AI assistant
Nabaltec AG — Governance Information 2010
Mar 4, 2010
5430_cgr_2010-03-04_adcf84c4-0ee8-4b8e-9980-7b79df0a287f.pdf
Governance Information
Open in viewerOpens in your device viewer
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat der Nabaltec AG mit dem Sitz in Schwandorf erklären gemäß § 161 AktG:
Die Nabaltec AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in den Geschäftsjahren 2007 und 2008 mit den in den Entsprechenserklärungen für diese Geschäftsjahre genannten Ausnahmen entsprochen. Die Gesellschaft wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 06.06.2008, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 08.08.2008, vom Geschäftsjahr 2009 an mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
- Die Gesellschaft wird die Einberufung der Hauptversammlung und die Einberufungsunterlagen den Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen nicht auf elektronischem Wege übermitteln (Kodex Ziffer 2.3.2).
- Der Aufsichtsrat wird bis auf Weiteres keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands bestellen (Kodex Ziffer 4.2.1).
- Die Vorstandsbezüge werden nicht aufgeschlüsselt und unter Namensnennung offengelegt; der Bericht zur Corporate Governance enthält keinen Vergütungsbericht (Kodex Ziffern 4.2.4 und 4.2.5).
- Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt (Kodex Ziffer 5.1.2).
- Der Aufsichtsrat bildet keine Ausschüsse, insbesondere keinen Prüfungsausschuss und keinen Nominierungsausschuss, solange er nur aus drei Personen besteht (Kodex Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3).
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten lediglich eine feste Vergütung und ein Sitzungsgeld, jedoch keine erfolgsorientierte Vergütung; der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat wirkt sich auf die Höhe der Vergütung nicht aus. Die Aufsichtsratsvergütung wird nicht aufgeschlüsselt und unter Namensnennung offengelegt (Kodex Ziffer 5.4.6).
- Die Gesellschaft wird den Konzernabschluss binnen 4 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres und Zwischenberichte binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich machen (Kodex Ziffer 7.1.2).
Schwandorf, 13.03.2009
Der Vorstand: Der Aufsichtsrat:
Johannes Heckmann Dr. Leopold von Heimendahl
Gerhard Witzany Dr. Dieter J. Braun
Professor Dr.-Ing. Jürgen G. Heinrich