ||
| Änderung Rechnungszinsfuß um 1,00% |
(330) | 1.046 |
| Änderung Gehaltsentwicklung um 1,00% |
905 | (236) |
| Änderung Rentenentwicklung um 0,25% |
- | - |
| Erhöhung | Minderung | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| 31. Dez. 2020 | ||
| Änderung Rechnungszinsfuß um 1,00% |
(240) | 415 |
| Änderung Gehaltsentwicklung um 1,00% |
375 | (216) |
| Änderung Rentenentwicklung um 0,25% |
- | - |
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, bei dem die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert wird.
Nagarro unterstützt auch private Beiträge durch Entgeltumwandlung.
Für beitragsorientierte Pläne wurden im betreffenden Geschäftsjahr Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 1.422 TEUR (2020: 1.275 TEUR) gezahlt.
Für die ehemaligen Mitarbeitenden der mit Wirkung vom 01. Januar 2020 übernommenen GES wird die Entgeltumwandlung im Wesentlichen über einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber (Höchster Pensionskasse VVaG) für Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung angeboten. Der Pensionsbeitragsfonds sichert eine garantierte Mindestverzinsung, für die Nagarro letztlich nach dem deutschen Betriebsrentengesetz haftet.
Die Gesellschaft haftet nicht für Garantien zugunsten von Mitarbeitenden anderer Gesellschaften. Da es sich bei der Höchster Pensionskasse VVaG um einen kombinierten leistungsorientierten Plan für mehrere Gesellschaften handelt und Nagarro keinen Anspruch auf die für die Bilanzierung dieses leistungsorientierten Plans erforderlichen Informationen hat, wird dieser Plan als beitragsorientierter Plan bilanziert. Seit 2020 wurden keine neuen Anwartschaften mehr gewährt und durch alternative Vergütungen ersetzt. Außerdem wurde der Beitrag zur Höchster Pensionskasse VVaG für ehemalige Mitarbeitende der GES ab Januar 2021 eingestellt.
Einzelheiten zu Verbindlichkeiten aus Akquisitionen finden sich unter C.21. Finanzinstrumente und G.1. Unternehmenszusammenschlüsse.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dez. 2021 davon |
31. Dez. 2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | |||||||
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 12.301 | - | 12.301 | 9.448 | - | 9.448 | |
| Urlaubsverpflichtungen | 9.679 | 2.352 | 7.327 | 7.292 | 1.528 | 5.764 | |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 5.828 | - | 5.828 | 2.995 | - | 2.995 | |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
4.200 | - | 4.200 | 3.399 | - | 3.399 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 14 | - | 14 | 429 | - | 429 | |
| Arbeitszeitkonten | 192 | - | 192 | 280 | - | 280 | |
| Kreditorische Debitoren | - | - | - | 5 | - | 5 | |
| Sonstige | 1.703 | 139 | 1.563 | 912 | 143 | 768 | |
| 33.916 | 2.491 | 31.425 | 24.759 | 1.672 | 23.087 | ||
Verpflichtungen aus zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommenen und gewährten Urlaubstagen der Mitarbeitenden der Nagarro-Gesellschaften werden als Urlaubsverpflichtungen ausgewiesen. Der Aufwand pro Urlaubstag errechnet sich nach dem individuellen Durchschnittsgehalt (ohne Einmalzahlungen) der Mitarbeitenden im entsprechenden Geschäftsjahr, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge.
Die anderen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dez. 2021 davon |
31. Dez. 2020 davon |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | Gesamt | langfristig | kurzfristig | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Tantiemen und Gratifikationen | 15.210 | - | 15.210 | 11.700 | - | 11.700 | |
| Jahresabschlusserstellung und -prüfung | 951 | - | 951 | 873 | - | 873 | |
| Berufsgenossenschaft | 191 | - | 191 | 141 | - | 141 | |
| Restrukturierung, Abfindungen | 273 | 273 | - | 293 | 243 | 50 | |
| Sonstige | 2.685 | - | 2.685 | 1.679 | - | 1.679 | |
| 19.309 | 273 | 19.036 | 14.686 | 243 | 14.443 |
Die Rückstellungen für Boni beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung des Managements und der Mitarbeitenden der Gesellschaften von Nagarro.
Die Rückstellungen für die Jahresabschlusskosten beinhalten die erwarteten Kosten für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen.
Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| 01. Jan. 2021 | Konsolidierungskreis Zugang zum |
Verbrauch | Auflösung | Konsolidierungskreis Abgang aus |
Zuführung | Währungseffekte | 31. Dez. 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Tantiemen und Gratifikationen | 11.700 | 810 | (11.773) | (106) | - | 14.062 | 517 | 15.210 |
| Jahresabschlusserstellung und -prüfung | 873 | 9 | (719) | (48) | - | 819 | 16 | 951 |
| Berufsgenossenschaft | 141 | - | (132) | (8) | - | 191 | - | 191 |
| Restrukturierung, Abfindungen | 293 | - | (50) | - | - | 30 | - | 273 |
| Sonstige | 1.679 | 2 | (1.179) | (39) | - | 2.171 | 51 | 2.685 |
| 14.686 | 821 | (13.853) | (201) | - | 17.273 | 584 | 19.309 | |
| 01. Jan. 2020 | Konsolidierungskreis Zugang zum |
Verbrauch | Auflösung | Konsolidierungskreis Abgang aus |
Zuführung | Währungseffekte | 31. Dez. 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Tantiemen und Gratifikationen | 8.119 | 122 | (6.284) | (100) | - | 10.131 | (287) | 11.700 |
| Jahresabschlusserstellung und -prüfung | 497 | - | (441) | (21) | - | 852 | (13) | 873 |
| Berufsgenossenschaft | 164 | - | (164) | (0) | - | 141 | - | 141 |
| Restrukturierung, Abfindungen | 336 | - | (100) | - | - | 56 | - | 293 |
| Sonstige | 1.049 | - | (716) | (3) | - | 1.432 | (82) | 1.679 |
| 10.164 | 122 | (7.705) | (125) | - | 12.611 | (381) | 14.686 |
Die anderen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dez. 2021 | 31. Dez. 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| davon | davon | ||||
| Gesamt | kurzfristig | Gesamt | kurzfristig | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer | 7.657 | 7.657 | 3.325 | 3.325 | |
| Sonstige | 24 | 24 | 38 | 38 | |
| 7.681 | 7.681 | 3.363 | 3.363 | ||
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden wie folgt klassifiziert:
| Buchwerte Beizulegende Zeitwerte |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2021 | zum beizule genden Zeitwert |
zu fort geführten Anschaf fungskost en |
Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| TEUR | |||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|||||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||||||
| Sicherungsinstrumente | 2.004 | - | 2.004 | - | 2.004 | - | 2.004 |
| 2.004 | - | 2.004 | - | 2.004 | - | 2.004 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 103.308 | 103.308 | 103.308 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 7.188 | 7.188 | 7.188 | |||
| Zahlungsmittel | - | 106.592 | 106.592 | 106.592 | |||
| - | 217.088 | 217.088 | - | - | - | 217.088 | |
| 2.004 | 217.088 | 219.092 | - | 2.004 | - | 219.092 | |
| Finanzielle Schulden | |||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden |
|||||||
| Verbindlichkeiten aus Akquisitionen | 36.060 | - | 36.060 | - | - | 36.060 | 36.060 |
| Sicherungsinstrumente | 14 | - | 14 | - | 14 | - | 14 |
| 36.073 | - | 36.073 | - | 14 | 36.060 | 36.073 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden |
|||||||
| Verbindlichkeiten aus Akquisitionen | - | 220 | 220 | 220 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 209.862 | 209.862 | 209.862 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 18.462 | 18.462 | 18.462 | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 33.902 | 33.902 | 33.902 | |||
| - | 262.447 | 262.447 | - | - | - | 262.447 | |
| 36.073 | 262.447 | 298.521 | - | 14 | 36.060 | 298.521 |
| Buchwerte | Beizulegende Zeitwerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2020 | zum beizule genden Zeitwert |
zu fort geführten Anschaf fungs kosten |
Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| TEUR | |||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|||||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||||||
| Sicherungsinstrumente | 180 | - | 180 | - | 180 | - | 180 |
| 180 | - | 180 | - | 180 | - | 180 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 73.872 | 73.872 | 73.872 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 5.322 | 5.322 | 5.322 | |||
| Zahlungsmittel | - | 107.742 | 107.742 | 107.742 | |||
| - | 186.936 | 186.936 | - | - | - | 186.936 | |
| 180 | 186.936 | 187.115 | - | 180 | - | 187.115 | |
| Finanzielle Schulden Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
|||||||
| bewertete finanzielle Schulden | |||||||
| Verbindlichkeiten aus Akquisitionen | 6.749 | - | 6.749 | - | - | 6.749 | 6.749 |
| Sicherungsinstrumente | 429 | - | 429 | - | 429 | - | 429 |
| 7.179 | - | 7.179 | - | 429 | 6.749 | 7.179 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden |
|||||||
| Verbindlichkeiten aus Akquisitionen | - | 204 | 204 | 204 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 182.586 | 182.586 | 182.586 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 22.196 | 22.196 | 22.196 | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 24.330 | 24.330 | 24.330 | |||
| - | 229.316 | 229.316 | - | - | - | 229.316 | |
| 7.179 | 229.316 | 236.495 | - | 429 | 6.749 | 236.495 |
Vertragliche Vermögenswerte (31. Dezember 2021: 21.823 TEUR; 31. Dezember 2020: 10.922 TEUR) und Leasingverbindlichkeiten (31. Dezember 2021: 62.738 TEUR; 31. Dezember 2020: 55.156 TEUR) werden keiner der Bewertungskategorien nach IFRS 9 zugeordnet und sind daher in den obigen Tabellen nicht enthalten.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. Dezember 2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus der Abspaltung und dem Börsengang in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2020: 6.387 TEUR) enthalten.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verwendet Nagarro nach Möglichkeit am Markt beobachtbare Preise. In Abhängigkeit von den Eingangsfaktoren wird der beizulegende Zeitwert in verschiedene Stufen der Bewertungshierarchie eingeordnet:
| Stufe 1: | Es werden Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verwendet, die auf aktiven Märkten zur Verfügung stehen. |
|---|---|
| Stufe 2: | Für einen Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit werden andere Bewertungsfaktoren herangezogen, die sich direkt oder indirekt beobachten lassen oder aus Marktpreisen abgeleitet werden können. |
| Stufe 3: | Es werden Bewertungsfaktoren verwendet, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. |
In den betrachteten Perioden gab es keine Umgliederungen zwischen Hierarchiestufen.
Terminkurse: Der beizulegende Zeitwert wird unter Verwendung notierter Terminkurse am Bilanzstichtag und Nettobarwertberechnungen auf der Grundlage von Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in den entsprechenden Währungen ermittelt.
Die in Stufe 3 eingestuften Finanzinstrumente werden wie folgt abgeleitet:
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten, bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
Nagarro Anecon |
Nagarro Objectiva |
Nagarro MENA |
ATCS | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Stand am 01. Januar 2020 | 3.000 | 16.006 | 2.392 | - | 21.398 |
| Zugänge | - | - | - | - | - |
| Zinseffekt | - | (39) | (14) | - | (53) |
| Minderung durch Zahlungen | (3.000) | - | (987) | - | (3.987) |
| Währungsdifferenzen | - | (1.129) | 93 | - | (1.036) |
| Transaktionen mit der Allgeier Gruppe | - | (9.573) | - | - | (9.573) |
| Stand am 31. Dezember 2020 | - | 5.265 | 1.484 | - | 6.749 |
| Zugänge | - | - | - | 32.359 | 32.359 |
| Zinseffekt | - | (32) | (6) | (185) | (223) |
| Minderung durch Zahlungen | - | (3.804) | (652) | - | (4.456) |
| Währungsdifferenzen | - | 329 | 299 | 1.003 | 1.631 |
| Stand am 31. Dezember 2021 | - | 1.759 | 1.125 | 33.176 | 36.060 |
Die erfolgswirksamen Veränderungen der bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Zinseffekt | (223) | (53) |
| Minderung durch Zahlungen | 1.631 | (1.036) |
| Summe der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten (Erträge)/Aufwendungen |
1.408 | (1.089) |
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten werden auf der Grundlage der jeweiligen Pläne bewertet. Die in den Kaufverträgen vereinbarten Kriterien für die Realisierung der bedingten Kaufpreise werden mit den Plänen verglichen und auf dieser Grundlage wird der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten ermittelt.
Für die beizulegenden Zeitwerte der bedingten Gegenleistung hat eine Änderung (Erhöhung oder Verringerung) der Inputfaktoren bei gleichbleibenden übrigen Inputfaktoren die folgenden Auswirkungen:
| Periodenergebnis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | |||||
| Erhöhung | Minderung | Erhöhung | Minderung | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |||
| Nagarro Objectiva | ||||||
| Änderung des Earn Out-relevanten EBITDA um 10 % gegenüber Plan | - | - | - | - | ||
| Änderung des USD-Wechselkurses um 10% | (160) | 160 | (646) | 646 | ||
| Nagarro MENA | ||||||
| Änderung des Earn Out-relevanten EBITDA um 10 % gegenüber Plan | - | - | - | - | ||
| Änderung des USD-Wechselkurses um 10% | (102) | 102 | (182) | 182 | ||
| ATCS | ||||||
| Änderung des Earn-Out-relevanten Deckungsbeitrages um 10 % gegenüber Plan |
- | - | - | - | ||
| Änderung des USD-Wechselkurses um 10% | (3.016) | 3.016 | - | - | ||
| (3.278) | 3.278 | (828) | 828 | |||
Nagarro schließt Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken künftiger Cashflows ab. Beim Abschluss des Kontrakts wird bestimmt, ob das Derivat als Absicherung von Zahlungsströmen designiert werden kann.
In den Gesellschaften von Nagarro India wurden in der Vergangenheit der Euro (EUR), der US-Dollar (USD), die Schwedische Krone (SEK), das Britische Pfund (GBP) und der Australische Dollar (AUD) gegen die Indische Rupie (INR) abgesichert, da Kundenforderungen vor allem in diesen Währungen bestehen, während die Einkaufskosten
(Personalkosten und Einkauf von Leistungen Dritter) in Indischen Rupien (INR) anfallen. Ferner hat die kürzlich übernommene Gesellschaft ATCS India begonnen, das Währungspaar USD-INR ab Dezember 2021 abzusichern. Die Laufzeit der Kontrakte über Devisentermingeschäfte beträgt in jedem Fall weniger als ein Jahr. Für die abgeschlossenen Geschäfte gibt es keine Derivate, die als Sicherungsbeziehung designiert oder qualifiziert sind. Da die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht vollständig erfüllt sind, wurden alle Veränderungen im Wert dieser Termingeschäfte erfolgswirksam erfasst.
Die Kontrakte über Devisentermingeschäfte stellen sich dar wie folgt:
| 31 Dez. 2021 | 31 Dez. 2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Devisentermin- geschäfte |
Nominalbetrag | Aktiva | Passiva | Nominalbetrag | Aktiva | Passiva | |
| Tsd. | TEUR | TEUR | Tsd. | TEUR | TEUR | ||
| USD-INR | 89.295 | 1.140 | 2 | 23.045 | 180 | - | |
| EUR-INR | 13.804 | 628 | - | 12.965 | - | 252 | |
| SEK-INR | 40.490 | 173 | 0 | 39.195 | - | 158 | |
| GBP-INR | 2.558 | 63 | 5 | 913 | - | 19 | |
| AUD-INR | 402 | - | 6 | - | - | - | |
| 2.004 | 14 | 180 | 429 | ||||
Wenn die Erträge oder Aufwendungen für die Devisentermingeschäfte erst bei Abwicklung oder Veräußerung für steuerliche Zwecke erfasst werden, werden latente Steuern erfasst.
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Auswirkungen von Devisentermingeschäften, wenn eine der ausländischen Währungen um 5 % steigt oder fällt. Die Analyse geht davon aus, dass alle anderen Einflussfaktoren, zum Beispiel die Zinssätze, konstant bleiben.
| 2021 | Gewinn- und Verlustrechnung |
Eigenkapital | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Auswirkun g in TEUR |
5% Erhöhung |
5% Minderun g |
5% Erhöhung |
5% Minderun g |
|
| EUR-INR | 4.989 | (4.989) | 4.989 | (4.989) | |
| USD-INR | (3.936) | 3.936 | (3.936) | 3.936 | |
| SEK-INR | (197) | 197 | (197) | 197 | |
| GBP-INR | (152) | 152 | (152) | 152 | |
| AUD-INR | (13) | 13 | (13) | 13 | |
Sonstige finanzielle
| 2020 | Gewinn- und Verlustrechnung |
Eigenkapital | ||
|---|---|---|---|---|
| Auswirkun g in TEUR |
5% Erhöhung |
5% Minderun g |
5% Erhöhung |
5% Minderun g |
| EUR-INR | 1.833 | (1.833) | 1.833 | (1.833) |
| USD-INR | (939) | 939 | (939) | 939 |
| SEK-INR | (195) | 195 | (195) | 195 |
| GBP-INR | (51) | 51 | (51) | 51 |
| AUD-INR | - | - | - | - |
Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR Kategorie nach IFRS 9 Sonstige betriebliche Erträge betriebliche Aufwendung en Finanzerträge Finanzaufwendunge n Gesamt Zahlungsmittel AC - - 381 - 381 Factoring AC - - - (294) (294) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen AC 106 (3.276) 3 - (3.167) davon Wertminderungen - (3.050) - - (3.050) Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC - - 6 - 6 Verbindlichkeiten aus Akquisitionen FVTPL - - - (223) (223) Derivative Finanzinstrumente FVTPL 5.161 (2.985) - - 2.176 Mietverträge (nach IFRS 16) k.A. - - 0 (2.029) (2.029)
Verbindlichkeiten AC - - - (4.981) (4.981)
Sonstige
5.267 (6.260) 391 (7.528) (8.130)
| in TEUR | Kategorie nach IFRS 9 |
Sonstige betriebliche Erträge |
Sonstige betriebliche Aufwendung en |
Finanzerträge | Finanz aufwendunge n |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel | AC | - | - | 254 | - | 254 |
| Factoring | AC | - | - | - | (126) | (126) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
AC | 715 | (2.020) | 14 | - | (1.292) |
| davon Wertminderungen | - | (37) | - | - | (37) | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
AC | - | - | 94 | - | 94 |
| Verbindlichkeiten aus Akquisitionen |
FVTPL | - | - | - | 21 | 21 |
| Derivative Finanzinstrumente | FVTPL | - | (312) | - | - | (312) |
| Mietverträge (nach IFRS 16) | k.A. | - | - | - | (2.242) | (2.242) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
AC | - | - | - | (4.640) | (4.640) |
| 715 | (2.332) | 361 | (6.987) | (8.243) | ||
Die Umsatzerlöse betreffen fast ausschließlich Leistungen, die in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden und deren jährlich festgelegte Höhe sich eindeutig aus den vertraglichen Vereinbarungen ableiten lässt, sowie kundenspezifische Aufträge (Werkverträge). Der Wert der im Folgejahr zu erfüllenden Werkverträge wird aus den noch nicht erfüllten, fest vereinbarten Auftragswerten abgeleitet, wobei etwaige Aktualisierungen der ursprünglichen Aufträge berücksichtigt werden.
Für Kundenverträge, deren ursprüngliche Gesamtlaufzeit mindestens ein Jahr beträgt, werden bzw. wurden Umsatzerlöse aus noch zu erfüllenden Leistungsverpflichtungen gemäß nachfolgender Tabelle erwartet:
| Gesamt | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 31. Dezember 2021 | 134.297 | - | 82.130 | 28.790 | 12.396 | 6.270 | 4.712 |
| 31. Dezember 2020 | 76.105 | 42.612 | 17.556 | 11.492 | 3.945 | 500 | - |
Die Einnahmen nach Branchen stellen sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse nach Vertragsart stellen sich wie folgt dar:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Automotive, Fertigung & Industrie | 97.119 | 62.071 |
| Energie, Versorgung & Gebäudetechnik |
44.239 | 36.617 |
| Finanzdienstleistungen & Versicherungen |
65.304 | 52.105 |
| Technologie | 52.371 | 36.735 |
| Life Sciences & Healthcare | 39.476 | 34.837 |
| Management Consulting & Business Information |
34.359 | 30.798 |
| Öffentlicher Sektor, Non-Profit & Bildung |
45.300 | 34.164 |
| Einzelhandel & Konsumgüter | 73.495 | 53.443 |
| Telekommunikation, Medien & Unterhaltung |
39.692 | 41.498 |
| Reisen & Logistik | 54.685 | 48.103 |
| 546.039 | 430.372 |
| 2021 | 2020 |
|---|---|
| TEUR | TEUR |
| 392.434 | 332.920 |
| 139.385 | 90.801 |
| 14.221 | 6.651 |
| 546.039 | 430.372 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Erträge aus Währungsumrechnung | 7.824 | 6.068 |
| Erträge aus Devisentermingeschäften |
5.161 | - |
| Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen |
14 | 105 |
| Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen |
106 | 707 |
| Auflösung von Rückstellungen | 201 | 125 |
| Eingang ausgebuchter Forderungen |
- | 7 |
| Badwill aus Unternehmenserwerben |
98 | 1.581 |
| Erträge aus dem Verkauf von Anteilen |
- | 550 |
| Gewinn aus Leasingänderung | 119 | 511 |
| Sonstige | 1.318 | 1.982 |
| 14.842 | 11.635 |
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Bezogene Leistungen | 47.934 | 39.363 |
| Kosten für Software und Sonstiges | 11.137 | 9.806 |
| 59.071 | 49.168 | |
Die bezogenen Leistungen umfassen externe Mitarbeitende und Subunternehmer, welche auf Projektbasis beschäftigt werden.
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter | 325.102 | 231.947 |
| Sozialaufwendungen | 24.095 | 22.700 |
| Tantiemen und Gratifikationen | 17.819 | 17.032 |
| Aufwand für Aktienoptionen | 5.972 | - |
| 372.987 | 271.679 |
Für nicht aktivierbare Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Produktentwicklung fiel ein Personalaufwand in Höhe von 861 TEUR (2020: 587 TEUR) an.
Zum Jahresende beschäftigt Nagarro 13.684 (2020: 8.666) Fachkräfte, von denen 12.613 (2020: 7.829) als Fachkräfte im Bereich Engineering tätig sind. Während des Jahres beschäftigte Nagarro im Durchschnitt 11.011 (2020: 8.435) Fachkräfte, von denen 10.080 (2020: 7.612) im Bereich Lieferung tätig waren. Die Durchschnittswerte wurden auf der Grundlage der Zahl der Mitarbeitenden am 01. Januar, 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember berechnet. In der Zahl der Angestellten sind auch die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Reisekosten | 2.859 | 4.948 |
| Fahrzeugkosten | 2.766 | 2.638 |
| IT-Kosten | 5.690 | 5.411 |
| Dienstleistungen | 2.836 | 2.993 |
| Grundstücks- und Gebäudekosten |
1.666 | 2.415 |
| Sonstige Personalkosten | 7.629 | 2.916 |
| Werbekosten | 1.585 | 1.198 |
| Kommunikationskosten | 2.287 | 1.967 |
| Instandhaltung | 1.557 | 1.967 |
| Aufwand aus Währungsumrechnung |
5.758 | 4.498 |
| Kursverluste auf Kaufpreisbestandteile |
- | 1.918 |
| Aufwand aus Devisentermingeschäften |
2.985 | 312 |
| Versicherungen, Beiträge | 2.102 | 1.598 |
| Rechts- und Beratungskosten | 2.825 | 1.388 |
| Bewirtungskosten | 547 | 311 |
| Bürobedarf | 581 | 646 |
| Jahresabschlusskosten | 960 | 935 |
| Vertriebseinzelkosten | 371 | 522 |
| Aufsichtsratsvergütung | 563 | 45 |
| Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen |
22 | 48 |
| Kosten Spin-off und Listingkosten |
- | 10.288 |
| Restbuchwert aus dem Verkauf von Anteilen |
262 | 105 |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Rollover von nicht kontrollierenden Gesellschaftern |
2.559 | - |
| Akquiseaufwand | 645 | 117 |
| Rückstellung für zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte |
535 | - |
| Sonstige | 5.877 | 4.095 |
| 55.465 | 53.279 | |
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Honorare des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses wie folgt enthalten:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Abschlussprüfungen | 414 | 336 |
| Steuerberatungsleistungen | 51 | 27 |
| Sonstige Dienstleistungen | 120 | 10 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 374 | 407 |
| 959 | 780 |
Die Prüfungskosten umfassen die Prüfung des Konzernabschlusses und die Prüfung der deutschen Tochtergesellschaften.
Die sonstigen Bestätigungsleistungen umfassen hauptsächlich die Erteilung eines Comfort Letters im Zusammenhangmit der Ausgabe neuer Aktien.
Die Steuerberatungsleistungen umfassen hauptsächlich Kosten für die Unterstützung bei Betriebsprüfungen.
Die sonstigen Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen Beratungsleistungen für die Restrukturierung und Prüfung des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021 sowie Due-Diligence-Leistungen.
Informationen zu Abschreibungen und Wertminderungen sind folgenden Anhängen zu entnehmen: C.1. Immaterielle Vermögenswerte, C.2. Geschäfts- oder Firmenwert, C.3. Materiaufwand und C.4. Nutzwerte aus Mietund Leasingverträgen und Leasingverbindlichkeiten.
Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Zinserträge aus Bankguthaben | 381 | 254 |
| Sonstige Finanzerträge | 9 | 241 |
| 391 | 495 | |
Die sonstigen Finanzerträge sind im Wesentlichen Zinsen aus Ertragsteuererstattungen sowie Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus Krediten, die im Vorjahr der verbliebenen Allgeier Gruppe gewährt wurden.
Weitere Informationen zu Zinserträgen aus Transaktionen mit nahestehenden Personen, die in den
sonstigen Finanzerträgen enthalten sind, finden sich in Anhang G.2. Geschäfte mit nahestehenden Personen.
Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Zinsaufwand Leasingverträge | 2.029 | 2.242 |
| Zinsaufwand Darlehen der Allgeier Gruppe |
- | 4.511 |
| Zinsaufwand Bankdarlehen | 4.981 | 116 |
| Zinsaufwand Factoring | 294 | 126 |
| Zinsanteil aus Zuführung zu Pensionsrückstellungen |
295 | 271 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 243 | 31 |
| 7.843 | 7.296 | |
Weitere Informationen finden sich in Anhang G.2. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Anhang C.15. Finanzschulden.
Das Ertragsteuerergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| TEUR | TEUR |
|---|---|
| 11.465 | 12.920 |
| (3.226) | 466 |
| 8.239 | 13.386 |
Die Ertragsteuern werden auf Basis der geltenden oder zu erwartenden Steuersätze der Länder und Gemeinden berechnet, in denen die Gesellschaften von Nagarro ihren Sitz haben. In der folgenden steuerlichen Überleitungsrechnung wird das erwartete Ertragssteuerergebnis in das tatsächliche Steuerergebnis übergeleitet. Das erwartete Steuerergebnis beruht auf einem Konzernsteuersatz von 27 %.
