Annual Report • Sep 11, 2024
Annual Report
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Bericht des Vorstands
Bericht des Aufsichtsrats
Konzernlagebericht
Vergütungsbericht
Corporate Governance Report
Konzernabschluss
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Mynarics strategischer Fokus auf die Herstellung von Laserkommunikationsprodukten hat dazu geführt, dass wir erhebliche Ressourcen in die proaktive Entwicklung von Serienfertigungskapazitäten gesteckt haben, wodurch wir uns als führender Anbieter skalierbarer optischer Laserkommunikationsprodukte positioniert haben, die den Markttrends voraus sind. Unser vorausschauender Ansatz hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen, insbesondere im Jahr 2023, als wir uns einen erheblichen Marktanteil im einflussreichen US-Regierungssektor sichern konnten. Dieser Markt ist führend bei der Einführung von Laserkommunikationsfunktionen in den immer zahlreicheren LEO-Satellitenkonstellationen (Low Earth Orbit). Das Geschäftsjahr 2023 war von bemerkenswerten Erfolgen bei den wichtigsten Leistungsindikatoren geprägt, die zum nachhaltigen Wachstum unseres Geschäfts beitragen und unsere herausragende Position in der optischen Freiraumtechnologiebranche festigen. Zu den bemerkenswerten Erfolgen gehörten die Gewinnung mehrerer Kunden und die Erhöhung unseres Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals zum Jahresende auf 794 Einheiten - ein deutlicher Anstieg gegenüber den 256 Einheiten zum Jahresende 2022. Darüber hinaus zeigte sich unser finanzieller Erfolg in den rekordhohen Einnahmen aus Kundenverträgen, insbesondere aus Meilensteinzahlungen im Rahmen laufender Programme. Diese beliefen sich 2023 auf beeindruckende 49,2 Millionen Euro, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 18,3 Millionen Euro von 2022. Diese Errungenschaften bedeuten insgesamt ein Jahr der Exzellenz und erhöhter Möglichkeiten für unsere Organisation.
Der Großteil der optischen Kommunikationsterminals im Auftragsbestand zum 31. Dezember 2023 bezieht sich auf Lieferungen für wichtige Kunden aus der Verteidigungsindustrie im Zusammenhang mit staatlich finanzierten Satellitenkonstellationen. Diese Lieferungen sind für die Jahre 2024, 2025 und bis ins Jahr 2026 geplant, was Mynaric einen robusten Ausblick auf Einnahmen und Cashflow aus diesen Programmen bietet. Nach dem Beginn der Auslieferungen Anfang 2024 und mit unseren laufenden Kundenprogrammen bereiten wir uns aktiv darauf vor, unsere Produktionskapazitäten für den Rest des Jahres deutlich zu erhöhen. Im Jahr 2024 liegt unser Schwerpunkt auf der Lieferung von industrialisierten Laserkommunikationsprodukten in großem Maßstab, was genau den Zielen entspricht, die wir uns bei der Gründung unseres Unternehmens gesetzt haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir weitere Kundenaufträge gewinnen und die umfangreichen Möglichkeiten nutzen können, die sich uns in den kommenden Jahrzehnten bieten. Das Herzstück von Mynaric ist unser Fokus auf Technologie und die Skalierbarkeit unserer Produktionsbasis, die es uns ermöglicht, die aktuelle Marktdynamik optimal zu nutzen. Unser Ziel ist es, unseren Kunden unvergleichliche Kommunikationsmöglichkeiten zu bieten, sie in die Lage zu versetzen, ausgedehnte, miteinander verbundene Netzwerke aufzubauen, und unsere Vision, Konnektivitätsbarrieren zu beseitigen, in die Realität umzusetzen.
Wir danken unseren engagierten Mitarbeitern, geschätzten Kunden, unterstützenden Lieferanten und engagierten Aktionären für ihre unerschütterliche Unterstützung auf unserem gemeinsamen Weg in das industrielle Zeitalter der Laserkommunikation.
Mit freundlichen Grüßen,
| Mustafa Veziroglu | Stefan Berndt-von Bülow | Joachim Horwath |
|---|---|---|
| CEO | CFO | Gründer \& CTO |
ein dynamisches und spannendes Geschäftsjahr 2023 der Mynaric AG liegt hinter uns. Der Aufsichtsrat der Mynaric AG hat zu jedem Zeitpunkt im Berichtsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Maßnahmen der Geschäftsführung überwacht. In allen Entscheidungen von grundlegender und strategischer Bedeutung war der Aufsichtsrat stets rechtzeitig und angemessen eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wichtigen Fragen zur laufenden Geschäftsentwicklung, zur Ertrags- und Finanzlage, zur Unternehmensplanung, zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens sowie über veränderte Risikolagen. Ereignisse von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen wurden stets zeitnah besprochen. Alle Maßnahmen des Vorstands, welche der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, wurden geprüft, beraten und entschieden. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war im Berichtsjahr in jeder Hinsicht vertrauensvoll und konstruktiv.
Grundlagen auch der Arbeit im Geschäftsjahr 2023 waren die Sitzungen des Aufsichtsrats sowie mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat. Nach eingehender Prüfung und Beratung hat der Aufsichtsrat zu den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands erforderlich war, sein Votum abgegeben. In einzelnen Fällen hat der Aufsichtsrat auch außerhalb von Sitzungen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende pflegte über die ordentlichen Sitzungen hinaus regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand und informierte sich über die aktuelle Geschäftslage sowie über wichtige Ereignisse. Auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats (Prüfungsausschuss, Vergütungsausschuss, Corporate Governance und Nominierungsausschuss) stimmten sich regelmäßig ab und hielten nach Bedarf Sitzungen ab.
Im Geschäftsjahr 2023 hielt der Aufsichtsrat insgesamt 13 Sitzungen ab. Hiervon fanden zwei Sitzungen als Präsenssitzung und elf Sitzungen als Videokonferenz statt. Daneben erfolgten im Berichtsjahr elf Beschlussfassungen im Umlaufverfahren.
Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren insbesondere der Status der Produkt-, Auftragseingangs-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Mynaric AG und ihrer Tochtergesellschaften. Ein besonderer Schwerpunkt war auch die zunehmende Fokussierung der Gesellschaft auf die Produktion und Auslieferung der bestellten Terminals. Ferner bestellte der Aufsichtsrat Mustafa Veziroglu mit Wirkung ab dem 1. Februar 2023 zum weiteren Vorstandsvorsitzenden (Co-Chief Executive Officer) neben Bulent Altan und beschloss über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem vormaligen weiteren Vorstandsvorsitzenden Bulent Altan, der in den Aufsichtsrat der Gesellschaft wechselte. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie den langfristig variablen Vergütungsprogrammen für die Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen.
Insbesondere befasste sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 mit den folgenden Themen:
Beschlussfassung über die Planbedingungen des Aktienoptionsplans 2023 und Festlegung der an die Vorstandsmitglieder im Rahmen der Aktienoptionspläne 2021, 2022 und 2023 zu gewährenden Aktienoptionen
Beratung und Beschlussfassung über eine Fremdkapitalfinanzierung und Kapitalerhöhung mit Ausschluss des Bezugsrechts
Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt dreimal jeweils in Form einer Videokonferenz zusammen. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses nahmen an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses teil. Der Prüfungsausschuss behandelte auch im Jahr 2023 wesentliche Themen der Rechnungslegungsprozesse sowie des internen Kontroll- und Steuerungssystems des Konzerns. Der Abschlussprüfer des Mynaric Konzerns, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nahm an allen drei Sitzungen des Prüfungsausschusses teil.
Der Corporate Governance- und Nominierungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2023 einmal in Form einer Videokonferenz zusammen. Alle Mitglieder des Corporate Governance- und Nominierungsausschusses nahmen an der Sitzung teil, die die Nominierung der Aufsichtsratskandidaten zum Gegenstand hatte.
Der Vergütungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2023 nicht getagt.
Weitere Ausführungen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie im (konsolidierten) Corporate Governance-Bericht.
Der Aufsichtsrat war an elf der fünfzehn Sitzungen vollständig vertreten. In den Aufsichtsratssitzungen am 22. Februar 2023 ließ sich Peter Müller-Brühl und am 21. März 2023 Vincent Wobbe entschuldigen. Dr. Hans Königsmann ließ sich zudem in den Aufsichtsratssitzungen am 19. April 2023 sowie am 27. September 2023 entschuldigen.
Im Berichtsjahr sind keine Interessenskonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Mynaric AG aufgetreten.
Der Aufsichtsrat hat sich mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance bei Mynaric befasst und dabei die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") berücksichtigt. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Handelsgesetzbuch (HGB) einschließlich des ausführlichen Corporate Governance Berichts, sowie die Erklärung zur Unternehmensführung des Konzerns gemäß § 315d HGB sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Rubrik "Investoren > Corporate Governance >" einsehbar und im Geschäftsbericht zu finden.
Darüber hinaus wurde die Umsetzung der Kodex-Empfehlungen durch die Gesellschaft mit dem Vorstand erörtert und in drei begründeten Fällen eine Abweichung von den Empfehlungen des Kodex beschlossen. Auf der Grundlage dieser Erörterungen haben Vorstand und Aufsichtsrat am 26. April 2023 die jährliche Entsprechenserklärung abgegeben. Die Entsprechenserklärung wurde am 10. Oktober 2023 zudem aktualisiert. Mit der Aktualisierung wurde eine weitere begründete Abweichung von den Empfehlungen des Kodex erklärt.
Die aktuelle Fassung der Entsprechenserklärung findet sich im Geschäftsbericht. Sie ist ferner auf der Website der Gesellschaft unter Website unter "Investoren > Corporate Governance" dauerhaft zugänglich.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023 endete die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Die ordentliche Hauptversammlung 2023 wählte Bulent Altan und Margaret Abernathy neu und Dr. Manfred Krischke, Peter Müller-Brühl und Dr. Hans Königsmann erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Wahlen erfolgten jeweils ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Mitglieds des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (also voraussichtlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2028).
Der Aufsichtsrat wählte Bulent Altan zum neuen Vorsitzenden, der damit Dr. Manfred Krischke ablöste, sowie Peter MüllerBrühl zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Ferner wurden Dr. Manfred Krischke, Peter Müller-Brühl und Margaret Abernathy in den Prüfungsausschuss gewählt, wobei Dr. Manfred Krischke den Vorsitz übernimmt. Als Mitglieder sowohl des Vergütungs- und Nominierungsausschusses wurden Bulent Altan, Peter Müller-Bühl und Margaret Abernathy gewählt, wobei Bulent Altan in beiden Ausschüssen den Vorsitz übernimmt.
Dr. Hans Königsmann hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf des 31. Dezember 2023 niedergelegt.
Darüber hinaus kam es zu keinen weiteren Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023.
Der Abschlussprüfer der Gesellschaft, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der vom Vorstand aufgestellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Konzern- und Jahresabschluss wurden am 12. Juli 2024 vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank für ihren hohen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das Interesse an unserer Gesellschaft und für das entgegengebrachte Vertrauen.
Der Aufsichtsrat dankt auch Bulent Altan für seinen Einsatz und seinen Beitrag als Mitglied des Vorstands. Der Aufsichtsrat dankt ferner den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren Einsatz und Beitrag.
München, 12. Juli 2024
Für den Aufsichtsrat
Bulent Altan
Aufsichtsratsvorsitzender
Grundlagen des Konzerns
Wirtschaftsbericht
Geschäftsentwicklung
Wirtschaftliche Lage des Konzerns
Risiken und Chancen
Prognosebericht
Die Mynaric Gruppe ("Mynaric" oder "Gruppe") besteht aus der Muttergesellschaft Mynaric AG ("Gesellschaft") und den Tochtergesellschaften Mynaric Lasercom GmbH, Mynaric USA Inc., Mynaric Systems GmbH und Mynaric Government Solutions Inc. Die Mynaric AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München (Reg.-Nr. HRB 232763) eingetragen und hat ihren Satzungssitz in der Dornierstraße 19 in 82205 Gilching, Deutschland, und ihren Verwaltungssitz in der Bertha-KipfmüllerStraße 2-8 in 81249 München. Die Aktien der Mynaric AG sind im Freiverkehr (Scale-Segment) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol FRA:M0YN mit der International Securities Identification Number ("ISIN") DE000A31C305 notiert und die American Depository Shares (ADS) sind am Nasdaq Global Select Market unter dem Symbol NASDAQ:MYNA gelistet.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Betrieb von Laserkommunikationsnetzwerken, Software, Systemen und Lösungen, insbesondere für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt und damit verbundene Produkte. Mynaric befasst sich in erster Linie mit der Herstellung und dem Verkauf von Produkten und Projekten sowie mit der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lasertechnologie, insbesondere für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt, und mit Satellitendiensten.
Mynaric konzentriert sich darauf, Kunden im kommerziellen und staatlichen Markt industrialisierte optische Kommunikationsterminals zur Verfügung zu stellen, die sich für den Einsatz in großem Maßstab eignen. Die Produkte von Mynaric nutzen die Laserkommunikationstechnologie, um drahtlose, optische Hochgeschwindigkeits- und Langstreckenkommunikation zwischen beweglichen Objekten für terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen zu ermöglichen.
Laut dem World Economic Outlook Update des Internationalen Währungsfonds (IWF) ${ }^{1}$ vom Januar 2024 ist die globale Wirtschaftstätigkeit weitgehend ausgeglichen, wobei die Inflation nachlässt und ein stetiges Wachstum den Weg zu einer sanften Landung eröffnet. Die Inflation ist in vielen Teilen der Welt nach wie vor hoch, schwächt sich aber ab. Die Finanzbedingungen sind in den meisten Regionen nach wie vor etwas angespannt, und die Zentralbanken halten die Zinssätze im Vergleich zu vor zwei Jahren auf einem hohen Niveau. Ein zusätzliches Risiko für das globale Wirtschaftswachstum sind die Unruhen im Nahen Osten, die zu Unterbrechungen der globalen Lieferketten geführt haben, sowie Russlands anhaltende Invasion in der Ukraine.
Trotz dieser Faktoren erhöhte der IWF seine Basisprognose für das gesamte globale BIP-Wachstum von 2,9 \% für 2024 (in seiner Aktualisierung vom Oktober 2023) auf eine aktuelle Erwartung von 3,1 \%. Für 2025 erwartet der IWF eine leichte Beschleunigung des globalen BIP-Wachstums auf 3,2 \%. Das Gleichgewicht zwischen einer lockeren Finanzpolitik und möglichen Schocks bei der Rohstoffversorgung sind die Schlüsselelemente, die die Prognose beeinflussen.
Der IWF geht davon aus, dass die Gesamtinflation im Jahr 2024 auf 5,8 \% und im Jahr 2025 auf 4,4 \% sinken wird. Die Prognose für 2025 wurde gegenüber früheren Prognosen nach unten korrigiert. Aufwärts gerichtete Inflationsüberraschungen waren in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften am weitesten verbreitet, wobei die Schwellen- und Entwicklungsländer größere Schwankungen aufwiesen.
Für Deutschland erwartet der IWF, dass sich das BIP-Wachstum im Jahr 2024 von dem für 2023 gemeldeten Rückgang von $-0,3 \%$ auf ein Wachstum von 0,5 \% erholen wird. Für die Vereinigten Staaten erwartet der IWF eine Abschwächung des BIPWachstums von den für 2023 gemeldeten 2,5 \% auf 2,1 \% im Jahr 2024.
[^0]
[^0]: ${ }^{1}$ Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024, abgerufen am 01.02.2024
Die meisten Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie erzielten 2023 trotz der anhaltenden globalen Inflation und der relativ angespannten finanziellen Bedingungen in den meisten Regionen gute Ergebnisse. Die Unruhen im Nahen Osten, die die globalen Lieferketten zusätzlich gefährden und Russlands anhaltende Invasion in der Ukraine sind weitere Bestätigungen dafür, dass die Branche von kurzfristigen wirtschaftlichen Turbulenzen einigermaßen isoliert bleibt, was in erster Linie auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass ein Großteil des Geschäfts mit langfristigen Regierungsprogrammen zusammenhängt. Es wird erwartet, dass diese Programme weitergeführt werden, aber die laufende Haushaltsdebatte in den USA stellt ein gewisses kurzfristiges Risiko für die Finanzierung der Programme dar.
Die derzeitige Nachfrage nach Laserkommunikation wird in erster Linie von Regierungsorganisationen und kommerziellen Anbietern getrieben, die satellitengestützte Weltraumkommunikationsnetze im erdnahen Orbit (im Folgenden "LEO") aufbauen wollen. Die US-Regierung war bisher der stärkste Befürworter von Weltraumkommunikationsnetzen und hat die Entwicklung von staatlichen Weltraumkommunikationsnetzen mit groß angelegten LEO-Konstellationen zu einer Priorität gemacht. Das US-Verteidigungsministerium (Department of Defense, DoD) arbeitet jedoch weiterhin unter einem fortlaufenden Beschluss und muss seinen Haushalt für das Finanzjahr 2024 noch fertig stellen. Der vorgeschlagene Haushalt des Verteidigungsministeriums für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von Mrd. US-\$ 842 ist ein Anstieg von 3,2 \% gegenüber 2023. Darin enthalten sind Mrd. US-\$ 30,0 für die U.S. Space Force und die Space Development Agency ("SDA"), das sind Mrd. US-\$ 3,7 mehr als im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen und die größte Erhöhung in der Geschichte der SDA. Dieses Budget für weltraumgestützte Technologie ist größer als der Haushaltsantrag für die National Aeronautics and Space Administration ("NASA"). ${ }^{2,3}$ Die Investitionen in staatlich finanzierte weltraumgestützte Kommunikationsnetze sind nicht auf die Vereinigten Staaten beschränkt. Europa treibt die Entwicklung seiner IRIS2 -Konstellation weiter voran. Obwohl sich die geplante Entwicklung dieser multiorbitalen Konstellation aus Hunderten von Satelliten verzögert hat, wird erwartet, dass sie zuverlässige Dienste für den Schutz kritischer Infrastrukturen, das Situationsbewusstsein und die Unterstützung externer Maßnahmen und des Krisenmanagements bieten wird. ${ }^{4}$
Auf dem Gebiet der kommerziellen Weltraumkonstellationen gab es im Jahr 2023 erhebliche Fortschritte bei der Errichtung anderer Konstellationen. Im August 2023 gab Telesat bekannt, dass seine Lightspeed-Konstellation nun vollständig finanziert ist, wobei etwa Mrd. US-\$ 1,6 der Kosten für den Aufbau des Netzes durch Telesat-Eigenkapital finanziert werden und etwa Mrd. US-\$ 2,0 aus öffentlichen Mitteln Kanadas stammen würden. Telesat beauftragte MDA Space mit dem Bau von 198 Satelliten für die Konstellation und plant, bis 2027 erste polare und globale Dienste anzubieten. ${ }^{5}$ Im September 2023 schloss Eutelsat die Übernahme von OneWeb ab, die im Juli 2022 angekündigt worden war. Laut SpaceNews ermöglicht der Zusammenschluss Eutelsat und OneWeb, die gemeinsamen Pläne für ein Mrd. US-\$ 4,0 teures LEO-Netzwerk der zweiten Generation (Gen2) voranzutreiben, das Anfang 2028 in Betrieb gehen soll. ${ }^{6}$
In den vergangenen mehr als zehn Jahren ist die Zahl der aktiven Satelliten in der Umlaufbahn weiter deutlich gestiegen, von etwa 950 Ende 2010 auf über 2.000 Satelliten Ende 2019 und etwa 5.500 Satelliten Mitte 2022 bis zu mehr als 10.000 Satelliten im Mai 2024. ${ }^{7,8,9}$ Die Zahl der Satelliten in Kommunikationskonstellationen hat sich zwischen Ende 2019 und 2023 mehr als versechzehnfacht, was vor allem auf die fortgesetzte Aufstellung von Satelliten im Rahmen kommerzieller Megakonstellationen zurückzuführen ist.
[^0]
[^0]: ${ }^{2}$ : Quelle: https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2023/03/budget_fy2024.pdf, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{3}$ : Quelle: https://www.defense.gov/News/News-Stories/Article/Article/3618367/congress-passes-fiscal-2024-defense-spending-bill-pay-raise-for-service-members/, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{4}$ : Quelle: https://www.spaceinteIreport.com/eu-iris2-constellation-schedule-slips-system-level-bids-now-due-mid-feb-selecting-newspace-contractors-will-take-months/, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{5}$ : Quelle: https://www.telesat.com/press/press-releases/telesat-contracts-mda-as-prime-satellite-manufacturer-for-its-advanced-telesat-lightspeed-low-earth-orbit-constellation/, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{6}$ : Quelle: https://spacenews.com/eutelsat-completes-multi-orbit-oneweb-merger-after-shareholder-vote/, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{7}$ : Quelle: https://www.ucsusa.org/resources/satellite-database, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{8}$ : Quelle: https://nanoavionics.com/blog/how-many-satellites-are-in-space/, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{9}$ : Quelle: https://thespacevortex.com/2024/05/how-many-satellites-are-orbiting-earth-in-2024/, abgerufen am 14.06.2024
Mynaric hat seine operativen Ziele für das Geschäftsjahr 2023 teilweise erreicht, so dass der Vorstand mit den Ergebnissen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zufrieden ist. Das Management schätzt die Positionierung des Konzerns positiv ein, was durch die folgenden erreichten Meilensteine untermauert wird.
Mynaric hat im Geschäftsjahr 2023 wichtige Meilensteine erreicht, darunter den Gewinn mehrerer bedeutender Aufträge für optische Kommunikationsterminals vom Typ CONDOR Mk3 und sicherte sich zudem eine neue Kreditlinie und eine Kapitalerhöhung, um ihren Geschäftsplan zu unterstützen.
Im Januar 2023 unterzeichnete ein neuer, nicht genannter Kunde aus den USA einen Auftrag über die Lieferung von optischen Kommunikationsterminals vom Typ CONDOR Mk3 im Wert von Mio. US-\$ 24,0. Mynaric erwartet Produktlieferungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag im Jahr 2024.
Im April 2023 unterzeichnete die Mynaric AG eine Finanzierung in Höhe von insgesamt Mio. $€$ 80,6. Im Rahmen der Vereinbarung stellten die Darlehensgeber eine besicherte fünfjährige Darlehensfazilität in Höhe von Mio. US-\$ 75 (ca. Mio. $€$ 68,2) zur Verfügung, und zwei verbundene Unternehmen des Darlehensgebers erwarben für Mio. € 12,4 eine Beteiligung von insgesamt ca. 8,9 \% (entspricht den Beteiligungsverhältnissen am Tag der Aufstellung des Lageberichts) an der Mynaric AG.
Im Mai 2023 gab die Gesellschaft den Verkauf der CONDOR Mk3 Terminals an Loft Federal, eine Tochtergesellschaft von Loft Orbital, bekannt. Loft Federal wurde ausgewählt, NExT - das Experimentelle Testfeld der Space Development Agency (SDA) - zu produzieren, einzurichten und zu betreiben und wird die Terminals zur Unterstützung einer sicheren und zuverlässigen Kommunikation einsetzen. Die Auslieferung der Terminals ist hauptsächlich für die erste Hälfte des Jahres 2024 geplant. Der Auftrag ging Ende 2022 ein und war bereits in dem zuvor bekannt gegebenen Auftragsbestand an optische Kommunikationsterminals zum 31. Dezember 2022 berücksichtigt.
Im Juli 2023 erhielt die Gesellschaft auf der INNOspace Masters Highlight Conference, die von der Deutschen RaumfahrtAgentur des DLR veranstaltet wurde, die höchste Auszeichnung in der Kategorie "Best Submitted Idea" in der Kategorie KMU/Scale-up. Mit dieser Auszeichnung werden Pioniere und innovative Ideen gewürdigt, die die nächste Generation der Raumfahrttechnologie vorantreiben.
Im August 2023 wurde die Gesellschaft von der Space Development Agency (SDA) ausgewählt, um an einer Demonstration eines optischen Bodenterminals mitzuwirken. Das für 2025 geplante Forschungs- und Entwicklungsprogramm soll die erfolgreiche Verbindung zwischen verschiedenen weltraumgestützten optischen Kommunikationsterminals (OCTs) und einer von der Gesellschaft entwickelten optischen Bodenstation demonstrieren.
Im September 2023 konnte die Gesellschaft einen wichtigen Produktmeilenstein für ihren optischen Kommunikationsterminal CONDOR Mk3 erreichen. Nach intensiven Tests hat CONDOR Mk3 die optische Verifizierung und die Phase 1 der Interoperabilitätstests im Rahmen des Tranche-1-Programms der Space Development Agency (SDA) bestanden und damit die Übereinstimmung des Produkts mit dem Optical Communications Terminal (OCT) Standard der SDA bestätigt.
Im November 2023 konnte die Mynaric AG bekannt geben, dass die Gesellschaft einen weiteren Vertrag mit einem ungenannten Kunden in den USA über die Lieferung von optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 abgeschlossen hat. Der Auftrag hat einen Wert von rund Mio. US-\$ 6,0, mit Zahlungszielen im vierten Quartal 2023 und 2024 und Produktlieferungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2024. Ebenfalls im November 2023 unterzeichnete die Mynaric AG einen Vertrag mit Northrop Grumman über die Lieferung von optischen Kommunikationsterminals im Rahmen des Space Development Agency Tranche 2 Transport Layer-Beta Raumfahrzeugprogramms der US-Regierung. Der Vertrag mit einem Wert von rund Mio. US-\$ 25,0 sieht Zahlungsmeilensteine vor, die im Jahr 2023 beginnen und sich voraussichtlich über die Jahre 2024 und 2025 erstrecken werden, wobei die Produktlieferungen im Jahr 2024 beginnen und bis 2026 andauern. Ebenfalls im November 2023 konnte sich die Mynaric AG einen weiteren Vertrag mit einem früheren Kunden in den USA für seine optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 sichern. Der Vertrag mit einem Wert von rund Mio. US-\$ 30,0 sieht Meilensteinzahlungen ab 2023 vor, die sich über die Jahre 2024 und 2025 erstrecken, wobei die Produktlieferungen Mitte 2024 beginnen und bis 2025 andauern.
Im Dezember 2023 unterzeichnete die Gesellschaft mit Northrop Grumman einen Vertrag über die Lieferung von optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 im Rahmen des Space Development Agency Tranche 2 Transport Layer-Alpha
Raumfahrtprogramms der US-Regierung. Der Vertrag hat einen Wert von rund Mio. US-\$ 33,0 und sieht Meilensteinzahlungen ab 2024 bis 2025 sowie Produktlieferungen ab 2024 bis 2026 vor.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Prognose für die wichtigsten finanziellen Leistungskennzahlen und deren Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023:
| 2022 [51] | 2023 [51] | 2023 Prognose | |
|---|---|---|---|
| Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals (Einheiten) | 256 | 794 | erheblicher Anstieg |
| Cash-In aus Kundenverträgen (Mio. €) | 18,4 | 49,2 | erheblicher Anstieg |
| Umsatzerlöse (Mio. €) | 4,4 | 5,4 | erheblicher Anstieg |
| Betriebsergebnis (Mio. €) | $-73,8$ | $-79,2$ | moderate Verminderung |
Insbesondere aufgrund neuer Verträge mit bestehenden Kunden stieg unser Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals ${ }^{10}$ deutlich von 256 Terminals zum 31. Dezember 2022 auf 794 Terminals zum 31. Dezember 2023. Diese Entwicklung entspricht den Erwartungen des Managements.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Auftragsbestandes an Kommunikationsterminals für das Geschäftsjahr 2023:
| Auftragsbestand an Kommunikationsterminals (Einheiten) | 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bestand zum 1. Januar | 256 | ||||
| Auftragseingang | 544 | ||||
| Auslieferungen | $-3$ | ||||
| Sonstiges | $-3$ | ||||
| Bestand zum 31. Dezember | 794 |
Angesichts des Anstiegs des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals belief sich der Cash-In aus Kundenverträgen ${ }^{11}$ auf T€ 49.196 für das Geschäftsjahr 2023, verglichen mit T€ 18.383 für das Geschäftsjahr 2022. Dies stellt einen signifikanten Anstieg dar, wie von der Geschäftsleitung prognostiziert.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzpositionen zu dem Cash-In aus Kundenverträgen für das Geschäftsjahr 2023:
| Zahlungswirksam | Nicht-zahlungswirksam | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| $\begin{gathered} 31 \ \text { Dezember } \ \text { 2022 } \end{gathered}$ | Cash-In | Umsatzrealisierung | Sonstige betriebliche Fettsinn | Sonstiges | PA | $\begin{gathered} 31 \ \text { Dezember } \ 2022 \end{gathered}$ | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.101 | 1.107 | 644 | 0 | $-337$ | $-1$ | 300 |
| Sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte | 267 | 3.378 | 0 | 3.299 | 0 | 0 | 188 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 15.297 | 44.711 | 4.746 | 0 | 5.078 | $-1.421$ | 58.919 |
| Gesamt | 49.196 | 5.390 | 3.299 |
Der Cash-In aus Kundenverträgen in Bezug auf sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 3.378 (2022: T€ 1.881) bezieht sich auf staatlich finanzierte Förderprojekte. Der Cash-In aus Kundenverträgen in Bezug auf Vertragsverbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt den Großteil der Einzahlungen dar und bezieht sich auf Verträge mit Kunden, die in der Zukunft zu Umsatzerlösen führen werden.
[^0]
[^0]: ${ }^{10}$ : Der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals stellt die Menge aller im Rahmen von unterzeichneten Kundenprogrammen zu liefernden optischen Kommunikationsendgeräte am Ende eines Berichtszeitraums dar. Optische Kommunikationsendgeräte sind definiert als die einzelnen Geräte, die den Laserstrahl in eine bestimmte Richtung lenken und eine einzelne optische Verbindung zwischen zwei Endgeräten herstellen können. Der Bestand an optischen Kommunikationsendgeräten umfasst insbesondere (i) optische Kommunikationsendgeräte im Zusammenhang mit Kundenbestellungen und (ii) optische Kommunikationsendgeräte im Zusammenhang mit anderen unterzeichneten Vereinbarungen. Der Auftragsbestand wird berechnet als der Auftragsbestand zu Beginn eines Berichtszeitraums zuzüglich des Auftragseingangs innerhalb des Berichtszeitraums abzüglich der Endgerätelieferungen, die innerhalb des Berichtszeitraums als Umsatzerlöse erfasst wurden, und bereinigt um stornierte Aufträge, und weiterer Vertragsanpassungen. Gibt es mehrere Optionen für Lieferungen im Rahmen eines bestimmten Auftrags oder einer verbindlichen Vereinbarung, berücksichtigt der Auftragsbestand nur die wahrscheinlichste Vertragsoption, die auf der Grundlage der Einschätzung des Managements und auf Kundengesprächen beruht.
${ }^{11}$ : Der Cash-In aus Kundenverträgen umfasst Zahlungseingänge von Kunden im Rahmen von Bestellungen und anderen unterzeichneten Verträgen, einschließlich Zahlungen, die wir aufgrund von erfüllten Meilensteinen im Rahmen von Kunden- und Regierungsprogrammen erhalten haben. Oftmals werden bereits in der Integrationsphase, die den Kundenlieferungen vorausgeht. Wir realisieren Umsatzerlöse erst nach Lieferung und Abnahme unserer Produkte durch den Kunden.
Mynaric verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von T€ 5.390, verglichen mit T€ 4.422 im Geschäftsjahr 2022. Dies stellt einen moderaten Anstieg dar, der unterhalb der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 liegt. Der Hauptgrund dafür ist die Verzögerung beim Hochfahren der Produktion aufgrund technischer Herausforderungen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "4.1 - Ertragslage".
Das Betriebsergebnis in Form eines Betriebsverlust in Höhe von T€ 79.163 für das Geschäftsjahr 2023 liegt in etwa auf dem Niveau des Betriebsverlustes für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von T€ 73.790. Prognostiziert wurde jedoch eine moderate Verminderung des Verlustes. Der Grund dafür ist auch die Verzögerung beim Hochfahren der Produktion aufgrund technischer Herausforderungen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "4.1 - Ertragslage".
Mynaric hat fast alle finanziellen Ziele erreicht und konnte sich mit zahlreichen und großen Aufträgen nach eigener Ermittlung sowie nach Marktanalysen von allen öffentlich bekannten Aufträgen der SDA im hinblick auf die Anzahl auszuliefernder terminals als einer der Marktführer auf dem Markt für Laserkommunikation positionieren. Daher ist das Management mit der Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 zufrieden.
Die Umsatzerlöse stiegen um T€ 968 von T€ 4.422 auf T€ 5.390.
| T€ | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| UMSATZQUELLE | |||
| Produkte | 1.420 | 1.783 | $-20,3 \%$ |
| Dienstleistungen | 3.962 | 2.589 | $53,0 \%$ |
| Erträge aus Operating Leasing | 8 | 50 | $-84,1 \%$ |
| Gesamt | 5.390 | 4.422 | 21,9\% |
| GEOGRAFISCHE REGION | |||
| USA | 5.390 | 4.422 | 21,9\% |
| Gesamt | 5.390 | 4.422 | 21,9\% |
| ZEITPUNKT DER UMSATZREALISIERUNG | |||
| Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragen | 1.420 | 1.783 | $-20,3 \%$ |
| Dienstleistung erfüllt über einen bestimmten Zeitraum | 462 | 0 | n/a |
| Dienstleistung erfüllt zu einem bestimmten Zeitraum | 3.500 | 2.589 | $35,2 \%$ |
| Operating Leasing erfüllt über einen bestimmten Zeitraum | 8 | 50 | $-84,1 \%$ |
| Gesamt | 5.390 | 4.422 | 21,9\% |
| Gesamtumsätze mit Kundenverträgen | 5.390 | 4.422 | 21,9\% |
| In der Gewinn-/Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesene Umsatzerlöse | 5.390 | 4.422 | 21,9\% |
Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus der Erbringung von Leistungen im Bereich Preliminary Design Reviews im Zusammenhang mit CONDOR MK3. Alle Umsätze im Geschäftsjahr 2023 wurden ausschließlich im Segment SPACE erzielt.
Die Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen verringerte sich um T€ 1.536 auf T€-776 (2022: Erhöhung um T€ 760).
| T€ | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| Verminderung (Vj.Erhöhung) der Bestände an unfertigen Erzeugnissen | $-755$ | 2.100 | $-136,0 \%$ |
| Erhöhung der Bestände an fertigen Erzeugnissen | 786 | 542 | $45,0 \%$ |
| Wertminderungen | $-806$ | $-1.882$ | $-57,2 \%$ |
| Summe | $-776$ | 760 | $-202,1 \%$ |
Der Rückgang ist in erster Linie auf die Produktion von CONDOR Mk3-Konstruktionsmodellen und Wertminderungen von HAWK-bezogenen Vorratsbeständen zurückzuführen. Der Rückgang bei den unfertigen Erzeugnissen wurde größtenteils durch den Anstieg bei den fertigen Erzeugnissen ausgeglichen. Beide Veränderungen beziehen sich hauptsächlich auf das Segment SPACE. Die Wertminderungen im Geschäftsjahr 2023 beziehen sich auf Vorratsbestände, die auf der bestehenden AIR-Technologie im Segment AIR basieren, die im Geschäftsjahr wertgemindert wurde (siehe Kapitel "4.1 a) Abschreibungen und Wertminderungen"). Die Wertminderungen im Geschäftsjahr 2022 beziehen sich hauptsächlich auf CONDOR Mk2 und
CONDOR MK1 im Segment SPACE, die auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben wurden. Dies ist hauptsächlich auf die Entscheidung zurückzuführen, die Produktion und Vermarktung des CONDOR Mk1 einzustellen und die Produktion und Vermarktung des CONDOR Mk2 zu reduzieren, um der gestiegenen Nachfrage nach dem CONDOR Mk3 gerecht zu werden.
Die aktivierten Eigenleistungen sanken um T€ 749 auf T€ 818 (2022: T€ 1.567).
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| Entwicklungskosten | 0 | 968 | $-100,0 \%$ |
| Sachanlagen | 818 | 599 | $36,6 \%$ |
| Summe | $\mathbf{8 1 8}$ | $\mathbf{1 . 5 6 7}$ | $\mathbf{- 4 7 , 8 \%}$ |
Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Entwicklungskosten aktiviert, da die Entwicklung der Basistechnologie für CONDOR MEO im Geschäftsjahr 2022 eingestellt wurde. Die aktivierten Kosten für Sachanlagen beziehen sich hauptsächlich auf aktivierte HAWK-Terminals, die zu Testzwecken verwendet und später wertberichtigt wurden (siehe Kapitel "4.1 a) Abschreibungen und Wertminderungen").
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um T€ 1.248 von T€ 2.376 auf T€ 3.624.
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| Erträge aus Förderprojekten | 3.299 | 2.091 | $57,8 \%$ |
| Sonstige betriebliche Erträge | 325 | 285 | $13,9 \%$ |
| Gesamt | $\mathbf{3 . 6 2 4}$ | $\mathbf{2 . 3 7 6}$ | $\mathbf{5 2 , 5 \%}$ |
Diese Entwicklung ist in erster Linie auf Einnahmen aus Zuschüssen aus staatlich geförderten Projekten insbesondere mit der DARPA und der ESA zurückzuführen. Die wichtigsten Projekte sind im Kapitel "3.1 Meilensteine" beschrieben. Die Einzahlungen aus all diesen Projekten belaufen sich auf T€ 3.378 im Geschäftsjahr 2023.
Der Materialaufwand stieg um T€ 1.337 von T€ 15.434 auf T€ 16.771.
| T€ | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 14.492 | 13.007 | $11,4 \%$ |
| Kosten für bezogene Leistungen | 2.279 | 2.427 | $-6,1 \%$ |
| Gesamt | $\mathbf{1 6 . 7 7 1}$ | $\mathbf{1 5 . 4 3 4}$ | $\mathbf{8 , 7 \%}$ |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stiegen um 11,4\% Dies wurde hauptsächlich durch Wertminderungen, Roh- und Betriebsstoffe für die Produktion von CONDOR-Terminals und deren Finalisierung der Entwicklung bedingt. In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind Wertminderungen in Höhe von T€ 9.569 (2022: T€ 5.601) enthalten. Die Wertminderungen im Geschäftsjahr 2023 beziehen sich hauptsächlich auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die den HAWKTerminals zuzuordnen sind (siehe Kapitel "4.1 a) Abschreibungen und Wertminderungen"). Die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2022 beziehen sich hauptsächlich auf Vorratsbestände, die den Terminals CONDOR Mk1 und CONDOR Mk2 zuzuordnen sind.
Die Kosten für bezogene Leistungen sanken um 6,1\% aufgrund geringerer Kosten für die externe Bearbeitung bestimmter im Produktionsprozess verwendeter Komponenten.
Die Personalkosten sanken um T€ 806 von T€ 37.410 auf T€ 36.604.
| T€ | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| Löhne und Gehälter | 27.602 | 26.318 | $4,9 \%$ |
| Sozialversicherungsbeiträge, Renten und andere Leistungen an | 5.031 | 4.959 | $1,4 \%$ |
| Arbeitnehmer | 3.972 | 6.133 | $-35,2 \%$ |
| Aktienbasierte Vergütungen | $\mathbf{3 6 . 6 0 4}$ | $\mathbf{3 7 . 4 1 0}$ | $\mathbf{- 2 , 2 \%}$ |
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter blieb vergleichsweise unverändert bei 301 Vollzeitäquivalenten für das Geschäftsjahr 2023, verglichen mit 300 Vollzeitäquivalenten für das Geschäftsjahr 2022. Der Anstieg der Löhne und Gehälter von $4,9 \%$ war hauptsächlich auf Gehaltsanpassungen zurückzuführen. Im Personalaufwand enthalten sind aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, von denen der Großteil auf die Zuteilungen im Rahmen der in den Jahren 2021 und 2022 implementierten Restricted-Stock-Units-Programme (das "RSU-Programm") (2023: T€ 1.942, 2022: T€ 2.300) und andere Aktienoptionsprogramme (2023: T€ 1.280, 2022: T€ 3.832) entfällt. Der Rückgang der aktienbasierten
Vergütungen im Zusammenhang mit dem Restricted Stock Units Programm ist das Ergebnis der Mitarbeiterfluktuation, die zu einer Nettoverringerung der noch nicht ausgeübten RSUs führte, und der geringeren Kosten für die kürzlich ausgegebenen RSUs aufgrund des niedrigeren Aktienkurses. Der Rückgang der aktienbasierten Zahlungen im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsprogramm ist hauptsächlich auf eine geringere Anzahl von gewährten und eine vergleichsweise hohe Anzahl von verfallenen Aktienoptionen während des Geschäftsjahres 2023 zurückzuführen.
Die Abschreibungen und Wertminderungen stiegen um T€ 3.633 von T€ 7.989 auf T€ 11.622.
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten | 1.481 | 1.545 | $-4,1 \%$ |
| Abschreibung von Sachanlagen | 3.738 | 3.254 | $14,9 \%$ |
| Abschreibung von Nutzungsrechten | 1.923 | 1.659 | $15,9 \%$ |
| Gesamt | $\mathbf{7 . 1 4 2}$ | $\mathbf{6 . 4 5 8}$ | $\mathbf{1 0 , 6 \%}$ |
| Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten | 3.308 | 1.531 | $116,1 \%$ |
| Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens | 1.172 | 0 | n/a |
| Gesamt | $\mathbf{4 . 4 8 0}$ | $\mathbf{1 . 5 3 1}$ | $\mathbf{1 9 2 , 6 \%}$ |
| Summe Abschreibungen und Wertminderungen | $\mathbf{1 1 . 6 2 2}$ | $\mathbf{7 . 9 8 9}$ | $\mathbf{4 5 , 5 \%}$ |
Der Anstieg der Abschreibungen auf Sachanlagen ist auf Investitionen in den Ausbau unserer Entwicklungs- und Produktionsinfrastruktur zurückzuführen, einschließlich Investitionen in die Produktionsstätte in Oberpfaffenhofen. Auch die Investitionen in unseren neuen Hauptsitz in München führten zu einem Anstieg der Abschreibungen auf Sachanlagen und Nutzungsrechte.
Die Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte bezieht sich auf die Wertminderung der Basistechnologie AIR, die dem Segment AIR zuzuordnen ist, da die bestehende und aktivierte AIR-Technologie nicht mehr die Grundlage für die Produktion von HAWK-Terminals sein wird. Der Konzern betrachtet den HAWK-Markt weiterhin als einen bedeutenden Markt und wird weiterhin eine Laserterminal-Lösung anbieten. Die zukünftige HAWK-Lösung wird jedoch mehr Komponenten und Software der bestehenden und aktivierten SPACE-Technologie verwenden, um von ähnlichen Produktionsprozessen und der Reduzierung des Entwicklungs- und Wartungsaufwands für die Technologie zu profitieren. Auch die zugehörigen aktivierten HAWK-Terminals in den Sachanlagen sind wertgemindert.
Die sonstigen betrieblichen Kosten stiegen um T€ 1.140 von T€ 22.082 auf T€ 23.222.
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| Rechts- und Beratungskosten | 8.129 | 6.955 | $16,9 \%$ |
| Büro- und IT-Kosten | 4.680 | 4.236 | $10,5 \%$ |
| Versicherung | 3.106 | 4.855 | $-36,0 \%$ |
| Sonstiger Geschäftsbedarf, Ausrüstung und Dienstleistungen | 2.529 | 1.835 | $37,8 \%$ |
| Mietnebenkosten und Instandhaltung | 1.860 | 814 | $128,5 \%$ |
| Verkaufs- und Reisekosten | 1.115 | 2.279 | $-51,1 \%$ |
| Veräußerung von Sachanlagen | 630 | 0 | n/a |
| Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ECL) | 337 | 0 | n/a |
| Sonstige Kosten | 836 | 1.108 | $-24,5 \%$ |
| Gesamt | $\mathbf{2 3 . 2 2 2}$ | $\mathbf{2 2 . 0 8 2}$ | $\mathbf{5 , 2 \%}$ |
Der Anstieg ist hauptsächlich auf Rechts- und Beratungskosten sowie auf Mietnebenkosten und Instandhaltung zurückzuführen. Der Anstieg der Rechts- und Beratungskosten ist auf Aktivitäten im Zusammenhang mit möglichen Kapitalerhöhungen zurückzuführen. Der Anstieg der Mietnebenkosten und Instandhaltungen ist auf den Umzug der Hauptverwaltung von Gilching nach München zurückzuführen.
Das Betriebsergebnis in Form eines Betriebsverlust stieg auf T€ 79.163 (2022: Betriebsverlust T€ 73.790), hauptsächlich aufgrund der erfassten Wertminderungen und außerplanmäßigen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Entscheidung, die Produktion des HAWK-Terminals auf der Grundlage der bestehenden und aktivierten AIR-Technologie einzustellen, sowie aufgrund der anderen oben beschriebenen Effekte.
Das Finanzergebnis in Form eines Finanzverlusts verschlechterte sich um T€ 14.591 auf einen Nettoverlust von T€ 14.562 (2022: Nettogewinn T€ 29).
| T€ | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| FINANZERTRÄGE | |||
| Erträge aus der Fair Value Bewertung von Finanzinstrumenten | 578 | 0 | n/a |
| Zinserträge aus Festgeldern | 333 | 0 | n/a |
| Summe | 911 | 0 | n/a |
| FINANZKOSTEN | |||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Darlehen | $-10.209$ | $-2.121$ | $381,4 \%$ |
| Zinsaufwendungen aus signifikanten Finanzierungskomponenten in Kundenverträgen | $-5.078$ | 0 | n/a |
| Zinsen für Leasingverpflichtungen | $-652$ | $-229$ | $184,8 \%$ |
| Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von | $-172$ | $-282$ | $-39,0 \%$ |
| Finanzinstrumenten | |||
| Aktivierte Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 | 77 | 87 | $-11,5 \%$ |
| Summe | $-16.035$ | $-2.545$ | $530,1 \%$ |
| NETTO-FREMDWÄHRUNGSERGEBNIS | |||
| Netto-Fremdwährungsergebnis | 562 | 2.574 | $-78,2 \%$ |
| Finanzergebnis | $-14.562$ | 29 | $-50.313,8 \%$ |
Der Ertrag aus eingebetteten Derivaten bezieht sich auf die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts der eingebetteten Vorfälligkeitsoption und des Floor-Swaps, die in der Darlehensvereinbarung vom 25. April 2023 enthalten sind. Der Aufwand für das eingebettete Derivat bezieht sich auf die Vorfälligkeitsoption im Darlehensvertrag vom 2. Mai 2022, der im April 2023 vollständig zurückgezahlt wurde. Der Anstieg der Zinsen und ähnlichen Kosten für Darlehen bezieht sich auf die beiden oben erwähnten Darlehensverträge. Der Nettofremdwährungsgewinn (-verlust) ist das Ergebnis des volatilen US-Dollar-Kurses in Verbindung mit einem hohen US-Dollar-Bankguthaben. Die Zinsaufwendungen aus signifikanten Finanzierungskomponenten in Kundenverträgen resultieren aus Vorfinanzierungen der Gruppe durch den Kunden im Rahmen von Kundenverträgen. In diesem Zusammenhang erhält der Konzern wesentliche Anzahlungen deutlich vor Erbringung der versprochenen Leistung bzw. Lieferung. Sofern die Finanzierungskomponente des zugrunde liegenden Kundenvertrags signifikant ist, wird diese Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15 bilanziert, indem sie zu Zinsaufwand führt und die zukünftig zu realisierenden Umsatzerlöse in gleicherweise erhöht.
Der Ertrag der Steuern vom Einkommen und Ertrag stieg auf T€ 552 (2022: Ertrag T€ 24). Die Beträge resultieren aus latenten Steuererträgen.
Das Konzernergebnis in Form eines Konzernverlusts belief sich auf T€ 93.528 (2022: Konzernverlust T€ 73.782), was auf die vorgenannten Gründe zurückzuführen ist.
Die Umsatzerlöse sind in der folgenden Tabelle nach Segmenten aufgeschlüsselt:
| T€ | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ | Veränderung | |
| Segment SPACE | 5.390 | 3.038 | $77,4 \%$ |
| Segment AIR | 0 | 1.384 | $-100,0 \%$ |
| Gesamt | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{4 . 4 2 2}$ | $\mathbf{2 1 , 9 \%}$ |
Im Segment SPACE erhöhte sich der Betriebsverlust um T€ 7.211 von einem Verlust von T€ 46.773 auf T€ 53.984 in dem Geschäftsjahr 2023, was hauptsächlich auf deutlich höhere Personalkosten und sonstige Betriebskosten zurückzuführen ist. Die Personalkosten stiegen insbesondere aufgrund der Verschiebung von Mitarbeitern zwischen dem Segment SPACE und dem Segment AIR. Diese Entwicklung wurde teilweise durch den Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von T€ 2.352 und den Rückgang des Materialaufwands in Höhe von T€ 3.535 ausgeglichen.
Im Segment AIR verringerte sich der Betriebsverlust um T€ 4.257 von einem Verlust von T€ 20.929 auf T€ 16.672 im Geschäftsjahr 2023, was hauptsächlich auf deutlich niedrigere Personalkosten und sonstige betriebliche Aufwendungen zurückzuführen ist. Zudem sind keine Umsatzerlöse realisiert worden. Der Rückgang der Personalkosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurde teilweise durch erheblich gestiegene Materialaufwendungen und gestiegene Wertminderungen für fertige und unfertige Erzeugnisse ausgeglichen. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die bestehende und aktivierte AIR-Technologie nicht mehr die Basis für die Produktion von HAWK-Terminals sein wird.
