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Mynaric AG Audit Report / Information 2020

Apr 27, 2022

5429_rns_2022-04-27_385be4a1-2c96-46b7-99ff-ffa45d2a14ba.html

Audit Report / Information

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Publication

Mynaric AG

Gilching

Jahresabschluss 2020

gem. HGB

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020

EUR
31.12.2019

EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 85.644,00 91.762,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 986.398,00 1.093.793,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 214.872,00 116.205,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 409.391,54 0,00
1.610.661,54 1.209.998,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 50.397.592,91 16.990.066,82
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 11.134.449,18 9.818.892,23
61.532.042,09 26.808.959,05
63.228.347,63 28.110.719,05
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. geleistete Anzahlungen 0,00 12.470,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 110.573,51 4.185.262,66
2. sonstige Vermögensgegenstände 802.134,78 451.972,74
912.708,29 4.637.235,40
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 41.613.634,10 7.936.779,09
42.526.342,39 12.586.484,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 260.529,48 133.687,36
SUMME AKTIVA 106.015.219,50 40.830.891,11
PASSIVA
31.12.2020

EUR
31.12.2019

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.092.948,00 2.904.304,00
II. Kapitalrücklage 111.949.237,75 42.494.606,75
III. Bilanzverlust -14.979.011,16 -5.377.154,47
101.063.174,59 40.021.756,28
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 1.801.489,05 610.515,54
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 219.842,83 160.257,88
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.780.641,22 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 150.071,81 38.361,41
davon aus Steuern 120.434,52 33.340,74
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 20.375,02 3.416,75
3.150.555,86 198.619,29
SUMME PASSIVA 106.015.219,50 40.830.891,11

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020

01.01.2020 - 31.12.2020

EUR
01.01.2019 - 31.12.2019

EUR
1. Umsatzerlöse 5.986.628,00 4.049.523,00
2. sonstige betriebliche Erträge 17.667,01 319.780,24
davon aus Währungsumrechnung 1.781,91 111.611,61
Gesamtleistung 6.004.295,01 4.369.303,24
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.399.081,66 -1.720.832,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -385.069,23 -252.498,89
-3.784.150,89 -1.973.330,89
4. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -268.483,28 -176.752,65
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -7.776.411,86 -3.358.326,33
davon aus Währungsumrechnung -88.170,19 -80.081,15
Betriebsergebnis -5.824.751,02 -1.139.106,63
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 233.116,04 287.268,44
davon aus verbundenen Unternehmen 215.139,00 181.839,00
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen -3.092.473,91 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -917.747,80 0,00
Finanzergebnis -3.777.105,67 287.268,44
9. Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag -9.601.856,69 -851.838,19
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -5.377.154,47 -4.525.316,28
11. Bilanzverlust -14.979.011,16 -5.377.154,47

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Mynaric AG ist das Mutterunternehmen der Mynaric-Gruppe, Hersteller für Laserkommunikationsprodukte für die Luft- und Raumfahrt. Sie hat ihren Sitz in Gilching und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg. Nr. HRB 232763).

Die Aktien der Gesellschaft sind im Freiverkehr (Segment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Die Mynaric AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den sie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes erstellt. Der Jahresabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt (§ 275 Abs. 2 HGB).

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Liquidität und der Finanzbedarf der Mynaric AG werden von dem Vorstand laufend überwacht. Ausgehend von den Planungen der Gesellschaft gehen wir davon aus, dass die Fortführung der Gesellschaft innerhalb der entsprechenden Szenarien sichergestellt ist.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauern für EDV und Software betragen zwischen 1-5 Jahren und für Markenrechte 10 Jahre.

Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Hierbei entsprachen die handelsrechtlichen Verhältnisse den steuerlichen Vorgaben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden entsprechend dem Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag.

Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

Für Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden nach dem bilanzorientierten Konzept latente Steuern gebildet. Die sich aus temporären Abweichungen ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern wurden miteinander verrechnet. Ein verbleibender passiver Saldo wird in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern wird nicht angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die 100%igen Beteiligungen an den Tochterunternehmen Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von TEUR 49.950, Mynaric Systems GmbH in Höhe von TEUR 436 und Mynaric USA Inc. in Höhe von TEUR 12. Für die Anteile an der Mynaric Systems GmbH wurde aufgrund der zum 31. Dezember 2020 beschlossenen Betriebsstillegung eine Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert als Liquidationswert in Höhe von TEUR 3.092 vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2020 hat die Mynaric AG Zuführungen zu der Kapitalrücklage der Mynaric Lasercom GmbH über insgesamt TEUR 34.000 beschlossen. Hiervon ist zum Bilanzstichtag nach erfolgter Verrechnung mit fälligen Forderungen gegen die Mynaric Lasercom GmbH noch ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 880 zu leisten. Des Weiteren wurde im Berichtsjahr die Erhöhung der Kapitalrücklage der Mynaric Systems GmbH in Höhe von TEUR 2.500 beschlossen. Nach erfolgter Verrechnung mit fälligen Forderungen gegen die Mynaric Systems GmbH ist hiervon zum Bilanzstichtag noch ein Teilbetrag über TEUR 1.900 offen.

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die in der Bilanz in Höhe von TEUR 11.134 (Vj. TEUR 9.819) ausgewiesen Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich aus Ausleihungen an die Mynaric Lasercom GmbH, an die Mynaric Systems GmbH und an die Mynaric USA Inc. zusammen. Sie beziehen sich auf Darlehen, die die Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaften zur Finanzierung von Investitionen und der Kosten des laufenden Betriebs vergeben hat.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 111 (Vj. TEUR 4.185) bestehen ausschließlich aus Forderungen gegen die Mynaric USA Inc.

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 494 (Vj. TEUR 151) sowie Kautionen für Mietbürgschaften in Höhe von TEUR 244 (Vj. TEUR 224).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 244 (Vj. TEUR 224) ausgewiesen. Alle weiteren ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

4. Flüssige Mittel

Die Flüssigen Mittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Die im Vorjahresabschluss hierunter in Höhe von TEUR 1.560 ausgewiesenen auf USD lautenden verzinslichen Termingelder wurden im Laufe des Geschäftsjahres zahlungswirksam vereinnahmt.

5. Gezeichnetes Kapital

Zum 01. Januar 2020 betrug das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.904.304, aufgeteilt in 2.904.304 Inhaberaktien zum Nennwert von EUR 1,00 je Aktie.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 erhöhte sich das Grundkapital auf EUR 4.092.948,00 durch Ausgabe von insgesamt 1.188.644 Inhaberaktien zum Nennwert von EUR 1,00 je Aktie. Dem lagen folgende Sachverhalte zu Grunde:

Mit Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates vom 04. Februar 2020 wurde eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 um EUR 290.430,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 290.430 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie beschlossen.
Mit Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates vom 08. Oktober 2020 wurde eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I um EUR 800.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie beschlossen.
Mit Beschluss des Vorstandes und der Zustimmung des Aufsichtsrates vom 03. August 2020 wurde auf Grundlage des Bedingten Kapital 2020/II die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 5.000.000,00 beschlossen. Die Wandelanleihebedingungen sehen vor, dass jeweils eine ganze Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 zuzüglich aller aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen in auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 umgewandelt werden kann. Von dem Wandlungsrecht wurde mit Wandlungserklärung vom 22. Dezember 2020 Gebrauch gemacht. Hierdurch wurden 50 Stück Teilschuldverschreibungen in Höhe von EUR 5.000.000 zuzüglich aller bis zum 31. Dezember aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen nebst der Sonderzinszahlung von insgesamt EUR 500.000 in 98.214 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2020 gewandelt.

a. Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020/I, eines weiteren bedingten Kapitals 2020/II und die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2017/I beschlossen.