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| EBIT | 38.241 | 37.742 |
| Steuersatz | 27,0% | 27,0% |
| Erwartete Ertragsteuern | 10.325 | 10.190 |
| Steuersatzunterschiede | (633) | - |
| Nicht abzugsfähige Spin-off Kosten |
- | 1.974 |
| Auswirkung der konzerninternen Verschmelzung / Veräußerung von Tochterunternehmen |
71 | - |
| Auswirkung konzerninterner Dividenden |
27 | - |
| Auswirkung des externen Verkaufs von Tochtergesellschaften (SPP Liquidation) |
67 | - |
| Nicht abzugsfähige Auslagen | 1.082 | 748 |
| Steuerfreie Tochtergesellschaften (China, Bahrein und VAE) |
(1.386) | (897) |
| Sonstige steuerfreie Erträge | (35) | (71) |
| Steuerliche Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden |
440 | 2.683 |
| Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden |
- | (797) |
| Auflösung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern |
(3.740) | (1.435) |
| Zuführungen zu Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern |
1.569 | 1.035 |
| Auflösung von negativen Unterschiedsbeträgen |
(27) | (427) |
| Anpassung der Earn-Out Verbindlichkeiten |
- | (5) |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit IFRS 2 |
1.612 | - |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit IFRS 16 |
(9) | (83) |
| Steuereffekte, die frühere Perioden betreffen |
(1.115) | 409 |
| Sonstige | (9) | 62 |
| Tatsächliches Ertragsteuerergebnis |
8.239 | 13.386 |
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Periodenergebnis | 30.003 | 24.356 |
| Abzüglich: Periodenergebnis auf nicht kontrollierende Gesellschafter entfallend |
- | (5.909) |
| Periodenergebnis auf die Aktionäre der Nagarro SE entfallend |
30.003 | 18.447 |
| Anzahl Aktien (gewichteter Durchschnitt) - unverwässert |
11.874.921 | 596.285 |
| Anzahl Aktien (ausstehend) - unverwässert |
13.775.985 | 11.382.513 |
| Auswirkung der verwässernden aktienbasierten Vergütung (Aktienoptionsplan 2020/I) |
- | 156.683 |
| Auswirkung der verwässernden aktienbasierten Vergütung (Aktienoptionsplan 2020/II & 2020/III) |
97.139 | - |
| Gesamte Auswirkung der Verwässerung |
97.139 | 156.683 |
| Anzahl Aktien (gewichteter Durchschnitt) - verwässert |
11.972.060 | 752.968 |
| Anzahl Aktien (ausstehend) - verwässert |
13.873.124 | 11.539.196 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (gewichteter Durchschnitt) |
2,53 | 30,94 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (ausstehend) |
2,18 | 1,62 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (gewichteter Durchschnitt) |
2,51 | 24,50 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (ausstehend) |
2,16 | 1,60 |
Das Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das des den Aktionären des Mutterunternehmens zustehende Periodenergebnis durch die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien der Nagarro SE von 11.874.921 Stück (Vorjahr: 596.285) geteilt wird.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle ausstehenden Optionsrechte ausgeübt werden (maximales Verwässerungspotenzial). Neben der Ausübung der Optionen wird auch der Erhalt der Ausübungspreise im Falle einer fiktiven Ausübung unterstellt. Der bei Ausübung der Option zu zahlende Barbetrag wird mit dem Wert der hierfür gewährten Aktien zum durchschnittlichen Aktienkurs von 122,36 EUR (Vorjahr: 84,73 EUR) verglichen. Eine Verwässerung liegt vor, wenn der Wert der 440.000 (Vorjahr: 194.000) Aktien, die nicht im Rahmen der Aktienoptionsprogramme 2020/II und 2020/III (Vorjahr: Aktienoptionsprogramm 2020/I) ausgeübt wurden, den Wert der Gegenleistung (Ausübungspreis) übersteigt. Dies entspricht fiktiv dem Kapital aus der Ausgabe von 97.139 (Vorjahr: 156.683) Gratisaktien.
Die Veränderungen der Eigenkapitalposition ergeben sich aus "Sonstigen Geschäften mit Gesellschaftern" in Höhe von 5.916 TEUR (2020: -24.589 TEUR).
Im Geschäftsjahr 2021 betreffen sie (i) Einzahlungen aus der Ausübung des SOP 2020/I in Höhe von 2.968 TEUR und (ii) Einzahlungen der Inhaber ehemals nicht beherrschender Anteile der Nagarro SE in Höhe von 2.948 TEUR (siehe dazu Anhang B.3. Konsolidierungskreis).
Im Geschäftsjahr 2020 betraf dies den Kaufpreis für Nagarro iQuest, Nagarro Objectiva und den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von 10 % an Nagarro ES. Das wurde durch die Sachkapitaleinlage der Gesellschafter der Allgeier SE bei der Nagarro SE kompensiert.
Die sonstigen Geschäfte mit Gesellschaftern umfassen Folgendes:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Sachkapitaleinlage durch die Aktionäre der Allgeier SE gegen Beteiligung an der Nagarro SE |
- | 243.672 |
| Sacherwerb (bis zur Höhe der Sachkapitaleinlage) und Ausgleich durch Barerwerb von Konzerngesellschaften von Aktionären der Allgeier SE |
- | (277.832) |
| Earn Out bezahlt von der Allgeier SE |
- | 9.574 |
| Andere Transaktionen | - | (3) |
| Erhaltene Barmittel bei der Ausübung von Aktienoptionen des SOP 2020/I |
2.968 | - |
| Bareinlage durch ehemalige nicht kontrollierende Gesellschafter |
2.948 | - |
| Stand am 31. Dezember | 5.916 | (24.589) |
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit wird nach der indirekten Methode dargestellt. Gezahlte und eingegangene Zinsen sind im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthalten.
Die Mittelabflüsse aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften von Dritten im Geschäftsjahr 2020, abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel, leiten sich wie folgt ab:
| B | GmbH Livisi |
Nagarro ATCS |
ATCS Group |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungsk osten |
601 | 25 | 81.477 | 82.103 |
| In 2020 bezahlter Kaufpreis |
247 | - | - | 247 |
| In 2021 nicht zahlungswirksa mer Anteil |
- | - | 32.359 | 32.359 |
| In 2021 bezahlter Kaufpreis |
354 | 25 | 49.119 | 49.497 |
| Erworbener Finanzmittelfo nds |
(575) | (25) | (3.223) | (3.823) |
| Abfluss (Zufluss) von Zahlungsmitte ln- und |
(222) | - | 45.896 | 45.675 |
| äquivalenten |
Zusätzlich wurde in der laufenden Periode 2021 zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft für die Übernahme von Nagarro VAE im Jahr 2019 der Betrag von 652 TEUR und von Nagarro Objectiva im Jahr 2018 ein Betrag von 3.804 TEUR gezahlt. Siehe auch Anhang C.21. Finanzinstrumente.
Die Mittelabflüsse aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften von Dritten im Geschäftsjahr 2020, abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel, leiten sich wie folgt ab:
| B | GES | Maihiro | GmbH Livisi |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungsk osten |
3.480 | 100 | 247 | 3.827 |
| In 2020 nicht zahlungswirksa mer Anteil |
– | – | – | - |
| In 2020 bezahlter Kaufpreis |
3.480 | 100 | 247 | 3.827 |
| Erworbener Finanzmittelfo nds |
– | – | – | - |
| Abfluss | ||||
| (Zufluss) von Zahlungsmitte ln- und äquivalenten |
3.480 | 100 | 247 | 3.827 |
Zusätzlich wurde im Vorjahr 2020 zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft für die Übernahme von Nagarro VAE im Jahr 2019 der Betrag von 987 TEUR und von Anecon im Jahr 2018 der Betrag von 3.000 TEUR gezahlt.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Zahlungsmittel | 106.592 | 107.742 |
| Zahlungsüberhang aus Factoring | (11.283) | (4.569) |
| Nutzung von Kontokorrentlinien | (340) | - |
| 94.969 | 103.173 | |
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Guthaben mit Verfügungsbeschränkungen zugunsten Dritter in Höhe von 481 TEUR (31. Dezember 2020: 368 TEUR) und mit Transferbeschränkungen in die USA in Höhe von 4.361 TEUR (31. Dezember 2020: 7.243 TEUR) enthalten.
Die Überleitung der finanziellen Verbindlichkeiten zum Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
| Cash Flows | Zugänge | Konsolidierungskreis Zugänge zum |
Währungsdifferenzen | Mietvertragsänderungen | Nicht amortisierte Zinsen |
Zinsen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01. Jan. 2021 |
2021 | 2021 | 2021 | 2021 | 2021 | 2021 | 2021 | 31. Dez 2021 |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
|||||||||
| Bankdarlehen | 178.017 | 18.180 | - | 1.150 | 290 | - | - | 602 | 198.239 |
| Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen | 55.156 | (19.665) | 19.648 | 571 | 1.379 | 2.745 | - | 2.029 | 62.738 |
| 233.173 | (1.485) | 19.648 | 1.722 | 1.669 | 2.745 | - | 2.631 | 260.978 |
| Nichtzahlungswirksame Transaktionen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Cash Flows | Zugänge | Konsolidierungskreis Zugänge zum |
Währungsdifferenzen | Mietvertragsänderungen | Nicht amortisierte Zinsen |
Zinsen | |||
| 01. Jan. 2020 |
2020 | 2020 | 2020 | 2020 | 2020 | 2020 | 2020 | 31. Dez 2020 |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
|||||||||
| Bankdarlehen | 524 | 179.473 | - | (263) | - | - | (1.717) | - | 178.017 |
| Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen | 59.365 | (17.636) | 19.139 | (479) | - | (5.232) | - | - | 55.156 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
|||||||||
| Darlehen der Allgeier Gruppe | 119.829 (158.530) | 277.832 | 26 (243.669) | - | - | 4.511 | - | ||
| 179.718 | 3.308 | 296.972 | (716) (243.669) | (5.232) | (1.717) | 4.511 | 233.173 | ||
Zum Nettozufluss aus Factoring siehe Anhang C.11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige Geschäftsvorfälle mit der Allgeier Gruppe werden in Anhang E.1. Sonstige Geschäfte mit Gesellschaftern behandelt.
Der Cashflow aus dem Factoring wurde 2021 inklusive der Zinsen auf das Factoring von der Finanzierungstätigkeit in die betriebliche Tätigkeit umgegliedert. Folglich wurde auch der Cashflow für 2020 folgendermaßen umgegliedert:
| (angepasst) | |||
|---|---|---|---|
| 2020 | Reklassifizierung | 2020 | |
| in TEUR | |||
| Nettozufluss Factoring | - | 2.794 | 2.794 |
| Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit | 69.440 | 2.794 | 72.234 |
| Nettozufluss Factoring | 2.920 | (2.920) | - |
| Gezahlte Zinsen | (271) | 126 | (145) |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 6.478 | (2.794) | 3.684 |
Außerdem wurden die Cashflows aus nicht beherrschenden Anteilen für 2020 ebenfalls umklassifiziert:
| (wie berichtet) | (angepasst) | |||
|---|---|---|---|---|
| Nagarro Holding GmbH |
Nagarro Holding GmbH |
|||
| Cash Flows der nicht kontrollierenden Gesellschafter | 2020 | Reklassifizierung | 2020 | |
| in TEUR | ||||
| Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit | 74.461 | 2.794 | 77.255 | |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | (14.991) | (2.794) | (17.785) |
Am 08. Oktober 2021 erwarb die Nagarro Holding GmbH das neu gegründete Unternehmen Nagarro ATCS GmbH für 25 TEUR. Im Zusammenhang mit der Transaktion entstanden Nagarro Kosten in Höhe von 4 TEUR, die als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst wurden.
Zum 08. Oktober 2021 stellte sich der beizulegende Zeitwert des Nettovermögens der Nagarro ATCS GmbH wie folgt dar:
| Beizulegender Zeitwert |
|
|---|---|
| TEUR | |
| Zahlungsmittel | 25 |
| Erworbene Vermögenswerte | 25 |
| Erworbene Schulden | - |
| Nettovermögen | 25 |
Am 18. Oktober 2021 unterzeichnete Nagarro Inc. (USA) Verträge zur Übernahme sämtlicher Anteile der Advanced Technology Consulting Service, Inc. und ihrer internationalen Tochtergesellschaften. Nagarro Enterprise Services Private Limited (Indien) schloss Verträge zur Übernahme sämtlicher Anteile der Advanced Technology Consulting Service (Indien). Die Nagarro ATCS GmbH unterzeichnete am 18. Oktober 2021 einen Vertrag mit der ATCS GmbH zur Übernahme ihres Nettovermögens. Mittels dieser Verträge übernahm Nagarro das gesamte Geschäft der ATCS-Gruppe (im Folgenden "ATCS").
Für die Übernahme von ATCS wurde ein Kaufpreis von 90,9 Mio. USD (einschließlich einer festen Komponente in Höhe von 53,9 Mio. USD, einer Earnout-Zahlung in Höhe von 35 Mio. USD und einer Meilensteinzahlung in Höhe von 2 Mio. USD) zuzüglich überschüssigem Betriebskapital (4,3 Mio. USD) vereinbart.
Die feste Komponente des Kaufpreises in Höhe von 53,9 Mio. USD (46,6 Mio. EUR) und das vorläufige überschüssige Betriebskapital in Höhe von 2,9 Mio. USD (2,5 Mio. EUR) wurden im Oktober 2021 gezahlt.
Der Restbetrag von etwa 1,4 Mio. USD ist für die Anpassung der Berechnungen des überschüssigen Betriebskapitals zu zahlen. Der restliche Kaufpreis (Earn-Out-Zahlung und Meilensteinzahlung) wird zwischen 2022 und 2025 fällig, abhängig von der Erreichung der vordefinierten Ziele. Diese Komponenten wurden vollständig aktiviert. Berechnet auf Basis des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt und nach Abzinsung der langfristigen Kaufpreisbestandteile
wird ein Gesamtbetrag von 32,4 Mio. € für die variablen Bestandteile aktiviert.
ATCS wurde zum 01. November 2021 erstmals in die Konsolidierung einbezogen. Mit der Übernahme von ATCS erwarb Nagarro Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 30.501 TEUR und übernahm Verbindlichkeiten in Höhe von 9.767 TEUR. Es wurden Kundenbeziehungen und Auftragsbestände in Höhe von 7.884 TEUR erfasst. Aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem übernommenen Nettovermögen ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 60.744 TEUR. Der Geschäfts- oder Firmenwert spiegelt das Potenzial wider, das sich durch die Integration der beiden Unternehmen in die Nagarro-Gruppe ergibt. Die übernommenen Leasingverträge wurden mit einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von 571 TEUR und einem Nutzungsrecht im Wert von 1.431 TEUR angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 5.378 TEUR. Der Bruttowert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt 5.378 TEUR und es wird erwartet, dass der gesamte vertragliche Wert realisiert werden kann.
Im Zeitraum vom 01. November 2021 bis zum 31. Dezember 2021 erwirtschaftete ATCS Umsatzerlöse in Höhe von 6.827 TEUR und ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen in Höhe von 1.657 TEUR. Hätte der Zusammenschluss zu Beginn des Jahres stattgefunden, hätten die Umsatzerlöse von ATCS 32.728 TEUR betragen und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen hätte sich auf 6.867 TEUR belaufen. Im Zusammenhang mit der Transaktion entstanden Nagarro Kosten in Höhe von 316 TEUR, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden.
Zum 01. November 2021 stellte sich der beizulegende Zeitwert des Nettovermögens von ATCS wie folgt dar:
| Beizulegender Zeitwert |
|
|---|---|
| TEUR | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 7.884 |
| Sachanlagen | 4.042 |
| Nutzwerte aus Miet- und Leasingverträgen |
1.431 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.528 |
| Vertragliche Vermögenswerte | 5.695 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
5.378 |
| Andere Vermögenswerte | 237 |
| Planvermögen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
13 |
| Ertragsteuerforderungen | 743 |
| Zahlungsmittel | 3.550 |
| Erworbene Vermögenswerte | 30.501 |
| Finanzschulden | 1.477 |
| Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen |
571 |
| Andere Rückstellungen | 805 |
| Vertragliche Verbindlichkeiten | 70 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.861 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.721 |
| Andere Verbindlichkeiten | 49 |
| Passive latente Steuern | 2.325 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 887 |
| Erworbene Schulden | 9.767 |
| Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert |
20.733 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 60.744 |
| Kaufpreis | 81.477 |
Die Nagarro iQuest Holding GmbH (Karlsruhe) hat per Kaufvertrag vom 13. Oktober 2020 die Livisi GmbH (Essen) von der Innogy SE (Essen) erworben. Livisi ist ein Unternehmen, das auf dem Smart-Home-/Haustechnikmarkt tätig ist. Als Kaufpreis für die von Innogy übernommenen Vermögenswerte und Kundenverträge wurde zunächst ein Betrag in Höhe von 247 TEUR vereinbart, der im letzten Quartal 2020 gezahlt wurde. Dieses Jahr wurde der endgültige Kaufpreis von 601 TEUR vereinbart und der Restbetrag in Höhe von 354 TEUR beglichen. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belief sich auf 1 TEUR. Der Bruttowert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt 1 TEUR und es wird erwartet, dass die vertraglichen Ansprüche in voller Höhe realisiert werden können.
Im Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 erzielte Livisi Umsatzerlöse in Höhe von 2.762 TEUR und ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen in Höhe von 147 TEUR. Im Zusammenhang mit der Transaktion entstanden Nagarro Kosten in Höhe von 183 TEUR, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden.
Sämtliche Anteile der Livisi GmbH wurden übernommen und Livisi wurde zum 01. Januar 2021 erstmals als Teil von Nagarro in die Konsolidierung einbezogen. Nachstehend wird das von Livisi übernommene Nettovermögen aufgeschlüsselt:
| Beizulegender Zeitwert |
|
|---|---|
| TEUR | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 98 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1 |
| Andere Vermögenswerte | 6 |
| Ertragsteuerforderungen | 137 |
| Zahlungsmittel | 575 |
| Erworbene Vermögenswerte | 818 |
| Andere Rückstellungen | 16 |
| Vertragliche Verbindlichkeiten | 42 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
60 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1 |
| Erworbene Schulden | 119 |
| Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert |
699 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (98) |
| Kaufpreis | 601 |
Wenn die übernommenen Geschäftsbereiche zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres, in dem die Übernahme erfolgte, erworben und erstmalig in die Konsolidierung einbezogen worden wären, hätten sich die Umsatzerlöse und Ergebnisse von Nagarro wie folgt dargestellt:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse | 571.941 | 430.949 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
75.470 | 64.904 |
Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Personen bestehen zwischen den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen bei Nagarro.
| 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse und sonstige Erträge | ||||
| Umsatzerlöse | 91 | - | - | 4 |
| Sonstige Erträge | 48 | 48 | - | - |
| 139 | 48 | - | 4 | |
| Aufwendungen | ||||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 208 | - | - | - |
| 208 | - | - | - | |
Die Umsatzerlöse aus den vorstehend genannten Unternehmen stammen hauptsächlich aus Technologieberatung und Softwareentwicklung.
Die sonstigen Erträge stellen Erträge aus Untervermietung dar. Alle Umsatzerlöse und sonstigen Erträge werden zu marktüblichen Bedingungen erzielt.
Der sonstige betriebliche Aufwand stellt einen Beitrag zur gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens (Corporate Social Responsibility, CSR) in Indien dar.
Während des aktuellen Berichtszeitraums leisteten die Vorstandsmitglieder Manas Fuloria und Vikram Sehgal (über StarView LLC) eine Bareinlage in Höhe von 2.948 TEUR für ihre anteilige Kapitalerhöhung an der Nagarro Beteiligungs GmbH (BET), bevor BET mit der Nagarro Holding GmbH verschmolzen wurde (siehe Anhang B.3. Konsolidierungskreis).
| 31. Dez. | 31. Dez. | |
|---|---|---|
| 2021 | 2020 | |
| TEUR | TEUR | |
| Gesamtvermögen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4 | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 10 | 31 |
| 14 | 31 |
Nagarro verfügt über ein großes Senior-Management-Team mit flachen Hierarchien, das dem breit gefächerten Tätigkeitsspektrum des Unternehmens entspricht. Die Organisation entwickelt in ihrem Bestreben, als Komplettanbieter aufzutreten, viele vertikale und horizontale Verbindungen. Das geschieht meist in Form von Geschäftsbereichen, die jeweils von ein oder zwei leitenden Beschäftigten geführt werden, die Entscheidungen zu
Strategie, Preisgestaltung, Personalausstattung usw. treffen oder prüfen. In ähnlicher Weise ist Nagarro in 27 Ländern tätig und hat viele vorrangige Vertriebs- und Marketingregionen definiert, die jeweils von einer leitenden Führungskraft geleitet werden, welche die Marktaktivitäten sowie die dort zu tätigenden Vertriebs- und Marketinginvestitionen plant. Darüber hinaus verfügt Nagarro über Service Region Custodians für die Dienstleistungsregionen und in den größten Regionen über Personalverantwortliche aus dem leitenden Management, welche die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einstellung von Personal, das Leistungsmanagement, die Gehaltsplanung und andere Aspekte überwachen. Außerdem bestehen mehrere zentrale Planungs- und Umsetzungsteams. Gemessen an den 546,0 Mio. €, die im Jahr 2021 an Umsatz erwirtschaftet wurden, ist Nagarro ein komplexes Unternehmen – mit Kunden in über 63 Ländern aus den verschiedensten Branchen und Technologiebereichen. Außerdem sind viele dieser Kolleginnen und Kollegen Gründer oder frühere Beschäftigte von Unternehmen, die mit Nagarro fusioniert haben.
Die für die vorstehend beschriebenen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen, mit Ausnahme des Aufsichtsrats der Nagarro SE, angefallenen Kosten wurden in der Vergangenheit bereits vollständig bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen belastet. Zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen gehören drei Vorstandsmitglieder der Nagarro SE.
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Gehälter und sonstige kurzfristige Leistungen an Mitarbeiter |
13.538 | 9.903 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
129 | 105 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 4.234 | - |
| Gesamt | 17.901 | 10.008 |
Die Gesamtanzahl der Personen, die im Jahr 2021 dem Management in Schlüsselpositionen zugerechnet wurden, betrug 80 (2020: 66). Nicht in dieser Zahl enthalten sind die Teilnehmer des Diversitätsprogramms "Glass Window", die vorübergehend in das Senior-Management-Team aufgenommen wurden.
Bestimmten Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen wurden durch Unternehmen von Nagarro Darlehen in Höhe von insgesamt 5 TEUR (31. Dezember 2020: 5 TEUR) gewährt.
Von den Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfallen 354 TEUR (31. Dezember 2020: 189 TEUR) auf Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen.
Die Vergütung aller drei Vorstandsmitglieder für das gesamte Jahr beläuft sich auf 1.017 TEUR (31. Dezember 2020: 523 TEUR). Weitere Informationen hierzu sind Anhang G.10. Leitungsorgane der Nagarro SE zu entnehmen.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beträgt 563 TEUR (31. Dezember 2020: 45 TEUR). Weitere Informationen hierzu sind Anhang G.10. Leitungsorgane der Nagarro SE zu entnehmen.
Das bereinigte EBITDA wird nach wirtschaftlichen Kriterien berechnet und ist von den IFRS-Vorschriften unabhängig. Es gibt Auskunft über die Rentabilität von Nagarro und enthält Elemente der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die sich auf die Ertragskraft beziehen. Es wird um Sonderposten bereinigt. Alle in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Positionen, die als Sonderposten gelten, werden für die Berechnung des bereinigten EBITDA in der Regel unabhängig von ihrer Höhe eliminiert. Daher ist das bereinigte EBITDA besser dazu geeignet, die Ertragskraft über mehrere Berichtszeiträume hinweg zu vergleichen.
Bei der Bereinigung des EBITDA verfolgt die Nagarro SE den Ansatz, von uns als außerordentlich betrachtete Effekte zu eliminieren. Dazu zählen Kaufpreisanpassungen, Badwill, Wechselkurseffekte auf den Kaufpreis, der Verkauf von Beteiligungen, Kosten von Abspaltungen und Börsengängen, die Kosten des Aktienoptionsplans sowie im Jahr 2021 die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Minderheitsanteilen und Akquisitionskosten.
Die Überleitung vom EBITDA (wie in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen) auf das bereinigte EBITDA wird im Folgenden dargestellt:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Gesamt | Gesamt | |
| TEUR | TEUR | |
| EBITDA | 70.260 | 66.184 |
| Ausweis von | (98) | (1.581) |
| Kaufpreisbestandteilen (Badwill) Währungsverlust (-gewinn) aus Kaufpreisbestandteilen |
84 | 1.757 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 5.972 | - |
| Akquiseaufwand | 645 | - |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Rollover von nicht kontrollierenden Gesellschaftern |
2.559 | - |
| Ausgliederungs- und Börsenzulassungskosten |
- | 10.288 |
| Restbuchwert aus dem Verkauf von Anteilen |
262 | 105 |
| Ertrag aus dem Verkauf von Anteilen |
- | (550) |
| Bereinigtes EBITDA | 79.682 | 76.204 |
Der Segmentbericht für Nagarro wurde nach dem Leitgrundsatz von IFRS 8 erstellt. Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) gemäß IFRS 8 ist die für das Unternehmertum verantwortliche Person (Custodian of Entrepreneurship) in der Organisation.
Das Unternehmen hat seine Kundenregionen als Segmente ausgewählt, um dem Hauptansatz Rechnung zu tragen, nach dem Nagarro seine Ressourcen verteilt, insbesondere die umfangreichen Investitionen in Fusionen und Übernahmen und die Bewertung der finanziellen Ergebnisse der Investitionen. Nagarro hat im Laufe der Jahre viele Unternehmen übernommen bzw. mit vielen Unternehmen fusioniert, deren Kunden über die gesamte Welt verteilt sind. Ein wichtiger Beweggrund für diese Fusions- und Übernahmetätigkeit und ihr naheliegendes Ergebnis war der verbesserte Zugang zu den Kunden in dem geografischen Gebiet, in dem das Zielunternehmen seinen Sitz hatte. Die Bewertung des Ergebnisses solcher Beteiligungen ist daher auch an das Ergebnis von Nagarro in Bezug auf die Kunden in dieser Region gebunden. In einigen Fällen wird es auch zur Berechnung des "Earn-out" für den endgültigen Übernahmepreis verwendet. Ein weiterer Aspekt neben den Fusionen und Übernahmen ist, dass die Verantwortungskette für eine Kundenregion bei den Leitungen der Vertriebs- und Marketingeinheiten der betreffenden Region verankert wird, die für den Erfolg des Unternehmens bei den Kunden in dieser Region verantwortlich sind. Und schließlich sind die Kundenregionen aufgrund ihrer geografischen Definition relativ stabil, während Nagarro seine globalen Geschäftsbereiche sowohl aus internen als auch externen Gründen wie Branchentrends und technologischen Veränderungen laufend anpasst.