Die Gruppe betrachtet den HAWK-Markt weiterhin als einen bedeutenden Markt und wird weiterhin eine Laserterminal-Lösung anbieten. Die künftige HAWK-Lösung wird jedoch mehr Komponenten und Software der bestehenden und aktivierten SPACETechnologie verwenden, um von ähnlichen Produktionsprozessen und der Reduzierung des Entwicklungs- und Wartungsaufwands für die Technologie zu profitieren. Infolgedessen nahm der Konzern eine Wertminderung der AIRTechnologie (2023: T€ 3.308), der unter den Sachanlagen aktivierten HAWK-Terminals, die als Sachanlagen klassifiziert sind (2023: T€ 1.172), und der zugehörigen Vorräte (2023: T€ 9.592) vor.
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| T€ | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 | Veränderung |
| Langfristige Vermögenswerte gesamt | 63.640 | 49.953 | $27,4 \%$ |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 55.446 | 30.368 | $82,6 \%$ |
| VERMÖGENSWERTE gesamt | $\mathbf{1 1 9 . 0 8 6}$ | $\mathbf{8 0 . 3 2 1}$ | $\mathbf{4 8 , 3 \%}$ |
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 stieg um 48,3\% auf T€ 119.086 (31. Dezember 2022: T€ 80.321).
Die langfristigen Vermögenswerte stiegen auf T€ 63.640 (31. Dezember 2022: T€ 49.953), hauptsächlich aufgrund der Erhöhung der Nutzungsrechte um T€ 17.386. In den Nutzungsrechten ist der neue Hauptsitz in München mit Zugängen in Höhe von 21.209 T€ enthalten. Dies wurde teilweise durch den Rückgang der immateriellen Vermögenswerte um T€ 4.722 ausgeglichen. Hierin spiegelt sich neben der Abschreibung der SPACE-Technologie vor allem die Wertminderung der AIRTechnologie in Höhe von T€ 3.308 wider.
Die langfristigen Vermögenswerte sanken auf 53,4\% der Bilanzsumme (31. Dezember 2022: 62,2\%).
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen um T€ 25.078 auf T€ 55.446 (31. Dezember 2022: T€ 30.368). Dies spiegelt hauptsächlich einen Anstieg der Vorräte und der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wider.
Der Anstieg der Vorräte um 70,0\% von T€ 13.348 auf T€ 22.695 resultiert im Wesentlichen aus der Vorbereitung im Sinne einer Bevorratung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für die Serienproduktion für CONDOR Mk3. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf T€ 20.975 (2022: T€ 10.851). Während des Geschäftsjahres 2023 wurden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von T€ 9.569 (2022: T€ 5.601) abgeschrieben, die hauptsächlich auf das Produkt HAWK im Segment AIR zurückzuführen sind. Dies wurde teilweise durch einen Bestandsabbau der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen um T€ 1.226 auf T€ 832 (2022: T€ 2.058) kompensiert, der in erster Linie auf die Produktion von CONDOR Mk3-Engineering-Modellen und die Abschreibung von HAWK-bezogenen Waren (2023: T€ 470, 2022: T€ 1.225) zurückzuführen ist. Die Abschreibungen im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 beziehen sich auf Waren, die auf der bestehenden AIR-Technologie im Segment AIR basieren, die im Geschäftsjahr wertgemindert wurde (siehe Kapitel "4.1 a) Abschreibungen und Wertminderungen").
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erhöhten sich um T€ 13.720 auf T€ 23.958 zum 31. Dezember 2023 (31. Dezember 2022: T€ 10.238) aufgrund der Einzahlungen aus einem neuen Darlehensvertrag vom 25. April 2023 (siehe Kapitel 4.3 a)).
Zum 31. Dezember 2023 stiegen die kurzfristigen Vermögenswerte auf 46,6\% der Bilanzsumme (31. Dezember 2022: 37,8\%).
a) Kapitalstruktur
| Geschäftsjahr | ||||
|---|---|---|---|---|
| T€ | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 | Veränderung | |
| EIGENKAPITAL GESAMT | $\mathbf{- 4 9 . 2 8 7}$ | $\mathbf{2 7 . 7 9 3}$ | $\mathbf{- 2 7 7 , 3 \%}$ | |
| Langfristige Schulden gesamt | 93.488 | 9.319 | $903,2 \%$ | |
| Kurzfristige Schulden gesamt | 74.885 | 43.209 | $73,3 \%$ | |
| SCHULDEN GESAMT | $\mathbf{1 6 8 . 3 7 3}$ | $\mathbf{5 2 . 5 2 8}$ | $\mathbf{2 2 0 , 5 \%}$ | |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN GESAMT | $\mathbf{1 1 9 . 0 8 6}$ | $\mathbf{8 0 . 3 2 1}$ | $\mathbf{4 8 , 3 \%}$ |
Mynaric finanziert seinen Betrieb so weit wie möglich aus eigenen Mitteln, die bei Bedarf durch Darlehen ergänzt werden.
Das Eigenkapital verringerte sich auf ein negatives Eigenkapital in Höhe von T€ 49.287 (31. Dezember 2022: positives Eigenkapital in Höhe von T€ 27.793), was hauptsächlich auf den Nettojahresverlust in Höhe von T€ 93.528 für das Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen ist. Dieser Rückgang wurde teilweise durch die Einzahlungen aus der Ausgabe von
Aktienkapital in Höhe von T€ 11.349 ausgeglichen. Die Einzahlungen stehen auch im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag vom 25. April 2023. Das Unternehmen und zwei verbundene Unternehmen der Darlehensgeber (die "Zeichner") schlossen einen Zeichnungsvertrag ab, gemäß dem die Zeichner 401.309 bzw. 163.915 neue NamensStammaktien zeichneten. Der Platzierungspreis für die neuen Aktien betrug € 22,019 pro Stammaktie. Am gleichen Tag hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von $€ 5.668 .391,00$ auf $€ 6.233 .615,00$ durch Ausgabe von 565.224 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien zu erhöhen. Die Gesellschaft hat die Kapitalerhöhung am 27. April 2023 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet und am 3. Mai 2023 im Handelsregister veröffentlicht.
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erhöhten die Kapitalrücklage um T€ 3.972 (2022: T€ 6.133).
Infolgedessen sank die Eigenkapitalquote auf -41,4\% (31. Dezember 2022: 34,6\%).
Die langfristigen Verbindlichkeiten stiegen auf T€ 93.488 (31. Dezember 2022: T€ 9.319), was im Wesentlichen auf den Anstieg der Darlehensverbindlichkeiten um T€ 59.496, den Anstieg der Leasingverbindlichkeiten um T€ 12.746 und den Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten um T€ 11.663 zurückzuführen ist.
Langfristige Darlehensverbindlichkeiten stiegen auf T€ 59.496 (31. Dezember 2022: 0 €). Dies spiegelt wider, dass Mynaric USA Inc. ("Mynaric USA") eine neue Kreditvereinbarung mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit zwei Fonds, die mit einer globalen Investmentgesellschaft mit Sitz in den USA verbunden sind (die "Kreditgeber"), und Alter Domus (US) LLC als Verwaltungsstelle (die "Kreditvereinbarung 2023") abgeschlossen hat. Gemäß der Kreditvereinbarung 2023 erklärten sich die Kreditgeber bereit, Mynaric USA ein besichertes Darlehen in Höhe von insgesamt T\$ 75.000 zur Verfügung zu stellen.
Mynaric USA hat den gesamten Betrag der Fazilität (vorbehaltlich eines Disagios von 1,0\%) am Tag der Unterzeichnung der Kreditvereinbarung 2023 am 25. April 2023 in Anspruch genommen. Die Darlehen im Rahmen der Kreditvereinbarung 2023 werden mit einem Zinssatz verzinst, der dem SOFR für eine Laufzeit von drei Monaten entspricht (vorbehaltlich einer Untergrenze von 2,0\%), zuzüglich einer Marge von 10,0\%, und in den ersten zwei Jahren können Zinsen in Höhe von 3,0\% in Form von Sachleistungen gezahlt werden, indem der Kapitalbetrag der Darlehen erhöht wird. Ein Teil des Darlehensbetrages wurde zur vollständigen Rückzahlung der bestehenden Verschuldung des Unternehmens im Rahmen des Darlehensvertrags vom 2. Mai 2022 sowie für Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abschluss der Kreditvereinbarung 2023 verwendet, der verbleibende Betrag wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.
Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten stiegen auf T€ 19.833 (31. Dezember 2022: T€ 7.087), was hauptsächlich auf den neuen Mietvertrag für einen neuen Hauptsitz in München zurückzuführen ist. Der neue Standort verfügt über eine Fläche von 11.000 Quadratmetern und bietet Platz für bis zu 400 Mitarbeiter in den Bereichen Produktion, Test, Technik und Verwaltung. Die anfängliche Mietdauer beträgt 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von 5 Jahren, von der im Rahmen der IFRS 16Bilanzierung angenommen wird, dass sie ausgeübt wird.
Die langfristigen Vertragsverbindlichkeiten stiegen auf T€ 11.663 (31. Dezember 2022: € 0) aufgrund der erhaltenen Anzahlungen auf neue Kundenverträge mit einer geschätzten Vertragslaufzeit bis zum Geschäftsjahr 2026.
Infolgedessen stiegen die langfristigen Verbindlichkeiten von 11,6\% auf 78,5\% der Bilanzsumme.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen auf T€ 74.885 (31. Dezember 2022: T€ 43.209), vor allem aufgrund höherer Vertragsverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Dieser Anstieg wurde teilweise durch einen Rückgang der Darlehensverbindlichkeiten ausgeglichen.
Der Anstieg der kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten um T€ 31.959 auf T€ 47.256 (31. Dezember 2022: T€ 15.297) ist hauptsächlich auf Vorauszahlungen für künftige Lieferungen im Rahmen von Verträgen mit Kunden zurückzuführen. Während des Geschäftsjahres 2023 belaufen sich die Einzahlungen auf T€ 44.711.
Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten stiegen aufgrund des neuen Hauptsitzes in München auf T€ 5.440 (31. Dezember 2022: T€ 1.855) (siehe langfristige Leasingverbindlichkeiten).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten stiegen auf T€ 16.555 (31. Dezember 2022: T€ 9.238) aufgrund der Bevorratung für die Serienproduktion.
Die kurzfristigen Darlehen verringerten sich auf T€ 3.286 (31. Dezember 2022: T€ 14.440), was auf die oben erwähnte vollständige Rückzahlung des Darlehensvertrags vom 2. Mai 2022 und den kurzfristigen Anteil aus der Kreditvereinbarung 2023 zurückzuführen ist.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen von 53,8\% auf 62,9\% der Bilanzsumme.
Die vorgenannten Gründe führten zu einem Anstieg der Schuldenquote auf 141,4\% (31. Dezember 2022: 65,4\%).
Der Deckungsgrad I (Eigenkapital/langfristige Vermögenswerte) und der Deckungsgrad II ((Eigenkapital + langfristige Verbindlichkeiten)/langfristige Vermögenswerte) verminderten sich aufgrund des negativen Eigenkapitals auf -77,4\% (31. Dezember 2022: 55,6\%) und auf 69,5\% (31. Dezember 2022: 74,3\%).
Die Investitionen in dem Geschäftsjahr 2023 betrafen in erster Linie die Produktionsinfrastruktur, einschließlich Investitionen in Produktionsanlagen und Produktionsausrüstungen wie unsere Testanlagen. Außerdem wurden Investitionen in den neuen Hauptsitz in München getätigt.
Die im Geschäftsjahr 2023 getätigten Investitionen (ohne Nutzungsrechte gemäß IFRS 16) in Höhe von T€ 6.737 (2022: T€ 9.941) stellen sich wie folgt dar:
Für das Jahr 2024 hat die Gruppe weitere Investitionen zur Erweiterung der Produktionskapazitäten und der Büroausstattung geplant.
Zum 31. Dezember 2023 hat die Gruppe finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Aufträgen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in folgender Höhe:
| T€ | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2023 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 12 | 14 |
| Sachanlagen | 3.866 | 1.258 |
| Summe | $\mathbf{3 . 8 7 8}$ | $\mathbf{1 . 2 7 2}$ |
c) Liquidität
| T€ | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2023 | Verānderung | |
| Nettozahlungsmittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit | $-28.984$ | $-50.215$ | $-42,3 \%$ |
| Nettozahlungsmittel aus der Investitionstätigkeit | $-4.588$ | $-11.699$ | $-60,8 \%$ |
| Nettozahlungsmittel aus der Finanzierungstätigkeit | 47.087 | 21.968 | 114,3\% |
| Nettozunahme/(-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 13.515 | $-39.946$ | $-133,8 \%$ |
| Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 10.238 | 48.143 | $-78,7 \%$ |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 205 | 2.041 | $-90,0 \%$ |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 23.958 | 10.238 | 134,0\% |
Die Nettozunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf T€ 13.515 (2022: Nettoabnahme von T€ 39.946).
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf einen Nettoabfluss von T€ 28.984 (2022: T€ 50.215 ). Die Abflüsse resultieren in erster Linie aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Nettoverlust in Höhe von T€ 93.528 (2022: T€ 73.782). Außerdem stiegen die Nettoabflüsse für Vorratsbestände auf T€ 9.379 (2022: T€ 4.958). Die Nettoabflüsse spiegeln die Vorbereitung auf die Bevorratung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für die Serienproduktion wider. Die Abflüsse wurden teilweise durch Zuflüsse aus Vertragsverbindlichkeiten ausgeglichen. Die Zuflüsse bei den Vertragsverbindlichkeiten stiegen auf einen Betrag von T€ 39.760 (2022: Nettozuflüsse T€ 15.144), was auf Einzahlungen von Kunden in Höhe von T€ 44.711 zurückzuführen ist (siehe auch Kapitel 3.2).
Der konsolidierte Nettoverlust wurde durch nicht zahlungswirksame Effekte beeinflusst. Dazu gehören im Wesentlichen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von T€ 11.622 (2022: T€ 7.989) und anteilsbasierte Vergütungen mit
Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Höhe von T€ 3.972 (2022: T€ 6.133). Die Abschreibungen und Wertminderungen erhöhten sich vor allem aufgrund der erfassten Wertminderungen auf die AIR Technology und die zugehörigen HAWKTerminals in Höhe von T€ 3.308 und T€ 1.172. Die Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente beziehen sich auf die Vergütung des Vorstands und der Mitarbeiter mit Restricted Stock Units ("RSU") im Rahmen der RSU-Programme sowie auf Aktienoptionsprogramme (siehe Kapitel 4.1 - Personalaufwand).
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit für das Geschäftsjahr 2023 verringerte sich auf einen Abfluss von T€ 4.588 (2022: Nettoabfluss von T€ 11.699). Investitionen in den Ausbau von Entwicklungs- und Produktionskapazitäten werden weiterhin getätigt, jedoch in geringerer Intensität. Die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen verringerten sich um T€ 5.328 auf T€ 4.851 (2022: T€ 10.179). Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte verringerten sich deutlich um T€ 1.050 auf T€ 70 (2022: T€ 1.120), was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass die Entwicklungen der aktivierten AIR- und SPACE-Technologien in den Jahren 2020 und 2021 abgeschlossen wurden sowie die Entwicklung der CONDOR MEO-Technologie in 2022 eingestellt wurde.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erhöhte sich auf einen Nettozufluss von T€ 47.087 (2022: Nettozufluss von T€ 21.968). Die Mittelzuflüsse sind hauptsächlich auf die Einzahlungen aus dem Darlehensvertrag in Höhe von T€ 67.723 (siehe Kapitel 4.3.a. Kapitalstruktur) und die Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktienkapital in Höhe von T€ 12.769 (siehe Kapitel 4.3.a. Kapitalstruktur) zurückzuführen. Die Einzahlungen wurden teilweise durch die Rückzahlung von Darlehen und Krediten in Höhe von T€ 13.185 (2022: T€ 96), Zinszahlungen in Höhe von T€ 10.740 (2022: T€ 241) und Transaktionskosten im Zusammenhang mit den Einzahlungen ausgeglichen. Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen und Krediten wurden zur Rückzahlung eines bestehenden Darlehens verwendet (siehe Kapitel 4.3.a. Kapitalstruktur). Die erhöhten Zinszahlungen beziehen sich hauptsächlich auf Zinszahlungen für neue Darlehensverträge (siehe Kapitel 4.3.a. Kapitalstruktur). Die Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem neuen Darlehensvertrag belaufen sich auf T€ 5.796 und im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktienkapital auf T€ 1.420.
Unter Berücksichtigung von Wechselkurseffekten stiegen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um T€ 13.720 auf T€ 23.958 (31. Dezember 2022: T€ 10.238).
In Anbetracht des anhaltend robusten Wachstums der Gruppe und der weiteren Ausweitung der Produktion prüft die Gruppe die Optionen weiterer Aktienemissionen und Fremdkapitalaufnahmen.
Forschung und Entwicklung sind entscheidend für unsere Geschäftsstrategie. Wir sind davon überzeugt, dass wir in den Bereichen Produktdesign, Technik, Tests und Qualitätssicherung über beträchtliche interne Kapazitäten verfügen, die den gesamten Forschungs- und Entwicklungsprozess von der Konzeption bis zur Fertigstellung abdecken. Wir sind entschlossen, in ein solides Forschungs- und Entwicklungsprogramm zu investieren, um unser aktuelles Produktportfolio zu verbessern und unsere Pipeline mit neuen und ergänzenden Produkten zu entwickeln.
Im Rahmen unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten haben wir umfangreiche interne Testmöglichkeiten für unsere Produkte entwickelt. So haben wir beispielsweise einen Mikroschwingungsprüfstand eingerichtet, der den Einsatz unserer Produkte in der Luft und im Weltraum simuliert (z. B. Vibrationen beim Betrieb von Satelliten oder Flugzeugen) und uns gleichzeitig die Durchführung von Interoperabilitätstests mit anderen Anbietern ermöglicht. Wir haben in unserer Forschungsund Entwicklungseinrichtung an unserem Hauptsitz in München, Deutschland, und in unseren Werken in Oberpfaffenhofen, Deutschland, und Hawthorne, Kalifornien, einen Mikroschwingungsprüfstand installiert. Zusätzlich zu unserem Mikroschwingungsprüfstand verwenden wir einen Vibrations- und Schockprüfstand, der starke Vibrationen und Stöße simuliert, die bei Raketenstarts, Flugzeuglandungen und Turbulenzen auftreten. Außerdem führen wir Datenübertragungstests durch, bei denen wir verschiedene (simulierte) Verbindungsentfernungen simulieren, Erfassungstests (einschließlich Fernfeldsimulationen des Laserstrahls) sowie Szenario- und Full-Motion-Tests mit denen wir bestimmte Flugbedingungen in unseren Labors nachstellen können. Darüber hinaus haben wir Reinraumeinrichtungen installiert, zu denen eine Thermal-Vakuum-Kammer gehört, in der verschiedene Temperatur- und Druckgradienten simuliert werden, sowie Thermokammern, die für Temperaturschocksimulationen benötigt werden. Wir führen auch Strahlungstests durch, einschließlich der Exposition unserer Elektronik gegenüber der im Weltraum zu erwartenden schädlichen Strahlung.
Im Jahr 2020 begannen wir mit der Vorserienproduktion unserer HAWK- und CONDOR-Terminals und setzten die Verbesserung unserer Produkte im Hinblick auf die Aufnahme der Serienproduktion fort. Die Entwicklungsaktivitäten für die Basistechnologie SPACE wurden im März 2021 abgeschlossen. Die Abschreibung der damit verbundenen aktivierten
Entwicklungskosten für die SPACE-Technologie begann am 1. März 2021. Weitere Verbesserungen des HAWK- und CONDOR-Produkts werden im Aufwand erfasst, anstatt sie zu aktivieren, da die Basistechnologie vollständig entwickelt ist.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurden Entwicklungskosten in Höhe von T€ 21.572 (2022: T€ 18.019) als Aufwand erfasst, da die in IAS 38,57 genannten Kriterien nicht erfüllt waren. Von den gesamten Entwicklungskosten in Höhe von T€ 21.572 (2022: T€ 18.986) wurden daher T€ 0 (2022: T€ 967) aktiviert.
Wir gehen davon aus, dass unsere Ausgaben für Forschung und Entwicklung in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden, da wir unsere bestehende Technologie für den Einsatz in verwandten Produkten modifizieren und weitere Technologien im Bereich der Laserkommunikation entwickeln werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Steigerungsrate moderat ausfallen wird, da die Mitarbeiterzahl im Vergleich zu den Vorjahren relativ stabil bleibt.
Während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigte Mynaric durchschnittlich 301 Vollzeitäquivalente (2022: 300 Vollzeitäquivalente).
Die Mitarbeiter der Gruppe sind entscheidend für den Erfolg von Mynaric als Unternehmen, da die positive Entwicklung der Gruppe weitgehend auf ihrer Arbeit und Leistung beruht. Mynaric ist für seine Geschäftstätigkeit auf hochqualifiziertes Personal angewiesen und bietet daher attraktive Sozialleistungen, flexible Arbeitszeiten, Anreize und Karrieremöglichkeiten sowie Vergünstigungen. Die Gruppe finanziert und fördert auch soziale, sportliche und teambildende Aktivitäten für ihre Mitarbeiter.
Mynaric legt großen Wert auf die Entwicklung der Fähigkeiten und die Karriereplanung der Mitarbeiter und ist bestrebt, die Mitarbeiter in diesen Bereichen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens zu fördern. Die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Schulungen und Weiterbildungen werden in jährlichen Leistungsbeurteilungen und Kompetenzentwicklungsgesprächen besprochen und beschlossen. Die Gruppe unterhält eine interne Stellenbörse, um die Mitarbeiter über Möglichkeiten für interne Karrierewechsel und Aufstiegsmöglichkeiten zu informieren.
Risiken bedeuten bei Mynaric die Möglichkeit negativer Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von den Ziel- oder Planzahlen. Chancen stellen dementsprechend die Möglichkeit von positiven Abweichungen dar. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und den Betrieb eines wirksamen Risikomanagementsystems für Mynaric. Unser Ansatz ist es, die mit unseren unternehmerischen Entscheidungen und Aktivitäten verbundenen Chancen und Risiken auf der Basis verlässlicher Informationen abzuwägen. Risiken sollen nur dann eingegangen werden, wenn sie ein für das Unternehmen vertretbares Maß nicht überschreiten. Die Risiken werden daher durch geeignete Maßnahmen auf ein als angemessen erachtetes Maß begrenzt, ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, oder, wenn eine vollständige Risikovermeidung nicht möglich ist, intensiv überwacht. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, im Interesse des Unternehmens zu handeln und somit Risiken in ihrem eigenen Verantwortungsbereich angemessen zu identifizieren, zu melden und zu überwachen.
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Das Risikomanagement koordiniert die Aktivitäten des Bereichs, aggregiert die Risiken bis auf Konzernebene, berichtet über die Risiken und überwacht die Vollständigkeit der erforderlichen Risikoberichte. Die operative Steuerung der Einzelrisiken liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fachabteilungen.
Ziel des Risikomanagements von Mynaric ist es, die im Geschäftsbetrieb auftretenden Risiken, ob bekannt oder neu, transparent und damit beherrschbar zu machen.
Der Risikomanagementprozess definiert die Aktivitäten, Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und die Steuerung für ein effektives Risikomanagement, um Mynaric bei der Erreichung seiner übergeordneten Geschäftsziele zu unterstützen.
Dieser Prozess erfordert einen Informationsaustausch zwischen allen Abteilungen, Funktionen und Projekten und wird daher offen und transparent innerhalb des Unternehmens durchgeführt. Der allgemeine Ansatz besteht darin, Risiken zu bewerten,
wenn möglich zu kategorisieren und auf der Grundlage der Ergebnisse Maßnahmen zu ergreifen. Risikomanagement-Tools bieten einen Überblick über offene Risiken mit einer Einstufung nach ihrer Auswirkung auf übergeordnete Projekt- oder Geschäftsziele.
Das Risikomanagement ist eine wichtige Grundlage für das Managementsystem und ermöglicht es dem Unternehmen, Risiken, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Erfüllung von Kundenverpflichtungen, die geschäftliche und technische Entwicklung oder andere betriebliche Risiken beeinflussen könnten, frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu treffen.
Der Vorstand von Mynaric trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagement, legt die Risikotoleranz des Unternehmens fest und entscheidet bei besonders schwerwiegenden Risiken über Maßnahmen des Risikomanagements. Er berichtet dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen über die Risikolage des Unternehmens. Das Risikomanagement von Mynaric dient der Erfassung von technischen und nicht-technischen Risiken und berichtet unabhängig an den Vorstandsvorsitzenden. Auf diese Weise wird entweder direkt oder durch Delegation ein leistungsfähiges Risikomanagementsystem in allen Geschäftsbereichen ermöglicht. Dies erleichtert die Identifizierung von geschäftsübergreifenden Risiken.
Alle Mitarbeiter werden für die Risiken in ihrem Arbeitsbereich sensibilisiert und tragen zur kontinuierlichen Risikominderung in ihrem Prozess und in ihrem Arbeitsbereich bei. Dazu gehört die Identifikation von Risiken und Chancen, Vorschläge für Verbesserungen oder Risikominderungen sowie das Ergreifen von Gegenmaßnahmen und Risikovorsorge.
Der Risikomanagementprozess beginnt mit der Identifizierung von Risiken in der Planungsphase von Projekten oder Prozessen und wird kontinuierlich überprüft. Die unternehmensweiten Risiken werden zentral in einer Datenbank gesammelt und laufend verwaltet.
Neue Risiken können von jeder Person im Unternehmen identifiziert und gemeldet und auf beliebige Weise ermittelt werden. Dies geschieht mit Hilfe geeigneter Methoden wie Überprüfungen, Befragungen, Checklisten oder Werkzeugen wie FMEA/FMECA (Failure Mode, Effects, and Criticality Analysis). Diese Liste ist nicht restriktiv und kann durch andere Instrumente und Methoden ergänzt werden, um das Wo, Wann, Wie und Warum eines Risikos zu ermitteln.
Die Risiken werden nach definierten Risikokategorien strukturiert und hinsichtlich ihrer Ursache, der tatsächlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung auf das Unternehmen detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Alle Risiken werden in einem Risikokatalog erfasst, analysiert und bewertet.
Alle ermittelten Risiken werden anhand der aktuellen Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood) und der potenziellen Auswirkung (Severity) der Folgen bewertet. Diese Bewertung erfolgt qualitativ und/oder quantitativ mit Hilfe eines vordefinierten Ranking/Scoring-Systems. Durch eine ordnungsgemäße Bewertung eines Risikos wird die Risikostufe ohne Auswirkungen der Gegenmaßnahmen bestimmt, bevor zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Die Risiken werden durch die Kombination von Wahrscheinlichkeit und Auswirkung dargestellt und in eine Bewertungsmatrix eingetragen, um ihren Schweregrad zu bewerten und eine Priorisierung vorzunehmen (siehe Bewertungsmatrix unten).
Je nach Wahrnehmung und Einstufung des Risikos werden angemessene Risikominderungsstrategien und spezifische Gegenmaßnahmen ergriffen, sowie geeignete Personen mit der Umsetzung dieser Maßnahmen beauftragt.
Da Risiken einem ständigen Wandel unterworfen sind, werden ihre Entwicklung sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit der aktuellen Maßnahmen zur Risikominderung und insbesondere auch die Effektivität der aktuellen Strategie zum Umgang mit Risiken kontinuierlich überwacht. Die Risikominderung kann darin bestehen, dass zusätzliche Kontrollen in den bestehenden Prozess integriert werden. Bei definierten Kontrollen werden Überprüfungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Maßnahme die beabsichtigte Wirkung hat. Die Kontrolldurchführenden, sowie Häufigkeit der Durchführung der Kontrolle werden dokumentiert.
Ein Bericht/Zusammenfassung wird dem zuständigen Mitglied der Geschäftsleitung in regelmäßigen Abständen und bei Auftreten eines neuen Risikos höchster Priorität unverzüglich gemeldet.
Nach Abschluss der Risikoprüfung, -kontrolle und Kommunikation der resultierenden Maßnahmen wird der Prozess erneut mit der Risikoermittlung begonnen.
Im Folgenden wird ein umfassender Überblick über die wichtigsten Risiken im Geschäftsbetrieb von Mynaric gemäß dem oben erwähnten Risikomanagementsystem dargestellt. Die Risiken werden anhand von Wahrscheinlichkeit und Auswirkung kategorisiert, um ihren Schweregrad zu bewerten. Während die Wahrscheinlichkeit von sehr gering - das Risiko wird höchstwahrscheinlich nicht eintreten - bis sehr hoch - das Risiko wird voraussichtlich eintreten - reicht, basiert die Auswirkung beispielsweise auf dem finanziellen Einfluss auf die Geschäftskennzahlen. Aufgrund der dynamischen Wachstumsrate von Mynaric wird die Auswirkung als relativer Prozentsatz der Geschäftskennzahlen und des potenziellen Verlusts des jeweiligen Volumens und nicht als absoluter Geldwert bewertet, um das tatsächliche Risiko für das Unternehmen in seiner derzeitigen dynamischen Wachstumsphase darzustellen. Die Wahrscheinlichkeitsbewertung umfasst Risikominderungsmaßnahmen und -prozesse, die darauf abzielen, das jeweilige Risiko zu reduzieren. Die Gesamtrisikoklassifizierung stellt daher das verbleibende Nettorisiko für das Unternehmen dar, das die Auswirkungen der geplanten Präventivmaßnahmen einschließt. Die Einstufung der Auswirkung und Wahrscheinlichkeit auf die relevanten Leistungsindikatoren (Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals, Cash-In aus Kundenverträgen, Umsatzerlöse, und Betriebsergebnis) ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
| Skala | Auswirkung | Wahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| Sehr niedrig | Verlust von <5\% des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals, des Cash-Ins aus Kundenverträgen, der Umsatzerlöse oder des Betriebsergebnisses. | Minimalwahrscheinlichkeit. Tritt faktisch nie auf. Gut kontrollierbar. Gute Beherrschbarkeit. |
| Niedrig | Verlust von 5-20 \% des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals, des erwarteten Cash-Ins aus Kundenverträgen, der Umsatzerlöse oder des Betriebsergebnisses. | Geringe Eintrittswahrscheinlichkeit. Tritt selten auf. Keine offensichtlichen Mängel in der Kontrolle. Relativ gute Beherrschbarkeit. |
| Mittel | Verlust von 20-45 \% des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals, des Cash-Ins aus Kundenverträgen, der Umsatzerlöse oder des Betriebsergebnisses. | Mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit. Tritt manchmal auf. Anzeichen für potenzielle Risiken mit einigen Schwachstellen in der Kontrolle. |
| Hoch | Verlust von 45 bis 85 \% des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals, des Cash-Ins aus Kundenverträgen, der Umsatzerlöse oder des Betriebsergebnisses. | Hohe Eintrittswahrscheinlichkeit. Es besteht eine reale Möglichkeit des Auftretens mit offensichtlichen Schwachstellen in der Kontrolle. |
| Sehr hoch | Verlust von 85 bis 100 \% des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals, des Cash-Ins aus Kundenverträgen, der Umsatzerlöse oder des Betriebsergebnisses. | Höchstwahrscheinlichkeit. Es wird erwartet, dass diese auftreten. Es bestehen erhebliche Schwachstellen in der Kontrolle. |
Die prozentualen Wertgrenzen wurden im Vergleich zum Vorjahr angepasst.
Folgende Tabelle zeigt die relevanten Risiken und deren Kategorisierung:
| Risikokategorie | Nr. | Relevante Risiken |
|---|---|---|
| Wirtschaftliche und industrielle Risiken | 1. | Marktentwicklung |
| 2. | Wettbewerb | |
| 3. | Wirtschaftliche Risiken | |
| 4. | Pandemien | |
| 5. | Geopolitik | |
| 6. | Produktion | |
| 7. | Beschaffung | |
| 8. | Unternehmensstrategie | |
| 9. | Kundenakquise | |
| Operative Risiken | 10. | Technologie |
| 11. | Personal | |
| 12. | IT | |
| 13. | Sales Cycle | |
| 14. | Produkthaftung | |
| 15. | Liquidität | |
| Finanzielle Risiken | 16. | Währungsrisiken |
| 17. | Kreditrisiken | |
| Rechtliche Risiken | 18. | Regulatorische Risiken |
| 19. | Politische Risiken | |
| 20. | Geistiges Eigentum |
Folgende Tabelle zeigt die relevanten Risiken und deren Einordnung in der Risikomatrix:
| Risikomatrix | Auswirkung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sehr niedrig | Niedrig | Mittel | Hoch | Sehr hoch | ||
| Wahrschein-lichkeit | Sehr hoch | |||||
| Hoch | 5,12 | 15 | ||||
| Mittel | 16,14 | 11 | 9, 10, 17 | 6 | ||
| 20 | 13 | 2, 3, 7, 18, 19 | 1,8 | |||
| Sehr niedrig | 4 |
| Risikoklassifizierung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gering | Tolerierbar | Wesentlich | Kritisch |
Wir sind ein Entwickler und Hersteller von Laserkommunikationsprodukten für Kommunikationsnetze in Air und Space. Die Laserkommunikation soll als sogenannte Backbone-Technologie eine Schlüsselkomponente von Telekommunikationsnetzen mit sehr hohen Datenübertragungsraten sein, die durch die Verbindung einzelner Plattformen wie Flugzeuge und Satelliten
Datenautobahnen schaffen. Unser Erfolg und unser künftiges Wachstum hängen daher wesentlich von der Entwicklung eines Marktes für Laserkommunikation und insbesondere für luftfahrtgestützte Kommunikationsnetze ab.
Luft- und raumfahrtgestützte Kommunikationsnetze können verschiedene Plattformen umfassen, darunter Drohnen, Flugzeuge und Satelliten, und können sich in der Troposphäre (d. h. in der Höhe der kommerziellen Luftfahrt), in der Stratosphäre (d. h. in einer Höhe von 20 bis 30 Kilometern über dem Boden) oder im Weltraum befinden. Luft- und raumfahrtgestützte Kommunikationsnetze, die aus einer großen Anzahl von Plattformen bestehen, werden als Konstellationen bezeichnet. Jeder einzelne Knoten innerhalb der Plattform enthält in der Regel mehrere Laserkommunikationseinheiten, die zwischen zwei und vier Einheiten pro Knoten liegen. Unsere Fähigkeit, unsere Laserkommunikationsprodukte (z. B. Flugterminals) erfolgreich zu entwickeln und zu vermarkten, hängt von der Bereitschaft potenzieller Kunden ab, weltweit in die Entwicklung solcher Konstellationen zu investieren. Wenn solche Konstellationen nicht in globalem Maßstab entwickelt werden, wären die Anwendungsmöglichkeiten für unsere Bodenstationen und Flugterminals, wie z.B. die Verbindung einzelner Flugzeuge, Drohnen oder Satelliten mit dem Boden, begrenzt.
Konstellationen im Allgemeinen und der Markt für Laserkommunikationssysteme im Besonderen befinden sich noch in einem frühen Stadium der Einführung und Entwicklung. Die künftige Einführung von Konstellationen durch potenzielle Kunden ist nach wie vor mit erheblichen technologischen, betrieblichen und finanziellen Risiken verbunden.
Der Markt für staatliche Raumfahrtanwendungen hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt, insbesondere getrieben durch die groß angelegte Einführung von Laserkommunikationsprodukten durch die US-Space Development Agency als Teil ihrer Satellitenkonstellation für Regierungs- und Verteidigungszwecke. Die Nutzung von Laserkommunikationssystemen durch Regierungskunden für andere Anwendungen als die Raumfahrt wird allgemein als strategisch wünschenswert angesehen, hat sich aber noch nicht in Form von öffentlichen Ausschreibungen für eine größere Anzahl von Einheiten niedergeschlagen.
Auf dem kommerziellen Markt sind unseres Wissens derzeit nur zwei Konstellationen in Betrieb, von denen teilweise eine intern entwickelte Laserkommunikationslösung für die Verbindung der zugehörigen Satelliten genutzt wird. Andere kommerzielle Konstellationen, die Laserkommunikation nutzen, sind geplant, aber noch nicht in Betrieb. Viele der Satellitenkonstellationen, die derzeit von potenziellen Kunden geplant werden und eine weltweite Internet- und Netzabdeckung vorsehen, haben noch keine Laserkommunikationsanlagen in Auftrag gegeben. Der Aufbau einer solch umfassenden Abdeckung durch mehrere Laserkommunikationseinheiten wurde in der Praxis bisher nur in begrenztem Umfang erprobt und genutzt und könnte mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden sein. Gleichzeitig erfordert die Entwicklung kommerzieller Konstellationen mit einer derartigen Abdeckung Investitionen in Milliardenhöhe, einschließlich der Kosten für die Satellitenentwicklung und die Startkapazitäten, und hängt daher von der Fähigkeit ab, eine entsprechende Finanzierung zu erhalten. Der Erfolg von Mynaric als Unternehmen hängt zu einem großen Teil davon ab, ob unsere Prognosen hinsichtlich der Akzeptanz und des Wachstums des Marktes für kommerzielle Laserkommunikations-Terminals zutreffen. Die Marktakzeptanz, das Wachstum und/oder die Nachfrage nach den Produkten von Mynaric können durchaus hinter den von Mynaric vorgenommenen Schätzungen zurückbleiben.
Sollte die Laserkommunikation ein Nischenmarkt bleiben, würde die Nachfrage nach den von Mynaric hergestellten Produkten deutlich geringer ausfallen als derzeit angenommen. Das Scheitern des Wachstums unserer Zielmärkte wird als Risiko niedriger Wahrscheinlichkeit, sehr hoher Auswirkung, und insgesamt als wesentlich betrachtet, das Auswirkungen auf sämtliche Leistungsindikatoren haben könnte.
Nach Einschätzung des Managements gibt es derzeit nur wenige Unternehmen, die aktiv drahtlose Laserkommunikationstechnologie vermarkten. Dazu gehören Luft- und Raumfahrtunternehmen wie TESAT-Spacecom (eine Airbus-Tochter), SA Photonics (eine CACI-Tochter), Thales Alenia Space, Ball Aerospace, General Atomics, Honeywell, Skyloom, Space Micro sowie eine Handvoll anderer Unternehmen, die über das grundlegende technische Know-how und die erforderlichen Ressourcen verfügen.
Der Markt für kommerzielle Laserkommunikationsanwendungen befindet sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium, aber es gibt Anzeichen dafür, dass er wachsen wird. Dies könnte sich in einem erheblich größeren potenziellen Volumen für den Laserkommunikationsmarkt niederschlagen, was möglicherweise einen stärkeren Wettbewerb und den Markteintritt großer multinationaler Unternehmen nach sich zieht.
Große IT-Firmen wie Cisco, Huawei, Commscope, Coriant und Corning, die über umfangreiche Erfahrungen mit bodengestützter, kabelgebundener Laserkommunikation für Glasfasernetze verfügen, könnten in großem Umfang in den
Markt für drahtlose Laserkommunikation für Luft- und Raumfahrtanwendungen investieren und damit den Wettbewerb verschärfen. Luftfahrtunternehmen wie Boeing und Anbieter von Militärausrüstungen wie Raytheon und Hensoldt, die möglicherweise über ein höheres Investitionsvolumen als Mynaric verfügen, könnten ebenfalls in den Markt eintreten. Diese Unternehmen könnten aggressive Strategien wie subventionsgestütztes Dumping und Lobbying bei Kunden, Partnern, Investoren und den Medien anwenden, die Mynaric stark unter Druck setzen könnten, um das Unternehmen aus dem Markt zu drängen.
Einige unserer Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten haben Akquisitionen getätigt, sind Partnerschaften oder andere strategische Beziehungen eingegangen oder werden dies möglicherweise tun, um umfassendere Dienste anzubieten oder Größenvorteile zu realisieren. So hat beispielsweise Eutelsat im September 2023 OneWeb übernommen. Im Mai 2023 übernahm Viasat Inmarsat und Maxar wurde von Advent International übernommen. Die Auswirkungen dieser Fusionen bzw. der noch ausstehenden Konsolidierungen auf uns und unsere Branche im Allgemeinen sind noch nicht absehbar, sie könnten jedoch eine unvorhersehbare Dynamik erzeugen und unseren Wettbewerbern Vorteile verschaffen. Darüber hinaus können neue Marktteilnehmer, die derzeit nicht als Konkurrenten gelten, durch Übernahmen, Partnerschaften oder strategische Beziehungen in unseren Markt eintreten. Potenzielle Neueinsteiger können Wettbewerbsvorteile gegenüber uns aufweisen, wie z. B. einen größeren Bekanntheitsgrad, eine längere Unternehmenshistorie, vielfältigere Dienstleistungen und größere Marketingbudgets sowie größere finanzielle, technische und andere Ressourcen. Die Konsolidierung der Branche kann zu Praktiken führen, die es uns erschweren, effektiv zu konkurrieren, u. a. auf der Grundlage von Preisen, Vertriebs- und Marketingprogrammen, Technologie oder Dienstleistungsfunktionalität. Die fortschreitende Branchenkonsolidierung kann unseren Konkurrenten Vorteile gegenüber uns verschaffen, was zu einem Nachfragerückgang nach unseren Produkten oder einem höheren Preisdruck für unsere Produkte führen kann.
Ein solcher verschärfter Wettbewerb auf dem Laserkommunikationsmarkt wird als Risiko niedriger Wahrscheinlichkeit, hoher Auswirkung, und insgesamt als tolerierbar betrachtet, das Auswirkungen auf sämtliche Leistungsindikatoren haben könnte.
Die derzeitige Nachfrage nach Laserkommunikation wird vor allem durch Regierungen getrieben, wobei die Regierung der Vereinigten Staaten bei der Einführung der Laserkommunikationstechnologie eine Vorreiterrolle spielt. Auch die Verbündeten der USA und andere Regierungen evaluieren neue Technologien als Teil ihrer nationalen Ziele zur Modernisierung ihrer Raumfahrtkapazitäten. Dementsprechend haben Regierungen auf der ganzen Welt erheblich in die Forschung und Entwicklung sowie in den Einsatz von Laserkommunikations- und anderen Technologien investiert. Tatsächlich stiegen die Verteidigungsausgaben in den USA und Europa infolge geopolitischer Spannungen. Die Bewilligung von Ausgaben für Verteidigungs- und andere Programme durch die US-Regierung und andere Regierungen hat jedoch in der Vergangenheit geschwankt, und künftige Ausgaben und Bewilligungen für diese Programme werden möglicherweise nicht auf dem derzeitigen Niveau bleiben oder könnten aufgrund von Verschiebungen der Investitionen auf Programme in Bereichen, in denen wir keine Dienstleistungen erbringen, sogar zurückgehen. In dem Maße, in dem die US-Regierung und ihre Behörden oder andere Regierungen die Ausgaben für solche Dienstleistungen kürzen, weil sie in Zeiten finanzieller Einschränkungen, zur Reduzierung von Haushaltsdefiziten oder aus anderen Gründen die Gesamtausgaben senken müssen, könnte die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen zurückgehen, was sich negativ auf unsere erwarteten Umsatzerlöse und Geschäftsaussichten auswirken könnte.
Staatliche Fördermittel treiben aktuell die Nachfrage nach Laserkommunikation. Wir glauben, dass kommerzielle Anwendungen den Gesamtmarkt bald stärker wachsen lassen könnten. Allerdings könnten wirtschaftliche Faktoren wie hohe Inflation, steigende Zinssätze und Rezessionsängste die kommerzielle Nachfrage im Vergleich zu staatlich finanzierten Programmen kurz- bis mittelfristig dämpfen. Die Weltwirtschaft hat in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft rezessive Phasen und Zeiten wirtschaftlicher Instabilität erleben. In solchen Zeiten könnten sich unsere kommerziellen und in geringerem Maße auch unsere staatlichen Kunden dafür entscheiden, risikoreiche und kapitalintensive Infrastrukturprojekte wie Satellitenkonstellationen oder andere Systeme mit Laserkommunikationsmöglichkeiten nicht weiter zu verfolgen oder aufzuschieben.
Eine allgemein negative wirtschaftliche Entwicklung und ihre Auswirkungen auf unser Geschäft werden als ein Risiko niedriger Wahrscheinlichkeit, hoher Auswirkung und insgesamt als tolerierbar betrachtet, das Auswirkungen auf sämtliche Leistungsindikatoren haben könnte.
Herabstufung der Wahrscheinlichkeit im Vergleich zum Vorjahr von mittlerer Wahrscheinlichkeit auf sehr niedrige Wahrscheinlichkeit und somit Insgesamt Herabstufung des Risikos von tolerierbar auf gering.
Im Laufe des vergangenen Jahres brachen im Nahen Osten Spannungen aus, als die Houtis internationale Schifffahrtswege bedrohten, die Hamas Israel angriff, der Iran Israel angriff und Israel den Iran angriff, um nur einige der jüngsten Ausbrüche regionaler Konflikte zu nennen. Das aktuelle Ergebnis dieser Konflikte sind höhere Preise für bestimmte Rohstoffe, insbesondere Öl, sowie die Notwendigkeit, die globalen Lieferkettenrouten neu auszurichten und zu reorganisieren, um diese besonderen Konfliktgebiete zu umgehen. Die Situation ist nach wie vor instabil, und kein Konflikt scheint derzeit einer Lösung nahe zu sein.
Ukraine-Konflikt
Die Vereinigten Staaten und die globalen Märkte sind nach der Eskalation geopolitischer Spannungen wie dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 von Volatilität und Störungen betroffen. Als Reaktion auf diese Invasion hat die North Atlantic Treaty Organization (NATO) zusätzliche militärische Kräfte nach Osteuropa entsandt. Die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, die Europäische Union und andere Länder haben Sanktionen und restriktive Maßnahmen gegen Russland und die mit ihm verbundenen Personen und Einrichtungen angekündigt und umgesetzt und der Ukraine finanzielle und materielle Unterstützung und Hilfe bei der Verteidigung ihres Territoriums gewährt.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die daraus resultierenden Maßnahmen, die ergriffen wurden und in Zukunft ergriffen werden könnten, haben weltweite Sicherheitsbedenken hervorgerufen, die sich nachhaltig auf die regionalen und globalen Volkswirtschaften auswirken könnten. Obwohl die Dauer und die Auswirkungen des andauernden militärischen Konflikts in der Ukraine in hohem Maße unvorhersehbar sind, könnte der Konflikt zu Marktstörungen führen, einschließlich einer erheblichen Volatilität der Rohstoffpreise, der Kredit- und Kapitalmärkte, und könnte zu weiteren Unterbrechungen der Lieferketten führen.
Im März 2022 wurde ein bevorstehender Start des Satellitenkonstellationsbauers OneWeb von Russland als Reaktion auf die umfassenden Wirtschaftssanktionen gestoppt, die aufgrund der Invasion in der Ukraine gegen Russland verhängt worden waren. Alle geplanten Flüge wurden daraufhin abgesagt, was zu Verzögerungen beim Aufbau der aktuellen und der nächsten Generation der OneWeb-Satellitenkonstellation ${ }^{12}$ führte.
Normalerweise haben die Wahlzyklen in den USA einen gewissen Einfluss auf die Ausgabenprogramme der Regierung, da die eine oder andere Partei versucht, Programme zu bevorzugen, die mit ihren Botschaften im Wahlkampf übereinstimmen. Dieser Zyklus könnte einen zusätzlichen Einfluss haben, da die jüngsten US-Programme darauf abzielen, die Produktion kritischer Systeme und Komponenten, die derzeit von Offshore-Fertigungszentren bezogen werden, verstärkt ins Inland zu verlagern. Bislang hat sich dies nicht auf Mynaric ausgewirkt, da sich unsere Produkte noch in einem frühen Stadium der Marktentwicklung befinden und unsere vorhandenen Design-, Entwicklungs- und Montagekapazitäten den Bedürfnissen unserer Kunden entsprechen. Je nachdem, wie die diesjährigen Präsidentschaftswahlen in den USA ausgehen werden, könnte es jedoch zu Veränderungen kommen, die es erforderlich machen, dass mehr kritische Komponenten und Systeme in den USA entwickelt und gebaut werden.
In ihrer Gesamtheit werden die geopolitischen Risiken und ihre Auswirkungen auf unser Geschäft als ein Risiko hoher Wahrscheinlichkeit, mittlerer Auswirkung und insgesamt als wesentlich betrachtet, das Auswirkungen auf sämtliche Leistungsindikatoren haben könnte.
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[^0]: ${ }^{12}$ : Quelle: https://spacenews.com/with-soyuz-off-the-table-oneweb-back-in-the-mix/, Zugriff am 14. September 2022
Wir entwickeln, fertigen und montieren unsere Laserkommunikationsprodukte in-house. Im Rahmen unseres Auftragsabwicklungsmanagements müssen wir angemessene interne logistische und produktionstechnische Abläufe implementieren. Sobald ein Kunde unsere Produkte bestellt, sind wir verpflichtet, diese Produkte zu einem vereinbarten Termin an den Kunden zu liefern. Da wir nur über begrenzte Erfahrungen mit der Auftragsabwicklung, der Serienproduktion und der Lieferlogistik verfügen, besteht das Risiko, dass eine unerwartete oder spontane Nachfrage nach unseren Produkten zu Verzögerungen in unseren internen logistischen und technischen Produktionsprozessen sowie zu Lieferverzögerungen führen kann. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Raumfahrt, in dem potenzielle Kunden einen starken Anstieg der Produktion von Laserkommunikationsgeräten für den schnellen Aufbau von Konstellationen verlangen können, um die Zeit zu minimieren, in der die Konstellation nur teilweise aufgebaut und daher nur eingeschränkt nutzbar ist. Unvorhergesehene Entwicklungen bei der Komponentenmontage oder die Unfähigkeit, Kundenaufträge zu bearbeiten, aufgrund von mangelnden Prozessen, Strukturen oder anderen Faktoren, könnten unsere Fähigkeit zur Auftragsabwicklung erheblich beeinträchtigen. Dies könnte zu Kundenunzufriedenheit, Rufschädigung und dem Verlust von Kundenaufträgen führen.