Bedingtes Kapital 2017/I

Das Bedingte Kapital 2017/I vom 07. August 2017 beträgt nach Herabsetzung noch EUR 1.500,00 und dient nunmehr der Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen.

Bedingtes Kapital 2019

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 wurde ein Bedingtes Kapital 2019 in Höhe von EUR 270.000,00 geschaffen. Der Vorstand wird ermächtigt, bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 ("Ermächtigungszeitraum") mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf

insgesamt bis zu 135.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft oder Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") sowie
insgesamt bis zu 135.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") zu gewähren.

Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, wird der Aufsichtsrat ermächtigt.

Bedingtes Kapital 2020/I

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein Bedingtes Kapital 2020/I in Höhe von EUR 34.473,00 geschaffen. Der Vorstand wird ermächtigt, bis einschließlich zum 31. Dezember 2025 ("Ermächtigungszeitraum") mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf

insgesamt bis zu 14.473 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft oder Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") sowie
insgesamt bis zu 20.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") zu gewähren.

Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, wird der Aufsichtsrat ermächtigt.

Bedingtes Kapital 2020/II

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2020/II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.277.893,00 durch Ausgabe von bis zu 1.277.893 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2025 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150 Mio. (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen") mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 1.277.893,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.

Aufgrund der im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Wandlung von Wandelschuldverschreibungen beträgt das Bedingte Kapital 2020/II zum 31. Dezember 2020 EUR 1.179.679,00.

b. Genehmigtes Kapital

Die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.061.722,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.061.722 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019) wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2020 aufgehoben. Der Vorstand wird stattdessen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juni 2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.597.367,00 durch Ausgabe von bis zu 1.597.367 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

6. Kapitalrücklage

Im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich die Kapitalrücklage von TEUR 42.495 auf TEUR 111.949. Die ersichtliche Erhöhung resultiert in Höhe von TEUR 69.455 aus dem erzielten Aufgeld aus der im Berichtsjahr durch Ausgabe von neuen Aktien erfolgten Erhöhungen des Grundkapitals.

Ein Teilbetrag über TEUR 5.402 konnte aus der zum 30. Dezember 2020 erfolgten Wandelung einer Wandelschuldverschreibung erzielt werden.

7. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen bestehen aus Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 1.159 (VJ. TEUR 377)
Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 221 (VJ. TEUR 47)
sowie weiteren Rückstellungen in Höhe von TEUR 422 (Vj. TEUR 187)

8. Verbindlichkeiten

Die in Höhe von TEUR 2.781 (Vj. TEUR 0) ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich aus zum Stichtag offenen Einzahlungsverpflichtungen in die Kapitalrücklage der Mynaric Systems GmbH in Höhe von TEUR 1.900 und der Mynaric Lasercom in Höhe von TEUR 880.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

9. Latente Steuern

Zum 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 3.189 (Vj. TEUR 1.470) bestehende Aktive latente Steuern wurde nicht aktiviert.

in TEUR 2020 2019
Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen 21 0
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge 3.168 1.470
Aktive latente Steuern gesamt 3.189 1.470

Aktive latente Steuern über TEUR 3.168 (Vj. TEUR 1.470) auf den zum 31. Dezember 2020 bestehenden körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 11.552 (Vj. TEUR 5.328) und den gewerbesteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 11.256 (Vj. TEUR 5.271) wurden nicht aktiviert. Der Ermittlung lag ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 27,725% (Vj. 27,725%) zugrunde.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

Die Umsätze betreffen die verrechneten Shared Services an die Tochtergesellschaft Mynaric Lasercom GmbH sowie die Mynaric Systems GmbH.

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten als wesentliche Posten Rechts- und Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen des Geschäftsjahres, Miete- und Mietnebenkosten, Werbungskosten, IT-Kosten sowie Kosten der Personalsuche.

3. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Für die Anteile an der Mynaric Systems GmbH wurde aufgrund der zum 31. Dezember 2020 beschlossenen Betriebsstillegung eine Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert als Liquidationswert in Höhe von TEUR 3.092 vorgenommen.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Sonstige finanziellen Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:

31.12.2020

in TEUR
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Summe
Mietverträge 944 4.678 2.149 7.770
Software und Lizenzen 1.030 2.235 0 3.265
Sonstiges 81 7 0 88
operative Leasingverpflichtungen 17 22 0 39
Summe 2.073 6.941 2.149 11.163

Die Mietverträge beziehen sich auf das angemietete Bürogebäude und die im Geschäftsjahr 2020 neu errichtete Produktionshalle.

Die Verpflichtungen für Software und Lizenzen bestehen im Wesentlichen aus den zukünftigen Lizenzzahlungen für das ERP System.

2. Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:

Herr Bulent Altan, CEO, Master of Science in Aerospace, Playa Vista, Kalifornien
Herr Stefan Berndt-von Bülow, CFO, Diplom Kaufmann, Tutzing (ab 18.09.2020)
Herr Hubertus Edler von Janecek (Dipl.-Ing.), München (bis 10.07.2020)
Herr Dr. Wolfram Peschko, Vorstand Finanzen & Administration, Dr. rer.nat., Gauting (bis 27.05.2020)

Der Aufsichtsrat umfasst im Geschäftsjahr 2020 folgende Mitglieder:

Herr Dr. Manfred Krischke, Vorsitzender, CEO Cloudeo AG
Herr Dr. Gerd Gruppe, stellvertretender Vorsitzender, Vorstand Raumfahrtmanagement DLR i.R.
Herr Dr. Thomas Billeter, Mitglied, Investor and Business Angel
Herr Müller-Brühl, Mitglied, COO GreenCom Networks AG
Herr Thomas Hanke, Mitglied, Diplom Kaufmann, M&A Berater (ab 12.06.2020)
Herr Thomas Mayrhofer, Mitglied, Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Pinsent Masons Germany LLP (bis 12.06.2020)

3. Mitarbeiterzahl

Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 25 Mitarbeiter (Vj. 19 Mitarbeiter).

4. Konzernzugehörigkeit

Die Mynaric AG, Gilching erstellt freiwillig gemäß § 290 ff. HGB einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis an Unternehmen.

5. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den handelsrechtlichen Bilanzverlust der Mynaric AG in Höhe von EUR 14.979.011,16, bestehend aus dem Verlustvortrag 2019 in Höhe von EUR 5.377.154,47 und dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 9.601.856,69 auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Nachtragsberichterstattung

Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17. Februar 2021 wurde Herr Joachim Horwath zum Vorstand bestellt.

Wie sich die Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung in einzelnen Ländern und letztlich auf die Mynaric AG sowie deren Tochtergesellschaften auswirken wird, hängt sehr stark von der weiteren Ausbreitung des Virus ab und davon wie schnell und effektiv die Maßnahmen zu dessen Eindämmung Wirkung zeigen. Wie lange die Wirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie leiden wird und wie stark die negativen Folgen auf die Wirtschaft ausfallen werden, lässt sich aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Informationen nur äußerst schwer abschätzen. Gleichermaßen sind die finanziellen Auswirkungen und wirtschaftlichen Konsequenzen für die Mynaric AG sowie deren Tochterunternehmen aktuell nicht vorhersehbar.

Gilching, den 31. März 2021

Der Vorstand

Bulent Altan, CEO

Stefan Berndt-von Bülow, CFO

Joachim Horwath, CTO

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Mynaric AG, Gilching

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Mynaric AG, Gilching - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses " unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung sowie Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 13. März 2021

**RSM GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Zelger, Wirtschaftsprüfer

Schön, Wirtschaftsprüfer