Es gibt vier berichtspflichtige, auf Kundenregionen beruhende Geschäftssegmente: North America (Nordamerika), Central Europe (Mitteleuropa), Rest of Europe (Übriges Europa) und Rest of World (Übrige Welt). Central Europe umfasst definitionsgemäß die folgenden Länder: Deutschland, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Die übrigen Segmente sind selbsterklärend.
Die Kennzahlen, die dem Hauptentscheidungsträger (CODM) zur Bewertung des Ergebnisses der Segmente gemeldet werden, sind die Umsätze mit Dritten (nicht zwischen den Segmenten) und die Gross Margin. Umsätze mit Dritten werden nach dem Land kategorisiert, in dem der Kunde seinen Sitz hat, und dann dem entsprechenden Segment zugewiesen. Umsatzkosten sind alle direkten Kosten, die bei der Umsatzerzielung anfallen. Dazu zählen die direkten Personalkosten (für Angestellte und Freiberufler), die den technischen Themenbereichen zugeteilt sind, deren Reisekosten, die Lizenzkosten und andere kleinere, erstattungsfähige und nicht erstattungsfähige Kostenbestandteile. Die direkten Kosten, die jedem Unternehmen entstehen, werden auf die von ihm betreuten Kundenregionen aufgeteilt, und zwar proportional zum Geschäftsvolumen, das es für jede Kundenregion betreut. Die Gross Margin des Segments errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtergebnis und den Umsatzkosten des Segments und wird als Prozentsatz der Umsatzerlöse des Segments angegeben. Aufgrund der Definition der Kundenregionen und der Aufteilung der Umsatzerlöse und Kosten stellt sich die Frage nach Geschäftsvorfällen zwischen den einzelnen Segmenten nicht.
Bestimmte Positionen wie Vertriebs-, Gemein- und Verwaltungskosten, Abschreibungen, Ergebnisse im Zusammenhang mit Währungsschwankungen, periodenfremde Ergebnisse, Zinserträge und -aufwendungen, steuerliche Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Ertragssteuern usw. werden keinem Segment zugeordnet, sondern gehen in die Überleitung des Nettoergebnisses der Segmente auf das Nettoergebnis des Unternehmens ein. Der Hauptentscheidungsträger (CODM) überprüft die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht auf der Ebene der berichtspflichtigen Segmente, daher sind die Segmentangaben zu den gesamten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nicht im Bericht enthalten.
| Nordamerika | Mitteleuropa | Übriges Europa |
Übrige Welt | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2021 | 2021 | 2021 | 2021 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse | 193.348 | 182.472 | 78.465 | 91.754 | 546.039 |
| Aktivierte Eigenleistungen | - | - | 177 | - | 177 |
| Gesamtleistung | 193.348 | 182.472 | 78.643 | 91.754 | 546.217 |
| Umsatzkosten | (139.123) | (133.071) | (56.019) | (63.574) | (391.788) |
| Gross Profit | 54.225 | 49.401 | 22.624 | 28.179 | 154.429 |
| in % der Umsatzerlöse | 28% | 27% | 29% | 31% | 28% |
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | (74.747) | ||||
| in % der Umsatzerlöse | -14% | ||||
| Bereinigtes EBITDA | 79.682 | ||||
| in % der Umsatzerlöse | 15% | ||||
| Sonderposten | (9.422) | ||||
| EBITDA | 70.260 | ||||
| in % der Umsatzerlöse | 13% |
| Nordamerika | Mitteleuropa | Übriges Europa |
Übrige Welt | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2020 | 2020 | 2020 | 2020 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse | 147.719 | 161.251 | 64.703 | 56.699 | 430.372 |
| Aktivierte Eigenleistungen | - | - | 323 | - | 323 |
| Gesamtleistung | 147.719 | 161.251 | 65.025 | 56.699 | 430.694 |
| Umsatzkosten | (96.038) | (112.710) | (44.692) | (37.044) | (290.484) |
| Gross Profit | 51.681 | 48.541 | 20.333 | 19.656 | 140.210 |
| in % der Umsatzerlöse | 35% | 30% | 31% | 35% | 33% |
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | (64.006) | ||||
| in % der Umsatzerlöse | -15% | ||||
| Bereinigtes EBITDA | 76.204 | ||||
| in % der Umsatzerlöse | 18% | ||||
| Sonderposten | (10.020) | ||||
| EBITDA | 66.184 | ||||
| in % der Umsatzerlöse | 15% |
Die im Laufe des Jahres vorgenommenen Wertminderungsaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Nordamerika | 2.749 | 152 |
| Mitteleuropa | 260 | 156 |
| Übriges Europa | 21 | 1.310 |
| Übrige Welt | 246 | 402 |
| 3.276 | 2.020 |
Die geografische Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Ländern stellt sich wie folgt dar:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Entfallend auf das Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat |
||
| Deutschland | 133.911 | 116.442 |
| Vereinigte Staaten von Amerika | 192.902 | 147.669 |
| Sonstige | 219.226 | 166.261 |
| Entfallend auf alle ausländischen Länder insgesamt, in denen das Unternehmen Umsatzerlöse erzielt |
412.128 | 313.930 |
| 546.039 | 430.372 |
Nagarro erzielt seine Umsatzerlöse vorwiegend durch die Erbringung von Software-Dienstleistungen für seine Kunden. Auf diese Art der Tätigkeit entfallen 90 % der Geschäfte von Nagarro. Das gilt für alle Segmente, in denen Nagarro tätig ist. Das Wachstum der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen ist vor allem auf Zuwächse Innerhalb bestehender Kundenbeziehungen zurückzuführen. Im Zeitraum von 2020 bis 2021 wurde ein großer Teil der Geschäfte von Nagarro nach Zeit- und Kostenaufwand abgerechnet. 2021 machten nach Zeit- und Kostenaufwand abgerechnete Dienstleistungen rund 72 % des Gesamtumsatzes aus (2020: 77 %), während die Abrechnung der übrigen Dienstleistungen fast ausschließlich auf Festpreisbasis erfolgte.
Nagarro ist nicht von einzelnen Großkunden abhängig, die mehr als 4 % (2020: 4 %) zum Gesamtumsatz des Konzerns beitragen.
Die Positionen "Umsatzkosten" und "Vertriebs-, Gemein- und Verwaltungskosten", jeweils ohne Abschreibungen, lassen sich wie folgt auf die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen überleiten:
| 2021 | |
|---|---|
| ------ | -- |
| davon | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtkosten - verfahren |
Umsatzkosten | Vertriebs-, Verwaltungs und Gemeinkosten |
Sonderposten | Gesamt | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Materialaufwand | 59.071 | 59.071 | - | - | 59.071 |
| Personalaufwand | 372.987 | 325.251 | 41.765 | 5.972 | 372.987 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 55.465 | 7.467 | 44.533 | 3.465 | 55.465 |
| Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten |
3.276 | - | 3.276 | - | 3.276 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (14.842) | - | (14.828) | (14) | (14.842) |
| Gesamt | 475.957 | 391.788 | 74.747 | 9.422 | 475.957 |
| 2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | ||||||
| Gesamtkosten -verfahren |
Umsatzkosten | Vertriebs-, Verwaltungs und Gemeinkosten |
Sonderposten | Gesamt | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| 49.168 | 49.168 | - | - | 49.168 | ||
| 271.679 | 233.586 | 38.093 | - | 271.679 | ||
| 53.279 | 7.730 | 33.238 | 12.312 | 53.279 | ||
| 2.020 | - | 2.020 | - | 2.020 | ||
| (11.635) | - | (9.344) | (2.292) | (11.635) | ||
| 364.510 | 290.484 | 64.006 | 10.020 | 364.510 | ||
Die "Sonderposten" sind einmalige Posten, Kaufpreisanpassungen und Akquisitionskosten, Kosten von Abspaltungen und Börsengängen, die Kosten des Aktienoptionsplans sowie im Jahr 2021 die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Minderheitsanteilen und Akquisitionskosten, wie im Anhang G.3. Bereinigtes EBITDA erläutert.
Angaben zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie den Zugängen zu langfristigen Vermögenswerten nach Segmenten sind in der Lageberichterstattung in der Regel nicht enthalten. Der Geschäfts- oder Firmenwert nach Segmenten, d. h. auf der Ebene, auf der er überwacht wird, ist in Anhang C.2. Geschäfts- oder Firmenwert angegeben.
Der Gesamtbetrag der langfristigen Vermögenswerte ohne Geschäfts- und Firmenwert, Finanzinstrumente und latente Steueransprüche beläuft sich auf 33.273 TEUR (31. Dezember 2020: 33.001 TEUR) in Deutschland und 53.623 TEUR (31. Dezember 2020: 36.667 TEUR) im Ausland. Darunter sind keine wesentlichen Vermögenswerte in einem einzelnen Land außerhalb Deutschlands, die gesondert ausgewiesen werden müssten. 27.299 TEUR (31. Dezember 2020: 27.299 TEUR) des Geschäfts- oder Firmenwerts entfallen auf Deutschland und 126.340 TEUR (31. Dezember 2020: 65.079 TEUR) auf Nordamerika.
In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 gab es keine Eventualverbindlichkeiten und Garantien.
Die Nagarro Inc. ("NI"), eine Gesellschaft von Nagarro, ist an einem Gerichtsverfahren mit einem ihrer Kunden beteiligt. NI hatte eine offene Forderung gegenüber einem Kunden, der seinen Sitz in Irland hat und in erheblichem Umfang in Indien tätig ist. Zur Beitreibung dieser offenen Forderung reichte NI im Mai 2020 in Irland einen Liquidationsantrag ein. Nagarro zog diesen Antrag später auf Anraten lokaler Anwälte wieder zurück. Die uneinbringliche Forderung in Höhe von 1.251 TEUR schrieb Nagarro im vergangenen Jahr ab.
Unterdessen reichte der Kunde in Indien eine Gegenklage auf 1,26 Mio. USD gegen NI ein, um die Beträge zurückzufordern, die er im Rahmen des Vertrags an NI gezahlt hatte, und behauptete, die gelieferten Produkte seien nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet gewesen. Außerdem verlangte er Schadenersatz in Höhe von 1 Mio. USD und eine Erstattung der Prozesskosten.
Der Kunde versuchte auch, die Nagarro Software Private Limited ("NSPL"), die indische Tochtergesellschaft von NI, in das Verfahren einzubeziehen. Die Klage gegen NSPL wurde von dem indischen Gericht abgewiesen.
Unseres Erachtens ist die Forderung des Kunden unberechtigt und nicht haltbar.
Nagarro stellt sicher, dass stets ausreichend Liquidität vorhanden und die Kapitalstruktur ausgewogen ist. Diese Ziele werden durch die Konzentration auf eine gute Geschäftsentwicklung und ein solides Forderungsmanagement erreicht. Entscheidungen bezüglich der Übernahme von Tochtergesellschaften werden unter Berücksichtigung der Auswirkung auf die Kapitalstruktur und der geschäftlichen Folgen in künftigen Jahren getroffen.
Die für das Kapitalmanagement verwendeten Kennzahlen stellen sich mit Blick auf Nagarro zu den jeweiligen Bilanzstichtagen wie folgt dar:
| 31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
|||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | Gesamt | |||
| TEUR | TEUR | |||
| Finanzschulden | 209.862 | 182.586 | ||
| Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen |
62.738 | 55.156 | ||
| Zahlungsmittel | (106.592) | (107.742) | ||
| Nettoverschuldung | 166.008 | 130.000 | ||
| Bereinigtes EBITDA | 79.682 | 76.204 | ||
| Verschuldungsgrad (Nettoverschuldung zu bereinigtem EBITDA) |
2,1 | 1,7 | ||
| Gesamtvermögen | 524.866 | 386.822 | ||
| Eigenkapital | 96.829 | 46.528 | ||
| Eigenkapitalquote (in % vom Gesamtvermögen) |
18% | 12% | ||
Die Nagarro SE gewährte im laufenden Geschäftsjahr Aktienoptionen. Im Einzelnen sehen die Pläne, in deren Rahmen diese Optionen gewährt wurden, Folgendes vor:
| Personenkreis | Mitglieder der Geschäftsleitung der Nagarro SE und ihrer Konzerngesellschaften sowie Mitarbeiter von Konzerngesellschaften |
Mitglieder des Vorstands der Nagarro SE |
|---|---|---|
| Anzahl der autorisierten Optionen |
800.000 bis zum 22. Oktober 2025 | 45.000 bis zum 22. Oktober 2025 |
| Autorisiert durch | Hauptversammlung am 31. Oktober 2020 | Hauptversammlung am 31. Oktober 2020 |
| Name des Programms | Aktienoptionsprogramm 2020/II | Aktienoptionsprogramm 2020/III |
| Anzahl der gewährten Optionen |
410.000 am 15. Januar 2021, Ausübungspreis EUR 95,35 | 45.000 am 15. Januar 2021, Ausübungspreis EUR 95,35 |
| Anwartschaftszeit | 4 Jahre | 4 Jahre |
| Laufzeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Bewertung des | 110% des durchschnittlichen Schlusskurses der letzten | 110% des durchschnittlichen Schlusskurses der letzten |
| Ausübungspreises | fünf Handelstage vor dem Angebot | fünf Handelstage vor dem Angebot |
| Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs |
EUR 86,68 | EUR 86,68 |
| Aktienkurs am Tag der Gewährung |
EUR 78,60 | EUR 78,60 |
| Anwartschaftsbedingung | 25% der einem Optionsinhaber gewährten Aktienoptionen werden nach 12, 24, 36 und 48 Monaten nach dem Ausgabedatum unverfallbar |
25% der einem Optionsinhaber gewährten Aktienoptionen werden nach 12, 24, 36 und 48 Monaten nach dem Ausgabedatum unverfallbar |
| Abrechnungsmethode | Aktien Nagarro SE | Aktien Nagarro SE |
| Ausübung der Option | Ausübbar nach einer Sperrfrist von 4 Jahren und begrenzt auf einen Zeitraum von zwei Wochen nach jeder Hauptversammlung und nach der Veröffentlichung von Jahres-, Halbjahres- und Quartalszahlen |
Ausübbar nach einer Sperrfrist von 4 Jahren und begrenzt auf einen Zeitraum von zwei Wochen nach jeder Hauptversammlung und nach der Veröffentlichung von Jahres-, Halbjahres- und Quartalszahlen |
| Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Bewertungsstichtag |
EUR 27,19 | EUR 27,19 |
| Dividendenrendite | 0,00% | 0,00% |
| Erwartete Volatilität | 34,27% | 34,27% |
| Risikofreier Zinssatz | -0,37% | -0,37% |
| Erwartete Laufzeit von Aktienoptionen |
7 Jahre | 7 Jahre |
| Modell | Binomial | Binomial |
Die erwartete Laufzeit der Aktienoptionen stützt sich auf Erfahrungswerte und aktuelle Erwartungen. Sie lässt nicht unbedingt Rückschlüsse auf das mögliche Ausübungsverhalten zu.
Die erwartete Volatilität basiert auf der Annahme, dass sich aus der historischen Volatilität während eines ähnlichen Zeitraums wie der Laufzeit der Optionen künftige Trends ablesen lassen. Diese müssen jedoch nicht zwangsläufig dem tatsächlichen Ergebnis entsprechen.
Da die Optionen des Unternehmens nicht an Derivatbörsen gehandelt werden, lässt sich die erwartete Volatilität nicht aus den impliziten Volatilitäten gehandelter Optionen der Nagarro SE ermitteln. Zum Bewertungszeitpunkt lagen keine historischen Aktienkurse für die erst kürzlich börsennotierte Nagarro SE vor. Daher wird die historische Volatilität, die auf den Kursschwankungen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen (Vergleichsgruppe) in der Vergangenheit basiert, als Schätzwert für die erwartete Volatilität herangezogen. Auf der Grundlage dieser Vergleichsgruppe und bei einem durchschnittlichen Ausübungszeitraum von sieben Jahren weist die Nagarro SE eine historische Volatilität von 34,27 % auf.
Für die Gewährung dieser Aktienoptionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente hat Nagarro einen Aufwand in Höhe von 5.972 TEUR (31. Dezember 2020: 0 TEUR) ausgewiesen und den entsprechenden Betrag in die Kapitalrücklagen eingestellt (siehe Anhang C.13. Eigenkapital), was sich im Einzelnen wie folgt darstellt:
Im Jahresverlauf ergaben sich keine Annullierungen oder Änderungen der Aktienoptionspläne 2020/II und 2020/III.
| 2021 | 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Aktienoptionen | Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis (EUR) |
Anzahl Aktienoptionen | Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis (EUR) |
|||
| Anfangsbestand | - | - | - | - | ||
| Ausgestellt während des Zeitraums | 455.000 | 95,35 | - | - | ||
| Verfallen während des Zeitraums | (15.000) | 95,35 | - | - | ||
| Ausgeübt während des Zeitraums | - | - | - | - | ||
| Abgelaufen während des Zeitraums | - | - | - | - | ||
| Nettoaktienoptionen und Aufwand für die Periode |
440.000 | 95,35 | - | - | ||
| Ausübbar am Ende des Jahres | - | - | - | - | ||
Der gewichtete Durchschnitt der vertraglichen Restlaufzeit der ausstehenden Aktienoptionen belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 3,05 Jahre (2020: 0 Jahre).
Der gewichtete Durchschnitt des beizulegenden Zeitwerts der im Jahresverlauf gewährten Optionen betrug 27,19 EUR (2020: 0 EUR).
Da beide Aktienoptionspläne den gleichen Ausübungspreis von 95,35 EUR haben, ist keine Spanne zu berücksichtigen.
Die Finanzinstrumente von Nagarro sind mit verschiedenen Risiken behaftet, zum Beispiel mit Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken und Marktrisiken aufgrund von Schwankungen der Marktpreise und Wechselkurse. Zur Feststellung, Bewertung und Begrenzung dieser Risiken werden mehrstufige Risikomanagement- und Kontrollsysteme eingesetzt. Darüber hinaus setzt Nagarro Sicherungsmechanismen ein und schließt Sicherungsgeschäfte zur Vermeidung, Früherkennung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten ab.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass Nagarro nicht in der Lage sein könnte, seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit seinen finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen. Unser Ziel ist es, über ausreichende Liquidität zu verfügen, damit unser Geschäft reibungslos läuft. Wir steuern die Liquidität, indem wir sie kontinuierlich überwachen, indem wir unsere Zu- und Abflüsse prognostizieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um darauf zu reagieren. Um jederzeit eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten, nutzen wir Bankkredite, Leasingdienstleistungen (für die Beschaffung von Computern und Ausstattung sowie für Gebäude) und Factoring-Fazilitäten zur Finanzierung unserer Geschäftstätigkeit und unserer Investitionstätigkeit. Am 31. Dezember 2021 beliefen sich die Finanzverbindlichkeiten von Nagarro auf 361.258 TEUR (31. Dezember 2020: 291.653 TEUR), wovon 110.401 TEUR (31. Dezember 2020: 75.970 TEUR) innerhalb eines Jahres fällig sind.
Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten waren zum 31. Dezember 2021 zu 100 % (31. Dezember 2020: 100 %) durch kurzfristige finanzielle Vermögenswerte im Wert von 215.347 TEUR (31. Dezember 2020: 184.116 TEUR) gedeckt.
Die künftigen nicht abgezinsten Cashflows im Zusammenhang mit finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Bedingungen zu den jeweiligen Bilanzstichtagen wie folgt dar:
| 31. Dez. 2021 |
Fälligkeit innerhalb | eines Jahres | Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren |
Fälligkeit länger als fünf Jahre |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Konsortialkredit Nagarro SE | 193.500 | 8.000 | 4.582 | 185.500 | 4.372 | - | - |
| Kontokorrentkredit Nagarro Software Pvt. Ltd. (besichert) |
2.775 | 2.775 | 5 | - | - | - | - |
| Kontokorrentkredit Nagarro Software Pvt. Ltd. | 1.100 | 1.100 | 1 | - | - | - | - |
| Kontokorrentkredit Nagarro Enterprise Services Pvt. Ltd. (besichert) |
550 | 550 | 1 | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus dem Factoring von Kundenforderungen |
11.283 | 11.283 | - | - | - | - | - |
| Bankdarlehen Nagarro Software SRL | 146 | 52 | 3 | 95 | 2 | - | - |
| Hypothekenkredit Advanced Technology Consuting Service Pvt. Ltd. (besichert) |
1.027 | 225 | 43 | 802 | 62 | - | - |
| Working Capital Darlehen Advanced Technology Consuting Service Pvt. Ltd. (besichert) |
100 | 32 | 7 | 68 | 5 | - | - |
| Banküberziehungskredit Advanced Technology Consuting Service Pvt. Ltd. (besichert) |
340 | 340 | - | - | - | - | - |
| Bankdarlehen Nagarro GmbH Österreich | 156 | - | 1 | 156 | 3 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 18.462 | 18.462 | - | - | - | - | - |
| Derivative Finanzinstrumente | 14 | 14 | - | - | - | - | - |
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | 36.773 | 17.615 | 495 | 19.158 | 219 | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 33.452 | 31.631 | - | 1.820 | - | 1.938 | - |
| 299.678 | 92.079 | 5.137 | 207.599 | 4.663 | 1.938 | - | |
| 31. Dez. 2020 |
Fälligkeit innerhalb eines Jahres |
Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren |
Fälligkeit länger als fünf Jahre |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Konsortialkredit Nagarro SE | 173.283 | 5.398 | 4.672 | 167.885 | 8.581 | - | - | |
| Kontokorrentkredit Nagarro Software Pvt. Ltd. (besichert) |
2.760 | 2.760 | 4 | - | - | - | - | |
| Kontokorrentkredit Nagarro Software Pvt. Ltd. | 1.130 | 1.130 | 1 | - | - | - | - | |
| Kontokorrentkredit Nagarro Enterprise Services Pvt. Ltd. (besichert) |
520 | 520 | 1 | - | - | - | - | |
| Verbindlichkeiten aus dem Factoring von Kundenforderungen |
4.569 | 4.569 | - | - | - | - | - | |
| Bankdarlehen Nagarro Software SRL | 198 | 52 | 6 | 147 | 13 | - | - | |
| Bankdarlehen Nagarro GmbH Österreich | 126 | - | - | 126 | - | - | - | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 22.196 | 22.196 | - | - | - | - | - | |
| Derivative Finanzinstrumente | 429 | 429 | - | - | - | - | - | |
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | 6.749 | 4.291 | - | 2.459 | - | - | - | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 24.533 | 22.862 | - | 1.337 | - | 334 | - | |
| 236.495 | 64.207 | 4.684 | 171.953 | 8.594 | 334 | - | ||
Neben den vorstehenden Tabellen umfassen die finanziellen Verbindlichkeiten auch Leasingverbindlichkeiten
in Höhe von 62.738 TEUR (31. Dezember 2020: 55.157 TEUR), die sich im Detail wie folgt darstellen.
| 31. Dez. | 31. Dez. | |
|---|---|---|
| 2021 | 2020 | |
| TEUR | TEUR | |
| Fälligkeit innerhalb eines Jahres | 19.395 | 11.966 |
| Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 39.177 | 36.171 |
| Fälligkeit länger als fünf Jahre | 4.166 | 7.020 |
| 62.738 | 55.157 |
Die nicht abgezinsten Leasingverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| ` | 31. Dez. 2021 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | |||||||||
| Gesamt fällig innerhalb eines Jahres |
fällig zwischen 1 und 5 Jahren |
fällig später als nach 5 Jahren |
|||||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||||||
| Immobilien | 39.765 | 11.551 | 23.931 | 4.283 | |||||
| Fahrzeuge | 3.636 | 1.485 | 2.151 | - | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 23.925 | 8.311 | 15.579 | 35 | |||||
| 67.326 | 21.346 | 41.662 | 4.318 | ||||||
| 31. Dez. 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| davon | |||||
| Gesamt fällig innerhalb eines Jahres |
fällig zwischen 1 und 5 Jahren |
fällig später als nach 5 Jahren |
|||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| 40.622 | 9.597 | 24.448 | 6.578 | ||
| Fahrzeuge | 2.553 | 1.088 | 1.465 | - | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 16.299 | 2.768 | 13.443 | 89 | |
| 59.474 | 13.452 | 39.355 | 6.666 |
Bei finanziellen Vermögenswerten besteht ein grundsätzliches Risiko, dass Kunden oder Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und dass Vertragsvermögenswerte, Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte, einschließlich gewährter Kredite, ausfallen. Ausfallrisiken ergeben sich aus dem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungstätigkeiten. Unser Ziel ist es, den Anteil der Zahlungsausfälle am Kundenumsatz innerhalb der akzeptablen Grenze von 1 % zu halten. Wir steuern unser Ausfallrisiko, indem wir die finanzielle Gesundheit eines potenziellen Kunden zu Beginn des Auftrags bewerten und dessen Zahlungsbedingungen entsprechend festlegen. Die Verwaltung der Forderungen und die Nachverfolgung der Zahlungseingänge erfolgt für bestehende Kunden dezentral in den Konzerngesellschaften von Nagarro. Das theoretische maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert in Höhe von insgesamt 240.915 TEUR (31. Dezember 2020: 198.037 TEUR). Auf den Bruttobetrag aller Kundenforderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021 wurden Wertberichtigungen in Höhe von 5.433 TEUR (31. Dezember 2020: 1.755 TEUR) erfasst. Die Wertberichtigungsquote auf den Bruttobetrag lag bei 2,2% (31. Dezember 2020: 0,9%).
Die einzelnen Ausfallrisiken stellen sich wie folgt dar:
Nagarro verfügt über einen breit gefächerten Kundenstamm, der größere Einzelrisiken minimiert. Auf den größten Einzelkunden entfallen weniger als 4 % (2020: 4 %) der Umsatzerlöse von Nagarro im Geschäftsjahr 2021. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel innerhalb von 30 bis 90 Tagen fällig. Bei Kunden, zu denen Nagarro eine laufende Geschäftsbeziehung unterhält, werden regelmäßig Bonitätsprüfungen durchgeführt. Bei Neukunden wird die Kreditwürdigkeit geprüft, bevor Auftragsverpflichtungen eingegangen werden, und in besonderen Fällen werden Auskünfte eingeholt. Wenn Kunden in Zahlungsverzug geraten, werden zeitnah die erforderlichen Schritte zur Beitreibung der Forderungen eingeleitet. Wenn möglich, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen per Eigentumsvorbehalt abgesichert, der erst dann erlischt, wenn die jeweilige Forderung beglichen ist. Nagarro liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Ausfallrisiko für finanzielle Vermögenswerte den Buchwert übersteigt.