Produktionsrisiken werden als Risiko mittlerer Wahrscheinlichkeit, sehr hoher Auswirkung und insgesamt als kritisches Risiko eingestuft, das Auswirkungen auf den Cash-In aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis haben könnte.
Für die Herstellung seiner Produkte ist Mynaric auf die Verfügbarkeit bestimmter Waren und Komponenten angewiesen. Dazu gehören unter anderem optische Komponenten, spezielle Elektronik und strukturelle Komponenten. Wenn diese Waren oder Komponenten von Lieferanten auf dem freien Markt nicht zu wirtschaftlichen Preisen erhältlich sind, könnte die Herstellung einzelner Produkte schwieriger oder undurchführbar werden.
Der Ausfall einzelner Zulieferer könnte darüber hinaus zu Produktionsproblemen oder -stillständen führen. Bestimmte Waren und Komponenten, die Mynaric benötigt, können nur von einer Handvoll spezialisierter Lieferanten weltweit bezogen werden - in einigen Fällen sogar nur von einem einzigen Lieferanten. Die strategische Vorgabe, für jedes Bauteil mindestens zwei qualifizierte Lieferanten zu haben, kann daher nicht immer eingehalten werden.
Jegliche Unterbrechung unserer Lieferkette, ein erheblicher Anstieg der Komponentenkosten oder Engpässe bei kritischen Komponenten könnten sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken und zu erhöhten Kosten oder verpassten Lieferungen an unsere Kunden führen. Eine solche Unterbrechung könnte durch eine Vielzahl von Ereignissen ausgelöst werden, wie z. B. eine längere Schließung oder Verlangsamung der Produktion in den Werken unserer Zulieferer oder Verzögerungen bei der Auslieferung aufgrund von geopolitischen Faktoren und/oder Wirtschaftssanktionen gegen Dritte, einschließlich derjenigen, die sich aus dem anhaltenden Krieg zwischen Russland und der Ukraine ergeben, die Einführung von Zöllen, Exportkontrollen oder anderen Maßnahmen durch oder gegen ausländische Staaten (einschließlich China) und allgemeine Marktverknappungen aufgrund eines sprunghaften Anstiegs der Nachfrage nach einem bestimmten Teil oder einer bestimmten Komponente. Solche Störungen oder Engpässe können durch Preiserhöhungen oder Inflationsauswirkungen, Arbeitsniederlegungen, Transportverzögerungen oder -ausfälle, die sich auf die Versorgungskette und den Versand von Materialien und Fertigerzeugnissen auswirken, die Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, geopolitische Entwicklungen, Terrorismus und Unterbrechungen von Versorgungsleistungen, Handelsembargos und anderen Dienstleistungen noch verstärkt werden. So können sich beispielsweise die erheblich gestiegenen Energiepreise weiter negativ auf die weltweiten Lieferketten und die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen auswirken. Darüber hinaus haben bestimmte Länder Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte elektronische Bauteile verhängt oder könnten dies in Zukunft tun, zu denen auch Bauteile gehören können, die wir in unserem Fertigungsprozess verwenden.
Beispielsweise könnten erneut Engpässe in der Lieferkette auftreten, die die Produktion oder die Entwicklung neuer Produktversionen verzögern. Die hohe Inflation könnte in Zukunft Druck auf unsere Stückkosten ausüben, und höhere Vorauszahlungen an unsere Zulieferer sowie eine frühere Auszahlung dieser Zahlungen könnten unsere einmaligen Kosten in zukünftigen Perioden unter Druck setzen. Darüber hinaus können künftige Aktualisierungen oder Änderungen am erwarteten Design unserer Produkte die Anzahl der Teile und Komponenten, die wir beschaffen müssen, erhöhen und die Komplexität unseres Lieferkettenmanagements steigern. Sollte es uns nicht gelingen, die Versorgung mit Teilen und Komponenten effektiv zu steuern, könnte dies unsere Produktionskapazitäten erheblich beeinträchtigen und damit die Auslieferung unserer Produkte verzögern sowie die Marktakzeptanz unserer Produkte beeinträchtigen. Dementsprechend
besteht das Risiko, dass Mynaric nicht in der Lage sein könnte, die für die Herstellung seiner Produkte erforderlichen Komponenten zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen und rechtzeitig zu beschaffen, und dass Mynaric nicht in der Lage sein könnte, Produkte herzustellen und zu liefern.
Gemäß dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act von 2010 (Dodd-Frank Act) sind wir möglicherweise verpflichtet, zu ermitteln, offenzulegen und zu melden, ob unsere Produkte "Konfliktmineralien" (Zinn, Wolfram, Tantal und Gold) enthalten. Die Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017, in der die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für EU-Importeure von Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten festgelegt sind, enthält ähnliche Verpflichtungen (European Union Conflict Minerals Regulation).
Auch wenn unsere Produktion nicht von solchen Mineralien abhängt und wir solche Mineralien nicht direkt importieren, können die elektronischen Komponenten, die wir in unseren Produkten verwenden, solche Mineralien enthalten, und infolgedessen könnten wir verpflichtet sein, diese Anforderungen und Verfahren einzuhalten. Die Umsetzung dieser Anforderungen könnte sich nachteilig auf die Beschaffung, Verfügbarkeit und Preisgestaltung der Materialien auswirken, die für die Herstellung der in unseren Produkten verwendeten Komponenten verwendet werden. Darüber hinaus können uns zusätzliche Kosten entstehen, um die Offenlegungsanforderungen zu erfüllen, einschließlich der Kosten für die Durchführung von Sorgfaltsprüfungen, um die Quellen von Konfliktmineralien zu ermitteln, die für die Herstellung unserer Produkte verwendet werden oder notwendig sind, sowie gegebenenfalls für mögliche Änderungen an Produkten, Prozessen oder Bezugsquellen als Folge solcher Überprüfungen. Wir könnten auch mit Reputationsproblemen konfrontiert werden, wenn wir feststellen, dass bestimmte unserer Produkte Mineralien enthalten, die nicht als konfliktfrei eingestuft werden.
Darüber hinaus können Gesetzgebungs- oder Regulierungsbehörden oder Selbstregulierungsorganisationen in Ländern, in denen wir tätig sind, den Geltungsbereich geltender Gesetze oder Vorschriften erweitern oder neue Gesetze oder Vorschriften in Bereichen erlassen, die für unser Geschäft relevant sind. So hat der deutsche Gesetzgeber im Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet, das Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen über Lieferketten aus Entwicklungs- und Schwellenländern beziehen und in Deutschland verkaufen, erhebliche Verpflichtungen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards auferlegt und sie im Falle von Verstößen einer potenziell ernsthaften Haftung aussetzt. Unternehmen müssen daher ihre gesamte Wertschöpfungskette sorgfältig dokumentieren, ihre Lieferanten überprüfen und nachweisen, dass sie sich um die Einhaltung der geltenden Standards bemühen. Obwohl das Lieferkettengesetz derzeit nicht auf uns anwendbar ist, da wir in Deutschland weniger als 1.000 Mitarbeiter haben, könnten wir in Zukunft dem Lieferkettengesetz (z. B. wenn wir in Zukunft die Mindestanzahl an Mitarbeitern überschreiten oder wenn durch eine Gesetzesänderung der Schwellenwert gesenkt oder Parameter eingeführt werden, die wir erfüllen, so dass wir dann in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen) oder anderen Gesetzen und Vorschriften, die Lieferketten regeln, unterworfen werden.
Probleme im Zusammenhang mit der Beschaffung werden als Risiko niedriger Wahrscheinlichkeit, hoher Auswirkung und insgesamt als tolerierbar eingestuft, das Auswirkungen auf den Cash-In aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis haben könnte.
Unsere Geschäftsstrategie ist auf die industrielle Produktion von Laserkommunikationsprodukten und die Nutzung des Wachstums unseres Zielmarktes ausgerichtet. Alle Entscheidungen über Investitionen in das Unternehmen werden auf dieser Grundlage getroffen. Unternehmensstrategische Risiken können sich aus Projekten und strategischen Entscheidungen ergeben, die die Erwartungen nicht erfüllen. Die daraus resultierende Kapitalrendite könnte nicht erreicht werden.
Die Unternehmensstrategie der Mynaric Group zielt darauf ab, standardisierte Laserkommunikationslösungen für luft- und raumfahrtgestützte Kommunikationsnetze in Serie zu produzieren und so Skaleneffekte zu erzielen, die niedrigere Entwicklungs- und Produktionskosten ermöglichen. Der Einsatz serienmäßig hergestellter Produkte, die zu niedrigeren Preisen für die Laserkommunikation führen, wird voraussichtlich die Nachfrage steigern und eine kosteneffiziente Nutzung der drahtlosen Laserkommunikation in groß angelegten Konstellationen ermöglichen.
Derzeit gibt es jedoch keinen Markt für Laserkommunikationssysteme mit hohen Stückzahlen. Der Ansatz von Mynaric, standardisierte Produkte für eine große Anzahl von Kunden zu entwickeln, könnte sich daher als nicht erfolgreich erweisen, wenn bestimmte Kunden sehr unterschiedliche Produktspezifikationen oder Einheiten in deutlich geringeren Mengen nachfragen. Dies würde eine projektspezifische Produktion anstelle einer Serienproduktion erfordern, so dass die angestrebten Skaleneffekte nicht oder nicht in vollem Umfang zum Tragen kämen.
Der Erfolg von Mynaric als Unternehmen hängt zu einem großen Teil von der Genauigkeit unserer Prognosen über das Wachstum des Laserkommunikationsmarktes ab. Diese Prognosen könnten sich als zu optimistisch erweisen, und das Marktwachstum und/oder die Nachfrage nach Mynaric-Produkten könnten durchaus hinter unseren Schätzungen zurückbleiben.
Ein Scheitern unserer Unternehmensstrategie im Hinblick auf den geschäftlichen Erfolg wird als ein Risiko niedriger Wahrscheinlichkeit, sehr hoher Auswirkung und insgesamt wesentlich angesehen, das Auswirkungen auf sämtliche Leistungsindikatoren haben könnte.
In Anbetracht der technologischen Herausforderungen und der hohen Investitionskosten, die für die Entwicklung und den Einsatz unserer Produkte erforderlich sind, sowie der staatlichen Exportbeschränkungen sind wir der Ansicht, dass unser potenzieller Kundenstamm begrenzt ist. Es gibt eine kleine Anzahl möglicher Kunden, die potentiell bedeutende erste Geschäftsmöglichkeiten für den Einsatz unserer Laserkommunikationssysteme darstellen. Die erfolgreiche Akquisition und Bindung bedeutender Erstkunden ist daher von entscheidender Bedeutung für die Generierung von Folgegeschäften, wie z. B. die Implementierung und Wartung ergänzender Produkte, die zu einem erhöhten Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals und zu Cash-In aus Kundenverträgen führen. Daher hängt unsere Fähigkeit, Laserkommunikationsprodukte in großem Umfang zu verkaufen, von unserer Fähigkeit ab, bedeutende Erstkunden zu gewinnen und zu binden, indem wir deren Geschäft in einem frühen Stadium gewinnen.
Dementsprechend wird jede Änderung in der Beziehung zu einem Kunden, der Stärke des Geschäfts eines Kunden oder seiner Nachfrage nach unseren Produkten als ein Risiko mittlerer Wahrscheinlichkeit, hoher Auswirkung und insgesamt als wesentlich angesehen, das Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals haben könnte.
Die Produkte von Mynaric wurden noch nie in größerem Umfang eingesetzt oder verwendet. Obwohl wir Prototypen unserer Produkte entwickelt, hergestellt und getestet haben und unsere Produkte derzeit für die Serienproduktion fertigstellen, gibt es keine Garantie dafür, dass unsere Produkte unter den täglichen Betriebsbedingungen die erwartete Leistung erbringen oder dass wir in der Lage sein werden, mögliche Schwachstellen in unserer Technologie oder unseren Produkten zu erkennen und zu beheben, bevor wir mit der Serienproduktion und schließlich mit den Produktlieferungen an Kunden beginnen.
Obwohl unsere Produkte strenge Qualitätskontrollen durchlaufen, können unsere Produkte unentdeckte technische Fehler oder Defekte aufweisen, die den Qualitätsanforderungen unserer Kunden nicht entsprechen. Diese technischen Fehler, Defekte, Produktausfälle oder Leistungsmängel können auf Konstruktionsmängel, Mängel bei Rohstoffen oder Komponenten oder Fertigungsschwierigkeiten zurückzuführen sein, die sowohl die Qualität als auch die Leistung des Produkts beeinträchtigen können.
Jegliche tatsächliche oder vermeintlichen Fehler, Defekte oder Leistungsmängel unserer Produkte könnten zum Austausch oder zur Ablehnung unserer Produkte, zur Schädigung unseres Rufs, zu Geschäftseinbußen, zum Rückgang des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals, zu Verzögerungen bei der Einnahme von Geldern aus Kundenverträgen, zur Ablenkung unseres technischen Personals von unseren Produktentwicklungsbemühungen, zu einem Anstieg der Kundendienst- und Supportkosten oder zu Haftungsansprüchen führen, die größere Betriebsverluste als erwartet nach sich ziehen könnten.
Wir sind der Ansicht, dass die erfolgreiche Einführung von Mynaric-Produkten bei bestimmten Erstkunden als allgemeiner Indikator für die künftige Leistung der Produkte des Unternehmens angesehen werden kann. Umgekehrt könnten Lieferverzögerungen, technische Leistungs- oder Qualitätsprobleme oder andere Probleme bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen mit Erstkunden zum Verlust des direkt betroffenen Kunden und anderer bestehender oder potentieller Kunden führen.
Infolgedessen wird ein technisches Versagen unserer Produkte als ein Risiko mittlerer Wahrscheinlichkeit, hoher Auswirkung und insgesamt als wesentlich angesehen, das Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben könnte.
Unser Management und unsere Mitarbeiter sind entscheidend für den Erfolg von Mynaric als Unternehmen. Aufgrund der Art unseres Geschäfts sind wir in hohem Maße auf hochqualifizierte Arbeitskräfte angewiesen, um unsere Produkte erfolgreich
zu entwickeln und in großem Umfang zu produzieren. Zu den personalbezogenen Risiken für Mynaric gehören das Ausscheiden von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen und das Vorhandensein eines kleinen Pools von potenziellen Ersatzkräften mit angemessener Kompetenz und Know-how sowie andere Probleme im Zusammenhang mit der Mitarbeiterbindung. Der Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte ist in den Regionen, in denen Mynaric angesiedelt ist, seit langem hart und stellt eine Herausforderung sowohl für die Personalbeschaffung als auch für die Personalkosten dar.
Wir haben unsere Belegschaft in den letzten Jahren erheblich aufgestockt und sind nun auf einem Niveau angelangt, das wir für angemessen halten, um unsere kurz- bis mittelfristigen Geschäftsziele zu erreichen. Wir erwarten daher, wenn überhaupt, nur einen langsamen Anstieg des Personalbestands, wobei potenzielle offene Stellen vor allem im Bereich der Produktion zu finden sein werden, wo wir davon ausgehen, dass es einfacher sein wird, neue Mitarbeiter einzustellen als zum Beispiel im Bereich der Produktentwicklung.
Die Tatsache, dass wir nicht in der Lage sind, genügend qualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren und zu halten, wird als Risiko mittlerer Wahrscheinlichkeit, mittlerer Auswirkung und insgesamt als tolerierbar eingestuft, das Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis haben könnte.
Unsere Fähigkeit, unsere Geschäftsstrategie umzusetzen, hängt zum Teil von der kontinuierlichen und ununterbrochenen Leistung unserer IT-Systeme ab, die unsere Geschäftstätigkeit unterstützen. Trotz der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen sind unsere internen Computersysteme und die von Dritten, auf die wir uns verlassen, anfällig für Schäden, die unter anderem durch Computerviren, Malware, Naturkatastrophen, Terrorismus, Krieg, Telekommunikationsund Stromausfälle, Cyber-Angriffe oder Cyber-Eingriffe über das Internet, E-Mail-Anhänge, Personen innerhalb unserer Organisation oder Personen mit Zugang zu Systemen innerhalb unserer Organisation oder ähnliche störende Probleme entstehen. Das Risiko eines Sicherheitsverstoßes oder einer Störung, insbesondere durch Cyber-Angriffe oder CyberEingriffe, auch durch Computer-Hacker, ausländische Regierungen und Cyber-Terroristen, hat allgemein zugenommen, da die Anzahl, Intensität und Raffinesse der versuchten Angriffe und Eingriffe aus der ganzen Welt zugenommen haben. Sollte ein solches Ereignis eintreten und Unterbrechungen in unserem Betrieb verursachen, könnte dies zu einer wesentlichen Unterbrechung unserer Produktentwicklungsprogramme führen. Darüber hinaus könnten uns ausländische Regierungen ins Visier nehmen, da wir in Regierungsprogramme involviert sind, u. a. weil wir möglicherweise im Besitz von Informationen zur nationalen Sicherheit sind und an der Entwicklung fortschrittlicher Technologiesysteme beteiligt sind. Sollten wir nicht in der Lage sein, sensible Informationen zu schützen, könnten staatliche Behörden die Angemessenheit unserer Sicherheitsmaßnahmen in Frage stellen.
Ein Versagen unserer Sicherheitsrichtlinien, -programme und -systeme, um unsere IT-Systeme vollständig zu schützen, wird als ein Risiko hoher Wahrscheinlichkeit, mittlerer Auswirkung und insgesamt als wesentlich angesehen, das Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben könnte.
Der Zeitpunkt unserer Verkäufe lässt sich aufgrund der Länge unseres Verkaufszyklus nur schwer vorhersagen, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf unserer Produkte auf dem Regierungsmarkt. Es gibt viele Faktoren, die für unsere Kunden spezifisch sind und die zur zeitlichen Planung ihrer Käufe beitragen, einschließlich Budgetbeschränkungen, Finanzierungsgenehmigungen, Änderungen der technischen Anforderungen und Personalwechsel. Darüber hinaus können auch die Bedeutung und der Zeitpunkt unserer Produktverbesserungen sowie die Einführung neuer Produkte durch unsere Wettbewerber die Käufe unserer Kunden beeinflussen. Infolgedessen können selbst endgültige Kaufaufträge oder definitive Vereinbarungen über die Entwicklung und Lieferung von Laserkommunikationsprodukten geändert oder storniert werden. Aus all diesen Gründen ist es schwierig, vorherzusagen, ob ein Verkauf abgeschlossen oder geändert wird, in welchem Zeitraum ein Verkauf abgeschlossen wird oder in welchem Zeitraum die Einnahmen aus einem Verkauf realisiert werden. Es ist möglich, dass wir in Zukunft noch längere Verkaufszyklen, komplexere Kundenbedürfnisse, höhere Vorlaufkosten und eine geringere Vorhersehbarkeit beim Abschluss einiger unserer Verkäufe erleben werden. Darüber hinaus könnten wir in Zukunft Verträge abschließen, bei denen wir keine Zahlungen erhalten oder keine Umsätze verbuchen, bis wir einen längeren Implementierungszyklus abgeschlossen haben. Sollte sich unser Verkaufszyklus verlängern oder unsere erheblichen Vorabinvestitionen in den Verkauf und die Implementierung nicht zu ausreichenden Einnahmen führen, um unsere Investitionen zu rechtfertigen, könnte dies negative Auswirkungen auf unser Geschäft haben.
Probleme im Verkaufszyklus werden als Risiko niedriger Wahrscheinlichkeit, mittlerer Auswirkung und insgesamt als tolerierbar eingestuft, das Auswirkungen auf sämtliche Leistungsindikatoren haben könnte.
Wir haben eine beträchtliche Anzahl von Einheiten im Auftragsbestand und nur begrenzte Erfahrung mit der Serienproduktion und dem operativen Einsatz unserer Produkte, was das Risiko mit sich bringt, dass die Produkte nicht wie vorgesehen funktionieren. Jegliche tatsächlichen oder vermeintlichen Fehler, Defekte oder Leistungsmängel bei den an die Kunden gelieferten Produkten könnten zu Haftungsansprüchen oder geltend gemachten Folgeschäden führen. Fehlerhafte Komponenten können zu Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder Produkthaftungsansprüchen gegen uns führen, die die Umsatzerlöse oder das Betriebsergebnis, die wir mit solchen Produkten erzielen, erheblich übersteigen könnten. Mynaric ist gegen bestimmte, aber nicht alle potenziellen Ansprüche versichert, und der Eintritt eines bedeutenden nicht versicherten Anspruchs oder eines Anspruchs, der die von uns gewährte Versicherungsdeckung übersteigt, könnte unser Geschäft beeinträchtigen.
Produkthaftungsprobleme werden im Vergleich zum Vorjahr als Risiko mittlerer Wahrscheinlichkeit (zuvor niedrig), niedriger Auswirkung (zuvor mittel) und insgesamt als tolerierbar eingestuft, das Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben könnte.
Wir haben seit unserer Gründung Nettoverluste und einen negativen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zu verzeichnen und wir erwarten, dass die Verluste und der negative Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in der nahen Zukunft anhalten werden. Für das Geschäftsjahr 2023 verzeichnet die Gruppe einen Konzernverlust in Höhe von T€ 93.528 und einen negativen Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit von T€ 28.984. Der Bilanzverlust belief sich zum 31. Dezember 2023 auf T€ 260.077. Zum 10 Juli 2024 verfügt der Konzern über Mio. € 13,3 an liquiden Mitteln sowie über frei verfügbare Kreditlinien in Höhe von Mio. US-\$ 5,0.
Während der überwiegende Teil der für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Umsätze und ein erheblicher Teil der für das Geschäftsjahr 2025 geplanten Umsätze vertraglich gebunden sind und Vorauszahlungen für diese Verträge bereits vereinnahmt wurden, ist der Konzern davon abhängig, weitere große öffentliche Projektausschreibungen zu gewinnen und entsprechende Vorauszahlungen aus den gewonnenen Ausschreibungen zu erhalten. Das Management verfolgt aktiv mehrere Möglichkeiten im kommerziellen und öffentlichen Sektor, um seine CONDOR-Terminals an einen wachsenden Kundenstamm zu verkaufen. Zur Realisierung dieser geplanten Umsatzsteigerungen muss die SerienProduktion hochgefahren werden. Hierfür hat der Konzern den Großteil der notwendigen Investitionen in Sachanlagen sowie für Produktentwicklung und -verbesserung bereits getätigt. Die bis zum Anlauf der Serienproduktion erforderliche Liquidität wird hauptsächlich zur Deckung der laufenden Betriebskosten benötigt.
Wir gehen davon aus, dass uns im Zuge der weiteren Forschung, des Ausbaus und der Verfeinerung unserer Technologie sowie der Weiterentwicklung unserer Produkte weitere erhebliche Ausgaben entstehen werden. Darüber hinaus erwarten wir weiterhin erhebliche Aufwände durch den Ausbau der Kommerzialisierung unserer Produkte, der Verstärkung unserer Vertriebs- und Marketingaktivitäten, die zum Ziel haben unsere Marke weiter aufzubauen, sowie in der Verbesserung der Infrastruktur und punktuell unserer Personalbasis um den Grundstein für unser Wachstum zu legen. Wir werden kurzfristig nicht in der Lage sein, unsere Ausgaben durch Einnahmen zu decken, zumindest nicht bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir mit der konstanten Auslieferung wesentlicher Teile unserer Produkte beginnen und den Umfang unserer Geschäftstätigkeit deutlich erhöhen. Wir beabsichtigen daher, die Aufstockung unserer Fremdkapitalfinanzierungsmöglichkeit zur Deckung unserer laufenden und zukünftigen Ausgaben zu verwenden.
Die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie erfordert daher einen erheblichen Kapitaleinsatz. Die Natur unseres Geschäfts erfordert auch, dass wir Investitionsentscheidungen in Erwartung der Kundennachfrage treffen. Bisher haben wir in erster Linie Kapital beschafft und unsere Geschäftstätigkeit durch Erlöse aus dem Verkauf unserer Stammaktien sowie durch Fremdfinanzierung finanziert. So schlossen beispielsweise am 25. April 2023 die Gesellschaft als Bürge, Mynaric USA Inc. ("Mynaric USA") als Darlehensnehmer, die Darlehensgeber und Alter Domus (US) LLC als Administrative Agent einen fünfjährigen, besicherten Darlehensvertrag über einen Gesamtbetrag von USD 75 Mio. (ursprünglicher Darlehensvertrag 2023) ab. Zusätzlich zu dem Darlehen haben zwei verbundene Unternehmen der Darlehensgeber zugestimmt, insgesamt 565.224 neue Stammaktien des Unternehmens zu zeichnen und zu erwerben. Der Platzierungspreis für die neuen Aktien
beträgt € 22,019 je Stammaktie, was zu einem Gesamterlös von € 12,4 Mio. führte. Im März 2024 änderte die Gesellschaft die ursprüngliche Darlehensvereinbarung 2023 durch die erste Änderung, um eine zusätzliche Kreditlinie in Höhe von insgesamt Mio. US-\$ 20,0 hinzuzufügen.
Wir gehen davon aus, dass unser zukünftiger Barmittelbedarf weiterhin erheblich sein wird und dass wir zur Umsetzung unseres Geschäftsplans zusätzliche Finanzmittel benötigen werden. Die Verfügbarkeit und die Kosten externer Finanzierungen hängen von einer Reihe von Faktoren ab, darunter unsere finanzielle Leistungsfähigkeit, die allgemeinen Marktbedingungen und, im Falle einer Fremdfinanzierung, möglicherweise unser Kreditrating. Diese Finanzierung könnte nicht zu annehmbaren Bedingungen oder überhaupt nicht verfügbar sein, und wenn es uns nicht gelingt, im Bedarfsfall Kapital zu beschaffen, könnte dies unserem Geschäft schaden.
Unsere Fähigkeit, Eigenkapital zu beschaffen, hängt davon ab, dass es uns gelingt, Investoren davon zu überzeugen, unseren Betrieb und unser zukünftiges Wachstum zu finanzieren, insbesondere wenn man bedenkt, dass wir bisher noch keine nennenswerten Umsätze erzielt haben und unsere Marktbewertung hauptsächlich auf unserer potenziellen zukünftigen finanziellen Leistung und nicht auf der vergangenen oder aktuellen finanziellen Leistung basiert. Unsere Fähigkeit, Finanzmittel zu beschaffen, wird vom Wachstum des Laserkommunikationsmarktes sowie von unserem Erfolg bei der Sicherung von Marktanteilen und der Umsetzung unseres Geschäftsmodells abhängen. Sie hängt auch von unserer Fähigkeit ab, uns für Investoren aus verschiedenen Regionen mit unterschiedlichen Investitionsschwerpunkten und -beschränkungen günstig zu positionieren. Dies ist besonders wichtig, da unser Engagement im staatlichen Verteidigungssektor uns für Investoren mit bestimmten Anforderungen an Umwelt, Soziales und Corporate Governance (ESG) unattraktiv machen könnte. Darüber hinaus hängt unsere Fähigkeit, Eigenkapital zu beschaffen, vom allgemeinen Interesse der Investoren am Luft- und Raumfahrtsektor und der Stimmung an den Finanzmärkten insgesamt ab, die beide außerhalb unserer Kontrolle liegen.
Unsere Fähigkeit, weitere Fremdmittel zu beschaffen, falls wir diese benötigen oder uns dafür entscheiden sollten, wird weitgehend von den Finanzergebnissen der Vergangenheit abhängen. Da wir und die Branche, in der wir tätig sind, sich noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium befinden und aufgrund unserer intensiven Entwicklungstätigkeit in den letzten Jahren haben wir immer wieder erhebliche Verluste erlitten, die sich negativ auf unsere Kreditwürdigkeit bei Banken und Kreditgebern auswirken. Es kann sein, dass es uns nicht gelingt, eine Fremdfinanzierung zu erhalten, weil wir als wenig kreditwürdig wahrgenommen werden, weil uns die Bonitätseinstufung fehlt, weil unsere Geschäftsleitung nicht in der Lage ist, mit bestehenden oder potenziellen Kreditgebern zu verhandeln, und weil externe Faktoren wie die allgemeinen Marktzinsen, die Kreditpolitik von Banken und anderen Kreditgebern oder Änderungen des rechtlichen Umfelds eine Rolle spielen. Darüber hinaus kann eine eventuelle Fremdfinanzierung mit restriktiven Auflagen verbunden sein, die unsere operative Flexibilität oder Rentabilität einschränken könnten.
Darüber hinaus könnten langfristige Störungen auf den Kapital- oder Kreditmärkten infolge von Unsicherheit oder Rezession, veränderter oder verschärfter Regulierung oder Ausfällen bedeutender Finanzinstitute unseren Zugang zu Kapital beeinträchtigen. Sollten nicht rechtzeitig ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, könnten wir gezwungen sein, die Entwicklung unserer Technologie oder unserer Produkte einzuschränken oder unsere Forschungs-, Entwicklungs- und Vermarktungsaktivitäten erheblich zu verzögern, zu kürzen, zu reduzieren oder zu beenden. Wir könnten gezwungen sein, unsere Rechte oder Vermögenswerte zu verkaufen oder zu veräußern. Wenn wir nicht in der Lage sind, angemessene Finanzmittel zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zu beschaffen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanzlage, unsere Betriebsergebnisse und unsere Aussichten haben, einschließlich der Möglichkeit, dass ein Mangel an Finanzmitteln dazu führen könnte, dass unser Unternehmen scheitert und mit geringen oder gar keinen Erträgen für die Investoren liquidiert wird.
Unter Berücksichtigung der zum 10 Juli 2024 bestehenden Liquidität des Konzerns und der vom Management geplanten und erwarteten Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge ist das Management der Ansicht, dass der Konzern über ausreichende Liquidität verfügt, um seine Geschäftstätigkeit mindestens über die nächsten zwölf Monate ab dem Datum der Genehmigung dieses Konzernabschlusses finanzieren zu können. Es kann jedoch nicht zugesichert werden, dass die Umsätze und die entsprechenden Kundenzahlungen in der erwarteten Höhe oder zum erforderlichen Zeitpunkt eingehen werden. Eine Unterschreitung der geplanten Umsatzerlöse oder geplanten Kundenzahlungen könnte eine zusätzliche externe Finanzierung erforderlich machen, um den geplanten Liquiditätsbedarf des Konzerns decken zu können. Sollte der Konzern in einer solchen Situation nicht in der Lage sein, eine zusätzliche Finanzierung erhalten zu können oder hierauf durch andere rechtzeitige Maßnahmen reagieren, wie z. B. eine erhebliche Kürzung des Betriebsbudgets 2024, könnte der Konzern nicht in der Lage sein, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Die beschriebenen Ereignisse und Bedingungen zeigen, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit von Mynaric zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Insgesamt werden Liquiditätsprobleme im Vergleich zum Vorjahr als Risiko hoher Wahrscheinlichkeit (zuvor mittel), sehr hohem Schweregrad und insgesamt als kritisch eingestuft, das Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben könnte.
Wir wickeln unsere Geschäfte in verschiedenen Währungen ab, hauptsächlich in $€$ und in US-\$. Dementsprechend können sich Wechselkursschwankungen nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken. Ein Wechselkursrisiko ergibt sich beispielsweise aus Käufen und Verkäufen oder Finanztransaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Konzerns oder der Währung, in der die meisten Ausgaben getätigt werden. Dies ist von besonderer Bedeutung, da die überwiegende Mehrheit unserer Kundenverträge und damit auch die Einzahlungen aus Kundenverträgen in US-\$ eingehen, während ein Großteil unserer Ausgaben in $€$ anfällt. Jegliche Änderungen der Wechselkurse können unseren Cashflow aus der Geschäftstätigkeit und unser Betriebsergebnis erheblich beeinträchtigen.
Währungsprobleme werden daher als ein Risiko mittlerer Wahrscheinlichkeit, niedriger Auswirkung und insgesamt als tolerierbar angesehen, das Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben könnte.
Wir können einem Kreditrisiko ausgesetzt sein, weil plötzlich nachteilige wirtschaftliche Umstände eintreten können, die zu Zahlungsausfällen führen, oder weil Geschäftspartner nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen, zumal keine Konzernunternehmen ihre Forderungen versichern. Darüber hinaus sind wir auf Darlehen oder andere Formen von Krediten zur Finanzierung von Ausrüstungen oder bestimmten Unternehmenstätigkeiten angewiesen, deren Kapitalkosten bei einer Störung der Finanzmärkte oder einer unbefriedigenden Unternehmenstätigkeit steigen können.
Kreditprobleme werden im Vergleich zum Vorjahr als Risiko mittlerer Wahrscheinlichkeit, hoher Auswirkung (zuvor niedrig) und insgesamt als wesentlich (zuvor tolerierbar) angesehen, das Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben könnte.
Wir unterliegen einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die sich auf verschiedene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit beziehen, u. a. in Bezug auf unsere Technologie und Produkte, Beschäftigung und Arbeit, Gesundheitsfürsorge, Steuern, Datenschutz und Datensicherheit, Gesundheit und Sicherheit sowie Umweltfragen. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unterliegt Exportkontrollen und anderen speziellen Vorschriften, einschließlich Produkt-, Maschinen-, Laserschutz- und Konformitätsstandards. Gesetze und Vorschriften auf deutscher und ausländischer, bundesstaatlicher sowie lokaler Ebene ändern sich häufig, insbesondere in Bezug auf neue und aufstrebende Branchen, und wir können nicht immer die Auswirkungen oder die letztendlichen Kosten der Einhaltung aktueller oder zukünftiger gesetzlicher oder administrativer Änderungen vorhersagen.
Besonders hervorzuheben sind die komplexen Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetze, denen Mynaric in einigen Ländern unterliegt, in denen das Unternehmen tätig ist, darunter die USA und die Europäische Union. Das Unternehmen unterliegt Kontrollen, Exportlizenzanforderungen und Exportbeschränkungen für bestimmte Artikel und Technologien gemäß den Exportkontrollgesetzen. Darüber hinaus verlangen einige Länder Einfuhrgenehmigungen und haben Gesetze zur Regulierung bestimmter Produkte erlassen, die die Vertriebsmöglichkeiten von Mynaric einschränken können. Einige unserer Produkte gelten in einigen Ländern als Güter mit doppeltem Verwendungszweck, für die Ausfuhrgenehmigungen erforderlich sind, was unsere Möglichkeiten zur Vermarktung unserer Produkte einschränkt. Im Juli 2020 erließ die deutsche Regierung ein Verbot für die Lieferung von Laserkommunikationsprodukten an einen chinesischen Kunden. In den Vereinigten Staaten besteht das Risiko, dass die Produkte von Mynaric durch die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) oder ähnliche Regelungen eingeschränkt werden könnten. Das dadurch erforderliche Genehmigungsverfahren könnte sich negativ auf die Nachfrage potenzieller Kunden auswirken und den Kundenstamm auf Unternehmen beschränken, die nach den geltenden Vorschriften Verteidigungsgüter importieren und kaufen dürfen.
Mynaric ist sowohl an der Frankfurter Börse als auch an der Nasdaq notiert und unterliegt in diesem Zusammenhang einer Vielzahl komplexer Regeln und Vorschriften, die interne Kontrollen, regelmäßige Berichterstattung und Compliance erfordern. Sollte es uns nicht gelingen, die erforderlichen neuen oder verbesserten Kontrollen zu implementieren, oder sollten
Schwierigkeiten bei der Implementierung auftreten, könnte dies dazu führen, dass wir unseren Berichtspflichten nicht nachkommen. Im Zusammenhang mit unserer Börsennotierung an der Nasdaq unterliegen wir Abschnitt 404 des SarbanesOxley Acts, der das Management von US-Börsengesellschaften dazu verpflichtet, interne Kontrollen für die Finanzberichterstattung zu entwickeln und zu implementieren sowie deren Wirksamkeit zu bewerten. Im Hinblick auf unsere Börsennotierung in Deutschland unterliegen wir dem deutschen Corporate Governance Kodex, der zusätzliche Anforderungen an unsere internen Kontrollen und unsere Berichterstattung stellt. Es könnte sein, dass wir nicht in der Lage sind, wirksam und rechtzeitig Kontrollen und Verfahren zu implementieren, die den für uns geltenden aufsichtsrechtlichen Compliance- und Berichterstattungsanforderungen gerecht werden, was zu Reputationsverlusten, zusätzlichen Kosten, Untersuchungen oder Sanktionen durch die zuständigen Behörden führen kann.
Regulatorische Probleme werden als Risiko niedriger Wahrscheinlichkeit, hoher Auswirkung und insgesamt tolerierbar eingestuft, das Auswirkungen auf sämtliche Leistungsindikatoren haben könnte.
Das Wachstum des Marktes für drahtlose Laserkommunikation könnte weiteres politisches Interesse wecken und dazu führen, dass mehr Einfluss auf das Geschäft von Mynaric genommen wird. Die Kommunikationsinfrastruktur wird als kritisch angesehen, und die zuverlässige Bereitstellung und der Ausbau kritischer Infrastrukturen ist von zentralem nationalem Interesse. Eine solche Einflussnahme könnte impliziter oder expliziter Natur sein, deren Auswirkungen sich der Kontrolle von Mynaric entziehen könnten.
Diese Überlegung ist besonders relevant, nachdem die deutsche Regierung Mynaric im Juli 2020 die Lieferung von Laserterminals an einen chinesischen Kunden untersagt hat. Diese Entscheidung führte unmittelbar dazu, dass das Unternehmen abrupt aus dem gesamten chinesischen Markt ausstieg und damit das Potenzial dieses Marktes verlor, ohne eine Entschädigung für das verlorene Geschäft zu erhalten. Die derzeitigen Kunden von Mynaric sind überwiegend in den Vereinigten Staaten ansässig, die in der Vergangenheit ein enger strategischer Partner Deutschlands waren, so dass politische Einmischungen in Zukunft weniger wahrscheinlich sind.
Politische Einflussnahme wird als ein Risiko niedriger Wahrscheinlichkeit, hoher Auswirkung und insgesamt als tolerierbar betrachtet, das Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals haben könnte.
Das Management betrachtet das Risikoprofil als typisch für ein Unternehmen in diesem Reifestadium und betrachtet die Risikominderung und damit die fortgesetzte Risikoreduzierung als eine zentrale Aufgabe. Es werden erhebliche Anstrengungen in die kontinuierliche Überwachung, Kontrolle und Minderung von Risiken investiert. Zu den verbleibenden Nettorisiken für das Unternehmen, die die Auswirkungen solcher Maßnahmen zur Risikominderung einschließen, gehören
Seit der Gründung hat Mynaric stetige Fortschritte bei der Eindämmung verschiedener Risiken und der Optimierung des Risikomanagements gemacht. Obwohl die Geschäftsleitung der Ansicht ist, dass sie über angemessene Mechanismen zur Risikoüberwachung, -kontrolle und -minderung verfügt, um die Risiken der Gruppe zu steuern, stellen die oben beschriebenen Faktoren wesentliche Unsicherheiten dar, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gruppe zur Fortführung des Unternehmens aufkommen lassen können, so dass die Gruppe möglicherweise nicht in der Lage ist, ihre Vermögenswerte zu verwerten und ihre Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen. Sollte die Gruppe nicht in der Lage sein, innerhalb dieses Zeitraums eine Finanzierung zu erhalten oder andere Maßnahmen als Reaktion auf diese Umstände zu ergreifen, wie z. B. eine erhebliche Kürzung ihres derzeitigen Betriebsbudgets im Jahr 2024, könnte sie nicht in der Lage sein, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Um diese Unsicherheiten zu mindern und in Anbetracht des geplanten weiteren starken Wachstums verfolgt das Management aktiv verschiedene zusätzliche Finanzierungsoptionen.
Das Ziel von Mynaric ist es, die Laserkommunikation von einer Nischentechnologie zu einer industriellen Massenanwendung zu entwickeln. Das Unternehmen ist einem Risiko ausgesetzt, das typisch ist für Unternehmen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und versuchen, neue High-Tech-Produkte in Spitzenmärkten zu etablieren, mit allen Risiken, die
mit der Gründung neuer Unternehmen verbunden sind. Für die Zukunft erwartet die Geschäftsleitung eine allmähliche Verringerung des Netto-Restrisikos, da das Unternehmen aus dem Entwicklungsstadium heranreifen und seine Geschäftstätigkeit aufnehmen soll.
Neben den Risikofaktoren identifizieren wir auch Chancen in Bezug auf unser Geschäft, die wir analysieren, um sie möglichst effizient zu nutzen, wenn sie sich verwirklichen. Die im Folgenden beschriebenen Chancen sind die wichtigsten, aber nicht unbedingt die einzigen, die wir wahrnehmen. Die geschätzten Auswirkungen dieser Chancen können sich aufgrund der rasanten Entwicklungen, die innerhalb des Unternehmens und auf unseren Märkten sowie in der Technologie im Allgemeinen stattfinden, regelmäßig ändern. Aus solchen Veränderungen können sich neue Chancen ergeben, und bestehende Chancen können mehr oder weniger relevant werden. Es ist auch möglich, dass sich heute bietende Chancen als nicht realisierbar erweisen.
Mynaric ist aktiv an Ausschreibungen beteiligt, befindet sich in fortlaufenden Gesprächen und ist vertraglich in den frühen Phasen vieler Kundenprogramme involviert, von denen das Unternehmen glaubt, dass sie sich in den kommenden Jahren zu einer erheblichen Größe und Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens entwickeln können. Mehrere bereits bestehende und vertraglich vereinbarte Kundenbeziehungen bieten die Möglichkeit, das Geschäftsvolumen in Abhängigkeit von erfolgreichen Programmmeilensteinen, Kundenfinanzierung und anderen Aspekten erheblich zu steigern. Darüber hinaus haben wir enge Arbeitsbeziehungen zu vielen potenziellen Zielkunden in unseren Schlüsselmärkten, die Laserkommunikation in großem Umfang einsetzen wollen, sich aber noch nicht vertraglich gebunden haben. Wir glauben, dass wir ein erhebliches Potenzial haben, unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals zu erhöhen, basierend auf unserer sichtbaren Pipeline von Möglichkeiten, abhängig von der Geschwindigkeit, mit der unsere Kunden ihre Programme vorantreiben. Unsere Prognose basiert auf unserem derzeitigen Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals und ausgewählten Kundenmöglichkeiten und beinhaltet nicht alle Vorteile, die sich aus diesen zusätzlichen Kundenmöglichkeiten in unserer Pipeline ergeben.
Der Regierungssektor ist seit jeher ein Vorreiter bei der Einführung von Technologien der nächsten Generation und hat die Laserkommunikation auf dem Weltraummarkt frühzeitig eingeführt. In den Vereinigten Staaten werden die jüngsten Bemühungen der Regierung um die Entwicklung und den Einsatz von Laserkommunikation durch die Vision der US-Regierung von Combined Joint All-Domain Command \& Control (CJADC2) vorangetrieben, mit dem Ziel, alle Elemente des US-Militärs in allen fünf Kampfgebieten digital zu vernetzen: Luft, Land, See, Weltraum und Cyberspace.
Die bekanntesten Regierungsprojekte, bei denen Laserkommunikation zum Einsatz kommt, sind die Proliferated Warfighter Space Architecture (PWSA) der Space Development Agency (SDA), die früher als National Defense Space Architecture (NDSA) bezeichnet wurde und ein mehrschichtiges Netz kleiner Satellitenkonstellationen vor allem im LEO darstellt, und das Blackjack-Programm der DARPA, das auf die Entwicklung und Validierung der kritischen Elemente für ein globales Hochgeschwindigkeitsnetz im LEO abzielt, das eine hochgradig vernetzte und belastbare Abdeckung bietet; beide sind Teil des CJADC2-Programms. Das Space-BACN-Programm der DARPA ist ein weiteres wichtiges Programm, das auf die Entwicklung eines optischen Kommunikationsterminals abzielt, das so umkonfiguriert werden kann, dass es mit den meisten Standards für optische Inter-Satellitenverbindungen funktioniert und eine nahtlose Kommunikation zwischen staatlichen und privaten Satelliten ermöglicht. Es gibt zahlreiche weitere Regierungsprogramme auf dem Markt für Luftfahrzeuge, die sich auf die Entwicklung verbundener Systeme und gemeinsamer Netzwerke auf der Grundlage verschiedener Kommunikationstechnologien, einschließlich der Laserkommunikation, konzentrieren. Neue Programme werden regelmäßig eingeführt, da die Bedeutung der Informationshoheit im Verteidigungsbereich und die Abhängigkeit von Daten für zivile Zwecke weiter zunimmt. ${ }^{13}$ Wir sind davon überzeugt, dass diese Regierungsprogramme erst der Anfang einer breiten Einführung von Kommunikationsnetzen in der Luft- und Raumfahrt im Allgemeinen und von Laserkommunikationssystemen durch Regierungsbehörden im Besonderen sind, da letztere eine Schlüsselkomponente für die Einführung der ersteren darstellen. Mynaric ist bereits an mehreren bahnbrechenden Regierungsprogrammen beteiligt und ist davon überzeugt, dass seine frühzeitige Beteiligung die Möglichkeit für weitere Geschäftsabschlüsse mit zukünftigen Regierungsprogrammen in seinen Zielmärkten schafft.
[^0]
[^0]: 13) Quelle: https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF11493, abgerufen am 11. Januar 2023
In jüngster Zeit hat die Eskalation der geopolitischen Spannungen (z. B. der Einmarsch Russlands in der Ukraine) den Bedarf an fortschrittlichen Fähigkeiten, um neuen Bedrohungsszenarien zu begegnen und auf sie zu reagieren, weiter erhöht, was den jüngsten Anstieg der Verteidigungsausgaben in den USA und in Europa erklärt.
So haben sich die Kommission, der Rat und das Parlament der Europäischen Union darauf geeinigt, eine souveräne europäische Satellitenkonstellation einzurichten, die sich auf staatliche Dienste konzentriert. Die multiorbitale Konstellation aus Hunderten von Satelliten soll belastbare Dienste für den Schutz kritischer Infrastrukturen, das Situationsbewusstsein und die Unterstützung externer Maßnahmen und des Krisenmanagements bereitstellen. Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich auf die Satellitenkonstellation, für die in den kommenden Jahren Mrd. € 2,4 aus dem EU-Haushalt sowie ein Beitrag der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und private Investitionen vorgesehen sind. ${ }^{14}$ Die Entscheidung, eine souveräne Satellitenkonstellation für Europa einzurichten, folgt auf einen Cyberangriff der russischen Regierung auf einen kommerziellen Satellitenbetreiber am Vorabend des Einmarsches in die Ukraine. Der gezielte Angriff auf die Bodenstation führte dazu, dass Zehntausende von Modems in dem belagerten Land ausfielen und die Satellitenbreitbanddienste für die Nutzer unterbrochen wurden, darunter Teile des ukrainischen Verteidigungsapparates sowie viele andere europäische Länder, einschließlich der Stromerzeugenden Industrie in Deutschland ${ }^{15}$.
Darüber hinaus sind im Haushalt des US-Verteidigungsministeriums für das Haushaltsjahr 2024 Mrd. US-\$ 30,1 für die US Space Force und die SDA vorgesehen, was einem Anstieg von mehr als Mrd. US-\$ 3,8 im Vergleich zu 2023 entspricht.
Während die anfängliche Entwicklung und Implementierung von Kommunikationsnetzen in der Luft- und Raumfahrt durch Regierungsprogramme vorangetrieben wird, beabsichtigen in den letzten Jahren zunehmend auch große kommerzielle Unternehmen, Mega-Satellitenkonstellationen aufzubauen und hierin alternative Kommunikationsnetze zu etablieren. So haben beispielsweise Unternehmen wie Starlink (SpaceX), OneWeb, Telesat und Kuiper (Amazon) erhebliche Ressourcen für den Aufbau von Mega-Satellitenkonstellationen bereitgestellt oder planen dies in Zukunft zu tun. Bislang hat Starlink bereits Tausende von LEO-Satelliten mit optischen Satellitenverbindungen in der Umlaufbahn installiert. OneWeb kündigte im März 2021 an, dass seine zweite Satellitengeneration Laserkommunikation für die Verbindung nutzen wird. Starlink und OneWeb zusammengenommen machen den Großteil der Kleinsatelliten aus, die in den letzten zwei Jahren in die Umlaufbahn gebracht wurden, was den Satellitenkonstellationen eine erhebliche Dynamik verleiht. Telesat, ein etablierter Satellitenbetreiber mit Sitz in Kanada, und Kuiper (Amazon) haben ebenfalls angekündigt, dass sie an Hochgeschwindigkeits-Breitbandsatellitennetzen mit geringer Latenzzeit im LEO arbeiten. Während einige dieser Unternehmen Laserkommunikationsfähigkeiten selbst entwickeln, glauben wir, dass die meisten sich ganz oder teilweise auf Drittanbieter wie uns verlassen werden, die in der Lage sind, Laserkommunikationsprodukte anzubieten, die erschwinglich, skalierbar und interoperabel sind. Wir führen regelmäßig Gespräche mit den wichtigsten Marktteilnehmern, unabhängig davon, ob sie sich auf Drittanbieter verlassen wollen oder nicht, um unser Netzwerk potenzieller Industriepartner zu stärken.
Wir glauben, dass wir durch den Aufbau enger Beziehungen zu diesen Marktteilnehmern und durch die erfolgreiche Bedienung bestehender Kundenprogramme ein erhebliches Potenzial für künftige Partnerschaften oder Kooperationen mit kommerziellen Mega-Konstellationen entwickeln können, die unsere Produkte oder Komponenten in großem Maßstab einsetzen wollen und damit eine bedeutende Marktchance schaffen.
[^0]
[^0]: ${ }^{14}$ : Quelle: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2022/11/17/council-and-european-parliament-agree-on-boosting-secure-communications-with-a-new-satellite-system/, abgerufen am 11. Januar 2023
${ }^{15}$ : Quelle: https://interactive.satellitetoday.com/via/october-2022/satellite-operators-respond-to-cyber-threats-in-a-rapidly-changing-environment/, Zugriff am 14. September 2022
Nach den staatlichen und kommerziellen Vorreitermärkten, an denen wir bereits heute beteiligt sind, glauben wir, dass die Laserkommunikation schließlich für eine große Bandbreite diversifizierter Märkte in einer Reihe von Branchen attraktiv sein wird. Wir glauben zum Beispiel, dass die Laserkommunikation erhebliche Vorteile für die loT-Konnektivität mit großen Mengen an Geräten sowie für private optische Mesh-Netzwerke und Backbone-Konnektivität in Branchen wie der Luftfahrt und der Schifffahrt bieten wird. Darüber hinaus kann die lasergestützte Quantenschlüsselverteilung (QKD) vom Weltraum zu optischen Bodenstationen vor Ort eine weithin zugängliche Datensicherheit bieten. Die Laserkommunikation könnte auch eine Schlüsselrolle für die Breitbandkonnektivität spielen, und zwar durch Plattformen in großer Höhe (einschließlich Ballons und Drohnen), die als semipermanente Telekommunikationsplattformen in der Stratosphäre fungieren und regional begrenzte und/oder vorübergehende Breitbanddienste anbieten.
Wir glauben, dass das Engagement von Mynaric im Laserkommunikationsmarkt das Unternehmen in eine günstige Position bringen wird, um auch in diesen aufstrebenden, diversifizierten Märkten Marktanteile zu gewinnen, sobald diese entstehen.
Die globale Wirtschaftstätigkeit ist weitgehend ausgeglichen, wobei die Inflation nachlässt und das stetige Wachstum den Weg zu einer sanften Landung eröffnet, so der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem World Economic Outlook Update vom Januar 2024. ${ }^{16}$ Die Inflation ist in vielen Teilen der Welt nach wie vor hartnäckig hoch, schwächt sich aber ab. Die Finanzbedingungen sind in den meisten Regionen nach wie vor etwas angespannt, und die Zentralbanken halten die Zinssätze im Vergleich zu vor zwei Jahren auf einem hohen Niveau. Ein zusätzliches Risiko für das globale Wirtschaftswachstum sind die Unruhen im Nahen Osten, die zu Unterbrechungen der globalen Lieferketten geführt haben, Russlands anhaltende Invasion in der Ukraine und die anhaltende COVID-19-Pandemie.
Trotz dieser Faktoren hat der IWF seine Basisprognose für das gesamte globale BIP-Wachstum von 2,9 \% für 2024 (in seiner Aktualisierung vom Oktober 2023) auf eine aktuelle Erwartung von 3,1 \% angehoben. Für 2025 erwartet der IWF eine leichte Beschleunigung des globalen BIP-Wachstums auf 3,2 \%. Das Gleichgewicht zwischen einer lockeren Finanzpolitik und möglichen Schocks bei der Rohstoffversorgung sind die Schlüsselelemente, die die Prognose beeinflussen.
Der IWF geht davon aus, dass die Gesamtinflation im Jahr 2024 auf 5,8 \% und im Jahr 2025 auf 4,4 \% sinken wird. Die Prognose für 2025 wurde gegenüber früheren Prognosen nach unten korrigiert. Aufwärts gerichtete Inflationsüberraschungen waren in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften am weitesten verbreitet, wobei die Schwellen- und Entwicklungsländer größere Schwankungen aufwiesen.
Für Deutschland erwartet der IWF, dass sich das BIP-Wachstum im Jahr 2024 von dem für 2023 gemeldeten Rückgang von $-0,3 \%$ auf ein Wachstum von 0,5 \% erholen wird. Für die Vereinigten Staaten erwartet der IWF eine Abschwächung des BIPWachstums von den für 2023 gemeldeten 2,5 \% auf 2,1 \% im Jahr 2024.
Die meisten Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie haben sich im Jahr 2023 trotz anhaltender globaler Inflation und relativ angespannter finanzieller Bedingungen in den meisten Regionen gut entwickelt. Die Unruhen im Nahen Osten, die die globalen Lieferketten weiter gefährden und die anhaltende Invasion Russlands in der Ukraine bestätigen einmal mehr, dass die Branche von kurzfristigen wirtschaftlichen Turbulenzen relativ unberührt bleibt, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass ein Großteil des Geschäfts mit langfristigen Regierungsprogrammen verbunden ist. Es wird erwartet, dass diese Programme fortgesetzt werden, aber die laufende Haushaltsdebatte in den USA stellt ein gewisses kurzfristiges Risiko für die Finanzierung der Programme dar.
[^0]
[^0]: 16: Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024, abgerufen am 14.06.2024
Die derzeitige Nachfrage nach Laserkommunikation wird in erster Linie von Regierungsorganisationen und kommerziellen Anbietern getrieben, die satellitengestützte Weltraumkommunikationsnetze im erdnahen Orbit (im Folgenden "LEO") aufbauen wollen. Die US-Regierung war bisher der stärkste Befürworter von Raumfahrtnetzwerken und hat die Entwicklung von staatlichen Weltraumarchitekturen mit groß angelegten LEO-Konstellationen zu einer Priorität gemacht. Der vorgeschlagene Haushalt des US-Verteidigungsministeriums für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von Mrd. US- $\$ 841,0$ stellt eine Erhöhung von 3,2 \% gegenüber dem Haushalt 2023 dar. Darin enthalten sind Mrd. US- $\$ 30,0$ für die U.S. Space Force und die Space Development Agency, das sind mehr als Mrd. US- $\$ 3,7$ mehr als im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen und die größte Erhöhung in der Geschichte der Agentur. Dieses Budget für weltraumgestützte Technologie ist größer als der Haushaltsantrag für die NASA. ${ }^{17}$ Die Investitionen in staatlich finanzierte weltraumgestützte Netze sind nicht auf die Vereinigten Staaten beschränkt. Europa treibt die Entwicklung seiner IRIS2-Konstellation weiter voran. Auch wenn sich die geplante Entwicklung dieser multiorbitalen Konstellation aus Hunderten von Satelliten verzögert hat, wird erwartet, dass sie belastbare Dienste zum Schutz kritischer Infrastrukturen, zur Situationserkennung und zur Unterstützung externer Maßnahmen und des Krisenmanagements bereitstellt.
Auf dem Gebiet der kommerziellen Raumfahrtkonstellationen gab es im Jahr 2023 erhebliche Fortschritte bei der Errichtung anderer Konstellationen. Im August 2023 gab Telesat bekannt, dass seine Lightspeed-Konstellation nun vollständig finanziert ist, wobei etwa Mrd. US- $\$ 1,6$ der Kosten für den Aufbau des Netzes durch Telesat-Eigenkapital finanziert werden und etwa Mrd. US-\$ 2,0 aus Mitteln des kanadischen Bundes und der Provinzen stammen würden. Telesat beauftragte MDA mit dem Bau von 198 Satelliten für die Konstellation und plant, bis 2027 erste polare und globale Dienste anzubieten. ${ }^{18}$ Im September 2023 schloss Eutelsat die Übernahme von OneWeb ab, die im Juli 2022 angekündigt worden war. Laut SpaceNews ermöglicht der Zusammenschluss Eutelsat und OneWeb, die gemeinsamen Pläne für ein Mrd. US-\$ 4,0 teures LEO-Netzwerk der zweiten Generation (Gen2) voranzutreiben, das Anfang 2028 in Betrieb gehen soll.
In den vergangenen mehr als zehn Jahren ist die Zahl der aktiven Satelliten in der Umlaufbahn weiter deutlich gestiegen, von etwa 950 in 2010 über 2.000 Satelliten Ende 2019 auf über 10.000 Satelliten zum Mai 2024. ${ }^{19,20,21}$ Die Zahl der Satelliten in Kommunikationskonstellationen hat sich zwischen 2019 und 2023 mehr als versachzehnfacht, was maßgeblich auf die fortgesetzte Aufstellung von Satelliten im Rahmen kommerzieller Megakonstellationen zurückzuführen ist. Wir glauben, dass die Laserkommunikation in Zukunft für eine Vielzahl von diversifizierten Märkten in einer Reihe von Branchen attraktiv sein wird. Wir glauben zum Beispiel, dass die Laserkommunikation erhebliche Vorteile für die loT-Konnektivität mit großen Mengen von Geräten, für private optische Mesh-Netzwerke und Backbone-Konnektivität für Branchen wie die Luftfahrt bieten wird. Darüber hinaus kann die lasergestützte Quantenschlüsselverteilung (QKD) vom Weltraum zu optischen Bodenterminals vor Ort eine weithin zugängliche Datensicherheit bieten. Die Laserkommunikation könnte auch eine Schlüsselrolle für die Breitbandkonnektivität durch Höhenplattformen (einschließlich Ballons und Drohnen) spielen, die als semi-permanente Telekommunikationsplattformen in der Stratosphäre regional begrenzte und/oder zeitlich begrenzte Breitbanddienste anbieten.
Angesichts dieser Wachstumsdynamik geht BryceTech Research davon aus, dass im nächsten Jahrzehnt mehr als 85.000 zusätzliche Satelliten gestartet werden. Wir gehen davon aus, dass die überwiegende Mehrheit dieser Satelliten Teil von Kommunikationskonstellationen sein wird, wobei jeder Satellit in der Konstellation potenziell mindestens zwei, häufig sogar vier optische Kommunikationsterminals benötigt.
[^0]
[^0]: ${ }^{18}$ Quelle: https://www.telesat.com/press/press-releases/telesat-contracts-mda-as-prime-satellite-manufacturer-for-its-advanced-telesat-lightspeed-low-earth-orbit-constellation/, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{17}$ Quelle: https://www.defense.gov/News/News-Stories/Article/Article/3618367/congress-passes-fiscal-2024-defense-spending-bill-pay-raise-for-service-members/, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{19}$ Quelle: https://www.ucsusa.org/resources/satellite-database, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{20}$ Quelle: https://nanoavionics.com/blog/how-many-satellites-are-in-space/, abgerufen am 14.06.2024
${ }^{21}$ Quelle: https://thespacevortex.com/2024/05/how-many-satellites-are-orbiting-earth-in-2024/, abgerufen am 14.06.2024
So wie das Internet zunächst als Kommunikationsnetz für den Verteidigungsbereich entwickelt wurde, bevor es sich zu einem breit gefächerten Netz für kommerzielle Anwendungen entwickelte, glauben wir, dass Kommunikationsnetze für die Luft- und Raumfahrt mittelfristig nicht nur den Bedürfnissen der Regierung, sondern auch denen der Industrie und der Verbraucher dienen werden und damit eine bedeutende Marktchance darstellen. Wir glauben, dass wir uns derzeit in der Anfangsphase einer mehrere Jahrzehnte dauernden Einführung von Laserkommunikationsfähigkeiten in Kommunikationsnetzen für die Luftund Raumfahrt befinden, die zu einem breiteren Einsatz in kommerziellen Anwendungen wie Breitbandsatelliten, Datenrelais, Erdbeobachtung, kommerzieller Luftfahrt, luftgestützter Aufklärung, In-Orbit-Datenverarbeitungsdiensten und anderen führen wird. Wir sind daher der Ansicht, dass der anfängliche Einsatz unserer Produkte auf dem Regierungsmarkt die Grundlage für unsere Präsenz auf dem kommerziellen Markt bildet, und glauben, dass die Validierung durch unsere Regierungskunden dazu beitragen wird, unsere Produkte für einen zukünftigen groß angelegten Einsatz zu positionieren.
Mynaric ist derzeit an mehreren Kundenprogrammen mit einem beträchtlichen Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals beteiligt. Der überwiegende Teil der zum 31. Dezember 2023 im Auftragsbestand befindlichen optischen Kommunikationsterminals umfasst Lieferungen an wichtige Kunden aus der Luft- und Raumfahrt und dem Verteidigungssektor, die mit staatlich finanzierten Satellitenkonstellationen zusammenhängen und für die Lieferungen im Jahr 2024, 2025 und 2026 geplant sind. Die Auslieferungen im Jahr 2024 werden den erwarteten Cash-In aus Kundenverträgen sowie die Umsatzerlöse im Jahr 2024 wesentlich unterstützen. Wir glauben, dass die Beteiligung von Mynaric an diesen bereits gesicherten Raumfahrtprogrammen, die Meilensteine bei der Auslieferung der jeweiligen Programme und die Auslieferungen unseres CONDOR Mk3-Produkts das Unternehmen gut positionieren, um weitere staatliche und kommerzielle Raumfahrtprogramme zu gewinnen, die wir in unserer Vertriebspipeline für das Raumfahrtsegment aktiv verfolgen.
Mynaric geht davon aus, dass die Nachfrage nach Laserkommunikationsprodukten in den nächsten Jahren aufgrund des Einsatzes staatlicher und kommerzieller Satellitenkonstellationen erheblich steigen wird. Wir sind der Ansicht, dass wir gut positioniert sind, um ein bedeutendes Geschäft zu gewinnen und uns weiterhin einen verteidigbaren Marktanteil in diesem expandierenden Markt zu sichern.
Der Markt für luft- und weltraumgestützte Laserkommunikationssysteme befindet sich noch im Anfangsstadium, und es gibt keine historischen Benchmarks oder relevante Referenztrends für ihn. In Anbetracht der dynamischen Marktveränderungen, die derzeit stattfinden, sind finanzielle Prognosen und Schätzungen zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblicher Unsicherheit behaftet. In Anbetracht dieses noch jungen Marktstadiums und der langen Zeitspanne von der Bestätigung eines Kundenauftrags bis zur Auslieferung des Produkts und der Umsatzrealisierung berichtet Mynaric über zwei wichtige Leistungskennzahlen: die Cash-Ins aus Kundenverträgen in $€$ und den Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals in Stück. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass diese beiden KPIs zusammen mit den Umsatzerlösen und dem Betriebsergebnis in der gegenwärtigen Wachstumsphase am stärksten den künftigen wirtschaftlichen Erfolg von Mynaric widerspiegeln.
Der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals stellt die Menge aller offenen optischen Kommunikationsterminals im Rahmen von vertraglich gesicherten Kundenprogrammen am Ende eines Berichtszeitraums dar. Optische Kommunikationsterminals sind definiert als die einzelnen Geräte, die den Laserstrahl in eine bestimmte Richtung lenken und eine einzelne optische Verbindung zwischen zwei Endgeräten herstellen können. Der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals umfasst insbesondere (i) optische Kommunikationsterminals, die im Zusammenhang mit Kundenbestellungen geliefert wurden, und (ii) optische Kommunikationsterminals, die im Rahmen anderer unterzeichneter Vereinbarungen geliefert wurden. Dementsprechend wird der Auftragsbestand als der Auftragsbestand zu Beginn eines Berichtszeitraums zuzüglich des Auftragseingangs innerhalb des Berichtszeitraums abzüglich der Terminallieferungen, die innerhalb des Berichtszeitraums als Umsatzerlöse erfasst wurden, und bereinigt um stornierte Aufträge, Änderungen des Umfangs und Anpassungen berechnet. Wenn es mehrere Optionen für Lieferungen im Rahmen eines bestimmten Auftrags oder einer verbindlichen Vereinbarung gibt, berücksichtigt der Auftragsbestand nur die wahrscheinlichste Vertragsoption, die auf der Einschätzung des Managements und auf Kundengesprächen beruht.
Die Zunahme des Auftragsbestands an Kommunikationsterminals zum Jahresende wird von unserer Fähigkeit abhängen, eine Reihe von potenziellen Aufträgen zu gewinnen. Diese potenziellen Aufträge erstrecken sich sowohl auf den staatlichen als auch auf den kommerziellen Sektor und umfassen alle unsere Produktlinien. Der Auftragsbestand zum Jahresende wird
sich aus den Auslieferungen ergeben, und wir rechnen mit einem starken Anstieg der Auslieferungen in den kommenden Monaten und im nächsten Jahr.
Die Cash-Ins aus Kundenverträgen umfassen Zahlungseingänge von Kunden im Rahmen von Bestellungen und anderen unterzeichneten Vereinbarungen, einschließlich aufgelaufener Meilensteinzahlungen im Rahmen von Kundenprogrammen. Häufig fallen bereits in der Integrationsphase, die der Auslieferung an den Kunden vorausgeht, bedeutende Meilensteinzahlungen an. Wir verbuchen Umsatzerlöse im Zusammenhang mit unseren Produkten in der Regel erst bei Lieferung und Abnahme unserer Produkte durch unsere Kunden.
Beim Cash-In aus Kundenverträgen werden mit steigenden Produktionszahlen im Geschäftsjahr 2024 die Zahlungseingänge aus Lieferungen gegenüber den reinen Anzahlungen und Meilensteinzahlungen aufholen. Damit werden die Cash-Ins aus Kundenaufträgen zunehmend mit den Auslieferungen korrelieren.
Mynaric gibt die folgende Prognose für 2024 für den Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals, den Cash-In aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis:
| 2023 IST | 2024 Prognose | |
|---|---|---|
| Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals (Einheiten) |
794 | $800-1.000$ |
| Cash-In aus Kundenverträgen (Mio. €) | 49,2 | $65,0-100,0$ |
| Umsatzerlöse (Mio. €) | 5,4 | $50,0-70,0$ |
| Betriebsergebnis (Mio. €) | $-79,2$ | $-40,0-30,0$ |
München, 12. Juli 2024
Der Vorstand
Mustafa Veziroglu
CEO
Stefan Berndt-von Bülow
CFO
Joachim Horwath
Gründer \& CTO
VERGÜTUNGSBERICHT
Der nachfolgende Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2023 den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mynaric AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft") gewährte und geschuldete Vergütung klar und verständlich dar und erläutert diese.
Über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AktG hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, den Vergütungsbericht nicht nur formell, sondern auch materiell durch den beauftragten Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Der Mynaric-Konzern (nachfolgend auch die „Mynaric") in dem die Mynaric AG als Muttergesellschaft fungiert, hat im Geschäftsjahr 2023 wichtige Meilensteine erreicht, darunter den Gewinn mehrerer bedeutender Aufträge für optische Kommunikationsterminals vom Typ CONDOR Mk3 sowie die Auswahl durch die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und die U.S. Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) für Technologieentwicklungsprogramme. Zusätzlich zu diesen operativen Meilensteinen sicherte sich die Gesellschaft eine neue Kreditlinie und eine Kapitalerhöhung, um ihren Geschäftsplan zu unterstützen.
Im Januar 2023 unterzeichnete ein neuer, nicht genannter Kunde aus den USA einen Auftrag über die Lieferung von optischen Kommunikationsterminals vom Typ CONDOR Mk3 im Wert von Mio. US-\$ 24. Mynaric erwartet Produktlieferungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag im Jahr 2024.
Im April 2023 unterzeichnete Mynaric eine Finanzierung in Höhe von insgesamt Mio. € 80,5. Im Rahmen der Vereinbarung stellten die Darlehensgeber eine besicherte fünfjährige Darlehensfazilität in Höhe von Mio. US-\$ 75 (ca. Mio € 67,7) zur Verfügung, und zwei verbundene Unternehmen des Darlehensgebers erwarben für Mio. € 12,4 eine Beteiligung von insgesamt ca. 8,9 \% (entspricht den Beteiligungsverhältnissen am Tag der Aufstellung des Vergütungsberichts) an der Mynaric AG.
Im Mai 2023 gab Mynaric den Verkauf der CONDOR Mk3 Terminals an Loft Federal, eine Tochtergesellschaft von Loft Orbital, bekannt. Loft Federal wurde ausgewählt, NExT - das Experimentelle Testfeld der Space Development Agency (SDA) - zu produzieren, einzurichten und zu betreiben und wird die Terminals zur Unterstützung einer sicheren und zuverlässigen Kommunikation einsetzen. Die Auslieferung der Terminals ist hauptsächlich für die erste Hälfte des Jahres 2024 geplant. Der Auftrag ging Ende 2022 ein und war bereits in dem zuvor bekannt gegebenen Auftragsbestand für optische Kommunikationsterminals zum 31. Dezember 2022 berücksichtigt.
Im Juli 2023 erhielt Mynaric auf der INNOspace Masters Highlight Conference, die von der Deutschen Raumfahrt-Agentur des DLR veranstaltet wurde, die höchste Auszeichnung in der Kategorie "Best Submitted Idea" in der Kategorie KMU/Scale-up. Mit dieser Auszeichnung werden Pioniere und innovative Ideen gewürdigt, die die nächste Generation der Raumfahrttechnologie vorantreiben.
Im August 2023 wurde Mynaric von der Space Development Agency (SDA) ausgewählt, um an einer Demonstration eines optischen Bodenterminals mitzuwirken. Das für 2025 geplante Forschungs- und Entwicklungsprogramm soll die erfolgreiche Verbindung zwischen verschiedenen weltraumgestützten optischen Kommunikationsterminals (OCTs) und einer von der Gesellschaft entwickelten optischen Bodenstation demonstrieren.
Im September 2023 konnte Mynaric einen wichtigen Produktmeilenstein für ihren optischen Kommunikationsterminal CONDOR Mk3 erreichen. Nach intensiven Tests hat CONDOR Mk3 die optische Verifizierung und die Phase 1 der Interoperabilitätstests im Rahmen des Tranche-1-Programms der Space Development Agency (SDA) bestanden und damit die Übereinstimmung des Produkts mit dem Optical Communications Terminal (OCT) Standard der SDA bestätigt.
Im November 2023 konnte die Mynaric bekannt geben, dass die Gesellschaft einen weiteren Vertrag mit einem ungenannten Kunden in den USA über die Lieferung von optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 abgeschlossen hat. Der Auftrag hat einen Wert von rund Mio. US-\$ 6, mit Zahlungszielen im vierten Quartal 2023 und 2024 und Produktlieferungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2024. Ebenfalls im November 2023 unterzeichnete Mynaric einen Vertrag mit Northrop Grumman über die Lieferung von optischen Kommunikationsterminals im Rahmen des Space Development Agency Tranche
2 Transport Layer-Beta Raumfahrzeugprogramms der US-Regierung. Der Vertrag mit einem Wert von rund Mio. US-\$ 25 sieht Zahlungsmeilensteine vor, die im Jahr 2023 beginnen und sich voraussichtlich über die Jahre 2024 und 2025 erstrecken werden, wobei die Produktlieferungen im Jahr 2024 beginnen und bis 2026 andauern. Ebenfalls im November 2023 konnte sich die Mynaric einen weiteren Vertrag mit einem früheren Kunden in den USA für seine optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 sichern. Der Vertrag mit einem Wert von rund Mio. US-\$ 30 sieht Meilensteinzahlungen ab 2023 vor, die sich über die Jahre 2024 und 2025 erstrecken, wobei die Produktlieferungen Mitte 2024 beginnen und bis 2025 andauern.
Im Dezember 2023 unterzeichnete Mynaric mit Northrop Grumman einen Vertrag über die Lieferung von optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 im Rahmen des Space Development Agency Tranche 2 Transport Layer-Alpha Raumfahrtprogramms der US-Regierung. Der Vertrag hat einen Wert von rund Mio. US-\$ 33 und sieht Meilensteinzahlungen ab 2024 bis 2025 sowie Produktlieferungen ab 2024 bis 2026 vor.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es die folgenden Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands:
Mustafa Veziroglu wurde mit Wirkung ab dem 1. Februar 2023 zum weiteren Vorstandsvorsitzenden (Co-CEO) neben Bulent Altan ernannt. Ferner legte Bulent Altan sein Amt als Co-Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied mit Wirkung auf den Zeitpunkt unmittelbar vor Beendigung der am 7. August 2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2023 nieder.
Im Geschäftsjahr 2023 kam es zu folgenden Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023 endete die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Die ordentliche Hauptversammlung 2023 hat Dr. Manfred Krischke, Dr. Hans Königsmann und Peter Müller-Brühl wieder und Bulent Altan und Margaret Abernathy neu zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgte jeweils mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 und bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Mitglieds des Aufsichtsrats für das vierte Jahr ab Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, d.h. voraussichtlich bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2028.
Für das Geschäftsjahr 2022 wurde ein Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt und durch den Abschlussprüfer über die Anforderungen des §162 Abs. 3 Satz 1 AktG hinaus auch inhaltlich geprüft. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der ordentlichen Hauptversammlung 2023 mit einer Mehrheit von 77,27 \% gebilligt. Angesichts der hohen Zustimmung zum Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 bestand keine Veranlassung, die Art und Weise der Berichterstattung zu verändern.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Mynaric AG (das „Vergütungssystem 2022") wurde von der ordentlichen Hauptversammlung 2022 mit einer Mehrheit von 67,83 \% gebilligt.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die feste Vergütung umfasst ein festes Grundgehalt und Nebenleistungen, die je nach Anlass und Vorstandsmitglied in ihrer Höhe variieren können. Die variable Vergütung besteht aus einer kurzfristig variablen Vergütungskomponente, dem Jahresbonus, und einer langfristig variablen Vergütungskomponente in Form eines Aktienoptionsprogramms und eines virtuellen Aktienoptionsprogramms, sogenannten Stock Appreciation Rights. Von der Möglichkeit der Ausgabe von Stock Appreciation Rights hat der Aufsichtsrat bisher jedoch keinen Gebrauch gemacht.
Zudem können in Ausnahmefällen Zahlungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Bestellung eines Vorstandsmitglieds gewährt werden. Außerdem sieht das Vergütungssystem 2022 die Möglichkeit des Aufsichtsrats vor, den Mitgliedern des Vorstands im Falle einer Investition eines strategischen Investors in die Gesellschaft einen Bonus in Höhe von $1 \%$ des Investitionsbetrages, maximal jedoch Mio. € 1 pro Beteiligung (Cap) zu gewähren.
Die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder hängt maßgeblich vom Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds, seiner individuellen Leistung und der Leistung des Gesamtvorstands ab. Sie trägt gemäß Auffassung des Aufsichtsrats dem
wirtschaftlichen und finanziellen Erfolg der Mynaric AG Rechnung, soll einen Anreiz für eine langfristige und nachhaltige Unternehmensführung setzen und die Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre der Gesellschaft verknüpfen.
Das Vergütungssystem 2022 fand im Geschäftsjahr 2023 nur auf den Anstellungsvertrag des Mitglieds des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden Mustafa Veziroglu Anwendung. Auf die Anstellungsverträge von Stefan Berndt-von Bülow und Joachim Horwath findet das Vergütungssystem 2022 keine Anwendung. Ferner fand das Vergütungssystem 2022 auch keine Anwendung auf den Anstellungsvertrag des im Geschäftsjahr 2023 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Mitglieds des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden Bulent Altan.
Die Anstellungsverträge von Stefan Berndt-von Bülow und Joachim Horwath entsprechen jedoch im Wesentlichen den Vorgaben des Vergütungssystems 2022. Insbesondere sehen die Anstellungsverträge von Stefan Berndt-von Bülow und Joachim Horwath auch eine Maximalvergütung vor, die der im Vergütungssystem 2022 festgelegten Maximalvergütung entspricht.
Soweit das Vergütungssystem 2022 im Geschäftsjahr 2023 Anwendung fand, kam es zu keinen Abweichungen hiervon im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 5 AktG.
| Festvergütung | Grundgehalt | Festes jährliches Grundgehalt | ||
|---|---|---|---|---|
| Nebenleistungen | Z.B. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung | |||
| Sonstige Leistungen |
In Ausnahmefällen Zahlungen im Zusammenhang mit der Bestellung zum Vorstandsmitglied | |||
| Erfolgsabhängige (variable) Vergütung | Kurzfristige variable Vergütung (STI) | Jahresbonus | Struktur | Jährlicher Bonus abhängig von der Erreichung eines finanziellen und eines operativen sowie eines ESG-Ziels |
| Leistungs- kriterien |
- Festlegung des finanziellen und des operativen Ziels aus dem folgenden Zielkatalog jeweils für ein Geschäftsjahr: o Finanzielles Ziel: Cash in by customer, Umsatz, Bruttomarge, EBITDA oder EBIT o Operatives Ziel: Produzierte Terminals, an Kunden gelieferte Terminals, Auftragseingang, Größe, Gewicht und Power-Score - Berücksichtigung der Erreichung eines ESG-Ziels, das an die rückstandslose Verbrennung der von der Gesellschaft hergestellten Terminals anknüpft, in Form eines Modifier zwischen 0,9 und 1 |
|||
| Höchstgrenze | $200 \%$ des Zielbetrags | |||
| Investitions- zulage |
Struktur | Bonus im Falle einer Investition durch einen strategischen Investor | ||
| Leistungs- kriterien |
Beteiligung eines strategischen Investors am Eigenkapital der Gesellschaft oder durch Zeichnung neuer Aktien der Gesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung | |||
| Höchstgrenze | Bis zu 1 \% des Investitionsbetrags, maximal jedoch Mio. € 1 |
| Erfolgsabhängige (variable) Vergütung | Langfristige variable Vergütung (LTI) | Aktienoptionsplan | Struktur | Ausgabe von Aktienoptionen, deren finale ausübbare Anzahl an die Aktienkursentwicklung der Gesellschaft und ein ESG-Ziel knüpft |
|---|---|---|---|---|
| Leistungs- kriterien |
- Absolute Aktienkursentwicklung der Mynaric AG (gewichtet mit $80 \%$ innerhalb der Gesamtzielerreichung) - ESG-Ziel bestehend aus einem Diversitätsziel und einem Mitarbeiterzufriedenheitsziel (gewichtet mit $20 \%$ innerhalb der Gesamtzielerreichung) |
|||
| Höchstgrenze | Maximal 100 \% der ursprünglich gewährten Anzahl an Aktienoptionen wird tatsächlich ausübbar | |||
| Stock Appreciation Rights | Struktur | Aktienbasierte Vergütungsprogramme bestehend aus Stock Appreciation Rights mit einer vierjährigen Wartezeit, die in der Regel in bar erfüllt werden | ||
| Leistungs- kriterien |
- Absolute Aktienkursentwicklung der Mynaric AG (gewichtet mit $80 \%$ innerhalb der Gesamtzielerreichung) - ESG-Ziel bestehend aus einem Diversitätsziel und einem Mitarbeiterzufriedenheitsziel (gewichtet mit $20 \%$ innerhalb der Gesamtzielerreichung) |
|||
| Höchstgrenze | $200 \%$ des ursprünglichen Zuteilungsbetrags bei Erfüllung in bar | |||
| Weitere Vorgaben | Maximalvergütung | Mio. $€ 6$ für den Vorstandsvorsitzenden / Mio. $€ 4$ für jedes ordentliche Vorstandsmitglied | ||
| Malus / Clawback | Recht des Aufsichtsrats, variable Vergütungsbestandteile insbesondere bei Verstößen eines Vorstandsmitglieds gegen gesetzliche Pflichten oder interne Verhaltensrichtlinien einzubehalten oder zurückzufordern | |||
| Abfindungs-Cap | Abfindungszahlungen sollen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrags vergüten | |||
| Kontrollwechsel | Recht der Vorstandsmitglieder, Aktienoptionen oder Stock Appreciation Rights im Falle eines Kontrollwechsels gegen Zahlung einer Abfindung zu kündigen |
Der Aufsichtsrat überprüft mit Unterstützung seines Vergütungsausschusses und unter Hinzuziehung eines externen Vergütungsexperten regelmäßig die Angemessenheit und Marktüblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Hierfür zieht der Aufsichtsrat eine Vergleichsgruppe branchenspezifischer europäischer und US-amerikanischer sowie deutscher börsennotierter Tech-Unternehmen, bestehend aus deutschen, US-amerikanischen und europäischen Tech-Unternehmen vergleichbarer Größe, heran. Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Vergütungsstruktur der ersten beiden Führungsgruppen innerhalb der Mynaric-Gruppe sowie die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der MynaricGruppe im Zeitverlauf.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Jahresgrundgehalt, das in der Regel in gleichen Raten ausgezahlt wird. Für das Geschäftsjahr 2023 betrug das Jahresgrundgehalt für die einzelnen Mitglieder des Vorstands wie folgt:
| Vorstandsmitglied | 2023 in TE |
2022 in TE |
|---|---|---|
| Bulent Altan ${ }^{1}$ | 284 | 430 |
| Mustafa Veziroglu ${ }^{2}$ | 446 | 129 |
| Stefan Bemdt-von Bülow | 325 | 263 |
| Joachim Horwath | 325 | 263 |
| Gesamt | $\mathbf{1 . 3 8 0}$ | $\mathbf{1 . 0 8 5}$ |
Im Jahresgrundgehalt von Bulent Altan ist auch die Festvergütung enthalten, die er für seine Tätigkeit als Chief Executive Officer (CEO) der 100-\%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft Mynaric USA Inc. bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vorstand in Höhe von T€ 1993 (für das Geschäftsjahr 2022: T€ 2804) erhielt. Die anderen Vorstandsmitglieder erhielten keine Vergütung für Tätigkeiten in Tochtergesellschaften der Mynaric AG.
[^0]
Zusätzlich zu ihrem jährlichen Grundgehalt erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen, die im Wesentlichen aus Beitragszahlungen zu einer privaten Altersversorgung, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung, Mietzuschüssen und sonstigen Sachbezügen bestehen können.
Anlässlich der vorzeitigen Beendigung seines Anstellungsvertrags wurde Bulent Altan ein Abfindungsanspruch in Höhe von € 750.000,00 gewährt, der nach Wahl der Gesellschaft ganz oder teilweise in Form von Aktien der Gesellschaft erfüllt werden kann. Der Abfindungsanspruch wurde im Geschäftsjahr 2024 in Form von 37.128 neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I der Gesellschaft gegen Einbringung und Abtretung des Abfindungsanspruchs als Sacheinlage in bzw. an die Gesellschaft erfüllt und wird daher erst im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ausführlich ausgewiesen.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine kurzfristig variable Vergütung in Form eines Jahresbonus, der die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie im jeweiligen Geschäftsjahr honorieren soll.
Die Höhe des Jahresbonus bemisst sich grundsätzlich nach dem Erreichen bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Leistungsziele. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat einen Zielbetrag festgelegt, der die Höhe der Bonuszahlung im Falle einer 100\%igen Zielerreichung bestimmt.
Zu Beginn des nachfolgenden Geschäftsjahres bewertet der Aufsichtsrat den Grad der Zielerreichung der festgelegten Leistungsziele und legt auf Basis der definierten Gewichtung für jedes Leistungsziel die Höhe des Jahresbonus fest, wobei der Auszahlungsbetrag auf $200 \%$ des Zielbetrages begrenzt ist.
Da der Jahresbonus 2022 erst im Mai 2023 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt wurde, wird der Jahresbonus 2022 der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG im Geschäftsjahr 2023 zugerechnet und somit in diesem Vergütungsbericht ausgewiesen. Die Höhe des Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2023 wird im
[^0]: ${ }^{1}$ Bulent Altan ist mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. August 2023 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden.
${ }^{2}$ Mitglied des Vorstands seit dem 15. August 2022.
${ }^{3}$ T\$ 215 bei einem durchschnittlichen Wechselkurs $2023 \$ / €$ : 0,92368 .
${ }^{4}$ T\$ 294 bei einem durchschnittlichen Wechselkurs $2022 \$ / €: 0,95441$.
Geschäftsjahr 2024 festgesetzt und ausgezahlt und ist damit der im Geschäftsjahr 2024 gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG zuzurechnen. Der Jahresbonus 2023 soll daher im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesen werden. Für den Jahresbonus 2023 hat der Aufsichtsrat im Einklang mit dem Vergütungssystem 2022 erstmals auch ein ESG-Ziel festgelegt.
Für den Jahresbonus 2022 hat der Aufsichtsrat zwei Leistungsziele festgelegt, ein operatives Ziel (das „Operative Ziel") und ein finanzielles Ziel (das „Finanzielle Ziel"), wobei sowohl das Operative Ziel als auch das Finanzielle Ziel im Rahmen der Gesamtzielerreichung jeweils mit $50 \%$ gewichtet werden.
Die Zielerreichung für das Operative Ziel wird wie folgt ermittelt:
Für das Operative Ziel hat der Aufsichtsrat die Höhe des Auftragsbestandes (Anzahl der an Kunden zu liefernden Terminals) zum 31. Dezember 2022 zugrunde gelegt. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat einen Zielwert in Höhe von 300 an Kunden zu liefernden Terminals für das Operative Ziel festgelegt, der einer Zielerreichung von $100 \%$ entspricht. Weniger als 200 an Kunden zu liefernden Terminals entsprechen einer Zielerreichung von $0 \%$, und 500 an Kunden zu liefernden Terminals entsprechen einer Zielerreichung von $200 \%$. Eine Erhöhung der Zielerreichung über $200 \%$ hinaus ist nicht möglich (Cap). Zwischen den Prozentpunkten erhöht sich die Zielerreichung wie folgt:

Die Zielerreichung für das Finanzielle Ziel wird wie folgt ermittelt:
Für das Finanzielle Ziel hat der Aufsichtsrat die Höhe der im Geschäftsjahr 2022 von Kunden vereinnahmten Zahlungen zugrunde gelegt. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat einen Zielwert von Mio. $€ 33,0$ für das Finanzielle Ziel festgelegt, der einer Zielerreichung von $100 \%$ entspricht. Zahlungen in Höhe von weniger als Mio. $€ 22,0$ entsprechen einer Zielerreichung von $0 \%$, und Zahlungen in Höhe von Mio. $€ 60,0$ entsprechen einer Zielerreichung von 200\%. Eine Erhöhung der Zielerreichung über $200 \%$ hinaus ist nicht möglich (Cap). Zwischen den Prozentpunkten erhöht sich die Zielerreichung wie folgt:

Die Zielerreichung des Operativen Ziels und des Finanziellen Ziels ermittelte sich wie folgt:
Zum 31. Dezember 2022 betrug der Auftragsbestand 256 Terminals, was zu einer Zielerreichung des Operativen Ziels von $56 \%$ führte. Die Zahlungen aus Kundenverträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf Mio.€ 18,4, was zu einer Zielerreichung des Finanziellen Ziels von $0 \%$ führte. Auf der Grundlage der Zielerreichung des Operativen Ziels und des Finanziellen Ziels betrug die Gesamtzielerreichung des Jahresbonus 2022 $28 \%$.
Hieraus ergaben sich die folgenden Auszahlungsbeträge für den Jahresbonus 2022:
| Maximaler | Gesamtziel- | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielbetrag ${ }^{5}$ | Auszahlungsbetrag | erreicht | |||
| Vorstandsmitglied | in 1€ | in 1€ | in \% | in 1€ | |
| Bulent Altan ${ }^{6}$ | 237 | 427 | $28,0 \%$ | 66 | |
| Mustafa Veziroglu ${ }^{7}$ | 49 | 98 | $28,0 \%$ | 14 | |
| Stefan Berndt-von Bülow | 113 | 225 | $28,0 \%$ | 35 | |
| Joachim Horwath | 113 | 225 | $28,0 \%$ | 35 |
${ }^{5}$ Basierend auf einer 100\%igen Zielerreichung.
${ }^{6}$ Bulent Altan ist mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. August 2023 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden.
${ }^{7}$ Mitglied des Vorstands seit dem 15. August 2022.
Die Mitglieder des Vorstands können ferner einen Bonus für Investitionen strategischer Investoren in die Gesellschaft erhalten, die 5 \% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten. Die Bonuszahlung entspricht einem Betrag in Höhe von 1\% des Investitionsbetrags, maximal jedoch Mio. $€ 1$. Im Fall der Einwerbung neuer Mittel im Wege einer Bezugsrechtskapitalerhöhung kommt es aber nur zu einer Auszahlung, soweit der Investor Mittel über seinen bisherigen Anteil an der Gesellschaft hinaus investiert (also nicht nur bestehende Bezugsrechte ausübt).
Im Geschäftsjahr 2023 wurde den Mitgliedern des Vorstands ein Bonus anlässlich der Investition des strategischen Investors Pimco in die Gesellschaft ausgezahlt. Pimco zeichnete im April 2023 über die zwei Investmentvehikel COF IV Obsidian S.à.r.l. und OC III LVS LIII LP im Gegenzug für einen Investitionsbetrag in Höhe von rund Mio. € 12,5 Aktien im Umfang von rund 10,0 \% des damaligen Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von € 5.668.391,00. Auf dieser Grundlage ergab sich für den Bonus der Mitglieder des Vorstands jeweils ein Auszahlungsbetrag in Höhe von T€ 125 (1 \% des Investitionsbetrags in Höhe von rund Mio. € 12,5).
Die Mitglieder des Vorstands erhalten außerdem eine langfristige variable Vergütung in Form einer Teilnahme am Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft, das gemäß Auffassung des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern einen Anreiz bietet, zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens beizutragen, und die Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre verknüpft.
Im Geschäftsjahr 2023 ist die Wartezeit für die im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2019 an die damaligen Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gewährten Aktienoptionen abgelaufen. Die Aktienoptionen sind jedoch nicht ausübbar geworden, da das relevante Leistungskriterium des Aktienoptionprogramms 2019 nicht erreicht wurde.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden den im Geschäftsjahr 2023 tätigen Mitgliedern des Vorstands außerdem insgesamt 75.000 Aktienoptionen unter den Aktienoptionsplänen 2021, 2022 und 2023 gewährt.
Die Aktienoptionspläne 2019, 2021, 2022 und 2023 unterlagen bzw. unterliegen den folgenden Bedingungen für ihre Ausübung:
Im Geschäftsjahr 2023 ist die Wartezeit für die Aktienoptionen, die unter dem Aktienoptionsprogramm 2019 für das Geschäftsjahr 2019 an die damaligen Vorstandsmitglieder Bulent Altan, Hubertus Edler von Janecek und Wolfram Peschko jeweils mit Wirkung zum 27. September 2019 gewährt wurden, abgelaufen.
Die im Geschäftsjahr 2019 unter dem Aktienoptionsprogramm 2019 gewährten Aktienoptionen sind im Geschäftsjahr 2023 jedoch nicht ausübbar geworden.
Unter dem Aktienoptionsprogramm 2019 berechtigte eine Aktienoption die Mitglieder des Vorstands abhängig von der Erreichung des festgelegten Erfolgsziels nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit ursprünglich zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung eines Ausübungspreises, der dem volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Mynaric AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Ausgabezeitraum entspricht.
Als Erfolgsziel für den Aktienoptionsprogramm 2019 war die absolute Kursentwicklung der Mynaric-Aktie während der Wartezeit wie folgt festgelegt:
Die absolute Kursentwicklung der Aktie der Mynaric AG innerhalb der Wartezeit bemaß sich anhand eines Vergleichs des volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurses der Aktie der Mynaric AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse bei Ablauf der Wartezeit und dem Ausübungspreis. Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn der Kurs der Aktie der Mynaric AG während der Wartezeit gegenüber dem Ausübungspreis um mindestens $20 \%$ gestiegen ist.
Das Erfolgsziel wurde während der Wartezeit des Aktienoptionsprogramms 2019 nicht erreicht:
Der Ausübungspreis betrug $€ 42,46$. Der volumengewichtete Sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Mynaric AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse betrug bei Ablauf der Wartezeit €22,29. Dies entspricht einem Rückgang von 47,5 \% gegenüber dem Ausübungspreis. Der unter dem Aktienoptionsprogramm 2019 als Leistungsziel definierte Anstieg von mindestens $20 \%$ wurde damit nicht erreicht.
Unter Zugrundelegung der Zielerreichung wurden die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms gewährten Aktienoptionen nicht ausübbar.
Den im Geschäftsjahr 2023 tätigen Mitgliedern des Vorstands Mustafa Veziroglu, Joachim Horwath und Stefan Berndt-von Bülow wurden im Geschäftsjahr 2019 keine Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsprogramm 2019 gewährt.
| Vorstandsmitglieder | Aktienoptions- nlan |
Zuteilungsdatum und Beginn der Wartezeit | Chtte der Wartezeit | Anzahl der gewähren Aktienoptionen | Ausübungspreis in $€$ | Zielpreis in $€$ | Preis am Ende der Wartezeit in $€$ | Ainsprïbt in $T$ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bulent Altan ${ }^{8}$ | September 27, | September | ||||||
| Hubertus von Janecek ${ }^{9}$ | 2019 | 2019 | 27, 2023 | 30.000 | 42,46 | 50,95 | 22,29 | 0 |
| 2019 | September 27, | September | ||||||
| Wolfram Peschko ${ }^{10}$ | 2019 | 27, 2023 | 23.000 | 42,46 | 50,95 | 22,29 | 0 | |
| Gesamt | 2019 | 27, 2023 | 13.000 | 42,46 | 50,95 | 22,29 | 0 |
${ }^{8}$ Bulent Altan ist mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. August 2023 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden.
${ }^{9}$ Mitglied des Vorstands bis 10. Juli 2020.
${ }^{10}$ Mitglied des Vorstands bis zum 5. Mai 2020.
Eine Aktienoption berechtigt die Mitglieder des Vorstands nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung eines Ausübungspreises, der dem volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Mynaric AG vor dem Ausgabetag bzw. des die Aktie vertretenden Rechts oder Zertifikats im Handelssystem mit dem höchsten gesamten Handelsumsatz an Aktien der Gesellschaft oder an solche vertretenden Rechten oder Zertifikaten vor dem Ausgabetag entspricht. Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, die Aktienoptionen auch in bar zu bedienen.
Die Aktienoptionen können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit ausgeübt werden. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktienoptionen innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Jahres- oder Halbjahresabschlusses eines Geschäftsjahres ausgeübt werden. Die finale Anzahl der ausübbaren Aktienoptionen hängt von der Zielerreichung eines Erfolgsziel wie folgt ab:
Das für den Aktienoptionsprogramm 2021 festgelegte Erfolgsziel knüpft an die absolute Aktienkursentwicklung der Gesellschaft während der Wartezeit an.
Für die Feststellung, ob das Erfolgsziel erreicht ist, werden der volumengewichtete Sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft oder der in Beträge je Aktie umzurechnende volumengewichtete Sechs-Monats-Durchschnittskurs des die Aktie vertretenden Rechts oder Zertifikats in dem Handelssystem mit dem höchsten gesamten Handelsumsatz an Aktien der Gesellschaft oder an solche vertretenden Rechten oder Zertifikationen, bei Ablauf der Wartezeit (der „Relevante Schlusskurs") und der Ausübungspreis miteinander verglichen. Das Erfolgsziel ist zu 100\% erreicht, wenn der Relevante Schlusskurs mindestens $20 \%$ über dem Ausübungspreis liegt. Liegt der Relevante Schlusskurs weniger als $20 \%$ über dem Ausübungspreis, beträgt die Zielerreichung für das Erfolgsziel $0 \%$. Eine Zielerreichung über $100 \%$ ist nicht möglich.
Eine Aktienoption berechtigt die Mitglieder des Vorstands nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung eines Ausübungspreises, der dem volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Mynaric AG vor dem Ausgabetag bzw. des die Aktie der Mynaric AG vertretenden Rechts oder Zertifikats in dem Handelssystem mit dem höchsten Gesamthandelsvolumen an Aktien der Gesellschaft oder an solche vertretenden Rechten oder Zertifikaten vor dem Ausgabetag entspricht. Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, die Aktienoptionen auch in bar zu bedienen.
Die Aktienoptionen können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit ausgeübt werden. Die finale Anzahl der ausübbaren Aktienoptionen hängt von der Zielerreichung zweier Erfolgsziele wie folgt ab:
Die für die Aktienoptionspläne 2022 und 2023 festgelegten Erfolgsziele knüpfen an die absolute Aktienkursentwicklung der Gesellschaft (gewichtet mit $80 \%$ innerhalb der Gesamtzielerreichung) und an ein ESG-Ziel (gewichtet mit $20 \%$ innerhalb der Gesamtzielerreichung) an.
Für die Ermittlung der Zielerreichung des Diversitätsziel ermittelt der Aufsichtsrat zu Beginn der Wartezeit den prozentualen Anteil an Frauen innerhalb der Mynaric-Gruppe. Das Diversitätsziel ist erreicht, wenn der Anteil an Frauen innerhalb der Mynaric-Gruppe am Ende der Wartezeit um fünf Prozentpunkte im Vergleich zum zu Beginn der Wartezeit ermittelten Frauenanteil liegt. Beträgt der Frauenanteil zu Beginn der Wartezeit mindestens $30 \%$ oder wird während der Wartezeit ein Frauenanteil innerhalb der Mynaric-Gruppe von mindestens $30 \%$ erreicht, ist das Diversitätsziel erreicht, wenn der Anteil an Frauen innerhalb der Mynaric-Gruppe am Ende der Wartezeit immer noch mindestens $30 \%$ beträgt.
Das Mitarbeiterzufriedenheitsziel ist erreicht, wenn die durch einen externen Service-Provider ermittelte Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb der Mynaric-Gruppe zum Ende der Wartezeit mindestens fünf Prozentpunkte über der Mitarbeiterzufriedenheit zu Beginn der Wartezeit liegt. Beträgt die Mitarbeiterzufriedenheit zu Beginn der Wartezeit mindestens $80 \%$ oder wird während der Wartezeit eine Mitarbeiterzufriedenheit von $80 \%$ erreicht, ist das Mitarbeiterzufriedenheitsziel erreicht, wenn die Mitarbeiterzufriedenheit am Ende der Wartezeit immer noch mindestens $80 \%$ beträgt.