Entsprechend dem vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 werden erwartete Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand von ermittelten Verlustquoten berechnet, die sich aus historischen und prognostizierten Daten ableiten und den jeweiligen Kunden
sowie das wirtschaftliche Umfeld in der Region berücksichtigen.
Wertberichtigte Forderungen und die entsprechenden kumulierten Wertberichtigungen werden ausgebucht, wenn keine Zahlungswahrscheinlichkeit mehr
gegeben ist. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinst.
Die Struktur überfälliger Vertragsvermögenswerte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
| 31. Dez. 2021 |
nicht überfällig |
überfällig in Tagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| <30 | 30-60 | 61-90 | 91-180 | 181-360 | >360 | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Erwartete Kreditausfallwahrscheinlich keit |
0% | 0% | 4% | 5% | 10% | 41% | 92% | |
| Bruttobuchwert | ||||||||
| Vertragliche Vermögenswerte |
21.823 | 21.823 | - | - | - | - | - | - |
| Kundenforderungen | 108.167 | 83.564 | 10.870 | 5.636 | 2.073 | 1.294 | 379 | 4.351 |
| Wertminderung | (4.859) | (213) | - | (245) | (106) | (124) | (156) | (4.015) |
| Buchwert | 125.131 | 105.174 | 10.870 | 5.391 | 1.967 | 1.169 | 223 | 335 |
| 31. Dez. 2020 |
nicht überfällig in Tagen überfällig |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| <30 | 30-60 | 61-90 | 91-180 | 181-360 | >360 | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Erwartete Kreditausfallwahrscheinlich keit |
0% | 0% | 0% | 0% | 5% | 14% | 85% | |
| Bruttobuchwert | ||||||||
| Vertragliche Vermögenswerte |
10.922 | 10.922 | - | - | - | - | - | - |
| Kundenforderungen | 75.607 | 47.317 | 14.386 | 5.347 | 2.967 | 2.171 | 1.841 | 1.577 |
| Wertminderung | (1.735) | (26) | - | (2) | (0) | (110) | (251) | (1.346) |
| Buchwert | 84.794 | 58.213 | 14.386 | 5.345 | 2.966 | 2.061 | 1.590 | 232 |
Die Wertminderungsaufwendungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Stand am 1. Januar | 1.735 | 2.182 |
| Zugänge zum Konsolidierungskreis |
- | - |
| Aufwandswirksame Zuführungen |
3.050 | 37 |
| Abgänge aus interner Transaktion |
- | - |
| Auflösung | - | (707) |
| Verbrauch | - | (197) |
| Wechselkursänderungen | - | 421 |
| Sonstige | - | - |
| Stand am 31. Dezember | 4.859 | 1.735 |
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Aufwendungen aus der Zuführung zur Wertberichtigung auf Forderungen |
3.050 | 37 |
| Forderungsverluste | 226 | 1.983 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst |
3.276 | 2.020 |
Das theoretische maximale Ausfallrisiko zum Ende der Berichtsperiode ist der Buchwert der Kundenforderungen in Höhe von 103.308 TEUR (31. Dezember 2020: 73.872 TEUR). Dieses Risiko wird durch Sicherheiten und andere Bonitätsverbesserungen reduziert.
In den folgenden Tabellen sind die Bruttobuchwerte vor Wertminderungsaufwendungen und die Nettobuchwerte der sonstigen finanziellen Vermögenswerte dargestellt:
| FVTPL | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erwarteter Ausfall über die Laufzeit |
||||||
| 31. Dez. 2021 | Erwarteter Ausfall innerhalb von 12 Monaten |
Erwarteter Ausfall über die Laufzeit - ohne Wertmin derungen |
Erwarteter Ausfall über die Laufzeit - mit Wertmin derungen |
Gesamt | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Bruttowert vor Wertberichtigungen Wertberichtigungen |
7.188 - |
574 (574) |
- - |
7.762 (574) |
||
| Restbuchwert | 2.004 | 7.188 | - | - | 7.188 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Laufzeit | Erwarteter Ausfall über die | ||||
| 31. Dez. 2020 | Erwarteter Ausfall innerhalb von 12 Monaten |
Erwarteter Ausfall über die Laufzeit - ohne Wertmin derungen |
Erwarteter Ausfall über die Laufzeit - mit Wertmin derungen |
Gesamt | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Bruttowert vor Wertberichtigungen Wertberichtigungen |
5.282 - |
60 (20) |
- - |
5.342 (20) |
|
| Restbuchwert | 180 | 5.282 | 40 | - | 5.322 |
| Ausfall über die Laufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2021 | Erwarteter Ausfall innerhalb von 12 Monaten |
Erwarteter Ausfall über die Laufzeit - ohne Wertmin derungen |
Erwarteter Ausfall über die Laufzeit - mit Wertmin derungen |
Gesamt |
| 2021 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| Stand am 01. Januar | - | (20) | - | (20) |
| Nettoneubewertung von Wertberichtigungen | - | (554) | - | (554) |
| Umgliederung in erwartete Kreditausfälle während der Laufzeit nicht wertberichtigt |
- | - | - | - |
| Umgliederung in erwartete Kreditausfälle während der Laufzeit - wertberichtigt |
- | - | - | - |
| Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | - | - | - | - |
| Stand am 31. Dezember | - | (574) | - | (574) |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Erwarteter Ausfall über die Laufzeit |
||||
| 2020 | Erwarteter Ausfall innerhalb von 12 Monaten |
Erwarteter Ausfall über die Laufzeit - ohne Wertmin derungen |
Erwarteter Ausfall über die Laufzeit - mit Wertmin derungen |
Gesamt |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Stand am 01. Januar | - | (20) | - | (20) |
| Nettoneubewertung von Wertberichtigungen | - | - | - | - |
| Umgliederung in erwartete Kreditausfälle während der Laufzeit nicht wertberichtigt |
- | - | - | - |
| Umgliederung in erwartete Kreditausfälle während der Laufzeit - wertberichtigt |
- | - | - | - |
| Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | - | - | - | - |
| Stand am 31. Dezember | - | (20) | - | (20) |
Derivatgeschäfte werden mit Banken eingegangen, die als finanziell solide gelten. Um das Risiko zu streuen, wird auf verschiedene Banken zurückgegriffen. Zum 31. Dezember 2021 bestanden Vermögenswerte aus Devisentermingeschäften im Wert von 2.004 TEUR (31. Dezember 2020: 180 TEUR).
Zum 31. Dezember 2021 verfügte Nagarro über Zahlungsmittel in Höhe von 106.592 TEUR (31. Dezember 2020: 107.742 TEUR). Zahlungsmittel werden bei Banken angelegt, die ein erstklassiges Rating haben. Zur Streuung des Risikos werden Geschäftsbeziehungen zu verschiedenen Banken unterhalten. Nagarro geht aufgrund der erwarteten Verluste innerhalb von zwölf Monaten davon aus, dass seine Zahlungsmittel ein sehr geringes Ausfallrisiko aufweisen.
Einige der finanziellen Verbindlichkeiten sind variabel verzinst und mit dem Risiko behaftet, dass sich die Zinssätze ändern und so das Ergebnis von Nagarro beeinflussen können. Unser Ziel ist es, den Zinsaufwand für die Gruppe zu minimieren. Daher nutzen wir unsere Geschäftsbeziehungen in Regionen mit niedrigen Zinssätzen, um Kreditfazilitäten zu attraktiven Bedingungen zu erhalten. Wir überwachen regelmäßig die Einhaltung unserer Covenants und fällen finanzielle Entscheidungen, die sicherstellen, dass unser Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA innerhalb akzeptabler Grenzen liegt.
Die variabel verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf insgesamt 203.814 TEUR (31. Dezember 2020: 178.050 TEUR). Eine Veränderung der Zinssätze um 100 Basispunkte p. a. würde im Jahr 2021 zu einer Erhöhung bzw. Verringerung des Finanzergebnisses um 2.038 TEUR führen (2020: 1.781 TEUR). In diesem Fall und bei Anwendung eines Steuersatzes von 27% (2020: 27 %) würde sich das Eigenkapital um 1.488 TEUR (31. Dezember 2020: 1.300 TEUR) erhöhen bzw. verringern.
Nagarro beobachtet die Zinsentwicklung und passt seine Strategie entsprechend an.
Das Währungsrisiko beschreibt das Risiko, dass sich Wechselkurse verändern und unsere Ergebnisse beeinträchtigen können. Da wir weltweit tätig sind, stellen wir unseren Kunden oft Rechnungen in Nicht-Euro-Währungen aus oder bezahlen unsere Mitarbeiter in anderen Währungen. Wechselkursschwankungen können sich sowohl auf unsere Umsatz- als auch auf unsere Profitabilitätskennzahlen auswirken. Das Ziel unserer Bemühungen, das Währungsrisiko zu mindern, liegt auf der Profitabilitätsseite. Wenn wir genügend Zeit haben, können wir die Verrechnungssätze oft neu aushandeln, um nachteiligen Wechselkursänderungen entgegenzuwirken. Es besteht jedoch ein kurzfristiges Währungsrisiko, das wir teilweise durch eine Währungsabsicherung für die größte Serviceregion, Indien, abfedern. Darüber hinaus verfügen wir über eine natürliche Absicherung in unseren wichtigsten Umsatzregionen wie den USA und Deutschland, wo sowohl unsere Einnahmen als auch unsere Ausgaben in derselben Währung anfallen.
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Auswirkungen der Währungsrisiken gemäß IFRS 7 für die wichtigsten Fremdwährungen bei einer Aufwertung bzw. Abwertung der Fremdwährung um 5 Prozent gegenüber dem Euro. Zum jeweiligen Bilanzstichtag wurden alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten analysiert, die auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft von Nagarro abweichende Fremdwährung lauten. Es wurde eine Sensitivitätsanalyse für die jeweiligen Währungspaare durchgeführt, um das Nettorisiko und seine Auswirkungen auf das Periodenergebnis und das Eigenkapital darzustellen. Bei dieser Analyse wird davon ausgegangen, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, konstant bleiben.
| 2021 | Gewinn- und Verlustrechnung |
Eigenkapital | ||
|---|---|---|---|---|
| Auswirkung in TEUR |
5 % Zunahme | 5 % Abnahme | 5 % Zunahme | 5 % Abnahme |
| INR | (3.748) | 4.143 | (3.748) | 4.143 |
| CNY | (1.349) | 1.491 | (1.349) | 1.491 |
| USD | (3.285) | 3.630 | (3.285) | 3.630 |
| RON | (414) | 458 | (414) | 458 |
| GBP | (176) | 194 | (176) | 194 |
(9.174) 10.139 (9.174) 10.139
| 2020 | Gewinn- und Verlustrechnung |
Eigenkapital | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Auswirkung in TEUR |
5 % Abnahme 5 % Zunahme |
5 % Zunahme | 5 % Abnahme | ||
| INR | (2.500) | 2.764 | (2.500) | 2.764 | |
| CNY | (1.021) | 1.128 | (1.021) | 1.128 | |
| USD | (948) | 1.048 | (948) | 1.048 | |
| RON | (317) | 350 | (317) | 350 | |
| GBP | (133) | 147 | (133) | 147 | |
| AED | (115) | 128 | (115) | 128 | |
| CHF | 8 | (9) | 8 | (9) | |
| (5.026) | 5.555 | (5.026) | 5.555 |
AED (193) 213 (193) 213 CHF (9) 10 (9) 10
Nagarro sichert einen Teil der Cashflows ab, um seine Währungsrisiken zu reduzieren. Nähere Angaben hierzu finden sich in Anhang C.21. Finanzinstrumente.
Die Ertragssteuerpositionen werden regelmäßig überprüft, insbesondere unter Berücksichtigung der zahlreichen Änderungen der Steuergesetze, der Steuervorschriften, der Rechtsprechung und der laufenden Betriebsprüfungen. Nagarro trägt diesem Umstand durch die Anwendung von IFRIC 23 Rechnung. Das steuerliche Umfeld und die daraus erwachsenden Folgen werden also laufend ermittelt und bewertet. Die neuesten Informationen fließen dann in die Schätzparameter ein, die für den Ansatz und die Bewertung der Steuerrückstellungen erforderlich sind.
Der Aufsichtsrat der Nagarro SE setzte sich Ende 2021 und zum Zeitpunkt der Abspaltung der Nagarro SE von der Allgeier SE im Dezember 2020 wie folgt zusammen:
| Mitglied | Mitgliedschaft bei der Nagarro SE | Zusätzliche Informationen | ||
|---|---|---|---|---|
| Carl Georg Dürschmidt | Vorsitzender seit 10. August 2020 Mitglied und stellvertretender Vorsitzender vom 19. Februar 2020 bis 10. August 2020 |
Vorsitzender des Vorstands der Allgeier SE (bis 30. September 2021) Diplom-Betriebswirt (Business Administration) Wohnhaft in Bad Abbach, Deutschland |
||
| Detlef Dinsel | Stellvertretender Vorsitzender seit 10. August 2020 Mitglied seit 15. Juli 2020 |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allgeier SE Geschäftsführender Gesellschafter der IK Investment Partners GmbH, Hamburg, Deutschland Dipl.-Ing./MBA Wohnhaft in Hamburg, Deutschland |
||
| Shalini Sarin | Mitglied seit 31. Oktober 2020 | Geschäftsführende Direktorin bei Elektromobilitat Wohnhaft in Delhi, Indien |
Weitere Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder der Nagarro SE in anderen Aufsichtsräten oder Vorständen:
• Aufsichtsratsmitglied bei: Linde India; Meritor HVS (India) Ltd; Automotive Axles und Kirloskar Oil Engines; ISMT Limited (ab dem 10. März 2022)
Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 563 TEUR (Vorjahr: 45 TEUR), wovon zum Bilanzstichtag 141 TEUR (Vorjahr: 45 TEUR) ausstehend waren. Nach Jahresende wurde die fixe Vergütung ausbezahlt. Die Vergütung für das Jahr 2020 bezieht sich auf den Zeitraum vom 11. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und ist demzufolge nicht mit der für das Jahr 2021 vergleichbar. Einzelheiten sind dem Nagarro Vergütungsbericht 2021 zu entnehmen.
Die Mitglieder des Vorstands der Nagarro SE im Jahr 2021 und zum Zeitpunkt der Abspaltung der Nagarro SE von der Allgeier SE im Dezember 2020 waren wie nachstehend aufgeführt:
| Mitglied | Mitgliedschaft bei der Nagarro SE | Zusätzliche Informationen | ||
|---|---|---|---|---|
| Manas Fuloria | Mitglied seit 15. Juli 2020 (Vorsitzender) | PhD in Engineering Wohnhaft in Gurugram, Indien |
||
| Vikram Sehgal | Mitglied seit 15. Juli 2020 | Bachelor of Engineering Wohnhaft in Los Altos, USA |
||
| Annette Mainka | Mitglied seit 15. Juli 2020 | Diplom-Betriebswirtin (Business Administration) Wohnhaft in München, Deutschland |
Weitere Mitgliedschaften der Vorstandsmitglieder der Nagarro SE in anderen Aufsichtsräten oder Vorständen:
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit in dieser Funktion belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 1.017 TEUR (Vorjahr: 290 TEUR). Davon entfielen 555 TEUR (Vorjahr: 164 TEUR) auf die Nagarro SE und 463 TEUR (Vorjahr: 125 TEUR) auf andere Nagarro Gesellschaften.Die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Jahr 2020 erfolgte ab dem 15. Juli 2020 und ist demzufolge nicht mit der für das Jahr 2021 vergleichbar. Dem Vorstand wurden im Jahr 2021 Aktienoptionen gewährt, für die sich der Aufwand für Aktienoptionen auf TEUR 611 (Vorjahr: TEUR 0) beläuft. Einzelheiten sind dem Nagarro Vergütungsbericht 2021 zu entnehmen.
Außerdem ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Gesamtjahr in der Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen enthalten.
Die Genehmigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat und die Freigabe zur Veröffentlichung sind für den 29. April 2022 vorgesehen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger und auf der Website der Nagarro SE veröffentlicht.
Die folgenden in den Konzernabschluss der Nagarro SE einbezogenen Gesellschaften machen ganz oder teilweise von der Möglichkeit der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:
• Livisi GmbH, Bad Homburg, Deutschland
Die nach § 161 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären auf der Website der Nagarro SE zur Verfügung gestellt.
In dem Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem Tag, an dem der Konzernabschluss vom Vorstand der Nagarro SE zur Veröffentlichung freigegeben wird, sind die folgenden Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten:
Die Nagarro Inc (USA) übernahm per Aktienkaufvertrag vom 21. Januar 2022 Ace Outsource, LLC in den USA und RipeConcepts Inc. auf den Philippinen (gemeinsam "RipeConcepts"). RipeConcepts ist ein führender Anbieter digitaler Kreativdienstleistungen weltweit und sticht insbesondere in den Bereichen digitales Design, Illustration, 3D-Modellierung, Animation und Marketing hervor.
Für den Erwerb von RipeConcepts wurde ein maximaler Kaufpreis von 30,0 Mio. USD (einschließlich einer Earnout-Zahlung in Höhe von 14,0 Mio. USD über die Laufzeit) zuzüglich eines Betriebsmittelüberschusses vereinbart. Die feste Komponente des Kaufpreises in Höhe von 16,0 Mio. USD (14,3 Mio. EUR) und der vorläufige Betriebsmittelüberschuss in Höhe von 1,2 Mio. USD wurden im Januar 2022 gezahlt, der Restbetrag in Höhe von etwa 0,1 Mio. USD wird von RipeConcepts aufgrund von Anpassungen der Berechnungen des Betriebsmittelüberschusses geschuldet. Weitere 2,0 Mio. USD wurden im April 2022 gezahlt. Der verbleibende Kaufpreis ist zwischen 2023 und 2026 fällig, abhängig von der Erreichung der Ziele.
Das Closing ist erfolgt und sämtliche Anteile von RipeConcepts wurden übernommen. Demnach wird RipeConcepts ab dem 01. Februar 2021 erstmals in die Konsolidierung einbezogen.
Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Konzernabschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, hatte Nagarro die Bilanzierung der Übernahme von RipeConcepts noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend werden die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie andere Angaben nicht aufgeführt.
Die Nagarro Global Services Asia Pte. Ltd (Singapur) übernahm per Aktienkaufvertrag vom 20. Januar 2022 Techmill Global Pte. Ltd (Singapur) einschließlich ihrer Tochtergesellschaft in Australien. Ferner unterzeichnete Nagarro Software Private Limited (Indien) am 20. Januar 2022 einen Geschäftsübertragungsvertrag mit Techmill Technologies Private Limited (Indien) zur Übernahme des Nettovermögens der Techmill Technologies Private Limited (Indien) im Rahmen eines Asset Deal. Mittels dieser Verträge übernahm Nagarro das gesamte Geschäft der Techmill-Gruppe (im Folgenden "Techmill").
Techmill ist ein Vorreiter im Bereich Fintech-Dienstleistungen. Mit dieser Transaktion baut Nagarro seine Kompetenzen im Bank- und Finanzdienstleistungssektor aus. Der Zugang des Geschäfts der Techmill unterstützt, insbesondere durch die Präsenz von Techmill in Australien, die Entwicklung des schnell wachsenden Segments "Rest of World" (Übrige Welt).
Für die Übernahme von Techmill wurde ein maximaler Kaufpreis von 11,8 Mio. USD (einschließlich einer Earn-out-Zahlung in Höhe von 4,0 Mio. USD im Berichtszeitraum) zuzüglich Betriebskapitalüberschuss vereinbart. Der fixe Bestandteil des Kaufpreises in Höhe von 7,8 Mio. USD (7,0 Mio. EUR) wurde im Februar 2022 gezahlt und sobald die Berechnungen des Betriebskapitalüberschusses abgeschlossen sind, wird dieser Betrag ausgezahlt. Der Restkaufpreis ist in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Zielvorgaben zwischen 2022 und 2024 fällig.
Das Closing ist erfolgt und sämtliche Anteile von Techmill wurden übernommen. Demnach wird Techmill ab dem 01. März 2022 erstmals in die Konsolidierung einbezogen.
Zu dem Zeitpunkt, als der Jahresabschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, hatte die Nagarro-Gruppe die Bilanzierung der Übernahme von Techmill noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend werden die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie andere Angaben nicht aufgeführt.
Zeitweilig hohe COVID-19-Infektionszahlen unter unseren Beschäftigten und ihren Familien beeinträchtigten vorübergehend unsere Fähigkeit, Dienstleistungen für unsere Kunden zu erbringen. Dies wirkte sich bis zum Bilanzstichtag negativ auf das Umsatzwachstum aus. Im weiteren Verlauf der Pandemie haben uns viele Kunden gebeten, verschobene Projekte wieder aufzunehmen oder neue Projektteams aufzustellen. Leider hat sich die Pandemie wieder verschärft. In vielen Ländern erreicht oder überschreitet die Zahl der täglichen Neuinfektionen die bisherigen Höchstwerte. Wir gehen davon aus, dass sich durch die Kombination aus Impfungen und natürlich erworbener Immunität die Pandemie abschwächen wird und wir die schlimmsten Auswirkungen der Pandemie allmählich überwinden werden. Es besteht jedoch weiterhin eine große Unsicherheit.
Im Rahmen der Arbeitsrechtsreformen hat Indien im September 2020 vier neue bzw. überarbeitete Arbeitsgesetze verabschiedet: den Code on Wages (Lohngesetz) von 2020, den Code on Social Security (Sozialversicherungsgesetz) von 2020, den Code on Industrial Relations (Gesetz über die Arbeitsbeziehungen) von 2020 und den Code on Occupational Safety, Health and Working Conditions (Arbeitsschutzgesetz) von 2020. Diese Gesetze könnten sich erheblich auf die Aufwendungen des Unternehmens für die Altersversorgung der Beschäftigten auswirken. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wurde noch nicht bekannt gegeben und die endgültigen Vorschriften sind noch nicht ausgearbeitet. Sobald dies erfolgt ist, wird Nagarro eine Bewertung der Auswirkungen vornehmen und diese in der Berichtsperiode, in der die überarbeiteten Gesetze in Kraft treten und die entsprechenden Vorschriften veröffentlicht werden, in den Konzernabschlüssen und -ergebnissen dokumentieren.
Nach dem Jahresende wurde die gesamte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 100.000 TEUR um 50.000 TEUR auf 150.000 TEUR erhöht. Das Basket-Limit der gesamten Factoring-Fazilität wurde mit Wirkung zum 22. Februar 2022 von 40.000 TEUR auf 60.000 TEUR angehoben.
Mit der Zielsetzung zukünftig noch mehr Synergien nutzen zu können, beabsichtigt der Vorstand die deutschen Einheiten in absehbarer Zeit zusammenzuführen.
Nagarro hat zwei neue Tochtergesellschaften gegründet, jeweils eine in Ecuador und Kolumbien, um das dort vorhandene Potenzial an Softwareentwicklern zu erschließen.
Es wird nicht erwartet, dass der Krieg in der Ukraine signifikante Auswirkungen auf Nagarro haben wird. Nagarro hat keine nennenswerten Einnahmen bzw. Beschäftigte in den Ländern, die sich im Krieg befinden. Theoretisch könnte der Krieg einige Kunden ermutigen, mehr Geschäft mit Nagarro zu machen, aber die Personalbeschaffung ist nach wie vor ein Engpass, so dass wir möglicherweise nicht in der Lage sind, diesen Vorteil zu nutzen. Theoretisch könnten russische oder ukrainische Fachkräfte in andere Länder abwandern, in denen Nagarro in erheblichem Umfang tätig ist, aber wir gehen davon aus, dass dies durch den zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte in Ländern, die nicht vom Krieg betroffen sind, kompensiert wird. Alles in allem erwarten wir keine signifikanten Auswirkungen in irgendeine Richtung.