Am Ende der Wartezeit ermittelt der Aufsichtsrat die Zielerreichung für das ESG-Ziel wie folgt: Ist zum Ablauf der Wartezeit keines der vorstehenden Ziele erreicht, beträgt die Zielerreichung für das ESG-Ziel $0 \%$. Ist eines der vorstehenden Ziele erreicht, beträgt die Zielerreichung für das ESG-Ziel $50 \%$. Sind beide vorstehenden Ziele erreicht, beträgt die Zielerreichung für das ESG-Ziel 100 \%. Eine Zielerreichung für das ESG-Ziel über 100 \% ist nicht möglich.
Für die Gesamtzielerreichung wird die Zielerreichung des Erfolgsziels der absoluten Kursentwicklung mit $80 \%$ und des ESGZiels mit $20 \%$ gewichtet. Das Ergebnis bildet den Gesamtzielerreichungsgrad (in Prozent), der (abgerundet auf die nächste ganze Zahl) die Anzahl der ausübbaren Aktienoptionen bestimmt.
Die folgende Tabelle stellt die den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen der Aktienoptionspläne 2021, 2022 und 2023 gewährten Aktienoptionen und die wesentlichen Bedingungen für deren Ausübung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AktG dar:
| Vorstandsmitglied | Aktienoptions- nlan |
Zuteilungsdatum und Beginn der Wartezeit |
Ende der Wartezeit |
Anzahl der gewährten Aktienoptionen | Ausübungspreis in € | Beisetzender Zeitwert je Aktienoption zum Ausgabezeitpunkt in € | Insgesamt in € |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mustafa Veziroglu ${ }^{11}$ | 2022 | June 30, 2023 | June 30, 2027 | 7.000 | 20,25 | 7,51 | 53 |
| Mustafa Veziroglu | December 13, December 13, | ||||||
| 2023 | 2023 | 2027 | 24.000 | 21,20 | 8,76 | 254 | |
| Stefan Berndt-von Bülow | 2021 | June 30, 2023 | June 30, 2027 | 10.000 | 20,25 | 9,25 | 93 |
| Stefan Berndt-von Bülow | December 13, December 13, | ||||||
| 2023 | 2023 | 2027 | 12.000 | 21,20 | 8,76 | 105 | |
| Joachim Horwath | 2021 | June 30, 2023 | June 30, 2027 | 10.000 | 20,25 | 9,25 | 93 |
| Joachim Horwath | December 13, December 13, | ||||||
| 2023 | 2023 | 2027 | 12.000 | 21,20 | 8,76 | 105 | |
| Gesamt | 75.000 | 703 |
${ }^{11}$ Mitglied des Vorstands seit dem 15. August 2022.
Bulent Altan hat im Geschäftsjahr 2023 aufgrund seines Wechsels in den Aufsichtsrat keine Aktienoptionen erhalten.
Die Zielerreichung im Rahmen der Aktienoptionspläne 2021, 2022 und 2023 sowie die wertmäßige Veränderung der im Geschäftsjahr 2023 unter den Aktienoptionsplänen 2021, 2022 und 2023 gewährten Aktienoptionen sollen im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2027 offengelegt werden.
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands festgelegt. Diese beträgt für ein Geschäftsjahr - unabhängig davon, ob die Auszahlung in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt - € 6.000.000 für den Vorstandsvorsitzenden und € 4.000.000 für jedes ordentliche Vorstandsmitglied.
Im Geschäftsjahr 2023 fand die Maximalvergütung nur auf den Anstellungsvertrag des Vorstandsvorsitzenden und Mitglieds des Vorstands Mustafa Veziroglu Anwendung. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder Stefan Berndt-von Bülow und
Joachim Horwath sehen jedoch ebenfalls eine Maximalvergütung vor, die der im Vergütungssystem 2022 festgelegten Maximalvergütung entspricht.
Da die unter den Aktienoptionsplänen 2021, 2022 und 2023 im Geschäftsjahr 2023 an die Mitglieder des Vorstands gewährten Aktienoptionen erstmals im Geschäftsjahr 2027 ausübbar werden, soll über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023 im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2027 berichtet werden.
Die Anstellungsverträge aller Vorstandsmitglieder sowie die Planbedingungen der Aktienoptionspläne 2022 und 2023 enthalten sogenannte Malus- und Clawback-Regelungen, wonach die Gesellschaft insbesondere berechtigt ist, variable Vergütung im Falle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen des Vorstandsmitglieds gegen gesetzliche Pflichten oder unternehmensinterne Verhaltensrichtlinien der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft einzubehalten oder zurückzufordern. Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2023 keinen Anlass, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten Abfindungsregelungen, die den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechen.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit sollen Zahlungen der Gesellschaft an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, werden keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied geleistet.
Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird die Gesamtvergütung des vorangegangenen vollen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr zugrunde gelegt.
Bei der an Bulent Altan gewährten Abfindung wurde das vorstehende Abfindungs-Cap eingehalten.
Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen keine Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels vor.
Der Aktienoptionsprogramm 2021 und frühere Aktienoptionspläne sehen die folgende Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels vor:
Ist die Wartezeit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kontrollwechsels noch nicht abgelaufen oder ist die Wartezeit abgelaufen, aber die Ausübungsvoraussetzungen des Aktienoptionsprogramms liegen nicht vor, sind die Mitglieder des Vorstands berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Kontrollwechsels durch einseitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf die Bezugsrechte zu verzichten. In diesem Fall steht den Vorstandsmitgliedern eine Ausgleichszahlung in Höhe des im Zuge des Kontrollwechsels gezahlten Erwerbspreises je Aktie der Mynaric AG abzüglich des Ausübungspreises zu. Ein „Kontrollwechsel" in diesem Sinne ist der Erwerb von mehr als $50 \%$ der Aktien der Mynaric AG durch einen neuen Aktionär.
Die Planbedingungen der Aktienoptionsprogramme 2022 und 2023 sehen folgende Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels vor:
Ein Kontrollwechsel liegt in diesem Fall vor, wenn ein Aktionär mehr als $50 \%$ der Aktien und/oder Stimmrechte an der Mynaric AG hält. Im Falle eines Kontrollwechsels haben die Mitglieder des Vorstands das Recht, Aktienoptionen gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe des Kaufpreises verfallen zu lassen, der im Zuge des Kontrollwechsels gezahlt (oder im Falle eines öffentlichen Angebots an die Aktionäre angeboten) wurde, oder, falls ein solcher Kaufpreis nicht bekannt ist, in Höhe des Kurses der Aktie der Mynaric AG bzw. des die Aktie der Mynaric AG vertretenden Rechts oder Zertifikats in dem Handelssystem mit dem höchsten Gesamthandelsvolumen in Aktien der Gesellschaft während der letzten 30 Handelstage vor dem Tag, an dem die Gesellschaft von dem Kontrollwechsel Kenntnis erlangt, und, im Falle der Aktienoptionen, abzüglich des Ausübungspreises.
Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands sehen derzeit keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote vor.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die jeweilige Zielvergütung sowie die gewährte und geschuldete Vergütung der im Geschäftsjahr 2023 tätigen Vorstandsmitglieder für die Geschäftsjahre 2023 und 2022. Im Geschäftsjahr 2023 wurde keine Vergütung an frühere Mitglieder des Vorstands gewährt.
a) Zielvergütung der im Geschäftsjahr 2023 tätigen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023
Die folgende Tabelle zeigt die jeweilige Zielvergütung der im Geschäftsjahr 2023 tätigen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 und 2022, wobei für STI und LTI der Zielbetrag bei $100 \%$ Zielerreichung zugrunde gelegt wird.
| Vorstandsmitglied | Jahr | Jährliches Grundgehalt |
Sonderzahlung | Nebenleistungen | Kurzfristige variable Vergütung | Langfristige variable Vergütung ${ }^{12}$ | Insgesamt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ |
in \% |
in T€ |
in \% |
in T€ |
in \% |
in T€ |
in \% |
in T€ |
in \% |
in T€ |
in T€ |
||
| Bulent Altan ${ }^{13}$ | 2023 | 284 | 57,6\% | 0 | 0,0\% | 67 | 13,6\% | 142 | 28,8\% | 0 | 0,0\% | 493 | |
| 2022 | 430 | 31,1\% | 52 | 3,8\% | 120 | 8,7\% | 237 | 17,1\% | 543 | 39,3\% | 1.382 | ||
| Mustafa Veziroglu ${ }^{14}$ | 2023 | 446 | 46,6\% | 0 | 0,0\% | 6 | 0,6\% | 181 | 18,9\% | 325 | 33,9\% | 958 | |
| 2022 | 129 | 19,2\% | 0 | 0,0\% | 82 | 12,2\% | 49 | 7,3\% | 411 | 61,3\% | 671 | ||
| Stefan Berndt-von Bülow | 2023 | 325 | 52,1\% | 0 | 0,0\% | 6 | 1,0\% | 125 | 20,0\% | 168 | 26,9\% | 624 | |
| 2022 | 263 | 30,8\% | 62 | 7,2\% | 6 | 0,7\% | 113 | 13,2\% | 411 | 48,1\% | 855 | ||
| Joachim Horwath | 2023 | 325 | 52,1\% | 0 | 0,0\% | 6 | 1,0\% | 125 | 20,0\% | 168 | 26,9\% | 624 | |
| 2022 | 263 | 30,8\% | 62 | 7,2\% | 6 | 0,7\% | 113 | 13,2\% | 411 | 48,1\% | 855 |
${ }^{12}$ Für die Ermittlung der Zielvergütung wurde der Aktienkurs, der für eine 100\%ige Zielerreichung erreicht werden muss, zugrunde gelegt.
${ }^{13}$ Bulent Altan ist mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. August 2023 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden.
${ }^{14}$ Mitglied des Vorstands seit dem 15. August 2022.
Die folgende Tabelle stellt die den im Geschäftsjahr 2023 tätigen Vorstandsmitgliedern in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Die Tabellen enthalten alle Vergütungsbeträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern in diesen Geschäftsjahren zugeflossen sind („gewährt"), sowie die fällige, soweit im Berichtszeitraum einschlägig, aber noch nicht zugeflossene Vergütung (,geschuldet").
Die Höhe des Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2023 wird im Laufe des Geschäftsjahres 2024 festgesetzt und ausgezahlt und damit in die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG im Geschäftsjahr 2024 einbezogen, während die im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung auch den im Mai 2023 ausgezahlten Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2022 umfasst. Die im Geschäftsjahr 2023 gewährte aktienbasierte Vergütung in Form von Aktienoptionen wird mit ihrem Wert angegeben, d.h. mit der Anzahl der gewährten Aktienoptionen multipliziert mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung. Neben den Vergütungsbestandteilen wird auch der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG offengelegt. Diese relativen Anteile beziehen sich auf die gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG im jeweiligen Geschäftsjahr.
| Vorstandsmitglieder | Jahr | Jährliches Grundgehalt |
Sonderzahlung | Nebenleistungen | Kurzfristige variable Vergütung ${ }^{12}$ | Langfristige variable Vergütung ${ }^{12}$ | Insgesamt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ |
in \% |
in T€ |
in \% |
in T€ |
in \% |
in T€ |
in \% |
in T€ |
in \% |
in T€ |
in T€ |
||
| Bulent1 Altan ${ }^{13}$ | 2023 | 284 | 52,4\% | 0 | 0,0\% | 67 | 12,4\% | 191 | 35,2\% | 0 | 0,0\% | 542 | |
| 2022 | 430 | 52,5\% | 52 | 6,3\% | 120 | 14,7\% | 152 | 18,6\% | 65 | 7,9\% | 819 | ||
| Mustafa Veziroglu ${ }^{14}$ | 2023 | 446 | 52,3\% | 0 | 0,0\% | 6 | 0,7\% | 138 | 16,2\% | 263 | 30,8\% | 853 | |
| 2022 | 129 | 49,5\% | 0 | 0,0\% | 82 | 31,5\% | 0 | 0,0\% | 50 | 19,0\% | 261 | ||
| Stefan Berndt-von Bülow | 2023 | 325 | 47,2\% | 0 | 0,0\% | 6 | 0,8\% | 160 | 23,2\% | 198 | 28,8\% | 689 | |
| 2022 | 263 | 50,3\% | 62 | 11,9\% | 6 | 1,1\% | 142 | 27,1\% | 50 | 9,6\% | 523 | ||
| Joachim Horwath | 2023 | 325 | 47,2\% | 0 | 0,0\% | 6 | 0,8\% | 160 | 23,2\% | 198 | 28,8\% | 689 | |
| 2022 | 263 | 50,3\% | 62 | 11,9\% | 6 | 1,1\% | 142 | 27,1\% | 50 | 9,6\% | 523 |
[^0]
[^0]: ${ }^{12}$ Dieser Wert setzt sich für jedes Vorstandsmitglied aus dem Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2022 und dem Bonus anlässlich des Einstiegs von Pimco im Geschäftsjahr 2023 zusammen
${ }^{14}$ Dieser Wert setzt sich aus der Anzahl der gewährten Aktienoptionen, multipliziert mit dem beizulegenden Zeitwert einer Aktienoption zum Zeitpunkt der Ausgabe, zusammen.
${ }^{17}$ Bulent Altan ist mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. August 2023 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden.
${ }^{18}$ Mitglied des Vorstands seit dem 15. August 2022.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde keine Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG früheren Mitglieder des Vorstands gewährt oder geschuldet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG der im Geschäftsjahr 2023 tätigen Aufsichtsratsmitglieder, wobei die gewährte Vergütung die Vergütung umfasst, für die die der Vergütung zugrunde liegende Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 vollständig erbracht worden ist. Im Geschäftsjahr 2023 wurde keine Vergütung an frühere Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 (Tagesordnungspunkt 6) festgelegt und durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juli 2022 (Tagesordnungspunkt 7) gemäß § 113 Abs. 3 AktG bestätigt.
Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von T€ 60. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Prüfungsausschusses sind, erhalten zudem für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Prüfungsausschuss zusätzlich zu der Vergütung für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat als Mitglied, Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender eine Vergütung in Höhe von T€ 20. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Eineinhalbfache der Vergütung.
Dr. Manfred Krischke war bis zum Ablauf der am 7. August 2023 stattfindenden Hauptversammlung Vorsitzender des Aufsichtsrats. Seit der am 7. August 2023 stattfindenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats ist Bulent Altan Vorsitzender des Aufsichtsrats. Peter Müller-Brühl war im gesamten Geschäftsjahr 2023 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Steve Geskos war bis zum Ablauf der am 7. August 2023 stattfindenden Hauptversammlung Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Dr. Manfred Krischke war im gesamten Geschäftsjahr 2023 Mitglied des Prüfungsausschusses, seit der am 7. August 2023 stattfindenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats in der Funktion als dessen Vorsitzender. Peter Müller-Brühl war im gesamten Geschäftsjahr 2023 Mitglied des Prüfungsausschusses. Margaret Abernathy ist seit der am 7. August 2023 stattfindenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats Mitglied des Prüfungsausschusses.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält außerdem für die Teilnahme an einer Sitzung oder einer fernmündlichen Beschlussfassung des Aufsichtsrats zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe von €500 je Sitzung. Vergütungen und Sitzungsgelder sind zahlbar nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Eine Übersicht über die Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 findet sich im Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
| Mitglied des Aufsichtsrates | Gestivgeld | Sitzungsgelder | Insgesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | in \% | in \% | in \% | in \% | in \% | |
| Dr. Manfred Krischke | 2023 | 120 | 94,5\% | 7 | 5,5\% | 127 |
| 2022 | 140 | 92,7\% | 11 | 7,3\% | 151 | |
| Bulent Altan | 2023 | 48 | 94,1\% | 3 | 5,9\% | 51 |
| (seit 07. August 2023) | 2022 | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 |
| Peter Müller-Brühl | 2023 | 110 | 94,0\% | 7 | 6,0\% | 117 |
| (seit 5. Oktober 2021) | 2022 | 110 | 93,2\% | 8 | 6,8\% | 118 |
| Hans Königsmann | 2023 | 60 | 93,8\% | 4 | 6,2\% | 64 |
| (seit 13. Oktober 2021) | 2022 | 60 | 90,9\% | 6 | 9,1\% | 66 |
| Margaret Abernathy | 2023 | 32 | 91,4\% | 3 | 8,6\% | 35 |
| (seit 07. August 2023) | 2022 | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 |
| Steve Geskos | 2023 | 54 | 91,5\% | 5 | 8,5\% | 59 |
| (bis 07. August 2023) | 2022 | 90 | 89,1\% | 11 | 10,9\% | 101 |
| Vincent Wobbe | 2023 | 36 | 90,0\% | 4 | 10,0\% | 40 |
| (bis 07. August 2023) | 2022 | 60 | 89,6\% | 7 | 10,4\% | 67 |
Die folgenden Tabellen zeigen die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung für gegenwärtige und frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis, wobei letztere auf den durchschnittlichen Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer aller Konzerngesellschaften im In- und Ausland basiert.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG berücksichtigt.
Die Darstellung der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung basiert auf der durchschnittlichen Vergütung aller Arbeitnehmer der Mynaric-Gruppe auf Vollzeitäquivalenzbasis. Die dargestellten Bestandteile der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung entsprechen grundsätzlich der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährten und geschuldeten Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, mit Ausnahme der langfristigen Vergütung bestehend aus dem Aktienoptionsprogramm und einem Restricted Stock Unit Programm, die als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente gemäß IFRS 2 bewertet wurden.
Die Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung und der Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird sukzessive über einen Zeitraum von fünf Jahren aufgebaut.
| 3033 | 2023 | $\begin{gathered} \text { Veräntienung } \ \text { (03217022 } \end{gathered}$ | 2021 | $\begin{gathered} \text { Veräntienung } \ \text { (03217022 } \end{gathered}$ | 2020 | $\begin{gathered} \text { Veräntienung } \ \text { (0316133) } \end{gathered}$ | |
| Verbleibende Darstellung | 0816 | 0816 | in \% | 0816 | in \% | 0816 | in \% |
| Ergebnisentwicklung | |||||||
| Konzerngahresüberschuss/-fehlbetrag für den Zeitraum | $-93.528$ | $-74$ | $-27 \%$ | $-45.477$ | $-62 \%$ | $-20.642$ | $-120 \%$ |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Mynaric AG nach HGB | $-9.656$ | $-10$ | $3 \%$ | $-13.178$ | $25 \%$ | $-9.602$ | $-37 \%$ |
| Arbeitnehmer | |||||||
| Arbeitnehmervergütung der Mynaric Gruppe | 97 | 95 | $1 \%$ | 90 | $6 \%$ | 84 | $6 \%$ |
| Im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands | |||||||
| Bulent Altan (bis 7. August 2023) | 542 | 819 | $-34 \%$ | 1.497 | $-45 \%$ | 782 | $91 \%$ |
| Mustafa Veziroglu (seit 15. August 2022) | 853 | 261 | $227 \%$ | / | / | / | / |
| Stefan Berndt-von Bülow (seit 16. September 2020) | 689 | 523 | $32 \%$ | 1.004 | $-48 \%$ | 321 | $213 \%$ |
| Joachim Horwath (seit 17. Februar 2021)19 | 689 | 523 | $32 \%$ | 934 | $-44 \%$ | 18 | $5 \%$ |
| Durchschnitt | 693 | 531 | $31 \%$ | 1.145 | $-54 \%$ | 374 | $206 \%$ |
| Ehemalige Mitglieder des Vorstandes | |||||||
| Dr. Wolfram Peschko (bis 5. Mai 2020) | 0 | 93 | $-100 \%$ | 348 | $-73 \%$ | 277 | $26 \%$ |
| Durchschnitt | 0 | 93 | $-100 \%$ | 348 | $-73 \%$ | 277 | $26 \%$ |
| Im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates | |||||||
| Dr. Manfred Krischke | 127 | 151 | $-16 \%$ | 80 | $89 \%$ | 40 | $100 \%$ |
| Bulent Altan (seit 7. August 2023) | 51 | / | / | / | / | / | / |
| Peter Müller-Brühl (Stellvertretender Vorsitzender seit 5. Oktober 2021) | 117 | 118 | $-1 \%$ | 50 | $136 \%$ | 20 | $150 \%$ |
| Hans Königsmann (seit 13. Oktober 2021) | 64 | 66 | $-3 \%$ | 12 | $450 \%$ | / | / |
| Margaret Abernathy (seit 7. August 2023) | 35 | / | / | / | / | / | / |
| Steve Geskos (bis 7. August 2023) | 59 | 101 | $-42 \%$ | 32 | $216 \%$ | / | / |
| Vincent Wobbe (bis 7. August 2023) | 40 | 67 | $-40 \%$ | 19 | $253 \%$ | / | / |
| Durchschnitt | 71 | 101 | $-30 \%$ | 39 | $161 \%$ | 30 | $29 \%$ |
${ }^{19}$ Die dargestellte Vergütung für 2020 für Joachim Horwath bezieht sich auf die Auszahlung eines Bonus als Vorstandsmitglied (bis 13. März 2019) für das Geschäftsjahr 2019, der im Geschäftsjahr 2020 ausgezahlt wurde.
Die Mynaric AG unterhält eine D\&O-Versicherung für die Vorstandsmitglieder, die einen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder vorsieht, der den Anforderungen des Aktiengesetzes entspricht.
Dieser Bericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Fassung ist die deutsche Fassung maßgebend.
Mynaric AG
Geschäftsbericht 2023
An die Mynaric AG, Gilching
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Mynaric AG, Gilching, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Die Mynaric AG ist keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 162 Abs. 1 AktG i. V. m. § 3 Abs. 2 AktG, da die Aktien der Mynaric AG nicht zum Handel an einem deutschen geregelten Markt oder einem vergleichbaren Markt zugelassen sind. Die Gesellschaft ist nicht zur Erstellung des Vergütungsberichts verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat haben freiwillig den Vergütungsbericht gemäß den Anforderungen des § 162 AktG erstellt.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Mynaric AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses
Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Mynaric AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
München, den 12. Juli 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hutzler
Wirtschaftsprüfer
Vedernykova
Wirtschaftsprüfer
Die Erklärung zur Unternehmensführung, die Erklärung zur Unternehmensführung der Gruppe und der Bericht zur Unternehmensführung werden auch auf unserer Website unter "Investor Relations - Corporate Governance" veröffentlicht.
In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB informieren Vorstand und Aufsichtsrat über die wichtigsten Elemente unserer Corporate Governance. Sie enthalten neben der jährlichen Entsprechenserklärung nach § 161 AktG auch relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung, wie insbesondere die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Vorstand und Aufsichtsrat der Mynaric AG haben am 26. April 2024 die folgende Entsprechenserklärung verabschiedet:
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Mynaric AG erklären gemäß § 161 AktG:
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 26. April 2023 in der Fassung vom 10. Oktober 2023 hat die Mynaric AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") mit den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen entsprochen:
Das Unternehmen entspricht noch nicht der Empfehlung A. 3 des DCGK, wonach das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken sollen, wobei dies auch die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten umfassen soll. Das Unternehmen arbeitet derzeit noch an einer entsprechenden Anpassung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems und beabsichtigt, der Empfehlung A. 3 des DCGK bald nachzukommen.
Die Gesellschaft entspricht nach wie vor nicht der Empfehlung F. 2 des DCGK, wonach der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein sollen. Das Unternehmen hält die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für ausreichend, um eine ordnungsgemäße Rechnungslegung zu gewährleisten.
Die Gesellschaft entspricht nach wie vor nicht der Empfehlung G. 17 des DCGK, wonach der Zeitaufwand des Vorsitzenden und der Mitglieder von Aufsichtsratsausschüssen bei der Vergütung angemessen zu berücksichtigen ist.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft 2021 legte eine höhere Vergütung für den Vorsitzenden und die Mitglieder des Prüfungsausschusses fest. Die Hauptversammlung der Gesellschaft 2022 hat diesen Beschluss bestätigt und ein entsprechendes Vergütungssystem für den Aufsichtsrat beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine höhere Vergütung für ihre Tätigkeit als Vorsitzende und Mitglieder des Vergütungsausschusses und des Corporate Governance- und Nominierungsausschusses.
Die Arbeit des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vergütungsausschusses und des Corporate Governanceund Nominierungsausschusses führt nicht zu einem wesentlich höheren Zeitaufwand, so dass das Unternehmen eine höhere Vergütung nicht für erforderlich hält.
2. Die Mynaric AG wird - mit den oben genannten Ausnahmen - den Empfehlungen des DCGK weiterhin entsprechen.
München, 26. April 2024
Im Namen des Vorstands
Mustafa Veziroglu
Vorsitzender des Vorstands
Im Namen des Aufsichtsrates
Bülent Altan
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung 2022 beschlossen wurde, sowie der Beschluss der Hauptversammlung 2022 gemäß § 113 Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung 2022 beschlossen wurde, sowie der Beschluss der Hauptversammlung 2022 gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sind auf unserer Internetseite öffentlich zugänglich: Corporate Governance.
Auf derselben Internetseite werden der Vergütungsbericht und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zugänglich gemacht.
Die Einhaltung von Verhaltensregeln und Gesetzen wird in unserem Unternehmen insbesondere durch folgende konzernweit gültige Dokumente sichergestellt: eine konzernweite Compliance-Richtlinie mit einem Code of Conduct und einem Code of Business Conduct and Ethics sowie weitere interne Prozesse und Richtlinien. Unsere ComplianceRichtlinie legt die grundlegenden Prinzipien und die wichtigsten Richtlinien und Handlungsweisen für das Verhalten im Geschäftsleben fest. Insbesondere in geschäftlichen, rechtlichen oder ethischen Konfliktsituationen dient sie als wertvolle Hilfe für unsere Mitarbeiter und Führungskräfte. Darüber hinaus stärkt der Code of Conduct unsere transparenten und kohärenten Führungsgrundsätze sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Geschäftspartner, der Mitarbeiter und der Finanzmärkte. Die Einhaltung der Compliance-Richtlinie wird sorgfältig überwacht. Die konzernweite Umsetzung des Verhaltenskodex wird durch das globale Compliance Committee überwacht. Auch die Richtlinie selbst wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies gilt auch für das in unserem Unternehmen implementierte Compliance-Management-Programm, das einerseits die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherstellen soll, andererseits aber auch hohe ethische Standards implementiert, die sowohl für das Management als auch für jeden Mitarbeiter verbindlich sind. Die Gesamtverantwortung für das Compliance-Management-Programm liegt beim
Vorstand, der darüber regelmäßig an den Aufsichtsrat berichtet. Zur Erfüllung seiner Compliance-Verantwortung hat der Vorstand die entsprechenden Aufgaben an verschiedene Verantwortliche bei Mynaric delegiert.
Um eine gute Corporate Governance zu gewährleisten, ist eine offene, umfassende und regelmäßige Kommunikation die Richtschnur für die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Das vom deutschen Aktiengesetz vorgeschriebene duale Führungssystem trennt ausdrücklich die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Die Zuständigkeiten beider Organe sind durch Gesetz und Satzung sowie die Geschäftsordnungen der Organe klar geregelt. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng zusammen und handeln und entscheiden zum Wohle des Unternehmens. Ihr erklärtes Ziel ist es, den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.
Jedes Vorstandsmitglied ist für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich verantwortlich, der im Geschäftsverteilungsplan festgelegt ist und über den es seine Vorstandskollegen laufend unterrichtet. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Sowohl der Geschäftsverteilungsplan als auch die Geschäftsordnung sind vom Aufsichtsrat genehmigt worden.
Das Unternehmen hat auch das so genannte Executive Leadership Team eingerichtet. Unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden ist das Executive Leadership Team für die Strategieentwicklung, die operative Führung der Gesellschaft und die Erreichung ihrer Ziele und Ergebnisse verantwortlich. Das Executive Leadership Team bereitet Entscheidungen für die Beschlüsse des Vorstands vor und fasst gemeinsam mit dem Vorstand Beschlüsse, soweit diese nicht durch Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats in die alleinige Zuständigkeit des Vorstands fallen. Das Executive Leadership Team besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und leitenden Angestellten aus den Kernbereichen des Unternehmens wie Business Development \& Sales, Chief Engineering and Quality, Operations, Engineering, Information Technology, Communications and Investor Relations, Human Resources sowie Legal \& Compliance. Zusätzlich zu den Mitgliedern des Vorstands sind derzeit folgende Mitglieder des Executive Leadership Teams tätig: Paul Cornwell, Tim Deaver, Brian Hart, Louise Helmbold, Juan Carlos Lopez, Luis Martin Navajas, William Wheatland und Markus Mannl. Bei spezifischen Fragestellungen werden Vertreter anderer Fachabteilungen hinzugezogen.
Der Vorstand tritt regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Wochen, zu einer Sitzung zusammen. Sie müssen stattfinden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Darüber hinaus finden die Sitzungen des Executive Leadership Teams in der Regel wöchentlich und dann statt, wenn es das Interesse des Unternehmens erfordert.
Beschlüsse des Gesamtvorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Jedes Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats kann unter Angabe des Beratungsgegenstands eine außerordentliche Sitzung des Gesamtvorstands einberufen. Beschlüsse des Vorstandes können auch außerhalb von Sitzungen per Fax, E-Mail oder schriftlich oder durch andere übliche Kommunikationsmittel gefasst werden. Über jede Sitzung des Vorstands ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Eine Kopie dieses Protokolls wird jedem Mitglied des Vorstands unverzüglich zur Verfügung gestellt. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied des Vorstands in der darauf folgenden Sitzung Einspruch erhebt.
Der Vorstand hält mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig Kontakt, unterrichtet ihn über den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns und berät mit ihm die Strategie, die Planung und Geschäftsentwicklung sowie das Risikomanagement des Unternehmens. Bei wichtigen Ereignissen und Geschäftsvorfällen, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sein können, berichtet der Vorstand unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats vor. Weitere Informationen über die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und über wichtige Themen im Geschäftsjahr 2023 finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen pro Kalenderhalbjahr ab. Ergänzend zu den Bestimmungen der Satzung hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für seine Arbeit gegeben: Danach koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit des Aufsichtsrats und die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat fasst
seine Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Beschlüsse können aber auch außerhalb einer Sitzung schriftlich (auch per E-Mail) oder per Telefon- oder Videokonferenz gefasst werden.
Die Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden protokolliert. Auch außerhalb von Sitzungen gefasste Beschlüsse werden schriftlich festgehalten. Eine Kopie der Aufsichtsratsprotokolle wird allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt.
Gemäß der Empfehlung in D. 12 des Kodex bewertet der Aufsichtsrat regelmäßig, wie effektiv der Aufsichtsrat als Ganzes und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Die letzte Überprüfung wurde vom Aufsichtsrat im Juni 2023 durchgeführt. Die Überprüfung erfolgte auf der Grundlage eines Fragebogens, der von jedem Mitglied des Aufsichtsrats ausgefüllt wurde. Die Ergebnisse wurden in einer anschließenden Aufsichtsratssitzung diskutiert und bewertet.
Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.
Der Aufsichtsrat hat drei ständige Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Corporate Governance- und Nominierungsausschuss. Diese drei vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse sind jeweils mit fachlich qualifizierten Mitgliedern besetzt.
Zentrale Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, den Aufsichtsrat bei der Erfüllung seiner Überwachungspflicht zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Richtigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses, die Tätigkeit des Abschlussprüfers und die internen Kontrollfunktionen, vor allem Risikomanagement und Compliance. Darüber hinaus gibt der Prüfungsausschuss eine Empfehlung an den Aufsichtsrat für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers ab. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Dr. Manfred Krischke (Vorsitzender), Peter Müller-Brühl und Margaret Abernathy.
Dr. Manfred Krischke verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit und Erfahrungen in Führungspositionen verschiedener Unternehmen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung (einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) und bringt diese Erfahrungen in den Prüfungsausschuss und den Gesamtaufsichtsrat der Mynaric AG ein.
Peter Müller-Brühl hatte im Laufe seiner Karriere verschiedene Führungspositionen in verschiedenen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen inne und bringt daher umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Rechnungslegung (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) mit.
Der Vergütungsausschuss bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über das Vergütungssystem für den Vorstand und dessen Umsetzung in den Vorstandsdienstverträgen sowie die Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung vor. Darüber hinaus bereitet der Vergütungsausschuss die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems und die Verabschiedung des jährlichen Vergütungsberichts vor. Schließlich bereitet der Ausschuss die Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern vor. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind Bülent Altan (Vorsitzender), Peter Müller-Brühl und Margaret Abernathy.
Der Corporate Governance- und Nominierungsausschuss unterstützt bei Bedarf die Suche nach geeigneten Kandidaten für die Besetzung von Vorstands- oder Aufsichtsratsmandaten und unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum diesbezügliche Vorschläge. Der Ausschuss befasst sich auch mit Fragen der Corporate Governance im Konzern und bereitet insbesondere die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die jährliche Entsprechenserklärung, die Corporate-Governance-Berichterstattung und den Bericht des Aufsichtsrats vor. Die Mitglieder des Corporate Governance- und Nominierungsausschusses sind Bülent Altan (Vorsitzender), Peter Müller-Brühl und Margaret Abernathy.
Gemäß Abschnitt C. 14 des Kodex werden die Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats auf unserer Website unter "Unternehmen - Management - Aufsichtsrat" veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sein Kompetenzprofil und die Ziele für seine Zusammensetzung überarbeitet und ein Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB erstellt.
Danach ist der Aufsichtsrat der Mynaric AG so zusammenzusetzen, dass der Aufsichtsrat insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt und eine angemessene Überwachung und Beratung des Vorstands der Mynaric AG unter Beachtung des Grundsatzes der Vielfalt gewährleistet ist.
Für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern werden der Hauptversammlung Kandidaten vorgeschlagen, die das allgemeine Kompetenzprofil von Fachwissen, Erfahrung, Integrität, Engagement, Unabhängigkeit und Charakter erfüllen. Bei den Vorschlägen an die Hauptversammlung werden auch die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates berücksichtigt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in ihrer Gesamtheit über die fachliche Kompetenz und Erfahrung verfügen, um die Aufgaben des Aufsichtsrats der Mynaric AG als international tätiges Laserkommunikationsunternehmen zu erfüllen.
Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Mynaric AG hält der Aufsichtsrat insbesondere die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse für entscheidend:
Der Aufsichtsrat strebt ein angemessenes Maß an Vielfalt in Bezug auf Alter, Geschlecht, Internationalität und beruflichen Hintergrund sowie fachliche Kompetenz, Erfahrung und Persönlichkeit an, um eine vielfältige Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu erreichen und dem Aufsichtsrat insgesamt zu ermöglichen, seine Entscheidungen auf unterschiedliche kulturelle und berufliche Perspektiven und ein breites Erfahrungsspektrum zu stützen.
Der Aufsichtsrat wird dabei insbesondere die folgenden Kriterien berücksichtigen:
Hinsichtlich des Frauenanteils im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung festgelegt, auf die verwiesen wird.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Mynaric AG sollen in der Regel zum Zeitpunkt ihrer Bestellung durch die Hauptversammlung nicht älter als 70 Jahre sein. Der Aufsichtsrat kann jedoch in bestimmten Fällen eine Ausnahme von dieser Regel beschließen.
Die ununterbrochene Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds soll in der Regel zwölf Jahre nicht überschreiten. Der Aufsichtsrat kann jedoch beschließen, in bestimmten Fällen eine Ausnahme von dieser Bestimmung zu machen.
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG hält unter Berücksichtigung der Aktionärsstruktur eine Anzahl von mindestens drei unabhängigen Mitgliedern für angemessen. Gemäß dem Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied von der Mynaric AG, deren Vorstand oder einem kontrollierenden Aktionär unabhängig, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, dem Vorstand oder einem kontrollierenden Aktionär steht. Bei der Beurteilung der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern orientiert sich der Aufsichtsrat u.a. an den Empfehlungen des Kodex. Dies bedeutet u.a., dass ein Aufsichtsratsmitglied grundsätzlich nicht als unabhängig anzusehen ist, wenn das Mitglied oder ein naher Familienangehöriger des Mitglieds
Wesentliche und dauerhafte Interessenkonflikte, insbesondere aufgrund von Tätigkeiten bei großen Wettbewerbern, sind zu vermeiden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Interessenkonflikte im Einzelfall nicht generell ausgeschlossen werden können. Mögliche Interessenkonflikte sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber offenzulegen und werden durch geeignete Maßnahmen beseitigt. Im Falle eines nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikts kann dies zur Beendigung des Aufsichtsratsmandats des betreffenden Mitglieds führen.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats müssen sicherstellen, dass sie ausreichend Zeit aufwenden können, um die mit ihrem Aufsichtsratsmandat bei der Mynaric AG verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies erfordert in der Regel, dass
Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils und des Fachwissens wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix dargestellt:
| Bülent Altan | Manfred Krischke | Peter MüllerBroln | Margaret Abernathy | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Dauer der Mitgliedschaft | Mitglied seit | 2023 | 2017 | 2018 | 2023 |
| Persönliche Eignung | Unabhängigkeit | $x$ | $x$ | $x$ | |
| $x$ | $x$ | $x$ | $x$ | ||
| Vielfalt | Geburtsdatum | 5. Juni 1977 | 16. März 1966 | 9. Februar 1968 | 9. März 1986 |
| Geschlecht | Männlich | Männlich | Männlich | Weiblich | |
| Nationalität | US-Amerikaner | Deutsch | Deutsch | US-Amerikanerin | |
| Internationaler Hintergrund | $x$ | $x$ | $x$ | $x$ | |
| Ausbildung/Beruflicher Hintergrund | Luft- und Raumfahrttechnik | Luft- und Raumfahrttechnik | Betriebswirtschaft | Recht | |
| Zuständigkeiten | Kenntnisse der Branche Erfahrungen oder Kenntnisse in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Verkehr und/oder Kommunikation | $x$ | $x$ | $x$ | $x$ |
| $x$ | $x$ | $x$ | $x$ | ||
| Erfahrung oder Kenntnisse in der Fertigung | $x$ | $x$ | $x$ | $x$ | |
| Persönliche | |||||
| Angelegenheiten des Vorstandsmitglieds | $x$ | $x$ | $x$ | $x$ | |
| Sachverständiger nach § 100 Abs.. 5 AktG | |||||
| Experte für | $x$ | $x$ | |||
| Rechnungswesen | $x$ | $x$ | |||
| Audit-Experte | $x$ | $x$ | $x$ | ||
| Nachhaltigkeit | $x$ | $x$ | $x$ |
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG besteht derzeit aus vier Mitgliedern, davon eine Frau, was einem Frauenanteil im Aufsichtsrat von $25 \%$ entspricht.
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG hat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf $20 \%$ festgelegt, d.h. mindestens jedes fünfte Mitglied soll eine Frau sein, und diese Zielgröße soll bis zum 31. März 2027 erreicht werden. Die Jahreshauptversammlung 2023 hat Margaret Abernathy zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. Bis zum 31. Dezember 2023 bestand der Aufsichtsrat somit aus fünf Mitgliedern, davon eine Frau. Seit dem Ausscheiden von Dr. Hans Königsmann aus dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern, davon einer Frau. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat wurde und wird damit erreicht. Es ist beabsichtigt, in der Hauptversammlung 2024 ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von $20 \%$ soll dann kontinuierlich erfüllt werden.
Der Vorstand der Mynaric AG besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Der aktuelle Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft beträgt somit $0 \%$.
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG hat die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand auf 1/3 festgelegt, d.h. mindestens jedes dritte Vorstandsmitglied soll eine Frau sein. Diese Zielgröße soll bis zum 31. März 2027 erreicht werden.
In der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands
Der Vorstand hat sich im April 2022 ein Ziel von 25 \% Frauen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands gesetzt und beabsichtigt, diesen Mindestanteil von $25 \%$ Frauen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bis zum 31. März 2027 zu erreichen. Die Zielgröße für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands wird derzeit nicht erreicht.
2. Zielgröße für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands
Der Vorstand hat im April 2022 eine Zielgröße von 25 \% Frauen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt und beabsichtigt, diesen Mindestanteil von $25 \%$ Frauen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands bis zum 31. März 2027 zu erreichen. Die Zielgröße für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands wird derzeit nicht erreicht. Der Vorstand ist jedoch kontinuierlich bestrebt, den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Zielgröße erreicht wird.
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB das folgende Diversity-Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands der Mynaric AG festgelegt. Ziel des Diversity-Konzepts für den Vorstand ist es, den Aspekt der Vielfalt gezielt für den weiteren Erfolg des Unternehmens zu nutzen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass Vielfalt im Sinne von unterschiedlichen Perspektiven, Kompetenzen und Erfahrungshintergründen eine wichtige Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Unternehmenserfolg ist. Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Bei der Suche nach Kandidaten für die Position eines Vorstandsmitglieds der Mynaric AG sind die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen sowie die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse über das Geschäft der Mynaric AG die entscheidenden Auswahlkriterien.
Bei der Festlegung der Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch die folgenden Aspekte:
Die vorgenannten Kriterien sind bereits bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder berücksichtigt worden.
Vorstandsmitglieder sollen zum Zeitpunkt ihrer Bestellung nicht älter als 67 Jahre sein. Der Aufsichtsrat kann jedoch im Einzelfall eine Ausnahme hiervon beschließen. Die Altersgrenze von 67 Jahren wird derzeit eingehalten.
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzernbilanz
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
Konzernkapitalflussrechnung
Konzernanhang
I. Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2023
| K | Anhang | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6 | 5.390 | 4.422 |
| Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 7 | $-776$ | 760 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 8 | 818 | 1.567 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 9 | 3.624 | 2.376 |
| Materialkosten | 10 | $-16.771$ | $-15.434$ |
| Personalkosten | 11 | $-36.604$ | $-37.410$ |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 12 | $-11.622$ | $-7.989$ |
| Sonstige betriebliche Kosten | 13 | $-23.222$ | $-22.082$ |
| Betriebsergebnis ${ }^{(1)}$ | $-79.163$ | $-73.790$ | |
| Finanzerträge | 14 | 911 | 0 |
| Finanzkosten ${ }^{(2)}$ | 14 | $-16.035$ | $-2.545$ |
| Netto-Fremdwährungsergebnis ${ }^{(3)}$ | 14 | 562 | 2.574 |
| Finanzergebnis | $-14.562$ | 29 | |
| Anteil am Gewinn von nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen, nach Steuern | 20 | $-355$ | $-45$ |
| Ergebnis vor Steuern ${ }^{(4)}$ | $-94.080$ | $-73.806$ | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 15 | 552 | 24 |
| Konzernergebnis ${ }^{(5)}$ | $-93.528$ | $-73.782$ | |
| Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können | |||
| Ausländische Geschäftsbetriebe - Währungsumrechnungsdifferenzen | 1.126 | $-411$ | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 1.126 | $-411$ | |
| Gesamtergebnis | $-92.402$ | $-74.193$ | |
| Anzahl Aktien (unverwässert und verwässert) | 6.043 .142 | 5.435 .839 | |
| Ergebnis je Aktie in $€$ (unverwässert und verwässert) | 16 | $-15,48$ | $-13,57$ |
Die beigefügten Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieser konsolidierten Jahresabschlüsse.
[^0]
[^0]: (1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Betriebsgewinn/-verlust" bezeichnet.
(2) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" bezeichnet.
(3) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Netto-Fremdwährungsgewinn (-verlust)" bezeichnet.
(4) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Gewinn/Verlust vor Steuern" bezeichnet.
(5) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Konzerngewinn/-verlust" bezeichnet.
| K | Anhang | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2023 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 17 | 13.336 | 18.058 |
| Sachanlagen | 18 | 22.936 | 22.309 |
| Nutzungsrechte | 19 | 26.168 | 8.782 |
| Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen | 20 | 0 | 355 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte ${ }^{(1)}$ | 23 | 1.200 | 449 |
| Langfristige Vermögenswerte gesamt | 63.640 | 49.953 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 21 | 22.695 | 13.348 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 22 | 300 | 1.101 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte | 23 | 8.493 | 5.681 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 24 | 23.958 | 10.238 |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 55.446 | 30.368 | |
| VERMÖGENSWERTE gesamt | 119.086 | 80.321 | |
| K | Anhang | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2023 |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | |||
| EIGENKAPITAL | |||
| Gezeichnetes Kapital | 26 | 6.234 | 5.668 |
| Kapitalrücklagen | 204.025 | 189.269 | |
| Konzernbilanzverlust | $-260.077$ | $-166.549$ | |
| Währungsumrechnungsrücklage | 531 | $-595$ | |
| EIGENKAPITAL GESAMT | $-49.287$ | 27.793 | |
| SCHULDEN | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 27 | 1.114 | 217 |
| Leasingverbindlichkeiten ${ }^{(2)}$ | 33 | 19.833 | 7.087 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 29 | 11.663 | 0 |
| Darlehensverbindlichkeiten | 30 | 59.496 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 31 | 167 | 249 |
| Latente Steuerschulden | 15 | 1.215 | 1.766 |
| Langfristige Schulden gesamt | 93.488 | 9.319 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 27 | 686 | 723 |
| Leasingverbindlichkeiten ${ }^{(3)}$ | 33 | 5.440 | 1.855 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige | |||
| Verbindlichkeiten | 28 | 16.555 | 9.238 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 29 | 47.256 | $15.297^{(4)}$ |
| Darlehensverbindlichkeiten | 30 | 3.286 | 14.440 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 31 | 1.041 | 90 |
| Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 32 | 621 | $1.566^{(4)}$ |
| Kurzfristige Schulden gesamt | 74.885 | 43.209 | |
| SCHULDEN GESAMT | 168.373 | 52.528 | |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN GESAMT | 119.086 | 80.321 |
Die beigefügten Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
[^0]
[^0]: (1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte" bezeichnet.
(2) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Langfristige Leasingverbindlichkeiten" bezeichnet.
(3) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten" bezeichnet.
(4) Angepasst gemäß Anmerkung 29 im Anhang.
| Gezeichnetes Kapital |
Kapital-Konzern | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| rück | bil | rechn | riedung | ||
| Stand zum 1. Januar 2022 | 5.243 | 172.622 | $-92.767$ | $-184$ | 84.914 |
| Ausgabe von Stammaktien | 425 | 10.776 | 11.201 | ||
| Kapitalerhöhungskosten | $-262$ | $-262$ | |||
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch | 6.133 | 6.133 | |||
| Eigenkapitalinstrumente | $-73.782$ | $-73.782$ | |||
| Konzernergebnis ${ }^{(1)}$ | $-411$ | $-411$ | |||
| Sonstiges Ergebnis | $-73.782$ | $-411$ | $-74.193$ | ||
| Gesamtergebnis der Periode | $-73.782$ | $-411$ | $-74.193$ | ||
| Stand zum 31. Dezember 2022 | 5.668 | 189.269 | $-166.549$ | $-595$ | 27.793 |
| Stand zum 1. Januar 2023 | 5.668 | 189.269 | $-166.549$ | $-595$ | 27.793 |
| Ausgabe von Stammaktien | 566 | 12.204 | 12.770 | ||
| Kapitalerhöhungskosten | $-1.420$ | $-1.420$ | |||
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch | 3.972 | 3.972 | |||
| Eigenkapitalinstrumente | $-93.528$ | $-93.528$ | |||
| Konzernergebnis ${ }^{(1)}$ | 1.126 | 1.126 | |||
| Sonstiges Ergebnis | $-93.528$ | 1.126 | $-92.402$ | ||
| Gesamtergebnis der Periode | $-93.528$ | 1.126 | $-92.402$ | ||
| Stand zum 31. Dezember 2023 | 6.234 | 204.025 | $-260.077$ | 531 | $-49.287$ |
Die beigefügten Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
(1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Konzerngewinn/-verlust" bezeichnet.
| Anhang | $\begin{gathered} 31 . \text { Dezember } \ 2023 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 31 . \text { Dezember } \ 2023 \end{gathered}$ | |
|---|---|---|---|
| Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernergebnis (1) | $-93.528$ | $-73.782$ | |
| Anpassungen für: | |||
| Steuererträge | 15 | $-552$ | $-24$ |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 12 | 11.622 | 7.989 |
| Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen | 630 | 109 | |
| Netto-Finanzierungsaufwendungen | 14 | 15.124 | 2.545 |
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 11 | 3.972 | 6.133 |
| Gewinn-/Verlustanteil an Unternehmen, die nach der Equity-Methode | 20 | 355 | 45 |
| bilanziert werden, nach Steuern | |||
| Nettowechselkursgewinn/-verlust | 14 | $-562$ | $-2.574$ |
| Veränderungen bei: | |||
| Vorräten | $-9.379$ | $-4.958$ | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen | 732 | $-1.120$ | |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte | $-3.744$ | $-87$ | |
| Rückstellungen | 296 | $-296$ | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen | 5.908 | 2.235 | |
| Verbindlichkeiten | 5.908 | 2.235 | |
| Vertragsverbindlichkeiten | 29 | 39.760 | $15.144^{(2)}$ |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 336 | $-22$ | |
| Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 32 | 46 | $-1.552^{(2)}$ |
| Nettozahlungsmittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit | $-28.984$ | $-50.215$ | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | $-70$ | $-1.120$ | |
| Erwerb von Sachanlagen | $-4.851$ | $-10.179$ | |
| Erwerb von nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen | 20 | 0 | $-400$ |
| Zinseinnahmen | 14 | 333 | 0 |
| Nettozahlungsmittel aus der Investitionstätigkeit | $-4.588$ | $-11.699$ | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien | 26 | 12.769 | 11.201 |
| Kosten der Aktienausgabe | 26 | $-1.420$ | $-262$ |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen | 30 | 67.723 | 13.529 |
| Transaktionskosten in Bezug auf Darlehen | 30 | $-5.796$ | $-450$ |
| Rückzahlung von Darlehensverbindlichkeiten | $-13.185$ | $-96$ | |
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | $-2.264$ | $-1.713$ | |
| Gezahlte Zinsen | $-10.740$ | $-241$ | |
| Nettozahlungsmittel aus der Finanzierungstätigkeit | 47.087 | 21.968 | |
| Nettozunahme/(-abnahme) der Zahlungsmittel und | 13.515 | $-39.946$ | |
| Zahlungsmitteläquivalente | 10.238 | 48.143 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 10.238 | 48.143 | |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und | 205 | 2.041 | |
| Zahlungsmitteläquivalente | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 24 | 23.958 | 10.238 |
Die beigefügten Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
(1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 als "Konzerngewinn/-verlust" bezeichnet.
(2) Angepasst gemäß Anmerkung 29 im Anhang.
Die Mynaric AG ("Gesellschaft"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (Reg.-Nr. HRB 232763), hat ihren Sitz in der Dornierstraße 19 in 82205 Gilching, Deutschland, und ihren Verwaltungssitz in der Bertha-Kipfmüller-Straße 2-8 in 81249 München, Deutschland. Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 umfasst die Gesellschaft und die von ihr beherrschten Tochtergesellschaften (zusammen als "Konzern" bezeichnet). Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Laserkommunikationsnetzwerken, Software, Systemen und Lösungen, insbesondere für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt, sowie von verwandten Produkten. Die Gesellschaft befasst sich in erster Linie mit der Herstellung und dem Verkauf von Produkten und Projekten sowie mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lasertechnologie, insbesondere für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt, und mit Satellitendiensten.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee ("IFRIC") erstellt. Außerdem werden die zusätzlichen Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuches gemäß § 315e Abs. 1 HGB berücksichtigt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat der Gesellschaft am 12. Juli 2024 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernabschluss wird in Euro (€) erstellt. Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich Differenzen bei Beträgen und Prozentangaben ergeben.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Gemäß IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) wird in der Bilanz zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden. Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb eines Jahres realisierbar oder fällig sind.
Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Das Management hat jedoch wesentliche Unsicherheiten identifiziert, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr weist der Konzern einen Nettoverlust von Mio. $€$ 93,5 aus, während sich das Nettoumlaufvermögen des Konzerns zum 31. Dezember 2023 auf minus Mio. $€$ 19,4 und das Eigenkapital auf minus Mio. $€$ 49,3 belaufen. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des vorliegenden Konzernabschlusses verfügt der Konzern über Mio. $€$ 13,3 an liquiden Mitteln sowie über frei verfügbare Kreditlinien in Höhe von Mio. US-\$ 5,0.
Während der überwiegende Teil der für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Umsätze und ein erheblicher Teil der für das Geschäftsjahr 2025 geplanten Umsätze vertraglich gebunden sind und Vorauszahlungen für diese Verträge bereits vereinnahmt wurden, ist der Konzern davon abhängig, weitere große öffentliche Projektausschreibungen zu gewinnen und entsprechende Vorauszahlungen aus den gewonnenen Ausschreibungen zu erhalten. Das Management verfolgt aktiv mehrere Möglichkeiten im kommerziellen und öffentlichen Sektor, um seine CONDOR-Terminals an einen wachsenden Kundenstamm zu verkaufen. Zur Realisierung dieser geplanten Umsatzsteigerungen muss die SerienProduktion hochgefahren werden. Hierfür hat der Konzern den Großteil der notwendigen Investitionen in Sachanlagen sowie für Produktentwicklung und -verbesserung bereits getätigt. Die bis zum Anlauf der Serienproduktion erforderliche Liquidität wird hauptsächlich zur Deckung der laufenden Betriebskosten benötigt.
Unter Berücksichtigung der zum 10 Juli 2024 bestehenden Liquidität des Konzerns und der vom Management geplanten und erwarteten Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge ist das Management der Ansicht, dass der Konzern über ausreichende Liquidität verfügt, um seine Geschäftstätigkeit mindestens über die nächsten zwölf Monate ab dem Datum der Genehmigung dieses Konzernabschlusses finanzieren zu können. Es kann jedoch nicht zugesichert werden, dass
die Umsätze und die entsprechenden Kundenzahlungen in der erwarteten Höhe oder zum erforderlichen Zeitpunkt eingehen werden. Eine Unterschreitung der geplanten Umsatzerlöse oder geplanten Kundenzahlungen könnte eine zusätzliche externe Finanzierung erforderlich machen, um den geplanten Liquiditätsbedarf des Konzerns decken zu können. Sollte der Konzern in einer solchen Situation nicht in der Lage sein, eine zusätzliche Finanzierung erhalten zu können oder hierauf durch andere rechtzeitige Maßnahmen reagieren, wie z. B. eine erhebliche Kürzung des Betriebsbudgets 2024, könnte der Konzern nicht in der Lage sein, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen.
Die oben beschriebenen Ereignisse und Bedingungen zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit von Mynaric zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann, so dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, unsere Vermögenswerte zu realisieren und unsere Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf zu begleichen
Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und der Klassifizierung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und ausgewiesenen Aufwendungen, die andernfalls erforderlich wären, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre.
Der Konzernabschluss umfasst die Jahresabschlüsse der Mynaric AG und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2023 und wurde unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Tochterunternehmen sind die Unternehmen, die direkt oder indirekt von der Mynaric AG beherrscht werden. Ein Unternehmen wird beherrscht, wenn die Gruppe schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung an dem Unternehmen ausgesetzt ist oder die Gruppe Rechte auf Renditen aus ihrer Beteiligung an dem Unternehmen besitzt und die Möglichkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet, in den Konzernabschluss einbezogen.
Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen, nicht realisierten Gewinne und Verluste sowie Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert.
In dem Konzernabschluss wurden folgende Tochtergesellschaften einbezogen:
| Name des Unternehmens | Anteilsthe | |
|---|---|---|
| Mynaric Lasercom GmbH, München | 100.0 | voll konsolidiert |
| Mynaric Systems GmbH, München | 100.0 | voll konsolidiert |
| Mynaric USA, Inc., Los Angeles, USA | 100.0 | voll konsolidiert |
| Mynaric Government Solutions, Inc., Arlington, USA | 100.0 | voll konsolidiert |
Der Konzernabschluss wird in Euro (€), der funktionalen Währung der Mynaric AG, aufgestellt. Die funktionale Währung eines jeden Unternehmens wird durch das primäre wirtschaftliche Umfeld bestimmt, in dem diese Unternehmen in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig tätig sind und in dem sie überwiegend ihre Mittel erwirtschaften und ausgeben. Die funktionale Währung eines jeden Tochterunternehmens entspricht der jeweiligen Landeswährung. Fremdwährungstransaktionen werden in die jeweilige funktionale Währung des betreffenden Unternehmens zu den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet.
Auf Fremdwährungen lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Wechselkurs am Bilanzstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Daraus resultierende Wechselkursdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu historischen Kursen umgerechnet. Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags bei der Ausbuchung eines nicht monetären Vermögenswerts
oder einer nicht monetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen verwendet wird, ist der Tag der Transaktion der Tag, an dem der nicht monetäre Vermögenswert oder die nicht monetäre Schuld erstmals erfasst wird.
Die Aktiva und Passiva von Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Wechselkurs am Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen zu den durchschnittlichen Wechselkursen des Berichtszeitraums in Euro umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und als Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen.
Nach IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers) werden Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden übertragen wird, d. h. wenn der Kunde die Möglichkeit hat, über die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus ihnen ziehen kann. Voraussetzung dafür ist, das Bestehen einer Vereinbarung mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten und dass es unter anderem wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen die Gegenleistung unter Berücksichtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhalten wird.
Die Umsatzerlöse mit einem Kunden werden grundsätzlich auf der Ebene des Einzelvertrags erfasst, es sei denn, die Voraussetzungen für eine Zusammenfassung von Verträgen sind erfüllt. Die in IFRS 15 festgelegten Regeln werden einheitlich auf ähnlich strukturierte Verträge und unter ähnlichen Umständen angewendet.
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Darüber hinaus werden Umsatzerlöse gemäß IFRS 15.15 b) erfasst, wenn der zugrunde liegende Vertrag aufgrund des Ausfalls des Kunden gekündigt wird. Des Weiteren werden Umsatzerlöse gemäß IFRS 15.15 a) für Verträge realisiert, bei denen der Konzern alle Leistungen erbracht und alle vertraglich vereinbarten Zahlungen erhalten hat, welche ursprünglich nicht als Kundenverträge gemäß IFRS 15 bilanziert wurde.
Der Konzern prüft, ob der Vertrag mehrere Zusagen enthält, die separate Leistungsverpflichtungen darstellen, denen ein Teil des Transaktionspreises zuzuordnen ist. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen variabler Gegenleistungen, das Vorhandensein einer signifikanten Finanzierungskomponente, nicht zahlungswirksame Gegenleistungen und an den Kunden zu zahlende Gegenleistungen.
Die meisten Verträge mit Kunden sehen mehrere Zahlungsziele vor, die von der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen abweichen. In der Regel erhält der Konzern einen erheblichen Teil der vertraglich vereinbarten Zahlungen im Voraus. Daher prüft der Konzern jeden Vertrag auf das Vorliegen einer signifikanten Finanzierungskomponente, wobei der Zeitraum zwischen der Zahlung des Kunden und der Erfüllung der Leistungsverpflichtung sowie der vorherrschende Marktzinssatz berücksichtigt werden. In solchen Fällen entspricht der Transaktionspreis der zugesagten Gegenleistung zuzüglich der Zinskomponente. Eine Finanzierungskomponente gilt als signifikant, wenn der Zinsanteil 5 \% des Gesamtbetrags aller Zahlungen eines Vertrags übersteigt. Der das Zinselement bestimmende implizite Zinssatz wird aus bestehenden Finanzierungsvereinbarungen abgeleitet, wobei der risikofreie Zinssatz unter Berücksichtigung der erwarteten Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermittelt wird.
Enthält ein Vertrag mit einem Kunden eine signifikante Finanzierungskomponente, weist der Konzern das im Vertrag enthaltene Zinselement als Zinsaufwand aus. Die Erfassung des Zinsaufwands richtet sich nach den Meilensteinen des Vertrags. Die vergangenen Meilensteine spiegeln die Daten der tatsächlichen Zahlung und der tatsächlichen Erfüllung der Leistungsverpflichtungen wider. Die Meilensteine nach dem 31. Dezember 2023 ("Zukünftige Meilensteine") basieren auf der langfristigen Finanzplanung des Konzerns. Weichen die zukünftigen Meilensteine von den erwarteten Terminen ab, muss die Gruppe die Erfassung der Zinsaufwendungen entsprechend anpassen.
Die Gruppe wendet die praktische Erleichterung für kurzfristige Kundenanzahlungen auf Vertragsebene an. Dies bedeutet, dass der Betrag der zugesagten Gegenleistung nicht um die Auswirkungen einer signifikanten Finanzierungskomponente angepasst wird, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung des letzten zugesagten Gutes oder der letzten zugesagten Dienstleistung und der ersten Zahlung ein Jahr oder weniger beträgt.
Umfasst ein Vertrag mehrere eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen, wird der Transaktionspreis auf der Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sind die
Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar, werden sie auf der Grundlage der Beträge geschätzt, auf die der Konzern im Austausch für die dem Kunden zugesagten Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Für jede Leistungsverpflichtung werden die Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfasst.
Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist erforderlich, wenn der Kunde den Nutzen aus der Leistung des Unternehmens gleichzeitig erhält und verbraucht, das Unternehmen einen Vermögenswert schafft oder verbessert, der in der Verfügungsgewalt des Kunden steht, oder das Unternehmen einen Vermögenswert ohne alternative Nutzungsmöglichkeit für das Unternehmen schafft und gleichzeitig einen einklagbaren Anspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistung hat.
Der Konzern erzielt Umsätze aus:
Die folgende Tabelle enthält Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen in Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Umsatzrealisierung.
| Art des Produkts/der Dienstleistung | Art und Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung einschließlich der wesentlichen Zahlungsbedingungen | Grundsätze der Umsatzrealisierung |
|---|---|---|
| Verkauf von Produkten | Der Kunde erhält die Kontrolle über die Laserterminals, wenn die Ware geliefert und vom Kunden abgenommen wird. Rechnungen werden entweder auf der Grundlage des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zahlungsplans oder zum Zeitpunkt der Lieferung ausgestellt. Die Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 10 bis 60 Tagen zahlbar. | Einnahmen werden zu dem Zeitpunkt verbucht, an dem der Kunde die Kontrolle über das Produkt erhält. Im Allgemeinen ist dies der Fall, wenn das Produkt an den im Kundenvertrag vereinbarten Ort geliefert wird. Die erhaltenen Vorauszahlungen werden als vertragliche Verbindlichkeiten ausgewiesen. |
| Ausbildung, Support und andere Dienstleistungen | Der Konzern bietet seinen Kunden Schulungen, Support und andere Dienstleistungen an. Gleichzeitig zur Leistungserbringung durch Mynaric erhält und verbraucht der Kunde den hierdurch erbrachten Nutzen. Rechnungen für diese Dienstleistungen werden entweder auf der Grundlage des vereinbarten Zahlungsplans des jeweiligen Vertrags oder nach Abschluss der Dienstleistungen ausgestellt. Die Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 10 bis 60 Tagen zahlbar. | Die Erträge werden im Laufe der Zeit auf der Grundlage der Cost-to-Cost-Methode erfasst, es sei denn, sie sind für die Erfüllung der Leistungsverpflichtung nicht relevant. Die erhaltenen Vorauszahlungen sind in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten. |
Mynaric erhält verschiedene Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit von staatlichen Behörden geförderten Innovationsprojekten, die in der Regel einen bestimmten Betrag oder Kostenanteil dieser Projekte erstatten. Da diese Zuwendungen nicht im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs erhalten werden, sondern eine Gegenleistung der öffentlichen Hand für die Erfüllung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens darstellen, werden sie gemäß IAS 20 als Zuwendungen der öffentlichen Hand behandelt. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Voraussetzungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt sind, und vom Buchwert des Vermögenswerts abgezogen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die mit Aufwendungen der Gruppe verbunden sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Erträge systematisch in den Perioden erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, es sei denn, die Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung werden erfüllt, nachdem die entsprechenden Aufwendungen erfasst wurden. In diesem Fall wird die Zuwendung erfasst, wenn sie einforderbar wird.
Das Finanzergebnis umfasst
Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. Der "Effektivzinssatz" ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungen oder -einnahmen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments exakt abgezinst werden auf:
Bei der Berechnung von Zinserträgen und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Buchwert des Vermögenswerts oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Verbindlichkeit angewandt.
Immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben. Die geschätzten (Rest-)Nutzungsdauern sowie die Abschreibungsmethode werden jährlich überprüft. Falls erforderlich, werden Anpassungen aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder der Abschreibungsmethode prospektiv als Änderungen von Schätzungen berücksichtigt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, werden nicht abgeschrieben; sie werden jedoch jährlich und immer dann auf Wertminderung geprüft, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert auf der Grundlage des einzelnen Vermögenswerts oder auf der Ebene der zugehörigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wertgemindert sein könnte.
Zu den immateriellen Vermögenswerten gehören erworbene Software und Lizenzen sowie aktivierte Entwicklungskosten. Erworbene Software und Lizenzen werden linear über ihre erwartete Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.
Gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) ist eine differenzierte Betrachtung und Behandlung der Aufwendungen in der Forschungs- und Entwicklungsphase erforderlich. Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklung ist die technische und kommerzielle Umsetzung von Forschungsergebnissen.
Nach IAS 38 sind Entwicklungskosten zu aktivieren, wenn die in IAS 38.57 genannten Kriterien erfüllt sind.
Der Konzern aktiviert die Kosten für die Entwicklung einer Technologie bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Entwicklung einer solchen Technologie abgeschlossen ist. Die aktivierten Entwicklungskosten werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 15 Jahren auf der Grundlage der erwarteten Nutzungsdauer der Technologie abgeschrieben. Die Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten beginnt mit dem Abschluss des Entwicklungsprojekts (der Technologie). Der Abschreibungsaufwand, der sich aus den aktivierten Entwicklungskosten ergibt, wird in der Gewinnund Verlustrechnung unter den Abschreibungen ausgewiesen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und umfassen auch aktivierte Fremdkapitalkosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger Wertminderungen. Die Abschreibung erfolgt auf linearer Basis. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der erwarteten Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögenswerts. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer liegt zwischen zwei und 20 Jahren für Computer-Hardware,
zwischen drei und 20 Jahren für Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung und zwischen zwei und 10 Jahren für Mietereinbauten.
Die Nutzungsdauer, die Restwerte und die Abschreibungsmethoden für Sachanlagen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen der Vermögenswerte widerspiegeln.
Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und einem Gemeinschaftsunternehmen.
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die Gruppe einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann, die sie aber nicht beherrscht oder gemeinsam mit anderen beherrscht. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, bei der der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei der Konzern Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung hat und nicht nur Rechte an ihren Vermögenswerten und Verpflichtungen für ihre Verbindlichkeiten.
Anteile an assoziierten Unternehmen und am Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil der Gruppe am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis der nach der EquityMethode bilanzierten Beteiligungen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinsame Kontrolle endet.
An jedem Bilanzstichtag prüft der Konzern, ob es Anzeichen dafür gibt, dass ein nicht-finanzieller Vermögenswert (mit Ausnahme von Vorräten) wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, nimmt das Management eine Schätzung des erzielbaren Betrags des nicht-finanziellen Vermögenswerts vor. Für die Überprüfung der Wertminderung werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten sind. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln bestimmt, es sei denn, der Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitgehend unabhängig von denen anderer zahlungsmittelgenerierender Einheiten sind. Immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung geprüft.
Wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt, wird ein Wertminderungsaufwand in Höhe des Differenzbetrages erfolgswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten (FVLCOD) eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und dem Nutzungswert.
Der FVLCOD und der Nutzungswert basieren in der Regel auf den geschätzten künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die mit einem risikoangepassten Nach-Steuer-Diskontsatz auf ihren Barwert abgezinst werden. Die künftigen Cashflows werden auf der Grundlage der vom Management genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen langfristigen Unternehmensplanung ermittelt.
In Bezug auf die aktivierten Entwicklungskosten für die AIR-Technologie und die SPACE-Technologie bestimmt der Konzern den erzielbaren Betrag anhand eines Ertragswertverfahrens, das auf der Lizenzpreisanalogie-Methode basiert. Die Lizenzpreisanalogiemethode berücksichtigt die abgezinsten geschätzten Zahlungen von Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden, dass sich die Patente im eigenen Besitz befinden. Der erzielbare Betrag des immateriellen Vermögenswertes ist der Barwert der hypothetischen Lizenzgebühren.
Zu jedem Bilanzstichtag überprüft das Unternehmen, ob ein in früheren Perioden erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. In diesen Fällen verbucht das Unternehmen eine teilweise oder vollständige Rückbuchung des Wertminderungsaufwands, wobei der Buchwert auf den erzielbaren Betrag erhöht wird.
Der erhöhte Buchwert darf jedoch nicht den Buchwert übersteigen, der sich ergeben hätte (abzüglich der Abschreibungen), wenn in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungskosten (einschließlich Anschaffungs- und Herstellungskosten) werden auf der Grundlage des gleitenden Durchschnittspreises des Artikels ermittelt.
Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zuordenbaren Einzelkosten angemessene Teile an der normalen Betriebskapazität basierenden Produktionsgemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.
Abwertungen auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert berücksichtigen in erster Linie Bestandsrisiken, die sich aus der Umschlagsdauer und der geringeren Verwertbarkeit ergeben. Darüber hinaus werden Vorräte, die sich auf Produktversionen beziehen, abgeschrieben, wenn die Verkaufsabsicht nicht mehr besteht. Wertberichtigungen werden zurückgenommen, wenn die Gründe, die zu einer Wertminderung der Vorräte geführt haben, nicht mehr bestehen.
Ein Finanzinstrument ist jeder Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Dazu gehören sowohl originäre Finanzinstrumente (wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten) als auch derivative Finanzinstrumente wie Devisenkontrakte oder eingebettete Derivate.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmalig zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmalig erfasst, wenn die Gruppe Vertragspartei des jeweiligen Instruments wird.
Ein finanzieller Vermögenswert (es sei denn, es handelt sich um eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert, zuzüglich oder abzüglich der Transaktionskosten, die dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbar sind, bewertet, wenn es sich nicht um einen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Posten ("FVTPL") handelt. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente wird bei der Erstbewertung zum Transaktionspreis angesetzt.
Beim erstmaligen Ansatz wird ein finanzieller Vermögenswert eingestuft als bewertet zu:
Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, es sei denn, die Gruppe ändert ihr Geschäftsmodell für die Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten; in diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells umgegliedert.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder übertragen wurden und die Gruppe im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen hat.
Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden und deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der
Effektivzinsmethode im Finanzergebnis ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst und zusammen mit Wechselkursgewinnen und -verlusten im Ergebnis aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet eingestuft.
Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn der Basisvertrag keinen finanziellen Vermögenswert darstellt und bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und Änderungen dieses Wertes werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.
Die Gruppe hält die folgenden Instrumente als finanzielle Vermögenswerte, die dem Kreditausfallmodell gemäß IFRS 9 unterliegen:
Der Konzern berücksichtigt auch Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste ("ECL") auf Leasingforderungen, die als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen werden.
Das allgemeine Wertminderungsmodell folgt einem dreistufigen Ansatz, der auf der Veränderung der erwarteten Kreditverluste von finanziellen Vermögenswerten seit dem erstmaligen Ansatz basiert (allgemeiner Ansatz). Beim erstmaligen Ansatz eines finanziellen Vermögenswertes wird unter der Annahme eines geringes Ausfallrisikos eine Wertberichtigung für 12-Monats-ECL gebildet (Stufe 1). Wenn sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird die Wertberichtigung auf Basis des Laufzeit-ECL gemessen (Stufe 2). Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird angenommen, wenn ein Schuldner mit einer vertraglichen Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug ist. Liegen objektive Anzeichen für eine Wertminderung vor (Stufe 3), erfasst der Konzern unter Berücksichtigung der Laufzeit-ECL erfolgswirksam eine Wertminderung. Ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung liegt bei folgenden Indikatoren vor: erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Wahrscheinlichkeit der Insolvenz des Schuldners, Zahlungsausfall oder Zahlungsverzug.
Das Unternehmen wendet diesen allgemeinen Ansatz für Barmittel und Barmitteläquivalente sowie für andere Vermögenswerte an. Bei diesen Vermögenswerten wird davon ausgegangen, dass sie ein geringes Kreditrisiko aufweisen, wenn der Emittent in der Lage ist, seinen vertraglichen Cashflow-Verpflichtungen in naher Zukunft nachzukommen. Barmittel und Barmitteläquivalente werden nur bei Banken mit einem Kreditrating von Investment Grade oder höher angelegt. Bei den Mietkautionen handelt es sich um Treuhandvermögen, das im Falle eines Ausfalls der Gegenpartei aus der Insolvenzmasse ausgegliedert und vorrangig zurückgezahlt wird. In Anbetracht dessen ist die Wertminderung für diese Vermögenswerte nicht wesentlich.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen wendet Mynaric den vereinfachten Ansatz an, bei dem der Laufzeit-ECL ohne Überwachung der Veränderung des Kreditrisikos der Kunden bemessen wird.
Wertminderungsverluste, einschließlich der Aufhebung von Wertminderungsverlusten oder Wertminderungsgewinnen, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und im Gesamtergebnis als sonstige betriebliche Erträge, netto, ausgewiesen.
ECLs sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste. Kreditverluste werden als Barwert aller Zahlungsausfälle gemessen (d. h. als Differenz zwischen den Zahlungsströmen, die dem Unternehmen gemäß dem Vertrag zustehen, und den erwarteten Zahlungsströmen). ECLs werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes abgezinst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Falle von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die Finanzverbindlichkeiten des Unternehmens umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, einschließlich Kontokorrentkredite.
Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hängt von ihrer Klassifizierung ab, wie nachstehend beschrieben:
Diese Kategorie umfasst Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, und ansonsten durch Amortisation auf der Grundlage der Effektivzinsmethode.
Eine Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Sofern die Begleichung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode fällig ist, werden diese als langfristig klassifiziert, andernfalls als kurzfristig.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden dann und nur dann saldiert und der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn die Gruppe zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein einklagbares Recht hat, die Beträge zu verrechnen, und wenn sie beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder den Vermögenswert zu realisieren und gleichzeitig die Verbindlichkeit abzulösen.
Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn der Basisvertrag keine finanzielle Verbindlichkeit darstellt und bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Derivate werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Änderungen dieses Wertes werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich aus tatsächlichen und latenten Steuern zusammen. Laufende und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, soweit sie sich nicht auf Posten beziehen, die im Eigenkapital oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst sind.
Die erwarteten Steuerverbindlichkeiten oder Steueransprüche, die sich aus dem im Berichtsjahr erzielten, jeweiligen lokalen steuerpflichtigen Gewinn unter Berücksichtigung der lokalen Steuervorschriften für den Zeitraum ergeben, werden als tatsächliche Steuern erfasst. Zur Bewertung werden die am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze herangezogen. Alle notwendigen Anpassungen von Steuerverbindlichkeiten oder Steueransprüchen aus früheren Perioden werden ebenfalls berücksichtigt.
Gemäß IAS 12 führen temporäre Differenzen zwischen steuerlichen Wertansätzen für Vermögenswerte und Schulden einerseits und andererseits deren Ansatz nach IFRS zur Erfassung latenter Steuern. Latente Steuerforderungen auf abzugsfähige temporäre Differenzen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die die temporären Differenzen verwendet werden können. Dasselbe gilt für latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge.
Die tatsächlichen und latenten Steuern für 2023 wurden unter Anwendung der geltenden Steuersätze ermittelt. Für die Berechnung der latenten Steuern der Mynaric AG wendet der Konzern einen Steuersatz von 28,648\% (2022: 27,725\%, 2021: 27,725\%) an. Dieser kombinierte Ertragsteuersatz setzt sich zusammen aus 15\% Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 \% Solidaritätszuschlag sowie 12,82\% (2022: 11,90\%, 2021: 11,90\%) Gewerbesteuer, wobei sich der Steuersatz für die Gewerbesteuer aufgrund der Verlegung des Konzernsitzes von Gilching nach München erhöht hat.
Latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und sofern die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden.
Änderungen der aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, mit Ausnahme von Änderungen, die im sonstigen Gesamtergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden.
In Fällen, in denen es wahrscheinlich ist, dass Beträge, die in den Steuererklärungen als Aufwendungen deklariert werden, nicht anerkannt werden (unsichere Steuerpositionen), wird eine Verbindlichkeit für Ertragsteuern ausgewiesen. Der Betrag basiert auf der besten Schätzung des Konzerns bezüglich der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert oder wahrscheinlichster Betrag). Steuererstattungsansprüche aus unsicheren Steuerpositionen werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden können. Im Falle eines steuerlichen Verlustes wird für diese unsicheren Steuerpositionen keine Steuerschuld oder Steuerforderung ausgewiesen. Stattdessen sind die latenten Steueransprüche für die nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge oder Steuergutschriften zu berichtigen.
Zusätzliche Kosten, die direkt der Ausgabe von Stammaktien zuzuordnen sind, werden als Abzug von der Kapitalrücklage erfasst.
Der beizulegende Zeitwert von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, die den Mitarbeitern gewährt werden, wird im Allgemeinen als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals über den Erdienungszeitraum der Zuteilungen erfasst. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die Anzahl der Zuteilungen widerzuspiegeln, für die erwartet wird, dass die zugehörigen Dienstleistungs- und nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen erfüllt werden, so dass der letztendlich erfasste Betrag auf der Anzahl der Prämien basiert, die die zugehörigen Dienstleistungs- und nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen am Tag der Unverfallbarkeit erfüllen. Bei anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, die keine Ausübungsbedingungen enthalten, wird der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung bewertet, um diese Bedingungen widerzuspiegeln, und es erfolgt keine Anpassung für Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Ergebnissen.
Rückstellungen werden angesetzt, wenn infolge eines zurückliegenden Ereignisses gegenwärtig eine gesetzliche oder eine faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe dieser Verpflichtung möglich ist. Wird für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Erstattung erwartet (z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern diese nahezu sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Sofern die Verpflichtungen erst nach einem Jahr fällig werden und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Auszahlungsbeträge und Auszahlungszeitpunkte möglich ist, wird für den langfristigen Anteil des Verpflichtungsumfangs der entsprechende Barwert angesetzt, wenn der Zinseffekt hieraus wesentlich ist. Der anzusetzende Barwert wird anhand von Marktzinssätzen ermittelt, die dem Risiko und Zeitraum bis zur Erfüllung der
Verpflichtung entsprechen. Bei langfristigen Rückstellungen mit einem Zinsanteil wird, die Erhöhung des Rückstellungsbetrages, die den Zeitwert des Geldes widerspiegelt, als Zinsaufwand im Finanzergebnis erfasst.
Die Rückstellungen werden zu jedem Berichtszeitpunkt überprüft und an die aktuell beste Schätzung angepasst.
Gegenwärtige Verpflichtungen im Zusammenhang mit belastenden Verträgen werden als Rückstellungen ausgewiesen. Das Vorliegen eines belastenden Vertrages wird vermutet, wenn der Konzern Partei eines Vertrages ist, dessen Erfüllung voraussichtlich mit Kosten verbunden ist, die den aus dem Vertrag resultierenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.
Die Rückstellung wird zum Barwert des niedrigeren Betrags von den zu erwartenden Kosten aus der Vertragsbeendigung und den zu erwartenden Nettokosten aus der Vertragsfortführung, welche auf Basis der zusätzlichen Kosten der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Vertrag ermittelt werden, bewertet. Bevor eine Rückstellung erfasst wird, erfasst der Konzern einen etwaigen Wertminderungsaufwand für die Vermögenswerte, die mit dem Vertrag verbunden sind.
Der Konzern ist verpflichtet, einige der gemieteten Räumlichkeiten am Ende der jeweiligen Mietdauer in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Es wurde eine Rückstellung über den Barwert der geschätzten Ausgaben gebildet, die erforderlich sind, um alle Mietereinbauten zu entfernen und die Räumlichkeiten wiederherzustellen. Kosten, die sich direkt auf bestimmte Mietereinbauten beziehen, wurden als Teil der Mietereinbauten aktiviert und werden über den kürzeren der beiden Zeiträume - Laufzeit des Mietvertrags oder Nutzungsdauer der Vermögenswerte abgeschrieben. Die verbleibenden Kosten wurden als Teil des Nutzungsrechts aktiviert und werden über die Nutzungsdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben.
Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts.
Der Konzern erfasst Vermögenswerte für gewährte Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Anschaffungskosten von Nutzungsrechten entsprechen den korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten zzgl. etwaiger Wiederherstellungskosten, vermindert um anfängliche direkte Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:
Wenn das Eigentum an dem geleasten Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf das Unternehmen übergeht oder die Ausübung einer Kaufoption bei der Ermittlung der Kosten berücksichtigt wird, wird die Abschreibung auf der Grundlage der erwarteten Nutzungsdauer des geleasten Vermögenswertes ermittelt. Darüber hinaus werden Vermögenswerte mit Nutzungsrechten auf die gleiche Weise auf Wertminderung geprüft wie die unter Punkt 3.2 h) beschriebenen Sachanlagen.
Zu Beginn des Leasingverhältnisses setzt die Gruppe die Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen an. Die Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen (einschließlich faktisch fester Zahlungen), abzüglich etwaiger Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem Zinssatz abhängen, die anfänglich anhand des Indexes oder des Zinssatzes zum Zeitpunkt des Beginns der Laufzeit des Leasingverhältnisses bewertet werden, sowie Beträge, die voraussichtlich vom Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind. Zu den Leasingzahlungen gehören auch der Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung dieser Option durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist, sowie Zahlungen von Vertragsstrafen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses die Ausübung einer Kündigungsoption durch den Leasingnehmer widerspiegelt. Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen, werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der das Ereignis oder die Bedingung eintritt, die diese Zahlung auslöst. Die Gruppe bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf der Grundlage des unkündbaren Zeitraums eines Leasingverhältnisses und aller Zeiträume, die von einer Verlängerungsoption abgedeckt werden, wenn die Ausübung dieser Option durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist.
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet. Die Gruppe verwendet für die Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz, sofern er bekannt ist. Bei Leasingverhältnissen, bei denen dieser Zinssatz nicht bekannt ist, verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den die Gruppe zahlen müsste, um sich über eine ähnliche Laufzeit und mit einer ähnlichen Sicherheit die Mittel zu beschaffen, die erforderlich wären, um einen Vermögenswert von ähnlichem Wert wie das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert in einem ähnlichen wirtschaftlichen Umfeld zu erwerben. Nach Beginn des Leasingverhältnisses wird die Leasingzahlung in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgeteilt, wobei die Verbindlichkeit für den Tilgungsanteil reduziert wird und die Zinsen in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung in den Finanzkosten ausgewiesen werden. Darüber hinaus wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten neu bewertet, um Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen der künftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung des Indexes oder des Zinssatzes, der zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendet wird) oder Änderungen der Bewertung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert zu berücksichtigen.
Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Immobilien und sonstige betriebliche Ausstattung die Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung, die als geringwertig (< $\$ 5.000$ ) eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags mit einem Kunden, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Leasingzahlungen
aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
a) Neu herausgegebene Rechnungslegungsstandards und Interpretationen
Der International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretation Committee (IC) haben die folgenden Standards und Interpretationen geändert, die ab dem Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwenden sind:
| Anwendungszeitpunkt | |
|---|---|
| IFRS 17 Versicherungsverträge | 1. Januar 2023 |
| Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Änderungen an IAS 1 und am IFRS | 1. Januar 2023 |
| Practice Statement 2 | |
| Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen - Änderungen an IAS 8 | 1. Januar 2023 |
| Latente Steuern bezogen auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus einer einzigen | 1. Januar 2023 |
| Transaktionen - Änderungen an IAS 12 | |
| Internationale Steuerreform - Säule-2-Modellregeln - Änderungen an IAS 12 | 23. Mai 2023 |
Die Gruppe hat alle vorgenannten Änderungen im Jahr 2023 übernommen, von denen keine einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss hatte.
b) Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht angewendet wurden
Der IASB hat Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist bzw. die erst in späteren Berichtsperioden angewendet werden müssen und die von dem Konzern nicht vorzeitig angewendet wurden.
| Anwendungszeitpunkt | |
|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten mit bestimmten Kreditbedingungen (Covenants) - Änderungen an IAS 1 und | 1. Januar 2024 |
| Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig - Änderungen an IAS 1 | |
| Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback Transaktion - Änderungen an IFRS 16 | 1. Januar 2024 |
| Lieferfinanzierungsgeschäfte - Änderungen an IAS 7 und an IFRS 7 | 1. Januar 2024 |
| Mangel an Austauschbarkeit - Änderungen an IAS 21 | 1. Januar 2025 |
| Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem | Zur freiwilligen |
| assoziierten Unternehmen oder Joint Venture - Änderungen an IFRS 10 und an IAS 28 | Übernahme verfügbar / Datum des Inkrafttretens auf unbestimmte Zeit verschoben |
Der Konzern analysiert derzeit die Auswirkungen der oben aufgeführten neuen oder überarbeiteten Rechnungslegungsstandards, erwartet jedoch keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der überarbeiteten Standards auf den Konzern.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen treffen, die sich auf die Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze und die ausgewiesenen Beträge für
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen beziehen. Die wichtigsten davon werden im Folgenden beschrieben.
Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden auf einer prospektiven Basis berücksichtigt.
Informationen über Ermessensentscheidungen des Managements bei der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge wesentlich beeinflussen, sind in den folgenden Angaben enthalten:
Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung der Verlängerungsoption darstellen. Aufgrund der gegenwärtigen Erwartungen des Managements hinsichtlich der künftigen Nutzung des Gebäudes durch den Konzern wurden keine Verlängerungsoptionen in die Mietdauer wesentlicher geleaster Einrichtungen einbezogen, mit Ausnahme der Verlängerungsoption für den neuen geleasten Hauptsitz in München (Deutschland). Wären Verlängerungsoptionen auch bei anderen Leasingverträgen berücksichtigt worden, wäre der Betrag der in der Bilanz ausgewiesenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten wesentlich höher gewesen.
Bitte beachten Sie die unter Punkt 19 Nutzungsrechte dargestellten Einzelheiten zu den potenziellen künftigen Leasingzahlungen für Zeiträume nach dem Ausübungsdatum der Verlängerungsoptionen, die nicht in der Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt werden.
Zur Bewertung des Nutzungsrechts und der entsprechenden Leasingverbindlichkeit zu Beginn oder bei Änderung eines Leasingverhältnisses verwendet der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz zur Abzinsung der Leasingzahlungen. Bei der Bestimmung der Methode zur Ermittlung des relevanten Abzinsungssatzes, zu dem der Konzern in einem ähnlichen wirtschaftlichen Umfeld Fremdkapital aufnehmen würde, ist Ermessen erforderlich. Der Konzern bestimmt seinen Grenzfremdkapitalzinssatz, indem er Zinssätze von externen Quellen einholt und bestimmte Anpassungen vornimmt, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses und die Art des geleasten Vermögenswerts widerzuspiegeln (siehe Anmerkung 30). Die Anwendung einer anderen Methode kann zu einem anderen Abzinsungssatz führen, der sich erheblich auf die Bewertung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit auswirken kann.
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2023, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Aktiva und Passiva im nächsten Geschäftsjahr führen, werden im Folgenden erläutert:
Die Berechnung der latenten Steuern basiert auf den Steuersätzen der einzelnen Länder, die zum Zeitpunkt der Realisierung der Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten gelten (unter Verwendung von Steuersätzen, die am Bilanzstichtag gelten oder angekündigt sind), sowie auf der Einschätzung des künftigen steuerpflichtigen Einkommens der Konzerngesellschaften.
Die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern unterliegt Schätzungsunsicherheiten in Bezug auf die Verfügbarkeit künftiger steuerpflichtiger Gewinne, mit denen abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche
Verlustvorträge verrechnet werden können, die auch aus künftigen Steuerplanungsstrategien resultieren oder damit zusammenhängen können. Da es keinen spezifischen Standard oder eine Interpretation zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit des prognostizierten künftigen steuerpflichtigen Gewinns der Konzernunternehmen gibt, verwendet der Konzern seine interne langfristige Finanzplanung. Abweichungen der Zukunft von der langfristigen Planung können erhebliche Auswirkungen auf die latenten Steueransprüche haben.
Die Gruppe prüft an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nicht finanzieller Vermögenswert, einschließlich aktivierter Entwicklungskosten, wertgemindert sein könnte. Die Wertminderungstests erfordern Schätzungen, um den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu ermitteln. Es müssen Annahmen über die zukünftigen Mittelzu- und -abflüsse sowohl im Planungszeitraum als auch für die Zeit danach getroffen werden. Insbesondere die zukünftigen Erlöse, Kosten und Ausgaben basieren auf der langfristigen Unternehmensplanung. Außerdem werden markt- und unternehmensspezifische Diskontierungssätze, erwartete Wachstumsraten und Wechselkurse geschätzt. Weichen die tatsächlichen Beträge von den geschätzten Beträgen ab, kann sich in zukünftigen Perioden ein Wertminderungsbedarf ergeben. Auf der Grundlage der im Jahr 2023 durchgeführten Wertminderungstests übersteigen die erzielbaren Beträge das Nettovermögen der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten deutlich. Weitere Informationen zu den verwendeten Annahmen finden sich in Anmerkung 17.
Die Bemessung der Abwertung von Vorräten erfolgt anhand der Reichweite bzw. anhand der erwarteten Nettoveräußerungserlöse (erwartete Erlöse abzüglich geschätzter Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten). Der Nettoveräußerungswert wird auf der Grundlage der Entscheidungen und Erwartungen des Managements hinsichtlich der Preisgestaltung und der künftigen Marktfähigkeit der verschiedenen CONDOR- und HAWK-Produktvarianten geschätzt. Zukünftige Verwertungen, tatsächliche Erlöse und noch anfallende Kosten können von den erwarteten Beträgen abweichen, was zu zusätzlichen Wertberichtigungen in zukünftigen Perioden führen kann. Auch wenn der Konzern nicht mehr beabsichtigt, eine Produktvariante zu verkaufen, werden alle zugehörigen Vorräte abgeschrieben. Dies betrifft hauptsächlich CONDOR Mk1, Mk2 und CONDOR MEO sowie HAWK (siehe Anmerkung 21).
In Übereinstimmung mit IFRS 8 (Geschäftssegmente) basieren die Geschäftssegmente des Unternehmens auf dem „Management Approach". Demnach sind die Abgrenzung der Segmente und die Angaben für diese auf der Grundlage der Kriterien zu klassifizieren, die die Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) intern für die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft der Unternehmensbestandteile verwendet. Bei der Mynaric AG sind die CODM der Gesamtvorstand (siehe Anmerkung 37), der die Ressourcenallokation und die Bewertung der Segmentleistung auf der Grundlage der ihm vorgelegten Vorstandsberichte vornimmt. Die nachfolgende Segmentberichterstattung wurde in Übereinstimmung mit dieser Definition erstellt. Der Vorstand verwendet das Betriebsergebnis als primäre Rentabilitätskennzahl zur Bewertung der Leistung der Geschäftssegmente des Konzerns.
Die Segmentergebnisse stellen sich für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:
| Geschäftsjahr 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| AIR | SPACE | Nicht zugewiesen |
Konzern | |
| Umsatzerlöse | 0 | 5.390 | 0 | 5.390 |
| Betriebsergebnis (1) | $-16.672$ | $-53.984$ | $-8.507$ | $-79.163$ |
| Finanzerträge ${ }^{(1)}$ | 911 | |||
| Finanzkosten ${ }^{(2)}$ | $-16.035$ | |||
| Netto-Fremdwährungsergebnis | 562 | |||
| Finanzergebnis ${ }^{(3)}$ | $-14.562$ | |||
| Anteil am Gewinn von nach der Equity-Methode bewerteten | $-355$ | |||
| Unternehmen, nach Steuern | $-94.080$ | |||
| Ergebnis vor Steuern | $-94.080$ | |||
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 552 | |||
| Konzernergebnis | $-93.528$ |
Die Segmentergebnisse stellen sich für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt dar:
| Geschäftsjahr 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| AIR | SPACE | Nicht zugewiesen | Konzern | |
| Umsatzerlöse | 1.384 | 3.038 | 0 | 4.422 |
| Betriebsergebnis (1) | $-20.929$ | $-46.773$ | $-6.088$ | $-73.790$ |
| Finanzkosten ${ }^{(2)}$ | $-2.545$ | |||
| Netto-Fremdwährungsergebnis | 2.574 | |||
| Finanzergebnis ${ }^{(3)}$ | 29 | |||
| Anteil am Gewinn von nach der Equity-Methode bewerteten | $-45$ | |||
| Unternehmen, nach Steuern | $-73.806$ | |||
| Ergebnis vor Steuern | $-73.806$ | |||
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 24 | |||
| Konzernergebnis | $-73.782$ |
Die "nicht zugewiesenen" Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| D\&O Versicherung und andere Kosten im Zusammenhang mit der Börsennotierung | 3.796 | 4.715 |
| Kosten im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeiten | 2.649 | 0 |
| Kosten für Jahresabschlussprüfung | 1.568 | 951 |
| Aufsichtsratsvergütung | 494 | 422 |
| Summe nicht zugewiesener Kosten | 8.507 | 6.088 |
Das Segment AIR umfasst die HAWK-Terminals der Gruppe und damit verbundene Dienstleistungen.
Die für das Segment AIR erfassten Wertminderungen stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten | 3.308 | 0 |
| Wertberichtigung von Sachanlagen | 1.172 | 0 |
| Wertberichtigung von Vorräten | 9.592 | 1.500 |
| Segment AIR - Summe Wertminderungen und Wertberichtigungen | 14.072 | 1.500 |
Für weitere Erläuterungen zu den auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfassten Wertminderungen verweisen wir auf unsere Anmerkungen unter Punkt 17 und Punkt 18. Die erfassten Wertminderungen auf Vorräte werden unter Punkt 10 und Punkt 21 ausführlicher beschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen des Segments AIR betrugen im Geschäftsjahr 2023 T€ 352 (2022: T€ 1.948).
Das Segment SPACE umfasst die CONDOR-Terminals der Gruppe und damit verbundene Dienstleistungen.
Die für das Segment SPACE erfassten Wertminderungen stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten | 0 | 1.531 |
| Wertberichtigung von Vorräten | 783 | 5.983 |
| Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 337 | 0 |
| Segment SPACE - Summe Wertminderungen und Wertberichtigungen | $\mathbf{1 . 1 2 0}$ | $\mathbf{7 . 5 1 4}$ |
Für weitere Erläuterungen zu den auf immaterielle Vermögenswerte erfassten Wertminderungen verweisen wir auf unsere Anmerkungen unter Punkt 17. Die erfassten Wertminderungen auf Vorräte werden unter Punkt 10 und Punkt 21. Der Wertminderungsaufwand für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird unter Punkt 22 beschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen des Segments SPACE betrugen im Geschäftsjahr 2023 T€ 6.790 (2022: T€ 4.510).
Langfristige Vermögenswerte werden dem geographischen Standort des jeweiligen Vermögenswerts zugeordnet:
| 31. Dezember | 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | ||
| Deutschland | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 13.336 | 18.058 | |
| Sachanlagen | 20.007 | 18.589 | |
| Nutzungsrechte | 24.497 | 6.447 | |
| Deutschland gesamt | $\mathbf{5 7 . 8 4 0}$ | $\mathbf{4 3 . 0 9 4}$ | |
| USA | |||
| Sachanlagen | 2.929 | 3.720 | |
| Nutzungsrechte | 1.671 | 2.335 | |
| USA gesamt | $\mathbf{4 . 6 0 0}$ | $\mathbf{6 . 0 5 5}$ | |
| Summe | $\mathbf{6 2 . 4 4 0}$ | $\mathbf{4 9 . 1 4 9}$ |
Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | ||||
| SPACE | Total $^{(1)}$ | AIR | SPACE | Gesamt | |
| UMSATZQUELLE | |||||
| Produkte | 1.420 | 1.420 | 1.384 | 399 | 1.783 |
| Dienstleistungen | 3.962 | 3.962 | 0 | 2.589 | 2.589 |
| Erträge aus Operating Leasing | 8 | 8 | 0 | 50 | 50 |
| Gesamt | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{1 . 3 8 4}$ | $\mathbf{3 . 0 3 8}$ | $\mathbf{4 . 4 2 2}$ |
| GEOGRAFISCHE REGION | |||||
| USA | 5.390 | 5.390 | 1.384 | 3.038 | 4.422 |
| Gesamt | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{1 . 3 8 4}$ | $\mathbf{3 . 0 3 8}$ | $\mathbf{4 . 4 2 2}$ |
| ZEITPUNKT DER UMSATZREALISIERUNG | |||||
| Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragen | 1.420 | 1.420 | 1.384 | 399 | 1.783 |
| Dienstleistung erfüllt über einen bestimmten Zeitraum | 462 | 462 | 0 | 0 | 0 |
| Dienstleistung erfüllt zu einem bestimmten Zeitpunkt | 3.500 | 3.500 | 0 | 2.589 | 2.589 |
| Operating Leasing erfüllt über einen bestimmten Zeitraum | 8 | 8 | 0 | 50 | 50 |
| Gesamt | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{1 . 3 8 4}$ | $\mathbf{3 . 0 3 8}$ | $\mathbf{4 . 4 2 2}$ |
| Gesamtumsätze mit Kundenverträgen | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{1 . 3 8 4}$ | $\mathbf{3 . 0 3 8}$ | $\mathbf{4 . 4 2 2}$ |
| In der Gewinn-Verlustrechnung des Konzerns | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{5 . 3 9 0}$ | $\mathbf{1 . 3 8 4}$ | $\mathbf{3 . 0 3 8}$ | $\mathbf{4 . 4 2 2}$ |
| ausgewiesene Umsatzerlöse |
(1) Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Umsatzerlöse im Segment AIR erzielt.
Bei den Angaben zu den geografischen Regionen werden die Umsatzerlöse den Ländern auf der Grundlage des Bestimmungslandes des jeweiligen Kunden zugeordnet.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gemäß IFRS 15.15 b) erfasst. Hintergrund ist die Kündigung von zwei Verträgen eines Kunden durch Mynaric aufgrund von Vertragsverletzungen. Der Konzern hatte für diese Verträge in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 nicht rückzahlbare Vorauszahlungen in Höhe von T€ 2.589 erhalten.
Die aus den zum 31. Dezember 2022 bestehenden Vertragsverbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2023 realisierten Umsatzerlöse belaufen sich auf T€ 3.517 (2021: T€ 211).