| Nr. | Gesellschaft | Anteil | Land des Firmensitzes | währung (LW) Landes |
Eigenkapital 31. Dez. 2021 | Nettogewinn/(-verlust) für das | Jahr 2021 | Anhang | Offenlegung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TLW | TEUR | TLW | TEUR | |||||||
| 1 | Nagarro SE, München, Deutschland |
100,00% | Deutschland | EUR | 243.572 | 243.572 | 12.495 | 12.495 | (1) & (2) |
Einzelabschlüsse und konsolidierte Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger |
| Unmittelbare Beteiligungen der Nagarro SE | ||||||||||
| 2 | Nagarro Inc., San Jose, USA |
100,00% | USA | USD | 35.769 | 30.986 | 6.619 | 5.595 | ||
| 3 | Nagarro Software Pvt. Ltd., Gurgaon, Indien |
100,00% | Indien | INR | 4.890.572 | 57.976 | 1.118.789 | 12.797 | ||
| 4 | Nagarro Software GmbH, Frankfurt, Deutschland |
100,00% | Deutschland | EUR | 2.042 | 2.042 | (357) | (357) | Befreiung gemäß § 264 (3) HGB |
|
| 5 | Nagarro Software S.A., Monterrey, Mexiko |
100,00% | Mexiko | MXN | (65.140) | (2.807) | (31.308) | (1.305) | ||
| 6 | Mokriya Inc., Cupertino, USA |
100,00% | USA | USD | 5.743 | 5.063 | (1.352) | (1.143) | ||
| 7 | Nagarro Objectiva Inc., Fishers, USA |
100,00% | USA | USD | (19.876) | (17.523) | (4.541) | (3.838) | ||
| 8 | Objectiva Software Solutions Co. Ltd., Peking, China |
100,00% | China | CNY | 65.607 | 9.092 | 29.902 | 3.917 | ||
| 9 | Objectiva Software Solutions Co. Ltd., Xi'an, China |
100,00% | China | CNY | 8.232 | 1.141 | 724 | 95 | ||
| 10 | Advanced Technology Consulting Service Inc., New Jersey, USA |
100,00% | USA | USD | 39.761 | 34.464 | (1.544) | (1.343) | ||
| 11 | ATCS Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien |
100,00% | Australien | AUD | 124 | 80 | (1) | (0) | ||
| 12 | Advanced Technology Consulting Service Canada Inc., Toronto, Kanada |
100,00% | Kanada | CAD | 643 | 447 | 164 | 115 | ||
| 13 | ATCS (Beijing) Technology Consulting Company Limited, Peking, China |
100,00% | China | CNY | 4.707 | 652 | 684 | 91 |
| Nr. | Gesellschaft | Anteil | Land des Firmensitzes | Landeswährung (LW) | Eigenkapital 31. Dez. 2021 | Nettogewinn/(-verlust) für | das Jahr 2021 | Anhang | Offenlegung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TLW | TEUR | TLW | TEUR | |||||||
| 14 | Allgeier Global Services Asia Pte. Ltd., Singapur |
100,00% | Singapur | SGD | 1.778 | 1.092 | (104) | (66) | ||
| 15 | Nagarro Enterprise Services Pvt. Ltd., Jaipur, Indien |
100,00% | Indien | INR | 1.211.716 | 14.009 | 309.926 | 3.545 | ||
| 16 | Advanced Technology Consulting Service Private Limited, Jaipur, Indien |
100,00% | Indien | INR | 627.479 | 7.439 | 106.631 | 1.228 | ||
| 17 | Nagarro SDN. BHD., Kua la Lumpur, Malaysia |
100,00% | Malaysia | MYR | 3.330 | 704 | 750 | 153 | ||
| 18 | Nagarro K.K., Tokio, Japan |
100,00% | Japan | JPY | 117.914 | 903 | 14.681 | 113 | ||
| 19 | Nagarro (Private) Limited, Colombo, Sri Lanka |
100,00% | Sri Lanka | LKR | 4.416 | 19 | (15.584) | (66) | ||
| 20 | Nagarro Software AB, Stockholm, Schweden |
100,00% | Schweden | SEK | 5.174 | 504 | (258) | (25) | ||
| 21 | Nagarro GmbH, Wien, Österreich |
100,00% | Österreich | EUR | 4.354 | 4.354 | 1.114 | 1.114 | ||
| 22 | Nagarro ATCS GmbH, Kronberg im Taunus, Deutschland |
100,00% | Deutschland | EUR | 142 | 142 | 117 | 117 | (1) & (2) |
Befreiung gemäß § 264 (3) HGB |
| 23 | Nagarro GmbH, München, Deutschland |
100,00% | Deutschland | EUR | 11.108 | 11.108 | - | - | (1) & (2) |
Befreiung gemäß § 264 (3) HGB |
| 24 | Nagarro Software srl, Timisoara, Rumänien |
100,00% | Rumänien | RON | 5.944 | 1.201 | 444 | 90 | ||
| 25 | Nagarro Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich |
100,00% | Vereinigtes Königreich |
GBP | 3.267 | 3.891 | 776 | 903 | ||
| 26 | Nagarro AS, Oslo, Norwegen |
100,00% | Norwegen | NOK | 3.310 | 331 | (2.380) | (234) | ||
| 27 | Nagarro Pty. Ltd., Sydney, Australien |
100,00% | Australien | AUD | 608 | 389 | 215 | 137 | ||
| 28 | Nagarro Oy, Espoo, Finnland |
100,00% | Finnland | EUR | 682 | 682 | 38 | 38 | ||
| 29 | Nagarro Ltd., Valetta, Malta |
100,00% | Malta | EUR | 415 | 415 | 179 | 179 | ||
| 30 | Nagarro Pty. Ltd., Pretoria, Südafrika |
100,00% | Südafrika | ZAR | 12.356 | 684 | 4.554 | 260 | ||
| 31 | Nagarro Inc., Toronto, Kanada |
100,00% | Kanada | CAD | (38) | (33) | (26) | (22) | ||
| 32 | Nagarro Company Ltd., Bangkok, Thailand |
100,00% | Thailand | THB | 14.178 | 376 | (5.253) | (139) | ||
| 33 | Nagarro Ltd., Port Luis, Mauritius |
100,00% | Mauritius | MUR | (2.076) | (42) | (2.007) | (41) |
| Nr. | Gesellschaft | Anteil | Land des Firmensitzes | Landeswährung (LW) | Eigenkapital 31. Dez. 2021 | Nettogewinn/(-verlust) für | das Jahr 2021 | Anhang | Offenlegung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TFC | TEUR | TFC | TEUR | |||||||
| 34 | Nagarro MENA LLC, Dubai, VAE |
100,00% | VAE | AED | 15.605 | 3.744 | 8.001 | 1.841 | ||
| 35 | Nagarro Software Co. W.L.L, Bahrain |
100,00% | Bahrain | BHD | (12) | (28) | (22) | (50) | ||
| 36 | Solutions4Mobility LLC, Dubai, VAE |
100,00% | VAE | AED | 11.708 | 2.810 | 5.478 | 1.261 | ||
| 37 | Nagarro ES GmbH, Kronberg im Taunus, Deutschland |
100,00% | Deutschland | EUR | 1.155 | 1.155 | - | - | (1) & (2) |
Befreiung gemäß § 264 (3) HGB |
| 38 | Nagarro ES France SAS, Entzheim, Frankreich |
100,00% | Frankreich | EUR | 2.171 | 2.171 | 871 | 871 | ||
| 39 | Nagarro ES Denmark A/S, Herlev, Dänemark |
100,00% | Dänemark | DKK | 2.272 | 305 | 3.286 | 442 | ||
| 40 | Nagarro Software A/S, Kopenhagen, Dänemark |
100,00% | Dänemark | DKK | (615) | (83) | 3.858 | 519 | ||
| 41 | Nagarro TS GmbH, Bad Homburg, Deutschland |
100,00% | Deutschland | EUR | 4.544 | 4.544 | - | - | (1) & (2) |
Befreiung gemäß § 264 (3) HGB |
| 42 | Nagarro iQuest Technologies SRL, Cluj-Napoca, Rumänien |
100,00% | Rumänien | RON | 69.591 | 14.056 | 2.358 | 480 | ||
| 43 | Nagarro iQuest Schweiz AG, Zürich, Schweiz |
100,00% | Schweiz | CHF | 1.426 | 1.335 | 46 | 42 | ||
| 44 | iQuest SPZOO, Warschau, Polen |
100,00% | Polen | PLN | 1.431 | 312 | 165 | 36 | ||
| 45 | Livisi GmbH, Bad Homburg, Deutschland |
100,00% | Deutschland | EUR | 811 | 811 | 112 | 112 | Befreiung gemäß § 264 (3) HGB |
|
(1) Nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme
(2) Ergebnisabführungsvertrag mit der Nagarro SE
Abschnitt C
| I. | Bericht des Aufsichtsrats 132 | |
|---|---|---|
| II. | Versicherung des Vorstands 135 | |
| III. | Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers 136 | |
| IV. | Corporate governance144 | |
| V. | Nagarro SE am Kapitalmarkt 147 | |
| VI. | Gesetzliche Angaben zur Unternehmensfüh-rung 149 | |
| VII. | Finanzkalender153 | |
| VIII. Impressum154 |
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
auf das Jahr 2020 folgte 2021 wieder ein ungewöhnliches Jahr, das von der anhaltenden Pandemie geprägt war. Sie brachte viel Leid und traf Indien – und damit leider auch viele Teammitglieder bei Nagarro mit ihren Familien – besonders hart. In dieser Situation zeigte sich erneut, wie Nagarro den Wertekompass "CARING" lebt – die Hilfsbereitschaft und der Zusammenhalt des gesamten weltweiten Teams war beeindruckend und spiegelt die ganz besondere Unternehmenskultur bei Nagarro wider.
Gleichzeitig etablierte sich die veränderte Lage im beruflichen Umfeld und auch im Privatleben als neue Normalität. Unsere Welt hat sich noch stärker ins Virtuelle verlagert und ist zudem dynamischer, flexibler und agiler geworden. Diese neue Realität hat nicht nur unsere eigene Arbeitsweise verändert, sondern auch die Anforderungen unserer Kunden.
Für Nagarro gilt all dies in besonderem Maße: Es war unser erstes Geschäftsjahr als börsennotiertes Unternehmen, ein weiteres Jahr, in dem virtuelles Arbeiten rund um den Globus unseren Alltag bestimmte, und ein weiteres Jahr, in dem viele neue Mitarbeitende das Team bereicherten. Das Berichtsjahr war geprägt von erheblichem Wachstum, vielen erreichten Meilensteinen und vor allem von einer anhaltend sehr hohen Kundenzufriedenheit.
Die globalen Megatrends sind längst im Alltag angekommen und Nagarro ist für die erfolgreiche Umsetzung dieser Trends und der entsprechenden Anforderungen mit unseren Kunden hervorragend aufgestellt.
2021 war für Nagarro zudem ein finanziell sehr erfolgreiches Jahr mit sehr positiven Auswirkungen auf die Aktienkursentwicklung seit dem Börsengang am 16. Dezember 2020, der von der Aufnahme in den SDAX im Juni 2021 und in den TecDAX im Dezember 2021 gekrönt wurde.
Mit dem folgenden Bericht möchten wir Sie über die Tätigkeit des Aufsichtsrats informieren.
Dem Vorstand von Nagarro gehörten zum 31. Dezember 2021 Manas Fuloria, Annette Mainka und Vikram Sehgal an. Sie wurden jeweils für drei Jahre bis zum 31. Oktober 2023 bestellt. Vorstandsvorsitzender ist Manas Fuloria.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2021 waren Carl Georg Dürschmidt (Vorsitzender), Detlef Dinsel (stellvertretender Vorsitzender) und Shalini Sarin.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Gremiums für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit befindet, d. h. bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2025.
Der Aufsichtsrat nahm im abgelaufenen Geschäftsjahr alle Aufgaben, die ihm nach Gesetz, Satzung, Deutschem Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung obliegen, sorgfältig und gewissenhaft wahr. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war geprägt von einem konstruktiven und vertrauensvollen Dialog und der direkten und rechtzeitigen Einbindung des Aufsichtsrats in alle grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Rechnungslegung, die Risikolage und die Compliance informiert. Im Berichtszeitraum gab es keine Interessenkonflikte, die den Aufsichtsrat oder den Vorstand betreffen und die gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen wären.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr nahm der Aufsichtsrat seine Aufgaben überwiegend virtuell und digital im Plenum wahr und tagte insgesamt neun Mal. Die erste Sitzung fand am 23. Februar statt, weitere Sitzungen folgten am 19. März, 22. März, 26. März, 27. April, 29. April, 07. Juni, 15. Juli und 08. Oktober 2021. An allen Sitzungen nahmen Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands teil.
Neben regulären Tagesordnungspunkten wie Geschäftsentwicklung, Diversität, Risikomanagement und Kapitalmarktthemen widmete sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 08. Oktober 2021 insbesondere der Übertragung von Minderheitsanteilen, dem Zusammenschluss der Nagarro Holding GmbH und der Nagarro SE sowie der Übernahme der ATCS.
Die Anwesenheitsquote der Aufsichtsratsmitglieder bei den Sitzungen lag im Berichtsjahr insgesamt bei fast 100 %. Herr Dürschmidt musste sich für eine Sitzung entschuldigen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende führte zwischen den Sitzungen auch einen regelmäßigen Dialog mit dem Vorstandsvorsitzenden und den anderen Vorstandsmitgliedern.
Als Zielgröße für den Anteil weiblicher Mitglieder im Vorstand für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 bestimmte der Aufsichtsrat, dass dem Vorstand weiterhin mindestens ein weibliches Mitglied angehören soll. Im Jahr 2021 gehörten dem Vorstand zu jeder Zeit mindestens ein weibliches sowie ein männliches Mitglied an.
Die von der Hauptversammlung zum externen Abschlussprüfer für Nagarro bestellte Lohr + Company GmbH, Düsseldorf, hat den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellten Jahresabschluss 2021 der Nagarro SE, den gemäß den Anforderungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss der Nagarro SE und den vom Vorstand gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat uneingeschränkt bestätigt.
Als verantwortlicher Prüfungspartner im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 4 HGB hat Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr den Prüfungsbericht in allen Fällen mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Vorstand hat die Abschlussunterlagen, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig an alle Aufsichtsratsmitglieder verteilt.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass der Bericht des Abschlussprüfers und sein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk in jeder Hinsicht zutreffend sind.
Der Aufsichtsrat prüfte die Unterlagen im Beisein des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 27. April 2022 eingehend auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit. In dieser Sitzung wurde der Jahresabschluss vom Vorstand ausführlich erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, u. a. hinsichtlich der vereinbarten Prüfungsschwerpunkte und besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer stellte keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess fest. Der Jahresabschluss 2021, der Konzernabschluss der Nagarro SE und der Vergütungsbericht sind damit festgestellt.
Für uns als Unternehmen geht Corporate Governance über verantwortungsvolles Handeln und gute Unternehmensführung hinaus. Wir stützen unser Verständnis von Corporate Governance auf folgende Prinzipien, die wir auf allen Ebenen verfolgen: Transparenz, Effizienz, adäquater Umgang mit Risiken, kontinuierliche Optimierung der Prozesse, aber auch Gleichbehandlung, Förderung von Vielfalt und ethisch einwandfreies Handeln. Gute Corporate Governance ist auch das Fundament, auf dem wir das Vertrauen unserer Aktionäre, unserer Kunden, unserer Mitarbeitenden und des Kapitalmarkts in jeder Hinsicht aufbauen. Dabei orientieren wir uns weitgehend an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat gab gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung zum Kodex gemäß § 161 AktG ab, die auf der Website von Nagarro im Bereich Investor Relations abrufbar ist.
Im Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte seitens des Aufsichtsrats aufgetreten. Wesentliche Geschäfte von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder anderen nahestehenden Personen im Sinne von IAS 24 wurden einer Prüfung unterzogen.
Abschließend bedankt sich der Aufsichtsrat bei allen Beschäftigten von Nagarro für den außerordentlichen Einsatz, die Leidenschaft und das kontinuierliche Engagement sowie die hervorragenden Leistungen in diesem in jeder Hinsicht besonderen Jahr 2021.
Carl Georg Dürschmidt
Erklärung gemäß § 117 Nr. 1 WpHG i. V. m. § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB:
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Manas Fuloria Annette Mainka Vikram Sehgal
An die Nagarro SE, München
| Vermerk | über | die | Prüfung | des | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzernabschlusses | und | des | ||||
| Konzernlagebericht |
Wir haben den Konzernabschluss der Nagarro SE, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Nagarro SE, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung und auf der Grundlage der der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte wurde in allen Fällen folgendermaßen strukturiert:
• Verweis auf zugehörige Angaben
Nachfolgend stellen wir die wesentlichen Prüfungssachververhalte dar.
Nagarro erwirtschaftet in erster Linie Umsätze in den Bereichen Digital Product Engineering, Digital Commerce und Customer Experience, New-Gen-ERP-Consulting und Managed Services. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden in Abhängigkeit von den vertraglichen Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der in Auftrag gegebenen Leistungen erfasst. Dieses Vorgehen erfolgt in der Regel bei Verträgen, die nach Arbeitszeit und entstandenen Kosten abgerechnet werden. Bei Festpreisverträgen werden die Umsätze aus Dienstleistungen entsprechend dem Vertragsfortschritt und unter Berücksichtigung realisierter Teilleistungen erfasst. Darüber hinaus werden Erlöse aus der Übertragung von Lizenzen periodengerecht in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen erfasst.
Bei der Umsatzerlösrealisierung besteht das Risiko von Ungenauigkeiten und Verstößen im Zusammenhang mit der Erreichung von Leistungszielen und Prognosen, die zum einen dazu führen können, dass Umsätze realisiert werden, bevor die entsprechenden Chancen und Risiken auf den Käufer übergehen, und zum anderen, dass fiktive Umsätze realisiert werden. Bei der Nagarro SE werden umfangreiche Verträge mit Kunden abgeschlossen. Die buchhalterische Darstellung und erfolgswirksame Erfassung dieser Verträge und der ihnen zuzuordnenden Umsätze erfordert beispielsweise bei Festpreisprojekten eine Schätzung der Gesamtkosten des Vertrages und eine Beurteilung, ob und wann die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind.
Aufgrund des hohen Umsatzvolumens und der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse für den Konzernabschluss sowie im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Umsatzerlöse für Nagarro die Leistungsindikatoren für die Unternehmenssteuerung und -prognose darstellen, haben wir die Umsatzrealisierung als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt festgelegt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die intern definierten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen in der Angebots- und Abrechnungsphase des Verkaufsprozesses untersucht. Wir haben die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen beurteilt, indem wir die Geschäftsvorfälle von ihrer Entstehung bis zu ihrer Darstellung im
Konzernabschluss nachvollzogen haben und ihre Kontrollen getestet haben. Im Hinblick auf die Messung der Umsatzerlöse, einschließlich der Erlösschmälerungen und der korrekten Abgrenzung, haben wir den kontrollbasierten Prüfungsansatz angewandt und uns mit den zugrundeliegenden Geschäftsprozessen und Kontrollen befasst. Unsere Prüfungshandlungen umfassten auch die Durchsicht der zugrundeliegenden Geschäftsunterlagen, darunter etwa Verkaufsrechnungen, Leistungsnachweise, Kundenbestätigungen in Form von Abnahmeprotokollen und die Überprüfung der nachfolgenden Entwicklungen (z. B. Zahlungseingänge, ausgestellte Gutschriften und eingegangene Reklamationen usw.). Darüber hinaus beurteilten wir die für die Umsatzerfassung verwendeten Systeme und analysierten die Daten der Transaktionen im Laufe des Jahres auf Anomalien. Wir stimmten stichprobenartig nicht standardisierte Transaktionen und Erlösschmälerungen mit den zugrunde liegenden Verträgen und Geschäftsunterlagen ab. Durch entsprechende Anweisungen an die Teilbereichsprüfer und die anschließende Beurteilung der Berichterstattung aus deren Prüfung stellten wir sicher, dass die Prüfungshandlungen konzernweit einheitlich durchgeführt wurden.
Im Hinblick auf die Anwendung von IFRS 15 haben wir uns mit den von Nagarro für diesen Standard eingerichteten Prozessen befasst. Insbesondere haben wir die ordnungsgemäße Ermittlung der geschätzten Gesamtkosten des Vertrags und die Übertragung der wesentlichen Risiken und Chancen auf den Käufer geprüft.
Darüber hinaus haben wir die von Nagarro gemachten Angaben zur Umsatzerlösrealisierung im Anhang des Konzernabschlusses beurteilt.
Auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen sind wir der Ansicht, dass die der Umsatzrealisierung zugrunde liegenden Annahmen und die Ermessensentscheidungen des Managements, insbesondere im Bereich der Identifizierung der Leistungsverpflichtungen, der Bestimmung der Transaktionspreise und der Aufteilung der Transaktionspreise auf die einzelnen Verpflichtungen, in allen wesentlichen Belangen zutreffend dargestellt wurden.
Die Angaben des Unternehmens zu den angewandten Grundsätzen der Umsatzerlösrealisierung finden sich in Abschnitt "B.6. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung" und sind im Abschnitt "D.1. Umsatzerlöse" im Anhang enthalten.
Die geplante Verschmelzung der Nagarro Holding GmbH auf die Nagarro SE sollte die Konzernstruktur der Nagarro-Gruppe vereinfachen und es zudem den Inhabern an den bisherigen Beteiligungsprogrammen ermöglichen, an der Obergesellschaft unmittelbar beteiligt zu sein.
Gemäß Verschmelzungsvertrag vom 19. Juli 2021 ist das Vermögen der Nagarro Holding GmbH als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die Nagarro SE als übernehmender Rechtsträger übertragen worden (Verschmelzung durch Aufnahme).
Der Verschmelzungsstichtag als der Tag, an dem alle Handlungen und Geschäfte von der Nagarro Holding GmbH als für Rechnung der Nagarro SE vorgenommen werden sollen, ist der 1. Januar 2021. Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Nagarro Holding GmbH auf die Nagarro SE erhalten die berechtigten Gesellschafter der Nagarro Holding GmbH entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung für je einen Anteil an der Nagarro Holding GmbH entsprechend auf den Namen lautende Stückaktien der Nagarro SE.
Im Zuge dessen haben die Minderheitsgesellschafter für Ihre Anteile an der Nagarro Holding GmbH im entsprechenden Umtauschverhältnis Anteile an der Nagarro SE erhalten.
Durch diese Umstrukturierung ergaben sich Änderungen innerhalb des Eigenkapitals und in der Eigenkapitalveränderungsrechnung. Zum 31. Dezember2020 wurden Minderheiten im Konzernabschluss in Höhe von TEUR 2.728 ausgewiesen, die durch die Umstrukturierungsmaßnahmen abgegangen sind.
Für die Ausgabe der neuen Aktien wurde das Grundkapital der Nagarro SE entsprechend erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgte unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre gegen Sacheinlage. Die Sacheinlage war das Vermögen der Nagarro Holding GmbH, das im Rahmen der Verschmelzung auf die Nagarro SE übertragen wird. Einhergehend ist eine Stammkapitalerhöhung bei der Nagarro SE vorgenommen worden.
Die Darstellung des Abgangs der Minderheiten war daher im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Auf Basis von Erläuterungen des Managements sowie durch die Würdigung der relevanten Dokumentation haben wir ein Verständnis über den bei der Nagarro SE, München, implementierten Prozess zur Beurteilung der zutreffenden Darstellung der Effekte aus den Minderheitenabgang erlangt. Dies beinhaltete eine Würdigung der von der Nagarro SE, München, gewählten Herangehensweise, basierend auf im Rahmen der Prüfung gewonnenen Informationen, und eine Einschätzung darüber, ob Anhaltspunkte für eine nicht korrekte Darstellung des Minderheitenabgangs vorlagen.
Die Nagarro SE, München, stützte sich hierbei auf verschiedene Gutachten, (Gutachterliche Stellungnahme über die Ermittlung des angemessenen Umtauschverhältnisses anlässlich der geplanten Verschmelzung vom 19. Juli 2021 (VALNES Corporate Finance GmbH), Bericht über die Prüfung der Verschmelzung der Warth & Klein Grant Thornton vom 20. Juli 2021), welche wir ebenfalls gewürdigt haben. Wir haben bei unserer Prüfung ebenfalls Verträge über die konzerninterne Umstrukturierung einbezogen.
Das bei der korrekten Erfassung und zutreffenden Darstellung des Abgangs der Minderheiten zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen. Die Nagarro SE, München, hat die Effekte des Abgangs der Minderheiten zutreffend im Konzernabschluss zum 31.12.2021 erfasst. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen ergeben.
Zu den Effekten aus dem Abgang von Minderheiten verweisen wir auf die Angaben Gliederungspunkt "Eigenkapitalveränderungsrechnung"und Gliederungspunkt E. "Erläuterungen zur Eigenkapitalveränderungsrechnung" im Anhang.
Die COVID-19 Pandemie hat Auswirkungen auf alle Bereiche der Wirtschaft. Die Gesellschaft selbst kann unter der Pandemie leiden, aber auch Einfluss auf Kunden und Lieferanten haben, die Ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Ebenso können erkrankte Mitarbeiter in der Dienstleistungsbranche, welche eine starke Abhängigkeit von Mitarbeitern aufweist, einen großen Einfluss haben.
Der mögliche Einfluss erstreckt sich auf den Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie die vollständige Erfassung der Risiken.
Aufgrund der vielseitig möglichen Auswirkungen auf die Branche und den Konzern ist der Einfluss auf den Konzernabschluss als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt festgelegt worden.
Auf Basis von Erläuterungen des Managements sowie durch die Würdigung der relevanten Dokumentation haben wir ein Verständnis über den bei der Nagarro SE implementierten Prozess zur Beurteilung der Effekte aus der COVID-19 Pandemie erlangt. Dies beinhaltete eine Würdigung der von der Nagarro SE gewählten Herangehensweise, basierend auf im Rahmen der Prüfung gewonnenen Informationen, eine Einschätzung darüber, ob Anhaltspunkte für eine unzutreffende Erfassung vorliegen könnten. Anhaltspunkte sind nicht identifiziert worden. Die Risiken aus der Pandemie wurden angemessen erfasst, bewertet und behandelt.
Des Weiteren haben wir im Verlauf der Prüfung die Möglichkeit der Beeinflussung der Bilanz- und GuV-Posten durch die Pandemie ein besonderes Augenmerk gelegt. Die ausländischen Abschlussprüfer haben wir gesondert zu den Auswirkungen auf die ausländischen Gesellschaften befragt.
Das der Identifikation und Erfassung der Effekte aus der COVID-19 Pandemie zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den maßgeblichen Bewertungsgrundsätzen. Die Nagarro SE hat ausgewogene Annahmen verwendet. Die Effekte aus der COVID-19 Pandemie sind bezüglich der Rechnungslegung als nicht wesentlich zu klassifizieren. Die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit war zu keiner Zeit gefährdet.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung der Vermögensgenstände und Schulden ergeben. Die Risiken sind zutreffend erfasst.
Die Angaben des Unternehmens zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Konzernabschlüsse sind in Abschnitt A. Lagebericht enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts – ohne weitergehende Querverweise und externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex des Konzernlageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen,
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der [nagarro-2020-12-31.zip] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB
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an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen "weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. August 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der Nagarro SE, München, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr.
Düsseldorf, den 27. April 2022
LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr Mark Schiffer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(Teil des zusammengefassten Lageberichts) (gem. § 289 f. i. V. m. § 315d HGB Teil des Lageberichts)
Das Hauptziel der Corporate Governance von Nagarro besteht darin, eine ethisch einwandfreie, effektive, agile und pragmatische Führung des Unternehmens zu ermöglichen, um einen nachhaltigen Erfolg für alle Stakeholder zu erzielen.
Als konsequent virtuelles globales Unternehmen legt Nagarro großen Wert auf eine einwandfreie Corporate Governance. Unsere zentralen Werte, die auf dem Akronym "CARING" beruhen, dienen weltweit als Leitprinzipien. CARING steht für eine humanistische Denkweise und Fürsorge, mit einer starken Betonung ethischer Aspekte.
Die "Nagarro Constitution" ist unser Verhaltenskodex. Er ist leicht verständlich und lässt sich im spezifischen Kontext unserer Branche einfach anwenden. Der Verhaltenskodex ist in Form einer Erklärung in der ersten Person verfasst und enthält Abschnitte zu den Grundwerten, zu personenbezogenen Daten und Datenschutz, zu geistigem Eigentum, Diskriminierung und Belästigung, Interessenkonflikten, unlauterem Wettbewerb und Korruption sowie zur besonderen Verantwortung des Managements. Die "Nagarro Constitution" soll das Verhalten aller unserer Beschäftigten umschreiben und anleiten. Gleichzeitig verfügt das Unternehmen über interne Kontrollen und Prüfungen und ermutigt aktiv Whistleblower, die anonym bleiben wollen.
Das Managementteam von Nagarro versteht sich als von den Aktionären treuhänderisch beauftragtes Gremium und ist bestrebt, den Wert des Unternehmens langfristig und ohne kurzsichtige Maßnahmen zu steigern. Ein weiteres Ziel ist die häufige, hochwertige und transparente Kommunikation zur Information der Aktionäre. Um die Einhaltung von geltendem Recht, Normen und Vorschriften durch uns zu gewährleisten, halten wir regelmäßig Compliance-Schulungen ab, auch zum Thema Insiderhandel. Die drei Leitungsorgane von Nagarro sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Aufgaben und Befugnisse dieser Organe werden durch das Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, kurz SE), das SE-Ausführungsgesetz und das SE-Beteiligungsgesetz, das deutsche Aktiengesetz, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit wir diese umsetzen, die Satzung sowie die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat bestimmt. Nagarro ist zwar in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft, hat aber Merkmale einer deutschen Aktiengesellschaft beibehalten, vor allem die duale Leitungsstruktur mit Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist von Vertrauen und Dialog geprägt. Der Aufsichtsrat konzentriert sich jedoch ausschließlich auf die grundlegende Rolle als Aufsichtsgremium für die Tätigkeit des Vorstands.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung vom 16. Dezember 2019, die am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, enthält Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Aufsicht deutscher börsennotierter Gesellschaften. Der DCGK enthält Empfehlungen ("Soll-Vorschriften") und Anregungen ("Sollte-Vorschriften") zur Corporate Governance in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz und Rechnungslegung sowie zur Abschlussprüfung. Die Einhaltung von Empfehlungen und Anregungen ist zwar nicht obligatorisch, dennoch verpflichtet das Aktiengesetz Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft dazu, jährlich offenzulegen, welchen Empfehlungen entsprochen wurde bzw. entsprochen wird, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden bzw. werden und mit welcher Begründung.
Am 31. Dezember 2021 entsprach Nagarro den Empfehlungen des DCGK gemäß § 161 AktG mit Ausnahme der Grundsätze 10 und 14, der Empfehlung C.4, den Empfehlungen D.2, D.3, D.4 und D.5 sowie der Empfehlung F.2. Weitere Einzelheiten finden Sie unter dem folgenden Link auf unserer Website: Corporate Governance | Nagarro
Vorstand und Aufsichtsrat von Nagarro bekennen sich zu den Zielen des DCGK, eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung und -kontrolle zu gewährleisten, die auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet ist.
Die Aktionäre der Nagarro nehmen ihre Rechte auf der jährlichen Hauptversammlung wahr.
Die ordentliche Jahreshauptversammlung ("HV") der Nagarro SE findet in der Regel innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres statt und kann durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat einberufen werden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind satzungsgemäß alle Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben und im Aktienregister eingetragen sind. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Nagarro SE eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder eine von ihm bestimmte Person, die nicht dem Vorstand angehört.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bestimmte Beschlüsse von grundlegender Bedeutung bedürfen zwingend einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Solche Beschlüsse sind insbesondere Satzungsänderungen, die Schaffung von genehmigtem Kapital, die Herabsetzung des Kapitals, die Liquidation oder Ähnliches. Weder das deutsche noch das europäische Recht noch die Satzung beschränken das Recht ausländischer oder nicht in Deutschland ansässiger Aktionäre, Aktien zu halten oder die damit verbundenen Stimmrechte auszuüben.
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den dazugehörigen Unterlagen wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auf der Unternehmenswebsite verfügbar.
Die Jahreshauptversammlung fand am 31. August 2021 virtuell statt. Bei dieser Jahreshauptversammlung wurde der Zusammenschluss der Nagarro Holding GmbH und der Nagarro SE genehmigt. Die Jahreshauptversammlung beschloss zudem die für den Zusammenschluss erforderliche Kapitalerhöhung.
Gemäß der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse ist das Unternehmen verpflichtet, einen Finanzkalender mit Informationen zur Jahreshauptversammlung, zu Analystentreffen, zur Teilnahme an Konferenzen und Roadshows sowie zu verschiedenen anderen Bekanntmachungen zu erstellen, laufend zu aktualisieren, zu veröffentlichen und zu übermitteln. Der Finanzkalender ist auf der Website von Nagarro abrufbar.
Nagarro folgt in der Unternehmensführung einer zweistufigen Struktur, wonach der Vorstand das Unternehmen eigenverantwortlich leitet und ein angemessenes Risikomanagement und Risikokontrollsystem implementiert. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt, der wiederum von der Hauptversammlung gewählt wird. Der Vorstand ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensplanung und die Haushaltsplanung zu berichten. Der Vorstand ist verpflichtet, die Rechte der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu berücksichtigen.
Nach der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die konkrete
Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitglieder für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren ernennen. Wiederbestellungen oder Verlängerungen für jeweils höchstens sechs Jahre sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Nagarro ist der Ansicht, dass zur Weiterentwicklung des Unternehmens und der Gesellschaft ein Schwerpunkt auf Vielfalt und Inklusion gelegt werden muss. Die Zusammensetzung des Vorstands soll zu einem gewissen Grad die dem Unternehmen zugrunde liegende Vielfalt widerspiegeln. Bei der Auswahl neuer Vorstandsmitglieder verpflichtet sich das Unternehmen, qualifizierte weibliche Kandidaturen zu berücksichtigen – eine Fortführung der bisherigen Praxis, Frauen in Führungspositionen zu fördern.
27 % der Beschäftigten im Unternehmen sind Frauen, während 25 % der Beschäftigten in der Softwareentwicklung Frauen sind. Wir haben unsere Aktivitäten zur Gewinnung und Bindung weiblicher Talente an das Unternehmen verstärkt.
Diversitätsziele für Führungskräfte: Unser Ziel ist es, bis 2024 einen Frauenanteil von 25 % auf den Führungsebenen 5 und 6 und von 33 % bis 2026 zu erreichen.
Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt unter anderem die Grundsätze der Geschäftsführung, die Gesamtverantwortung des Vorstands, die Ressortzuständigkeiten der Mitglieder und die innere Organisation des Vorstands.
Die Vorstandsmitglieder tragen gemeinsam gegenüber den Aktionären und dem Aufsichtsrat die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und den langfristigen Erfolg des Unternehmens. Über diese gemeinsame Verantwortung hinaus übernimmt jedes Vorstandsmitglied selbstständig persönliche Verantwortung für bestimmte Bereiche.
Die einzelnen Fachbezeichnungen dienen dazu, die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands zu verdeutlichen. Der Vorstandsvorsitzende ist in der Organisation der "Custodian of Entrepreneurship" und wird in der Regel nach außen als solcher bezeichnet. Er ist verantwortlich für die sachliche Abstimmung aller exekutiven Funktionen mit den Zielen des Unternehmens und mit der Satzung von Nagarro.
Das Vorstandsmitglied, das als "Custodian of Operational Excellence" fungiert, entscheidet über Themen im Zusammenhang mit der Fertigstellung der vom Aufsichtsrat oder vom Gesetz geforderten Jahresplanung sowie des Jahresabschlusses, wobei der Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung des Vorstands weiterhin gilt.
Das als "Custodian of Regulatory Compliance" bezeichnete Vorstandsmitglied ist mit der Einhaltung regulatorischer Vorschriften befasst, wobei auch in diesem Fall der Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung des Vorstands weiterhin gilt.
Da der Vorstand nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden keine Ausschüsse gebildet. Die jeweiligen Ausschussthemen wurden von den Vorstandsmitgliedern verwaltet. Der Vorstand ist verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung (mit Ausnahme der vom Aufsichtsrat beschlossenen und in der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG offengelegten Abweichungen), der Satzung der Gesellschaft, der Nagarro Constitution (unseres internen Verhaltenskodex') in ihrer jeweils aktuellen Fassung, der Vorstandsverträge sowie der Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung zu führen. Dabei ist der Vorstand an das Unternehmensinteresse gebunden und verpflichtet, auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts hinzuwirken.
Nagarro ist der Ansicht, dass sich die Managementstrukturen mit der Zeit weiterentwickeln müssen. Entsprechend der Organisationsstruktur von Nagarro ist der Vorstand in erster Linie eine rechtliche und administrative Teilgruppe des Senior Management-Teams von Nagarro. Soweit dies möglich ist, arbeitet und agiert er auf Augenhöhe mit den anderen Mitgliedern des Senior Management von Nagarro. Dies ist für das reibungslose funktionieren der bewusst flach gehaltenen Managementstruktur von Nagarro wichtig. Der Vorstand legt in Abstimmung mit den anderen Mitgliedern des Senior Managements die strategische Ausrichtung des Unternehmens fest, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt in Abstimmung mit den anderen Mitgliedern des Senior Managements für deren Umsetzung.
Die drei Vorstandsmitglieder haben jeweils einen Dienstvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen, der deutschem Recht unterliegt und im Wesentlichen auf gleichen Bedingungen beruht. Die Dienstverträge wurden am 01. November 2020 abgeschlossen und enden am 31. Oktober 2023.
Die Vorstandsmitglieder haben sich verpflichtet, gemäß § 88 AktG bei keinem Wettbewerber im Geschäftsbereich der Gesellschaft auf eigene oder fremde Rechnung tätig zu werden und sich nicht an solchen Geschäften zu beteiligen. Sie setzen ihre Arbeitskraft für das Unternehmen ein und bemühen sich nach besten Kräften, die Ziele der Gesellschaft zu erreichen. Jede andere Tätigkeit, auch die entgeltliche oder unentgeltliche Übernahme von Ämtern in Aufsichtsräten oder Beiräten, bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Weitere Einzelheiten zur Vorstandsvergütung – vor allem die einzelnen im und für das Geschäftsjahr 2021 geleisteten Zahlungen – sind dem detaillierten Nagarro Vergütungsbericht 2021 zu entnehmen.
Zum 31. Dezember 2021 und nach Vollzug der Verschmelzung hält kein Vorstandsmitglied direkt oder indirekt mehr als 10,00 % der Anteile an der Gesellschaft.
Informationen über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstandsmitgliedern gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung werden unverzüglich veröffentlicht und auf der Website der Gesellschaft angezeigt.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die die Aktionäre vertreten und von ihnen für vier Jahre bestellt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Für jedes vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied kann ein Ersatzmitglied bestellt werden. Nagarro ist nicht verpflichtet, einen Aufsichtsrat mit Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer (d. h. mit Arbeitnehmerbeteiligung) einzusetzen.
Das Unternehmen strebt an, dass dem Aufsichtsrat mindestens ein weibliches und mindestens ein männliches Mitglied angehören. Diese Bedingung wurde im Jahr 2021 erfüllt.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte je eine Person, die für die Dauer der Amtszeit des betreffenden Mitglieds den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz innehat.
Per 31. Dezember 2021 waren keine Ausschüsse vorhanden, da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht. Die jeweiligen Ausschussthemen sind direkt von den Aufsichtsratsmitgliedern bearbeitet worden.
Informationen zur Vergütung des Aufsichtsrats sind dem Nagarro Vergütungsbericht 2021 zu entnehmen
Carl Georg Duerschmidt hält indirekt einen Anteil von 23,05 % und Detlef Dinsel hält direkt und indirekt 9,66 % der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien der Nagarro SE. Informationen über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung von Aufsichtsratsmitgliedern werden unverzüglich veröffentlicht und auf der Website der Gesellschaft bekannt gegeben.
(Teil des zusammengefassten Lageberichts) (gem. § 289 f. i. V. m. § 315d HGB Teil des Lageberichts)
Am 19. Juli 2021 schlossen die Nagarro Holding GmbH und die Nagarro SE eine Fusionsvereinbarung, die auf den jeweiligen Hauptversammlungen der Nagarro Holding GmbH und der Nagarro SE am 31. August 2021 genehmigt wurde. Die Verschmelzung der Nagarro Holding GmbH und der Nagarro SE wurde am 22. Oktober 2021 im Handelsregister eingetragen.
Die Fusionsvereinbarung enthält unter anderem die zwingenden Bestimmungen gemäß Umwandlungsgesetz (UmwG). Dies sind unter anderem Bestimmungen zu den Einzelheiten der Übertragung der Nagarro Holding GmbH und entsprechenden Gegenleistungen, einschließlich der Zuteilungsquote von 1:275,5197420091868 (ein Anteil der Nagarro Holding berechtigt zur Zuteilung von 275,5197420091868 Nagarro-Aktien.
Das gesamte Grundkapital der Nagarro SE in Höhe von 13.775.985 € ist eingeteilt in 13.775.985 auf den Namen lautende Stückaktien. Die zwei größten Aktionäre von Nagarro, die Lantano Beteiligungen GmbH (direkt) /Carl Georg Dürschmidt (indirekt) und Detlef Dinsel (direkt und indirekt) hielten per 31. Dezember 2021 rund 21,43 % bzw. 9,66 % des Grundkapitals von Nagarro. Nach Jahresende sind die Lantano Beteiligungen GmbH (direkt)/Carl Georg Duerschmidt (indirekt) zum Zeitpunkt dieses Berichts mit 21,48% beteiligt.
Die Struktur des Aktienbesitzes der Nagarro per 31. Dezember 2021 ist in der vorstehenden Abbildung dargestellt. SMALLCAP World Fund/The Capital Group führt die Liste der institutionellen Investoren an. Der Streubesitz liegt bei rund 54 %.
Nagarro beabsichtigt, alle verfügbaren Mittel und alle künftigen Gewinne einzubehalten, um den laufenden Geschäftsbetrieb zu unterstützen und das Wachstum und die Entwicklung des Unternehmens zu finanzieren. Daher sind in absehbarer Zukunft keine Dividendenausschüttungen geplant.
Im Rahmen der Abspaltung und der Börsennotierung im Dezember 2020 erstellten die Equity-Research-Teams der Commerzbank AG und von Jefferies ein Pre-Deal-Research. Beide Banken haben im Januar 2021 ihren ersten Research-Bericht mit Kursziel und Empfehlungen veröffentlicht.
Aufgrund des anhaltenden Investoreninteresses an der Erfolgsgeschichte von Nagarro nahmen 2021 weitere Banken wie Warburg Research und Oddo BHF die Gesellschaft in ihr Research auf. Nach einer Neuorientierung ihrer Geschäfte im September 2021 verfolgt die Commerzbank die Aktie der Gesellschaft allerdings nicht mehr. Nagarro beabsichtigt, über seine Teams für Investor Relations und Brand Marketing seine Präsenz in der internationalen Investment- und Finanzwelt zu verbessern und die Abdeckung durch renommierte Finanzinstitute zu erweitern.
Nagarro pflegt eine offene Unternehmenskultur mit einer Verpflichtung zur Transparenz. Wir sind bestrebt, die Kapitalmärkte jederzeit gut zu informieren und so das Vertrauen in unser Unternehmen stetig weiter zu stärken.
Im Rahmen von Kapitalmarktkommunikation und Investor Relations stellte das Management sich bei mehreren virtuellen Investorenkonferenzen wie der Jefferies Pan-European Mid-Cap Virtual Conference, der Commerzbank European Conference (New York City), der Warburg Highlights Conference, der Oddo BHF Corporate Conference und dem von der Deutschen Börse im November 2021 veranstalteten Deutschen Eigenkapitalforum der internationalen Finanzwelt vor. Zudem fanden im Verlauf des Geschäftsjahrs laufend eine Vielzahl bilateraler Treffen mit Investoren und Analysten statt.
| ISIN | DE000A3H2200 |
|---|---|
| WKN | A3H220 |
| Symbol | NA9 |
| Börse | Frankfurter Wertpapierbörse |
| Börsensegment | Prime Standard |
| Index | SDAX, TecDAX |
| Spezialist | Baader Bank AG |
| Designierter Sponsor | Stifel |
| Anzahl der Aktien | 13.775.985 |
| Gattung der Aktie | auf den Namen lautende Stückaktien |
| Streubesitz zum 30. Dezember 2021 |
ca. 54% |
| Erster Handelstag | 16. Dezember 2020 |
| Eröffnungskurs (Xetra) am 04. Januar 2021 |
€ 93,00 |
| Schlusskurs (Xetra) am 30. Dezember 2021 |
€ 202,00 |
| Marktkapitalisierung am 30. Dezember 2021 |
2.782,75 Mio. € |
| Höchstkurs (Xetra) | 205,00 € (28. Dezember 2021) |
| Tiefstkurs (Xetra) | 70,00 € (28. Januar 2021) |
| Durchschnittliches Tagesvolumen (Xetra) |
18.608 Aktien |
| Durchschnittliches Tagesvolumen (Xetra) in € |
2.416.145,00 € |
Der Streubesitz errechnet sich durch Abzug des uns per Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mitgeteilten Aktienbesitzes von der Summe der im Umlauf befindlichen Aktien.
Das durchschnittliche Tagesvolumen in Euro wurde durch Multiplikation des durchschnittlichen Tagesvolumens auf der Handelsplattform Xetra mit dem volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP) von 80,59 € in diesem Zeitraum berechnet.
(Gemäß § 289a und § 315a HGB) und erläuternder Bericht (Teil des zusammengefassten Lageberichts)
Am Abschlussstichtag, dem 31. Dezember 2021, war das gezeichnete Kapital der Nagarro SE in Höhe von 13.775.985,00 € in 13.775.985 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 € je Aktie eingeteilt. Alle Aktien gehören der gleichen Kategorie an sind mit den gleichen Rechten und Pflichten verbunden. Die Aktien sind voll eingezahlt.
Die mit den Aktien der Nagarro SE verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Satzung der Nagarro SE, ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), das SE-Ausführungsgesetz (SEAG) und das Aktiengesetz (AktG) sowie andere für Aktiengesellschaften geltende Gesetze.
Die Lantano Beteiligungen GmbH (München) hält zum 31. Dezember 2021 eine direkte Beteiligung von 21,43 % und damit 21,43 % der Stimmrechte an der Nagarro SE. Die Stimmrechte der Lantano Beteiligungen GmbH werden Herrn Carl Georg Dürschmidt (Aufsichtsratsvorsitzender, Deutschland), Frau Laura Maximiliane Dürschmidt (Deutschland), Frau Linda Viktoria Dürschmidt (Deutschland) und Frau Dr. Christa Kleine-Dürschmidt (Deutschland) zugerechnet. Carl Georg Dürschmidt und Laura Maximiliane Pirkl-Dürschmidt hielten per 31. Dezember 2021 indirekt jeweils 21,43 % der Stimmrechte. Linda Viktoria Dürschmidt hielt per 31. Dezember 2021 direkt und indirekt 21,43 % der Stimmrechte. Frau Dr. Christa Kleine-Dürschmidt hielt per 31. Dezember 2021 direkt und indirekt einen Anteil von 23,05 % der Stimmrechte. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen, die 10 % der Stimmrechte überschritten, wurden der Gesellschaft nicht gemeldet und sind auch anderweitig nicht bekannt.
Die Voraussetzungen für die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung sind in der Satzung, der SE-Verordnung, dem SE-Ausführungsgesetz (SEAG) und im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Gemäß Ziffer 9.1 der Satzung kann der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird gemäß Ziffer 9.1 der Satzung und § 84 AktG durch den Aufsichtsrat bestimmt.
Gemäß Ziffer 9.3 der Satzung und § 84 AktG kann der Aufsichtsrat eine Person für den Vorstandsvorsitz bestimmen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat gemäß § 85 AktG in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen.
Gemäß Artikel 39 der SE-Verordnung und § 84 AktG kann der Aufsichtsrat die Bestellung von Vorstandsmitgliedern und des Vorstandsvorsitzes aus wichtigem Grund widerrufen. Gemäß Ziffer 9.2 der Satzung werden die Vorstandsmitglieder für eine Amtszeit von höchstens sechs Jahren bestellt. Wiederbestellungen für jeweils höchstens sechs Jahre sind zulässig.
Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden, soweit die Satzung oder das Gesetz nichts anderes bestimmen, gemäß Ziffer 23.1 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen oder, sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Hauptversammlung am 30. Oktober 2020 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 23. September 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 5.650.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage in einem Schritt oder mehreren Schritten um insgesamt bis zu 5.650.000 € zu erhöhen. Die entsprechend geänderte Satzung wurde im Zusammenhang mit der Eintragung der Abspaltung im Dezember 2020 eingetragen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei einer oder mehreren Erhöhungen des Grundkapitals im Rahmen des genehmigten Kapitals auszuschließen, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen eintritt:
Die Hauptversammlung am 30. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. September 2025 eigene Aktien bis zu einem Anteil von insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Maßgeblich für die 10%-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung. Liegt der Wert des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung unter diesem Wert, ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Dabei dürfen auf
die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien, die die Nagarro SE bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann einmalig in vollem Umfang oder in einem Schritt oder mehreren Schritten jeweils in Teilbeträgen ausgeübt werden.
Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb oder dem Eingehen einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot, so veröffentlicht die Nagarro SE ein formelles Angebot an die Aktionäre. Der gebotene Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) bzw. die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor Veröffentlichung des Kaufangebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Wird der Kaufpreis während der Angebotsfrist angepasst, so tritt an die Stelle des Tages der endgültigen Entscheidung über das Kaufangebot der Tag der endgültigen Entscheidung über die Kaufpreisanpassung.
Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Im Übrigen obliegt es dem Vorstand, den Zweck des Erwerbs zu bestimmen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einzuziehen, ohne dass die Einziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt in der Regel zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich durch die Einziehung stattdessen der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der entsprechenden Ziffer in der Satzung ermächtigt.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter vollständigem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden:
Laut der Ermächtigung ist die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts nur möglich, wenn die Summe der veräußerten Aktien zusammen mit neuen Aktien, die von der Nagarro SE während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausübung durch Ausübung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus einem genehmigten Kapital ausgegeben werden, sowie zusammen mit Rechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausübung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus einer anderen Ermächtigung ausgegeben werden und die den Umtausch in oder den Bezug von Aktien der Nagarro SE ermöglichen oder zu einem solchen verpflichten, nominal nicht mehr als 10 % des Grundkapitals ausmacht. Maßgeblich für die Berechnung der 10 %-Grenze des Grundkapitals ist der Bestand des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung. Sollte der Wert des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich.
Einige Kreditverträge enthalten Standardklauseln, die im Fall einer Mehrheitsübernahme oder einer Kontrolle von mehr als 50 % oder einer Veräußerung von Unternehmensvermögen Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Die Nagarro SE hat keine Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Beschäftigten getroffen, die speziell für den Fall eines Übernahmeangebots gelten.
Laut den Dienstverträgen erhalten die Vorstandsmitglieder eine feste jährliche Gesamtvergütung in Höhe von 320.000 € brutto als Festvergütung, zahlbar in zwölf Monatsraten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft bei außergewöhnlichen und außerordentlichen Leistungen des Vorstands und deren entsprechender Auswirkung auf das Geschäftsergebnis der Gesellschaft einen Ermessensbonus festlegen und gewähren. Die Auszahlung des Sonderbonus bedarf eines gesonderten Beschlusses des Aufsichtsrates. Die Mitglieder sind berechtigt, an den künftigen Beteiligungsprogrammen für Mitarbeitende von Nagarro teilzunehmen.
Die Mitglieder erhalten eine Entschädigung für alle angemessenen Auslagen. Die Mitglieder haben Anspruch auf einen Dienstwagen.
Die Mitglieder sind über D&O-Versicherungen mit angemessener Deckung und Selbstbeteiligung abgesichert. Die Mitglieder können in Zukunft auch in andere Gruppenversicherungen einbezogen werden.
Die Gesellschaft übernimmt auch die gesetzlichen Sozialabgaben und ähnliche Beiträge.
Die individuellen Vergütungen der einzelnen Mitglieder dieses Gremiums sind im Nagarro Vergütungsbericht 2021 angegeben.
Die individuellen Vergütungen der einzelnen Mitglieder dieses Gremiums sind im Nagarro Vergütungsbericht 2021 angegeben.
| Nr. | Ereignis | Daten |
|---|---|---|
| 1 | Veröffentlichung Konzern-/Jahresabschluss und Jahresfinanzbericht 2021 |
29 April 2022 |
| 2 | Veröffentlichung Quartalsmitteilung zum 31. März 2022 | 13 Mai 2022 |
| 3 | Analystenveranstaltung: Telefonkonferenz zum Q1-Abschluss 2022 und zum Jahresabschluss 2021 |
13 Mai 2022 |
| 4 | Ordentliche Jahreshauptversammlung | 29 Juni 2022 |
| 5 | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2022 | 12 August 2022 |
| 6 | Veröffentlichung Quartalsmitteilung zum 30. September 2022 | 14 November 2022 |
Einsteinstraße 172 81677 München Deutschland
Telefon: +49 89 998421-0 Fax: +49 89 998421-11 E-Mail: [email protected]
Manas Fuloria, PhD (Indian Institute of Technology, Delhi) (Vorstandsvorsitzender), Annette Mainka, Vikram Sehgal
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Carl Georg Dürschmidt
Handelsregister: HRB-Nr. 254410, Amtsgericht München
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 815882160
Inhaltliche Verantwortung gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Manas Fuloria, PhD (Indian Institute of Technology, Delhi) Abschnitt D
Gemeinsame Erklärung der Nagarro SE und des Nagarro Konzerns zur Nicht-Finanziellen Berichterstattung
Wir freuen uns, die zweite zusammengefasste, nichtfinanzielle Konzernerklärung von Nagarro vorzulegen. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Nachhaltigkeit eingehender vorzustellen. Bei der Erstellung der nicht-finanziellen Erklärung haben wir uns nicht auf ein Rahmenwerk gestützt, da sich weltweit noch kein Rahmenwerk als Standard durchgesetzt hat.
Auch im Jahr 2021 bewegten wir uns in einem schwierigen Umfeld. Gleichzeitig entwickelte sich die durch die Corona-Pandemie veränderte Lage zunehmend zu einer neuen Normalität, die auch nach dem Ende der Pandemie teilweise Bestand haben dürfte. Wir haben uns intensiv mit der Frage beschäftigt, was Nachhaltigkeit unter diesen veränderten Umständen für Nagarro eigentlich bedeutet und wie sie sich beschreiben, messen und darüber zu berichten ist. In diesem Anpassungsprozess befinden wir uns derzeit. Auf den folgenden Seiten beschreiben wir, was sich bei Nagarro nicht verändert hat, was sich aktuell verändert und was sich schon verändert hat.
Die Nagarro SE ist alse Muttergesellschaft des Nagarro-Konzerns verantwortlich für die Leitlinien der Berichterstattung und fühlt sich ihnen in vollem Umfang verpflichtet und überwacht deren Einhaltung.
Nagarro beschäftigt sich mit der Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen für unsere Kunden. Wir sind für Talente im Bereich Softwareentwicklung attraktiv, weil wir eine exzellente Arbeits- und Lernumgebung bieten. Mit Schulungen unterstützen wir unsere Mitarbeiter dabei, ihre Fähigkeiten zu verbessern. Wir arbeiten mit projektspezifischen Teams. Diese Teams entwickeln effizient und schnell neue, innovative digitale Produkte und Dienstleistungen. Dabei werden sie von der gesamten Organisation mit Fachwissen und Erfahrung unterstützt.
Nagarro hat es sich zum Ziel gesetzt, im Hinblick auf Agilität, Geschwindigkeit und Innovation der beste Anbieter für digitales Engineering zu sein. Ebenso verfolgen wir das Ziel, eine einzigartige Serviceerfahrung zu bieten. Um diese Ziele zu erreichen, ist das Unternehmen agil, unternehmerisch und global aufgestellt.
Das Prinzip der Fürsorge – englisch "CARING" – steht im Zentrum unserer Unternehmenswerte. CARING bezeichnet eine humanistische, auf den Menschen ausgerichtete Einstellung – sei es innerhalb des Unternehmens, gegenüber unseren Kunden oder gegenüber der Gesellschaft im Allgemeinen. Zudem steht es für die Betonung ethisch einwandfreien Verhaltens. "CARING" ist zugleich auch ein Synonym für weitere zentrale Werte: kundenorientiert, agil, verantwortungsbewusst, intelligent, nicht-hierarchisch und global.