Die Gesamtumsätze lassen sich auf einzelne Kunden wie folgt aufteilen:
| n \% vom Gesamtumsatz | Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |||
| SPACE | AIR | SPACE | AIR | |
| Kunde A* | $65 \%$ | $0 \%$ | $0 \%$ | $0 \%$ |
| Kunde B* | $12 \%$ | $0 \%$ | $1 \%$ | $15 \%$ |
| Kunde C* | $0 \%$ | $0 \%$ | $58 \%$ | $0 \%$ |
| Kunde D* | $0 \%$ | $0 \%$ | $0 \%$ | $16 \%$ |
| Kunde E* | $0 \%$ | $0 \%$ | $0 \%$ | $0 \%$ |
| Sonstige | $23 \%$ | $0 \%$ | $10 \%$ | $0 \%$ |
Der Auftragsbestand der Gruppe, ausgedrückt als Transaktionspreis der nicht oder nur teilweise erfüllten Leistungsverpflichtungen, stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| $1 €$ | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | ||
| Transaktionspreis der nicht oder nur teilweise erfüllten Leistungsverpflichtungen | 204.997 | 72.455 | |
| davon erwartete Umsatzrealisierung innerhalb von 12 Monaten | 101.499 | 32.790 | |
| davon erwartete Umsatzrealisierung innerhalb von 13 bis 24 Monaten | 93.363 | 39.141 | |
| davon erwartete Umsatzrealisierung in über 24 Monate | 10.135 | 524 |
Die im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2022 erwarteten Umsatzerlöse haben sich nahezu vollständig um 12 Monate verschoben. Die Verschiebung kommt im Wesentlichen aus der Finalisierung der Entwicklung des CONDOR Mk3Produkts.
Die Verminderung der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen resultiert in erster Linie aus den in der Produktionsphase befindlichen SPACE-Terminals und HAWK-Terminals. Die Entwicklung der Vorräte stellt sich wie folgt dar:
| $1 €$ | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | ||
| Verminderung (Vj.Erhöhung) der Bestände an unfertigen Erzeugnissen | -755 | 2.100 | |
| Erhöhung der Bestände an fertigen Erzeugnissen | 786 | 542 | |
| Wertminderungen | -806 | -1.882 | |
| Summe | $\mathbf{- 7 7 6}$ | $\mathbf{7 6 0}$ |
Die Wertberichtigungen des Geschäftsjahres 2023 beziehen sich hauptsächlich auf die Vorräte im Zusammenhang mit der HAWK-Terminalproduktion. (siehe für weitere Erläuterungen Punkt 17). Die Abschreibungen in dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr beziehen sich hauptsächlich auf die CONDOR Mk2- und Mk1-Terminals, die auf ihren Nettoveräußerungswert abgeschrieben wurden.
Die Zusammensetzung der aktivierten Eigenleistungen ist in folgender Tabelle dargestellt:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Entwicklungskosten | 0 | 968 |
| Sachanlagen | 818 | 599 |
| Summe | 818 | 1.567 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Erträge aus Förderprojekten | 3.299 | 2.091 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 325 | 285 |
| Gesamt | $\mathbf{3 . 6 2 4}$ | $\mathbf{2 . 3 7 6}$ |
Die Zusammensetzung der Materialkosten ergibt sich wie folgt:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 14.492 | 13.007 |
| Kosten für bezogene Leistungen | 2.279 | 2.427 |
| Gesamt | $\mathbf{1 6 . 7 7 1}$ | $\mathbf{1 5 . 4 3 4}$ |
Im Geschäftsjahr 2023 sind im Materialaufwand Wertminderungen in Höhe von T€ 9.569 (2022: T€ 5.601) enthalten, welche sich hauptsächlich auf für die Produktion von HAWK Terminal relevante Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beziehen. (siehe für weitere Erläuterungen Punkt 17). Die Wertminderungen des Geschäftsjahres 2022 beziehen sich auf Materialien, die für die Produktion von CONDOR Mk1, CONDOR Mk2 und CONDOR MEO relevant sind. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Die Personalkosten setzen sich wie folgt zusammen:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Löhne und Gehälter | 27.602 | 26.318 |
| Sozialversicherungsbeiträge, Renten und andere Leistungen an Arbeitnehmer | 5.031 | 4.959 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 3.972 | 6.133 |
| Gesamt | $\mathbf{3 6 . 6 0 4}$ | $\mathbf{3 7 . 4 1 0}$ |
Die soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung enthalten Aufwendungen für Beiträge im Rahmen von beitragsorientierten Pensionsplänen an staatliche Pensionsfonds in Höhe von T€ 1.914 (2022: T€ 1.799).
Mynaric gewährte ausgewählten Mitarbeitern Aktienoptionen im Rahmen der folgenden Aktienoptionspläne ("AOP"):
Eine Aktienoption berechtigt den Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gruppe zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Sperrfrist für die Ausübung der Optionen beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Tag der Gewährung der Optionen. Die
Optionen können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf des Erdienungszeitraums ausgeübt werden, sofern das Leistungsziel erreicht worden ist. Das Leistungsziel ist an die absolute Kursentwicklung der Aktien der Gruppe während des Erdienungszeitraums gebunden. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der volumengewichtete Sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse bei Ablauf der Wartezeit den Ausübungspreis um 20\% oder mehr übersteigt. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des AOP 2019 neben Optionen, die an neue Berechtigte gewährt wurden, auch Optionen als Ersatz für den Verzicht auf Ansprüche aus den im Jahr 2018 gewährten Optionen aus dem Aktienoptionsplan 2017 gewährt. Der Verzicht und die Gewährung neuer Aktienoptionen wurden als Ersatz im Sinne von IFRS 2 und somit als Modifikation im Sinne von IFRS 2 behandelt. Der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Zuteilung und der neuen Zuteilung wurden beide zum Zeitpunkt der Änderung bewertet und der zusätzliche beizulegende Zeitwert der neuen Zuteilung ( $€ 5,93$ pro Option) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Eine Aktienoption berechtigt den Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartezeit für die Ausübung der Optionen beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf der Sperrfrist ausgeübt werden, sofern das Leistungsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist an die absolute Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft während des Erdienungszeitraums geknüpft. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der volumengewichtete Sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse bei Ablauf der Sperrfrist den Ausübungspreis um $20 \%$ oder mehr übersteigt.
Eine Aktienoption berechtigt den Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartezeit für die Ausübung der Optionen beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf der Sperrfrist ausgeübt werden, sofern das Leistungsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist an die absolute Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft während des Erdienungszeitraums geknüpft. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der volumengewichtete Sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse bei Ablauf der Wartezeit den Ausübungspreis um $20 \%$ oder mehr übersteigt.
Eine Aktienoption berechtigt den Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartezeit für die Ausübung der Optionen beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Ablauf der Sperrfrist ausgeübt werden, sofern das Leistungsziel erreicht wurde. Das erste Erfolgsziel ist an die absolute Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft während des Erdienungszeitraums gebunden. Das zweite Leistungsziel bezieht sich auf die Erreichung von ESG-Zielen (Umwelt, Soziales, Governance) (Diversity-Ziel und Mitarbeiterengagement-Ziel, beide auf Unternehmensebene gemessen). Das Aktienkurs-Leistungsziel wird mit $80 \%$ und das ESG-Leistungsziel mit 20\% gewichtet. Die Zielerreichung beider Leistungsziele liegt zwischen 0\% und 100\%, was bedeutet, dass die Anzahl der ausübbaren Optionen auf der Grundlage der entsprechenden Zielerreichung angepasst wird. Darüber hinaus können die Aktienoptionen nur in dem Umfang ausgeübt werden, in dem die maximale Vergütung des jeweiligen Begünstigten für den entsprechenden Zeitraum nicht überschritten wird, was bedeutet, dass sich die Anzahl der ausübbaren Optionen verringert, wenn die maximale Vergütung überschritten würde. Insgesamt wurde auf 40.000 Optionen aus der Tranche 2021 I durch den Berechtigten verzichtet, was durch die Gewährung von 33.000 neuen Aktienoptionen aus der Tranche 2022 I kompensiert wurde. Der Verzicht und die Gewährung der neuen Aktienoptionen wurden als Ersatz im Sinne von IFRS 2 und somit als Modifikation im Sinne von IFRS 2 behandelt. Der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen
Zuteilung und der neuen Zuteilung wurden beide zum Zeitpunkt der Änderung bewertet, und der gesamte für die neue Zuteilung verbundene Aufwand in Höhe von $€ 58.378$ wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Eine Aktienoption berechtigt den Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartezeit für die Ausübung der Optionen beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Ablauf der Sperrfrist ausgeübt werden, sofern das Leistungsziel erreicht wurde. Das erste Erfolgsziel ist an die absolute Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft während des Erdienungszeitraums gebunden. Das zweite Leistungsziel bezieht sich auf die Erreichung von ESG-Zielen (Umwelt, Soziales, Governance) (Diversity-Ziel und Mitarbeiterengagement-Ziel, beide auf Unternehmensebene gemessen). Das Aktienkurs-Leistungsziel wird mit $80 \%$ und das ESG-Leistungsziel mit 20\% gewichtet. Die Zielerreichung beider Leistungsziele liegt zwischen 0\% und 100\%, was bedeutet, dass die Anzahl der ausübbaren Optionen auf der Grundlage der entsprechenden Zielerreichung angepasst wird. Darüber hinaus können die Aktienoptionen nur in dem Umfang ausgeübt werden, in dem die maximale Vergütung des jeweiligen Begünstigten für den entsprechenden Zeitraum nicht überschritten wird, was bedeutet, dass sich die Anzahl der ausübbaren Optionen verringert, wenn die maximale Vergütung überschritten wird.
Im Geschäftsjahr 2019 gewährte ein Aktionär der Mynaric AG Herrn Altan, dem Vorstandsvorsitzenden und Mitglied des Vorstands der Mynaric AG, das Recht, 56.700 Aktien der Gesellschaft von diesem Aktionär zu einem Preis von $€$ 25,00 je Aktie zu erwerben. Die Ausübung des Optionsrechts von Herrn Altan war an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, darunter die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses von Herrn Altan mit der Mynaric AG bis zum 31. Dezember 2019 und die erfolgreiche Ausübung der Optionsrechte gemäß einer separaten Optionsvereinbarung, bei der der gewährende Aktionär ein Optionsinhaber war. Alle Bedingungen der Optionsvereinbarung mit Herrn Altan wurden im Dezember 2020 erfüllt. Während die ursprüngliche Ausübungsfrist abgelaufen wäre, vereinbarten Apeiron und Herr Altan eine Verlängerung der Ausübungsfrist gemäß der Altan-Optionsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2022. Die Option wurde nicht ausgeübt.
Alle oben genannten AOPs werden gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und bewertet. Eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt somit nur einmalig am Tag der Gewährung. Der ermittelte Aufwand muss anschließend über den sogenannten Erdienungszeitraum verteilt werden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausstehenden, gewährten, verwirkten, ausgeübten und verfallenen Optionen. Die Aktienoptionen, die als Ersatz für den Verzicht auf Ansprüche aus den Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 gewährt wurden, wurden gemäß den für Ersatzpläne geltenden Regelungen des IFRS 2 bilanziert.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienoptionen für das Geschäftsjahr 2023:
| AOP 2019 | AOP 2020 | AOP 2021 | AOP 2022 | AOP 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausstehende Optionen zum 1. Januar 2023 | 222.250 | 14.000 | 60.000 | 108.000 | 0 |
| Gewährte Optionen | 0 | 0 | 20.000 | 7.000 | 48.000 |
| Verfallene Optionen | 64.400 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausgeübte Optionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verfallene Optionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausstehende Optionen zum 31. Dezember 2023 | 157.850 | 14.000 | 80.000 | 115.000 | 48.000 |
| Ausübbare Optionen zum 31. Dezember 2023 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienoptionen für das Geschäftsjahr 2022:
| AOP 2019 | AOP 2020 | AOP 2021 | AOP 2022 | Tranche A | Atien | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausstehende Optionen zum 1. | 236.250 | 14.000 | 100.000 | 0 | 56.700 | |
| Januar 2022 | ||||||
| Gewährte Optionen | 2.500 | 0 | 0 | 108.000 | 0 | |
| Verfallene Optionen | 16.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Ausgeübte Optionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verfallene Optionen | 0 | 0 | 40.000 | 0 | 56.700 | |
| Ausstehende Optionen zum 31. | 222.250 | 14.000 | 60.000 | 108.000 | 0 | |
| Dezember 2022 | ||||||
| Ausübbare Optionen zum 31. | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Dezember 2022 |
Insgesamt wurde auf 40.000 Optionen aus dem AOP 2021 verzichtet, was durch die Gewährung von 33.000 neuen Aktienoptionen im Rahmen des AOP 2022 kompensiert wurde. Die verwirkten Aktienoptionen werden als verfallen dargestellt.
Die Bewertung der bestehenden Aktienoptionspläne erfolgte auf der Grundlage des Monte-Carlo-Simulationsmodells oder des Binomialmodells unter Berücksichtigung der Bedingungen für die Optionen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die für das Modell im Geschäftsjahr 2023 verwendeten Inputparameter:
| AOP 2019 | AOP 2020 | AOP 2021 | AOP 2022 | AOP 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in €) | 37.31 - 71.15 | 61.27 | 20.25 - 71.15 | 20.25 - 32.90 | 21,20 |
| Laufzeit in Jahren | 7,0 | 7,0 | 7,0 | 9,0 | 9,0 |
| Verbleibende Laufzeit in Jahren | $2.8-5.5$ | 3,8 | $4.5-6.5$ | $7.8-8.5$ | 9,0 |
| Aktienkurs zum Bewertungsstichtag (in €) | 27.55 - 80.20 | 75.46 | 23.50 - 80.20 | 19.76 - 23.50 | 21,20 |
| Erwartete Dividendenrendite (in \%) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Erwartete Volatilität (in \%) | 36.39 - 48.45 | 36.39 | 36.90 - 39.81 | 35.31 - 37.68 | 53,80 |
| Risikoloser Zinssatz (in \%) | $-0.74-1.12$ | $-0,65$ | $-0.40-2.47$ | 2.02 | 1.97 |
| Optionswert (in €) | 5.72 - 26.14 | 26.14 | 9.25 - 25.17 | 1.97 - 7.51 | 8.76 |
Die nachstehende Tabelle zeigt die für das Modell im Geschäftsjahr 2022verwendeten Inputparameter:
| AOP 2019 | AOP 2020 | AOP 2021 | AOP 2022 | Tranche A | Atien | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in €) | 37.31 - 71.15 | 61.27 | 71.15 | 32,90 | 25,00 | |
| Laufzeit in Jahren | 7,0 | 7,0 | 7,0 | 9,0 | 1.7 | |
| Verbleibende Laufzeit in Jahren | $3.8-6.5$ | 4,8 | 5,5 | 8,8 | 0,0 | |
| Aktienkurs zum Bewertungsstichtag (in €) | 27.55 - 80.20 | 75,46 | 80,20 | 19,76 | 43,39 | |
| Erwartete Dividendenrendite (in \%) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Erwartete Volatilität (in \%) | 36.39 - 48.45 | 36,39 | 36,90 | 35,31 | 51,31 | |
| Risikoloser Zinssatz (in \%) | $-0.74-1.12$ | $-0,65$ | $-0,40$ | 2,02 | $-0,82$ | |
| Optionswert (in €) | 5.72 - 26.14 | 26,14 | 25,17 | 1.97 - 2.01 | 20,40 |
Die Laufzeit der Optionen sowie die Möglichkeit einer vorzeitigen Ausübung wurden in dem Optionsmodell berücksichtigt. Eine vorzeitige Ausübung wird angenommen, wenn der Aktienkurs den Ausübungspreis um den Faktor 1,2 übersteigt. Zur Ermittlung des risikolosen Zinssatzes wurde die implizite Rendite laufzeitkongruenter deutscher Staatsanleihen verwendet. Die erwartete Volatilität basiert auf einer Auswertung der historischen Volatilität für laufzeitkongruente Aktien der Peer-Group des Konzerns. Ab Dezember 2023 bestimmt der Konzern die erwartete Volatilität auf der Grundlage der laufzeitkongruenten, historischen Volatilität des Aktienkurses der Mynaric AG. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann.
Der Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, der im Rahmen der Aktienoptionspläne erfasst wurde, beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ 1.942 (2022: T€ 2.300). Die in der Kapitalrücklage kumulativ erfassten anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf T€ 7.058 (2022: T€ 5.116).
Im Rahmen der folgenden Programme wurden ausgewählten Mitarbeitern Bezugsrechte in Form von Restricted Stock Units (RSUs) gewährt:
Ein RSU gewährt einen Anspruch auf einen Barausgleich oder auf Aktien der Gesellschaft, wobei die Wahl der Ausgleichsform allein bei der Gesellschaft liegt. Der Wert einer RSU entspricht dem Wert des volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft an der Hauptbörse (Xetra). Der Erdienungszeitraum der RSUs beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte. Die RSUs werden in Raten über einen vierjährigen Erdienungszeitraum wie folgt unverfallbar:
Unverfallbare RSUs werden nach Ermessen der Gesellschaft entweder (i) durch Ausgabe neuer Aktien unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021/II (siehe Punkt 26) oder (ii) durch Barausgleich erfüllt. Die Erfüllung des unverfallbaren Anspruchs erfolgt voraussichtlich einmal jährlich innerhalb von 40 Börsentagen nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Mynaric AG durch Ausgabe neuer Aktien.
Ein RSU gewährt einen Anspruch auf einen Barausgleich oder auf Aktien der Gesellschaft, wobei die Wahl der Ausgleichsform allein bei der Gesellschaft liegt. Der Wert einer RSU entspricht dem Wert des volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft an der Hauptbörse (Xetra). Der Erdienungszeitraum der RSUs beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte. Die RSUs werden in Raten über einen vierjährigen Erdienungszeitraum wie folgt unverfallbar:
Unverfallbare RSUs werden nach Ermessen der Gesellschaft entweder (i) durch Ausgabe neuer Aktien unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/II (siehe Punkt 26) oder (ii) durch Barausgleich erfüllt. Die Erfüllung des unverfallbaren Anspruchs erfolgt voraussichtlich einmal jährlich innerhalb von 40 Börsentagen nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Mynaric AG durch Ausgabe neuer Aktien.
Die Zuteilungen im Rahmen der beiden vorgenannten RSUPs wurden gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und bewertet.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der RSUs während des Geschäftsjahres 2023:
| RSUP 2021 | RSUP 2022 | |
|---|---|---|
| Ausstehende RSUs zum 1. Januar 2023 | 181.434 | 0 |
| Gewährte RSUs | 0 | 27.596 |
| Verfallene RSUs | 50.906 | 2.933 |
| Ausgeübte RSUs | 0 | 0 |
| Verfallene RSUs | 0 | 0 |
| Ausstehende RSUs zum 31. Dezember 2023 | 130.528 | 24.663 |
| Ausübbare RSUs zum 31. Dezember 2023 | 65.368 | 332 |
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der RSUs während des Geschäftsjahres 2022:
| RSUP 2021 | |
|---|---|
| Ausstehende RSUs zum 1. Januar 2022 | 100.196 |
| Gewährte RSUs | 118.551 |
| Verfallene RSUs | 20.963 |
| Ausgeübte RSUs | 16.149 |
| Verfallene RSUs | 0 |
| Ausstehende RSUs zum 31. Dezember 2022 | 181.434 |
| Ausübbare RSUs zum 31. Dezember 2022 | 27.100 |
Die Bewertung der RSU-Programme wurde anhand eines Binomialmodells unter Berücksichtigung der Optionsbedingungen durchgeführt.
In der nachstehenden Tabelle sind die für das Modell im Geschäftsjahr 2023 verwendeten Inputparameter dargestellt:
| RSUP 2021 | RSUP 2022 | |
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in €) | 0,00 | 0,00 |
| Laufzeit in Jahren | $4.5-5.3$ | $4.5-5.3$ |
| Verbleibende Laufzeit in Jahren | $2.3-3.3$ | 4.3 |
| Aktienkurs zum Bewertungsstichtag (in €) | $19.76-80.60$ | $16.20-23.50$ |
| Erwartete Dividendenrendite (in \%) | 0,00 | 0,00 |
| Erwartete Volatilität (in \%) | $38.89-45.59$ | $39.88-45.72$ |
| Risikoloser Zinssatz (in \%) | $(0.62)-1.92$ | $2.30-2.77$ |
| Optionswert (in €) | $19.76-80.60$ | $16.20-23.47$ |
In der nachstehenden Tabelle sind die für das Modell im Geschäftsjahr 2022 verwendeten Inputparameter dargestellt:
| RSUP 2021 | |
|---|---|
| Ausübungspreis (in €) | 0,00 |
| Laufzeit in Jahren | $4.5-5.3$ |
| Verbleibende Laufzeit in Jahren | $3.3-4.3$ |
| Aktienkurs zum Bewertungsstichtag (in €) | $19.76-80.60$ |
| Erwartete Dividendenrendite (in \%) | 0,00 |
| Erwartete Volatilität (in \%) | $38.89-45.59$ |
| Risikoloser Zinssatz (in \%) | $(0.62)-1.92$ |
| Optionswert (in €) | $19.76-80.60$ |
Zur Bestimmung des risikolosen Zinssatzes wurde die implizite Rendite laufzeitkongruenter deutscher Staatsanleihen herangezogen. Die erwartete Volatilität basiert auf einer Auswertung der historischen Volatilität für laufzeitkongruente Aktien der Peer-Group des Konzerns. Ab Dezember 2023 bestimmt der Konzern die erwartete Volatilität auf der Grundlage der laufzeitkongruenten, historischen Volatilität des Aktienkurses der Mynaric AG. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann.
Der Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Rahmen der RSUPs, beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf T€ 1.280 (2022: T€ 3.832). Die in der Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2023 erfassten anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Rahmen der RSUPs belaufen sich auf T€ 6.541 (2022: T€ 5.261).
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Bülent Altan ist zum 7. August 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Konzern hat sich auf eine Abfindung in Höhe von T€ 750 geeinigt. Diese Abfindung kann entweder durch die Ausgabe von Aktien oder durch eine Barzahlung beglichen werden. Diese Transaktion wird als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert, da der Konzern die Wahl hat, wie er sie erfüllt. Die Gesellschaft erwartet, die Abfindung durch die Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023/I zu begleichen.
Die Abschreibungen und Wertminderungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ | |
| Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten | 1.481 | 1.545 |
| Abschreibung von Sachanlagen | 3.738 | 3.254 |
| Abschreibung von Nutzungsrechten | 1.923 | 1.659 |
| Gesamt | $\mathbf{7 . 1 4 2}$ | $\mathbf{6 . 4 5 8}$ |
| Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten | 3.308 | 1.531 |
| Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens | 1.172 | 0 |
| Gesamt | $\mathbf{4 . 4 8 0}$ | $\mathbf{1 . 5 3 1}$ |
| Summe Abschreibungen und Wertminderungen | $\mathbf{1 1 . 6 2 2}$ | $\mathbf{7 . 9 8 9}$ |
Die für das Geschäftsjahr 2023 erfasste Wertminderung bezieht sich auf die aktivierte AIR-Technologie und die damit verbundenen Sachanlagen (siehe Punkt 17 und Punkt 18). Die für das Geschäftsjahr 2022 erfasste Wertminderung bezieht sich auf die aktivierte CONDOR MEO-Technologie (siehe Punkt 17).
Die sonstigen betrieblichen Kosten stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ | |
| Rechts- und Beratungskosten | 8.129 | 6.955 |
| Büro- und IT-Kosten | 4.680 | 4.236 |
| Versicherung | 3.106 | 4.855 |
| Sonstiger Geschäftsbedarf, Ausrüstung und Dienstleistungen | 2.529 | 1.835 |
| Mietnebenkosten und Instandhaltung | 1.860 | 814 |
| Verkaufs- und Reisekosten | 1.115 | 2.279 |
| Veräußerung von Sachanlagen | 630 | 0 |
| Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ECL) | 337 | 0 |
| Sonstige Kosten | 836 | 1.108 |
| Gesamt | $\mathbf{2 3 . 2 2 2}$ | $\mathbf{2 2 . 0 8 2}$ |
Weitere Informationen über die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unter Punkt 22 ersichtlich.
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ | |
| FINANZERTRÄGE | ||
| Erträge aus der Fair Value Bewertung von Finanzinstrumenten | 578 | 0 |
| Zinserträge aus Festgeldern | 333 | 0 |
| Summe | $\mathbf{9 1 1}$ | $\mathbf{0}$ |
| FINANZKOSTEN | ||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Darlehen | -10.209 | -2.121 |
| Zinsaufwendungen aus signifikanten Finanzierungskomponenten in | -5.078 | 0 |
| Kundenverträgen | -652 | -229 |
| Zinsen für Leasingverpflichtungen | -172 | -282 |
| Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Finanzinstrumenten | 77 | 87 |
| Aktivierte Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 | -16.035 | -2.545 |
| Summe | $\mathbf{5 6 2}$ | $\mathbf{2 . 5 7 4}$ |
| NETTO-FREMDWÄHRUNGSERGEBNIS | -14.562 | 29 |
| Netto-Fremdwährungsergebnis |
| 2023 | ||
|---|---|---|
| 2022 | 2023 | |
| Verlust vor Steuern | $-94.080$ | $-73.806$ |
| Erwartete Steuern bei Anwendung des inländischen Steuersatzes von 28.648\% (Vorjahr: 27,725\%) | $-26.952$ | $-20.463$ |
| Effekt aus Veränderungen des Steuersatzes | 52 | 0 |
| Steuerliche Auswirkungen abweichender Steuersätze | 97 | $-19$ |
| Steuerliche Auswirkungen von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen / | 445 | 267 |
| steuerliche Anpassungen | ||
| Steuereffekt aus im laufenden Jahr entstandenen Verlusten und abzugsfähigen | 25.670 | 18.160 |
| temporären Differenzen, für die keine latenten Steuern gebildet wurden | ||
| Ansatz von bisher nicht angesetzten aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen | $-189$ | $-448$ |
| temporären Differenzen und auf Verlustvorträge sowie Umkehr von abzugsfähigen temporären Differenzen / Nutzung von Verlustvorträgen, auf die zuvor keine latenten Steuern gebildet worden sind | ||
| Abschreibung von aktiven latenten Steuern | 1.164 | 451 |
| Effekt aus anteilsbasierter Vergütung | 66 | 1.630 |
| Permanente Effekte aus Eigenkapitaltransaktionen und Beteiligungen | $-292$ | 0 |
| Andere | $-613$ | 399 |
| (Steuerertrag) / Steuerafuwand für das Geschäftsjahr | $-552$ | $-24$ |
Der Steuertrag in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 resultieren ausschließlich aus latenten Steuern.
Aufgrund der Anlaufverluste wurden aktive latente Steuern nur in Höhe der zu versteuernden temporären Differenzen angesetzt. Dementsprechend wurden für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Deutschland in Höhe von T 249.550 (2022: T€ 157.043) und für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Deutschland in Höhe von T€ 245.154 (2022: T€ 154.986) keine latenten Steuern gebildet. Gleiches gilt für ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 16.652 (2022: T€ 17.552). Abzugsfähige temporäre Differenzen wurden in Höhe von T€ 4.283 (2022: T€ 1.699) nicht angesetzt. Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge und der abzugsfähigen temporären Differenzen ist insoweit sichergestellt, als dass nach Abzug von Beträgen, die der Mindestbesteuerung in Deutschland entsprechen, für das jeweilige Jahr der Nutzung ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sind.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen inländische Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 256.941 und für die Gewerbesteuer in Höhe von T€ 252.481 (2022: T€ 168.538 bzw. T€ 166.481). Diese Verlustvorträge verfallen nicht. Ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von $€ 0$ verfallen bei Nichtnutzung im Jahr 2037 (2022: T€ 648). Ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 16.652 (2022: T€ 16.904) verfallen nicht.
Im Geschäftsjahr 2023 nutzte der Konzern bisher nicht erfasste steuerliche Verluste, um den laufenden Steueraufwand in Höhe von T€ 189 (2022: € 0) zu reduzieren.
Saldo der aktiven und passiven latenten Steuern:
| 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | Latente Steuerverbindlichkeiten | Latente Steueransprüche | Latente Steuerverbindlichkeiten | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 3.731 | 12 | 4.901 |
| Nutzungsrechte | 0 | 7.004 | 0 | 2.236 |
| Sachanlagen | 808 | 0 | 333 | 0 |
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 48 |
| Vorräte | 0 | 381 | 2 | 121 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte | 85 | 0 | 0 | 0 |
| Rückstellungen | 435 | 1 | 56 | 1 |
| Leasingverbindlichkeiten | 6.607 | 0 | 2.221 | 0 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 1.287 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 20 | 1.449 | 0 | 273 |
| Steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften | 2.109 | 0 | 3.187 | 0 |
| Saldierung | $-11.351$ | $-11.351$ | $-5.812$ | $-5.812$ |
| Summe | 0 | 1.215 | 0 | 1.767 |
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Ergebnis nach Steuern durch die Zahl der gewinnberechtigten Aktien dividiert wird Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem zusätzlich potenzielle Aktien aufgrund von gewährten Aktienoptionen, Restricted Stock Units und Wandelanleihen berücksichtigt werden.
Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Konzerngewinn/-verlust in T€ | -93.528 | -73.782 |
| Anzahl Aktien, unverwässert und verwässert | 6.043 .142 | 5.435 .839 |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie in € | -15,48 | -13,57 |
| Entwicklungs- kosten |
Software und Lizenzen |
Summe | |
|---|---|---|---|
| $\mathbf{€} \mathbf{€}$ | 20.877 | 774 | 21.651 |
| Stand zum 1. Januar 2022 | 1.023 | 142 | 1.165 |
| Zugänge | 21.900 | $\mathbf{9 1 6}$ | $\mathbf{2 2 . 8 1 6}$ |
| Stand zum 31. Dezember 2022 | 0 | 67 | 67 |
| Zugänge | $\mathbf{2 1 . 9 0 0}$ | $\mathbf{9 8 3}$ | $\mathbf{2 2 . 8 8 3}$ |
| Stand zum 31. Dezember 2023 |
| Entwicklungs- kosten |
Software und Lizenzen |
Summe | |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2022 | 1.332 | 350 | 1.682 |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 1.359 | 186 | 1.545 |
| Wertminderungen für das Geschäftsjahr | 1.531 | 0 | 1.531 |
| Stand zum 31. Dezember 2022 | $\mathbf{4 . 2 2 2}$ | $\mathbf{5 3 6}$ | $\mathbf{4 . 7 5 8}$ |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 1.297 | 184 | 1.481 |
| Wertminderungen für das Geschäftsjahr | 3.308 | 0 | 3.308 |
| Stand zum 31. Dezember 2023 | $\mathbf{8 . 8 2 7}$ | $\mathbf{7 2 0}$ | $\mathbf{9 . 5 4 7}$ |
| Entwicklungs- kosten |
Software und Lizenzen |
Summe | |
|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. Dezember 2022 | 17.678 | 380 | 18.058 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2023 | 13.074 | 262 | 13.336 |
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Entwicklungskosten in Höhe von T€ 21.572 (2022: T€ 18.019) als Aufwand erfasst, da die Kriterien des IAS 38.57 nicht erfüllt waren. Von den gesamten Entwicklungskosten in Höhe von T€ 21.572 (2022: T€ 18.986) wurden Entwicklungskosten in Höhe von € 0 (2022: T€ 967) aktiviert.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2023 keine Entwicklungskosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2022 aktivierte der Konzern Kosten für die Entwicklung des CONDOR MEO. Die CONDOR MEO Technologie wurde jedoch anschließend in Höhe von T€ 1.531 wertberichtigt. Die Entwicklungsaktivitäten für die Basistechnologie SPACE wurden im März 2021 abgeschlossen. Die Abschreibung der damit verbundenen aktivierten Entwicklungskosten für die SPACE-Technologie begann am 1. März 2021 unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 15 Jahren. Die erwartete Nutzungsdauer basiert auf einer internen Annahme des Konzerns. Die Nutzungsdauer wird auf der Grundlage der Dauer der erwarteten Marktfähigkeit der Produkte, der Kundenanforderungen hinsichtlich der Lieferfähigkeit der entsprechenden Produkte, die bei bestehenden Kundenverträgen bis zu 12 Jahre beträgt, und der relativ hohen Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber bestimmt. Diese Annahme wird jährlich überprüft.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Finanzaufwendungen (2022: T€ 56) als Herstellungskosten für die Entwicklungsprojekte gemäß IAS 23 aktiviert.
Die Buchwerte der aktivierten Entwicklungsprojekte stellen sich wie folgt dar:
| SPACE1 | AIR-CONDOR MEO | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. Dezember 2022 | 13.998 | 3.680 | 0 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2023 | 13.074 | 0 | 0 |
Die Restnutzungsdauer der aktivierten Entwicklungsprojekte stellt sich wie folgt dar:
| in Jahren | SPACE1 | AIR |
|---|---|---|
| Verbleibende Nutzungsdauer zum 31. Dezember 2022 | 13,2 | 12,5 |
| Verbleibende Nutzungsdauer zum 31. Dezember 2023 | 12,2 | 0,0 |
Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 hat das Management Ereignisse identifiziert, die eine Wertminderung für die Basistechnologie AIR auslösen könnten, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass die aktivierte AIR-Technologie nicht mehr die Grundlage für die Produktion von HAWK-Terminals sein wird. Der Konzern betrachtet den HAWK-Markt weiterhin als einen bedeutenden Markt und wird weiterhin eine entsprechende Laserkommunikationsterminal-Lösung anbieten. Die künftigen HAWK-Terminals werden jedoch mehr Komponenten und Software der bestehenden und aktivierten SPACE-Technologie verwenden, um von ähnlichen Produktionsprozessen und der Reduzierung des Entwicklungs- und Wartungsaufwands für die Technologie zu profitieren.
Da die Technologie voraussichtlich nicht mehr intern genutzt und nicht auf einer angemessenen Grundlage verkauft werden kann, wurde die Technologie AIR unter Berücksichtigung eines erzielbaren Betrages in Höhe von $€ 0$ abgeschrieben und ein Wertminderungsaufwand in Höhe von T€ 3.308 im Geschäftsjahr 2023 erfasst. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Buchwert $€ 0$ (2022: T€ 3.680).
Während des Geschäftsjahres 2022 hat das Management ein Ereignis identifiziert, das eine Wertminderung für die CONDOR MEO Technologie auslösen könnte, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass die weitere Entwicklung der CONDOR MEO Technologie seit Oktober 2022 einer Neubewertung unterzogen wird. Die Entwicklung dieser Adaption der SPACE-Technologie wurde im Zusammenhang mit einem Kundenvertrag entwickelt. Aufgrund von Vertragsverletzungen seitens des Kunden wurde jedoch das Vertragsverhältnis durch Mynaric gekündigt. Daher hat Mynaric die Szenarien für die Zukunft und den Abschluss der Entwicklung der Produktvariante CONDOR MEO neu bewertet. Das Ergebnis der Neubewertung bestand darin, die derzeit verfügbaren Ressourcen auf die anderen Produktlinien zu konzentrieren und den Abschluss der Entwicklung dieser bestehenden Produkte und deren Serienproduktion zu priorisieren.
Daher wurde im Geschäftsjahr 2022 unter Berücksichtigung eines erzielbaren Betrages in Höhe von $€ 0$, ein Wertminderungsaufwand in Höhe von T€ 1.531 erfasst, da die Technologie derzeit nicht entwickelt wird und es kein verkaufsfähiges Produkt gibt, das auf dieser Technologie basiert und Teil der langfristigen (zehnjährigen) Planung der Gruppe ist. Zum 31. Dezember 2023 räumt der Konzern dem Hochfahren der Serienproduktion immer noch Priorität ein. Die langfristigen Marktchancen für die CONDOR MEO Technologie liegen jedoch weiter in der Zukunft als von der Gruppe ursprünglich geplant. Da der Konzern noch keinen festen Plan für die Fortsetzung der Entwicklung hat, geht der Konzern von keiner Änderung des erzielbaren Betrags aus, so dass der Buchwert weiterhin $€ 0$ (2022: $€ 0$ ) beträgt.

Abschreibungen
| Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Sonstige Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung | Anlagen in Bau | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| f€ | |||||
| Stand zum 1. Januar 2022 | 2.966 | 8.754 | 5.867 | 2.250 | 19.837 |
| Fremdwährungseffekte | 1 | 0 | 4 | 0 | 5 |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 526 | 1.419 | 1.309 | 0 | 3.254 |
| Abgänge | 0 | $-2$ | $-219$ | 0 | $-221$ |
| Stand zum 31. Dezember 2022 | 1.041 | 2.820 | 2.245 | 0 | 6.106 |
| Fremdwährungseffekte | $-19$ | $-3$ | $-11$ | 0 | $-33$ |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 724 | 1.771 | 1.243 | 0 | 3.738 |
| Wertminderungen für das Geschäftsjahr | 0 | 1.172 | 0 | 0 | 1.172 |
| Abgänge | $-291$ | $-86$ | $-210$ | 0 | $-587$ |
| Stand zum 31. Dezember 2023 | 1.455 | 5.674 | 3.267 | 0 | 10.396 |
| Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen |
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| f€ | |||||
| Buchwert zum 31. Dezember 2022 | 2.569 | 11.494 | 5.863 | 2.383 | 22.309 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2023 | 1.694 | 10.170 | 7.376 | 3.696 | 22.936 |
Die im Geschäftsjahr 2023 getätigten Investitionen in Sachanlagen in Höhe von T€ 6.670 (2022: T€ 8.776) betrafen hauptsächlich den neuen Hauptsitz der Gruppe in München (Deutschland) und Maschinen. In den Vorjahren betrafen die Investitionen vor allem die Erweiterung der Produktionskapazitäten. Weitere Investitionen wurden in die ITInfrastruktur und Büroausstattung getätigt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Finanzierungsaufwendungen in Höhe von T€ 77 (2022: T€ 32) gemäß IAS 23 in den Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen erfasst.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 hat das Management Ereignisse identifiziert, die eine Wertminderung für die Basistechnologie AIR auslösen könnten (siehe Punkt 17).
Da die Basistechnologie nicht mehr für die künftige Produktion von HAWK-Terminals verwendet wird, geht der Konzern davon aus, dass die erzielbaren Beträge der aktivierten HAWK-Terminals, die auf dieser Basistechnologie basieren und
zu Testzwecken verwendet wurden, $€ 0$ beträgt, da die Terminals voraussichtlich nicht intern verwendet werden und nicht in angemessener Weise verkauft werden können. Daraufhin verbuchte der Konzern einen Wertminderungsaufwand von T€ 1.172. Der Buchwert beträgt fortan $€ 0$.
| Immobilien Leasingverträg | Sonstige Leasingverträge |
Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2022 | 11.368 | 19 | 11.387 |
| Fremdwährungseffekte | 196 | 0 | 196 |
| Zugänge | 688 | 750 | 1.438 |
| Abgänge | $-5$ | $-11$ | $-16$ |
| Stand zum 31. Dezember 2022 | 12.247 | 758 | 13.005 |
| Fremdwährungseffekte | $-117$ | 0 | $-117$ |
| Zugänge | 21.472 | 760 | 22.232 |
| Abgänge | $-4.928$ | $-8$ | $-4.936$ |
| Stand zum 31. Dezember 2023 | 28.675 | 1.509 | 30.184 |
| Immobilien Leasingverträge | Sonstige Leasingverträge | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2022 | 2.549 | 11 | 2.560 |
| Fremdwährungseffekte | 13 | 0 | 13 |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 1.647 | 14 | 1.661 |
| Abgänge | 0 | $-11$ | $-11$ |
| Stand zum 31. Dezember 2022 | 4.209 | 14 | 4.223 |
| Fremdwährungseffekte | $-47$ | $-2$ | $-49$ |
| Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 1.836 | 87 | 1.923 |
| Abgänge | $-2.078$ | $-3$ | $-2.081$ |
| Stand zum 31. Dezember 2023 | 3.920 | 96 | 4.016 |
| Immobilien Leasingverträge | Sonstige Leasingverträge | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. Dezember 2022 | 8.038 | 744 | 8.782 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2023 | 24.755 | 1.413 | 26.168 |
Der Konzern hat Leasingverträge für Immobilien und Maschinen abgeschlossen, die er für seine Tätigkeit nutzt. Die Nutzungsdauer der Immobilien liegt zwischen vier und 15 Jahren. Die Mietverträge für Maschinen haben eine Laufzeit von vier bis sechs Jahren und enthalten Kaufoptionen, von denen die Geschäftsleitung erwartet, dass sie ausgeübt werden. Die Verpflichtungen des Konzerns aus ihren Leasingverträgen sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den geleasten Vermögenswerten besichert. Mehrere Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die im Folgenden näher beschrieben werden.
Der Konzern hat auch Leasingverträge für Immobilien und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten sowie Leasingverträge für geringwertige Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Bei diesen Leasingverträgen wendet der Konzern die praktischen Erleichterungen an, die für kurzfristige Leasingverträge und Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte gelten.
Die im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Zugänge in Höhe von T€ 22.232 (2022: T€ 1.438) beziehen sich in erster Linie auf die Anmietung des neuen Hauptsitzes in München in Deutschland.
Die folgenden Beträge wurden im Gewinn oder Verlust erfasst:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 652 | 229 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 29 | 6 |
| Aufwendungen für das Leasing von geringwertigen Wirtschaftsgütern | 2 | 26 |
Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverträge betrugen im Geschäftsjahr 2023 T€ 2.947 (2022: T€ 1.942).
Mehrere Immobilienmietverträge enthalten Verlängerungsoptionen. Wo immer möglich, bemüht sich der Konzern, beim Abschluss neuer Mietverträge Verlängerungsoptionen einzubeziehen, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Verlängerungsoptionen können nur von Mynaric ausgeübt werden, nicht vom Leasinggeber. Der Konzern prüft zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns, ob die Ausübung der Verlängerungsoption hinreichend sicher ist. Tritt ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände ein, die außerhalb des Einflussbereichs von Mynaric liegen, nimmt der Konzern eine erneute Beurteilung vor, ob die Ausübung der Verlängerungsoption hinreichend sicher ist. Bei der Bewertung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit wird keine Verlängerungsoption berücksichtigt, mit Ausnahme der Verlängerungsoption für den neuen Hauptsitz in München (Deutschland) im Jahr 2023, der eine Laufzeit von 10 Jahren und eine Verlängerungsoption von 5 Jahren hat. Es wird erwartet, dass diese Verlängerungsoption ausgeübt wird, da Mynaric einen erheblichen Betrag in die Verbesserung der Mietgegenstandes investiert hat.
Die folgende Tabelle zeigt die nicht abgezinsten potenziellen künftigen Leasingzahlungen aus der Ausübung von Verlängerungsoptionen:
| T€ | Innerhalb von fünf Jahren |
Uber fünf Jahre |
Summe |
|---|---|---|---|
| Verlängerungsoptionen, von denen nicht erwartet wird, dass sie ausgeübt werden |
2.036 | 4.048 | 6.084 |
Die folgende Tabelle zeigt die nicht abgezinsten künftigen Zahlungen für einen noch nicht begonnenen Leasingvertrag. Der Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2024.
| T€ | Innerhalb von fünf Jahren |
Uber fünf Jahre |
Summe |
|---|---|---|---|
| Künftige Zahlungen für einen noch nicht begonnenen Leasingvertrag | 11 | 0 | 11 |
Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 identifizierte der Konzern Ereignisse, die eine Wertminderung des Nutzungsrechts am Mietvertrag des früheren Hauptsitzes in Gilching (Deutschland) auslösen könnten, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass die Gruppe in einen neuen Hauptsitz in München (Deutschland) umgezogen ist und die Immobilie in Gilching (Deutschland) seitdem nur noch für kleinere Lagerzwecke genutzt wird. Die Gruppe ist aktiv auf der Suche nach einem neuen Mieter, da der Mietvertrag erst im April 2028 ausläuft. Ungefähr 65\% der Immobilie wurden und werden im November 2023 und Januar 2024 an einen neuen Mieter übertragen. Diese Übertragung wird im Geschäftsjahr 2023 in Form einer Anpassung des entsprechenden Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit vollständig erfasst. Der verbleibende Teil des Nutzungsrechts an der Immobilie wurde aufgrund der erheblichen Nutzungsänderung auf eine Wertminderung geprüft.
Da Mynaric das Büro nicht mehr wesentlich nutzt, beträgt der Nutzungswert $€ 0$. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten für das Nutzungsrecht wird jedoch als nahe an seinem Buchwert liegend bewertet, da der neue Mieter denselben Bedingungen zugestimmt hat, zu denen Mynaric den Vermögenswert zuvor gemietet hat. Da der Vermögenswert in den Wertminderungstest einbezogen wurde (siehe Punkt 25) und der Wertminderungstest keine Anzeichen für eine Wertminderung ergab, hat der Konzern keine Wertminderung des Nutzungsrechts erfasst. Der Buchwert beträgt T€ 1.743 (2022: T€ 7.868).
Im Juli 2022 schloss die Mynaric AG einen Joint-Venture-Vertrag mit der Isar Aerospace Technologies GmbH, der REFLEX aerospace GmbH und der SES Astra Services Europe S.a.r.l. und gründete die UNIO Enterprise GmbH ("UNIO"), München. Das Stammkapital beträgt $€ 25.000$ und die Beteiligung liegt bei 21,25\% (2022: 25.0\%) für jeden Gesellschafter. Mynaric hat die UNIO als nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen im Konzernabschluss ausgewiesen.
Unter Berücksichtigung des Anteils am Gewinn und Verlust der UNIO beträgt der Buchwert der Beteiligung zum 31. Dezember 2023 € 0 (2022: T€ 355).
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 20.975 | 10.851 |
| Unfertige Erzeugnisse | 832 | 2.058 |
| Fertige Erzeugnisse | 888 | 439 |
| Summe | 22.695 | 13.348 |
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Vorräte in Höhe von T€ 18.043 (2022: T€ 13.378) aufwandswirksam erfasst.
Der Konzern hat in den Geschäftsjahren die folgenden Wertberichtigungen auf Vorräte vorgenommen:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Abwertungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -9.569 | -5.601 |
| Abwertungen unfertige Erzeugnisse | -470 | -1.225 |
| Abwertungen fertige Erzeugnisse | -337 | -657 |
| Summe | $\mathbf{- 1 0 . 3 7 5}$ | $\mathbf{- 7 . 4 8 3}$ |
Die Wertberichtigungen des Geschäftsjahres 2023 beziehen sich hauptsächlich auf die für die Produktion von HAWK und CONDOR MK3 relevanten Vorräte. Die Abwertung von HAWK Vorräten resultiert aus der allgemeinen Entscheidung die Produktion der HAWK-Terminals einzustellen (siehe Anmerkung 17). Die Wertberichtigungen des Geschäftsjahrs 2022 beziehen sich auf Vorräte, die für die Produktion von CONDOR Mk1, CONDOR Mk2 und CONDOR MEO relevant sind. Die entsprechenden Vorräte wurden auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 630 | 1.101 |
| Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL) | $-330$ | 0 |
| Summe | 300 | 1.101 |
Die Entwicklung der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 wie folgt dar:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Saldo zum 1. Januar | 0 | 0 |
| Zugänge | 337 | 0 |
| Verbrauch | 0 | 0 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Fremdwährungseffekte | $-7$ | 0 |
| Saldo zum 31. Dezember | 330 | 0 |
Die Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 wie folgt:
| nicht tätig | 1 bis 30 Tage mehr als 90 Tage (biertall) |
||
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor | 656 | 444 | 0 |
| Wertberichtigung zum 31. Dezember 2022 | 0 | 0 | 0 |
| Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL) | $0,0 \%$ | $0,0 \%$ | $0,0 \%$ |
| Erwartete Kreditverluste in Relation zu Forderungen | 178 | 0 | 451 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor | $-3$ | 0 | -327 |
| Wertberichtigung zum 31. Dezember 2023 | $1,6 \%$ | $0,0 \%$ | $72,4 \%$ |
| Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL) | |||
| Erwartete Kreditverluste in Relation zu Forderungen | $1,6 \%$ | $0,0 \%$ |
Alle Forderungen resultieren aus Verträgen mit Kunden. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lauten auf US-Dollar und beziehen sich auf zwei Verträge mit zwei Kunden zum jeweiligen Stichtag. Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen entspricht ihrem Buchwert. Weitere Informationen über die Wertberichtigung und das Kreditrisiko der Gruppe sind unter Punkt 35.2 a) beschrieben.
Die lang- und kurzfristigen finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | |
| NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Anzahlungen | 5.887 | 0 | 625 | 0 |
| Steuerforderungen | 1.125 | 0 | 2.166 | 0 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 737 | 0 | 2.238 | 0 |
| Abgegrenzte Transaktionskosten für Kapitalerhöhungen | 82 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige | 117 | 0 | 433 | 0 |
| Nicht-finanzielle Vermögenswerte | 7.948 | 0 | 5.461 | 0 |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Forderungen an Lieferanten | 357 | 0 | 48 | 0 |
| Forderungen aus Förderprojekten | 188 | 0 | 0 | 0 |
| Kautionen | 0 | 1.200 | 0 | 449 |
| Eingebettetes Derivat | 0 | 0 | 172 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 545 | 1.200 | 220 | 449 |
| Summe | 8.493 | 1.200 | 5.681 | 449 |
Das maximale Ausfallrisiko für finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte entspricht ihrem Buchwert.
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 23.958 (2022: T€ 10.238) und umfasst im Wesentlichen Guthaben bei Banken.
Im Geschäftsjahr 2023 identifizierte der Konzern Ereignisse, die eine Wertminderung für nicht-finanzielle Vermögenswerte auslösen könnten, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass die bestehende und aktivierte AIRTechnologie nicht mehr die Grundlage für die Produktion von HAWK-Terminals sein wird (siehe Punkt 17). Folglich werden dem Segment SPACE, das eine einzige zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt, alle Vermögenswerte zugeordnet, die nicht direkt dem Segment AIR zuzuordnen sind, das ebenfalls eine einzige zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt.
Der erzielbare Betrag der immateriellen Vermögenswerte basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten, der anhand der diskontierten Cashflows geschätzt wird. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts wurde auf der Grundlage der in die Bewertungstechnik eingeflossenen Parameter als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 eingestuft.