Dem großen chinesischen Philosophen Laozi wird folgender Ausspruch zugeschrieben: "Ein Meister ist nicht im Tun, sondern im Sein". Unsere Lesart dieses Diktums lautet: Wer stets das Richtige tun will, benötigt den richtigen Charakter und die richtige Einstellung. Auch ein Unternehmen, das stets das Richtige tun soll, braucht aus unserer Sicht intern die richtige Kultur. Die Bedeutung von Prozessen und Kontrollen wollen wir damit nicht relativieren, sondern den übergeordneten Wert der Unternehmenskultur unterstreichen.
Bei Nagarro ist die Kultur des CARING eng mit dem Aufbau der Organisation und der Konzeption verschiedener Prozesse und Arbeitsweisen verknüpft, die diese Unternehmenskultur festigen und fördern. CARING ist auch eng mit unserem Markenimage als IT Services-Anbieter und Arbeitgeber verbunden.
Zudem bildet dieser Grundsatz die Grundlage für das gesellschaftliche Engagement unseres Unternehmens. Zusammengefasst gilt CARING bei Nagarro für unsere Mitarbeitenden, unsere Kunden, die Gesellschaft und der Umwelt.
Im Folgenden sinddie zehn wichtigsten nichtfinanziellen Themenkomplexe bei Nagarro aufgeführt. Die Reihenfolge entspricht dabei nicht deren Bedeutung.
Diese zentralen Themen und ihre Beziehungen zueinander gliedern und beschreiben wir folgendermaßen:
Wachsen und unternehmerisch handeln – beide Ziele sind ein wichtiger Bestandteil der Strategie von Nagarro. Eine unternehmerisch geprägte Firmenkultur regt Menschen dazu an, experimentierfreudig zu sein und Initiativen zu unterstützen, von denen sie überzeugt sind. Und wir sind davon überzeugt, dass diese Kultur sich positiv auf das Wachstum, die Anpassungsfähigkeit und den Kundenservice des Unternehmens auswirkt. Es verleiht auch jedem Individuum einen gewissen Grad an Autonomie, was sich förderlich auf die persönliche Zufriedenheit und Lebensqualität auswirkt.
Selbst bei gesellschaftlichen und umweltbezogenen Themen möchten wir diesen unternehmerischen Enthusiasmus beibehalten. Wie schon im geschäftlichen Umfeld bietet Nagarro unternehmerisch denkenden Mitarbeitenden die Voraussetzungen für ein Engagement in den Themenbereichen, die sie am meisten bewegen – natürlich mit einer gewissen Kontrolle und Abstimmung.
Nachhaltigkeit ist ein Thema, das sich weiterentwickelt, und wir werden uns dieser Entwicklung anpassen. Dabei möchten wir aber den menschlichen Aspekt unserer Nachhaltigkeitsmaßnahmen bewahren. Wir möchten, dass die Initiative von unseren Beschäftigten ausgeht – nicht vom Unternehmen. Wir möchten allen, die bei uns arbeiten, die Möglichkeit geben, Nachhaltigkeitsthemen für sich zu entdecken und einen persönlichen Bezug zu ihnen zu entwickeln, der sich auch auf ihr Verhalten auswirkt.
Wir ermutigen unsere Beschäftigten dazu, Themen aufzugreifen, die ihnen etwas bedeuten und für ihren Standort, ihr Projekt oder ihr Privatleben relevant sind. Wir werden Kontakte zwischen Menschen mit gleichen Interessen fördern. Wir werden unseren Beschäftigten eine Plattform bieten, auf der sie sich austauschen und andere zu ehrenamtlichem Engagement motivieren können. Initiativen, die konkrete Veränderungen bewirken, entwickeln organisch eine größere Dynamik. Diese Dynamik werden wir beschleunigen, indem wir die betreffenden Initiativen unseren Kunden, unseren Partnerunternehmen und letztlich der Allgemeinheit vorstellen, um so unser gesamtes geschäftliches Umfeld positiv beeinflussen. Aber wir möchten, dass diese Dynamik organisch ist: angetrieben und aufrechterhalten von leidenschaftlichen Menschen.
Das Engagement und die Wirkung, die wir direkt erzielen, werden wir natürlich messen. Wir mögen in diesen Bereichen gut abschneiden, aber das ist nur ein Nebeneffekt, nicht das Ziel.
Mit anderen Worten: Es geht uns nicht um bloße Zahlen und nummerische Zielvorgaben. Wir streben eine grundlegende Verhaltensänderung an, einen Wandel im Sinne des CARING-Prinzips, der auf das gesamte Umfeld ausstrahlt, in dem wir uns bewegen.
Der wahre Wert nachhaltigen und verantwortlichen unternehmerischen Handelns liegt darin, nachhaltiges Verhalten zu einer Selbstverständlichkeit für alle zu machen. Wir müssen unsere Verhaltensweisen weiterentwickeln, um uns wirklich umeinander und um das Ökosystem, in dem wir
2020 haben wir Arabesque S-Ray mit der ersten externen ESG-Bewertung unseres Unternehmens beauftragt.
Arabesque S-Ray kam zu dem Ergebnis, dass sich Nagarro durch eine "starke Nachhaltigkeitsleistung" auszeichne und gemessen an "Vergleichsunternehmen der Branche eine führende Rolle in der Gesellschaft" einnimmt. Wir geben im Folgenden eine kurze Zusammenfassung. Der vollständige ESG-Bericht zu Nagarro ist auf unserer Website abrufbar. Wir wurden als besonders leistungsstark in Bezug auf die Einhaltung von Umweltverpflichtungen beurteilt, zum Beispiel bei der effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen, bei der Emissionskontrolle und in Bezug auf Umweltmanagement und -verantwortung. Unsere gesellschaftlichen Initiativen und Richtlinien wurden als stark, in einigen Fällen sogar als exzellent eingestuft, unsere Diversity-Quote gilt als angemessen.
Unsere auf schlüssigen und klar bestimmten Richtlinien basierende Unternehmensführung wurde ebenfalls als stark bewertet, weil sie sowohl Transparenz als auch Geschäftsethik berücksichtigt.
Nagarro hat 2021 mehrere Tausend neue Arbeitsplätze geschaffen, von denen wir nicht alle besetzen konnten. Denn gleichzeitig werden die von uns benötigten Fachkräfte auch von anderen Software-Dienstleistern und - Entwicklern sowie von Unternehmen mit einem anderem Kerngeschäft sehr stark nachgefragt. Dieser Wettbewerb um Fachkräfte stellt für uns ein erhebliches Geschäftsrisiko dar. Das Management nimmt sich dieses Themas gezielt an. Dies hat bereits zu Veränderungen in unserer Arbeitsweise geführt, die wir in den nachfolgenden Abschnitten beschreiben.
Einige der auf die Mitarbeitenden bezogenen Leistungskennzahlen werden in Abschnitt A.VIII. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren des Konzernlageberichts aufgeführt. Unsere übrigen Personalkennzahlen werden bislang häufig auf lokaler Ebene und nicht standardisiert erfasst. Sie spiegeln die verschiedenen Regionen und Unternehmensgeschichten von Nagarro wider. Wir arbeiten derzeit an der Standardisierung dieser Kennzahlen.
Eine in unserem Kontext vielfach missverstandene Personalkennzahl ist die Fluktuation innerhalb der Belegschaft. Bei Nagarro beziehen wir dieses Phänomen weniger auf unsere Leistungen, sondern betrachten es als Folgeerscheinung der lokalen Arbeitsmarktbedingungen. Uns ist bewusst, dass die Fluktuation in anderen Branchen durchaus auf die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber schließen lässt. Schlechte Arbeitsbedingungen oder ein vergiftetes Betriebsklima sind häufig dafür verantwortlich, dass Menschen ein Unternehmen verlassen. In unserer Branche ist die Fluktuation jedoch eher ein Indikator für die hohe Nachfrage nach Fachkräften. Unternehmen stehen bei der Anwerbung, Einstellung und Bindung heute in scharfer Konkurrenz um die besten Fachkräfte, die aufgrund
ihrer speziellen Kenntnisse weltweit begehrt sind. Der Wettbewerb um Fachkräfte ist dynamisch und unterscheidet sich von Monat zu Monat, von Standort zu Standort und abhängig von den Qualifikationen. Wenn zum Beispiel ein großes US-Technologieunternehmen einen neuen Standort eröffnet, ein Startup mit hohen Wagniskapitalsummen ausgestattet wird oder ein Wettbewerber in unmittelbarer Nähe einen Großauftrag erhält, für den bestimmte Qualifikationen benötigt werden, besteht die Gefahr, dass unsere hochqualifizierten technischen Fachkräfte mit hohen Angeboten abgeworben werden. Gehaltssprünge von mehr als 50 % sind hier keine Seltenheit. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass die Fluktuationsrate für das Arbeitsumfeld unserer Beschäftigten wenig aussagekräftig ist. Wir steuern diese Kennzahl an jedem Standort engmaschig, sie fließt allerdings nicht in die globale Berichterstattung ein.
Unsere Büros waren immer einladend, luftig, offen und ästhetisch ansprechend gestaltet. An jedem Standort stehen den Beschäftigten andere Angebote zur Verfügung – es gibt Kantinen, Kaffeeküchen, Ruhezonen, Fitnessbereiche und Krankenzimmer. Vor der Corona-Pandemie gab es an unserem größten Standort auch eine Kindertagesstätte.
Mit Beginn der Lockdowns im Jahr 2020 stellten wir den Betrieb vollständig auf die Arbeit im Homeoffice um. Mit der Zeit entwickelte sich daraus ein vollständig ortsunabhängiges Arbeitsmodell: Einige Beschäftigte zogen um, neue Mitarbeitende wurden an Orten angestellt, an denen wir keine Büros hatten. Wir rechnen nicht damit, dass wir vollständig zu dem früheren Modell mit wenigen großen Bürostandorten zurückkehren, zumindest nicht kurzfristig. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, das ortsunabhängige Arbeiten nicht als notwendiges Übel, sondern als Chance zu betrachten. Derzeit werten wir noch die Vor- und Nachteile aus, gehen aber davon aus, dass dieses Konzept die Lebensqualität und die Umweltbilanz verbessert. Die Nachteile lassen sich mit gezielten Maßnahmen verringern.
Eine dieser Maßnahmen war die Eröffnung vieler kleinerer Büros in mehreren Städten. Wir nennen diese Büros nun "Hives", weil sie wie ein Bienenstock als Ort dienen, an den wir zurückkehren, auch wenn wir uns nicht ständig dort aufhalten. Sie sind vor allem ein Ort der Begegnung, an dem man aber auch arbeiten kann. 2021 eröffneten wir mehrere neue Hives und planen für 2022 weitere.
Eine weitere Maßnahme war die Fokussierung auf das Gemeinschaftsgefühl bei Nagarro. Im Arbeitsalltag findet Kommunikation meist virtuell statt, ab und an aber auch im persönlichen Kontakt vor Ort. Wir bemühen uns sehr um die Anbindung aller Menschen, die für uns arbeiten, an das Gesamtunternehmen, die globalen Projektteams und den "Hive" vor Ort, unabhängig davon, ob dort Mitglieder aus dem gleichen Projektteam tätig sind. Der Umgang mit diesem vollkommen neuen Arbeitsmodell ist auch für uns Neuland. Inzwischen bieten wir einige der von uns entwickelten Konzepte und Tools auch unseren Kunden an.
Nagarro hat ein ausgefeiltes System entwickelt, um jedes Jahr Tausende von Fachkräften anzuwerben und einzustellen. Diese Einstellungen betreffen sowohl Personen, die direkt von einer Universität kommen, als auch Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung. Um Studierende optimal auf den Berufseinstieg vorzubereiten, arbeitet Nagarro entweder durch Optimierung der Standard-Lehrpläne oder durch parallele Ausbildungsprogramme mit Universitäten zusammen. Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger werden vor ihrem eigentlichen Einsatz oft monatelang bei Nagarro ausgebildet. Quereinsteigende können dagegen in der Regel sofort eingesetzt werden.
Zudem ermutigen wir unsere Beschäftigten mit dem Programm "Bring Your Own Buddy" (BYOB) dazu, uns im Freundeskreis, in der Familie und unter ehemaligen Arbeitskolleginnen und -kollegen als Arbeitgeber zu empfehlen. Wir sehen Empfehlungen unserer Mitarbeitenden als hervorragende Möglichkeit zur Gewinnung hochqualifizierter Talente. Eine weitere Initiative zur Personalgewinnung namens "Bring Back Home" zielt darauf ab, ehemalige Beschäftigte wieder zu Nagarro zurückzuholen.
In Einführungsprogrammen werden neu eingestellte Mitarbeitende mit der Unternehmenskultur, den Werten und der Arbeitsweise von Nagarro vertraut gemacht. Diese Programme wurden im Hinblick auf Anzahl, Umfang und Qualität nach der Corona-Pandemie erheblich ausgeweitet und verbessert. Mit sogenannten "Buddy-Programmen" helfen wir neuen Mitarbeitern, sofort eine persönliche Verbindung zum Unternehmen aufzubauen.
Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeitenden auch virtuell einen großartigen Arbeitsplatz zu bieten. Eine große Rolle spielt dabei der Aufbau einer Organisation, in der Einzelne das Gefühl haben, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen, eigenverantwortlich und selbstständig zu arbeiten, Fortschritte zu erzielen und auch auf menschlicher Ebene mit dem Unternehmen verbunden zu sein.
Eine sinnvolle Tätigkeit erwächst aus der Zusammenarbeit mit einigen der führenden Unternehmen der Welt – weltbekannten Marken sowie Marktführern in bestimmten Nischen. Aber auch der Umgang mit den neuesten Technologien spielt dabei eine große Rolle.
Das Gefühl der Eigenverantwortlichkeit entsteht durch den nicht-hierarchischen und unternehmerischen Ansatz von Nagarro. Wir ermutigen jede einzelne Person, sich selbst als unternehmerisch tätig zu betrachten. Dabei sind für uns Ergebnisse entscheidend, nicht die Titel. Wir vermeiden zwar unnötige Hierarchieebenen, berücksichtigen dabei aber dennoch, dass einige Aufgabenbereiche eine größere Reichweite oder mehr Einfluss mit sich bringen als andere. Wir sprechen uns weltweit mit dem Vornamen an. Für leitende Angestellte reservieren wir weder Parkplätze noch spezielle Büros. Falls eine Führungskraft Privatsphäre oder Diskretion wünscht, stehen die allgemeinen Besprechungsräume zur Verfügung. Für alle Positionen gelten die gleichen Bedingungen bei Geschäftsreisen.
Zudem fördern wir Selbstständigkeit durch Transparenz und Zugang zu Informationen. Unser Intranet und verschiedene technische Tools liefern diverse Informationen über das Unternehmen. Wir legen Wert darauf, den Zugang zu Informationen möglichst wenig einzuschränken. In regelmäßigen Betriebsversammlungen präsentieren wir unsere Pläne und Strategien auf sämtlichen Ebenen. Auf der internen Social-Media-Plattform Yammer regen wir zu Diskussionen an und fördern damit die freie Meinungsäußerung.
Die Beteiligung am unternehmerischen Fortschritt entsteht durch Förderung der Mitarbeitenden, Belohnungen und Anerkennung sowie Programme zur Karriereförderung für Leistungsträger im Team, aber auch Schulungen und Fortbildung stehen dabei im Fokus. Eine kürzlich durchgeführte interne Umfrage hat ergeben, dass 90 % der Befragten jede Woche einen Teil ihrer Arbeitszeit auf Weiterbildung verwenden. Rund 70 % der Beschäftigten verwenden darauf sogar eine oder mehrere Stunden pro Woche. Zudem werden die vielen Beschäftigten von Nagarro, die wir ohne jede Arbeitserfahrung einstellen, mehrere Monate lang geschult. Unser zentraler Bereich für Weiterbildung, NagarroU, ist ein Zentrum für Expertise im Bereich Schulung und Weiterbildung. Weiterbildung ist aber auch für Projekte und Unternehmensbereiche ein äußerst wichtiges Thema, ebenso für Fachkräfte, für die Planung der Talent- und Personalzuweisung und sogar für das leitende Management.
Viele Beschäftigte von Nagarro sind in Mentoring-Programme eingebunden, die wir inzwischen in Richtung internationaler Mentor-Mentee-Beziehungen entwickeln. Dabei hilft unsere einzigartige Pathfinder-Initiative – ein weltweites internes Mentoring-Programm, das Mentoren und versucht, diejenigen anzuleiten, die bei Nagarro ihren Weg finden und daran wachsen möchten, während sie Nagarro besser verstehen.
Nagarro befähigt mich dazu, erfolgreich zu sein. Ich entscheide selbst, wie ich meine Reise zu einem Erfolg mache!
Alina Vicol
Das Gefühl der zwischenmenschlichen Verbundenheit entsteht durch Teambesprechungen, After-Work-Partys und Betriebssport-Events. Einige dieser Veranstaltungen konnten wir zwischen den Corona-Wellen organisieren. Als Ersatz in Corona-Zeiten veranstalten wir viele ungezwungene digitale Meetings, entweder zu bestimmten Themen oder zur Kontaktpflege. Mitunter bezeichnen wir diese Treffen als "digitale Teeküchen", wo Beschäftigte von Nagarro aus unterschiedlichen Ländern sich online bei einem Getränk austauschen. Zudem veranstalteten wir Online-Shows mit Bands und Standup-Comedians.
Die meisten Beschäftigten von Nagarro arbeiten mit großem Einsatz und sind von ihrer Tätigkeit angespornt. Deshalb bemühen wir uns jetzt und künftig um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben. Wir experimentieren beispielsweise mit "Low Meetings Wednesdays": Dabei werden die Mitarbeitenden von Nagarro aufgefordert, mittwochs möglichst keine internen Besprechungen anzusetzen. Soweit dies möglich war, versuchten wir auch unsere Kunden für einer Verringerung der Meetings am Mittwoch zu gewinnen.
Wir wenden uns in regelmäßigen Abständen formell oder informell an jede Person, die bei uns arbeitet, um uns ein Bild davon zu machen, wie sich das Unternehmen entwickelt. Sollte uns ein Mitarbeiter verlassen wollen, führen wir ein Gespräch, um die Ursache für den Wechsel in Erfahrung zu bringen. Und nicht selten können wir ehemalige Mitarbeitende zu einem späteren Zeitpunkt wieder bei uns willkommen heißen. "Einmal ein Nagarrian, immer ein Nagarrian" ist ein geflügeltes Wort, das häufig zutrifft.
Wir sind mit unseren Niederlassungen in 27 Ländern kulturell vielfältig, auch in unserem Senior Management-Team sind mehr als ein Dutzend Nationalitäten vertreten. "Global" ist für uns ein wichtiger Wert. Wir verstehen uns dabei nicht als Unternehmen, das sich in ein "Frontend" für den Kundenkontakt und ein "Backend" für die technische Entwicklung aufteilt. Stattdessen treten wir bei jedem Projekt als globales Team auf, das Seite an Seite arbeitet. Dabei können die Führungsrolle und das Projektmanagement an jedem Ort angesiedelt sein. Wir haben keinen Hauptsitz und achten darauf, weder territorial fixiert noch lokalpatriotisch aufzutreten. Um Nagarro als großes Ganzes zu begreifen, treten die verschiedenen Regionen und Unternehmenseinheiten in den Hintergrund. Wir wissen, dass die Zusammenarbeit an verschiedenen entfernten Orten viel Vertrauen und Verständnis erfordert – an beidem arbeiten wir mit großer Anstrengung. Wir handeln interkulturell flexibel und sind entsprechend wandelbar. Unsere kulturelle Vielfalt ist eine unserer Stärken.
Nagarro beschäftigt sich aber auch mit Gender-Vielfalt. 27 % der Beschäftigten von Nagarro sind Frauen, in der Softwareentwicklung liegt der Anteil bei 25 %. Schon seit längerem bemühen wir uns verstärkt darum, weibliche Talente für uns zu gewinnen und zu binden.
Unser Ziel ist eine Frauenquote von 25 % auf den Führungsebenen 5 und 6 bis 2024, die wir bis 2026 auf 33 % steigern möchten.
Unser wegweisendes Programm TestingPro in Österreich unterstützt Menschen mit Autismus dabei, eine Ausbildung und einen Abschluss im Bereich Softwareprüfung zu erlangen. Dabei arbeiten wir mit der gemeinnützigen Organisation Specialisterne zusammen, die eine Million Jobs für Menschen mit Autismus und ähnlichen Herausforderungen ermöglicht. Derzeit erörtern wir mit Specialisterne die Einführung des Programms in Indien und den USA. Wir möchten Menschen mit Behinderungen einen attraktiven Arbeitsplatz bieten und fördern entsprechende Anstrengungen. Wir beschäftigen Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Sprechen und Hören.
Selbstverständlich lehnen wir jede Art von Diskriminierung ab und nehmen Beschwerden über Diskriminierung und Belästigungen sehr ernst.
Nagarro verpflichtet sich zur Einhaltung und Förderung der Rechte von Arbeitnehmenden. Dazu zählen die Vereinigungsfreiheit, das Recht, informiert und angehört zu werden, und das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz.
Einige unserer größeren Standorte sind nach ISO 45001:2018 für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zertifiziert.
Nagarro ist zudem bewusst, dass beauftragte Unternehmen für Sicherheitsdienste und Gebäudemanagement ihren Verpflichtungen zur Einhaltung von Mindestlöhnen und Sozialversicherungsbeiträgen unter Umständen nicht nachkommen könnten. Daher prüfen wir regelmäßig die Partner, an die wir umfangreiche Aufträge vergeben.
Die Pandemie hat uns allen unsere Verletzlichkeit deutlich vor Augen geführt. Auch viele Familien der Beschäftigten von Nagarro rangen mit Krankheit, Trauer und Verlust. Das Unternehmen bemühte sich weltweit nach Kräften um die Unterstützung der betroffenen Familien.
Besonders dramatisch war die verheerende zweite Corona-Welle in Indien im Jahr 2021, die zahlreiche Tote forderte. Sauerstoff, Krankenhausbetten, Krankentransporte und Medikamente waren sehr knapp.
Beschäftigte von Nagarro aus der ganzen Welt, vor allem aus Deutschland und China, sprangen ein und beschafften Sauerstoff-Geräte für Indien. Über 100 dieser Geräte kamen letztlich bei Mitarbeitenden oder deren Familienmitgliedern zum Einsatz.
Das Unternehmen gründete ein eigenes Team für Corona-Management, um diese Ausnahmesituation zu bewältigen. Dieses Team blieb in Kontakt zu allen Erkrankten und verfolgte deren Zustand. Das Team arbeitete unermüdlich, um Sauerstoff, Behandlungsplätze im Krankenhaus, Krankentransporte und Medikamente zu beschaffen und mit Versicherungen zu verhandeln. Wenn es unbedingt notwendig war, organisierte das Team Gehaltsvorschüsse oder bezahlten Sonderurlaub. Wir kooperierten auch mit Ärzten und einer Firma, die entsprechende Beratung rund um die Uhr anbietet.
Tragischerweise verloren wir trotz der enormen Anstrengungen des Corona-Teams viele Menschen: insgesamt zehn junge Mitarbeitende, eine Person, die unser Stellenangebot angenommen, die Stelle aber noch nicht angetreten hatte, sowie einen Security-Mitarbeiter. Wo dies notwendig und möglich war, bemühte das Unternehmen sich um Arbeitsplätze für die Hinterbliebenen. Als Ergänzung zu
Auszahlungen von Lebensversicherungen zahlte Nagarro in den meisten Fällen (abhängig vom Bedarf) zwei Jahresgehälter aus und organisierte ein Programm, über das andere Beschäftigte an die Familien spenden konnten.
Neben diesen zwölf Beschäftigten von Nagarro kam es auch in den Familien unserer Mitarbeitenden zu vielen Todesfällen. Der April und der Mai 2021 waren für unsere Beschäftigten in Indien düstere Monate.
Unser soziales Engagement beruht vor allem auf unserer Rolle als Unternehmen, das sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung stellt. Dies entspricht der Verantwortung als zentralem Wert in unserem Wertekompass. Wir handeln nach der Devise: Wir beklagen uns nicht über Probleme, sondern tragen zu ihrer Lösung bei. Beschäftigte von Nagarro schätzen die direkte Wirkung unseres sozialen Engagements und viele unterstützen es durch ehrenamtliche Arbeit, Geld oder Sachspenden.
Viele der Themen, die wir angehen, sind zu groß und komplex, um sie allein zu bewältigen. In diesen Fällen wollen wir zumindest mithelfen, Veränderungen auf den Weg zu bringen und zu beschleunigen. Expertise, Ideen und Lösungen dafür stammen zum Teil aus unserem internationalen Netzwerk.
Die Frage, ob die riesige Bevölkerung Indiens die verbreitete Armut überwindet, hat großen Einfluss darauf, ob die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht oder verfehlt werden. Wir sind in Indien sehr präsent und nehmen großen Anteil an der Entwicklung des Landes. Zudem ist die Verwendung eines Teils der vor Ort erwirtschafteten Gewinne für CSR-Aktivitäten in Indien gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb stammen viele Beispiele unserer Nachhaltigkeitsinitiativen in den Bereichen Soziales und Umwelt aus Indien.
Unser Engagement für Bildung ist stärker lokal ausgerichtet als viele unserer sonstigen Aktivitäten.
In Indien unterstützten wir die Plaksha University – unsere zentrale Initiative im Hochschulbereich. Plaksha ist eine ambitionierte neue technische Hochschule. Als philanthropische Initiative konnte sie Dutzende namhafter Unternehmen und Einzelspender aus ganz Indien für sich gewinnen. Nagarro ist Gründungsmitglied und Spender. Nagarro und unsere Mitarbeitenden haben zudem bei der Definition des Konzepts, des pädagogischen Ansatzes und der Nutzung der Technologie mitgewirkt. Unsere Beziehung hat auch eine geschäftliche Komponente zu marktüblichen Bedingungen. Nagarro stellt Plaksha innovative Technologien zur Verfügung, die nach angefallenen Kosten und Arbeitszeit abgerechnet werden. Im Jahr 2021 mietete Plaksha auch einige Räume in Gebäuden von Nagarro für das Innovationszentrum der Universität an. Wir gehen davon aus, dass wir vom Zugang zum Lehrkörper von Plaksha, den internationalen akademischen Beziehungen, den branchenbezogenen Forschungszentren, dem Interesse an Praktikumsplätzen und künftigen Hochschulabsolventinnen und -absolventen profitieren werden.