Die wichtigsten Annahmen für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten sind die Abzinsungssätze, die erwartete Anzahl der verkauften Terminals sowie die jeweiligen Verkaufspreise und direkten Kosten während des Planungszeitraums. Die Geschäftsleitung schätzt die Abzinsungssätze unter Verwendung von Nachsteuersätzen, die die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und die für jede CGU, die mit den berichtspflichtigen Segmenten identisch sind, spezifischen Risiken widerspiegeln. Der Konzern erstellt CashflowPrognosen, die aus den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen für die nächsten 10 Jahre abgeleitet werden. Der Konzern schätzt die durch den Verkauf von Terminals generierten Cashflows auf der Grundlage interner Erwartungen, die wiederum zum Teil auf externen Marktstudien, erwarteten Gewinnen in ausgeschriebenen Projekten mit privaten und öffentlichen Kunden und potenziellen neuen Geschäftsfeldern beruhen. Die geplanten Kosten berücksichtigen die Anzahl der voraussichtlich zu verkaufenden Terminals, das allgemeine Wachstum der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie geschätzte Preissteigerungen. Für die Ableitung des Terminal-Values wurde eine Wachstumsrate von $1 \%$ verwendet.
Das Unternehmen verwendet für beide Segment-CGUs einen Abzinsungssatz nach Steuern von 18,17\% (2022: 19,07\%) auf der Grundlage der historischen branchengewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten, mit einem möglichen Fremdkapitalanteil von 14,46\% (2022: 14,60\%), einer Marktprämie von 7,00\% (2022: 7,50\%) und einer Risikoprämie von 10,00\% (2022: 10,00\%).
Der Wertminderungstest ergab weiteren keine Anzeichen für eine Wertminderung der Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023. Dieses Ergebnis würde sich auch nicht ändern, wenn eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung der Schlüsselannahmen berücksichtigt würde.
Am 1. Januar 2023 betrug das Grundkapital der Gesellschaft $€ 5.668 .391$, eingeteilt in 5.668 .391 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von $€ 1,00$ je Aktie.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Grundkapital durch die Ausgabe von insgesamt 565.224 auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem Nennwert von $€ 1,00$ je Aktie auf $€ 6.233 .615$ erhöht. Dies war auf die folgende Transaktion zurückzuführen:
Im Zusammenhang mit der Darlehensvereinbarung (siehe Punkt 30) schlossen Mynaric und zwei verbundene Unternehmen der Darlehensgeber (die "Zeichner" / für "Darlehensgeber" siehe Darlehensvertrag vom 25. April 2023, siehe Punkt 30) am 25. April 2023 eine Zeichnungsvereinbarung ab, gemäß der 401.309 bzw. 163.915 neue Namensaktien gezeichnet wurden. Der Platzierungspreis für die neuen Aktien betrug $€ 22,02$ pro Stammaktie, was zu einem Gesamterlös von $€ 12,4$ Mio. führte. Am selben Tag hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von $€ 5.668 .391,00$ auf $€ 6.233 .615,00$ durch Ausgabe von 565.224 neuen, auf den Namen lautenden Aktien zu erhöhen. Des weiteren wurden $€ 0,4$ Mio. aus der Darlehensvereinbarung als Eigenkapital umklassifiziert, da beide Verträge zusammen als einheitliche Finanzierungsmaßnahme anzusehen sind.
Infolge dieser Transaktion erhöhte sich das Grundkapital um $€ 565.224,00$ und die Kapitalrücklage um $€$ 12.203.777,81. Der Erhöhung der Kapitalrücklage standen direkt zurechenbare Transaktionskosten in Höhe von T€ 1.420 gegenüber.
Für die Beschreibung des Genehmigten Kapitals 2022/I siehe Punkt 26.1 c).
Zum 31. Dezember 2023 besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von $€$ 2.720.541 (2022: € 2.619.974).
Am 12. Juni 2020 hat die Hauptversammlung beschlossen, das bedingte Kapital 2017/I auf $€ 1.500,00$ zu reduzieren, das für die Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen verwendet wird.
Am 14. Juli 2022 beschloss die Hauptversammlung die Aufhebung des bedingten Kapitals 2017 und des bedingten Kapitals 2021/I.
Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 wurde ein bedingtes Kapital 2019 in Höhe von $€ 270.000,00$ geschaffen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2022 einmalig oder mehrmals Optionsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zu gewähren.
Am 7. August 2023 hat die Hauptversammlung beschlossen, das bedingte Kapital 2019 auf $€ 173.250,00$ zu reduzieren um die ausgegebenen Aktienoptionen aus diesem bedingten Kapital zu bedienen.
Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein bedingtes Kapital 2020/I in Höhe von $€ 34.473,00$ geschaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2025 einmalig oder mehrmals Optionsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zu gewähren.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein weiteres bedingtes Kapital 2020/II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu $€ 1.277 .893$ durch Ausgabe von bis zu 1.277.893 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Mio. $€ 150$ mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- und/oder Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt $€$ 1.277.893,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- und/oder Optionsanleihebedingungen zu gewähren.
Aufgrund der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen im Geschäftsjahr 2021 beläuft sich das bedingte Kapital 2020/II zum 31. Dezember 2021 auf $€ 1.179 .679,00$. Am 14. Mai 2021 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines bedingten Kapitals 2021/I und eines weiteren bedingten Kapitals 2021/II beschlossen.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres bedingtes Kapital 2021/I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu $€ 457.501$ durch Ausgabe von bis zu 457.501 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- und/oder Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu $€ 457.501,00$ nach näherer Maßgabe der Wandel- und/oder Optionsanleihebedingungen zu gewähren.
Am 14. Juli 2022 beschloss die Hauptversammlung die Aufhebung des bedingten Kapitals 2021/I.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres bedingtes Kapital 2021/II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu $€ 103.321$ durch Ausgabe von bis zu 103.321 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bis zum 13. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juli 2022 wurde ein weiteres bedingtes Kapital 2022/I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu $€ 917.501$ durch Ausgabe von bis zu 917.501 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- und/oder Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu $€ 917.501$ nach näherer Maßgabe der Wandel- und/oder Optionsanleihebedingungen zu gewähren.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juli 2022 wurde ein weiteres bedingtes Kapital 2022/II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu $€ 115.000$ durch Ausgabe von bis zu 115.000 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bis zum 14. Juli 2027 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien zu gewähren.
Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. August 2023 wurde ein bedingtes Kapital 2023/I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu $€ 197.317$ durch Ausgabe von bis zu 197.317 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bis zum 6. August 2028 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Zum 31. Dezember 2023 besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 3.079.679 (2022: € 2.605.325).
Am 14. Mai 2021 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2021/I beschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt $€ 1.841 .827$ durch Ausgabe von bis zu 1.841 .827 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen.
Infolge der im Geschäftsjahr 2021 durchgeführten Kapitalerhöhungen beträgt das genehmigte Kapital 2021/I zum 31. Dezember 2021 € 691.827,00.
Am 14. Juli 2022 beschloss die Hauptversammlung die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2021/I.
Am 14. Mai 2021 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2021/II beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 13. Mai 2026 um bis zu $€ 204.647$ einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 204.647 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital 2021/II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Restricted Stock Units (RSUs), die im Rahmen des Restricted Stock Unit Program (RSUP) der Gesellschaft an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach Maßgabe des RSUP gegen Einbringung der jeweiligen Zahlungsansprüche aus den RSUs gewährt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Infolge der im Geschäftsjahr 2022 durchgeführten Kapitalerhöhung beträgt das genehmigte Kapital 2021/II zum 31. Dezember 2022 und $2023 € 188.498,00$.
Am 14. Juli 2022 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2022/I beschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Juli 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt $€ 2.154 .680$ durch Ausgabe von bis zu 2.154.680 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen.
Infolge der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung wurde das genehmigte Kapital 2022/I ausgenutzt. Zum 3. Mai 2023 war ein Betrag von $€ 1.589 .456,00 €$ ausstehend.
Am 7. August 2023 hat die Hauptversammlung beschlossen, das genehmigte Kapital 2022/I aufzuheben.
Am 14. Juli 2022 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2022/II beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 13. Juli 2027 um bis zu $€ 262.147$ einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 262.147 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.
Das Genehmigte Kapital 2022/II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Restricted Stock Units (RSUs), die im Rahmen des Restricted Stock Unit Program (RSUP) der Gesellschaft an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach Maßgabe des RSUP gegen Einbringung der jeweiligen Zahlungsansprüche aus den RSUs gewährt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Am 7. August 2023 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2023/I beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. August 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 2.456.318 neuen, auf den Inhaber oder Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt $€ 2.456 .318$ zu erhöhen.
Am 7. August 2023 hat die Hauptversammlung die Schaffung des genehmigten Kapitals 2023/II beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. August 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 172.716 neuen, auf den Inhaber oder Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt $€ 172.716$ zu erhöhen.
Das Genehmigte Kapital 2023/II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Restricted Stock Units (RSUs), die im Rahmen des Restricted Stock Unit Program (RSUP) der Gesellschaft an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach Maßgabe des RSUP gegen Einbringung der jeweiligen Zahlungsansprüche aus den RSUs gewährt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Die Kapitalrücklage umfasst die im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien erhaltenen Aufgelder, anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sowie die den einzelnen Kapitalerhöhungen direkt zurechenbaren zusätzlichen Kosten.
Die Rücklage umfasst alle Währungsumrechnungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften ergeben.
Die kurz- und langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| 10 | 1. Januar 2023 | Verbrauch | Auflösung | Zugänge | F# | 31. Dezember 2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rückbauverpflichtungen | 204 | 0 | 0 | 1.127 | 0 | 1.331 |
| Rechtsstreitigkeiten | 708 | 179 | 168 | 89 | 0 | 450 |
| Gewährleistung | 28 | 15 | 2 | 8 | 0 | 19 |
| Summe | 940 | 194 | 170 | 1.224 | 0 | 1.800 |
| davon langfristig | ||||||
| Rückbauverpflichtungen | 204 | 0 | 0 | 891 | 0 | 1.095 |
| Gewährleistung | 13 | 0 | 2 | 8 | 0 | 19 |
| Summe (langfristig) | 217 | 0 | 2 | 899 | 0 | 1.114 |
Die Rückbauverpflichtungen spiegeln hauptsächlich die Verpflichtungen aus Mietverträgen wider. Die Zugänge beruhen auf dem Mietvertrag für den neuen Hauptsitz in München. Die Abgänge werden für das Ende der Laufzeit des Mietvertrags im Jahr 2038 erwartet. Die Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten bezieht sich hauptsächlich auf einen Rechtsstreit, der voraussichtlich im Jahr 2024 beigelegt wird.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 10 | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2023 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.627 | 4.222 |
| Sonstige Abgrenzungen | 8.928 | 5.016 |
| Summe | $\mathbf{1 6 . 5 5 5}$ | $\mathbf{9 . 2 3 8}$ |
Die zum 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 58.919 (31. Dezember 2022: T€ 15.297) ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten bestehen aus Zahlungen von Kunden, die gemäß IFRS 15 dargestellt werden.
Die Vertragsverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
| 10 | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Lang- und kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten am 1. Januar | 15.297 | 307 |
| Erhaltene Anzahlungen | 44.711 | 16.070 |
| Umsatzrealisierung | $-4.746$ | $-903$ |
| Kumulierte Zinsaufwendungen aufgrund signigikanter Finanzierungskomponente | 5.078 | 0 |
| Fremdwährungseffekte | $-1.421$ | $-176$ |
| Lang- und kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten am 31. Dezember | 58.919 | 15.297 |
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 hat der Konzern einen Klassifizierungsfehler im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Der Fehler ergibt sich aus der Tatsache, dass einige der Verträge mit Kunden aus den Geschäftsjahren 2021 und 2022 nicht als Verträge mit Kunden im Sinne von IFRS 15.9 ("IFRS 15 Vertrag") beurteilt wurden. Dies war auf die in diesen Verträgen enthaltenen Klauseln zur Vertragsbeendigung aus Opportunitätsgründen zurückzuführen. Nach erneuter Prüfung hätten diese Verträge als IFRS 15 Verträge bilanziert werden müssen, da diese Verträge zwar eine Beendigungsklausel aus Opportunitätsgründen enthalten, aber auch Klauseln, die einer Kündigungsstrafe für den Kunden gleichkommen könnten, da große Teile der Vorauszahlungen nicht rückzahlbar sind. Infolgedessen hätten die für diese Verträge erhaltenen Vorauszahlungen, die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 bisher als sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert wurden, als Vertragsverbindlichkeiten
klassifiziert werden müssen. Dieser Fehler wurde korrigiert, indem die Vergleichszahlen in diesem Abschluss angepasst wurden.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 wurden wie folgt angepasst:
| Bisherige/ Klassifizierunge Betra |
Angepasster Betra |
||
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 723 | 0 | 723 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.855 | 0 | 1.855 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige | 9.238 | 0 | 9.238 |
| Verbindlichkeiten | |||
| Vertragsverbindlichkeiten | 205 | 15.092 | 15.297 |
| Darlehensverbindlichkeiten | 14.440 | 0 | 14.440 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 90 | 0 | 90 |
| Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 16.658 | $-15.092$ | 1.566 |
| Kurzfristige Schulden gesamt | 43.209 | 0 | 43.209 |
Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 wurde wie folgt angepasst:
| Bisherige/ Klassifizierungs- | Angepasster | ||
|---|---|---|---|
| Betra | fehler | Betra | |
| Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernergebnis (1) | $-73.782$ | 0 | $-73.782$ |
| Anpassungen für: | |||
| Steuererträge | $-24$ | 0 | $-24$ |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 7.989 | 0 | 7.989 |
| Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen | 109 | 0 | 109 |
| Netto-Finanzierungsaufwendungen | 2.545 | 0 | 2.545 |
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch | 6.133 | 0 | 6.133 |
| Eigenkapitalinstrumente | |||
| Gewinn-/Verlustanteil an Unternehmen, die nach der Equity-Methode | 45 | 0 | 45 |
| bilanziert werden, nach Steuern | |||
| Nettowechselkursgewinn/-verlust | $-2.574$ | 0 | $-2.574$ |
| Veränderungen bei: | |||
| Vorräten | $-4.958$ | 0 | $-4.958$ |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen | $-1.120$ | 0 | $-1.120$ |
| Forderungen | |||
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte | $-87$ | 0 | $-87$ |
| Rückstellungen | $-296$ | 0 | $-296$ |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen | 2.235 | 0 | 2.235 |
| Verbindlichkeiten | |||
| Vertragsverbindlichkeiten | $-144$ | 15.288 | 15.144 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | $-22$ | 0 | $-22$ |
| Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 13.736 | $-15.288$ | $-1.552$ |
| Nettozahlungsmittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit | $-50.215$ | 0 | $-50.215$ |
Die Darlehensverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig | Laugfristig | Kurzfristig | Laugfristig | |
| Darlehensvertrag vom 25. April 2023 | 3.286 | 59.496 | 0 | 0 |
| Darlehensvertrag vom 2. Mai 2022 | 0 | 0 | 14.440 | 0 |
| Summe | 3.286 | 59.496 | 14.440 | 0 |
Am 25. April 2023 schloss die Mynaric USA Inc. ("Mynaric USA") eine neue Darlehensvereinbarung mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit zwei Fonds, die zu einer globalen Investmentgesellschaft mit Sitz in den USA gehören (die "Darlehensgeber"), und Alter Domus (US) LLC als Verwalter ab. Gemäß der Darlehensvereinbarung 2023 erklärten sich die Darlehensgeber bereit, Mynaric USA ein besichertes Darlehen in Höhe von insgesamt TUS-\$ 75.000 zur Verfügung zu stellen.
Mynaric USA hat den gesamten Betrag der Fazilität (vorbehaltlich eines Disagios von 1 \%) am Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags 2023 in Anspruch genommen. Die Darlehen im Rahmen des Darlehensvertrags 2023 werden zu einem Zinssatz verzinst, der dem Term SOFR („Secured Overnight Financing Rate") für eine Laufzeit von drei Monaten entspricht (vorbehaltlich eines Floors in Höhe von 2\%) zuzüglich einer Marge von $10 \%$. In den ersten zwei Jahren können Zinsen in Höhe von $3 \%$ in Form von Sachleistungen erbracht werden, indem der Kapitalbetrag des Darlehens erhöht wird. Darüber hinaus sieht der Darlehensvertrag 2023 vor, dass die Mynaric USA eine „Exit Fee" an die Darlehensgeber zahlen muss, wenn die Darlehen zurückgezahlt, vorzeitig zurückgezahlt oder vorzeitig fällig gestellt werden. Die „Exit Fee" wird berechnet als $180 \%$ des "investierten Kapitals" abzüglich des kumulierten Betrags der Kapitalrückzahlungen und der Zinszahlungen auf die Darlehen, die vor dem Ausstiegsdatum eingegangen sind, wobei das "investierte Kapital" definiert ist als TUS-\$ 74.250 zuzüglich des Gesamtbetrags, um den sich der Kapitalbetrag der Darlehen durch die Zahlung von Zinsen in Form von Sachleistungen erhöht. Der Prozentsatz der „Exit Fee" würde auf 185\% erhöht, wenn der Ausstieg vor dem vierten Jahrestag der Inanspruchnahme stattfindet, und auf 200\%, wenn der Ausstieg vor dem dritten Jahrestag der Inanspruchnahme stattfindet. Darüber hinaus muss bei bestimmten verpflichtenden Teilrückzahlungen ein Teil der „Exit Fee" vor der vollständigen Rückzahlung der Fazilität gezahlt werden.
Die Darlehen im Rahmen der Darlehensvereinbarung 2023 werden von der Gesellschaft und allen ihren Tochtergesellschaften garantiert und sind durch ein Pfandrecht an nahezu allen Vermögensgegenständen des Darlehensnehmers und der einzelnen Pfandgeber gesichert.
Ein Teil der Darlehenserlöse wurde für die vollständige Rückzahlung der bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen der 2022 abgeschlossenen Darlehensvereinbarung sowie für Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abschluss der Darlehensvereinbarung 2023 verwendet. Der verbleibende Betrag wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.
Die Darlehensvereinbarung 2023 enthält übliche Verzugsereignisse sowie übliche positive und negative Verpflichtungen, einschließlich Verpflichtungen, die die Fähigkeit des Darlehensnehmers und der Pfandgeber einschränken, Schulden oder Pfandrechte einzugehen, Investitionen zu tätigen, Vermögenswerte zu verkaufen, Dividenden zu zahlen oder Fusionen oder andere Unternehmenstransaktionen durchzuführen. Jede dieser Klauseln unterliegt den üblichen Ausnahmen und Einschränkungen. Darüber hinaus enthält die Darlehensvereinbarung 2023 Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Finanzlage, einschließlich einer Verpflichtung, dass der Konzern einen bestimmten Verschuldungsgrad (berechnet gemäß der Darlehensvereinbarung) zum Ende eines jeden Quartals, beginnend mit dem Quartal, das am 31. März 2025 endet, nicht überschreiten darf, und einer Verpflichtung, dass das Unternehmen während jedes Quartals, beginnend mit dem Quartal, das am 30. Juni 2023 endet, eine durchschnittliche wöchentliche Mindestliquidität von TUS-\$ 10.000 aufrechterhalten muss.
Die Erlöse aus dem Darlehen, das zum Vertragsdatum am 25. April 2023 in $€$ umgerechnet wurde, belaufen sich auf T€ 67.723. Unter Berücksichtigung der Transaktionskosten von T€ 5.796 wurde ein Betrag von T€ 61.926 als finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Dieser Betrag beinhaltet zum 25. April 2023 ein eingebettetes Derivat in Höhe von T€ 1.179 (siehe Punkt 31).
Die kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| T€ | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | |
| Eingebettetes Derivat | 609 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 432 | 167 | 90 | 249 |
| Summe | 1.041 | 167 | 90 | 249 |
Das eingebettete Derivat bezieht sich auf den Kreditvertrag vom 25. April 2023 (siehe Punkt 30 und Punkt 35).
Die kurzfristigen sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2023 | ||
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten für Löhne und Gehälter, Sozialversicherung und Lohnsteuer | 544 | 482 |
| Erhaltene Anzahlungen von Kunden | 74 | 74 |
| Darlehensbezogene Gebühren | 0 | 782 |
| Sonstige | 3 | 228 |
| Summe | 621 | 1.566 |
Siehe Punkt 29.
Der Finanzmittelfonds entspricht den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum Bilanzstichtag, die sich im Wesentlichen aus Kassenbeständen und Bankguthaben zusammensetzen.
Die Überleitung der Verbindlichkeiten zu den gemäß IAS 7.44 anzugebenden Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:


Nach IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen) müssen Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden oder die auf das berichtende Unternehmen Einfluss nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Das Management in Schlüsselpositionen besteht aus den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat setzt die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands fest. Er überprüft und beschließt ferner das Vergütungssystem sowie die Angemessenheit der Gesamtvergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder einschließlich der wesentlichen Vertragselemente.
Ziel der Vorstandsvergütung ist es, die persönliche Leistung - unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens - angemessen zu vergüten und einen Anreiz für eine erfolgreiche Unternehmensführung zu geben. Dabei orientiert sich die Vergütung an der Größe des Unternehmens sowie an branchen- und länderspezifischen Standards.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus drei Komponenten:
Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich zu etwa 40\% aus einer festen Vergütung und zu 60\% aus einer erfolgsabhängigen Vergütung bei 100\%iger Zielerreichung zusammen.
Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung und den Nebenleistungen zusammen, die im Laufe der Jahre in Abhängigkeit von der jeweiligen Person oder dem Eintritt bestimmter Ereignisse variieren können.
Die Höhe der Festvergütung richtet sich nach den übertragenen Funktionen und Verantwortlichkeiten sowie den branchen- und marktüblichen Rahmenbedingungen. Diese Konditionen orientieren sich vor allem an anderen börsennotierten mittelständischen Unternehmen aus der Technologiebranche und verwandten Bereichen. Die Festvergütung wird in monatlichen Raten ausgezahlt.
Zu den Nebenleistungen gehören vor allem die Kosten für die Dienstwohnung der Mitglieder des Vorstands. Die Mitglieder erhalten auch steuerpflichtige Sachleistungen.
Die erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Die erste wird jährlich mit dem Aufsichtsrat vereinbart, die zweite ist eine strategische Sonderkomponente.
Die mit dem Aufsichtsrat jährlich vereinbarte Komponente besteht in der Regel aus zwei Elementen, die auf der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens und der Erreichung des vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresbudgets basieren. Der Bonus kann bei Übererfüllung bis zu 200\% betragen. Die strategische Sonderkomponente ist eine Belohnung für die Leistung des Vorstandsmitglieds bei der Gewinnung strategischer Investoren für das Unternehmen.
Die dritte Vergütungskomponente umfasst Aktienoptionen, die ausgewählten Mitarbeitern in Form von Aktienoptionen aus den Aktienoptionsplänen 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gewährt werden, an denen auch die Vorstandsmitglieder teilnehmen. Ein Aktienoptionsrecht berechtigt den Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartezeit für die Ausübung der Optionen beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf der Sperrfrist ausgeübt werden, sofern das Erfolgsziel erreicht wurde.
Im Rahmen dieser Pläne wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 Aktienoptionen an den Vorstand ausgegeben, die zum Bezug von Aktien der Mynaric AG berechtigen. Detaillierte Informationen zu den gewährten Aktienoptionen sind unter Punkt 11.1 dargestellt.
Die dem Vorstand im Geschäftsjahr 2023 gewährte Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:
| Jahr | Kurzfristige Vergütung | Aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
Abfindungsvergütung in T€ | Summe in T€ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grund-Kurzfristige verjabte Vergütung in T€ | Anzahl der gewähnten Aktien- optionen |
Als Aufwand verbucht in T€ | ||||
| 2023 | 1.475 | 1.180 | 75.000 | 1.515 | 750 | 4.920 |
| 2022 | 1.380 | 488 | 108.000 | 1.818 | 0 | 3.686 |
Die Abfindung wird als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert (siehe Punkt 11.3).
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Bülent Altan erhielt für seine Tätigkeit als CEO der Tochtergesellschaft Mynaric USA Inc. eine Vergütung, die bereits in den gewährten und gezahlten Vergütungen enthalten ist. Die anderen Vorstandsmitglieder erhielten während ihrer Amtszeit keine Vergütung für ihre Tätigkeit in einer Tochtergesellschaft.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt, die in der Hauptversammlung am 14. Juli 2022 geändert wurde. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Die Vergütung beträgt $€ 60.000,00$ pro Jahr, wobei der Vorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages erhält. Für Aufsichtsratssitzungen wird ein Sitzungsgeld von $€ 500,00$ gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Prüfungsausschusses sind, erhalten zusätzlich zu der Vergütung für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat als Mitglied, Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender eine Vergütung in Höhe von $€ 20.000,00$ für jedes volle Geschäftsjahr der Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Eineinhalbfache der Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Ersatz ihrer Auslagen sowie Erstattung der auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer D\&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder. Die Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite.
Die jährliche Vergütung für den Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
| T€ | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| 2022 | 2023 | |
| Dr. Manfred Krischke | 127 | 151 |
| Bulent Altan | 51 | 0 |
| Peter Müller-Brühl | 117 | 121 |
| Hans Koenigsmann | 64 | 66 |
| Margaret Abernathy | 35 | 0 |
| Steve Geskos | 59 | 101 |
| Wincent Wobbe | 40 | 67 |
| Dr. Gerd Gruppe | 0 | 0 |
| Thomas Hanke | 0 | 0 |
| Dr. Thomas Billeter | 0 | 0 |
| Summe | 493 | 506 |
Nach den vorliegenden Informationen halten die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates die folgenden Aktienanteile:
| Anzahl der Aktien | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Joachim Horwath | 220.527 | 220.527 | 0 |
| Peter Müller-Brühl | 4.445 | 4.445 | 0 |
| Bulent Altan | 1.136 | 1.136 | 0 |
| Stefan Berndt-von Bülow | 174 | 174 | 0 |
Die Anteile an Tochtergesellschaften sind unter Punkt 3.1 und die Anteile an einem assoziierten Unternehmen unter Punkt 20 aufgeführt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden weder mit dem assoziierten Unternehmen noch mit einer anderen verbundenen Partei Transaktionen durchgeführt.
Die Finanzinstrumente wurden den folgenden Kategorien zugeordnet:
| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig | Launtrist | Kurzfristig | Launtrist |
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 545 1.200 48 449
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 23.958 0 10.238 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 300 0 1.101 0
Summe 24.803 1.200 11.387 449
Derivative finanzielle Vermögenswerte bewertet erfolgwirksam zum beizulegenden Zeitwert
Summe finanzielle Vermögenswerte
FinANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten
Darlehensverbindlichkeiten
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Summe
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten bewertet erfolgwirksam zum beizulegenden Zeitwert
Summe finanzielle Verbindlichkeiten
Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten der Kategorie zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird davon ausgegangen, dass ihre Buchwerte aufgrund ihrer kurzen Laufzeit den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Der Buchwert von langfristigen finanziellen Vermögenswerten der Kategorie zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte entspricht annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Dazu gehören unverzinsliche Kautionen. Der Buchwert entspricht annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
Die derivativen finanziellen Vermögenswerte bestehen aus einer Vorfälligkeitsoption. Zum 31. Dezember 2023 wurde der Kreditvertrag vom 2. Mai 2022 vollständig getilgt, so dass die Vorfälligkeitsoption nicht mehr besteht. Die Option hatte zum 31. Dezember 2022 einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 172. Die Vorfälligkeitsoption wird als sonstiger erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswert ausgewiesen und wurde unter Anwendung eines Optionspreismodells berechnet. Dieses Modell verwendet als wesentliche Inputfaktoren den risikolosen Zinssatz, den Credit Spread des Konzerns und die Zinsvolatilität. Die Volatilität wird als wesentlicher nicht beobachtbarer Inputfaktor (Stufe 3) betrachtet.
Die Entwicklung der Finanzinstrumente der Stufe 3 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:


Unter den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ist ein Buchwert von T€ 62.782 enthalten, der sich auf den Kreditvertrag vom 25. April 2023 bezieht. Der entsprechende beizulegende Zeitwert beläuft sich auf T€ 68.992.
Der Buchwert kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie "Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten", wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie die übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, entspricht aufgrund ihrer kurzen Laufzeit dem beizulegenden Zeitwert.
Der Buchwert langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten, die als zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft sind, wie z. B. sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, entspricht annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert. Die Leasingverbindlichkeiten werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 16 abgezinst.
Die derivativen finanziellen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Kredit vom 25. April 2023 (siehe Punkt 30) bestehen aus einer Vorfälligkeitsoption und einem eingebetteten Zinsfloor. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorfälligkeitsoption in Stufe 3 T€ 111 (31. Dezember 2022: € 0) und der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Zinsuntergrenze in Stufe 2 T€ -720 (31. Dezember 2022: € 0). Sowohl die Vorauszahlungsoption als auch der eingebettete Floor werden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten erfasst, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (da beide Merkmale ein mehrfach eingebettetes Derivat im Sinne von IFRS 9 darstellen). Die gesamten mehrfach eingebetteten Derivate werden als Instrument der Stufe 3 behandelt. Sowohl die Vorauszahlungsoption als auch der eingebettete Floor werden unter Anwendung eines Optionspreismodells berechnet. Für die Vorauszahlungsoption verwendet das Modell den risikolosen Zinssatz, den Credit Spread des Konzerns und die Zinsvolatilität als wesentliche Inputfaktoren. Sowohl der Credit Spread als auch die Zinsvolatilität werden als wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren betrachtet (Stufe 3 - Inputs). Für den eingebetteten Floor verwendet das Optionspreismodell den risikolosen Zinssatz sowie die Volatilität des risikolosen Zinssatzes (Stufe 2 - Inputs).
Die nachstehende Tabelle fasst die Auswirkungen auf die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten der Stufe 3 durch Änderung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren zusammen:
| T€ | 31. Dezember 2023 Gewinn oder Verlust |
|
|---|---|---|
| Erhöhung | Verringerung | |
| Vorauszahlungsoption im Darlehensvertrag vom 25. April 2023 | ||
| Volatilität der Zinssätze (Bewegung +/- 5\%) | 88 | $-80$ |
| Credit Spread (Bewegung +/- 1\%) | $-25$ | 26 |
Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten der Stufe 3 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Die Nettogewinne/-verluste nach Bewertungskategorien stellen sich wie folgt dar:
| 2022 - TC | Sonstige Ertrags- und Aufwandsposten bzw Gewinn- und Verlustposten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte AC | Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten anschließend erfolgswirksam zum beizulegenden | 0 | |||
| Derivative finanzielle | FVTPL | 0 | |||
| Vermögenswerte | Zeitwert bewertet | ||||
| Derivative finanzielle | FVTPL | anschließend erfolgswirksam zum beizulegenden | 578 | ||
| Verbindlichkeiten | Zeitwert bewertet |
| 2022 - TC | Sonstige Ertrags- und Aufwandsposten bzw Gewinn- und Verlustposten | |||
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte AC | Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten anschlie | 0 | ||
| Derivative finanzielle Vermögenswerte | FVTPL | anschließend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | $-282$ |
Der Konzern ist durch die Verwendung von Finanzinstrumenten den folgenden Risiken ausgesetzt:
Der Vorstand der Gesellschaft ist für die Struktur und Kontrolle des Risikomanagements der Gruppe verantwortlich. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Mitarbeiter ernannt, die für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementpolitik der Gruppe zuständig sind. Die Mitarbeiter erstatten dem Vorstand regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeit. Die Risikomanagementpolitik und die Risikomanagementsysteme werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten der Gruppe zu berücksichtigen.
Zu den vorrangigen finanzwirtschaftlichen Zielen des Konzerns gehören die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes, die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit zur Wahrung der Unternehmensfortführung sowie die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Sicherstellung einer ausreichend verfügbaren Liquidität. Die Steuerung dieser Ziele erfolgt durch ein integriertes Controllingkonzept, in dem das Management im Rahmen des monatlichen Abschlussprozesses aktuelle Kennzahlen zu verschiedenen Positionen des Jahresabschlusses und damit auch zur Entwicklung des Eigenkapitals als Grundlage für notwendige unternehmerische Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2023 -41,4\% (2022: 34,6\%). Der starke Rückgang der Eigenkapitalquote ist auf den hohen Konzernjahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Anstieg der Kreditverbindlichkeiten, der
Vertragsverbindlichkeiten und der Leasingverbindlichkeiten zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote wurde als Verhältnis des gesamten Eigenkapitals zur Bilanzsumme berechnet.
Die Gesamtstrategie der Gruppe für das Kapitalrisikomanagement hat sich gegenüber 2022 nicht geändert.
Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Ausfalls, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Kreditrisiko ergibt sich in erster Linie aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der Gruppe. Die Buchwerte der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und der vertraglichen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Kreditrisiko.
Bei der Feststellung, ob sich das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, und bei der Schätzung der erwarteten Kreditausfälle (ECLs) berücksichtigt die Gruppe Informationen, die relevant und ohne unangemessene Kosten oder Aufwand verfügbar sind. Dazu gehören quantitative und qualitative Informationen und Analysen zu Bonitätsbeurteilung, die auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit als auch auf zukunftsbezogenen Informationen beruhen. Die Gruppe geht davon aus, dass sich das Kreditrisiko für einen finanziellen Vermögenswert erheblich erhöht hat, wenn dieser mehr als 30 Tage überfällig ist.
Die Gruppe betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe in vollem Umfang nachkommen kann, ohne dass die Gruppe auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (sofern vorhanden) zurückgreifen kann, oder wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist.
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden wie folgt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
Das Kreditrisiko der Gruppe wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale des Kunden beeinflusst. Der Vorstand berücksichtigt jedoch auch die Faktoren, die das Kreditrisiko beeinflussen können, einschließlich des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit den Branchen, Ländern und Regionen, in denen die Kunden tätig sind.
Für detaillierte Angaben zur geographischen Umsatzverteilung verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt 5 Segmentberichterstattung und Informationen über geografische Gebiete.
Die Gruppe verfügt über ein Forderungsmanagementsystem, das die anfängliche und laufende Analyse der Kreditwürdigkeit der einzelnen Kunden gewährleistet. Diese Analyse umfasst externe Ratings, Informationen von Auskunfteien (sofern verfügbar), Brancheninformationen und in einigen Fällen auch Informationen von Banken. Bevor der Konzern eine Geschäftsbeziehung eingeht, muss ein Vertriebsmitarbeiter die wichtigsten Aspekte diese Geschäftsmöglichkeit unter Nutzung eines "Sales Triage"-Tool analysieren. Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, indem er ein bestimmtes Maximum festlegt.
Das Kreditrisiko wird insgesamt als wesentlich eingestuft.
Zum Bilanzstichtag beinhalten die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte hauptsächlich Kautionen für Mietverträge der Gruppe. Zu den sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten gehören hauptsächlich Forderungen an Lieferanten.
Das Kreditrisiko aus Forderungen aus Kautionen wird als gering eingeschätzt, da die Kautionen auf separaten Konten gehalten werden, die nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen.
Die geschätzte Risikovorsorge für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde aufgrund der kurzen Laufzeiten unter Berücksichtigung der innerhalb von 12 Monaten erwarteten Verluste ermittelt. Zum 31. Dezember 2023 sind die erwarteten Kreditverluste nicht wesentlich und wurden daher nicht berücksichtigt.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten wie vertraglich vereinbart in Form von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten begleichen zu können. Ziel des Liquiditätsmanagements der Gruppe ist es, so weit wie möglich sicherzustellen, dass jederzeit ausreichende Barmittel zur Verfügung stehen, um den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit sowohl unter normalen als auch unter Stressszenarien nachkommen zu können, ohne dass untragbare Verluste oder eine Schädigung der Reputation des Konzerns eintreten.
Die Gruppe verwendet eine tätigkeitsbezogene Kostenrechnung, um die Kosten für ihre Produkte und Dienstleistungen zu berechnen. Dies ermöglicht es der Gruppe, den Liquiditätsbedarf zu überwachen und die Mittelzuflüsse auf das eingesetzte Kapital zu optimieren.
Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten, um fällige Verpflichtungen erfüllen zu können. Das Management überwacht mittels rollierender Prognosen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Basis der erwarteten Cashflows. Dies erfolgt im Allgemeinen zentral für den Konzern.
Um die Zahlungsfähigkeit und die Unternehmensfortführung der Gruppe zu sichern, hat Mynaric eine angepasste Gewinn- und Liquiditätsplanung für das Jahr 2024 erstellt. Zur Sicherstellung der Finanzierung hat die Tochtergesellschaft Mynaric USA Inc. ("Mynaric USA") einen neuen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Höhe von Mio. US-\$ 75,0 abgeschlossen, und die Mynaric AG hat am 25. April 2023 eine Kapitalbeteiligung in Höhe von Mio. € 12,4 erhalten. Im März 2024 erweiterte der Konzern die Kreditvereinbarung und erhöhte die Kreditlinie in Höhe von TUS-\$ 20.000, wovon TUS-\$ 5.000 zum Zeitpunkt dieses Berichts noch nicht in Anspruch genommen wurden (siehe Punkt 41).
Die folgende Tabelle zeigt die verbleibenden vertraglichen Laufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten zum Berichtszeitpunkt, einschließlich der geschätzten Zinszahlungen. Bei den dargestellten Beträgen handelt es sich um undiskontierte Bruttobeträge, einschließlich der vertraglichen Zinszahlungen, aber ohne Berücksichtigung von Saldierungseffekten:
| 31. Dezember 2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | weniger als 1 Jahr | zwischen 1 und 2 Jahren | zwischen 3 und 5 Jahren | mehr als 5 Jahre |
Gesamt | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 16.555 | 16.555 | 0 | 0 | 0 | 16.555 |
| Leasingverbindlichkeiten | 25.273 | 5.679 | 4.062 | 10.227 | 26.022 | 45.990 |
| Darlehen | 62.782 | 10.227 | 10.227 | 106.947 | 0 | 127.401 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.208 | 1.043 | 98 | 82 | 0 | 1.222 |
| Summe | 105.818 | 33.504 | 14.387 | 117.256 | 26.022 | 191.168 |
| 31. Dezember 2022 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | weniger als 1 Jahr | zwischen 1 und 2 Jahren | zwischen 3 und 5 Jahren | mehr als 5 Jahre |
Gesamt | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 9.238 | 9.238 | 0 | 0 | 0 | 9.238 |
| Leasingverbindlichkeiten | 8.942 | 1.901 | 1.905 | 3.405 | 2.372 | 9.583 |
| Darlehen | 14.440 | 14.440 | 0 | 0 | 0 | 14.440 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 339 | 188 | 98 | 180 | 0 | 466 |
| Summe | 32.959 | 25.767 | 2.003 | 3.585 | 2.372 | 33.727 |
c) Marktrisiko
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Marktpreise wie Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse ändern und somit die Erträge der Gruppe oder den Wert der von ihr gehaltenen Finanzinstrumente beeinflussen können. Das Ziel des Marktrisikomanagements besteht darin, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Die Gruppe ist transaktionsbedingten Fremdwährungsrisiken insofern ausgesetzt, als die Währungen, auf die Verkaufsund Einkaufstransaktionen sowie Forderungen und Kreditgeschäfte lauten, nicht der funktionalen Währung der Gruppengesellschaften entsprechen. Die funktionalen Währungen der Konzerngesellschaften sind der € und der US \$. Die oben erwähnten Transaktionen werden hauptsächlich in $€$, US-\$, RMB, GBP und CHF abgewickelt.
Es folgt eine Zusammenfassung der quantitativen Informationen über das Währungsrisiko der Gruppe, die der Konzernleitung zur Verfügung gestellt wurden:
| 31. Dezember 2022 | |
|---|---|
| US-\$ | |
| Intercompany Forderungen | 1.724 |
| Langfristige Intercompany Ausleihungen | 70 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.106 |
| Intercompany-Verbindlichkeiten | -11.725 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -1.634 |
| Netto-Risiko | -6.459 |
| 31. Dezember 2022 | |
|---|---|
| US-\$ | |
| Intercompany Forderungen | 4.060 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 7.500 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3.868 |
| Intercompany-Verbindlichkeiten | -55 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -142 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -435 |
| Netto-Risiko | $\mathbf{1 4 . 7 9 6}$ |
Eine mögliche Aufwertung (Abwertung) von € gegenüber anderen Währungen zum 31. Dezember hätte die Bewertung der auf Fremdwährung lautenden Finanzinstrumente beeinflusst und sich auf das Eigenkapital und das Ergebnis in der unten dargestellten Höhe ausgewirkt. Die Analyse geht davon aus, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Zinssätze, konstant bleiben. Die Auswirkungen der prognostizierten Verkaufs- und Einkaufstransaktionen werden ignoriert.
| Auswirkungen auf den Konzerngewinn/verlust | 2021 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Wechselkurse | Veränderung der Wechselkurse | |||
| Erhöhung Verminderung um 52 | um 52 | Erhöhung Verminderung um 52 | um 52 | |
| € | 0 | 0 | 0 | 0 |
| US-\$ | -323 | 323 | 740 | -740 |
| Summe | -323 | 323 | 740 | -740 |
| Auswirkungen auf das Konzern-Eigenkapital | 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Wechselkurse | Veränderung der Wechselkurse | |||
| Erhöhung Verminderung um 5\% | Erhöhung Verminderung um 5\% | |||
| € | 0 | 0 | 0 | 0 |
| US-\$ | $-323$ | 323 | 740 | $-740$ |
| Summe | $-323$ | 323 | 740 | $-740$ |
Die folgenden Wechselkurse wurden verwendet:
| Durchschnittskurs | Devisenkassakurs zum Berichtszeitpunkt |
|||
|---|---|---|---|---|
| $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ | $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ | |
| €/US-\$ | 0,92368 | 0,95441 | 0,90498 | 0,93756 |
Zum Bilanzstichtag weist der Konzern unter den sonstigen finanziellen und nicht-finanziellen Verbindlichkeiten ein mehrfaches eingebettetes Derivat im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag aus. Dieses besteht aus einer Vorfälligkeitsoption in Höhe von T€ 111 (31. Dezember 2022: € 0) und einem eingebetteten Floor in Höhe von T€ -720 (31. Dezember 2022: € 0). Dieses Derivat ist Zinsänderungen ausgesetzt. Eine Sensitivitätsanalyse und deren Auswirkungen auf das Konzerneigenkapital sind unter Punkt 35.1 dargestellt.
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kann der Konzern von Zeit zu Zeit in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Nach Einschätzung des Vorstands sowie der Rechtsberater bestehen über die in den Rückstellungen ausgewiesenen Prozessrisiken hinaus keine Ansprüche, die im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von Bedeutung sein könnten.
Es bestehen wie bereits im Vorjahr zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre | 5 Jahre | Summe | ||
|---|---|---|---|---|
| Software und Lizenzen | 717 | 631 | 0 | 1.349 |
| Mietnebenkosten | 123 | 367 | 27 | 517 |
| Sonstiges | 251 | 344 | 99 | 694 |
| Summe | 1.091 | 1.342 | 126 | 2.559 |
Der wesentliche Betrag der finanziellen Verpflichtungen aus Software und Lizenzen beinhaltet einen Vertrag über die Nutzung von SAP. Bei den sonstigen Verpflichtungen handelt es sich im Wesentlichen um Dienstleistungsverträge.
Darüber hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Bestellungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in folgender Höhe:
| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2023 | |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 12 | 14 |
| Sachanlagen | 3.866 | 1.258 |
| Summe | $\mathbf{3 . 8 7 8}$ | $\mathbf{1 . 2 7 2}$ |
Der Vorstand setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Der Aufsichtsrat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 283 Mitarbeiter (2022: 290 Mitarbeiter). Der durchschnittliche Personalbestand spiegelt die Mitarbeiterzahl der einzelnen Unternehmen der Mynaric Gruppe wie folgt wider:
| Geschäftsjahr | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mynaric AG | 40 | 40 | ||
| Mynaric Lasercom GmbH | 219 | 216 | ||
| Mynaric Systems GmbH | 0 | 1 | ||
| Mynaric USA | 23 | 34 | ||
| Summe | $\mathbf{2 8 3}$ | $\mathbf{2 9 0}$ |
Der durchschnittliche Personalbestand spiegelt die funktionale Zuordnung wie folgt wider:
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ | ||
| Entwicklung Technologie | 128 | 133 | |
| Produktion \& Supply Chain Management | 73 | 37 | |
| Produktentwicklung und Vertrieb | 38 | 73 | |
| Kommunikation \& Marketing | 40 | 41 | |
| Verwaltung | 4 | 6 | |
| Summe | $\mathbf{2 8 3}$ | $\mathbf{2 9 0}$ |
Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Konzern Honorare für Prüfungsleistungen in Höhe von T€ 1.568 (2022: T€ 1.114) als Aufwand erfasst. Die Honorare setzen sich aus den folgenden Leistungen zusammen:
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen | 2023 | 2022 | |
| Honorar für andere Bestätigungsleistungen | 691 | 598 | |
| Summe | 877 | 516 | |
| $\mathbf{1 . 5 6 8}$ | $\mathbf{1 . 1 1 4}$ |
Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ist auf der Internetseite www.mynaric.com unter "Investors - Governance" veröffentlicht.
Am 2. Februar 2024 gewährte der Konzern 71.400 neue Aktienoptionen im Rahmen des AOP 2023 an den Vorstand (siehe Punkt 11.1). Der Ausübungspreis beläuft sich auf $€ 20,97$.
Im März 2024 wurde der Darlehensvertrag vom 25. April 2023 (siehe Punkt 30) um eine weitere Kreditlinie in Höhe von insgesamt TUS-\$ 20.000 erweitert. Die Erlöse aus der Kreditlinie werden für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet. Die Kreditbedingungen bleiben dieselben wie unter Punkt 30 beschrieben. Im April und Mai 2024 wurden TUS-\$ 15.000 in Anspruch genommen, so dass zum Datum dieses Berichts noch TUS-\$ 5.000 nicht in Anspruch genommen sind.
Im Januar 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Kapitalerhöhungsbeschluss gefasst, das Grundkapital der Mynaric AG von $€ 6.233 .615$ um $€ 37.128$ auf $€ 6.270 .743$ durch Ausgabe von 37.128 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus dem Genehmigten Kapital 2023/I zu erhöhen. Die 37.128 neuen Aktien wurden im Zusammenhang mit der Abfindungszahlung, die zum 31. Dezember 2023 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert wurde (siehe Anmerkung 11.3) ausgegeben.
Im Januar 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Kapitalerhöhungsbeschluss gefasst das Grundkapital der Mynaric AG von $€ 6.270 .743$ um $€ 47.579$ auf $€ 6.318 .322$ durch Ausgabe von 47.579 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus dem Genehmigten Kapital 2021/II zu erhöhen. Die 47.579 neuen Aktien beziehen sich auf die Abgeltung von 47.579 unverfallbaren Restricted Stock Units im Rahmen des RSUP 2021 (siehe Punkt 11.2).
München, 12. Juli 2024
Der Vorstand
Mustafa Veziroglu
CEO
Stefan Berndt-von Bülow
CFO
Joachim Horwath
Gründer \& CTO
„Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung des Konzernabschlusses der Mynaric AG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage vermittelt wird und der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
München, 12. Juli 2024
Der Vorstand
Mustafa Veziroglu
SEtfan Berndt-von Bülow
Joachim Horwath
CEO
CFO
Gründer \& CTO
An die Mynaric AG, München
Wir haben den Konzernabschluss der Mynaric AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Mynaric AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf Angabe 2. „Grundlagen der Bilanzierung" im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt 5.1.e) „Finanzielle Risiken" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Konzern im Geschäftsjahr einen Konzernverlust in Höhe von EUR 93,5 Mio ausweist, während sich das Nettoumlaufvermögen des Konzerns zum 31. Dezember 2023 auf minus EUR 19,4 Mio und das Eigenkapital auf minus EUR 49,3 Mio belaufen. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des vorliegenden Konzernabschlusses verfügt die Mynaric Gruppe über EUR 13,4 Mio an liquiden Mitteln sowie über frei verfügbare Kreditlinien in Höhe von USD 5,0 Mio.
Ausgehend von der am Tag der Genehmigung des Konzernabschlusses bestehenden Liquidität des Konzerns und der von den gesetzlichen Vertretern geplanten und erwarteten Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge sind die gesetzlichen Vertreter der Ansicht, dass Mynaric über ausreichende Liquidität verfügt, um seine Geschäftstätigkeit mindestens über die
nächsten zwölf Monate ab dem Datum der Genehmigung dieses Konzernabschlusses finanzieren zu können. Die gesetzlichen Vertreter räumen ein, dass nicht zugesichert werden kann, dass die Umsätze und die entsprechenden Kundenzahlungen in der erwarteten Höhe oder zum erforderlichen Zeitpunkt eingehen werden. Eine Unterschreitung der geplanten Umsatzerlöse oder geplanten Kundenzahlungen könnte eine zusätzliche externe Finanzierung erforderlich machen, um den geplanten Liquiditätsbedarf des Konzerns decken zu können. Die gesetzlichen Vertreter führen weiter aus, sollte der Konzern in einer solchen Situation nicht in der Lage sein, eine zusätzliche Finanzierung erhalten zu können oder hierauf durch andere rechtzeitige Maßnahmen reagieren, wie z. B. eine erhebliche Kürzung des Betriebsbudgets 2024, könnte der Konzern nicht in der Lage sein, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Wie in Angabe 2. „Grundlagen der Bilanzierung" und Abschnitt 5.1.e) „Finanzielle Risiken" dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 12. Juli 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Hutzler
gez. Vedernykova
Wirtschaftsprüfer
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