In Rumänien bringt Nagarro mit dem Programm "Adopt a School" oder "Coder Dojos" Kindern das Programmieren mit Scratch bei. Dadurch erhalten über 20 Kinder eine andere Lernperspektive – sozial, spielerisch und mit Spaß bei der Sache. Zudem betreiben wir die interne Engagement-Kampagne "Let's Work IT Out", um Mittel für die Organisation Magic Edu zu sammeln. Magic Edu verwendet die Gelder für Stipendien, die Kindern mit schweren Erkrankungen zugutekommen. Sie erhalten nach Behandlungen Unterstützung bei der Wiedereingliederung in die Schule. Auch der Schulbesuch ihrer Geschwister wird unterstützt, wenn die Familien schwerwiegende finanzielle Probleme haben. Darüber hinaus unterstützt Nagarro ein Programm namens 10 Pentru Cluj, das Kindern Preise und Diplome verleiht, um sie für herausragende Leistungen in verschiedenen Tätigkeitsfeldern zu belohnen.
In China spendeten die Mitarbeitenden von Nagarro Bücher zur Unterstützung des Zhangye Children's Welfare Home. Insgesamt wurden 603 Bücher mit persönlichen Widmungen der Mitarbeitenden gespendet, in denen sie angaben, warum sie sich für ein bestimmtes Buch entschieden hatten.
In Johannesburg beteiligten wir uns durch die Ausstattung von Unterrichtsräumen für die IT-Ausbildung an der sozioökonomischen Entwicklung der Randburg Clinic School. Die Schule ist auf die Ausbildung von Lernenden mit Autismus und anderen kognitiven Störungen spezialisiert und unsere Spende unterstützt die Lern- und Lehrprozesse.
Mit einer Spende unterstützten wir auch die Organisation Passo Fundo, die talentierten Schulkinder in Brasilien, Kenia und Malawi mit finanzieller Unterstützung, Wohnraum und Berufsausbildungen unter die Arme greift.
Für die Kinder unserer MitarbeiterInnen haben wir eine einzigartige weltweite Serie namens "My Campus Classroom" (MC2) ins Leben gerufen, bei der talentierte Beschäftigte von Nagarro Kinder in naturwissenschaftlichen Fächern unterrichten und dabei viele Themengebiete abdecken. Für Kinder unserer Beschäftigten in den USA und in Mexiko organisierten wir Programmierunterricht, in dem je nach Altersgruppe Blockprogrammierung, grundlegende Web-Programmierung oder Python unterrichtet wird.
Nagarro war bei der Konzeption und Durchführung eines prominenten Verkehrssicherheitsprogramms in Indien federführend. Inspiriert wurden wir hierbei vom schwedischen Verkehrssicherheitskonzept "Vision Zero", das sich zum Ziel gesetzt hat, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken. Erreicht werden soll dies durch eine allen Verkehrsteilnehmenden gerecht werdende Infrastruktur, sichere Straßen, eine einheitliche und koordinierte Strategie
sowie gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten. Vision Zero wurde bereits von mehreren Städten weltweit übernommen, darunter New York City. Nagarro trug dazu bei, dass Haryana als erster indischer Bundesstaat den Vision-Zero-Ansatz offiziell einführte. Seit seinem Start im Jahr 2017 hat das Vision-Zero-Programm in Haryana über tausend tödliche Unfälle untersucht, mehrere tausend Straßenkilometer analysiert, Hunderte von Schwachpunkten ermittelt und beseitigt und somit wahrscheinlich bereits Hunderte von Leben gerettet. Die dreijährige Laufzeit des Vision-Zero-Programm in Haryana endete 2020. Derzeit sprechen wir mit der Stadtverwaltung von Gurugram über ein Vision-Zero-Programm für die Stadt, da es dort pro Jahr mehrere Hundert Verkehrstote gibt.
Die Verkehrsinfrastruktur in indischen Städten berücksichtigt in erster Linie Kraftfahrzeuge, obwohl diese nur einen geringen Teil der Verkehrsteilnehmenden darstellen. Hauptsächlich deshalb werden andere Verkehrsteilnehmende vernachlässigt, die sich zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Motorrad fortbewegen, die daher rund drei Viertel der Verkehrstoten ausmachen. In Gurugram konnten wir durch entsprechende Maßnahmen eine ungünstige Verbreiterung der Anath Road blockieren, an der unsere größten Büros liegen, die zu einem erhöhten Risiko für besonders gefährdete Verkehrsteilnehmenden und dem Fällen von 270 alten Bäumen geführt hätte. Um zu zeigen, wie eine sichere Verkehrsinfrastruktur geschaffen werden kann, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht wird, hat Nagarro die Anath Road übernommen, um sie zu einer Modellstraße umzubauen. Im Januar 2021 wurde eine offizielle Absichtserklärung zwischen der Regierung und der Raahgiri Foundation unterzeichnet und die Arbeiten begannen. Im Rahmen des Projekts werden sichere Gehwege, Fußgängerüberwege und Radstreifen geschaffen und geeignetes Straßenmobiliar aufgestellt. Geplant ist außerdem die Pflanzung von 2000 Bäumen. Nagarro realisiert dieses Projekt gemeinsam mit einem großen indisch-japanischen Automobilhersteller. Gleichzeitig kooperiert Nagarro ehrenamtlich mit der Lokalregierung von Gurugram und bietet Informationen zu Verkehrssicherheit, Straßengestaltung und Stadtplanung an.
Zudem unterstützt Nagarro den "Raahgiri Day" für autofreie Sonntage nach dem Vorbild der Ciclovía-Initiative im kolumbianischen Bogotá. Am Raahgiri Day wird ein Teil der Straßen einer Stadt sonntags über mehrere Stunden für den motorisierten Verkehr gesperrt. Im Laufe der Jahre hat sich dieses Programm in Dutzenden von Städten Indiens durchgesetzt. Während der Pandemie gab es eine Unterbrechung, aber 2021 wurde der Raahgiri Day allmählich wiederaufgenommen.
Die Schweizer Stiftung Botnar und das World Resources Institute legten in Rohtak unweit von Gurugram ein Projekt für einen sichereren Schulweg von Kindern auf. Nagarro unterstützte die Initiative und half bei der Organisation einer Technologie-Challenge mit Fokus auf Mobilität und Verkehrssicherheit, an der 148 Teams teilnahmen. Nagarro wird dem Gewinnerteam dabei helfen,
Weltweit unterstützen wir vulnerable Gruppen wie Kinder, alleinerziehende Mütter, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, die in Armut leben. Zu diesem Zweck spenden wir Geld und Alltagsgegenstände an verschiedene wohltätige Organisationen wie Save the Children (Rumänien), China Disabled Persons' Federation Fund, China Social Welfare Foundation, Hong Kong Society for Children with Autism, Ruri Foundation, Zurli Foundation für die Kampagne "Adopt a Mother" und viele mehr. Darüber hinaus spenden wir an das gemeinnützige Tierheim PAWs in Chicago, an die Chicago Patrolmen's Police Family Charity, die Familien unterstützt, die Angehörige im Polizeidienst verloren haben, und an Food Waste Combat in Rumänien. Einigen dieser wohltätigen Organisationen unterstützen wir auch durch ehrenamtliche Arbeit.
Gesundheit ist ebenfalls Gegenstand von Spendenaktionen: In Indien und Rumänien spenden wir über entsprechende Programme Blut. Viele Beschäftigte von Nagarro haben sich für eine Stammzellenspende registrieren lassen. Beim Abgleich der Daten von Registrierten kommt es immer wieder zu Treffern, durch die wir Leben retten können.
Nagarro unterstützt die staatlichen Organe in den Städten, in denen wir tätig sind.
In Gurugram setzen wir uns stark für die Agenda zur globalen Entwicklung der Stadt ein und unterstützen die Entwicklung der staatlichen Kapazitäten in diesem Bereich. Hierbei üben wir maßgeblichen Einfluss auf den zukünftigen Mobilitätsplan der Stadt aus, um mehr Einrichtungen für Menschen zu schaffen, die sich zu Fuß, per Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen.
In diversen Teilen der Welt unterstützen wir auch Kunst und Kultur. Unser "Art Forum" in Wien bietet weniger bekannten Kunstschaffenden eine kostengünstige Möglichkeit, ihre Werke auszustellen. Wir unterstützen das Aswat Film Festival in Haifa (Israel) mit Spenden. Wir unterstützen auch das "House of Palestine" in San Diego (USA), das dem palästinensischen Kulturerbe gewidmet ist.
Zudem unterstützt Nagarro verschiedene Wirtschaftsverbände weltweit. Eine enge Verbindung besteht beispielsweise mit der NASSCOM in Indien. Hier helfen wir in den Bereichen politische Interessenvertretung, Branchenentwicklung, Welthandel und Nachhaltigkeit.
Das Unternehmen hat während der Corona-Pandemie seine Beschäftigten, aber auch die Kommunen an unseren Standorten unterstützt.
Vor allem in der zweiten, in Indien besonders verheerenden Pandemiewelle weitete Nagarro seine Hilfe aus. Wir spendeten 50 Sauerstoffgeräte an verschiedene staatliche und wohltätige Hilfsorganisationen. Auf Bitten der Stadtverwaltung von Gurugram betrieben wir ehrenamtlich die Konten der Stadt in den sozialen Medien und das Online-Beschwerdesystem für COVID-19. Außerdem erstellen wir Schulungsmaterialien zur Information über wichtige staatliche Anordnungen und Programme. Parallel half die schnelle Reaktion unseres Teams in den sozialen Medien vielen Bürgerinnen und Bürgern mit lebensrettenden Informationen. Aber Nagarro in Indien hatte stets auch die langfristige Entwicklung im Blick und bot den Beschäftigten, ihren Familien und auch wirtschaftlich benachteiligten Personen, die im Umfeld unserer größten Büros leben, kostenlose Impfungen an.
Ökologische Nachhaltigkeit stellt für uns einen wichtigen Aspekt des gesellschaftlichen Engagements dar. Sowohl unsere Mitarbeitenden als auch unsere Kunden zeigen in zunehmendem Maße Interesse an unseren Bemühungen um ökologische Nachhaltigkeit. Für unsere Beschäftigten geht es oft darum, die Lebensqualität in Städten zu verbessern, in denen wir tätig sind, insbesondere im Hinblick auf die Luftverschmutzung. Unsere Kunden wiederum achten vor allem darauf, ob unsere Nachhaltigkeitsziele sich mit den Bestimmungen für ihre jeweiligen Wertschöpfungsketten decken. Derzeit besteht hier zwar kein wesentliches Risiko für unser Geschäft, in Zukunft könnte sich dies aber möglicherweise ändern. Wir pflegen und veröffentlichen in diesem Bereich zurzeit zwar keine Unternehmenskennzahlen, denken jedoch bereits heute intensiv darüber nach, den unternehmensweiten Energieverbrauch ab 2022 zu analysieren und offenzulegen.
Wir haben damit begonnen, unseren Energie- und Wasserverbrauch und unsere Dienstreisen weltweit zu schätzen – der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Wir hoffen, diese Schätzwerte in naher Zukunft offenlegen zu können.
In der Vergangenheit ging es bei unserem Konzept für nachhaltigen Energie- und Wasserverbrauch vor allem um unsere Immobilien. Unser Gebäude in Cluj zählt zu einem der umweltfreundlichsten in ganz Rumänien. Es wurde nach der BREEAM-Methode (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) als hervorragend bewertet. In ähnlicher Weise wurde ein großer Neubau in Gurugram nach den LEED-Platin-Richtlinien konzipiert.
In den meisten unserer großen Büros sind LED-Beleuchtung und Anwesenheitssensoren sowie selbstschließende Wasserhähne und wasserlose Urinale installiert. In allen Gebäuden, die wir in Indien selbst betreiben, wird das Abwasser wiederaufbereitet. Vor der Corona-Pandemie recycelten wir bereits mehr als 100.000 Gallonen Wasser im Monat. Zusätzlich betreiben wir an diesen Standorten ein Regenwasser-Sammelsystem. Wir fördern Fahrgemeinschaften, um Energie zu sparen, sowie Elektrofahrzeuge für den Umstieg auf saubere Energie.
In Gebieten mit Wasserknappheit sammeln wir Regenwasser zum Auffüllen des Grundwasserspiegels und recyceln Abwasser für Gartenbau und andere Zwecke. Mit der Hilfe eines bekannten Umweltschützers unterstützen wir auch die Pflege eines Gewässers in Palwal (Indien).
Dieses Jahr rief Nagarro ein globales firmeninternes Programm für Kinder und Jugendliche von acht bis 18 Jahren namens #ClimateHeroes ins Leben. In diesem sechswöchigen Programm lernten die jungen Leute verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte bei Lebensmitteln, Kleidung, Mobilität, Abfallrecycling, Klima und vielem mehr kennen.
Die Region Delhi, zu der auch Gurugram und unser größtes Büro gehören, zählt inzwischen zweifellos zu den Orten mit der schlechtesten Luftqualität weltweit. Bei den Bemühungen um eine Verbesserung der Situation ist Nagarro ein führender Akteur aus der Industrie. In früheren Jahren halfen wir bei der Organisation der vielleicht größten Kampagnen gegen Luftverschmutzung, die es in Indien je gab, um die Behörden zu Gegenmaßnahmen zu bewegen. Wir sponsern einige Luftqualitätsmessgeräte sowie eine Lösung, mit der die Menschen in der Stadt Verschmutzer melden können. Wir sind stets bereit, NGOs, die Forschung und staatliche Stellen in diesem Bereich zu unterstützen.
Um unsere eigenen Emissionen zu verringern, rüsten wir unsere Notstromversorgung an unseren größten Bürostandorten in Indien von Dieselgeneratoren auf eine Mischversorgung mit Diesel und Erdgas um. Die Technologie mit zwei Brennstoffen ermöglicht den Ersatz von bis zu 70 % des Dieselkraftstoffs durch Erdgas – einem preiswerteren und umweltfreundlicheren Brennstoff – zur Verringerung der Luftverschmutzung. Erdgas emittiert sehr wenig Schwefeloxide, Stickoxide, fast keinen Feinstaub und weniger CO2, Kohlenmonoxid und reaktive Kohlenwasserstoffe.
Außerdem unterstützten wir die Sensibilisierungskampagne "War Against Pollution" in Zusammenarbeit mit der Regierung von Delhi, bei der wir die Raahgiri-Initiative für autofreie Sonntage nutzten, die jede Woche Tausende Menschen mobilisiert.
An den größten Standorten von Nagarro reduzierten wir die Verwendung von Einweg-Plastikartikeln deutlich. Wir haben Plastikflaschen durch Glasflaschen ersetzt und Wasserspender aufgestellt. Bei unseren größten Firmenveranstaltungen minimieren wir Einwegplastik, indem wir z. B. Plastik- durch Pappbecher oder Mehrwegbecher aus Keramik ersetzen. Seit einigen Jahren arbeiten wir erfolgreich mit dem WWF zusammen, um auch andere Unternehmen dazu zu ermutigen, diesem Beispiel zu folgen.
Da wir bei Nagarro gerne mit der neuesten und leistungsstärksten Hardware arbeiten, fällt jedes Jahr Hardware an, die wir nicht mehr verwenden. Diese geben wir entweder an die Hersteller zurück oder spenden sie an gemeinnützige Organisationen, wo sie noch mehrere Jahre im Einsatz bleiben. In Österreich arbeiten wir mit der sozialen und nachhaltigen IT-Organisation AfB zusammen. Sie beschäftigt Menschen mit Behinderungen, die mit der Aufarbeitung und dem Wiederverkauf von Altgeräten befasst sind. Dieses Programm musste aufgrund der Pandemie leider ausgesetzt werden, läuft im kommenden Jahr aber wieder an.
Was wir nicht wiederverwenden können, entsorgen wir verantwortungsbewusst. Abfälle werden an den meisten unserer Standorte getrennt gesammelt und den entsprechenden Entsorgungssystemen für verschiedene Materialien und Schadstoffe zugeführt. 2021 übergaben wir in Indien über 1,28 Tonnen Elektroschrott zur Verarbeitung an ein von der nationalen Umweltschutzbehörde genehmigtes Verwertungsunternehmen für Elektroschrott. An vielen unserer größten Standorte stellen wir sicher, dass leere Druckerpatronen vom Hersteller recycelt werden.
Im Kapitel über gesellschaftliche Aktivitäten haben wir beschrieben, wie Nagarro die Schaffung von Fuß- und Radwegen sowie die öffentliche Nahverkehrsinfrastruktur fördert. Dabei handelt es sich um die Angebotsseite der nachhaltigen Mobilität. Um auch die Nachfrage nach nachhaltiger Mobilität zu fördern, wirbt Nagarro auf andere Weise für die Fortbewegung zu Fuß, per Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir haben Kampagnen für aktives Pendeln initiiert, am weltweiten autofreien Tag teilgenommen und an einigen unserer Niederlassungen die Möglichkeit zur kostenlosen Nutzung von Fahrrädern eingerichtet. Vor einigen Jahren hat Nagarro den Song "Walk On" der indischen Musikgruppe Euphoria mitproduziert, der die Vorteile der Fortbewegung zu Fuß, per Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln propagiert.
Nagarro ist eine Partnerschaft mit Tree-Nation eingegangen, einer gemeinnützigen Organisation aus Belgien, die Einzelpersonen und Organisationen die Unterstützung von Wiederaufforstungsprogrammen und Baumpflanzungen auf der ganzen Welt ermöglicht. Als wir 2021 die Schwelle von 10.000 Beschäftigten überschritten, pflanzten wir mit Unterstützung von Tree-Nation 10.000 Bäume.
Nagarro beteiligt sich zudem an Baumpflanzungen im Aravali Biodiversity Park (Indien) und in Jiuquan (China). Im Rahmen des Sanierungsprogramms für die Anath Road, das im Kapitel über Nachhaltigkeit in der Gesellschaft beschrieben wird, planen wir die Pflanzung von fast 2.000 einheimischen Bäumen.
In der Nagarro Constitution werden Regeln für das Verhalten aller Mitarbeitenden verbindlich festgeschrieben. Diese "Nagarro-Verfassung" enthält ein eigenes Kapitel zu unlauterem Wettbewerb und Korruption. Sie verpflichtet alle Beschäftigten zu ehrlichem, fairem Wettbewerb – auch dann, wenn dies zum Verzicht auf einen Vertragsabschluss führt oder dadurch interne Ziele nicht erreicht werden. Für jede Form von Korruption und Kartellbildung gilt kategorisch das Null-Toleranz-Prinzip. Ebenso besteht ein Verbot, für Tätigkeiten in Ausübung einer offiziellen Funktion wertvolle persönliche Geschenke, andere Gegenleistungen oder Bestechungsgelder zu übergeben oder diese anzunehmen. Sie unterstreicht außerdem die Unzulässigkeit rechtswidriger Strategien, die auf Steuerumgehung oder Geldwäsche abzielen. Sie verpflichtet alle Beschäftigten von Nagarro, verdächtige Transaktionen zu melden, insbesondere ungewöhnliche Bargeldtransaktionen, die auf Bestechung oder Geldwäsche hindeuten könnten. Die Nagarro Constitution schreibt den Beschäftigten die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips vor. Sie müssen zudem bei allen wichtigen Entscheidungen die Genehmigung einer anderen bei Nagarro auf gleicher oder höherer Ebene beschäftigten Person einholen und dokumentieren.
Unter der Leitung eines Vorstandsmitglieds organisiert die Abteilung Risikomanagement und Compliance wiederkehrende Schulungen zu Compliance-Themen. Außerdem überwacht sie anonymisierte Meldungen von Whistleblowern und geht jeglichen Vorwürfen von Korruption oder Bestechung nach.
In diesem Bereich werden keine Kennzahlen angewendet.
Nagarro setzt sich für die grundlegenden Menschenrechte ein, darunter Menschenwürde, Gleichbehandlung, Privatsphäre, die Meinungs- und Redefreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf soziale Sicherheit.
Es liegt in der Natur unserer Geschäftstätigkeit, dass sich Menschenrechtsthemen meist mit Personalthemen überschneiden. Daher besteht bei Nagarro in diesem Bereich weder ein spezielles Nachhaltigkeitskonzept, noch sind wesentliche Risiken oder Kennzahlen für diesen Bereich von Bedeutung.
Eine Idee treibt uns besonders an: Die Welt der Technik folgt überall auf der Welt einer gemeinsamen Sprache. Mit den Möglichkeiten des Internets kann so eine beispiellose weltweite Gemeinschaft aus Softwareexperten entstehen. Daher lautet unser Motto "To make distance irrelevant between intelligent people", also "Räumliche Distanz zwischen intelligenten Menschen irrelevant machen". Mit diesem Leitsatz orientieren wir uns stark an den Zielen der Vereinten Nationen für internationalen Frieden, Zusammenarbeit und Entwicklung. Wir glauben fest daran, dass nachhaltige Entwicklung das beste Mittel ist, um die Diskussion und die Handlungen zur Verbesserung des Zustands der Menschheit und des Planeten Erde voranzutreiben und miteinander in Einklang zu bringen.
Im Folgenden skizzieren wir kurz die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen, die unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten maßgeblich beeinflussen.
Bodendegradation sowie des Verlusts der biologischen Vielfalt
• SDG 17 Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen
In der folgenden Tabelle beschreiben wir beispielhaft einige Aktivitäten, die an anderer Stelle in diesem Bericht beschrieben werden, und ordnen sie den einzelnen UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (in Klammern) zu. Aus Gründen der Übersichtlichkeit führen wir die einzelnen SDGs darin nicht auf.
| UN-SDG (Ziele für nachhaltige Entwicklung) |
Teil des Geschäfts | Teil der CSR über das Kerngeschäft hinaus |
|---|---|---|
| Fitnessräume, "aktives" Pendeln und Sportveranstaltungen (3.4), Krankenversicherung (3.8) |
Vision Zero für die Verkehrssicherheit (3.6), COVID-19-Unterstützung (3.8), Erkennung und Bekämpfung von Luftverschmutzung (3.9) |
|
| Kindertagesstätten (4.2), Schulungsprogramme der Nagarro University (4.4) |
Unterstützung verschiedener Schulen (4.1), Plaksha University (4.3 und 4.4), Literacy India (4.6), TestingPro-Programm für Menschen mit Autismus (4.4 und 4.A) |
|
| Bekämpfung von Diskriminierung und Belästigung (5.1), Frauen in Führungspositionen (5.5), Connect Circle (5.B) |
Literacy India (5.5) | |
| Wassereinsparung (6.4) | Aufbereitung und Wiederverwendung von Abwasser (6.3), Sanierung eines Gewässers in Palwal (6.6) |
|
| Entwicklung von Energieeffizienz-Software für Kunden und interne Reduzierung der Stromverschwendung (7.3.), Ersetzen von Dieselaggregaten durch sauberere Dual Fuel-Technologie (7.B) |
Mitarbeiterinitiative zur Stromeinsparung (7.3) | |
| Partnerschaften mit Wirtschaftsverbänden und internationalen Handelsdelegationen in neuen Regionen (8.2), neue Standorte zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern (8.3), kein geschlechtsspezifisches Lohngefälle und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit (8.5) |
||
| Inklusion von Menschen mit Behinderung (10.2), Arbeit mit Niedrigkostenländern (10.3), Arbeitnehmermigration (10.7) |
||
| Anmietung von Fahrrädern (11.2) | Vision Zero für Verkehrssicherheit, Raahgiri, Anath Road als Modellstraße, Förderung von Fußgängern, Radfahrern und öffentlichen Verkehrsmitteln (11.2), Scout-Berichterstattung zur Luftverschmutzung (11.6) |
|
| Reduktion von Einwegplastik und Nutzung von Elektrofahrzeugen und Fahrrädern (12.5) |
||
| Baumpflanzungen im Aravali Biodiversity Park, in der Jiuquan und Anath Road (15.5) und Nagarro-Wald in Kooperation mit Tree-Nation (15.2) |
||
| Partnerschaften mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Einrichtungen zur Lösung lokaler Probleme (17.17) |
Einige der wichtigen nichtfinanziellen Themenfelder sind mit wesentlichen Risiken verbunden, die wahrscheinlich
oder mit Sicherheit schwerwiegende negative Auswirkungen haben. Bei anderen Themenfeldern ist dies nicht der Fall, weil sie entweder beständig sind (wie Kultur) oder nicht direkt mit unserem Kerngeschäft zusammenhängen (wie Umweltschutz).
Die mit unseren Kernthemen verbundenen wesentlichen Risiken können sich direkt aus den Aktivitäten von Nagarro oder indirekt aus den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen von Nagarro ergeben.
auch bei vielen Neuzugängen Hintergrundüberprüfungen durch, um unter anderem sicherzustellen, dass sie bei Unzufriedenheit nicht zur Sabotage neigen. Wir setzen auch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ein, falls wir in einem Einzelfall ein Risiko erkennen.
• Im Hinblick auf "Ethik und Compliance" besteht das Risiko eines Vorfalls im Zusammenhang mit Bestechung oder Korruption. Den Umgang damit haben wir weiter oben in diesem Bericht unter der Überschrift "Nachhaltigkeit im Hinblick auf Korruptions- und Bestechungsbekämpfung" beschrieben.
Im Vergleich zu dem in den Vorjahren verwendeten Risikomanagementsystem berücksichtigt der neue, auf dem globalen COSO-Rahmenwerk basierende Ansatz eine Kategorisierung der Risiken auf der Grundlage der organisatorischen Anforderungen. Außerdem wurde ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess mit vierteljährlichen Prüfungen und themenspezifischen Audits eingeführt. Der Arbeitsablauf basiert auf einem automatisierten Prozess unter Verwendung von Ginger, dem operativen Tool von Nagarro, so dass einige manuelle Prozesse ersetzt werden konnten. Der Risikomanagementprozess wird zentral gesteuert und ist auf die globale Organisationsstruktur von Nagarro abgestimmt.
Nagarro beabsichtigt, den Heatmap-Prozess anzuwenden, um die festgestellten Risiken zu identifizieren und zu mindern. Die für diesen Prozess geltenden Kriterien sind die Eintrittswahrscheinlichkeit der zu erwartenden Auswirkungen auf der Grundlage des Risikoattributs, die Anzahl der von den verschiedenen Interessengruppen geteilten Abhilfemaßnahmen und die damit verbundenen Pläne zur Risikominderung. Das Nagarro Operations Management Team sorgt dafür, dass das Hub-and-Spoke-Konzept funktioniert, indem es die Datenerfassung und weitergabe erleichtert. Es erhebt Daten aus den verschiedenen operativen Funktionen für die zentrale Risikound Compliance-Organisation, um Informationen zur Risikoidentifizierung, -analyse, -priorisierung, -verantwortung und -minderung zu aktualisieren, und überwacht bestimmte Prozesse. Darüber hinaus wurden das Risikomanagementsystem und die damit verbundenen Prozesse von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Risiken, denen das Unternehmen aufgrund seiner Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist, sowie die geopolitische Lage werden vom Compliance- und Risikomanagement genau beobachtet. Es bestehen keine ESG-relevanten Risiken aufgrund von Geschäftsaktivitäten oder Geschäftsbeziehungen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Risiken von Nagarro sowie unser Ansatz für das Risikomanagement sind im Abschnitt A.XII. Risiken und Chancen des Konzernlageberichts näher beschrieben.
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